Dienstag, Oktober 14, 2025
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DBFZ Jahrestagung 2024: Welchen Anforderungen kann/muss Biomasse gerecht werden?

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Biomasse ist ein besonderer Baustein der nationalen Energieversorgung und nimmt für die wachsende Bioökonomie eine zentrale Rolle mit wachsenden Nachfragen ein. Im Rahmen der Jahrestagung des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) diskutierten am 11./12. September vor diesem Hintergrund rund 160 Teilnehmende aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zum Thema „Multitalent Biomasse: Basisrohstoff, Kohlenstoffträger und Energieoption“.
In seinem Grußwort zur diesjährigen DBFZ Jahrestagung verwies der sächsische Staatssekretär für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Dr. Gerd Lippold, darauf, das Wissen über die Endlichkeit der fossilen Ressourcen sei der zentrale Ausgangspunkt für Zukunftsstrategien. Die Bioökonomie spiele dabei eine entscheidende Rolle als Lösungspfad für eine nachhaltigere und zukunftsfähigere Wirtschaft: „Für Biomasse braucht es eine optimale Kaskadennutzung und kluge Ideen bei der Nutzung von Resten und der Minimierung von Abfällen. Unser Ziel ist es, den innovativen Energie- und Wirtschaftsstandort Sachsen mit konkreten Strategien und Maßnahmenplänen im Rahmen des Energie- und Klimaprogramms sowie der Rohstoffstrategie weiter zu gestalten und die Potenziale der Bioökonomie dabei als Standortvorteil zu nutzen“, so Dr. Lippold.

In einer anschließenden Podiumsdiskussion mit Dr. Gerd Lippold (SMEKUL), Friedrich Nollau (BALANCE Erneuerbare Energien GmbH), Prof. Dr. Nicolaus Dahmen (Karlsruher Institut für Technologie), Dr. René Backes (DBFZ) und Prof. Dr. Michael Nelles (DBFZ/Universität Rostock), wurden in Bezugnahme auf das Tagungsthema verschiedene Herausforderungen in Hinsicht auf die energetische und stoffliche Biomassenutzung umrissen. Einig waren sich die Teilnehmenden u.a. darin, dass es bereits regionale Kreisläufe für Nachwachsende Rohstoffe gibt, die Kunst müsse es nun sein, diese nicht durch neue Regulatorik zu zerstören. Weitere Themen drehten sich um grüne Produkte und die Forschungsfrage, wie Biomasse in Systeme überführt werden kann, die eine kostengünstige und international konkurrenzfähige Nutzung ermöglichen: „Erdöl ist viel einfacher umzusetzen, und alle Prozesse der chemischen Industrie sind darauf abgestimmt. Biomasse ist kompliziert – und bislang fehlen Anreize, sie zu nutzen. Kaskaden werden sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bilden. Beeinflussen können wir es forschungsseitig über kreative Nutzung von biogenen Abfällen und Reststoffen– wenn das Abfallrecht es künftig zulässt“, so Dr. René Backes vom DBFZ.

In insgesamt drei Sessions, vierzehn Fachvorträgen zu den Themen „Zukunft Biomethan –Entdeckungsreise der Möglichkeiten“, „Biobasierte Lösungen für negative Emissionen“ und „Biomassekreisläufe“, einer Postersession und begleitenden Workshops wurde an insgesamt zwei Veranstaltungstagen nicht nur die große Breite der Anwendungsmöglichkeiten von Biomasse, sondern auch deren wichtiger Beitrag zum Klimaschutz zum Ausdruck gebracht. In seiner Präsentation machte u.a. Prof. Dr. Jakob Hildebrandt von der Hochschule Zittau/Görlitz deutlich, CO2-negative Baumaterialien könnten dann klimawirksam skaliert werden, wenn faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, welche negative Externalitäten wie graue Emissionen strikt einpreisen und CDR-Maßnahmen streng verifiziert werden, basierend auf regionalen Baselines und Additionalitätsnachweisen.

In seinem Abschlussstatement fasste der Leiter des DBFZ-Forschungsbereiches „Thermo-chemische Konversion“, Dr. Volker Lenz, zusammen, dass angesichts vieler vorgestellter spannender Anwendungen für stoffliche, energetische und gekoppelte Produkte und Prozesse aus und mit Biomasse, wir alle endlich ins „Machen“ kommen müssen: „Wir brauchen mit einer breiten Vielfalt der wissenschaftlichen Disziplinen einen konstruktiven Wettbewerb konkreter Umsetzungen, sowohl im regionalen als auch im nationalen Kontext, der alle beteiligten Akteursgruppen der Gesellschaft einbindet und der durch vorbildhafte Lösungsbeispiele Zuversicht schafft.“

Den Preis für das beste wissenschaftliche Poster erhielt Dr. Stefan Lukas für seinen Beitrag zum Thema „Neuwerg – Das Netzwerk für Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie im Land Brandenburg“.

Im Nachgang der Veranstaltung wird ein kostenfrei verfügbarer Tagungsreader veröffentlicht, in dem alle Abstracts, Präsentationsfolien sowie Posterbeiträge der Referent:innen nachzulesen sind: www.dbfz.de/tagungsreader
https://idw-online.de/de/news839671

Aus der EU Vietnam

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Demonstrationsanlage zum Industrieabwasser-Recycling in Vietnam fertiggestellt

Für einen Industriepark nahe Ho-Chi-Minh City wurde im Rahmen des EXI-Projekts InReUse eine neue Anlage zum Industrieabwasser-Recycling fertiggestellt. Ziel des Projekts ist es, verschmutztes Industrieabwasser so aufzubereiten, dass es als Prozesswasser wiederverwendet werden kann.
Im Industriepark in Le Minh Xuan müssen Abwässer aus der Textilindustrie, der Galvanik, der Metallverarbeitung und der Pestizidproduktion behandelt werden. Derzeit erfolgt diese Behandlung mittels einer gängigen Kombination aus Fällung und Sedimentation sowie Belebtschlammverfahren. Anschließend wird das gereinigte Abwasser in Flüsse abgeleitet.
Das InReuse-Projekt strebt an, das anfallende Industrieabwasser so gezielt aufzubereiten, dass es als Prozesswasser für die verschiedenen Produktionszweige des Industrieparks wiederverwendet werden kann. Dadurch wird der Bedarf an Frischwasser für die Produktionsprozesse sowie die Menge des zu reinigenden und in Flüsse eingeleiteten Industrieabwassers reduziert. Dies führt zu einem insgesamt geringeren Wasserverbrauch des Industrieparks und ermöglicht Kosteneinsparungen. Die Anlage ist zudem platzsparend konzipiert und kann ohne Umbauten als zusätzliche Reinigungsstufe im laufenden Betrieb des Parks integriert werden.
Zur Anpassung der Demonstrationsanlage an den Standort wurden vorab umfangreiche Analysen durchgeführt. Anhand der Ergebnisse wurde eine Anlage konzipiert, die aus zwei Teilen besteht: einem Membranbioreaktor und einem Umkehrosmosesystem.
Der Membranbioreaktor wurde von Martin Membrane Systems konstruiert. Ausgestattet nach dem neuesten Stand der Technik und mit einer Membranfläche von 50 m2 ermöglicht er im vollautomatisierten Betrieb die Behandlung von ca. 5 m3 Abwasser pro Tag. Im Bioreaktor werden organische Komponenten und anorganische Nährstoffe im Abwasser durch bakterienhaltigen Aktivschlamm abgebaut. Die Membran hält ungelöste Stoffe zurück, die größer als die Poren der Membran sind.
Als letzte Reinigungsstufe zur Entfernung nicht abbaubarer organischer und anorganischer Verunreinigungen dient die Umkehrosmoseanlage, zusammengestellt von Delta Umwelttechnik.
Die in Deutschland konstruierte Demonstrationsanlage wird nun nach Vietnam transportiert, um vor Ort in Betrieb genommen zu werden. Sie soll zur Wasserverfügbarkeit für die Herstellungsprozesse beitragen und die Einleitung von verschmutztem Industriewasser in Gewässer durch innovative Reinigungs- und Wiederverwendungskonzepte reduzieren.
https://www.exportinitiative-umweltschutz.de/aktuelles/news/artikel/demonstrationsanlage-zum-industrieabwasser-recycling-in-vietnam-fertiggestellt/

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Naturnaher Küstenschutz bei steigendem Meeresspiegel

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Das Deichvorland mit seinen Salzwiesen spielt eine zentrale Rolle im vorbeugenden Küstenschutz an der Nordsee. Mit dem klimabedingten Anstieg des Meeresspiegels kann das Vorland jedoch nicht überall schnell genug mitwachsen. Lahnungsfelder können hier unterstützen. Die Wirkungsweise und Optimierung dieser Bauwerke untersuchen Wissenschaftlerinnen der TU Braunschweig gemeinsam mit Partnern. Ziel ist es, Küstenschutzbehörden und Planerinnen Computermodelle an die Hand zu geben, mit denen sie die Auswirkungen von Bauwerksveränderungen und Meeresspiegelanstieg auf die Sedimentablagerung und damit auf die Verschlickung von Lahnungsfeldern besser vorhersagen können.

Der Klimawandel beschleunigt die Erosion der Küste. Insbesondere Ökosysteme im Deichvorland wie Salzwiesen sind dadurch zunehmend bedroht. Salzwiesen dienen als natürliches Küstenschutzelement, weisen eine hohe Biodiversität und Lebensraumvielfalt auf und wirken zudem als Kohlenstoffsenke zur Speicherung von klimarelevanten Kohlenstoffen. Das Deichvorland hat in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, zu einem gewissen Grad mit dem steigenden Meeresspiegel mitwachsen zu können. An manchen Küstenabschnitten geschieht dies jedoch nicht schnell genug. Hier können Lahnungsfelder eingesetzt werden.

Lahnungsfelder als „Sedimentfalle“
Lahnungsfelder sind heute seeseitig des Deiches zumeist rechteckige Felder, die aus einer Kombination von Holzpfählen und Buschpackungen, sogenannten Faschinen, bestehen. Sie dienen als „Sedimentfalle“ und verstärken die lokale Ablagerungsrate von im Wasser schwebenden Sedimenten. Schon vor mehreren Jahrhunderten wurden solche Felder angelegt, um über mehrere Jahrzehnte hinweg Meer in Land zu verwandeln. Die Landgewinnung hat in der Vergangenheit weite Teile der norddeutschen Küste geprägt.

Heute ist diese Landgewinnung im Weltnaturerbe Wattenmeer jedoch kein Ziel mehr. Die Lahnungsfelder werden jetzt ausschließlich als naturnahes Küstenschutzelement erhalten. „Als Anpassungsmaßnahme an den steigenden Meeresspiegel bieten Lahnungsfelder das Potenzial, Salzwiesen weiter zu sichern und hiermit die Belastung auf Deiche zu verringern“, sagt Felix Spröer, Projekt-Mitarbeiter am Leichtweiß-Institut für Wasserbau der TU Braunschweig.

Bau und Erhalt der Lahnungsfelder basieren überwiegend auf jahrhundertelang überliefertem Wissen und wenigen vorhandenen Forschungsberichten. Die wissenschaftlich begleitete Analyse von Lahnungsfeldern hat daher das Ziel, die Wirkungsweise dieses Küstenschutzelements besser zu verstehen und weiter zu verbessern.

Messkampagne im Watt
Zusammen mit dem Ludwig-Franzius-Institut für Wasserbau und Ästuar- und Küsteningenieurwesen der Leibniz Universität Hannover (LUFI), dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) haben die Wissenschaftler*innen der TU Braunschweig bereits erste Messungen vor Ort durchgeführt.

Während das LUFI in einem Lahnungsfeld auf der nordfriesischen Insel Pellworm und an der Küste bei Hilgenriedersiel periodisch Messungen vorgenommen hat, errichtete die Abteilung Hydromechanik, Küsteningenieurwesen und Seebau des LWI eine dauerhafte Messeinheit zusammen mit dem LKN.SH im Watt. Der Messturm misst berührungslos dauerhaft die Wellenbewegung und -richtung, wird im Sinne des Naturschutzes über eine Brennstoffzelle mit Strom versorgt und liefert über das Mobilfunknetz Daten in Echtzeit direkt in die Büros der Wissenschaftler*innen nach Braunschweig. „So können vor allem auch Sturmflutereignisse sicher vermessen werden“, erklärt Felix Spröer. Aus den gesammelten Messdaten erhoffen sich die Forschenden Erkenntnisse über die hydraulisch-morphologischen Wechselwirkungen zwischen Lahnungsfeldern und Deichvorland.

Versuche am Leichtweiß-Institut für Wasserbau
Zusätzlich zu den Feldmessungen finden Experimente in den Wellenkanälen in Braunschweig und Hannover statt, um die detaillierte Interaktion von Wellen und Strömungen mit Lahnungen und auch Lahnungsfeldern zu untersuchen. In der Natur überlagern sich komplexe Prozesse – wie Strömung, Wellen, Wind, lokale Boden- und Sedimentbeschaffenheit und menschliche Einflüsse –, was eine Detailanalyse im Labor erleichtert.

Aus den Erkenntnissen aus Feldforschung und Laborversuchen wollen die Wissenschaftler*innen schließlich Variationen des Aufbaus von Lahnungsfeldern in detaillierten Computermodellen evaluieren. Diese sollen die Interaktion von Lahnungen, Strömung und Wellen, Sediment und lokaler Vegetation für verschiedene Varianten abbilden. Auf diese Weise wollen die Forschenden Verbesserungsmöglichkeiten für die Lahnungsfelder herausarbeiten, die dann in Reallaboren weiter getestet werden können. Die Forschungsergebnisse können ein weiteres Element für einen naturnahen, nachhaltigen Küstenschutz zur Anpassung an den Klimawandel sein.

Projektdaten
Das Forschungsprojekt VeMoLahn wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) von November 2022 bis Oktober 2025 mit rund 315.700 Euro gefördert (Förder-Kennzeichen: 03F0929A). „VeMoLahn“ steht für Interaktion von Vegetation und Morphodynamik in Lahnungsfeldern. Neben der Abteilung Hydromechanik, Küsteningenieurwesen und Seebau des Leichtweiß-Instituts für Wasserbau, sind das Ludwig-Franzius-Institut für Wasserbau und Ästuar- und Küsteningenieurwesen der Leibniz Universität Hannover, der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz beteiligt.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Felix Spröer
Technische Universität Braunschweig
Leichtweiß-Institut für Wasserbau
Abteilung Hydromechanik, Küsteningenieurwesen und Seebau
Beethovenstraße 51a
38106 Braunschweig
Tel.: 0531 391-3966
E-Mail: felix.sproeer@tu-braunschweig.de
www.tu-braunschweig.de/lwi/hyku

Dr.-Ing. Oliver Lojek
Technische Universität Braunschweig
Leichtweiß-Institut für Wasserbau
Abteilung Hydromechanik, Küsteningenieurwesen und Seebau
Beethovenstraße 51a
38106 Braunschweig
Tel.: 0531 391-7923
E-Mail: o.lojek@tu-braunschweig.de
www.tu-braunschweig.de/lwi/hyku

Prof. Dr.-Ing. Nils Goseberg
Technische Universität Braunschweig
Leichtweiß-Institut für Wasserbau
Abteilung Hydromechanik, Küsteningenieurwesen und Seebau
Beethovenstraße 51a
38106 Braunschweig
Tel.: 0531 391-3930
E-Mail: n.goseberg@tu-braunschweig.de
www.tu-braunschweig.de/lwi/hyku

Qualität der Abwasserreinigung: eine Frage der Probennahme?

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Die deutsche Wasserwirtschaft und kommunale Spitzenverbände fordern die Abschaffung der qualifizierten Stichprobe zur Überwachung der Qualität der Abwasserreinigung. Der Grund: sie sei viel aufwändiger als die durch die EU vorgegebene Überwachung zur 24h-Mischproben auf Basis von Jahresmittelwerten, führe aber nicht zu mehr Gewässerschutz.

Worum geht es?
Die aktuelle EU-Kommunalabwasserrichtlinie gibt für die Überwachung der Phosphor- und Stickstoffgehalte gereinigten Abwassers die Analyse von 24h-Mischproben auf der Basis von Jahresmittelwerten vor. Einzig Deutschland setzt auf die anspruchsvollere Überwachung auf Basis der qualifizierten Stichprobe beziehungsweise auf Basis einer 2 h- Mischprobe auf Basis einer 4-aus-5-Regel.
Qualifizierte Stichprobe: eine Mischprobe aus mindestens fünf Stichproben, die in einem Zeitraum von höchstens zwei Stunden im Abstand von nicht weniger als zwei Minuten entnommen und gemischt werden (Quelle: LANUV NRW).
4- aus 5-Regel: Die vorgeschriebenen Überwachungswerte gelten als eingehalten, wenn die Ergebnisse der letzten fünf im Rahmen der staatlichen Gewässeraufsicht durchgeführten Überprüfungen in vier Fällen diesen Wert nicht überschreiten und kein Ergebnis diesen Wert um mehr als 100 % übersteigt.
Nach Ansicht der Wasserverbände habe die qualifizierte Stichprobe vor allem einen vollzugsunterstützenden Hintergrund (zur Bestimmung der Abwasserabgabe), trage aber nicht zu mehr Gewässerschutz bei. Denn hier sei die eutrophierungsrelevante Nährstoffbelastung im Mittel eines längeren Zeitraums entscheidend, nicht aber mögliche Ablaufspitzen, wie sie über die Stichprobenüberwachung eher erfasst werden können.
Um die Ablaufwerte auch in Kurzzeitproben jederzeit einhalten zu können, betreiben deutsche Abwasserunternehmen einen deutlich höheren Aufwand bei der Auslegung biologischer Reinigungsstufen und bei deren Betrieb (z.B. durch höheren Strom- und Fällmitteleinsatz), ohne damit mehr Gewässerschutz zu erreichen.

Strengere Ablaufgrenzwerte verstärken das Problem
Europa erwartet die Veröffentlichung der neuen Kommunalabwasserrichtlinie im Oktober 2024. Dort sind auch deutlich höhere Anforderungen an die Ablaufqualität hinsichtlich der Konzentrationen an Phosphor und Stickstoff im Vergleich zur geltenden Richtlinie formuliert. Im Zuge der anstehenden Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht fordern die Verbände eine Angleichung der deutschen an die europäische Überwachungsmethodik.
https://gwf-wasser.de/branche/qualitaet-der-abwasserreinigung-eine-frage-der-probennahme/

Gerichtsentscheide

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2025


Wasserrecht: Zur Unionsrechtskonformität des wasserrechtlichen Gestattungsverfahrens für den Betrieb von Wasserkraftanlagen

Konkurrentenverdrängungsklage
Zustellungsfiktion
Wasserrechtliche Bewilligung
Konzession
Transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.12.2024, Az. 8 BV 22.1880

Leitsatz:
Die (Neu-)Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung an den bisherigen Betreiber und Eigentümer einer Wasserkraftanlage ohne vorherige Durchführung eines neutralen und transparenten Bewerberauswahlverfahrens verstößt nicht gegen Art. 12 der Richtlinie 2006/123/EG, Art. 8 der Richtlinie (EU) 2019/944, Art. 49 AEUV und Art. 16, 20 GRC.

mehr: https://www.landesanwaltschaft.bayern.de/media/themenbereiche/natur_umwelt_landwirtschaft/2025-01-17_wasserrecht.pdf

(nach oben)

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Gerichtsentscheide 2023

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2023


Kein Wasseranschlussbeitrag für Photovoltaik-Freiflächenanlage

Die Eigentümer eines Grundstücks im Tecklenburger Land, auf dem eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet worden ist, sind nicht verpflichtet, für die Möglichkeit, das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, einen Anschlussbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz NRW zu zahlen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt.
Die Eigentümer sind vom Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land zu einem Anschlussbeitrag in Höhe von rund 46.000 Euro für eine vor ihrem Grundstück verlaufende Frischwasserleitung herangezogen worden. Nach dem Bebauungsplan darf auf dem Grundstück nur eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Die Eigentümer hielten den Heranziehungsbescheid für rechtswidrig. Insbesondere machten sie geltend, die Möglichkeit, das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, vermittle ihnen keinen wirtschaftlichen Vorteil, wie er für die Beitragserhebung erforderlich sei. Für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bestehe kein Bedarf an einer (leitungsgebundenen) Wasserversorgung. Der Wasserversorgungsverband vertrat demgegenüber die Ansicht, jedenfalls für die von Zeit zu Zeit erforderliche Reinigung der Solarpanele sowie unter Brandschutzgesichtspunkten sei eine Wasserversorgung nützlich bzw. notwendig. Das Verwaltungsgericht Münster hat auf die Klage der Eigentümer den Beitragsbescheid aufgehoben. Die dagegen gerichtete Berufung des Wasserversorgungsverbands hatte nun beim Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg.
Zur Begründung hat der 15. Senat ausgeführt: Ein Wasseranschluss ist für die Grundstücksnutzung mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage regelmäßig nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil verbunden. Ein wirtschaftlicher Vorteil liegt vor, wenn die Wasserversorgung die bauliche Nutzung des Grundstücks erst ermöglicht oder sie zumindest verbessert. Bei einer allein zulässigen Bebauung mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ist dies typischerweise nicht der Fall. Die Bereitstellung von Löschwasser ist in der Regel so auch hier – nicht Aufgabe des Grundstückseigentümers. Die Möglichkeit, für die Reinigung der Solarpanele auf das Leitungswasser zurückzugreifen, ist ebenfalls kein beitragsrelevanter Vorteil. Zwar wird durch die Reinigung, die typischerweise in einem zeitlichen Abstand zwischen einem und mehreren Jahren sinnvoll ist, die Effektivität der Anlage gewährleistet und auch ihre Lebensdauer günstig beeinflusst. Dies ist hier aber ausnahmsweise kein beitragsrelevanter Vorteil. Denn der Eigentümer der Anlage kann den seltenen Bedarf an Reinigungswasser auch durch gleichwertige private Vorkehrungen decken, die für ihn in der Regel ökonomisch sinnvoller sind. An eine Gleichwertigkeit von Wasserversorgungs- und entsorgungsalternativen gegenüber entsprechenden Leistungen öffentlich-rechtlicher Einrichtungen sind zwar sehr strenge Anforderungen zu stellen. Jedoch stehen einer Reinigung der Solarpanele durch Unternehmen, die das hierfür erforderliche Wasser etwa im Tank heranschaffen, weder öffentliche noch private Belange entgegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Reinigungsbedarf für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nur sehr selten besteht und typischerweise langfristig planbar ist, so dass eine ständig verfügbare Wasserleitung keinen erkennbaren Vorteil bietet. Der öffentlich-rechtliche Versorgungsträger hat zwar grundsätzlich die Möglichkeit, satzungsrechtlich einen Anschluss- und Benutzungszwang für sein Leitungsnetz anzuordnen, was die Berufung auf die alternative Gebrauchsmöglichkeit ausschließen würde. Vorliegend sieht die Satzung des beklagten Wasserversorgungsverbandes eine Anschluss- und Benutzungspflicht jedoch nur für Grundstücke vor, auf denen regelmäßig Wasser verbraucht wird. Gerade das ist aufgrund des zu erwartenden größeren zeitlichen Abstands zwischen den einzelnen Reinigungen einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nicht der Fall.
Der Senat hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Hiergegen kann der Beklagte Beschwerde einlegen.
Aktenzeichen: 15 A 3204/20 (I. Instanz: VG Münster 3 K 1634/18)
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/46_230829/index.php

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Landkreis Augsburg: So bereitet sich der Landkreis auf die afrikanische Schweinepest vor

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Ausgerechnet Kläranlagen spielen bei der Eindämmung der afrikanischen Schweinepest eine besondere Rolle. Warum das so ist, erklärt das Landratsamt.
Immer wieder tauchen in Deutschland Schweine auf, die sich mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert haben, erst jetzt wieder in Hessen. Die schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt…mehr:
https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/landkreis-augsburg-so-bereitet-sich-der-landkreis-auf-die-afrikanische-schweinepest-vor-102996839

Potenziale der Abwasserbehandlung nutzen

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Vom Klärwerk zum Kraftwerk
Kraftwerke sind bekannt als Energielieferant, Pumpspeicherkraftwerke übernehmen zudem die Rolle als Stromspeicher. Genau diese beiden Funktionen können bei entsprechender Anlagentechnik und optimierter Betriebsführung Kläranlagen übernehmen.
Auf den ersten Blick erscheint diese Einschätzung utopisch und realitätsfremd. Kläranlagen sind oft die größten kommunalen Stromverbraucher. Wie soll aus so einem Kostenfaktor plötzlich eine profitab le Infrastruktur werden? In Kempten im Allgäu entsteht gerade ein außerordentliches Pilotprojekt. Mit einer Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Investiven Kommunalen Klimaschutz-Modellprojekte von ca. 10 Mio. Euro werden bestehende Effizienzmaßnahmen….mehr:
https://www.avke.de/download/anlagentechnik_klaeranlage.pdf

Auszeichnung für KI-Leuchtturmprojekte

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Im Rahmen des Vernetzungstreffens der Förderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ hat Bettina Hoffmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, 13 KI-Leuchtturmprojekte gewürdigt. Die Projekte gehören zu insgesamt 53 Vorhaben, die das Bundesumweltministerium mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 70 Millionen Euro in ihrer Arbeit unterstützt. Zu den 13 KI-Leuchttürmen, deren Förderung nach dreijähriger Laufzeit abgelaufen ist, haben zwei einen direkten Bezug zur Wasserwirtschaft: I4C – Intelligence for Cities: KI-basierte Anpassung von Städten an den Klimawandel – von Daten über Prädiktion zu Entscheidungen, NiMo – Nitrat-Monitoring 4.0 – Intelligente Systeme zur nachhaltigen Reduzierung von Nitrat im Grundwasser.
Die Förderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ ist ein Beitrag zur Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung. Mit der Förderinitiative werden KI-Anwendungen gefördert, die dazu beitragen das große Potenzial der KI für die Umwelt zu erforschen, zu nutzen, auf breiter Basis in die Anwendung zu bringen sowie den gesellschaftlichen Diskurs zu stärken und um Beispiele zu bereichern.
Website der Förderinitiative: www.gfa-news.de/

Abwasserwiederverwendung: Projekt des Wasserverbands Gardelegen zur Stabilisierung  des Grundwasserhaushalts

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Der Wasserverband Gardelegen (Sachsen-Anhalt) will mit Unterstützung des Landesumweltministeriums in einem Pilotprojekt gereinigtes Abwasser verstärkt dafür nutzen, den Gebietswasserhaushalt zu stabilisieren. Umweltminister Armin Willingmann hat am 3. Juli einen Förderbescheid über 780000 Euro an den Verband überreicht.
Neben einem Wasserwerk betreibt der Wasserverband in Gardelegen bereits heute eine Abwasserreinigungsanlage.
Das gereinigte Wasser soll künftig nicht mehr nur in Flüsse eingeleitet, sondern auch verrieselt werden, um Grundwasserpegel außerhalb von Wasserschutzgebieten zu stabilisieren. Um die Unbedenklichkeit eines solchen Vorhabens zu untersuchen, soll die Kläranlage Gardelegen durch eine Versuchsanlage im Pilotmaßstab erweitert werden. Die wissenschaftliche Begleitung des Pilotprojekts übernimmt die Hochschule Magdeburg-Stendal.