Auch Stickstoff wesentliches Kriterium für die Gewässergüte
Nicht nur Phosphor, sondern auch Stickstoff hat einen großen Einfluss auf den ökologischen Zustand von Gewässern. Dies konnten Wissenschaftler der BTU Cottbus-Senftenberg im Rahmen des Projekts NITROLIMIT nachweisen. In Oberflächengewässern führt der hohe Gehalt an Stickstoff gemeinsam mit Phosphor zur Nährstoffübersättigung. Ergebnis ist ein starkes Wachstum der Algen und eine Verringerung der Artenvielfalt. Mehr als 70 Prozent der deutschen Binnengewässer haben trotz großer Investitionen nicht den ökologischen Zustand nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht. Im Projekt NITROLIMIT ha ben die Forscher notwendige Zielwerte ermittelt und die Möglichkeiten, Kosten, den Nutzen und die Akzeptanz der Maßnahmen, die den Stickstoff reduzieren sollen, untersucht. Sie empfehlen die weitere Optimierung und den Ausbau von Klärwerken sowie die Reduzierung der Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft. Laut den Forschern besteht in der Bevölkerung auch die entsprechende Zahlungsbereitschaft zur Realisierung dieser Maßnahmen. Für die Bevölkerung spiele die Gewässergüte in der Freizeit und zur Erholung eine wichtige Rolle. Ihre Zahlungsbereitschaft für den guten ökologischen Zustand sei höher als die Kosten von Maßnahmen zur Stickstoffminderung wie am Beispiel der Berliner Unterhavel gezeigt wurde, heißt es in einer BTU-Mitteilung. Bei Landwirten ist die Akzeptanz für solche Maßnahmen jedoch gering. Die Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Maßnahmen in Brandenburg und Berlin wurden bisher nicht ausgeschöpft. Die Forscher fordern daher, bessere Rahmenbedingungen und Anreize zu schaffen. Das interdisziplinäre Verbundprojekt „Stickstofflimitation in Binnengewässern – Ist Stickstoffreduktion ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar?“ (NITROLIMIT) wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über fünf Jahre gefördert und gemeinsam mit Wissenschaftlern der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), dem Kompetenzzentrum Wasser Berlin (KWB), dem Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), der Technischen Universität Berlin und der Technischen Universität Dresden realisiert.
Düngerecht zukünftig mit Hoftorbilanz
Die Hoftorbilanz wird in das novellierte Düngerecht Einzug halten. Die Erfassung der Nährstoffe in viehstarken Betrieben soll ab 2018 über die Hoftorbilanz erfolgen. Darauf hat sich die Große Koalition Ende Oktober verständigt. Gleichzeitig haben sich die agrarpolitischen Sprecher für einen zügigen Fortschritt des Gesetzgebungsprozesses beim Düngegesetz nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens ausgesprochen. Diese Gesetzesänderung ist Voraussetzung für den Erlass der Novelle der Düngeverordnung, die der Umsetzung der düngungsrelevanten Teile der EG-Nitratrichtlinie dienen soll. Für die Hoftorbilanz soll das Bundeslandwirtschaftsministerium im Frühjahr des kommenden Jahres einen Entwurf für die Verordnung über verbindliche betriebliche Stoffstrombilanzen vorlegen.
Sachsen sieht Ziele der Abwasserentsorgung als fast erreicht
Das Abwasser von 96 Prozent der Einwohner wird mittlerweile in Sachsen nach dem Stand der Technik behandelt. Sachsen habe damit die Ziele bei der Abwasserentsorgung fast erreicht, betonte der Umweltstaatssekretär des Landes, Herbert Wolff, Mitte Oktober anlässlich der Landeskonferenz zur Abwasserbeseitigung in Dresden. Wolff betonte vor allem die Entwicklung seit 1990. Direkt nach der Wende waren zwar 56 Prozent der Bevölkerung an die öffentlichen Kläranlagen angeschlossen. Die Anlagen entsprachen aber überwiegend nicht dem Stand der Technik. In den letzten 25 Jahren wurden in Sachsen daher rund sieben Milliarden Euro in die Abwasserentsorgung investiert, das Land hat sich daran mit vier Milliarden Euro beteiligt.
Aufklärungsinitiative gegen falsche Medikamentenentsorgung
Das Projektteam Wasser 3.0 der Universität Koblenz-Landau und des Chemikalienherstellers abcr GmbH aus Karlsruhe starten gemeinsam mit der Stern Apotheke Heidelberg eine Aufklärungsinitiative gegen Medikamentenentsorgung über Toilette oder Abfluss in den Wasserkreislauf. Laut einer Studie des Frankfurter Instituts für sozial-ökologische Forschung werfen nur 15 Prozent der Deutschen ihre Medikamentenreste – wie es richtig ist – in den Restmüll oder die „Medi-Tonne“. Viel zu oft landen die Arzneimittel jedoch im Abfluss. Das Team Wasser 3.0 und die Stern Apotheke in Heidelberg setzen ab sofort gemeinsame Aktionspunkte für den Erhalt der Wasserqualität. Die Auftaktveranstaltung findet am 29. November 2016 in der Stern Apotheke in Heidelberg statt. In den nächsten Jahren soll die Kampagne dann deutschland- und europaweit vorangetrieben werden. Ziel ist es, der Bevölkerung bewusst zu machen, wie sich eine unsachgemäße Medikamentenentsorgung auf die Wasserqualität auswirkt. Zusätzlich zu den vor Ort stattfindenden Aktionen wird 2017 das Wasser 3.0 – Stern Apotheke Heidelberg Charity Radteam gegründet und auf ökologischen Expeditionen unterwegs sein, um Daten zur Wasserqualität zu erheben und Kommunikationsarbeit zum Schutz der Ressource Wasser zu leisten.
Bundeskabinett beschließt Hochwasserschutzgesetz II
Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes“ (Hochwasserschutzgesetz II) beschlossen. Damit werden Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt. Das Gesetz soll das von Ländern und Bund getragene nationale Hochwasserschutzprogramm mit einem Umfang von 5,5 Milliarden Euro rechtlich flankieren. Mit dem Hochwasserschutzgesetz II werden die Verfahren für die Planung, die Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtert und beschleunigt, ohne dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden. So soll beispielsweise für Grundstücke, die für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt werden, ein Vorkaufsrecht einführt werden. Außerdem sollen Gerichtsverfahren gegen genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigt werden, indem die Erste Instanz der Verwaltungsgerichte wegfällt. Mit dem neuen Gesetz werden auch Regelungslücken geschlossen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern. Hierzu gehören zum Beispiel das Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen und die Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten. Zudem sollen die Regelungen den Kommunen und Behörden ausreichend Möglichkeiten verschaffen, das hochwasserangepasste Bauen in Risikogebieten weiter zu forcieren. Schließlich soll das Gesetz auch dabei helfen, die Entstehung von Hochwasser zum spiel durch weitere Entsiegelungen einzudämmen.
Erster Deutscher Ingenieurbaupreis für Greifswalder Sperrwerk
Das Sturmflutsperrwerk der Hansestadt Greifswald bekommt den ersten Deutschen Ingenieurbaupreis. Dieser wurde am 26. Oktober 2016 in der Berlin-Brandenburgisc Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften in Berlin übergeben. Die Jury unter Vorsitz des Darmstädter Universitätsprofessors Carl-Alexander Graubner wählte das im Februar 2016 fertiggestellte Siegerprojekt aus 53 Einreichungen aus. Die Konzeptidee stammt von der Planungsgemeinschaft Hydroprojekt Ingenieurgesellschaft mbH und Lahmeyer International. Bauherr ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern. Die Juroren lobten die „gelungene Integration verschiedener Planungsbeteiligter“ bei der Entwicklung einer „außergewöhnlich innovativen Lösung“ zum Hochwasserschutz. Das Sperrwerk in Greifswald ist das umfangreichste und technisch anspruchsvollste Küstenschutzvorhaben das im Land Mecklenburg-Vorpommern bisher realisiert wurde. Etwa 12 000 Tonnen Beton und fast 4000 Tonnen Stahl wurden hier verbaut. Die extremen Sturmfluten von 1872, 1904 und 1913 mit Wasserständen bis zu ca. 2,7 m über Normalhöhennull (NHN) haben die Notwendigkeit von Schutzanlagen in Greifswald mehrfach deutlich gemacht. Auch haben nach der Wende landesweite Untersuchungen zum Sturmflutschadenpotenzial Greifswald als einen der besonders gefährdeten Küstenorte ausgewiesen. Im Fall einer extremen Sturmflut sind ca. 30 % des Stadtgebiets überflutungsgefährdet. 1998 fiel die Entscheidung zum Bau eines Sturmflutschutzsystems mit Sperrwerk im Ryck. Ein besonderer Meilenstein im Bauablauf war der Einbau des mehr als 100 Tonnen schweren Drehsegmentverschlusses im Juli 2014. Das Sperrwerk hält Wasserständen von bis zu 3,1 m über NHN stand. Der Deutsche Ingenieurbaupreis wurde in diesem Jahr erstmals in gemeinsamer Trägerschaft durch das Bundesbauministerium und die Bundesingenieurkammer ausgelobt. Der Preis soll künftig im Zweijahresrhythmus verliehen werden.
Hans Raab Umweltpreis für Wasser 3.0
Das Team Wasser 3.0 der Universität Koblenz- Landau hat Mitte Oktober den mit 50 000 Euro dotierten Umweltpreis der Liechtensteiner Hans Raab Umweltpreis Stiftung erhalten. Die Forschergruppe der Universität Koblenz-Landau wurde für ihre universitäre Forschung und Entwicklung innovativer Verfahren und Konzepte zum nachhaltigen Schutz der wichtigsten Ressource Wasser ausgezeichnet. Der Hans Raab Umweltpreis zeichnet Projekte aus, die die Entwicklung und Produktion umweltgerechter Produkte oder deren marktgerechten Verwertung fördern und implementieren. Der Preis wird alle zwei Jahre anlässlich des Geburtstags des Stifters Hans Raab verliehen.
Mikroben fertigen Bioplastik aus Rauchgas und Strom
Ein ressourcenschonendes und kostengünstiges Verfahren zur Herstellung von Bioplastik entwickeln Forscher am Karlsruher Institut für Technologie (KIT): In dem vom Bundesforschungsministerium geförderten Projekt „BioElectroPlast“ setzen sie Mikroorganismen ein, die aus Rauchgas, Luft sowie Strom aus erneuerbaren Quellen das Polymer Polyhydroxybuttersäure produzieren. Der so optimierte Prozess der mikrobiellen Elektrosynthese eröffnet für die Zukunft weitere Perspektiven, etwa zur Herstellung von Biokraftstoffen oder zur Speicherung von Strom aus regenerativen Quellen in Form chemischer Produkte. „BioElectroPlast“ ist auch darauf ausgerichtet, das Treibhausgas Kohlendioxid als günstigen, überall verfügbaren Rohstoff in die Wertschöpfungskette einzubauen sowie erneuerbare Energien einzukoppeln. Koordiniert wird das Projekt am Institut für Angewandte Biowissenschaften (IAB) des KIT, Abteilung Angewandte Biologie unter Leitung von Prof. Dr. Johannes Gescher. „BioElectroPlast“ startete im September 2016 und ist auf drei Jahre angelegt. Die Wissenschaftler bauen dabei auf eine relativ neue Technologie – die mikrobielle Elektrosynthese: Vor rund sechs Jahren beschrieben Forscher in den USA erstmals, wie bestimmte Mikroorganismen auf einer Kathode wachsen, dabei CO fixieren und die Kathode als alleinige Energie- und Elektronenquelle nutzen. Die Forscher werden ihre Reaktoren direkt im Kohlekraftwerk der EnBW am Rheinhafen Karlsruhe testen und dabei die Abgase des Kraftwerks nutzen.
Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern offiziell eröffnet
Das neue Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) ist offiziell eröffnet worden. Als Impulsgeber soll das REZ die Wirtschaft dabei unterstützen, Potenziale zu erkennen und zu nutzen. Träger des REZ sind die bayerischen IHKs und das Landesamt für Umwelt (LfU). Außerdem unterstützen die Region Augsburg, vertreten durch die Regio Augsburg Wirtschaft GmbH, und die Region Untermain, vertreten durch die Fraunhofer- Projektgruppe für Wertstoffkreisläufe und Ressourcenstrategie IWKS, als Regionalpartner die Arbeit des Zentrums vor Ort. So soll beispielsweise eine Bayerische Ressourceneffizienz-Landkarte entwickelt werden. Angesiedelt ist das neue Zentrum am LfU in Augsburg und bei den IHKs in Nürnberg und München. Es ist für ganz Bayern aktiv. Das REZ wird mit rund 1,5 Millionen Euro staatlich gefördert und ist zunächst auf drei Jahre, bis zum 31. März 2016, befristet.
Sächsischer Staatspreis für Design für Gesellschaftsspiel zum Hochwasser
Die Dresdnerin Anne Katharina Schulze wurde mit dem Sächsischen Staatspreis für Design ausgezeichnet. Sie bekam den mit 5000 Euro dotierten Preis in der Kategorie „Nachwuchsdesign“ für das Gesellschaftsspiel „Eluvio – Kämpfe gegen die Fluten“. Dabei geht es um Hochwassergefahren und die verschiedenen Möglichkeiten von Schutzmaßnahmen. Das Spiel „Eluvio“ (lateinisch für „Überschwemmung“) soll Menschen langfristig sensibilisieren. Ziel des Spiels ist das Aufzeigen von Möglichkeiten von Hochwasserschutzmaßnahmen und die Vermittlung des Respekts vor der Hochwassergefahr. Insgesamt wurden 16 Preise in vier Kategorien, ein Publikumspreis und drei Anerkennungen verliehen. Vorstellung des Spiels mit Video: www.design-in-sachsen.de/ einreichungen/46.html
Spurenstoffstrategie des Bundes
Im Bundesumweltministerium wurde am 7. November 2016 der Stakeholder-Dialog zur Spurenstoffstrategie des Bundes eröffnet. In einem ergebnisoffenen, moderierten Dialogprozess sollen bis Frühjahr 2017 unterschiedliche Interessen im Umgang mit Spurenstoffen zusammengeführt werden. Die Ergebnisse des Dialogs dienen als Grundlage für eine gemeinsam getragene Strategie zum Schutz der Gewässer vor Spurenstoffen. Beteiligt sind Akteure aus Industrie, Zivilgesellschaft, Wasserwirtschaft, den Ländern sowie den betroffenen Bundesressorts. Auf der Auftaktveranstaltung wurden von den Beteiligten Erwartungen an den Dialog formuliert und die Rahmenbedingungen vereinbart. Vorgesehen sind drei Fach-Workshops zu den wichtigsten Bereichen im Lebenszyklus von Spurenstoffen. Die fachliche Unterstützung erfolgt durch das Fraunhofer ISI, und das IKU begleitet den Kommunikationsprozess. Das Ergebnis soll ein gemeinsames, fachliches Verständnis und ein angepasstes Bündel geeigneter Strategien und Maßnahmen sein, das als Policy Paper im Frühjahr 2017 verabschiedet wird.
Trotz Bevölkerungszuwachs: Fachkräfteengpässe bleiben bestehen
Wenn sich das derzeitige Bildungs- und Erwerbsverhalten fortsetzt und die Arbeitszeiten nicht zunehmen, wird auch das mittelfristige Bevölkerungswachstum in Deutschland nicht ausreichen, um langfristig Engpässe im Anforderungsbereich der fachlich ausgerichteten Tätigkeiten zu vermeiden. Dies betrifft vor allem Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Im hochqualifizierten Bereich nimmt das Arbeitskräfteangebot hingegen stärker zu als die Nachfrage nach Fachkräften für komplexe Spezialisten- und hochkomplexe Tätigkeiten. Dies ist ein Ergebnis der inzwischen vierten Erhebung der Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die neuen Projektionen von BIBB und IAB richten den Blick unter besonderer Berücksichtigung der Zuwanderung Geflüchteter auf die Entwicklung des Arbeitsmarkts bis zum Jahr 2035. Bedingt durch innereuropäische Arbeitsmarktmigration sowie den Zuzug Geflüchteter wird die Bevölkerungszahl in Deutschland von rund 81,2 Millionen Einwohnern im Jahr 2014 auf etwa 83,4 Millionen bis zum Jahr 2023 ansteigen. Danach wird sie bis 2035 wieder auf etwa 82 Millionen sinken. Der Bevölkerungszuwachs wird vor allem kurz- beziehungsweise mittelfristig zu beschäftigungspolitischen Effekten führen, zum Beispiel durch eine verstärkte Nachfrage nach Wohnungen oder Erziehungsleistungen. Nach Auswertung der neuesten Daten scheiden im Zeitraum von 2014 bis 2035 rund 12,1 Millionen Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung aus dem Erwerbsleben aus, denen aber im selben Zeitraum lediglich 9,2 Millionen Neueintritte gegenüberstehen. Bei Personen mit einem akademischen Abschluss verhält es sich umgekehrt. Hier scheiden 3,9 Millionen Personen aus dem Erwerbsleben aus, rund 6,5 Millionen werden dem Arbeitsmarkt neu zur Verfügung stehen. Weitere Informationen sind in der neuen Ausgabe von BIBB Report, Heft 3/2016 enthalten: „Die Bevölkerung wächst – Engpässe bei fachlichen Tätigkeiten bleiben aber dennoch bestehen“.
Kostenloser Download: www.bibb.de/bibbreport Informationen zum gemeinsamen Projekt von BIBB und IAB: www.qube-projekt.de
EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Verletzung der Nitratrichtlinie
Deutschland muss sich wegen der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Anfang November hat die EU-Kommission endgültig Klage gegen Deutschland eingereicht. Hintergrund ist die seit Jahren weiter zunehmende Nitratbelastung des Grundwassers. Auf rund 40 Seiten Anklageschrift – belegt mit 1500 Seiten Dokumenten-Anhang – geht die EUKommission nun auf die mangelnde Umsetzung der seit 1991 geltenden Nitratrichtlinie durch die deutsche Umweltpolitik ein. Laut tagesschau.de zeichnet die Klageschrift akribisch nach, wie Deutschland seit Jahren das Problem ignoriert und die EU-Kommission hingehalten hat. Ein zentraler Vorwurf: Es wird weiterhin wesentlich mehr Dünger auf die Äcker gebracht, als die Pflanzen aufnehmen können. Auch die gesetzlichen Düngepausen von maximal drei Monaten stuft die EU-Kommission als viel zu kurz ein. Stand der Wissenschaft seien fünf bis sieben Monate. Mit der Klage der EU-Kommission dürfte in Deutschland vor allem das Agrarministerium in Zugzwang geraten. Denn schärfere Regelungen scheiterten bislang vor allem am Widerstand der Agrarwirtschaft. Mitte Oktober hat sich die Große Koalition zwar überraschend auf eine Reform der entsprechenden Vorschriften geeinigt. Wilhelm Priesmeier, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, bezweifelt laut tagesschau. de allerdings, ob damit die Klage der EU-Kommission hinfällig ist. „Die Klage bezieht sich ja auf die alte Düngeverordnung. Und erst mit Vorlage der neuen Düngeverordnung und der Novelle des Düngegesetzes können letztendlich die Kommission und der EuGH prüfen, ob den Vorgaben der Nitratrichtlinie genüge getan ist oder nicht“, sagt Priesmeier. Er befürchtet zudem, dass die jetzt vorliegende Novelle des Düngegesetzes und auch der Düngeverordnung nicht ausreichend sein wird. Und die Strafen für eine nicht ausreichende Umsetzung der Nitratrichtlinie können drastisch sein. Dies zeigt ein Blick über den Rhein. Auch Frankreich musste sich vor dem Eu- GH verantworten, die Richter gaben der Klage der Kommission statt. Derzeit verhandelt Paris mit Brüssel über das mögliche Strafmaß. In der Diskussion ist unter anderem eine Geldstrafe von bis zu drei Milliarden Euro. Bei einer Verurteilung dürfte auf Deutschland Ähnliches zukommen. Aber selbst eine solche Geldstrafe hält SPD-Agrarexperte Priesmeier nicht für das gravierendste Problem. In dem Urteilsspruch wären letztendlich Dinge enthalten, die wir dann unmittelbar und sofort in Gesetzesform umzusetzen hätten. Das würde natürlich auch den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers erheblich einschränken, so Priesmeier. Konkret könne das im Extremfall bedeuten, dass Gerichte in besonders nitratbelasteten Gebieten die Landwirtschaft völlig verbieten.
Umfrage: Akzeptanz von Renaturierung in NRW
Zur Umsetzung der EU-WRRL wurden in den vergangenen Jahren bereits viele Fließgewässerabschnitte in Deutschland und den einzelnen Bundesländern renaturiert. Dabei ist die Akzeptanz verschiedenster Akteure mittlerweile Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg solcher Maßnahmen. Doch wie werden unsere Flüsse und ihre Renaturierung überhaupt wahrgenommen? Welche Kriterien beeinflussen die Akzeptanz von Renaturierungsmaßnahmen? Genau das wollen zwei Doktoranden der Universität Duisburg-Essen für ihr Bundesland NRW herausfinden. Sonja Heldt und Daniel Teschlade promovieren im NRW Fortschrittskolleg FUTURE WATER und haben eine Umfrage entwickelt, die sich insbesondere auf Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in NRW bezieht. Neben beruflichen Expertengruppen ist auch die Öffentlichkeit gefragt, noch bis Ende des Jahres ihre Meinung zu äußern. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2017 erwartet.
Weltwassertag 2017
Wasser und Abwasser „Wasser und Abwasser“ lautet das Leitthema des Weltwassertags 2017. Der Weltwassertag wird seit 1993 jährlich am 22. März begangen. Er steht in jedem Jahr unter einem anderen Thema. Der Weltwassertag ist ein Ergebnis der UNWeltkonferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro. Die UN-Generalversammlung hat den Weltwassertag in einer Resolution vom 22. Dezember 1992 ausgerufen.
EU-Vertragsverletzungen im Umweltbereich
Gegen Deutschland sind im Umwelt- und Naturschutzbereich aktuell zwölf Vertragsverletzungsverfahren (VVV) wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung von Richtlinien anhängig. Weitere vier Verfahren beziehen sich auf nicht fristgerechte Umsetzungen von Richtlinien. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/10151) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Zehn der VVV aufgrund nicht ordnungsgemäßer Umsetzung befinden sich nach Darstellung noch in der vorprozessualen Verfahrensstufe (Mahnschreiben beziehungsweise Begründete Stellungnahme). Im Fall der wasserrechtlichen Genehmigung für das Kohlekraftwerk Hamburg Moorburg hat die Kommission am 10. März 2016 Klage erhoben. Bereits ergangen ist laut Antwort ein Urteil zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Der Europäische Gerichtshof habe am 15. Oktober 2015 festgestellt, dass Teile des Gesetzes gegen die UVP- sowie die Industrieemissions-Richtlinie verstoßen. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf ein bereits erlassenes Gesetz („Altrip-Gesetz“) sowie einen sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf (Bundestags- Drucksache 18/9525), um die gerügten Mängel zu beheben.
„Wirtschaft 4.0“ und KMU: Förderprogramm „Jobstarter plus“ veröffentlicht
Für Projekte, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen, die duale Ausbildung im Kontext der „Wirtschaft 4.0“ weiterzuentwickeln, können Fördermittel beantragt werden. Eine entsprechende Ausschreibung hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung veröffentlicht. Das BIBB erläutert, es „sollen Unterstützungsstrukturen für KMU entwickelt werden, mittels derer sie den personellen Anforderungen des technologischen Wandels infolge einer zunehmenden Automatisierung und Digitalisierung der Arbeitsprozesse in allen Wirtschaftsbereichen möglichst frühzeitig begegnen können.“ Bis zum 24. November 2016 können Projektskizzen eingereicht werden.
„Aktionsplan Düngegesetz“ vorgelegt
Acht grüne Ministerinnen und Minister haben einen „Aktionsplan Düngegesetz“ vorgelegt und fordern die Bundesregierung auf, wirksam gegen die Nitratbelastung von Böden und Grundwasser vorzugehen. „Die Novelle der Düngeverordnung ist für einen besseren Schutz des Grundwassers dringend erforderlich. Leider ist das Bundeslandwirtschaftsministerium hier schon zu lange untätig. Darum fordern wir die Bundesregierung mit dem gemeinsamen ‚Aktionsplan Düngegesetz‘ auf, zu handeln.“ Die Grünen erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass die EU-Kommission im April 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeleitet hat.
AöW und Grüne gegen Freihandelsabkommen CETA mit Kanada
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag will das zwischen der Europäischen Union und Kanada geplante und umstrittene Freihandelsabkommen CETA noch stoppen. In einem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, CETA im Rat der Europäischen Union abzulehnen. Außerdem soll die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission ablehnen, einige Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden. Die Abgeordneten begründen ihren Vorstoß unter anderem mit der Regelung zu den Schiedsgerichten, mit der „ein System unnötiger und gefährlicher Klageprivilegien für Investoren“ fortgeschrieben werde. Außerdem weisen die Abgeordneten auf eine Einschränkung der Gestaltungsspielräume der Länder und Gemeinden im Bereich der Daseinsvorsorge hin. Im CETA-Vertrag sei es versäumt worden, sensible Bereiche wie die kommunale Daseinsvorsorge, öffentliche und private Dienstleistungen sowie öffentliche Infrastruktur durch klare und umfassende Ausnahmen zu schützen. Als Folge könnten kanadische Investoren Entscheidungen der Kommunen, Länder und des Bundes im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge wie der Wasserversorgung, Abfall, Verkehr, Krankenhäuser etc. vor Sondergerichten angreifen. Die Vorstöße der Opposition – es lagen weitere Anträge von Grünen und Linken vor – wurden am 21. September 2016 im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie abgelehnt. Ähnlich hat sich die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) geäußert: „Die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand wird gefährdet, wenn private Unternehmen durch das CETA-Abkommen erweiterten Marktzugang als bisher und/oder bessere Rechtsrahmen für ihre Tätigkeiten in der Wasserwirtschaft (Sonderrechte) erhalten. Dies kann in vielfältiger Weise durch das CETA-Abkommen geschehen.“ Auch Unternehmen in öffentlicher Hand müssten die Verpflichtungen aus CETA beachten, wenn das Abkommen endgültig abgeschlossen wird. Verstöße seien völkerrechtswidrig und Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union. Sämtliche Organisationsstrukturen in der Wasserwirtschaft, soweit sie in öffentlicher Hand sind, würden davon erfasst, wo sie nicht ausdrücklich ausgeklammert sind. Die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand werde durch CETA nicht ausreichen abgesichert.
Bewerbungsphase für den Deutschen Rohstoffeffizienz- Preis läuft
Die Bewerbungsphase für den Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis 2016 läuft. Mit dem Preis zeichnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe seit 2011 Unternehmen und Forschungseinrichtungen für herausragende rohstoff- und materialeffiziente Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie anwendungsorientierte Forschungsergebnisse aus. Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 18. November 2016.
Baden-Württemberg: Flutinformations- und Warnsystem FLIWAS wird ausgebaut
Umweltminister Franz Untersteller und Innenminister Thomas Strobl aus Baden- Württemberg haben die nächste Ausbaustufe des Flutinformations- und Warnsystems des Landes FLIWAS 3 als Testversion freigeschaltet. Damit können Städte und Gemeinden das modernisierte Instrument nutzen, um sich noch gezielter auf mögliche Hochwasser vorzubereiten. Mit der Nutzung von FLIWAS 3 können alle Verantwortlichen im Ernstfall schnell, koordiniert und zielgerichtet handeln, so das Umweltministerium in einer Pressemitteilung. Kommunen, die der Land-Kommunen-Kooperation FLIWAS 3 beitreten, erhalten Schulungen und professionelle Unterstützung bei der Nutzung des Systems.
Bundestag: Koalition will weniger Antibiotika
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen Maßnahmen gegen die fortschreitende Bildung von Resistenzen ge gen Antibiotika ergreifen. In einem gemeinsamen Antrag zur Antibiotikaminimierung in der Human- und Tiermedizin (Bundestags-Drucksache 18/9789) fordern die Fraktionen von der Bundesregierung unter anderem, den zielgenauen Einsatz von Antibiotika zu fördern sowie in den Beratungen zur EU-Tierarzneimittelnovelle ein Verbot für den Internethandel von Antibiotika zu erwirken. Darüber hinaus soll im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Deutsche Antibiotika- Resistenzstrategie „DART 2020“ weiter umgesetzt werden. In diesem Sinne sollen zudem die Überwachungssysteme zum Antibiotikaverbrauch sowie zur Antibiotikaabgabe und zu Antibiotika- Resistenzen in der Human- wie auch der Tiermedizin gestärkt und ausgebaut werden. Auch die Aufklärungsbemühungen sollen intensiviert werden, indem die Bevölkerung für das Thema weiter sensibilisiert werden müsse.
Forschungsprojekt HypoWave: neuer Ansatz für Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft
Wie die Effizienz der hydroponischen Pflanzenproduktion durch die Nutzung von kommunalem Abwasser für die Bewässerung noch erhöht werden kann, untersucht ein interdisziplinäres Team im jetzt gestarteten Verbundprojekt „Einsatz hydroponischer Systeme zur ressourceneffizienten landwirtschaftlichen Wasserwiederverwendung“ (Hypo- Wave). „Die abwassertechnische Innovation besteht darin, die Aufbereitung des Bewässerungswassers gezielt auf eine optimale Nährstoffverwertung der Pflanzen auszurichten“, sagt Projektleiter Thomas Dockhorn vom Institut für Siedlungswasserwirtschaft der TU Braunschweig. Gleichzeitig garantiere die angepasste Abwasseraufbereitung eine hohe Produktqualität, die weitgehend frei ist von Schwermetallen, organischen Spurenstoffen oder pathogenen Keimen. Hydroponik ist eine Form der Pflanzenhaltung, bei der die Pflanzen in einem anorganischen Substrat statt in einem organische Bestandteile enthaltenden Boden wurzeln. Eine Pilotanlage zur Wiederverwendung des gezielt aufbereiteten kommunalen Abwassers in einem hydroponischen Gewächshaussystem wird auf der Kläranlage Hattorf in der Nähe von Wolfsburg errichtet. Neben dem erstmaligen Einsatz einer biologisch abbaubaren Folie zur Verringerung der Wasserverdunstung oberhalb des Wurzelraumes der Pflanzen sollen außerdem die technischen Abläufe, die Pflanzenproduktion, die Wirtschaftlichkeit der Anlage sowie die Qualität der erzeugten Produkte untersucht werden. In einem zweiten Schritt wird das Potenzial und die Marktfähigkeit eines solchen Konzepts mithilfe von Fallstudien im Inland (unter anderem Hessisches Ried) und in der Grenzregion zwischen Belgien und Deutschland sowie im portugiesischen Évora untersucht. Im Zuge der Forschungsarbeiten werden auch die möglichen Akteure solcher Systeme über einen Stake-holder- Dialog in das Forschungsprojekt eingebunden. HypoWave wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Das Projekt läuft bis zum 31. August 2019.
Frauenanteil bei Anfängern in Ingenieurwissenschaften 2014 bei 21 %
Der Frauenanteil bei den Anfängern im tertiären Bildungsbereich variierte 2014 sowohl auf OECD-Ebene als auch in Deutschland je nach Fachrichtung teilweise deutlich. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren Anfängerinnen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften, Fertigung und Bauwesen mit Anteilen von 21 % in Deutschland und 24 % im OECD-Durchschnitt im Tertiärbereich deutlich unterrepräsentiert. Der Tertiärbereich umfasst in Deutschland außer Studiengängen an Hochschulen und Berufsakademien auch Bildungsgänge an Fachschulen (wie zum Beispiel Meister-, Techniker- oder Erzieherausbildung) und Fachakademien. Angesichts des prognostizierten steigenden Bedarfs an Fachkräften in mathematisch-technischen und naturwissenschaftlichen Fächern richtet sich das Interesse in Deutschland seit einigen Jahren verstärkt auf die Gewinnung weiblichen Nachwuchses im naturwissenschaftlichtechnischen Bereich. Diese und weitere Ergebnisse enthält die Destatis-Veröffentlichung „Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich“.
Leitfaden zu dezentralen Sanitärsystemen veröffentlicht
Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat ein International Workshop Agreement (IWA) zu dezentralen Sanitärsystemen veröffentlicht. Der Leitfaden IWA 24 „Non-sewered sanitation systems – General safety and performance requirements for design and testing“ basiert auf der Vorarbeit von TÜV Süd, die durch die Bill-und-Melinda-Gates- Stiftung gefördert wurde. Koordiniert wurde der Normungsprozess vom American National Standards Institute (ANSI). Das IWA-Dokument ebnet sicheren und nachhaltigen Technologien den Weg. Der Standard definiert die technischen Anforderungen, Prüfverfahren und Nachhaltigkeitsansprüche von Systemen ohne Kanalisation, die entweder als Ganzes vorproduziert oder vor Ort aus Modulen zusammengesetzt werden. Bisher waren diese häufig noch nicht sicher, nachhaltig oder wirtschaftlich genug. Auch gab es keine anerkannten Normen oder Best-Practice-Verfahren für den Aufbereitungsprozess in den Anlagen.
Spurenstoffentfernung mit naturnahen Systemen
In einem deutsch-israelischen Verbundvorhaben wird untersucht, wie naturnahe technische Systeme – etwa technische Feuchtgebiete (zum Beispiel Pflanzenkläranlagen) oder Sandfilter – als Nachbehandlung die Belastung des gereinigten Abwassers mit Arzneistoffen, Haushaltschemikalien, Krankheitserregern und antibiotika-resistenten Bakterien verringern können. Am 30. und 31. August fand in der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) in Koblenz die Kickoff- Veranstaltung zu diesem deutsch-israelischen Verbundforschungsprojekt „Optimization of subsurface treatment units based on novel indicators“ (OPTI) statt. Vier Institutionen aus Deutschland und Israel werden im Rahmen dieser Forschungsinitiative eng zusammenarbeiten. Ziel der Nachbehandlung ist die Verbesserung der Wasserqualität für eine direkte landwirtschaftliche Nutzung des Abwassers. Das auf drei Jahre ausgelegte Verbundprojekt OPTI wird im Rahmen der deutsch-israelischen Kooperation in der Wassertechnologieforschung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie vom israelischen Wissenschaftsministerium (MOST) gefördert. Koordiniert wird das Projekt von der BfG durch Prof. Dr. Thomas Ternes und Dr. Ann-Kathrin Ghattas. Weitere Partner sind das Technologiezentrum Wasser in Karlsruhe, die Münchner vermicon AG sowie die israelische Galilee Society. OPTI untersucht die Aspekte: Entfernung neuartiger Schadstoffe in Abhängigkeit von unterschiedlichen Behandlungsverfahren und Betriebsbedingungen; Aufklärung und Nachweis der entstandenen Transformations- bzw. Abbauprodukte der neuartigen Schadstoffe; Aufklärung der am Abbau beteiligten mikrobiellen Gemeinschaften und enzymatischen Prozesse; Inaktivierung von Krankheitserregern und Entfernung antibiotika-resistenter Bakterien.
Prof. Dr. Thomas Ternes
Tel. 02 61/13 06-55 60
E-Mail: ternes@bafg.de
Junge Akademie: zehn neue Mitglieder gesucht
Die Junge Akademie an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina suchen herausragende junge Wissenschaftler/innen, sich um die Mitgliedschaft in der Jungen Akademie zu bewerben. Die Ausschreibung läuft bis zum 30. November 2016. Die Promotion der Bewerber/innen darf nicht länger als sieben Jahre zurückliegen, und sie müssen eine weitere herausragende wissenschaftliche Arbeit vorweisen können. Eine Zuwahlkommission, bestehend aus aktiven Mitgliedern der Jungen Akademie, sichtet die Bewerbungen und lädt im Februar 2017 rund 30 Bewerber/innen zum Vorstellungsgespräch nach Berlin ein. Aus ihnen werden die zukünftigen zehn Akademie-Kolleg/ inn/en gewählt. Die Aufnahme erfolgt während der sommerlichen Festveranstaltung der Jungen Akademie. Die Junge Akademie wurde im Jahr 2000 als weltweit erste Akademie für herausragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ins Leben gerufen. Ihre Mitglieder stammen aus allen wissenschaftlichen Disziplinen sowie aus dem künstlerischen Bereich.
Leitbild für „Integriertes Wasserressourcen-Management Rhein-Main“ wird entwickelt
Rund 100 Vertreterinnen und Vertreter von Wasserversorgungsunternehmen, Kommunen, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden waren am 4. Oktober 2016 zusammengekommen, um an der Entwicklung des Leitbilds für „Integriertes Wasserressourcen-Management Rhein-Main“ mitzuwirken. Ende April dieses Jahres war der Leitbildprozess mit einer Auftaktveranstaltung eingeläutet worden. „Das Land Hessen hat das Ziel, die Wasserversorgung im Rhein-Main- Gebiet zukunftssicher zu gestalten und die Ressource Wasser zu schützen. Dafür werden wir ein Leitbild entwickeln, das wasserwirtschaftliche, ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Aspekte berücksichtigt. Auch angesichts des Klimawandels soll es die gemeinsame Basis sein für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen im Ballungsraum“, sagte die Staatssekretärin im Umweltministerium, Dr. Beatrix Tappeser, dazu in der Hessischen Staatskanzlei.
Baden-Württemberg: Stromerzeugung aus Klärgas auf neuem Höchststand
Im Jahr 2015 wurden in Baden-Württemberg rund 118,2 Millionen Kubikmeter Klärgas (Rohgas) gewonnen. Nach Angaben des Statistischen Landesamts sind dies 2,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Gut drei Viertel des gewonnen Klärgases wurden von den Anlagenbetreibern zur Stromerzeugung genutzt. Weitere 12,7 Prozent setzten sie zu reinen Heiz- und/oder Antriebszwecken ein. Insgesamt wurde in 267 Klärwerken das Klärgas für die eigene Energieerzeugung genutzt. Dabei nimmt die Zahl der Kläranlagen, die das gewonnene Klärgas verstromen, weiter zu. Gegenüber dem Vorjahr ist ihre Zahl von 227 auf 230 Anlagen im Jahr 2015 gestiegen. In den Stromerzeugungsanlagen der baden-württembergischen Klärwerke wurden 2015 insgesamt 171,1 Millionen kWh erzeugt. Dies waren 4,5 Prozent mehr als im Vorjahr und 21,9 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Damit lag die Stromerzeugung aus Klärgas so hoch wie nie zuvor. Rund 95 Prozent davon (162,3 Millionen kWh) wurden in den Kläranlagen selbst verbraucht. Der Rest wurde in das Elektrizitätsnetz der allgemeinen Versorgung eingespeist oder an sonstige Abnehmer abgegeben.
Niedersachsen startet Projekt für nachhaltige Nährstoffkreislaufwirtschaft
Angesichts anhaltend hoher Nährstoffüberschüsse in vielen Regionen Niedersachsens verstärken Landesregierung und Landwirtschaftskammer ihre Anstrengungen, das Problem der Überdüngung und Nitratbelastung von Böden und Grundwasser zu minimieren. Mit dem Projekt „Wirtschaftsdüngermanagement Niedersachsen“ von Landwirtschafts- und Umweltministerium sowie Landwirtschaftskammer sollen geschlossene Nährstoffkreisläufe in der Landwirtschaft gefördert und die Abgabe von Wirtschaftsdünger aus den Überschussregionen im Westen Niedersachsens an vieharme Gebiete besser kontrolliert werden. Ziel ist es, künstlichen Mineraldünger einzusparen und die Nitratbelastung zu reduzieren. Das Land fördert das dreijährige Projekt mit rund 900 000 Euro. Zum Projekt gehört auch der Aufbau eines Zertifizierungssystems für die gesamte Logistikschiene im Bereich Wirtschaftsdünger – also insbesondere für Gülle-Transporte und Gülle-Börsen – durch die NährstoffManagement Niedersachsen eG (NMN eG) unter Mitwirkung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV). Auf diese Weise sollen künftig zugelassene Transporteure nach einheitlichen Standards arbeiten und die Überwachung transparenter werden. Dazu beitragen soll die Dokumentation von Nährstoffgehalten, um dem ausbringenden Landwirt einen effizienten Einsatz und die Verminderung von Mineraldünger zu ermöglichen. Der offizielle Projektstart war am 6. Oktober 2016. Bislang werden in Niedersachsen laut den Nährstoffberichten des Landes rund 80 000 Tonnen Stickstoff und bis zu 40 000 Tonnen Phosphor über den Bedarf der Pflanzen hinaus gedüngt.
Klärschlammverordnung in der EU-Notifizierung
Das Bundesumweltministerium hat am 26. September 2016 den ressortabgestimmten Entwurf der Klärschlammverordnung an die EU-Kommission zur Notifizierung übermittelt. Das berichtete Dr. Helge Wendenburg, Abteilungsleiter im BMUB, am 27. September 2016 während der DWA-Bundestagung in Bonn. Die Änderungen sehen vor, dass 12 bzw. 15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung Klärschlamm aus Anlagen größer 100 000 EW bzw. 50 000 EW verbrannt und der Phosphor zurückgewonnen werden muss. Nach Ende der Stillhaltefrist am 27. Dezember 2016 geht der Entwurf in das parlamentarische Verfahren und in den Bundesrat.
Kritische Infrastrukturen: Meldefrist für Kontaktstellen endet am 3. November
Die Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Wasserwirtschaft müssen bis zum 3. November 2016 gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Kontaktstelle benennen. Sicherzustellen ist, dass die Betreiber über diese Kontaktstelle jederzeit erreichbar sind. Was kritische Infrastrukturen sind, steht in Anhang 2 der Verordnung des Bundesinnenministeriums zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV): Kanalisationen, an die mehr als 500 000 Einwohner angeschlossen sind, Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von über 500 000 Einwohnerwerten sowie Leitzentralen mit Ausbaugrößen der gesteuerten/ überwachten Anlagen für über 500 000 Einwohnerwerte. Für die Trinkwasserversorgung sind andere Schwellenwerte festgelegt. Eine weitere Frist läuft ebenfalls: Die von der Verordnung betroffenen Betreiber müssen dem BSI gegenüber innerhalb von zwei Jahren die Einhaltung eines Mindeststandards an IT-Sicherheit nachweisen. Die zur Registrierung der Kontaktstelle notwendigen Formulare sowie den Zugang zum Melde- und Informationsportal findet man im Internet:
Ansprechpartner in der DWA:
Dr. Friedrich Hetzel
Tel. 0 22 42/872-245
E-Mail: hetzel@dwa.de
Monitoring über die Auswirkungen undichter privater Abwasserleitungen
In Nordrhein-Westfalen läuft ein landesweites Monitoring über die Auswirkungen undichter privater Abwasserleitungen auf den Boden und das Grundwasser. Auftraggeber ist das Landesumweltministerium. Interessierte Städte und Abwasserbetriebe, in deren Bereich sanierungsbedürftige Leitungen vorliegen, können noch teilnehmen. Das Umweltministerium hat drei Unternehmen und eine Hochschule mit den Untersuchu gen beauftragt. Wo eine Sanierungsstelle vorliegt, würde dann ein Unternehmen mithilfe einer Rammkernsonde in unterschiedlichen Tiefen Bodenproben in unmittelbarer Nähe zu der Schadstelle in der Leitung nehmen. Das Umweltministerium möchte mit der Untersuchung in Erfahrung bringen, ob sich Schadstoffe in austretenden häuslichen Abwässern über die Bodenzone bis zum Grundwasser bewegen können (Emissionsseite), und ob sie, einmal dort angekommen, zu einer Beeinträchtigung der Grundwasserqualität führen können (Immissionsseite). Die Untersuchung berücksichtigt insbesondere die aktuell als Mikroschadstoffe bezeichneten organischen Verbindungen.
Emscher Wassertechnik GmbH
Dr. Sabine Cremer
Tel. 02 01/36 10-460
E-Mail: cremer@ewlw.de
Nordrhein-Westfalen: Siedlungs- und Verkehrsfläche stieg 2014 um neun Hektar pro Tag
Im Jahr 2014 erhöhte sich die Siedlungsund Verkehrsfläche in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich um 9,0 Hektar pro Tag; zehn Jahre zuvor hatte der tägliche Anstieg noch bei 19,7 Hektar pro Tag gelegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anlässlich des Tages des Wohn- und Siedlungswesens (5. Oktober 2016) mitteilt, lag der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der gesamten Landesfläche Ende 2014 mit 7794 Quadratkilometern bei knapp 23 Prozent. Seit 2004 wurde die Siedlungsund Verkehrsfläche im Land um 5,8 Prozent bzw. 424 Quadratkilometer ausgedehnt. Rheinland-Pfalz und Hessen wiesen mit einem Anstieg der Siedlungsund Verkehrsfläche um 3,6 bzw. 3,7 Prozent die geringsten Steigerungsraten aller Flächenländer auf. Im Bundesdurchschnitt lag der Anstieg bei 7,2 Prozent.
Bundesrat stimmt Gesetz zum Breitbandausbau zu
Der Bundesrat hat am 23. September 2016 den geplanten Verbesserungen beim Breitbandausbau [Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)] zugestimmt. Änderungen gegenüber der Fassung, die der Deutsche Bundestag am 7. Juli 2016 verabschiedet hat, hat es nicht mehr gegeben. Durch effizientere Verfahren und mehr Transparenz soll der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze nachhaltig beschleunigt und die Kosten gesenkt werden. So können in Zukunft zum Beispiel bei Neubau oder Sanierung von Autobahnen, Straßen, Geh- und Fahrradwegen zugleich Leerrohre für Glasfasernetze mit verlegt werden. Netzbetreiber haben künftig Ansprüche auf Mit-Nutzung vorhandener, passiver Netzinfrastrukturen und erhalten verbesserten Zugang zu Informationen über die tatsächliche Versorgungslage. „Passive Netzinfrastrukturen“ umfassen unter anderem Leer- und Leitungsrohre, Kabelkanäle, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Gebäude und Gebäudeeingänge, Antennenanlagen und Trägerstrukturen wie Türme, Masten und Pfähle, ausdrücklich auch „physische Infrastrukturen zur Abwasserbehandlung und -entsorgung sowie die Kanalisationssysteme“. Die Bundesnetzagentur nimmt künftig die Aufgaben einer zentralen Informations- und Streitbeilegungsstelle wahr. Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll weitgehend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
TSM-Zertifikat in Landau überreicht
Nach fast zwei Jahren Vorbereitung hat der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) die freiwillige Prüfung seines technischen Sicherheitsmanagements (TSM) in der Sparte Abwasser erfolgreich abgelegt. Am 3. Juli 2016 überreichte Peter Lubenau, Vorsitzender des DWA-Landesverbands Hessen/Rheinland-Pfalz/ Saarland das Zertifikat an Bernhard Eck, Vorstand des EWL. „Die umfangreiche Prüfung hat ergeben, dass die Abwasserabteilung des EWL technisch, personell und organisatorisch sehr gut aufgestellt ist“, hatten die Prüfer bestätigt. Bundesweit gibt es rund 90 Abwasserbetriebe, die das TSM-Zertifikat führen. Bei einer zweitägigen Prüfung vor Ort hatten sich die Experten der DWA mit den Kollegen des EWL durch einen rund 250 Fragen umfassenden Katalog zur Qualifikation des Fachpersonals, zur Entscheidungs- und Handlungskompetenz der technischen Führungskräfte sowie zu internen Abstimmungsprozessen gearbeitet. Auf dem Prüfstand standen außerdem die technische Ausrüstung, die Unternehmensstruktur sowie die Organisation des Bereitschaftsdienstes der Kläranlage. Zu all diesen Punkten hatten die Mitarbeiter der EWL-Abwasserabteilung und auch der Verwaltung intensiv die internen Abläufe hinterfragt, optimiert und dokumentiert sowie die Zusammenarbeit mit externen Partnern geprüft und Schnittstellen geklärt. Besonders gewichtige Punkte waren die Betriebssicherheit der Kläranlage, deren Störungsmanagement und die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters. „Wir arbeiten in der Daseinsvorsorge. Unsere Leistungen nutzt jeder Bürger, aber nur an wenigen Stellen werden wir sichtbar“, hielt der EWL-Vorstand fest. Umso wichtiger sei es, die Organisation und die Abläufe regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Zudem gibt der Blick der externen Gutachter dem städtischen städtischen Wirtschaftsbetrieb auch aus der juristischen Warte Sicherheit beim täglichen Handeln. Das Zertifikat gilt nun für fünf Jahre, dann steht ein Wiederholungsaudit an.
Deutscher Ingenieurbaupreis 2016 für Sturmflutsperrwerk Greifswald-Wieck – Anerkennung für Klärschlammbehandlung in Linz-Unkel
Das Sturmflutsperrwerk in der Hansestadt Greifswald bekommt den ersten Deutschen Ingenieurbaupreis. Die Jury unter Vorsitz des Darmstädter Universitätsprofessors Carl-Alexander Graubner wählte das im Februar 2016 fertiggestellte Siegerprojekt aus 53 Einreichungen aus. Die Konzeptidee stammt von der Firma Hypro Paulu & Lettner Ingenieurgesellschaft mbH (hpl) aus Berlin. Bauherr ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg- Vorpommern. Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist als Staatspreis der bedeutendste Preis für Bauingenieure in Deutschland. Die Juroren befanden, dass durch die gelungene Integration verschiedener Planungsbeteiligter eine außergewöhnlich innovative Lösung zum Hochwasserschutz der Menschen in Greifswald entwickelt wurde. Insgesamt wurden fünf Auszeichnungen mit jeweils 4000 Euro Preisgeld sowie fünf Anerkennungen mit je 2000 Euro vergeben. Eine Anerkennung ausgesprochen wird dem Projekt „Nachhaltige Klärschlammbehandlung und -verwertung auf der Kläranlage Linz-Unkel, Rheinland- Pfalz“, das von der Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann und Partner mbH (Thür) geplant wurde. Bauherr ist der Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Unkel. 2011 wurde die Kläranlage Linz-Unkel von der bis dahin praktizierten Simultanstabilisierung durch den Bau einer zweistufigen Kompaktfau lungsanlage auf die Klärschlammfaulung umgestellt. Das dabei entstehende Klärgas wird seither in einer Mikrogasturbine zur Stromerzeugung mit Wärmerückgewinnung genutzt. Weiteres Ziel ist es, die organischen Stoffe aus dem Klärschlamm zu eliminieren und den Phosphor unter Einhaltung der Grenzwerte nach der Düngemittelverordnung in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Hierzu errichtete der Zweckverband eine PYREG-Anlage, die erste in Deutschland. Der Klärschlamm wird dabei zunächst getrocknet und anschließend im PYREG-Reaktor erhitzt. Die überschüssige Abwärme wird zur Trocknung des Klärschlamms genutzt. Die kohlenstoffhaltige und phosphorreiche Asche kann zur Düngemittelproduktion eingesetzt werden, gleichzeitig werden die organischen Belastungen signifikant verringert. Der Deutsche Ingenieurbaupreis wurde in diesem Jahr erstmals in gemeinsamer Trägerschaft durch das Bundesbauministerium und die Bundesingenieurkammer ausgelobt. Der Preis soll künftig im Zweijahresrhythmus verliehen werden. Die Verleihung des Preises findet am 26. Oktober 2016 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften in Berlin statt.
Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement
Baden-Württemberg hat Mitte August einen neuen Leitfaden für „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden- Württemberg“ veröffentlicht. Auf 83 Seiten stellt das Land mit dem Leitfaden den Kommunen ein einheitliches Verfahren zur Verfügung, um vom Starkregen ausgehende Gefahren und Risiken analysieren und so kommunale Starkregenkarten erstellen zu können. Auf dieser Grundlage können die Städte und Gemeinden Maßnahmen erarbeiten, die mögliche Schäden im Ernstfall vermeiden oder zumindest spürbar verringern. Das Land beschränkt die Unterstützung dabei nicht allein auf den Leitfaden. Kommunen, die sich mit dem Thema befassen und sich dabei auf den Leitfaden stützen, fördert die Landesregierung auch finanziell. Städte und Gemeinden können vom Land einen Zuschuss von 70 Prozent der Kosten erhalten, die für kommunale Starkregengefahrenkarten mit nachfolgender Risikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept entstehen. Das Handlungskonzept enthält sowohl Maßnahmen zur Beratung der potenziell betroffenen Bürgerinnen und Bürger als auch zur kommunalen Flächenvorsorge und für das Krisenmanagement. Die hierin ebenfalls enthaltenen baulichen Maßnahmen, mit denen sich zum Beispiel das Wasser außerhalb von Ortschaften zurückhalten lässt oder die einen möglichst schadenfreien Abfluss innerhalb des Ortes ermöglichen, werden von der Landesregierung ebenfalls mit bis zu 70 Prozent gefördert.
Richtfest auf den neuen Becken der Kläranlage Dresden-Kaditz
Der Rohbau steht. Mit einem Richtfest auf den neuen Becken der biologischen Abwasserreinigung feiert die Stadtentwässerung Dresden die pünktliche Fertigstellung dieses wichtigen Bauabschnitts. Die beiden Umlaufschlaufenbecken haben eine Wassertiefe von 7,50 Metern und fassen jeweils 16 000 m³ Abwasser. Ebenfalls in Beton gegossen sind die zwei dazu gehörigen Umlaufverteiler mit einem Volumen von je 8000 m³ Wasser. Gegenwärtig wird geprüft, ob die Becken dicht sind. Im Frühjahr 2017 soll Abwasser darin fließen. Bis Ende dieses Jahres wird die Elektro- und Maschinenausrüstung installiert. Außerdem erhalten die beiden Umlaufschlaufenbecken jeweils 1100 Belüfter-Teller aus einer Gummimembran. In den kommenden Monaten werden die bisher genutzten „Altbecken“ (von 1991) abgerissen, mit dem Bau des zweiten Abschnitts des Umlaufverteilers begonnen und zahlreiche Leitungen verlegt. Inklusive Landschafts- und Straßenbau dauern die Bauarbeiten noch bis Mitte 2018. Bis dahin werden insgesamt 23 Millionen Euro investiert, um wie geplant das derzeitige Provisorium zur Stickstoffelemination in eine dauerhafte zukunftsfähige Lösung zu überführen.
TSM-Zertifikat in Landau überreicht
Nach fast zwei Jahren Vorbereitung hat der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) die freiwillige Prüfung seines technischen Sicherheitsmanagements (TSM) in der Sparte Abwasser erfolgreich abgelegt. Am 3. Juli 2016 überreichte Peter Lubenau, Vorsitzender des DWA-Landesverbands Hessen/Rheinland-Pfalz/ Saarland das Zertifikat an Bernhard Eck, Vorstand des EWL. „Die umfangreiche Prüfung hat ergeben, dass die Abwasserabteilung des EWL technisch, personell und organisatorisch sehr gut aufgestellt ist“, hatten die Prüfer bestätigt. Bundesweit gibt es rund 90 Abwasserbetriebe, die das TSM-Zertifikat führen. Bei einer zweitägigen Prüfung vor Ort hatten sich die Experten der DWA mit den Kollegen des EWL durch einen rund 250 Fragen umfassenden Katalog zur Qualifikation des Fachpersonals, zur Entscheidungs- und Handlungskompetenz der technischen Führungskräfte sowie zu internen Abstimmungsprozessen gearbeitet. Auf dem Prüfstand standen außerdem die technische Ausrüstung, die Unternehmensstruktur sowie die Organisation des Bereitschaftsdienstes der Kläranlage. Zu all diesen Punkten hatten die Mitarbeiter der EWL-Abwasserabteilung und auch der Verwaltung intensiv die internen Abläufe hinterfragt, optimiert und dokumentiert sowie die Zusammenarbeit mit externen Partnern geprüft und Schnittstellen geklärt. Besonders gewichtige Punkte waren die Betriebssicherheit der Kläranlage, deren Störungsmanagement und die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters. „Wir arbeiten in der Daseinsvorsorge. Unsere Leistungen nutzt jeder Bürger, aber nur an wenigen Stellen werden wir sichtbar“, hielt der EWL-Vorstand fest. Umso wichtiger sei es, die Organisation und die Abläufe regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Zudem gibt der Blick der externen Gutachter dem städt städtischen Wirtschaftsbetrieb auch aus der juristischen Warte Sicherheit beim täglichen Handeln. Das Zertifikat gilt nun für fünf Jahre, dann steht ein Wiederholungsaudit an.
6,14 Milliarden Euro für Hochwasserschäden
Beim Hochwasser 2013 an Donau, Elbe und anderen Flüssen in Deutschland gab es Schäden von insgesamt 8,2 Milliarden Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/9354) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Aus dem mit acht Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögen „Aufbauhilfe“ sind den Ländern bisher insgesamt 6,14 Milliarden Euro zugeteilt worden, heißt es weiter. Ausgegeben wurden davon bislang 2,21 Milliarden Euro. „Der Bund kann nicht ausschließen, dass die zugeteilten Mittel letztlich nicht in voller Höhe benötigt werden“, schreibt die Regierung dazu. Die Bewilligung für die einzelnen Hilfeleistungen obliege Ländern und Kommunen, heißt es in der Unterrichtung. Diesen würden detaillierte Angaben zu den einzelnen Schadensfällen vorliegen.
Nordrhein-Westfalen: neues Landeswassergesetz verkündet
Das nordrhein-westfälische Landeswassergesetz wurde geändert („Gesetz zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften“ vom 8. Juli 2016, Gesetz- und Verordnungsblatt 2016, Nr. 22 vom 15. Juli 2016, S. 559). Das Änderungsgesetz besteht aus 30 Artikeln. Art. 1 beinhaltet die grundlegende Anpassung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist. Art. 2 bezieht sich auf das nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz des Bundes. Es wird die bislang im Landeswassergesetz enthaltenen Regelungen zur Erhebung der Abwasserabgabe in einem eigenständigen Gesetz fortführen. Die Art. 3 bis Art. 11 beinhalten Änderungen der sondergesetzlichen Wasserverbandsgesetze. Die Art. 12 bis 29 beinhalten Folgeänderungen in Landesgesetzen und Landes-Rechtsverordnungen, weil sich die Paragraphen im künftigen Landeswassergesetz ändern. Das neue Landeswassergesetz für Nordrhein- Westfalen ist am 16. Juli 2016 in Kraft getreten (Artikel 30).
„Umweltcluster Leuchtturm 2017“ ausgeschrieben
Bayerische Unternehmen und Einrichtungen können sich bis zum 30. September 2016 für den „Umweltcluster Leuchtturm 2017“ bewerben, wenn sie ein innovatives Projekt, Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung aus den Umweltcluster- Bereichen erfolgreich am Markt etabliert haben. Der Umweltcluster Bayern freut sich auf Bewerbungen aus den Bereichen: Wasser & Abwasser, Abfall & Recycling, Alternative Energiegewinnung aus Reststoffen oder Abwasser, Luftreinhaltung, Ressourceneffizienz & Stoffstrommanagement.
www.umweltcluster.net/leuchtturm/bewerbung
Anlage zur Beseitigung von Spurenstoffen im Klärwerk Mannheim eingeweiht
Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller hat am 15. Juli 2016 die Pulveraktivkohleanlage im Klärwerk Mannheim eingeweiht. Die größte Anlage ihrer Art in Baden-Württemberg beseitigt Spurenstoffe wie Arzneimittel, Hormone oder Flammschutzmittel aus dem Abwasser. „Damit geht die Reinigungsleistung der Kläranlage nun deutlich Zugelasüber die bestehenden Mindestanforderungen hinaus“, betonte der Minister. Das Land habe die insgesamt zehn Millionen Euro kostende Maßnahme mit zwei Millionen Euro bezuschusst. „Ich wünsche mir, dass das Leuchtturmprojekt in Mannheim Vorbild für weitere Betreiber im Land sein wird“, sagte der Umweltminister. „Die Landesregierung unterstützt die Kommunen beim Bau dieser Anlagen mit einem Förderbonus in Höhe von 20 Prozent.“ Nach Stuttgart und Karlsruhe befindet sich in Mannheim die drittgrößte Kläranlage Baden-Württembergs. Insgesamt sind derzeit in Baden-Württemberg elf Anlagen zur Spurenstoffelimination in Betrieb. Drei weitere Anlagen sind im Bau, vier weitere in Planung.
Baubeginn für die erste großtechnische vierte Reinigungsstufe in Bayern
Die Kläranlage der Stadt Weißenburg in Bayern wird als erste Anlage in Bayern um eine vierte Reinigungsstufe erweitert. Das Bayerische Umweltministerium fördert das Vorhaben mit rund 2,3 Millionen Euro. Der erste Spatenstich ist für Anfang September geplant. Im Frühjahr 2017 soll die Anlage ihren Betrieb aufnehmen. Das Projekt wird durch eine umfassende wissenschaftliche Begleitung unterstützt, die der Freistaat Bayern finanziert. Dabei werden auch die Auswirkungen der verbesserten Reinigungsleistung auf Gewässer untersucht.
Bundesweiter Wettbewerb „Abwasser 21“ gestartet
Derzeit stehen die Abwasserinfrastruktursysteme insbesondere im ländlichen Raum aufgrund demografischer Veränderungen, des Klimawandels, aktueller Anforderungen an den Gewässerschutz und steigender Energiepreise vor erheblichen Herausforderungen. Um eine Abwasserbeseitigung langfristig zu vertretbaren Kosten, umwelt- und ressour censchonend zu gewährleisten, sind frühzeitig neue Ansätze in das bestehende Abwasserbeseitigungskonzept zu intergieren. Flexibilität der zukünftigen Systeme steht dabei im Vordergrund, damit diese auch an eine von den gegenwärtigen Vorhersagen abweichende Situation angepasst werden können. Vor diesem Hintergrund hat die Kommunale Umwelt-AktioN UAN einen bundesweiten Wettbewerb gestartet. Ziel des Wettbewerbs ist es, zukunftsfähige Lösungsansätze für die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum zu finden. Diese sollten vor allem die stoffliche und energetische Nutzung der im Abwasser enthaltenen Ressourcen berücksichtigen und gute Ideen hinsichtlich innovativer Organisationsstrukturen beinhalten. Der bundesweite Wettbewerb richtet sich an Planer, Ingenieurbüros, Hochschulen (auch Studierende), Hersteller und Betreiber (Gemeinden, Verbände, Privatpersonen etc.). Die Sieger werden im Mai 2017 im Rahmen einer öffentlichen Fachveranstaltung vom niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel ausgezeichnet. Zudem haben die Preisträger die Möglichkeit, ihren Beitrag Kommunen, Vertretern aus Wissenschaft und Forschung, Ingenieurbüros, Hochschulen auf der Fachveranstaltung zu präsentieren. Eine im Anschluss an die Fachveranstaltung erstellte Internetplattform soll zudem dazu beitragen, neue innovative Techniken und Organisationskonzepte der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum zusammenzutragen sowie zu verbreiten und somit Kommunen und Firmen als Ideen- und Kontaktbörse dienen. Auch die Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, der DWA-Landesverband Nord und das Norddeutsche Wasserzentrum e. V. als Kooperationspartner des Wettbewerbs werden ebenfalls mit dazu beitragen, die Siegerbeiträge zu verbreiten. Träger des Wettbewerbs ist die Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. mit finanzieller Unterstützung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Teilnahmeschluss ist der 31. Januar 2017. Die Teilnahmeunterlagen können bei der Kommunalen Umwelt- AktioN U.A.N. als Geschäftsstelle des Wettbewerbs angefordert werden:
E-Mail: panckow@uan.de
Tel. 05 11/3 02 85-63
www.uan.de
Bayern: Komponente „Sturzfluten“ im Hochwasserschutz- Aktionsprogramm
Das bayerische Kabinett hat auf einer Klausur in St. Quirin Anfang August 2016 Beschlüsse in den Bereichen Umwelt und Verbraucherschutz gefasst. Danach wird das Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus (AP2020plus) um eine neue Komponente „Sturzfluten“ erweitert. Die Warnung vor Sturzfluten soll durch genauere Prognosen und Frühwarnungen verbessert werden. Daneben wird die Beratung der Gemeinden verstärkt. Auch soll die staatliche Förderung von kommunalen Hochwasserprojekten weiter ausgebaut werden. In den Jahren 2017 und 2018 sollen dafür Haushaltsmittel von 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Auch 30 neue Stellen zur Stärkung der Wasserwirtschaftsämter und des Landesamtes für Umwelt sind vorgesehen.
Deutscher Ingenieurbaupreis 2016 für Sturmflutsperrwerk Greifswald-Wieck
Anerkennung für Klärschlammbehandlung in Linz-Unkel
Das Sturmflutsperrwerk in der Hansestadt Greifswald bekommt den ersten Deutschen Ingenieurbaupreis. Die Jury unter Vorsitz des Darmstädter Universitätsprofessors Carl-Alexander Graubner wählte das im Februar 2016 fertiggestellte Siegerprojekt aus 53 Einreichungen aus. Die Konzeptidee stammt von der Firma Hypro Paulu & Lettner Ingenieurgesellschaft mbH (hpl) aus Berlin. Bauherr ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg- Vorpommern. Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist als Staatspreis der bedeutendste Preis für Bauingenieure in Deutschland. Die Juroren befanden, dass durch die gelungene Integration verschiedener Planungsbeteiligter eine außergewöhnlich innovative Lösung zum Hochwasserschutz der Menschen in Greifswald entwickelt wurde. Insgesamt wurden fünf Auszeichnungen mit jeweils 4000 Euro Preisgeld sowie fünf Anerkennungen mit je 2000 Euro vergeben. Eine Anerkennung ausgesprochen wird dem Projekt „Nachhaltige Klärschlammbehandlung und -verwertung auf der Kläranlage Linz-Unkel, Rheinland- Pfalz“, das von der Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann Partner mbH (Thür) geplant wurde. Bauherr ist der Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Unkel. 2011 wurde die Kläranlage Linz-Unkel von der bis dahin praktizierten Simultanstabilisierung durch den Bau einer zweistufigen Kompaktfau lungsanlage auf die Klärschlammfaulung umgestellt. Das dabei entstehende Klärgas wird seither in einer Mikrogasturbine zur Stromerzeugung mit Wärmerückgewinnung genutzt. Weiteres Ziel ist es, die organischen Stoffe aus dem Klärschlamm zu eliminieren und den Phosphor unter Einhaltung der Grenzwerte nach der Düngemittelverordnung in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Hierzu errichtete der Zweckverband eine PYREG-Anlage, die erste in Deutschland. Der Klärschlamm wird dabei zunächst getrocknet und anschließend im PYREG-Reaktor erhitzt. Die überschüssige Abwärme wird zur Trocknung des Klärschlamms genutzt. Die kohlenstoffhaltige und phosphorreiche Asche kann zur Düngemittelproduktion eingesetzt werden, gleichzeitig werden die organischen Belastungen signifikant verringert. Der Deutsche Ingenieurbaupreis wurde in diesem Jahr erstmals in gemeinsamer Trägerschaft durch das Bundesbauministerium und die Bundesingenieurkammer ausgelobt. Der Preis soll künftig im Zweijahresrhythmus verliehen werden. Die Verleihung des Preises findet am 26. Oktober 2016 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften in Berlin statt.
Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement
Baden-Württemberg hat Mitte August einen neuen Leitfaden für „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden- Württemberg“ veröffentlicht. Auf 83 Seiten stellt das Land mit dem Leitfaden den Kommunen ein einheitliches Verfahren zur Verfügung, um vom Starkregen ausgehende Gefahren und Risiken analysieren und so kommunale Starkregenkarten erstellen zu können. Auf dieser Grundlage können die Städte und Gemeinden Maßnahmen erarbeiten, die mögliche Schäden im Ernstfall vermeiden oder zumindest spürbar verringern. Das Land beschränkt die Unterstützung dabei nicht allein auf den Leitfaden. Kommunen, die sich mit dem Thema befassen und sich dabei auf den Leitfaden stützen, fördert die Landesregierung auch finanziell. Städte und Gemeinden können vom Land einen Zuschuss von 70 Prozent der Kosten erhalten, die für kommunale Starkregengefahrenkarten mit nachfolgender Risikoanalyse und darauf aufbauendem Handlungskonzept entstehen. Das Handlungskonzept enthält sowohl Maßnahmen zur Beratung der potenziell betroffenen Bürgerinnen und Bürger als auch zur kommunalen Flächenvorsorge und für das Krisenmanagement. Die hierin ebenfalls enthaltenen baulichen Maßnahmen, mit denen sich zum Beispiel das Wasser außerhalb von Ortschaften zurückhalten lässt oder die einen möglichst schadenfreien Abfluss innerhalb des Ortes ermöglichen, werden von der Landesregierung ebenfalls mit bis zu 70 Prozent gefördert.
Ludwig-Bölkow-Technologiepreis 2016 ausgelobt
Die Bewerbungsphase für den „Ludwig- Bölkow-Technologiepreis Mecklenburg- Vorpommern 2016“ ist gestartet. Mit dem Preis“ werden Unternehmen und wissenschaftlich ausgebildete Einzelpersonen oder auch Personengruppen von Forschungseinrichtungen ausgezeichnet, die sich um den erfolgreichen Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen aus Mecklenburg-Vorpommern in die wirtschaftliche Nutzung in Form von Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen besonders verdient gemacht haben. Insgesamt stehen 10 000 Euro als Preisgeld zur Verfügung. Ausgelobt wird der Preis vom Wirtschaftsministerium und der Industrieund Handelskammern des Landes Mecklenburg- Vorpommern. Die Preisträger werden am 14. November 2016 in Neubrandenburg ausgezeichnet.
Menschen und Umwelt – Kommunaler Umwelt-Kooperationspreis
Erfolgreiche Kooperationen mit kommunaler Beteiligung zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt stehen im Fokus des Wettbewerbes „Menschen und Umwelt“ der Stiftung IntEF-U.A.N. Beispiele für die Vielfalt der Kooperationsprojekte mit kommunalem Bezug im Umweltbereich sind u. a. langjährig zusammenarbeitende AGENDA-Gruppen oder umweltthemenbezogene Arbeitsgruppen, aber auch internationale Netzwerke zum Beispiel im Rahmen von Städtepartnerschaften, die vor Ort erfolgreich Projekte umgesetzt haben. Die ausgezeichneten Umweltkooperationsprojekte mit kommunaler Beteiligung werden zu einem gemeinsamen Essen mit dem Stiftungskuratorium eingeladen und sollen durch den Deutschen Städteund Gemeindebund und die Stiftung IntEF- U.A.N. veröffentlicht werden. Die Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum 15. November 2016 möglich.
Der Auslobungstext ist im Internet abrufbar: www.intef-uan.de Das digitale Wettbewerbsformular kann per Mail angefordert werden: hoeniges@uan.de Dr.-Ing. Kathrin Flasche Tel. 05 11/3 02 85-58 E-Mail: flasche@uan.de
Niedersachsen fördert Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen
Niedersachsen wird im laufenden Jahr etwa 6,8 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen zur Verfügung stellen. Das teilte das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Mitte August mit. Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz bei öffentlichen Abwasseranlagen werden in den Landkreisen Heidekreis, Celle, Cuxhaven, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Hildesheim, Nienburg (Weser), Northeim und Emsland gefördert.
Nürnberg: Mephrec-Pilotanlage in Betrieb
In Nürnberg hat am 25. Juli 2016 eine Pilotanlage zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm nach dem Mephrec-Verfahren den Betrieb aufgenommen. Diese Technologie findet damit erstmals in einer Großanlage Anwendung. Neben Vertretern der Stadt war der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Stefan Müller, bei der symbolischen ersten Beschickung der Anlage anwesend. Grundlage der halbtechnischen Pilotanlage ist das Metallurgische Phosphorrecycling- Verfahren (Mephrec). Das Herzstück der Anlage ist ein Kupolofen, der üblicherweise zur Herstellung von Gusseisen aus Schrott und Roheisen verwendet wird. In ihm wird der Klärschlamm bei Temperaturen von bis zu 2000 °C eingeschmolzen. In dem vom BMBF mit 4,2 Millionen Euro geförderten Vorhaben arbeiten unter der Leitung der Klärschlammverwertung Nürnberg GmbH zwei Wirtschaftspartner sowie vier Forschungseinrichtungen zusammen. Die Pilotanlage ist Teil der BMBFFördermaßnahme „Zukunftsfähige Technologien und Konzepte für eine Energieeffiziente und Ressourcenschonende Wasserwirtschaft“ im BMBF-Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA).
https://www.nuernberg.de/internet/ krn_mephrec
Rekommunalisierung nach CETA möglich
Auch nach Inkrafttreten des zwischen der Europäischen Union und Kanada vorgesehenen Freihandelsabkommens CETA bleiben Rekommunalisierungen in Deutschland möglich. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags- Drucksache 18/9193) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wörtlich heißt es: „Deutschland hat keine Verpflichtung übernommen, die es verbietet, Privatisierungen zuvor öffentlich-rechtlicher Aufgaben und Vermögen wieder rückgängig zu machen und die betroffenen Aufgaben erneut in kommunale Trägerschaft zu übergeben.“ Wie die Bundesregierung weiter schreibt, habe sie darauf geachtet, „dass die EU und Deutschland im Rahmen von CETA den Spielraum behalten, Maßnahmen zur Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge und zur Regulierung insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Umwelt (u. a. Wasser), Kultur und Medien aufrecht zu erhalten und auch zukünftig zu ergreifen“. Die Rücknahme von Liberalisierungen, die innerstaatlich vorgenommen worden seien, müsse insofern möglich sein. „CETA stellt diesen Spielraum sicher“, versichert die Bundesregierung.
Schleswig-Holstein: neues Landeswassergesetz beschlossen
Der Landtag von Schleswig-Holstein hat Änderungen des Landeswassergesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz wird ein abgestuftes System etabliert, das das Interesse am Küsten- und Hochwasserschutz mit den Interessen baulicher Nutzung und touristischer Entwicklung in Ausgleich bringt. Im Bereich drohender Flusshochwasser soll bei Bauvorhaben künftig die Beteiligung der Wasserbehörde derart erfolgen, dass sie förmlich ihr Einvernehmen erteilt. Im Bereich drohender Küstenhochwasser, denen ja ein höheres Gefahrenpotenzial innewohnt, werden zunächst Bauverbote innerhalb eines Abstands von 150 Metern zu Steilufern, Dünen oder Strandwällen geregelt. Hier wird es umfangreiche Ausnahmen geben. Im Bereich von Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich gilt grundsätzlich Bestandschutz. Auch können neue Bebauungspläne aufgestellt werden; sie müssen allerdings dem Hochwasserschutz Rechnung tragen und mit dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz abgestimmt werden.
IFWW-Förderpreis 2017 ausgeschrieben
Das Institut zur Förderung der Wassergüte- und Wassermengenwirtschaft e. V. (IFWW) lobt auch für 2017 wieder einen Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus. Dabei werden Arbeiten ausgezeichnet, die sich mit innovativen Methoden oder Verfahren bzw. neuen Erkenntnissen in den Bereichen Trinkwasser, Grundwasser, Gewässerschutz, Flussgebietsmanagement, Abwasser und Abfall / Altlasten befassen. Der Förderpreis wird für zwei Kategorien ausgeschrieben:
●● Promotionen
●● Diplom- oder Masterarbeiten.
Die Bewerberinnen und Bewerber können die Arbeiten an Universitäten / Hochschulen, Fachhochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen in Deutschland angefertigt haben. Zugelasüber sen sind auch Gemeinschaftsarbeiten. Die Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und müssen abgeschlossen sein. Der Förderpreis ist mit insgesamt 4000 Euro dotiert und wird auf der 50. Essener Tagung (22. bis 24. März 2017, Eurogress Aachen) verliehen.
Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 30. November 2016. Die Bewerbungsunterlagen sind über das Internet und die IFWW-Geschäftsstelle zu beziehen. IFWW, c/o Niersverband Am Niersverband 10, 41747 Viersen
E-Mail: wilfried.manheller@ifww-nrw.de
www.ifww-nrw.de
Was haben Sie uns zu sagen? – DWA-Mitgliederbefragung 2016
In diesem Jahr führt die DWA nach vier Jahren wieder eine Zufriedenheitsbefragung durch. Ziel ist es, von Ihnen als DWA-Mitglied direkt zu erfahren, was Sie an uns schätzen und wo Sie noch Verbesserungsmöglichkeiten sehen. Auf der Seite www.dwa.de/mitgliederumfrage kommen Sie nach Eingabe Ihrer Mitgliedsnummer direkt zur Onlinebefragung. Ihre Mitgliedsnummer dient ausschließlich als Nachweis, dass Sie persönliches Mitglied oder Mitarbeiter*in eines fördernden Mitglieds sind. Die Befragung selbst ist vollständig anonym. Bis zum 14. Oktober haben Sie die Möglichkeit, sich an der Umfrage zu beteiligen. Nehmen Sie sich bitte die Zeit und helfen Sie uns so, zukünftig noch besser auf Ihre Wünsche einzugehen und die Verbandsarbeit auch nach Ihren Vorstellungen auszurichten. Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!
Bundeskartellamt legt Wasserbericht vor
Das Bundeskartellamt hat am 30. Juni 2016 einen Bericht über die Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung und die Aufsicht über die Entgelte der Wasserversorger in Deutschland vorgelegt. Die Behörde beschreibt in dem Bericht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Strukturen der öffentlichen Wasserversorgung. In einem umfassenden empirischen Teil werden die erheblichen Unterschiede einzelner Strukturbedingungen der Wasserversorger dargestellt und den Preisniveaus gegenübergestellt. Die Angemessenheit der Wasserentgelte könne allerdings nur mit einer vertieften behördlichen Prüfung und der Gesamtschau aller Strukturbedingungen im Einzelfall festgestellt werden, so das Bundeskartellamt. Daher seien reine Entgeltvergleiche für Verbraucher nicht sehr aussagekräftig. Ein eigenes Kapitel des Berichts ist der kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserpreisen und den Folgen der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 2013 gewidmet. Durch die Gesetzesänderung wurde die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über Gebühren ausgeschlossen. Gebühren unterliegen damit nur der Kommunalaufsicht der Länder, die nach Auffassung des Bundeskartellamts weniger strenge Maßstäbe als die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht zugrunde legt. Dies eröffne kommunalen Wasserversorgern die Möglichkeit einer „Flucht in die Gebühr“, wenn sie die Preismissbrauchsaufsicht vermeiden wollen. Gerade Unternehmen, gegen die Kartellbehörden Verfahren eingeleitet hatten, seien in der Vergangenheit zu Gebühren gewechselt. Der Bericht schließt mit einer Aufzählung von Handlungsempfehlungen. Das Bundeskartellamt empfiehlt eine Stärkung der Aufsicht über Wasserentgelte. Eine Ausdehnung der kartellrechtlichen Aufsicht auf Wassergebühren würde die Entgeltkontrolle effektivieren und die ökonomisch Spektrum Zweiteilung der Aufsicht beenden. Eine „Flucht in die Gebühr“ würde so vermieden. Darüber hinaus ließe sich durch weitere Maßnahmen das Effizienzbewusstsein der Wasserversorger stärken, um überhöhte Preise von Vornherein zu vermeiden. Überlegenswert wäre angesichts der gegebenen Monopolstellungen in der Branche beispielsweise der Ausbau von Benchmarking-Projekten, durch die Wasserversorger Erkenntnisse über ihr relatives Abschneiden im Vergleich mit anderen Wasserversorgern erhalten, Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen identifizieren und Verbesserungsprozesse anstoßen können.
Brandenburgs Regierung billigt Novelle des Landeswassergesetzes
Die Landesregierung von Brandenburg hat Ende Juni die Vorlage zur Novellierung des brandenburgischen Wassergesetzes bestätigt. Der von Umweltminister Jörg Vogelsänger eingereichte Entwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften wird nunmehr dem Landtag zur weiteren Befassung und Verabschiedung zugeleitet. Mit der Novellierung des Wassergesetzes sollen vor allem die Verteilung der Kosten der Gewässerunterhaltung gerechter gestaltet sowie regionale Besonderheiten und das Verursacher- und Vorteilsprinzip stärker berücksichtigt werden. Durch den vorgelegten Entwurf wird dies umgesetzt, indem einerseits die Heranziehung von Verursachern zu zurechenbaren Mehrkosten der Unterhaltung Pflicht wird und andererseits bei der Beitragsumlage Waldflächen wegen des geringeren Beitrags an der Verursachung von Unterhaltungskosten entlastet werden. Eine weitergehende Privilegierung von Flächen, wie von Landnutzerverbänden gefordert, ist wegen der bisher nicht flächendeckenden Erfassung von Nutzungen in den Liegenschaftskatastern in Brandenburg nicht rechtssicher möglich. Des Weiteren soll mit der Novelle das Wassernutzungsentgelt für Wasserentnahmen erhöht werden.
Beschluss der Umweltministerkonferenz zu Starkregen
Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat am 17. Juni 2016 in Berlin einstimmig eine gemeinsame Initiative von Baden- Württemberg und Bayern zum Thema „Starkregen“ beschlossen. Der insgesamt zwölf Punkte umfassende Beschluss enthält Hinweise und Vorschläge, um die von extremen Niederschlägen drohenden Schäden an Mensch und Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Die Vorschläge der UMK befassen sich unter anderem mit dem Thema „Pflichtversicherung für Elementarschäden“. Die UMK bittet die Justizministerkonferenz Wasbei ihrer anstehenden Prüfung, wie die Einführung einer Pflichtversicherung für sämtliche Elementarschäden möglich gemacht werden kann, die besonderen Aspekte der Gefährdung durch Starkregenereignisse zu berücksichtigen. Daneben bittet die Umweltministerkonferenz den Bund, den Deutschen Wetterdienst (DWD) personell und finanziell zu stärken, damit die Warnung der Bevölkerung vor Sturzfluten weiter entwickelt werden könne. Zudem weist die UMK darauf hin, dass Hochwasserschutz in den öffentlichen Haushalten ausreichende Mittel und qualifiziertes Fachpersonal erfordere, womit ein vielfach höherer Finanzaufwand für die ansonsten später erforderliche Beseitigung von Schäden vermieden werden könne. Außerdem soll dem Beschluss zufolge die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser eine Strategie mit gezielten Maßnahmen für ein effektives Starkregenmanagement entwickeln. Hierbei seien unter anderem Fragen der Verbesserung der Vorhersage- und Frühwarnsysteme, der Risikobewertung und -kommunikation, der Aufklärung der Bevölkerung und Verhaltensweise im Krisenfall sowie Aspekte der vorsorgenden Raum- und Flächennutzung und der Stadtplanung zu berücksichtigen.
Baden-Württemberg: zwölf Millionen Euro für die Phosphorrückgewinnung
In Baden-Württemberg läuft die zweite Bewerbungsphase für die Förderung von Projekten zur Phosphorrückgewinnung. Grundsätzlich förderfähig sind Versuchsanlagen und großtechnische Pilotanlagen. Das Förderprogramm richtet sich an privat- gewerbliche Unternehmen, Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 Prozent. Die Möglichkeit zur Einreichung der Projektskizzen besteht bis zum 30. November 2016. Das Land fördert mithilfe der Europäischen Union die Entwicklung und den Bau von Anlagen zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm oder Klärschlammasche. Insgesamt stehen in dem Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) acht Millionen Euro zur Verfügung. Baden-Württemberg ergänzt diese Mittel durch weitere vier bis sechs Millionen Euro.
www.efre-bw.de
www.um.baden-wuerttemberg.de
BMUB erarbeitet übergreifende Stickstoffstrategie
Das Bundesumweltministerium erarbeitet eine nationale Strategie zur Minderung reaktiver Stickstoffverbindungen in Wasser, Luft und Boden. „Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, eine nationale Stickstoffminderungsstrategie zu erarbeiten, um die schädlichen Emissionen zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt auf ein umweltverträgliches Maß zu reduzieren. Die bestehenden Minderungsmaßnahmen haben bisher nicht zu einer ausreichenden Reduzierung der Emissionen geführt. Infolge dessen sind wir mit verschiedensten Vertragsverletzungsverfahren der EU konfrontiert“, begründet Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Planungen. Hendricks belegt ihre Forderung mit aktuellen Zah len. Danach hat sich die jährliche Umwandlungsrate in reaktiven Stickstoff durch anthropogene Prozesse in den vergangenen 100 Jahren in Europa vervierfacht und zwar hauptsächlich durch die Herstellung mineralischer Dünger und Verbrennung von Treib- und Brennstoffen. So stehen EU-weit dem Nutzen mineralischer Dünger durch zusätzliche Ernteerträge, die schätzungsweise zwischen 20 und 80 Milliarden Euro pro Jahr liegen, Schäden in Form gesellschaftlicher Kosten gegenüber, die schätzungsweise zwischen 70 und 320 Milliarden Euro liegen. 60 Prozent davon beziehen sich auf gesundheitliche Schäden, 35 Prozent auf Schäden an Ökosystemen und 5 Prozent auf Auswirkungen auf das Klima. Um eine breite Diskussion über das Thema Stickstoffminderung anzustoßen, hat das Bundesumweltministerium in dieser Woche zu zwei Dialogforen eingeladen, auf denen verschiedene Interessenvertreter Handlungsoptionen, Interessenkonflikte und Synergien diskutierten. Das erste Forum stand unter dem Titel „Stickstoffemissionen deutlich mindern: Wie können wir Mobilität, Energie und Wohnen stickstoffarm gestalten?“ Das zweite Dialogforum befasste sich mit dem Thema „Wie können wir uns stickstoffarm ernähren und gesund leben?“ An den Foren nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Verkehr, Energiewirtschaft, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz sowie von verschiedenen Natur- und Umweltschutzorganisationen teil. Für Juli und September sind zwei weitere Foren geplant. Die Ergebnisse der Gespräche werden in die Stickstoffminderungsstrategie einfließen und im Internet des BMUB veröffentlicht.
Hessen: Projekt zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm gestartet
Das hessische Umweltministerium hat ein Gutachten erstellen lassen, mit dem die Voraussetzungen für eine Phosphorrückgewinnung in Hessen aus dem Abwasser, dem Klärschlamm beziehungsweise der Klärschlammasche detailliert untersucht und bewertet werden. Es berücksichtigt insbesondere die regionale Siedlungsstruktur und die demografische Entwicklung. Die Landesumweltministerin kündigte an, ihr Haus werde in den kommenden Monaten mit allen betroffenen Akteuren themenbezogen und regional ausgerichtet in einen Dialog treten. Dabei würden auch die möglichen finanziellen Auswirkungen berücksichtigt. „Mein Anliegen ist es, die anfallenden Kosten für die Umstellung auf eine Phosphorrückgewinnung in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Dazu werden kluge und auf die regionalen Verhältnisse angepasste Lösungen erarbeitet werden, um Synergieeffekte zu erzielen“, so die Ministerin.
GreenTec Awards 2017 – Bewerber gesucht
Für die GreenTec Awards 2017 werden Projekte, die für eine Preisverleihung in Frage kommen, gesucht. Unter anderem ist die Kategorie „Recycling und Ressourcen“ für 2017 ausgeschrieben. Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, nehmen automatisch und zusätzlich in der Kategorie Start-up teil. Privatpersonen können sich in den Kategorien Galileo Wissenspreis und WWF Galileo Green Youngster Award bewerben. Für Letzteren müssen die Bewerber zwischen 14 und 18 Jahren alt sein. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2016.
Gesetzpaket zum Fracking vom Bundestag angenommen
Der Bundestag hat am 24. Juni 2016 mit großer Mehrheit den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung wasserund naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking- Technologie (Bundestags-Drucksachen 18/4713 und 18/4949) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung angenommen. Nachdem auch der Bundesrat am 8. Juli 2016 zugestimmt hat, kann das Gesetzespaket in Kraft treten. Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen nahm das Parlament einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung an. Zu den wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf gehört ein im Wasserhaushaltsgesetz verankertes generelles Verbot des unkonventionellen Frackings, also der Förderung von Erdgas und Erdöl in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein. Im Regierungsentwurf war dieses nur für oberhalb von 3000 Meter Tiefe unter Normalnull vorgesehen. Ausnahmen sind in dem geänderten Gesetzentwurf nur für insgesamt vier „Erprobungsmaßnahmen“ zur wissenschaftlichen Untersuchung der Frage, wie sich der Technologieeinsatz auf die Umwelt, „insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt“, auswirkt. Im Regierungsentwurf war die Zahl nicht begrenzt. Zudem muss nach der geänderten Fassung nun auch die betroffene Landesregierung der „Erprobungsmaßnahme“ zustimmen. Auch die Rolle der schon im Regierungsentwurf vorgesehenen Expertenkommission hat der Bundestag neu justiert. Sie hat nicht mehr die Möglichkeit, den gegebenenfalls beantragten Einsatz unkonventionellen Frackings für unbedenklich zu erklären, was wiederum eine der Grundlagen für eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständigen Behörden gewesen wäre. Die Kommission soll vielmehr nur noch an Öffentlichkeit und Bundestag berichten. Der Bundestag soll im Jahr 2021 die Angemessenheit des generellen Verbotes „auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik“ überprüfen. Im Hinblick auf erlaubnisfähiges Fracking schränkt das Gesetz dessen Nutzung auch für Einzugsgebiete eines Mineralwasservorkommens, einer Heilquelle sowie einer „Stelle zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln“ ein. Weitere Änderungen betreffen die Ablagerung von Lagerstättenwasser. Abgelehnt wurde gegen das Votum der Opposition ein Änderungsantrag der Grünen, das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen („Fracking“) zu verbieten. Die Grünen scheiterten auch mit ihrem Entschließungsantrag, Fracking zu verbieten und strengere Umweltauflagen für die Erdgas- und Erdölförderung ohne Einsatz der Fracking-Technik zu erlassen. Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde auch ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen, den Geltungsbereich des Bergschadensrechts so zu erweitern, dass auch Schäden einbezogen werden, die durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können. Schließlich scheiterte auch Die Linke mit ihrem Entschließungsantrag, wonach die Regierung einen Gesetzentwurf zum Fracking-Verbot vorlegen sollte, der sicherstellt, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels hydraulischen Aufbrechens von Gestein ohne Ausnahme verboten ist. Nur die Grünen hatten noch dafür gestimmt.
EU-Kommission fordert von Österreich die Umsetzung der Richtlinie über prioritäre Stoffe
Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, die Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik in innerstaatliches Recht umzusetzen. Dies hätte bereits bis zum 14. September 2015 geschehen müssen. Nachdem Österreich die ursprüngliche Frist hatte verstreichen lassen, übermittelte die Europäische Kommission am 20. November 2015 ein Aufforderungsschreiben. Da die innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie sich nach wie vor im Stadium der Konsultation und der Prüfung befinden, folgt nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Österreich muss nun der Kommission binnen zwei Monaten die Maßnahmen melden, die es ergriffen hat, um seine Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.
Nachweisinstrument der IKSR für die Wirksamkeit von Hochwasservorsorgemaßnahmen
Mit einem neuen Instrument der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) kann die Wirksamkeit von Hochwasservorsorgemaßnahmen am Rhein quantitativ nachgewiesen werden. Die durchgeführten Berechnungen zeigen, dass das 1998 festgelegte ehrgeizige Ziel des Aktionsplans Hochwasser, die Hochwasserrisiken im Zeitraum 1995 bis 2020 um 25 % zu verringern, mit den bereits umgesetzten und bis 2020 vorgesehenen Maßnahmen erreicht wird. Dieses Instrument könnte auch für andere Flussgebietskommissionen interessant sein. Die IKSR stellt das neu entwickelte Instrument einschließlich der zugrunde liegenden Methoden auf Wunsch auch anderen Staaten bzw. deren Behörden oder wissenschaftlichen Einrichtungen zur Verfügung, wie die Organisation anlässlich ihrer Plenarsitzung am 7./8. Juli 2016 im luxemburgischen Echternach mitteilte. Auch über weitere Schritte bei der ökologischen Durchgängigkeit berichtete die IKSR: Erstmals sind 2015 am Fischpass Iffezheim am Oberrhein mehr als 200 Lachse aufgestiegen, und an der Staustufe Straßburg ist seit Kurzem der dritte große Oberrhein-Fischpass funktionsfähig. Seit Mai 2016 ist auch die Fischwanderung zwischen Nordsee und IJsselmeer über einen neuen Fischpass und fischfreundlichen Siel- und Schleusenbetrieb deutlich verbessert worden. Ferner hat die IKSR in ihrer Plenarsitzung einen aktualisierten Arbeitsplan mit fortgeschriebenen und neuen Aufgaben beschlossen, der die Aktivitäten für den Zeitraum 2016–2021 festlegt. Demnach wird sich die IKSR künftig auch mit dem Thema Niedrigwasser im Rheineinzugsgebiet befassen.
Phosphor-Dünger aus Klärschlamm: Pilotanlage zum Hohenheimer Verfahren gestartet
Eine Pilotanlage zur Rückgewinnung von Phosphat aus Klärschlamm, die auf der hydrothermalen Carbonisierung (HTC) beruht, ging im Juli 2016 bei der AVA Green Chemistry Development GmbH in Karlsruhe in Betrieb. Entwickelt wurde das in der Anlage angewendete Verfahren (cleanphos) von der Hohenheimer Agrartechnologin Prof. Dr. Andrea Kruse. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert das Projekt. Die HTC wandelt Klärschlamm zuerst in Biokohle um. Dann wird das Phosphat isoliert und zurückgewonnen. So entstehen gleich zwei wirtschaftlich interessante Produkte: als Dünger geeignetes Phosphat und die phosphorfreie HTC-Klärschlammkohle. Diese lässt sich als Ersatz für Braun- oder Steinkohle in der Mitverbrennung einsetzen. Das cleanphos-HTC-Verfahren soll 80 Prozent des Phosphats aus dem Klärschlamm erhalten. Die Schwermetalle bleiben jedoch in der Kohle zurück. Das Projekt von Andrea Kruse ist eine Kooperation mit dem Schweizer Biotechnologie- Unternehmen AVA-CO2 und der IWKS des Fraunhofer-Instituts für Silicatforschung (ISC). Ziel ist es, eine Produktion in großen Mengen zu ermöglichen.
E-Mail: Andrea_Kruse@uni-hohenheim.de
HyReKA – multiresistente Keime im Abwasser
Welche Rolle spielt die Abwasserwirtschaft im Zusammenhang mit multiresistenten Keimen? Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbundprojekt „Biologische bzw. hygienisch-medizinische Relevanz und Kontrolle Antibiotika-resistenter Krankheitserreger in klinischen, landwirtschaftlichen und kommunalen Abwässern und deren Bedeutung in Rohwässern (Hy- ReKA)“ untersucht die Ausbreitung resistenter Erreger über Abwässer aus Krankenhäusern, kommunalen Bereichen, Tiermast- und Schlachtbetrieben sowie aus Flughäfen und prüft geeignete Gegenstrategien. In dem Verbundvorhaben soll die Ausbreitung antibiotikaresistenter Erreger aus den genannten Bereichen über die Abwässer und Kläranlagen in die Oberflächengewässer nachverfolgt werden. Darüber hinaus werden in einer Großkläranlage neue Abwasserbehandlungstechniken getestet, mit denen resistente Erreger zurückgehalten werden können. Die Wissenschaftler wollen außerdem untersuchen, wie groß das Risiko ist, dass sich multiresistente Bakterien in vom Menschen genutzten Gewässern und in Konsumgütern (wie Fleischprodukte oder Trinkwasser) und Ressourcen (wie etwa Rohwasser) verbreiten können. Eine weitere Frage ist, ob die Antibiotikakonzentrationen in Abwässern und Oberflächengewässern ausreichen, um resistenten Erregern einen Vorteil zu verschaffen, denn das würde die Ausbreitung resistenter – und dadurch schwerer zu behandelnder – Infektionserreger begünstigen. Zu den Forschungspartnern des Verbundprojektes HyReKA zählen das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) mit dem Institut für funktionelle Grenzflächen und dem Institut für Mikrosystemtechnik, das Universitätsklinikum Bonn mit dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit (IHPH) und dem Institut für Medizinische Mikrobiologie, Immunologie und Parasitologie (IMMIP), die Universität Bonn mit dem International Food Net Center (FNC) und den Fokusgruppen Food Waste und One Health, die Technische Universität Dresden mit dem Institut für Hydrobiologie, die RWTH Aachen mit dem Institut für Siedlungswasserwirtschaft, das Umweltbundesamt (UBA), das Technologiezentrum Wasser in Karlsruhe (TZW) und kommunale Partner, wie der Erftverband Bergheim, der Oldenburgisch- Ostfriesische Wasserverband (OOWV), der Zweckverband Klärwerk Steinhäule und der Industriepartner Xylem Services GmbH. Das Verbundprojekt HyReKA ist Teil der BMBF-Fördermaßnahme „Risikomanagement von neuen Schadstoffen und Krankheitserregern im Wasserkreislauf (RiSKWa)“ im Förderschwerpunkt „Nachhaltiges Wassermanagement (NaWaM)“.
Portugal vom Europäischen Gerichtshof wegen Kommunalabwasserbehandlung verurteilt
Wegen verspäteter Durchführung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser wurde Portugal vom Europäischen Gerichtshof zu einem Pauschalbetrag von drei Millionen Euro und einem Zwangsgeld von 8000 Euro pro Tag des Verzugs verurteilt (C-557/14). Der Gerichtshof hatte die Vertragsverletzung Portugals bereits mit einem Urteil von 2009 erstmals festgestellt. Da die Kommission der Ansicht war, dass mehrere portugiesische Gemeinden mit mehr als 15 000 EW weder mit einer Kanalisation noch mit einer Behandlungsanlage ausgestattet waren, erhob sie 2007 beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Portugal. Dieser stellte mit Urteil vom 7. Mai 2009 fest, dass Portugal gegen seine Verpflichtungen verstoßen hatte, weil 22 Gemeinden noch nicht mit Kanalisationen und/oder mit Anlagen zur Behandlung von kommunalem Abwasser ausgestattet waren. 2014 beschloss die Kommission, da Portugal ihrer Auffassung nach das Urteil von 2009 in zwei der 22 betroffenen Gemeinden (nämlich in den Gemeinden Vila Real de Santo António und Matosinhos) noch immer nicht durchgeführt hatte, eine neue Vertragsverletzungsklage gegen Portugal zu erheben. Portugal macht allgemein geltend, dass das Urteil von 2009 weitestgehend durchgeführt worden sei. Was die Gemeinde Vila Real de Santo António anbelange, seien die letzten Arbeiten am 11. April 2015 abgeschlossen worden. Bezüglich der Gemeinde Matosinhos macht Portugal zum einen geltend, dass die bestehende Erstbehandlung ausreiche, um die Gewässerqualität zu gewährleisten und Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden, und zum anderen, dass zwar Maßnahmen getroffen worden seien, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen, jedoch Finanzierungsschwierigkeiten die Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage verhindert hätten.
Bayern: 1,2 Milliarden Euro für die Gewässer
Bayern investiert zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2021 rund 1,2 Milliarden Euro in die Verbesserung der Gewässerqualität. Im Mittelpunkt stehen drei Schwerpunkte: Die Struktur der Oberflächengewässer einschließlich der Ufer- und Auenbereiche muss verbessert, die biologische Durchgängigkeit von Fließgewässern hergestellt und der Eintrag von Nährstoffen reduziert werden. Bereits in der ersten Bewirtschaftungsperiode wurden über 1400 Einzelmaßnahmen zur Herstellung der biologischen Durchgängigkeit durchgeführt bzw. begonnen, für die neue Periode sind solche Maßnahmen an mehr als 500 Wasserkörpern geplant. In den kommenden Jahren sind an fast 70 Prozent der bayerischen Flüsse und Gewässer Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur vorgesehen. Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf appelliert auch an die Landwirte, freiwillig gewässerschonende Maßnahmen umzusetzen. Fördermöglichkeiten gibt es dafür zum Beispiel über das bayerische Kulturlandschaftsprogramm oder das Vertragsnaturschutzprogramm.
DWA-Umfrage zum Zustand der Kanalisation in Deutschland veröffentlicht
Rund ein Fünftel aller Kanalisationshaltungen in Deutschland weist Schäden auf, die kurz- bis mittelfristig zu sanieren sind. Diese Zahl nannte die DWA, als sie im Rahmen der IFAT, der Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfallund Rohstoffwirtschaft, in München die Ergebnisse ihrer aktuellen Umfrage zum Zustand der Kanalisation in Deutschland vorstellte. Die Untersuchung zeigt weiterhin einen hohen Investitionsbedarf für die nachhaltige Bewirtschaftung der „unsichtbaren“ Infrastruktur der Siedlungsentwässerung. Es ist erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Sanierung umzusetzen, um einem dauerhaften Substanzverlust des öffentlichen Kanalnetzes entgegenzuwirken. Hierfür ist die Information und Sensibilisierung kommunaler Entscheidungsträger notwendig. Im Rahmen der Umfrage wurden auch Daten zur Alters- und Materialverteilung des öffentlichen Kanalnetzes sowie zu den eingesetzten Sanierungsverfahren erhoben. Während der Anteil der Erneuerung weiter abnimmt, steigt der Anteil der Reparaturverfahren. Der Anteil der Sanierung durch Renovierungsverfahren bleibt unverändert. Aktuell werden jährlich 1,1 % des Kanalnetzes in Deutschland saniert. Das durchschnittliche Alter der Kanalisation in Deutschland liegt bei knapp unter 40 Jahren. Die am häufigsten eingesetzten Rohrmaterialien sind nach wie vor Beton und Steinzeug, der Anteil der Kunststoffrohre nimmt weiter zu. Die Gesamtlänge der Grundstücksentwässerungsanlagen in Deutschland kann auf etwa 1,1 Millionen Kilometer hochgerechnet werden, was etwa der doppelten Länge des öffentlichen Kanalnetzes entspricht. Der Kenntnisstand zum Zustand der privaten Leitungen ist weiterhin gering. Für die meisten Bürger besteht die Möglichkeit, über den Betreiber der öffentlichen Kanalisation eine Beratung bei der Inspektion und Sanierung ihrer Grundstücksentwässerungsanlage zu erhalten. An der Umfrage, die auf Daten aus dem Jahr 2013 basiert, beteiligten sich 339 Kanalnetzbetreiber aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Umfrage zeigt, dass in Deutschland sehr umfangreiche Kenntnisse über den Zustand der öffentlichen Kanalisation vorliegen und ein Kanalnetzmanagement im Sinne des Substanzerhalts und der Erhaltung der Betriebsfähigkeit umfassend umgesetzt wird. Die DWA führt seit 1984 regelmäßig Umfragen zum Zustand der Kanalisation in Deutschland durch. Ziel der Umfrage ist, ein möglichst repräsentatives Bild des Zustandes der Kanalisation in Deutschland zu erheben. Mit der Durchführung und Auswertung der nun erschienenen siebten Erhebung dieser Reihe hatte die DWA das Institut für Siedlungswasserwirtschaft (ISA) der RWTH Aachen beauftragt.
Der vollständige Text mit allen Ergebnissen der Umfrage steht im Internet zum kostenfreien Download zur Verfügung (siehe auch den Beitrag in KA 6/2016, 498–508): http://de.dwa.de/ DWA-Kanalumfragen.html
GreenTec Award 2016 für PAUL und TetraPhos®-Verfahren
„PAUL – dezentrale Wasserversorgung für die Armen und in Katastrophen“ ist Preisträger der GreenTec Awards 2016 in der Kategorie Wasser & Abwasser. PAUL wurde am Fachgebiet Siedlungswasserwirtschaft der Universität Kassel unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Franz-Bernd Frechen entwickelt. Der Wasserrucksack PAUL filtert Bakterien, Viren, Krankheitserreger aus verschmutzten Wässern. Mit 23 kg kann er als Rucksack getragen werden, braucht keine elektrische Energie, keine Chemikalien, ist extrem robust. Vier Piktogramme erklären den Gebrauch auch Analphabeten. Mit einer Ultrafiltrations- Membran filtert er 1200 L/d, genug für 400 Menschen im Katastrophenfall und für 60 Menschen bei Dauernutzung zehn Jahre lang ohne Filterwechsel. 1800 PAUL sind weltweit im Einsatz, finanziert von Nichtregierungsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, um den Bedürftigen dieser Welt Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen. Pate der Kategorie Wasser & Abwasser ist die DWA. Preisträger in der Kategorie Recycling & Ressourcen ist das Phosphatrecycling aus Klärschlammaschen von Remondis TetraPhos®. Wissenschaftler weltweit arbeiten seit Jahren an wirtschaftlichen Verfahren zum Phosphorrecycling, denn Phosphor und seine Verbindungen, deren natürliche Ressourcen zur Neige gehen, sind von immenser Bedeutung für das Leben auf der Erde. Um die wachsende Weltbevölkerung ernähren zu können, sind neue Lösungen notwendig. Das Remondis-TetraPhos®-Verfahren ist damit von herausragender ökologischer Effizienz und Wirtschaftlichkeit und trägt im mehrfachen Sinne zur Schonung der natürlichen Ressourcen bei, so eine Pressemitteilung von GreenTec Awards. Die GreenTec Awards werden seit 2008 jährlich vergeben und wurden von den Diplom-Ingenieuren Marco Voigt und Sven Krüger ins Leben gerufen. Dieses Jahr fand die Preisverleihung am 29. Mai 2016 in München, am Vorabend der Eröffnung der IFAT, statt.
Neuer Masterstudiengang „Wasserwissenschaften“ in Münster
Die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) und die Fachhochschule (FH) Münster bieten gemeinsam ab dem Wintersemester 2016/17 einen neuen Masterstudiengang „Wasserwissenschaften“ an. Zulassungsvoraussetzung ist ein natur-, ingenieur- oder gesellschaftswissenschaftlicher Bachelorabschluss mit deutlichem Bezug zum Thema Wasser beziehungsweise Umwelt. Bewerbungen für einen der insgesamt 15 Plätze sind noch bis zum 15. Juli möglich. Wer das Masterstudium absolviert, erhält eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisnahe Ausbildung, die sich an aktuellen gesellschaftlichen und ökologischen Problemen orientiert. Dazu zählen Verschmutzung, Gewässerausbau und Wasserentnahmen zur Stromerzeugung und für Bewässerungszwecke sowie die Belastung durch Schadstoffe. Das Studium erfolgt in drei Stufen. Nach einer Eingangsphase, die den unterschiedlichen Wissensstand der Studierenden angleicht, folgt die grundlegende Ausbildung zum Thema Wasser. Später haben die Studierenden die Gelegenheit, unterschiedliche Schwerpunkte zu wählen. Der Studiengang ist eine Initiative des „Netzwerks Wasser“, einem 2004 gegründeten Zusammenschluss von Wissenschaftlern und Studierenden aus mehr als 30 Arbeitsgruppen der WWU und der FH Münster, die sich interdisziplinär mit dem Thema Wasser beschäftigen. Am Studiengang sind vonseiten der WWU die Fachbereiche Biologie und Geowissenschaften beteiligt, von der FH Münster die Fachbereiche „Bauingenieur- und Chemieingenieurwesen“, „Energie, Gebäude, Umwelt“ sowie „Oecotrophologie“.
Lena Boeck, Studiengangsmanagerin am Institut für Geologie und Paläontologie der WWU, E-Mail: skgeow@uni-muenster.de https://www.uni-muenster.de/ StudiengangWasserwissenschaften
Mecklenburg-Vorpommern: Studie zu Phosphor in Kläranlagenabläufen
Im Rahmen einer vom Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern beauftragten Studie wurden von der Agrarund Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock technische Möglichkeiten identifiziert und zusammengetragen, mit denen sich bei kleinen, kommunalen Kläranlagen (Größenklassen 1–3 mit einer Behandlungskapazität von bis zu 10 000 Einwohnerwerten) die Phosphoreinträge in die Oberflächengewässer praxisgerecht, nachhaltig und zugleich kosteneffizient vermindern lassen. Ziel der Studie war zu eruieren, inwieweit moderne Verfahrenstechnologien zur Phosphorelimination aus größeren Anlagen auch in kleineren Kläranlagen kosteneffizient integriert werden können und welche Anpassungen hierzu notwendig wären. In die Studie einbezogen wurden die Erfahrungen aus ca. 40 kleinen Kläranlagen, in denen bereits Anlagen zur Phosphorelimination installiert wurden. Betrachtet wurde insbesondere, ob die Effekte im Gewässer den finanziellen und betrieblichen Mehraufwand rechtfertigen. Auch schlägt der Abschlussbericht der Studie ein einfaches Verfahren vor, um Kläranlagen ausfindig zu machen, bei denen Umrüstungsmaßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität kosteneffizient durchgeführt werden können. Damit stellt diese Studie eine gute Entscheidungshilfe für zukünftige Maßnahmen auf kleinen Kläranlagen zur Verbesserung der Gewässergüte im Sinne der EUWasserrahmenrichtlinie dar. Eine vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg- Vorpommern beauftragte Modellierung belegt, dass die Phosphoreinträge über kommunale Kläranlagen nur noch einen Anteil von 18 % an den Gesamteinträgen von Phosphor in die Oberflächengewässer und das Grundwasser ausmachen.
Klärschlammverwertung: Einsatz synthetischer Polymere bleibt weiterhin möglich
Neue Untersuchungsergebnisse belegen, dass kationische Polyacrylamide im Boden einem Abbau unterliegen. Die Polymerhersteller werden in den Sicherheitsdatenblättern ausweisen, wenn ihre Produkte die Anforderungen der Düngemittelverordnung erfüllen. Der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen hat weitergehende Regelungen zur Begrenzung der Einsatzmengen von Polymeren empfohlen. Die geltende Regelung der Düngemittelverordnung (DüMV) sieht vor, dass ab dem Jahr 2017 synthetische Polymere bei der Herstellung von Düngemitteln nur noch eingesetzt werden dürfen, soweit diese sich mindestens um 20 % in zwei Jahren abbauen. Bisher lagen zum Abbauverhalten von Polymeren in Böden keine ausreichenden Kenntnisse vor. Die Vereinigung der Polymerhersteller PPG (Polyelectrolyte Producers Group) hat daher vor mehreren Jahren in Absprache und auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie (IME) beauftragt, ein Forschungsprojekt zum Abbauverhalten von kationischen Polyacrylamiden im Boden durchzuführen. In einem Fachgespräch beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Ende April 2016 wurden die zentralen Untersuchungsergebnisse des IME-Projekts erörtert. Demnach hat das IME insbesondere einen Abbau der Polymer-Stammkette nachgewiesen, welcher der geforderten Abbaurate der DüMV entspricht. Die PPG hat diese Erkenntnisse bereits in einer öffentlichen Mitteilung vom 4. März 2016 bekanntgegeben. Diese Informationen liegen auch dem BMEL, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie den Düngemittelverkehrskontrollbehörden der Länder vor. Kläranlagenbetreiber, die ihre Schlämme bodenbezogen verwerten, haben als Hersteller und Inverkehrbringer eines Düngemittels die Garantenstellung für die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorgaben inne. Dieser Verantwortung werden sie gerecht, wenn sie die Polymere einsetzen, für die die Hersteller die Abbaubarkeit zusichern und in den Sicherheitsdatenblättern die Einhaltung der Vorgaben der DüMV ausweisen. Dies gilt solange, bis keine neuen Erkenntnisse oder grundlegend neuen Forschungsergebnisse zu einer anderen Beurteilung führen. Hans Walter Schneichel vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEEF) bestätigte diesen Sachverhalt in einem Beitrag im Mitgliederrundbrief des DWA-Landesverbandes Hessen/Rheinland- Pfalz/Saarland (Mai 2016, Seite 20, www.dwa-hrps.de/lv-publikationen.html). „Vor diesem Hintergrund ist eine bodenbezogenen Klärschlammverwertung unter Einsatz von kationischen Polyacrylamiden als Konditionierungsmittel über das Jahr 2016 hinaus möglich“, schrieb Schneichel in seiner Stellungnahme. Diese Auffassung vertritt auch die DWA. Parallel hat der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen, der das BMEL durch gutachterliche Stellungnahmen berät, im Februar 2016 über mögliche Kriterien zur Anwendung synthetischer Polymere in der Landwirtschaft beraten und dem BMEL eine Begrenzung der eingesetzten Mengen empfohlen. Ob der Gesetzgeber diese Empfehlung in der angekündigten Novellierung der Düngemittelverordnung aufgreifen wird, ist offen. Sobald belastbare Kenntnisse eines solchen Vorgehens des BMEL vorliegen, wird die DWA hierzu informieren. Auf Kläranlagen sind Polymere unverzichtbare Hilfsstoffe, um Klärschlämme mit hoher Effizienz einzudicken und zu entwässern. Sie gelten als ökotoxikologisch unbedenklich, was die Erkenntnisse aus dem Projekt des IME erneut bestätigen. Die DWA hat sich in den vergangenen Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass die Regelungen zum Einsatz von Polymeren angemessen und praxistauglich gestaltet werden
(siehe hierzu auch die DWA-Stellungnahme unter http://de.dwa. de/stellungnahmen.html).
EU-Kommission: Badegewässer in Europa haben gute Wasserqualität
Die Qualität der Badegewässer in der EU hat sich im Lauf der Zeit kontinuierlich verbessert. Das zeigt der am 25. Mai 2016 veröffentlichte jährliche Bericht über die Qualität der Badegewässer. 96 Prozent der überwachten Badegebiete in der Europäischen Union haben 2015 die Mindestanforderungen an die Wasserqualität erfüllt. Dies belegt nach Mitteilung der Europäischen Umweltagentur EEA den Wert der Rechtsvorschriften und der jahrelangen Investitionen in die Wasserinfrastruktur und anderer Maßnahmen zur Verminderung der Verschmutzung. Die Anstrengungen der Europäischen Union für saubere und gesunde Badegewässer haben vor 40 Jahren mit der Annahme der ersten Badegewässerrichtlinie begonnen. Der jährliche Bericht der EEA und der Europäischen Kommission über die Qualität der Badegewässer enthält eine Bewertung der Badegewässerqualität im Jahr 2015 und gibt Aufschluss darüber, wo diese im Jahr 2016 voraussichtlich gut sein wird. In dem Bericht sind die Analysen von in über 21 000 Küsten- und Binnenbadeorten in der EU, der Schweiz und Albanien entnommenen Wasserproben zusammengefasst, die zeigen, ob die Gewässer Fäkalverschmutzungen durch Abwässer oder tierische Exkremente aufweisen. Während 96 Prozent der Badeorte die Mindestanforderungen erfüllten, wurden über 84 Prozent sogar als „ausgezeichnet“ eingestuft. Mehrere große touristische Gebiete und Städte wie Blackpool, Kopenhagen und München profitieren nun auch zunehmend von Investitionen in eine bessere Kanalisation, die zu saubereren Badegewässern in Hafengebieten, entlang innerstädtischer Flüsse und an nahe gelegenen Stränden führt. Insgesamt hat sich die Qualität der Badegewässer im Laufe der Zeit verbessert. 1991 entsprachen 56 Prozent der Badegewässer den höchsten Standards. Anhand der Daten von fast 9600 Badegewässern, die seitdem jährlich überwacht werden, stieg dieser Anteil 2015 auf 87 Prozent. Zusammen mit dem Bericht hat die EEA eine interaktive Karte veröffentlicht, die die Ergebnisse für jeden Badeort zeigt. Zusätzliche Informationen, wie etwa die Länderberichte und die Badege wässerrichtlinie, sind auf den Internetseiten der EEA oder der Europäischen Kommission über Badegewässer abrufbar.
Ernst-Kuntze-Preis 2017 ausgeschrieben
Im Jahr 2017 wird die DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. – erneut den Ernst-Kuntze-Preis vergeben. Der Ernst- Kuntze-Preis dient zur Förderung von Arbeiten und Erfindungen, die zu wesentlichen Verbesserungen auf den Arbeitsgebieten der Vereinigung in der Praxis geführt haben. Dies können Entwicklungen oder Maßnahmen zur Verbesserung wasserwirtschaftlicher Anlagen bzw. zur Verbesserung der Gewässerqualität sein. Der Preis wird mit 5000 Euro dotiert. Der Ernst-Kuntze-Preis wurde in Anerkennung der großen Verdienste, die sich Dr.-Ing. E. h. Ernst Kuntze, Präsident der Abwassertechnischen Vereinigung e. V. von 1969 bis 1985, um die Entwicklung und das Ansehen der ATV bzw. DWA im In- und Ausland erworben hat, von der DWA gestiftet. Der Ernst-Kuntze-Preis wird aufgrund von vollständigen Bewerbungen verliehen. Die Bewerbung muss enthalten:
●● Angaben über Name, Geburtsdatum, Ausbildungsgang (Lebenslauf) und Anschrift des Bewerbers,
●● die der Bewerbung zugrunde liegende Arbeit bzw. Beschreibung der Erfindung,
●● Kurzbeschreibung der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedeutung sowohl speziell für die Abwassertechnik als auch für den Gewässer- und Umweltschutz allgemein,
●● eine eidesstattliche Erklärung, dass die eingereichte Arbeit von dem Bewerber selbst angefertigt ist. Die Arbeit ist sechsfach auf Datenträgern einzureichen.
Bewerbungen bis zum 31. Oktober 2016 an: Anne Maria Schumacher Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schumacher@dwa.de
BMBF-Förderung von Vorhaben zu Plastik in der Umwelt
Vorhaben zu „Plastik in der Umwelt – Quellen, Senken, Lösungsansätze“ will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördern. Das BMBF verfolgt damit das Ziel, wissenschaftliche Verfahren, Methoden, Instrumente, Begriffe zur Untersuchung von Plastik in der Umwelt zu entwickeln, um damit ein konsistentes Bild des Gesamtproblems zu entwickeln und international zur Grundlage des Handelns zu etablieren, gemeinsam mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Lösungsansätze zu identifizieren, zu entwickeln und in die Umsetzung zu bringen, mit internationalen Partnern aus den wichtigsten Produktions- und Nutzungsländern Kooperationsprojekte zur Reduktion des Eintrags von Plastik in die Umwelt zu beginnen. Als ersten Ansprechpartner der Fördermaßnahme hat das BMBF als Projektträger das VDI-Technologiezentrum in Düsseldorf beauftragt. In der ersten Phase ist dem Projektträger bis spätestens 31. August 2016 eine Projektskizze in elektronischer Form vorzulegen.
Auf Abwasseranlagen selbst erzeugter und verwendeter Strom muss steuerfrei bleiben
Betreiber von Abwasseranlagen, die den beim Betrieb ihrer Anlagen anfallenden Klärschlamm und anfallendes Klärgas verstromen und zum Eigenverbrauch nutzen, sollen hierfür auch künftig keine Stromsteuern zahlen. Klärschlamm und Klärgas wie auch Deponie- und Biogas müssen weiterhin zu den erneuerbaren Energieträgern zählen. Das forderten die für die Abwasserentsorgung verantwortlichen Vertreter der Großstädte am 24. Mai 2016 auf ihrem diesjährigen Erfahrungsaustausch in Dresden. Die Anstrengungen der Betreiber, ihre Abwasseranlagen nicht nur hinsichtlich der Reinigungsleistung, sondern auch energetisch zu optimieren, werden hierdurch konterkariert. Energetische Optimierungen werden unwirtschaftlich. Beispielrechnungen haben ergeben, dass die Abwasserentsorger bereits kleinerer Großstädte durch die geplante Novellierung mit mehreren Hunderttausend Euro zusätzlicher Steuern jährlich belastet würden. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat einen Entwurf zur Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes (EnergieStG/StromStG) in die Verbändeanhörung gegeben. Mit dem Entwurf soll die Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Erd- und Flüssiggaskraftstoff im Auftrag des Deutschen Bundestags umgesetzt und gegenfinanziert werden, und es sollen Vorgaben aus dem europäischen Beihilferecht umgesetzt werden. Betreiber von Abwasseranlagen, die beim Betrieb ihrer Anlagen anfallenden Klärschlamm und anfallendes Klärgas verstromen und zum Eigenverbrauch nutzen, werden nach den geplanten Regelungen zukünftig weitgehend besteuert. Insbesondere zählen Klärschlamm und Klärgas wie auch Deponie- und Biogas danach nicht mehr zu den erneuerbaren Energieträgern. „Die Vorschläge des BMF würden zu einer erheblichen Erschwerung der Bemühungen um Energieeffizienz in der Abwasser- und Abfallentsorgung führen, nicht nur für vorhandene Aktivitäten, sondern auch für Bestrebungen, energieeffiziente Verfahren weiter zu etablieren“, so der Präsident der DWA, Otto Schaaf. Sollte die geplante Gesetzesnovelle in der vorliegenden Entwurfsfassung Gesetz werden, würde die politisch allgemein gewollte Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Klärschlamm, Klärgas, Deponiegas und auch Biogas) mit erheblichen Mehrkosten belastet werden. „Im Vertrauen auf die Stromsteuerbefreiung getätigte Investitionen würden entwertet, und dies könnte bis zur Stilllegung der Anlagen führen. wären wirtschaftlich nicht mehr darstellbar“, stellt der Technische Geschäftsführer der Stadtentwässerung Dresden und Leiter des diesjährigen Erfahrungsaustausches, Johannes Pohl, fest. Die zusätzlichen Belastungen für die Abwasserentsorgung könnten nur über die Gebühren auf den Bürger und die gewerblichen Einrichtungsnutzer umgelegt werden, was einer Steuererhöhung für die Bürger gleichkäme, oder das Klärgas müsste ungenutzt entsorgt werden, weil seine Nutzung unwirtschaftlich wäre. Beide Alternativen konterkarieren aus Sicht der Branche die Klimaziele der Bundesregierung. Die Abwasserentsorger fordern daher eine Anpassung des Entwurfs. Die DWA hat zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ (Referentenentwurf vom 26. April 2016) auch gegenüber dem Bundesfinanzministerium Stellung genommen.
Die Stellungnahme der DWA steht im Internet zum Download bereit: http://de.dwa.de/stellungnahmen.html
Amtliche Hochwasser-App für Deutschland von Bund und Ländern
Mit der App „Meine Pegel“ hat die Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser ( LAWA) am 6. Juni 2016 eine neue Anwendung für Smartphones und Tablets vorgestellt, die Nutzern und Nutzerinnen einen schnellen Überblick über die aktuellen Wasserstände an Flüssen und Seen in Deutschland ermöglicht. Zur aktuellen Information über steigende Wasserstände können automatische Benachrichtigen aktiviert werden. Die kostenfreie App bietet für mehr als 1600 Wasserstandspegel in Deutschland aktuelle Informationen und für rund 300 davon zusätzlich auch Vorhersagen zum Wasserstand. Wie der aktuelle Vorsitzende der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, Peter Fuhrmann vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, anlässlich der Vorstellung mitteilte, wird die App von den Hochwasserdiensten der Bundesländer in Zusammenarbeit mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes betrieben. Sie soll sowohl den individuellen Informationsbedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, als auch die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes mit mobil zugänglichen Informationen unterstützen. Aber auch für die Schifffahrt und andere Gewässernutzer wie Angler oder Freizeitpaddler sind solche Informationen von Interesse. Ergänzend zu den Wasserständen biete die App einen schnellen Überblick zur Hochwasserlage in ganz Deutschland und einen direkten Zugang auf die amtlichen Hochwasserinformationen der Bundesländer.
www.hochwasserzentralen.info/meinepegel
Weiterbildung für geflüchtete Ingenieure
Die Technische Universität Hamburg (TUHH) bietet unter dem Namen „integral“ ein in Deutschland nach eigenen Angaben einzigartiges Programm zur Weiterbildung für geflüchtete Ingenieure und Ingenieurinnen an. Ziel ist es, Geflüchteten den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Pilotphase startet am 1. April 2016. Die geflüchteten Ingenieure und Ingenieurinnen werden fachlich und fachsprachlich in den Themengebieten Umwelt, Energie und Wasser weitergebildet. Ein enger Arbeitgeberkontakt durch Messen und Exkursionen ist ein fester Bestandteil der Weiterbildung. Angestrebt ist, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer schon während des Programms eine Arbeitsstelle finden. Das Programm dauert bis zu drei Semester und wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. Teilnahmebedingung ist ein abgeschlossenes Ingenieurstudium (Bachelor oder Master), gute Deutschkenntnisse (Niveau B1/B2) und eine Aufenthaltserlaubnis. Gesucht sind noch Firmen, die Interesse am Programm haben und im Rahmen dessen Praktika oder Projekte durchführen möchten. Integral wird von der Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung gefördert.
Weitere Informationen www.tuhh.de/iue E-Mail: sebastian.timmerberg@tuhh.de
Umweltausschuss sieht Arzneimittelhersteller bei Spurenstoffreduzierung in der Pflicht
Der Umweltausschuss des Bundesrates sieht die Hersteller von Arzneimitteln in der unmittelbaren Pflicht, zur Reduzierung von Spurenstoffen in den Gewässern aktiv beizutragen. Dies bezieht sich sowohl auf Informationspflichten als auch auf eine direkte finanzielle Beteiligung am Spurenstoffabbau. In seinem Beschlussvorschlag an den Bundesrat für die Sitzung am 18. März (Bundesrats- Drucksache 627/1/15 vom 7. März 2016) verweist der Umweltausschuss auf den Erwägungsgrund 38 der EU-Wasserrahmenrichtlinie und fordert, dass die Hersteller und Inverkehrbringer von Arzneimitteln bzw. Arzneimittelwirkstoffen in die finanzielle Verantwortung zur Entfernung problematischer Stoffe aus der aquatischen Umwelt einbezogen werden. Der Umweltausschuss fordert die Bundesregierung konkret auf, eine mögliche Regelungsperspektive vorzuschlagen. Des Weiteren fordert der Umweltausschuss von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Hersteller und Inverkehrbringer von Arzneimitteln bzw. Arzneimittelwirkstoffen mit möglicher Umweltrelevanz verpflichtet werden, sämtliche Informationen bezüglich der absoluten Einsatzmenge, des Umweltverhaltens, der Toxizität sowie zur Entfernbarkeit in der Abwasserreinigung und zur Wasseraufbereitung den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen.
Identifikation von Mikroschadstoffen in Fließgewässern
Mit der „Identifikation von Mikroschadstoffen in Fließgewässern“ befasst sich ein Forschungsprojekt der Technischen Hochschule Mittelhessen. Das Land Hessen fördert das Vorhaben mit 35 000 Euro. Projektleiter ist Dr. Steffen Heusch, Professor für Wasserwirtschaft und Hydrologie am Gießener Fachbereich Bauwesen. Im Projekt geht es um Vorarbeiten für die Entwicklung dezentraler Behandlungsanlagen. Heusch will zunächst Indikatorstoffe identifizieren, deren Vorkommen auf bestimmte Schadstoffgruppen im Gewässer hinweist. Außerdem will er ein computerbasiertes Analysewerkzeug entwickeln, mit dem sich potenziell gefährdete Gewässerabschnitte bestimmen lassen. Die nötigen Rohdaten für diesen Arbeitsschritt liegen bereits vor. Und schließlich müssen Messverfahren gefunden werden, mit denen die Belastung von Gewässern bei vertretbarem personellem und technischem Aufwand nachweisbar ist. Dabei kommen Passivsammler des Kooperationspartners Gaiasafe GmbH aus Marburg zum Einsatz. Diese Hilfsmittel – Gitterboxen, die ein beschichtetes Papier enthalten, bleiben zwei bis vier Wochen im zu untersuchenden Gewässer. Die zu ermittelnden Schadstoffe lagern sich an und werden anschließend im Labor untersucht. Das Forschungsvorhaben am Kompetenzzentrum für Energie- und Umweltsystemtechnik hat eine Laufzeit von einem Jahr.
Grüne wollen Fracking gesetzlich unterbinden
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt ein Verbot der Fracking-Technik in Deutschland an und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Bundestags-Drucksache 18/7551) vorgelegt. Damit soll das Verbot des Einsatzes dieser Technik zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bundesrecht verankert werden. Ziel des Gesetzes sei der Schutz von Umwelt und Menschen vor den durch Fracking verursachten Gefährdungen sowie die Umstellung auf eine das Klima und die Umwelt schonende Energieversorgung, erläutern die Abgeordneten in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Exportweltmeister im Umweltschutz
Deutschland bleibt Exportweltmeister im Umweltschutz, ein verschärfter internationaler Wettbewerb erfordert aber eine innovationsorientierte Umweltpolitik. Dies betonte das Umweltbundesamt Mitte Februar bei der Vorstellung des aktuellen Berichts zur Umweltwirtschaft in Deutschland. Demnach wurden im Jahr 2013 Güter für den Umweltschutz im Wert von fast 82 Milliarden Euro produziert – sechs Prozent der gesamten deutschen Industrieproduktion. Davon wurden Waren im Wert von 50,3 Milliarden Euro exportiert. Der Welthandelsanteil belief sich auf 14,8 Prozent, damit war Deutschland im Jahr 2013 erneut größter Exporteur von Umweltschutzgütern. Besonders wettbewerbsstark ist die deutsche Industrie laut dem Umweltbundesamt traditionell in den Bereichen Mess-, Steuer- und Regeltechnik für den Umweltschutz sowie Abfall- und Abwassertechnologien. Deutlich schwächer ist Deutschland hingegen derzeit im Bereich Solarenergie positioniert. Trotz der Produktionszuwächse bei Windkraft, Abwasserbehandlung und Mess-, Steuerund Regeltechnik ging die Gesamtproduktion von Umweltgütern gegenüber 2011 dadurch von 85 Milliarden Euro auf aktuell 82 Milliarden Euro zurück.
Deutscher Nachhaltigkeitspreis ausgeschrieben
Bis zum 22. April 2016 können sich in Deutschland tätige Unternehmen um den Deutschen Nachhaltigkeitspreis bewerben. Die Preisverleihung findet am 25. November 2016 in Düsseldorf im Rahmen des 9. Deutschen Nachhaltigkeitstages statt. Der Preis zeichnet Unternehmen aus, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen besonders erfolgreich ökologischen und sozialen Herausforderungen begegnen und damit Nachhaltigkeit als wirtschaftliche Chance nutzen. Die Auszeichnung wird seit 2008 jährlich vergeben von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, kommunalen Spitzen- Gesetzentverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forschungseinrichtungen. Auch 2016 wird der Deutsche Nachhaltigkeitspreis für Unternehmen in drei Größenklassen vergeben; hinzu kommen Sonderpreise für „Ressourceneffizienz” und für „Deutschlands nachhaltigste Marke“. Die DWA ist institutioneller Partner des Deutschen Nachhaltigkeitspreises.
Datenkabel in der Kanalisation führen zu Problemen
Wenn Kabel in Abwasserleitungen eingebracht werden, kann das zu Problemen beim Betrieb und der Sanierung der Kanalisation führen. Die Folge können zusätzliche finanzielle Belastungen für die Kanalnetzbetreiber und damit für die Bürger als deren Nutzer sein. Kosten, die eigentlich die Kabelnetzbetreiber für den Ausbau ihrer Netze tragen müssen, wären dann auf die Bürger umverteilt. Initiativen zum Kabeleinbau in Abwasserrohren müssen daher fachlich kritisch bewertet werden, insbesondere bezüglich gesamtwirtschaftlicher finanzieller Vorteile. Das meint die DWA in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG). Das Bundeskabinett hatte Ende Januar 2016 einen neuen Gesetzesentwurf verabschiedet und in das weitere Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die sichere Abwasserbeseitigung ist nach geltendem Recht eine hoheitliche Aufgabe, bei deren Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflichtige nicht beeinträchtigt werden darf, die er uneingeschränkt wahrnehmen muss. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf muss jedoch der Abwasserbetrieb den Nachweis bringen, wieso die Einbringung von Kabeln in einen Kanal im konkreten Fall nicht möglich ist. Diese Beweislastverschiebung bevorteilt die Telekommunikationsnetzbetreiber einseitig und berücksichtigt die Abwasserbeseitigungspflicht nicht ausreichend. Die DWA verlangt: „Es ist sicherzustellen dass alle Kosten und Folgekosten, die aufgrund der Kabeleinbringung in die Abwasserleitungen zusätzlich entstehen, von den Kabelnetzbetreibern zu tragen sind. Eine Quersubventionierung des Breitbandkabelausbaus durch die Abwasserentgelte ist nicht zulässig.“ Höhere Kosten durch Kabel in Kanalrohren können für die Kanalisationsbetreiber zum Beispiel bei der regelmäßigen Reinigung und Inspektion sowie bei der Sanierung entstehen. § 77g des Entwurfs des DigiNetzG sieht zwar Gründe vor, aus denen der Betreiber einer Infrastruktur die Verlegung von Kabeln in dieser Infrastruktur ablehnen kann. Doch ist diese Liste aus Sicht der Wasserwirtschaft unvollständig. Wichtige Ablehnungsgründe fehlen und sind bei den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs zu ergänzen: Die Einsatzmöglichkeiten von Geräten zur Kanalinspektion und -sanierung insbesondere bei kleinen Rohrdurchmessern dürfen nicht eingeschränkt werden. Die Rohre müssen uneingeschränkt mit den üblichen und bewährten Verfahren gereinigt werden können, auch durch Hochdruckspülungen. Wenn Baumwurzeln in die Kanalisation eingewachsen sind oder sonstige Hindernisse vorliegen, müssen Kanalfräsen und Wurzelschneidgeräte eingesetzt werden können. Das Rohrmaterial darf durch die Befestigung der Kabelsysteme nicht geschwächt oder beschädigt werden. Weiterhin müssen die bewährten Verfahren zur Rohrsanierung uneingeschränkt einsetzbar bleiben. Hausanschlüsse müssen überall wo nötig – auch nachträglich – eingebaut werden können. Eventuell im Kanal liegende Kabel dürfen dies nicht verhindern oder für die Hauseigentümer oder Mieter verteuern. In Summe lehnt die DWA die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen für den Breitbandausbau nicht generell ab, sieht aus den genannten Gründen (und weiteren) aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht den Einbau von Kabeln in Abwasserleitungen kritisch. Die DWA stellt daher hohe technische Anforderungen an die Verlegung von Kabeln in der Kanalisation, sodass Betrieb und Unterhalt der vorhandenen Infrastruktur nicht beeinträchtigt werden.
Stellungnahme der DWA zum Entwurf des DigiNetzG vom 3. September 2015:
http://de.dwa.de/stellungnahmen.html
Befragung zur „Kläranlage der Zukunft“
Welche Kriterien sind bei der Bewertung von Abwassertechnologien und Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Kläranlagen wichtig? Welche Entwicklungen setzen sich bis zum Jahr 2030 durch? Welche Hemmnisse sind dabei zu erwarten? Dazu befragt die inter 3 GmbH – Institut für Ressourcenmanagement aus Berlin die Akteure und Entscheidungsträger aus Wasser- und Energiewirtschaft im Rahmen des Forschungsprojekts „ESiTI“. Teilnahme an der Befragung:
https://www.soscisurvey.de/esiti
ASKURIS: großtechnische Versuche in Tegel
Die Verfahrenskombination aus Ozonung und Pulveraktivkohleeinsatz bietet den besten Spurenstoff-Rückhalt im Verhältnis zum Kostenaufwand. Das hatte das Projekt ASKURIS ergeben, an dem die Berliner Wasserbetriebe beteiligt waren. Die Untersuchungen waren allerdings nur theoretischer Natur und im Pilotmaßstab. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts werden jetzt in einem großtechnischen Versuch überprüft. Er findet bis Oktober 2016 in einem der drei Module der Oberflächenwasseraufbereitungsanlage Tegel statt, die als nachgelagerte Reinigungsstufe des Klärwerks Schönerlinde fungiert. Für diesen am 17. Februar 2016 gestarteten Praxistest wurde unter anderem ein 21 Meter hoher Silo für 67 Tonnen Aktivkohle beschafft.
Bayern: bis 2025 ausreichend Deponiekapazitäten
Bayern verfügt unter Annahme gleichbleibender Entsorgungsmengen in einem Prognosezeitraum bis 2025 über ausreichend Deponiekapazitäten. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle, vom Bayerischen Landesamt für Umwelt in Auftrag gegebene Bedarfsprognose für Deponien der Klassen 0, I und II. Aufgrund regional unterschiedlicher Verteilung der vorhandenen Deponiekapazitäten kann im Prognosezeitraum in einzelnen Regierungsbezirken der Rückgriff auf bislang anderweitig genutztes oder nicht ausgebautes Deponievolumen erforderlich werden. Vereinzelt kann auch neues Deponievolumen notwendig werden. Jährlich fallen in Bayern zum Beispiel über 45 Millionen Tonnen Bauabfälle an. Der überwiegende Teil (über 90 Prozent) kann dabei einer Verwertung zugeführt werden.
Niedersachsen: EU-Förderung für öffentliche Abwasseranlagen bis November
Der nächste und zugleich letzte Stichtag für Anträge auf Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen in Niedersachsen ist der 30. November 2016. Der Stichtag 30. April 2016 entfällt. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit. Für die Förderung von Energieeffizienzmaßnah men bei öffentlichen Abwasseranlagen stellt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Zeitraum 2014 bis 2020 Mittel in Höhe von 14,4 Millionen Euro bereit. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen“ fördert Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen sowie in Kultureinrichtungen.
Düngegesetz soll angepasst werden
In Vorbereitung auf die Novellierung der Düngeverordnung hat die Bundesregierung dem Parlament einen Gesetzentverbänden, wurf zur Änderung des Düngegesetzes vorgelegt (Bundestags-Drucksache 18/7557). Aufgabe des Düngegesetzes sei es, den Verkehr und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten zu regeln. In der Vorlage heißt es zur Begründung des Entwurfs, dass die Gesetzesreform unter anderem die Grundlage für die Novellierung der Düngeverordnung vorbereitet, um den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG gerecht zu werden. Ziel der Richtlinie sei es, dass der Nitratsalzbelastung der Böden und des Grundwassers durch die Landwirtschaft in Folge von Überdüngung vorgebeugt werden soll. Mit der Änderung des Düngegesetzes soll zum Beispiel das Verfahren bei der Erarbeitung von Aktionsprogrammen geregelt werden, zu denen die Mitgliedstaaten im Rahmen der Nitratrichtlinie verpflichtet sind. Des Weiteren wird eine gesetzliche Grundlage für die Datenübermittlung geschaffen, damit die für die Überwachung düngerechtlicher Vorschriften zuständigen Bundesländer auch auf Daten zugreifen können, die für andere Zwecke erhoben wurden. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen, der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) und der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen (WBD) haben derweil einen offenen Brief an eine Reihe von Politikern geschickt, in dem sie die vorliegenden Entwürfe der Bundesregierung zwar begrüßen, aber auch noch Anpassungsbedarf formulieren und auf aus ihrer Sicht noch bestehende Mängel hinweisen.
Bundesminister Dobrindt: „einfach ein Kabel durchschießen – fertig“
„Versorgungsnetze für Energie und Abwasser sollen ebenso wie Infrastrukturen von Straßen, Schienen- und Wasserwegen für den Breitbandausbau mitgenutzt werden.“ So steht es auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, nachdem die Bundesregierung am 27. Januar 2016 den von Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) beschlossen hat. Dobrindt dazu wörtlich auf der Website seines Ministeriums: „Solange geeignete Rohrkapazitäten darunter [unter den Straßen, Red.] liegen, die noch frei sind, können die Telekommunikationsunternehmen einfach ein Kabel durchschießen – fertig.“ Künftig müsse bei jeder Baustelle an Verkehrswegen der weitere Bedarf für den Breitbandausbau durch Mitverlegung von Glasfaserkabeln erfüllt werden. Eine zentrale Informationsstelle und eine nationale Streitbeilegungsstelle bei der Bundesnetzagentur werde die praktische Verwirklichung dieser Maßnahmen begleiten und „zügig in Gang setzen“.
BMBF-Forschungsvorhaben zur Entfernung von Mikroplastik aus dem Wasserkreislauf
Wie die jüngste öffentliche Diskussion zeigt, gefährdet Mikroplastik die aquatische Umwelt. Unter Leitung der TU Berlin, Fachgebiet Siedlungswasserwirtschaft, und der Firma Gebrüder Kufferath AG (GKD) fördert das BMBF das zweijährige Verbundforschungsvorhaben „OEMP – Optimierte Materialien und Verfahren zur Entfernung von Mikroplastik im Wasserkreislauf“ im Rahmen der Fördermaßnahme „Materialien für eine nachhaltige Wasserwirtschaft – MachWas“. Gemeinsam mit den Partnern Invent Umwelttechnik und Verfahrenstechnik AG, Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Kompetenzzentrum Wasser Berlin, Berliner Wasserbetriebe, Funke Kunststoffe GmbH, MeierGuss Limburg GmbH, Mecana Mecana Umwelttechnik GmbH soll die Entwicklung neuer Materialen und Verfahrenstechniken erfolgen, um den Rückhalt von Mikroplastikpartikeln aus verschiedenen Eintragspfaden der Siedlungswasserwirtschaft wie Kläranlagenablauf, Mischwasserüberlauf oder Straßenabfluss zu gewährleisten. Neben der Stoffstrombilanzierung wird eine reproduzierbare Untersuchungsmethodik entwickelt. Bei Mikroplastik wird zwischen primärem Mikroplastik (zum Beispiel aus Kosmetika, Pflegeprodukten sowie Reinigungsmitteln) und sekundärem Mikroplastik, das aus Zerkleinerung von größeren Plastikteilen entsteht, unterschieden. Mikroplastikpartikel sind nach aktueller Definition kleiner als 5 mm. Über den Wasserpfad kann Mikroplastik über die Flüsse bis ins Meer gelangen. Bei vielen Meereslebewesen wird von Kunststofffunden, im Mikro- und Makroplastikbereich in deren Mägen berichtet, was eine verminderte Nahrungsaufnahme bedeuten und zu mechanischen Verletzungen führen kann. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen Maßnahmen und Verfahren entwickelt werden, um die Auswirkungen von Mikroplastik in der Umwelt zu reduzieren.
Bundesregierung beschließt zweites Deutsches Ressourceneffizienzprogramm
Das Bundeskabinett hat am 2. März 2016 das zweite Deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess II) beschlossen. Es enthält wichtige Maßnahmen, mit denen die Rohstoffgewinnung und der Materialeinsatz effizienter und umweltverträglicher gestaltet werden sollen. Deutschland hatte sich im Februar 2012 mit der Verabschiedung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess) als einer der ersten Staaten auf Leitideen und Handlungsansätze zum Schutz der natürlichen Ressourcen festgelegt. Die Bundesregierung verpflichtete sich darin, alle vier Jahre über die Entwicklung der Ressourceneffizienz in Deutschland zu berichten, die Fortschritte zu bewerten und das Ressourceneffizienzprogramm fortzuentwickeln. Diese Fortschreibung wurde nun vom Bundeskabinett unter dem Titel „Deutsches Ressourceneffizienzprogramm II“ beschlossen. Auch ProgRess II setzt insbesondere auf Marktanreize und die Stärkung freiwilliger Maßnahmen und Initiativen in Wirtschaft und Gesellschaft. Eine wesentliche Weiterentwicklung gegenüber ProgRess I ist, dass nun verstärkt Material- und Energieströme gemeinsam betrachtet werden sollen, um Synergieeffekte zu nutzen und Zielkonflikte rechtzeitig zu erkennen und zu reduzieren. Beispiele für Maßnahmen sind der Ausbau der Beratung für kleine und mittlere Unternehmen, die Unterstützung von Umweltmanagementsystemen, die verstärkte Beschaffung ressourceneffizienter Produkte und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand, verbesserte Verbraucherinformationen sowie ein stärkerer Technologie- und Wissenstransfer in Entwicklungs- und Schwellenländer. Zusätzlich zu einem intensiven Konsultationsprozess mit den Bundesländern, Verbänden und anderen gesellschaftlichen Akteuren wurde im Rahmen von ProgRess II ein bundesweiter Bürgerdialog durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Dialogs formulierten Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerratschlag zur Ressourcenschonung, der in den Anhang von ProgRess II aufgenommen wurde.
www.gespraechstoff-ressourcen.de
www.umweltinnovationsprogramm.de
DWA-Abwassermeisterschaften: die Sieger
Wer Fußball-Europameister wird, ist noch völlig offen. Die Sieger der DWA-Abwassermeisterschaften wurden dagegen auf der IFAT ermittelt. Bayern, Rheinland-Pfalz und die USA lagen vorn.
Knapp 30 Teams aus Deutschland, Ägypten, Slowenien, den USA und Österreich waren dem Ruf der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) zur dritten Offenen Deutschen Meisterschaft in der Abwassertechnik gefolgt. Sie fand vom 30. Mai bis 2. Juni 2016 in München im Rahmen der IFAT statt. Erstmals waren auch zwei reine Frauenteams am Start. Der Damenmannschaft der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) aus Augsburg, Hof und Aschaffenburg gelang direkt ein guter zweiter Platz in der Disziplin „Prozesskontrolle“. In der Gesamtwertung reichte es für den vierten Platz von insgesamt zwölf Mannschaften.
Die besten Azubis kamen aus Neuwied
In den drei Kategorien Auszubildende, Kanal- und Kläranlagenprofis waren verschiedene Disziplinen zu meistern. Bestes Kläranlagen-Team wurde die zweite BVS-Mannschaft mit Mitgliedern aus Augsburg, Schönberg und Gersthofen. Die Stuttgarter All Stars errangen Silber, die Mannschaft aus den USA schaffte es auf den dritten Platz. Die beste Mannschaft in der Kategorie Auszubildende wurde von den Servicebetrieben Neuwied entsandt, gefolgt von der Stadtentwässerung Nürnberg und Team 2 der Münchener Entwässerungsbetriebe. Insgesamt haben sieben Azubi-Teams am Wettbewerb teilgenommen. Im Wettbewerb der Kanal-Profis, die mit 15 Mannschaften am Start waren, setzte sich das Team aus den USA durch, gefolgt von Nürnberg und Stuttgart auf dem zweiten und dritten Platz.
Talente fördern, Standards setzen
Mit dem Berufswettbewerb für Fachkräfte der Abwassertechnik, den die DWA alle zwei Jahre während der Umweltmesse IFAT ausrichtet, möchte der Verband junge Talente fördern, Qualitätsstandards setzen und zugleich etwas gegen den Fachkräftemangel tun. Außer Konkurrenz nahm auch Stefan Rummel teil, Geschäftsführer der Messe München. „Als Geschäftsführer darf man wirklich alles ausprobieren“, so sein Fazit. „Unter anderem so einen Kanaleinstieg und ich bedanke mich noch einmal ganz herzlich bei der DWA und bei euch Profis, dass ihr mir das mal gezeigt habt, dass ich das mal erleben durfte.“
Auch DWA-Präsident Otto Schaaf würdigt den Einsatz der Teams: „Die Abläufe in unseren Abwasseranlagen müssen auf allen Ebenen gut funktionieren. Dazu brauchen wir top Personal.“ Das Engagement der DWA für Aus- und Weiterbildung und insbesondere die Wettbewerbe seien ein wichtiger Baustein für die Sicherung von Qualität, so Schaaf. Denn: „Spaß und Motivation verbinden sich im sportlichen Wettstreit zu einem besonderen Erlebnis im Miteinander der verschiedenen Teams“.
18 internationale Teams
An der erstmals ausgetragenen World University Challenge der DWA nahmen 18 Teams aus dem In- und Ausland teil. Ergebnis: Die besten Nachwuchs-Ingenieure kommen aus Indonesien, dem Iran und – von der Universität Stuttgart. In den drei Disziplinen „Management der Wasserwirtschaft / Begutachtung“, „Integriertes Wasserressourcen-Management“ und „Messen-Steuer-Regeln“ mussten sie ihr Können in der Entwicklung von Strategien zur nachhaltigen Nutzung der Ressource Wasser unter Beweis stellen. Die World University Challenge ist ein Wettbewerb findet an allen Standorten der Umweltmesse IFAT statt. 2015 wurde die Hochschulmeisterschaft in Shanghai (China) und Mumbai (Indien) ausgetragen, im nächsten Jahr sollen Johannesburg (Südafrika) und Ankara (Türkei) hinzukommen. Die Gewinnerteams aus dem Ausland treten dann auf der jeweils nächstfolgenden deutschen IFAT zur Hochschul-Weltmeisterschaft gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem deutschsprachigen beziehungsweise europäischen Raum an. Anfang Juni war dies in München der Fall.
Die vierte Offene Deutsche Meisterschaft in der Abwassertechnik ist im Rahmen der nächsten IFAT geplant, vom 14. bis zum 18. Mai 2018
https://www.gwf-wasser.de/aktuell/veranstaltungen/15-06-2016-dwa-abwassermeisterschaften-die-sieger/
Bestandsvermessung – aktuelle Bauzeichnungen – Visualisierung im GIS
Bauwerke der Abwasserwirtschaft unterliegen einer ständigen Veränderung durch Sanierung oder gesetzlichen Vorgaben. 3D-Laserscanning ermöglicht ein wirtschaftliches, aber verformungstreues Aufmaß zur Erstellung von aktuellen 2D- und 3D-Modellen und die fotorealistische Darstellung der Punktwolke im Webbrowser zur Einbindung ins GIS. Bestandsvermessung Stadt- und Entsorgungswerke haben oft ein Problem: Sie verfügen nicht über akkurate Bestandspläne der in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Bauwerke. Diese geometrischen Informationen benötigen sie jedoch als Planungsgrundlage oder zur Instandsetzung ihrer Bestände. Die im Archiv befindlichen Bestandspläne, etwa von Kläranlagen oder Schachtbauwerken, sind vielfach nicht…
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 5- 2016 ab Seite 436
Autor
Dipl.-Ing. Ulrich Epp
Kaiser-Wilhelm-Platz 12, 53721 Siegburg
E-Mail: info@vermessung-epp.de
Wasserentnahme in den USA bleibt extrem hoch
Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern bleibt in den USA extrem hoch. Nach den aktuell von der OECD veröffentlichten Zahlen belief sich die Wasserentnahme in den USA auf 1583 m³ pro Jahr und Kopf. Zum Vergleich: Für Deutschland führt die OECD eine Entnahme von 404 m³ pro Jahr und Kopf an. Die Sparweltmeister aus Luxemburg begnügen sich mit 80 m³. Die höchste Entnahme in Europa weisen das eigentlich sehr wasserarme Spanien mit 809 m³ und Estland mit 1227 m³ auf. Positiv ist in den USA und Spanien allerdings die langfristige Entwicklung. So hat sich in den USA die Entnahme seit 1985 von damals 1953 m³ immerhin um knapp ein Viertel reduziert. Gleiches gilt für Spanien, wo die Entnahme sich 1985 noch auf 1204 m³ pro Kopf und Jahr belief.
Kriterien für Abwasseranlagen als Kritische Infrastrukturen beschlossen
Kanalisationen, an die mehr als 500 000 Einwohner angeschlossen sind, Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von über 500 000 Einwohnerwerten sowie Leitzentralen mit Ausbaugrößen der gesteuerten/ überwachten Anlagen für über 500 000 Einwohnerwerte gelten künftig als kritische Infrastrukturen. Das ist Anhang 2 der der Verordnung des Bundeinnenministeriums zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) zu entnehmen, der das Bundeskabinett am 13. April 2016 zugestimmt hat. Durch die Verordnung werden die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen in die Lage versetzt, anhand messbarer und nachvollziehbarer Kriterien zu prüfen, ob sie unter den Regelungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes fallen. Die von der Verordnung betroffenen Betreiber sind mit Inkrafttreten verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) innerhalb von sechs Monaten eine zentrale Kontaktstelle zu benennen und dem BSI innerhalb von zwei Jahren die Einhaltung eines Mindeststandards an IT-Sicherheit nachzuweisen. Die Verordnung bestimmt zunächst Kritische Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung. Erster Ansprechpartner bei der Erarbeitung der Kriterien zur Bestimmung der Betreiber in den jeweiligen Sektoren ist der UP KRITIS, eine öffentlich- private Kooperation zwischen Betreibern Kritischer Infrastrukturen, deren Verbänden und den zuständigen staatlichen Stellen.
Willy-Hager-Preis 2016 ausgeschrieben
Der Willy-Hager-Preis 2016 ist ausgeschrieben. Der von der Willy-Hager-Stiftung gestiftete Preis wird jährlich gemeinsam von der DECHEMA und der Wasserchemischen Gesellschaft, einer Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker, vergeben. Prämiert werden hervorragende Arbeiten junger Wissenschaftler/-innen auf dem Gebiet der Wasseraufbereitung und Abwasserbehandlung. Bei den Arbeiten soll in der Regel die verfahrenstechnische Problemlösung im Vordergrund stehen. Die Arbeiten sollen nicht länger als drei Jahre zurückliegen und an einer deutschen Hochschule durchgeführt worden sein. Der Willy-Hager-Preis ist mit 6000 Euro dotiert. Bewerbungen sind bis zum 21. Oktober 2016 einzureichen:
DECHEMA,
Dr. Thomas Track
E-Mail track@dechema.de
Tel. 069/7564-427,
Fax 069/7564-117
www.willy-hager-stiftung.de
EU-Kommission: Frankreich soll Richtlinie über prioritäre Stoffe umsetzen
Die EU-Kommission fordert Frankreich auf, zusätzliche Informationen über die Umsetzung der Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik in nationales Recht zu übermitteln. Dies hätte bereits bis zum 14. September 2015 erfolgen müssen. Mit der Richtlinie soll die Verunreinigung des Wassers an der Quelle reduziert werden, indem Konzentrationsgrade festgelegt werden, die keine Gefahr für die aquatische Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen. Nachdem Frankreich die ursprüngliche Frist hatte verstreichen lassen, erhielt es am 20. November 2015 ein Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission. Da die nationalen Umsetzungsvorschriften, die die französischen Behörden gemeldet haben, unvollständig sind, übermittelt die Kommission nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Reagiert Frankreich nicht binnen zwei Monaten, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.
Wasserhaushaltsportal Sachsen erweitert
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat mit der Freischaltung der Säule C einen weiteren wichtigen Baustein im Wasserhaushaltsportal Sachsen in Betrieb genommen. Das neue Modul ermöglicht dem Anwender einen interaktiven Dialog mit dem hinterlegten Wasserhaushaltsmodell. So könnten zum Beispiel mithilfe unterschiedlicher Szenarien die Auswirkungen des Klimawandels auf den regionalen Wasserhaushalt sächsischer Gewässereinzugsgebiete noch individueller und differenzierter dargestellt bzw. untersucht werden als bisher. Die verwendeten Methoden und Möglichkeiten sind näher beschrieben im Heft 8/2016 der LfULG-Schriftenreihe mit dem Titel „Wasserhaushalt im Wandel von Klima und Landnutzung“. Das Wasserhaushaltsportal Sachsen stellt sachsenweite Daten für einzelne Wasserhaushaltskomponenten sowohl für den Ist-Zustand als auch für bestimmte Zukunftsszenarien bereit. Die Wasserhaushaltsdaten sind Ergebnisse des Projekts KliWES, das die Auswirkungen der prognostizierten Klimaänderungen auf den Wasser- und Stoffhaushalt sächsischer Gewässereinzugsgebiete untersucht.
EU-Kommission fordert Estland auf, Nitratbelastung des Wassers zu reduzieren
Die Europäische Kommission hat Estland im Februar 2016 aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Nitratbelastung des Wassers zu reduzieren. Nach Dafürhalten der Kommission sieht das estnische nationale Recht noch keine ausreichenden Maßnahmen vor, um die Ziele der Richtlinie 91/676/EWG des Rates (Nitratrichtlinie) zu erreichen, was die Festlegung des Aktionsprogramms für die von der Verunreinigung durch Nitrate gefährdeten Gebiete angeht. Zu den aufgezeigten Mängeln gehören zu kurze Zeiträume, in denen das Ausbringen von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen verboten ist, und das Fehlen einer klar definierten Methodik für das allgemeine Erfordernis ausgewogener Düngeverfahren. Die Kommission hat daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, in der sie Estland auffordert, seine nationalen Rechtsvorschriften in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen.
Rumänien plant Großprojekte in der Wasserinfrastruktur
Das rumänische Ministerium für EU-Fördermittel als Management-Behörde für das Operationelle Programm (OP) Großinfrastruktur 2014 bis 2020 hat Ende März die Richtlinien für die Entwicklung der integrierten Wasser- und Abwasser- Infrastruktur begeben. Zudem veröffentlichte es vier Projektaufrufe mit einem Gesamtbudget von circa 2,8 Milliarden Euro (12,7 Milliarden Lei). Dies berichtete Mitte Mai GTAI Germany Trade and Invest. Die Richtlinie für die Wasser- und Abwasserinfrastruktur (http://www.fonduri- ue.ro/poim-2014#implementareprogram, Prioritätsachse 3, Spezifisches Ziel 3.2) soll die Fortsetzung der Investitionen im Bereich Wasser und Abwasser sicherstellen, die durch die Vorbeitrittsprogramme und das OP Umwelt 2007 bis 2013 gestartet worden sind. Das Hauptziel der Projekte besteht darin, die meisten Kommunen mit Wasser und Kanalisation entsprechend den europäischen Normen zu versorgen. Die vier Aufrufe von Projektvorschlägen zielen vor allem auf zwei Bereiche. Zum einen handelt es sich um neue integrierte Projekte zur Entwicklung der Wasser- und Abwasserinfrastruktur. Das betrifft die Fertigstellung der Investitionen in den Städten und die Erweiterung der Wasser- und Abwassersysteme mit Blick auf ländliche Gebiete zur Anpassung der kleineren Städte und Kommunen an die EU-Normen. Zum anderen betrifft es integrierte noch nicht fertiggestellte Projekte in Etappen. Dabei geht es um die Fortsetzung der Investitionen aus der Förderperiode 2007 bis 2013, die bis 2015 nicht fertiggestellt und von der EU zur etappenweisen Durchführung genehmigt worden sind. Weitere zwei Aufrufe beziehen sich auf die Entwicklung eines Labors auf Landesebene für die Verbesserung des Monitoring des abgeleiteten Wassers und der Qualität des Trinkwassers sowie die Unterstützung zur Vorbereitung des Projektportfolios für die Zeit 2014 bis 2020 und nach 2020 (technische Hilfe).
Oberflächengewässerverordnung im Bundeskabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 11. Mai 2016 der neuen Oberflächengewässerverordnung zugestimmt. Die Neufassung setzt EU-Recht in deutsches Recht um. Wichtige Vorgaben, um den Zustand der Gewässer zu bewerten und zu überwachen, werden aktualisiert und vereinheitlicht. Die Anforderungen an den guten Gewässerzustand – das Kernstück des Gewässerschutzes – werden damit europaweit angeglichen. Für die Behörden vor Ort entsteht so mehr Entscheidungssicherheit. Die Neufassung wurde in enger Kooperation mit der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der europäischen Ebene erstellt. Neu sind europaweit standardisierte Messkampagnen: für neue Stoffe, die in den Gewässern erst seit kurzer Zeit gefunden werden. Außerdem wird die Datenauswertung zur Gewässerbelastung verbessert. Die Relevanz chemischer Risiken für die Gewässer lässt sich somit effizienter und schneller bewerten. Die Liste der Stoffe, die in Gewässern gemessen werden müssen, wurde gestrafft. 100 spezifische Stoffe sind nicht mehr relevant und wurden gestrichen. Demgegenüber wurden Umweltqualitätsnormen für zwölf neue europaweit prioritäre Stoffe und neun neue spezifische Stoffe festgelegt. Dabei handelt es sich vor allem um Pflanzenschutzmittel, aber auch Biozide und Industriechemikalien. Die Orientierungswerte für die Chlorid- und damit Salzkonzentration, die als tolerierbar gilt, sind nun bundesweit einheitlich. Da die Europäische Kommission eine übergreifende Strategie zur Begrenzung ökologischer Risiken durch Arzneistoffe entwickelt, wurden für diese Stoffe in der Verordnung keine Umweltqualitätsnormen festgelegt. Für diese und weitere Mikroschadstoffe erarbeitet der Bund unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine gesonderte Strategie zum Schutz der Gewässer. Um der Nährstoffüberlastung der Übergangs- und Küstengewässer entgegenzuwirken, macht die Verordnung neue Vorgaben für Stickstoffverbindungen in Gewässer, die zum Beispiel durch Düngung aus der Landwirtschaft stammen können. Die neuen Werte erfordern bei der Bewirtschaftung der Flussgebiete eine Reduzierung der Stickstofffrachten von bis zu 60 % der aktuellen Werte.
Energiegewinnung aus organischen Abfällen
Ein Energienutzungskonzept zu entwickeln, das organische Abfälle für kleinere und mittlere Biogasanlagen wirtschaftlich nutzbar macht, ist Ziel des Verbundprojekts FOR10‘000, in dem mehrere bayerische Hochschulen zusammenarbeiten. Der Fokus liegt dabei auf der verfahrenstechnischen Weiterentwicklung und Optimierung der Biogasproduktion bei flexiblem In- und Output sowie der Optimierung der Produktverwertung. Das Projekt wird von der bayerischen Forschungsstiftung gefördert und läuft zwei Jahre. Koordinator ist die Universität Bayreuth.
Korruption kostet Wasserwirtschaft jährlich zehn Prozent der Investitionen
Korruption stellt auch in der globalen Wasserwirtschaft ein erhebliches Problem dar. Etwa zehn Prozent der Investitionsmittel gehen durch Korruption der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur verloren – jährlich etwa 75 Milliarden US-Dollar. Diese Zahlen nennt das International Water Management Institute (IWMI) in seinem aktuellen Bericht „Water Integrity Global Outlook“. Korruption kennzeichnet dabei sowohl öffentliche Verwaltungen als auch den privaten Sektor. Und auch auf Seiten der Finanzmittelgeber ist Korruption laut des Berichts häufig anzutreffen. Neue Gesetze und vor allem die Durchsetzung von Gesetzen könnten laut IWMI Abhilfe schaffen. Häufig sei Korruption aber auch so etabliert in der politischen Kultur, in der Gesellschaft und im täglichen Leben, dass vor Ort Menschen benötigt würden, die einen Wechsel zu weniger Korruption einfordern würden.
Ist ein Siedlungsrückzug als Anpassung an den Klimawandel rechtlich möglich?
Als Folge des Klimawandels sehen zahlreiche Klimaforscher die Gefahr von häufigeren und intensiveren Überschwemmungen. Dies könnte zum Siedlungsrückzug aus bestimmten Gebieten führen. Auch in ländlichen Schrumpfungsgebieten könnte ein Siedlungsrückzug zur Beseitigung der Folgen des demografischen Wandels beitragen. Aber ist das Recht schon so weit angepasst, dass sich solche Maßnahmen durchsetzen ließen? Dieser Frage geht das aktuelle Forschungsvorhaben „Siedlungsrückzug – Recht und Planung im Kontext von Klima- und demografischem Wandel“ nach, den das Umweltbundesamt aktuell veröffentlicht hat. Der Abschlussbericht des Vorhabens zeigt anhand von Praxis-Fallstudien und einer Analyse des einschlägigen rechtlichen Rahmens, dass ein Siedlungsrückzug als Instrument der Politik (Nutzungsaufgabe und/oder Rückbau Wohn-, Gewerbe- und Erschließungsinfrastrukturen) aus Gründen des Klimaoder demografischen Wandels im Recht nicht unmittelbar zu finden ist. Im Gegenteil, das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht hält vorwiegend Instrumente zur Steuerung und Umsetzung von Siedlungs- und Infrastrukturwachstum bereit. Dennoch ist es nach Ansicht des UBA für die Träger der Landes-, Regional- und kommunalen Bodennutzungsplanung möglich, im Rahmen eines langfristig angelegten Rückzugkonzepts präventiv steuernd einzugreifen. Damit könnten im Wege planerischer Festlegungen zur Gebietsstruktur und Freiraumnutzung auch nicht hinreichend robuste Siedlungen und Verkehrsflächen in besonders gefährdeten Bereichen verhindert werden. Nur in Einzelfällen könne aber ordnungsrechtlich in den Gebäudeund Infrastrukturbestand selbst eingegriffen werden, so das UBA.
Mikroroboter zum Bleiabbau
Eine Reduzierung der Bleikonzentration in Industrieabwässern von 1000 Teile pro Milliarde auf unter 50 Teile in nur einer Stunde, dies versprechen Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für intelligente Systeme in Stuttgart sowie aus Barcelona und Singapur. Sie setzen dabei auf Graphenoxid-Motoren im Mikromaßstab. Die aus dem Graphen bestehende Außenhülle der Mikroroboter fängt dabei das Blei ein, die innere Platinschicht funktioniert hingegen als Antrieb, zerfallendes Wasserstoffperoxid als Treibstoff. Zwischen dem Graphenoxid und den Platinschichten befindet sich eine Nickel- Schicht, welche es den Forschern ermöglicht, die Bewegung und Richtung des Mikroroboters magnetisch von außen zu steuern. Die neuen Mikroroboter sind dabei kleiner als ein menschliches Haar. Die Wissenschaftler planen nun eine Weiterentwicklung der Mikroroboter, um auch andere Schadstoffe im Abwasser sammeln zu können. Auch soll an einer Senkung der Kosten gearbeitet werden.
Gute Noten für Wasserschloss Schweiz
Die Qualität des Bade- und Trinkwassers in der Schweiz ist gut und Wasserressourcen sind ausreichend vorhanden. Zu diesem Schluss kommt der Bericht des Bundes zur Umsetzung des Protokolls Wasser und Gesundheit der WHO. Das Protokoll verpflichtet die Schweiz, die Öffentlichkeit alle drei Jahre über die Projekte im Wasser- und Abwassersektor zu informieren. Die Wasserqualität in Bezug auf Trink- und Badewasser in der Schweiz wird in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht als gut bezeichnet. Wichtige Messindikatoren sind mikrobiologische Parameter (Verunreinigungen durch Keime) und die chemische Qualität (Konzentrationen von Nitrat, Blei, Arsen, Eisen etc.). Weiter stellt der Bericht fest, dass wasserbedingte Infektionskrankheiten in der Schweiz selten auftreten. Gleichzeitig hat die gesamte Bevölkerung Zugang zu sauberem Trinkwasser. Als Nachteil nennt der Bericht die aktuelle Datenlage. In der Schweiz gibt es derzeit noch keine zentrale Übersicht über die Qualität des Trinkwassers. Die vorliegenden Aussagen basieren auf den Daten von rund zehn Kantonen und rund 1400 Wasserversorgern. Als künftiges Ziel nennt der Bericht darum den Aufbau und die Durchführung von nationalen Auswertungen auf der Basis eines optimierten Trinkwasserdatenmanagements. Weitere Ziele sind ein Meldesystem für durch Trinkwasser verursachte Krankheiten und Krankheitsausbrüche sowie ein Notfalldispositiv zur Verbesserung der Wasserversorgung in außerordentlichen Situationen. Aufwendige Wasseraufbereitungsverfahren sind in der Schweiz aufgrund der guten Qualität des Rohwassers selten notwendig. Rund 750 Kläranlagen, 3500 Kleinkläranlagen und 90 000 km Kanalisation sorgen für eine nahezu flächendeckende Ableitung und weitgehende Reinigung des Abwassers. Neu werden in der Schweiz bis ins Jahr 2040 ausgewählte Kläranlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe versehen, die Mikroverunreinigungen beseitigt. Dieser gezielte Ausbau verbessert den Schutz der Wasserlebewesen und der Trinkwasserressourcen. Mit rund 1500 Seen, unzähligen Bächen und Flüssen sowie Gletschern verfügt die Schweiz über einen überaus wertvollen Vorrat an Süßwasser. Zwei Prozent des jährlichen Niederschlages können den Bedarf an Trink-, Brauch und Löschwasser der ganzen Schweiz komplett abdecken. Dies macht die Schweiz zu einem Wasserschloss Europas mit ausreichendem Wasservorkommen.
Größtes bayerisches EU-LIFE-Projekt „Flusserlebnis Isar“ beginnt
Die untere Isar soll wieder naturnäher werden – mit Kiesufern, Inseln, Nebenarmen und Auengewässern. Ermöglicht wird das durch „Flusserlebnis Isar“, Bayerns bislang größtes EU-LIFE-Projekt mit Schwerpunkt Natur. Hauptziel des Projekts ist es, Teilabschnitte der unteren Isar durch umfangreiche Verbesserungen der Gewässerstruktur aufzuwerten. Dazu sollen vor allem Uferflächen renaturiert und die Lebensbedingungen für heimische Fischarten wie beispielsweise Huchen, Barbe und Nase deutlich verbessert werden. Auch entlang der Isar liegende Auwälder und Auwiesen werden von Maßnahmen profitieren. Insgesamt umfasst das Vorhaben sieben Umsetzungsschwerpunkte im unteren Isartal zwischen Loiching und Ettling im Landkreis Dingolfing-Landau. Die Gesamtfläche des Projektgebiets beträgt 604 Hektar. Das Projekt hat ein Gesamtvolumen von 6,3 Millionen Euro.
EU-Kommission: Deutschland wegen Wasserverschmutzung durch Nitrat vor Gericht
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU, weil es versäumt hat, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Der Beschluss der Kommission vom 28. April 2016 folgt auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli 2014 übermittelt wurde. Die von Deutschland zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee. Trotz dieser Entwicklungen hat Deutschland nach Auffassung der Kommission keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten. Da die Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird, hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.
DVGW und Messe München vereinbaren Kooperation zur strategischen Zusammenarbeit bei der IFAT
Der DVGW ist neuer Partner der IFAT. Diese Partnerschaft soll bis zur IFAT 2018 in eine ideelle Trägerschaft des DVGW münden. Das gaben die Messe München und der DVGW am 18. Mai 2016 bekannt. Die Messe München freut sich, dass sie einen neuen starken Partner speziell für den Trinkwasserbereich gewinnen konnte. Stefan Rummel, Geschäftsführer der Messe München, meint: „Ich bin sicher, dass wir die IFAT damit auch in diesem Bereich konzeptionell weiterentwickeln werden.“
Bodensee „Lebendiger See des Jahres“
Die internationale Umweltstiftung Global Nature Fund (GNF) und das Netzwerk Lebendige Seen Deutschland haben den Bodensee zum „Lebendigen See des Jahres 2016“ ernannt. Mit der Wahl des Bodensees zum Lebendigen See des Jahres betonen die Netzwerkpartner die ökologische Bedeutung des Sees und die für seinen Schutz geleistete erfolgreiche internationale Zusammenarbeit von Regierungen, Verwaltungen und Zivilgesellschaft. Bis in die 80er Jahre sei der See noch durch die dauerhafte Nährstoffanreicherung als „stark verschmutztes“ Gewässer klassifiziert worden, mit stinkenden Algenrasen im Sommer. Mehr als 3,5 Milliarden Euro seien seitdem in den Bau von Kläranlagen investiert und eine konsequente und erfolgreiche internationale Politik zur Verbesserung der Wasserqualität umgesetzt worden, betonen GNF und das Netzwerk Lebendige Seen in ihrer Mitteilung. Der Bodensee löst den Schweriner See in Mecklenburg-Vorpommern als Lebendiger See des Jahres ab. Vergeben wird die Auszeichnung seit 2011, weitere Preisträger sind der Plauer See in der Mecklenburgischen Seenplatte (2011), der Stechlinsee in Brandenburg (2012), der Mindelsee auf dem Bodanrück (2013) und der Chiemsee (2014).
Berliner Wasserbetriebe investieren 2,1 Milliarden Euro
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wollen in den kommenden Jahren deutlich mehr als bisher investieren, allein bis 2021 sind 2,1 Milliarden Euro geplant. Diese Zahl nannte der Vorstandsvorsitzende der Berliner Wasserbetriebe, Jörg Simon, in der Jahrespressekonferenz der BWB am 20. April 2016. Das seien rund 500 Millionen Euro mehr als in den vergangenen sechs Jahren. So verdoppeln sich insbesondere durch den Ausbau der Klärwerke um eine zusätzliche, vierte Reinigungsstufe die Ausgaben in diesem Bereich gegenüber dem Niveau dieses Jahres von ca. 80 Millionen Euro schrittweise.
Bei Arzneimitteln ganzheitlicher Ansatz notwendig
Die Reduzierung der Arzneimittelkonzentrationen in Gewässern kann nur über einen ganzheitlichen Ansatz erfolgen. Alle am pharmazeutischen Lebenszyklus beteiligten Akteure – Pharmazieunternehmen, Apotheken, Krankenhäuser, Arztpraxen, Patienten, Abwasserbehandlung müssten hier eng zusammenarbeiten, fordert das Stockholm International Water Institute (SIWI). Das Institut bezieht sich bei den Ausführungen auf das aktuelle Arbeitspapier „Water and pharmaceuticals – a shared responsibility“ der „Cluster Group for Water and Pharmaceuticals“. Notwendig sind für das SIWI dabei sowohl gesetzlich verbindliche als auch freiwillige Maßnahmen. Beispielsweise schwebt dem SIWI ein Markt für Medikamente mit geringen Umweltauswirkungen vor. Bezüglich der Abwasserbehandlung weist das SIWI darauf hin, dass grundsätzlich abzuwägen sei, ob zusätzliche energieintensive Maßnahmen zur Eliminierung von Arzneimittelrückständen im Einklang mit anderen Umweltzielen – wie etwa Klimaschutz und Energieeffizienz – stehen.
EU-Kommission lehnt erneute Zulassung von Antifouling-Wirkstoff ab
Cybutryn, besser bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol®, das als Ersatzstoff für Tributylzinn-Verbindungen eingeführt wurde, ist ab dem 27. Januar 2017 nicht mehr als Wirkstoff in Antifouling- Produkten zulässig. Dies hat die EUKommission bereits am 27. Januar 2016 beschlossen. Antifouling-Wirkstoffe sollen Aufwuchs (Fouling) durch Einzeller, Algen und kleine Tiere – wie Seepocken oder Muscheln – auf Schiffsrümpfen verhindern, indem sich die Wirkstoffe langsam aus der Farbe lösen und ins umliegende Wasser gelangen. Dort schaden sie auch den lokalen Ökosystemen, zu denen Wasserpflanzen, Ruderfußkrebse und Algen gehören. Wenn im Frühjahr frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden, gelangen auf diesem Weg besonders viele Biozide in die Gewässer. Mit Cybutryn wird zum ersten Mal ein Wirkstoff der Produktart Antifouling aufgrund von unannehmbaren Umweltrisiken nicht genehmigt, wie das Umweltbundesamt kommentierte.
Forschungsgruppe Wasser in der Stadt
Wie kann eine nachhaltige Transformation der städtischen Siedlungswasserwirtschaft gelingen? Dieser Frage widmen sich in den kommenden drei Jahren die drei Mitgliedsinstitute der Johannes- Rau-Forschungsgemeinschaft; das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS), das Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft (FiW) an der RWTH Aachen und das IWW – Rheinisch-Westfälische Institut für Wasserforschung (IWW). Die von der Stiftung Zukunft NRW geförderte Junior- Forschungsgruppe „Wasser in der Stadt der Zukunft“ vereint Fachkompetenzen aus der Stadt- und Raumforschung, der siedlungswasserwirtschaftlichen Ingenieurstechnik sowie des betriebswirtschaftlichen Controllings. Thematisch widmet sich das Projekt der Anpassung der städtischen Wasserver- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur an aktuelle und bevorstehende Herausforderungen, berücksichtigt dabei aber auch die Trends der Siedlungsentwicklung und die Auswirkungen auf den Erschließungsaufwand. Die fachlichen Schwerpunkte und Forschungsergebnisse der drei Nachwuchswissenschaftler/- innen, die als Junior- Forschungsgruppe nicht nur an den jeweiligen Instituten arbeiten, sondern institutsübergreifend einen engen Austausch und ständigen Dialog pflegen werden, sollen in ein integriertes Monitoring- und Steuerungssystem für die städtische Wasserwirtschaft münden. Für die Forschung, die die Arbeit der Doktorand/-innen sowie Reise- und Sachmittel umfasst, stehen in den kommenden drei Jahren rund 300 000 Euro zur Verfügung.
Leistungsvergleich kommunaler Kläranlagen in Baden- Württemberg – Austausch auf höchstem Niveau
Der jährliche Leistungsvergleich kommunaler Kläranlagen ist ein wesentlicher Baustein zur Optimierung des Betriebs der Kläranlagen und zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch des Betriebspersonals im Land. Daher traf sich im Rahmen des 42. Leistungsvergleiches in Baden- Württemberg im Januar und Februar 2016 das Personal der Kläranlagen-Nachbarschaften. Moderiert werden die Sitzungen durch engagierte ehrenamtliche Lehrer, um die vorher erhobenen Betriebsdaten der Anlagen zu besprechen und verifizieren. Für alle Kläranlagen stellt die Teilnahme am Leistungsvergleich sowie der Austausch mit den Kollegen vom Fach einen großen betrieblichen Mehrwert dar. Grundlage hierfür ist die Analyse und grafische Auswertung der eingegebenen Daten durch die Nachbarschaftslehrer. Die Auswertungen werden von den Leh- rern über das Nachbarschaftsprogramm des Landesverbands automatisch erstellt und während der Veranstaltung präsentiert. Die hierdurch angeregten Diskussionen über Entwicklung und Bedeutung der Kennwerte ermöglichen es den Teilnehmern, Abweichungen zu identifizieren und Potenziale für eine betriebliche Optimierung ihrer Anlagen im fachlichen Austausch mit den Kollegen aus der Nachbarschaft zu erkennen und zu bewerten. Das Treffen der Klärwerksleiter der Nachbarschaft 40 – OG 2 am 3. Februar 2016 in Schwanau am Rhein unter Leitung von Jürgen Weber, Geschäftsführer des AZV Heidelberg, steht stellvertretend für die anderen 59 Nachbarschaftstage. Im Anschluss an den Leistungsvergleich besichtigten die Fachleute der Nachbarschaften die Produktionsanlagen der Herrenknecht Vortriebs GmbH, bekannt für den Bau des Gotthard-Tunnels. Im Werk machten sie sich ein Bild über die Produktion der Gerätschaften, die zum Teil auch im Kanalbau Anwendung finden. Der DWA-Landesverband Baden- Württemberg bedankt sich herzlich bei den ehrenamtlichen Lehrerinnen und Lehrern und Obleuten der Nachbarschaften für ihr Engagement. Ein besonderer Dank gilt den gastgebenden Kläranlagen für die sehr gute Organisation und Durchführung der Nachbarschaftstage sowie allen Teilnehmern für den intensiven fachlichen Austausch.
Experten befürworten Düngerechtsnovelle
Die von der Bundesregierung angestrebte Änderung des Düngerechts stößt unter Experten auf Zustimmung. Das wurde am 14. März 2016 bei einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages deutlich. Begrüßt wurde von den Experten, dass die Novellierung zu einem effizienteren Umgang mit den durch die Landwirtschaft in die Umwelt eingebrachten Nährstoffen beitragen könne. Ausschussvorsitzender Alois Gerig (CDU) führte da zu aus, dass Handlungsbedarf bestehe, weil seit dem Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EG-Nitratrichtlinie 91/676/ EWG laufe. Die Anhörung erfolgte auf Grundlage der Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Wasserqualität für die Zukunft sichern – Düngerecht novellieren“ sowie der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit dem Titel „Den Umgang mit Nährstoffen an die Umwelt anpassen“. Die Linksfraktion will mit einer Änderung der Düngeverordnung erreichen, dass der Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächengewässer verringert wird. Die Grünen fordern, dass die Düngung landwirtschaftlicher Flächen am Bedarf von Pflanzen und Böden ausgerichtet wird. Karsten Specht vom Oldenburgisch- Ostfriesischen Wasserverband schätzt das Vollzugsdefizit der Behörden größer ein als das Fehlen von Vorgaben. „Viele Regelungen werden von Landwirten nicht ernst genug genommen“, meinte er. Der Grundgedanke einer pflanzenbedarfsgerechten Düngung findet nach seiner Einschätzung in der Praxis nicht ausreichend Anwendung. Eher finde eine Entsorgung von Nährstoffen, weniger eine Düngung auf den Feldern statt. Es müsse die Erkenntnis unter den Landwirten Raum greifen, dass das Düngegesetz dem Wasserschutz dient.
Nordrhein-Westfalen fördert kreative Ideen rund um das Thema Wasser
Kreative Ideen rund um das Thema Wasser stehen im Mittelpunkt eines neuen Förderprojektes des Umweltministeriums von Nordrhein-Westfalen und der Emschergenossenschaft. Hintergrund ist die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“. Bereits im Mai 2014 hatten die Emscherkommunen, die Emschergenossenschaft und das Umweltministerium NRW eine gemeinsame Absichtserklärung zur Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ unterzeichnet. Ziel: Alle Themen rund um den Wasserkreislauf im Sinne einer nachhaltigen Wasserwirtschaft zusammenzuführen. Mit dem aktuellen Projektaufruf werden die Partnerkommunen jetzt gebeten, entsprechende Ideen einzureichen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Zukunftsinitiative finanziell. Die besten Ideen können sich bis zu 80 Prozent Landesförderung sichern. Projektanträge können im Rahmen eines jährlichen Projektaufrufs mit zwei Einreichungsfristen, jeweils im Frühjahr und im Herbst, von den Kommunen gestellt werden. Ziele sind die Verbesserung der Gewässer, des Grundwassers bzw. die Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Anpassung an den Klimawandel.
Umweltpreis der Sparkasse Pforzheim Calw ausgeschrieben
Die Sparkasse Pforzheim Calw hat für das Jahr 2017 wieder ihren Umweltpreis ausgeschrieben. Der Hauptpreis beträgt 10 000 Euro. Der Preis wird verliehen für herausragende Leistungen in Forschung, Entwicklung, Innovation oder für die engagierte und erfolgreiche Vermittlung von Wissen. Bewerbungen sind möglich bis zum 15. August 2016.
www.sparkasse-pforzheim-calw.de/stiftungen
Neue Oberflächengewässerverordnung im Bundesrat angenommen
Der Bundesrat hat am 18. März 2016 der neuen Oberflächengewässerverordnung (OGewV) zugestimmt, aber um eine Reihe von Änderungen gebeten. Unter anderem soll klargestellt werden, dass die neuen Stoffe und Umweltqualitätsnormen (UQN) (Nummer 34 bis 45 der Anlage 8) erst ab 2018 bei der Ermittlung des guten chemischen Zustands berücksichtigt werden. Es soll eine Neuformulierung in Bezug auf die Überwachungsintervalle und die Informationen in den Bewirtschaftungsplänen vorgenommen werden, damit nicht zusätzlicher Aufwand erzeugt werde. In Bezug auf Arsen als flussgebietsspezifischer Schadstoff nach Anlage 6 bleibt es bei der bislang festgesetzten UQN, da die Ableitung als Grundlage für neue Werte noch nicht ausreichend fundiert sei. In einer entsprechenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bunderegierung auf, die fachlichen Grundlagen hier zu vervollständigen und abzustimmen. Zudem stellt der Bundesrat fest, dass noch zu wenig Erkenntnisse über die Wirkung und Relevanz von Mikroplastik vorliegen, um Regelungen in die OGewV aufzunehmen, fordert die Bundesregierung aber auf, die Forschung hier voranzutreiben, damit in Zukunft Vorgaben für den Gewässerschutz abgeleitet werden können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung des Weiteren auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass „sämtliche“ Informationen über Arzneimittel von den Herstellern zur Verfügung gestellt werden sollten (S. 17). Es solle auch einen Bericht über Arzneimittelrückstände erstellt werden und auf entsprechenden Verpackungen auf Entsorgungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Arzneimittelhersteller sollten in die finanzielle Verantwortung zur Entfernung der Stoffe einbezogen werden. Auch bei Pflanzenschutzmitteln wünscht sich der Bundesrat eine Fortschreibung der Stoffliste.
Neue EU-Verordnung zur Förderung der Verwendung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln
Die EU-Kommission hat einen ersten Rechtsakt im Rahmen des Pakets zur Kreislaufwirtschaft mit neuen Vorschriften für organische und abfallbasierte Düngemittel vorgelegt. Damit werden diese Düngemittel den traditionellen, nichtorganischen Düngemitteln wettbewerbsrechtlich gleichstellt. Die Verordnung enthält gemeinsame Regeln für die Umwandlung von Bioabfällen in Rohstoffe, die für die Herstellung von Düngeprodukten verwendet werden können. Sie legt Anforderungen fest, die alle Düngeprodukte erfüllen müssen, um in der gesamten EU frei gehandelt werden zu können. Die Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte diese Anforderungen und die Grenzwerte für organische und mikrobielle sowie stoffliche Verunreinigungen einhalten, bevor sie die CE-Kennzeichnung anbringen. Die neuen Regeln gelten für alle Arten von Düngemitteln zur Sicherstellung eines höchstmöglichen Niveaus an Bodenschutz. Mit der Verordnung werden die Grenzwerte für Cadmium in Phosphatdüngern gesenkt: von 60 mg/ kg auf 40 mg/kg (nach drei Jahren) und später auf 20 mg/kg (nach zwölf Jahren). Derzeit importiert die EU jährlich etwa sechs Millionen Tonnen Phosphate, könnte jedoch bis zu 30 % dieser Menge durch Extraktion aus Klärschlamm, biologisch abbaubaren Abfällen, Fleisch- und Knochenmehl oder Gülle ersetzen, so die EU. Der Verordnungsentwurf wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Nach der Annahme wird sie nach einem Übergangszeitraum, der es Unternehmen und Behörden ermöglicht, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten, unmittelbar anwendbar, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist.
Mobilfunknetz ermöglicht Regenmessung
Strahlungsschwankungen zwischen Sendemasten von Mobilfunkbetreibern nutzen Meteorologen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) um abzuleiten, wann es wo wieviel regnet. Die Technik ergänzt die üblichen Messmethoden und bietet Potenzial für das Wassermanagement in Ländern, in denen es nur sehr wenige Wetterstationen gibt. Ein Vorteil der neuen Methode liegt darin, dass sie mit nur minimaler Zeitverzögerung über lokale Regenfälle informiert. Zum anderen ermöglicht das eng geknüpfte Netz der Mobilfunkmasten eine hohe regionale Abdeckung mit Messungen. „Regentropfen sind etwa so groß wie die Wellenlänge der Mikrowellenstrahlung der mit einer Frequenz von 15 und 40 Gigahertz betriebenen Richtfunkstrecken, deshalb dämpfen sie die Strahlung in diesem Frequenzbereich stark“, erläutert Prof. Harald Kunstmann. Je stärker es regnet, desto stärker ist der Leistungsabfall zwischen zwei Antennen. Handynutzer bemerken von dieser Beeinträchtigung des Funksignals in der Regel wenig. Allenfalls bei extremem Starkregen kann die Strahlung so sehr gedämpft sein, dass die Kommunikation zwischen den Mobilfunkmasten aussetzt und die Telefonverbindung abbricht. Die Empfindlichkeit des Messverfahrens ist genauso hoch wie bei der klassischen Methode mit Niederschlagstöpfen. „Die Nachweisgrenze liegt bei einer Regenrate von einem Millimeter pro Stunde, und die Daten liegen mit einer Zeitverzögerung von nur einer Minute vor“, sagt Dr. Christian Chwala, Mitarbeiter in Kunstmanns Forschungsgruppe. Für Schnee funktioniert die Methode wegen der besonderen Struktur dieser Niederschlagsart allerdings nicht. Getestet wurde die neue Technik anhand der Dämpfungsraten von 450 Richtfunkstrecken im südlichen Bayern. In einem weiteren Schritt soll das Verfahren auch für Hochwasser- Vorhersagezwecke nutzbar gemacht werden.
Kriterien für Abwasseranlagen als Kritische Infrastrukturen beschlossen
Kanalisationen, an die mehr als 500 000 Einwohner angeschlossen sind, Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von über 500 000 Einwohnerwerten sowie Leitzentralen mit Ausbaugrößen der gesteuerten/ überwachten Anlagen für über 500 000 Einwohnerwerte gelten künftig als kritische Infrastrukturen. Das ist Anhang 2 der der Verordnung des Bundeinnenministeriums zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) zu entnehmen, der das Bundeskabinett am 13. April 2016 zugestimmt hat. Durch die Verordnung werden die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen in die Lage versetzt, anhand messbarer und nachvollziehbarer Kriterien zu prüfen, ob sie unter den Regelungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes fallen. Die von der Verordnung betroffenen Betreiber sind mit Inkrafttreten verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) innerhalb von sechs Monaten eine zentrale Kontaktstelle zu benennen und dem BSI innerhalb von zwei Jahren die Einhaltung eines Mindeststandards an IT-Sicherheit nachzuweisen. Die Verordnung bestimmt zunächst Kritische Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung. Erster Ansprechpartner bei der Erarbeitung der Kriterien zur Bestimmung der Betreiber in den jeweiligen Sektoren ist der UP KRITIS, eine öffentlich- private Kooperation zwischen Betreibern Kritischer Infrastrukturen, deren Verbänden und den zuständigen staatlichen Stellen.
Kein Verbot von Fracking
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags hat am 13. April 2016 ein Verbot der zur Förderung von Erdgas eingesetzten Fracking- Technologie abgelehnt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestags- Drucksache 18/7551) zurückgewiesen, mit dem das Verbot des Einsatzes dieser Technik zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bundesrecht verankert werden sollte. Neben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte auch die Linksfraktion für den Gesetzentwurf. Ziel des Gesetzes sei der Schutz von Umwelt und Menschen vor den durch Fracking verursachten Gefährdungen sowie die Umstellung auf eine das Klima und die Umwelt schonende Energieversorgung, hatten die Abgeordneten ihren Gesetzentwurf begründet. Kritisiert wurden Bundesregierung und Koalition, denen es bisher nicht gelungen sei, eine Einigung über ihren am 23. April 2015 eingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung der Fracking-Technik herzustellen. Weder hätten Ausschüsse über Erkenntnisse aus den Expertenanhörungen abschließend beraten noch sei eine Entscheidung des Bundestages erfolgt. Ab gelehnt wurde von der Koalitionsmehrheit auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (Bundestags-Drucksache 18/4810) für ein Verbot von Fracking in Deutschland. Die beiden Oppositionsfraktionen stimmten für den Antrag.
IFAT Environmental Technology Forum Africa umbenannt in IFAT Africa
Im September 2015 feierte das IFAT Environmental Technology Forum Africa in Johannesburg eine erfolgreiche Premiere. Nun wird das Portfolio der Veranstaltung erweitert und umfasst zukünftig alle Segmente, die auch die Muttermesse IFAT in München anbietet: Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Recycling. In diesem Zuge bekommt die Veranstaltung einen neuen Namen: Das IFAT Environmental Technology Forum Africa heißt zukünftig IFAT Africa. Die nächste Ausgabe findet im Herbst 2017 im Johannesburg Expo Centre (JEC) statt. Bei der Erstveranstaltung präsentierten insgesamt 116 Aussteller aus 13 Ländern auf einer Gesamtausstellungsfläche von 4500 Quadratmetern ihre Produkte und Neuheiten. Zudem nahmen mehr als 2000 Besucher aus 42 Ländern an der Veranstaltung und dem hochkarätigen Rahmenprogramm teil. Das Forum wird daher auch bei der IFAT Africa 2017 ein zentraler Bestandteil sein.
Grüne: Medikamente nicht in die Toilette
Verbraucher sollen nach dem Willen der Grünen künftig stärker dazu angehalten werden, Medikamente nicht mehr in der Toilette oder in der Spüle zu entsorgen. Damit soll die Belastung von Oberflächengewässern durch Arzneimittel und deren Rückstände verringert werden. Dies sieht ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestags-Drucksache 18/8082) vor, der im Umweltausschuss des Bundestags beraten wird. Die Grünen fordern unter anderem „deutlich lesbare“ Hinweise auf MedikamentenverpackungenMedikamentenverpackungen. Sie sollen darauf hinweisen, dass Medikamente entweder bei speziellen Entsorgungseinrichtungen abgegeben oder über den Hausmüll entsorgt werden können. Darüber herrsche Unkenntnis bei den Deutschen, argumentieren die Grünen mit Verweis auf eine Erhebung des Instituts für sozialökologische Forschung. Demnach spülten 47 Prozent der Deutschen ihre Medikamente in der Spüle oder Toilette runter. Auch Ärzte und Apotheker sollen stärker in die Aufklärung über eine gewässerschonende Entsorgung eingebunden werden. Zudem soll sich nach Willen der Fraktion die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Arzneimittelhersteller wasserrelevante Informationen über ihre Produkte und ihre Entfernung aus dem Wasser zur Verfügung stellen. Auch ein bundesweiter Bedarfsatlas soll erstellt werden, der regionalspezifisch die Verunreinigung der Oberflächengewässer durch Medikamente darstellen soll.
Gewässer mit Quecksilber belastet
Der chemische Zustand der deutschen Oberflächengewässer wird in den zweiten Bewirtschaftungsplänen im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie als „nicht gut“ eingestuft. Ein Grund dafür ist die hohe Quecksilberbelastung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/7940) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Akkumulation und Wirkung von toxischen Quecksilberverbindungen in der Umwelt hervor. Die Bundesregierung beruft sich dabei unter anderem auf Angaben der zuständigen Bundesländer. Demnach wird die Umweltqualitätsnorm für Quecksilber von 20 Mikrogramm je Kilogramm Feuchtgewicht in Fisch weitläufig überschritten. Dies sei auch in den großen Flussgebieten Rhein, Elbe und Donau „dauerhaft und flächendeckend“ der Fall. Zu den Gewässermessstellen mit der höchsten Belastung zählten im Jahr 2013 laut Antwort Zehren und Cumlosen (Elbe) sowie Jochenstein (Donau). In Hinblick auf Quecksilberemissionen in deutschen Kohle- und Braunkohlekraftwerken sei der Bundesregierung keine Grenzwertüberschreitung bekannt, heißt es in der Antwort. Die Überwachung der festgelegten Emissionsbegrenzungen sei allerdings eine Angelegenheit der Länder. Ergebnisse der Überwachung einzelner Anlagen lägen der Bundesregierung daher regelmäßig nicht vor. Sie gehe aber davon aus, „dass alle deutschen Kohlekraftwerke aktuell dem Stand der Technik zur Quecksilberemissionsminderung genügen“.
Fracking-Gesetz weiter in der Diskussion
Das Fracking-Gesetz der Bundesregierung wird weiterhin zwischen den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD diskutiert. Es fänden „sehr konstruktive Gespräche“ statt, sagte ein Vertreter der SPD-Fraktion während der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 16. März 2016. Gegenstand der Debatte waren unter anderem ein Antrag der Fraktion Die Linke und ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die beide das Ziel haben, die umstrittene Fracking- Technologie zu verbieten. Beide Vorhaben wurden im Ausschuss mit Koalitionsmehrheit bei Zustimmung der Opposition abgelehnt. Ein Vertreter der SPD-Fraktion betonte, dass Fracking durchaus einen wirtschaftlichen Nutzen haben könne. Allerdings stehe der Schutz von Menschen und Umwelt im Zentrum der Überlegungen seiner Fraktion. Im Zweifel müsse Fracking eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden. Das Gesetz solle daher vor allem einen „Forschungscharakter“ haben, sagte der SPD-Vertreter. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion sagte, dass es zwar Probleme mit der Technologie gebe. Diese seien aber nicht so groß wie von der Opposition behauptet. Ziel des von der Koalition diskutierten Entwurfes sei es, diese Gefahren zu minimieren und auszuschließen. Die Oppositionsfraktionen sprachen sich für ein ausnahmsloses Verbot aus. Fracking berge „immense Gefahren für Mensch und Natur“, sagte ein Linken- Vertreter. Die Technologie müsste im Bundesbergbaugesetz daher ausgeschlossen werden. Ein Vertreter Grünen-Fraktion sah ein Fracking-Verbot auch in klimapolitischer Hinsicht als Geboten an. Im Sinne der Dekarbonisierung müssten fossile Energieträger unter der Erde bleiben.
Bundesrat stimmt Vergaberechtsmodernisierungsverordnung zu
Der Bundesrat hat am 18. März 2016 dem Entwurf der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) zugestimmt. Nachdem bereits das Vergabemodernisierungsgesetz mit den wichtigen Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) am 23. Februar 2016 im Bundesgesetzblatt (Nr. 8, Seite 203) verkündet worden ist, ist mit der Bundesratszustimmung zum Verordnungsteil nun der Abschluss der großen Vergaberechtsnovelle und die Umsetzung der drei europäischen Vergaberichtlinien vor dem Fristablauf im April 2016 gelungen. Der Bundesrat hat – aus Zeitgründen – auf Änderungen verzichtet und ist damit der Empfehlung der Bundesrats-Ausschüsse (Arbeit, Finanzen und Verkehr) nicht gefolgt. Stattdessen fasste er vier Entschließungen. Unter anderem fordert er zukünftig eine weitere Vereinfachung und Vereinheitlichung des Vergaberechts, stellt die Aufrechterhaltung der VOB/A-EU als eigenes Regelwerk kritisch in Frage und fordert von der Bundesregierung, die Erfüllung von arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen als Eignungskriterium und im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit festzuschreiben. Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen ist zukünftig im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) abschließend geregelt. Die VOF gibt es dann nicht mehr. Für den 2. Abschnitt der VOL/A gilt entsprechendes. Der erste Abschnitt VOL/A bleibt für den Unterschwellenbereich anwendbar. Die VOB/A bleibt mit Maßgabe der oben genannten Bundesratsentschließung zunächst erhalten. Wesentliche Neuerungen der Vergabenovelle betreffen Anwendungsbereichsausnahmen des Vergaberechts, Umstellungen auf das elektronische Vergabeverfahren (eVergabe), Verfahrensarten und Verfahrensfragen, Eignungskriterien und die Eignungsprüfung, Zuschlagskriterien und den Rechtsschutz.
UN-Weltwasserbericht: Wasser ist Schlüssel für Arbeitsplätze und Wachstum
78 Prozent aller Arbeitsplätze weltweit hängen laut UNO von der Ressource Wasser ab. Zunehmender Wassermangel oder fehlender Zugang zu Wasser können in den nächsten Jahrzehnten zu weniger Wachstum und zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Das geht aus dem Weltwasserbericht 2016 „Wasser und Arbeitsplätze“ hervor, den die UNESCO anlässlich des Weltwassertags am 22. März 2016 in Genf vorstellt. Die Autoren des Berichts weisen zugleich darauf hin, dass Wasser im Zentrum einer künftigen „grünen Wirtschaft“ steht. Wasser ist wesentlich für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Landwirtschaft, die Fischerei, die Energiewirtschaft und die Industrie sind auf die Verfügbarkeit von Wasser angewiesen. Etwa drei Viertel aller Arbeitsplätze weltweit sind somit abhängig von Wasser. Der Zugang zu Trinkwasser und Sanitäranlagen ist zugleich eine der wichtigsten Voraussetzungen von Arbeit, weil gesunde und damit produktive Arbeitskräfte die Grundlage jeder Wirtschaft sind. Investitionen in die Infrastruktur der Wasserversorgung führen zu mehr Beschäftigung. Dies zeigen Studien aus den USA: Pro Milliarde US-Dollar Investition entstehen dort zwischen 10 000 und 20 000 neue Arbeitsplätze im Wasserund Abwassersektor und weitere tausende Arbeitsplätze als indirekte Folge. Ähnliche Studien zu Lateinamerika zeigen gar, dass dort pro investierte Milliarde US-Dollar 100 000 neue Arbeitsplätze entstehen können. Analysen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zufolge sind fast ein Prozent der Arbeitnehmer weltweit direkt im Wassersektor angestellt. Dazu zählen das Wassermanagement, das einschlägige Bauwesen, der Erhalt der Infrastruktur sowie die Wasser- und Sanitärversorgung. Doch die Zahl der Beschäftigten in diesem Sektor sinkt seit Jahrzehnten kontinuierlich. Hauptgrund dafür sind zu geringe Mittel, um gut ausgebildete Fachkräfte anwerben und halten zu können. Die Folge ist eine alternde Arbeitnehmerschaft. Trotz dieser Herausforderungen soll der Arbeitsmarkt in der Wasserversorgung und dem Sanitärbereich laut Weltwasserbericht weltweit gesehen künftig stark wachsen. Allein in Bangladesch, Benin und Kambodscha werden bis 2025 fast 20 Millionen Menschen in ländlichen Gebieten Zugang zu fließendem Wasser erhalten. Aber auch die Erneuerung von alternder und ineffizienter Wasserinfrastruktur in Industrie- und Schwellenländern wird den Arbeitsmarkt in dem Sektor künftig stützen. Etwa 30 Prozent des weltweit dem Wasserkreislauf entnommenen Wassers gehen durch Lecks verloren. Das Phänomen tritt auch in Industriestaaten auf. In London liegt der Verlust beispielsweise bei 25 Prozent, in Norwegen bei 32 Prozent. Der Weltwasserbericht wird unter Federführung der UNESCO vom globalen World Water Assessment Programme (WWAP) erstellt. Das Programm WWAP führt Daten zur Bewertung der Wasserressourcen weltweit zusammen. Dazu arbeiten 31 UN-Organisationen mit der UNESCO zusammen. Von 2003 bis 2012 erschien der Bericht alle drei Jahre. Seit 2014 wird er jährlich mit einem Themenschwerpunkt herausgegeben.
Identifikation von Mikroschadstoffen in Fließgewässern
Mit der „Identifikation von Mikroschadstoffen in Fließgewässern“ befasst sich ein Forschungsprojekt der Technischen Hochschule Mittelhessen. Das Land Hessen fördert das Vorhaben mit 35 000 Euro. Projektleiter ist Dr. Steffen Heusch, Professor für Wasserwirtschaft und Hydrologie am Gießener Fachbereich Bauwesen. Im Projekt geht es um Vorarbeiten für die Entwicklung dezentraler Behandlungsanlagen. Heusch will zunächst Indikatorstoffe identifizieren, deren Vorkommen auf bestimmte Schadstoffgruppen im Gewässer hinweist. Außerdem will er ein computerbasiertes Analysewerkzeug entwickeln, mit dem sich potenziell gefährdete Gewässerabschnitte bestimmen lassen. Die nötigen Rohdaten für diesen Arbeitsschritt liegen bereits vor. Und schließlich müssen Messverfahren gefunden werden, mit denen die Belastung von Gewässern bei vertretbarem personellem und technischem Aufwand nachweisbar ist. Dabei kommen Passivsammler des Kooperationspartners Gaiasafe GmbH aus Marburg zum Einsatz. Diese Hilfsmittel – Gitterboxen, die ein beschichtetes Papier enthalten, bleiben zwei bis vier Wochen im zu untersuchenden Gewässer. Die zu ermittelnden Schadstoffe lagern sich an und werden anschließend im Labor untersucht. Das Forschungsvorhaben am Kompetenzzentrum für Energie- und Umweltsystemtechnik hat eine Laufzeit von einem Jahr.
Weiterbildung für geflüchtete Ingenieure
Die Technische Universität Hamburg (TUHH) bietet unter dem Namen „integral“ ein in Deutschland nach eigenen Angaben einzigartiges Programm zur Weiterbildung für geflüchtete Ingenieure und Ingenieurinnen an. Ziel ist es, Geflüchteten den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Pilotphase startet am 1. April 2016. Die geflüchteten Ingenieure und Ingenieurinnen werden fachlich und fachsprachlich in den Themengebieten Umwelt, Energie und Wasser weitergebildet. Ein enger Arbeitgeberkontakt durch Messen und Exkursionen ist ein fester Bestandteil der Weiterbildung. Angestrebt ist, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer schon während des Programms eine Arbeitsstelle finden. Das Programm dauert bis zu drei Semester und wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. Teilnahmebedingung ist ein abgeschlossenes Ingenieurstudium (Bachelor oder Master), gute Deutschkenntnisse (Niveau B1/B2) und eine Aufenthaltserlaubnis. Gesucht sind noch Firmen, die Interesse am Programm haben und im Rahmen dessen Praktika oder Projekte durchführen möchten. Integral wird von der Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung gefördert.
Weitere Informationen www.tuhh.de/iue
E-Mail: sebastian.timmerberg@tuhh.de
Umweltausschuss sieht Arzneimittelhersteller bei Spurenstoffreduzierung in der Pflicht
Der Umweltausschuss des Bundesrates sieht die Hersteller von Arzneimitteln in der unmittelbaren Pflicht, zur Reduzierung von Spurenstoffen in den Gewässern aktiv beizutragen. Dies bezieht sich sowohl auf Informationspflichten als auch auf eine direkte finanzielle Beteiligung am Spurenstoffabbau. In seinem Beschlussvorschlag an den Bundesrat für die Sitzung am 18. März (Bundesrats- Drucksache 627/1/15 vom 7. März 2016) verweist der Umweltausschuss auf den Erwägungsgrund 38 der EU-Wasserrahmenrichtlinie und fordert, dass die Hersteller und Inverkehrbringer von Arzneimitteln bzw. Arzneimittelwirkstoffen in die finanzielle Verantwortung zur Entfernung problematischer Stoffe aus der aquatischen Umwelt einbezogen werden. Der Umweltausschuss fordert die Bundesregierung konkret auf, eine mögliche Regelungsperspektive vorzuschlagen. Des Weiteren fordert der Umweltausschuss von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Hersteller und Inverkehrbringer von Arzneimitteln bzw. Arzneimittelwirkstoffen mit möglicher Umweltrelevanz verpflichtet werden, sämtliche Informationen bezüglich der absoluten Einsatzmenge, des Umweltverhaltens, der Toxizität sowie zur Entfernbarkeit in der Abwasserreinigung und zur Wasseraufbereitung den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen.
Förderung von FuE-Vorhaben zur „Nutzung unterirdischer Geosysteme“
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ruft im Rahmen des Fachprogramms Geoforschung für Nachhaltigkeit (GEO:N) zur Antragstellung zum Themenschwerpunkt „Nutzung unterirdischer Geosysteme“ auf. Um die komplexen Zusammenhänge in einer anthropogen beeinflussten Umwelt quantitativ zu verstehen und validierfähige Prognosen zu ermöglichen, seien gezielte wissenschaftliche Untersuchungen notwendig, um unsere unterirdischen Georessourcen verantwortlich und nachhaltig nutzen zu können. An Beeinflussungen der Lebensgrundlagen nennt das BMBF unter anderem Grundwasserverunreinigungen, Bodenkontaminationen, Gewinnung von Energie und Energieträgern unter Einsatz neuer Technologien sowie die sichere Verwahrung von Abfällen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 15. April 2016 Projektskizzen vorzulegen.
Exportweltmeister im Umweltschutz
Deutschland bleibt Exportweltmeister im Umweltschutz, ein verschärfter internationaler Wettbewerb erfordert aber eine innovationsorientierte Umweltpolitik. Dies betonte das Umweltbundesamt Mitte Februar bei der Vorstellung des aktuellen Berichts zur Umweltwirtschaft in Deutschland. Demnach wurden im Jahr 2013 Güter für den Umweltschutz im Wert von fast 82 Milliarden Euro produziert – sechs Prozent der gesamten deutschen Industrieproduktion. Davon wurden Waren im Wert von 50,3 Milliarden Euro exportiert. Der Welthandelsanteil belief sich auf 14,8 Prozent, damit war Deutschland im Jahr 2013 erneut größter Exporteur von Umweltschutzgütern. Besonders wettbewerbsstark ist die deutsche Industrie laut dem Umweltbundesamt traditionell in den Bereichen Mess-, Steuer- und Regeltechnik für den Umweltschutz sowie Abfall- und Abwassertechnologien. Deutlich schwächer ist Deutschland hingegen derzeit im Bereich Solarenergie positioniert. Trotz der Produktionszuwächse bei Windkraft, Abwasserbehandlung und Mess-, Steuerund Regeltechnik ging die Gesamtproduktion von Umweltgütern gegenüber 2011 dadurch von 85 Milliarden Euro auf aktuell 82 Milliarden Euro zurück.
Düngegesetz soll angepasst werden
In Vorbereitung auf die Novellierung der Düngeverordnung hat die Bundesregierung dem Parlament einen Gesetzentverbänden wurf zur Änderung des Düngegesetzes vorgelegt (Bundestags-Drucksache 18/7557). Aufgabe des Düngegesetzes sei es, den Verkehr und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten zu regeln. In der Vorlage heißt es zur Begründung des Entwurfs, dass die Gesetzesreform unter anderem die Grundlage für die Novellierung der Düngeverordnung vorbereitet, um den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG gerecht zu werden. Ziel der Richtlinie sei es, dass der Nitratsalzbelastung der Böden und des Grundwassers durch die Landwirtschaft in Folge von Überdüngung vorgebeugt werden soll. Mit der Änderung des Düngegesetzes soll zum Beispiel das Verfahren bei der Erarbeitung von Aktionsprogrammen geregelt werden, zu denen die Mitgliedstaaten im Rahmen der Nitratrichtlinie verpflichtet sind. Des Weiteren wird eine gesetzliche Grundlage für die Datenübermittlung geschaffen, damit die für die Überwachung düngerechtlicher Vorschriften zuständigen Bundesländer auch auf Daten zugreifen können, die für andere Zwecke erhoben wurden. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen, der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) und der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen (WBD) haben derweil einen offenen Brief an eine Reihe von Politikern geschickt, in dem sie die vorliegenden Entwürfe der Bundesregierung zwar begrüßen, aber auch noch Anpassungsbedarf formulieren und auf aus ihrer Sicht noch bestehende Mängel hinweisen.
Deutscher Nachhaltigkeitspreis ausgeschrieben
Bis zum 22. April 2016 können sich in Deutschland tätige Unternehmen um den Deutschen Nachhaltigkeitspreis bewerben. Die Preisverleihung findet am 25. November 2016 in Düsseldorf im Rahmen des 9. Deutschen Nachhaltigkeitstages statt. Der Preis zeichnet Unternehmen aus, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen besonders erfolgreich ökologischen und sozialen Herausforderungen begegnen und damit Nachhaltigkeit als wirtschaftliche Chance nutzen. Die Auszeichnung wird seit 2008 jährlich vergeben von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, kommunalen Spitzen Gesetzentverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forschungseinrichtungen. Auch 2016 wird der Deutsche Nachhaltigkeitspreis für Unternehmen in drei Größenklassen vergeben; hinzu kommen Sonderpreise für „Ressourceneffizienz” und für „Deutschlands nachhaltigste Marke“. Die DWA ist institutioneller Partner des Deutschen Nachhaltigkeitspreises.
Bundesregierung beschließt zweites Deutsches Ressourceneffizienzprogramm
Das Bundeskabinett hat am 2. März 2016 das zweite Deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess II) beschlossen. Es enthält wichtige Maßnahmen, mit denen die Rohstoffgewinnung und der Materialeinsatz effizienter und umweltverträglicher gestaltet werden sollen. Deutschland hatte sich im Februar 2012 mit der Verabschiedung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess) als einer der ersten Staaten auf Leitideen und Handlungsansätze zum Schutz der natürlichen Ressourcen festgelegt. Die Bundesregierung verpflichtete sich darin, alle vier Jahre über die Entwicklung der Ressourceneffizienz in Deutschland zu berichten, die Fortschritte zu bewerten und das Ressourceneffizienzprogramm fortzuentwickeln. Diese Fortschreibung wurde nun vom Bundeskabinett unter dem Titel „Deutsches Ressourceneffizienzprogramm II“ beschlossen. Auch ProgRess II setzt insbesondere auf Marktanreize und die Stärkung freiwilliger Maßnahmen und Initiativen in Wirtschaft und Gesellschaft. Eine wesentliche Weiterentwicklung gegenüber ProgRess I ist, dass nun verstärkt Material- und Energieströme gemeinsam betrachtet werden sollen, um Synergieeffekte zu nutzen und Zielkonflikte rechtzeitig zu erkennen und zu reduzieren. Beispiele für Maßnahmen sind der Ausbau der Beratung für kleine und mittlere Unternehmen, die Unterstützung von Umweltmanagementsystemen, die verstärkte Beschaffung ressourceneffizienter Produkte und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand, verbesserte Verbraucherinformationen sowie ein stärkerer Technologie- und Wissenstransfer in Entwicklungs- und Schwellenländer. Zusätzlich zu einem intensiven Konsultationsprozess mit den Bundesländern, Verbänden und anderen gesellschaftlichen Akteuren wurde im Rahmen von ProgRess II ein bundesweiter Bürgerdialog durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Dialogs formulierten Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerratschlag zur Ressourcenschonung, der in den Anhang von ProgRess II aufgenommen wurde.
www.gespraechstoff-ressourcen.de
www.umweltinnovationsprogramm.de
Bundesminister Dobrindt: „einfach ein Kabel durchschießen – fertig“
„Versorgungsnetze für Energie und Abwasser sollen ebenso wie Infrastrukturen von Straßen, Schienen- und Wasserwegen für den Breitbandausbau mitgenutzt werden.“ So steht es auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, nachdem die Bundesregierung am 27. Januar 2016 den von Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) beschlossen hat. Dobrindt dazu wörtlich auf der Website seines Ministeriums: „Solange geeignete Rohrkapazitäten darunter [unter den Straßen, Red.] liegen, die noch frei sind, können die Telekommunikationsunternehmen einfach ein Kabel durchschießen – fertig.“ Künftig müsse bei jeder Baustelle an Verkehrswegen der weitere Bedarf für den Breitbandausbau durch Mitverlegung von Glasfaserkabeln erfüllt werden. Eine zentrale Informationsstelle und eine nationale Streitbeilegungsstelle bei der Bundesnetzagentur werde die praktische Verwirklichung dieser Maßnahmen begleiten und „zügig in Gang setzen“.
Bayern: bis 2025 ausreichend Deponiekapazitäten
Bayern verfügt unter Annahme gleichbleibender Entsorgungsmengen in einem Prognosezeitraum bis 2025 über ausreichend Deponiekapazitäten. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle, vom Bayerischen Landesamt für Umwelt in Auftrag gegebene Bedarfsprognose für Deponien der Klassen 0, I und II. Aufgrund regional unterschiedlicher Verteilung der vorhandenen Deponiekapazitäten kann im Prognosezeitraum in einzelnen Regierungsbezirken der Rückgriff auf bislang anderweitig genutztes oder nicht ausgebautes Deponievolumen erforderlich werden. Vereinzelt kann auch neues Deponievolumen notwendig werden. Jährlich fallen in Bayern zum Beispiel über 45 Millionen Tonnen Bauabfälle an. Der überwiegende Teil (über 90 Prozent) kann dabei einer Verwertung zugeführt werden.
ASKURIS: großtechnische Versuche in Tegel
Die Verfahrenskombination aus Ozonung und Pulveraktivkohleeinsatz bietet den besten Spurenstoff-Rückhalt im Verhältnis zum Kostenaufwand. Das hatte das Projekt ASKURIS ergeben, an dem die Berliner Wasserbetriebe beteiligt waren. Die Untersuchungen waren allerdings nur theoretischer Natur und im Pilotmaßstab. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts werden jetzt in einem großtechnischen Versuch überprüft. Er findet bis Oktober 2016 in einem der drei Module der Oberflächenwasseraufbereitungsanlage Tegel statt, die als nachgelagerte Reinigungsstufe des Klärwerks Schönerlinde fungiert. Für diesen am 17. Februar 2016 gestarteten Praxistest wurde unter anderem ein 21 Meter hoher Silo für 67 Tonnen Aktivkohle beschafft.
Datenkabel in der Kanalisation führen zu Problemen
Wenn Kabel in Abwasserleitungen eingebracht werden, kann das zu Problemen beim Betrieb und der Sanierung der Kanalisation führen. Die Folge können zusätzliche finanzielle Belastungen für die Kanalnetzbetreiber und damit für die Bürger als deren Nutzer sein. Kosten, die eigentlich die Kabelnetzbetreiber für den Ausbau ihrer Netze tragen müssen, wären dann auf die Bürger umverteilt. Initiativen zum Kabeleinbau in Abwasserrohren müssen daher fachlich kritisch bewertet werden, insbesondere bezüglich gesamtwirtschaftlicher finanzieller Vorteile. Das meint die DWA in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG). Das Bundeskabinett hatte Ende Januar 2016 einen neuen Gesetzesentwurf verabschiedet und in das weitere Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die sichere Abwasserbeseitigung ist nach geltendem Recht eine hoheitliche Aufgabe, bei deren Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflichtige nicht beeinträchtigt werden darf, die er uneingeschränkt wahrnehmen muss. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf muss jedoch der Abwasserbetrieb den Nachweis bringen, wieso die Einbringung von Kabeln in einen Kanal im konkreten Fall nicht möglich ist. Diese Beweislastverschiebung bevorteilt die Telekommunikationsnetzbetreiber einseitig und berücksichtigt die Abwasserbeseitigungspflicht nicht ausreichend. Die DWA verlangt: „Es ist sicherzustellen dass alle Kosten und Folgekosten, die aufgrund der Kabeleinbringung in die Abwasserleitungen zusätzlich entstehen, von den Kabelnetzbetreibern zu tragen sind. Eine Quersubventionierung des Breitbandkabelausbaus durch die Abwasserentgelte ist nicht zulässig.“ Höhere Kosten durch Kabel in Kanalrohren können für die Kanalisationsbetreiber zum Beispiel bei der regelmäßigen Reinigung und Inspektion sowie bei der Sanierung entstehen. § 77g des Entwurfs des DigiNetzG sieht zwar Gründe vor, aus denen der Betreiber einer Infrastruktur die Verlegung von Kabeln in dieser Infrastruktur ablehnen kann. Doch ist diese Liste aus Sicht der Wasserwirtschaft unvollständig. Wichtige Ablehnungsgründe fehlen und sind bei den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs zu ergänzen: Die Einsatzmöglichkeiten von Geräten zur Kanalinspektion und -sanierung insbesondere bei kleinen Rohrdurchmessern dürfen nicht eingeschränkt werden. Die Rohre müssen uneingeschränkt mit den üblichen und bewährten Verfahren gereinigt werden können, auch durch Hochdruckspülungen. Wenn Baumwurzeln in die Kanalisation eingewachsen sind oder sonstige Hindernisse vorliegen, müssen Kanalfräsen und Wurzelschneidgeräte eingesetzt werden können. Das Rohrmaterial darf durch die Befestigung der Kabelsysteme nicht geschwächt oder beschädigt werden. Weiterhin müssen die bewährten Verfahren zur Rohrsanierung uneingeschränkt einsetzbar bleiben. Hausanschlüsse müssen überall wo nötig – auch nachträglich – eingebaut werden können. Eventuell im Kanal liegende Kabel dürfen dies nicht verhindern oder für die Hauseigentümer oder Mieter verteuern. In Summe lehnt die DWA die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen für den Breitbandausbau nicht generell ab, sieht aus den genannten Gründen (und weiteren) aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht den Einbau von Kabeln in Abwasserleitungen kritisch. Die DWA stellt daher hohe technische Anforderungen an die Verlegung von Kabeln in der Kanalisation, sodass Betrieb und Unterhalt der vorhandenen Infrastruktur nicht beeinträchtigt werden.
Stellungnahme der DWA zum Entwurf des DigiNetzG vom 3. September 2015: http://de.dwa.de/stellungnahmen.htm
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BMBF-Forschungsvorhaben zur Entfernung von Mikroplastik aus dem Wasserkreislauf
Wie die jüngste öffentliche Diskussion zeigt, gefährdet Mikroplastik die aquatische Umwelt. Unter Leitung der TU Berlin, Fachgebiet Siedlungswasserwirtschaft, und der Firma Gebrüder Kufferath AG (GKD) fördert das BMBF das zweijährige Verbundforschungsvorhaben „OEMP – Optimierte Materialien und Verfahren zur Entfernung von Mikroplastik im Wasserkreislauf“ im Rahmen der Fördermaßnahme „Materialien für eine nachhaltige Wasserwirtschaft – MachWas“. Gemeinsam mit den Partnern Invent Umwelttechnik und Verfahrenstechnik AG, Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Kompetenzzentrum Wasser Berlin, Berliner Wasserbetriebe, Funke Kunststoffe GmbH, MeierGuss Limburg GmbH, Mecana Umwelttechnik GmbH soll die Entwicklung neuer Materialen und Verfahrenstechniken erfolgen, um den Rückhalt von Mikroplastikpartikeln aus verschiedenen Eintragspfaden der Siedlungswasserwirtschaft wie Kläranlagenablauf, Mischwasserüberlauf oder Straßenabfluss zu gewährleisten. Neben der Stoffstrombilanzierung wird eine reproduzierbare Untersuchungsmethodik entwickelt. Bei Mikroplastik wird zwischen primärem Mikroplastik (zum Beispiel aus Kosmetika, Pflegeprodukten sowie Reinigungsmitteln) und sekundärem Mikroplastik, das aus Zerkleinerung von größeren Plastikteilen entsteht, unterschieden. Mikroplastikpartikel sind nach aktueller Definition kleiner als 5 mm. Über den Wasserpfad kann Mikroplastik über die Flüsse bis ins Meer gelangen. Bei vielen Meereslebewesen wird von Kunststofffunden, im Mikro- und Makroplastikbereich in deren Mägen berichtet, was eine verminderte Nahrungsaufnahme bedeuten und zu mechanischen Verletzungen führen kann. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen Maßnahmen und Verfahren entwickelt werden, um die Auswirkungen von Mikroplastik in der Umwelt zu reduzieren.
Befragung zur „Kläranlage der Zukunft“
Welche Kriterien sind bei der Bewertung von Abwassertechnologien und Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Kläranlagen wichtig? Welche Entwicklungen setzen sich bis zum Jahr 2030 durch? Welche Hemmnisse sind dabei zu erwarten? Dazu befragt die inter 3 GmbH – Institut für Ressourcenmanagement aus Berlin die Akteure und Entscheidungsträger aus Wasser- und Energiewirtschaft im Rahmen des Forschungsprojekts „ESiTI“.
Teilnahme an der Befragung: https://www.soscisurvey.de/esiti
Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 20. Januar 2016 die Verordnung zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Diese Verordnung schafft ein übersichtliches, handhabbares Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, so das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung. Die Bündelung der Vorschriften und die Digitalisierung des Verfahrens sollen die Arbeit der Vergabestellen erleichtern und den Aufwand der Unternehmen für die Bewerbung um öffentliche Aufträge deutlich reduzieren. Grundlage der Verordnung ist das Ende 2015 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts. Damit erfolgt die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht, die bis April 2016 erfolgt sein muss. Die jetzt im Kabinett verabschiedete Verordnung ist eine Mantelverordnung aus sieben Artikeln, mit denen andere Verordnungen geändert werden. Die jeweiligen Verordnungen konkretisieren die bislang im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur angelegten Verfahrensschritte und präzisieren die Möglichkeiten, die das neue europäische Vergaberecht für die Durchführung von Vergabeverfahren bieten. Das gilt insbesondere für die erleichterte Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren und für die Möglichkeit, die öffentliche Auftragsvergabe stärker zur Unterstützung strategischer Ziele zu nutzen. Die Verordnungen ergänzen zudem die bereits im GWB getroffenen Erleichterungen für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen. Schließlich regeln die Verordnungen die Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel. Die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ergeben sich aus der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung, Artikel 1), in der die bisherigen Regelungen des zweiten Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A EG) sowie die bisherige Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) neben den schon bisher in der Vergabeverordnung geregelten Bereichen aufgehen. Den Besonderheiten der Vergabe von Bauleistungen wird durch den Erhalt der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (2. Abschnitt der VOB/A) Rechnung getragen, die mit der Vergabeverordnung für anwendbar erklärt wird. Die Verfahren im Sektorenbereich werden in der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung, Artikel 2) geregelt. Entsprechend der bisherigen Systematik umfasst diese Rechtsverordnung neben den Regeln über die Vergabe von Liefer- und Dienstleitungsaufträgen auch die Regeln über die Vergabe von Bauleistungen durch Sektorenauftraggeber zum Zwecke der Sektorentätigkeit. Mit der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung, Artikel 3) werden erstmals die Verfahrensregeln zur Vergabe von Konzessionen, Dienstleistungs- und Baukonzessionen, in einer Rechtsverordnung zusammengeführt. Weiter legt die neue Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen (Vergabestatistikverordnung, Artikel 4) die Basis für die Sammlung von Daten über vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen. Schließlich werden Regelungsinhalte in den neuen Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gezogen, die bislang in der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit enthalten waren. Es ergibt sich daher auch insoweit ein Anpassungsbedarf, dem durch eine Änderung der Verordnung (Artikel 5) entsprochen wird.
Pilotprojekt für eine energieneutrale Kläranlage
Forscher der Universitat Autònoma de Barcelona (Spanien) koordinieren ein von der EU im Rahmen des LIFE-Programms gefördertes Projekt (SAVING-E), das den Energieverbrauch der kommunalen Abwasserreinigung so reduzieren soll, das in dem Prozess sogar Energie gewonnen wird. Die Wissenschaftler wollen dazu ein neues zweistufiges Verfahren entwickeln: Im ersten Schritt durchläuft das Abwasser eine biologische Stufe mit geringem Sauerstoffverbrauch und hoher Biomasseproduktion. So soll mehr Methan gewonnen werden als beim bisherigen Belebungsverfahren. Im zweiten Schritt wird Stickstoff entfernt, ohne dass dazu eine Kohlenstoffquelle benötigt wird. Hierzu werden zwei Reaktoren miteinander kombiniert: ein aerober Reaktor zur partiellen Nitritation, gefolgt von einem ANAMMOX-Reaktor zur anaeroben Ammoniumoxidation. Dieser Prozess soll auch bei 10 °C noch stabil laufen. Die Forscher prognostizieren gegenüber bekannten Verfahren: 50 % mehr Biogas, 10 % weniger Stickstoffemission, 30 % Energieeinsparung bei der Stickstoffeliminierung, 40 % Energieeinsparung über den gesamten Prozess der Abwasserbehandlung, 20 % weniger Treibhausgase. Das neue Verfahren wird 30 Monate auf der Kläranlage Rubi bei Barcelona erprobt.
Novelle der Abwasserverordnung im Bundeskabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2016 die siebte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes beschlossen (Bundesrats-Drucksache 63/16). Mit der vorliegenden Novelle der Abwasserverordnung werden für die Reinigung der Abwässer aus der Lederindustrie und aus Industriebetrieben der Chloralkaliherstellung neue Anforderungen aus dem europäischen Recht in deutsches Recht umgesetzt. Die neuen europäischen Vorgaben, die einen einheitlichen Stand der Technik für Europa festlegen, werden konsistent in die geltende Abwasserverordnung eingefügt, die zum Schutz der Umwelt bereits jetzt umfassende Regelungen für die Behandlung und Einleitung von Abwasser enthält. Wesentliche Neuerungen betreffen die betrieblichen Anforderungen, die zum Beispiel durch den Einsatz umweltschonender Techniken oder Stoffe im Herstellungsprozess zur Verringerung der Schadstoffbelastung im Abwasser führen.
Nordrhein-Westfalen: Kabinett beschließt neues Landeswassergesetz
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 19. Januar 2016 den Entwurf des neuen Landeswassergesetzes beschlossen und ihn zur Beratung an den Landtag geleitet. Mit der Novelle will die Landesregierung die heimische Wasserwirtschaft zukunftsfähig machen, den Weg zu lebendigen Gewässern ebnen und die Qualität des Grundwassers verbessern. Im Juni 2015 hatte das Kabinett Eckpunkte des neuen Gesetzes beschlossen und eine umfangreiche Verbändeanhörung gestartet. Das heute noch gültige Landeswassergesetz geht im Wesentlichen auf eine Regelung aus dem Jahr 1977 zurück. Seit dieser Zeit wurde das Landeswassergesetz immer nur in Teilen verändert. Einige der Änderungen und Verbesserungen im neuen Landeswassergesetz sind: Die Landesregierung will den Schutz der Wasservorkommen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung verbessern und strebt deshalb landesweit einheitliche Standards für Wasserschutzgebiete an. Darüber hinaus wird zum Schutz der Trinkwasserversorgung die Rohstoffgewinnung in Wasserschutzgebieten geregelt. Die Gewässer werden durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft erheblich beeinträchtigt. Um die Flüsse vor weiteren Belastungen zu schützen, wird im Ackerbau ein Fünf-Meter-Schutzstreifen mit einer Übergangszeit ab 2022 eingeführt. Die Kommunen und andere Träger wasserwirtschaftlicher Pflichten werden ihre koordinierten Maßnahmen, die ökologische Qualität ihrer Gewässer ent scheidend zu verbessern, in Zukunft dokumentieren und mit den Landesbehörden abstimmen, so das Umweltministerium in einer Pressemitteilung. Damit steige die Chance, das Ziel zu erreichen, die nordrhein-westfälischen Gewässer wieder in einen natürlichen oder naturnahen Zustand zu versetzen. Um den Betrieb der Abwasserkanalisation und deren Erhalt zu verbessern, wird die Landesregierung den Kommunen mehrere interkommunale Kooperationen ermöglichen. So sollen etwa benachbarte Gemeinden eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts errichten und dieser bestimmte Aufgaben der Abwasserbeseitigung übertragen können.
Niedersachsen: Überdüngung belastet weiter Böden und Wasser
In Niedersachsen landet noch immer zu viel Dünger auf den Feldern. Obwohl die Tierzahlen in der Schweine- und Geflügelhaltung leicht gesunken sind und mehr Dünger aus den Überschussregionen in viehärmere Landesteile transportiert wurde, werden die zulässigen Nährstoffgrenzwerte in mehreren Landkreisen überschritten. „Das Mengenproblem bei Gülle und Gärresten ist noch nicht gelöst, wir haben die Trendwende noch nicht erreicht“, sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer bei der Vorstellung des aktuellen Nährstoffberichts am 13. Januar 2016. „Die Überdüngung der Felder belastet unsere Böden, das Wasser und das Klima“, so Meyer. Der Nährstoffbericht wird seit 2013 jährlich von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums erstellt. Von Juli 2014 bis Juni 2015 sind in Niedersachsen rund 59,6 Millionen Tonnen Wirtschaftsdünger angefallen, also Gülle, Festmist und Gärreste aus Biogasanlagen. Damit ist die Düngermenge nur noch leicht um 0,4 Millionen Tonnen angestiegen, im zweiten Nährstoffbericht hatte die Steigerung noch 2,6 Millionen Tonnen betragen. Der anfallende Stickstoff aus Biogasanlagen erhöhte sich um mehr rund 3000 auf jetzt fast 58 000 Tonnen, während der Stickstoffanteil der Tierhaltung leicht sank, auf jetzt 265 500 Tonnen. Der neue Nährstoffbericht zeigt auch: Immer mehr Gülle wird aus den Überschussgebieten in Ackerbauregionen transportiert. Insgesamt wurden rund 34 Millionen Tonnen Dünger an andere Betriebe abgegeben, davon rund 3,1 Millionen Tonnen in andere Regionen, der größte Teil davon stammt aus dem Weser- Ems-Gebiet (2,6 Millionen Tonnen). Dennoch führt das hohe Gesamtaufkommen zu erheblichen Nährstoffüberschüssen. Denn zusätzlich werden von den Landwirten bis zu 300 000 Tonnen Stickstoff aus Mineraldünger ausgebracht. Nimmt man den tatsächlichen Nährstoffbedarf der Pflanzen, beträgt der Stickstoffüberschuss im Land rund 81 000 Tonnen oder 30 Kilo pro Hektar und hat sich damit noch einmal um 14 000 Tonnen erhöht. In Anbetracht der Nitratbelastung des Grundwassers müsse „die Düngermenge aber maßgeblich reduziert werden“, sagte Minister Meyer. Der Anteil an Grundwassermessstellen in Niedersachsen mit Nitratgehalten über dem Grenzwert von 50 Milligramm/Liter betrage rund 50 Prozent. Wegen der Verletzung der EUNitratrichtlinie und des Verstoßes gegen die Wasserrahmenrichtlinie hat die EUKommission bereits zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht. Niedersachsen fördert aktiv ein Zukunftsprojekt, um das Problem der Überdüngung von Böden und Wasser zu minimieren. Für das dreijährige „Verbundprojekt Wirtschaftsdüngermanagement“ werden rund 900 000 Euro zur Verfügung gestellt. Zum einen soll unter Federführung der Landwirtschaftskammer die Abgabe von Wirtschaftsdünger in die Ackerbauregionen und dortige Verwendung unterstützt werden. Zum anderen wird durch den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) ein Zertifizierungssystem für die gesamte Logistikschiene von Wirtschaftsdünger aufgebaut.
Nährstoffbericht für Schleswig-Holstein vorgestellt: zu hohe Belastungen
Die Nährstoffüberschüsse in Schleswig- Holstein sind höher als bislang bekannt und belasten Grundwasser und Oberflächengewässer. Besonders betroffen sind Gebiete mit intensiver Tierhaltung und einer großen Anzahl an Biogasanlagen. Das geht aus dem ersten Nährstoffbericht des Landes hervor, der am 25. Janu ar 2016 in Kiel vorgestellt wurde. Nach der geltenden Düngeverordnung darf der Stickstoffsaldo auf den Flächen 60 kg N pro Hektar und Jahr (berechnet im dreijährigen Mittel) nicht übersteigen. Dem Nährstoffbericht zufolge liegt der Durchschnitt aber bei 80 kg N/ha pro Jahr, rechnet man noch die Ammoniakemissionen hinzu, die die Umwelt ebenfalls belasten, liegt der Durchschnitt bei 118 kg N/ha pro Jahr. Allein der zusätzliche Nährstoffanfall aus Gärresten pflanzlicher Herkunft (Mais) der Biogasanlagen wird auf 22 kg N/ha geschätzt.
IFAT erneut ausgebucht
Zur nächsten IFAT, die vom 30. Mai bis 3. Juni 2016 in München stattfindet, sind nach Angaben der Messe München über 3000 Aussteller angemeldet. Das Messegelände ist damit erneut ausgebucht, die Messegesellschaft führt Wartelisten für die verschiedenen Ausstellungsbereiche. An der ersten IFAT 1966 nahmen auf einer Fläche von 18 000 Quadratmetern 147 Aussteller aus neun Ländern sowie 7650 Besucher aus 40 Nationen teil. Zur kommenden Veranstaltung 2016 wird die IFAT alle 16 Hallen und Teile des Freigeländes belegen und insgesamt 230 000 Quadratmeter Ausstellungsfläche umfassen. 115 000 Quadratmeter entfallen dabei auf den Bereich für Wasser und Abwasser und 115 000 Quadratmeter auf den Bereich Recycling und Kommunaltechnik. Zudem werden mehr als 135 000 Besucher aus aller Welt zu dieser Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft erwartet. Nicht nur in München setzt die IFAT alle zwei Jahre Maßstäbe für die Branche, auch international ist sie seit Jahren auf Erfolgskurs: Zusätzlich zu den bereits etablierten Veranstaltungen IE expo (China) und IFAT India feierten mit der IFAT Eurasia in der Türkei und dem IFAT Environmental Technology Forum in Südafrika gleich zwei Auslandsmessen im vergangenen Jahr erfolgreiche Premieren. Bei der Anzahl an Ausstellern und Besuchern sowie der Größe des Geländes in München ist eine gute Vorabplanung unabdingbar.
Forscher der Universität Rostock wollen Meinung der Bürger zu „ihren“ Gewässern
Was sind den Rostockern ihre kleinen städtischen Gewässer und Feuchtgebiete wert? Auf einer Plattform sollen sich Rostocker, Bewohner des Landkreises, aber auch Besucher der Stadt darüber äußern, welchen Stellenwert sie den kommunalen Gewässern beimessen und welche Erwartungen sie mit diesen Gewässern verbinden. Bei der Umfrage soll auch herausgefunden werden, wie groß die Bereitschaft der Menschen ist, einen eigenen Beitrag für den Gewässerschutz zu leisten. Das Vorhaben ist Teil des Verbundforschungsprojekts KOGGE (Kommunale Gewässer gemeinschaftlich entwickeln im urbanen Raum) der Universität Rostock unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. habil. Jens Tränckner, das der Bund in den nächsten drei Jahren mit 1,5 Millionen Euro fördert. KOGGE verfolgt den Ansatz, Hochwasserschutz, Flächennutzung und ökologische Gewässerentwicklung zu einem funktionsfähigen Gesamtkonzept zu vereinen. Das sei für eine „kleinere“ Großstadt bisher einzigartig. Über 200 Kilometer Fließund Standgewässer ziehen sich durch Rostock. Nur ein Bruchteil davon wird regelmäßig gepflegt. An dem Projekt beteiligt sind neben der Universität Rostock der Wasser- und Bodenverband Untere Warnow-Küste, Eurawasser Nord sowie das Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH (biota). Praxispartner sind das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg sowie das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV.
BGR: Trinkwasserschutz und Fracking sind vereinbar
Trinkwasserschutz und Fracking sind aus geowissenschaftlicher Sicht miteinander vereinbar. Das ist ein Ergebnis einer neuen Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) „Schieferöl und Schiefergas in Deutschland – Potenziale und Umweltaspekte“. Hydrogeologische Modellierungen der BGR für geologische Formationen, die für eine Schieferöl- oder Schiefergasförderung grundsätzlich in Betracht kommen, ergaben: Injizierte Fracking- Fluide steigen aus dem tieferen Untergrund nicht in das Grundwasser auf, aus dem Trinkwasser gewonnen wird. Auch die künstlich durch Fracking erzeugten Risse im Gestein erreichen nach den Untersuchungen nicht die zur Trinkwassernutzung geeigneten Grundwasserschichten. Fazit der BGR-Experten: Gefahren für das Grundwasser bestehen bei der Auswahl geeigneter Standorte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie der Einhaltung des Standes der Technik nicht. Neben der Untersuchung der Umweltaspekte beim Fracking wurden in der neuen BGR-Studie auch die geologischen Ressourcen detailliert untersucht. Danach werden die nach heutigem technologischem Stand förderbaren Mengen auf 320 bis 2030 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus Schiefergesteinen beziffert. Gegenüber der ersten vorläufigen Abschätzung der BGR im Jahr 2012, bei dem der Wert mit 700 bis 2300 Milliarden Kubikmeter angegeben war, hat sich das Ressourcen-Potenzial leicht verringert. Deutschlands konventionelle Erdgasreserven und -ressourcen werden im Vergleich dazu auf rund 90 bis 110 Milliarden Kubikmeter beziffert. Erstmals hat die BGR im Rahmen der Studie auch die Schieferöl-Ressourcen ermittelt. Danach verfügt Deutschland mit 13 bis 164 Millionen Tonnen über ein Potenzial, das in etwa der Größenordnung der konventionellen Erdölreserven (31 Millionen Tonnen) und Ressourcen (20 Millionen Tonnen) entspricht.
Auftakt des Forschungsverbundvorhabens „MikroModell“
Was bewirken Mikroschadstoffe in Gewässern? Welche Auswirkungen haben sie auf die menschliche Gesundheit oder die Vitalität von Gewässerökosystemen? Was können oder müssen wir tun, um mögliche Schäden zu vermeiden? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das praxisorientierte Verbundvorhaben „MikroModell“ (Entwicklung eines Stoffflussmodells und Leitfadens zur Emissionsminderung von Mikroschadstoffen im Hinblick auf die Wasserqualität), für das am 28. Januar 2016 die offizielle Auftaktveranstaltung stattfand. Das Vorhaben wird von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, dem Sächsischen Umweltministerium und der Gelsenwasser AG über drei Jahre gefördert. Dabei stellen sich die Abwasserunternehmen aus Plauen, Chemnitz und Dresden unter wissenschaftlicher Begleitung der TU Dresden der Herausforderung, auf Grundlage eines Stoffflussmodells mögliche Belastungsszenarien vor Ort zu simulieren und damit eine Entscheidungsgrundlage für das Management von Mikroschadstoffen bereitzustellen. Diese sollen erklären, ob und mit welchen Mitteln Einträge in die Gewässer reduziert werden können. Abschließend werden sie in einem Leitfaden mit konkreten Handlungsempfehlungen zusammengefasst.
Rheinland-Pfalz: 19 Millionen Euro für Energie und Ressourceneffizienz
Das Wirtschaftsministerium Rheinland- Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Unternehmen mit einem neuen Förderprogramm bei Investitionen in die Energie- und Ressourceneffizienz. 19 Millionen Euro stehen in dem neuen, mit EFRE- Mitteln unterlegten Zuschussprogramm bis zum Jahr 2020 bereit. Unternehmen können Anträge über das Kundenportal der ISB stellen. Das neue Programm ergänzt die bereits erfolgreich laufenden einzelbetrieblichen Programme in den Bereichen Regionalförderung und Technologieförderung und soll ebenfalls möglichst unbürokratisch umgesetzt werden. Der Förderhöchstsatz wird einheitlich bei 25 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal bei 200 000 Euro gerechnet gerechnet auf drei Jahre liegen. Unternehmen aus nahezu jeder Branche und aus ganz Rheinland-Pfalz können Zuschüsse erhalten. Das Ministerium erwartet, dass jährlich bis zu 40 Unternehmen gefördert werden können.
63,8 Millionen Euro für neue Umweltprojekte
Investitionen in Höhe von 63,8 Millionen Euro für die ersten „integrierten Projekte“, die im Rahmen des LIFE-Programms für die Umwelt finanziert werden, hat die Europäische Kommission am 26. Januar 2016 angekündigt. Die integrierten Projekte wurden eingeführt, um Umweltvorschriften in größerem Maßstab durchführen zu können und die Wirkung von Finanzmitteln für Pläne zu verstärken, die auf regionaler, multiregionaler und nationaler Ebene erarbeitet wurden. Die sechs jetzt ausgewählten Projekte verfügen über eine Mittelausstattung von insgesamt 108,7 Millionen Euro. Davon entfallen insgesamt 63,8 Millionen Euro auf die EU-Kofinanzierung. Hierdurch könnten zusätzliche Mittel aus den EU-Agrarund Regionalfonds sowie nationale und private Mittel von mehr als einer Milliarde Euro mobilisiert und koordiniert werden. Mit den Geldern werden Projekte in Belgien, Deutschland, Italien, Polen, Finnland und dem Vereinigten Königreich unterstützt. Die integrierten Projekte in Deutschland und im Vereinigten Königreich werden zur Umsetzung der Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete beitragen. In Deutschland geht es um das Projekt „Lebendige Lahn“, in das 15,7 Millionen Euro investiert werden, davon rund neun Millionen Euro von der EU, in England und Wales um das North West River Basin District, wofür 20,0 Millionen Euro aufgebracht werden, davon zwölf Millionen Euro von der EU. Das Projekt „Lebendige Lahn“ ging am 5. Februar 2016 mit einer Kick-off-Veranstaltung in Limburg offiziell an den Start. Mit ihm soll die Lahn in den kommenden zehn Jahren ökologisch aufgewertet und damit auch für die Menschen wieder lebenswerter gemacht werden.
Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel vorgelegt
Die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) an den Klimawandel von 2008 steht vor dem Eintritt in eine neue Phase. Künftig soll im Rahmen des Aktionsplanes II (APA II) der DAS die Umsetzungsorientierung im Mittelpunkt stehen. Im APA II sind in insgesamt sieben Bereichen 145 Maßnahmen und Instrumente vorgesehen. Von den 150 Aktivitäten und Maßnahmen des APA I, der 2011 verabschiedet wurde, sind bisher 43 abgeschlossen und weitere 88 in „unterschiedlichen Umsetzungsstadien“. Dies geht aus dem Fortschrittsbericht zur DAS hervor, über den die Bundesregierung den Bundestag unterrichtet hat (Bundestags-Drucksache 18/7111). DAS und APA bilden den politischen Rahmen, mit dem die Bundesregierung den Folgen des Klimawandels in Deutschland begegnen will. In Hinblick auf den APA I zieht der Fortschrittsbericht eine positive Bilanz. Schwerpunkt sei die „Generierung und Bereitstellung von Wissen über den Klimawandel“, dessen Folgen und Möglichkeiten der Anpassung gewesen. Ein Ergebnis sei der im Mai 2015 veröffentlichte Monitoringbericht gewesen. Zum anderen sei im November 2015 eine erste, konsistente und flächendeckende Vulnerabilitätsanalyse vorgelegt worden. Sie identifiziert Regionen und Systeme, die n naher und ferner Zukunft durch den Klimawandel besonders betroffen sind, skizziert die Anpassungsfähigkeit des jeweiligen Handlungsfeldes und bemisst so die Vulnerabilität. Die Aktivitäten des APA II umfassen neben handlungsfeldübergreifenden Aktivitäten wie der Einrichtung der Klimadienste Maßnahmen in sechs Clustern: Wasser, Infrastruktur, Land, Gesundheit, Wirtschaft und Raumplanung. Im Cluster „Wasser“ verweist der Bericht zum Beispiel auf das Handlungsfeld „Küsten- und Meeresschutz“. Handlungsbedarf besteht laut der Vulnerabilitätsanalyse, weil durch den Klimawandel unter anderem Küstenbauwerke bedroht sind und Küstenerosion droht. Hier verweist der Bericht auf eine Reihe von Daueraufgaben des Bundes, wie beispielsweise die Kartierung der Nordseeoberflächentemperatur.
Wupperverband übernimmt zwei Talsperren
Zum 31. Dezember 2015 übernahm der Wupperverband für einen Preis von 46 Millionen Euro zwei Talsperren von der WSW Energie & Wasser AG, die Kerspetalsperre und die Herbringhauser Talsperre. Mit dem Verkauf erzielt die WSW (Wuppertaler Stadtwerke) nach eigenen Angaben eine jährliche Einsparung von rund 820 000 Euro. Der Wupperverband wiederum erhöht durch den Kauf der Talsperren die Versorgungssicherheit im gesamten Bergischen Land. Die WSW konzentriert sich künftig auf die reine Trinkwasseraufbereitung und den -transport. Bisher liefern die Kerspetalsperre und die Herbringhauser Talsperre das Rohwasser für die Trinkwasserproduktion im Herbringhauser Wasserwerk der WSW. Zur Sicherung der Rohwasserversorgung hat die WSW mit dem Wupperverband einen Rohwasserliefervertrag für die kommenden 30 Jahre geschlossen. Der Rohwasserpreis wurde für den Wupperverband so bemessen, dass er kostendeckend ist. Gleichzeitig konnte die WSW sicherstellen, dass die Gesamtkosten für das Rohwasser pro Jahr unter den bisherigen Aufwänden der WSW für die Talsperren liegen. Dieser Vertrag kann dann beiderseitig gekündigt werden, frühestens jedoch 2045. Er bietet gleichzeitig beiden Parteien auch die Möglichkeit eines Rückkaufs durch die WSW. Der Wupperverband betreibt schon heute zwölf Talsperren im Bergischen Land.
Vergaberecht wird neu geregelt
Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird auf eine neue Grundlage gestellt und künftig nur noch auf elektronischem Wege möglich sein. Bundestag und Bundesrat haben dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Bundestags- Drucksache 18/6281) zugestimmt. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen. Mit dem Beschluss wird das Vergaberecht in Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien völlig neu geordnet. Ziel der Modernisierung ist es, die Vergabefahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren zu erleichtern. Die Interessen mittelständischer Unternehmen sollen vorrangig berücksichtigt werden, indem öffentliche Aufträge in Form von Losen vergeben werden müssen. Eine Gesamtvergabe sei nur aus wirtschaftlichen und technischen Gründen möglich. Öffentliche Auftraggeber sollen zukünftig mehr Möglichkeiten bekommen, soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben zu machen. Mit Blick auf die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren oder die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Definition der Leistung sollen von den öffentlichen Auftraggebern sogar zwingende Vorgaben gemacht werden. Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen nach den Vorschriften des Entwurfs die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies gelte besonders für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Mindestlohn. Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können von Vergaben ausgeschlossen werden. Auftraggeber und Unternehmen sollen in jedem Stadium des Verfahrens grundsätzlich elektronische Mittel nutzen. „Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation sei zwingend. Dabei sei es unerheblich, ob im Einzelfall eine Bau- oder Dienstleistung oder eine Lieferung vergeben werde.
EU-Kommission verklagt Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen illegaler Deponie
Die Europäische Kommission bringt Griechenland wegen der unzulänglichen Abfallbewirtschaftung auf der griechischen Insel Korfu vor den Gerichtshof der Europäischen Union. Die Kommission bezieht sich dabei auf die Temploni- Deponie, deren Betrieb seit mindestens 2007 gegen die EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Abfall und Deponien verstößt und die nach Auffassung der Kommission ein ernstes Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt. Um Griechenland zu den notwendigen Maßnahmen zu drängen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Temploni-Deponie gewährleisten sollen, verklagt die Kommission Griechenland nun vor dem EU-Gerichtshof. Mehrere Vor-Ort-Kontrollen durch nationale Behörden haben ergeben, dass die Abfalldeponie von Temploni sehr schlecht und unter Verletzung der EU-Rechtsvorschriften betrieben wird. Die Mängel betreffen den unsachgemäßen Umgang mit Biogas, die fehlende Behandlung von austretenden Flüssigkeiten (Leckagen) und das Vorhandensein von Abfällen, die auf der Deponie nicht behandelt werden dürfen.
Tag des Wassers: „Wasser und Arbeitsplätze“
Der diesjährige Tag des Wassers, der 22. März 2016, steht unter dem Motto „Wasser und Arbeitsplätze“ (Water and Jobs). Der Weltwassertag ist ein Ergebnis der Weltkonferenz „Umwelt und Entwicklung“ 1992 in Rio de Janeiro und wird seit 1993 aufgrund einer Resolution der UN-Vollversammlung alljährlich begangen. Das Motto „Wasser und Arbeitsplätze“ bietet Unternehmen und Verbänden der Wasserwirtschaft die Möglichkeit, die Wechselbeziehungen zwischen Wasser und der Agenda für menschenwürdige Arbeit im Streben nach nachhaltiger Entwicklung und die Bedeutung der Wasserwirtschaft insgesamt für die Arbeitsmärkte hervorzuheben. Die Wasser versorgung und Abwasserentsorgung bieten vielseitige und krisenfeste Beschäftigung mit Zukunft. Neben den direkt in der Wasserwirtschaft Beschäftigten gibt es eine weitaus größere Zahl von Menschen, deren Arbeitsplätze durch die Produktion von Gütern für Investitionen in die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung entstehen, sowie indirekt mit vom Wasser abhängige Arbeitsplätze, zum Beispiel in der Tourismus- und Freizeitbranche. www.unwater.org/worldwaterday
Sachsen: Härtefallregelung bei Kleinkläranlagen
Der Freistaat Sachsen wird Umrüstung und Neubau von Kleinkläranlagen auch nach dem 31. Dezember 2015 unterstützen, wenn Grundstücksbesitzer unverschuldet erst 2016 die vorgeschriebene Anpassung an den Stand der Technik vornehmen können. Das sieht die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2016) vor, die das Kabinett am 8. Dezember 2015 beschlossen hat. „Diese Übergangsregelung wird zum Beispiel Grundstückseigentümern helfen, die eine Kleinkläranlage rechtzeitig bestellt haben, aber noch immer auf Lieferung oder Anschluss warten“, so Umweltminister Thomas Schmidt. Neue Gegenstände der Förderrichtlinie sind Investitionen in bestehende Kläranlagen über den Stand der Technik hinaus, wenn aus Gründen des Gewässerschutzes eine erweiterte Reinigung der Abwässer geboten ist, wie zum Beispiel bei der Phosphateliminierung oder beim Abbau von Stickstoffverbindungen. Dies soll helfen, den in der Wasserrahmenrichtlinie der EU geforderten „guten chemischen Zustand“ der betreffenden Gewässer zu erreichen. Weiterhin wird der Bau von Sonderbauwerken wie Regenwassersammlern, Regenrückhaltebecken oder Pumpstationen unterstützt, die zu einer Trennung von Regenwasser und häuslichen Abwässern führen. Dies ist insbesondere mit Blick auf zunehmende Starkregenereignisse erforderlich und dient damit der Anpassung an den Klimawandel. Der Fördersatz wird 50 Prozent betragen. Für 95 Prozent der Sachsen sollte zum Jahresende 2015 der Stand der Technik bei der Abwasserentsorgung erreicht sein.
Neue Herausforderungen für die kommunale Abwasserbehandlung
Einerseits liefert sie wissenschaftliche und fachtechnische Informationen zu den jeweiligen Themen, um sie hinsichtlich ihrer Umweltrelevanz einordnen und bewerten zu können. Andererseits beschäftigt sie sich in vielen Fachgremien mit den technischen Möglichkeiten, den Grenzen und den wirtschaftlichen Konsequenzen bei der Entfernung der jeweiligen Schadstoffgruppen. Mit diesem Schwerpunktheft zur Abwasserbehandlung werden einige der genannten Themen zusammengefasst und als Überblick behandelt. Neben der Diskussion über weitergehende Abwasserreinigung darf nicht vergessen werden, dass die einstufigen Belebungsverfahren nach wie vor der Standard für die biologische Behandlung kommunalen Abwassers sind. Das Arbeitsblatt DWA-A 131 als Standardwerk ist nach vielen Jahren der Anwendung novelliert worden. Es wird 2016 erscheinen. Die wesentlichen Neuerungen sind in einem Fachartikel übersichtlich zusammengefasst. Mehrere Artikel sind der Entfernung von anthropogenen Spurenstoffen gewidmet. In einem Übersichtsartikel werden verschiedene Verfahrensarten und ihre jeweiligen Bau- und Betriebskosten miteinander verglichen. Die Anwendung der Pulveraktivkohle wird als Praxisbeispiel anhand des Klärwerks Steinhäule vorgestellt. In zwei Arbeitsberichten werden zu den Themen Mikroplastik und Nanomaterialien die wissenschaftlichen Grundlagen und der Stand der Erkenntnisse beschrieben. Ein allgemeiner Artikel behandelt die Detektion von organischen Spurenstoffen im Abwasser. Das Schwerpunktheft zeigt damit die Bandbreite zu wesentlichen Themen der anstehenden weitergehenden Abwasserreinigung. Wichtig für die weitere Diskussion ist es, die Zusammenhänge zwischen dem Aufkommen der einzelnen Stoffe und den Auswirkungen im Gewässer herzustellen. Das Augenmerk bei der Entfernung von relevanten Spurenstoffen darf dabei nicht nur auf die kommunale Abwasserbehandlung aus- Die rund 10 000 kommunalen Kläranlagen in Deutschland haben einen hohen technischen Standard und entfernen die wesentlichen Bestandteile des Abwassers in hohem Maß. Mit einem Abbau der organischen Verschmutzung von über 95 %, der Stickstoffverbindungen von deutlich über 82 % und auch der Phosphorverbindungen von über 90 % ist in den letzten Jahrzehnten ein guter chemischer Zustand bei fast 90 % der Oberflächengewässer erreicht worden. Bei Bau und Ausbau der kommunalen Kläranlagen konnte man sich auf bewährte Techniken und umfangreiche Bemessungsregeln stützen. Heute stehen die kommunalen Abwasserbeseitigungspflichtigen vor zahlreichen neuen Anforderungen. Diese werden teilweise aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und deren Umsetzung abgeleitet, teilweise aber auch aus allgemeinen umweltpolitischen Erwägungen. Zu nennen sind die Entfernung anthropogener Spurenstoffe, die weitestgehende Phosphorelimination, die in Vorbereitung befindliche Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung und neuere Themen wie die Bedeutung von Mikroplastik und Nanomaterialien im Abwasser. Gleichzeitig wird eine Energieeinsparung bei der Abwasserbehandlung eingefordert. Bei der Diskussion über die Relevanz der Themen und der Notwendigkeit zum Handeln kommt erschwerend hinzu, dass hier je nach Sichtweise unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden. In mehreren Bundesländern, wie zum Beispiel Baden-Württemberg oder Nordrhein- Westfalen, wird der Ausbau kommunaler Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe zur Entfernung von anthropogenen Spurenstoffen intensiv gefördert. Dagegen liegt zum Beispiel in Hessen im Rahmen der Fortschreibung der Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Fokus auf der weitestgehenden Entfernung von Phosphorverbindungen bei allen größeren Abwasserreinigungsanlagen. Die DWA hat in diesem umweltpolitischen Spannungsfeld vielfältige Aufgagerichtet bleiben, sondern muss auch auf die Produktion entsprechender Stoffe oder Verminderungsmöglichkeiten vor der Einleitung in die Kanalisationen gerichtet sein. Für die Abwasserbeseitigungspflichtigen werden mit der Umsetzung der neuen Anforderungen erhebliche Kosten entstehen, die auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden. Planungen und Bau von Erweiterungen der vorhandenen Anlagen erfordern lange Zeiträume. Aufgrund dieser langfristigen und kostenintensiven Ausrichtung ist es notwendig, dass die Abwasserbeseitigungspflichtigen klare und verlässliche politische und rechtliche Vorgaben erhalten. Die widersprüchlichen Anforderungen zum Beispiel nach Energieeinsparung und weitergehender Reinigung mit auch noch unterschiedlichen Schwerpunkten müssen priorisiert werden. Erst danach können die am besten geeigneten Verfahren ausgewählt, geplant und errichtet werden. Die heute teilweise sehr unterschiedlichen Ansätze verschiedener Interessengruppen müssen deshalb zu gemeinsamen Zielen zusammengeführt werden.
Die DWA wird hierzu mit ihren Fachleuten ihren Beitrag leisten.
Bauass. Dipl.-Ing. Werner Kristeller Vorsitzender des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“
Neue Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“ bekanntgemacht. Damit sollen risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind, gefördert werden. Förderfähig sind FuE-Vorhaben zu den Schwerpunkten Rohstoffeffizienz, Energieeffizienz und Klimaschutz, nachhaltiges Wassermanagement, nachhaltiges Flächenmanagement. Projektskizzen können jeweils zum 15. April und zum 15. Oktober eingereicht werden. Die Ersteller positiv bewerteter Skizzen werden in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Hans-Raab-Umweltpreis ausgeschrieben
Die Hans-Raab-Umweltpreis-Stiftung mit Sitz in Liechtenstein hat den internationalen Hans-Raab-Umweltpreis ausgeschrieben. Der Preis ist mit 50 000 Euro dotiert. Dieser Betrag kann auf bis zu drei Bewerber aufgeteilt werden. Die Übergabe erfolgt am 2. September, dem Geburtstag von Hans Raab, Gründer der im Saarland ansässigen Ha-Ra Umweltund Reinigungstechnik GmbH, beson ders bekannt für Kunstfaserreinigungsgeräte. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 31. März 2016. www.umweltpreis.li
Hamburg: „Strukturplan Regenwasser 2030“ vorgelegt
Der Klimawandel wird Hamburg mehr Starkregen bringen. Das hat der Deutsche Wetterdienst vorhergesagt. Um möglichen Überschwemmungen und überlaufenden Sielen besser zu begegnen, soll künftig immer weniger Regenwasser in die städtische Kanalisation fließen. Stattdessen soll der Regen in Hamburg künftig vor Ort versickern oder verdunsten. Das ist eines der Ergebnisse, die das Gemeinschaftsprojekt RegenInfra- StrukturAnpassung (RISA) erarbeitet hat. Um Mischwasserabschläge in die Hamburger Bäche und Flüsse zu vermeiden, wird es konkrete Maßnahmen zur Anpassung der bisherigen Entwässerungssysteme geben. Für 2016 sind unter anderem im Ohlendorffs Park in Volksdorf sowie in der Schimmelmannallee in Wandsbek Baumaßnahmen geplant. Für diese Projekte, die beispielgebend für weitere sein sollen, stellen die Behörde für Umwelt und Energie und Hamburg Wasser rund 1,4 Millionen Euro zur Verfügung. Michael Beckereit, Geschäftsführer von Hamburg Wasser, meint dazu: „Hamburg war die erste Stadt auf dem europäischen Kontinent, die eine zentrale Kanalisation bekommen hat. Nun sollten wir auch die ersten sein, die ein modernes Regenwassermanagement in die Stadtentwicklung integrieren.“ Die Projekte in Wandsbek und Volksdorf sind Teil des „Strukturplans Regenwasser 2030“, den das Projekt RISA jetzt als Abschlussbericht vorgelegt hat. Dieser enthält disziplinen- und behördenübergreifende Weichenstellungen und Empfehlungen für den künftigen Umgang mit Regenwasser in Hamburg. RISA wurde 2009 als kommunales Gemeinschaftsprojekt von Hamburg Wasser und der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gestartet, um auf die zunehmenden Zielkonflikte zwischen Klimawandel, Verkehrsentwicklung, Wohnungsbau, Wasserwirtschaft und Stadtentwässerung zu reagieren. Mit dem Bau von bis tausenden neuen Wohnungen Wohnungen pro Jahr sowie der Erschließung von Gewerbeflächen geht eine zunehmende Verdichtung und damit Versiegelung von Flächen einher. Gleichzeitig droht infolge des Klimawandels zukünftig häufiger Starkregen. Beides belastet die bestehenden Entwässerungsinfrastrukturen. Der Strukturplan Regenwasser 2030 fasst die Ergebnisse der fünfjährigen Projektarbeit zusammen und steht zum Download zur Verfügung: www.risa-hamburg.de
Gefälschter Tequila auf Kläranlage vernichtet
Knapp 25 000 Liter einer Flüssigkeit, die in Deutschland als Tequila verkauft werden sollte, sind am 10. Dezember 2015 im Klärwerk Hetlingen des azv Südholstein, rund 30 Kilometer westlich von Hamburg an der Unterelbe, vernichtet worden. Das gefälschte Produkt wurde in Anwesenheit von Vertretern deutscher und mexikanischer Behörden, darunter Repräsentanten des Consejo Regulador del Tequila (CRT), der Co-Vergärungsanlage auf dem Klärwerk Hetlingen zugeführt. Die Einleitung der gesamten Menge dauerte 24 Stunden. So sollen zusätzlich etwa 20 000 kWh Strom entstehen, was dem Jahresbedarf von vier Vier-Personen-Haushalten entspricht. Zollfahnder hatten das als „Agaven- Destillat“ bezeichnete Produkt nach Hinweisen mexikanischer Behörden am 10. Oktober 2015 im Hamburger Hafen beschlagnahmt. Untersuchungen des Zolls und des Rechteinhabers der Marke Tequila in Mexiko hatten bestätigt, dass es sich bei der beschlagnahmten Flüssigkeit nicht um echten Tequila, sondern um Branntwein mit 65,1 Prozent Alkohol gehandelt habe. Insgesamt sollten 220 000 Liter „Agaven-Destillat“ in 14 Länder importiert werden. Die Hamburger Ladung war ein Teil davon. Tequila ist eine Art Schnaps, der im mexikanischen Bundesstaat Jalisco auf Basis fermentierten Mosts der Kerne der Blauen Agave hergestellt wird. Der Name ist als Herkunftsbezeichnung seit 1974 geschützt.
EuGH: EU-Kommission hätte Kriterien zu endrokrinschädigenden Stoffen erlassen müssen
Die Kommission hat dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass sie keine Rechtsakte zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften erlassen hat. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Dezember 2015 in einem Urteil fest (Az. T-521/14). Geklagt hatte Schweden gegen die EU-Kommission. Die genannten Rechtsakte hätte die Kommission bis spätestens 13. Dezember 2013 erlassen müssen. Die Kommission könne sich, so der EuGH nicht darauf stützen, dass die von vorgeschlagenen wissenschaftlichen Kriterien im Sommer 2013 kritisiert worden sind, weil sie wissenschaftlich nicht begründet seien. Die Kommission habe eine klare, genaue und unbedingte Verpflichtung gehabt, delegierte Rechtsakte zu erlassen. Biozide, die hormonell wirksame Stoffe enthalten, kommen in vielen Alltagsprodukten vor.
Baden-Württemberg: Landesstrategie Ressourceneffizienz in der Anhörung
Der Ministerrat von Baden-Württemberg hat den Entwurf einer „Landesstrategie Ressourceneffizienz Baden-Württemberg“ zur Anhörung freigegeben. Aufbauend auf den bestehenden Initiativen der Landesregierung in diesem Bereich soll die Landesstrategie Ressourceneffizienz einen konzeptionellen Rahmen mit klaren Zielen für die Landespolitik schaffen, bestehende Maßnahmen bündeln und Impulse für neue Initiativen geben, teilte das Umweltministerium mit. Der Strategie-Entwurf schlägt insgesamt 29 Maßnahmen in den fünf Aktionsfeldern „Innovation und Technologieentwicklung“, „Material- und Energieeffizienz in Unternehmen“, „Nachhaltige Rohstoffgewinnung und sichere Rohstoffversorgung der Wirtschaft“, „Sekundärrohstoffe nutzen und Kreislaufwirtschaft stärken“ sowie „Indikatoren, Mess- und Kenngrößen“ vor. Die Maßnahmen reichen von anwendungsorientierten Forschungsvorhaben, über Information und Unterstützung von Unternehmen bis hin zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen im Bereich der Abfallverbringung. Ein regelmäßiges Monitoring soll sicherstellen, dass die Notwendigkeit und Möglichkeit zum Nachsteuern einzelner Maßnahmen oder zusätzlicher Initiativen frühzeitig erkannt und genutzt wird. Zum Entwurf der Strategie kann bis zum 31. Januar 2016 Stellung genommen werden.
Baden-Württemberg: dem Bund bei Klärschlammentsorgung ein Vierteljahrhundert voraus
Baden-Württemberg sieht sich dem Bund bei der Klärschlammentsorgung ein Vierteljahrhundert voraus. Das bekräftige der Umweltausschuss des Landtags am 19. November 2015 einmütig. Klärschlämme gehörten nicht auf Felder und Ackerböden. Übereinstimmend kritisierten die Abgeordneten wie auch die Landesregierung die geplante Klärschlammverordnung des Bundes, die das Düngen mit Klärschlämmen erst bis 2025 beenden will, teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDer Ausschuss hatte sich auf Antrag der Grünen-Fraktion mit der Frage befasst, was mit den Klärschlämmen geschehen soll, insbesondere wie das darin enthaltene Phosphat zurückgewonnen werden könne ohne eine Vielzahl von begleitenden Schadstoffen. Baden- Württemberg sei Vorreiter gewesen, als es darum gegangen sei, nicht mehr mit Klärschlamm zu düngen. Heute komme nur noch ein Prozent des Schlamms aus den Kläranlagen auf die Felder, führte Müller aus. Als Beispiel für erfolgreiche Pilotverfahren zur Phosphorrückgewinnung wies der Ausschuss auf das Beispiel Offenburg hin. Den Spitzenplatz bei der Phosphorrückgewinnung – im Vergleich zu anderen Bundesländern – „lassen wir uns nicht nehmen. Die Bundespolitik sollte sich vielmehr ein Beispiel an Baden-Württemberg nehmen“, teilte Müller im Namen des ganzen Ausschusses mit.
60 Prozent des Klärschlamms wurden 2014 verbrannt
Im Jahr 2014 wurden in Deutschland mehr als 1,8 Millionen Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen entsorgt. Die Menge des entsorgten Klärschlamms ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 % gestiegen. Mit rund 1,1 Millionen Tonnen (60 %) wurde der überwiegende Teil des Klärschlamms verbrannt. Dies entspricht einer Steigerung von 4,8 % gegenüber 2013. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Parallel zum Anstieg der Klärschlammverbrennung ging die stoffliche Verwertung zurück. Noch 26 % des Klärschlamms wurden in der Landwirtschaft und rund 12 % im Landschaftsbau eingesetzt. Der Anteil des in der Landwirtschaft, beim Landschaftsbau sowie bei sonstiger stofflicher Verwertung eingesetzten Klärschlamms verringerte sich von 42 % im Jahr 2013 auf 40 % im Jahr 2014. Langfristig ist ein deutlich rückläufiger Trend bei der Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft zu beobachten. Von 2007 bis 2014 ist sie um rund 20 % zurückgegangen.
Baden-Württemberg übernimmt LAWA-Vorsitz
Baden-Württemberg hat zum 1. Januar 2016 den Vorsitz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) von Schleswig-Holstein für die nächsten zwei Jahre übernommen. Baden-Württembergs Landesumweltminister Franz Untersteller betonte anlässlich der Übernahme des Vorsitzes des Arbeitsgremiums der Umweltministerkonferenz besonders die Bedeutung des Klimawandels für die Wasserwirtschaft. Kernthemen werden daher laut Untersteller Hochwasserschutz und Starkregen sein. Die anhaltende Trockenheit des vergangenen Herbstes in verschiedenen Regionen Deutschlands habe zudem gezeigt, dass auch der Umgang mit Wassermangelsituationen und Niedrigwasser ein zunehmend wichtiges Thema sei, führte Untersteller weiter aus. Auch das Thema Spurenstoffe soll in der LAWA bearbeitet werden. Daneben werden weitere wichtige Themen der LAWA in den kommenden zwei Jahren die Weiterentwicklung der Instrumentarien zum Grundwasserschutz sowie Fragen des Vollzugs und der Weiterentwicklung der Wasserrahmenrichtlinie, der Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie und die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sein.
Gewässer- und Bodenschutz neuer Forschungsschwerpunkt in Suderburg
Der Campus Suderburg der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften hat den neuen Forschungsschwerpunkt Gewässer- und Bodenschutz eingerichtet. Der Forschungsschwerpunkt beinhaltet laut der Ostfalia Hochschule insbesondere das Erforschen der Wechselwirkungen zwischen Wasser und Boden sowie der auf den Flächen wachsenden Vegetation. Gefördert wird der Forschungsschwerpunkt „Gewässer und Bodenschutz“ einschließlich der Forschungsinfrastruktur (Gebäude, Labore, Geräte und sonstige Ausstattung) vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Höhe von 951 000 Euro, weitere 300 000 Euro investiert die Ostfalia an Eigenmitteln in die Forschungsinfrastruktur. Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung soll die Fakultät fachübergreifend zusammenarbeiten. Durch eine Vielzahl von Forschungsprojekten, die in Zusammenarbeit mit Partnern wie Landwirtschaftskammer, Fraunhofer-Gesellschaft, OOWV sowie regional und überregional tätigen Unternehmen auf nationaler und internationaler durchgeführt werden sollen, werde die Infrastruktur des neuen Forschungsschwerpunkts genutzt, so die Hochschule.
Änderungen im Wasserrecht geplant
Die Bundesregierung plant Änderungen im Wasserrecht, um EU-Regelungen umzusetzen. Ein Gesetzentwurf (Bundestags- Drucksache 18/6986) sieht vor, die Begriffsdefinitionen der Wasserdienstleistung und der Wassernutzung aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Wasserhaushaltsgesetz zu verankern. Zudem wird eine Regelung zur Deckung der Kosten der Wassernutzung übernommen. Demnach gilt vor allem das Verursacherprinzip, wenn es im Rahmen von Wassernutzung „zu Beeinträchtigungen oder Schädigungen der aquatischen Umwelt“ kommt, heißt es in der Begründung. Bei der neuen Kosten-Norm handle es sich um eine Grundsatzregelung zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Sollten zur Erreichung dieser Ziele spezielle „ökonomische oder fiskalische Instrumente“ nötig werden, müssten dafür eigene Rechtsgrundlagen geschaffen werden, betont die Bundesregierung in der Begründung. Eine weitere Änderung ist im Abwasserabgabengesetz vorgesehen. Damit soll der Status quo der Festsetzung der Abwasserabgabe beibehalten werden. Klarstellungsbedarf besteht laut Begründung, weil sich eine geplante Änderung der Abwasserverordnung auf die Höhe der Abwasserabgabe auswirken könnte. Hintergrund der Änderung der Verordnung ist wiederum eine von der Europäischen Kommission beschlossene Schlussfolgerung zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) im Rahmen der Industrieemissionsrichtlinie. Demnach sollen durch die BVT-Schlussfolgerung Jahres- und Monatsmittelwerte als einzuhaltende Emissionsbandbreite auch in der Abwasserverordnung eingeführt werden. In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem, klarzustellen, dass Länder auch weiterhin Entgelte für die Wassernutzung erheben können, die nicht im Zusammenhang mit der neuen Norm und den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie stehen. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung diesen Vorschlag ab. Eine solche Regelung sei nicht erforderlich, die Möglichkeit, sonstige Abgaben zu erheben, werde nicht beschnitten.
DWA zeichnet Wasserwirtschaftler aus, die sich besonders für das Betriebspersonal eingesetzt haben
Ehrenmitgliedschaft für Gerhard Spatzierer Gerhard Spatzierer wurde wegen seiner großen Verdienste um das Betriebspersonal von Abwasseranlagen zum Ehrenmitglied ernannt. Als sich Spatzierer vor einem Jahr von seinen zahlreichen DWA-Ehrenämtern verabschiedete, haben wir dies in der Januarausgabe des Betriebs-Info ausführlich 2015 gewürdigt. Besonders sein erfolgreiches Wirken als Sprecher der Kläranlagen- Nachbarschaften … Ehrennadel für Ute Austermann-Haun Prof. Dr.-Ing. Ute Austermann-Haun ist eine bundesweit renommierte Fachfrau für die Reinigung von Industrieabwässern. Sie ist in zahlreichen einschlägigen Fachgremien, auch als Obfrau oder Sprecherin, tätig. Sie engagiert sich aber auch seit über 25 Jahren sehr für die Ausbildung des Betriebspersonals von Kläranlagen, etwa als Lehrerin in einer Kläranlagen-Nachbarschaft und – seit über 20 Jahren – als Leiterin der Klärwärter- Grundkurse … Ehrennadel für Gert Schwentner Gert Schwentners Name ist untrennbar mit der Arbeit der Kläranlagen- Nachbarschaften in Baden-Württemberg verbunden. Unter seiner engagierten Leitung haben sich die Kläranlagen- Nachbarschaften zu einer für die Betreiber in Baden-Württemberg und außerhalb dieses Bundeslandes unersetzlichen und überaus wertvollen Plattform für den praxisbezogenen und betrieblichen Erfahrungsaustausch fortentwickelt. Ein weiteres Anliegen ist ihm die chemische Analytik in Betriebslaboren. Daher ist er Mitautor des „Handbuchs zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen“. Seit Oktober 2014 ist Schwentner Sprecher der bundesweiten DWA-Arbeitsgruppe BIZ-1.1 „Kläranlagen-Nachbarschaften“.
Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2016
27. DWA-Leistungsvergleich kommunaler Kläranlagen 2014 legt den Fokus auf die Demografie
Im DWA-Leistungsvergleich werden jährlich die Reinigungsleistungen der kommunalen Kläranlagen und der dafür aufgewendete Stromverbrauch erfasst. In der jüngsten Ausgabe haben sich bundesweit 5776 Kläranlagen mit einer Ausbaukapazität von 140,4 Millionen EW beteiligt. Mit einer Beteiligungsquote von mehr als 92 % der Gesamtausbaukapazität aller kommunalen Kläranlagen sind die Ergebnisse des DWA-Leistungsvergleichs repräsentativ. Sie spiegeln damit ein zutreffendes Bild der kommunalen Abwasserbehandlung Demografie In einigen Regionen führt vor allem der demografische Wandel zu starken Veränderungen der siedlungswasserwirtschaftlichen Infrastruktursysteme. Aber auch der Klimawandel, die steigenden ökologischen Anforderungen sowie die Schonung und das Recycling von Ressourcen (zum Beispiel Phosphor und Energie) sind große Herausforderungen. Beispielhaft konnte für einen Landkreis mit 17 % Bevölkerungsrückgang von 2002 bis 2013 gezeigt werden, dass die parallel gesunkenen Schmutzfrachten jedoch nur geringen Einfluss auf die Reinigungsleistungen der betroffenen Kläranlagen haben. Aufschlussreicher könnten direkte Betrachtung einzelner Städte und Ortschaften sein.
Bestellung bzw. Download:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Kundenzentrum
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef, Deutschland
E-Mail: info@dwa.de
http://de.dwa.de/themen-klaeranlagen.html
EU-Kommission fordert Polen zur Einhaltung des EU-Wasserrechts auf
Die Europäische Kommission fordert Polen auf, sein Wasserrecht mit den EUStandards in Einklang zu bringen. Weil Polen die Wasserrahmenrichtlinie nicht ordnungsgemäß anwende, so die Kommission in einer Mitteilung vom November 2015, und dafür sorge, dass alle Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt werden, können die Ziele der Richtlinie im Land nicht erreicht werden, was sich negativ für die polnische Bevölkerung auswirken kann. Im November 2014 wurde Polen ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Obwohl einige der Konformitätsmängel behoben wurden, bleiben mehrere Fragen offen. Diese betreffen unter anderem die Einstufung von Gewässern als erheblich veränderte Wasserkörper, die Systeme zur Klassifizierung künstlicher und erheblich veränderter Wasserkörper, groß angelegte Instandhaltungsarbeiten an Flüssen sowie Ausnahmen auf Gewässerebene von dem Umweltziel, bis 2015 den guten Zustand herzustellen. Die Kommission übermittelt daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Falls Polen nicht binnen zwei Monaten reagiert, kann die Kommission das Land vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.
(nach oben)
Vier-Phasen-Plan als Grundlage für den „Masterplan Salzreduzierung“
Die Mitglieder der FGG Weser haben sich auf den sogenannten ‚Masterplan Salzreduzierung‘ geeinigt, der verschiedene Maßnahmen enthält, um die Salzbelastung im osthessischen und thüringischen Kalirevier zu reduzieren. Dazu gehören der Bau einer Kainit-Kristallisations- Flotations-Anlage zur Verdampfung der Salzabwässer, eine früher beginnende Haldenabdeckung, die Einstapelung unter Tage als Pilotprojekt sowie die Oberweser-Pipeline“. Das sagte die hessische Umweltministerin Priska Hinz am 3. Dezember 2015 in Wiesbaden. Die Grundlage für diesen Masterplan sei der modifizierte Vier-Phasen-Plan, den das hessische Umweltministerium mit dem Unternehmen KS bereits im Jahr 2014 gemeinsam erarbeitet habe. Der Masterplan sollte in der zweiten Dezemberwoche von der FGG Weser in Brüssel der EU-Kommission vorgestellt werden. Die FGG Weser geht davon aus, dass die Kommission diesen Vorschlag akzeptiert, ihm zustimmen wird und damit das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen des Verstoßes gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie abgewendet werden kann.
RP Kassel verschiebt Entscheidung über Kaliabwässer- Versenkerlaubnis
Das Regierungspräsidium Kassel werde am 30. November 2015 keine Entscheidung über den Antrag des Unternehmens K+S für eine neue Versenkerlaubnis zur Entsorgung salzhaltiger Abwässer im Untergrund treffen. Das teilte Regierungspräsident Walter Lübcke Ende November in Kassel mit. Die Umweltbehörde des Regierungspräsidiums sieht die Entscheidungsgrundlagen als nicht hinreichend an, weil einem sogenannten 3-D-Modell, das die Ausbreitung der versenkten Abwässer darstellt und zuverlässig voraussagen soll, von den Fachbehörden bislang keine ausreichende Zuverlässigkeit bescheinigt werden kann. Derzeit prüft das Regierungspräsidium, in welchem Rahmen eine streng befristete Übergangserlaubnis mit deutlich verringerten Versenkmengen möglich ist. Bis zur Entscheidung über die Übergangserlaubnis, bleibt die Versenkung untersagt. Vom 1. Dezember an werde es also keine Versenkung geben, so das Regierungspräsidium. Das Unternehmen und das Regierungspräsidium gehen davon aus, dass die vermehrten Niederschläge dafür sorgen werden, dass der Entsorgungsweg über die Werra vorübergehend ausreicht. Führt die Werra viel Wasser, kann auch mehr Abwasser aus der Kaliproduktion entsorgt werden. Die Entscheidung über die Übergangslösung soll noch im Dezember 2015 getroffen werden. Die Entscheidung über die Zuverlässigkeit des 3-D-Models und damit über den Versenkantrag wird hingegen laut dem Regierungspräsidium deutlich länger brauchen.
Rheinland-Pfalz: Klärschlamm überwiegend in der Landwirtschaft verwertet
Bei der Abwasserreinigung fielen in Rheinland- Pfalz im Jahr 2014 rund 88 600 Tonuntersucht nen Klärschlamm (gemessen als Trockenmasse) an. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes rund vier Prozent mehr als im Vorjahr. Langfristig ist ein Rückgang der Menge zu beobachten. Vor zehn Jahren wurden noch mehr als 96 000 Tonnen Klärschlamm registriert. Ein wichtiger Grund für diese Entwicklung ist die geringere Menge an Zuschlagstoffen, die den Klärschlämmen zur Stabilisierung beigegeben werden. 60 Prozent des in kommunalen Anlagen angefallenen Klärschlamms wurde im zurückliegenden Jahr auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Dazu das Landesumweltministerium: „Durch diese Nutzung werden die im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffe, wie Stickstoff oder Phosphate, sinnvoll genutzt. Sie ersetzen entsprechende Düngemittel. Um eine Schädigung der Böden auszuschließen, unterliegt die Ausbringung strengen gesetzlichen Regelungen.“ 23 Prozent des Klärschlamms wurde thermisch entsorgt. Bei den sonstigen Entsorgungswegen dominierte mit dem Einsatz im Landschaftsbau und in Vererdungsanlagen ebenfalls die stoffliche Verwertung.
Recycling von Seltenerdmetallen aus Prozesswässern der Metall- und Bergbauindustrie
Der Forschungsverbund MExEM entwickelt und erprobt derzeit ein kombiniertes Verfahren der Membranextraktion und Elektrolyse, um Seltenerdmetalle aus Prozesswässern der Metall- und Bergbauindustrie wirtschaftlich und ökologisch zurückzugewinnen. Koordiniert wird der Verbund vom Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme (IKTS) in Dresden. Ziel ist es, aus Prozesswässern die strategisch wichtigen Metalle Gallium und Indium selektiv aufzubereiten und anschließend elektrochemisch abzuscheiden. Perspektivisch sollen auch Verfahren zur Rückgewinnung von Tellur, Vanadium und Antimon entwickelt und getestet werden. Projektpartner sind neben dem Fraunhofer IKTS die Unternehmen Andreas Junghans – Anlagenbau und Edelstahlbearbeitung GmbH & Co. KG, G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH, Nickelhütte Aue GmbH, SAXONIA Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH sowie die Westsächsische Hochschule Zwickau. Das Projekt MExEM wird über eine Dauer von drei Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
PFT-Grundwassersanierung Flughafen Düsseldorf in Betrieb
Der Düsseldorfer Airport hat Mitte November die erste Großanlage zur Grundwassersanierung auf dem Flughafengelände in Betrieb genommen. Grundlage für die neue Großanlage war eine Pilotanlage, in der an dieser Stelle bereits seit Januar 2014 verschiedene Reinigungsmethoden getestet wurden. Das PFT-belastete Grundwasser durchläuft in der Anlage zunächst einen Kiesbett-Filter, der Eisen und andere Störstoffe herausfiltert. Ionenaustauscherharze reinigen das Wasser im zweiten Schritt von den lang- und kurzkettigen PFT. Die nachgelagerten Aktivkohle-Filter sorgen für weitere Sicherheit. Das gereinigte Grundwasser wird in den Kittelbach eingeleitet. Durch die Anlage soll sichergestellt werden, dass kein belastetes Grundwasser mehr in Richtung Kaiserswerth abströmt. Bis Ende März 2016 ist die Inbetriebnahme von zwei weiteren vergleichbaren Anlagen, eine zur hydraulischen Abschirmung der PFT-Verunreinigung an der Feuerwache Nord des Flughafens und eine im Bereich der Unfallstelle der Atlas Air von 2005 am westlichen Ende der Südbahn, geplant. Der Flughafen investiert insgesamt rund zwei Millionen Euro in den Bau der Grundwassersanierungsanlagen. Notwendig ist des Weiteren noch eine Sanierung der Grundwasserfahnen. Um die aktuelle Entwicklung der Verunreinigung zu erfassen, wurden im Oktober und November 2015 rund 200 Grundwassermessstellen beprobt und Tonuntersucht. Die ausgewerteten und in grafischer Form dargestellten Ergebnisse sollen Anfang 2016 vorliegen. Auf dieser Datengrundlage werden unter Berücksichtigung der Monitoring-Ergebnisse des Flughafens bis Mitte 2016 die weiteren Schritte zur Fahnensanierung geprüft und über Pump- und Aufbereitungsversuche entschieden.
Berlinwasser trennt sich vom internationalen Geschäft
Berlinwasser, die Muttergesellschaft der Berliner Wasserbetriebe, konzentriert sich im Auslandsgeschäft rein auf den Mittleren Osten. Anfang Dezember hat die BerlinWasser Holding GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2015 die Berlinwasser International GmbH (BWI) an Veolia Central and Eastern Europe S.A., Paris, veräußert. Das größte Engagement der BWI war die seit 1997 gemeinsam mit Veolia zu gleichen Teilen von jeweils 12,5 Prozent bestehende Beteiligung an der Budapester Stadtentwässerung FCSM. Zudem war BWI mit 33 Prozent an der Windhoek Goreangab Operating Company Ltd. – einer Gesellschaft zur Wasserver- und Abwasserentsorgung der namibischen Hauptstadt – beteiligt und betrieb über ihre Niederlassung auf Mauritius die Kläranlage St. Martin. Bereits im Oktober 2011 hatte Berlinwasser das China-Geschäft der BWI an die im Wasserdienstleistungsgeschäft tätige Metito-Gruppe aus Dubai verkauft. Die internationalen Aktivitäten der Berlinwasser Gruppe konzentrieren sich damit künftig auf das Ingenieurbüro p2m berlin GmbH, das in wachsendem Maße vor allem im Mittleren Osten als Dienstleister in Wasserprojekten erfolgreich ist .
Namibia: Anpassung an den Klimawandel
Im deutsch-namibischen Forschungs- und Entwicklungsprojekt CuveWaters ist es in enger Zusammenarbeit von Wissenschaft, Praxispartnern und Bevölkerung gelungen, Lösungen für eine nachhaltige Wasserver- und -entsorgung für trockene Gebiete zu entwickeln und umzusetzen. Sie seien Blaupause für andere sogenannte semiaride Regionen der Erde, betont das an dem Projekt beteiligte ISOE Institut für sozial-ökologische Forschung in einer Mitteilung. Nach fast zehnjähriger Forschungs- und Entwicklungsarbeit hat das CuveWaters-Team Ende November in der namibischen Hauptstadt Windhoek die konkreten Ergebnisse präsentiert. So wurde das komplexe Versorgungssystem an verschiedenen Standorten im Cuvelai- Etosha Basin umgesetzt. Hier ist die Bevölkerung besonders stark von klimatischen Extremen wie Überschwemmungen und anhaltenden Trockenperioden betroffen. In Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Darmstadt, Praxispartnern und namibischen Partnern vor Ort konnten unter anderem selbst fernab von zentralen Wasserleitungen neue Trinkwasserquellen mithilfe solarbetriebener Entsalzungsanlagen gewonnen werden. Anlagen für Regenwassersammlung und Flutwasserspeicherung stellen zudem Nutzwasser für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen zur Verfügung. Im Zuge von CuveWaters ist des Weiteren ein neuartiges energieeffizientes Sanitärund Abwasserkonzept mit anschließender Wasserwiederverwendung entstanden. Etwa 1500 Bewohner von Outapi, meist aus einkommensschwachen Haushalten, können jetzt Waschhäuser, Duschen und Toiletten nutzen. Aus dem Abwasser wird nicht nur nährstoffhaltiges Brauchwasser für die Feldbewässerung gewonnen, sondern auch Biogas für die Strom- und Wärmeerzeugung.
Hessen: Neues Gesetz zur Berufsbezeichnung „Ingenieur“
Wer in Hessen die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ tragen will, muss künftig einheitliche Anforderungen erfüllen. Dies regelt das neue Hessische Ingenieurgesetz, das am 9. Dezember 2015 in Kraft getreten ist. „Wir definieren Standards, da mit dem weitgehenden Verschwinden des traditionellen Diplom-Abschlusses die Vielfalt der Ingenieur-Studiengänge unüberschaubar geworden ist“, erläuterte Wirtschaftsstaatssekretär Mathias Samson. „Wir schützen damit den Kern des Ingenieursberufs und erhöhen seine Attraktivität.“ Träger der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ müssen nun Studiengänge absolviert haben, die mindestens sechs Semester dauern und zur Hälfte ingenieurwissenschaftliche Inhalte aufweisen. Kombinationsstudiengänge, die beispielsweise mit dem Abschluss „Wirtschaftsingenieur“ enden, sind davon nicht berührt; diese Titel dürfen wie bisher getragen werden. An Ingenieure, die sich besonders qualifiziert haben, darf die Ingenieurkammer Hessen die Bezeichnung „Fachingenieur/Ingenieurkammer Hessen“ vergeben, allerdings nur für die Fachgebiete Bau- und Planung, Geodäsie (Vermessung) und Umwelt.
Griechenland erneut wegen Abwasserbehandlung vor dem Europäischen Gerichtshof
Griechenland drohen Geldbußen wegen mangelhafter Behandlung kommunaler Abwässer. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Jahr 2004 geurteilt, dass das Land aufgrund unsachgemäßer Sammlung und Behandlung der in den Golf von Elefsina eingeleiteten Abwässer gegen EU-Recht verstößt. Elf Jahre danach, so die EU in einer Mitteilung vom November 2015, sei es Griechenland noch immer nicht gelungen, das Problem zufriedenstellend zu bewältigen. Das Fehlen angemessener Kläranlagen im Gebiet von Thriasio Pedio stelle eine Gefahr für die menschliche Gesundheit, die Binnengewässer und die Meeresumwelt dar. Die Kommission fordert den EuGH auf, Griechenland ab dem Datum des ersten Urteils bis zu dem Tag, an dem der Mitgliedstaat den Mangel behoben hat oder – falls die Regelwidrigkeit fortbesteht – bis zum Datum des zweiten Urteils mit einer pauschalen Geldstrafe zu belegen, die anhand eines Tagessatzes, multipliziert mit der Anzahl der Tage der Verstoßdauer, berechnet würde und sich bis heute auf eine Summe von 15 943 620 Euro beläuft. Des Weiteren schlägt die Kommission ein tägliches Zwangsgeld von 34 974 Euro vor, das ab dem Tag des Urteils des Gerichtshofs so lange zu entrichten wäre, bis Griechenland das EU-Recht in allen Punkten einhält. Die endgültige Entscheidung über die Sanktionen trifft der Gerichtshof. Trotz gewisser Fortschritte werden lediglich 28 % der kommunalen Abwässer gesammelt und behandelt, bevor sie in den Golf von Elefsina eingeleitet werden. Die Sammelquote hat sich seit Juli 2012, als die Kläranlage in Betrieb genommen wurde, praktisch nicht verbessert. Angesichts dieser anhaltenden Vertragsverletzung und da kein Ende dieser Situation in Sicht ist, hat die Kommission beschlossen, den Fall erneut vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. In einem ähnlichen Fall hat der Gerichtshof am 15. Oktober 2015 Geldstrafen gegen Griechenland verhängt, weil das Land einem rechtsverbindlichen Urteil aus dem Jahr 2007 betreffend die Behandlung kommunaler Abwässer nicht nachgekommen ist (Nichtkonformität in 23 Gemeinden). In dieser Rechtssache hat der Gerichtshof Griechenland zur Zahlung eines Pauschalbetrag von zehn Millionen Euro und gestaffelter Geldbußen von 20 000 Euro pro Tag verurteilt.
Förderung für Forschungsvorhaben zu globalen Wasserressourcen
Das Bundesforschungsministerium (BMBF) fördert unter der Bezeichnung GROW (Globale Ressource Wasser) die Entwicklung von Handlungswissen zum Ausbau der Steuerungskompetenz im Wassersektor. Dies schließt die Entwicklung neuer Methoden zur Zustandserfassung der globalen Wasserressourcen und zur Prognose des globalen Wasserbedarfs ein. Gefördert werden ausgewählte Forschungsvorhaben in den Themenfeldern „Steuerungskompetenz im Wassersektor“, „Globale Wasserressourcen“, „Globaler Wasserbedarf“. Die Projekte können auf ein Themenfeld fokussiert werden, aber auch eine Kombination der Themenfelder ist möglich. Im Rahmen der Fördermaßnahme ist auch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben vorgesehen, das organisatorische, fachlich inhaltliche und öffentlichkeitswirksame Aufgaben wahrnimmt. Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis. In der ersten Verfahrensstufe können bis zum 15. März 2016 Projektskizzen eingereicht werden.
Folgen des Klimawandels in Zukunft deutlich stärker
Die Folgen des Klimawandels werden sich künftig auch in Deutschland verstärkt bemerkbar machen. Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts wird die Gefahr von Hochwassern oder Hitzewellen zunehmen. Damit werde das Schadenspotenzial des Klimawandels für Natur, Gesellschaft und Wirtschaft steigen, schreiben der Deutsche Wetterdienst (DWD) und das Umweltbundesamt (UBA) anlässlich der Vorstellung der neuen Studie „Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel“. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass Deutschlands Regionen unterschiedlich stark vom Klimawandel betroffen sein werden. So sind beispielsweise Ballungsgebiete in Ostdeutschland und dem Rheintal durch Hitzewellen besonders gefährdet. Hier kann bis zur Mitte des Jahrhunderts die Anzahl der heißen Tage pro Jahr auf 15 bis 25 Tage ansteigen. Heute gibt es acht bis zwölf solcher Tage mit einem Tagesmaximum der Lufttemperatur von mindestens 30 °C. Im norddeutschen Tiefland könnte die Anzahl der Überschwemmungen durch Flusshochwasser zunehmen, Süddeutschland ist dagegen durch Überschwemmungen infolge von Starkregen besonders bedroht. Auf der anderen Seite drohen aber auch längere Trockenperioden, vor allem im Frühjahr und im Sommer. Hinter der Studie steht das Netzwerk Vulnerabilität. Es wurde 2011 im Auftrag der Bundesregierung gegründet. Es besteht heute aus 16 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts und einem wissenschaftlichen Konsortium, finanziert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und koordiniert durch das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) im UBA.
Europäische Kommission: über 160 Millionen Euro für neue Umweltprojekte
Die Europäische Kommission hat ein Investitionspaket in Höhe von 264,8 Millionen Euro genehmigt, mit dem Umweltund Naturschutz sowie umweltverträgliches Wachstum in Europa gefördert werden sollen. Die Investition umfasst 96 neue Projekte in 21 Mitgliedstaaten und wird im Rahmen des LIFE-Programms für die Umwelt finanziert. Die Projekte betreffen Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Ressourceneffizienz, Förderung des Übergangs zu einer stärker kreislauforientierten und nachhaltigen Wirtschaft, Natur- und Biodiversität sowie Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich. Die Kofinanzierung dieser Projekte durch die EU beläuft sich auf 160,6 Millionen Euro.
Emscher wieder Forellengewässer
Die Renaturierung der Emscher zeigt erfreuliche Ergebnisse. Erstmals seit einem Jahrhundert leben in der einstigen „Köttelbecke“ Emscher wieder Fische. Im Oberlauf des Flusses in Dortmund konnten im Rahmen eines Monitorings Forellen nachgewiesen werden. In Zusammenarbeit mit Fischereibehörden, Fischereiverbänden und Wissenschaftlern arbeitet die Emschergenossenschaft derzeit an einer umfänglichen Kartierung des Fischbestands im Emschersystem. Ziel hierbei ist es, das Wiederbesiedlungspotenzial zu ermitteln, den Erfolg bisheriger Umgestaltungsmaßnahmen zu überprüfen und aus den Untersuchungsergebnissen gegebenenfalls Schutzmaßnahmen abzuleiten. Hierbei gelang ein Nachweis der heimischen Bachforelle im Oberlauf der Emscher. Die gefangenen Bachforellen entstammen einer sehr kleinen Population, die auf kurzen Gewässerabschnitten eines Nebenlaufsystems der Emscher in Dortmund vorkommt. Bereits 1997 konnte das LANUV dort Bachforellen nachweisen, wobei deren Herkunft einer damals noch bestehenden Fischteichanlage zugeordnet wurde. Im Rahmen des großräumig ausgelegten Monitorings im Jahr 2015 konnten nun erneut Bachforellen gefunden werden.
Elbe-Ministerkonferenz verabschiedet Bewirtschaftungsplan
Die Anrainerländer der Elbe haben sich Ende November auf der Elbe-Ministerkonferenz auf gemeinsame Maßnahmen zur Bewirtschaftung und zum Hochwasserrisikomanagement verständigt und in einer gemeinsamen Elbe-Erklärung Schlussfolgerungen zu den künftigen Herausforderungen einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Flüsse und Seen, des Grundwassers und der Küstengewässer im Einzugsgebiet der Elbe gezogen. Einen Schwerpunkt der Konferenz bildeten dabei die Vereinbarungen zum Hochwasserschutz, die nach dem verheerenden Hochwasserereignis im Juni 2013 getroffen wurden. Um die Hochwasservorhersage weiter zu verbessern, hat die Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGE) ein Projekt zur Optimierung des Vorhersagemodells für die Elbe begonnen. Auch die bislang in den Ländern angewandten Grundlagen zur Bemessung von Hochwasserschutzanlagen wurden geprüft. Im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms werden zudem rund 13 900 Hektar neue Überflutungsflächen durch Rückverlegung von Deichen geschaffen; ebenso ca. 645 Millionen Kubikmeter neues Rückhaltvolumen durch gesteuerte Hochwasserrückhaltung, zum Beispiel durch Flutpolder. Diese Aktivitäten zur Verbesserung des Hochwasser schutzes wurden – zusammen mit weiteren Maßnahmen der Länder – auch in den gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplan der FGE aufgenommen und auf der Sitzung verabschiedet. Damit neben dem Hochwasserrisikomanagement auch der Gewässerschutz im Elbegebiet verbessert werden soll, um die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, verabschiedeten die Elbeminister auch den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm der FGE für den Zeitraum 2016 bis 2021.
DIN würdigt integriertes Managementsystem von Emschergenossenschaft/ Lippeverband
Emschergenossenschaft/Lippeverband sind für ihr 2009 eingeführtes Integriertes Managementsystem (IMS) mit dem DINPreis des Deutschen Instituts für Nor mung ausgezeichnet worden. Die Verbände haben die Auszeichnung für die Umsetzung der neuen „DIN ISO 9001“ erhalten – und zwar in der Sparte „Best Practice“. Gewürdigt wird damit die bereits früh erfolgte Umsetzung der DIN-Norm, speziell der Umgang mit dem Qualitätsmanagement bei Emschergenossenschaft und Lippeverband. Der Doppelverband ist nach eigenen Angaben die erste öffentlich- rechtliche Einrichtung, die den Best- Practice-Preis erhalten hat. Zuvor wurden damit nur privat-wirtschaftliche Unternehmen ausgezeichnet.
Anschlussgrad in Thüringen steigt auf 93,5 Prozent
In Thüringen hat sich der Anschlussgrad an das öffentliche Kanalnetz noch einmal leicht erhöht. Nach den aktuellen Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik waren 2013 93,5 Prozent der Thüringer an das Kanalnetz angeschlossen, ein Plus von 1,3 Prozentpunkten gegenüber 2010. Der Anschlussgrad an Abwasserbehandlungsanlagen erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 72,8 Prozent auf 75,8 Prozent. Das öffentliche Kanalnetz hat in Thüringen 2013 eine Gesamtlänge von ca. 15 900 km erreicht. Damit hat sich die Länge des Kanalnetzes seit 1991 mehr als verdoppelt. Rein statistisch gesehen, kommen auf jeden angeschlossenen Einwohner rund 8 m Kanal. Die Entwässerung erfolgte überwiegend im Mischsystem mit 9609 km. Die Abwasserbehandlung erfolgt in Thüringen in 573 Kläranlagen. 2013 wurden in diesen Anlagen etwas mehr als 206 Millionen m³ Abwasser geklärt, darunter 115,9 Millionen m³ Schmutzwasser sowie 50,1 Millionen m³ Fremdwasser. 543 Kläranlagen der 573 Kläranlagen verfügten über eine biologische Reinigungsstufe.
42,5 Milliarden Euro für Klimaschutzgüter
Die Bedeutung der Umweltschutzwirtschaft in Deutschland hat im Jahr 2013 zugenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erwirtschafteten die Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs 66,5 Milliarden Euro Umsatz mit Waren und Leistungen für den Umweltschutz, was einer Umsatzsteigerung von 7,6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Großen Einfluss auf die positive Entwicklung hatte der Einsatz von Klimaschutzgütern, auf die rund 42,5 Milliarden Euro (63,9 %) des Gesamtumsatzes mit Umweltschutzgütern entfielen. Darüber hinaus wurden folgende Umsätze in den „klassischen“ Umweltbereichen erwirtschaftet: 6,7 Milliarden Euro im Bereich der Luftreinhaltung, 6,7 Milliarden Euro mit Produkten für die Abwasserwirtschaft, 3,4 Milliarden Euro mit der Abfallwirtschaft und 3,0 Milliarden Euro mit der Lärmbekämpfung. Rund 4,1 Milliarden Euro wurden mit Waren, Bau- und Dienstleistungen in sonstigen Umweltbereichen (Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser, umweltbereichsübergreifende Waren, Bau- und Dienstleistungen) umgesetzt. Besonders an Bedeutung gewonnen haben mit circa 2,4 Milliarden Euro Umsatz die multifunktionalen Waren und Leistungen für den Umweltschutz. Ausführlich dokumentiert sind diese und weitere Daten in der Fachserie 19 Reihe 3.3 des Statistischen Bundesamts.
6,3 Prozent der Steuereinnahmen in der EU sind Umweltsteuern
In der Europäischen Union beliefen sich die Umweltsteuern 2013 auf 330,1 Milliarden Euro, nachdem sie 2003 272,1 Milliarden Euro betragen hatten. Das teilt das Statistische Amt der EU, Eurostat, mit. Allerdings ist der Anteil der Umweltsteuern an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen in diesem Zehnjahreszeitraum von 6,9 % im Jahr 2003 auf 6,3 % im Jahr 2013 zurückgegangen. Die EU betrachtet den Anteil der Umweltsteuern an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen als Gradmesser der Europa-2020-Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“. Angestrebt wird in der EU bis 2020 ein Anteil von mindestens 10 %.
TU Dresden untersucht Mikroschadstoffe
Was bewirken Mikroschadstoffe in den Gewässern? Wie können Schäden vermieden werden? Und wo finden sich emissionsmindernde Ansätze, die nicht nur effizient sind, sondern eine faire Lastenverteilung ermöglichen? Fragen wie diese stehen im Mittelpunkt eines neuen Forschungsvorhabens der TU Dresden. Gefördert von der Deutschen Bundestiftung Umwelt (DBU), dem Sächsischen Umweltministerium und der Gelsenwasser AG wollen Abwasserunternehmen aus Plauen, Chemnitz und Dresden, unter wissenschaftlicher Begleitung und Federführung der Technischen Universität Dresden (TUD), ein Stoffflussmodell entwickeln, das mögliche Belastungsszenarien für konkrete Vorortsituationen simuliert. Ziel ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage für das Management von Stoffströmen. In einem darauf aufbauenden Leitfaden soll regional und lokal sondiert werden, ob und mit welchen Mitteln durch Vermeidung, Substitution beziehungsweise technischen Lösungen Stoffeinträge in die Gewässer vermieden werden können. Das Forschungsprojekt ist auf drei Jahre angelegt, die Auftaktveranstaltung findet am 28. Januar 2016 auf der Kläranlage Dresden-Kaditz.
Gründung eines Kompetenzzentrums für nachhaltige Stoffstrom- und Ressourcenwirtschaft in Kuba
Am 3. Juli 2015 wurde an der Universität „Oscar Lucero Moya“ in Holguin/Kuba das Kompetenzzentrum für Stoffstrom- und Ressourcenwirtschaft feierlich eröffnet. Der Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit der Hochschule Magdeburg-Stendal ist Partner beim Aufbau des Kompetenzzentrums, das insbesondere die Aus- und Fortbildung von Studierenden, Mitarbeitern und externen Fachleuten sowie die Umweltbildung der kubanischen Bevölkerung im Fokus hat. Der Aufbau des Kompetenzzentrums wird bis 2018 durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) im Programm „Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern“ gefördert. Die Förderung betrifft dabei insbesondere den Aufbau von funktionstüchtigen Laborstrukturen sowie den Wissenstransfer auf den Gebieten der Abfall- und Wasserwirtschaft von Deutschland nach Kuba. Außerdem findet ein projektbezogener Studierendenaustausch in beide Richtungen statt. Zu den Projekten zählen zum Beispiel den Aufbau von kleinen Testanlagen zur Abwasserreinigung, die Ertüchtigung von Biogasanlagen und das Erarbeiten und Umsetzen von Abfallwirtschafts-, Trinkwasserversorgungs- und Abwasserableitungskonzepten. Ziel ist, bis 2018 an der Universität Holguin ein Kompetenzzentrum aufzubauen, das im lateinamerikanischen Raum eine Vorbildwirkung für die Konzentration und Anwendung von Knowhow in der Stoffstrom- und Ressourcenwirtschaft besitzt und somit direkt vor Ort fähig ist, anstehende Problemstellungen in diesen Gebieten zu lösen.
Griechenland wegen mangelnder Kommunalabwasserbehandlung verurteilt
Wegen verspäteter Durchführung der Richtlinie über die Behandlung kommunaler Abwässer wurde Griechenland im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einem Pauschalbetrag von zehn Millionen Euro und einem Zwangsgeld von 3,64 Millionen Euro pro Halbjahr des Verzugs verurteilt (Az. C-167/14). Der EuGH hatte 2007 festgestellt, dass 23 Gemeinden in Griechenland noch nicht mit Kanalisationen und/oder Systemen zur Behandlung von kommunalem Abwasser ausgestattet waren. Mit dem nun aktuellen Urteil stellt der EuGH fest, dass Griechenland gegen seine Verpflichtung zur Durchführung des Urteils von 2007 verstoßen hat, weil immer noch sechs Gemeinden nicht mit Kanalisationen oder Systemen zur Abwasserbehandlung ausgestattet sind. Mit den jetzt verhängten finanziellen Sanktionen soll die vollständige Durchführung des Urteils von 2007 sichergestellt werden.
Baden-Württemberg: neue Förderrichtlinie für wasserwirtschaftliche Vorhaben
Verstärkte Anreize für gewässerökologische Maßnahmen, interkommunale Zusammenarbeit und innovative Verfahren möchte die Landesregierung von Baden- Württemberg mit der Novelle der Förderrichtlinien für wasserwirtschaftliche Vorhaben setzen. Die neuen Richtlinien, die ab sofort gelten, setzen grundsätzlich die bewährte Förderung der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, des Wasserbaus und der Gewässerökologie fort. Gleichzeitig werden aber für einzelne Bereiche stärkere Anreize gesetzt. So erhöht das Land beispielsweise den möglichen Fördersatz bei gewässerökologischen Maßnahmen von bisher bis zu 70 auf nun bis zu 85 Prozent. Hiermit soll vor allem die Durchgängigkeit der Gewässer verbessert werden. Zudem sind jetzt auch Investitionen in Umweltbildungseinrichtungen wie Lernorte, Lehrpfade oder geordnete Zugänge zum Gewässer begrenzt förderfähig, so das Landesumweltministerium. Weiterhin neu in der Novelle ist die Bezuschussung von Strukturgutachten, die dazu dienen, strukturverbessernde Maßnahmen bei der Wasserversorgung vorzubereiten, die aufgrund des demografischen Wandels, des Klimawandels, der Wirtschaftlichkeit und steigender Umweltstandards für die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser und eine gesicherte Abwasserbeseitigung in der Zukunft notwendig sind. In der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind zudem außerdem innovative Verfahren förderfähig, die insbesondere die Energieeffizienz in diesem Bereich steigern.
9300 Kläranlagen, 27 Millionen Kubikmeter Abwasser täglich
In Deutschland reinigen 9307 öffentliche Kläranlagen jeden Tag durchschnittlich 26,9 Millionen Kubikmeter Abwasser. Auf das Jahr bezogen bedeutet dies eine behandelte Abwassermenge von 9,8 Milliarden Kubikmeter. Dies berichtete das Statistische Bundesamt Mitte Oktober bei der Vorlage der Zahlen für die öffentliche Abwasserentsorgung 2013. Das Abwasser bestand überwiegend aus Schmutzwasser von Haushalten und Betrieben (5,0 Milliarden Kubikmeter bzw. 51,1 %) und zu gut einem Viertel aus Niederschlagswasser (2,6 Milliarden Kubikmeter bzw. 26,1 %). Weitere 2,2 Milliarden Kubikmeter (22,8 %) des behandelten Abwassers war Fremdwasser. Besonders viel Fremdwasser wurde in Hessen verzeichnet. Mehr als ein Drittel (34,8 %) des dort behandelten Abwassers war Fremdwasser. In Baden-Württemberg (29,9 %) und im Saarland (29,8 %) waren die Fremdwasseranteile ebenfalls überdurchschnittlich hoch. Gut zwei Drittel (67,6 %) aller Kläranlagen verfügen nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes neben biologischen Verfahren über zusätzliche Ausbaustufen zur Abwasserbehandlung wie zum Beispiel Stickstoff- oder Phosphorentfernung. Nur knapp jede dritte Kläranlage (31,6 %) reinigte das Abwasser über eine biologische Behandlung ohne weitere Ausbaustufen.
97 % Anschlussgrad an öffentliche Kanalisationen
97 Prozent der Bevölkerung und damit rund 78,1 Millionen Einwohner waren in Deutschland im Jahr 2013 an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Darüber wurden rund fünf Milliarden Kubikmeter Schmutzwasser aus Haushalten und Kleingewerbe abgeleitet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) im Oktober 2015 mit. Die Gesamtlänge des in Deutschland betriebenen Abwasserkanalnetzes belief sich danach auf 575 561 Kilometer. 242 847 Kilometer des Kanalnetzes waren Mischkanalisation. Schmutzwasserkanäle waren auf einer Länge von 206 234 Kilometer verlegt. Die Länge der Regenwasserkanäle betrug 126 480 Kilometer. Durchschnittlich 174 Einwohner waren 2013 bundesweit je Kilometer Mischund Schmutzkanalisation angeschlossen. Dabei bestanden große Unterschiede zwischen den Bundesländern. In den Stadtstaaten waren durchschnittlich 437 Einwohner an jeden Kilometer der öffentlichen Kanalisation angeschlossen, während es in Mecklenburg-Vorpommern im Durchschnitt nur 122 Einwohner je Kilometer der öffentlichen Kanalisation waren.
Experten fordern nationale Stickstoffstrategie
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) spricht sich für die Erarbeitung einer nationalen Stickstoffstrategie aus. Das geht aus einem Sondergutachten des Sachverständigenrates (Bundestags- Drucksache 18/4040) hervor, das die SRU-Vertreterin Karin Holm-Müller am 11. November 2015 vor dem Umweltausschuss des Bundestags in einem öffentlichen Fachgespräch vorgestellt hat. In dem Gutachten verweisen die Experten darauf, dass zu hohe Einträge von Stickstoffverbindungen eines der großen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit seien. Stickstoffeinträge tragen danach zum Verlust von Biodiversität bei, indem sie die Böden versauern. Stickstoffoxide in der Luft wiederum schädigten direkt die menschliche Gesundheit und bildeten gemeinsam mit Ammoniak gesundheitsschädlichen Feinstaub. Nitrat im Trinkwasser wirke krebserzeugend, während Lachgas die Ozonschicht schädige und den Klimawandel beschleunige. Auf 48 Prozent der natürlichen und naturnahen Ökosysteme sei die kritische Grenze für Stickstoffeinträge überschritten, sagte Holm-Müller vor den Abgeordneten. Aufgrund des zu hohen Nitratgehalts seien zudem 27 Prozent aller Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand, fügte die Umweltökonomin hinzu. Hauptverursacher der Problematik sei die Landwirtschaft, da reaktiver Stickstoff vor allem durch die Verwendung von Düngemitteln und die Tierhaltung freigesetzt werde. Problematisch sei aber auch der Bereich der Biogaserzeugung, sagte die SRU-Vertreterin. Bei Neuanlagen sollte die Biogaserzeugung nach Ansicht des Sachverständigenrates daher künftig primär auf der energetischen Nutzung von Rest- und Abfallstoffen beruhen. Holm-Müller sprach sich auch für eine ambitionierte Düngeverordnung aus, die einen wichtigen Schritt darstellen könne. Bei der derzeit in Deutschland diskutierten Reform der Düngeverordnung sei eine verbindliche Düngeplanung, die Einbeziehung aller organischen Düngemittel – auch der gesamten Gärreste aus Biogasanlagen – in die Ausbringungsobergrenzen, strengere Anforderungen an die Ausbringungstechnik, die Erstellung eines Nährstoffvergleichs nach der Methode der Hoftorbilanz und strengere Kontrollen und Sanktionen für einen besseren Vollzug der Vorgaben von besonderer Bedeutung. Wann die Novelle der Düngeverordnung zur Behandlung im Kabinett ansteht, konnte der Parlamentarische Staatssekretär im Umweltministerium, Florian Pronold (SPD), auf Nachfrage nicht sagen. Seines Wissens gebe es zwar inzwischen eine Einigung zwischen Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium. Doch kenne er persönlich weder den Entwurf noch den Termin für die Behandlung im Kabinett. Pronold zeigte sich über diese Zustand unzufrieden.
DBU fördert Starkregenvorsorge in Bremen
Starkregen bleibt auch für die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) ein wichtiges Thema. Die größte deutsche Umweltstiftung hat Fördermittel für das Projekt „Entwicklung einer neuen Methodik zur vereinfachten, stadtgebietsweiten Überflutungsprüfung mit GISbasierter Darstellung der Analysenergebnisse am Beispiel der Starkregenvorsorge und Klimaanpassung (KLAS) in Bremen“ bewilligt. Dies teilte die federführende Dr. Pecher AG mit. Projektpartner sind die Freie Hansestadt Bremen die hanseWasser Bremen GmbH sowie die Hochschule Bremen. Überflutungsvorgänge lassen sich mit Hilfe von gekoppelten Kanalnetz- und Oberflächenabflussmodellen kleinräumig detailliert abbilden. Eine stadtgebietsweite Einschätzung der Gefährdungslage ist aber bisher nur mit hohem Personalund Kosteneinsatz möglich. Zudem fehlen Auskunftssysteme zur Unterstützung interdisziplinärer Planungsprozesse. Ziel des Projekts ist es daher, belastbare Grundlagen zum Abflussverhalten bei Starkregen mit einer vereinfachten Methodik stadtgebietsweit zu ermitteln und für eine wassersensible Stadtplanung Stadtplanung sowie für ein etwaiges Risikomanagement in einem Planungsinformationssystem bereitzustellen. Das aktuelle Projekt baut auf dem 2014 abgeschlossenen Projekt KLAS (www.klas-bremen. de) auf. Bei KLAS wurde ein vereinfachter Ansatz zur Abbildung von Überflutungsflächen entwickelt. Dieser kann möglicherweise als vereinfachte, stadtgebietsweite Überflutungsprüfung dienen. Der Ansatz soll daher nun wissenschaftlich weiter verfolgt und die Übertragbarkeit auf andere Kommunen erreicht werden. Die Güte des Ansatzes soll durch Vergleichsberechnungen mit detaillierten Abflussmodellen geprüft werden. Darauf aufbauend ist die Entwicklung eines modularen, GIS-basierten Auskunftssystems für Planer sowie die exemplarische Umsetzung vorgesehen. Das System soll erforderliche Karten bereitstellen und als eigenständiges webbasiertes Auskunftssystem nutzbar sein. Im Vordergrund steht hierbei eine zielgruppengerechte Bereitstellung der Daten. Das auf zwei Jahre angelegte Projekt wurde Anfang Juli dieses Jahres gestartet. Die Fördersumme beläuft sich auf 278 000 Euro.