Mittwoch, Januar 15, 2025
StartAblageMeldungen der DWA 2023

Meldungen der DWA 2023

Dezember 2023


November 2023

Oktober 2023

Juni 2023

Mai 2023

März 2023

Februar 2023


Infoveranstaltung zur Nachwuchskräfte- und Imageinitiative der DWA wasser-allesklar

Termin:
24.01.2024 11:00 – 12:00 Uhr
Art:
Seminar (Online)
Veranstaltungsort:
Die Veranstaltung findet online statt.
Beschreibung:
Werden Sie Teil unserer Initiative wasser-allesklar, um unsere Branche und die Vielfalt ihrer Berufe bekannter und beliebter zu machen. Denn nur zusammen werden wir für den Nachwuchs und die Öffentlichkeit sichtbar.

Sie bekommen in dieser Veranstaltung live Antworten auf folgende Fragen
Was beinhaltet die Initiative und welche Vorteile bringt Sie Ihnen?
Welche Einzelkampagnen sind geplant (online/Social Media)?
Wie sieht der Ihnen zur Verfügung stehende Werbepool aus?
Wie verne …
(Mehr anzeigen)

Zielgruppen:
Behördenvertreter
Betriebspersonal
Führungskräfte

Leitung:
Dipl.-Kffr. Eva Geelen
Preis für Mitglieder: 0,00 €
Preis: 0,00 €

Veranstalter:
DWA Bundesgeschäftsstelle
https://eva.dwa.de/details.php?id=6520&lv=1

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IFAT Munich 2024 – sichern Sie sich jetzt Ihr kostenloses Ticket

Besuchen Sie uns auf unseren Ständen in der Eingangshalle West und der Halle B2. Mit unserem Gutschein-Code DWA_Mailing lösen Sie ganz einfach und kostenfrei Ihr Ticket zur Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser- Abfall- und Rohstoff-
wirtschaft in München ein. Sehen wir uns?
Hier gehts zum IFAT-Ticketshop

Gutschein einlösen / Ticket registrieren
Geben Sie hier bitte Ihren Gutschein-Code oder Ihre Barcode-Nummer ein. Sie erhalten im nächsten Schritt die Möglichkeit, sich mit Ihren Zugangsdaten anzumelden oder sich neu zu registrieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie unter Ihrem Account Tickets nur für sich einlösen dürfen. Alle Tickets werden auf Ihren Namen ausgestellt.
https://tickets.messe-muenchen.de/MM/IFT24/Register

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Roadmap 2030 – DVGW und DWA betreiben Vorsorge für zukunftsfähige Wasserwirtschaft

Technisch-wissenschaftliche Spitzenverbände erarbeiten konkrete Handlungsempfehlungen
Bonn/Hennef. Der Klimawandel hat zusammen mit gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Veränderungen Auswirkungen auf das Wasserdargebot und den Wasserbedarf in Deutschland. Die erforderlichen Anpassungen der Infrastrukturen und die Notwendigkeit eines möglichst naturnahen Wasserhaushalts stellen die Wasserwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Strukturierte Maßnahmen müssen zeitnah eingeleitet werden. Die führenden technisch-wissenschaftlichen Verbände der Wasserwirtschaft, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), haben hierfür heute den Vertrag zur Entwicklung der Roadmap 2030 unterzeichnet.
DVGW und DWA vereinbaren, eine strategische Agenda zu erarbeiten, deren Kernelemente konkrete Maßnahmen- und Forderungskataloge sowie ein Fortschrittsmonitoring zur Umsetzung bis 2030 sein werden. Der Branche sollen praxisorientierte Handlungsempfehlungen für alle Bereiche der Wasserwirtschaft – Trinkwasserversorgung, Siedlungswasserwirtschaft, Hochwasservorsorge, Gewässerschutz – zur Verfügung gestellt werden. Das Spektrum der Roadmap 2030 ist umfassend und breit angelegt und reicht von einer hohen Resilienz gegenüber dem Klimawandel, einem vorausschauenden Wassermanagement zur Vermeidung von Nutzungskonflikten bis hin zur Anpassung an den demographischen Wandel. Die konsequente Anwendung des Verursacherprinzips, die Nutzung aller digitalen Möglichkeiten und eine gezielte Forschung und Entwicklung sind zentrale Kriterien der Roadmap 2030.

Als wichtigen Treiber für die Roadmap 2030 sehen die Verbände den Klimawandel. „Die vergangenen sehr heißen und trockenen Jahre haben aufgezeigt, dass sich die Trinkwasserversorgung in Deutschland weiter entwickeln muss, um weiterhin Bevölkerung und Industrie sicher versorgen zu können. Die Klimaveränderungen stellen die Wasserversorger hinsichtlich notwendiger Anpassungen der Anlagen und Infrastrukturen vor enorme Herausforderungen. Nur wenn diese frühzeitig erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden, können wir den Veränderungen im Wasserdargebot und in der Nachfrage weiterhin gerecht werden“, sagt DVGW-Vorstand Wolf Merkel anlässlich der Unterzeichnung.
„Um Städte und den ländlichen Raum klimafit zu machen, müssen sie sowohl auf extreme Starkregenereignisse als auch auf lange und heiße Trockenperioden vorbereitet werden. Ziel ist ein möglichst natürlicher Wasserhaushalt, der vor allem über flussgebietsorientierte Lösungen und Strukturen, Rückhalt und Versickerung im urbanen und ländlichen Raum sowie eine gezielte Wasserwiederverwendung, erreicht werden muss“, so Johannes Lohaus, Sprecher der DWA-Bundesgeschäftsführung.
Erster Meilenstein auf dem Weg zur Roadmap 2030 ist die „Vision 2100“, das Leitbild einer wasserbewussten Gesellschaft für das Jahr 2100, die DVGW und DWA Anfang 2023 vorstellen werden. Natürlicher Wasserhaushalt, Wasser keine Handelsware, Vorsorgeprinzip, nachhaltige Nutzung, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung und hohe Resilienz sind hier die wesentlichen Schlagworte.

Der DVGW
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) fördert das Gas- und Wasserfach mit den Schwerpunkten Sicherheit, Hygiene und Umweltschutz. Mit seinen über 13.600 Mitgliedern erarbeitet der DVGW die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Gas und Wasser. Klimaneutrale Gase und insbesondere der Zukunftsenergieträger Wasserstoff sind in der Arbeit des DVGW von besonderer Bedeutung. Der Verein initiiert und fördert Forschungsvorhaben und schult zum gesamten Themenspektrum des Gas- und Wasserfaches. Darüber hinaus unterhält er ein Prüf- und Zertifizierungswesen für Produkte, Personen sowie Unternehmen. Die technischen Regeln des DVGW bilden das Fundament für die technische Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Sie sind der Garant für eine sichere Gas- und Wasserversorgung auf international höchstem Standard. Der gemeinnützige Verein wurde 1859 in Frankfurt am Main gegründet. Der DVGW ist wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral.

Die DWA
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) setzt sich intensiv für die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Wasserwirtschaft ein. Als politisch und wirtschaftlich unabhängige Organisation arbeitet sie fachlich auf den Gebieten Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall und Bodenschutz. In Europa ist die DWA die mitgliederstärkste Vereinigung auf diesem Gebiet und nimmt durch ihre fachliche Kompetenz bezüglich Regelsetzung, Bildung und Information der Öffentlichkeit eine besondere Stellung ein. Die rund 14 000 Mitglieder repräsentieren die Fachleute und Führungskräfte aus Kommunen, Hochschulen, Ingenieurbüros, Behörden und Unternehmen.
Diese Presseinformation finden Sie auch im Internet unter www.dwa.de bzw. www.dvgw.de
https://de.dwa.de/de/presseinformationen-volltext/roadmap-2030-dvgw-und-dwa-betreiben-vorsorge-fuer-zukunftsfaehige-wasserwirtschaft.html

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Nachhaltigkeit und Resilienz in der Wasserwirtschaft im Mittelpunkt des DWA-Dialogs

2023 bot ein vielfältiges Programm in Präsenz und Online
Unter dem Motto „Zukunft Wasserwirtschaft“ fand der DWA-Dialog 2023 statt. Hochkarätige Rednerinnen und Redner aus dem In- und Ausland, darunter Kalanithy Vairavamoorthy, Executive Director der International Water Association (IWA), und Wendy Francken, Präsidentin der European Water Association (EWA) bewiesen die diesjährige Internationalität der Veranstaltung.
Höhepunkt war die Verleihung des William-Lindley-Rings an Catarina de Albuquerque, eine herausragende Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin, die maßgeblich zur Anerkennung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser und hygienischer Sanitärversorgung als Menschenrecht beigetragen hat. Alle waren beeindruckt von ihrer Persönlichkeit und Leistung.
Auch für 2024 planen wir ein Programm für die Führungs- und Fachkräfte der Wasserwirtschaft. Reservieren Sie schon jetzt in Ihrem Kalender den 16. und 17. September für den Dialog-Berlin 2024!
https://de.dwa.de/de/dwa-dialog-berlin.html

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D3 – Digitaler Dienstag – Impulsthema Januar: IT-Sicherheit: Aktuelles zum Branchenstandard (B3S)

Unsere Online-Veranstaltungsreihe befasst sich jeden Monat an einem Dienstag mit den Herausforderungen der digitalen Transformation in der Wasserwirtschaft. In 60 Minuten werden wechselnde Themen vorgestellt und diskutiert.

16.01.2024 IT-Sicherheit: Aktuelles zum Branchenstandard (B3S)

Nur mit IT-Sicherheit geht die digitale Transformation – insbesondere in der Wasserwirtschaft. Der Digitale Dienstag informiert zu aktuellen Entwicklungen beim Branchenstandards B3S.

Seien Sie am 16.01.2024 von 13.00 bis 14.00 Uhr dabei und melden Sie sich jetzt an – die Teilnahme ist kostenfrei. […]
https://eva.dwa.de/details.php?id=6457&lv=1

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Wasser zentraler Baustein der Klimaanpassung

DWA-Geschäftsführerin Dr. Lisa Broß zur KAnG-Anhörung im Umweltausschuss
Hennef. „Wasser ist der zentrale Baustein der Klimaanpassung. Nur wasserbewusste Städte sind zukunftsfähige Städte. Ohne wasserbewusste Städte keine Vorsorge gegen Starkregen, keine ausreichenden Wasserspeicher für das Stadtgrün in Trockenzeiten und keine Verdunstungskühlung gegen Hitzestress. Und dies gilt nicht nur für den urbanen Raum. Wasser muss auch in der Landschaft zurückgehalten werden. Ohne einen nachhaltigen Landschaftswasserhaushalt kann die jederzeit sichere Versorgung der Bürger- und Bürgerinnen, der Industrie, der Energiewirtschaft aber auch der Natur nicht gewährleistet werden. Ohne Wasser keine Klimaanpassung. Der vorliegende Entwurf des Klimaanpassungsgesetzes wird der Bedeutung des Wassers für die Klimaanpassung noch nicht gerecht.“ Klare Worte von Dr. Lisa Broß, Geschäftsführerin der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), bei der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages zum Klimaanpassungsgesetz.
Der Klimawandel hat bereits heute signifikante Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt – und naturgemäß vor allem auf die Wasser- und Abwasserwirtschaft. Nicht nur die im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Extremereignisse, sondern vor allem auch schleichende Veränderungen wie sinkende Grundwasserspiegel und Schäden an Böden und Wäldern, erschweren der Wasserwirtschaft die jederzeitige Gewährleistung der Daseinsvorsorge erheblich. Jetzt konkrete Lösungen zu finden und umzusetzen, liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Politik, Gesellschaft und Wasserwirtschaft. Mit dem Klimaanpassungsgesetz wird primär die strategisch planerische Ebene angesprochen, was grundsätzlich richtig ist. Eine erfolgreiche und schnelle Klimaanpassung setzt aber voraus, dass konkrete Maßnahmen nicht erst aufgrund der noch zu erarbeitenden Klimaanpassungsstrategien ergriffen werden, sondern, dass die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen gerade auch in den Fachgesetzen gestärkt wird – Wasserrecht, Baurecht oder Naturschutzrecht stehen hier besonders im Vordergrund. Die DWA sieht zudem noch erheblichen Klärungsbedarf bei der Harmonisierung mit dem Fachrecht, vor allem zur Vermeidung von Doppelregelungen und übermäßiger Bürokratie.
Wasser als zentraler Baustein der Klimaanpassung heißt konkret: wasserbewusste Stadtentwicklung, Schwammstadt und natürlicher Landschaftswasserhaushalt. Die wasserbewusste Stadt ist technisch machbar, ökonomisch sinnvoll und verbessert die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner. Durch blau-grüne Infrastrukturen wird das Wasser in der Siedlungsfläche gehalten, der natürliche Wasserhaushalt wird gestärkt. Überflutungen durch Starkregen werden weitestgehend vermieden, die Gewässer werden vor der Einleitung verschmutzen Wassers geschützt. Zudem kühlt verdunstendes Wasser die Luft und leistet so einen entscheidenden Beitrag gegen Hitzestress. Unsere Siedlungs- und Infrastrukturen können und müssen so angepasst werden, dass die Lebensgrundlagen auch für unsere Kinder und Enkel erhalten und gesichert werden.
Was für die Städte gilt, gilt grundsätzlich auch in ländlichen Regionen. Auch außerhalb der Städte muss wieder ein natürlicher Landschaftswasserhaushalt erreicht werden. Ansonsten kann vor dem Hintergrund des Klimawandels keine ausreichende Versorgung von Forst- und Landwirtschaft sowie, Industrie, Energiewirtschaft und Binnenschifffahrt gewährleistet werden. Zumindest lokal und temporär ist dann auch im eigentlich wasserreichen Deutschland die sichere Trinkwasserversorgung nicht selbstverständlich. Und auch die Mindestwasserführung für ökologisch intakte Gewässer ist kein Selbstzweck, sondern wichtig für eine zukunftsfähige Umwelt und eine nachhaltige Biodiversität. Die Renaturierung von Gewässern, Mooren und Auen sind hierfür ebenso absolut notwendig wie ein Stopp der weiteren Versiegelung und die konkrete Entsiegelung von Flächen.
Wichtig bei allen Maßnahmen: Wir müssen von der Theorie in die Praxis. „Das Klimaanpassungsgesetz muss zum Handeln anregen. Dafür braucht es den Mut zu konkreten Vorgaben. Seien Sie mutig, die Wasserwirtschaft wird sie dabei unterstützen“, betonte Broß bei der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages.

Detaillierte Informationen: www.dwa.de/stellungnahmen

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Water Skills

Die Berufswettbewerbe auf der IFAT
Mit den Wettbewerben „Water Skills Germany“ für die Auszubildenden und den „World Water Skills“ für das Betriebspersonal aus Deutschland und der Welt gestaltet die DWA seit 2010 eine der zentralen Aktionsflächen auf der IFAT in München.
In verschiedenen Disziplinen, die den Alltag einer Fachkraft für Abwassertechnik widerspiegeln, zeigen Jung und Alt ihr Können und machen so nicht nur Werbung für diesen wichtigen Beruf, sondern motivieren sich auch gegenseitig und wachsen an ihren Aufgaben.
https://de.dwa.de/de/water-skills-berufswettbewerbe.html

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Digitale Lösungen für eineressourceneffiziente und sichere Wasserwiederverwendung im urbanen Raum

Am 1. September 2023 startete das Forschungsprojekt „DigiWaVe – Digitale Lösungen für eine ressourceneffiziente und sichere Wasserwiederverwendung im urbanen Raum“, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und vom Kompetenzzentrum WasserBerlin koordiniert wird. Aufgrund immer ausgeprägterer Trockenperioden und der einhergehenden Wasserknappheit rückt das Thema Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser stärker in den Fokus. So auch in der Region Bad Oeynhausen (NordrheinWestfalen). Saisonal kommt es dort bereits jetzt schon in den Monaten April bis Oktober zu Konflikten hinsichtlich der Wassernutzung zwischen Privathaushalten, Landwirtschaft, Stadtgrünbewässerung und Gewerbe. Um die Trinkwasserversorgung auch zukünftig sicher aufzustellen, bietet sich der Ablauf der Kläranlage Bad Oeynhausen als alternative Quelle für Brauchwasserzwecke an. Seit November 2022 befindet sich eine 4. Reinigungsstufe im Regelbetrieb. Diese soll nun im Rahmen des Forschungsvorhabens DigiWaVe um eine UV Desinfektion erweitert und die praktische Umsetzung am Beispiel der Stadtgrünbewässerung erprobt werden. Im Rahmen des Projektswerden regelmäßige offene Webinare zum Austauschen auf überregionaler Ebene veranstaltet. Dr.-Ing. Swetlana Schölzel E-Mail: swetlana@schoelzelconsulting.de

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Neue EU-Verordnung gegen Umwelt-Verschmutzung durchMikroplastik

Die EU Kommission hat Maßnahmen verabschiedet, die sowohl den Verkauf von Mikroplastik als solchem unter sagen als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen. Der verabschiedeten Beschränkung liegt eine weit gefasste Definitionvon Mikroplastik zugrunde – sie umfasst alle synthetischen Polymerpartikel unter fünf Millimeter, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Ziel ist es, die Emissionen von bewusst verwendetem Mikroplastik aus möglichst vielen Produkten zu verringern. Die Verordnung ist im Oktober nach ihrer Veröffentlichungim Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten. Amtsblatt der Europäischen Union: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230925_002

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UBA: Studie zur Verfügbarkeit von Flockungsmitteln vorgelegt

Das Umweltbundesamt hat eine Studie beauftragt, die umfangreiche Informationen zu Bedarf und Verfügbarkeit eisenhaltiger Flockungsmittel beinhaltet, die auf Befragungen von deutschen und europäischen Wasserversorgungsunternehmen sowie Herstellern basieren. Die Marktsituation wurde analysiert, inklusive der Konsequenzen für Wasserversorgungsunternehmen und chemisch technischer Möglichkeiten der Aufreinigungdieser Aufbereitungsstoffe sowie möglicher Produktalternativen. Die Studie wurde unter dem Namen „Sachverständigengutachten zur Ermittlung der derzeitigen und zukünftigen Verfügbarkeit von Eisenflockungsmitteln zur Trinkwasseraufbereitung mit den Qualitäten nach Typ 1 der DIN EN 888 (2005), 889(2005), 890 (2012), 891 (2005)“ und enthält auch von der DWA stammende Angaben zur Situation für Betreiber von Abwasseranlagen. https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sachverstaendigengutach-ten-zur-ermittlung-der

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UBA startet Nationales Zentrum für Umwelt- undNaturschutzinformationen

Das Umweltbundesamt hat am 10. Oktober 2023 offiziell das Nationale Zentrum für Umwelt und Naturschutzinformationen in Merseburg (Sachsen Anhalt) eröffnet. Das aktuell aus elf Personen bestehende Team wird bis Ende 2024 auf 25 Mitarbeitende wachsen. Ihre Aufgabewird es sein, das Internetportal umwelt.info aufzubauen. Das Portal soll künftig alle relevanten Informationen zum Umwelt und Naturschutz in Deutschland bündeln und besser zugänglich machen. Ein wichtiger erster Meilensteinkonnte bereits vor der offiziellen Eröffnung des neuen Standorts erreicht werden – die Fertigstellung eines prototypischen Metadatenindex im Juli dieses Jahres. Der Metadatenindex ist eine zentrale Komponente des entstehenden Portals. Er katalogisiert die dort enthaltenen Daten und Informationsangebote systematisch, so dass diese Inhalte künftig füralle Nutzer*innen öffentlich einsehbarund kostenlos durchsuchbar sind. Die Portalentwicklung findet als Open Source Projekt statt und ist öffentlich einsehbar: https://gitlab.opencode.de/umwelt-infowww.umwelt.info

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TSM Abwasser

Haftung vorbeugen
Die Anzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien für den Betrieb von Abwasseranlagen ist groß. Da ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Aber Vorsicht! Kläranlagen- und Kanalbetreiber müssen wissen, welche Anforderungen sie und ihre technischen Angestellten zu erfüllen haben:

  • Entsprechen Betriebsaufbau und Betriebsabläufe den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
  • Ist die Aufgabenverteilung klar?
  • Funktioniert die Zusammenarbeit verschiedener Organisationseinheiten?

https://de.dwa.de/de/tsm-abwasser.html

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Klär- und Deponiegase zur Erzeugung von Strom weiterhin steuerbegünstigt

Für Klär und Deponiegase, die zur Erzeugung von Strom eingesetzt werden, fällt weiterhin, auch nach dem 1. Oktober 2023, keine Energiesteuer an. Das teilte die Generalzolldirektion am 24. September 2023 mit. Die 2013 erteilte EU beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerbefreiungen nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Energiesteuergesetzeslaufe zum 30. September 2023 aus und könne aufgrund der verschärften Nachhaltigkeitsanforderungen des EU Beihilferechtsrahmens nicht verlängert werden. Die Regelungen des § 28 Energiesteuergesetz betreffen nur direkt verwendete bzw. direkt abgegebene und nicht in das Erdgasnetz eingespeiste Gase. Wörtlich schreibt die Generalzolldirektion: „Die Steuerbefreiungen sind jedoch weiterhin allgemein nach § 51 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 5 der Energiesteuer Durchführungsverordnung erlaubt, sofern gasförmige Biokraft und Bioheizstoffe sowie Klär und Deponiegase zur Erzeugung von Strom in begünstigten Anlagen nach § 3 Absatz1 Satz 1 Nummer 1 Energiesteuergesetz verwendet bzw. dazu abgegeben werden. Maßgebende Rechtsgrundlage hierfür istArtikel 14 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a der Energiesteuerrichtlinie. Dies hat zur Folge, dass ein Großteil der Beteiligten in diesem Bereich auch künftig nicht von einer Besteuerung der zur Stromerzeugung eingesetzten Gase betroffen ist. “Aber: „Werden gasförmige Biokraft und Bioheizstoffe hingegen ausschließlich verheizt bzw. zu Heizzwecken abgegeben (ohne dass zugleich Strom erzeugt wird), ist eine Steuerbefreiung – wie bisher schon bei Klär und Deponiegasen – im Rahmen des § 28 Energiesteuergesetz ab dem 1. Oktober 2023 nicht mehr möglich. In diesen Fällen ist dem zuständigen Hauptzollamt gegenüber vorher eine Anzeige abzugeben und die Energiesteueranzumelden (§ 23 Energiesteuergesetz). “Download der Mitteilung der Generalzolldirektion: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230925_001

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Starkregengefahrenkarte für Hamburg veröffentlicht

Die für Teilbereiche Hamburgs erstellteStarkregengefahrenkarte wurde Anfang Oktober 2023 veröffentlicht. Entwickelt wurde das Dokument von Hamburg Wasser im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft(BUKEA). Mit der Starkregengefahren karte liegt nun eine wesentlich detailliertere Modellierung der Auswirkungen von Starkregenereignissen vor, als mit derbisherigen Starkregenhinweiskarte. Letztere beschränkte sich auf eine Analyse von Geländehöhen. Die nun veröffentlichte Starkregengefahrenkarte geht darüber hinaus. Sie stellt das Ergebnis einer Simulation bestimmter Regenszenariendar und berücksichtigt neben der Topografie auch Oberflächenabflüsse, die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes sowie die Kapazitäten des Hamburger Sielnetzes und weiterer Entwässerungssysteme. Sie kann damit wesentlich genauer prognostizieren, wo Überflutungen auftreten und mit welchen Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten gerechnet werden muss. Zunächst wurden erste Teilbereiche der Starkregengefahrenkarte online abrufbar gemacht. Die weiteren Kartenteile werden derzeit modelliert und nach und nach veröffentlicht, so dass bisEnde 2023 überall in Hamburg die Überflutungsgefährdung durch Starkregeneingeschätzt werden kann. www.hamburg.de/starkregengefahren-karte

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Kommunalabwasserrichtlinie: Verschärfung der Phosphorvorgaben äußerst kritisch

EU-Parlament stellt Weichen für erweiterte Herstellerverantwortung
Hennef. Die erweiterte Herstellerverantwortung steht vor dem Einzug in das europäische Wasserrecht. Gleichzeitig drohen der Abwasserwirtschaft aber deutlich strengere und kaum einzuhaltende Vorgaben zum Phosphorabbau auf Kläranlagen. Das EU-Parlament hat am 5. Oktober 2023 einen entsprechend modifizierten Entwurf der EU-Kommission zur Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie angenommen. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) begrüßt, dass mit der erweiterten Herstellerverantwortung das Verursacherprinzip bei Spurenstoffen weitgehend umgesetzt werden soll. Die Verschärfungen beim Phosphorabbau sieht der technisch-wissenschaftliche Spitzenverband aber äußerst kritisch. „Der vorgesehene Konzentrationswert im Ablauf von 0,2 mg/l Phosphor kann – wenn überhaupt – nur mit erheblichen Investitionen in Filtrationsanlagen eingehalten werden. Weitere erhebliche Investitionen werden durch das ausgegebene Ziel der Energieneutralität der Abwasserwirtschaft folgen. Insgesamt wird mit dieser Richtlinie ein Investitionsvolumen mindestens im hohen einstelligen Milliarden-Bereich in Deutschland ausgelöst – steigende Abwassergebühren werden automatisch die Folge sein“, betont DWA-Präsident Prof. Uli Paetzel. Die DWA fordert eine Anhebung des Grenzwertes auf 0,4 mg/l Phosphor, um auch den Anteil des technisch nicht fällbaren Phosphors zu berücksichtigen.
Die EU-Kommission hat bereits im Oktober 2022 einen Entwurf zur Novellierung der seit 1991 geltenden EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorgelegt. Mit der Novellierung will die Kommission die Mindestanforderungen für die Abwasserbehandlung in den Mitgliedstaaten an die aktuellen Rahmenbedingungen anpassen und vor allem die Ziele des Green-Deal, insbesondere Schadstofffreiheit und Energieneutralität, in das Wasserrecht integrieren. Kernpunkte sind die weitergehende Abwasserbehandlung für anthropogene Spurenstoffe, die erweiterte Herstellerverantwortung in den Bereichen Humanarzneimittel und Kosmetika sowie die Energieneutralität von Kläranlagen. Bei der ersten Lesung hat das EU-Parlament jetzt zwei wesentliche Modifikationen des Umweltausschusses am ursprünglichen Novellierungsentwurf der EU-Kommission angenommen: die Aufweichung der erweiterten Herstellerverantwortung sowie eine deutliche Verschärfung der Ablaufwerte für Phosphor.
Mit der erweiterten Herstellerverantwortung will die EU Hersteller und Inverkehrbringer von Humanarzneimitteln und Kosmetika in die Pflicht nehmen, die Kosten für den Abbau dieser Stoffe auf den Kläranlagen zu übernehmen; nach dem Kommissionsentwurf sollten die Unternehmen die vollen Kosten der vierten Reinigungsstufe – Investition und Betrieb – tragen. Das EU-Parlament hat diesen Anteil jetzt auf 80 Produzent reduziert, die restlichen 20 Prozent sollen über die Mitgliedsstaaten finanziert werden. Dass die aus dem Abfallrecht bekannte erweiterte Herstellerverantwortung grundsätzlich Einzug in das Wasserrecht hält, sieht die DWA äußerst positiv. „Die Reduzierung der Kostenübernahme auf 80 Prozent bedeutet aber eine deutlich schwächere Anreizwirkung für die Hersteller, auf gewässerschonendere Alternativstoffe zu setzen oder diese zu entwickeln“, unterstreicht Prof. Uli Paetzel.

Anforderungen an Phosphorelimination kaum realisierbar
Äußerst kritisch stuft die DWA hingegen die vom EU-Parlament geplante deutliche Verschärfung der Vorgaben zum Phosphorabbau auf den Kläranlagen ein. Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100 000 Einwohnerwerten sollen sowohl einen Konzentrationswert von 0,2 mg/l einhalten als auch mindestes 93 Prozent des Phosphors im Zulauf der Kläranlagen eliminieren. Für Kläranlagen zwischen 10 000 und 100 000 Einwohnerwerten soll entweder der Konzentrationswert oder die Eliminationsrate gelten. Der Abbau von 93 Prozent entspricht in etwa dem aktuellen Leistungsniveau der deutschen Abwasserwirtschaft. Ein Konzentrationswert von 0,2 mg/l Phosphor wird derzeit aber noch deutlich überschritten – 2022 im Bundesmittel 0,53 mg/l Phosphor – und kann nur über zusätzliche Filtrationsanlagen und einem erhöhten Einsatz von Fällmitteln in Form von Eisen- oder Aluminiumsalzen erreicht werden. Diese Nachrüstung ist kosten-, energie- und platzintensiv und erfordert hohe Investitionen aufgrund der weitreichenden Umgestaltung der Anlagenkonfiguration, zudem sind Fällmittel aktuell und auch mittelfristig auf den Weltmärkten sehr knapp und sehr teuer. Die steigenden Kosten müssten Bürger, Industrie und Gewerbe über die Abwassergebühren tragen, die von der EU-Kommission angestrebte Energieneutralität der Abwasserwirtschaft wäre definitiv gefährdet und der verstärkte Einsatz von Fällmitteln würde die Salzeinleitungen in die Gewässer erhöhen – aus gewässerökologsicher Sicht sehr problematisch.

Besonders kritisch ist aus Sicht der DWA, dass der vorgesehene Parameter „Total Phosphorus“ auch Phosphonate im Abwasser beinhaltet. Der Anteil der Phosphonate im Abwasser liegt je nach örtlichen Bedingungen zwischen 0,1 bis 0,3 mg/l. Bei dem vom EU-Parlament geplanten maximalen Konzentrationswert von 0,2 mg/l müssten die Betreiber der Abwasseranlagen 100 Prozent des technisch fällbaren Phosphors aus dem Abwasser eliminieren – mit dem entsprechenden technischen Aufwand und einem erheblichen Einsatz an Fällmitteln. Liegt der örtliche Anteil technisch nicht fällbarer Phosphonate bei über 0,2 mg/l, wären die Vorgaben nicht einzuhalten. Die DWA plädiert eindringlich dafür, die Phosphonate bei den Vorgaben zu berücksichtigen und den Konzentrationswert auf mindestens 0,4 mg/l zu erhöhen.

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Maßnahmen zur PFAS-Gefahrenabwehr auf dem NATO-Flugplatz in Geilenkirchen begonnen

Bei Boden und Grundwasseruntersuchungen auf der NATO Air Base in Geilenkirchen (Nordrhein Westfalen) sowiein deren Umfeld wurden im Erdreich des ehemaligen Feuerlöschübungsbeckens Kontaminationen mit Poly und Perfluoralkylsulfonaten (PFAS) festgestellt. DieBundeswehr hat als Dienstleister für die NATO Air Base Geilenkirchen und als hausverwaltende Dienststelle die Kontaminationsbearbeitung auf der Liegenschaft übernommen. Die Arbeiten, um das Grundwasser von PFAS zu reinigen,haben nach Bericht des WDR am 6. Oktober 2023 begonnen. Um zu verhindern, dass PFAS belastetes Grundwasser aus dem Bereich des Feuerlöschübungsbeckens die Liegenschaft verlässt und sich die Schadstofffahne weiter ausbreitet, begannen zunächst Vorbereitungsarbeiten für eine Abstromsicherung des Grundwassers. Die Grundwasserbelastung ist nicht auf das Gelände der NATO Air Base begrenzt. Mehrere Förderbrunnen des Verbandswasserwerks Gangelt sind inzwischen durch PFAS belastet. Allerdings wurde die Belastung durch Gegenmaßnahmen (Aktivkohlefilterung) des Verbandswasserwerkes Gangelt eliminiert.

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EU-Kommission: Weitere Maßnahmen gegen Mikroplastik vorgeschlagen

Die EU Kommission hat erstmals Maßnahmen vorgeschlagen, um die Verschmutzung durch Mikroplastik durch unbeabsichtigte Freisetzung von Kunststoffpellets zu verhindern. Derzeit werden jedes Jahr zwischen 52 und 184 Tausend Tonnen Pellets in die Umwelt freigesetzt, da die gesamte Lieferkette unsachgemäß gehandhabt wird. Mit demVorschlag vom 16. Oktober 2023 soll sichergestellt werden, dass alle Wirtschaftsbeteiligten, die Pellets in der EU handhaben, die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Dies dürfte nach Meinung der Kommission die Freisetzung von Pellets um bis zu 74 % verringern. Bereits am 25. September 2023 sind Beschränkungen für absichtlich zugesetztes Mikroplastik erlassen worden.Die Kommission schlägt aktuell vor,dass die Betreiber wie folgt vorgehen: Vermeidung des Verschüttens von Pellets, Eindämmung ausgetretener Pellets, umsicherzustellen, dass sie die Umwelt nicht verschmutzen und – als letzte Option – Reinigung nach einem Austritts oder Verlustereignis. Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Vermeidung von Pelletverlusten wird nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Alle Wirtschaftsakteure, sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, müssen die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Inkrafttreten erfüllen. Download des Vorschlags der EUKommission: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20231016_002

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Natürlicher Landschaftswasserhaushalt ist der zentrale Baustein der Klimaanpassung

Fähigkeiten der Landschaft zur Wasserspeicherung müssen dringend wieder hergestellt werden
Hennef. Vertrocknende Wälder, Ernteausfälle, Überflutungen, Erosion – Wetterextreme wie Dürre und Hochwasser bedrohen immer häufiger unsere Umwelt und unser Leben, wie wir es kennen. Hintergrund ist der Klimawandel, aber vor allem auch die starke Veränderung der Landschaft. Drainierung, Versiegelung und Verdichtung des Bodens sowie wegebegleitende Gräben stören den natürlichen Landschaftswasserhaushalt massiv. „Die natürlichen Fähigkeiten der Landschaft zur Wasserspeicherung müssen dringend wieder hergestellt werden, umfassend und zeitnah. Nur so können wir unter den Bedingungen des Klimawandels Trinkwasserversorgung, Nahrungsmittelproduktion und unsere Lebensbedingungen nachhaltig sichern und gleichzeitig Sturzfluten und Hochwasserereignisse abmildern“ betont Dr. Jörg Zausig, Boden-Experte der DWA Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, im Anschluss an ein von der DWA organisiertes Expertengespräch in Nürnberg.
Wasser wird in Deutschland zu schnell abgeleitet und nicht im natürlichen Kreislauf gehalten. Auch im eigentlich wasserreichen Deutschland muss Wasser aber wieder viel stärker zurückgehalten werden; in der Agrarlandschaft ebenso wie in den Wäldern, im bebauten Raum wie in der freien Landschaft. Haupthemmnis für entsprechende Maßnahmen sind nach wie vor Nutzungskonflikte aufgrund der Flächenkonkurrenz. Verschiedenste Akteure erheben Ansprüche auf die Flächennutzung und das Wasserdargebot.

Die große Bedeutung des Bodens für einen ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalt muss daher schon bei der Planung, in Genehmigungsverfahren aber auch bei genehmigungsfreien Vorhaben berücksichtigt werden, um auch langfristig allen Nutzergruppen von Land- und Forstwirtschaft über die Industrie bis zum Trinkwasser jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stellen zu können. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Rahmenbedingen für einen wirksamen Bodenschutz zu verbessern.

Boden ist der natürliche Wasserspeicher. Um die natürlichen Funktionen des Bodens und den Landschaftswasserhaushalt langfristig und nachhaltig zu sichern, müssen grundlegende bodenfachliche Zusammenhänge in der öffentlichen Diskussion deutlich stärker berücksichtigt werden als bisher. Insbesondere die Land- und Forstwirtschaft ist aufgerufen, sich mit den veränderten Verhältnissen auseinanderzusetzen und Bodenbearbeitung und Kulturarten darauf abzustellen. Weitere Versiegelungen durch Verkehr-, Siedlungen und Industrie müssen weitestgehend reduziert und wo immer möglich, müssen Böden saniert und wieder ihrer natürlichen Funktion zugeführt werden. Für einen funktionierenden Wasserhaushalt ist eine Netto-Entsiegelung absolut notwendig. Naturnahe Feuchtgebiete, wie z. B. Moore, Auen und Feuchtwiesen sind zu erhalten, wiederherzustellen oder neu zu gewinnen.
Nur so können wir unter den Bedingungen des Klimawandels Trinkwasserversorgung, Nahrungsmittelproduktion und ganz allgemein unsere Lebensbedingungen nachhaltig sichern und Sturzfluten und Hochwasserereignisse abmildern.
Für einen nachhaltigen Schutz der Böden und einen klimaangepassten Landschaftswasserhaushalt müssen daher Fachplaner aus vielfältigen Disziplinen und Flächennutzer Hand in Hand Lösungen entwickeln. Der Erhalt der Ertragsfähigkeit der Böden, die Verbesserung der Grundwasserneubildung und damit die Abmilderung der Auswirkungen von Dürren müssen ebenso im Fokus stehen wie die Sicherung der heimischen Biodiversität und die Vorsorge vor Sturzfluten und Hochwasser. Die DWA arbeitet seit langem in mehreren Arbeitsgruppen mit einem engen Bezug zum Thema „Landschaftswasserhaushalt“ an fachübergreifenden Konzepten. Als direktes Ergebnis des Expertengesprächs wird die DWA zudem zeitnah eine neue Arbeitsgruppe gründen, die sich mit innovativen Möglichkeiten zur Verbesserung des Wasserrückhalts in landwirtschaftlich genutzten Gebieten befasst.

https://de.dwa.de/de/presseinformationen-volltext/natuerlicher-landschaftswasserhaushalt-ist-der-zentrale-baustein-der-klimaanpassung.html

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Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz eröffnet

Bundesumweltministerin Steffi Lemkehat am 5. Oktober 2023 in Berlin dasKompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK) eröffnet. Damit geht das im Frühjahr 2023 von der Bundesregierung beschlossene Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) in die Umsetzungsphase. Als bundesweite Anlaufstelle informiert das KNK alle Interessentinnen über Fördermöglichkeiten und soll somit wesentlich dazu beitragen, Projekte für den Natürlichen Klimaschutz zu unterstützen und anzuschieben. Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH baut das Kompetenzzentrum auf. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist Auftraggeberin und übernimmt die Steuerung und Aufsichtdes KNK. Neben der fachlichen Beratung und Information zu Fördermöglichkeitenwird ein weiterer Schwerpunkt des neuen Kompetenzzentrums sein, alle Akteurinnen im natürlichen Klimaschutz in den Ländern, Regionen und in den Städten und Gemeinden miteinander zu vernetzen. Dazu wird es verschiedene Veranstaltungsformate geben. Zudem sollen Regionalagenturen etabliert werden, die Schnittstellen zwischen Bund, Ländern und den Akteur*innen vor Ort bilden. Das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz wird vom Biologen TomKirschey geleitet. Es wird aktuell aufgebaut und soll perspektivisch ein Teamvon etwa 30 Personen umfassen. www.kompetenzzentrum-nk.de

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Bundeskabinett verabschiedet umfassendes Klimaschutzprogramm 2023

Das Bundeskabinett hat Anfang Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen. Damit kommt Deutschland seinen Klimaschutzzielen bis 2030 einen sehr großen Schritt näher: Mit den im Programm enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen kann die Bundesregierung bis zu 80 Prozent der bestehenden Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 schließen, so das Bundeswirtschaftsministerum in einer Pressemitteilung. Das Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern, sei damit erstmal in greifbare Nähe gerückt. Bereits am 21. Juni 2023 hatte das Kabinettden Entwurf zur Kenntnis genommen. Seitdem hat der Expertenrat für Klimafragen eine Stellungnahme zum Programm abgegeben, und das Bundeswirtschaftsministerium hat die Öffentlichkeitbeteiligt. Einen erheblichen Teil der notwendigen Maßnahmen habe die Bundesregierung bereits in den knapp zwei Jahren seit ihrem Regierungsantritt beschlossen, und viele Maßnahmen befinden sich in der Umsetzungsphase. Klimaschutzprogramm und ein Überblickspapier: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20231004_004

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Neue Kläranlage für Universität der Bundeswehr München

Neue Kläranlage für Universität der Bundeswehr München. Das Fachgebiet Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik der Universitätder Bundeswehr München hat eine neue Versuchskläranlage in Betrieb genommen. Die Anlage ermöglicht Untersuchungen im Technikumsmaßstab. Diesermöglicht es, Grenzen im Betrieb bis hin zum Betriebsversagen zu untersuchen, was im großtechnischen Maßstab nichtmöglich ist, da dies mit direkten Auswirkungen auf den Gesundheits , Gewässer und Ressourcenschutz verbunden wäre. Die Versuchsanlage arbeitet nach dem Belebungsverfahren. Durch den modularen Aufbau der Anlage ist zudem einemaßgeschneiderte Anpassung an individuelle Betriebsanforderungen möglich. Ein zentraler Aspekt der Anlage ist die kontinuierliche Datenerfassung durch Online Sensoren. Mittels Filtration wird eine zuverlässige Partikelentfernung sichergestellt. Sand und Aktivkohle werden hier als effektive Filtermedien eingesetzt, Druck und Wasserqualität werden in Echtzeit überwacht. Die Einrichtung einer zweistraßigen Versuchsanlage ermöglicht präzise Vergleiche und Bewertungen der Ergebnisse. Daten aus diesenVersuchen bilden die Grundlage für die Simulation zukünftiger Störfallszenarienin digitalen Modellen.

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Labor für Künstliche Intelligenz und Big Data am Umweltbundesamt gestartet

Am Umweltbundesamt wurde das Anwendungslabor für Künstliche Intelligenz und Big Data (KI Lab) eröffnet. Das KI Lab soll Grundlagen schaffen, um mit Künstlicher Intelligenz (KI) die Analyse großer Mengen von Umweltdaten (Big Data) stärker zu vereinfachen. Alle Behörden im Umweltressort werden das KI Lab für ihre Arbeit nutzen, das im Oktober 2023 seine Arbeit aufgenommen hat. Das KI Lab nutzt datenwissenschaftliche Methoden und Technologien, um die heterogenen, komplexen und bisher oft schwer zugänglichen Datenbestände in der Umweltverwaltung besser zu verwerten. Das umfasst Erdbeobachtungs und Messdaten, Prozessdaten für eine Verwaltungs und Vollzugsoptimierung und viele andere weitere Umwelt , Natur und Strahlenschutzdaten. Das KI Lab ist eine Initiative im Rahmen der Umwelt politischen Digitalagenda des Bundesumweltministerium (BMUV) und Teil des 5 Punkte Programms „Künstliche Intelligenz für Umwelt und Klima“ des BMUV. Hierfür stehen aus Mitteln des Konjunktur und Zukunftspakets der Bundesregierung (2021) 26,4 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden rund 30 Mitarbeitende, zunächst befristet bis 2025, an den Standorten Leipzig, Berlin und Dessau Roßlau beschäftigt. Das KI Lab legt besonderen Wert auf den verantwortungsvollen Umgang mit Daten und entwickelt Lösungen zur ressourcenschonenden Nutzung von KI und Big Data (Responsible & Green AI). Dabei stehen verschiedene Aspekte nachhaltiger Software im Raum: Vom möglichst energieeffizienten Einsatz der Hardware über passgenaue und ethische Auswahl der Daten und Algorithmen, bis zur Verwertbarkeit durch dritte im Rahmen von Open Source.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/digitalisierung/anwendungsla-bor-fuer-kuenstliche-intelligenz-big

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EU-Kommission: neue Instrumente zur Vorhersage und Anpassung der Auswirkungen sektoraler Dürre veröffentlicht

Die EU Kommission hat neue Prognose und Vorschauinstrumente veröffentlicht, um die Fähigkeit der EU zur Bekämpfung von Dürren und Wasserknappheit zu verbessern. Die beiden Instrumente, die European Drought Impacts Database und der Europäische Dürrerisikoatlas, stehen der Öffentlichkeit im Rahmen der Risikobewertung zu Wasserknappheit und Dürren der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle zur Verfügung. Die Datenbank „European Drought Impacts“ enthält eine Zusammenstellung von Daten über die Auswirkungen von Dürren zwischen 1977 und 2022. Der Dürrerisikoatlas nutzt maschinelles Lernen, um die Auswirkungen zu simulieren, die ein Temperaturanstieg von 1,5, 2 und 3 °C in Zukunft haben kann.
Die von Wissenschaftlern der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission entwickelten Projektionen zeigen, in welchen Regionen der Europäischen Union Wasser knapper werden wird als anderswo und welche Wirtschaftszweige und Teilsektoren am stärksten betroffen sein werden. Prognosen deuten darauf hin, dass Dürren deutlich häufiger auftreten werden als in der Vergangenheit. Die Prognosen deuten darauf hin, dass die Wasserversorgung auch in nordischen Ländern wie Schweden und Finnland unter Druck geraten könnte. Wasserknappheit und Dürre werden sich negativ auf die Natur auswirken. Auch die Gesundheit sowohl der aquatischen als auch der terrestrischen Ökosysteme dürfte von dem Mangel an Niederschlag betroffen sein.
http://edid-test.eu
https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC135215

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Förderung für kommunale Projekte mit naturbasierten Lösungen zur Klimaanpassung

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat Ende September 2023 einen neuen Aufruf zur Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) veröffentlicht. Vom 1. November 2023 bis 31. Januar 2024 können insbesondere Kommunen eine Förderung für die Ausarbeitung von Anpassungskonzepten beantragen, die auf die jeweilige Kommune zugeschnitten sind und einen inhaltlichen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen legen. Damit sind vor allem Maßnahmen gemeint, die den Schutz, die Erhaltung, die Wiederherstellung, die nachhaltige Nutzung oder die Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme berücksichtigen. Das BMUV stellt dafür insgesamt 65 Millionen Euro aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) zur Verfügung. Mit dem Förderaufruf der geht erstmals auch die Förderung für in novative Modellprojekte an den Start.
Förderaufruf und antragsbegleitende Unterlagen:
https://www.z-u-g.org/das

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Bundestag: Energieeffizienzgesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 21. September 2023 das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen Dieses legt klare Energieeffizienzziele fest. Das Gesetz beinhaltet zudem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen, und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. Die Ziele für 2030 entsprechen dabei den Vorgaben der Novelle der EU Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland.
Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Steigerung der Energieeffizienz von Bund und Ländern werden künftig Energie oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zu dem sieht das EnEfG die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen vor mit dem Ziel, jährlich 2 % Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen. Über die da zu zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden die öffentlichen Einrichtungen von Bund und Länder eigenständig.
Abwärme aus Produktionsprozessen muss künftig möglichst vermieden werden. Soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, soll diese verwendet werden. Zudem werden Informationen über Abwärmepotenziale in Unternehmen auf einer neuen Plattform gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht.

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EU-Recht macht Änderung des Düngegesetzes nötig

Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes“ (Bundestags-Drucksache 20/8658) vorgelegt. Das Vorhaben dient vorrangig der Umsetzung von EU Recht. Insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der Nitratrichtlinie steigen die Anforderungen hinsichtlich der Berichterstattung an die EU Kommision. „Die Beibehaltung des Status quo (Null Option) wurde geprüft“, heißt es in dem Entwurf. Sie sei jedoch „vor dem Hintergrund des durchzuführenden EU Rechts im Anwendungsbereich des Düngerechts und der Umsetzung von Anfoderungen, die sich aus der Nitratrichtlnie ergeben, nicht möglich“. Mit der nun vorliegenden Änderung des Düngegesetzes würden die erforderlichen nationalen Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1009 (EU Düngeprodukteverordnung) erlassen: insbesondere die Regelungen zur Benennung einer notifizierenden Behörde, die aufgrund der Vorgaben dieser Verornung wesentliche Aufgaben bei der Befugniserteilung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen (KBS) übernehmen muss, sowie Regelungen hinsichtlich der Notifizierung und Überwachung von KBS. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat zu überwachen, ob die notifizierten Stellen, denen sie die Befugnis zur Wahrnemung von Konformitätsbewertungsaufgaben erteilt hat, die Anforderungen erfüllen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Zur Einrichtung eines Wirkungsmonitorings der Düngeverordnung werde vor dem Hintergrund der Anforderungen der Nitratrichtlinie eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Einzelheiten des Monitorings sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Aufgrund der Verordnungsermächtigung sollen insbesondere die Mitwirkung und Zusammenarbeit verschiedener Behörden und der Austausch und die Erhebung der zur Durchführung des Monitorings erforderlichen Daten geregelt werden.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008658.pdf

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Baden-Württemberg: Förderung für Machbarkeitsstudien zur Nutzung von Wasserstoff, Sauerstoff und Wärme aus der Elektrolyse auf Kläranlagen

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg fördert modellhaft die Untersuchung der Nutzung von Elektrolysekoppelproduten an den vier Kläranlagenstandorten Bad Mergentheim, Heilbronn, Taubebischofsheim und Wertheim. Ziel ist es, nicht nur grünen Wasserstoff an den vier Standorten zu erzeugen, sondern vor alem die Nebenprodukte der Elektrolyse zielgerichtet zu nutzen, um an den Kläanlagenstandorten die Abwasserreingung zu verbessern und zur Energieeisparung beizutragen. Das Land wird gleichzeitig die Erstelung eines Leitfadens zur Prüfung von solchen Elektrolysevorhaben auf Kläralagen in Baden Württemberg fördern, um die im Rahmen des Vorhabens gwonnenen Erkenntnisse in die Umsezung zu bringen. Die Untersuchung der Machbarkeit zum Einsatz der Koppelprodukte aus Wasserstoff Projekten und die Erarbetung eines Leitfadens werden von einem Konsortium aus Zentrum für innovative Abwassertechnologien an der RPTU Kaiserslautern Landau (tectraa e. V.), H2 Main Tauber GmbH, Hydro Ingenieure Energie & Wasser GmbH und dem Steibeis Innovationszentrum Energieplus barbeitet und von Institut tectraa e. V. mit dem Expertenteam von Prof. Dr. Ing. Heidrun Steinmetz geleitet.
Dass diese Koppelproduktnutzung möglich ist, haben erste Studien an Kläanlagenstandorten in Rheinland Pfalz bereits aufgezeigt, die von tectraa e. V. an der RPTU Kaiserslautern und der Hydro Ingenieure Energie & Wasser GmbH durchgeführt wurden. Der im Rahmen der Elektrolyse ezeugte CO2 freie Wasserstoff wird für das Betanken von Brennstoffzellenfahrzegen und den Ersatz von fossilem Erdgas und Öl in der Industrie zum Einsatz komen. Gleichzeitig sollen die bei der Hestellung von Wasserstoff anfallenden Afallprodukte Wärme und Sauerstoff efektiv genutzt werden. Aus diesem Grund werden Elektrolseanlagen zur Aufspaltung von Wasser in Wasser und Sauerstoff zum Teil im Ufeld von Kläranlagen projektiert. Denn Kläranlagen benötigen für die Reinigung von Abwasser Prozesswärme und Sauestoff für die Versorgung der Bakterienkulturen in den Klärbecken und zur Spurenstoffelimination mittels Ozon. Überschüssige Wärme wird künftig zusätzlich für kommunale Wärmenetze genutzt und der anfallende reine Sauerstoff wird künftig Umgebungsluft ersetzen, die bislang noch mit hohem Energieaufwand in die Klärbecken gepumpt wird.

Kontakt:
Dipl.-Ing. Oliver Gretzschel
E-Mail: oliver.gretzschel@rptu.de

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Nordrhein-Westfalen: Zentralstelle für Umweltkriminalität im Aufbau

In Nordrhein-Westfalen wird eine „Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK)“ aufgebaut. Diese ist landesweit zuständig für herausgehobene Verfahren im Bereich des Umweltstrafrechts und wird als Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund eingerichtet, wie Minister der Justiz Benjamin Limbach den Landtagsabgeordneten im Rechtsausschuss am 16. August 2023 mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Dortmund verfüge über langjährige Expertise bei der Verfolgung von Umweltkriminalität und habe schon bedeutende Umweltstrafverfahren geführt.
Mit der „Zentralstelle Umweltkriminalität“ ist Nordrhein-Westfalen in einer Vorreiterrolle; entsprechende Zentralstellen gibt es bislang nur vereinzelt, etwa in Potsdam, so das nordrhein-westfälische Justizministerium in einer Pressemitteilung. Geplant ist eine zweizügige
Ausgestaltung: Eine Oberstaatsanwältibzw. ein Oberstaatsanwalt wird sich mit einem Team herausgehobene Fälle die Abfallkriminalität vornehmen. Ein weiteres, ebenso aufgestelltes Team wird gegen andere schwerwiegende Formen der Umweltkriminalität vorgehen.

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Ukraine: Aufbau der Wasserwirtschaft kostet über 40 Milliarden Euro

Für die Modernisierung der Wasserver- und Abwasserentsorgung in der Ukraine bedarf es Investitionen von rund 40 Milliarden Euro bis zum Jahr 2032. Das berichtet Germany Trade & Invest, die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing, auf ihrer Website. Die ukrainische Regierung beziffert den Investitionsbedarf für Bewässerungssysteme in der Landwirtschaft auf knapp 7,4 Milliarden Euro. Vielfältig ist der Investitionsbedarf der Wasser- und Abwasserwirtschaft. Durch den russischen Angriffskrieg reicht er von der Notversorgung der Bevölkerung bis zur Anpassung der ukrainischen Abwasserwirtschaft an EU-Standards. Anfang 2023 hat das Parlament in Kiew die ukrainischen Regelungen zur Abwasserentsorgung an die EU- Ratsrichtlinie 91/271/EWG angepasst.
Nur für wenige kommunale Projekte finden sich Finanzmittel im Staatshaushalt. Die meisten Projekte können bloß dank ausländischer Geber realisiert werden. Die höchsten Beträge stellt die Europäische Union zur Verfügung, darunter Deutschland.

https://www.gtai.de/de/trade/ukraine/branchen/aufbau-der-wasserwirtschaft-kostet-ueber-40-milliarden-euro-1026698

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Hessen: Spurenstoff-Minimierer ausgezeichnet

In Hessen wurde erstmals die Auszeichnung „Spurenstoff-Minimierer“ vergeben. Die Firma DAW SE wurde für ihr Sockelschienen-Filtersystem „Eco-Safe“n ausgezeichnet, mit der die aus Auswaschungsprozessen freigesetzten Biozide und andere organische Schadstoffe der Fassadenbeschichtung zurückgehalten werden können. Die Firma Merck KGaA wurde für die Errichtung einer weiteren Behandlungsstufe zur Reduzierung von Spurenstoffen ihrer Industriekläranlage in Darmstadt ausgezeichnet.
Im Vordergrund des Wettbewerbs steht die Eigeninitiative und Vorbildfunktion der Teilnehmenden, ihren freiwilligen Beitrag zum Gewässerschutz und Spurenstoffreduktion sichtbar zu machen. Umweltministerin Priska Hinz (Hessisches Umweltministerium) und
Thomas Klaßen (Leiter der Geschäftsstelle Umweltallianz Hessen) kürten die Gewinner, die mit ihren Maßnahmen zur Reduzierung des Spurenstoffeintrags in die Gewässer im Hessischen Ried beitragen.
Bewerbungen für die Auszeichnung als Spurenstoff-Minimierer am 22. März 2024 können bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. Voraussetzungen für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Sitz im Hessischen Ried, ein Beitrag zur Spurenstoffreduktion, der weder mit Landesmitteln bezuschusst noch durch gesetzliche Vorgaben initiiert wurde.

https://www.spurenstoff-dialog-hessen.de

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Erstes Purple Roof Deutschlands installiert

An der Grundschule Schauenstein (Landkreis Hof, Bayern) wurde das erste „Purple Roof“ Deutschlands installiert.
Dabei handelt es sich um ein neues Gründachkonzept, das die Wasserrückhaltung im Vergleich zu gewöhnlichen Gründächern deutlich optimiert, so die Hochschule Hof in einer Pressemitteilung. Die Installation des Daches ist Teil eines Schwammstadt-Projekts der Hochschule Hof und des Kompetenznetzwerks Wasser Energie. Das Projekt ist eine Zusammenarbeit der Firma Browatech GmbH &
Co. KG mit der Hochschule Hof (Prof. Günter Müller-Czygan). Die von Browatech patentierte und nur fünf Millimeter dicke sowie ultraleichte „Tech-Drainage“ ist als leistungsfähiges Drainagetextil Teil des sogenannten „Purple-Roof-Konzepts“, das in Europa als „Detention-Roof“ bekannt ist. Es besteht aus vier Schichten: Die „Tech-Drainage“ als unterste Schicht ist der sogenannte Detentionsleger. Er hat die Funktion, eine möglichst hohe Wassermenge zu puffern und erst zeitverzögert wieder abzugeben.
Ein weiterer zu untersuchender Aspekt ist der Einfluss des Gründachs auf das Kanalsystem. Zusammen mit der Gemeinde Schauenstein möchte man anschließend Innovationspotenziale für neue Forschungs- und Entwicklungsprojekte ableiten. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie die erforderliche Bewässerung für alle mit Pflanzen ausgestattete Bereiche auch in längeren Trockenperioden gesichert werden kann.
Im SPORE-Vorhaben „Digitale Grundschule Schauenstein“ wird zudem erstmals eine digitale Steuerungs- und Überwachungslösung eines Regenwassermanagements für eine Schule entwickelt.

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Mecklenburg-Vorpommern: Neues Konzept zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge erschienen

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die zweite Fortschreibung des „Konzeptes zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer und in das Grundwasser“ herausgegeben. Es beschreibt die geplanten ergänzenden Maßnahmen bis zum Jahr 2027, die zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen in dem Bundesland beitragen sollen.
„Es untersetzt und konkretisiert die geplanten Wasserrahmen-Richtlinien (WRRL)-Maßnahmen. Zugleich soll es Handlungsgrundlage und Arbeitsprogramm für die jeweils benannten verantwortlichen Einrichtungen sein, die die beschriebenen Maßnahmen umsetzen
bzw. initiieren. Weiterhin soll die Lektüre zur Sensibilisierung und Aufklärung aller Akteure beitragen sowie einen umfassenden Überblick über praxisreife, reduktionsmindernde Maßnahmen aufzeigen“, sagt Umweltminister Till Backhaus.
Die WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme waren Ende 2022 veröffentlicht worden und in Kraft getreten. Für den bis Ende 2027 geltenden dritten Bewirtschaftungszeit-raum stellen die Maßnahmenprogramme den wesentlichen Arbeitsplan dar. Sie enthalten alle Maßnahmen, die bis und nach 2027 für das Erreichen der WRRL-Ziele nach heutigem Wissensstand erforderlich sind. Einen besonderen Schwerpunkt bilden hierbei Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffbelastungen aus diffusen Quellen.

Download des Konzepts: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230831_003

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OVG Münster: Projektförderungen können trotz vorherigen Abschlusses von Ingenieurverträgen rechtmäßig sein

Das Oberverwaltungsgericht hat Urteile der Verwaltungsgerichte Minden und Düsseldorf geändert und entschieden, dass Zuwendungsbescheide, die den Städten Detmold und Erkrath nach der Richtlinie zur ressourceneffizienten Abwasserbeseitigung NRW erteilt worden waren, zu Unrecht zurückgenommen worden sind.
Die Rücknahmebescheide hatte die NRW.BANK darauf gestützt, dass die Städte bereits vor der Bewilligung der Förderung (rund 126 300 Euro bzw. 135 200 Euro) mit der Maßnahme be- gonnen hätten. Sie hätten vorzeitig Ingenieur-Honorarverträge abgeschlossen, in denen neben Planungsleistungen auch auf die Bauvorhaben bezogene Leistungen vereinbart waren. Die Verwaltungsgerichte Minden und Düsseldorf hatten die dagegen gerichteten Klagen der Städte jeweils abgewiesen. Die Berufungen dagegen hatten nun Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Rücknahmebescheide aufgehoben. Zur Begründung hat der 4. Senat ausgeführt: Die zurückgenommenen Zuwendungsbescheide sind nicht rechtswidrig ergangen. Die Bewilligung ist nicht entgegen einer von der NRW.BANK in der Vergangenheit geübten Verwaltungspraxis und damit nicht gleichheitswidrig erfolgt. In der hier zu beurteilenden Praxis, lediglich einzelne vergleichsweise geringe Honoraranteile von Ingenieur-Honorarverträgen nach HOAI, die sich nicht mehr auf die Planung beziehen, von der weiterhin gewährten Förderung auszunehmen, liegt auch kein eindeutiger oder gar willkürlicher Verstoß gegen den Wortlaut der Förderrichtlinien, das zuwendungsrechtliche Subsidiaritätsprinzip und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Im Gegenteil erscheint diese frühere Praxis vielmehr den Förderzwecken dienlicher, unbürokratischer und sowohl für das Land als auch für die betroffenen Kommunen wirtschaftlicher als eine vollständige Versagung der Förderung. Zwar entspricht es bei Maßnahmen, mit denen bereits vor Bewilligung von Fördermitteln begonnen wird, der Wahrscheinlichkeit, dass die zu fördernde Maßnahme auch ohne Förderung durchgeführt würde. Angesichts der im Verhältnis zu den Gesamtkosten vergleichsweise geringen baubezogenen Ingenieurkosten wäre die Durchführung der vorgesehenen Baumaßnahmen ohne Förderung in Höhe von 50 % der Gesamtkosten wirtschaftlich nicht vertretbar und ist deshalb unabhängig von den bereits erfolgten Vertragsschlüssen auch nicht ohne Weiteres zu erwarten. Der Senat hat in beiden Fällen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Rechtssache hat mit Blick auf die von der NRW.BANK aufgeworfene Frage grundsätzliche Bedeutung, ob und mit welchem genauen Inhalt sich aus revisiblem Gesetzesrecht ein zwingendes Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergeben soll, dem zudem Außenwirkung im Verhältnis zum Zuwendungsempfänger zukommt.

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DWA begrüßt KRITIS-Dachgesetz

Die DWA steht dem Entwurf des Bundesinnenministeriums zur Umsetzung der CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience) und zur Stärkung kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Der Entwurf sieht weitreichende Regelungen für Einrichtung oder sogenannten kritischen Anlagen und deren Betreiber in verschiedenen Sektoren, unter anderem Trinkwasser und Abwasser, vor. Die neuen Regelungen legen beispielsweise Verpflichtungen für Betreiber fest, um auch bei Unfällen, Naturkatastrophen, gesundheitlichen Notlagen, feindlichen Bedrohungen oder Terrorismus die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Die DWA unterstützt die Festlegung eines Kernbestandes zu schützender Sektoren einschließlich der dazugehören Anlagen, zu denen insbesondere auch die Bereiche Wasser und Energie gehören. Es gilt, die Resilienz für diese Sektoren zu erhöhen und im Hinblick auf potenzielle Gefahren einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, heißt es in der aktuellen „DWA-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“.
Die DWA betont in der Stellungnahme, dass sich der sachgerechte Schutz und eine hohe Resilienz der kritischen Infrastruktur nur unter Einbindung aller wesentlichen Akteure erreichen lässt. Dazu gehören neben Bund, Ländern und Kommunen die Betreiber der kritischen Anlagen sowie die Branchenverbände. Die DWA begrüßt die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, branchenspezifische Resilienzstandards vorzuschlagen, und plädiert dafür, die bewährten Strukturen und Mechanismen der technischen Selbstverwaltung zu nutzen. Im Bereich der IT-Sicherheit sind diese mit dem Branchenstandard B3S und dem DWA-M 1060 bereits etabliert. Zudem verfügt die DWA im Bereich der Technischen Sicherheit viel Erfahrung und bietet in enger Abstimmung mit anderen technischen Regelsetzern mit dem Technischen Sicherheitsmanagement (TSM) Hilfestellungen an, die wichtige Beiträge zur Resilienzerhöhung leisten. Die Resilienz darf sich dabei nicht auf große Betreiber beschränken. Es sollte sichergestellt werden, dass auch kleine und mittlere Betriebe ihre Resilienz gegen sich wandelnde Bedrohungslagen erhöhen können. Dafür braucht es sachgerechte Hilfestellungen. Der technischen Regelsetzung kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Außerdem muss die Finanzierung der Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gesichert sein. Hierfür bedarf es auf der einen Seite finanzieller Förderung, auf der anderen Seite aber auch die Klärung, inwieweit freiwillige Maßnahmen in Gebühren und Entgelte rechtskonform integriert werden können, Stichwort Zweckbindung der Gebühren. Bei aller Notwendigkeit, überflüssige Bürokratie muss unbedingt vermieden werden, der Aufbau von Bürokratie ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Es muss eine Abwägung zwischen Schadenseintrittswahrscheinlichkeit und Schadensintensität auf der einen Seite und Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit von Resilienzmaßnahmen auf der anderen Seite erfolgen.
Wichtig für die DWA ist bei der weiteren Erarbeitung des Gesetzes auch, dass eine sachgerechte Harmonisierung zwischen dem KRITIS-Dachgesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und dem NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS: Netzwerk- und Informationssicherheit) erfolgen muss. Es ist auch noch nicht klar erkennbar, wie eine Koordinierung mit landesrechtlichen Kompetenzen (Gefahrenabwehrrecht, Baurecht) erfolgen soll. Unklarheiten durch Splittung oder Dopplung von Zuständigkeiten sind zu vermeiden.

www.dwa.de/stellungnahmen

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Bundesregierung will beim Klimaschutzgesetz nachbessern

Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) (Bundestags-Drucksache 20/8290) will die Bundesregierung die Steuerungsmechanismen des Gesetzes verbessern. Wie aus der Begründung zum Entwurf hervorgeht, hätten sich seit Inkrafttreten des Gesetzes am 12. Dezember 2019 in der Praxis Schwierigkeiten bei der Anwendung insbesondere des Nachsteuerungsmechanismus des § 8 gezeigt. Zudem enthalte das KSG aktuell keine Vorgabe, bei bereits absehbaren Zielverfehlungen nachzusteuern, obwohl dies „in vielen Fällen mit weniger einschneidenden Maßnahmen möglich wäre.“
Wie die Bundesregierung schreibt, steht der Entwurf im Kontext der gefährdeten, rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Hierzu sollen künftig Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren aggregiert eingeführt werden. Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen. So will die Bundesregierung in dem Fall, dass eine Prognose in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen ergibt, Maßnahme zur Einhaltung der Gesamtmenge sicherstellen.
Der Gesetzentwurf wurde am 22. September 2023 erstmals im Plenum beraten werden.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008290.pdf

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Zehn Jahre IFAT India

Die IFAT hat sich auf dem indischen Subkontinten fest etabliert. Vor zehn Jahren fand im Bombay Exhibition Center in Mumbai die erste IFAT India statt. Seitdem ist nicht nur die Branche rasant gewachsen, auch die IFAT India hat sich sehr gut entwickelt und ist nach wie vor auf Wachstumskurs. Für die diesjährige Veranstaltung, die von 17. bis 19. Oktober in Mumbai stattfindet, rechnen die Organisatoren mit gut 300 Ausstellern auf einer Fläche von rund 30 000 Quadratmetern.

https://ifat.de/de/indien

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KlimfAb-Netzwerktreffen in Dortmund

Am 3. Mai 2023 fand in Dortmund die Frühjahrstagung des bundesweiten KlimfAb-Netzwerks zur Klimafolgenanpassung in der kommunalen Abwasserentsorgung statt. Der Einladung waren wieder zahlreiche Abwasserunternehmen gefolgt, um sich untereinander über geeignete Konzepte und Lösungen auszutauschen. Ein Schwerpunkt des Netzwerktreffens war diesmal das KlimfAb- Selbstbewertungstool. Wie die ausführlichen Anwendungsberichte zeigten, verfügt die Branche damit über ein wirkungsvolles Arbeitswerkzeug, um den Prozess der Klimafolgenanpassung in Abwasserunternehmen effizient einleiten und gestalten zu können. Viele weitere Themen und Fragestellungen wurden in den Fachworkshops am Nachmittag bearbeitet. Diesmal standen die Themen Klimaschutzstrategien, Digitalisierung, Stakeholder-Kommunikation und Trockenheit im Vordergrund. Durch den gro-
ßen Erfahrungsschatz innerhalb des Netzwerks konnten dabei wieder für viele offene Fragestellungen Lösungsansätze gefunden werden. Ein Beitritt zum KlimfAb-Netzwerk ist für Unternehmen der kommunalen Abwasserentsorgung jederzeit möglich. Das nächste Netzwerktreffen findet im Herbst 2023 statt.

https://klimfab.de

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Eindämmung der chemischen Verschmutzung in EU-Gewässern

Das Europäische Parlament hat sich für weitere Maßnahmen gegen Schadstoffe in Grundwasser und Oberflächengewässern ausgesprochen. Am 12. September 2023 hat das Parlament eine hierzu und zur Verbesserung der EU-Wasserqualitätsnormen angenommen. Die Abgeordneten wollen, dass die EU-Beobachtungslisten – die Stoffe enthalten, die ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen – regelmäßig aktualisiert werden. Sie möchten auch, dass eine Untergruppe bestimmter poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) sowie der Wert „PFAS insgesamt“ zu den Listen für Schadstoffe in Grundwasser und Oberflächengewässern hinzugefügt werden.
Mehrere andere Stoffe, einschließlich Mikroplastik und antimikrobiell resistente Mikroorganismen, sollten ebenfalls zu diesen Listen hinzugefügt werden, sobald geeignete Überwachungsmethoden identifiziert sind.
Der angenommene Bericht enthält auch strengere Standards für mehrere Pestizide (einschließlich Glyphosat und Atrazin) und Arzneimittel. Hersteller, die Produkte verkaufen, die chemische Schadstoffe enthalten, sollten sich an den Überwachungskosten beteiligen, eine Tätigkeit, die derzeit nur von den Mitgliedstaaten finanziert wird. Die Abgeordneten sind bereit, die Gespräche über die endgültige Form der Gesetzgebung zu beginnen, sobald der Rat seine Position festgelegt hat.

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0302_DE.html

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DWA-Position zur Weiterentwicklung des nationalen Bodenschutzrechts vorgelegt

Die DWA hat ihre Position zur Weiterentwicklung des nationalen Bodenschutzrechts vorgelegt und dem Bundesumweltministerium übermittelt. Darin spricht die Vereinigung sich besonders für die Verankerung einer praxistauglichen Flächenverbrauchshierarchie aus (Vermeidung, Minimierung, Wiederverwendung/Flächenrecycling, Ausgleichung).

https://de.dwa.de/de/dwa-stellung-nahmen.html

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Lisa Broß neu in der DWA-Bundesgeschäftsführung

Dr.-Ing. Lisa Broß, einstimmig vom Vorstand der DWA in die Bundesgeschäftsführung der Vereinigung gewählt, hat ihre Arbeit in Hennef zum 1. Oktober 2023 aufgenommen. Sie wird zum 1. Januar 2024 Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung in Nachfolge von Bauass. Dipl.-Ing. Johannes Lohaus. Johannes Lohaus geht zum Ende des Jahres in den Ruhestand.
DWA-Präsident Prof. Dr. Uli Paetzel zeigt sich sehr zufrieden: „Im Namen von Präsidium, Auswahlkommission und Vorstand kann ich sagen, dass Lisa Broß eine exzellente Besetzung der Position ist. Sie ist fachlich und menschlich überzeugend und steht für die Zukunft und Weiterentwicklung der DWA.“ Nach der im Oktober begonnenen Übergabephase wird sie ab Januar 2024 gemeinsam mit dem Kaufmännischen Bundesgeschäftsführer, Rolf Usadel, die DWA lenken. Lisa Broß ist zuversichtlich: „Die Wasser- und Abfallwirtschaft in Deutschland und die DWA stehen vor immensen Aufgaben, denen wir uns mit ganzer Kraft widmen werden. Die Anpassung an den Klimawandel, die damit einhergehende Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und nicht zuletzt die Gewinnung und Qualifizierung von Nachwuchskräften stellen besondere Herausforderungen dar. Gleichzeitig muss die DWA weiterhin ihre laufenden fachlichen Aufgaben verlässlich erfüllen. Diese Herausforderungen werde ich gemeinsam mit den Ehrenamtlichen und allen Mitarbeitenden der DWA in der Bundesgeschäftsstelle wie in den Landesverbänden zielgerich-et angehen. Ich danke der DWA für ihr Vertrauen in mich und freue mich auf die Zusammenarbeit.“ Der zum Jahresende ausscheidende Johannes Lohaus wünscht seiner Nachfolgerin schon jetzt viel Erfolg: „Die Bundesgeschäftsführung der DWA ist eine spannende und sehr vielseitige Aufgabe, die ich immer mit Freude wahrgenommen habe. Ich wünsche Lisa Broß eine gute Einarbeitung und eine glückliche Hand ab Januar 2024 in allen Belangen. Ich bin über- zeugt, dass Lisa Broß zusammen mit Rolf Usadel die DWA sehr erfolgreich
durch die nächsten Jahre führen wird.

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OOWV: Anlage zur Gewinnung von Brauchwasser aus kommunalem Abwasser beauftragt

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) lässt eine Anlage zur Aufbereitung von kommunalem geklärtem Abwasser zu Brauchwasser errichten. Ein entsprechender Auftrag ging an Firma Envirochemie.
Am Standort Nordenham soll die neue Anlage jährlich 1,1 Millionen Kubikmeter Brauchwasser aus dem behandelten Abwasser der kommunalen Kläranlage erzeugen. Die Brauchwasserqualität wird genau auf die Bedürfnisse der Industrie angepasst (Fit for Purpose).
Die neue Anlage nutzt kommunales Abwasser als alternative Wasserressource zur Trinkwassernutzung. Die modulare Anlage bereitet das gereinigte Abwasser der Kläranlage nach einem Multi-Barrieren-Konzept über eine Envopur Ultrafiltration und Envopur Umkehrosmose zu Brauchwasser mit einer hohen Qualität auf. Die Anlage besteht aus acht 40-Fuß-Technikmodulen, einer Anlieferungsstelle für Chemikalien sowie Nebengebäuden für Büro- und Sozialräume und Elektrotechnik. Das produzierte Brauchwasser ist partikel- und pathogenfrei, enthärtet und weitgehend entsalzt. Envirochemie liefert die Aufbereitungsanlage schlüsselfertig.
Mit dem Brauchwasser werden große industrielle Wasserabnehmer am Industriestandort Nordenham versorgt. Die Bauarbeiten werden ab Sommer 2024 starten, wenn die Genehmigungen für die Anlage vorliegen. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für Ende 2025 geplant.

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Bundeskabinett beschließt Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds

Das Bundeskabinett hat Anfang August die federführend vom Bundesfinanzministerium eingebrachte Vorlage für den Regierungsentwurf für den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds (KTF) für das Jahr 2024 sowie die Finanzplanung bis 2027 beschlossen.
Die Programmausgaben im Wirtschaftsplan 2024 belaufen sich auf 57,6 Milliarden Euro. Für die Jahre 2024 bis 2027 plant die Bundesregierung über den KTF Investitionen in Höhe von insgesamt 211,8 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 sollen unter anderem gefördert werden die Finanzierung des EEG, die Strompreiskompensation zur Entlastung der Unternehmen von den Kosten durch den EU-Emissionshandel, die Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe und die Transformation der Wärmenetze. Der Entwurf des Wirtschaftsplans wird nun zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushalts dem Bundestag für das parlamentarische Verfahren zugeleitet.

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Wasserwirtschaft im Spannungsfeld zwischen Klimawandel und Klimaschutz – gemeinsames Positionspapier von BDEW, DVGW, DWA und VKU

Die Folgen des Klimawandels und Anforderungen an den Klimaschutz fordern die Wasserwirtschaft heraus. Nun zeigen BDEW, DVGW und DWA und VKU mit einem neuen Positionspapier Lösungen und Handlungsoptionen für Klimaresilienz und Klimaschutz auf. Der Klimawandel ebenso wie die Anforderungen an den Klimaschutz stellen die Wasserwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Es gilt, Klimaneutralität zu erreichen und zugleich die Resilienz der Wasserver- und Abwasserentsorgung gegenüber dem fortschreitenden Klimawandel zu stärken. „Die Wasserwirtschaft stellt sich aktiv den Anforderungen zunehmender Klimaneutralität und Klimaresilienz und unterstützt die Ziele der Bundesregierung. Sie ergreift heute bereits vielfältige Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen (THG). In Zukunft wird die Branche ihren Beitrag zur Minderung dieser Emissionen weiter verstärken, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen benötigt die Wasserwirtschaft jedoch auch politische und gezielte finanzielle Unterstützung“, betonen die wasserwirtschaftlichen Verbände BDEW, DVGW, DWA und VKU anlässlich der Vorstellung eines gemeinsamen Positionspapiers zu Klimawandel und Klimaschutz. Darin heißt es unter anderem: Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung weisen einen verschwindend geringen Anteil (0,05 Prozent) des emissionsrelevanten Energieverbrauchs aller Produktionsbereiche in Deutschland auf. Dennoch verfolgen die Betreiberunternehmen intensiv konkrete Projekte zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Klimaneutralität. So konnten seit 2010 bereits deutliche Reduktionen erzielt werden: In der Wasserwirtschaft konnte der emissionsrelevante Energieverbrauch von 1210 im Jahr 2010 auf 1013 Terajoule im Jahr 2020 gesenkt werden, in der Abwasserwirtschaft im gleichen Zeitraum von 6453 auf 2499 Terajoule.
Entscheidend für eine wirksame Reduzierung der THG-Emissionen in der Wasserwirtschaft ist es, durch die konsequente Anwendung des Vorsorge- und Verursacherprinzips zukünftig stärker als bisher Verschmutzungen bereits an der Quelle zu vermeiden. Andernfalls machen aufwendige und energieintensive Verfahren in der Aufbereitung des Wassers beziehungsweise zur Klärung des Abwassers Investitionen in Energieeinsparungen zunichte. Eine entscheidende Rolle für die Klimaresilienz spielt die Anpassung und wo nötig weitere Vernetzung der Infrastrukturen. Bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben sind behördliche Genehmigungsverfahren zu verkürzen beziehungsweise zu beschleunigen. Darüber hinaus muss die Herstellung notwendiger überregionaler Verbindungen von Wasserversorgungssystemen über Fernwasserleitungen politisch unterstützt und wirtschaftlich gefördert werden. Eine gute Risikovorsorge schließt unter anderem die Stärkung und den Aus- beziehungsweise Umbau der Wasserinfrastruktur ein. Bei städtebaulichen Planungen muss ein Paradigmenwechsel erfolgen: weg von der Wasserabführung hin zu lokaler Wasserhaltung und Versickerung.

Download des Positionspapiers: https://de.dwa.de/de/positionspapiere-5979.html

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Pilotanlage zur Biomethan-Erzeugung in Straubing eingeweiht

Bei der Straubinger Entwässerung und Reinigung wurde am 21. Juli 2023 die Pilotanlage „BioFARM“ offiziell eingeweiht. Ziel ist es, die Technologie und den Prozess der biologischen Methanisierung zu perfektionieren. Die Pilotanlage kann einfach und schnell modifiziert
werden, um verschiedene Inputs und Outputs zu simulieren. Die BioFARM wurde auf dem Gelände der Kläranlage von Straubing gebaut, weil hier die Möglichkeit besteht, Klärgas und Klärschlamm aus einer Kläranlage unter realen Bedingungen zu nutzen. Die dynamischen Veränderungen, die in der Kläran-lage zu beobachten sind, lassen sich in einer Laborumgebung nicht ohne weiteres nachbilden. Das Verfahren soll in Straubing an den Scale-Up-Maßstab her angeführt werden. Das von der BioFARM erzeugte Biomethan wird in die Faultürme zurückgeführt und zur Erzeugung von Strom und Wärme für die Kläranlage genutzt. Bei dem Verfahren werden Archaeen eingesetzt, spezielle Mikroorganismen, die Biomethan produzieren.
Gebaut und betrieben wird die Pilotanlage von der MicroPyros BioEner Tec GmbH, Straubing, einem bayerischen Start-up, das Teil der italienischen Pietro Fiorentini Group ist.

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Berliner Starkregen-Gefahrenkarten müssen veröffentlicht werden

Die Berliner Starkregen-Gefahrenkarten müssen veröffentlicht werden. Diese klare Aussage trifft ein Rechtsgutachten der von der Berlin University Alliance geförderten Einstein-Research-Unit Climate and Water under Change (CliWaC). „Die Berliner Starkregen Gefahrenkarten müssen für alle sichtbar veröffentlicht werden, um die Bevölkerung wirksam vor Gefahren von Starkregen für Leben, Gesundheit und Besitz zu schützen, wie sie im Klimawandel vermehrt auftreten. Denn Datenschutzbedenken müssen gegenüber Schutz vor Extremwetter im Klimawandel zurückstehen“, so die klare Positionierung im Gutachten.
Zum Hintergrund: Bei der Berliner Senatsverwaltung liegen Starkregengefahrenkarten, die bislang nicht öffentlich sind. Grund sind Bedenken der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die durch eine Veröffentlichung von Grundstücksdaten Rückschlüsse auf die persönlichen Lebensverhältnisse von Menschen befürchtet.
Das Gutachten verweist aber besonders auf das Umweltinformationsgesetz. „Starkregengefahrenkarten enthalten Informationen, die im Zuge des Klimawandels für eine wirksame private und öffentliche Vorsorge gegenüber Extremwetterereignissen unerlässlich sind. Ihre Veröffentlichung kann Leben und Gesundheit sowie Vermögen von Menschen schützen. Deshalb gebietet das Umweltinformationsgesetz, das die Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union umsetzt und die aus den Grundrechter fließende Schutzpflicht staatlicher Stellen konkretisiert, dass die Starkregengefahrenkarten veröffentlicht werden müssen“, sagt der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christian Calliess von der Freien Universität Berlin.

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Förderung für natürlichen Klimaschutz in Kommunen

Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK) Kommunen insbesondere im ländlichen Bereich – bei der Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes. Ziel der Projektförderungen sind neben dem Klimaschutz auch der Erhalt der biologischen Vielfalt und die Erhöhung der Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit. Als Förderschwerpunkte nennt das Bundesumweltministerium unter anderem: Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern, einschließlich Rück- und Umbau von Entwässerungseinrichtungen und längerfristige Stabilisierung beziehungsweise Wiederherstellung grundwasserbeeinflusster Lebensräume, Anbindung von Auenflächen, Erhalt und Anlage von naturnahen und biodiversitätsfördernden Teichlandschaften, Rückhalt und Speicherung von Niederschlagswasser mittels naturbasierter Lösungen; die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.

https://www.bmuv.de/programm/natuerlicher-klimaschutz-in-laendlichen-kommunen

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LNG-Terminal Wilhelmshaven: Ergebnisse der Einleitungsüberwachung veröffentlicht

Die bisherigen Ergebnisse der Überwachung der Einleitung von Abwasser von der FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) Höegh Esperanza in die Jade stehen nun auch online zur Verfügung. Die fortlaufende Überwachung der Einleitung und Ausbreitung des chlorbehandelten Abwassers der Höegh Esperanza war eine der wesentlichen Auflagen der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb der Anlage. Bis auf eine zeitlich begrenzte geringe Überschreitung der Grenzwerte für Chlor innerhalb der FSRU im Januar seien die bisherigen Überwachungsergebnisse unauffällig, so das Zwischenfazit der Überwachungsbehörde.

www.nlwkn.niedersachsen.de/ueberwachungesperanza

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DWA-Leitlinien zur Entwicklung und Durchführung eines Abwasserüberwachungsprogramms für SARS-CoV-2 veröffentlicht

Mithilfe des Abwassermonitorings können gesundheitsrelevante Parameter erhoben werden wie stuhlgängige Viren und Bakterien. Abwassermonitoring liefert den Gesundheitsbehörden wertvolle Zusatzinformationen zur Bewertung von Infektionslagen. Im Rahmen des BMBF-geförderten Projekts „Abwassermonitoring zur Bestimmung des SARS-CoV-2-Infektionsgrades der Bevölkerung und Aufbau eines flächendeckenden Frühwarnsystems – Koordination der Forschungsaktivitäten in Deutschland durch die DWA“ hat die DWA Leitlinien entwickelt, die die einzelnen Arbeitsschritte des Abwassermonitorings betreffen und diese in dem DWA-Report „Leitlinien zur
Entwicklung und Durchführung eines Abwasserüberwachungsprogramms für SARS-CoV-2“ zusammengefasst.
Die Leitlinien umfassen den gesamten Workflow des Abwassermonitorings, von der Probenahme über die Analytik und Qualitätssicherung bis hin zum Datenfluss. Auch die Dateninterpretation und -kommunikation sind Bestandteil der Leitlinien. Des Weiteren enthält der Report hilfreiche Dokumente, die Kläranlagenbetreibern, den Gesundheitsämtern und Krisenstäben einen einfachen Einstieg ins Abwassermonitoring ermöglichen sollen. Hintergrundinformationen liefern das nötige Wissen für ein umfassendes Verständnis des Abwassermonitorings und eine zielgerichtete Umsetzung. Die Leitlinien sollen sicherstellen, dass sich mit dem Abwassermonitoring qualitativ hochwertige und robuste Daten generieren lassen, die den Gesundheitsbehörden und Krisenstäben ergänzenden nützliche Informationen liefern, um eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung zu fördern und so das Pandemiemanagement zu erleichtern. Die Leitlinien richten sich hauptsächlich an Beschäftigte der Abwasserwirtschaft. Sie liefern aber auch nützliche Informationen für Labormitarbeitende und Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitswesen.
Der DWA-Report steht zum kostenlosen Download bereit:
www.dwa.de/coromoni

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Bundesregierung verabschiedet erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz

Die Bundesregierung hat im Juli den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen. Städte und Gemeinden sind in besonderer Weise betroffen, wenn es um konkrete Vorsorge für die Folgen der Klimakrise geht. Daher sollen mit diesem Gesetzentwurf die Länder beauftragt werden, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Gemeinden und Kreise zu sorgen.
Zugleich verpflichtet sich die Bundesregierung mit dem Gesetz dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen. Das neue Klimaanpassungsgesetz wird vor allem durch drei Kernelemente geprägt: Stärkung der Klimaanpassung vor Ort: Für eine wirkungsvolle Vorsorge sollen möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne auf der Grundlage von Risikoanalysen erstellt werden. Die Länder haben bei der Ausge- staltung der Klimaanpassungskonzepte auf lokaler Ebene viele Spielräume und können etwa bestimmen, dass diese nur für Gebiete von Gemeinden über einer bestimmten Einwohnerschwelle zu erstellen sind.
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes: Die Bundesregierung soll per Gesetz verpflichtet werden, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Die Strategie wird regelmäßig aktualisiert und fortlaufend umgesetzt. Die erste Klimaanpassungsstrategie in neuer Form soll bis Ende 2024 von der Bundesregierung beschlossen werden, auch wenn das Gesetz ihr dafür bis zum Ende der Legislaturperiode Zeit ließe. Berücksichtigungsgebot: Als weitere Instrumente zur Stärkung der Klimaanpassung in Deutschland haben Träger öffentlicher Aufgaben nach dem Gesetzentwurf bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen. Die Träger öffentlicher Aufgaben sollen auch darauf hinwirken, dass sie im Rahmen von Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich bereits versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für deren Nutzung notwendig ist, in den natürlichen Bodenfunktionen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist, wiederherstellen und entsiegeln.
Nach dem Beschluss durch das Kabinett liegt der Entwurf für ein Klimaanpassungsgesetz als nächstes dem Bundesrat und dem Bundestag zu Befassung und Verabschiedung vor.

https://www.bmuv.de/gesetz/gesetz-entwurf-eines-bundes-klimaanpassungs-gesetzes

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Erste Kläranlage mit vierter Reinigungsstufe in Hessen in Betrieb

Als erste hessische Kommune hat Mörfeden-Walldorf seine Kläranlage mit einer vierten Reinigungsstufe aufgerüstet, am 7. Juli 2023 ist sie mit Pulveraktivkohl und Tuchfiltration in Betrieb gegangen.
Im Rahmen der Spurenstoffstrategie Hessisches Ried hat das Land Hessen die Maßnahme mit einer Zuwendung von 4,6 Millionen Euro und 70 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.
Neben der nun in Betrieb gegangenen Kläranlage in Mörfelden-Walldorf sind weitere sechs Kläranlagen ausgewählt, die zukünftig mit einer vierten Reinigungsstufe ausgerüstet werden sollen:
Kläranlage Bickenbach (im Bau), Büttelborn (Zuwendungsbescheid erteilt, in Planung), Darmstadt (in Planung), Griesheim (in Planung), Langen (in Planung) und Weiterstadt (in Planung). Derzeit baut auch die Firma Merck in Darmstadt eine vierte Reinigungsstufe auf ihrer Industriekläranlage. Diese soll Ende 2023 in Betrieb gehen. Aktuell überlegt auch die Stadt Frankfurt, eine vierte Reinigungsstufe zu planen, und die Stadt Wiesbaden hat an einem Forschungsvorhaben zu dem Thema teilgenommen.

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Studie „Förderung zur Umsetzung von resilienzstärkenden Maßnahmen“ veröffentlicht

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) veröffentlicht mit der Fachinformation „Föderung zur Umsetzung von resilienzstärkenden Maßnahmen. Studie der Fördermöglichkeiten auf Ebene des Bundes und der EU (2021 2022)“ eine Übersicht über Förderprogramme und Förderlinien, die für die Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen genutzt werden
können. Die Nationale Kontaktstelle für das Sendai Rahmenwerk beim BBK hatte die Studie beim Institut für Politikwissenschaft der Universität der Bundeswehr München beauftragt.
Die Analyse der Fördermöglichkeiten verdeutlicht, dass keine Förderprogramme vorliegen, die explizit das Thema Resilienz adressieren und nur wenige Förderungen im klassischen Katastrophen- und Bevölkerungsschutz auf EU- oder Bundesebene zu finden sind.
Die meisten Fördermaßnahmen mit Bezug zur Resilienzstärkung konnten in den Bereichen Technologie und Digitalisierung, Klimaschutz- und -anpassung, Wirtschaft sowie Transport und Verkehr verzeichnet werden. Insgesamt wurden während der Durchführung der Studie in den Jahren 2021 und 2022 98 Fördermöglichkeiten für resilienzstärkende Maßnahmen ermittelt. Von diesen Fördermöglichkeiten waren im Juli 2023 noch 79 aktiv.

Download der Studie: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230808_002

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Neue Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung treten in Kraft

Seit dem 1. August 2023 gelten erstmals deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken. Nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums in einer Pressemitteilung gewähr- leisten die Regelungen einen einheitlich hohen Umweltschutzstandard, geben Herstellern sowie Verwendern Rechtssicherheit und machen so Ersatzbaustoffe für Bauvorhaben künftig noch attraktiver.
Mineralische Abfälle sind massebezogen der größte Abfallstrom in Deutschland. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Recycling-Baustoffe kommen schon heute an vielen Stellen zum Einsatz, vor allem bei technischen Bauwerken, darunter Leitungsgräben. Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen durch rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen und zu stärken, wurde im Jahr 2021 die Ersatzbaustoffverordnung beschlossen. Unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung tritt auch eine erste Änderung in Kraft. Mit der ersten Änderung werden für den Vollzug wichtige Details angepasst, wie die Aufnahme von Kriterien zur Anerkennung sogenannter Güteüberwachungsgemeinschaften. Durch diese Kriterien wird die Gütesicherung der hergestellten Ersatzbaustoffe gestärkt. Das Bundesumweltministerium bereitet nun auf dieser Basis den nächsten Schritt vor: Qualitativ besonders hochwertige Ersatzbaustoffe sollen nicht mehr als Abfall behandelt werden müssen, sondern Produktstatus erlangen können. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben ist eine gesonderte Verordnung erforderlich, um das Ende der Abfalleigenschaft zu regeln. Das Ministerium beabsichtigt, in diesem Jahr hierzu einen Entwurf vorzulegen.

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Klärwerk Erlangen baut vierte Reinigungsstufe

Das Klärwerk Erlangen soll eine vierte Reinigungsstufe zur Elimination von Spurenstoffen bekommen. Den Bau fördert der Freistaat Bayern mit bis zu 15 Millionen Euro. Einen entsprechenden Förderbescheid übergab Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber am 26. Juli 2023. Das Klärwerk Erlangen gehört zu aktuell insgesamt 13 Kläranlagen, die im Rahmen eines neuen Förderprogramms des Freistaats Fördermittel für die freiwillige Nachrüstung mit einer vierten Reinigungsstufe zur Elimination von Spurenstoffen beantragen können.
Die Anlagen wurden nach fachlichen Gesichtspunkten anhand ihrer Ausbaugröße, des Abwasseranteils im Gewässer und der Relevanz für Trinkwassereinzugsgebiete ausgewählt. Das Bayerische Umweltministerium fördert mit diesem Programm den Bau der vierten Reinigungsstufe mit einem Zuwendungssatz von 50 Prozent; bei Inbetriebnahme bis Ende 2024 bis zu 70 Prozent.
Insgesamt rund 90 Kläranlagen sollen in Bayern langfristig in einem bayernweiten Ausbauprogramm für eine vierte Reinigungsstufe berücksichtigt werden. Die Nachrüstung dieser Kläranlagen ist Teil der umfassenden Gesamtstrategie „Wasserzukunft Bayern 2050“.

https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/abwasser/spurenstoffe.htm

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Corrigendum

Zum Bericht in KA 4/2023 „8 Kongress ‚Phosphor – Ein kritischer Rohstoff mit Zukunft‘“ gingen von DI Arabel Long (Wien Energie GmbH) folgende Anmerkungen zur Korrektur auf den Seiten 248/249 ein:
Die Abfallverbrennungsverordnung sieht eine Rückgewinnung des Phosphors aus der Asche von 80 % bezogen auf den Phosphorgehalt im Klärschlamm vor oder wie richtig angemerkt den gesamten Einsatz der Asche in einem Düngemittelprozess.
Die Wiener Hauptkläranlage (mittlerweile nur mehr „ebswien Kläranlage“) wird keine Anlage zur Phosphorrückgewinnung betreiben – diese wird von Wien Energie errichtet und betrieben werden am Standort der Klärschlammverbrennung.
Im Zuge der Energieoptimierung der ebswien Kläranlage sank der Heizwert des Klärschlamms. Die Optimierung wurde aber für die Kläranlage durchgeführt, nicht um die thermische Verwertung energetisch zu optimieren. Um eine entsprechende Qualität der Asche zu gewährleisten, musste Wien Energie daher Klärschlammtrocknungsanlagen errichten, die den Heizwert des Schlamms wieder heben. Die überschüssige Wärme aus der Verbrennung wird hier zur Trocknung des Schlamms eingesetzt. Überschüssige Wärme wird wie im Artikel erwähnt, in das Fernwärmenetz abgegeben.

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DWA: Lisa Broß in die DWA-Bundesgeschäftsführung gewählt

Wasserwirtschaftliche Vereinigung stellt Weichen für die Zukunft
Hennef. Dr.-Ing. Lisa Broß (34) wurde einstimmig vom Vorstand der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) zum 1. Oktober 2023 in die Bundesgeschäftsführung der Vereinigung gewählt. Sie soll zum 1. Januar 2024 Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung in Nachfolge von Bauass. Dipl.-Ing. Johannes Lohaus werden. Johannes Lohaus geht zum Ende des Jahres altersbedingt in den Ruhestand

DWA-Präsident Prof. Dr. Uli Paetzel zeigt sich sehr zufrieden mit der Wahl von Dr. Lisa Broß: „Im Namen von Präsidium, Auswahlkommission und Vorstand kann ich sagen, dass Lisa Broß eine exzellente Besetzung der Position ist. Sie ist fachlich und menschlich überzeugend und steht für die Zukunft und Weiterentwicklung der DWA.“ Lisa Broß ist die erste Frau an der hauptamtlichen Spitze der Vereinigung und das bisher jüngste Mitglied der Geschäftsführung. Nach der im Oktober beginnenden Übergabephase wird sie ab Januar 2024 gemeinsam mit dem Kaufmännischen Bundesgeschäftsführer, Rolf Usadel, die Geschicke der DWA lenken. Lisa Broß ist zuversichtlich: „Die Wasser- und Abfallwirtschaft in Deutschland und die DWA stehen vor immensen Aufgaben, denen wir uns mit ganzer Kraft widmen werden. Die Anpassung an den Klimawandel, die damit einhergehende Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und nicht zuletzt die Gewinnung und Qualifizierung von Nachwuchskräften stellen besondere Herausforderungen dar. Gleichzeitig muss die DWA weiterhin ihre laufenden fachlichen Aufgaben verlässlich erfüllen. Diese Herausforderungen werde ich gemeinsam mit den Ehrenamtlichen und allen Mitarbeiter*innen der DWA in der Bundesgeschäftsstelle wie in den Landesverbänden zielgerichtet angehen. Ich danke der DWA für ihr Vertrauen in mich und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.“
Lisa Broß studierte an der RWTH Aachen Maschinenbau mit Vertiefung in Verfahrenstechnik. An den Bachelor-Abschluss schlossen sich Masterstudien in Wirtschaftswissenschaften und Umweltingenieurwissenschaften an. Sie promovierte an der Universität der Bundeswehr München mit der Arbeit „Wasserversorgung in Notsituationen – Verfahren zur Beurteilung der Resilienz von Wasserversorgungssystemen unter Berücksichtigung der Ersatz- und Notwasserversorgung“. Ihre Dissertation wurde im Jahr 2022 mit dem Förderpreis des Instituts zur Förderung der Wassergüte- und Wassermengenwirtschaft e. V. (IFWW) ausgezeichnet. Im Anschluss an ihre Promotion übernahm Frau Broß die Leitung Forschung und Entwicklung bei der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH in Bodenheim, dem zweitgrößten Wasserversorger in Rheinland-Pfalz. Derzeit leitet sie die Gruppe „Research & Business Development“ am Kompetenzzentrum Wasser Berlin. Lisa Broß hatte Auslandsaufenthalte in den USA, Singapur und Tunesien.
Seit vielen Jahren ist Lisa Broß umfangreich ehrenamtlich und in nationalen und internationalen Gremien tätig: Bei DWA und DVGW ist sie Mitglied in mehreren Fachgremien und in die Vernetzungsarbeit der jungen Mitglieder involviert. Sie ist Mitglied des Strategic Council der International Water Association (IWA), Vorsitzende des Young Water Professionals Chapter Germany der IWA, Mitglied im deutschen Nationalkomitee der IWA und Teil des Management Committee der IWA Specialist Group „Sustainability in the Water Sector“. Sie verfügt über eine umfangreiche Publikationsliste und hat zahlreiche Vorträge auf nationalen und internationalen Konferenzen gehalten.

https://de.dwa.de/de/presseinformationen-volltext/lisa-bross-in-die-dwa-bundesgeschaeftsfuehrung-gewaehlt.html

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Zukunftsstrategie der Bundesregierung veröffentlicht

Als lernende Strategie angelegt, will die Bundesregierung künftig dynamisch und gemeinsam mit Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ihre Zukunftsstrategie optimieren und bei Bedarf neu justieren. Die Zukunftsstrategie, die als Unterrichtung (Bundestags-Drucksache 20/5710) vorliegt, sei das „Fundament“, auf dem die Forschungs- und Innovationspolitik der aktuellen Legislaturperiode aufbaue. Die Zukunftsstrategie nennt sechs zentrale Felder, die forschungs- und innovationspolitische Herausforderungen mit sich bringen: 1) Nachhaltiges Wirtschaften, 2) Klimaschutz und Ernährungssicherheit, 3) Gesundheit, 4) die digitale und technologische Souveränität Deutschlands und Europas, 5) Raumfahrt und Meere sowie 6) gesellschaftliche Resilienz. Die Strategie wurde am 1.März 2023 erstmalig im Bundestag beraten.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230228_004

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Bundeskabinett verabschiedet Nationale Wasserstrategie

Das Bundeskabinett hat am 15. März 2023 die Nationale Wasserstrategie verabschiedet. Angesichts der jetzt schon spürbaren Folgen der Klimakrise soll damit die Wasserwende eingeläutet und die Transformation in der Wasserwirtschaft beschleunigt werden. Mit der Strategie will die Bundesregierung die natürlichen Wasserreserven Deutschlands sichern, Vorsorge gegen Wasserknappheit leisten, Nutzungskonflikten vorbeugen, den Sanierungsstau in der Wasserinfrastruktur angehen sowie den Zustand der Gewässer und die Wasserqualität verbessern. Mit den 78 Maßnahmenvorschlägen des zugehörigen Aktionsprogramms nimmt die Bundesregierung sich und alle beteiligten Akteure in die Pflicht, bis 2050 für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu sorgen. Die Nationale Wasserstrategie betrachtet die Herausforderungen der Wasserwirtschaft in Deutschland bis zum Jahr 2050. Sie gliedert sich in zehn strategische Themen, die den Weg der nächsten 30 Jahre vorzeichnen und die nötigen Ziele und Maßnahmen beschreiben. Im Kern der Strategie steht die Vorsorge als Daseinsvorsorge. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen auch in Zukunft auf sichere, bezahlbare und leistungsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zählen können. Darüber hinaus fokussiert die Nationale Wasserstrategie auf die Vorsorge für Tiere und Pflanzen. Gesunde Gewässer und ein funktionsfähiger Wasserhaushalt sind zentrale Voraussetzungen für den Erhalt der Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt. Die Nationale Wasserstrategie wird auf diese Weise mit dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz (ANK) verknüpft. Die Strategie greift aber auch die Bedeutung einer sicheren Versorgung mit Wasser und einer hohen Qualität unser Gewässer als Wirtschaftsfaktor auf. Es müsse vermie- den werden, dass Wasser zum begrenzenden Faktor für regionale Entwicklung wird. Ein umfassendes Aktionsprogramm ergänzt den Entwurf der Nationale Wasserstrategie. Die 78 Maßnahmen sollen bis 2030 schrittweise umgesetzt werden. Als Beispiele nennt die Regierung in einer Pressemitteilung: Datenbasis erweitern, Prognosefähigkeit stärken; Leitlinie für den Umgang mit Wasserknappheiten entwickeln; bundesweit einheitliche Leitlinien für regionale Wasserversorgungskonzepte entwickeln; überregionale Wasserversorgungsinfrastruktur etablieren; Auflegen eines Förderprogramms „Klimabezogene Maßnahmen in der Wasserwirtschaft und Gewässerentwicklung“; wassersensible Städte bauen. Die bestehenden technischen Regeln werden daraufhin überprüft, ob sie zum Erhalt des natürlichen Wasserhaushalts, zur Klimaanpassung und Stadtnatur beitragen, und wo nötig überarbeitet. Aus Sicht von DWA und DVGW markiert die Nationale Wasserstrategie einen wichtigen Schritt hin zu einer zukunftsfesten Wasserwirtschaft, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Herausforderungen durch den Klimawandel. „Die Politik hat die hohe Bedeutung einer nachhaltigen und sicheren Wasserwirtschaft erkannt. Die Ziele der Nationalen Wasserstrategie sind sehr zu begrüßen, die auf die Vorsorge gerichteten Handlungsansätze sind gut und folgerichtig“, betonen Dr.-Ing. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW, und Johannes Lohaus, Sprecher der DWA-Bundesgeschäftsführung. „Jetzt muss die Strategie zeitnah und vor allem konkret umgesetzt werden. … Dazu gehört insbesondere auch, ihre Maßnahmen mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten“, fordern Merkel und Lohaus. „Gut ist ebenfalls, dass der Weltwassertag das öffentliche Augenmerk auf die kostbare Ressource Wasser lenkt. Dies einmal im Jahr zu tun, reicht aber nicht. Wir benötigen ein dauerhaft umwelt- freundliches, sozialverträgliches und nutzerorientiertes Handeln. Darauf müssen wir unsere Anstrengungen zusammen mit allen Akteuren entlang des Wasserkreislaufes ausrichten und das öffentliche Bewusstsein schärfen“, mahnen Merkel und Lohaus. Genau hier setzt auch die „Vision einer wasserbewussten Gesellschaft für das Jahr 2100“ an, die DVGW und DWA ebenfalls am 15. März veröffentlicht haben.

https://www.bmuv.de/wasserstrategie
https://www.bmuv.de/wasserdialog
www.dwa.de/vision-2100

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IBM fördert Projekte zur globalen Verbesserung des Wassermanagements

IBM nimmt bis Ende Mai 2023 Bewerbungen für die nächste Kohorte des zweijährigen Pro-Bono-Umweltprogramms „IBM Sustainability Accelerator“ entgegen. Der Schwerpunkt der diesjährigen Kohorte konzentriert sich auf Projekte und Lösungen rund um das Wassermanagement. Gemeinnützige und staatliche nitiativen, die sich mit der Wasserwirtschaft befassen, können sich bewerben. Im Rahmen ihres Pro-Bono-Umweltprogramms setzt IBM Technologien wie Hybrid Cloud und Künstliche Intelligenz (KI) sowie ein Expertennetzwerk ein, um die Arbeit von gemeinnützigen und staatlichen Organisationen zu fördern. Deren Projekte konzentrieren sich auf Regionen und Bevölkerungsgruppen, die von Klimawandel und Umweltbedrohungen besonders stark betroffen sind.

www.ibm.com/impact/initiatives/ibm-sustainability-accelerator
www.youtube.com/watch?v=Yk_hZ-br26xM

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Hintergrundpapier zum SARS-CoV-2-Monitoring im Abwasser erschienen

Das Bundesumweltministerium hat eine „Hintergrundinformation zum SARS-CoV-2-Monitoring im Abwasser in Deutschland“ veröffentlicht. Darin wird die zeitliche Entwicklung des Abwassermonitorings in Deutschland beschrieben und ein Ausblick auf die weitere Entwicklung gegeben.

Download:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230223_004

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Umweltorganisationen erstreiten Beschluss gegen Oder-Ausbau in letzter Instanz

Das Oberste Verwaltungsgericht der Republik Polen hat die Genehmigung des Oder-Ausbaus vorläufig aufgehoben und damit den Beschluss des Woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts in Warschau aufgrund der Klage der Umweltorganisationen DNR, NABU und BUND Brandenburg bestätigt. Der jetzige Gerichtsbeschluss sieht vor, dass der Bescheid des polnischen Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 nicht vollstreckt werden darf. Entsprechend darf auch bis zur Änderung des Umweltbescheids oder der Beendigung des Hauptsacheverfahrens nicht weiter ausgebaut werden, teilte der Deutsche Naturschutzring (DNR) mit. Der Beschluss beim Obersten Verwaltungsgericht der Republik Polen wurde von DNR, NABU und BUND Brandenburg erstritten, die Mitglieder des „Aktionsbündnis lebendige Oder“ mehrerer deutscher Umwelt- und Naturschutzverbände sind. Die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Die Entscheidung (Aktenzeichen III OZ 78/23) ist auch im Portal des Obersten Verwaltungsgerichts der Republik Polen abrufbar. Auf Antrag des Investors Staatlicher Wasserwirtschaftsbetrieb Polnische Gewässer (Wody Polskie) vom 26. August 2022 wurde ein Verfahren gegen die Entscheidung des Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 eingeleitet. Deshalb wurde das gerichtliche Hauptsacheverfahren am 27. Dezember 2022 vom Woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau (IV SA/Wa2239/22) ausgesetzt. Über den Antrag des Investors Wody Polskie auf Änderung des Umweltbescheids entscheidet derzeit der polnische Generaldirektor für Umweltschutz (DOOŚ-WDŚZOO.420.38 2022.aka.US.5).

https://www.nsa.gov.pl/ewokanda

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Modellprojekte Smart Cities: Erste Studien erschienen

Wie helfen digitale Lösungen bei Extremwetter? Wann verbessern Datenplattformen das Leben in der Stadt? Und was können Kommunen aus den Erfahrungen anderer lernen? Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigt sich die Begleitforschung zum Programm Modellprojekte Smart Cities (MPSC). Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat nun die ersten zwei daraus hervorgegangenen Studien veröffentlicht. Beide Publikationen stellen Empfehlungen für Kommunen bereit. Im Fokus stehen Resilienzstrategien und urbane Datenplattformen. In den nächsten Monaten werden weitere Veröffentlichungen folgen. Die Studie „Resilienz in der Smart City“ verdeutlicht, wie sich Städte und Gemeinden im digitalen Zeitalter auf häufiger auftretende Krisen und negative Ereignisse etwa infolge des Klimawandels besser vorbereiten können. Die zweite erschienene Studie mit dem Titel
„Urbane Datenplattformen“ untersucht die vielfältigen Anwendungsfälle und Nutzergruppen von Datenplattformen. Kommunale, aber auch private Akteure integrieren die über die Plattform gesammelten Daten in innovative Anwendungen

Interessierte können die beiden neuen Veröffentlichungen online abrufen:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230314_003
Gedruckte Exemplare können kostenfrei bestellt werden:
bbsr.publikationen@bbr.bund.de

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Sachsen-Anhalt: Landesrechnungshof für höhere Wasserentnahmeentgelte

Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt spricht sich für höhere Wasserentnahmeentgelte im Bundesland aus. Seit 2011 wurde diese Gebühr in Sachsen-Anhalt nicht erhöht. Dazu der Präsident des Landesrechnungshofs, Kay Barthel, bei der Vorstellung des Jahresberichts 2022 seiner Behörde: „Das halten wir für falsch. Besonders kritisch sehen wir in diesem Zusammenhang die pauschale Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt bei der Gewinnung von Bodenschätzen. Dies widerspricht dem Verursacherprinzip.“

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Nordrhein-Westfalen: Umweltwirtschaft generiert einen ökologischen Nutzen von 23 Milliarden Euro

Die Umweltwirtschaft in Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahren durch die Vermeidung von Umweltschäden einen ökologischen Nutzen in Höhe von 23 Milliarden Euro generiert. Dies geht aus dem Umweltwirtschaftsbericht für Nordrhein-Westfalen hervor. In diesen ist erstmals eine Bewertung des ökologischen Nutzens eingeflossen. Differenziert nach den verschiedenen Umweltbereichen zeigt sich, dass der größte ökologische Beitrag der Umweltwirtschaft für den Klimaschutz geleistet wird. Insgesamt werden durch die Leistungen der Umweltwirtschaft in Nordrhein-Westfalen rund 10,7 Milliarden Euro im Jahr 2020 an Klimawandelkosten vermieden. Weitere Umweltschäden werden in Bezug auf Böden und Gewässer (3,3 Milliarden Euro) und Luft (1,4 Milliarden Euro) vermieden. Daneben generiert die Umweltwirtschaft zusätzliche positive Mehrwerte. Im Bereich des Ressourcenschutzes werden durch Recycling und die Bereitstellung regenerativer Materialien (insbesondere Holzbaustoffe) Werte in Höhe von 6,7 Milliarden Euro geschaffen. Der Erhalt von Biodiversität, lebenswerter Städte und des Landschaftsbildes kann auf mindestens 684 Millionen Euro geschätzt werden.

www.umweltwirtschaft.nrw.de

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Ziel: Weniger Mikroplastik im Umfeld von Sportanlagen

Neue Erkenntnisse über Mengen und Verbreitungspfade von Mikroplastik aus Einstreugranulat für Kunstrasenplätze liefert eine Masterarbeit am Fraunhofer UMSICHT. Sie liefern die Basis für künftige Strategien zur Emissionsminderung. Allein in Deutschland gibt es aktuell mehr als 5000 Kunstrasenplätze, auf denen mehrheitlich Fußball gespielt wird – Tendenz steigend. Ein Nachteil dieser Plätze: Durch Wind, Regen und Schnee sowie durch den Spielbetrieb selbst gelangt Einstreugranulat vom Platz in die Umwelt. Das gummielastische Granulat, (Performance-)Infill genannt, dient der Optimierung der Spielperformance und wird zusammen mit Quarzsand, der zur Platzstabilisierung dient, auf Kunstrasenplätze aufgebracht. Bei einer Einbaumenge von 4 bis 7 kg Gummigranulat pro Quadratmeter befinden sich auf einem üblichen Fußball-Kunstrasenplatz von mehr als 7000 Quadratmeter bis zu 50 Tonnen dieses Materials. Detaillierte Aussagen über das Transportverhalten konnten unter anderem mithilfe eines neu konstruierten Windkanals und Analysen von Entwässerungsschächten getroffen werden. Die gesammelten Erkenntnisse dienen nun als Grundlage für Vereine und Kommunen, um individuelle Emissionsminderungsstrategien für ihre Sportanlagen zu entwickeln.

Download der Masterarbeit:
https://doi.org/10.24406/publica-205

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Starkregengefahrenkarten für Münster und Mannheim vorgelegt

Die Stadt Münster legt Starkregengefahrenkarten für das gesamte Stadtgebiet vor. Mit diesen Karten können Bürgerinnen und Bürgerabschätzen, ob und an welchen Stellen ihre Grundstücke und Gebäude von Überflutungen durch Starkregen bedroht sind und vorsorgen. Um sich vor eindringendem Wasser zu schützen, können sie dann zum Beispiel druckdichte Kellerfenster einbauen oder Lichtschächte umbauen. Die Starkregengefahrenkarten werden auch relevanten Behörden wie Feu-erwehr, Polizei, Wasserbehörden und Krankenhausbetreibern zur Verfügung gestellt. Die Stadt legt die Karten zudem bei allen städtebaulichen Entwicklungen zugrunde, um Risiken sowohl für neue als auch für Bestandsgebiete zu vermeiden. Die Karten werden laufend fortgeschrieben und aktualisiert, sodass maßgebliche Veränderungen im Stadtgebiet berücksichtigt werden können. Mit Hintergrundinformationen, Checklisten und konkreten Handlungsempfehlungen informiert ebenso die Stadt Mannheim Eigentümer über Vorsorgemaßnahmen, um Gebäude und Grundstücke vor eindringendem Wasser bei Starkregen zu schützen. Welche Grundstücke oder Gebäude im gefährdeten Bereich liegen, kann auf der Starkregengefahrenkarte eingesehen werden. Zunächst wurden drei Stadtteile berechnet, alle weiteren Stadtteile folgen sukzessive.

www.stadt-muenster.de/wasser
www.mannheim.de/starkregen
https://www.gis-mannheim.de

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Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen: neue Fristen in Schleswig-Holstein

Das Umweltministerium von Schleswig-Holstein macht neue Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen: Die Erstprüfungen privater Leitungen sind künftig bis zum Jahr 2040 durchzuführen, unabhängig von der Zustandserfassung des öffentlichen Bereichs. „Die neue Frist bringt die Interessen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit der Notwendigkeit des Grundwasserschutzes in Einklang.
Gleichzeitig wird Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die durchführenden Fachfirmen geschaffen.“, so das Ministerium in einer Pressemitteilung.
Nachweise zur Dichtheitsprüfung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die schon vor 2040 durchgeführt werden, behalten ihre Gültigkeit. Damit werden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die schon frühzeitig die Prüfung durchführen, nicht be- nachteiligt. In Wasserschutzgebieten (in den Schutzzonen II, III und III A) bleibt die umgehende Prüfung vorgeschrieben.
Gleiches gilt für Grundstücksentwässerungsanlagen, die gewerbliches Abwas-
ser ableiten. Bislang, seit dem 5. Oktober 2010, galten in Schleswig-Holstein unmittelbar die Festlegungen in der DIN 1986 Teil 30 als allgemein anerkannte Regel der Technik. Da die Überprüfung im öffentlichen Bereich im November 2022 jedoch nicht flächendeckend abgeschlossen war, setzte das Umweltministerium die Verpflichtung von Privatpersonen vorerst aus. Mit Inkrafttreten der neuen Fristen werden die bislang geltenden Regelungen hinfällig.

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Verbände einig: Erweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie verankern

Verbände der Wasserwirtschaft und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich in einer gemeinsamen Positionierung für den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, eine erweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie zu verankern. Insbesondere mit Blick auf die anstehenden Beratungen des Umweltministerrates zur Kommunalabwasserrichtlinie, aber auch die laufenden Beratungen im Bundesrat, fordern die Verbände Bund und Länder mit diesem kurzen gemeinsamen Papier auf, sich für diesen Vorschlag einzusetzen.
Mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine erweiterte Herstellerverantwortung in der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie sollen die Verursacher von Schadstoffeinträgen erstmals auch finanziell in die Pflicht genommen und Anreize geschaffen werden, um verursachergerecht Verunreinigungen zu vermeiden. Das Prinzip der Herstellerverantwortung ist im europäischen Recht bereits fest etabliert und soll jetzt auch in geeigneter Weise im Wasserrecht umgesetzt werden.
In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es: „Sowohl für den Gewässerschutz als auch für die Entgeltbelastung der Bürgerinnen und Bürger sowie die energetische Bilanz der Abwasserreinigung ist es wesentlich besser, Schadstoffeinträge di-rekt an der Quelle zu vermeiden, oder zumindest Einträge zu minimieren, anstatt hochverdünnte Schadstoffe später mit technisch aufwändigen Verfahren vor dem Eintrag in die Gewässer zu reduzieren. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht daher zu Recht vor, dass Hersteller bestimmter Stoffgruppen die vollen Kosten der Abwasserreinigung für die vierte Reinigungsstufe zu tragen haben. Damit wählt die Kommission anstelle ordnungsrechtlicher Verbote bewusst ein umweltökonomisches Anreizsystem.“

Download:
www.dwa.de/stellungnahmen

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Greenpeace: Polnische Kohlekonzerne PGG und JSW für Fischsterben in der Oder verantwortlich

Greenpeace meint, die Verursacher für das Fischsterben in der Oder im vergangenen Sommer ausfindig gemacht zu haben: Bei drei Bergwerken der polnischen Bergbaukonzerne Polska Grupa Górnicza  PGG) und Jastrzębska Spółka Węglowa S. A. (JSW SA) kann die Umweltschutzorganisation ihrer Überzeugung nach die Belastung durch salzhaltige Einleitungen nachweisen. Ein polnisch-deutsches Greenpeace-Team nahm an drei Zuflüssen zur Oder und sechs zur Weichsel 57 Wasserproben. Das Ergebnis dieser Untersuchung hat Greenpeace-Polen am 2. März 2023 in einem Report veröffentlicht. Die höchsten Salzwerte fand das Greenpeace-Team im Oder Zufluss Bierawka, in den der Bergbaukonzern JSW SA sein Grubenwasser einleitet. Der Salzgehalt des Zuflusses liegt dort bis 15-fach über dem für Süßwasser empfohlenen Wert von 500 ppm. Zwei weitere Bergwerke von PGG erhöhen den Salzgehalt der Zuflüsse Klodnica und Kochlowka um bis zum 14-fachen der empfohlenen Werte. Das salzhaltige Wasser begünstigt giftige Algenarten, wie Prymnesium parvum. Die Alge wächst ab einem hohen Salzgehalt, dreifach über dem Süßwasser-Wert. In ihrem Inneren bildet sie ein Gift, um sich vor Fressfeinden zu schützen. Das Toxin der Alge hat dann fatale Folgen für Fische oder Muscheln, die damit in Kontakt kommen und durch Schwermetalle bereits vorgeschädigt sind.
Die Salzeinleitungen in die Weichsel sind Greenpeace zufolge höher als die in der Oder. Die Wasserqualität der Flüsse wird auf polnischer Seite nicht durchgängig überwacht, so Greenpeace. Einleitungen von Bergbaukonzernen und anderen Fabriken würden nur auf dem Papier kontrolliert.

Download des Greenpeace-Reports:
https://act.gp/3Y5kskd

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Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft: Abschlussbericht der ersten Förderphase erschienen

Die erste, 2019 gestartete Phase der Fördermaßnahme „Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft – RES:Z“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde Ende 2022 abgeschlossen. Die Fördermaßnahme adressiert Ressourceneffizienz im Bereich der Flächennutzung, der Baustoffe, Energie und Wasserinfrastruktursysteme in urbanen Neubau- und Bestandsquartieren. In zwölf geförderten Forschungsprojekten wurden neue und umsetzungsorientierte Konzepte mit integrativen Handlungsansätzen für den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen auf der Ebene des Stadtquartiers entwickelt und erprobt. Die im Rahmen der ersten Förderphase von RES:Z erarbeiteten Forschungsergebnisse stehen nun zusammengefasst zum freien Download zur Verfügung. Für acht Projekte geht es in den nächsten zwei Jahren in die Umsetzungs- und Verstetigungsphase.

https://ressourceneffiziente-stadtquartiere.de

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Schwimmende Photovoltaikanlage auf Schönungsteichen im Klärwerk Eching

AWA – Ammersee Wasser- und Abwasserbetriebe gKU, Ammerseewerke gKU und der Photovoltaik-Spezialist Sinn Power planen den Bau einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf den Schönungsteichen der Kläranlage in Eching am Ammersee. Auf insgesamt fünf Schönungsteichen soll eine Fläche von nahezu 11 000 m2 mit schwimmenden Photovoltaik-Blöcken bebaut werden. Das entspricht ca. 50 % der vorhandenen Wasserfläche. Die Anlage wird rund 1500 Wh Solarstrom pro Jahr erzeugen und kann damit nicht nur den Eigenbedarf der Kläranlage decken, sondern zusätzlich Energie in das Stromnetz der umliegenden Gemeinden einspeisen. Der Baubeginn hängt von dem nun zu beginnenden Genehmigungsverfahren ab. Schönungsteiche sind keine Gewässer im wasserrechtlichen Sinne, sondern Teil der technischen Anlage. Insofern gelten hier nicht die im Wasserhaushaltsgesetz erlassenen Maßnahmen (schwimmende Photovoltaikanlagen dürfen maximal 15 % der Wasseroberfläche bedecken und müssen mindestens einen Abstand von 40 m zum Ufer haben). Diese Vorschriften sind für Schönungsteiche nicht anzuwenden. Eine Nutzung von Schönungsteichen für die Gewinnung von Solarstrom hat es deutschland- und weltweit nach Mitteilung der Beteiligten snoch nicht gegeben.

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„Digital Lotse Wasser“ für Digitalisierungslösungen für die Wasserwirtschaft

Mit der neuen Online-Plattform „Digital Lotse Wasser“ will die Hochschule Hof moderne Digitalisierungslösungen für die deutschsprachige Wasserwirtschaft erfassen und bekanntmachen. In der Versorgungswirtschaft würden aktuell lediglich rund 10 Prozent der verfügbaren digitalen Hilfen eingesetzt, so die Forschenden. Der Grund für die mangelnde Akzeptanz der Technik liege dabei oft fehlende Informationen über verfügbare Lösungen, Funktionen und Vorteile. Neben der Datenbank bietet der „Wasser-Lotse“ auch Zugang zu den wichtigsten Forschungsergebnissen aus den an der Hochschule Hof abgeschlossenen Metastudien WaterExe4.0 und DigiNaX. Daneben steht auf der neuen Plattform auch die Verknüpfung der Branche im Mittelpunkt.

https://www.digital-lotse-wasser.org

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Bayern: „Flächenbewusste Kommunen“ gesucht

Kommunen, die besonders sorgsam mit dem Flächenverbrauch umgehen, können sich bis zum 22. Mai 2023 für das staatliche Gütesiegel „Flächenbewusste Kommune“ bewerben. Teilnahmeberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und (inter-) kommunale Arbeitsgemeinschaften. Voraussetzung für die Verleihung des Gütesiegels ist das Vorhandensein eines aktiven Flächenmanagements sowie die Umsetzung von innovativen Ansätzen und Maßnahmen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Dazu zählen beispielsweise der Ankauf von innerörtlichen Grundstücken, die Rücknahme von Bauflächen, die Renaturierung und Aufwertung von Ortskernen sowie weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes der Innen- vor Außenentwicklung. Auch kommunale Grundstücks- und Leerstandsbörsen oder Anreize für Entsiegelungsmaßnahmen sind gute Instrumente zum Flächensparen, so das bayerische Umweltministerium.

https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/flaechenmanagement/guetesiegel/index.htmwww.flaechensparen.bayern.de

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Projektbericht zu abflussfreien Stadtquartieren erschienen

„Wege zum abflussfreien Stadtquartier – Potenziale, Wirkungen und Rechtsrahmen des ortsnahen Schmutz- und Regenwassermanagements“ ist der Abschlussbericht eines Forschungsprojekts überschrieben, das am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) abgeschlossen wurde (UBA-Texte 34/2023). Im Fokus des Projekts standen vor allem ein modellhafter Ansatz zur Ermittlung von Technikoptionen und Potenzialen einer dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung und Abkopplung auf Block- bzw.
Quartiersebene, deren Bewertung in Bezug auf multidimensionale Wirkungen und Kosten, die Potenziale einer dezentralen Schmutzwasserbewirtschaftung sowie eine umfassende rechtliche Analyse von Hemmnissen in der Umsetzung und entsprechenden Änderungsbedarfen.

Download des Berichts:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230301_001

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Wasserwirtschaftliche Vereinigung stellt Weichen für die Zukunft

Lisa Broß in die DWA-Bundesgeschäftsführung gewählt
 
Hennef. Dr.-Ing. Lisa Broß (34) wurde einstimmig vom Vorstand der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) zum 1. Oktober 2023 in die Bundesgeschäftsführung der Vereinigung gewählt. Sie soll zum 1. Januar 2024 Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung in Nachfolge von Bauass. Dipl.-Ing. Johannes Lohaus werden. Johannes Lohaus geht zum Ende des Jahres altersbedingt in den Ruhestand.

DWA-Präsident Prof. Dr. Uli Paetzel zeigt sich sehr zufrieden mit der Wahl von Dr. Lisa Broß: „Im Namen von Präsidium, Auswahlkommission und Vorstand kann ich sagen, dass Lisa Broß eine exzellente Besetzung der Position ist. Sie ist fachlich und menschlich überzeugend und steht für die Zukunft und Weiterentwicklung der DWA.“ Lisa Broß ist die erste Frau an der hauptamtlichen Spitze der Vereinigung und das bisher jüngste Mitglied der Geschäftsführung. Nach der im Oktober beginnenden Übergabephase wird sie ab Januar 2024 gemeinsam mit dem Kaufmännischen Bundesgeschäftsführer, Rolf Usadel, die Geschicke der DWA lenken. Lisa Broß ist zuversichtlich: „Die Wasser- und Abfallwirtschaft in Deutschland und die DWA stehen vor immensen Aufgaben, denen wir uns mit ganzer Kraft widmen werden. Die Anpassung an den Klimawandel, die damit einhergehende Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und nicht zuletzt die Gewinnung und Qualifizierung von Nachwuchskräften stellen besondere Herausforderungen dar. Gleichzeitig muss die DWA weiterhin ihre laufenden fachlichen Aufgaben verlässlich erfüllen. Diese Herausforderungen werde ich gemeinsam mit den Ehrenamtlichen und allen Mitarbeiter*innen der DWA in der Bundesgeschäftsstelle wie in den Landesverbänden zielgerichtet angehen. Ich danke der DWA für ihr Vertrauen in mich und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.“

Lisa Broß studierte an der RWTH Aachen Maschinenbau mit Vertiefung in Verfahrenstechnik. An den Bachelor-Abschluss schlossen sich Masterstudien in Wirtschaftswissenschaften und Umweltingenieurwissenschaften an. Sie promovierte an der Universität der Bundeswehr München mit der Arbeit „Wasserversorgung in Notsituationen – Verfahren zur Beurteilung der Resilienz von Wasserversorgungssystemen unter Berücksichtigung der Ersatz- und Notwasserversorgung“. Ihre Dissertation wurde im Jahr 2022 mit dem Förderpreis des Instituts zur Förderung der Wassergüte- und Wassermengenwirtschaft e. V. (IFWW) ausgezeichnet. Im Anschluss an ihre Promotion übernahm Frau Broß die Leitung Forschung und Entwicklung bei der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH in Bodenheim, dem zweitgrößten Wasserversorger in Rheinland-Pfalz. Derzeit leitet sie die Gruppe „Research & Business Development“ am Kompetenzzentrum Wasser Berlin. Lisa Broß hatte Auslandsaufenthalte in den USA, Singapur und Tunesien.

Seit vielen Jahren ist Lisa Broß umfangreich ehrenamtlich und in nationalen und internationalen Gremien tätig: Bei DWA und DVGW ist sie Mitglied in mehreren Fachgremien und in die Vernetzungsarbeit der jungen Mitglieder involviert. Sie ist Mitglied des Strategic Council der International Water Association (IWA), Vorsitzende des Young Water Professionals Chapter Germany der IWA, Mitglied im deutschen Nationalkomitee der IWA und Teil des Management Committee der IWA Specialist Group „Sustainability in the Water Sector“. Sie verfügt über eine umfangreiche Publikationsliste und hat zahlreiche Vorträge auf nationalen und internationalen Konferenzen gehalten.

https://de.dwa.de/de/presseinformationen-volltext/lisa-bross-in-die-dwa-bundesgeschaeftsfuehrung-gewaehlt.html

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Interdisziplinärer Expertenaustausch. Abwasserbehandlung, Klimafolgenanpassung, Digitale Transformation

Eine moderne und nachhaltige Abwasserableitung und Abwasserbehandlung erfordert ein enges Zusammenspiel von Fachleuten aus den Bereichen Kläranlagen und Automatisierung. Die DWA-Gemeinschaftstagung „KläranlagenTage. Mess- und Regelungstechnik in abwassertechnischen Anlagen (MSR)“ greift Themen aus beiden Disziplinen auf. Die Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, wahlweise Vorträge aus dem einen oder dem anderen Bereich zu besuchen. Die Tagung, die sich schwerpunktmäßig den zukünftigen Herausforderungen an die Abwasserbehandlung, Klimafolgenanpassung und Digitale Transformation widmet, findet am 20./21. Juni 2023 in Osnabrück statt.

https://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20230321_001

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Westerwald: GIS zur Hochwasservorsorge erweitert

Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (Rheinland-Pfalz, Westerwald) hat im Nachgang zu der zerstörerischen Flut im Ahrtal vom Sommer 2021 ihr Geoinformationssystem so er-weitert, dass für die 66 Ortsgemeinden und die Stadt Altenkirchen alle vorhandenen Daten für jede einzelne Maßnahme im Rahmen des Hochwasservorsorge-konzepts hinterlegt werden können. Unterstützt wurden die Gemeinden von der Orga Soft Kommunal GmbH, einem Unternehmen des Gemeinde- und Städte-bunds Rheinland-Pfalz. Dafür wurde ein kleines Fachkatasterprogrammiert, genannt KiS-KAT-HSVK. Darin können alle Maßnahmen des Hochwasservorsorgekonzepts für die 225 Quadratkilometer große Fläche mitfarbigen Punkten in der Karte markiert und unter der schon im Konzept vergebe-nen Maßnahmennummer abgespeichert werden. So erhält jeder Nutzer auf Anhieb einen guten Überblick über die Anzahl und den aktuellen Stand der Projekte. Bei Änderung des Verfahrenstands ändert sich automatisch auch die Farbe. Indie Karte wurden zusätzlich die Abfluss-konzentrationen eingetragen, was noch-mals die Abflusswege und die Gefahren-stellen deutlich vor Augen führt. Zu jeder Maßnahme können die Mitarbeitenden zusätzlich zur Maßnahmen-Nummer den Rechts- und Hochwert, eine Kurzbeschreibung und einen groben Kostenansatz, den Umsetzungshorizont und weitere Dokumente, beispielsweise Bilder, hinterlegen. Bisher wurden 400 Vorschläge für Einzelmaßnahmen ins Konzept aufgenommen – für private Grundstücksbesitzer wie auch für die öffentliche Hand. Die Maßnahmen werden zusätzlich für jede Ortsgemeinde nochmals in einem Einzelkonzept zusammengefasst und aufgearbeitet.

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BMBF-Förderung für alternative Rohstoffe zur Wasserstofferzeugung

Das Bundesforschungsministerium will die künstliche Photosynthese und die Nutzung alternativer Rohstoffe zur Wasserstofferzeugung fördern. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Bei Themenfeld 2 „Nutzung alternativer Rohstoffe zur Wasserstoffherstellung“ werden auf der Rohstoffseite unter anderem genannt Kunststoffreste, Schmutz- und Abwasser, Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe(Anbaubiomasse ausgeschlossen), sonstige organische Reststoffe (zum Beispiel Flüssigabfälle der chemischen Industrie). Die Erzeugung von Nebenprodukten wie beispielsweise Kohlenwasserstoffen als Ausgangsmaterial für die chemische Industrie ist ausdrücklich erwünscht und sollte in der Projektidee entsprechend beachtet werden. Hier ist insbesondere auf die Reinigung des erzeugten Wasserstoffs einzugehen. Projektskizzen können bis zum 6. April 2023 eingereicht werden. Bekanntmachung der Förderrichtlinie:

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230125_004

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Nürnberger Wasserwirtschaftstage 2022

Nach einer Corona-bedingten „Zwangspause“ für größere Präsenzveranstaltungen konnte im Jahr 2022 wieder der traditionelle Nürnberger Wasserwirtschaftstag stattfinden. Über 270 Teilnehmende, Referierende und Ausstellende freuten sich dabei sichtlich über den direkten fachlichen und persönlichen Austausch. Die Veranstaltung wurde dafür extra auf zwei Tage verlängert und von einer Exkursion und einer Abendveranstaltung umrahmt. Bei letzterer konnten herausragende Unterstützende der DWA für ihr Engagement geehrt werden. So erhielten Adi Pirchner (ehemals Münchner Stadtentwässerung), Gerhard Würzberg (Ingenieurbüro Schlegel) und Inge Marxreiter(ehemals Bayerisches Landesamt für Umwelt) die Ehrennadel der DWA. Weiterhin wurde Dr.-Ing. Bernhard Böhm in sein Amt als Landesverbandsvorsitzender eingeführt und Prof. Dr.-Ing. F. Wolfgang Günthert (Vorgänger und eine der wohl herausragendsten Persönlichkeiten in der bayerischen Wasserwirtschaft) im Rahmen eines Festakts verabschiedet.

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TSM: Stadtentwässerung Lingen technisch und organisatorisch gut aufgestellt

Die Stadtentwässerung Lingen wurde von der DWA das Qualitätssiegel Technisches Sicherheitsmanagement (TSM in der Sparte Abwasser) verliehen. Gemeinsam nahmen Betriebsleiter Hans-Martin Gall, die technischen Führungskräfte Laurenz Hüer und Yvonne Zech sowie die TSM-Verantwortlichen Arne Jacobs und Bert Goldschweer im Februar 2023 die Ur-kunde von Ralf Hilmer, Geschäftsführer des DWA-Landesverbands Nord, in Lingen entgegen. Die TSM-Bestätigung bescheinigt der Stadtentwässerung eine sichere und zuverlässige Abwasserentsorgung im Sinne der gesetzlichen und technischen Regelungen. Dazu musste sich das Unternehmen im September 2022 einer zweitägigen, freiwilligen Überprüfung stellen. Geprüft wurde die Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die organisatorischen Strukturendes Betriebes.  Die DWA-Experten kontrollierten zudem den technischen Zustand der Anlagen, das Störungsmanagement und die Beachtung der Sicherheitsbestimmungen. Es mussten rund 230Fragen zur Organisation der technischen und betrieblichen Abläufe, zur Ausstattung, zu den Qualifikationen des technischen Personals und sowie zu Planung, Betrieb und Instandhaltung der Anlagenbeantwortet werden. Außerdem fand eine Begehung der Kläranlage statt. Die Stadtentwässerung Lingen stellte sich der Überprüfung zum ersten Mal. Aktuell sind ca 130 Unternehmen mit dem Logo „TSM-bestätigt“ in der Sparte Abwasser von der DWA ausgezeichnet.

https://de.dwa.de/de/technisches-sicherheitsmanagement.html

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Nachrüstung von Regenklärbecken mit Filtereinheiten

Im Rahmen des Projekts „Nachrüstung von Regenklärbecken mit Filtereinheiten zur Optimierung des Stoffrückhalts (Na-ReFil)“ soll ein filterbasiertes Optimierungskonzept für Regenklärbecken im Bestand mit einer ideal aufeinander abgestimmten Kombination aus Sedimentation und technischer Filtration entwickelt werden. Das Projekt umfasst zwei Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Mithilfe von numerischer und physikalischer Modellierung (hybride Modellierung) wird sowohl die optimale Aufteilung zwischen Sedimentation und Filtration sowie auch deren Anordnung zueinander untersucht. Dies erfolgt für eine Vielzahl von unterschiedlichen, in der Praxis vorzufindenden Beckenkonfigurationen. Diese Erkenntnisse werden als Designvorschriften formuliert.
Arbeitspaket 2: Die entwickelten Designvorschriften werden auf ein ausgewähltes In-situ Regenbecken mit Optimierungsbedarf angewendet. Anschließend erfolgt eine Umrüstung des Beckens mit einer Kombination aus Sedimentation und Filtration. Die Leistungsfähigkeit dieses In situ-Beckens wird so-wohl im Ist-Zustand als auch nach Umrüstung des Beckens im laufenden Betrieb messtechnisch über den Zeitraum von jeweils (Ist-Zustand und auch umgerüsteter Zustand) mindestens einem Jahr ermittelt. Bestimmt wird hierzu der Rückhalt sowohl von AFS und AFS63 als auch von Zink und Kupfer. Die Untersuchungen erfolgen beispielgebend für ein Regenklärbecken in Warendorf. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen Möglichkeiten einer Nachrüstung bestehender Regenwasserbehandlungsanlagen aufzeigen. Da eine Vergrößerung der Beckenvolumina häufig nur eingeschränkt möglich sein wird, um die geforderten Oberflächenbeschickungen zu erreichen, bieten Filtereinheiten eine Alternative bei moderaten Kosten. Projektleiter ist Prof. Dr.-Ing. Helmut Grüning, FH Münster. Das Projekt läuft bis zum 30. April 2024 und wird durch das Ministerium für Umwelt, Landwirschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und erhält eine Zuwendung des Landes NRW – Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW – ResA II.

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Schleswig-Holstein: Prüfpflicht für private Abwasserleitungen gelockert

Mit einem Erlass des Umweltministeriums vom 30. November 2022 an die zuständigen Verwaltungen in Schleswig-Holstein wurde die flächendeckende Aufforderung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zur Dichtheitsprüfung ausgesetzt. Um Fragen rund um den Erlass zu beantworten, hat das Umweltministerium inzwischen Fragen und Antworten auf einer eigenen Website veröffentlicht. Die wichtigste Information vorab: Entgegen einiger Missverständnisse gilt die Pflicht zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung weiterhin. Jedoch muss eine Leitungssanierung nicht mehr bis zum31. Dezember 2025 durch die Grund-stückseigentümerinnen und -eigentümer erfolgen. Die Änderung wird vorgenommen, so das Ministerium, da die in Deutschland aktuell nur gering vorhandenen Kapazitäten im Bereich des Installateurwesens für die Instandhaltung des öffentlichen Kanalwesens zur Verfügung stehen sollen.

Fragen und Antworten:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abwasser/abwasserleitungen.html

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Oder-Katastrophe: Bericht der EU vorgelegt

Nach dem massiven Fischsterben in der Oder im Juli und August 2022 bestätigt eine Analyse der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur: ein Schlüsselfaktor der Umweltkatastrophe war höchstwahrscheinlich der hohe Salzgehalt der Oder, verursacht durch die Einleitung von Industrieabwässern beispielsweise aus dem Bergbau. Dieser Salzgehalt ermöglichte die toxische Blüte der Goldalge (Prymnesiumparvum), die zum Tod von 360 Tonnen Fisch führte. Der Bericht enthält auch Empfehlungen dazu, wie ähnliche Katastrophen künftig vermieden werden können. Neben dem hohen Salzgehalt der Oder gab es noch weitere Faktoren, der die Algenblüte beförderte: die Trockenheit und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände sowie erhöhte Nährstoffkonzentrationen, insbesondere von Phosphor und Stickstoff.

Download des Berichts der EU:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230217_001

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Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz vorgelegt

Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegen „Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz“ (Bundestags-Drucksache20/5491) vor. Danach wird mit dem Kritis-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) in Deutschland in den Blick genommen und im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten gesetzlich geregelt. Das Kritis-Dachgesetz ergänze damit auch die bestehenden Regelungen zum Cyberschutz von Kritischen Infrastrukturen und trage zu einem kohärenten und resilienten System bei. Mit dem Dachgesetzsolle auch die Zusammenarbeit der am Schutz Kritischer Infrastrukturen beteiligten Akteure auf staatlicher Seite und bei den Betreibern verbessert und klarer strukturiert werden.Den Angaben zufolge soll das Gesetz die bestehende Bestimmung Kritischer Infrastrukturen mit dem Fokus auf mögliche Beeinträchtigungen der Versorgungssicherheit durch Bedrohungen aus dem Cyberraum durch eine „systematische und umfassende Identifizierung aller besonders schützenswerten Kritischen Infrastrukturen“ ergänzen. Unter den Sektoren, in denen Kritische Infra-strukturen identifiziert werden sollen, werden ausdrücklich Trinkwasser, Abwasser, öffentliche Verwaltung genannt. Die Gefahren für die Kritischen Infrastrukturen sollen laut Vorlage einer regelmäßigen Bewertung unterzogen werden. Die Einführung eines zentralen Störungs-Monitorings als Ergänzung zum bestehenden Meldewesen im Bereich der Cybersicherheit soll einen Gesamtüber-blick über mögliche Schwachstellen beim physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen ermöglichen. Das Bundesamt für Bevölkerungs-schutz und Katastrophenhilfe (BBK)„wird im Rahmen der Bundeszuständigkeit zu der übergreifenden zuständigen Behörde für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen im Rahmen verfüg-barer Haushaltsmittel ausgebaut“, heißtes in der Unterrichtung ferner. Danach soll das BBK auch die Einhaltung der nach dem Kritis-Dachgesetz vorgesehenen Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen beaufsichtigen und durchsetzen.

Download der Eckpunkte:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005491.pdf

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Gewinnung von Wertstoffen aus Klärschlamm und Abwasser

Mit Fragen der Umsetzung der Klärschlammverordnung von 2017 befasst sich ein Band der Reihe Texte des Umweltbundesamts (156/2022). Zunächst wird der Frage nachgegangen, ob die kommenden gesetzlichen Vorschriften (Phosphor-Rückgewinnungspflicht) zu einer besseren Nutzung der im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffpotenziale führen. Nicht erfasste Potenziale sollen ermittelt werden. Betrachtet werden sowohl kommunale Klärschlämme als auch industrielle Abwässer, insbesondere der Nahrungsmittelbranchen. Ferner werden Fragen zur Gleichwertigkeit der Analysemethoden zur P-Bestimmung und zur Untersuchungshäufigkeit zwecks Ermittlung einer sicheren Unterschreitung der P-Rückgewinnungspflicht bearbeitet und wichtige Erkenntnisse für den Vollzuggewonnen.

Kostenloser Download:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/abschaetzung-zusaetzlich-aus-abwasser

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EU-Kommission will Katastrophenschutz in der EU verbessern

Die EU-Kommission will die EU und ihre Mitgliedstaaten besser auf künftige Notlagen und Naturkatastrophen wie Erd-beben, Überschwemmungen und Wald-brände vorbereiten. Dazu hat sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten fünf Ziele zur Stärkung der Katastrophenresilienz im Bereich des Bevölkerungsschutzes festgelegt.

Spektrum Die fünf europäischen Katastrophenresilienz-Ziele sind:
● Antizipieren – Risikobewertung, Antizipation und Planung des Katastrophenrisikomanagements verbessern
● Vorsorgen – Risikobewusstsein und Vorsorge in der Bevölkerung stärken
● Warnen – Frühwarnung verbessern
● Bewältigen – Bewältigungskapazitäten im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens ausbauen
● Sichern – für ein robustes Katastrophenschutzsystem sorgen. Um die Umsetzung dieser Ziele anzustoßen, startet die Europäische Kommissionfünf Leitinitiativen, eine für jedes Ziel.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230217_008

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Rechtgutachten: Kostenübernahme der Hersteller für Verschmutzungen durch PFAS nach EU-Recht umsetzbar

Schon jetzt kann nach EU-Recht eine verursachungsgerechte Kostenübernahme für den Verursacher einer Verschmutzung umgesetzt werden. Dies ist insbesondere über die Vorgaben der EU-Trinkwasser-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie, die die Mitgliedstaaten bereits heute zu einem vorsorgenden Schutz der durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) gefährdeten Trinkwasserressourcen verpflichten, möglich. Danach hat die EU das notwendige Instrumentarium, um einen effektiven Schutz zu etablieren. Das hat ein Rechtsgutachten ergeben, das der Bun-desverband der Energie- und Wasser-wirtschaft (BDEW) und die Stadtwerke Rastatt in Auftrag gegeben haben. Auch die verfassungsrechtlichen An-forderungen an einen PFAS-Fonds, also eine Sonderabgabe auf nationaler Ebenkönnen nach dem Gutachten erfüllt werden. Ein solches Instrument zur Realisierung der Finanzierungsverantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer PFAS-haltiger Produkte ist denkbar und folgt dem Beispiel anderer existierender Sonderabgaben wie dem dualen System. So kommt das Gutachten auch zu dem Ergebnis, dass ein PFAS-Fonds als mögliches Instrument zur Realisierung einer Finanzierungsverantwortung der Her-steller PFAS-haltiger Stoffe verfassungs-konform ausgestaltet werden kann.Im Landkreis Rastatt sowie im Stadtkreis Baden-Baden sind über 1105 Hektar Ackerfläche und Grundwasser mit einer Grundwasserfläche von rund 58 km2 kontaminiert worden, vermutlich durch die Ausbringung PFAS-belasteter, mit Kompost vermischter Papierschlämme als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen. Dies hat bei den StadtwerkeR Rastatt PFAS-bedingte Investitionen in Höhe von fast 15 Millionen Euro bis 2025 ausgelöst, begleitet von laufende Kosten, die sich mittlerweile auf rund 2,2 Millionen Euro summieren. Die Folge ist eine Wasserpreissteigerung von rund 20 Prozent für die Bürgerinnen und Bürger, die sich unmittelbar aus der PFAS-Verschmutzung ergibt. Solange die Verursacher nicht zum Schadensersatz verpflichtet werden können, müssen die Kundinnen und Kunden die Mehrkosten tragen.

Download des Rechtsgutachtens:

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230217_003

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Bundesumweltministerium fördert Forschungsprojekt für bessere Frühwarnung an der Oder

Das Bundesumweltministerium fördert ein Forschungsvorhaben des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnen-fischerei (IGB) im Zusammenhang mit der Katastrophe an der Oder im August2022 mit mehr als 4,8 Millionen Euro�Ziel des Projekts ist es, die entstandenen Schäden und die Regeneration des Öko-systems Oder systematisch zu erfassen und daraus Empfehlungen abzuleiten, wie die Widerstandsfähigkeit der Odererhöht und der Fluss renaturiert werden kann. Die Ergebnisse sollen auch für andere Fließgewässer in Deutschland genutzt werden. Der Ausbau der Oder sowie Einleitungen haben die Resilienz des Flusssystems insgesamt geschwächt. Eingriffe durch den Menschen und der Klimawandel führen an der Oder zu ausgeprägten Niedrigwasserphasen. Sie machen Flüsse und Auen anfälliger gegenüber schädlichen Einflüssen wie hohen Temperaturen, Schadstoffen und übermäßigen Nährstoffeinträgen. In dem Forschungsvorhaben des IGB werden die unmittelbaren Auswirkungen der Umweltschäden auf die Lebensgemeinschaften des Oder-Systems unter-sucht. Aber auch bisher nicht quantifizierte Leistungen des Ökosystems für die Menschen sollen in die Analyse einbezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel Verluste für die Fischerei, Nährstoffrück-halt und Speicherung von Kohlenstoff. Darüber hinaus werden die gewässerchemischen und -ökologischen Parameteranalysiert, um die Massenentwicklung der toxischen Alge Prymnesium parvum, deren Verbreitung im Sommer 2022 unter anderem zu einem massiven Fischsterben in der Oder führte, besser zu verstehen und verbesserte Vorwarninstrumente zu entwickeln. Ein weitere Schwerpunkt ist die Untersuchung der Funktion der Auengewässer als Rückzugsort, die für das Überleben viele Fische und wasserlebender Wirbelloser besonders wichtig sind.

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Bayern fördert Bau von vierten Reinigungsstufen auf Kläranlagen

Mit einem neuen Förderprogramm soll der Bau der vierten Reinigungsstufe auf kommunalen Kläranlagen in Bayern unterstützt werden. In einem ersten Schrittwurde eine Pilotanlage auf der Kläranlage Weißenburg nachgerüstet. Nun soll den Betreibern von 13 weiteren wichtigen Kläranlagen die Möglichkeit eröffnet werden, Fördermittel für die freiwillige Nachrüstung mit einer vierten Reinigungsstufe zu beantragen. Das Bayerische Umweltministerium fördert in diesem Programm den Bau der vierten Reinigungsstufe mit einem Zuwendungssatz von 50 Prozent; bei Inbetriebnahme bis Ende 2024 bis zu 70 Prozent. Für die nächsten vier Jahre ist ein Fördervolumen von 16 Millionen Euro vorgesehen. In Bayern gibt es etwa 2400 kommunale Kläranlagen.

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7. Förderrunde der Exportinitiative Umweltschutz gestartet

Das Bundesumweltministerium hat die neue Förderrunde der Exportinitiative Umweltschutz (EXI) gestartet. Gefördert werden Projekte deutscher Green-Tech-Unternehmen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Abwasserwirtschaft, nachhaltige Anwendung netzferner grüner Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, nachhaltiger Konsum und umweltfreundliche Mobilitätslösungen sowie nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung. Projektskizzen können bis zum 1. April 2023 eingereicht werden. Das Förderprogrammrichtet sich insbesondere an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – ausdrücklich auch kleine und mittlere Unternehmen – sowie an Vereine und Verbände und auch an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

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Berliner Wasserbetriebe spenden sieben Fahrzeuge an die Ukraine

Die Berliner Wasserbetriebe spenden sieben Fahrzeuge an den ukrainischen Abwasserentsorger Lvivodokanal. Gemein-sam mit der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze, und dem Vizepräsidenten des Verbands kommunaler Unternehmen, Karsten Specht, hat das Unternehmen die Fahrzeuge am 6. Februar 2023 übergeben. Die zwischen elf und 23 Jahren alten Fahrzeuge – darunter ein Lkw, ein Unimog, diverse Pritschenwagen und ein Anhänger – sind bei den Wasserbetrieben ausgemustert und waren zum Verkauf vorgesehen. Stattdessen wurden sie nun instandgesetzt und technisch überprüft. Vermittelt wurde die Spende durch den Verband kommunaler Unternehmen, der gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Kooperationsplattform für Spenden der Deutschen Wasserwirtschaft aufgebaut hat. Den Transport nach Lviv übernimmt die Nichtregierungsorganisation GoLocal.

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Nährstoffbelastung im Ems-Gebiet: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Klage für sauberes Wasser beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen das Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie eingereicht. Die DUH fordert von den beklagten Bundesländern eine deutliche Reduzierung der Tierzahlen und eine flächengebundene Tierhaltung, eine bedarfsgerechte Düngung, mehr Raum für Gewässer mit grünen Auwiesen statt Ackerfläche sowie die korrekte und voll-ständige Ausweisung stark belasteter Gewässer. 95 Prozent der Oberflächengewässer im Ems-Gebiet verfehlten den gesetzlich vorgeschriebenen guten ökologischen Zustand. Einer der Hauptgründe dafür sei die Verschmutzung der Gewässer durch Nährstoffe aus der Landwirtschaft. In der Weser-Ems-Region liegt das Zentrum der niedersächsischen Fleischproduktion. Infolgedessen fallen große Mengen an Gülle und Gärresten an. Um diese bedarfsgerecht auf die Felder auszubringen, müsste Niedersachsen nach Ansicht der DUH etwa 200 000 Hektargrößer sein.

Download der Klageschrift der DUH:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230213_002

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BMBF-Förderung für kommunales Bildungsmanagement

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt die Förderung eines Netzwerks regional tätiger Entwicklungsagenturen für kommunales Bildungsmanagement (REAB) und zusätzlicher bundesweit thematisch ausgerichteter unterstützender Fachstellen für kommunales Bildungsmanagement. Dieses Netzwerk berät und begleitet die geförderten „Bildungskommunen“ ebenso wie alle weiteren an der Weiterentwicklung ihrer kommunalen Bildungslandschaft im Sinne einer analog-digitalen Vernetzung und thematischen Vertiefung interessierten Kommunen. Interessenten können Konzepte sowohl exklusiv für eine oder mehrere REAB/Fachstellen als auch in Kombination beider Fördergegenstände einreichen. Bis spätestens 31. März2023 können Projektskizzen vorgelegt werden.

Bekanntmachung des BMBF mit weiteren Details:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230202_001

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Mangel an Auszubildenden: Berliner Wasserbetriebe kooperieren mit Schule der Region

Die Berliner Wasserbetriebe und die Oberschule am Airport in Schönefeldschließen eine Kooperation. So will sich das Unternehmen direkt bei künftigen Auszubildenden und dual Studierenden ins Gespräch bringen. Vereinbart sind Unternehmensbesuche, gegenseitige Treffen und Informationen für Schüler-*innen und Eltern über die Ausbildungsmöglichkeiten der Wasserbetriebe. Dies ist die erste Schulkooperation des Unternehmens dieser Art, weitere sollen fogen, denn gute Auszubildende sind knapp. Schönefeld ist mit seinem Ortsteil Waßmannsdorf Standort des zweitgrößten Klärwerks der Berliner Wasserbetriebe.

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Stadtentwässerung Dresden entwickelt und erprobt Konzept für Krisen

Die Stadtentwässerung Dresden hat ein Konzept für Krisen entwickelt und einen Krisenstab aufgestellt. Dabei wurde mit einem Beratungsunternehmen aus Wien kooperiert, das auf solche Fälle spezialisiert ist. „Mit dabei war ein früherer Offizier, der sehr erfahren ist“, sagt Guido Kerklies, technischer Leiter der Stadtentwässerung. Der Krisenstab besteht aus rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. „Er wird von der Geschäftsführung nicht nur bei Hochwasser, Sturm oder Blackout, sondern auch bei anderen Krisensituationen – wie Cyberangriffen – einberufen“, erklärt Kerklies. Die Akteure sind dann rund um die Uhr im Einsatz.
Im Krisenfall soll der Stab spätestens nach zwei Stunden handlungsfähig sein, um schnell Entscheidungen zu treffen und die nötigen Schritte einzuleiten. Die Aufgaben sind klar verteilt. Insgesamt sind fünf Stabsfunktionen ausgewiesen, abgekürzt mit „S“ bezeichnet (analog Stabsoffizieren bei der Bundeswehr). So beschafft der S 2 die Informationen zur Lage, sodass beispielsweise beim Sturm mit einem Blackout Gefahren oder Schäden beurteilt werden können. Jeweils ein S 3 ist für den Betrieb der Kläranlage und den Betrieb des Kanalnetzes zuständig. Sie leiten die nötigen Schritte ein. Der S 5 informiert die Presse und andere Medien, und der S 6 kümmert sich darum, dass trotz des Stromausfalls Kommunikationskanäle weiter funktionieren. Andere Fachleute halten währenddessen die Verbindung zu anderen Krisenstäben, vor allem zu dem des Brand- und Katastrophenschutzamtes, und erfüllen weitere Aufgaben. Vor Weihnachten 2022 hat der Krisenstab eine Woche lang den Ernstfall geprobt.

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Gesetzentwurf zur Beschleuni­gung von Verwaltungsgerichts­verfahren beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf ei­nes Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen.Denn die Beschleunigung von großen Infra­strukturprojekten ist eine wichtige Vor­aussetzung für die Modernisierung Deutschlands, für künftiges Wachstum und Wohlstand, so die Regierung in einer Pressemitteilung.

Dem Gesetzentwurf zur Beschleuni­gung von verwaltungsgerichtlichen Ver­fahren im Infrastrukturbereich liegen drei Leitgedanken zugrunde: Planungs­beschleunigung, Rechtssicherheit sowie Normenklarheit.Ziel ist die bevorzugte Behandlung bedeutsamer Infrastruktur­vorhaben gegenüber anderen Verfahren.Der Gesetzentwurf stellt daneben sicher, dass die hohe Qualität verwaltungsge­richtlicher Verfahren aufrechterhalten wird.

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Untersuchung des Abwassers auf Sars-CoV-2

Die sogenannte Abwassersurveillance zur Beobachtung der Corona-Pandemie soll ausgebaut werden.Wie aus der Ant­wort der Bundesregierung (Bundestags- Drucksache 20/4499) auf eine Kleine An­frage der Linksfraktion hervorgeht, wird derzeit bereits an zahlreichen Standor­ten bundesweit das Abwasser auf Sars- CoV-2 hin untersucht.Das Bundesminis­terium für Bildung und Forschung för­dert den Angaben zufolge Untersuchun­gen des Abwassers auf Sars-CoV-2 an 24 Standorten.Ferner fördert die Europäische Union Projekte an 20 Standorten.Weitere Standorte werden durch die Bundesländer gefördert.

Das Bundesgesundheitsministerium wolle mit einer Anschubfinanzierung für die Jahre 2022, 2023 und 2024 die Be­probung an weiteren Standorten unter­stützen.Die Länder seien aufgefordert worden, Standorte zu benennen, anhand derer ein Landestrend bestimmbar sein könnte, heißt es in der Antwort.Geplant sei, nach und nach weitere Standorte an das bundesweite Pandemieradar anzu­schließen.

Download der Antwort der Bundesregie­rung:
https://dserver.bundestag.de/ btd/20/044/2004499.pdf

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EU-Kommission: Mehr Anstrengungen nötig, um Umweltverschmutzung wie vereinbart zu senken

Wenn die Umweltverschmutzung in der EU bis 2030 wie vereinbart zurückgehen soll, braucht es sowohl neue Rechtsvor­schriften als auch eine bessere Umset­zung bereits bestehender Regeln.Das zeigen zwei Berichte der Europäischen Kommission: zum einen der erste Bericht zum Monitoring der Null-Schadstoffzie­le, zum anderen der dritte Bericht zur Luftqualität in der EU.

Aus den Berichten geht hervor, dass die EU-Politik zu besserer Luft und weni­ger Pestiziden beigetragen hat.Die Ver­schmutzung ist jedoch immer noch zu hoch, so die Kommission.In anderen Be­reichen wie Lärm, Nährstoffbelastung oder dem Aufkommen von Siedlungsab­fällen seien die Fortschritte ins Stocken geraten.Die Ergebnisse zeigen nach An­sicht der EU, dass insgesamt viel stärke­re Maßnahmen erforderlich sind, wenn die EU ihre Ziele für die Verringerung der Umweltverschmutzung bis 2030 errei­chen will.

Die Fortschritte bei der Verwirkli­chung sechs Null-Schadstoff-Ziele sind gemischt.Die Verschmutzung durch Pes­tizide, antimikrobielle Mittel und Abfälle im Meer nimmt ab.Bei der Lärm-, Nähr­stoff- und Abfallverschmutzung wurden kaum Fortschritte erzielt.Auf der ande­ren Seite sind die insgesamt hohen Quo­ten bei der Einhaltung der EU-Standards für die Trinkwasser- und Badegewässer­verschmutzung (mehr als 99 Prozent bzw. 93 Prozent) ermutigend.Für 2030 können die meisten Ziele erreicht wer­den, wenn zusätzliche Anstrengungen unternommen werden.

Die derzeitige Schadstoffbelastung sei jedoch nach wie vor viel zu hoch: über 10 Prozent der vorzeitigen Todesfäl­le in der EU sind jedes Jahr immer noch mit Umweltverschmutzung verbunden.

Download der Berichte:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20221208_004

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Mall-Umweltpreis für den Regenwasser-Nachwuchs

Die Roland Mall-Familienstiftung ver­leiht ab sofort einmal jährlich den Mall- Umweltpreis für ideenreiche und innova­tive Abschlussarbeiten aus den Bereichen Regenwasserbewirtschaftung und blau-grün-graue Infrastrukturen.Der ausge­lobte Preis hat einen Gesamtumfang von maximal 30 000 Euro, die sich auf die Kategorien Bachelor-, Masterarbeiten und Dissertationen verteilen.Einer der Schwerpunkte der 2014 gegründeten Fa­milienstiftung ist die Förderung des wis­senschaftlichen Nachwuchses, sowohl im Unternehmen selbst durch Stipendien für Mitarbeiterkinder als auch durch Sti­pendien für Studierende der Siedlungs­wasserwirtschaft.Der neue Mall-Um­weltpreis richtet sich an Studierende an Hochschulen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, Bewerbungsschluss ist der 31.März 2023.

www.mall.info/umweltpreis

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Ausweitung des Abwasser-Monitorings auf SARS-CoV-2 im Saarland

Seit Februar 2022 ist Saarbrücken mit der Kläranlage Burbach einer von bun­desweit 20 Pilotstandorten im Pilotvor­haben „Systematische Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser“ (ESI-CorA), das von der Europäischen Kommission im Rahmen des Soforthilfeinstruments (Emergency Support Instrument-ESI) ge­fördert wird.Dabei werden auf den Klär­anlagen zweimal wöchentlich Abwasser­proben aus dem Zulauf genommen und auf SARS-CoV-2 analysiert.

Zum Pilotstandort im Saarland gehö­ren der Entsorgungsverband Saar (EVS) als Projektverantwortlicher, das Gesund­heitsamt des Regionalverbandes Saar­brücken und das beauftragte Analysela­bor SGS Institut Fresenius.Unterstützt werden die Projektpartner vom saarlän­dischen Ministerium für Soziales, Ge­sundheit, Frauen und Familie sowie dem Ministerium für Umwelt und Verbrau­cherschutz.

Mittlerweile wurde ein nationales Pandemie-Radar aufgebaut, in das alle Pilotstandorte eingebunden sind, also auch Saarbrücken.Über dieses Pande­mie-Radar können zukünftig die Trends der Wiederfindungsraten von SARS-CoV-2 hochaktuell abgebildet werden.Eine Auswertung der bisher im Projekt ESI-CorA erhobenen Daten liegt jedoch noch nicht vor.

Seit dem 17.Oktober 2022 sind im Saarland drei weitere Kläranlagen des EVS in dieses Pandemie-Radar eingebun­den: die Kläranlagen Saarlouis, Neunkir­chen-Wellesweiler und Illingen-Wustwei­ler.Auch hier werden zweimal wöchent­lich Proben genommen und vom Labor SGS Institut Fresenius analysiert.

Die Überwachung von Viren im Ab­wasser ist ein weiterer wichtiger Indika­tor zur Überwachung des Pandemiege­schehens.Da es sich um ein Pool-Verfah­ren handelt, können – anders als bei in­dividuellen Tests der Schleimhäute – die Ausscheidungen vieler Menschen auf einmal ausgewertet und als Frühwarn­system verwendet oder für die Konzeption lokaler Maßnahmen zugrunde ge­legt werden.

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Ruhrverband erhält internationale Auszeichnung als „Climate Smart Utility“

Der Ruhrverband hat Ende September auf dem Weltwasserkongress der Inter­national Water Association in Kopenha­gen die Auszeichnung als „Climate Smart Utility“ erhalten.Gewürdigt werden da­mit die Arbeiten des Ruhrverbandes zur Energieverbrauchsreduzierung ihrer An­lagen.Ab dem Jahr 2024 wird der Ruhr­verband laut aktuellen Prognosen seine Anlagen nahezu vollständig mit eigen­produziertem Strom versorgen.Dazu nutzt der Verband den Strom aus sechs eigenen Wasserkraftanlagen an Ruhr und Lenne, aus 13 eigenen Photovoltaikanla­gen sowie aus dem Betrieb von etwa 50 Blockheizkraftwerken auf den Kläranla­gen, in denen aus dem bei der Klär­schlammbehandlung entstehenden Bio­gas Strom und Wärme erzeugt wird.Auf sechs Kläranlagen wird die Biogasaus­beute zudem durch die gemeinsame Be­handlung organikreicher Abfälle wie bei­spielsweise Fetten oder Rückständen aus Fettabscheidern unterstützt.

Zusätzlich hat der Ruhrverband be­reits vor einigen Jahren damit begonnen, seine Kläranlagen einer gründlichen energetischen Optimierung zu unterzie­hen.Als Ergebnis wird beispielsweise die zweitgrößte Kläranlage des Ruhrver­bands in Bochum-Ölbachtal bereits ener­gieneutral betrieben.Hier stand im Jahr 2021 einer Eigenerzeugung von 5,3 Mil­lionen Kilowattstunden ein Verbrauch von nur 4,8 Millionen Kilowattstunden gegenüber.Zudem konnte durch die ver­fahrenstechnischen Umstellungen und den Einsatz energieeffizienter Belüftung und Durchmischung der Belebungsbe­cken auch die Qualität des gereinigten Abwassers nochmals gesteigert werden.Derzeit wird die größte Kläranlage in Duisburg energetisch optimiert und soll danach ebenfalls energieneutral betrie­ben werden.

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Sonderforschungsbereich „Mikroplastik“ an der Univer­sität Bayreuth verlängert

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert den Sonderforschungsbe­reich 1357 „Mikroplastik“ an der Univer­sität Bayreuth in den kommenden vier Jahren erneut mit rund 13 Millionen Eu­ro.Der 2019 eingerichtete SFB unter­sucht die weltweit steigende Kontamina­tion der Umwelt durch Kunststoffe und entwickelt innovative Lösungsansätze, die den dadurch bedingten ökologischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gefahren entgegenwirken.Die enge Ver­knüpfung interdisziplinärer Grundlagen­forschung mit problembezogener An­wendungsforschung wird fundierte Risi­koeinschätzungen ermöglichen und den Wissenstransfer in die Öffentlichkeit wei­ter stärken.

Die künftigen Forschungsprojekte des SFB „Mikroplastik“ konzentrieren sich vor allem auf drei Bereiche: Die Untersu­chungen der biologischen Auswirkungen von Mikroplastik-Partikeln, die in der Umwelt besonders häufig vorkommen, werden von der molekularen Ebene über individuelle Organismen bis hin zu kom­plexen Lebensgemeinschaften reichen.Die Transportwege von Mikroplastik in verschiedenen Bereichen der Umwelt – wie etwa in Süßgewässern, Böden und der Atmosphäre – sollen verstärkt auch hinsichtlich ihrer ökologischen Wechsel­wirkungen erforscht werden.Zudem werden Forschungsarbeiten zum Abbau von Mikroplastik in der Natur, aber auch in technischen Systemen durchgeführt.Diese Erkenntnisse bieten eine wissen­schaftlich fundierte Grundlage für die Bewertung der Umweltrisiken von Mikroplastik, aber auch für die Entwicklung umweltfreundlicher Kunststoffe und Ver­fahren, die der Vermeidung des Eintrags von Mikroplastik in die Umwelt dienen.Diese Lösungsansätze stehen ebenfalls in der zweiten Förderperiode im Fokus der Forschungsarbeiten.

Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Prof. Dr. Christian Laforsch Sprecher des SFB „Mikroplastik” E-Mail: christian.laforsch@uni-bayreuth.de

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Schlechte Kokainqualität im Großraum Koblenz

Die Kokainqualität im Großraum Kob­lenz ist eher schlecht.Der Tageskonsum in der Region beläuft sich auf 0,4 bis 1,6 g Kokain pro 1000 Einwohner.Dies geht aus einem aktuellen Forschungspro­jekt des Instituts für sozialwissenschaftli­che Forschung und Weiterbildung (IFW) des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz hervor.Das Ins­titut hat gemeinsam mit den Klärwerken Koblenz und Neuwied I sowie in Zusam­menarbeit mit der Bundesanstalt für Ge­wässerkunde das kriminologische For­schungsprojekt „Drogen in Koblenz und Umgebung – Abwasseranalyse auf Rück­stände von Kokain-Konsum“ durchge­führt.

Das Forschungsteam entnahm die Proben während einer Trockenwetter-Pe­riode vom 8.bis 14.März 2022.Die Bun­desanstalt für Gewässerkunde unter­suchte die Abwässer auf Kokain, Benzoy­lecgonin (BE), ein Humanmetabolit des Kokains, Cocaethylen und Levamisol.Die Analyse erfolgte anhand der Standards des European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA, Europäische Beobachtungsstelle für Dro­gen und Drogensucht), die seit einigen Jahren in vielen Städten Europas Abwas­seruntersuchungen auf Drogenrückstän­de durchführen lässt.Auf der Grundlage der Messergebnisse führte das For­schungsteam eine kriminologische Aus­wertung durch.

Nach dem Kokaingenuss scheidet der menschliche Körper im Urin das Abbau­produkt Benzoylecgonin aus.Im Unter­suchungszeitraum wurde für den Raum Koblenz/Neuwied eine durchschnittliche Benzoylecgonin-Tagesfracht von etwa 276 Gramm/Tag/1000 Einwohner detek­tiert.Daraus errechnet sich unter Be­rücksichtigung von Unsicherheitsfakto­ren wie etwa dem Aufkommen von Ta­gestourismus für den Beprobungszeit­raum ein Kokainkonsum zwischen 0,4 und 1,6 Gramm pro Tag auf 1000 Ein­wohner.

Bei der Analyse trat auch die zuwei­len schlechte Qualität des in Koblenz und Umgebung konsumierten Kokains zu Ta­ge, wie Projektleiter Prof.Dr. jur.Winfried Hetger erklärt: „Das Auffinden von Leva­misol als Streckmittel von Kokain in ei­ner Konzentration von durchschnittlich 14 % ist besorgniserregend“.Bei Levami­sol handelt es sich um ein Entwurmungs­mittel aus der Veterinärmedizin, das in Deutschland nicht zugelassen ist.Der Konsum von mit Levamisol gestrecktem Kokain bedeutet ein erhebliches Gesund­heitsrisiko für die Konsumierenden.

Download der Studie:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20221208_001

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Rheinland-Pfalz: 11,7 Prozent weniger Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht

Die kommunalen Kläranlagen in Rhein­land-Pfalz gaben im Jahr 2021 knapp 80 800 Tonnen Klärschlamm (gemessen als Trockenmasse) zur Entsorgung ab.Das waren nach Angaben des Statisti­schen Landesamtes knapp zwei Prozent weniger als im Jahr 2020.Der Rückgang hing unter anderem mit der Flutkatastro­phe im Juli zusammen.Im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2020 wurden 84 600 Tonnen entsorgt.2021 wurden knapp 50 Prozent der entsorgten Klärschlamm­menge einer stofflichen Verwertung zu­geführt.

Knapp 51 Prozent oder 40 900 Ton­nen der Klärschlammmenge wurde ther­misch entsorgt, also beispielsweise zur Energieerzeugung verbrannt.Gegenüber dem Vorjahr stieg die thermisch entsorg­te Menge um elf Prozent.Seit 2011 er­höhte sie sich um knapp 83 Prozent und erreichte somit einen neuen anteiligen sowie absoluten Höchststand.

Die Aufbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen ging ge­genüber 2020 um 11,7 Prozent auf 35 500 Tonnen zurück.Verglichen mit 2011 entspricht dies einem Minus von 41 Prozent.Trotzdem umfasste die Ent­sorgung von Klärschlamm durch die landwirtschaftliche Aufbringung 2021 nach der thermischen Entsorgung den mengenmäßig größten Anteil.Die übrige stofflich verwertete Menge von 4285 Tonnen wurde zum Beispiel im Land­schaftsbau oder in Vererdungsanlagen eingesetzt.

Bundesweit fielen im Jahr 2020 – das Bundesergebnis für 2021 liegt noch nicht vor – gut 1,7 Millionen Tonnen Klär­schlamm in öffentlichen Kläranlagen an.Deutschlandweit wurde 2020 mit knapp 77 Prozent (plus 2,4 Prozentpunkte im Vergleich zu 2019) der größte Anteil des Klärschlamms thermisch entsorgt, wäh­rend der Anteil für die Verwendung in der Landwirtschaft mit knapp 15 Prozent weiter rückläufig war (minus 1,6 Pro­zentpunkte).In absoluten Werten ent­sprach das rund 1,3 Millionen Tonnen, die thermisch entsorgt und knapp 260 000 Tonnen, die in der Landwirt­schaft genutzt wurden.

Die Verwertung des Klärschlamms stellt sich in Rheinland-Pfalz regional sehr unterschiedlich dar.Die kreisfreien Städte mit Ausnahme von Kaiserslau­tern, Koblenz und Trier setzen allein auf die thermische Verwertung.Eine aus­schließliche Nutzung des Klärschlamms in der Landwirtschaft findet im Donners­bergkreis statt.In den übrigen Landkrei­sen bemessen sich die genannten Ver­wertungsformen in unterschiedlichem Umfang. Für Ludwigshafen und Fran­kenthal liegen keine Angaben vor.Hier wird das kommunale Abwasser in den Anlagen eines Industriebetriebes, der BASF SE, behandelt.

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Bayern: Abwasser-Innovations­preis 2022 für interkommuna­les Projekt verliehen

Für sein wegweisendes, interkommuna­les Projekt wurde am 8.Dezember das gemeinsame Kommunalunternehmen (gKU) „Abwasserdienstleistung Donau- Wald“ mit dem Abwasser-Innnovations­preis 2022 des Bayerischen Umweltmi­nisteriums ausgezeichnet.Mit der Preis­verleihung ist eine Zusage für eine finan­zielle Förderung des Projekts in Höhe von bis zu 400 000 Euro verbunden.

Im Juli 2021 haben 17 Gemeinden aus den Landkreisen Straubing-Bogen und Deggendorf das gemeinsame Kom­munalunternehmen (gKU) „Abwasser­dienstleistung Donau-Wald“ gegründet.Das gKU bietet den beteiligten Gemein­den Dienstleistungen im Bereich des Ka­nalbetriebs an und betreut ein Kanalnetz von rund 700 Kilometern Länge für etwa 48 000 Einwohner.Nach dem Baukasten­prinzip stellt das gKU den Gemeinden die Leistungen Betrieb und Unterhalt der Ka­nalnetze, Unterlagen zum Wasserrecht, Bauleitplanung, Starkregen- und Hoch­wasserrisikomanagement zur Verfügung.Schwerpunkt der Unterstützung bilden die ressourcenschonende Kanalreini­gung, -inspektion und -sanierung mithil­fe eines speziellen Reinigungs- und TV-Befahrungs-Fahrzeugs.

Der Abwasser-Innovationspreis wird seit dem Jahr 2012 verliehen.Ausge­zeichnet werden herausragende Verfah­ren beispielsweise der weitergehenden Abwasserreinigung, der Kanalsanierung oder der Energiegewinnung aus Abwas­ser.Die Ergebnisse der Projekte werden anderen bayerischen Kommunen als Ent­scheidungsgrundlage und Planungshilfe zur Verfügung gestellt.Die Fördersum­men orientieren sich prozentual an den geschätzten Investitionskosten.

www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/abwasser/innovationspreis

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Interaktive Karte zu lokalen Grundwasserständen

Das Recherchezentrum correctiv hat eine interaktive Karte zur Entwicklung der Grundwasserstände in Deutschland on­line gestellt.Eingeflossen in die Daten­bank sind die Daten von 6700 Grund­wassermessstellen in Deutschland.Abge­rufen werden können die Daten auf Kreisebene.Die grundsätzliche Auswer­tung liefert erschreckende Befunde: An knapp der Hälfte aller ausgewerteten Or­te ist das Grundwasser in den Dürrejah­ren zwischen 2018 und 2021 auf den tiefsten Stand seit 1990 gefallen.Insge­samt ist in den vergangenen 32 Jahren der Grundwasserstand mehr gesunken als gestiegen.

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DWA-Fotowettbewerb „Arbeitsalltag Wasserwirtschaft“

„75 Jahre DWA“ heißt auch „75 Jahre Arbeit in und für die Wasserwirtschaft“. Wie hat sich die Arbeit verändert, wie hat sich die Arbeit entwickelt? Und wie haben sich die Beschäftigten verändert? Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte – die DWA hat zum 75. Jubiläum den Fotowettbewerb „Arbeiten in der Wasserwirtschaft“ ausgeschrieben. Gesucht werden bildgewaltige Dokumente des Arbeitsalltags in der Wasserwirtschaft, aus der Vergangenheit, aus der Gegenwart und natürlich auch aus der Zukunft. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2023, die Prämierung erfolgt im Rahmen des DWA-Dialogs Ende September 2023 in Berlin.

www.dwa.de/fotowettbewerb

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DWA: Auftragswertberechnung für Planungsleistungen darf europarechtlich nicht gekippt werden

Die Zusammenrechnung von Planungsleistungen einzelner Gewerke bei Projekten der Wasserwirtschaft würde den Wettbewerb bremsen und mittelständische Planungsbüros gefährden. Diese Position vertritt die DWA in einer Pressemitteilung von Ende November 2022.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz prüft derzeit im Zusammenhang mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren eine mögliche Änderung der Vergabeverordnung (VgV). Bei Planungsleistungen sollen die Gewerke addiert werden. Für viele kleinere und mittlere Planungsbüros rechnet sich die Teilnahme an solchen Vergabeverfahren dann nicht mehr. „Die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft bildet eine wichtige Säule der deutschen Wasserwirtschaft und bei der Aufgabenerfüllung im Rahmen der kritischen Infrastruktur. Über das Vergaberecht diesen Sachverstand auszuschließen, führt nicht zu mehr Wettbewerb, sondern beeinträchtigt die Leistungsqualität“, so Prof. Dr. Uli Paetzel, Präsident der DWA. „Die DWA setzt sich für eine praktikable und zügige Vergabe von Planungsleistungen ein.“
Konkret geht es um die Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 der Vergabeverordnung: „Bei Planungsleistungen gilt dies nur für Lose über gleichartige Leistungen.“ Wird dieser Satz gestrichen, muss im Rahmen der Auftragswertberechnung eine Zusammenfassung der Lose erfolgen. Die geltenden Schwellenwerte für eine EU-weite Ausschreibungspflicht von derzeit 215 000 € werden dann sehr schnell überschritten. Die DWA lehnt diese mögliche Änderung ab und warnt ausdrücklich vor den negativen Folgen für den Wettbewerb. In der Wasserwirtschaft sind viele spezialisierte mittelständische Planungsbüros aktiv, für die sich eine Teilnahme an solchen Vergaben wirtschaftlich nicht mehr rechnet. Die Folge wäre somit nicht mehr, sondern weniger Wettbewerb.
Falls auf Druck der EU-Kommission § 3 Absatz 7 Satz 2 der Vergabeordnung gestrichen würde und damit zukünftig bei Planungsleistungen eine Zusammenrechnung der Lose im Rahmen der Auftragswertberechnung erfolgte, müsste der Schwellenwert von 215 000 Euro zwingend angemessen, das heißt deutlich, erhöht werden. Denn der Schwellenwert für EU-weite Bauvergaben liegt bei etwa 5,4 Millionen Euro. Setzt man den Anteil der Planungskosten mit regelmäßig etwa 20 Prozent an, müssten Projekte erst ab gut einer Million Euro europaweit ausgeschrieben werden. Die DWA befürchtet ansonsten erhebliche negative Auswirkungen nicht nur für den Wettbewerb, sondern auch für die Vergabeverfahren. Folge wäre eine massive Steigerung der Anzahl europa- weiter Ausschreibungen und damit deutlich komplexere und längere Verfahrensdauern mit einhergehenden höheren Verfahrenskosten. Dies würde auch die Haushalte der öffentlichen Hand stärker belasten. Der angestrebte Nutzen, die Steigerung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs und eine Verbesserung des Wettbewerbs, erscheint hingegen sehr fraglich.

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Sauerstoff-Dosierstationen werden aus der Emscher gehoben

Die Emschergenossenschaft hat Anfang Dezember 2022 schwimmende Sauer­stoff-Dosierstationen aus der Emscher gehoben.Diese Flöße waren in den 1990er-Jahren installiert worden, um die Geruchsbildung der damaligen abwas­serführenden „Köttelbecke“ zu reduzie­ren beziehungsweise zu vermeiden.Zeit­gleich mit der Hebung der Flöße aus dem Wasser wurden die Silos, die außerhalb des Wassers standen, entfernt.Die Silos speicherten den Sauerstoff, der über Lei­tungen zu den Flößen geführt und von ihnen dosiert in die Emscher abgegeben wurden.Mit der erreichten Abwasser­freiheit der Emscher ist dies nicht mehr notwendig.

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