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Vom Bund 2024

2024


Die BMBF-Fördermaßnahmen Wassertechnologien: Wiederverwendung und WavE

Hintergrund
Wasser wird in vielen Regionen der Erde knapp – nicht nur in klassischen trockenen Gebieten. Es stellt eine immer größer werdende globale Herausforderung dar, Haushalte, Landwirtschaft und Industrie bedarfsgerecht mit Wasser versorgen zu können. Der Wasserbedarf wird sich in den kommenden Jahren weltweit drastisch erhöhen. Gleichzeitig ist bereits heute die Verfügbarkeit von Wasser stark begrenzt und regional sogar rückläufig. Hierzu tragen unter anderem die Verschmutzung und Übernutzung von Wasserressourcen, der Klimawandel sowie die ungleiche Verteilung der Wasservorräte maßgeblich bei.

mehr: https://bmbf-wave.de/F%C3%B6rderma%C3%9Fnahmen/Hintergrund_+Ziele+und+Themenfelder.html

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Nachhaltiges Wassermanagement

Klimawandel, eine veränderte Demografie, globale Wertschöpfungsketten, Verunreinigungen und Übernutzung sowie die wachsende Weltbevölkerung stellen wesentliche Herausforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Wasserressourcen.

Ein nachhaltiges Wassermanagement muss den Ausgleich zwischen Wasserangebot und -nachfrage sicherstellen, bei gleichzeitigem Schutz der Ressource. Es bringt die Bedürfnisse einer wachsenden Weltbevölkerung nach sauberem Wasser und geregelter Abwasserentsorgung, die Nutzungsansprüche einer globalisierten Weltwirtschaft und den Schutz der Wasserressourcen und der Ökosysteme in Einklang.

mehr: https://www.fona.de/de/themen/wassermanagement.php

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WasserWert-Pilotanlage in Chile erfolgreich gestartet

Die Pilotanlage des EXI-Projektes WasserWert zeigt, wie innovative Technologien Ressourcen schonen und den Bergbausektor nachhaltiger gestalten können.

Die TU Bergakademie Freiberg (TUBAF) hat im Rahmen des WasserWert-Projektes eine neue Ionenaustauscheranlage (IX) entwickelt, die nun erfolgreich in Chile in Betrieb genommen wurde. Ziel des Projekts ist es, nachhaltige Lösungen für die Rückgewinnung wertvoller Ressourcen wie Kobalt und Kupfer aus Bergbauabfällen zu schaffen und diese in der chilenischen und südamerikanischen Bergbauindustrie einzusetzen.

mehr: https://www.exportinitiative-umweltschutz.de/aktuelles/news/artikel/wasserwert-pilotanlage-in-chile-erfolgreich-gestartet/

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Gewässerschutz: Europäisches Parlament stimmt endlich für Verhandlungen über Gesetzespaket

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte gestern für die Aufnahme von Trilog-Verhandlungen zur Aktualisierung der Richtlinie zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen.

mehr: https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/gewaesserschutz-europaeisches-parlament-stimmt-endlich-fuer-verhandlungen-ueber-gesetzespaket/?tx_bundpoolnews_display%5Bfilter%5D%5Btopic%5D=11&cHash=4200ef34ed9f569d640b9a4a5c6fbb61

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Appell an Vermittlungsausschuss: Verbändebündnis fordert praxisnahe und verursachergerechte Düngepolitik

Appell an Vermittlungsausschuss: Verbändebündnis fordert praxisnahe und verursachergerechte Düngepolitik
Mit dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf sollten Zusagen an die EU-Kommission zum Wirkungsmonitoring in nationales Recht umgesetzt und durch das Zusammenspiel aus Stoffstrombilanz und Monitoring Verursachergerechtigkeit in der Düngepolitik geschaffen werden.
Ein breites Bündnis aus Verbänden der Bereiche Umwelt, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft sowie eine Gewerkschaft machen sich in einem gemeinsamen Appell an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses für eine verursachergerechte, bürokratiearme, umwelt- und gewässerschonende Düngepolitik stark. Anlass ist das noch immer offene Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Düngegesetzes, berichtet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
https://www.euwid-wasser.de/news/politik/appell-an-vermittlungsausschuss-verbaendebuendnis-fordert-praxisnahe-und-verursachergerechte-duengepolitik-281024/

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Rheinwassertransportleitung: BUND-Kritik am Genehmigungsverfahren

Ganzheitliche Betrachtung der Umweltfolgen unerwünscht?

  • Salami-Taktik bei den Genehmigungen
  • fehlendes Gesamtkonzept inklusive Rheinwasserreinigung
  • Zulassung von Sicherheitsleistung abhängig machen
    Zum Ende der Verbändebeteiligung Im Verfahren zur Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans zum Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach äußert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vehemente Kritik. Das von der Bezirksregierung Arnsberg gewählte zersplitterte Genehmigungsverfahren verhindere eine ganzheitliche Betrachtung der langzeitlichen Umweltfolgen der Rheinwassernutzung und verschiebe wichtige Problemlösungen in die Zukunft.
    Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Die Rheinwassertransportleitung ist ein weiterer gigantischer Eingriff in die vom Braunkohlenbergbau stark geschädigte Region. Zur Beschleunigung der Wiederherstellung eines halbwegs funktionierenden Landschaftswasserhaushalts nach Tagebauende muss diese bittere Pille geschluckt werden. Das setzt aber eine vernünftige Planung voraus. Diese sehen wir nicht. Besonders kritisiert werden muss die gewählte Salami-Taktik der Genehmigungen. Mit der jetzt geplanten Zulassung der Wasserentnahme und dem Betrieb der Pipeline sollen Fakten geschaffen werden. Doch die wesentlichen Fragen zur Einleitung des Rheinwassers und der erforderlichen Qualität sollen erst in späteren Genehmigungsverfahren geklärt werden. Ein Gesamtkonzept gibt es nicht.“
    Im Rahmen der Verbändebeteiligung haben die NRW-Naturschutzverbände eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht. Darin warnen sie vor einem „Planungstorso“. Jetzt würden Entscheidungen getroffen, deren Sinnhaftigkeit erst geklärt werden könne, wenn Klarheit über die Qualität des einzuleitenden Wassers bestünde. Der BUND hatte schon früh die Forderung erhoben, das Rheinwasser vor Einleitung in die Braunkohlerestlöcher, das Grundwasser und die dauerhaft zu erhaltenden Feuchtgebiete zu reinigen. „Mikroschadstoffe wie die Ewigkeitschemikalien PFAS oder Mikroplastik würden den bergbaubedingt schlechten chemischen Zustand der Wasserkörper im Rheinischen Revier weiter beeinträchtigen. Das ist rechtlich unzulässig“, warnt Jansen. „Deshalb brauchen wir eine Rheinwasseraufbereitung. Wegen der technischen Konzeption und dem Flächenbedarf muss diese schon jetzt mitgeplant werden. Genau das ist aber nicht gewollt. Wir befürchten, dass sich die RWE Power AG so vor ihrer Verantwortung drücken könnte.“
    Die Naturschutzverbände kritisieren auch die ungünstige Wahl des Wasserentnahmestandorts am Rhein. Dieser liegt direkt in der Abwasserfahne der Chemieparks Dormagen und Leverkusen. Es müssten also zumindest auch Maßnahmen getroffen werden, im Störfall die Entnahme kontaminierten Wassers sofort zu stoppen. Die Rheinwassertransportleitung müsste deshalb über eigene Messsysteme verfügen, um eine Belastung an der Entnahmestelle sicher erkennen zu können.
    Trotz allem können weitere Umweltschäden durch den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Der BUND fordert deshalb die Bergbehörde auf, eine mögliche Zulassung des Vorhabens von der Leistung einer Sicherheit in angemessener Höhe abhängig zu machen. Dies sieht das Bundesberggesetz ausdrücklich vor. Dies sei auch deshalb erforderlich, weil der geplante Befüllungszeitraum angesichts fortschreitenden Klimawandels unrealistisch ist. „Letztlich fehlt bis heute eine grundsätzliche Regelung zur verursachergerechten finanziellen Absicherung aller Langzeitfolgen nach Tagebauende. Hier sehen wir die Landesregierung in der Pflicht, endlich zu handeln“, so Jansen.
    https://www.bund-nrw.de/meldungen/detail/news/rheinwassertransportleitung-bund-kritik-am-genehmigungsverfahren/

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Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Vorsorgen in der Klimakrise
Wetterextreme werden häufiger und heftiger. Starkregen und Hochwasser, Stürme, Dürre und Hitze sind keine Jahrhundertereignisse mehr. Sie sind Teil einer neuen Realität, auf die wir uns einstellen müssen.
Extreme Wetterereignisse richten häufig großen Schaden an. Menschen verlieren ihr Hab und Gut, im Extremfall ihr Leben. Vor allem ältere Menschen und Kinder leiden unter Sommerhitze. Dürren verursachen Waldbrände und Ernteausfälle. Starkregen und Hochwasser fluten Straßen, Keller und Häuser. Aber wie groß die Schäden sind, hängt nicht nur davon ab, wie stark Extremwetter ausfallen, sondern auch davon, wie gut wir uns darauf vorbereiten.
Die Bundesregierung will die Menschen besser vor den Folgen der Klimakrise schützen. Ziel ist, dass wir alle weiter gut, gesund und sicher leben können, an jedem Ort in Deutschland. Daher betreiben wir engagierten Klimaschutz. Viele Folgen der Klimakrise lassen sich aber schon jetzt nicht mehr abwenden. Deswegen müssen wir uns besser auf sie vorbereiten, uns anpassen und Vorsorge treffen. Diese Aufgabe geht die Bundesregierung jetzt systematisch an – mit der Deutschen Anpassungsstrategie 2024.
Konkret findet Klimaanpassung zum Beispiel statt, wenn…
• Kommunen ihre Bürgerinnen und Bürger vor Hitze schützen, indem sie zum Beispiel Bäume pflanzen, Sonnensegel spannen, Trinkbrunnen aufstellen und Zugang zu kühlen öffentlichen Gebäuden ermöglichen.
• Unternehmen ihre Lieferketten neu ausrichten, damit sie auch in Zeiten von Wetterextremen stabil und unterbrechungsfrei funktionieren.
• durch Maßnahmen wie präzisere Vorhersagedienste und angepasste Transportkonzepte dafür gesorgt ist, dass Flüsse, wie der Rhein auch bei häufigen Niedrigwasserphasen zuverlässig schiffbar bleiben und die Versorgung von Industrie und Bevölkerung mit Gütern gesichert ist.
• Wälder von Nadelholzplantagen zu naturnahen Mischwäldern umgestaltet werden, weil sie so mehr Wasser speichern, Dürre besser standhalten und uns Kühle und Erholung spenden.
• Auen renaturiert werden, damit sie beim nächsten Hochwasser viel Wasser aufnehmen und es von Siedlungen fernhalten.
Mit diesen und vielen weiteren Maßnahmen schafft Klimaanpassung die Voraussetzungen dafür, dass wir weiter gesund und sicher leben und wirtschaften können. Gleichzeitig ist sie ein großangelegtes Programm für mehr Lebensqualität und Wohlstand.

Das tut die Bundesregierung
Anpassung und Vorsorge betreffen sehr viele Bereiche unserer Gesellschaft. Klimaanpassung ist deshalb Aufgabe der gesamten Bundesregierung, aber auch von Ländern und Kommunen sowie Unternehmen. Der Bund setzt den Rahmen dafür, dass es in allen Bereichen mit der Klimaanpassung vorangeht.
Im Juli 2024 ist das Bundes-Klimaanpassungsgesetz, das unter Federführung des BMUV erarbeitet wurde, in Kraft getreten. Damit hat die Bundesregierung neue, verbindliche Grundlagen für die Anpassung geschaffen. Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Konzepte für die Anpassung an fortschreitende Erderhitzung zu entwerfen – auf der Grundlage von Risikoanalysen und mit konkreten Maßnahmenplänen.
Zur Unterstützung von Ländern und Kommunen bei ihren Aufgaben der Klimaanpassung hat das Bundesumweltministerium zwei Förderprogramme aufgesetzt, mit denen insbesondere Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager gefördert werden („DAS“) sowie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen („AnPaSo“). Außerdem wurde das Zentrum Klimaanpassung beauftragt, als erster Ansprechpartner in allen Fragen der Klimaanpassung Kommunen und sozialen Einrichtungen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, durch passgenaue Beratung, Fortbildung und Vernetzung.
Nun geht der Bund den nächsten Schritt und legt seine Klimaanpassungsstrategie vor. Damit stellt die Bundesregierung die Weichen dafür, Gesellschaft und Wirtschaft, Natur und Infrastruktur klimafest zu gestalten.

Weitere Informationen:
https://www.bmuv.de/themen/klimaanpassung/die-deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel

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Die Vorhersage von Flussdynamiken mit Hilfe stabiler Isotope kann die Gesundheit von Ökosystemen verbessern

Ein internationales Wissenschaftsteam hat bedeutende Fortschritte beim Verständnis von Flussdynamiken erzielt. Das Team nutzte Techniken der Isotopenhydrologie (Messung von stabilen Isotopen in Wassermolekülen), um den Beitrag verschiedener Wasserquellen zum Flusslauf zu klären. Die Forschungen liefern wichtige Erkenntnisse für das Ökosystemmanagement und die Bewertung hydrologischer Risiken. Die Forschungsergebnisse sind in der renommierten Fachzeitschrift „Nature Water“ veröffentlicht.
Die Forschungsergebnisse sind das Ergebnis einer Zusammenarbeit von Wissenschaftler:innen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) in Wien, der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Deutschland und der Universität Stellenbosch in Südafrika. Das Team analysierte die stabilen Isotope von Sauerstoff und Wasserstoff in Wassermolekülen aus 136 Flüssen und 45 großen Einzugsgebieten weltweit. Dr. David Soto, Wissenschaftler und Isotopenspezialist am Leibniz-IZW, unterstützte die Modellierung von Isotopendaten aus Niederschlägen und deren Validierung für die Berechnung des dynamischen Wasserrückhaltungsindikators (Wasserretention), der für die Darstellung der Flussdynamik wesentlich ist. Die Wasserretention beschreibt das Zurückhalten, Speichern und Verteilen von Niederschlägen. Ein hoher Wasserrückhalt bedeutet eine langsame Wasserbewegung durch die Einzugsgebiete und damit eine langsamere Reaktion auf hydroklimatische Ereignisse. Ein niedriger dynamischer Wasserrückhalt hingegen bedeutet eine schnelle Wasserbewegung, also eine viel schnellere Reaktion auf solche Ereignisse, die dann die Gefahr von Überschwemmungen deutlich erhöhen.

Das Team ermittelte die Faktoren, die den dynamischen Wasserrückhalt beeinflussen, darunter Änderungen in der Landnutzung, wie landwirtschaftlicher Anbau und Waldbedeckung, und Klimaänderungen, insbesondere Lufttemperatur und Niederschläge. Diese Faktoren wirken sich erheblich darauf aus, wie sich das Wasser durch Flusseinzugsgebiete bewegt und beeinflussen das „Alter“ des Wassers in den Flüssen und die Dynamik des Abflusses. „Durch den Einsatz von Modellen zur Vorhersage von Niederschlagsisotopendaten konnten wir den dynamischen Wasserretentionsindikator genau berechnen, der für das Verständnis der Flussdynamik entscheidend ist“, sagt Soto. „Unsere Validierung dieser Modelle gewährleistet ihre Zuverlässigkeit und liefert wertvolle Erkenntnisse darüber, wie sich Klimawandel und Landnutzungsmuster auf Flusssysteme auswirken. Die Überwachung stabiler Isotope in natürlichen Wassersystemen ist von entscheidender Bedeutung für die Vorhersage und Abschwächung hydrologischer Risiken, um die Bewirtschaftung unserer natürlichen Ressourcen zu verbessern.“

Flüsse sind für die Erbringung vielfältiger Ökosystemleistungen von entscheidender Bedeutung. Sie ernähren Tier- und Pflanzengemeinschaften in den Flüssen, liefern wichtige Nährstoffe für die Meeresumwelt, stellen Transportwege für den Handel bereit, erzeugen Strom aus Wasserkraft und bieten Erholungsmöglichkeiten. Selbst in Trockenperioden fließen die Flüsse oft weiter, da sie aus verschiedenen Quellen gespeist werden, darunter direkte Niederschläge, Oberflächenabfluss, Durchfluss durch den Boden und Grundwasser. Klimawandel und Landnutzungsänderungen verändern die Wasserbewegung in den Flusseinzugsgebieten erheblich und wirken sich auf das „Alter“ des Wassers in den Flüssen aus. Dieses Phänomen, das mit der Alterung von Flüssen vergleichbar ist, hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Leistungen, die Flüsse erbringen. So hat beispielsweise der niedrige Wasserstand des Rheins im europäischen Sommer 2023 den Waren- und Dienstleistungsverkehr unterbrochen, weil konventionelle Schiffe nicht mehr fahren konnten, was deutlich macht, wie wichtig das Verständnis dieser Dynamik für die Praxis ist. Einzugsgebiete mit geringer dynamischer Wasserrückhaltung sind anfälliger für hydrologische Extreme wie Dürren und Überschwemmungen. Daher ist der dynamische Wasserrückhalt ein entscheidender Indikator für die Bewertung hydrologischer Risiken und hilft bei der Vorhersage und Eindämmung der Auswirkungen von Klima- und Landnutzungsänderungen auf Flusssysteme.

Es ist von größter Bedeutung, dass Flüsse weiterhin ihre wichtigen Leistungen für Ökosysteme und die menschliche Gesellschaft erbringen können. Durch das Verständnis und die Überwachung von Wasserrückhalt und Abflussdynamik wird es einfacher, sich an die Herausforderungen eines sich ändernden Klimas und sich verändernder Landnutzungsmuster anzupassen und diese geschickter zu bewältigen.
https://idw-online.de/de/news840620

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Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm

Phosphor ist einer der wichtigsten Nährstoffe für jedes Leben und wurde 2014 von der EU als kritischer Rohstoff eingestuft. Phosphor kann nicht durch andere Stoffe ersetzt werden und ist unverzichtbar für die weltweite Lebensmittelproduktion. Ein Großteil des Phosphors wird von der Düngemittelindustrie verwendet, weiterhin wird Phosphor unter anderem für die chemische und die Lebensmittelindustrie benötigt. Im Jahr 2013 betrug der deutschlandweite Import von Rohphosphat circa 85.000 Tonnen (BGR, 2014). Mit der Pflicht zur Phosphorrückgewinnung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ab 2029 kann, insbesondere vor dem Hintergrund der verschärften geopolitischen Lage, ein elementarer Beitrag für die Sicherung der Verfügbarkeit des Rohstoffs Phosphor in Deutschland geleistet werden. Aus den nach Prognosen des Umweltbundesamtes voraussichtlich anfallenden 1,7 Millionen Tonnen Trockenmasse pro Jahr (TM/a) behandlungspflichtigem Klärschlamm ergibt sich ein Rückgewinnungspotential von circa 50.000 Tonnen Phosphor pro Jahr. Mehr:
https://www.bmuv.de/download/gemeinsame-erklaerung-zum-ausbau-der-phosphorrueckgewinnung-aus-klaerschlamm

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Bund und Land würdigen Pionierarbeit der Bodensee-Stiftung im Rahmen von Stadt Land Plus

Sauberes Wasser mit nachwachsenden Rohstoffen: Das Stadt Land Plus Forschungsprojekt CoAct zeigt am Beispiel Bodenseekreis die Machbarkeit auf. Bei einer Fachtagung stellten die Konsortialpartner die technische Umsetzbarkeit sowie die ökologische und ökonomische Bewertung vor.
Die Bodensee-Stiftung hat zusammen mit Projektpartnern unter der Leitung der Universität Kassel am Beispiel des Landkreises Bodenseekreis erarbeitet, wie Pflanzen-Aktivkohle aus Restbiomassen regionaler Herkunft in Kläranlagen eingesetzt werden kann, um damit herkömmliche fossile Aktivkohle zu ersetzen. Labor- und Praxisversuche haben die Reinigungsleistung der biogenen Aktivkohle bestätigt. Bei einer Abschlusstagung haben die Projektpartner zudem eine ökonomische und ökologische Bewertung und die Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse aufgezeigt. Das auf fünf Jahre angelegte Projekt „CoAct – Integriertes Stadt-Land-Konzept zur Erzeugung von Aktivkohle und Energieträgern aus Restbiomasse“ wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Förderprogramm Stadt-Land-Plus unterstützt.
Aktivkohle wird in der vierten Reinigungsstufe von Kläranlagen eingesetzt, um Spurenstoffe wie Medikamente, Pestizide oder Hormone wie ein Schwamm aufzusaugen. Die Kläranlage des Zweckverbands Abwasserreinigung Kressbronn a. B. -Langenargen (AZV) zählte 2011 zu den Vorreitern bei der Erweiterung um die sogenannte vierte Reinigungsstufe nach mechanischer, biologischer und chemischer Reinigung. Nun wird die Anlage nochmals zum viel beachteten Pionier, bestätigten bei der Tagung Dr. Christian Strauß vom Projektträger Forschungszentrum Jülich, und Vera Kohlgrüber, kommissarische Leiterin des Kompetenzzentrums Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS) mit Blick auf die Projektergebnisse. Eine bevorstehende Änderung der EU-KARL, der EU-Kommunalabwasserrichtlinie, die Vorgaben für die Elimination von Spurenelementen durch Kläranlagen beinhaltet, werde den Bedarf an Aktivkohle europaweit erhöhen. Dadurch seien Preissteigerungen bei Aktivkohle fossiler Herkunft zusätzlich zu den bestehenden Importabhängigkeiten sowie ökologisch und sozial kritischen Punkten zu erwarten. „Wir hoffen, dass wir das innovative Verfahren umsetzen können und sind offen für neue Forschungsprojekte“, betonte Daniel Enzensperger, Bürgermeister der Gemeinde Kressbronn und Vorsitzender des AZV.

Auf andere Regionen übertragbar
Mit dem CoAct-Verfahren haben die Projektpartner ein zukunftsweisendes Konzept dafür entwickelt, wie die Nutzung fossiler Stoffe sowie die Abhängigkeit von Importen reduziert und im Gegenzug die regionale Wertschöpfung gefördert werden kann. „Für die pflanzenbasierte Aktivkohle können Restbiomassen aus dem Landkreis genutzt werden, die bisher nicht oder in wenig wertgebender Weise verarbeitet werden“, erläutert Andreas Ziermann von der Bodensee-Stiftung. So kann zum Beispiel (Gehölz-)Schnittgut, das nicht für die Hackschnitzelherstellung geeignet ist, Straßenbegleitgrün oder Mähgut aus Naturschutzgebieten verwertet werden. Die Bodenseeregion habe sich hervorragend als Modellregion für „CoAct“ geeignet, da mit Schutzgebieten, Ausgleichsflächen, Straßenbegleitgrün und Sonderkulturen verschiedene Flächenkulturen vorhanden sind. Nun liegt eine Liste mit Reststoffen vor, deren Eignung als potenzielle Substrate für die Aktivkohleproduktion untersucht wurden. Diese berücksichtigt auch Biomassen, die für eine Übertragbarkeit der Projektergebnisse auf andere Regionen von Bedeutung sind.
In einer Verarbeitung nach dem IFBB-Verfahren (Integrierte Festbrennstoff- und Biogasproduktion aus Biomasse) werden die Biomassen in eine feste (Presskuchen) und flüssige Fraktion (Presssaft) aufgeteilt. Die flüssigen Bestandteile können in einer Biogasanlage energetisch verwertet werden. Die feste Fraktion kann zu Aktivkohle weiterverarbeitet werden.

Ökobilanz und ökonomische Bewertung
Nach erfolgreichen Laborversuchen bestätigte auch der Praxisversuch in der Kläranlage Kressbronn a. B.-Langenargen die Wirkung: „Die biogenen Aktivkohlen erreichen die geforderten Reinigungsleistungen und können konventionelle ersetzen“, sagte Dr. Marcel Riegel vom Technologiezentrum Wasser bei der Tagung. Eine Evaluierung des CoAct-Technikkonzeptes unterstreicht den ökologischen Mehrwert: „Wichtigste Stellschraube aus ökologischer Sicht ist die Produktion einer qualitativ hochwertigen biogenen Aktivkohle, die Aktivkohle auf Steinkohlebasis substituieren kann, um möglichst viel davon einzusparen“, sagte Joachim Reinhardt vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu).
Die ökonomische Perspektive ist noch schwer bezifferbar, da es die benötigte Anlage auf dem Markt noch nicht gibt. Werde sie mit einer Kläranlage gekoppelt, „könnten diverse Synergieeffekte genutzt werden, wie bestehende Anlagenelemente und Infrastruktur sowie die Verwendung von Prozesswasser, Presssaft oder Biogas“, betonte Christoph Mathias vom Institut für Ländliche Strukturforschung e.V.. Neben dem Verkauf der Pflanzen-Aktivkohle könnten Erlöse zusätzlich aus der Strom- und Wärmeeinspeisung gewonnen werden. Bestechend sei die regionale Wertschöpfung im CoAct-Verfahren: „Die Kosten kommen der Region zugute“, betonte Christoph Mathias. Vor allen Erlösen stünden aber zunächst Investitionskosten. Noch gebe es keine CoAct-Anlage „von der Stange“. Eine Anlage zur Produktion von Pflanzenkohle sei schnell verfügbar, eine kombinierte Anlage zur Aktivierung der Pflanzenkohle in der erforderlichen Größenordnung müsse erst als Prototyp erstellt werden, hob Dr. Korbinian Kaetzl, Wissenschaftler aus dem Fachbereich Grünlandwissenschaft und Nachwachsende Rohstoffe der Universität Kassel, hervor.

Abwasserzweckverband erneuert Interesse an Umsetzung
Seitens Bund und Land blicke man mit großem Interesse auf das Projekt, so Dr. Christian Strauß. Er sehe Möglichkeiten für weitere Fördermaßnahmen, deutete er an. Der Abwasserzweckverband Kressbronn a. B.-Langenargen ist vom Konzept überzeugt und hat die Bodensee-Stiftung beauftragt, die Vorplanung einer für die Biomasseverarbeitung und die Pyrolyse geeigneten Anlage, die vor Ort an der Kläranlage betrieben werden kann, voranzutreiben. „Wenn die öffentliche Förderung stimmt, sind wir bereit für nachhaltige Lösungen und haben keine Angst vor zusätzlicher Arbeit“, betonte Betriebsleiter Alexander Müller, der die Forschungspartner während des Projekts mit großem Engagement unterstützt hat. Auch die Projektpartner haben ein Interesse an der Umsetzung. „Wir haben viele Herausforderungen gemeistert. Es stimmt froh, auf gute Ergebnisse und einen erfolgreichen Abschluss blicken zu können“, sagte Andreas Ziermann, und Volker Kromrey, Geschäftsführer der Bodensee-Stiftung, ergänzt: „Das Projekt für sauberes Wasser mit nachwachsenden Rohstoffen am Bodensee durchzuführen, Europas größtem Trinkwasserspeicher, hat eine besondere Bedeutung für uns.“
Rückenwind hatte das Projekt bereits im November 2023 erfahren: Am 7. Bioökonomietag des Landes Baden-Württemberg hatte Landwirtschaftsminister Peter Hauk der Bodensee-Stiftung hierfür den Innovationspreis Bioökonomie verliehen.
Weitere Informationen auf der Website zum Projekt CoAct: https://www.bodensee-stiftung.org/coact/

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UBA: Renaturierte Gewässer können Treibhausgasemissionen mindern

Gewässer können als Treibhausgas-Quellen zum Klimawandel beitragen – so eine neue Studie des UBA. Vor allem veränderte Gewässer emittieren Kohlendioxid, Methan und Lachgas. Renaturierungen und die Wiederanbindung von Auen können dazu beitragen, diese Emissionen zu verringern und die Gewässer als Treibhausgassenken aktivieren.Mehr:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/renaturierte-gewaesser-koennen

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Bundesumweltministerium unterstützt bei der gesundheitlichen Vorsorge in der Klimakrise

Heute und am morgigen Weltumwelttag informiert das Bundesumweltministerium (BMUV) zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf der Woche der Umwelt im Park des Amtssitzes des Bundespräsidenten (Schloss Bellevue) in Berlin umfassend über die gesundheitlichen Risiken der Klimakrise und wie man sich davor schützen kann. Gleichzeitig findet auf Initiative der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. am 5. Juni ein bundesweiter Hitzeaktionstag statt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise sind bereits überall auf der Welt spürbar. Und auch bei uns in Deutschland und Europa haben langanhaltende Hitzewellen mit Temperatur- und Sonnenscheinrekorden in den letzten Jahren nochmals deutlich gemacht, wie wichtig es ist, sich auf die Folgen der Klimakrise einzustellen und diese abzumildern. Neben Maßnahmen zum natürlichen ⁠Klimaschutz⁠, mit denen weniger Kohlenstoff in die Umwelt gelangt und außerdem gespeichert wird, ist es daher zunehmend wichtig, sich gegen Gesundheitsrisiken durch die Klimakrise zu wappnen und systematisch vorzusorgen. Das Bundesumweltministerium stärkt hierfür weiter den umweltpolitischen Rahmen, zum Beispiel durch das Bundes-Klimaanpassungsgesetz, und informiert darüber hinaus die Bevölkerung umfassend, wie sie sich vor den gesundheitlichen Risiken der Klimakrise durch Hitze, UV-Strahlung, Ozon, Pollen und Krankheitserregern aus der Tierwelt schützen kann.“
„Eine zentrale ⁠Anpassungsmaßnahme⁠ an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels stellen Hitzeaktionspläne dar“, berichtet ⁠UBA⁠-Präsident Dirk Messner. Die 2017 publizierten Handlungsempfehlungen für die Erstellung solcher Pläne wurden in einem vom UBA geförderten Projekt evaluiert und hinsichtlich der Wahrnehmung und Wirksamkeit bewertet. „Demnach sind Hitzeaktionspläne bundesweit bekannt, anerkannt und werden von den kommunalen Behörden als hilfreich angesehen“, so Messner. Wichtig sei aber auch, andere gesundheitliche Folgen des Klimawandels in den Fokus zu nehmen: So wirkt sich der ⁠Klimawandel⁠ nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die psychische Gesundheit aus. „Im Rahmen eines im Juli abzuschließenden Forschungsprojekts werden wir über die psychischen Auswirkungen des Klimawandels auf die deutsche Bevölkerung berichten und auch einen ⁠Resilienz⁠-Leitfaden vorlegen.“
BfS-Präsidentin Inge Paulini: „Aufgrund des Klimawandels sind die Menschen in Deutschland nicht nur höheren Temperaturen, sondern auch einer höheren Belastung durch UV-Strahlung ausgesetzt – der Hauptursache für Hautkrebs. Schutz vor Hitze- und UV-Belastung sind deshalb zentrale Aspekte heutiger und künftiger Maßnahmen der Klimaanpassung. Kommunen, Kitas, Schulen, Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger finden auf den Internetseiten des BfS umfassende Informationsmaterialen zum Schutz vor UV-Belastung.“
Der Weltumwelttag 2024 steht in Deutschland unter dem Motto „Natürlich vorsorgen: Sicherheit und Schutz in der Klimakrise“. Um die negativen Folgen der Klimakrise für die menschliche Gesundheit zu verringern, muss der Ausstoß klimaschädlicher Gase so weit wie möglich reduziert werden. Darüber hinaus ist es notwendig, Vorsorge zur Anpassung zu treffen, damit nicht mehr zu verhindernde Auswirkungen möglichst wenig Schaden anrichten. Die Bundesregierung hat daher im Jahr 2008 die deutsche ⁠Anpassungsstrategie⁠ an den Klimawandel (⁠DAS⁠) beschlossen und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Das Klimaanpassungsgesetz, das am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird, setzt einen verbindlichen Rahmen dafür. Derzeit entwickelt die Bundesregierung auf dieser Grundlage die im Bundes-Klimaanpassungsgesetz vorgesehene, vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen. Die Verabschiedung dieser Strategie ist für Ende 2024 geplant. Ein Handlungsschwerpunkt ist dabei der Gesundheitsschutz. Mehr:
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/bundesumweltministerium-unterstuetzt-bei-der

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Daten zur Umwelt: UBA startet Pilotsystem „Data Cube“

Mit den Daten zur Umwelt stellt das UBA ein großes Angebot an aktuellen Daten zum Zustand der Umwelt bereit. Ein neues System – der UBA Data Cube – verbessert die Nutzbarkeit dieser Daten. Wichtige Vorteile sind maschinenlesbare Daten, offene Dateiformate, Schnittstellen (APIs) und Möglichkeiten zur Individualisierung. Der Testbetrieb ist nun gestartet – wir freuen uns auf Ihr Feedback.
Fit für die Zukunft: Das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) veröffentlichte 1984 den ersten bundesweiten Bericht zum Zustand der Umwelt – die „Daten zur Umwelt“. Bis heute gehört dieses Angebot zu den beliebtesten Publikationen des UBA. Ursprünglich eine reine Berichtsreihe, sind die Daten mittlerweile längst dauerhaft online verfügbar. In Zeiten rasant wachsender Datenmengen und steigender Anforderungen an die Verfügbarkeit dieser Daten braucht es jedoch neue Lösungen, um mit diesem Service zeitgemäß zu bleiben. Der in diesem Kontext entstehende Data Cube ist ein entscheidender Schritt hin zu einer Kultur der offenen Daten (engl. Open Data). Er verbessert den Zugang zu umweltrelevanten Daten, aber auch die Transparenz des Regierungs- und Verwaltungshandels.
Das leistungsfähige System eröffnet vielfältige neue Möglichkeiten zur Suche, Erkundung, Analyse und Visualisierung von Daten. Der Data Cube richtet sich mit diesen Nutzungsmöglichkeiten an interessierte Bürgerinnen und Medienvertreterinnen, aber auch an die Wissenschaft, Politikerinnen und Politikberatung sowie jegliche Arbeitsfelder mit Berührungspunkten zu Umweltfragen. Was bedeutet „Data Cube“? In einem Data Cube werden die Daten als Elemente eines mehrdimensionalen Datenwürfels angeordnet. Die Dimensionen des Würfels beschreiben die Daten und ermöglichen eine Betrachtung aus verschiedensten Perspektiven. Bei der klassischen Bereitstellung einzelner Ansichten gehen bisher viele dieser Perspektiven verloren. Ausprobieren und mitgestalten – wir freuen uns über Feedback! Das aktuell verfügbare Angebot ist ein Testsystem. Die Inhalte sind zum jetzigen Zeitpunkt noch unvollständig und möglicherweise nicht fehlerfrei, werden aber kontinuierlich optimiert. Auch die Oberfläche und Nutzerinnenführung werden noch umfangreich weiterentwickelt, immer unter dem Gesichtspunkt der Nutzungsfreundlichkeit. Die Pilotphase dient der intensiven Erprobung des Systems aus den Blickwinkeln der Nutzer*innen. Um Erfahrungen zu sammeln und in Austausch zu treten, freuen wir uns daher über Rückmeldungen an datacube@uba.de.

Wie es weitergeht:
Der Data Cube wird 2025 vom Pilot- in den Produktivbetrieb übergehen. Die Entwicklung ist auf dauerhaften Betrieb angelegt und zielt daher auf flexible Lösungen ab, die kontinuierlich an sich wandelnde Anforderungen und Rahmenbedingungen angepasst werden können. Alle im Projekt entwickelten Softwarekomponenten sollen Open Source zur Verfügung gestellt werden. Die technische und prozessorientierte Konzeption sowie die Implementierung wurden im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts durch den Aufragnehmer con terra GmbH realisiert.
Die Verpflichtung zur Einführung des Data Cube hat sich die Bundesregierung im Vierten Nationalen Aktionsplan 2023-2025 im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership (OGP) selbst gesetzt. In der OGP treten 77 Staaten für Open Government ein, wobei die Stärkung von Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit im Mittelpunkt steht.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/daten-zur-umwelt-uba-startet-pilotsystem-data-cube

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Städte widerstandsfähig gegen Extremwetterereignisse machen

Umweltbundesamt empfiehlt Politikmaßnahmen für den Umbau zur Schwammstadt
Schwammstadtkonzepte sind eine wesentliche Grundlage, um Städte an künftig zunehmende Extremereignisse wie Starkregen, Hitze und Trockenheit anzupassen. Viele Kommunen sind hier bereits aktiv. Dennoch wird es immer wichtiger, Hemmnisse abzubauen, damit sich Städte besser auf geänderte Klimabedingungen vorbereiten können. Der Bund hat daher unter Federführung des Bundesumweltministeriums (BMUV) das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Dieses ist am 1.7.2024 in Kraft getreten. Weitere Stellschrauben liegen u. a. im Wasserhaushaltsgesetz, dem Baugesetzbuch und Förderprogrammen.Mehr:
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/staedte-widerstandsfaehig-gegen

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Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

Nitratbericht 2024
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/nitratbericht_2024_bf.pdf

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Anhörung zur Wärme aus Abwasser

Am Mittwoch hat sich der Ausschuss für Klimaschutz und Energie in öffentlicher Anhörung mit dem Antrag der Unionsfraktion„Ungenutzte Potenziale der Wärme aus Abwasser erschließen“ (20/10617) befasst. Darin fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, Abwasserwärme als wesentliche Option für eine klimaneutrale Wärmeversorgung klar zu benennen, zu fördern und eine Strategie zur stärkeren Nutzung der Abwasserwärme zu entwickeln. Bis zu 15 Prozent des Wärmebedarfs im Gebäudesektor könnten mit Abwasserwärme abgedeckt werden, heißt es in dem Antrag.
In der Anhörung wurde klar, dass die meisten Sachverständigen grundsätzlich in der Tat ungenutzte Potenziale in der Abwasserwärme sehen – allerdings seien die konkreten Bedingungen vor Ort oftmals höchst unterschiedlich.
Tim Bagner vom Deutschen Städtetag begrüßte den Antrag. Abwasserwärme sei vor allem in Kommunen ein wichtiges Thema. Auch wenn er aus seiner Beobachtung sagen würde, das Potenzial liege eher bei fünf als bei 15 Prozent, könne Abwasserwärme ein relevanter Faktor sein. Für die Umsetzung aber brauche es eine verstärkte Förderung für die Kommunen: Die Anfangsinvestitionen seien zu hoch.
Das Thema der Finanzierung griff auch Volkmar Langefeld, Geschäftsführer Stadtwerke Frankenthal GmbH auf. Die milliardenteure Wärmewende benötige zwingend eine Fremdfinanzierung zum Beispiel durch Banken. Bei Projekten aber , die nur gefördert wirtschaftlich würden, komme es entscheidend auf die Langfristigkeit und Stabilität der Förderung an. Sein Vorschlag: „Der Volatilität einer haushaltsfinanzierten Förderung könnte man dadurch begegnen, dass die Förderung gesetzlich geregelt und umlagefinanziert ausgestaltet wird.“
Benjamin Köhler vom Öko-Institut stellte in seinem Beitrag fest, die Technik sei vorhanden, etabliert und in anderen europäischen Ländern auch schon weiter verbreitet. Warum in Deutschland nicht? Köhler identifizierte drei relevante Hemmnisse: die unzureichende Zugänglichkeit von Informationen wie zum Beispiel zu digitalen Karten zur Lage und anderen Parametern des Kanalnetzes; Wissenslücken und Bedenken bei kommunalen Akteuren und Projektentwicklern hinsichtlich der Potenziale – und nicht standardisierte Genehmigungsprozesse.
Einen Mangel an Wissen konstatierte auch Ulrike Franzke, Vorstand Stadtentwässerungsbetriebe in Köln. Es fehle an Informationen. Potenzialkarten könnten ein Hilfsmittel sein, seien aber aufwendig und nicht für alle nutzbar. In der Praxis gebe es viele einzelfallbezogene Fragen, die Antworten bräuchten.
„Wir sind viel zu langsam“, sagte Stephan von Bothmer, Geschäftsführer der UHRIG GmbH. Die Energiequelle Abwasser werde im Rahmen der Wärmewende bislang unterschätzt. Dabei stecke eine riesige Menge Potenzial darin. Aus seiner Sicht hat das vor allem einen Grund: Wärme aus Abwasser habe keine Gegner er – aber auch keine Freunde, keine Treiber in Politik oder Wirtschaft, die brauche es aber.
Christoph Donner, Vorstandsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe ließ aufscheinen, wie das aussehen könnte, als er von seinen Erfahrungen in der Hauptstadt erzählte. So seien die Wasserbetriebe dort frühzeitig in das Thema Wärme aus Wasser eingestiegen, hätten einen Potenzialatlas entwickelt und im Rahmen der Wärmeplanung einen engen Austausch mit den Verantwortlichen in der Stadt gesucht. Seine Frage: Wie machen wir es am besten? Sein Appell: „Wir müssen schauen, wo wir den größten Effekt haben und danach entscheiden, wer einen Anschluss bekommt, wer nicht.“
Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung warnte vor Risiken und unerwünschten Nebenwirkungen. So wäre zum Beispiel die Auswirkung abgekühlten Abwassers auf den Klärprozess zu untersuchen. Sollte die Wirkung der Mikroorganismen (Bakterien) durch niedrigere Abwassertemperaturen negativ beeinflusst werden, könne möglicherweise der gesamte Klärprozess gefährdet werden und es drohe eine Überschreitung der Reinwasser-Grenzwerte.
Kai Lobo, Hauptgeschäftsführer Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erinnerte an zwei Grundtatbestände: Zum einen hob er hervor, dass Wärme aus Abwasser „keine 100-Prozent-Technologie“ sei – sie funktioniere immer nur in einem Mix mit anderen Wärmequellen.
Und zum anderen stellte er wie fast alle Sachverständigen in ihren Beiträgen fest, dass Abwasserwärme eine gute Option in großen Städten und Ballungsgebieten sei, sich die Situation in ländlichen Regionen aber sehr anders darstelle.

Herausgeber
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1011760

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Studie: EU-Abwasserrichlinie wird Deutschland Milliarden kosten

Strengere EU-Regeln für die Reinigung von Abwasser werden Deutschland mehrere Milliarden Euro kosten. Das geht aus einer Studie des Verbandes kommunaler Unternehmen hervor. Demnach würde die Ausbaupflicht von Kläranlagen bis 2045 rund neun Milliarden Euro kosten. Grund für die Reinigungspflichten ist die gestiegene Belastung des Abwassers durch Rückstände von Arzneimitteln und Kosmetika. Deren Hersteller müssen deswegen auch 80 Prozent der Kosten übernehmen. Auf die verschärften Regeln hatte sich die EU im Januar geeinigt.
https://www.mdr.de/nachrichten/nachrichten100.html#sprung6

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Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft

Die EU-Ökodesign-Richtlinie setzt seit 2005 ökologische Mindestanforderungen an Produkte für den Europäischen Markt und spart dadurch viel Energie. Am 18.07.2024 wird sie durch die neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) ersetzt. Damit wird der Anwendungsbereich auf neue Umweltaspekte und nahezu alle Produkte erweitert und künftig werden auch vermehrt Rohstoffe gespart.

Die neue „Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ (ESPR), ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals. Nachdem im April 2024 das Europäische Parlament die ESPR mit großer Mehrheit formell beschlossen hatte und auch der Rat der Europäischen Union im Mai 2024 zustimmte, erfolgte die Veröffentlichung der Verordnung am 28.06.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union, 20 Tage später tritt sie formal in Kraft.

Neuerungen durch die Ökodesign-Verordnung
Die Verordnung ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich von bislang energieverbrauchenden bzw. energieverbrauchsrelevanten Produkten (z.B. Leuchtmittel, Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner) auf nahezu alle Arten von Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Als erste neue Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, nennt die Verordnung Textilien und Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl und Aluminium, Detergenzien bzw. Reinigungsmittel und Chemikalien. Generelle Ausnahmen von der Verordnung gibt es nur für wenige Produktbereiche (z.B. Fahrzeuge und Produkte des Bereiches Sicherheit und Verteidigung). Vom Geltungsbereich umfasst werden auch Onlinehandel und Importware.
Mit der Verordnung kommen neue Anforderungen, die den gesamten Lebenszyklus eines Produktes abdecken und der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Verlängerung der Produktlebensdauer dienen sollen: Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit, Höchstgehalte an sogenannten besorgniserregenden Stoffen, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Wiederaufbereitung und Recycling, aber auch Informationsanforderungen, wie Ausweisung des CO2- bzw. Umweltfußabdruckes. Diese Informationen sollen durch die Einführung digitaler Produktpässe, zugeschnitten auf die jeweilige Produktgruppe, für relevante Akteure des Produktlebenszyklus (Verbraucherinnen, Industrie und Behörden) vollständig oder teilweise zugänglich gemacht werden. Zur Kommunikation der Umwelteigenschaften der Produkte gegenüber Verbraucherinnen soll aber weiterhin die Energieverbrauchskennzeichnung dienen, die jedoch um einen Reparierbarkeits-Index bzw. ein Ökodesign-Label ergänzt werden soll.
Das konkrete Anforderungsniveau der einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte wird durch delegierte Rechtsakte definiert, zu deren Erlass die EU-Kommission befugt sein wird. Neben produktspezifischen Regulierungen können auch horizontale, das heißt verschiedene Produktgruppen übergreifende, Mindestanforderungen gesetzt werden. Betroffenen Unternehmen wird eine Übergangszeit von 18 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Produktverordnung eingeräumt. Den Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) soll besondere Berücksichtigung entgegengebracht werden. So sind sie von manchen Anforderungen ausgenommen und die EU-Kommission und -Mitgliedstaaten sind zu verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen finanzieller, technischer und organisatorischer Art verpflichtet (z.B. Erstellung von Leitlinien, digitale Instrumente, Fachschulungen).
Zwei weitere Neuerungen: Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten künftig Ökodesign-Kriterien, um die Beschaffung nachhaltigerer Produkte anzureizen. Das in der Öffentlichkeit viel beachtete Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte bestimmter Textilien und Schuhe wird durch die ESPR ermöglicht und ab Juli 2026 gelten. Es kann künftig auf andere Produktgruppen ausgeweitet werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind vorübergehend davon ausgenommen.

Wie es weitergeht
Die EU-Kommission hat bis März 2025 Zeit, einen Arbeitsplan zu erstellen, der sämtliche Produktgruppen listet, für welche in den kommenden Jahren produktspezifische Verordnungen erarbeitet werden sollen. Es sollen verstärkt die oben genannten (Zwischen-) Produkte in den Fokus gerückt werden. Grundlegend begonnen wurde bereits mit der Ausarbeitung von Verordnungen für Textilien und Stahl. Es wird erwartet, dass die ersten spezifischen Produktverordnungen, die die Ökodesign-Verordnung umsetzen, bis Ende 2025 in Kraft treten werden.

Die Rolle des Umweltbundesamtes
Die EU-Kommission schlägt sowohl unter der bestehenden Ökodesign-Richtlinie als auch der neuen Ökodesign-Verordnung jeweils die konkreten ökologischen Anforderungen vor, die in einer Produktverordnung gesetzt werden sollen. Das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) entwickelt in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hierzu Stellungnahmen auf Basis der Anhörung nationaler, produktgruppenspezifischer Beraterkreise und eigener wissenschaftlicher Prüfungen der Kommissionsvorschläge. Dies geschieht im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und ⁠Klimaschutz⁠ (BMWK) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie weiterer gegebenenfalls betroffener Ressorts. BAM und UBA vertreten die deutsche Bundesregierung im Konsultationsforum (zukünftig Ökodesign-Forum) auf EU-Ebene und bringen in diesem Rahmen die zuvor entwickelte Stellungnahme ein.
Das UBA begrüßt die Weiterentwicklung der Ökodesign-Richtlinie zu einer umfassenden Produktverordnung ausdrücklich, da mit der Herstellung und Nutzung von Produkten große Umweltbelastungen verbunden sind. Die Ökodesign-Regelungen setzen einheitliche ökologische Anforderungen für den gesamten europäischen Markt, die für alle Hersteller gleichermaßen gelten und daher in der Summe zu großen Verbesserungen führen.

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-oekodesign-verordnung-fuer-nachhaltig

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Leitfaden Projekt NOWATER

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projektes NOtfallvorsorgeplanung der WAsserver- und -entsorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens – organisatorische und Technische Lösungsstrategien zur Erhöhung der Resilienz (NOWATER) ist ein umfangreicher Leitfaden einschließlich Übungskonzept für die Notfallvorsorgeplanung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für Krankenhäuser entstanden und online verfügbar:
Notfallvorsorgeplanung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für Krankenhäuser
https://athene-forschung.unibw.de/148687
https://www.unibw.de/wasserwesen/swa/aktuelle-nachrichten/leitfaden-nowater

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Beurteilungswert für Weichmacher in Urin festgelegt

HBM-Kommission am Umweltbundesamt veröffentlicht Stellungnahme
Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) am Umweltbundesamt (UBA) hat bei ihrer Sitzung am 22. März einen gesundheitsbezogenen Beurteilungswert (HBM-Wert) für Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) im Urin abgeleitet. Bis zu einem Wert von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin ist nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Menschen durch diesen Stoff zu rechnen. Mono-n-hexylphthalat wurde mittels einer im Auftrag des UBA neu entwickelten Nachweis-Methode im Rahmen der derzeit laufenden Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) in Urinproben von Erwachsenen nachgewiesen. Von den bisher ausgewerteten 750 Proben liegen alle unterhalb des neuen Beurteilungswerts.
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/beurteilungswert-fuer-weichmacher-in-urin

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BDEW zur Einigung beim Bundeshaushalt

Heute hat die Koalition ihre Einigung zum Bundeshaushalt vorgestellt.
Es ist gut, dass es jetzt zu einer Einigung beim Haushalt gekommen ist. Durch die Einigung vor der Sommerpause ist eine Verabschiedung eines Ordentlichen Haushaltes für 2025 in diesem Jahr möglich, ohne Eskapaden und vorläufige Haushaltsführung.
In der heutigen Haushaltseinigung sind wichtige Punkte berücksichtigt, die nun auch so umgesetzt werden müssen. Hierzu gehört zuvorderst, dass Sicherheit und Verlässlichkeit für die anstehenden Investitionen in den Blick genommen werden. Die Energiewirtschaft steht bereit, hohe Summen zu investieren, unter anderem in den Ausbau der Erneuerbaren Energien, den Aus- und Umbau von Netzinfrastrukturen, den Ausbau der heimischen Wasserstoffwirtschaft und die Dekarbonisierung der Wärme und des Verkehrs. Diese Investitionen sind gut angelegtes Geld. Sie tragen zu nachhaltigem Wachstum und Wertschöpfung in Deutschland bei. Neben staatlichen Mitteln wird hier der Großteil von privaten Geldgebern getragen werden müssen. Die Investitionsbedingungen hierfür müssen sich verbessern.
Die angekündigten Praxischecks zum Bürokratieabbau müssen nun wirklich kommen. Dies ermöglicht für die Unternehmen sowohl Freiraum für die Aufgaben der Energiewende als auch Kosteneinsparungen. Die Energiewirtschaft ist hier in besonderem Maße betroffen: 16 Prozent aller Bundesnormen gelten für die Energiewirtschaft. Dazu kommen noch diverse landes- und kommunalrechtliche Vorgaben.
Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien halten wir Kurs. Im ersten Halbjahr haben wir mit einem Erneuerbaren-Anteil von 58 Prozent am Stromverbrauch eine neue Rekordmarke erzielt. Das ist der Lohn für den beharrlichen Ausbau von Windenergie und Photovoltaik und der Integration des grünen Stroms in die Stromnetze in den vergangenen Jahren. Diesen Weg müssen wir weiter beschreiten, mit so vielen ungeförderten Anlagen wie möglich, aber so viel Förderung, wie nötig.
Gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen für den entsprechenden Aus- und Umbau der Stromnetze sowie von Speichern und Sektorkopplungstechnologien weiter zu verbessern. Hier muss die Bundesregierung schnell die Hemmnisse aus dem Weg räumen.
Die seit langem angekündigte Kraftwerksstrategie muss nun zügig in die Konsultation und konkrete Umsetzung kommen. Hier muss Entschlossenheit mit Sorgfalt Hand in Hand gehen. Die Details der Ausschreibungen müssen so ausgestaltet sein, dass die wasserstofffähigen Kraftwerke schnellstmöglich gebaut werden können. Der Zubau und Betrieb neuer wasserstofffähiger Kraftwerke ist eine zentrale Voraussetzung für den Kohleausstieg. Dafür brauchen die Unternehmen Investitionssicherheit.
Neben dem Meeresschutz müssen auch ausreichend Finanzmittel zur Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Wasserstrategie zur Verfügung stehen.“
https://www.bdew.de/presse/bdew-zur-einigung-beim-bundeshaushalt/

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BDEW zur Ablehnung des Düngegesetzes im Bundesrat

Rückschlag für den Gewässerschutz in Deutschland
Der Bundesrat hat heute die Novelle des Düngegesetzes abgelehnt.

Mit dem Düngegesetz sollten wesentliche Zusagen Deutschlands gegenüber der EU-Kommission bei der Transparenz der Düngepraxis umgesetzt werden. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:
Die Ablehnung der Novelle des Düngegesetz ist ein Rückschlag für den Gewässerschutz in Deutschland. Die vom Bundestag beschlossenen Regelungen hätte die Chance geboten, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie aus dem Jahr 1991 nach mehr als 30 Jahren endlich in nationales Recht umzusetzen und die Nitrateinträge der Landwirtschaft nachhaltig zu reduzieren. Mit der Absage des Bundesrats wurde diese Chance fürs Erste verspielt.
Deutschland kann damit auch wesentliche Zusagen gegenüber der EU-Kommission bei der Transparenz der Düngepraxis nicht einhalten. Dies könnte auch ernste Konsequenzen durch die EU nach sich ziehen. Ohne eine Konkretisierung des vorgesehenen Wirkungsmonitorings besteht weiterhin die Gefahr, dass im Rahmen der aktuellen Evaluierung der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie Brüssel das Steuer übernimmt: Deutschland könnte die nationale Handlungssouveränität in diesem Bereich gänzlich aus der Hand genommen werden.
Der Bundesrat ist aufgefordert, einen konstruktiven Lösungsbeitrag zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zu leisten. Wie der gestern veröffentlichte Nitratbericht 2024 des Bundesumwelt- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums zeigt, überschreiten immer noch etwa ein Viertel der Nitratmessstellen den gesetzlichen Grenzwert von 50 Milligramm je Liter Grundwasser.
https://www.bdew.de/presse/rueckschlag-fuer-den-gewaesserschutz-in-deutschland/

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Gegen das Votum des Umweltausschusses: Düngegesetz im Bundesrat abgelehnt

Heute hat der Bundesrat die Novelle des Düngegesetzes abgelehnt.
Das Düngegesetz soll die mit der EU-Kommission getroffenen Vereinbarungen zur Umsetzung der Nitratrichtlinie in deutsches Recht umsetzen. Hintergrund ist das Vertragsverletzungsverfahren des EuGH gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie. Durch Verhandlungen zwischen den beteiligten Ministerien BMEL und BMUV mit der EU-Kommission konnte eine Kompromisslösung gefunden werden, die mit dem vorliegenden Entwurf in deutsches Recht umgesetzt werden sollte.
Der Entwurf des Düngegesetzes sieht u.a. die Verpflichtung für die Aufstellung einer sogenannten Nährstoffbilanz, in vorherigen Entwürfen Stoffstrombilanz genannt, vor. Damit soll die Verwendung von Nährstoffen in den landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abgebildet werden. Darüber hinaus soll ein bundesweites Düngemonitoring die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen.
Seitens der Landwirtschaft wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen im Vorfeld insbesondere vor dem Hintergrund des aus ihrer Sicht als unverhältnismäßig hoch eingeschätzten Verwaltungsaufwandes stark kritisiert.
Durch die Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat besteht nun die Gefahr, dass das Vertragsverletzungsverfahren der EU erneut eröffnet wird und Deutschland Strafzahlungen in Millionenhöhe verrichten muss. Eine Verbesserung der stark nitratbelasteten Grundwasserkörper in Deutschland rückt damit weiter in die Ferne.

Weitere Informationen:
• Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 06.06.2024
https://www.agw-nw.de/home

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Länder sehen Bund bei Wasserversorgung in der Pflicht

Drei ostdeutsche Bundesländer fordern vom Bund mehr Unterstützung bei der zukünftigen Wasserversorgung in der Lausitz und in der Metropolregion Berlin-Brandenburg. Nach dem für 2038 beschlossenen Ende der Lausitzer Braunkohleförderung erwarten Experten, dass die für die Trinkwasserversorgung in Berlin wichtige Spree deutlich weniger Wasser führt, weil aus Tagebauen kaum noch Grundwasser in den Fluss gepumpt wird.
Eine eingeschränkte Wasserverfügbarkeit dürfe die Lebensgrundlagen wie auch den Strukturwandel in der Region nicht gefährden, heißt es in einer Erklärung, die die Regierungschefs von Sachsen, Brandenburg und Berlin am Freitag bei einem Treffen in der Hauptstadt verabschiedeten. Daher sei gemeinsames, schnelles, zielgerichtetes und nachhaltiges Handeln von Politik, Behörden, Bergbauunternehmen und Gesellschaft zwingend notwendig. Mehr:
https://berliner-abendblatt.de/berlin-news/laender-sehen-bund-bei-wasserversorgung-in-der-pflicht-id254972

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Bundesregierung beschließt Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Erst das Wasser, dann der Stoff

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das Anliegen der Bundesregierung, die relevanten Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wasserstoffhochlauf zu beschleunigen. Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer: „Jedes Molekül Wasserstoff zählt. Im Kabinettsentwurf werden viele richtige Weichenstellungen getroffen, wenngleich aus unserer Sicht auch der Aus- und Umbau der Gasverteilnetze hätte rechtlich privilegiert und ins „überragende öffentliche Interesse“ gerückt werden müssen. Diesen Punkt werden wir im parlamentarischen Verfahren erneut aufgreifen. Zudem braucht der Markthochlauf Offenheit bei den Herstellungsverfahren: Mit welchem Verfahren Wasserstoff produziert wird, muss unerheblich sein, weswegen sich der Anwendungsbereich nicht nur auf Elektrolyseure beschränken sollte.“
Liebing weiter: „Grundsätzlich erfreulich ist, dass die Bundesregierung den ursprünglichen Gesetzestext dahingehend geändert hat, bei der Vorhabengenehmigung von Wasserstoffprojekten den Vorrang gegenüber der öffentlichen Wasserversorgung und dem Wasserhaushalt einzuschränken – tückisch sind jedoch die Details, die es im weiteren zu klären gilt. Insbesondere muss das Wort „erheblich“ (siehe Paragraph 4, Absatz 2 im WassBG) gestrichen werden.
Ansonsten würden Genehmigungsverfahren nur unnötig verkompliziert, weil die Frage, was erheblich ist oder nicht, nicht genau definiert ist. Für den Vorrang der Wasserversorgung bei der Ressourcennutzung haben wir uns sehr stark eingesetzt und werden wir uns auch im weiteren parlamentarischen Verfahren stark einsetzen: Gerade wegen des Klimawandels und seiner Folgen, deren Druck auf die Wasserressourcen und damit zunehmenden Nutzungskonkurrenzen, brauchen die kommunalen Wasserversorger Planungssicherheit. Nur so können wir die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft und damit auch der Wasserstoffproduktion mit der Ressource Wasser langfristig sichern.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
Wir halten Deutschland am Laufen – denn nichts geschieht, wenn es nicht vor Ort passiert: Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: www.vku.de

Ansprechpartner
https://www.vku.de/suche/?tx_solr%5Bq%5D=+%09Wasserstoffhochlauf%3A+VKU+und+BDEW+beharren+auf+Schutz+der+%C3%B6ffentlichen+Wasserversorgung

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HydroSKIN: Smarte Gebäudefassade der Universität Stuttgart für den „Blauen Kompass“ des Umweltbundesamts nominiert

Straßen wurden zu Flüssen, Keller überflutet: In den vergangenen Wochen haben massive Regenfälle und Überschwemmungen in Deutschland verheerende Schäden in Milliardenhöhe angerichtet. Eine Erfindung der Universität Stuttgart könnte solche Verwüstungen künftig verhindern: HydroSKIN, eine revolutionäre Fassadentechnologie des Sonderforschungsbereichs „Adaptive Hüllen und Strukturen für die gebaute Umwelt von Morgen“ macht unsere Gebäude und Städte weltweit wetterfest gegen Starkregen und Hitze.
Gebäude in „Funktionskleidung“

Die leichten Fassadenelemente aus mehreren Textillagen und Membranen nehmen Regenwasser auf. Das entlastet die Kanalisation und beugt Hochwasser vor. An heißen Tagen wird die Textilfassade mit Wasser befeuchtet und kühlt damit durch Verdunstung Gebäude und Stadtraum nachhaltig ohne Klimaanlage. Die Fassadenelemente können aufgrund ihres geringen Gewichtes mit Leichtigkeit an Neubauten sowie bestehenden Gebäuden angebracht werden – und das in vielfältigen Designs. Zudem können die Textilien zu 100 Prozent rezykliert und sogar aus PET-Flaschenabfällen hergestellt werden.

Regenwasser aufnehmen und intelligent nutzen

Seit 2022 untersuchen Forschende der Universität Stuttgart, wie sich die Fassade bei Starkregen und extremer Hitze verhält. „Es zeigte sich, dass die HydroSKIN-Fassade mehr als das Doppelte an Regenwasser aufnehmen kann im Vergleich zu einer gleich großen Dachfläche desselben Gebäudes“, erklärt Christina Eisenbarth, die HydroSKIN im Rahmen ihrer Doktorarbeit am Institut für Leichtbau Entwerfen und Konstruieren erfunden und entwickelt hat. „Dies trägt dazu bei, den sogenannten Oberflächenabfluss, sprich Regenwasser, welches durch asphaltierte und betonierte Flächen direkt in die Kanalisation geführt werden muss und bei Überschreiten der Aufnahmekapazität für Überschwemmungen sorgt, um ganze 54 Prozent zu reduzieren. Und das, wenn nur ein Viertel einer Gebäudefassade mit HydroSKIN ausgestattet ist.“

Das scheinbar „überschüssige Nass“ wird von der Fassade ins Gebäudeinnere geleitet und kann dort etwa für die Waschmaschine, für den, die Toilettenspülung und Pflanzenbewässerung genutzt werden. In einem Wohngebäude könnte so bis zu 46 Prozent Frischwasser gespart werden. „HydroSKIN ist damit mehr als nur eine Fassade – es ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung in unseren Städten“, sagt Prof. Lucio Blandini, Leiter des Instituts für Leichtbau Entwerfen und Konstruieren und stellvertretender Sprecher des Sonderforschungsbereichs (SFB) 1244.

Natürliche Kühlung für Gebäude und Städte

An heißen Tagen wirkt die HydroSKIN-Fassade wie ein feuchter Wadenwickel bei Fieber: Durch den natürlichen Verdunstungsprozess kühlt HydroSKIN Gebäude und den Stadtraum. Während gewöhnliche Gebäudeoberflächen unter der sengenden Sommersonne Temperaturen von über 90 °C erreichen können, senkt HydroSKIN die Oberflächentemperatur auf bis zu 17 °C herunter. Ein einziger Quadratmeter dieser Fassade kann die Aufheizung von 1,8 Quadratmetern Beton oder 1,4 Quadratmetern Asphalt vollständig ausgleichen. „Stellen Sie sich vor, wir könnten dieses System weit verbreiten, so würden die rot leuchtenden, heißen Punkte unserer Städte auf einer Wärmebildkarte plötzlich wieder blau-grün und kühl werden, ohne dass wir dabei kostbare städtische Bauflächen verlieren“, erklärt Eisenbarth. Die Kühlleistung der Fassade ist beeindruckend: 5,7 Quadratmeter HydroSKIN kühlen so stark wie eine Klimaanlage – damit können auch Energiekosten eingespart werden.

HydroSKIN soll zur Baupraxis der Zukunft gehören

„Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diese vielversprechende Technologie schnellstmöglich in die Baupraxis zu überführen, um unsere gebaute Umwelt für künftige Starkregenereignisse besser zu wappnen“, so Eisenbarth. „HydroSKIN ist seit über einem Jahr ein Start-Up in der Technologie-Transfer-Initiative GmbH der Universität Stuttgart und wir sind hochmotiviert, nun erste Projekte umzusetzen.“

„Am Demonstratorhochhaus D1244 werden in diesem Jahr zwei Etagen mit der HydroSKIN-Fassade gebaut werden, um die Nachrüstbarkeit von konventionellen Fassaden mit den leichten HydroSKIN-Fassadenelementen und das dabei entstehende architektonische Potenzial zu zeigen“, erläutert Dr. Walter Haase, der das Projekt als Ingenieur der Luft- und Raumfahrt mitbegleitet hat und Geschäftsführer des SFB 1244 der Universität Stuttgart ist.

Parallel soll weiter an der Technologie geforscht werden. „In unserem Sonderforschungsbereich möchten wir in Zukunft die globale Anwendbarkeit der HydroSKIN-Technologie in verschiedenen Klimazonen und im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Bestandsgebäuden umfangreich untersuchen“, sagt Prof. Oliver Sawodny, Leiter des Instituts für Systemdynamik und Sprecher des Sonderforschungsbereiches 1244.

Sie möchten das Forschungsteam von HydroSKIN unterstützen? Dann geben Sie bis 18. Juni Ihre Stimme ab. Das Projekt ist unter den 20 Finalisten beim Bundeswettbewerb „Blauer Kompass“ des Umweltbundesamts. Für „HydroSKIN – Gebäudefassadenelemente gegen Hochwasser und Hitze“ können Sie online kostenfrei und unverbindlich abstimmen.
https://idw-online.de/de/news835131

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Gemeinsam Deutschland auf den Klimawandel vorbereiten

Vom 5. bis 6. Juni trafen sich die Beteiligten des DAS-Basisdienstes Klima und Wasser in der BfG. Im Mittelpunkt des Treffens stand die Weiterentwicklung des gemeinsamen Modellverbundes, dessen Ergebnisdaten Grundlage für die deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel sind.
„Die in den vergangenen Wochen gerade in Süddeutschland aufgetretenen Starkregenereignisse und Überschwemmungen zeigen, wie wichtig es ist, dass sich Deutschland für die Auswirkungen des Klimawandels vorbereitet“, betont BfG-Klima-Wissenschaftler Dr. Enno Nilson. Der institutionsübergreifende DAS-Basisdienst stellt routinemäßig Daten bereit, die die Auswirkungen des bereits laufenden und für die Zukunft projizierten Klimawandels zeigen. Diese unterstützen wiederum die Bundesregierung, die Infrastruktur auf die Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten. Hierbei ist die Zusammenarbeit zwischen Behörden wie dem DWD, der BfG, dem BSH und der BAW unverzichtbar. Enno Nilson weiß: „Nur gemeinsam können wir Deutschland auf den Klimawandel vorbereiten.“
Weitere Informationen
• DAS-Basisdienst Klima und Wasser
Das nächste Jahrestreffen findet im Juni 2025 in der Bundesanstalt für Wasserbau in Hamburg statt.
https://www.bafg.de/DE/5_Informiert/4_Infothek/Aktuelles/_doc/2024/240614_DAS-Treffen.html

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Gewässerkunde zum Anfassen beim Karrieretag des BMDV

Alles andere als ein trockener Job. Unter diesem Motto stellt sich die Bundesanstalt für Gewässerkunde interessierten Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Berufserfahrenen beim Karrieretag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) am 29. Juni 2024 von 10 bis 16 Uhr in Koblenz vor. Der Eintritt ist kostenlos.
Der BMDV-Karrieretag ist eine Möglichkeit, die abwechslungsreiche Arbeitswelt der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und der Behördenfamilie des BMDV kennenzulernen. Am Stand der BfG geben Fachleute aus der Personalgewinnung Auskunft zu Praktikum, Ausbildung, Studium oder einem Direkteinstieg. Darüber hinaus geben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Einblick in die vielfältigen Themen der BfG. Unter anderem stellen Mitarbeitende vor, wie in der Praxis Sedimente vom Gewässergrund gewonnen und beprobt werden.
Es ist zudem geplant ein Spezialfahrzeug der BfG auszustellen. Mit dem Transporter sammelt die BfG im Auftrag des Umweltbundesamtes Schwebstoffe für die Umweltprobenbank des Bundes. Das Fahrzeug ist so ausgebaut, dass gesammelte Proben noch vor Ort aufbereitet, beschrieben und mit flüssigem Stickstoff tiefgekühlt werden können, um sie zur weiteren Verarbeitung sowie dauerhaften Lagerung vorzubereiten. Diese Schwebstoffproben sind, als eine Probenart von vielen, das „Gedächtnis“ der Gewässer und stehen zukünftigen Generationen von Wissenschaftler/-innen für den (forschenden) Blick in die Vergangenheit zur Verfügung.
Der Karrieretag findet auf dem Gelände der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Schartwiesenweg 4 und in der Hafenstraße 1 in 56070 Koblenz statt.
https://www.bafg.de/DE/Service/Presse/doc/2024/240621_BMDV-Karrieretag.html?nn=103436

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Bedenkliche PFAS-Verschmutzung in europäischen Gewässern – auch Spree und Elbe betroffen: BUND fordert PFAS-Verbot

Eine vorgestellte Studie der Umweltorganisation Global 2000 und des European Pesticide Action Network PAN belegt die PFAS-Belastung von Flüssen und Grundwasser in Europa. Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der eine Probe aus der Spree beigesteuert hat, kommentiert dessen Vorsitzender Olaf Bandt:
„Für sauberes Trinkwasser und intakte Ökosysteme brauchen wir schadstofffreie Gewässer. Erst vor einem Monat zeigte der BUND-Trinkwassertest das Ausmaß der PFAS-Belastung von Mineral- und Leitungswasser auf. Es ist somit keine Überraschung, aber doch aufrüttelnd, dass dieser neuen Studie zufolge alle getesteten Grund- und Oberflächenwasser-Proben aus ganz Europa mit PFAS belastet sind. Die höchste Konzentration wurde in der Elbe bei Hamburg nachgewiesen. Dieser Wert (3300 ng/L Trifluoressigsäure) ist dreimal höher als die vom BUND nachgewiesenen Konzentrationen im Trinkwasser.
Wir brauchen jetzt ein PFAS-Verbot, damit die Konzentrationen der Ewigkeits-Chemikalien in unserer Umwelt nicht noch weiter zunehmen. Dabei müssen auch Pestizide verboten werden. Pestizide sind im aktuellen PFAS-Beschränkungsvorschlag, der von Deutschland und vier weiteren Ländern der Europäischen Chemikalienagentur vorgelegt wurde, explizit ausgenommen. Es darf nicht sein, dass weiterhin tonnenweise PFAS auf Felder gelangen und die Gewässer vergiften.“

Hintergrund
Global 2000 hat zusammen mit dem Europäischen Pestizid Aktionsnetzwerk PAN sechs Grund- und 23 Oberflächenwasser in zehn europäischen Ländern auf die PFAS Chemikalie Trifluoressigsäure (TFA) und vereinzelt auch weitere PFAS getestet. Die Elbe in Hamburg, gefolgt von der Seine in Paris, ist am stärksten belastet, wobei alle Wasserproben PFAS enthielten. Von Trifluoressigsäure geht von den 21 getesteten PFAS bei weitem die größte PFAS Wasserbelastung aus – sie macht etwa 99 Masse-% im Vergleich zu anderen PFAS Chemikalien aus. Die Konzentrationen der vom BUND beigesteuerten Stichprobe aus der Spree, entnommen in Berlin-Charlottenburg, sind: TFA: 1400 Nanogramm/Liter, PFOA: 3,2 ng/L, PFOS: 2,4 ng/L, PFBA: 5,4 ng/L, PFPeA: 2,3 ng/L, PFHxA: 2,8 ng/L, PFHpA: 1,3 ng/L, PFBS: 1,9 ng/L.

Global 2000 ist Österreichs unabhängige Umweltorganisation. Der BUND und Global 2000 sind Partner im Netzwerk Friends of the Earth.
PFAS haben eine gemeinsame Eigenschaft: Sie sind extrem langlebig und verbleiben über Jahrhunderte in der Umwelt. Da PFAS immer weiter verwendet werden, steigt die Konzentration in der Umwelt stetig an. Sie reichern sich im Grundwasser, im Boden, in Pflanzen, Tieren und in unserem Körper an. Einige PFAS sind extrem mobil und sind inzwischen in der Arktis ebenso wie in den Hochlagen des Himalaja-Gebirges nachzuweisen.

Schätzungsweise über 10.000 PFAS-Verbindungen sind aktuell auf dem Markt, die meisten davon sind wenig bis gar nicht auf ihre umwelt- und gesundheitsschädlichen Eigenschaften untersucht und somit nicht gesetzlich reguliert. Sie werden wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften und Hitzebeständigkeit in unzähligen Alltagsprodukten eingesetzt. Die bekanntesten Produkte sind wetterfeste Kleidung und antihaftbeschichtetes Küchengeschirr (Teflon). Sie spielen auch in Pestiziden eine Rolle: über 30 aktive Substanzen die in der EU zugelassen sind, sind PFAS, wobei der Großteil in der Umwelt zur persistenten Trifluoressigsäure abgebaut wird. Aber auch in vielen anderen Produkten, wie Kosmetika, Zahnseide, Kletterseile oder Skiwachs werden PFAS unnötigerweise eingesetzt.

Bereits bei ihrer Herstellung, während des Gebrauchs und bei der Entsorgung, werden PFAS freigesetzt. Dadurch steigen die Konzentrationen in der Umwelt stetig an. Studien wiesen sie im Blut aller Kinder nach, die sie bereits als Säuglinge mit der Muttermilch aufnehmen. Eine Studie des Umweltbundesamtes ermittelte bei 20 Prozent der untersuchten Kinder und Jugendlichen PFAS-Werte im Blut, die ernste gesundheitliche Folgen haben können. Dazu gehören Schilddrüsenerkrankungen, Leberschäden, Diabetes, Brust-, Nieren- und Hodenkrebs sowie eine verminderte Wirkung von Routineimpfungen.
https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/bedenkliche-pfas-verschmutzung-in-europaeischen-gewaessern/

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Umweltmonitor 2024: Maßnahmen für Klimaschutz zeigen Wirkung

Andere Umweltbereiche sind vom Ziel noch weit entfernt – etwa der Zustand unserer Gewässer.
Der Umweltmonitor 2024 des Umweltbundesamtes (UBA) zieht erneut eine gemischte Bilanz zum Zustand der Umwelt in Deutschland. Während bei den Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen Erfolge verzeichnet werden können, zeigen viele Indikatoren einen deutlichen Handlungsbedarf. Der Umweltmonitor bildet zehn zentrale Themenfelder von Klima über Wasser und Luft bis hin zu Energie und Verkehr mit jeweils drei Schlüsselindikatoren ab. Diese Indikatoren vergleichen die Entwicklung des Umweltzustands mit den jeweiligen politischen Zielen. Eine Farbskala (grün, gelb, orange, rot) veranschaulicht, wie erfolgreich der bisherige Kurs verläuft. „Der Umweltmonitor 2024 des UBA zeigt: Ambitionierter Umwelt- und Klimaschutz stärkt unsere Ökosysteme und unsere Gesundheit. Treibhausgasemissionen sinken, Luftschadstoffe sind stark zurückgegangen“, sagt UBA-Präsident Dirk Messner. „Gleichzeitig legt der Bericht auch den Finger in die Wunde und zeigt, wo wir noch Nachholbedarf haben. Die Verunreinigung unserer Gewässer etwa ist eine immense Herausforderung für die kommenden Jahre. Beim Straßenlärm, der unsere Gesundheit unmittelbar beeinflusst, gibt es kaum Fortschritte.“
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/umweltmonitor-2024-massnahmen-fuer-klimaschutz

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Zustand der Umwelt: Fortschritte bei Luft & Klima, große Defizite bei Wasser & Straßenlärm

Wie steht es um den Schutz der Umwelt und den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Deutschland? Der Umweltmonitor 2024 des Umweltbundesamtes zieht erneut eine gemischte Bilanz.

Bei der Luftqualität etwa sieht es aktuell gut aus: Der gemittelte Index der fünf wichtigsten Luftschadstoffe ging zwischen den Jahren 2005 und 2022 um gut ein Drittel zurück. Auch beim Treibhausgasausstoß war zuletzt der stärkste Rückgang seit 1990 zu verzeichnen und der Ausbau der erneuerbaren Energien geht voran. Dennoch gibt es in beiden Bereich Handlungsbedarf, um die Ziele der nächsten Jahre zu erreichen.

Besonders deutliche Defizite zeigen sich beim Wasser: Hier leuchten alle drei Indikatoren rot. So wird etwa der Grenzwert für Nitrat im Grundwasser seit 2008 jedes Jahr an circa jeder sechsten Messstelle überschritten, vor allem wegen hoher Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft. Auch der Blick auf Kunststoffmüll in der Nordsee ist ernüchternd: Nach wie vor gelangen große Mengen Müll in die Meere, wo Kunststoffe nur sehr langsam abgebaut werden. Und die Gesundheit der Bevölkerung wird immer noch belastet, zum Beispiel durch Verkehrslärm.

Alle Daten und deren Bewertung finden Sie in der neuen Broschüre „Umweltmonitor 2024“. Sie interessieren sich für die Geschichte des Umweltschutzes der letzten fünf Jahrzehnte? Dann besuchen Sie auch unsere Jubiläumsseite.
Quelle: Umweltbundesamt

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Zinkoxid-Nanoformen in der REACH-Stoffbewertung: Umweltaspekte

Zusammen mit der Bundesstelle für Chemikalien und dem Bundesinstitut für Risikobewertung führt das Umweltbundesamt (UBA) seit 2017 eine REACH-Stoffbewertung zu den registrierten Nanoformen von Zinkoxid durch. Die Auswertung der Daten zu Umweltverhalten und -wirkung der registrierten Zinkoxid-Nanoformen ist abgeschlossen.
Auf Grundlage der von den Registranten vorgelegten Studien kommt das ⁠UBA⁠ zu dem Schluss, dass die getesteten Nanoformen eine vergleichbare aquatische Toxizität wie andere Zinkverbindungen haben und die harmonisierte Einstufung im Anhang VI der ⁠CLP⁠-Verordnung als akut und chronisch gewässergefährdend der Kategorie 1 auch für die getesteten Nanoformen zutreffend ist. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass ein nanopartikelspezifischer Effekt zur Gesamttoxizität der getesteten Zinkoxid-Nanoformen beiträgt. Auch zeigen sich leichte Unterschiede in der Toxizität sowohl zwischen den verschiedenen Nanoformen als auch zwischen den Nanoformen und dem als Kontrolle mitgetesteten leichtlöslichen Zinkchlorid.
Aus den von den Registranten vorgelegten Studien wird deutlich, dass sich die registrierten Nanoformen neben ihrer Größe und Geometrie vor allem in ihren Oberflächeneigenschaften, aber auch in ihrer Löslichkeit und Dispersionsstabilität über die Zeit unterscheiden.
Im Rahmen der Stoffbewertung wurde für alle registrierten Nanoformen von Zinkoxid die Löslichkeit entsprechend des Screeningtests nach dem „Transformation/Dissolution Protokoll“ der ⁠OECD⁠ sowie die Dispersionsstabilität nach der OECD Prüfrichtlinie 318 bestimmt. Basierend auf diesen Ergebnissen wurden von den Registranten drei Nanoformen ausgewählt, für die die toxische Langzeitwirkung auf Algen und Flohkrebse anhand der OECD-Prüfrichtlinien 201 und 211 untersucht wurde.
Gemäß ⁠REACH-Verordnung⁠ liegt es in der Verantwortung der Registranten, sicherzustellen, dass die vorliegenden Informationen hinreichend sind, um die Risiken aller von der Registrierung abgedeckten Formen zu bewerten. Die Prüfung der Erfüllung dieser Verpflichtung ist nicht Gegenstand der Stoffbewertung, sondern wird ggf. durch die ECHA im Rahmen einer Dossierbewertung stichprobenhaft geprüft.
Zinkoxid ist ein chemischer Grundstoff, der für die Herstellung unterschiedlichster Produkte eingesetzt wird. Weltweit werden große Mengen pigmentäres und mikroskaliges Zinkoxid als Weißpigment in Wandfarben, als Additiv zur Vulkanisierung von Gummi oder als Zusatz zu Zement eingesetzt. Nanopartikuläres Zinkoxid weist auf Grundlage seiner geringen Größe und großen spezifischen Oberfläche spezielle physikalisch-chemische Eigenschaften auf. Hierzu zählen katalytische, optische und elektronische Eigenschaften. Diese Eigenschaften eröffnen zusätzliche Einsatzmöglichkeiten für Zinkoxid, wie z.B. als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln, in Textilien, in Klarlacken oder für transparenten Kunststoffe.
Die Stoffbewertung ist ein Instrument der REACH-Verordnung, anhand dessen die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten klären, ob sich aus der Herstellung oder Verwendung eines in der EU registrierten Stoffes ein Risiko für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt ergibt. Zur Bewertung des Stoffrisikos werden sowohl die Daten, die bei der Registrierung des Stoffes zur Verfügung gestellt wurden, als auch alle weiteren verfügbaren Informationsquellen zu Rate gezogen. Sollte die vorhandene Datenlage keine eindeutige Beurteilung des Risikos ermöglichen, können die nationalen Behörden weitere Informationen von den Registranten des bewerteten Stoffes anfordern. Kann die Besorgnis nicht ausgeräumt werden oder erhärtet sich der Risikoverdacht, kann es als Konsequenz einer Stoffbewertung zu EU-weiten Risikomanagementmaßnahmen, wie z.B. Beschränkungen des Stoffes, Identifizierung als besonders besorgniserregend oder andere Maßnahmen, wie eine harmonisierte Einstufung nach CLP-Verordnung, kommen.
Der Fokus der Stoffbewertung von Zinkoxid durch die deutschen Bundesoberbehörden liegt auf den im Registrierungsdossier enthaltenen Nanoformen. Unter Nanoformen eines Stoffes versteht man die Formen eines chemischen Stoffes, die der Definitionsempfehlung der EU zu Nanomaterialien entsprechen.
Das UBA ist alleine für die Umweltaspekte der Stoffbewertung von Zinkoxid zuständig. Die Aspekte hinsichtlich der menschlichen Gesundheit liegen in der Verantwortung des Bundesinstitut für Risikobewertung.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/zinkoxid-nanoformen-in-der-reach-stoffbewertung

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Online-Seminar zur EMW-Vorbereitung: Dokumentation & Social Media

Die Nationale Koordinierungsstelle der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTSWOCHE beim Umweltbundesamt lädt interessierte Kommunen und andere EMW-Akteure am 18. Juni 2024 zum dritten EMW-Online-Seminar in diesem Jahr ein. Thema diesmal: „EMW gut vorbereitet – Aktionen dokumentieren, Soziale Medien nutzen“. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die EUROPÄISCHEN MOBILITÄTSWOCHE (EMW) ist für Städte und Gemeinden eine gute Gelegenheit, um mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen für nachhaltige Mobilität zu werben und die Mobilitätswende erlebbar zu machen. Wer eine EMW-Aktion organisiert, möchte möglichst viele Menschen erreichen und nachhaltige Veränderungen anstoßen. Dazu ist es wichtig, EMW-Aktionen medial zu begleiten, Ergebnisse zu dokumentieren und die Eindrücke der Aktionswoche in (Bewegt-)Bildern festzuhalten.
Wir geben Tipps und Hinweise, wie EMW-Aktionen gezielt beworben werden, welche Presse- und Öffentlichkeitsarbeitskanäle sich anbieten und zeigen, wie die Nationale Koordinierungsstelle die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Auch das Thema Social Media wird eine Rolle spielen.
Im zweiten Teil der Veranstaltung geben wir Hilfestellungen, wie EMW-Neulinge oder Organisator*innen mit geringen zeitlichen und finanziellen Ressourcen schnell und unkompliziert EMW-Aktionen auf die Straße bringen können. Das Online-Seminar ermöglicht den direkten Austausch zwischen Kommunen zu konkreten organisatorischen Fragen. Wenn Sie Fragestellungen haben, melden Sie sich gerne bei uns vorab, sodass wir den Austausch besser vorbereiten können.
https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/online-seminar-zur-emw-vorbereitung-dokumentation

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Neue EU-Regeln gegen Greenwashing verabschiedet

Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Mit einer neuen Richtlinie zur Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts will die EU vielfach verbreitetes Greenwashing in der Werbung bekämpfen und verlässliche Umweltinformationen fördern.

Ziel der neuen Bestimmungen ist es, dass Verbraucherinnen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkte mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucherinnen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.
Die neue „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) ändert und ergänzt daher die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind Textaussagen in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an Siegel, wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.
Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 27. März 2026 erfolgen und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Die Richtlinie soll durch eine weitere EU-Richtlinie, die „Green Claims Directive (GCD)“ (auf Deutsch „Richtlinie über Umweltaussagen“), ergänzt werden. In dieser sollen spezifischere Vorgaben für die Begründungen, ihre Nachprüfbarkeit und Kommunikation von ausdrücklichen Umweltaussagen verankert werden.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-eu-regeln-gegen-greenwashing-verabschiedet

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Gewässertyp des Jahres 2024 – Flaches Küstengewässer der Ostsee

Beliebtes Urlaubsgewässer in keinem guten Zustand
Das flache Küstengewässer der Ostsee ist nicht nur bei Urlaubern beliebt, sondern bietet auch vielen Lebewesen in Seegraswiesen, dichten Algenwäldern, Steinriffen und Muschelbänken eine Heimat. Fische, Krebse, Muscheln und Wasservögel finden hier ihre Rast- und Nahrungsplätze. In einigen Regionen leben sogar Seesterne, Schweinswale und Robben. Um diese Vielfalt zu schützen, streben die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtline einen guten ökologischen und chemischen Zustand in den Gewässern an. An diesem Ziel arbeiten die Ostsee-Anrainerstaaten auch regional im Rahmen der Helsinki Kommission für den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets zusammen.
Das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) lenkt zum internationalen Tag des Wassers die Aufmerksamkeit auf die Ostsee und kürt das „flache Küstengewässer der Ostsee“ zum Gewässertyp des Jahres 2024. Der Gewässertyp kommt entlang der Küsten Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns in bis zu einer Seemeile Entfernung von der Küste beziehungsweise in bis zu 15 Metern Wassertiefe vor. Insgesamt hat dieser Gewässertyp einen Anteil von etwa 20 Prozent der deutschen Meeresfläche in der Ostsee. Eine Besonderheit ist, dass von Westen nach Osten der Salzgehalt der Ostsee abnimmt. Dadurch leben einige Salzwasserarten, wie Seesterne, nur in den westlichen Gewässern.
Obwohl sich der ökologische und chemische Zustand der Küstengewässer bereits teilweise verbessert hat, ist ein guter Zustand noch nicht erreicht. Ein guter Zustand bezieht sich auf hohe Wasserqualität und intakte Lebensräume, die nicht durch Verschmutzungen wie Müll oder Chemikalien, Lärmeinträge und andere Belastungen beeinträchtigt sind. Um einen solchen Zustand zu erreichen, müssen die Belastungen durch die diversen Nutzungen wie zum Beispiel Schifffahrt, Tourismus oder küstennahe Landwirtschaft weiter reduziert werden. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Zustandsbewertung Deutschlands gem. der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie für die Ostseegewässer. Zum Entwurf der Zustandsbewertung kann die Öffentlichkeit noch bis 15. April 2024 Stellung nehmen: https://mitglieder.meeresschutz.info/de/oeffentlich/zustandsbewertung-2024.html

Der Internationale Weltwassertag
Bereits zum 14. Mal benennt das Umweltbundesamt aus Anlass des Internationalen Weltwassertags der Vereinten Nationen am 22. März den Gewässertyp des Jahres. Ziel ist, auch als Beitrag zur Wasserdekade 2018 bis 2028 der Vereinten Nationen, auf die Vielfalt der Gewässer in Deutschland aufmerksam zu machen. Intakte Gewässer sind die Lebensadern einer Landschaft und für die Menschen äußerst wertvoll.
Der diesjährige Weltwassertag steht unter dem Motto „Water for Peace“ – „Wasser für den Frieden“.

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Bundesregierung antwortet auf Große Anfrage zur Wasserwirtschaft

Die Bundesregierung hat am 10. April 2024 die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema „Verfügbarkeit von sauberem Wasser“ beschlossen. In ihrer Antwort bekennt sich die Bundesregierung umfassend dazu, wie wichtig der vorbeugende Schutz der lebenswichtigen Ressource Wasser ist und welche Aktivitäten auf allen Ebenen unternommen werden, um Wasser zu schützen und für die Zukunft zu sichern. Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage schließt neben den Binnengewässern auch den Meeresschutz ein. Das Spektrum betrifft sämtliche wassernutzende Sektoren und erstreckt sich vom Umsetzungsstand der Nationalen Wasserstrategie über die Regulierung von Wasserentnahmen, den Umsetzungsstand der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die Trinkwasserversorgung, Trinkwasserhygiene, Schadstoffeinträge jeglicher Art in Gewässer inklusive Altmunition in Nord- und Ostsee bis hin zu Fragen zur wasserwirtschaftlichen Infrastruktur, zur Wasserkraft, zur wassersensiblen Stadtentwicklung, zum allgemeinen Zugang zu Trinkwasser sowie zum Fachkräftemangel in der Wasserwirtschaft. In ihrer Antwort kommt die Bundesregierung zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass sie auf die aktuellen Probleme der Wasserwirtschaft – sofern der Bund hier Zuständigkeiten hat – angemessen reagiert und die bereits absehbaren Herausforderungen vorausschauend im Blick behält.
Download der Antwort der Bundesregierung:
https://www.bmuv.de/DL3262

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AMELAG Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung

Im Projekt „Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung“ erheben Umweltbundesamt und Robert Koch-Institut die Viruslast von SARS-CoV-2 und anderen Erregern im Abwasser. Das interdisziplinäre Team setzt direkt den One-Health Gedanken um: Forschungsdaten aus dem Bereich Umwelt und öffentliche Gesundheit werden zeitnah aufgearbeitet, zusammengeführt und öffentlich bereitgestellt.
Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/amelag

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VKU Stellungnahme zur WHG-Änderung Abwasserwiederverwendung

Das Bundesumweltministerium hat zur weiteren Konkretisierung der EU-Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung nunmehr einen Regelungsvorschlag vorgelegt. Der VKU fordert weitgehende Nachbesserungen bei der geplanten Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, um die Vorschriften aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft praktikabel zu gestalten.

Nicht nur in den südlichen Ländern Europas, sondern auch in einigen Regionen Deutschlands ist in den letzten Jahren der Druck auf die Wasserressourcen in den heißen Sommermonaten gestiegen. Um dieser Entwicklung gerade in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, hat die EU in 2020 die Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung (Verordnung (EU) 2020/741) verabschiedet. Nach einer zweijährigen Frist gilt die EU-Verordnung zur Abwasserwiederverwendung seit Juni 2023 in den Mitgliedstaaten und somit auch in Deutschland unmittelbar. Die Schaffung eines konkreten Regelungsvorschlags erfolgt nunmehr durch die Ergänzung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Abwasserwiederverwendung ist auch in Deutschland mit Blick auf die Auswirkungen des Klimawandels ein wichtiges Thema. Die zu schaffenden nationalen Regelungen müssen diese grundsätzlich unbürokratisch ermöglichen, dabei aber auch den Schutz der Trinkwasserressourcen gewährleisten. Mit seinem Positionspapier hat sich der VKU bereits frühzeitig für die Interessen der kommunalen Wasserwirtschaft in die Diskussion eingebracht.

In seiner Stellungnahme zur Änderung des WHG hat sich der VKU wie folgt positioniert:
• Im Sinne des Schutzes der Trinkwasserressourcen fordert der VKU, neben den Schutzzonen I und II auch die Schutzzone III der Wasserschutzgebiete vom Anwendungsbereich der Abwasserwiederverwendung grundsätzlich auszunehmen. Für Trinkwassergewinnungen ohne Schutzgebiet ist ebenfalls eine entsprechende Regelung zu treffen. Darüber hinaus sollten Vorranggebiete für die zukünftige Trinkwassergewinnung vom Anwendungsbereich ausgeschlossen oder einer Prüfung möglicher Auswirkungen auf das Grundwasser und eine Trinkwassergewinnung unterzogen werden.

• Aus Sicht des VKU bedarf es einer klaren Abgrenzung der Wasseraufbereitung zur Abwasserwiederverwendung von der kommunalen Abwasserbeseitigung sowohl technisch als auch bilanziell. Denn die Kosten für die Abwasserwiederverwendung können nicht über Gebühren auf die Bürger umgelegt werden, sondern müssen durch den Endutzer des wiederverwendeten Wassers bezahlt werden. Der § 54 Absatz 2 Satz 3 WHG-E schafft hierfür grundsätzlich die erforderliche Regelung.Es bedarf jedoch einer weiteren Klarstellung insbesondere vor dem Hintergrund der Gebührenerhebung. Wegen der unterschiedlichen Kostenzuordnung sollte jedoch noch klarer geregelt werden, welche Anforderungen an die Wasseraufbereitung, Speicherung, Verteilung und Wiederverwendung gestellt und wie diese von den Anforderungen an die Abwasserbeseitigung getrennt werden. Bestenfalls sollte ein „Übergabepunkt“ definiert werden, an dem die Abwassereigenschaft im Vorgang der Wasseraufbereitung und damit auch die Zuständigkeit des Anlagenbetreibers endet. Dafür sollten zumindest wesentliche Begriffsbestimmungen aus der Verordnung (EU) 2020/741 im WHG-E aufgenommen werden.

• Mit zunehmendem Druck auf die Wasserressourcen wird die Abwasserwiederverwendung auch in anderen Geltungs- und Anwendungsbereichen, wie der industriellen Nutzung oder der Bewässerung von Grünflächen, an Relevanz gewinnen wird. Daher plädiert der VKU dafür, diese Bereiche bereits im vorliegenden Gesetzentwurf zu berücksichtigen und die Beschränkung auf die landwirtschaftliche Nutzung aus allen entsprechenden Vorschriften zu streichen.

• Der Risikomanagementplan ist die zentrale Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren. Daher sieht der VKU es als problematisch an, dass der Umfang und die Anforderungen an einen solchen Risikomanagementplan derzeit noch nicht näher definiert werden. Die vorgesehene alleinige Übertragung dieser Aufgabe auf den Anlagenerrichter oder -betreiber lehnt der VKU ab. Es wäre interessengerechter und zielführender, die Erstellung des Risikomanagementplanes bei der zuständigen Behörde anzusiedeln und den beteiligten Personen entsprechend ihren Betroffenheiten Auskunfts- und Mitwirkungspflichten aufzuerlegen. Der Risikomanagementplan muss im Rahmen einer Durchführungsverordnung so ausgestaltet werden, dass der Aufwand und damit die bürokratischen Mehrkosten für die Betreiber der Wasseraufbereitung minimiert werden.

• Betreiber von Abwasseranlagen werden vielfach als ein finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht als Eigenbetrieb geführt, was eine Zuordnung in den Normbereich Wirtschaft grundsätzlich ausschließt. Dies muss entsprechend angepasst werden. Unabhängig davon sieht der VKU den Erfüllungsaufwand bei den Betreibern der Abwasserwiederverwendung und bei den zuständigen Behörden als deutlich zu niedrig angesetzt.
Die VKU-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG-E) vom 28.02.2024 finden Sie hier.
https://www.vku.de/themen/umwelt/artikel/vku-stellungnahme-zur-whg-aenderung-abwasserwiederverwendung/

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Studie: Warum wir für kommunalen Klimaschutz das Grundgesetz ändern müssen

Neue Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland schlägt die verfassungsrechtliche Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen vor. Dies habe zahlreiche Vorteile gegenüber der Umverteilung von Umsatzsteuereinnahmen.
Berlin. Sanierte Schulen und öffentliche Gebäude, sichere Radwege, ein zuverlässiger und barrierefreier ÖPNV: Vor unserer Haustür, in den Kommunen, wird Klimaschutz konkret. Doch den Kommunen fehlen Geld und Personal, um all dies umzusetzen. Es hat sich bereits ein Investitionsstau aufgetürmt und jährlich werden weitere Milliarden benötigt. Wie können Bund und Länder die Kommunen unterstützen?

Prof. Dr. Carsten Kühl und Dr. Henrik Scheller vom Difu haben im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland untersucht, wie die nötigen Gelder ziel- und wirkungsorientiert an die Kommunen verteilt werden können. Die Studie wägt dazu zwei Konzepte gegeneinander ab: Die Einführung einer neuen „Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz” im Grundgesetz und die Umverteilung von Umsatzsteuereinnahmen zugunsten der Kommunen. Da für die Gemeinschaftsaufgabe das Grundgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament geändert werden muss, erscheint die Umsatzsteuerlösung als einfache Gesetzesänderung auf den ersten Blick attraktiv.

Die Untersuchung zeigt: Die Gemeinschaftsaufgabe ist der Umsatzsteuerumverteilung klar vorzuziehen. Mit der Gemeinschaftsaufgabe können die finanziellen Mittel effizient und flexibel dort eingesetzt werden, wo Investitionen in den Klimaschutz nötig sind und die meisten Wirkungen erzielen. Zudem besteht mit der Gemeinschaftsaufgabe die Möglichkeit, finanzschwache Kommunen gezielt zu unterstützen. Die Umsatzsteuer hingegen wird nach starren Quoten verteilt und folgt damit eher dem Gießkannenprinzip. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe bietet zudem die Möglichkeit, die sehr hohe Zahl an komplizierten Förderprogrammen in die Gemeinschaftsaufgabe zu überführen.

Prof. Dr. Carsten Kühl, Leiter des Deutschen Instituts für Urbanistik und Autor der Studie, erklärt: „Es gilt, die Mittel dort einzusetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden und die größte Klimaschutzwirkung erzielen. Unsere Studie verdeutlicht, dass mit der Gemeinschaftsaufgabe die Klimaschutzaufgaben der Kommunen effizienter und verlässlicher finanziert werden können. Die Gemeinschaftsaufgabe ist die Lösung, mit der Bund, Länder und Kommunen Klimaschutz gemeinsam vor Ort umsetzen können.“

Stefanie Langkamp, Geschäftsleiterin Politik der Klima-Allianz Deutschland, erklärt: „Bund und Länder sind dringend gefragt, die Kommunen beim Klimaschutz zu unterstützen und die Finanzierung auf solide Füße zu stellen. Wir fordern die demokratischen Parteien auf, alles Notwendige zu tun, damit die Kommunen diese wichtigen Aufgaben erfüllen können. Die Studie zeigt, dass wir dafür das Grundgesetz ändern müssen – packen wir es an!”

Die Einhaltung der Klimaziele hängt maßgeblich von der Umsetzung vor Ort ab. Andreas Wolter, Vorsitzender des Klima-Bündnis e.V. und Bürgermeister der Stadt Köln, erklärt: „Als Kommunen wollen wir Klimaschutz! Wir planen und setzen die Wärme- und Verkehrswende um. Wir machen uns auf den Weg und gestalten die Zukunft, aber durch Mangel an Geld und Personal kommen wir nicht schnell genug voran. Deswegen unterstützen wir die Forderung nach einer Gemeinschaftsaufgabe – denn Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.”

Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, kommunale Wirtschaft, Städtebau, soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Berliner Institut – mit einem weiteren Standort in Köln (Bereich Umwelt) – bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene praxisnah mit allen Aufgaben, die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ist alleiniger Gesellschafter des in der Form einer gemeinnützigen GmbH geführten Forschungsinstituts.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Carsten Kühl
+4930 39001214
kuehl@difu.de

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Verbesserter Hochwasserschutz entlang der Elbe: Projektabschlussveranstaltung informiert Fachöffentlichkeit

Die Kooperationspartner Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein stellten die Ergebnisse des Projektes „Untersuchungen zur Verbesserung der Hochwassersituation an der Mittelelbe von Tangermünde bis Geesthacht – 2D-Modellierung Mittelelbe“ am 11. April 2024 im Rahmen einer Abschlussveranstaltung an Bord des Schiffes „Lüneburger Heide“ auf der Elbe vor. Die Veranstaltung richtete sich an Fachleute verschiedener Disziplinen, Institutionen sowie Vertreter/-innen der Politik.
Im Rahmen des Projektes analysierte die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) gemeinsam mit den an der Elbe liegenden Bundesländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein im Verlauf der Jahre 2016 bis 2024 eine hohe Anzahl an Optionen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes des Elbe-Abschnittes von Tangermünde bis Geesthacht. Das Besondere des Projektes liegt in der Breite und dem Umfang der Bundesländer-übergreifenden Analyse. So wurden ca. 50 Optionen identifiziert und wissenschaftlich bewertet, die den Hochwasserschutz in der Elbe-Region zukünftig unter Berücksichtigung ökologischer Belange verbessern könnten.

Die analysierten Maßnahmenoptionen befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt in verschiedenen Planungsstadien bzw. der Prüfung der Machbarkeit auf Bundesländerebene. Die Veranstaltung diente deren Vorstellung, der Diskussion und einem Ausblick zu den im Projektverlauf gewonnenen Erkenntnissen. Zum Programm zählten mehrere Fachvorträge der beteiligten Kooperationspartner aus den Bundesbehörden, der Bundesländer, der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) sowie verschiedener Verbände. Die Ergebnisse stehen als BfG-Bericht bereits öffentlich zur Verfügung (s. u.).

Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe
Zuständig für Hochwasserschutz und -vorsorge sind in Deutschland die Bundesländer. Die BfG forscht und berät zu unterschiedlichen Aspekten rund um das Thema Hochwasser und unterstützt damit die Bundesländer bei ihrer Aufgabe. Unmittelbar nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 insbesondere im Elbe- und Donaugebiet fassten der Bund und die für den Hochwasserschutz zuständigen Bundesländer gemeinsam den Entschluss zur Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP). Dieses enthält eine bundesweite Aufstellung mit vordringlich umzusetzenden, überregional wirksamen Schutzmaßnahmen. Ziel ist es, diese Maßnahmen innerhalb eines Flussgebiets so zu kombinieren, dass möglichst viele Menschen von ihnen profitieren und Synergieeffekte mit dem Naturschutz und der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu fördern. Die Bundesländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) das Projekt „Untersuchungen zur Verbesserung der Hochwassersituation an der Mittelelbe von Tangermünde bis Geesthacht“ im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP) durchgeführt. Das Projekt trägt mit wissenschaftlichen Empfehlungen zu einer zielgerichteten Entwicklung konkreter Hochwasserschutzmaßnahmen bei. Die bereits etablierte überregionale fachliche Zusammenarbeit der Kooperationspartner wurde durch die Zusammenarbeit im Projekt noch intensiviert.

https://idw-online.de/de/news831808

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UBA aktuell

Willkommen zur neuen „UBA aktuell“-Ausgabe,

in der wir mit Ihnen zurückblicken wollen: auf 50 Jahre Umweltbundesamt und unsere Arbeit für Mensch und Umwelt. Sie sind herzlich eingeladen, mit uns auf Zeitreise zu gehen und am 15. Juni 2024 mit uns an unserem Hauptsitz in Dessau-Roßlau ins Gespräch zu kommen! Außerdem geht es in diesem Newsletter unter anderem um die aktuellen Zahlen zu Deutschlands Treibhausgasemissionen 2023, das neue CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM für faire internationale Wettbewerbsbedingungen für energieintensive EU-Produkte sowie darum, worauf beim Kauf „smarter“ Geräte geachtet werden sollte, damit sie lange genutzt werden können.

Interessante Lektüre wünscht

Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes

50 Jahre Umweltbundesamt: Gehen Sie mit uns auf Zeitreise!
Im Juli 1974 nahm das Umweltbundesamt (UBA) als erste deutsche Umweltbehörde auf Bundesebene seine Arbeit auf. Was konnte seitdem für Mensch und Umwelt erreicht werden? Gehen Sie in diesem Jubiläumsjahr mit uns auf Zeitreise – virtuell oder ganz real am 15. Juni 2024 auf dem Jubiläumsfest an unserem Hauptsitz in Dessau-Roßlau!

In den 1970er-Jahren war es endlich so weit: Umweltschutz wird unter der sozialliberalen Koalition des Bundeskanzlers Willy Brandt zum eigenständigen Politikbereich in der Bundesrepublik Deutschland und das Umweltbundesamt nimmt 1974 in West-Berlin seine Arbeit auf. Im selben Jahr tritt ein Grundpfeiler des deutschen Umweltschutzes in Kraft: Das Bundesimmissionsschutzgesetz schützt ab sofort vor Lärm, schlechter Luft, Erschütterungen oder Strahlen. 1978 tritt ein weiterer heute „alter Bekannter“ auf den Plan: Der „Blaue Engel“ zeichnet besonders umweltfreundliche Produkte aus – in den 1970er und 80er Jahren zum Beispiel Haarspray-Dosen ohne FCKW, bis es 1991 in Deutschland mit Inkrafttreten der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung im Kampf gegen das „Ozonloch“ als Treibmittel für Spraydosen verboten wurde.

Ob FCKW, verbleites Benzin, phosphathaltige Waschmittel oder die Katalysatorpflicht für Pkw: Viele Umweltschutzthemen waren „dicke Bretter“: So warnte das UBA bereits 1978 vor den Gesundheitsrisiken durch Asbest. Erst 1993 schließlich – 15 Jahre später – wird der Stoff in Deutschland ganz verboten. Auch der „Saure Regen“ und das von ihm verursachte Waldsterben beschäftigt die BRD ab Beginn der 1980er-Jahre. Mit Inkrafttreten der Großfeuerungsanlagenverordnung 1983 gelingt es binnen 10 Jahren, den Ausstoß von Schwefeldioxid in Westdeutschland um 89 Prozent zu senken.

1990 ist auch ein Wendejahr fürs UBA: Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung bekommt das UBA Verstärkung durch rund 200 Beschäftige aus ostdeutschen Umweltämtern und arbeitet fortan in und für ganz Deutschland. 2005 zieht es in Folge eines Beschlusses der Bundesregierung, mehr Behörden in den „neuen Bundesländern“ anzusiedeln, mit seinem Hauptsitz nach Sachsen-Anhalt. Unter anderem mit seinem neuen ökologischen Musterbau in Dessau geht das UBA auch selbst mit gutem Beispiel im Umweltschutz voran. 2001 ist es die erste Behörde in Deutschland, die mit dem europäischen EMAS-Gütesiegel für sein Umweltmanagement im eigenen Hause ausgezeichnet wird.

Ob der Kampf gegen das Ozonloch oder gegen das Waldsterben durch „Sauren Regen“ – viele Erfolge zeigen: Umweltschutz wirkt! Doch wo eine Herausforderung gemeistert ist, kommt eine neue hinzu. Heute sind der Wald und unsere Gesundheit in Deutschland durch den Klimawandel bedroht. Eine Gefahr, der nur mit weltweiter Kooperation begegnet werden kann. Das Umweltbundesamt warnt, forscht und arbeitet bereits seit den 1970er Jahren zu diesem Thema und bringt sich auch heute und in Zukunft weiter ein: für Mensch und Umwelt!
Quelle: UBA

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Fona: Nachhaltiges Wassermanagement

Klimawandel, eine veränderte Demografie, globale Wertschöpfungsketten, Verunreinigungen und Übernutzung sowie die wachsende Weltbevölkerung stellen wesentliche Herausforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Wasserressourcen.
Ein nachhaltiges Wassermanagement muss den Ausgleich zwischen Wasserangebot und -nachfrage sicherstellen, bei gleichzeitigem Schutz der Ressource. Es bringt die Bedürfnisse einer wachsenden Weltbevölkerung nach sauberem Wasser und geregelter Abwasserentsorgung, die Nutzungsansprüche einer globalisierten Weltwirtschaft und den Schutz der Wasserressourcen und der Ökosysteme in Einklang.
Die Bundesregierung hat deshalb unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Forschungsprogramm „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ ins Leben gerufen. Es formuliert für die kommenden Jahre gemeinsame Ziele der beteiligten Ressorts für eine sektorübergreifende Wasserforschung mit eng verzahnten Förderinstrumenten. Wasser: N ist Teil der Strategie ‚Forschung für Nachhaltigkeit (FONA)‘ und baut auf dem BMBF-Förderschwerpunkt „Nachhaltiges Wassermanagement“ (NaWaM) auf.
Mit Wasser: N soll ein interdisziplinärer und sektorenübergreifender Austausch zwischen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik initiiert werden. Zu den Schwerpunkthemen des Programms gehören u. a. sauberes Wasser, intakte Ökosysteme, Wasserextremereignisse sowie optimiertes Wassermanagement.
https://www.fona.de/de/themen/wassermanagement.php

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Union will Wärme aus Abwasser nutzen

Berlin: (hib/MIS) Nach Auffassung der Unionsfraktion ist eine Technologie, der bei der klimaneutralen Wärmeerzeugung bisher zu wenig Aufmerksamkeit beigemessen wird, die Energiegewinnung aus Abwasserwärme. In ihrem Antrag (20/10617) mit dem Titel „Ungenutzte Potenziale der Wärme aus Abwasser erschließen“ fordern die Abgeordneten von CDU und CSU die Bundesregierung auf, Abwasserwärme als wesentliche Option für eine klimaneutrale Wärmeversorgung klar zu benennen und zu fördern und eine Strategie zur stärkeren Nutzung der Abwasserwärme in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen und der Energie- und Wasserwirtschaft zu entwickeln.
Bis zu 15Prozent des Wärmebedarfs im Gebäudesektor könnten mit Abwasserwärme abgedeckt werden, heißt es in dem Antrag. Die aus unmittelbarer Umgebung gewonnene Energie sei sauber, direkt vor Ort nutzbar und CO2-neutral. Für eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Wärmeversorgung gelte es, diese noch versteckte Ressource dringend zu erschließen und nutzbar zu machen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Elena Müller, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontäri
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-993928

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Modelle kombinieren: Wasserhaushalt und Schadstoffeinträge

Trotz Verbesserungen der Güte deutscher Gewässer stehen wir vor weiteren Herausforderungen. Der Klimawandel wirkt sich auf den Wasserhaushalt aus. Trockenheit und Starkregen haben Einfluss auf die Stoffeinträge in Gewässer. Mehr denn je sind Kooperationen zur Entwicklung von Lösungsansätzen gefragt. Dazu haben UBA und BfG ihre Kompetenzen im Stoffeintrags- und Wasserhaushaltsmonitoring gebündelt.

Durch die Umsetzung nationaler und internationaler Regelungen, hat sich die Güte der deutschen Gewässer in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Stoffliche Einträge und Belastungen in Gewässern hängen wesentlich von Geschehnissen im Wasserhaushalt ab, denn Wasser steuert Transport-, Verlagerungs- und Abbauprozesse in der Umwelt.
Klimaveränderungen, wie zunehmende Extremereignisse, greifen direkt in den Wasserhauhalt ein. Niederschlag, ⁠Verdunstung⁠, Versickerungs- und Abflussprozesse bestimmten in Abhängigkeit von der Vegetation und dem Boden, wo und wie extrem sich Trockenphasen oder Starkregenereignisse auf Stoffflüsse auswirken.
Für eine realitätsnahe Bilanzierung des Stoffeintragsgeschehens ist deshalb eine plausible Beschreibung des aktuellen und Projektionen eines zukünftigen Wasserhaushaltes dringend notwendig.
⁠UBA⁠ und BfG haben zwei ihrer Computermodelle gekoppelt und so ihre Verfahren des Wasserressourcenmonitorings und der Stoffeintragsbilanzierung technisch aufeinander abgestimmt. Hierzu wurde eine Harmonisierung und Integration der Ergebnisse des Wasserhaushaltsmodells LARSIM (Large Area Runoff Simulation Model) der BfG mit dem Stoffeintragsmodell MoRE (Modeling of Regionalized Emissions) vorgenommen. Die bundesweite Stoffeintragsmodellierung basiert somit fortan auf einer konsolidierten Wasserhaushaltsmodellierung auf Tagesbasis, die Wasserflüsse dezidiert in unterschiedlichen Bodentiefen abbildet.
Mit dieser Harmonisierung wird auch die Kohärenz zwischen den Datengrundlagen für die nationalen Berichtspflichten gegenüber der EU verbessert und Wasser- und Stoffhaushaltssimulationen stehen für das Bundesumweltministerium (BMUV) auf einer harmonisierten methodischen Basis. LARSIM kommt bereits jetzt in der vom BMUV koordinierten Klimawirkungs- und ⁠Vulnerabilitätsanalyse⁠ des Bundes zum Einsatz.
Mit dem Modellverbund LARSIM-MoRE kann ein effizienter, institutionsübergreifender Workflow etabliert werden, der eine Langfristperspektive für Anwendungen im nationalen und internationalen Raum sicherstellt.
UBA und BfG werden in Zukunft noch enger kooperieren: Die Weiterentwicklungsarbeiten des Wasserhaushaltsmodells mit Relevanz für die Stoffeintragsmodellierung werden gemeinsam geplant und fachlich begleitet. Die Stoffeintragsmodellierung am UBA und die Wasserhaushaltsmodellierung an der BfG sollen langfristig noch besser kombiniert werden.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/modelle-kombinieren-wasserhaushalt

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Jahresbilanz 2023 des Gesamtwasserspeichers in Deutschland liegt vor

Der Gesamtwasserspeicher in Deutschland hat sich im Jahr 2023 zwar etwas erholt, im Vergleich zum langjährigen Mittel fehlen aber immer noch rund 10 Milliarden Tonnen Wasser.
Das ergab die Auswertung des soeben komplettierten aktuellsten Datensatzes des Satellitenduos GRACE-Follow-On durch Forschende des Deutschen GeoForschungsZentrums GFZ.
In dem neuen GFZ-Informationsportal www.globalwaterstorage.info finden Sie viele Daten, Grafiken, aktuelle Berichte und Hintergründe rund um die GRACE-Satellitenmissionen und den globalen Wasserhaushalt.

Neue Daten zum Wasserhaushalt 2023
Am 22. März ist der Welttag des Wassers. Vermeintlich allgegenwärtig, ist Wasser längst in weiten Teilen der Welt zur kostbaren und knappen Ressource geworden. Der Klimawandel hat die Situation vielerorts verschärft. Auch Deutschland hat in den vergangenen fünf Jahren drastische Dürren erlebt. Für das Jahr 2023 haben jetzt Forschende um Eva Börgens und Christoph Dahle vom Deutschen GeoForschungsZentrum GFZ den soeben komplettierten aktuellsten Datensatz des Satellitenduos GRACE-Follow-On ausgewertet, der auf Basis von Schwerefeldmessungen genaue Einblicke in die Wasserbilanz der Erde ermöglicht. Sie zeigen, dass sich der Gesamtwasserspeicher in Deutschland im Jahr 2023 zwar etwas erholt hat, dass im Vergleich zum langjährigen Mittel aber immer noch rund 10 Milliarden Tonnen fehlen. Zum Vergleich: Der Bodensee fasst in etwa 48 Milliarden Tonnen Wasser. Für Europa ist seit Beginn der Messungen im Jahr 2002 ein Rückgang des Gesamtwasserspeichers um rund 100 Milliarden Tonnen zu verzeichnen. Daraus lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch kein eindeutiger Trend ableiten.

Der sogenannte terrestrische Gesamtwasserspeicher TWS (von engl. Terrestrial Water Storage) setzt sich zusammen aus den Wasserkreislaufkomponenten Eis (also Gletscher), Schnee, Bodenfeuchte, Grundwasser sowie dem Oberflächenwasser in Flüssen, Seen und künstlichen Reservoiren. TWS ist eine wichtige Messgröße für die Umwelt- und Klimaforschung. Sie gehört mittlerweile offiziell zu den 54 „Essenziellen Klimavariablen“, die entscheidend zur Charakterisierung des Erdklimas beitragen und wichtige Basis für die Arbeit des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) sind. Der TWS wird von der deutsch-amerikanischen GRACE-FO-Mission zur Verfügung gestellt.

Damit liefern die Schwerefeldmissionen nicht nur wertvolle Daten zum Wasser auf und unter der Erdoberfläche, sondern auch zur Massenbilanz der großen Inlandeisschilde über Grönland und der Antarktis. Der Trend ist hier dramatisch: Jahr für Jahr verliert Grönland rund 224 Milliarden Tonnen an Eis und die Antarktis, die ungleich kälter ist, 138 Milliarden Tonnen.

Neues Informationsportal des GFZ zur globalen Wasserspeicherung
Diese und weitere aktuelle sowie hintergründige Informationen zu den GRACE-Satellitenmissionen, ihrem Messprinzip und der Datenauswertung, aber auch zu Forschungsprojekten sowie Animationen und Karten finden Sie in dem neuen Informationsportal globalwaterstorage.info, das das GFZ eingerichtet hat. Beispielsweise findet sich hier eine animierte Zeitreihe, die eindrücklich zeigt, wie Europas Gesamtwasserspeicher seit 2002 immer kleiner geworden ist. Faktenblätter und Themendossiers ergänzen das Angebot, das sich insbesondere an Vertreter:innen der nationalen Medien und politische Entscheidungsträger:innen, aber auch an die breite interessierte Öffentlichkeit richtet.

Schwerefeldmission wird fortgesetzt und auch künftig wichtige Wasser- und Klimadaten liefern
Seit 2002 liefern die Tandem-Satelliten der GRACE- bzw. seit 2018 der nachfolgenden GRACE-FO-Mission wichtige Daten für die Klimabeobachtung: GRACE steht für Gravity Recovery and Climate Experiment, übersetzt: Schwerkraftermittlungs- und Klimaexperiment. Sie ist eine gemeinsame Mission der NASA, des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt DLR sowie des Deutschen GeoForschungsZentrums GFZ mit weiteren Forschungs- und Industriepartnern. Die Satelliten ermöglichen die kontinuierliche Überwachung des Schwerefelds der Erde. Auf Basis von dessen winzigen Änderungen können zeitliche und räumliche Veränderungen im globalen Wasser- und Eishaushalt ermittelt werden – und damit auch der Einfluss, den der Klimawandel darauf hat.

Die an den GRACE-Missionen beteiligten Forschungseinrichtungen in den USA und Deutschland, die Industriepartner sowie die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Bildung und Forschung (BMBF) haben sich geeinigt, die Mission fortzusetzen: Voraussichtlich 2028 wird GRACE-C starten und auch weiterhin das Schwerefeld der Erde vermessen. Damit ist sichergestellt, dass die Vermessung des Wasserkreislaufs der Erde über eine Zeitspanne von wenigstens rund 30 Jahren erfolgen kann – ein Zeitraum, der als Klimaperiode gilt.
https://idw-online.de/de/news830708

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Ungenutzte Potenziale der Wärme aus Abwasser erschließen

Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Ungenutzte Potenziale der Wärme aus Abwasser erschließen
https://dip.bundestag.de/vorgang/ungenutzte-potenziale-der-w%C3%A4rme-aus-abwasser-erschlie%C3%9Fen/309794?f.deskriptor=Aufsichtsbeh%C3%B6rde&rows=25&pos=2&ctx=e
und:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010617.pdf

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Ausweitung der Pfandpflicht ab dem 1. Januar 2024

Am 1. Januar 2024 wird die gesetzliche Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen ausgeweitet. Sie gilt dann auch für Einwegkunststoffgetränkeflaschen, in denen Milch, Milchmischgetränke und sonstige Milcherzeugnisse abgefüllt sind.

Bislang waren Milch und Milchmischgetränke sowie sonstige trinkbare Milcherzeugnisse von der gesetzlichen Pfandpflicht im Verpackungsgesetz (§ 31 VerpackG) ausgenommen. Dies ändert sich nun zum 1. Januar 2024. Ab dann sind Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent sowie sonstige trinkbare Milcherzeugnisse gemäß des Milch- und Margarinegesetzes (z.B. Joghurt und Kefir) von der Pfandpflicht umfasst, wenn sie in Einwegflaschen aus Kunststoff abgefüllt sind. Für in Getränkedosen abgefüllte Milcherzeugnisse galt die Ausnahme bereits zuvor nicht mehr. Die Pfandpflicht umfasst Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern, in denen Milcherzeugnissen abgefüllt sind.
Das Verpackungsgesetz verpflichtet die Hersteller dieser Einweggetränkeverpackungen von ihren Abnehmern ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Alle weiteren Vertreiber müssen dieses Pfand bis zur Abgabe an den Endverbraucher erheben. Die Vertreiber sind darüber hinaus verpflichtet, die restentleerten Einweggetränkeverpackungen unentgeltlich zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten. Außerdem müssen die Getränkeverpackungen als pfandpflichtig gekennzeichnet werden. Die Hersteller müssen sich an einem bundesweit tätigen, einheitlichen Pfandsystem beteiligen, dass die Abwicklung von Pfanderstattungsansprüchen ermöglicht. Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) stellt allgemeine Informationen zum Einwegpfandsystem sowie Informationen für Hersteller/Erstinverkehrbringer und Rücknehmer bereit.
Über die weiteren Herstellerpflichten, wie die Registrierungsänderung, informiert die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf ihrer Homepage.
Die oben genannten Milcherzeugnisse dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr ohne Pfand abgegeben werden. Zuwiderhandlungen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen und von den für den Vollzug des Verpackungsgesetzes zuständigen Bundesländern mit Bußgeldern geahndet werden.

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Spurenstoffzentrum des Bundes setzt den Spurenstoff-Dialog fort

Am 16. und 17. Oktober 2023 fand in Berlin die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ des Spurenstoffzentrums des Bundes (SZB) statt. Auf der Veranstaltung trafen sich rund 100 Personen aus verschiedenen Sektoren, um den Austausch und Maßnahmen zur Reduzierung von Spurenstoffen in Gewässern voranzutreiben. Die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ brachte rund 100 Teilnehmende aus Industrie, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Umweltbehörden auf Bundes- und Landesebene, Politik und Nichtregierungsorganisationen zusammen. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke hielt eine Rede zu Strategien im Gewässerschutz. Für das Umweltbundesamt sprach die Vizepräsidentin Dr. Lilian Busse. Sie ermutigte in ihrer Rede die Teilnehmer*innen, gemeinsam für den Gewässerschutz aktiv zu werden.
Die Veranstaltung beinhaltete neben Vorträgen auch interaktive Gesprächsinseln, Podiumsdiskussionen und Begleitausstellungen. Die Teilnehmenden konnten somit die Veranstaltung sehr aktiv mitgestalten. Die Teilnehmenden diskutierten unter anderem Themen, wie den aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kommunalabwasserrichtlinie und die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung. Trotz kontroverser Diskussionen, signalisierten die ⁠Stakeholder⁠ ihre Bereitschaft, im Dialog zu bleiben, um gemeinsam Lösungen zu finden.
Insgesamt war die Veranstaltung aus Sicht des Spurenstoffzentrums und nach ersten Rückmeldungen ein Erfolg. Sie hat gezeigt, wie wichtig der Dialog aller Beteiligten ist, um effektive und tragfähige Lösungen zur Reduzierung und Vermeidung von Spurenstoffen in unseren Gewässern zu finden.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/spurenstoffzentrum-des-bundes-setzt-den-spurenstoff

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UBA: Klimawandelbericht der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser

https://www.umweltbundesamt.de/search/content/abwasser?keys=Abwasser&solrsort=ds_created%20desc
lawa-klimawandel-bericht-2020-barrierefrei_1689844741.pdf


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