Baden-Württemberg: Wasserkosten 228 Euro je Einwohner im Jahr
2019 betrugen die Verbraucherkosten für Wasser in Baden-Württemberg 228 Euro je Einwohner, wovon auf den Trinkwasserbezug aus dem öffentlichen Netz 106 Euro und auf die Abwassersammlung und -reinigung 122 Euro entfielen. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hierzu mitteilt, wurden in einer Modellrechnung die einzelnen Gebührenbestandteile einer Wasserrechnung zu einem Jahreswert vereint. Die Gebührenbestandteile sind: Grundgebühren, auf den Wasserverbrauch bezogene Wasser- und Abwassergebühren sowie flächenbezogene Niederschlagswassergebühren.
Die Unterschiede in den Verbraucherkosten für Wasser zwischen den Gemeinden sind groß. Die Kostenspanne lag 2019, und zwar auf Basis des angewandten Rechenmodells, zwischen 94 Euro und 442 Euro. Auch die Veränderung der Wasserkosten zwischen 2018 und 2019 war bei den Gemeinden unterschiedlich. Bei ungefähr einem Drittel der Gemeinden stiegen die Verbraucherkosten und in der Mehrzahl der Gemeinden blieben die Kosten konstant oder sanken sogar. In den Wassergebühren kommen die (unterschiedlichen) örtlichen Gegebenheiten zum Beispiel in der Siedlungsstruktur, der Verfügbarkeit geeigneter Wasservorkommen oder im Gewässerschutz zum Ausdruck, die den Aufwand für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung beeinflussen.
Auf Basis des angewandten Rechenmodells trug die Grundgebühr gut 10 % und die verbrauchsbezogene Gebühr rund 90 % zu den Trinkwasserkosten bei. Beim Abwasser machte die Grundgebühr durchschnittlich sogar nur 0,3 % der Verbraucherrechnung aus, rund 30 % entfielen auf die Niederschlagswassergebühr und 70 % auf die am Trinkwasserverbrauch orientierte Abwassergebühr.
Ganz anders ist die Kostenstruktur bei den Betreibern der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen. Die Kosten für die Instandhaltung der Infrastruktur sowie für Verwaltungs- und Personalkosten fallen dort – im beinahe umgekehrten Verhältnis zur Kostenstruktur bei den Verbrauchern – zu rund 80 % unabhängig von der Wassermenge an.
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201020_002
Umweltbundesamt: Studie zu prioritären Stoffen in kommunalen Kläranlagen vorgelegt
In einem von den Ländern finanzierten, koordinierten Projekt wurden deutschlandweit 49 Kläranlagen und ausgewählte Regenwasserbehandlungsanlagen auf prioritäre Stoffe untersucht. Ziel war die Schaffung einer validen Datenbasis zur Beurteilung der Relevanz der urbanen Eintragspfade für Schadstoffe in die Gewässer. Die 77 untersuchten Stoffe waren unterschiedlich häufig im Ablauf der Kläranlagen und Regenwasserbehandlungsanlagen zu finden. Für 30 Stoffe konnten mittlere Ablaufkonzentrationen zur Quantifizierung der Stoffeinträge in die Gewässer abgeleitet werden. Die Ergebnisse sind als Texte 173/2020 des Umweltbundesamts erschienen.
Kostenloser Download:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/prioritaere-stoffe-in-kommunalen-klaeranlagen
Schadstoffe anhand ihrer Effekte auf Organismen aufspüren: Projekt TREES abgeschlossen
Ein neues Verfahren zur effektbasierten Bestimmung organischer Schadstoffe haben Forscher der Bundesanstalt für Gewässerkunde und der Hebräischen Universität in Jerusalem in dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem israelischen Wissenschaftsministerium (MOST) geförderten Projekt TREES (Tracking Effects of Environmental organic micro-pollutants in the Subsurface) entwickelt. Der entscheidende Vorteil des Ansatzes im Projekt TREES besteht darin, dass sich problematische Substanzen anhand ihrer unerwünschten biologischen Effekte bestimmen lassen. Bisher wird in Umweltproben oft nach bekannten, in Listen festgelegten Schadstoffen gesucht („Ziel-oder Target-Analytik“), um im nächsten Schritt auf das Gefahrenpotenzial einer Belastung zu schließen. Im Projekt TREES wurde ein neues Herangehen entwickelt: Proben, die oft einen Cocktail bekannter und unbekannter Substanzen enthalten, werden durch Dünnschichtchromatographie getrennt. Nach der Trennung untersucht man die Oberfläche der Dünnschichtplatte mit verschiedenen biologischen Testverfahren. Getestet wird, ob die Probe gentoxische, dioxinähnliche, pflanzentoxische und eine Reihe verschiedener hormoneller Wirkungen hervorruft. Wenn der Test positiv verläuft, also die unerwünschten Effekte eintreten, kommen entsprechend wirkende Chemikalien in einer Probe vor. Auf Basis der verschiedenen Tests erzeugen die Forscher dann Aktivitätsprofile, die entlang eines Prozesses wie zum Beispiel einer Abwasserreinigung oder einer Bodenpassage verglichen werden können. Ebenso lassen sich zeitliche oder räumliche Verläufe darstellen und so beispielsweise Schadstoffquellen zur Entwicklung von quellennahen Maßnahmen identifizieren. Die Aktivitätsprofile lassen die Wissenschaftler gezielt auf die auslösende Stoffgruppe schließen – selbst wenn diese in der Umwelt zunächst noch gar nicht bekannt oder gelistet ist. Mit nachgeschalteten Analysen identifiziert man gezielt die verantwortlichen Schadstoffe.
Dr. Georg Reifferscheid Bundesanstalt für Gewässerkunde E-Mail: reifferscheid@bafg.de
Download des Abschlussberichts:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201015_003
Neue Abwassertechnik für Schlacke-Recyclate
Eine neuartige Abwasseraufbereitung eines Unternehmens in Burg (Sachsen-Anhalt) führt zur Einsparung von Grundwasser und Energie sowie zur Verbesserung der Recyclate von Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen. Das Bundesumweltministerium fördert das Vorhaben der Neumann Transporte und Sandgruben GmbH & Co. KG mit rund 2,5 Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm.
Das mittelständische Logistikunternehmen Neumann Transporte und Sandgruben ist unter anderem als Dienstleister in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft tätig. In Reesen (Sachsen-Anhalt) betreibt es derzeit eine Schlackenaufbereitung, in der die Rückstände (Schlacke) aus Müllverbrennungsanlagen einen innovativen Nassaufbereitungsprozess durchlaufen. Die Schlacken-Nassaufbereitung ist ein wasserintensiver Prozess, bei dem Abwässer mit großen Salzmengen entstehen. Bisher werden die prozessbedingten Abwässer per Straßentransport in eine Industriekläranlage befördert und entsorgt. Für den Aufbereitungsprozess der Schlacke wird Frischwasser benötigt, das aktuell dem Grundwasserreservoir entnommen wird.
Um den Transportaufwand für die Abwässer zu vermeiden und die Grundwasserentnahme zu minimieren, plant das Unternehmen, mittels neuartiger Abwasseraufbereitung einen nahezu geschlossenen Stoffkreislauf zu schaffen. Gleichzeitig ist damit auch eine verbesserte Qualität des Rückstands zu erwarten und damit eine bessere Verwertbarkeit. Das mittels Umkehrosmose entstehende Konzentrat soll in einer mehrstufigen Vakuumverdampfungsanlage an einem Hafenbecken in Magdeburg behandelt werden. An diesem Standort können Synergien mit einer nahegelegenen Abfallverbrennungsanlage genutzt werden, wie beispielsweise die Abwärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung.
Ziel der Innovation ist, den Einsatz von Frischwasser nahezu vollständig zu ersetzen und weitgehend auf Grundwasserentnahmen zu verzichten. Zusätzlich sollen Lärmemissionen, Energieverbrauch und Deponievolumen reduziert werden. Mit der Umsetzung des Projekts sollen jährlich 1728 Tonnen CO2-Äquivalente, also etwa 86 Prozent im Vergleich zum herkömmlichen Verfahren, eingespart werden.
http://www.umweltinnovationsprogramm.de/projekte
Klärschlammkooperation OWL schreitet voran
Die Gründung der Klärschlammverwertung OWL GmbH ist nach der letzten Gesellschafterversammlung und der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates nun mit allen formell notwendigen Schritten abgeschlossen. Nach aktuellem Stand können die Ausschreibungsunterlagen in der Gesellschafterversammlung am 11. Dezember 2020 beschlossen und vor Weihnachten EU-weit veröffentlicht werden. Das Auftragsvolumen beläuft sich bei einer Laufzeit von 20 Jahren in dreistelliger Millionenhöhe.
In der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) werden rund 100 Kläranlagen betrieben, die mittelbar oder unmittelbar in kommunaler Hand liegen. Die Klärschlammverwertung OWL GmbH hat 47 Gesellschafter. Die Gesellschafter vertreten 78 Gemeinden, Städte, Kreise, Wasser- und Zweckverbände, die zukünftig jährlich ca. 178 000 t Klärschlamm (rund 44 500 t Trockensubstanz) über die KSV OWL entsorgen werden.
Entspannung der Niedrigwassersituation an Spree und Schwarzer Elster
Der flächendeckende Niederschlag am 13. und 14. Oktober in den Einzugsgebieten der Spree und Schwarzen Elster führte zu einer Entspannung der Abflussverhältnisse. Innerhalb sieben Tagen fielen zwischen 15 Millimeter Niederschlag in Berlin und bis über 80 Millimeter im Raum Bautzen. Aufgrund dieser Niederschläge war ein Anstieg der Abflüsse zum Teil deutlich über den mittleren Abflüssen zu verzeichnen. Das teilte das Umweltministerium Brandenburg mit. Aufgrund der Entspannung der Niedrigwassersituation hat die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Extremsituation“ den brandenburgischen Landkreisen empfohlen, die geltenden Allgemeinverfügungen hinsichtlich des Verbotes von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern aufzuheben.
An den sächsischen Talsperren Bautzen und Quitzdorf waren deutliche Wasserstandszunahmen zu verzeichnen. War die Talsperre Bautzen bis Anfang der 42. Kalenderwoche noch zu 40 Prozent gefüllt, lag der Füllgrad nach den Regentagen bei 49 Prozent. Der Betriebsraum der Talsperre Quitzdorf wurde durch den Niederschlag um knapp 10 Prozent gefüllt. Während die Talsperre Spremberg vor dem Niederschlag zu 15 Prozent gefüllt war, war sie am 19. Oktober zu 34,6 Prozent aufgefüllt.
Mängel an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Gut zwei Drittel der 254 152 geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zum Beispiel Ölheizungen, Tankstellen und Biogasanlagen, waren im Jahr 2019 mängelfrei (171 433). Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Fast jede vierte Anlage (23 %) hatte geringfügige Mängel und fast jede zehnte (9,5 %) erhebliche Mängel. An 0,02 % oder 58 der geprüften Anlagen wurden gefährliche Mängel festgestellt.
Von den 82 719 Anlagen mit Mängeln wiesen knapp 61 000 (73,5 %) mindestens einen technischen Mangel auf. Bei knapp 21 000 dieser Anlagen wurde zusätzlich noch ein Ordnungsmangel festgestellt. Bei weiteren knapp 22 000 Anlagen (26,5 %) wurden nur Ordnungsmängel festgestellt. Dazu zählen zum Beispiel fehlende oder falsch angebrachte Bedienungs- oder Prüfhinweise.
Weitere Informationen bietet der Tabellenband „Prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 2019“:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201014_001
Sieger im Wettbewerb „Blauer Kompass“ ausgezeichnet
Ein widerstandsfähiger „Klimawald“, urbanes Grün als kühle „Oase“ inmitten einer heißen Stadt, „Klimabaustoffe“ aus natürlichen Ressourcen und ein Coaching-Programm für Kommunen zur Klimawandelanpassung – das sind die Sieger im diesjährigen Wettbewerb „Blauer Kompass“. Die Projekte werden Anfang November im Rahmen der digitalen Konferenz „Klimaresilient in die Zukunft“ vom Bundesumweltministerium und vom Umweltbundesamt ausgezeichnet.
In der Kategorie „private oder kommunale Unternehmen“ wurde die HanseGrand Klimabaustoffe (Selsingen) für ihre „Klimabaustoffe als Reaktion auf den Klimawandel“ ausgezeichnet: Durch die Entwicklung von Klimabaustoffen sind neuartige, offenporige Wegedecken möglich. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit der Klimabaustoffe befördere ein positives Mikroklima. Dies sei vor allem in urbanen Räumen notwendig.
In der Kategorie „Vereine, Stiftungen und Verbände“ siegte die Stiftung für Ökologie und Demokratie e. V. [Trippstadt (Pfalz)) mit dem Projekt „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“: Das Projekt berät und unterstützt ausgewählte Kommunen und Kreise in Rheinland- Pfalz bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie bei der Integration des Themas in Verwaltungsabläufe.
Vorstellung der Preisträger:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201109_004
Bundesregierung beschließt Aktionsplan für klimafestes Deutschland
Die Bundesregierung hat den aktuellen Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie beschlossen. Neben einer Bilanz vergangener Aktivitäten hat die Regierung die Prioritäten für die künftige Arbeit gesetzt. Hierzu zählen bessere Grundlagen für die Finanzierung der Klimaanpassung. Mit mehr als 180 weiteren Maßnahmen („Aktionsplan Anpassung III“) will die Bundesregierung Deutschland klimafest machen, gegen Risiken durch Hoch- und Niedrigwasser oder gestörte Infrastrukturen, Beeinträchtigungen der Landwirtschaft, Gesundheitsgefahren, Sicherheitsrisiken in der Wirtschaft sowie Herausforderungen des Bevölkerungsschutzes. Der Fortschrittsbericht 2020 bilanziert die vergangenen fünf Jahre Klimaanpassung durch die Bundesregierung. Der Bericht gibt einen aktuellen Stand im Hinblick auf Wissen, Strukturen und Handlungsansätze.
Um die Anpassung an den Klimawandel zu optimieren, sollen künftig alle Daten zu Schäden und Schadenskosten systematisch in einem bundesweiten Klimaschadenskataster gebündelt werden. Mit dem Aufbau eines bundesweiten Klimaschadenskatasters sollen künftig Schäden und Schadenskosten systematisch registriert werden, um die Daten zur kurz- und langfristigen Planung verfügbar zu machen. Parallel dazu evaluiert die Bundesregierung die bisherigen Ausgaben für die Anpassung an den Klimawandel und welche Mittel zukünftig benötigt werden.
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201022_004
Rheinland-Pfalz: Thermische Entsorgung von Klärschlamm gewinnt an Bedeutung
Die kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz gaben im Jahr 2019 rund 83 100 Tonnen Klärschlamm zur Entsorgung ab (gemessen als Trockenmasse). Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes knapp vier Prozent mehr als im Jahr 2018 (80 200 Tonnen). Im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2018 wurden 85 500 Tonnen entsorgt. 2019 wurden 56 Prozent der entsorgten Klärschlammmenge einer stofflichen Verwertung zugeführt.
Gut 43 Prozent oder 36 100 Tonnen der Klärschlammmenge wurde thermisch entsorgt. Das stellt erneut einen neuen Höchststand dar. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die thermisch entsorgte Menge um 5,5 Prozent (1900 Tonnen), seit 2009 um 73 Prozent erhöht (15 300 Tonnen). Die Aufbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen blieb mit 42 200 Tonnen nahezu unverändert. Sie stellt in dem Bundesland nach wie vor den wichtigsten Entsorgungsweg dar.
Die Verwertung des Klärschlamms stellt sich in Rheinland-Pfalz regional sehr unterschiedlich dar. Alle kreisfreien Städte mit Ausnahme von Kaiserslautern, Koblenz und Trier setzen allein auf die thermische Verwertung. Eine ausschließliche Nutzung des Klärschlamms in der Landwirtschaft wurde für den Donnersbergkreis registriert. In den übrigen Landkreisen kommen die genannten Verwertungsformen in unterschiedlichem Umfang vor. Für Ludwigshafen und Frankenthal liegen keine Angaben vor. Hier wird das kommunale Abwasser in den Anlagen eines Industriebetriebs behandelt.
Erstmals Humusdünger aus Trockentoiletten ausgebracht
Erstmals in Deutschland wurde Humusdünger aus Inhalten von Trockentoiletten für die Düngung landwirtschaftlicher Flächen ausgebracht. Diese Dünger haben bislang keine Zulassung in Deutschland, daher findet dieser Feldversuch, der am 20. Oktober 2020 begann, zu Forschungs- und Versuchszwecken statt. Der ausgebrachte Humusdünger kommt vom Start-up-Unternehmen „Finizio – Future Sanitation“, das in Eberswalde eine nach eigenen Angaben „deutschlandweit einzigartige Pilotanlage zur Aufbereitung solcher Toiletteninhalte zu qualitätsgesicherten Humusdüngern“ betreibt. Für den Versuch stellt die Schorfheider Agrar GmbH eine sechs Hektar große Fläche zur Verfügung, um den neuartigen Humusdünger mit herkömmlichen Düngemitteln zu vergleichen. In einer sogenannten „Streifenanlage“ wird der Acker entlang der Traktor-Fahrtrichtung in acht Versuchsstreifen unterteilt, auf denen vier Dünge-Varianten mit jeweils zwei Wiederholungen ausgebracht werden. Über drei Jahre soll die Düngewirkung und die Ertragsstruktur der Versuchsvarianten untersucht werden und als zusätzliche Datengrundlage für den Antrag zur Zulassung als Düngemittel genutzt werden. Die Entscheidung über eine dafür vorgesehene Änderung der Düngemittelverordnung muss durch den Bundesrat verabschiedet werden.
https://finizio.de/pilotanlage
Neue HOAI beschlossen
Der Bundesrat hat dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – zugestimmt. Die neue Verordnung sieht vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung herangezogen werden. Zur Frage der Höhe der Honorare enthält die HOAI Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht. Die HOAI beruht auf dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur-und Architektenleistungen, das infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs ebenfalls angepasst werden muss. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde ebenso abschließend im Bundesrat behandelt. Die neue Fassung der HOAI wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Im letzten Jahr hatte der Europäische Gerichtshof die verbindlichen Mindest-und Höchsthonorarsätze der HOAI für unvereinbar mit der Dienstleistungsrichtlinie erklärt. Deshalb musste die HOAI angepasst werden.
Hamburg Wasser: Klimaneutralität als Ziel ausgerufen
Null Emissionen in allen relevanten Konzernbereichen – das ist das Ziel, das Hamburg Wasser bei der Vorstellung seines Klimaplans 2025 für seine Zukunft ausgegeben hat. Konkret plant Hamburgs städtischer Wasserver- und -entsorger bis 2025 Investitionen in Höhe von 50 Millionen Euro für den Ausbau neuer regenerativer Erzeugungsanlagen sowie eine weitere Verringerung des Eigenstrombedarfs um 3,1 Millionen Kilowattstunden im Vergleich zu heute. Dadurch strebt das Unternehmen an, im Zieljahr eine Quote von rund 90 Prozent bei der Eigenstromerzeugung zu erreichen und die direkten CO2-Emissionen um mehr als 90 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Für eine absolute Klimaneutralität kündigt Hamburg Wassser außerdem an, bis 2025 einen verbindlichen Fahrplan zu entwickeln, mit dem das Unternehmen auch indirekte Emissionen, die etwa durch Zulieferketten oder die Mobilität der Mitarbeitenden entstehen, künftig vermeiden oder kompensieren wird.
Für die Umsetzung seines Klimaplans 2025 setzt Hamburg Wasser auf zwei zentrale Bausteine: Energieeinsparung und Energieproduktion aus eigenen regenerativen Erzeugungsanlangen. Als wesentlicher Hebel bei der Energieeffizienz des Konzerns erweist sich dabei das Klärwerk im Hamburger Hafen. Gehörte es 1990 noch zu den größten Stromverbrauchern der Stadt, produziert es heute mehr Energie als es für seine eigenen Prozesse benötigt. Um hier weitere Potenziale zu nutzen, soll weiter in die Schlammbehandlung investiert werden, und es ist beabsichtigt, zusätzliche Erzeugungsanlagen zu errichten. Geplant sind zwei neue Windenergieanlagen und drei weitere eiförmige Faulbehälter.
Positiv auf die Energiebilanz des Klärwerks wirken sich zudem zwei große Modernisierungsprojekte aus, die Hamburg Wasser jüngst auf der Kläranlage abgeschlossen hat: Die Umstellung der Belüftung der biologischen Reinigung auf Druckbelüftung sowie der Neubau eines Rechen- und Sandfanggebäudes am nördlichen Zulauf der Anlage. Weit gediehen seien außerdem Pläne, einzelne Wasserwerke mit Mikro-Windkraftanlagen auszustatten. Diese können als privilegierte Nebenanlage in Werksnähe betrieben werden und einen direkten Eigenstromverbrauch für die Trinkwasserproduktion ermöglichen. Die Planungen von Hamburg Wasser sehen dabei Anlagen der 750-kW-Klasse vor, die aufgrund ihrer kompakten Abmessungen deutlich einfacher realisierbar sind, als das bei großtechnischen Anlagen der Fall ist.
DWA-Bibliothek mit neuer Literaturdatenbank – 60 000 Hinweise auf Bücher, Artikel und Online-Ressourcen
Seit Anfang des Jahres verwaltet die DWA ihren wasserwirtschaftlichen Bibliotheksbestand in einem neuen System. Koha ist eine Open-Source-Lösung, die mittlerweile von rund 15 000 Bibliotheken weltweit genutzt wird. Durch Koha wird die Handhabung des Bibliothekskatalogs deutlich erleichtert. Eine Schnellsuche auf der Eingangsseite und eine erweiterte Suche mit mehreren Suchkriterien ermöglichen eine schnelle Trefferanzeige. Neben den bibliografischen Informationen wie Titel, Autor, ISBN und Quelle sind – soweit möglich – auch online verfügbare Publikationen hinterlegt oder verlinkt. Viele Printversionen befinden sich aber auch in den Räumen der DWA-Bibliothek in Hennef. Sie können vor Ort eingesehen oder über den Kopienversand zur Verfügung gestellt werden. Die Bibliothek ist dienstags bis donnerstags von 9 bis 15 sowie freitags von 9 bis 12 Uhr nach Terminabsprache zugänglich. DWA-Mitgliedern steht die Literaturdatenbank über den Onlinezugang zur Verfügung:
Cyber-Sicherheit: Angriffe werden raffinierter, zielgerichteter und häufiger
Cyber-Angriffe nehmen weiter zu. Dabei werden die Angriffe raffinierter und zielgerichteter, sind weiterverbreitet und bleiben häufig unentdeckt. In den meisten Fällen stecken finanzielle Absichten hinter den Attacken. Zudem ist eine Zunahme von Phishing, Spam und gezielten Angriffen in den sozialen Medien zu beobachten. Das zeigt der Jahresbericht der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) über Cyber-Bedrohungen im Zeitraum zwischen Januar 2019 und April 2020, der am 20. Oktober 2020 veröffentlicht wurde. Der ENISA-Bericht beschäftigt sich auch mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie. Herausforderungen sind etwa die Sicherheit der Gesundheitsdienste sowie die verstärkte Nutzung von Telearbeit, Videokonferenzen und Fernunterricht. Während der Pandemie hat sich gezeigt, dass Cyberkriminelle ihre Fähigkeiten schnell an diese neue Situation angepasst haben und effektiver auf relevante Opfergruppen abzielen.
Download des Berichts:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201020_004
Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss bei Anerkennung von Berufsqualifkationen nachbessern
Deutschland soll seinen Verpflichtungen zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen nachzukommen. Eine entsprechende Aufforderung kam am 30. Oktober 2020 von der Europäischen Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahren. Die Kommission meint, Deutschland, wie auch Zypern, Malta und die Slowakei, würden die EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen nicht einhalten. Diese Vorschriften vereinfachen die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den EU-Ländern, wodurch es Berufsangehörigen erleichtert wird, ihre Dienste in ganz Europa anzubieten. Zur Umsetzung in Deutschland hat die Kommission Bedenken, ob die regionalen Umsetzungsvorschriften der Bundesländer in Bezug auf den freien Dienstleistungsverkehr bei Ingenieurleistungen und die Anerkennung von Ingenieuren für Niederlassungszwecke mit der Richtlinie übereinstimmen. Sie hat darüber hinaus festgestellt, dass Bestimmungen der Richtlinie 2005/36/EG in sektorspezifische Rechtsvorschriften (Berufe in den Bereichen Gesundheit, Handwerk und Architektur) nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden.
Die EU-Kommission übersendete daher eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“, die zweite Stufe in Vertragsverletzungsverfahren. Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Ergreift Deutschland binnen zwei Monaten keine angemessenen Maßnahmen, kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.
Zentren zur Klima- und Gesundheitsforschung
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) schreibt den Aufbau von insgesamt acht fächerübergreifenden „Globalen Zentren“ zur Bewältigung weltweiter Herausforderungen aus. Vier Zentren sollen zu Klimafragen, weitere vier zu Gesundheits- und Pandemiefragen forschen. Das Auswärtige Amt (AA) fördert die Errichtung der Zentren bis 2025 mit rund 22 Millionen Euro. Für den Aufbau eines der acht Zentren kann sich jeweils eine deutsche Hochschule bewerben und dabei eng mit deutschen wie internationalen Partnerorganisationen zusammenarbeiten. Die Zentren sollen dabei in den Ländern des Globalen Südens eingerichtet werden.
Die vier Zentren für Klima und Umwelt sollen Forschungsfragen wie die Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase, die Förderung einer klimafreundlichen Wirtschaft oder die Anpassung an die Folgen des Klimawandels aus unterschiedlicher fachlicher und transnationaler Perspektiven bearbeiten. Sie sollen neben der Klimaforschung auch Disziplinen wie Ingenieur-, Natur- und Sozialwissenschaften einbeziehen, um sich mit klima- und umweltrelevanten Fragen auseinanderzusetzen.
Zur Auswahl der Zentren ist ein zweistufiges Verfahren geplant. Interessierte Hochschulen können bis Ende November 2020 zunächst eine Interessensbekundung mit Projektskizze einreichen.
DAAD, Benjamin Schmäling Tel. 0228/882-8717 E-Mail: schmaeling@daad.de
http://www.daad.de/go/pf57570720
Wasserrahmenrichtlinie: kein Änderungsbedarf
Bei der EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt es keinen neuen Regelungsbedarf, sondern ein Umsetzungs- und Anwendungsdefizit. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičiu sieht daher auch keinen Bedarf für eine Überarbeitung der Richtlinie, wie er in einem Statement gegenüber der amerikanischen Zeitung Politico äußerte. Bereits am 12. Dezember 2019 hatte der Umweltkommissar erklärt, dass die Tatsache, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie noch nicht vollständig erreicht wurden, weitgehend auf unzureichende Finanzierung, langsame Umsetzung und unzureichende Integration von Umweltzielen in die sektoralen Politiken zurückzuführen ist und nicht auf Mängel in der Gesetzgebung.
Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern TSM-zertifiziert
Die Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern sind von der DWA mit dem Qualitätssiegel Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) in der Sparte Abwasser ausgezeichnet worden. Die Bestätigung wurde Bürgermeister Hermann Bohrer von Vera Heckeroth, Geschäftsführerin des DWA-Landesverbands Hessen/ Rheinland-Pfalz/Saarland, Mitte Juli in Bad Bergzabern überreicht. Die TSM-Bestätigung bescheinigt dem Verband die sichere, wirtschaftliche, nachhaltige und umweltfreundliche Abwasserentsorgung. Dazu mussten sich die Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern im März 2020 einer zweitägigen, freiwilligen Überprüfung durch ein unabhängiges DWA-Expertenteam stellen. Geprüft wurden die Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die organisatorischen Strukturen des Unternehmens. Die DWA-Experten kontrollierten zudem den technischen Zustand der Anlagen, das Störungsmanagement und die Beachtung der Sicherheitsbestimmungen.
Seit 41 Jahren ist die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Mitglied der DWA. Die Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern haben sich der Überprüfung zum ersten Mal gestellt. Im Einzugsgebiet des DWA-Landesverbands Hessen/ Rheinland-Pfalz/Saarland mit etwa 450 Unternehmensträgern (Bereich Abwasser) sind die Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern nun eines von 35 Unternehmen, dem diese Qualitätsbescheinigung überreicht worden ist.
Emschergenossenschaft baut weltweit größte Anlage zur solarthermischen Klärschlammtrocknung
Die vermeintlichen „Gewächshäuser“ sind von der Bundesstraße 224 im Grenzgebiet zwischen Essen und Bottrop bereits deutlich zu sehen: Dort entstehen jedoch keine neuen Tomaten- oder Tulpenhäuser – vielmehr baut die Emschergenossenschaft aktuell auf dem Gelände ihrer Kläranlage auf einer Fläche von cirka 61 000 m² die weltweit größte solarthermische Klärschlammtrocknung. 32 Trocknungshallen mit einer Netto-Trockenfläche von 40 000 Quadratmetern entstehen aktuell bis Ende des Jahres. Die Anlage soll im kommenden Frühjahr in Betrieb genommen werden. Bislang werden dem Klärschlamm, der vor Ort thermisch verwertet wird, jährlich 20 000 Tonnen Kohle zugesetzt, um einen ausreichenden Brennwert zu erreichen. Dieser Schritt entfällt in Zukunft.
Softwarewerkzeug zur Vorplanung und Nachhaltigkeitsbewertung von Abwassersystemen
Das neue Softwarewerkzeug SAmpSONS ermöglicht die vergleichende Vorplanung von konventionellen und innovativen Abwasserinfrastrukturen. Die frei verfügbare Software, die von Björnsen Beratende Ingenieure zusammen mit der TU Berlin, der Bauhaus-Universität Weimar und dem ifak Magdeburg mit Fördermitteln der Deutschen Bundesstiftung Umwelt entwickelt wurde, dient dazu, unterschiedliche Abwasserinfrastruktursysteme schnell und einfach zu modellieren, in Hinblick auf Stoff- und Ressourcenströme (zum Beispiel N, P, organische Spurenstoffe) zu visualisieren und bezüglich der Nachhaltigkeitswirkungen in den drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales zu bewerten. Dabei sind die in SAmpSONS integrierten Verfahren zu Abwassererfassung, -transport, -behandlung sowie Energie- und Nährstoffrückgewinnung flexibel anpassbar, sodass sie für unterschiedlichste Anwendungsbeispiele verwendet werden können.
Damit SAmpSONS nicht auf einem einmal erreichten Status stehen bleibt und damit womöglich schnell veraltet, soll die Software kontinuierlich erweitert werden. Die Projektpartner rufen daher Anbieter von Abwasserbehandlungstechnologien und -systemkomponenten auf, Daten zu ihren Verfahren bereitzustellen, damit sie in das Softwarewerkzeug integriert werden können und letztendlich der gesamten SAmpSONS-Nutzerschaft zur Verfügung stehen. Dazu ist es erforderlich, dass die Systemkomponentenanbieter einen Daten-Steckbrief ausfüllen, der alle Angaben der in SAmpSONS integrierten Stoffströme und Indikatoren enthält. Anbieter können so auch weiterführende Erkenntnisse, wie zum Beispiel Nachhaltigkeitswirkungen, zu ihren Technologien gewinnen. Interessierte Technologieanbieter oder SAmpSONS-Nutzer können sich wenden an:
Matthias Schulz Björnsen Beratende Ingenieure E-Mail: m.schulz@bjoernsen.de
Projekt-Homepage:
https://www.uni-weimar.de/de/bauingenieurwesen/projekte/sampsons
Download von SAmpSONS:
https://www.ifak.eu/de/produkte/sampsons
Schmetterlingswiese auf Kläranlagengelände offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt
Das Projekt „Ehemalige Kläranlage Schleife wird zur Schmetterlingswiese“ der Stadtwerke Weißwasser GmbH (SWW, Oberlausitz, Sachsen) ist jetzt offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt. Schmetterlinge sind selten geworden, manche Arten in Sachsen bereits ausgestorben. Auf der Fläche der ehemaligen Kläranlage Schleife haben daher die SWW im Spätherbst 2019 auf einer Fläche von 2000 m² eine Schmetterlingswiese mit zertifiziertem Saatgut angelegt. Seit dem Frühjahr 2020 entwickelte sich das Areal zu einem neuen Lebensraum für Schmetterlinge und Insekten. Die Auszeichnung erfolgte am 15. September 2020 durch Landrat Bernd Lange, Schmetterlingspate Christian Hoffmann vom NABU Sachsen e. V. und Sylke Freudenthal, Beauftragte für nachhaltige Entwicklung bei Veolia Deutschland. Die Würdigung erhalten vorbildliche Projekte, die sich in besonderer Weise für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland einsetzen.
Vorstellung des Projekts:
http://www.undekade-biologischevielfalt.de
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200916_001
EU-Staaten gemeinsam gegen Verschmutzung der Ostsee
Die europäischen Mitgliedstaaten im Ostseeraum haben Ende September 2020 bei einer von der EU-Kommission organisierten Konferenz vereinbart, die Umweltbelastungen der Ostsee zu verringern. Die Ostsee gilt als eines der am stärksten verschmutzten Meeresbecken der EU. Davon sollen die Küstengemeinden profitieren. Das gemeinsame Engagement wurde in einer Ministererklärung festgehalten. Die Ministerinnen und Minister haben beschlossen, ihre Strategien aufeinander auszurichten und eine große Anzahl bestehender EU-Rechtsvorschriften anzuwenden, durch die die Umweltbelastungen der Ostsee verringert werden sollen. Die Vorschriften reichen von gemeinsamen Regelungen für Wasser und Nitrat in der gemeinsamen Agrarpolitik bis hin zur gemeinsamen Fischereipolitik. Da die Probleme der Ostsee grenzübergreifend sind, vereinbarten die Ministerinnen und Minister zudem, mit betroffenen Nicht-EU-Ländern über regionale Organisationen, die die Meeresumwelt schützen, oder solchen, die sich mit Fischereiangelegenheiten befassen, zusammenzuarbeiten.
Download der Ministererklärung zur Ostseekonferenz am 28. September 2020:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200929_003
Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie auf Bundesebene abgeschlossen
Der Bundesrat hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten verabschiedet. Die Änderung der AVV war nach der Novelle der Düngeverordnung, die seit dem 1. Mai 2020 in Kraft ist, der letzte nötige Schritt auf Bundesebene, um die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland umzusetzen. Die AVV sollte Ende September 2020 in Kraft treten. Nun sind die Länder in der Verantwortung, ihre Gebietsausweisungen zu überprüfen und anzupassen sowie die Landesdüngeverordnungen bis Jahresende 2020 zu überarbeiten. Mit der Umsetzung durch die Länder und der bereits vollzogenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes werde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2018 vollständig umgesetzt, so die Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft in einer gemeinsamen Erklärung am 18. September 2020.
Gemäß den Vorgaben der geänderten Düngeverordnung von 2020 erhalten die Länder erweiterte fachliche Grundlagen, um die mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete zu überarbeiten und neu auszuweisen. Mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift werden außerdem die Vorgaben zur einheitlichen Ausweisung dieser Gebiete festgelegt. Es werden qualitative Anforderungen an die Messstellen festgeschrieben, und das Messstellennetz muss durch die Länder angepasst werden. Die Vorgehensweise bei der verbindlichen Binnendifferenzierung wird einheitlich festgelegt. So wird die Verursachergerechtigkeit erhöht. Ferner flankiert die Bundesregierung die ordnungsgemäße Umsetzung der europäischen Nitrat-Richtlinie mit einem bundesweiten Monitoring ab Mitte 2021.
Alle flächendeckenden Maßnahmen aus der novellierten Düngeverordnung gelten ab Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. Mai 2020. Die zusätzlichen Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten und durch Phosphor eutrophierten Gebiete gelten ab dem 1. Januar 2021.
Download der AAV:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200918_001
Europäischer Rechnungshof prüft Wassernutzung durch die Landwirtschaft
EU-Prüfer gehen der Frage nach, wie nachhaltig Wasser von der Landwirtschaft in der EU genutzt wird. Die Prüfung soll die Entwicklungen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) „in zweckdienlicher Weise begleiten“, so der Rechnungshof in einer Pressemitteilung. Im Zuge der Prüfung soll insbesondere ermittelt werden, ob die Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Agrarbereich auf geeignete und wirksame Weise dafür sorgen, dass die Grundsätze der nachhaltigen Bewirtschaftung von Süßwasser angewendet und durchgesetzt werden. Der derzeitige Ansatz der EU zur Wasserbewirtschaftung fußt auf der Wasserrahmenrichtlinie, in der unter anderem Grundsätze einer nachhaltigen Wassernutzung eingeführt wurden. Die Gemeinsame Agrarpolitik spielt bei der nachhaltigen Wassernutzung eine wichtige Rolle. Im Rahmen der GAP stünden einige Instrumente bereit, die zur Verringerung des Drucks auf die Wasserressourcen beitragen können; über die GAP könnten aber beispielsweise auch Bewässerungsinfrastrukturen finanziert werden.
Die Prüfer werden beurteilen, ob die EU-Politiken die nachhaltige Nutzung von Wasser in der Landwirtschaft fördern. Analysiert wird insbesondere, ob die Europäische Kommission die Grundsätze einer nachhaltigen Wassernutzung in die GAP-Vorschriften aufgenommen hat, ob die EU-Mitgliedstaaten diese Grundsätze anwenden und Anreize für eine nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft setzen.
Projekt zur Infektionsprävention in kritischen Infrastrukturen
Welche Möglichkeiten gibt es, um Infektionsrisiken in Gebäuden einzudämmen? Im Projekt SAVE entwickelt das Institut für Konstruktives Entwerfen, Industrie-und Gesundheitsbau (IKE) der Technischen Universität Braunschweig gemeinsam mit vier weiteren Partnern bauliche Musterlösungen, um Ausbreitungswege von Erregern in kritischen Infrastrukturen zu kontrollieren.
Bauliche und technische Maßnahmen, wie Schleusen oder geeignete Lüftungsfilter, können das Übertragungsrisiko von Infektionserregern in Gebäuden reduzieren und somit die Anzahl der Infektionen und Erkrankungen senken. Hier setzt das Forschungsprojekt „SAVE – Effektive Strategien zur Kontrolle und zum Umgang mit Ausbreitungswegen von Erregern zum Schutz kritischer Infrastrukturen“ an. Das Mitte September 2020 gestartete Projekt wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Rahmen der „Zukunft Bau“-Forschungsförderung gefördert. Ein Schwerpunkt der Untersuchung sind Einrichtungen, die zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und zur Vermeidung von Versorgungsengpässen notwendig sind. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts werden 2022 in ein „Weißbuch zur baulichen Infektionsprävention kritischer Infrastrukturen“ zusammengeführt und der Öffentlichkeit durch eine frei zugängliche Datenbank vollständig zur Verfügung gestellt. Bereits Anfang 2021 ist zudem die Veröffentlichung eines ersten Berichts mit Empfehlungen zur Prävention der Verbreitung von Infektionskrankheiten im Gebäude geplant.
Dr.-Ing. Architekt Wolfgang Sunder E-Mail: w.sunder@tu-braunschweig.de http://www.tu-braunschweig.de/iike
Neues Projekt zum Recycling von Klärschlamm
Auf eine vollständige energetische und rohstoffliche Klärschlammverwertung und die Realisierung von Stoffkreisläufen für Magnesium, Stickstoff und insbesondere Phosphor zielt das neue Verbundprojekt „KlimaPhoNds“. Das Projekt, das maßgeblich vom Clausthaler Umwelttechnik Forschungszentrum (CUTEC) der TU Clausthal umgesetzt wird, begann im Oktober 2020 und ist auf fünf Jahre ausgelegt. Es wird vom Bundesforschungsministerium mit 4,6 Millionen Euro gefördert.
„Wir werden dazu mehrere Innovationen im großtechnischen Maßstab umsetzen, um die Klimaneutralität und Ressourceneffizienz des entwickelten Konzeptes nachzuweisen“, sagt Prof. Dr.-Ing. Michael Sievers, Leiter der Abteilung Abwasserverfahrenstechnik im Forschungszentrum CUTEC der TU Clausthal, der das Projekt koordinieren wird. Auch die CUTEC-Abteilungen Thermische Prozesstechnik sowie Ressourcentechnik und -systeme bringen sich in das Vorhaben ein. Industriepartner sind die Parforce Engineering & Consulting GmbH, Lukson AG und Knoke-Industrie-Montage GmbH.
Das neue klimafreundliche, rohstoffeffiziente Konzept wird am Beispiel der Kläranlage Northeim – auch die Stadt Northeim ist Projektpartner – entwickelt und umgesetzt. Voraussetzung für das Konzept ist eine vermehrte biologische Phosphorelimination bei der Abwasserbehandlung.
Das als Magnesium-Ammonium- Phosphat anfallende Fällungsprodukt wird zentral mit einer thermischen Behandlung und Zugabe von Säure nahezu reststofffrei in die drei Wertstoffe Ammoniakwasser, Magnesiumchlorid und Phosphorsäure veredelt. Phosphorsäure soll in hochwertiger Qualität der chemischen Industrie insbesondere für die Düngemittelherstellung zur Verfügung gestellt werden. Das beim Parforce-Verfahren anfallende Nebenprodukt Magnesiumchlorid geht zur Kläranlage Northeim zurück und wird anhand von Vergleichsversuchen mit kommerziellen Produkten bewertet. Das Ammoniakwasser wird auf dessen Nutzung zur Düngemittelherstellung oder zur Entstickung von Verbrennungsabgasen untersucht.
Dank dem erstmaligen Einsatz einer Wirbelschichtverdampfungstrocknung, das heißt einer Klärschlammtrocknung bei Überdruck und unter reiner Wasserdampfatmosphäre, erfolgt eine besonders effiziente Wärmerückgewinnung und eine nahezu wärmebilanzneutrale Volltrocknung, teilt die TU Clausthal weiter mit. Um trotz des Zusatzaufwands für die Ressourcenschonung eine Emissionsminderung des gesamten CO2 zu erreichen, könne der getrocknete Klärschlamm als Brenn- und Zuschlagstoff in der Zementindustrie verwertet oder als Zusatzbrennstoff in Kraftwerken genutzt werden.
Cybercrime in Deutschland nimmt weiter zu
100 514 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne registrierte die deutsche Polizei im Jahr 2019, was einem Anstieg von über 15 Prozent gegenüber der Vorjahreszahl entspricht (2018: 87 106 Fälle). Wie aus dem am 30. September 2020 vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten „Bundeslagebild Cybercrime 2019“ hervorgeht, erreicht die Anzahl der polizeilich bekannten Taten damit einen neuen Höchststand.
Die Schäden, die durch entsprechende Taten entstehen, sind hoch. So schätzt der Branchenverband BITKOM, dass der Wirtschaft 2019 ein Schaden von über 100 Milliarden Euro durch Cyberangriffe entstanden ist. Neben Wirtschaftsunternehmen sind öffentliche Einrichtungen bevorzugte Ziele der Täter, die sich hier hohe kriminelle Gewinne erwarten.
Die größte Gefahr geht weiterhin von Angriffen mittels sogenannter Ransomware aus. Diese Software verschlüsselt die Daten auf dem angegriffenen Rechner. Für deren Entschlüsselung fordern die Täter meist einen Geldbetrag, der in der Regel in Form von Bitcoins zu entrichten ist. Seit dem vergangenen Jahr beobachtet das BKA mit der sogenannten „Double Extortion“ einen neuen Modus Operandi, bei dem die Täter die IT-Systeme ihrer Opfer nicht nur mittels Ransomware verschlüsseln, sondern im Zuge der Attacken auch sensible Daten erbeuten und damit drohen, diese zu veröffentlichen.
Download der Berichte des BKA:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201001_002
Renaturiertes Rheinufer in Hessen wird Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt
Der Rhein ist die Wasserstraße mit der europaweit größten Bedeutung für den Güterverkehr. Dass eine naturnahe Gestaltung seiner Ufer gelingen kann, zeigt ein Renaturierungsprojekt im Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“, einem gemeinsamen Programm von Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium. Die „Uferrenaturierung Kühkopf-Knoblochsaue“ in Hessen wird nun offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt. Die entsprechende Auszeichnung wurde am 24. September 2020 an Vertreter der Wasserstraßen-und Schifffahrtsverwaltung des Bundes überreicht. Im Rahmen des Projekts wurde auf 2,5 Kilometern Länge innerhalb des größten hessischen Naturschutzgebiets „Kühkopf-Knoblochsaue“ die Uferbefestigung des Rheins entfernt und naturnah gestaltet. So erhält der Oberrhein an dieser Stelle seine natürliche Dynamik zurück, und neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen können entstehen. Die Auszeichnung der UN-Dekade wird an Projekte mit Vorbildcharakter verliehen, die sich in besonderer Weise für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland einsetzen.
http://www.blaues-band.bund.de
Bundeskriminalamt stärkt die Cybercrimebekämpfung
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat, bereits zum 1. April 2020, die Abteilung „Cybercrime“ (CC) eingerichtet und damit einen weiteren wichtigen Schritt vollzogen, um Kompetenzen zur Bekämpfung dieses Phänomens zu bündeln und die erforderliche Spezialisierung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich voranzutreiben. Als eine der Aufgaben der Abteilung nennt das BKA die Unterbindung von Cyber-Angriffen auf Bundeseinrichtungen und kritische Infrastrukturen in Deutschland. Das BKA blickt bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität bereits auf eine langjährige Erfahrung zurück. Die neue Abteilung soll in den nächsten Jahren von derzeit über 100 auf rund 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwachsen.
Website der Abteilung Cybercrime:
http://www.bka.de
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200916_002
EU-Kommission: Initiativen zur beruflichen Bildung angenommen
Die EU-Kommission hat am 30. September 2020 zwei Initiativen angenommen, die den Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erholung der EU nach der Coronavirus-Krise stärken und die Gestaltung eines grünen, digitalen Europas unterstützen sollen. Zum einen hat die Kommission eine Vision für den europäischen Bildungsraum entworfen, die bis 2025 umgesetzt werden soll. Vorgesehen sind neue Initiativen, umfassendere Investitionen und eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, damit Europäerinnen und Europäer aller Altersgruppen das reiche Bildungs- und Berufsbildungsangebot in der EU ausschöpfen können. Zum anderen hat die Kommission einen neuen Aktionaplan für digitale Bildung angenommen. Darin zieht sie Lehren aus der Coronavirus-Krise und skizziert einen Plan für ein leistungsfähiges digitales Bildungsökosystem mit ausgeprägten Kompetenzen für den digitalen Wandel. Beide Initiativen werden auch in den dritten Europäischen Bildungsgipfel einfließen, den die Kommission am 10. Dezember 2020 online ausrichtet. Ministerinnen und Minister sowie Schlüsselakteure werden dort darüber diskutieren, wie die allgemeine und die berufliche Bildung für das digitale Zeitalter gerüstet werden können.
Download der Dokumente der EU-Kommission:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201001_006
NRW startet Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft
Nordrhein-Westfalen hat Ende August gemeinsam mit mehreren Wasserwirtschaftsunternehmen das Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft ins Leben gerufen. „Die Digitalisierung ist für die Wasserwirtschaft kein Selbstzweck. Es geht darum, sinnvolle Innovationen und konkrete Lösungen zu erkennen und in die Praxis zu bringen. Und zwar überall da, wo es passt und gebraucht wird. Um die Chancen der Digitalisierung in der Wasserwirtschaft optimal zu nutzen, ist es erforderlich, dass alle innovativen Kräfte der Branche zusammenwirken“, sagte Dr.-Ing. Emanuel Grün, Aufsichtsratsvorsitzender des Kompetenzzentrums. Angesiedelt ist das Kompetenzzentrum auf dem Digitalcampus Zollverein in Essen. Geleitet wird es von Dr. Ulrike Düwel, die alle Akteurinnen und Akteure der Wasserwirtschaft zur aktiven Mitgestaltung aufruft. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen ist Hauptanteilseigner des Kompetenzzentrums Digitale Wasserwirtschaft und unterstützt dieses Projekt für zunächst drei Jahre mit jährlich 450 000 Euro. Die weiteren Gesellschafter sind die Emschergenossenschaft, der Lippeverband sowie die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen, die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR und die großen Wasserversorgungsunternehmen Gelsenwasser AG und Rheinisch-Westfälisch Wasserwerksgesellschaft mbH.
TSM macht keine Corona-Pause
Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie muss die Abwasserwirtschaft zuverlässig funktionieren. Ein Garant dafür ist ein gut aufgestelltes Technisches Sicherheitsmanagement (TSM). Ob online oder vor Ort, die DWA macht daher bei TSM-Bestätigung keine Pause. In den vergangenen Wochen konnte die DWA bei verschiedenen Unternehmen erfolgreich die jeweiligen TSM-Systeme überprüfen und bestätigen. Bei den Stadtwerken Görlitz konnte die Überprüfung dabei erstmals online durchgeführt werden, die Stadtwerke hatten sich zum zweiten Mal der Prüfung des Technischen Sicherheitsmanagements im Bereich Abwasser unterzogen. Direkt vor-Ort konnte die DWA bei den Verbandsgemeindewerken Höhr-Grenzhausen die Wiederholungsprüfung TSM Abwasser durchführen. Die TSM-Bestätigung bescheinigt dem Verband die sichere, wirtschaftliche, nachhaltige und umweltfreundliche Abwasserentsorgung. Gleiches gilt für die Stadtwerke Bingen. Auch hier konnte im August zum zweiten Mal das gute Technische Sicherheitsmanagement bestätigt werden. Zum ersten Mal überprüft wurde das Technische Sicherheitsmanagement der Verbandsgemeindewerke Nastätten. Ende August konnte Dipl.-Ing. Vera Heckeroth, Geschäftsführerin des DWA-Landesverbands Hessen/ Rheinland-Pfalz/Saarland, die TSM-Bestätigung an die Verbandsgemeindewerke Nastätten überreichen.
Willy-Hager-Preis 2020 ausgeschrieben
Im Namen und Auftrag der Willy-Hager- Stiftung, Stuttgart, schreiben die DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e. V. und die Wasserchemische Gesellschaft, Fachgruppe der Gesellschaft Deutscher Chemiker e. V. (GDCh), den Willy-Hager- Preis 2020 aus. Mit dem Willy-Hager- Preis werden jüngere Wissenschaftler/ -innen für hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik der (industriellen) Wasser- oder Abwasseraufbereitung ausgezeichnet. Bei den Arbeiten soll in der Regel die verfahrenstechnische Problemlösung im Vordergrund stehen. Die Arbeiten sollten nicht länger als drei Jahre zurückliegen und an einer deutschen Hochschule durchgeführt worden sein. Der Willy-Hager-Preis ist mit 6000 € dotiert. Dieser Betrag wird je zur Hälfte zwischen dem/der Preisträger/-in und dem Hochschulinstitut, an dem die Arbeiten durchgeführt wurden, geteilt. Bewerbungen sind über die jeweilige Leitung des Hochschulinstituts bei der DECHEMA bis zum 20. November 2020 einzureichen:
Förderung für kommunale Kooperationen in Europa
Bis zum 31. Oktober 2020 können Kommunen und Landkreise sowie kreisfreie Städte Fördermittel beantragen für Vorhaben zur Kooperation zwischen Kommunen in Europa. Ziel ist der Wissensaustausch zu relevanten und aktuellen Forschungsthemen der nachhaltigen Stadtentwicklung. Kommunen sollen so dabei unterstützt werden, Forschungsergebnisse und innovative Ansätze der Forschung für nachhaltige Stadtentwicklung mit anderen Städten in Europa zu teilen im partnerschaftlichen Austausch die Umsetzung in die Praxis voranzutreiben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Kommunen dafür insbesondere mit der Finanzierung von Vollzeitmitarbeitern und mit Sachmitteln in Höhe von bis zu 200 000 Euro befristet auf zwei Jahre.
Förderbekanntmachung des BMBF:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200907_005
Mitteldeutsche Entsorger schließen Kooperation zur Klärschlammverwertung im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen
Mitteldeutsche Klärschlämme werden ab dem 1. Januar 2023 in Bitterfeld entsorgt und thermisch weiterverwertet. Eine entsprechende Zehn-Jahres-Kooperation schlossen am 10. September 2020 länderübergreifend die Leipziger Wasserwerke und die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH mit der KSR Klärschlammrecycling GmbH (KSR) im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen.
In einer gemeinsam durchgeführten europaweiten Ausschreibung vergaben die Unternehmen die Verwertung von jährlich insgesamt 66 500 Tonnen entwässertem Klärschlamm aus ihren kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen. Neben der thermischen Vorbehandlung und Verwertung ab Januar 2023 organisiert die KSR spätestens ab 1. Januar 2029 auch die dann gesetzlich vorgeschriebene Phosphorrückgewinnung. Bisher werden die Klärschlämme der beiden Kommunen in der Landwirtschaft verwendet oder der Mitverbrennung zugeführt.
Seit Oktober 2019 errichtet die KSR, ein Tochterunternehmen der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH und der Danpower GmbH, im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen für rund 80 Millionen Euro eine der größten Klärschlamm-Verwertungsanlagen Deutschlands. Der Beginn der Inbetriebnahme ist für Sommer 2021 vorgesehen und der Start der regulären Produktion soll am Jahresende 2021 erfolgen. Jährlich werden dann ca. 260 000 Tonnen entwässerter Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen verwertet. Die angelieferten Klärschlämme werden in einem Mischbunker zwischengelagert und über verschiedene Fördersysteme zwei großen Scheibentrocknern zugeführt. Über den selbsterzeugten Dampf wird der Klärschlamm auf ca. 40 % Wassergehalt getrocknet und dem Wirbelschichtofen zur Verbrennung zugeführt. Der erzeugte Dampf aus dem Kessel wird auf eine Dampfturbine geleitet. Abzüglich des Eigenbedarfs wird der dadurch erzeugte Strom in das öffentliche Netz gespeist.
Zehnter Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie erschienen
Die Sammlung und Behandlung von Abwasser in den Klein- und Großstädten Europas hat sich insgesamt verbessert, jedoch in unterschiedlichem Maße in den einzelnen Mitgliedstaaten. Das geht aus dem zehnten Bericht über die Umsetzung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser hervor, den die EU-Kommission am 10. September 2020 veröffentlicht hat. Der Bericht ist Teil der Null-Schadstoff-Bemühungen der Kommission und geht der Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien voraus, die in den kommenden Wochen angenommen wird.
Der Bericht zeigt, dass die Einhaltungsquoten der EU-Vorschriften für die Sammlung und Behandlung von Abwasser hoch und im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum noch gestiegen sind. Dies trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermeiden. Der Trend ist zwar weiterhin positiv, die vollständige Einhaltung der Richtlinie ist allerdings noch nicht erreicht. Finanzierung und Planung sind nach wie vor die größten Herausforderungen für den Wasserdienstleistungssektor.
Aus dem Bericht geht hervor, dass 95 % des Abwassers in der EU gesammelt und 88 % biologisch behandelt werden. 1 % des kommunalen Abwassers wird noch immer nicht gesammelt, und über 6 % werden nicht ausreichend gereinigt, um die Anforderungen an die biologische Zweitbehandlung zu erfüllen. Mehrere Klein- und Großstädte in der EU müssen ihre Infrastruktur für die Abwassersammlung noch aufbauen oder modernisieren sowie moderne Behandlungsanlagen einrichten.
Der Bericht deckt über 23 500 Klein-und Großstädte in der EU ab, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen und in denen Menschen und Industrie mehr als 610 Millionen Einwohnerwerte an Abwasser pro Jahr erzeugen.
Die Kommission hat eine Folgenabschätzung eingeleitet, um verschiedene politische Optionen zur Aktualisierung der Richtlinie zu bewerten. Unter anderem soll nach Möglichkeiten für den Umgang mit Kontaminanten, die Anlass zur Besorgnis geben (wie Arzneimittel und Mikroplastik), gesucht und die Frage geprüft werden, ob eine regelmäßige Abwasserüberwachung die EU bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie oder der Vorsorge für ähnliche Krankheiten unterstützen kann. Diese Folgenabschätzung wird eine beträchtliche Zahl von Konsultationen mit den einschlägigen Interessenträgern umfassen.
Download der Originaldokumente:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200910_001
Förderung für kommunale Klimaschutzprojekte
Das Bundesumweltministerium möchte wegweisende investive Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz ermöglichen und hat einen Förderaufruf für entsprechende Vorhaben veröffentlicht. Die geförderten Projekte sollen durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen leisten. Antragsberechtigt sind Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Als besonders förderwürdig werden in der Ausschreibung Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung genannt.
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/modellprojekte
Klärschlammvererdungsanlage in Kalefeld
An der Kläranlage Kalefeld (Niedersachsen, 6350 Einwohner) wurde am 18. September 2020 eine Klärschlammvererdungsanlage eingeweiht. Kernstück der neuen, 1,2 Millionen Euro teuren, insgesamt 14 000 Quadratmeter großen Anlage sind drei Schilfbeete. Auf sie fließen künftig durch ein System von Rohrleitungen, Pumpen und Schiebern 14 500 Kubikmeter Nassschlamm pro Jahr. Nach sieben bis acht Jahren Betrieb beginnt für das erste Beet eine Ruhephase, in der der enthaltene Schlamm weiterhin stark entwässert und abgebaut wird. Nach der Räumung wird das Beet erneut mit Klärschlamm beschickt. Um den Anlagenbetrieb kümmert sich in den kommenden fünf Jahren der Erbauer der Anlage, die Firma Eko-Plant.
Markterkundung zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammaschen
Die kommunalen Betreiber der drei Klärschlammverbrennungsanlagen an den Standorten Karlsruhe, Stuttgart und Neu- Ulm streben zur Entwicklung eines tragfähigen Entsorgungskonzepts ihrer Klärschlammaschen eine Zusammenarbeit an.
Um die Durchführung der ab 2029 nach den Maßgaben der Klärschlammverordnung erforderlichen Phosphor- Rückgewinnung zu erleichtern bzw. die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu verbessern, sollen zunächst die Klärschlammaschen der beteiligten Verbrennungsanlagen gebündelt und als gemeinsames Aschekontingent für die P-Rückgewinnung zur Verfügung gestellt werden (Ausbaustufe 1: ca. 20 000 t/a Klärschlammasche). Durch weitere Planungen zum Bau neuer Verbrennungsanlagen in Baden-Württemberg können weitere Aschemengen hinzukommen, sodass es zu einer Erhöhung der Aschemenge kommen kann (Ausbaustufe 2: ca. 37 000 t/a Klärschlammasche).
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entsorgungspraxis wollen die kommunalen Partner deshalb im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens zunächst die Möglichkeiten einer künftigen Ascheentsorgung in Form einer Dienstleistung abklären und hierzu Gespräche mit möglichst vielen Marktteilnehmern führen. Ziel dieser Markterkundung ist es auch, weitere Optionen der Leistungsvergabe an einen privaten Dritten, zum Beispiel in Form einer möglichen Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP), zu betrachten und bei Interesse zu erörtern.
Das Markterkundungsverfahren wurde ab dem 21. August 2020 europaweit veröffentlicht.
Weitere Informationen:
https://ted.europa.eu (Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-393260)
Klärschlamm: Demonstrationsanlage zum Ash2®Phos-Verfahren in Planung
Die Gelsenwasser AG schließt mit der EasyMining Sweden AB und ihrer Tochter EasyMining Germany GmbH einen Vertrag über die exklusive Verwendung des patentierten Ash2®Phos-Verfahrens zur gemeinsamen Erschließung des deutschen Markts für Phosphor-Recycling aus Klärschlammasche. Vorrangiges Ziel ist die weltweit erstmalige großtechnische Anwendung des Verfahrens durch den Bau und Regelbetrieb einer Demonstrationsanlage in einem Chemiepark, in dem die für das Verfahren erforderlichen Basischemikalien vorhanden sind. In Bitterfeld-Wolfen betreibt die Gelsenwasser- Tochter Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH mit dem Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen eine der größten Kläranlagen Ostdeutschlands sowie eine Klärschlammverbrennungsanlage. Eine neue Verbrennungsanlage ist dort im Bau bereits weit fortgeschritten und wird voraussichtlich ab Mitte 2021 in Betrieb gehen. In dieser Region soll auch die Demonstrationsanlage errichtet werden.
Die Ausbaugröße der ersten Phosphor-Recyclinganlage wird zunächst für die Behandlung von 30 000 Tonnen Klärschlammasche pro Jahr bemessen sein. Die Erfahrungen mit dieser Anlage sollen Hinweise zur Optimierung des Prozesses geben. Eine Ausweitung des Konzepts auf andere Chemieparks in Deutschland innerhalb der nächsten zehn Jahre ist beabsichtigt. Die ersten vorbereitenden Schritte zur Realisierung der Demonstrationsanlage werden bereits unternommen.
Gelsenwasser hat bereits zwei Jahre mit EasyMining, einer Tochtergesellschaft des schwedischen Umwelt-Unternehmens Ragn-Sells, im Rahmen einer Pilotstudie zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm zusammengearbeitet. Inzwischen ist das Forschungsvorhaben PhorMi erfolgreich abgeschlossen. Dabei konnte ein Konzept zum synergetischen Betrieb des Verfahrens im Umfeld eines Chemieparks entwickelt werden. Funktion und wirtschaftliche Bedingungen sind positiv bewertet worden.
SARS-CoV-2-Genmaterial im Abwasser nachweis-und quantifizierbar
Ein Konsortium aus Frankfurter Virologen, Ökotoxikologen und Evolutionsforschern und Aachener Wasserforschern konnte jetzt erstmals für Deutschland zeigen, dass sich SARS-CoV-2-Genmaterial mit modernen molekularen Methoden in Kläranlagen nachweisen lässt. Analysen ergaben in allen neun während der ersten Pandemiewelle im April 2020 beprobten Kläranlagen drei bis 20 Genkopien pro Milliliter Rohabwasser. Dies ist ein Konzentrationsniveau, wie es auch in Studien in den Niederlanden und den USA gemessen wurde. Erstaunt waren die Forscher, als ältere Rückstellproben aus den Jahren 2017 und 2018 vor dem Ausbruch der Pandemie ebenfalls Signale lieferten. Nach umfangreicher Methoden-Validierung war klar, dass die verwendeten Genprimer nicht nur SARS-CoV-2, sondern fälschlicherweise auch andere nicht-krankheitsauslösende Coronaviren im Abwasser miterfassen. Die jetzt spezifisch für SARS-CoV-2 im Abwasser entwickelte Methodik wurde mit Gensequenzierung bestätigt. Das Verfahren lässt sich nun in der so genannten Abwasser-basierten Epidemiologie einsetzen: Die gemessene Virenfracht einer Kläranlage erlaubt Rückschlüsse auf die Anzahl der an COVID-19 infizierten Personen im Einzugsgebiet. In der größten Kläranlage wurden bei einer Virenfracht von sechs Billionen Genäquivalenten pro Tag 1037 akute Fälle in Einzugsgebiet abgeschätzt, in kleineren Kläranlagen bei zwei Größenordnungen geringerer Virenfracht dagegen 36 Fälle. Die Sensitivität ist ausreichend, um als Frühwarnsystem anzuzeigen, ob der Maßnahmenwert von 50 Inzidenzen pro 100 000 Einwohnern überschritten wird. Frühere Hoffnungen, die Präzision würde ausreichen, die Dunkelziffer nicht-labordiagnostisch erfasster Infizierter zu bestimmen, haben sich bislang nicht erfüllt. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler halten aber weitere Methodenverbesserungen für möglich. Die im Abwasser nachgewiesenen SARS-CoV-2-Fragmente haben sich in Zelltests in vitro als nicht-infektiös dargestellt. Wegen der hohen Frachten und geringem Rückhaltevermögen konventioneller Kläranlagen ist das Verhalten von SARS-CoV-2 im Wasserkreislauf aber vertieft zu untersuchen. Das Forscherteam wurde in Eigeninitiative vom gemeinnützigen Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen e. V. (FiW), dem Institut für Siedlungswasserwirtschaft der RWTH Aachen (ISA), dem Institut für Medizinische Virologie des Universitätsklinikums Frankfurt (KGU) und der Abteilung Evolutionsökologie und Umwelttoxikologie am Institut für Ökologie, Evolution und Diversität der Goethe-Universität Frankfurt ins Leben gerufen und von sechs Wasserverbänden in Nordrhein-Westfalen, dem LOEWE-Zentrum für Translationale Biodiversitätsgenomik (TBG) und der University of Saskatoon in Kanada unterstützt. Die detaillierten Ergebnisse wurden in der Studie „Detection of SARS-CoV-2 in raw and treated wastewater in Germany – suitability for COVID-19 surveillance and potenzial transmission risks“ in der Zeitschrift Science of the Total Environment veröffentlicht:
https://doi.org/10.1016/j.scitotenv.2020.141750
Englischsprachige Ausgabe der KA zum Download
2012 hat die Redaktion der KA anlässlich der IFAT erstmals für eine internationale Leserschaft (und Kundschaft im Anzeigenbereich) eine englischsprachige Ausgabe der KA herausgegeben. Diese Hefte wurden auf Messen im In- und Ausland kostenlos verteilt und stehen im Internet zum kostenlosen Download auf der englischsprachigen Website der DWA bereit. Diese Tradition wird auch in diesem Jahr fortgeführt: Ab Anfang September gibt es eine neue „international edition“ der KA, dieses Jahr, ohne IFAT in München, ausschließlich zum Download:
https://en.dwa.de/en/journals.html
TU Darmstadt: Kläranlagen als Frühwarnsystem für COVID-19
Forschende der TU Darmstadt weisen Coronaviren im Abwasser nach. Zusammen mit der Stadtentwässerung Frankfurt am Main entwickeln sie ein Monitoringsystem, das auch Infizierte erkennt, die keine erkennbaren Symptome zeigen. Seit Anfang August steigt die Zahl der neu mit SARS-CoV-2 infizierten Personen bundesweit wieder an. „Für die Stadt Frankfurt haben wir diesen Trend schon bemerkt, bevor er sich in den Zahlen der offiziell bestätigten Fälle zeigte“, sagt Professorin Susanne Lackner, Leiterin des Fachgebiets Abwasserwirtschaft an der TU Darmstadt. Sie und ihr Team untersuchen Wasserproben aus Frankfurter Kläranlagen auf Coronaviren: „Im Juli lagen die Virenkonzentrationen im Abwasser noch stabil auf relativ niedrigem Niveau, dann stiegen die Werte deutlich an.“ Infizierte Personen scheiden Coronaviren mit dem Stuhl aus. Nach aktuellem Kenntnisstand befinden sich im Abwasser zwar keine infektiösen Viren mehr, aber ihr Erbgut lässt sich mit der in der Medizin etablierten PCR-Technik nachweisen. Die Messung ist so empfindlich, dass sie weniger als zehn bestätigte COVID-19-Fälle pro 100 000 Einwohner detektiert. „Von Vorteil ist, dass wir mit der Methode auch asymptomatisch Infizierte erfassen“, betont Lackner. Ziel ihrer Forschung ist die Etablierung eines Monitoringsystems für die Stadt Frankfurt. Bei ansteigenden Virenmengen im Abwasser sollten Schutzmaßnahmen verschärft, bei einem Rückgang könnten sie wieder gelockert werden. Lackner und ihre Mitarbeitenden untersuchen zudem das Abwasser vom Frankfurter Flughafen. In diesen Proben bestimmen sie nicht nur die Virenmenge anhand ausgewählter Genfragmente, sondern sie sequenzieren das komplette Erbgut der Krankheitserreger, um mehr über die Herkunft und Verbreitungswege der Viren zu erfahren. Mittlerweile gibt es verschiedene regionale Varianten von SARS-CoV-2, da sich das Erbmaterial der Viren im Lauf der Zeit ändert. Erste Ergebnisse zu den Proben vom Frankfurter Flughafen werden voraussichtlich in einigen Wochen vorliegen.
Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV- 2-Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl) freigegeben. Sie ist im August in Kraft getreten. Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Andere spezifische Vorgaben, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, bleiben unberührt. Die enthaltenen Maßnahmen der Arbeitsschutzregel richten sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente. Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen. Die Regel wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt.
Download:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200818_001
Schleswig-Holstein: Anhörung zum Abfallwirtschaftsplan für Klärschlamm gestartet
Die Klärschlammentsorgung in Schleswig-Holstein soll neu geordnet werden. Das Kabinett hat dazu am 1. September 2020 den Entwurf eines neuen Abfallwirtschaftsplans für Klärschlamm verabschiedet, der vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung erarbeitet worden ist. Der Planentwurf geht nun in die öffentliche Anhörung. Bis zum 20. Oktober 2020 haben die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins Gelegenheit zur Stellungnahme. Parallel werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Abfallwirtschaftsgesellschaften, Abwasserverbände, die Kommunalen Landesverbände sowie die einschlägigen Wirtschafts- und Umweltverbände zum Abfallwirtschaftsplan angehört.
„Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan wollen wir die Klärschlammentsorgung im Land neu aufstellen und den aktuellen Anforderungen anpassen. Zentrale Aufgabe ist es, im Entsorgungsprozess den wertvollen Rohstoff Phosphor zurückzugewinnen und dabei so umweltfreundlich wie möglich vorzugehen“, sagte Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt. Für 2023/2024 würden bereits Monoverbrennungsanlagen in Kiel und Stapelfeld geplant, die rechnerisch den gesamten Klärschlamm im Land aufnehmen könnten. Da noch nicht feststehe, wann diese den Betrieb tatsächlich aufnehmen, könnte die Mitverbrennung in anderen dafür geeigneten Anlagen übergangsweise eine Option darstellen.
„Insbesondere für die Vielzahl der kleinen Kläranlagen bietet es sich an, Kooperationen mit größeren Anlagen einzugehen, damit die Behandlung und Entsorgung des Klärschlamms stärker zentralisiert und damit effizienter wird. Die zentralen Entsorgungsoptionen sind dabei die beiden geplanten Monoverbrennungsanlagen, für die bereits Genehmigungsanträge gestellt wurden. Diese könnten durch Klärschlammerzeuger in Anspruch genommen werden, sofern keine regionalen Verwertungskonzepte vorhanden sind. Die letzte Entscheidung über die Form der Entsorgung obliegt den Klärschlammerzeugern selbst“, sagte Goldschmidt.
Der vorgelegte Abfallwirtschaftsplan Klärschlamm wurde unter Berücksichtigung der Arbeitsergebnisse des Klärschlammbeirats Schleswig-Holstein aufgestellt und mit diesem vorabgestimmt. Im Beirat ist unter anderem der DWA-Landesverband Nord vertreten.
Abwassermonitoring in Ischgl
„In Zusammenarbeit mit der Tiroler Landesregierung und der Universität Innsbruck werden laufend Abwassertests durchgeführt, die mit hoher Genauigkeit auf eine Früherkennung von möglichen Infektionen hinweisen und so eine deutliche Verbesserung in der Prävention bringen würden.“ Das schreibt die österreichische Gemeinde Ischgl, die im letzten Winter im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in die Schlagzeilen geraten ist, auf ihrer Website. Das Abwassermonitoring sei eine der Maßnahmen des Gesundheitsmanagements, um die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiter in der kommenden Wintersportsaison zu gewährleisten.
Digitale Sanierungsstrategie für Abwasserpumpwerke als „Umweltcluster Leuchtturmprojekt“ ausgezeichnet
Das Projekt „Entwicklung einer digitalen Integralen-Sanierungs-Strategie (DISS) für Abwasserpumpwerke beim AmperVerband“ wurde vom Umweltcluster Bayern als „Umweltcluster Leuchtturmprojekt“ ausgezeichnet. Zur Begründung heißt es, es gebe keine digitalen, automatisierten und standardisierten Bewertungsverfahren mit Ableitung von Sanierungsstrategien für Pump- und Sonderbauwerke in der Kanalinfrastruktur. In diese Lücke stoße das Projekt DISS. Eine langfristig angelegte Sanierungsstrategie basiere dabei synergetisch auf systematischer Instandsetzung und nachhaltigem Optimierungspotenzial. Die neue Sanierungsstrategie biete grundlegende Informationen und Hinweise für Investitionsentscheidungen sowie für die vorbeugende Instandhaltung.
Zu den Anlagen der Schmutzwasserbeseitigung des AmperVerbandes gehören auch 61 Pumpwerke. Fast die Hälfte davon ist 35 Jahre oder noch älter. Um rechtzeitig Handlungsbedarf zu erkennen sowie Art und Umfang einschätzen und priorisieren zu können, hat sich der AmperVerband in Kooperation mit dem Ingenieurbüro GFM Bau- und Umweltingenieure dazu entschlossen, eine langfristig ausgelegte Sanierungsstrategie für seine Pumpwerke erstellen zu lassen. Ziel war es, anhand der von GFM entwickelten digitalen Integralen Sanierungs- Strategie (DISS), die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich deren Dringlichkeit und für jedes Pumpwerk einzeln in einer, unter nachhaltigen und wirtschaftlichen Aspekten gesehenen, optimalen Reihenfolge festzulegen.
Starkregen-Vorsorge – neue Website informiert zu geeigneten Maßnahmen
Kommunen und Interessierten steht eine neue Sammlung von Informationen, Werkzeugen und Praxisbeispielen zum Umgang mit der Naturgefahr Starkregen zur Verfügung. Diese Toolbox ist Ergebnis des Projekts RAINMAN. Die Toolbox enthält neben einer Sammlung von Methoden zur Abschätzung und Kartierung von Starkregenrisiken auch Orientierungshilfen für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung sowie Inspiration und Anleitung zur Risikokommunikation. Zahlreiche Steckbriefe informieren über Beispiele guter Praxis für das integrierte Management von Starkregenrisiken in den sechs beteiligten europäischen Ländern.
Damit sich Bevölkerung, Kommunen und Regionen speziell in Sachsen schon im Vorfeld auf die wachsende Gefahr durch Starkregen vorbereiten und Schäden künftig besser vermeiden können, haben das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR, Dresden), das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung gemeinsam mit einigen Pilotgemeinden in den zurückliegenden drei Jahren gute Beispiele der Vorsorge geschaffen.
Insgesamt zehn Partner und viele Kommunen und Fachbehörden aus Österreich, Deutschland, Ungarn, Tschechien, Polen und Kroatien haben die Toolbox in drei Jahren Projektlaufzeit zusammengetragen. Gefördert wurde das Projekt durch das Interreg CENTRAL EUROPE-Programm der Europäischen Union.
https://rainman-toolbox.eu/de
Dr. Regine Ortlepp E-Mail: R.Ortlepp@ioer.de
Dr. Axel Sauer E-Mail: A.Sauer@ioer.de
Gewässerbelastung durch Rattengift in der Kanalisation
Rattengift, das in der kommunalen Kanalisation eingesetzt wird, gelangt in Gewässer und reichert sich dann in der Leber von Fischen an. Dies zeigt ein aktuelles Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA). Die in den Rattenködern enthaltenen Wirkstoffe werden in den Kläranlagen nicht voll ständig abgebaut und gelangen so in die Flüsse. Dabei gelten rechtsverbindliche Vorgaben, die einen Kontakt der Köder mit dem Abwasser untersagen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Städte und Kommunen müssen bei der chemischen Rattenbekämpfung die Vorgaben zum Gewässerschutz einhalten. Es gibt bereits zahlreiche innovative Lösungen, wie dies umgesetzt werden kann, beispielsweise durch spezielle Köderschutzstationen.“
In der Kanalisation werden die Köder mit einem Draht am Steigeisen befestigt und in Kanalschächte gehängt, so das Umweltbundesamt in einer Pressemitteilung. Die Studie zeigt, dass dabei insbesondere bei Starkregen- und Rückstauereignissen die in den Ködern enthaltenen Wirkstoffe in das Abwasser freigesetzt werden. Die Antikoagulanzien werden nicht vollständig bei der konventionellen Abwasserreinigung in Kläranlagen abgebaut und dadurch mit dem gereinigten Abwasser in Gewässer eingeleitet. Dies belegt die Studie anhand der Analyse von Antikoagulanzien in Leberproben von Karpfen, die für ein halbes Jahr in Teichen mit gereinigtem kommunalem Abwasser gehalten wurden. Das Forschungsprojekt, dessen Abschlussbericht nun veröffentlicht ist, wurde im Auftrag des Umweltbundesamts von der Bundesanstalt für Gewässerkunde durchgeführt. Welche Auswirkungen die Rodentizid- Rückstände auf die Fischgesundheit genau haben, wird nun in einem Folgevorhaben des UBA von der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt untersucht.
Download des Berichts des UBA:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200803_011
„Digitaler Zwilling“ einer Pumpstation
Mit der Entwicklung des „Digitalen Zwillings“ einer Pumpstation wollen Ingenieure der TU Berlin in Zeiten des Klimawandels die Abwasser-Infrastruktur von Megastädten besser verstehen und beherrschbar machen. Projektpartner sind die Siemens AG und die Berliner Wasserbetriebe. Mit Hilfe dieses digitalen Zwillings soll es künftig möglich sein, virtuell Probleme im Abwassersystem zu detektieren sowie dieses mit smarter Technik vorausschauend zu betreiben und funktionsfähig zu halten. Die Versuchsanlage einer Pumpstation steht in der Laborhalle von Prof. Dr.-Ing. Paul Uwe Thamsen, Leiter des Fachgebiets Fluidsystemdynamik am Institut für Strömungsmechanik und Technische Akustik der TU Berlin. Dort werden in verschiedenen Projekten digitale Möglichkeiten in Betrieb und Wartung, Datenanalysen und Vernetzung solcher Infrastrukturen erforscht.
Für die Berliner Wasserbetriebe als Forschungspartner ist ein Aspekt besonders ders interessant, den der Digitale Anlagenzwilling verspricht: „Durch die intelligente Vernetzung von vorhandenen Wasser- und Abwasserrückhalteeinrichtungen und die vorausschauende Betriebsweise von Abwasserpumpstationen werden Niederschlagsereignisse besser beherrschbar und energetische Einsparungen gegenüber dem regulären Betrieb möglich“, so Thamsen. „Das kann auch den Bau neuer Anlagen ersparen, der oft mit Millionen-Investitionen verbunden ist.“ Thamsen weiter: „Mit dem Digitalen Zwilling kann man die Gefahr [von] … Verzopfungen frühzeitig erkennen und die Pumpen rückwärts laufen lassen, um sie zu reinigen.“
Prof. Dr.-Ing. Paul Uwe Thamsen E-Mail: paul-uwe.thamsen@tu-berlin.de
Bundesumweltministerium und VCI entwickeln neue Messmethoden für 50 Chemikalien
Im Human-Biomonitoring-Projekt ist die Auswahl von 50 Stoffen abgeschlossen worden, für die erstmals Messmethoden entwickelt werden. Diese Stoffe können über Lebensmittel, Trinkwasser, Kosmetika oder Gebrauchsgegenstände vom menschlichen Organismus aufgenommen werden. Sie wurden danach ausgewählt, dass sie die Allgemeinbevölkerung belasten könnten oder bedenkliche toxikologische Eigenschaften besitzen. Seit 2010 arbeiten das Bundesumweltministerium und der Verband der chemischen Industrie (VCI) gemeinsam daran, diese Stoffe verlässlich messen zu können. Für 26 dieser Stoffe wurden bereits neue Messmethoden entwickelt. Bis 2025 werden weitere folgen. Die neuen Analyseverfahren werden anschließend vom Umweltbundesamt (UBA) genutzt, um die Belastung der Bevölkerung mit den jeweiligen Stoffen zu messen. Auf Basis der Ergebnisse entwickelt das UBA bei Bedarf Empfehlungen für die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor unerwünschten Chemikalienbelastungen. Unter den ausgewählten Stoffen sind zum Beispiel Weichmacher für Kunststoffe, wie DINCH und DPHP, oder das Flammschutzmittel HBCDD. Auch häufig verwendete Kosmetikinhaltsstoffe wie Geraniol, Lysmeral und Climbazol, Schädlingsbekämpfungsmittel wie Fipronil oder Konservierungsmittel wie CIT/ MIT und Bronopol wurden ausgesucht.
Weitere Informationen zum Human- Biomonitoring-Projekt:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200716_002
Großbrand in Osnabrück: Kontaminiertes Löschwasser löst Fischsterben aus
Durch einen Großbrand in Osnabrück auf dem Gelände eines Autohändlers am 20. Juli 2020 gelangte mit Tensiden kontaminiertes Löschwasser in die Hase. Zahlreiche Fische sind daraufhin verendet. Wie die Stadt Osnabrück mitteilt, ist die Hase vom Eintrittsort des Löschwassers auf einer Länge von mehreren Kilometern tot. Dies betrifft Mikroorganismen, Kleinstlebewesen und Fische. Die Pflanzen scheinen resistenter zu sein und weniger Schäden davon getragen zu haben, dies werde sich allerdings erst später zeigen. Der Fluss werde nach Einschätzung von Fischereiexperten zwei bis drei Jahre benötigen, um sich vollständig zu regenerieren. Die Lebewesen sind vermutlich an einer Kombination aus Vergiftung und Sauerstoffmangel gestorben. Die durch den Brand im Wasser gelösten Tenside haben möglicherweise den Sauerstoff gebunden und so zu einer Verringerung des Sauerstoffgehalts beigetragen. Am 21. Juli wurde im Bereich des Klärwerks der Hase mit einer Hochleistungspumpe Wasser aus einem Schönungsbecken zugeführt. Pro Minute gelangten so etwa acht Kubikmeter Wasser in die Hase und verdünnen diese.
Das durch Chemikalien kontaminierte Löschwasser war über die Regenwasserkanalisation in ein nahegelegenes Regenklärbecken gelangt. Dieses Löschwasser wurde zum größten Teil mit speziellen Tankwagen abgepumpt. Zuvor war das aus Beton bestehende Regenklärbecken abgesperrt worden. Offensichtlich war die Absperrung aufgrund eines technischen Defekts am Regenklärbecken jedoch nicht zu 100 % dicht, sodass ein Teil des kontaminierten Löschwassers zunächst unbemerkt in die Hase gelangen konnte.
Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in Planung
Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie soll überarbeitet werden. Nach Mitteilung der EU-Kommission hat man „im Zuge einer Bewertung unlängst bestimmte Mängel und gesellschaftliche Bedürfnisse festgestellt …, die unbedingt anzugehen sind“. Als ersten Schritt hat die Kommission einen Zeitplan aufgestellt und ermöglicht bis zum 8. September 2020 Rückmeldungen hierzu. Nach den Plänen der EU soll im ersten Quartal 2021 eine öffentliche Konsultation stattfinden, im ersten Quartal 2022 soll die neue Richtlinie durch die EU-Kommission angenommen werden.
Website der EU-Kommission zur Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200723_001
250 Millionen Euro für Klimafolgenanpassung im Ruhrgebiet
250 Millionen Euro investieren das Land Nordrhein-Westfalen und die Wasserverbände in den kommenden zehn Jahren im Ruhrgebiet, um die Region klimafest zu machen. Das Projekt „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ der Ruhr-Konferenz umfasst jetzt das gesamte Ruhrgebiet. Als deutliches Bekenntnis zur Klimafolgenanpassung unterzeichneten Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und die Vorstandsvorsitzenden Vorstandsvorsitzenden von Emschergenossenschaft, Lippeverband und Ruhrverband – Prof. Dr. Uli Paetzel und Prof. Dr.-Ing. Norbert Jardin – am 17. Juli 2020 in Oberhausen eine symbolische Erklärung. Alle Städte der Region werden auf dieser Erklärung vertreten sein, sowohl die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen als auch die Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna und Wesel. Neben der Emschergenossenschaft als federführender Wasserwirtschaftsverband sind darüber hinaus nun auch der Lippeverband, der Ruhrverband, die Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft und der Niersverband dabei.
Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende Initiative der Landesregierung, um das Ruhrgebiet als wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion für alle Menschen zu gestalten.
Klimaanpassung – auch Aufgabe der Kommunen
Ob Starkregen, Hochwasser, Dürren oder vermehrte Todesfälle aufgrund von Hitze – Kommunen müssen sich verstärkt an den Klimawandel anpassen. Baden-Württemberg hat hierfür Mitte Juli das Projekt „Lokale Kompetenzentwicklung zur Klimawandelanpassung in kleinen und mittleren Kommunen und Landkreisen“ (LoKlim)“ gestartet. An dem vom Institut für Umweltsozialwissenschaften und Geographie der Universität Freiburg koordinierten Projekt sind die Städte Böblingen, Bad Krozingen und Kehl sowie der Landkreis Böblingen, der Bodenseekreis und der Enzkreis beteiligt. Darüber hinaus unterstützen sieben weitere Städte das Vorhaben als Netzwerkpartner. Das auf drei Jahre angelegte Projekt wurde bei einem Planungsworkshop gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus der Praxis entwickelt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert es im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) mit insgesamt knapp 300 000 Euro.
Weitere Informationen:
https://geographie.uni-freiburg.de/de/ forschungsschwerpunkte/forschungsschwerpunkte-glc
Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht
Nicht deponiefähiger Klärschlamm unterliegt den allgemeinen Vorschriften des Abfallrechts. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwG 7 C 19.18 – 8. Juli 2020).
Die Klägerin ist der Wasserverband für das oberirdische Einzugsgebiet der Emscher (die Emschergenossenschaft). Von 1965 bis 1999 betrieb sie auf dem Gebiet der beklagten Stadt Duisburg eine Kläranlage; bis 1984 leitete sie das schlammhaltige Abwasser zum Zwecke der Entwässerung auf sogenannte Schlammplätze. Im März 2011 ordnete die Beklagte an, den in den Schlammplätzen unter einer Bodenschicht als pastöse Masse gelagerten Klärschlamm auszuheben und einer ordnungsgemäßen Entsorgung in einer Abfallentsorgungsanlage zuzuführen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht blieb ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung zurück. Die Ordnungsverfügung habe ihre Rechtsgrundlage im Abfallrecht. Der Klärschlamm sei nicht mehr Gegenstand der Abwasserbeseitigung. Die Ablagerung des Klärschlamms verstoße gegen die Pflicht der Klägerin, Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten oder sie gemeinwohlverträglich zu beseitigen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Wasserrechtliche Bestimmungen sind auf den Klärschlamm nicht mehr anzuwenden, weil die Kläranlage stillgelegt worden war. Als bewegliche Sache, die nicht mit dem umgebenden Erdreich verwachsen ist, unterliegt er dem Abfallrecht. Da der Klärschlamm nicht deponiefähig ist, sind die Vorschriften über die Stilllegung einer Deponie und das Bodenschutzrecht nicht einschlägig. Die abfallrechtliche Beseitigungsverfügung ist nicht zu beanstanden.
Klärschlamm statt Kohle in Kasseler Kraftwerk
Klärschlamm und Altholz sollen in einem Kraftwerk in Kassel bis 2025 Kohle als Brennstoff vollständig ersetzen. In dem Fernheizkraftwerk der Städtische Werke Energie + Wärme GmbH wurde eine Klärschlammbandtrocknung fertiggestellt, die es dem Unternehmen ermöglicht, bereits 2025 – drei Jahre früher als ursprünglich geplant – aus der Kohleverbrennung auszusteigen. Durch den neuen Bandtrockner können bereits in der kommenden Heizperiode 2020/2021 rund 8000 Tonnen fossile Braunkohle durch getrockneten, CO2-neutralen Klärschlamm ersetzt werden. Dadurch spart das Fernwärmekraftwerk rund zehn Prozent der bisherigen CO2-Emissionen im Jahr ein. In den folgenden Jahren sinken die Emissionen durch einen umfassenderen Einsatz von CO2-neutralen Brennstoffen weiter. Durch zusätzliche Mengen Klärschlamm und ab 2023 durch den Einsatz von Altholz soll der Kohleanteil weiter reduzieren werden. Klärschlamm wird in dem Kraftwerk bereits seit 2016 mitverbrannt. Aktuell werden in dem Kraftwerk 120 000 Tonnen Kohle im Jahr verbrannt. 2022 wird eine neue Turbine im Kraftwerk eingesetzt. Diese erlaubt es, dass das Kraftwerk künftig ganzjährig flexibel Strom und Wärme nach Anforderung auskoppelt. Das gebe den kommunalen Lieferanten von nassem Klärschlamm ganzjährige Entsorgungssicherheit und ermögliche es dem Kraftwerksbetreiber, zusätzlichen trockenen Klärschlamm zur Kohlesubstitution zu gewinnen.
Errichtung einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage in Hildesheim unterzeichnet
Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) hat einen weiteren Schritt für ihr Projekt Mono-Klärschlammverbrennungsanlage am Standort Hildesheim umgesetzt: Mit Wirkung vom 10. Juli 2020 hat sie einen Generalplaner beauftragt (Ingenieurbüro umwelttechnik & ingenieure GmbH, Hannover). Die KNRN ist ein Zusammenschluss von 23 kommunalen Gesellschaften. Vor dem Hintergrund eingeschränkter Ausbringungsmengen, anstehender Verbote von Flockungsmitteln und weiterer Auflagen, beabsichtigt die KNRN durch die gemeinsame Errichtung und den Betrieb einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage, die Klärschlammentsorgung nachhaltig, effizient und ressourcenschonend sicherzustellen sowie den gesetzlichen Forderungen nachzukommen.
Der Auftrag an den Generalplaner beinhaltet in einer ersten Beauftragungsstufe die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung der Anlage. Im weiteren Projektverlauf stehen die Erarbeitung der Genehmigungsplanung der Anlage sowie die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bau-und Lieferleistungen an. Die dritte Phase wird dann die Begleitung der Realisierung der Anlage. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das Jahr 2024 geplant.
Neue Gasaufbereitung auf dem Klärwerk Hamburg geht in Betrieb
Zwei neue Anlagen für Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in das städtische Gasnetz haben Hamburg Wasser, Hamburg Energie und Gasnetz Hamburg am 22. Juli auf dem Klärwerk Hamburg in Betrieb genommen. Die bisherige Aufbereitungskapazität von Hamburg Wasser wird damit um knapp das Dreifache gesteigert. Die maximale Einspeisemenge des erneuerbaren Gases im Hamburger Gasnetz erhöht sich damit auf stündlich bis zu 1350 Kubikmeter. Der Versorger Hamburg Energie liefert das Gas direkt an die Hamburger Haushalte. Insgesamt werden durch die Anlagen 12 000 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr eingespart.
Hamburg Wasser gewinnt aus den Faulbehältern des Klärwerks Hamburg mitten im Hamburger Hafen Faulgas. Das Faulgas wird nicht nur zur elektrischen Eigenversorgung des Klärwerks genutzt; der Überschuss wird für die Einspeisung ins städtische Netz aufbereitet und veredelt. Die erste Gasaufbereitungsanlage (GALA 1) hat Hamburg Wasser bereits 2011 in Betrieb genommen. Während die GALA 1 stündlich 350 Kubikmeter produziert, liefert die neue Anlage, die GALA 2, bis zu 1000 Kubikmeter pro Stunde zur Einspeisung ins städtische Netz. Gasnetz Hamburg hat dafür eine zweite und deutlich leistungsfähigere Einspeiseanlage gebaut. Die Anlage misst den Energiegehalt des eingehenden Bio-Methans und passt Druck und Brennwert an. So entsteht ein erneuerbares Gas, das in seinen Eigenschaften vollständig den von Erdgas entspricht. Insgesamt bringen die Gasaufbereitungsanlagen so viel Energie ins Netz, dass damit rechnerisch der Heizenergiebedarf von rund 5700 Haushalten klimaneutral gedeckt werden kann.
Intelligentes Corona-Früherkennungssystem entwickelt
Ein Konzept, „das mittels einer intelligenten Auswertung öffentlich verfügbarer Daten und Analyseergebnissen von Abwasserproben aus dem Kanalisationsnetz Informationen zur Ausbreitung von Covid-19 ableitet“, hat der Berliner Engineering-Spezialist IAV, bislang vor allem in der Automobilindustrie tätig, nach eigenen Angaben vom 22. Juli 2020 entwickelt. Das ermöglich eine deutlich frühere Erkennung sowie genauere Lokalisation von Infektionsherden. Der nächste Schritt sei der Test-Einsatz in einem Pilotprojekt.
Das von IAV entwickelte Konzept eines Früherkennungssystems basiert auf zwei Entwicklungen: einer bereits in der Praxis erprobten, intelligenten und cloudbasierten IoT-Plattform zur Datensynthese und -auswertung und einer KI-gestützten Methode zur intelligenten Positionierung von Vorrichtungen im Kanalisationssystem, die automatisiert Proben entnehmen können.
IAV kooperiert bei diesem Projekt mit der TU Berlin (Institut für Siedlungswasserwirtschaft) und der ORI Abwassertechnik GmbH, einem Hersteller automatisierter Probenehmer mit Datenfernübertragung für Kanalsysteme. Die TU Berlin ist für die Entnahme und Analyse der Proben zuständig, während die ORI GmbH die Probenehmer und Messtechnik liefert. IAV wiederum stellt die IT-Umgebung, verantwortet die Datenanalyse und -auswertung und bildet damit die Klammer des gesamten Projekts.
Die IoT-Plattform von IAV erfasst – „unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften“, so IAV – die öffentlich verfügbaren Gesundheitsdaten von Ämtern und weiterer öffentlicher Institutionen sowie die Daten der vernetzten Probenehmer, wertet diese in Echtzeit aus und bildet das Ergebnis auf einer topografischen und individuell skalierbaren Karte ab.
Um zu identifizieren, wo die Probenehmer in der Kanalisation positioniert werden sollten, untersucht und testet IAV die Nutzung einer künstlichen Intelligenz auf Basis eines Bayesschen Netzes. Mithilfe initialer Probenahmen im Klärwerk und in der Kanalisation, historischer Daten früherer Infektionsausbreitungen sowie Daten über Infektionsherde aus Humantests kann die Wahrscheinlichkeit für positive Proben an einem bestimmten Punkt im Kanalsystem berechnet werden. Ziel ist es dann, in dem mitunter von tausenden Zu- und Abflüssen gespickten Kanalsystem weitergehende Proben an jenen Knotenpunkten zu nehmen, die eine hohe Trefferquote versprechen – und damit eine besonders hohe Aussagekraft für die Lokalisierung eines Infektionsgeschehens besitzen.
Augmented-Reality-Spielplatz zum Thema Wasser eröffnet
Ein europaweit einzigartiges Spielplatzkonzept, so die Stadtwerke Menden (Nordrhein-Westfalen), verbindet reales Spielen mit virtuellen Erlebnissen und digitalem Lernen zum Thema Wasser: Die Stadtwerke Menden haben einen interaktiven Erlebnis-Spielplatz, der auf Augmented-Reality (AR) beruht, eröffnet. Ziel ist es, den Kindern einen nachhaltigen Umgang mit Trinkwasser zu vermitteln.
Mit der kostenlosen App ARvin können Kinder auf dem Spielplatz seit dem 4. August 2020 Abenteuer mit Willi, dem Wassertropfen, erleben. Nach dem Starten der App erscheint in der Kamerafunktion des Smartphones oder Tablets eine interaktive Spielfläche mit anklickbaren Symbolen. Die AR-Funktionen sollen die Kinder in ihrer Fantasie anregen, eigene Geschichten zu entwickeln und zu spielen. Kurze Videoclips geben ihnen einen Einblick in die Trinkwassergewinnung oder Tipps für einen nachhaltigen Umgang mit der wertvollen Ressource. Die Elemente der Spiellandschaft wurden auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse vier- bis zehnjähriger Kinder abgestimmt. Auf mehreren Ebenen laden sie zum Rutschen, Klettern, Schaukeln und Balancieren ein. Regelmäßig soll es neue Abenteuer geben, die sich mit verschiedenen Aspekten rund um die Themen Wasser und Nachhaltigkeit drehen.
Der digitale Spielplatz wurde in einem Gemeinschaftsprojekt der Stadtwerke Menden GmbH mit dem dänischen Spielplatzhersteller Kompan GmbH, der Dortmunder Agentur für 3D- und Bewegtbildproduktion Puppeteers GmbH sowie dem Soester Büro B. S. L. Landschaftsarchitekten realisiert und von der Stadt Menden unterstützt. Grundlage des Spielplatz-Konzeptes bildet die Bachelorarbeit der Mendenerin Julia Bach, die sie 2019 an der FH Nordhessen mit Unterstützung der Stadtwerke Menden verfasste.
Die Stadtwerke Menden gehen davon aus, dass die rund 100 Quadratmeter große, modular gestaltete Spielfläche ein echter Mehrwert für „Kinder, Kommunikation und Bewegungsspiel“ sein wird – mit Vorbildcharakter für andere Kommunen und kommunale Unternehmen. „Das Konzept ist auf andere Standorte sehr einfach übertragbar“, so die Projektleiterin Maria Geers.
Stadtwerke Menden GmbH Maria Geers Tel. 0 23 73/169-1300 E-Mail: m.geers@stadtwerke-menden.de
Projektbeschreibung:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200806_001
Förderung für Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung will Projekte mit dem Schwerpunkt „Interkommunale Zusammenarbeit zur Stärkung einer regionalen Kreislaufwirtschaft in strukturschwachen Regionen“ fördern. Die Vorhaben sollen einen oder mehrere der folgenden Bereiche bearbeiten: regionale Kreislaufwirtschaft von Stoffen und nachhaltige Wertschöpfungsketten durch interkommunale Zusammenarbeit (zum Beispiel Management biologischer Reststoffe, neue Formen der Landbewirtschaftung, regionales Nährstoffmanagement, Ressourceneffizienz, Stoffstrommanagement), Errichtung von Pilotanlagen; interkommunales Wissensmanagement zur Verbesserung der regionalen Kreislaufführung und Wertschöpfung, unter anderem durch Zusammenführung unterschiedlicher Datenbestände und Indikatorensysteme; integrierte Konzepte zur Verbindung technologischer Innovationsprozesse mit räumlichen Entwicklungszielen einer Wirtschaftsregion.Ergänzend sollten hierbei auch folgende Querschnittsaufgaben adressiert (und entsprechende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchgeführt) werden: Verwaltungsmodernisierung und Befähigung der Kommunen zum Umgang mit Transformationsprozessen durch interkommunale Zusammenarbeit und Arbeitsteilung als Grundlage für eine neue Innovationskultur; Entwicklung neuer Profile und Anforderungen für Fachkräfte in öffentlichen Einrichtungen zur Befähigung zum interkommunalen Management von Stoffströmen sowie neuer Instrumente im Bildungsbereich; Umgang mit Auswirkungen des demografischen und strukturellen Wandels.Bis zum 30.September 2020 können Projektskizzen eingereicht werden.Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Förderbekanntmachung des BMBF:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200623_003
25. Österreichische Umweltrechtstage
Klimaschutz im Recht
Ort:
JKU, Linz
Datum:
16.-17.09.20
Leitung: Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner, JKU Linz
Univ.-Prof. MMag. Dr. Eva Schulev-Steindl, LL.M., Karl-Franzens-Universität Graz
Univ.-Prof. Mag. Dr. Erika M. Wagner, JKU Linz
Seminarinhalt: Klimaschutz ist mittlerweile für alle AkteurInnen im wirtschaftlichen und privaten Leben ein „Muss“ – doch es stellen sich zahlreiche Fragen, die noch einer Lösung harren: Welche Instrumente sind angebracht? Welche davon ziehen sogenannte „Rebound-Effekte“ nach sich? In welchem Ausmaß müssen wir uns wirklich einschränken, um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen? Sind Klimaklagen von Einzelnen und NGOs ein wirksames Rechtsschutzmodell? Wie kann ein Wirtschaften im Sinne eines „Green Growth“ für alle Bereiche möglich werden? Fragen über Fragen, die bei den heurigen 25. Umweltrechtstagen – eine Jubiläumsveranstaltung – auf ExpertInnenebene bearbeitet werden. Im Block „Science goes public“ ergreift der wissenschaftliche Nachwuchs die Diskussionsleitung und tritt mit SchülerInnen, StudentInnen und interessierten Teilen der Öffentlichkeit in Dialog über deren Klimaschutz-Visionen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
In Kooperation mit: Institut für Umweltrecht der JKU Linz
Kosten:
390 €
Ermäßigter Preis für Mitglieder
590 €
Normalpreis
(Preise ohne USt.)
Organisatorische Auskünfte:
Martin Waschak
Seminarmanager
Tel. +43-1-535 57 20-75
Fachliche Auskünfte:
Mag. Lisa Spazierer, LL.B.
Bereichsleiterin Recht & Wirtschaft / Qualität & Hygiene
Tel. +43-1-535 57 20-84
https://www.oewav.at/Kurse-Seminare?current=391810&mode=form
Starkregenrekorde vor allem am Alpenrand
Der meiste Starkregen fällt am Alpenrand.Dies zeigt eine Auswertung des Deutschen Wetterdienstes für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft seit dem Jahr 2001.Den Rekord hält Aschau im Chiemgau mit 115 Stunden seit 2001.Dicht dahinter folgen Berchtesgaden (102,2 Stunden) und Ruhrpolding mit 101,7 Stunden.Bayern ist aufgrund seiner topographischen Lage besonders anfällig für schwere Unwetter.„Die Nordränder der Mittelgebirge und das Alpenvorland zählen grundsätzlich zu den gefährdetsten Gebieten in Deutschland“, sagt Andreas Becker, Klimaexperte beim DWD.Gleiches gelte für die Westhänge der Mittelgebirge.Trotz dieser Häufigkeit der Starkregen im Alpenvorland sind schwere Unwetter deutschlandweit gleich wahrscheinlich.Denn auch im Flachland kommt es regelmäßig zu Wolkenbrüchen.So liegt das am stärksten betroffene Postleitzahlgebiet außerhalb Bayerns in Berlin-Halensee (PLZ 10711) – mit 71 Starkregenstunden.Insgesamt gab es seit 2001 bundesweit 43 Fälle, in denen Meteorologen von Jahrhundertstarkregen sprechen.2014 traf es beispielsweise Münster in Nordrhein-Westfalen, im vergangenen Jahr das Umland von Berlin.
Hacker erpressen Technische Werke Ludwigshafen
Die Technischen Werke Ludwigshafen (TWL) wurden, wie das Unternehmen mitteilt, Opfer eines Hackerangriffs.Die noch unbekannte Hackergruppe hat Kontakt mit TWL aufgenommen und Lösegeldforderungen in zweistelliger Millionenhöhe erhoben.Das Unternehmen lehnt Lösegeldzahlungen an Kriminelle ab.Es sei einer noch unbekannten, aber offenbar hochprofessionellen Hackergruppe gelungen, in die IT-Systeme der TWL einzudringen.Trotz unmittelbar nach Bemerken des Angriffs eingeleiteter Gegenmaßnahmen erbeuteten die Hacker Kundendaten sowie Mitarbeiter-und Geschäftsdaten.Inzwischen ist dem Unternehmen bekannt, dass der Erstzugriff der Kriminellen Mitte Februar 2020 über eine infizierte E-Mail-Anlage erfolgte, die von den technischen Abwehrsystemen nicht erkannt wurde.Eine Verschlüsselung der Systeme sowie ein Zugriff auf die Prozessleittechnik konnten erfolgreich verhindert werden.Aufgrund der Ablehnung der Lösegeldforderungen seitens TWL haben die Täter die erbeuteten Daten im „Darknet“ veröffentlicht.Zum Redaktionsschluss liefen die Ermittlungen noch.
Köln: persönlicher Hochwasserrisikocheck per Online-Tool
Überflutungsvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe.Die Sensibilisierung und die Information der Bevölkerung spielt hierbei eine wichtige Rolle, denn die Umsetzung von privaten Objektschutzmaßnahmen ist ein zentraler Baustein in der kommunalen Überflutungsvorsorge.Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln haben hierzu ein neues Online-Tool zur Risikovorsorge erstellt.Der Wasser-Risiko- Check zeigt die individuelle Gefährdungslage über einen integrierten Fragebogen.Der Fragebogen beschäftigt sich in 29 Fragen mit den Themenfeldern Oberflächenabfluss, Grundstücksentwässerung, Fließgewässer, Topographie, Flächennutzung, Bebauungsstruktur und Sickerwasser.Die daraus erfragten Informationen werden automatisch verarbeitet, sodass von den insgesamt 41 Objektschutzmaßnahmen eine Vorauswahl an Maßnahmen ausgegeben wird.Mit diesem Wissen kann der Bürger seinen privaten Objektschutz gezielter angehen und sich auf zukünftige Wetterextreme vorbereiten.
www.steb-koeln.de/wasser-risiko-check
Entwicklung eines Entscheidungsunterstützungstools zur Anpassung an den Klimawandel
In Deutschland ist in den vergangenen Jahren eine Zunahme an klimawandelbedingten
klimawandelbedingten Extremereignissen zu verzeichnen.Diese beinhalten sowohl überregionale Ereignisse wie zum Beispiel Hoch- und Niedrigwasser in Flüssen und Talsperren wie auch Hitzeinseln und kleinräumige Überflutungen infolge von Starkregen in Städten.Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Bekanntmachung „RegIKlim – Regionale Informationen zum Klimahandeln“ geförderte Forschungsprojekt R2K-Klim+ – Strategisches Entscheidungsunterstützungstool zur Anpassung an den Klimawandel auf regionaler und kommunaler Ebene im Rheineinzugsgebiet“ fokussiert daher zwei Betrachtungsebenen im Hinblick auf Klimawandelanpassungen: Auf der Makroebene wird das gesamte Rheineinzugsgebiet betrachtet, die Mikroebene stellt die Stadt Duisburg dar.Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Entscheidungsunterstützungstools, das durch die Betrachtung der Auswirkungen des Klimawandels auf zwei räumlichen Einflussebenen ein ganzheitliches Klimahandeln der zuständigen Entscheidungsträger ermöglicht.Das Projekt unter Koordination des Forschungsinstituts für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen e. V.(FiW) ist am 1.Juni 2020 gestartet.
www.fiw.rwth-aachen.de
Evaluierung der EU-Klärschlammrichtlinie in Vorbereitung
Die Europäische Kommission möchte die Klärschlammrichtlinie (86/278 EWG)
evaluieren.Bis zum 25.August 2020 können über das Internet Kommentare zum weiteren Vorgehen (Roadmap) abgegeben werden.Eine öffentliche Konsultation ist für das dritte Quartal 2020 geplant.Diese Richtlinie bezweckt, die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft so zu regeln, dass schädliche Auswirkungen auf Böden, Vegetation, Tiere und Menschen verhindert und zugleich eine ordnungsgemäße Verwendung von Klärschlamm gefördert werden.Die EU meint, dass inzwischen neue Herausforderungen eingetreten sind, die in der Richtlinie noch nicht berücksichtigt sind, etwa neue Schadstoffe wie Pharmarückstände und Mikroplastik.
Zugang zur Website der EU-Kommission:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200625_001
Versorgungsengpässe bei Kies nehmen zu
Bei Kies, aber auch bei anderen Baurohstoffen, treten zunehmend Versorgungsengpässe auf.Das sagt eine neue Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften
und Rohstoffe (BGR).Die Situation wird sich deutschlandweit in Zukunft noch weiter verschärfen, betonen die BGR-Experten.So kann ein Großteil der Sand-, Kies- und Natursteinvorkommen Deutschlands durch konkurrierende Nutzungen infolge der Ausweisung von Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie überbauter Flächen nicht für eine Gewinnung genutzt werden.Nach aktuellen Berechnungen sind zum Beispiel in Sachsen ca.50 %, in Baden- Württemberg sogar rund 70 % der Landesfläche durch diese vorrangigen Nutzungen bereits verplant und stehen für einen potenziellen Abbau der Rohstoffe nicht zur Verfügung.Ein anderes Problem: Seit Jahren werden genehmigungsfähige Flächen für die Rohstoffgewinnung nicht in genügender Zahl und zudem nur sehr schleppend bereitgestellt.
Download der BGR-Studie „Kies – der wichtigste heimische Baurohstoff“:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200625_002
Aufruf zum IFWW-Förderpreis 2021
Das Institut zur Förderung der Wassergüte- und Wassermengenwirtschaft e. V.(IFWW) lobt auch für 2021 wieder einen Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus.Dabei werden Arbeiten ausgezeichnet, die sich mit innovativen Methoden oder Verfahren bzw.neuen Erkenntnissen in den Bereichen Trinkwasser, Grundwasser, Gewässerschutz, Flussgebietsmanagement, Abwasser und Abfall/ Altlasten befassen.Der Förderpreis wird für zwei Kategorien ausgeschrieben:
Promotionen
Diplom- oder Masterarbeiten.
Die Bewerberinnen und Bewerber können die Arbeiten an Universitäten/Hochschulen, Fachhochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen in Deutschland angefertigt haben.Zugelassen sind auch Gemeinschaftsarbeiten.Die Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und müssen abgeschlossen sein.Der Förderpreis ist mit insgesamt 4000 Euro dotiert und wird auf der 54.Essener Tagung (17.bis 19.März 2021, Aachen) verliehen.
Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 30.September 2020.Die Bewerbungsunterlagen sind über das Internet und die IFWW-Geschäftsstelle zu beziehen:
IFWW, c/o Niersverband
Am Niersverband 10, 41747 Viersen
E-Mail: wilfried.manheller@ifww-nrw.de
www.ifww-nrw.de
Ruhrverband übernimmt Abwasserbeseitigung in Hattingen
Die Stadt Hattingen (56 000 Einwohner) hat zum 1.Juli 2020 ihre Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband übertragen.Mit der Übertragung der Aufgabe ging auch das wirtschaftliche Eigentum am Kanalnetz der Stadt Hattingen auf den Ruhrverband über.Dafür zahlt der Verband der Stadt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von ca.110 Millionen Euro. Für die Bürgerinnen und Bürger in Hattingen wird sich nicht viel verändern.Für Fragen und sonstige Anliegen, die das Kanalnetz oder Hausanschlüsse betreffen, gibt es in Hattingen künftig einen Ansprechpartner des Ruhrverbands.Die Gebührenhoheit und die Ausstellung der Gebührenbescheide verbleiben nach wie vor bei der Stadt.Darüber hinaus verbleibt auch die Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts und damit die Planungshoheit bei der Stadt.
Weiter wenig Frauen in den Chefetagen kommunaler Unternehmen
Die Spitzenpositionen öffentlicher Unternehmen bleiben wie in der Privatwirtschaft weiterhin eine Männerdomäne – Frauen bleiben dort weiter deutlich unterrepräsentiert.Das ist das Ergebnis einer deutschlandweiten Studie, die von einem Forscherteam um Prof.Dr.Ulf Papenfuß (Lehrstuhls für Public Management & Public Policy, Zepplin-Universität, Friedrichshafen) erstellt wurde.Der Durchschnittswert für alle 16 Bundesländer beträgt 19,7 Prozent.Ein Städtevergleich zeigt jedoch erhebliche Entwicklungsunterschiede.Vakante Positionen wurden zu 78 Prozent durch einen Mann neu besetzt, nur bei 22 Prozent durch eine Frau.„Das Bundeskabinett hat am 8.Juli eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie beschlossen, gerade für öffentliche Unternehmen ist die öffentliche Hand gehalten, durch konkrete Maßnahmen ihre gesellschaftspolitische Vorbildfunktion und ihre Einflussmöglichkeiten als Eigentümerin wahrzunehmen“, sagt Papenfuß.
Den höchsten Anteil an Frauen im Top-Management erreichten die Städte ostdeutscher Bundesländer: in Brandenburg (22,5 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (23,4 Prozent), Thüringen und Sachsen (je 24,7 Prozent).Während auch die Stadtstaaten Berlin (35,7 Prozent) und Bremen (24,7 Prozent) ihre Spitzenpositionen gegenüber der Untersuchung vom letzten Jahr beibehalten, bilden die Städte in Niedersachsen (13,0 Prozent) vor Schleswig-Holstein (10,4 Prozent) und Rheinland-Pfalz (10,3 Prozent) die Schlusslichter.Unverändert im Vergleich zum Vorjahr ist Offenbach am Main mit mehr als 50 Prozent die Stadt mit dem höchsten Anteil.
Download der Studie:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200715_002
Genehmigung für Fernwärme aus Klärschlamm in Hannover
Der Energieversorger enercity hat die Baugenehmigung für eine neue Klärschlammverwertungsanlage erhalten.Die Anlage erzeugt Wärme für bis zu 15 000 Menschen.Insgesamt investiert enercity über 60 Millionen Euro in das Vorhaben.Die Landeshauptstadt Hannover hatte enercity bereits im Mai 2020 den Auftrag zur Verwertung von jährlich 56 000 Tonnen entwässertem Klärschlamm über die nächsten 25 Jahre erteilt.Insgesamt kann die Anlage rund 130 000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr verarbeiten.Standort der Monoverbrennungsanlage ist das Gelände der Deponie des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) in Hannover-Lahe.Mit dem Bau der technischen Anlagenkomponenten hat enercity die Firma sludge2energy GmbH beauftragt, ein Joint Venture der Huber SE sowie der WTE Wassertechnik GmbH.Die Bauarbeiten werden im November 2020 beginnen.Die Aufnahme des Betriebes ist im vierten Quartal 2022 geplant.
Nachweis viraler Erbinformation im Abwasser: Projekt in Österreich
Dank einer neuen Methode konnte das Erbgut des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 erstmals im Zulauf österreichischer Kläranlagen nachgewiesen werden.Man hofft, so Hinweise auf die Dunkelziffer der mit SARS-CoV-2 infizierten Personen zu bekommen.Zwei österreichischen Forschungsgruppen – einer Gruppe um Heribert Insam von der Universität Innsbruck und dem Team von Norbert Kreuzinger an der TU Wien – gelang es gleichzeitig, das Erbmaterial von SARS-CoV-2 im Zulauf von zwei österreichischen Kläranlagen nachzuweisen.Nun soll ein Frühwarn- bzw.Monitoringsystem aufgebaut werden, mit dessen Hilfe die Gesundheitsbehörden rasch Informationen über Auftreten und Verbreitung des Virus erhalten.
Forschungsteams der Medizinischen Universität Innsbruck, der Technischen Universität Wien und der Universität Innsbruck haben sich schon Anfang April 2020 zum „Coron-A“ Konsortium zusammengeschlossen, um gemeinsam herauszufinden, wie das Auftreten von SARS-CoV-2 in häuslichem Abwasser mit der Anzahl der Infektionen im Einzugsgebiet von Kläranlagen im Zusammenhang steht.Die Abwasserproben für das Projekt wurden von Kläranlagen aus Tirol und dem Großraum Wien genommen.
Mittels der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) wird in dem Forschungsvorhaben nicht das aktive, infektiöse Virus nachgewiesen, sondern dessen virale RNA.Der Test reagiert somit auch auf Virenbruchstücke, die nicht infektiös sind.Selbst geringste Spuren des Virenerbguts können detektiert werden, so die beteiligten Forscher.
Das Coron-A-Konsortium möchte nun einerseits weitere Untersuchungen über die Stabilität der viralen RNA in Abwasserproben durchführen, andererseits sollen in weiterer Folge österreichweit Abwasserproben in unterschiedlicher räumlicher und zeitlicher Auflösung gesammelt und analysiert werden, um die Grundlagen für ein abwasserepidemiologisches Monitoring zu schaffen.Ein regionales Wiederaufflammen der Epidemie soll sich dadurch frühzeitig erkennen lassen.
Assoz. Prof. Dr. Norbert Kreuzinger Institut für Wassergüte und Ressourcenmanagement Technische Universität Wien E-Mail: norbkreu@iwag.tuwien.ac.at
Düsseldorf: Schulhöfe werden entsiegelt
An mehr als einem Dutzend Düsseldorfer Schulen werden versiegelte Flächen wie Beton- oder Steinböden abgetragen und gemeinsam mit den Kindern und Lehrkräften in blühende Insektenwiesen und naturnahe Flächen umgewandelt.Zunächst müssen der Beton und möglicherweise weitere Schichten abgetragen werden.Danach sind unterschiedliche Nutzungsvarianten, beispielsweise eine Insektenwiese, möglich.An den verschiedenen Schulstandorten wird stets individuell gestaltet, sodass jede entsiegelte Fläche einzigartig sein wird.Das Projekt wurde von der Bürgerstiftung Düsseldorf initiiert, die mit finanzieller Unterstützung (Traumtaler) der Deutschen Postcode Lotterie 500 000 Euro bereitstellt.Die Landeshauptstadt hat weitere 500 000 Euro aus dem städtischen Haushalt zugesagt, sodass insgesamt eine Million Euro zur Verfügung stehen – ausreichende Mittel, um einige tausend Quadratmeter entsiegeln zu können.
Förderung von Projekten zum Thema „Erzeugung von synthetischen Daten für Künstliche Intelligenz“
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, die anwendungsorientierte Erforschung und Entwicklung von Lösungen zur Erzeugung synthetischer Daten für die Künstliche Intelligenz (KI) zu fördern (Bundesanzeiger vom 3.Juli 2020).Gefördert werden sollen Vorhaben, die die Verbesserung von Methoden und (Simulations-)Modellen oder die grundlagenorientierte Entwicklung neuer Methoden zur Erzeugung von realistischen und möglichst allgemein verwendbaren Datensätzen (synthetische Daten) für relevante Anwendungsgebiete, die für die Erzeugung und Validierung von KI-Modellen genutzt werden können, zum Ziel haben.Die Neuentwicklung und Adaption von ausschließlich innerbetrieblich genutzten Basiskomponenten ist grundsätzlich nicht Gegenstand der Förderung.Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.In der ersten Verfahrensstufe können bis zum 15. September 2020 zunächst Projektskizzen eingereicht werden.
https://www.bmbf.de/foerderungen/ bekanntmachung-3068.html
Vereinigtes Königreich: Projekt zur Abschätzung der Verbreitung von Covid-19 über Abwasseruntersuchungen gestartet
Wissenschaftler im Vereinigten Königreich (UK) wollen ein landesweites System entwickeln, mit dem das Coronavirus SARS-CoV-2 in Abwasser nachgewiesen werden kann, und hoffen, so ein Frühwarnsystem für weitere Ausbrüche der Pandemie zu erhalten, das sich nicht auf das Testen großer Teile der Bevölkerung stützt.Für das Forschungsvorhaben steht eine Million britische Pfund (ca.1,1 Millionen Euro) zur Verfügung.Das Programm (National Covid-19 Wastewater Epidemiology Surveillance Programme – N-WESP) soll bis Oktober 2021 laufen und wird vom UK Centre for Ecology & Hydrology (UKCEH) geleitet.Beteiligt sind sieben Universitäten und die London School of Hygiene and Tropical Medicine sowie staatliche Stellen und Wasserunternehmen.Wie bei einem ähnlichen Projekt in Deutschland arbeiten auch im UK Abwasserentsorger mit und liefern Abwasserproben.Die Forschenden suchen in den Abwasserproben nach Ribonucleinsäuren (RNA), die die genetische Information des Coronavirus enthält.
Mehr Beschäftigte im Umweltschutz
Umweltschutz schafft in Deutschland neue Arbeitsplätze (sogenannte Green Jobs).Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben im Jahr 2018 in Deutschland 289 280 Beschäftigte – gemessen in Vollzeitäquivalenten – Waren, Bau- und Dienstleistungen zum Schutz der Umwelt produziert.Damit stieg die Zahl der Green Jobs gegenüber dem Vorjahr um 9,6 %.Mehr als zwei Drittel (71,7 % beziehungsweise 207 470 Personen) der Beschäftigten im Umweltschutz waren im Verarbeitenden Gewerbe tätig.Knapp ein Sechstel der Beschäftigten im Umweltschutz (16,2 % beziehungsweise 46 931 Beschäftigte) war im Baugewerbe tätig, zum Beispiel beim Bau von Kanalisationssystemen.
Detaillierte Ergebnisse und methodische Hinweise:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200624_001
Landkreis Osnabrück verbietet Beregnung aller Grünflächen
Aufgrund extrem niedriger Grundwasserstände ist es seit dem 30.Juni bis Ende September 2020 im Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) verboten, in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen mit Wasser zu sprengen.Ein Verstoß gegen diese Anordnung kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.Der Landkreis betont, dass diese Beschränkung für alle Wassernutzer im Landkreis Osnabrück gilt und zwar völlig unabhängig davon, ob das Wasser aus einem eigenen Brunnen gefördert, das Wasser aus dem Trinkwassernetz oder der eigenen Regentonne entnommen wird.Von dem Verbot sind nur spezialisierte Betriebe wie zum Beispiel Gartenbaubetriebe ausgenommen, die mit Mikro- und Tröpfchenbewässerung ihre Topfpflanzen auch in der Mittagshitze feucht halten müssen.Diese Ausnahme gilt auch für jeden, der mit der Gießkanne seine Balkonblumen am Nachmittag versorgt.
Hintergrund: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hat dem Landkreis Osnabrück die aktuellen Grundwasser stände für den Juni 2020 mitgeteilt.Die Auswertungen zeigen deutlich, dass die historisch niedrigen Grundwasserstände aus den Dürrejahren 2018 und 2019 an einigen Messstellen im Jahre 2020 noch einmal unterboten wurden.Diese Messergebnisse haben die Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück dazu veranlasst, wie im vergangenen Jahr die Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung zu erlassen.
www.landkreis-osnabrueck.de/bekanntmachungen
E-Mail: wasserwirtschaft@ Landkreis-Osnabrueck.de
BMBF unterstützt Projekt zur Phosphorrückgewinnung „AMPHORE“ mit einer Million Euro
Das Bundesforschungsministerium (BMBF) unterstützt das Demonstrationsprojekt zur Phosphorrückgewinnung „Regionales Klärschlamm- und Aschen-Management zum Phosphorrecycling für einen Ballungsraum (AMPHORE)“ mit zunächst einer Million Euro.Beteiligt ist der Großteil der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.Auf der Verbandsseite unter anderem Ruhrverband, Emschergenossenschaft, Lippeverband, Wupperverband und die Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft.Auf wissenschaftlicher Seite das Institut für Siedlungswasserwirtschaft der RWTH Aachen, das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), das Institut für Energie- und Umweltforschung ifeu Heidelberg, die Ingenieurgesellschaften Emscher Wassertechnik (EW) und Wupperverbandsgesellschaft für integrale Wasserwirtschaft (WiW) sowie die PhosRec Phosphor-Recycling GmbH.In dem auf fünf Jahre angelegten Projekt AMPHORE sollen Entscheidungsgrundlagen für eine zukunftssichere, ökonomisch und ökologisch optimierte Klärschlammverwertung erarbeitet werden.
Aufbauend auf den vorhandenen Strukturen mit einer langfristig gesicherten Verbrennung der Klärschlämme sollen neue Möglichkeiten eines gemeinsamen Klärschlamm- und Klärschlammaschemanagements entwickeln werden.Im Rahmen des Projekts soll auf dem Gelände der Kläranlage Bottrop eine großtechnische Anlage zur nasschemischen Rückgewinnung des in den Klärschlammaschen gebundenen Phosphors entstehen und in Demonstrationsbetrieb gehen.Zur Umsetzung der Planung, der Errichtung und des Betriebs dieser Anlage haben die beteiligten Wasserverbände im März 2020 die PhosRec Phosphor-Recycling GmbH neu gegründet.Für die produzierte Phosphorsäure, aber auch die Nebenprodukte des Prozesses werden mögliche regionale Verwertungspfade (Landwirtschaft, Metallindustrie, chemische Industrie) exemplarisch umgesetzt.Auch die Entsorgung der entstehenden Abfallstoffe werden gezielt adressiert.Dafür ist eine enge Zusammenarbeit mit einschlägigen regionalen Wirtschaftsunternehmen und weiteren Stakeholdern wie Behörden und Verbänden geplant.
Das Projekt ist Teil der Fördermaßnahme „Regionales Phosphor-Recycling“ (RePhoR) im Rahmen des Förderprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA3)“.Bewilligt wurden zunächst BMBF-Mittel im Umfang von rund einer Million Euro für die erste zweijährige Projektphase zur Verdichtung von Grundlagendaten, Konzept- und Methodenentwicklung sowie die Planung und Genehmigung der großtechnischen Demonstrationsanlage.Für das Gesamtvorhaben ist ein Fördervolumen von rund sieben Millionen Euro geplant.
WHG-Novelle sorgt für besseren Schutz der Gewässer vor Belastungen
Der Bundesrat hat Anfang Juni abschließend der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zugestimmt.Bei der Novelle geht es um landwirtschaftlich genutzte Flächen, die eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen.Wenn diese an ein Oberflächengewässer angrenzen, müssen sie in einem Bereich von fünf Metern dauerhaft begrünt sein.Durch diese „Pufferstreifen“ wird verhindert, dass Nährstoffe wie Nitrat oder Phosphat in naheliegende Fließgewässer oder Seen abgeschwemmt werden.Pufferstreifen sind ein wirksames Mittel gegen Erosion und die Belastung von Oberflächengewässern mit Nährstoffen.Mit der Gesetzesnovelle entsprechen die deutschen Regeln nun den europäischen Standards zum Gewässerschutz.Anlass für die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes war das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union.Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Juni 2018, hat die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der Europäischen Nitrat-Richtlinie verstoßen.Der Verstoß liege darin, dass Deutschland im September 2014 keine weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten.
Projekt zu Viren im Trink-oder Grundwasser
Können Viren auch ins Trink- oder Grundwasser gelangen? Über die Ausscheidungen von Menschen und Tieren und den Abwasserpfad? Um Risiken einschätzen zu können und Trinkwasserversorgern mehr Entscheidungshilfen zu geben, wann ein Risikofall vorliegt, erforschen Wissenschaftler der TU Berlin gemeinsam mit Kollegen der Universität Wien sowie der Stadtwerke Düsseldorf und dem Unternehmen VisDat geodatentechnologie Gmbh im Projekt „Transport von Viren bei der Uferfiltration“ das Transportverhalten verschiedener Viren-und Bakterienarten im Grundwasser.Studien haben gezeigt, dass Kläranlagen Viren oft nur unzureichend entfernen können, sodass sie zum Beispiel im Rhein gemessen wurden.Unter günstigen Umweltbedingungen ist das Rückhaltevermögen des Untergrunds jedoch hoch genug, und in Kombination mit effektiver Trinkwasseraufbereitung ist es sehr unwahrscheinlich, dass pathogene Mengen an Viren bis in das Trinkwasser gelangen.
Die Berliner Forscher analysieren das Transportverhalten der Pathogene im Grundwasser.Basis ist das Wissen, dass die Virenanzahl im Grundwasser mit der Zeit abnimmt.Sie werden am Untergrundmaterial zurückgehalten und durch verschiedene bio- und geochemische Prozesse zerstört.Dennoch können sie über mehrere Monate, vielleicht sogar Jahre, am Untergrundmaterial anhaften und weiterhin infektiös, quasi ‚schlafend‘ verweilen.Um den Virentransport unter „Quasi-in-situ“-Bedingungen auf der natürlichen Feldskala zu untersuchen, wurden im Projekt ein Jahr lang Grundwasserproben zwischen Rhein und dem Wasserwerk Flehe, Düsseldorf, genommen und unter anderem auf Adenoviren untersucht.Ergänzende Laborexperimente untersuchten den Einfluss der Temperatur, der Redox-Bedingungen und der Sättigung auf den Virentransport unter kontrollierten Laborbedingungen.Erste Ergebnisse zeigen, dass Viren im Rhein zwar messbar sind, jedoch nur in geringen Konzentrationen, und dass das Rückhaltevermögen des Untergrunds gegen Viren dafür hoch genug ist.Aktuell wird der Transport von Viren mittels numerischer reaktiver Transportmodelle analysiert.
Projekt-Website:
http://www.tu-berlin.de/?184777
Online-Tool zur klimaangepassten Stadtplanung
Bereits bei der Stadtplanung die Wirkung von Klimaanpassungsmaßnahmen prüfen – dies ermöglicht ein gemeinsam vom Landesumweltamt NRW, dem Deutschen Wetterdienst und der Stadt Bonn entwickeltes Online-Tool.Mit dem Tool wollen die Partner dem aufgrund des Klimawandels zunehmenden Hitzestresses in Ballungsgebieten begegnen.Mit dem Tool können interaktiv verschiedene Anpassungsmaßnahmen und ihre Wirkung in einem frei wählbaren Stadtquartier geprüft und so unter den jeweiligen Gegebenheiten die effektivste Anpassungsmaßnahme abgeleitet werden.Im Fokus steht hierbei die Anpassung an sommerliche Hitzeperioden durch städtebauliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Erhöhung des Grünflächenanteils, der Dachbegrünung oder Veränderungen der Materialeigenschaften (Albedo).Zur Entwicklung des Tools wurden in der Modellstadt Bonn zunächst vom DWD klimatische Messungen durchgeführt, um für eine typische sommerliche Wetterlage die unterschiedliche Hitzebelastung in ausgewählten Stadtquartieren zu bestimmen.Die im Stadtgebiet von Bonn gemessenen Werte dienten als Eingangs-und Validierungsdaten für die nachfolgenden Modellsimulationen beim DWD.Es wurde zunächst eine Simulation für das komplette Bonner Stadtgebiet durchgeführt und der klimatische Ist-Zustand einer sommerlichen Hitzesituation berechnet.Darauf aufbauend folgten weitere Simulationen, bei welchen in einzelnen Stadtquartieren verschiedene Veränderungen (Anpassungsmaßnahmen) vorgenommen werden.Am Ende wurden die Ergebnisse auf die in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Bebauungstypen übertragen, sodass mit dem Informationsportal Klimaanpassung in Städten (INKAS-NRW) die Wirkung verschiedener städtebaulicher Anpassungsmaßnahmen in unterschiedlich strukturierten Stadtgebieten (Bebauungstypen) visualisiert und bewertet werden kann.Das Tool steht Kommunen und Stadtplanern online zur Verfügung.
Ludwig-Bölkow-Technologiepreis 2020 ausgeschrieben
Die Ausschreibung für den Ludwig-Bölkow-Technologiepreis 2020 läuft – bis zum 31.August 2020 können sich Unternehmen, Einzelpersonen und Projektgruppen von Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern bewerben.Ausgezeichnet werden neuartige Innovationen in Form von Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen.Seit 2003 vergeben das Wirtschaftsministerium und die drei Industrie- und Handelskammern des Landes – in diesem Jahr federführend die IHK Rostock – den Preis jährlich.Schirmherr ist der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe.Für den Technologiepreis steht ein Preisgeld in Höhe von 10 000 Euro zur Verfügung.
LAGA-Vollzugshinweise zur Klärschlammverordnung veröffentlicht
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die lang erwarteten Vollzugshinweise zur Klärschlammverordnung als LAGA-Mitteilung 39 veröffentlicht.Die Vollzugshinweise dienen der Konkretisierung und Erläuterung der gesetzlichen Regelungen mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen Vollzugs der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 3.Oktober 2017.Die Hinweise wenden sich an die Vollzugsbehörden.Für Klärschlammerzeuger, Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen, Gemischhersteller, Komposthersteller, Klärschlammnutzer, Träger der Qualitätssicherung, Qualitätszeichennehmer und Beförderer dienen die Vollzugshinweise als Erkenntnisquelle.Die Vollzugshilfe ist als Fragenkatalog mit den entsprechenden Antworten konzipiert und steht auf der LAGA-Homepage zum kostenfreien Download zur Verfügung:
https://www.laga-online.de/ Publikationen-50-Mitteilungen.html
DWA begrüßt Stärkung der kommunalen Finanzkraft und Zukunftspaket bei Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung
Die Konjunktur schnell und umfassend stimulieren und gleichzeitig den Standort Deutschland mit nachhaltigen Investitionen zukunftssicher stärken – mit dem Anfang Juni verabschiedeten Corona-Konjunkturpaket hat die Bundesregierung die Weichen für den Re-Start der deutschen Wirtschaft gestellt.Die DWA begrüßt vor allem die Stärkung der Finanzkraft der Kommunen sowie das auf den Klimaschutz und die Klimaanpassung ausgerichtete Zukunftspaket.„Insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels muss Deutschland jetzt die Chance nutzen, die Städte und Gemeinden zukunftssicher und lebenswert zu gestalten.Die Wasserwirtschaft kann und wird dabei eine bedeutende Rolle spielen.Dies gilt sowohl für eine sichere Abwasserentsorgung über ein leistungsfähiges Kanalisationssystem als auch für die Schaffung einer blau-grün-grauen Infrastruktur, um das Wasser in den Städten zu halten und gleichzeitig vor Überflutungen zu schützen“, betont DWA-Präsident Prof.Uli Paetzel.
Die Wasser- und Abwasserwirtschaft zählt in Deutschland zu den wichtigsten Investitionsbranchen.Die Unternehmen der Abwasserbeseitigung vergeben jährlich Leistungen im Wert von rund sechs Milliarden Euro an Dritte (DWA-Wirtschaftsdatenumfrage).Einen Großteil der Aufträge erhalten lokale und regionale Unternehmen, die Wirtschaftskraft vor Ort wird direkt gestärkt.Der Wiederbeschaffungswert der öffentlichen Kanäle beläuft sich – je nach Berechnungsweise – auf 400 bis 700 Milliarden Euro.Allein die Instandhaltung dieses Vermögens bedarf jährlicher Investitionen in Milliardenhöhe.2015 hatte die DWA ermittelt, dass in rund 20 Prozent der öffentlichen Kanalnetzhaltungen kurz- bis mittelfristiger Sanierungsbedarf besteht.Erste Ergebnisse der aktuellen Umfrage zum Zustand der Kanalisation, die noch in diesem Jahr veröffentlicht werden soll, belegen, dass diese Zahlen weiterhin Geltung haben.Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Erhaltung dieses erheblichen Vermögenswertes auch in Krisenzeiten mit Hochdruck fortgesetzt werden muss, bevor Kanäle aufgrund von Schäden neu gebaut werden müssen.Hierfür müssen die Kommunen handlungsfähig sein.
Gleiches gilt für die Anpassung der Kommunen an den Klimawandel.Langanhaltende Hitze- und Trockenperioden auf der einen Seite sowie häufigere und intensivere Starkregenereignisse auf der anderen Seite sind Kennzeichen des prognostizierten Klimawandels.Die intelligente Kombination von blauer, grüner und grauer Infrastruktur – multifunktionale Retentionsflächen, Dach- und Fassadenbegrünungen und vieles mehr – können hier Abhilfe schaffen.Auch hierfür braucht Deutschland finanziell handlungsfähige Kommunen.
Sehr positiv sieht die DWA in diesem Zusammenhang die Aufstockung der Mittel des Programms „Smart City“ um 500 Millionen Euro.Die Verknüpfung der Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales mit den Chancen der Digitalisierung ist Kern des Förderprogramms.Mit der Aufstockung der Fördermittel erhalten auch die bisher nicht zum Zuge gekommenen Projekte in den Kommunen eine weitere Möglichkeit der Förderung.Im Sinne einer wassersensiblen Zukunftsstadt.
Klimaschutz wichtigste Zukunftsaufgabe der Städte
Den Schutz des Klimas sowie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sehen die deutschen Kommunen als eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben.Das ist eines der Ergebnisse der im Januar und Februar 2020 vom Deutschen Institut für Urbanistik durchgeführten Befragung der (Ober-)Bürgermeister/innen großer deutscher Städte.Knapp zwei Drittel der Befragten nennen den Klimaschutz als wichtiges kommunales Zukunftsthema.Damit hat sich die Zahl der Bürgermeister/innen, die diesem kommunalpolitischen Handlungsfeld einen Bedeutungszuwachs zuschreiben, im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht.
Förderung für innovative Lösungen zur Klimaanpassung
Das Bundesumweltministerium fördert innovative Lösungen zur Klimaanpas sung, insbesondere bezüglich Hitze und Starkregen.Die Vorhaben sollen außerdem möglichst viele gesellschaftliche Bereiche einbinden und regionale Kooperationen vertiefen.Mit einer Förderung von bis zu 300 000 Euro unterstützt das Programm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ Unternehmen, Kommunen oder auch Bildungseinrichtungen und Verbände.Das Förderprogramm setzt auf Ergebnisse mit hoher Übertragbarkeit auf ähnlich betroffene Regionen und Akteure.Mit der Umsetzung des Förderprogramms hat das BMU die Zukunft- Umwelt-Gesellschaft (ZUG) beauftragt.Projektskizzen können vom 1.August 2020 bis zum 31.Oktober 2020 bei der ZUG über easy-Online eingereicht werden.Das Förderprogramm ist Teil der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (DAS).Mit der DAS sollen Auswirkungen des Klimawandels in den Planungs- und Entscheidungsprozessen öffentlicher und gesellschaftlicher Akteure stärker berücksichtigt werden – insbesondere auf kommunaler und lokaler Ebene.Vergangene Förderrunden unterstützten beispielsweise Projekte zu Hochwassernetzen und zum Starkregenrisikomanagement, zur Abmilderung urbaner Hitze-Hotspots, zu strategischer Freiraumentwicklung in Städten oder zu Kooperationen in Weinbau-Landschaften.Ebenso wurden Bildungsmodule in der Landwirtschaft, im Katastrophen- oder im Gesundheitsschutz gefördert.
EuGH setzt scharfe Kriterien für interkommunale Zusammenarbeit
An eine vergaberechtsfreie „Zusammenarbeit“ zwischen Kommunen sind sehr strenge Anforderungen zu stellen.Dies hat der Europäische Gerichtshof Anfang Juni in seinem Urteil im Rechtsstreit zwischen Remondis und dem Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel bekräftigt (Rechtssache C-429/19).Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) erfüllen ihre Entsorgungsaufgaben oft arbeitsteilig, indem sie über entsprechende Zweckvereinbarungen andere örE mit der Durchführung bestimmter Teilleistungen (zum Beispiel Restabfallbehandlung) beauftragen.Ohne vorherige Durchführung eines Vergabeverfahrens kann eine Beauftragung erfolgen, wenn zwischen beiden örE eine „Zusammenarbeit“ im Sinne des § 108 Abs.6 Nr.1 GWB begründet wird.Der EuGH hat nun in dieser wichtigen Entscheidung die Anforderungen an diese Zusammenarbeit konkretisiert und die Voraussetzungen in dem entschiedenen Fall abgelehnt.Der EuGH betont in dem Urteil, dass die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors „eine ihrem Wesen nach kollaborative Dimension“ haben muss.Es müssen also beide Partner gemeinsam ihren Bedarf und die Lösungen dafür definieren, heißt es in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.Im Gegensatz zu einem öffentlichen Auftrag beruhe eine Zusammenarbeit auf einer gemeinsamen Strategie der Partner, beide Seiten müssen sich einbringen.Handelt es sich dagegen lediglich um eine einseitige Leistungserbringung, liegt keine Zusammenarbeit vor, es handelt sich um einen öffentlichen Auftrag.
HOAI-Mindestsätze: Bundesgerichtshof schaltet Europäischen Gerichtshof ein
Der Bundesgerichtshof hat am 14.Mai 2020 ein Verfahren (VII ZR 174/19) über die Vergütung eines Ingenieurs ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zu den Folgen der vom EuGH in seinem Urteil vom 4.Juli 2019 (C-377/17) angenommenen Unionsrechtswidrigkeit der Mindestsätze in der HOAI für laufende Gerichtsverfahrens zwischen Privatpersonen vorgelegt.
Der EuGH hatte in diesem Urteil in einem von der Europäischen Kommission betriebenen Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art.15 Abs.1, Abs.2 Buchstabe g) und Abs.3 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) verstoßen hat, dass sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat.
Zugrunde liegt folgender Fall: Der Kläger, der ein Ingenieurbüro betreibt, verlangt von der Beklagten die Zahlung restlicher Vergütung aufgrund eines im Jahre 2016 abgeschlossenen Ingenieurvertrages, in dem die Parteien für die vom Kläger zu erbringenden Ingenieurleistungen bei einem Bauvorhaben der Beklagten ein Pauschalhonorar in Höhe von 55 025 Euro vereinbart hatten.Nachdem der Kläger den Ingenieurvertrag gekündigt hatte, rechnete er im Juli 2017 seine erbrachten Leistungen in einer Honorarschlussrechnung auf Grundlage der Mindestsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung aus dem Jahr 2013 ab.Mit der Klage hat er eine noch offene Restforderung in Höhe von 102 934,59 Euro brutto geltend gemacht.
EuGH: Urteil zum Verschlechterungsverbot bei Grundwasser
Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat in einem Urteil vom 28.Mai 2020 (C- 535/18) zum ersten Mal den Begriff der Verschlechterung des Grundwassers (Art.4 der Wasserrahmenrichtlinie) ausgelegt.Das Verfahren betraf ein Straßenbauvorhaben in der Nähe von Bielefeld.Der EuGH befand, dass eine Verschlechterung des Grundwassers sowohl dann vorliegt, wenn mindestens eine der Qualitätsnormen der EU-Grundwasserrichtlinie (in Deutschland umgesetzt durch die Grund wasserverordnung) überschritten wird, als auch dann, wenn sich die Konzentration eines Parameters, dessen Schwellenwert bereits überschritten ist, voraussichtlich erhöhen wird.Ausreichend ist die Überschreitung an nur einer einzigen Messstelle.Außerdem bestätigte der EuGH, dass Personen oder Vereinigungen, die ein Recht zur Nutzung von Grundwasser haben, also zum Beispiel Wasserversorger oder die Eigentümer von Brunnen, gegen ein Projekt klagen können, wenn dieses zu einer Verschlechterung des Grundwassers führen kann.
Studie für Bundesumweltministerium: GreenTech macht Wirtschaft krisenfester
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Umwelttechnikbranche werden deutlich geringer eingeschätzt als die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen.Das zeigt eine Unternehmensbefragung von Roland Berger für den neuen GreenTech Atlas 2021.Dazu Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die aktuelle Erhebung zeigt, dass sich Investitionen in Umwelt- und Klimainnovationen lohnen.Eine moderne Umwelt- und Klimapolitik macht Unternehmen innovativer und krisenfester.Darum ist es klug, die wirtschaftliche Erholung nach der Coronakrise mit ökologischen und sozialen Konjunkturimpulsen zu verstärken.Ein Fokus auf nachhaltig agierende Unternehmen mit robusten Geschäftsmodellen wie der Umwelttechnikbranche ist für den Standort Deutschland eine gute Strategie.“
Laut Roland Berger ist die Geschäftslage im Bereich Umwelttechnik trotz der Pandemie noch größtenteils befriedigend bis gut.Der eigene Ausblick der Unternehmen weist einen geringfügig schlechteren Trend auf.Branchenübergreifende Technologieentwicklungen, die große Systemkompetenz, standardisierte Schnittstellen und Verfahren, etwa im Bereich der Sektor-Kopplung, erweisen sich hier als das starke Rückgrat und haben eine große Bedeutung für ein weiteres Wachstum der Branche.Forschung und Entwicklung, Innovationsfähigkeit und die große Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigsten Faktoren für noch gute Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Umwelttechnikbranche.
SRU: Europäisch vereinbarte Gewässerschutzziele flächendeckend verfehlt
Intakte Gewässer sind die Voraussetzung für funktionierende Ökosysteme, Artenvielfalt sowie lebendige Landschaften und spielen eine wichtige Rolle bei der Klimaanpassung.Das betont der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in seinem Umweltgutachten „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“, das er im Mai vorgestellt hat.Europäisch vereinbarte Gewässerschutzziele würden flächendeckend verfehlt.Für die Renaturierung der Flüsse müssten mehr Flächen an den Gewässern bereitgestellt werden.Außerdem erfordere die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie eine verbindliche Planung sowie ausreichend Gelder und Fachpersonal.Der wirtschaftliche Neustart nach der Corona-Pandemie sollte dazu genutzt werden, die Weichen in Richtung ökologischer Transformation zu stellen, so der SRU.Die enormen Mittel, die für die konjunkturelle Wiederbelebung eingesetzt werden, müssten konsequent an den Zielen der Klimaneutralität und des Umweltschutzes ausgerichtet werden.
Baubeginn des Retentionsbodenfilters an der Kläranlage Aachen-Soers
Auf der Freifläche vor dem Regenüberlaufbecken der Kläranlage Aachen-Soers wird ein Retentionsbodenfilter errichtet.Bevor der Wasserverband mit dem Bau der sechs Becken und den dafür notwendigen Erdarbeiten beginnen kann, sind vorbereitende Arbeiten notwendig, die jetzt in Angriff genommen werden.So erfolgt zunächst eine Kampfmitteluntersuchung, da hier noch mit Resten von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg zu rechnen ist.Daran schließen sich archäologische Untersuchungen und eine gegebenenfalls notwendige Dokumentation von Funden an.Voraussichtlich Voraussichtlich im November wird zwischen dem Baugelände und den Häusern an der benachbarten Siedlung eine Spundwand in den Boden getrieben, die ein Abfließen von Grundwasser aus der Siedlung in die Baustelle und damit Setzungsbewegungen an den Häusern verhindern wird.
Nach Erstellung der Spundwand beginnen dann im Jahr 2021 die Erdarbeiten zur Errichtung der Retentionsbodenfilterbecken sowie die Betonierung der Zuleitungskanäle.Voraussichtlich im März 2022 sollen Bauarbeiten beendet sein.Der Retentionsbodenfilter hat eine Fläche von 30 000 Quadratmetern und ist damit einer der größten Retentionsbodenfilter Deutschlands.Er hat ein Fassungsvermögen von 37 000 Kubikmetern.Die Baukosten sind mit ca.22 Millionen Euro veranschlagt. Voraussichtlich im November wird zwischen dem Baugelände und den Häusern an der benachbarten Siedlung eine Spundwand in den Boden getrieben, die ein Abfließen von Grundwasser aus der Siedlung in die Baustelle und damit Setzungsbewegungen an den Häusern verhindern wird.
Nach Erstellung der Spundwand beginnen dann im Jahr 2021 die Erdarbeiten zur Errichtung der Retentionsbodenfilterbecken sowie die Betonierung der Zuleitungskanäle.Voraussichtlich im März 2022 sollen Bauarbeiten beendet sein.Der Retentionsbodenfilter hat eine Fläche von 30 000 Quadratmetern und ist damit einer der größten Retentionsbodenfilter Deutschlands.Er hat ein Fassungsvermögen von 37 000 Kubikmetern.Die Baukosten sind mit ca.22 Millionen Euro veranschlagt.
Deutsche Wasserwirtschaft übergibt Branchenbild 2020 an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Trinkwasser in bester Qualität oder die zuverlässige Entsorgung der Abwässer: Das ist in Deutschland eine Selbstverständlichkeit.Insbesondere die Corona- Krise zeigte und zeigt, welche Bedeutung die zuverlässige Wasserver- und Abwasserentsorgung hat.Diese Leistungen werden alltäglich genutzt.Sie sind elementar für unsere Gesellschaft und Wirtschaft.Und sie funktionieren bestens und auf einem sehr hohen Niveau – auch im europäischen und internationalen Vergleich.Diese Leistungsfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft dokumentiert das Branchenbild 2020, das am 18.Juni 2020 an die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Elisabeth Winkelmeier-Becker, im Namen der führenden Verbände der Wasserwirtschaft, darunter die DWA, übergeben wurde.
Der Bericht beschreibt die Vielfalt der Aufgaben der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Deutschland sowie ihre zukünftigen Herausforderungen.Der aktuelle Überblick wurde in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund erarbeitet.Zentrales Ziel der deutschen Wasserwirtschaft ist es, die hohen Qualitätsstandards zu sichern und – wo immer möglich und notwendig – zu verbessern.
„Die Versorgung mit Trinkwasser und die Entsorgung von Abwasser müssen in Deutschland verlässlich funktionieren.Wie wichtig das ist, spüren wir gerade in Krisenzeiten.Die Versorgungssicherheit wurde in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft durch unsere Branche verlässlich sichergestellt.Vor dem Hintergrund vielfältiger Veränderungen unternehmen alle Beteiligten erhebliche Anstrengungen, um weiterhin erfolgreich zu agieren“, so die Repräsentanten der deutschen Wasserwirtschaft anlässlich der Übergabe.
Zu diesen Herausforderungen zählt der Umgang mit dem klimatischen und demografischen Wandel, verbunden mit veränderten Konsumgewohnheiten und der Digitalisierung.Hinzu kommen die zunehmende Verunreinigung der Trinkwasserressourcen durch menschengemachte Schadstoffeinträge, steigender und oft konkurrierender Wasserbedarf in der Gesellschaft, der verfeinerte Nachweis und die Minimierung des Eintrags anthropogener Spurenstoffe (zum Beispiel Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte) und weiterer Verunreinigungen.In der Folge fordern Nutzungskonflikte mit Industrie, Landwirtschaft oder den energiepolitischen Zielen die deutsche Wasserwirtschaft.
Trinkwasserversorger und Abwasserentsorger stellen sich diesen Aufgaben.Sie setzen sich vor Ort für flexible und angepasste Lösungen im gesellschaftlichen Konsens ein.Ihre unternehmerischen Entscheidungen treffen sie zunehmend im politischen Kontext.Gemeinsames Ziel von Politik und Wasserwirtschaft muss es sein, die mit dem Erhalt der Infrastruktur verbundenen Herausforderungen zu bewältigen und gleichzeitig die Anstrengungen der Branche noch stärker als bisher im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.
Arbeitsplatz: EU-Regeln werden aktualisiert
Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, hat die Europäische Kommission am 3.Juni 2020 die Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe aktualisiert.Dazu wurde das Coronavirus SARS-CoV-2 in die Liste der biologischen Arbeitsstoffe aufgenommen (Amtsblatt der Europäischen Union, 4.Juni 2020, L 175/11-14).Die Liste dient der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und soll allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusätzlichen Schutz bieten.
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Die Abschwemmung von Düngemitteln aus landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Hangneigung in Gewässer soll zukünftig verhindert werden.Das sieht der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Bundestags-Drucksache 19/18469) der Bundesregierung vor.In Ergänzung zu Änderungen an der Düngeverordnung vom Mai 2017 soll nun ein neuer § 38a in das Wasserhaushaltsgesetz aufgenommen werden.Demnach soll auf Flächen, die an Gewässer grenzen und eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, zur Böschungskante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke erhalten oder hergestellt werden.Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018.Darin hatte der EuGH geurteilt, dass Deutschland gegen seine Pflicht zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrat-Richtlinie) verstoßen habe, da „zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ ausgeblieben seien, obwohl klar gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten.Durch den Gesetzentwurf entstehe ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in Höhe von 600 000 Euro jährlich.Durch Ertragseinbußen und Erlösrückgänge ergeben sich insgesamt weitere Kosten in Höhe von 7,4 Millionen Euro jährlich für die Wirtschaft, schreibt die Bundesregierung im Entwurf.Download der Bundestags-Drucksache.
Wasserwirtschaftsberufe sind wichtig – DWA ruft zu Video-Aktion auf
Die Corona-Krise wirkt sich auf alle Arbeitsbereiche aus.Auch in der Wasserwirtschaft spürt man die Veränderungen.Die DWA nimmt dies zum Anlass für die Social-Media-Aktion #WirzeigenEinsatz.Beschäftigte der Branche werden gebeten, in kurzen Videostatements zu beschreiben, wie sie momentan arbeiten, was neu ist und welche Herausforderungen sie zu meistern haben.
Ob Ingenieurin oder Abwassermeister, Fachkraft für Abwassertechnik oder Wasserbauerin, sie alle halten die Wasserwirtschaft am Laufen.Vielen Menschen ist jedoch gar nicht bewusst, was in Kläranlagen und Kanalbetrieben, aber auch in anderen Bereichen der Branche geleistet wird.
Die DWA möchte die Corona-Krise auch als Chance verstehen und über die Video-Aktion auf die Relevanz wasserwirtschaftlicher Berufe aufmerksam machen.Neben der Bundesgeschäftsstelle stehen auch die Geschäftsstellen der DWA-Landesverbände als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und unterstützen die Aktion.
Unter dem Hashtag #WirzeigenEinsatz werden die Videos auf Twitter, LinkedIn und der DWA-Homepage zu sehen sein.Wer mitmachen möchte, kann sich auf der Website der DWA informieren.Dort findet sich auch ein Videobeispiel.
Projekt zur Strömungsdynamik von Schäumen
Messtechniken für fließende Schäume will Dr. Sascha Heitkam als Leiter einer neuen Emmy-Noether-Gruppe am Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) entwickeln.Die neuen Techniken sollen Einblicke in die Strömungsdynamik von Schäumen geben und auch dabei helfen, industrielle Prozesse zu optimieren.
Eine Frage, die untersucht werden soll, ist, ob Schaumströmungen turbulent werden können.Um dies herauszufinden, sind dreidimensionale Messungen notwendig.Da Schäume undurchsichtig sind, können optische Messmethoden jedoch nur deren Oberfläche erfassen.Ein Forschungsziel der Emmy-Noether-Gruppe wird es unter anderem sein, röntgenbasierte Techniken weiter zu verfeinern und die elektrische Leitfähigkeit von Wasser zu nutzen, um den Flüssigkeitsgehalt von Schaum mittels Elektroden zu analysieren.Später sind größere Versuche in vertikalen Steigröhren geplant.Weitere Experimente sollen die Dynamik von Verwirbelungen des Schaums durch einen bewegten Zylinder oder hinter einer Düse analysieren.
Von der Deutschen Forschungsgemeinschaft wird das Vorhaben ab Mai 2020 für die nächsten sechs Jahre mit rund 1,3 Millionen Euro gefördert.
Dr. Sascha Heitkam, Institut für Fluiddynamik am HZDR
E-Mail: s.heitkam@hzdr.de
EU-weites Projekt zur SARS-CoV-2-Überwachung durch Abwasseruntersuchungen
Die Europäische Komission (unter anderem das Joint Research Centre und die EU-Generaldirektion Umwelt) unterstützen eine Gruppe von Forschungseinrichtungen aus den Niederlanden, Spanien, Griechenland und dem Vereinigten Königreich (SEWERS4Covid) und Deutschland (RWTH Aachen) dabei, ein System aufzubauen, mit dem RNA (Erbmaterial) des Coronavirus‘ SARS-CoV-2 im Abwasser nachgewiesen werden kann, um daraus Aussagen zur Zahl infizierter Personen im Einzugsgebiet der jeweils beprobten Abwasseranlage abzuleiten.In einem Projekt in den Niederlanden war es gelungen, entsprechende Korrelationen herzustellen.So können Aussagen möglich sein, wie viele Personen tatsächlich infiziert sind, ohne dass flächendeckende, zeit- und kostenintensive Einzeltests unternommen werden müssen.Weitere Forschungseinrichtungen sind eingeladen, sich an dem Vorhaben zu beteiligen, und sollten sich bei Interesse möglichst umgehend an das Joint Research Centre wenden:
E-Mail: JRC-WATERLAB@ec.europa.eu
Integrales SARS-CoV-2- Abwassermonitoring
Ein Team aus Wissenschaftlern und Betreibern von Kläranlagen will aus Abwasserproben auf den SARS-CoV-2-Infektionsgrad der Bevölkerung schließen.Viele SARS-CoV-2-Infizierte werden in der Statistik nicht erfasst, weil sie entweder gar keine oder keine typischen Symptome aufweisen und deshalb nicht getestet und gemeldet werden.Wie hoch diese Dunkelziffer und damit der tatsächlich infizierte Anteil der Bevölkerung ist, ist aber ein wichtiger Schlüsselparameter für die epidemiologische Bewertung einer Pandemie sowie die Prognose dafür, wie sie sich weiterentwickeln wird.Ein Team von mehr als 20 Abwasserfachleuten, Mikrobiologen, Virologen und Modellierern des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ), der DWA und der TU Dresden arbeiten seit mehreren Wochen gemeinsam mit den Kläranlagenbetreibern der Städte Köln, Leipzig, Dresden, dem Wasserverband Eifel-Rur und weiteren 20 Städten daran, aus repräsentativen Abwasserproben unterschiedlich stark betroffener Bevölkerungsgruppen den Gesamtinfektionsgrad im Einzugsgebiet von Kläranlagen direkt zu erfassen.In der zweiten Maihälfte soll ein Probebetrieb mit täglicher Probenahme beginnen.
„Die aktuelle Verunsicherung über die Möglichkeiten von Lockerungsmaßnahmen liegt auch in der weiterhin unklaren Datenlage über die Dunkelziffer an Infizierten.Wir freuen uns daher, das DWA-Netzwerk in dieses sehr erfolgversprechende Projekt einbringen zu können.Unsere engen Verbindungen zu den Betreibern der Kläranlagen sowie insbesondere unser Wissen und unsere Erfahrungen mit den Besonderheiten der Probenahme für Abwasseranalysen stellen wir den Projektpartnern gerne schnell und umfassend zur Verfügung“, betont DWA-Präsident Prof.Dr.Uli Paetzel.
Die Idee des Abwassermonitorings ist nicht neu, ähnliche Untersuchungen wurden bereits im Rahmen des Drogenscreenings und im Zusammenhang mit Polio-Impfmaßnahmen erfolgreich durchgeführt.In Bezug auf das SARS-Coronavirus-2 berichteten bereits im Februar dieses Jahres niederländische Kollegen, dass sie wenige Infizierte pro 100 000 Personen anhand des Erbguts von SARS-CoV-2 in Abwässern aus sechs Kläranlagen – darunter die des Flughafens Schiphol – mit hoher Empfindlichkeit detektiert haben.
In solchen Messungen steckt großes Potenzial für die Etablierung eines räumlich differenzierten, kontinuierlichen Frühwarnsystems, etwa um die Folgen von Lockerungsmaßnahmen zu beobachten und wenn nötig nachzusteuern.Mit Probenahmen an ca.900 Kläranlagen könnten etwa 80 Prozent des gesamten Abwasserstroms und damit ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland täglich erfasst werden.Das wäre zwar eine aufwendige, jedoch keinesfalls unmögliche Aufgabe, die – gemessen an der Aussicht, Infektionsherde bundesweit früh quantitativ, örtlich differenziert und in ihrem zeitlichen Verlauf erfassen zu können – überschaubare Kosten erzeugen würde.Doch bis zu einem schnellen, kontinuierlichen, robusten und flächendeckenden Monitoring- und Frühwarnsystem sind noch einige Herausforderungen zu bewältigen.
„Die von den sächsischen Forschern und ihren Kooperationspartnern angewandte Methode, die tatsächliche Infektionsrate der Bevölkerung festzustellen, klingt sehr vielversprechend.Wenn dasAbwassermonitoring funktioniert und landesweit umsetzbar ist, steckt darin ein riesiges Potenzial für den Umgang mit der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie – und perspektivisch auch für vergleichbare zukünftige Pandemien, weil damit valide Daten zur sogenannten Durchseuchung der Bevölkerung gesammelt und aufbereitet werden können“, sagt Sachsens Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow.
Partnerinstitutionen bei dem Projekt sind das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), die TU Dresden, die DWA, die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, die Kommunalen Wasserwerke Leipzig, die Stadtentwässerung Dresden, der Wasserverband Eifel-Rur.
Rheinland-Pfalz startet öffentliches Meldeportal zu Nitratmessungen
Um konkreten Hinweisen zu Nitratmessstellen eine Plattform zu geben, hat Rheinland-Pfalz ein Nitrat-Meldeportal eingerichtet.Landwirte können hier Fragen zu Messstellen in den sogenannten nitratgefährdeten Gebieten im Grundwassermessnetz stellen und Anmerkungen machen.Die Informationen werden im Online-Portal veröffentlicht und damit Standortfragen zu Messstellen transparent erläutert.Das Portal fragen-zu-nitratmessungen.rlp.de wurde mit Unterstützung des Landesamts für Umwelt und des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück errichtet und wird vom Umweltministerium betrieben.Eine Karte mit allen Messpunkten gibt die Möglichkeit, sich auf eine konkrete Messstelle im Messstellennetz zu beziehen.Alle Informationen werden auf dem Portal online zur Verfügung gestellt.Zusätzlich werden die Daten zu den Nitratgehalten der Messstellen bis zurück ins Jahr 2007 in grafischer und tabellarischer Form präsentiert.Die Daten sind für jeden öffentlich einsehbar.
www.fragen-zu-nitratmessungen.rlp.de
Förderung im Rahmen des LIFE-Programms der EU ausgeschrieben
Die Europäische Kommission hat ihre Ausschreibung zur Förderung von Projekten im Rahmen des LIFE-Programms für 2020 veröffentlicht.In diesem Jahr werden mehr als 450 Millionen Euro für Naturschutz-, Umweltschutz- und Klimaschutzprojekte bereitgestellt.LIFE finanziert Projekte im Rahmen seiner Unterprogramme für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen.Die meisten LIFE-Projekte sind sogenannte traditionelle Projekte, die von jeder in der EU registrierten juristischen Person koordiniert werden können.Viele traditionelle Projekte zeigen Best Practices, führen Pilotvorhaben durch, sensibilisieren die Öffentlichkeit oder zeigen Durchbrüche bei Umweltpraktiken.Bewerbungen werden auch für größere sogenannte integrierte Projekte angenommen.Diese Projekte führen strategische EU-Pläne zu Umwelt und Klima durch und haben tendenziell eine regionale, multiregionale, nationale oder transnationale Dimension.
Details zur Bewerbung:
https://ec.europa.eu/easme/en/section/life/calls-proposals
Hessen: KLIMPRAX – Projekt zu Starkregen und Katastrophenschutz in Kommunen abgeschlossen
Schäden vorzubeugen und hessischen Kommunen dabei zu helfen, sich auf Starkregenereignisse einzustellen, ist das Ziel des Projekts „KLIMPRAX Starkregen und Katastrophenschutz in Kommunen“, das das Fachzentrum Klimawandel und Anpassung im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) gemeinsam mit verschiedenen Partnern seit 2015 realisiert hat.Da die ursprünglich für den 18.März 2020 geplante Abschlussveranstaltung wegen der Corona-Beschränkungen abgesagt werden musste, wurden die Ergebnisse des Projekts Anfang Mai gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) in einer telefonischen Pressekonferenz vorgestellt.
Zu den im Projekt erarbeiteten Instrumenten gehört eine Starkregen-Hinweiskarte, die besonders gefährdete Gebiete ausweist – in dieser Form ein Novum in den deutschen Bundesländern.Sie basiert auf Niederschlagsbeobachtungen, Topographie und Versiegelungsgrad und enthält darüber hinaus auch Daten zur Vulnerabilität der betreffenden Region (kritische Infrastrukturen, Bevölkerungsdichte und Erosionsgefahr).Anhand dieser Karte können besonders gefährdete Kommunen ihre eigene Situation besser einschätzen und Vorsorge treffen.Auch bei großräumigen Planungen kann die Starkregen-Hinweiskarte von großem praktischem Nutzen sein.
Außerdem wurden Daten und Methoden zur Erstellung von kommunalen Fließpfadkarten sowie hochaufgelösten kommunalen Starkregen-Gefahrenkarten erarbeitet, um Schwerpunkte der Starkregengefährdung innerhalb einer Kommune zu identifizieren.Diese Karten sollen Abflusswege, Abflusstiefen und Wasserstände in den betroffenen Bereichen visualisieren.Stadtplaner, Straßenplaner, Grünflächenplaner, Gebäudeplaner und Grundstückseigentümer bekommen so konkrete Hinweise auf Gefahrenpunkte durch Sturzfluten.Auch für den Katastrophenschutz sind diese Informationen sehr nützlich.Mit den Pilotkommunen Schotten und Witzenhausen wurde im Rahmen des Projektes die neue Vorgehensweise zur Erstellung kommunaler Starkregen-Gefahrenkarten erprobt.
Das HLNUG plant, die abgesagte Abschlussveranstaltung im Herbst nachzuholen und drei Regionalkonferenzen in Nord-, Mittel- und Südhessen abzuhalten, auf denen die Kommunen über die Projektergebnisse sowie die konkrete Anwendung der Karten vor Ort informiert werden sollen.
https://www.hlnug.de/?id=11199
Bodenbezogene Klärschlammverwertung und Polyacrylate
„Der Bundesregierung liegen bislang keine gesicherten Kenntnisse von Mengen und Art zu Einträgen von Polyacrylaten in und auf Böden durch Klärschlamme vor.Demnach sind auch keine gesicherten Aussagen zur quantitativen Entwicklung der Einträge möglich.Aufgrund der zurückgehenden bodenbezogenen Klärschlammverwertung wird die Ausbringung an mit den Klärschlämmen ausgebrachten Polymeren weiter sinken.“ Das geht aus einer Antwort der Regierung (Bundestags-Drucksache 19/18446) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.Die Bundesregie rung verweist zudem darauf, dass aktuell kein entsprechendes Messverfahren verfügbar sei, „um synthetische Polymere in Böden und im Klärschlamm verlässlich überprüfen zu können“.Ergebnisse eines Forschungsvorhabens dazu beim Umweltbundesamt werden den Angaben zufolge für Ende des Jahres erwartet.Außerdem schreibt die Regierung: „Es gibt derzeit keine Hinweise, dass die Anwendung von Polyacrylaten im Anwendungsbereich des Düngemittelrechts nicht vertretbare Auswirkungen auf terrestrische Ökosysteme hat.Aus Vorsorgegründen sollte jedoch der Eintrag von synthetischen Polymere in die Böden auf ein notwendiges Maß reduziert werden.“
IFAT 2020 fällt aus
Die Messe München hat die IFAT 2020, die schon vom Mai in den September verschoben war, ganz abgesagt.Die nächste IFAT in München findet vom 30. Mai bis 3.Juni 2022 statt.Das gab die Messe als Veranstalterin am 23. April 2020 bekannt und betonte, die Entscheidung sei in enger Abstimmung mit dem Executive Board des Ausstellerbeirats getroffen worden.
In Abstimmung mit dem Executive Board des Ausstellerbeirats und den ideellen Trägern der IFAT hat die Messe München unter den IFAT-Ausstellern eine Umfrage durchgeführt.Ihr zufolge spricht sich der Großteil der Aussteller gegen eine Durchführung der IFAT vom 7.bis 11.September 2020 aus.Nach diesem Branchen-Feedback wäre eine IFAT zum geplanten Zeitpunkt nicht nur für die Messe München, sondern auch für die Messeteilnehmer unzumutbar.Hinzu kommt, dass nach den jüngsten Ankündigungen Großveranstaltungen bis Ende August 2020 nicht durchgeführt werden dürfen.
Die Entscheidung gründet auf einem intensiven persönlichen Austausch mit den Industrieverbänden, Partnern und mit zahlreichen Ausstellern aus allen Segmenten der IFAT.Dazu hat eine aktuelle Umfrage das Meinungsbild bestätigt.Die Umfrage wurde in der Woche nach Ostern unter allen angemeldeten Ausstellern der IFAT online durchgeführt, teilgenommen haben 1933 internationale Ausstellervertreter.64 Prozent gaben an, dass sie die Durchführung der IFAT im September 2020 wegen der Coronakrise nicht vertretbar halten (737 Befragte) oder sie aufgrund geringer Erwartungen an den Messeerfolg gerne pausieren würden (507 Befragte).85 Prozent der Befragten rechnen frühestens ab der ersten Jahreshälfte 2021 mit einer wirtschaftlichen Erholung der Umwelttechnologiebranche.
Elektroden für Biobrennstoffzellen auf Kläranlagen aus Grünschnitt
Unter dem Titel „GreenToGreen“ arbeitet ein Konsortium daran, organische Stoffströme für neue Verfahren und Produkte zu erschließen.Der Rohstoff, dem sich die Projektpartner dabei zuwenden, ist kommunaler Grünschnitt.Allein das Frankfurter Grünflächenamt entsorgt davon jährlich 9000 Tonnen.Für Abwasserentsorger interessant: Ein Team um Prof.Dr.-Ing.Dirk Holtmann (TH Mittelhessen, THM) befasst sich unter anderem mit dem Einsatz von Elektroden, die auf Basis von Grünschnitt hergestellt wurden, in Biobrennstoffzellen auf Kläranlagen.
Der Forschungsverbund hat zwei Hauptziele.Einerseits will man wissenschaftlich-technologisch nachweisen, wie sich Grünschnitt als Biomaterial, das massenhaft anfällt und nicht für die Nahrungsmittelproduktion gebraucht wird, wirtschaftlich für Fermentationen nutzen lässt.Auf einer zweiten Arbeitsebene, der Elektro-Biotechnologie, geht es darum, den Grünschnitt als Rohstoff für die Herstellung von Elektroden zu erforschen.
E-Mail: dirk.holtmann@lse.thm.de
Neues Softwaretool zur Bewertung des Einsatzes von mineralischen Ersatzbaustoffen
Zur Bewertung des Einsatzes von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) steht jetzt kostenlos eine anwenderfreundliche Software zur Verfügung – das Excel-basierte BEMEB-Tool (Bewertung des Einbaus mineralischer Ersatzbaustoffe).Dieses Tool wurde im Rahmen des Vorhabens „Evaluierung der Bewertungsverfahren im Kontext mit der Verwertung mineralischer Abfälle in/auf Böden, Teil II: Modellierung der Stoffmigration und Erarbeitung eines DV-gestützten Leitfadens Stofffreisetzungsverhalten mineralischer Abfälle“ entwickelt.Es bildet das seit 1998 entwickelte wissenschaftliche Fachkonzept zur Bewertung der Einsatzmöglichkeiten von MEB und Bodenmaterialien benutzerfreundlich ab.Neben einer Standardbewertung sind auch Einzelfallbetrachtungen möglich.Beim Einsatz in der Routine (festgelegte Einbauweisen in der geplanten Ersatzbaustoffverordnung) werden die materiellen Anforderungen an einen Boden- und Grundwasserschutz erfüllt.Wird das Softwaretool mit eigenen Daten gespeist, kann auch hier ein medienschutzbasierter Einsatz prognostiziert werden.
Neue DGUV-Regeln veröffentlicht
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat neue Veröffentlichungen herausgebracht, die für Abwasserentsorger von Interesse sind:
Die DGUV Regel 103-602 „Branche Abwasserentsorgung“ beschreibt die Gefährdungen sowie die zu treffenden Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Abwasserentsorgung zu gewährleisten.Dabei reichen die Gefährdungen in der Branche von biologischen und chemischen Gefahrstoffen sowie Explosionsgefahren.Insbesondere wird auf die Themen Arbeiten in umschlossenen Räumen sowie das Retten von Beschäftigten aus Kanälen und Schächten eingegangen.
Die DGUV Information 213-106 erklärt detailliert, wie ein Explosionsschutzdokument korrekt erstellt werden kann.Ein Explosionsschutzdokument nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können.
Online-Umfrage zu „Cyberversicherungen“
Mit dem Bedarf kleiner und mittlerer Unternehmen an „Cyberversicherungen“ befasst sich eine Studentin der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart in ihrer Bachelorarbeit.Um an Daten auch aus der Wasserwirtschaft zu kommen, die sie im Rahmen ihrer Arbeit auswerten möchte, führt sie unter dem Titel „Unternehmensindividuelle Bedarfsermittlung einer Cyberversicherung für kleine und mittlere Unternehmen“ eine Online-Befragung durch.Dabei geht es ausschließlich um eine empirische Erhebung für Zwecke der Bachelorarbeit:
https://www.umfrageonline.com/s/ccc61d4
Baden-Württemberg: Budget für Bauprogramm 2020 der Landesbetriebe Gewässer aufgestockt
Für geplante Baumaßnahmen an Gewässern erster Ordnung erhalten die Landesbetriebe Gewässer bei den vier Regierungspräsidien im Land Baden-Württemberg weitere Haushaltsmittel in Höhe von 88 Millionen Euro.Das Geld stammt aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts und des Wassernutzungsentgelts.Es muss für wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Belange des Landes verwendet werden.Das teilte das Landesumweltministerium am 6.Mai 2020 mit.
Für Hochwasserschutzmaßnahmen sowie gewässerökologische Maßnahmen an den Gewässern erster Ordnung hat das Land in den vergangenen Jahren die Mittel mehr als verdreifacht – von rund 25 Millionen Euro im Jahr 2011 auf derzeit etwa 88 Millionen Euro.
Die aktuell zur Verfügung gestellten Landesmittel fließen in die geplanten Baumaßnahmen des Integrierten Rheinprogramms, die Ertüchtigung der landeseigenen Dämme, mehr als 100 gewässerökologische Maßnahmen und knapp 60 Maßnahmen zur Verbesserung des technischen Hochwasserschutzes.Darüber hinaus können die Landesbetriebe Gewässer mit den Geldern in landeseigene Messstationen, Bauwerkssanierungen und Grunderwerb investieren sowie notwendige Maschinen und Geräte beschaffen.
Knapp 28 Millionen Euro der weiteren Landesmittel stehen den Landesbetrieben Gewässer im Jahr 2020 zur Verfügung.Die übrigen 60 Millionen Euro sind Verpflichtungsermächtigungen für Ausgaben in den Jahren 2021 bis 2023.
Für Hochwasserschutz- und Ökologiemaßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung stellt das Land den Kommunen in diesem Jahr Haushaltsmittel in Höhe von knapp 50 Millionen Euro zur Verfügung.Für Maßnahmen an größeren und kleineren Gewässern zusammen stehen im Jahr 2020 damit insgesamt knapp 138 Millionen Euro bereit.
Mecklenburg-Vorpommern: „AG Dürre“ erneut zusammengerufen
In Mecklenburg-Vorpommern soll die „AG Dürre“ erneut installiert werden.Das kündigte Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus am 24.April 2020 an.Die AG Dürre besteht aus Vertretern des Landesbauernverbandes sowie Mitarbeitern der Landesforschungsanstalt und des Landwirtschaftsministeriums.Grund für die Wiedereinberufung ist die Frühjahrstrockenheit, die das dritte Jahr hintereinander aufgetreten ist.Das Wasserdefizit in den Böden aus den Jahren 2018 und 2019 wurde durch die Niederschläge im Herbst 2019 und Januar/Februar 2020 nicht ausgeglichen und verstärkt daher die negativen Folgen insbesondere auf den leichteren Standorten.„Weite Landesteile werden hier für den Gesamtboden (bis 1,8 m Tiefe) und für den Oberboden (bis 25 cm Tiefe) nicht mehr als ungewöhnlich trocken, sondern als Dürre unterschiedlicher Ausprägung, bis hin zur außergewöhnlichen Dürre – im äußersten Osten – klassifiziert,“ so Backhaus.
DWA-Zeitschriften downloaden und online lesen
Die DWA-Zeitschriften gibt es nicht nur gedruckt, sondern auch digital zum Download des ganzen Hefts oder einzelner Beiträge von der Website der DWA (Mitgliederbereich).Außerdem können die Verbandszeitschriften per App auf mobilen Endgeräten gelesen werden.Diese Möglichkeiten dürften besonders in Zeiten von verstärktem Arbeiten im Home Office attraktiv sein – und ein Anreiz, persönliches Mitglied zu werden.Aktuelle Nachrichten (Rubriken „Spektrum“ und „Personalien“) der Zeitschriften KA und der KW stehen ohne Zugangsbeschränkungen im Internet, hier oft mit Links auf weiterführende Informationen und Originaltexte, und können als Newsletter oder RSS-Feed abonniert werden.Ein Bonus ist, dass auf der Nachrichten-Website der DWA-Zeitschriften mehr Nachrichten stehen, als in den Heften gedruckt erscheinen können.
Website der DWA: www.dwa.de
Mitgliederbereich der DWA-Website: https://www.dwadirekt.de
Apps der DWA: https://de.dwa.de/de/apps.html
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Aktuelle Nachrichten: www.gfa-news.de
EU-Rat: Neue Vorschriften zur Wiederverwendung von Wasser verabschiedet
Die EU leitet neue Schritte gegen das Risiko von Wasserknappheit bei der landwirtschaftlichen Bewässerung ein.Der Rat hat am 8.April 2020 im schriftlichen Verfahren eine Verordnung angenommen, die die Verwendung von behandeltem kommunalem Abwasser (aufbereitetem Wasser) für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtern soll.
Die Regeln sollen in Europa zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entspricht, soll die Verfügbarkeit von Wasser verbessern und Anreize für eine effizientere Wassernutzung schaffen.Wenn sichergestellt wird, dass insbesondere bei Hitzewellen und schweren Dürren genügend Wasser für die Bewässerung von Feldern zur Verfügung steht, können Ernteausfälle und Lebensmittelknappheit vermieden werden, so die EU in einer Pressemitteilung.
Da geografische und klimatische Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind, kann ein Mitgliedstaat auch entscheiden, dass der Einsatz von aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung in manchen Landesteilen oder im gesamten Land nicht zweckmäßig ist.
Die Verordnung muss noch vom Europäischen Parlament angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht werden kann.
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200408_001
Corona-Krise: Regelmäßige Videokonferenzen in Rheinland-Pfalz
Eine regelmäßige Videokonferenz für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mit allen betroffenen Verbänden, darunter der DWA-Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, hat die Abteilung Wasserwirtschaft des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums eingerichtet. Dabei soll gemeinsam über Vorkommnisse, aktuelle Entwicklungen sowie möglicherweise erforderliche Maßnahmen gesprochen werden.Eventuelle Probleme sollen dadurch noch schneller erkannt werden, um frühzeitig reagieren zu können. So konnten bereits Informationen zum Einsatz von Schlüsselpersonal in den systemrelevanten Berufen in der Corona-Krise und zur Sicherstellung der Betriebssicherheit der wasserwirtschaftlichen Anlagen vermittelt werden.
In die Toilette gehört Toilettenpapier – und sonst nichts!
„Feuchttücher, Küchenpapier, Taschentücher und andere Behelfsmittel haben in der Toilette nichts zu suchen.In die Toilette gehört Toilettenpapier – und sonst nichts! Andere Materialen führen zu Verstopfungen in der Kanalisation, die dann mit viel Personalaufwand beseitigt werden müssen, um eine sichere Abwasserentsorgung zu gewährleisten.“ Prof.Uli Paetzel, Präsident der DWA, weist vor dem Hintergrund der mit den Hamsterkäufen verbundenen Engpässe bei Toilettenpapier auf die erheblichen Probleme hin, die andere Materialen in der Kanalisation und auf den Kläranlagen verursachen.Vereinzelt melden Abwasserentsorger bereits zunehmende Probleme mit verstopften Pumpen und Kanälen.Zudem gehen bei den Entsorgungsunternehmen zahlreiche Anfragen bezüglich alternativer Hygieneartikel ein.
Feuchttücher und andere Papiere verstopfen Rohre und Kanäle und verfangen sich in den Abwasserpumpen.Viele Papiere und Tücher sind aus extra reißfestem Material, zudem lösen sich die Tücher auch nach langer Zeit im Wasser nicht auf.Die zähen Stränge belasten die Pumpen und bringen diese letztendlich zum Stillstand.Es kostet Zeit und viel Geld, die Pumpen wieder in Betrieb zu nehmen, damit das Abwasser wieder zur Kläranlage fließen kann und die sichere Abwasserentsorgung gewährleistet ist.Bundesweit entstehen den Abwasserunternehmen hierdurch jährlich Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe.
Die durch die Hamsterkäufe verursachte „Toilettenpapierkrise“ verschärft die seit Jahren bestehende grundlegende Problematik aktuell deutlich.Die DWA-Mitgliedsunternehmen berichten verstärkt über Probleme aufgrund der Verwendung ungeeigneter Hygieneartikel und deren Entsorgung über die Toilette.
Der wissenschaftlicher Fachverband der Abwasserentsorgung ruft aus diesem Grund dazu auf, auch bei kurzfristiger Knappheit an Toilettenpapier keine anderen Stoffe über die Toiletten zu entsorgen.„Tragen Sie dazu bei, dass die Abwasserentsorgung reibungslos funktioniert.Dies gilt grundsätzlich, und insbesondere vor dem Hintergrund der aufgrund der Corona-Krise angespannten Gesamtlage“, so die klare Botschaft der DWA.
Die DWA unterstützt die Abwasserunternehmen vor Ort mit Informationsmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit.Die Flyer „Hilfe, Feuchttücher und Co.!“ und „Vorsicht, Pumpenkiller“ schildern prägnant die Problematik und geben Tipps und Handlungsempfehlungen für den richtigen Umgang mit Hygienetüchern.Die Flyer „Weg damit! Aber richtig.“ und „Was kann in die Toilette“ (in elf Sprachen) fassen knapp zusammen, was in die Toilette gehört, und was über andere Wege entsorgt werden muss.Kernaussage: In die Toilette gehören menschliche Ausscheidungen und Toilettenpapier – und sonst nichts!
Nordrhein-Westfalen: neue Landesdüngeverordnung
Statt Gießkannenprinzip definierte Gebiete, in denen zusätzliche Anforderungen zum Grundwasserschutz zielgenau umgesetzt werden können, so fasste Nordrhein-Westfalens Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) die Anpassung der Landesdüngeverordnung zusammen, die am 31.März 2020 in Kraft getreten ist.Damit wird eine stärkere Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete auf Basis neuer Messungen und Modellierungen umgesetzt, so das Umweltministerium.
Ausgangspunkt für die differenzierte Betrachtung der nitratbelasteten Gebiete waren die zwischenzeitlich vorgelegten neuen Monitoring-Ergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper.Danach ist der Anteil der nitratbelasteten sogenannten „roten“ Grundwasserkörper in Bezug auf die Fläche Nordrhein-Westfalens von knapp 42 Prozent im Monitoringzyklus der Jahre 2007-2012 auf aktuell knapp 26 Prozent im aktuellen dritten Monitoringzyklus der Jahre 2013-2018 zurückgegangen.
Auf Basis dieser Ergebnisse sowie von Modellierungen hat das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) eine Binnendifferenzierung in den belasteten und landwirtschaftlich beeinflussten Gebieten vorgenommen und darauf aufbauend eine neue Gebietskulisse skizziert.Konkret wurden Flächen identifiziert, in denen auch bei Einhaltung der aktuell geltenden Anforderungen der Düngeverordnung eine Überschreitung der Nitratgrenzwerte besteht oder zu erwarten ist und daher zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.Die Bewertung und Differenzierung erfolgt auf Feldblockebene.Dadurch werden etwa 90 Prozent aller nitratbelasteten Messstellen abgedeckt.
Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ ausgeschrieben.Das Ministerium verfolgt damit das Ziel, die Daseinsvorsorge in Kommunen und Regionen durch eine nachhaltige Entwicklung zu stärken und damit zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im ganzen Land beizutragen.Angesprochen sind vor allem Kommunen, die aufgrund struktureller Veränderungen vor besonderen Herausforderungen stehen.Ein weiteres Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Stärkung der Kommunen in ihrer Rolle als Initiatoren, Partner und Adressaten von Forschung, Entwicklung und Innovation.Dabei wird eine Kooperation der Kommunen mit wissenschaftlichen Einrichtungen erwartet.
Förderfähige Projektvorschläge müssen daher darlegen, inwieweit sie zur Daseinsvorsorge und gleichzeitig zum Beispiel zu mehr Energie- oder Ressourceneffizienz, einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft, einer Verbesserung des Klimaschutzes oder einer Minderung der Flächeninanspruchnahme beitragen.Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen (Städte bis maximal 100 000 Einwohner, Gemeinden, Landkreise), kommunale Eigenbetriebe, Zusammenschlüsse, die nur aus Kommunen gebildet werden, Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 % in kommunaler Trägerschaft stehen.
Bis zum 30. Juni 2020 können Projektskizzen vorgelegt werden.
https://www.bmbf.de/foerderungen/ bekanntmachung-2882.html
INVITE (Digitale Plattform Berufliche Weiterbildung) gestartet
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Förderrichtlinie zum Innovationswettbewerb INVITE (Digitale Plattform Berufliche Weiterbildung) veröffentlicht.Der Innovationswettbewerb adressiert drei Entwicklungsfelder und ein Metavorhaben:
Entwicklungsfeld 1: Vernetzung von Weiterbildungsplattformen
Entwicklungsfeld 2: Entwicklung und Erprobung plattformbezogener Innovationen
Entwicklungsfeld 3: Entwicklung und Erprobung von KI-unterstützen Lehr- Lernangeboten
Metavorhaben: Entwicklungsorientierte Begleitforschung zu Standards eines innovativen digitalen Weiterbildungsraumes
Für alle an einer Antragstellung Interessierten wird das BMBF ein Format anbieten, das der weiteren Information, dem Austausch und der Verabredung von Kooperationen zwischen den potenziellen Antragstellenden dienen soll.Informationen zu diesem Angebot werden zeitnah auf der Website des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu INVITE bereitgestellt.Bis zum 15.September 2020 können Projektskizzen eingereicht werden.Diejenigen, die positiv bewertet wurden, werden schließlich aufgefordert, einen förmlichen Antrag auf Projektförderung einzureichen.Die ausgewählten Projekte sollen 2021 starten können.Für die Projekte in den drei Entwicklungsfeldern beträgt die Laufzeit bis zu 36 Monate, für die Begleitforschung ist eine Laufzeit von bis zu 42 Monaten vorgesehen.Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist mit der fachlichen und administrativen Begleitung des Wettbewerbs beauftragt.
Baden-Württemberg: Regelungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Anlagen zum Hochwasserschutz veröffentlicht
Mit einer Handlungsempfehlung an die Wasserbehörden bei den Regierungspräsidien und den Stadt- und Landkreisen möchte das baden-württembergische Umweltministerium gewährleisten, dass die Anlagen zum Hochwasserschutz im Land auch während der Corona-Krise einsatzfähig bleiben.Von zentraler Bedeutung sei, so Landesumweltminister Franz Untersteller, dass jederzeit genügend qualifiziertes Personal für die Bedienung der Schutzanlagen zur Verfügung stehe.
Neben den allgemein bekannten Hygieneregeln und der Beachtung der infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus empfiehlt das Umweltministerium unter anderem Folgendes:
Die jeweiligen kommunalen Alarm-und Einsatzpläne sollten hinsichtlich möglicher Schwachstellen untersucht werden.Es muss sichergestellt werden, dass die Leitstäbe im Hochwasserfall personell besetzt werden können. Die technische Einsatzbereitschaft der Hochwasserschutzanlagen ist regelmäßig zu prüfen.Es ist sicherzustellen, dass die Anlagen zu vorgegebener Zeit in Einsatz gehen können.Darüber hinaus sollten sich die zuständigen Anlagenbetreiber auf einen möglichen Hochwassereinsatz vorbereiten und sich bereits frühzeitig durch einen ausreichenden Vorrat an Material wie Sand, Säcke und Treibstoffe absichern.
Den Betreibern von Hochwasserrückhaltebecken wird empfohlen, den Zutritt zu den Steuerzentralen für Besucherinnen und Besucher zu verbieten und Anlagen vorsorglich abzusperren.Sie sollen Notfallpläne und Notfallhandbücher erstellen, Notfallteams aufbauen und eine Vorsorgequarantäne planen.
Die Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg hat organisatorische Vorkehrungen getroffen, um den Betrieb des Pegel- und Datendienstes, der Hochwasservorhersagezentrale und des Hochwasserlagezentrums sicherzustellen.
Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage in Hannover im Bau
In Hannover-Lahe soll eine Klärschlamm- Monoverbrennungsanlage gebaut werden.Der Regelbetrieb der Anlage soll bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 aufgenommen werden.In der Anlage sollen jährlich ca.130 000 Tonnen entwässerter kommunaler Klärschlamm (ca.30 000 Tonnen Trockenmasse) thermisch behandelt werden.Bauherr ist die enercity Contracting GmbH; diese hat die sludge2energy GmbH – ein Joint Venture der Huber SE und der WTE Wassertechnik GmbH – mit dem Bau beauftragt.Möglich sein soll die Phosphorrückgewinnung.Zudem leistet die Anlage durch die in der Prozesskette rückgewonnene Wärme einen Beitrag zur Versorgung des regionalen Fernwärmenetzes: 3500 Haushalte sollen beheizt werden.
Förderung von Projekten zum Thema „Digital Green Tech“
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung möchte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Digital GreenTech – Umwelttechnik trifft Digitalisierung“ fördern.Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, in denen Experten für Umwelttechnik und Experten für Informations- und Kommunikationstechnik (zum Beispiel Sensorik, Mikrotechnik, Robotik, Künstliche Intelligenz) zusammenwirken, um integrierte Lösungen zu entwickeln.Diese sollen nachweisbar zu einer nachhaltigeren Nutzung von Wasser, Energie oder Rohstoffen bzw.zur Minderung von Umweltbelastungen in den Bereichen Wasser-und Kreislaufwirtschaft, Geotechnologien und Landmanagement führen.Völlig neuartige Ansätze sind besonders erwünscht.Von den Projekten wird eine nachvollziehbare Beschreibung des Nachhaltigkeitspotenzials anhand geeigneter Indikatoren erwartet.Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte.In einer zusätzlichen Förderlinie können Kurzprojekte mit einer maximalen Laufzeit von sechs Monaten gefördert werden.Ziel dieser Kurzprojekte ist die Ausarbeitung eines Konzeptes und das Gewinnen von Partnern.Bis zum 30.April 2020 und dem 31.Oktober 2021 können Projektskizzen eingereicht werden.Das BMBF betont, dies seien keine Ausschlussfristen, nach dem jeweiligen Zeitpunkt eingehende Vorschläge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
https://www.bmbf.de/foerderungen/ bekanntmachung-2879.html
Baden-Württemberg: deutlich mehr Förderzuschüsse für Wasserwirtschaft und Altlastensanierung
Es ist eine Rekordsumme, die das Umweltministerium Baden-Württemberg in diesem Jahr an Zuschüssen in seinem Förderprogramm „Wasserwirtschaft und Altlasten“ an die Kommunen vergibt.Mit den bewilligten 188,9 Millionen Euro werden in Städten und Gemeinden Investitionen von rund 300 Millionen Euro ausgelöst, so das Ministerium.Mit rund 88 Millionen Euro werden dieses Jahr Maßnahmen im Abwasserbereich gefördert.Knapp 50 Millionen Euro gehen in den Bereich Hochwasserschutz und Gewässerökologie, fast 40 Millionen in die Wasserversorgung und gut 11 Millionen in die Altlastensanierung.
Coronavirus: Beschäftigte von externen Betrieben in den betrieblichen Informationsketten berücksichtigen
In vielen Betrieben sind neben der Stammbelegschaft auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von externen Betrieben, zum Beispiel Handwerksbetriebe oder Zeitarbeitsfirmen tätig.Auch diese Personen müssen über die Maßnahmen informiert sein, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Coronavirus getroffen werden.Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Kampagne „kommmitmensch“ hin.Rechtsgrundlage hierfür ist § 8 des Arbeitsschutzgesetzes.Die entsprechenden Informationsketten müssen in Zusammenarbeit mit den externen Betrieben in der betrieblichen Pandemieplanung berücksichtigt sein.Konkret müssen insbesondere folgende Informationen an externe Betriebe und deren Beschäftigte kommuniziert werden, wenn sie im Betrieb tätig sind:
Gibt es Veränderungen in den Betriebsabläufen, die sich auf die Zusammenarbeit auswirken?
Gibt es im Betrieb besondere Infektionsrisiken, die zu beachten sind?
Wer ist im Betrieb zu informieren, falls ein Verdachts- oder Erkrankungsfall bei externen Beschäftigten oder Selbstständigen auftritt?
Wie wird informiert, falls in der Stammbelegschaft ein Verdachts-oder Erkrankungsfall auftritt?
Weitere Hinweise zum Umgang mit Infektionsgefahren bei der Arbeit:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200320_001
www.kommmitmensch.de
DVGW und DWA unterstreichen gute Zusammenarbeit
Die technisch-wissenschaftlichen Spitzenverbände der Wasserwirtschaft arbeiten auch zukünftig eng zusammen.Eine entsprechende umfassende Kooperationsvereinbarung, die verschiedene bereits bestehende Vereinbarungen zusammenfasst, wurde im März 2020 vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) unterzeichnet.Kooperationen und gegenseitige Unterstützung seien besonders in schwierigen Zeiten wichtig und wertvoll, betonten die Repräsentanten beider Verbände vor dem Hintergrund der Corona-Krise.
DVGW und DWA sind als Regelsetzer wichtige Organisationen innerhalb der Wasserwirtschaft, ihre Aufgabengebiete ergänzen sich unmittelbar.Mit der Kooperation sollen vor allem die technisch-wissenschaftlichen und politisch-öffentlichkeitswirksamen Dienstleistungen für das Wasserfach auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene verstärkt werden.Bei politisch relevanten Themen wollen DVGW und DWA mit gleicher Zielrichtung agieren, um die Interessen der Wasserwirtschaft mit größerem Nachdruck in die öffentliche Diskussion einzubringen.
Mit der Kooperation setzen DVGW und DWA auch die Ende 2014 beschlossene Innovation Circle (WIC) fort.Im Fokus dieser Austausch- und Transferplattform stehen die Vernetzung und Einbindung aller an der Wasserforschung beteiligten Institutionen und Akteure.Ziel ist, den Forschungs- und Innovationsbedarf der Wasserwirtschaft gemeinsam zu identifizieren, an Forschungsmittelgeber wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu adressieren und den Forschungstransfer in die Wasserwirtschaft zu intensivieren.
Im Fokus der Kooperation stehen weiterhin die Nachwuchsgewinnung und der Erhalt des Fachwissens in der Wasserwirtschaft.Gemeinsame Bildungs-und Veranstaltungsangebote sowie eine enge Zusammenarbeit bei der Politikberatung und Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls Kooperationsfelder.
Keine erhöhte Corona-Infektionsgefahr auf Kläranlagen
Für Mitarbeiter der Abwasserentsorgung besteht bezüglich des Coronavirus keine erhöhte Infektionsgefahr.„Abwasser ist immer mit Viren, Keimen und anderen Erregern belastet.Die Arbeitsschutzvorschriften sind daher auf das sichere Arbeiten in diesem Umfeld ausgelegt.Bei Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und Umsetzung der Best-Practice-Empfehlungen besteht daher kein erhöhtes Infektionsrisiko für Mitarbeiter auf Kläranlagen und in der Kanalisation“, betont Wolfgang Schlesinger, Obmann des DWA-Fachausschusses BIZ-4 „Arbeits- und Gesundheitsschutz“.
Nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung ist zudem kein besonderes Übertragungsrisiko für Corona über den Abwasserpfad gegeben.Dies hat Christian Drosten, Virologe der Berliner Charité, in seinem täglichen NDR-Podcast am 25.März umfassend erläutert.Das Coronavirus ist laut Drosten zwar im Stuhl sehr gut nachweisbar und eignet sich damit auch gut für diagnostische Informationen.Es handelt sich dabei aber um kein infektiöses Virus.Zum Nachweis hat Drostens Forschungsteam eine entsprechende Probe auf Zellkulturen gegeben, um zu prüfen, ob das Virus dort lebend anwächst.„Und das tut es nicht“, so die klare Aussage des Virologen.
Am 31.März hat die „Welt“ unter dem Titel „Forscher finden Coronaviren im Abwasser – und wittern eine Chance“ über den Nachweis von genetischem Material des Coronavirus auf der Kläranlage der niederländischen Kommune Amersfoort berichtet.Dieser Bericht hatte sowohl in der Branche als auch in der Öffentlichkeit zu einer gewissen Verunsicherung bezüglich des Infektionsrisikos über Abwasser geführt.Die DWA stellt aus diesem Grund noch einmal klar, dass sowohl aufgrund des vorhandenen und bewährten Arbeitsschutzes in der Abwasserwirtschaft als auch aufgrund des aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstandes keine erhöhte Infektionsgefahr über den Abwasserpfad besteht.
Die entsprechenden Handlungsanweisungen zur Arbeitssicherheit auf Kläranlagen hat der DWA-Fachausschuss „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ in seinen Best-Practice-Empfehlungen für die betriebliche Umsetzung der TRBA 220 (Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen) zusammengefasst.Zu den wesentlichen Elementen des Arbeitsschutzes für die Mitarbeiter der Abwasserwirtschaft zählt neben den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen die persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Atemschutz, Einwegschutzanzüge und Desinfektionsmittel.Die Lieferketten für diese Ausrüstung ist aktuell aber zum Teil unterbrochen, Abwasserentsorgungsunternehmen melden verstärkt Probleme bei der Beschaffung dieser für die Arbeitssicherheit unerlässlichen Artikel.
Eine sichere Abwasserentsorgung ist systemrelevant, Kanalisation und Kläranlagen zählen zur kritischen Infrastruktur Die Betriebe vor Ort sind organisatorisch, personell und technisch gut aufgestellt und verfügen über Pandemie-Notfallpläne.Lieferengpässe im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung und bei Desinfektionsmitteln könnten die Gewährleistung der sicheren Abwasserentsorgung aber gefährden.Als wesentliches Element der kritischen Infrastruktur muss die Abwasserwirtschaft beim Bezug dieser absolut arbeitsnotwendigen Artikel und Materialien vorrangig behandelt werden, die Sicherheit der Mitarbeiter vor Ort darf nicht durch Lieferengpässe gefährdet werden.
Covid-19-Pandemie: Sicheres Arbeiten an Abwasserleitungen
In der letzten Zeit wurden immer neue Fragen zu einer möglichen Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 gestellt.Verständlicherweise wurde auch gefragt, wie sicher es ist, während der Covid- 19-Pandemie Arbeiten an Abwasserleitungen durchzuführen.Die DWA, der BTGA (Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V.) und der ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) haben dazu eine gemeinsame Verbändeempfehlung erarbeitet.
Nach aktuellem Kenntnisstand werden Coronaviren durch Tröpfcheninfektion übertragen.Inwiefern Abwasser infektiös sein kann, hängt stark von der Überlebensfähigkeit der Krankheitserreger ab.Dazu gibt es leider im Falle des Erregers SARS-CoV-2 noch nicht genügend Informationen.Allerdings ist im Abwasser generell eine Vielzahl von Keimen und Krankheitserregern enthalten.Das erfordert schon im Regelfall eine besondere Vorsicht.
Nach allen derzeit den Verbänden DWA, BTGA und ZVSHK vorliegenden Informationen besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem neuen Coronavirus, wenn die gängigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden: Dazu zählen das Tragen von Schutzbekleidung und häufiges Händewaschen.Außerdem sollte der Hautkontakt mit Abwasser oder das Verschlucken von Abwasser komplett vermieden werden.
Aktuelle Empfehlungen und Ausarbeitungen des DWA-Fachausschusses BIZ-4 „Arbeits- und Gesundheitsschutz“:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200409_004
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes soll Nitratbelastung der Gewässer reduzieren
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes beschlossen. Der von Bundesumweltministerin Schulze vorgelegte Gesetzentwurf soll die Nitratbelastung der Gewässer reduzieren, so das Bundesumweltministerium am 11. März 2020 in einer Pressemitteilung. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an Gewässer angrenzen und eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, wird eine verpflichtende Begrünung in einem Bereich von fünf Metern an den Ufern vorgeschrieben. Dies soll verhindern, dass Düngemittel in die Gewässer geschwemmt werden. Die begrünten Flächen können anderweitig genutzt werden, etwa als Weideflächen. Das Gesetz dient zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 2018 im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen einer unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der am 3. April parallel zur Düngeverordnung darüber entscheiden soll. Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass die Kommission von einer Zweitklage und damit verbundenen Zwangsgeldern gegen Deutschland absehen könnte, wenn beide Vorhaben bis dahin beschlossen würden.
Spurenstoffe im Abwasser und Plastik im Boden als Zukunftsprobleme
Hersteller und Händler müssten stärker in die Pflicht genommen werden bei der Reduzierung von Schadstoffen, die in Boden und Gewässer eindringen. Darin waren sich die Sachverständigen am 11. März 2020 bei einem Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung einig. „Vermeiden ist günstiger als reparieren“, meinte Issa Nafo (Emschergenossenschaft/Lippeverband).
Die 10 000 Kläranlagen in Deutschland reinigten das Abwasser zwar auf einem sehr hohen Standard, sagte Nafo. Doch seien sie nicht in der Lage, alle Spurenstoffe herauszufiltern, wobei Arzneimittel, Kosmetika oder Pflanzenschutzmittel die größten Probleme verursachten. In den Kläranlagen werde 200 Substanzen nachgespürt. Der Sachverständige sagte voraus, der Trend zu einer Zunahme beim Medikamentengebrauch werde sich in den Kläranlagen niederschlagen. Er kritisierte den hohen Einsatz von Antibiotika und hob hervor, dass bei Internetrecherchen oft ein Zusammenhang von Antibiotika und Grippebekämpfung hergestellt werde, obwohl dies nicht zutreffe. Forderungen nach einer vierten Reinigungsstufe in den Kläranlagen erteilte Nafo eine Absage. Auch sie könne nicht alle Stoffe zurückhalten, sei zudem sehr teuer und verbrauche in erheblichem Umfang Energie. Der Vorschlag sei weder wirtschaftlich, noch ökologisch sinnvoll. Für die Herstellerseite müsse es Anreize geben, sich am Schutz von Böden und Gewässern zu beteiligen. Ohne Anreize gebe es keine Innovation
Jörg Rehberg vom Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft verwies auf die starke finanzielle Bedeutung beim Blick auf die Kläranlagen. Wenn sie eine vierte Reinigungsstufe einrichteten, müssten die Bürger mit einer Steigerung der Abwassergebühr um zehn Prozent rechnen. Dabei seien nicht sie in erster Linie die Verursacher, sondern die Hersteller. Rehberg schlug deshalb einen Fonds vor. In ihn sollten Hersteller und Händler einzahlen – und zwar entsprechend der Schädlichkeit der einzelnen Spurenstoffe. Er verglich dies mit dem Emissionshandel. Das Geld könne für Maßnahmen zu mehr Gewässerschutz verwendet werden.
Plastik in Böden etwa durch Reifenabrieb in Straßennähe oder durch die Verwendung von Folien in Landwirtschaft und Gartenbau benannte Prof. Berndt-Michael Wilke, Präsident des Bundesverbandes Boden, als großes Problem der Zukunft. Der Umgang mit dieser Problematik stecke noch in den Anfängen. Wilke verwies auf laufende Forschungsvorhaben. Noch fehle es an Untersuchungen, die genau über die Auswirkungen auf Menschen und Bodentiere Auskunft geben könnten.
Einen Schwerpunkt im Fachgespräch bildete die Nitrat-Problematik. Die Nitratwerte stiegen seit Jahrzehnten, sagte Rehberg. Der direkte Zusammenhang zwischen landwirtschaftlicher Intensivnutzung des Bodens und hohen Nitratwerten sei wissenschaftlich belegt. Deutschland müsse die EU-Richtlinie unverzüglich umsetzen. Er beklagte, dass die Bundesregierung an Ausnahmen denke und die Einbeziehung aller Düngemittel lückenhaft sei. Die Frage sei, wer geschützt werden solle: die Gewässer oder einzelne Betriebe. Nitrat bedeute ein Riesenproblem für die Wasserversorgung, wobei es bisher nur um die Spitze eines Eisbergs gehe. Der Wert erhöhe sich im Laufe der Jahre.
Die aktuelle Diskussion um die Platzierung von Nitrat-Messstellen helfe nicht weiter, meinte Rehberg. Die Messstellen würden seit Jahrzehnten betrieben – vermehrt dort, wo es um die Trinkwasserversorgung gehe. Selbst wenn die eine oder andere Messstelle an einem ungünstigen Ort stehe, ändere das nichts an der großen Tendenz – der Zunahme der Nitratwerte.
Preis „Regenerative Energien“ – Projekte zur Energiegewinnung aus Abwasser gesucht
Projekte, bei denen Energie aus Abwasser gewonnen wird, können sich bis zum 30. Juni 2020 um den Preis „Regenerative Energien 2020″ bewerben. Eingereicht werden können bereits abgeschlossene Projekte und Projekte, die sich noch in der Leistungsphase 8 der HOAI befinden, die allesamt jünger als drei Jahre sind. Der Preis wird vom Verband kommunaler Immobilien-und Gebäudewirtschaftsunternehmen e. V. (VKIGI) ausgelobt und ist mit 3000 Euro dotiert.
Weitere Informationen:
E-Mail: rainer.korte@vkig.de
Pandemiemaßnahmen in Abwasserbetrieben
In Ergänzung zu den Hinweisen zu Corona-Virus und Abwasser (KA 4/2020, S. 261) hat der DWA-Fachausschuss BIZ-4 „Arbeits-und Gesundheitsschutz“ neue Hinweise erarbeitet: „Pandemiemaßnahmen in Abwasserbetrieben“. Diese stehen auf der Website der DWA. Dipl.-Ing. Wolfgang Schlesinger, der Obmann des Fachausschusses, hat sich als Kontaktperson für die DWA zu dieser Problematik zur Verfügung gestellt:
E-Mail: arbeitsschutz@dwa.de
https://de.dwa.de/de/pandemie maßnahmen-in-abwasserbetrieben.html
Download im pdf-Format:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200318_001
Umweltpreis „Ökoworld for Future – Wasserpreis 2020″ ausgeschrieben
Der „Ökoworld for Future – Wasserpreis 2020″ ist der Umweltpreis der Ökoworld AG (vormals versiko) aus Hilden, der ethisch-ökologische Projekte und Engagement auszeichnet. Im Jahr 2020 neu aufgelegt, liegt sein Ursprung im versiko-Umweltpreis, der zuletzt im Jahr 1994 vergeben wurde. Dieser Wasserpreis 2020 wertschätzt und fördert herausragende Projekte aus dem Bereich Wasser/ Abwasser. Die Bewerbungsfrist endet am 24. April 2020.
Gefördert werden beispielsweise die Implementierung innovativer Technologien, nachhaltiger Projekte oder Engagement für Bildung und Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Nachhaltigkeit im Bereich Wasser/Abwasser. Auch Produkte und (IT-) Dienstleistungen sind willkommen, wenn diese den Fachbereich Wasser/Abwasser tatkräftig und sinnvoll unterstützen. Potenzielle Bewerberinnen und Bewerber für drei Preiskategorien und Dotierungen von 10 000 Euro bis 25 000 Euro sind Start-Ups, KMUs, Forscher/innen, Studierende, Initiativen, Gruppen, Vereine und ähnliche. Die Vergabe der Preise erfolgt am 17. September 2020 in Düsseldorf.
www.oekoworld.com/code/1505P1399
EU-Kommission: Deutschland soll Vorschriften zum Schutz von Oberflächengewässern verbessern
Die EU-Kommission fordert Deutschland nachdrücklich auf, seine nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen in der durch die Richtlinie 2013/39/EU geänderten Fassung zu korrigieren. Mit der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen in der Wasserpolitik (2008/105/ EG) soll sichergestellt werden, dass die chemische Verschmutzung von Oberflächengewässern keine Gefahr für die aquatische Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt. Die Kommission hat bei einer Überprüfung der Übereinstimmung der nationalen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie in den Mitgliedstaaten festgestellt, dass Deutsch land die Richtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt habe. Sie richtete daher ein Aufforderungsschreiben an Deutschland. Das Land hat bis Mitte April Zeit, um Stellung zu nehmen und seine Rechtsvorschriften anzupassen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den deutschen Behörden eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
Nitrat: vorläufig keine Klage der EU gegen Deutschland
Die Gespräche, die die Bundesministerien für Landwirtschaft und für Umwelt mit der EU-Kommission zur Änderung des Düngerechts geführt haben, sind abgeschlossen. Die EU-Kommission wird auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten. Das teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am 21. Februar 2020 mit. Der Entwurf der Bundesregierung zum Düngerecht sei fristgerecht über das Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet worden, nachdem auch die Bundesministerien für Finanzen und für Wirtschaft ihr Einverständnis erklärt hatten.
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium weiter mitteilt, werde es der Bundesregierung per Verwaltungsvorschrift nun möglich sein, bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festzulegen. Das unterschiedliche Vorgehen in den Ländern hatte bei vielen Landwirten zu Protesten geführt. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern erfolge die Ausweisung der Gebiete mit zusätzlichen Auflagen („rote Gebiete“) künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert.
Nun seien die Länder am Zug, so das Bundeslandwirtschaftsministerium. Vorgesehen ist, dass sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. April 2020 mit dem Verordnungsentwurf befasst. Damit werde auch der von der EU-Kommission vorgegebene Zeitplan eingehalten. Die Kommission hätte unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie keine weitere Verzögerung des Rechtssetzungsverfahrens akzeptiere. Falls der Bundesrat im April keinen Beschluss fasse, sei sie gezwungen, das Klageverfahren einzuleiten.
Deutscher Nachhaltigkeitspreis für Städte und Gemeinden ausgeschrieben
Kommunen, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten eine umfassende, nachhaltige Stadtentwicklung betreiben, können sich um den 13. Deutschen Nachhaltigkeitspreis (DNP) bewerben. Der Wettbewerb für Städte und Gemeinden ist mit insgesamt 90 000 Euro dotiert. Die Teilnahmephase läuft bis zum 24. April 2020 und erhebt über einen Online-Fragebogen das Nachhaltigkeitsprofil der Kommunen. Nach Auswertung durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu), das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie und das ICLEI Europasekretariat werden die besten Bewerber zu vertiefenden Interviews besucht. Über die Sieger des Wettbewerbs entscheidet dann eine Expertenjury.
www.nachhaltigkeitspreis.de/kommunen
Forschungsprojekt: Mini-Regenrückhaltbecken für durstige Bäume
Ein Mini-Regenrückhaltebecken für dauerhaft grüne und gesunde Bäume. Mit dieser Idee beschäftigt sich Prof. Dr.-Ing. Helmut Grüning von der FH Münster, mit dem Unternehmen Humberg Baumschutz und der Gemeinde Nottuln in dem gemeinsamen Forschungsprojekt BeGrüKlim. Die Idee, ursprünglich von Franz Humberg, Geschäftsführer der Humberg GmbH: Bei Regen fließt das Wasser in ein kleines Wasserreservoir um den Wurzelballen. Das dient als entlastender Puffer für das Kanalnetz und bewässert gleichzeitig langfristig den Baum. Somit landet das Oberflächenwasser dort, wo es wirklich gebraucht wird, und das Risiko einer Überflutung wird reduziert. Das Forschungsprojekt wird vom Bundesumweltministerium mit rund 220 000 Euro gefördert. Es läuft seit Anfang des Jahres für die Dauer von drei Jahren. In dieser Zeit sollen an drei Standorten in Nottuln Bäume mit dem Mini-Rückhaltebecken gepflanzt werden. Mittels eines Sensors sendet jeder Baumstandort dann Werte zum Wasserfüllstand oder der Feuchtigkeit des Wurzelballens. In Trockenphasen kann die Kommune so jeden Baum bedarfsgerecht wässern. Gleichzeitig gepflanzte Referenzbäume ohne Reservoir liefern den Direktvergleich, ob das Reservoir hilft, besser durch trockene Zeiten zu kommen. Außerdem liegt der Fokus des Forschungsprojekts unter anderem darauf, wie die Systemabmessungen optimiert werden können, in welchem Umfang es an die Entwässerungssysteme angeschlossen werden kann und wie sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis entwickeln wird.
Nordrhein-Westfalen: neue Beratungsstelle für Kommunen zur Klimafolgenanpassung
Eine zentrale Anlaufstelle unterstützt nordrhein-westfälische Kommunen gezielt in Belangen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW bietet Beratung zur Umsetzung und Förderung von Maßnahmen, Info-Vorträge für Stadträte und gibt laufende Informationen zum Thema Klimavorsorge. Das vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragte Beratungsteam des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) in Köln informiert telefonisch, per E-Mail und vor Ort.
www.kommunalberatung-klimaanpassung
Klärschlammkooperation OWL: Kooperationsvertrag unterzeichnet
57 Kommunen, Verbände und Gesellschaften aus den Regierungsbezirken Detmold und Arnsberg sowie Niedersachsen haben im Februar in Detmold den Vertrag zur Gründung der Klärschlammkooperation Ostwestfalen-Lippe unterzeichnet. Die zukünftigen Gesellschafter der Klärschlammverwertung OWL GmbH vertreten 78 Gemeinden, Städte, Kreise, Wasser-und Zweckverbände, bei denen jährlich ca. 186 000 t Klärschlamm (rund 44 000 t Trockensubstanz) anfallen. Die Kooperation wird nun mit der europaweiten Suche nach einem strategischen Partner beginnen. Der strategische Partner muss über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage verfügen oder eine solche Anlage schon haben, die von der Kooperation dann genutzt werden kann. Die gemeinsame Entsorgung beginnt 2024, zu diesem Zeitpunkt werden dann ca. 156 000 t Klärschlamm über den strategischen Partner entsorgt. Ab 2029 sind alle Kooperationspartner an der Klärschlammlieferung beteiligt. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt dann mindestens bis Ende 2043. Um für das Gemeinschaftsunternehmen und damit den Bürgerinnen und Bürgern eine angemessene Mitsprachemöglichkeit zu sichern, wird die Kooperation sich an der Gesellschaft zur Verbrennung der Klärschlämme beteiligen. Dies kann auch eine Finanzierungsverantwortung mit sich bringen, dafür ist die Kooperation entsprechend gerüstet. Initiiert und unterstützt wurde die Initiative von der Bezirksregierung Detmold.
Förderung eines Projekts zur Karbonisierung von Klärschlamm
Das TerraNova®-Ultra-Verfahren zur hydrothermalen Karbonisierung von Klärschlamm soll bis 2020 um zwei weitere Komponenten ergänzt werden: Durch die Zugabe von Säure innerhalb des Prozesses kann der im Klärschlamm enthaltene Phosphor gelöst und über das abgetrennte Schlammwasser mittels Adsorption, Fällung oder Kristallisation zurückgewonnen werden. Auf dieser Basis wird von der TerraNova Energy GmbH (TNE) die wirtschaftliche Herstellung eines handelbaren Sekundärphosphor-Produkts entwickelt und in einer Demonstrationsanlage umgesetzt. Der Ruhrverband stellt für das Vorhaben einen geeigneten Standort auf der Kläranlage Duisburg-Kaßlerfeld zur Verfügung.
Das verbleibende, phosphorarme Restwasser eignet sich aufgrund des hohen Gehalts an biologisch abbaubaren organischen Bestandteilen gut zur Biogaserzeugung. Das Deutsche Biomasseforschungszentrum gGmbH (DBFZ) führt dazu über einen Zeitraum von zwölf Monaten kontinuierliche Technikumsversuche sowohl unter mesophilen als auch thermophilen Bedingungen am Standort Leipzig durch, um Umsetzungsgrade und Methanproduktion zu optimieren und die Langzeitstabilität der Biogaserzeugung nachzuweisen.
In einer abschließenden Energiebilanz wird untersucht, in welcher Höhe der Eigenenergiebedarf des Verfahrens durch das zusätzlich produzierte Faulgas und die bei der anschließenden Verstromung anfallende Abwärme gedeckt werden kann.
Diese Versuche laufen im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekts CarBioPhos. Das TerraNova®-UItra-Verfahren wird bereits großtechnisch in China eingesetzt und dient bislang der Reduktion der Entsorgungsmenge um bis zu 80 %.
Empfehlungen bei IT-Angriffen auf kommunale Verwaltungen
Die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Empfehlungen zum Umgang mit Lösegeldforderungen bei Angriffen auf Kommunalverwaltungen mit Erpressungstrojanern herausgegeben. „Wir dürfen derartigen Lösegeldforderungen nicht nachgeben. Es muss klar sein, kommunale Verwaltungen sind nicht erpressbar. Sonst werden den Kriminellen Anreize geboten, ihre Handlungen fortzusetzen. Hier muss die Haltung unserer Verwaltungen glasklar und nicht verhandelbar sein“, so formulierten es die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte-und Gemeindebundes. „Jeder Erpressungsversuch muss konsequent zur Anzeige gebracht und verfolgt werden. Für derartige Angriffe auf die Funktionsfähigkeit kommunaler Dienstleistungen, die Daten von Bürgerinnen und Bürgern und deren Steuergeld, muss eine Null-Toleranz-Politik gelten.“
Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA): „Betroffene Kommunen sollten niemals auf Erpressungsversuche von Cyberkriminellen eingehen. Denn damit unterstützen sie das ‚Geschäftsmodell‘ der Erpresser. Zudem zeigt sich in vielen Fällen, dass Geschädigte ihre Zahlungen umsonst leisten: Die Daten bleiben verschlüsselt, und die Täter setzen ihre Straftaten ungehindert fort. Kommunalverwaltungen können dazu beitragen, dieses Muster zu durchbrechen: Indem sie die zuständigen Behörden alarmieren und damit die Strafverfolgung ermöglichen. Und indem sie präventive Maßnahmen ergreifen, um ihre Computersysteme wirksam zu schützen.“
IFAT wird verschoben – neuer Termin im September 2020
Die IFAT 2020, die für Anfang Mai geplant war, wird verschoben; sie wird nun vom 7. bis 11. September 2020 in München stattfinden. Die Messe begründet dies mit der zunehmenden Ausbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) in Europa und der Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums sowie der Bayerischen Staatsregierung. Die Entscheidung für die Verschiebung wurde von der Messe München in enger Abstimmung mit dem Executive Board des Ausstellerbeirats, mit den ideellen Trägern – darunter die DWA – und unter Berücksichtigung von zahlreichen Ausstellerrückmeldungen getroffen. Der Vorsitzende des Ausstellerbeirats, Dr. Johannes F. Kirchhoff, erklärte dazu: „Die ideellen Träger der IFAT unterstützen die Verschiebung der IFAT 2020. Auf Basis der aktuellen Lage schätzen wir die Teilnahmebereitschaft von Ausstellern und Besuchern als zunehmend sinkend ein. Viele Unternehmen haben die Reisebedingungen für ihre Mitarbeiter massiv verschärft, dazu kommt die persönliche Verunsicherung des Einzelnen sowie die Unwägbarkeit der weiteren Entwicklung. Damit ist der Erfolg der Messe im Mai grundlegend gefährdet. Zugleich ist die Bedeutung der IFAT für die gesamte Branche so groß, dass wir dieses Risiko nicht eingehen wollen.“
Neue Förderrunde für Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz
Das Bundesumweltministerium fördert Kommunen bei investiven Klimaschutzprojekten mit modellhaftem Charakter. Bis zum 30. April 2020 können im novellierten Förderaufruf Projektskizzen eingereicht werden. Gefördert werden Vorhaben, die durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen leisten und durch ihre Konzeption zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte anregen. Die Förderquote beträgt bis zu 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Der novellierte Förderaufruf ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Projektskizzen können Antragsteller sowohl im Frühjahr (1. März bis 30. April) als auch im Herbst (1. September bis 31. Oktober) einreichen. Die wettbewerblichen Auswahlverfahren sind zweistufig gestaltet. In einem ersten Schritt werden die eingereichten Projektskizzen begutachtet. Für die ausgewählten Vorhaben schließt sich dann ein formelles Antragsverfahren an.
https://www.klimaschutz.de/projekte/modellprojekte
Bundesfinanzhof: Urteil zu Kosten der Sanierung einer privaten Abwasserleitung
Aufwendungen für die Ersetzung, Modernisierung oder – gegebenenfalls teilweisen – Instandsetzung einer vorhandenen und funktionsfähigen Kanalisation sind – als Werbungskosten oder Betriebsausgaben – sofort steuerlich abziehbar, da sie weder zu den Anschaffungs-noch zu den Herstellungskosten eines Gebäudes zählen, sondern lediglich der Erhaltung des Grundstücks dienen. Das stellte der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 3. September 2019 (IX R 2/19) fest. Die vom Gericht zu entscheidende Streitfrage war, ob ein Vermieter Aufwendungen für die von der Gemeinde angeordnete Erneuerung eines durch Wurzeleinwuchs beschädigten Anschlusskanals für Mischwasser als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen kann. Die Gemeinde hatte die Sanierung des Anschlusskanals durch einen Schlauchliner auf eigene Kosten des Grundstückseigentümers gefordert. Das zuständige Finanzamt hatte die Aufwendungen (es ging um rund 10 000 Euro) im Einkommensteuerbescheid nicht anerkannt.
Nordrhein-Westfalen: Kabinett billigt Entwurf zur Dichtheitsprüfung
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 3. März 2020 den Entwurf für eine „Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ verabschiedet. Im Kern geht es dabei um die Abschaffung der turnusmäßigen Dichtheitsprüfung für Hausanschlüsse für häusliches Abwasser. „Die Abschaffung starrer Fristen führt zu einer Entlastung der Haushalte. Sie entbindet die Hausbesitzer aber nicht von ihrer Verantwortung, die Kanäle in Ordnung zu halten. Der Grundwasserschutz und der Erhalt einer funktionsfähigen Kanalisation stehen nicht in Frage“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser im Anschluss an die Kabinettsitzung. Der Verordnungsentwurf bedarf noch der Zustimmung des Landtags. Das Umweltministerium erwartet, dass die Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft tritt.
Regenrückhaltebecken bringen Artenvielfalt in den besiedelten Raum
Städtische Regenrückhaltebecken können bei naturnaher Gestaltung zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Das zeigt die Dissertation von Dr. Lisa Holtmann, die mit einem Stipendium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zu dem Thema an der Universität Osnabrück promoviert hat. Im Rahmen der Doktorarbeit wurde die Vielfalt der Pflanzenarten an 35 Regenrückhaltebecken und 35 Kontrollgewässern in und um Münster (Westfalen) vergleichend analysiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchung belegen, dass im Wasser lebende, salztolerante und gefährdete Pflanzen an den Regenrückhaltebecken in höheren Artenzahlen vorkamen als an den Kontrollteichen, die teilweise sogar extra zu Artenschutzzwecken angelegt worden waren. Entscheidend für eine höhere Pflanzenvielfalt sind nach Ansicht der Forscher vor allem kommunale Pflegemaßnahmen. „Wir gehen davon aus, dass das regelmäßige Management der Becken gute Bedingungen für gefährdete Pflanzenarten fördert“, erläutert Prof. Dr. Thomas Fartmann, Leiter der Abteilung für Biodiversität und Landschaftsökologie der Universität Osnabrück. Um optimalen Hochwasserschutz zu erreichen, werden alle paar Jahre die Sträucher und Bäume am Ufer beschnitten und die Teiche entschlammt. Die niedrige Krautschicht wird in der Regel jedes Jahr im Winter geschnitten. Dieses Eingreifen schaffe offenen Boden und lasse Licht an die dort vorhandenen Samen, die dann auskeimen und wachsen können. Bei der Anlage und Pflege von Regenrückhaltebecken sollten Belange des Biodiversitätsschutzes zukünftig verstärkt berücksichtigt werden.
Manfred Fischer 80 Jahre
Am 9. April 2020 begeht mit Dipl.-Ing. (FH) Manfred Fischer, ein Urgestein der „Abwasserszene“, vor allem aus Sicht der betrieblichen Praxis in Deutschland, aber auch der benachbarten deutschsprachigen Länder, seinen 80. Geburtstag. Der in Gauting bei München lebende Manfred Fischer wurde in Ansbach (Mittelfranken) geboren. Nach seiner Ausbildung zum Maurer studierte er in München städtischen Ingenieurbau und war sodann ein Jahr lang als Bauleiter tätig. 1967 trat er seinen Dienst beim Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft an, wo er 38 Jahre lang bis zu seiner Pensionierung 2005 im Bereich des Gewässerschutzes tätig war. Manfred Fischer ist der DWA und ihrer Vorgängerorganisation ATV (Abwassertechnische Vereinigung) seit Jahrzehnten verbunden. Die Entwicklung der außerordentlich erfolgreichen kommunalen „Nachbarschaftshilfe“ Kläranlagen-Nachbarschaften hat er wesentlich beeinflusst. Seit der Gründung der Kläranlagen-Nachbarschaften in Bayern im Jahr 1973 war Manfred Fischer viele Jahre als Lehrer tätig. 1981 wurde er stellvertretender Leiter, von 1987 bis 2005 war er deren Leiter. 1995 wurde er zum Sprecher der heutigen DWA-Arbeitsgruppe „Kläranlagen-Nachbarschaften“ gewählt. Diese Funktion hatte er – wie die Obmannstätigkeit im DWA-Fachausschuss „Nachbarschaften“ – bis zum Eintritt in seinen beruflichen Ruhestand im Jahr 2005 inne. Dem Betriebspersonal von Abwasseranlagen immer noch verbunden, fungiert er heute als Schriftleiter der KA-Betriebs-Info. In Fachkreisen bekannt wurde er auch aufgrund seiner zahlreichen Buchveröffentlichungen, beispielsweise durch das in mehrere Sprachen übersetzte Klärwärter-Taschenbuch. Auch seine engagierte Mitarbeit bei der Erstellung von DWA-Arbeits- und -Merkblättern für die betriebliche Praxis und deren Umsetzung sowie in DIN-Ausschüssen sollen hier genannt werden. Mit humoristischen Büchern zur Abwassertechnik, etwa Wasserwirtschaft mit Humor oder Manfred Fischer’s Klärungsbedarf, hat er zudem Interpretationshilfen für schwierige Themen gegeben. Manfred Fischer erhielt 1986 die Ehrennadel der ATV und 2006 als einer der Ersten aus dem Bereich des Anlagenbetriebs die höchste Auszeichnung, die die DWA ihren Mitgliedern verleiht: die Ehrenmitgliedschaft.
Arbeitssicherheit in der Kreislaufwirtschaft
Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) hat beim Internationalen Forschungsinstitut für öffentliche Dienste (PSIRU) eine Studie über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in der Kreislaufwirtschaft in Auftrag gegeben. Mit dieser Umfrage sollen die Ergebnisse der Sekundärforschung ergänzt werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Stimmen der Arbeitnehmer/innen in der Kreislaufwirtschaft und ihrer Gewerkschaften im Abschlussbericht berücksichtigt werden. Die Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft bei ver.di ruft aus diesem Grund zur Teilnahme an der Umfrage auf:
https://www.epsu.org/article/survey-health-and-safety-circular-economy-waste-and-wastewater
Arzneimittelrückstände in Trinkwasser und Gewässern
Human- und tiermedizinische Wirkstoffe in Trinkwasser und Gewässern und die davon ausgehenden Risiken sind Gegen¬stand einer Untersuchung, die das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung durchge¬führt hat. Betrachtet wurden die ver¬schiedenen Eintragspfade in Oberflä¬chengewässer und ins Grundwasser so¬wie die Sicherheit des Trinkwassers. Der resultierende Bericht des TAB bietet eine Bestandsaufnahme zu Mengen, Konzent¬rationen und Trends von Arzneimittel¬reststoffen im Wasser sowie zu vorhan¬denen Hinweisen, Indizien und Eviden¬zen für negative Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Darüber hinaus wurde analysiert, welche Maßnahmen zur Ver¬fügung stehen, um die Einträge von Arz¬neistoffen in Gewässer zu verringern, oh¬ne das bestehende hohe Niveau des Ge¬sundheitsschutzes in Deutschland abzu¬senken. Es werden technische, informa¬torische, organisatorische und regulative Handlungsoptionen im Gesundheitssek¬tor, bei der Tierhaltung, in Landwirt¬schaft und Haushalten sowie der Wasser¬wirtschaft gesichtet und beschrieben. Dabei werden die rechtlichen Rahmen¬bedingungen in den Blick genommen so¬wie gesellschaftliche Zielkonflikte und das Vorsorgeprinzip diskutiert.
Download des Berichts (Bundestags- Drucksache 19/16430):
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200115_002
VBI-Leitfaden zur BIM-Anwendung in der Wasserwirtschaft
Building Information Modeling, kurz BIM, gewinnt auch in der Wasserwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Um die Rolle der planenden Ingenieure im digitalisierten Planungs- und Bauprozess zu stärken, hat der Verband Beratender Ingenieure (VBI) jetzt die Broschüre „BIM-Anwendung in der Wasserwirtschaft – Empfehlungen für die Planerpraxis“ vorgelegt.
Der Leitfaden zeigt, wie die Anwendung der BIM-Methode auf wasserwirtschaftliche Projekte mit ihren oft großen Flächenausdehnungen und komplexen Einzelobjekten gelingen kann und liefert darüber hinaus Hinweise zur Honorierung der BIM-Leistungen. Erstellt hat den Leitfaden der VBI-Ausschuss Wasserwirtschaft. Der Leitfaden umfasst 32 Seiten und kann für 10 Euro über den Online-Shop des VBI bezogen werden:
2. BIM-Betreiberaustausch
Building Information Modelling (BIM) ist im Hochbau seit mehreren Jahren ein großes Thema. Auch im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung wird BIM, unter anderem aufgrund der zunehmenden Digitalisierung innerhalb der Unternehmen, immer präsenter. Leider fokussieren sich die Aktivitäten in dem Themenfeld bisher fast ausschließlich auf den Bereich Planung und Bau. Um die Brücke zwischen Planung, Bau und dem nachfolgenden Betrieb der Anlagen, der zeitlich den größten Teil des Lebenszyklus ausmacht, zu schlagen, wurde auf Betreiben von Andreas Dudzik (Emschergenossenschaft und Lippeverband) und Hendrik Rösch (Harzwasserwerke GmbH) ein „BIM Betreiberaustausch“ initiiert. In diesem Austausch sollen die BIM-Themen der Auftraggeber bzw. Betreiber in den Fokus gerückt, Erfahrungen der Betreiber mit der Methode erörtert und praxisgerechte Lösungen für die Betriebsphase der Anlagen erarbeitet werden.
Am 2. BIM-Betreiberaustausch am 20. November 2019 bei der Harzwasserwerke GmbH in Hildesheim haben Vertreter von Hamburg Wasser, Hansewasser Bremen, Zweckverband Landeswasserversorgung (Stuttgart), Ruhrverband, Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Stadtentwässerung Düsseldorf, Hessenwasser, Berliner Wasserbetriebe, Emschergenossenschaft und Lippeverband sowie den Harzwasserwerken teilgenommen.
An einer aktiven Mitarbeit interessierte Betreiber können sich gerne bei einem der Initiatoren per E-Mail melden:
Dudzik.Andreas@eglv.de
roesch@harzwasserwerke.de
BMU und UBA loben „Bundespreis Umwelt & Bauen“ aus
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) schreiben den „Bundespreis Umwelt und Bauen“ aus, der 2020 erstmals vergeben wird. Damit wollen die Initiatoren Projekte mit Vorbildcharakter in puncto Nachhaltigkeit auszeichnen. Vergeben wird der Preis in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nicht-Wohngebäude“, „Quartiere“ und „Nachhaltigkeit und Innovationen“. Besonders im Fokus der ersten beiden steht die energetische Sanierung von Bestandsbauten. Neben diesen Wettbewerbskategorien vergeben BMU und UBA noch drei Sonderpreise für besonders innovative Ansätze. Unter den Stichworten „Resilienz“ und „Suffizienz“ geht es um die Anpassung an den Klimawandel und um Strategien zur Verringerung des Ressourceneinsatzes. Auch sollen Bauvorhaben honoriert werden, die Aspekte der biologischen Vielfalt in besonderer Weise berücksichtigen und damit einen substanziellen Beitrag zum Schutz und zur Umsetzung von „Stadtnatur“ leisten. Das dritte Feld „Gebäudehülle & Bauprodukt“ ist für neuartige Lösungen mit innovativen Materialien und Baukonstruktionen gedacht. Bewerben können sich alle Akteure des Baubereichs. Teilnahmeschluss ist der 15. April 2020.
www.umweltbundesamt.de/bundespreis-umwelt-bauen-start
Berliner Wasserbetriebe ziehen positive Bilanz ihres Qualifizierungsprojekts
Im fünften Jahr ziehen die Berliner Wasserbetriebe eine durchweg positive Bilanz ihres Projekts Horizonte zur Qualifizierung von Geflüchteten und Menschen mit erschwerten Bildungsbiografien: Gut zwei Drittel aller Teilnehmenden seit 2016 haben eine Ausbildung im Unternehmen begonnen. Sieben von ihnen haben diese bereits erfolgreich beendet und arbeiten nun bei den Wasserbetrieben.
Horizonte, das Projekt der Berliner Wasserbetriebe für Menschen mit Fluchthintergrund und solche, die es aus anderen Gründen schwer haben, auf normalem Weg eine Ausbildung zu finden, ist vor vier Jahren gestartet. Seitdem haben 48 junge Menschen die achtmonatige Einstiegsqualifizierung durchlaufen – 33 von ihnen haben anschließend eine Ausbildung im Unternehmen begonnen, das macht eine Erfolgsquote von gut zwei Dritteln.
Unter den 33 Auszubildenden befinden sich 15 Geflüchtete und 18 junge Menschen aus Berlin. Sie haben eine Ausbildung etwa als Anlagenmechaniker, Industriemechaniker, Fachkraft für Wasserversorgungs- oder Abwassertechnik, Mechatroniker sowie als Industriekaufmann/-frau begonnen. Diese Ausbildungsplätze stellt das Unternehmen zusätzlich zu den ohnehin jedes Jahr vorhandenen 80 Ausbildungsplätzen zur Verfügung. In einem achtmonatigen Praktikum lernen die Horizonte-Teilnehmer und Teilnehmerinnen (bislang vier Frauen) technische Grundfertigkeiten, erhalten begleitenden Sprach- und naturwissenschaftlichen Unterricht und werden von einem eigenen Ausbilder betreut.
Cluster „Energieeffizienz auf Kläranlagen“ in Baden-Württemberg
Der DWA-Landesverband Baden-Württemberg startet initial mit dem Aufbau des Clusters „Energieeffizienz auf Kläranlagen“. Zielsetzung ist es, das Wissen, die Betriebserfahrungen und Instrumente zur energetischen Optimierung kommunaler Kläranlagen aller Akteure im Land zu bündeln, gezielt zu koordinieren und verfügbar zu machen sowie neue Impulse und Werkzeuge für die Behörden und Betreiber zu entwickeln. Durch den Cluster, der mit Unterstützung des Umweltministerium Baden-Württembergs konzipiert wird, soll das Bewusstsein des Betriebspersonals und der Entscheidungsträger zielgerichtete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung vor Ort durchzuführen, gefördert werden.
Die Reinigungsleistung der kommunalen Kläranlagen hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Im Hinblick auf die zusätzlichen Anforderungen insbesondere aus der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie oder durch die Spurenstoffelimination werden weitere Anstrengungen notwendig, die unter anderem auch verfahrensbedingt zusätzliche Energie benötigen. Zudem sind bereits heute die kommunalen Kläranlagen mit rund 20 % des Gesamtenergiebedarfs in den Kommunen meist die größten Energieverbraucher.
So empfiehlt auch die Abwasserverordnung eine energieeffiziente Betriebsweise, in der wirtschaftlich und technisch mögliche Potenziale genutzt werden sollen. Es ist daher ökonomisch und ökologisch geboten, die energetischen Optimierungspotenziale zu erkennen, zu bewerten und diese im Betrieb umzusetzen. Als ein unterstützendes Hilfsmittel entwickelt der Landesverband parallel für die Betreiber der Kläranlagen-Nachbarschaften in Baden-Württemberg in einem von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und dem Land Baden-Württemberg geförderten Projekt einen vereinfachten Energiecheck als cloudbasierte Softwarelösung, durch den jeder Betreiber mit einfachen Mitteln eine umfassende jahresübergreifende Auswertung und Einschätzung für seine Anlage erhalten wird. Der jährliche Leistungsvergleich der kommunalen Kläranlagen erhält damit eine neue Wertigkeit in Form eines anlagenspezifischen Energie- und Umweltinformationsberichts.
Im Cluster werden zudem weitere Themen aufgegriffen, wie die Vorstellung von Best-Practice-Anlagen und ein Innovationspreis Energieeffizienz. Ergänzend zur Nachbarschaftsarbeit wird ein modulares zielgruppenspezifisches Schulungsangebot angeboten. Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz sind auch im Abwasserwesen wichtige Zukunftsthemen, die der Cluster Energieeffizienz im Landesverband vertiefend aufgreift.
Destatis: Abwasserwirtschaft investiert mehr
Von den 8,4 Milliarden Euro, die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) in den Umweltschutz investierten, entfiel im Jahr 2017 mit 3,6 Milliarden Euro (42,7 %) der größte Anteil auf die Abwasserwirtschaft. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Investitionen in diesem Umweltbereich gegenüber 2016 um 14,1 % (443 Millionen Euro). Die Abwasserwirtschaft umfasst Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Verminderung der Abwassermenge beziehungsweise Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen sowie zur Verringerung der Wärmemenge).
Mit 2,6 Milliarden Euro floss der größte Teil der Investitionen im Umweltbereich Abwasserwirtschaft in additive Umweltschutzmaßnahmen. Additive („End-of-Pipe“) Umweltschutzmaßnahmen sind vorwiegend separate, vom übrigen Produktionsprozess getrennte Anlagen, die entstandene Emissionen vermindern sollen, wie zum Beispiel Abwasser- und Klärschlammbehandlungsanlagen. In integrierte Umweltschutztechnologien investierten die Unternehmen im Umweltbereich Abwasserwirtschaft rund 958 Millionen Euro. Integrierte Umweltschutzmaßnahmen vermindern Umweltbelastungen direkt bei der Leistungserstellung, das heißt, sie lassen Emissionen erst gar nicht entstehen. Innerhalb des Umweltbereichs Abwasserwirtschaft gibt es Branchen, die besonders viel in den Umweltschutz investiert haben. So tätigten Unternehmen der Wirtschaftsabteilung „Abwasserentsorgung“ mit rund 2,5 Milliarden Euro erwartungsgemäß die höchsten Investitionen für den Umweltschutz (69 %). Es folgen Unternehmen der Wirtschaftsabteilung „Herstellung von chemischen Erzeugnissen“ mit rund 238 Millionen Euro (6,6 %) sowie Unternehmen der Wirtschaftsabteilung „Energieversorgung“ mit rund 90 Millionen Euro (2,5 %).
Detaillierte Ergebnisse (Fachserie 19 Reihe 3.1):
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20191212_003
Deutschlandwetter im Jahr 2019: zu trocken und zu warm
Wie bereits die meisten der vorangegangenen Jahre, so verlief auch 2019 in Deutschland wieder zu trocken, mit mehr Sonnenschein als üblich und vor allem deutlich zu warm. Es war sogar das drittwärmste Jahr seit dem Beginn von regelmäßigen Messungen 1881. Das meldet der Deutsche Wetterdienst (DWD) nach ersten Auswertungen der Ergebnisse seiner rund 2000 Messstationen.
2019 begann mit einem niederschlagsreichen Januar. Der Februar zeigte sich dagegen als sonnenscheinreichster Monat seit Messbeginn und mit sehr hohen Temperaturen bereits richtig frühlingshaft. Im März fegte eine ganze Reihe von schweren Stürmen über das Land, bevor der April mit trockenem und häufig sehr warmem Wetter schon einen Vorgeschmack auf den Sommer brachte. Völlig anders der Mai: Nach 13 zu warmen Monaten hintereinander verlief er sehr kühl und nass. Doch folgte der wärmste und sonnigste Juni seit Messbeginn. Dies war der Auftakt eines weiteren erheblich zu trockenen und extrem heißen Sommers, der alle vorangegangenen noch an Hitze übertraf. Flüsse trockneten aus, und auch die Wälder litten unter der großen Trockenheit. Im September begann eine Periode mit mehr Niederschlag, die mit kurzen Unterbrechungen bis Weihnachten anhielt und die Dürre allmählich beendete.
Der Temperaturdurchschnitt lag im Jahr 2019 mit 10,2 °C um 2,0 Grad über dem Wert der international gültigen Referenzperiode 1961 bis 1990. Gegenüber der Vergleichsperiode 1981 bis 2010 betrug die Abweichung nach oben 1,3 Grad. Damit gehört 2019 neben 2018 mit 10,5 °C und 2014 mit 10,3 °C zu den drei wärmsten Jahren seit dem Beginn regelmäßiger Aufzeichnungen 1881. Großen Anteil daran hatten elf zu warme Monate, sowie die extreme Hitze Ende Juli, als die Temperatur an 23 Messstellen auf 40,0 °C oder darüber kletterte.
Mit rund 730 l/m² erreichte 2019 nur 93 Prozent des Solls von 789 l/m². Der wenigste Niederschlag fiel vom Thüringer Becken bis zur Leipziger Tieflandsbucht, wo lokal nur etwa 350 l/m² zustande kamen. Den meisten Regen und Schnee erhielt das Allgäu mit bis zu 2450 l/m².
Mit etwa 1800 Stunden übertraf der Sonnenschein sein Soll von 1544 Stunden um 18 Prozent. Am längsten zeigte sich die Sonne am Hochrhein mit rund 2120 Stunden, am wenigsten im Norden und im Sauerland mit örtlich unter 1500 Stunden.
Förderung von Forschungs-und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Wasser-Extremereignisse“
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will Forschung und Entwicklung zu „Wasser-Extremereignissen“ fördern. Angestrebt wird die Entwicklung neuer Verfahren, Konzepte und Strategien und deren pilothafte Umsetzung für ein integratives und transdisziplinäres Management von Wasser-Extremereignissen. Gefördert werden ausgewählte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in folgenden Themenbereichen:
1. Digitale Instrumente für Monitoring, Analyse, Vorhersage und Kommunikation
2. Risikomanagement gegensätzlicher hydrologischer Extreme
3. Urbane extreme Wasserereignisse.
Die Verbundprojekte können sich auf eines dieser Themenfelder beziehen oder mehrere Themenfelder miteinander kombinieren. Es werden nur Verbundvorhaben gefördert, die eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung besitzen und innovativ sind. Um einen gezielten Transfer und eine spätere Anwendung der Forschungsergebnisse sicherzustellen, wird eine enge Kooperation mit potenziellen Anwendern (Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kommunen, Verbände) vorausgesetzt, die in den Projektvorschlägen auszuweisen ist. Dabei sind die dort verfügbaren einschlägigen Vorarbeiten sowie Modelle und Daten zu nutzen.
In der ersten Verfahrensstufe können bis zum 22. April 2020 Projektskizzen eingereicht werden.
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2835.html
Ressortforschungsplan 2020 des BMU veröffentlicht
Welche Schwerpunkte setzt das Bundesumweltministerium dieses Jahr in der Umweltforschung? Und welche Forschungsprojekte sollen konkret beginnen? Dies zeigt der Ressortforschungsplan 2020. Die Forschungsprojekte werden vom Umweltbundesamt an externe Forschungseinrichtungen vergeben. Die entsprechenden Ausschreibungen werden, abhängig vom geplanten Starttermin, nach und nach auf der eVergabe- Plattform veröffentlicht. Weitere Informationen zum Vergabeverfahren enthält die Website „Ressortforschungsplan“.
eVergabe-Plattform:
https://www.evergabe-online.de
Website „Ressortforschungsplan“:
https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/forschen/ressortforschungsplan
Nachfragen zu einzelnen Vorhaben:
E-Mail: ufoplan@uba.de
Goldene ÖWAV-Ehrennadel für DI Dr. Wilhelm Frey
Am 26.2.2020 überreichten ÖWAV-Präsident Roland Hohenauer und ÖWAV-GF Manfred Assmann im Rahmen des Seminars „Kapazitätserweiterung von Kläranlagen“ an der TU-Wien die Goldene ÖWAV-Ehrennadel an DI Dr. Wilhelm Frey für seine langjährigen Verdienste um die Abwasserwirtschaft und den ÖWAV.
DI Dr. Wilhelm Frey wirkte seit 1985 bei der Ausbildung von Kläranlagenbetriebspersonal mit und übernahm 1996 die Leitung des ÖWAV-Kurses „KlärwärterInnengrundkurs“. Ab 2006 war DI Dr. Frey außerdem Kursleiter des ÖWAV-Kurses „Mess-, Steuer-, Regelungstechnik und Leittechnik auf Abwasseranlagen“, der sich inzwischen „Messtechnik auf Abwasseranlagen“ nennt und in seiner neuen Form seit 2013 ebenso von DI Dr. Wilhelm Frey geleitet wird.
Darüber hinaus ist DI Dr. Wilhelm Frey in diversen ÖWAV-Ausschüssen – insbesondere im Ausschuss „Kläranlagenbetrieb“- sowie als mehrfacher Vortragender bei ÖWAV-Seminaren und der KAN-Sprechertagung langjährig aktiv.
Der ÖWAV dankt auch auf diesem Wege DI Dr. Wilhelm Frey sehr herzlich für sein großes Engagement um die KlärwärterInnenfachausbildung und den ÖWAV!
https://www.oewav.at/Page.aspx?target=391173
DWA-Grundkurs Gewässerunterhaltung in Thüringen
Die Gründung der Thüringer Gewässerunterhaltungsverbände zum 1. Januar 2020 wird in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz von einem umfangreichen Schulungsprogramm begleitet. Daher bietet der DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen, insbesondere für die mit der Maßnahmenplanung betrauten Mitarbeiter der Gewässerunterhaltungsverbände und deren Planer, den Grundkurs „Grundlagen der Gewässerunterhaltung“ an.
Der Kurs vermittelt Grundkenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Gewässerunterhaltung. Ausgehend von der Vermittlung rechtlicher Grundlagen wird gezeigt, wie im Rahmen der Gewässerunterhaltung Gewässerpflege- und -entwicklungsmaßnahmen umzusetzen sind. Ziel ist es darzulegen, wie ein Verantwortlicher im Spannungsfeld von Nutzungsbezug einerseits und gesetzlicher Forderung nach naturnaher Gewässerentwicklung andererseits rechtssicher navigieren kann. Somit ist es auch ein wesentliches Anliegen des Kurses zu vermitteln, dass Gewässerunterhaltung vor allem in Ortslagen vorrangig der Gewährleistung eines möglichst schadenfreien Wasserabflusses dient, jedoch in der freien Landschaft der Schwerpunkt auf dem Erhalt und der Entwicklung naturnaher Strukturen in und an Flüssen und Bächen liegt. Es wird dargestellt, wie die betreffenden Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden können. Die theoretischen Grundlagen werden durch praktische Beispiele im Rahmen einer Exkursion verdeutlicht.
Fortbildungsschwerpunkte sind:
Unterhaltung von Fließgewässern – Einführung und rechtliche Grundlagen
Das Ökosystem Fließgewässer (ökologische/hydromorphologische Grundlagen, Eigendynamik, Ufergehölze)
Arbeitsgrundlagen für Gewässerunterhalter und Planer (Handbuch Gewässerunterhaltung, Praxisleitfaden Gehölzpflege)
Eigendynamische Prozesse unterstützen, steuern, stoppen – Möglichkeiten und Grenzen ingenieurbiologischer Bauweisen
Planungsinstrumente (Gewässerunterhaltungsplan)
Vorbereitung und Durchführung von Gewässerunterhaltungsarbeiten (Gewässerunterhaltungstechnik, Personal)
Verkehrssicherungspflicht und Arbeitsschutz bei Unterhaltungsarbeiten
Gewährleistung der Fischdurchgängigkeit
Hamburg Wasser beendet größtes Sielausbauprogramm der letzten zehn Jahre
Hamburg Wasser hat Mitte Januar 2020 das Innenstadt-Entlastungsprogramm beendet. Das Unternehmen hat hierfür in den letzten zehn Jahren rund 85 Millionen Euro investiert. Mit dem Neubau von 6,2 Kilometer Transport- und Speichersielen entsteht 17 600 Kubikmeter zusätzliches Speichervolumen. Das Innenstadt-Entlastungsprogramm steht in der Tradition der großen Gewässerschutzprogramme, die Hamburg Wasser seit den 1990er-Jahren umgesetzt hat. Das Hamburger Sielnetz wurde dabei gezielt ausgebaut, um Alster, Elbe und Bille besser vor Überläufen aus der Kanalisation zu schützen. Insgesamt hat Hamburg Wasser 695 Millionen Euro in den Schutz der Hamburger Gewässer investiert und 215 200 m³ zusätzliches Speichervolumen geschaffen.
Der Ausbau der Siele ist nur ein kleiner Baustein beim Regenwassermanagement. Die Entwicklung von Hamburg zur Schwammstadt ist das langfristige Ziel. Erreicht werden soll dies durch den Einsatz versickerungsfähiger Materialien, Gründächer, begrünte Fassaden, Mulden und Teiche. Es wird angestrebt, einen möglichst naturnahen Wasserhaushalt zu erreichen. Dabei müssen die Grundstückseigentümer ebenfalls mitziehen.
Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage in Helmstedt genehmigt
Die EEW Energy from Waste Helmstedt GmbH hat im Dezember 2019 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage (KVA) am EEW-Standort Buschhaus erhalten. Damit hat das erste von aktuell drei KVA-Projekten der EEW-Gruppe in Deutschland eine wichtige Hürde genommen. Bereits im Oktober hatte EEW mit ersten bauvorbereitenden Maßnahmen beginnen können. Eine entsprechende Genehmigung dafür hatte das zuständige Gewerbeaufsichtsamt erteilt. Die offizielle Grundsteinlegung fand im Januar 2020 statt. Neben Helmstedt plant EEW Anlagen in Stapelfeld nahe Hamburg und im mecklenburgischen Stavenhagen. „Einen optimalen Projektverlauf vorausgesetzt, werden wir am Standort Buschhaus erstmals im vierten Quartal 2021 Klärschlamm behandeln“, kündigte Guido Lücker, Technischer Geschäftsführer von EEW Helmstedt, an.
Junge DWA besucht Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Der dritte Stammtisch der jungen DWA Frankfurt am Main traf sich am 17. Dezember 2019 auf der Kläranlage Frankfurt-Niederrad. Frank Helmling, der für den Betrieb der Kläranlage zuständig ist, übernahm die Führung und Erklärung der Anlage. Im Mittelpunkt des Treffens standen die Besichtigung der nachgeschalteten Denitrifikation sowie der restaurierten historischen Kläranlage Frankfurt. Im Anschluss fand ein Austausch an Erfahrungen, Wissen, Tipps und Tricks in gemütlicher Runde statt.
Um die Stickstofffrachten am Auslauf der Kläranlage weiter zu verringern, wird auf der Kläranlage Niederrad eine nachgeschaltete Denitrifikation betrieben. Dabei wird das Wasser aus der Nachklärung mit einem Kohlenstoffträger angeimpft und in Filterbecken geleitet. Diese Becken sind mit einem Granulat gefüllt, auf dem die benötigte Biologie angesiedelt ist. Nitrat wird zu elementaren Stickstoff abgebaut und das gereinigte Wasser in den Main geleitet.
Die historische Anlage gilt als erste Kläranlage auf dem europäischen Festland und wurde zum Denkmal des Jahres 2017 in Frankfurt ausgezeichnet. Im Jahr 1887 erbaut, besticht sie durch ihre einmalige Bauweise. Zu sehen sind noch der Zulauf, die Position der Rechen und die Absetzbecken.
M. Eng. Andreas Happach
Sieben Millionen Euro für energieproduzierende Kläranlage
Das Clausthaler Verbundprojekt BioBZ (bio-elektrochemische Brennstoffzelle), 2018 ausgezeichnet mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis, wird mit dem Vorhaben „Demo-BioBZ“ fortgesetzt. Der Ansatz, durch den Einsatz der bio-elektrochemischen Brennstoffzelle aus dem Abwasser einer Kläranlage Energie zu gewinnen, wird weiter optimiert und in Goslar in eine Demonstrationskläranlage, die für 250 Einwohner ausgelegt ist, umgesetzt. Dafür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung über den Projektträger Karlsruhe (PTKA) in den kommenden fünf Jahren 5,9 Millionen Euro bereit. Hinzu kommen Mittel aus Industrie und Wissenschaft. Das Kick-off-Meeting für das insgesamt sieben Millionen Euro umfassende Projekt fand am 23. Januar 2020 statt.
Koordiniert wird das neue Verbundprojekt von Prof. Michael Sievers vom CUTEC Clausthaler Umwelttechnik Forschungszentrum. „Eine technische Anlage, wie sie im Projekt Demo-BioBZ zur nachhaltigen Abwasserreinigung mit vollständiger Kohlenstoff- und Stickstoff- Elimination angestrebt wird, existiert bisher weltweit noch nicht“, sagt Michael Sievers. Der Weg zu einem solchen Novum ist in drei Phasen eingeteilt: eine zweijährige (Weiter-)Entwicklungsphase, eine einjährige Planungs- und Bauphase der Kläranlage sowie eine zweijährige Betriebsphase mit Prozessoptimierung.
Dank der bio-elektrochemischen Brennstoffzelle werden die organischen Schmutzstoffe bei ihrem Abbau direkt in Strom umgewandelt. Als zusätzlicher Effekt reduziert sich der Aufwand für die Belüftung erheblich. Außerdem fällt weniger Schlamm an. Innerhalb der Zellen fungieren Mikroorganismen als Biokatalysatoren, die während des Schadstoffabbaus elektrische Energie erzeugen. Neben dem CUTEC-Forschungszentrum der TU Clausthal sind an dem Verbundprojekt sieben Partnereinrichtungen beteiligt: das Institut für Chemische und Elektrochemische Verfahrenstechnik der TU Clausthal, das Institut für Ökologische und Nachhaltige Chemie der TU Braunschweig, das Engler-Bunte-Institut am Karlsruher Institut für Technologie, die Eisenhuth GmbH & Co. KG (Osterode am Harz), die Common Link AG (Karlsruhe), die Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft mbH (Goslar) sowie die Umwelttechnik und Anlagenbau GmbH Plauen.
Sachsen: Fast zwei Drittel des Klärschlamms 2018 thermisch entsorgt
In 666 öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen fielen im Jahr 2018 knapp 70 000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm an. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden da mit gegenüber 2017 rund drei Prozent weniger Klärschlamm eigenerzeugt.
Der größte Teil des Klärschlamms (97,0 Prozent bzw. 67 750 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm) wurde einer direkten Entsorgung, also der stofflichen Verwertung oder thermischen Entsorgung, zugeführt. Knapp zwei Drittel der in Sachsen eigenerzeugten Klärschlammmenge (45 061 Tonnen Trockenmasse) wurden verbrannt. Dies erfolgte zum Großteil in Kohlekraftwerken, Zementwerken oder ausgewählten Abfallverbrennungs-anlagen. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre zur verstärkten thermischen Entsorgung des Klärschlamms fort.
Ein knappes Drittel der Menge des eigenerzeugten Klärschlamms (22 689 Tonnen Trockenmasse) wurde zuletzt stofflich verwertet, beispielsweise in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau. Dieser Anteil verringerte sich von 49,9 Prozent im Jahr 2017 auf 32,5 Prozent im Jahr 2018 spürbar.
Download des Statistischen Berichts:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200113_001
Bayern: Klärschlamm überwiegend thermisch entsorgt
Gut 79 Prozent des Klärschlamms von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen in Bayern wurden im Jahr 2018 thermisch entsorgt, knapp 21 Prozent gingen in die stoffliche Verwertung. Das teilte das Bayerische Landesamt für Statistik mit. Erfasst wurden von der amtlichen Statistik knapp 2400 öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischer Behandlungsstufe in Bayern. Insgesamt wurden im Jahr 2018 von diesen Anlagen gut 286 100 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm entsorgt. In die mit steigender Tendenz genutzte thermische Entsorgung gingen mit knapp 226 800 Tonnen 79,3 Prozent der Gesamtmenge. Die stoffliche Verwertung ist mit rund 59 000 Tonnen bzw. einem Anteil von 20,6 Prozent weiterhin rückläufig. Knapp 90 300 Tonnen des thermisch entsorgten Klärschlamms gingen in die Monoverbrennung und an die 132 900 Tonnen in die Mitverbrennung. Knapp 22 900 Tonnen wurden in der Landwirtschaft verwertet und gut 32 700 Tonnen im Landschaftsbau.
Thüringen: Thermische Entsorgung des Klärschlamms gewinnt weiter an Bedeutung
Im Jahr 2018 wurden 37 928 Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) aus der biologischen Abwasserbehandlung von kommunalen Kläranlagen in Thüringen entsorgt. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren das 0,5 Prozent weniger als im Jahr 2017 mit 38 105 Tonnen Klärschlamm. Der größte Teil des Klärschlamms (42,8 Prozent) wurde bei landschaftsbaulichen Maßnahmen, zum Beispiel bei der Rekultivierung oder Kompostierung, verwertet. Mit 40,8 Prozent hat die thermische Entsorgung in Thüringen 2018 weiter an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2018 wurden 2149 Tonnen Klärschlamm mehr als im Vorjahr mitverbrannt. Weitere 13,3 Prozent wurden in der Landwirtschaft, beispielsweise als Dünger, verwertet. Bundesweit wurden im Jahr 2018 rund 74,1 Prozent des angelieferten Klärschlamms in Verbrennungsanlagen thermisch entsorgt.
Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2020″ ausgelobt
Das Bundesumweltministerium lobt den Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2020″ aus. Auf die Gewinner wartet ein Preisgeld von je 25 000 Euro für wirkungsvolle, beispielhafte und innovative Maßnahmen und Projekte zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2020. Der vom Bundesumweltministerium und dem Deutschen Institut für Urbanistik (DIFU) initiierte Wettbewerb findet bereits seit 2009 statt. Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Der Wettbewerb wird durch die „Nationale Klimaschutzinitiative“ (NKI) des Bundesumweltministeriums finanziert. Teilnahmeberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise.
Für 2020 sind Bewerbungen in vier Kategorien möglich:
Kategorie 1: Ressourcen- und Energieeffizienz in der Kommune
Kategorie 2: Klimaanpassung in der Kommune
Kategorie 3: Kommunale Klimaaktivitäten zum Mitmachen
Sonderpreis: Kommune und Jugend gemeinsam klimaaktiv
www.klimaschutz.de/wettbewerb2020
Vierter Ideenwettbewerb der Europäischen Klimaschutzinitiative gestartet
Das Bundesumweltministerium hat den vierten Ideenwettbewerb der „Europäischen Klimaschutzinitiative“ (EUKI) gestartet. Bis zum 18. Februar 2020 sind gemeinnützige Organisation aufgerufen, Projektideen einzureichen, die zum Schutz des Klimas in Europa beitragen und die europäische Zusammenarbeit stärken. Die EUKI vernetzt lokale Akteurinnen und Akteure in Europa, um den gegenseitigen Wissenstransfer zu fördern und so die Grundlage für eine gemeinsame, zukunftsfähige Klimapolitik zu legen.
Die grenzüberschreitend arbeitenden Projekte, die den Austausch guter Praxis beim Klimaschutz und den klimapolitischen Dialog in der EU intensivieren sollen, werden in einem zweistufigen Verfahren zur Finanzierung ausgewählt. Zielgruppen der EUKI-Projekte sind Regierungen, Kommunen, Bildungsinstitutionen sowie Akteure aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, vornehmlich in Mittel-, Ost- und Südeuropa.
Neue Förderrunde für innovative Klimaschutzprojekte
Das Bundesumweltministerium hat eine neue Förderrunde für innovative Klimaschutzprojekte gestartet. Vom 1. Januar bis zum 31. März 2020 können Projektskizzen eingereicht werden. Der novellierte Förderaufruf der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gibt neben dem bekannten Element des Ideenwettbewerbs für innovative Ansätze erstmals die Möglichkeit, bereits pilothaft erprobte Ideen bundesweit zu verbreiten.
Die Förderung innovativer Ansätze ist in zwei Modulen möglich. Im Modul 1 werden Projekte gefördert, in denen umsetzungsorientierte Maßnahmen für den Klimaschutz konzipiert und unter Einbindung relevanter Akteure erstmals pilothaft angewendet werden. Eine bundesweite Verbreitung bereits pilothaft erprobter Ansätze ist innerhalb des Moduls 2 möglich. Für eine Förderung im Modul 2 ist eine vorherige Förderung im Modul 1 keine Voraussetzung.
Der neue Förderaufruf richtet sich an nicht-investive Projekte, die durch ihre Umsetzungsorientierung substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen. Antragsberechtigt sind erstmals alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
https://www.klimaschutz.de/innovative-klimaschutzprojekte
Konzept für weltweit erstes stadtnahes „ultraeffizientes Gewerbegebiet“ entwickelt
Ohne Abfall, Abwasser und Abluft: Das Konzept für das weltweit erste stadtnahe „ultraeffiziente Gewerbegebiet“, so die Fraunhofer-Gesellschaft in einer Pressemitteilung, steht. Wissenschaftler der drei Fraunhofer-Institute IPA, IAO und IGB haben es gemeinsam mit der Stadt Rheinfelden (Baden) und den ansässigen Unternehmen erarbeitet und nun der Stadtverwaltung übergeben. Seit vergangenem Herbst haben die Fraunhofer-Wissenschaftler die Industriegebiete am östlichen Stadtrand und die Gewerbegebiete im Stadtteil Herten unter die Lupe genommen und überlegt, wie sich Abfall, Abwasser und Abluft möglichst ganz vermeiden lassen. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt und den ansässigen Unternehmen ist so das genannte Konzept entstanden.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat die Konzepterstellung im Rahmen des Forschungsprojekts „Ultraeffizienzfabrik – Symbiotisch-verlustfreie Produktion im urbanen Umfeld“ mit rund 250 000 Euro gefördert. Umsetzen müssen die Stadt Rheinfelden (Baden) und die ansässigen Unternehmen das Konzept auf eigene Rechnung.
Europaweites Projekt zu Kunststoffen in Gewässern gestartet
Es ist noch weitgehend unbekannt, auf welchen Wegen Mikroplastik und Kunststofffasern in die Umwelt kommen und welche Auswirkungen sie auf Süßwassersysteme haben. Am 1. November 2019 startete deswegen das Projekt LimnoPlast, in dem sich 13 europäische Projektpartner mit dem Thema befassen wollen. Das Vorhaben wird von der EU aus dem Programm Horizon 2020 für vier Jahre mit knapp 4,1 Millionen Euro gefördert. In dem Projekt werden Forschungsansätze aus den Natur- und Sozialwissenschaften mit umwelttechnischen Lösungen vereint, um die offenen Fragen ganzheitlich zu beantworten. 15 interdisziplinär denkende Doktorandinnen und Doktoranden aus den Bereichen Polymer-und Ingenieurwissenschaften, Toxikologie und Ökologie, Umwelt-, Sozial- und Rechtswissenschaften sowie Psychologie sollen in den nächsten Jahren in die Lage versetzt werden, mit ihren Forschungsarbeiten zentrale Fragen zur Herkunft, zur Verbreitung und zu den Auswirkungen von Mikroplastik in Süßwassersystemen zu beantworten. Im Rahmen von beispielhaften Fallstudien sollen die Süßwasser-Ökosysteme rund um die drei Stadtgebiete von Aarhus, Amsterdam und Paris erforscht werden. Außerdem sollen innovative Technologien, alternative Materialien und bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Reduzierung von Mikroplastik entwickelt und angewendet werden.
Niedersachsen: Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft gesunken
In Niedersachsen wurden im Jahr 2018 im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung rund 165 000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen direkt und ohne Zwischenlagerung entsorgt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, gingen davon rund 88 900 Tonnen in die stoffliche Verwertung. Die Landwirtschaft war hier der größte Abnehmer und brachte rund 61 800 Tonnen als Dünger aus. 2018 setzte die Landwirtschaft damit etwa 16 % weniger Trockenmasse Klärschlamm ein als noch im Vorjahr (rund 73 400 Tonnen). Die restlichen 27 100 Tonnen wurden einerseits für Rekultivierung und Kompostierung zugunsten landschaftsbaulicher Maßnahmen (rund 17 600 Tonnen) verwendet. Andererseits diente der Klärschlamm (rund 9500 Tonnen) als Ausgangsstoff für „Klärschlammerde“.
Weitere 69 200 Tonnen des 2018 angefallenen Klärschlamms konnten thermisch entsorgt werden. Dieses durch Verbrennung entsorgte Aufkommen lag um 42 % über dem Wert des Jahres 2017 (rund 48 900 Tonnen) und entsprach annähernd der dreifachen Menge des Jahres 2010. Der Klärschlamm wurde weit überwiegend in Abfallverbrennungsanlagen und in Energieversorgungsunternehmen mitverbrannt (rund 64 100 Tonnen).
Nach den vorliegenden Daten lagen der Anteil der stofflichen Verwertung des Klärschlamms in Niedersachsen bei rund 54 % und der Verbrennungsanteil bei rund 42 %. Deutschlandweit wurde der Klärschlamm im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung im Schwerpunkt verbrannt (Anteil: gut 74 %), nur etwa 25 % des Aufkommens wurden stofflich verwertet und rund ein Prozent in sonstigen Prozessen direkt entsorgt. Die Monoverbrennung in Klärschlammverbrennungsanlagen hatte in Niedersachsen einen Anteil an der Gesamtverbrennung von knapp 7 %; bundesweit lag dieser Anteil bei gut 38 %.
Anlage zur Trocknung von Klärschlamm in Ludwigslust geplant
Die ALBA TAV Betriebs GmbH plant an ihrem Standort in Ludwigslust eine Erweiterung um eine Trocknungsanlage für kommunalen Klärschlamm. Der Umweltdienstleister betreibt dort bereits eine Abfallverwertungsanlage. In der geplanten Trocknungsanlage könnte ALBA bis zu 50 000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr trocknen, was etwa einem Drittel des anfallenden Klärschlamms in Mecklenburg- Vorpommern entspricht. Der Bau der erweiterten Anlage in Ludwigslust zur Trocknung von regionalem Klärschlamm soll im vierten Quartal 2020 beginnen. Für die klimaneutrale Aufbereitung des regionalen Klärschlamms soll die Wärme, die in der benachbarten Verwertungsanlage entsteht, genutzt werden. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft wird der getrocknete Klärschlamm anschließend zur Strom- und Fernwärmeerzeugung sowie zur Rückgewinnung von Phosphor eingesetzt.
70 Prozent höherer Medikamentenverbrauch bis 2045
Um bis zu 70 Prozent wird der Medikamentenverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2045 zunehmen. Ursachen hierfür sollen das zunehmende Alter der Gesellschaft und der steigende Pro-Kopf- Verbrauch an Medikamenten sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Beratungsinstitutes Civity im Auftrag des BDEW.
Projekt MULTI-ReUse abgeschlossen
Das Projekt MULTI-ReUse ist abgeschlossen. Im Zentrum der Untersuchungen stand eine Pilotanlage in Niedersachsen auf der kommunalen Kläranlage in Nordenham. In dieser Küstenregion mit Wassermangel wurde mit einem modularen Aufbereitungssystem konventionell gereinigtes Abwasser unter realen Bedingungen weitergehend behandelt, um es als Betriebswasser in einem Industriebetrieb einsetzen zu können. MULTI-ReUse hat darüber hinaus noch weitere Verwendungsmöglichkeiten untersucht, die weltweit von Bedeutung sind. Dazu gehören die landwirtschaftliche Bewässerung, urbane Anwendungen und die Grundwasseranreicherung. Voraussetzungen hierfür sind hygienische Unbedenklichkeit und die Entfernung anthropogener Spurenstoffe.
In der Pilotanlage wurden die Verfahren Ultrafiltration (UF), Umkehrosmose (UO), Aktivkohlefiltration und UV-Desinfektion flexibel zu Aufbereitungsketten kombiniert sowie innovative Verfahren zur Online-Überwachung der mikrobiologischen Hygiene und zur Bestimmung von biologisch verwertbarem Kohlenstoff entwickelt. Bei der Verfahrensoptimierung unter Praxisbedingungen sollten Synergiepotenziale von UF und UO ausgeschöpft werden, um diese Technologien für die Anwendung in der Wasserwiederverwendung attraktiver zu machen. Ein Bewertungskonzept für geeignete Rohrleitungswerkstoffe war ebenfalls Untersuchungsgegenstand.
„Naturstadt“: Bundesweiter Wettbewerb für Kommunen startet
Mit rund 2,2 Millionen Euro fördert das Bundesumweltministerium den bundesweiten Wettbewerb „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Die 40 besten Projektideen werden als Zukunftsprojekte mit je 25 000 Euro prämiert. Der Wettbewerb ist sowohl Teil des Masterplans Stadtnatur als auch des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung. Inhaltlich wird der Wettbewerb vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet. Der Wettbewerb „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“ wird vom Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e. V.“ durchgeführt. Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Landkreistag. Bis zum 31. Mai 2020 können alle Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland überzeugende und wirkungsvolle Ideen für mehr naturnahe innerstädtische Flächen und zur Förderung von Insektenlebensräumen einreichen. Es muss sich dabei explizit um Projektideen handeln; bereits realisierte Projekte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
www.wettbewerb-naturstadt.de
http://bit.ly/naturstadt
www.biologischevielfalt.bfn.de/ bundesprogramm.html
Neuer Profilschwerpunkt Wasser an der Universität Duisburg-Essen
Wasser – sicher und sauber soll es sein und Milliarden von Menschen versorgen. Immer intensiver wird die Ressource genutzt, weshalb ein nachhaltiger und globaler Wasserkreislauf eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit ist. Dieser nimmt sich die Universität Duisburg-Essen (UDE) an. Schon seit vielen Jahren setzt sie einen Fokus auf „Wasser“, jetzt richtet sie einen Profilschwerpunkt dazu ein. Dreh- und Angelpunkt ist das Zentrum für Wasser-und Umweltforschung (ZWU). Hierauf baut der neue Profilschwerpunkt nun auf. „Wir forschen aus der gesellschaftlichen Verantwortung heraus und mit dem Ziel, sicheres und sauberes Trinkwasser für eine schnell wachsende Weltbevölkerung, ein nachhaltiges Wassermanagement und den Schutz vor Krankheiten und Hochwasser sicherzustellen“, so Prof. Dr. Torsten Schmidt, Sprecher des Profilschwerpunkts. Die Wasserexperten aus verschiedenen Fachrichtungen werden nun noch enger zusammenarbeiten als bisher. 90 UDE-Forschende aus 29 Lehrstühlen der Natur- und Ingenieurwissenschaften, der Medizin und der Gesellschaftswissenschaften werden beteiligt sein. Ihre Expertise steuern außerdem bei: drei An-Institute der UDE, verschiedene Fachgebiete weiterer Hochschulen, darunter die Universitäten Bochum und Dortmund, regionale Wasserverbände und -versorger sowie Unternehmen. So viel geballte Kompetenz braucht ein eigenes Forschungszentrum: In Essen wird daher der FutureWaterCampus entstehen, der 2022 eröffnet werden soll. Wasserforschung ist der fünfte Profilschwerpunkt der UDE. Zu den weiteren gehören Nanowissenschaften, Biomedizinische Wissenschaften, Urbane Systeme und Wandel von Gegenwartsgesellschaften.
Dr. Michael Eisinger, ZWU Tel. 0201/183-3890 E-Mail: Michael.Eisinger@uni-due.de www.uni-due.de/zwu
DWA-Publikationsverzeichnis 2020 und DWA-Veranstaltungsprogramm 2020 erschienen
Mit dem Beginn des neuen Jahres erscheinen das DWA-Publikationsverzeichnis 2020 und das DWA-Veranstaltungsprogramm 2020. Die Kombination von Regelwerk und Fort- und Weiterbildung aus einer Hand ist ein seit Jahren bewährtes Konzept, das durch den gemeinsamen Versand der gedruckten Verzeichnisse Anfang Januar an die DWA-Mitglieder und -Kunden unterstrichen wird.
Beide Verzeichnisse stehen auch als PDF-Datei unter www.dwa.de zum Download zur Verfügung. Zusätzliche Print-Exemplare können das ganze Jahr über kostenlos angefordert werden bei der:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de
Grundstücksentwässerung – Leitfaden für den naturnahen Umgang mit Regenwasser
Mit dem Heft „Naturnaher Umgang mit Regenwasser – Leitfaden für Eigenheimbesitzer und Bauherren“ hat das Brandenburger Umweltministerium eine neue, aktualisierte Aufgabe des erstmals 2015 erschienenen, vielfach nachgefragten Ratgebers vorgelegt. Die Broschüre kann von Website des Ministeriums heruntergeladen werden oder als Heft kostenfrei bestellt werden.
E-Mail:
bestellung@mluk.brandenburg.de
Download:
https://mluk.brandenburg.de
Baden-Württemberg: Etwa 125 kommunale Kläranlagen kommen für vierte Reinigungsstufe in Betracht
Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller hat Mitte Januar 2020 den Ministerrat darüber informiert, dass im Land etwa 125 kommunale Kläranlagen für eine vierte Reinigungsstufe in Frage kommen. Aktuell sind in Baden-Württemberg im Rahmen der Spurenstoffstrategie bereits 16 kommunale Kläranlagen mit der vierten Reinigungsstufe ausgerüstet. Bei weiteren 16 Kläranlagen wird eine solche Reinigungsstufe gerade gebaut oder geplant. Das Umweltministerium hat die seit 2010 mit der vierten Reinigungsstufe betriebenen Anlagen bisher mit etwa 32 Millionen Euro gefördert. Zusätzlich fördert die Landesregierung das Kompetenzzentrum Spurenstoffe Baden-Württemberg, das Kläranlagenbetreiber, Behörden und Planer bei der Einführung der neuen Technologien unterstützt und berät.
Als erstes Flächenland in Deutschland geht Baden-Württemberg zudem mit einem landesweit einheitlichen Vorgehen neue Wege: Mit dem „Arbeitspapier Spurenstoffelimination auf kommunalen Kläranlagen“ steuert das Land die Ausbauaktivitäten und stellt Priorisierungskonzepte auf. Der Ausbau soll vor allem an besonders sensiblen Gewässern wie dem Bodensee und an Bächen und Flüssen intensiviert werden, die einen hohen Anteil an Kläranlagenablauf aufweisen.
Umgang mit Schiffsabwässern in Häfen
Eine „Technische Handreichung für die Behandlung von Schiffsabwässern in Häfen im Abwassersondergebiet Ostsee nach MARPOL Anlage IV“ steht auf der Seite der zwischenstaatlichen Kommission zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseeraum HELCOM zur Verfügung. Die von HELCOM herausgegebene „Technical Guidance“ wurde im Auftrag des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom Prüf-und Entwicklungsinstitut für Abwassertechnik an der RWTH Aachen e. V. (PIA) erstellt. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass Fahrgastschiffe, die mehr als zwölf Passagiere befördern, Abwässer in Hafenauffangeinrichtungen abgeben müssen. Wenn der Anteil an Stickstoff um 70 Prozent und an Phosphor um 80 Prozent durch eine Behandlung an Bord reduziert wird, darf in die See eingeleitet werden. Die technische Handreichung richtet sich an Hafenbetreiber, lokale Verwaltungen, sowie kommunale Abwasserunternehmen und Reeder, um entsprechend den IMO-Vorschriften die Abnahme von Schiffsabwässern in Hafenauffangeinrichtungen im Ostseeraum zu unterstützen.
Download des Dokuments:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200204_004
Vergaberecht: neue EU-Schwellenwerte
Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die neuen Zahlen wurden am 31. Oktober 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 279) veröffentlicht: 5 350 000 Euro für Bauaufträge (bislang 5 548 000 Euro), 5 350 000 Euro für Konzessionen (bislang 5 548 000 Euro), 214 000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (bislang 221 000 Euro), 139 000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (bislang 144 000 Euro), 428 000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (bislang 443 000 Euro), 428 000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (bislang 443 000 Euro).
Download des Amtsblatts der Europäischen Union, L 279:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20191216_003
25 Jahre Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart
Über eine Milliarde Euro hat der städtische Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) in den vergangenen 25 Jahren – seit seiner Gründung am 26. Januar 1995 – in Gewässer-, Umwelt-, und Gesundheitsschutz investiert. Die Investitionen flossen in die Erhaltung und den Neubau von Kanälen und Regenbecken, in die Anlagen zur Abwasserreinigung und Klärschlammverwertung in den vier Stuttgarter Klärwerken sowie in Maßnahmen zur Gewinnung von Energie. Für die nächsten 15 Jahre ist eine weitere Milliarde Euro veranschlagt, um den Herausforderungen der Zukunft wie Klimawandel, Digitalisierung und Umwelt zu begegnen.
Anlass der Gründung des Eigenbetriebs waren damals die notwendigen umfangreichen Investitionen, die sich im Haushaltsrahmen der Stadt nicht realisieren ließen. So wurde entschieden, einen Eigenbetrieb zu gründen, der sich unmittelbar aus den Abwassergebühren finanziert. Dies erweist sich bis heute als ein Erfolgsmodell und liegt im Gebührenvergleich der Großstädte bundesweit unter den günstigen Anbietern.
Um mit den sich stetig verschärfenden Vorgaben bei der Abwasserreinigung und Klärschlammbeseitigung Schritt halten zu können, sind in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen in die vier Stuttgarter Klärwerke notwendig. Schwerpunkte sind dabei die Spurenstoffelimination, die Erneuerung der Klärschlammverbrennung und die Anlagenerhaltung. Mit einer verbesserten Eigenenergieproduktion durch Verstromung von Klärgas und optimaler Abwärmenutzung werden die Klärwerke zu „grünen Kraftwerken“, die einen Großteil der benötigten Energie zur Abwasserreinigung selbst erzeugen.
Der Digitalisierungsgrad erhöht sich, wie in allen Bereichen, auch im Abwasserwesen und verlangt nach besonderen Sicherheitsanforderungen. Die dafür ausgebildeten IT-Experten sorgen für diesen Schutz und stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Starkregenereignisse und vermehrte Überflutungsschäden sind Folgen des Klimawandels. Die SES versucht die negativen Auswirkungen durch Informationen an Grundstückseigentümer und durch kommunale Flächenvorhaltung zu reduzieren und damit Gefahren für die Menschen zu verringern.
Der Begriff des Gemeinwohls wird oft gebraucht – dementsprechend unterschiedlich wird er definiert. Die SES hat eine klare Vorstellung, was sie unter Gemeinwohl-Zielen versteht. Diese wurden und werden nach ethischen Werten und ökologischen Maßnahmen definiert und entwickelt, um nachweisbar einen Beitrag zu einer lebenswerten Welt zu leisten. Und damit das Grundbedürfnis der Bevölkerung nach Wohlbefinden, Gesundheit und Hygiene zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass auch nachfolgende Generationen gute Lebensgrundlagen vorfinden.
www.stadtentwaesserung-stuttgart.de
Neue DGUV-Branchenregel „Tiefbau“ erschienen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV hat die neue „Branchenregel 101-604 Tiefbau“ veröffentlicht. Diese zeigt wesentliche Gefährdungen auf und fasst rechtliche Bestimmungen und Normen sowie die wichtigsten Präventionsmaßnahmen übersichtlich zusammen. Zugleich enthält sie praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz auf Baustellen. Denn bei der Arbeit im Tiefbau gibt es viele Unfallrisiken: LKW rangieren rückwärts, Radlader fahren oft mit hohem Tempo hin und her und Bagger drehen sich schnell und schwenken aus. Gleichzeitig bewegen sich auf den Baustellen Beschäftigte zu Fuß. Immer wieder kommt es vor, dass sie von Maschinenführern und LKW-Fahrern nicht wahrgenommen und dann angefahren oder überfahren werden. Die sichere Benutzung von Baumaschinen und die Qualifizierung der Maschinenführer werden in der Branchenregel behandelt, ebenso Absturzsicherungen, Verkehrswege, aber auch persönliche Schutzausrüstungen. Weitere Kapitel befassen sich mit einzelnen Arbeitsbereichen im Tiefbau wie dem Straßenbau oder Arbeiten in und an Baugruben und Gräben. Ebenso werden Spezialtiefbauarbeiten, Bauarbeiten unter Tage, Wasserbau oder die Arbeit auf schwimmenden Geräten – etwa bei der Sanierung von Hafenanlagen – wie auch die Kampfmittelräumung in dem Dokument betrachtet.
Kostenloser Download:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200116_006
EU setzt Verursacherprinzip nicht ausreichend durch
Beim Schutz der Gewässer vor Mikroverunreinigungen setzt die EU bestehende Rechtsvorgaben nicht ausreichend um. Insbesondere das Verursacherprinzip wird nicht durchgesetzt. Diese klare Aussage trifft eine aktuelle Studie der Beratungsgesellschaft Deloitte über die Verantwortung der Hersteller, das Eindringen von Mikroverunreinigungen in die Umwelt zu verhindern. Die Herstellerverantwortung bezieht sich dabei auf den vollständigen Lebenszyklus und nicht nur auf die Produktion der einzelnen Stoffe. Auftraggeber für die Studie war der Europäische Wasserverband EurEau. Nach Ansicht von Deloitte bietet das Europarecht durch die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) klare Möglichkeiten zur Umsetzung des Verursacherprinzips. Deloitte verweist vor allem auf Artikel 191 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der neben den Grundsätzen der Vorsorge und der Vorbeugung vor allem das Verursacherprinzip betont. Des Weiteren heißt es in Artikel 191 Abs. 2 explizit, dass Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an der Quelle zu bekämpfen sind.
WHO: Besserer Zugang zu Wasser auch aus gesundheitlicher Sicht nötig
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine Liste dringender, globaler Herausforderungen für den Gesundheitssektor für die nächste Dekade veröffentlicht, darunter auch einige mit Bezug zu Wasser: Nach Ansicht der WHO müssen gesundheitliche Aspekte in der Klimadiskussion mehr beachtet werden, denn der Klimawandel fördere extremere Wetterereignisse und begünstige die Ausbreitung von Infektionskrankheiten wie Malaria. Zur Zunahme von Multiresistenzen gegen Antibiotika trügen zwar viele Faktoren bei, die WHO nennt in diesem Zusammenhang aber ausdrücklich mangelnden Zugang zu reinem Wasser und unzureichende hygienisch einwandfreie Sanitärentsorgung. Rund ein Viertel aller Gesundheitseinrichtungen weltweit hätten keine grundlegenden Wassereinrichtungen. Die WHO fordert daher, bis 2030 sollten alle Gesundheitseinrichtungen in dieser Hinsicht ausgestattet sein.
Bebilderte Liste der WHO zu Herausforderungen für den Gesundheitssektor:
Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die neuen Zahlen wurden am 31. Oktober 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 279) veröffentlicht: 5 350 000 Euro für Bauaufträge (bislang 5 548 000 Euro), 5 350 000 Euro für Konzessionen (bislang 5 548 000 Euro), 214 000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (bislang 221 000 Euro), 139 000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (bislang 144 000 Euro), 428 000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (bislang 443 000 Euro), 428 000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (bislang 443 000 Euro).
Download des Amtsblatts der Europäischen Union, L 279:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20191216_003
Novelle des Berufsbildungsgesetzes beschlossen
Der Bundesrat hat Ende November der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zugestimmt. Die Modernisierung hat unter anderem folgende Ziele: eine Mindestvergütung für Auszubildende gewährleisten; die Ausbildung in Teilzeit erleichtern; die höher qualifizierende Berufsausbildung stärken; mehr Durchlässigkeit zwischen aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen ermöglichen; das Prüfungswesen flexibilisieren; das Ehrenamt stärken; erwachsene Auszubildende bei der Freistellung für den Schulbesuch mit jugendlichen Auszubildenden gleichstellen und Bürokratie abbauen. Die Novelle ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hofft, mit dem neuen Berufsbildungsgesetz die berufliche Bildung in Deutschland attraktiver zu machen und das duale System zu stärken. Das Gesetz verbessere auch die Karrierechancen von Beschäftigten, die schon länger im Beruf sind und sich weitergebildet haben. In Deutschland gebe es zwei gleichwertige Qualifizierungswege, nämlich höherqualifizierende Berufsbildung und Studium.
Das Berufsbildungsgesetz gilt als das „Grundgesetz“ der beruflichen Bildung in Deutschland. Am 1. September 1969 trat es in Kraft. Es regelt die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und der Betriebe. Auf seiner Grundlage werden duale Ausbildungsberufe bundeseinheitlich geregelt. Auch die berufliche Fortbildung ist im BBiG geregelt. Das BBiG wurde im Jahr 2005 zuletzt umfassend überarbeitet.
BMU führt #umwelt.werkstatt zur Erarbeitung seiner Digitalagenda durch
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat Ende November ein neues, zehntägiges Arbeitsformat des Bundesumweltministerium (BMU) eröffnet: die #umwelt. werkstatt. Dort arbeiten erstmals Mitarbeiter/innen des BMU, aller nachgeordneten Behörden und Fachexpert/innen von außen gemeinsam in zehn Sitzungen an der umweltpolitischen Digitalagenda des BMU, die im März 2020 vorgestellt werden wird. Das BMU will das Thema Digitalisierung und Nachhaltigkeit zudem zu einem Schwerpunkt im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 machen.
https://www.bmu.de/themen/ nachhaltigkeit-internationales-digitalisierung/digitalisierung-und-umwelt
Niedersachsen: Düngeregeln werden verschärft
Die niedersächsische Landesregierung hat am 18. November 2019 die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) beschlossen. Mithilfe dieser Länderverordnung sollen die Nährstoffeinträge in belastete Wasserkörper durch die Landwirtschaft verringert und damit die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Weiteren Verfahren der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung der EG-Nitratrichtlinie soll so wirksam entgegengewirkt, Strafzahlungen sollen verhindert werden.
Die Gebietskulisse Grundwasser („Nitrat-Kulisse“) umfasst rund 39 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche – also rund eine Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Gebietskulisse Oberflächengewässer („Phosphat-Kulisse“) umfasst etwa ein Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das entspricht etwa 35 000 Hektar. In der Gebietskulisse Oberflächengewässer (phosphatsensible Gebiete) werden folgende Auflagen verhängt:
Verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen und so die Düngung noch präziser zu gestalten.
Erhöhung der Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste von sechs auf sieben Monate.
Auf hoch und sehr hoch versorgten Böden ist nur eine reduzierte Phosphat-Düngung möglich, um eine P-Abreicherung im Boden zu erzielen.
Zur Umsetzung zweier Maßnahmen (Erhöhung der Lagerkapazität und reduzierte Phosphat-Düngung) sind Übergangsfristen bis ins Jahr 2021 vorgesehen. Ergänzende Hinweise zur Umsetzung der NDüngGewNPVO werden aktuell erstellt.
Karte der Gebietskulissen:
https://sla.niedersachsen.de/ landentwicklung/LEA
Optimierung von Bestands-Gullys
In einem Modellprojekt in Hannover werden auch Bestands-Gullys so aufgerüstet, dass sie mehr Schadstoffe zurückhalten. Im Rahmen des von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Projekts lag der Schwerpunkt auf einer Einordnung der aktuellen Reinigungsleistung und Verbesserung eines einzigen Bauteils – des Tauchbogens. Ergebnis: 90 Prozent der Straßenabläufe können bleiben. Dadurch können erforderliche Maßnahmen und Mittel auf die restlichen zehn Prozent konzentriert werden. Zusammen mit dem Unternehmen MeierGuss Limburg GmbH wurde der vorhandene Tauchbogen weiterentwickelt und am Fachgebiet für Siedlungswasserwirtschaft der TU Berlin im Teststand erprobt. Der Straßenablauf „Modell Hannover“ ist in der Landeshauptstadt über 52 000-mal eingebaut. Koordiniert wird das Projekt vom Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik der Universität Hannover (Dr.- Ing. Maike Beier).
KlärWert: Phosphor- und Stickstoffrückgewinnung auf dem Braunschweiger Klärwerk
Auf dem Klärwerk Steinhof, das von der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH betrieben wird, ist ein Projekt zur Phosphor- und Stickstoffrückgewinnung gestartet. Grund für das Projekt KlärWert war die Überlastung der Kläranlage mit Stickstoff und Phosphor. Veolia, das Mutterunternehmen der Stadtentwässerung Braunschweig, hat eine zweistufige Prozesswasserbehandlung zur Entlastung der Kläranlage und gleichzeitigem Rückgewinn der Nährstoffe Phosphor und Stickstoff entwickelt. Phosphor und Stickstoff werden anschließend in der Landwirtschaft als Dünger eingesetzt. Zum anderen wurde ein neues Klärschlammbehandlungsverfahren, die Thermodruckhydrolyse, zur Verringerung der Klärschlammmengen und Erhöhung der Klärgasmengen installiert. Diese funktioniert wie eine Art Schnellkochtopf, in dem der Klärschlamm für 30 Minuten bei 160 °C aufgekocht wird. In der nachfolgenden Faulungsstufe wird der aufgekochte Schlamm biologisch abgebaut und zusätzliches Klärgas erzeugt. gestartet. Grund für das Projekt KlärWert war die Überlastung der Kläranlage mit Stickstoff und Phosphor. Veolia, das Mutterunternehmen der Stadtentwässerung Braunschweig, hat eine zweistufige Prozesswasserbehandlung zur Entlastung der Kläranlage und gleichzeitigem Rückgewinn der Nährstoffe Phosphor und Stickstoff entwickelt. Phosphor und Stickstoff werden anschließend in der Landwirtschaft als Dünger eingesetzt. Zum anderen wurde ein neues Klärschlammbehandlungsverfahren, die Thermodruckhydrolyse, zur Verringerung der Klärschlammmengen und Erhöhung der Klärgasmengen installiert. Diese funktioniert wie eine Art Schnellkochtopf, in dem der Klärschlamm für 30 Minuten bei 160 °C aufgekocht wird. In der nachfolgenden Faulungsstufe wird der aufgekochte Schlamm biologisch abgebaut und zusätzliches Klärgas erzeugt.
Europäisches Parlament ruft Klimanotstand aus
Im Vorfeld der UN-Klimakonferenz COP25 in Madrid im Dezember 2019 hat das europäische Parlament eine Resolution verabschiedet, mit der es den Klima-und Umweltnotstand ausruft. Es fordert die Kommission zudem auf, dafür zu sorgen, dass alle relevanten Gesetzes- und Haushaltsvorschläge vollständig mit dem Ziel übereinstimmen, die Erderwärmung auf unter 1,5 °C zu begrenzen.
In einer getrennten Entschließung fordert das Parlament die EU nachdrücklich auf, ihre Strategie zur Klimaneutralität im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Klimawandel vorzulegen, die aufzeigen soll, wie die EU Klimaneutralität so bald wie möglich, spätestens aber bis 2050, erreichen will. Die Abgeordneten fordern die neue Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, auf, in den von ihr angekündigten „Green Deal für Europa“ eine Vorgabe von 55 % Emissionsreduzierung bis 2030 aufzunehmen.
Verabschiedeter Text:
https://www.europarl.europa.eu/ plenary/de/texts-adopted.html
Bundestag und Bundesrat beschließen Klimaschutzgesetz
Der Bundestag hat am 15. November 2019 das Klimaschutzgesetz beschlossen. Es sieht gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Bereich vor. Damit ist Deutschland das erste Land, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gibt, so das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Sollte ein Bereich vom Kurs abkommen, greift ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz. Auch das Ziel der Treibhausgasneutralität 2050 wird damit erstmals gesetzlich verankert. Der Bundesrat hat am 29. November 2019 zugestimmt. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland wird erstmals gesetzlich verankert. Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion. Das neue Ziel ist damit das klare Signal an alle Branchen, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten. Vereinbart wird auch, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen muss, die dann den Pfad in Richtung Treibhausgasneutralität 2050 genauer beschreiben werden.
Für den CO2-Ausstoß in jedem einzelnen Bereich gelten jetzt klar bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. Zugleich wird jedes Jahr das Umweltbundesamt und ein unabhängiger Expertenrat überwachen, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt. In dem Fall, dass ein Bereich vom Reduktionspfad abweicht, verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. So sorgt das Klimaschutzgesetz dafür, dass das übergreifende Klimaziel für 2030 (- 55 % CO2 im Vergleich zu 1990) verlässlich erreicht wird.
Aufgehalten wurde vom Bundesrat allerdings der steuerrechtliche Teil des Klimapakets: Die Länder überwiesen ihn einstimmig zur grundlegende Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss.
Fragen und Antworten sowie Grafiken zum Klimaschutzgesetz:
https://www.bmu.de/mehrklimaschutz
Klimaschutzgesetz:
www.bmu.de/GE838
Klimaschutzprogramm 2030:
http://www.bmu.de/DL2356
Klimawandel in Deutschland: Neuer Monitoringbericht belegt weitreichende Folgen
Die Folgen der globalen Erderwärmung werden in Deutschland spürbarer und lassen sich immer besser belegen. Das zeigt der zweite Monitoringbericht der Bundesregierung, der vom Bundesumweltministerium (BMU) und dem Umweltbundesamt (UBA) in Berlin vorgelegt wurde. Demnach hat sich die mittlere Lufttemperatur in Deutschland von 1881 bis 2018 um 1,5 Grad erhöht. Allein in den letzten fünf Jahren stieg diese um 0,3 Grad an. Dadurch kommt es unter anderem zu mehr Gesundheitsrisiken durch die Hitzebelastung, einem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur der Nordsee sowie zu stärkeren Ertragsschwankungen in der Landwirtschaft. Der aktuelle Bericht wurde vom „Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung“ (KomPass) im UBA zusammen mit fast 200 Personen aus 30 Bundes- und Länderbehörden, mehreren Universitäten und Fachverbänden erarbeitet.
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/monitoringbericht-2019
Mülheim Water Award 2020 ausgelobt
Der Wasserversorger RWW Rheinisch- Westfälische Wasserwerksgesellschaft und die Gerstel GmbH & Co. KG, Produzent von automatisierten Systemen für die instrumentelle chemische Analytik, haben gemeinsam den Mülheim Water Award ausgelobt. Die mit 10 000 € dotierte Auszeichnung zeichnet Projekte zur praxisorientierten Forschung und Entwicklung sowie zur Implementierung innovativer Konzepte im Bereich der Trinkwasserversorgung und Wasseranalytik aus. Das Thema der aktuellen Ausschreibung lautet „Innovationen für eine nachhaltige Wasserwirtschaft und sichere Trinkwasserversorgung“. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird vom IWW Zentrum Wasser koordiniert. Bewerben können sich natürliche oder juristische Personen, Personengruppen oder auch Institutionen aus ganz Europa. Gesucht werden innovative, praxisrelevante Konzepte sowie anwendungsreife Lösungen zur Begegnung zukünftiger Herausforderungen in Wassersystemen und in der Wasseranalytik. Der Bewerbungszeitraum endet am 29. Februar 2020.
MVV plant Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm im Industriepark Gersthofen
Das Mannheimer Energieunternehmen MVV Energie AG plant derzeit, im Industriepark Gersthofen eine Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm zu errichten. Mehr als 30 Millionen Euro will der Energieversorger in den kommenden Jahren an seinem schwäbischen Standort dafür investieren. Den Anlagenbetrieb soll die MVV Industriepark Gersthofen GmbH übernehmen, die bereits jetzt für die Standortinfrastruktur und die Energieversorgung der zehn Unternehmen auf dem Gelände verantwortlich ist. Die MVV Industriepark Gersthofen GmbH ist ein Tochterunternehmen der MVV-Gruppe.
Das Genehmigungsverfahren wurde mit einer ersten Vorstellung des Projekts bei der zuständigen Behörde, der Regierung von Schwaben, Anfang Oktober begonnen. Die endgültige Entscheidung zur Realisierung des Projekts soll im Sommer 2020 fallen, bei Zustimmung aller Gremien der MVV könnte die Anlage Anfang 2023 ihren Betrieb aufnehmen.
In der Monoverbrennungsanlage können künftig pro Jahr etwa 85 000 Tonnen Klärschlamm behandelt werden – dieser kommt zum größten Teil von kommunalen Kläranlagen aus der Region. Die neue Anlage soll neben dem bestehenden EBS (Ersatzbrennstoff)-Kraftwerk errichtet werden, um vielfältige Synergien (zum Beispiel vorhandene Infrastruktur, die moderne Leitwarte oder das erfahrene Personal) nutzen zu können. Die bei der thermischen Verwertung anfallende Überschussenergie wird in das Wärmenetz des Industrieparks eingespeist.
Nitrat: Klage gegen Landesregierungen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 20. November 2019 Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen das Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eingereicht. Die DUH will damit die Aufstellung eines Nationalen Maßnahmenprogramms für die Flussgebietseinheit Ems zur Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers erreichen. Aus Sicht der Klägerin haben die zuständigen Behörden über Jahre dabei versagt, Grund- und Oberflächengewässer ausreichend vor zu hohen Nitrat-Belastungen zu schützen, die Landwirtschaft mit einer Agrarwende neu auszurichten und gesetzliche Vorgaben umzusetzen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) unterstützt das Vorhaben der DUH.
Die WRRL gibt vor, dass sich alle Gewässer in der EU in einem guten ökologischen und chemischen Zustand befinden müssen. Doch der zulässige Nitrat- Grenzwert von 50 mg/l im Grundwasser wird an vielen Messstellen in der Region überschritten. 21 der insgesamt 40 Grundwasserkörper, beziehungsweise zwei Drittel der Gesamtfläche der Flussgebietseinheit Ems auf deutschem Gebiet befinden sich nach Angabe der DUH in einem schlechten chemischen Zustand. Hauptgrund dafür sei die Überdüngung, die zu hohe Stickstoffeinträge zur Folge hat. In der Weser-Ems-Region liegt das Zentrum der niedersächsischen Fleischproduktion. Hier werden die meisten der fast 65 Millionen Masthühner und neun Millionen Schweine gehalten. Gleichzeitig werden in Niedersachsen rund 85 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hält die Klage für nicht zielführend und kontraproduktiv und hat die Sorge, dass ein Klageverfahren in der aktuellen Phase die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Senkung der Nitratwerte im Grundwasser ausbremsen könnte. „Die Klage der Deutschen Umwelthilfe stößt bei mir auf absolutes Unverständnis. Es besteht kein Zweifel daran, dass die in einigen Regionen bestehenden Grundwasserbelastungen zurückzuführen sind. Aber wir arbeiten seit Monaten mit dem Bund und der Europäischen Kommission an Maßnahmen, die zu einer Einhaltung der Nitratwerte in den besonders belasteten roten Gebieten führen. Uns ist der Ernst der Lage bewusst. Dafür benötigen wir keine zusätzliche Klage“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Klärschlammverwertung OWL GmbH in Gründung
In Ostwestfalen-Lippe (OWL) soll ein Gemeinschaftsunternehmen „Klärschlammverwertung OWL GmbH“ gegründet werden. Der Beitritt zu dem Unternehmen muss noch, wenn es voraussichtlich im Februar 2020 soweit ist, durch die Unterschriften des Kooperationsvertrags aller sich beteiligenden Abwasserbeseitigungspflichtigen, derzeit 80, besiegelt werden.
Die Gründung der Gesellschaft erfolgt nur, wenn der Kooperation so viele Partner beigetreten sind, dass mindestens eine Gesamtmenge von 15 000 Tonnen Trockensubstanz pro Jahr – das entspricht einer Menge von 60 000 Tonnen Klärschlamm – gemeinschaftlich entsorgt wird. „Dieser Wert wurde nun mit den jüngsten Beschlüssen der Städte Bielefeld, Lübbecke und Minden sowie der Wasserverbände Wittlage und Bersenbrück erreicht und sogar bei weitem überschritten“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Initiatoren einer kommunalen Lösung für die künftige Entsorgung des Klärschlammes in Ostwestfalen-Lippe. Das sind der Abfallwirtschaftsverband Lippe, die Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen im Kreis Gütersloh mbH, die Herforder Abwasser GmbH, der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke, der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld und die Stadt Gütersloh. Der Beginn der gemeinsamen Entsorgung des Klärschlamms in OWL (Klärschlammverbrennung in einer Monoverbrennungsanlage) ist ab 2024 vorgesehen. Ursprünglich war mit der WWE (Westfalen Weser Energie) ein weiteres Unternehmen im Rennen, das sich ebenfalls der Klärschlamm-Verbrennung als neues Geschäftsfeld annehmen wollte. WWE hat sich jedoch, nachdem viele Kommunen in OWL signalisiert hatten, sich der OWL-Kooperation anzuschließen, im Oktober 2019 zurückgezogen.
Baden-Württemberg: Online- Petition zur 4. Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen
In Baden-Württemberg gab es eine Online-Petition zur 4. Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen. Mehr als 48 000 Menschen haben unterschrieben. Initiatorin Christina Bosch aus Blaubeuren (Alb-Donau-Kreis) überreichte die Unterschriften am 2. Dezember 2019 an Landesumweltminister Franz Untersteller. In der Petition wird gefordert, dass die 4. Reinigungsstufe verbindlich in Deutschland eingeführt werden sollte, um Spurenstoffe wie zum Beispiel Rückstände von Arzneimittelwirkstoffen aus dem Abwasser herauszufiltern. „Ich finde es gut, dass so vielen Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg eine gute Wasserqualität und ein lebendiges Ökosystem am Herzen liegt“, kommentierte der Umweltminister. Aktuell sind in Baden-Württemberg bereits 15 kommunale Kläranlagen mit der 4. Reinigungsstufe ausgerüstet, bei weiteren 17 Kläranlagen wird eine solche Reinigungsstufe gerade gebaut oder geplant. Damit kann Abwasser von bis zu 2,2 Millionen Menschen von Spurenstoffen gereinigt werden. Untersteller sagte allerdings auch: „Mir ist wichtig zu betonen, dass der in der Abwasserverordnung verankerte Stand der Technik von den meisten der etwa 900 kommunalen Kläranlagen in Baden-Württemberg sogar übertroffen wird.“ Deshalb bestehe keine Notwendigkeit, die 4. Reinigungsstufe flächendeckend einzuführen.
Bundesregierung entwickelt erste Maßnahmen gegen Spurenstoff-Belastung
Die Bundesregierung bereitet erste Maßnahmen vor, um Flüsse und Seen in Deutschland besser vor Spurenstoffen zu schützen. Anfang Dezember fand im Bundesumweltministerium die erste Sitzung des neuen ExpertInnengremiums statt, das künftig regelmäßig begutachten wird, wie gefährlich einzelne Spurenstoffe sind. Außerdem sollen Hersteller und gesellschaftliche Gruppen bei mehreren Runden Tischen zusammenkommen. Die Einrichtung des Expertengremiums basiert auf den Ergebnissen des Stakeholder-Dialogs zur Erarbeitung einer Spurenstoff-Strategie. Die dabei beteiligten Verbände haben sich auf einen breiten Maßnahmenkatalog geeinigt, um die Umweltbelastung mit Spurenstoffen zu verringern. Dazu gehört auch die Einrichtung eines unabhängigen ExpertInnengremiums zur Bewertung von Spurenstoffen. Diese erfolgt anhand der im Stakeholder-Dialog erarbeiteten Bewertungskriterien. Dem Gremium gehören 15 Experten und Expertinnen aus Bundesbehörden, Bundesländern, Industrie, Umwelt- und Wasserverbänden an. Für ausgewählte, als relevant bewertete Spurenstoffe sollen Minderungsmaßnahmen erarbeitet werden, die an den jeweiligen Quellen ansetzen. Dies passiert an Runden Tischen, die die Hersteller der Produkte verantworten, welche die Spurenstoffe verursachen. Als Erstes wird es um die Gruppe der Röntgenkontrastmittel gehen. Alle beim Stakeholder-Dialog vereinbarten Maßnahmen werden in einer Pilotphase getestet und anschließend unabhängig evaluiert werden. Zur Organisation, fachlichen Begleitung und Evaluierung der Pilotphase sind das Fraunhofer ISI, die IKU GmbH und das Umweltbundesamt einbezogen.
Starkregenschäden von 6,7 Milliarden Euro seit 2002
Starkregenschäden können jeden jederzeit treffen, die Schäden sind dabei zum Teil immens. Allein in Deutschland gab es seit 2001 11 000 Starkregenereignisse, im Zeitraum 2002 bis 2017 entstanden dabei Schäden allein an Wohngebäuden mit einem Gesamtvolumen von 6,7 Milliarden Euro. Diese Zahlen nennt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Basis ist ein gemeinsames Forschungsvorhaben zu Starkregenschäden des GDV mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD). Die Gesamtsumme verteilt sich dabei auf 1,3 Millionen Schäden (gerechnet auf eine Versicherungsdichte von 100 Prozent), der durchschnittliche Schaden betrug 5300 €.
Besonders schadensintensiv sind dabei Niederschläge von bis zu neun Stunden Dauer, insbesondere Ereignisse von bis zu drei Stunden Dauer. Dauerregen von zwölf Stunden oder mehr zerstören hingegen vergleichsweise wenig. Es sei denn, die lösen große Flusshochwasser aus. Aufgrund dieser Relation von wahrscheinlichem Schaden und Starkregendauer kann auch eine regionale Gewichtung der Schadenswahrscheinlichkeit vorgenommen werden. Denn langanhaltende Dauerregen von mehr als zwölf Stunden treten zwar vor allem in Gebirgsregionen auf. Kurze schadenträchtige Starkregen sind hingegen überall gleich wahrscheinlich.
Detaillierte Informationen zum Forschungsprojekt Starkregen:
https://www.gdv.de/de/themen/news/ forschungsprojekt-starkregen-52886
Regierung sieht keine Wasserknappheit
Die Bundesregierung teilt die Sorgen der Fraktion Die Linke bezüglich einer möglichen Wasserknappheit in Deutschland nicht. In einer Antwort (Bundestags- Drucksache 19/14261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion schreibt sie, dass es zwar Gebiete gebe, die aufgrund ihrer hydromorphologischen und geologischen Voraussetzungen wenig Grundwasser oder für die Trinkwassergewinnung geeignetes Rohwasser aufweisen würden. „Dort wird jedoch eine alternative und ausreichende Versorgung zum Beispiel über Wasserfernleitungen und Verbundleitungen sichergestellt. Dies ist auch keine neue Entwicklung, sondern wird in einigen Regionen seit Jahrzehnten so gehandhabt“, heißt es in der Antwort.
Die von der Links-Fraktion angeführte Wasserknappheit in den beiden Sommern 2018 und 2019 ist aus Sicht der Bundesregierung „ganz überwiegend auf infrastrukturelle oder technische Beschränkungen zurückzuführen“. „Nach Auffassung der Bundesregierung stellen sich die Wasserversorger diesen Herausforderungen und investieren in ihre Infrastruktur.“
Zudem sieht die Bundesregierung keinen Bedarf, ein Recht auf Wasser im Grundgesetz zu verankern. „Das aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) abgeleitete Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums garantiert die Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Das umfasst auch, dass jede Person finanziell in der Lage sein muss, sich ausreichend mit Trinkwasser zu versorgen“, führt die Bundesregierung dazu unter anderem aus.