Startschuss für die nächste Etappe in der Tarifauseinandersetzung für den öffentlichen Dienst der rund 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen
ver.di geht mit einer Forderung nach einem Volumen von acht Prozent mehr Geld, mindestens aber ein Plus von 350 Euro monatlich für Entgelterhöhungen und höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten in die Verhandlungen. Die starten im Januar. Jetzt kommt es darauf an, in den Dienststellen und Betrieben Mehrheiten zu organisieren, die mit uns gemeinsam unsere Forderungen durchsetzen.
Die rund 100 Mitglieder der Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTKöD) haben außerdem am 9. Oktober 2024 mit großer Mehrheit beschlossen, dass auch die Ausbildungsvergütungen und Entgelte für Praktikantinnen um 200 Euro monatlich steigen sollen. Darüber hinaus fordert ver.di drei zusätzliche freie Tage, um die zunehmende Arbeitsbelastung auszugleichen. Für mehr Zeitsouveränität und Flexibilität soll ein „Meine-Zeit-Konto“ sorgen, über das Beschäftigte selbst verfügen können. Das Ergebnis soll natürlich auch zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen übertragen werden. ver.di erwartet zusätzlich, dass die Arbeitszeit der Beamt*innen von derzeit 40 bzw. 41 Stunden auf das bestehende Tarifniveau von 39 Stunden reduziert werden.
Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst: Nächste TVöD-Runde ab Anfang 2025
Die nächsten Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst stehen Anfang 2025 an. Im Herbst werden die Gewerkschaften ihre Forderungen vorstellen. Um die Verhandlungen vorzubereiten, hat ver.di die Beschäftigten im öffentlichen Dienst befragen, welche Themen sie wichtig finden. Diese beginnt voraussichtlich im Januar 2025 für die rund 2,3 Millionen Angestellten bei Bund und Kommunen. Der im letzten Jahr abgeschlossene TVöD endet am 31. Dezember 2024. Im Anschluss an die Tarifverhandlungen wird in der Regel die Besoldung der Bundesbeamten per Gesetz angepasst. Diese folgte in der Vergangenheit stets dem Tarifergebnis.
Tarifrunde 2025: Die Fakten im Überblick Interne Debatte über Tarifforderungen für Bund und Kommunen startet im Juni 2024 ver.di und Co. veröffentlichen am 9. Oktober 2024 die Tarifforderungen für den öffentlichen Dienst Beginn der Tarifverhandlungen voraussichtlich Januar 2025
Am vergangenen Montag lud die Stadtverwaltung Bad Wurzach zu einer Einwohnerversammlung ins Kurhaus ein. Im Mittelpunkt des Abends stand das wichtige Thema „Starkregengefahrenkarten“.
Bürgermeisterin Alexandra Scherer begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste und gab einen Überblick über die bisherigen Maßnahmen der Stadt im Bereich Regenmanagement. In den vergangenen Jahren wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und wertvolle Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Für die Erstellung und Auswertung der Starkregengefahrenkarten konnte die Stadtverwaltung mit Herrn Michael Augenstein von der RBS wave, einem Unternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg, einen erfahrenen Fachplaner gewinnen. Herr Augenstein präsentierte die Ergebnisse seiner Analysen aus den letzten Monaten und stellte verschiedene Szenarien für die einzelnen Ortschaften sowie für die Stadt Bad Wurzach vor. Die komplexen Darstellungen basieren sowohl auf dem aktuellen Ist-Zustand als auch auf geplanten Entwicklungen im Hinblick auf Starkregenereignisse.
DryRivers-Projektergebnisse bei „Wasserwirtschaft im Dialog“–Veranstaltung am 25. Juni 2025
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Wasserwirtschaft im Dialog“ werden am 25. Juni 2025 aktuelle Ergebnisse aus dem WaX-Forschungsverbund DryRivers vorgestellt. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf dem Thema „Niedrigwasserrisikomanagement“.
Beginn ist um 13:00 Uhr am Institut für Wasserwirtschaft und Ökotechnologie (IWO) der Hochschule Magdeburg-Stendal. Eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich.
WaX-Abschlusskonferenz: Ergebnisse aus drei Jahren Forschung zum Umgang mit Wasserextremen
Nach rund drei Jahren Laufzeit fand am 12. und 13. März 2025 die Abschlusskonferenz der Fördermaßnahme Wasser-Extremereignisse, kurz WaX, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften in Berlin statt. Seit Februar 2022 forschen in WaX zwölf Verbünde mit insgesamt 81 Partnerinstitutionen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis an Ansätzen, um die negativen Auswirkungen von Dürreperioden, Starkregen- und Hochwasserereignissen zu verringern und neue Perspektiven für die Wasserwirtschaft zu eröffnen.
WBGU-Gutachten „Wasser in einer aufgeheizten Welt“: Dringender Handlungsbedarf für ein zukunftsfähiges Wassermanagement
„Die Auswirkungen des Klimawandels, die Übernutzung der Wasserressourcen, die ungleiche Verteilung von Wasser, der Verlust von Ökosystemleistungen sowie damit verbundene Gesundheitsrisiken führen zunehmend zu regionalen Wassernotlagen.“ Das ist eine der Kernaussagen des neuen WBGU-Gutachtens “Wasser in einer aufgeheizten Welt“. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) wurde im Oktober 2024 veröffentlicht und an das BMUV und das BMBF übergeben. Das Gutachten wirft einen Blick auf den Einfluss des Klimawandels und veränderter Nutzungsmuster auf die globale Wasserverfügbarkeit und bietet klare Handlungs- und Forschungsempfehlungen für die Bundesregierung, um die nationale und internationale Wasserpolitik zu reformieren und ein klimaresilientes Wassermanagement zu etablieren.
22. Münchner Runde 2025 Die Anforderungen an die Wasserwirtschaft wachsen: Blaue und Grüne Infrastruktur sind zusammen zu sehen. Klimawandel, Urbanisierung und digitale Technologien verändern die Rahmenbedingungen. Kanäle müssen nicht nur baulich saniert werden, sondern auch hydraulisch. Damit befasste sich die 22. Münchner Runde 2025 am 16. Oktober in Fürstenfeldbruck.
Das Expertenforum Kanalsanierung wurde in Expertenforum Wasser | Abwasser umbenannt. Wie Professor Wolfgang Günthert in seiner Einführung zur 22. Münchner Runde 2025 – mit 300 Teilnehmenden und 63 Ausstellern – erläuterte, sollten infolge des Klimawandels Blaue und Grüne Infastruktur zusammen und ganzheitlich gedacht werden. Die Fachtagungsreihe Münchner Runde richtet sich danach aus und hat nicht mehr nur Vorträge zur reinen Kanalsanierung und -instandhaltung im Programm, sondern im Kontext auch Entwässerung und Flächentsiegelung sowie die Schaffung von Schwammstädten und Grünflächen als Rückhalteraum für Wasser zum Thema. Kanäle müssen in Zukunft nicht nur baulich saniert werden, sondern auch hydraulisch.
„Wir müssen Wasser und Abwasser gemeinsam sehen, für uns nutzen und nicht einfach weglaufen lassen“, appellierte Günthert (Deutscher Expertenrat für Umwelttechnologie und Infrastruktur e. V.). „Die Veränderung des Klimas ist die große Herausforderung unserer Zeit. Mehr Niederschläge, Starkregen, Hochwasser, Überschwemmungen – und auf der anderen Seite Hitzewellen, Trocken- und Dürreperioden: Die Infrastruktur- und Städteplanung muss sich darauf einstellen, dass die Durchschnittstemperatur steigt und Extremwetterereignisse zunehmen werden.“
Auf neue Füße gestellt
Das Vortragsprogramm der Münchner Runde 2025 startete mit Dr. Martin Burger (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz), der über die novellierte EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) und die damit einhergehenden Veränderungen informierte. So wurde der Rechtsrahmen für die europäische Siedlungswasserwirtschaft auf neue Füße gestellt und das bestehende Regelwerk aus dem Jahr 1991 umfassend erweitert.
Kernelelemente der KARL-Novellierung sind: integrierte Pläne für die kommunale Abwasserbewirtschaftung für Anlagen größer 10.000 Einwohner sowie deutlich verschärfte Grenzwerte für Phosphor und Stickstoff, eine vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen zum Abbau von Spurenstoffen wie Arzneimittelrückständen aus dem Abwasser, eine geforderte Energieneutralität der Abwasserbehandlung bis zum Jahr 2045 und die Erweiterte Herstellerverantwortung. Diese sieht vor, dass die Kosten der vierten Reinigungsstufe verursachungsgerecht zu mindestens 80 Prozent von der Pharma- und Kosmetikindustrie übernommen werden müssen.
Schwammstädte sind Zukunftsvorsorge
Nach einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der DWA sind 86 Prozent der Bevölkerung in Deutschland vom Schwammstadtkonzept überzeugt. Die Bürger wollen mehr Grün, Blau und Wasserrückhalt in ihren Wohnorten.
Die Vorträge von Thies Brunken (Uniola AG) und Sophia Badenberg (DWA-Landesverband Bayern) vertieften das Thema: Schwammstädte sind Zukunftsvorsorge – das zeigen unter anderem wegweisende Projekte in Mannheim, Kopenhagen, Nürnberg, Birsfelden, Zürich und Bern. In diesen Städten ergänzen Schwammstadtkonzepte das Entwässerungssystem und führen zu einem klimaangepassten Regenwassermanagement. Regenwasser wird lokal gespeichert, anstatt es abzuleiten. Versiegelte Flächen werden wieder zu Grünflächen. In der Stadt Bern ist zum Beispiel unter einem Kinderspielplatz ein Wasserrückhaltebecken angelegt worden.
Die Verbändekooperation „Wassersensibles Planen und Bauen“, eine Initiative der Bayerischen Architektenkammer, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, des DWA-Landesverbandes Bayern und des Bayerischen Handwerkstages, setzt sich dafür ein, die Siedlungsentwicklung im Freistaat klimaresistenter und nachhaltiger zu gestalten, indem Wasser in die Planung integriert wird, um Hochwasser- und Starkregenereignissen vorzubeugen und die Folgen von Dürren zu mildern. Das „Schwammstadtprinzip“, bei dem Wasser aufgenommen, gespeichert und wieder abgegeben wird, kann gefördert werden. Wasser muss nach den Vorstellungen frühzeitig in der Regional- und Bauleitplanung von Siedlungen als auch bei der Planung von Gebäuden und Infrastruktur sowie letztlich bei der Bauausführung berücksichtigt werden: https://www.schwammstadt.bayern
KI unterstützt
Jonas Watzlowik (Dr.-Ing. Pecher und Partner Ingenieurgesellschaft mbH) erörterte, was Künstliche Intelligenz (KI) beim Aufbau eines Generalentwässerungsplans leisten kann – und was nicht. Zu den Stärken einer KI – so die Erfahrung – zählt die Mustererkennung in unstrukturierten Daten. Und das effizient in der Anwendung. Die Lösung komplexer und spezieller Aufgaben ist möglich, doch werden große Datenmengen für das Training der KI benötigt. Training und Validierung sind mit Aufwand verbunden. Weitere Schwachstellen einer KI sind Inkonsistenz und Fehleranfälligkeit. KI unterstützt, ersetzt aber keine programmierte Software, konstatierte Watzlowik.
Teilnehmer der Münchner Runde verwiesen an dieser Stelle auf das Entwicklungspotenzial von KI – dass hier Lösungen schon zum Beispiel erfolgreich in der Kanalinspektion zur Schadensermittlung eingesetzt werden. So lassen sich Aussagen treffen, welche Schäden zu erwarten sind und wann sie eintreten können. Ingenieure können daraus für Kanalsanierungsprojekte Daten gewinnen oder eine ganze Sanierungsplanung darauf aufbauen. Ein spannendes Thema für Planer und Ingenieure, das weiter beobachtet wird.
Fortschrittliche Lösungen
In den letzten Jahren ist es zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten in Fällen gekommen, in denen öffentliche Kanäle beziehungsweise öffentliche Wasserversorgungsleitungen bereits vor längerer Zeit in Privatgrundstücke verlegt wurden. Die Leitungsverlegungen erfolgten in der Vergangenheit oftmals ohne rechtliche Sicherungen. Dr. Rainer Döring (Döring Spieß Rechtsanwälte) berichtete von Streitfällen und stellte Möglichkeiten zur Streitlösung vor. Empfohlen wird der Leitungseinbau in öffentlichem Grund beziehungsweise die Eintragung von Grunddienstbarkeiten.
Dresdens Chipindustrie bekommt einen großen Abwasserkanal. Ulf Uhlig (Aquaproject Consult Ingenieurgesellschaft mbH) zeigte die Besonderheiten bei Planung und Bau des sogenannten Industriesammlers Nord (ISN) auf, der künftig das Abwasser zur Kläranlage Dresden-Kaditz in einer Freigefälle-Druckleitung leitet.
Nach der Mittagspause hatten Fachfirmen die Bühne und Gelegenheit, ihre Produkte und Dienstleistungen vorzustellen. Die traditionellen Unternehmenspräsentationen im Fünf-Minuten-Takt wurden wieder von Professor Bert Bosseler (IKT gGmbH) moderiert, der auch durch das Nachmittagsprogramm der Münchner Runde 2025 mit weiteren Vorträgen führte.
Matthias Falk in Vertretung von Reinhard Brodrecht (Spekter GmbH) befasste sich hier mit den Gefahren von Starkregen. Das Softwareunternehmen Spekter in Herzogenaurach hat dazu ein Frühalarmsystem entwickelt, mit dem Kommunen bereits gute Erfahrungen machen. Die fortschrittliche Lösung wacht über Gemeinden und warnt frühzeitig Bürger und Rettungskräfte vor Starkregenereignissen.
Nur von Fachbetrieben
Ein Dauerthema in der Kanalsanierung ist der Umgang mit Asbestfaserzementrohren, wie sie in Deutschland als Abwasser- und Trinkwasserrohre immer noch im Einsatz sind. Allein in der unterirdischen Infrastruktur Bayerns erstrecken sich AZ-Rohre schätzungsweise auf einer Länge von 5.000 Kilometern.
Roland Fischer (ISAS GmbH) informierte, was nach den Vorschriften zum Schutz der Gesundheit zu beachten ist. So dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Bei den Arbeiten muss mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person vor Ort tätig sein. Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Vor Beginn der Arbeiten muss für alle daran Beteiligten eine Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge durchgeführt worden sein.
Schäden frühzeitig erkennen
Der Vortrag von Prof. Thomas Braml (Universität der Bundeswehr München) beleuchtete mit Bezug zu Entwässerungsbauwerken aktuelle Entwicklungen bei der Bauwerksprüfung nach DIN 1076. Die Norm schreibt die regelmäßige Untersuchung von Ingenieurbauwerken wie Brücken, Tunneln und Stützwänden vor, um deren Stand- und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie regelt die Prüfungsmethoden, Prüfzyklen und die Anforderungen an das Personal und stellt sicher, dass Schäden frühzeitig erkannt und behoben werden. Zu den festgelegten Prüfungen gehören jährliche Besichtigungen sowie Hauptprüfungen alle sechs Jahre, zu denen der Baulastträger verpflichtet ist.
„Wie viele Sensoren kommen heute typischerweise beim Schlauchliner-Einbau zum Einsatz“, fragte Daniel von Bernstorff (Syscribe GmbH) die Zuhörer – um gleich selbst die Antwort zu geben: Mehr als 15. Das Unternehmen Syscribe in Hamburg ist auf die sensorgesteuerte Qualitätssicherung bei Schlauchlinern spezialisiert und entwickelt dafür smarte Messtechnologien. In der Realität wird die empfohlene Einbautemperatur von 80 Grad häufig deutlich unterschritten. Die Lösungen von Syscribe sind von den Grundsätzen geleitet: Qualität wird produziert, nicht kontrolliert. Richtige Entscheidungen in der Planung und Ausschreibung legen das Fundament, nicht die Baustelle. Sensoren sind das Auge in diesem Prozess, aber nicht das Gehirn und die jeweils ausführende Hand. Eigenes Denken und Handeln bleiben entscheidend. KI und Co. assistieren nur.
Impulse für die Praxis
Die Münchner Runde 2025 – Expertenforum Wasser | Abwasser vermittelte wieder nützliches Wissen aus der Praxis für die Praxis. „Man kriegt ganz viele, verschiedene Impulse und Lösungen zu Problemstellungen, die man aktiv in den eigenen beruflichen Alltag einbringen kann“, bestätigte auch Stefanie Stiegler (InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG) im Filminterview das hohe Niveau der Vorträge mit Networking als Leitfaden. Denn das zeichnet die Fachtagungsreihe Münchner Runde aus: Hier trifft sich die Kanalsanierungsbranche und Wasserwirtschaft zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch. Topaktuelle Sachverhalte werden aufgegriffen, wissenschaftlich vertieft, kritisch hinterfragt und auch kontrovers diskutiert.
Praxis wird zudem großgeschrieben – und so machten heuer 63 Unternehmen das Thema Entwässerung erlebbar. Das Veranstaltungsforum Fürstenfeld mit seinem besonderen Ambiente ist einfach die ideale Location für die Präsentationen der Münchner Runde, die auch immer mehr junge Leute anspricht. „Meet the Practice“ ist hier das Angebot für Azubis und Studierende, die später als Facharbeiter, Techniker oder Ingenieure arbeiten wollen. Im Rahmen des Expertenforums können junge Menschen Einblicke in Berufe mit Zukunft gewinnen, mit Branchenprofis ins Gespräch kommen und sich informieren, wie es in der Praxis läuft.
„Dann sind wir auf dem richtigen Weg“
Professor Wolfgang Günthert verwies in diesem Zusammenhang auf den Fachkräftemangel, der auch die Kanalbranche betrifft. Um die Zukunft der Wasser-Kreislaufwirtschaft zu sichern, sind neue Wege in der Nachwuchsförderung und Personalgewinnung gefragt, bemerkte der Moderator der Münchner Runde zum Abschluss des diesjährigen Expertenforums. Die Herausforderung Klimwandel braucht Fachleute, die ihr Tun und Handeln nicht nur sektoral ausrichten – das heißt nur auf Kanal oder Landschaftspflege.
„Blaue und Grüne Infrastruktur ist die Zukunft eines resilienten Entwässerungssystems. Man kann wunderbar Landschaftsplanung und Entwässerungssysteme kombinieren und dabei Synergien schaffen“, machte Günthert deutlich: „Wir müssen künftig mehr gemeinsam und multifunktional denken. Dann sind wir auf dem richtigen Weg.“
Das Filmteam der Münchner Runde unter der Moderation des Journalisten Marc Szombathy hat die Highlights der 22. Münchner Runde 2025 festgehalten und wieder bewegte Bilder von den Aussteller-Präsentationen gesammelt – zu sehen auf: https://www.muenchner-runde.de
Die 23. Münchner Runde findet am 15. Oktober 2026 in Fürstenfeldbruck statt.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen nehmen wir die Problematik der Rattenpopulation in unserer Stadt sehr ernst. Gemäß §11 Abs.1 Nr. 8 e) des Tierschutzgesetzes (TierSchG) verfügen wir über die erforderliche Erlaubnis der Kreisverwaltung Südwestpfalz zur Bekämpfung von Wirbeltieren, insbesondere von Ratten, die als Schädlinge in der Kanalisation und anderen Zuständigkeitsbereichen des Umwelt- und Servicebetriebes (UBZ) auftreten. Beim UBZ arbeiten vier Mitarbeiter, die über die notwendige Sachkunde gemäß §4 Abs. 1 Tierschutzgesetz verfügen und erfolgreich Antikoagulanzien (Gerinnungshemmer) zur Bekämpfung von Nagetieren anwenden dürfen. Zur effektiven Überwachung und Bekämpfung setzen wir das Monitoring-Programm der Firma ball-b im Kanal ein.
Durch den Einsatz moderner Technologie und Datenanalyse werten unsere Mitarbeiter die erfassten Daten von 95 Rattenköderboxen alle 10 Tage mittels Tablets und Datenübertragung an unseren WebService aus. Dies ermöglicht eine präzise Beurteilung der Situation und eine gezielte Reaktion auf Besuche an den Köderboxen.
InSchuKa4.0: Online-Umfrage zur Festlegung von Anforderungen für dynamische Kanalnetzbewirtschaftung bei extremen Wetterereignissen
Das Projekt InSchuKa4.0 zielt auf ein integriertes und transdisziplinäres Risikomanagement gegensätzlicher hydrologischer und städtischer Wasserextreme ab und konzentriert sich auf die Entwicklung einer KI-basierten Lösung für die dynamische Kanalnetzbewirtschaftung. Diese Lösung kombiniert innovative Sensorsysteme zur Überwachung des Kanals, cyber-physische Ausrüstungselemente zur Kontrolle von Wasserstand und -menge sowie historische und prognostizierte Betriebs- und Wetterdaten. Zudem soll das neu entwickelte System Kommunen ermöglichen, automatische vorbeugende Spülungen von Kanalabschnitten durchzuführen und eine unkontrollierte Ausschwemmung von Schadstoffen bei kurzen, starken Regenschauern durch besseren Rückhalt im Kanalsystem zu verhindern.
Starkregenereignisse werden in Deutschland immer häufiger. Dr. Heiko Sieker, Regenwasserexperte und Honorarprofessor am Fachgebiet für Wasserwirtschaft und Hydrosystemmodellierung der TU Berlin, fordert dringende Maßnahmen zur Risikominimierung und stellt moderne Strategien vor, um sich gegen die Wassermassen zu wappnen. „Zuerst müssen wir die Gefahren durch Starkregen schnellstmöglich identifizieren und entsprechende Risikokarten öffentlich zugänglich machen“, betont Dr. Heiko Sieker, Honorarprofessor am Fachgebiet für Wasserwirtschaft und Hydrosystemmodellierung der TU Berlin. Obwohl einige Kommunen bereits aktiv sind, fehlt es noch an einer flächendeckenden Verfügbarkeit. Diese Karten müssen in Planungsprozesse, besonders in der Bauleitplanung, integriert werden, um Überschwemmungsgebiete nicht zu unterschätzen und neue Baugebiete sicher zu planen.
Zukunftsfähiges Regenwassermanagement: Die Schwammstadt Ein modernes Regenwassermanagement nach dem Schwammstadtprinzip ist essenziell. „Regenwasser sollte vor Ort gespeichert werden, um es in Trockenzeiten nutzen zu können“, erklärt der Experte. Dachbegrünung, Versickerung und Zisternen sind effektive Maßnahmen, um sowohl Starkregenprobleme als auch Hitze und Trockenheit zu bekämpfen. Dies sei besonders in niederschlagsärmeren Regionen wie Berlin notwendig. Die Techniken für nachhaltiges Regenwassermanagement sind bekannt und erprobt, doch veraltete Regelwerke und auf Entwässerung fokussierte Verwaltungsprozesse bremsen deren Umsetzung. „Die öffentliche Hand muss hier mit gutem Beispiel vorangehen“, fordert Sieker.
Aktuelle Forschung und individuelle Maßnahmen Im Forschungsprojekt „Blue-Green-Streets“ wird an der klimaresilienten Gestaltung von Straßen gearbeitet. Ein weiterer Forschungsfokus liegt auf der intelligenten Steuerung von Regenwasserspeichern, um das Regenwasserdilemma zu lösen. Jeder Einzelne kann ebenfalls beitragen: „Informieren Sie sich über Risiken und treffen Sie Vorsorge, z.B. durch Schutz von Eingängen und Kellerräumen“, rät der Experte. „Auch einfache Maßnahmen wie Regentonnen oder Regenwasserkaskaden sind sinnvoll.“
Lesen Sie das vollständige Interview mit Prof. Dr. Heike Sieker https://www.tu.berlin/go266944/ und erfahren Sie mehr über effektive Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen und zur nachhaltigen Nutzung von Regenwasser.
Kontakt: Hon.-Prof. Dr. Heiko Sieker TU Berlin Institut für Bauingenieurwesen Fachgebiet für Wasserwirtschaft und Hydrosystemmodellierung E-Mail: h.sieker@sieker.de
Gute Aussichten für Wasserstraßennutzer/-innen an Rhein und Elbe: Die interaktive Web-App zur bestehenden 6-Wochen-Vorhersage ging vom Testbetrieb in den operationellen Dienst über. Die Anwendung versetzt die Nutzenden in die Lage, die Vorhersagen individuell zu analysieren und darstellen zu lassen.
Die Web-Anwendung ermöglicht es Binnenschifffahrt und Logistik an Rhein und Elbe, zukünftig noch effizienter auf Niedrigwassersituationen reagieren und Transporte einfacher planen zu können. Sie ist ein Zusatzangebot zur bereits seit einiger Zeit bestehenden 6-Wochen-Vorhersage in Form von PDF-Berichten und wird wie diese jeden Dienstag und Freitag aktualisiert.
Zur Web-Anwendung gelangen Sie hier: https://6wochenvorhersage.bafg.de Neu ist, dass die Vorhersage nun direkt im Browser angezeigt werden kann – ohne vorherigen Download der PDF-Berichte. „Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer im Testbetrieb haben gezeigt, dass die interaktive Darstellung und der einfache Zugang sehr geschätzt werden“, sagt Barbara Frielingsdorf, die maßgeblich an der Entwicklung und dem Betrieb des Dienstes beteiligt ist.
Neue Funktionen ermöglichen individuelle Auswertungen der Wasser-stands- und Abflussvorhersage In der Anwendung können Nutzende insbesondere einen individuell interessierenden Bezugswert des Wasserstandes oder Abflusses für den für sie relevanten Pegel angeben. Die App berechnet daraus anschließend die spezifischen Unterschreitungs-wahrscheinlichkeiten und stellt diese auch grafisch dar. „Schifffahrt und Logistik können mit den neuen Funktionen eine maßgeschneiderte Auswertung der Vorhersage für die eigenen Anforderungen generieren“, erklärt die Hydrologin den Nutzen.
Weitere Neuerungen der App im Überblick – Rückschau: Die Vorhersagen der vergangenen vier Wochen sind verfügbar. – Darstellung optimiert: Festgelegte Bezugswerte, wie der Gleichwertige Wasserstand (GlW) oder statistische Kennwerte, wie z. B. der mittlere Niedrigwasserabfluss (MNQ), können in der Darstellung ein- und ausgeblendet werden. Zu Vergleichszwecken lassen sich zudem die Ganglinien der Wasserstände bzw. Abflüsse der Niedrigwasserjahre 2018 und 2022 hinzufügen. – Szenarien berechnen: In der Darstellung des Bündels individueller Ganglinien, die sich ausgehend vom derzeitigen Zustand infolge der meteorologischen Verhältnisse der Vergangenheit zu diesem Zeitpunkt im Jahr („auf Basis der Klimatologie“) einstellen würden, lassen sich einzelne Jahre hervorheben und identifizieren.
Web-App ergänzt bestehende Angebote an den Bundeswasserstraßen Neben der 6-Wochen-Vorhersage ist seit Juli 2022 auch die sog. 14-Tage-Wasserstandsvorhersage für ausgewählte Rheinpegel verfügbar. Beide Vorhersagedienste schaffen mehr Planungssicherheit für die Wirtschaft und die Binnenschifffahrt an Rhein und Elbe und erfüllen damit den entsprechenden Handlungspunkt des Aktionsplans „Niedrigwasser Rhein“ des Bundesverkehrsministeriums.
Der LAWA-Bericht zur Berücksichtigung von Niedrigwasserphasen oder Extremereignissen bei der Zulassung von Abwassereinleitungen ist gemäß UMK-Beschluss unter Publikationen -> dort unter „Aktuelle Veröffentlichungen“ sowie „Wasserrecht“ verfügbar.
Anlass für die Beschlüsse gab ein massenhaftes Fischsterben im August 2022 in der Oder. Nach den aktuellen Erkenntnissen wurde dieses Fischsterben durch multikausale Wirkmechanismen ausgelöst. Salzhaltige Einleitungen und Niedrigwasser führten zu einer hohen Salzkonzentration in der Oder. Diese begünstigte das rasante Wachstum einer Brackwasseralge, die für Fische und andere Wasserlebewesen tödliche Toxine produziert.
AMELAG-Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung
Im Projekt „Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung“ erheben das Umweltbundesamt und Robert Koch-Institut die Viruslast von Krankheitserregern im Abwasser. Dabei wird von einem interdisziplinären Team unmittelbar der One-Health Gedanke umgesetzt: Forschungsdaten aus dem Bereich Umwelt und öffentliche Gesundheit werden zeitnah ausgewertet, vereinigt und öffentlich bereitgestellt.
Bis Ende Juli 2027 müssen alle EU-Länder die neue Kommunalabwasserrichtlinie, kurz KARL, in nationales Recht übernehmen. Die Richtlinie ist ein Meilenstein für den Gewässerschutz. Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Thema.
Überblick über Höhe, Ausnahmen und Verwendung Wasser ist ein wertvoller Lebensraum und eine begrenzte Ressource. Dies zeigt auch die BUND-Studie zu Grundwasserstress in Deutschland (Lütkemeier & Kuhn 2025). Die EU- Wasserrahmenrichtlinie sieht „unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips den Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt und ressourcenbezogener Kosten“ vor (Art. 9 WRRL). Ein Instrument dazu ist die Erhebung von Wasserentnahmeentgelten, wenn diese dem Schutz der Wasserressourcen zugutekommen. Mit der Verabschiedung der Nationalen Wasserstrategie im Jahr 2023 und dem zugehörigen Aktionsprogramm Wasser wurde „Wasserentnahmeentgelte weiterentwickeln und bundesweit einführen“ als kurzfristig zu beginnende Aktion festgelegt (BMUV 2023). Auch die Europäische Kommission empfiehlt für Deutschland nach Auswertung der letzten Bewirtschaftungspläne gemäß EU Wasserrahmenrichtlinie die Erhöhung und Harmonisierung von Wasserentnahmeentgelten (Europäische Kommission 2025a). Vor sechs Jahren wurden in einem vom BUND beauftragten Kurzgutachten die Wasserentnahmeentgelte der Länder untersucht (Römer 2019). Dieses Kurzgutachten ist in seiner normativen Aussage immer noch aktuell und wird auch weiterhin zitiert.
UBA: Erfassung des energetischen Zustands von Kläranlagen erfordert weitere Parameter
Eine dynamische und kontinuierliche Erfassung des energetischen Zustands von Kläranlagen erfordert zusätzliche Messgrößen und Parameter. Diese Feststellung trifft der Schlussbericht zu dem Vorhaben „Dynamisierung von Energieanalysen zur dauerhaft energetischen Optimierung von Kläranlagen“, den das Umweltbundesamt (UBA) herausgegeben hat. Das betreffe zunächst physikalisch-chemische Parameter, die im Prozess bzw. an ausgewählten Aggregaten gewonnen werden, zusätzliche Messgrößen zur Erfassung der eingesetzten bzw. erzeugten thermischen Energie sowie zusätzliche Messstellen für die elektrische Leistung/elektrische Arbeit.
Ziel des Vorhabens war dem UBA zufolge die Identifikation relevanter Kennzahlen für eine dauerhafte Überwachung der Energieeffizienz auf Kläranlagen. Derzeit würden Energieanalysen auf Kläranlagen zwar in regelmäßigen Abstand durchgeführt, es sei aber unklar, ob die Energieeffizienz zwischen aufeinanderfolgenden Energieanalysen gleichbleibt oder sich verändert und mit welchen Kennzahlen diese Veränderung möglichst gut beschrieben werden kann.
Bundesumweltminister Schneider startet Initiative für mehr Wasserspeicher und Abkühlung
Bundesumweltminister Carsten Schneider hat eine Initiative gestartet, um in Städten wie auch auf dem Land für mehr Wasserspeicher und Abkühlung zu sorgen. Neben technischen Lösungen zur Regenwasserspeicherung ist die Natur in Form von Straßenbäumen, Mooren und Wäldern dabei die beste Verbündete gegen Hitzewellen und Trockenheit, aber auch gegen Starkregen und Überschwemmungen. Die Initiative umfasst Maßnahmen für den Waldumbau, nasse Landwirtschaft in wiedervernässten Mooren, Entsiegelung, Stadtnatur, beschleunigte Planung sowie mehr gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern. Bundesumweltminister Schneider besucht heute dazu auch verschiedene Projekte in Berlin und Brandenburg.
Deutschland löscht über 500.000 Emissionszertifikate und sichert damit den positiven Klima-Effekt des Kohleausstiegs
Deutschland löscht erstmals Zertifikate aus dem Europäischen Emissionshandel, um den Klima-Effekt des gesetzlichen Kohleausstiegs abzusichern. Insgesamt werden Zertifikate im Umfang von 514.000 Tonnen CO₂ vom Markt genommen. Die Aktion ist Folge der nach dem Kohleausstiegs-Gesetz erfolgten Abschaltung der Kraftwerksblöcke Neurath A und Frechen im Jahr 2022. Dadurch wurden im Folgejahr 2023 rund 890.000 Tonnen CO₂ vermieden.
Die BMBF-Fördermaßnahmen Wassertechnologien: Wiederverwendung und WavE
Wasser wird in vielen Regionen der Erde knapp – nicht nur in klassischen trockenen Gebieten. Es stellt eine immer größer werdende globale Herausforderung dar, Haushalte, Landwirtschaft und Industrie bedarfsgerecht mit Wasser versorgen zu können. Der Wasserbedarf wird sich in den kommenden Jahren weltweit drastisch erhöhen. Gleichzeitig ist bereits heute die Verfügbarkeit von Wasser stark begrenzt und regional sogar rückläufig. Hierzu tragen unter anderem die Verschmutzung und Übernutzung von Wasserressourcen, der Klimawandel sowie die ungleiche Verteilung der Wasservorräte maßgeblich bei.
Neue UBA-Daten zur Grundwasserneubildung in Deutschland
Grundwasser ist die wichtigste Quelle für Trinkwasser in Deutschland. Welche Mengen entnommen werden können ohne langfristig diese wichtige Ressource zu gefährden, hängt entscheidend von der Grundwasserneubildung ab. Das Umweltbundesamt (UBA) hat neue Daten zur Grundwasserneubildung und zur Nutzungsintensität in Deutschland veröffentlicht.
Wasserforschung verbindet: Beteiligte aus Deutschland und dem Mittleren Osten gehen Wasserprobleme gemeinsam an
Auch unter schwierigen politischen Bedingungen ist wissenschaftliche Zusammenarbeit möglich und dringend notwendig, um wirkungsvolle Lösungen gegen die Wasserknappheit im Mittleren Osten zu entwickeln. Forschende aus Deutschland, Israel, Jordanien und den palästinensischen Gebieten haben in drei Kooperationsprojekten der Fördermaßnahme MEWAC an praxisnahen Lösungen für die Region geforscht: ein wasser- und energieeffizientes Verfahren für den Pflanzenanbau in Trockengebieten, ein neues Modell für die grenzüberschreitenden Grundwasserressourcen am Yarmouk und Dürrefrühwarninformationen für Grundwasserleiter.
Nach knapp vier Jahren stehen die drei letzten Projekte zur Maßnahme „Wasserforschung im Nahen und Mittleren Osten“ (MEWAC) vor ihrem Abschluss. Mit MEWAC fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) seit 2021 in zwei Modulen neue Technologien für eine effizientere Wassernutzung und ein integriertes Wassermanagement. Die Projektbeteiligten aus Deutschland, Israel, Jordanien und den Palästinensischen Autonomiegebieten stellten ihre Ergebnisse bei einem Treffen Anfang Juni in der Nähe von Berlin vor. Trotz geopolitischer Spannungen sei es wichtig, die Tür für den wissenschaftlichen Austausch offenzuhalten, betonten die Projektpartnerinnen und -partner. Nur durch weitere Forschung und fundierte Information ließen sich die akuten und durch den Klimawandel weiter zunehmenden Wasserprobleme in der Region bewältigen.
UBA zur Relevanzbewertung von Pestizid-Metaboliten im Trinkwasser
Das Umweltbundesamt (UBA) hat kürzlich einen Sachstand der trinkwasserrechtlichen Relevanzbewertung von Metaboliten von Pestizid-Wirkstoffen veröffentlicht. Dieser ist seit kurzem auf der UBA-Webseite unter dem folgenden Link eingestellt: Sachstand der trinkwasserrechtlichen Relevanzbewertung von Metaboliten von Pestizid-Wirkstoffen | Umweltbundesamt.
In diesem Zusammenhang weist das UBA richtigerweise darauf hin, dass die im Pflanzenschutzrecht erfolgenden Relevanzeinstufungen von Pestizid-Metaboliten nicht 1:1 auf das Trinkwasserrecht übertragen werden können. Insbesondere in Bezug auf S-Metolachlor als auch TFA hatten wir hierauf gegenüber BMG und UBA immer hingewiesen.
Das UBA kündigt auch an, dass zu dem Entwurf einer UBA-Empfehlung nach § 18 TrinkwEGV in Kürze ein erstes Abstimmungsverfahren eingeleitet werden soll, zunächst mit den Ländern, sodann mit Verbänden wie dem VKU. Hierzu steht der VKU bereits mit dem Bundesgesundheitsministerium im Austausch.
Studie zum Umweltbewusstsein: Vielfältige Krisen beeinträchtigen die Wahrnehmung von Umwelt- und Klimaherausforderungen
Menschen in Deutschland blicken zunehmend pessimistisch auf den Klimawandel und sorgen sich wegen gesundheitlicher Folgen der Erderwärmung. Für die Mehrheit der Menschen in Deutschland hat der Schutz von Umwelt und Klima weiterhin einen hohen Stellenwert. Allerdings nimmt die Bedeutung dieses Themas in der Wahrnehmung der Bevölkerung weiter ab. Als dringlicher empfinden viele Bürgerinnen und Bürger die Situation im Gesundheits- oder Bildungssektor, die wirtschaftliche Entwicklung sowie die öffentliche Sicherheit und Kriege. Für sich genommen bleiben konkrete Umweltschutz-Herausforderungen jedoch auf hohem Niveau wichtig und gewinnen teils sogar leicht an Bedeutung. Zu diesen Ergebnissen kommt die aktuelle Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zum Umweltbewusstsein in Deutschland. Die Mehrzahl der Befragten äußert sich zudem skeptischer als bisher, ob der Klimawandel und seine Folgen noch eingedämmt werden können. Gleichzeitig halten sie es für unumgänglich, sich an den Klimawandel anzupassen – insbesondere aus gesundheitlichen Gründen.
UBA: Strategische Konzepte zur Nutzung der Wasserkraft können Zielkonflikte auflösen
„Alle geeigneten Maßnahmen umsetzen, die Umweltauswirkungen mindern“ Strategische Konzepte zur Nutzung der Wasserkraft können Zielkonflikte auflösen. Sie sollen sowohl erschließungswürdige Wasserkraftpotentiale als auch sensible Naturräume berücksichtigen, stellt das Umweltbundesamt in einem Factsheet zum Thema Wasserkraft fest, in dem es „Leitplanken für die Stromerzeugung aus Wasserkraft“ aufstellt. Nennenswerte Potenziale, um die Klimaschutzziele zu erreichen, liegen in der Modernisierung oder dem Ersatzneubau großer Wasserkraftanlagen. In wertvollen und sensiblen Fluss- und Auenlandschaften könnten die negativen Folgen der Wasserkraftnutzung ihren positiven Beitrag für den Klimaschutz überwiegen.
EWKFonds: UBA sieht 2025 von Prüfpflicht bei Mengenmeldung ab
Meldefrist für Hersteller verlängert bis zum 15. Juni 2025 Seit 2024 sind Hersteller ausgewählter Einwegkunststoffprodukte verpflichtet, bestimmte Kosten für Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum zu tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert werden. Die Kosten für die Hersteller werden auf Basis der jährlich in Verkehr gebrachten Produktmengen berechnet. Die Meldungen sind über die vom Umweltbundesamt (UBA) eingerichtete Plattform DIVID jährlich zum 15. Mai abzugeben und bedürfen grundsätzlich der externen Prüfung und Bestätigung durch einen registrierten Prüfer. Für 2025 sieht das UBA ausnahmsweise gänzlich von dieser Prüfpflicht ab. Außerdem wird die Meldefrist für Hersteller bis zum 15. Juni 2025 verlängert.
Auswirkung des Klimawandels auf die Wasserverfügbarkeit
Der Rückgang des Wasserdargebots ist statistisch signifikant. Dies zeigt die aktuelle Studie „WADKlim“, in der Auswirkungen von Trockenheit und Dürre auf die Wasserverfügbarkeit, den Bodenwasserhaushalt und das Grundwasser in Deutschland untersucht wurden. Für die Wasserbewirtschaftung werden mögliche Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen vorgeschlagen. Damit liefert das Forschungsprojekt WADKlim einen Beitrag für die in der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel und in der Nationalen Wasserstrategie formulierten Zielstellungen. Die Ergebnisse des Projekts stehen unter der UBA Seite Niedrigwasser/Trockenheit zur Verfügung.
Über „Wassertechnologien: Wiederverwendung“ (WavE II)
Wasser wird in vielen Regionen der Erde knapp – nicht nur in klassischen trockenen Gebieten. Der Wasserbedarf wird sich in den kommenden Jahren weltweit drastisch erhöhen. Gleichzeitig ist bereits heute die Verfügbarkeit von Wasser stark begrenzt und regional sogar rückläufig. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Fördermaßnahme „Wassertechnologien: Wiederverwendung“ (WavE II) ins Leben gerufen. Sie startete im Februar 2021 und baut auf der von 2016 bis 2020 durchgeführten Fördermaßnahme WavE (Zukunftsfähige Technologien und Konzepte zur Erhöhung der Wasserverfügbarkeit durch Wasserwiederverwendung und Entsalzung) auf.
Ziel beider Fördermaßnahmen ist es, innovative Technologien, Betriebskonzepte und Managementstrategien zur Wasserwiederverwendung und Entsalzung zu entwickeln, um die Wasserverfügbarkeit nachhaltig zu erhöhen.
Umweltschadstoffe: Wie belastet sind Kinder und Jugendliche?
Umweltbundesamt startet Gesundheitsstudie „ALISE“ Schwermetalle, Weichmacher oder die „Ewigkeitschemikalien“ PFAS – es gibt viele Umweltschadstoffe, mit denen Kinder und Jugendliche in Berührung kommen. Doch wie hoch ist ihre Belastung tatsächlich? Und welche Auswirkungen kann sie auf die Gesundheit der jungen Menschen haben? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich die vom Umweltbundesamt (UBA) durchgeführte Deutsche Kinder- und Jugendstudie zur Umweltgesundheit ALISE („Aligned Study for Environmental Health“). Die Studie ist der deutsche Beitrag zum europäischen Forschungsprojekt PARC (Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien), an dem sich europaweit 24 Länder beteiligen.
Emissionen ausgewählter Stoffe aus kommunalen Kläranlagen
Um die Datenbasis zum Vorkommen neuer prioritärer Stoffe im Ablauf kommunaler Kläranlagen zu erweitern, wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) im Jahr 2023 ein Kläranlagen-Monitoringprogramm veranlasst und durchgeführt.
Das Messprogramm 2023 schließt dabei an die Monitoringprogramme 2007 und 2016 an, in denen prioritäre Stoffe gemäß UQN-RL sowie einzugsgebietsspezifische Schadstoffe gemäß WRRL untersucht wurden. Ebenso wie in den Monitoringprogrammen 2007 und 2016 war es das Ziel des Monitoringprogramms 2023, die Relevanz prioritärer und sonstiger Schadstoffe in kommunalem Abwasser zu überprüfen.
Informationspapier zur Nutzung von Radardaten in WaX: Chancen und Grenzen von Radardaten in der Hochwasseranalyse
Was sind Chancen und Grenzen von Radardaten in der Hochwasseranalyse? Starkregenereignisse wie konvektive Gewitterzellen treten lokal begrenzt auf und werden daher vom Stationsmessnetz nur unzureichend erfasst. Wetterradare bieten eine flächendeckende Beobachtung und können daher lokale Niederschlagsereignisse besser erfassen. Eine Kombination aus Stationsmessungen und flächendeckenden ist deshalb sinnvoll. Radarmessungen sind jedoch naturgemäß mit großen Unsicherheiten in der quantitativen Niederschlagsbestimmung behaftet.
Drei Projekte der BMBF-Fördermaßnahme Wasser-Extremereignisse (WaX) haben mit Unterstützung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) eine Zusammenfassung der Nutzung von Niederschlagsradar-Informationen in den Forschungsprojekten erstellt.
Digitaler Meilenstein im Umwelt- und Naturschutz – das neue Portal umwelt.info
Bundesumweltministerin Steffi Lemke und UBA-Präsident Dirk Messner starten Internetportal Wer heute Umweltinformationen sucht, hat es oft schwer. Daten und Fakten zu Wäldern, Böden und Gewässern finden sich an verschiedenen Stellen und in unterschiedlicher Qualität. Bürgerinnen und Bürger, Schulklassen sowie Forschende, Verwaltungen und zivilgesellschaftliche Akteure sollen es künftig einfacher haben. Heute ist umwelt.info, das Internetportal für Umwelt- und Naturschutzinformationen am Umweltbundesamt (UBA), offiziell an den Start gegangen. Mit dem Portal werden erstmals Daten zum Umwelt- und Naturschutz aus ganz Deutschland gebündelt und zentral auffindbar gemacht. Ziel ist es, Transparenz und Auffindbarkeit von öffentlich verfügbaren Informationen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes zu verbessern.
Die Qualität unserer Gewässer spielt eine zentrale Rolle für die Umwelt, die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen. In Deutschland werden umfangreiche Daten über den Zustand der Gewässer von verschiedenen Stellen auf Bundes- und Landesebene erhoben. Der Zugang zu diesen Informationen ist für viele Menschen nicht immer leicht zu finden. Mit dem ‚Gewässer Kompass‘ wird dies einfacher.
Die Belastung der Umwelt durch Arzneistoffe ist ein wachsendes Problem. Eine umweltgerechte Entsorgung hilft deren Eintrag in die Umwelt zu verringern. Das neue Internetportal “Humanarzneimittel und Umwelt” bietet Informationen und Empfehlungen für pharmazeutisches und medizinisches Fachpersonal sowie Verbrauchende, aber auch Lehrmaterialien für die medizinische/pharmazeutische Fortbildung.
Neue Deutsche Anpassungsstrategie soll Klimaresilienz stärken
Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) beschließt die Bundesregierung erstmals messbare Ziele, mit denen der Bund Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft und andere Sektoren klimaresilient machen will. Fortschritte bei der Zielerreichung werden zukünftig im DAS-Monitoringsystem beim UBA gemessen.
Coaching für blaugrüne Stadtentwicklung in Kommunen
Das neue Forschungsprojekt „Blue Green City Coaching (BGCC)“ unterstützt kommunale Entscheider*innen, Potenziale und Grenzen von naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung zu ermitteln. Im Fokus stehen dabei die Bewertung der NbS bei Klimafolgen wie Hitze und Dürre sowie der Einfluss von NbS auf die urbane Klimaresilienz kleinerer Großstädte und deren Umland.
Weniger Quecksilber in deutschen Flüssen, aber weiter ein Problem für aquatische Organismen
Die Quecksilber-Belastung in Flusswasser, Schwebstoffen und Sedimenten hat in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland abgenommen. Ungeachtet dieses positiven Trends ist die Belastung von Fischen und anderer Organismen mit Quecksilber (Hg) unverändert hoch. BfG-Wissenschaftler/-innen untersuchen im Projekt QUISS die aktuelle Situation und diskutierten diese mit der nationalen und internationalen Fachwelt.
Auswirkung des Klimawandels auf die Wasserverfügbarkeit
Der Rückgang des Wasserdargebots ist statistisch signifikant. Dies zeigt die aktuelle Studie „WADKlim“, in der Auswirkungen von Trockenheit und Dürre auf die Wasserverfügbarkeit, den Bodenwasserhaushalt und das Grundwasser in Deutschland untersucht wurden.
Wasserknappheit ist ein vielschichtiges Problem. Die Ursachen für Wasserknappheit in verschiedenen Regionen Deutschlands umfassen klimatische Bedingungen mit geringem Wasserdargebot, Wasserqualitätsprobleme wie Nitratbelastung, Einflüsse durch Bergbau, zunehmende Wasserentnahmen für die Landwirtschaft und hohe Bedarfe in Metropolregionen. Es wurden bereits regionsspezifische Maßnahmen ergriffen, um Wasserknappheit vorzubeugen, wie beispielsweise die Einrichtung von Fernwasserleitungssystemen oder die Limitierungen für Wasserentnahmen. Allerdings haben die anhaltende Trockenheit in der letzten Dekade und die Unsicherheiten bei der zukünftigen Wassernutzung und Klimavariabilität gezeigt, dass diese Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen, um strukturelle oder temporäre Wasserknappheit zu bewältigen. Die zukünftige Wasserknappheit wird als komplexes Problem erkannt, das aufgrund der Unsicherheiten schwer zu prognostizieren ist.
Bundestag beschließt Änderung des Stromsteuergesetzes
Am 13. November hat der Bundestag die Reform des Energie- und Stromsteuergesetzes verabschiedet. Die Änderungen entsprechen den Empfehlungen des federführenden Finanzausschusses. Dieser hat die bisherige stromsteuerrechtliche Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern aufgehoben. Anstelle der bisherigen Legaldefinition werden die weiterhin begünstigten Energieträger – Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme und Wasserkraft – nun an den jeweiligen Stellen im Stromsteuerrecht einzeln genannt. In der Folge ist Strom aus Klär-, Deponie- und Biogasanlagen mit einer größeren Leistung künftig nicht mehr steuerbefreit, sofern keine Ausnahme für hocheffiziente KWK-Anlagen greift.
Der Bundesrat hatte zuvor kritisiert, dass Klärgas und Biomasse nicht länger berücksichtigt werden, und zugleich eine allgemeine Senkung der Stromsteuer gefordert. Der Finanzausschuss des Bundesrates empfahl nach der Verabschiedung im Bundestag, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Folgt das Plenum am 19. Dezember dieser Empfehlung, kann das Gesetz zeitnah verkündet werden.
Im Gesetzgebungsverfahren hatte sich die AöW für den Erhalt der Steuerbefreiung von Klärgas eingesetzt und darauf verwiesen, dass dessen Nutzung bislang als erneuerbarer Beitrag zur Energieerzeugung galt.
EU veröffentlicht Umwelt-Omnibuspaket – Relevantes für den Wasserbereich
Die Europäische Kommission hat am 10. Dezember ein umfassendes Paket zur Vereinfachung von Umweltvorschriften veröffentlicht. Nach Angaben der Kommission soll der Verwaltungsaufwand sinken, während ehrgeizige Umwelt- und Gesundheitsziele erhalten bleiben. Vorgesehen sind demnach beschleunigte Genehmigungen, insbesondere für Projekte in strategischen Sektoren. Das Paket umfasst sechs Legislativvorschläge und betrifft unter anderem Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft und Umweltprüfungen. Unternehmen könnten demnach jährlich rund eine Milliarde Euro einsparen.
Für den Wasserbereich ist bedeutsam, dass die Herstellerverantwortung in der kommunalen Abwasserrichtlinie unverändert bestehen bleiben soll. Parallel dazu veröffentlichte die Kommission eine aktualisierte Kostenstudie, die weitgehend die Schätzungen der Folgenabschätzung von 2022 bestätige. Die Kommission betonte, dass sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an der Umsetzung weiterarbeiten werde.
Hinsichtlich der Wasserrahmenrichtlinie plant die EU-Kommission, die Umsetzung im Jahr 2026 zu prüfen und ggf. Leitlinien vorzulegen. Auch eine Überarbeitung der Richtlinie werde für 2026 vorbereitet, um Vereinfachungen und mögliche Engpässe zu adressieren.
Neue EnWG-Regeln setzen EU-Gaspaket um: wichtiger Schritt für klare Regeln bei der Gasnetztransformation
Stadtwerke und kommunale Unternehmen sind bereit, ihre Netze aktiv zu transformieren – hin zu Wasserstoff und klimaneutralen Gasen. Doch ohne klare Finanzierungsregeln und praxistaugliche Fristen droht die Transformation ins Stocken zu geraten.
VKU nimmt zum EnWG-Referentenentwurf Stellung Die Diskussion um die Zukunft unserer Gasnetze nimmt Fahrt auf. Der VKU hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte im Überblick Wasserstoff als Schlüssel zur Energiewende Der VKU sieht Wasserstoff als unverzichtbaren Baustein für eine klimaneutrale Energieversorgung. Die bestehenden Gasverteilernetze – immerhin rund 530.000 Kilometer lang – sollen als Basis für künftige Wasserstoffnetze genutzt werden. Pragmatische Regeln für Stilllegung und Anschluss Der VKU begrüßt die Pflicht zur Duldung stillgelegter Leitungen, fordert aber Nachschärfungen. Ebenso kritisiert er die starre Informationsfrist von zehn Jahren für Netztrennungen – fünf Jahre wären realistischer. Mehr Flexibilität bei Entwicklungsplänen Netzbetreiber sollen ihre Verteilernetzentwicklungspläne regelmäßig aktualisieren können. Der VKU unterstützt dies genauso wie die Möglichkeit für gemeinsame regionale Planungen, um Bürokratie zu reduzieren und Synergien zu nutzen. Transparenz ja, Bürokratie nein Während der VKU mehr Transparenz am Gas- und Wasserstoffmarkt befürwortet, warnt er vor überbordenden Berichtspflichten. Außerdem müsse der Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleistet bleiben. Speicher und internationale Märkte Positiv bewertet der Verband die geplante Regulierung für Wasserstoffspeicher ab 2026. Gleichzeitig mahnt er, dass der grenzüberschreitende Handel nicht zulasten heimischer Biogasproduktion gehen darf. Finanzierungsmechanismus dringend nötig Ein zentrales Problem: Für Wasserstoffnetze außerhalb des Kernnetzes fehlt bislang ein klarer Finanzierungsrahmen. Ohne diesen müssten Netzbetreiber das volle Risiko tragen – ein Hemmschuh für Investitionen und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. VKU-Kernforderungen zur Finanzierung von Wasserstoffnetzen Finanzierungsmechanismus auch für Verteilernetze Klare Regeln müssen geschaffen werden, nicht nur für das Wasserstoff-Kernnetz. Intertemporale Kostenallokation gesetzlich verankern, damit Kosten nicht sofort und vollständig auf die aktuellen Netznutzer verteilt werden, sondern über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Transferregelungen schaffen: Die EU ermöglicht den Mitgliedstaaten, interne Finanztransfers zwischen den regulierten Gas- und Wasserstoffnetzbereichen zu erlauben – wenn die Regulierungsbehörde feststellt, dass die Finanzierung betreffender Netze über Netzzugangsentgelte, die nur von den jeweiligen Netznutzern gezahlt werden, nicht tragfähig ist. Deutschland sollte diesen Spielraum ausschöpfen. Risikoteilung statt Alleinlast Netzbetreiber dürfen nicht das volle Investitionsrisiko tragen – der Staat muss beteiligt werden. Planungssicherheit Verbindliche Vorgaben sind nötig, damit Investitionen kalkulierbar und langfristig abgesichert sind. Vermeidung von Investitionsstau Ohne Finanzierung drohen Projekte außerhalb des Kernnetzes zu stocken oder ganz auszufallen. Integration in Regulierungssysteme Kosten für Transformation und Stilllegung müssen fair und transparent in die Erlösobergrenzen eingepreist werden. Und für die Stilllegung? Kompensationskonto einrichten, um die Transformation der Gasnetze sozialverträglich und wirtschaftlich abzusichern. Es soll Netzbetreibern die Sicherheit geben, dass Stilllegungskosten sozialverträglich refinanziert werden – und damit Investitionen in Wasserstoff- und alternative Netze nicht blockiert werden Der VKU macht deutlich: Die Transformation der Gasnetze ist nicht nur eine technische, sondern auch eine politische und finanzielle Herausforderung. Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, braucht es einen verlässlichen Rechtsrahmen, der Investitionen ermöglicht und Planungssicherheit schafft.
PFAS: AöW fordert eine wirksame Strategie zum Schutz unserer Gewässer
Die AöW hat ihre Position zum Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Darin mahnt sie entschlossenes Handeln zum Schutz der Wasserressourcen an. Hintergrund sind aktuelle Debatten über PFAS-Funde im Trinkwasser, die bundesweit Aufmerksamkeit erhalten haben. Branchenverbände weisen zwar auf die begrenzte Aussagekraft der Einzelmessungen hin, machen aber zugleich deutlich, dass PFAS-Einträge technisch und wirtschaftlich zunehmend herausfordernd werden können.
AöW-Präsidentin Claudia Ehrensberger erklärt: „PFAS gehören zu den drängendsten Problemen für den Gewässer- und Ressourcenschutz. Unser Auftrag ist es, Trinkwasser langfristig sicher bereitzustellen – dafür müssen PFAS-Einträge wirksam verhindert werden.“ Die öffentliche Wasserwirtschaft steht für eine gemeinwohlorientierte, nachhaltige Versorgung und weist auf Risiken für die Wasserressourcen hin.
Die AöW begrüßt die laufenden europäischen Beschränkungsverfahren und unterstützt alle Maßnahmen, die einen wirksamen Ausstieg aus PFAS ermöglichen. „Der Schutz unserer Wasserressourcen ist eine Generationenaufgabe. Nur durch konsequente Vorsorge können wir die Trinkwasserversorgung auch in Zeiten des Klimawandels sicherstellen“, so Ehrensberger.
Vor diesem Hintergrund formuliert die AöW ihre Kernforderungen. Wesentliche Punkte sind:
Transparenz herstellen Es ist nicht bekannt, welche Mengen der unterschiedlichen PFAS wo eingesetzt werden und in den Wasserkreislauf gelangen. Angesichts der erheblichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken ist dieser Mangel an Transparenz nicht hinnehmbar.
Kurz- bis mittelfristiges Ausstiegsprogramm für PFAS PFAS-Einträge in die Umwelt müssen schnellstmöglich beendet werden. Für Anwendungen, für die bereits Alternativen existieren, fordert die AöW ein zügiges ordnungsrechtliches Auslaufen (Phasing-Out). Wo PFAS aktuell noch unverzichtbar sind, sind ambitionierte Fristen erforderlich, um Innovationen zu fördern und den Übergang zu beschleunigen. Jede weitere Verzögerung erhöht die langfristigen Risiken für die Trinkwasserversorgung.
End-of-Pipe ist keine Lösung Aufwendige Reinigungsprozesse durch kommunale Wasserversorger und Abwasserbetriebe am Ende der Kette sind weder nachhaltig noch wirtschaftlich tragfähig. Um Grund- und Oberflächengewässer dauerhaft zu schützen, ist die Vermeidung an der Quelle entscheidend.
Konsequente Herstellerverantwortung Hersteller müssen für die ökologischen, gesundheitlichen und finanziellen Folgewirkungen aufkommen. Eine angemessene Kostenbeteiligung schafft Anreize für Substitution und Prävention.
Die vollständige AöW-Position zum Thema PFAS ist auf der AöW-Webseite abrufbar. www.aoew.de
Gravierende Mängel in BUND-Studie „Grundwasserstress“
Am 16. Juni 2025 veröffentlichte der BUND eine Studie zum Thema „Grundwasserstress in Deutschland“, beauftragt beim Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE). Ziel der Publikation sei u.a., „erstmals systematisch deutschlandweit zu zeigen, wo und warum Grundwasserstress entsteht.“ Das Fazit sei, „dass in 201 von 401 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland Grundwasserstress herrscht.“
Der DVGW begrüßt grundsätzlich alle Bemühungen, auf den Wert des Wassers und mögliche Risiken für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Wasserressourcen aufmerksam zu machen. Er sieht jedoch in der Studie gravierende Mängel in der Auslegung und Interpretation bestehender Bewertungsparameter, die im Ergebnis zu falschen und nicht haltbaren Aussagen eines Grundwasserstresses in Deutschland führen. Dies sind zum Beispiel:
der etablierte Wassernutzungsindex wird falsch interpretiert (GW-Neubildung aus Niederschlag statt erneuerbare Wasserressourcen aus Oberflächen- und Grundwasser)
der Bezug auf Verwaltungsgrenzen (Landkreise) passt nicht bei Bilanzierungen für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungsanlagen
die Grundwasserbilanzierung erfolgt nur für die obersten GW-Leiter auf Basis der GW-Neubildung durch Niederschlag. Notwendige Grundlagen einer Bilanzierung sind aber die Parameter nutzbares GW-Dargebot und GW-Entnahmen in den zu betrachtenden GW-Leitern; dabei ist zwischen dem obersten GW-Leiter und den tieferen GW-Leitern zu unterscheiden
Der DVGW ist deshalb im Gespräch mit dem BUND, um das Thema fachlich-inhaltlich fundiert anzugehen und haltbare Erkenntnisse zum Thema Bilanzierung des Grundwasserhaushaltes in Deutschland abzuleiten.
Mehrheit der Deutschen weiß, was nicht ins Klo gehört – trotzdem landen Feuchttücher, Speisereste und Co. immer noch im Abfluss
Zum heutigen Tag des Toilettenpapiers zeigt eine aktuelle repräsentative Befragung im Auftrag des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): Obwohl die überragende Mehrheit der Bevölkerung weiß, dass Hygieneartikel, Speisereste und Medikamente nicht in die Toilette gehören, landen diese Stoffe dennoch zu häufig im Abfluss. Die Folge sind erhebliche Belastungen für Kanalisation, Kläranlagen und Umwelt – und hohe Kosten für die Allgemeinheit.
Wissen vorhanden Erfreulicherweise wissen 90,8 Prozent der Befragten, dass Hygieneartikel, Medikamente, Speisereste und Zigarettenkippen nicht in die Toilette gehören. Dieses Wissen ist über alle Altersgruppen hinweg hoch ausgeprägt – bei den 18- bis 29-Jährigen liegt der Anteil bei 83,0 Prozent, bei den über 65-Jährigen sogar bei 93,5 Prozent.
Feuchttücher und Speisereste besonders häufig entsorgt 45 Prozent der Deutschen haben bereits Speisereste wie Soßen oder Öl über die Toilette entsorgt. Auch Feuchttücher (20,9 Prozent), Tampons, Binden oder Kondome (6,8 Prozent) sowie Zigarettenkippen (4,7 Prozent) wurden schon einmal über das stille Örtchen entsorgt. Der Anteil derjenigen, die Feuchttücher über die Toilette entsorgt haben, ist bei jüngeren Menschen ausgeprägter als bei älteren. Während 37,2 Prozent der 18- bis 29-Jährigen dies bereits getan haben, liegt der Anteil in der Altersgruppe 30 bis 49 Jahre bei rund 25 Prozent. Ab 50 Jahren sinkt der Wert: 17,3 Prozent der 50- bis 64-Jährigen und nur 15,3 Prozent der über 65-Jährigen geben an, Feuchttücher über die Toilette entsorgt zu haben.
Nutzung von Klärgas: Entscheidend ist, ob und für welche Tätigkeiten Energiesteuer anfällt
Im Nachgang an unser Schreiben vom 26.06.2025 zur Fristigkeit der Emissionsgenehmigung nach TEHG haben wir zahlreiche Nachfragen von VKU-Mitgliedern der Sparte Wasser/Abwasser erhalten, ob sie ggf. durch den neuen europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) verpflichtet werden. Hiermit erhalten Sie ergänzende Informationen der DEHSt.
AöW: UBA veröffentlicht FAQ zur neuen Abwasserrichtlinie
Auf seiner Website hat das Umweltbundesamt (UBA) eine FAQ-Seite zur neuen Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) veröffentlicht. Dort werden Fragen zu den Zielen der Richtlinie, den neuen Anforderungen an Kläranlagen, der Einführung einer vierten Reinigungsstufe, dem Umgang mit Mikroschadstoffen sowie zur erweiterten Herstellerverantwortung beantwortet. Auch Aspekte des Gesundheits- und Klimaschutzes wie das Monitoring von Krankheitserregern und die Energieneutralität von Kläranlagen werden behandelt. Die Mitgliedstaaten müssen KARL bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umsetzen.
VKU: DWA-Abwasserwärme-Tag am 5. November 2025 in Essen
Mit der Informationsbroschüre “Abwasserwärme effizient nutzen” haben VKU und DWA bereits im vergangenen Jahr eine Hilfestellung für kommunale Unternehmen veröffentlicht. Neben der Beantwortung der wichtigsten rechtlichen- und steuerrechtlichen Fragen stellt die Broschüre auch die wesentlichen technischen Aussagen des DWA M-114 zusammenfassend dar.
Der DWA-Abwasserwärme-Tag am 5. November 2025 in Essen greift den aktuellen Stand sowie die wichtigsten Fragen auf. Mit Praxisbeispielen, rechtlichen Einblicken und technischen Innovationen richtet sich das Programm gezielt an Fachleute aus Wasserwirtschaft, Energie und Umwelt. Die Tagung bietet zusätzlich eine Exkursion zu den Wasserwelten Bochum sowie eine begleitende Fachausstellung. Der VKU unterstützt gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbanden als Kooperationspartner die Veranstaltung. VKU-Mitglieder erhalten daher bei Anmeldung den vergünstigten Teilnahmepreis.
AöW-Stellungnahme zum Errichtungsgesetz eines Sondervermögens: Öffentliche Wasserwirtschaft stärken
Die AöW hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG) verfasst. Darin begrüßen wir ausdrücklich das Ziel, langfristige Investitionen in zentrale Zukunftsaufgaben zu ermöglichen. Zugleich sprechen wir uns dafür aus, die öffentliche Wasserwirtschaft als Teil der Kritischen Infrastrukturen im Gesetz explizit zu berücksichtigen. Die sichere Versorgung mit Trinkwasser und die Entsorgung von Abwasser sind Grundvoraussetzungen für Daseinsvorsorge, Bevölkerungsschutz und wirtschaftliche Entwicklung – besonders angesichts zunehmender Extremwetterlagen, Cyberrisiken und der Folgen des Klimawandels. Um auch künftig verlässlich, bezahlbar und resilient arbeiten zu können, bedarf es gezielter öffentlicher Investitionen – flankiert durch politische Priorisierung, vereinfachte Planungsverfahren und rechtliche Absicherung.
DVGW fordert Durchsetzung der Ankündigungen: Wasserresilienz muss einen hohen Stellenwert in der europäischen Politik bekommen
Heute stellt die EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall, die “Europäische Strategie zur Wasserresilienz“ (European Water Resilience Strategy) vor. Das Dokument unterstreicht den hohen Stellenwert, den eine sichere Wasserversorgung in Europa hat. Es tritt dafür ein, dass Wasser im Fokus des politischen Handelns der EU und seiner Mitgliedstaaten steht. Dazu erklärt Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.:
„Mit der Wasserresilienz-Strategie schafft die Kommission ein Novum und bündelt erstmals alle wasserrelevanten Themen vom Wasserkreislauf bis zur Wasserversorgung in einem High-Level-Dossier. Die Thematik Wasserresilienz bekommt nun eine angemessene Stimme auf der politischen Agenda. Damit setzt die Kommission ein wichtiges Signal und zeigt ihre politische Verpflichtung beim Thema Wasser. Jetzt gilt es, die ambitionierten Ankündigungen auch durchzusetzen.”
Drei wesentliche Ziele werden im Zentrum der Wasserresilienz-Strategie des laufenden Mandats der EU-Kommission bis 2029 stehen: den Wasserkreislauf schützen und stärken, allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu sauberem und bezahlbarem Trinkwasser sowie zu sanitären Anlagen ermöglichen und eine wettbewerbsfähige europäische Wasserversorgungsbranche sowie die Kreislaufwirtschaft fördern. Die EU-Kommission will diese Ziele in fünf politischen Aktionsfeldern realisieren und stellt rund 70 Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten ins Zentrum ihres Engagements. Dazu zählen u.a. die Implementierung von wasserrelevanten Aspekten des EU-Rechtes auf nationaler Ebene, eine wasserresiliente Infrastruktur, die nötige Finanzierung und Investitionen für wasserrelevante Projekte zum Schutz des Wasserkreislaufs und der Wasserversorgung sowie die Entwicklung innovativer Wassertechnologien.
EU-Kommunalabwasserrichtlinie jetzt inklusive Herstellerverantwortung zügig in nationales Recht umsetzen!
Der Weltumwelttag 2025 in Deutschland steht unter dem Motto „Unser Wasser wertschützen“. Dieser notwendige Schutz umfasst auch die zunehmende Beeinträchtigung der Gewässer durch Spurenstoffe, die durch Produkte der Pharma- und Kosmetikindustrie verursacht werden. Die durch die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie eingeführte Erweiterte Herstellerverantwortung stellt daher einen Meilenstein in der europäischen Gewässerpolitik dar und muss zügig in Nationales Recht umgesetzt werden. Aktuellen Bestrebungen auf europäischer Ebene, die Herstellerverantwortung noch vor Ihrer Umsetzung wieder abzuschaffen, ist eine klare Absage zu erteilen. Diese für den Gewässerschutz wichtige Regelung stellt sicher, dass zukünftig nicht die Gebührenzahlerinnen und -zahler, sondern die Produzenten von Arzneimitteln und Körperpflegeprodukten für die Kosten aufkommen, die durch die Beseitigung der aus ihren Produkten resultierenden Verunreinigungen im Abwasser dadurch entstehen, dass Kläranlagenbetreiber zur Nachrüstung ihrer Anlagen verpflichtet werden (sog. Viertbehandlung).
UBA zur Relevanzbewertung von Pestizid-Metaboliten im Trinkwasser
Das Umweltbundesamt (UBA) hat kürzlich einen Sachstand der trinkwasserrechtlichen Relevanzbewertung von Metaboliten von Pestizid-Wirkstoffen veröffentlicht. Dieser ist seit kurzem auf der UBA-Webseite unter dem folgenden Link eingestellt: Sachstand der trinkwasserrechtlichen Relevanzbewertung von Metaboliten von Pestizid-Wirkstoffen | Umweltbundesamt.
In diesem Zusammenhang weist das UBA richtigerweise darauf hin, dass die im Pflanzenschutzrecht erfolgenden Relevanzeinstufungen von Pestizid-Metaboliten nicht 1:1 auf das Trinkwasserrecht übertragen werden können. Insbesondere in Bezug auf S-Metolachlor als auch TFA hatten wir hierauf gegenüber BMG und UBA immer hingewiesen.
Das UBA kündigt auch an, dass zu dem Entwurf einer UBA-Empfehlung nach § 18 TrinkwEGV in Kürze ein erstes Abstimmungsverfahren eingeleitet werden soll, zunächst mit den Ländern, sodann mit Verbänden wie dem VKU. Hierzu steht der VKU bereits mit dem Bundesgesundheitsministerium im Austausch.
Koalitionsvertrag 2025: Wichtige Weichenstellungen für die öffentliche Wasserwirtschaft
Die Einigung der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag enthält aus Sicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) wichtige Weichenstellungen. Jetzt kommt es darauf an, die im Vertrag angelegten Handlungsspielräume aktiv zu nutzen und mit konkreten Maßnahmen zu unterlegen.
Dazu erklärt Claudia Ehrensberger, Präsidentin der AöW:
„Der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Ansätze, die wir ausdrücklich begrüßen. Jetzt kommt es darauf an, diese Vorhaben auch konsequent umzusetzen. Eine zukunftsfähige Wasserwirtschaft braucht verlässliche politische Rahmenbedingungen, langfristige Finanzierungsperspektiven und eine klare Prioritätensetzung für Investitionen in die öffentliche Wasserwirtschaft.
Helmholtz und Umweltbundesamt schließen Partnerschaft
Helmholtz und das Umweltbundesamt (UBA) wollen in der Wasserforschung enger zusammenarbeiten. In Berlin unterzeichneten die Präsidenten beider Organisationen eine entsprechende Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU). Neben dem Wissenstransfer und gemeinsamer Forschung steht die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Fokus.
500 Milliarden für Infrastruktur: Wasserverbände drängen auf konkrete Projekte
Die Verbände VKU, DVGW und BDEW äußern sich grundsätzlich zufrieden mit den im Koalitionsvertrag angesprochenen Themen, die für die Wasserwirtschaft relevant sind. Allerdings geben sie der Politik mahnende Worte mit und vermissen ein Thema ganz. Nationale Wasserstrategie bereits in der dritten Legislatur
Angesichts der verstärkten Auswirkungen des Klimawandels müsste „die im Koalitionsvertrag angesprochene Umsetzung der priorisierten Maßnahmen zur Nationalen Wasserstrategie beschleunigt realisiert werden“, forderte der BDEW. Das betreffe zum Beispiel Leitlinien für die Wasserknappheit und den dringend erforderlichen Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung.
Die Nationale Wasserstrategie soll laut Koalitionsvertrag umgesetzt und gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt werden, stellte der VKU fest. „Das bewerten wir positiv. Aber Papier ist geduldig: Der Prozess muss beschleunigt und über konkrete Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Wir reden bereits in der dritten Legislaturperiode über die Strategie.“
Exporte von Wasser- und Abwassertechnik verbleiben auf hohem Niveau
Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland ist im Jahr 2024 weltweit nahezu ebenso stark nachgefragt war wie im Vorjahr. Das teilte der VDMA-Fachverband Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate mit. Trotz vielfältiger politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten sowie Investitionszurückhaltung vielerorts, mit denen sich die Hersteller von Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland konfrontiert sahen, konnten die internationalen Märkte überwiegend erfolgreich bearbeitet und damit das Rekordniveau der Exporte aus dem Vorjahr von rund 1,3 Milliarden Euro erneut fast erreicht werden. Im Vergleich zum Jahr 2023 sanken die Ausfuhren der Branche um 0,8 Prozent, und damit weniger als im gesamten Maschinenbau (minus 5,1 Prozent) oder für den gesamten deutschen Außenhandel (minus 1,7 Prozent).
Eine langfristige Ausschreibung der Klärschlammverwertung mit verpflichtender Phosphorrückgewinnung ab 2029 ist bereits heute möglich. Kommunen können frühzeitig Planungssicherheit schaffen, wirtschaftlich attraktive Verwertungsmöglichkeiten nutzen und sich rechtzeitig auf die kommenden Anforderungen vorbereiten.
Die Klärschlammverwertung stellt Kommunen vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die ab 2029 verpflichtende Phosphorrückgewinnung. Eine davon ist die bislang üblicherweise durchgeführte begrenzte Ausschreibung zur thermischen Verwertung. Dazu stellen wir fest, dass bereits heute langfristige Ausschreibungen für die thermische Verwertung und Phosphorrückgewinnung erfolgen können – selbst wenn die notwendigen Anlagen noch nicht realisiert sind. Mehrere Kommunen haben diesen Schritt erfolgreich umgesetzt und langfristige Verträge mit Laufzeiten bis zu 10 Jahren abgeschlossen.
Branchenleitfaden der deutschen Wasserwirtschaft zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit den europäischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das Thema auch für viele Unternehmen der kommunalen Wasser- und Abwasserwirtschaft in den Fokus gerückt. In einer verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe wurde deshalb ein Branchenleitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erarbeitet. Obwohl auf europäischer Ebene aktuell eine Abschwächung der Vorgaben der CSRD sowie eine Verkleinerung des Adressatenkreises diskutiert wird, lohnt ein Blick in den Leitfaden und das Unterstützungstool, um sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Vor über einem Jahr hat sich eine verbändeübergreifende Arbeitsgruppe, bestehend aus ehren- und hauptamtlichen Vertretern der Verbände BDEW, DVGW, DWA und VKU gegründet und intensiv mit den Erfordernissen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für die deutsche Wasserwirtschaft befasst. Ergebnis der Arbeiten ist ein Branchenleitfaden der deutschen Wasserwirtschaft zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie ein dazugehöriges Unterstützungstool zur Wesentlichkeitsanalyse. Diese Dokumente finden Sie im geschlossenen Mitgliederbereich.
Ab September 2025 startet der VKU in Kooperation mit der Zeppelin Universität Friedrichshafen (ZU) den Masterstudiengang „Public Management mit Schwerpunkt Kommunalwirtschaft“. Kommunale Mitarbeiter erhalten damit eine gezielte Möglichkeit zur Weiterentwicklung. Arbeitgeber profitieren von einer neuen Maßnahme zur Förderung und Bindung ihres Führungskräftenachwuchses.
IGB: Zu viel Phosphor im Arendsee: Forschende empfehlen Gegenmaßnahmen
Neues IGB Dossier gibt umfassenden Überblick zu Ursachen und Handlungsoptionen Der Arendsee, auch bekannt als die „Perle der Altmark“, ist der größte natürliche See Sachsen-Anhalts. Für die Region und auch darüber hinaus ist er von hoher ökologischer, kultureller, touristischer und damit auch wirtschaftlicher Relevanz. Doch wie viele andere Seen in Deutschland und Europa ist er von Überdüngung betroffen: Zu viel Phosphor im See führt vor allem in den Frühjahrs- und Sommermonaten zu Algenblüten und beeinträchtigt nicht nur den ökologischen Zustand des Sees stark, sondern auch seine Attraktivität für die Besucherinnen und Besucher. Doch woher kommt die hohe Phosphorlast und welche Gegenmaßnahmen sind geeignet? Ein neues Dossier des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) fasst das Forschungswissen zum Zustand des Sees zusammen und zeigt Handlungsoptionen für Politik und Behörden auf.
AöW: Weltwassertag 2025: Fokus auf Gletscherschutz
Am 22. März 2025 steht der Weltwassertag unter dem Motto „Glacier Preservation“. Gletscher speichern 70 % des Süßwassers der Erde und sichern Ökosysteme, Trinkwasser und Landwirtschaft. Ihr rascher Rückgang bedroht die Wasserverfügbarkeit, gefährdet die Landwirtschaft und erhöht das Risiko von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Erdrutschen. Das Internationale Jahr des Gletscherschutzes 2025 fördert nachhaltige Maßnahmen zur Erhaltung von Gletschern, stärkt die internationale Zusammenarbeit und vertieft das wissenschaftliche Verständnis der Gletscherprozesse.
AöW: AöW veröffentlicht Impulspapier zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand
Berlin. Am 13. Januar 2025 hat die AöW ihr neues Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand: Starke Partnerin für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Mit diesem Papier unterstreicht die AöW die zentrale Bedeutung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für das Gemeinwohl und die nachhaltige Ressourcensicherung. Es richtet sich an die Politik von Bund und Ländern und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen, um die zukünftigen Herausforderungen im Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser zu bewältigen.
Claudia Ehrensberger, Präsidentin der AöW, betont: „Das Impulspapier unterstreicht die Bedeutung einer gemeinwohlorientierten Wasserwirtschaft, die nicht kurzfristigen Gewinnen, sondern langfristigen gesellschaftlichen Zielen verpflichtet ist. Wasser ist ein Menschenrecht und keine Ware. Wir laden Bund und Länder ein, gemeinsam die Weichen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wasserwirtschaft zu stellen.“
KNUW: Neue internationale Broschüre „Greentech made in Germany“
Die internationale Broschüre „GreenTech made in Germany“ beleuchtet ausführlich die wirtschaftliche Situation der Green Economy in Nordrhein-Westfalen.
Nordrhein-Westfalen ist die Industrieregion Nummer eins in Deutschland. Waren früher Bergbau und Stahlindustrie die tragenden Säulen der Wirtschaft, sind es heute hunderttausende kleine und mittlere Unternehmen, die das größte deutsche Bundesland nicht nur zu einer Hochburg des Mittelstands, sondern auch zu einem begehrten Standort für Unternehmen der Green Economy machen. Diese verzeichnet eine jährliche Wachstumsrate von 4,3 Prozent. Sie liegt damit konstant über der Gesamtwirtschaft. Und die Nachfrage nach Umweltgütern steigt weiter. Auch bei den weltweiten Patentanmeldungen belegt Deutschland im internationalen Vergleich Spitzenplätze: Mit 17,4 Prozent liegt es auf Platz drei hinter den USA und Tokio mit jeweils 18,7 Prozent.
BUND: Gewässerschutz: Europäisches Parlament stimmt endlich für Verhandlungen über Gesetzespaket
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte gestern für die Aufnahme von Trilog-Verhandlungen zur Aktualisierung der Richtlinie zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen.
Mit diesem sogenannten EU Water Package sollen prioritäre Stoffe und Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer und das Grundwasser aktualisiert werden, aber auch Regeln zum Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie präzisiert werden. Die formelle Zustimmung des Umweltausschusses zur Verabschiedung wurde lange erwartet und ist begrüßenswert. Jedoch haben die zahlreichen Verzögerungen das Dossier des Parlaments belastet und gefährden sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung im kommenden Jahrzehnt.
Im Oktober 2022 schlug die Europäische Kommission vor, die Liste der prioritären Schadstoffe, die in der Wasserrahmenrichtlinie geregelt sind, zu aktualisieren. Die Aktualisierung umfasste mehrere besorgniserregende Stoffe. Darunter fallen PFAS (sogenannte Ewigkeitschemikalien), Glyphosat und Arzneimittel. Obwohl der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Aktualisierung der prioritären Stoffe und Umweltqualitätsnormen unterstützenswert ist, kam er leider erst nach dem gesetzlich vorgegebenen Zeitpunkt zur Überprüfung nach sechs Jahren.
VKU: Weichenstellung für eine resiliente Wasserwirtschaft
Die EU-Kommission plant für Sommer 2025 die Vorlage einer Strategie für Wasserresilienz. Das Ziel dieser ist es, die Wasserversorgung für die Bevölkerung und die Wirtschaft angesichts von Wasserknappheit und dem notwendigen Schutz der Gewässer vor Verunreinigung sicherzustellen. Damit soll zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beigetragen werden.
Wasserqualität und Wasserverfügbarkeit gleichermaßen sicherstellen Die EU-Kommission plant im Sommer 2025 eine nicht-legislative Strategie für Wasserresilienz vorzulegen. Mit dieser soll durch Empfehlungen und Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu einer sicheren und nachhaltigen Wasserversorgung beigetragen werden. Diese betrifft sowohl die Verfügbarkeit von Wasser als auch die Qualität der Gewässer. Der VKU hat sich gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund mit einer Stellungnahme zu Wasserresilienz an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission beteiligt und wirbt darin für die Berücksichtigung der kommunalen und kommunalwirtschaftlichen Belange.
AöW: Verlängerung der Übergangsfrist für § 2b UStG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber die Übergangsfrist für die Anwendung des § 2b UStG bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Ab dem 1. Januar 2027 soll die neue Regelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand verbindlich gelten. Dies ist die dritte Verlängerung, um den juristischen Personen des öffentlichen Rechts mehr Zeit für die Umstellung zu geben. Eine vorzeitige Anwendung ist weiterhin möglich.
Zur Begründung heißt es, dass die juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach wie vor vor administrativen und finanziellen Herausforderungen stehen. Zwar seien viele Umsetzungsprobleme bereits gelöst, es bestünden aber weiterhin grundlegende Unsicherheiten sowie offene Rechtsfragen. Eine rechtssichere flächendeckende Umsetzung sei daher ab dem 1. Januar 2025 nicht gewährleistet. Mit der Verlängerung sollen die verbleibenden Herausforderungen bewältigt werden.
Das Jahressteuergesetz wurde am 5. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
AöW: Erweiterte Herstellerverantwortung kommt ein Jahr später
Die Kommunalabwasserrichtlinie wurde am 12. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später, am 1. Januar 2025, in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die wesentlichen Bestimmungen der Richtlinie bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen, wobei für die einzelnen Verpflichtungen unterschiedliche Fristen gelten.
Eine wesentliche Änderung betrifft die erweiterte Herstellerverantwortung, die nach der Richtlinie erst Ende 2028 in Kraft tritt, ein Jahr später als ursprünglich geplant. Nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Hersteller, die bestimmte Produkte in Verkehr bringen, bis zum 31. Dezember 2028 die erweiterte Herstellerverantwortung übernehmen. Diese Verpflichtung umfasst 80 % der Gesamtkosten.
AöW: AöW-Position: Anpassung der Überwachungsmethodik an europäische Standards
Die AöW hat am 10.12.2024 bekräftigt, den deutschen Sonderweg der qualifizierten Stichprobe schrittweise an europäische Standards anzupassen. Ziel ist eine nachhaltige und effiziente Überwachung, die sowohl den Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (AbwRL) entspricht als auch Betreiber entlastet. Bereits die Stellungnahme der Verbände vom 07.06.2024 forderte die Abschaffung der qualifizierten Stichprobe/2h-Mischprobe zugunsten eines zukunftsorientierten Ansatzes. Durch eine Angleichung können Effizienz und Transparenz europaweit gestärkt und die Anlagenleistung gerecht bewertet werden. Die AöW unterstützt daher ausdrücklich die Fortführung der Diskussionen.
VKU-Position zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie
Die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie wurde am 12. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage später, also am 1. Januar 2025 in Kraft (Art. 34 Satz 1). Die wesentlichen Regelungen der Richtlinie (Art. 2 bis 11 und 14 bis 26 sowie die Anhänge I, III, V und VI) müssen dementsprechend bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt worden sein (Art. 33 Abs. 1 Satz 1). Der Umstand, dass die Richtlinie nicht mehr im Jahr 2024 in Kraft tritt, hat aber auch zur Folge, dass die Hersteller die erweiterte Herstellerverantwortung ein Jahr später, nämlich erst zum Ende des Jahres 2028 übernehmen müssen (Art. 9 Abs. 1 Satz 1).
Erstes Präsenztreffen des Circle Hydrologie der Jungen DWA zum Tag des Wassers in Augsburg
Vom 21. auf den 22. März 2025 trafen sich fünf aktive Mitglieder des Circle Hydrologie in Augsburg zum persönlichen Austausch. Passenderweise fand das Treffen zum Tag des Wassers statt. Der Circle „Hydrologie“ ist einer der sechs Arbeitsgruppen der Jungen DWA. Der noch recht „junge“ Circle hat sich im Januar 2024 gegründet und es sich zur Aufgabe gemacht, Themen der Hydrologie zu bearbeiten und eine Schnittstelle zum DWA-Hauptausschuss Hydrologie und Wasserwirtschaft zu bilden.
Den ganzen Artikel lesen sie in Heft 06 2025 ab Seite 406
4. Regionaler Stammtisch der JDWA Allgäu/Schwaben/Bodensee auf dem Gruppenklärwerk Kempten/Lauben
Vom Klärwerk zum Kraftwerk Am 10. April 2025 durften die Teilnehmenden des 4. Stammtischs der Jungen DWA Allgäu/Schwaben/Bodensee auf dem Gruppenklärwerk Kempten/Lauben erfahren, dass ein Klärwerk mehr sein kann als braunes Wasser und Schlamm.
Den ganzen Artikel lesen sie in Heft 06 2025 ab Seite 405
Am 17. Oktober 2024 fand ein Thematischer Stammtisch der Jungen DWA zur weitergehenden Abwasserreinigung statt, bei dem Prof. Dr.-Ing. Matthias Barjenbruch (Obmann des DWA-Fachausschusses KA-8) und Vera Kohlgrüber (kommissarische Leiterin des Kompetenzzentrums Spurenstoff Baden-Württemberg) zu Gast waren.
Den ganzen Artikel lesen sie in Heft 05 2025 ab Seite 330
Im Rahmen des Stammtisches Ruhrgebiet der Jungen DWA wurde am 12.September 2024 das Pumpwerk Golzheim des Stadtentwässerungsbetriebs Düsseldorf besichtigt. Den Teil- nehmenden wurden wertvolle Einblicke in die Stadtentwässerung unserer Landeshauptstadt geboten.
Den ganzen Artikel lesen sie in Heft 05 2025 ab Seite 329
Regionaler Stammtisch der Jungen DWA: Allgäu/Schwaben/Bodensee
Am 6. Februar 2025 trafen sich die Teilnehmenden des Regionalen Stammtischs der Jungen DWA in der Region Allgäu/Schwaben/Bodensee zu einer spannenden und gaumenschmeichelnden Exkursion bei der Familienbrauerei Schwarzbräu in Zusmarshausen. Save the Date Der nächste Stammtisch wird am 10. April 2025 auf dem Gruppenklärwerk des Abwasserverbands Kempten (460 000 EW) stattfinden. Fokusthemen sind dann die Klimabilanzierung von Kläranlagen, der Wandel vom Klärwerk zum Kraftwerk und die Niedertemperaturtrocknung von Klärschlämmen. Wer dabei sein will, kann sich gerne an allgaeu@junge-dwa.de wenden, um weitere Informationen zu erhalten Autor:Jan Behrenbeck
Entwurf Merkblatt DWA-M 158 „Bauwerke der Kanalisation – Beispiele“
Aufruf zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 158 ergänzt das Arbeitsblatt DWA-A 157 „Bauwerke der Kanalisation“. Die im Arbeitsblatt DWA-A 157 beschriebenen Bauwerksausführungen werden im Merkblatt DWA-M 158 durch einfache, klar strukturierte Prinzip-Zeichnungen dargestellt, welche die wesentlichen konstruktiven Vorgaben, die bei der Planung zu berücksichtigen sind, beinhalten.
Das Merkblatt beschreibt insgesamt 43 Bauwerksausführungen, die jeweils ergänzt werden durch eine tabellarische Zusammenstellung der erforderlichen Werkstoffe und Bauteile sowie der zu beachtenden technischen Regeln. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Ausbildung der Abdichtungen zwischen den einzelnen Einbauteilen und Arbeitsfugen gerichtet. Bei der Entwicklung der Beispielzeichnungen wurden neben sicherheitstechnischen, betrieblichen, hydraulischen und bautechnischen Gesichtspunkten die Investitionskosten berücksichtigt.
Die von der Arbeitsgruppe entwickelten Zeichnungen sind im Rahmen der Bauwerksplanung eine Hilfestellung bei der konstruktiven Gestaltung von Bauwerken, erheben aber keinen Anspruch auf die Lösung jeglichen Problems.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 158 (3/2006) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen: a) Normenbezüge wurden aktualisiert. b) Zeichnungen wurden angepasst an unter anderem aktuelle Sicherheitsvorschriften und DWA-Regelwerk. c) Neue Zeichnungen wurden aufgenommen, unter anderem Auslaufbauwerk ins Gewässer und Tiefbeet mit Versickerungsrigole.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe SR-3.3 „Bauwerke in Entwässerungsanlagen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Helmut Stecha) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Siedlungsentwässerung und urbanes Regenwassermanagement“ (SR) im DWA-Fachausschuss SR-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: PD Dr.-Ing. Stephan Fuchs) in Zusammenarbeit mit dem DWA-Fachausschuss SR-5 „Bau“ (Obmann: Dr.-Ing. Ulrich Bohle) erarbeitet. Es richtet sich an Bauherren, Ingenieurbüros, ausführende Firmen und Hersteller.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 158 „Bauwerke der Kanalisation – Beispiele“ wird bis zum 28. Februar 2026 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef E-Mail: Team-SR@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 158 „Bauwerke der Kanalisation – Beispiele“, Dezember 2025, 137 Seiten
Print ISBN 978-3-96862-781-6, Preis: 112,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 90 Euro PDF ISBN 978-3-96862-782-3, Preis: 98 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 78,40 Euro Kombi PDF & Print Preis: 142 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 113,60 Euro
Erarbeitung eines neuen Merkblatts „Rechenanlagen zur mechanischen Vorreinigung von kommunalem Abwasser“
Vorhabensbeschreibung Die DWA plant die Erarbeitung eines neuen Merkblatts „Rechenanlagen zur mechanischen Vorreinigung von kommunalem Abwasser“.
Rechenanlagen zur mechanischen Vorreinigung von kommunalem Abwasser sind seit mehr als einem Jahrhundert im Einsatz und spielen eine wichtige Rolle bei der Entfernung von Grobstoffen aus dem Abwasser. Da Grobstoffentfernung für die Funktion der nachfolgenden Stufen einer Kläranlage von großer Bedeutung ist, muss die Planung von Rechenanlagen eine gute Wirksamkeit und eine hohe Betriebsstabilität zum Ziel haben.
Bislang gibt es kein umfassendes technisches Regelwerk. In verschiedenen Publikationen der DWA gibt es Hinweise, die für die Auslegung von Rechenanlagen herangezogen werden können. Die DIN19569-2 so-wie die DIN EN 12255-3 beschäftigen sich lediglich mit Baugrundsätzen für Rechenanlagen.
Daher beabsichtigt die DWA, Merkblatt zu Rechenanlagen zur mechanischen Vorreinigung von kommunalem Abwasser zu erarbeiten. In diesem Merkblatt soll der aktuelle Wissensstand zur Auslegung von Rechenanlagen zusammengetragen werden. Folgende Aspekte sollen berücksichtigt werden:
Hinweise zum Einzugsgebiert und vorgeschalteten Abwasseranlagen sollen gegeben werden.
Bauarten und Auswahlkriterien sowie die Auslegung von Rechenanlagen soll beschrieben werden.
Der Umgang mit dem Rechengut – Transport und Behandlung – soll erläutert werden.
Die Bau- und Maschinentechnik von Rechenanlagen ist zu beschreiben.
Die Erarbeitung des neuen Merkblatts erfolgt im Fachausschuss KA-5 „Mechanische Vorreinigung und Absetzverfahren“ (Obmann: Dr.-Ing. Winfried Born). Hinweise zur Erarbeitung können an die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerichtet werden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef E-Mail: wilhelm@dwa.de
Abwasserdrucksysteme: Überarbeitung nicht wesentlicher Art des Arbeitsblatts DWA-A 113
Vorhabensbeschreibung Das Arbeitsblatt DWA-A 113 wird einer Überarbeitung nicht wesentlicher Art unterzogen als Arbeitsblatt DWA-A 113-1 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserdrucksystemen; Teil 1: Grundlagen“ und Erarbeitung eines neuen Merkblatts DWA-M 113-2 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserdrucksystemen; Teil 2: Beispiele“.
Das Arbeitsblatt DWA-A 113 wurde im Januar 2020 veröffentlicht. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veröffentlichung der Arbeitsblattreihe DWA-A 120 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden“, Teile 1–3, sowie der europäischen Normen DIN EN 16932 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Pumpsysteme“, Teile 1–3, sind Redundanzen entstanden, die es zu minimieren gilt. Von Anwenderseite werden Beispiele gefordert, und die Arbeitsgruppe möchte dem Rechnung tragen.
Daher hat der Fachausschuss SR-2 „Systembezogene Planung“ beschlossen, das Arbeitsblatt DWA-A 113 zu überarbeiten. Bei der Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 113 soll dieses mit einem Merkblatt, das Beispiele enthalten soll, ergänzt werden. Deshalb wird der Titel des Arbeitsblatts in Arbeitsblatt DWA-A 113-1 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserdrucksystemen; Teil 1: Grundlagen“ geändert, und das Arbeitsblatt wird durch das Merkblatt DWA-M 113-2 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserdrucksystemen; Teil 2: Beispiele“ ergänzt.
Bei der Überarbeitung nicht wesentlicher Art des Arbeitsblattes DWA-A 113-1 sollen unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt werden: Reduzierung von Redundanzen zu der Arbeitsblattreihe DWA-A 120, einfachere Anwendbarkeit sowie Verbesserung von Darstellungen.
In dem neu zu erarbeitenden Merkblatt DWA-M 113-2 sollen als Ergänzung zu dem Arbeitsblatt DWA-A 113-1 Beispiele erstellt werden, die die Anwendbarkeit des Arbeitsblatts DWA-A 113-1 vereinfachen.
Das Arbeitsblatt und das Merkblatt richten sich an Planungsbüros, Hersteller und Betreiber von Abwasserpumpsystemen.
Die beiden Regeln werden von der DWA-Arbeitsgruppe SR-2.7 „Systembezogene Grundsätze von Abwasserdrucksystemen“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. habil. Hartmut Eckstädt) im Fachausschuss SR-2 (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Helmut Grüning) überarbeitet bzw. erarbeitet.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen. Interessierte melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs/einem Kurzlebenslauf bei:
Entwurf Merkblatt DWA-M 187 „Retentionsbodenfilteranlagen – Sonderanwendungen, Hinweise und Beispiele“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 187 „Retentionsbodenfilteranlagen – Sonderanwendungen, Hinweise und Beispiele“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die im Merkblatt beschriebenen Sonderanwendungen basieren auf den verfahrenstechnischen Grundlagen des 2019 veröffentlichten Arbeitsblatts DWA-A 178 „Retentionsbodenfilteranlagen“ für Anlagen zur Behandlung von niederschlagsbedingten Abflüssen im Misch- und Trennsystem sowie von Straßenoberflächen.
Die Regelungen im Arbeitsblatt DWA-A 178 beziehen sich ausschließlich auf die Standardanwendung des Retentionsbodenfilterverfahrens und schließen damit eine Reihe von Anwendungsmöglichkeiten (Sonderanwendungen) aus, die als Großanlage oder im Pilotmaßstab erfolgreich umgesetzt wurden. Dies betrifft insbesondere Anlagen zum langfristigen und stabilen Rückhalt von Phosphor, Spurenstoffen und Mikroorganismen, zur Behandlung von niederschlagsbedingten Abflüssen mit hoher organischer Belastung sowie dezentrale Klein-Retentionsbodenfilterbecken.
Im Merkblatt DWA-M 187 wird gezeigt, wie durch die Anpassung von einzelnen Komponenten, Bemessungsvorgaben und betrieblichen Aspekten die Behandlungsziele der Sonderanwendungen zu erreichen sind.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 127-11 „Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen – Teil 11: Straßenverkehrslasten und zugehörender Ermüdungsnachweis“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 127-11 „Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen – Teil 11: Straßenverkehrslasten und zugehörender Ermüdungsnachweis“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Arbeitsblatt befasst sich mit Berechnungsverfahren zu Einwirkungen aus Straßenverkehrslasten auf Abwasserleitungen und -kanäle und zum Nachweis gegen Ermüdung bei Einwirkungen aus Straßenverkehrslasten. Es unterstützt damit die statische Berechnung erdgebetteter Rohre. Die dargestellten Bodenspannungen aus Verkehrslasten gelten für Rohre bei offenem Einbau im Graben, im Vortrieb, im Bestand bei Sanierungsverfahren oder sinngemäß für Schächte.
Dieses Arbeitsblatt wird zukünftig in das Arbeitsblatt DWA-A 127-1 „Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen – Teil 1: Grundlagen“ integriert und ergänzt dieses als Grundlagendokument für die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 127.
Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe SR-5.11 „Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen: Straßenverkehrslasten und Ermüdungsnachweis“ (Sprecher: Dipl.-Ing. (FH) M. Eng. Frederik Müller) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Siedlungsentwässerung und urbanes Regenwassermanagement“ (bisher: Entwässerungssysteme) im DWA-Fachausschuss SR-5 „Bau“ (Obmann: Dr.-Ing. Ulrich Bohle) erarbeitet. Es richtet sich an Ingenieurbüros, Kommunen, Verbände, Betreiber von Abwasseranlagen, Hersteller, Fachplanende und Bauausführende.
Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 797 „Empfehlungen zur Rückhaltung wassergefährdender Stoffe bei Anlagen zur Wärmegewinnung aus Gewässern oder Abwasser
Die DWA plant die Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 797 „Empfehlungen zur Rückhaltung wassergefährdender Stoffe bei Anlagen zur Wärmegewinnung aus Gewässern oder Abwasser.
In Anlagen zur Wärmegewinnung aus Gewässern oder Abwasser werden in der Regel wassergefährdende Stoffe als Kältemittel und als Wärmeträgermedium eingesetzt. Für Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe ist gemäß §§ 18 und 21 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) grundsätzlich eine Rückhaltung austretender wassergefährdender Stoffe erforderlich.
Gemäß Kapitel 3 Abschnitt 3 AwSV kann unter bestimmten Voraussetzungen bei bestimmten Anlagen auf eine Rückhaltung austretender wassergefährdender Stoffe verzichtet werden. Mit diesem Merkblatt soll allen Betroffenen Hilfestellung bei der Festlegung von Maßnahmen zur Einhaltung des Besorgnisgrundsatzes bei Anlagen zur Wärmegewinnung aus Gewässern oder Abwasser unter Einsatz von wassergefährdenden Wärmeträgermedien und Kältemitteln gegeben werden, wenn auf eine Rückhaltung austretender wassergefährdender Stoffe verzichtet werden soll.
In den §§ 34, 35 und 38 AwSV sind Maßnahmen enthalten, die bei Anlagen mit vergleichbarem technischem Aufbau einen Verzicht auf Rückhalteeinrichtungen ermöglichen. § 18 Abs. 2 Satz 2 AwSV lässt unter bestimmten Voraussetzungen bei unterirdischen Rohrleitungen anstelle von Rückhalteeinrichtungen Maßnahmen technischer oder organisatorischer Art zu, wenn ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht wird. Das Merkblatt soll zeigen, wie durch sinnvolle Kombination der bereits beschriebenen und gegebenenfalls zusätzlichen Maßnahmen ein sicherer Anlagenbetrieb über die derzeit erforderliche Ausnahme nach § 16 Abs. 3 AwSV zu ermöglichen ist.
Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“
TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ von Januar 2024 wird überarbeitet. Hauptgrund für die zeitnahe Überarbeitung ist, dass paraffinischer Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940 neu in die 10. BImSchV (Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) aufgenommen worden ist und damit an öffentlichen Tankstellen in Deutschland angeboten werden kann.
In der „Fachlichen Stellungnahme zur technischen Eignung von Anlagenteilen von bereits in Betrieb befindlichen Tankstellen bei der Verwendung von paraffinischen Dieselkraftstoffen nach DIN EN 15940“ der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.5 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ in der KA Korrespondenz Abwasser von November 2024 wurden Arbeitsergebnisse veröffentlicht, die nun in TRwS 781 eingearbeitet werden sollen.
Darüber hinaus sollen die Ergebnisse aus Forschungsvorhaben für neu zu errichtende Tankstellen bewertet werden. Außerdem sollen aufgrund von Anmerkungen aus der Fachöffentlichkeit zu verschiedenen Sachverhalten (unter anderem zur Dichtheitsprüfung von Rückhalteeinrichtungen im Entwässerungssystem) Klarstellungen in der TRwS 781 vorgenommen werden.
Mit der Überarbeitung der TRwS 781 sollen bundesweit wasserrechtlich aktuelle, an die gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen angepasste, einheitliche technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb für Tankstellen für Kraftfahrzeuge sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt werden.
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 720-3 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern, Teil 3: Einsatzplanung und Ausbildung“
Die DWA plant die Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 720-2 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern, Teil 3: Einsatzplanung und Ausbildung“.
Bei Unfällen mit Mineralöl/Mineralölprodukten auf Gewässern kommt der Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung eine besondere Bedeutung zu. Der sachgerechte Einsatz von Ölsperren und Ölaufnahmegeräten ist dabei entscheidend für den Einsatzerfolg. Der DWA-Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“ hat entschieden, das Thema in einem Merkblatt mit drei Teilen zu behandeln:
DWA-M 720-1: Ölsperren
DWA-M 720-2: Ölaufnahmegeräte
DWA-M 720-3: Einsatzplanung und Ausbildung.
Die Themen „Ölsperren“ und „Ölaufnahmegeräte“ wurden bereits bearbeitet sowie die entsprechenden Merkblätter DWA-M 720-1 Mitte 2019 und DWA-M 720-2 Mitte 2025 fertiggestellt. Jetzt sollen die Arbeiten zum DWA-M 720-3 aufgenommen werden.
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 330 „Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen“
Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.4 „Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen“ wird das gleichnamige Merkblatt DWA-M 330 im Auftrag und unter der Mitwirkung des Fachausschusses KEK-7 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ erarbeiten.
Die durch den Klimawandel steigenden Anforderungen an Klimaschutz und Energieeffizienz machen eine nachhaltige Nutzung von Wärme und Kälte sowie die Nutzung erneuerbarer Energien auf Kläranlagen immer wichtiger. Kläranlagen sind nicht nur wesentliche Infrastruktureinrichtungen der Wasserwirtschaft, sondern auch Schlüsselpunkte für die Energiewende.
Die in Abwasser und Klärschlamm enthaltene Energie bietet ein erhebliches Potenzial für die betriebsinterne und -externe Nutzung. Die Transformation des Energiesektors stellt außerdem neue Anforderungen an die Einbindung von Kläranlagen in übergeordnete Energiekonzepte. Rechtlich und förderseitig wird dies flankiert durch die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), das Wärmeplanungsgesetz (WPG), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) mit dem Meldeportal für Abwärmequellen.
Bisher fehlt jedoch eine praxisorientierte und systematische Darstellung, wie Kläranlagen ihre Wärme- und Kältepotenziale optimal nutzen und sich in übergeordnete Energieplanungen integrieren können.
Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 156 zum Thema „Planung, Bau und Betrieb von Dükern“
Der DWA-Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ und der Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ haben beschlossen, ein neues Merkblatt DWA-M 156 „Planung, Bau und Betrieb von Dükern“ zu erarbeiten.
Im Zuge der Bearbeitung des Entwurfs des neuen Merkblatts DWA-M 193 „Betriebliche Anforderungen an instandhaltungsgerechte Entwässerungssysteme“ durch die Arbeitsgruppe ES-7.3 „Betrieb und Unterhalt von Kanalnetzen“ wurde festgestellt, dass Düker im DWA-Regelwerk nicht den ihnen gebührenden Umfang einnehmen. Im bestehenden Regelwerk gibt es einzelne Hinweise zu Hydraulik, Konstruktion und Betrieb. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass trotz meist großen finanziellen Aufwands in einigen Fällen schlecht funktionierende Düker errichtet wurden.
Aufgrund des Umfangs der für die Bearbeitung dieses Themas notwendigen Arbeiten wurde das Thema aus dem in Arbeit befindlichen DWA-M 193 herausgelöst und soll auf gesonderten Weg bearbeitet werden.
Ziel ist die Erstellung eines Merkblatts zu allen für Planung, Bau und Betrieb maßgeblichen technischen Regeln, einschließlich der Arbeitssicherheit, zu Dükern mit besonderem Bezug auf die Auswertungen der Betriebserfahrungen und neuere wissenschaftliche Erkenntnisse. Dabei sollen Düker aller Größenordnungen thematisiert werden. Düker im Sinne des geplanten Merkblatts sind Kreuzungsbauwerke zur Unterquerung eines Hindernisses, die als Druckrohrleitungen in freiem Gefälle betrieben werden.
Erarbeitung eines verbändeübergreifenden Merkblatts DWA-M 107 „Notwasserwege“ mit textgleicher Veröffentlichung in der FGSV
Der DWA-Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ hat beschlossen, zusammen mit der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.) ein Merkblatt DWA-M 107 „Notwasserwege“ zu erarbeiten.
Notwasserwege können sich natürlich ausbilden oder im Vorfeld geplant werden. Geplante Notwasserwege sind ein wichtiger Bestandteil eines umfassenden Entwässerungskonzepts zur Ableitung von oberflächlich abfließendem Wasser. Diese Wege bieten eine entscheidende Vorsorgemaßnahme, um Wasser bei Starkregenereignissen kontrolliert abzuleiten und Überflutungen zu vermeiden, insbesondere in dicht besiedelten städtischen Gebieten. Sie tragen zur Minimierung von Überflutungsschäden und zur Erhöhung der Sicherheit für die Bevölkerung bei. Notwasserwege können zum Beispiel in Straßenräumen, Parks oder auf Plätze geführt werden.
Personen- und Verkehrssicherheit sollten im Planungsprozess vorrangig betrachtet werden. Natürliche Notwasserwege sollten nicht durch geplante Infrastrukturmaßnahmen gestört werden. Es müssen Maßnahmen für inner- und außerorts geplante Notwasserwege und deren Wechselwirkungen differenziert betrachtet werden.
Eine Vergrößerung der vorhandenen Entwässerungssysteme ist keine universelle Problemlösung, da die zu bewältigenden Abflüsse bei seltenen Starkniederschlagsereignissen (oberhalb der Bemessungsansätze für das Kanalnetz) schnell die ökonomischen Grenzen einer unterirdischen Ableitung erreichen können.
Aufruf zur Mitarbeit: DWA-Fachausschuss KEK-4 „Mechanische und biologische Abfallbehandlung“
Der DWA-Fachausschuss KEK-4 sucht zur Verjüngung und für seine zukünftigen Arbeiten engagierte Fachleute. Auch Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen. Die DWA setzt sich für eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ein. In den ehrenamtlichen Fachgremien bündelt die DWA das Wissen unterschiedlicher Fachleute mit dem Ziel, Natur und Umwelt zu schützen und Herausforderungen wie Klimawandel und Ressourcenerhalt zu meistern. Ein zentrales Werkzeug ist dabei die Erarbeitung technischer Regelwerke, um in der Praxis die Umsetzung nachhaltiger Lösungen zu unterstützen.
Interessenten melden sich bitte mit mit dem Anfall, der Behandlung sowie einer themenbezogenen Kurzbeschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef
Entwurf Merkblatt DWA-M 126 „Herstellung von Abwasserleitungen und Abwasserkanälen in Stollenbauweise“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 126 „Herstellung von Abwasserleitungen und Abwasserkanälen in Stollenbauweise“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Der Stollenbau ist in Städten eine für die Herstellung und Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen regelmäßig zum Einsatz kommende geschlossene Bauweise. Dieses Merkblatt gilt für den grabenlosen Einbau von vorgefertigten Rohren oder Ortbetonkanälen unterschiedlicher Querschnittsgeometrie in Stollenbauweise in Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden. Das Merkblatt regelt die mit der Stollenbauweise verbundenen Anforderungen an Planung, Bauausführung, Prüfungen und Arbeitssicherheit. Es ergänzt die europäische Norm DIN EN 12889 „Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“, die zusammen mit dem Arbeitsblatt DWAA 125 „Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“ die grabenlosen Bauverfahren behandelt. Das Merkblatt wurde von der Unterarbeitsgruppe „Stollenvortrieb“ (Leitung: Dipl.-Ing. Stephan Tolkmitt) der DWA-Arbeitsgruppe ES-5.3 „Grabenlose Bauverfahren“ (Sprecher: Dr.-Ing. Ulrich Bohle) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-5 „Bau“ erarbeitet. Es richtet sich an Planende, Auftraggeber, Bauüberwachende und ausführende Unternehmen, die sich mit der Herstellung von Abwasserleitungen und -kanälen in Stollenbauweise beschäftigen. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 126 „Herstellung von Abwasserleitungen und Abwasserkanälen in Stollenbauweise“ wird bis zum 31. Juli 2025 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 182 „Fremdwasser in Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“
Der DWA-Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“ hat bei seiner Sitzung am 11. Februar 2025 beschlossen, dass das Merkblatt DWAM 182, das erstmals im April 2012 veröffentlicht wurde, überarbeitet werden soll. Neben der redaktionellen Überarbeitung des Merkblatts und der Aktualisierung der rechtlichen Verweise sollen in der Überarbeitung insbesondere folgende Punkte behandelt werden: ● Integration neuer Messtechniken zur Erfassung und Lokalisierung von Fremdwasserquellen (zum Beispiel DTS-Messungen) ● Sichtung von durchgeführten Fremdwasser-Sanierungsprogrammen und Darstellung anhand von Beispielen ● Berücksichtigung aktueller Gesetze, Normen und Umweltvorgaben ● Darstellung des Zusammenhangs zu der neuen Kommunalabwasserrichtlinie, zum Beispiel in Bezug auf das 2 %-Ziel bei Mischwasserüberläufen ● Bezug auf laufende Vorhaben, wie zum Beispiel den Themenband „Dränagen“ der Arbeitsgruppe ES-6.7 „Dränagen“. Das Merkblatt richtet sich an Abwasserbeseitigungspflichtige (wie Kommunen und Betreiber), Genehmigungsbehörden sowie Ingenieurbüros, die mit der Planung und Fortschreibung von Fremdwasserbeseitigungskonzepten beschäftigt sind. Das Merkblatt wird im Fachausschuss ES-1 (Obmann: Dr.- Ing. Klaus Hans Pecher) durch die neu zu gründende Arbeitsgruppe ES-1.3 „Fremdwasser“ überarbeitet. Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.
Überarbeitung DWA-A 143-2 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Statische Berechnung von Lining- und Montageverfahren“
Der DWA-Fachausschuss ES-5 „Bau“ hat beschlossen, das Arbeitsblatt DWA-A 1432 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Statische Berechnung von Lining- und Montageverfahren“ nach zehnjähriger Präsenz auf dem Markt zu überarbeiten. Im Zuge der Überarbeitung soll das Arbeitsblatt in die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 127 (Statik) integriert werden. Somit wird das Arbeitsblatt bei der Überarbeitung in das DWAA 127-6 „Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen – Teil 6: Sanierung im Lining- und Montageverfahren“ überführt. Das Arbeitsblatt soll durch das Einarbeiten von Praxiserfahrungen der vergangenen zehn Jahre aktualisiert werden; eine grundlegende Änderung der Berechnungsverfahren ist dabei nicht erforderlich. Durch die Struktur der neuen Arbeits- und Merkblattreihe DWAA/M 127 sind weitere Anpassungen notwendig. Das Arbeitsblatt richtet sich insbesondere an alle im Bereich der statischen Berechnung von Linern und Montageverfahren, planenden und prüfenden Institutionen, als auch Sanierungsfirmen tätigen Experten. Das Arbeitsblatt soll von der DWA-Arbeitsgruppe ES-5.10 „Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen – Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.Ing. (FH) Markus Maletz) im Fachausschuss ES-5 (Obmann: Dr.-Ing. Ulrich Bohle) überarbeitet werden. Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs einem Kurzlebenslauf bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 02242/872-126 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge für Entwässerungssysteme bei Starkregen“
Der DWA-Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ hat beschlossen, das Merkblatt DWA-M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge für Entwässerungssysteme bei Starkregen“ zu überarbeiten. Das Merkblatt DWA-M 119 wurde im November 2016 veröffentlicht. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten grundlegenden Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 118 (Veröffentlichung im Januar 2024) sowie der engen Verzahnung mit dem Merkblatt DWA-M 119 ist auch eine Aktualisierung dieses Merkblatts erforderlich. Bei der Überarbeitung sollen unter anderem. folgende Aspekte berücksichtigt werden: ● Die Neufassung des Arbeitsblatts DWA-A 118 verweist explizit auf die Empfehlungen des Merkblatts DWAM 119 zur Prüfung der Überflutungsrisiken im Bestand. Die entsprechenden methodischen Empfehlungen für die Gefährdungsanalyse, des Schadenspotenzials und die Risikoanalyse sollen aufgrund von Weiterentwicklungen der modelltechnischen Möglichkeiten, der verfügbaren Datengrundlagen sowie des vorliegenden Normen- und Regelwerks aktualisiert werden. ● Verzicht auf redundante Abschnitte und Berücksichtigung von Schnittstellen zu weiteren DWA-Regeln, insbesondere DWA-M 121 (in Erstellung), DWA-M 165-1, DWA-M 165-2 (in Erstellung) sowie DWA-/BWKLeitfaden „Starkregen und Überflutungsvorsorge“ (in Erstellung) ● Der Ansatz der kommunalen Kooperation im Rahmen der Überflutungsvorsorge aus DWA-A 118 soll praxisnah konkretisiert werden. Dabei soll insbesondere der Aspekt der angestrebten Klimaresilienz urbaner Entwässerungssysteme hervorgehoben werden. ● Die Erfahrungswerte aus den zwischenzeitlich für zahlreiche Städte und Kommunen vorliegenden Starkregengefahrenkarten sollen aufgegriffen werden. Dabei soll die Vielfalt an Gefahren- und Risikokarten klassifiziert werden. ● Möglichkeiten zum Einsatz von KI bei der kommunalen Überflutungsvorsorge ● Das Merkblatt richtet sich an Planer, Kommunen und Ingenieurbüros. Das Merkblatt wird von der DWA-Arbeitsgruppe ES-2.5 „Anforderungen und Grundsätze der Entsorgungssicherheit“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Klaus Krieger) im Fachausschuss ES-2 (Obmann: Prof. Dr.Ing. Helmut Grüning) überarbeitet. Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 02242/872-126 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme: Entwurf Merkblatt DWA-M 820-3 „Qualität von Ingenieurleistungen optimieren – Teil 3: Qualitätselemente“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 820-3 „Qualität von Ingenieurleistungen optimieren – Teil 3: Qualitätselemente“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Im Mittelpunkt der Merkblattreihe DWA-M 820 „Qualität von Ingenieurleistungen optimieren“ steht die Qualitätssicherung von Ingenieurleistungen für Projekte in den Bereichen Wasserwirtschaft, Wasserbau, Abwasser und Abfall. Die Merkblattreihe unterstützt Auftraggeber und Auftragnehmer dabei, Fragen zur Qualität frühzeitig vor einer Projektdurchführung systematisch zu erfassen, zu beschreiben und die Ziele der Leistungsphasen abschließend zu überprüfen. Die Merkblattreihe DWA-M 820 umfasst derzeit folgende Teile:
Teil 1: Vorbereitung und Vergabeverfahren (März 2020) l Teil 2: Durchführung (April 2023) l Teil 3: Qualitätselemente (Entwurf April 2025)
In Teil 1 werden die Leistungsdefinitionen und das Vergabeverfahren beschrieben. Teil 2 befasst sich mit der Leistungserbringung aller Projektbeteiligten über alle Leistungsphasen hinweg, das heißt von der Bedarfsplanung (LPH 0) bis zur Objektbetreuung (LPH 9), inklusive Inbetriebnahme und Übergabe an den Betrieb. Der vorliegende Entwurf zu Teil 3 bietet, ergänzend zu Teil 1 und Teil 2, Handreichungen für die praktische Umsetzung in Projekten. Die Hinweise, die in Bezug auf eine bessere Qualität gegeben werden, sind gegliedert nach den in Teil 1 und Teil 2 bereits verwendeten Phasen. Das Erreichen der Phasenziele kann mit den in Teil 3 in den Anhängen jeweils hinterlegten Qualitätselementen überprüft werden. Dabei stellen die angegebenen Qualitätselemente eine projektübergeordnete Auswahl an Kriterien dar, die im Anwendungsfall projektspezifisch ausgewählt und ergänzt werden müssen. Das Merkblatt DWA-M 820-3 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WI-4.4 „Ingenieurleistungen“ (Sprecher: Prof. Dr.- Ing. Hermann Hütter) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ im DWA-Fachausschuss WI-4 „Leistungsqualität und Vergabeverfahren“ (Obmann: Dr.-Ing. Kaj Lippert) erarbeitet. Es richtet sich an Auftraggeber und Auftragnehmer (beauftragte Ingenieurbüros) für planerische Arbeiten bei der Herstellung von Anlagen in den Bereichen Wasserwirtschaft, Wasserbau, Abwasser und Abfall.
Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 820-3 „Qualität von Ingenieurleistungen optimieren – Teil 3: Qualitätselemente“ wird bis zum 30 Juni 2025 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: mainka@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA- Shop ist der Entwurf als Printversion
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Merkblatts DWA-M 194 „Planung, Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 194 „Planung, Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Das vorliegende Merkblatt bezieht sich auf die Einordnung und Ausgestaltung der multifunktionalen Flächennutzung. Es schafft einen Handlungsrahmen für Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen. Die Konkurrenz verschiedener öffentlicher Aufgabenträger um die Nutzung öffentlicher Flächen in Städten und Gemeinden für Erholung, Sport, als Grün- und Naturflächen und für wasserwirtschaftliche Zwecke wächst ständig. Städtebauliche und ingenieurtechnische Planungen müssen diese unterschiedlichen Anforderungen berücksichtigen. Zudem erfordert auch der Klimawandel mit ausgeprägten Regenereignissen und langan- haltenden Trockenphasen Anpassungen in der Flächennutzung. Dezentrale Anlagen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung in multifunktionalen Flächen gewinnen hierbei an Bedeutung. Erschwerend wirkt dabei der Umstand, dass die Inanspruchnahme der notwendigen Flächen ereignisabhängig ist und deshalb der Betrieb für unterschiedliche Varianten der Nutzung gedacht werden muss. Die Integration von Anlagen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung in multifunktionalen Flächen, aber auch die Öffnung wasserwirtschaftlicher Anlagen für andere Nutzungen eröffnen Fragen zu Zuständigkeiten, Finanzierung, Rechten und Pflichten der verschiedenen Akteure in den Kommunen, auch in Bezug auf umweltrechtliche Rahmenbedingungen. Vor allem aber dürfen während der Planung dieser Anlagen aus Sicht eines reibungslosen und langfristig gesicherten Betriebs bestimmte funktionale Mindestanforderungen nicht unterschritten werden.
Das neue Merkblatt DWA-M 194 „Planung, Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen“ behandelt deshalb unter anderem folgende Themen: Grundlagen und Definitionen zu multifunktionalen Flächen
Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 194 „Planung, Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen“ wird bis zum 30 Juni 2025 öf- fentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA- Shop ist der Entwurf als Printversion oder im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 194 „Planung, Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen“, April 2025 94 Seiten Print ISBN 978-3-96862-825-7 Preis: 105,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 84,40 Euro PDF ISBN 978-3-96862-826-4 Preis: 92 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 73,60 Euro Kombi PDF & Print Preis: 132,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 106 Euro
Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 798 „Rückhaltung bei Brandereignissen gemäß § 20 AwSV“
Die DWA plant, ein Merkblatt DWA-M 798 „Rückhaltung bei Brandereignissen gemäß § 20 AwSV“ zu erarbeiten. Gemäß § 20 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) müssen die bei Brandereignissen austretenden wassergefährdenden Stoffe, Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie die entstehenden Verbrennungsprodukte mit wassergefährdenden Eigenschaften zurückgehalten werden. Da es sich gezeigt hat, dass vorhandene Bemessungsgrundsätze, zum Beispiel der baurechtlichen Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL), in einigen Fällen nicht mehr praxisgerecht und bauliche Anforderungen an die Ausführung nicht festgelegt sind, hat der DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ entschieden, aktuelle praxisgerechte Empfehlungen in einem DWA-Merkblatt aufzuzeigen. Mögliche Ansätze, die aus der Diskussion eines vorherigen Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz stammen, sollen berücksichtigt werden. Aussagen zum Erfordernis der Rückhaltung der bei Brandereignissen austretenden wassergefährdenden Stoffe, Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie der entstehenden Verbrennungsprodukte mit wassergefährdenden Eigenschaften sind nicht Gegenstand dieses Merkblatts.
Mit diesem Merkblatt sollen allen Betroffenen Hilfestellungen bei der Ermittlung des erforderlichen Volumens einer Rückhaltung der zur Brandbekämpfung verwendeten Mittel und der Anforderungen an die Bauausführung von dafür verwendeten Einrichtungen zur Rückhaltung gegeben werden. Zielgruppen sind Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Feuerwehren, Planende, ausführende Firmen (zum Beispiel Fachbetriebe nach § 62 AwSV) und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 E-Mail: grabowski@dwa.de
DWA bittet um Zusendung von Energieanalysen von Abwasseranlagen
Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.3 „Energieanalysen von Kläranlagen“ bittet um Unterstützung: Betreiber von Abwasseranlagen, die in den letzten Jahren eine Energieanalyse durchgeführt haben, werden gebeten, ihre Energieanalyse – gerne anonymisiert – zur Verfügung zu stellen. Alle Daten werden vertraulich genutzt, und es werden keine Daten einzelner Anlagen veröffentlicht.
Hintergrund Das Arbeitsblatt DWA-A 216 „Energiecheck und Energieanalyse – Instrumente zur Energieoptimierung von Abwasseranlagen“, definiert den Standard, gemäß dem in Deutschland die meisten Energieanalysen von Abwasseranlagen durchgeführt werden. Eine wesentliche Grundlage für die Einordnung der Energieeffizienz einzelner Anlagen ist der Vergleich mit den Leistungsdaten anderer Anlagen in Deutschland. Jede zur Verfügung gestellte Energieanalyse verbessert die hierfür genutzte Datenbasis. Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.3 aktualisiert zurzeit das Arbeitsblatt DWA-A 216. Hierfür werden Daten für die Häufigkeitsverteilungen von Energiekennwerten benötigt, zum Beispiel für den Stromverbrauch einzelner Anlagenteile (wie Faulung, Schlammentwässerung, Rührwerke etc.). Weiterhin werden mit Blick auf die Vorgaben der Kommunalabwasserrichtlinie zur Energieneutralität neue Daten für den Bedarf und die Erzeugung von Wärme sowie für die Erzeugung erneuerbarer Energien auf Kläranlagen benötigt. Deshalb wird für die Sammlung aktueller Daten um die Unterstützung von Betreibern, aber auch von Wasserwirtschaftsverwaltungen oder Forschungseinrichtungen gebeten (selbstverständlich nur, soweit die Weitergabe von Daten geklärt und rechtlich zulässig ist).
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 269 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“
Das Merkblatt DWA-M 269 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“ vom Juni 2018 soll überarbeitet werden.
Der Anlass zur Überarbeitung des Merkblatts ist zum einen die Ergänzung und Anpassung von fachlichen Neuerungen der Messtechnik. Diese betreffen nicht nur die Analysenmesstechnik bzw. Sensorik, sondern sie umfassen auch Aspekte der Digitalisierung wie die Anbindung der Geräte an die digitale, betriebliche Infrastruktur und die geräteinterne Nutzung von Messdaten. Zum anderen soll das neue Merkblatt strukturell überarbeitet und die Gliederung in Anlehnung an die Merkblattreihe DWA-M 256 anwendungsfreundlicher gestaltet und noch stärker auf die Praxisbedürfnisse ausgerichtet werden. Daher ist auch geplant, einen neuen Abschnitt „Betrieb“ zu formulieren. Außerdem sind alle wichtigen Aspekte hinsichtlich der Überprüfung und Sicherstellung der Messwertqualität zusammenzutragen und in einem Abschnitt „Qualität“ darzustellen. Der Bearbeitungszeitraum ist von Mitte 2025 bis Ende 2026 geplant.
Die Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 269 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“ wird in einer im DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing. Frank Obenaus) neu zu gründenden Arbeitsgruppe KA-13.4 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“ durchgeführt.
Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute aus dem Betrieb, Planungsbüros, Hersteller und Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen und gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung ihrer Person und ihrer Expertise an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu übersenden. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind herzlich willkommen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-144 E-Mail: wilhelm@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 211 „Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken in kommunalen Kläranlagen“
Das Merkblatt DWA-M 211 „Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken in kommunalen Kläranlagen“ vom April 2008 muss grundsätzlich überarbeitet werden. Nötig wird dies wegen der Weiterentwicklung von Beschichtungssystemen, Betonmischungen und Nachbehandlungsverfahren. Das Merkblatt muss auf den aktuellen Stand der Verfahren und Techniken gebracht werden, die den Schutz, die Instandsetzung und die Wartung der Beton- und Stahlbetonflächen sowie die mögliche Behandlung bei der Erstellung bewerkstelligen.
Die Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 211 „Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken in kommunalen Kläranlagen“ wird in einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe KA-11.1 „Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken in kommunalen Kläranlagen“ im DWA-Fachausschuss KA-11 „Technische Ausrüstung und Bau von Kläranlagen“ (Obmann Dipl.-Ing. Christian Schnatmann) bearbeitet. Der Bearbeitungszeitraum ist von Mitte 2025 bis Ende 2026 geplant. Zur Mitarbeit an der Überarbeitung sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen, insbesondere aus dem Bereich Betonkorrosion, Beschichtungsmethoden, Bautechnik und Chemietechnik, eingeladen und gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung ihrer Person und ihrer Expertise an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu übersenden. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-144 E-Mail: wilhelm@dwa.de
Überarbeitung von DWA-M 771 „Abwasser aus der Wäsche, Pflege und Instandhaltung von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen“
Die DWA wird das Merkblatt DWA-M 771 „Abwasser aus der Wäsche, Pflege und Instandhaltung von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen“ von Oktober 2011 überarbeiten.
Das Merkblatt wurde 2011 veröffentlicht. Zwischenzeitlich haben sich neue Entwicklungen auf dem Fahrzeugmarkt ergeben, die auch Auswirkungen auf Art und Menge des gegebenenfalls anfallenden Abwassers haben. Hier ist insbesondere an Elektrofahrzeuge zu denken. Außerdem soll das Merkblatt an aktuelle Erkenntnisse bezüglich Abwasserbelastung aus der Fahrzeugwäsche und dem Werkstattbetrieb angepasst werden und neue Entwicklungen berücksichtigen (zum Beispiel mobile Fahrzeugwäsche). Daher hat der DWA-Fachausschuss IG-2 „Branchenspezifische Industrieabwässer und Abfälle“ beschlossen, das Merkblatt zu überarbeiten und an die neuen technischen Entwicklungen und Erkenntnisse anzupassen.
Das vorliegende Merkblatt soll an aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen angepasst werden. Ergänzend zum bisherigen Umfang sollen auch Aspekte der wasserrechtlichen und satzungsrechtlichen Überwachung berücksichtigt werden. Zur Vermeidung von Doppelregelungen sollen geeignete vorhandene technische Regelungen wie zum Beispiel Normen zu Leichtflüssigkeitsabscheidern und das Merkblatt DWA-M 167-2 in Bezug genommen werden.
Das Merkblatt richtet sich an Behörden, Betreiber, Anlagenhersteller, Verbände, beratende Ingenieurbüros und sonstige betroffene Fachleute.
Die Überarbeitung erfolgt in der neu einzurichtenden Arbeitsgruppe IG-2.27. Mit der Konstituierung der Arbeitsgruppe ist Dipl.-Ing. Veit Flöser (Hannover) beauftragt.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Merkblatt DWA-M 175-1 (6/2018) „Betriebsführungssysteme – Teil 1: Entwässerungssysteme“: Überarbeitung nicht wesentlicher Art
Die DWA-Arbeitsgruppe ES-7.6 „Betriebsführungssysteme für Kanalnetze“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Dominika Wirtz) hat das im Juni 2018 veröffentlichte Merkblatt DWA-M 175-1 „Betriebsführungssysteme – Teil 1: Entwässerungssysteme“ um Hinweise zum „Building Information Modeling“ (BIM) und zur Künstlichen Intelligenz (KI) ergänzt. Im Zuge der Überarbeitung wurde zudem der Untertitel des Merkblatts auf „Teil 1: Grundlagen zur Einführung“ angepasst.
Die Arbeitsgruppe und der übergeordnete Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ haben aufgrund der geringfügigen Änderungen entschieden, dass es sich dabei um eine Überarbeitung nicht wesentlicher Art gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“ handelt. Damit kann auf ein Beteiligungsverfahren gemäß Arbeitsblatt DWA-A 400:2018, Unterabschnitt 5.3 verzichtet werden.
Die Fachöffentlichkeit erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geplanten Änderungen. Eine vollständige Darstellung der geplanten Änderungen ist im Internet bereitgestellt unter https://dwa.info/M175-1
Gemäß den Vorgaben des Arbeitsblatts DWA-A 400:2018 dürfen nur die Änderungen kommentiert werden.
Stellungnahmen zu den beabsichtigten Änderungen sind bis zum 31. Mai 2025 zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Team Entwässerungssysteme Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: TeamES@dwa.de