Mitgliederbefragung: 80,52 Prozent für die Annahme der Tarifeinigung mit Bund und VKA
In guter demokratischer Tradition hatten die ver.di-Mitglieder beim Bund und den kommunalen Arbeitgebern in den letzten Wochen die Möglichkeit, über das in der dritten Verhandlungs – runde am 17. April 2018 erreichte Ergebnis in der Tarif- und Besoldungsrunde zu ent – scheiden. 80,52 Prozent sagten JA zum Verhandlungs ergebnis! Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst folgte dem Votum der Mitglieder und nahm am 11. Juni 2018 die Tarifeinigung bei einer Gegenstimme endgültig an. Damit kann die Tarifrunde offiziell beendet wer – den. Es folgen noch die Redaktionsverhandlungen mit den Arbeit gebern, bei denen die Tarif einigung in konkrete Tarif – vertragstexte umgesetzt wird.
Wie geht es nun weiter?
Mit der Annahme der Tarifeinigung ist die Tarifrunde mit Bund und Kommen zwar offiziell beendet – vor der Umsetzung stehen jedoch noch die „Redaktionsverhandlungen“ an. In diesen Gesprächen wird das Ergebnis in den Tarifvertrag redaktionell eingearbeitet. Falls erforderlich werden noch offene Fragen geklärt. An den Grundzügen der Tarifeinigung wird jedoch nicht mehr gerüttelt!
Die Entgelterhöhung wird voraussichtlich im August bzw. September auf Deiner Gehaltsabrechnung erscheinen. Dafür kommt’s dann aber „geballt“ in Form einer Nachzahlung, denn der Tarifabschluss gilt rückwirkend ab dem 1. März 2018!
Tarifeinigung: Kommunen verständigen sich auf Reformwerk
Potsdam. Die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst haben in der dritten Verhandlungsrunde eine Einigung erzielt. Beide Seiten haben sich auf eine grundlegende Änderung der Tabellenstruktur verständigt, die die Attraktivität kommunaler Arbeitsplätze steigert und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere bei den Fach- und Führungskräften verbessert.
Das Ergebnis sieht für die mehr als zwei Millionen kommunalen Beschäftigten Gehaltserhöhungen in drei Stufen vor. Ab März 2018 steigen die Einkommen im Durchschnitt um 3,19 Prozent, ab April 2019 nochmals um 3,09 Prozent und ab März 2020 um weitere 1,06 Prozent. Das bedeutet in Gänze ein Kostenvolumen von rund 7,4 Milliarden Euro. Die Laufzeit beträgt 30 Monate. Damit besteht für die Arbeitgeber hohe Planungssicherheit.
Die Verhandlungspartner haben in den unteren Einkommen eine Mindesterhöhung vereinbart. Mit Wirkung vom März 2018 gibt es eine Einmalzahlung von 250 Euro.
„Die Verhandlungen in diesem Jahr kann mal als außerordentlich intensiv bezeichnen. Wir sind froh, eine Einigung gefunden zu haben. Insgesamt ist der vereinbarte Kompromiss für uns akzeptabel“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. „Wir haben gesagt, dass wir den öffentlichen Dienst zukunftsfähig machen wollen, indem wir die Arbeit der Beschäftigten angemessen honorieren und zugleich die Bezahlung der Fach- und Führungskräfte verbessern. Das ist uns mit diesem Ergebnis gelungen. Es profitieren beide Seiten davon.“
Über die Einkommenserhöhung hinaus wurden weitere Regelungen ausgehandelt. Dazu gehört unter anderem die mehrstufige Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an das Westniveau. Das Ausbildungsentgelt erhöht sich in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 50 Euro. Der Urlaubsanspruch der Auszubildenden steigt auf 30 Arbeitstage. Die beschlossene prozentuale Entgeltsteigerung wird auf die ebenfalls von den Verhandlungen betroffenen Tarifverträge für Versorgungsbetriebe (TV-V) und Nahverkehrsbetriebe (TV-N) übertragen.
Abschlussheft zur Tarifrunde 2018
http://www.vka.de/media/exe/17/998390934bcd06280c9c908ad33eda37/vka_abschlussheft_tarifrunde_2018.pdf
Die Gesamtfassung aus Verhandlungsniederschrift und Einigungspapier zum Download
http://www.vka.de/media/exe/17/fa36a0ea27ecb64263ad9be30eda4d56/einigungspapier_gesamtfassung.pdf
Durchbruch im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen – Bsirske: „Bestes Tarifergebnis seit vielen Jahren“
Bei den Tarifverhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten im öf-fentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde eine Einigung erzielt. Der neue Tarifvertrag soll am 1. März 2018 in Kraft treten.
7,5 Prozent Lohnerhöhung bei 30 Monaten Laufzeit, darauf haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes in Potsdam verständigt. Der Verhandlungsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske sprach vom „besten Ergebnis seit vielen Jahren“. Besonders hohe Zuwächse habe man in den Bereichen vereinbaren können, in denen der öffentliche Dienst die größten Personalgewinnungsprobleme auf dem Arbeitsmarkt hat: Bei Fach- und Führungskräften, Technikern, Ingenieuren, IT-Fachleuten und bei den sozialen Berufen, betonte Bsirske.
Der ver.di-Vorsitzende hob hervor, dass es zugleich gelungen sei, auch für Beschäftigte in den unteren und mittleren Entgeltgruppen einen deutlichen Sprung nach oben zu sichern. Bsirske: „100 Euro mehr an Ausbildungsvergütung und eine Anhebung der Löhne um durchschnittlich 10 Prozent bei Beschäftigungsbeginn. Dies erhöht die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Das ist wichtig, weil alle Bürgerinnen und Bürger auf einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst angewiesen sind.“
Die Warnstreiks von 220.000 Beschäftigten in den letzten Tagen hätten dazu beigetragen, dass jetzt ein Durchbruch erzielt werden konnte, unterstrich der ver.di-Vorsitzende. Er begrüßte zugleich, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer in den Verhandlungen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten zugesagt habe.
Nach einer intensiven Diskussion hat die Bundestarifkommission den ver.di-Mitgliedern für die anstehende Mitgliederbefragung die Annahme des Ergebnisses empfohlen.
Zeitplan für die Tarifrunde 2018
Am 15. / 16. April 2018 findet die dritte und letzte Verhandlungsrunde statt.
Am 12. März wurden die Verhandlungen der TVöD-Tarifvertragsparteien fortgesetzt.
Die Arbeitgeber berufen sich auf eine erste Annäherung, während die Gewerkschaften von einer „systematischen Hinhaltetaktik“ sprechen. Hier der aktuelle Stand zur Tarifrunde 2018.
Die Tarifverhandlungen zur TVöD-Tarifrunde 2018 haben am 26. Februar begonnen und wurden am 12. März fortgesetzt. Konkret beziehen sich die Verhandlungen auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und den Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V). Für die Arbeitgeber verhandeln das Bundesinnenministerium und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Für die Arbeitnehmer verhandeln die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion. Von den insgesamt feststehenden drei Verhandlungsrunden sind die ersten beiden bisher ohne Ergebnis geblieben.
TVöD-Tarifverhandlungen 2018: Forderungen der Gewerkschaften
Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst, der dbb beamtenbund und tarifunion, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben am 8. Februar 2018 die Forderungen für die bevorstehende Tarif- und Besoldungsrunde 2018 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen aufgestellt.
Das Tabellenentgelt soll um 6 Prozent, aber mindestens 200 Euro pro Monat als soziale Komponente erhöht werden.
Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 100 Euro pro Monat erhöht werden.
Die Laufzeit der Entgelterhöhung soll 12 Monate betragen.
Der Nachtarbeitszuschlag im Besonderen Teil Krankenhäuser soll auf 20 Prozent angehoben werden.
Die Zahl der Zusatzurlaubstage für Schichtarbeiter soll von 4 auf 6 Tage steigen.
Die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost soll an den Bemessungssatz des Tarifbegiets West angeglichen werden.
Pausen im Krankenhaus- und Pflegebereich bei Wechselschicht sollen in die Arbeitszeit eingerechnet werden.
Der Zuschlag für Samstagsarbeit soll auf 20 Prozent angehoben werden.
Die Ausbildungsbedingungen der bisher nicht tariflich geregelten Ausbildungs- und Praktikumsverhältnisse sollen in Anlehnung an den TVAöD bzw. TVPöD tarifiert werden.
Die Regelung, dass Auszubildende nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung übernommen werden, soll wieder in Kraft gesetzt werden.
Der Urlaub für Azubis und Praktikanten soll auf 30 Arbeitstage angehoben werden.
Auf regionaler Ebene soll über ein kostenloses landesweites Nahverkehrsticket verhandelt werden.
Aus Sicht der Gewerkschaften sind deutliche Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst gerechtfertigt. Seit dem Jahr 2014 würden Bund, Länder und Kommunen insgesamt mehr einnehmen als sie ausgeben. Im Jahr 2017 sei ein Rekordüberschuss von 38,4 Milliarden Euro erzielt worden, der nach aktuellen Prognosen auch in den kommenden Jahren steigen solle.
Forderungsbeschluss der ver.di-Bundestarifkommission im Wortlaut
https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++a1ee9cdc-0ce6-11e8-949f-525400940f89
VKA: Arbeitgeber können Forderungen der Gewerkschaften unmöglich erfüllen
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) weist darauf hin, dass die von den Gewerkschaften geforderten hohen Tarifsteigerungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht zu erfüllen sind und auf einer falschen Idee von den Möglichkeiten der kommunalen Betriebe beruhen.
„Die Forderungen würden für die kommunalen Arbeitgeber ein Kostenvolumen von über 6,5 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten. Durch die geforderte soziale Komponente von mindestens 200 Euro wären wir in den unteren Entgeltgruppen (bis EG 4) bei einer Steigerung von rund 9 Prozent. Die höchste Steigerungsrate läge hier sogar bei 11,42 Prozent. Dies passt nicht zur Realität in den Kommunen und kommunalen Betrieben. Die Kommunen sind mit 141 Milliarden Euro verschuldet. Außerdem herrscht ein Investitionsrückstand von rund 126 Milliarden Euro. Wir können nur Lösungen anbieten, die sich alle Kommunen leisten können und müssen die wachsende Kluft zwischen ärmeren und reicheren Kommunen berücksichtigen“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle.
Weitere Informationen zur Verhandlungsposition der VKA in der Tarifrunde 2018
http://www.vka.de/site/home/vka/startseite/
Quelle: Ver.di
Erste Verhandlungsrunde ohne Ergebnis. ver.di kündigt Warnstreiks an
Die erste Verhandlungsrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen ist am Montag (26. Februar 2018) ohne Ergebnis zu Ende gegangen. „Wir wollen kräftige Lohnerhöhungen durchsetzen: Die Wirtschaft spricht von „goldenen Zeiten“ und die öffentlichen Kassen erleben sprudelnde Steuereinnahmen. Daran müssen auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilhaben, und nicht nur die Aktionäre“, forderte Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Für März kündigte die Gewerkschaft Warnstreiks an. Die Friedenspflicht endet am 28. Februar 2018.
Angesichts einer starken Konkurrenz um Fachkräfte müsse mehr getan werden für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, so Bsirske. „Gute Arbeit muss gut entlohnt werden, wenn der öffentliche Dienst bei der Werbung um gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Wirtschaft mithalten will. Das wird nicht gelingen, wenn der öffentliche Dienst bei der Tariflohnentwicklung hinter andere Branchen zurückfällt.“ Der ver.di-Verhandlungsführer wies darauf hin, dass sich die Tarifparteien in der ersten Runde ausgetauscht, aber nicht angenähert hätten. „Bund und Kommunen profitieren stark vom Konjunkturboom, die Steuereinnahmen sprudeln, es ist also reichlich Geld vorhanden, um die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angemessen für ihre gute Arbeit zu bezahlen“, so Bsirske.
ver.di fordert für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen sechs Prozent mehr Lohn und Gehalt, mindestens aber 200 Euro pro Monat. Gleichzeitig sollen die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte um 100 Euro pro Monat angehoben werden. Die Vorschrift, Auszubildende nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zu übernehmen, will ver.di wieder in Kraft setzen. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen.
Quelle: Ver.di
Auftaktrunde der Tarifverhandlungen: vorerst ergebnisoffen
Potsdam. Die erste Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist von den Tarifvertragsparteien dazu genutzt worden, die wechselseitigen Positionen vertiefend zu erörtern. Momentan liegen beide Parteien noch weit auseinander.
„Wir werden die weiteren Gespräche ergebnisorientiert und konstruktiv führen. Wenn es nach uns geht, werden die Verhandlungen nach der dritten Runde erfolgreich abgeschlossen sein“, sagt VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. „Die kommunalen Arbeitgeber plädieren für angemessene Entgelterhöhungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Aber wir betonen erneut: das Volumen der Forderungen in Höhe von über 6,5 Milliarden Euro im Jahr ist für uns aufgrund der prekären Haushaltslage vieler Kommunen und aufgrund der angespannten Lage in den Sparten, vor allem bei Krankenhäusern und Sparkassen, schlichtweg nicht zu stemmen.“
Den ebenfalls geforderten Mindestbetrag von 200 Euro lehnen die Arbeitgeber ab. „Zum einen würde dieser Mindestbetrag über alle Entgeltgruppen und Stufen gerechnet eine Gewerkschaftsforderung von insgesamt 7 statt nur 6 Prozent bedeuten“, führt Böhle weiter aus. „Zum anderen ist diese sogenannte soziale Komponente im Grunde alles andere als sozial. Sie sorgt dafür, dass Einkommen in den unteren Entgeltgruppen (bis EG 4) erneut überproportional steigen. Dies hat zur Folge, dass er vor allem die Einkommensgruppen verteuert, bei denen der öffentliche Dienst schon jetzt kaum noch wettbewerbsfähig ist – ganze Aufgabenfelder werden aus dem Tarifbereich ausgegliedert. Unser Ziel ist es, alle Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst zu halten. Das muss auch im Sinne der Gewerkschaften sein.“
Ein weiterer Effekt des Mindestbetrages wäre, dass sich der Unterschied zwischen den Gehältern von geringer und höher qualifizierten Beschäftigten weiter verringerte. Der öffentliche Dienst benötigt dringend gut qualifiziertes Personal. Vor allem Fachkräfte, etwa im IT-Bereich, werden gesucht. „Gerade ihnen müssen kommunale Arbeitgeber attraktive Angebote machen. Sonst orientieren sie sich in Richtung Privatwirtschaft. Was wir mit den Gewerkschaften dringend auf den Weg bringen müssen, ist die Besserstellung von Fach- und Führungskräften im öffentlichen Dienst“, so Dr. Thomas Böhle.“
Die nächste Verhandlungsrunde findet am 12./13. März 2018, wieder in Potsdam, statt.
Quelle: VKA