2023
VKU-Position zur Abwasserwiederverwendung Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht
Nicht nur in den südlichen Ländern Europas, sondern auch in einigen Regionen Deutschlands ist in den letzten Jahren der Druck auf die Wasserressourcen in den heißen Sommermonaten gestiegen. Um dieser Entwicklung gerade in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, hat die EU in 2020 die Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung (Verordnung (EU) 2020/741) verabschiedet.
Nach einer zweijährigen Frist gilt die EU-Verordnung zur Abwasserwiederverwendung seit Juni 2023 in den Mitgliedstaaten und somit auch in Deutschland unmittelbar. Doch ein konkreter Regelungsvorschlag für eine Einpassung und Ergänzung des deutschen Rechts liegt bislang noch nicht vor. Mit unserem VKU-Positionspapier möchten wir uns daher frühzeitig im Rahmen des Umsetzungsprozesses positionieren, um die Interessen der kommunalen Wasserwirtschaft zielgerichtet in die Diskussion einzubringen.
Die EU-Verordnung für die landwirtschaftliche Nutzung kann bereits jetzt wichtige Weichen für die Wiederverwendung von Abwasser in Deutschland generell setzen. Daher ist aus Sicht des VKU entscheidend, dass:
• die Wiederverwendung freiwillig bleibt.
• weitere Geltungs- und Anwendungsbereiche, wie die Bewässerung von Grünflächen oder die industrielle Nutzung berücksichtigt werden.
• die Mindestanforderungen so gesetzt werden, dass Wiederverwendung wirtschaftlich möglich ist.
• kein übermäßiger Mehraufwand für kommunale Unternehmen durch Genehmigungsverfahren und Überwachung entsteht.
• der Schutz von Trinkwasserressourcen, Böden und Grundwasserkörpern gewährleistet wird.
Hintergrund
Die EU-Verordnung zur Abwasserwiederverwendung legt erstmals europaweit einheitliche Mindestanforderungen für die Wasserqualität und Überwachung bei der Aufbereitung von Abwasser für die landwirtschaftliche Nutzung fest. Darüber hinaus definiert sie Rahmenbedingungen für das Risikomanagement sowie die sichere Verwendung von aufbereitetem Wasser zur Bewässerung von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die EU-Verordnung sieht explizit an verschiedenen Stellen vor, dass die Vorgaben durch nationale Regelungen ergänzt werden können. Dazu zählt z. B. die Möglichkeit der Erweiterung auf andere Sektoren.
Im Jahr 2022 legte die dafür eingerichtete Kleingruppe „WaterReUse“ der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ihren Endbericht, der auch Regelungsvorschläge umfasst, vor. Demnach schlagen die Länder mehrheitlich vor, die EU-Verordnung durch ein eigenes Kapitel im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umzusetzen. Ergänzend sollen die materiellen Anforderungen in Form eines untergesetzlichen Regelwerks festgelegt werden
https://www.vku.de/themen/umwelt/artikel/vku-position-zur-abwasserwiederverwendung/
Net Zero Industry Act – BDE begrüßt Bericht des EU-Industrieausschusses
Verband lobt künftigen Stellenwert der Recyclingtechnologien
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft hat den Bericht des EU-Industrieausschusses zum Net Zero Industry Act als geeignete Roadmap zur Reduzierung klimaschädlicher Gase in der europäischen Industrie begrüßt. Dabei hebt der Verband besonders hervor, dass in die Liste der zu fördernden Technologien nun auch Recyclingtechnologien aufgenommen wurden. Zudem finden sämtliche Technologien zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie EU 2018/2001 (RED II) Erwähnung.
„Es ist erfreulich, dass der Abschlussbericht des Ausschusses deutliche Verbesserungen im Vergleich zum Kommissionsvorschlag aufweist. Dabei ist besonders zu begrüßen, dass sich die Abgeordneten des Industrieausschusses für den grünen Wandel und die Digitalisierung im Hinblick auf zu fördernde Technologien ausgesprochen haben. Gleichwohl sehen wir noch einige Punkte, bei denen Nachbesserungen nötig sind“, erklärte der stellvertretende BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen am Freitag in Berlin.
Die Abgeordneten des Industrieausschusses (ITRE) des Europäischen Parlaments hatten am Mittwoch dieser Woche dem Berichtsentwurf des Abgeordneten Christian Ehler (EVP, Deutschland) mit großer Mehrheit zugestimmt.
In diesem Bericht hatte der ITRE-Ausschuss u.a. auch die Liste der zu fördernden Technologien deutlich erweitert. Somit sollen nun auch Technologien zur Produktion von Energie aus Biomasse von schnelleren Genehmigungsverfahren und vorrangiger Finanzierung profitieren, die vom Kommissionsvorschlag zuvor nicht erfasst waren. Ebenso positiv ist die Aufnahme von Technologien zur Abscheidung und Weiterverwendung von CO2 (CCU) in die Liste der Netto-Null-Technologien.
Begrüßenswert ist aus Sicht des BDE auch die im Bericht erwähnte Verkürzung der Genehmigungsverfahren für strategische Projekte zum Ausbau von Netto-Null-Technologien. So sollen Genehmigungsverfahren für den Bau von Projekten zur Fertigung von Netto-Null- Technologien mit einer jährlichen Fertigungskapazität von weniger als einem Gigawatt künftig die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten dürfen. Für Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien mit einer jährlichen Fertigungskapazität von mehr als einem Gigawatt sollen Genehmigungsverfahren maximal neun Monate dauern dürfen. Der Kommissionsvorschlag sieht hierfür neun respektive zwölf Monate vor.
Dr. Andreas Bruckschen: „Mit seinem Berichtsentwurf hat der Industrieausschuss ein nicht zu unterschätzendes Statement gesetzt. Er hat sich offen für Innovationen im Bereich sämtlicher grüner und zukunftsweisender Technologien gezeigt und hierbei die besondere Rolle der Kreislaufwirtschaft anerkannt. Zugleich hat er deutlich gemacht, dass es eines verbesserten Rahmenwerkes für die Stärkung der Resilienz der europäischen Industrie bedarf. Dennoch sind aus BDE-Sicht einige Nachschärfungen nötig. Dazu gehören u.a. mehr Mittel für die Finanzierung strategischer Projekte sowie die weitere Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.“
Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments über den Abschlussbericht des Industrieausschusses wird für den 20. November erwartet. Auch der Rat der EU soll sich zeitnah zum Kommissionsvorschlag positionieren, sodass die interinstitutionellen Verhandlungen (Triloge) noch dieses Jahr beginnen könnten.
https://www.bde.de/presse/net-zero-industry-act-bde-begruesst-bericht-des-eu-industrieausschusse/
DVGW: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRITIS-DachG)
Der DVGW e. V. begrüßt grundsätzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) vom 17. Juli 2023.
Vor dem Hintergrund der geopolitischen Zeitenwende und der damit eingehenden Risiken von Sabotageakten und Cyberbedrohungen muss der rechtliche Rahmen für den Schutz der Kritischen Infrastrukturen ganzheitlich geregelt und weiter fortgeschrieben werden. Nur durch einen umfassenden „All-Gefahren-Ansatz“, der Risiken aus dem Cyberraum, dem Informationsraum und dem physischen Raum ganzheitlich berücksichtigt, kann die Resilienz der Kritischen Infrastrukturen in Deutschland erhöht werden. Dafür sieht der DVGW in dem vorliegenden Entwurf des KRITIS-DachG grundsätzlich einen geeigneten Rahmen.
https://www.dvgw.de/der-dvgw/aktuelles/stellungnahmen/dvgw-stellungnahme-vom-24082023
DVGW: Bestandsaufnahme abgeschlossen
Erstes Ergebnis der Normungsroadmap Wasserstofftechnologien veröffentlicht
Die aktuell verfügbaren technischen Regeln und Normen für Wasserstoff-Technologien sind erstmals in einer öffentlich zugänglichen Datenbank gebündelt. Sie umfasst 919 Dokumente und repräsentiert den aktuellen Stand der technischen Regelsetzung auf diesem Gebiet. Mehrere Hundert Expert*innen in 39 thematischen Arbeitsgruppen haben hierzu im Rahmen ihrer Arbeiten an der „Normungsroadmap Wasserstofftechnologien“ die bestehende Normungslandschaft analysiert. Das Ergebnis ist eine praktische, thematisch sortierte Übersicht technischer Regeln, die den Wasserstoff-Markthochlauf aktiv unterstützen kann. Die Datenbank bildet die komplette Wertschöpfungskette der zukünftigen Wasserstoff-Wirtschaft ab.
Koordiniert wurden die Arbeiten von den insgesamt sieben Projektpartnern der Normungsroadmap Wasserstofftechnologien Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE), Verein für die Normung und Weiterentwicklung des Bahnwesens e. V. (NWB), Verband der Automobilindustrie (VDA), Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI) sowie Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA). Die Datenbank soll nun laufend überprüft und aktualisiert werden.
Umfassende Recherche unterschiedlicher Regelwerke
Für das Verzeichnis wurde das gesamte nationale und internationale technische Regelwerk nach relevanten Normen und Dokumenten der technischen Regelsetzung gescannt und ausgewertet. Die insgesamt 919 Regelwerke der Datenbank umfassen 626 nationale, Europäische und internationale Normen, 12 Technische Regeln, 30 Technische Spezifikationen, 31 Technische Berichte, 19 VDI-Richtlinien sowie 99 Regeldokumente des DVGW. Das Verzeichnis kann auf der Projektwebsite kostenlos genutzt werden.
Ergänzend zu den bereits bestehenden und im Verzeichnis gelisteten Dokumenten identifizieren die Arbeitsgruppen der Normungsroadmap Wasserstofftechnologien aktuell Bedarfe zu fehlenden technischen Regeln. Im Rahmen des Projekts sollen bereits im Jahr 2023 erste Umsetzungsprojekte angestoßen werden, um diese Lücken schnellstmöglich zu füllen. Die fertige Roadmap wird im Sommer 2024 erscheinen.
Über das Projekt
Das Projekt Normungsroadmap Wasserstofftechnologien ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN), der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE), des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), des Vereins für die Normung und Weiterentwicklung des Bahnwesens e. V. (NWB), des Verbands der Automobilindustrie (VDA), des Vereins Deutscher Ingenieure e. V. (VDI) sowie des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA). Es wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Mehr über das Projekt sowie zu den beteiligten Projektpartnern gibt es auch auf der Projektwebsite www.normungsroadmap-h2.de
https://www.dvgw.de/der-dvgw/aktuelles/presse/presseinformationen/dvgw-presseinformation-vom-12092023-nrm-h2-bestandsaufnahme
VKU: Arbeitgeberinitiative KOMMUNAL KANN geht an den Start!
Das Thema Fachkräftemangel ist derzeit in aller Munde. Durch den demografischen Wandel entstehen auch bei kommunalen Unternehmen große Lücken in den Belegschaften. Eine Umfrage des VKU hat ergeben, dass bei 43 Prozent der Teilnehmenden schon jetzt Stellen nicht mehr in angemessener Zeit besetzt werden können.
Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss Personalfragen kommunaler Unternehmen die Idee entwickelt, von Seiten des VKU eine Arbeitgeberinitiative zu starten, um das Arbeitgeberimage der kommunalen Unternehmen zu stärken. Die konkrete Erarbeitung der Initiative geschah durch eine Task Force aus Unternehmensvertreter:innen, die mit den Arbeitgebermarken der jeweiligen Unternehmen befasst sind, und einer Agentur mit viel Erfahrung mit Employer Branding bei kommunalen Unternehmen.
Kern der Arbeitgeberinitiative KOMMUNAL KANN ist eine Website, die als Anlaufstelle für interessierte Arbeitssuchende dient und über einen Mitgliederbereich für Mitglieder des VKU verfügt.
In diesem Mitgliederbereich haben die Unternehmen kostenlosen Zugang zu einer Vielzahl von Materialien, die sowohl online als auch offline zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität eingesetzt werden können. Zu diesen Materialien zählen u. a. Bilder und Filme mit authentischen Mitarbeiter:innen aus Beispielsunternehmen, Webbanner sowie Vorlagen für Stellenanzeigen und Plakate. Weiterhin können die Mitgliedsunternehmen des VKU sich auf der Website auch mit eigenen Landingpages präsentieren sowie Content (z. B. Filme oder Blogbeiträge) einsenden, die dann in einem Newsfeed der Hauptseite erscheinen.
Interessierte Arbeitssuchende können sich auf der Website über Berufe in kommunalen Unternehmen informieren, durch die Landingpages einzelne Unternehmen kennenlernen sowie auf einer Deutschlandkarte kommunale Unternehmen in ihrer Umgebung finden.
Außerdem wird die Initiative in den sozialen Medien stattfinden, um eine Vernetzung zwischen Unternehmen und interessierten Arbeitssuchenden zu fördern. Essentiell für den Erfolg der Initiative ist, dass das kostenlose Angebot von möglichst vielen Unternehmen genutzt wird, um die Marke KOMMUNAL KANN bekannt zu machen.
Die Arbeitgeberinitiative KOMMUNAL KANN startet offiziell am 7. September 2023.
Sie haben Fragen? Dann melden Sie sich bitte per E-Mail an kommunal-kann@vku.de!
https://www.vku.de/themen/kommunale-arbeitgeber/personalmanagement/arbeitgeberinitiative-kommunal-kann-geht-an-den-start/
VKU fordert deutliche Nachbesserung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung
Die EU-Trinkwasserrichtlinie fordert die verpflichtende Einführung eines risikobasierten Ansatzes von der Quelle bis zum Wasserhahn. Deutschland setzt dies für das Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnung über eine neue Trinkwassereinzugsgebieteverordnung um. Der vorliegende Entwurf des Bundesumweltministeriums stößt jedoch weitgehend auf Ablehnung bei der kommunalen Wasserwirtschaft. Statt hierbei die Verursacher der Verunreinigungen durch Maßnahmen in die Pflicht zu nehmen, werden dem Betreiber der Wassergewinnungsanlage fast sämtliche Aufgaben des risikobasierten Ansatzes übertragen. Diese müssen außerdem noch in weniger als einem Jahr umgesetzt werden. Die Übertragung reicht sogar bis zu staatlichen Aufgaben des Gewässerschutzes. Das widerspricht dem Verursacherprinzip und dem eigentlichen Ziel der Richtlinie, nämlich den Aufwand für die Wasseraufbereitung zu verringern. Abschätzungen aus der Reihe der Wasserversorger gehen davon aus, dass die erwarteten erheblichen Mehraufwendungen bei der ersten Bewertung der rund 16.000 Einzugsgebiete in Deutschland allein für die betroffenen rund 4.300 Wasserversorger in einem hohen dreistelligen Millionenbereich liegen werden.
Der VKU begrüßt grundsätzlich die Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie (EU 2020/2184, TW-RL) in deutsches Recht und damit die Implementierung eines vollständigen risikobasierten Ansatzes für die Sicherheit der Trinkwasserversorgung, um eine Verringerung des Umfanges der erforderlichen Aufbereitung von Trinkwasser zu bewirken. Dieser risikobasierte Ansatz umfasst nun die gesamte Prozesskette von der Wassergewinnung im Einzugsgebiet über die Aufbereitung und Speicherung bis hin zur Verteilung des Wassers.
Der vorgelegte Referentenentwurf der „Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (TrinkwEzgV)“ weist aus Sicht des VKU jedoch widersprüchliche Anforderungen und faktisch nicht durchführbare Aufgaben für Betreiber von Wassergewinnungsanlagen auf und ist daher in dieser Form abzulehnen. Insbesondere infolge der Bestimmung und Darstellung des Einzugsgebietes durch umfangreiche Beschreibungen zur geologischen, hydrogeologischen und hydrochemischen Situation ergibt sich aus den Anforderungen der TrinkwEzgV für die Betreiber von Wassergewinnungsanlagen ein mit viel zu engen Fristen versehener, unverhältnismäßig hoher Mehraufwand. Zudem erweckt die Verordnung den Eindruck, dass behördliche Aufgaben unzulässig an den Wasserversorger übertragen werden.
https://www.vku.de/themen/umwelt/artikel/vku-fordert-deutliche-nachbesserung-der-trinkwassereinzugsgebieteverordnung/