Neue Technologien auf dem Markt? – DWA bittet um Eingaben zu Innovationen in der Schlammbehandlung
Die DWA bittet Entwickler, Hersteller oder Anbieter neuer und innovativer Verfahren in der Klärschlammbehandlung, sich zu melden und ihre Neuentwicklung vorzustellen.
Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-2.6 „Neue Technologien“ (ehemals KEK-1.4) wurde mit dem Ziel gegründet, im Bereich der Klärschlammbehandlung Entwicklungen zu innovativen, bisher nicht bzw. lediglich vereinzelt großtechnisch umgesetzten Verfahren und Verfahrenskombinationen zu identifizieren und hinsichtlich ihres Fortschritts zu dokumentieren. Der Fokus der Arbeitsgruppe liegt dabei nicht auf der Dokumentation von Weiterentwicklungen einzelner Aggregate, sondern der Betrachtung neuer Technologien der Schlammbehandlung, für die relevante Betriebserfahrungen in Einsatzumgebung vorliegen.
Die Arbeitsgruppe bittet Entwickler, Hersteller oder Anbieter neuer und innovativer Verfahren in der Klärschlammbehandlung, sich bei der Arbeitsgruppe zu melden und ihre Neuentwicklung vorzustellen. Bitte beschreiben Sie hierzu Ihr Verfahren einschließlich Verfahrensschema und Zielsetzung sowie die bisher erreichten Ergebnisse und den Realisierungsgrad mit Angabe entsprechender Referenzen/Publikationen unter Nutzung des von der Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellten Formulars.
Der Austausch von Unterlagen oder auch Anfragen an die Arbeitsgruppe erfolgen über das DWA-Transferportal: https://de.dwa.de/de/neue-technologien-zur-klärschlammbehandlung.html (alternativ kann die Seite von der DWA-Homepage http://www.dwa.de über Themen – Klärschlamm – Neue Technologien zur Klärschlammbehandlung – Weitere Infos aufgerufen werden). Dort finden Sie alle Informationen zur Einreichung von Unterlagen sowie das vorgenannte Formular.
Die eingereichten Unterlagen werden gesichtet. Soweit das Verfahren mindestens im halbtechnischen Maßstab umgesetzt ist (Technologiereifegrad 5), wird die Arbeitsgruppe prüfen, ob die eingereichten technischen Informationen in einem einheitlichen Format als „Verfahrensinformation“ aufbereitet werden können. Von den Fachgremien freigegebene Verfahrensinformationen werden im Mitgliederbereich der DWA-Homepage zur Verfügung gestellt und somit einem breiten Fachpublikum zugänglich gemacht.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Reifenstuhl@dwa.de
Aktualisierung von Merkblatt DWA-M 619 „Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“
Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 619 „Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“ zu aktualisieren.
In den letzten Jahren haben die Anforderungen an die ökologischen Belange in der Planung und Umsetzung von Maßnahmen deutlich zugenommen. Hierbei sind die inhaltlichen Anforderungen an die ökologischen Gutachten im Rahmen der Planung (LBP, UVS, ASP) bekannt und vielfältig behandelt. Ein noch relativ neues Element ist die ökologische Baubegleitung (ÖBB). Diese wird zunehmend in den Genehmigungen gefordert, ohne dass für alle Beteiligten damit der konkrete Umfang und die sich daraus ergebenden Aufgaben klar sind. Diese Lücke wurde mit dem vorliegenden Merkblatt DWA-M 619 geschlossen.
Durch die ÖBB sollen sowohl die Umweltverträglichkeit von Bauvorhaben, die Berücksichtigung der Belange des Natur-, Arten-, Gewässer- und Bodenschutzes als auch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bzw. der leitbildtypischen Entwicklungsziele erreicht werden. Damit umfasst die ÖBB alle Maßnahmen, die zu einer möglichst umweltverträglichen Umsetzung der Gewässerplanung und zu einer optimierten Gewässerentwicklung führen.
Im Juni 2015 hat die DWA zu diesem Thema das Merkblatt DWA-M 619 „Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“ veröffentlicht. Im Merkblatt werden umfassend die Leistungen beschrieben, die unter dem Begriff der ökologischen Baubegleitung zu verstehen sind. Es wird angegeben, in welchen Planungs- und Bauphasen eine ÖBB sachlich geboten ist und welche weiteren Tätigkeiten in Betracht kommen können. Des Weiteren werden auch Möglichkeiten zur Beauftragung dieser Leistungen dargestellt.
Die ökologische Baubegleitung ist ein wirksames Mittel, um die ökologischen und naturschutzfachlichen Belange bei der Ausführungsplanung, der Ausschreibung, während und nach der Bauausführung zu berücksichtigen. Sie erstellt und bündelt Informationen und wirkt moderierend und kontrollierend am Umsetzungs-, Bau- und Entwicklungsprozess einer wasserbaulichen Maßnahme mit. Von besonderer Bedeutung ist dabei die (weitere) enge Zusammenarbeit mit dem technischen Planer auch während der Erstellung der Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen.
Der Schwerpunkt des im Jahr 2015 veröffentlichten Merkblatts liegt auf der Darstellung und Beschreibung der einzelnen Leistungen der ÖBB zum Umbau von Fließgewässern sowie der Zuordnung zu den einzelnen Phasen im Bauablauf.
Die Erfahrungen in der Handhabung des Merkblatts und die zwischenzeitliche Entwicklung der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse und die Veränderungen im politisch-administrativen und juristischen Bereich sowie deren formale, organisatorische und fachliche Umsetzung haben erhebliche Auswirkungen auf wasserwirtschaftliches Handeln bei Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Gewässern und Anlagen. Insofern sind die im Merkblatt DWA-M 619 enthaltenen Darstellungen nicht in allen Punkten aktuell und entsprechen somit nicht im vollen Umfang dem derzeitigen Stand der Fachdiskussion.
Dies ist Anlass das Merkblatt DWA-M 619 zu überarbeiten. Weiterhin sollen Querverweise und Begriffe vereinheitlicht die Gliederung „nutzerfreundlicher“ gestaltet werden und kleinere Änderungen vorgenommen werden, die sich aus der praktischen Anwendung des Merkblatts in den vergangenen Jahren ergeben haben.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Aktualisierung von Merkblatt DWA-M 605 „Wirkung, Bemessung und Betrieb von Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren“
Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 605 „Wirkung, Bemessung und Betriebvon Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren“ (August 2005) zu aktualisieren.
Vorsperren und Vorbecken (im Folgenden Vorsperren) sind ein Bestandteil von Talsperren. Sie sind im Regelfall im Überlauf betriebene Staugewässer, die nicht primär der Wassermengenbewirtschaftung unterliegen, sondern vorrangig der Verbesserung der Wasserbeschaffenheit des jeweiligen Talsperrenzuflusses dienen. Bei Trinkwassertalsperren sind sie Teil des Multibarrieresystems, das aus Einzugsgebiet (Wasserschutzgebiet) – Talsperrenzufluss – Vorsperre – Hauptsperre – Wasseraufbereitung und -verteilung besteht.
Neben Vorgaben für die Bemessung gibt das Merkblatt Hinweise, die Wirkung der bestehenden Vorsperren bezüglich der verschiedenen Schwerpunkte der Wasserbeschaffenheit zu ermitteln und diese im Bedarfsfall durch technische Maßnahmen zu verbessern. Es bietet eine Hilfe für die Bemessung und für den Betrieb von Vorsperren unter dem Aspekt der Optimierung ihrer Wirkung zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit der Talsperrenzuflüsse.
Die Erfahrungen in der Handhabung des Merkblattes und die zwischenzeitliche Entwicklung der natur-und ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse und die Veränderungen im politisch-administrativen und juristischen Bereich sowie deren formale, organisatorische und fachliche Umsetzung haben erhebliche Auswirkungen auf wasserwirtschaftliches Handeln bei Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Gewässern und Anlagen. Insofern sind die im Merkblatt DWA-M 605 enthaltenen Darstellungen nicht in allen Punkten aktuell und entsprechen somit nicht im vollen Umfang dem derzeitigen Stand der Fachdiskussion.
Im Hinblick auf die Aktualität des mittlerweile 15 Jahre alten Merkblattes DWA-M 605 hat sich an der grundsätzlichen Gültigkeit nichts geändert, jedoch sind Aktualisierungen erforderlich. Dies betrifft insbesondere Rechtsbezüge und fachliche Ergänzungen wie:
Treibgutrückhaltung und -entnahme
Erweiterung von Sicherheitsberichten bezüglich Ermittlung/Angabe der Verweilzeiten im Sedimentationsraum
Ermittlung/Angabe des Volumens des Sedimentationsraums und auf dessen
Grundlage konkretere Festlegung von Beräumungszyklen für die Vorsperren, was wiederum eine Optimierung der Planung von Finanzmitteln, Mengen und Beräumungstechnologien bei den Betreibern erlaubt
● Bedeutung von Vorsperren für Freizeit und Erholung
● Sanierung von Vorsperren im entleerten Zustand
● ökologische Aspekte.
Ein wesentlicher Punkt ist weiterhin die inhaltliche Anpassung an das vorhandene Regelwerk zum Thema „Umgang mit Sedimenten“, das mittlerweile im Merkblatt DWA-M 513-1 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 1: Handlungsempfehlungen und Untersuchungsprogramm“ (November 2019) geregelt wird.
Dies ist Anlass, das Merkblatt DWA-M 605 „Wirkung, Bemessung und Betrieb von Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren“ zu überarbeiten. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Aktualisierung von Merkblatt DWA-M 503 „Grundlagen zur Überprüfung und Ertüchtigung von Sedimentationsbecken“
Sedimentationsbecken stellen eine Sonderform von Stauanlagen dar. Über den Stand der Technik zu diesen Anlagen liegt neben dem Merkblatt DWA-M 503 „Grundlagen zur Überprüfung und Ertüchtigung von Sedimentationsbecken“ und der DIN 19700 in deutscher Sprache nur in geringem Umfang Literatur vor.
Bedingt durch die Art ihres Aufbaus und ihrer Betriebsweise sowie durch die Beschaffenheit der abgelagerten Sedimente können Sedimentationsbecken eine Gefahr für die Umwelt darstellen, was verschiedene, teilweise verheerende Schadensfälle in den letzten Jahren immer wieder auf das Neue belegt haben. Wenngleich jede Anlage ein Unikat darstellt, werden aus den verschiedenen Schadensfällen immer wieder neue und allgemeingültige Erkenntnisse gewonnen, die es zu berücksichtigen gilt.
Aus diesen Gründen soll das mittlerweile 20 Jahre alte Merkblatt DWA-M 503, an dessen grundsätzlicher Gültigkeit sich nichts geändert hat, um die neu gewonnenen Erfahrungen ergänzt werden. Dies betrifft insbesondere folgende Aspekte:
Überprüfung und gegebenenfalls Erweiterung des Anwendungsbereiches,
Prüfung der Zuverlässigkeit (z. B. Umfang und Intervall),
Berücksichtigung von Extremszenarien, wie z. B. Erdbeben und Starkniederschläge,
Vorgaben zur Anlagenüberwachung inkl. Überwachungskonzept unter Berücksichtigung aktueller messtechnischer Verfahren,
Rechtsbezüge.
Ein wesentlicher Punkt ist weiterhin die inhaltliche Anpassung an das vorhandene nationale und internationale Regelwerk.
Dies ist Anlass, das Merkblatt DWA-M 503 „Grundlagen zur Überprüfung und Ertüchtigung von Sedimentationsbecken“ zu überarbeiten.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche und landschaftsbauliche Verwertung von Klärschlämmen haben sich mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) im Jahr 2017 grundlegend geändert. Für Betreiber von kleinen und mittleren Abwasserbehandlungsanlagen (bis zur Ausbaugröße von 50 000 Einwohnerwerten) wird auch künftig und unbefristet eine bodenbezogene Verwertung nach AbfKlärV unter Beachtung strengerer Auflagen als bisher möglich sein. Für Betreiber größerer Abwasserbehandlungsanlagen ist die bodenbezogene Klärschlammverwertung je nach Anlagengröße nur noch bis 2029 bzw. 2032 möglich.
Das vorliegende Merkblatt wendet sich daher vor allem an kleine und mittlere Abwasserbehandlungsanlagen, um diesen eine Hilfestellung zu den künftig bei der Klärschlammverwertung zu beachtenden Vorgaben und deren Umsetzung in der Praxis zu geben. Soweit nicht gesondert angemerkt, beziehen sich die Ausführungen sowohl auf flüssige, entwässerte und getrocknete Klärschlämme als auch auf Klärschlammgemische und Klärschlammkomposte.
Das Merkblatt hat das Ziel, aufbauend auf den Vorgaben des Abfall-und des Düngerechts die wesentlichen Grundlagen einer künftigen bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen darzustellen. Daneben werden angesichts des steigenden Bedarfs an Zwischenlagerkapazitäten auch baurechtliche Aspekte betrachtet sowie Vorschläge zur Abschätzung des noch bestehenden Absatzpotenzials für die Düngung mit Klärschlämmen vorgestellt. Des Weiteren werden auch die Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung von Klärschlämmen angesprochen sowie der aktuelle Sachstand des Einsatzes von Klärschlamm im Landschaftsbau gegeben.
Das Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“ wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.4 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Rosemarie Christian-Bickelhaupt) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im DWA-Fachausschuss KEK-1 „Kreislaufwirtschaft Klärschlamm und Phosphorrecycling“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen
und ihre Umsetzung in der Praxis“ wird bis zum 31.Oktober 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“, August 2021, 54 Seiten ISBN 978-3-96862-113-5 Ladenpreis: 68,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 54,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
DVWK-Merkblatt M-217 „Gewinnung von Bodenwasserproben mit Hilfe der Saugkerzen-Methode“ zurückgezogen
Die DWA hat das DVWK-Merkblatt M-217 „Gewinnung von Bodenwasserproben mit Hilfe der Saugkerzen-Methode“ (1990) zurückgezogen.
Der Boden hat als Speicher, Filter und Umsetzer von Nähr- und Schadstoffen für ober- und unterirdische Gewässer große Bedeutung. Die Beschaffenheit von oberflächennahen Grundwässern und von quellennahen Fließgewässern wird maßgeblich durch die Bodenpassage geprägt. Daher sind Kenntnisse der Stoffumsetzungen im Boden in Abhängigkeit von Bearbeitung, Nutzung und Düngung und anderen Umwelteinflüssen nicht nur für Agrarwissenschaftler, sondern auch für Wasserwirtschaftler von Bedeutung. Solche Stoffumsetzungen lassen sich durch häufige Untersuchungen von Bodenlösungen aus bestimmten Tiefen ermitteln.
Bodenlösungen werden zum Beispiel durch Extraktion von Bodenproben mit wässrigen Salzlösungen oder mit Lösungen von Komplexbildnern gewonnen und über Saugsonden (Saugkerzen), mit denen dem Boden in situ durch Anlegen eines Unterdrucks Bodenwasser entzogen werden kann. Das vorliegende Merkblatt aus dem Jahr 1990 behandelt die Methode „Saugkerzen“.
Mithilfe dieses Merkblattes sollten unterschiedliche Verfahren gesichtet und bewertet sowie Empfehlungen für den Einsatz geeigneter Messvorrichtungen gegeben werden. Als Grundlage für dieses Merkblatt diente eine 1986 durchgeführte Befragung von ca. 30 Wissenschaftlern und Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland, die Erfahrung mit dem Einsatz und Betrieb von Saugsondenanlagen hatten. Das Merkblatt stellt somit den Kenntnisstand bis zum Jahr 1989 dar. Das Merkblatt sollte helfen, die Saugkerzenmethode für die wissenschaftliche und praktische Anwendung zu vereinheitlichen, damit die Ergebnisse verschiedener Anwender besser vergleichbar werden. Es wendete sich daher sowohl an Agrar- und Forstwissenschaftler als auch an Wasserwirtschaftler oder mit diesen Aufgaben betraute Dienststellen sowie an Wasserversorgungsunternehmen.
Inhalt dieses Merkblatts war es daher, eine Anleitung zur Auswahl des Saugkerzenmaterials, zum Zusammenbau und Einbau von Saugsonden und zum Betrieb der Saugsondenanlage zu liefern. Weiter wurden Hilfen zur Auswertung gegeben und auf Fehlermöglichkeiten hingewiesen.
Im Rahmen der regelmäßigen Prüfungen des DWA-Regelwerks auf Aktualität wurde zwar festgestellt, dass die Saugkerzenmethode noch ein aktuelles Thema ist. Aber die technische Ausführung hat sich zwischenzeitlich erheblich entwickelt, und das Merkblatt ist bei weitem nicht mehr aktuell, da es einen Lysimeterstand widergibt, der vor „einigen Jahren“ aktuell war.
Vor diesen Hintergrund hat der DWA-Hauptausschuss „Gewässer und Boden“ beschlossen, das DVWK-Merkblatt M-217 „Gewinnung von Bodenwasserproben mit Hilfe der Saugkerzen-Methode“ (1990) mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen.
Erarbeitung eines Merkblattes DWA-M 193 „Betriebliche Anforderungen an instandhaltungsgerechte Entwässerungssysteme“
Die Bedeutung der Themen Betrieb und Instandhaltung von Entwässerungssystemen nimmt stetig zu. Es besteht derzeit keine zusammenfassende Darstellung der Kriterien für eine betriebs-und instandhaltungsgerechte Konzeption von Anlagen der Siedlungsentwässerung.
Entwässerungssysteme zeichnen sich durch die langen Nutzungsdauern der einzelnen Komponenten bei hohen Investitionskosten und daraus resultierend langfristigen Betriebsaufwänden aus. Daher hat die betriebs-und instandhaltungsgerechte Gestaltung der Entwässerungssysteme und ihrer einzelnen Komponenten eine sehr große Bedeutung. Sie ergibt sich aus den wirtschaftlichen Dimensionen des Betriebs, der Integration der Anlagen in den öffentlichen Raum, der Minimierung des Energieeinsatzes in Hinblick auf den Ressourcenschutz und der arbeitsschutzgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze des Betriebspersonals.
Hinweise zu Betrieb und Instandhaltung von Entwässerungsanlagen befinden sich an verschiedenen Stellen im DWA-Regelwerk und sind meist auf spezifische Anlagen oder Tätigkeiten bezogen. Ziel des Vorhabens ist es, eine zusammenfassende und übergreifende Darstellung der Kriterien für instandhaltungsgerechte Entwässerungssysteme zusammenzustellen. Dabei sollen keine bauwerksbezogenen, quantitativen Anforderungen entwickelt, sondern die Kriterien und Überlegungen zu einzelnen Themen einer optimalen langfristigen Instandhaltbarkeit zusammengefasst werden. Mit Hilfe dieser Kriterien sollen die Betreiber und die Planer von Entwässerungssystemen bei der Festlegung von Betriebs-und Planungszielen unterstützt werden.
Das zu erarbeitende Merkblatt DWA-M 193 „Betriebliche Anforderungen an instandhaltungsgerechte Entwässerungssysteme“ soll folgende Aspekte der Instandhaltung behandeln:
Lage der Zugänge zu den Anlagen
sicherer Einstieg im/außerhalb des fließenden Verkehrs, gegebenenfalls Seiteneingänge bei häufigem Einstieg, Aufstellmöglichkeit für Betriebsfahrzeugen am Zugang in Abhängigkeit der zu verrichtenden Arbeiten möglichst außerhalb des fließenden Verkehrs
Ausgestaltung der Zugänge zu den Anlagen
Ausreichende Anzahl und Ausgestaltung von Einstiegen und Inspektionsöffnungen, Berücksichtigung von Material-und Gerätetransport (Abdeckung, Durchmesser, Abmessungen) in Abhängigkeit von den zu verrichtenden Arbeiten
Abstände von Schacht-und Inspektionsbauwerken
Kriterien für die Wahl der Abstände unter Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus den eingesetzten Geräten und den Arbeitsschutzvorschriften ergeben
Hinweise bzw. Empfehlungen für die Mindestdimensionierung
Randbedingungen und Kriterien für die Dimensionierung unter den Aspekten Begehbarkeit, Renovierung und Erneuerung
Trassierung der Kanäle und Leitungen
Kriterien für die Trassierung unter Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus dem Einsatz von Geräten zur Instandhaltung ergeben
Umleitungs-und Rückhalteeinrichtungen für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten im abwasserfreien (-armen Zustand) Zustand von Kanälen und Ingenieurbauwerken
In Abhängigkeit der Bedeutung der Anlagen und der durchzuführenden Arbeiten Vorhalten von Einrichtungen zur Abwasserumleitung und –rückhaltung (z. B. redundante Druckleitungen, redundante und einfach zu entleerende Düker, Absperrarmaturen, Umgehungsleitungen, Leerrohre für temporäre Druckleitungen)
Sicherstellen der Durchführung von Betriebs-und Instandhaltungsarbeiten bei Einbauten Dritter
Vorsorgende Regelungen bei z. B. Einbau von Kabeln und Wärmetauschern
Berücksichtigung von zukünftigen Sanierungs-und Erneuerungsmaßnahmen
Vorausschauende Überlegungen, wie geplante Anlagen nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer saniert und erneuert werden können z. B. durch Vorhalten von Ersatzflächen, Freihalten von temporären Zugängen zu den Anlagen, Vorhaltung von Schutzstreifen, Zwei-Kanal-Systeme
Das Merkblatt wird von der bestehenden Arbeitsgruppe ES-7.3 „Betrieb und Unterhalt von Kanalnetzen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Frank Männig) im Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erarbeitet. Zu Belangen des Betriebes von Pumpanlagen soll die Arbeitsgruppe ES-7.4 „Betrieb und Unterhalt von Abwasserpumpanlagen“ einbezogen werden. Die Fachausschüsse ES-3 „Anlagenbezogene Planung“, ES-4 „Zustandserfassung und -beurteilung“ und ES-8 „Sanierung“ sollen ebenso involviert werden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-115, Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 145-3 „Kanalinformationssysteme – Teil 3: Anforderungen an ein Datenmodell und Schnittstelle“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 145-3 „Kanalinformationssysteme – Teil 3: Anforderungen an ein Datenmodell und Schnittstelle“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die automatisierte Datenverarbeitung hat sich überall dort durchgesetzt, wo Anwendungen mit großen Datenmengen, kurzen Zugriffszeiten auf Daten und gleichzeitig eine übersichtliche Datenverwaltung mit hohem Benutzerkomfort verlangt werden. Diese Anforderungen führten zur Entwicklung von generellen Formen und der Organisation der automatisierten Datenverarbeitung von Kanalnetzen. Daraus ist die Konzeption für Kanalinformationssysteme entstanden, die in ihren jeweiligen Ausprägungen den unterschiedlichsten Anforderungen genügen müssen. Ein erster Ansatz zur Festlegung notwendiger Grundanforde rungen wurde mit dem Merkblatt ATV-DVWK-M 145 „Aufbau und Anwendung von Kanalinformationssystemen“ vom November 2000 formuliert.
Die Überarbeitung des Merkblatts ATV-DVWK-M 145 wurde notwendig, da sich, unter anderem bedingt durch die europäische Normung, die gestiegenen fachlichen Anforderungen an Datenauswertung und den technologischen Fortschritt, die automatisierte Datenverarbeitung verändert. Des Weiteren wurde eine Überarbeitung notwendig, um die Merkblätter ATV-DVWK-M 145 und DWA-M 150 in einer Merkblattreihe zusammenzuführen. Die gesamte Merkblattreihe ersetzt das Merkblatt ATV-DVWK-M 145 „Aufbau und Anwendung von Kanalinformationssystemen“ vom November 2000 und das Merkblatt DWA-M 150 „Datenaustauschformat für die Zustandserfassung von Entwässerungssystemen“ vom April 2010. Die den Teil der optischen Inspektion betreffende Austauschformatbeschreibung löst das Merkblatt DWA-M 150 ab, das sich auf Daten zur Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden auf der Grundlage der im September 2003 neu erschienenen DIN EN 13508-2 „Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion“ beschränkte.
Im vorliegenden Teil der Merkblattreihe werden die Anforderungen an das Datenmodell eines Kanalinformationssystems beschrieben. Verbunden mit den Datenmodellanforderungen werden die Grundzüge des allgemeinen DWA-Austauschformats für Daten festgelegt. Die aktuell gültige Fassung der Formatbeschreibung ist im Anhang veröffentlicht. Ziel der Austauschformatbeschreibung dieses Merkblattteils ist die Definition einer einheitlichen Datenschnittstelle für die Daten eines Kanalinformationssystems. Hierbei wird den jeweiligen Fachthemen Rechnung getragen.
In dem vorliegenden Merkblattteil wird der zuvor geschilderte Sachstand zusammengefasst und durch praktische Erfahrungen ergänzt, sodass für den Anwender eine einheitliche Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Mit der Veröffentlichung des Merkblatts werden zwei Zusatzdateien zum Download zur Verfügung gestellt. Die Zusatzdateien „Attributliste der Schnittstelle“ und „Daten-Beispiel“ werden den Käuferinnen und Käufern in einem geschlossenen Benutzerbereich (DWAdirekt) unter https://www.dwadirekt.de zum Download zur Verfügung gestellt. In der Online-Fassung (pdf) ist die „Attributliste der Schnittstelle“ als Anhang A im Merkblatt integriert. Für den Zeitraum des Beteiligungsverfahrens kann der Anhang A im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-1.6 „Kanalinformationssysteme“ (Sprecher Dipl.-Ing. Jörg Otterbach) im DWA-Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“ erstellt und richtet sich an Softwarehersteller und Betreiber von Abwasseranlagen sowie deren Dienstleister.
In der Merkblattreihe DWA-M 145 „Kanalinformationssysteme“ sind erschienen:
Teil 1: Grundlagen und systematische Anforderungen
Teil 2: Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung
Teil 3: Anforderungen an ein Datenmodell und Schnittstelle (Entwurf)
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 145-3 „Kanalinformationssysteme – Teil 3: Anforderungen an ein Datenmodell und Schnittstelle“ wird bis zum 30.November 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf des Merkblatts DWA-M 145-3 „Kanalinformationssysteme – Teil 3: Anforderungen an ein Datenmodell und Schnittstelle“, September 2021 55 Seiten, ISBN 978-3-96862-077-0 Ladenpreis: 74 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 59,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 145-1 „Kanalinformationssysteme – Teil 1: Grundlagen und systemtechnische Anforderungen“
Der DWA-Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“ hat beschlossen, das Merkblatt DWA-M 145-1 „Kanalinformationssysteme – Teil 1: Grundlagen und systemtechnische Anforderungen“ zu überarbeiten.
Der Teil 1 der Merkblattreihe DWA-M 145 enthält maßgebliche Erklärungen, Abgrenzungen zu geografischen Informationssystemen (GIS) sowie Begriffsdefinitionen. Darüber hinaus gibt Teil 1 der Merkblattreihe DWA-M 145 einen Überblick über Anwendungsbereiche, Funktionalitäten, Einsatzgrenzen und systemtechnische Anforderungen eines KIS.
Da das Merkblatt DWA-M 145-1 im Dezember 2013 erschienen ist, sollen eine Überprüfung der Aktualität stattfinden sowie notwendige Ergänzungen hinzugefügt werden. Beispiele sind hier die Digitalisierung, der Building Information Modeling-Prozess, die strukturelle Weiterentwicklung mobiler Systeme und der technologische Fortschritt (zum Beispiel Augmented Reality). Des Weiteren werden Aspekte und Veränderungen durch die danach entstandenen Merkblattteile berücksichtigt.
Ziele des Vorhabens sind die Aktualisierung des Merkblatts, die Ergänzung um aktuelle Entwicklungen und die Betrachtung der Digitalisierungsprozesse.
Das Merkblatt DWA-M 145-1 richtet sich an Kanalnetzbetreiber, Ingenieurbüros, Softwareentwickler und Anwender eines Kanalinformationssystems.
Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-1.6 „Kanalinformationssysteme“ (Sprecher: Dipl.-Ing. (FH) Jörg Otterbach) im Fachausschuss ES-1 „Grundsatzanforderungen/Anforderungen“ (Obmann: Dr.-Ing. Klaus Hans Pecher) erarbeitet.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 129
Der DVGW überarbeitete gemäß DVGW GW 100 in einer Arbeitsgruppe den technischen Hinweis GW 129 als Arbeitsblatt. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe waren Vertreter von Baufirmen sowie mehrerer Organisationen der unterschiedlichen Spartenträger (AGFW, ANGA/Telekom, DWA, CDE/FNN u. a.). Da bei Kanalbauarbeiten immer die Ebenen der Versorgungsleitungen gequert werden müssen, besteht grundsätzlich eine erhöhte Gefahr einer Schädigung der oberhalb liegenden Leitungen. Werden bei Baggerarbeiten Versorgungsleitungen beschädigt, können erhebliche Schäden entstehen. Aufgrund einer zunehmend erhöhten Systemsensibilität reagieren Versorgungsanlagen zunehmend empfindlicher auf Störungen. Neben den Schäden durch Ausfall entstehen dann auch Glaubwürdigkeitsprobleme in der Qualität von Kanalarbeiten.
Das DVGW GW 129 soll als Merkblatt DWA-M 129 „Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation“ inhaltsgleich in das Regelwerk der DWA überführt werden. Sobald eine praktische Bewährtheit des Merkblattes sich ergeben hat, sollen die Regelungen auch im Abwasserbereich als Arbeitsblatt eingeführt werden. Ziel ist es, die ausführenden Personen auf Baustellen (Baggerführer, Bauhandwerker, Kanalbauer, Aufsichtsführende und Auszubildende) zu sensibilisieren. Die Versorgungsunternehmen werden in ihren Zustimmungen zur Durchführung von Bauarbeiten im Straßenraum künftig noch stärker als bisher die Baufirmen davon abhängig machen, dass die Arbeiter und deren Aufsichtsführende eine Schulung im vorsichtigen Umgang bekommen haben. Versäumen Baufirmen sinnvolle organisatorische Maßnahmen, kann sich aufgrund aktueller Rechtsprechung daraus ein Haftungsschaden bei Beschädigungen ergeben.
Damit auch das Regelwerk der DWA die nötigen Anforderungen eines schadensreduzierten Kanalbaus definiert, ist dieses Merkblatt sinnvoll. Das Merkblatt DWA-M 129 richtet sich an alle mit der Anforderung an und der Ausführung von Bauarbeiten beschäftigten Personen sowie die dazu in Ausbildung befindlichen Personen.
Das Merkblatt wird im Fachausschuss ES-5 „Bau“ (Obmann: Dipl.-Ing. Henning Werker) erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme:
Das Merkblatt DWA-M 129 wird bis zum 31.Oktober 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 129 „Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation“ August 2021, 19 Seiten ISBN 978-3-96862-145-6 Ladenpreis: 46,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 37,20 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100
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DWA-Fachausschuss WW-3 „Flussbau“ sucht engagierte Fachleute
Der DWA-Fachausschuss WW-3 „Flussbau“ strukturiert sich neu und sucht engagierte Fachleute für die anstehenden Aufgaben.
Im DWA-Fachausschuss WW-3 „Flussbau“ sind Fachleute der entsprechenden Ingenieurdisziplinen tätig, die sich mit flussbaulichen Themen und Herausforderungen aus der Praxis und Forschung beschäftigen. Sie decken ein breites Tätigkeitsspektrum von Beratungs- und Ingenieurbüros, Hochschulen bis zu Akteur*innen und Pflichtigen der Wasserwirtschaft ab.
Der Fachausschuss ist dem Hauptausschuss „Wasserbau und Wasserkraft“ zugeordnet. Hier bestehen enge Kontakte zu anderen Fachausschüssen und Arbeitsgruppen, um fachübergreifende Themen umfassend und möglichst ganzheitlich abzudecken. In der Vergangenheit waren dies zum Beispiel Fragestellungen zu biologischen Ufersicherungen oder auch zur technischen und biologischen Funktionsfähigkeit von Sohlengleiten.
Derzeit ist dem Fachausschuss WW-3 die aktive Arbeitsgruppe WW-3.1 „Buhnen“ zugeordnet. Frühere Arbeitsgruppen wurden nach (Teil-)Abschluss ihrer Arbeiten satzungsgemäß aufgelöst. Hierzu gehören „Sohlengleiten“, „Flutpolder“, „Biologische Ufersicherungen“ und „Biologische Qualitätskomponenten“.
Die Mitglieder des Fachausschusses haben im Rahmen der Neustrukturierung des Hauptausschusses „Wasserbau und Wasserkraft“ eine ausführliche Diskussion zu den weiteren Aufgaben im Ausschuss und den damit verbundenen Zukunftsthemen geführt. Kurz- bis mittelfristig werden folgende Schwerpunkte als prioritär angesehen:
adaptive Strukturierungs- und Stabilisierungselemente im Flussbau (wie zum Beispiel Totholz als Strukturierungselement, Nature-Based Solutions, stabilisierende Gewässerbettmaßnahmen, eigendynamische Entwicklung u. a. m.)
nachhaltige Verbesserung von Staustufen im Fließgewässer (Wehre, aber auch kleinere Staustufen, wie Schwellen, Abstürze oder auch Ufermauern etc.)
integrale Betrachtung von flussbaulichen Maßnahmen (zum Beispiel Interaktion/Beeinflussung von Bauwerken, großräumige Betrachtung von Maßnahmen)
Beeinflussung von (Schutzgebieten) Schutzgütern bei flussbaulichen Maßnahmen und sonstigen Nutzungen.
Aufgrund der neuen Themen sowie des altersbedingten Ausscheidens einiger Fachausschussmitglieder ist eine inhaltliche und organisatorische Neustrukturierung geplant. Der Fachausschuss WW-3 sucht für die zukünftigen Arbeiten engagierte Fachleute zu den oben genannten Themen und Aufgaben sowie darüber hinaus. Nähere Auskünfte und Anmeldungen sind über die DWA-Bundesgeschäftsstelle möglich.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen. Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184
Einrichtung der DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.7 „Energie und Ressourceneffizienz der Klärschlammverwertung einschließlich Phosphorrückgewinnung“
Aufgrund der Anforderungen der Klärschlammverordnung an ein künftiges P-Recycling werden Klärschlämme zunehmend einer Trocknung und thermischen Behandlung mit anschließender oder vorgelagerter Phosphorrückgewinnung zugeführt werden. Die Verfahrenskette der Klärschlammbehandlung und -verwertung wird somit erweitert, und in der Regel werden auch relevante Anpassungen in der Schlammbehandlung erforderlich sein. Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahrzehnten mit einem verstärkten Fokus auf Energiegewinnung auch der Betrieb und die Verfahrenspalette von Eindickung, anaerober Stabilisierung, Entwässerung und Trocknung bis zur Verbrennung/Pyrolyse und Entsorgung deutlich verändert und erweitert. Die Gestaltung und Verfahrensauswahl einzelner Behandlungsstufen kann damit kaum noch isoliert ohne Berücksichtigung der gesamten Verfahrenskette bewertet werden – es stellt sich die Frage, welche Optimierungsmöglichkeiten bei der Planung und Realisierung veränderter Verfahrensketten hinsichtlich ihrer Energie- und Ressourceneffizienz bestehen (zum Beispiel Energiebedarf der Verfahrensstufen, Transportwege zwischen den Verfahrensstufen).
Betreibern, Planern und Kommunen soll hierzu eine einheitliche Methodik zur Einschätzung der Energie- und Ressourceneffizienz der Gesamtverfahrenskette im Kontext der neuen Entwicklungen zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollen neben zum Beispiel elektrischer Energie auch die Bereiche Wärme und der Chemikalieneinsatz im Sinne eines Life-Cycle-Assessment berücksichtigt werden.
Zur Bearbeitung dieser Thematik hat der DWA-Fachausschuss KEK-7 „Energie in der Wasser-und Abfallwirtschaft“ beschlossen, die neue Arbeitsgruppe KEK- 7.7 „Energie und Ressourceneffizienz der Klärschlammverwertung einschließlich Phosphorrückgewinnung“ einzurichten. Aufgabe der neuen Arbeitsgruppe wird es sein, die zu betrachtenden Verfahrensschritte und ihre Schnittstellen sowie Vorgehensweisen zur Ermittlung der erforderlichen Daten zu beschreiben, um darauf aufbauend eine Methodik zur Bewertung der Energie- und Ressourceneffizienz verschiedener Verfahrensketten zur Klärschlammentsorgung zu formulieren.
Als kurzfristiges Arbeitsziel ist vorgesehen, einen Arbeitsbericht zur Berücksichtigung insbesondere energetischer Aspekte bei einer Neuaufstellung der Klärschlammentsorgung unter Einbindung der P-Rückgewinnung zu verfassen.
Mittelfristig wird die Erstellung eines DWA-Merkblatts angestrebt, das technische Hinweise gibt, wie die Aspekte der Energie- und Ressourceneffizienz bei Vergleichen von Verfahrensketten nach einer einheitlichen Methodik analysiert und bewertet werden können. Wesentlicher Bestandteil eines solchen Merkblatts werden Strategien zur Datenerhebung und Auswertung sein.
Parallel zu diesen Projekten ist vorgesehen, dass die Arbeitsgruppe auch Zuarbeiten zum Thema Energie-/Ressourceneffizienz für andere DWA-Arbeitsgruppen im Bereich der Phosphorrückgewinnung sowie zu Energieanalysen von Abwasseranlagen einbringt.
Es ist geplant, die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe im Herbst 2021 durchzuführen. Hinweise zur Thematik und Interessensbekundungen für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe können gerne an die Bundesgeschäftsstelle gerichtet werden. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: dahmen@dwa.de Internet: http://www.dwa.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 281 „Bemessung von Tropfkörperanlagen, Anlagen mit Rotationstauchkörpern und Anlagen mit getauchten Festbetten“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 281 „Bemessung von Tropfkörperanlagen, Anlagen mit Rotationstauchkörpern und Anlagen mit getauchten Festbetten“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 281 ist erforderlich geworden, um die Bemessung analog zum Arbeitsblatt DWA-A 131 „Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen“ auf den Parameter CSB umzustellen. Gleichzeitig wurde nunmehr auch der Bemessungsgang für Tropfkörper unter Berücksichtigung der Fraktionierung des CSB von der Raumbelastung auf die Flächenbelastung umgestellt. Erstmalig sind Anlagen mit getauchten Festbetten in das Arbeitsblatt aufgenommen worden.
Das Arbeitsblatt DWA-A 281 gilt grundsätzlich für die Bemessung von Tropfkörpern, Rotationstauchkörpern und getauchten Festbetten sowie der zugehörigen Einrichtungen zur Nachklärung. Für Tropfkörper und Rotationstauchkörper in der zweiten Reinigungsstufe werden Hinweise gegeben. Hinsichtlich mehrstufiger Anlagen, Abwasserteichanlagen mit zwischengeschalteten Tropf- und Rotationstauchkörpern, kleiner Kläranlagen sowie Kleinkläranlagen bis zu 50 Einwohnerwerten ohne Regenzufluss wird auf das geltende Regelwerk verwiesen. Das Arbeitsblatt DWA-A 281 gilt für Abwasser, das im Wesentlichen aus Haushaltungen stammt, oder aus Anlagen, die gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken dienen, sofern die Schädlichkeit dieses Abwassers mittels biologischer Verfahren mit gleichem Erfolg wie bei Abwasser aus Haushaltungen vermindert werden kann.
Wie bei allen aeroben Verfahren zur biologischen Abwasserreinigung sind der Kontakt zwischen Biomasse und Abwasser herzustellen und die Biomasse mit Sauerstoff zu versorgen. Beim Tropfkörperverfahren wird das Abwasser über dem Füllmaterial verregnet, sodass sich während des Durchtropfens der Kontakt zwischen Biomasse und Abwasser ergibt. Die Belüftung erfolgt im Allgemeinen ohne weiteren Energieeinsatz. Bei Rotationstauchkörpern wird das zum Teil getauchte Füllmaterial durch Einsatz von Energie um seine Längsachse gedreht. Während der Auftauchphase des Materials kann der Biofilm aus der Umgebungsluft Sauerstoff und in der Tauchphase die Schmutz- und Nährstoffe aus dem Abwasser aufnehmen. Bei den getauchten Festbetten erfolgt der Aufwuchs der aktiven Biomasse auf Festbetten, die permanent unter Wasser sind. Es ist daher zusätzlich eine getrennte Belüftung erforderlich. Verfahren mit zusätzlicher Schlammrückführung sind nicht Gegenstand des vorliegenden Arbeitsblatts DWA-A 281.
Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 281 (9/2001) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Aufnahme von Anlagen mit getauchten Festbetten
Umstellung der Bemessung auf den Parameter CSB
vollständige Umstrukturierung der Bemessung bei Tropfkörpern
Streichung des bisher enthaltenen Abschnitts 5.2.4 mit Angaben für die Bemessung von Tropfkörpern zur Denitrifikation
Änderung des Titels.
Das Arbeitsblatt DWA-A 281 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-6.3 „Biofilmverfahren“ (Sprecher: Dr.-Ing. Alessandro Meda) im DWA-Fachausschuss KA-6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Burkhard Teichgräber) und im DWA-Fachausschuss KA-5 „Mechanische Vorreinigung und Absetzverfahren“ (Obmann: Dr.-Ing. Winfried Born) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ erarbeitet. Es richtet sich an Betreiber kommunaler Kläranlagen und Mitarbeitende von Ingenieurbüros und Fachbehörden.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 281 „Bemessung von Tropfkörperanlagen, Anlagen mit Rotationstauchkörpern und Anlagen mit getauchten Festbetten“ wird bis zum 30.November 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 281 „Bemessung von Tropfkörperanlagen, Anlagen mit Rotationstauchkörpern und Anlagen mit getauchten Festbetten“ September 2021, 59 Seiten ISBN 978-3-96862-135-7 Ladenpreis: 73 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 58,40 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Aktualisierung von Merkblatt DWA-M 605 „Wirkung, Bemessung und Betrieb von Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren“
Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 605 „Wirkung, Bemessung und Betriebvon Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren“ (August 2005) zu aktualisieren.
Vorsperren und Vorbecken (im Folgenden Vorsperren) sind ein Bestandteil von Talsperren. Sie sind im Regelfall im Überlauf betriebene Staugewässer, die nicht primär der Wassermengenbewirtschaftung unterliegen, sondern vorrangig der Verbesserung der Wasserbeschaffenheit des jeweiligen Talsperrenzuflusses dienen. Bei Trinkwassertalsperren sind sie Teil des Multibarrieresystems, das aus Einzugsgebiet (Wasserschutzgebiet) – Talsperrenzufluss – Vorsperre – Hauptsperre – Wasseraufbereitung und -verteilung besteht.
Neben Vorgaben für die Bemessung gibt das Merkblatt Hinweise, die Wirkung der bestehenden Vorsperren bezüglich der verschiedenen Schwerpunkte der Wasserbeschaffenheit zu ermitteln und diese im Bedarfsfall durch technische Maßnahmen zu verbessern. Es bietet eine Hilfe für die Bemessung und für den Betrieb von Vorsperren unter dem Aspekt der Optimierung ihrer Wirkung zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit der Talsperrenzuflüsse.
Die Erfahrungen in der Handhabung des Merkblattes und die zwischenzeitliche Entwicklung der natur-und ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse und die Veränderungen im politisch-administrativen und juristischen Bereich sowie deren formale, organisatorische und fachliche Umsetzung haben erhebliche Auswirkungen auf wasserwirtschaftliches Handeln bei Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Gewässern und Anlagen. Insofern sind die im Merkblatt DWA-M 605 enthaltenen Darstellungen nicht in allen Punkten aktuell und entsprechen somit nicht im vollen Umfang dem derzeitigen Stand der Fachdiskussion.
Im Hinblick auf die Aktualität des mittlerweile 15 Jahre alten Merkblattes DWA-M 605 hat sich an der grundsätzlichen Gültigkeit nichts geändert, jedoch sind Aktualisierungen erforderlich. Dies betrifft insbesondere Rechtsbezüge und fachliche Ergänzungen wie:
Treibgutrückhaltung und -entnahme
Erweiterung von Sicherheitsberichten bezüglich Ermittlung/Angabe der Verweilzeiten im Sedimentationsraum
Ermittlung/Angabe des Volumens des Sedimentationsraums und auf dessen
Grundlage konkretere Festlegung von Beräumungszyklen für die Vorsperren, was wiederum eine Optimierung der Planung von Finanzmitteln, Mengen und Beräumungstechnologien bei den Betreibern erlaubt
● Bedeutung von Vorsperren für Freizeit und Erholung
● Sanierung von Vorsperren im entleerten Zustand
● ökologische Aspekte.
Ein wesentlicher Punkt ist weiterhin die inhaltliche Anpassung an das vorhandene Regelwerk zum Thema „Umgang mit Sedimenten“, das mittlerweile im Merkblatt DWA-M 513-1 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 1: Handlungsempfehlungen und Untersuchungsprogramm“ (November 2019) geregelt wird.
Dies ist Anlass, das Merkblatt DWA-M 605 „Wirkung, Bemessung und Betrieb von Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren“ zu überarbeiten. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche und landschaftsbauliche Verwertung von Klärschlämmen haben sich mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) im Jahr 2017 grundlegend geändert. Für Betreiber von kleinen und mittleren Abwasserbehandlungsanlagen (bis zur Ausbaugröße von 50 000 Einwohnerwerten) wird auch künftig und unbefristet eine bodenbezogene Verwertung nach AbfKlärV unter Beachtung strengerer Auflagen als bisher möglich sein. Für Betreiber größerer Abwasserbehandlungsanlagen ist die bodenbezogene Klärschlammverwertung je nach Anlagengröße nur noch bis 2029 bzw. 2032 möglich.
Das vorliegende Merkblatt wendet sich daher vor allem an kleine und mittlere Abwasserbehandlungsanlagen, um diesen eine Hilfestellung zu den künftig bei der Klärschlammverwertung zu beachtenden Vorgaben und deren Umsetzung in der Praxis zu geben. Soweit nicht gesondert angemerkt, beziehen sich die Ausführungen sowohl auf flüssige, entwässerte und getrocknete Klärschlämme als auch auf Klärschlammgemische und Klärschlammkomposte.
Das Merkblatt hat das Ziel, aufbauend auf den Vorgaben des Abfall-und des Düngerechts die wesentlichen Grundlagen einer künftigen bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen darzustellen. Daneben werden angesichts des steigenden Bedarfs an Zwischenlagerkapazitäten auch baurechtliche Aspekte betrachtet sowie Vorschläge zur Abschätzung des noch bestehenden Absatzpotenzials für die Düngung mit Klärschlämmen vorgestellt. Des Weiteren werden auch die Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung von Klärschlämmen angesprochen sowie der aktuelle Sachstand des Einsatzes von Klärschlamm im Landschaftsbau gegeben.
Das Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“ wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.4 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Rosemarie Christian-Bickelhaupt) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im DWA-Fachausschuss KEK-1 „Kreislaufwirtschaft Klärschlamm und Phosphorrecycling“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen
und ihre Umsetzung in der Praxis“ wird bis zum 31.Oktober 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“, August 2021, 54 Seiten ISBN 978-3-96862-113-5 Ladenpreis: 68,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 54,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Erarbeitung eines Merkblattes DWA-M 193 „Betriebliche Anforderungen an instandhaltungsgerechte Entwässerungssysteme“
Die Bedeutung der Themen Betrieb und Instandhaltung von Entwässerungssystemen nimmt stetig zu. Es besteht derzeit keine zusammenfassende Darstellung der Kriterien für eine betriebs-und instandhaltungsgerechte Konzeption von Anlagen der Siedlungsentwässerung.
Entwässerungssysteme zeichnen sich durch die langen Nutzungsdauern der einzelnen Komponenten bei hohen Investitionskosten und daraus resultierend langfristigen Betriebsaufwänden aus. Daher hat die betriebs-und instandhaltungsgerechte Gestaltung der Entwässerungssysteme und ihrer einzelnen Komponenten eine sehr große Bedeutung. Sie ergibt sich aus den wirtschaftlichen Dimensionen des Betriebs, der Integration der Anlagen in den öffentlichen Raum, der Minimierung des Energieeinsatzes in Hinblick auf den Ressourcenschutz und der arbeitsschutzgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze des Betriebspersonals.
Hinweise zu Betrieb und Instandhaltung von Entwässerungsanlagen befinden sich an verschiedenen Stellen im DWA-Regelwerk und sind meist auf spezifische Anlagen oder Tätigkeiten bezogen. Ziel des Vorhabens ist es, eine zusammenfassende und übergreifende Darstellung der Kriterien für instandhaltungsgerechte Entwässerungssysteme zusammenzustellen. Dabei sollen keine bauwerksbezogenen, quantitativen Anforderungen entwickelt, sondern die Kriterien und Überlegungen zu einzelnen Themen einer optimalen langfristigen Instandhaltbarkeit zusammengefasst werden. Mit Hilfe dieser Kriterien sollen die Betreiber und die Planer von Entwässerungssystemen bei der Festlegung von Betriebs-und Planungszielen unterstützt werden.
Das zu erarbeitende Merkblatt DWA-M 193 „Betriebliche Anforderungen an instandhaltungsgerechte Entwässerungssysteme“ soll folgende Aspekte der Instandhaltung behandeln:
Lage der Zugänge zu den Anlagen
sicherer Einstieg im/außerhalb des fließenden Verkehrs, gegebenenfalls Seiteneingänge bei häufigem Einstieg, Aufstellmöglichkeit für Betriebsfahrzeugen am Zugang in Abhängigkeit der zu verrichtenden Arbeiten möglichst außerhalb des fließenden Verkehrs
Ausgestaltung der Zugänge zu den Anlagen
Ausreichende Anzahl und Ausgestaltung von Einstiegen und Inspektionsöffnungen, Berücksichtigung von Material-und Gerätetransport (Abdeckung, Durchmesser, Abmessungen) in Abhängigkeit von den zu verrichtenden Arbeiten
Abstände von Schacht-und Inspektionsbauwerken
Kriterien für die Wahl der Abstände unter Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus den eingesetzten Geräten und den Arbeitsschutzvorschriften ergeben
Hinweise bzw. Empfehlungen für die Mindestdimensionierung
Randbedingungen und Kriterien für die Dimensionierung unter den Aspekten Begehbarkeit, Renovierung und Erneuerung
Trassierung der Kanäle und Leitungen
Kriterien für die Trassierung unter Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus dem Einsatz von Geräten zur Instandhaltung ergeben
Umleitungs-und Rückhalteeinrichtungen für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten im abwasserfreien (-armen Zustand) Zustand von Kanälen und Ingenieurbauwerken
In Abhängigkeit der Bedeutung der Anlagen und der durchzuführenden Arbeiten Vorhalten von Einrichtungen zur Abwasserumleitung und –rückhaltung (z. B. redundante Druckleitungen, redundante und einfach zu entleerende Düker, Absperrarmaturen, Umgehungsleitungen, Leerrohre für temporäre Druckleitungen)
Sicherstellen der Durchführung von Betriebs-und Instandhaltungsarbeiten bei Einbauten Dritter
Vorsorgende Regelungen bei z. B. Einbau von Kabeln und Wärmetauschern
Berücksichtigung von zukünftigen Sanierungs-und Erneuerungsmaßnahmen
Vorausschauende Überlegungen, wie geplante Anlagen nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer saniert und erneuert werden können z. B. durch Vorhalten von Ersatzflächen, Freihalten von temporären Zugängen zu den Anlagen, Vorhaltung von Schutzstreifen, Zwei-Kanal-Systeme
Das Merkblatt wird von der bestehenden Arbeitsgruppe ES-7.3 „Betrieb und Unterhalt von Kanalnetzen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Frank Männig) im Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erarbeitet. Zu Belangen des Betriebes von Pumpanlagen soll die Arbeitsgruppe ES-7.4 „Betrieb und Unterhalt von Abwasserpumpanlagen“ einbezogen werden. Die Fachausschüsse ES-3 „Anlagenbezogene Planung“, ES-4 „Zustandserfassung und -beurteilung“ und ES-8 „Sanierung“ sollen ebenso involviert werden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-115, Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 129
Der DVGW überarbeitete gemäß DVGW GW 100 in einer Arbeitsgruppe den technischen Hinweis GW 129 als Arbeitsblatt. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe waren Vertreter von Baufirmen sowie mehrerer Organisationen der unterschiedlichen Spartenträger (AGFW, ANGA/Telekom, DWA, CDE/FNN u. a.). Da bei Kanalbauarbeiten immer die Ebenen der Versorgungsleitungen gequert werden müssen, besteht grundsätzlich eine erhöhte Gefahr einer Schädigung der oberhalb liegenden Leitungen. Werden bei Baggerarbeiten Versorgungsleitungen beschädigt, können erhebliche Schäden entstehen. Aufgrund einer zunehmend erhöhten Systemsensibilität reagieren Versorgungsanlagen zunehmend empfindlicher auf Störungen. Neben den Schäden durch Ausfall entstehen dann auch Glaubwürdigkeitsprobleme in der Qualität von Kanalarbeiten.
Das DVGW GW 129 soll als Merkblatt DWA-M 129 „Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation“ inhaltsgleich in das Regelwerk der DWA überführt werden. Sobald eine praktische Bewährtheit des Merkblattes sich ergeben hat, sollen die Regelungen auch im Abwasserbereich als Arbeitsblatt eingeführt werden. Ziel ist es, die ausführenden Personen auf Baustellen (Baggerführer, Bauhandwerker, Kanalbauer, Aufsichtsführende und Auszubildende) zu sensibilisieren. Die Versorgungsunternehmen werden in ihren Zustimmungen zur Durchführung von Bauarbeiten im Straßenraum künftig noch stärker als bisher die Baufirmen davon abhängig machen, dass die Arbeiter und deren Aufsichtsführende eine Schulung im vorsichtigen Umgang bekommen haben. Versäumen Baufirmen sinnvolle organisatorische Maßnahmen, kann sich aufgrund aktueller Rechtsprechung daraus ein Haftungsschaden bei Beschädigungen ergeben.
Damit auch das Regelwerk der DWA die nötigen Anforderungen eines schadensreduzierten Kanalbaus definiert, ist dieses Merkblatt sinnvoll. Das Merkblatt DWA-M 129 richtet sich an alle mit der Anforderung an und der Ausführung von Bauarbeiten beschäftigten Personen sowie die dazu in Ausbildung befindlichen Personen.
Das Merkblatt wird im Fachausschuss ES-5 „Bau“ (Obmann: Dipl.-Ing. Henning Werker) erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme:
Das Merkblatt DWA-M 129 wird bis zum 31.Oktober 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 129 „Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation“ August 2021, 19 Seiten ISBN 978-3-96862-145-6 Ladenpreis: 46,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 37,20 Euro
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DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100
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Rückbau von Wasserbauwerken
Der Bau von Wasserbauwerken wie Talsperren, Wehren, Deichen, Dämmen und anderen wasserbaulichen Infrastrukturen stand im Fokus wasserbaulicher Arbeiten der vergangenen Jahrzehnte und teilweise Jahrhunderte. Ziel war es, die Ressource Wasser besser zu nutzen oder sich besser vor der Ressource Wasser zu schützen.
In den letzten Jahren ist es aufgrund verschiedener Entwicklungen zu einem Paradigmenwechsel gekommen. Insbesondere naturschutzfachliche Aspekte, der demographische Wandel, neue Technologien, aber auch die Auswirkungen des Klimawandels haben in manchen Bereichen zu einem Umdenken in den wasserwirtschaftlichen Planungen geführt, die in Zukunft unter Umständen sogar einen Rückbau wasserbaulicher Infrastrukturen zulassen.
Ein Beispiel für diese Entwicklung sind zum Beispiel Überkapazitäten von Talsperren, die heutzutage aufgrund des reduzierten Wasser-Pro-Kopf-Verbrauchs von ca. 150 l/Einwohner/Tag in den 1970er-Jahren auf 125 l/Einwohner/Tag nicht mehr erforderlich sind. Ein weiteres Beispiel ist der Rückbau von Deichen, um Platz für den Fluss im Hochwasserfall zu schaffen. Als abschließendes Beispiel soll hier der Rückbau von Querbauwerken zur Verbesserung der morphodynamischen Durchgängigkeit sowie der Fischdurchgängigkeit genannt werden.
Der Rückbau von Wasserbauwerken ist mit technologischen, hydraulischen, rechtlichen und naturschutzfachlichen Fragestellungen verbunden, die sehr umfassend sind und derzeit noch keiner ausreichenden Regelung unterworfen sind. Fragen in diesem Zusammenhang ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen des Rückbaus auf das System Fluss einschließlich des Grundwassers, der Nutzung bzw. des Recyclings der Baumaterialien, der Auswirkungen eines Rückbaus auf die Wassernutzung unter-bzw. gegebenenfallls auch oberstrom der Rückbaustelle, naturschutzfachlicher Aspekte bezüglich einer veränderten Artenzusammensetzung nach Rückbau, rechtlicher und sonstiger Fragestellungen.
Der Rückbau eines Wasserbauwerks ist eine komplexe Aufgabe, die vermutlich nicht nur in einem Merkblatt geregelt werden kann, da unter Umständen bauwerksspezifische Randbedingungen zu beachten sind. Daher ist es Ziel, im ersten Schritt einen Themenband zu erarbeiten, in dem bauwerksspezifische Randbedingungen aufgezeigt und eine Klassifizierung vorgenommen werden soll. Darauf aufbauend ist dann eine Merkblattreihe mit mehreren Teilen für bestimmte Bauwerkstypen (zum Beispiel Deich, Damm, Talsperre, Querbauwerke) geplant.
Die Erarbeitung zum Thema „Rückbau von Wasserbauwerken“ erfordert eine inter-und transdisziplinäre Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe aus verschiedenen Fachgebieten (Wasserbau, Naturschutz, Recht, etc.) und Institutionen (Verwaltung, Bauindustrie, Ingenieurbüro, Wissenschaft).
Die DWA möchte gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V. (HTG) und der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) diese Arbeiten in einer Arbeitsgruppe im Fachausschuss WW-6 „Bauwerksmanagement im Wasserbau“ durchführen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Kunststoffe und assoziierte Baustoffe
Mit der Entwicklung der Kunststoffe seit den 1970er-Jahren haben sich vollkommen neue Bauformen und Bauoptionen ergeben. Mehrlagige Abdichtungssysteme aus Kunststoffen zum Schutz des Grundwassers und bei der Bewirtschaftung des Regenwassers, für große Stauhaltungen, Trinkwasserreservoirs und -leitungen dienen unserer Grundversorgung.
Kunststoffbeschichtungen und -auskleidungen von Beton und Stahl zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit tragen durch eine verlängerte Gebrauchstauglichkeit maßgeblich zur Nachhaltigkeit bei. Polymere, Wachse, Harze und Zuschlagstoffe aus Kunststoff beeinflussen die mechanischen und chemischen Eigenschaften von Baustoffen bei der Verarbeitbarkeit und Anwendung.
Ca. 25 % aller Kunststoffe werden im Bausektor eingesetzt, im Wasserbau häufig im direkten Kontakt zu Wasser. Im Gegensatz zu anderen Anwendungen beträgt der Nutzungszeitraum im Wasserbau dabei regelmäßig mehrere Jahrzehnte. Der sorgsame, sichere und nachhaltige Umgang mit diesem Baustoff ist damit eine gesellschaftlich relevante Aufgabe.
Die dabei eingesetzten Zusätze und Formmassen unterliegen umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dennoch ergeben sich bei ganzheitlicher Betrachtung Fragen, die bei der Abwägung von Nutzen und Risiken aus wasserbaulicher Sicht zu beantworten sind.
Notwendig wird die Beschreibung und Bewertung baustoffspezifischer Eigenschaften von Kunststoffen und assoziierter Baustoffe. Dieses sind zum Beispiel Kunststoffprofile, Kunststoffnetze, -taue und -gabionen, Geokunststoffe, Polymere, Beschichtungen, Dicht-und Klebstoffe, Harze, Wachse und Verbundwerkstoffe.
Dabei sind unter anderem die langfristige und detaillierte Dokumentation der Rohstoffe und Eigenschaften, das Management der Baustoffe in der Planungsphase, Möglichkeiten zur Eingrenzung der Freisetzung, CO2-Bilanzierung, Anforderungen an Wartung und Unterhaltung und Bewertung von Umweltauswirkungen in der Betriebsphase anzusprechen. In enger Verzahnung mit der vorgesehenen Arbeitsgruppe „Rückbau von Wasserbauwerken“ wird darüber hinaus die Dokumentation und Entwicklung von umweltverträglichen Methoden des Rückbaus und der Sicherung bzw. Beseitigung angestrebt.
Die aufgezeigten umfangreichen Themen werden in der öffentlichen Debatte derzeit auf das Stichwort Mikroplastik fokussiert. Aus der interdisziplinär und mit Spezialisten besetzten Arbeitsgruppe heraus sollte zunächst ein Themenheft unter Einbeziehung dieses singulären Aspektes erarbeitet werden. Die weiterführende Entwicklung sollte in der Herausgabe eines Merkblatts „Kunststoffe und assoziierte Baustoffe“ mit Handlungsempfehlungen und Leitfaden zur Anwendung münden.
Die DWA möchte das Querschnittsthema gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V. (HTG) und der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) in einer neuen Arbeitsgruppe im Fachausschuss WW-6 „Bauwerksmanagement im Wasserbau“ bearbeiten.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Erosionsschutz im Wasserbau
Der natürliche Kreislauf von Erosion, Transport und Sedimentation wird maßgeblich durch die Schubspannung bestimmt und kann wasserbaulich beeinflusst werden. Die regulierenden Maßnahmen umfassen an Uferböschungen unter anderem Erosionsschutzsysteme über-, inner-und unterhalb der Wasserwechselzone.
In der Vergangenheit wurden diese Wasserrandbereiche vorwiegend auf effiziente Schiffbarkeit, sicheren Betrieb, geringe Unterhaltung und Gewährleistung des Hochwasserschutzes hin optimiert. In den letzten Jahren hat sich das Umweltbewusstsein und die Identifikation mit dem Naturraum verstärkt und fokussiert zunehmend ökologischen Anlagen mit Habitat Entwicklung. Manifestiert wird dieses im Bundesprogramm Blaues Band Deutschland und unter anderem durch den Klimawandel begründet. Die Forderung nach erosionsstabilen Wasserrandbereichen mit hoher Durchlässigkeit und der Sicherung des ökologischen Entwicklungspotenzials sind das Resultat aus altem und neuem Ansatz.
Die Umgestaltung resultiert beispielsweise in einer verbesserten Gewässergüte, die die europäisch initiierte Wasserrahmenrichtlinie fordert. Durch die Entsiegelung der Wasserwechselzone mit Erosionsschutzsystemen wird Erosion vermindert und Habitatraum für Fauna und Flora geschaffen. Die Entwicklung und Sicherung dieser Habitate wird durch wasserbauliche Uferbefestigungen maßgeblich beeinflusst und stärkt die Biodiversität. Der Fokus muss auf einem angepassten Management dieser zeitlich veränderlichen Uferbefestigung über die Gebrauchsdauer liegen.
Dabei sind zeitliche Veränderungen auf technologischer, rechtlicher, morphologischer, naturschutzfachlicher und hydraulischer Ebene abzudecken. Beim planmäßigen Einbau sollte unter anderem auf ingenieurtechnische Planung, die Vegetationsperiode der Bepflanzung, den Einbau, die Wahl und Pflege der Bepflanzung, die Unterhaltung und Dauerhaftigkeit des Erosionsschutzsystems eingegangen werden. Fragen in diesem Zusammenhang ergeben sich für das Management insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen von standortspezifischen Phänomenen. Dabei muss eine hohe Resistenz gegen Extremwetterlagen wie Starkniederschläge bis hin zu langanhaltenden Trockenperioden bei starker Sonneneinstrahlung erreicht und durch ein Bewirtschaftungsprogramm begleitet werden.
Das Gewässerrandbebauungsmanagement mit Erosionsschutzsystemen ist ein komplexes Feld, das die Auswirkungen über-, inner-und unterhalb der Uferzone voll umfassen sollte. Die Erarbeitung eines Merkblatts zum Thema „Erosionsschutz im Wasserbau“ erfordert eine inter-und transdisziplinäre Arbeitsgruppe aus verschiedenen Fachgebieten (Wasserbau, Naturschutz, Recht etc.) und Institutionen (Verwaltung, Bauindustrie, Ingenieurbüro, Wissenschaft).
Die DWA möchte gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V. (HTG) und der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) die Arbeiten in einer Arbeitsgruppe im Fachausschuss WW-6 „Bauwerksmanagement im Wasserbau“ durchführen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Hochverformbare Dichtwandmassen
Anlass/Ausgangssituation
In Vorbereitung auf die Auswirkungen von Klimaveränderungen sind insbesondere Betreiber von Stauhaltungsbauwerken in der Pflicht, vorsorgliche Maßnahmen an bestehenden Anlagen in Angriff zu nehmen bzw. auch neue Anlagen nach dem heutigen Stand der Technik zu planen.
In der Wasserwirtschaft werden folglich auch an die vertikalen Damm-(und Deich-) oder Untergrundabdichtungen (im Folgenden: „Dichtwände“) sehr hohe Anforderungen gestellt; prinzipiell und quasi naturgemäß vor allem an deren Dichtigkeit über die gesamte Nutzungsdauer der wasserbaulichen Anlage unter den gegebenen und zukünftig zu erwartenden Einwirkungen auf die Dichtwand.
Im Rahmen der Planung einer Erhaltungs-, Ertüchtigungs-oder Neubaumaßnahme sind unter anderem die baustofftechnischen Eigenschaften der Dichtwandmassen festzulegen. Werden als vertikale Dichtungselemente hydraulisch gebundene Dichtwandmassen eingesetzt, wie sie etwa im Merkblatt DWA-M 512-1 „Dichtungssysteme im Wasserbau – Teil 1: Erdbauwerke“ als selbsterhärtende Suspension beschrieben sind, sind damit auch spezifische technische Abhängigkeiten der Verformungseigenschaften und der hydraulischen Parameter von der baustofflichen Zusammensetzung verbunden. Nach derzeitigen Erfahrungen fließt das viskoelastische und sogar ausgeprägt plastische Verformungsvermögen von hydraulischen Dichtwandmassen niedriger Festigkeit nicht ausreichend in die Bewertung ein, sondern neben der Anforderung an eine maximale Wasserdurchlässigkeit wird oft zusätzlich nur eine Mindestfestigkeit zur Sicherstellung eines ausreichenden Erosionswiderstands gefordert. Die „vertragliche“ Forderung einer Mindestfestigkeit führt in der Konsequenz – nach Zugabe eines Vorhaltemaßes in der Ausführung – aber zu einer für den eigentlichen Zweck zu hohen Festigkeit und damit auch zu einem weniger duktilen Bauteilverhalten. Für die oben genannte prinzipiell erforderliche Dichtigkeit – unter den üblichen Nutzungsbedingungen – muss aber die Dichtwandmasse gerade auch hochverformbar sein.
Lösungsstrategien/Herausforderungen
Die Herausforderung besteht darin, objektive Kriterien für hochverformbare Dichtwandmassen zu etablieren, die schon in der Planungsphase und Ausschreibung definiert werden. Die Lösungsstrategie kann zumindest teilweise anhand von zwei Praxisbeispielen aus Bayern erarbeitet werden. Am Sylvensteinspeicher (Wasserwirtschaftsamt Weilheim) sowie an der Talsperre Roßhaupten waren Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich, für die unter anderem eine tiefe Dichtwand erstellt wurde. In beiden Fällen wurde im Zuge der Ausschreibung und Festlegung der Qualitätskriterien neben anderen Kenngrößen für die einaxiale Druckfestigkeit der Dichtwandmasse ein „Zielwert“ festgelegt. Gleichzeitig wurden für die wesentlichen Eigenschaften Dichtigkeit und Verformbarkeit direkte Prüfkriterien definiert.
Die Relevanz der baustofflichen Parameter auf die Funktion der geplanten Dichtwand muss präzisiert werden. Entsprechend muss eine hohe Verformbarkeit einer Dichtwandmasse in der Bemessung von Dichtwänden berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollte im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auch der Einfluss solcher hochverformbaren Dichtwandmassen auf die bauliche Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzes aufgezeigt werden. Konkret sind durch eine Reduzierung des Zementgehalts (bei im Mittel geringerer Festigkeitsanforderung) Einsparungen bei der Emission von Treibhausgasen fast in gleicher Größenordnung zu erwarten.
Ziele und Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe
Die DWA möchte gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V. (HTG) und der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) durch die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Bedeutung der Baustofftechnologie für die Robustheit bzw. Resilienz von Dichtwänden und damit der effektiven Dauerhaftigkeit von Wasserbauwerken gerecht werden. Im gleichen Rahmen soll die mögliche zu verbessernde Nachhaltigkeit in der Wasserwirtschaft durch einen ressourcenschonenderen Einsatz von hydraulischen Bindemitteln hervorgehoben werden.
Die Arbeitsgruppe soll sich als nationales Fach-und Expertengremium für den „Hochverformbare Dichtwandmassen im Wasserbau“ den folgenden Inhalten widmen:
Bestandaufnahme Erfassung umgesetzter Best-Practice-Projekte und Kommunikation der Erfahrungen
Potenzialanalyse Bewertung baustofflicher Varianten (unterschiedlich zusammengesetzte hydraulisch gebundene Dichtwandmassen: EDW, HDI, MIP oder Plastic Concrete vs. Beton (= Ref)
Aufzeigen grundsätzlicher Bemessungsvarianten für Dichtwände mit hohen Verformungen
Bewertung der Ressourceneinsparung
Pränormative Formulierung von technischen Anforderungen im Anwendungsbereich Definition wesentlicher Kenngrößen
Vorschlag für Prüfverfahren und -Kriterien
Zusammenstellen von Randbedingungen, Planungskriterien und Ausführungsempfehlungen
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 860-1 „Building Information Modeling (BIM) in der Wasserwirtschaft – Teil 1: Grundlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 860-1 „Building Information Modeling (BIM) in der Wasserwirtschaft – Teil 1: Grundlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
In der Wasserwirtschaft gewinnt das Thema Digitalisierung – in Anlehnung an Industrie 4.0 oft unter der Bezeichnung „Wasser 4.0“ – mehr und mehr an Bedeutung. Es bieten sich neue Wege zur Optimierung von Planung, Bau und Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen. Ein wesentlicher Baustein der Digitalisierung im Bau-und Infrastruktursektor ist die Methode des „Building Information Modeling“ (BIM). Wann und in welchem Umfang die Aktiven in der Wasserwirtschaft letztlich in diese grundlegende Methode einsteigen, ist eine individuelle Entscheidung. Doch schon jetzt muss sich jedes wasserwirtschaftliche Unternehmen mit der Thematik auseinandersetzen, um diese Entscheidung fundiert treffen zu können.
Vor diesem Hintergrund soll die neue Merkblattreihe DWA-M 860 das Potenzial der Digitalisierung in der Wasser-und Abwasserwirtschaft und den Umgang mit BIM aufzeigen. Die in diesem Merkblatt beschriebene BIM-Methode wird durchgreifende Veränderungen bei Planung, Bau, Betrieb und Rückbau wasserwirtschaftlicher Anlagen bewirken. Insofern richtet sich das Merkblatt an alle in der Wasserwirtschaft Tätige von Planenden, Herstellern und Betreibern bis hin zu den Behörden.
Der vorliegende Teil 1 soll einen ersten Einstieg in die BIM-Methode geben, in den weiteren Teilen der Merkblattreihe erfolgt eine vertiefende Auseinandersetzung.
Das Merkblatt DWA-M 860-1 wurde vom DWA-Fachausschuss WI-6 „Building Information Modeling (BIM) in der Wasserwirtschaft“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Markus Schröder) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 860-1 „Building Information Modeling (BIM) in der WasBesuchen serwirtschaft – Teil 1: Grundlagen“ wird bis zum 31.August 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 860-1 „Building Information Modeling (BIM) in der Wasserwirtschaft – Teil 1: Grundlagen“, Mai 2021, 27 Seiten ISBN 978-3-96862-100-5 Ladenpreis: 42 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Ihre Erfahrung ist gefragt! – Überprüfung des DWA-Regelwerks
Wer mit DWA-Arbeits-und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist. Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“ (Mai 2018) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWA-A 400: 6.1). Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits-und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im November 2020.
Tabelle 1 listet alle Arbeits-und Merkblätter auf, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig.
Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits-und Merkblätter gesammelt haben. Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind?
Ihre Anregungen sind willkommen! Schreiben Sie uns!
DWA-Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung Regelwerk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: QS-Regelwerk@dwa.de
Entwurf Arbeitsblattreihe DWA-A 120 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden“
Die DWA hat die Arbeitsblattreihe DWA-A 120 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden“ vorgelegt, die hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Arbeitsblattreihe DWA-A 120 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden“ setzt sich zusammen aus
Teil 1 „Allgemeines“
Teil 2 „Pumpstationen und Drucksysteme“
Teil 3 „Unterdrucksysteme“.
In dieser Arbeitsblattreihe werden die Hinweise aus der europäischen Norm DIN EN 16932 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Pumpsysteme“ mit weiteren Empfehlungen aus der Erfahrung deutscher Betreiber, Hersteller und Wissenschaftler auf dem Gebiet der Abwassertechnik ergänzt, die dem aktuellen Stand der Technik weitestgehend entsprechen.
Die Arbeitsblätter DWA-A 120 Teile 1, 2 und 3 gelten für Planung, Bau und Betrieb von Pumpstationen, Drucksystemen und Unterdrucksystemen und enthalten weitergehende Regelungen und Hinweise.
Gegenüber der Arbeitsblattreihe DWA-A 116 Teile 1, 2 und 3 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Überführung in die Arbeitsblattreihe DWA-A 120 unter neuem Titel
Anpassung der Systeme an den Stand der Technik
Integration von Teilen der Arbeitsblätter DWA-A 116-1 (3/2005), DWA-A 116-2 (5/2007), DWA-A 116-3 (5/2013) und ATV-DVWK-A 134 (6/2000)
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen redaktionelle Überarbeitung.
Um die enge Verzahnung der europäischen Normungsarbeit mit der Regelsetzung der DWA für die Fachöffentlichkeit übersichtlich darzustellen, werden im zukünftigen Weißdruck DIN EN 16932-1 und das Arbeitsblatt DWA-A 120-1, DIN EN 16932-2 und das Arbeitsblatt DWA-A 120-2 sowie DIN EN 16932-3 und das Arbeitsblatt DWA-A 120-3 jeweils im Originaltext in synoptischer Darstellung als Gemeinschaftspublikationen abgedruckt werden. Zielsetzung ist, die in DIN EN 16932 zulässigen Handlungsspielräume erkennbar zu machen.
Die Arbeitsblätter wurden von den DWA-Arbeitsgruppen ES-3.8 „Pumpsysteme“ (Sprecher: MinR a. D., Dipl.-Ing. Jens Jedlitschka), ES-3.9 „Pumpstationen und Drucksysteme“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. habil. Hartmut Eckstädt) und ES-3.10 „Unterdrucksysteme“ (Sprecher: Dr.-Ing. Markus Roediger) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ erarbeitet. Sie richten sich an Planende, Systemanbieter, Behörden, Betreiber und Bauunternehmen.
Frist zur Stellungnahme
Die Arbeitsblattreihe DWA-A 120 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden“ wird bis zum 31.Juli 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens können die Entwürfe kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/ dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop sind die Entwürfe als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 120-1 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Allgemeines“, Mai 2021 40 Seiten, ISBN 978-3-96862-084-8 Ladenpreis: 52 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 41,60 Euro
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 120-2 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Pumpstationen und Drucksysteme“, Mai 2021, 69 Seiten ISBN 978-3-96862-086-2 Ladenpreis: 79,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 63,60 Euro
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 120-3 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 3: Unterdrucksysteme“, Mai 2021 34 Seiten, ISBN 978-3-96862-088-6 Ladenpreis: 45 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 36 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Neu: Merkblatt DWA-M 1200 „Anwendung der Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke“
Im Mai 2020 ist die EU-Verordnung 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung in Kraft getreten. Damit werden erstmals auch für Deutschland Mindestanforderungen an die Wasserqualität sowie über das Risikomanagement und die sichere Verwendung von aufbereitetem Abwasser zur Wiederverwendung gestellt. Die EU-Verordnung gilt ab dem 26.Juni 2023 in allen EU-Mitgliedstaaten.
Für die Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland besteht Bedarf an einer konkreten Handlungshilfe für die mit der Wasserwiederverwendung aufkommenden Planungs- und Betreiberaufgaben sowie die behördlichen Genehmigungsverfahren. Dieser Bedarf wurde in einem von der DWA initiierten Expertengespräch am 9.September 2020 bestätigt. Die benötigte Handlungshilfe soll über ein Merkblatt zur Anwendung der Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und andere Zwecke in Deutschland bereitgestellt werden. Das geplante Merkblatt soll in mehreren Teilen erstellt werden. Die thematische Differenzierung der Teile des neuen Merkblatts basiert auf dem Ergebnis des DWA-Expertengesprächs vom 9.September 2020 sowie daran anschließenden Abstimmungsgesprächen. Das Vorhaben ist hauptausschussübergreifend und besteht aus den folgenden Teilen:
Teil 1: Grundsätze zur Wasserwiederverwendung für unterschiedliche Nutzer (KA-8)
Teil 2: Anforderungen an die weitergehende Abwasserbehandlung (KA-8)
Teil 3: Verwertung von Klarwasser für die Bewässerung in Landwirtschaft, Gartenbau und Grünflächen (GB-5)
Die Vorhabenziele werden im Folgenden näher beschrieben.
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 1200-1 „Anwendung der Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke – Teil 1: Grundsätze zur Wasserwiederverwendung für unterschiedliche Nutzer“
Das Merkblatt legt den Rahmen zu Grunde und zeigt die spezifischen Potenziale und Randbedingungen zur Wasserwiederverwendung in Deutschland für unterschiedliche Nutzungen auf der Grundlage der EU-Verordnung auf. Aufgaben der jeweiligen Akteure und Behörden im Zuge von Genehmigungsverfahren werden skizziert sowie das Risikomanagement unter Einbeziehung des notwendigen Monitorings und der Grundsätze der essentiellen hygienischen Aspekte aufgenommen und beschrieben.
Die Erarbeitung des neuen Merkblatts DWA-M 1200-1 erfolgt unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Jens Haberkamp in einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe im DWA-Fachausschuss KA-8 „Verfahren der weitergehenden Abwasserreinigung nach biologischer Behandlung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Matthias Barjenbruch).
Überarbeitung von DWA-M 708 „Abwasser aus der Milchverarbeitung“
Die DWA wird das Merkblatt DWA-M 708 „Abwasser aus der Milchverarbeitung“ von Oktober 2011 überarbeiten.
Das bisherige Merkblatt DWA-M 708 gibt Hinweise zur Vermeidung, Entstehung, Erfassung und zur Behandlung von Abwasser, das bei der Verarbeitung von Milch und Milchbestandteilen anfällt.Zu den milchverarbeitenden Betrieben gehören Molkereien, Meiereien, Milchwerke und Milchindustriebetriebe (synonyme regionale Bezeichnungen) sowie Käsereien und Trocknungswerke.
Das Merkblatt beschreibt Verfahren zur Vermeidung, Verminderung und Behandlung von Abwasser aus milchverarbeitenden Betrieben nach dem Stand der Technik gemäß § 57 Wasserhaushaltsgesetz und des Anhangs 3 der Abwasserverordnung.Zudem werden Stoffströme sowie innerbetriebliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen unter Berücksichtigung des BVT-Merkblatts „Nahrungsmittel-, Getränke-und Milchindustrie“ dargestellt.
Die im Merkblatt dargelegten Produktions-und Abwasserverhältnisse in milchverarbeitenden Betrieben sollen an die aktuelle Rechtslage und den Stand der Technik angepasst werden.
Das Merkblatt richtet sich an Betriebe der Milchverarbeitung, Fachbehörden der Wasser-und Abfallwirtschaft, Planervon Abwasserreinigungsanlagen, Verbände, beratende Ingenieurbüros, Anlagenhersteller und sonstige in der Praxis stehende betroffene Fachleute.
Die Überarbeitung erfolgt in einer neu einzurichtenden Arbeitsgruppe unter der Leitung von Univ.-Doz.Dipl.-Ing.Dr.Otto Nowak, Eisenstadt, Österreich.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de
Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 350 „Aufbereitung von synthetischen polymeren Flockungsmitteln zur Klärschlammkonditionierung“
Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-2.3 „Konditionierung und Entwässerungskennwerte“ wird im Auftrag und unter der Mitwirkung des Fachausschusses KEK-2 „Mechanische und biologische Klärschlammbehandlung“ das Merkblatt DWA-M 350 überarbeiten.
Das Merkblatt, dessen erste Auflage im November 2013 veröffentlicht wurde, gibt konkrete Empfehlungen zur Auswahl, Lagerung und fachgerechten Aufbereitung von polymeren Flockungsmitteln.Die Aktualisierung des Merkblatts erfolgt unter anderem vor dem Hintergrund der erheblichen Veränderungen in den Entsorgungswegen von Klärschlämmen.Der Wahl des Entwässerungsverfahrens und des sachgerechten Einsatzes von Polymeren kommt hierbei große Bedeutung zu.Auch aufgrund von Änderungen konkreter rechtlicher Vorgaben, zum Beispiel in der Düngemittelverordnung, ist eine Aktualisierung des Merkblatts angezeigt.
DWA-M 350 richtet sich insbesondere an Planer und Betreiber von kommunalen und industriellen Klärschlammbehandlungsanlagen.Das Merkblatt vermittelt ein grundlegendes Verständnis der Vorgänge bei der Schlammkonditionierung, um auf dieser Basis die wesentlichen Aspekte zur Anwendung polymerer Flockungsmittel zu erläutern.Ein besonderes Augenmerk wird auf die Aufbereitung von Pulverprodukten, Polymeremulsionen sowie Kombinationen daraus und die zugehörige Verfahrenstechnik gelegt.Denn die Qualität der maschinellen Eindickung und Entwässerung kann erheblich beeinträchtigt werden, wodurch sich auch die Betriebskosten erhöhen, wenn dieser Verfahrensschritt nicht sachgerecht durchgeführt wird.Weiterhin gibt das Merkblatt Hinweise zur Wirtschaftlichkeit und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, die beim Einsatz polymerer Flockungsmittel zu beachten sind.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Redaktionelle Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 264 „Gasdurchflussmessungen auf Abwasserbehandlungsanlagen“
Die DWA plant, das DWA-M 264 „Gasdurchflussmessungen auf Abwasserbehandlungsanlagen“ redaktionell zu überarbeiten.
Zuverlässige Messeinrichtungen zur Bestimmung des Anfalls und Verbrauchs von Biogas sowie der für die Belüftung bereitgestellten Luftmengen sind eine wesentliche Grundlage für die wirtschaftliche Betriebsführung von Kläranlagen.Die Anzahl der Messprinzipien und die Vielfalt der Messgeräte mit den zugehörigen Anwendungen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen; hierdurch sind auf zahlreichen Kläranlagen in den letzten Jahren zunehmend Erfahrungen mit den Messverfahren, der Wahl des Einbauorts sowie der generellen Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Technologien gewonnen worden.Aus diesem Grund sind im Merkblatt DWA-M 264 redaktionelle Anpassungen in nachfolgenden Themenfeldern erforderlich:
Anpassung der Bewertung hinsichtlich von potenziellen Einsparpotenzialen durch Einsatz von Gasdurchflussmessungen.
Neue Erkenntnisse im Umgang mit Messtechnik bei den Anlagenbetreibern machen es erforderlich, Hinweise zu spezifischen Anforderungen an den Einbauort der Messeinrichtungen zu aktualisieren.
Eine Harmonisierung von Begriffen sowie ein Abgleich von Erfahrungsdaten mit neuen Merk-und Arbeitsblättern (insbesondere dem DWA-A 268 sowie dem DWA-M 363) ist erforderlich.In diesem Zusammenhang ist auch ein Angleich von Einheiten zu nennen.
Zitierte Normen und Regelungen müssen aktualisiert werden.
Die redaktionelle Überarbeitung im beschriebenen Umfang wurde von den zuständigen Fachgremien der DWA, dem Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ und dem Hauptausschuss „Kommunale Abwasserbehandlung“, freigegeben und wird im Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing.Frank Obenaus) umgesetzt.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wilhelm@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 628 „Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern im Wald“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 628 „Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern im Wald“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Forstwirtschaft ist der bedeutsamste Nutzer von Waldflächen.Viele forstliche Maßnahmen, ob Waldbegründung, Pflege, Holzernte oder Bau und Unterhaltung von Forstwegen, wirken sich direkt und indirekt auch auf die Fließgewässer aus.Die Forstwirtschaft hat damit einen wesentlichen Einfluss auf den wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zustand der Fließgewässer.
Der Wald bedeckt 32 Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland.In den Wäldern wachsen rund 90 Milliarden junge und alte Bäume mit einem Holzvorrat von insgesamt 3,7 Milliarden Festmeter.Die Nutzung dieser Ressource ist für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland von großer Bedeutung.
Viele Oberflächengewässer haben ihren Ursprung (Quelle) im Wald und verlaufen, insbesondere im Oberlauf, durch ausgedehnte Waldgebiete.Diese Fließabschnitte sind nicht nur aus wasserwirtschaftlicher, sondern auch aus naturschutzfachlicher Sicht von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des unterhalb liegenden Fließgewässernetzes.
Fließgewässer mit ihren Auen zählen zu den artenreichsten Landschaftsbestandteilen.Sie beherbergen eine Vielzahl von Lebensräumen und sind geprägt durch Abflussdynamik, Feststoffverlagerungen sowie die stete Erneuerung gewässertypischer Strukturen.In der Vergangenheit wurden die natürlichen Abflussverhältnisse vielfach von den Nutzungen überprägt und die Lebensräume oft nutzungsorientiert verändert.Auf diese Weise wurden die natürlichen Prozesse stark eingeschränkt, oft sogar ganz unterbunden.
Um die wasserwirtschaftlichen Ziele im Wald dauerhaft und nachhaltig sicherzustellen, sind oft nur geringe Anpassungen auf Nutzerseite erforderlich, um positive Auswirkungen auf die Entwicklung und den Unterhalt der betroffenen Fließgewässer zu erreichen.Das vorliegende von der DWA-Arbeitsgruppe GB-2.17 „Gewässerunterhaltung im Wald“ (Sprecher Prof.Dr.-Ing.habil.Heinz Patt) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ im Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ erarbeitete Merkblatt DWA-M 628 „Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern im Wald“, enthält Empfehlungen und Beispiele, wie die nutzungsbedingten Eingriffe der Forstwirtschaft modifiziert werden sollten, um gleichzeitig den wasserwirtschaftlichen Zielen dienlich zu sein.
Der Geltungsbereich des Merkblatts umfasst insbesondere den Wald entsprechend der Definition im Bundeswaldgesetz (BWaldG), weil dort die Bestimmungen des BWaldG und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gleichermaßen gelten.Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Empfehlungen auch bei anderen Projekten anwendbar sind.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 628 „Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern im Wald“ wird bis zum 31. Mai 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt.Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 628 „Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern im Wald“ März 2021, 42 Seiten
ISBN 978-3-96862-075-6 Ladenpreis: 59 Euro fördernde DWA-Mitglieder 47,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
WA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de Webshop: http://www.dwa.de/shop
Entwurf Merkblatt DWA-M 256-6 – Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 256-6 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 6: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt DWA-M 256-6 soll Planenden und Betreibern von Kläranlagen eine Hilfe bei der Auswahl von Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll-und Grenzstands unter Berücksichtigung der speziellen Gegebenheiten auf kommunalen oder industriellen Kläranlagen geben.Es formuliert den derzeitigen Stand der Technik und enthält Anforderungen an die Geräte sowie Beschreibungen der Messprinzipien und die daraus resultierenden spezifischen Eigenschaften.Weiterhin werden Hinweise zur Wahl eines geeigneten Messorts, zur Installation und zum Betrieb gegeben.Es ist nur in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 256-1 anzuwenden, in dem die allgemeinen Anforderungen an die Prozessmesstechnik auf Kläranlagen formuliert sind.
Die Kenntnis des Füllstands spielt auf Kläranlagen in den verschiedenen Teilprozessen der Abwasserreinigung, der Schlammbehandlung sowie in der Bewirtschaftung von Speichertanks und Bevorratungsbehältern eine sehr wichtige Rolle.Bei der Messung des Füllstands handelt es sich um die kontinuierliche Erfassung der Standhöhe eines Mediums.Neben der Messung der Füllhöhe kann bei Kenntnis der Behältergeometrie auch das Füllvolumen bestimmt werden.Ferner wird die Füllstandmessung durchgeführt, um zum Beispiel Pegelstände zu überwachen, die verfahrensbedingt schwanken können und daher häufig kontinuierlich erfasst werden müssen.
Das Merkblatt berücksichtigt darüber hinaus auch die Grenzstanddetektion.Mithilfe von Grenzwertgebern (Grenzwertschaltern) wird festgestellt, ob eine festgelegte Füllhöhe erreicht bzw.über-oder unterschritten ist.Diese Prozessinformationen werden beispielsweise für den Überlauf- und Trockenlaufschutz oder für Min-/Max-Steuerungen genutzt.
Die Überwachung des Füll- und Grenzstands auf Kläranlagen zum Beispiel in Gerinnen, Becken, Behältern und Saugräumen kann wie die Grenzstanddetektion für Pumpensteuerungen oder Überfüllsicherungen einen wichtigen Beitrag zur Betriebssicherheit leisten.
Besondere Aufmerksamkeit muss dem Einsatz von Füll- und Grenzstandmesseinrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen gewidmet werden.Anwendungen finden sich hauptsächlich im Einlaufbereich der Kläranlage, zum Beispiel in Pumpensümpfen und Stauräumen sowie im Bereich der Schlammbehandlung.
Für das optimale Zusammenwirken von Prozessschritten ist die Überwachung und Regelung des Füllstands aus verfahrenstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten häufig sinnvoll.Bei der Bewirtschaftung von Behältern kommen Füll- und Grenzstandmessgeräte zum Einsatz, um den Verbrauch von Betriebsmitteln zuverlässig zu überwachen und durch Einbindung in Steuer-und Regelkonzepte den Einsatz von Betriebsmitteln zu optimieren.
Neben den in Teil 6 dargestellten „Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands“ werden allgemeine Anforderungen in Teil 1 und weitere Messeinrichtungen in den Teilen 2 bis 5 und 7 bis 9 behandelt:
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Teil 2: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Sauerstoffgehalts
Teil 3: Messeinrichtungen zur Bestimmung der Leitfähigkeit
Teil 4: Messeinrichtungen zur Bestimmung des pH-Werts und des Redoxpotenzials
Teil 5: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Trockensubstanzgehalts
Teil 6: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands
Teil 7: Messeinrichtungen zur Bestimmung der Trübung
Teil 8: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Schlammspiegels
Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks (in Bearbeitung).
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 256-6 (6/2014) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Überarbeitung und Ergänzung des Abschnitts 2 „Begriffe“, vor allem in Bezug auf das neue Merkblatt DWA-M 256-1
einheitliche und konsistente Verwendung der Begriffe im Text
Überarbeitung des Abschnitts 4 „Messverfahren“, vor allem die Unterabschnitte für die Ultraschall- und Radartechnik
Formulierung der technischen Merkmallisten im Abschnitt 6 „Anforderungen
Anforderungen an die Messtechnik“ als Tabelle anstelle von Unterabschnitten
● inhaltliche Harmonisierung der Merkmallisten der Merkblattreihe, vor allem in Bezug auf das neue Merkblatt DWA-M 256-1
● ergänzende Hinweise im Abschnitt 7.3 „Explosionsschutz“
● Aktualisierung des Abschnitts „Quellen und Literaturhinweise“.
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 256- 6 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA- 13.2 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 6: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands“ (Sprecher: Dr.Achim Gahr) und dem DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.- Ing.Frank Obenaus) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ erarbeitet und richtet sich an Planende und Betreiber von Kläranlagen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 256-6 wird bis zum 31.Mai 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt.Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Tschocke@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 256-6 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 6: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands“ März 2021, 41 Seiten ISBN 978-3-96862-073-2 Ladenpreis: 52 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 41,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 226 „Grundsätze für die Abwasserbehandlung in Belebungsanlagen mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung ab 1.000 Einwohnerwerten“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 226 „Grundsätze für die Abwasserbehandlung in Belebungsanlagen mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung ab 1.000 Einwohnerwerten“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Arbeitsblatt DWA-A 226 gilt für Planung, Bau und Betrieb von kleinen Kläranlagen zur biologischen Behandlung von kommunalem Abwasser nach dem Belebungsverfahren mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung bei Ausbaugrößen zwischen 1000 E und 5000 E.Die grundlegende Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 131 „Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen“, bei der vor allem die Bemessung der biologischen Stufe von BSB5 auf CSB umgestellt wurde, ist im vorliegenden Arbeitsblatt DWA-A 226 berücksichtigt und angepasst.
Bei praktischer Anwendung des Arbeitsblatts DWA-A 131 und Anwendung von Arbeitsblatt DWA-A 226 wird deutlich, dass beide Arbeitsblätter nicht in Konkurrenz stehen, sondern das Arbeitsblatt DWA-A 226 die Besonderheiten kleinerer Ausbaugrößen sowie deren spezielle Betriebsanforderungen berücksichtigt.Das vorliegende Arbeitsblatt DWA-A 226 soll diesen Besonderheiten unterhalb einer Ausbaugröße von 5000 E Rechnung tragen.Es regelt Bemessung, Bau und Betrieb der gesamten Kläranlage.Die Regelungen sind bewusst einfach und übersichtlich gehalten.Da kleine Kläranlagen wegen größerer Belastungsschwankungen grundsätzlich betriebsempfindlicher sind als große Anlagen, haben einfache bauliche Gestaltung und robuste maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung sowie einfacher Betrieb Vorrang vor verfeinerter Verfahrenstechnologie.Die Stickstoffentfernung ist bei Kläranlagen < 5000 E nach Anhang 1 Abwasserverordnung gegenwärtig nicht verlangt.Die Abläufe kleiner Kläranlagen tragen für sich genommen untergeordnet, in der Summe jedoch nennenswert, zur Gewässerbelastung bei.Für einen stabilen Reinigungsprozess sollten daher die betrieblichen Vorteile der Denitrifikation genutzt werden.
Für eine gemeinsame aerobe Schlammstabilisierung mit gezielter Denitrifikation ist ein Schlammalter von tTS > 25 d erforderlich.Im Hinblick auf die Forderung nach Einfachheit in baulicher Gestaltung, Ausrüstung und Betrieb ist dazu eine simultane oder intermittierende Betriebsweise zweckmäßig.
Bemessungsgrundsätze in Anlehnung an das Arbeitsblatt DWA-A 131 sind im vorliegenden Arbeitsblatt DWA-A 226 berücksichtigt.
Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 226 (8/2009) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
Anpassung der Bemessung der biologischen Stufe von BSB5 auf CSB nach Arbeitsblatt DWA-A 131
Neuformulierung von Bemessungsvorgaben für quadratische vertikal durchströmte Trichterbecken
Aktualisierung und Neufassung der Ausführungen zum Betrieb
neu aufgenommen: Baugrundsätze und Betriebshinweise zur Phosphorelimination.
Das Arbeitsblatt wurde vom DWA-Fachausschuss KA-10 „Abwasserbehandlung im ländlichen Raum“ (Obmann: Prof.Dr.-Ing.Jens Nowak) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ erarbeitet und richtet sich an Planende, Betreiber*innenund Entscheidungsträger*innen in Behörden.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 226 wird bis zum 31.Mai 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt.Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Tschocke@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 226 „Grundsätze für die Abwasserbehandlung in Belebungsanlagen mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung ab 1.000 Einwohnerwerten“
März 2021, 48 Seiten
ISBN 978-3-96862-071-8
Ladenpreis: 65 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 52 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Entwurf Merkblatt DWA-M 376 „Freistehende Biogasspeicher“
Die DWA hat den Entwurf zur Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 376 „Freistehende Biogasspeicher“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt war erstmals im Oktober 2006 von der DWA unter dem Titel „Sicherheitsregeln für Biogasbehälter mit Membrandichtung“ veröffentlicht worden. Aufgrund der technischen und rechtlichen Weiterentwicklungen, die in den vergangenen Jahren im Bereich Biogas stattfanden, wurde das Merkblatt grundlegend überarbeitet und in seinem Anwendungsbereich erweitert.
Das vorliegende Merkblatt formuliert Mindestanforderungen für die technischen Sicherheitseinrichtungen und den Betrieb oberirdisch aufgestellter, freistehender Biogasspeicher, unabhängig davon, ob diese im wasser-, abfall-oder landwirtschaftlichen Bereich betrieben werden.
Ziel ist es, mögliche Gefahren, die von einem Biogasbehälter für seine Umgebung, und insbesondere für das Betriebspersonal, ausgehen können, zu vermeiden. Im Mittelpunkt steht die Definition von Sicherheitsgrundsätzen zur Vermeidung von Brand-und Explosionsgefährdungen, die entsprechend den heutigen gesetzlichen Regelungen und nach dem aktuellen Kenntnisstand ein ausreichendes Sicherheitsniveau gewährleisten.
Neben den technischen Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung der Anlagen werden auch betriebliche und organisatorische Anforderungen beschrieben. Dabei geben Hinweise zur In-und Außerbetriebnahme, zum Umfang turnusmäßiger Prüfungen sowie zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen dem Praktiker klare Hilfestellungen.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 376 „Sicherheitsregeln für Biogasbehälter mit Membrandichtung“ (10/2006) wurden im vorliegenden Entwurf insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
a) Änderung des Titels und Anwendungsbereichs, sodass grundsätzlich alle freistehenden Biogasspeicher mit Membran im Niederdruckbereich erfasst sind;
b) Abstimmung der Inhalte und entsprechende Verweise zu den Merkblättern
DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“ und
DWA-M 377 „Biogas – Speichersysteme – Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit von Membranabdeckungen“;
c) Abstimmung der Inhalte und entsprechende Verweise auf die DGUV-Regel 113-001 (Früher: BGR 104) „Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)“ und die dortige Beispielsammlung.
Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-8.2 „Biogasspeicherung“ (Sprecher: Dr. rer. nat. Roland Stehle) im DWA-Hauptausschuss „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im Rahmen der „Kooperation Biogas“ gemeinsam im DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ und in der FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“ sowie in Abstimmung mit dem DVGW-Gemeinschaftsausschuss G-GTK-0-1 „Erneuerbare Gase“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme:
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 376 „Freistehende Biogasspeicher“ wird bis zum 30.April 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfs-portal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 376 „Freistehende Biogasspeicher“ Februar 2021, 29 Seiten ISBN 978-3-96862-042-8 Ladenpreis: 41,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 33,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
BiogasTag am 16. März 2021 in Würzburg
Ansprechpartnerin:
Milena Seidel, Tel. 0 22 42/872-181 E-Mail: seidel@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 363 „Herkunft und Verwertung von Biogasen“
Die DWA hat den Entwurf zur Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 363 „Herkunft und Verwertung von Biogasen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Der DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ veröffentlichte im August 2002 die erste Ausgabe dieses Merkblatts unter dem Titel „Herkunft, Aufbereitung und Verwertung von Biogasen“. Um die umfangreichen technischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich Biogas abzubilden, hat der Fachausschuss das Merkblatt erstmalig im Jahr 2010 und mit der vorliegenden Fassung erneut im Jahr 2020 aktualisiert.
Das Merkblatt DWA-M 363 beschreibt Grundlagen zur Herkunft, Menge und Qualität sowie zur Speicherung und Verwertung von Biogas aus verschiedenen Herkunftsbereichen wie zum Beispiel aus der Klärschlammfaulung, der Vergärung landwirtschaftlicher Substrate oder der Abfallvergärung. Ausgehend von detaillierten Angaben zu Mengen und Qualitäten wird die gesamte Prozesskette bis zu den verschiedenen Optionen zur Verwertung von Biogas betrachtet. Abschnitte zur Abgasbehandlung, zu sicherheitstechnischen Grundsätzen beim Umgang mit Biogas sowie Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen runden die umfassende Darstellung des Themas ab.
Änderungen
Gegenüber Merkblatt DWA-M 363 „Herkunft, Aufbereitung und Verwertung von Biogasen“ (11/2010) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Änderung des bisherigen Titels „Herkunft, Aufbereitung und Verwertung von Biogasen“ in „Herkunft und Verwertung von Biogasen“, da die Ausführungen zur Aufbereitung von Biogas in das Merkblatt DWA-M 361 „Aufbereitung und Reinigung von Biogas“ überführt wurden
b) Aktualisierung der Angaben zur Biogasausbeute
c) Aktualisierung der Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen
d) Aktualisierung der Bezüge zu anderen technischen Regelwerken.
Seit April 2012 haben der Deutsche Verein des Gas-und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Fachverband Biogas e. V. (FvB) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) eine enge fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren. Die vorliegende, dritte Fassung des Merkblatts DWA-M 363 erscheint daher als gemeinsam von DVGW, DWA und FvB getragenes Merkblatt im Regelwerk von DWA und DVGW.
Dieses Merkblatt wurde im DWA-Hauptausschuss „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im Rahmen der „Kooperation Biogas“ gemeinsam vom DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ (Obmann: Dipl.-Ing. Arnold Schäfer) und der FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“ sowie in Abstimmung mit dem DVGW-Gemeinschaftsausschuss G-GTK-0-1 „Erneuerbare Gase“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 363 „Herkunft und Verwertung von Biogasen“ wird bis zum 30.April 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt
Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 363 „Herkunft und Verwertung von Biogasen“ Februar 2021, 81 Seiten ISBN 978-3-96862-036-7 Ladenpreis: 83 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 66,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
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BiogasTag am 16. März 2021 in Würzburg
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Milena Seidel, Tel. 0 22 42/872-181 E-Mail: seidel@dwa.de
Erarbeitung von zwei Merkblättern zum Thema „BIM in der Wasserwirtschaft“
Die DWA plant die Erarbeitung von zwei Merkblättern zum Thema Building Information Modeling (BIM): DWA-M 860-3 „BIM in der Wasserwirtschaft – Teil 3 Besondere Vertragsbedingungen und Auftraggeber Informationsanforderungen“ sowie DWA-M 860-4 „BIM in der Wasserwirtschaft – Teil 4 „BIM-Abwicklungsplan und Anwendungsfälle“.
Die Methode des Building Information Modeling ist ein wesentlicher Bestandteil zur Erzeugung eines digitalen Zwillings, der von der Planung über Bau und Betrieb bis hin zum eventuellen Rückbau einer Anlage fortgeschrieben wird. Damit ist sie wichtiger Bestandteil der Digitalisierung der Wasserwirtschaft und wird diese zukünftig nachhaltig prägen. Nachdem die Arbeiten an Teil 1 der Merkblattreihe mit dem Titel „Building Information Modeling (BIM) in der Abwasserwirtschaft – Teil 1 Grundlagen“ fortgeschritten sind und das Vorhaben an den neuen Fachausschuss WI-6 übergeben wurde, soll nun mit weiteren Teilen der Merkblattreihe DWA-M 860 zügig begonnen werden, auch um der sich rasant entwickelnden Thematik Rechnung zu tragen.
Der Fachausschuss WI-6 wird in einem nächsten Schritt den Teil 2 zu den Datenmodellen, den Teil 3 zu den BVB (Besondere Vertragsbedingungen) und AIA (Auftraggeber-Informationsanforderungen) und den Teil 4 zum BIM-Abwicklungsplan und den BIM-Anwendungsfällen erarbeiten. Zu den Teilen 3 und 4 sollen jeweils Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Darüber hinaus soll das Thema „IT-Technologie und BIM-Schnittstellen“ in einer weiteren Arbeitsgruppe verfolgt werden.
Das DWA-M 860 Teil 3 soll von einer Arbeitsgruppe WI-6.1 „BIM, Besondere Vertragsbedingungen und Auftraggeber Informationsanforderungen“ einschließlich der Durchführung des Beteiligungsverfahrens erarbeitet werden und eine möglichst einheitliche Struktur für BIM-BVB und AIA in der Wasserwirtschaft bereitstellen. Weitere Ziele sind die Erstellung von Empfehlungen zur Berücksichtigung von BIM bereits bei der Bedarfsplanung, die Entwicklung von Textbausteinen für die BVB und AIA sowie die Erstellung von Hinweisen zur Auswahl von Fachkräften für die Koordination und das Management von BIM. Auch sollen Hilfestellungen bei der Anpassung von Prozessen und Prozessbeschreibungen gegeben werden. Der Teil 3 fügt sich dabei in die Merkblattreihe ein und ist hier eng mit den anderen Vorhaben abgestimmt.
Das DWA-M 860 Teil 4 soll von einer Arbeitsgruppe WI-6.2 „BIM-Abwicklungsplan und BIM-Anwendungsfälle“ einschließlich der Durchführung des Beteiligungsverfahrens erarbeitet werden und einen Regelungsrahmen für die BAP (BIM-Abwicklungsplanung) in der Wasserwirtschaft erarbeiten. Weitere Ziele sind unter anderem, Empfehlungen zum Aufbau des BIM-Abwicklungsplans sowie seiner Inhalte zu geben. Die BIM-Anwendungsfälle sollen insbesondere hinsichtlich ihrer Ausprägung in den Projekten der Wasserwirtschaft beschrieben werden. Verfügbare diesbezügliche Papiere und Empfehlungen fokussieren stark auf die Planungs-und Bauphase. Der Teil 4 des DWA-M 860 soll stärker auf die Betriebsphase abzielen und daraus abgeleitet die BAPe für Planung und Bau erarbeiten. Die für die Betriebsphase von wasserwirtschaftlichen Assets sinnvollen BIM-Anwendungsfälle sollen erarbeitet und beschrieben werden. Der Teil 4 fügt sich dabei in die Merkblattreihe ein und ist hier eng mit den anderen Vorhaben abgestimmt. Aus der Arbeit an diesem Merkblatt-Teil kann sich eventuell ergeben, dass eine weitere Aufteilung in die Teile 4a (Planung), 4b (Bau) und 4c (Betrieb) notwendig ist.
Beide Merkblätter wenden sich gleichermaßen an die technischen und kaufmännischen Bereiche in der Wasserwirtschaft.
Bereits beim Aufruf zur Erarbeitung von Teil 1 des DWA-M 860 hat sich eine hohe Resonanz gezeigt. Nicht alle qualifizierten Experten konnten hier eingebunden werden und sollen, soweit möglich, nun berücksichtigt werden. Dennoch hat der Fachausschuss WI-6 entschieden, weiter zur Mitarbeit aufzurufen, da insgesamt drei neue Arbeitsgruppen besetzt werden sollen. Voraussichtlich werden erste Sitzungen Ende April/ Anfang Mai 2021 stattfinden.
Interessierte Fachleute und Vertreter aus den Bereichen Planung, Bau, Betrieb und Universitäten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs und einer Präferenz für die Mitarbeit bei Teil 3 oder 4 bzw. in einer Arbeitsgruppe zum Thema „IT-Technologie und BIM-Schnittstellen“ bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Ass.jur. Christoph Leptien Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-121 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: leptien@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 386 „Thermische Behandlung von Klärschlämmen: Monoverbrennung“
Das Merkblatt DWA-M 386 wurde vom DWA-Fachausschuss KEK-3 „Thermische Klärschlammbehandlung“ erstmals im Dezember 2011 veröffentlicht. Der Fachausschuss plant nun, das Merkblatt umfangreich zu überarbeiten. Für die Aktualisierung des Merkblatts richtet der Fachausschuss die neue Arbeitsgruppe KEK- 3.2 „Klärschlammverbrennung“ ein.
Anlass
Die thermische Behandlung von Klärschlämmen ist in Deutschland bereits seit über zehn Jahren der mengenmäßig wichtigste Entsorgungsweg. Mit Inkrafttreten der neuen Klärschlammverordnung (AbfKlärV 2017) haben sich die Rahmenbedingungen für die Entsorgung von Klärschlämmen grundlegend verändert. Durch die Einschränkung der landwirtschaftlichen Verwertung, die langfristig nur noch für Kläranlagen bis 50 000 EW zur Verfügung stehen wird, wie auch aufgrund stringenterer Regelungen des Düngerechts ist die bodenbezogene Verwertung bereits heute auf einen Anteil unter 25 % zurückgegangen. Im Gegenzug stieg der Anteil thermisch behandelter Schlämme auf ca. 75 %. Heute teilt sich die thermisch behandelte Menge etwa zu gleichen Teilen auf Anlagen zur Mitverbrennung (Kohlekraftwerke, Zementwerke, Abfallverbrennungsanlagen) und auf Klärschlammverbrennungsanlagen auf. Künftig wird jedoch die Kapazität der Monoverbrennungsanlagen deutlich zunehmen. Diese Entwicklung ist einerseits durch die Energiewende bedingt, wodurch es zu einer Verminderung der Mitverbrennungskapazitäten in Kohlekraftwerken kommen wird. Andererseits zeichnet sich ab, dass die Rückgewinnung von Phosphor aus der Asche von Klärschlammverbrennungsanlagen eine wesentliche Option zur Erfüllung der diesbezüglichen Pflichten der AbfKlärV sein wird. In Deutschland befinden sich daher heute über 20 Projekte zum Neubau von Klärschlammverbrennungsanlagen in der Planung oder bereits in der Realisierung.
Aufgaben und Ziel
Das Merkblatt DWA-M 386 gibt grundlegende Hinweise zur technischen Ausführung und zum Betrieb von Anlagen zur Klärschlammverbrennung. Ausgehend von den Brennstoffeigenschaften von Klärschlamm werden verschiedene Feuerungssysteme, die Möglichkeiten zur Nutzung der Abwärme und Verfahren zur Emissionsminderung und Abgasreinigung betrachtet. Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, zur Betriebsorganisation und zu Wirtschaftlichkeitsaspekten sowie die Darstellung mehrerer Praxisbeispiele runden das Merkblatt ab.
Um die oben beschriebenen rechtlichen und technischen Entwicklungen abzubilden, ist nun eine umfassende Aktualisierung des Merkblatts vorgesehen. Hierbei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass künftig die Klärschlammverbrennung in der Regel Teil einer weitergehenden Verfahrenskette sein wird, in der sie als Vorbehandlung vor einer Phosphorrückgewinnung oder einem Phosphorrecycling positioniert wird. Die sich hieraus ergebenden neuen technischen, logistischen und wirtschaftlichen Randbedingungen sollen im Zuge der Aktualisierung besonders betrachtet werden. Weiterhin werden im Zuge der Überarbeitung auch neue Abgasgrenzwerte sowie veränderte Anforderungen an die Messung und Dokumentation von Schadstoffen im Abgas zu berücksichtigen sein, da aus der anstehenden Umsetzung des neuen europäischen BREF-Dokuments zur Abfallverbrennung veränderte nationale Anforderungen resultieren.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Gründung der DWA-Arbeitsgruppe „Gewässerschonendes Phosphormanagement an ackerbaulich genutzten Standorten“
Die DWA plant die Gründung der Arbeitsgruppe „Gewässerschonendes Phosphormanagement an ackerbaulich genutzten Standorten“ (Arbeitstitel) im Fachausschuss GB-7 „Bodenschutz, Bodenfunktionen und Altlasten“.
Phosphor als begrenzter natürlicher Rohstoff ist einerseits ein essentielles Pflanzenhauptnährelement und damit in der landwirtschaftlichen Produktion unverzichtbar. Andererseits führen Phosphorüberschüsse in Oberflächengewässern zu unerwünschten Euthrophierungsreaktionen.
Es gilt, sowohl landwirtschaftliche Erträge zu sichern als auch ökologischen Anforderungen gerecht zu werden. Eine Neubetrachtung des Phosphorthemas erscheint angesichts zahlreicher neuerer, zum Teil noch laufender Forschungsprojekte mit bodenkundlichem bzw. wasserwirtschaftlichem Bezug geboten.
Vor dem Hintergrund des erschienen Merkblattes DWA-M 920-3 „Bodenfunktionsansprache – Teil 3: Funktion des Bodens im Nährstoffhaushalt (N, P, K, Ca, Mg, S) ackerbaulich genutzter Standorte“ (Dezember 2018) soll die neu zu gründende Arbeitsgruppe einen systematischen Leitfaden (Merkblatt) erstellen, der neue Erkenntnisse zu den Themen
P-Analytik Boden
Beurteilung von Boden-P-Gehalten vor dem Hintergrund von Humusstatus, Bodenart und Kennwerten des Bodenwasserhaushalts
Vermeidung von P-Verlusten (Schutz von Grund- und Oberflächengewässern)
Möglichkeiten der Mobilisierung von Boden-P
alternative P-Düngemittel
praxisgerecht zusammenfasst.
Außerdem sollen neue Erkenntnisse zu „wasserseitigen“ Verfahren zur Verringerung von P-Einträgen in Oberflächengewässer so aufbereitet werden, dass anhand der zu erstellenden Publikationen konkrete Planungen von Gewässerschutzmaßahmen durchgeführt werden können [Bezug: DWA-Themen T2/2012 „Reduktion der Stoffeinträge durch Maßnahmen im Drän- und Gewässersystem sowie durch Feuchtgebiete“ (August 2012)]. Für den landwirtschaftlich orientierten Anwender soll das neue Themenheft oder Merkblatt gestaffelt nach bodenkundlichen Standorteigenschaften konkrete Hinweise auf P-Fixierungspotenzial, P-Auswaschungsgefährdung sowie entsprechende Gegenmaßnahmen bereithalten.
Neben Vertretern aus der Wissenschaft und Ressort-Forschung sind Experten aus der landwirtschaftlichen/wasserwirtschaftlichen Beratung (zum Beispiel LUFA) und von landwirtschaftlichen/ wasserwirtschaftlichen Verbänden ebenso wie aus der Ingenieurpraxis willkommen, um ein praxisrelevantes Kompendium erstellen zu können. Interessierte Fachleute werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung zur Person an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu senden. Ebenso sind Hinweise für die Erweiterung des Merkblatts willkommen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-161 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: barion@dwa.de
Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung von ACP-Werten für eine Zustandsbewertung von Fließgewässern nach EG-Wasserrahmenrichtlinien am Beispiel salinarer Ionen
Gemäß Anhang V der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen die allgemeinen chemisch-physikalischen Komponenten Temperaturverhältnisse, Sauerstoffhaushalt, Salzgehalt, Versauerungszustand und Nährstoffverhältnisse in Fließgewässern der unterstützenden Bewertung der biologischen Komponenten. Sie werden im RAKON Arbeitspapier II durch die Messgrößen Temperatur, Delta-Temperatur, BSB5, pH-Wert, Chlorid, Gesamtphosphat, ortho-Phosphat und Ammonium als allgemeine chemisch-physikalische Parameter (ACP) realisiert. Die Auswertung der allgemeinen chemisch-physikalischen Parameter soll die Interpretation der Ergebnisse für die biologischen Qualitätskomponenten unterstützen und der Ursachenklärung bei Zielverfehlung, der Maßnahmenplanung sowie der späteren Erfolgskontrolle dienen. In mehreren Anschlussprojekten haben das umweltbüro essen und das Büro chromgruen (Velbert) Hintergrundwerte (Übergang vom sehr guten zum guten Zustand) und Orientierungswerte (Übergang vom guten zum mäßigen Zustand) für weitere salinare Kat- und Anionen hergeleitet und die Ergebnisse in der KW Korrespondenz Wasserwirtschaft publiziert.
Aspekte, die für die wasserwirtschaftliche Arbeit mit den (salinaren) ACP-Orientierungs- und Hintergrundwerten eine erhebliche Rolle spielen, werden in den offiziellen Abschlussberichten jedoch nur am Rande thematisiert. Das betrifft beispielsweise die Struktur des zugrundeliegenden Datensatzes, die strikte Beachtung der Definitionen von Orientierungs-und Hintergrundwerten einschließlich der Konsequenz, dass es sich hierbei nicht um Grenzwerte handelt, die noch ausstehende toxikologische Absicherung der Ergebnisse, der bislang nicht erbrachte Nachweis der Monokausalität und andere. Dies ist im Hinblick auf wasserwirtschaftliche Einleitgenehmigungen für Salzabwässer, aber auch die Frage, welche Salzkonzentrationen für die einzelnen Salzionen als gewässerökologisch verträglich gelten können, von großer Tragweite.
Die DWA-Arbeitsgruppe GB-5.4 „Salzbelastung der Fließgewässer“ beabsichtigt deshalb, einen Themenband mit dem oben genannten Arbeitstitel zu erarbeiten. Ziel ist es, die Definitionen der einschlägigen Fachtermini wie Orientierungs- und Hintergrundwerte, Schwerpunktkonzentrationen, Richtwerte etc. zu schärfen und dabei auf die Möglichkeiten und Grenzen deren Anwendung hinzuweisen. Weiterhin sollen die in den Projekten hergeleiteten Salzkonzentrationen vor dem Hintergrund der Zustandsbewertung von Fließgewässern in den Kontext von Angaben aus der neueren Fachliteratur gestellt und mit den Ergebnissen des Datenbankprojekts der Arbeitsgruppe abgeglichen werden.
Mit der Herausgabe des Themenbandes soll das Bewusstsein für einen sachgerechten Umgang mit den oben genannten Referenzwerten im Kontext von Salzeinträgen in die Fließgewässer geschärft werden. Insbesondere das Herauslösen einzelner Daten aus dem Kontext, die unsachgemäße Anwendung derselben sowie die Nichtbeachtung von Anwendungsgrenzen haben in der Vergangenheit zu Irritationen geführt. Hier soll der Themenband Klarheit schaffen.
Für die Bearbeitung des neuen Themas ist eine personelle Erweiterung der Arbeitsgruppe sehr willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen – Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 143-1
Die DWA plant die Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 143-1 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen“ und die Erarbeitung einer Gemeinschaftspublikation zu DIN EN 14654-1 und DIN EN 14654-2.
Im Mai 2019 ist der Entwurf der DIN EN 14654-2 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Management und Überwachung von Maßnahmen – Teil 2: Sanierung“ neu erschienen. Mit der Veröffentlichung des Weißdrucks der Norm ist Anfang 2021 zu rechnen. Gegenüber der vorherigen Fassung wurde die Normenreihe neu gegliedert und redaktionell überarbeitet. Dabei wurden allgemeingültige Inhalte für alle Teile von DIN EN 14654-2:2013-03 in die prEN 14654-1 überführt und die spezifischen Anforderungen zur Sanierungsplanung in prEN 14654-2:2019 beibehalten.
Da das Arbeitsblatt DWA-A 143-1 auf diese Normen aufbaut und bereits in einer Gemeinschaftspublikation mit der DIN EN 14654-2 vorliegt, soll dieses überarbeitet werden. Geplant ist eine redaktionelle Anpassung der bisherigen Kommentierung und Ergänzungen der Norminhalte mit den Anforderungen, die derzeit im DWA-Regelwerk festgeschrieben sind.
Konkret sollen folgende Teile der Normreihe redaktionell angepasst und entsprechend integriert werden: DIN EN 14654-1, DIN EN 14654-2. Ziel ist die Erarbeitung einer Gemeinschaftspublikation von DIN EN 14654-1, DIN EN 14654-2 und Arbeitsblatt DWA-A 143-1.
Das Arbeitsblatt wird vom Fachausschuss ES-8 „Sanierung“ (Obmann: Dr.- Ing. Christian Falk) überarbeitet und soll von einer Redaktionsgruppe unter Leitung von Dipl.-Ing. (FH) Markus Vogel für die Besprechung im Fachausschuss ES-8 vorbereitet werden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 803 „Kostenstrukturen in der Abwassertechnik“
Durch das Merkblatt DWA-M 803 „Kostenstrukturen in der Abwassertechnik“ (Stand November 2006) wurde eine einheitliche Grundlage an die Hand gegeben, um Anlagegüter unter Kostengesichtspunkten zu strukturieren. Die letzte Überarbeitung des Merkblatts fand im November 2006 statt. Eine Aktualisierung wird als notwendig angesehen. Im ersten Schritt werden zunächst vor allem eine Straffung und Streichung der nicht mehr sinnvollen Passagen vorgenommen sowie die ergänzenden Hinweise auf das Online-Tool (DWA-Homepage). Im nächsten Schritt sollen aktuelle Anwendungsbereiche zur Anschauung in Praxisbeispielen dargestellt werden und der Grundgedanke einer elementbezogenen Ablage von Daten als strukturelle Basis einer Datenverfügbarkeit über den Lebenslauf eines Bauwerks im Sinne des aktuellen BIM-Ansatzes spezifisch für die Wasserwirtschaft weiterentwickelt werden.
Das Merkblatt DWA-M 803 richtet sich an Betreiber und Planer von wasserwirtschaftlichen Anlagen aus Ingenieurbüros, Verwaltung und Verbänden. Die Überarbeitung erfolgt in der DWA-Arbeitsgruppe WI-2.1 „Kostenstrukturen in der Wasserwirtschaft“ unter der Leitung von Dr.-Ing. Maike Beier. Interessenten an einer Mitarbeit melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-187 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Richard.Esser@dwa.de
Bauwerksüberwachung an Talsperren: Entwurf Merkblatt DWA-M 515-1 vorgelegt
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 515-1 „Bauwerksüberwachung an Talsperren – Teil 1: Messverfahren und -systeme zur Beobachtung von Wirkgrößen, Automatisierung und Datenverarbeitung, visuelle Kontrolle“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Messverfahren und -systeme, deren Automatisierung und visuelle Kontrollen gehören zum Fachgebiet der messtechnischen Bauwerksüberwachung, das – innerhalb des Sicherheitskonzepts von Stauanlagen – der Sicherheitsüberwachung zuzuordnen ist. Die Auswahl des Messverfahrens und -systems wird durch die bautechnische Zielstellung bestimmt. Diesem Grundsatz folgend sind die Messverfahren und -systeme in der Gliederung den jeweiligen bautechnischen Zielstellungen untergeordnet. Messverfahren und -systeme sind das wichtigste Mittel, um langjährige und stetige Messreihen zu gewinnen. Sie sind die Grundlage zur Beschreibung des Verhaltens der Bauwerke von Stauanlagen und dienen der Beurteilung der Zuverlässigkeit (Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit).
Die Bestandteile von Messverfahren und -systemen sind filigraner und sensibler als das Bauwerk selbst und verteilen sich über das gesamte zu überwachende Objekt inklusive seines Widerlagers und Umfelds. Die Forderung nach langjährigen, stetigen Messreihen und der vielfach „verlorene“ Einbau von Sensoren bedingt es, dass vor allem an die Messeinrichtungen, das heißt, an die fest installierten Teile eines Messverfahrens oder -systems, dieselben Anforderungen gestellt werden müssen (zum Beispiel Dauerhaftigkeit) wie an die Bauwerke selbst.
Aus den Forderungen an die Messverfahren und -systeme der Bauerwerksüberwachung, zum Beispiel nach Langjährigkeit oder Stetigkeit der Messreihen, erwachsen besondere Anforderungen, die sich im Konzept, im konstruktiven Detail oder auch in der Messungsdurchführung niederschlagen. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass die gewünschten bautechnischen Zielstellungen mit den gewählten Messverfahren und -systemen aus unterschiedlichsten Gründen nicht immer erreicht werden konnten. Das musste in der Regel dann zur Kenntnis genommen werden, wenn die Investition für das Messverfahren oder -system bereits getätigt und ein Aufwand zur Messungsdurchführung vorangegangen war. Die Autoren des Merkblatts waren bestrebt, aus ihrem Erfahrungsschatz spezielle Hinweise zu formulieren und auf Besonderheiten einzugehen, die es den Anwendern des Merkblatts ermöglichen, die Fehlerrate bei der Auswahl, Konzipierung, Planung und im Umgang mit den Messverfahren und -systemen der Bauwerksüberwachung zu reduzieren. Auswahl, Konzipierung und Planung von Messverfahren und -systemen erfordern erfahrene Ingenieurinnen und Ingenieure, deren Arbeit nur dann von Erfolg gekrönt sein kann, wenn eine fachübergreifende Zusammenarbeit stattfindet. Fast alle Disziplinen, die beim Planen, Bauen und Betreiben von Stauanlagen nötig sind (vor allem Tragwerksplanung, Geotechnik, konstruktiver Wasserbau), müssen der Bauwerksüberwachung grundlegende Informationen zuarbeiten, die zur Auswahl, Konzipierung, Planung von Messverfahren und -systemen notwendig sind.
Im Merkblatt DWA-M 515-1 werden die Häufigsten der Messverfahren- und -systeme zur Erfassung von Einwirkungen auf die Tragwerke von Stauanlagen detaillierter beschrieben, als das im DWA-M 514 wegen seiner Beschränkung auf die Grundsätze beabsichtigt war. Begleitend dazu werden Hinweise gegeben, was bei der Automatisierung von Messungen und dem Datenmanagement möglich und zu beachten ist. Ein weiterer Abschnitt des Merkblatts ist der Durchführung visueller Kontrollen als wesentlichem Element der Bauwerksüberwachung gewidmet.
Da das Merkblatt DWA-M 514 in der Fachwelt eine rege Verbreitung und Anwendung fand, beschloss der DWA-Fachausschuss WW-4 „Stauanlagen und Hochwasserschutzanlagen“, ein gemeinsames Fachgremium mit der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) sowie dem Deutschen TalsperrenKomitee e. V. (DTK), die Thematik zu Messverfahren und -systemen der Bauwerksüberwachung an Talsperren einschließlich der visuellen Kontrolle zu ergänzen. Es ist vorgesehen, eine Merkblattreihe folgenden Inhalts zu erarbeiten:
DWA-M 515-1 „Bauwerksüberwachung an Talsperren – Teil 1: Messverfahren und -systeme zur Beobachtung von Wirkgrößen, Automatisierung und Datenverarbeitung, visuelle Kontrolle“
DWA-M 515-2 „Bauwerksüberwachung an Talsperren – Teil 2: Messverfahren und -systeme zur Beobachtung von Deformationen“
● DWA-M 515-3 „Bauwerksüberwachung an Talsperren – Teil 3: Messverfahren und -systeme zur Beobachtung von hydrometrischen und sonstigen Messgrößen“.
In diesen Merkblättern wird auf die am häufigsten angewendeten Messverfahren und -systeme detaillierter eingegangen, als das im DWA-M 514 mit seiner eher grundsätzlichen Ausrichtung möglich war. Auf den engen Zusammenhang zwischen der Merkblattreihe DWA-M 515 und dem Merkblatt DWA-M 514 wird hingewiesen.
Teil 1 der Merkblattreihe DWA-M 515 umfasst folgende Schwerpunkte:
Messverfahren und -systeme zur Beobachtung von Einwirkungen auf die Bauwerke und Tragwerke an Talsperren
visuelle Kontrolle
Grundsätzliches zur Automatisierung.
Die DWA-Arbeitsgruppe WW-4.2 „Bauwerksüberwachung an Talsperren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Jochen Mehl) und der DWA-Fachausschuss WW-4 „Talsperren und Flusssperren“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. habil. Reinhard Pohl) möchten mit der Merkblattreihe DWA-M 515 Eigentümer und Betreiber von Stauanlagen, Ingenieurbüros, Aufsichtsbehörden, Ausführende von Messungen sowie Hersteller von Messtechnik ansprechen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 515-1 „Bauwerksüberwachung an Talsperren – Teil 1: Messverfahren und -systeme zur Beobachtung von Wirkgrößen, Automatisierung und Datenverarbeitung, visuelle Kontrolle“ wird bis zum 28.Februar 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 515-1 „Bauwerksüberwachung an Talsperren – Teil 1: Messverfahren und -systeme zur Beobachtung von Wirkgrößen, Automatisierung und Datenverarbeitung, visuelle Kontrolle“, Dezember 2020, 67 Seiten ISBN 978-3-96862-034-3 Ladenpreis: 81 Euro Fördernde DWA-Mitglieder 64,80 Euro.
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de Webshop: www.dwa.de/shop
Stellungnahme zur Veröffentlichung von DWA-A 127-10
Im neuen Arbeitsblatt DWA-A 127-10 (KA 10/2020, S. 802) werden die Rechenwerte der Werkstoffe von vorgefertigten Bauteilen für Rohre und Schächte zur Berechnung nach dem DWA-Regelwerk zusammengefasst. Für einige Werkstoffe, aus denen Rohre und Schächte gefertigt werden, gibt es bereits Normen, in denen Werkstoffkennwerte und allgemeine Berechnungsregeln niedergelegt sind. Für Beton/Stahlbeton sind dies DIN EN 1992-1-1 mit NA (Nationalem Anhang) und DIN EN 206 mit DIN 1045- 2. In Produktnormen kann von diesen allgemeinen Werten begründet abgewichen werden, wie zum Beispiel in DIN V 1201.
Bei der Bearbeitung der Werkstofftabellen im Arbeitsblatt DWA-A 127-10 taucht das Problem auf, einen in DWA-A 161 (2014) im normativen Anhang eingeführten, von DIN EN 1992-1-1 abweichenden Wert für die Längsdruckfestigkeit für Stahlbeton-Vortriebsrohre in das neue Arbeitsblatt DWA-A 127-10 zu übernehmen. Die Fachvereinigung Betonrohre und Stahlbetonrohre e. V. (FBS) als Herstellervereinigung möchte die Anwender schon jetzt und vor der Überarbeitung von DWA-A 161 über diese Thematik informieren und darlegen, wie in diesem Falle die Bemessung der Vortriebskraft beim Rohrvortrieb mit Stahlbetonrohren erfolgen kann.
Der im Arbeitsblatt DWA-A 161, Anhang A angegebene Wert für die Längsdruckfestigkeit fk liegt bei den dort angegebenen Betonfestigkeitsklassen C 40/50 und C 50/60 jeweils 10 N/mm² über dem jeweiligen Wert für fck. Dieser erhöhte Wert bezieht sich nur auf das dort beschriebene Berechnungsverfahren und ist seit dem Weißdruck von 2014 eingeführt und hat sich bewährt.
Eine Erläuterung des höheren Wertes gehört richtigerweise in die Bemessungsrichtlinie DWA-A 161 und soll bei der dann dort stattfindenden Fachdiskussion vorgetragen werden. Im Vorgriff auf die Fachdiskussion wird die Begründung für eine höhere Einstufung hier und jetzt schon vorgestellt:
Bei der Bemessung nach Abschnitt 10.3 der Richtlinie DWA-A 161 werden bereits ungewollte Steuerbewegungen und damit unplanmäßige Abwinklungen auf der sicheren Seite berücksichtigt, was eine wesentliche Verschärfung gegenüber der alten, vorher nach ATV-A 161 üblichen Berechnung und gegenüber der Vorgehensweise in DIN EN 1916 darstellt.
Die Berücksichtigung des Werkstoffverhaltens der Druckübertragungsringe führt bei einer Abwinklung in der Rohrfuge am Innenrand des Radius zu einer erhöhten, nahezu punktuellen Spitzenbelastung in Rohrlängsrichtung an der Rohrstirnseite außen, die sowohl in Umfangsrichtung als auch über die Wanddicke rasch abnimmt.
Die maximale Druckkraft tritt nicht als gleichmäßige Flächenlast auf, sondern punktuell als stark erhöhte Last (ähnlich einer Teilflächenbelastung), die sich entlang der Längsrichtung des Rohrs rasch quer zur Rohrwandung und in Umfangsrichtung verteilt (gleichmäßigere Verteilung über eine größere Fläche und damit geringere Werte).
Es liegt ein mehraxialer Spannungs-und Dehnungszustand vor (Vortriebskraft in Rohrlängsrichtung, Krümmung der Rohrwandung und Belastung quer zur Rohrachse, Einschnürung des Druckkörpers durch zwei Bewehrungslagen).
Im Berechnungsverfahren gemäß Arbeitsblatt DWA-A 161 werden zudem Randabplatzungen bzw. Spaltzugrisse sowohl durch Berücksichtigung der Geometrie des Druckübertragungsrings zur Auflagerfläche auf der Rohrstirnseite als auch durch Berücksichtigung der Betonzugfestigkeit vermieden.
Damit ergeben sich deutlich günstigere Randbedingungen als bei einer üblichen Druckbelastung – wie zum Beispiel in einer Betonwand oder bei einer Stütze –, die eine erhöhte, zulässige Betondruckspannung rechtfertigen. Dies gilt aber nur unter folgenden Voraussetzungen:
Die Berechnung erfolgt gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 161/Abschnitt 10.3 und
es liegt eine zweilagige Bewehrung vor (innerer und äußerer Bewehrungskorb).
Unter diesen Randbedingungen kann bei Stahlbeton die charakteristische Festigkeit des Rohrwerkstoffs in axialer Richtung (Längsdruckfestigkeit fk) in Abhängigkeit von der Betonfestigkeitsklasse mit
fk = fck + 10 N/mm²
angesetzt werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die bisher gemäß Arbeitsblatt DWA-A 161, Anhang A zulässige und bewährte, erhöhte Längsdruckfestigkeit weiterhin angesetzt werden kann, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und insbesondere die Berechnung gemäß Abschnitt 10.3 der Richtlinie mit Berücksichtigung von Steuerbewegungen erfolgt und die Ausführung als Stahlbetonrohr mit doppelter Bewehrungslage gesichert ist.
Autoren der Stellungnahme:
Ingenieurbüro Dr. Schmidt-Thrö in Zusammenarbeit mit der FBS
Entwurf Merkblatt DWA-M 102-4/BWK-M 3-4 zur Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 102-4/BWK-M 3-4 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer – Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das vorliegende Merkblatt ergänzt die Arbeitsblätter DWA-A 100, DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/ BWK-A 3-2 mit Grundlagen und methodischen Empfehlungen zur Bewertung der Wasserhaushaltsgrößen in Siedlungsgebieten. Das Arbeitsblatt DWA-A 100 formuliert als übergeordnete Zielsetzung, die Veränderungen des natürlichen Wasserhaushalts durch Siedlungsaktivitäten in mengenmäßiger und stofflicher Hinsicht so gering zu halten, wie es technisch, ökologisch und wirtschaftlich vertretbar ist. Diese Zielsetzung wird in den Arbeitsblättern DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 als Emissionskriterium für die Wassermenge aufgegriffen. Der Wasserhaushalt im bebauten Zustand soll dem des unbebauten Referenzzustands möglichst nahekommen.
Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei folgenden Veranlassungen:
städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen
städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten
Auswahl geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse.
Die Maßnahmen zur Bewirtschaftung des lokalen Wasserhaushalts dienen auch der Minderung der Abflussbereitschaft von Flächen bei Starkregen. Unabhängig davon sind die üblichen Nachweise zum Überflutungsschutz zu führen.
Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-M 3) wurde gemeinsam von der DWA und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Ab
fallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) erarbeitet. Dabei galt es, die Schnittstellen zwischen emissionsorientierten und immissionsorientierten Betrachtungen zu identifizieren, überlappende Erfordernisse eindeutig zuzuweisen, die Regelungsbereiche der Arbeits- und Merkblätter formell und inhaltlich abzustimmen sowie die getroffenen Regelungen wechselseitig „kompatibel“ zu formulieren.
Der Merkblatt-Entwurf wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-2.1 „Systembezogene Anforderungen und Grundsätze“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Theo Schmitt) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ erarbeitet und richtet sich an alle Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe und Aufsichtsbehörden und Hochschulen sowie Hersteller von Behandlungsanlagen, die im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätig sind.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 102-4/BWK-M 3-4 wird bis zum 28.Februar 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef; E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 102-4/ BWK-M 3-4 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer – Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers“, Dezember 2020 44 Seiten, ISBN 978-3-96862-032-9 Ladenpreis: 59 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 47,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Für die Praxisanwendung der im Anhang aufgeführten Berechnungsansätze wurde die Software Wasserbilanz-Expert (WABILA) entwickelt. Alle weiteren Informationen und eine Demoversion:
DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.1 „Wasserstoffbasierte Energiekonzepte“
Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.1 „Wasserstoffbasierte Energiekonzepte“ beobachtet den Stand und die Entwicklung der Wasserstofftechnologie aus Sicht der Abwasserwirtschaft. Aktuell bereitet die Arbeitsgruppe KEK-7.1 zu diesem Thema einen Arbeitsbericht zur Veröffentlichung in der Korrespondenz Abwasser, Abfall bis Ende 2021 vor. Die Arbeitsgruppe beabsichtigt hierzu weitere Aktivitäten. Dabei wird es eine zentrale Fragestellung sein, welche Rolle der Wasserwirtschaft beim Aufbau einer künftigen Wasserstoff-Infrastruktur zukommt. Ziel der Bearbeitung ist es, aktuelle Forschungsergebnisse und den heute erreichten Entwicklungsstand im Bereich wasserstoffbasierter Energiekonzepte zu identifizieren und zusammen zu führen. Dabei sollen insbesondere Schnittstellen zwischen der Wasserwirtschaft und der Wasserstoffwirtschaft identifiziert sowie die Auswirkungen auf und Potenziale für Abwasseranlagen nach der Energiewende aufgezeigt werden. Die Chancen und Hemmnisse sollen aus technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht analysiert und Handlungsbedarf konkretisiert werden.
Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu erweitern, werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, diedie Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich und aktiv mitgestalten wollen. Willkommen sind Fachleute aus dem wissenschaftlichen Bereich, mit Erfahrungen bei Planung, Bau und Betrieb entsprechender Energieanlagen oder Mitarbeiter von Betreibern und Fachbehörden. Bewerber sollten mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein und Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken zur Verwendung von Wasserstoff als Energieträger ist auch Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Josefine Dahmen Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 1001 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Gewässerunterhaltungspflichtigen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Anforderungen bei der Gewässerunterhaltung und beim Gewässerausbau sind:
sach- und ordnungsgemäße Aufgabenerledigung,
sach- und ordnungsgemäßer Betrieb der wasserwirtschaftlichen Anlagen,
sozialkompetente und weitsichtige Führung,
ausreichend qualifiziertes Personal,
gut funktionierende Qualitätssicherungsmaßnahmen,
wirtschaftliches Handeln,
ständige Weiterentwicklung.
Im vorgelegten Merkblatt werden die Anforderungen gewässerunterhaltungspflichtiger Institutionen hinsichtlich der Organisation und der beschäftigten Personen dargestellt.
Das Merkblatt richtet sich an die für die Gewässerunterhaltung und den Gewässerausbau verantwortlichen Personen und unterstützt sie dabei, eine sichere, zuverlässige, umweltgerechte und wirtschaftliche Gewässerunterhaltung durchzuführen. Darüber hinaus gibt es Hilfestellungen für die Planung, den Bau und den Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen am Gewässer im Sinne der gesetzlichen und technischen Regelungen.
Für die Unterstützung bei der Umsetzung der im Merkblatt zusammengestellten Anforderungen steht auch ein fachspezifischer Leitfaden „Gewässer“ zur Verfügung, der zusammen mit dem TSM-Leitfaden „Allgemeiner Teil“ den Gewässerunterhaltungspflichtigen eine systematische Selbstüberprüfung ihrer Organisation ermöglicht. Diese stehen bei der TSM-Stelle (E-Mail: tsm@dwa.de) der DWA zur Verfügung.
Im Merkblatt DWA-M 1001 werden zunächst grundsätzliche Anforderungen für Gewässerunterhaltungspflichtige dargelegt. Die Anforderungen an die Qualifikation der technischen Führungskraft sowie des sonstigen Personals werden dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt sind Aspekte, die zu beachten sind, wenn Dienstleister beauftragt werden.
Im Anhang des Merkblatts ist eine Tabelle enthalten, die darstellt, welches Qualifikationsniveau für technische Führungskräfte erforderlich ist, in Abhängigkeit von den zu erledigenden Aufgaben im jeweiligen Unternehmen.
Das vorliegende Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WI-5.2 „TSM Gewässer“ (Sprecher: Dr. Bernd Bucher) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ im Fachausschuss WI-5 „Managementsysteme/Technisches Sicherheitsmanagement“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 1001 wird bis zum 31.Januar 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: mainka@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www. dwa.de/entwurfsportal. Dort ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 1001 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Gewässerunterhaltungspflichtigen“, November 2020 23 Seiten, ISBN 978-3-96862-040-4 Ladenpreis: 33 Euro Fördernde DWA-Mitglieder 26,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de Webshop: http://www.dwa.de/shop
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 630 „Arbeitsschutz bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Der Arbeitsschutz bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit ist mit einer Reihe von Einflussfaktoren konfrontiert, die in dieser Kombination in anderen Arbeitsbereichen nicht vorzufinden sind. Zu nennen sind hier insbesondere Alleinarbeit, Arbeit an wechselnden Einsatzorten, Arbeit unter stark variierenden Bedingungen (zum Beispiel Witterung, örtliche Gegebenheiten) und natürlich die Arbeit an, in und auf Gewässern. Außerdem werden viele Tätigkeiten als Auftragsarbeiten von kleinen Unternehmen oder sogar von Einzelpersonen durchgeführt, die in der Regel nicht über eine ausgeprägte fachbezogene Infrastruktur des Arbeitsschutzes verfügen.
Das Merkblatt DWA-M 630 soll die Agierenden im Bereich der gewässerbezogenen Freilandarbeit in ihren verschiedenen Rollen als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auftraggebende oder Auftragnehmende bei der Schaffung sicherer und gesunderhaltender Arbeitsbedingungen und den damit verbundenen Aufgaben unterstützen und auf mögliche Gefahren sowie Schutzmaßnahmen hinweisen. Es dient als Orientierung und Hilfestellung, indem es typische Tätigkeiten und Gefährdungen in diesem Arbeitsfeld beschreibt und mögliche Lösungsansätze aufzeigt. Es ist kein Ersatz für gesetzliche oder andere vorgeschriebene Regelungen oder für die Gefährdungsbeurteilung. Dazu behandelt das Merkblatt folgende Punkte: Allgemeine Anforderungen, der Weg zur Einsatzstelle und zurück, Arbeiten an, in und auf Gewässern, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, gefahrbringende Bedingungen, Last Minute Risk Assessment und Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Das vorliegende von der DWA/DGL-Arbeitsgruppe GB-1.9 „Arbeitsschutz bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit“ (Sprecher: Dr. Andreas Müller) erarbeitete Merkblatt DWA-M 630 legt den Schwerpunkt auf die Beschreibung der Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, die bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit auftreten können. Musterhafte Beispiele und Checklisten sollen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes für diese Tätigkeiten unterstützen. Dabei wird den in vielerlei Hinsicht besonderen Bedingungen der gewässerbezogenen Freilandarbeit Rechnung getragen. Daher werden im Merkblatt neben den Anforderungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch Rolle und Pflichten von Auftraggebenden behandelt.
Arbeitsschutz erfordert per se eine interdisziplinäre Herangehensweise. Dementsprechend setzt sich die Arbeitsgruppe aus Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen zusammen. Die Bearbeitung des Merkblatts gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Limnologie e. V. (DGL) unterstreicht den interdisziplinären Charakter der Arbeitsgruppe. Die Koordination der Arbeiten liegt bei der Bundesgeschäftsstelle der DWA.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 630 wird bis zum 31.Januar 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 630 „Arbeitsschutz bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit“, November 2020 75 Seiten, ISBN 978-3-96862-030-5 Ladenpreis: 81 Euro Fördernde DWA-Mitglieder 64,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de Webshop: http://www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
Das Thema „Arbeitsschutz bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit“ wird in einem WebSeminar behandelt, das die DWA im Frühjahr 2021 veranstaltet. Die Veranstaltung kostet für DWA-Mitglieder 90 Euro, für Nichtmitglieder 110 Euro. Kontakt:
Himani Karjala Tel. 0 22 42/872-244 E-Mail: karjala@dwa.de
Biogasspeichersysteme: Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 377 und Aufruf zur Mitarbeit
Das Merkblatt DWA-M 377 „Biogasspeichersysteme – Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit von Membranabdeckungssystemen“ wurde im Rahmen der von DWA, DVGW und FvB (Fachverband Biogas) getragenen „Kooperation Biogas“ in der gemeinsamen Arbeitsgruppe „Gasspeichersysteme“ erarbeitet und erstmals im November 2016 veröffentlicht. Die gemeinsame Arbeitsgruppe plant nun, eine Überarbeitung des Merkblatts vorzunehmen.
Anlass
Das in Biogasanlagen produzierte Biogas wird in der Regel zwischengespeichert, bevor es einer Verwertungsanlage wie zum Beispiel einem BHKW, einem Heizkessel oder einer Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung ins Gasnetz zugeführt wird. Neben externen, freistehenden Speichersystemen (die bereits im Merkblatt DWA-M 376 behandelt werden) haben sich auf Biogasanlagen insbesondere einschalige und zweischalige Membranabdeckungssysteme, die mechanisch oder pneumatisch vorgespannt sein können, etabliert.
Bei solchen Gasspeichersystemen, die auf Gärbehältern und Gärrestelagern montiert sind, müssen insbesondere die regionalen Wind- und Schneelasten für die Berechnung der Standfestigkeit berücksichtigt werden. Außerdem müssen für einen fachgerechten statischen Nachweis die ständigen Lasten durch das System selbst (Eigengewicht, Vorspannung, Systemdruck etc.), Lasten durch sonstige Beanspruchungen wie extreme Temperaturen, Abminderungsfaktoren hinsichtlich der Materialeigenschaften sowie Einflüsse des Materialzuschnittes und des Befestigungssystems eingerechnet werden.
Aufgaben und Ziel
Das Merkblatt DWA-M 377 gibt detaillierte technische Hinweise, wie die genannten Faktoren bei der Planung und Ausführung von Membranabdecksystemen zu berücksichtigen sind, sodass deren Standfestigkeit sicher gewährleistet ist und Schäden durch weggerissene oder eingestürzte Gasspeichersysteme vermieden werden. Auch ist die Alterung der verwendeten Materialien, insbesondere der äußeren Membranabdeckung, zu beachten. Die von der Kommission für Anlagensicherheit im Jahr 2019 veröffentlichte TRAS 120 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ sieht hierzu eine Prüfung der Membran nach sechs Jahren vor. Im Zuge der Überarbeitung von DWA- M 377 sollen technische Empfehlungen aufgenommen werden, um zu konkretisieren, wie die Prüfung fachgerecht durchzuführen ist und wie die Prüfergebnisse einzuordnen sind. Weiterhin formuliert die TRAS 120 Anforderungen, zum Beispiel an Materialeigenschaften, wie die elektrische Ableitfähigkeit oder den Reflexionsgrad, und notwendige Dokumentationen. Es ist daher vorgesehen, im Zuge der Aktualisierung des Merkblatts entsprechende Aussagen zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Die Überarbeitung des Merkblatts erfolgt im Rahmen der von DWA, DVGW und FvB getragenen „Kooperation Biogas“ in der gemeinsamen DWA/FvB/ DVGW-Arbeitsgruppe KEK-8.5 „Gasspeichersysteme“.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen. Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 362-2 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasnetze – Teil 2: Fermentativ erzeugte Gase – Betrieb und Instandhaltung“
Dieses Arbeitsblatt dient als Grundlage für den Betrieb von Biogas-Aufbereitungsanlagen (BGAA), Biogas-Einspeiseanlagen (BGEA) und Wasserstoff-Einspeiseanlagen (WSEA), Einspeiseanlagen für synthetisches Methan (SNG) sowie Rückspeiseanlagen (RSA).
Einen weiteren Beitrag zur Nutzung regenerativer Gase in der öffentlichen Gasversorgung bietet elektrolytisch erzeugter Wasserstoff, der auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dem Biogas unter bestimmten Voraussetzungen gleichgesetzt ist. Entsprechend gelten die Anforderungen des EnWG und seiner Verordnungen. Grundsätzlich kann dieses Arbeitsblatt für Wasserstoff aus anderen, ideal regenerativen Quellen, sinngemäß angewendet werden.
Durch umfangreiche Ansprüche bei der Instandhaltung der Anlagen werden im Arbeitsblatt auch die Anforderungen an die technische Qualifikation des Betriebspersonals gemäß den aktuellen Bedingungen angepasst. Insbesondere wurden die Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person weiter konkretisiert.
Mit der hohen Verantwortung für den Explosionsschutz, die vom Gesetzgeber an den Betreiber übertragen wurde, ist dieses Thema im Arbeitsblatt schwerpunktmäßig überarbeitet und ergänzt worden. Des Weiteren wurden in diesem Arbeitsblatt Schlauchleitungen und Gaskonditionierung und ein neuer Abschnitt zur Biogasaufbereitung neu aufgenommen. Für die vorausbestimmte Instandhaltung wurden übersichtliche Tabellen zu den Prüffristen der Anlagen, den notwendigen Qualifikationen und den notwendigen Tätigkeiten erstellt. Die Arbeiten im Rahmen der Instandhaltung sind nun im neuen Anhang A detailliert aufgelistet.
Aufgrund der nun vorliegenden langjährigen Betriebserfahrungen bei Betrieb und Instandhaltung der Biogas-Einspeiseanlagen wurde das bestehende DVGW-Merkblatt G 265-2 umfassend überarbeitet und in den nun vorliegenden Entwurf eines Arbeitsblatts überführt.
Aufgrund der mit dem DVGW und dem Fachverband Biogas bestehenden Verbändevereinbarung erscheint dieses Arbeitsblatt beim DVGW als DVGW G 265-2 und inhaltsgleich im Regelwerk der DWA als DWA-A 362-2. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren.
Das vorliegende Arbeitsblatt wurde durch folgende Gremien verabschiedet: DVGW-Technisches Komitee: Erneuerbare Gase, DVGW-Lenkungskomitee: Gasversorgung, FvB/DVGW/DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“, DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“, DWA-Hauptausschuss „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 362-2 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasnetze – Teil 2: Fermentativ erzeugte Gase – Betrieb und Instandhaltung“ wird bis zum 31.Januar 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Für das vorliegende Arbeitsblatt wird im Rahmen der „Kooperation Biogas“ das Beteiligungsverfahren federführend durch den DVGW durchgeführt. Einsprüche bitte unter Nutzung der unten genannten Vorlage als Word-Datei per E-Mail an den zuständigen DVGW-Referenten:
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), Finn Grohmann Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn E-Mail: grohmann@dvgw.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 362-2 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasnetze – Teil 2: Fermentativ erzeugte Gase – Betrieb und Instandhaltung“ November 2020, 45 Seiten ISBN 978-3-96862-052-7 Ladenpreis: 66 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 52,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
BiogasTag am 16. März 2021 in Würzburg, Ansprechpartnerin:
Milena Seidel, Tel. 0 22 42/872-181 E-Mail: seidel@dwa.de
Erarbeitung eines Merkblattes DWA-M 138-2 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 2: Erläuterungen und Beispiele“
Das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ wurde umfassend überarbeitet und erscheint als Arbeitsblatt DWA-A 138-1 in der neuen Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 138. Aufgrund der in Arbeitsblatt DWA-A 138-1 geänderten Bemessungsformeln besteht der dringende Bedarf, Bemessungsbeispiele zu erarbeiten. Zusätzliche Hinweise zu Planung Bau und Betrieb, die nicht den Charakter eines Arbeitsblattes erfüllen, sind – u. a. für Planer und Wasserrechtsbehörden – ebenso wesentlich. Die Arbeitsgruppe ES-3.1 wird deshalb ein ergänzendes Merkblatt DWA-M 138-2 erarbeiten.
Das Merkblatt DWA-M 138-2 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 2: Erläuterungen und Beispiele“ wird das Arbeitsblatt DWA-A 138- 1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau und Betrieb“ um Bemessungsbeispiele und zusätzliche Hinweise, die nicht den Charakter eines Arbeitsblattes erfüllen, ergänzen. Planer und Wasserrechtsbehörden erhalten hierdurch weitergehende Hinweise und Beispiele zur stofflichen Belastung von Niederschlagsabflüssen (Schadstoffgruppen, Verfahrenstechniken), deren Eingruppierung in Flächenkategorien und die nachfolgende Verfahrensauswahl. Insbesondere werden Bemessungsbeispiele für alle Typen von Versickerungsanlagen erarbeitet und exemplarische Betrachtungen zum Überflutungsnachweis ergänzt.
Das Merkblatt DWA-M 138-2 richtet sich an alle mit der Planung, dem Bau, dem Betrieb und der wasserrechtlichen Zulassung von Versickerungsanlagen betrauten Fachleute.
Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-3.1 „Versickerung von Niederschlagswasser“ (Sprecherin: Prof. Dr. rer. nat. habil. Brigitte Helmreich) im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: PD Dr.-Ing. Stephan Fuchs) erarbeitet.
Ergänzende Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de Internet: http://www.dwa.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 138 -1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das vorliegende Arbeitsblatt DWA-A 138-1 betrifft die Entwässerungssituation innerhalb von Siedlungsgebieten und gilt für Niederschlagswasser, das aus dem Bereich von befestigten oder bebauten Flächen gesammelt abfließt und gezielt in das Boden-Grundwasser-System versickert wird. Es erklärt Planung, Bau und Betrieb praxisbewährter Maßnahmen und Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser. Das Arbeitsblatt beschreibt außerdem die dabei erforderlichen hydrogeologischen Randbedingungen sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bodenfunktion und des Grundwassers.
Siedlungsgebiete erfahren heute an manchen Orten ein überdurchschnittliches Wachstum und starke Nachverdichtung, an anderen Orten greift der demografische Wandel zunehmend um sich. Gleichzeitig nehmen im Zuge des Klimawandels Häufigkeit, Dauer und Intensität von Wetterextremen wie Starkregenereignisse und Hitzewellen zu und verursachen Überlastungen der Kanalisation oder eine Zunahme von sommerlichem Hitzestress.
Die Regenwasserbewirtschaftung wird damit zunehmend zur Herausforderung, aber zugleich auch zur Chance für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung. Die wassersensitive Zukunftsstadt berücksichtigt den natürlichen Wasserhaushalt und versickert und verdunstet Niederschlagswasser bevorzugt direkt vor Ort. Die wasserwirtschaftlichen Lösungen müssen dabei die neuen Herausforderungen mit technischen Möglichkeiten, hydrogeologischen Randbedingungen sowie boden- und gewässerschutzfachlichen Belangen zusammenführen.
Das Arbeitsblatt DWA-A 138 (Stand 2005) war daher grundlegend zu überarbeiten und an die Fortschreibung verwandter Arbeits- und Merkblätter der DWA anzugleichen. In der vorliegenden, überarbeiteten Version als Teil 1 der neuen Arbeitsblattreihe DWA-A 138 sind aktuelle Hinweise aus Forschung und Praxis sowie neue Erkenntnisse zu Planung, Bau und Betrieb eingeflossen. Weiterhin wurden die Anforderungen an den Grundwasserschutz umfassender definiert.
Das Arbeitsblatt DWA-A 138-1 ist somit eine wesentliche Ergänzung zur Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“, die entsprechende Anforderungen für das Einleiten in Oberflächengewässer erörtert.
Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 138 (4/2005) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Überführung in eine Arbeits- und Merkblattreihe unter neuem Titel
erforderliche Harmonisierung von DIN-Regelungen mit dem Arbeitsblatt
Bestimmung des Durchlässigkeitsbeiwerts nach DIN-Methode
qualitative Bewertung der Niederschlagsabflüsse unterschiedlicher Flächen und Ableitung von Maßnahmen zur Vorbehandlung
Überarbeitung der Bemessungsverfahren
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.
Dieses Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-3.1 „Versickerung von Niederschlagswasser“ (Sprecherin: Prof. Dr. Brigitte Helmreich) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ erarbeitet. Es richtet sich an Planende (Stadtplaner, Architekten, Landschaftsplaner, Bauingenieure), Bauherren und Behörden.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb“ wird bis zum 31.Januar 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung Bau, Betrieb“, November 2020 95 Seiten, ISBN 978-3-96862-018-3 Ladenpreis: 90,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 72,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
Zu diesem Thema finden am 22./23. Juni 2021 die 19. RegenwasserTage in Bremen statt. Ansprechpartnerin:
Himani Karjala Tel. 0 22 42/872-244 E-Mail: karjala@dwa.de
Aufnahme neuer Arbeiten zum Recycling von Phosphor aus Abwasser, Klärschlamm oder Klärschlammaschen
Der DWA-Fachausschuss KEK-1 „Kreislaufwirtschaft Klärschlamm und Phosphorrecycling“ richtet die neue Arbeitsgruppe KEK-1.3 „Standortbestimmung – Klärschlammentsorgung und Phosphorrückgewinnung“ ein. Ziel ist es, einen Leitfaden zu erarbeiten, der nach aktuellem Erkenntnisstand technische Optionen für das Recycling von Phosphor beschreibt, die den geltenden rechtlichen Vorgaben entsprechen. Insbesondere Betreiber von Kläranlagen und Klärschlammverbrennungsanlagen sollen unterstützt werden, für ihre Rahmenbedingungen geeignete Konzepte zu entwickeln und entsprechende Rückgewinnungspfade zu definieren, um die ab 2029 greifenden Anforderungen der Klärschlammverordnung an das Recycling von Phosphor zu erfüllen. Dabei wird neben den technischen Aspekten der Phosphorrückgewinnung aus Abwasser, Klärschlamm oder Klärschlammaschen auch das Recycling der erzeugten Rezyklate und die Entsorgung der Nebenprodukte und Abfälle der Verfahren betrachtet.
Anlass
Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV 2017) verpflichtet ab 2029 grundsätzlich alle Betreiber von Kläranlagen und Klärschlammverbrennungsanlagen, den im Klärschlamm enthaltenen Phosphor mit bestimmten Quoten zu recyceln. Ausnahmen bestehen nur für Schlämme mit sehr niedrigen P-Konzentrationen und im Rahmen von Sondergenehmigungen für kleine Kläranlagen. Die weitaus überwiegende Anzahl der Betreiber ist daher gefordert, bis zum Jahr 2023 Konzepte zu entwickeln und zu beschreiben, wie die Anforderungen der AbfKlärV im Bereich des Phosphorrecyclings erfüllt werden sollen.
Arbeitsgruppen des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ (KEK) haben sich bereits seit vielen Jahren mit der Thematik befasst und ihre Erkenntnisse in mehreren Arbeitsberichten veröffentlicht (insbesondere Arbeitsberichte der Arbeitsgruppe KEK-1.1 in KA 6/2003, 10/2013, 11/2013, 8/2018; Arbeitsbericht Arbeitsgruppe KEK-1.2 in KA 1/2016). Diese Veröffentlichungen, die von den Grundlagen der Verfahrenstechniken über die Verwertung der Recyclate oder die Direktverwertung von Klärschlammaschen viele Aspekte abdecken, werden eine Grundlage für die Arbeiten der neuen Arbeitsgruppe KEK-1.3 bilden. Hierauf aufbauend wird die Arbeitsgruppe auch Erkenntnisse aus aktuellen Forschungsprojekten (zum Beispiel aus der REPHOR-Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) sowie die Erfahrungen aus der Umsetzung bisheriger Pilotprojekte berücksichtigen. Auch ein Austausch mit den in mehreren Bundesländern laufenden Projekten zur Entwicklung von Strategien und Strukturen zur Umsetzung der P-Rückgewinnungspflichten wird angestrebt.
Aufgaben und Ziel
Ziel der neuen Arbeitsgruppe KEK-1.3 ist es, die oben dargestellten Inhalte in einem DWA-Themenband oder DWA-Merkblatt zusammenzustellen. Die Entscheidung über die Publikationsform werden der Fachausschuss KEK-1 und der Hauptausschuss KEK treffen, wenn eine weiter konkretisierte inhaltliche Ausgestaltung vorliegt.
Da die Thematik wesentliche Schnittmengen mit verschiedenen DWA-Fachgremien aufweist, ist vorgesehen, insbesondere Experten aus den Fachgremien zur Phosphorrückgewinnung, Klärschlammverbrennung, Deponierung oder Ausschreibung einzubeziehen. Der Arbeitsgruppe kommt somit auch die Aufgabe zu, die überschneidenden Fachbereiche in der DWA zu integrieren.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen. Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 541 „Statistische Analyse von Niedrigwasserkenngrößen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 541 „Statistische Analyse von Niedrigwasserkenngrößen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Für die Ermittlung von Niedrigwasserkenngrößen und deren statistische Wahrscheinlichkeitsanalyse werden seit mehr als zwei bzw. drei Jahrzehnten die DVWK-Regeln zur Niedrigwasseranalyse 120 (Teil I: Statistische Untersuchung des Niedrigwasserabflusses, 1983) und 121 (Teil II: Statistische Untersuchung der Unterschreitungsdauer und des Abflussdefizits, 1992) herangezogen. Seit dieser Zeit hat sich der Kenntnisstand zur Bearbeitung dieser Fragestellung weiterentwickelt, und die Notwendigkeit zu einem breiter angelegten Ansatz ist deutlich geworden, sodass nach Prüfung der oben genannten Regeln der Vorschlag zu ihrer Überarbeitung durch die DWA-Arbeitsgruppe HW-3.1 „Niedrigwasser“ aufgenommen wurde.
Niedrigwasser ist ein integraler Bestandteil des Abflussregimes, der einen zeitlich und regional begrenzten Zustand in einem oberirdischen Gewässer beschreibt, bei dem der Wasserstand oder der Abfluss einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder unterschreitet. Die Kenntnis der Niedrigwasserverhältnisse in einem Gewässer hat damit große Bedeutung für seine zielgerichtete wasserwirtschaftliche Nutzung und ökologische Bewertung.
Niedrigwasser ist natürlich in erster Linie bedingt durch Niederschlagsmangel, kann sich jedoch auch durch den Rückhalt des Niederschlags in der Schneedecke, in Gletschern oder im gefrorenen Untergrund ergeben. Zudem kann es anthropogen durch diverse Bewirtschaftungsmaßnahmen im Gewässer oder dessen Einzugsgebiet verstärkt oder abgeschwächt werden.
Die wichtigsten Kenngrößen, mit denen Niedrigwasser beschrieben werden können und deren Analyse im Mittelpunkt dieses Merkblatts steht, sind: Niedrigwasserabfluss bzw. -wasserstand, Unterschreitungsdauer, Abflussdefizit sowie aus der Dauerlinie abgeleitete Quantile. Schwellenwerte sind für die Ermittlung der Unterschreitungsdauer und des Abflussdefizits erforderlich und sollten in Abhängigkeit von der Zielstellung der Untersuchung festgelegt werden.
Im vorliegenden Merkblatt werden sowohl die natürlichen und anthropogenen Einflussgrößen auf das Niedrigwasser diskutiert als auch die genannten Kenngrößen und deren Ableitung aus der Ganglinie vorgestellt. Darauf aufbauend entwickeln sich inhaltlich die Kernthemen des Merkblatts: (1) Wahrscheinlichkeitsanalyse von Niedrigwasserabflüssen und (2) Wahrscheinlichkeitsanalyse von Unterschreitungsdauern und Abflussdefiziten. Mithilfe eines Verfahrensablaufs und anhand von Beispielen wird dem Leser schrittweise das jeweilige methodische Vorgehen vermittelt – von der Festlegung der Kenngröße bis hin zur Ermittlung der Quantile/Konfidenzgrenzen. Beide Verfahren setzen Stationarität der zugrundeliegenden Serien voraus, sodass im dritten Kernthema des Merkblatts (instationäre Wahrscheinlichkeitsanalyse) diskutiert wird, welche Möglichkeiten bestehen, um mit signifikanten Instationaritäten im Rahmen der Wahrscheinlichkeitsanalyse umzugehen. Auch die dazu präsentierten Methoden sind mit Beispielen für ein besseres Leseverständnis untersetzt.
Änderungen
Gegenüber den DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft Nr. 120 und 121 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) verstärkte Auseinandersetzung mit der Aufbereitung, Prüfung und Plausibilisierung der Daten
b) Erweiterung um die Analyse von Dauerlinien und daraus abgeleitete Quantile
c) Erweiterung der für die Wahrscheinlichkeitsanalyse nutzbaren theoretischen Verteilungsfunktionen und Parameterschätzverfahren
d) Ablösung des indirekten Verfahrens zur statistischen Analyse von Niedrigwasserdauern und Abflussdefiziten durch ein direktes Verfahren
e) Aufnahme der instationären Wahrscheinlichkeitsanalyse
f) Kurzdarstellung unterschiedlicher Statistikprogramme für die wasserwirtschaftliche Praxis.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe HW-3.1 „Niedrigwasser“ (Sprecherin: Dr.-Ing. Anna-Dorothea Ebner von Eschenbach) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“ im Fachausschuss HW-3 „Wasserbewirtschaftung“ erarbeitet und richtet sich an Wasser-und Umweltbehörden, Fachplaner und Studierende und bietet eine Hilfestellung für die Ableitung von Niedrigwasserkenngrößen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 541 „Statistische Analyse von Niedrigwasserkenngrößen“ wird bis zum 31.Januar 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise undAnregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: barion@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 541 „Statistische Analyse von Niedrigwasserkenngrößen“, Oktober 2020, 112 Seiten ISBN 978-3-88721-986-4 Ladenpreis: 94 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 75,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Entwurf Merkblatt DWA-M 285-2 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen – Teil 2: Einsatz von Aktivkohle – Verfahrensgrundsätze und Bemessung“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 285-2 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen – Teil 2: Einsatz von Aktivkohle – Verfahrensgrundsätze und Bemessung“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
In der Fachwelt wird derzeit für kommunale Kläranlagen sowohl die Anwendung von Aktivkohle als auch der Einsatz von Ozon bzw. eine kombinierte Anwendung beider Betriebsmittel als Möglichkeit angesehen, um gelöste organische Spurenstoffe aus dem Abwasser zu entfernen. In den letzten zehn Jahren sind allein in Deutschland etwa 30 Kläranlagen unterschiedlicher Größenklasse um ein Verfahren zur gezielten Spurenstoffentfernung erweitert worden. Bei etwa zwei Drittel der Kläranlagen kommt Aktivkohle für die Spurenstoffentfernung zur Anwendung. Von rund 60 weiteren Kläranlagen in Deutschland ist Mitte des Jahres bekannt, dass sie in den kommenden Jahren ebenfalls zur gezielten Spurenstoffentfernung erweitert werden sollen. Die DWA hat vor diesem Hintergrund mit der Erarbeitung einer neuen Merkblattreihe DWA-M 285 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen“ begonnen, bei der zunächst folgende Teile erscheinen werden:
Teil 1: Kriterien der Verfahrensauswahl mit ausgewählten Beispielen (in Erarbeitung)
Teil 2: Einsatz von Aktivkohle – Verfahrensgrundsätze und Bemessung
Teil 3: Ozonung – Verfahrensgrundsätze und Bemessung (in Erarbeitung).
Im vorliegenden Merkblatt DWA-M 285‑2 sind die bisherigen Erkenntnisse zur Dimensionierung und Ausbildung von Aktivkohleverfahren zur gezielten Spurenstoffentfernung zusammengefasst sowie Auswirkungen der Verfahren auf den Betrieb der Kläranlage beschrieben. Im Merkblatt finden sich nur Verfahren wieder, die bereits auf mehreren Kläranlagen in Betrieb sind oder für die bereits aus mehreren großtechnischen Untersuchungen ausreichend Erfahrungen vorliegen, um dauerhaft auf einer Kläranlage implementiert zu werden.
Im Mai 2019 erschien der DWA-Themenband „Aktivkohleeinsatz auf kommunalen Kläranlagen zur Spurenstoffentfernung – Verfahrensvarianten, Reinigungsleistung und betriebliche Aspekte“ (DWA-Themen T1/2019), in dem der bis dato vorhandene Wissensstand zum Aktivkohleeinsatz auf Kläranlagen zur gezielten Spurenstoffentfernung dargelegt ist.
Der Merkblattentwurf wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-8.6 „Aktivkohleeinsatz auf Kläranlagen“ (Sprecher: Dr.- Ing. Steffen Metzger) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-8 „Verfahren der weitergehenden Abwasserreinigung nach biologischer Behandlung“ erarbeitet. Es richtet sich an das Personal von Ingenieurbüros, Kläranlagen und Fachbehörden und soll als praxisorientierte, fundierte Arbeitshilfe zur Planung von Aktivkohleverfahren dienen. Unter Berücksichtigung der Auslegungshinweise ist es möglich, mit den vorgestellten Aktivkohleverfahren sehr gut bis gut adsorbierbare Stoffe mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu einem hohen Prozentsatz aus dem Abwasser zu entfernen. Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 285-2 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen – Teil 2: Einsatz von Aktivkohle – Verfahrensgrundsätze und Bemessung“ wird bis zum 31.Dezember 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www. dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 285-2 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen – Teil 2: Einsatz von Aktivkohle – Verfahrensgrundsätze und Bemessung“, Oktober 2020, 65 Seiten ISBN 978-3-96862-013-8 Ladenpreis: 74 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 59,20 Euro.
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 227 „Membran-Bioreaktor-Verfahren (MBR-Verfahren)“
Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 227 „Membran-Bioreaktor-Verfahren (MBR-Verfahren)“ zu überarbeiten.
Das aktuell gültige Merkblatt DWA-M 227 „Membran-Bioreaktor-Verfahren (MBR-Verfahren)“ ist im Oktober 2014 erschienen und in seinen Grundzügen ca. zehn Jahre alt. Mittlerweile ist das MBR-Verfahren sowohl für kommunale als auch für industrielle Abwässer Stand der Technik, und viele langjährige Betriebserfahrungen sind verfügbar. Aufgrund des veralteten Merkblatts DWA-M 227 wird von vielen Anwendern/Consultern das MBR-Verfahren immer noch als ein teures Verfahren mit hohen Betriebskosten und aufwendiger Betriebsweise angesehen. Die vorliegenden Betriebserfahrungen zeigen ein anderes Bild.
Zudem kann der Einsatz von Membranen einen deutlichen Beitrag zur Wiederverwendung bzw. Weiterverwendung von Abwasser sowohl in der Industrie als auch in der Landwirtschaft und damit in der Bekämpfung der temporären bzw. regionalen Wasserknappheit resultierend aus dem Klimawandel auch in Mitteleuropa leisten. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen dies deutlich. Auch die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie können durch den Einsatz von Membranen in der Abwasserreinigung unterstützt werden.
Das Merkblatt DWA-M 227 soll insbesondere unter Berücksichtigung von Betriebserfahrungen verschiedener seit mehreren Jahren laufender MBR-Anlagen unter anderem in folgenden Punkten überarbeitet werden:
Bemessung der MBR-Anlage [biologische Stufe (Belebungsbecken), Membranfläche, Sauerstoffbedarf]
Energieverbrauch
Membranstandzeiten
Chemikalienverbrauch
Reinigungsstrategien.
Des Weiteren soll das Merkblatt ergänzt werden zu folgenden Punkten:
Elimination von Mikroschadstoffen
Elimination von Mikroplastik
Rückhalt von Keimen (auch unter Berücksichtigung multiresistenter Keime).
Die Überarbeitung des Merkblatts soll im DWA-Fachausschuss KA-7 „Membranverfahren“ (Obmann Prof. Dr.-Ing. Ulf Theilen) bis Ende 2021 umgesetzt werden. Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen, und sie werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung zur Person zu übersenden. Hinweise für die Überarbeitung bitte ebenfalls an die DWA-Bundesgeschäftsstelle:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 165-2 „Niederschlag-Abfluss-und Schmutzfrachtmodelle in der Siedlungsentwässerung – Teil 2: Beispiele“
Das Merkblatt DWA-M 165-1 „Niederschlag-Abfluss- und Schmutzfrachtmodelle in der Siedlungsentwässerung – Teil 1: Anforderungen“ wurde im August 2020 als Gelbdruck veröffentlicht. Es beschreibt die Anforderungen an entsprechende Niederschlag-Abfluss-Modelle. Im Teil 2 der Merkblattreihe DWA-M 165 soll das Merkblatt DWA-M 165-1 nun um Beispiele zur Modellanwendung ergänzt werden. Dabei stehen die folgend benannten Anwendungsfälle/Inhalte im Vordergrund:
– weitergehende Erläuterung der im Merkblatt DWA-M 165-1 dargestellten Grundlagen anhand praktischer Beispiele
– Erarbeitung von Beispielen zur Modellkalibrierung und -anwendung für Kanalnetz-, Schmutzfracht- und Überflutungsberechnungen
– Erarbeitung von Beispielen zur Modellkalibrierung und -anwendung für Kanalnetz-, Schmutzfracht- und Überflutungsberechnungen- Berücksichtigung von Fremdwasser bei der Kanalnetz- und Schmutzfrachtberechnung
– weitergehende Hinweise zu Parameterwahl.
Das Merkblatt DWA-M 165-2 richtet sich an Ingenieure, die sich mit der Modellierung von Kanalnetzen auseinandersetzen. Es wird von der Arbeitsgruppe ES- 2.6 „Abfluss- und Schmutzfrachtsimulation“ (Sprecher: Dr.-Ing. Lothar Fuchs) im Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) erarbeitet.
Ergänzende Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Optische Inspektion von Entwässerungssystemen: Überarbeitung der Merkblätter DWA-M 149-5 und DWA-M 149-8
Nach turnusmäßiger Überprüfung und auf Beschluss der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.1 sollen die Merkblätter DWA-M 149-5 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden; Teil 5: Optische Inspektion“ und DWA-M 149-8 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden; Teil 8: Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) – Optische Inspektion“ überarbeitet werden. Ziel der Überarbeitungen ist die Aktualisierung der Merkblätter zur Durchführung der optischen Inspektion besonders im Hinblick auf die technische Entwicklung sowie Anpassung an den aktuellen Regelwerksstand. Die Merkblätter DWA-M 149-5 und DWA-M 149-8 sind aufeinander abgestimmt und werden daher parallel bearbeitet.
Zielgruppe sind Betreiber von Entwässerungssystemen, Inspektionsfirmen, Ingenieurbüros, Lieferanten von Gerätetechnik, Hard- und Software.
Die Merkblätter werden von der Arbeitsgruppe ES-8.1 „Zustandserfassung und -beurteilung“ (Sprecher: Dr.-Ing. Martin Keding) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ (Obmann: Dr.-Ing. Christian Falk) überarbeitet
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 816 „Projektbewertung betrieblicher Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auf Basis der dynamischen Kostenvergleichsrechnung – eine praktische Arbeitshilfe“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 816 „Projektbewertung betrieb
licher Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auf Basis der dynamischen Kostenvergleichsrechnung – eine praktische Arbeitshilfe“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt soll helfen, das Wirtschaftlichkeitsgebot bei Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen und Betriebsoptimierungen stärker zu verankern. Derzeit mangelt es an praktischen Arbeitshilfen, die Wirkungszusammenhänge aus der betrieblichen Praxis verdeutlichen und die Folgen von wasserwirtschaftlichen Ersatz- bzw. Erneuerungsinvestitionen auch auf die Finanzierung und Bereitstellung von Liquidität sowie die Entgeltgestaltung möglichst realistisch aufzeigen. Das Merkblatt soll hier Abhilfe schaffen. Grundlage ist die Methodik der dynamischen Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Das Merkblatt DWA-M 816 zeigt nach einer Darstellung der verschiedenen Methoden, der Abgrenzung ihrer Verwendung im Rahmen einer Variantenbewertung und einer Definition der jeweils zu verwendenden Eingangswerte anhand ausgewählter Projektbeispielen das fallspezifische Vorgehen auf Basis einer dynamischen Wirtschaftlichkeitsrechnung auf. Hierbei sollen praxisgerechte Aufbereitungs- und Anwendungshilfen gegeben werden. Diese orientieren sich an der Methodik der Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien). Die Projektbewertung berücksichtigt dabei sowohl die Anschaffungsinvestitionen als auch die in der Folge anfallenden und im Zeitablauf durchaus unterschiedlichen Betriebskosten im Sinne einer umfassenden Gesamtkostenbetrachtung. In die betriebswirtschaftliche Projektbewertung gehen zudem die Zahlungen aufgrund unterschiedlicher Finanzierungsalternativen ebenso ein, wie die Auswirkungen auf das Entgelt.
Das Merkblatt DWA-M 816 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WI-2.2 „Wirtschaftliche Bewertung von (Re-)Investitionsvorhaben“ (Sprecher: Dipl.- Kfm. Adolf-Ernst von Seidlitz), im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ im DWA-Fachausschuss WI-2 „Organisation, Kosten und Finanzierung“ erarbeitet. Das Merkblatt richtet sich an Betreiber, Planer und Controller von wasserwirtschaftlichen Anlagen (aus Ingenieurbüros, Verwaltung und Verbänden) sowie Entscheidungsträger und Finanzfachkräfte.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 816 „Projektbewertung betrieblicher Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auf Basis der dynamischen Kostenvergleichsrechnung – eine praktische Arbeitshilfe“ wird bis zum 30.November 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: mainka@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 816 „Projektbewertung betrieblicher Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auf Basis der dynamischen Kostenvergleichsrechnung – eine praktische Arbeitshilfe“ September 2020, 110 Seiten ISBN 978-3-88721-982-6 Ladenpreis: 98 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 78,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Überarbeitung Arbeitsblatt DWA-A 166 und Merkblatt DWA-M 176
Das Arbeitsblatt DWA-A 166 „Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung – Konstruktive Gestaltung und Ausrüstung“ sowie das Merkblatt DWA-M 176 „Hinweise zur konstruktiven Gestaltung und Ausrüstung von Bauwerken der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung“ wurden im Jahr 2013 veröffentlicht und nun durch das zuständige Fachgremium auf Aktualität überprüft.
Die Überprüfung des Arbeitsblatts DWA-A 166 ergab, dass unter anderem folgende Themenbereiche einer Überarbeitung/Fortschreibung bedürfen:
Schrägklärer, die aktuell nur in Kapitel 6.8 des Merkblatts DWA-M 176 angesprochen werden, sollen mit Anpassungen an den aktuellen Kenntnisstand in das Arbeitsblatt DWA-A 166 aufgenommen werden.
Im Kapitel 5.4 „Retentionsbodenfilteranlagen“ sollen an die aktuellen Regelungen in DWA-A 178 angepasst werden.
Im Kapitel 5.6.5 „Regenklärbecken mit Dauerstau“ müssen Regelungen für eine Entleerung getroffen werden.
Regenüberläufe sollen als Bauwerke eingeordnet werden.
Die Überprüfung des Merkblatts DWA-M 176 ergab, dass unter anderem folgende Themenbereiche einer Überarbeitung bedürfen:
Im Kapitel 6.8 zu Schrägklärern müssen die Ausführungen an das Arbeitsblatt DWA-A 166 angepasst werden.
Eine Überprüfung der Verweise auf Normen und Regeln muss erfolgen.
Beide Regeln enthalten einen hohen Anteil an Detailinformationen, auch in Form von Skizzen, Abbildungen und Verweisen. Dies wird bei der Überarbeitung berücksichtigt werden. Ziel der Überarbeitung ist es, die Erfahrungen der interessierten Fachöffentlichkeit aufzunehmen, zu diskutieren und unter anderem die oben festgestellten Überarbeitungsbedarfe in die Regeln zu integrieren und die Literatur zu aktualisieren. Im Lauf der Überarbeitung wird ebenfalls geprüft, ob die beiden Regeln in eine Arbeits- und Merkblattreihe überführt werden sollen.
Das Arbeitsblatt und das Merkblatt richten sich an Kommunen, Betreiber, Genehmigungsbehörden, Ingenieurbüros, Anlagenhersteller und -ausrüster.
Die beiden Regeln werden von der neu zu konstituierenden DWA-Arbeitsgruppe ES-3.4 „Gestaltung von Regenbecken“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Bernd Haller) im Fachausschuss ES-3 (Obmann: PD Dr.-Ing. Stephan Fuchs) überarbeitet. Ergänzende Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs/einem Kurzlebenslauf bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 02242/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 133 „Wertermittlung von Abwasseranlagen – Systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 133 „Wertermittlung von Abwasseranlagen – Systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Arbeitsblatt soll durch eine systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung dabei unterstützen, die Wertermittlung von Abwasseranlagen durchführen zu können. Es fasst die Grundsätze zur Erfassung, Bewertung und Fortschreibung der Vermögenswerte einschließlich der Abschreibungsberechnung öffentlicher Abwasseranlagen zusammen. Durch das Einhalten dieser Grundsätze wird insbesondere die angemessene Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne von nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelten Entgelten gewährleistet. Des Weiteren ist damit für das Rechnungswesen der Gebietskörperschaften eine sachgerechte Gliederung der Abwasseranlagen zur Aufstellung des Anlagevermögens in Bilanzen und für die Erstellung von Anlagennachweisen gegeben.
Das Arbeitsblatt integriert das Merkblatt ATV-DVWK-M 807 „Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungskosten bei Abwasseranlagen“ aus dem Jahr 2002.
Das Arbeitsblatt DWA-A 133 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WI-2.3 „Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des Vermögens“ (Sprecher: Dipl.-Betriebsw. Joachim Dudey) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ im DWA-Fachausschuss WI-2 „Organisation, Kosten und Finanzierung“ überarbeitet. Es richtet sich an Träger der Abwasserbeseitigung sowie Fachberaterinnen und Fachberater, welche die Vermögenserfassung und -bewertung für Träger der Abwasserbeseitigung vornehmen.
Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 133 (8/2005) wurden im vorliegenden Entwurf folgende Änderungen vorgenommen:
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
Aktualisierung der Indexreihen und der Tabellen zur Nutzungsdauer
Aktualisierung der Ausführungen zur Vermögensgliederung
Vorschläge für die Erfassung und Bewertung von Gräben, Dränagen, Rigolen und Gewässern, die Teil der Abwassereinrichtung sind oder mitbenutzt werden
Beschreibung wirtschaftlicher Lösungen für die Nutzungsdauer von Kanalsanierungen
neu aufgenommen: neue Regelungen aus Kommunalabgabengesetzen über die Erfassung und Bewertung von Vermögen
Integration des Merkblatts ATV-DVWK-M 807:2002 „Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand bei Abwasseranlagen“.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 133 „Wertermittlung von Abwasseranlagen – Systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung“ wird bis zum 30.November 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: mainka@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www. dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 133 „Wertermittlung von Abwasseranlagen – Systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung, September 2020 59 Seiten, ISBN 978-3-88721-993-2 Ladenpreis: 73 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 58,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
DWA-Arbeitsgruppe WW-2.10 „Umgang mit Baggergut an Land“: Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA möchte gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V.(HTG) und der Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e. V.(ATT) die Bedeutung des ressourcenschonenden Einsatzes von Baggergut in der Kreislaufwirtschaft als einen wesentlichen Bestandteil des Sedimentmanagements durch die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe hervorheben und richtet dazu gemeinsam mit der HTG und der ATT die Arbeitsgruppe WW-2.10 „Umgang mit Baggergut an Land“ ein.
Anlass/Ausgangssituation
Bundesweit besteht an vielen Fließ- und Standgewässern ein hoher und weiter zunehmender Unterhaltungsbedarf in Form des Managements von Sediment und Baggergut.Auch an wasserwirtschaftlichen Anlagen ist dieses Management ein zentraler Aspekt für den ordnungsgemäßen Betrieb.
Im Rahmen des Sedimentmanagements ist idealerweise das Belassen im Gewässer durch eine gewässerverträgliche Umlagerung anzustreben.Aufgrund der Beschaffenheit des Sediments/des Baggerguts, den technischen und infrastrukturellen Randbedingungen sowie den ökologischen Gegebenheiten am Entnahme- und am Unterbringungsort ist eine Umlagerung im Gewässer jedoch nicht immer umsetzbar.Dann bleiben oft nur noch die Verwendung bzw.Entsorgung des Baggerguts an Land.
So werden jährlich Baggergutmengen in Millionenhöhe aus Gewässern entnommen und an Land entsorgt.Hinzu kommt, dass zahlreiche notwendige Unterhaltungsmaßnahmen bislang nicht angegangen worden sind und somit die an Land zu entsorgenden Mengen und Kosten tendenziell weiter steigen werden.
Der Großteil der Baggergutmengen wird dabei als Abfall auf Deponien beseitigt.Alternative Verwendungs- bzw.Verwertungswege werden derzeitig aus unterschiedlichen Gründen viel zu selten genutzt.
Lösungsstrategien/ Herausforderungen
Wir sind davon überzeugt, dass Baggergut in zahlreichen Anwendungsfällen als Alternative zu den klassischen mineralischen Rohstoffen einsetzbar ist und dadurch einen entscheidenden Beitrag zur ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft leisten kann.Es ist an der Zeit, den Übergang weg von einer Baggergutbeseitigung hin zu einer Bereitstellung als wertvolle Ressource zu forcieren.Hier ist insbesondere der Einsatz von Baggergut im Deichbau zu nennen.
Dabei wollen wir komplette Wertschöpfungsketten von der Rohstoffbe reitstellung bis hin zum Einsatz beim Kunden beleuchten und die Kunden mit in die Eröffnung der jeweiligen Verwertungswege einbeziehen.Denn nur gemeinsam lassen sich neue Märkte für den Einsatz von Baggergut öffnen.
Die Vernetzung mit anderen Branchen, wie der Bauindustrie, sollte daher das Ziel sein, um gemeinsam die Politik und gesetzgebenden Ministerien vom Baggerguteinsatz als ressourcenschonende Alternative zu überzeugen.
Ziele und Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe
Die DWA möchte gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V.(HTG) und der Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e. V.(ATT) die Bedeutung des ressourcenschonenden Einsatzes von Baggergut in der Kreislaufwirtschaft als einen wesentlichen Bestandteil des Sedimentmanagements durch die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe hervorheben.Die Arbeitsgruppe soll sich als nationales Fach- und Expertengremium für den „Umgang mit Baggergut an Land“ den folgenden Inhalten widmen:
Bestandaufnahme Erfassung umgesetzter Best- Practice-Projekte und Kommunikation der Erfahrungen
Potenzialanalyse Aufzeigen grundsätzlicher Einsatzmöglichkeiten von Baggergut als ressourceneffiziente Alternative sowie erforderlicher Folgeschritte bis hin zur Umsetzungsreife
proaktive Interessensvertretung Darstellung und Bewertung des rechtlichen Handlungsrahmens
Identifizierung und Bewertung zukünftiger Herausforderungen im Umgang mit Baggergut
frühzeitige Positionierung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren
Zusammenstellen von Bedarfen, Randbedingungen, Planungskriterien und Ausführungsempfehlungen
Förderung der Vernetzung zu internationalen Gremien wie CEDA und SedNet.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie Vertreter/-innen von forstwirtschaftlichen Einrichtungen oder sonstige Interessierte eingeladen.Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 907 „Erzeugung von Biomasse für die Biogasgewinnung unter Berücksichtigung des Boden-und Gewässerschutzes“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 907 „Erzeugung von Biomasse für die Biogasgewinnung unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die bedeutende Bestandsentwicklung von Biogas- und Cofermentationsanlagen, die in den letzten 20 Jahren zu verzeichnen ist, unterstützt die Klimaziele der Europäischen Union und leistet ihren Beitrag zur Diversifizierung des Energieangebots Energieangebots, insbesondere in den regionalen Märkten.Ferner leitet sich aus den politischen Rahmenbedingungen, die unter diesem Blickwinkel geschaffen wurden, speziell für die Landwirtschaft eine ergänzende Möglichkeit zur Existenzsicherung ab.
Gleichzeitig entstehen bei der energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe Gärreste als Endprodukte der Biogasgewinnung.Aufgrund der in den letzten zehn Jahren deutlich angestiegenen Mengen an Gärresten sowie der schlecht steuerbaren Zusammensetzung der Inhaltsstoffe treten diese zunehmend als möglicher Risikofaktor für den Gewässerschutz hervor.Inwieweit sich diese Entwicklung angesichts der sich stürmisch steigernden Nachfrage nach Lebensmitteln und der sich in Folge des Klimawandels verknappenden Agrarflächen und steigenden Boden- und Pachtpreisen fortsetzen wird, bleibt abzuwarten.Die Zuwachsrate der Biogasproduktion verlangsamte sich bereits in den zurückliegenden fünf Jahren deutlich.Weiter bleibt eine offene Frage, wie sich die gesetzlichen Rahmenbedingen und vor allem die agrarpolitischen Maßnahmen der EU auf den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) auswirken werden.
Das Merkblatt bietet Empfehlungen für einen boden- und gewässerschonenden Anbau von Pflanzen zur Biomassegewinnung.Es werden die Inhaltsstoffe von Gärresten betrachtet und im Hinblick auf ihre Rückführung in den Nährstoffkreislauf bewertet.
Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des im April 2010 veröffentlichten Merkblatts DWA-M 907.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 907 (4/2010) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen;
b) weitergehende Ausführungen zu Grundlagen der Bewertung von Gärresten und beispielhafte Düngeplanung zur bedarfsgerechten Ausbringung von Gärresten aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen;
c) Aktualisierung und Neufassung der Ausführungen zu Fruchtfolgen und Flächennutzung sowie Umweltwirkungen und deren Bewertung;
d) neu aufgenommen: Empfehlungen zum Bodenwasserhaushalt;
e) neu aufgenommen: Hinweise zur beispielhaften Düngeplanung;
f) Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 907 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB- 6.6 „Nachwachsende Rohstoffe“ (Sprecher Prof.Dr.Frank Eulenstein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ im Fachausschuss GB-6 „Bodennutzung und Stoffeinträge in Gewässer“ erarbeitet.Das Merkblatt richtet sich an Landwirtschaft, Beratung, Verwaltung sowie Behörden und bietet hier eine Grundlage zur konstruktiven Unterstützung der Landwirtschaft für die Wahl langfristiger Fruchtfolgen beim Anbau von Energiepflanzen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 907 „Erzeugung von Biomasse für die Biogasgewinnung unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes“ wird bis zum 31.Oktober 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt.Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: barion@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal.Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 907 „Erzeugung von Biomasse für die Biogasgewinnung unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes“ August 2020, 88 Seiten ISBN 978-3-88721-984-0 Ladenpreis: 88,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 70,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Erweiterung des Merkblatts DWA-M 765 „Galvanisieren und stromlose Metallabscheidung“ auf die metallverarbeitende, die metallbeschichtende und die Leiterplatten-Industrie
Es ist vorgesehen, das sich derzeit in Überarbeitung befindliche Merkblatt DWA-M 765 „Galvanisieren und stromlose Metallabscheidung“ auf die metallverarbeitende, die metallbeschichtende und Leiterplatten-Industrie zu erweitern.Das Merkblatt soll – neben der Galvanikbranche – auch für die Branchen „Beizerei, Anodisierbetrieb, Brüniererei, Härterei und Leiterplattenherstellung“ des Anhangs 40 der Abwasserverordnung geöffnet werden.Das bestehende Merkblatt 765 stammt aus dem Jahr 2000, ist nicht mehr aktuell und wird von der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.36 „Emissionen aus der metallverarbeitenden Industrie“ seit 2019 überarbeitet.
Die Arbeitsgruppe IG-2.36 hielt eine Zusammenfassung der oben genannten Branchen aus dem Anhang 40 in dem Merkblatt für sinnvoll.Durch die 11.Novelle der Abwasserverordnung wurde dies im Entwurf vom Gesetzgeber überraschenderweise angepasst, denn viele Verfahrensschritte ähneln der Galvanotechnik.Neue Verfahren und der Stand der Technik sollen in diesen Industriezweigen nun zusammenfassend abgebildet werden.Planern, Betreibern und Behörden fehlen derzeit wichtige Entscheidungsgrundlagen und Erkenntnisquellen.Nicht nur aus gesetzlicher und stofflicher Sicht, insbesondere Stoffverbote auf der Basis von REACH, sondern auch hinsichtlich der Aufgabenfelder der genannten Branchen hat sich in den letzten Jahren Entscheidendes verändert.Die Substitution von ChromVI-Verbindungen, die Rückgewinnung von Elektrolyten durch chemische Verfahrenstechnik, Teilstrombehandlungen der Spülwässer zur Wasserrückgewinnung und Elimination von wassergefährdenden Stoffen und auch die bei der Abwasserbehandlung neu hinzugekommenen Verfahren haben zu Ergänzungen des Stands der Technik geführt.Emissionen von Stickstoff- und Phosphorverbindungen spielen zukünftig eine größere Rolle.Des Weiteren führt die 11.Novellierung zur Abwasserverordnung, insbesondere zum Anhang 40, zu weiteren, maßgeblichen rechtlichen Änderungen, die eine Anpassung im Produktionsbetrieb erforderlich machen.Hinweise auf Umsetzung sowie Lösungswege zu den neuen Anforderungen werden derzeit gesucht und sollen im neuen Merkblatt zusammenfassend dargestellt werden.
Das Merkblatt dient somit der Beschreibung von Verfahren nach dem Stand der Technik bzw.den besten verfügbaren Techniken zur Vermeidung gefährlicher Stoffe im Abwasser und zur Behandlung von Abwasser.Möglichkeiten des Recyclings werden dargestellt.Darüber hinaus gibt das Merkblatt Empfehlungen und Hilfen zur Lösung technischer Probleme, zur Dokumentation und Organisation sowie bei der Umsetzung der einschlägigen Vorschriften.Es richtet sich an Behörden, Verbände, Planer und an die einschlägigen Betriebe.
Die Überarbeitung des Merkblatts erfolgt in der Arbeitsgruppe IG-2.36 „Emissionen aus der metallverarbeitenden Industrie“ (Sprecher: Rüdiger Miller).Die Arbeitsgruppe möchte sich um Experten aus den Branchen „Beizerei, Anodisierbetrieb, Brüniererei, Härterei und Leiterplattenherstellung“ verstärken. Interessierte Fachleute werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung zur Person an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu senden.Hinweise für die Erweiterung des Merkblattes bitte ebenfalls an die DWA-Bundesgeschäftsstelle leiten:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102
Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 165 1 „Niederschlag-Abfluss- und Schmutzfrachtmodelle in der Siedlungsentwässerung – Teil 1: Anforderungen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 165-1 „Niederschlag-Abfluss-und Schmutzfrachtmodelle in der Siedlungsentwässerung – Teil 1: Anforderungen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Anwendung von Kanalnetz- und Schmutzfrachtberechnungen zum Leistungsnachweis von Entwässerungssystemen oder dem Nachweis von Regenentlastungsanlagen sind aus der Praxis nicht mehr wegzudenken.Auch zur Überprüfung der Überflutungsgefährdung nach DIN EN 752 sind Simulationsmodelle erforderlich.
Das Merkblatt DWA-M 165-1 befasst sich mit den Anforderungen an Niederschlag-Abfluss-Berechnungen in der Siedlungsentwässerung, das heißt: Entwässerungssystemen, die vorwiegend als Freispiegelsysteme betrieben werden und zur Ableitung von Schmutz-, Regen-und Mischwasser dienen.Die Ausführungen beziehen sich in erster Linie auf öffentliche Entwässerungssysteme.Sie gelten im übertragenen Sinne auch für die Entwässerung größerer privater Flächeneinheiten (Gewerbe-/Industriebetriebe, Wohnanlagen).Das Merkblatt hat insbesondere das Ziel, durch die Beschreibung von Eingangsdaten, Modellansätzen und ihren Grundlagen, den heutigen Stand der Niederschlag-Abfluss-Berechnung darzulegen und zu erläutern.Einen wesentlichen Bestandteil stellen dabei die Dokumentation der Berechnungen und die Bewertung der Ergebnisse dar.
Das Merkblatt wurde erstmals 1994 vorgelegt (ATV-M 165) und legte den Schwerpunkt auf die Anforderungen an
Niederschlag-Abfluss-Berechnungen in der Siedlungsentwässerung.Der Weiterentwicklung dieser Modelle und deren Anwendung wurde in der Veröffentlichung von 2004 Rechnung getragen (ATV-DVWK-M 165), die nun in zwei Teilen überarbeitet wird.Die nunmehr vorliegende Überarbeitung (Teil 1) wurde – im Vergleich zum Vorgängermerkblatt – umfassend erweitert und enthält jetzt Abschnitte zur Modellkalibrierung, Überflutungs- und Schmutzfrachtberechnung.Die darin enthaltene zusammenfassende Darstellung der Methoden und ihrer Grundlagen ist nach wie vor für eine sachgerechte Anwendung wichtig.Teil 2 wird zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen und befasst sich zur Veranschaulichung mit entsprechenden Beispielen.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWK-M 165 (1/2004) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Änderung des Merkblatttitels
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
neu aufgenommen: Abschnitt 2 „Verweisungen“
neu aufgenommen: Unterabschnitt 3.1 „Definitionen“
neu aufgenommen: Hinweise zum Thema „Modellkalibrierung“
neu aufgenommen: Überflutungs-und Schmutzfrachtberechnung
Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 165 1 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES 2.6 „Abfluss- und Schmutzfrachtsimulation“ (Sprecher: Dr.-Ing.Lothar Fuchs) im DWA-Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ im Auftrag des Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ erstellt.Das Merkblatt richtet sich an Ingenieurbüros und Betreiber von Abwasseranlagen und Genehmigungsbehörden.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 165 1 „Niederschlag-Abfluss- und Schmutzfrachtmodelle in der Siedlungsentwässerung – Teil 1: Anforderungen“ wird bis zum 31. Oktober 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt.Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal.Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 165 1 „Niederschlag-Abfluss- und Schmutzfrachtmodelle in der Siedlungsentwässerung – Teil 1: Anforderungen“ August 2020, 96 Seiten ISBN 978-3-88721-969-7 Ladenpreis: 94 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 75,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
DWA Arbeitsgruppe BIZ-11.1 „Abwassersystemlösungen für Schwellen- und Entwicklungsländer“
In vielen Weltregionen werden ganzheitlich zu planende Sanitärkonzepte benötigt, bei denen Systemlösungen für ein „dezentrales Abwassermanagement“ in Synergie mit oder als Alternative zu konventionellen „zentralen“ Systemen entwickelt und umgesetzt sowie deren Betrieb organisiert werden.Solche Lösungen helfen, dem Dilemma langer Planungszyklen konventioneller Systeme und langer Lebens-/Abschreibungsdauern von Infrastruktureinrichtungen gegenüber einer hohen Wachstumsdynamik in urbanen Gebieten (Fläche, Bevölkerung) zu entgehen.Sie liefern einen relevanten Beitrag zur Deckung des Gesamtbedarfes an Abwasserbehandlung in Schwellen- und Entwicklungsländern (SL/EL) und tragen so zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele SDG 6.2 (Zugang zu Sanitärversorgung) und SDG 6.3 (Abwasserbehandlung) bei.Herausforderungen für die Umsetzung ergeben sich insbesondere aus Wissensdefiziten und Unsicherheiten bei Entscheidungsträgern und Bürgern über verfügbare Technologien und deren Bewertungen, Betriebs- und Wartungsstrukturen, sowie Kosten, Finanzierungs- und Verwaltungsstrukturen dezentraler Systeme.Diese führen jedoch dazu, dass solche Systeme international bisher selten zum Einsatz kommen oder häufig nicht ordnungsgemäß betrieben werden.
Vorrangiges Ziel des Vorhabens ist ein Themenband „Dezentrale Abwassersystemlösungen für Schwellen- und Entwicklungsländer“ (Arbeitstitel) in englischer Sprache.Dieser soll dazu beitragen, dass zukünftig dezentrale Abwassersysteme in der Wasserwirtschaft von Schwellen- und Entwicklungsländern frühzeitig in der Planungsphase als Handlungsoption berücksichtigt und in Synergie zu zentralen Abwassersystemen eingesetzt werden.
Der Themenband soll den Systemansatz „Dezentrales Abwassermanagement“ (in Schwellen- und Entwicklungsländern) darstellen und als Entscheidungshilfe bzw.Handlungsempfehlung für relevante Institutionen, öffentliche Träger, Bauherren, Finanziers, Planer, Hersteller und Institutionen der Aus- und Fortbildung dienen.
Einen Schwerpunkt wird die Darstellung von Kriterien und Abläufen von Entscheidungsprozessen (System-/Szenarienvergleiche) unter Berücksichtigung kurz- und langfristiger Wirtschaftlichkeitsaspekte sowie Fragen der Betriebsorganisation und Betriebsqualifikation bilden.Neben technischen Lösungsansätzen werden Fragen der Organisationsform, Finanzierung, Planung sowie der sozialen Akzeptanz von Sanitärsystemen behandelt.Dazu fließen internationale Erfahrungen (z. B.Veröffentlichungn der EAWAG, Studien von Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit) und Publikationen/Regelwerk der DWA (KA-1: NeuartigeSanitärsysteme NASS, KA-10: Abwasserbehandlung im ländlichen Raum) ein.
Das Vorhaben wird von der neuen Arbeitsgruppe BIZ-11.1 „Abwassersystemlösungen für Schwellen- und Entwicklungsländer“ im Fachausschusses BIZ-11 „Internationale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft“ (Obmann Dipl.-Ing.Edgar Firmenich) erarbeitet.Hinweise für die Bearbeitung und Interessensbekundungen zur Mitarbeit am Vorhaben nimmt die Bundesgeschäftsstelle entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geol. Roland Knitschky
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-214
E-Mail: Knitschky@dwa.de
Gründung der DWA-Arbeitsgruppe KA-6.6 „Deammonifikation im Hauptstrom kommunaler Kläranlagen“
Die Stickstoffelimination im Hauptstrom kommunaler Kläranlagen über die Prozessschritte Nitrifikation/Denitrifikation ist ein seit Jahrzehnten bewährtes und über das Arbeitsblatt DWA-A 131 bezüglich Auslegung im technischen Regelwerk detailliert und aktuell beschriebenes Reinigungsverfahren.Mit dem Ziel der Prozessoptimierung gab es aber in den letzten Jahren verschiedene Ansätze der Verfahrensanpassung durch zum Beispiel die Einbindung von Biofilmsystemen, Reduzierung des benötigten Beckenvolumens und/oder der Implementierung der Deammonifikation zur Reduzierung des Energieverbrauchs und Kohlenstoffbedarfs.Während das Thema der Schlammsysteme in der DWA-Arbeitsgruppe KA-6.3 „Biofilmverfahren“ aufgegriffen wird, fehlt eine Arbeitsgruppe, die den aktuellen Stand des Wissens zur Umsetzung neuer (Anammox) oder verkürzter (Nitiritation) Prozessschritte der N-Elimination zusammenfasst.
Im Jahr 2018 wurde für die hochkonzentrierten und temperierten Schlammwässer die Dimensionierung und technische Gestaltung der biologischen N-Elimination im Teilstrom im Merkblatt DWA-M 349 veröffentlicht – mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Deammonifikation.In Ergänzung sollen nun für die Betreiber kommunaler Anlagen die aktuellen Erkenntnisse aus labor-, halb- und großtechnischen Umsetzungen der Deammonifikation im Hauptstrom in einem Arbeitsbericht zusammengestellt werden, um damit ihre Potenziale und Herausforderungen einer Implementierung aufzuzeigen.
Bislang gibt es noch kein einheitliches Verfahrenskonzept zur Umsetzung der Deammonifikation im Hauptstrom.Zunächst sollen in einem Arbeitsbericht die Grundsätze und wesentlichen Prozessparameter für eine Implementierung der Deammonifikation im Hauptstrom beschrieben werden mit Hinweisen zu Beispielen unter Berücksichtigung von:
Anlagen mit und ohne Teilstrombehandlung (downseeding)
Anlagen mit verschiedenen Schlammsystemen
verschiedene klimatische Bereiche.
Im nächsten Schritt ist ein Merkblatt angestrebt, in dem orientierende Werte zur Auslegung der einzelnen Verfahrensschritte der Hauptstrom-N-Elimination je nach Verfahrensverschaltung und Anordnung benannt werden.
Zur Bearbeitung des Vorhabens hat der DWA-Fachausschuss KA 6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ (Obmann Prof.Dr.-Ing.Burkhard Teichgräber) die Arbeitsgruppe KA-6.6 „Deammonifikation im Hauptstrom kommunaler Kläranlagen“ (Sprecherin Dr.- Ing.Maike Beier) gegründet.Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen – Betreiber, Hersteller, Aufsichtsbehörden und Kläranlagenbetreiber – eingeladen und werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung ihrer Person an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu übersenden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wilhelm@dwa.de
Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 149-10 „Zusammenfassung und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 10: Substanzklassifizierung“
Zur Schaffung eines einheitlichen Verständnisses der Substanzklassifizierung und der Entwicklung einer standardisierten Methodik zur Ermittlung der Substanzklasse von Abwasserkanälen und Schächten soll das Merkblatt DWA-M 149-10 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 10: Substanzklassifizierung“ erarbeitet werden.
Der darin zu erarbeitende Standard soll im Einzelnen die folgenden Eigenschaften aufweisen:
Die Methodik wie auch das Ergebnis muss den Anforderungen von Betreibern und Anwendern an die Praxistauglichkeit genügen.Unter anderem muss die Berechnungsgrundlage der Substanzklassifizierung den allgemein verfügbaren Daten von Betreibern und Anwendern Rechnung tragen.
Aus Gründen der Praxistauglichkeit und Akzeptanz soll die Methodik zur Substanzklassifizierung größtmögliche Analogien zur Methodik der Zustandsklassifizierung gemäß DWA-M 149-3 aufweisen.
Es ist zu prüfen, welchen Beitrag die Substanzbeurteilung zur Aufstellung einer Sanierungsstrategie und der damit verbundenen Finanzplanungen leisten kann.
Die Substanzklasse soll Hinweise darauf geben, welches Sanierungs(haupt)
verfahren für eine Kanalhaltung bzw.einen Schacht aus technischer Sicht wahrscheinlich ist.
Zielgruppe des Merkblatts sind Netzbetreiber und beratende Ingenieurbüros, die sich mit der Erstellung von Sanierungskonzepten für Kanalisationen befassen.
Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-8.9 „Sanierungsstrategien“ (Sprecher: Dipl.-Ing.Hans-Peter Becker) in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe ES-8.1 „Zustandserfassung und-beurteilung“ (Sprecher: Dr.-Ing.Martin Keding) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ (Obmann: Dr.-Ing.Christian Falk) erarbeitet.Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-115 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 174 „Betriebsaufwand für kommunale Entwässerungssysteme – Hinweise zur Ermittlung des Ressourcenbedarfs“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 174 „Betriebsaufwand für kommunale Entwässerungssysteme – Hinweise zur Ermittlung des Ressourcenbedarfs“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt DWA-M 174 ermöglicht zusammen mit dem Arbeitsblatt DWA-A 147 „Betriebsaufwand für kommunale Entwässerungssysteme – Betriebsaufgaben und Häufigkeiten“ die Ermittlung des Personalaufwands sowie des Fahrzeug- und Gerätebedarfs für den Betrieb von Kanalnetzen.Ziel des Merkblatts DWA-M 174 ist es, den Betreibern verschiedene Möglichkeiten der Ermittlung bzw.der Überprüfung des Ressourcen- sowie des Fremdleistungsbedarfs aufzuzeigen.
Im Merkblatt DWA-M 174 wird ein Verfahren vorgestellt, mit dem die Höhe des Ressourcenbedarfs abgeleitet werden kann.Mithilfe der im Merkblatt DWA-M 174 dargestellten Verfahrensweise können verschiedene zentrale Aufgabenstellungen des Betriebsmanagements bearbeitet werden.Es basiert auf Mittelwerten, die auf der Erfahrung zahlreicher Betreiber beruhen und die auch Erkenntnisse aus Benchmarking-Projekten berücksichtigen.
Der Betrieb der Kanalisation ist eine wesentliche Aufgabe der Stadtentwässerung.Alle Kanalisationsanlagen müssen gemeinsam mit den zugehörigen Sonderbauwerken jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden.Zur Umsetzung dieses Ziels gibt das Merkblatt DWA-M 174 mit seinen Ausführungen zum Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf eine wichtige Hilfestellung.Für die Betriebsaufgaben und ihnen zugeordneten Häufigkeiten aus dem Arbeitsblatt DWA-A 147 wird die Ermittlung des Aufwands an Personal, Fahrzeug und Geräten für die Teilprozesse Inspektion, Reinigen, baulicher Unterhalt und Sonderleistungen dargestellt und erläutert.Außerdem werden Hinweise für die Berücksichtigung des Betriebsaufwands weiterer, nicht standardisierbarer Teilprozesse gegeben.So kann der daraus ableitbare Leistungsumfang des Kanalbetriebs individuell zusammengestellt werden.
Je nach örtlichen Gegebenheiten ergeben sich große Spannweiten bei den Tagesleistungen.Dies muss im Einzelfall jeweils sorgfältig berücksichtigt werden.Nichtzutreffende Annahmen können zu erheblichen falschen Kostenberechnungen führen.Die aufgeführten Beispiele dienen dabei zur Erläuterung der angewandten Methodik.
Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des im Oktober 2005 veröffentlichten Merkblatts DWA-M 174 „Betriebsaufwand für die Kanalisation – Hinweise zum Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf“.Dieses Merkblatt war bislang ausschließlich auf einen Anwenderkreis beschränkt, der die relevanten Betriebsarbeiten in Form von Eigenleistungen erbringt.Die betriebliche Praxis zeigt jedoch, dass dies tatsächlich nur eingeschränkt der Fall ist.Gleichfalls fehlen im bisherigen methodischen Ansatz des Merkblatts DWA-M 174 Hinweise zur Ermittlung des Betriebsaufwands in Form von jährlichen Betriebskosten.Ein Ziel des neuen Merkblatts DWA-M 174 ist eine stärkere Fokussierung auf den resultierenden betrieblichen Aufwand sowie die Möglichkeit zu dessen Optimierung.Hierfür ist die systematische Erfassung aller Betriebsarbeiten und Ableitung des erforderlichen Ressourcenbedarfs bzw.der erforderlichen Fremdleistungen notwendig.
Die in diesem Merkblatt beschriebene Vorgehensweise für die Ermittlung des Ressourcenbedarfs kann in Anlehnung an den Geltungsbereich des Arbeitsblatts DWA-A 147 für Entwässerungssysteme im Sinne von DIN EN 752 angewendet werden.Anlagen, die nur der Ableitung von Abwasser von einer Anfallstelle zu einem Abwasserkanal dienen (zum Beispiel Grundstücksentwässerungsanlagen, Anlagen der Straßenentwässerung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortslagen, verrohrte Gewässer), werden in diesem Merkblatt nicht berücksichtigt.Für sie gelten spezielle Regelwerke und Normen (zum Beispiel DIN 1986-30).Für diese Anlagen sind individuelle Betrachtungen oder Abschätzungen in Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 174 erforderlich.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 174 (10/2005) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Änderung des Merkblatttitels
b) Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
c) Ergänzung bzw.Abgrenzung um Anlagen von kommunalen Entwässerungssystemen
d) neu aufgenommen: Hinweise zur Ermittlung des Betriebsaufwands in Form von jährlichen Betriebskosten
e) neu aufgenommen: Verfahren zur Ableitung des Ressourcenbedarfs
f) neu aufgenommen: Hinweise für Optimierungsmöglichkeiten und Anwendungsbeispiele
g) Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 174 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES- 7.3 „Betrieb und Unterhalt von Kanalnetzen“ (Sprecher Dipl.-Ing.Frank Männig) unter teilweiser Mitwirkung der DWA-Arbeitsgruppe ES-7.4 „Betrieb und Unterhalt von Abwasserpumpanlagen“ im Auftrag des DWA-Hauptausschusses Entwässerungssysteme im Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erarbeitet. Es richtet sich an Abwasserbeseitigungspflichtige, Kanalnetzbetreiber, Dienstleistungsunternehmen und Ingenieurbüros aus dem Bereich Entwässerung.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 174 „Betriebsaufwand für kommunale Entwässerungssysteme – Hinweise zur Ermittlung des Ressourcenbedarfs“ wird bis zum 30.September 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt.Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt M. SC. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal.Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 174 „Betriebsaufwand für kommunale Entwässerungssysteme – Hinweise zur Ermittlung des Ressourcenbedarfs“, Juli 2020, 49 Seiten ISBN 978-3-88721-965-9 Ladenpreis: 68,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 54,80 Euro.
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Erarbeitung einer Merkblattreihe DWA-M 194 „Multifunktionale Flächen“
Die DWA plant die Erarbeitung einer Merkblattreihe (DWA-M 194) zu dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen in multifunktionalen Flächen.
Die Konkurrenz verschiedener öffentlicher Aufgabenträger um die Nutzung öffentlicher Flächen in größeren Städten für Erholung, Sport, als Grün- und Naturflächen und für wasserwirtschaftliche Zwecke wächst ständig.Städtebauliche und Ingenieurplanungen müssen diese unterschiedlichen Anforderungen berücksichtigen.Zudem erfordert auch der Klimawandel mit ausgeprägten Regenereignissen und langanhaltenden Trockenphasen Anpassungen in der Flächennutzung.Dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen in multifunktionalen Flächen gewinnen hierbei an Bedeutung.Erschwerend wirkt dabei der Umstand, dass die Inanspruchnahme der notwendigen Flächen ereignisabhängig und selten vollumfänglich bzw.langanhaltend ist.Daher hat der DWA-Hauptausschuss „Entwässerungssysteme“ entschieden, dass eine Merkblattreihe zu dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen in multifunktionalen Flächen erarbeitet werden soll.
Die Integration von Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen in multifunktionalen Flächen eröffnet Fragen zu Zuständigkeiten, Finanzierung, Rechten und Pflichten der verschiedenen Akteure in den Kommunen, aber auch in Bezug auf umweltrechtliche Rahmenbedingungen.Vor allem aber dürfen während der Planung dieser Anlagen aus Sicht eines reibungslosen und langfristig gesicherten Betriebs bestimmte funktionale Mindestanforderungen nicht unterschritten werden.
Die zu erarbeitende Merkblattreihe soll folgende Themen behandeln:
Grundlagen multifunktionaler Flächen
Planungshinweise aus verfahrenstechnischer Sicht mit Mindestanforderungen an die Funktionalität (Reinigung, Retention)
Planungshinweise aus betrieblicher Sicht mit Mindestanforderungen an
multifunktionell genutzte Abwasseranlagen
● Erfahrungen im Betrieb und Unterhalt bestehender Anlagen
● Empfehlungen zur Abwicklung der Betriebs- und Unterhaltsarbeiten
● Empfehlungen zur Regelung der Unterhaltungslast zwischen den beteiligten Akteuren
● haftungs- und umweltrechtliche Aspekte.
Die neue Merkblattreihe DWA-M 194 „Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen“ soll wie folgt strukturiert werden:
Merkblatt Teil 1 „Grundlagen“
Merkblatt Teil 2 „Planung und Bau“
Merkblatt Teil 3 „Betrieb und Unterhalt“.
Die Merkblattreihe wird von den neu zu gründenden Arbeitsgruppen ES-7.9 „Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen“ im Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ (Obmann: Dipl.-Ing.Roland Kammerer) und der Arbeitsgruppe ES-3.11 „Planung und Bau von multifunktionalen Flächen“ im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: PD Dr.-Ing.Stephan Fuchs) erarbeitet.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-115 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Überarbeitung des Merkblattes DWA-M 190 als Arbeitsblatt DWA-A 190
Das Merkblatt DWA-M 190 aus dem Jahre 2014 wurde auf seine Aktualität hin überprüft.Es wurde festgestellt, dass neben der Aktualisierung der Verweise und Bezüge zu DWA-Regelwerk, Normen und Gesetzen sowie den Quellen- und Literaturhinweisen insbesondere die folgenden Änderungen durchgeführt werden müssen:
Anpassung der Ausführungsbereiche in Anlehnung an den Güteschutz Grundstücksentwässerung
Überarbeitung der Umsetzungsbeispiele
Aktualisierung des Satzungsvorschlags
Überprüfung und Aktualisierung des Anhangs C „RAL-Gütesicherung für Arbeiten auf Grundstücken – Gütesicherung RAL-GZ 961 und RAL-GZ 968″
Überarbeitung und Zuordnung der Zusammenstellung der relevanten technischen Regeln und Rechtsvorschriften zu den Ausführungsbereichen
Das Merkblatt soll in ein Arbeitsblatt DWA-A 190 überführt werden.Dies liegt darin begründet, dass die RAL-Gütesicherung sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich als allgemein anerkannt gilt und in Normen (wie zum Beispiel DIN 1999-100, DIN 4040-100, DIN 1986-30) sowie im DWA-Regelwerk (wie zum Beispiel Arbeitsblatt DWA-A 139, Arbeitsblatt DWA-A 142) auf sie verwiesen wird.
Zielgruppe sind private/öffentliche Bauherren, Abwasserbeseitigungspflichtige, bauüberwachende Personen sowie Grundstückseigentümer.
Das Arbeitsblatt wird vom Fachausschuss ES-6 überarbeitet und soll von einer Redaktionsgruppe unter Leitung von Dipl.-Ing.Tobias Rottmann für die Besprechung im Fachausschuss ES-6 vorbereitet werden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-115 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Überarbeitung TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“
TRwS 781 aus Dezember 2018 wird überarbeitet.Hauptgrund für die zeitnahe Überarbeitung sind die Ergebnisse aus dem DGMK-Projekt 822 „Fugenumläufigkeit bei Ortbeton an Tankstellen“, die demnächst veröffentlicht werden.Im DGMK-Projekt 822 wurde untersucht, inwieweit Ottokraftstoffe den Bereich der geschützten Fugenflanke bei Abfüllflächen aus FD-Beton umlaufen.Die Ergebnisse dieses Projekts sollen, insbesondere auch auf Wunsch von Bund und Ländern, in der TRwS 781 berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sind die Konsequenzen aus der Aufstellung von gekühlten Hochleistungsladepunkten an Tankstellen zu bewerten und gegebenenfalls in der TRwS zu berücksichtigen.Außerdem haben sich Anmerkungen aus der Fachöffentlichkeit zu verschiedenen Sachverhalten ergeben (unter anderem zur Dichtheitsprüfung von Rückhalteeinrichtungen im Entwässerungssystem), die ebenfalls erörtert werden sollen.
Mit der Überarbeitung der TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ sollen bundesweit wasserrechtlich aktuelle, an die gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen angepasste, einheitliche technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb für Tankstellen für Kraftfahrzeuge sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt werden.
Die TRwS 781 soll wieder als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne von § 62 Abs.2 WHG sein.Sie richtet sich insbesondere an die betroffenen Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.
Die Überarbeitung soll durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.5 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ erfolgen (Sprecher: Dr.-Ing.Hermann Dinkler).Die Arbeitsgruppe soll noch im Juli 2020 ihre Arbeit aufnehmen.Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de
Überprüfung des DWA-Regelwerks – Ihre Erfahrung ist gefragt!
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist.Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“ (Mai 2018) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWA-A 400: 6.1).
Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im November 2019.
Tabelle 1 listet alle Arbeits- und Merkblätter auf, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben.Dabei wird nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig.
Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben.Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind?
Ihre Anregungen sind willkommen! Schreiben Sie uns!
DWA-Bundesgeschäftsstelle . Qualitätssicherung Regelwerk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: QS-Regelwerk@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 159 „Kriterien und Hinweise zur Materialauswahl für Abwasserleitungen und -kanäle“
Das Merkblatt DWA-M 159 „Kriterien und Hinweise zur Materialauswahl für Abwasserleitungen und -kanäle“ wurde im Jahr 2005 veröffentlicht und soll nach Beschluss des Hauptausschusses Entwässerungssysteme aktualisiert werden.
Die Überarbeitung und Ergänzung des Merkblatts DWA-M 159 wird die folgenden Punkte enthalten:
1. Aktualisierung
Aufgrund des Alters des Merkblattes ist eine grundsätzliche Überprüfung des Inhalts und der Struktur sowie der Literaturstellen notwendig.
1. Entscheidungskriterien
Die Entscheidungskriterien zur Materialauswahl werden überprüft, ergänzt und konkretisiert. Dies beinhaltet auch die Erstellung einer Checkliste mit Kriterien zur Materialwahl, welche als Leitfaden zur qualitativen Bewertung genutzt werden kann.
1. Technische Nutzungsdauer
Im Rahmen einer Recherche (Literatur, Betreiber) ist geplant, eine Übersicht zu den verschiedenen Nutzungsdaueransätzen zu erstellen. Diese Übersicht soll mit den vorhandenen Einflussfaktoren auf die Nutzungsdauer ergänzt werden.
Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-1.5 „Materialanforderungen an Abwasserleitungen und -kanäle“ im Fachausschuss ES-1 „Grundsatzanforderungen/Anforderungen“ (Obmann: Dr.-Ing. Klaus Hans Pecher) erarbeitet.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten, insbesondere Materialwissenschaftler, Kanalnetzbetreiber (Kommune, Industrie und Gewerbe), melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs/eines Kurzlebenslaufs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Teamleiter Entwässerungssysteme Fachreferent für Entwässerungssysteme Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: team-es@dwa.de
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Erarbeitung der Merkblätter DWA-M 102-4/BWK-M 3-4 und DWA-M 102-5/BWK-M 3-5
Aufgrund der Vielzahl der Stellungnahmen zum Gelbdruck des DWA-A 102/ BWK-A 3 (10/2016) und der Kritik an der bisherigen Struktur des Arbeitsblatts haben sich die befassten Gremien des BWK (Arbeitsgruppe 2.3) und der DWA (Arbeitsgruppe ES-2.1) darauf verständigt, die Regelungen als Arbeits-und Merkblattreihe DWA-A/M 102/BWK-A/ M 3 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“ wie folgt neu zu strukturieren:
Teil 1: „Allgemeines“ mit grundlegenden Erläuterungen zu den emissions-und immissionsbezogenen Regelungen in den Teilen 2 bis 5 als Arbeitsblatt
Teil 2: „Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen für Regenwetterabflüsse in Siedlungen“ als Arbeitsblatt
Teil 3: „Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen zur Einleitung von Regenwetterabflüssen in Oberflächengewässer“ als Arbeitsblatt
Teil 4: „Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers in Siedlungsgebieten“ als Merkblatt
Teil 5: „Hydromorphologischer und biologischer Nachweis im Rahmen des Immissionsnachweises“ als Merkblatt
Im Zuge der Bearbeitung der zum Gelbdruck eingegangenen Stellungnahmen wurden Teile des Arbeitsblattentwurfs DWA-A 102/BWK-A 3 zur Wasserhaushaltsbilanz (emissionsbezogen) sowie zum hydromorphologischen und biologischen Nachweis (immissionsbezogen) von den zuständigen Gremien bei DWA und BWK in die Merkblätter DWA-M 102-4/BWK-M 3-4 und DWA-M 102-5/BWK-M 3-5 überführt.
Diese beiden neuen Merkblattteile werden der Fachöffentlichkeit in 2020 in einem erneuten Beteiligungsverfahren zur Kommentierung vorgelegt.
Die Stellungnehmenden zum Gelbdruck DWA-A 102/BWK-A 3 (10/2016) werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu den Merkblättern DWA-M 102-4/BWK-M 3-4 und DWA-M 102-5/BWK-M 3-5 ebenfalls berücksichtigt und bekommen die Gelbdrucke unaufgefordert zugesandt.
Die Merkblätter werden von der DWA-Arbeitsgruppe ES-2.1 „Systembezogene Anforderungen und Grundsätze“ (DWA-M 102-4/BWK-M 3-4, Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) und der BWK-Arbeitsgruppe 2.3 „Anforderungen an Misch-und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse“ (DWA-M 102-5/BWK-M 3-5, Vorsitzender: Prof. Dr. Dietrich Borchardt) erarbeitet.
Ansprechpartner DWA:
Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: berger@dwa.de
Ansprechpartner BWK:
Dr. Birgit Schlichtig
E-Mail: schlichtig@bwk-bund.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 791 (TRwS 791) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Heizölverbraucheranlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 791 (TRwS 791) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Heizölverbraucheranlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Zum Schutz der Gewässer werden vonseiten des Gesetzgebers besondere Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen gestellt. Vor dem Hintergrund der spezifischen Regelungen für diese besondere Anlagenart und der Vielzahl der Anlagen (ca. 5,5 Millionen in Deutschland) ist in diesem Zusammenhang eine spezielle TRwS für Heizölverbraucheranlagen auch im Hinblick auf § 15 AwSV notwendig, um ein einheitliches technisches Niveau in Deutschland zu erzielen.
Die TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“ hat den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik und konkretisiert die wasserrechtlichen, technischen und betrieblichen Anforderungen im Sinne § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Mit der TRwS „Heizölverbraucheranlagen“ werden bundesweit wasserrechtlich einheitliche, grundlegende technische und betriebliche Regelungen für neue und bereits in Betrieb befindliche Heizölverbraucheranlagen sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt. Die TRwS „Heizölverbraucheranlagen“ soll des Weiteren Grundlage für weitergehende detaillierte Regelungen für zum Beispiel das Handwerk sein. Eine Abstimmung mit anderen TRwS ist erfolgt, die speziellen Regelungen dieser TRwS gehen anderen voraus.
Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aus anderen Rechtsbereichen, z. B. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und zugehörigen technischen Regelungen, sowie Anforderungen nach kommunalem Satzungsrecht oder abwasserrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.
Änderungen
Gegenüber TRwS 791-1 (02/2015) und TRwS 791-2 (04/2017) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Zusammenführung beider Teile der TRwS
Anpassung an den geänderten § 63 WHG
Klarstellungen zum Begriff „Wesentliche Änderung“
Erweiterung der TRwS um Aussagen zu bestehenden Kunststofftanks
Ergänzung von Festlegungen für Anlagen zum Lagern von Heizöl mit einem Volumen von nicht mehr als 220 l
Berücksichtigung technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen.
Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.13 „Heizölverbraucheranlagen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ (HA IG) im Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erarbeitet. Es richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „Heizölverbraucheranlagen“ berührt sind.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 791 (TRwS 791) wird bis zum 30. Juni 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: gummert@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 791 (TRwS 791) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Heizölverbraucheranlagen“ April 2020, 92 Seiten ISBN 978-3-88721-952-9 Ladenpreis: 88,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 70,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
DWA-Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Frauen in der Wasserwirtschaft“
Den Frauen in der Wasserwirtschaft ein Gesicht und eine Stimme zu geben, ist das Ziel einer neuen DWA-Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die im Hauptausschuss BIZ eingerichtet werden soll.
Facharbeiterinnen, Meisterinnen, Technikerinnen, Ingenieurinnen und auch weibliche Führungskräfte sind in der Wasserwirtschaft immer noch nicht selbstverständlich. Dennoch tragen sie – gemeinsam mit ihren männlichen Kollegen – zum Erfolg der Branche bei. Die Herausforderungen der Wasserwirtschaft, wie die Digitalisierung der Arbeitswelt, der Fachkräftemangel und Klimawandel erfordern auch den Einsatz von Frauen. Deshalb ist es wichtig, die Berufe und das Arbeitsumfeld in der Wasserwirtschaft für Frauen interessant und attraktiv zu beschreiben und zu gestalten. Die Branche braucht weibliche Vorbilder, die Anstöße und Orientierung geben. Sie können von ihren beruflichen Erfahrungen und Erfolgen berichten und zeigen, wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Anreize für Frauen bieten können, um sie als Arbeitskräfte zu gewinnen und zu binden.
Für Frauen, die bereits in der Wasserwirtschaft arbeiten, ist es hilfreich, sich zu vernetzen, auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen. Frauen müssen die Chance erhalten und ergreifen, sich auch in anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgabengebieten zu etablieren. Weibliches Arbeiten und Führen heißt mehr Einfühlungsvermögen, mehr Teamarbeit, konstruktive Konfliktlösung und vernetztes Denken.
Zudem müssen Frauen in der Fachwelt sichtbarer werden, ob in Fachausschüssen oder Gremien, in Nachbarschaften, als Fachreferentinnen in wissenschaftlichen Foren oder in den Führungsetagen der Wasserwirtschaft.
Es ist notwendig, zu sensibilisieren. Alte Denkmuster und Strukturen, die die klassisch männliche Domäne Wasserwirtschaft prägen, sollen in der Arbeitsgruppe hinterfragt und aufgebrochen werden. Männer und Frauen, die ein gleichberechtigtes, kollegiales Miteinander leben, sind zu stärken.
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat den Anspruch, mit dem Thema „Frauen in der Wasserwirtschaft“ auf Veranstaltungen und in Fachpublikationen präsent zu sein sowie Wasserwirtschaftlerinnen zu vernetzen, zu unterstützen und zu beraten.
Wer Anregungen und Ideen hat oder in der Arbeitsgruppe „Frauen in der Wasserwirtschaft“ mitarbeiten möchte, wird gebeten sich bei Anett Baum zu melden (baum@dwa.de). Interessierte Frauen sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen.
Das erste Expertinnen-Treffen wird am 14. Februar 2020 in Hennef stattfinden. Bitte melden Sie sich an, wenn Sie teilnehmen möchten. Wir freuen uns auf Sie, Ihre Ideen und Unterstützung.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-124
Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: baum@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme
Bodenerosion – Kartieranleitung: Entwurf des Merkblatts DWA-M 921 liegt vor
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 921 „Bodenerosion durch Wasser – Kartieranleitung zur Erfassung aktueller Erosionsformen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Mit der Bodenerosion des Wassers werden die durch den Einfluss des Menschen verstärkten abflussbedingten Prozesse der Bodenverlagerung bezeichnet. Diese reichen von der Ablösung über den Transport von Bodenteilchen und der an sie gebundenen Stoffe bis hin zur Akkumulation. Bodenerosion führt zu einer umfassenden Beeinträchtigung von Bodenfunktionen: landwirtschaftliche Kulturen werden geschädigt, und selbst Bauwerke können unterspült werden. Das erodierte Material lagert sich an anderer Stelle wieder ab. So entstehen Schäden sowohl im Abtrags- als auch im Akkumulationsbereich, indem Pflanzen oder Gräben verschüttet sowie Vorfluter und Kanalisationssysteme verstopft werden. Für die realistische Einschätzung der Erosionsursachen, ihrer Auswirkungen und Schäden ist eine umfassende Aufnahme der Erosionsformen, die Bodenerosionskartierung, erforderlich.
Die Kartierung erfolgt heute in der Regel für die digitale Archivierung und umfassende Dokumentation. Für diese digitale Umsetzung der Symbole und Parameter in der Datenverarbeitung sind eindeutige Schlüssel nötig. Dies gilt auch für die Erstellung von Erosionskatastern. Für Geländeaufnahmen stehen inzwischen digitale, hochauflösende Raummodelle zur Verfügung. Diese können durch neue technische Werkzeuge wie Kopter und Airborne Laser Scanning (ALS) ergänzt werden. Mit der vorliegenden Kartieranleitung steht nun ein Werkzeug zur Verfügung, das alle Teilprozesse – von der Ablösung über den Transport bis hin zur Ablagerung – zu erfassen hilft, in den ökosystemaren Zusammenhang stellt und durch eine einheitliche Nomenklatur beschreibt. Diese Anleitung bietet zudem für die Erstellung von Erosionskatastern eine solide Basis und genügt damit auch den rechtlichen Anforderungen an die Erosionskartierung. Eine Arbeitsgruppe der DWA und des Bundesverbands Boden (BVB) hat eine Aktualisierung der Kartieranleitung vorgenommen und das vorliegende DWA-Merkblatt verfasst.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DVWK-M 239/1996 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Berücksichtigung der Anforderungen des Bodenschutzrechts, insbesondere des Bundes-Bodenschutzgesetzes (1998) und der Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung (1999) sowie der Bezüge zu anderen Rechtsbereichen – wie etwa dem Wasserschutz- (EG-WRRL 2000, WHG 2009) und dem Naturschutzrecht (BNatSchG 2009; hier vor allem § 5 „Grundsätze der guten fachlichen Praxis“; vgl. auch „Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft“ nach § 17 BBodSchG 1998)
b) Aktualisierung und Neufassung der Datendokumentation im Gelände, der digitalen Datenverschlüsselung und der Kartenlegende sowie sämtlicher Abbildungen; Anpassung an Anforderungen von Datenbanken und Geoinformationssystemen (GIS)
c) neu aufgenommen: Darstellung des Forschungsstands, Unterscheidung von Übersichts- und Detailkartierung, Mindestdatensätze zur Aufnahme von Erosionsformen bei Übersichts-und Detailkartierungen, Fließdiagramme zum Ablauf der Erosionskartierung, exemplarische Fotos von Erosionsformen, Berücksichtigung neuer Techniken für die Aufnahme von Erosionsformen.
d) begriffliche Vereinheitlichung, Verbesserung der Merkblattsystematik, fachliche Standardisierung der Aufnahme und Darstellung von Erosionsdaten, Vorlage für den Aufbau bundesweit einheitlicher Schadenskataster
e) redaktionelle Überarbeitung des gesamten Texts.
Das Merkblatt DWA-M 921 wurde von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des BVB als BVB-Fachausschuss „Kartieranleitung zur Erfassung aktueller Erosionsformen“ und als DWA-Arbeitsgruppe GB- 6.11 „Erosionskartierung“ erstellt und soll Anwendern aus Wasserwirtschaft, Bodenschutz und Landwirtschaft in der Verwaltung sowie in Planungs- und Ingenieurbüros die Umsetzung des relevanten Rechts (vor allem Boden-, Wasserschutz-, daneben auch Bau- und Naturschutzrecht) erleichtern.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 921 wird bis zum 30. April 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: barion@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 921 „Bodenerosion durch Wasser – Kartieranleitung zur Erfassung aktueller Erosionsformen“, Februar 2020 111 Seiten, ISBN 978-3-88721-853-9 Ladenpreis: 96,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 77,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Merkblatt DWA-M 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen“
Die DWA hat das Merkblatt DWA-M 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen“ veröffentlicht.
Betreiber von Abwasseranlagen haben die Aufgabe, diese so zu betreiben, dass die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes, Kapitel 3, Abschnitt 2 „Abwasserbeseitigung“ und insbesondere §§ 60 und 61 eingehalten werden. In diesem Merkblatt werden die Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen, die beschäftigten Personen und an die für die Planung, den Bau und den Betrieb der Abwasseranlagen verantwortlichen Personen sowie die sicherheitstechnischen und betriebstechnischen Belange für Planung, Bau und Betrieb von Abwasseranlagen dargestellt.
Ziel ist es, eine Grundlage für eine sichere, zuverlässige, umweltgerechte und wirtschaftliche Abwasserentsorgung im Sinne der gesetzlichen und technischen Regelungen zu schaffen. Wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Forderungen sowie der kundenseitigen Qualitätsansprüche bei der Abwasserentsorgung sind:
entsprechend leistungsfähige Einrichtungen und Abwasseranlagen
sozialkompetente und weitsichtige Führung
sach- und ordnungsgemäßer Betrieb
ausreichendes und qualifiziertes Personal
gut funktionierende Qualitätssicherungsmaßnahmen
wirtschaftliches Handeln
ständige Weiterentwicklung.
Zur Umsetzung der Anforderungen im Rahmen eines Technischen Sicherheitsmanagements stehen Leitfäden bei der TSM-Stelle der DWA (E-Mail: tsm@dwa. de) zur Verfügung. Für Unternehmen, die neben der Abwasserentsorgung weitere Sparten betreiben, gelten auch die Anforderungen der jeweiligen entsprechenden Regelwerke.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 1000 (08/2012) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Anpassung an zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze oder technische Regeln
Anpassungen hinsichtlich der zum Merkblatt zugehörigen Leitfäden
Anpassungen hinsichtlich geänderter Berufsbezeichnungen.
Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WI-5.1 „TSM Abwasser“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Bernd Hünting) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ im DWA-Fachausschuss WI-5 „Managementsysteme/Technisches Sicherheitsmanagement“ erarbeitet. Es richtet sich an alle für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Abwasseranlagen verantwortliche Personen.
Mit dem Erscheinen des Merkblatts DWA-M 1000 (01/2020) wird das Merkblatt DWA-M 1000 (08/2012) zurückgezogen.
Merkblatt DWA-M 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen“ Januar 2020, 21 Seiten ISBN 978-3-88721-922-2 Ladenpreis: 38 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 30,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
Ein kostenfreier Informationstag zum Thema findet in der Bundesgeschäftsstelle der DWA statt. Die Veranstaltung dient als erste Kontaktaufnahme. Sie bietet Ihnen die Gelegenheit, sich über das Thema TSM umfassend zu informieren und mit Experten sowie Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen. Datum: 13. Februar 2020, Anmeldeschluss: 4. Februar 2020
Weitere Informationen erhalten Sie bei Christina Holz Tel. 0 22 42/872-229 E-Mail: holz@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 540 „Mehrdimensionale morphodynamisch-numerische Modelle für Fließgewässer“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 540 „Mehrdimensionale morphodynamisch-numerische Modelle für Fließgewässer“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Selbst wenn heute viele Fließgewässer durch anthropogene Eingriffe wie Begradigung, Uferschutz, Fluss- und Stauregelung, Bewirtschaftung der Sohlensedimente durch Baggern und Verklappen, Renaturierungsmaßnahmen etc. stark überprägt sind, bleibt der Sedimenttransport als treibende Kraft der Morphodynamik meist aktiv und soll zum Beispiel zur ökologischen Aufwertung stark veränderter Gewässer sogar wieder verstärkt werden. Deshalb ist der Geschiebe- und Schwebstofftransport bei allen Gewässern mit konstruktiv nicht völlig unterbundenen bettbildenden Prozessen im Flussbau stets zu berücksichtigen. Dies vor allem, wenn die Nachhaltigkeit von Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen überprüft und durch angepasste Maßnahmen wie zum Beispiel örtliche Sohlenbefestigungen und Feststoffbewirtschaftungen optimiert werden soll. Deshalb ist die problemgerechte Analyse und Prognose des Feststofftransports in allen relevanten Ausprägungen und damit die Morphodynamik, das heißt die Veränderung der Gestalt von Fließgewässern durch bettformende Prozesse, wichtiges Ziel flussbaulicher Untersuchungen. Hierzu werden in der heutigen Ingenieurpraxis überwiegend hydrodynamisch-numerische Strömungs-und Feststofftransportmodelle eingesetzt, wobei zumeist tiefengemittelt-zweidimensionale Modelle verwendet werden, die den Schwerpunkt des vorliegenden Merkblatts bilden.
Mit dem ATV-DVWK-Arbeitsbericht „Feststofftransportmodelle für Fließgewässer“ vom März 2003 wurde das damalige Fachwissen zur Modellierung des Feststofftransports im Sinne eines Nachschlagewerks zusammengestellt. Dabei wurden sowohl physikalische, also maßstäblich verkleinerte Modelle, als auch numerische Modelle betrachtet. Die Erstellung eines Merkblatts zur gewählten Thematik hatten die damaligen Autoren als verfrüht angesehen, da sich insbesondere die numerischen Feststofftransportmodelle noch in stetiger Entwicklung befanden und sich Anwendungen derselben zum Beispiel in Ingenieurbüros noch nicht etabliert hatten. Deshalb war der Kreis der Leser und Anwenderinnen überwiegend beschränkt auf Fachleute, die sich mit der Modellierung von morphodynamischen Vorgängen und der Entwicklung von dazu geeigneten Modellverfahren beschäftigen. Die üblichen Adressaten von DWA-Merkblättern, die in Verwaltungen oder Ingenieurbüros tätigen Ingenieure, die vor praktischen Modellierungsproblemen stehen, für die sie Hilfestellungen benötigen, wurden dadurch nur zum Teil angesprochen.
Dies hat sich grundlegend geändert. Numerische Feststofftransportmodelle haben sich in Ergänzung zu mehrdimensionalen Strömungsmodellen als Standardwerkzeug in der Ingenieurpraxis etabliert. Dies betrifft insbesondere die tiefengemittelten zweidimensionalen Modelle. Eindimensionale Feststofftransportmodelle werden wegen der beschränkten Aussagekraft und, da die Strömungsmodellierung ohnehin meist zweidimensional erfolgt, nur noch für lange Gewässerabschnitte und Langzeitaussagen angewendet. Dreidimensionale Modelle werden wegen des zum Teil erheblichen Rechenzeitaufwands meist nur für Sonderprobleme des Feststofftransports wie lokale Kolkbildung sowie an Hochschulinstituten und vergleichbaren Einrichtungen angewendet. Dies gilt auch für physikalische Modelle. Deshalb liegt der Fokus im vorliegenden neuen Merkblatt DWA-M 540 „Mehrdimensionale morphodynamisch-numerische Modelle für Fließgewässer“, auf tiefengemittelten, zweidimensionalen numerischen Modellen und ihrer Anwendung in der Ingenieurpraxis.
Die erleichterte Anwendung von Feststofftransportmodellen kann aber dazu führen, dass das für Fragestellungen des Feststofftransports fundamentale Fachwissen beim Bearbeiter nicht ausreichend vorliegt. Hinzu kommt, dass der Kostendruck vonseiten der Auftraggebenden einer im Grunde erforderlichen, umfangreichen und damit sachgerechten Modellierung im Wege steht. Die mit solchen Feststofftransportmodellen erzielten Ergebnisse können deshalb nicht in jedem Anwendungsfall einer fachwissenschaftlichen Prüfung standhalten. Hier setzt das vorliegende Merkblatt an. Es vermittelt das aus Sicht erfahrener Ingenieure erforderliche Fachwissen hinsichtlich der semiempirischen Ansätze zum Feststofftransport, der Erhaltungsgleichungen und der numerischen Umsetzung sowie der Anfangs- und Randbedingungen zur Erstellung und zum Betrieb des morphodynamischen Modells. Weiterhin gibt es Hinweise auf die erforderlichen Daten zum Aufbau, zur Kalibrierung und zur Verifikation der Modelle sowie zur problemgerechten Interpretation der Ergebnisse.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WW-2.4 „Feststofftransportmodelle“ (Sprecher PD Dr.-Ing. habil. Peter Mewis) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wasserbau und Wasserkraft“ im Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik der Binnen- und Küstengewässer“ erarbeitet. Es richtet sich an Ingenieure, Umweltwissenschaftler und Gewässerökologen in Verwaltung, Ingenieurbüros und Hochschulen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 540 „Mehrdimensionale morphodynamisch-numerische Modelle für Fließgewässer“ wird bis zum 30. April 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (http://www.dwa.de/entwurfsportal). Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 540 „Mehrdimensionale morphodynamisch-numerische Modelle für Fließgewässer“ Februar 2020, 122 Seiten ISBN 978-3-88721-889-8 Ladenpreis: 96,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 77,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern: Entwurf Merkblatt DWA-M 620-2 vorgelegt
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 620-2 „Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Trotz des enormen Potenzials der ingenieurbiologischen Bauweisen im naturnahen Wasserbau und bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie bestehen in der Praxis oft erhebliche Unsicherheiten bezüglich deren Planung, Umsetzung und Pflege. Jeder Anwendungsfall hat seine spezifischen Anforderungen – Patentlösungen zur Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen gibt es nicht.
In der Merkblattreihe DWA-M 620 wird der Komplexität des Themas durch eine weit gespannte Betrachtung verschiedener Aspekte, die bei der Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau eine Rolle spielen, Rechnung getragen. Dazu ist die Merkblattreihe in drei voneinander unabhängig nutzbare Teile gegliedert:
Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl (DWA-M 620-1: Entwurf Februar 2019)
Einführung in das Thema Ingenieurbiologie, Grundprinzipien zur Wirkung und Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau, Erläuterung der grundlegenden abiotischen, biotischen und anthropogenen Rahmenbedingungen, die bei der Anwendung und Auswahl zu beachten sind, Beschreibung er
forderlicher Herstellungsmaterialien, Zusammenwirken lebender und unbelebter Baustoffe und der daraus resultierenden Auswirkungen auf die Bauweisenauswahl, Vorgehensweise zur Bauweisenauswahl aufgrund von Rahmenbedingungen am Einbauort und Bauweiseneigenschaften
Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle (DWA-M 620-2: Entwurf Februar 2020)
Planung ingenieurbiologischer Bauweisen – Leistungsumfang in Grundlagenermittlung und Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Pflege- und Entwicklung, Erfolgskontrolle
Teil 3: Bauweisenbemessung und Anwendungsbeispiele (DWA-M 620-3: in Bearbeitung)
Möglichkeiten der Nachweisführung und Bemessung für die Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen, Berechnungsbeispiele, Anwendungsbeispiele
Querbezüge zwischen den einzelnen Themenfeldern werden durch entsprechende Hinweise in den Teilen 1 bis 3 berücksichtigt. Die Beispiele in Teil 3 verdeutlichen praxisnah die in Teil 1 und 2 erläuterten Grundprinzipien und Vorgehensweisen zur Umsetzung entsprechender Planungsaufgaben und Projekte.
Das vorliegende Merkblatt DWA-M 620-2 (Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle) legt den Schwerpunkt auf die Planungspraxis zur Umsetzung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau. Checklisten zu Gliederungsinhalten und Planunterlagen von der Grundlagenermittlung über die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur Ausführungsplanung und Bauumsetzung ergeben einen Handlungsleitfaden zur Planung und Umsetzung. Durch die Verwendung lebender Baustoffe und Pflanzen endet die erfolgreiche Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen jedoch nicht mit deren Einbau. Entscheidend für den Gesamterfolg der Maßnahmen ist auch die fachgerechte Betreuung der Pflege und Entwicklung der Bauweisen in den ersten Jahren. Daher werden im Merkblatt neben den erforderlichen Planungsleistungen auch ausführlich die Grundprinzipien der Pflege und Erfolgskontrolle beschrieben.
Eine interdisziplinäre Herangehensweise erleichtert angesichts der oben beschriebenen Komplexität die Bearbeitung von Lösungsansätzen. Dementsprechend setzt sich die Arbeitsgruppe aus Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen zusammen. Die Bearbeitung des Merkblatts gemeinsam mit dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) und der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsplanung e. V. (FLL) sowie der Gesellschaft für Ingenieurbiologie e. V. (GfI) unterstreicht den interdisziplinären Charakter der Arbeitsgruppe. Die Koordination der Arbeiten liegt bei der Bundesgeschäftsstelle der DWA.
Das Merkblatt wurde von der DWA/ BWK/FLL/GfI-Arbeitsgruppe GB 2.12 „Ingenieurbiologische Bauweisen“ (Sprecher Dr.-Ing. Andreas Stowasser) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ im DWA-Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ erarbeitet.
Zielgruppe für das Merkblatt sind Baulast- und Unterhaltungslastträger, die für Ausbau sowie Pflege und Entwicklung von Fließgewässern verantwortlich sind (Landes- und Bundesbehörden, Kommunen, Unterhaltungsverbände etc.), Behörden der Wasserwirtschafts-, Naturschutz- und Forstverwaltungen, Flurbereinigungsbehörden, Planungsbüros unterschiedlicher Fachdisziplinen, die mit der Planung von Entwicklungs-, Ausbau- oder Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern beauftragt sind, Ausführungsbetriebe, die an der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen mitarbeiten, Landschaftspflegeverbände, Fischerei- und Angelverbände und Verwaltungen sowie Verbände des Natur- und Landschaftsschutzes.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 620-2 wird bis zum 30. April 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 620-2 „Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle“, Februar 2020, 110 Seiten ISBN 978-3-88721-908-6 Ladenpreis: 94 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 75,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
Das Thema „Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern“ wird als Schwerpunkt im Seminar „Aktuelle Aspekte zu Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ behandelt, das die DWA am 3./4. Juni 2020 in Gera mit Exkursion veranstaltet. Die Veranstaltung kostet für DWA-Mitglieder 390 Euro, für Nichtmitglieder 470 Euro.
Kontakt:
Angelika Schiffbauer Tel. 0 22 42/872-156 E-Mail: schiffbauer@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 609-1 „Entwicklung urbaner Fließgewässer – Teil 1: Grundlagen, Planung und Umsetzung“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 609-1 „Entwicklung urbaner Fließgewässer – Teil 1: Grundlagen, Planung und Umsetzung“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Urbane Räume sind für viele Menschen sowohl Wohn- und Arbeitsstätte und zugleich Teil ihrer Freizeit- und Erholungsaktivitäten. Dieser Nutzungsdichte unterliegen auch urbane Fließgewässer. Einerseits müssen sie die Anforderungen an den Hochwasserschutz und die Siedlungsentwässerung gewährleisten und andererseits attraktiver Raum in einem städtebaulich gestalteten Umfeld sein. Die städtische Bevölkerung findet am Fließgewässer Möglichkeiten der Erholung, Naturerfahrung, Kommunikation und Begegnung mit anderen Besuchern sowie eine starke Identifikation mit ihrer Heimat. Das Merkblatt will Gewässer zur städtebaulichen Chance werden lassen und Möglichkeiten aufzeigen, wie man auch den Belangen der Gewässerökologie unter meist räumlich beengten und anthropogen geprägten Bedingungen gerecht werden kann. Gleichzeitig soll der Dialog mit dem Bürger gefördert werden.
Der Deutsche Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau (DVWK) hat das Thema „Urbane Fließgewässer“ bereits früh aufgegriffen. Im Jahr 1990 wurde der DVWK-Arbeitskreis „Urbane Gewässer“ im Fachausschuss DVWK-4.6 „Unterhaltung und Ausbau von Gewässern (unter Berücksichtigung der Landschaftsgestaltung)“ gegründet und dabei beschlossen, das Thema in folgenden Komplexen zu behandeln:
Stadtplanung, Architektur
Wasserwirtschaft, Wasserbau
Landschaftsgestaltung, Erholung/ Sport
Ökologie.
Nach dieser Vorgabe wurden die DVWK-Materialien Heft 2/1996 zum Themenbereich „Stadtplanung, Architektur, Landschaftsgestaltung, Erholung/ Sport“ erarbeitet, von dem Inhalte auch in das vorliegende Merkblatt mit einflossen. Die mehrjährige Beschäftigung mit der Themenstellung fand ihr Ergebnis in dem im Jahr 2000 erschienenen DVWK-Merkblatt 252 „Gestaltung und Pflege von Wasserläufen in urbanen Gebieten“ mit der Kernaussage, dass die ökologischen Belange der Fließgewässer in urbanen Gebieten nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz und der Vorflutfunktion für Niederschlagswasser und/ oder Mischwasser sowie den ökonomischen und sozialen Belangen der Bewohner und Nutzer behandelt werden können.
Mit dem Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde es notwendig, neue Gesichtspunkte wie den möglichen Sonderstatus „erheblich veränderter Wasserkörper“, den kombinierten Ansatz aus Emission und Immission sowie die neue Stellung der Öffentlichkeitsbeteiligung und sozioökonomischer Abwägungsprozesse im Planungsablauf darzustellen. Dies erforderte eine Überarbeitung des DVWK-Merkblatts 252 zum Merkblatt DWA-M 609, das in zwei Teile unterteilt ist. Teil 1 beschreibt Grundlagen für die Gewässerentwicklung im urbanen Raum und stellt Planung und Umsetzung als Prozess sich gegenseitig beeinflussender Nutzungen dar. Teil 2 schildert als Handbuch Maßnahmen zur Entwicklung urbaner Fließgewässer und verdeutlicht diese an ausgewählten Beispielen.
Der im Juni 2009 erschienene Teil 1 des Merkblatts richtet sich vor allem an diejenigen, denen Ausbau, Unterhaltung und Gestaltung der Fließgewässer in urbanen Gebieten obliegt. Sie haben die anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe, die Gewässer als natürliche Ökosysteme auch im städtischen Umfeld zu entwickeln, wie auch die positiven Wirkungen eines Wasserlaufs für die Bewohner zu stärken.
Die zwischenzeitliche Entwicklung der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse und die Veränderungen im politisch-administrativen und juristischen Bereich sind insbesondere geprägt durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, deren formale, organisatorische und fachliche Umsetzung erhebliche Auswirkungen auf wasserwirtschaftliches Handeln bei Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Gewässern und Anlagen hat. Insofern sind die im Merkblatt DWA-M 609-1 (Juni 2009) enthaltenen Darstellungen nicht in allen Punkten aktuell und entsprechen somit nicht im vollen Umfang dem derzeitigen Stand der Fachdiskussion.
Dies ist Anlass, das Merkblatt DWA-M 609-1 „Entwicklung urbaner Fließgewässer -Teil 1: Grundlagen, Planung und Umsetzung“ (Juni 2009) zu überarbeiten. Weiterhin sollen Querverweise und Begriffe vereinheitlicht, die Gliederung „nutzerfreundlicher“ gestaltet werden, und kleinere Änderungen vorgenommen werden, die sich aus der praktischen Anwendung Anwendung des Merkblatts in den vergangenen Jahren ergeben haben.
Änderungen
Gegenüber Merkblatt DWA-M 609-1 (Juni 2009) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anpassung an die nationale und europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen
b) Berücksichtigung neuer Erkenntnisse im Bereich der Gewässerökologie
c) Vereinheitlich von Querverweisen und Begriffen
d) nutzerfreundliche Gestaltung der Gliederung
e) Präzisierungen, Klarstellungen und Verbesserungen der Verständlichkeit.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB-2.2 „Urbane Fließgewässer“ (Sprecherin Dipl.-Ing. Mechthild Semrau) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ im DWA-Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ überarbeitet und wendet sich sowohl an die Fachleute der Wasserwirtschaft und der Landschaftsgestaltung als auch an den Städtebauer, Stadtplaner, Architekten sowie an alle Gruppen, die sich der Aufgabe widmen, in Siedlungsgebieten die dort lebenden Menschen zu Aktivitäten am und mit dem Wasser anzuregen. Das Merkblatt will aufzeigen, welche Methoden genutzt werden können, um Fließgewässer in urbanen Bereichen gleichzeitig sowohl ökologisch als auch für die dort lebenden Menschen aufzuwerten.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 609-1 wird bis zum 31. Mai 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 609-1 „Entwicklung urbaner Fließgewässer – Teil 1: Grundlagen, Planung und Umsetzung“, März 2020, 79 Seiten ISBN 978-3-88721-928-4 Ladenpreis: 83 Euro fördernde DWA-Mitglieder 66,40 Euro.
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de, Webshop: www.dwa.de/shop
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
Arbeitsgruppe „Hochwasser – Alarm- und Einsatzpläne“ in Gründung
Die neu zu gründende DWA-Arbeitsgruppe HW-4.10 „Hochwasser Alarm- und Einsatzpläne“ im DWA-Fachausschuss HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ möchte das Thema Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen für Hochwasserlagen aufgreifen und anwenderbezogene Handlungshilfen für die zuständigen Stellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickeln.
Im Rahmen des Hochwassertrainernetzwerkes der DWA wurde unter den verschiedenen Akteuren der eindeutige Bedarf an einheitlichen Strukturen und Vorgaben zur Koordinierung der Einsätze von Kräften des Katastrophenschutzes identifiziert. Einheitliche Standards zur Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen wären erforderlich, im Hinblick auf das föderale System und die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten scheint dieser Ansatz jedoch zu ambitioniert.
Die hier vorgeschlagene Idee verfolgt daher das Ziel, abgestimmte Empfehlungen zu entwickeln, mit deren Hilfe die zuständigen Stellen der Kreise und kreisfreien Städte Alarm- und Einsatzpläne für Hochwasserereignisse entwickeln können. Die Ergebnisse sollen in Form einer Handlungshilfe (als Themenband) zusammengefasst und veröffentlicht werden. So sollen folgende Dinge sichergestellt werden:
1. Vollständigkeit der notwendigen Inhalte eines Alarm- und Einsatzplans
2. Hinweise und Vorschläge zur praktischen Umsetzung verschiedener Aspekte der Alarm- und Einsatzpläne
3. Sicherstellung der Einbindung aller notwendigen Akteure in der Hochwasservorsorge
4. Beschreibung und Definition der notwendigen Einsatzmaßnahmen bei der Deichverteidigung und im Rahmen von Hochwassereinsätzen generell.
Die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und der damit verbundene Einsatz entsprechender Einheiten steht als ein wichtiger Bestandteil in den Vorgaben zur Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie festgeschrieben. Eine Vereinheitlichung der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen würde zur Optimierung der Einsatzabläufe bei Einsätzen von Einheiten der Gefahrenabwehr führen. Somit kann eine nachhaltige Verbesserung der Abwehrmaßnahmen zum Beispiel in der Deichverteidigung erreicht werden. Zudem stellen Alarm- und Einsatzpläne ein äußerst wichtiges Mittel der Hochwasservorsorge dar, zu dem es bisher aus Sicht der DWA keine detaillierten Regelungen gibt. Die Aufstellung eines solchen Alarm- und Einsatzplans sowie dessen Vollständigkeit und Plausibilität könnten nicht auch zuletzt im Rahmen des DWA-Audits Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen zum Tragen kommen.
Für das DWA-Hochwassertrainer- Netzwerk würden solche Vorgaben gemäß Nr. 3 auch die Möglichkeit bieten, daraus einheitliche Mindeststandards für die Ausbildung im abwehrenden Hochwasserschutz zu entwickeln, insbesondere zur Definition der notwendigen Expertise von Fachberatern für Hochwasserschutz und Deichverteidigung. Diese Mindeststandards sollen durch die Mitglieder des Trainernetzwerkes in den Ausbildungen der jeweiligen Organisationen der Gefahrenabwehr und weiteren Einrichtungen implementiert werden.
Die Festlegung der Expertise für die Fachkräfte des Katastrophenschutzes durch die DWA steht im engen Bezug und in der logischen Schlussfolgerung aus dem Merkblatt DWA-M 507 „Deiche an Fließgewässern – Teil 1: Planung, Bau und Betrieb (Dezember 2011)“ – hier speziell im Zusammenhang mit dem Hinweis auf die Notsicherung von Deichen. Querbezüge gibt es außerdem zu mehreren Arbeitsgruppen der DWA im Fachausschuss HW-4, darunter insbesondere:
DWA-Arbeitsgruppe HW-4.1 „Risikokommunikation“
DWA-Arbeitsgruppe HW-4.4 „Hochwasserschäden“
DWA-Arbeitsgruppe HW-4.6 „Audit Hochwasser“
DWA-Arbeitsgruppe HW-4.8 „Hochwasserpass.
Daher ist die Ansiedlung der neu zu gründenden Arbeitsgruppe im Fachausschuss HW-4 nur folgerichtig und bietet für die Neue so wie die bestehenden Arbeitsgruppen nützliche Synergien.
Als Plantermin für eine konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe „Aufstellen von Alarm- und Einsatzplänen“ haben die Beteiligten den 7. Mai 2020 vorgesehen, in der Bundesgeschäftsstelle der DWA in Hennef. Ergänzende Vorschläge und Hinweise zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Henne Tel. 0 22 42/872-161 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: barion@dwa.de
DWA-Arbeitsgruppe WW-2.5 „Auswirkung von Sedimenten auf den ökologischen und chemischen Zustand von Fließgewässern“ – Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Anlass
Der Umsetzungsprozess der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bedarf der Erarbeitung von Maßnahmenprogrammen für alle Oberflächenwasserkörper, um den geforderten guten ökologischen und chemischen Zustand der Wasserkörper zu erreichen. Gegenwärtig werden zahlreiche Maßnahmen geplant und durchgeführt, die auf die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes bzw. Potenzials nach den Forderungen der WRRL im Jahr 2027 gerichtet sind.
Es ist abzusehen, dass Ursachen für den in vielen Fließgewässern heute noch mäßigen oder schlechten ökologischen Zustand und/oder den schlechten chemischen Zustand auch durch die stofflichen Belastungen der Sedimente gegeben sind (zum Teil auch durch lange zurückliegende Belastungen). Inwieweit die stofflichen Belastungen des Sediments tatsächlich auf den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer einwirken, ist aufgrund der Komplexität der Einflussfaktoren, aber auch aufgrund einer noch fehlenden Methodik häufig schwer einschätzbar.
Andererseits erfordern Maßnahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Eigenschaften die Berücksichtigung der Sedimenteigenschaften (zum Beispiel Altsedimentdepots oberhalb von zurückzubauenden Querbauwerken), um zu vermeiden, dass im Zuge solcher Maßnahmen Schadstoffe (häufig partikulär gebunden) verfrachtet werden und im Unterlauf nachteilige Auswirkungen verursachen.
Aufgaben und Ziel der neuen Arbeitsgruppe
Angesichts der einerseits hohen Komplexität von Wirkungen der Sedimente auf den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer und andererseits der hohen praktischen Relevanz bei der Maßnahmenplanung soll ein allgemeinverständlicher Überblick zu den beteiligten Prozessen und Wirkungen erarbeitet werden. Dies umfasst alle Prozesse, die sich auf den Nährstoff- und Sauerstoffhaushalt eines Fließgewässers sowie das Verhalten von Schadstoffen auswirken.
Weiterhin sollen methodische Empfehlungen erarbeitet werden, die es ermöglichen, den Einfluss der Sedimente auf den ökologischen und chemischen Zustand des Gewässers sowie die Nutzungsanforderungen zu bewerten. Dabei geht es um die Abschätzung
des Schadstoffnachlieferungspotenzials
der Wirkung auf die Gewässerökologie
der Wirkung auf das Gewässer- und Landschaftsbild
der Wirkung auf Gewässernutzungen (zum Beispiel Freizeit/Erholung, Fischerei, Wassernutzung).
Auf dieser Basis werden Handlungsempfehlungen für die Planungen solcher Maßnahmen und der Abschätzung ihrer Erfolgsaussichten abgeleitet.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/ innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 718 – Feuerlöschmittel
Die DWA wird das Merkblatt DWA-M 718 „Üben mit und Erproben von Feuerlöschmitteln (Pulver, Schaum, flüssige Löschmittel und Löschwasserzusätze)“ überarbeiten. Überarbeitungsbedarf besteht insbesondere aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Im Rahmen der Überarbeitung soll zudem eine Diskussion technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen erfolgen. Überarbeitungsziele sind insbesondere
Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Regelungen und Normen
Auswertung bestehender Leitfäden zum Umgang mit Schaumlöschmittel
Konkretisierung verschiedener Regelungen im Merkblatt (Stichwort: „befestigte Fläche“)
Streichung von Anhang A und Anpassung des Merkblatttextes.
Zudem sollen Aussagen bezüglich des Einsatzes auf unbefestigten Flächen und zur Entsorgung/Nachsorge ergänzt werden.
Aussagen zur Löschwasserrückhaltung und zum taktischen Einsatz sind nicht Gegenstand des Merkblatts. Doppelregelungen zu den bereits vorhandenen Leitfäden zur Auswahl von Löschmitteln sollen weitgehend vermieden werden.
Das Merkblatt soll Anwendern (zum Beispiel Freiwilligen, Berufs- und Werkfeuerwehren, Feuerwehrschulen, Anlagenbetreibern, Kläranlagenbetreibern, Umweltbehörden) Empfehlungen zum sach- und umweltgerechten Umgang mit den genannten Feuerlöschmitteln bzw. mit deren Abwässern geben.
Die Überarbeitung des Merkblatts erfolgt durch die Arbeitsgruppe IG-7.4 „Feuerlöschmittel“ im Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“. Sprecher ist Oswald Sthamer, Hamburg. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist Mitte 2022 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Vorhabensbeschreibung
Monitoring der Sedimente in Fließgewässern – Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA plant die Erarbeitung eines Merkblatts zum Monitoring von Sedimenten in Fließgewässern.
Anlass
In Fließgewässern gilt der Gewässerboden als der bevorzugte Lebensraum der wassergebundenen Lebewelt. Die Bodenkontaktzone weist die reichhaltigste Besiedlung auf. Insbesondere die nicht aktiv gegen die Strömung schwimmenden Organismen entnehmen zwar die mit der Strömung herangeführten Nahrungspartikel, versuchen aber, dem Strömungsdruck auszuweichen, indem sie Schutz am Gewässerboden im Kies-Sand- Lückensystem suchen. Insofern ist es ganz wesentlich, dass das Gewässersediment einen intakten Lebensraum hinsichtlich der Struktur und Qualität bietet. Diesem Anspruch steht die Tatsache entgegen, dass sich eine ganze Reihe bedeutsamer Schadstoffe, wie beispielsweise Schwermetalle, vorzugsweise an sinkfähigen Feststoffpartikeln anlagern und deshalb im Sediment wiederfinden. Im Gewässersediment lassen sich vielfach zeitlich zurückliegende Belastungen anhand der stofflichen Merkmale nachweisen. Man spricht beim Sediment auch vom „Langzeitgedächtnis“ eines Gewässers. Neben den physikalisch-chemischen Merkmalen spielt das vorhandene Korngrößenspektrum an der Gewässersohle eine ganz entscheidende Rolle bei der Bewertung der Habitatbedingungen. Überprägungen der natürlichen Sedimentzusammensetzung, zum Beispiel durch Mischwasserentlastungen oder als Folge von erosionsbedingten Bodenverlagerungen, sind entscheidende Einflussfaktoren für degradierte Verhältnisse in Fließgewässern.
Aus dem voran Gesagten wird deutlich, dass bei den Untersuchungen der Beschaffenheit der Fließgewässer den Sedimenten ein hoher Stellenwert zukommt. Gezielte Sedimentuntersuchungen zur Erlangung einer umfassenden Information über die Gewässerbeschaffenheit der Fließgewässer werden, trotz der Bedeutung der Gewässersedimente, eher selten durchgeführt. Bislang beschränken sich diese Untersuchungen zumeist auf wissenschaftliche Studien und Maßnahmen zur Baggergutbewirtschaftung. Sie finden nur vereinzelt Eingang in kohärente Monitoringprogramme zur Flussgebietsbewirtschaftung. Da bislang Sedimentuntersuchungen nicht in den Routineuntersuchungen zur Flussgebietsbewirtschaftung etabliert sind, herrschen Unklarheiten bei der praktischen Durchführung. Deshalb muss bis dato eine uneinheitliche Vorgehensweise bei den Untersuchungen der Gewässersedimente festgestellt werden.
Ziel
Aus den dargelegten Gründen soll im DWA-Fachausschuss GB-5 „Stoffeinträge und Wirkungen auf Fließgewässer“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. In einem Merkblatt wird eine Gruppe von Experten Leitlinien für auf das Flusseinzugsbiet bezogene, qualitätsgesicherte Sedimentuntersuchungen erarbeiten. Schwerpunkte des Merkblatts werden die Methoden der Probenahme und Probenaufbereitung, die Feststoff- und Schadstoffanalytik und die qualifizierte Ergebnisauswertung darstellen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/ innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen, die über entsprechendes Fachwissen verfügen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 719 – Ölschadenbekämpfung an oberirdischen Gewässern – Musterausbildungspläne
Die DWA wird das Merkblatt DWA-M 719 „Musterausbildungspläne zur Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften zur Ölschadenbekämpfung an oberirdischen Gewässern“ von Juni 2011 überarbeiten. Fehlende Anforderungen an die Fachkunde für die Ölbeseitigung sowie uneinheitliche und teilweise unzureichende Lehrinhalte im Rahmen von Aus-und Fortbildungsmaßnahmen haben den DWA-Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“ veranlasst, das ohnehin zur Aktualitätsprüfung anstehende Merkblatt DWA-M 719 zu novellieren.
Es ist eine umfassende Erneuerung und eine Differenzierung in eine Merkblattreihe vorgesehen: DWA-M 719 „Leitfaden für die Aus- und Fortbildung von Beteiligten zur Ölschadenbekämpfung“, Teil 1: Binnen, Teil 2: Küste; Teil 3: Land.
Ziel ist es, im DWA-M 719 „Leitfaden für die Aus- und Fortbildung von Beteiligten zur Ölschadenbekämpfung“ entsprechende Standards zur Fachkunde zu setzen. Weiterhin soll die Basis für eine angemessene Aus- und Fortbildung und der Rahmen für weitestgehend einheitliche Voraussetzungen mit an den Stand der Technik angepassten Lehrinhalten geschaffen werden.
Das Merkblatt richtet sich an alle in diesem Fachgebiet beteiligten Institutionen, zum Beispiel Feuerwehrschulen, THW-Bundesschule, Gefahrenabwehrbehörden und privatwirtschaftliche Unternehmen.
Die Überarbeitung des Merkblatts erfolgt durch die Arbeitsgruppe IG-7.3 „Ausbildung“ im Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“. Sprecher ist Michael Armbrüster, Wuppertal. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist Ende 2023 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und -ausbau – Teil 2: Fallbeispiele“
Die DWA-Arbeitsgruppe WW-2.1 plant die Überarbeitung des Merkblatts ATV-DVWK-M 362-2 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und -ausbau – Teil 2: Fallbeispiele“.
Anlass
Bundesweit besteht an vielen Gewässern ein hoher und weiter zunehmender Unterhaltungsbedarf in Form des Managements von Sediment und Baggergut. Dabei ist die Wiederherstellung und Beibehaltung der Funktionsfähigkeit der Gewässer in hydromorphologischer, ökologischer und sozioökonomischer Hinsicht wünschenswert, dies gerade vor dem Hintergrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Aufgrund empfundener rechtlicher und ökologischer Unsicherheiten, aber auch angenommener hoher Kosten, sind viele notwendige Unterhaltungsmaßnahmen jedoch bislang nicht angegangen worden.
Die DWA hat dazu das Merkblatt DWA-M 513-1 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau im Bereich der Binnengewässer – Teil 1: Handlungsempfehlungen und Untersuchungsprogramm“ im November 2019 veröffentlicht.
Dabei werden Methoden der Erkundung, Untersuchung und Bewertung des Baggerguts vorgestellt sowie der Beurteilungsspielraum aufgezeigt, den der rechtliche Rahmen beim Umgang mit Baggergut ermöglicht. Verschiedene Nutzungsmöglichkeiten sowie prinzipielle Entsorgungsoptionen werden dargestellt.
Mit der Veröffentlichung des neuen Merkblattes soll als weitere Unterstützung für die Umsetzung der Gewässerunterhaltung auch an die Überarbeitung des 2. Teils „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und -ausbau – Teil 2: Fallbeispiele“ herangegangen werden.
Aufgaben und Ziel der neuen Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe WW-2.1 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und -ausbau im Bereich der Binnengewässer“ möchte mit dem geplanten Merkblatt allen für die Unterhaltung und Entwicklung von Fließgewässern Verantwortlichen in Ländern, Kommunen und Verbänden, vornehmlich Fachleuten in wasserwirtschaftlichen Dienststellen und in Ingenieurbüros sowie Aufsichtsbehörden sachgerechte Lösungsansätze in Form von Fallbeispielen aufzeigen.
Dabei soll in einem ersten Schritt geprüft werden, ob eine formale Überarbeitung des Merkblatts ATV-DVWK-M 362-2 „Umgang mit Baggergut, Teil 2: Fallbeispiele“ ausreichend ist oder ob grundlegende Änderungen bei der Darstellung der Fallbeispiele erforderlich werden.
Das Merkblatt soll als gemeinsame Publikation von DWA, Hafentechnischer Gesellschaft e. V. (HTG) und Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e. V. (ATT) erarbeitet und veröffentlicht werden.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/ -innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/ -innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
DWA-Arbeitsgruppe WW-2.9 „Geschiebezugabestrategien“ – Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Ausgangssituation
Praktisch alle bedeutenden mitteleuropäischen Flussgebiete weisen heute in großen Teilen einen empfindlich gestörten Sedimenthaushalt auf. Der Zustand einer erheblich eingeschränkten Sedimentverfügbarkeit erstreckt sich vielfach über nahezu alle natürlicherweise verfügbaren Korngrößen und ist das Resultat der historischen Entwicklung der Kulturlandschaften und des intensiven Ausbaus der Gewässer. Besonders zum Ausdruck kommen die Folgen dieses Defizits unterhalb von Querbauwerken, welche die Durchgängigkeit der Fließgewässer für Sedimente oftmals erheblich einschränken. Dort werden Sohleneintiefungen infolge der Aufnahme von Sedimenten und damit verbunden auch eine Vergröberung des Sohlensubstrats initiiert, deren Folgen wiederum weit nach unterstrom ausstrahlen. Durch die akkumulierende Wirkung unzureichender Sedimenteinträge aus dem Einzugsgebiet prägen diese, schon in den Tributären herrschenden Defizite, die sich in großen Teilen eines Flussgebiets bis in die Unterläufe der großen Flüsse sowie Ästuar-und Küstenbereiche einstellenden Bedingungen. Die negativen Folgen für die Ökologie und letztlich alle Gewässernutzungen sind weitreichend.
Lösungsstrategien
Aus Sicht eines zielführenden Sedimentmanagements sind die Herausforderungen, die mit dem gestörten Sedimenthaushalt einhergehen, flussgebietsbezogen zu sehen. Eine bedeutende Strategie zur Bekämpfung eines nachhaltigen Sedimentdefizits ist die Zugabe von Geschiebe, das heißt grobkörnigerer Sedimente, unterhalb von Querbauwerken bzw. im Flussgebiet verteilt an weiteren Bedarfsstellen. Solche Geschiebezugaben sind mindestens eine wichtige Ergänzung von anderen Maßnahmen, zum Beispiel einer Erhöhung der longitudinalen Sedimentdurchgängigkeit an Querbauwerken, wenn nicht ein zentrales Element der Erhöhung des Geschiebedargebots in Fließgewässern.
Geschiebezugaben werden in Deutschland an verschiedenen größeren Fließgewässern erster Ordnung, zum Beispiel Isar und Saalach, und Wasserstraßen, wie Rhein und Elbe in Deutschland sowie an der Donau in Österreich, praktiziert. So werden am Oberrhein unterhalb der Staustufe Iffezheim im Mittel seit 1978 jährlich über 170 000 m³ an Geschiebematerial zugegeben. Diese Mengen müssen jedoch im weiteren Verlauf des Rheins, insbesondere am deutschen Niederrhein, durch weitere Mengen, die in verschiedenen Streckenbereichen eingebracht werden, ergänzt werden, um Eintiefungstendenzen der Gewässersohle möglichst wirkungsvoll zu begegnen. Neben dem Ausgleich eines Geschiebedefizits sind vielfach auch Bestrebungen zur Sohlenstabilisierung durch eine Vergröberung des Sohlensubstrats Bestandteile von Geschiebezugabestrategien.
Herausforderungen
Geschiebezugaben müssen insbesondere in Bezug auf ihre räumliche Verteilung, die Zeiträume der Zugaben, die jeweilig eingebrachten Mengen und die Korngrößenzusammensetzung des Zugabematerials geplant und häufig langfristig umgesetzt werden. Die hohe Komplexität der durch eine Geschiebezugabe beeinflussten Prozesse in einem morphologisch aktiven Fluss setzt eine zielgerichtete Erfolgskontrolle voraus. Unter Beachtung der Trägheit komplexer morphologischer Systeme einerseits und von Störungen durch hydrologische Extremereignisse andererseits ist die Bereitschaft zur Anpassung einer eingesetzten Zugabestrategie eine wesentliche Voraussetzung.
Der sich aus Sicht des morphologischen Systems ergebende Bedarf an zugegebenem Material stellt in der Umsetzung oftmals eine besondere Herausforderung dar. Die Auswahl und Beschaffung geeigneten Materials, der Transport zu den Zugabestellen, das Einbringen des Materials in das Gewässer und die Gewährleistung eines hydraulischen Abtransports, der unmittelbar von den hydrologischen Bedingungen abhängt, stellen hohe Ansprüche an Planung und Logistik. Während in schiffbaren Flüssen die Zugabe schiffsgestützt in sogenannten Klappschuten erfolgen kann, bieten kleinere Gewässer oftmals nur die Möglichkeit einer Depotschüttung im Gewässer. Solche Strategien verbessern jedoch die abflussgesteuerte Verfügbarkeit von Material auch während Abflüssen, bei denen eine schiffsgestützte Einbringung aufgrund von zum Beispiel Hochwasser nicht mehr möglich wäre. Im Gegenzug haben sich an Wasserstraßen noch keine wirkungsvollen Konzepte durchsetzen können, mit denen sich die erforderlichen und mitunter beträchtlichen Zugabemengen vor dem Hintergrund der Existenz von flussregelnden Elementen wie zum Beispiel Buhnen, der Erfordernis nach einer Aufrechterhaltung der Schifffahrt durch Freihaltung der Fahrrinne und der Einschränkungen durch lange Niedrigwasserperioden von Schiffen unabhängig zuverlässig einbringen ließen.
Zielsetzung und Aufgabenstellung
Die DWA möchte die Bedeutung des Themas Geschiebezugabestrategien als ein Bestandteil des Sedimentmanagements in Flussgebieten durch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe im Zuständigkeitsbereich des Fachausschusses WW-2 „Morphodynamik und Sedimentmanagement“ im Hauptausschuss Wasserbau und Wasserkraft hervorheben. Die Arbeitsgruppe soll sich in Abstimmung mit Haupt- und Fachausschuss sowie in Abgrenzung zu anderen Arbeitsgruppen der DWA folgenden Inhalten widmen, die gegebenenfalls in Absprache mit den zuständigen Fachgremien angepasst bzw. ergänzt werden können:
Erfahrungen aus umgesetzten Geschiebezugaben und gegebenenfalls Beispielprojekte
Anforderungen und Empfehlungen bzw. Auslegungskriterien in Bezug auf die räumliche, zeitliche, mengenmäßige und sedimentologische Gestaltung von Geschiebezugaben, um einem defizitären Sedimenthaushalt wirkungsvoll zu begegnen logistische Aspekte und Umsetzbarkeit von verschiedenen Geschiebezugabeverfahren unter verschiedenen Rahmenbedingungen sowie insbesondere Kriterien für die Auswahl und Gestaltung geeigneter Einbringverfahren
Strategien für Erfolgskontrollen und eine bedarfsgerechte Nachsteuerung von Geschiebezugaben.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Aufruf zur Mitarbeit
Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden, Planungsbüros, wissenschaftlichen Einrichtungen und weitere Interessierte eingeladen. Aufgrund der grenzüberschreitenden Bedeutung des Sedimentmanagements in Flussgebieten richtet sich der Aufruf auch an Interessierte aus zum Beispiel Österreich und der Schweiz. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 206 „Automatisierung der chemischen Phosphatelimination“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 206 „Automatisierung der chemischen Phosphatelimination“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt DWA-M 206 gilt für Belebungs- und Festbettanlagen zur Behandlung von Abwasser. Seit dem Erscheinen des Merkblatts ATV-DVWK-M 206 „Automatisierung der chemischen Phosphatelimination“ im November 2001 hat in diesem Bereich eine technische Weiterentwicklung stattgefunden. Das vorliegende Merkblatt DWA-M 206 wurde infolge der weiteren Verbreitung der Prozessmesstechnik auf Abwasseranlagen, der Weiterentwicklung von Regel-und Steuerstrategien sowie zunehmend erhöhter Anforderungen an die Ablaufqualität im Hinblick auf die Phosphorverbindungen überarbeitet und ergänzt.
Das Merkblatt DWA-M 206 soll zu einer Optimierung und einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Fällungsmitteleinsatzes auf Kläranlagen beitragen. Die verschiedenen Messorte und Dosierstellen werden benannt sowie die möglichen Automatisierungskonzepte für die weitergehende Phosphatelimination vorgestellt und bewertet.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWK-M 206 (11/2001) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
Aktualisierung und Neufassung der Ausführungen zur Prozessmesstechnik
neu aufgenommen: Hinweise zu Mehrpunktfällung, Prozessstabilität, SBR-Anlagen und kleineren Kläranlagen
Hinweise zur Lager- und Dosiertechnik werden nicht mehr berücksichtigt.
Das Merkblatt DWA-M 206 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-13.4 „Automatisierung der chemischen Phosphatelimination“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Peter Baumann) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ erarbeitet. Es richtet sich an Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen, planende Ingenieure und Genehmigungsbehörden.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 206 wird bis zum 31. März 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 206 „Automatisierung der chemischen Phosphatelimination“, Januar 2020 25 Seiten, ISBN 978-3-88721-920-8 Ladenpreis: 41 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 32,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
DWA-Arbeitsgruppe WW-7.4 „Gewässerstrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Fischpopulation in großen staugeregelten Flüssen“ – Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA beabsichtigt, eine neue Arbeitsgruppe WW-7.4 „Gewässerstrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Fischpopulation in großen staugeregelten Flüssen“ im Fachausschuss WW-7 „Ökologische Belange im Wasserbau“ einzurichten. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung eines entsprechenden DWA-Themenbandes.
Ausgangssituation
Durch vielfältige Einflussfaktoren im Gewässer sind die Bestände der autochthonen Fischfauna in den letzten Jahrzehnten stark unter Druck geraten. Mit dem Fokus auf die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit und den Fischschutz an den Stau- und Wasserkraftanlagen selbst ist nicht mit einer ausreichenden Erholung der Fischbestände zu rechnen, wenn nicht die wesentlichen Habitatansprüche für die jeweilige Fischfauna im Flussgebiet abgebildet und erreichbar sind.
Lösungsstrategien
Es stehen unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung, um den unterschiedlichen Habitatansprüchen der Fischarten und deren Stadien gerecht zu werden. Dies erfordert eine flussgebietsbezogene Betrachtung, die die wesentlichen Themen im Raum identifiziert, Defizite kennt und Lösungswege aufzeigt. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur können ein wesentlicher Baustein zur Stärkung der Fischpopulationen und damit der Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie sein. Durch Verbesserung der Schlüsselhabitate, der Reproduktions- und der Aufwuchsbedingungen können wesentliche Habitate geschaffen werden. Diese Habitate können gestaltet oder durch angestoßene dynamische Prozessentwicklung entstehen. Maßnahmen umfassen unter anderem die Errichtung von Umgehungsgewässern, den Uferrückbau/die Breitenentwicklung, die Schaffung von Laichplätzen, das Sedimentmanagement, die Errichtung von Flachwasserzonen, die Anbindung von Auengewässern und Seitengewässern, aber auch eine gewässerökologisch optimierte Instandhaltung und Abflussdynamisierung. Diese neuen Strukturen bieten Lebensraum für Arten, die auf dynamische Prozesse und Veränderungen angewiesen sind. In der Praxis stehen das derzeitige wasserwirtschaftliche Handeln und auch die Gewässerunterhaltung teilweise im Widerspruch zu den wesentlichen gewässermorphologischen und habitatspezifischen Anforderungen.
Zielsetzung und Aufgabenstellung
In der neuen Arbeitsgruppe sollen neben einer Beschreibung der fischökologischen Anforderungen, die Identifizierung struktureller Defizite, die Möglichkeiten der Gestaltung sowie konstruktive Hinweise zum Bau und Unterhaltung bearbeitet und an umgesetzten Beispielen exemplarisch aufgezeigt werden. Dabei ist unter anderem ein flussgebietsbezogenes Verständnis des dynamischen Systems Wasser – Sedimente – Aue erforderlich. Nutzungen wie zum Beispiel Schifffahrt, Wasserspeicherung, Energieerzeugung und Naherholung sind dabei hinreichend zu berücksichtigen.
In einem Themenband sollen die wesentlichen Kriterien, Projektansätze, Genehmigungsaspekte, aber auch die wesentlichen Randbedingungen einer flussspezifischen Konzeption anhand von Ausführungsbeispielen dargelegt werden.
Aufruf zur Mitarbeit
Zur Mitarbeit sind Vertreter/innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden oder sonstige Interessierte eingeladen. Aufgrund des stark anwendungsbezogenen Charakters des Arbeitsfelds soll die Arbeitsgruppe mit praxiserfahrenen Fachleuten besetzt werden, die entsprechende, gewässerökologische, ökohydraulische, fischbiologische und/oder wasserbauliche/hydromorphologische Expertise aufweisen. Aufgrund der grenzüberschreitenden Bedeutung des Themas richtet sich der Aufruf auch an Interessierte aus zum Beispiel Österreich und der Schweiz. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 720-2 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern – Teil 2: Ölaufnahmegeräte“
Bei Unfällen mit Mineralöl/Mineralölprodukten auf Gewässern kommt der Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung eine besondere Bedeutung zu. Der sachgerechte Einsatz von Ölsperren und Ölaufnahmegeräten ist dabei entscheidend für den Einsatzerfolg. Der DWA-Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen“ (GMAG) hat entschieden, das Thema in einem Merkblatt mit drei Teilen zu behandeln:
DWA-M 720-1: Ölsperren
DWA-M 720-2: Ölaufnahmegeräte
DWA-M 720-3: Einsatzplanung.
Gestartet wurde mit der Thematik „Ölsperren“. Nach Veröffentlichung von DWA-M 720-1 im August 2019 soll nun die Erarbeitung von DWA-M 720-2 erfolgen.
Die Aufnahme von Öl muss schnell und vollständig erfolgen. Hierzu sind verschiedene Einflussgrößen und Auswahlkriterien zu beachten. Der Stand der Technik in diesem Fachgebiet wurde bisher unter anderem durch die vom Umweltbundesamt herausgegebene Schriftenreihe LTwS beschrieben; diese Schriftenreihe ist eingestellt. Der für die Ölaufnahmegeräte zutreffende Sachstand ist teilweise in den LTwS-Schriften Nr. 27 und 30 aus den Jahren 1997 und 1999 beschrieben. Diese LTwS-Schriften sollen mit dem Merkblatt DWA-M 720-2 aktualisiert und ersetzt werden. Dabei sollen die inzwischen eingetretene technische Entwicklung und die neue internationale Normung Berücksichtigung finden.
Das Merkblatt DWA-M 720-2 soll eine fachlich fundierte und pragmatische Entscheidungshilfe für die Beschaffung von Ölaufnahmegeräten und Hinweise für deren praktischen Einsatz geben. Es werden insbesondere die verschiedenen Arten von Ölaufnahmegeräten beschrieben, die theoretischen physikalischen Grundlagen dargelegt, Hinweise für den Einsatz von Ölaufnahmegeräten gegeben sowie Anforderungen an Ölaufnahmegeräte aufgezeigt. Der Zusammenhang zwischen den physikalischen Grundlagen für die Anwendung der Geräte und deren Anwendung und Einsatz wird für die Anwender in einem verständlichen Umfang dargestellt.
Das Merkblatt richtet sich insbesondere an die Einsatzkräfte und Beschaffungsstellen der Behörden, der Feuerwehr und des THW, die sich mit dieser Thematik beschäftigen.
Die Erarbeitung erfolgt durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-7.2 „Gerätschaften für Gewässer“ unter der Leitung von Bernd Lindow, Landkreis Prignitz. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist Ende 2021 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de
DWA-Arbeitsgruppe WW-2.2 „Entschlammung und Räumung von Seen, Stauanlagen und Speicherbecken“ – Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Die Arbeitsgruppe WW-2.2 „Entschlammung und Räumung“ möchte ein Merkblatt erarbeiten, mit dem allen für die Unterhaltung von Gewässern Verantwortlichen für die Vorbereitung und Durchführung von Entschlammungsmaßnahmen sachgerechte Lösungen aufgezeigt werden.
Anlass
Aufgrund von Kostendruck, Personalengpässen und empfundenen rechtlichen Unsicherheiten sind an zahlreichen Seen, Stauanlagen und Speicherbecken einschließlich Hochwasser- und Regenrückhaltebecken trotz regelmäßigen Sedimenteintrags über lange Zeit keine Entschlammungsmaßnahmen mehr durchgeführt worden. Gleichzeitig steigen im Fall einer Entsorgung von Baggergut die spezifischen Kosten derzeit weiter an. Eine fortschreitende Verlandung schränkt wiederum die Funktion von Seen, Stauanlagen und Speicherbecken immer weiter ein. Mit Fertigstellung des Merkblatts DWA-M 513-1 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 1: Handlungsempfehlungen und Untersuchungsprogramm“ liegt eine gute Grundlage zum generellen Umgang mit Sediment und Baggergut vor. Es gilt, diese in Hinblick auf konkrete betriebliche Maßnahmen und Ausführungsplanungen weiter zu konkretisieren.
Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe
Ziel dieser neuen Arbeitsgruppe WW-2.2 „Entschlammung und Räumung“ ist es, grundsätzliche Bedarfe, Randbedingungen, Planungskriterien und Ausführungsempfehlungen zu formulieren sowie Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Schwerpunkt soll dabei auf einer umsetzungsgerechten Ausgestaltung liegen, dies sowohl in Hinblick auf eine langfristige betriebliche Planung als auch die praktische und möglichst kosteneffiziente Umsetzung. Es ist davon auszugehen, dass angesichts der Vielzahl inzwischen anstehender Maßnahmen das Arbeitsergebnis eine entsprechende Verwendung erfahren wird.
Ziel
Die Arbeitsgruppe WW-2.2 „Entschlammung und Räumung“ im DWA-Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik und Sedimentmanagement“ möchte mit dem geplanten Merkblatt allen für die Unterhaltung von Gewässern Verantwortlichen in Ländern, Kommunen und Verbänden, Fachleuten in wasserwirtschaftlichen Dienststellen und in Naturschutzbehörden sowie in Ingenieurbüros und Aufsichtsbehörden für die Vorbereitung und Durchführung von Entschlammungsmaßnahmen sachgerechte Lösungen aufzeigen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Monitoring der Sedimente in Fließgewässern – Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA plant die Erarbeitung eines Merkblatts zum Monitoring von Sedimenten in Fließgewässern.
Anlass
In Fließgewässern gilt der Gewässerboden als der bevorzugte Lebensraum der wassergebundenen Lebewelt. Die Bodenkontaktzone weist die reichhaltigste Besiedlung auf. Insbesondere die nicht aktiv gegen die Strömung schwimmenden Organismen entnehmen zwar die mit der Strömung herangeführten Nahrungspartikel, versuchen aber, dem Strömungsdruck auszuweichen, indem sie Schutz am Gewässerboden im Kies-Sand- Lückensystem suchen. Insofern ist es ganz wesentlich, dass das Gewässersediment einen intakten Lebensraum hinsichtlich der Struktur und Qualität bietet. Diesem Anspruch steht die Tatsache entgegen, dass sich eine ganze Reihe bedeutsamer Schadstoffe, wie beispielsweise Schwermetalle, vorzugsweise an sinkfähigen Feststoffpartikeln anlagern und deshalb im Sediment wiederfinden. Im Gewässersediment lassen sich vielfach zeitlich zurückliegende Belastungen anhand der stofflichen Merkmale nachweisen. Man spricht beim Sediment auch vom „Langzeitgedächtnis“ eines Gewässers. Neben den physikalisch-chemischen Merkmalen spielt das vorhandene Korngrößenspektrum an der Gewässersohle eine ganz entscheidende Rolle bei der Bewertung der Habitatbedingungen. Überprägungen der natürlichen Sedimentzusammensetzung, zum Beispiel durch Mischwasserentlastungen oder als Folge von erosionsbedingten Bodenverlagerungen, sind entscheidende Einflussfaktoren für degradierte Verhältnisse in Fließgewässern.
Aus dem voran Gesagten wird deutlich, dass bei den Untersuchungen der Beschaffenheit der Fließgewässer den Sedimenten ein hoher Stellenwert zukommt. Gezielte Sedimentuntersuchungen zur Erlangung einer umfassenden Information über die Gewässerbeschaffenheit der Fließgewässer werden, trotz der Bedeutung der Gewässersedimente, eher selten durchgeführt. Bislang beschränken sich diese Untersuchungen zumeist auf wissenschaftliche Studien und Maßnahmen zur Baggergutbewirtschaftung. Sie finden nur vereinzelt Eingang in kohärente Monitoringprogramme zur Flussgebietsbewirtschaftung. Da bislang Sedimentuntersuchungen nicht in den Routineuntersuchungen zur Flussgebietsbewirtschaftung etabliert sind, herrschen Unklarheiten bei der praktischen Durchführung. Deshalb muss bis dato eine uneinheitliche Vorgehensweise bei den Untersuchungen der Gewässersedimente festgestellt werden.
Ziel
Aus den dargelegten Gründen soll im DWA-Fachausschuss GB-5 „Stoffeinträge und Wirkungen auf Fließgewässer“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. In einem Merkblatt wird eine Gruppe von Experten Leitlinien für auf das Flusseinzugsbiet bezogene, qualitätsgesicherte Sedimentuntersuchungen erarbeiten. Schwerpunkte des Merkblatts werden die Methoden der Probenahme und Probenaufbereitung, die Feststoff- und Schadstoffanalytik und die qualifizierte Ergebnisauswertung darstellen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/ innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen, die über entsprechendes Fachwissen verfügen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Einfluss dynamischer Prozesse auf die Fließgewässerbewertung gemäß WRRL – Ansprüche der Biologie an die hydraulischen Bedingungen
Die neue DWA-Arbeitsgruppe GB-10.3 „Einfluss dynamischer Prozesse auf die Fließgewässerbewertung gemäß WRRL“ plant die Erarbeitung einer neuen Publikation.
Anlass
Mit Blick auf die Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist eine flächendeckende Umsetzung von hydromorphologischen Maßnahmen im Gang. Die damit verbundene Absicht einer Verbesserung des Gewässerzustands stellt sich oftmals auch ein. Allerdings führen diese Maßnahmen nicht in allen Fällen auch zu einem sichtbaren Erfolg in der biologischen Bewertung der Gewässer. Daher hat diese Tatsache, basierend auf einem mittlerweile erweiterten Verständnis für den Zustand und die Funktionen unserer Gewässer, maßgeblichen Handlungsbedarf an der detaillierten Fließgewässertypisierung sowie zur Entwicklung praxistauglicher biologischer Bewertungsverfahren für den Zielzustand in unseren Gewässern aufgezeigt.
Auch wenn das erstmalig flächendeckende Vorliegen einer einheitlichen Bewertung der Bedingungen in unseren Gewässern einen maßgeblichen Erfolg der WRRL darstellt und grundsätzlich daran festgehalten werden soll, gibt es dennoch aktuell einen Wissensbedarf zum quantitativen und zeitlichen Einfluss dynamischer Einflüsse auf die statische biologische Praxis der Fließgewässerbewertung. Diese dynamischen Einflüsse resultieren oftmals aus besonderen hydrologischen oder hydraulischen Belastungssituationen mit Wirkung auf die Habitatebene oder aus Einflüssen von den verschiedenen Bewirtschaftungsmaßnahmen. Zudem scheinen auch die Reihenfolge von Gewässerentwicklungsmaßnahmen und ihre Interaktion mit Maßnahmen zur Beeinflussung der Sedimentdynamik in den zu beurteilenden Fließgewässerstrecken mitunter von Wirkung zu sein. Bezugsebene dieser Einflussfaktoren ist immer die typspezifische Habitatebene.
Vor diesem Hintergrund hat der DWA-Fachausschuss GB-10 „Wasserrahmenrichtlinie“ im Jahr 2018 ein Fachforum „Einfluss dynamischer Prozesse auf die Fließgewässerbewertung gemäß WRRL – Ansprüche der Biologie an die hydraulischen Bedingungen“ durchgeführt. Im Ergebnis dieses Forums konnte die Notwendigkeit einer Systematisierung und einer Handlungsempfehlung für die Praxis eindeutig festgestellt werden.
Aufgaben und Ziele der geplanten Arbeitsgruppe
In ausreichender Anzahl verfügbare und den Ansprüchen der Gewässerbiozönose genügende typspezifische Habitate sind Grundvoraussetzung für die Erreichung des Ziels eines guten Gewässerzustands. Diese Habitate richtig zu beschreiben und diesen dann durch Gewässerumgestaltungsmaßnahmen in ihrer Ausprägung nahe zu kommen ist eine komplexe Aufgabe, da sie infolge der im Gewässer ablaufenden dynamischen Prozesse stetig Veränderungen erfahren. Daher liegt die Aufgabe der Arbeitsgruppe darin, diese Habitatebene und deren räumliche und zeitliche Interaktionen mit der strukturellen und hydraulischen Beschaffenheit von Gewässern für die einzelnen Fließgewässertypen zu konkretisieren und die Wirkungseinflüsse der multiplen Stressoren für die Praxis auszuweisen sowie räumlich und zeitlich einzuordnen……
Aufruf zur Mitwirkung
Zur Mitarbeit in der interdisziplinären Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern jeglicher Art von wasserwirtschaftlichen Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Maßnahmenträgern, Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden eingeladen. Für die Besetzung der Arbeitsgruppe werden Kolleginnen oder Kollegen aus den Bereichen Limnologie, Landschaftsschutz, Ingenieure oder weiteren rund um die Gewässerentwicklung und Fließgewässerbewertung tätigen Berufsgruppen gesucht. Die Arbeiten zur beschriebenen Thematik sollen so ehrenamtlich mitgestaltet werden. Bewerber/innen sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein, als auch Praxiserfahrungen einbringen können.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 776 – Abwasser der Stärke-Industrie
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 776 „Abwasser der Stärke-Industrie – Gewinnung nativer Stärke, Herstellung von Stärkeprodukten durch Hydrolyse und Modifikation“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt DWA-M 776 beschreibt Verfahren nach dem Stand der Technik bzw. den Besten Verfügbaren Techniken zur Behandlung von Abwasser, das bei der Herstellung von Stärke bzw. Stärkeprodukten anfällt. Es gibt einen Überblick über die Verfahren der Stärkeherstellung, benennt die Zusammensetzung der Abwässer und beschreibt die Abwasserbehandlungsverfahren. Zudem werden auch innerbetriebliche Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung anderer Umweltmedien dargestellt.
Seit dem Erscheinen des Merkblatts ATV-DVWK-M 776 „Abwasser der Stärke- Industrie – Gewinnung nativer Stärke, Herstellung von Stärkeprodukten durch Hydrolyse und Modifikation“ im Jahr 2002 haben sich die Produktionsverfahren teilweise geändert. Auch im Bereich der Abwasser- und Abfallbehandlung gibt es Änderungen bei den gesetzlichen Anforderungen.
In dem neuen Merkblatt werden die Produktionsabläufe detailliert beschrieben und die neuen Erkenntnisse zum Abwasseranfall und zur Abwasserbeschaffenheit berücksichtigt. Die innerbetrieblichen Maßnahmen werden bewertet. Energetische Fragen werden betrachtet. Die Nebenprodukte sowie die Abfälle und deren Verwertungswege sind in dem Merkblatt aufgeführt. Außerdem werden in der Anlage typisch ausgeführte Abwasserreinigungsanlagen kurz beschrieben und mit Anlagendaten versehen. Darüber hinaus wurde das EU-Dokument über die Besten Verfügbaren Techniken für diese Branche gemäß der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU vom 24.11.2010) berücksichtigt.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWK-M 776 (4/2002) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
teilweise Umstrukturierung
weitergehende Ausführungen zur landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung
Aktualisierung und Neufassung der Ausführungen zu rechtlichen Grundlagen
Aktualisierung der Beispiele
Präzisierungen, Klarstellungen und Verbesserungen der Verständlichkeit an diversen Stellen.
Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.4 „Abwasser aus der Stärke-Industrie“ (Sprecherin: Prof. Dr.- Ing. Ute Austermann-Haun) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-2 „Branchenspezifische Industrieabwässer und Abfälle“ erarbeitet. Das Merkblatt richtet sich an stärkeproduzierende und stärkeverarbeitende Betriebe, Betreiber kommunaler Abwasseranlagen, Fachbehörden der Wasserwirtschaft, Ingenieurbüros und Anlagenhersteller.
Frist zur Stellungnahme:
Das Merkblatt DWA-M 776 „Abwasser der Stärke-Industrie – Gewinnung nativer Stärke, Herstellung von Stärkeprodukten durch Hydrolyse und Modifikation“ wird bis zum 29. Februar 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 776 „Abwasser der Stärke-Industrie – Gewinnung nativer Stärke, Herstellung von Stärkeprodukten durch Hydrolyse und Modifikation“, Dezember 2019 62 Seiten, ISBN 978-3-88721-914-7 Ladenpreis: 73 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 58,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 187 „Retentionsbodenfilteranlagen – Sonderanwendungen, Hinweise und Beispiele“
Bei der Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 178 „Empfehlungen für Planung, Bau und Betrieb von Retentionsbodenfiltern zur weitergehenden Regenwasserbehandlung im Misch- und Trennsystem“ als Arbeitsblatt DWA-A 178 „Retentionsbodenfilteranlagen“ wurden ausschließlich Regelungen für die Standardanwendung des Verfahrens zur Behandlung von Niederschlagsabflüssen aus Trennsystemen und von Straßenflächen sowie zur Mischwasserbehandlung getroffen. Sie beziehen sich auf den effektiven Rückhalt von Feststoffen, die Oxidation von organischen Kohlenstoffverbindungen und Ammonium sowie auf den dauerhaften Rückhalt von partikulären Schadstoffen.
Darüber hinaus gibt es realisierte Retentionsbodenfilteranlagen, die weitere Zielgrößen, wie beispielsweise den Phosphorrückhalt, die Reduzierung der Keimbelastung oder auch den Rückhalt von Spurenstoffen, im Fokus haben. Die hierzu vorliegenden Erfahrungen zu Planung, Bemessung und Betrieb sollen systematisiert zusammengetragen und durch Beispiele belegt werden. Auf diese Weise sollen Regelungslücken, die bei der Erarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 178 „Retentionsbodenfilteranlagen“ entstanden sind, durch ein ergänzendes Merkblatt DWA-M 187 geschlossen werden.
Aufbauend auf das im Juni 2019 veröffentlichte Arbeitsblatt DWA-A 178 „Retentionsbodenfilteranlagen“ sollen die folgenden Inhalte in einem Merkblatt DWA-M 187 „Retentionsbodenfilteranlagen – Sonderanwendungen, Hinweise und Beispiele“ erarbeitet werden:
Anpassung der Bemessungsvorgaben an spezifische Behandlungsziele
Zusammensetzung der Filtermaterialien
Aufbau der Filtermaterialen
Hinweise zur optimalen Betriebsführung
Anwendungsgrenzen
Das Merkblatt richtet sich an Verantwortliche in Genehmigungsbehörden und alle Personenkreise, die Anlagen zur Behandlung von Niederschlagsabflüssen aus Siedlungsgebieten, von Straßen und von Sonderflächen planen und betreiben.
Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-3.5 „Retentionsbodenfilteranlagen“ (Sprecher: PD Dr.-Ing. Stephan Fuchs) im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: PD Dr.- Ing. Stephan Fuchs) erarbeitet.
Ergänzende Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs / einem Kurzlebenslauf bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Teamleiter Entwässerungssysteme
Fachreferent für Entwässerungssysteme
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: team-es@dwa.de
Erarbeitung eines Themenheftes zum Thema „Ökolandbau und Gewässerschutz“
Die DWA-Arbeitsgruppe GB-6.2 „Diffuse Stoffeinträge im Bereich Landwirtschaft“ im DWA-Fachausschuss GB-6 „Bodennutzung und Stoffeinträge in Gewässer“ beabsichtigt die Erarbeitung eines Bandes der DWA-Themen über „Ökolandbau und Gewässerschutz“. Im Fokus der Betrachtung sollen die Nährstoffe Stickstoff und Phosphat, aber auch sonstige umweltrelevante Aspekte des ökologischen Landbaus stehen. Das Ziel dieser Zusammentragung von Fakten und wissenschaftlichen Ergebnissen soll darin münden, konkrete Handlungsempfehlungen zur Implementierung des „Ökologischen Landbaus“ und Produktionsverfahren mit ausgeglichenen Nährstoffbilanzen in Wassereinzugsgebieten zu realisieren.
Hintergrund:
Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat ist die häufigste Ursache für den schlechten chemischen Zustand des Grundwassers in Deutschland. Der Eintrag von stickstoff- und phosphorhaltigen Düngemitteln, chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und Tiermedikamenten gefährdet Grund- und Oberflächengewässer. Die Überdüngung der Weltmeere mit Nährstoffen aus der Landwirtschaft hat bereits an vielen Stellen zur großräumigen Veränderung mariner Öko-Systeme geführt. Gegenwärtig sind ca. 28 % aller deutschen Grundwasserkörper wegen Nitrat in einem schlechten Zustand. In der Regel sind diese Belastungen….
Weitere Informationen und Mitteilungen über Interesse an einer Mitarbeit:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: barion@dwa.de
Messdaten von Entwässerungssystemen: Überarbeitung der Merkblätter DWA-M 151 und DWA-M 181 als Arbeits-und Merkblattreihe DWA-A/M 181
Nahezu jedes wasserwirtschaftliche System wird heute durch mehr oder weniger umfangreiche Messungen überwacht oder der Betrieb wird geregelt. Die Bedeutung der Datenerhebung und -auswertung wird nicht nur mit der Umsetzung der Monitoring- und Maßnahmenprogramme der WRRL weiter an Bedeutung gewinnen. Schon heute schreiben einige Bundesländer eine Datenerfassung und Auswertung für Kläranlagen und für Sonderbauwerke im Kanalnetz in Eigenkontroll- und Selbstüberwachungsverordnungen vor. Diese werden teilweise durch technische Hinweise zur Messung selbst ergänzt. Im Regelwerk der DWA zu Entwässerungssystemen wird bereits seit längerem empfohlen, für die Planung und den Betrieb von Entwässerungssystemen möglichst Messdaten heranzuziehen. Aktuelle Entwicklungen u. a. in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zeigen, dass die Notwendigkeit und Bedeutung guter Messdaten erkannt wird. Mit der Überführung der DWA-Merkblätter DWA-M 151 und DWA-M 181 in eine DWA-Arbeits- und Merkblattreihe wird dieser Entwicklung Rechnung getragen.
Ziel der Überarbeitung ist es, gemeinsame Inhalte der Merkblätter DWA-M 151 und DWA-M 181 verbindlich als Arbeitsblatt zu formulieren und spezifischere Inhalte in vier Merkblätter als Teile 2 bis 5 der neuen Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 181 zu überführen. Hierbei soll insbesondere der Praxisbezug (Beispiele) im Fokus stehen.
Die neue Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 181 „Messdaten für Planung und Betrieb von Entwässerungssystemen“ soll wie folgt strukturiert werden:
Arbeitsblatt Teil 1 „Grundlagen“ Veranlassung und Verweise
Messprogramme, -projekte und -aufgaben
Messtechnische Grundlagen
Datenmanagement und Datenprüfung
Kosten- und Umweltauswirkungen
Merkblatt Teil 2 „Messung von Wasserstand und Durchfluss“ Hydraulische Grundlagen
Messverfahren
Beispiele
Merkblatt Teil 3 „Messung der stofflichen Parameter des Abflusses“
Merkblatt Teil 4 „Planung, Bau, Installation und Betrieb“
Merkblatt Teil 5 „Messdatenmanagementsysteme“
Die Arbeits- und Merkblattreihe richtet sich an Betreiber von Entwässerungssystemen, Ingenieurbüros, Dienstleister im Bereich des Messdatenmanagements, Aufsichtsbehörden, Forschungseinrichtungen sowie Hersteller von Messtechnik.
Die Arbeits-und Merkblattreihe wird von den Arbeitsgruppen ES-1.7 (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Mathias Uhl) und ES- 1.9 (Sprecher: Dr.-Ing. Holger Hoppe) im Fachausschuss ES-1 (Obmann: Dr.-Ing. Klaus Hans Pecher) erarbeitet.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Die Arbeitsgruppen möchten sich personell verstärken und bitten um Interessenbekundungen zur Mitarbeit insbesondere aus Kommunen, Wasserverbänden und Behörden.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs / einem Kurzlebenslauf bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Teamleiter Entwässerungssysteme
Arbeitsblatt DWA-A 102/ BWK-A 3: Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer
Wie DWA und BWK in den Zeitschriften KA 8/2017, S. 717-718, KW 8/2017, S. 496-497, sowie Wasser und Abfall 7-8/2017, S. 41, mitgeteilt haben, sind im Gelbdruckverfahren umfangreiche Stellungnahmen zum Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 102/BWK-A 3 ergangen, was das enorme Interesse der Fachöffentlichkeit und die große Bedeutung der Regelungen für die zukünftige Anwendungspraxis verdeutlicht.
Die Vielzahl der Stellungnahmen mit inhaltlich bedeutsamen Anliegen erfordert eine auch zeitlich sehr aufwendige Überarbeitung des Entwurfs, die in ehrenamtlicher Gremienarbeit erfolgt. Angesichts der zwischenzeitlich verstrichenen Zeit wollen wir die Fachöffentlichkeit über den aktuellen Sachstand informieren.
Die befassten Gremien des BWK (Arbeitsgruppe 2.3) und der DWA (Arbeitsgruppe ES-2.1) haben sich, auch aufgrund der Kritik an der bisherigen Struktur des Arbeitsblatts, darauf verständigt, die Regelungen als Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 bzw. BWK-A/M 3 wie folgt neu zu strukturieren:
DWA-A/M 102/BWK-A/M 3 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“:
Teil 1: „Allgemeines“ mit grundlegenden Erläuterungen zu den emissions-und immissionsbezogenen Regelungen in den Teilen 2 bis 5 als Arbeitsblatt.
Teil 2: „Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen für Regenwetterabflüsse in Siedlungen“ als Arbeitsblatt.
Teil 3: „Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen zur Einleitung von Regenwetterabflüssen in Oberflächengewässer“ als Arbeitsblatt.
Teil 4: „Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers in Siedlungsgebieten“ als Merkblatt.
Teil 5: „Hydromorphologischer und biologischer Nachweis im Rahmen des Immissionsnachweises“ als Merkblatt.
Die weitere Zeitplanung sieht vor, den Stellungnehmenden Anfang 2020 die individuelle Kommentierung ihrer Einwände mit der Entscheidung der Gremien zur Berücksichtigung zusammen mit den überarbeiteten Textfassungen der Teile 1 bis 3 der Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102/BWK-A/M 3 zu übersenden. Die Merkblätter DWA-M 102-4 und DWA-M 102-5 bzw. BWK-M 3-4 und BWK-M 3-5 sollen parallel dazu in eigenständigen Gelbdruckverfahren der Fachöffentlichkeit vorgelegt werden.
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens kann zum jetzigen Zeitpunkt leider kein avisierter Veröffentlichungstermin für die Weißdrucke der Teile 1-3 der Arbeits- und Merkblattreihe bekanntgegeben werden.
Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt, Sprecher DWA-Arbeitsgruppe ES-2.1
Prof. Dr. Dietrich Borchardt, Sprecher BWK-Arbeitsgruppe 2.3
Dipl.-Ing. Christian Berger, Fachreferent Entwässerungssysteme, DWA
Dr.-Ing. Birgit Schlichtig, Technisch-wissenschaftliche Koordinatorin, BWK
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 143-21 – Bauliche Sanierungsplanung
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 143-21 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 21: Bauliche Sanierungsplanung“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Arbeitsblatt konkretisiert die erforderlichen Planungsleistungen zum Beseitigen baulicher Mängel gemäß DIN EN 14654-2 in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DWA-A 143-1. Es befasst sich mit den Teilaspekten zur Ermittlung baulich bedingter Lösungen als Teil des Sanierungskonzepts und der Maßnahmenplanung zur baulichen Sanierung.
Die Anforderungen des Arbeitsblatts DWA-A 143-1 und darauf aufgebaut die spezifischen Inhalte dieses Arbeitsblatts gelten als Mindestanforderung an die bauliche Sanierungsplanung, sofern die Beschaffenheitsanforderung des Vertrags keine abweichenden Regelungen enthält.
Die Inhalte dieses Arbeitsblatts sind grundsätzlich anwendbar, unabhängig ob es sich um öffentliche, industriell/gewerbliche oder private Entwässerungsnetze handelt.
Das Arbeitsblatt DWA-A 143-21 kann von den Vertragspartnern im Sinne einer Beschaffenheitsanforderung an die Planungsleistungen grundsätzlich und im Umfang der konkret vereinbarten Teilleistungen zum Vertragsgegenstand gemacht werden. Es gilt nicht für betrieblich veranlasste Maßnahmen, die keinen Planungsprozess erforderlich werden lassen (zum Beispiel Sofortmaßnahmen wegen „Gefahr in Verzug“).
Der Verband zertifizierter Sanierungs- Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA haben eine Kooperation vereinbart mit dem Ziel, die vom VSB erarbeiteten, bewährten „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ (ZTV) und die „Zusätzlichen Anforderungen an Ingenieurleistungen“ (ZAI) gemeinsam fortzuführen, weiterzuentwickeln und diese in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk zu veröffentlichen.
Das Arbeitsblatt DWA-A 143-21 ist eine Überarbeitung der VSB-Empfehlungen Nr. 0.1 (ZAI Nr. 0.1) und 0.2 (ZAI Nr. 0.2).
Änderungen
Gegenüber den bisherigen Inhalten der VSB-Empfehlungen Nr. 0.1 und 0.2 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Zusammenführung der wesentlichen Inhalte unter neuem Titel
b) Aktualisierung und Neufassung der Inhalte mit unmittelbarem Bezug zur DIN EN 14654-2 in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DWA-A 143-1.
Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erarbeitet und richtet sich an alle im Bereich der baulichen Sanierung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen und Personen.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 143-21 wird bis zum 31. Januar 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle M. Sc. Jonas Schmitt Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 143-21 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 21: Bauliche Sanierungsplanung“ November 2019, 46 Seiten ISBN 978-3-88721-903-1 Ladenpreis: 52 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 41,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
Zum Thema „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ veranstaltet die DWA den vierwöchigen Lehrgang zum Zertifizierten Kanalsanierungsberater.
Kontakt:
Zvonko Gocev, Tel. 0 22 42/872-217 E-Mail: gocev@dwa.de http://www.zks-berater.de
Überprüfung des DWA-Regelwerks – Ihre Erfahrung ist gefragt!
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist. Damit die Anwenderinnen und Anwender dies auch mit gutem Gewissen können, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“ (Mai 2018) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWA-A 400:2018, 6.1).
Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im Mai 2019. Tabelle 1 listet alle Arbeits- und Merkblätter auf, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig.
Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben. Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind? Ihre Anregungen sind willkommen! Schreiben Sie uns.
DWA, Qualitätssicherung Regelwerk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: QS-Regelwerk@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 805 – technische Leistungsfähigkeit von Bauunternehmen
Das Merkblatt DWA-M 805 „Technische Leistungsfähigkeit als besonderes Merkmal der Eignung von Bauunternehmen bei der Herstellung und Sanierung von Rohrleitungen und Kanälen“ ist seit August 2011 veröffentlicht und stößt auf große Nachfrage. Da sich seitdem die Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich des Vergabe-und Baurechts kontinuierlich verändert haben und die Anforderungen an die Qualifikation ausführender Firmen weiterentwickelt wurden, soll das Werk nunmehr aktualisiert, neu strukturiert und erweitert werden. Insbesondere haben sich durch vergaberechtliche Änderungen und einer sehr formalisierten und strengen Rechtsprechung die Anforderungen gravierend verschärft. Als neuer Titel des Merkblatts nach der Überarbeitung ist geplant „Technische Leistungsfähigkeit von Bauunternehmen bei der Herstellung und Sanierung von Rohrleitungen und Kanälen“.
Die zu erwartende Qualität der Herstellung und Sanierung von Abwasserleitungen ist entscheidend von der technischen Leistungsfähigkeit der ausführen Firmen abhängig. Das Merkblatt wird praxisorientierte, handhabbare und rechtssichere Eignungskriterien für die Ausschreibungs-und Vergabephase zur Verfügung stellen. Dabei werden die Praxisbedürfnisse und Praxiserfahrungen im Zusammenhang mit den einschlägigen technischen Normen ebenso wie gesetzliche Vorgaben und aktuelle Rechtsprechungen übersichtlich in einer prozessorientierten Gliederung dargestellt. Besonderer Wert wird dabei auch auf die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), PQ-Verfahren, Zertifizierungen sowie auf Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Eignungsleihe sowie das Selbstausführungsgebot gelegt.
Das Merkblatt DWA-M 805 wendet sich an planende und ausführende öffentliche und private Unternehmen im Bereich der Abwasserentsorgung.
Die Überarbeitung erfolgt in der Arbeitsgruppe WI-4.1 „Ausschreibungs-und Ausschreibungs-und Vergabeverfahren“ (Sprecherin Dipl.-Ing. Gabriele Köller), im DWA-Fachausschuss WI-4 „Leistungsqualität und Vergabeverfahren“.
Ansprechpartner:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Richard Esser
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-187
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: Richard.Esser@dwa.de
Überarbeitung DWA-M 768 „Abwasser der Fischverarbeitung“
Das Merkblatt DWA-M 768 „Abwasser aus der Fischverarbeitung“ vom Juni 2000 beschreibt Verfahren zur Behandlung von Abwasser, das bei der Herstellung von Produkten der Fischindustrie anfällt. Es ist nicht nur turnusmäßig zu überarbeiten, sondern soll auch grundsätzlich die neuen Technologien der in den letzten Jahren vermehrt errichteten Fischverarbeitungsanlagen berücksichtigen. Insbesondere der derzeitige Stand der Technik bei der Abwasserreinigung, der im BREF „Food, Drink and Milk Industries“ (2017) beschrieben wurde, ist einzuarbeiten. Dabei sind auch Basisdaten, wie spezifische Wassermengen, Abwasserbelastungen und Energieverbrauch, zu bewerten und gegebenenfalls zu übernehmen. Auch sind Anlagen zur Direkteinleitung auszuwerten und Technologien wie Siebe, Flotationen mit Fällung/Flockung (mit Zugabe von Additiven) sowie biologische Abwassereinigung (aerob und anaerob) neu zu beschreiben und zu bewerten. Ebenfalls müssen Verfahren zur Entwässerung und Behandlung von Schlämmen aufgenommen werden.
Für die Technologien zur Aufbereitung von Abwässern aus Fischzuchtanlagen gibt es im DWA-Regelwerk bisher noch keine Hinweise, so dass hier die Belastungen und auch Reinigungsverfahren komplett neu zu erheben und zu beschreiben sind.
Ziel der Überarbeitung ist die Beschreibung von Verfahren nach dem Stand der Technik bzw. den besten verfügbaren Techniken zur Behandlung von Abwasser, das bei der Herstellung von Produkten der Fischindustrie anfällt. Die Basisdaten (Produktionsverfahren und produktintegrierte Maßnahmen, die spez. Wassermenge, stoffliche Belastung) sowie die mechanischen und biologischen Reinigungsverfahren und die Schlammentwässerung und -entsorgung sollen dargestellt werden. Darüber hinaus soll das Merkblatt Empfehlungen und Hilfen zur Lösung von Problemen im Betrieb geben.
Das Merkblatt richtet sich an Betriebe der Fischproduktion, Betreiber von Fischaufzuchtanlagen, Behörden, Anlagenhersteller, Verbände und beratende Ingenieurbüros.
Die Überarbeitung erfolgt durch die neu einzurichtende DWA-Arbeitsgruppe IG-2.16 „Abwasser der Fischzucht und der Fischverarbeitung“ unter der Leitung von Prof. Barjenbruch.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 777 „Wasser-/Abwasseraufbereitung in der Fischzucht“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 777 „Wasser-/Abwasseraufbereitung in der Fischzucht“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die steigende Nachfrage für Fisch-und Meeresprodukte, kombiniert mit dem überfischten Zustand der natürlichen Gewässer, macht Fischzuchtanlagen (Aquakulturen) aus ernährungstechnischer, wirtschaftlicher und auch ökologischer Hinsicht immer interessanter. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung landgestützter Fischzuchtanlagen gelangen Fragestellungen hinsichtlich der Wasser-und Abwassertechnologie immer mehr in den Fokus.
Das Merkblatt DWA-M 777 „Wasser-/ Abwasseraufbereitung in der Fischzucht“ beschreibt detailliert die Produktionsverfahren einschließlich der prozessbedingten Emissionsquellen in das Abwasser, den Boden und die Luft sowie deren Minderungsmöglichkeiten nach dem Stand der Technik. Die Verfahren zur Behandlung von Kreislaufwasser und Abwasser sowie Schlämmen nach dem Stand der Technik bzw. den Besten Verfügbaren Techniken (BVT) werden beschrieben und Empfehlungen zu Planung und Betrieb der Anlagen gegeben. Es werden produktionsintegrierte Maßnahmen sowohl zur Reduzierung der Abwasserbelastung als auch anderer Umweltmedien dargestellt.
Zur Information, Unterstützung und Entscheidungsfindung der Wasserbehörden, Anlagenbetreiber und Anlagenhersteller werden in diesem Merkblatt Anhaltspunkte und Richtwerte der in Frage kommenden Verfahrensweisen und Parameter für geschlossene Kreislaufanlagen dargestellt. Dabei wird nicht nur der Stand der Technik für die Abwasserbehandlung im Anschluss an die eigentliche Fischproduktionsanlage betrachtet, sondern es wird auch auf die Verfahrensweisen, den Aufbau und die Kennwerte der internen Wasseraufbereitungssysteme eingegangen. Letztere bilden eine wesentliche Grundlage für die Gestaltung und Dimensionierung des Abwasserbehandlungssystems der Anlagen und der erreichbaren Einleitungswerte in die Oberflächengewässer. Zu diesen Anlagentypen und Produktionsformen sind teilgeschlossene Kaltwasser-Kreislaufanlagen zur Salmonidenzucht (überwiegend Forellen) und geschlossene Warmwasser-Kreislaufanlagen zur Aufzucht meist hochpreisiger Warmwasserfische zu zählen.
Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.16 „Abwasser der Fischzucht und der Fischverarbeitung“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Matthias Barjenbruch) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ (HA IG) im Fachausschuss IG-2 „Branchenspezifische Industrieabwässer und Abfälle“ erarbeitet. Die Arbeitsgruppe IG-2.16 „Abwasser der Fischzucht und der Fischverarbeitung“ setzt sich zusammen aus Mitgliedern des DWA-Fachausschusses IG-2 „Branchenspezifische Industrieabwässer und Abfälle“, Vertretern von Fischzüchtern, Futtermittelherstellern, Behörden, Planungsbüros, Anlagenherstellern und Forschungseinrichtungen.
Dieses Merkblatt soll insbesondere eine Hilfestellung in der Genehmigungspraxis bieten und richtet sich insbesondere an Fachbehörden, Verbände, beratende Ingenieurbüros und Forschungseinrichtungen sowie alle Akteure, die sich mit Betrieb, Planung, Anlagenherstellung und -ausrüstung von Aquakulturanlagen beschäftigen.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 777 wird bis zum 31. Dezember 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 777 „Wasser-/Abwasseraufbereitung in der Fischzucht“, Oktober 2019, 75 Seiten ISBN 978-3-88721-879-9 Ladenpreis: 77 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 61,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.
Überarbeitung der TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“
Die DWA hat vier Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) für die Betankung von Fahrzeugen erarbeitet:
TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ (12/2018)
TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“(5/2006)
TRwS 783 „Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge“ (12/2005)
TRwS 784 „Betankung von Luftfahrzeugen“ (4/2006).
Nach Vorlage der TRwS 781 im Dezember 2018 wird die DWA als nächste technische Regel für die Betankung von Fahrzeugen TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“ (Mai 2006) überarbeiten. Aufgrund der Novellierung der gesetzlichen Vorgaben und Überarbeitung der TRwS 781 besteht sowohl inhaltlicher als auch formaler Anpassungsbedarf.
TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“ konkretisiert die wasserrechtlichen betankungsspezifischen technischen und betrieblichen Anforderungen zur Betankung von Schienenfahrzeugen (Eisenbahnen und Straßenbahnen) und zur Befüllung der Lagerbehälter aus Straßentankfahrzeugen und Eisenbahnkesselwagen. Der Aufbau der TRwS 782 und die Regelungsinhalte orientieren sich soweit möglich an TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“.
Mit der Überarbeitung der TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“ sollen bundesweit wasserrechtlich aktuelle, an die gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen angepasste einheitliche technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Tankstellen für Schienenfahrzeuge sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt werden.
Die TRwS 782 soll wieder als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 (2) WHG sein. Sie richtet sich insbesondere an die betroffenen Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.
Die Überarbeitung erfolgt durch die neu einzurichtende Arbeitsgruppe IG-6.6 „Tankstellen für Schienenfahrzeuge“ unter der Leitung von Dr.-Ing. Hermann Dinkler, Berlin. Die Arbeiten sollen Anfang 2020 aufgenommen werden.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme
Entwurf Merkblatt DWA-M 370 „Abwässer und Abfälle aus der Reinigung und Entschichtung von Fassaden“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 370 „Abwässer und Abfälle aus der Reinigung und Entschichtung von Fassaden“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das vorliegende Merkblatt DWA-M 370 befasst sich mit Abwässern und Abfällen, die bei der Oberflächenbehandlung, das heißt Reinigung, Entschichtung sowie der pflegenden und schützenden Behandlung der Außenflächen von Bauprojekten anfallen. Das Merkblatt wurde erstmals im September 2001 veröffentlicht. Eine erste Aktualisierung des Merkblatts erfolgte im Jahr 2011. Um den technischen und rechtlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat der Fachausschuss KEK-11 „Infrastrukturabfälle aus Abwasseranlagen und Straßenunterhaltung“ in 2017 beschlossen, das Merkblatt erneut zu aktualisieren.
Das Merkblatt DWA-M 370 gibt einen Überblick über die Fassadenarten und Methoden der Fassadenreinigung, die Auffangtechniken für Abwasser und Abfall und die notwendigen Behandlungsverfahren. Die Beschaffenheit der verwendeten Stoffe, die Verminderung deren Schädlichkeit sowie die Entsorgungsmöglichkeiten der Abfälle und Abwässer werden dargestellt. Es enthält Hinweise zu Ausschreibung, Eigenüberwachung und Zertifizierung. Ein Muster für „Anträge auf die Einleitung von Abwasser aus der Fassadenreinigung“ und „Hinweise einer Genehmigung“ runden das Merkblatt ab.
Beim Umgang mit Abwässern und Abfällen der Fassadenreinigung bewegt man sich in den Rechtsräumen des Abfall- und Wasserrechts, deren Vielzahl von Vorschriften zu beachten ist. Aus diesem Grund wird der rechtliche Rahmen ausführlich erläutert und anhand einzelner Tatbestände konkret dargestellt.
Derzeit existieren verschiedene Richtlinien, Leitfäden und Vorschriften für die umweltschonende Behandlung von Fassaden und den Umgang mit den dabei entstehenden Abwässern und Abfällen. Im Merkblatt DWA-M 370 werden einheitliche Regeln aufgezeigt, um Auftraggeber, Auftragnehmer, Planer und Behörden zu unterstützen, die Maßnahmen zu ergreifen, die bei der ordnungsgemäßen Oberflächenbehandlung von Fassaden und Decken notwendig sind.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-11.4 „Abwässer und Abfälle aus der Fassadenreinigung“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Frederik Slowenski) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Abfall und Klärschlamm“ im DWA-Fachausschuss KEK- 11 „Infrastrukturabfälle aus Abwasseranlagen und Straßenunterhaltung“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 370 „Abwässer und Abfälle aus der Reinigung und Entschichtung von Fassaden“ wird bis zum 31. Mai 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Josefine Dahmen Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-186 E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 370 „Abwässer und Abfälle aus der Reinigung und Entschichtung von Fassaden“ März 2019, 44 Seiten ISBN 978-3-88721-777-8 Ladenpreis: 59 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 47,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme
Entwurf Merkblatt DWA-M 144-16 „ZTV – Spachtel- und Verpressverfahren“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 144-16 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 16: Spachtel- und Verpressverfahren“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) „Spachtel- und Verpressverfahren“ gelten für die Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen in geschlossener Bauweise außerhalb von Gebäuden mit einem Durchmesser von DN 100 bis DN 800 und entsprechend großen Ei- und Sonderprofilen, die als Freispiegelkanäle und -leitungen betrieben werden. Sie befassen sich mit Roboterverfahren, die im Sinne von Reparaturen zur Verschließung und Abdichtung einzelner Schadstellen sowie zur Wiederherstellung des Kanalprofils und von Anschlussbereichen/Stutzen in Kanälen eingesetzt werden.
Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle stellen ein Gefahrenpotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden dar. Zur Sanierung von Schäden durch Reparatur liegen für den Einsatz von Spachtel- und Verpressverfahren vielfältige Erfahrungen vor. Teil 16 der Merkblattreihe DWA-M 144 zeigt für diese Verfahren harmonisierte, standardisierte Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) auf. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C: „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ und insbesondere die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Bestandteil des Bauvertrags sind.
Der Verband zertifizierter Sanierungs- Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA haben eine Kooperation vereinbart mit dem Ziel, die vom VSB erarbeiteten, bewährten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) gemeinsam fortzuführen, weiterzuentwickeln und diese in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk in der Merkblattreihe DWA-M 144 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ zu veröffentlichen. Das Merkblatt DWA-M 144-16 ist eine Überarbeitung der VSB-Empfehlung Nr. 1 „Roboterverfahren“ und von Teilen der VSB-Empfehlung Nr. 3 „Zulaufanbindung“.
Durch die Überführung dieser VSB-Empfehlungen in das DWA-Regelwerk entstehen sowohl für Netzbetreiber als auch für Planende und Sanierungsunternehmen Sanierungsunternehmen deutliche Vorteile: Die noch bestehende Lücke im DWA-Regelwerk wird zügig geschlossen und damit die bauvertragliche Sicherheit in Zukunft deutlich erhöht.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 144-16 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 16: Spachtel- und Verpressverfahren“ wird bis zum 31. Mai 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Petra Hess Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872 150 E-Mail: hess@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 144-16 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 16: Spachtel- und Verpressverfahren“, März 2019, 16 Seiten ISBN 978-3-88721-785-3 Ladenpreis: 35,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 28,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Vorhabensbeschreibung und Zurückziehung
Überarbeitung DWA-M 775 „Abwasser aus Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“
Das Merkblatt DWA-M 775 vom Dezember 2010 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen. Gleichzeitig soll es überarbeitet werden.
Das Merkblatt DWA-M 775 „Abwasser aus Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“ beinhaltet Festlegungen zur Abwasserbeseitigung im medizinischen Bereich. Es gibt einen Überblick über die verschiedenen Abwasseranfallstellen und die charakteristischen Inhaltsstoffe der verschiedenen Abwasserteilströme im Krankenhausbereich und anderen medizinischen Einrichtungen. Zudem werden Anleitungen und Hilfen zur Bewertung des Abwassers und zur Abschätzung eventueller Gefährdungspotenziale aufgezeigt.
Das Merkblatt richtet sich an Betreiber von Krankenhäusern und betroffenen medizinischen Einrichtungen, Fachbehörden der Wasser- und Abfallwirtschaft, Ingenieurbüros, Kanalnetz- und Kläranlagenbetreiber, Verbände und sonstige in der Praxis stehende betroffene Fachleute.
Seit der Veröffentlichung des neuen Merkblatts DWA-M 709 „Laborabwasser“ im September 2018 gibt das DWA-Regelwerk widersprüchliche Empfehlungen zum Umgang mit Flüssigresten aus dem Laborbereich „Hämatologie“; es ist daher erforderlich, die Aussagen im Merkblatt DWA-M 775 den aktuellen Erkenntnissen anzupassen. Zudem sind die Aussagen im Merkblatt zur Verwendung von Desinfektionsmitteln in der Dentalmedizin zu aktualisieren.
Bei dieser Gelegenheit sollen auch weitere, inzwischen in Forschungsvorhaben gewonnene Erkenntnisse zu nachstehenden Themen berücksichtigt werden:
Arzneimittelreste im Abwasser, Herkunft, Verbleib, Behandlung
separate Sammlung und Entsorgung von Patientenurin, der Röntgenkontrastmittel enthält
Verbreitung von Antibiotikaresistenzen in der Umwelt.
Die Überarbeitung erfolgt in der wieder einzurichtenden DWA-Arbeitsgruppe IG-2.14 „Krankenhausabwasser“ unter der Leitung von Dipl.-Ing. Veit Flöser (Hannover).
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme
Entwurf Merkblatt DWA-M 144-2 „ZTV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 144-2 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Für die Anwendung von zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen ist es notwendig, die restlichen Ausschreibungsinhalte hierauf abzustimmen. Für die Verfahren der Reparatur ist eine Norm im Teil C der VOB mit spezifischen allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen bislang nicht eingeführt. Ersatzweise zeigt das Merkblatt DWA-M 144-2 für Reparaturverfahren auf, welche Informationen des Ausschreibenden zu Bestand und Ausführung benötigt werden, um die Kalkulation und die Vertragsabwicklung sicher zu gestalten. Im Weiteren sind Vorschläge enthalten, wie die Mengeneinheiten und Abrechnungsregelungen gewählt werden sollten.
Diese ZTV für Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren behandeln die Renovierung und Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden, die als Freispiegelleitungen betrieben werden. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ und insbesondere die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Bestandteil des Bauvertrags sind.
Der Verband zertifizierter Sanierungs- Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) hat in den vergangenen Jahren zu den Verfahren der Innensanierung von Entwässerungssystemen Empfehlungen als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ erarbeitet und den Ausschreibenden an die Hand gegeben oder zur Anwendung empfohlen. Um den Anwendern künftig einheitliche Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur Verfügung zu stellen, haben DWA und VSB sich entschlossen zu kooperieren. Hierzu wird in gemeinsamen Arbeitsgruppen sichergestellt, dass die bewährten und fortentwickelten ZTV-Inhalte in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk in entsprechenden Merkblättern durch die DWA veröffentlicht werden.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 144-2 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren“ wird bis zum 31. Mai 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Petra Hess Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872 150 E-Mail: hess@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 144-2 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren“, März 2019, 10 Seiten ISBN 978-3-88721-779-2 Ladenpreis: 26,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 21,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Vorhabensbeschreibung
Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 197-2 – Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Kanalreinigungsmaßnahmen
Die DWA plant die Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 197-2 „Kanalreinigung – Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Kanalreinigungsmaßnahmen“.
Aufbauend auf den technischen Regeln für Kanalreinigungsmaßnahmen, dem Merkblatt DWA-M 197-1 „Kanalreinigung – Ausschreibung von Kanalreinigungsleistungen mit dem Hochdruckspülverfahren“ sollen mit dem Merkblatt DWA-M 197-2 zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Kanalreinigungsmaßnahmen erarbeitet werden. Ziel ist es, Betreibern von Kanalnetzen bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen standardisierte ZTVen als Bestandteil der Vertragsunterlagen zur Verfügung zu stellen und auf diesem Weg technische Mindeststandards zu definieren. Das Merkblatt richtet sich an Kommunalvertreter sowie Ingenieurbüros, die Ausschreibungen zu Kanalreinigungsmaßnahmen planen und an ausführende Firmen.
Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-7.3 „Betrieb und Unterhalt von Kanalnetzen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Frank Männig) im Fachausschuss ES-7 (Obmann: Dipl.-Ing. Roland Kammerer) erarbeitet.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: berger@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme
Entwurf Merkblatt DWA-M 144-7 „ZTV – Kurzliner, T-Stücke und Hutprofile (Anschlusspassstücke)“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 144-7 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 7: Kurzliner, T-Stücke und Hutprofile (Anschlusspassstücke)“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle stellen ein Gefahrenpotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden dar. Zur Sanierung von Schäden durch Reparatur liegen für den Einsatz von Kurzlinern, T-Stücken und Hutprofilen vielfältige Erfahrungen vor. Teil 7 der Merkblattreihe DWA-M 144 zeigt für dieses Verfahren…
Vorhabensbeschreibung
Erstellung des Merkblatts DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“
Aufgrund zunehmender Risiken für die Stromversorgung zum Beispiel durch Extremwetterereignisse, Veränderungen in den Stromnetzen oder durch Cyberangriffe steht auch die Abwasserentsorgung vor neuen Herausforderungen im Umgang mit Stromausfällen. Wie bereits berichtet (KA 7/2018, S. 630), wurde die Arbeitsgruppe KEK-10.6 „Abwasserentsorgung und Sicherstellung ihrer Energieversorgung“ (Sprecher Dipl.-Ing. Heinz Brandenburg) eingerichtet, um die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Abwasserentsorgung zu betrachten.
Der Fachausschuss KEK-10 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ hat die Arbeitsgruppe nun beauftragt, das Merkblatt DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“ zu erarbeiten. Dieses soll die Auswirkungen von Stromausfällen auf die Abwasserentsorgung aufbereiten und den Verantwortlichen ein Werkzeug an die Hand geben, mit dem sie die Sicherstellung der Energieversorgung ihres Abwasserentsorgungssystems systematisch bewerten können. Darauf aufbauend sollen insbesondere den Betreibern von Abwasseranlagen Hinweise gegeben werden, um Maßnahmen entsprechend einem angestrebten, mit Behörden und gegebenenfalls politischen Entscheidungsträgern abgestimmten, Sicherheitsniveau umzusetzen.
Das von der Arbeitsgruppe zu erstellende Merkblatt soll den Verantwortlichen eine Hilfestellung bieten, um die notwendigen organisatorischen und technischen Vorsorgemaßnahmen treffen zu können. Dabei wird sich das Merkblatt auch an der Systematik von bereits bestehenden Leitfäden im Bereich der Wasserversorgung, unter anderem des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), orientieren.
Hinweise zur Thematik sowie Interessensbekundungen für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe können gerne an die Bundesgeschäftsstelle gerichtet werden.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme
Entwurf Merkblatt DWA-M 144-8 „ZTV – Injektionsverfahren“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 144-8 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 8: Injektionsverfahren“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle stellen ein Gefahrenpotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden dar. Zur Sanierung von Schäden durch Reparatur liegen für den Einsatz von Injektionsverfahren vielfältige Erfahrungen vor. Teil 8 der Merkblattreihe DWA-M 144 zeigt für dieses Verfahren harmonisierte, standardisierte Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) auf. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ und insbesondere die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Bestandteil des Bauvertrags sind.
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Injektionsverfahren in nicht begehbaren Kanälen gelten für die Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen sowie die Anbindung von Seitenanschlüssen (auch an Linersysteme) in Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden mit einem Durchmesser bis DN 800, welche hauptsächlich als Freispiegelleitungen betrieben werden.
Der Verband zertifizierter Sanierungs- Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA haben eine Kooperation vereinbart mit dem Ziel, die vom VSB erarbeiteten, bewährten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) gemeinsam fortzuführen, weiterzuentwickeln und diese in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk in der Merkblattreihe DWA-M 144 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ zu veröffentlichen. Das Merkblatt DWA-M 144-8 ist eine Überarbeitung von Teilen der VSB-Empfehlung Nr. 3 „Zulaufanbindung“ und der VSB-Empfehlung Nr. 4 „Injektionsverfahren mit Isocyanat-Harzen“.
Durch die Überführung dieser VSB-Empfehlungen in das DWA-Regelwerk entstehen sowohl für Netzbetreiber als auch für Planende und Sanierungsunternehmen deutliche Vorteile: Die noch bestehende Lücke im DWA-Regelwerk wird zügig geschlossen und damit die bauvertragliche Sicherheit in Zukunft deutlich erhöht.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 144-8 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 8: Injektionsverfahren“ wird bis zum 31. Mai 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Petra Hess Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-150 E-Mail: hess@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf DWA-M 144-8 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 8: Injektionsverfahren“, März 2019 16 Seiten, ISBN 978-3-88721-783-9 Ladenpreis: 35,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 28,40 Euro Herausgeber und Vertrieb DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Vorhabensbeschreibung Aktualisierung Merkblatt DWA-M 363 „Herkunft, Aufbereitung und Verwertung von Biogasen“
Der DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ hat im November 2010 die zweite Auflage des Merkblatts DWA-M 363 unter gleichnamigem Titel veröffentlicht. Weil sowohl die technische als auch die rechtliche Entwicklung im Bereich Biogas in den vergangenen Jahren wesentliche Neuerungen mit sich brachte, hat der Fachausschuss beschlossen, das Merkblatt zu aktualisieren. Das Merkblatt wendet sich an Planer und Betreiber von Anlagen zur Verwertung von Biogasen aus der anaeroben Behandlung organischer Stoffe. Hierzu gehören neben den Klärschlammfaulbehältern und den landwirtschaftlichen Biogasanlagen auch Anlagen zur Behandlung organisch hochbelasteter Abwässer, Abfallvergärungsanlagen oder Deponiegasanlagen. Das Merkblatt stellt für diese Anwendungsbereiche grundlegende Daten und Informationen für Planung und Betrieb zusammen. Dabei wird die Prozesskette ab der Entstehung des Biogases bis zu dessen Verwertung betrachtet. Realistische Angaben zur Biogasausbeute der verschiedenen Anlagentypen geben wichtige Hinweise auf die zu erwartenden Energieerträge. Das Merkblatt beschreibt die Grundlagen der relevanten Möglichkeiten zur Verwertung, vom einfachen Gaskessel über den Einsatz von Blockheitzkraftwerken bis hin zur Gaseinspeisung. Es bildet damit die Basis für die vertiefenden Betrachtungen der auf bestimmte Verfahrensstufen spezialisierten DWA-Regewerke, wie zum Beispiel zur Speicherung (DWAM 375, 376, 377), zur Aufbereitung (DWA-M 361) oder zu Fackeln (DWAM 305). Im Zuge der Überarbeitung werden auch die Schnittstellen zu diesen – inzwischen teils neu erschienenen – vertiefenden Regelwerken optimiert werden. Hieraus wird sich voraussichtlich auch eine Änderung des Titels des Merkblatts DWA-M 363 ergeben, um die thematische Abgrenzung zwischen den Regelwerken im Bereich Biogas deutlicher zu machen.
Die Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 363 wird im Rahmen der „Kooperation Biogas“ erarbeitet werden, die gemeinsam von der DWA, dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und dem Fachverband Biogas (FvB) partnerschaftlich getragenen wird.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-106
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 143-17 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 17: Beschichtung von Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 143-17 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 17: Beschichtung von Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten“ veröffentlicht. Der vorgelegte Entwurf ist eine Überarbeitung des Merkblatts DWAM 143-17 von Dezember 2006 und befasst sich mit Beschichtungsverfahren durch die Anwendung von mineralischen zementgebundenen Mörteln in Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten und sonstigen Bauwerken. Beschichtungsverfahren können zum Einsatz kommen, wenn die schadhaften Kanäle, Schächte und sonstigen abwas sertechnischen Bauwerke einen ausreichend freien Querschnitt ohne Hindernisse aufweisen oder vorab dieser Querschnitt wieder hergestellt werden kann. Das Merkblatt gilt von dem Punkt an, wo das Abwasser das Gebäude bzw. die Dachentwässerung verlässt oder in einen Straßenablauf fließt, bis zu dem Punkt, wo das Abwasser in eine Behandlungsanlage oder in einen Vorfluter eingeleitet wird. Es kann sinngemäß für den Bereich der Grundstücksentwässerung angewendet werden. Bei den beschriebenen Beschichtungen handelt es sich um Renovierungsverfahren oder Reparaturen gemäß DIN EN 15885 „Klassifizierung und Eigenschaften von Techniken für die Renovierung und Reparatur von Abwasserkanälen und -leitungen“. Sie gruppieren sich ein in „Lining für Beschichtungsverfahren“ oder „Reparatur mit vor Ort härtenden Materialien“. Beschichtungen sind Behandlungen des Untergrunds zur Herstellung einer geschlossenen Schutzoder/ und Tragschicht auf der Oberfläche von Beton, Mauerwerk, Guss, Stahl, und Faserzement. Beschichtungsverfahren sind auch als Oberflächenschutzsystem beim Neubau einsetzbar. Mit Beschichtungsverfahren können nachfolgende Schäden behoben werden:
●● Korrosion
●● mechanischer Verschleiß
●● Undichtheiten.
Für das Beschichtungsverfahren muss die Eignung in Verbindung mit dem verwendeten Mörtel nachgewiesen werden. Der Geltungsbereich umfasst nicht zementfreie Mörtel oder Reaktionsharzmörtel. Die Beschichtungsmörtel werden zur nachträglichen Beschichtung von Beton und Mauerwerk sowie Rohren aus Guss, Stahl und Faserzement in allen Lagen eingesetzt. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-8.14 „Beschichtungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Rainer Hermes) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt und richtet sich an alle im Bereich der Sanierung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen als auch an Sanierungsfirmen. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 143-17 wird bis zum 30. September 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle,
Petra Hess
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-150
E-Mail: hess@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf des Merkblatts DWA-M 143-17 Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 17: Beschichtung von Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten“,
Juli 2017 57 Seiten,
ISBN 978-3-88721-468-5
Ladenpreis: 63,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 50,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Zum Thema „Inspektion und Sanierung von Entwässerungssystemen“ finden am 22./23. November 2017 die IST – Inspektions- und SanierungsTage – der DWA in Dortmund mit begleitender Fachausstellung statt. Preis für Mitglieder 570 €, Nichtmitglieder 690 €.
Weitere Informationen und Anmeldung:
Himani Karjala
Tel. 0 22 42/872-244
E-Mail: karjala@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 793-1 – TRwS Biogasanlagen – Teil 1: Errichtung und Betrieb mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft
Die DWA hat den Entwurf der TRwS 793-1 „Biogasanlagen – Teil 1: Errichtung und Betrieb mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft“ veröffentlicht. TRwS 793-1 konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechend § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Mit der TRwS 793-1 werden erstmals bundeseinheitliche wasserrechtliche technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von neuen Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft der Fachöffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Einheitliche Regeln sind für die Umsetzung der wasserrechtlichen Anforderungen erforderlich, um den Betroffenen eine bundeseinheitliche Planungs- und Handlungsgrundlage zu gegeben. TRwS 793-1 geht auf Anforderungen an den Standort ein und konkretisiert die wasserrechtlichen Anforderungen an verschiedene Anlagenteile in Anlagen zum Herstellen von Biogas, wie beispielsweise an Behälter, Sicherheitseinrichtungen und Rohrleitungen. Zudem werden detaillierte Regelungen für die Ausführung der Umwallung aufgezeigt sowie Regelungen zum Betrieb und zur Sachverständigenprüfung gemäß AwSV getroffen. Dabei werden die aktuellen Erkenntnisse und Regelwerke über Werkstoffe und Bauweisen ebenso berücksichtigt wie die Erfahrungen mit Schadensfällen an bestehenden Anlagen und deren Ursachen. Die Trockenfermentation wird in TRwS 793-1 nicht behandelt. Für technische Regelungen für Anlagen zum Lagern von Gärsubstraten, Anlagen zum Lagern der Gärreste sowie den Anlagen zugehörige Abfüllanlagen von Biogasanlagen mit Gärsubtraten landwirtschaftlicher Herkunft wird TRwS 792 „JGS-Anlagen“ in Bezug genommen, da ein vergleichbares Gefährdungspotenzial vorliegt. Sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in der AwSV oder technischen Besonderheiten von Biogasanlagen abweichende Festlegungen erforderlich, sind diese in TRwS 793 geregelt. Die TRwS 793-1 soll als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik im Sinne von § 62 Absatz 2 WHG bzw. § 15 AwSV besitzen. Der Entwurf der TRwS 793-1 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.15 „TRwS Biogasanlagen“ (Sprecher: Dipl.- Ing. Arnold Niehage) im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erstellt und richtet sich an Behörden, Anlagenbetreiber, Planer und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „Landwirtschaftliche Biogasanlagen“ berührt sind. Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 793-1 wird bis zum 31. Oktober 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872 102
E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 793-1 „TRwS Biogasanlagen – Teil 1: Errichtung und Betrieb mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft“,
August 2017 58 Seiten,
ISBN 978-3-88721-516-3
Ladenpreis: 71,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 57,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 720-1 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern – Teil 1: Ölsperren“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 720-1 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern – Teil 1: Ölsperren“ veröffentlicht. Bei Unfällen mit Mineralöl/Mineralölprodukten auf Gewässern kommt der Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung eine besondere Bedeutung zu. Der sachgerechte Einsatz von Ölsperren und Ölaufnahmegeräten ist dabei entscheidend für den Einsatzerfolg. Der DWAFachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“ hat entschieden, das Thema in einem Merkblatt mit drei Teilen zu behandeln:
●● DWA-M 720-1: Ölsperren
●● DWA-M 720-2: Ölaufnahmegeräte
●● DWA-M 720-3: Einsatzplanung.
Gestartet wurde mit der Thematik „Ölsperren“. Ölsperren sollen die Ausbreitung und Verdriftung von Mineralöl/Mineralölprodukten begrenzen und damit deren möglichst schadlose Sammlung und Aufnahme ermöglichen. Hierzu müssen sie bestimmte Bedingungen bei Funktionsweise, Materialeigenschaften und Handhabbarkeit in den jeweiligen Einsatzbereichen erfüllen. Das Merkblatt DWA-M 720-1 soll den mit der Thematik befassten Personen eine fachlich fundierte, aber trotzdem einfache Entscheidungshilfe für die Beschaffung von Ölsperren und Hinweise für deren praktischen Einsatz geben. Es werden insbesondere die verschiedenen Arten von Ölsperren beschrieben, die theoretischen physikalischen Grundlagen dargelegt, Hinweise für den Einsatz von Ölsperren gegeben sowie Anforderungen an Ölsperren aufgezeigt. Der Zusammenhang zwischen den physikalischen Grundlagen für die Anwendung der Geräte und deren Anwendung und Einsatz ist für die Anwender in einem verständlichen Umfang – teilweise vereinfacht – dargestellt. Das Merkblatt DWA-M 720-1 aktualisiert und ersetzt die LTwS-Veröffentlichung 27 Teil 3 „Anforderungen an vorgefertigte, schwimmende Ölsperren für Binnengewässer (Mai 1999)“ und Teil 4 „Merkblatt schwimmende Ölsperren für Binnengewässer (Oktober 1997)“. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe IG-7.2 „Gerätschaften für Gewässer“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Bernd Lindow) im DWA-Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“ erstellt und richtet sich insbesondere an Wasserbehörden, alle Behörden/Institutionen und Einsatzkräfte im Bereich der Gefahrenabwehr, Beschaffungsstellen, die von dieser Thematik betroffen sind, sowie an Hersteller von Ölsperren. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 720-1 wird bis zum 31. Oktober 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872 102
E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf des Merkblatts DWA-M 720-1 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern – Teil 1: Ölsperren“,
August 2017
45 Seiten, ISBN 978-3-88721-501-9
Ladenpreis: 56 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 44,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
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Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 143-15 – Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Berstverfahren
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 143-15 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 15: Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Berstverfahren“ veröffentlicht. Im November 2005 erschien die erste Auflage des Merkblatts zur Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Berstverfahren. Es lagen schon seinerzeit vielfältige Erfahrungen mit der Technik der Verfahren und den unterschiedlichen Altrohr- und Neurohrwerkstoffen vor. Eine Neuauflage ist insbesondere aufgrund der nachfolgend genannten Änderungen und der Aufwertung zu einem Arbeitsblatt erforderlich. Das Arbeitsblatt ergänzt DIN EN 752 hinsichtlich der baulichen Sanierung und kann sinngemäß auch für erdeingebaute Abwasserleitungen und -kanäle unterhalb von Gebäuden angewendet werden. Es befasst sich mit der grabenlosen Erneuerung von erdverlegten Abwasserleitungen und -kanälen von DN 50 bis üblicherweise DN 1200 mit dem Berstverfahren. Im Berstverfahren können generell Rohre aus allen gängigen Werkstoffen mit Ausnahme von Spannbeton mit den nachfolgend aufgelisteten Schäden erneuert werden, sofern sich das Berstgestänge bzw. das Windenseil in das Altrohr einbringen lassen:
●● Rohrbrüche
●● Korrosion
●● Abflusshindernisse
●● nicht fachgerecht ausgeführte Kanalsanierungsmaßnahmen
●● Lageabweichungen (bedingt)
●● Verformungen
●● Risse
●● Undichtheiten
●● mechanischer Verschleiß.
Größere Lageabweichungen in Form von Unter-, Über- und seitlichen Bögen können im Allgemeinen nur teilweise ausgeglichen werden. Betonbettungen und Teil- oder Vollummantelungen mit Beton können einen Einsatz des Verfahrens verhindern. Für den Einbau mittels Berstverfahren eignen sich Rohre aller gängigen Rohrwerkstoffe. Die eingesetzten Rohre müssen für das Verfahren geeignet sein. Bei zu erneuernden Leitungen, die unterhalb des Grundwasserspiegels liegen, sind gegebenenfalls besondere Maßnahmen erforderlich. Das Arbeitsblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-8.11 „Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Berstverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Volkswirt Horst Zech) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ des Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ erstellt und richtet sich an alle mit der Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen befassten Fachleute. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 143- 15 (11/2005) wurden im vorliegenden Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 143-15 folgende Änderungen vorgenommen:
●● Überführung in ein Arbeitsblatt
●● Mitberücksichtigung der Homogenbereiche
●● Übersicht der Altrohre und mögliche Berstverfahren
●● Aktualisierung der Übersicht zu geeigneten Rohrwerkstoffen.
Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 143-15 wird bis zum 31. Oktober 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872 126
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden.
Entwurf Merkblatt DWA-M 709 „Laborabwasser“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 709 „Laborabwasser“ veröffentlicht. Das Merkblatt ATV-M 709 „Abwasser aus gentechnischen Produktionsanlagen und vergleichbaren Laboreinrichtungen“ aus dem Jahr 1996 bedurfte einer grundlegenden Überarbeitung zu fast allen inhaltlichen Aspekten. Im Zuge der Revision des Merkblatts wurde das Merkblatt um die Beschreibung verschiedener Laborarten und deren Abwasserrelevanz erweitert. Daher stellt das Abwasser aus gentechnischen Anlagen, das im alten Merkblatt den inhaltlichen Schwerpunkt bildet, nur noch eine unter vielen verschiedenen Abwasserarten aus Laboratorien dar. Es werden Laboratorien und deren Abwasser aus nachfolgend genannten Branchen und Disziplinen
●● Laboratorien in der chemischen und pharmazeutischen Forschung einschließlich biotechnologischer, mikrobiologischer und gentechnischer Laboratorien
●● medizinische Untersuchungs- und Forschungslabors einschließlich Versuchstierhaltung
●● Apotheken, soweit Laboratorien betrieben werden
●● chemische und mikrobiologische Routineanalytik (Umwelt-, Überwachungs-, Lebensmittellaboratorien etc.)
●● Ausbildungslabors an Schulen, Hochschulen, der Kammern etc.
●● wissenschaftliche Einrichtungen der Materialforschung und -untersuchung
●● Dentallabore.
Dabei werden abwassererzeugende Prozesse, Abwassermenge und -beschaffenheit beschrieben und Aussagen zur Abwasserbehandlung getroffen. Das Merkblatt enthält zudem neben den abwassertechnischen Hinweisen auch abfallrechtliche Empfehlungen, sofern erforderlich. Der neue Merkblattentwurf DWAM 709 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.33 „Abwasser aus Laboreinrichtungen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Veit Flöser) im DWA-Fachausschuss IG-3 „Branchenspezifische Industrieabwasser und Abfälle“ erarbeitet und richtet sich an Betreiber von Laboreinrichtungen, Planer, Kläranlagenbetreiber und Genehmigungs- und Überwachungsbehörden und sonstige in der Praxis stehende betroffene Fachleute. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-M 709 (09/1996) wurden im Entwurf des Merkblatts DWA-M 709 folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels b) grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung c) Erweiterung um andere Laborbereiche wie medizinische Laboratorien, Apotheken, Ausbildungslaboratorien, chemische Routineanalytik, Forschungslaboratorien etc. d) Anpassung an zwischenzeitlich eingetretene rechtliche Änderungen. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 709 wird bis zum 31. Oktober 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872 102
E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden.
Entwurf Merkblatt DWA-M 175-1 „Betriebsführungssysteme – Teil 1: Entwässerungssysteme“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 175-1 „Betriebsführungssysteme – Teil 1: Entwässerungssysteme“ öffentlich zur Diskussion gestellt. In den letzten Jahren sind die Anforderungen an den ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen und rechtssicheren Betrieb und die Instandhaltung von Kanalnetzen aus verschiedenen Gründen merklich gestiegen. In vielen Fällen kann eine zufriedenstellende Erfüllung der komplexen betrieblichen Aufgaben heute nur mithilfe von IT-Lösungen erreicht werden. Das Betriebsführungssystem (BFS) ist ein zentrales Instrument, um Kanalbetriebe bei einer wirtschaftlichen und rechtssicheren Betriebsführung zu unterstützen. Betriebsführungssystemen zur Optimierung des Betriebs und der Instandhaltung von Entwässerungssystemen. Voraussetzungen für die Einführung eines Betriebsführungssystems werden erläutert, ebenso Aufbau und Einzelfunktionen solcher Systeme sowie Anforderungen aus Sicht der Nutzer. Die Einführung eines spezifisch angepassten Betriebsführungssystems wird beschrieben. Erfahrungen von Netzbetreibern bei Einführung und Anwendung dieser Programme werden geschildert. In das Merkblatt sind die in über fünfzehn Jahren gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse bei der praktischen Anwendung solcher Systeme eingeflossen. Das Merkblatt bezweckt nicht, eine Wertung oder Empfehlung verschiedener, auf dem Markt erhältlicher BFS vorzunehmen. Es soll die Vorteile und den Nutzen eines solchen Systems darstellen und insbesondere Hinweise für die Einführung geben. Ein wichtiges Ziel der Kanalnetzbetreiber ist die Steuerung der Prozesse und des Ressourceneinsatzes zur technischen und wirtschaftlichen Optimierung der Betriebsabläufe. Das Merkblatt verfolgt das Ziel, allen interessierten kleinen bis großen Netzbetreibern eine Hilfestellung im Rahmen ihrer Überlegungen zur Anwendung und gegebenenfalls Weiterentwicklung eines Betriebsführungssystems zu geben. Im Rahmen dieses Merkblatts wird die Anwendung von IT-gestützten BFS für den Betrieb und die Instandhaltung von Entwässerungssystemen betrachtet. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-7.6 „Betriebsführungssysteme für Kanalnetze“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Franz-Josef Westerop) im DWAFachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erstellt und richtet sich an die Betreiber von Abwasseranlagen, Ingenieurbüros und Softwarehersteller. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 175-1 wird bis zum 31. Oktober 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Petra Hess
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-150
E-Mail: hess@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden.
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen“
Im Herbst 2017 wird die „Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in Deutschland“ in Kraft treten und den Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung für große Kläranlagen regeln. Während einer Übergangsfrist von zwölf Jahren bleibt die landwirtschaftliche Verwertung jedoch noch für alle Kläranlagen möglich. Für Anlagen zwischen 50 000 EW und 100 000 EW beträgt die Übergangsfrist 15 Jahre und Anlagen unter 50 000 EW können eine landwirtschaftliche oder landschaftsbauliche Verwertung unbefristet fortsetzen. Voraussetzung ist stets die Einhaltung der Vorgaben des Abfallund Düngerechts. Weil mit der Düngeverordnung und der Düngemittelverordnung auch im Bereich des Düngerechts die wesentlichen die Klärschlammverwertung betreffenden gesetzlichen gesetzlichen Grundlagen im Jahr 2017 novelliert wurden, ist davon auszugehen, dass die nun vorliegenden rechtlichen Rahmenbedingungen in ihren Grundzügen mindestens mittelfristig Bestand haben werden. Vor diesem Hintergrund hat der DWA-Fachausschuss KEK-13 „EU-Belange und Strategiekommission Klärschlamm“ beschlossen, die bereits in 2006 begonnen Arbeiten zur Erstellung des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen“ in seiner gleichnamigen Arbeitsgruppe KEK-13.1 wieder aufzunehmen. Die Aktivitäten waren damals ausgesetzt worden, um abzuwarten, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine ausreichende Planungssicherheit gewährleisten. Das neue Merkblatt DWA-M 384 wird auf Basis der gesetzlichen Vorgaben Anforderungen an die Qualität der zu verwertenden Schlämme wie auch an die Methoden der Ausbringung definieren. Insbesondere den Betreibern der Kläranlagen sowie beauftragten Dritten sollen technische Hinweise zur Umsetzung einer ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung in der Praxis geben und Möglichkeiten eines sinnvollen Klärschlammmanagements aufgezeigt werden, wie zum Beispiel die Teilnahme an Qualitätssicherungssystemen. Das Merkblatt richtet sich an Betreiber von Kläranlagen, an Lohnunternehmen und Maschinenringe, Behörden, Ingenieurbüros sowie an landwirtschaftliche Institutionen. Für die Besetzung der Arbeitsgruppe werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur beschriebenen Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Bewerber/innen sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein als auch Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Fachkenntnissen ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Josefine Dahmen
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: dahmen@dwa.de
Aktualisierung Merkblatt DWA-M 363 „Herkunft, Aufbereitung und Verwertung von Biogasen“
Der DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ hat im November 2010 die zweite Auflage des Merkblatts DWA-M 363 unter gleichnamigem Titel veröffentlicht. Weil sowohl die technische als auch die rechtliche Entwicklung im Bereich Biogas in den vergangenen Jahren wesentliche Neuerungen mit sich brachte, hat der Fachausschuss beschlossen, das Merkblatt zu aktualisieren. Das Merkblatt wendet sich an Planer und Betreiber von Anlagen zur Verwertung von Biogasen aus der anaeroben Behandlung organischer Stoffe. Hierzu gehören neben den Klärschlammfaulbehältern und den landwirtschaftlichen Biogasanlagen auch Anlagen zur Behandlung organisch hochbelasteter Abwässer, Abfallvergärungsanlagen oder Deponiegasanlagen. Das Merkblatt stellt für diese Anwendungsbereiche grundlegende Daten und Informationen für Planung und Betrieb zusammen. Dabei wird die Prozesskette ab der Entstehung des Biogases bis zu dessen Verwertung betrachtet. Realistische Angaben zur Biogasausbeute der verschiedenen Anlagentypen geben wichtige Hinweise auf die zu erwartenden Energieerträge. Das Merkblatt beschreibt die Grundlagen der relevanten Möglichkeiten zur Verwertung, vom einfachen Gaskessel über den Einsatz von Blockheitzkraftwerken bis hin zur Gaseinspeisung. Es bildet damit die Basis für die vertiefenden Betrachtungen der auf bestimmte Verfahrensstufen spezialisierten DWA-Regewerke, wie zum Beispiel zur Speicherung (DWAM 375, 376, 377), zur Aufbereitung (DWA-M 361) oder zu Fackeln (DWAM 305). Im Zuge der Überarbeitung werden auch die Schnittstellen zu diesen – inzwischen teils neu erschienenen – vertiefenden Regelwerken optimiert werden. Hieraus wird sich voraussichtlich auch eine Änderung des Titels des Merkblatts DWA-M 363 ergeben, um die thematische Abgrenzung zwischen den Regelwerken im Bereich Biogas deutlicher zu machen. Die Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 363 wird im Rahmen der „Kooperation Biogas“ erarbeitet werden, die gemeinsam von der DWA, dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und dem Fachverband Biogas (FvB) partnerschaftlich getragenen wird. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-106
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Redaktionelle Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 506 „Injektionen mit hydraulischen Bindemitteln in Wasserbauwerken aus Massenbeton“
Das Merkblatt DWA-M 506 „Injektionen mit hydraulischen Bindemitteln in Wasserbauwerken aus Massenbeton“, wurde in den Jahren 2001 bis 2005 durch die DWA-Arbeitsgruppe WW-4.1 „Injektionen mit hydraulischen Bindemitteln in Wasserbauwerken aus Massenbeton“ unter der Leitung von Dr.-Ing. Harald Wildner im DWA-Fachausschusses WW-4 „Talsperren und Flusssperren“ erstellt und soll durch den jetzt noch aktiven Teil der Arbeitsgruppe redaktionell überarbeitet werden. Anlass ist insbesondere die Überarbeitung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen – Wasserbau (ZTV-W) für Schutz und Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (Leistungsbereich 219) (ZTVW LB 219) durch die Bundesanstalt für Wasserbau, die auch Bezug auf das Merkblatt nimmt. Ein neueres Urteil des Europäischen Gerichtshofs erlaubt keine generellen Materialfestlegungen in den Vorschriften, sondern es dürfen nur noch projekt- bzw. bauwerksbezogen entsprechende Festlegungen getroffen werden. Diesbezüglich wird das Merkblatt DWA-M 506 angepasst. Weiterhin werden Querverweise und Begriffe vereinheitlicht, die Gliederung wird „nutzerfreundlicher“ gestaltet, und es werden kleinere Änderungen vorgenommen, die sich aus der praktischen Anwendung des Merkblatts in den vergangenen Jahren ergeben haben. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 143-17 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 17: Beschichtung von Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 143-17 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 17: Beschichtung von Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten“ veröffentlicht. Der vorgelegte Entwurf ist eine Überarbeitung des Merkblatts DWAM 143-17 von Dezember 2006 und befasst sich mit Beschichtungsverfahren durch die Anwendung von mineralischen zementgebundenen Mörteln in Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten und sonstigen Bauwerken. Beschichtungsverfahren können zum Einsatz kommen, wenn die schadhaften Kanäle, Schächte und sonstigen abwas sertechnischen Bauwerke einen ausreichend freien Querschnitt ohne Hindernisse aufweisen oder vorab dieser Querschnitt wieder hergestellt werden kann. Das Merkblatt gilt von dem Punkt an, wo das Abwasser das Gebäude bzw. die Dachentwässerung verlässt oder in einen Straßenablauf fließt, bis zu dem Punkt, wo das Abwasser in eine Behandlungsanlage oder in einen Vorfluter eingeleitet wird. Es kann sinngemäß für den Bereich der Grundstücksentwässerung angewendet werden. Bei den beschriebenen Beschichtungen handelt es sich um Renovierungsverfahren oder Reparaturen gemäß DIN EN 15885 „Klassifizierung und Eigenschaften von Techniken für die Renovierung und Reparatur von Abwasserkanälen und -leitungen“. Sie gruppieren sich ein in „Lining für Beschichtungsverfahren“ oder „Reparatur mit vor Ort härtenden Materialien“. Beschichtungen sind Behandlungen des Untergrunds zur Herstellung einer geschlossenen Schutzoder/ und Tragschicht auf der Oberfläche von Beton, Mauerwerk, Guss, Stahl, und Faserzement. Beschichtungsverfahren sind auch als Oberflächenschutzsystem beim Neubau einsetzbar. Mit Beschichtungsverfahren können nachfolgende Schäden behoben werden:
●● Korrosion
●● mechanischer Verschleiß
●● Undichtheiten.
Für das Beschichtungsverfahren muss die Eignung in Verbindung mit dem verwendeten Mörtel nachgewiesen werden. Der Geltungsbereich umfasst nicht zementfreie Mörtel oder Reaktionsharzmörtel. Die Beschichtungsmörtel werden zur nachträglichen Beschichtung von Beton und Mauerwerk sowie Rohren aus Guss, Stahl und Faserzement in allen Lagen eingesetzt. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-8.14 „Beschichtungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Rainer Hermes) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt und richtet sich an alle im Bereich der Sanierung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen als auch an Sanierungsfirmen. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 143-17 wird bis zum 30. September 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle,
Petra Hess
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-150
E-Mail: hess@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden
Entwurf Merkblatt DWA-M 146 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten – Hinweise und Beispiele“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 146 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten – Hinweise und Beispiele“ veröffentlicht. Das Merkblatt enthält Hinweise und Ausführungsbeispiele in Ergänzung zum Arbeitsblatt DWA-A 142 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten“, die unter Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen in der Wasserschutzzone II ausgeführt werden können. Das Arbeitsblatt DWA-A 142 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten“ erschien im Januar 2016 in einer überarbeiteten Fassung. Die stark veränderten Vorgaben dieses Arbeitsblatts, die dem Wandel der verfügbaren Techniken und einer stärkeren Fokussierung auf das Bauen im Bestand und Sanieren Rechnung tragen, machten es erforderlich, auch das zugehörige Merkblatt ATV-DVWK-M 146 einer Überarbeitung zuzuführen. Einen wesentlichen Schwerpunkt des Merkblatts DWA-M 146 bilden aktuelle Beispiele aus der Praxis zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem neuen Arbeitsblatt DWAA 142. Dabei wurden Fallbeispiele sowohl für Wasserschutzzonen an Trinkwassertalsperren als auch bei Grundwassergewinnungsanlagen gewählt. Hierdurch soll die Anwendung des Arbeitsblatts erleichtert werden und Lösungsansätze für die in der Praxis häufig vorkommenden Randbedingungen aufgezeigt werden. Die Beispiele behandeln Ausführungen in der Wasserschutzzone III und II. Als Ergebnis der Beurteilung des Gefährdungspotenzials enthalten die Beispiele eine Klassifizierung des Gefährdungspotenzials nach Arbeitsblatt DWAA 142 in die Rubriken „sehr hoch“, „hoch“ und „weniger hoch“. In Abhängigkeit dieses Ergebnisses werden hier in der Praxis ausgeführte Schutzsysteme für die jeweiligen Randbedingungen dargestellt. Darüber hinaus gibt das Merkblatt einen Überblick über die derzeit in der Praxis häufig in Wasserschutzzonen verwendeten Ableitungssysteme und stellt für diese bei der Planung und Ausführung zu beachtende Randbedingungen dar. Dies soll dem Anwender die Auswahl eines für den jeweiligen Anwendungsfall geeigneten Ableitungssystems erleichtern. Soweit es möglich war, wurde eine vom Material unabhängige Darstellung gewählt. Das dazu eingebrachte Beispiel ist auch darauf ausgerichtet, dem Anwen der die Berücksichtigung der erforderlichen hydrologischen Aspekte klarzumachen und in einem Anwendungsbeispiel zu verdeutlichen. Zielsetzung ist, dem planenden Bauingenieur eine Entscheidungshilfe zu geben, die auf dem Markt verfügbaren Systeme im Hinblick auf ihre Tauglichkeit und ihre Einsatzmöglichkeiten in Wassergewinnungsgebieten der Schutzzone III und II zu beurteilen. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-5.8 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wasserschutzgebieten“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Heinz Brandenburg) im DWA-Fachausschuss ES-5 „Bau“ erstellt und richtet sich an Kommunen, Betreiber von Abwasseranlagen und Wassergewinnungsanlagen, Ingenieurbüros und Genehmigungsbehörden. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWKM 146 (5/2004) wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an die Vorgaben des Arbeitsblatts DWA-A 142; b) Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen von Gesetzen und Verordnungen; c) Anpassung der Praxisbeispiele in Bezug auf heute häufig verwendete Ausführungsvarianten. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 146 wird bis zum 30. September 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Petra Hess
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-150
E-Mail: hess@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden.
DWA-Arbeitsgruppe GB-5.4 „Salzbelastung der Fließgewässer“
Der Eintrag von Salzen in Süßgewässer stellt eine immer größere ökologische Herausforderung dar. Erhöhte Konzentrationen von Salzionen können zur Folge haben, dass Wasser für wichtige Nutzungen wie Trink-, Beregnungs- oder Tränkwasser nicht mehr verwendet werden kann oder die Existenzgrundlage von Gewässerorganismen zerstört wird. So können geogene und anthropogene Salzeinträge in Fließgewässer regional von erheblicher Bedeutung sein. Im Jahr 1992 wurde beim DVWK der Fachausschuss 4.10 „Salzbelastung der Fließgewässer“ eingerichtet. Aufgabe war die fachtechnische Begleitung der umfangreichen biologischen Untersuchungen, die im Rahmen der Beweissicherung des technischen Konzepts zur Reduzierung der Salzbelastung der Werra durchgeführt wurden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in einem Abschlussbericht „Folgen der Reduktion der Salzbelastung in Werra und Weser für das Fließgewässer als Ökosystem“ veröffentlicht und wurden im Mai 2000 im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung „Salz in Werra und Weser – Maßnahmen, Folgen, Zukunft“ mit der Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Weser (ARGE WESER) in Kassel vorgestellt. Seit dem beschäftigt sich der Fachausschuss, inzwischen als Arbeitsgruppe GB-5.4 „Salzbelastung der Fließgewässer“ der DWA mit den Ergebnissen der biologischen Untersuchungen, die auf der Grundlage der Erlaubniserteilung des Werkes Werra der Kali & Salz AG durchgeführt werden sowie der Befischungen in der Weser, die durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) gewonnen werden. Arbeiten aus weiteren Einzugsgebieten wie Unstrut, Lippe, Niederrhein u. a. bilden einen zusätzlichen Schwerpunkt. Dadurch verfügt die Arbeitsgruppe über detaillierte langjährige Erfahrungen hinsichtlich der Änderung der Artenzusammensetzung in Abhängigkeit von unterschiedlichen Salzkonzentrationen. Diese Kenntnisse flossen in eine Untersuchung zur Klassifizierung der Salztoleranz aquatischer Wirbellosen-Gemeinschaften in Fließgewässern ein. Die Ergebnisse wurden 2015 in einem gemeinsamen Fachgespräch auf der DGLJahrestagung vorgetragen und in einem Schwerpunktheft der KW Korrespondenz Wasserwirtschaft (2016 (9) Nr. 2) im Februar 2016 veröffentlicht. Inzwischen hat sich die Arbeitsgruppe ein weiteres Projekt zum Ziel gesetzt. Unter dem Titel „Auswirkungen von Salzkonzentrationen auf die Lebensgemeinschaften von Fließgewässern“ sollen weitere Auswertungen zur Salztoleranz aquatischer Wirbelloser – auch unter Einbeziehung weiterer salzbelasteter Gewässer – durchgeführt werden. Die Bewertung und Klassifizierung salzbelasteter Fließgewässer sind eine wesentliche Voraussetzung für die Ableitung von Bewirtschaftungszielen und -strategien. Die Bewertung von Chloridund Sulfatbelastungen erfolgte zunächst in Deutschland über das siebenstufige Schema der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Für weitere Klassifizierungen wurden unterschiedliche Ansätze entwickelt, die auf verschiedenen Organismengruppen aufbauen und deren Konzentrationsstufen sich teilweise deutlich unterscheiden. Inzwischen werden gewässertypspezifische Orientierungswerte nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) zur Einordnung von salzbelasteten (Chlorid, Sulfat) Fließgewässern verwendet. Die DWA-Arbeitsgruppe GB-5.4 hat im Zuge ihrer Tätigkeit ein bundesweites Datenbankprojekt initiiert und bearbeitet, in dem Besiedlungsdaten benthischer Makrozoen mit belastbaren Daten zur Salinität der jeweiligen Fließgewässer zusammengeführt wurden. Die Ergebnisse wurden zu einem Salinitätsindex weiterentwickelt, der es ermöglicht, die biologische Wirksamkeit anthropogener Versalzung zu differenzieren und zu klassifizieren. Diese Klassen sind eingegrenzt von Schwellenwerten, die deutliche Veränderungen in der Zusammensetzung der jeweiligen Makrozoengemeinschaften markieren. Die Schwellenwerte bilden somit stressorenbezogene Ursache- Wirkungsbeziehungen ab. Diese Klassifikation von Chloridstufen auf der Basis des Makrozoobenthos konkurriert dabei in keiner Weise mit den Zustandsbewertungen des PERLODES- Verfahrens und stellt diese auch nicht in Frage. Allerdings würde eine Integration des Chloridindex in das PERLODES- Verfahren mit anschließendem Abgleich der Klassengrenzen nach OGewV die Möglichkeit eröffnen, Schwellenbzw. Orientierungswerte für spezifische Salzionen wie z. B. das Chlorid auf der Basis eines biozönotisch begründeten Verfahrens fachlich anzupassen. Damit würde die in der OGewV vorgegebene biozönotisch begründete Zustandsbewertung weiter gestärkt und konsequent umgesetzt. Eine analoge Vorgehensweise wäre auch für die übrigen relevanten biologischen Qualitätskomponenten wünschenswert, wobei sich hier die Diatomeen aufgrund des bereits vorhandenen Halobiensystems in besonderer Weise anbieten würden. Für die Bearbeitung des neuen Themas ist eine personelle Erweiterung der Arbeitsgruppe sehr willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
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Aufruf zur Mitarbeit Neugründung der Arbeitsgruppe KEK-10.5 „Lastmanagement und Interaktionen mit Energienetzen“
Der DWA-Fachausschuss KEK-10 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ richtet die neue Arbeitsgruppe KEK-10.5 „Lastmanagement und Interaktionen mit Energienetzen“ ein und sucht Kolleginnen und Kollegen, die die Arbeiten ehrenamtlich mitgestalten wollen. Abwasserbehandlungsanlagen sind dafür dimensioniert, täglich die anfallende Abwassermenge so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf den Vorfluter sicher vermieden werden. Weitere Ziele wie der energieeffiziente Anlagenbetrieb sind nach derzeitigem Verständnis diesem Ziel untergeordnet. Gleichwohl gewinnen Ziele, die dem Klimaschutz dienen, zunehmend an Bedeutung. Einhergehend mit der Energiewende in Deutschland wird zukünftig der Strommarkt von erneuerbaren Energien, vor allem Wind und Photovoltaik, deren Stromerzeugung stark fluktuiert, dominiert werden. Damit Stromerzeugung und -verbrauch auch dann noch im Einklang stehen, müssen hierfür Flexibilitätstechnologien bereitstehen. Kläranlagen können durch die vorhandene Infrastruktur bereits verschiedene Flexibilitätsbausteine, die es zu identifizieren und zu nutzen gilt, einbringen und Systemrelevanz gewinnen. Aufgabe der Flexibilitätsbausteine ist dabei die Lastreduktion (Abschaltung von Aggregaten sowie Zuschaltung von Blockheizkraftwerken/Netzersatzanlagen) oder die Lasterhöhung (Zuschaltung von Aggregaten sowie Abschaltung von Blockheizkraftwerken). Die Abwasserbehandlungsanlagen können mit ihren vorhandenen Infrastrukturen – durch interne Optimierung und Anpassung an die umgebende Energieinfrastruktur – zukünftig einen Beitrag zur Energiewende leisten. Dies gilt vor allem dann, wenn die Marktanreize dementsprechend gestaltet werden. Der DWA-Fachausschuss KEK-10 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ richtet die neue Arbeitsgruppe KEK-10.5 „Lastmanagement und Interaktionen mit Energienetzen“ ein, um die aktuellen Entwicklungen zum Thema Lastmanagement sowie die Interaktionen mit den Energienetzen (Regelenergie, Stromhandel etc.) zu erfassen und zu bewerten. Ziel ist es, vor allem technische und ökomische Fragestellungen zu analysieren und der Fachöffentlichkeit entsprechende Informationen, zum Beispiel in Form von Fachbeiträgen auf Tagungen oder als DWA-Arbeitsberichte, zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist vorgesehen, für die Arbeitsgruppe sowohl Mitglieder aus dem Bereich der Abwasser- als auch aus der Energiewirtschaft zu gewinnen. Für die Besetzung der Arbeitsgruppe werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur beschriebenen Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Bewerber/innen sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein, als auch Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Fachkenntnissen ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-106
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit im DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“
Die DWA sucht Mitarbeiter für ihren Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“. Der DWA-Fachausschuss KA-13 ist im Wesentlichen mit der Erarbeitung des DWA-Regelwerks für messtechnische Einrichtungen (zum Beispiel Prozessanalysegeräte für N, P und CSB), deren Einbindung in EMSR-technische Systeme auf Abwasseranlagen und die Bereiche Prozessleittechnik sowie Kommunikation auf diesen Anlagen beschäftigt. Ein neuer Schwerpunkt der Ausschussarbeit sind die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Techniktrend „Industrie 4.0“ und die daraus resultierenden Chancen für die Weiterentwicklung der abwassertechnischen Anlagen. Zur Erweiterung der Mitgliederbasis des Fachausschusses werden Interessenten Interessenten gesucht, die in einer multidisziplinär zusammengesetzten Gruppe – bestehend aus Verfahrenstechnikern, Bauingenieuren und Elektrotechnikern – engagiert mitarbeiten wollen. Es werden Persönlichkeiten gesucht, die in ihrer Berufspraxis in den oben genannten Themenbereichen Erfahrungen in der technischen oder betrieblichen Anwendung von Automatisierungssystemen gesammelt haben und dort aktuell tätig sind. Wünschenswert sind eine Ausbildung im Bereich der Elektro- bzw. Automatisierungstechnik sowie eine einschlägige Tätigkeit im Bereich der Automatisierungsund Leittechnikplanung für abwassertechnische Anlagen. Bewerbungen aus den Nachbarländern Deutschlands sind ausdrücklich erwünscht. Interessenten werden gebeten, bis zum 30. Juli 2017 aussagekräftige Unterlagen zu ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit sowie zu ihrer Ausbildung dem Obmann des Fachausschusses KA- 13 über die DWA-Bundesgeschäftsstelle zuzusenden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef E-Mail:
wilhelm@dwa.de
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit Arbeitsgruppe zu zeitvarianten Hochwasserrisikofaktoren
Zeitlich veränderliche Randbedingungen der Bestimmungsgrößen des Hochwasserrisikos können von großer Bedeutung für die langfristig orientierte Beurteilung der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit des Hochwasserrisikomanagements sein. Diese zeitliche Variabilität betrifft flussgebietsweit die Gefährdungsgröße Abfluss, (z. B. infolge von Änderungen der Häufigkeit von Hochwasser durch den Klimawandel oder durch Veränderungen im Einzugsgebiet). Hierzu fördert z. B. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) seit Kurzem eine Forschergruppe, die sich mit der Entstehung, den räumlichen und zeitlichen Verteilungen und der Verbesserung der Prognose von Extremhochwasser beschäftigt. Lokal ergeben sich daraus Veränderungen der Gefährdungsgröße Wasserstand (morphologische Veränderungen im Gewässerbett). In Folge der wirtschaftlichen Entwicklung und des Siedlungsdrucks auf überflutungsgefährdete Gebiete ändert sich aber auch und hier besonders maßgeblich das Schadenspotenzial. Dabei spielt die Flächennutzung und die Akkumulation von Werten in potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen (bis zum Extremhochwasser) eine bislang eher unterschätzte Rolle auf die resultierende Schadenserwartung. Damit wäre das Konzept der Schadenserwartungswerte, die auf Stationaritätsannahmen zu den Schadenswahrscheinlichkeiten und den Schadenshöhen beruhen, zu überprüfen. Dies gilt insbesondere, da jetzt zeitgleich die 2. Umsetzungsphase der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie läuft und Planung und Bau vieler technischer Hochwasserschutzmaßnahmen (Deichrückverlegung, Polderplanungen) im Zuge des Nationalen Hochwasserschutzprogramms auf den Weg gebracht wurden. Es stellt sich somit die Frage, welchen Einfluss die zeitliche Variabilität der o.g. Hochwasserrisikofaktoren auf die langfristige Wirksamkeit dieser Maßnahmen haben wird. Der Fachausschuss HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ im Hauptausschuss „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“ in der DWA möchte sich der Frage nach den relevanten Auswirkungen zeitvarianter Hochwasserrisikofaktoren auf die praktischen Entscheidungen zu Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements widmen und die aktuellen Forschungen in den Kontext der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie stellen. Dazu wird sich die Arbeitsgruppe intensiv mit der zeitlichen Entwicklung/Veränderung von Belastungsgrößen, Schadenspotenzialen und Widerstandsfähigkeit in hochwassergefährdeten Gebieten befassen. Ziel ist es, die Wirkung zeitvarianter Faktoren nachvollziehbar und allgemeinverständlich aufzuzeigen und Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Hochwasserrisikomanagementplanung abzuleiten. Für die Bearbeitung hat sich bereits eine Kernarbeitsgruppe (Schumann, Disse, Rother, Merz, Bronstert, Müller, Jüpner) gefunden. Herr Dr. Piroth würde die Sprecherschaft übernehmen. Ein Pilotgebiet zur Untersuchung der Schadenspotenzialentwicklung (historisch und prognostiziert) wird noch gesucht. Als Bearbeitungszeitraum ist der 1. Juni 2017 bis 31. Dezember 2018 geplant. Der Aufruf zur Mitarbeit wendet sich an alle Mitarbeiter der an der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie beteiligten Institutionen (Bund, Land, Verbände, Kommunen), Ingenieurbüros, Versicherungen…). Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17,
53772 Hennef
Tel. 02242/872-161
Fax 02242/872-184
E-Mail: barion@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 590 „Wasserwirtschaftliche Bewertung zur Entnahme von Wasser zur Bewässerung“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 590 „Wasserwirtschaftliche Bewertung zur Entnahme von Wasser zur Bewässerung“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Klimawandel, veränderte Landnutzung und steigende Marktanforderungen stellen für die gesamte Wasserwirtschaft und alle Branchen, die auf Wasser in ausreichender Menge und Qualität angewiesen sind, die größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. In besonderem Maß gilt dies für Landwirtschaft und Gartenbau. Zur Sicherung einer nachhaltigen Pflanzenproduktion, vor allem aber zur Gewährleistung der von den Märkten zwingend geforderten Qualitäten, wird in Deutschland zunehmend die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen erforderlich. Anträge auf Erlaubnis zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser zum Zweck der Bewässerung werden von Genehmigungs- und Fachverwaltungen zum Teil kritisch bewertet. Hintergrund dafür sind unter anderem Befürchtungen im Hinblick auf eine Intensivierung der Landwirtschaft, eine Verschlechterung der Nährstoffbilanzen oder Bedenken wegen möglicher Übernutzungen der zur Verfügung stehenden Wasserressourcen. Genehmigungsbehörden stützen ihre Einwände insbesondere auf das Verschlechterungsverbot im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die daraus teilweise resultierende restriktive Genehmigungspraxis steht den Erwartungen der Landwirtschaft, aber auch einer ausgewogenen Ressourcenbewirtschaftung entgegen. Die Bewertungs- und Vorgehensweisen in den einzelnen Bundesländern variieren zum Teil deutlich. Allgemein anerkannte Regeln der Technik, die über rein technische Fragen hinausgehen und die Grundlage einer wasserwirtschaftlichen Bewertung sein könnten, sind nicht eingeführt. Demgegenüber gibt es im Bereich der Landwirtschaft und des Gartenund Landschaftsbaus Veröffentlichungen von Fachvereinigungen, die innerhalb der entsprechenden Fachrichtungen breite Anerkennung genießen. Vor diesem Hintergrund hat die DWA mit dem vorliegenden Merkblatt eine Arbeitsgrundlage geschaffen, in der fachliche Grundlagen und Anforderungen der Bewässerung mit Grundsätzen der Wasserwirtschaft zusammengeführt werden. Auf dieser Grundlage können Bewässerungsprojekte sinnvoll konzipiert und bundesweit einheitlich begutachtet werden. Das Merkblatt DWA-M 590 wurde im Sinne einer angestrebten Zusammenführung von Fachwissen unterschiedlicher Bereiche im DWA-Fachausschuss GB-4 „Bewässerung“ gemeinsam mit Vertretern der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) und der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) erarbeitet. Es wendet sich an Fach- und Genehmigungsbehörden, Antragsteller, Berater und Verbände Verbände, die mit der wasserwirtschaftlichen Bewertung von Anträgen zur Wasserentnahme zum Zweck der Bewässerung befasst sind. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 590 wird bis zum 31. Juli 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872 161
E-Mail: barion@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 590
„Wasserwirtschaftliche Bewertung zur Entnahme von Wasser zur Bewässerung“,
Mai 2017, 79 Seiten
ISBN 978-3-88721-420-3
Ladenpreis: 77 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 61,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 269 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 269 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Seit dem Erscheinen des Merkblatts DWA-M 269 im Jahr 2008 hat in diesem Bereich eine ständige technische Weiterentwicklung stattgefunden. Infolge der zunehmenden Verbreitung der Prozessanalysentechnik auch auf kleineren Abwasseranlagen, der Entwicklung neuer Systeme zur Probenvorbereitung sowie der verstärkten Anwendung von Systemen für In-situ-Messungen wurde eine Überarbeitung und Ergänzung des Merkblatts aus dem Jahre 2008 erforderlich. Um eine effiziente Abwasserreinigung zu ermöglichen, ist es notwendig, optimierte Prozessbedingungen zu schaffen. Die an der Abwasserbehandlung beteiligten Mikroorganismen haben oft sehr unterschiedliche Substrat und Umgebungsansprüche, die in den einzelnen Kompartimenten der Abwasseranlage realisiert werden. Durch eine kontinuierliche Prozessüberwachung kann sehr zeitnah ein Abbild der herrschenden Bedingungen gewonnen und gegebenenfalls steuernd eingegriffen werden. Hierdurch kann auch den Anforderungen der Selbstüberwachungs- bzw. Eigenkontrollverordnungen mit Rechnung getragen werden. Durch die Regelung und Steuerung von Aggregaten ergeben sich bei vergleichbarer Ablaufqualität oft messbare Einsparpotenziale. Beispielsweise kann durch die Automatisierung der Sauerstoffzufuhr die für die Belüftung aufzuwendende Energie optimiert werden. Auch bei anderen Betriebsmitteln, wie zum Beispiel Fällmittel für die chemischphysikalische Phosphatelimination und externe Kohlenstoffverbindungen, können durch einen angepassten Verbrauch Betriebskosten vermindert werden. Das vorliegende Merkblatt enthält umfängliche Informationen darüber, welche Anforderungen Online-Messeinrichtungen für die unterschiedlichen Einsatzzwecke erfüllen sollten. Grundsätzlich kann zwischen Messsystemen, die ausschließlich Überwachungsfunktionen übernehmen und Systemen, die in Steuer- und Regelungsaufgaben eingebunden sind, unterschieden werden. Ein weiterer Unterschied betrifft die Probenahme. Diese entfällt bei Systemen, die direkt im Medium messen (In-situ-Messung). Weiterhin gibt das Merkblatt Hinweise zur Probenzuführung und -aufbereitung. Es beschreibt die Messverfahren zur Bestimmung von Stickstoff- und Phosphorverbindungen sowie der organischen Kohlenstoffbelastung in Form des BSB, CSB, TOC, DOC und SAK. Darüber hinaus enthält es Informationen zur Überwachung bzw. Qualitätssicherung und Dokumentation der Messwerte. Auch Aussagen über die Bewertung der Wirtschaftlichkeit werden getroffen. Das vorliegende Merkblatt gibt Herstellern, Planern und Betreibern von Abwasserbehandlungsanlagen sowie Behörden Hinweise für den zuverlässigen Betrieb der Analysatoren und der dazugehörigen Peripherie. Alle Aussagen sind grundsätzlich sowohl für kommunale wie industrielle Abwasserbehandlungsanlagen gültig, im Einzelfall wird jedoch auf diesbezügliche Einschränkungen hingewiesen. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe KA-13.1 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Peter Baumann) im DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ erstellt. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 269 wird bis zum 31. Juli 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872 144
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 269
„Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen,
Mai 2017, 76 Seiten
ISBN 978-3-88721-451-7
Ladenpreis: 77 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 61,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
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E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de
Zu diesem Thema veranstaltet die DWA am 30./31. Mai 2017 in Wiesbaden-Niedernhausen
die Gemeinschaftstagung „KläranlagenTage/MSR-Technik in abwassertechnischen Anlagen“. Die Teilnahmegebühr beträgt 570 Euro für DWAMitglieder, 690 Euro für Nicht-Mitglieder.
Informationen hierzu:
Renate Teichmann
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Tel. 0 22 42/872-118
E-Mail: teichmann@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit und Vorhabensbeschreibung Fortschreibung des DWA-Regelwerks zur Schlammbehandlung
Stabilisierung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung sind auf allen Kläranlagen zentrale Verfahrensschritte der Schlammbehandlung. Der Fachausschuss KEK-2 „Stabilisierung, Entseuchung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung von Schlämmen“ bearbeitet diese Themen seit 1974 und hat zu den Verfahren zahlreiche Arbeitsberichte und Merkblätter vorgelegt. Die folgenden aktuellen Merkblätter stellen im DWA-Regelwerk eine solide fachliche Grundlage für die wichtigsten Verfahrensschritte der Schlammbehandlung dar:
●● DWA-M 368 Biologische Stabilisierung von Klärschlamm (2. Auflage, 6/2014)
●● DWA-M 381 Eindickung von Klärschlamm (10/2007)
●● DWA-M 366 Maschinelle Schlammentwässerung (2. Auflage, 2/2013)
●● DWA-M 383 Kennwerte der Klärschlammentwässerung (10/2008)
●● DWA-M 350 Aufbereitung von synthetischen polymeren Flockungsmitteln zur Klärschlammkonditionierung (8/2014)
Zurzeit bearbeiten die Arbeitsgruppen KEK-2.3 „Konditionierung und Entwässerungskennwerte“ und KEK-2.4 „Eindickung und Entwässerung“ die Aktualisierungen der Merkblätter DWA-M 383 und DWA-M 381. Hierbei ist geplant, bereits im Laufe diesen Jahres überarbeitete Fassungen als Gelbdrucke der Fachöffentlichkeit zur Diskussion vorzulegen. Darüber hinaus befasst sich der Fachausschuss sowie insb. die Arbeitsgruppe KEK-2.1 „Stabilisierung“ aktuell mit den Auswirkungen der Mitbehandlung von Co-Substraten auf die Verfahrensstufen der Schlammbehandlung und wird voraussichtlich im Herbst einen entsprechenden Arbeitsbericht in der Korrespondenz Abwasser Abfall veröffentlichen. In dieser Arbeitsgruppe soll weiterhin die Problematik der Stabilisierungskennwerte und ihrer notwendigen Zielwerte unter Berücksichtigung verschiedener Entsorgungswege bearbeitet werden. Einen weiteren wichtigen Aspekt der Arbeit des Fachausschusses KEK-2 bilden die Fragen der Seuchen- und Phytohygiene (AG KEK-2.2 „Entseuchung“). Allerdings haben sich in Deutschland Verfahren für eine weitergehende hygienisierende Behandlung von Klärschlämmen nicht etabliert, da die Klärschlammverordnung für derart behandelte Schlämme keine zusätzlichen Verwertungsoptionen eröffnet. Die Erarbeitung eines technischen Regelwerkes im Bereich Hygiene bleibt daher in Abhängigkeit der gesetzlichen Vorgaben zunächst offen. Schwerpunkt der weiteren Arbeit des Fachausschusses wird die Weiterentwicklung der oben genannten Merkblätter zur Stabilisierung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung sein. Hierbei wird in Zukunft auch zu prüfen sein, welche Merkblätter im Zuge künftiger Aktualisierungen zu DWA-Arbeitsblättern aufgewertet werden sollten. Darüber hinaus wird es in zunehmendem Ausmaß erforderlich sein, die auf nationaler Ebene durch die DWA beschriebenen Regeln der Technik mit den Arbeiten der europäischen und internationalen Normung zu verzahnen. Für die künftige Bearbeitung dieses breiten Aufgabenfeldes im Bereich der Schlammbehandlung ist beabsichtigt, den Mitgliederkreis des Fachausschusses KEK-2 und seiner Arbeitsgruppen kompetent zu erweitern. Hierzu werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Bewerber/ innen sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein als auch umfangreiche Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken der Klärschlammbehandlung ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden internationalen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte bis spätestens 1. September 2017 mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Überprüfung des DWA-Regelwerks
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist. Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“ (Januar 2008) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWAA 400: 4.6). Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im November 2016. Tabelle 1 listet alle Arbeits- und Merkblätter auf, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig. Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben. Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind?
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geol. Bettina Mayer
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: mayer@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWAA 221 „Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen“ veröffentlicht
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 221 „Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen“ veröffentlicht. Die angekündigte Publikation steht im Online- Entwurfsportal der DWA (http://de.dwa. de/regelwerk-fachpublikationen.html) zur Verfügung und ist zum 15. März 2017 auch als Print-Fassung erschienen. Aufgrund von Abstimmungsprozessen mit beteiligten Institutionen und Bundesbehörden hat sich die Veröffentlichung des Entwurfs verzögert. Die Frist des Beteiligungsverfahrens verschiebt sich entsprechend bis zum 15. Juni 2017. Das Arbeitsblatt DWA-A 221 ist eine technische Regel für die Verwendung von Kleinkläranlagen und dient der Überprüfung/ dem Nachweis der Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben. Das Arbeitsblatt richtet sich an Bauherren, Planer, Hersteller und zuständige Aufsichtsbehörden und gibt Hinweise für Bemessung, Bau, Einbau, Betrieb und Wartung. Es regelt aus Gründen des Gewässerschutzes resultierende Anforderungen, die nicht durch europäisch harmonisierte Normen erfasst sind sowohl für CE-gekennzeichnete als auch für nicht CE-gekennzeichnete und für nicht serienmäßig hergestellte Kleinkläranlagen.
Das Arbeitsblatt DWA-A 221 wird bis zum 15. Juni 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst durch Nutzung des im Entwurfsportal zur Verfügung gestellten Formulars.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im pdf-Format erhältlich. Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 221 „Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen“,
März 2017
45 Seiten, ISBN 978-3-88721-466-1
Ladenpreis: 54,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 43,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
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Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit Spurenstoffmonitoring von Eintragspfaden und Fließgewässern
Durch die stetig wachsenden Erkenntnisse zu organischen Spurenstoffen im Wasserkreislauf und den damit einhergehenden rechtlichen Anforderungen (zum Beispiel Oberflächengewässerverordnung) rückt das Thema „Spurenstoffe“ in der Wasserwirtschaft immer mehr in den Fokus. Daraus ergeben sich wasserwirtschaftliche Fragestellungen, für die belastbare Messdaten zur Feststellung der lokalen und regionalen Spurenstoffsituation benötigt werden. Diese Daten bilden eine wesentliche Grundlage für wasserwirtschaftliche Entscheidungen von zum Teil erheblicher Tragweite. Der Eintrag und Verbleib von organischen Spurenstoffen in Fließgewässern ist durch ein hochdynamisches Verhalten geprägt. Abhängig von der Stoffgruppe und den verschiedenen Eintragspfaden können die Einträge in die Fließgewässer kurz- oder langfristigen Schwankungen unterliegen. Im Fließgewässer selbst ist die Spurenstoffsituation durch vielfältige Stoffumsatzprozesse geprägt. Vor diesem Hintergrund wird die Frage nach einer auf Spurenstoffgruppen angepassten, zeitlich repräsentativen Monitoringstrategie diskutiert. Je nach Eintragspfad kann die Etablierung von automatisierten Monitoringsystemen von Vorteil sein. Für die Umsetzung einer kohärenten Vorgehensweise zur Erfassung der Spurenstoffe wird eine geeignete Infrastruktur notwendig, die gegebenenfalls erst errichtet werden muss. Der Einsatz von angepassten Probenahmevorrichtungen auf Basis einer durchdachten Probenahmestrategie bietet entscheidende Vorteile:
●● zuverlässige Erfassung ereignisspezifischer sowie ereignisunabhängiger Proben
●● belastbare Stofffrachtberechnungen in Verbindung mit Wasserstands-Abflussmessungen
●● Erstellung von Emissionsbilanzen auf der Grundlage von umfangreichen Eingangsdaten
●● Kalibrier- und Validierungsdatensätze für den Einsatz von Gewässergütemodellen
●● zuverlässige Basisdatensätze für die Maßnahmenplanung
●● verlässliche Kontrolle des Erreichens der festgelegten Umweltziele. Eine zielgerichtete Anleitung, die vor dem Hintergrund der modernen Monitoring- Methoden die entscheidenden Hinweise für die Konzeption, die Aufstellung und die Durchführung eines Monitorings speziell für Spurenstoffe gibt, liegt bislang nicht vor. Es ist daher das Ziel, in einer DWAArbeitsgruppe Hinweise und Empfehlungen für die Konzeption, die Errichtung sowie die Ausführung von Monitoringmaßnahmen zu geben, mit denen gezielt die Spurenstoffsituation in Flusseinzugsgebieten untersucht werden kann. Geplant sind Hinweise und Empfehlungen zu:
●● Messstellenauswahl
●● Monitoringzeitraum
●● Monitoringintervalle
●● Errichtung einer Infrastruktur
●● Entwicklungsstand der Gerätetechnik
●● Vorgehensweise bei der Probenahme
●● Unterhaltung von automatisierten Probenahmesystemen
●● ressourceneffizientem Monitoring
●● Unsicherheitsanalyse der erhobenen Daten. Fachleute aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Ingenieurbüros und Hochschulinstituten sind zur Mitarbeit eingeladen. Erfahrungen im Bereich des Monitorings von Spurenstoffen sind Voraussetzung. Geräteanbieter werden im Merkblattverfahren in angemessener Form beteiligt.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: schrenk@dwa.de
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit Audit Hochwasser
Die DWA-Arbeitsgruppe HW-4.6 „Audit Hochwasser“ im DWA-Fachausschuss HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ plant aktuell, das Merkblatt DWA-M 551 „Audit Hochwasser – Wie gut sind wir vorbereitet?“ zu überarbeiten. Das Merkblatt bildet die Grundlage für die Initiative der DWA-Audits zur Hochwasservorsorge. Damit erhalten Verwaltungen in Kommunen, Verbänden und Unternehmen Anleitungen für eine umfassende Prüfung und Bewertung der eigenen Betroffenheit von Überschwemmungen aus Hochwassern entlang von Gewässern, aber auch infolge von Starkregen und resultierenden Sturzfluten. Das Merkblatt gibt Hinweise für eine systematische Erfassung und Bewertung des bestehenden Risikos und bietet Antworten auf viele Fragen im Regelfall. Das Merkblatt ist im Jahr 2010 erstmals erschienen. Die zuständige DWA-Arbeitsgruppe hat bei der Revision des Merkblatts Überarbeitungsbedarf erkannt. Speziell in Hinsicht auf die praktischen Erfahrungen aus inzwischen über 40 Audits in Kommunen und Verbänden der unterschiedlichsten Größenordnungen konnte ein großer Erfahrungsschatz aufgebaut werden. Dieser soll in die Überarbeitung des Merkblatts einfließen. Unter anderem wird die Überarbeitung eine Anpassung an die Fortschreibung der rechtlichen Grundlagen und die Aufnahme neuer Erkenntnisse zur Hochwasservorsorge umfassen. Zusätzlich zu den erkannten Erfordernissen einer Fortschreibung der Merkblattinhalte gibt es eine Perspektive, zwei ergänzende Themenfelder zu integrieren, denen aufgrund ihrer umfassenden Auswirkungen eigene Abschnitte in dem zu überarbeitenden Merkblatt gewidmet werden können. Dies sind einerseits hohe Grundwasserstände mit vielfältigen Ursachen (sogenannte „Grundhochwasser“) und andererseits Risiken aus Sturmfluten und Tideeinflüssen im Küstenbereich. Die Arbeitsgruppe wünscht sich für die Bearbeitung dieser Themenfelder Expertise aus den Ländern und Kommunen, aber gerne auch aus Hochschulen, Büros oder auch der Versicherungswirtschaft. Wenn Sie über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, ist Ihre aussagestarke Bewerbung für eine Mitarbeit hoch willkommen. Ergänzende Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-161
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: barion@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Überarbeitung von Arbeitsblatt DWA-A 138 – Versickerung von Niederschlagswasser
Das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ ist inzwischen über zehn Jahre alt und wird aufgrund vorgesehener neuer Regelungen und der Aktualisierung nun überarbeitet. Insbesondere gilt es, Regelungen vom DIN und des Arbeitsblatts zu harmonisieren. Unter anderem sollen in dem neuen Arbeitsblatt DWA-A 138 folgende Themen mit aufgenommen bzw. überarbeitet werden:
●● Bei der Kf-Wert-Bestimmung sollte eine Methode, gegebenenfalls nach DIN, vorgegeben werden.
●● Bewertung von Maßnahmen zur Vorbehandlung
●● Überarbeitung der Bemessungsverfahren
●● Überarbeitung mit Bezug auf die aktuelle Rechtslage.
Das Arbeitsblatt wird von der DWA-Arbeitsgruppe ES-3.1 „Versickerung von Niederschlagswasser“ (Sprecher: Dr.-Ing. Arno Grau) im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Max Dohmann) überarbeitet. Hinweise für die Bearbeitung und Bewerbungen zur Mitarbeit – insbesondere im Bereich der Planung von Versickerungsanlagen – nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA, Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 218 – Rohrleitungssysteme für Biogasanlagen
Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen DWA, FVB und DVGW wurde vereinbart, dass gemeinsam getragene Regelwerke für Biogasanlagen erstellt werden. Als ein zentraler Anlagenteil gelten dabei unter anderem die Rohrleitungssysteme. Für Biogasanlagen existieren unter anderem in Abhängigkeit von der Art der Anlage (kommunale Faulgasanlagen, landwirtschaftliche und abfallwirtschaftliche Biogasanlagen), den eingesetzten vielfältigen Medien, aber auch von den Schutzzielen unterschiedlicher Rechtsbereiche (zum Beispiel Vermeidung der Verunreinigung von Gewässern durch wassergefährdende Stoffe, Explosionsschutz, Immissionsschutz) unterschiedliche Vorgaben und Regelwerke zu Rohrleitungen. Daher sollen ein abgestimmtes Regelwerk für die bisher nicht geregelten Bereiche und gegebenenfalls ergänzende Anforderungen bzw. konkrete technische Vorgaben erstellt werden. Ein Merkblatt soll eine Übersicht über die Anforderungen insbesondere im Hinblick auf die technische Ausführung von Rohrleitungssystemen geben. In dem neu zu erarbeitenden Merkblatt DWA-M 218 „Rohrleitungssysteme für den Bereich der technischen Ausrüstung von Biogasanlagen“ sollen für die verschiedenen Arten von Biogasanlagen (kommunale Faulgasanlagen, landwirtschaftliche und abfallwirtschaftliche Biogasanlagen einschl. Gasaufbereitung) insbesondere Empfehlungen und Hinweise zu folgenden Themenfeldern erarbeitet werden: 1. _Definition des Geltungsbereichs in Abhängigkeit von den anlagentechnischen Schnittstellen mit Abgrenzung zu anderen Regelwerken (Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS), DVGW-Regelwerk, gegebenenfalls weitere) 2. _technische Hinweise zur Umsetzung von Anforderungen bzgl. der mechanischen, chemischen und thermischen Belastung, soweit nicht an anderer Stelle eindeutig geregelt 3. _Hinweise zur Ausführung, Verlegung und Prüfung der Rohrleitungen, unter Beachtung anderer geltender Regelwerke 4. _Zuordnung der Medien zu einsetzbaren Rohrleitungswerkstoffen und örtlichem Einsatz, soweit nicht an anderer Stelle eindeutig geregelt In der Arbeitsgruppe sind Mitarbeiter/innen aus DWA, FVB und DVGW vertreten, verstärkt durch weitere Fachkräfte. Die Erarbeitung erfolgt im DWA-Fachausschuss KA-11 „Technische Ausrüstung und Bau von Kläranlagen“ im Austausch mit dem DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ und der DWA-Arbeitsgrupp IG-6.15 „TRwS-Biogasanlagen“.
Hinweise zur Bearbeitung sowie Interessensbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 139 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 139 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ veröffentlicht. Ergänzend zu den europäischen Normen ist es möglich, Festlegungen zu formulieren, die in europäischen Normen nicht oder nicht vollständig enthalten sind, um national erforderliche Inhalte abzudecken. Die seit Dezember 2015 gültige DIN EN 1610 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ beschreibt für den Einbau und die Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden den europäischen Standard. In der Neufassung des nun vorliegenden Arbeitsblatts DWAA 139 werden die aus der Sicht der beteiligten Fachkreise für notwendig erachteten, ergänzenden Hinweise und weitergehenden Ausführungen zur DIN EN 1610 beschrieben. Das Arbeitsblatt gilt für die Herstellung und Prüfung erdüberdeckter, in offener Baugrube und oberirdisch eingebauter Abwasserleitungen und -kanäle außerhalb von Gebäuden. Es soll dem planenden Ingenieur helfen, die in DIN EN 1610 vorhandenen Spielräume zu erkennen und kreativ zu nutzen. Die Ergänzungen und Hinweise beziehen sich auf den Einbau der Rohre, deren Prüfung, auf die zu verwendenden Baustoffe sowie auf die Abnahme des Bauwerks. Anforderungen an die Qualifikation des ausführenden Unternehmens werden ebenso definiert. Die Anhänge des Arbeitsblatts enthalten Anforderungen an Musterbauanleitungen sowie Hinweise auf wirtschaftliche Aspekte. Gemeinsam mit DIN EN 1610 angewendet, bietet dieses Arbeitsblatt Regelungen, um eine qualitativ hochwertige Bauausführung für Entwässerungsleitungen und -kanäle zu erzielen. Die fachgerechte Herstellung von Entwässerungsleitungen und -kanälen ist neben der Verwendung geeigneter und beständiger Bau- und Werkstoffe die Voraussetzung für ein langfristig funktionierendes und wasserdichtes Kanalnetz. Das Arbeitsblatt DWA-A 139 richtet sich an denjenigen Personenkreis, der Planung, Ausschreibung, Bauarbeiten, Qualitätssicherung und -überwachung sowie alle damit zusammenhängenden Arbeiten wahrnimmt. Das Arbeitsblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-5.1 „Allgemeine Richtlinien für den Bau von Entwässerungsanlagen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Jörg Henning Werker) im DWA-Fachausschuss ES-5 „Bau“ erstellt. Änderungen Gegenüber Arbeitsblatt DWA-A 139 (12/2009) enthält das vorliegende redaktionell überarbeitete Arbeitsblatt neben Änderungen auch zusätzliche Ausführungen zu folgenden Themen: ●● Anforderungen an Planung und Ausschreibung
●● Baugrund
●● Kurzbaugruben
●● Herstellung des Leitungsgrabens
●● Verbau
●● selbstverdichtende Verfüllmaterialien
●● weitergehende Aussagen zur Dichtheitsprüfung
●● Qualifikationen
●● Arbeitsschutz. Zusätzliche Anhänge wurden zu folgenden Themen erstellt:
●● Güteüberwachung und Anforderungen beim Einbau „selbstverdichtender“ Verfüllmaterialien
●● Formblätter für die Dichtheitsprüfung
●● Abweichungen/Toleranzen informativ
●● Auszug aus DGUV-Information 201- 052, früher: BGR 236 (Stand: Januar 2006).
Frist zur Stellungnahme Das Arbeitsblatt DWA-A 139 wird bis zum 30. Juni 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872 126 E-Mail: berger@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 139 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“,
April 2017
102 Seiten, ISBN 978-3-88721-470-8
Ladenpreis: 90 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 72 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit Überarbeitung des Arbeitsblatts ATV-A 200 – Abwasserinfrastruktur im ländlichen Raum
Das Arbeitsblatt ATV-A 200 „Grundsätze für die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum“ ist im Mai 1997 erschienen. Angesichts der zwischenzeitlichen technischen Innovationen, aber auch der veränderten Herausforderungen, insbesondere des demografischen Wandels, bedarf das Arbeitsblatt einer grundlegenden Überarbeitung. Das bisherige Arbeitsblatt ist bezüglich sich verändernder Abwassermengen stark auf Kläranlagen und die Abwasserbehandlung ausgerichtet. Entsprechende Betrachtungen zum gesamten Sanitärsystem und der Siedlungsentwässerung mit Überlegungen zur Systemumstellung fehlen weitgehend. Das Arbeitsblatt ATV-A 200 soll unter anderem unter Berücksichtigung der folgenden Punkte und Würdigung der aktuellen Regeln der DWA sowie der Erkenntnisse aus der BMBF-Fördermaßnahme INIS überarbeitet werden zum Arbeitsblatt DWA-A 200 „Strategien und Lösungsansätze zur Anpassung der Abwasserinfrastruktur im ländlichen Raum an sich ändernde Randbedingungen“:
●● Probleme des demografischen Wandels einschließlich Altersstruktur der Bevölkerung speziell im ländlichen Raum
●● Berücksichtigung der spezifischen Abwasserzusammensetzung
●● Aufzeigen funktionaler Anwendungsgrenzen konventioneller („zentraler“) Abwasserentsorgungssysteme
●● Darstellung technischer Möglichkeiten zur Systemumstellung (unter anderem Druck-/Unterdrucksysteme, Flat-Verfahren, Stoffstromtrennung, Regenwasserbewirtschaftung, dezentrale Abwasserentsorgung)
●● Anpassung der Aussagen zu Kleinkläranlagen und kleinen Kläranlagen (Verfahren, Einleitung der gereinigten Abwässer)
●● naturnahe Abwasserbehandlung
●● rechtliche Regelungen für dezentrale Anlagen
●● Beschreibung von Ansätzen zur Systemanpassung (unter anderem DWAA 272, DWA-M 143-18)
●● Aufzeigen von Anwendungsmöglichkeiten neuartiger Sanitärsysteme (NASS) und ressourceneffizienter Lösungen für den ländlichen Raum; Betrachtung etwaiger Rückkopplungen zur Funktionalität der zentralen Wasserversorgung
●● Entwicklung methodischer Ansätze zur Ermittlung optimaler Zeitpunkte/ Zeiträume zur Umsetzung von Maßnahmen der Systemanpassung und Systemumstellung (Hinweise auf Transitionspfade, Ergebnisse aus der INIS-Förderinitiative) ●● spezifische Lösungsansätze zur Gewährleistung der Funktionssicherheit der Anlagen (Wartung und Betrieb, Überwachung) unter Berücksichtigung des bereits veröffentlichten Arbeitsberichts des DWA-Fachausschusses KA-10
●● methodische Ansätze zur Kostenbewertung und Gebührenermittlung bei Bevölkerungsrückgang (in Abstimmung mit den Gremien des DWAHauptausschusses Wirtschaft)
●● Planungsinstrumente zur Erstellung und Bewertung von Lösungsvarianten
Zur Überarbeitung des Arbeitsblatts wurde eine hauptausschussübergreifende Arbeitsgruppe KA-1.5 gegründet. Diese soll unter anderem aus Mitgliedern des Fachausschusses ES-2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt), des Fachausschusses KA-10 „Abwasserbehandlung im ländlichen Raum“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Jens Nowak) und des gemeinsamen Fachausschusses der Hauptausschüsse Entwässerungssysteme und Kommunale Abwasserbehandlung, des Fachausschusses KA- 1 „Neuartige Sanitärsysteme“ (Obfrau: Prof. Dr.-Ing. Heidrun Steinmetz) gebildet werden. Die Arbeitsgruppe KA-1.5 „Strategien zur Anpassung der Abwasserinfrastruktur für den ländlichen Raum“ ist organisatorisch im gemeinsamen Fachausschuss der Hauptausschüsse Entwässerungssysteme und Kommunale Abwasserbehandlung, dem Fachausschuss KA-1 „Neuartige Sanitärsysteme“, eingerichtet. Die Berichtspflicht und die Freigabe der Arbeitsergebnisse erfolgen hauptausschussübergreifend. Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen und werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung zur Person zu übersenden.
Hinweise für die Überarbeitung nimmt ebenfalls die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 622-1 „Marschengräben – Ökologie und Unterhaltung – Teil 1: Ökologische Grundlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 622-1 „Marschengräben – Ökologie und Unterhaltung – Teil 1: Ökologische Grundlagen“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Die Erschließung und Kultivierung der norddeutschen Fluss- und Seemarschen erforderte ein ausgeklügeltes Wassermanagement. Neben dem Schutz vor Überschwemmungen durch Deiche, bedurfte es einer großen Dichte an Gräben. Diese Marschengräben dienten und dienen in Gebieten mit Grünland und Ackerland überwiegend der Entwässerung und der Zuwässerung, inzwischen zunehmend auch der Entwässerung urbaner Gebiete. Gräben prägen bis heute den Wasserhaushalt und das Landschaftsbild der Marschen, sie gelten regional als Kulturgut und weisen eine eigenständige landschaftsökologische Bedeutung als aquatische Lebensräume auf. Heute übernehmen Marschengräben vielerorts wichtige, sehr unterschiedlich ausgeprägte Funktionen als Ersatzlebensräume für die regionale Tier- und Pflanzenwelt, da Belastung, Ausbau und Verfüllung natürlicher Fließ- und Stillgewässer jahrhundertelang nahezu flächendeckend zu einer dramatischen Verarmung natürlicher Auen und ihrer gewässerspezifischen Tier- und Pflanzenwelt führten. Neben ihrer Bedeutung als Refugien für die Tier- und Pflanzenwelt leisten Marschengräben zudem einen erheblichen Beitrag zum Nährstoffrückhalt und zur Vernetzung aquatischer und terrestrischer Biotope. Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass die Erreichung des geforderten „Guten ökologischen Zustands“ bzw. des „Guten ökologischen Potenzials“ in den Gewässern der Marschen nur dann nachhaltig gelingen kann, wenn die an sie angeschlossenen Marschengräben ebenfalls ein entsprechendes ökologisches Potenzial erreichen. Dass Grabensysteme gute ökologische Funktion haben können, zeigen Beispiele in Nordwestdeutschland. Hier existieren Gräben, die als wasserwirtschaftlich gut funktionierende Grabensysteme zugleich zahlreichen Tier- und Pflanzenarten und sogar Arten der FFH-Anhänge und der Roten Listen Lebensräume bieten. Die künstlich geschaffenen Grabensysteme unterliegen jedoch der ständigen Tendenz zur Verlandung. Kleine Querschnitte, geringe Strömungsgeschwindigkeit und ein hohes Nährstoffangebot führen in der Regel zu eutrophen Verhältnissen und intensiver Primärproduktion. Die Unterhaltung der Gräben zur Aufrechterhaltung ihrer hydraulischen Funktionen wurde im Zuge der allgemeinen Mechanisierung zunehmend rigoros durchgeführt – mit der Folge, dass sich die ökologischen Bedingungen vielerorts dramatisch verschlechterten. Im vorliegenden Teil 1 des Merkblatts wird der aktuelle Wissensstand zur Ökologie von Marschengräben ausführlich dargestellt. Darüber hinaus liefert Teil 1 Aussagen über den Einfluss des zentralen Faktors Gewässerunterhaltung auf die Vegetation und Fauna der Marschengräben. Die Autorinnen und Autoren dieses Merkblatts erhoffen sich durch die Publikation des ersten Teils eine veränderte Wahrnehmung der Ökologie und des landschaftsökologischen Werts von Marschengräben. Der sich in Erarbeitung befindende Teil 2 liefert praktische Empfehlungen, die eine zeitgemäße, nachhaltige und ökologisch ausgerichtete Unterhaltung ermöglichen, um Zielkonflikte zu minimieren oder zu vermeiden. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe GB-1.3 „Marschengewässer“ im DWA-Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ (Sprecherin: Prof. Dr. Ellen Kiel) erstellt und richtet sich u. a. an Fachleute in Ländern, Kommunen und Verbänden, die für die Unterhaltung von Marschengräben verantwortlich oder in wasserwirtschaftlichen Dienststellen, Naturschutzbehörden, Ingenieurbüros und Aufsichtsbehörden damit befasst sind. Darüber hinaus sollen auch Studierende, Naturschutzbeauftragte und andere interessierte Bürger angesprochen werden, um ihr Interesse an diesen besonderen Lebensräumen zu wecken. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 622-1 „Marschengräben – Ökologie und Unterhaltung – Teil 1: Ökologische Grundlagen“ wird bis zum 31. Mai 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf des Merkblatts DWA-M 622-1 „Marschengräben – Ökologie und Unterhaltung – Teil 1: Ökologische Grundlagen“ März 2017, 83 Seiten
ISBN 978-3-88721-428-9
Ladenpreis: 77,00 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 61,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 600 „Begriffe aus der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 600 „Begriffe aus der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Die Anforderungen an die Unterhaltungspflichtigen von Gewässern haben sich aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen in den letzten Jahren grundlegend geändert. Neben der ganzheitlichen Betrachtungsweise von Flussgebietseinheiten unabhängig von politischen Grenzen gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden die Gewässer heute verstärkt unter ökologischen Gesichtspunkten bewirtschaftet. Dabei sollen Hochwasservorsorge, Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerökologie, Naturschutz und vieles mehr gleichberechtigt und ausgewogen im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung berücksichtigt werden. Die Aufgaben der unterhaltungspflichtigen Gebietskörperschaften (Kreise, Städte und Gemeinden sowie Unterhaltungsverbände) sind heute ebenso vielfältig wie anspruchsvoll. Die verstärkt notwendige interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen planenden und ausführenden Ingenieuren, Ökologen, Biologen, Geografen, Landschaftsarchitekten, Vertretern der Behörden u. a. erfordert die Verwendung einheitlicher Fachbegriffe, um die natürlichen morphodynamischen Prozesse an Bächen und Flüssen zu verstehen und die Kommunikation von allen beteiligten Fachdisziplinen zu garantieren. Der vorliegende Entwurf zum Merkblatt DWA-M 600 „Begriffe aus der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung“ enthält eine Auswahl von in der modernen und nachhaltigen Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung der Fließgewässer verwendeten Begriffen. Die vorliegende Zusammenstellung von Fachbegriffen aus dem Bereich der Gewässerentwicklung und Gewässerunterhaltung soll dem Benutzer eine Orientierung und Sicherheit bei der Anwendung der heute gängigen Begrifflichkeiten bieten. Die definierten Begriffe sollen auch zur einheitlichen Handhabung im DWA-Regelwerk beitragen und bei der Überarbeitung von bestehenden Regeln Berücksichtigung finden. Die verwendeten Begriffe entsprechen weitgehend den Normen DIN 19661-1 und -2, DIN EN 1085, DIN 4044, DIN 4047, DIN 4048, DIN 4049, DIN 60000, DIN 61210, DIN 18918, DIN 18919, DIN 19700 und der wissenschaftlichen Fachliteratur. Einige Begriffe wurden speziell für die Verwendung im Bereich der Gewässerentwicklung neu aufgenommen bzw. daran angepasst. Gleichwohl lassen sich die Begriffe auch auf große Fließgewässer und Bundeswasserstraßen, aber auch auf künstliche Fließgewässer wie Gräben beziehen. Die englischen Übersetzungen entstammen den einschlägigen DIN-Normen. War eine passende Übersetzung dort nicht zu finden, wurde die einschlägige Fachliteratur zu Rate gezogen. Bei einigen deutschen Begriffen wird der Nutzer um eine nähere Erläuterung nicht herumkommen, da sich der ein oder andere Begriff noch nicht in der englischsprachigen Fachliteratur etabliert hat. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe BIZ-1.2 „Gewässer-Nachbarschaften“ im DWA-Fachausschuss BIZ-1 „Nachbarschaften“ und der DWAArbeitsgruppe GB-2.16 „Begriffe“ (Sprecher: Dr. rer. nat. Thomas Paulus) im DWA-Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ erstellt und richtet sich an alle, die sich mit modernen und zukunftsorientierten Methoden im Bereich der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung an Fließgewässern beschäftigen. Ziel ist die zukünftige einheitliche und eindeutige Handhabung der definierten Fachbegriffe im DWA-Regelwerk und fachwissenschaftlichen Publikationen. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 600 „Begriffe aus der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung“ wird bis zum 31. Mai 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Tel. 0 22 42/872-210
E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf des Merkblatts DWA-M 600 „Begriffe aus der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung“, März 2017
103 Seiten, ISBN 978-3-88721-396-1
Ladenpreis: 88,00 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 70,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“ veröffentlicht. Biogasanlagen verfügen in aller Regel über ein Speichersystem, um das produzierte Biogas vor der Verwertung zwischenspeichern zu können. Schwankungen in der Biogasproduktion können somit gepuffert werden, bevor das Gas einer Verwertung, zum Beispiel in einem BHKW, zugeführt wird. Das vorliegende Merkblatt DWAM 375 definiert Anforderungen an die Gewährleistung der Dichtheit von (quasi-) drucklosen Biogasspeichersystemen und beschreibt die nach dem Stand der Technik geeigneten Prüfmethoden. Dabei werden die für die Gewährleistung der Dichtheit relevanten technischen Komponenten in Bezug auf dieses Schutzziel betrachtet (Membran, Einspannung, Einbauten, Durchführungen, relevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen). Der Geltungsbereich des Merkblatts fokussiert auf volumetrische Membranspeichersysteme, die zumeist als Dachspeichersysteme, zum Beispiel auf dem Fermenter, Nachgärer oder Gärproduktlager, ausgeführt werden oder aus einer Bodenplatte, die mit einer Membran Membran überspannt ist, bestehen. Darüber hinaus wird auch die Ausführung von Biogasspeichern als Membransack oder Gaskissen berücksichtigt. Mit dem Merkblatt DWA-M 375 legen die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. und der Fachverband Biogas e. V. gemeinsam ein Regelwerk vor, das technische Leitlinien für Planung, Bau und Betrieb von Membranspeichersystemen gibt, um Leckagen und Gasverluste entsprechend dem Stand der Technik zu minimieren. Das Merkblatt soll insbesondere den mit Planung, Bau und Betrieb von Biogasspeichersystemen befassten Fachleuten konkrete technische Hinweise geben, wie die Speichersysteme auszuführen, zu prüfen und instand zu halten sind, um den Anforderungen an die technische Dichtheit gerecht zu werden. Das Merkblatt wurde im Rahmen der Kooperation Biogas von der gemeinsamen DWA-DVGW-FvB-Arbeitsgruppe KEK-8.4 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“ im Auftrag und unter der Mitwirkung des DWA-Fachausschusses KEK-8 „Biogas“, der FvB-DVGWDWA- Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“ und des DVGW-Gemeinschaftsausschusses G-GTK-0-1 „Biogas“ erstellt.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 375 wird bis zum 30. April 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler
Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Josefine Dahmen
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-186
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 375
„Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“,
Februar 2017, 41 Seiten
ISBN 978-3-88721-442-5
Ladenpreis: 48,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 38,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 716-10 Anforderungen an „W“-Ölbindemittel zur Anwendung auf Gewässern (water/Wasser)
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 716-10 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen / Prüfkriterien – Teil 10: Anforderungen / an „W“-Ölbindemittel zur Anwendung auf Gewässern (water/Wasser)“ veröffentlicht. Bei Unfällen mit aufschwimmenden Mineralölprodukten auf Gewässeroberflächen kommt der Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung einschließlich dem vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutz besondere Bedeutung zu. Bei diesen Maßnahmen kann der Einsatz von geeigneten Ölbindemitteln entscheidend sein. Die Bindemittel müssen schwimmfähig sein und nach dem Einsatz wieder mit einfachen Mitteln grundsätzlich vollständig von der Gewässeroberfläche entfernt werden können. Während das Arbeitsblatt DWAA 716-1 die allgemeinen Anforderungen und Prüfverfahren für alle Öl- und Chemikalienbindemittel umfasst, werden die speziellen Anforderungen in gruppenspezifischen Teilen der Arbeitsblattreihe DWA-A 716 ergänzt. Das vorliegende Arbeitsblatt DWAA 716-10 regelt die spezifischen Anforderungen an Ölbindemittel, die auf Gewässern nach Unfällen mit Mineralölen und -produkten zum Einsatz kommen sollen. Es stellt eine Weiterentwicklung der LTwS-Schrift Nr. 27 dar und regelt die Prüfkriterien unter Laborbedingungen zur Gewinnung vergleichbarer und reproduzierbarer Prüfergebnisse. Die praktischen Einsatzmöglichkeiten und insbesondere die Eignung für die jeweils aufzunehmenden Flüssigkeiten/Gemische sind durch den Anwender zu prüfen. Die Typen I, II und IV der bisher gültigen Einteilung nach LTwS 27 werden für den Einsatz auf Gewässern jetzt der Gruppe „W“ zugeordnet. Zur Prüfung werden die folgenden Kategorien eingeführt:
●● Ölbindemittel in loser Form (Granulate, Fasern, Flocken usw.)
●● Ölbindemittel mit definierten Formen (Vliese, Würfel, Schläuche, Kissen usw.) sowie schwimmende Ölsperren mit Bindemittelfunktion (Sorptionsmittel- Ölsperren). Ölsperren ohne Bindemittelfunktion (Sperren usw.) unterliegen der arbeitsmedizinischen und umwelttechnischen Überprüfung nach Arbeitsblatt DWAA 716-1. Prüfungen nach dem Arbeitsblatt DWA-A 716-10 fallen nicht an. Es sind insbesondere Staubungsverhalten, Schüttdichte und Raumgewicht, Korngrößenverteilung, Trockenrückstand, maximale Ölaufnahme, Schwimmfähigkeit und die Aufnahmefähigkeit des Ölbindemittels auf Wasser zu untersuchen. Die Arbeitsblätter DWA-A 716-1 und folgende wenden sich speziell an die Hersteller, Vertreiber und Prüfinstitute von Öl- und Chemikalienbindemitteln. Die Erarbeitung erfolgt durch die Arbeitsgruppe AG 7.1 „Öl- und Chemikalienbindemittel“ im DWA Fachausschuss „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 716-10 wird bis zum 30. April 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 716-10
„Öl- und Chemikalienbindemittel –
Anforderungen/Prüfkriterien – Teil 10:
Anforderungen an „W“-Ölbindemittel zur Anwendung auf Gewässern (water/ Wasser)“,
Februar 2017, 22 Seiten
ISBN 978-3-88721-459-3
Ladenpreis: 32 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 25,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 274 „Einsatz organischer Polymere in der Abwasserreinigung“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 274 „Einsatz organischer Polymere in der Abwasserreinigung“ veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Merkblatt DWA-M 274 sollen Empfehlungen zur Auswahl und zum Einsatz von Flo ckungs- und Flockungshilfsmitteln bei der Reinigung von kommunalen Abwässern gegeben werden. Dafür werden organische Polymere, aber auch Kombinationsprodukte, in denen Metallsalzen (zumeist Aluminiumsalze) organische Polymere beigemischt sind, verwendet. Ein weiterer Anwendungsbereich organischer Polymere bei Flockungsverfahren findet sich in der Industrieabwasserbehandlung. Die im Merkblatt dargestellten Grundlagen gelten analog. Des Weiteren werden Informationen zur Auswahl des für die jeweilige Anwendung wirkungsvollsten Polymertyps sowie erforderliche und übliche Dosiermengen, auch in Abhängigkeit von verschiedenen Kriterien gegeben. Praktische Hinweise zur Einmischung und Dosierung der Polymerlösung, strömungstechnische Aspekte, Auswahl und Ausbildung der Dosierstellen sowie Steuerung und Regelung der Zugabe runden das Merkblatt ab. Der Einsatz von organischen Polymeren zur Konditionierung von Klärschlämmen ist nicht Gegenstand dieses Merkblatts. Hinweise dazu finden sich im Merkblatt DWAM 350 „Aufbereitung von synthetischen polymeren Flockungsmitteln zur Klärschlammkonditionierung“. Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des Merkblattes ATVM 274 (11/1999) und wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-8.2 „Abwasserreinigung durch Fällung und Flockung“ (Sprecher: Dr.-Ing. Bernd Heinzmann) im DWA-Fachausschuss KA-8 „Verfahren der weitergehenden Abwasserreinigung nach biologischer Behandlung“ erstellt. Das Merkblatt richtet sich an Betreiber von Kläranlagen, beratende Ingenieure sowie Lieferanten und Hersteller von entsprechenden Chemikalien. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 274 wird bis zum 30. April 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.0 22 42/872-144
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 274 „Einsatz
organischer Polymere in der Abwasserreinigung“, Februar 2017
21 Seiten, ISBN 978-3-88721-436-4
Ladenpreis: 32 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 25,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 221 „Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 221 „Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen“ veröffentlicht. Das Arbeitsblatt DWA-A 221 regelt bauwerksbezogene Anforderungen für Kleinkläranlagen bis 50 Einwohnerwerte zur biologischen Behandlung des im Trennverfahren erfassten häuslichen Schmutzwassers [Wasser aus Küchen, Waschräumen, Waschbecken, Badezimmern, Toiletten und ähnlichen Einrichtungen (DIN EN 1085)] aus einzelnen oder mehreren Gebäuden/Grundstücken einschließlich solchem aus Gewerbebetrieben mit einem in Menge und Zusammensetzung häuslichem Abwasser entsprechendem Schmutzwasserzufluss. Die Kleinkläranlagen dienen der Behandlung häuslichen Schmutzwassers mit dem Reinigungsziel der Kohlenstoffelimination entsprechend Anhang 1 Teil C der Abwasserverordnung. Die Zulässigkeit des Einbaus und des Betriebs von Kleinkläranlagen unterliegt den baurechtlichen und wasserrechtlichen Vorschriften (u. a. § 57 und § 60 WHG). Das Arbeitsblatt DWA-A 221 ist eine Hilfestellung für die Verwendung von Kleinkläranlagen. Es regelt aus Gründen des Gewässerschutzes resultierende bauwerksbezogene Anforderungen, die nicht durch europäisch harmonisierte Normen erfasst sind, sowohl für CE-gekennzeichnete als auch für nicht CE-gekennzeichnete Kleinkläranlagen sowie für nicht serienmäßig hergestellte Kleinkläranlagen. Das Arbeitsblatt DWA-A 221 dient der von den Bundesländern beauftragten zentralen Stelle zum Nachweis der Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben. Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des Merkblattes DWAM 221 (2/2012) und wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-10.2 „Kleinkläranlagen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Bodo Heise) im DWA-Fachausschuss KA-10 „Abwasserbehandlung im ländlichen Raum“ erstellt. Es richtet sich an Bauherren, Planer, Hersteller und zuständige Aufsichtsbehörden und gibt Hinweise für Bemessung, Bau, Einbau, Betrieb und Wartung.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 221 wird bis zum 15. Mai 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen
erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
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Tel. 0 22 42/872-144
Fax 0 22 42/872-184
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Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
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Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 221
„Grundsätze für die Verwendung von
Kleinkläranlagen“, Februar 2017
46 Seiten, ISBN 978-3-88721-466-1
Ladenpreis: 54,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 43,60 Euro
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Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit Aktualisierung von DWA-M 361 „Aufbereitung von Biogas“
Die Nutzung von Biogas aus der Vergärung organischer Stoffe wird auch künftig eine wesentliche Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien spielen. Biogas, das unter anderem auf Kläranlagen, landwirtschaftlichen Biogasanlagen oder Abfallvergärungsanlagen anfällt, kann nach geeigneter Aufbereitung auf den jeweiligen Anlagen zum Beispiel zu Heizzwecken oder zur Stromerzeugung genutzt werden. Alternativ kann das Biogas auch als Biomethan in das Gasnetz eingespeist werden, sodass es ortsunabhängig einer weiteren Nutzung zugeführt werden kann. Die Nutzung von Biogas (zum Beispiel Gasmotor, Gasturbine, Brennstoffzelle) erfordert eine vorherige Aufbereitung des Rohgases. Hierzu bestehen vielfältige bewährte und innovative Techniken und Verfahren. Der DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ und dessen Arbeitsgruppe KEK-8.3 „Aufbereitung von Biogas“ haben zu dieser Thematik im Oktober 2011 das Merkblatt DWA-M 361 „Aufbereitung von Biogas“ veröffentlicht, um insbesondere Planern und Betreibern von Vergärungsanlagen an der Praxis orientierte technische Hinweise zu den Erfordernissen und Möglichkeiten der Aufbereitung von Biogas zu geben. So gibt das Merkblatt unter anderem technische Hinweise
●● zu den Qualitäten des Rohbiogases
●● zu Qualitätsanforderungen für verschiedene Verwertungswege von Biogas
●● zu Techniken der Aufbereitung. Inzwischen haben sich für die Aufbereitung von Biogas neue Techniken etabliert. Weiterhin variieren heute die Konzepte zur Nutzung von Biogas stärker, zum Beispiel ausgelöst durch sich ändernde Fördersätze des EEG. Auch hieraus resultieren veränderte Anforderungen an die Biogasaufbereitung. Der DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ hat vor diesem Hintergrund beschlossen, das bestehende Merkblatt DWA-M 361 zu aktualisieren und hierzu die Arbeitsgruppe KEK-8.3 „Aufbereitung von Biogas“ zu reaktivieren. Im Rahmen der seit 2012 mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und dem Fachverband Biogas (FvB) bestehenden „Kooperation Biogas“ soll die Aktualisierung in der künftig gemeinsam besetzten DWA/DVGW/FvB-Arbeitsgruppe KEK-8.3 „Aufbereitung von Biogas“ erfolgen. Im Zuge dieser Zusammenarbeit wird auch die Verzahnung mit dem DVGW-Regelwerk im Bereich der Einspeisung von Biogas optimiert werden. So sind die im DVGW-Arbeitsblatt G 265- 1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungsnetze; Teil 1: Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme“ beschriebenen Anforderungen an die Aufbereitung von Biogas zur Einspeisung in Erdgasnetze nicht Gegenstand des Merkblatts DWA-M 361. Die Hinweise des Merkblatts DWA-M 361 können für diesen Anwendungsfall als ergänzende Informationen herangezogen werden. Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu erweitern, werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Dabei sollten Bewerber sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein als auch umfangreiche Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken zur Aufbereitung und Verwertung von Biogas ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Josefine Dahmen Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 149-1 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Grundlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 149-1 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Grundlagen“ veröffentlicht. Das Merkblatt behandelt die Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb und unterhalb von Gebäuden aus der Sicht des baulichen, betrieblichen und umweltrelevanten Zustands. Es gilt für Freispiegelleitungen und -kanäle sowie Schächte und Inspektionsöffnungen. Eine sinngemäße Übertragung der Aussagen auf andere Teile von Entwässerungssystemen, wie zum Beispiel Düker, Druckleitungen oder Sonderbauwerke, ist ebenfalls möglich, wenn diese ähnliche Merkmale aufweisen (zum Beispiel baulicher Teil von Staukanälen). Für eine umfassende Zustandsbeurteilung dieser Objekte im Sinne der DIN EN 752/DIN EN 13508-1 sind je nach Ausführung und Fragestellung zusätzliche Maßnahmen zur Zustandserfassung und -beurteilung erforderlich. Das Merkblatt gilt im Sinne der DIN EN 752 für Entwässerungssysteme außerhalb und unterhalb von Gebäuden unabhängig von Lage und Eigentumsverhältnissen. Dieses Merkblatt stellt das Grundlagendokument für die Merkblattreihe DWA-M 149 dar und soll unter anderem durch folgende Angaben die Anwendung dieser Merkblattreihe unterstützen:
●● Übersicht über die Thematik Zustandserfassung und -beurteilung,
●● Verweis auf die hier relevanten Regelwerke,
●● ergänzende Informationen zu Aspekten der Zustandserfassung und -beurteilung, die nicht mit zusätzlichen Regelwerken hinterlegt sind,
●● Definition von Begriffen, die für den Themenbereich Zustandserfassung und -beurteilung übergreifend verwendet werden. Die Zustandserfassung und -beurteilung ist Teil eines Gesamtprozesses zum integralen Kanalmanagement wie in DIN EN 752 sowie zum Beispiel in DIN EN 14654-2 in Verbindung mit Arbeitsblatt DWA-A 143-1 beschrieben. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-8.1 „Zustandserfassung und -beurteilung“ (Sprecher: Dr.- Ing. Martin Keding) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 149-1 wird bis zum 30. April 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 149-1
„Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Grundlagen“
Februar 2017, 33 Seiten
ISBN 978-3-88721-449-4
Ladenpreis: 42 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro
Vorhabensbeschreibung Erarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 120-1 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Allgemeines“
Im Dezember 2015 ist der Entwurf DIN EN 16932-1 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Pumpsysteme – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ neu erschienen. Mitte 2017 ist mit der Veröffentlichung des Weißdruckes der Norm zu rechnen. Geplant ist eine Kommentierung und Ergänzung der Norminhalte mit Anforderungen, die derzeit im DWARegelwerk festgeschrieben sind. Dies erfordert gleichzeitig eine Überarbeitung der folgenden Publikationen, die dann in das neue Arbeitsblatt einfließen sollen, und, falls sie vollständig darin aufgehen, die Zurückziehung selbiger. Ziel ist die Erarbeitung einer Gemeinschaftspublikation zu DIN EN 16932-1 und Arbeitsblatt DWA-A 120-1. Das Arbeitsblatt wird von der DWAArbeitsgruppe ES-3.8 „Pumpsysteme“ (Sprecher: MinR a. D. Dipl.-Ing. Jens Jedlitschka) fachausschussübergreifend in Zuordnung zu den Fachausschüssen ES- 2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) und ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Max Dohmann) erarbeitet. Die Arbeitsgruppe ist – aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen der Fachausschüsse – beiden Fachausschüssen ES-2 und ES-3 berichtspflichtig. Die Ergebnisse werden gemeinsam durch die Fachausschüsse ES-2 und ES-3 freigegeben.
Hinweise für die Bearbeitung sowie Interessensbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Ölbindemittel zur Anwendung auf Verkehrsflächen – Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 716-9 Die DWA wird das Arbeitsblatt DWAA 716-9 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien – Teil 9: Anforderungen an ‚R‘-Ölbindemittel zur Anwendung auf Verkehrsflächen (road/Straße)“
überarbeiten. Aufgrund der langen Laufzeit des Beteiligungsverfahrens nach Veröffentlichung des Gelbdrucks (Schiedsverfahren) hat sich bereits jetzt erhöhter Aktualisierungsbedarf für das Arbeitsblatt DWA-A 716-9 ergeben. Des Weiteren ist bei der praktischen Anwendung des Arbeitsblatts weiterer Regelungsbedarf unter anderem für folgende Sachverhalte entstanden:
●● Erweiterung der Prüfvorschriften um Grenz- und Beurteilungswerte (zum Beispiel Staubungsverhalten)
●● Festlegungen zu Umschreibungen von Prüfzeugnissen Bei Anträgen, welche die Prüfung für Anforderungen an „R“-Ölbindemittel zur Anwendung auf Verkehrswegen zum Inhalt haben, ist dem Wunsch des Antragstellers nach Anwendung eines Regelwerks zu entsprechen. Verlängerungsprüfungen nach LTwS 27 sind nach Aufhebung der LTwS 27 durch das Bundesumweltministerium nicht mehr möglich.
●● Einbindung des Beiblatts (Anhang A) in die übliche Arbeitsblattstruktur
●● Harmonisierung von Querverweisen zu aktuellen DWA-Publikationen DWA-A 716-9 richtet sich speziell an Hersteller von Öl- und Chemikalienbindemitteln, Prüfinstitute sowie den Handel. Die Überarbeitung des Arbeitsblatts erfolgt durch die Arbeitsgruppe IG-7.1 „Öl- und Chemikalienbindemittel“ im Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist Ende 2017 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
Fax 0 22 42/872-135 E-Mail:
grabowski@dwa.de
Erarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 120-3 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 3: Unterdrucksysteme“
Im Dezember 2015 ist der Entwurf DIN EN 16932-3 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Pumpsysteme – Teil 3: Unterdruckentwässerungssysteme“ neu erschienen. Mitte 2017 ist mit der Veröffentlichung des Weißdruckes der Norm zu rechnen. Geplant ist eine Kommentierung und Ergänzung der Norminhalte mit Anforderungen, die derzeit im DWA-Regelwerk festgeschrieben sind. Dies erfordert gleichzeitig eine Überarbeitung der folgenden Publikationen, die dann in das neue Arbeitsblatt einfließen sollen, und, falls sie vollständig darin aufgehen, die Zurückziehung selbiger. Ziel ist die Erarbeitung einer Gemeinschaftspublikation zu DIN EN 16932-3 und Arbeitsblatt DWA-A 120-3. Das Arbeitsblatt wird von der DWAArbeitsgruppe ES-3.10 „Unterdrucksysteme“ (Sprecher: Dr.-Ing. Markus Roediger) fachausschussübergreifend in Zuordnung zu den Fachausschüssen ES-2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) und ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Max Dohmann) erarbeitet. Die Arbeitsgruppe ist – aufgrund der in haltlichen Überschneidungen der Fachausschüsse – den Fachausschüssen ES-2 und ES-3 berichtspflichtig. Die Ergebnisse werden gemeinsam durch die Fachausschüsse ES-2 und ES-3 freigegeben.
Hinweise für die Bearbeitung sowie Interessensbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Erarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 120-2 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Pumpstationen und Drucksysteme“
Im Dezember 2015 ist der Entwurf DIN EN 16932-2 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Pumpsysteme – Teil 2: Druckentwässerungssysteme“ neu erschienen. Mitte 2017 ist mit der Veröffentlichung des Weißdrucks der Norm zu rechnen. Geplant ist eine Kommentierung und Ergänzung der Norminhalte mit Anforderungen, die derzeit im DWARegelwerk festgeschrieben sind. Dies erfordert gleichzeitig eine Überarbeitung der folgenden Publikationen, die dann in das neue Arbeitsblatt einfließen sollen, und, falls sie vollständig darin aufgehen, die Zurückziehung selbiger. Ziel ist die Erarbeitung einer Gemeinschaftspublikation zu DIN EN 16932-2 und DWA-A 120-2. Das Arbeitsblatt wird von der DWAArbeitsgruppe ES-3.9 „Pumpstationen und Drucksysteme“ (Sprecher: Prof. Dr.- Ing. Hartmut Eckstädt) fachausschussübergreifend in Zuordnung zu den Fachausschüssen ES-2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) und ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Max Dohmann) erarbeitet. Die Arbeitsgruppe ist – aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen der Fachausschüsse – den Fachausschüssen ES-2 und ES-3 berichtspflichtig. Die Ergebnisse werden gemeinsam durch die Fachausschüsse ES-2 und ES-3 freigegeben.
Hinweise für die Bearbeitung sowie Interessensbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 767 „Abwasser aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 767 „Abwasser aus Schlachtund Fleischverarbeitungsbetrieben“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Ziel des Merkblattentwurfs DWAM 767 „Abwasser aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben“ ist es, Empfehlungen für die Behandlung von Abwasser zu geben, das in Rinder-, Schweine- und Geflügelschlachtbetrieben sowie bei der Fleischverarbeitung anfällt. Seit dem Erscheinen des Merkblatts ATV-M 767 „Abwasser aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben“ im Jahr 1992 hat sich die Technologie im Bereich der Abwasserbehandlung fortentwickelt, der produktionsintegrierte Umweltschutz eine stärkere Bedeutung gewonnen, und energetische sowie betriebswirtschaftliche Fragen bestimmen heute die alternativen Verwertungskonzepte der Nebenprodukte. Die im Merkblatt aus dem Jahr 1992 getroffenen Aussagen geben nicht mehr den Stand der Technik wieder. Der neue Merkblattentwurf DWAM 767 „Abwässer aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben“ wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.15 „Schlacht- und Fleischverarbeitungsindustrie“ (Sprecherin: Dr.-Ing. Ulrike Abeling) im Fachausschuss IG-2 „Branchenbezogene Industrieabwässer und Abfälle“ erarbeitet und ist eine Fortschreibung der Aussagen des Merkblatts aus dem Jahr 1992. Der Merkblattentwurf DWA-M 767 beschreibt detailliert die Prozesse in Schlachtbetrieben für Rinder, Schweine und Geflügel einschließlich der prozessbedingten Vor- und Nachbereitung und die dabei entstehenden Emissionsquellen ins Abwasser, in den Boden und die Luft sowie deren Minderungsmöglichkeiten nach dem Stand der Technik. Weiterhin werden Aussagen zu den Emissionen bei der Fleischzerlegung nach der Schlachtung und Verfahren zum Räuchern getroffen. Die Verfahren zur Behandlung von Abwasser aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben Fleischverarbeitungsbetrieben bis hin zu Räucheranlagen nach dem Stand der Technik bzw. den besten verfügbaren Techniken (BVT) werden beschrieben und Empfehlungen sowie Hilfen zur Lösung technischer Probleme gegeben. Es werden produktionsintegrierte Maßnahmen sowohl zur Reduzierung der Abwasserbelastung als auch anderer Umweltmedien dargestellt. Die schlachtspezifischen abwassertechnischen Anforderungen des im Jahr 2006 veröffentlichten BVT-Merkblatts über die besten verfügbaren Techniken in der Nahrungsmittelindustrie sind berücksichtigt. Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Schlachtbetriebe und fleischverarbeitende Betriebe, Betreiber kommunaler Abwasseranlagen, Fachbehörden, Ingenieurbüros und Anlagenhersteller/ -ausrüster. Frist zur Stellungnahme:
Das Merkblatt DWA-M 767 wird bis zum 31. März 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 767
„Abwasser aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben“,
Januar 2017
77 Seiten, ISBN 978-3-88721-405-0
Ladenpreis: 77 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 61,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Mitarbeit Überarbeitung Arbeitsblatt DWA-A 125 „Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“
Seit der Veröffentlichung der aktuellen Fassung des DWA-A 125 „Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“ im Dezember 2008 wurden wesentliche Normen und Regelwerke mit Auswirkungen auf den Inhalt des Arbeitsblatts DWA-A 125 aktualisiert oder es stehen Überarbeitungen an. So soll die Europäische Norm zum Rohrvortrieb – die DIN EN 12889 „Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ – im CEN/TC165 „Abwassertechnik“ überarbeitet werden. Es ist geplant, dass die Inhalte der DIN EN 12889, wie bereits in der bestehenden Gemeinschaftspublikation DIN EN 12889/DWA-A 125 aus Mai 2009, durch die Regelungen des Arbeitsblatts DWA-A 125 kommentiert und ergänzt werden. Dies erfordert eine gleichzeitige Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 125, das möglichst mit dem Weißdruck der EN 12889 erscheinen soll. Weiterhin sollen die Änderungen der VOB/C, DIN 18319 „ATV Rohrvortrieb“ in dem Arbeitsblatt berücksichtigt werden. Zudem soll eine engere Verknüpfung zu dem mittlerweile veröffentlichten Arbeitsblatt DWA-A 161 „Statische Berechnung von Vortriebsrohren“ erzielt werden. Ziel der Überarbeitung ist es, die Inhalte des Regelwerks zu aktualisieren und an den Stand der Technik sowie an aktuelle Regeln anzupassen. Dabei soll besonderes Augenmerk darauf liegen, die Beschreibungen der Vortriebsverfahren zu vervollständigen und zu präzisieren. Zudem sollen Erfahrungswerte zu deren Anwendungsbereich aktualisiert werden. Aus der Einführung der aktuellen Fassung der VOB/C, DIN 18319 „ATV Rohrvortrieb“ ergeben sich ebenfalls Änderungen, die in dem DWA-A 125 berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft beispielsweise die Beschreibung des Baugrunds mit Homogenbereichen, woraus ein Bedarf zur Aktualisierung der Angaben zum Einsatzbereich der verschiedenen Vortriebsverfahren folgt. Das Arbeitsblatt richtet sich an Planer, Bauherren, Baufirmen und Betreiber. Die Erarbeitung erfolgt in der neu zu konstituierenden Arbeitsgruppe ES-5.3 „Grabenlose Bauverfahren“ im Fachausschuss ES-5 „Bau“ (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Henning Werker).
Hinweise für die Bearbeitung sowie Interessensbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
DWA Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit DWA-Arbeitsgruppe GB-2.17 „Gewässerunterhaltung in forstwirtschaftlich genutzten Bereichen“
Anlass
Die Gewässerunterhaltung umfasst die Gewässerentwicklung und die Pflege von Oberflächengewässern. In forstwirtschaftlich genutzten Bereichen findet die Gewässerunterhaltung in einem anthropogen überprägten Naturraum statt. Um auch dort die Ziele der EGWasserrahmenrichtlinie dauerhaft und nachhaltig erfüllen zu können, sollen die mit den forstwirtschaftlichen Eingriffen verbundenen naturräumlichen und wasserwirtschaftlichen Veränderungen aufgezeigt und im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Gewässerunterhaltung dargestellt werden. Weiterhin sollen Empfehlungen erarbeitet werden, wie durch eine angepasste Bewirtschaftung diese Auswirkungen reduziert werden können. Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe Ziel der neuen Arbeitsgruppe GB-2.17 „Gewässerunterhaltung in forstwirtschaftlich genutzten Bereichen“ soll sein, grundlegende Wirkungszusammenhänge, Wechselwirkungen sowie direkte und indirekte Auswirkungen auf die Fließgewässer in forstwirtschaftlich genutzten Bereichen darzustellen und gemeinsame Vorgehensweisen von Forst- und Wasser wirtschaft in der Gewässerunterhaltung zu entwickeln. Es sollen konkrete Handlungsoptionen benannt, unterschiedliche Interessen und Widersprüche dargelegt und Gemeinsamkeiten aufgezeigt werden. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die Sensibilisierung für naturnahe Funktionen und Strukturen der Fließgewässer in forstwirtschaftlich genutzten Bereichen zu verbessern und gemeinsame Wege für eine nachhaltige Verbesserung des ökologischen Zustands aufzeigen. Fallbeispiele sollen praxisnah verdeutlichen, welche Wege beschritten werden können.
Ziel
Die Arbeitsgruppe GB-2.17 „Gewässerunterhaltung in forstwirtschaftlich genutzten Bereichen“ im Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ möchte mit dem geplanten Merkblatt interessierte Fachleute der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Forstwirtschaft aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Institutionen, Ingenieurbüros sowie von Forst- und Unterhaltungsbetrieben ansprechen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie Vertreter/-innen von forstwirtschaftlichen Einrichtungen oder sonstige Interessierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit DWA-Arbeitsgruppe GB-6.6 „Wirkungen und Folgen des Anbaus und der Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NAWARO) auf Böden und Grundwasser“
Die DWA-Arbeitsgruppe GB-6.6 „Wirkungen und Folgen des Anbaus und der Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NAWARO) auf Böden und Grundwasser“ plant aktuell, das DWA-Merkblatt M-907 „Erzeugung von Biomasse für die Biogasgewinnung unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes“ zu überarbeiten. Vor dem Hintergrund steigender Preise für fossile Brennstoffe nahm in Deutschland in der ersten Dekade des 21. Jahrhunderts die Flächeninanspruchnahme für die Produktion von Biokraftstoffen rasch zu. Hinzu kam ein sprunghafter Anstieg der Biomasse-Erzeugung für hofeigene Biogasanlagen. Neben der grundsätzlichen, energiepolitisch vorteilhaften Sicht der Einführung dieser landwirtschaftlichen Produktionszweige, treten mit dem intensiven Anbau von Energiepflanzen als nachwachsende Rohstoffe (NAWARO) Fragen des Boden- und Gewässerschutzes in den Vordergrund, die im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelproduktion im Rahmen der guten fachlichen Praxis geregelt waren. Das vorliegende Merkblatt bildet die Dynamik und Entwicklung der Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen mit dem Informationsstand im Jahr 2010 ab. Darin werden die stofflichen und strukturellen Einwirkungen auf die Böden und das Grundwasser bewertet und entsprechende Maßnahmen empfohlen. Diese beziehen die Beurteilung der Wirkung entsprechender landwirtschaftlicher Maßnahmen und Fruchtfolgengestaltung mit ein und geben Hinweise auf eine gewässerschonende Nutzung der Ackerflächen. Die Informationen und Schlussfolgerungen sollen in der Überarbeitung aktualisiert und an die heutigen Rahmenbedingungen angepasst werden. Für die aktuelle Überarbeitung lädt die Arbeitsgruppe Experten aus der Landund Wasserwirtschaft ebenso ein, wie Betreiber von NAWARO-Anlagen und Verwerter von Gärrückständen.
Bei Interesse Interesse an der Mitarbeit und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
E-Mail: barion@dwa.de
Bestimmung des CSB von Schlamm und Co-Substrat
Im Rahmen des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA „Wasseruntersuchung“ im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) wurde ein Arbeitskreis gegründet, der sich mit der Bestimmung des chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) von Schlamm und Co-Substrat befasst. Hierzu soll die Norm DIN 38414-9:1986-09 „Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung – Schlamm und Sedimente (Gruppe S) – Bestimmung des Chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) (S 9)“ überarbeitet werden. Neben der Bestimmung aus der Trockenmasse soll eine Verfahrensvariante zur Bestimmung des CSB direkt aus der Schlammsuspension beschrieben werden. Interessent(inn)en an einer Mitarbeit wenden sich bitte an den Obmann des Arbeitskreises oder an das DIN: Prof. Dr.-Ing. Christian Schaum E-Mail: christian.schaum@unibw.de Silvia Sandner E-Mail: silvia.sandner@din.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWAM 137-1 „Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“
Die DWA hat den Entwurf Merkblatt DWA-M 137-1 „Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Dem Ausbau von Hochgeschwindigkeitskommunikationsnetzen zur flächendeckenden elektronischen Kommunikation wird eine besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung beigemessen. Das Parlament und der Rat der europäischen Union haben am 15. Mai 2014 die Richtlinie 2014/61/EU über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation beschlossen. Vor diesem Hintergrund gewinnen die Fragen der Einbau-, Betriebs- und Instandhaltungsbedingungen bei einer gemeinsamen Nutzung an Bedeutung. Die Notwendigkeit des störungsfreien Betriebs der Abwasserableitung, die Vorschriften des DigiNetzG – edingungen und die Auswirkungen einer gemeinsamen Nutzung von Kanalnetzen zur Abwasserableitung und für den Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen dar und bewertet diese aus Sicht der jeweiligen Betreiber der Systeme (Kanal- und Kommunikationsnetz). Im Merkblatt werden die Anforderungen an Einbau und Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen in Kanalnetzen beschrieben und auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei gemeinsamer Nutzung eine Bewertung der funktionalen Leistungsanforderungen an Kanalnetze unter differenzierter Betrachtung unterschiedlicher Randbedingungen, wie zum Beispiel Profilformen und -abmessungen, Materialien, Abwasserzusammensetzung und hydraulischer Gegebenheiten, getroffen. Im Merkblatt erfolgt die Analyse und Bewertung der Wechselwirkungen bei gemeinsamer Nutzung im Hinblick auf:
●● Betriebssicherheit und Störungsbeseitigung
●● Durchführung von Betriebs-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten
●● Sanierung und nachträgliche Änderung der Kanäle und Kommunikationseinrichtungen
●● Einschätzung der Auswirkungen einer gemeinsamen Nutzung auf die langfristige Entwicklung der Betriebskosten Hinweise zu vertraglichen Regelungen für Einbau und Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen in Abwasseranlagen finden sich im Anhang. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-7.1 „Einbauten Dritter im Kanal“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Joachim Zinnecker) im DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erstellt und richtet sich an Kommunen, Abwasserbeseitigungspflichtige und Kabelnetzbetreiber, die sich mit dem Einbau von Kabeln in Entwässerungssystemen beschäftigen.
Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 137-1 „Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“ wird bis zum 28. Februar 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 E-Mail: berger@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 137-1
„Einbauten Dritter in Abwasseranlagen
– Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“,
Dezember 2016
31 Seiten, ISBN 978-3-88721-432-6
Ladenpreis: 42 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Das Thema wird im Rahmen der Kanal und TiefbauTage am 14. und 15. Februar
2017 in Hürth bei Köln behandelt. Für DWA-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 570 €, für Nichtmitglieder 690 €.
Weitere Informationen hierzu:
Renate Teichmann
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Tel. 0 22 42/872-118
E-Mail: teichmann@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Gasfackelanlagen für Biogasanlagen – Entwurf Merkblatt DWA-M 305 veröffentlicht
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 305 „Gasfackelanlagen als zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen an Biogasanlagen“ veröffentlicht. Biogasanlagen führen das Gas aus der Vergärung über einen Speicher in der Regel einer Verwertungsanlage zu; beispielsweise einem Blockheizkraftwerk, einem Gasmotor oder einer Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung von Biomethan in das Gasnetz. Ist die Verwertung des Biogases aufgrund geplanter oder ungeplanter Ausfälle zeitweise nicht möglich, sind die Betreiber verpflichtet, das Gas – soweit es nicht gespeichert werden kann – einer alternativen Gasverbrauchseinrichtung zuzuführen, insbesondere um Emissionen des im Biogas enthaltenen klimarelevanten Methans zu vermeiden. Zumeist werden hierzu Notfackeln eingesetzt, die das Methan zu Kohlendioxid oxidieren. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fordert daher sowohl für Neu- als auch für Altanlagen, dass auf Biogasanlagen eine alternative Gasverbrauchseinrichtung vorgehalten wird. Neben Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen spielen als Ursache für zusätzliche Ausfallzeiten der regulären Gasverwertung zunehmend Netzengpässe und Einspeisemanagementmaßnahmen eine Rolle. Während dieser Zeiten kann die Stromeinspeisung nicht oder nicht mehr in vollem Umfang erfolgen, sodass für überschüssiges Biogas eine sichere und umweltgerechte Verbrauchseinrichtung vorgehalten werden muss. Ebenso erfordert die immer wichtiger werdende bedarfsgerechte Strombereitstellung die sichere Vermeidung von Methanemissionen in Schwachlastphasen. Mit dem vorliegenden Entwurf des Merkblatts DWA-M 305 legen DVGW, FvB und DWA gemeinsam eine technische Regel für Biogasfackelanlagen als alternative Gasverbrauchseinrichtungen vor. Im Fokus des Merkblatts stehen Notgasfackelanlagen. Seit April 2012 haben der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Fachverband Biogas e. V. (FvB) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) eine enge fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren. Das Merkblatt wurde im Rahmen der „Kooperation Biogas“ von der gemeinsamen FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Gasfackelanlagen an Biogasanlagen“ im Auftrag und unter der Mitwirkung der gemeinsamen FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“, des DVGWGemeinschaftsausschusses G-GTK-0-1 „Biogas“ und des DWA-Fachausschusses KEK-8 „Biogas“ erstellt und gibt Planern, Erstellern, Betreibern und Sachverständigen praxisorientierte Leitlinien für Auslegung, Bau, Betrieb, Wartung und Prüfung dieser Anlagen. latt DWA-M 305 wird bis zum 28. Februar 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-106
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 305
„Gasfackelanlagen als zusätzliche
Gasverbrauchseinrichtungen an
Biogasanlagen“, Dezember 2016
25 Seiten, ISBN 978-3-88721-424-1
Ladenpreis: 38,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 30,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de
(nach oben)
Aufruf zur Mitarbeit Wertermittlung von Abwasseranlagen – Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 133
Durch das Arbeitsblatt DWA-A 133 „Wertermittlung von Abwasseranlagen – Systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung“ wurden die Grundsätze zur Erfassung, Bewertung und Fortschreibung von Vermögenswerten der Abwasserbeseitigung zusammengefasst. Seit dem Jahr 2005 haben sich Änderungen ergeben. Zuletzt ist das Arbeitsblatt im Jahr 2010 auf Aktualität hin überprüft worden. Ergebnis der Überprüfung war der ergänzende Arbeitsbericht „Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen der Abwasserbeseitigung – Folgen der Festlegung und Änderung“, der in KA 4/2012 veröffentlicht wurde. Zwischenzeitlich sind Rückmeldungen und Hinweise aus der Praxis eingegangen, die in eine weitere Überarbeitung einfließen sollen. Mit der Überarbeitung sollen Aktualisierungen der Rechtsbezüge, der Indexreihen und der Tabellen Nutzungsdauer erfolgen. Außerdem werden Vorschläge für die Erfassung und Bewertung unentgeltlich übertragener Anlagen und Vorschläge für die Erfassung und Bewertung von Gräben, Drainungen, Rigolen und Gewässern, die Teil der Abwassereinrichtung sind oder mitbenutzt werden, gemacht. Es soll eine Abgrenzung von Maßnahmen gegen Überflutung ergänzt werden. Neue Regelungen über Erfassung und Bewertung von Vermögen aus Kommunalabgabengesetzen sollen aufgenommen werden. Weiterhin sollen die Ausführungen zur Vermögensgliederung überarbeitet werden und wirtschaftliche Lösungen für die Nutzungsdauer von Kanalsanierungen beschrieben werden. Das DWA-A 133 wendet sich an Träger der Abwasserbeseitigung sowie Fachberater, welche die Vermögenserfassung und -bewertung für Träger der Abwasserbeseitigung vornehmen. Die Überarbeitung erfolgt in einer neu einzurichtenden Arbeitsgruppe WI-2.3 „Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des Vermögens“ unter der Leitung von Dipl.-Betriebswirt Joachim Dudey. Interessenten an einer Mitarbeit melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Richard Esser
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-187
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: Richard.Esser@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWAM 137-1 „Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“
Die DWA hat den Entwurf Merkblatt DWA-M 137-1 „Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Dem Ausbau von Hochgeschwindigkeitskommunikationsnetzen zur flächendeckenden elektronischen Kommunikation wird eine besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung beigemessen. Das Parlament und der Rat der europäischen Union haben am 15. Mai 2014 die Richtlinie 2014/61/EU über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation beschlossen. Vor diesem Hintergrund gewinnen die Fragen der Einbau-, Betriebs- und Instandhaltungsbedingungen bei einer gemeinsamen Nutzung an Bedeutung. Die Notwendigkeit des störungsfreien Betriebs der Abwasserableitung, die Vorschriften des DigiNetzG – edingungen und die Auswirkungen einer gemeinsamen Nutzung von Kanalnetzen zur Abwasserableitung und für den Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen dar und bewertet diese aus Sicht der jeweiligen Betreiber der Systeme (Kanal- und Kommunikationsnetz). Im Merkblatt werden die Anforderungen an Einbau und Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen in Kanalnetzen beschrieben und auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei gemeinsamer Nutzung eine Bewertung der funktionalen Leistungsanforderungen an Kanalnetze unter differenzierter Betrachtung unterschiedlicher Randbedingungen, wie zum Beispiel Profilformen und -abmessungen, Materialien, Abwasserzusammensetzung und hydraulischer Gegebenheiten, getroffen. Im Merkblatt erfolgt die Analyse und Bewertung der Wechselwirkungen bei gemeinsamer Nutzung im Hinblick auf:
●● Betriebssicherheit und Störungsbeseitigung
●● Durchführung von Betriebs-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten
●● Sanierung und nachträgliche Änderung der Kanäle und Kommunikationseinrichtungen
●● Einschätzung der Auswirkungen einer gemeinsamen Nutzung auf die langfristige Entwicklung der Betriebskosten Hinweise zu vertraglichen Regelungen für Einbau und Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen in Abwasseranlagen finden sich im Anhang. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-7.1 „Einbauten Dritter im Kanal“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Joachim Zinnecker) im DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erstellt und richtet sich an Kommunen, Abwasserbeseitigungspflichtige und Kabelnetzbetreiber, die sich mit dem Einbau von Kabeln in Entwässerungssystemen beschäftigen.
Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 137-1 „Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“ wird bis zum 28. Februar 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 137-1
„Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“,
Dezember 2016
31 Seiten, ISBN 978-3-88721-432-6
Ladenpreis: 42 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Das Thema wird im Rahmen der Kanalund TiefbauTage am 14. und 15. Februar 2017 in Hürth bei Köln behandelt. Für
DWA-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 570 €, für Nichtmitglieder 690 €.
Weitere Informationen hierzu:
Renate Teichmann
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Tel. 0 22 42/872-118
E-Mail: teichmann@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Gasfackelanlagen für Biogasanlagen – Entwurf Merkblatt DWA-M 305 veröffentlicht
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 305 „Gasfackelanlagen als zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen an Biogasanlagen“ veröffentlicht. Biogasanlagen führen das Gas aus der Vergärung über einen Speicher in der Regel einer Verwertungsanlage zu; beispielsweise einem Blockheizkraftwerk, einem Gasmotor oder einer Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung von Biomethan in das Gasnetz. Ist die Verwertung des Biogases aufgrund geplanter oder ungeplanter Ausfälle zeitweise nicht möglich, sind die Betreiber verpflichtet, das Gas – soweit es nicht gespeichert werden kann – einer alternativen Gasverbrauchseinrichtung zuzuführen, insbesondere um Emissionen des im Biogas enthaltenen klimarelevanten Methans zu vermeiden. Zumeist werden hierzu Notfackeln eingesetzt, die das Methan zu Kohlendioxid oxidieren. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fordert daher sowohl für Neu- als auch für Altanlagen, dass auf Biogasanlagen eine alternative Gasverbrauchseinrichtung vorgehalten wird. Neben Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen spielen als Ursache für zusätzliche Ausfallzeiten der regulären Gasverwertung zunehmend Netzengpässe und Einspeisemanagementmaßnahmen eine Rolle. Während dieser Zeiten kann die Stromeinspeisung nicht oder nicht mehr in vollem Umfang erfolgen, sodass für überschüssiges Biogas eine sichere und umweltgerechte Verbrauchseinrichtung vorgehalten werden muss. Ebenso erfordert die immer wichtiger werdende bedarfsgerechte Strombereitstellung die sichere Vermeidung von Methanemissionen in Schwachlastphasen. Mit dem vorliegenden Entwurf des Merkblatts DWA-M 305 legen DVGW, FvB und DWA gemeinsam eine technische Regel für Biogasfackelanlagen als alternative Gasverbrauchseinrichtungen vor. Im Fokus des Merkblatts stehen Notgasfackelanlagen. Seit April 2012 haben der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Fachverband Biogas e. V. (FvB) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) eine enge fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren. Das Merkblatt wurde im Rahmen der „Kooperation Biogas“ von der gemeinsamen FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Gasfackelanlagen an Biogasanlagen“ im Auftrag und unter der Mitwirkung der gemeinsamen FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“, des DVGWGemeinschaftsausschusses G-GTK-0-1 „Biogas“ und des DWA-Fachausschusses KEK-8 „Biogas“ erstellt und gibt Planern, Erstellern, Betreibern und Sachverständigen praxisorientierte Leitlinien für Auslegung, Bau, Betrieb, Wartung und Prüfung dieser Anlagen.
DWA-M 305 wird bis zum 28. Februar 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 305
„Gasfackelanlagen als zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen an Biogasanlagen“, Dezember 2016
25 Seiten, ISBN 978-3-88721-424-1
Ladenpreis: 38,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 30,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit Wertermittlung von Abwasseranlagen – Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 133
Durch das Arbeitsblatt DWA-A 133 „Wertermittlung von Abwasseranlagen – Systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung“ wurden die Grundsätze zur Erfassung, Bewertung und Fortschreibung von Vermögenswerten der Abwasserbeseitigung zusammengefasst. Seit dem Jahr 2005 haben sich Änderungen ergeben. Zuletzt ist das Arbeitsblatt im Jahr 2010 auf Aktualität hin überprüft worden. Ergebnis der Überprüfung war der ergänzende Arbeitsbericht „Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen der Abwasserbeseitigung – Folgen der Festlegung und Änderung“, der in KA 4/2012 veröffentlicht wurde. Zwischenzeitlich sind Rückmeldungen und Hinweise aus der Praxis eingegangen, die in eine weitere Überarbeitung einfließen sollen. Mit der Überarbeitung sollen Aktualisierungen der Rechtsbezüge, der Indexreihen und der Tabellen Nutzungsdauer erfolgen. Außerdem werden Vorschläge für die Erfassung und Bewertung unentgeltlich übertragener Anlagen und Vorschläge für die Erfassung und Bewertung von Gräben, Drainungen, Rigolen und Gewässern, die Teil der Abwassereinrichtung sind oder mitbenutzt werden, gemacht. Es soll eine Abgrenzung von Maßnahmen gegen Überflutung ergänzt werden. Neue Regelungen über Erfassung und Bewertung von Vermögen aus Kommunalabgabengesetzen sollen aufgenommen werden. Weiterhin sollen die Ausführungen zur Vermögensgliederung überarbeitet werden und wirtschaftliche Lösungen für die Nutzungsdauer von Kanalsanierungen beschrieben werden. Das DWA-A 133 wendet sich an Träger der Abwasserbeseitigung sowie Fachberater, welche die Vermögenserfassung und -bewertung für Träger der Abwasserbeseitigung vornehmen. Die Überarbeitung erfolgt in einer neu einzurichtenden Arbeitsgruppe WI-2.3 „Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des Vermögens“ unter der Leitung von Dipl.-Betriebswirt Joachim Dudey. Interessenten an einer Mitarbeit melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Richard Esser
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-187
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: Richard.Esser@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 614 – Planungsmanagement bei Maßnahmen an Fließgewässern
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 614 „Planungsmanagement bei Maßnahmen an Fließgewässern – zielorientiert, strukturiert und integriert“ vorgelegt. Die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes, der Landeswassergesetze und nicht zuletzt der Naturschutzgesetzgebung erfordern die angemessene Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von Maßnahmen an Fließgewässern – grundsätzlich unabhängig davon, ob ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht. Die Anforderungen an eine naturnahe und umweltbewusste Ausgestaltung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen wurden in der letzten Zeit in den Wassergesetzen noch verschärft. Der vorliegende Merkblatt-Entwurf zeigt, wie durch einen strukturierten und integrativen Planungsprozess Umweltbelange in geeigneter Weise berücksichtigt werden können. Eine transparente und damit erfolgreiche Planung setzt eine adäquate und wohlabgewogene Beachtung aller Planungsziele, betroffener Belange und Randbedingungen voraus. Dies erfordert eine nachvollziehbare und auch in der Öffentlichkeit gut kommunizierbare Planungsmethodik. Dies umso mehr, als durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) mit ihren Umweltzielen neue Ansprüche an den Planungsprozess gestellt werden. Die praxisorientierten methodischen Ansätze dieses Merkblatts erleichtern den Planungsbeteiligten den Weg durch den gemeinsamen Planungsprozess. Behandelt werden insbesondere die Anforderungen bei Projektplanungen zu Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern. Dazu gehören zum Beispiel die Herstellung oder wesentliche Umgestaltung eines Fließgewässers, aber auch Maßnahmen der Auenentwicklung, wobei die dargestellten Prinzipien grundsätzlich auch auf größere Fließgewässer und stehende Gewässer übertragbar sind. Richtschnur für die Struktur dieses Merkblatts ist ein zielorientierter, strukturierter und integrierender Planungsprozess, der sich inhaltlich in einzelne Planungsschritte gliedert. Die Orientierung aller an der Vorbereitung von Maßnahmen an Fließgewässern Beteiligten an diesen Planungsschritten fördert die Koordination und Kommunikation im Planungsprozess und schafft damit Voraussetzungen für eine gesellschaftlich akzeptable Entscheidung. Die empfohlene Vorgehensweise bei praktischen Planungen wird vor allem für den Umweltbereich konkretisiert und planen“(Sprecher: Dipl.-Geogr. Georg Schrenk) im DWA-Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ erstellt und richtet sich vor allem an Vorhabenträger, Fachplaner und Aufsichtsbehörden. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 614 wird bis zum 30. November 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 614
„Planungsmanagement bei Maßnahmen an Fließgewässern – zielorientiert, strukturiert und integriert“,
September 2016
65 Seiten, ISBN 978-3-88721-318-3
Ladenpreis: 68 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 54,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 609-2 – Entwicklung urbaner Fließgewässer
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 609-2 „Entwicklung urbaner Fließgewässer – Teil 2: Maßnahmen und Beispiele“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Urbane Gebiete, als Wohn- und Arbeitsstätten der Menschen und zugleich Teil ihrer natürlichen Umgebung, sind weltweit Gegenstand von Entwicklungsaktivitäten. Die städtische Bevölkerung findet am Fließgewässer Möglichkeiten der Erholung, Naturerfahrung, Kommunikation und Begegnung mit anderen Besuchern sowie eine starke Identifikation mit ihrer Heimat. Das Merkblatt will Gewässer zur städtebaulichen Chance werden lassen und Möglichkeiten aufzeigen, wie man auch den Belangen der Gewässerökologie unter meist räumlich beengten und anthropogen geprägten Bedingungen gerecht werden kann. Gleichzeitig soll der Dialog mit dem Bürger gefördert werden. Die mehrjährige Beschäftigung mit der Themenstellung fand ihr Ergebnis in dem im Jahr 2000 veröffentlichten Merkblatt DVWK-M 252/2000 „Gestaltung und Pflege von Wasserläufen in urbanen Gebieten“ mit der Kernaussage, dass die ökologischen Belange der Fließgewässer in urbanen Gebieten nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz und der Vorflutfunktion für Niederschlagswasser und/oder Mischwasser sowie den ökonomischen und sozialen Belangen der Bewohner und Nutzer behandelt werden können. Mit dem Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde es notwendig, neue Gesichtspunkte wie der mögliche Sonderstatus „erheblich veränderter Wasserkörper“, der kombinierte Ansatz aus Emission und Immission sowie die neue Stellung der Öffentlichkeitsbeteiligung und sozioökonomischer Abwägungsprozesse im Planungsablauf darzustellen. Dies erforderte eine Überarbeitung des Merkblatts DVWK-M 252 zu dem hiermit vorgelegten Merkblatt DWA-M 609, das in zwei Teile unterteilt ist. Der Teil 1 des Merkblatts (DWA-M 609-1) aus dem Jahr 2009 verdeutlicht somit die verschiedenen Nutzungsanforderungen an urbane Fließgewässer in ihren konträren, aber auch synergistischen Wirkungen und zeigt Lösungsmöglichkeiten für ein ganzheitliches Vorgehen. Dabei wird das Gewässer nicht isoliert betrachtet, sondern soll zur städtebaulichen Chance werden und den Dialog mit dem Bürger fördern. Der nun vorliegende Teil 2 des Merkblatts zeigt zu dem Schwerpunkt „Planung und Umsetzung“ Beispiele von wasserwirtschaftlichen, städtebaulichen und ökologischen Maßnahmen, die geeignet sind, urbane Fließgewässer in Richtung der formulierten Ziele als lebendige offene Ökosysteme – möglichst von der Quelle durchgehend bis zur Mündung – und zum Wohl der Stadtgenese zu entwickeln. Den Zielen des Merkblatts folgend sind alle Abschnitte zu Maßnahmen einheitlich gegliedert:
●● Beschreibung der Maßnahme
●● Ziel der Maßnahme
●● Wirkung der Maßnahme: lokal/regional
●● Voraussetzungen und Planungsschritte zur Umsetzung
●● Erschwernisse bei der Umsetzung
●● Hinweise zur Maßnahmenrealisierung Das vorliegende Merkblatt richtet sich vor allem an diejenigen, denen Ausbau, Unterhaltung und Gestaltung der Fließgewässer in urbanen Gebieten obliegt. Sie haben die anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe, die Gewässer als natürliche Ökosysteme auch im städtischen Umfeld zu pflegen wie auch die positiven Wirkungen eines Wasserlaufs für die Bewohner zu erhalten bzw. zu entwickeln. Das Merkblatt will aufzeigen, welche Methoden genutzt werden können, um Fließgewässer in urbanen Bereichen gleichzeitig sowohl ökologisch als auch für die dort lebenden Menschen aufzuwerten. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe GB-2.2 „Urbane Fließgewässer“ (Sprecherin: Dr. Petra Podraza) im DWA-Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ erstellt und wendet sich sowohl an Fachleute der Wasserwirtschaft und der Landschaftsgestaltung als auch an Städtebauer, Stadtplaner, Architekten, sowie an alle Gruppen, die sich der Aufgabe widmen, in Siedlungsgebieten die dort lebenden Menschen zu Aktivitäten am und mit dem Wasser anzuregen. Änderungen: Gegenüber dem Merkblatt DVWK-M 252/2000 wurden im vorliegenden Merkblattentwurf DWA-M 609-2 folgende Änderungen vorgenommen:
●● Überarbeitung von Teilbereichen des Merkblatts DVWK-M 252/2000 und Einbindung als Teil 2 in die Merkblattreihe DWA-M 609
●● Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 609-2 wird bis zum 30. November 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens
kann der Entwurf kostenfrei
im DWA-Entwurfsportal eingesehen
werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 609-2
„Entwicklung urbaner Fließgewässer – Teil 2: Maßnahmen und Beispiele“
September 2016, 99 Seiten
ISBN 978-3-88721-355-8
Ladenpreis: 82,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 66 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 277 – Anlagen zur Behandlung und Nutzung von Grauwasser und Grauwasserteilströmen
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 277 „Hinweise zur Auslegung von Anlagen zur Behandlung und Nutzung von Grauwasser und Grauwasserteilströmen“ vorgelegt. Die Siedlungswasserwirtschaft muss sich neuen Herausforderungen stellen. Beispiele hierfür sind die Auswirkungen des demografischen Wandels, des Klimawandels oder Maßnahmen zum Schutz von Ressourcen. Einen möglichen Ansatz stellen Neuartige Sanitärsysteme (NASS) dar, bei denen Technologien zur weitgehenden Schließung von Stoff- und Wasserkreisläufen zur Wiederverwertung der im Abwasser enthaltenen Wertstoffe zum Einsatz kommen und deren Grundsätze für die Planung und Implementierung im Arbeitsblatt DWA-A 272 beschrieben sind. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuartigen Sanitärsysteme gemäß Arbeitsblatt DWA-A 272 ist die Behandlung und Nutzung von Grauwasser. Nach zahlreichen Forschungsvorhaben mit wissenschaftlichen Langzeituntersuchungen sind industriell gefertigte Grauwassernutzungsanlagen zur Behandlung von Grauwasserteilströmen in der Haustechnik auf dem Markt verfügbar. In Deutschland und Europa existieren für Anlagen zur Grauwasserbehandlung/-nutzung kaum Vorgaben zu Nutzungsstandards, zur Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit. Das Merkblatt DWA-M 277 kann zur Anwendung kommen für Anlagen, die Betriebswasser aus Grauwasser für private bzw. öffentlich/gewerblich genutzte Gebäude aufbereiten oder bereitstellen oder Grauwasser behandeln und ableiten. Dies sind unter anderem Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und große Wohnanlagen, Verwaltungsund Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus kann das Merkblatt zum Beispiel auch für Anlagen in gewerblichen Bereichen wie Hotels, Pensionen, Sporteinrichtungen Campingplätzen und in Gastronomiebetrieben angewandt werden. Das vorliegende Merkblatt gibt Hinweise und Hilfen für Planung, Auslegung, Bau und Betrieb sowie zur Wartung von Grauwasserbehandlungs- und -nutzungsanlagen für unterschiedliche Nutzungszwecke. Anlagen, die anfallendes Grauwasser nicht behandeln, sind nicht Gegenstand dieses Merkblatts. Das Merkblatt DWA-M 277 wurde im Rahmen einer Zusammenarbeit der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwasser e. V., Darmstadt (fbr), des Bildungs- und Demonstrationszentrums für dezentrale Abwasserbehandlung e. V., Leipzig (BDZ) und der DWA von der DWA-Arbeitsgruppe KA-1.2 „Grauwasser“ (Sprecher: Dr.- Ing. Heinrich Herbst) im DWA-Fachausschuss KA-1 „Neuartige Sanitärsysteme“ in Zusammenarbeit mit Vertretern von BDZ (Sprecherin: Dr. Martina Defrain) und fbr (Sprecher: Dipl.-Geogr. Dietmar Sperfeld) erstellt. Ziel der Kooperation ist es, die technische Grundlage für Einbau und Betrieb von Grauwassernutzungsanlagen entsprechend der Anwendung als Teilstrombehandlung in NASS und den aktuellen Stand in der Haustechnik zu schaffen und zu regeln und diese in der Fachöffentlichkeit bekannt zu machen. Das Merkblatt richtet sich an Architekten, Planer, Behörden und Entscheidungsträger sowie Hersteller, ausführende Betriebe und Betreiber von Anlagen. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 277 wird bis zum 30. November 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 277
„Hinweise zur Auslegung von Anlagen zur Behandlung und Nutzung von Grauwasser und Grauwasserteilströmen“
September 2016, 35 Seiten
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Am 29. September 2016 veranstaltet die DWA in Bonn die Sonderveranstaltung „Regelwerk Belebungsanlagen“, die
sich insbesondere mit der Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen befasst.
Infos hierzu erteilt
Barbara Sundermeyer-Kirstein
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-181
E-Mail: sundermeyer-kirstein@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 260 – Visualisierung und Auswertung von Prozessinformationen auf Abwasseranlagen
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 260 „Visualisierung und Auswertung von Prozessinformationen auf Abwasseranlagen“ vorgelegt. Beim Betrieb von abwassertechnischen Anlagen hat sich der Einsatz der Leit- und Automatisierungstechnik zum Zweck der Prozessführung etabliert. Heute findet man auf nahezu jeder Anlage ein den Erfordernissen angepasstes Leit- und Automatisierungssystem, in das eine Vielzahl von Software-Komponenten integriert ist. Hierzu zählen auch Funktionen des Berichtswesens, der spontanen oder vorbeugenden Wartung, des Dokumentenmanagements und der Software für diverse administrative Aufgaben. Der Fortschritt in der Informationsund Kommunikationstechnik ist durch eine besonders große Dynamik gekennzeichnet, die einen gewichtigen Einfluss auf die Leit- und Automatisierungstechnik mit ihrer starken IT-Durchdringung ausübt. Durch erweiterte Nutzungsmöglichkeiten ist die Komplexität der Lösungen und Produkte stark angestiegen. Strukturfragen, standardisierten Datenschnittstellen sowie durchgängigen und vereinheitlichten Bedienkonzepten gebührt deshalb eine wachsende Beachtung. Das hiermit vorgelegte überarbeitete Merkblatt DWA-M 260 berücksichtigt sowohl die technische Entwicklung als auch die Ansprüche der Nutzer, wobei die Anforderungen der Systementwickler und Anlagenintegratoren aus der Praxis einbezogen wurden. So wurden die in der vorausgegangenen Fassung des Merkblatts teilweise zu konkret oder eng gefassten Vorgaben in einigen Bereichen aufgelöst, da diese nicht mehr praxisrelevant sind. Andererseits wurden die Themen Datensicherheit, Zugriffschutz und Schnittstellen zu anderen Systemen aufgenommen, das Merkblatt komplett überarbeitet und neu strukturiert. Das Erfordernis der Überarbeitung resultiert somit einerseits aus den veränderten technologischen Bedingungen und Möglichkeiten, andererseits aus den veränderten Nutzungsanforderungen der Betreiber. Das Merkblatt DWA-M 260 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-13.2 „Prozessdaten“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Ulrich Jumar) und dem DWA-Fachausschuss KA- 13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing. Frank Obenaus) erstellt und richtet sich an Betreiber von Abwasseranlagen sowie Hersteller, Planer und Dienstleister der Prozessleittechnik. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 260 wird bis zum 30. November 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 260
„Visualisierung und Auswertung von
Prozessinformationen auf Abwasseranlagen“,
September 2016, 95 Seiten
ISBN 978-3-88721-350-3
Ladenpreis: 83 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 66,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Aufruf zur Stellungnahme Grundsätze und Maßnahmen einer gewässerschützenden Landbewirtschaftung
Die DWA hat den Entwurf für das Arbeitsblatt DWA-A 912 „Grundsätze und Maßnahmen einer gewässerschützenden Landbewirtschaftung“ veröffentlicht. Die gewässerschützende Landbewirtschaftung verfolgt das Ziel, Beeinträchtigungen von Grundwasser und Oberflächengewässern weitestgehend zu vermeiden und diese flächendeckend und nachhaltig zu schützen. In diesem Rahmen hat die gewässerschützende Landbewirtschaftung die Aufgabe, die Einhaltung der gültigen wasserrechtlichen Vorgaben und Gesetze zu gewährleisten. Daher sind quantitative und qualitative Beeinträchtigungen von Grund- und Oberflächengewässern, die auf landwirtschaftliche Flächennutzung zurückzuführen sind, zu vermeiden oder zu vermindern. Dies gilt insbesondere für die Vermeidung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in die Gewässer, um einen guten Zustand zu erreichen und zu erhalten. Die Inhalte der guten fachlichen Praxis, die flächendeckend in der Landwirtschaft einzuhalten sind, werden durch das europäische und nationale landwirtschaftliche Fachrecht sowie das Bodenschutzrecht definiert. Darüber hinaus wird in belasteten Gebieten mit Hilfe von Förderprogrammen die freiwillige Umsetzung von zusätzlichen wasserschutzrelevanten Maßnahmen gefördert. Allerdings gibt es spezifische Anforderungen aus dem Wasser- und Umweltrecht, die mit dem landwirtschaftlichen Fachrecht nicht durchgehend kompatibel sind. Neben dem Vollzug des Fachrechts ist deshalb vor allem die Kohärenz der verschiedenen Rechtsbereiche (Wasser, Umwelt und Landwirtschaft) sicherzustellen. Das Arbeitsblatt gibt einen Überblick über die Grundsätze und möglichen Maßnahmen einer gewässerschützenden Landbewirtschaftung. Diese sind insbesondere zur Einhaltung maximal tolerierbarer Emissionswerte erforderlich, um die wasserrechtlichen Qualitätsziele erreichen zu können. Im konkreten Einzelfall ist dabei unter besonderer Berücksichtigung der regionalen Standort- und Nutzungsverhältnisse zu entscheiden, welche der aufgeführten Maßnahmen zielgerichtet einzusetzen sind. Das Arbeitsblatt erscheint inhaltsgleich als DVGW W 104-1. Das Arbeitsblatt ersetzt das DVGW W-104:2004-10. Gegenüber diesem Arbeitsblatt wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) vollständige Aktualisierung und Überarbeitung aller Abschnitte b) zusätzliche Berücksichtigung des Energiepflanzenanbaus und umfassendere Darstellung gartenbaulicher Aspekte. Das Arbeitsblatt richtet sich an alle Akteure der Wasser- und Landwirtschaft, z. B. Wasserversorgungsunternehmen, Landwirte, Gartenbauer, Beratung und Behörden. Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 912 wird bis zum 30. November 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft
Abwasser und Abfall (DWA)
Frau Sylvia Sölter
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-207
E-Mail: soelter@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 912 „Grundsätze und Maßnahmen einer gewässerschützenden Landbewirtschaftung“,
September 2016, 41 Seiten
ISBN 978-3-88721-385-5
Ladenpreis: 58,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 46,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 02 2 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Vorhabensbeschreibung Überarbeitung der Merkblatts ATV-DVWK-M 776 – Abwasser aus der Stärke-Industrie
Die DWA wird das Merkblatt ATV-DVWKM 776 „Abwasser aus der Stärke-Industrie, Gewinnung nativer Stärke, Herstellung von Stärkeprodukten durch Hydrolyse und Modifikation“ vom April 2002 überarbeiten. Das bisherige Merkblatt ATV-DVWKM 776 gibt einen Überblick über die Verfahren der Stärkeherstellung, benennt die Abwasseranfallstellen, die Zusammensetzung der Prozessabwässer und beschreibt die Abwasserbehandlungsverfahren. Neben der Abwasserbehandlung geht das Merkblatt auch auf die Verwertung der Abfälle ein. Im Rahmen der regelmäßigen Aktualitätsprüfung hat der Fachausschuss IG-2 eine Anpassung des Merkblatts an rechtliche und technische Entwicklungen sowie praktische Erfahrungen beschlossen. Das überarbeitete Merkblatt soll Verfahren nach dem Stand der Technik bzw. den besten verfügbaren Techniken zur Behandlung von Abwasser, das bei der Herstellung von Stärke bzw. Stärkeprodukten anfällt, beschreiben. Zudem sollen auch innerbetriebliche Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung anderer Umweltmedien dargestellt werden, soweit sie für dieses Merkblatt relevant und nicht in vergleichbaren Regelwerken beschrieben sind. Darüber hinaus soll das künftige Merkblatt Empfehlungen und Hilfen zur Lösung technischer Probleme sowie bei der Umsetzung der relevanten Vorschriften geben. Das Merkblatt richtet sich an stärkeproduzierende und stärkeverarbeitende Betriebe, Betreiber kommunaler Abwasseranlagen, Fachbehörden der WasserwirtschafWasserwirtschaft, Ingenieurbüros und Anlagenhersteller. Die Überarbeitung erfolgt in einer neu einzurichtenden Arbeitsgruppe IG- 2.4 „Stärkeindustrie“ unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. Ute Austermann-Haun (Hochschule Ostwestfalen-Lippe). Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 143-12 – Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Rohren
Der DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ (Obmann: Dr.- Ing. Christian Falk) sieht die Notwendigkeit, das bestehende Merkblatt DWAM 143-12 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 12: Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Rohren mit und ohne Ringraum (Einzelrohrverfahren)“ (letzte Ausgabe: August 2008) grundlegend zu überarbeiten und an die internationale und europäische Normung anzugleichen. Ziel der Überarbeitung ist es, zum einen das Merkblatt an die aktuelle Gliederungsstruktur der Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 143 sowie an den aktuellen Stand der Technik, insbesondere bezüglich der Präzisierung des Linereinsatzes und der verwendeten Linermaterialien, anzupassen. Zum anderen soll die RSV-Richtlinie zum Verfüllen von Ringräumen eingearbeitet werden und eine Anpassung an die fortgeschrittene Normungsarbeit erfolgen. Sofern es möglich und als sinnvoll erachtet wird, soll eine Gemeinschaftsveröffentlichung zusammen mit der DIN EN ISO 11296-5 erfolgen. Der Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ wird zur Erarbeitung des oben genannten Merkblatts eine neue Arbeitsgruppe einsetzen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden gebeten, sich an die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu wenden. Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA, Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“
Das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“, das nun als Gelbdruckentwurf vorliegt, ist maßgeblich für die Erstellung von Arbeits- und Merkblättern in den DWA-Fachgremien und richtet sich an alle Personen, die an der Erarbeitung, Verabschiedung bzw. Veröffentlichung des Regelwerks beteiligt sind. Gleichzeitig sind die Festlegungen des Arbeitsblatts DWA-A 400 für das Regelwerk und das Erarbeitungsverfahren wichtige Informationen für den Anwender bzw. Nutzer. Der verantwortliche DWA-Hauptausschuss Recht hat das Arbeitsblatt DWAA 400 aktualisiert und an einigen Stellen weiterentwickelt. Dabei ist das Arbeitsblatt DWA-A 400 zur leichteren Verständlichkeit neu gegliedert und transparenter gestaltet worden. Dazu gehört auch eine Schärfung des Profils von Merkblättern. Es wurden Harmonisierungen vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen für die technische Regelsetzung, aber auch Optimierungen aufgrund von Erfahrungen bei der Regelsetzung vorgenommen. Änderungen Die Überarbeitung betrifft im Wesentlichen folgende Punkte: a) Beschreibung der Zielsetzung des Arbeitsblatts DWA-A 400, stärkere Vereinheitlichung des Erscheinungsbilds des Regelwerks, klare Strukturierung durch Standardgliederung, Aufnahme von Begriffsdefinitionen; b) transparente Abbildung von wesentlichen Grundsätzen für die Regelwerksarbeit, nicht nur durch Verweis auf externe Quellen; c) Aufnahme von Compliance-Gesichtspunkten; d) transparente und klare Gestaltung des Merkblattverfahrens ohne Konsenspflicht, aber mit allgemeiner Gelbdruckveröffentlichung; e) Integration von DWA-Entwurfsportal und DWA-Prüflogo; f) Präzisierung des Schiedsverfahrens; g) Einführung von Ergänzungs- und Korrekturblättern; h) Anpassung des Benutzerhinweises; i) ergänzende Regelung zu Urheberrechten Dritter. Das Arbeitsblatt DWA-A 400 wird bis zum 31. Dezember 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Ass. jur. Christoph Leptien
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-121
E-Mail: leptien@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 400
„Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“, Oktober 2016
17 Seiten, ISBN 978-3-88721-394-7
Ladenpreis: 18,00 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 14,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA, Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef, Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 102 – Einleitung von Regenwetterabflüssen in Oberflächengewässer
Das technische Regelwerk für Misch- und Niederschlagswassereinleitungen wurde gemeinsam von der DWA und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK) fortgeschrieben. Ergebnis der Bearbeitung ist das neue Arbeitsblatt DWA-A 102/ BWK-A 3 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“. Es gliedert sich in den Teil A „Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen für Regenwetterabflüsse in Siedlungen“ (Bearbeitung durch DWA) und den Teil B „Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen für Regenwetterabflüsse in Oberflächengewässer“ (Bearbeitung durch BWK). Von der Überarbeitung betroffen waren die nachfolgenden systembezogenen Regeln der DWA und des BWK:
●● das Arbeitsblatt ATV-A 128 „Richtlinien für die Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungsanlagen in Mischwasserkanälen“, das in Verbindung mit dem Merkblatt ATV-DVWKM 177 „Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungsanlagen in Mischwasserkanälen – Erläuterungen und Beispiele“ Regelungen zur Mischwasserbehandlung enthält;
●● das Merkblatt DWA-M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“, das Regelungen zum Umgang mit Niederschlagsabflüssen in modifizierten Entwässerungssystemen oder in Trenngebieten enthält;
●● das Merkblatt BWK-M 3 „Ableitung von immissionsorientierten Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse“ für das vereinfachte Nachweisfahren und ●● das Merkblatt BWK-M 7 „Detaillierte Nachweisführung immissionsorientierter Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen“. Zentrales Anliegen war die inhaltlich koordinierte Bearbeitung der Regelunaressygen. Dabei galt es, die Schnittstellen zwischen emissionsorientierten und immissionsorientierten Betrachtungen zu identifizieren, überlappende Erfordernisse eindeutig zuzuweisen, die Regelungsbereiche beider Arbeitsblätter formell und inhaltlich abzustimmen sowie die getroffenen Regelungen wechselseitig „kompatibel“ zu formulieren. In der organisatorischen Umsetzung übernahm die DWA-Arbeitsgruppe ES- 2.1 „Systembezogene Anforderungen und Grundsätze“ die Erarbeitung der emissionsbezogenen Regelungen und die BWK-Arbeitsgruppe 2.3 „Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse“ die Erarbeitung der immissionsbezogenen Regelungen für niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse im Misch- und Trennverfahren. Das neue Arbeitsblatt wird inhaltsgleich in beiden Verbänden DWA und BWK erscheinen. Das Arbeitsblatt DWA-A 102 wird bis zum 15. Januar 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 102 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“,Oktober 2016, 197 Seiten
ISBN 978-3-88721-383-1
Ladenpreis: 109 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 87,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 143-8 – Injektionsverfahren zur Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen
Die DWA hat den Entwurf Merkblatt DWA-M 143-8 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 8: Injektionsverfahren zur Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen“ veröffentlicht. Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle sind ein Gefährdungspotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden. Zur Behebung von Schäden im Sinne der baulichen Sanierung durch Reparatur, also durch Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden, liegen für den Einsatz von Injektionsverfahren vielfältige Erfahrungen vor. Mit Teil 8 der DWA-Arbeits- und Merkblattreihe A/M 143 wurde für das Injektionsverfahren im August 2004 eine erste standardisierte Beschreibung vorgelegt. In dem nun vorliegenden Entwurf wurden die bereits vorhandenen Abschnitte weitestgehend überarbeitet, erweitert und aktualisiert sowie zwei Themengebiete neu aufgenommen. Das Merkblatt stellt somit den aktuellen Stand der Technik bei Injektionsverfahren dar. Das Merkblatt ergänzt DIN EN 752 hinsichtlich der baulichen Sanierung und kann sinngemäß auch für erdeingebaute Abwasserleitungen und -kanäle unterhalb von Gebäuden angewendet werden. Es behandelt den Einsatz von Injektionsverfahren zur Reparatur schadhafter Abwasserleitungen und -kanäle mit Freispiegelabfluss im begehbaren und nicht begehbaren Bereich. Injektionsverfahren werden angewendet bei punktuellen Schäden, die im Allgemeinen die Standsicherheit des Kanals nicht beeinträchtigen, zum Beispiel schadhafte Rohrverbindungen und Radialrisse. Der Abflussquerschnitt bzw. die Abflussleistung darf durch die Injektion nicht eingeschränkt werden. Der durch Injektionsverfahren reparierte Kanal muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht nur dicht sein, sondern auch resistent gegen physikalische, chemische, biochemische und biologische Angriffe des Abwassers und widerstandsfähig gegen mechanischen Angriff bei der Kanalreinigung. Unter Injektion wird das Einfüllen von Einpressgut oder Füllgut (Injektionsmittel) in Risse und Hohlräume unter Druck über Einfüllgeräte verstanden. Die zu sanierenden Schadstellen der Abwasserleitungen und -kanäle sind vorzubehandeln. In Abhängigkeit von den zu injizierenden Bereichen unterscheidet man zwischen der
●● Boden- und/oder Hohlrauminjektion im Bereich der Leitungszone,
●● Rissinjektion,
●● Injektion der Rohrverbindung.
Das Merkblatt gibt unter anderem einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Injektionsverfahren, die Vorbedingungen für ihre Anwendung und ihre Eignung unter Betriebsbedingungen. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-8.3 „Injektionsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Hermann Maagh) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt und soll insbesondere Planern, Auftraggebern und Ausführenden eine Hilfestellung bei der zielgerichteten Wahl und dem sicheren Einsatz von Injektionsverfahren sein. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWKM 143-8 (08/2004) wurden im vorliegenden Entwurf des Merkblatts DWAM 143-8 folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Merkblatttitels, b) Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen, Verordnungen und des DWARegelwerks, c) neu aufgenommen: Abschnitt „2 Verweisungen“; Abschnitt „3 Begriffe“, Abschnitt „9 Kosten- und Umweltauswirkungen“.
Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 143-8 wird bis zum 31. Oktober 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 143-8 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 8: Injektionsverfahren zur Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen“
August 2016,
32 Seiten
ISBN 978-3-88721-366-4
Ladenpreis: 43,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 34,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Zu diesem Thema bietet die DWA verschiedene Veranstaltungen an, insbesondere den vierwöchigen Lehrgang zum Zertifizierten Kanalsanierungsberater (www. zks-berater.de) sowie die Praxiswoche Kanalsanierung. Informationen hierzu: Zvonko Gocev DWA-Bundesgeschäftsstelle Tel. 0 22 42 872-217
E-Mail: gocev@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 113 – Abwasserdrucksysteme
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 113 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserdrucksystemen“ veröffentlicht. Mit Abwasserdrucksystemen kann Abwasser über große Strecken transportiert werden. Oft dienen sie auch zur Vermeidung von großen Tiefen bei Gefälleentwässerungssystemen. Bei der Abwasserförderung sind unter anderem folgende Problembereiche zu berücksichtigen:
●● intermittierender Betrieb,
●● Ablagerungs- und Verstopfungsgefahr,
●● anaerobe Zersetzung des Abwassers verbunden mit Geruchs- und Korrosionsproblemen, und
●● Gaseinschlüsse in der Druckrohrleitung (aufgrund von H2S-Bildung und biogener Schwefelsäurekorrosion).
Das Abwasserfördersystem kann aus einer Pumpenvorlage, der Pumpanlage der Druckrohrleitung und dem Auslauf bestehen. Es sind aber auch verschiedenartige Kombinationen von Pumpen bzw. Pumpstationen und Druckrohrleitungssystemen möglich. Für die Planung und den Bau von Abwasserpumpanlagen wurde das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 134 „Planung und Bau von Abwasserpumpanlagen“ entwickelt, das die europäische Norm DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ ergänzt. Es beinhaltet jedoch nur die Konstruktion und die Dimensionierung der Pumpstation. Die Abwasserdruckleitung blieb weitgehend unberücksichtigt. Wegen der vielfältigen Betriebsprobleme und des speziellen Fördermediums erschien eine Ergänzung durch die komplexe Betrachtung der Hydraulik und der Leistungsnachweise erforderlich. Das Arbeitsblatt DWA-A 113 soll diese Lücke schließen. Das Arbeitsblatt DWA-A 113 wurde für die hydraulische Dimensionierung und den Leistungsnachweis von Abwasserdrucksystemen außerhalb von Gebäuden entwickelt. Es gilt für die Ableitung von Schmutz-, Regen- und Mischwasser in Druckentwässerungsleitungen sowie in Freigefälleleitungen. Im Einzelnen dient es zur hydraulischen Dimensionierung und zum Leistungsnachweis bei Förderanlagen mit Pumpstationen in Trocken- und Nassaufstellung, mit Siebkesselanlagen, pneumatischen Systemen und Freigefälleanlagen. Es werden ausschließlich Kreiselpumpanlagen betrachtet, da Verdrängerpumpen bei der Abwasserförderung seltener eingesetzt werden. Planungen, Bau und Betrieb von Druckentwässerungsanlagen sind gemäß Arbeitsblatt DWA-A 116-2 „Besondere Entwässerungsverfahren – Teil 2: Druckentwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ vorzunehmen. Für die Druckluftspülung von Abwassertransportleitungen wird auf das Arbeitsblatt DWA-A 116-3 „Besondere Entwässerungsverfahren – Teil 3: Druckluftgespülte Abwassertransportleitungen“ verwiesen. Das Arbeitsblatt DWA-A 113 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-2.7 „Systembezogene Grundsätze von Abwasserdrucksystemen“( Sprecher: Prof. Dr.-Ing. habil. Hartmut Eckstädt) im DWA-Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ erstellt und richtet sich an alle mit der Planung von Abwasserdrucksystemen beschäftige Fachleute, insbesondere an Planer, Systemanbieter, Behörden, Betreiber und Bauunternehmen. Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 113 wird bis zum 31. Oktober 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 113 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserdrucksystemen“, August 2016,
115 Seiten
ISBN 978-3-88721-348-0
Ladenpreis: 87,50 Euro fördernde
DWA-Mitglieder: 70 Euro
Herausgeber und Vertrieb Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWAM 920-3: Funktion des Bodens im Nährstoffhaushalt landwirtschaftlich genutzter Standorte
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 920-3 „Bodenfunktionsansprache – Teil 3: Funktion des Bodens im Nährstoffhaushalt (N, P, K, Ca, Mg, S) landwirtschaftlich genutzter Standorte“ veröffentlicht. Die DWA-Arbeitsgruppe „Bodenfunktionsansprache“ erstellt mit der Überarbeitung der bestehenden DWA-Arbeitsund Merkblätter eine Reihe von Regeln zur Bodenbewertung, deren Gliederung sich an den im Bundes-Bodenschutzgesetz genannten Bodenfunktionen bzw. Gefährdungen orientiert. Die technischwissenschaftliche Bewertung der Funktionen des Bodens und seiner möglichen Gefährdungen ist wesentlicher Bestandteil einer Reihe von Planungsinstrumenten, die im Boden- und Gewässerschutz zum Einsatz kommen. Der vorliegende Entwurf widmet sich der Funktion des Bodens im Nährstoffhaushalt. Er fasst wesentliche Grundlagen Grundlagen der Nährstoff-Nachlieferung aus der Mineralphase und der Speicherung und Transformation von Nährstoffen in landwirtschaftlich genutzten Böden zusammen. Die Arbeit geht weiterhin auf die Problematik von Nähstoffverlusten ein. Für zahlreiche Aspekte liefert das Merkblatt einfach anwendbare Verfahren zur Einschätzung und Bewertung der Funktionen des Bodens im Nährstoffhaushalt. Pflanzen benötigen zum Wachstum zahlreiche Nährstoffe. Die meisten nehmen sie über das Wurzelsystem auf. Dabei spielen die Bodeneigenschaften eine entscheidende Rolle, da diese sowohl die verfügbare Nährstoffmenge beeinflussen als auch die Verfügbarkeit der Nährstoffe. Die Verfügbarkeit von Nährstoffen für die Wurzelaufnahme setzt in der Regel voraus, dass diese Stoffe in der Bodenlösung gelöst vorliegen. Die im Boden gespeicherten Nährstoffvorräte hingegen sind in bzw. an den festen Bodenbestandteilen lokalisiert. Für den Nährstoffhaushalt sind die Speicherform, die Bindungsform und die diese steuernden Prozesse entscheidend. Steuernde Bodeneigenschaften sind neben dem Ausgangssubstrat die Größen Temperatur, Wassergehalt, Durchlüftung und pH-Wert des Bodens, aber auch Körnung und Mineralausstattung des Bodenmaterials und nicht zuletzt anthropogene Einflüsse wie Stoffzufuhr sowie die Art der Nutzung. Die genannten Faktoren beeinflussen weiterhin die Verlustgrößen im Nährstoffhaushalt der Böden, besonders die Nährstoffauswaschung und – sofern Gasphasen von Bedeutung sind – auch gasförmige Verluste. Die in diesem Merkblatt vorgestellten Ansätze zur Ableitung und Bewertung von Funktionen der Böden im Nährstoffhaushalt beschränken sich auf die mengenmäßig bedeutenden Nährstoffe Stickstoff (N), Phosphor (P), Kalium (K), Calcium (Ca), Magnesium (Mg) und Schwefel (S). Weiterhin sind sie auf Böden unter landwirtschaftlicher Nutzung (überwiegend auf Ackerbau) ausgelegt. In der Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M „Bodenfunktionsansprache“ sind bislang erschienen:
●● Arbeitsblatt DWA-A 920-1: „Bodenfunktionsansprache – Teil 1: Ableitung von Kennwerten des Bodenwasserhaushaltes“ (Entwurf Dezember 2013)
●● Arbeitsblatt DWA-A 920-2: „Bodenfunktionsansprache – Teil 2: Filter und Puffer für organische Schadstoffe“ (Entwurf Oktober 2015)
●● Merkblatt DWA-M 920-3: „Bodenfunktionsansprache – Teil 3: Funktion des Bodens im Nährstoffhaushalt (N, P, K, Ca, Mg, S) landwirtschaftlich genutzter Standorte“ (Entwurf Juli 2016) Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB-7.4 „Bodenfunktionsansprache“ (Sprecherin: Prof. Dr. Friederike Lang) im DWA-Fachausschuss GB-7 „Bodenschutz, Boden- und Grundwasserverunreinigungen“ erstellt. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 920-3 wird bis zum 30. September 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872 161 E-Mail: barion@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 920-3 „Bodenfunktionsansprache – Teil 3: Funktion des Bodens im Nährstoffhaushalt (N, P, K, Ca, Mg, S) landwirtschaftlich genutzter Standorte,“
Juli 2016
68 Seiten, ISBN 978-3-88721-298-8
Ladenpreis: 73,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 58,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 02242/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Zu diesem Thema bietet die DWA am 28. September 2016 in Ulm die Veranstaltung „Wechselwirkungen zwischen
Grundwasserleitern und Oberflächengewässern“ (10HW302/16) an.
Informationen hierzu:
Angelika Schiffbauer
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Tel. 0 22 42 872-156
E-Mail: schiffbauer@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 511 „Filtern mit Geokunststoffen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 511 „Filtern mit Geokunststoffen“ veröffentlicht. Durch die technische Weiter- und Neuentwicklung von Bauprodukten und Bauweisen war eine Überarbeitung der DVWK-Merkblätter:
●● Nr. 215/1990: Dichtungselemente im Wasserbau,
●● Nr. 221/1992: Anwendung von Geotextilien im Wasserbau,
●● Nr. 223/1992: Asphaltdichtungen für Talsperren und Speicherbecken,
●● Nr. 225/1992: Anwendung von Kunststoffdichtungsbahnen im Wasserbau und für den Grundwasserschutz
●● Nr. 237/1996: Deponieabdichtungen in Asphaltbauweisen dringend erforderlich. Hierzu wurde im Juli 2002 der Fachausschuss/Arbeitskreis „Dichtungssysteme im Wasserbau“ unter kooperativer Obmannschaft als Fachausschuss WW-7 in der DWA bzw. als Arbeitskreis AK-5.4 in der DGGT (Deutsche Gesellschaft für Geotechnik) mit paralleler Anbindung an die Arbeitsgremien der HTG (Hafentechnische Gesellschaft e. V.) gegründet. Hierdurch wird den sich bei diesem Thema überschneidenden Arbeitsfeldern von DWA, DGGT und HTG Rechnung getragen. Die im Jahr 2012 gegründete Arbeitsgruppe WW-7.5 „Filtern mit Geokunststoffen – Regeln und Anwendungen“ hat unter der Leitung von Dr.-Ing. Michael Heibaum, Karlsruhe, das Merkblatt DVWK-M 221/1992 „Anwendung von Geotextilien im Wasserbau“ überarbeitet. Dieses Merkblatt erschien im Jahr 1992 als Grundlage für den kunststoffgerechten Einsatz von Geotextilien im Wasserbau. Es gab Empfehlungen für die Bemessung in Abhängigkeit von der jeweiligen Funktion des Geotextils. Das Merkblatt spiegelte den Stand der Technik und der Forschung der 1980er-Jahre wider. Seitdem hat es weltweit weitreichende Weiterentwicklungen gegeben, und die Filterregeln für Geokunststoffe haben im letzten Jahrzehnt international eine Konsolidierung erfahren. Auf der Grundlage von internationalen Empfehlungen und den Erfahrungen mit geotextilen Filtern in Deutschland hat sich die Arbeitsgruppe WW-7.5 besonders dem Thema „Filtern mit Geokunststoffen“ gewidmet und das vorliegende Merkblatt erarbeitet. Wechselwirkungen von fließendem Poren- oder Oberflächenwasser und Boden können dazu führen, dass Bodenpartikel aus dem Korngerüst gelöst und weitertransportiert werden. Dieser hydrodynamisch induzierte Bodentransport erfolgt als Erosion oder Suffosion. Anlagerungen von Partikeln aufgrund solcher Transportvorgänge führen zu Kolmation. Zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen des Transports von Bodenpartikeln werden mineralische oder geotextile Filter eingesetzt, um die Bodenpartikel zurückzuhalten, aber Wasser passieren zu lassen. Das vorliegende Merkblatt gilt für geotextile Filter. Die Funktionen Trennen (Vermeiden des Mischens aneinandergrenzender verschiedener granularer Medien) und Dränen (Sammeln und Ableiten von Flüssigkeiten) werden nicht behandelt. Im Merkblatt werden Planungsgrundlagen, Materialanforderungen, Bemessung des geotextilen Filters, Hinweise zur Bauausführung und zu Verdingungsunterlagen sowie die Qualitätssicherung behandelt, und die Bemessung wird an konkreten Beispielen dargestellt. Das Merkblatt DWA-M 511 soll Fachleuten in Behörden, Ingenieurbüros und Baufirmen Hinweise bei der Planung, beim Bau und bei der Unterhaltung geben. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe WW-7.5 „Filtern mit Geokunststoffen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Michael Heibaum) des Fachausschusses WW-7 „Dichtungssysteme im Wasserbau“ im DWA-Hauptausschuss „Wasserbau und Wasserkraft“ und der Arbeitskreise 5.1 „Kunststoffe in der Geotechnik und im Wasserbau“ und 5.4 „Dichtungssysteme im Wasserbau“ der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) erstellt. Der DWA-Fachausschuss WW-7 „Dichtungssysteme im Wasserbau“ ist ein gemeinsamer Fachausschuss mit der HTG und der DGGT. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 511 wird bis zum 30. September 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 E-Mail: schrenk@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 511
„Filtern mit Geokunststoffen“, Juli 2016
60 Seiten, ISBN 978-3-88721-361-9
Ladenpreis: 68 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 54,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWAM 143-11: Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Rohren ohne Ringraum als Verformungs- und Reduktionsverfahren (Close-Fit-Lining)
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 143-11 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 11: Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Rohren ohne Ringraum als Verformungs- und Reduktionsverfahren (Close- Fit-Lining)“ veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des im August 2004 veröffentlichten Merkblatts ATV-DVWK-M 143-11. Das Merkblatt gilt für Entwässerungssysteme, die hauptsächlich als Freispiegelsysteme betrieben werden, und befasst sich mit der Installation von thermoplastischen Rohren ohne Ringraum in bestehende Kanäle. Diese thermoplastischen Rohre aus PE-HD oder modifiziertem PVC werden vorverformt in die Kanäle eingebracht und rückverformt. Es entsteht ein „Rohr im Rohr“, auch Liner genannt. Das Verfahren ist für die Betriebsbedingungen bei Kanälen mit kommunalem Abwasser einsetzbar. Abweichende Betriebsbedingungen (zum Beispiel industrielle Produktionswässer, erhöhte thermische Belastungen) erfordern eine spezifische Werkstoffauswahl. Die Renovierung von Kanälen mit vorgefertigten Rohren ohne Ringraum hat vorrangig die Abdichtung und Wiederherstellung der statischen Tragfähigkeit der gesamten Haltungslänge zum Ziel, die durch
●● Korrosion,
●● Radialrisse,
●● Längsrisse,
●● Scherbenbildung,
●● Löcher und
●● undichte Rohrverbindungen geschädigt ist. Der Kanal muss zumindest noch vorübergehend standfest sein und das Einbringen des Liningrohrs erlauben. Lining ist daher bei den Schäden
●● Einsturz sowie
●● Hindernisse im Querschnitt nur einsetzbar, wenn diese Schäden vorab ganz behoben werden. Bei den Schäden
●● Lageabweichungen (vertikal, horizontal),
●● Querschnittsverformung und
●● Querschnittsänderung ist der Einsatz der hier behandelten Renovierungsverfahren in Abhängigkeit von der Größe des Schadensausmaßes zu überprüfen. Durch die Renovierung entsteht eine Reduzierung des Kanalquerschnitts, die hydraulisch zu bewerten ist. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWKM 143-11 (August 2004) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
●● Änderung des Merkblatttitels,
●● Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen, Verordnungen und des DWARegelwerks,
●● neu aufgenommen: Abschnitt „2 Verweisungen“; Abschnitt „9 Kosten- und Umweltauswirkungen“,
●● neu aufgenommen: Reduktionsverfahren. Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.4 „Auskleidung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Rohren“ (Sprecher: Dr.-Ing. Peter Drewniok) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt und richtet sich an alle mit der Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen zuständigen Fachleute. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 143-11 wird bis zum 30. September 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 E-Mail: berger@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 143-11 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 11: Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Rohren ohne Ringraum als Verformungs- und Reduktionsverfahren (Close-Fit-Lining)
Juli 2016, 44 Seiten
ISBN 978-3-88721-357-2
Ladenpreis: 54,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 43,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 02242/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Zu diesem Thema bietet die DWA verschiedenen Veranstaltungen an, insbesondere den vierwöchigen Lehrgang zum Zertifizierten Kanalsanierungsberater (www.zksberater.de) sowie die Praxiswoche Kanalsanierung.
Die Renovierungsverfahren werden im Rahmen der 3. Woche des ZKS-Berater-Lehrgangs vorgestellt. 2016 bieten
wir noch folgende Termine an: 44. KW in Mellendorf bei Hannover und 45. KW in Dresden.
Informationen hierzu:
Zvonko Gocev
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Tel. 0 22 42 872-217
E-Mail: gocev@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 143-7: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Kurzliner, T-Stücke und Hutprofile (Anschlusspassstücke)
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 143-7 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 7: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Kurzliner, T-Stücke und Hutprofile (Anschlusspassstücke)“ veröffentlicht. Im April 2003 erschien erstmals das Merkblatt ATV-DVWK-M 143-7 „Inspektion, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen – Teil 7: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Kurzliner und Innenmanschetten“. Mit Herausgabe des Merkblatts DWA-M 143-5 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 5: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Innenmanschetten“ im Februar 2014 wurde für diese Verfahren eine eigenständige technische Regel veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 143-7 befasst sich ausschließlich mit der grabenlosen Reparatur von erdüberdeckten Abwasserleitungen und -kanälen mittels Kurzliner und den Varianten Hutprofil und T-Stück. Es gilt für Entwässerungssysteme, im Speziellen für Abwasserleitungen und -kanäle, die hauptsächlich als Freispiegelsysteme betrieben werden. Es gilt von dem Punkt an, wo das Abwasser das Gebäude bzw. die Dachentwässerung verlässt oder in einen Straßenablauf fließt, bis zu dem Punkt, wo das Abwasser in eine Behandlungsanlage oder in einen Vorfluter eingeleitet wird. Abwasserleitungen und -kanäle unterhalb von Gebäuden sind hierbei eingeschlossen, sofern sie nicht Bestandteil der Gebäudeentwässerung sind. Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle sind ein Gefährdungspotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden. Zur Behebung von örtlich begrenzten Schäden durch Reparatur liegen für den Einsatz von Kurzlinern, T-Stücken und Hutprofilen vielfältige Erfahrungen vor. Kurzliner aus Edelstahl werden vorrangig zur Reparatur nicht begehbarer Kanäle mit Kreisquerschnitt eingesetzt. Im vorliegenden Arbeitsblatt werden die Voraussetzungen und Anforderungen sowie die Planung und Arbeitsvorbereitung detailliert beschrieben. Die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Varianten, die Vorbedingungen für ihre Anwendbarkeit und ihre Eignung unter Betriebsbedingungen sind in einer übersichtlichen Tabelle zusammengestellt. Zur Gewährleistung einer fachgerechten Reparatur mittels Kurzlinern ist neben einer fachgerechten Planung, Ausführung und Prüfung eine entsprechende Qualitätssicherung erforderlich. Diese zusammen mit den Themen Qualifikation und Arbeitsschutz runden das Arbeitsblatt zu einem umfassenden Werk ab. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWKM 143-7 (April 2003) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Änderung des Titels und Überführung in ein Arbeitsblatt,
b) Anpassung an zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen, DINNormen, des DWA-Regelwerks und der Unfallverhütungsvorschriften,
c) neu aufgenommen sind T-Stücke und Hutprofile,
d) neu beschrieben ist im Anhang das Hutprofil mit thermoplastischem Kragen,
e) weitergehende Ausführungen zu den verschiedenen Systemen und deren Materialien,
f) neue Gliederung nach der für alle zukünftig zu bearbeitenden Produktblätter der Arbeits-/Merkblattreihe DWA-M 143 entwickelten einheitlichen Struktur,
g) neu aufgenommen wurden vertiefte Anforderungen an die Qualität sowie ein Abschnitt zu den Kosten- und Umweltauswirkungen,
h) Neuformulierung von nahezu allen Textpassagen,
i) neue Skizzen.
Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.2 „Innenmanschetten“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Wilfried Gaugele) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt und richtet sich an alle mit der Sanierung von Entwässerungssystemen befassten Fachleute. Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 143-7 wird bis zum 30. September 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 143-7 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 7: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Kurzliner, T-Stücke und Hutprofile (Anschlusspassstücke)
Juli 2016, 87 Seiten
ISBN 978-3-88721-333-6
Ladenpreis: 85 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 68 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Zu diesem Thema bietet die DWA verschiedenen Veranstaltungen an, insbesondere den vierwöchigen Lehrgang zum
Zertifizierten Kanalsanierungsberater (www.zks-berater.de) sowie die Praxiswoche Kanalsanierung. Die Renovierungsverfahren werden im Rahmen der 3. Woche des ZKS-Berater-Lehrgangs vorgestellt. 2016 bieten wir noch folgende Termine an: 44. KW in Mellendorf bei Hannover und 45. KW in Dresden. Informationen hierzu:
Zvonko Gocev
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E-Mail: gocev@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWAA 203 „Abwasserfiltration durch Raumfilter nach biologischer Reinigung“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 203 „Abwasserfiltration durch Raumfilter nach biologischer Reinigung“ veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des im April 1995 veröffentlichten Arbeitsblatts ATV-A 203 und befasst sich mit der Filtration von kommunalem Abwasser. Die Verfahren der Abwasserfiltration zielen im Wesentlichen auf die Elimination partikulärer Inhaltsstoffe (abfiltrierbarer Stoffe) des Abwassers nach biologischer Abwasserreinigung ab. Das Arbeitsblatt bezieht sich auf die Bemessung und Auslegung der Raumfiltration. Über die betrieblichen Erfahrungen mit Raumfilteranlagen ist im Themenband der DWA-Arbeitsgruppe KA-8.3 „Erfahrungen zum Betrieb von Abwasserfilteranlagen“, Mai 2009, ausführlich berichtet worden. Die Flächenfiltration, Siebung, Mikro- und Ultrafiltration sind nicht Gegenstand dieses Arbeitsblatts. Die Bemessungsansätze sind im vorliegenden Arbeitsblatt einer Überprüfung unterzogen worden. Der Stand der Technik zur Abwasserraumfiltration wird dargestellt und für die Anwendung verfügbar. Mit der aktuell diskutierten Thematik der Entfernung von Spurenstoffen, beispielsweise durch den Einsatz von Aktivkohle oder Ozon, wird der Abwasserfilter unter einem neuen Gesichtspunkt betrachtet. Ebenfalls ist mit dem Raumfilter eine verbesserte Entfernung von Mikroplastik möglich, wodurch diese Technik auch zukünftig als ein wichtiges Element der weitergehenden Abwasserreinigung Bestand hat. Änderungen Gegenüber dem Arbeitsblatt ATV-A 203 (April 1995) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
●● Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen der Regelwerke,
●● Differenzierung bei der Wahl der Filtergeschwindigkeit,
●● Einführung einer Raum- und/oder Flächenbelastung bei der Dimensionierung,
●● Darstellung der kontinuierlichen Filtration,
●● Erweiterung und Überarbeitung des Rechenbeispiels,
●● Bezug zur Entfernung von Spurenstoffen und Mikroplastik,
●● Einbindung von Betriebserfahrungen mit der Abwasserfiltration. Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-8.3 „Abwasserfiltration“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Thomas Rolfs) im DWA-Fachausschuss KA-8 „Verfahren der weitergehenden Abwasserreinigung nach biologischer Behandlung“ erstellt und richtet sich an Planer, Betreiber, Hersteller und Fachbehörden. Es soll als praxisorientierte, fundierte Arbeitshilfe zur Bemessung und Auslegung der Raumfiltration dienen. Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 203 wird bis zum 30. September 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 203
„Abwasserfiltration durch Raumfilter nach biologischer Reinigung“
Juli 2016, 32 Seiten
ISBN 978-3-88721-353-4
Ladenpreis: 42 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 02242/872-100
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Aufruf zur Stellungnahme Ermittlung der Verdunstung von Land- und Wasserflächen – Entwurf Merkblatt DWA-M 504-1 veröffentlicht
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 504-1 „Ermittlung der Verdunstung von Land- und Wasserflächen – Teil 1: Grundlagen, experimentelle Bestimmung, Gewässerverdunstung“ veröffentlicht und stellt ihn zur Diskussion. Die Wasserhaushaltsgröße Verdunstung wird für die Lösung vielfältiger wasserwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und weiterer Aufgaben benötigt. Es existierte jedoch bislang kein einheitliches Verfahren für ihre Bestimmung. Vielmehr steht eine Vielfalt von Methoden zur Verfügung. Die existierenden Verfahren umfassen Vorgaben für die Berechnung der potenziellen bzw. maximal möglichen und realen Verdunstung. Sie beziehen sich auf unterschiedliche zeitliche Auflösungen von Stunden- bis zu langjährigen Mittelwerten. Die Verfahren gelten in der Regel für definierte Umweltbedingungen, zum Beispiel für Gewässer, unbewachsene Böden, landwirtschaftliche Kulturen, Waldbestände, versiegelte Flächen, Schneeoberflächen, Deponien oder andere Landnutzungsformen. In der Regel gelten die Berechnungen auch stets für ein definiertes Klima bzw. für regionale Rahmenbedingungen. Schließlich setzen die existierenden Verfahren stets die erprobten – jeweils für die Aufstellung des Verfahrens vorgegebenen Datengegebenheiten voraus. Die Wahl eines geeigneten Berechnungsverfahrens hängt davon ab, unter welchen Bedingungen und Zielvorgaben die Verdunstung bestimmt werden soll. Ihre sachgerechte Anwendung setzt daneben ein Grundverständnis zu den Prozessen im System Boden – Pflanze – Atmosphäre und zu maßgeblichen Einflussfaktoren voraus. Durch die Beteiligung von Fachleuten verschiedener Richtungen war es bereits in den beiden Vorgänger-Merkblättern DVWK-M 238 und ATV-DVWK-M 504 möglich, einen weiten Bereich an Methoden bzw. Landnutzungs- und Vegetationseinflüssen in Mitteleuropa darzustellen. Neben den methodischen Werkzeugen und ihrer praktischen Anwendung in den Bereichen für die die DWA tätig ist, wurden auch die entsprechenden wissenschaftlichen Grundlagen ausführlicher vorgestellt. Der Entwurf Merkblatt DWA-M 504 ist eine Überarbeitung der beiden vorgenannten Merkblätter. Aus Gründen des Umfangs wird die Thematik weiterhin in zwei Teilen abgehandelt. Der vorliegende Teil 1 beschreibt die Grundlagen und experimentelle Bestimmung, speziell der Gewässerverdunstung. Der in Vorbereitung befindliche Teil 2 befasst sich mit Berechnungsverfahren, Modellierung und Anwendungsfällen. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe HW-1.2 „Verdunstung“ (Sprecher: Prof. Dr. Konrad Miegel) im DWA-Fachausschuss HW-1 „Quantitative Hydrologie“ erstellt. Gegenüber dem Merkblatt ATVDVWK- M 504 (09/2002) wurden im vorliegenden Entwurf des Merkblatts DWAM 504-1 folgende Änderungen vorgenommen:
●● Aktualisierung und Zusammenführen der Merkblätter ATV-DVWK-M 504 (09/2002) und DVWK-M 238/1996 in die Merkblattreihe DWA-M 504;
●● vollständige Umstrukturierung und Herausgabe in zwei Teilen;
●● umfangreichere Darstellungen: im vorliegenden Teil 1 u. a. zu den Phänomenen und Prozessen der Verdunstung und zu ihrer Messung über Landflächen;
●● im vorliegenden Teil 1: Darstellungen zur Bilanzierung des Energiehaushalts in einem eigenständigen Kapitel
●● Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen.
Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 504-1 wird bis 31. August 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872 161 E-Mail: barion@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 504-1 „Ermittlung der Verdunstung von Landund Wasserflächen – Teil 1: Grundlagen, experimentelle Bestimmung, Gewässerverdunstung“,
Juni 2016, 139 Seiten
ISBN 978-3-88721-283-4
Ladenpreis: 97 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 77,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Fax 0 22 42/872-100
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Aufruf zur Stellungnahme Belüftung und Durchmischung von Belebungsanlagen: Entwurf Merkblatt DWA-M 229-2 veröffentlicht
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 229-2 „Systeme zur Belüftung und Durchmischung von Belebungsanlagen – Teil 2: Betrieb“ veröffentlicht und stellt ihn öffentlich zur Diskussion. Die Belüftung und Durchmischung von Belebungsanlagen zählen mit großem Abstand zu den größten Energieverbrauchern einer Kläranlage. Je nach verfahrenstechnischer Auslegung einer Belebungsanlage entfallen zwischen 50 % und 80 % des Gesamtenergiebedarfs der Abwasserreinigung auf die Belüftung und Durchmischung. Daher kommt einer energieeffizienten Planung nicht nur bei der erstmaligen Erstellung einer Belebungsanlage, sondern zunehmend auch bei anstehenden Reinvestitionsmaßnahmen eine große Bedeutung zu. In diesem Sinn will das vorliegende Merkblatt Hinweise zur verfahrens- und energieoptimierten Auslegung von Belüftungs- und Durchmischungseinrichtungen bei Belebungsanlagen geben. Das Merkblatt DWA-M 229-2 gilt für Belüftungs- und Durchmischungseinrichtungen in kommunalen Belebungsanlagen mit üblichen Feststoffgehalten im Belebungsbecken zwischen TSBB 2 g/l und TSBB 5 g/l. Die Gültigkeit der Betriebsempfehlungen in diesem Merkblatt wird weder durch die Anschlussgröße der Anlage noch durch die Wassertiefe im Belebungsbecken eingeschränkt. Es ergänzt insbesondere das bereits vorliegende Merkblatt DWA-M 209 „Messung der Sauerstoffzufuhr von Belüftungseinrichtungen in Belebungsanlagen in Reinwasser und in belebtem Schlamm“ und das Arbeitsblatt DWA-A 268 „Automatisierung von einstufigen Belebungsanlagen“. Inhaltlich baut es im Wesentlichen auf dem bereits vorliegenden ersten Teil des Merkblatts DWA-M 229 zur Planung, Ausschreibung und Ausführung von Belüftungs- und Durchmischungseinrichtungen auf. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe KA-6.5 „Belüftung und Durchmischung“ (Sprecher: Prof. Dr.- Ing. Norbert Jardin) im DWA-Fachausschuss KA-6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ erstellt. Es richtet sich an Planer, Betreiber, Hersteller und Fachbehörden und soll als praxisorientierte, wissenschaftlich fundierte Arbeitshilfe zum verfahrenstechnischen und energetisch optimierten Betrieb von Belüftungs- und Durchmischungseinrichtungen dienen. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 229-2 wird bis zum 31. August 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 229-2
„Systeme zur Belüftung und Durchmischung von Belebungsanlagen – Teil 2: Betrieb“
Juni 2016, 55 Seiten
ISBN 978-3-88721-325-1
Ladenpreis: 63,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 50,80 Euro
Vorhabensbeschreibung Abflusssteuerung in Kanalnetzen: Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 180 als Arbeitsblatt
Die DWA will das Merkblatt DWA-M 180 „Handlungsrahmen zur Planung der Abflusssteuerung in Kanalnetzen“ durch Überarbeitung in das Arbeitsblatt DWAA 180 überführen. Ziel der Überarbeitung ist es, planenden, betreibenden und aufsichtführenden Institutionen eine Arbeitsgrundlage zu schaffen, auf deren Basis auch komplexe Abflusssteuerungen zukünftig sicher betrieben werden können. Aufgrund der in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verankerten integrativen und vorrangig immissionsorientierten Sichtweise sind weitergehende Maßnahmen zur Verringerung der Gewässerbelastung zu erwarten. Kanalnetz, Kläranlage und Gewässer stehen über die Einleitungsstellen in einem engen Bezug. Die Abkehr von der bisherigen, zumeist punktuellen Betrachtungsweise hin zu einer linienförmigen Betrachtungsweise mit der Bezugsgröße Gewässerabschnitt bedarf deshalb eines aufeinander abgestimmten Entwässerungsund Betriebskonzeptes. Mit den heute zumeist statisch wirkenden (ungesteuerten) Entwässerungssystemen lassen sich die zukünftigen Forderungen nicht ohne weiteres widerspruchsfrei erfüllen. Gerade vor dem Hintergrund der ganzheitlichen Betrachtungsweise bietet sich die integrale Abflusssteuerung (iAST) als eine Planungsvariante an. Sie nutzt den sich aus der Diskrepanz zwischen Planungs- und Ist- Zustand bietenden Handlungsspielraum konsequent aus. Das Merkblatt DWA-M 180 hat sich in den letzten Jahren in der Praxis bewährt. In zahlreichen nationalen und internationalen Projekten wird die Abflusssteuerung, also der interaktive Eingriff in das aktuelle Abflussgeschehen, genutzt, um Verbesserungen im Betrieb der Entwässerungssysteme zu erzielen. Die baulichen und softwaretechnischen Einzelkomponenten einer Abflusssteuerung sind seit vielen Jahren Bestandteil der a. a. R. d. T. In Forschungsvorhaben konnte nachgewiesen werden, dass auch ihre kombinierte Nutzung (zum Beispiel Messdaten, SPS und Fernwirktechnik) problemlos möglich ist. Das Arbeitsblatt wird von der DWAArbeitsgruppe ES-2.4 „Integrale Abflusssteuerung“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Ulrich Haas) im Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) erstellt. Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten, sich zu wenden an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Fax 0 22 42/872-184
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 143-4 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden
– Teil 4: Montageverfahren für begehbare Abwasserleitungen und -kanäle und Bauwerke“ veröffentlicht
Die DWA hat den Entwurf für das Merkblatt DWA-M 143-4 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 4: Montageverfahren für begehbare Abwasserleitungen und -kanäle und Bauwerke“ veröffentlicht. Der Entwurf ist eine Überarbeitung des Merkblatts ATV-DVWK-M 143-4 (August 2004). Er gilt für begehbare öffentliche und nicht öffentliche Abwasserleitungen und -kanäle einschließlich der zugehörigen Bauwerke. Bauwerke der Abwasserreinigungsanlagen sind hierbei nicht mit enthalten. Dieses Merkblatt kann aber mit zusätzlichen Überlegungen sinngemäß angewandt werden. Das Merkblatt bezieht sich auf alle Arten der Auskleidung, d. h. Teil- und Vollauskleidungen sowie Ortlaminate in statisch tragfähiger oder nicht tragfähiger Ausführung. Bei den Montageverfahren werden einzelne, selbst- oder nicht selbsttragende Auskleidungselemente in die zu sanierenden Abwasserleitungen und -kanäle eingebracht und haltungsoder abschnittsweise vor Ort zu Teil oder Vollauskleidungen montiert. Sie dienen u. a. der Wiederherstellung oder Erhöhung des Widerstandsvermögens gegen mechanische und/oder chemische bzw. biochemische Angriffe von innen. Der Einsatz von Montageverfahren setzt immer voraus, dass auch länger andauernde Arbeiten im zu sanierenden Kanal vorgenommen werden können und eine Querschnittsminderung in Kauf genommen werden kann. Die Auswahl des Verfahrens hat anhand des Zustands der vorhandenen Kanäle und Bauwerke zu erfolgen. Für die Begehung der zu sanierenden Strecke sind die Standsicherheit und die Kanalatmosphäre vorab zu überprüfen.
Grundsätzlich sind bei der Auswahl des Montageverfahrens:
●● Umweltverträglichkeit,
●● Statische Tragfähigkeit,
●● Hydraulische Anforderungen,
●● Baugrunduntersuchungen,
●● Oberflächenbeschaffenheit (Haftung) zu berücksichtigen.
Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWKM 143-4 (08/2004) wurden im vorliegenden Entwurf des Merkblatts DWAM 143-4 folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen, Verordnungen und des DWARegelwerks;
b) Neu aufgenommen: Abschnitt 2 „Verweisungen“, Abschnitt 9 „Kosten- und Umweltauswirkungen“. Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.7 „Montageverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Franz Hoppe) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt.
Das Merkblatt richtet sich an alle mit der Sanierung von Entwässerungssystemen befassten Fachleute. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 143-4 wird bis zum 31. August 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 143-4 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 4: Montageverfahren für begehbare Abwasserleitungen und -kanäle und Bauwerke“,
Juni 2016, 29 Seiten
ISBN 978-3-88721-327-5
Ladenpreis: 37,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 30 Euro
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Überprüfung des DWA-Regelwerks
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist. Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“ (Januar 2008) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWA-A 400: 4.6). Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im November 2015. Tabelle 1 listet alle Arbeits- und Merkblätter auf, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig. Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben. Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind? Ihre Anregungen sind willkommen!
Schreiben Sie uns!
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geol. Bettina Mayer
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: mayer@dwa.de
Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit DWA/DGL-Arbeitsgruppe GB-1.9 „Arbeitsschutz bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit“
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) beschreibt das Thema „Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer an ‚grünen Arbeitsplätzen‘“ als ein „neu auftretendes Risiko“ (https://osha. europa.eu/de/emerging-risks/green-jobs). Auch der 34. Internationale Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) und der ISSA (Internationale Organisation für Soziale Sicherheit) widmete sich im Oktober 2015 diesem Thema. Allerdings liegt der Fokus praktischer Hinweise fast ausschließlich auf Berufen in „grünen Technologiebereichen“, wie regenerative Energien, Recycling oder nachhaltigem Bauen. Einen wesentlichen Bereich „grüner Arbeitsplätze“ bildet jedoch schon seit vielen Jahren die Freilandarbeit von Biologen, Geographen, Geologen, Limnologen, Landschaftsplanern und anderen ökologisch ausgerichteten Berufsgruppen, die zur Grundlagenerhebung, Erfolgskontrolle oder ähnlich Daten sammeln, Proben nehmen oder sonstige Kartierungen durchführen. Die Gefahren, die mit diesen Tätigkeiten verbunden sind, werden oft unterschätzt. Dabei wirken hier zahlreiche Gefährdungsfaktoren zusammen, wie zum Beispiel unbekannte und ständig wechselnde Arbeitsumgebungen, Nähe zu Gewässern, Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe, schwierige klimatische Bedingungen, unwegsames Gelände und nicht zuletzt oft auch Alleinarbeit. Der Arbeitsschutz in der limnologischen/ ökologischen Freilandarbeit ist daher mit verschiedenen Problemen konfrontiert:
●● Es gibt – im Unterschied zu den meisten handwerklichen oder industriellen Tätigkeiten – keine konkreten Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung oder die Maßnahmenableitung für diese spezifischen Tätigkeiten. Arbeitgeber sind auf oft schwierige Analogieschlüsse aus „vergleichbaren“ Bereichen angewiesen.
●● Bei den Arbeiten besteht ein hoher Konkurrenz- und Kostendruck.
●● Das Problembewusstsein ist bei Auftraggebern und Auftragnehmern nur gering ausgeprägt. Die Arbeitsgruppe wird die vielfältigen Tätigkeiten bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit hinsichtlich ihrer spezifischen Gefährdung beurteilen. Sie wird das bestehende Arbeitsschutz-Regelwerk sowie einschlägige Publikationen von Unfallversicherungsträgern, staatlichen Stellen oder sonstigen Akteuren des Arbeitsschutzes zusammenstellen und hinsichtlich seiner Anwendbarkeit und Relevanz auswerten. Ziel ist die Erstellung eines Merkblatts, das für die spezifischen Tätigkeiten bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit generische Gefährdungsbeurteilungen darstellt und Hinweise zu ihrer Anwendung gibt. Außerdem sollen wirksame und praxisgerechte Schutzmaßnahmen sowie „Best-practice“-Beispiele dargestellt werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird darin liegen, Hinweise zur Berücksichtigung von Arbeitsschutzanforderungen bei Ausschreibungen zu erarbeiten. Es ist beabsichtigt, die Arbeiten gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Limnologie (DGL) in der DWA-Arbeitsgruppe GB-1.9 „Arbeitsschutz bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit“ mit dem Ziel der Erarbeitung eines gemeinsamen DWA/DGL-Merkblatts durchzuführen. Die Koordination der Arbeiten liegt bei der Bundesgeschäftsstelle der DWA. Zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in diesem Tätigkeitsfeld soll das oben genannte Merkblatt entwickelt und seine Anwendung in den betroffenen Unternehmen, Behörden, Instituten und sonstigen Einrichtungen gefördert werden. Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Mitarbeiter/- innen von Behörden und Aufgabenträgern Aufgabenträgern der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes oder des Arbeitsschutzes sowie sonstige Interessierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
Die neu zu gründende DWA-Arbeitsgruppe HW-4.1 „Risikokommunikation“ im DWA-Fachausschuss HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ möchte das Thema Risikokommunikation aufgreifen und systematisch für die Praktiker im Hochwasserrisikomanagement aufarbeiten. Im Rahmen der Umsetzung der EGHochwasserrisikomanagementrichtlinie sind umfassende fachliche Grundlagen und Informationen erstellt worden. Oft kommen diese gut aufbereiteten Informationen hauptsächlich außerhalb der Wasserwirtschaftsverwaltung nicht zur Anwendung. Der schlichte Grund ist meist, dass die Informationen die verschiedenen Zielgruppen nicht erreichen. Hier gilt es die Fachinformationen zielgruppengerecht aufzubereiten und über geeignete Informationswege zu kommunizieren. Insbesondere sollen auch Wege und Methoden der Risikokommunikation gefunden werden, die Akteure außerhalb der Wasserwirtschaft zum hochwassergerechten Handeln führen und die Eigenvorsorge stärken. Als weiteres Bearbeitungsthema sollen die Möglichkeiten der Einflussnahme auf sogenannte ungebundene Helfer untersucht werden, um diese möglichst zu gebundenen Helfern zu machen. Auswertungen der letzten größeren Hochwasserereignisse haben ergeben, dass speziell über soziale Netzwerke Helfer zu kontraproduktiven Aktionen animiert worden sind. Hier sollen Kommunikationsmethoden und Strategien für sinnvolle Hilfseinsätze entwickelt werden. Die Aufklärung und Information der allgemeinen Öffentlichkeit zu Themen des Hochwasserrisikomanagements soll zur Stärkung der Eigenvorsorge ebenfalls mit betrachtet werden. Hierzu soll neben der Schaffung von entsprechenden Methoden und Strategien u. a. eine begonnene Mediensammlung zum Thema erweitert, ergänzt und zur breiten Anwendung verfügbar gemacht werden. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-161
Fax 0 22 42/872-184
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 707 „Abwasser aus der Transportbehälterinnenreinigung“
Der vorliegende Entwurf des Merkblatts DWA-M 707 ist eine Überarbeitung des Merkblatts ATV-M 707 von August 1994. Eine Überarbeitung war sowohl hinsichtlich der veränderten Rechtslage erforderlich als auch der inzwischen geänderten Struktur der Reinigungsbetriebe geschuldet. Das Merkblatt DWA-M 707 „Abwasser aus der Transportbehälterinnenreinigung“ beschreibt den derzeitigen Stand der Technik zur Behandlung von Abwasser, das bei der Innenreinigung von Transportbehältern anfällt. Das Merkblatt betrachtet sowohl Transportmittel für die Straße als auch für die Schiene und den Wasserweg. Es werden Aussagen zu Chemikalientransporten und Lebensmitteltransporten getroffen. Neben Aussagen zur Behälterreinigung, Entrestung und Abwasserbehandlung werden Hinweise auf Anforderungen durch die TA Luft, zu Gefährdungsbeurteilung/ Arbeitsschutz und zur Qualitätssicherung gegeben. Ergänzt wird das Merkblatt durch die Beschreibung der Transportbehälterinnenreinigung und der jeweiligen Abwasserbehandlung anhand einzelner, konkreter Beispiele. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-M 707 (08/1994) wurden im Merkblatt DWA-M 707 folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen, Verordnungen und des DWARegelwerks; b) Neu aufgenommen: Hinweise zu Gefährdungsbeurteilung/ Arbeitsschutz und Qualitätssicherung; c) Neu aufgenommen: Handhabung von Abwässern und Abfällen aus der Reinigung von Schifftanks und anderen Laderäumen. Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.34 „Abwässer aus der Transportbehälterinnenreinigung“ (Sprecher: Prof. Dr. Joachim M. Marzinkowski) im DWA-Fachausschuss IG-2 „Industrieabwasser mit organischen Inhaltsstoffen“ erstellt. Das Merkblatt richtet sich an Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, Betreiber kommunaler Abwasseranlagen, Verbände, Ingenieurbüros, Anlagenhersteller und die einschlägigen Betriebe im Bereich der Transportbehälterinnenreinigung und soll als Leitfaden dienen und einen fachspezifischen Überblick vermitteln. Frist zur Stellungnahme Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 707 wird bis zum 31. Juli 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872 102 Fax 0 22 42 872-184 E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 707
„Abwasser aus der Transportbehälterinnenreinigung Transportbehälterinnenreinigung“,
Mai 2016, 60 Seiten
ISBN 978-3-88721-344-2
Ladenpreis: 66,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 53,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 608-1 „Bisam, Biber, Nutria –
Teil 1: Erkennungsmerkmale und Lebensweisen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 608-1 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 1: Erkennungsmerkmale und Lebensweisen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Vom Menschen geschaffene Bauwerke und Landschaftselemente bieten bestimmten Tierarten günstige Lebensräume, in denen sie u. a. Störungen entgehen, Schutz vor Witterungsunbilden finden, Feinden entkommen, Jungtiere aufziehen und Nahrung finden können. Dies gilt auch für Deiche und Dämme, die von einigen Säugetierarten durch ihre Grabaktivitäten so stark in Mitleidenschaft gezogen werden können, dass deren Standsicherheit stellenweise gefährdet sein kann. Die starke Verbreitung des Bisams und die dadurch bedingten Schäden haben den DVWK bereits 1975 veranlasst, Empfehlungen für den bisamsicheren Ausbau von Gewässern, Deichen und Dämmen zu erarbeiten. Nachdem sich der Bisam über ganz Mitteleuropa verbreitet hat und sich andererseits die Ansprüche an den Wasserabfluss bereichsweise stark geändert hatten, galt es, zu einer neuen Beurteilung der Vermeidungs- und Bekämpfungsstrategien zu kommen. Inzwischen ist auch der Biber, das größte heimische semiaquatische Säugetier, infolge umfangreicher Schutzmaßnahmen und erfolgreicher Wiederansiedlungsprojekte an zahlreichen Gewässern wieder anzutreffen. Dem heimischen Biber sind als eine streng geschützte Art ausreichende Habitate zu belassen bzw. neue zu schaffen, während dem Bisam wegen seines oft zahlreichen Auftretens und den damit häufig verursachten Schäden durch geeignete Gewässergestaltungs- und Schutzmaßnahmen oder durch gezielte Bekämpfung Einhalt geboten werden sollte. Ferner ist ein verstärktes Auftreten der Nutria festzustellen, zum Teil hervorgerufen durch die Auflösung der Nutriafarmen in der ehemaligen DDR, aber auch durch die Einwanderung aus dem französischen Raum (Oberrhein- Ebene). Von der Schadenssituation her sind primär Land- und Wasserwirtschaft, aber nicht minder auch das Verkehrswesen und die Kommunen sowie der einzelne Bürger als Eigentümer betroffen. Folgeschäden sind u. a.:
●● Uferabbrüche und -einbrüche, die zur Beeinträchtigung der Bewirtschaftung einer Fläche, Nutzung einer Straße o. Ä. führen und dabei eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit darstellen.
●● Böschungsrutschungen an Deichen und Dämmen, die deren Sicherheitsfunktion gefährden,
●● Unterspülungen in Ufer- und Deichbereichen, die die Fließfunktion eines Gewässers oder die Standfestigkeit nachhaltig bzw. nachteilig verändern,
●● Verklausungen vor Einlaufbauwerken, Wehren und Hochwasser-Entlastungsanlagen durch Bäume und Äste, z. B. von Turbinen-Einlaufrechen bei Flusskraftwerken,
●● Übertragung von Krankheiten Die genannten Arten können Überträger (Vektoren) von für den Menschen gefährlichen Infektionskrankheiten wie „Weilsche Krankheit“ (eine Leptospirose), Fuchsbandwurm oder auch dem HANTA-Virus sein. Neben der aktiven Bekämpfung des Bisams, für die es einschlägige Vorschriften gibt, kann möglichen Schäden durch eine den Erfordernissen angepasste Gestaltung und Pflege von Gewässern sowie Sicherung von Deichen und Dämmen vorgebeugt werden. Es sollte dafür gesorgt werden, dass die Nagetiere gar nicht erst die Voraussetzungen finden, um sich in gefährdeten Bereichen anzusiedeln.
Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden die Wühlaktivitäten der zuvor genannten Tierarten und deren Folgen teilweise unter einem anderen Aspekt betrachtet. Dies hat dazu geführt, dass die Überarbeitung des Merkblatts DVWK-M 247 aus dem Jahr 1997 zum Merkblatt DWA-M 608 in mehreren Teilen erfolgen soll. Konkrete Maßnahmen für eine den Erfordernissen entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser drei Nagetierarten vorliegen und eine entsprechende Identifikation der Wühltiere erfolgen kann. Hierfür wurden die bisher bekannten Daten, Kenntnisse und Erfahrungen, ergänzt durch eigene Untersuchungen, zusammengetragen und ausgewertet. Im vorliegenden Entwurf zum Teil 1 des Merkblatts DWA-M 608 werden die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen von Bisam, Biber und Nutria detailliert beschrieben, um den für die Gewässer Verantwortlichen, den damit befassten Naturschützern, den Gewässeranliegern als unmittelbar Betroffene, aber auch allen anderen Interessierten eine qualifizierte Fachinformation zur sicheren Ansprache dieser drei Tierarten, ihrer Aktivitätsmerkmale am Wasser und zur Lösung der von ihnen verursachten Probleme an die Hand gegeben. Weitere Teile des Merkblatts werden sich mit Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen, Schadens- und Gefährdungspotenzialen, Bestandsregulierung sowie Managementfragen, Schaffung neuer Lebensräume und Verbesserung der Biodiversität sowie Gewässerentwicklung beschäftigen. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 608-1 wird bis zum 31. Juli 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 608-1
„Bisam, Biber, Nutria – Teil 1:
Erkennungsmerkmale und Lebensweisen“
Mai 2016, 75 Seiten
ISBN 978-3-88721-314-5
Ladenpreis: 70,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 56,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Fax 0 22 42/872-100
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 721 „Arbeitsschutz und Hygiene an Einsatzstellen mit Ölprodukten“
Bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern besteht eine Vielzahl von Gefährdungen für die im Gefahrenbereich eingesetzten Personen. Dabei wird die Gefährdungsbeurteilung zu oft auf kennzeichnungspflichtige Chemikalien beschränkt, während „harmlose“ Substanzen, wie z. B. wässrige Lösungen, Kühlschmierstoffe und Mineralölprodukte, außen vor bleiben. Die Einwirkung dieser Stoffe auf den Körper kann von leichten Hautirritationen bis hin zu schweren Schädigungen führen. Öl und Ölprodukte sind als solche Gefahrstoffe mit entsprechendem Gefährdungspotenzial zu charakterisieren. Ein sorgloser Umgang mit diesen Stoffen muss, insbesondere bei Einsätzen, vermieden werden. Mit dem Merkblatt sollen leicht verständliche und einfach umsetzbare Regeln und Vorgehensweisen zu Hygiene und Arbeitsschutz an Einsatzstellen mit Ölprodukten aufgestellt werden. Das Merkblatt DWA-M 721 „Arbeitsschutz und Hygiene an Einsatzstellen mit Ölprodukten“ wertet die bestehenden umfangreichen Handbücher und Dienstvorschriften aus und fasst diese in einer für die Einsatzkräfte vor Ort geeigneten Form als Empfehlung zusammen. Dazu gehört die Extraktion der wichtigsten Punkte in Form einer Taschenkarte, die im späteren Weißdruck herausnehmbar sein wird, damit Sie im Einsatzfall an jede Einsatzkraft ausgegeben und leicht mitgeführt werden kann. Das Merkblatt gilt nur für Einsätze zur unmittelbaren Gefahrenabwehr und befasst sich nicht mit Arbeitseinsätzen im Sinne gewerblicher Tätigkeiten. Betrachtet werden Einsätze mit Kraft- und Betriebsstoffen auf Mineralölbasis inklusive Biodiesel, die nicht als Ladung transportiert oder gelagert werden. Das Merkblatt gilt ausschließlich bei deren Freisetzung an Land oder auf Gewässern außerhalb geschlossener oder enger Räume. Beispiele sind der Einsatz von Ölbindemitteln bei einem Verkehrsunfall und die Beseitigung einer „klassischen Ölspur“. Das Merkblatt DWA-M 721 richtet sich insbesondere an Einsatzkräfte, die bei der unmittelbaren Gefahrenabwehr einer Exposition mit Ölprodukten unterliegen können. Dies können neben Feuerwehr und THW auch Polizei, Rettungsdienste und Mitarbeiter der Straßenbaulastträger bzw. der zuständigen Behörden sein. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe IG-7.7 „Arbeitsschutz und Hygiene“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Martin Siebert) im DWA-Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“ erstellt. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 721 „Arbeitsschutz und Hygiene an Einsatzstellen mit Ölprodukten“ wird bis zum 31. Juli 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42 872-102
Fax 0 22 42 872-184
E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 721 „Arbeitsschutz und Hygiene an Einsatzstellen mit Ölprodukten“, Mai 2016 21 Seiten, ISBN 978-3-88721-323-7 Ladenpreis: 31 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 24,80 Euro
Vorhabensbeschreibung Neue DWA-Arbeitsgruppe WW-4.1 „Wehre“ überarbeitet DVWK-Merkblatt 216
Das DVWK-Merkblatt 216 „Betrachtung zur (n-1)-Bedingung an Wehren“ wurde vor mehr als 25 Jahren mit dem Ziel erarbeitet, konkrete Hilfestellungen zur Anwendung der in der DIN 19700 (Stauanlagen) im Jahre 1986 konkretisierten (n-1)-Bedingung zur Hochwasserabfuhr an Wehren zu geben. Grundsätzlich besagt die (n-1)-Bedingung, dass Wehre mit beweglichen Verschlüssen so bemessen werden müssen, dass der Bemessungshochwasserabfluss auch bei Ausfall des leistungsstärksten Wehrfeldes ohne Überschreitung des für diesen Fall festgelegten Stauziels schadlos für die Stauanlage abgeführt werden kann. Im DVWK-Merkblatt 216 wird gezeigt, dass bei der Anwendung dieser Bestimmung sowohl der planmäßige Revisionsfall als auch der unerwartete Störfall zu berücksichtigen sind. Den unterschiedlichen Bauweisen von Wehrverschlüssen sind verschiedene Öffnungsrisiken zuzuordnen. Diese können bei einem alternativen Nachweis der Hochwassersicherheit unter Verwendung der (n-a)-Bedingung berücksichtigt werden. Die (n-a)-Bedingung wurde insbesondere zur Anwendung an bestehenden Wehranlagen formuliert. Das DVWK-Merkblatt 216 findet in der Fachwelt im In- und Ausland umfassend Anwendung. Der Anwendungsbereich wurde sowohl in der wasserbaulichen Praxis als auch im Rahmen von Querverweisen in den allgemein gültigen Regeln der Technik auch auf Hochwasserentlastungsanlagen an Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken ausgedehnt. Da sich seit der Erarbeitung des DVWK-Merkblatts 216 nun eine Reihe wichtiger Grundlagen geändert haben (unter anderem die Definition der Hochwasserbemessungsfälle und der grundsätzliche grundsätzliche Umgang mit Risikobetrachtungen), ist eine Überarbeitung notwendig. In einer aktualisierten Form des Merkblatts sollen unter anderem gut dokumentierte Betriebserfahrungen, relevante Beobachtungen in Extremsituationen, aktuelle hydrologische Erkenntnisse sowie technische Weiterentwicklungen im Stahlwasserbau und der Antriebstechnik Berücksichtigung finden. Die Anpassungen im Merkblatt sollen in Abstimmung mit der Expertengruppe zur Überarbeitung der DIN 19700-13 (Stauanlagen – Staustufen) erarbeitet werden. Zukünftig soll auch der bereits Realität gewordenen Anwendung des Merkblatts 216 bei neuen Wehranlagen (zum Beispiel einfeldrige Schlauchwehre) und nach Möglichkeit auch bei der Bemessung von Hochwasserentlastungsanlagen an Talsperren Rechnung getragen werden. Die Überarbeitung soll in einer neu zu bildenden Arbeitsgruppe WW-4.1 „Wehre“ des DWA-Fachausschusses WW- 4 „Talsperren und Flusssperren“ erfolgen und soll Eigentümer und Betreiber der Anlagen, Wasserwirtschaftsverbände, Hochwasserschutz-Zweckverbände sowie beratende Ingenieurbüros oder Aufsichtsbehörden der Kommunen und Länder ansprechen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Merkblatt zur dezentralen Niederschlagswasserbehandlung in Arbeit
Die DWA-Arbeitsgruppe ES-3.7 „Dezentrale Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung“ setzt sich aus 13 Mitgliedern, die Forschung, Kommunen, Genehmigungsbehörden und Ingenieurbüros repräsentieren, zusammen. Themenbezogen werden Anlagenhersteller/-anbieter in die Arbeit der Gruppe einbezogen werden. Als Ergebnis der Zusammenarbeit soll ein Merkblatt (DWA-M 179) entstehen, das einen allgemeinen Regelungsrahmen für die dezentrale Niederschlagsbehandlung bereitstellt.
Hierzu gehören unter anderem:
●● die Definition der Behandlungsziele und der daraus resultierenden Anforderungen für die verschiedenen Zielkompartimente und Wirkprinzipien
●● die Festlegung der Rahmenbedingungen für die wirksame Umsetzung verschiedener Verfahrensoptionen (zum Beispiel Durchfluss-/Filtergeschwindigkeit)
●● die Erarbeitung von Empfehlungen für die Bewertung der Wirksamkeit für reale Niederschlagsabflüsse
●● die Einordnung dezentraler Anlagen in die Systematik der Regenwasserbehandlung
●● Hinweise zu Planung, Einbau und Betrieb.
In den ersten Sitzungen der Arbeitsgruppe wurden insbesondere die Erfahrungen der Betreiber dezentraler Anlagen zu den Themen Anwendungsbereiche, Betriebsaufwand und Standzeit diskutiert. Als insgesamt defizitär muss die Datenlage zur Beurteilung der Anlagenwirksamkeit unter realen Betriebsbedingungen sowie zum Betriebsverhalten der unterschiedlichen Anlagen angesehen werden. Die Arbeitsgruppe bittet daher Betreiber, Aufsichtsbehörden und Hersteller um ihre Unterstützung. Die starken einzugsgebietsabhängigen Schwankungen der Regenabflussbelastung kleiner Gebiete erfordert, dass die Erfahrungen und Betriebsergebnisse mehrerer Anlagen herangezogen werden, um die Belastungsgrenzen, Einsatzgebiete und den Betriebsaufwand einschätzen zu können. Um die Befunde vergleichbar zu halten, sollten die Untersuchungen mit der gleichen Vorgehensweise durchgeführt werden und sich auf den Feinpartikelrückhalt sowie die hydraulische Betriebsleitfähigkeit (Filteranlagen) konzentrieren. Einzelne Anlagen sollten mindestens über ein Betriebsjahr untersucht werden, um sowohl die Periode geringer (Sommer) als auch hoher Feinpartikelbelastung (Winter) zu erfassen. Zudem wurde ein Erhebungsbogen zur Erfassung der verschiedenen Behandlungssysteme erstellt, der zeitnah an die Hersteller versendet wird. Auch an dieser Stelle bittet die Arbeitsgruppe um Mithilfe.
Hinweise und Anregungen nimmt die DWA entgegen: DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Erarbeitung eines Merkblatts zu Schwall und Sunk
Die DWA-Arbeitsgruppe WW-5.5 „Schwall und Sunk“ plant die Erarbeitung eines Merkblatts zur instationären Wasserabgabe (Schwall und Sunk) beim Betrieb von Speicherkraftwerken.
In Europa stellt die Wasserkraft zurzeit immer noch die wichtigste erneuerbare Energiequelle dar. Dabei sind Speicherkraftwerke für die Erzeugung von Spitzenstrom und die Netzregulierung von zentraler Bedeutung. Die durch den Klimawandel veränderte Wasserverfügbarkeit sowie neue rechtliche, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen konfrontieren die Wasserkraft heute und in Zukunft mit großen Herausforderungen.
Die unterhalb liegenden Fließgewässer werden durch den Betrieb von Speicherkraftwerken beeinträchtigt. Die in-stationäre Wasserabgabe, genannt Schwall und Sunk, erzeugt erhebliche Veränderungen im Abflussregime des Vorfluters und beeinträchtigt somit das aquatische Ökosystem. Obwohl die biotischen Beeinträchtigungen bis heute qualitativ und quantitativ nicht vollständig verstanden werden, schreibt beispiels-weise das neue Schweizerische Gewässerschutzgesetz eine Reduktion der negativen Auswirkungen von Schwall und Sunk mit baulichen oder auf Kraftwerksantrag auch mit betrieblichen Maßnahmen vor.
Das zu erarbeitende DWA-Merkblatt soll erlauben, in Abhängigkeit von den vorhandenen Randbedingungen (Gesetzesgrundlagen, Zielarten, Morphologie, Kraftwerksbetrieb, Platzverhältnisse etc.) praxisorientierte Lösungsansätze zu beschreiben, damit die Problematik Schwall und Sunk optimal und zielgerichtet für einen betroffenen Flussabschnitt angegangen werden kann. Aus dem Zusammenspiel von Spezialisten aus verschiedenen Fachgebieten soll da-bei ein möglichst umfassender multidisziplinärer Ansatz resultieren.
In einer ersten Phase sollen in der Arbeitsgruppe die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich Schwall und Sunk im deutschsprachigen Raum zusammengetragen und festgehalten werden. Da-nach gilt es, die Auswirkungen von Schwall und Sunk in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren zu beschreiben.
Einerseits reagieren die verschiedenen Arten von Fischen und Makroinvertebraten mit unterschiedlichen Sensibilitäten auf veränderte Abflussregime. Des-halb ist ein Minimum an ökologischem Wissen unabdingbar, um festlegen zu können, ob und in welchem Maß die Abfluss- und Pegelschwankungen in Abhängigkeit von den vorhandenen heimischen Arten einzuschränken sind. Idealerweise werden Zielwerte bezüglich optimaler und maximal zulässiger Fließgeschwindigkeiten, Wassertiefen etc. für diverse Arten dokumentiert, die als Richtwerte für die Auslegung und Bewertung der Schwall-/Sunkmaßnahmen beigezogen werden können.
Andererseits spielt die Gewässermorphologie des betroffenen Flussabschnitts sowohl bezüglich der Beeinträchtigung durch die instationären Strömungsbedingungen als auch bezüglich der Effizienz allfälliger Maßnahmen zur Schwall- und Sunkreduktion eine wesentliche Rolle. Entsprechend wichtig ist eine vorgängige Beurteilung der Morphologie und damit verbunden eine erste Abschätzung der Wirksamkeit baulicher und/oder betrieblicher Maßnahmen.
Schlussendlich soll ein Katalog mit möglichen Lösungsansätzen präsentiert werden, der sowohl bauliche als auch betriebliche Maßnahmen beinhaltet und deren jeweiligen Vor- und Nachteile erläutert. So stellen beispielsweise Ausgleichs- bzw. Beruhigungsbecken oder
(un)regulierte Unterwasserstollen ein Puffervolumen zur Verfügung, das die Abflussspitzen unterstrom sehr effizient zu dämpfen erlaubt. Der Bau eines solchen Speichers erfordert jedoch häufig viel Platz und hat hohe Kosten zur Folge. Bauliche Maßnahmen im Flussbett, also eine Anpassung der Gewässermorphologie, können allenfalls ein wesentlich kostengünstigeres Mittel sein, das zwar weniger stark dämpft, den zu schützenden Zielarten jedoch bereits genügend Unterschlupf und Schutz vor Abfluss- und Pegelschwankungen bietet.
Schlussendlich kann durch eine An-passung des Kraftwerksbetriebs eine Entschärfung der Schwall-/Sunkproblematik erfolgen. In welcher Art dies möglich ist, hängt jedoch stark von der Anlage ab. Hier sind allenfalls ökonomische Überlegungen zusammenzutragen, um den Kraftwerksbesitzern aufzuzeigen, ob und mit welchen Kostenfolgen der Betrieb der Anlage gestaltet werden kann, um die Beeinträchtigung der unterhalb liegenden Gewässer zu minimieren.
Die Arbeitsgruppe WW-5.5 „Schwall und Sunk“ im Fachausschuss WW-5 „Wasserkraft“ möchte mit diesem geplanten Merkblatt interessierte Fachleute in Aufsichtsbehörden, Verbänden, Institutionen, Ingenieurbüros sowie von Seiten der Anlagenbetreiber ansprechen. Es wird angestrebt die Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit dem VGB PowerTech e. V. durchzuführen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themen-bezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Pumpspeicher: Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA-Arbeitsgruppe WW-5.3 „Pumpspeicher“ im DWA-Fachausschuss WW-5 „Wasserkraft“ möchte die Themen Genehmigungstatbestand, Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und Akzeptanzkommunikation von Pumpspeicher-kraftwerken bearbeiten. Ziel der Arbeits-gruppe ist es, die Defizite bei den Genehmigungstatbeständen aufzuzeigen und in einem DWA-Merkblatt Handreichungen zum pragmatischen Vorgehen bei Genehmigungsverfahren sowohl im Hin-blick auf die zügige Durchführung von Untersuchungen, das Genehmigungsverfahren selbst als auch die Kommunikation zur Verfügung zu stellen. Die Energiewende führt zu einem Umbau der Stromerzeugung weg von den grundlastfähigen Anlagen zur volatilen Erzeugung in Fotovoltaik- und Windkraftanlagen. Hierdurch steigt der Speicherbedarf. Pumpspeicherkraftwerke erfüllen typischerweise zwei zentrale Aufgaben für die Integration von erneuerbaren Energien. Diese sind zum einen der Ausgleich von Erzeugung und Last und zum anderen die Bereitstellung von Regelenergie zur Sicherung der Netzstabilität. Dies gilt für die traditionellen An-lagen mit oberirdischen Speicherbecken genau wie Anlagen, für die vorhandene oder neu zu schaffende unterirdische Wasserspeicher genutzt werden sollen. Die Vorlaufzeit für Planung und Genehmigung von Pumpspeicherkraftwerken hat sich durch die Ansprüche der natur-schutzfachlichen Themen enorm erhöht. Sie liegt meist in der gleichen Größen-ordnung wie der Zeitbedarf für den Bau der Anlagen, in vielen Fällen sogar darüber. Gewässers gemäß § 68 Abs. 1 WHG oder bei künstlichen Wasserbecken hilfsweise ein Antrag auf Planfeststellung gemäß § 20 UVPG zu stellen. Eigentlich handelt es sich bei Anträgen nach UVPG um un-selbstständige Verfahren, die im Rahmen des Trägerverfahrens behandelt werden. Nur wenn für Anlagen eine UVP durchzuführen ist und es keine Trägerverfahren gibt, wird hilfsweise ein Planfeststellungsverfahren nach UVPG durchgeführt. Oft handelt es sich bei oberirdischen Pumpspeicherkraftwerken beim Oberbecken um ein künstliches Wasserbecken, während beim Unterbecken ein Gewässerausbau mit Gewässerbewirtschaftung stattfindet. Damit müssen also beide Antragsarten bedient werden. Bei den unterirdischen Pumpspeicherkraftwerken verhält es sich meist gerade andersherum. Aber auch hier müssen dann für manche Anlagenteile Planfeststellungs-verfahren gemäß WHG und für andere Anlagenteile Planfeststellungsverfahren nach UVPG beantragt werden. Darüber hinaus gibt keine einheitlichen Anforderungen an die Gliederung oder den In-halt der Anträge. Diese Ansprüche wer-den von Bundesland zu Bundesland, ja sogar von Genehmigungsbehörde zu Genehmigungsbehörde, neu definiert. Die zu erstellenden Antragsunterlagen und beizubringenden Gutachten vermehren sich im Laufe der Planungszeit. Vor diesem Hintergrund ist es äußerst schwierig eine transparente Kommunikation mit den Stakeholdern zu etablieren. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themen-bezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Vorhabensbeschreibung DWA-Publikation zu Rechen und Rechenreinigungsanlagen wird erarbeitet
Die Anforderungen an Rechen an wasserbaulichen Anlagen werden derzeit im Kontext von Fischschutz und Fischabstieg intensiv diskutiert. In aktuellen Gesetzen und Regelwerken existieren bereits konkrete, aber unterschiedliche Vorgaben für die konstruktive Gestaltung, allen voran der Stababstand und die Anströmgeschwindigkeit. Ziel der DWA-Arbeitsgruppe WW-5.6 „Rechen und Rechenreinigungsanlagen“ ist es, die technischen (Hydraulik, Strömungsverteilung, Konstruktion …) und betrieblichen (Rechenreinigung, Verklausung, Wartung, Dauerhaftigkeit …) Grundlagen und Erfahrungen von Vertikal- und Horizontalrechen in diesem Kontext aktuell aufzuarbeiten und zusammenzufassen. Neben den theoretischen, modellversuchstechnischen und numerischen Untersuchungen soll die Übertragbarkeit auf den Einsatz an Wasserkraftanlagen, Pumpanlagen und Entnahmebauwerken thematisiert werden. Dabei sollen die Anforderungen und Grenzen in der praktischen Umsetzung und im dauerhaften Betrieb einschließlich der dazugehörigen Rechenreinigungssysteme identifiziert werden. Auf die Anlagengröße (geometrische Abmessungen, Durchflussmenge) ist dabei differenziert einzugehen. Die Thematik „Rechen und Rechenreinigungsanlagen“ soll in Abstimmung mit der DWA-Arbeitsgruppe WW-8.1 „Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen“ diskutiert und Schnittstellen definiert werden. Da bei der neu zu gründenden Arbeitsgruppe WW-5.6 „Rechen und Rechenreinigungsanlagen“ die technischen und betrieblichen Belange im Vordergrund stehen, wird die Arbeitsgruppe im Fachausschuss WW-5 „Wasserkraft“ installiert. Die Arbeitsergebnisse sollen in einer DWA-Publikation transparent und praxiskonform veröffentlicht und im Rahmen von Veranstaltungen positioniert werden, wobei insbesondere interessierte Fachleute in Aufsichtsbehörden, Verbänden, Institutionen, Ingenieurbüros sowie von Seiten der Anlagenbetreiber angesprochen werden sollen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf DWA-M-543: „Geodaten in der Fließgewässermodellierung“
Teil 1: Grundlagen und Verfahren
Teil 2: Bedarfsgerechte Datenerfassung und -aufbereitung
Teil 3: Aspekte der Strömungsmodellierung und Fallbeispiele
Die DWA hat die Entwürfe für Teil 1 „Grundlagen und Verfahren“, Teil 2 „Bedarfsgerechte Datenerfassung und -aufbereitung“ sowie Teil 3 „Aspekte der Strömungsmodellierung und Fallbeispiele“ des Merkblatts DWA-M 543 „Geodaten in der Fließgewässermodellierung“ veröffentlicht. Numerische Modelle zur Simulation von Strömungsvorgängen in Fließgewässern werden nunmehr seit mehreren Jahrzehnten als Analyse- und Prognosewerkzeug in nahezu allen Bereichen des Wasserbaus und der Wasserwirtschaft eingesetzt. Aufgrund begrenzter Rechnerleistungen war die computergestützte Abbildung hydraulischer Prozesse dabei zunächst nur näherungsweise mittels starker Vereinfachungen in den physikalischen Grundgleichungen möglich. Mittlerweile lassen sich jedoch auch aufwendige mehrdimensionale Modellsysteme mit hoher Auflösung und Genauigkeit auf handelsüblichen Computern effizient einsetzen. Neben der fachlich fundierten Auswahl und Handhabung von Modellierungsmethodik und Simulationssoftware hängt die Qualität einer hydraulischen Untersuchung maßgeblich von der adäquaten Abbildung der topografischen bzw. geometrischen Randbedingungen der zu modellierenden Gewässerstrecke ab. Hier treffen nun zwei Fachdisziplinen aufeinander: Auf der einen Seite der Geodät bzw. Geoinformatiker, der mit der Erfassung und Bereitstellung der geometrischen Eingangsgrößen beauftragt wurde – auf der anderen Seite der Hydrauliker, der die Daten zur Erstellung seiner Modellgeometrie nutzen möchte und letztendlich den Anforderungen des Auftraggebers an die Genauigkeit der Modellierungsergebnisse gerecht werden muss. Hierbei sind nicht zuletzt zeitliche und ökonomische Zwänge, aber auch Fragen der technischen Machbarkeit sowohl in Bezug auf die Datenerhebung als auch die hydraulische Modellierung zu berücksichtigen und fachgebietsübergreifend zielführende Lösungen zu finden. Das Merkblatt DWA-M 543 richtet sich daher gleichermaßen an Geodäten bzw. Geoinformatiker sowie Hydrauliker, um beiden Seiten zu einem vertieften Einblick in die Anforderungen und Möglichkeiten der Fließgewässermodellierung sowie die dazu benötigte Datenbasis zu verhelfen. Darüber hinaus bietet die Schrift aber auch Hilfestellungen für Fachleute aus allen anderen Disziplinen, die fließgewässerbezogene Geodaten und/oder hydraulische Modellierungsergebnisse für ihre weiterführenden Expertisen bzw. Entscheidungsfindungen nutzen und mehr Sicherheit in der eigenen Bewertung der Genauigkeit und Aussagekraft topografischer Informationen und darauf aufbauender Strömungssimulationen gewinnen möchten. Nicht zuletzt ist die Auseinandersetzung mit den Methoden der Datenerfassung und Modellierungstechnik aber auch für die Verantwortlichen in Behörden und Unternehmen bedeutsam, um Auftragsvergaben fachlich und ökonomisch abzusichern und ein fundiertes Qualitätsmanagement gewährleisten zu können. Das Merkblatt wird in folgenden drei Teilen veröffentlicht: Teil 1: Grundlagen und Verfahren (DWA-M 543-1) Teil 2: Bedarfsgerechte Datenerfassung und -aufbereitung (DWA-M 543-2) Teil 3: Aspekte der Strömungsmodellierung und Fallbeispiele (DWA-M 543-3) Teil 1 erläutert die grundlegenden fachspezifischen Terminologien und gibt eine Übersicht in Bezug auf Verfahren der Strömungsmodellierung sowie Vermessungsmethoden zur Erhebung fließgewässerbezogener Geodaten. Der zweite Teil des Merkblatts liefert konkrete Handlungsempfehlungen zur Erfassung und Aufbereitung der Geodatenbasis in Abhängigkeit der einer Modelluntersuchung zugrunde liegenden Anforderungen. Teil 3 behandelt fortführende Arbeitsschritte zur Erstellung und Gütesicherung des Strömungsmodells und illustriert den im Rahmen des Merkblatts behandelten Themenkomplex anhand ausgewählter Praxisbeispiele. Das Merkblatt richtet sich an Behörden, Ingenieurbüros, Firmen und Verbände, die sich mit den Anforderungen und Möglichkeiten der Fließgewässermodellierung sowie der dazu benötigten Datenbasis beschäftigen. Vor diesem Anwendungshintergrund soll das Merkblatt als Informationsquelle für praxisnahe Ansätze dienen. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe WW-3.2 „Mehrdimensionale numerische Modelle“ (Sprecher: Dr.-Ing. Peter Oberle) im DWA-Fachausschuss WW-3 „Hydraulik“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Andreas Dittrich) erarbeitet. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 543, Teile 1 bis 3 wird bis zum 29. Februar 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 543-1 „Geodaten in der Fließgewässermodellierung – Teil 1: Grundlagen und Verfahren“, Dezember 2015, 77 Seiten ISBN 978-3-88721-246-9 Ladenpreis: 75 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 60 Euro Entwurf Merkblatt DWA-M 543-2 „Geodaten in der Fließgewässermodellierung – Teil 2: Bedarfsgerechte Datenerfassung und -aufbereitung“, Dezember 2015 81 Seiten, ISBN 978-3-88721-248-3 Ladenpreis: 75 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 60 Euro Entwurf Merkblatt DWA-M 543-3 „Geodaten in der Fließgewässermodellierung – Teil 3: Aspekte der Strömungsmodellierung und Fallbeispiele“
Dezember 2015, 39 Seiten
ISBN 978-3-88721-249-0
Ladenpreis: 47,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 38 Euro
Herausgeber und Vertrieb:
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Vorhabensbeschreibung Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen“
Die DWA plant die Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen“. Die Co-Vergärung fester und flüssiger biogener Abfälle ist für die Betreiber von Vergärungsanlagen sowohl im wasserund abfallwirtschaftlichen, als auch im landwirtschaftlichen Bereich eine interessante Option. Freie Kapazitäten bestehender Anlagen lassen sich nutzen und zusätzliche Energie kann umweltverträglich erzeugt werden. Gleichzeitig bietet die Co-Vergärung biogener Abfälle wirtschaftliche Anreize für den Betreiber der Vergärungsanlage, aber auch für den Abfallproduzenten. Das Merkblatt DWA-M 380 mit Hinweisen zu den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Co- Vergärung in kommunalen Kläranlagen, Bioabfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen wurde vom DWA-Fachausschuss KEK-14 „Behandlung biogener Abfälle“ und dessen Arbeitsgruppe KEK-14.2 „Vergärung“ erarbeitet und erstmals in 2009 veröffentlicht. Es beschreibt einen für die genannten Bereiche aufeinander abgestimmten Mindeststandard, der im Rahmen der nun anstehenden Aktualisierung fortgeschrieben werden soll. Bei der Aktualisierung des Merkblatts werden zahlreiche fachübergreifende Fragestellungen im Fokus stehen, zu deren Bearbeitung vorgesehen ist, weitere DWA-Fachausschüsse als auch Vertreter anderer Fachverbände einzubeziehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen bei der Co-Vergärung eine besondere Rolle, da zahlreiche Schnittstellen des Wasser-, Abfall- und Immissionschutzrechts sowie umfangreiche Fachgesetze (z. B. zu Hygieneanforderungen) zu beachten sind. Weiterhin gelten neben den europäischen und nationalen Regelungen in vielen Bundesländern zusätzliche Vorgaben. Die Aktualisierung der komplexen rechtlichen Grundlagen wird daher wieder im engen fachlichen Austausch mit dem DWA-Fachausschuss RE- 4 „Rechtsfragen zu Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz“ erfolgen. Die technischen Abschnitte zur Funktionsweise der Co-Vergärung und ihrer Eingliederung in den Anlagenbetrieb sollen unter anderem um Ausführungen zu möglichen Auswirkungen der Mitbehandlung von Co-Substraten auf die dem Gärprozess vor- und nachgelagerten Verfahrensstufen ergänzt werden (z. B. Entwässerbarkeit des Gärrückstands, bei Kläranlagen Rückbelastung der Abwasserreinigung). Weiterhin sollen Hinweise zur Bemessung der in einer Anlage einsetzbaren Co-Substratmengen entwickelt werden. Hierbei ist vorgesehen, den Bemessungsansatz zur Auslegung von Faulbehältern des Merkblatts DWA-M 368 „Biologische Stabilisierung von Klärschlamm“ zu berücksichtigen. Um die für die Stabilisierung von Klärschlämmen entwickelten verfahrenstechnischen Lösungen mit den bei der Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen und Bioabfällen eingesetzten Techniken aufeinander abzustimmen, sollen bei der Bearbeitung der entsprechenden technischen Fragestellungen die für die Verfahrenstechnik der Klärschlammbehandlung zuständigen DWAFachausschüsse einbezogen werden. Weiterhin ist vorgesehen, die Auswirkungen des für den Gärrückstand bzw. Klärschlamm gewählten Entsorgungswegs auf das einsetzbare Spektrum der Co-Substrate bzw. auf die verfahrenstechnischen Erfordernisse der Gesamtanlage näher zu betrachten. Nicht im Fokus des Merkblatts DWAM 380 stehen jedoch detaillierte Fragen zur fachgerechten landwirtschaftlichen Verwertung oder thermischen Behandlung von Gärrückständen bzw. Klärschlämmen, da dieser Themenkomplex in anderen Publikationen behandelt wird. Insbesondere Mitglieder von DWAFachausschüssen mit fachlichen Schnittstellen zum Thema Co-Vergärung sind eingeladen, sich für die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe KEK-14.2 „Vergärung“, die die Aktualisierung des Merkblatts federführend durchführen wird, zu bewerben. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Vorhabenbeschreibung Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“
Die DWA plant ein Merkblatt DWAM 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“ zu erarbeiten. Biogasanlagen verfügen in aller Regel über ein Speichersystem, um das produzierte Biogas vor der Verwertung zwischenspeichern zu können. Schwankungen in der Biogasproduktion können somit gepuffert werden, bevor das Gas einer Verwertung z. B. in einem BHKW oder einer Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung ins Gasnetz zugeführt wird. Im Fokus des neuen Merkblatts DWAM 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“ steht die Definition von Anforderungen, um die technische Dichtheit von Biogasspeichersystemen zu prüfen und zu bewerten, um folgend sachgerechte Maßnahmen festzulegen. Neben Anforderungen an die Ausführung und Dichtheit von Verbindungen, Anschlüssen oder Durchführungen einschließlich deren Prüfung bei Bau, Betrieb und Instandhaltung sind auch Aussagen zu angemessenen Permeationsraten, insbesondere der eingesetzten Membranwerkstoffe vorgesehen. Der Geltungsbereich des Merkblatts wird sich auf volumetrische Membranspeichersysteme erstrecken, die zumeist als Dachspeichersysteme, z. B. auf dem Fermenter, Nachgärer, oder Gärproduktlager ausgeführt werden oder aus einer Bodenplatte, die mit einer Membran überspannt ist, bestehen. Darüber hinaus wird das Merkblatt unter dem Aspekt der Dichtheit auch die Ausführung von Biogasspeichern als Membransack oder Gaskissen betrachten. Das Merkblatt soll insbesondere den mit Planung, Bau und Betrieb von Biogasspeichersystemen befassten Fachleuten konkrete technische Hinweise geben, wie die Speichersysteme auszuführen, zu prüfen und instand zu halten sind, um den Anforderungen an die technische Dichtheit gerecht zu werden. Das neue Merkblatt DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“ wird im Rahmen der „Kooperation Biogas“ erarbeitet, die gemeinsam von der DWA, dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und dem Fachverband Biogas (FvB) partnerschaftlich getragen wird. Die Arbeiten erfolgen in der gemeinsamen DWA/ DVGW/FvB-Arbeitsgruppe „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“, die seitens der DWA dem Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ zugeordnet ist. Hinweise zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 920-2 – Bodenfunktionsansprache – Filter und Puffer für organische Schadstoffe
Die DWA stellt den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 920-2 „Bodenfunktionsansprache – Teil 2: Filter und Puffer für organische Schadstoffe“ öffentlich zur Diskussion.
Die technischwissenschaftliche Bewertung der Funktionen des Bodens und seiner möglichen Gefährdungen sind wichtige Bestandteile von einer Reihe von Planungsinstrumenten, die im Boden und Gewässerschutz zum Einsatz kommen. Im Mittelpunkt des Bodenschutzes stehen der Schutz seines natürlichen Filter und Puffervermögens sowie die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen. Diese Ziele sind auf nationaler Ebene unter anderem im Bundes-Bodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung verankert.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die DWA mit der Arbeits- und Merkblattreihe zur Bodenfunktionsansprache das Ziel, allgemeingültige wissenschaftliche Grundlagen der Bewertungsmethoden zusammenfassend zu erläutern. Dabei werden sowohl verbindliche Verfahrensweisen der in den einzelnen Bundesländern einschlägig verwendeten Anleitungen herangezogen als auch Ergänzungen zu diesen Verfahren dargestellt, die durch aktuelle Forschungsergebnisse erforderlich wurden.
Die Ansprache und die Bewertung von Böden hat in der DWA eine lange Tradition. Die aktuelle Überarbeitung orientiert sich an der Systematik und den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Der vorliegende Teil 2 „Filter und Puffer für organische Schadstoffe“ widmet sich der Fähigkeit von Böden, organische Schadstoffe zu retardieren wie auch durch abiotische und biotische Prozesse abzubauen.
Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB7.4 „Bodenfunktionsansprache“ (Sprecherin: Prof. Dr. Friederike Lang) im DWA-Fachausschuss GB7 „Bodenschutz, Boden und Grundwasserverunreinigungen“ (Obmann: Prof. Dr.
Bernd Lennartz) erstellt.
Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWAA 9202 wird bis zum 31. Dezember 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl. Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872161
E-Mail: barion@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 920-2
„Bodenfunktionsansprache – Teil 2: Filter und Puffer für organische
Schadstoffe“
Oktober 2015, 48 Seiten
ISBN 978-3-88721-242-1 Ladenpreis: 53,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 42,80 Euro Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 022 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit DWA-Arbeitsgruppe GB-2.15 „Einflüsse der Gewässerunterhaltung auf Hydromorphologie und Ökologie“
Anlass
Sowohl begrenzte lokale Eingriffe als auch großräumige Unterhaltungsmaßnahmen an Fließgewässern haben häufig weit reichende Auswirkungen auf die Hydromorphologie eines Gewässers. Die Hydromorphologie bildet, zusammen mit dem eng verknüpften Sedimenthaushalt, die Basis für physikalische Habitatgrundlagen und steht in enger Wechselwirkung mit dem ökologischen Zustand des Gewässers.
Die Gewässerunterhaltung umfasst heute neben den traditionellen Aufgaben nach § 39, Absatz 4, 5 des WHG auch die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit, insbesondere des Lebensraumes von wild lebenden Tieren und Pflanzen. Die Abschätzung und Prognose der mit den Eingriffen verbundenen morphologischen und ökologischen Veränderungen ist eine entscheidende und gleichzeitig schwierige Komponente für die Machbarkeit, Planung und Nachhaltigkeit der Gewässerunterhaltung. Häufig stellt sich die Frage, ob eine Verbesserung ein zufälliges Ergebnis optimierter Unterhaltung ist oder eine geplante Entwicklung.
Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe
Ziel dieser neuen Arbeitsgruppe soll sein, grundlegende Wirkungszusammenhänge, Wechselwirkungen sowie direkte und indirekte Auswirkungen der Gewässerunterhaltung auf die Hydromorphologie und deren Einflüsse auf die Ökologie darzustellen und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Es sollen konkrete Handlungsoptionen genannt, Widersprüche (z. B. Zulassen von mehr Morphodynamik kontra Stabilisierung durch z. B. harten Uferverbau und Fixierung) dargelegt und Grenzen erläutert werden. Die Arbeitsgruppe soll dazu beitragen, die Gewässerunterhaltung gezielt für einen verbesserten Zustand der Hydromorphologie und Ökologie einzusetzen und die Sensibilisierung in der Praxis für naturnahe Funktionen und Strukturen zu verbessern. Des Weiteren sollen Werkzeuge und Methoden, mit denen morphologische Entwicklungen infolge der Gewässerunterhaltung prognostiziert werden können, identifiziert und bereitgestellt werden. Verschiedene Fallbeispiele sollen praxisnah die Bedeutung der Hydromorphologie bei der Gewässerunterhaltung aufzeigen.
Ziel
Die Arbeitsgruppe GB2.15 „Einflüsse der Gewässerunterhaltung auf Hydromorphologie und Ökologie“ im Fachaus
schuss GB2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ möchte mit diesem geplanten Merkblatt interessierte Fachleute aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Institutionen, Ingenieurbüros sowie von Seiten der Anwender ansprechen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWABundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden oder sonstige Interessierte eingeladen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de www.dwa.de
Erarbeitung eines DWA- Themenbands zu Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen
Die DWA plant, einen Themenband mit dem Titel „Entwässerungspass – Beurteilung und Dokumentation des ordnungsgemäßen Zustandes von Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen“ zu erarbeiten.
Aufgrund der unterschiedlichen Landeswassergesetze, zugehöriger Verordnungen und der verschiedensten Vorgaben aus den kommunalen Abwassersatzungen existieren bundesweit keine einheitlichen Regelungen bezüglich der Nachweispflicht und Dokumentation neu erstellter bzw. überprüfter und gegebenenfalls sanierter Grundstücksentwässerungen. Da jedoch die technischen Regelwerke grundsätzlich gleich angewandt werden, bietet es sich an, erforderliche Standards für die Dokumentation und Bestätigung des ordnungsgemäßen Zustandes einer Grundstücksentwässerung auf Grundlage dieser technischen Regelwerke zu entwickeln. Somit können einheitliche Dokumente und Arbeitshilfen für die Zielgruppe zur Verfügung gestellt werden, die für alle Beteiligten transparent und überall anwendbar sind.
Die Erarbeitung des oben genannten DWA-Themenbandes zur Beurteilung und Dokumentation des ordnungsgemäßen Zustands von neu errichteten, bestehenden oder sanierten Grundstücksentwässerungen, der Arbeitshilfen zur Beurteilung und Vorlagen zur einheitlichen Dokumentation zur Verfügung stellt, soll in der neu zu gründenden Arbeitsgruppe ES6.6 „Dokumentation von Grundstücksentwässerungen“ (Sprecher: Dipl. Ing. Tobias Rottmann) im Fachausschuss ES6 „Grundstücksentwässerung“ (Obmann: Dipl. Ing. Klaus Platzbecker) erfolgen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden gebeten, sich bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle zu melden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme: Nachweiskonzept mit Teilsicherheitsbeiwerten für Staudämme und Staumauern – Entwurf Merkblatt DWA-M 542
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 542 „Nachweiskonzept mit Teilsicherheitsbeiwerten für Staudämme und Staumauern“ vorgelegt, der hiermit öffentlich zur Diskussion gestellt wird.
Im Zuge der Einführung der europäischen Normen (Eurocodes) wurden mittlerweile die meisten Baunormen und Regelwerke hinsichtlich der Zuverlässigkeitsnachweise an das Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte angepasst. Für Talsperren ist die Vorgehensweise bei der Erstellung von Tragfähigkeits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweisen in DIN 19700-10:2004 und DIN 19700-11:2004 geregelt. Maßgebend ist hierbei Ab-schnitt 7 „Sicherheitsnachweise“ in DIN 19700-11:2004. Es ist nachzuweisen, dass die vorgegebenen globalen Sicherheiten eingehalten werden. Im Abschnitt 7.1.2.1 wird zusätzlich die Anwendung des Nachweiskonzepts mit Teilsicherheitsbeiwerten zugelassen, wobei jedoch gefordert wird, dass dann ein Sicherheitsniveau erreicht werden muss, das demjenigen bei Ansatz von globalen Sicherheiten gleichwertig ist.
Bislang wurden für Absperrbauwerke von Talsperren die Tragfähigkeitsnach-weise ausschließlich nach dem Konzept mit Gesamtsicherheitsbeiwerten geführt. Um auch für Talsperren dem europäischen Konzept mit Teilsicherheitsbeiwerten gerecht zu werden, wurde im Rahmen der Erstellung dieses Merkblatts eine Vorgehensweise entwickelt, die es er-möglicht, auch für Staumauern und Staudämme Sicherheitsberechnungen unter Berücksichtigung von Teilsicherheitsbeiwerten entsprechend den Euro-codes durchzuführen.
Inwieweit zukünftig für Neubauten von Staumauern und Staudämmen sowie für bestehende Anlagen ein Konzept
mit Teilsicherheitsbeiwerten angewendet werden muss, ist durch die zuständigen Behörden zu regeln. Das Merkblatt kann dazu als Grundlage dienen.
In DIN 1054:2010, Unterabschnitt 12.1.1 sind Regelungen für Verkehrs-dämme sowie für zeitweise oder ständig wasserbelastete geschüttete Dämme und Deiche mit einer Höhe des maßgebenden Stauwasserspiegels von 15 m über dem luftseitigen Böschungsfuß enthalten. Unabhängig hiervon berücksichtigt dieses Merkblatt die besonderen Anforderungen bei Talsperren und enthält im Hinblick auf die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit die notwendigen Regelungen.
Das Merkblatt behandelt Absperrbau-werke von Talsperren, die nach dem europäischen Konzept mit Teilsicherheitsbeiwerten bemessen bzw. nachgerechnet werden sollen. Es ist als ergänzendes Anwendungsdokument für DIN 19700-11:2004 (Talsperren) zu betrachten. Das Merkblatt gilt sowohl für Staudämme als auch für Staumauern.
Das Merkblatt kann auch für Absperr-bauwerke von Hochwasserrückhaltebecken und Pumpspeicherbecken verwendet werden, da in DIN 19700-12:2004 (Hochwasserrückhaltebecken) und DIN 19700-14:2004 (Pumpspeicherbecken) wiederum auf den hier maßgeblichen Teil 11 (Talsperren) verwiesen wird.
Für kleine Talsperren und kleine Hochwasserrückhaltebecken ist eine modifizierte Vorgehensweise im Merkblatt DWA-M 522 enthalten.
Für Sedimentationsbecken gemäß DIN 19700-15:2004 kann das Merkblatt sinngemäß angewandt werden. Es sind jedoch ergänzende Überlegungen erforderlich, die beispielsweise Unsicherheiten beim Ansatz der Eigenschaften des Sedimentationsmaterials (Wichte, Fest-stoffgehalt etc.) und beim grundsätzlichen Aufbau des Absperrbauwerks berücksichtigen.
Die DWA-Arbeitsgruppe WW-4.7 „Teilsicherheitskonzepte“ im DWA-Fach-ausschuss WW-4 „Fluss- und Talsperren“, einem gemeinsamen Fachgremium mit der deutschen Gesellschaft für Geotechnik (DGGT) sowie dem Deutschen Talsperren Komitee (DTK), möchte mit diesem Merkblatt Eigentümer, Unterhaltungspflichtige und Betreiber der Anlagen, Aufsichtsbehörden sowie Wasserwirtschaftsverbände, Hochwasserschutz-Zweckverbände und Ingenieurbüros an-sprechen.
Frist zur Stellungnahme: Das Merk-blatt DWA-M 542 wird bis zum 30. November 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Herausgeber und Vertrieb
DWA, Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef, Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Entwurf Merkblatt DWA-M 542 Nachweiskonzept mit Teilsicherheitsbei-werten für Staudämme und Staumauern,
September 2015, 21 Seiten ISBN 978-3-88721-257-5 Ladenpreis: 31 Euro
Aufruf zur Stellungnahme: Gestaltung und Nutzung von Baggerseen Entwurf Merkblatt DWA-M 615
Bei der Gewinnung von Kies und Sand durch Abgrabungen unterhalb des
Grundwasserspiegels wird in das Grund-wasser irreversibel eingegriffen. Das Resultat sind künstliche Oberflächenwasserkörper, Baggerseen. Diese Gewässer können entweder zu „Wunden in der Landschaft“ oder zu wertvollen Ersatzlebensräumen oder wichtigen Erholungs-gebieten für den Menschen werden. Entscheidend ist eine umfassende Planung, die von Anfang an nicht nur den Abbau des Rohstoffs, sondern auch die Wiedereinbindung und die Konzeption der Folgenutzung mit in die Gestaltung des Baggersees und seines Umfeldes einbezieht. Ebenso bedeutend ist die Sicherung einer guten Wasserbeschaffenheit im frei-gelegten Wasserkörper und im angrenzenden überdecken Grundwasser. Auch dieser Gesichtspunkt muss bereits vor Beginn der Abgrabung einfließen und in allen Phasen der Planung und Durchführung eine wesentliche Rolle spielen. Das Merkblatt macht sich zur Aufgabe aufzuzeigen, wo und wann während der vorbereitenden Planungen, der Auskiesung und der Realisierung der Nachnutzung Weichen gestellt werden müssen, um aus einer notwendigen Veränderung der
Landschaft ein möglichst positives Ergebnis werden zu lassen.
Dieses Merkblatt ist für eigenständige Baggerseen zusammengestellt worden, die durch Gewinnung von Sand und Kies im Grundwasserbereich entstehen und auf Dauer erhalten bleiben sollen. Dies schließt auch die Möglichkeit von Teil-verfüllungen mit ein. Dieses Merkblatt kann sinngemäß herangezogen werden für Seen, bei denen die genannten Bedingungen nur teilweise erfüllt sind, z. B. bei Seen, die wegen ihrer Verbindung zu einem Fließgewässer als dessen Teil an-zusehen sind, oder bei Seen älterer Abbauvorhaben, deren landschaftsgerechte Einbindung aus heutiger Sicht unbefriedigend ist. Seen, die durch eine Abgrabung von Braunkohle unter Absenkung des Grundwasserspiegels entstehen, sind aufgrund der speziellen Bedingungen nicht Gegenstand der Betrachtungen.
Die Kies- und Sandgewinnung dient der Bereitstellung von Baumaterial. Sie stellt daher einen bedeutsamen Faktor der Volkswirtschaft dar. Mit dem Kies- und Sandabbau ist andererseits immer ein Eingriff in Natur und Landschaft sowie die Wasserwirtschaft verbunden, so dass bei der Zulassung eines Abbauvor-habens stets die Forderungen des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen sind. Maßgeblich sind hierbei die Gesichtspunkte des Grundwasser- und Bodenschutzes, sowie des Landschafts- und Naturschutzes.
Das vorgelegte Merkblatt zeigt im Wesentlichen Möglichkeiten auf, wie im Falle einer grundsätzlichen Zustimmung für den Kies- und Sandabbau die Eingriffe in die Landschaft und in die wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten des betroffenen Bereiches minimiert werden können. Es widmet der Wasserwirtschaft, und hier insbesondere dem Gewässerschutz, einen breiten Raum. In gleicher Weise werden die Gesichtspunkte des Naturschutzes und der Landschaftspflege angesprochen. Daneben ist versucht worden, unter Beachtung der Belange der Volkswirtschaft den Gesichtspunkten der Raumordnung, der Bauleitplanung und den Erholungs-bedürfnissen der Bevölkerung das gebührende Gewicht zu geben. Besonderer Wert ist dabei darauf gelegt worden, dass schon vor und während des Abbaus
rechtzeitig die Weichen für die angestrebte Folgenutzung gestellt werden.
Die DWA-Arbeitsgruppe GB-3.1 „Abgrabungsseen“ will mit dem vorliegen-den Merkblatt eine Fortführung des mit vier Auflagen sehr erfolgreichen Vorgängerblattes, der DVWK-Regel 108 „Gestaltung und Nutzung von Baggerseen“, zu-letzt 1992 erschienen, zur Verfügung stellen. Auch das neue Merkblatt soll als eine Informationshilfe zu den Grundsätzen von Abbau und Wiedereinbindung unter Berücksichtigung der Folgenutzung angesehen werden. Unverändert stehen vor allem der Gewässerschutz und die Raumplanung sowie landschafts-pflegerische Gesichtspunkte im Vorder-grund. Zusätzlich werden bau- und betriebstechnische Aspekte angesprochen. Weggefallen sind Anmerkungen zur öffentlich-rechtlichen Zulassung im Einzel-fall vor dem Hintergrund sehr unter-schiedlicher Landesgesetzgebungen und Erweiterung der grundsätzlichen Hin-weise zu den rechtlichen Vorgaben vom Raumordnungsverfahren bis hin zum Zulassungsverfahren.
Das Merkblatt soll Abbauunternehmen und Planungsbüros ebenso ansprechen wie die zuständigen Fachleute bei den Prüfungs- und Genehmigungsbehörden. Ebenso sollen die Natur- und Umweltorganisationen sowie weitere Beteiligte informiert werden, die gegebenen-falls bei einem Vorhaben zur Stellung-nahmen aufgefordert sind. Es sollen An-leitung und Anregungen für die Beurteilung von einschlägigen Anträgen geboten werden.
Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 615 wird bis zum 31. Oktober 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872 210
E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Herausgeber und Vertrieb
DWA Deutsche Vereinigung für Wasser-wirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
August 2015, 50 Seiten
ISBN 978-3-88721-235-3 Ladenpreis: 62 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 49,60 Euro
Aufruf zur Mitarbeit Thematische Ausweitung der Arbeitsgruppe KEK-1.1 „Wertstoffrückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm“
Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.1 „Wertstoffrückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm“ des Fachausschusses KEK-1 „Zukunftstechnologien und übergreifende Fragestellungen“ ist seit über 10 Jahren aktiv und hat u. a. zwei Arbeitsberichte in der Korrespondenz Abwasser, Ab-fall veröffentlicht. Gegenstand der Arbeit und der Berichte des KEK-1.1 war bislang ausschließlich die Rückgewinnung des Wertstoffes Phosphor aus Abwasser, Klärschlamm und Klärschlammasche. So endet der zweite Arbeitsbericht von Ende des Jahres 2013 mit klaren Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise im B-reich der Phosphorrückgewinnung.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Themas, die sich nicht zuletzt an den aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung zeigt, rechtliche Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung zu erlassen, werden die Aktivitäten der Arbeitsgruppe im Bereich Phosphorrückgewinnunng durch die derzeitigen Mitglieder der Arbeitsgruppe fortgesetzt.
Neben Phosphor und anderen Nährstoffen sind im Abwasser bzw. Klär-schlamm jedoch auch weitere Wertstoffe enthalten. Hierzu gehören insbesondere Technologiemetalle und Seltene Erden.
Gerade die Industrieländer stehen in der Verantwortung, Recyclingpotenziale mit Hilfe moderner Technik auszuschöpfen, um die begrenzten natürlichen Vorräte, auch zugunsten von Ländern, denen diese Möglichkeiten nicht offen stehen, zu schonen. Zukünftig wird sich die Arbeits-gruppe daher verstärkt der Erfassung und Bewertung von Potenzialen und Technologien zur Rückgewinnung dieser Wertstoffe widmen, die mitunter sehr kurze statische Reichweiten aufweisen und/oder vergleichsweise teure Rohstoffe sind. Für die Ausweitung der Tätigkeiten in diesen Bereich sucht die Arbeitsgruppe nun personelle Unterstützung.
Klärschlamm“ des Fachausschusses KEK-1 „Zukunftstechnologien und übergreifende Fragestellungen“ ist seit über 10 Jahren aktiv und hat u. a. zwei Arbeitsberichte in der Korrespondenz Abwasser, Ab-fall veröffentlicht. Gegenstand der Arbeit und der Berichte des KEK-1.1 war bislang ausschließlich die Rückgewinnung des Wertstoffes Phosphor aus Abwasser, Klärschlamm und Klärschlammasche. So endet der zweite Arbeitsbericht von Ende des Jahres 2013 mit klaren Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise im Bereich der Phosphorrückgewinnung.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Themas, die sich nicht zuletzt an den aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung zeigt, rechtliche Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung zu erlassen, werden die Aktivitäten der Arbeitsgruppe im Bereich Phosphorrückgewinnunng durch die derzeitigen Mitglieder der Arbeitsgruppe fortgesetzt.
Neben Phosphor und anderen Nährstoffen sind im Abwasser bzw. Klärschlamm jedoch auch weitere Wertstoffe enthalten. Hierzu gehören insbesondere Technologiemetalle und Seltene Erden.
Gerade die Industrieländer stehen in der Verantwortung, Recyclingpotenziale mit Hilfe moderner Technik auszuschöpfen, um die begrenzten natürlichen Vorräte, auch zugunsten von Ländern, denen die-se Möglichkeiten nicht offen stehen, zu schonen. Zukünftig wird sich die Arbeits-gruppe daher verstärkt der Erfassung und Bewertung von Potenzialen und Technologien zur Rückgewinnung dieser Wertstoffe widmen, die mitunter sehr kurze statische Reichweiten aufweisen und/oder vergleichsweise teure Rohstoffe sind. Für die Ausweitung der Tätigkeiten in diesen Bereich sucht die Arbeitsgruppe nun personelle Unterstützung.
Fachleute, die Erfahrung mit anderen Wertstoffen als Phosphor aufweisen und Interesse an der ehrenamtlichen Mitarbeit in der Arbeitsgruppe haben, melden sich bitte mit kurzem themenbezogenen Lebenslauf bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Fachreferent Abteilung
Wasser- und Abfallwirtschaft Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Überarbeitung der Merkblatts ATV-M 709 „Abwasser aus gentechnischen Produktionsanlagen und vergleichbaren Laboreinrichtungen“
Die Deutsche Vereinigung für Wasser-wirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) wird das Merkblatt „Abwasser aus gentechnischen Produktionsanlagen und vergleichbaren Laboreinrichtungen“ (ATV-M 709) von September 1996 über-arbeiten.
Das bisherige Merkblatt behandelt vorwiegend Abwasser aus gentechnischen Produktionsanlagen. Es fehlt bis-lang ein zusammenfassender Überblick über Art und Menge des in unterschiedlichen Laboratorien anfallenden Abwassers sowie Regelungen hinsichtlich einer evtl. erforderlichen Vorbehandlung. Lediglich einzelne Spezialbereiche (z. B. medizinische Laboratorien) sind in branchenspezifischen Merkblättern (z. B. DWA-M 775 „Abwasser aus Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“) berücksichtigt. Ansonsten gibt es zu Laborabwasser weder technische Regeln noch spezifische Rechtsvorschriften. Die für die öffentliche Abwasserbeseitigung relevanten Stoffe aus Labors sind häufig nicht bekannt, daher fehlen auch Konzepte zu einer gegebenenfalls erforderlichen Vorbehandlung.
Ein umfassendes Merkblatt „Laborabwasser“ ist deshalb für alle Adressaten eine wertvolle Hilfestellung. Das bisherige Merkblatt soll um abwasserspezifische
Festlegungen für weitere, häufig anzutreffende Laborbereiche erweitert werden:
●● Forschung und Lehre in den Naturwissenschaften (Schulen, Hochschulen etc.)
●● Chemische Analytik, Umweltanalytik
●● Zahntechnik
●● pharmazeutische Forschung und Analytik
●● medizinische Forschung und Diagnostik
Ziel sollte es z. B. sein, den Anwender des Merkblattes in die Lage zu versetzen, in einem Labor gezielte Fragen nach der Verwendung bestimmter abwasserrelevanter Stoffe oder nach labortypischen, abwasserrelevanten Verfahren zu stellen, um so die Abwasserrelevanz besser ein-schätzen zu können.
Im Rahmen der Überarbeitung von
ATV-M 709 sollen zudem die bisherigen Regelungen auf Aktualität überprüft werden. Darüber hinaus ist der rechtliche Teil zu überarbeiten.
Das Merkblatt richtet sich an Betreiber von Laboreinrichtungen, Planer, betroffene Kläranlagenbetreiber und Genehmigungs- und Überwachungsbehörden sowie sonstige der in der Praxis stehenden betroffenen Fachleute.
Die Überarbeitung erfolgt in einer neu einzurichtenden Arbeitsgruppe AG IG-2.33 „Abwasser aus Laboreinrichtungen“ unter der Leitung von Herrn Dipl.-Ing. Veit Flöser, Hannover. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist Ende 2018 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle,
Dipl.-Ing. Iris Grabowski,
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Merkblatt DWA-M 377 (Entwurf): Biogas-Speichersysteme – Membranabdeckungen
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 377 „Biogas-Speichersysteme – Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit von Membranabdeckungen“ vorgelegt und bittet die Fach-welt um Stellungnahme.
Biogasanlagen verfügen in aller Regel über ein Speichersystem, um das produzierte Biogas vor der Verwertung zwischenspeichern zu können. Schwankungen in der Biogasproduktion können so gepuffert werden, und die Verwertung des Biogases – zum Beispiel in einem Blockheizkraftwerk – kann in gewissem Umfang dem Energiebedarf angepasst werden.
Auf landwirtschaftlichen Biogasanlagen haben sich insbesondere einschalige und zweischalige integrierte Dachspeichersysteme etabliert, die auf Fermentern, Nachgärern oder Gärrestelagern montiert sein können. Diese Speichersysteme finden inzwischen auch auf Kläranlagen oder abfallwirtschaftlichen Biogasanlagen Anwendung.
Das vorliegende Merkblatt gibt Planern, Betreibern und Sachverständigen praxisorientierte Leitlinien für die Auslegung und den sicheren Betrieb dieser Dachspeichersysteme. Es werden Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit und die Tragfähigkeit des Membranabdeckungssystems definiert, einschließlich der Anbindung an die Behälterkonstruktion. Den Schwerpunkt des Merkblatts bilden zum einen die technischen Hin-weise für einen fachgerechten statischen Nachweis der ständigen Lasten wie Eigengewicht, Vorspannung und Systemdruck und zum anderen regionale Wind- und Schneelasten oder geeignete Abminderungsfaktoren hinsichtlich der Materialeigenschaften für die Berechnung der Standfestigkeit.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA entgegen. Das Merkblatt DWA-M 377 wird bis zum 30.
September 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen bitte schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Josefine Dahmen
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-106
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA direkt eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort und unter
http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann außerdem im DWA-Shop als Printversion oder digital erworben werden.
Herausgeber und Vertrieb:
DWA, Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Merkblatt DWA-M 377 (Entwurf) „Biogas-Speichersysteme – Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähig-keit von Membranabdeckungen“ Juli 2015, 33 Seiten
ISBN 978-3-88721-237-7 Ladenpreis: 41 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 32,80 Euro
Aufruf zur Stellungnahme Merkblatt DWA-M 149-6 (Entwurf): Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden -Prüfung mit Wasser, Luft-über- und Unterdruck
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWAM 1496 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 6: Prüfung bestehender Entwässerungssysteme mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck“ vorgelegt und bittet die Fachwelt um Stellungnahme.
Es ist nicht nur ein Gebot der Vorsorge, sondern eine Notwendigkeit, dass Abwasserleitungen, -kanäle und Schächte nach dem Stand der Technik „dicht“ sind. Andererseits sollten aus wirtschaftlichen Gründen Sanierungen vorrangig bei umwelttechnisch relevanten Schadstellen erfolgen. Nur so können die verfügbaren Mittel und Kapazitäten mit sinnvollen Prioritäten eingesetzt werden.
Das neue Merkblatt DWAM 1496 soll das Merkblatt ATVM 1436 „Inspektion, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung von Abwasserkanälen und -leitungen – Teil 6: Dichtheitsprüfungen bestehender, erdüberschütteter Abwasserleitungen und -kanäle und Schächte mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck“ vom Juni 1998 ersetzen. Es ist Teil der Arbeits- und Merkblattreihe DWAA/M 149 zur Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden.
Das Merkblatt gilt für die Prüfung von in Betrieb befindlichen, erdüberschütteten, als Freispiegelleitungen betriebenen Abwasserleitungen und -kanälen einschließlich der Schächte mit den Prüfmedien Wasser und Luft. Die im Merkblatt definierten Kriterien dienen der Beurteilung des Handlungsbedarfs von in Betrieb befindlichen Entwässerungssystemen. Kriterien für Prüfungen an Abwasserleitungen und -kanälen sowie an Schächten in Wassergewinnungsgebieten legt das Arbeitsblatt DWAA 142 fest.
Die optische Inspektion (DIN EN 135082 in Verbindung mit dem Merkblatt DWAM 1492) kann Aussagen zur Dichtheit nur in begrenztem Umfang liefern. So bedingen sichtbare Schäden nicht immer eine mangelnde Dichtheit. Andererseits sind undichte Stellen, insbesondere im Bereich von Rohrverbindungen, kaum visuell erkennbar. Daher ist zur Festlegung von Sanierungsprioritäten gegebenenfalls eine ergänzende Prüfung mit einem Druckmedium sinnvoll.
Für die Festlegung sinnvoller Sanierungsprioritäten wurden im vorliegenden Merkblatt zwei Prüfkriterien definiert. Prüfkriterium I basiert auf den vorherigen Regelungen in ATVM 1436. Das zusätzliche Prüfkriterium II bezieht neben der Ökologie die Wirtschaftlichkeit in die Betrachtung mit ein. Hier wurde auf der Basis einer fiktiven zulässigen Leckagegröße (4 mm Leckagedurchmesser je Rohrverbindung und 2,5 m Rohrlänge bei DN 300 bis DN 500) ein Grenzwert für die Wasserzugabewerte bzw. die Druckdifferenz bei der Prüfung mit Luftüber bzw. -unterdruck berechnet. Bei Nichteinhaltung des Prüfkriteriums II ist ein kurzfristiger Handlungsbedarf angezeigt.
Wenn für den konkreten Einzelfall die Entscheidung getroffen wurde, dass der Zustand von in Betrieb befindlichen Netzen mittels Druckprüfung beurteilt werden soll, wird die Anwendung der in diesem Merkblatt definierten Kriterien zur Beurteilung des Handlungsbedarfs angeraten.
Das Merkblatt richtet sich an alle im Bereich der Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen als auch an Firmen, die mit der Zustandsbeurteilung betraut werden.
Das Merkblatt DWAM 1496 wird bis zum 30. September 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DW direkt eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort und unter
http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinter-legt. Der Entwurf kann außerdem im DWA-Shop als Printversion oder digital erworben werden.
Herausgeber und Vertrieb:
DWA, Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
DWA-M 149-6 (Entwurf) „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von
Gebäuden – Teil 6: Prüfung bestehender
Entwässerungssysteme mit Wasser,
Luftüber- und Unterdruck“, Juli 2015
28 Seiten, ISBN 978-3-88721-241-4 Ladenpreis: 37,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 30 Euro
Aufruf zur Stellungnahme: Merkblatt DWA-M 119 (Entwurf): Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge – Bewertung von Überflutungsrisiken
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge – Analyse von Überflutungsgefährdungen und Schadenspotenzialen zur Bewertung von Überflutungsrisiken“ vorgelegt und bittet die Fachwelt um Stellungnahme.
In den zurückliegenden Jahren haben lokal auftretende Starkniederschläge mehrfach schwere Überflutungen mit erheblichen Sachschäden verursacht. Die große Relevanz derartiger Überflutungs-ereignisse wird durch die mögliche Zunahme von Starkregen infolge des Klima-wandels verstärkt. Gleichzeitig rücken die Ungewissheiten bei den Planungsgrundlagen und Eingangsgrößen zur maßgeblichen Niederschlagsbelastung stärker in den Fokus. Diese Sachverhalte bedingen eine Neuorientierung der bis-lang auf bestimmte statistische Wiederkehrzeiten ausgerichteten Bemessungs-ansätze und Nachweiskriterien.
Das Merkblatt DWA-M 119 befasst sich mit der Analyse der Überflutungsgefährdung und des Schadenspotenzials zur Bewertung der daraus resultierenden Überflutungsrisiken durch lokale Stark-regen in Bezug auf kommunale Entwässerungssysteme. Es baut unmittelbar auf den Vorgaben und Empfehlungen der Norm DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ sowie des Arbeitsblatts DWA-A 118 „Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen“ zur hydraulischen Leistungsfähigkeit dieser Systeme auf.
Es enthält Erläuterungen, Empfehlungen und Hinweise zur methodisch fundierten Bearbeitung der Überflutungs-problematik mit Erarbeitung qualifizierter Planungsgrundlagen zur Entwicklung wirkungsvoller, wirtschaftlich vertretbarer notwendiger Schutzmaßnahmen.
Entsprechend dem Anwendungsbereich des Arbeitsblatts DWA-A 118 und abweichend vom Gültigkeitsbereich der DIN EN 752 gelten die Ausführungen in erster Linie für öffentliche Entwässerungssysteme. Sie gelten im übertragenen Sinne auch für Bewertungen der Überflutungsgefährdung größerer privater Flächeneinheiten (Gewerbe- und Industriebetriebe, Wohnanlagen etc.).
Das Merkblatt richtet sich sowohl an planende Ingenieure, kommunale Entwässerungsbetriebe und fachlich zuständige Behörden als auch an die mit der Risikokommunikation befassten oder von ihr angesprochenen Gruppen, wie zum Beispiel:
●● kommunalpolitische Entscheidungs- und Funktionsträger
●● kommunale Fachplanungsstellen,
Ämter und Betriebe
●● betroffene (regionale) Planungsverbände, Straßenbaulastträger, Verkehrsbetriebe
●● Grundstückseigentümer, Kanalanschlussnehmer.
Das Merkblatt DWA-M 119 wird bis zum 30. September 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen bitte schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA direkt eingesehen werden: www. dwa.de/dwadirekt. Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann außerdem im DWA-Shop als Printversion oder digital erworben werden.
Herausgeber und Vertrieb:
DWA, Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Merkblatt DWA-M 119 (Entwurf)
„Risikomanagement in der kommunalen
Überflutungsvorsorge – Analyse von
Überflutungsgefährdungen und
Schadenspotenzialen zur Bewertung von
Überflutungsrisiken“, Juli 2015
40 Seiten, ISBN 978-3-88721-243-8 Ladenpreis: 47,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 38 Euro
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 269 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“
Das Merkblatt DWA-M 269 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“ vom März 2008 soll durch die neu zu konstituierende DWA-Arbeitsgruppe KA-13 .1 „Prozessmessgeräte für Stick-stoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“ (Sprecher: Dr.-Ing . Peter Baumann) im Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing. Frank Obenaus) überarbeitet werden. Anlass zur
Überarbeitung des Merkblatts sind neuere Entwicklungen, die sich gegenüber dem Stand der Technik bei der Erstellung des derzeitig gültigen Merkblatts ergeben haben.
Das Merkblatt befasst sich mit Prozessanalysegeräten zur Erfassung von Stickstoff- und Phosphorverbindungen sowie der organischen Kohlenstoffbelastung in Abwasserbehandlungsanlagen. Es soll alle im Bereich der Prozessmess-technik von Kläranlagen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen und Firmen ansprechen.
An der Mitarbeit interessierte Fach-leute werden gebeten, sich an die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu wenden, die auch gerne Hinweise für die Bearbeitung entgegennimmt. Der Bearbeitungs-zeitraum ist von Mitte 2015 bis Ende 2016 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr. agr. Stefanie Budewig
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144 Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: budewig@dwa.de
Ihre Erfahrung ist gefragt! Überprüfung des DWA-Regelwerkes
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der In-halt stets aktuell ist. Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regel-werkes“ (Januar 2008) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWA-A 400:4 .6) .
Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im November 2014.
In Tabelle 1 finden Sie alle Arbeits- und Merkblätter, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15, und 20 Jahren überschritten haben. Dabei haben wir nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig
Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben. Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind?
Ihre Anregungen sind willkommen! Schreiben Sie uns!
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geol. Bettina Mayer
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: mayer@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Merkblatt DWA-M 302 „Klärschlammdesintegration“ liegt als Gelbdruck vor
Im Rahmen des DWA-Regelwerks liegt das Merkblatt DWA-M 302 „Klärschlammdesintegration“ als Gelbdruck vor. Alle Verfahren zur Desintegration basieren darauf, im Rohschlamm enthaltene Strukturen bzw. (Mikro-)Organismen zu zerstören (zu desintegrieren). Dadurch werden die Schlammeigenschaften verändert und die Inhaltsstoffe der Zellen den biochemischen Abbauprozessen der Faulung besser zugänglich gemacht. Meist ist das Ziel, den Schlamm weitgehender zu stabilisieren bzw. zu mineralisieren, sodass eine höhere Bio-gasausbeute erzielt und die Schlamm-masse verringert wird. Darüber hinaus zeigt die Desintegration auch in anderen Bereichen positive Effekte, wie beispiels-weise bei der Bekämpfung von Schaumproblemen.
Ende der 1990er-Jahre war das Verfahren noch weitgehend unbekannt und Gegenstand intensiver Forschungen. Heute hat sich die Desintegration mit verschiedenen Verfahrensvarianten bereits auf einer Vielzahl von Kläranlagen etabliert. Vor diesem Hintergrund hat die DWA-Arbeits-gruppe KEK-1 .6 „Klärschlammdesintegration“ das gleichnamige nun im Entwurf vorliegende Merkblatt DWA-M 302 erarbeitet. Das Merkblatt gibt einen Über-blick der zahlreichen Desintegrationsverfahren und unterstützt Planer und Betreiber, die verschiedenen Techniken hin-sichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Anwendbarkeit unter den Rahmenbedingungen einer konkreten Kläranlage ein-schätzen zu können. Hierbei bilden Fragen der Energieeffizienz und der Wirtschaftlichkeit einen Schwerpunkt des Merkblatts. Darüber hinaus werden Hin-weise für den praktischen Betrieb von Anlagen zur Klärschlammdesintegration gegeben.
Der Entwurf des Merkblatts DWA- M 302 „Klärschlammdesintegration“ wird bis zum 31. Juli 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Josefine Dahmen
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt www.dwa.de/dwadirekt eingesehen werden. Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.
Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme) als Print-version oder digital käuflich erworben werden.
Entwurf Merkblatt DWA-M 302
„Klärschlammdesintegration“
Mai 2015, 80 Seiten
ISBN 978-3-88721-227-8 Ladenpreis: 75 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 60 Euro Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Erarbeitung von DWA-M 135-1:
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen – Kanalbau in offener Bauweise
In der Arbeitsgruppe ES-5.1 „Allgemeine Richtlinien für den Bau von Entwässerungsanlagen“ (Sprecher: Dipl.¬Ing. Jörg Henning Werker) im Fachausschuss ES-5 „Bau“ (Obmann: Dipl.¬Ing. Jörg Henning
Werker) soll das Merkblatt DWA-M 135-1 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Entwässerungssysteme – Teil 1: Kanalbau in offener Bauweise“ erarbeitet werden. Die Arbeitsgruppe ES-5.1 hat nach intensiver Prüfung die Machbarkeit von ZTVen bestätigt und schlägt vor, das Regelwerk zum Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen um ZTVen zu ergänzen.
Derzeit werden von vielen ausschreibenden Stellen individuell formulierte ZTVen für die Vertragsunterla¬gen von Maßnahmen des offenen Kanalbaus verwendet. Dadurch existieren viele unterschiedliche Formulierungen und Beschreibungen für gleiche Anforderungen oder Sachverhalte, die von den Vertragspartnern unterschiedlich interpretiert werden. Einheitliche ZTVen sollen für Auftraggeber und Auftragnehmer zukünftig die Vertragsgestaltung vereinfachen und vereinheitlichen.
An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden gebeten, sich bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle zu melden. Diese
nimmt auch Hinweise für die Bearbeitung gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Aktualisierung des Merkblatts DWAM 379 „Klärschlammtrocknung“
Der DWAFachausschuss KEK3 „Energetische Verwertung und thermische Behandlung“ hat im Februar 2004 die erste Auflage des Merkblatts DWAM 379 „Klärschlammtrocknung“ veröffentlicht. Inzwischen hat nicht nur die technische Entwicklung wesentliche Neuerungen mit sich gebracht. Der Wegfall der Entsorgungsoption der Deponierung sowie die zunehmenden Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen und landschaftsbaulichen Verwertung führen für die Entsorgung von Klärschlämmen zu veränderten Rahmenbedingungen, die den Bau von Trocknungsanlagen wieder stärker in den Fokus rücken lassen. Denn mit dem Verfahren der Trocknung wird die Vielfalt und Flexibilität der Entsorgungsoptionen erweitert, da der getrocknete Schlamm wesentliche Vorteile hinsichtlich Lagerung, Transport, Umschlag und Einsatzfähigkeit als Ersatzbrennstoff in verschiedenen Verbrennungsanlagen aufweist. So führt die Trocknung von Klärschlamm zu einer weitgehenden Gewichts und Volumenreduktion sowie zur Erzeugung eines heizwertreichen Brennstoffs. Je nach gewähltem Trocknungsverfahren und Trocknungsgrad kann ein hygienisch unbedenkliches lager und transportfähiges Gut erzeugt werden, wodurch sich der Fächer der nachfolgenden Behandlungs und Entsorgungsmöglichkeiten verbreitert.
Vor diesem Hintergrund hat der Fachausschuss KEK3 beschlossen, die Arbeitsgruppe KEK3.1 „Klärschlammtrocknungsanlagen“ zu reaktivieren, um das Merkblatt DWAM 379 grundlegend zu überarbeiten. Die im Merkblatt zusammengefassten technischen Ausführungen zu den etablierten Verfahren der Klärschlammtrocknung sollen dabei gemäß dem Stand der Technik aktualisiert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, das Merkblatt um Ausführungen zu den inzwischen stärker verbreiteten Verfahren der solaren oder thermosolaren Trocknung zu ergänzen.
Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe KEK3.1 „Klärschlammtrocknung“ kompetent zu erweitern, werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Dabei sollten Bewerber sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein als auch umfangreiche Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken der Klärschlammtrocknung ist auch Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWABundesgeschäftsstelle
Dipl.Ing. Reinhard Reifenstuhl
TheodorHeussAllee 17
53773 Hennef
EMail: reifenstuhl@dwa.de
Neue Arbeitsgruppe BIZ11.1 „Dezentrales Abwassermanagement in Entwicklungs und Schwellenländern“
Eines der weltweit angestrebten Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG 6.3) für den Zeitraum 2015 bis 2030 richtet sich erstmals auf die Abwasserbehandlung. Zur Umsetzung dieses SDG werden in den kommenden 15 Jahren gerade in Entwicklungs und Schwellenländern komplementär zu den üblichen Lösungen der
Entwässerungskanalisation und zentralen Abwasserbehandlung nach europäischen Standards verstärkt auch kleinere, dezentrale Systemlösungen für bis zu 5000 E implementiert werden.
Die DWA beabsichtigt, die deutsche und internationale Entwicklungszusammenarbeit beim Ausbau der dezentralen Abwasserwirtschaft mit einem englischsprachigen DWAThemenband, Arbeitstitel „Dezentrales Abwassermanagement in Entwicklungs und Schwellenländern“, zu unterstützen. Dazu wird sich im FA BIZ11 „Internationale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft“ die neue Arbeitsgruppe BIZ11.1 „Dezentrales Abwassermanagement in Entwicklungs und Schwellenländern“ konstituieren.
Die neue DWAArbeitsgruppe wird die deutschen und internationalen Erfahrungen der Abwasserwirtschaft bis 5000 E analysieren und für den internationalen Markt aufbereiten sowie geeignete, mittelfristig umsetzbare Verfahren dezentraler Abwasserbehandlung in Entwicklungs und Schwellenländern aufzeigen. Die Arbeitsergebnisse bieten Entscheidungsträgern, Firmen, Entwicklungsbanken und Institutionen der Aus und Weiterbildung eine praxisnahe Orientierung bei der Umsetzung nachhaltiger kommunaler Daseinsvorsorge in anderen Kulturräumen. Sie dienen so zukünftig auch als Referenz für Projekte im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und Forschung.
An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden gebeten, sich bei der DWABundesgeschäftsstelle bis zum 10. April 2015 zu melden. Weitere Hinweise und Aufruf zur Mitarbeit
Neue Arbeitsgruppe BIZ11.1 „Dezentrales Abwassermanagement in Entwicklungs und Schwellenländern“
Eines der weltweit angestrebten Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG 6.3) für den Zeitraum 2015 bis 2030 richtet sich erstmals auf die Abwasserbehandlung. Zur Umsetzung dieses SDG werden in den kommenden 15 Jahren gerade in Entwicklungs und Schwellenländern komplementär zu den üblichen Lösungen der
Entwässerungskanalisation und zentralen Abwasserbehandlung nach europäischen Standards verstärkt auch kleinere, dezentrale Systemlösungen für bis zu 5000 E implementiert werden.
Die DWA beabsichtigt, die deutsche und internationale Entwicklungszusammenarbeit beim Ausbau der dezentralen Abwasserwirtschaft mit einem englischsprachigen DWAThemenband, Arbeitstitel „Dezentrales Abwassermanagement in Entwicklungs und Schwellenländern“, zu unterstützen. Dazu wird sich im FA BIZ11 „Internationale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft“ die neue Arbeitsgruppe BIZ11.1 „Dezentrales Abwassermanagement in Entwicklungs und Schwellenländern“ konstituieren.
Die neue DWAArbeitsgruppe wird die deutschen und internationalen Erfahrungen der Abwasserwirtschaft bis 5000 E analysieren und für den internationalen Markt aufbereiten sowie geeignete, mittelfristig umsetzbare Verfahren dezentraler Abwasserbehandlung in Entwicklungs und Schwellenländern aufzeigen. Die Arbeitsergebnisse bieten Entscheidungsträgern, Firmen, Entwicklungsbanken und Institutionen der Aus und Weiterbildung eine praxisnahe Orientierung bei der Umsetzung nachhaltiger kommunaler Daseinsvorsorge in anderen Kulturräumen. Sie dienen so zukünftig auch als Referenz für Projekte im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und Forschung.
An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden gebeten, sich bei der DWABundesgeschäftsstelle bis zum 10. April 2015 zu melden. Weitere Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nehmen wir gerne entgegen.
DWABundesgeschäftsstelle
Dipl.Geol. Roland Knitschky
TheodorHeussAllee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872214
EMail: knitschky@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf zum Arbeitsblatt DWAA 792 „Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) – JGSAnlagen“ liegt vor
Jauche, Gülle, Silagesickersäfte sind wertvolle Wirtschaftsdünger für den landwirtschaftlichen Betrieb. Sie können aber bei nicht sachgemäßem Lagern oder Abfüllen die Gewässer gefährden. JGSAnlagen müssen deshalb gemäß § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften erreicht wird.
Mit dem Entwurf der Technischen Regel wassergefährdender Stoffe 792 (TRwS 792) „JGSAnlagen“ werden erstmals bundeseinheitliche Konkretisierungen für die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung von neuen Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersaft und Festmist der Fachöffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Für bestehende JGSAnlagen, die nicht entsprechend dem künftigen Anforderungsniveau der TRwS 792 für Neuanlagen ausgebildet sind, werden Lösungen aufgezeigt, mit denen der bestmögliche Schutz dennoch gegeben ist.
Mit dem Entwurf der TRwS 792 „JGSAnlagen“ werden vorhandene technische Regelungen aus den landesrechtlichen Vorschriften über Lager und Abfüllanlagen für Jauche, Gülle und Silagesickersäfte auf Basis der Vorgaben der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) harmonisiert. Dabei werden die aktuellen Erkenntnisse und Regelwerke über Werkstoffe und Bauarten sowie die Fortentwicklung der traditionellen Bauweisen ebenso berücksichtigt wie die Erfahrungen mit Schadensfällen an bestehenden Anlagen und deren Ursachen.
Einheitliche wasserrechtliche technische Regeln sind für die Umsetzung der wasserrechtlichen Anforderungen erforderlich, um den Betroffenen eine bundeseinheitliche Planungs und Handlungsgrundlage und Rechtssicherheit zu gegeben.
Der Gelbdruck der TRwS 792 ist auf Grundlage der BundesratsDrucksache 77/14 einschließlich des Beschlusses des Bundesrates vom 23. Mai 2014 erarbeitet worden. Da die Annahme des Beschlusses des Bundesrates durch die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht erfolgt ist, gelten die landesrechtlichen Vorschriften über Lager und Abfüllanlagen für Jauche, Gülle und Silagesickersäfte weiter.
Die TRwS 792 soll als DWAArbeitsblatt veröffentlicht werden und den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik im Sinne § 62 Absatz 2 WHG besitzen. Sie richtet sich insbesondere an Behörden, Landwirte, Fachbetriebe, Hersteller, Planer und Sachver
ständigenorganisationen, die von der Thematik „JGSAnlagen“ berührt sind.
Die Festlegungen der TRwS 792 sollen grundsätzlich ebenfalls für Anlagen zum Lagern von Gärsubstraten und Gärresten sowie zugehörige Abfüllanlagen in landwirtschaftlichen Biogasanlagen gelten. Hiervon abweichende spezifische Besonderheiten werden in der sich noch in Erarbeitung befindlichen TRwS 793 „Biogasanlagen“ geregelt.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWABundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWAA 792 wird bis zum 15. Juni 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWABundesgeschäftsstelle
Dipl.Ing. Iris Grabowski
TheodorHeussAllee 17, 53773 Hennef
EMail: grabowski@dwa.de Fax 0 22 42/872184
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWAEntwurfsportal unter DWAdirekt eingesehen werden: www.dwa.de/dwa-direkt
Entwurf des Arbeitsblatts DWAA 268 „Automatisierung von einstufigen Belebungsanlagen“ liegt vor
Durch hohe Anforderungen an die Nährstoffelimination sind zur Einhaltung von Überwachungswerten geeignete Steuerungs und Regelungsstrategien notwendig; die Automatisierung gewinnt hierdurch weiter an Bedeutung. Dies gilt, unabhängig von der Größe der Abwasserbehandlungsanlagen, ebenso für Zielvorgaben zur Erhöhung der Energieeffizienz, zur Reduzierung des Personalaufwands oder der Kosten für die Abwasserabgabe. Im neu erarbeiteten Arbeitsblatt DWAA 268 wurden maßgebliche Inhalte des DWARegelwerks zur Automatisierung verschiedener Teilprozesse integriert und mit einem Schwerpunkt auf Steuerungs und Regelungskonzepten unter Berücksichtigung der Praxis dargestellt.
Die DWAArbeitsgruppe KA13.4 „Automatisierung von einstufigen Belebungsanlagen“ und der DWAFachausschuss KA13 „Automatisierung von Kläranlagen“ haben daher in diesem Arbeitsblatt aktualisierte Anforderungen an Verfahren und Einrichtungen zur Automatisierung der Nährstoffelimination beim Belebungsverfahren formuliert. Da sich die Automatisierung der Teilprozesse der N und PElimination, der Sauerstoffzufuhr wie des Feststoffmanagements zunehmend gegenseitig beeinflussen, wurden die maßgeblichen Inhalte der bisherigen Merkblätter ATVDVWKM 265 (Automatisierung der Sauerstoffzufuhr), DWAM 268 (Automatisierung der NElimination) und ATVM 266 (Regelung des TSGehalts) in das neu erarbeitete Arbeitsblatt integriert und überarbeitet.
Das Arbeitsblatt stellt zunächst die wesentlichen Grundlagen der Stickstoffelimination, der Phosphorelimination, der Säurekapazitätspufferung und des Schlammmanagements und die im praktischen Einsatz bewährten Verfahrenstechniken zusammen. Im Anschluss wird auf die wichtigsten Messeinrichtungen eingegangen, wobei bezüglich der Stickstoffelimination neben den OnlineMessgeräten zur direkten Bestimmung der relevanten Stickstofffraktionen auch auf Einrichtungen zur Messung von Ersatzgrößen verwiesen wird. Der Schwerpunkt des Arbeitsblatts liegt auf der verfahrensorientierten Zusammenstellung der Steuerungs und Regelungsstrategien, wobei die Zielgrößen, die Regel und Messgrößen, die möglichen Messorte und die Stellgrößen detailliert beschrieben werden. Damit unterstützt das Arbeitsblatt die Entscheidung über die Steuerungs und Regelungskonzepte. Ausführungen zur Projektabwicklung und Wirtschaftlichkeit ergänzen die technischen Aspekte.
Ziel des Arbeitsblatts ist, Planern und Betreibern von Kläranlagen sowie Behörden Orientierungshilfen zur Auswahl geeigneter Automatisierungsstrategien und der dazu erforderlichen Messtechnik zu geben.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWABundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWAA 268 wird bis zum 30. Juni 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWABundesgeschäftsstelle
Dr. Stefanie Budewig
TheodorHeussAllee 17, 53773 Hennef
EMail: budewig@dwa.de Fax 0 22 42/872184
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWAEntwurfsportal unter DWAdirekt eingesehen werden: www.dwa.de/dwa-direkt
Entwurf des Arbeitsblatts DWAA 131 „Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen“ liegt vor
Mit den in diesem Arbeitsblatt empfohlenen Bemessungswerten lassen sich für kommunales Abwasser mit einstufigen Belebungsanlagen die rechtlichen Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene einhalten bzw. unterschreiten. Das Arbeitsblatt DWAA 131 wurde in Zusammenarbeit der Fachausschüsse KA5 „Absetzverfahren“ und KA6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ überarbeitet und aktualisiert.
Das Arbeitsblatt beinhaltet seit 1991 den Bemessungsgang für nitrifizierende und denitrifizierende Belebungsanlagen, aufbauend auf der gemessenen BSB5Fracht; dieser wurde knapp zehn Jahre später durch einen Bemessungsgang über die CSBFracht im Anhang ergänzt. Da der BSB5 keine vollständige Aufruf zur Stellungnahme
Entwurf des Arbeitsblatts DWAA 131 „Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen“ liegt vor
Mit den in diesem Arbeitsblatt empfohlenen Bemessungswerten lassen sich für kommunales Abwasser mit einstufigen Belebungsanlagen die rechtlichen Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene einhalten bzw. unterschreiten. Das Arbeitsblatt DWAA 131 wurde in Zusammenarbeit der Fachausschüsse KA5 „Absetzverfahren“ und KA6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ überarbeitet und aktualisiert.
Das Arbeitsblatt beinhaltet seit 1991 den Bemessungsgang für nitrifizierende und denitrifizierende Belebungsanlagen, aufbauend auf der gemessenen BSB5Fracht; dieser wurde knapp zehn Jahre später durch einen Bemessungsgang über die CSBFracht im Anhang ergänzt. Da der BSB5 keine vollständige Bilanzierung des Schlammanfalls und des Sauerstoffbedarfs ermöglicht und zudem in der Praxis nicht mehr flächendeckend gemessen wird, wird nun die Bemessung ausschließlich auf den CSB aufgebaut.
Beibehalten wird der statische Bemessungsansatz für das Belebungsbeckenvolumen aufgrund der guten weltweiten Erfahrungen mit dem bisherigen Arbeitsblatt ATVDVWKA 131. Die Parametrierung des statischen Ansatzes wurde aus dem bisherigen Verfahren und begleitenden dynamischen Simulationen abgeleitet.
Das Arbeitsblatt DWAA 131 befasst sich, neben der Beschreibung des Verfahrens, dem Ablauf der Bemessung und den Bemessungsgrundlagen, mit der Berechnung der Schlammmasse und der Bemessung der Nachklärung und Belebung. Ergänzend wird auf planerische und betriebliche Aspekte eingegangen, und die Möglichkeiten der Simulation, zum Beispiel Szenarienvergleiche oder die Berücksichtigung und Quantifizierung der Wirkung weitergehender Automatisierungsfunktionen und Betriebsführungskonzepte, werden erläutert.
Das Arbeitsblatt richtet sich an Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen, planende Ingenieure, Hochschulen und Genehmigungsbehörden.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWABundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWAA 131 wird bis zum 30. Juni 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWABundesgeschäftsstelle
Dr. Stefanie Budewig
TheodorHeussAllee 17, 53773 Hennef
EMail: budewig@dwa.de Fax 0 22 42/872184
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWAdirekt eingesehen werden: www.dwa.de/
Expertengespräch „Das Kooperations- und Freiwilligkeitsprinzip bei der Maßnahmenumsetzung nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie“
Die Wasserwirtschaft steckt in einem Dilemma von Kooperations- und Freiwilligkeitsprinzip einerseits und frist- und sanktionsbewehrten Gewässerschutzund Umweltzielen andererseits. Dies wird aktuell mit der derzeit laufenden Aufstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) deutlich. Besonders bei hydromorphologischen Maßnahmen, die den Schwerpunkt im Bewirtschaftungsplan nach WRRL bilden, ist die Anwendung des Ordnungsrechts (zunächst) nicht vorgesehen. So bleibt allerdings die Umsetzung vielfach hinter den ursprünglichen Erwartungen und Planungen zurück oder wird gänzlich ausgesetzt. Im Ergebnis des ersten Bewirtschaftungszyklus seit 2009 sind deshalb ausweislich der Monitoring-Ergebnisse keine signifikanten Verbesserungen des Zustands der Oberflächengewässer zu konstatieren. Hier gilt es, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, die vorzugsweise nicht hoheitliche, strafbewehrte Vorgabe, sondern eher Werkzeuge und Anreize zur Maßnahmenumsetzung sein sollten. Neuere Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung (zum Beispiel neue Medien) spielen dabei eine Rolle, aber auch tradierte Formen wie zum Beispiel ehrenamtliches Engagement. Darüber hinaus gilt es, Finanzierungsmöglichkeiten bzw. -instrumente (zum Beispiel als Umlagemodelle) aufzuzeigen, die ein kooperatives Handeln unterstützen. Kooperation und Freiwilligkeit im Sinne von „Good Governance“ ist nur über eine gute Kommunikation, Beteiligung und Bewusstseinsbildung in allen gesellschaftlichen Bereichen möglich. Die DWA will dieses Thema aufgreifen und zunächst in einem offenen Expertengespräch die verschiedenen Aspekte diskutieren. In einem nächsten Schritt ist die Bildung einer Arbeitsgruppe geplant, die auf den bisherigen Arbeiten der DWA-Arbeitsgruppe GB-1.5 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ aufbaut. Aufruf Zu dem Expertengespräch „Kooperations- und Freiwilligkeitsprinzip bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Das Expertengespräch ist geplant für Donnerstag, 19. Februar 2015, 10.30 bis ca. 15.30 Uhr, an der Universität Freiburg im Breisgau. Angesprochen sind insbesondere Vertreter von Maßnahmenträgern, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Behörden, Ingenieur- und Beratungsbüros, Verbänden und einschlägigen wissenschaftlichen Institutionen. Wünsche und Anregungen zum Veranstaltungsprogramm werden bis zum 16. Januar 2015 gerne entgegengenommen.
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Merkblatts DWA-M 544-2 „Ausbreitungsprobleme von Einleitungen – Prozesse, Methoden und Modelle – Teil 2: Mehrdimensionale Modelle“ liegt vor
Einleitungen von Stoffen und/oder Wärme haben – mitunter gravierende – Konsequenzen für die Qualität des im Gewässer herrschenden chemischen und ökologischen Zustands. Für die Planung von Einleitungen oder auch die Beurteilung unplanmäßiger, etwa unfallbedingter Gewässerverunreinigungen ist ein Verständnis der maßgebenden, den Transport und die Ausbreitung bestimmenden Prozesse sowie, darauf aufbauend, die Anwendung geeigneter Methoden und Modelle erforderlich. „Ausbreitun