Auftragswertberechnung für Planungsleistungen darf europarechtlich nicht gekippt werden
Zusammenrechnung von Planungsleistungen einzelner Gewerke bei Projekten der Wasserwirtschaft bremst den Wettbewerb und gefährdet mittelständische Planungsbüros
Hennef. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) prüft derzeit im Zusammenhang mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren eine mögliche Änderung der Vergabeverordnung (VgV). Bei Planungsleistungen sollen die Gewerke addiert werden. Für viele kleinere und mittlere Planungsbüros rechnet sich die Teilnahme an solchen Vergabeverfahren dann nicht mehr. „Die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft bildet eine wichtige Säule der deutschen Wasserwirtschaft und bei der Aufgabenerfüllung im Rahmen der kritischen Infrastruktur. Über das Vergaberecht diesen Sachverstand auszuschließen, führt nicht zu mehr Wettbewerb, sondern beeinträchtigt die Leistungsqualität“, so Prof. Dr. Uli Paetzel, Präsident der DWA Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall. „Die DWA setzt sich für eine praktikable und zügige Vergabe von Planungsleistungen ein.“
Konkret geht es um die Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 der Vergabeverordnung: „Bei Planungsleistungen gilt dies nur für Lose über gleichartige Leistungen.“ Wird dieser Satz gestrichen, muss im Rahmen der Auftragswertberechnung eine Zusammenfassung der Lose erfolgen. Die geltenden Schwellenwerte für eine EU-weite Ausschreibungspflicht von derzeit 215.000 € werden dann sehr schnell überschritten. Die DWA lehnt diese mögliche Änderung ab und warnt ausdrücklich vor den negativen Folgen auf den Wettbewerb. In der Wasserwirtschaft sind viele spezialisierte mittelständische Planungsbüros aktiv, für die sich eine Teilnahme an solchen Vergaben wirtschaftlich nicht mehr rechnet. Die Folge wäre somit nicht mehr, sondern weniger Wettbewerb.
Falls auf Druck der EU-Kommission § 3 Absatz 7 Satz 2 der Vergabeordnung gestrichen würde und damit zukünftig bei Planungsleistungen eine Zusammenrechnung der Lose im Rahmen der Auftragswertberechnung erfolgte, müsste der Schwellenwert von 215.000 Euro zwingend angemessen, d.h. deutlich, erhöht werden. Denn der Schwellenwert für EU-weite Bauvergaben liegt bei etwa 5,4 Mio. €. Setzt man den Anteil der Planungskosten mit regelmäßig etwa 20 Prozent an, müssten Projekte erst ab gut einer Mio. € europaweit ausgeschrieben werden.
Die DWA befürchtet ansonsten erhebliche negative Auswirkungen nicht nur für den Wettbewerb, sondern auch für die Vergabeverfahren. Folge wäre eine massive Steigerung der Anzahl europaweiter Ausschreibungen und damit deutlich komplexere und längere Verfahrensdauern mit einhergehenden höheren Verfahrenskosten. Dies würde auch die Haushalte der öffentlichen Hand stärker belasten. Der angestrebte Nutzen, die Steigerung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs und eine Verbesserung des Wettbewerbs, erscheint hingegen sehr fraglich.
Trotz Fortschritten nur zehn Prozent der deutschen Gewässer ökologisch intakt
Alle sechs Jahre werden in Deutschland aktuelle Planungen für die Verbesserung des Zustands der Gewässer in einer Broschüre „Die Wasserrahmenrichtlinie. Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen“ veröffentlicht. Aktuell sind nur knapp zehn Prozent der Flüsse, Seen und Küstengewässer in gutem ökologischen Zustand. Das ist zwar eine leichte Verbesserung gegenüber 2015, stellt Deutschland aber weiter vor große Herausforderungen. Positiv ist, dass die chemischen Belastungen im Grundwasser insgesamt leicht zurückgegangen sind. Allerdings musste jeder fünfte Grundwasserkörper in Deutschland weiterhin wegen zu hoher Nitratwerte als schlecht bewertet werden. Diese Belastung stammt vor allem aus der Landwirtschaft. Insgesamt hat sich der Zustand vieler Gewässer in den vergangenen Jahren in einzelnen Aspekten verbessert. Sie sind aber noch nicht im guten Zustand. Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie sollen die Gewässer bis 2027 chemisch, ökologisch und – beim Grundwasser – auch in der verfügbaren Menge „gut“ sein.
Bundesumweltministerin Lemke unterstreicht die Bedeutung der anspruchsvollen Ziele des europäischen Gewässerschutzes: „Das Fischsterben an der Oder hat uns unmissverständlich gezeigt, wie stark wir die Gewässer mit Nutzungen überfordern. Die Klimakrise verstärkt die bereits vorhandenen Belastungen der Gewässer. Wir müssen deshalb neu bewerten, was wir den Gewässern in Zeiten von Klimakrise, von Hitze, von niedrigen Wasserstände noch zumuten können. Um unsere Wasserressourcen auch künftig angesichts von Hitzewellen und Dürreperioden zu sichern und das Wasser in der Landschaft zu halten, benötigen wir gesunde und widerstandsfähige Gewässer und Renaturierung. Eine nationale Wasserstrategie der Bundesregierung und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz sind dafür unerlässlich.“
Laut UBA-Präsident Dirk Messner kämpft der Gewässerschutz vor allem mit zwei Problemen: „Zu hohe Nähr- und Schadstoffeinträge und der kompromisslose Ausbau der Gewässer in den vergangenen Jahrzehnten sind die Hauptprobleme, unter denen unsere Gewässer leiden. Zu viele Nährstoffe finden ihren Weg vom Acker in den Fluss und dann ins Grundwasser. Auch über Kläranlagen werden noch zu viele gewässerschädliche Stoffe eingetragen.“ Das UBA unterstützt die Vorhaben der Länder, an einem Viertel der Gewässer Kläranlagen aus- oder neu zu bauen und damit ökologisch zu optimieren. Die Umstellung auf den ökologischen Landbau, ein optimierter und reduzierter Düngereinsatz und Maßnahmen an den Quellen von Chemikalieneinträgen könnten zudem helfen, die Einträge gewässerschädlicher Stoffe von Beginn an zu reduzieren.
Die Prognosen zur Entwicklung des Gewässerzustands lassen erwarten, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie auch 2027 nicht erreicht sein werden. Der Präsident des UBA Dirk Messner wirbt daher für mehr Tempo und Ambition im Gewässerschutz: „Es wird in den kommenden Jahren darauf ankommen, die vielen geplanten Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen auch zügig umzusetzen. Dafür müssen ausreichend Personal und finanzielle Mittel bereitgestellt werden. “Alle Daten wurden vom Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium (BMUV) für einen gemeinsamen Bericht auf Basis von Länderdaten fristgerecht an die EU-Kommission übermittelt. Die Broschüre „Die Wasserrahmenrichtlinie. Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen“ beinhaltet alle Daten zum Zustand der Gewässer in Deutschland im Jahr 2021. Sie beschreibt Belastungen und die Verbesserungen, die in den vergangenen Jahren erzielt wurden. Zudem zeigt sie die Maßnahmen auf, die notwendig sind, damit unsere Gewässer Lebensräume für vielfältige Arten bieten und auch langfristig ausreichend sauberes Wasser für alle zur Verfügung steht. Die Broschüre kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Bundestag verabschiedet Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Am 10.11.2022 hat der Bundestag die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes angenommen. Die entsprechende Änderung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Mit der aktuellen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes sollen die Voraussetzungen für mehr öffentliche Trinkwasserbrunnen in Deutschland geschaffen werden. Die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört demnach künftig zur Aufgabe der Daseinsvorsorge. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hatte sich bereits in seiner Beschlussempfehlung dafür ausgesprochen.
Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Deutscher Bundestag, Meldung vom 10.11.2022
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Meldung vom 11.11.2022
Verfahrensgang | Bundestag
https://aoew.de/?mailpoet_router&endpoint=view_in_browser&action=view&data=WzYxLCI0Y2ZjMWUxNGVmZGYiLDczLCJhODQyNmIiLDMzLDBd
Die neue Website der Bundesanstalt für Wasserbau – informativ, vielseitig und spannend
www.baw.de mit neuer Struktur und in aktuellem Design
„Die Website baw.de ist unsere zentrale digitale Kommunikationsplattform. Sie erfreut sich seit Jahren steigender Beliebtheit und wird monatlich fast 100.000 Mal aufgerufen“, kommentierte der Leiter der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Prof. Dr.-Ing. Christoph Heinzelmann, den Start des grundlegend überarbeiteten Internetauftritts, der am heutigen Tag online gegangen ist. „Unser Webauftritt ist der erste Anlaufpunkt für Informationen über die BAW. Er präsentiert unsere vielfältigen digitalen Angebote sowie unsere umfangreichen Projekt- und Forschungsarbeiten und richtet sich an unsere Partner in Verwaltung, Wissenschaft und Unternehmen sowie an die interessierte Öffentlichkeit.“
Infrastruktur, Umwelt und Mobilität – diese drei Themenbereiche markieren die wesentlichen Aufgabenschwerpunkte der BAW und kommen daher in der neuen Struktur besonders zum Ausdruck. Anhand ausgewählter Beispielprojekte haben Besucherinnen und Be-
sucher der Website die Möglichkeit, sich vertieft über die Arbeit der BAW zu informieren.
Prof. Heinzelmann ergänzt: „Durch unsere Arbeit leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Wasserstraßen in Deutschland den wachsenden verkehrlichen, technischen und ökologischen Anforderungen gerecht werden.“ Die Startseite des neuen Internetauftritts bietet Schnellzugriff auf das große Spektrum sämtlicher Dienste und Informationsangebote der BAW. Die interessierte Öffentlichkeit
findet dort beispielsweise das IZW-Medienarchiv mit derzeit mehr als 20.000 frei verfügbaren Bildern aus der langen Geschichte der Bundeswasserstraßen, den BAW-Flickr-Kanal mit aktuellen Bilddokumentationen, Erklärvideos zu wasserbaulichen Themen auf dem BAW-YouTube-Kanal und vieles mehr. Im BAWBlog berichten Beschäftigte der BAW
direkt aus ihrem Arbeitsalltag.
Im Repositorium für den Wasserbau ‚HENRY‘ hält die BAW aktuell über 10.000 frei zugängliche wissenschaftliche Publikationen für die Fachöffentlichkeit bereit. Spezielle Fachinformationen zu verkehrswasserbaulichen Themen sind im BAWiki zu finden, das Seite 2 von 2 als breitgefächertes Nachschlagewerk fortlaufend erweitert wird und zunehmend an Bedeutung gewinnt, wie die Zugriffszahlen zeigen. Mit diesen und weiteren Onlineangeboten positioniert sich die BAW als eine der wichtigsten Fachinformationsquellen in
Deutschland und Europa auf dem Gebiet des Verkehrswasserbaus.
Pressekontakt
Bundesanstalt für Wasserbau Tel: 0721 – 97 26 30 60
Sabine Johnson Fax: 0721 – 97 26 45 40
Kußmaulstraße 17 E-Mail: sabine.johnson@baw.de
76187 Karlsruhe
Nährstoffkonzentrationen in Fließgewässern
Die Stickstoff- und Phosphorkonzentrationen haben sich in den Flüssen und Bächen seit 1995 insbesondere durch den Ausbau der Kläranlagen deutlich verringert. Sie sind jedoch in vielen Gewässern nach wie vor zu hoch und beeinflussen die Wasserqualität und damit auch die im Wasser lebenden Tiere und Pflanzen.
· Entwicklung der Nährstoffkonzentrationen
· Bewertung der Nährstoffkonzentrationen
· Bewertung Gesamtphosphor
· Bewertung Stickstoff
· Langjährige Datenreihen
· Weiterführende Informationen
Entwicklung der Nährstoffkonzentrationen
Die Gesamtphosphor- und Stickstoffeinträge in die Fließgewässer haben sich in den letzten 25 Jahren deutlich verringert. Das wurde vor allem durch die Einführung phosphatfreier Waschmittel sowie den Bau und die Modernisierung von Kläranlagen erreicht.
Bewertung der Nährstoffkonzentrationen
Die Bewertung der Nährstoffkonzentrationen erfolgt auf Basis von Daten eines bundesweiten und repräsentativen Messnetzes der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA-Messtellennetz). Dieses Messnetz umfasst aktuell 250 Messstellen. Die gemessenen Konzentrationen an den Messstellen werden gemäß einer chemischen Güteklassifikation in die sieben Güteklassen I (unbelastet, dunkelblau) bis IV (sehr hohe Belastung, rot) eingestuft. Zielwert ist die Güteklasse II (mäßig belastet und besser, dunkelgrün) als eine der Voraussetzungen für eine gute Wasserqualität.
Bewertung Gesamtphosphor
Die Auswertung der Güteklassifikation von Gesamtphosphor an den LAWA Messstellen zeigt seit 1982 an den meisten Messstellen eine deutliche Abnahme von erhöhten bis sehr hohen Belastungen (gelb, orange und rot). Stark zugenommen hat hingegen die Einstufung „deutliche Belastung“ (hellgrün), die an etwa 50% der Messstellen vorliegt. Diese Einstufung ist nur eine Klasse von dem Zielwert entfernt. Obergrenze dieser Klasse ist das Doppelte des Zielwertes. An rund 40 % der Messstellen wird aktuell der Zielwert der Güteklasse II und besser eingehalten (siehe Abb. „Güteklassifikation Gesamtphosphor“). Mehr:
Schadstoffanfragen mit der Scan4Chem-App: Datenbank überprüft
Sie wollen Auskunft über besonders besorgniserregende Stoffe in Gebrauchsgegenständen? Hersteller und Handel müssen Sie auf Anfrage informieren. Die App Scan4Chem hilft bei Anfragen, erlaubt den Firmen aber auch, Ihnen die Informationen über eine Datenbank bereitzustellen. Stichprobenartige chemische Analysen von Produkten bestätigen jetzt zahlreiche korrekte Angaben in der Datenbank. Mehr:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/schadstoffanfragen-der-scan4chem-app-datenbank
„Weniger ist mehr – auch beim Frühjahrsputz“
Verschiedene Stoffe aus Reinigungsmitteln gelangen über das Abwasser in die Umwelt und belasten die Ökosysteme – Tipps für den umweltfreundlichen Frühjahrsputz von UBA-Experte Marcus Gast.
Was brauche ich unbedingt für meinen Frühjahrsputz?
Auch für den jährlichen Frühjahrsputz braucht es keine besonderen Reinigungsmittel. Die Klassiker wie Allzweckreiniger, Spülmittel, Badreiniger und Küchenreiniger, wozu auch die Scheuermilch zählt, reichen völlig aus, um den Schmutz von allen wisch- und scheuerbeständigen Flächen …mehr:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/weniger-ist-mehr-auch-beim-fruehjahrsputz
Neue Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Gewässer vor Spurenstoffen
Weltwassertag: Runde Tische zur Spurenstoffstrategie des Bundes präsentieren Ergebnisse
Bettina Hoffmann, Parlamentarische Staatssekretärin beim BMUV, und das Spurenstoffzentrum des Bundes haben heute erste Ergebnisse von drei „Runden Tischen“ zur Spurenstoffstrategie entgegengenommen. Die Rückstände von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und anderen Chemikalien können schon in geringen Konzentrationen negative Auswirkungen auf Gewässer und die Qualität des Trinkwassers haben. Als Teil der Spurenstoffstrategie des Bundes entwickeln derzeit Interessenverbände an „Runde Tischen“ freiwillige Maßnahmen zur Entlastung der Umwelt. Die ersten Ergebnisse haben Vertreter*innen der „Runden Tische“ heute präsentiert. Auf der virtuellen Bilanzveranstaltung hat Bettina Hoffmann außerdem die strategischen Eckpunkte und Perspektiven für die aktuelle Legislaturperiode vorgestellt. Mehr:
Das Spurenstoffzentrum des Bundes
Das Spurenstoffzentrum des Bundes (SZB) wurde als ein Ergebnis der Spurenstoffstrategie des Bundes im Jahr 2021 am Umweltbundesamt gegründet. Es soll zukünftig eine koordinierende und integrierende Funktion im Themenbereich „Spurenstoffe in Oberflächengewässern“ übernehmen.
Hintergrund
Unsere Gewässer und Abwässer werden zunehmend durch sogenannte Spurenstoffe (Mikroschadstoffe) belastet. Spurenstoffe sind Schadstoffe, die in sehr geringen Konzentrationen in Gewässern vorkommen und bereits in niedrigsten Konzentrationen nachteilig auf aquatische Ökosysteme und den Menschen wirken beziehungsweise langfristig den Zustand von Gewässern und die Qualität des Trinkwassers beeinträchtigen können. Viele dieser Chemikalien gelangen über das Abwasser unserer Haushalte (Arzneimittel, Haushaltschemikalien und Pflegemittel, Nahrungsergänzungsmittel), von Industrieanlagen oder über landwirtschaftlich genutzte Flächen in unsere Gewässer.
Unsere Ziele und Aufgaben
Hauptziel des Spurenstoffzentrums ist es, in Zusammenarbeit mit allen Akteuren und Betroffenen Oberflächengewässer und das Rohwasser für die Trinkwassergewinnung in Deutschland umfassend und vorsorgend zu schützen.
Zu den Hauptaufgaben des SZB zählen die Bewertung der toxikologischen und ökotoxikologischen Relevanz von Spurenstoffen, die Koordination des Stakeholderdialogs und die Führung der Geschäftsstelle für das „Gremium zur Bewertung der Relevanz von Spurenstoffen“. Diesem Gremium gehören bis zu 15 Expert*innen aus Behörden, Industrie, Umwelt- und Wasserverbänden an. Sie treffen sich in regelmäßigen Abständen, um auf Grundlage von Vorschlägen des SZB, Spurenstoffe auf ihre Umweltrelevanz für die Gewässer abschließend zu bewerten.
Wird durch das Gremium eine Substanz als umweltschädlich eingestuft, können zum Beispiel in sogenannten „Runden Tischen“ alle Betroffenen zusammengebracht werden, um im Sinne einer erweiterten Herstellerverantwortung Maßnahmen zur Minderung des Eintrags bei Produktion und Verwendung zu beraten und zu beschließen. Drei solcher Runden Tische wurden bereits im Rahmen des Stakeholderdialogs zu den Stoffen Diclofenac, Benzotriazol sowie zu Röntgenkontrastmitteln etabliert. Runde Tische sollen auch zukünftig über das Spurenstoffzentrum organisiert, hinsichtlich der zu erreichenden Umweltziele evaluiert und verbessert werden. Das Spurenstoffzentrum wird den Erfolg der beschlossenen Maßnahmen überprüfen und bewerten.
Um für den Schutz unserer Gewässer zu erreichen, sollen hierfür stets alle Maßnahmen entlang des Lebenszyklus von Mikroschadstoffen übergreifend betrachtet werden. Das Spurenstoffzentrum verfolgt den Ansatz, dass Mikroschadstoffe gar nicht erst ins Abwasser gelangen sollen. Deshalb muss bereits bei der Herstellung und der Anwendung von Produkten auf Minimierung, Ersatz oder Vermeidung des Einsatzes von Stoffen mit problematischen Eigenschaften geachtet werden.
Außerdem werden vom SZB im Kontext der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie RL 2000/60/EG (WRRL) auch die Stoffpriorisierung und die Ableitung von Umweltqualitätsnormen (UQNs) im Rahmen der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der WRRL übernommen.
Im Stakeholderdialog wurde ebenfalls ein „Orientierungsrahmen für kommunale Kläranlagen“ entwickelt, der als systematische Vorgehensweise zur Prüfung einer weitergehenden Abwasserbehandlung zur Spurenstoffreduktion dienen soll. In Kooperation mit den hierfür zuständigen Bundesländern soll dieser Orientierungsrahmen fortentwickelt und interessierten Bundesländern Hinweise zu dessen Anwendung gegeben werden.
Kooperation und Austausch
Gemessen an der zunehmenden Bedeutung des Einflusses von Mikroverunreinigungen auf unsere Gewässer und das Trinkwasser kann das SZB nur mit vereinter Kraft aller Beteiligten und Betroffenen anstehende Probleme lösen. Unser Ziel ist es, alle Stakeholder zu befähigen, gemeinsam mit dem SZB effektive und koordinierte Minderungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Durch Wissensvermittlung und Aufzeigen von Handlungsoptionen möchten wir alle Beteiligte ertüchtigen, umwelt- und gesundheitsschädliche Spurenstoffe bei deren Entstehung, während des Gebrauchs oder als Abfall zu vermeiden. Das SZB ist offen für den Austausch und Kooperationen unter anderem mit den Bundesländern, mit wissenschaftlichen Einrichtungen und allen (Fach)verbänden. Auch auf europäischer und internationaler Ebene steht das SZB für Kooperationen zur Verfügung.
Das SZB sucht den Erfahrungsaustausch und offenen Dialog mit allen Beteiligten bzw. Akteuren (aus anderen Behörden, der Wasserwirtschaft, den Agrarverbänden, der Industrie, den Umweltorganisationen und nicht zuletzt mit Personen aus Wissenschaft und Forschung), um ein gemeinschaftliches, zielgerichtetes Handeln voranzubringen.
Perspektivisch wird sich das SZB zu einer Plattform für den Erfahrungsaustausch über innovative und partizipative Möglichkeiten der Spurenstoffreduktion in den Gewässern entwickeln, um einen breiten Wissenstransfer in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zu ermöglichen.
Sie erreichen das Spurenstoffzentrum per E-Mail über spurenstoffzentrum@uba.de.
https://www.umweltbundesamt.de/das-spurenstoffzentrum-des-bundes
Emissionshandel 2021 mit Rekordeinnahmen von über 12 Milliarden Euro
Einnahmen fördern Klimaschutz und entlasten Verbraucher mit 4,7 Mrd. € beim Strompreis
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) hat dem Bund im Jahr 2021 Auktionserlöse in Höhe von 5,3 Milliarden Euro generiert. Die Einnahmen sind damit doppelt so hoch wie im Jahr 2020. Zusätzlich wurden durch den Zertifikateverkauf beim neuen nationalen Emissionshandelssystem (nEHS), das seit 2021 die Sektoren Wärme und Verkehr umfasst, rund 7,2 Milliarden Euro eingenommen. Die Gesamteinnahmen aus beiden Systemen belaufen sich damit für 2021 auf rund 12,5 Milliarden Euro und fließen in den Energie- und Klimafonds (EKF). Sie eröffnen so neue Spielräume zur staatlichen Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen und werden außerdem genutzt, um anteilig die Stromkosten in Deutschland zu stabilisieren.
„Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung leisten einen wichtigen Beitrag für die Umsetzung der Energiewende, finanzieren Klimaschutzprojekte und werden außerdem zur Entlastung der Verbraucher genutzt. Damit zeigen wir, dass Klimaschutz und sozialer Ausgleich Hand in Hand gehen können. Dies kann und muss auch mit weiter steigenden CO₂-Preisen möglich sein“, so Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ).
Der EU-ETS zielt seit 2005 darauf ab, die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken, Industrieanlagen und seit 2012 auch des innereuropäischen Luftverkehrs zu begrenzen. Im Jahr 2021 wurden insgesamt rund 101 Millionen Emissionsberechtigungen im Gesamtwert von über 5,3 Milliarden Euro für Deutschland an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig versteigert. Aufgrund der sinkenden Maximalmenge insgesamt handelbarer Zertifikate (dem „Cap“) im Emissionshandel sind das sechs Millionen Emissionsberechtigungen weniger als im Vorjahr (2020: ca. 107 Mio.). Gleichzeitig stiegen die Einnahmen jedoch um mehr als zwei Milliarden Euro (2020: 2,66 Mrd. €), was an dem gestiegenen Durchschnittserlös pro Berechtigung liegt. Dieser stieg von 24,61 Euro im Jahr 2020 auf 52,50 Euro im Jahr 2021 und hat sich damit mehr als verdoppelt. Seit Beginn der Versteigerungen im Jahr 2010 wurde dabei am 17. Dezember mit 82,25 Euro der höchste Preis bei einer deutschen Auktion erzielt.
Ergänzend zum EU-ETS startete 2021 in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für die Bereiche Wärme und Verkehr, um dort den klimaschädlichen CO₂-Ausstoß zu senken. Bis 2022 sind zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssig- und Erdgas Teil des nEHS, ab 2023 alle weiteren Brennstoffe, darunter auch Kohle. Im Rahmen des nEHS gilt zunächst ein gesetzlich festgelegter Festpreis bis 2025. Der Festpreis für ein nEHS-Zertifikat und damit für eine Tonne CO₂ startete in 2021 mit 25 Euro, wird bis 2025 schrittweise auf 55 Euro ansteigen und ab 2026 in ein Auktionsverfahren übergehen. Seit Verkaufsbeginn im Oktober 2021 wurden insgesamt rund 287 Millionen nEHS-Zertifikate zu einem Festpreis von 25 Euro im Gesamtwert von rund 7,2 Milliarden Euro an der EEX verkauft.
Sämtliche Einnahmen aus dem EU-ETS und dem nEHS fließen in den Energie- und Klimafonds (EKF). Der Fonds fördert Klimaschutzmaßnahmen, darunter erneuerbare Energien, Energieeffizienzinvestitionen, nationale und internationale Klimaschutzprojekte, Elektromobilität und die Erweiterung des Nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden außerdem über den EKF 4,7 Mrd. Euro aus Erlösen des nEHS zur Absenkung der EEG-Umlage verwendet. Durch den Zuschuss konnte der Strompreisanstieg in Deutschland gedrosselt werden. Die unmittelbar aus den Erlösen resultierende Entlastung der EEG-Umlage lag für das Jahr 2021 bei 1,37 ct/kWh.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig. Die Leipziger Energiebörse EEX ist mit der Veräußerung von entsprechenden Berechtigungen und nEHS-Zertifikaten beauftragt.
Quelle: UBA