Übersicht über alle Meldungen und Zugang zum Archiv
VKU: Erfahrungsaustausch Wasser- und Zweckverbände – Wir bleiben im Austausch
Auch und gerade in Zeiten von Corona gibt es einen hohen Bedarf im gegenseitigen Austausch zu bleiben und sich zu den vielfältig aufkommenden Fragen auf kurzen Wegen auszutauschen. Für Wasser- und Zweckverbände gibt es dafür im VKU schon seit Jahrzehnten eine besondere Plattform, die jetzt den Sprung ins Digitale gemacht hat. Im Erfahrungsaustausch der Wasser- und Zweckverbände tauschen sich die Mitglieder regelmäßig über aktuelle Geschehnisse und Herausforderungen aus. Normalerweise trifft sich der Kreis zweimal im Jahr persönlich. Doch auch wenn aktuell keine persönlichen Treffen möglich sind, bleiben wir im engen Austausch und schalten uns regelmäßig per Videokonferenz zusammen, um uns über die aktuelle Situation in den Unternehmen auf dem Laufenden zu halten. Sie sind als Wasser- oder Zweckverband noch nicht Mitglied im Erfahrungsaustausch und wollen sich uns gerne anschließen? Dann melden Sie sich bei uns!
Der Erfahrungsaustausch ist eine eigene Plattform für Zweck-, Wasser- und Bodenverbände im VKU, der sich regelmäßig physisch oder digital zusammenfindet, um sich über aktuelle Entwicklungen der Wasserwirtschaft auszutauschen sowie über Fragestellungen aus den einzelnen Unternehmen zu diskutieren. Dieses Gremium setzt sich aus Geschäftsführern von Wasser- und/oder Abwasserzweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden aus ganz Deutschland zusammen. Die Teilnahme steht allen VKU-Mitgliedern offen. Dem Erfahrungsaustausch werden seitens der Geschäftsstelle wichtige Entscheidungen und Entwicklungen im Bereich der interkommunalen Kooperationen zur Verfügung gestellt.
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V: Agenda 2030 – Wo steht die Welt? 5 Jahre SDGs – eine Zwischenbilanz
Der neuste Report des Global Policy Forums bietet – als SDG-Handbuch – grundlegende Analysen zum Stand des Umsetzungsprozesses in Deutschland und der Welt sowie wesentliche Zahlen, Fakten und Fallbeispiele zu jedem der SDGs. Die Analyse zu SDG 6 (Wasser) befasst sich kurz zusammenfassend mit Themen wie Wasserprivatisierung, Zugang zu sauberem Trinkwasser und zur Sanitärversorgung, Wasserökosysteme, Wasserknappheit, Wasserfußabdruck und zu der anstehenden Nationalen Wasserstrategie.
Quelle und weitere Informationen:
GPF, Agenda 2030: Wo steht die Welt? 5 Jahre SDGs – eine Zwischenbilanz, 09.12.2020
UN-Sonderberichterstatter: Terminbörse für Wasser lädt zu Spekulationen ein und stellt Menschenrechte in Frage
Weltweit erste Terminbörse für Wasser
„Man kann Wasser keinen Wert beimessen, wie man es bei anderen gehandelten Gütern tut. Wasser gehört allen und ist ein öffentliches Gut. Es ist eng mit unser aller Leben und Lebensgrundlage verbunden und ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Gesundheit“ erklärte Pedro Arrojo-Agudo.
Welttoilettentag: Gemeinsame Erklärung der UN-Mandatsträger
Anlässlich des Welttoilettentages am 19. November haben UN-Mandatsträger inmitten der COVID-19-Pandemie die dringende Notwendigkeit unterstrichen, den Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen zu gewährleisten, insbesondere für die Menschen in den am stärksten gefährdeten Situationen. Sie erinnern daran, dass eine Möglichkeit, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, darin besteht, eine angemessene persönliche Hygiene zu praktizieren.
Kontaktieren Sie uns:
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
E-Mail: info(at)aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
http://www.aoew.de
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Ihre Stimme für die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Werden Sie jetzt Mitglied.
AOEW: Rundbrief 10/2020
Aus dem Inhalt: Abschlussbericht zum Nationalen Wasserdialog, Léo Heller: Privatisierung und die Menschenrechte auf Wasser- und Sanitärversorgung, Gastbeitrag von Sonderberichterstatter*innen der UN: „Öffentliche Dienste nicht privatisieren“, England: Umweltleistungsbericht 2019 zeigt Verschlechterung auf, Stand: Übernahme von Suez durch Veolia, Stand: Trinkwasserrichtlinie, UBA-Kurzeinschätzung zur EU-Verordnung zu Wasserwiederverwendung, UBA-Studie zu grünen Konjunkturprogrammen und strukturellen Reformen, Bundesnetzagentur: Leitfaden „Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“ (Foto: iStock/Plainview)…mehr:
AGW: Nationaler Wasserdialog: Akteure überreichen offiziellen Abschlussbericht. Arbeiten an der Nationalen Wasserstrategie gehen weiter
Der Nationale Wasserdialog ist gestern im Rahmen des 2. Nationalen Wasserforums mit der Überreichung des Abschlussdokuments an Herrn Staatssekretär Pronold und Herrn Prof. Dr. Messner, Präsident des UBA, abgeschlossen worden. Das Abschlussdokument finden Sie hier.
Im Nationalen Wasserdialog wurden in den vergangenen zwei Jahren branchenübergreifend u.a. mit Vertretern der Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft, der Industrie sowie des Naturschutzes die zukünftigen Herausforderungen der Wasserwirtschaft, wie z.B. Klimawandel, demografischer Wandel oder Landnutzungsänderungen, diskutiert. Ausgesprochenes Ziel des Dialogs war die Formulierung einer Strategie mit Zeithorizont 2050. Die Teilnehmer des Dialogs haben sich dazu an vier Dialogterminen sowie einem Midterm-Workshop in fünf Clustern mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten ausgetauscht. Dabei wurden Handlungsoptionen und Aktionsfelder für die künftige Entwicklung der Wasserwirtschaft in Deutschland erarbeitet. Die agw hat sich intensiv in mehreren Clustern beteiligt.
Nun obliegt es dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, aus den Ergebnissen des Dialogs eine Nationale Wasserstrategie für Deutschland abzuleiten, die die Interessen aller Stakeholder berücksichtigt.
Weitere Informationen:
Kernbotschaften des Nationalen Wasserdialogs (PDF, nicht barrierefrei)
Abschlussdokument des Nationalen Wasserdialogs (PDF, nicht barrierefrei)
Link zur Internetseite des BMU zum Nationalen Wasserdialog (externe URL)
Pressemitteilung des BMU vom 08.10.2020 zur Nationalen Wasserstrategie (externe URL)
https://www.agw-nw.de/home/
Léo Heller: Menschenrechte und die Privatisierung von Wasser- und Abwasserdienstleistungen
Bericht des UN-Sonderberichterstatters
Léo Heller, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Menschenrecht auf Wasser fasst in seinem Bericht die Risiken der Privatisierung für die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung zusammen.
Zentrales Ergebnis ist, dass die Frage der Privatisierung oder öffentlichen Bereitstellung von Wasser- und Abwasserdienstleistungen nicht neutral ist im Bezug auf die Umsetzung der Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung, auch wenn dies von einigen Stellen immer wieder behauptet wird. Im Gegenteil gestalten drei Faktoren mögliche Risiken für die Umsetzung der Menschenrechte auf Wasser durch Privatisierung:
– Profitmaximierung
– Natürliches Monopol
– Machtungleichgewichte
Diese Risiken zeigt Léo Heller an praktischen Beispielen auf und gibt Empfehlungen an Regierungen, Unternehmen und internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank und den Internationalen Währungsfonds, um die Risiken zu minimieren. Insbesondere sollten Kredite, Zuschüsse und technische Unterstützung nicht von Privatisierung im Wasser- und Abwassersektor abhängig gemacht werden.
Link zum Bericht:
https://undocs.org/en/A/75/208
Graphisch aufbereitete Zusammenfassung:
https://www.ohchr.org/Documents/Issues/Water/10anniversary/Privatization_EN.pdf
https://aoew.de/daseinsvorsorge/menschenrecht_wasser/
BDEW: Chefin Kerstin Andreae zur EEG-Novelle
Zum Entwurf der EEG-Novelle erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):
„Der BDEW unterstützt die klimapolitische Zielsetzung der Bundesregierung und fordert einen forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der EEG-Entwurf enthält viele richtige Ansätze, bedarf an vielen Stellen jedoch der Nachschärfung. Der BDEW hat hierzu eine umfangreiche Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium übermittelt und wird sich intensiv in das Gesetzgebungsverfahren zur Novelle einbringen.
Wir begrüßen ausdrücklich die neue Regelung im EEG-Entwurf, wonach die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Die reine Festschreibung dieser neuen Regelung reicht aber nicht aus, um den Ausbau voranzubringen und bestehende Genehmigungshemmnisse zu überwinden. Vielmehr muss sichergestellt werden, dass die getroffenen Festschreibungen auch in den einzelnen Fachgesetzen widergespiegelt werden und tatsächlich angewendet werden.
Die in der Novelle vorgesehenen technologiespezifischen Ausbaupfade für Erneuerbare Energien erscheinen uns angemessen. Aber: Es fehlt ein Mechanismus, mit dem die Ausbaupfade an die wahrscheinliche Anhebung der europäischen Klimaziele angepasst werden können. Eine weitere Gefahr für die Zielerreichung liegt in der Entwicklung des Bruttostromverbrauchs. Auch hier sollte zeitnah und flexibel bei Zubaumengen und Ausschreibungsvolumina nachgesteuert werden können.
Absolut richtig und wichtig sind die Pläne der Bundesregierung, die Kommunen an den Erlösen von Windparks zu beteiligen. Die vorgesehene verpflichtenden Schenkung an die Standortgemeinde ist ein sinnvolles Instrument, um die Akzeptanz für den Bau neuer Windparks zu erhöhen. Um die Akzeptanz effektiv zu steigern, sollte der EEG-Entwurf hier im Detail noch nachgeschärft werden.
Im Bereich der Photovoltaik brauchen wir endlich einen Boom auf den Dächern. Hier ist der Entwurf noch viel zu zaghaft! Zu begrüßen ist allerdings die Ausweitung der Korridore neben Straßen und Schienen bei der Freiflächen-PV. Auch die Übertragbarkeit nicht ausgeschöpfter Ausschreibungsvolumina sind wichtig und richtig. Noch konsequenter wäre es allerdings, auch etwaige nicht realisierte Volumina den Ausschreibungsvolumina wieder zuzuschlagen.
Die Zusammenarbeit und Koordination von Bund, Ländern sowie Kommunen muss deutlich intensiviert werden. Dies gilt insbesondere für die Identifizierung möglicher Standorte für EE-Anlagen, die Erschließung und Nutzbarmachung dieser Standorte sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Bislang ist in der Novelle allerdings nur vorgesehen, Berichtspflichten weiterzuentwickeln. Bundesregierung und Gesetzgeber sollten hier konkretere Vorschläge unterbreiten, um eine umfassende Koordination sicherzustellen.
Der BDEW zeigt in seiner Stellungnahme darüber hinaus zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten bei den geplanten Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächen und Dachanlagen auf und macht Vorschläge zum Umgang mit den wichtigen Themen Eigenversorgung, Mieterstrom, zur Verbesserung der Fördereffizienz sowie für Anschlussregelungen für ausgeförderte EEG-Anlagen und zum weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie.“
https://www.bdew.de/presse/presseinformationen/bdew-chefin-kerstin-andreae-zur-eeg-novelle/
VKU: BMEL Standpunkt „Recyclingphosphate in der Düngung – Nutzen und Grenzen“Empfehlungen zur Phosphor-Rückgewinnung
Vor kurzem hat der „Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen (WBD)“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) seinen Standpunkt zur „Recyclingphosphate in der Düngung – Nutzen und Grenzen“ veröffentlicht. In dem Standpunkt wird zunächst der potenzielle Beitrag von Reststoffen zur Deckung des P-Bedarfs in der deutschen Pflanzenproduktion geschätzt. Für die wichtigsten Reststoffe werden technische Verfahren zur P-Rückgewinnung bzw. -Aufarbeitung skizziert. Auf Basis der Anforderungen der Landwirtschaft bzw. der Düngemittelindustrie an die P-Recyclingprodukte werden deren Herstellungsverfahren bewertet. Schließlich…mehr:
VKU: Gesamtblick auf die Kosten der Abwasserentsorgung notwendig
Die kommunalen Abwasserentsorger benötigen ihre Investitionsmittel um Infrastrukturen zu erneuern und klimarobuster zu gestalten, demografische Veränderungen abzufedern, Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz zu nutzen, mit Spurenstoffen umzugehen und die Digitalisierung zu gestalten. Bei der Finanzierung für den Umgang mit Spurenstoffen oder dem Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung wird von Seiten der Politik allzu oft auf die Umlagefähigkeit der Kosten auf die Abwasserentgelte verwiesen. Andere Finanzierungswege werden ausgeblendet und der Gebührenzahler immer stärker belastet. Die Umlage von Kostensteigerungen auf die Entgelte ist jedoch endlich. Sie zu überdehnen hieße, die politische Akzeptanz der im Einzelnen politisch gewollten Maßnahmen in der Bevölkerung zu verlieren.
Es bedarf daher einer Gesamtschau, in welchem Umfang sich einzelne Herausforderungen und die damit verbundenen (hinzutretenden) Maßnahmen in der Summe auf die Abwasserentgelte auswirken. Dazu bedarf es auch einer ernsthaft geführten Diskussion, wie der bestehende Instrumentenkasten zum Beispiel durch eine stärkere In-die-Pflichtnahme der Verursacher erweitert werden kann.
BDEW zum aktuellen Nitratbericht
Zum aktuellen Nitratbericht für den Zeitraum 2016 – 2018 erklärt Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):
„Der Nitratbericht verdeutlicht: Wir brauchen in Deutschland endlich eine echte und nachhaltige Verringerung der Nitrateinträge insbesondere in den roten Gebieten mit einer Überschreitung des europäischen Grenzwertes von 50 Milligramm je Liter Grundwasser. Der Vorschlag, den das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt zur Umsetzung der Düngeverordnung gemacht hat, ist dafür jedoch nicht geeignet. Im Gegenteil: Mit der vorgelegten Verwaltungsvorschrift wäre nicht mehr die tatsächlich gemessene Belastung in den roten Gebieten ausschlaggebend, sondern die Ergebnisse einer Modell-Betrachtung. Dabei sollen Standortfaktoren wie etwa Bodenart, Nitrateinträge, Witterungsverhältnisse mit in die Berechnung der Modellergebnisse einbezogen werden. Diese wären dann die Grundlage für eine Entscheidung darüber, ob überhaupt weitere Minderungsmaßnahmen in roten Gebieten erfolgen sollen und nicht mehr die tatsächlich gemessene Grenzwertüberschreitung. Damit droht ein künstliches „Wegrechnen“ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitung. Dies ist keine Strategie, die die Belastung unserer Grundwasser-Ressourcen effektiv reduziert. Diese Vorgehensweise wird auch den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie nicht gerecht. Wir brauchen endlich ein effektives und strenges Düngerecht.“
Zum Hintergrund:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Entwurf einer „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten“, (Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung), im Folgenden „AVV Gebietsausweisung“ genannt, Stand 24.6.2020, zur Stellungnahme übersandt. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Düngeverordnung hat die Bundesregierung eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Ausweisung der betroffenen Gebiete durch die Landesregierungen zu erlassen. Die Bundesländer sollen ihre Ausweisungen der belasteten Gebiete anhand der Verwaltungsvorschrift bis Ende 2020 überprüfen und erforderliche Anpassungen vornehmen, um eine Fortsetzung des Zweitverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland zu vermeiden.
Aus Sicht des BDEW ist über die Umsetzung der im Entwurf vorliegenden AVV geplant, die Aussagekraft von real erhobene Messdaten mit einer Modellierung zu überprüfen, die auf vielen Annahmen basiert und große Datenlücken aufweist. Dem Modell-Ergebnis soll zudem ein höheres Gewicht zugesprochen werden, als den EU-konformen Messungen und Messwerten nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die an offiziellen Messstellen von einem akkreditierten Labor durchgeführt wurden. Die EU-Nitratrichtlinie sieht dieses Vorgehen nicht vor. Es stellt auch keine technisch-wissenschaftliche Weiterentwicklung dar, da die Datenbasis der Modellierung Fehler aufweist und nicht validiert ist. Über die Anwendung dieser AVV kann es daher auch keine Verbesserung in der Grundwasserqualität geben.
https://www.bdew.de/presse/presseinformationen/bdew-zum-aktuellen-nitratbericht/