Sonntag, Januar 25, 2026
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Mitarbeit bei der DWA 2025

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Entwurf Merkblatt DWA-M 158 „Bauwerke der Kanalisation – Beispiele“

Aufruf zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 158 ergänzt das Arbeitsblatt DWA-A 157 „Bauwerke der Kanalisation“. Die im Arbeitsblatt DWA-A 157 beschriebenen Bauwerksausführungen werden im Merkblatt DWA-M 158 durch einfache, klar strukturierte Prinzip-Zeichnungen dargestellt, welche die wesentlichen konstruktiven Vorgaben, die bei der Planung zu berücksichtigen sind, beinhalten.

Das Merkblatt beschreibt insgesamt 43 Bauwerksausführungen, die jeweils ergänzt werden durch eine tabellarische Zusammenstellung der erforderlichen Werkstoffe und Bauteile sowie der zu beachtenden technischen Regeln. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Ausbildung der Abdichtungen zwischen den einzelnen Einbauteilen und Arbeitsfugen gerichtet. Bei der Entwicklung der Beispielzeichnungen wurden neben sicherheitstechnischen, betrieblichen, hydraulischen und bautechnischen Gesichtspunkten die Investitionskosten berücksichtigt.

Die von der Arbeitsgruppe entwickelten Zeichnungen sind im Rahmen der Bauwerksplanung eine Hilfestellung bei der konstruktiven Gestaltung von Bauwerken, erheben aber keinen Anspruch auf die Lösung jeglichen Problems.

Änderungen

Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 158 (3/2006) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
a) Normenbezüge wurden aktualisiert.
b) Zeichnungen wurden angepasst an unter anderem aktuelle Sicherheitsvorschriften und DWA-Regelwerk.
c) Neue Zeichnungen wurden aufgenommen, unter anderem Auslaufbauwerk ins Gewässer und Tiefbeet mit Versickerungsrigole.

Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe SR-3.3 „Bauwerke in Entwässerungsanlagen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Helmut Stecha) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Siedlungsentwässerung und urbanes Regenwassermanagement“ (SR) im DWA-Fachausschuss SR-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: PD Dr.-Ing. Stephan Fuchs) in Zusammenarbeit mit dem DWA-Fachausschuss SR-5 „Bau“ (Obmann: Dr.-Ing. Ulrich Bohle) erarbeitet. Es richtet sich an Bauherren, Ingenieurbüros, ausführende Firmen und Hersteller.

Frist zur Stellungnahme

Das Merkblatt DWA-M 158 „Bauwerke der Kanalisation – Beispiele“ wird bis zum 28. Februar 2026 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
E-Mail: Team-SR@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 158 „Bauwerke der Kanalisation – Beispiele“, Dezember 2025, 137 Seiten

Print
ISBN 978-3-96862-781-6, Preis: 112,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 90 Euro
PDF
ISBN 978-3-96862-782-3, Preis: 98 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 78,40 Euro
Kombi PDF & Print
Preis: 142 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 113,60 Euro

Herausgeberin und Vertrieb

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.info/shop

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Erarbeitung eines neuen Merkblatts „Rechenanlagen zur mechanischen Vorreinigung von kommunalem Abwasser“

Vorhabensbeschreibung
Die DWA plant die Erarbeitung eines neuen Merkblatts „Rechenanlagen zur mechanischen Vorreinigung von kommunalem Abwasser“.

Rechenanlagen zur mechanischen Vorreinigung von kommunalem Abwasser sind seit mehr als einem Jahrhundert im Einsatz und spielen eine wichtige Rolle bei der Entfernung von Grobstoffen aus dem Abwasser. Da Grobstoffentfernung für die Funktion der nachfolgenden Stufen einer Kläranlage von großer Bedeutung ist, muss die Planung von Rechenanlagen eine gute Wirksamkeit und eine hohe Betriebsstabilität zum Ziel haben.

Bislang gibt es kein umfassendes technisches Regelwerk. In verschiedenen Publikationen der DWA gibt es Hinweise, die für die Auslegung von Rechenanlagen herangezogen werden können. Die DIN19569-2 so-wie die DIN EN 12255-3 beschäftigen sich lediglich mit Baugrundsätzen für Rechenanlagen.

Daher beabsichtigt die DWA, Merkblatt zu Rechenanlagen zur mechanischen Vorreinigung von kommunalem Abwasser zu erarbeiten. In diesem Merkblatt soll der aktuelle Wissensstand zur Auslegung von Rechenanlagen zusammengetragen werden. Folgende Aspekte sollen berücksichtigt werden:

  • Hinweise zum Einzugsgebiert und vorgeschalteten Abwasseranlagen sollen gegeben werden.
  • Bauarten und Auswahlkriterien sowie die Auslegung von Rechenanlagen soll beschrieben werden.
  • Der Umgang mit dem Rechengut – Transport und Behandlung – soll erläutert werden.
  • Die Bau- und Maschinentechnik von Rechenanlagen ist zu beschreiben.

Die Erarbeitung des neuen Merkblatts erfolgt im Fachausschuss KA-5 „Mechanische Vorreinigung und Absetzverfahren“ (Obmann: Dr.-Ing. Winfried Born). Hinweise zur Erarbeitung können an die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerichtet werden:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
E-Mail: wilhelm@dwa.de

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Abwasserdrucksysteme: Überarbeitung nicht wesentlicher Art des Arbeitsblatts DWA-A 113

Vorhabensbeschreibung
Das Arbeitsblatt DWA-A 113 wird einer Überarbeitung nicht wesentlicher Art unterzogen als Arbeitsblatt DWA-A 113-1 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserdrucksystemen; Teil 1: Grundlagen“ und Erarbeitung eines neuen Merkblatts DWA-M 113-2 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserdrucksystemen; Teil 2: Beispiele“.

Das Arbeitsblatt DWA-A 113 wurde im Januar 2020 veröffentlicht. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veröffentlichung der Arbeitsblattreihe DWA-A 120 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden“, Teile 1–3, sowie der europäischen Normen DIN EN 16932 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Pumpsysteme“, Teile 1–3, sind Redundanzen entstanden, die es zu minimieren gilt. Von Anwenderseite werden Beispiele gefordert, und die Arbeitsgruppe möchte dem Rechnung tragen.

Daher hat der Fachausschuss SR-2 „Systembezogene Planung“ beschlossen, das Arbeitsblatt DWA-A 113 zu überarbeiten. Bei der Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 113 soll dieses mit einem Merkblatt, das Beispiele enthalten soll, ergänzt werden. Deshalb wird der Titel des Arbeitsblatts in Arbeitsblatt DWA-A 113-1 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserdrucksystemen; Teil 1: Grundlagen“ geändert, und das Arbeitsblatt wird durch das Merkblatt DWA-M 113-2 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserdrucksystemen; Teil 2: Beispiele“ ergänzt.

Bei der Überarbeitung nicht wesentlicher Art des Arbeitsblattes DWA-A 113-1 sollen unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt werden: Reduzierung von Redundanzen zu der Arbeitsblattreihe DWA-A 120, einfachere Anwendbarkeit sowie Verbesserung von Darstellungen.

In dem neu zu erarbeitenden Merkblatt DWA-M 113-2 sollen als Ergänzung zu dem Arbeitsblatt DWA-A 113-1 Beispiele erstellt werden, die die Anwendbarkeit des Arbeitsblatts DWA-A 113-1 vereinfachen.

Das Arbeitsblatt und das Merkblatt richten sich an Planungsbüros, Hersteller und Betreiber von Abwasserpumpsystemen.

Die beiden Regeln werden von der DWA-Arbeitsgruppe SR-2.7 „Systembezogene Grundsätze von Abwasserdrucksystemen“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. habil. Hartmut Eckstädt) im Fachausschuss SR-2 (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Helmut Grüning) überarbeitet bzw. erarbeitet.

Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen. Interessierte melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs/einem Kurzlebenslauf bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242/872-126
E-Mail: Team-SR@dwa.de

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Entwurf Merkblatt DWA-M 187 „Retentionsbodenfilteranlagen – Sonderanwendungen, Hinweise und Beispiele“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 187 „Retentionsbodenfilteranlagen – Sonderanwendungen, Hinweise und Beispiele“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Die im Merkblatt beschriebenen Sonderanwendungen basieren auf den verfahrenstechnischen Grundlagen des 2019 veröffentlichten Arbeitsblatts DWA-A 178 „Retentionsbodenfilteranlagen“ für Anlagen zur Behandlung von niederschlagsbedingten Abflüssen im Misch- und Trennsystem sowie von Straßenoberflächen.

Die Regelungen im Arbeitsblatt DWA-A 178 beziehen sich ausschließlich auf die Standardanwendung des Retentionsbodenfilterverfahrens und schließen damit eine Reihe von Anwendungsmöglichkeiten (Sonderanwendungen) aus, die als Großanlage oder im Pilotmaßstab erfolgreich umgesetzt wurden. Dies betrifft insbesondere Anlagen zum langfristigen und stabilen Rückhalt von Phosphor, Spurenstoffen und Mikroorganismen, zur Behandlung von niederschlagsbedingten Abflüssen mit hoher organischer Belastung sowie dezentrale Klein-Retentionsbodenfilterbecken.

Im Merkblatt DWA-M 187 wird gezeigt, wie durch die Anpassung von einzelnen Komponenten, Bemessungsvorgaben und betrieblichen Aspekten die Behandlungsziele der Sonderanwendungen zu erreichen sind.

mehr: https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/entwurf-merkblatt-dwa-m-187-retentionsbodenfilteranlagen-sonderanwendungen-hinweise-und-beispiele.html

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Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 127-11 „Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen – Teil 11: Straßenverkehrslasten und zugehörender Ermüdungsnachweis“

Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 127-11 „Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen – Teil 11: Straßenverkehrslasten und zugehörender Ermüdungsnachweis“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Das Arbeitsblatt befasst sich mit Berechnungsverfahren zu Einwirkungen aus Straßenverkehrslasten auf Abwasserleitungen und -kanäle und zum Nachweis gegen Ermüdung bei Einwirkungen aus Straßenverkehrslasten. Es unterstützt damit die statische Berechnung erdgebetteter Rohre. Die dargestellten Bodenspannungen aus Verkehrslasten gelten für Rohre bei offenem Einbau im Graben, im Vortrieb, im Bestand bei Sanierungsverfahren oder sinngemäß für Schächte.

Dieses Arbeitsblatt wird zukünftig in das Arbeitsblatt DWA-A 127-1 „Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen – Teil 1: Grundlagen“ integriert und ergänzt dieses als Grundlagendokument für die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 127.

Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe SR-5.11 „Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen: Straßenverkehrslasten und Ermüdungsnachweis“ (Sprecher: Dipl.-Ing. (FH) M. Eng. Frederik Müller) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Siedlungsentwässerung und urbanes Regenwassermanagement“ (bisher: Entwässerungssysteme) im DWA-Fachausschuss SR-5 „Bau“ (Obmann: Dr.-Ing. Ulrich Bohle) erarbeitet. Es richtet sich an Ingenieurbüros, Kommunen, Verbände, Betreiber von Abwasseranlagen, Hersteller, Fachplanende und Bauausführende.

mehr: https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/entwurf-arbeitsblatt-dwa-a-127-11-statische-berechnung-von-entwaesserungsanlagen-teil-11-strassenverkehrslasten-und-zugehoerender-ermuedungsnachweis.html

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Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 797 „Empfehlungen zur Rückhaltung wassergefährdender Stoffe bei Anlagen zur Wärmegewinnung aus Gewässern oder Abwasser

Die DWA plant die Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 797 „Empfehlungen zur Rückhaltung wassergefährdender Stoffe bei Anlagen zur Wärmegewinnung aus Gewässern oder Abwasser.

In Anlagen zur Wärmegewinnung aus Gewässern oder Abwasser werden in der Regel wassergefährdende Stoffe als Kältemittel und als Wärmeträgermedium eingesetzt. Für Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe ist gemäß §§ 18 und 21 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) grundsätzlich eine Rückhaltung austretender wassergefährdender Stoffe erforderlich.

Gemäß Kapitel 3 Abschnitt 3 AwSV kann unter bestimmten Voraussetzungen bei bestimmten Anlagen auf eine Rückhaltung austretender wassergefährdender Stoffe verzichtet werden. Mit diesem Merkblatt soll allen Betroffenen Hilfestellung bei der Festlegung von Maßnahmen zur Einhaltung des Besorgnisgrundsatzes bei Anlagen zur Wärmegewinnung aus Gewässern oder Abwasser unter Einsatz von wassergefährdenden Wärmeträgermedien und Kältemitteln gegeben werden, wenn auf eine Rückhaltung austretender wassergefährdender Stoffe verzichtet werden soll.

In den §§ 34, 35 und 38 AwSV sind Maßnahmen enthalten, die bei Anlagen mit vergleichbarem technischem Aufbau einen Verzicht auf Rückhalteeinrichtungen ermöglichen. § 18 Abs. 2 Satz 2 AwSV lässt unter bestimmten Voraussetzungen bei unterirdischen Rohrleitungen anstelle von Rückhalteeinrichtungen Maßnahmen technischer oder organisatorischer Art zu, wenn ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht wird. Das Merkblatt soll zeigen, wie durch sinnvolle Kombination der bereits beschriebenen und gegebenenfalls zusätzlichen Maßnahmen ein sicherer Anlagenbetrieb über die derzeit erforderliche Ausnahme nach § 16 Abs. 3 AwSV zu ermöglichen ist.

mehr: https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/erarbeitung-eines-merkblatts-dwa-m-797-empfehlungen-zur-rueckhaltung-wassergefaehrdender-stoffe-bei-anlagen-zur-waermegewinnung-aus-gewaessern-oder-abwasser.html

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Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“

TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ von Januar 2024 wird überarbeitet. Hauptgrund für die zeitnahe Überarbeitung ist, dass paraffinischer Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940 neu in die 10. BImSchV (Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) aufgenommen worden ist und damit an öffentlichen Tankstellen in Deutschland angeboten werden kann.

In der „Fachlichen Stellungnahme zur technischen Eignung von Anlagenteilen von bereits in Betrieb befindlichen Tankstellen bei der Verwendung von paraffinischen Dieselkraftstoffen nach DIN EN 15940“ der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.5 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ in der KA Korrespondenz Abwasser von November 2024 wurden Arbeitsergebnisse veröffentlicht, die nun in TRwS 781 eingearbeitet werden sollen.

Darüber hinaus sollen die Ergebnisse aus Forschungsvorhaben für neu zu errichtende Tankstellen bewertet werden. Außerdem sollen aufgrund von Anmerkungen aus der Fachöffentlichkeit zu verschiedenen Sachverhalten (unter anderem zur Dichtheitsprüfung von Rückhalteeinrichtungen im Entwässerungssystem) Klarstellungen in der TRwS 781 vorgenommen werden.

Mit der Überarbeitung der TRwS 781 sollen bundesweit wasserrechtlich aktuelle, an die gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen angepasste, einheitliche technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb für Tankstellen für Kraftfahrzeuge sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt werden.

mehr: https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/ueberarbeitung-des-arbeitsblatts-dwa-a-781-tankstellen-fuer-kraftfahrzeuge.html

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Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 720-3 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern, Teil 3: Einsatzplanung und Ausbildung“

Die DWA plant die Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 720-2 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern, Teil 3: Einsatzplanung und Ausbildung“.

Bei Unfällen mit Mineralöl/Mineralölprodukten auf Gewässern kommt der Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung eine besondere Bedeutung zu. Der sachgerechte Einsatz von Ölsperren und Ölaufnahmegeräten ist dabei entscheidend für den Einsatzerfolg. Der DWA-Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“ hat entschieden, das Thema in einem Merkblatt mit drei Teilen zu behandeln:

  • DWA-M 720-1: Ölsperren
  • DWA-M 720-2: Ölaufnahmegeräte
  • DWA-M 720-3: Einsatzplanung und Ausbildung.

Die Themen „Ölsperren“ und „Ölaufnahmegeräte“ wurden bereits bearbeitet sowie die entsprechenden Merkblätter DWA-M 720-1 Mitte 2019 und DWA-M 720-2 Mitte 2025 fertiggestellt. Jetzt sollen die Arbeiten zum DWA-M 720-3 aufgenommen werden.

mehr: https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/erarbeitung-des-merkblatts-dwa-m-720-2-oelschadenbekaempfung-auf-gewaessern-teil-3-einsatzplanung-und-ausbildung.html

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Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 330 „Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen“

Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.4 „Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen“ wird das gleichnamige Merkblatt DWA-M 330 im Auftrag und unter der Mitwirkung des Fachausschusses KEK-7 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ erarbeiten.

Die durch den Klimawandel steigenden Anforderungen an Klimaschutz und Energieeffizienz machen eine nachhaltige Nutzung von Wärme und Kälte sowie die Nutzung erneuerbarer Energien auf Kläranlagen immer wichtiger. Kläranlagen sind nicht nur wesentliche Infrastruktureinrichtungen der Wasserwirtschaft, sondern auch Schlüsselpunkte für die Energiewende.

Die in Abwasser und Klärschlamm enthaltene Energie bietet ein erhebliches Potenzial für die betriebsinterne und -externe Nutzung. Die Transformation des Energiesektors stellt außerdem neue Anforderungen an die Einbindung von Kläranlagen in übergeordnete Energiekonzepte. Rechtlich und förderseitig wird dies flankiert durch die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), das Wärmeplanungsgesetz (WPG), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) mit dem Meldeportal für Abwärmequellen.

Bisher fehlt jedoch eine praxisorientierte und systematische Darstellung, wie Kläranlagen ihre Wärme- und Kältepotenziale optimal nutzen und sich in übergeordnete Energieplanungen integrieren können.

mehr: https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/erarbeitung-des-merkblatts-dwa-m-330-waerme-und-kaeltekonzepte-auf-klaeranlagen.html

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Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 156 zum Thema „Planung, Bau und Betrieb von Dükern“

Der DWA-Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ und der Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ haben beschlossen, ein neues Merkblatt DWA-M 156 „Planung, Bau und Betrieb von Dükern“ zu erarbeiten.

Im Zuge der Bearbeitung des Entwurfs des neuen Merkblatts DWA-M 193 „Betriebliche Anforderungen an instandhaltungsgerechte Entwässerungssysteme“ durch die Arbeitsgruppe ES-7.3 „Betrieb und Unterhalt von Kanalnetzen“ wurde festgestellt, dass Düker im DWA-Regelwerk nicht den ihnen gebührenden Umfang einnehmen. Im bestehenden Regelwerk gibt es einzelne Hinweise zu Hydraulik, Konstruktion und Betrieb. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass trotz meist großen finanziellen Aufwands in einigen Fällen schlecht funktionierende Düker errichtet wurden.

Aufgrund des Umfangs der für die Bearbeitung dieses Themas notwendigen Arbeiten wurde das Thema aus dem in Arbeit befindlichen DWA-M 193 herausgelöst und soll auf gesonderten Weg bearbeitet werden.

Ziel ist die Erstellung eines Merkblatts zu allen für Planung, Bau und Betrieb maßgeblichen technischen Regeln, einschließlich der Arbeitssicherheit, zu Dükern mit besonderem Bezug auf die Auswertungen der Betriebserfahrungen und neuere wissenschaftliche Erkenntnisse. Dabei sollen Düker aller Größenordnungen thematisiert werden. Düker im Sinne des geplanten Merkblatts sind Kreuzungsbauwerke zur Unterquerung eines Hindernisses, die als Druckrohrleitungen in freiem Gefälle betrieben werden.

mehr: https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/erarbeitung-eines-merkblatts-dwa-m-156-zum-thema-planung-bau-und-betrieb-von-duekern.html

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Erarbeitung eines verbändeübergreifenden Merkblatts DWA-M 107 „Notwasserwege“ mit textgleicher Veröffentlichung in der FGSV

Der DWA-Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ hat beschlossen, zusammen mit der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.) ein Merkblatt DWA-M 107 „Notwasserwege“ zu erarbeiten.

Notwasserwege können sich natürlich ausbilden oder im Vorfeld geplant werden. Geplante Notwasserwege sind ein wichtiger Bestandteil eines umfassenden Entwässerungskonzepts zur Ableitung von oberflächlich abfließendem Wasser. Diese Wege bieten eine entscheidende Vorsorgemaßnahme, um Wasser bei Starkregenereignissen kontrolliert abzuleiten und Überflutungen zu vermeiden, insbesondere in dicht besiedelten städtischen Gebieten. Sie tragen zur Minimierung von Überflutungsschäden und zur Erhöhung der Sicherheit für die Bevölkerung bei. Notwasserwege können zum Beispiel in Straßenräumen, Parks oder auf Plätze geführt werden.

Personen- und Verkehrssicherheit sollten im Planungsprozess vorrangig betrachtet werden. Natürliche Notwasserwege sollten nicht durch geplante Infrastrukturmaßnahmen gestört werden. Es müssen Maßnahmen für inner- und außerorts geplante Notwasserwege und deren Wechselwirkungen differenziert betrachtet werden.

Eine Vergrößerung der vorhandenen Entwässerungssysteme ist keine universelle Problemlösung, da die zu bewältigenden Abflüsse bei seltenen Starkniederschlagsereignissen (oberhalb der Bemessungsansätze für das Kanalnetz) schnell die ökonomischen Grenzen einer unterirdischen Ableitung erreichen können.

mehr: https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/erarbeitung-eines-verbaendeuebergreifenden-merkblatts-dwa-m-107-notwasserwege-mit-textgleicher-veroeffentlichung-in-der-fgsv.html

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Aufruf zur Mitarbeit: DWA-Fachausschuss KEK-4 „Mechanische und biologische Abfallbehandlung“

Der DWA-Fachausschuss KEK-4 sucht zur Verjüngung und für seine zukünftigen Arbeiten engagierte Fachleute. Auch Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen. Die DWA setzt sich für eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ein. In den ehrenamtlichen Fachgremien bündelt die DWA das Wissen unterschiedlicher Fachleute mit dem Ziel, Natur und Umwelt zu schützen und Herausforderungen wie Klimawandel und Ressourcenerhalt zu meistern. Ein zentrales Werkzeug ist dabei die Erarbeitung technischer Regelwerke, um in der Praxis die Umsetzung nachhaltiger Lösungen zu unterstützen.


Interessenten melden sich bitte mit mit dem Anfall, der Behandlung sowie einer themenbezogenen Kurzbeschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef

E-Mail: reifenstuhl@dwa.de

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Entwurf Merkblatt DWA-M 126 „Herstellung von Abwasserleitungen und Abwasserkanälen in Stollenbauweise“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 126 „Herstellung von Abwasserleitungen und Abwasserkanälen in Stollenbauweise“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Der Stollenbau ist in Städten eine für
die Herstellung und Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen regelmäßig zum Einsatz kommende geschlossene
Bauweise. Dieses Merkblatt gilt für den grabenlosen Einbau von vorgefertigten Rohren oder Ortbetonkanälen unterschiedlicher Querschnittsgeometrie in Stollenbauweise in Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden.
Das Merkblatt regelt die mit der Stollenbauweise verbundenen Anforderungen an Planung, Bauausführung, Prüfungen und Arbeitssicherheit. Es ergänzt die europäische Norm DIN EN 12889 „Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“, die zusammen mit dem Arbeitsblatt DWAA 125 „Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“ die grabenlosen Bauverfahren
behandelt.
Das Merkblatt wurde von der Unterarbeitsgruppe „Stollenvortrieb“ (Leitung: Dipl.-Ing. Stephan Tolkmitt) der DWA-Arbeitsgruppe ES-5.3 „Grabenlose Bauverfahren“ (Sprecher: Dr.-Ing. Ulrich Bohle) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses
„Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-5 „Bau“ erarbeitet. Es richtet sich an Planende, Auftraggeber, Bauüberwachende und ausführende Unternehmen, die sich mit der Herstellung von Abwasserleitungen und -kanälen in Stollenbauweise beschäftigen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 126 „Herstellung von Abwasserleitungen und Abwasserkanälen in Stollenbauweise“ wird bis zum 31. Juli 2025 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

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Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 182 „Fremdwasser in Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“

Der DWA-Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“ hat bei seiner Sitzung am 11. Februar 2025 beschlossen, dass das Merkblatt DWAM 182, das erstmals im April 2012 veröffentlicht wurde, überarbeitet werden soll. Neben der redaktionellen Überarbeitung des Merkblatts und der Aktualisierung der rechtlichen Verweise sollen in der Überarbeitung insbesondere folgende Punkte behandelt werden:
● Integration neuer Messtechniken zur Erfassung und Lokalisierung von Fremdwasserquellen (zum Beispiel DTS-Messungen)
● Sichtung von durchgeführten Fremdwasser-Sanierungsprogrammen und Darstellung anhand von Beispielen
● Berücksichtigung aktueller Gesetze, Normen und Umweltvorgaben
● Darstellung des Zusammenhangs zu der neuen Kommunalabwasserrichtlinie, zum Beispiel in Bezug auf das 2 %-Ziel bei Mischwasserüberläufen
● Bezug auf laufende Vorhaben, wie zum Beispiel den Themenband „Dränagen“ der Arbeitsgruppe ES-6.7 „Dränagen“.
Das Merkblatt richtet sich an Abwasserbeseitigungspflichtige (wie Kommunen und Betreiber), Genehmigungsbehörden sowie Ingenieurbüros, die mit der Planung und Fortschreibung von Fremdwasserbeseitigungskonzepten beschäftigt sind. Das Merkblatt wird im Fachausschuss
ES-1 (Obmann: Dr.- Ing. Klaus Hans Pecher) durch die neu zu gründende Arbeitsgruppe ES-1.3 „Fremdwasser“ überarbeitet.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242/872-126
E-Mail: Team-ES@dwa.de

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Überarbeitung DWA-A 143-2 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Statische Berechnung von Lining- und Montageverfahren“

Der DWA-Fachausschuss ES-5 „Bau“ hat beschlossen, das Arbeitsblatt DWA-A 1432 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Statische Berechnung von Lining- und Montageverfahren“ nach zehnjähriger Präsenz auf dem Markt zu überarbeiten.
Im Zuge der Überarbeitung soll das Arbeitsblatt in die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 127 (Statik) integriert werden. Somit wird das Arbeitsblatt bei der Überarbeitung in das DWAA 127-6 „Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen – Teil 6: Sanierung im Lining- und Montageverfahren“ überführt.
Das Arbeitsblatt soll durch das Einarbeiten von Praxiserfahrungen der vergangenen zehn Jahre aktualisiert werden; eine grundlegende Änderung der Berechnungsverfahren ist dabei nicht erforderlich. Durch die Struktur der neuen Arbeits- und Merkblattreihe DWAA/M 127 sind weitere Anpassungen notwendig. Das Arbeitsblatt richtet sich insbesondere an alle im Bereich der statischen Berechnung von Linern und Montageverfahren, planenden und prüfenden Institutionen, als auch Sanierungsfirmen tätigen Experten. Das Arbeitsblatt soll von der DWA-Arbeitsgruppe ES-5.10 „Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen – Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.Ing. (FH) Markus Maletz) im Fachausschuss ES-5 (Obmann: Dr.-Ing. Ulrich Bohle) überarbeitet werden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs einem Kurzlebenslauf bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242/872-126
E-Mail: Team-ES@dwa.de

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Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge für Entwässerungssysteme bei Starkregen“

Der DWA-Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ hat beschlossen, das Merkblatt DWA-M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge für Entwässerungssysteme bei Starkregen“ zu überarbeiten.
Das Merkblatt DWA-M 119 wurde im November 2016 veröffentlicht. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten grundlegenden Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 118 (Veröffentlichung im Januar 2024) sowie der engen Verzahnung mit dem Merkblatt DWA-M 119 ist auch eine
Aktualisierung dieses Merkblatts erforderlich.
Bei der Überarbeitung sollen unter anderem. folgende Aspekte berücksichtigt werden:
● Die Neufassung des Arbeitsblatts DWA-A 118 verweist explizit auf die Empfehlungen des Merkblatts DWAM 119 zur Prüfung der Überflutungsrisiken im Bestand. Die entsprechenden methodischen Empfehlungen für die Gefährdungsanalyse, des Schadenspotenzials und die Risikoanalyse sollen aufgrund von Weiterentwicklungen der modelltechnischen Möglichkeiten, der verfügbaren Datengrundlagen sowie des vorliegenden Normen- und Regelwerks aktualisiert werden.
● Verzicht auf redundante Abschnitte und Berücksichtigung von Schnittstellen zu weiteren DWA-Regeln, insbesondere DWA-M 121 (in Erstellung), DWA-M 165-1, DWA-M 165-2 (in Erstellung) sowie DWA-/BWKLeitfaden „Starkregen und Überflutungsvorsorge“ (in Erstellung)
● Der Ansatz der kommunalen Kooperation im Rahmen der Überflutungsvorsorge aus DWA-A 118 soll praxisnah konkretisiert werden. Dabei soll insbesondere der Aspekt der angestrebten Klimaresilienz urbaner Entwässerungssysteme hervorgehoben werden.
● Die Erfahrungswerte aus den zwischenzeitlich für zahlreiche Städte und Kommunen vorliegenden Starkregengefahrenkarten sollen aufgegriffen werden. Dabei soll die Vielfalt an Gefahren- und Risikokarten klassifiziert werden.
● Möglichkeiten zum Einsatz von KI bei der kommunalen Überflutungsvorsorge
● Das Merkblatt richtet sich an Planer, Kommunen und Ingenieurbüros.
Das Merkblatt wird von der DWA-Arbeitsgruppe ES-2.5 „Anforderungen und Grundsätze der Entsorgungssicherheit“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Klaus Krieger) im Fachausschuss ES-2 (Obmann: Prof. Dr.Ing. Helmut Grüning) überarbeitet.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242/872-126
E-Mail: Team-ES@dwa.de

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Aufruf zur Stellungnahme: Entwurf Merkblatt DWA-M 820-3 „Qualität von Ingenieurleistungen optimieren – Teil 3: Qualitätselemente“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 820-3 „Qualität von Ingenieurleistungen optimieren – Teil 3: Qualitätselemente“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Im Mittelpunkt der Merkblattreihe DWA-M 820 „Qualität von Ingenieurleistungen optimieren“ steht die Qualitätssicherung von Ingenieurleistungen für Projekte in den Bereichen Wasserwirtschaft, Wasserbau, Abwasser und Abfall. Die Merkblattreihe unterstützt Auftraggeber und Auftragnehmer dabei, Fragen zur Qualität frühzeitig vor einer Projektdurchführung systematisch zu erfassen, zu beschreiben und die Ziele der Leistungsphasen abschließend zu überprüfen.
Die Merkblattreihe DWA-M 820 umfasst derzeit folgende Teile:

Teil 1: Vorbereitung und Vergabeverfahren (März 2020)
l Teil 2: Durchführung (April 2023)
l Teil 3: Qualitätselemente
(Entwurf April 2025)

In Teil 1 werden die Leistungsdefinitionen und das Vergabeverfahren beschrieben. Teil 2 befasst sich mit der Leistungserbringung aller Projektbeteiligten über alle Leistungsphasen hinweg, das heißt von der Bedarfsplanung (LPH 0) bis zur Objektbetreuung (LPH 9), inklusive Inbetriebnahme und Übergabe an den Betrieb.
Der vorliegende Entwurf zu Teil 3 bietet, ergänzend zu Teil 1 und Teil 2, Handreichungen für die praktische Umsetzung in Projekten. Die Hinweise, die in Bezug auf eine bessere Qualität gegeben werden, sind gegliedert nach den in Teil 1 und Teil 2 bereits verwendeten Phasen. Das Erreichen der Phasenziele kann mit den in Teil 3 in den Anhängen jeweils hinterlegten Qualitätselementen überprüft werden. Dabei stellen die angegebenen Qualitätselemente eine projektübergeordnete Auswahl an Kriterien dar, die im Anwendungsfall projektspezifisch ausgewählt und ergänzt werden müssen.
Das Merkblatt DWA-M 820-3 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WI-4.4 „Ingenieurleistungen“ (Sprecher: Prof. Dr.- Ing. Hermann Hütter) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ im DWA-Fachausschuss WI-4 „Leistungsqualität und Vergabeverfahren“ (Obmann: Dr.-Ing. Kaj Lippert) erarbeitet. Es richtet sich an Auftraggeber und Auftragnehmer (beauftragte Ingenieurbüros) für planerische Arbeiten bei der Herstellung von Anlagen in den Bereichen Wasserwirtschaft, Wasserbau, Abwasser und Abfall.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 820-3 „Qualität von Ingenieurleistungen optimieren – Teil 3: Qualitätselemente“ wird bis zum 30 Juni 2025 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Richard Esser
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: mainka@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA- Shop ist der Entwurf als Printversion

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: dwa.info/shop

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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Merkblatts DWA-M 194 „Planung, Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 194 „Planung, Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Das vorliegende Merkblatt bezieht sich auf die Einordnung und Ausgestaltung der multifunktionalen Flächennutzung. Es schafft einen Handlungsrahmen für Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen. Die Konkurrenz verschiedener öffentlicher Aufgabenträger um die Nutzung öffentlicher Flächen in Städten und Gemeinden für Erholung, Sport, als Grün- und Naturflächen und für wasserwirtschaftliche Zwecke wächst ständig. Städtebauliche und ingenieurtechnische Planungen müssen diese unterschiedlichen Anforderungen berücksichtigen. Zudem erfordert auch der Klimawandel mit ausgeprägten Regenereignissen und langan-
haltenden Trockenphasen Anpassungen in der Flächennutzung. Dezentrale Anlagen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung in multifunktionalen Flächen gewinnen hierbei an Bedeutung. Erschwerend wirkt dabei der Umstand, dass die Inanspruchnahme der notwendigen Flächen ereignisabhängig ist und deshalb der Betrieb für unterschiedliche Varianten der Nutzung gedacht werden muss.
Die Integration von Anlagen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung in multifunktionalen Flächen, aber auch die Öffnung wasserwirtschaftlicher Anlagen für andere Nutzungen eröffnen Fragen zu Zuständigkeiten, Finanzierung, Rechten und Pflichten der verschiedenen Akteure in den Kommunen, auch in Bezug auf umweltrechtliche Rahmenbedingungen. Vor allem aber dürfen während der
Planung dieser Anlagen aus Sicht eines reibungslosen und langfristig gesicherten Betriebs bestimmte funktionale Mindestanforderungen nicht unterschritten werden.

Das neue Merkblatt DWA-M 194 „Planung, Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen“ behandelt deshalb unter anderem folgende Themen: Grundlagen und Definitionen zu multifunktionalen Flächen

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 194 „Planung, Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen“ wird bis zum 30 Juni 2025 öf-
fentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.info/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA- Shop ist der Entwurf als Printversion oder im PDF-Format erhältlich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 194 „Planung, Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen“, April 2025
94 Seiten Print
ISBN 978-3-96862-825-7
Preis: 105,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 84,40 Euro
PDF ISBN 978-3-96862-826-4
Preis: 92 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 73,60 Euro
Kombi PDF & Print Preis: 132,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 106 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstell
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.info/shop

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Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 798 „Rückhaltung bei Brandereignissen gemäß § 20 AwSV“

Die DWA plant, ein Merkblatt DWA-M 798 „Rückhaltung bei Brandereignissen gemäß § 20 AwSV“ zu erarbeiten. Gemäß § 20 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) müssen die bei Brandereignissen austretenden wassergefährdenden Stoffe, Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie die entstehenden Verbrennungsprodukte mit wassergefährdenden Eigenschaften zurückgehalten werden. Da es sich gezeigt hat, dass vorhandene Bemessungsgrundsätze, zum Beispiel der baurechtlichen Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL), in einigen Fällen nicht mehr praxisgerecht und bauliche Anforderungen an die Ausführung nicht festgelegt sind, hat der DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ entschieden, aktuelle praxisgerechte Empfehlungen in einem DWA-Merkblatt aufzuzeigen. Mögliche Ansätze, die aus der Diskussion eines vorherigen Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz stammen, sollen berücksichtigt werden.
Aussagen zum Erfordernis der Rückhaltung der bei Brandereignissen austretenden wassergefährdenden Stoffe, Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie der entstehenden Verbrennungsprodukte mit wassergefährdenden Eigenschaften sind nicht Gegenstand dieses
Merkblatts.

Mit diesem Merkblatt sollen allen Betroffenen Hilfestellungen bei der Ermittlung des erforderlichen Volumens einer Rückhaltung der zur Brandbekämpfung verwendeten Mittel und der Anforderungen an die Bauausführung von dafür verwendeten Einrichtungen zur Rückhaltung gegeben werden.
Zielgruppen sind Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Feuerwehren, Planende, ausführende Firmen (zum Beispiel Fachbetriebe nach § 62 AwSV) und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
E-Mail: grabowski@dwa.de

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DWA bittet um Zusendung von Energieanalysen von Abwasseranlagen

Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.3 „Energieanalysen von Kläranlagen“ bittet um Unterstützung: Betreiber von Abwasseranlagen, die in den letzten Jahren eine Energieanalyse durchgeführt haben, werden gebeten, ihre Energieanalyse – gerne anonymisiert – zur Verfügung zu stellen. Alle Daten werden vertraulich genutzt, und es werden keine Daten einzelner Anlagen veröffentlicht.

Hintergrund
Das Arbeitsblatt DWA-A 216 „Energiecheck und Energieanalyse – Instrumente zur Energieoptimierung von Abwasseranlagen“, definiert den Standard, gemäß dem in Deutschland die meisten Energieanalysen von Abwasseranlagen durchgeführt werden. Eine wesentliche Grundlage für die Einordnung der Energieeffizienz einzelner Anlagen ist der Vergleich mit den Leistungsdaten anderer Anlagen in Deutschland. Jede zur Verfügung gestellte Energieanalyse verbessert die hierfür genutzte Datenbasis.
Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.3 aktualisiert zurzeit das Arbeitsblatt DWA-A 216. Hierfür werden Daten für die Häufigkeitsverteilungen von Energiekennwerten benötigt, zum Beispiel für den Stromverbrauch einzelner Anlagenteile (wie Faulung, Schlammentwässerung, Rührwerke etc.). Weiterhin werden mit Blick auf die Vorgaben der Kommunalabwasserrichtlinie zur Energieneutralität neue Daten für den Bedarf und die Erzeugung von Wärme sowie für die Erzeugung erneuerbarer Energien auf Kläranlagen benötigt.
Deshalb wird für die Sammlung aktueller Daten um die Unterstützung von Betreibern, aber auch von Wasserwirtschaftsverwaltungen oder Forschungseinrichtungen gebeten (selbstverständlich nur, soweit die Weitergabe von Daten geklärt und rechtlich zulässig ist).

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Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 269 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“

Das Merkblatt DWA-M 269 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“ vom Juni 2018 soll überarbeitet werden.

Der Anlass zur Überarbeitung des Merkblatts ist zum einen die Ergänzung und Anpassung von fachlichen Neuerungen der Messtechnik. Diese betreffen nicht nur die Analysenmesstechnik bzw. Sensorik, sondern sie umfassen auch Aspekte der Digitalisierung wie die Anbindung der Geräte an die digitale, betriebliche Infrastruktur und die geräteinterne Nutzung von Messdaten. Zum anderen soll das neue Merkblatt strukturell überarbeitet und die Gliederung in Anlehnung an die Merkblattreihe DWA-M 256 anwendungsfreundlicher gestaltet und noch stärker auf die Praxisbedürfnisse ausgerichtet werden. Daher ist auch geplant, einen neuen Abschnitt „Betrieb“ zu formulieren. Außerdem sind alle wichtigen Aspekte hinsichtlich der Überprüfung und Sicherstellung der Messwertqualität zusammenzutragen und in einem Abschnitt „Qualität“ darzustellen. Der Bearbeitungszeitraum ist von Mitte 2025 bis Ende 2026 geplant.

Die Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 269 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“ wird in einer im DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing. Frank Obenaus) neu zu gründenden Arbeitsgruppe KA-13.4 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“ durchgeführt.

Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute aus dem Betrieb, Planungsbüros, Hersteller und Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen und gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung ihrer Person und ihrer Expertise an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu übersenden. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind herzlich willkommen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
E-Mail:
wilhelm@dwa.de

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Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 211 „Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken in kommunalen Kläranlagen“

Das Merkblatt DWA-M 211 „Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken in kommunalen Kläranlagen“ vom April 2008 muss grundsätzlich überarbeitet werden. Nötig wird dies wegen der Weiterentwicklung von Beschichtungssystemen, Betonmischungen und Nachbehandlungsverfahren. Das Merkblatt muss auf den aktuellen Stand der Verfahren und Techniken gebracht werden, die den Schutz, die Instandsetzung und die Wartung der Beton- und Stahlbetonflächen sowie die mögliche Behandlung bei der Erstellung bewerkstelligen.

Die Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 211 „Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken in kommunalen Kläranlagen“ wird in einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe KA-11.1 „Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken in kommunalen Kläranlagen“ im DWA-Fachausschuss KA-11 „Technische Ausrüstung und Bau von Kläranlagen“ (Obmann Dipl.-Ing. Christian Schnatmann) bearbeitet. Der Bearbeitungszeitraum ist von Mitte 2025 bis Ende 2026 geplant. Zur Mitarbeit an der Überarbeitung sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen, insbesondere aus dem Bereich Betonkorrosion, Beschichtungsmethoden, Bautechnik und Chemietechnik, eingeladen und gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung ihrer Person und ihrer Expertise an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu übersenden. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
E-Mail:
wilhelm@dwa.de

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Überarbeitung von DWA-M 771 „Abwasser aus der Wäsche, Pflege und Instandhaltung von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen“

Die DWA wird das Merkblatt DWA-M 771 „Abwasser aus der Wäsche, Pflege und Instandhaltung von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen“ von Oktober 2011 überarbeiten.

Das Merkblatt wurde 2011 veröffentlicht. Zwischenzeitlich haben sich neue Entwicklungen auf dem Fahrzeugmarkt ergeben, die auch Auswirkungen auf Art und Menge des gegebenenfalls anfallenden Abwassers haben. Hier ist insbesondere an Elektrofahrzeuge zu denken. Außerdem soll das Merkblatt an aktuelle Erkenntnisse bezüglich Abwasserbelastung aus der Fahrzeugwäsche und dem Werkstattbetrieb angepasst werden und neue Entwicklungen berücksichtigen (zum Beispiel mobile Fahrzeugwäsche). Daher hat der DWA-Fachausschuss IG-2 „Branchenspezifische Industrieabwässer und Abfälle“ beschlossen, das Merkblatt zu überarbeiten und an die neuen technischen Entwicklungen und Erkenntnisse anzupassen.

Das vorliegende Merkblatt soll an aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen angepasst werden. Ergänzend zum bisherigen Umfang sollen auch Aspekte der wasserrechtlichen und satzungsrechtlichen Überwachung berücksichtigt werden. Zur Vermeidung von Doppelregelungen sollen geeignete vorhandene technische Regelungen wie zum Beispiel Normen zu Leichtflüssigkeitsabscheidern und das Merkblatt DWA-M 167-2 in Bezug genommen werden.

Das Merkblatt richtet sich an Behörden, Betreiber, Anlagenhersteller, Verbände, beratende Ingenieurbüros und sonstige betroffene Fachleute.

Die Überarbeitung erfolgt in der neu einzurichtenden Arbeitsgruppe IG-2.27. Mit der Konstituierung der Arbeitsgruppe ist Dipl.-Ing. Veit Flöser (Hannover) beauftragt.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
E-Mail: grabowski@dwa.de

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Merkblatt DWA-M 175-1 (6/2018) „Betriebsführungssysteme – Teil 1: Entwässerungssysteme“: Überarbeitung nicht wesentlicher Art

Die DWA-Arbeitsgruppe ES-7.6 „Betriebsführungssysteme für Kanalnetze“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Dominika Wirtz) hat das im Juni 2018 veröffentlichte Merkblatt DWA-M 175-1 „Betriebsführungssysteme – Teil 1: Entwässerungssysteme“ um Hinweise zum „Building Information Modeling“ (BIM) und zur Künstlichen Intelligenz (KI) ergänzt. Im Zuge der Überarbeitung wurde zudem der Untertitel des Merkblatts auf „Teil 1: Grundlagen zur Einführung“ angepasst.

Die Arbeitsgruppe und der übergeordnete Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ haben aufgrund der geringfügigen Änderungen entschieden, dass es sich dabei um eine Überarbeitung nicht wesentlicher Art gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“ handelt. Damit kann auf ein Beteiligungsverfahren gemäß Arbeitsblatt DWA-A 400:2018, Unterabschnitt 5.3 verzichtet werden.

Die Fachöffentlichkeit erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geplanten Änderungen. Eine vollständige Darstellung der geplanten Änderungen ist im Internet bereitgestellt unter
https://dwa.info/M175-1

Gemäß den Vorgaben des Arbeitsblatts DWA-A 400:2018 dürfen nur die Änderungen kommentiert werden.

Stellungnahmen zu den beabsichtigten Änderungen sind bis zum 31. Mai 2025 zu richten an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Team Entwässerungssysteme
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: TeamES@dwa.de

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