Mitarbeit bei der DWA 2021 |
Vorhabensbeschreibung: Überarbeitung der Merkblattreihe DWA-M 115 in ein Merkblatt DWA-M 115 „Kontrolle von Einleitungen in Entwässerungssysteme“
Die DWA plant die Überarbeitung der Merkblattreihe DWA M 115 in ein Merkblatt DWA M 115 „Kontrolle von Einleitungen in Entwässerungssysteme“. Die Überarbeitung ist von nicht wesentlicher Art.
Im Mai 2019 ist der Entwurf der DIN EN 14654 4 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Management und Überwachung von Maßnahmen – Teil 4: Kontrolle von Einleitungen der Nutzer“ erschienen. Mit der Veröffentlichung des Weißdrucks der Norm ist im Jahr 2022 zu rechnen. Geplant sind eine Kommentierung und Ergänzung der Norminhalte mit Anforderungen, die derzeit im DWA Regelwerk festgeschrieben sind. Dies erfordert gleichzeitig eine Überarbeitung nicht wesentlicher Art der Merkblattreihe DWA M 115, die aus folgenden DWA Regeln besteht:
l DWA M 115 1 „Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers – Teil 1: Rechtsgrundlagen“
l DWA M 115 2 „Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers – Teil 2: Anforderungen“
l DWA M 115 3 „Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers – Teil 3: Praxis der Indirekteinleiterüberwachung“.
Ziel ist die Erarbeitung einer Gemeinschaftspublikation von DIN EN 14654 4 und dem in nicht wesentlicher Art über arbeiteten Merkblatt DWA M 115. Da die europäische Norm auch auf weitere Bereiche des DWA Regelwerks Auswirkung hat, sollen durch gezielte in terne Befragung der relevanten Fachgremien in der Gemeinschaftspublikation weitere Bezüge auf das maßgebende DWA Regelwerk hergestellt werden. Die bisher identifizierten Fachausschüsse sind:
l FA ES 1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“
l FA ES 2 „Systembezogene Planung“
l FA ES 6 „Grundstücksentwässerung“
l FA ES 7 „Betrieb und Unterhalt“
l FA KA 3 „Einleiten von Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage“
l FA KA 12 „Betrieb von Kläranlagen“
l FA KA 13 „Automatisierung von Kläranlagen“
l FA KA 14 „Emissionen aus Abwasseranlagen“
l FA IG 2 „Branchenspezifische Industrieabwässer und Abfälle“.
Das Ergebnis der Befragung der relevanten Fachausschüsse wird durch die jeweiligen Fachreferenten*innen der DWA zu gearbeitet. Nach Fertigstellung der Gemeinschaftspublikation sowie des neuen Merkblatts DWA M 115 werden die alten Vorgängerteile der Merkblattreihe DWA M 115 zurückgezogen.
Die Merkblatt Überarbeitung nicht wesentlicher Art wird von einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe im Fachausschuss KA 3 „Einleiten von Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage“ (Obfrau: Dr. Andrea Poppe) unter Einbindung des Fachausschusses ES 7 „Betrieb“ (Obmann: Dipl. Ing. Roland Kammerer), umgesetzt. Die Ergebnisse der Arbeiten
werden durch die Fachausschüsse ES 7 und KA 3 zur Veröffentlichung freigegeben.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit: Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 195 „Fuhrparkmanagement in Entwässerungsbetrieben“
Die DWA erarbeitet derzeit das Merkblatt DWA M 195 „Fuhrparkmanagement in Entwässerungsbetrieben“. Das Merkblatt soll eine Hilfestellung für die Verwaltung, Beschaffung und Wartung von Fahrzeugen in Betriebe bieten.
Entwässerungsbetriebe nutzen zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben Fahrzeuge mit unterschiedlichen Abmessungen, Nutzlasten, Ausstattungen und Antriebssystemen. Die ergonomischen Anforderungen der Bediener weisen große Unterschiede auf. Die Spezialfahrzeuge (Kanalinspektionsfahrzeuge, Werkstatt und Laborfahrzeuge, Kanalreinigungsfahrzeuge usw.) sind häufig individuell angefertigte, kostenintensive Arbeitsmittel. An die ständige Verfügbarkeit der Fahrzeuge werden hohe Anforderungen gestellt. Der Betrieb und die Instandhaltung des Fuhrparks stellen daher ein anspruchsvolles und kostenrelevantes Aufgabenfeld dar. Es sollen Möglichkeiten der betriebsspezifischen Standardisierung der Anforderungen an die Fahrzeuge und derenAusstattung aufgezeigt werden. Fahrzeugbesatzungen erlangen durch Standardisierungen eine hohe Sicherheit im Umgang mit ihren Fahrzeugen, die insbesondere bei Nacht und Noteinsätzen unabdingbar ist. Die Anforderungen des Arbeitsschutzes können im Rahmen der Standardisierung gezielt berücksichtigt und wirksam umgesetzt werden. Auch die Beschaffung, der Betrieb und die Instandhaltung des Fuhrparks werden durch eine betriebsinterne Standardisierung wesentlich vereinfacht.
Moderne Überwachungs und Datenmanagementsysteme ermöglichen es, eine Vielfalt von Fahrzeugdaten auszuwerten. Damit können die Effizienz des Fahrzeugeinsatzes und die Betriebskosten analysiert und gegebenenfalls unterstützt durch DV A Anwendungen optimiert werden.
Sedimentablagerungen und Schwebstoffe in Gewässern: Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA-Arbeitsgruppe WW-2.6 „Methoden zur Erkundung, Untersuchung und Bewertung von Sedimentablagerungen und Schwebstoffen in Gewässern“ plant die Aufnahme neuer Arbeiten und ruft zur Mitarbeit auf. Die Gruppe soll Leitlinien qualitätsgesicherte Sediment-und Schwebstoffuntersuchungen – nach Menge und Beschaffenheit – erarbeiten.
Anlass
Bundesweit besteht an vielen Gewässern ein hoher und weiter zunehmender Unterhaltungsbedarf in Form des Managements von Sediment und Baggergut. Auch an wasserwirtschaftlichen Anlagen ist dieses Management ein zentraler Aspekt für den ordnungsgemäßen Betrieb. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Sedimenthaushalt und die Hydromorphologie in Flüssen in einem engen Zusammenhang stehen und sich wechselseitig beeinflussen. Sedimentüberschüsse oder -defizite infolge eines gestörten Sedimenthaushalts haben negative Auswirkungen auf das Ökosystem, die Wasserwirtschaft, die Hochwasservorsorge und die Schifffahrt. In Standgewässern, die von Fließgewässern durchflossen werden (zum Beispiel Stauseen), kommt es durch Sedimenteinträge zu Stauraumverringerungen bzw. Verlandungen, woraus negative Auswirkungen in Form eines reduzierten Speicherraums zum Beispiel für die Nutzung des Wassers als Trinkwasser oder für die Energieerzeugung resultieren und sich Wassergüteprobleme durch vermehrten Nährstoffeintrag ergeben können. Vor diesem Hintergrund werden Maßnahmen im Rahmen eines integrierten Sedimentmanagements notwendig.
Für die Planung geeigneter Maßnahmen sind belastbare Ergebnisse der Untersuchungen von Schwebstoffen und Sedimenten im Vorfeld von sehr großer Bedeutung. Hierbei spielt neben der Zusammensetzung und der Belastung vor allem auch die Prognose von Mengen eine große Rolle.
Aufgaben und Ziel der neuen Arbeitsgruppe
Aus den dargelegten Gründen soll im DWA-Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik und Sedimentmanagement“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Diese Gruppe soll Leitlinien qualitätsgesicherte Sediment- und Schwebstoffuntersuchungen – nach Menge und Beschaffenheit – erarbeiten. Schwerpunkte der Ausarbeitung werden die Beschreibung von Methoden der Probenahme und Probenaufbereitung, die Untersuchungsmethoden sowie die qualifizierte Ergebnisauswertung sein. Dabei ist die Komplexität der Untersuchungen zu beachten (geophysikalisch, chemisch, biologisch, ökotoxikologisch). Darüber hinaus sollen Grundsätze zur Erfassung der Mengen (permanente Messung, Erweiterung Pegelausrüstung usw.) und der Erstellung von Prognosen verfasst werden. Es sollen weiterhin Empfehlungen für ein einheitliches Vorgehen erarbeitet werden.
Im Zuge der Bearbeitung sollen die bisher gültigen DVWK-Regeln 125/1986 „Schwebstoffmessungen“ sowie die Inhalte der DVWK-Schrift 128/1999 „Methoden zur Erkundung, Untersuchung und Bewertung von Sedimentablagerungen und Schwebstoffen in Gewässern“ auf ihre Gültigkeit überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert werden.
Die Arbeitsgruppe soll in einer frühen Phase der Bearbeitung entscheiden, in welcher Form (Merkblatt oder Themenband) die Ergebnisse der Bearbeitung herausgegeben werden sollen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie Vertreter/-innen von forstwirtschaftlichen Einrichtungen oder sonstige Interessierte eingeladen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Neuer Arbeitsbericht „Organisationsformen der Abwasserbeseitigung“ geplant
Die DWA plant, einen neuen Arbeitsbericht „Organisationsformen der Abwasserbeseitigung“ zu erstellen und sucht kompetente Mitstreiter*innen, die sich an der Erarbeitung beteiligen möchten.
Als Vorgänger des jetzt geplanten Arbeitsberichts kann der im Februar 1991 in der Korrespondenz Abwasser veröffentlichte DWA-Arbeitsbericht „Empfehlung zur Führung der Abwasserbeseitigung als oder wie einen Eigenbetrieb“ angesehen werden. Ziel war seinerzeit, auf eine gewisse organisatorische Eigenständigkeit der Abwasserbeseitigung und eine Trennung von den kommunalen Haushalten hinzuwirken, um so eine nachhaltige Konzentration auf die Aufgabe der Abwasserbeseitigung zu erreichen. Heute sind in der Abwasserbeseitigung vielfältige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Organisationsformen anzutreffen.
Diese gewachsene Vielfalt an Organisationsformen stößt zugleich auf neue und komplexer werdende Herausforderungen, denen sich Abwasserentsorger und kommunale Aufgabenträger stellen müssen. Beispielhaft genannt seien hier zunehmende technische, regulatorische und steuerrechtliche Vorgaben, Wettbewerb um Fachkräfte, Klimawandel, Umweltschutz, Digitalisierung, demografischer Wandel, Erneuerungs-, Umbau-und Modernisierungsbedarf der Infrastruktur einschließlich deren Finanzierung. Ein wichtiger Ansatz bei der Bewältigung dieser Herausforderungen kann eine Anpassung der Organisationsform der Abwasserbeseitigung sein.
Hier setzt der neue Arbeitsbericht zu möglichen Organisationsformen der Abwasserbeseitigung an. Ziel ist es, die kommunalen Aufgabenträger und die Abwasserentsorger bei der Entscheidung über eine mögliche Änderung der Organisationsform zu unterstützen. Darüber hinaus soll sich der Arbeitsbericht auch an andere Akteure der Wasserwirtschaft, wie Trinkwasserversorger, Gewässerunterhaltungsverpflichtete, Aufgabenträger des Hochwasserschutzes und der Starkregenvorsorge richten, die an Schnittstellen zur öffentlichen Abwasserbeseitigung tätig sind und dementsprechend von der Thematik ebenfalls berührt werden.
Um die komplexe Themenstellung des Arbeitsberichts kompetent bearbeiten zu können, möchte die DWA Expert*innen der verschiedenen betroffenen Disziplinen, wie zum Beispiel Recht, Steuern, Betriebswirtschaft/Ökonomie, Organisation und Betrieb, Technik, Kommunalpolitik, und aus unterschiedlichen Institutionen für eine Mitarbeit gewinnen.
Organisatorisch soll die Erarbeitung des Arbeitsberichts in der neu zu gründenden DWA-Arbeitsgruppe WI-2.5 „Organisationsformen der Abwasserbeseitigung“ unter der Leitung von Rechtsanwalt Daniel Schiebold als Sprecher erfolgen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-187 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Richard.Esser@dwa.de
Umgang mit Niedrigwasser und Austrocknung von Oberflächengewässern
Die DWA plant, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich primär mit ökologischen und Bewirtschaftungsfragen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Niedrigwasser und der Austrocknung von Oberflächengewässern beschäftigen wird.
Anlass
In den „Dürrejahren“ 2018 bis 2020 rückten in der Wasserwirtschaft und in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit die ausgedehnten Niedrigwasser- und Austrocknungsdauern der Oberflächengewässer als sicht- und spürbare Veränderung in das Bewusstsein, das bisher von den Themen Starkregen und Hochwasser geprägt war. Es kann davon ausgegangen werden, dass solche Niedrigwasser- und Austrocknungsperioden infolge des fortschreitenden Klimawandels häufiger werden. Dabei kann es besonders im hydrologischen Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) zu langen Trockenperioden kommen. Die Anzahl der temporär trockenfallenden Gewässer – Fließgewässer und Stehgewässer – wird deutlich zunehmen, im Mittelgebirge wie im Tiefland und besonders in den urbanen Räumen aufgrund des hier bereits beeinträchtigten Wasserhaushalts. Betroffen sein können alle Gewässerkategorien, -typen und -größen, von Austrocknung primär kleine bis mittelgroße Oberflächengewässer.
Die veränderten hydrologischen und stofflichen Bedingungen der Gewässer haben nachweislich Einfluss auf die biotischen Faktoren, die Lebensgemeinschaften und damit auf die Bewertung gemäß Wasserrahmenrichtlinie. So werden kälteliebende Arten tendenziell verdrängt zugunsten wärmetoleranter (invasiver) Neobiota aus wärmeren Regionen. Auch die in Niedrigwasser- und Trockenphasen oft reduzierten Sauerstoffgehalte bei gleichzeitig höheren Temperaturen begünstigen eher belastungstolerante, euryöke Arten.
Wichtige wasserwirtschaftliche und wirtschaftliche Implikationen können zum Beispiel die mangelnde Funktionsfähigkeit von Bauwerken wie etwa Fischaufstiegen sein, die geringere Verdünnung von Einleitungen aus Punktquellen, aber auch die Einschränkung von Wassernutzungen. Das Austrocknen der Gewässer in Dürrejahren betrifft auch das Erleben der Gewässer: Studien haben gezeigt, dass das Trockenfallen von Bächen und Teichen als negative Erfahrung und Verlust wahrgenommen wird; es sind also auch Einschränkungen der Ökosystemleistungen damit verbunden.
Die Beschäftigung mit dem Thema muss auch die Maßstabsebene der Flusslandschaft und des Landschaftswasserhaushaltes umfassen, sowohl bezogen auf Wirkzusammenhänge als auch auf die möglichen Maßnahmen.
Mögliche Maßnahmen zur Minderung von Niedrigwasser und Trockenfallen und deren Folgen umfassen unter anderem die Intensivierung der Gewässerrenaturierungen mit dem Ziel einer Erhöhung der Resilienz der Gewässer. Für die genauso wichtige Stärkung des Landschaftswasserhaushalts sind mögliche Maßnahmen die Abkopplung versiegelter Flächen und Versickerung ins Grundwasser, die Reduzierung der Wasserentnahmen zum Beispiel durch geänderte Bewässerung, die Speicherung von Niederschlagswasser und dessen Abgabe in Trockenphasen (Schwammprinzip) sowie eine verstärkte Grauwassernutzung unter Beachtung der Qualitätsanforderungen zu nennen. Ebenso wichtig ist ein gezieltes Monitoring der Gewässer in den Niedrigwasser- und Trockenphasen und eine Anpassung von Referenzbedingungen und Bewertungsverfahren.
Insgesamt besteht bei diesem Thema in West- und Mitteleuropa noch erheblicher Wissens- und Kommunikationsbedarf. Dies zeigen auch die bereits vorliegenden Grundlagen wie zum Beispiel der DWA Themenband „Folgewirkungen des Klimawandels für den Zustand der Fließgewässer – Bedeutung für Bewertung und Management vor dem Hintergrund der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie“, erarbeitet vom DWA-Fachausschuss GB-1 (2021), die Ergebnisse des DWA-Expertengesprächs „Niedrigwasser, Dürre und Klimawandel“ am 26. Oktober 2021 und die sehr gut besuchten WebSeminare der DWA zum gleichen Thema. Das BMBF hat im Förderbereich FONA einen Schwerpunkt zu Wasser-Extremereignissen aufgelegt, dessen zwölf geförderte Projekte zurzeit ihre Arbeit aufnehmen. Die Erkenntnisse können in die laufende Regelwerkarbeit eingespeist werden.
Im Einzelnen könnten die folgenden Aspekte in der zu gründenden Arbeitsgruppe behandelt werden, die sich primär mit ökologischen und Bewirtschaftungsfragen beschäftigen wird:
Erscheinungsformen, chemisch-physikalische und ökologische Wirkzusammenhänge von natürlichen und künstlichen Niedrigwasser- und Austrocknungsformen
Monitoring von Niedrigwasser- und Trockenphasen, unter anderem Einsatz digitaler Werkzeuge für Gewässerüberwachung und -management in Niedrigwasser- und Trockenphasen
Gewässerbewertung und Leitbilder/ Referenzbedingungen von durch Klimawandel bedingtem Niedrigwasser und Austrocknung betroffener Oberflächengewässer
Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung der Folgen von Niedrigwasser und Austrocknung
Erstellung eines regionalen Dürremanagementplans und Leitbilds für die Niedrigwasservorsorge, „Notfallpläne“ für Gewässer
Exkurs: Bedeutung für die Wassernutzungen, Fragen der Koordination und Kommunikation.
Aufruf zur Mitwirkung
Zur Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern jeglicher Art von wasserwirtschaftlichen Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Maßnahmenträgern, Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden eingeladen. Für die Besetzung der Arbeitsgruppe werden Kolleginnen oder Kollegen aus den Bereichen Gewässer-und Auen-Ökologie, Fließgewässerbewertung, integriertes Flussgebietsmanagement, Klimawandel und Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Partizipation/Kommunikationswissenschaft/ Umweltbildung, Stadt- und Landschaftsplanung, Hydrologie gesucht. Bewerber/ innen sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein, als auch Praxiserfahrungen einbringen können.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 608-2 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 2: Technische Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 608-2 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 2: Technische Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Vom Menschen geschaffene Bauwerke und Landschaftselemente bieten bestimmten Tierarten günstige Lebensräume, in denen sie unter anderem Störungen entgehen, Schutz vor Witterungsunbilden finden, Feinden entkommen, Jungtiere aufziehen und Nahrung finden können. Dies gilt auch für Deiche und Dämme, die von einigen Säugetierarten durch ihre Grabaktivitäten so stark in Mitleidenschaft gezogen werden können, dass deren Standsicherheit stellenweise gefährdet sein kann.
Die starke Verbreitung des Bisams und die dadurch bedingten Schäden haben den DVWK bereits 1975 veranlasst, Empfehlungen für den bisamsicheren Ausbau von Gewässern, Deichen und Dämmen zu erarbeiten. Nachdem sich der Bisam über ganz Mitteleuropa verbreitet hat und sich andererseits die Ansprüche an den Wasserabfluss bereichsweise stark geändert hatten, galt es, zu einer neuen Beurteilung der Vermeidungs- und Bekämpfungsstrategien zu kommen.
Inzwischen ist auch der Biber, das größte heimische semiaquatische Nagetier, infolge umfangreicher Schutzmaßnahmen und erfolgreicher Wiederansiedlungsprojekte an zahlreichen Gewässern wieder anzutreffen. Dem heimischen Biber sind als eine streng geschützte Art ausreichende Habitate zu belassen bzw. neue zu schaffen, während dem Bisam wegen seines oft zahlreichen Auftretens und der damit häufig verursachten Schäden durch geeignete Gewässergestaltungs- und Schutzmaßnahmen oder durch gezielte Bekämpfung Einhalt geboten werden sollte.
Ferner ist ein verstärktes Auftreten der Nutria festzustellen, zum Teil hervorgerufen durch die Auflösung der Nutriafarmen in der ehemaligen DDR, aber auch durch die Einwanderung aus dem französischen Raum (Oberrhein-Ebene). Von der Schadenssituation her sind primär Land- und Wasserwirtschaft, aber nicht minder auch das Verkehrswesen und die Kommunen sowie der einzelne Bürger als Eigentümer betroffen.
Folgeschäden sind unter anderem:
Uferabbrüche und -einbrüche, die zur Beeinträchtigung der Bewirtschaftung einer Fläche, Nutzung einer Straße oder ähnlich führen und dabei eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit darstellen
Böschungsrutschungen an Deichen und Dämmen, die deren Sicherheitsfunktion gefährden
Unterspülungen in Ufer- und Deichbereichen, die die Fließfunktion eines Gewässers oder die Standfestigkeit nachhaltig bzw. nachteilig verändern
Verklausungen vor Einlaufbauwerken, Wehren und Hochwasser-Entlastungsanlagen durch Bäume und Äste, zum Beispiel von Turbinen-Einlaufrechen bei Flusskraftwerken
Übertragung von Krankheiten
Die genannten Arten können Überträger (Vektoren) von für den Menschen gefährlichen Infektionskrankheiten wie „Weilsche Krankheit“ (eine Leptospirose), Fuchsbandwurm oder auch dem Hanta-Virus sein.
Neben der aktiven Bekämpfung des Bisams, für die es einschlägige Vorschriften gibt, kann möglichen Schäden durch eine den Erfordernissen angepasste Gestaltung und Pflege von Gewässern sowie Sicherung von Deichen und Dämmen vorgebeugt werden. Es sollte dafür gesorgt werden, dass die Nagetiere gar nicht erst die Voraussetzungen finden, um sich in gefährdeten Bereichen anzusiedeln.
Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden die Wühlaktivitäten der zuvor genannten Tierarten und deren Folgen teilweise unter einem anderen Aspekt betrachtet. Dies hat dazu geführt, dass die Überarbeitung des DVWK-M 247 aus dem Jahr 1997 zum Merkblatt DWA-M 608 in mehreren Teilen erfolgen soll.
Konkrete Maßnahmen für eine den Erfordernissen entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser drei Nagetierarten vorliegen und eine entsprechende Identifikation der Wühltiere erfolgen kann. Hierfür wurden die bisher bekannten Daten, Kenntnisse und Erfahrungen, ergänzt durch eigene Untersuchungen, zusammengetragen und ausgewertet.
Im bereits veröffentlichten Teil 1 des Merkblatts werden die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen von Bisam, Biber und Nutria detailliert beschrieben. Um Verwechselungen zu vermeiden, werden darüber hinaus zusätzlich die Erkennungs- und Besiedlungsmerkmale von Otter, Mink, Wanderratte und Schermaus kurz charakterisiert. Damit wird den für die Gewässer Verantwortlichen, den damit befassten Naturschützern, den Gewässeranliegern als unmittelbar Betroffenen, aber auch allen anderen Interessierten eine qualifizierte Fachinformation zur sicheren Ansprache dieser Tierarten sowie ihrer Aktivitätsmerkmale am Wasser an die Hand gegeben.
Der vorliegende Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Grundsätzlich zielen Maßnahmen, die technischer oder nicht-technischer Art sein können, darauf ab, bestehende Konflikte zwischen der Nutzung durch die Tiere (Lebensraum) und durch den Menschen (Kulturlandschaft) zu mindern oder bestenfalls zu beseitigen. Bei der Auswahl möglicher Maßnahmen sind folgende Kriterien wesentlich:
Wirksamkeit
Nachhaltigkeit (kurzfristig, langfristig)
Aufwand (zeitlich, materiell, finanziell)
Umsetzbarkeit (technologisch, personell)
Umweltverträglichkeit (sekundäre Umwelteffekte, Auswirkungen auf andere Lebewesen).
Managementfragen, Bestandsregulierung, Schaffung neuer Lebensräume und Verbesserung der Biodiversität sowie Gewässerentwicklung werden im Teil 3 abgehandelt.
Das Merkblatt DWA-M 608-2 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB-2.1 „Bisam, Biber, Nutria“ (Sprecher: Dipl.-Geogr. Georg Schrenk) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ im Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ erarbeitet und richtet sich an Institutionen und Personen, zu deren Aufgaben das Management der Populationen von Bisam, Biber und Nutria gehört.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 608-2 wird bis zum 31. Juli 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 608-2 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 2: Technische Gestaltung und Sicherung von Ufern Deichen und Dämmen“, Mai 2022 111 Seiten, ISBN 978-3-96862-215-6 Ladenpreis: 94 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 75,20 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Überarbeitung der DVWK-Regel „Empfehlungen zum Bau und Betrieb von Lysimetern“
Anlass
Die viel beachtete DVWK-Regel zur Wasserwirtschaft „Empfehlungen zum Bau und Betrieb von Lysimetern“, Heft 114, von 1980 soll überarbeitet werden. Das Regelheft liegt mittlerweile seit über 40 Jahren in unveränderter Form vor, allerdings hat es während dieser Zeit eine Vielzahl von technischen Verbesserungen und Entwicklungen in der Lysimetrie gegeben. Diese betreffen sowohl die Füllung der Lysimeter, den Betrieb eines Lysimeters im Versuch oder im Monitoring. Diese vielfältigen Neuerungen sollen in einem überarbeiteten Merkblatt dargestellt werden.
Lysimeter werden zur Untersuchung des Klimawandels, veränderter Landnutzung, hydrologischer Prozesse und stofflicher Untersuchungen eingesetzt. Lysimeternutzer finden sich in der Wasserwirtschaft, der Wissenschaft, der Ressortforschung, der Industrie und anderen Bereichen. Die größere Zahl an aktuellen Publikationen in Fachzeitschriften ist ein Hinweis darauf, dass es eine Vielzahl von aktiven Lysimeteranlagen in Deutschland und weltweit gibt. Für die Betreiber von Lysimeteranlagen ist es sehr hilfreich, wenn Anlagen hinsichtlich ihrer technischen Ausgestaltung charakterisiert werden. Aber auch praktische Tipps und Hinweise beim Betrieb dieser Anlagen und der Durchführung von Messreihen sind zielführend, um ein optimales Untersuchungsergebnis zu erzielen. Besonders mit Hinweis auf die hohen Kosten für den Bau und den Betrieb von Lysimetern können sich Defizite oder Mängel beim Einsatz von Lysimetern sehr nachteilig auswirken.
Vor diesem Hintergrund strebt die DWA eine Überarbeitung der Regel an, indem die fachlichen Grundlagen und Anforderungen des Einsatzes von Lysimetern auf den neuesten Stand gebracht werden.
Geplante Änderungen im neuen Merkblatt
Die geplanten Überarbeitungen umfassen folgende Aspekte:
Beschreibung der verschiedenen Lysimeter-Bauformen
Darstellung aktueller Lysimetertechnik, einschließlich Entnahmetechnik
Betrieb und Nutzung von Lysimetern
Ausstattung mit ergänzender Sensorik im Lysimeter und am Lysimeterstandort
Aufbereitung, Korrektur von Lysimeterdaten.
Das Merkblatt soll im Sinne einer angestrebten Zusammenführung von Fachwissen unterschiedlicher Bereiche des Lysimetereinsatzes in der DWA-Arbeitsgruppe GB-7.3 „In situ-Erfassung von Bodenlösungen“ von Fachleuten aus dem deutschsprachigen Raum erarbeitet werden. Wenn Sie über einschlägige Expertise in dem Themenfeld „Lysimeter“ verfügen, freuen wir uns über Ihre Mitarbeit in der bearbeitenden DWA-Arbeitsgruppe GB-7.3, koordiniert von Dr. Thomas Pütz (Institut für Bio- und Geowissenschaften, IBG-3: Agrosphäre, Forschungszentrum Jülich).
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-161 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: barion@dwa.de
Denkmale in Gewässern und Auen
Die DWA plant, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die einen DWA-Themenband zum Thema „Denkmale in Gewässern und Auen“ erarbeiten soll.
Sehr viele unserer Gewässer sind über einen langen Zeitraum hinweg technisch manipuliert und mit zum Teil großem Aufwand unterhalten worden, etwa im Zuge des Mühlenwesens respektive der Wasserkraftnutzung, der Wiesenbewässerung, der Entwässerung, der Flößerei und Holztrift, der Binnenschifffahrt und der Teichwirtschaft. Darüber hinaus wurden zahlreiche Bäche an die Ränder der Auen verlegt, um für die landwirtschaftliche Nutzung Fläche zu schaffen. Auch die seit Jahrzehnten praktizierten „Renaturierungen“ folgen jeweils zeitgenössischen Vorstellungen und vermeintlich finalen Erkenntnissen. Die meisten unserer Fließgewässer, aber auch sehr viele Auen, sind also kulturell überprägt, tragen Geschichte in sich. Bei der Anzahl und den Streckenverläufen dürften die künstlichen Fließgewässer – Kanäle und Gräben – die ursprünglich natürlichen übertreffen. Sehr viele Fließgewässer sind konstitutive Elemente der Kulturlandschaft, gehören mithin mit unterschiedlicher Prägnanz zu unserem kulturellen Erbe, sind Denkmale im engeren oder im weiteren Sinn.
Der unzweifelhaft hohe oder auch noch zu diskutierende Denkmalwert baulich veränderter und neu gebauter Gewässer steht auf den ersten Blick gegen die gesetzlich per EG-Wasserrahmenrichtlinie eingeforderte Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit. Gibt es trotzdem eine Handhabe, dem Denkmalwert gerecht zu werden? Die Konflikte auf diesem Feld sind virulent und verlangen nach einem intensiven Austausch zwischen Wasserwirtschaft, Naturschutz und Denkmalpflege.
Dieser Austausch soll in einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe innerhalb des DWA-Fachausschusses GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ stattfinden und in einem DWA-Themenband seinen Niederschlag finden. Die Ziele sind
die Bedeutung der Auen für Bodendenkmale zu ermitteln
die Formen von Bauten in und an Gewässern sowie in den Auen systematisch zu erfassen
die Denkmalrelevanz dieser Bauten helfen zu bewerten
Entscheidungshilfen im Konfliktfeld Renaturierung/gewässerökologische Optimierung vs. Denkmalpflege und Denkmalschutz zu geben. Best Practice-Beispiele sollen zusammengetragen werden.
Die Erarbeitung zum Thema „Denkmale in Gewässern und Auen“ erfordert eine inter- und transdisziplinäre Arbeitsgruppe aus verschiedenen Fachgebieten (Wasserbau, Naturschutz, Bodenschutz, Denkmalpflege, Archäologie, Recht etc.) und Institutionen (Verwaltung, Ingenieurbüro, Wissenschaft).
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Biogas – Entwurf Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A)/DWA-A 1030 vorgelegt
Das bisherige Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A) „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Einspeisung von Biogas“ (Dezember 2010) wurde aktualisiert und wird als gemeinsamer Entwurf Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A)/ DWA-A 1030 zur öffentlichen Diskussion gestellt.
Die DWA, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) und der Fachverband Biogas e. V. (FvB) haben seit 2012 eine fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Wesentliches Ziel ist es, zu Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren. Hierzu werden technische Regeln im Bereich der Erzeugung, Aufbereitung und Verwertung von Biogas in gemeinsam besetzten Fachgremien erstellt. Die entsprechenden Arbeits- und Merkblätter erscheinen inhaltsgleich im Regelwerk der DWA und des DVGW.
Das Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A)/ DWA-A 1030 definiert die erforderliche Qualifikation des auf Biogasanlagen tätigen Personals und beschreibt Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation, die seitens des Betreibers zu beachten sind, um einen sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Die Anforderungen des Arbeitsblatts sind unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und der Organisationsform. Das Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A)/DWA-A 1030 bildet die Grundlage für die Durchführung von Zertifizierungen gemäß dem Technischen Sicherheitsmanagement Biogas (TSM-Biogas).
Das Arbeitsblatt wird entsprechend den technischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich Biogas fortgeschrieben. Insbesondere werden Erfahrungen, die bisher im Zuge der Zertifizierung von Anlagen gemäß dem „TSM-Biogas“ gewonnen wurden, berücksichtigt.
Aufgrund der mit dem DVGW und dem Fachverband Biogas bestehenden Verbändevereinbarung erscheint dieses Arbeitsblatt beim DVGW als Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A) und inhaltsgleich im Regelwerk der DWA als Arbeitsblatt DWA-A 1030.
Änderungen
Im Zuge der Aktualisierung wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
Aufnahme von Wasserstoff gemäß Energiewirtschaftsgesetz aus erneuerbaren Quellen in den Anwendungsbereich
Aufnahme von Power-to-Gas-Energieanlagen gemäß Arbeitsblatt DVGW G 220 (A) in den Anwendungsbereich
Definition von Power-to-Gas-Energieanlagen, Wasserstoff-Einspeiseanlage, Biogas und Biomethan, Vertragspartner (inkl. Betriebsführer, Dienstleister, Kooperationspartner).
Der Entwurf wurde im Rahmen der „Kooperation Biogas“ gemeinsam von den DWA-Fachausschüssen KEK-8 „Biogas“ und WI-5 „Managementsysteme/ Technisches Sicherheitsmanagement“ so wie der FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“ in Abstimmung mit dem DVGW-Gemeinschaftsausschuss G-GTK-0-1 „Erneuerbare Gase“ erarbeitet und richtet sich an die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Einspeisung von Biogas bzw. Biomethan oder Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 1030 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Einspeisung von Biogas“ wird bis zum 31. Juli 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Für das vorliegende Arbeitsblatt wird im Rahmen der „Kooperation Biogas“ das Beteiligungsverfahren federführend durch den DVGW durchgeführt. Einsprüche sollen unter Nutzung der unten genannten Vorlage als Word-Datei per E-Mail an den zuständigen DVGW-Referenten gesendet werden:
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) Jonas Lefers Josef-Wirmer-Straße 1–3 53123 Bonn E-Mail: jonas.lefers@dvgw.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 1030 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Einspeisung von Biogas“, Mai 2022 22 Seiten, ISBN 978-3-96862-224-8 Ladenpreis: 49,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 39,60 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Mitarbeit in der DWA-Arbeitsgruppe WI-5.2 „TSM Gewässer“
Gewässer und die damit im Zusammenhang stehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen müssen so unterhalten bzw. betrieben werden, dass die Anforderungen insbesondere nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen eingehalten werden. Das TSM einigt die Anforderungen gewässerunterhaltungspflichtiger Institutionen hinsichtlich der Organisation und der beschäftigten Personen sowie die sicherheitstechnischen und betriebstechnischen Belange für Planung, Bau und Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen und unterstützt die Verantwortlichen dabei, eine sichere, zuverlässige, umweltgerechte und wirtschaftliche Gewässerunterhaltung zu praktizieren.
Das Technische Sicherheitsmanagement, kurz TSM, ist ein branchenspezifisches Verfahren zur Selbstüberprüfung von Unternehmen hinsichtlich der Qualifikation und Organisation des technischen Bereiches. Mit dem TSM können Betriebe ihre Organisationsstrukturen überprüfen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und technischer Regeln wird erleichtert. Es ist ein Instrument der freiwilligen Selbstkontrolle.
Die Arbeitsgruppe WI-5.2 „TSM Gewässer“ ist dem Fachausschuss WI-5 „Managementsysteme / Technisches Sicherheitsmanagement“ im Hauptausschuss Wirtschaft zugeordnet.
Im September 2021 wurde das von der Arbeitsgruppe WI-5.2 überarbeitete DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Gewässerunterhaltungspflichtigen“ im Weißdruck veröffentlicht.
Aktuell beschäftigt sich die Arbeitsgruppe mit der Überarbeitung und Aktualisierung des Leitfadens Gewässer, der Grundlage für die Prüfungen zum Technischen Sicherheitsmanagement (TSM) im Bereich Gewässer ist.
Die Arbeitsgruppe stellt die Grundlagen für die Prüfung durch die TSM-Experten auf.
Die Arbeitsgruppe WI-5.2 sucht zur Verjüngung und für die zukünftigen Arbeiten engagierte Fachleute zu den o.g. Themen und Aufgaben sowie darüber hinaus. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen!
Nähere Auskünfte und Anmeldungen sind über die DWA-Bundesgeschäftsstelle möglich. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
Dipl.-Ing. Richard Esser Leiter TSM-Prüfstelle/ Fachreferent Wirtschaft Abteilung Wasser- und Abfallwirtschaft Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) Theodor-Heuss-Allee 17 D-53773 Hennef E-Mail: richard.esser@dwa.de Telefon: 02242 872-187 Telefax: 02242 872-184
Entwurf Merkblatt DWA-M 377 „Biogas – Membranspeichersysteme über Behältern“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 377 „Biogas – Membranspeichersysteme über Behältern“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Das Merkblatt erschien bisher unter dem Titel „Biogas-Speichersysteme – Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit von Membranabdeckungen“.
Das Merkblatt gilt für Planung, Herstellung, Errichtung und Inbetriebnahme von Systemen zur Speicherung von Biogas, die als Membranabdeckungen von Behältern, wie zum Beispiel Fermentern, Nachgärern oder Gärrestelagern ausgeführt sind. Es werden Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit und die Tragfähigkeit des Membranabdeckungssystems definiert, einschließlich der Anbindung an die Behälterkonstruktion.
Den Schwerpunkt des Merkblatts bilden die technischen Hinweise für einen fachgerechten statischen Nachweis, der ständige Lasten wie Eigengewicht, Vorspannung und Systemdruck, als auch regionale Wind- und Schneelasten oder geeignete Abminderungsfaktoren hinsichtlich der Materialeigenschaften für die Berechnung der Standfestigkeit berücksichtigt.
Biogasanlagen verfügen in aller Regel über ein Speichersystem, um das produzierte Biogas vor der Verwertung zwischenspeichern zu können. Schwankungen in der Biogasproduktion können so gepuffert und die Verwertung des Biogases – zum Beispiel in einem Blockheizkraftwerk – kann in gewissem Umfang dem Energiebedarf angepasst werden.
Auf landwirtschaftlichen Biogasanlagen haben sich ein- oder zweischalige integrierte Dachspeichersysteme etabliert, die auf Fermentern, Nachgärern oder Gärrestelagern montiert sein können. Diese Speichersysteme finden inzwischen auch auf Kläranlagen oder abfallwirtschaftlichen Biogasanlagen Anwendung.
Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind freistehende Gasspeicher, die im Merkblatt DWA-M 376 „Freistehende Biogasspeicher“ behandelt werden. Die Gewährleistung der Gasdichtigkeit ist Gegenstand des Merkblatts DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“.
Seit April 2012 haben der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Fachverband Biogas e. V. (FvB) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) eine enge fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren.
Mit dem Merkblatt DWA-M 377 legen DVGW, FvB und DWA gemeinsam eine technische Regel für die vor allem auf landwirtschaftlichen Biogasanlagen eingesetzten Membranspeichersysteme vor.
Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des erstmals im November 2016 veröffentlichten Merkblatts.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 377 (11/2016) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Konkretisierung der Materialanforderungen, insbesondere bzgl. Brandschutzbestimmungen
Konkretisierung der Anforderungen an eine Stützluftversorgung
Formulierung von Qualifikationsanforderungen für befähigte Personen zur Verlängerung der Gebrauchstauglichkeit von Gasspeichermembranen
Formulierung von Prüfkriterien und Prüffristen zur Verlängerung der Gebrauchstauglichkeit von Gasspeichermembranen
Konkretisierung von notwendigen Funktionsprüfungen
Anpassung des Titels.
Das Merkblatt DWA-M 377 wurde im Rahmen der „Kooperation Biogas“ von der gemeinsamen DWA-DVGW-FvB-Arbeitsgruppe KEK-8.5 „Biogasspeicherung – Membranabdeckungen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Josef Ziegler) im Auftrag und unter der Mitwirkung des DWA-Fachausschusses KEK-8 „Biogas“ und der FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“ sowie in Abstimmung mit dem DVGW-Gemeinschaftsausschuss G-GTK-0-1 „Erneuerbare Gase“ erarbeitet. Es gibt Planenden, Betreibern und Sachverständigen praxisorientierte Leitlinien für die Auslegung und den Betrieb von Membranspeichersystemen.
Frist zur Stellungnahme:
Das Merkblatt DWA-M 377 „Biogas – Membranspeichersysteme über Behältern“ wird bis zum 30. Juni 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 377 „Biogas – Membranspeichersysteme über Behältern“, April 2022, 55 Seiten ISBN 978-3-96862-193-7 Ladenpreis: 69 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 55,20 Euro.
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax: 0 22 42/872-100
Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 175-2 „Betriebsführungssysteme – Teil 2: Einrichten und Anwenden“
Die DWA-Arbeitsgruppe ES-7.6 „Betriebsführungssysteme für Kanalnetze“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Franz-Josef Westerop) erarbeitet derzeit das Merkblatt DWA-M 175-2 „Betriebsführungssysteme – Teil 2: Einrichten und Anwenden“. Der zweite Teil der Merkblattreihe baut auf das DWA-M 175-1 „Betriebsführungssysteme – Teil 1: Entwässerungssysteme“ auf und soll eine erweiterte Hilfestellung bei der Einrichtung und Anwendung von Betriebsführungssystemen geben. Konkret sollen folgend aufgeführte Themen bearbeitet werden:
Einrichten von Betriebsführungssystemen
Anhand von Beispielen soll dargestellt werden, wie die Objekte in einer Baumstruktur abgebildet werden können. Hierbei sollen die Auswirkungen auf die Tätigkeiten, Ergebnisse für unterschiedliche Objektklassen (Sonderbauwerke, technische Ausrüstung …) bearbeitet werden. Die abzubildenden Tätigkeiten sind hierbei abhängig von der Objektklasse. Anhand von Beispielen sollen die objektklassenspezifischen Tätigkeiten und Ergebnisse dargestellt werden. In beispielhaften Tätigkeits- und Ergebniskatalogen sollen die Betriebsaufgaben aus dem Arbeitsblatt DWA-A 147 berücksichtigt werden. Die Integration nicht GIS-basierender Objekte (PLS, andere Datenquellen, Handeingabe) werden ebenso behandelt.
Ressourcen, Tätigkeiten und Objekte
Die Ressourcen (Personal, Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge) für die Betriebsaufgaben können in unterschiedlicher Weise abgebildet werden. Anhand von Beispielen sollen unterschiedliche Varianten der Ressourcenabbildung beschrieben werden, zum Beispiel die organisatorische Gliederung, das thematische Arbeitsfeld oder die vorhandene/erforderliche Qualifikation. Darüber hinaus sollen Beispiele für die Verwendung eines Betriebsführungssystems für die Ressourcen- und Arbeitsplanung gezeigt werden.
Zeiterfassung
Die Zeiterfassung/Aufwandsermittlung der eingesetzten Ressourcen muss unter verschiedenen Aspekten behandelt werden. Die unterschiedlichen Varianten und Möglichkeiten sollen in Beispielen vorgestellt werden. Hierbei sollen auch die jeweils erforderlichen Erfassungstiefen in Abhängigkeit von den gewünschten Berichten betrachtet werden.
Berichtswesen
Im Rahmen von zum Beispiel Benchmarks, dem Nachweis von Auslastungsgrad und Effektivität der Betriebsaufgaben, ist ein standardisiertes Berichtswesen erforderlich. Der Detailierungsgrad und die Tiefe der Berichte sind nicht nur von der vorhandenen Datengrundlage, sondern auch von der gewünschten Aussage des Berichts abhängig. Beispiel: Werden Leistungen intern oder extern verrechnet, ist ein belastbarer Leistungsnachweisbericht erforderlich.
Mobile Datenerfassung
Die mobile, Webbasierende Auftragsbearbeitung ist für eine effektive Ausführung und Dokumentation der Betriebsaufgaben mittelfristig unerlässlich. Neben der Beschreibung der erforderlichen Prozesse für eine nutzerfreundliche Bearbeitung sollen die erforderlichen Schnittstellen, einheitliche Datenstandards und IT-technische Voraussetzungen erörtert und dargestellt werden.
Die Arbeitsgruppe ES-7.6 wünscht sich personelle Verstärkung aus den Bereichen Betreiber von Entwässerungssystemen (kleine und mittlere Betriebe), IT-Spezialisten/Dienstleister von Betriebsführungssystemen, Hochschulvertreter aus dem Bereich Siedlungswasserwirtschaft, Ingenieurbüros/Entwickler/ Dienstleister von Betriebsführungssystemen.
Interessenbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA, Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-115 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
DWA richtet neuen Fachausschuss für „Fachkräfte und Meister*in im Wasserbau“ ein und sucht engagierte Fachleute
Der DWA-Hauptausschuss „Bildung und Internationale Zusammenarbeit“ (BIZ) richtet einen neuen Fachausschuss für „Fachkräfte und Meister*in im Wasserbau“ ein und sucht engagierte Fachleute zur Mitarbeit. Das Präsidium hat die Einrichtung dieses Fachgremiums in seiner Sitzung am 17./18. Februar 2022 beschlossen.
Der neue Fachausschuss „Fachkräfte und Meister*in im Wasserbauer“ hat die Aufgabe, die Qualifizierung im Wasserbau zu begleiten und zu gestalten. Dazu gehören fachliche Weiterentwicklungen und auch die Empfehlung bzw. die Gestaltung neuer Lernmaterialien für die Aus-, Fort- und Weiterbildung. Darüber hinaus setzt der Fachausschuss sich dafür ein, dass der Beruf bekannter wird und von Unternehmen verstärkt angenommen und dort auch ausgebildet wird. Er hält engen Kontakt zu den Berufsschulen und den überbetrieblichen Zentren und wirkt auch bei der Qualifizierung der Lehrenden mit.
Der Ausbildungsberuf „Wasserbauer*in“ wurde im Jahr 2004 das letzte Mal geordnet. Im Jahr 2021 wurden ca. 160 junge Menschen in diesem wichtigen Beruf ausgebildet. Es wird mit einer Verdopplung in den kommenden Jahren gerechnet. Die Babyboomer gehen in Rente und müssen ersetzt werden. Der Klimawandel wirft einen neuen, erweiterten Blick auf unsere Gewässer. Hochwasser- und Niedrigwasserstände, Starkregen und Dürren nehmen zu. Dies sind Themen, die die Beschäftigten an den stehenden Gewässern, Flüssen, Kanälen, an den Küsten und Inseln und in den Bergen mehr und mehr betreffen.
Qualitätsansprüche unter anderem durch die fortschreitende Digitalisierung und die weitere Automatisierung der Arbeit erfordern vielschichtige Qualifikationen und Kompetenzen. Neben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und einiger Länder, die schon über Jahrzehnte erfolgreich ausbilden, sind auch die Bauwirtschaft, Kommunen, Verbände und andere wasserwirtschaftliche Einrichtungen an diesem Beruf zunehmend interessiert. Berufe müssen, wie auch die technischen Regeln, regelmäßig fortgeschrieben werden, um attraktiv für neue Auszubildenden zu sein.
Neben dem Ausbildungsberuf sind auch Fragen der Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel zum Meister/-in bzw. Bachelor Professional, zum Berufsspezialisten oder auch Master Professional zu behandeln. Das neue Berufsbildungsgesetz ermöglicht hier neue Wege, die eine Stärkung der beruflichen Bildung bewirken soll. Hier gilt es, neue Bildungsangebote zu entwickeln und durchzuführen. Auch kurze Grund- und Aufbauschulungen für Quereinsteiger sollten fachlich betreut werden.
Die Erarbeitung von modernen Lern-und Lehrmaterialien runden die Tätigkeit ab. Wie lernen und unterrichten wir in einer digitaleren Welt von morgen? Junge Nachwuchskräfte sind mit den modernen Kommunikationsmitteln groß geworden und erwarten diese auch in ihrer neuen Arbeitswelt. Flug- und Unterwasserdrohnen werden zunehmend in der Überwachung von Gewässern eingesetzt. Müssen gewerbliche Mitarbeiter*innen dies auch in Zukunft können oder nicht? Berufe und Kompetenzen, Lehr-und Lernmaterialien unterliegen einer zunehmenden beschleunigten Veränderung – gestalten Sie mit ihrem Engagement diese Entwicklung mit. Bringen Sie ihre Erfahrungen ein und lernen Sie von anderen Mitgliedern des Fachausschusses.
Der Fachausschuss beabsichtigt, sich erstmalig aufzustellen, und freut sich über neue Mitarbeiter*innen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit im Fachausschuss melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Rüdiger Heidebrecht Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42 872-103 E-Mail: Heidebrecht@DWA.de
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit „Rückbau von Wasserbauwerken“
Der Bau von Wasserbauwerken wie Talsperren, Wehren, Deichen, Dämmen und anderen wasserbaulichen Infrastrukturen stand im Fokus wasserbaulicher Arbeiten der vergangenen Jahrzehnte und teilweise Jahrhunderte. Ziel war es, die Ressource Wasser besser zu nutzen oder sich besser vor der Ressource Wasser zu schützen.
In den letzten Jahren ist es aufgrund verschiedener Entwicklungen zu einem Paradigmenwechsel gekommen. Insbesondere naturschutzfachliche Aspekte, der demographische Wandel, neue Technologien aber auch die Auswirkungen des Klimawandels haben in manchen Bereichen zu einem Umdenken in den wasserwirtschaftlichen Planungen geführt, die in Zukunft u.U. sogar einen Rückbau
wasserbaulicher Infrastrukturen zulassen.
Ein Beispiel für diese Entwicklung sind z. B. Überkapazitäten von Talsperren, die heutzutage aufgrund des reduzierten Wasser-Pro-Kopf-Verbrauchs von ca. 150 l/Einwohner/Tag in den Siebziger Jahren auf 125 l/Einwohner/Tag nicht mehr erforderlich sind. Ein weiteres Beispiel ist der Rückbau von Deichen, um Platz für den Fluss im Hochwasserfall zu schaffen. Als abschließendes Beispiel
soll hier der Rückbau von Querbauwerken zur Verbesserung der morphodynamischen Durchgängigkeit sowie der Fischdurchgängigkeit genannt werden.
Der Rückbau von Wasserbauwerkenist mit technologischen, hydraulischen, rechtlichen und naturschutzfachlichen Fragestellungen verbunden, die sehr umfassend sind und derzeit noch keiner ausreichenden Regelung unterworfen sind.
Fragen in diesem Zusammenhang ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen des Rückbaus auf das System Fluss inkl. des Grundwassers, der Nutzung bzw. des Recyclings der Baumaterialien, der Auswirkungen eines Rückbaus auf die Wassernutzung unter- bzw. gegebenenfalls auch oberstrom der Rückbaustelle, naturschutzfachlicher Aspekte bzgl. einer veränderten Artenzu-
sammensetzung nach Rückbau, rechtlicher und sonstiger Fragestellungen.
Der Rückbau eines Wasserbauwerks ist eine komplexe Aufgabe, die vermutlich nicht nur in einem Merkblatt geregelt werden kann, da u.U. bauwerksspezifische Randbedingungen zu beachten sind. Daher ist es Ziel, einen Themenband zu erarbeiten, in dem bauwerksspezifische Randbedingungen aufgezeigt und eine Klassifizierung vorgenommen werden soll.
Die Erarbeitung zum Thema „Rückbau von Wasserbauwerken“ erfordert eine inter- und transdisziplinäre Arbeitsgruppe aus verschiedenen Fachgebieten (Wasserbau, Naturschutz, Recht, etc.) und Institutionen (Verwaltung, Bauindustrie, Ingenieurbüro, Wissenschaft).
Die DWA möchte gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V. (HTG) und der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) diese Arbeiten in einer Arbeitsgruppe im FA WW-6 „Bauwerksmanagement im Wasserbau“ durchführen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Bewerbungen von jungen Berufs kolleg*innen sind ausdrücklich willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: schrenk@dwa.de
Aktualisierung von Merkblatt DWA-M 514 „Bauwerksüberwachung an Talsperren“
Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 514 „Bauwerksüberwachung an Talsperren“ (Juli 2011, fachlich auf Aktualität geprüft 2016) zu aktualisieren.
Das Merkblatt DWA-M 514 „Bauwerksüberwachung an Talsperren“ wurde von der Arbeitsgruppe WW-4.2 „Bauwerksüberwachung an Talsperren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Jochen Mehl) im DWA-Fachausschuss WW-4 „Stauanlagen und Hochwasserschutzanlagen“ gemeinsam mit den Verbänden DTK und DGGT erarbeitet und 2011 veröffentlicht.
Talsperren werden von der Öffentlichkeit als technische Bauwerke im naturnahen Raum wahrgenommen. Häufig sieht man sie als Erholungs- und Freizeiteinrichtungen, ihre technische Bestimmung tritt dann in den Hintergrund. Dass Talsperren große Energien speichern und daher von ihnen potenzielle Gefahren ausgehen, ist im Bewusstsein der Öffentlichkeit meist nicht präsent. Staumauern und Staudämme gelten als sicher.
Ein wesentlicher Aspekt der Sicherheit von Talsperren ist die Bauwerksüberwachung. Individuell angepasste Mess- und Kontrollsysteme dienen der Überwachung der Absperrbauwerke. Zusammen mit regelmäßigen visuellen Kontrollen geben sie dem Betreiber einer Talsperre ein umfassendes Bild der konstruktiven und betrieblichen Sicherheit seiner Talsperre. Schwerpunkte und Intensität der Überwachung sind dabei an der Zweckbestimmung der Anlage und ihren konstruktiven Besonderheiten ausgerichtet.
Mit Überwachungsmaßnahmen ist das Verhalten der Talsperre unter den tatsächlichen statischen, hydraulischen, hydrologischen und betrieblichen Bedingungen und Beanspruchungen in allen Bau- und Betriebsphasen zu erfassen.
Grundsätzliche Bestimmungen zur Überwachung von Staumauern und Staudämmen sind der DIN 19700-10 und Teil 11 zu entnehmen. Die entsprechenden Abschnitte sind jedoch in der DIN bewusst knapp ausgeführt. Das Merkblatt DWA-M 514 gibt ergänzende Informationen und soll als Grundlage für die Planung, Genehmigung, Bauausführung, Durchführung und Beurteilung der Bauwerksüberwachung an neuen und bestehenden Talsperren dienen.
Die Zuverlässigkeit eines Absperrbauwerks wird durch die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorgenommene Planung, Bauausführung, Betrieb, Unterhaltung und Überwachung gewährleistet. Dabei muss durch ein Mess- und Kontrollsystem der Bauwerksüberwachung sowie durch visuelle Kontrollen jede mögliche Veränderung des Sicherheitszustands so rechtzeitig erkannt werden, dass notwendige Maßnahmen ohne Reduzierung der Sicherheit des Absperrbauwerks durchgeführt werden können. Die Ergebnisse der Bauwerksüberwachung sind Grundlage für die jährlich zu erstellenden Sicherheitsberichte und die regelmäßig durchzuführenden vertieften Überprüfungen (gemäß Merkblatt DVWK-M 231).
Jede Staumauer bzw. jeder Staudamm ist hinsichtlich der Lage und Konstruktion ein Einzelbauwerk. Dem muss auch das Mess- und Kontrollsystem Rechnung tragen. Zu unterscheiden sind Messungen im Normalbetrieb und solche während des Baus und des Probebetriebs. Während des Baus und des Probebetriebs der Stauanlage sind in der Regel weitergehende und häufigere Messungen erforderlich.
Das Merkblatt behandelt die Grundsätze der Bauwerksüberwachung an und empfiehlt Regelausstattungen für die häufigsten Staudamm-Typen und Staumauer-Typen. Zusätzlich gibt das Merkblatt einen umfassenden Überblick über die derzeit am häufigsten angewendeten Messverfahren und Messsysteme. Der Auswertung von Messergebnissen und der Digitalisierung in der Messtechnik wird im Merkblatt Rechnung getragen.
Im Hinblick auf die Aktualität des mittlerweile zehn Jahre alten Merkblatts DWA-M 514 hat sich an der grundsätzlichen Gültigkeit nichts geändert, aber es sind redaktionelle Änderungen, Aktualisierungen und fachliche Ergänzungen im geringen Umfang notwendig. Dies ist Anlass, das Merkblatt DWA-M 514 „Bauwerksüberwachung an Talsperren zu aktualisieren.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 190 „Qualifikation von Unternehmen für Arbeiten an der Grundstücksentwässerung“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 190 „Qualifikation von Unternehmen für Arbeiten an der Grundstücksentwässerung“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Grundstücksentwässerungen müssen die mit DIN EN 752 definierten Ziele für Entwässerungssysteme erfüllen. Zur Sicherstellung der Zielerreichung sind für Arbeiten an Grundstücksentwässerungen deshalb besondere Anforderungen an die Qualifikation der ausführenden Unternehmen zu stellen. In verschiedenen Satzungen deutscher Kommunen finden sich jedoch nur vereinzelt und allgemein gehaltene qualitätsorientierte Anmerkungen zu Herstellung, Erweiterung und Unterhalt von Grundstücksentwässerungsanlagen und Anschlusskanälen.
Ein einheitlicher, differenzierter Anforderungskatalog zur Feststellung der Qualifikation von in diesem Bereich tätigen Unternehmen wurde mit dem Merkblatt DWA-M 190 entwickelt und mit dem vorliegenden Arbeitsblatt DWA-A 190 fortgeschrieben. Mit dem Arbeitsblatt wird der Forderung nach vereinheitlichten Anforderungen an die Qualifikation von Unternehmen Rechnung getragen, wobei die speziellen Belange bei der Herstellung, dem baulichen Unterhalt, der Prüfung und Sanierung von Grundstücksentwässerungen aufgegriffen werden. Es werden ausschließlich Anforderungen zur Qualifikation an Unternehmen gestellt. Die Qualifikationsnachweise müssen gesondert geregelt werden und sind nicht Gegenstand des Arbeitsblatts.
Dieses Arbeitsblatt behandelt die Themen:
Ausführungsbereiche
Anforderungen an die Qualifikation von Unternehmen
Prinzipien der Eigenüberwachung
rechtliche und praktische Möglichkeiten zur Einführung einer Fachunternehmenspflicht
Handlungsempfehlungen für Kommunen.
Das Arbeitsblatt DWA-A 190 sensibilisiert insbesondere Grundstückseigentümer, bei der Beauftragung von Arbeiten an Grundstücksentwässerungen nur fachlich qualifizierte Unternehmen auszuwählen. Weiterhin werden den Kommunen Empfehlungen zum Vollzug und zur Einführung des Nachweises der Qualifikation gegeben.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 190 (4/2014) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Änderung des Titels
Überführung in ein Arbeitsblatt
Anpassung an die Güte- und Prüfbestimmungen gemäß RAL-GZ 968 „Grundstücksentwässerung“
Anpassung an zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und das DWA-Regelwerk
neu aufgenommen: Hinweise zur Umsetzung von Fachbetriebsanforderungen in Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Abwassersatzungen sowie in Ausschreibungen und Vergabeentscheidungen; Zusammenstellung der relevanten technischen Regeln und Rechtsvorschriften.
Das Arbeitsblatt DWA-A 190 wurde im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ vom DWA-Fachausschuss ES-6 „Grundstücksentwässerung“ (Obmann: Dipl.-Ing. Tobias Rottmann) erarbeitet. Es unterstützt öffentliche sowie private Bauherren bei der Beauftragung von Arbeiten an Grundstücksentwässerungen und gibt den in Kommunen tätigen Fachleuten Empfehlungen zum Vollzug und zur Einführung des Nachweises der Qualifikation.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 190 „Qualifikation von Unternehmen für Arbeiten an der Grundstücksentwässerung“ wird bis zum 30.April 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-Es@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 190 „Qualifikation von Unternehmen für Arbeiten an der Grundstücksentwässerung“, Februar 2022, 56 Seiten ISBN 978-3-96862-187-6 Ladenpreis: 68,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 54,80 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Zu diesem Thema bietet die DWA folgende Veranstaltungen an:
Technische Grundstücksentwässerung am 29./30. März 2022 in Herrenberg, Preis: 610 € für DWA-Mitglieder/730 € für Nichtmitglieder. Planung und Sanierung von Grundstücksentwässerungen am 31. März 2022 in Herrenberg, Preis: 410 € für DWA-Mitglieder/490 € für Nichtmitglieder.
Information
Philip Felwor Tel. 0 22 24/872-192 E-Mail: felwor@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 551 „Audit Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 551 „Audit Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die öffentliche Diskussion über die Abwehr von Hochwassergefahren und die Beherrschung von Hochwasser- und Starkregenschäden hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Szenarien wahrscheinlicher Klimaentwicklungen, die eher ein Ansteigen dieser Gefahren erwarten lassen, unterstreichen diese Bedeutung noch. Neben dem Ausbau technischer Schutzbauten wird dabei der ergänzenden, nichtbaulichen Überflutungsvorsorge zur Minderung von Schäden eine immer größere Bedeutung zugemessen.
Neben den Risiken von Überschwemmungen entlang großer und mittlerer Gewässerläufe sind gerade auch für Städte und Gemeinden die Risiken aus Sturzfluten infolge von örtlich eng begrenzten, extremen Niederschlagsereignissen nicht zu unterschätzen, die ab einer bestimmten Dimension technisch nicht beherrscht werden können. Nach den langjährigen Erfahrungen der deutschen Versicherer resultieren mehr als die Hälfte der regulierten Schäden aus derartigen lokal begrenzten Extremereignissen.
Die DWA hat 2007 das Projekt eines Audits zur kommunalen Überflutungsvorsorge in Angriff genommen mit dem Ziel, für Kommunen und Verbände den Status der ergänzenden nichtbaulichen Überflutungsvorsorge analysierend zu bewerten und damit den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich über den eigenen Status Rechenschaft abzulegen und daraus gegebenenfalls Entscheidungen zur Verbesserung der Überflutungsvorsorge abzuleiten.
Wie die Erfahrung zeigt, braucht ein derartiges Angebot Zeit, um im Bewusstsein der Agierenden den Stellenwert zu bekommen, der sie dazu bringt, das Angebot auch anzunehmen. Seit November 2007 bietet die Europäische Union mit der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (EG-HWRM-RL) und der Forderung, einzugsgebietsweite Pläne zum Hochwasserrisikomanagement zu erarbeiten, dafür auch einen formalen Rahmen. In diesen Plänen sind Ziele und Maßnahmen zu benennen, welche die Folgen von Hochwasser für Gesundheit, Umwelt einschließlich Kulturerbe sowie wirtschaftliche Tätigkeiten und Infrastrukturen verringern, wobei auch Maßnahmen der nichtbaulichen Überflutungsvorsorge (non-structural measures) einen angemessenen Stellenwert haben sollen. Mittlerweile wird dies in den Ländern auch auf die Starkregengefahren ausgedehnt. Vor diesem Hintergrund ist ein Audit zur Förderung der Überflutungsvorsorge ein strategischer Beitrag zur Verbesserung des kommunalen Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements.
Ein Audit lebt von der Initiative und den Erfahrungen aller Mitwirkenden, den Auditierenden, den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und den von Hochwasser tatsächlich oder potenziell Betroffenen selbst. Nachdem nun weit mehr als 60 solcher kommunalen Audits durchgeführt wurden, sich zwischenzeitlich auch einige rechtliche Gegebenheiten geändert haben und zudem einige methodische Fortschritte bei der Analyse von Starkregengefahren zu verzeichnen sind, war es angezeigt, all dies in die vorliegende Neufassung des Merkblatts einzuarbeiten.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 551 (12/2010) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Änderung des Merkblatttitels: Mit dem Begriff „Überflutungsvorsorge“ wird stärker deutlich, dass das Audit beide Gefahrenlagen, impliziert sowohl durch Flusshochwasser als auch durch Starkregen, behandelt.
b) Anpassung an die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen aufgrund der Einführung der Hochwasserschutzgesetzgebung und unter anderem im Baurecht
c) Umstrukturierung in der Bewertung der Überflutungsgefahren im Audit
d) neu aufgenommen: Hinweise zu Gestaltungsfreiheiten der Bauordnung aufgrund des geänderten Baurechts
e) Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe HW-4.6 „Audit Überflutungsvorsorge“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Joachim Gfrörer) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“ im Fachausschuss HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ erarbeitet. Es richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, Wasserverbände oder andere regional abgegrenzte Verantwortungsgemeinschaften.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 551 „Audit Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“ wird bis zum 30.April 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wielpuetz@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 551 „Audit Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“, Februar 2022, 43 Seiten ISBN 978-3-96862-191-3 Ladenpreis: 59 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 47,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 198 „Ermittlung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 198 „Ermittlung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Arbeitsblatt DWA-A 198:2022 dient der Ableitung von Bemessungskennwerten für die Auslegung abwassertechnischer Bauwerke in Ergänzung zum verfahrens- und bauwerksspezifischen Regelwerk der DWA. Für Kläranlagen betrifft dies Anlagen mit mehr als 50 Einwohnerwerten Ausbaugröße. Zu den vom Arbeitsblatt DWA-A 198 nicht erfassten Verfahren mit besonderen Anforderungen an die Ableitung von Bemessungswerten gehören beispielsweise die Filtration, die Spurenstoffelimination, bestimmte Sonderformen der Entwässerungssysteme und spezielle Verfahren der Schlammbehandlung.
Seit der Veröffentlichung des Arbeitsblatts A 198 im Jahr 2003 wurde das DWA-Regelwerk maßgeblich fortgeschrieben, und es wurde eine Überarbeitung des Arbeitsblatts notwendig. Im Hinblick auf die Anwendung des Arbeitsblatts A 198 und seine anstehende Fortschreibung wurde in einer umfassenden Datenauswertung von Realdatensätzen kommunaler Kläranlagen untersucht, inwieweit die im Arbeitsblatt enthaltene Ermittlung der maßgebenden Frachten über gleitende Wochenmittelwerte gleichwertig mit den über 85-Perzentilwerten ist. Weiterhin galt es zu klären, ob die spezifischen Frachtangaben der Tabelle 1 als Mittelwerte oder als 85-Perzentilwerte einzustufen sind.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in das vorliegende Arbeitsblatt DWA-A 198 eingearbeitet. Gleichzeitig wurde die Struktur des Arbeitsblatts verbessert, um die inhaltliche Vorgehensweise klarer darzustellen. Schließlich wurde das im Anhang enthaltene Beispiel zur Frachtermittlung aktualisiert und an das heutige Vorgehen angepasst. Für Anlagen ohne ausreichende Datengrundlage wurde ein weiterer Anhang zur Durchführung eines Messprogramms aufgenommen.
Das siedlungswasserwirtschaftliche Gesamtsystem besteht aus Teilsystemen, die sich wechselseitig beeinflussen. Die wesentlichen Teilsysteme sind hierbei das Entwässerungssystem und die Kläranlage. Das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198 „Vereinheitlichung und Herleitung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen“ führte 2003 erstmalig die Bemessungswerte für Kläranlagen und Entwässerungssysteme zusammen. Die damit angestrebte Optimierung des Gesamtsystems wird in dem vorliegenden, überarbeiteten Arbeitsblatt DWA-A 198 weitergeführt und präzisiert.
Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt ATV-DVW-A 198 (4/2003) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Änderung des Titels
Anpassung der Anforderungen an die Bemessung nach Arbeitsblatt DWA-A 131:2016 „Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen“
Neustrukturierung zur optimierten Darstellung der inhaltlichen Vorgehensweise hinsichtlich der Anforderungen an die Bemessung
Anpassung der Ermittlung der maßgebenden Frachten über Perzentil- Werte im Hinblick auf die Gleichwertigkeit zur Frachtermittlung anhand von Wochenmitteln
Anpassung der einwohnerspezifischen Frachten zur Schätzung von Schmutzfrachten
Aktualisierung des Beispiels zur Frachtermittlung in Anhang A
neu: Anhang B zur Durchführung eines Messprogramms für Anlagen ohne ausreichende Datengrundlage
neu: Ausweisung einer Klimakennung bzgl. des Stellenwerts des Arbeitsblatts hinsichtlich Klimaanpassung und -schutz
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen im Hinblick auf Gesetze, Verordnungen und das DWA-Regelwerk.
Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-6.4 „Bemessungswerte für Abwasseranlagen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Gerd Kolisch) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Burkhard Teichgräber) erarbeitet. Es richtet sich an Fachleute aus den Bereichen des Betriebs von abwassertechnischen Anlagen, der planenden Ingenieurbüros und der Genehmigungsbehörden.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 198 „Ermittlung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen“ wird bis zum 30. April 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 198 „Ermittlung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen“, Februar 2022 64 Seiten, ISBN 978-3-96862-197-5 Ladenpreis: 73,00 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 58,40 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Qualitätssicherung und -management beim Einsatz mehrdimensionaler Strömungsmodelle
In einer neuen Arbeitsgruppe des DWA-Fachausschusses WW-1 „Hydraulik“ sollen Methoden und Konzepte zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement (QS/QM) für die Strömungsmodellierung erörtert werden. Die im Rahmen der Arbeitsgruppe erarbeiteten Empfehlungen sollen insbesondere Ingenieurbüros und Einzelunternehmern helfen, ihre Modellierungsarbeiten in qualitätsgesicherter Form anbieten zu können. Auftraggeber erhalten Hilfestellungen zur Formulierung entsprechender Anforderungen sowie zur Bewertung der abgelieferten Ergebnisse.
Anlass
Numerische Modelle zur Simulation von Strömungsvorgängen in Fließgewässern werden nunmehr seit mehreren Jahrzehnten als Analyse- und Prognosewerkzeug in nahezu allen Bereichen des Wasserbaus und der Wasserwirtschaft eingesetzt. Aufgrund verfügbarer Rechenleis
tungen lassen sich mittlerweile auch aufwendige mehrdimensionale Modellsysteme mit hoher Auflösung und Genauigkeit auf handelsüblichen Computern effizient einsetzen. Insbesondere im Zusammenhang mit Hochwassergefahrenkarten gehört die Anwendung zweidimensionaler Strömungsmodelle zum Standardportfolio vieler Ingenieurbüros. Weitere typische Einsatzgebiete sind die Ermittlung hydraulischer Kenngrößen im Rahmen gewässerökologischer Fragestellungen sowie die Bauwerksplanung.
Die Qualität einer Modellierung, das heißt die Genauigkeit bzw. Prognosesicherheit der Simulationsergebnisse, unterliegt einer Vielzahl von Faktoren. Wesentlich für die erzielbare Aussagekraft der Modellierung sind neben der Auswahl des Softwareprodukts bzw. der dort fachgerecht implementierten hydraulischen Verfahren und numerischen Algorithmen vor allem die Bereitstellung ausreichend genauer Daten zu Geometrie und Oberflächencharakteristik (vgl. Merkblatt DWA-M 543 „Geodaten in der Fließgewässermodellierung“). Aber auch bei bestmöglicher Datenverfügbarkeit hängt die Modellgüte letztendlich von den durch den Modellierer individuell getroffenen Entscheidungen hinsichtlich adäquater Repräsentation bzw. Auflösung der als hydraulisch relevant erkannten Strukturen und Festlegung von Parametern ab – und natürlich von der fehlerfreien technischen Umsetzung dieser Entscheidungen bzw. Vorgaben.
Fachliche Kompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit, aber auch handwerkliches Geschick und Effizienz der Modellierenden spielen im Rahmen der gesamten Prozesskette von der Datenaufbereitung bis hin zur Ergebnisvisualisierung und -interpretation eine entscheidende Rolle. Diese Einflussgrößen sind selbst in ein und demselben Unternehmen je nach Bearbeiter/in zumeist sehr unterschiedlich ausgeprägt und unterliegen zudem immer auch zeitlichen Schwankungen (Tagesform) und längerfristigen Veränderungen (persönliche Entwicklung).
Wie aber ist mit dieser Vielzahl an sehr unterschiedlichen Unsicherheiten und Fehlerquellen umzugehen? Und wie können Sachbearbeitende, Projektleitende und nicht zuletzt die Unternehmensführung ihrer Verantwortung gerecht werden und eine ausreichende Qualität der Modellierungsergebnisse wirklich sicherstellen (insbesondere unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit)?
Aufgaben und Ziele der geplanten Arbeitsgruppe
In einer neuen Arbeitsgruppe des DWA-Fachausschusses WW-1 „Hydraulik“ sollen Methoden und Konzepte zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement (QS/QM) für die Strömungsmodellierung erörtert werden. Das Hauptaugenmerk ist zunächst auf den Einsatz zweidimensionaler Fließgewässermodelle in Ingenieurbüros und Fachinstitutionen zu legen, wobei die Erkenntnisse voraussichtlich auch für anderweitige Modellansätze (1D, 3D) und Anwendungen (zum Beispiel Starkregen) von Relevanz sein werden.
Auch wenn die technischen Arbeitsschritte zur Erstellung hochwertiger Strömungsmodelle sicherlich angesprochen werden müssen, ist es kein vorrangiges Ziel der Arbeitsgruppe, ein (weiteres) Handbuch mit Anleitungen zur Modellierung zu erarbeiten. Vielmehr geht es um Fragen wie:
Wie können zu Projektbeginn in Bezug auf die Aufgabenstellung angemessene Güteanforderungen als Arbeitsziel definiert werden? Und wie können diese Anforderungen in konkrete Handlungsanweisungen für die Datenbereitstellung und die zuständigen Sachbearbeitenden festgeschrieben werden?
Wie kann das Risiko von Daten-, Software- und Bearbeitungsfehlern auch unter Beachtung wirtschaftlicher Zwänge in effizienter Weise minimiert werden? Wie können zum Beispiel die relevanten Bearbeitungs-und Prüfschritte der Überführung der „Rohdaten“ in ein Strömungsmodell dokumentiert werden?
Wie kann in der Organisationsstruktur eines Unternehmens (zum Beispiel über standardisierte Kontrollmechanismen bzw. prozessorientierte Ansätze) sichergestellt werden, dass die an die Modellierung vorgegebenen Qualitätskriterien am Ende auch erfüllt werden?
Wie lassen sich die Fachkenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und vernetzen? Wie kann spezialisiertes Fachwissen bei wechselndem Personalstand und unstetiger Auftragslage erhalten werden?
Wie kann von Auftraggeberseite im Rahmen einer Ausschreibung bzw. Vergabe, aber auch im laufenden Projekt auf die Einhaltung bestimmter Qualitätsanforderungen eingewirkt werden? Wie lassen sich Qualitätskriterien im Nachhinein überprüfen?
Die im Rahmen der Arbeitsgruppe erarbeiteten Empfehlungen sollen insbesondere Ingenieurbüros und Einzelunternehmern helfen, ihre Modellierungsarbeiten in qualitätsgesicherter Form anbieten zu können. Auftraggeber erhalten Hilfestellungen zur Formulierung entsprechender Anforderungen sowie zur Bewertung der abgelieferten Ergebnisse.
Aufruf zur Mitwirkung
Zur Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von Planungsbüros und Unternehmensberatungen, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Mitarbeiter/-innen von Maßnahmenträgern und Behörden eingeladen. Für die Besetzung der Arbeitsgruppe werden Kolleginnen oder Kollegen aus den Bereichen der Fließgewässermodellierung, des Qualitätsmanagements sowie der Ingenieursdidaktik und Kommunikationswissenschaft gesucht. Die Arbeiten zur beschriebenen Thematik sollen so ehrenamtlich mitgestaltet werden. Bewerber/ innen sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein als auch Praxiserfahrungen einbringen können.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen!
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 149-9: Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 149-9 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 9: Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt befasst sich mit der Inspektion und Wartung von (Abwasser-) Druckleitungen. Ziel der Inspektion und Wartung von Druckleitungen ist die Minimierung der Störungs-und Ausfallhäufigkeit. Neben den landesspezifischen Regelungen zur Eigenkontrolle beinhaltet insbesondere das Arbeitsblatt DWA-A 147 Vorgaben zu Arbeiten an Druckleitungen. Demnach ist es notwendig, die durchzuführenden Arbeiten den örtlichen Verhältnissen und dem spezifischen Schadenspotenzial entsprechend festzulegen. Das Merkblatt DWA-M 149-9 soll eine weiterführende Hilfestellung anbieten.
Aufgrund der Regelungen gemäß DIN EN 752 und der Arbeitsblätter DWA-A 199-2 sowie DWA-A 199-3 müssen Betreiber von Kanalisationen Betriebs-und Unterhaltspläne bzw. Betriebsanweisungen erstellen, in denen unter anderem die planbaren Betriebs-und Instandhaltungsarbeiten benannt sind. Die Regelungen des Merkblatts DWA-M 149-9 unterstützen die inhaltliche Ausgestaltung der Betriebsanweisungen und somit einen rechtssicheren und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Betrieb im Sinne der Anforderungen des § 60 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz.
Schäden an Abwasserdruckleitungen (Druckleitungen) sind häufig schwer zu erkennen und oft nur mit erheblichem Aufwand zu beseitigen. Das Gefährdungspotenzial durch eine defekte Druckleitung kann dabei ein wesentlich höheres sein als das eines schadhaften Freispiegelkanals. Inspektion und Wartung von Druckleitungen besitzen deshalb im Hinblick auf die Betriebssicherheit einen hohen Stellenwert. Sie dienen damit dem Gewässer-und Grundwasserschutz sowie der Verkehrs-und Gebäudesicherheit.
Das Merkblatt DWA-M 149-9 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-7.4 „Betrieb und Unterhalt von Abwasserpumpanlagen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Detlef Hylla) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ (Obmann: Dipl.-Ing. Roland Kammerer) erarbeitet. Es richtet sich insbesondere an die Betreiber von Abwasserpumpanlagen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 149-9 wird bis zum 31. März 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 149-9 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 9: Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen“, Ausgabedatum Januar 2022, 35 Seiten ISBN 978-3-96862-182-1 Ladenpreis: 45 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 36 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Überarbeitung Merkblatt DWA-M 273 „Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbereitung in Abwasseranlagen“
Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 273 „Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbereitung in Abwasseranlagen“ zu überarbeiten.
Das Merkblatt DWA-M 273 „Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbereitung in Abwasseranlagen“ ist erstmals im August 1999 erschienen und wurde einmal überarbeitet im Mai 2009 veröffentlicht. Das Merkblatt ist textgleich als DVGW-Merkblatt W-222 erschienen. Das Merkblatt findet eine relevante Anwendung in der Praxis, und es besteht Bedarf, das Merkblatt zu überarbeiten.
Bei der Anwendung des Merkblatts gibt es Lücken, die bei nicht fachgerechter Auslegung/Falschanwendung zu Fehlern und Problemen im Betrieb der Kläranlage führen können. Das Merkblatt muss überarbeitet werden, um die bestehenden Kritikpunkte bei der Anwendung zu eliminieren.
Folgende Punkte sind zu prüfen und zu aktualisieren:
rechtliche Rahmenbedingungen
Sammeln und Einbringen von Betriebserfahrungen
aktuelle Zahlen zu anfallenden Frachten und Qualitäten
Ergänzung um die Effekte der Dosierung von aktivkohlehaltigen Rückständen (einschließlich Vermahlung)
Ergänzung um die Effekte der Dosierung von kalkhaltigen Rückständen als Säurepuffer
Querverweis auf den Einsatz von Eisensand in der Gasreinigung und in bewachsenen Bodenfiltern
Querverweis zu Bau und Betrieb von Eisenschlammdosieranlagen in DVGW W 221-2 (A) „Behandlung“
Querverweis auf das zwischenzeitlich erschienene DVGW W 221-4 (A) „Nutzung von schlammhaltigen Wässern aus der Trinkwasseraufbereitung“
Prüfen der Anwendung hinsichtlich weiterer technischer Neuerungen.
Das Merkblatt DWA-M 273 wird in Zusammenarbeit mit dem DVGW überarbeitet und wie 2009 anschließend textgleich als DVGW-Merkblatt W 222 veröffentlicht. Die Überarbeitung wird in einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe im DWA-Fachausschuss KA-3 „Einleiten von Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage“ (Obfrau: Dr. Andrea Poppe) umgesetzt.
Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen – aus dem Betrieb, Planungsbüros, Hersteller und Aufsichtsbehörden – eingeladen und werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung ihrer Person an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu übersenden. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind herzlich willkommen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wilhelm@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 256-9 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 256-9 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks sind auf Kläranlagen für Überwachungs-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben in zahlreichen Prozessen installiert. In dem vorliegenden Merkblatt wird der Druck als primäre Prozessgröße betrachtet. Die Druckmessung kann als reine Schutzfunktion für Maschinen und Anlagen sinnvoll sein oder der Druck dient als Prozessgröße, die einen wesentlichen Einfluss auf die Effizienz und Wirtschaftlichkeit verfahrenstechnischer Prozesse hat.
Die vielfältigen Anwendungen der Druckmesstechnik und die damit verbundenen messtechnischen Anforderungen führten in den letzten Jahren zu einer Vielzahl unterschiedlicher Drucksensoren. So stehen für die Druckmessung in gasförmigen und flüssigen Medien zahlreiche Messverfahren und Sensorausführungen zur Verfügung, die den Bedingungen der verschiedenen Einsatzzwecke und Messorte entsprechen und hierfür verlässliche Messwerte liefern.
Die technische Vielfalt in der Druckmesstechnik einerseits und die große Bedeutung des Drucks als Messgröße andererseits waren Anlass zur Erstellung des vorliegenden neuen Merkblatts, das sich ausschließlich der Druckmesstechnik auf Kläranlagen widmet. Als Teil 9 der Merkblattreihe DWA-M 256 soll die vorliegende Regelwerkspublikation die aktuell am Markt zur Verfügung stehenden Technologien in übersichtlicher Weise beschreiben und für Planende und Anwender eine Hilfestellung bei der Geräteauswahl sein. Der DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ formuliert mit diesem Merkblatt die Anforderungen, die den derzeitigen Stand der Technik wiedergeben.
Neben dem Druck als direkte Messgröße wird auf Kläranlagen die Druckmessung auch zur Bestimmung von Füll-und Grenzständen sowie von Volumenströmen eingesetzt. Diese auf der Druckmessung basierenden Parameter sind nicht Bestandteil dieses Merkblatts. Sie werden in den Merkblättern DWA-M 256-6 und DWA-M 264 ausführlich behandelt.
Das Merkblatt DWA-M 256-9 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-13.6 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks“ (Sprecher: Dr. Achim Gahr) und dem DWA-Fachausschuss KA- 13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing. Frank Obenaus) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ erarbeitet. Es richtet sich an Planende und Betreiber von Kläranlagen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 256-9 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks“ wird bis zum 28.Februar 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de
Biogas – Aktualisierung des Arbeitsblatts DVGW-G 1030/ DWA-A 1030
Das Arbeitsblatt DVGW-G 1030/DWA-A 1030 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Einspeisung von Biogas“ wird aktualisiert.
Die DWA, der DVGW und der Fachverband Biogas (FvB) haben seit 2012 eine fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Wesentliches Ziel ist es, zu Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren. Hierzu werden technische Regeln im Bereich der Erzeugung, Aufbereitung und Verwertung von Biogas in gemeinsam besetzten Fachgremien erstellt. Die entsprechenden Merk- und Arbeitsblätter erscheinen inhaltsgleich im Regelwerk der DWA und des DVGW.
Das bisherige DVGW-Arbeitsblatt G 1030 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Einspeisung von Biogas“ (Dezember 2010) wird nun im Rahmen der Kooperation Biogas im gemeinsam besetzten DVGW-Projektkreis „TSM Biogas“ aktualisiert und in den gemeinsamen Ausschüssen abgestimmt.
Das Arbeitsblatt DVGW-G 1030/ DWA-A 1030 definiert die erforderliche Qualifikation des auf Biogasanlagen tätigen Personals und beschreibt Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation, die seitens des Betreibers zu beachten sind, um einen sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Die Anforderungen des Arbeitsblatts sind unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und der Organisationsform. DVGW-G1030/DWA-A 1030 bildet die Grundlage für die Durchführung von Zertifizierungen gemäß dem Technischen Sicherheitsmanagement Biogas (TSM-Biogas).
Das Arbeitsblatt wird entsprechend den technischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich Biogas fortgeschrieben. Insbesondere werden Erfahrungen, die bisher im Zuge der Zertifizierung von Anlagen gemäß dem „TSM-Biogas“ gewonnen wurden, berücksichtigt. Im Rahmen der Kooperation Biogas wird das Arbeitsblatt künftig fachlich gemeinsam von den Kooperationspartnern getragen und im Regelwerk von DVGW und DWA erscheinen.
Hinweise zur Überarbeitung können an die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerichtet werden an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-187 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: richard.esser@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Stauanlagenbetreibern“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Stauanlagenbetreibern“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das hier vorgelegte Merkblatt fasst die Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Stauanlagen zusammen. Betreiber von Stauanlagen sind Institutionen, die Wasser zu unterschiedlichen Nutzungen aufstauen, speichern und bewirtschaften, unabhängig von der Rechtsform und Trägerschaft.
Ausschließlich der bestehende Ordnungsrahmen und die geltenden technischen Regeln bilden die Grundlage für die hier formulierten Anforderungen hinsichtlich der Organisation und der beschäftigten Personen sowie die sicherheitstechnischen und betriebstechnischen Belange für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Stauanlagen.
Wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Forderungen bei Planung, Bau, Betrieb und der Instandhaltung sind unter anderem:
eine sach- und ordnungsgemäße Aufgabenerledigung
eine sozialkompetente und weitsichtige Führung
ausreichendes und qualifiziertes Personal
wirksame Qualitätssicherungsmaßnahmen
eine ständige Weiterentwicklung.
Für die Unterstützung bei der Umsetzung der im Merkblatt zusammengestellten Anforderungen steht auch ein fachspezifischer Leitfaden „Stauanlagen“ zur Verfügung, der zusammen mit dem TSM-Leitfaden „Allgemeiner Teil“ den Stauanlagenbetreibern eine systematische Selbstüberprüfung der eigenen Organisation ermöglicht. Diese stehen bei der TSM-Stelle (tsm@dwa.de) der DWA zur Verfügung.
Änderungen
Gegenüber Merkblatt DWA-M 1002 (6/2013) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Erweiterung des Geltungsbereichs für alle Stauanlagen gemäß DIN 19700
b) Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen
c) richtet sich sowohl an große als auch kleine Betreiber von Stauanlagen
d) Herstellung des Bezugs zum Merkblatt DWA-M 1003
e) Überarbeitung des zugehörigen Leitfadens „Stauanlagen“ mit dem Ziel der besseren Verständlichkeit.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WI-5.5 „TSM Stauanlagen“ (Sprecherin: Bauass. Dipl.-Ing. Antje Nielinger-Teuber) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ im Fachausschuss WI-5 „Managementsysteme/ Technisches Sicherheitsmanagement“ erstellt und richtet sich an die Führungskräfte von Stauanlagenbetreibern und unterstützt sie dabei, einen sicheren, zuverlässigen, umweltgerechten und wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Stauanlagenbetreibern“ wird bis zum 28.Februar 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: mainka@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Stauanlagenbetreibern“, Dezember 2021, 21 Seiten ISBN 978-3-96862-159-3 Ladenpreis: 34,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 27,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Entwurf Merkblatt DWA-M 270 „Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 270 „Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Seit der Veröffentlichung des Merkblatts ATV-M 270 „Entsorgung von Inhalten mobiler Toiletten mit Sanitärzusätzen (Chemietoiletten)“ im Mai 1997 hat sich im Bereich der Entsorgung von Inhalten mobiler Toiletten mit Sanitärzusätzen viel geändert, und eine umfangreiche Überarbeitung war erforderlich.
Die Rechtslage wurde aktualisiert und umfassend dargestellt. Die Darstellung der Sanitärzusätze sowie die Ausführungen zu den zur Entsorgung anfallenden Mengen und deren Zusammensetzung wurden konkretisiert. Auch die Ausführungen über die Einleitung auf Kläranlagen wurden neugefasst und strukturiert.
Die Empfehlungen im Merkblatt DWA-M 270 beziehen sich, vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung, auf die Einleitung und Mitbehandlung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen aus dem privaten und gewerblichen Bereich in kommunalen Abwasseranlagen. Gegenstand ist sowohl die Anlieferung von Inhalten aus Mobiltoiletten zur Kläranlage als auch deren Einleitung in eine öffentliche Kanalisation sowie an die Kanalisation angeschlossene Einwurfstellen privater Betreiber.
Das Verbringen von Inhalten aus Mobiltoiletten in Anlagen zur separaten Behandlung von Fäkalschlamm wird im Merkblatt DWA-M 270 nicht erfasst. Im Zusammenhang mit der Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten ohne Sanitärzusätze verweist das Merkblatt auf das Arbeitsblatt DWA-A 280 „Behandlung von Schlamm aus Kleinkläranlagen in kommunalen Kläranlagen“.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt ATV-M 270 (5/1997) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
Löschen des Begriffs „Chemietoiletten“ im Titel sowie im gesamten Text
aus Gründen der Vereinheitlichung mit dem Regelwerk des DIN
● Aktualisierung und umfassende Darstellung der Rechtslage
● Aktualisierung der Darstellung der Sanitärzusätze und Konkretisierung bezüglich deren Anwendung
● Neufassung und Strukturierung der Ausführungen über die Einleitung auf Kläranlagen
● Aktualisierung der Ausführungen zu den zur Entsorgung anfallenden Mengen und deren Zusammensetzung sowohl im Text als auch in den Tabellen
● neu aufgenommen: Hinweis auf die Umweltauswirkungen
● Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-3.1 „Entsorgung von Inhalten mobiler Toiletten mit Sanitärzusätzen (Chemietoiletten)“ (Sprecherin: Dipl. Biol. Andrea Hintzmann) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-3 „Einleitung von Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage“ (Obfrau: Dr. Andrea Poppe) erarbeitet. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Mitgliedern der Betreiber von Kläranlagen sowie Vertretern der Anbieter mobiler Toilettenservices und Hersteller von Sanitärzusätzen zusammen. Das Merkblatt richtet sich an Betreiber kommunaler Kläranlagen, Betreiber von Mobiltoiletten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ingenieurbüros und Fachbehörden.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 270 „Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen“ wird bis zum 28.Februar 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 270 „Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen“ Dezember 2021, 22 Seiten ISBN 978-3-96862-169-2 Ladenpreis: 34,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 27,60 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Erstellung eines neuen Merk-/ Arbeitsblatts zur Automatisierung der Schlammbehandlung
Die DWA plant die Erstellung eines neuen Merk-/Arbeitsblatts zur Automatisierung der Schlammbehandlung.
Die Behandlung von Klärschlämmen ist ein zentraler Bestandteil der Abwasserreinigung. Neben den dazu erforderlichen bau-, maschinen- und elektrotechnischen Installationen spielt die Automatisierung eine wesentliche Rolle, um die Prozessstabilität und -effektivität zu optimieren und den Bedarf für Energie, Chemikalien und Betrieb, Wartung und Instandhaltung zu minimieren.
Für einen stabilen Gesamtprozess der Abwasserreinigung sollte der Abzug und die Eindickung von Primär- und Überschussschlämmen automatisiert erfolgen.
Der in der Regel kontinuierliche Betrieb einer anaeroben Schlammstabilisierung ist in den normalerweise diskontinuierlichen Prozess der Schlammentwässerung einzubinden. Daraus resultiert das Erfordernis einer Schlamm- und Schlammwasserspeicherung mit entsprechenden steuer- und regelungstechnischen Lösungen. In einigen Praxisbeispielen ist ein kontinuierlicher und automatisierter Prozess der Schlammentwässerung bereits realisiert worden.
Insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden thermischen Verwertung und gegebenenfalls vorgeschalteten Trocknung der Schlämme ist eine optimierte Schlammentwässerung ein relevanter Faktor für einen wirtschaftlichen Betrieb. Die Automatisierung der Polymeraufbereitung und Dosierung spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Die Aufgabe der neu zu gründenden Arbeitsgruppe „Automatisierung der Schlammbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing. Frank Obenaus) besteht darin, in einem Merk-oder Arbeitsblatt die vielfältigen Prozesse der Schlammbehandlung wie Eindickung, Stabilisierung und Entwässerung mit den erprobten Verfahrenstechniken, der dazu erforderlichen Messtechnik und den Automatisierungslösungen zu beschreiben. Die Themen Trocknung, Verbrennung, Klärschlammvererdung und die Abluft- und Gasbehandlung werden nicht Thema des Merk- oder Arbeitsblatts sein. Die Bearbeitung soll 2024 abgeschlossen sein.
Zur Mitarbeit an der Erarbeitung des neuen Regelwerks sind interessierte Fachleute aus dem Betrieb, Planungsbüros, Hersteller und Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen und werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung ihrer Person und Ihrer Expertise an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu übersenden. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind herzlich willkommen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wilhelm@dwa.de
Entwurf TRwS 787 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 787 (TRwS 787) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
TRwS 787 ist eine spezielle Regelung zur Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen. Es werden die Anforderungen an die technische Ausführung der betrieblichen Kanalisation und der Auffangvorrichtung sowie Maßnahmen zur Leckageerkennung und Anforderungen an die Fremd- und Eigenüberwachung beschrieben. Diese sind einzuhalten, wenn die betriebliche Abwasseranlage zur Rückhaltung von Leckagen aus LAU- und HBV-Anlagen im Sinne § 22 Absatz 2 bis 4 AwSV genutzt werden soll.
Das Wasserrecht verlangt bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, dass diese Stoffe beim Austreten schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten und verwertet oder ordnungsgemäß entsorgt werden. Dies bedeutet, dass Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Regel mit Rückhalteeinrichtungen ausgerüstet sein müssen, um die im Schadensfall austretenden wassergefährdenden Stoffe aufzufangen. Wenn aus betriebstechnischen Gründen nicht anders möglich, kann unter den in § 22 AwSV genannten Voraussetzungen die Rückhaltung in der betrieblichen Kanalisation vorgenommen werden.
Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) (Juli 2009) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
inhaltliche Anpassung unter anderem in Hinsicht auf die Sachverständigenprüfpflicht und die Flüssigkeitsundurchlässigkeit der Teile der betrieblichen Abwasseranlage, die zur Rückhaltung genutzt werden, an die novellierte Fassung der AwSV
Regelungen für Abwasseranlagen, die beim Erscheinen dieses TRwS rechtmäßig als Auffangvorrichtung betrieben wurden
Anpassung an rechtliche und technische Erfahrungen im Rahmen der Aktualitätsprüfung nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.
Das Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG- 6.11 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Axel Nacken) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ (Obmann: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) erarbeitet. Es richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Planende, Fachbetriebe und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG und der AwSV tätig und von dieser Thematik berührt sind.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ wird bis zum 28.Februar 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ Dezember 2021, 36 Seiten ISBN 978-3-96862-177-7 Ladenpreis: 52 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 41,60 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Entwurf Merkblatt DWA-M 361 „Reinigung und Aufbereitung von Biogasen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 361 „Reinigung und Aufbereitung von Biogasen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Nutzung von Biogas aus der Vergärung organischer Stoffe wird auch künftig eine wesentliche Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien spielen. Das Biogas, das unter anderem auf Kläranlagen, landwirtschaftlichen Biogasanlagen oder Abfallvergärungsanlagen anfällt, kann direkt auf den jeweiligen Anlagen zur Stromerzeugung und zu Heizzwecken genutzt werden. Alternativ kann das Biogas nach entsprechender Aufbereitung als Biomethan in das Gasnetz eingespeist werden, sodass es ortsunabhängig einer weiteren Nutzung zugeführt werden kann. Voraussetzung für diesen Weg ist jedoch eine besonders hochwertige Aufbereitung des Biogases. Aber auch jede andere Nutzung von Biogas erfordert mindestens eine Reinigung des Rohgases.
Das vorliegende, erstmalig überarbeitete Merkblatt DWA-M 361 mit dem neuen Titel „Reinigung und Aufbereitung von Biogasen“ gibt eine Übersicht der für die jeweilige Reinigung und/oder Aufbereitung des Biogases nötigen und möglichen Verfahrenstechniken und sinnvoller Kombinationen. Für die Planung und den wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen zur Reinigung und Aufbereitung von Biogas werden Empfehlungen und Informationen gegeben, sowohl hinsichtlich einer Nutzung von Biogas zum Beispiel in Blockheizkraftwerken als auch für eine Einspeisung in das Gasnetz.
Das Merkblatt gibt technische Hinweise für Betreiber, Planer oder Bauausführende von Biogasanlagen in der Wasser-, Abfall- oder Landwirtschaft. Es wendet sich damit an Ingenieure, Naturwissenschaftler und an im Bereich Biogas tätige Fachkräfte ebenso wie an Mitarbeiter von zuständigen Behörden oder Sachverständigenorganisationen.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 361 „Aufbereitung von Biogasen“ (10/2011) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Änderung des bisherigen Titels „Aufbereitung von Biogasen“ in „Reinigung und Aufbereitung von Biogasen“, um die im Merkblatt behandelten unterschiedlichen Verfahren sowie die Abgrenzung zu Regelwerken, die auf die Aufbereitung und Einspeisung von Biomethan in Gasnetze abzielen, deutlich zu machen
neue Gliederung
Aktualisierung und Ergänzung technischer Beschreibungen
Aktualisierung der Anforderungen an methanreiche Brenngase
Aktualisierung der Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen
Aktualisierung der Bezüge zu anderen Technischen Regelwerken.
Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-8.3 „Aufbereitung von Biogas“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Jörg Heetkamp) erarbeitet und im Rahmen der „Kooperation Biogas“ gemeinsam im DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ (Obmann: Dipl.-Ing. Arnold Schäfer) und der FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“ sowie in Abstimmung mit dem DVGW-Gemeinschaftsausschuss G-GTK-0-1 „Erneuerbare Gase“ erstellt.
Seit April 2012 haben der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Fachverband Biogas e. V. (FvB) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) eine enge fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren. Die vorliegende, zweite Fassung des Merkblatts DWA-M 361 erscheint daher als gemeinsam von DVGW, DWA und FvB getragenes Merkblatt im Regelwerk von DWA und DVGW.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 361 wird bis zum 28.Februar 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 361 „Reinigung und Aufbereitung von Biogasen“, Dezember 2021, 67 Seiten 978-3-96862-171-5 Ladenpreis: 79,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 63,60 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Redaktionelle Überarbeitung Arbeitsblatt DWA-A 199 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ – Teile 1 und 4
Die Aktualitätsprüfung der Teile 1 „Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ und 4 „Betriebsanweisung für das Personal von Kläranlagen“ der Merkblattreihe DWA-A 199 „Dienst-und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ durch den DWA-Fachausschuss KA-12 „Betrieb von Kläranlagen“ in Abstimmung mit dem DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ hat ergeben, dass eine redaktionelle Überarbeitung der beiden Arbeitsblätter notwendig ist.
Der Teil 1 „Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ wurde zuletzt im November 2011, und der Teil 4 „Betriebsanweisung für das Personal von Kläranlagen“ wurde im August 2006 umfassend überarbeitet.
Die beiden Arbeitsblätter müssen in folgenden Punkten redaktionell überarbeitet werden:
Die benannten gesetzlichen Regelungen und Normen müssen aktualisiert und ergänzt werden, sodass das Dokument eine Arbeitshilfe darstellt.
Die Norm hinsichtlich Instandhaltung hat sich geändert; daher soll dieses Kapitel auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Fachbegriffe müssen auf die neue Nomenklatur angepasst werden.
Rechtschreibfehler müssen korrigiert und einige missverständliche Formulierungen müssen umgeschrieben werden.
Allgemein gültige Bezeichnungen müssen auf den aktuellen Stand gebracht werden sowie die gendergerechte Schreibweisen muss gemäß den Vorgaben der DWA umgesetzt werden.
Die redaktionelle Überarbeitung der beiden Arbeitsblätter im beschriebenen Umfang wird im DWA-Fachausschuss KA-12 „Betrieb von Kläranlagen“ (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Broll-Bickhardt) umgesetzt. Zur Überarbeitung des DWA-A 199 Teil 1 wird der DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ (Obmann: Dipl.- Ing. Roland Kammerer) eingebunden.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wilhelm@dwa.de
Aktualisierung des Arbeitsblattes DVGW-G 265-1/ DWA-A 362-1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungsnetze“
Die DWA, der DVGW und der Fachverband Biogas (FvB) haben seit 2012 eine fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Wesentliches Ziel ist es, zu Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren. Hierzu werden technische Regeln im Bereich der Erzeugung, Aufbereitung und Verwertung von Biogas in gemeinsam besetzten Fachgremien erstellt. Die entsprechenden Merk- und Arbeitsblätter erscheinen inhaltsgleich im Regelwerk der DWA und des DVGW.
Das bisherige DVGW-Arbeitsblatt G 265-1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungsnetze; Teil 1: Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme“ (März 2014) wird nun im Rahmen der Kooperation Biogas im DVGW-Projektkreis „Anlagentechnik Biogas“ akutalisiert und in den gemeinsamen Ausschüssen abgestimmt.
Das Arbeitsblatt DVGW-G 265-1/ DWA-A 362-1 dient als Grundlage für Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme von Anlagen zur Aufbereitung von Biogasen auf die Beschaffenheit von Erdgas und für Anlagen zur Einspeisung dieser Gase in Gastransport- und Verteilungssysteme sowie zur Rückspeisung von Gas ins vorgelagerte Netz. Auch die Aufbereitung und Einspeisung von Biogasen aus nicht fermentativen Quellen, die hinsichtlich ihrer stofflichen Bestandteile und gastechnischen Kenndaten den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts G 260 „Gasbeschaffenheit“ entsprechen, werden behandelt.
Das Arbeitsblatt wird entsprechend den umfangreichen technischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich Biogas fortgeschrieben. Insbesondere sind aktuell erfolgte Anpassungen von im fachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerken wie DVGW-G 260 zu berücksichtigen, um die inzwischen weitergehenden Möglichkeiten zur Einspeisung regenerativer Gase ins Gasnetz abzubilden.
Im Rahmen der Kooperation Biogas wird das Arbeitsblatt künftig fachlich gemeinsam von den Kooperationspartnern getragen und im Regelwerk von DVGW und DWA erscheinen. Hinweise zur Überarbeitung können an die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerichtet werden an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Erarbeitung eines Arbeitsberichts und Themenbands zum Thema „Bodenaushub im Siedlungsraum“
Der Güteschutz Kanalbau regte im Rahmen eines Verbändegesprächs an, die Thematik „Bodenaushub und Entsorgung“ in den DWA-Gremien zu diskutieren, da das Themengebiet bei einer Mitgliederversammlung des Güteschutz Kanalbau als dringendes Problem angesehen wurde. Daraufhin wurde eine DWA-Umfrage im Erfahrungsaustausch der Großstädte durchgeführt, um die Probleme mit dem Thema Bodenaushub zu erörtern. Das Ergebnis dieser Umfrage wurde im DWA-Fachausschuss ES-5 „Bau“ diskutiert, und es wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die das Thema weiter behandeln soll.
Das Thema soll in Form eines Arbeitsberichts und eines Themenbands „Umgang mit Bodenaushub im Siedlungsraum“ aufgearbeitet werden. Diese Veröffentlichungen geben Handlungsempfehlungen für Kommunen, Baufirmen und Ausschreibende zum Umgang mit Bodenmaterial und Bodenaushub bei Baumaßnahmen in Entwässerungssystemen im Siedlungsraum. Dies wird insbesondere notwendig, da die neue Mantelverordnung 2023 in Kraft tritt.
Vorhabensziele sind unter anderem die:
Erstellung eines Arbeitsberichts zum nachhaltigen Umgang mit Bodenaushub bei Baumaßnahmen in Siedlungsgebieten
Erstellung eines Themenbands zum Umgang mit Bodenmaterial/Bodenaushub vor Inkrafttreten der Mantelverordnung
rechtliche Einordnung bezüglich der neuen Mantelverordnung
Darstellung von Best-Practice-Beispielen für Bodenmanagementsysteme.
Der Arbeitsbericht und der Themenband sollen von einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe ES-5.2 „Umgang mit Bodenaushub im Siedlungsraum“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Iris Carstensen) im Fachausschuss ES-5 (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Henning Werker) erarbeitet werden.
Hinweise für die Bearbeitung sowie Interessenbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Ihre Erfahrung ist gefragt – Überprüfung des DWA-Regelwerks
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist. Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“ (Mai 2018) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWA-A 400:2018, 6.1). Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im Mai 2021.
Tabelle 1 listet alle Arbeits- und Merkblätter auf, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig.
Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben. Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind?
Ihre Anregungen sind willkommen. Schreiben Sie uns!
DWA, Qualitätssicherung Regelwerk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: QS-Regelwerk@dwa.de
Entwürfe zur Merkblattreihe DWA-M 230 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung“, Teil 1 und Teil 2, erschienen
Die DWA hat die Entwürfe zur Merkblattreihe DWA-M 230 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung – Teil 1: Direkte Treibhausgasemissionen – Messen und Bewerten“ und „Teil 2 Motivation und Vorgehen zur Erstellung von CO2e-Bilanzen“ vorgelegt, die hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt werden.
Der Klimawandel wird mittlerweile als das dringendste, ja sogar als ein existenzielles Umweltproblem wahrgenommen. Für die betriebliche Praxis in der Siedlungswasserwirtschaft liegen aber bisher kaum Handreichungen und Hinweise zur Relevanz der abwasserbürtigen klimarelevanten Emissionsquellen und ihre Beeinflussbarkeit vor. Mit den ersten beiden Teilen der Merkblattreihe DWA-M 230 werden Betreiber und Planende unterstützt, die Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung zu erfassen und zu bewerten.
Ziel des Merkblatts DWA-M 230-1 ist es, die Betreiber abwassertechnischer Anlagen in die Lage zu versetzen, für die in der Wasserwirtschaft relevanten Klimagase Methan und Lachgas Emissionsdaten für spezifische Anlagen (oder Anlagenbereiche) zu erheben, ihre Relevanz einzuschätzen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Reduzierung zu veranlassen. Daneben unterstützt das Merkblatt das Verständnis für die Sensitivitäten verschiedener Einflussfaktoren auf die Treibhausgasbildung und -emission und damit die Bewertung von Verfahrensvarianten bei Planung und Betrieb.
Teil 1 beschäftigt sich ausschließlich mit den direkten Treibhausgasemissionen abwassertechnischer Anlagen für kommunales Abwasser gemäß des vom
World Resources Institute (WRI) und World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) 2004 verfassten „Greenhouse Gas Protocol“ (GHG). Für die in der Abwasserwirtschaft relevanten Treibhausgase Methan (CH4, Produkt anaerober Umsetzungsprozesse) und Lachgas (N2O, mögliches Zwischen- und Endprodukt der Stickstoffumsetzung) werden zunächst im Überblick die Einflussfaktoren auf die Treibhausgasbildung und -emission der Bereiche Kanalnetz, Abwasserreinigung und Schlammbehandlung beschrieben mit einer Einordnung der Relevanz der verschiedenen Emissionspunkte. Im Anschluss folgt ein Überblick über Analysemethoden und Messstrategien zur Erhebung anlagenspezifischer Emissionswerte für Treibhausgase und ein kurzer Überblick möglicher betrieblicher Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung der Treibhausgasemission.
Das Merkblatt DWA-M 230-2 fokussiert auf die Anwendung der CO2e-Bilanzierung als Methodik zur Systembeurteilung in der Abwasserwirtschaft. Als Einstieg werden zu Beginn gesetzliche und weitere normative Vorgaben und Regelungen zur Notwendigkeit und Aufstellung von CO2e-Bilanzen erläutert. Dabei ist zu beachten, dass die Begriffe der CO2e-Bilanz und des Carbon Footprint national und international lange Zeit nicht einheitlich definiert waren. Je nach Anwendungsfall und zu bilanzierender Branche wurden beispielsweise nur indirekte CO2e-Emissionen oder ausschließlich direkte Treibhausgasemissionen berücksichtigt. In Deutschland definiert inzwischen im „Memorandum Product Carbon Footprint“, das von dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt und dem Öko-Institut e. V. herausgegeben wurde, den Carbon Footprint. Das Merkblatt DWA-M 230-2 fokussiert daher neben einer Klärung der verwendeten Begrifflichkeiten und gesetzlich/normativen Vorgaben auf der Beschreibung des Vorgehens zur Aufstellung von CO2e-Bilanzen für die Abwasserwirtschaft. Zur Unterstützung der Anwendung enthält dieser Merkblattteil einen Überblick über relevante Eingangsparameter und Datenbanken mit spezifischen Umrechnungsfaktoren ebenso wie Hinweise zur Wahl des Bilanzraums und Berechnung verfahrensspezifischer CO2e-Footprints (Methodik und Sensitivitäten).
Beide Merkblattteile wurden von der DWA-Arbeitsgruppe KA-6.7 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung“ (Sprecherin: Dr.-Ing. Maike Beier) im gemeinsamen Auftrag der DWA-Hauptausschüsse „Kommunale Abwasserbehandlung“ und „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im DWA-Fachausschuss KA-6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ mit Unterstützung der DWA-Arbeitsgruppe KEK-2.1 „Stabilisierung von Schlämmen“ zum Thema CH4-Emissionen erarbeitet. Die Merkblattreihe DWA-M 230 richtet sich an Betreiber kommunaler Kläranlagen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ingenieurbüros und Fachbehörden.
Frist zur Stellungnahme
Die Teile 1 und 2 der Merkblattreihe DWA-M 230 werden bis zum 31.Dezember 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens können die Entwürfe kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop sind die Entwürfe als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 230-1 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung – Teil 1: Direkte Treibhausgasemissionen – Messen und Bewerten“ Oktober 2021, 55 Seiten ISBN 978-3-96862-131-9 Ladenpreis: 73 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 58,40 Euro
Entwurf Merkblatt DWA-M 230-2 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung – Teil 2: Motivation und Vorgehen zur Erstellung von CO2e-Bilanzen“ Oktober 2021, 39 Seiten ISBN 978-3-96862-133-3 Ladenpreis: 52 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 41,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Überarbeitung Merkblatt DWA-M 552 „Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten“
Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 552 „Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten“ vom August 2012 zu überarbeiten.
Die Überflutungen im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland- Pfalz zeigten erneut, wie problematisch die Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten ist, wenn die Entstehung und der Verlauf dieser Ereignisse nicht differenziert berücksichtigt werden. Insbesondere die zunehmende Zahl von Sturzfluten in Folge von Starkregen erfordert ein neues Verständnis der Hochwassergefährdung in Deutschland. Es wurde deutlich, wie sich Sturzfluten von den herkömmlichen Flusshochwassern unterscheiden: extrem kurze Anstiegszeiten, hohe Fließgeschwindigkeiten, starke hydraulische Belastung der Gewässer und der überströmten Uferbereiche, Verklausung von Durchlässen und Ausuferungen. Ursächlich für Sturzfluten sind Starkregen, die sich, was Menge, Dauer und damit Regenintensität betrifft, deutlich von den Niederschlagsereignissen, die Flusshochwasser in größeren Fließgewässern bedingen, unterscheiden.
Aufgrund dieser Erfahrungen der letzten Jahre und der prognostizierten steigenden Relevanz von durch Starkregen ausgelösten Hochwassern hält die DWA es für notwendig, das Merkblatt DWA-M 552 „Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten“ zu überarbeiten. Das Ziel der Überarbeitung besteht darin, neue Erkenntnisse in der Hochwasserhydrologie, wie zum Beispiel die explizite Berücksichtigung der verschiedenen Hochwassertypen in der Hochwasserstatistik, in das Merkblatt zu integrieren. Auch im Bereich der statistischen Charakterisierung von Starkregen haben sich neue methodische Entwicklungen ergeben, die bereits in die derzeit laufende Überarbeitung des KOSTRA-Kartenwerks eingehen. Es wäre damit sinnvoll, auch die Frage der modellbasierten Hochwasserermittlung in Hinblick auf die zu berücksichtigenden meteorologischen Belastungsgrößen zu integrieren. Weiterhin sollte dargestellt werden, in welchem Kontext die beschriebenen hochwasserstatistischen Betrachtungen zum Hochwasserrisikomanagement stehen.
Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungsvorschläge für das Merkblatt aufgelistet und erläutert:
1. Einbeziehung von partiellen Serien als Alternative zu den bisher hauptsächlich verwendeten Jahreshöchstabflüssen
Während die Betrachtung von jährlichen Maxima lediglich ein Hochwasserereignis pro Jahr in die Statistik miteinbezieht, können partielle Serien, abhängig von der Größe der Hochwasser, mehrere Ereignisse berücksichtigen. Dies kann die Stichprobengröße deutlich erhöhen. Die Wahl des Schwellwerts spielt hier eine entscheidende Rolle. Hierzu müssen die statistischen Methoden zur Bestimmung von Jährlichkeiten erweitert werden. Diese neuen Ansätze bilden die Grundlage für die unter 3. erläuterte typ-basierte Hochwasserstatistik.
2.Erweiterung der Methodik zur Untersuchung von Zeitreihen auf Instationaritäten
Die Frage der Instationarität wird im Zusammenhang mit möglichen klimatischen oder anthropogen-bedingten Veränderungen des Hochwasserregimes häufig thematisiert. Daher sollten die klassischen, im bisherigen Merkblatt enthaltenen Trendtests um Bruchpunkttests erweitert werden. Hierzu soll ein konkretes Schema für die Prüfung der Daten auf Instationarität vorgegeben werden mit Vorschlägen für verschiedene Testverfahren. Zusätzlich wird eine Überprüfung auf Häufungen hochwasserarmer bzw. hochwasserreicher Zeiträume vorgeschlagen, für die mittlerweile ebenfalls ein geeigneter statistischer Test zur Verfügung steht.
3. Einführung der typen-basierten Hochwasserstatistik
Hochwasserereignisse in einem Einzugsgebiet haben meist unterschiedliche Ursachen. So können zum Beispiel sowohl Schneeschmelz-Hochwasser als auch Starkregen-Hochwasser in der Serie der maximalen jährlichen Hochwasser enthalten sein. Die gemeinsame Betrachtung von Hochwassern unterschiedlicher Genese führt folglich zu einer inhomogenen Stichprobe, was den Grundannahmen der Statistik widerspricht. Daher sollten Hochwasser nach Typen getrennt betrachtet werden. Hierzu wird zunächst die Separation der einzelnen Hochwasserereignisse aus langjährigen Reihen der Abflusstageswerte benötigt. Mithilfe einer einfach anzuwendenden Methodik, die auf der Ganglinienanalyse basiert und einige wenige meteorologische Eingangsdaten wie tägliche Niederschlags- und Temperaturwerte benötigt, können die Ereignisse in Typen eingeordnet werden. Alternativ werden Typisierungen basierend auf meteorologischen und hydrologischen Faktoren vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage können die Ereignisse jedes Hochwassertyps separat statistisch analysiert werden. Um Aussagen zur Jährlichkeit eines bestimmten Scheitelabflusses zu erhalten, ist eine statistische Mischverteilung dieser Typen anzuwenden. Diese Methodik ergänzt die bereits im Merkblatt DWA-M 552 enthaltene saisonale Statistik um den wesentlichen Aspekt der Hochwassergenese und kombiniert daher die saisonale Statistik mit der kausalen Informationserweiterung.
4. Multivariate Statistik
Die aktuelle Hochwasserstatistik im Merkblatt fokussiert sich allein auf den Hochwasserscheitel. Weitere, zum Beispiel für den Hochwasserrückhalt wichtige Merkmale wie die Hochwasserfülle werden außer Acht gelassen. Da bei der typen-basierte Statistik sowohl Scheitel als auch Volumen eines Hochwassers betrachtet werden, kann hier zusätzlich die multivariate Statistik, das heißt, die Scheitel-Füllen-Statistik, eingeführt werden. Diese erlaubt differenziertere Aussagen zu den Formen der typen-basierten Bemessungsganglinie und Plausibilitätsangaben zu Merkmalskombinationen.
5. Erweiterte Niederschlag-Abfluss- Modelle und Hochwasser-Starkregen-Gefahrenkarten
Neben der statistischen Analyse von Beobachtungsdaten werden Bemessungshochwasser oftmals mithilfe von statistisch bewerteten Bemessungsniederschlägen und Niederschlag-Abfluss-Modellen berechnet. Dies wurde bereits im Merkblatt DWA-M 552 unter Kapitel 5.4 erläutert. Hierzu wären folgende Erweiterungen sinnvoll: Einführung einer adäquaten Methodik zur Niederschlagsstatistik, die in der Lage ist, auch Starkregenereignisse hinsichtlich ihrer beobachteten Auftretenswahrscheinlichkeit einzuordnen. Hierzu ist der im MUNSTAR-Projekt1 verwendete Ansatz, der auf dem cGEV-Modell basiert und somit dem im zukünftigen KOSTRA- Kartenwerk implementierten Modell entspricht, besonders geeignet, da er, im Gegensatz zur derzeit verwendeten zwei-parametrigen Gumbel-Verteilung mit Ausgleichsfunktion, die statistische Schiefe als dritten Kennwert der Beobachtungsreihen berücksichtigen kann. Hochwasser-Berechnungen auf Basis dieser Bemessungsniederschläge sollen dann für die Erstellung von Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten auf Grundlage hydrologischer und hydraulischer Modelle genutzt werden. Die erforderlichen Arbeitsschritte sollten im Merkblatt vorgestellt werden.
Die genannten fünf Hauptpunkte stellen notwendige Ergänzungen der hochwasserstatistischen Analysen, die im Merkblatt DWA-M 552 beschrieben sind, dar. Alle neu hinzugefügten Methoden sollen als web-basierte Software-Lösungen angeboten werden, die durch die Verwendung einer einfachen Benutzeroberfläche die Anwendung ermöglichen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-161 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: barion@dwa.de
Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 372 „Technische Rahmenbedingungen für die Vergärung biogener Abfälle“
Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-4.2 „Vergärung“ wird im Auftrag und unter der Mitwirkung des Fachausschusses KEK-4 „Mechanische und biologische Abfallbehandlung“ das Merkblatt DWA-M 372 überarbeiten.
Das Merkblatt, dessen erste Auflage im Mai 2003 veröffentlicht wurde, beschreibt die technischen Rahmenbedingungen der Abfallvergärung. Diese werden ausgehend von einer Betrachtung der möglichen Inputmaterialien und deren Aufbereitung über die Verfahrenstechnik von Gärreaktoren bis zur Prozesswasser- und Biogasaufbereitung umfassend dargestellt. Auch die grundlegenden rechtlichen Anforderungen werden skizziert.
Um die technischen Entwicklungen und die heute vorliegenden umfangreichen Betriebserfahrungen mit verschieden Anlagentypen zur Vergärung biogener Abfälle zu berücksichtigen, soll das Merkblatt DWA-M 372 grundlegend überarbeitet werden. Dabei sind sowohl die erheblich veränderten rechtlichen Rahmenbedingen sowie der fortgeschriebene Stand technischer Regelwerke zu berücksichtigen. Hierbei ist auch die inhaltliche Verzahnung mit aktuellen Merk- und Arbeitsblättern der DWA zum Beispiel zur Trockenvergärung, zur Co- Vergärung oder aus dem Bereich Biogas zu aktualisieren. Weiterhin ist vorgesehen, das Merkblatt um technische Hinweise zu möglichen Treibhausgasemissionen und deren Vermeidung zu ergänzen.
Die Arbeitsgruppe KEK-4.2 „Vergärung“ beabsichtigt, sich für diese Aufgabe personell zu verstärken, und freut sich über weitere Mitarbeiter*innen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: dahmen@dwa.de