StartAblageMitarbeit bei der DWA 2022

Mitarbeit bei der DWA 2022

Mitarbeit bei der DWA 2021      

November 2022
Vorhabensbeschreibung: Überarbeitung der Merkblattreihe DWA-M 115 in ein Merkblatt DWA-M 115 „Kontrolle von Einleitungen in Entwässerungssysteme“
Aufruf zur Mitarbeit: Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 195 „Fuhrparkmanagement in Entwässerungsbetrieben“
Juni 2022
Sedimentablagerungen und Schwebstoffe in Gewässern: Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Neuer Arbeitsbericht „Organi­sationsformen der Abwasser­beseitigung“ geplant
Umgang mit Niedrigwasser und Austrocknung von Oberflächengewässern
Entwurf Merkblatt DWA-M 608-2 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 2: Technische Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen“
Überarbeitung der DVWK-Regel „Empfehlungen zum Bau und Betrieb von Lysimetern“
Denkmale in Gewässern und Auen
Biogas – Entwurf Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A)/DWA-A 1030 vorgelegt
Aufruf zur Mitarbeit in der DWA-Arbeitsgruppe WI-5.2 „TSM Gewässer“
Entwurf Merkblatt DWA-M 377 „Biogas – Membranspeicher­systeme über Behältern“
Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 175-2 „Betriebsführungssysteme – Teil 2: Einrichten und Anwenden“
DWA richtet neuen Fachaus­schuss für „Fachkräfte und Meister*in im Wasserbau“ ein und sucht engagierte Fachleute
März 2022
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit „Rückbau von Wasserbauwerken“
Aktualisierung von Merkblatt DWA-M 514 „Bauwerksüberwachung an Talsperren“
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 190 „Qualifikation von Unternehmen für Arbeiten an der Grundstücksentwässerung“
Entwurf Merkblatt DWA-M 551 „Audit Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 198 „Ermittlung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen“
Qualitätssicherung und -management beim Einsatz mehrdimensionaler Strömungsmodelle
Januar 2022
Entwurf Merkblatt DWA-M 149-9: Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen
Überarbeitung Merkblatt DWA-M 273 „Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbe­reitung in Abwasseranlagen“
Entwurf Merkblatt DWA-M 256-9 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks“
Biogas – Aktualisierung des Arbeitsblatts DVGW-G 1030/ DWA-A 1030
Entwurf Merkblatt DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Stauanlagenbetreibern“
Entwurf Merkblatt DWA-M 270 „Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen“
Erstellung eines neuen Merk-/ Arbeitsblatts zur Automatisie­rung der Schlammbehandlung
Entwurf TRwS 787 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“
Entwurf Merkblatt DWA-M 361 „Reinigung und Aufbereitung von Biogasen“
Redaktionelle Überarbeitung Arbeitsblatt DWA-A 199 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ – Teile 1 und 4
Aktualisierung des Arbeits­blattes DVGW-G 265-1/ DWA-A 362-1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungs­netze“
Erarbeitung eines Arbeitsbe­richts und Themenbands zum Thema „Bodenaushub im Siedlungsraum“
Ihre Erfahrung ist gefragt – Überprüfung des DWA-Regelwerks
Entwürfe zur Merkblattreihe DWA-M 230 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung“, Teil 1 und Teil 2, erschienen
Überarbeitung Merkblatt DWA-M 552 „Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten“
Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 372 „Technische Rahmenbedingungen für die Vergärung biogener Abfälle“

 


Vorhabensbeschreibung: Überarbeitung der Merkblattreihe DWA-M 115 in ein Merkblatt DWA-M 115 „Kontrolle von Einleitungen in Entwässerungssysteme“

Die DWA plant die Überarbeitung der Merkblattreihe DWA M 115 in ein Merkblatt DWA M 115 „Kontrolle von Einleitungen in Entwässerungssysteme“. Die Überarbeitung ist von nicht wesentlicher Art.
Im Mai 2019 ist der Entwurf der DIN EN 14654 4 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Management und Überwachung von Maßnahmen – Teil 4: Kontrolle von Einleitungen der Nutzer“ erschienen. Mit der Veröffentlichung des Weißdrucks der Norm ist im Jahr 2022 zu rechnen. Geplant sind eine Kommentierung und Ergänzung der Norminhalte mit Anforderungen, die derzeit im DWA Regelwerk festgeschrieben sind. Dies erfordert gleichzeitig eine Überarbeitung nicht wesentlicher Art der Merkblattreihe DWA M 115, die aus folgenden DWA Regeln besteht:
l DWA M 115 1 „Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers – Teil 1: Rechtsgrundlagen“
l DWA M 115 2 „Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers – Teil 2: Anforderungen“
l DWA M 115 3 „Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers – Teil 3: Praxis der Indirekteinleiterüberwachung“.
Ziel ist die Erarbeitung einer Gemeinschaftspublikation von DIN EN 14654 4 und dem in nicht wesentlicher Art über arbeiteten Merkblatt DWA M 115. Da die europäische Norm auch auf weitere Bereiche des DWA Regelwerks Auswirkung hat, sollen durch gezielte in terne Befragung der relevanten Fachgremien in der Gemeinschaftspublikation weitere Bezüge auf das maßgebende DWA Regelwerk hergestellt werden. Die bisher identifizierten Fachausschüsse sind:
l FA ES 1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“
l FA ES 2 „Systembezogene Planung“
l FA ES 6 „Grundstücksentwässerung“
l FA ES 7 „Betrieb und Unterhalt“
l FA KA 3 „Einleiten von Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage“
l FA KA 12 „Betrieb von Kläranlagen“
l FA KA 13 „Automatisierung von Kläranlagen“
l FA KA 14 „Emissionen aus Abwasseranlagen“
l FA IG 2 „Branchenspezifische Industrieabwässer und Abfälle“.
Das Ergebnis der Befragung der relevanten Fachausschüsse wird durch die jeweiligen Fachreferenten*innen der DWA zu gearbeitet. Nach Fertigstellung der Gemeinschaftspublikation sowie des neuen Merkblatts DWA M 115 werden die alten Vorgängerteile der Merkblattreihe DWA M 115 zurückgezogen.
Die Merkblatt Überarbeitung nicht wesentlicher Art wird von einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe im Fachausschuss KA 3 „Einleiten von Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage“ (Obfrau: Dr. Andrea Poppe) unter Einbindung des Fachausschusses ES 7 „Betrieb“ (Obmann: Dipl. Ing. Roland Kammerer), umgesetzt. Die Ergebnisse der Arbeiten
werden durch die Fachausschüsse ES 7 und KA 3 zur Veröffentlichung freigegeben.

Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: wilhelm@dwa.de

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Aufruf zur Mitarbeit: Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 195 „Fuhrparkmanagement in Entwässerungsbetrieben“

Die DWA erarbeitet derzeit das Merkblatt DWA M 195 „Fuhrparkmanagement in Entwässerungsbetrieben“. Das Merkblatt soll eine Hilfestellung für die Verwaltung, Beschaffung und Wartung von Fahrzeugen in Betriebe bieten.
Entwässerungsbetriebe nutzen zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben Fahrzeuge mit unterschiedlichen Abmessungen, Nutzlasten, Ausstattungen und Antriebssystemen. Die ergonomischen Anforderungen der Bediener weisen große Unterschiede auf. Die Spezialfahrzeuge (Kanalinspektionsfahrzeuge, Werkstatt und Laborfahrzeuge, Kanalreinigungsfahrzeuge usw.) sind häufig individuell angefertigte, kostenintensive Arbeitsmittel. An die ständige Verfügbarkeit der Fahrzeuge werden hohe Anforderungen gestellt. Der Betrieb und die Instandhaltung des Fuhrparks stellen daher ein anspruchsvolles und kostenrelevantes Aufgabenfeld dar. Es sollen Möglichkeiten der betriebsspezifischen Standardisierung der Anforderungen an die Fahrzeuge und derenAusstattung aufgezeigt werden. Fahrzeugbesatzungen erlangen durch Standardisierungen eine hohe Sicherheit im Umgang mit ihren Fahrzeugen, die insbesondere bei Nacht und Noteinsätzen unabdingbar ist. Die Anforderungen des Arbeitsschutzes können im Rahmen der Standardisierung gezielt berücksichtigt und wirksam umgesetzt werden. Auch die Beschaffung, der Betrieb und die Instandhaltung des Fuhrparks werden durch eine betriebsinterne Standardisierung wesentlich vereinfacht.
Moderne Überwachungs und Datenmanagementsysteme ermöglichen es, eine Vielfalt von Fahrzeugdaten auszuwerten. Damit können die Effizienz des Fahrzeugeinsatzes und die Betriebskosten analysiert und gegebenenfalls unterstützt durch DV A Anwendungen optimiert werden.

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Sedimentablagerungen und Schwebstoffe in Gewässern: Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit

Die DWA-Arbeitsgruppe WW-2.6 „Me­thoden zur Erkundung, Untersuchung und Bewertung von Sedimentablagerun­gen und Schwebstoffen in Gewässern“ plant die Aufnahme neuer Arbeiten und ruft zur Mitarbeit auf. Die Gruppe soll Leitlinien qualitätsgesicherte Sediment-und Schwebstoffuntersuchungen – nach Menge und Beschaffenheit – erarbeiten.

Anlass
Bundesweit besteht an vielen Gewässern ein hoher und weiter zunehmender Un­terhaltungsbedarf in Form des Manage­ments von Sediment und Baggergut. Auch an wasserwirtschaftlichen Anlagen ist dieses Management ein zentraler As­pekt für den ordnungsgemäßen Betrieb. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Se­dimenthaushalt und die Hydromorpho­logie in Flüssen in einem engen Zusam­menhang stehen und sich wechselseitig beeinflussen. Sedimentüberschüsse oder -defizite infolge eines gestörten Sedi­menthaushalts haben negative Auswir­kungen auf das Ökosystem, die Wasser­wirtschaft, die Hochwasservorsorge und die Schifffahrt. In Standgewässern, die von Fließgewässern durchflossen wer­den (zum Beispiel Stauseen), kommt es durch Sedimenteinträge zu Stauraum­verringerungen bzw. Verlandungen, wor­aus negative Auswirkungen in Form ei­nes reduzierten Speicherraums zum Bei­spiel für die Nutzung des Wassers als Trinkwasser oder für die Energieerzeu­gung resultieren und sich Wassergüte­probleme durch vermehrten Nährstoffeintrag ergeben können. Vor diesem Hin­tergrund werden Maßnahmen im Rah­men eines integrierten Sedimentma­nagements notwendig.

Für die Planung geeigneter Maßnah­men sind belastbare Ergebnisse der Un­tersuchungen von Schwebstoffen und Sedimenten im Vorfeld von sehr großer Bedeutung. Hierbei spielt neben der Zu­sammensetzung und der Belastung vor allem auch die Prognose von Mengen ei­ne große Rolle.

Aufgaben und Ziel der neuen Arbeitsgruppe
Aus den dargelegten Gründen soll im DWA-Fachausschuss WW-2 „Morphody­namik und Sedimentmanagement“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Die­se Gruppe soll Leitlinien qualitätsgesi­cherte Sediment- und Schwebstoffunter­suchungen – nach Menge und Beschaf­fenheit – erarbeiten. Schwerpunkte der Ausarbeitung werden die Beschreibung von Methoden der Probenahme und Pro­benaufbereitung, die Untersuchungsme­thoden sowie die qualifizierte Ergebnis­auswertung sein. Dabei ist die Komplexi­tät der Untersuchungen zu beachten (geophysikalisch, chemisch, biologisch, ökotoxikologisch). Darüber hinaus sollen Grundsätze zur Erfassung der Mengen (permanente Messung, Erweiterung Pe­gelausrüstung usw.) und der Erstellung von Prognosen verfasst werden. Es sollen weiterhin Empfehlungen für ein einheit­liches Vorgehen erarbeitet werden.

Im Zuge der Bearbeitung sollen die bisher gültigen DVWK-Regeln 125/1986 „Schwebstoffmessungen“ sowie die In­halte der DVWK-Schrift 128/1999 „Me­thoden zur Erkundung, Untersuchung und Bewertung von Sedimentablagerun­gen und Schwebstoffen in Gewässern“ auf ihre Gültigkeit überprüft und erfor­derlichenfalls aktualisiert werden.

Die Arbeitsgruppe soll in einer frühen Phase der Bearbeitung entscheiden, in welcher Form (Merkblatt oder Themen­band) die Ergebnisse der Bearbeitung herausgegeben werden sollen.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge­schäftsstelle gerne entgegen.

Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftli­chen Einrichtungen, Planungsbüros, Be­treibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunter­haltungspflichtigen und Behörden sowie Vertreter/-innen von forstwirtschaftli­chen Einrichtungen oder sonstige Inter­essierte eingeladen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind aus­drücklich herzlich willkommen. Interes­senten melden sich bitte mit einer the­menbezogenen Beschreibung ihres be­ruflichen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de

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Neuer Arbeitsbericht „Organi­sationsformen der Abwasser­beseitigung“ geplant

Die DWA plant, einen neuen Arbeitsbe­richt „Organisationsformen der Abwas­serbeseitigung“ zu erstellen und sucht kompetente Mitstreiter*innen, die sich an der Erarbeitung beteiligen möchten.

Als Vorgänger des jetzt geplanten Ar­beitsberichts kann der im Februar 1991 in der Korrespondenz Abwasser veröffent­lichte DWA-Arbeitsbericht „Empfehlung zur Führung der Abwasserbeseitigung als oder wie einen Eigenbetrieb“ angesehen werden. Ziel war seinerzeit, auf eine ge­wisse organisatorische Eigenständigkeit der Abwasserbeseitigung und eine Tren­nung von den kommunalen Haushalten hinzuwirken, um so eine nachhaltige Konzentration auf die Aufgabe der Ab­wasserbeseitigung zu erreichen. Heute sind in der Abwasserbeseitigung vielfälti­ge öffentlich-rechtliche und privatrecht­liche Organisationsformen anzutreffen.

Diese gewachsene Vielfalt an Organi­sationsformen stößt zugleich auf neue und komplexer werdende Herausforde­rungen, denen sich Abwasserentsorger und kommunale Aufgabenträger stellen müssen. Beispielhaft genannt seien hier zunehmende technische, regulatorische und steuerrechtliche Vorgaben, Wettbe­werb um Fachkräfte, Klimawandel, Um­weltschutz, Digitalisierung, demografi­scher Wandel, Erneuerungs-, Umbau-und Modernisierungsbedarf der Infra­struktur einschließlich deren Finanzie­rung. Ein wichtiger Ansatz bei der Be­wältigung dieser Herausforderungen kann eine Anpassung der Organisations­form der Abwasserbeseitigung sein.

Hier setzt der neue Arbeitsbericht zu möglichen Organisationsformen der Ab­wasserbeseitigung an. Ziel ist es, die kommunalen Aufgabenträger und die Abwasserentsorger bei der Entscheidung über eine mögliche Änderung der Orga­nisationsform zu unterstützen. Darüber hinaus soll sich der Arbeitsbericht auch an andere Akteure der Wasserwirtschaft, wie Trinkwasserversorger, Gewässerun­terhaltungsverpflichtete, Aufgabenträger des Hochwasserschutzes und der Starkregenvorsorge richten, die an Schnittstel­len zur öffentlichen Abwasserbeseitigung tätig sind und dementsprechend von der Thematik ebenfalls berührt werden.

Um die komplexe Themenstellung des Arbeitsberichts kompetent bearbei­ten zu können, möchte die DWA Expert*innen der verschiedenen betrof­fenen Disziplinen, wie zum Beispiel Recht, Steuern, Betriebswirtschaft/Öko­nomie, Organisation und Betrieb, Tech­nik, Kommunalpolitik, und aus unter­schiedlichen Institutionen für eine Mitar­beit gewinnen.

Organisatorisch soll die Erarbeitung des Arbeitsberichts in der neu zu grün­denden DWA-Arbeitsgruppe WI-2.5 „Or­ganisationsformen der Abwasserbeseiti­gung“ unter der Leitung von Rechtsan­walt Daniel Schiebold als Sprecher erfol­gen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Be­schreibung ihres beruflichen Werdegangs bei

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-187 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Richard.Esser@dwa.de

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Umgang mit Niedrigwasser und Austrocknung von Oberflächengewässern

Die DWA plant, eine Arbeitsgruppe ein­zusetzen, die sich primär mit ökologi­schen und Bewirtschaftungsfragen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Niedrigwasser und der Austrocknung von Oberflächengewässern beschäftigen wird.

Anlass
In den „Dürrejahren“ 2018 bis 2020 rückten in der Wasserwirtschaft und in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit die ausgedehnten Niedrigwasser- und Aus­trocknungsdauern der Oberflächenge­wässer als sicht- und spürbare Verände­rung in das Bewusstsein, das bisher von den Themen Starkregen und Hochwasser geprägt war. Es kann davon ausgegangen werden, dass solche Niedrigwasser- und Austrocknungsperioden infolge des fort­schreitenden Klimawandels häufiger werden. Dabei kann es besonders im hy­drologischen Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) zu langen Trockenperioden kommen. Die Anzahl der temporär trockenfallenden Gewässer – Fließge­wässer und Stehgewässer – wird deutlich zunehmen, im Mittelgebirge wie im Tief­land und besonders in den urbanen Räu­men aufgrund des hier bereits beein­trächtigten Wasserhaushalts. Betroffen sein können alle Gewässerkategorien, -typen und -größen, von Austrocknung primär kleine bis mittelgroße Oberflä­chengewässer.

Die veränderten hydrologischen und stofflichen Bedingungen der Gewässer haben nachweislich Einfluss auf die bio­tischen Faktoren, die Lebensgemein­schaften und damit auf die Bewertung gemäß Wasserrahmenrichtlinie. So wer­den kälteliebende Arten tendenziell ver­drängt zugunsten wärmetoleranter (in­vasiver) Neobiota aus wärmeren Regio­nen. Auch die in Niedrigwasser- und Trockenphasen oft reduzierten Sauer­stoffgehalte bei gleichzeitig höheren Temperaturen begünstigen eher belas­tungstolerante, euryöke Arten.

Wichtige wasserwirtschaftliche und wirtschaftliche Implikationen können zum Beispiel die mangelnde Funktions­fähigkeit von Bauwerken wie etwa Fisch­aufstiegen sein, die geringere Verdün­nung von Einleitungen aus Punktquellen, aber auch die Einschränkung von Was­sernutzungen. Das Austrocknen der Ge­wässer in Dürrejahren betrifft auch das Erleben der Gewässer: Studien haben ge­zeigt, dass das Trockenfallen von Bächen und Teichen als negative Erfahrung und Verlust wahrgenommen wird; es sind al­so auch Einschränkungen der Ökosys­temleistungen damit verbunden.

Die Beschäftigung mit dem Thema muss auch die Maßstabsebene der Fluss­landschaft und des Landschaftswasser­haushaltes umfassen, sowohl bezogen auf Wirkzusammenhänge als auch auf die möglichen Maßnahmen.

Mögliche Maßnahmen zur Minde­rung von Niedrigwasser und Trockenfal­len und deren Folgen umfassen unter an­derem die Intensivierung der Gewässer­renaturierungen mit dem Ziel einer Er­höhung der Resilienz der Gewässer. Für die genauso wichtige Stärkung des Land­schaftswasserhaushalts sind mögliche Maßnahmen die Abkopplung versiegel­ter Flächen und Versickerung ins Grund­wasser, die Reduzierung der Wasserent­nahmen zum Beispiel durch geänderte Bewässerung, die Speicherung von Nie­derschlagswasser und dessen Abgabe in Trockenphasen (Schwammprinzip) so­wie eine verstärkte Grauwassernutzung unter Beachtung der Qualitätsanforde­rungen zu nennen. Ebenso wichtig ist ein gezieltes Monitoring der Gewässer in den Niedrigwasser- und Trockenphasen und eine Anpassung von Referenzbedin­gungen und Bewertungsverfahren.

Insgesamt besteht bei diesem Thema in West- und Mitteleuropa noch erhebli­cher Wissens- und Kommunikationsbe­darf. Dies zeigen auch die bereits vorlie­genden Grundlagen wie zum Beispiel der DWA Themenband „Folgewirkungen des Klimawandels für den Zustand der Fließ­gewässer – Bedeutung für Bewertung und Management vor dem Hintergrund der Europäischen Wasserrahmenrichtli­nie“, erarbeitet vom DWA-Fachausschuss GB-1 (2021), die Ergebnisse des DWA-Expertengesprächs „Niedrigwasser, Dür­re und Klimawandel“ am 26. Oktober 2021 und die sehr gut besuchten WebSe­minare der DWA zum gleichen Thema. Das BMBF hat im Förderbereich FONA einen Schwerpunkt zu Wasser-Extremer­eignissen aufgelegt, dessen zwölf geför­derte Projekte zurzeit ihre Arbeit aufneh­men. Die Erkenntnisse können in die lau­fende Regelwerkarbeit eingespeist wer­den.

Im Einzelnen könnten die folgenden Aspekte in der zu gründenden Arbeits­gruppe behandelt werden, die sich pri­mär mit ökologischen und Bewirtschaf­tungsfragen beschäftigen wird:

Erscheinungsformen, chemisch-physikalische und ökologische Wirkzu­sammenhänge von natürlichen und künstlichen Niedrigwasser- und Aus­trocknungsformen

Monitoring von Niedrigwasser- und Trockenphasen, unter anderem Ein­satz digitaler Werkzeuge für Gewäs­serüberwachung und -management in Niedrigwasser- und Trockenphasen

Gewässerbewertung und Leitbilder/ Referenzbedingungen von durch Kli­mawandel bedingtem Niedrigwasser und Austrocknung betroffener Ober­flächengewässer

Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung der Folgen von Niedrigwasser und Austrocknung

Erstellung eines regionalen Dürrema­nagementplans und Leitbilds für die Niedrigwasservorsorge, „Notfallplä­ne“ für Gewässer

Exkurs: Bedeutung für die Wassernutzungen, Fragen der Koordination und Kommunikation.

Aufruf zur Mitwirkung
Zur Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftli­chen Einrichtungen, Planungsbüros, Be­treibern jeglicher Art von wasserwirt­schaftlichen Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Maßnahmenträgern, Gewässerun­terhaltungspflichtigen und Behörden eingeladen. Für die Besetzung der Ar­beitsgruppe werden Kolleginnen oder Kollegen aus den Bereichen Gewässer-und Auen-Ökologie, Fließgewässerbe­wertung, integriertes Flussgebietsma­nagement, Klimawandel und Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Partizipation/Kommunikationswissenschaft/ Umweltbildung, Stadt- und Landschafts­planung, Hydrologie gesucht. Bewerber/ innen sollten sowohl mit wissenschaftli­chen Arbeitsmethoden vertraut sein, als auch Praxiserfahrungen einbringen kön­nen.

Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkom­men.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge­schäftsstelle gerne entgegen. Interessen­ten melden sich bitte mit einer themen­bezogenen Beschreibung ihres berufli­chen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de

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Entwurf Merkblatt DWA-M 608-2 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 2: Technische Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 608-2 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 2: Technische Gestaltung und Siche­rung von Ufern, Deichen und Dämmen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Vom Menschen geschaffene Bauwer­ke und Landschaftselemente bieten be­stimmten Tierarten günstige Lebensräu­me, in denen sie unter anderem Störun­gen entgehen, Schutz vor Witterungsun­bilden finden, Feinden entkommen, Jungtiere aufziehen und Nahrung finden können. Dies gilt auch für Deiche und Dämme, die von einigen Säugetierarten durch ihre Grabaktivitäten so stark in Mitleidenschaft gezogen werden kön­nen, dass deren Standsicherheit stellen­weise gefährdet sein kann.

Die starke Verbreitung des Bisams und die dadurch bedingten Schäden ha­ben den DVWK bereits 1975 veranlasst, Empfehlungen für den bisamsicheren Ausbau von Gewässern, Deichen und Dämmen zu erarbeiten. Nachdem sich der Bisam über ganz Mitteleuropa ver­breitet hat und sich andererseits die An­sprüche an den Wasserabfluss bereichs­weise stark geändert hatten, galt es, zu einer neuen Beurteilung der Vermei­dungs- und Bekämpfungsstrategien zu kommen.

Inzwischen ist auch der Biber, das größte heimische semiaquatische Nage­tier, infolge umfangreicher Schutzmaß­nahmen und erfolgreicher Wiederansied­lungsprojekte an zahlreichen Gewässern wieder anzutreffen. Dem heimischen Bi­ber sind als eine streng geschützte Art ausreichende Habitate zu belassen bzw. neue zu schaffen, während dem Bisam wegen seines oft zahlreichen Auftretens und der damit häufig verursachten Schä­den durch geeignete Gewässergestal­tungs- und Schutzmaßnahmen oder durch gezielte Bekämpfung Einhalt ge­boten werden sollte.

Ferner ist ein verstärktes Auftreten der Nutria festzustellen, zum Teil hervor­gerufen durch die Auflösung der Nutriafarmen in der ehemaligen DDR, aber auch durch die Einwanderung aus dem französischen Raum (Oberrhein-Ebene). Von der Schadenssituation her sind pri­mär Land- und Wasserwirtschaft, aber nicht minder auch das Verkehrswesen und die Kommunen sowie der einzelne Bürger als Eigentümer betroffen.

Folgeschäden sind unter anderem:

Uferabbrüche und -einbrüche, die zur Beeinträchtigung der Bewirt­schaftung einer Fläche, Nutzung ei­ner Straße oder ähnlich führen und dabei eine Gefährdung der Öffentli­chen Sicherheit darstellen

Böschungsrutschungen an Deichen und Dämmen, die deren Sicherheitsfunktion gefährden

Unterspülungen in Ufer- und Deichbereichen, die die Fließfunktion eines Gewässers oder die Standfestigkeit nachhaltig bzw. nachteilig verändern

Verklausungen vor Einlaufbauwerken, Wehren und Hochwasser-Entlastungsanlagen durch Bäume und Äste, zum Beispiel von Turbinen-Einlaufrechen bei Fluss­kraftwerken

Übertragung von Krankheiten
Die genannten Arten können Überträ­ger (Vektoren) von für den Menschen gefährlichen Infektionskrankheiten wie „Weilsche Krankheit“ (eine Lepto­spirose), Fuchsbandwurm oder auch dem Hanta-Virus sein.

Neben der aktiven Bekämpfung des Bi­sams, für die es einschlägige Vorschriften gibt, kann möglichen Schäden durch ei­ne den Erfordernissen angepasste Gestal­tung und Pflege von Gewässern sowie Si­cherung von Deichen und Dämmen vor­gebeugt werden. Es sollte dafür gesorgt werden, dass die Nagetiere gar nicht erst die Voraussetzungen finden, um sich in gefährdeten Bereichen anzusiedeln.

Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrah­menrichtlinie und dem neuen Wasser­haushaltsgesetz sind die für die Gewäs­serunterhaltung Zuständigen dazu ver­pflichtet, den guten ökologischen Zu­stand bzw. das gute ökologische Potenzi­al bis spätestens 2027 zu erreichen. Die­se Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbe­mühungen geführt. Hierbei werden die Wühlaktivitäten der zuvor genannten Tierarten und deren Folgen teilweise un­ter einem anderen Aspekt betrachtet. Dies hat dazu geführt, dass die Überar­beitung des DVWK-M 247 aus dem Jahr 1997 zum Merkblatt DWA-M 608 in mehreren Teilen erfolgen soll.

Konkrete Maßnahmen für eine den Erfordernissen entsprechende Gestal­tung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinrei­chende Kenntnisse über die Erkennungs­merkmale und Lebensweisen dieser drei Nagetierarten vorliegen und eine ent­sprechende Identifikation der Wühltiere erfolgen kann. Hierfür wurden die bisher bekannten Daten, Kenntnisse und Erfah­rungen, ergänzt durch eigene Untersu­chungen, zusammengetragen und ausge­wertet.

Im bereits veröffentlichten Teil 1 des Merkblatts werden die Erkennungsmerk­male und Lebensweisen von Bisam, Biber und Nutria detailliert beschrieben. Um Verwechselungen zu vermeiden, werden darüber hinaus zusätzlich die Erken­nungs- und Besiedlungsmerkmale von Otter, Mink, Wanderratte und Schermaus kurz charakterisiert. Damit wird den für die Gewässer Verantwortlichen, den da­mit befassten Naturschützern, den Ge­wässeranliegern als unmittelbar Betrof­fenen, aber auch allen anderen Interes­sierten eine qualifizierte Fachinformati­on zur sicheren Ansprache dieser Tierar­ten sowie ihrer Aktivitätsmerkmale am Wasser an die Hand gegeben.

Der vorliegende Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Grundsätzlich zielen Maßnahmen, die technischer oder nicht-technischer Art sein können, darauf ab, bestehende Konflikte zwischen der Nutzung durch die Tiere (Lebensraum) und durch den Menschen (Kulturlandschaft) zu min­dern oder bestenfalls zu beseitigen. Bei der Auswahl möglicher Maßnahmen sind folgende Kriterien wesentlich:

Wirksamkeit
Nachhaltigkeit (kurzfristig, langfristig)
Aufwand (zeitlich, materiell, finanziell)
Umsetzbarkeit (technologisch, perso­nell)
Umweltverträglichkeit (sekundäre Umwelteffekte, Auswirkungen auf andere Lebewesen).

Managementfragen, Bestandsregulie­rung, Schaffung neuer Lebensräume und Verbesserung der Biodiversität sowie Ge­wässerentwicklung werden im Teil 3 ab­gehandelt.

Das Merkblatt DWA-M 608-2 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB-2.1 „Bisam, Biber, Nutria“ (Sprecher: Dipl.-Geogr. Georg Schrenk) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ im Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ erarbeitet und richtet sich an Institutio­nen und Personen, zu deren Aufgaben das Management der Populationen von Bisam, Biber und Nutria gehört.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 608-2 wird bis zum 31. Juli 2022 öffentlich zur Diskus­sion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Mög­lichkeit in digitaler Form an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 608-2 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 2: Technische Gestaltung und Sicherung von Ufern Deichen und Dämmen“, Mai 2022 111 Seiten, ISBN 978-3-96862-215-6 Ladenpreis: 94 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 75,20 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Überarbeitung der DVWK-Regel „Empfehlungen zum Bau und Betrieb von Lysimetern“

Anlass
Die viel beachtete DVWK-Regel zur Was­serwirtschaft „Empfehlungen zum Bau und Betrieb von Lysimetern“, Heft 114, von 1980 soll überarbeitet werden. Das Regelheft liegt mittlerweile seit über 40 Jahren in unveränderter Form vor, aller­dings hat es während dieser Zeit eine Vielzahl von technischen Verbesserungen und Entwicklungen in der Lysimetrie ge­geben. Diese betreffen sowohl die Fül­lung der Lysimeter, den Betrieb eines Lysimeters im Versuch oder im Monito­ring. Diese vielfältigen Neuerungen sollen in einem überarbeiteten Merkblatt darge­stellt werden.

Lysimeter werden zur Untersuchung des Klimawandels, veränderter Landnut­zung, hydrologischer Prozesse und stoff­licher Untersuchungen eingesetzt. Lysi­meternutzer finden sich in der Wasser­wirtschaft, der Wissenschaft, der Ressort­forschung, der Industrie und anderen Be­reichen. Die größere Zahl an aktuellen Publikationen in Fachzeitschriften ist ein Hinweis darauf, dass es eine Vielzahl von aktiven Lysimeteranlagen in Deutsch­land und weltweit gibt. Für die Betreiber von Lysimeteranlagen ist es sehr hilf­reich, wenn Anlagen hinsichtlich ihrer technischen Ausgestaltung charakteri­siert werden. Aber auch praktische Tipps und Hinweise beim Betrieb dieser Anla­gen und der Durchführung von Messrei­hen sind zielführend, um ein optimales Untersuchungsergebnis zu erzielen. Be­sonders mit Hinweis auf die hohen Kos­ten für den Bau und den Betrieb von Lysimetern können sich Defizite oder Mängel beim Einsatz von Lysimetern sehr nachteilig auswirken.

Vor diesem Hintergrund strebt die DWA eine Überarbeitung der Regel an, indem die fachlichen Grundlagen und Anforderungen des Einsatzes von Lysi­metern auf den neuesten Stand gebracht werden.

Geplante Änderungen im neuen Merkblatt
Die geplanten Überarbeitungen umfas­sen folgende Aspekte:
Beschreibung der verschiedenen Lysi­meter-Bauformen
Darstellung aktueller Lysimetertech­nik, einschließlich Entnahmetechnik
Betrieb und Nutzung von Lysimetern
Ausstattung mit ergänzender Senso­rik im Lysimeter und am Lysimeterstandort
Aufbereitung, Korrektur von Lysime­terdaten.

Das Merkblatt soll im Sinne einer ange­strebten Zusammenführung von Fach­wissen unterschiedlicher Bereiche des Lysimetereinsatzes in der DWA-Arbeits­gruppe GB-7.3 „In situ-Erfassung von Bo­denlösungen“ von Fachleuten aus dem deutschsprachigen Raum erarbeitet wer­den. Wenn Sie über einschlägige Experti­se in dem Themenfeld „Lysimeter“ verfü­gen, freuen wir uns über Ihre Mitarbeit in der bearbeitenden DWA-Arbeitsgrup­pe GB-7.3, koordiniert von Dr. Thomas Pütz (Institut für Bio- und Geowissen­schaften, IBG-3: Agrosphäre, For­schungszentrum Jülich).

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge­schäftsstelle gerne entgegen.

Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkom­men.

Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-161 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: barion@dwa.de

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Denkmale in Gewässern und Auen

Die DWA plant, eine Arbeitsgruppe ein­zusetzen, die einen DWA-Themenband zum Thema „Denkmale in Gewässern und Auen“ erarbeiten soll.

Sehr viele unserer Gewässer sind über einen langen Zeitraum hinweg technisch manipuliert und mit zum Teil großem Aufwand unterhalten worden, etwa im Zuge des Mühlenwesens respek­tive der Wasserkraftnutzung, der Wie­senbewässerung, der Entwässerung, der Flößerei und Holztrift, der Binnenschiff­fahrt und der Teichwirtschaft. Darüber hinaus wurden zahlreiche Bäche an die Ränder der Auen verlegt, um für die landwirtschaftliche Nutzung Fläche zu schaffen. Auch die seit Jahrzehnten prak­tizierten „Renaturierungen“ folgen je­weils zeitgenössischen Vorstellungen und vermeintlich finalen Erkenntnissen. Die meisten unserer Fließgewässer, aber auch sehr viele Auen, sind also kulturell überprägt, tragen Geschichte in sich. Bei der Anzahl und den Streckenverläufen dürften die künstlichen Fließgewässer – Kanäle und Gräben – die ursprünglich natürlichen übertreffen. Sehr viele Fließ­gewässer sind konstitutive Elemente der Kulturlandschaft, gehören mithin mit un­terschiedlicher Prägnanz zu unserem kulturellen Erbe, sind Denkmale im en­geren oder im weiteren Sinn.

Der unzweifelhaft hohe oder auch noch zu diskutierende Denkmalwert baulich veränderter und neu gebauter Gewässer steht auf den ersten Blick ge­gen die gesetzlich per EG-Wasserrah­menrichtlinie eingeforderte Verbesse­rung der ökologischen Funktionsfähig­keit. Gibt es trotzdem eine Handhabe, dem Denkmalwert gerecht zu werden? Die Konflikte auf diesem Feld sind viru­lent und verlangen nach einem intensi­ven Austausch zwischen Wasserwirt­schaft, Naturschutz und Denkmalpflege.

Dieser Austausch soll in einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe innerhalb des DWA-Fachausschusses GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ stattfinden und in einem DWA-Themen­band seinen Niederschlag finden. Die Ziele sind

die Bedeutung der Auen für Boden­denkmale zu ermitteln

die Formen von Bauten in und an Ge­wässern sowie in den Auen systema­tisch zu erfassen

die Denkmalrelevanz dieser Bauten helfen zu bewerten

Entscheidungshilfen im Konfliktfeld Renaturierung/gewässerökologische Optimierung vs. Denkmalpflege und Denkmalschutz zu geben. Best Practice-Beispiele sollen zusammengetra­gen werden.

Die Erarbeitung zum Thema „Denkmale in Gewässern und Auen“ erfordert eine inter- und transdisziplinäre Arbeitsgrup­pe aus verschiedenen Fachgebieten (Wasserbau, Naturschutz, Bodenschutz, Denkmalpflege, Archäologie, Recht etc.) und Institutionen (Verwaltung, Ingenieurbüro, Wissenschaft).

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge­schäftsstelle gerne entgegen.

Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkom­men.

Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de

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Biogas – Entwurf Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A)/DWA-A 1030 vorgelegt

Das bisherige Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A) „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Auf­bereitung, Konditionierung oder Einspei­sung von Biogas“ (Dezember 2010) wur­de aktualisiert und wird als gemeinsamer Entwurf Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A)/ DWA-A 1030 zur öffentlichen Diskussion gestellt.

Die DWA, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) und der Fachverband Biogas e. V. (FvB) haben seit 2012 eine fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Wesentliches Ziel ist es, zu Anforderungen an die Er­richtung und den Betrieb von Biogasan­lagen konsistente Mindeststandards zu etablieren. Hierzu werden technische Re­geln im Bereich der Erzeugung, Aufbe­reitung und Verwertung von Biogas in gemeinsam besetzten Fachgremien er­stellt. Die entsprechenden Arbeits- und Merkblätter erscheinen inhaltsgleich im Regelwerk der DWA und des DVGW.

Das Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A)/ DWA-A 1030 definiert die erforderliche Qualifikation des auf Biogasanlagen täti­gen Personals und beschreibt Anforde­rungen an die Aufbau- und Ablauforgani­sation, die seitens des Betreibers zu be­achten sind, um einen sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Die Anfor­derungen des Arbeitsblatts sind unab­hängig von den Eigentumsverhältnissen und der Organisationsform. Das Arbeits­blatt DVGW G 1030 (A)/DWA-A 1030 bildet die Grundlage für die Durchfüh­rung von Zertifizierungen gemäß dem Technischen Sicherheitsmanagement Biogas (TSM-Biogas).

Das Arbeitsblatt wird entsprechend den technischen und rechtlichen Ent­wicklungen im Bereich Biogas fortge­schrieben. Insbesondere werden Erfah­rungen, die bisher im Zuge der Zertifizie­rung von Anlagen gemäß dem „TSM-Bio­gas“ gewonnen wurden, berücksichtigt.

Aufgrund der mit dem DVGW und dem Fachverband Biogas bestehenden Verbändevereinbarung erscheint dieses Arbeitsblatt beim DVGW als Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A) und inhaltsgleich im Regelwerk der DWA als Arbeitsblatt DWA-A 1030.

Änderungen
Im Zuge der Aktualisierung wurden ins­besondere folgende Änderungen vorge­nommen:
Aufnahme von Wasserstoff gemäß Energiewirtschaftsgesetz aus erneu­erbaren Quellen in den Anwendungs­bereich
Aufnahme von Power-to-Gas-Energie­anlagen gemäß Arbeitsblatt DVGW G 220 (A) in den Anwendungsbereich
Definition von Power-to-Gas-Energie­anlagen, Wasserstoff-Einspeiseanla­ge, Biogas und Biomethan, Vertrags­partner (inkl. Betriebsführer, Dienst­leister, Kooperationspartner).

Der Entwurf wurde im Rahmen der „Kooperation Biogas“ gemeinsam von den DWA-Fachausschüssen KEK-8 „Bio­gas“ und WI-5 „Managementsysteme/ Technisches Sicherheitsmanagement“ so­ wie der FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“ in Abstimmung mit dem DVGW-Gemeinschaftsausschuss G-GTK-0-1 „Erneuerbare Gase“ erarbeitet und richtet sich an die Betreiber von An­lagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbe­reitung, Konditionierung oder Einspei­sung von Biogas bzw. Biomethan oder Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen.

Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 1030 „Anforderungen an die Qualifika­tion und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Ein­speisung von Biogas“ wird bis zum 31. Juli 2022 öffentlich zur Diskussion ge­stellt. Für das vorliegende Arbeitsblatt wird im Rahmen der „Kooperation Bio­gas“ das Beteiligungsverfahren federfüh­rend durch den DVGW durchgeführt. Einsprüche sollen unter Nutzung der un­ten genannten Vorlage als Word-Datei per E-Mail an den zuständigen DVGW-Referenten gesendet werden:

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) Jonas Lefers Josef-Wirmer-Straße 1–3 53123 Bonn E-Mail: jonas.lefers@dvgw.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal ein­gesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 1030 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Einspeisung von Biogas“, Mai 2022 22 Seiten, ISBN 978-3-96862-224-8 Ladenpreis: 49,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 39,60 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Aufruf zur Mitarbeit in der DWA-Arbeitsgruppe WI-5.2 „TSM Gewässer“

Gewässer und die damit im Zusammen­hang stehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen müssen so unterhalten bzw. be­trieben werden, dass die Anforderungen insbesondere nach bundes- und landes­rechtlichen Regelungen eingehalten werden. Das TSM einigt die Anforde­rungen gewässerunterhaltungspflichti­ger Institutionen hinsichtlich der Organisation und der beschäftigten Perso­nen sowie die sicherheitstechnischen und betriebstechnischen Belange für Planung, Bau und Betrieb wasserwirt­schaftlicher Anlagen und unterstützt die Verantwortlichen dabei, eine sichere, zuverlässige, umweltgerechte und wirtschaftliche Gewässerunterhaltung zu praktizieren.

Das Technische Sicherheitsmanage­ment, kurz TSM, ist ein branchenspezifi­sches Verfahren zur Selbstüberprüfung von Unternehmen hinsichtlich der Quali­fikation und Organisation des techni­schen Bereiches. Mit dem TSM können Betriebe ihre Organisationsstrukturen überprüfen und die Einhaltung gesetzli­cher Vorschriften und technischer Regeln wird erleichtert. Es ist ein Instrument der freiwilligen Selbstkontrolle.

Die Arbeitsgruppe WI-5.2 „TSM Ge­wässer“ ist dem Fachausschuss WI-5 „Managementsysteme / Technisches Si­cherheitsmanagement“ im Hauptaus­schuss Wirtschaft zugeordnet.

Im September 2021 wurde das von der Arbeitsgruppe WI-5.2 überarbeitete DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Ge­wässerunterhaltungspflichtigen“ im Weißdruck veröffentlicht.

Aktuell beschäftigt sich die Arbeits­gruppe mit der Überarbeitung und Aktu­alisierung des Leitfadens Gewässer, der Grundlage für die Prüfungen zum Tech­nischen Sicherheitsmanagement (TSM) im Bereich Gewässer ist.

Die Arbeitsgruppe stellt die Grundla­gen für die Prüfung durch die TSM-Ex­perten auf.

Die Arbeitsgruppe WI-5.2 sucht zur Verjüngung und für die zukünftigen Ar­beiten engagierte Fachleute zu den o.g. Themen und Aufgaben sowie darüber hi­naus. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herz­lich willkommen!

Nähere Auskünfte und Anmeldungen sind über die DWA-Bundesgeschäftsstel­le möglich. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Be­schreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

Dipl.-Ing. Richard Esser Leiter TSM-Prüfstelle/ Fachreferent Wirtschaft Abteilung Wasser- und Abfallwirtschaft Deutsche Vereinigung für Wasserwirt­schaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) Theodor-Heuss-Allee 17 D-53773 Hennef E-Mail: richard.esser@dwa.de Telefon: 02242 872-187 Telefax: 02242 872-184

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Entwurf Merkblatt DWA-M 377 „Biogas – Membranspeicher­systeme über Behältern“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 377 „Biogas – Membranspeichersysteme über Behältern“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion ge­stellt wird. Das Merkblatt erschien bisher unter dem Titel „Biogas-Speichersysteme – Sicherstellung der Gebrauchstauglich­keit und Tragfähigkeit von Membranab­deckungen“.

Das Merkblatt gilt für Planung, Her­stellung, Errichtung und Inbetriebnahme von Systemen zur Speicherung von Bio­gas, die als Membranabdeckungen von Behältern, wie zum Beispiel Fermentern, Nachgärern oder Gärrestelagern ausge­führt sind. Es werden Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit und die Trag­fähigkeit des Membranabdeckungssys­tems definiert, einschließlich der Anbin­dung an die Behälterkonstruktion.

Den Schwerpunkt des Merkblatts bil­den die technischen Hinweise für einen fachgerechten statischen Nachweis, der ständige Lasten wie Eigengewicht, Vor­spannung und Systemdruck, als auch re­gionale Wind- und Schneelasten oder ge­eignete Abminderungsfaktoren hinsicht­lich der Materialeigenschaften für die Berechnung der Standfestigkeit berück­sichtigt.

Biogasanlagen verfügen in aller Regel über ein Speichersystem, um das produ­zierte Biogas vor der Verwertung zwi­schenspeichern zu können. Schwankun­gen in der Biogasproduktion können so gepuffert und die Verwertung des Biogases – zum Beispiel in einem Blockheiz­kraftwerk – kann in gewissem Umfang dem Energiebedarf angepasst werden.

Auf landwirtschaftlichen Biogasanla­gen haben sich ein- oder zweischalige in­tegrierte Dachspeichersysteme etabliert, die auf Fermentern, Nachgärern oder Gärrestelagern montiert sein können. Diese Speichersysteme finden inzwi­schen auch auf Kläranlagen oder abfall­wirtschaftlichen Biogasanlagen Anwen­dung.

Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind freistehende Gasspeicher, die im Merkblatt DWA-M 376 „Freistehende Biogasspeicher“ behandelt werden. Die Gewährleistung der Gasdichtigkeit ist Gegenstand des Merkblatts DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“.

Seit April 2012 haben der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Fachverband Biogas e. V. (FvB) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) eine enge fachliche Koopera­tion im Bereich Biogas vereinbart. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevan­ten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen kon­sistente Mindeststandards zu etablieren.

Mit dem Merkblatt DWA-M 377 legen DVGW, FvB und DWA gemeinsam eine technische Regel für die vor allem auf landwirtschaftlichen Biogasanlagen ein­gesetzten Membranspeichersysteme vor.

Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des erstmals im Novem­ber 2016 veröffentlichten Merkblatts.

Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 377 (11/2016) wurden folgende Änderun­gen vorgenommen:
Konkretisierung der Materialanforde­rungen, insbesondere bzgl. Brand­schutzbestimmungen
Konkretisierung der Anforderungen an eine Stützluftversorgung
Formulierung von Qualifikationsan­forderungen für befähigte Personen zur Verlängerung der Gebrauchstaug­lichkeit von Gasspeichermembranen
Formulierung von Prüfkriterien und Prüffristen zur Verlängerung der Ge­brauchstauglichkeit von Gasspeicher­membranen
Konkretisierung von notwendigen Funktionsprüfungen
Anpassung des Titels.

Das Merkblatt DWA-M 377 wurde im Rahmen der „Kooperation Biogas“ von der gemeinsamen DWA-DVGW-FvB-Arbeitsgruppe KEK-8.5 „Biogasspeiche­rung – Membranabdeckungen“ (Spre­cher: Dipl.-Ing. Josef Ziegler) im Auftrag und unter der Mitwirkung des DWA-Fachausschusses KEK-8 „Biogas“ und der FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“ sowie in Abstimmung mit dem DVGW-Gemeinschaftsausschuss G-GTK-0-1 „Erneuerbare Gase“ erarbei­tet. Es gibt Planenden, Betreibern und Sachverständigen praxisorientierte Leit­linien für die Auslegung und den Betrieb von Membranspeichersystemen.

Frist zur Stellungnahme:
Das Merkblatt DWA-M 377 „Biogas – Membranspeichersysteme über Behäl­tern“ wird bis zum 30. Juni 2022 öffent­lich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal ein­gesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 377 „Biogas – Membranspeichersysteme über Behältern“, April 2022, 55 Seiten ISBN 978-3-96862-193-7 Ladenpreis: 69 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 55,20 Euro.

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax: 0 22 42/872-100

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Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 175-2 „Betriebsführungssysteme – Teil 2: Einrichten und Anwenden“

Die DWA-Arbeitsgruppe ES-7.6 „Be­triebsführungssysteme für Kanalnetze“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Franz-Josef Weste­rop) erarbeitet derzeit das Merkblatt DWA-M 175-2 „Betriebsführungssysteme – Teil 2: Einrichten und Anwenden“. Der zweite Teil der Merkblattreihe baut auf das DWA-M 175-1 „Betriebsführungssys­teme – Teil 1: Entwässerungssysteme“ auf und soll eine erweiterte Hilfestellung bei der Einrichtung und Anwendung von Betriebsführungssystemen geben. Kon­kret sollen folgend aufgeführte Themen bearbeitet werden:

Einrichten von Betriebsführungssystemen
Anhand von Beispielen soll dargestellt werden, wie die Objekte in einer Baum­struktur abgebildet werden können. Hierbei sollen die Auswirkungen auf die Tätigkeiten, Ergebnisse für unterschied­liche Objektklassen (Sonderbauwerke, technische Ausrüstung …) bearbeitet werden. Die abzubildenden Tätigkeiten sind hierbei abhängig von der Objekt­klasse. Anhand von Beispielen sollen die objektklassenspezifischen Tätigkeiten und Ergebnisse dargestellt werden. In beispielhaften Tätigkeits- und Ergebnis­katalogen sollen die Betriebsaufgaben aus dem Arbeitsblatt DWA-A 147 berück­sichtigt werden. Die Integration nicht GIS-basierender Objekte (PLS, andere Datenquellen, Handeingabe) werden ebenso behandelt.

Ressourcen, Tätigkeiten und Objekte
Die Ressourcen (Personal, Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge) für die Betriebs­aufgaben können in unterschiedlicher Weise abgebildet werden. Anhand von Beispielen sollen unterschiedliche Vari­anten der Ressourcenabbildung beschrie­ben werden, zum Beispiel die organisato­rische Gliederung, das thematische Arbeitsfeld oder die vorhandene/erfor­derliche Qualifikation. Darüber hinaus sollen Beispiele für die Verwendung ei­nes Betriebsführungssystems für die Res­sourcen- und Arbeitsplanung gezeigt werden.

Zeiterfassung
Die Zeiterfassung/Aufwandsermittlung der eingesetzten Ressourcen muss unter verschiedenen Aspekten behandelt wer­den. Die unterschiedlichen Varianten und Möglichkeiten sollen in Beispielen vorgestellt werden. Hierbei sollen auch die jeweils erforderlichen Erfassungstie­fen in Abhängigkeit von den gewünsch­ten Berichten betrachtet werden.

Berichtswesen
Im Rahmen von zum Beispiel Bench­marks, dem Nachweis von Auslastungs­grad und Effektivität der Betriebsaufga­ben, ist ein standardisiertes Berichtswe­sen erforderlich. Der Detailierungsgrad und die Tiefe der Berichte sind nicht nur von der vorhandenen Datengrundlage, sondern auch von der gewünschten Aus­sage des Berichts abhängig. Beispiel: Werden Leistungen intern oder extern verrechnet, ist ein belastbarer Leistungs­nachweisbericht erforderlich.

Mobile Datenerfassung
Die mobile, Webbasierende Auftragsbe­arbeitung ist für eine effektive Ausfüh­rung und Dokumentation der Betriebs­aufgaben mittelfristig unerlässlich. Ne­ben der Beschreibung der erforderlichen Prozesse für eine nutzerfreundliche Be­arbeitung sollen die erforderlichen Schnittstellen, einheitliche Datenstan­dards und IT-technische Voraussetzun­gen erörtert und dargestellt werden.

Die Arbeitsgruppe ES-7.6 wünscht sich personelle Verstärkung aus den Be­reichen Betreiber von Entwässerungssys­temen (kleine und mittlere Betriebe), IT-Spezialisten/Dienstleister von Betriebs­führungssystemen, Hochschulvertreter aus dem Bereich Siedlungswasserwirt­schaft, Ingenieurbüros/Entwickler/ Dienstleister von Betriebsführungssyste­men.

Interessenbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. Interessenten melden sich bit­te mit einer themenbezogenen Beschrei­bung ihres beruflichen Werdegangs bei:

DWA, Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-115 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de

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DWA richtet neuen Fachaus­schuss für „Fachkräfte und Meister*in im Wasserbau“ ein und sucht engagierte Fachleute

Der DWA-Hauptausschuss „Bildung und Internationale Zusammenarbeit“ (BIZ) richtet einen neuen Fachausschuss für „Fachkräfte und Meister*in im Wasser­bau“ ein und sucht engagierte Fachleute zur Mitarbeit. Das Präsidium hat die Ein­richtung dieses Fachgremiums in seiner Sitzung am 17./18. Februar 2022 be­schlossen.

Der neue Fachausschuss „Fachkräfte und Meister*in im Wasserbauer“ hat die Aufgabe, die Qualifizierung im Wasser­bau zu begleiten und zu gestalten. Dazu gehören fachliche Weiterentwicklungen und auch die Empfehlung bzw. die Ge­staltung neuer Lernmaterialien für die Aus-, Fort- und Weiterbildung. Darüber hinaus setzt der Fachausschuss sich dafür ein, dass der Beruf bekannter wird und von Unternehmen verstärkt angenom­men und dort auch ausgebildet wird. Er hält engen Kontakt zu den Berufsschulen und den überbetrieblichen Zentren und wirkt auch bei der Qualifizierung der Lehrenden mit.

Der Ausbildungsberuf „Wasserbauer*in“ wurde im Jahr 2004 das letzte Mal geordnet. Im Jahr 2021 wurden ca. 160 junge Menschen in diesem wichti­gen Beruf ausgebildet. Es wird mit einer Verdopplung in den kommenden Jahren gerechnet. Die Babyboomer gehen in Rente und müssen ersetzt werden. Der Klimawandel wirft einen neuen, erwei­terten Blick auf unsere Gewässer. Hoch­wasser- und Niedrigwasserstände, Starkregen und Dürren nehmen zu. Dies sind Themen, die die Beschäftigten an den stehenden Gewässern, Flüssen, Kanälen, an den Küsten und Inseln und in den Bergen mehr und mehr betreffen.

Qualitätsansprüche unter anderem durch die fortschreitende Digitalisierung und die weitere Automatisierung der Ar­beit erfordern vielschichtige Qualifikati­onen und Kompetenzen. Neben der Was­ser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun­des und einiger Länder, die schon über Jahrzehnte erfolgreich ausbilden, sind auch die Bauwirtschaft, Kommunen, Ver­bände und andere wasserwirtschaftliche Einrichtungen an diesem Beruf zuneh­mend interessiert. Berufe müssen, wie auch die technischen Regeln, regelmäßig fortgeschrieben werden, um attraktiv für neue Auszubildenden zu sein.

Neben dem Ausbildungsberuf sind auch Fragen der Fort- und Weiterbil­dung, zum Beispiel zum Meister/-in bzw. Bachelor Professional, zum Berufsspezia­listen oder auch Master Professional zu behandeln. Das neue Berufsbildungsge­setz ermöglicht hier neue Wege, die eine Stärkung der beruflichen Bildung bewir­ken soll. Hier gilt es, neue Bildungsange­bote zu entwickeln und durchzuführen. Auch kurze Grund- und Aufbauschulun­gen für Quereinsteiger sollten fachlich betreut werden.

Die Erarbeitung von modernen Lern-und Lehrmaterialien runden die Tätig­keit ab. Wie lernen und unterrichten wir in einer digitaleren Welt von morgen? Junge Nachwuchskräfte sind mit den modernen Kommunikationsmitteln groß geworden und erwarten diese auch in ih­rer neuen Arbeitswelt. Flug- und Unter­wasserdrohnen werden zunehmend in der Überwachung von Gewässern einge­setzt. Müssen gewerbliche Mitarbeiter*innen dies auch in Zukunft können oder nicht? Berufe und Kompetenzen, Lehr-und Lernmaterialien unterliegen einer zunehmenden beschleunigten Verände­rung – gestalten Sie mit ihrem Engage­ment diese Entwicklung mit. Bringen Sie ihre Erfahrungen ein und lernen Sie von anderen Mitgliedern des Fachausschus­ses.

Der Fachausschuss beabsichtigt, sich erstmalig aufzustellen, und freut sich über neue Mitarbeiter*innen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten für die eh­renamtliche Mitarbeit im Fachausschuss melden sich bitte mit einer themenbezo­genen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei der DWA-Bundesge­schäftsstelle. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Rüdiger Heidebrecht Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42 872-103 E-Mail: Heidebrecht@DWA.de

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Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit „Rückbau von Wasserbauwerken“

Der Bau von Wasserbauwerken wie Talsperren, Wehren, Deichen, Dämmen und anderen wasserbaulichen Infrastrukturen stand im Fokus wasserbaulicher Arbeiten der vergangenen Jahrzehnte und teilweise Jahrhunderte. Ziel war es, die Ressource Wasser besser zu nutzen oder sich besser vor der Ressource Wasser zu schützen.
In den letzten Jahren ist es aufgrund verschiedener Entwicklungen zu einem Paradigmenwechsel gekommen. Insbesondere naturschutzfachliche Aspekte, der demographische Wandel, neue Technologien aber auch die Auswirkungen des Klimawandels haben in manchen Bereichen zu einem Umdenken in den wasserwirtschaftlichen Planungen geführt, die in Zukunft u.U. sogar einen Rückbau
wasserbaulicher Infrastrukturen zulassen.
Ein Beispiel für diese Entwicklung sind z. B. Überkapazitäten von Talsperren, die heutzutage aufgrund des reduzierten Wasser-Pro-Kopf-Verbrauchs von ca. 150 l/Einwohner/Tag in den Siebziger Jahren auf 125 l/Einwohner/Tag nicht mehr erforderlich sind. Ein weiteres Beispiel ist der Rückbau von Deichen, um Platz für den Fluss im Hochwasserfall zu schaffen. Als abschließendes Beispiel
soll hier der Rückbau von Querbauwerken zur Verbesserung der morphodynamischen Durchgängigkeit sowie der Fischdurchgängigkeit genannt werden.
Der Rückbau von Wasserbauwerkenist mit technologischen, hydraulischen, rechtlichen und naturschutzfachlichen Fragestellungen verbunden, die sehr umfassend sind und derzeit noch keiner ausreichenden Regelung unterworfen sind.
Fragen in diesem Zusammenhang ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen des Rückbaus auf das System Fluss inkl. des Grundwassers, der Nutzung bzw. des Recyclings der Baumaterialien, der Auswirkungen eines Rückbaus auf die Wassernutzung unter- bzw. gegebenenfalls auch oberstrom der Rückbaustelle, naturschutzfachlicher Aspekte bzgl. einer veränderten Artenzu-
sammensetzung nach Rückbau, rechtlicher und sonstiger Fragestellungen.
Der Rückbau eines Wasserbauwerks ist eine komplexe Aufgabe, die vermutlich nicht nur in einem Merkblatt geregelt werden kann, da u.U. bauwerksspezifische Randbedingungen zu beachten sind. Daher ist es Ziel, einen Themenband zu erarbeiten, in dem bauwerksspezifische Randbedingungen aufgezeigt und eine Klassifizierung vorgenommen werden soll.
Die Erarbeitung zum Thema „Rückbau von Wasserbauwerken“ erfordert eine inter- und transdisziplinäre Arbeitsgruppe aus verschiedenen Fachgebieten (Wasserbau, Naturschutz, Recht, etc.) und Institutionen (Verwaltung, Bauindustrie, Ingenieurbüro, Wissenschaft).

Die DWA möchte gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V. (HTG) und der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) diese Arbeiten in einer Arbeitsgruppe im FA WW-6 „Bauwerksmanagement im Wasserbau“ durchführen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Bewerbungen von jungen Berufs kolleg*innen sind ausdrücklich willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: schrenk@dwa.de

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Aktualisierung von Merkblatt DWA-M 514 „Bauwerksüberwachung an Talsperren“

Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 514 „Bauwerksüberwachung an Tal­sperren“ (Juli 2011, fachlich auf Aktuali­tät geprüft 2016) zu aktualisieren.

Das Merkblatt DWA-M 514 „Bau­werksüberwachung an Talsperren“ wur­de von der Arbeitsgruppe WW-4.2 „Bau­werksüberwachung an Talsperren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Jochen Mehl) im DWA-Fachausschuss WW-4 „Stauanlagen und Hochwasserschutzanlagen“ gemein­sam mit den Verbänden DTK und DGGT erarbeitet und 2011 veröffentlicht.

Talsperren werden von der Öffent­lichkeit als technische Bauwerke im na­turnahen Raum wahrgenommen. Häufig sieht man sie als Erholungs- und Freizeit­einrichtungen, ihre technische Bestim­mung tritt dann in den Hintergrund. Dass Talsperren große Energien spei­chern und daher von ihnen potenzielle Gefahren ausgehen, ist im Bewusstsein der Öffentlichkeit meist nicht präsent. Staumauern und Staudämme gelten als sicher.

Ein wesentlicher Aspekt der Sicher­heit von Talsperren ist die Bauwerks­überwachung. Individuell angepasste Mess- und Kontrollsysteme dienen der Überwachung der Absperrbauwerke. Zu­sammen mit regelmäßigen visuellen Kontrollen geben sie dem Betreiber einer Talsperre ein umfassendes Bild der konstruktiven und betrieblichen Sicherheit seiner Talsperre. Schwerpunkte und In­tensität der Überwachung sind dabei an der Zweckbestimmung der Anlage und ihren konstruktiven Besonderheiten aus­gerichtet.

Mit Überwachungsmaßnahmen ist das Verhalten der Talsperre unter den tatsächlichen statischen, hydraulischen, hydrologischen und betrieblichen Bedin­gungen und Beanspruchungen in allen Bau- und Betriebsphasen zu erfassen.

Grundsätzliche Bestimmungen zur Überwachung von Staumauern und Staudämmen sind der DIN 19700-10 und Teil 11 zu entnehmen. Die entspre­chenden Abschnitte sind jedoch in der DIN bewusst knapp ausgeführt. Das Merkblatt DWA-M 514 gibt ergänzende Informationen und soll als Grundlage für die Planung, Genehmigung, Bauausfüh­rung, Durchführung und Beurteilung der Bauwerksüberwachung an neuen und bestehenden Talsperren dienen.

Die Zuverlässigkeit eines Absperrbau­werks wird durch die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorge­nommene Planung, Bauausführung, Be­trieb, Unterhaltung und Überwachung gewährleistet. Dabei muss durch ein Mess- und Kontrollsystem der Bauwerks­überwachung sowie durch visuelle Kontrollen jede mögliche Veränderung des Sicherheitszustands so rechtzeitig er­kannt werden, dass notwendige Maß­nahmen ohne Reduzierung der Sicher­heit des Absperrbauwerks durchgeführt werden können. Die Ergebnisse der Bau­werksüberwachung sind Grundlage für die jährlich zu erstellenden Sicherheits­berichte und die regelmäßig durchzufüh­renden vertieften Überprüfungen (ge­mäß Merkblatt DVWK-M 231).

Jede Staumauer bzw. jeder Stau­damm ist hinsichtlich der Lage und Kon­struktion ein Einzelbauwerk. Dem muss auch das Mess- und Kontrollsystem Rech­nung tragen. Zu unterscheiden sind Mes­sungen im Normalbetrieb und solche während des Baus und des Probebe­triebs. Während des Baus und des Probe­betriebs der Stauanlage sind in der Regel weitergehende und häufigere Messun­gen erforderlich.

Das Merkblatt behandelt die Grund­sätze der Bauwerksüberwachung an und empfiehlt Regelausstattungen für die häufigsten Staudamm-Typen und Stau­mauer-Typen. Zusätzlich gibt das Merk­blatt einen umfassenden Überblick über die derzeit am häufigsten angewendeten Messverfahren und Messsysteme. Der Auswertung von Messergebnissen und der Digitalisierung in der Messtechnik wird im Merkblatt Rechnung getragen.

Im Hinblick auf die Aktualität des mittlerweile zehn Jahre alten Merkblatts DWA-M 514 hat sich an der grundsätzli­chen Gültigkeit nichts geändert, aber es sind redaktionelle Änderungen, Aktuali­sierungen und fachliche Ergänzungen im geringen Umfang notwendig. Dies ist An­lass, das Merkblatt DWA-M 514 „Bau­werksüberwachung an Talsperren zu ak­tualisieren.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entge­gen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de

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Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 190 „Qualifikation von Unternehmen für Arbeiten an der Grundstücksentwässerung“

Die DWA hat den Entwurf des Arbeits­blatts DWA-A 190 „Qualifikation von Un­ternehmen für Arbeiten an der Grund­stücksentwässerung“ vorgelegt, der hier­mit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Grundstücksentwässerungen müssen die mit DIN EN 752 definierten Ziele für Entwässerungssysteme erfüllen. Zur Sicherstellung der Zielerreichung sind für Arbeiten an Grundstücksentwässe­rungen deshalb besondere Anforderun­gen an die Qualifikation der ausführen­den Unternehmen zu stellen. In verschie­denen Satzungen deutscher Kommunen finden sich jedoch nur vereinzelt und all­gemein gehaltene qualitätsorientierte Anmerkungen zu Herstellung, Erweite­rung und Unterhalt von Grundstücksentwässerungsanlagen und Anschlusskanälen.

Ein einheitlicher, differenzierter An­forderungskatalog zur Feststellung der Qualifikation von in diesem Bereich täti­gen Unternehmen wurde mit dem Merk­blatt DWA-M 190 entwickelt und mit dem vorliegenden Arbeitsblatt DWA-A 190 fortgeschrieben. Mit dem Arbeits­blatt wird der Forderung nach verein­heitlichten Anforderungen an die Quali­fikation von Unternehmen Rechnung ge­tragen, wobei die speziellen Belange bei der Herstellung, dem baulichen Unter­halt, der Prüfung und Sanierung von Grundstücksentwässerungen aufgegrif­fen werden. Es werden ausschließlich Anforderungen zur Qualifikation an Un­ternehmen gestellt. Die Qualifikations­nachweise müssen gesondert geregelt werden und sind nicht Gegenstand des Arbeitsblatts.

Dieses Arbeitsblatt behandelt die Themen:
Ausführungsbereiche
Anforderungen an die Qualifikation von Unternehmen
Prinzipien der Eigenüberwachung
rechtliche und praktische Möglichkei­ten zur Einführung einer Fachunter­nehmenspflicht
Handlungsempfehlungen für Kom­munen.

Das Arbeitsblatt DWA-A 190 sensibili­siert insbesondere Grundstückseigentü­mer, bei der Beauftragung von Arbeiten an Grundstücksentwässerungen nur fachlich qualifizierte Unternehmen aus­zuwählen. Weiterhin werden den Kom­munen Empfehlungen zum Vollzug und zur Einführung des Nachweises der Qua­lifikation gegeben.

Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 190 (4/2014) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Änderung des Titels
Überführung in ein Arbeitsblatt
Anpassung an die Güte- und Prüfbe­stimmungen gemäß RAL-GZ 968 „Grundstücksentwässerung“
Anpassung an zwischenzeitlich einge­tretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze, Verordnungen, DIN-Nor­men und das DWA-Regelwerk

neu aufgenommen: Hinweise zur Umsetzung von Fachbetriebsanforde­rungen in Verordnungen, Verwal­tungsvorschriften, Abwassersatzun­gen sowie in Ausschreibungen und Vergabeentscheidungen; Zusammen­stellung der relevanten technischen Regeln und Rechtsvorschriften.

Das Arbeitsblatt DWA-A 190 wurde im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ vom DWA-Fachausschuss ES-6 „Grundstücksentwässerung“ (Obmann: Dipl.-Ing. Tobias Rottmann) erarbeitet. Es unterstützt öffentliche so­wie private Bauherren bei der Beauftra­gung von Arbeiten an Grundstücksent­wässerungen und gibt den in Kommunen tätigen Fachleuten Empfehlungen zum Vollzug und zur Einführung des Nach­weises der Qualifikation.

Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 190 „Qualifikation von Unternehmen für Arbeiten an der Grundstücksentwässerung“ wird bis zum 30.April 2022 öffentlich zur Dis­kussion gestellt. Hinweise und Anregun­gen erbittet die DWA schriftlich, mög­lichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-Es@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 190 „Qualifikation von Unternehmen für Arbeiten an der Grundstücksentwässe­rung“, Februar 2022, 56 Seiten ISBN 978-3-96862-187-6 Ladenpreis: 68,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 54,80 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

Zu diesem Thema bietet die DWA folgen­de Veranstaltungen an:
Technische Grundstücksentwässerung am 29./30. März 2022 in Herrenberg, Preis: 610 € für DWA-Mitglieder/730 € für Nichtmitglieder. Planung und Sanie­rung von Grundstücksentwässerungen am 31. März 2022 in Herrenberg, Preis: 410 € für DWA-Mitglieder/490 € für Nichtmitglieder.

Information
Philip Felwor Tel. 0 22 24/872-192 E-Mail: felwor@dwa.de

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Entwurf Merkblatt DWA-M 551 „Audit Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 551 „Audit Überflutungsvorsor­ge – Hochwasser und Starkregen“ vorge­legt, der hiermit zur öffentlichen Diskus­sion gestellt wird.

Die öffentliche Diskussion über die Abwehr von Hochwassergefahren und die Beherrschung von Hochwasser- und Starkregenschäden hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung ge­wonnen. Szenarien wahrscheinlicher Klimaentwicklungen, die eher ein Anstei­gen dieser Gefahren erwarten lassen, un­terstreichen diese Bedeutung noch. Ne­ben dem Ausbau technischer Schutzbau­ten wird dabei der ergänzenden, nicht­baulichen Überflutungsvorsorge zur Min­derung von Schäden eine immer größere Bedeutung zugemessen.

Neben den Risiken von Überschwem­mungen entlang großer und mittlerer Gewässerläufe sind gerade auch für Städte und Gemeinden die Risiken aus Sturzfluten infolge von örtlich eng be­grenzten, extremen Niederschlagsereig­nissen nicht zu unterschätzen, die ab ei­ner bestimmten Dimension technisch nicht beherrscht werden können. Nach den langjährigen Erfahrungen der deut­schen Versicherer resultieren mehr als die Hälfte der regulierten Schäden aus derartigen lokal begrenzten Extremereignissen.

Die DWA hat 2007 das Projekt eines Audits zur kommunalen Überflutungs­vorsorge in Angriff genommen mit dem Ziel, für Kommunen und Verbände den Status der ergänzenden nichtbaulichen Überflutungsvorsorge analysierend zu bewerten und damit den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich über den ei­genen Status Rechenschaft abzulegen und daraus gegebenenfalls Entscheidun­gen zur Verbesserung der Überflutungs­vorsorge abzuleiten.

Wie die Erfahrung zeigt, braucht ein derartiges Angebot Zeit, um im Bewusst­sein der Agierenden den Stellenwert zu bekommen, der sie dazu bringt, das Ange­bot auch anzunehmen. Seit November 2007 bietet die Europäische Union mit der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (EG-HWRM-RL) und der Forderung, ein­zugsgebietsweite Pläne zum Hochwasser­risikomanagement zu erarbeiten, dafür auch einen formalen Rahmen. In diesen Plänen sind Ziele und Maßnahmen zu be­nennen, welche die Folgen von Hochwas­ser für Gesundheit, Umwelt einschließlich Kulturerbe sowie wirtschaftliche Tätigkei­ten und Infrastrukturen verringern, wobei auch Maßnahmen der nichtbaulichen Überflutungsvorsorge (non-structural measures) einen angemessenen Stellen­wert haben sollen. Mittlerweile wird dies in den Ländern auch auf die Starkregen­gefahren ausgedehnt. Vor diesem Hinter­grund ist ein Audit zur Förderung der Überflutungsvorsorge ein strategischer Beitrag zur Verbesserung des kommuna­len Hochwasser- und Starkregenrisikoma­nagements.

Ein Audit lebt von der Initiative und den Erfahrungen aller Mitwirkenden, den Auditierenden, den Entscheidungs­trägerinnen und Entscheidungsträgern und den von Hochwasser tatsächlich oder potenziell Betroffenen selbst. Nach­dem nun weit mehr als 60 solcher kom­munalen Audits durchgeführt wurden, sich zwischenzeitlich auch einige rechtli­che Gegebenheiten geändert haben und zudem einige methodische Fortschritte bei der Analyse von Starkregengefahren zu verzeichnen sind, war es angezeigt, all dies in die vorliegende Neufassung des Merkblatts einzuarbeiten.

Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 551 (12/2010) wurden folgende Änderun­gen vorgenommen:
a) Änderung des Merkblatttitels: Mit dem Begriff „Überflutungsvorsorge“ wird stärker deutlich, dass das Audit beide Gefahrenlagen, impliziert so­wohl durch Flusshochwasser als auch durch Starkregen, behandelt.
b) Anpassung an die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen auf­grund der Einführung der Hochwas­serschutzgesetzgebung und unter an­derem im Baurecht
c) Umstrukturierung in der Bewertung der Überflutungsgefahren im Audit
d) neu aufgenommen: Hinweise zu Ge­staltungsfreiheiten der Bauordnung aufgrund des geänderten Baurechts
e) Anpassung an die geltenden Gestal­tungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.

Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe HW-4.6 „Audit Überflu­tungsvorsorge“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Joachim Gfrörer) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Hydrologie und Was­serbewirtschaftung“ im Fachausschuss HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ erarbeitet. Es richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, Wasserverbände oder andere regional abgegrenzte Ver­antwortungsgemeinschaften.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 551 „Audit Über­flutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“ wird bis zum 30.April 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hin­weise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wielpuetz@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 551 „Audit Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“, Februar 2022, 43 Seiten ISBN 978-3-96862-191-3 Ladenpreis: 59 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 47,20 Euro

Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 198 „Ermittlung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen“

Die DWA hat den Entwurf des Arbeits­blatts DWA-A 198 „Ermittlung von Be­messungswerten für Abwasseranlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Das Arbeitsblatt DWA-A 198:2022 dient der Ableitung von Bemessungs­kennwerten für die Auslegung abwasser­technischer Bauwerke in Ergänzung zum verfahrens- und bauwerksspezifischen Regelwerk der DWA. Für Kläranlagen be­trifft dies Anlagen mit mehr als 50 Ein­wohnerwerten Ausbaugröße. Zu den vom Arbeitsblatt DWA-A 198 nicht er­fassten Verfahren mit besonderen Anfor­derungen an die Ableitung von Bemes­sungswerten gehören beispielsweise die Filtration, die Spurenstoffelimination, bestimmte Sonderformen der Entwässe­rungssysteme und spezielle Verfahren der Schlammbehandlung.

Seit der Veröffentlichung des Arbeits­blatts A 198 im Jahr 2003 wurde das DWA-Regelwerk maßgeblich fortge­schrieben, und es wurde eine Überarbei­tung des Arbeitsblatts notwendig. Im Hinblick auf die Anwendung des Arbeits­blatts A 198 und seine anstehende Fort­schreibung wurde in einer umfassenden Datenauswertung von Realdatensätzen kommunaler Kläranlagen untersucht, in­wieweit die im Arbeitsblatt enthaltene Ermittlung der maßgebenden Frachten über gleitende Wochenmittelwerte gleichwertig mit den über 85-Perzentil­werten ist. Weiterhin galt es zu klären, ob die spezifischen Frachtangaben der Tabelle 1 als Mittelwerte oder als 85-Per­zentilwerte einzustufen sind.

Die Ergebnisse dieser Untersuchun­gen wurden in das vorliegende Arbeits­blatt DWA-A 198 eingearbeitet. Gleich­zeitig wurde die Struktur des Arbeits­blatts verbessert, um die inhaltliche Vor­gehensweise klarer darzustellen. Schließ­lich wurde das im Anhang enthaltene Beispiel zur Frachtermittlung aktualisiert und an das heutige Vorgehen angepasst. Für Anlagen ohne ausreichende Daten­grundlage wurde ein weiterer Anhang zur Durchführung eines Messprogramms aufgenommen.

Das siedlungswasserwirtschaftliche Gesamtsystem besteht aus Teilsystemen, die sich wechselseitig beeinflussen. Die wesentlichen Teilsysteme sind hierbei das Entwässerungssystem und die Klär­anlage. Das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198 „Vereinheitlichung und Herleitung von Bemessungswerten für Abwasseran­lagen“ führte 2003 erstmalig die Bemes­sungswerte für Kläranlagen und Entwäs­serungssysteme zusammen. Die damit angestrebte Optimierung des Gesamtsys­tems wird in dem vorliegenden, überar­beiteten Arbeitsblatt DWA-A 198 weiter­geführt und präzisiert.

Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt ATV-DVW-A 198 (4/2003) wurden folgende Ände­rungen vorgenommen:
Änderung des Titels
Anpassung der Anforderungen an die Bemessung nach Arbeitsblatt DWA-A 131:2016 „Bemessung von einstufi­gen Belebungsanlagen“
Neustrukturierung zur optimierten Darstellung der inhaltlichen Vorge­hensweise hinsichtlich der Anforde­rungen an die Bemessung
Anpassung der Ermittlung der maß­gebenden Frachten über Perzentil- Werte im Hinblick auf die Gleichwer­tigkeit zur Frachtermittlung anhand von Wochenmitteln
Anpassung der einwohnerspezifi­schen Frachten zur Schätzung von Schmutzfrachten
Aktualisierung des Beispiels zur Frachtermittlung in Anhang A
neu: Anhang B zur Durchführung ei­nes Messprogramms für Anlagen oh­ne ausreichende Datengrundlage
neu: Ausweisung einer Klimaken­nung bzgl. des Stellenwerts des Ar­beitsblatts hinsichtlich Klimaanpas­sung und -schutz

Anpassung an die europäische Nor­mung und zwischenzeitlich eingetre­tene Veränderungen im Hinblick auf Gesetze, Verordnungen und das DWA-Regelwerk.

Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-6.4 „Bemessungswerte für Abwasseranlagen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Gerd Kolisch) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwas­serbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-6 „Aerobe biologische Abwasserreini­gungsverfahren“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Burkhard Teichgräber) erarbeitet. Es rich­tet sich an Fachleute aus den Bereichen des Betriebs von abwassertechnischen Anlagen, der planenden Ingenieurbüros und der Genehmigungsbehörden.

Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 198 „Ermittlung von Bemessungswerten für Abwasseran­lagen“ wird bis zum 30. April 2022 öf­fentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schrift­lich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteili­gungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal einge­sehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 198 „Ermittlung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen“, Februar 2022 64 Seiten, ISBN 978-3-96862-197-5 Ladenpreis: 73,00 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 58,40 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Qualitätssicherung und -management beim Einsatz mehrdimensionaler Strömungsmodelle

In einer neuen Arbeitsgruppe des DWA-Fachausschusses WW-1 „Hydraulik“ sol­len Methoden und Konzepte zur Quali­tätssicherung und zum Qualitätsmanage­ment (QS/QM) für die Strömungsmodel­lierung erörtert werden. Die im Rahmen der Arbeitsgruppe erarbeiteten Empfeh­lungen sollen insbesondere Ingenieurbü­ros und Einzelunternehmern helfen, ihre Modellierungsarbeiten in qualitätsgesi­cherter Form anbieten zu können. Auf­traggeber erhalten Hilfestellungen zur Formulierung entsprechender Anforde­rungen sowie zur Bewertung der abgelie­ferten Ergebnisse.

Anlass
Numerische Modelle zur Simulation von Strömungsvorgängen in Fließgewässern werden nunmehr seit mehreren Jahr­zehnten als Analyse- und Prognosewerk­zeug in nahezu allen Bereichen des Was­serbaus und der Wasserwirtschaft einge­setzt. Aufgrund verfügbarer Rechenleis­

tungen lassen sich mittlerweile auch auf­wendige mehrdimensionale Modellsyste­me mit hoher Auflösung und Genauig­keit auf handelsüblichen Computern effi­zient einsetzen. Insbesondere im Zusam­menhang mit Hochwassergefahrenkar­ten gehört die Anwendung zweidimensi­onaler Strömungsmodelle zum Stan­dardportfolio vieler Ingenieurbüros. Wei­tere typische Einsatzgebiete sind die Er­mittlung hydraulischer Kenngrößen im Rahmen gewässerökologischer Frage­stellungen sowie die Bauwerksplanung.

Die Qualität einer Modellierung, das heißt die Genauigkeit bzw. Prognosesi­cherheit der Simulationsergebnisse, un­terliegt einer Vielzahl von Faktoren. We­sentlich für die erzielbare Aussagekraft der Modellierung sind neben der Aus­wahl des Softwareprodukts bzw. der dort fachgerecht implementierten hydrauli­schen Verfahren und numerischen Algo­rithmen vor allem die Bereitstellung aus­reichend genauer Daten zu Geometrie und Oberflächencharakteristik (vgl. Merkblatt DWA-M 543 „Geodaten in der Fließgewässermodellierung“). Aber auch bei bestmöglicher Datenverfügbarkeit hängt die Modellgüte letztendlich von den durch den Modellierer individuell getroffenen Entscheidungen hinsichtlich adäquater Repräsentation bzw. Auflö­sung der als hydraulisch relevant erkann­ten Strukturen und Festlegung von Para­metern ab – und natürlich von der fehler­freien technischen Umsetzung dieser Entscheidungen bzw. Vorgaben.

Fachliche Kompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit, aber auch handwerkli­ches Geschick und Effizienz der Model­lierenden spielen im Rahmen der gesam­ten Prozesskette von der Datenaufberei­tung bis hin zur Ergebnisvisualisierung und -interpretation eine entscheidende Rolle. Diese Einflussgrößen sind selbst in ein und demselben Unternehmen je nach Bearbeiter/in zumeist sehr unterschied­lich ausgeprägt und unterliegen zudem immer auch zeitlichen Schwankungen (Tagesform) und längerfristigen Verän­derungen (persönliche Entwicklung).

Wie aber ist mit dieser Vielzahl an sehr unterschiedlichen Unsicherheiten und Fehlerquellen umzugehen? Und wie können Sachbearbeitende, Projektleiten­de und nicht zuletzt die Unternehmens­führung ihrer Verantwortung gerecht werden und eine ausreichende Qualität der Modellierungsergebnisse wirklich si­cherstellen (insbesondere unter Berück­sichtigung der Wirtschaftlichkeit)?

Aufgaben und Ziele der geplanten Arbeitsgruppe
In einer neuen Arbeitsgruppe des DWA-Fachausschusses WW-1 „Hydraulik“ sol­len Methoden und Konzepte zur Quali­tätssicherung und zum Qualitätsmanage­ment (QS/QM) für die Strömungsmodel­lierung erörtert werden. Das Hauptau­genmerk ist zunächst auf den Einsatz zweidimensionaler Fließgewässermodel­le in Ingenieurbüros und Fachinstitutionen zu legen, wobei die Erkenntnisse voraussichtlich auch für anderweitige Modellansätze (1D, 3D) und Anwendun­gen (zum Beispiel Starkregen) von Rele­vanz sein werden.

Auch wenn die technischen Arbeits­schritte zur Erstellung hochwertiger Strömungsmodelle sicherlich angespro­chen werden müssen, ist es kein vorran­giges Ziel der Arbeitsgruppe, ein (weite­res) Handbuch mit Anleitungen zur Mo­dellierung zu erarbeiten. Vielmehr geht es um Fragen wie:

Wie können zu Projektbeginn in Be­zug auf die Aufgabenstellung ange­messene Güteanforderungen als Ar­beitsziel definiert werden? Und wie können diese Anforderungen in kon­krete Handlungsanweisungen für die Datenbereitstellung und die zuständi­gen Sachbearbeitenden festgeschrie­ben werden?

Wie kann das Risiko von Daten-, Soft­ware- und Bearbeitungsfehlern auch unter Beachtung wirtschaftlicher Zwänge in effizienter Weise mini­miert werden? Wie können zum Bei­spiel die relevanten Bearbeitungs-und Prüfschritte der Überführung der „Rohdaten“ in ein Strömungsmodell dokumentiert werden?

Wie kann in der Organisationsstruk­tur eines Unternehmens (zum Bei­spiel über standardisierte Kontrollme­chanismen bzw. prozessorientierte Ansätze) sichergestellt werden, dass die an die Modellierung vorgegebe­nen Qualitätskriterien am Ende auch erfüllt werden?

Wie lassen sich die Fachkenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und vernetzen? Wie kann spezialisiertes Fachwissen bei wech­selndem Personalstand und unsteti­ger Auftragslage erhalten werden?

Wie kann von Auftraggeberseite im Rahmen einer Ausschreibung bzw. Vergabe, aber auch im laufenden Pro­jekt auf die Einhaltung bestimmter Qualitätsanforderungen eingewirkt werden? Wie lassen sich Qualitätskri­terien im Nachhinein überprüfen?

Die im Rahmen der Arbeitsgruppe erar­beiteten Empfehlungen sollen insbeson­dere Ingenieurbüros und Einzelunter­nehmern helfen, ihre Modellierungsar­beiten in qualitätsgesicherter Form an­bieten zu können. Auftraggeber erhalten Hilfestellungen zur Formulierung ent­sprechender Anforderungen sowie zur Bewertung der abgelieferten Ergebnisse.

Aufruf zur Mitwirkung
Zur Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von Planungsbüros und Unternehmensberatungen, wissen­schaftlichen Einrichtungen sowie Mitarbeiter/-innen von Maßnahmenträ­gern und Behörden eingeladen. Für die Besetzung der Arbeitsgruppe werden Kolleginnen oder Kollegen aus den Berei­chen der Fließgewässermodellierung, des Qualitätsmanagements sowie der In­genieursdidaktik und Kommunikations­wissenschaft gesucht. Die Arbeiten zur beschriebenen Thematik sollen so ehren­amtlich mitgestaltet werden. Bewerber/ innen sollten sowohl mit wissenschaftli­chen Arbeitsmethoden vertraut sein als auch Praxiserfahrungen einbringen kön­nen.

Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen!

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entge­gen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de

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Entwurf Merkblatt DWA-M 149-9: Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 149-9 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssyste­men außerhalb von Gebäuden – Teil 9: Inspektion und Wartung von Abwasser­druckleitungen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Das Merkblatt befasst sich mit der In­spektion und Wartung von (Abwasser-) Druckleitungen. Ziel der Inspektion und Wartung von Druckleitungen ist die Mini­mierung der Störungs-und Ausfallhäufig­keit. Neben den landesspezifischen Rege­lungen zur Eigenkontrolle beinhaltet ins­besondere das Arbeitsblatt DWA-A 147 Vorgaben zu Arbeiten an Druckleitungen. Demnach ist es notwendig, die durchzu­führenden Arbeiten den örtlichen Ver­hältnissen und dem spezifischen Scha­denspotenzial entsprechend festzulegen. Das Merkblatt DWA-M 149-9 soll eine weiterführende Hilfestellung anbieten.

Aufgrund der Regelungen gemäß DIN EN 752 und der Arbeitsblätter DWA-A 199-2 sowie DWA-A 199-3 müssen Be­treiber von Kanalisationen Betriebs-und Unterhaltspläne bzw. Betriebsanweisun­gen erstellen, in denen unter anderem die planbaren Betriebs-und Instandhal­tungsarbeiten benannt sind. Die Rege­lungen des Merkblatts DWA-M 149-9 un­terstützen die inhaltliche Ausgestaltung der Betriebsanweisungen und somit ei­nen rechtssicheren und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspre­chenden Betrieb im Sinne der Anforde­rungen des § 60 Abs. 1 Wasserhaushalts­gesetz.

Schäden an Abwasserdruckleitungen (Druckleitungen) sind häufig schwer zu erkennen und oft nur mit erheblichem Aufwand zu beseitigen. Das Gefähr­dungspotenzial durch eine defekte Druckleitung kann dabei ein wesentlich höheres sein als das eines schadhaften Freispiegelkanals. Inspektion und War­tung von Druckleitungen besitzen des­halb im Hinblick auf die Betriebssicher­heit einen hohen Stellenwert. Sie dienen damit dem Gewässer-und Grundwasser­schutz sowie der Verkehrs-und Gebäude­sicherheit.

Das Merkblatt DWA-M 149-9 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-7.4 „Be­trieb und Unterhalt von Abwasserpump­anlagen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Detlef Hylla) im Auftrag des DWA-Hauptaus­schusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ (Obmann: Dipl.-Ing. Roland Kammerer) erarbeitet. Es richtet sich ins­besondere an die Betreiber von Abwas­serpumpanlagen.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 149-9 wird bis zum 31. März 2022 öffentlich zur Dis­kussion gestellt. Hinweise und Anregun­gen erbittet die DWA schriftlich, mög­lichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 149-9 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 9: Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen“, Ausgabedatum Januar 2022, 35 Seiten ISBN 978-3-96862-182-1 Ladenpreis: 45 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 36 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Überarbeitung Merkblatt DWA-M 273 „Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbe­reitung in Abwasseranlagen“

Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 273 „Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasserauf­bereitung in Abwasseranlagen“ zu über­arbeiten.

Das Merkblatt DWA-M 273 „Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbereitung in Ab­wasseranlagen“ ist erstmals im August 1999 erschienen und wurde einmal über­arbeitet im Mai 2009 veröffentlicht. Das Merkblatt ist textgleich als DVGW-Merk­blatt W-222 erschienen. Das Merkblatt findet eine relevante Anwendung in der Praxis, und es besteht Bedarf, das Merk­blatt zu überarbeiten.

Bei der Anwendung des Merkblatts gibt es Lücken, die bei nicht fachgerech­ter Auslegung/Falschanwendung zu Feh­lern und Problemen im Betrieb der Klär­anlage führen können. Das Merkblatt muss überarbeitet werden, um die beste­henden Kritikpunkte bei der Anwendung zu eliminieren.

Folgende Punkte sind zu prüfen und zu aktualisieren:
rechtliche Rahmenbedingungen
Sammeln und Einbringen von Be­triebserfahrungen
aktuelle Zahlen zu anfallenden Frach­ten und Qualitäten
Ergänzung um die Effekte der Dosie­rung von aktivkohlehaltigen Rück­ständen (einschließlich Vermahlung)
Ergänzung um die Effekte der Dosie­rung von kalkhaltigen Rückständen als Säurepuffer
Querverweis auf den Einsatz von Ei­sensand in der Gasreinigung und in bewachsenen Bodenfiltern
Querverweis zu Bau und Betrieb von Eisenschlammdosieranlagen in DVGW W 221-2 (A) „Behandlung“
Querverweis auf das zwischenzeitlich erschienene DVGW W 221-4 (A) „Nutzung von schlammhaltigen Wäs­sern aus der Trinkwasseraufberei­tung“
Prüfen der Anwendung hinsichtlich weiterer technischer Neuerungen.

Das Merkblatt DWA-M 273 wird in Zu­sammenarbeit mit dem DVGW überar­beitet und wie 2009 anschließend text­gleich als DVGW-Merkblatt W 222 veröf­fentlicht. Die Überarbeitung wird in ei­ner neu zu gründenden Arbeitsgruppe im DWA-Fachausschuss KA-3 „Einleiten von Abwasser aus gewerblichen und industri­ellen Betrieben in eine öffentliche Ab­wasseranlage“ (Obfrau: Dr. Andrea Poppe) umgesetzt.

Zur Mitarbeit sind interessierte Fach­leute mit entsprechenden Kenntnissen – aus dem Betrieb, Planungsbüros, Her­steller und Aufsichtsbehörden – eingela­den und werden gebeten, ihre Interes­sensbekundung mit einer kurzen Darstel­lung ihrer Person an die DWA-Bundesge­schäftsstelle zu übersenden. Bewerbun­gen von jungen Berufskolleg*innen sind herzlich willkommen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wilhelm@dwa.de

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Entwurf Merkblatt DWA-M 256-9 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 256-9 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks sind auf Kläranlagen für Überwachungs-, Steuerungs- und Rege­lungsaufgaben in zahlreichen Prozessen installiert. In dem vorliegenden Merk­blatt wird der Druck als primäre Prozess­größe betrachtet. Die Druckmessung kann als reine Schutzfunktion für Ma­schinen und Anlagen sinnvoll sein oder der Druck dient als Prozessgröße, die ei­nen wesentlichen Einfluss auf die Effizienz und Wirtschaftlichkeit verfahrens­technischer Prozesse hat.

Die vielfältigen Anwendungen der Druckmesstechnik und die damit verbun­denen messtechnischen Anforderungen führten in den letzten Jahren zu einer Vielzahl unterschiedlicher Drucksenso­ren. So stehen für die Druckmessung in gasförmigen und flüssigen Medien zahl­reiche Messverfahren und Sensorausfüh­rungen zur Verfügung, die den Bedin­gungen der verschiedenen Einsatzzwecke und Messorte entsprechen und hierfür verlässliche Messwerte liefern.

Die technische Vielfalt in der Druck­messtechnik einerseits und die große Be­deutung des Drucks als Messgröße ande­rerseits waren Anlass zur Erstellung des vorliegenden neuen Merkblatts, das sich ausschließlich der Druckmesstechnik auf Kläranlagen widmet. Als Teil 9 der Merk­blattreihe DWA-M 256 soll die vorliegen­de Regelwerkspublikation die aktuell am Markt zur Verfügung stehenden Techno­logien in übersichtlicher Weise beschrei­ben und für Planende und Anwender ei­ne Hilfestellung bei der Geräteauswahl sein. Der DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ for­muliert mit diesem Merkblatt die Anfor­derungen, die den derzeitigen Stand der Technik wiedergeben.

Neben dem Druck als direkte Mess­größe wird auf Kläranlagen die Druck­messung auch zur Bestimmung von Füll-und Grenzständen sowie von Volumen­strömen eingesetzt. Diese auf der Druck­messung basierenden Parameter sind nicht Bestandteil dieses Merkblatts. Sie werden in den Merkblättern DWA-M 256-6 und DWA-M 264 ausführlich behandelt.

Das Merkblatt DWA-M 256-9 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-13.6 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestim­mung des Drucks“ (Sprecher: Dr. Achim Gahr) und dem DWA-Fachausschuss KA- 13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing. Frank Obenaus) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ er­arbeitet. Es richtet sich an Planende und Betreiber von Kläranlagen.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 256-9 „Prozess­messtechnik auf Kläranlagen – Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks“ wird bis zum 28.Februar 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hin­weise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de

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Biogas – Aktualisierung des Arbeitsblatts DVGW-G 1030/ DWA-A 1030

Das Arbeitsblatt DVGW-G 1030/DWA-A 1030 „Anforderungen an die Qualifika­tion und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Ein­speisung von Biogas“ wird aktualisiert.

Die DWA, der DVGW und der Fach­verband Biogas (FvB) haben seit 2012 ei­ne fachliche Kooperation im Bereich Bio­gas vereinbart. Wesentliches Ziel ist es, zu Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsis­tente Mindeststandards zu etablieren. Hierzu werden technische Regeln im Be­reich der Erzeugung, Aufbereitung und Verwertung von Biogas in gemeinsam be­setzten Fachgremien erstellt. Die ent­sprechenden Merk- und Arbeitsblätter erscheinen inhaltsgleich im Regelwerk der DWA und des DVGW.

Das bisherige DVGW-Arbeitsblatt G 1030 „Anforderungen an die Qualifi­kation und die Organisation von Betrei­bern von Anlagen zur Erzeugung, Fortlei­tung, Aufbereitung, Konditionierung oder Einspeisung von Biogas“ (Dezember 2010) wird nun im Rahmen der Koope­ration Biogas im gemeinsam besetzten DVGW-Projektkreis „TSM Biogas“ aktua­lisiert und in den gemeinsamen Aus­schüssen abgestimmt.

Das Arbeitsblatt DVGW-G 1030/ DWA-A 1030 definiert die erforderliche Qualifikation des auf Biogasanlagen täti­gen Personals und beschreibt Anforde­rungen an die Aufbau- und Ablauforgani­sation, die seitens des Betreibers zu be­achten sind, um einen sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Die Anfor­derungen des Arbeitsblatts sind unab­hängig von den Eigentumsverhältnissen und der Organisationsform. DVGW-G1030/DWA-A 1030 bildet die Grundla­ge für die Durchführung von Zertifizie­rungen gemäß dem Technischen Sicher­heitsmanagement Biogas (TSM-Biogas).

Das Arbeitsblatt wird entsprechend den technischen und rechtlichen Ent­wicklungen im Bereich Biogas fortge­schrieben. Insbesondere werden Erfah­rungen, die bisher im Zuge der Zertifizie­rung von Anlagen gemäß dem „TSM-Bio­gas“ gewonnen wurden, berücksichtigt. Im Rahmen der Kooperation Biogas wird das Arbeitsblatt künftig fachlich gemein­sam von den Kooperationspartnern ge­tragen und im Regelwerk von DVGW und DWA erscheinen.

Hinweise zur Überarbeitung können an die DWA-Bundesgeschäftsstelle ge­richtet werden an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-187 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: richard.esser@dwa.de

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Entwurf Merkblatt DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Stauanlagenbetreibern“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Stauanlagenbetreibern“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion ge­stellt wird.

Das hier vorgelegte Merkblatt fasst die Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Stauanlagen zusammen. Betreiber von Stauanlagen sind Institutionen, die Was­ser zu unterschiedlichen Nutzungen auf­stauen, speichern und bewirtschaften, unabhängig von der Rechtsform und Trä­gerschaft.

Ausschließlich der bestehende Ord­nungsrahmen und die geltenden techni­schen Regeln bilden die Grundlage für die hier formulierten Anforderungen hin­sichtlich der Organisation und der be­schäftigten Personen sowie die sicher­heitstechnischen und betriebstechni­schen Belange für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Stauanlagen.

Wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen und techni­schen Forderungen bei Planung, Bau, Be­trieb und der Instandhaltung sind unter anderem:
eine sach- und ordnungsgemäße Auf­gabenerledigung
eine sozialkompetente und weitsichti­ge Führung
ausreichendes und qualifiziertes Per­sonal
wirksame Qualitätssicherungsmaß­nahmen
eine ständige Weiterentwicklung.

Für die Unterstützung bei der Umsetzung der im Merkblatt zusammengestellten Anforderungen steht auch ein fachspezi­fischer Leitfaden „Stauanlagen“ zur Ver­fügung, der zusammen mit dem TSM-Leitfaden „Allgemeiner Teil“ den Stauanlagenbetreibern eine systematische Selbstüberprüfung der eigenen Organi­sation ermöglicht. Diese stehen bei der TSM-Stelle (tsm@dwa.de) der DWA zur Verfügung.

Änderungen
Gegenüber Merkblatt DWA-M 1002 (6/2013) wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Erweiterung des Geltungsbereichs für alle Stauanlagen gemäß DIN 19700

b) Anpassung an die europäische Nor­mung und zwischenzeitlich eingetre­tene Veränderungen hinsichtlich Ge­setzen und Verordnungen

c) richtet sich sowohl an große als auch kleine Betreiber von Stauanlagen

d) Herstellung des Bezugs zum Merk­blatt DWA-M 1003

e) Überarbeitung des zugehörigen Leit­fadens „Stauanlagen“ mit dem Ziel der besseren Verständlichkeit.

Das Merkblatt wurde von der DWA-Ar­beitsgruppe WI-5.5 „TSM Stauanlagen“ (Sprecherin: Bauass. Dipl.-Ing. Antje Nielinger-Teuber) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ im Fach­ausschuss WI-5 „Managementsysteme/ Technisches Sicherheitsmanagement“ er­stellt und richtet sich an die Führungs­kräfte von Stauanlagenbetreibern und unterstützt sie dabei, einen sicheren, zu­verlässigen, umweltgerechten und wirt­schaftlichen Betrieb zu gewährleisten.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 1002 „Anforde­rungen an die Qualifikation und Organi­sation von Stauanlagenbetreibern“ wird bis zum 28.Februar 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anre­gungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: mainka@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Stauanlagenbetrei­bern“, Dezember 2021, 21 Seiten ISBN 978-3-96862-159-3 Ladenpreis: 34,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 27,60 Euro

Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Entwurf Merkblatt DWA-M 270 „Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 270 „Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Seit der Veröffentlichung des Merk­blatts ATV-M 270 „Entsorgung von Inhal­ten mobiler Toiletten mit Sanitärzusät­zen (Chemietoiletten)“ im Mai 1997 hat sich im Bereich der Entsorgung von In­halten mobiler Toiletten mit Sanitärzu­sätzen viel geändert, und eine umfang­reiche Überarbeitung war erforderlich.

Die Rechtslage wurde aktualisiert und umfassend dargestellt. Die Darstel­lung der Sanitärzusätze sowie die Aus­führungen zu den zur Entsorgung anfal­lenden Mengen und deren Zusammen­setzung wurden konkretisiert. Auch die Ausführungen über die Einleitung auf Kläranlagen wurden neugefasst und strukturiert.

Die Empfehlungen im Merkblatt DWA-M 270 beziehen sich, vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung, auf die Einlei­tung und Mitbehandlung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen aus dem privaten und gewerblichen Be­reich in kommunalen Abwasseranlagen. Gegenstand ist sowohl die Anlieferung von Inhalten aus Mobiltoiletten zur Klär­anlage als auch deren Einleitung in eine öffentliche Kanalisation sowie an die Ka­nalisation angeschlossene Einwurfstellen privater Betreiber.

Das Verbringen von Inhalten aus Mo­biltoiletten in Anlagen zur separaten Be­handlung von Fäkalschlamm wird im Merkblatt DWA-M 270 nicht erfasst. Im Zusammenhang mit der Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten ohne Sani­tärzusätze verweist das Merkblatt auf das Arbeitsblatt DWA-A 280 „Behand­lung von Schlamm aus Kleinkläranlagen in kommunalen Kläranlagen“.

Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt ATV-M 270 (5/1997) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

Löschen des Begriffs „Chemietoilet­ten“ im Titel sowie im gesamten Text

aus Gründen der Vereinheitlichung mit dem Regelwerk des DIN

● Aktualisierung und umfassende Dar­stellung der Rechtslage

● Aktualisierung der Darstellung der Sanitärzusätze und Konkretisierung bezüglich deren Anwendung

● Neufassung und Strukturierung der Ausführungen über die Einleitung auf Kläranlagen

● Aktualisierung der Ausführungen zu den zur Entsorgung anfallenden Men­gen und deren Zusammensetzung so­wohl im Text als auch in den Tabellen

● neu aufgenommen: Hinweis auf die Umweltauswirkungen

● Anpassung an die geltenden Gestal­tungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.

Das Merkblatt wurde von der DWA-Ar­beitsgruppe KA-3.1 „Entsorgung von In­halten mobiler Toiletten mit Sanitärzu­sätzen (Chemietoiletten)“ (Sprecherin: Dipl. Biol. Andrea Hintzmann) im Auf­trag des DWA-Hauptausschusses „Kom­munale Abwasserbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-3 „Einleitung von Ab­wasser aus gewerblichen und industriel­len Betrieben in eine öffentliche Abwas­seranlage“ (Obfrau: Dr. Andrea Poppe) erarbeitet. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Mitgliedern der Betreiber von Klär­anlagen sowie Vertretern der Anbieter mobiler Toilettenservices und Hersteller von Sanitärzusätzen zusammen. Das Merkblatt richtet sich an Betreiber kom­munaler Kläranlagen, Betreiber von Mo­biltoiletten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ingenieurbüros und Fachbehörden.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 270 „Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sani­tärzusätzen“ wird bis zum 28.Februar 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 270 „Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen“ Dezember 2021, 22 Seiten ISBN 978-3-96862-169-2 Ladenpreis: 34,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 27,60 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Erstellung eines neuen Merk-/ Arbeitsblatts zur Automatisie­rung der Schlammbehandlung

Die DWA plant die Erstellung eines neu­en Merk-/Arbeitsblatts zur Automatisie­rung der Schlammbehandlung.

Die Behandlung von Klärschlämmen ist ein zentraler Bestandteil der Abwas­serreinigung. Neben den dazu erforderli­chen bau-, maschinen- und elektrotech­nischen Installationen spielt die Automa­tisierung eine wesentliche Rolle, um die Prozessstabilität und -effektivität zu opti­mieren und den Bedarf für Energie, Che­mikalien und Betrieb, Wartung und In­standhaltung zu minimieren.

Für einen stabilen Gesamtprozess der Abwasserreinigung sollte der Abzug und die Eindickung von Primär- und Über­schussschlämmen automatisiert erfol­gen.

Der in der Regel kontinuierliche Be­trieb einer anaeroben Schlammstabilisie­rung ist in den normalerweise diskonti­nuierlichen Prozess der Schlammentwäs­serung einzubinden. Daraus resultiert das Erfordernis einer Schlamm- und Schlammwasserspeicherung mit entspre­chenden steuer- und regelungstechni­schen Lösungen. In einigen Praxisbei­spielen ist ein kontinuierlicher und auto­matisierter Prozess der Schlammentwäs­serung bereits realisiert worden.

Insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden thermischen Verwer­tung und gegebenenfalls vorgeschalteten Trocknung der Schlämme ist eine opti­mierte Schlammentwässerung ein rele­vanter Faktor für einen wirtschaftlichen Betrieb. Die Automatisierung der Poly­meraufbereitung und Dosierung spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Die Aufgabe der neu zu gründenden Arbeitsgruppe „Automatisierung der Schlammbehandlung“ im DWA-Fachaus­schuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing. Frank Obenaus) besteht darin, in einem Merk-oder Arbeitsblatt die vielfältigen Prozes­se der Schlammbehandlung wie Eindi­ckung, Stabilisierung und Entwässerung mit den erprobten Verfahrenstechniken, der dazu erforderlichen Messtechnik und den Automatisierungslösungen zu be­schreiben. Die Themen Trocknung, Ver­brennung, Klärschlammvererdung und die Abluft- und Gasbehandlung werden nicht Thema des Merk- oder Arbeits­blatts sein. Die Bearbeitung soll 2024 ab­geschlossen sein.

Zur Mitarbeit an der Erarbeitung des neuen Regelwerks sind interessierte Fachleute aus dem Betrieb, Planungsbü­ros, Hersteller und Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Kenntnissen eingela­den und werden gebeten, ihre Interes­sensbekundung mit einer kurzen Darstel­lung ihrer Person und Ihrer Expertise an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu über­senden. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind herzlich will­kommen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wilhelm@dwa.de

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Entwurf TRwS 787 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“

Die DWA hat den Entwurf des Arbeits­blatts DWA-A 787 (TRwS 787) „Techni­sche Regel wassergefährdender Stoffe – Abwasseranlagen als Auffangvorrichtun­gen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentli­chen Diskussion gestellt wird.

TRwS 787 ist eine spezielle Regelung zur Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen. Es werden die Anforderungen an die technische Aus­führung der betrieblichen Kanalisation und der Auffangvorrichtung sowie Maß­nahmen zur Leckageerkennung und An­forderungen an die Fremd- und Eigen­überwachung beschrieben. Diese sind einzuhalten, wenn die betriebliche Ab­wasseranlage zur Rückhaltung von Le­ckagen aus LAU- und HBV-Anlagen im Sinne § 22 Absatz 2 bis 4 AwSV genutzt werden soll.

Das Wasserrecht verlangt bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, dass diese Stoffe beim Austreten schnell und zuverlässig erkannt, zurück­gehalten und verwertet oder ordnungs­gemäß entsorgt werden. Dies bedeutet, dass Anlagen zum Umgang mit wasser­gefährdenden Stoffen in der Regel mit Rückhalteeinrichtungen ausgerüstet sein müssen, um die im Schadensfall austre­tenden wassergefährdenden Stoffe auf­zufangen. Wenn aus betriebstechnischen Gründen nicht anders möglich, kann un­ter den in § 22 AwSV genannten Voraus­setzungen die Rückhaltung in der be­trieblichen Kanalisation vorgenommen werden.

Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) (Juli 2009) wurden insbe­sondere folgende Änderungen vorge­nommen:

inhaltliche Anpassung unter anderem in Hinsicht auf die Sachverständigen­prüfpflicht und die Flüssigkeitsun­durchlässigkeit der Teile der betrieb­lichen Abwasseranlage, die zur Rück­haltung genutzt werden, an die no­vellierte Fassung der AwSV

Regelungen für Abwasseranlagen, die beim Erscheinen dieses TRwS recht­mäßig als Auffangvorrichtung betrie­ben wurden

Anpassung an rechtliche und techni­sche Erfahrungen im Rahmen der Ak­tualitätsprüfung nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.

Das Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG- 6.11 „Abwasseranlagen als Auffangvor­richtungen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Axel Nacken) im Auftrag des DWA-Hauptaus­schusses „Industrieabwässer und anla­genbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ (Obmann: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) erarbeitet. Es richtet sich insbe­sondere an Behörden, Betreiber, Planen­de, Fachbetriebe und Sachverständigen­organisationen, die im Bereich des Ge­wässerschutzes nach § 62 WHG und der AwSV tätig und von dieser Thematik be­rührt sind.

Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Abwasseranlagen als Auffang­vorrichtungen“ wird bis zum 28.Febru­ar 2022 öffentlich zur Diskussion ge­stellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digita­ler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: grabowski@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ Dezember 2021, 36 Seiten ISBN 978-3-96862-177-7 Ladenpreis: 52 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 41,60 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Entwurf Merkblatt DWA-M 361 „Reinigung und Aufbereitung von Biogasen“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 361 „Reinigung und Aufberei­tung von Biogasen“ vorgelegt, der hier­mit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Die Nutzung von Biogas aus der Ver­gärung organischer Stoffe wird auch künftig eine wesentliche Rolle beim Aus­bau erneuerbarer Energien spielen. Das Biogas, das unter anderem auf Kläranla­gen, landwirtschaftlichen Biogasanlagen oder Abfallvergärungsanlagen anfällt, kann direkt auf den jeweiligen Anlagen zur Stromerzeugung und zu Heizzwe­cken genutzt werden. Alternativ kann das Biogas nach entsprechender Aufbe­reitung als Biomethan in das Gasnetz eingespeist werden, sodass es ortsunab­hängig einer weiteren Nutzung zuge­führt werden kann. Voraussetzung für diesen Weg ist jedoch eine besonders hochwertige Aufbereitung des Biogases. Aber auch jede andere Nutzung von Bio­gas erfordert mindestens eine Reinigung des Rohgases.

Das vorliegende, erstmalig überarbei­tete Merkblatt DWA-M 361 mit dem neu­en Titel „Reinigung und Aufbereitung von Biogasen“ gibt eine Übersicht der für die jeweilige Reinigung und/oder Aufbe­reitung des Biogases nötigen und mögli­chen Verfahrenstechniken und sinnvoller Kombinationen. Für die Planung und den wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen zur Reinigung und Aufbereitung von Biogas werden Empfehlungen und Informatio­nen gegeben, sowohl hinsichtlich einer Nutzung von Biogas zum Beispiel in Blockheizkraftwerken als auch für eine Einspeisung in das Gasnetz.

Das Merkblatt gibt technische Hin­weise für Betreiber, Planer oder Bauaus­führende von Biogasanlagen in der Was­ser-, Abfall- oder Landwirtschaft. Es wen­det sich damit an Ingenieure, Naturwis­senschaftler und an im Bereich Biogas tä­tige Fachkräfte ebenso wie an Mitarbei­ter von zuständigen Behörden oder Sach­verständigenorganisationen.

Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 361 „Aufbereitung von Biogasen“ (10/2011) wurden folgende Änderungen vorge­nommen:

Änderung des bisherigen Titels „Auf­bereitung von Biogasen“ in „Reini­gung und Aufbereitung von Bioga­sen“, um die im Merkblatt behandel­ten unterschiedlichen Verfahren so­wie die Abgrenzung zu Regelwerken, die auf die Aufbereitung und Einspei­sung von Biomethan in Gasnetze ab­zielen, deutlich zu machen

neue Gliederung

Aktualisierung und Ergänzung tech­nischer Beschreibungen

Aktualisierung der Anforderungen an methanreiche Brenngase

Aktualisierung der Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen

Aktualisierung der Bezüge zu ande­ren Technischen Regelwerken.

Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-8.3 „Aufbereitung von Biogas“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Jörg Heetkamp) erarbeitet und im Rahmen der „Kooperation Biogas“ gemeinsam im DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ (Ob­mann: Dipl.-Ing. Arnold Schäfer) und der FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Bio­gaserzeugung“ sowie in Abstimmung mit dem DVGW-Gemeinschaftsausschuss G-GTK-0-1 „Erneuerbare Gase“ erstellt.

Seit April 2012 haben der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Fachverband Biogas e. V. (FvB) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) eine enge fachliche Koopera­tion im Bereich Biogas vereinbart. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevan­ten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen kon­sistente Mindeststandards zu etablieren. Die vorliegende, zweite Fassung des Merkblatts DWA-M 361 erscheint daher als gemeinsam von DVGW, DWA und FvB getragenes Merkblatt im Regelwerk von DWA und DVGW.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 361 wird bis zum 28.Februar 2022 öffentlich zur Diskus­sion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 361 „Reinigung und Aufbereitung von Biogasen“, Dezember 2021, 67 Seiten 978-3-96862-171-5 Ladenpreis: 79,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 63,60 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Redaktionelle Überarbeitung Arbeitsblatt DWA-A 199 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ – Teile 1 und 4

Die Aktualitätsprüfung der Teile 1 „Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ und 4 „Betriebsanwei­sung für das Personal von Kläranlagen“ der Merkblattreihe DWA-A 199 „Dienst-und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ durch den DWA-Fachausschuss KA-12 „Betrieb von Klär­anlagen“ in Abstimmung mit dem DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unter­halt“ hat ergeben, dass eine redaktionel­le Überarbeitung der beiden Arbeitsblät­ter notwendig ist.

Der Teil 1 „Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ wurde zuletzt im November 2011, und der Teil 4 „Betriebsanweisung für das Perso­nal von Kläranlagen“ wurde im August 2006 umfassend überarbeitet.

Die beiden Arbeitsblätter müssen in folgenden Punkten redaktionell überar­beitet werden:

Die benannten gesetzlichen Regelun­gen und Normen müssen aktualisiert und ergänzt werden, sodass das Do­kument eine Arbeitshilfe darstellt.

Die Norm hinsichtlich Instandhaltung hat sich geändert; daher soll dieses Kapitel auf den aktuellen Stand ge­bracht werden.

Fachbegriffe müssen auf die neue No­menklatur angepasst werden.

Rechtschreibfehler müssen korrigiert und einige missverständliche Formu­lierungen müssen umgeschrieben werden.

Allgemein gültige Bezeichnungen müssen auf den aktuellen Stand ge­bracht werden sowie die genderge­rechte Schreibweisen muss gemäß den Vorgaben der DWA umgesetzt werden.

Die redaktionelle Überarbeitung der bei­den Arbeitsblätter im beschriebenen Um­fang wird im DWA-Fachausschuss KA-12 „Betrieb von Kläranlagen“ (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Broll-Bickhardt) umge­setzt. Zur Überarbeitung des DWA-A 199 Teil 1 wird der DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ (Obmann: Dipl.- Ing. Roland Kammerer) eingebunden.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entge­gen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wilhelm@dwa.de

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Aktualisierung des Arbeits­blattes DVGW-G 265-1/ DWA-A 362-1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungs­netze“

Die DWA, der DVGW und der Fachver­band Biogas (FvB) haben seit 2012 eine fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Wesentliches Ziel ist es, zu Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsis­tente Mindeststandards zu etablieren. Hierzu werden technische Regeln im Be­reich der Erzeugung, Aufbereitung und Verwertung von Biogas in gemeinsam be­setzten Fachgremien erstellt. Die ent­sprechenden Merk- und Arbeitsblätter erscheinen inhaltsgleich im Regelwerk der DWA und des DVGW.

Das bisherige DVGW-Arbeitsblatt G 265-1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasver­sorgungsnetze; Teil 1: Planung, Ferti­gung, Errichtung, Prüfung und Inbetrieb­nahme“ (März 2014) wird nun im Rah­men der Kooperation Biogas im DVGW-Projektkreis „Anlagentechnik Biogas“ akutalisiert und in den gemeinsamen Ausschüssen abgestimmt.

Das Arbeitsblatt DVGW-G 265-1/ DWA-A 362-1 dient als Grundlage für Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme von Anlagen zur Aufbereitung von Biogasen auf die Be­schaffenheit von Erdgas und für Anlagen zur Einspeisung dieser Gase in Gastrans­port- und Verteilungssysteme sowie zur Rückspeisung von Gas ins vorgelagerte Netz. Auch die Aufbereitung und Ein­speisung von Biogasen aus nicht fermen­tativen Quellen, die hinsichtlich ihrer stofflichen Bestandteile und gastechni­schen Kenndaten den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts G 260 „Gasbeschaf­fenheit“ entsprechen, werden behandelt.

Das Arbeitsblatt wird entsprechend den umfangreichen technischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich Biogas fortgeschrieben. Insbesondere sind aktuell erfolgte Anpassungen von im fachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerken wie DVGW-G 260 zu be­rücksichtigen, um die inzwischen weiter­gehenden Möglichkeiten zur Einspeisung regenerativer Gase ins Gasnetz abzubil­den.

Im Rahmen der Kooperation Biogas wird das Arbeitsblatt künftig fachlich ge­meinsam von den Kooperationspartnern getragen und im Regelwerk von DVGW und DWA erscheinen. Hinweise zur Überarbeitung können an die DWA-Bun­desgeschäftsstelle gerichtet werden an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: reifenstuhl@dwa.de

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Erarbeitung eines Arbeitsbe­richts und Themenbands zum Thema „Bodenaushub im Siedlungsraum“

Der Güteschutz Kanalbau regte im Rah­men eines Verbändegesprächs an, die Thematik „Bodenaushub und Entsor­gung“ in den DWA-Gremien zu diskutie­ren, da das Themengebiet bei einer Mit­gliederversammlung des Güteschutz Ka­nalbau als dringendes Problem angese­hen wurde. Daraufhin wurde eine DWA-Umfrage im Erfahrungsaustausch der Großstädte durchgeführt, um die Proble­me mit dem Thema Bodenaushub zu er­örtern. Das Ergebnis dieser Umfrage wurde im DWA-Fachausschuss ES-5 „Bau“ diskutiert, und es wurde beschlos­sen, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die das Thema weiter behandeln soll.

Das Thema soll in Form eines Arbeits­berichts und eines Themenbands „Um­gang mit Bodenaushub im Siedlungs­raum“ aufgearbeitet werden. Diese Ver­öffentlichungen geben Handlungsemp­fehlungen für Kommunen, Baufirmen und Ausschreibende zum Umgang mit Bodenmaterial und Bodenaushub bei Baumaßnahmen in Entwässerungssyste­men im Siedlungsraum. Dies wird insbe­sondere notwendig, da die neue Mantel­verordnung 2023 in Kraft tritt.

Vorhabensziele sind unter anderem die:
Erstellung eines Arbeitsberichts zum nachhaltigen Umgang mit Bodenaus­hub bei Baumaßnahmen in Sied­lungsgebieten
Erstellung eines Themenbands zum Umgang mit Bodenmaterial/Boden­aushub vor Inkrafttreten der Mantel­verordnung
rechtliche Einordnung bezüglich der neuen Mantelverordnung
Darstellung von Best-Practice-Bei­spielen für Bodenmanagementsyste­me.

Der Arbeitsbericht und der Themenband sollen von einer neu zu gründenden Ar­beitsgruppe ES-5.2 „Umgang mit Boden­aushub im Siedlungsraum“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Iris Carstensen) im Fachaus­schuss ES-5 (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Henning Werker) erarbeitet werden.

Hinweise für die Bearbeitung sowie Interessenbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen. Interessenten mel­den sich bitte mit einer themenbezoge­nen Beschreibung ihres beruflichen Wer­degangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de

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Ihre Erfahrung ist gefragt – Überprüfung des DWA-Regelwerks

Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der In­halt stets aktuell ist. Damit der Anwen­der dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“ (Mai 2018) regelmä­ßige Prüfungen auf Aktualität vor; spä­testens nach fünf Jahren (DWA-A 400:2018, 6.1). Seit einiger Zeit er­scheinen deshalb regelmäßig Informatio­nen darüber, welche Arbeits- und Merk­blätter aufgrund ihres Alters einer Prü­fung zu unterziehen sind, zuletzt im Mai 2021.

Tabelle 1 listet alle Arbeits- und Merk­blätter auf, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Überarbeitung be­reits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an de­nen bereits gearbeitet wird, sind wichtig.

Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfah­rungen Sie bei der Anwendung der auf­gelisteten Arbeits- und Merkblätter ge­sammelt haben. Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo se­hen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind?

Ihre Anregungen sind willkommen. Schreiben Sie uns!
DWA, Qualitätssicherung Regelwerk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: QS-Regelwerk@dwa.de

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Entwürfe zur Merkblattreihe DWA-M 230 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung“, Teil 1 und Teil 2, erschienen

Die DWA hat die Entwürfe zur Merkblatt­reihe DWA-M 230 „Treibhausgasemissio­nen bei der Abwasserbehandlung – Teil 1: Direkte Treibhausgasemissionen – Messen und Bewerten“ und „Teil 2 Motivation und Vorgehen zur Erstellung von CO2e-Bi­lanzen“ vorgelegt, die hiermit zur öffent­lichen Diskussion gestellt werden.

Der Klimawandel wird mittlerweile als das dringendste, ja sogar als ein exis­tenzielles Umweltproblem wahrgenom­men. Für die betriebliche Praxis in der Siedlungswasserwirtschaft liegen aber bisher kaum Handreichungen und Hin­weise zur Relevanz der abwasserbürtigen klimarelevanten Emissionsquellen und ihre Beeinflussbarkeit vor. Mit den ersten beiden Teilen der Merkblattreihe DWA-M 230 werden Betreiber und Planende unterstützt, die Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung zu erfassen und zu bewerten.

Ziel des Merkblatts DWA-M 230-1 ist es, die Betreiber abwassertechnischer Anlagen in die Lage zu versetzen, für die in der Wasserwirtschaft relevanten Klimagase Methan und Lachgas Emissi­onsdaten für spezifische Anlagen (oder Anlagenbereiche) zu erheben, ihre Rele­vanz einzuschätzen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Reduzierung zu veran­lassen. Daneben unterstützt das Merk­blatt das Verständnis für die Sensitivitä­ten verschiedener Einflussfaktoren auf die Treibhausgasbildung und -emission und damit die Bewertung von Verfah­rensvarianten bei Planung und Betrieb.

Teil 1 beschäftigt sich ausschließlich mit den direkten Treibhausgasemissio­nen abwassertechnischer Anlagen für kommunales Abwasser gemäß des vom

World Resources Institute (WRI) und World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) 2004 verfassten „Greenhouse Gas Protocol“ (GHG). Für die in der Abwasserwirtschaft relevanten Treibhausgase Methan (CH4, Produkt an­aerober Umsetzungsprozesse) und Lach­gas (N2O, mögliches Zwischen- und End­produkt der Stickstoffumsetzung) wer­den zunächst im Überblick die Einfluss­faktoren auf die Treibhausgasbildung und -emission der Bereiche Kanalnetz, Abwasserreinigung und Schlammbe­handlung beschrieben mit einer Einord­nung der Relevanz der verschiedenen Emissionspunkte. Im Anschluss folgt ein Überblick über Analysemethoden und Messstrategien zur Erhebung anlagen­spezifischer Emissionswerte für Treibhausgase und ein kurzer Überblick mög­licher betrieblicher Maßnahmen zur Ver­meidung bzw. Reduzierung der Treibhausgasemission.

Das Merkblatt DWA-M 230-2 fokus­siert auf die Anwendung der CO2e-Bilan­zierung als Methodik zur Systembeurtei­lung in der Abwasserwirtschaft. Als Ein­stieg werden zu Beginn gesetzliche und weitere normative Vorgaben und Rege­lungen zur Notwendigkeit und Aufstel­lung von CO2e-Bilanzen erläutert. Dabei ist zu beachten, dass die Begriffe der CO2e-Bilanz und des Carbon Footprint national und international lange Zeit nicht einheitlich definiert waren. Je nach Anwendungsfall und zu bilanzierender Branche wurden beispielsweise nur indi­rekte CO2e-Emissionen oder ausschließ­lich direkte Treibhausgasemissionen be­rücksichtigt. In Deutschland definiert in­zwischen im „Memorandum Product Carbon Footprint“, das von dem Bundes­ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbun­desamt und dem Öko-Institut e. V. her­ausgegeben wurde, den Carbon Foot­print. Das Merkblatt DWA-M 230-2 fo­kussiert daher neben einer Klärung der verwendeten Begrifflichkeiten und ge­setzlich/normativen Vorgaben auf der Beschreibung des Vorgehens zur Aufstel­lung von CO2e-Bilanzen für die Abwas­serwirtschaft. Zur Unterstützung der An­wendung enthält dieser Merkblattteil ei­nen Überblick über relevante Eingangs­parameter und Datenbanken mit spezifi­schen Umrechnungsfaktoren ebenso wie Hinweise zur Wahl des Bilanzraums und Berechnung verfahrensspezifischer CO2e-Footprints (Methodik und Sensiti­vitäten).

Beide Merkblattteile wurden von der DWA-Arbeitsgruppe KA-6.7 „Treibhausga­semissionen bei der Abwasserbehand­lung“ (Sprecherin: Dr.-Ing. Maike Beier) im gemeinsamen Auftrag der DWA-Hauptausschüsse „Kommunale Abwasser­behandlung“ und „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im DWA-Fach­ausschuss KA-6 „Aerobe biologische Ab­wasserreinigungsverfahren“ mit Unter­stützung der DWA-Arbeitsgruppe KEK-2.1 „Stabilisierung von Schlämmen“ zum Thema CH4-Emissionen erarbeitet. Die Merkblattreihe DWA-M 230 richtet sich an Betreiber kommunaler Kläranlagen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von In­genieurbüros und Fachbehörden.

Frist zur Stellungnahme
Die Teile 1 und 2 der Merkblattreihe DWA-M 230 werden bis zum 31.Dezem­ber 2021 öffentlich zur Diskussion ge­stellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digita­ler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens können die Entwürfe kostenfrei im DWA-Entwurfsportal ein­gesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop sind die Entwürfe als Printversion oder als E-Book im PDF-For­mat erhältlich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 230-1 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung – Teil 1: Direkte Treibhausgasemissionen – Messen und Bewerten“ Oktober 2021, 55 Seiten ISBN 978-3-96862-131-9 Ladenpreis: 73 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 58,40 Euro

Entwurf Merkblatt DWA-M 230-2 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung – Teil 2: Motivation und Vorgehen zur Erstellung von CO2e-Bilanzen“ Oktober 2021, 39 Seiten ISBN 978-3-96862-133-3 Ladenpreis: 52 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 41,60 Euro

Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Überarbeitung Merkblatt DWA-M 552 „Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten“

Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 552 „Ermittlung von Hochwasser­wahrscheinlichkeiten“ vom August 2012 zu überarbeiten.

Die Überflutungen im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland- Pfalz zeigten erneut, wie problematisch die Ermittlung von Hochwasserwahr­scheinlichkeiten ist, wenn die Entste­hung und der Verlauf dieser Ereignisse nicht differenziert berücksichtigt wer­den. Insbesondere die zunehmende Zahl von Sturzfluten in Folge von Starkregen erfordert ein neues Verständnis der Hochwassergefährdung in Deutschland. Es wurde deutlich, wie sich Sturzfluten von den herkömmlichen Flusshochwas­sern unterscheiden: extrem kurze An­stiegszeiten, hohe Fließgeschwindigkei­ten, starke hydraulische Belastung der Gewässer und der überströmten Uferbe­reiche, Verklausung von Durchlässen und Ausuferungen. Ursächlich für Sturzfluten sind Starkregen, die sich, was Menge, Dauer und damit Regenintensität be­trifft, deutlich von den Niederschlags­ereignissen, die Flusshochwasser in grö­ßeren Fließgewässern bedingen, unter­scheiden.

Aufgrund dieser Erfahrungen der letzten Jahre und der prognostizierten steigenden Relevanz von durch Starkre­gen ausgelösten Hochwassern hält die DWA es für notwendig, das Merkblatt DWA-M 552 „Ermittlung von Hochwas­serwahrscheinlichkeiten“ zu überarbei­ten. Das Ziel der Überarbeitung besteht darin, neue Erkenntnisse in der Hoch­wasserhydrologie, wie zum Beispiel die explizite Berücksichtigung der verschie­denen Hochwassertypen in der Hoch­wasserstatistik, in das Merkblatt zu inte­grieren. Auch im Bereich der statisti­schen Charakterisierung von Starkregen haben sich neue methodische Entwick­lungen ergeben, die bereits in die derzeit laufende Überarbeitung des KOSTRA-Kartenwerks eingehen. Es wäre damit sinnvoll, auch die Frage der modellba­sierten Hochwasserermittlung in Hin­blick auf die zu berücksichtigenden me­teorologischen Belastungsgrößen zu in­tegrieren. Weiterhin sollte dargestellt werden, in welchem Kontext die be­schriebenen hochwasserstatistischen Be­trachtungen zum Hochwasserrisikoma­nagement stehen.

Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungsvorschläge für das Merkblatt aufgelistet und erläutert:

1. Einbeziehung von partiellen Serien als Alternative zu den bisher hauptsächlich verwendeten Jahreshöchstabflüssen

Während die Betrachtung von jährlichen Maxima lediglich ein Hochwasserereig­nis pro Jahr in die Statistik miteinbe­zieht, können partielle Serien, abhängig von der Größe der Hochwasser, mehrere Ereignisse berücksichtigen. Dies kann die Stichprobengröße deutlich erhöhen. Die Wahl des Schwellwerts spielt hier eine entscheidende Rolle. Hierzu müssen die statistischen Methoden zur Bestimmung von Jährlichkeiten erweitert werden. Diese neuen Ansätze bilden die Grundla­ge für die unter 3. erläuterte typ-basierte Hochwasserstatistik.

2.Erweiterung der Methodik zur Untersuchung von Zeitreihen auf Instationaritäten

Die Frage der Instationarität wird im Zu­sammenhang mit möglichen klimati­schen oder anthropogen-bedingten Ver­änderungen des Hochwasserregimes häufig thematisiert. Daher sollten die klassischen, im bisherigen Merkblatt ent­haltenen Trendtests um Bruchpunkttests erweitert werden. Hierzu soll ein konkre­tes Schema für die Prüfung der Daten auf Instationarität vorgegeben werden mit Vorschlägen für verschiedene Testverfah­ren. Zusätzlich wird eine Überprüfung auf Häufungen hochwasserarmer bzw. hochwasserreicher Zeiträume vorge­schlagen, für die mittlerweile ebenfalls ein geeigneter statistischer Test zur Ver­fügung steht.

3. Einführung der typen-basierten Hochwasserstatistik

Hochwasserereignisse in einem Einzugs­gebiet haben meist unterschiedliche Ur­sachen. So können zum Beispiel sowohl Schneeschmelz-Hochwasser als auch Starkregen-Hochwasser in der Serie der maximalen jährlichen Hochwasser ent­halten sein. Die gemeinsame Betrach­tung von Hochwassern unterschiedlicher Genese führt folglich zu einer inhomoge­nen Stichprobe, was den Grundannah­men der Statistik widerspricht. Daher sollten Hochwasser nach Typen getrennt betrachtet werden. Hierzu wird zunächst die Separation der einzelnen Hochwasserereignisse aus langjährigen Rei­hen der Abflusstageswerte benötigt. Mit­hilfe einer einfach anzuwendenden Me­thodik, die auf der Ganglinienanalyse ba­siert und einige wenige meteorologische Eingangsdaten wie tägliche Nieder­schlags- und Temperaturwerte benötigt, können die Ereignisse in Typen eingeord­net werden. Alternativ werden Typisie­rungen basierend auf meteorologischen und hydrologischen Faktoren vorgeschla­gen. Auf dieser Grundlage können die Ereignisse jedes Hochwassertyps separat statistisch analysiert werden. Um Aussa­gen zur Jährlichkeit eines bestimmten Scheitelabflusses zu erhalten, ist eine statistische Mischverteilung dieser Typen anzuwenden. Diese Methodik ergänzt die bereits im Merkblatt DWA-M 552 enthaltene saisonale Statistik um den wesentlichen Aspekt der Hochwasserge­nese und kombiniert daher die saisonale Statistik mit der kausalen Informations­erweiterung.

4. Multivariate Statistik

Die aktuelle Hochwasserstatistik im Merkblatt fokussiert sich allein auf den Hochwasserscheitel. Weitere, zum Bei­spiel für den Hochwasserrückhalt wichti­ge Merkmale wie die Hochwasserfülle werden außer Acht gelassen. Da bei der typen-basierte Statistik sowohl Scheitel als auch Volumen eines Hochwassers be­trachtet werden, kann hier zusätzlich die multivariate Statistik, das heißt, die Scheitel-Füllen-Statistik, eingeführt wer­den. Diese erlaubt differenziertere Aus­sagen zu den Formen der typen-basierten Bemessungsganglinie und Plausibilitäts­angaben zu Merkmalskombinationen.

5. Erweiterte Niederschlag-Abfluss- Modelle und Hochwasser-Starkregen-Gefahrenkarten

Neben der statistischen Analyse von Be­obachtungsdaten werden Bemessungs­hochwasser oftmals mithilfe von statis­tisch bewerteten Bemessungsnieder­schlägen und Niederschlag-Abfluss-Mo­dellen berechnet. Dies wurde bereits im Merkblatt DWA-M 552 unter Kapitel 5.4 erläutert. Hierzu wären folgende Erwei­terungen sinnvoll: Einführung einer ad­äquaten Methodik zur Niederschlagssta­tistik, die in der Lage ist, auch Starkregenereignisse hinsichtlich ihrer beobachte­ten Auftretenswahrscheinlichkeit einzu­ordnen. Hierzu ist der im MUNSTAR-Pro­jekt1 verwendete Ansatz, der auf dem cGEV-Modell basiert und somit dem im zukünftigen KOSTRA- Kartenwerk imple­mentierten Modell entspricht, besonders geeignet, da er, im Gegensatz zur derzeit verwendeten zwei-parametrigen Gum­bel-Verteilung mit Ausgleichsfunktion, die statistische Schiefe als dritten Kenn­wert der Beobachtungsreihen berück­sichtigen kann. Hochwasser-Berechnun­gen auf Basis dieser Bemessungsnieder­schläge sollen dann für die Erstellung von Hochwasser- und Starkregengefah­renkarten auf Grundlage hydrologischer und hydraulischer Modelle genutzt wer­den. Die erforderlichen Arbeitsschritte sollten im Merkblatt vorgestellt werden.

Die genannten fünf Hauptpunkte stellen notwendige Ergänzungen der hochwas­serstatistischen Analysen, die im Merk­blatt DWA-M 552 beschrieben sind, dar. Alle neu hinzugefügten Methoden sollen als web-basierte Software-Lösungen an­geboten werden, die durch die Verwen­dung einer einfachen Benutzeroberflä­che die Anwendung ermöglichen.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge­schäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-161 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: barion@dwa.de

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Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 372 „Technische Rahmenbedingungen für die Vergärung biogener Abfälle“

Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-4.2 „Vergä­rung“ wird im Auftrag und unter der Mit­wirkung des Fachausschusses KEK-4 „Mechanische und biologische Abfallbe­handlung“ das Merkblatt DWA-M 372 überarbeiten.

Das Merkblatt, dessen erste Auflage im Mai 2003 veröffentlicht wurde, be­schreibt die technischen Rahmenbedin­gungen der Abfallvergärung. Diese wer­den ausgehend von einer Betrachtung der möglichen Inputmaterialien und de­ren Aufbereitung über die Verfahrens­technik von Gärreaktoren bis zur Pro­zesswasser- und Biogasaufbereitung um­fassend dargestellt. Auch die grundle­genden rechtlichen Anforderungen wer­den skizziert.

Um die technischen Entwicklungen und die heute vorliegenden umfangrei­chen Betriebserfahrungen mit verschie­den Anlagentypen zur Vergärung bioge­ner Abfälle zu berücksichtigen, soll das Merkblatt DWA-M 372 grundlegend überarbeitet werden. Dabei sind sowohl die erheblich veränderten rechtlichen Rahmenbedingen sowie der fortgeschrie­bene Stand technischer Regelwerke zu berücksichtigen. Hierbei ist auch die in­haltliche Verzahnung mit aktuellen Merk- und Arbeitsblättern der DWA zum Beispiel zur Trockenvergärung, zur Co- Vergärung oder aus dem Bereich Biogas zu aktualisieren. Weiterhin ist vorgese­hen, das Merkblatt um technische Hin­weise zu möglichen Treibhausgasemissi­onen und deren Vermeidung zu ergän­zen.

Die Arbeitsgruppe KEK-4.2 „Vergä­rung“ beabsichtigt, sich für diese Aufga­be personell zu verstärken, und freut sich über weitere Mitarbeiter*innen. Hinwei­se und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten für die eh­renamtliche Mitarbeit in der Arbeits­gruppe melden sich bitte mit einer the­menbezogenen Beschreibung ihres be­ruflichen Werdegangs bei der DWA-Bun­desgeschäftsstelle. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind aus­drücklich herzlich willkommen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: dahmen@dwa.de

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