AöW-Positionspapier „Öffentliche Wasserwirtschaft als wichtige Partnerin in der Energiekrise – Forderungen aus der Praxis“
Durch den hohen Energiebedarf und den zu geringen Ausbau Erneuerbarer Energien trifft die Energiekrise Deutschland hart. Als Kritische Infrastruktur hat die öffentliche Wasserwirtschaft besondere Sorgfaltspflichten der Daseinsvorsorge. Zugleich ist sie aufgrund der Energieeinspar- aber auch der großen Energieproduktionspotenziale eine wichtige Partnerin bei der Bewältigung der Energiekrise und zur Erreichung der Energiewende in Deutschland. Hierzu werden aus der Praxis der öffentlichen Wasserwirtschaft konkrete Probleme aufgezeigt, Konsequenzen für die Energiewende hergeleitet und mögliche Lösungswege skizziert.
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Die Videodokumentation zum Netzwerktreffen der Betreiberplattform Intensiver Austausch der internationalen Partner in Stuttgart
In Stuttgart diskutierten Teilnehmende aus sechs Ländern und sieben Partnerschaften des vom BMZ geförderten und vom VKU unterstützten Pilotprojektes Betreiberplattform zwei Tage lang angeregt über aktuelle Fragen der kommunalen Wasserversorgung. In der neuen Videodokumentation können sie nun selbst miterleben, wie diese Zusammenarbeit aussieht.
Wasserunternehmen auf kommunaler Ebene sind zentrale Akteure für die Wasserver- und Abwasserentsorgung der Menschen vor Ort. Deswegen gilt es, die Wasserunternehmen gerade in ärmeren Ländern fit zu machen und beispielsweise hohe Wasserverluste durch marode Leitungen zu reduzieren. Ein noch relativ neues Instrument in dieser Hinsicht ist die 2019 ins Leben gerufene Betreiberplattform mit institutionellen Partnerschaften zwischen Wasserunternehmen in Deutschland und Partnerländern wie Sambia oder der Ukraine.
Die Energie, die in den Partnerschaften steckt, zeigte sich auch beim Netzwerktreffen der Betreiberplattform Ende Mai 2022. In Fachgruppen arbeiteten die Expertinnen und Experten an Themen wie Wasserverlustreduzierung, Energieeffizienz oder Wasseraufbereitung. Durch die Corona-Pandemie hatten die Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Betreiberpartnerschaften zunächst zwei Jahre lang mit digitalen Formaten Vorlieb nehmen müssen. Doch mittlerweile haben die Partner ihre institutionellen Partnerschaften durch regelmäßige Reisen intensiviert.
„If you want to go fast, go alone, if you want to go far, go together”; dieses afrikanische Sprichwort zitierte Gerlinde Sauer vom BMZ gleich zu Beginn der Veranstaltung und fasste damit prägnant deren Sinn und Zweck zusammen. Wie sich an den beiden Tagen in Stuttgart schnell zeigte, hatten die Teilnehmenden keine Absicht, die Veranstaltung als reinen Ideenaustausch zu verstehen. Stattdessen ging es direkt ans Eingemachte: In Workshops und Peer-to-Peer-Beratungen spielten die Vertreterinnen und Vertreter der Wasserunternehmen aus Südafrika, Jordanien, Tansania, Sambia, der Ukraine und Deutschland echte Herausforderungen aus ihrer täglichen Praxis durch und suchten dabei intensiv und kooperativ nach Lösungen.
Eine ausführliche Nachlese und Impressionen zu dem Treffen finden Sie auf der Seite der Betreiberplattform oder direkt hier.
Und natürlich können Sie sich die Videodokumentation auch direkt hier anschauen: Networking Event of the Utility Platform in Stuttgart, Germany 2022 – YouTube
Neue EU-Vorgaben zur Cybersicherheit vernetzter Produkte Vorschläge für herstellerseitige Cybersicherheits- und Updatepflichten
Zur Stärkung der Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen hat die EU-Kommission am 15. September 2022 ein Gesetz über Cyberresilienz vorgelegt. Der Verordnungsvorschlag beinhaltet herstellerseitige Pflichten für die Cybersicherheit ihrer Produkte. Als Endverbraucher könnten kommunale Unternehmen hiervon maßgeblich profitieren.
Durch die Zunahme von Cyber-Attacken rückt der Bedarf an zuverlässigen Sicherheitsstandards stärker in den Fokus. Nachdem die EU mit der NIS 2-Richtlinie bereits umfangreiche Cybersicherheitspflichten für eine große Zahl von Unternehmen geschaffen hat, bringt die EU-Kommission nun das Gesetz über Cyberresilienz (Cyber Resilience Act, CRA) auf den Weg, um bei ausgelieferten Produkten selbst für Sicherheit zu sorgen.
Von den neu vorgesehenen Pflichten wären primär Hersteller, Händler und Importeure von sogenannten Produkten mit digitalen Elementen betroffen. Konkret enthält der Gesetzesvorschlag verschiedene Cybersicherheitsanforderungen. So würde etwa die Verpflichtung zur Lieferung von Produkten ohne bekannte Schwachstellen festgeschrieben und die von Werk aus konfigurierte Sicherheitseinstellung der Produkte festgelegt. Ferner werden Vorgaben für autorisierte Zugänge, Verschlüsselungen zur Sicherung vertraulicher Daten und Schutzmaßnahmen gegen verteilte Netzwerkangriffe (DoS-Attacken) vorgeschlagen.
Dabei verfolgt die EU-Kommission mit ihrem Verordnungsvorschlag einen Security-by-Design-Ansatz, wonach Hersteller dazu verpflichtet wären, Sicherheit als Kriterium für das Design ihrer Produkte miteinfließen zu lassen. Zudem sieht der Vorschlag eine Verpflichtung der Hersteller zur Bereitstellung von Updates für bis zu fünf Jahre vor, um ein geeignetes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Das Bereitstellen von kostenlosen Sicherheitsupdates wäre insbesondere bei Bekanntwerden von Schwachstellen von den Herstellern zu garantieren.
Die Konformität mit den Designpflichten weisen Produkthersteller nach, indem sie für das Produkt eine Risikoabschätzung durchführen und beilegen. Ferner müssen sie eine technische Dokumentation über die Sicherheit des Produkts und dessen ordnungsgemäße Handhabung beifügen. Diese technische Dokumentation soll darlegen, wie das Produkt die Cybersicherheitsanforderungen des CRA erfüllt.
Besondere Anforderungen würden an sogenannte kritische Produkte mit digitalen Elementen gestellt. Während einfache Produkte mit digitalen Elementen vom Hersteller selbst als sicherheitskonform deklariert werden könnten, wäre bei kritischen Produkten eine umfangreiche Konformitätsprüfung notwendig. Bei einer Untergruppe besonders kritischer Produkte wäre sogar eine behördliche Autorisierung unerlässlich. Zu kritischen Produkten zählen beispielsweise Smart Meter (intelligentes Messsystem), IoT-Geräte kritischer Infrastrukturen (smarte Informationssysteme) sowie Router für Industrieanwendungen, welche auch in der Kommunalwirtschaft genutzt werden.
Aus VKU-Sicht ist die Stärkung der Cybersicherheit, wie sie von der Kommission vorgesehen ist, begrüßenswert. Insbesondere der Security-by-Design-Ansatz und die Updatepflicht sind wesentliche Pfeiler der IT-Sicherheit. Nun bleibt es abzuwarten, wie sich Parlament und Rat zum Vorschlag der Kommission äußern werden. Der VKU verfolgt die Entwicklungen und bringt sich aktiv in den Gesetzgebungsprozess ein.
https://www.vku.de/themen/europa/artikel/neue-eu-vorgaben-zur-cybersicherheit-vernetzter-produkte/
BUND: LNG ist eine Sackgasse
Die Bundesregierung plant derzeit LNG-Terminals für den Import von flüssigem Erdgas in Deutschland. Gleichwohl der BUND die Unabhängigkeit von russischen Energieimporten und eine größere Unabhängigkeit und Diversifizierung in der Energieversorgung begrüßt und unterstützt, lehnen wir angesichts der Klima- und Umweltschädlichkeit von LNG den Bau mehrerer Terminals in Deutschland ab, so lange deren Bedarf nicht nachgewiesen und umweltverträglichere Alternativen nicht ausreichend geprüft wurden.
An der Nordsee und Ostsee wird der Bau von Terminals für die Anlandung und Speicherung von Flüssigerdgas (LNG) geplant: Schwimmende LNG-Terminals sind in Wilhelmshaven und Brunsbüttel geplant, als weitere Standorte sind Stade, Rostock, Hamburg und Eemshaven in den Niederlanden im Gespräch. Für den Bau des ersten schwimmenden Terminals in Wilhelmshaven wurde am 29. April 2022 ein vorzeitiger Baubeginn genehmigt. Die provisorischen schwimmenden LNG-Terminals sollen laut Bundesregierung ab 2025 durch feste Anlagen an Land ersetzt werden. Stationäre LNG-Terminals sind in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Stade vorgesehen.
Durch das geplante Beschleunigungsgesetz für LNG soll der Bau von LNG-Terminals ohne Umweltprüfungen und mit massiv reduzierter Beteiligung der Zivilgesellschaft durchgesetzt werden. Der BUND kritisiert diese Vorgehensweise scharf.
Die Kritik an LNG-Terminals schmälert dabei in keiner Weise unsere Verurteilung des verheerenden, völkerrechtswidrigen Angriffskriegs auf die Ukraine. Der BUND fordert uneingeschränkt, dass Deutschland schnellstmöglich unabhängig von russischen Energieimporten werden muss, und appelliert eindringlich an die Politik, jetzt die Weichen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung zu stellen und nicht die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Durch eine ökologische und dezentrale Energieversorgung, durch mehr Energieeinsparen und Effizienz macht sich Deutschland nicht nur unabhängig von fossilen Energien, sondern auch von Staaten, die unsere demokratischen Werte nicht teilen.
https://www.bund-niedersachsen.de/themen/mensch-umwelt/klima-und-energie/sackgasse-lng/
VKU-Web-Seminar am 17.11.2022: Investitionsplanungen für Erhalt und Erneuerung der kommunalen Wasser- und Abwasserinfrastruktur
Ein aktuelles VKU-Web-Seminar beschäftigt sich mit den aktuellen Herausforderungen für Infrastrukturinvestitionen in der Wasserwirtschaft. In Deutschland gilt die zuverlässige Versorgung mit Trinkwasser und die Entsorgung von Abwasser als Selbstverständlichkeit. Bei der kosteneffizienten Instandhaltung der Leitungs- und Kanalnetze sehen sich die Wasserversorger und Abwasserentsorger jedoch mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Der Erhalt und die Erneuerung der bestehenden Anlagen sowie die Wartung der Leitungs- und Kanalnetze ist für sich genommen schon eine ambitionierte und kostenintensive Daueraufgabe. In einem dynamischen Investitionsumfeld, in dem die Beschaffungs- und Baupreise im Zusammenhang mit den aktuellen Krisen erheblich steigen, ist eine kontinuierliche Planung und Durchführung der Infrastrukturmaßnahmen umso herausfordernder. Zudem macht der Klimawandel zusätzliche infrastrukturelle Anpassungen notwendig. Vor diesem Hintergrund befasst sich dieses VKU-Web-Seminar zielgerichtet mit der intelligenten Investitionsplanung der kommunalen Wasser- und Abwasserinfrastruktur.
VKU: Aktualisierte VKU-Grafik zeigt Wasserentnahmeentgelte der Bundesländer im Vergleich Abgabensätze und Aufkommen 2022
In Deutschland erheben derzeit 13 Bundesländer ein Wasserentnahmeentgelt in unterschiedlicher Höhe und Ausgestaltung. Die aktualisierte VKU-Grafik liefert mit Stand 2022 eine vergleichende Darstellung der Abgabensätze für die öffentliche Wasserversorgung und des jährlich erzielten Gesamtaufkommens laut der jeweiligen Haushaltspläne der Bundesländer.
Die Abgabensätze weisen bundesweit teilweise deutliche Unterschiede auf. Sachsen erhebt mit 1,5 Cent/m3 im Vergleich das niedrigste Entnahmeentgelt. Zusammen mit Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt (5 Cent/m3) und Rheinland-Pfalz (6 Cent/m3) gehört es damit zur Gruppe der Bundeländer deren Abgabensätzen weniger als 10 Cent/m3 betragen. Berlin erhebt mit 31 Cent/m3 das höchste Entgelt, gefolgt von Hamburg mit 17,47 Cent/m3. In Hamburg wurde der Abgabesatz im Vergleich zum Vorjahr leicht angehoben. In Niedersachsen hat sich das Entnahmeentgelt verdoppelt und beträgt dort nun 15 Cent/m3.
In Bayern, Hessen und Thüringen wird derzeit auf die Erhebung einer Abgabe auf Wasserentnahmen verzichtet. Während aus dem Hessischen Umweltministerium zuletzt zu hören war, dass ein „Wassercent“ grundsätzlich als sinnvoll erachtet wird, um den sparsamen Umgang mit Wasser zu fördern, sollen konkrete Optionen für eine mögliche Umsetzung zunächst bis 2023 anhand einer Studie erarbeitet werden. Und auch in Bayern ist die Einführung eines „Wassercents“ mit der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum „Klimaland Bayern“ im Sommer 2021 auf die politische Agenda gerückt.
Die bestehenden landesspezifischen gesetzlichen Regelungen für die Erhebung der Wasserentnahmeentgelte sind sehr heterogen ausgestaltet und unterscheiden sich nicht nur in der Höhe der Abgabensätze. Auch in den Geltungsbereichen für Grund- und Oberflächenwasser, bei der Differenzierung nach verschiedenen Nutzergruppen oder auch bei der Zweckbindung der Mittelverwendung gibt es Unterschiede. Oftmals gelten für die öffentliche Wasserversorgung höhere Abgabensätze als für andere Nutzergruppen. Jedoch sollte die Trinkwasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge keinem höheren Entgeltsatz unterliegen und dadurch gegenüber anderen Wassernutzungen benachteiligt werden. Insbesondere die Landwirtschaft darf als bedeutender Verursacher diffuser Gewässerbelastungen nicht ausgenommen oder durch reduzierte Abgabensätze bevorteilt werden.
In der Summe aller Bundesländer, die ein Wasserentnahmeentgelt erheben, wird im Jahr 2022 laut Haushaltsplanung voraussichtlich ein Aufkommen von etwa 454 Mio. Euro erzielt. Nicht in jedem Bundesland besteht für die Verwendung der Einnahmen eine gesetzlich verankerte Zweckbindung. Die Erhebung eines Wasserentnahmeentgeltes wirkt sich unmittelbar auf die Kosten der Trinkwasserversorgung aus und führt zu einer Erhöhung der Wasserentgelte für die Kunden. Da das Gesamtaufkommen aus den Wasserentnahmeentgelten zum Großteil von der öffentlichen Wasserversorgung generiert wird, sollte es zweckgebunden für Maßnahmen des Gewässerschutzes vorgesehen werden. Um die Akzeptanz der Wasserentnahmeentgelte zu erhöhen ist eine Verbesserung der Transparenz der Mittelverwendung unabdingbar. Die wenigsten Landesgesetze sehen bislang Berichtspflichten vor, die einen Einblick in die tatsächliche Mittelverwendung ermöglichen.
Trinkwasserschutz durch Fracking nicht gefährden
„Fracking und CO2-Speicherung“, mahnt Franz-Xaver Kunert, Präsident des Deutschen Bundes der verbandlichen Wasserwirtschaft e.V. (DBVW) „darf die lebensnotwendige Ressource Wasser in Form des generationsgerechten Grundwasserschutzes im überragenden Interesse der öffentlichen Wasserversorgung nicht gefährden.“ Je nach Region seien schon heute teilweise 100 % des Grundwassers für die Trinkwasserversorgung notwendig.
„Auch wenn der politische und öffentliche Fokus in Deutschland primär auf der Energieversorgung liegt, dürfen wir die lebensnotwendige Daseinsvorsorge Wasser nicht außer Acht lassen und den Schutz unserer kostbarsten Ressource nicht panisch beginnen zu vernachlässigen.“, so Präsident Kunert.
Eine Instrumentalisierung der aktuellen weltpolitischen Situation, um eine potenziell umweltgefährdende Technik zur Versorgung mit fossiler Energie wieder zu ermöglichen, lehnt der Präsident unter den gegebenen Rahmenbedingungen klar ab. Hier dürfe es laut Kunert nicht zu einem technischen Rückschritt kommen.
Nicht umsonst sei nach einem vieljährigen Diskussionsprozess das bundesweite Verbot von Fracking in Trinkwasserschutzgebieten durch den Bundestag beschlossen worden. Die Ablehnung der niedersächsischen politischen Verantwortlichen, Fracking zu prüfen, wird durch den DBVW daher vollumfänglich unterstützt.
„Die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser zu jeder Zeit sowie der hohe Standard der deutschen Abwasserbehandlung sind wesentlicher Teil unserer Lebensgrundlage und sind Standortfaktor für unsere Kommunen und das ganze Land. Die aktuellen Herausforderungen machen Umdenkungsprozesse erforderlich, dürfen aber nicht dazu führen, dass die Sicherung der Ressource Wasser für nachfolgende Generationen gefährdet wird“ mahnt Kunert.
https://dbvw.de/2022/08/08/pressemitteilung-trinkwasserschutz-durch-fracking-nicht-gefaehrden/
VKU beim Netzwerktreffen der Betreiberplattform Intensiver Austausch der internationalen Partner in Stuttgart
In Stuttgart diskutierten Teilnehmende aus sechs Ländern und sieben Partnerschaften des vom BMZ geförderten und vom VKU unterstützten Pilotprojektes Betreiberplattform zwei Tage lang angeregt und lösungsorientiert über aktuelle Fragen der kommunalen Wasserversorgung.
Wasserunternehmen auf kommunaler Ebene sind zentrale Akteure für die Wasserver- und Abwasserentsorgung der Menschen vor Ort. Deswegen gilt es, die Wasserunternehmen gerade in ärmeren Ländern fit zu machen und beispielsweise hohe Wasserverluste durch marode Leitungen zu reduzieren. Ein noch relativ neues Instrument in dieser Hinsicht ist die 2019 ins Leben gerufene Betreiberplattform mit institutionellen Partnerschaften zwischen Wasserunternehmen in Deutschland und Partnerländern wie Sambia oder der Ukraine.
Die Energie, die in den Partnerschaften steckt, zeigte sich auch beim Netzwerktreffen der Betreiberplattform Ende Mai 2022. In Fachgruppen arbeiteten die Expertinnen und Experten an Themen wie Wasserverlustreduzierung, Energieeffizienz oder Wasseraufbereitung. Durch die Corona-Pandemie hatten die Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Betreiberpartnerschaften zunächst zwei Jahre lang mit digitalen Formaten Vorlieb nehmen müssen. Doch mittlerweile haben die Partner ihre institutionellen Partnerschaften durch regelmäßige Reisen intensiviert.
„If you want to go fast, go alone, if you want to go far, go together”; dieses afrikanische Sprichwort zitierte Gerlinde Sauer vom BMZ gleich zu Beginn der Veranstaltung und fasste damit prägnant deren Sinn und Zweck zusammen. Wie sich an den beiden Tagen in Stuttgart schnell zeigte, hatten die Teilnehmenden keine Absicht, die Veranstaltung als reinen Ideenaustausch zu verstehen. Stattdessen ging es direkt ans Eingemachte: In Workshops und Peer-to-Peer-Beratungen spielten die Vertreterinnen und Vertreter der Wasserunternehmen aus Südafrika, Jordanien, Tansania, Sambia, der Ukraine und Deutschland echte Herausforderungen aus ihrer täglichen Praxis durch und suchten dabei intensiv und kooperativ nach Lösungen.
Nach dem Austausch in Stuttgart ging es dann noch mit den internationalen Partnern weiter zur IFAT nach München.
https://www.vku.de/themen/daseinsvorsorge/artikel/vku-beim-netzwerktreffen-der-betreiberplattform/
AöW: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum CETA-Abkommen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Verbändebeteiligungsverfahren zum CETA-Abkommen mit einer Frist von weniger als 24 Stunden durchgeführt. Bereits im April 2016 hatte die AöW darauf hingewiesen, dass die Wasserwirtschaft vom CETA- Abkommen nicht deutlich ausgenomen ist – und dass das nachteilige Folgen für das Gemeinwohl haben kann. An dem CETA-Text hat sich bisher nichts geändert und auch durch die zum CETA-Text zu Protokoll abgegebenen zwei Erklärungen (das Gemeinsame Auslegungsinstrument und die Erklärungen für das Ratsprotokoll) können unsere Bedenken nicht ausgeräumt werden. Mehr:
Abwassergebühren zu hoch – BDE fordert mehr Transparenz bei Gebühren und Wettbewerbsoffenheit
Innovations- und Investitionsbereitschaft muss in der Wasserwirtschaft Vorrang haben
Als Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster macht sich der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, wasser- und Rohstoffwirtschaft für mehr Klarheit bei den Abwassergebührenkalkulationen stark.
„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist für unseren Verband Anlass genug, allen Verantwortlichen zu signalisieren, die Notwendigkeit korrekter Berechungsgrundlagen bei Abwassergebühren ernst zu nehmen und Fehlkalkulationen in diesem Bereich künftig zu vermeiden,“ erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.
Kurth bezog sich damit auf ein vor kurzem ergangenes Urteil der Münsteraner Richter, wonach die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 rechtswidrig ist. Die Richter hatten ihre Entscheidung damit begründet, dass die konkret vorliegende Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen zu einem Gebührenaufkommen führt, das die Kosten der Anlagen überschreitet. Gegen seinen Gebührenbescheid aus dem Jahr 2017 hatte seinerzeit ein Bürger der Stadt geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Klage im Jahr 2020 abgewiesen. In der Berufung hatte der Kläger nun Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat den Gebührenbescheid aufgehoben. Nach Überzeugung der Richter waren die Gebühren um insgesamt rund 18 Prozent überhöht.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Wasserwirtschaft in Deutschland steht wegen der herausragenden Bedeutung dieses Rohstoffs vor erheblichen Herausforderungen. Für bessere Reinigungsintensität, umfassende Phosphorrückgewinnung, effiziente Schadstofferkennung und notwendige Digitalisierung dieses im Wortsinne lebenswichtigen Rohstoffs muss die Innovations- und Investitionsbereitschaft weiter gefördert werden. Kalkulatorische Fehlentwicklungen dürfen nicht zu Überteuerung und zur Schaffung von Schattenhaushalten führen. Das Urteil aus Münster ist eine gute Gelegenheit, bestehende Kalkulationen auf den Prüfstand zu stellen.“
Der Vorsitzende des BDE Regionalverbandes West, Michael Wieczorek, ergänzte: „Das Urteil aus Münster bewertet einen Einzelfall, blickt aber auch über diesen hinaus. Die privaten Unternehmen der Wasserwirtschaft sehen sich mit den kommunalen Betrieben in enger Partnerschaft, um die zukünftigen Herausforderungen für die Wasserwirtschaft transparent, gemeinsam und innovativ zu bewältigen.“
https://www.bde.de/presse/abwassergebuehren-bde-fordert-transparenz-wettbewerbsoffenheit/
15-jähriges Jubiläum der Gründung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
Veranstaltung und Podiumsdiskussion zum Thema „Klimawandel: Herausforderungen der Wasserwirtschaft für zukünftige Generationen“
Berlin. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) feiert heute im Haus- der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin ihr 15-jähriges Gründungsjubiläum. Als Redner:innen werden die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann vom BMUV, die Vizepräsidentin des UBA Dr. Lilian Busse und der Rechtsexperte zu der erfolgreichen Klimagesetz-Verfassungsklage Prof. Felix Ekardt zu Gast sein. Nach einem Vortrag von AöW-Vizepräsidenten Herrn Olaf Schröder zu Handlungsfeldern der Wasserwirtschaft wird es eine anschließende Diskussionsrunde mit den neuen oder wiedergewählten wasserpolitischen Sprecher:innen der Bundestagsfraktionen geben. Danach wird in einem Abendtalk mit dem Gründungsvizepräsidenten Hans-Hermann Baas und AöW-Präsidenten Prof. Lothar Scheuer über die Themen in der AöW-Gründungszeit, die Entwicklung und Zukunft der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand unterhalten.
AöW-Präsident Prof. Scheuer: „Auf das in den letzten 15 Jahren erreichte können wir stolz sein. Die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand hat in Politik und Gesellschaft hohe Akzeptanz. Wir haben eine Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen, dabei muss die nachhaltige Gemeinwohlorientierung in öffentlicher Hand im Fokus stehen. Es gilt das Vertrauen aufrechtzuerhalten und sich dafür weiterzuentwickeln.
Vor rund einem Jahr hat das Bundesumweltministerium die Nationale Wasserstrategie vorgestellt, die nun in der Bundesregierung und mit den Ländern weiter abgestimmt wird. Die bereits spürbaren Auswirkungen des Klimawandels stellen die öffentliche Wasserwirtschaft vor weitere Herausforderungen, die wir angehen müssen. Die AöW ist dafür der richtige Ansprechpartner und ich freue mich, auf unserer Veranstaltung mit Vertreter:innen aus der Politik und Expert:innen über die zukünftigen Zielsetzungen und die Rolle der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand auszutauschen.“
Kontakt:
Dr. Durmus Ünlü
AöW-Geschäftsführer
E-Mail: uenlue@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft. AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasser-wirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.
Zum Motto des Weltwassertages 2022 am 22. März: „Unser Grundwasser – der unsichtbare Schatz“
AöW-Präsident Prof. Scheuer: „Der Umgang mit unserem Grundwasser muss verbessert werden. Die öffentliche Wasserwirtschaft ist der Garant dafür, dass ressourcenschonend und mit Langfristperspektive gearbeitet wird.“
Gummersbach/Berlin. Prof. Lothar Scheuer, AöW-Präsident: „Aktuelle Beispiele an Nutzungskonkurrenzen um das Grundwasser gibt es zuhauf: Die Bemühungen im Hessischen Ried, die Diskussionen um Wasser aus der Lüneburger Heide für Städte im Norden, neue Coca-Cola-Förderbrunnen in Niedersachsen, der Wasserbedarf des Tesla-Werks in Brandenburg oder die Ansiedlung eines Batteriewerks im Saarland sind nur einige der jüngsten Beispiele, die öffentliches Interesse fanden. Und solche Fälle werden zunehmen.
Wir müssen noch stärker Wert schätzen, was wir an Trinkwasserressourcen noch haben und diese nicht leichtfertig aufgrund von einzelnen wirtschaftlichen Interessen aufs Spiel setzen – Wasser muss für alle da sein. So wird trotz der bestehenden Rechtslage, die den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gewährleisten soll, deren wachsender Bedeutung in der Praxis nicht immer hinreichend Rechnung getragen. Wir sprechen uns für den konsequenten Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung aus und fordern die Politik auf, in anderen Sektoren den sparsamen und sorgsamen Umgang mit Wasser voranzubringen.
Gerade für die praktische Umsetzung ist die Ausstattung mit qualifiziertem Personal und ausreichenden Finanzmitteln essentiell. Das Problem drängt sich in den wasserpolitischen Themenfeldern immer wieder auf und muss vorrangig angegangen werden, sowohl auf Seiten der Behörden, als auch in der öffentlichen Wasserwirtschaft, als auch der nachgelagerten Auftragnehmer. Hierzu fehlt es auch an Antworten aus der Politik.
Der Umgang mit unseren Grundwasserressourcen muss verbessert werden. Dazu gehört, noch stärker den gesamten Wasserkreislauf in den Blick und sämtliche Verursachenden darin angemessen in die Verantwortung zu nehmen. Die Lösungsstrategien dazu zielen auf Vorsorge, Vermeidung und Kostentragung ab. Hier ist die Bundesregierung mit den Ländern in der Pflicht, endlich in die praktische Umsetzung zu kommen. Dafür muss die Nationale Wasserstrategie aber auch der Streit um die Umsetzung der Nitratrichtlinie vorangebracht werden.
Nachhaltigkeit und Gemeinwohlorientierung sind für die öffentliche Wasserwirtschaft erfolgreiche Grundlage, um auch die Weiterentwicklung des Wassermanagements ökonomisch wie ökologisch effizient voranzutreiben. Damit ist die öffentliche Wasserwirtschaft der richtige Partner für intelligente und regional angepasste Lösungen, um die Bewirtschaftung der begrenzten Ressource auch künftig verantwortungsvoll und nachhaltig auszugestalten.“
Näheres:
– AöW-Positionspapier Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen, https://aoew.de/umweltschutz/klimafolgenanpassung/aoew-positionspapier-nutzungskonkurrenz-ueber-wasserressourcen/
– AöW-Interview mit AöW-Vizepräsident Olaf Schröder, „Der klimaresiliente Umbau der Strukturen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die vernetztes Denken und nachhaltige Konzepte braucht. Wir bringen die Erfahrung der Wasserwirtschaft aktiv mit ein“, https://aoew.de/umweltschutz/vorrang-fuer-trinkwasser/vorrang-gemeinwohlorientierung-foerderprogramme-interview/
ARD-Event #UnserWasser startet am 16. März 2022
Die ARD wird ab dem 16. März das Thema #unserWasser mit Informationen, Interaktionen und Unterhaltung in den Fokus rücken. Damit soll kurz vor dem UN-Weltwassertag am 22. März für mehr Wasserbewusstsein und für einen sorgsameren Umgang mit der aquatischen Umwelt und dem Wasser gesorgt werden. Das Projekt beinhaltet zudem eine umfassende Doku-Reihe und mehrere Mitmach-Aktionen zum Wasser.
In der Pressemappe zum Projekt heißt es im Vorwort von der ARD-Vorsitzenden Paticia Schlesinger „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in unserem Land ist vergleichbar mit öffentlich zugänglichem Trinkwasser. Wir alle zahlen dafür und haben deswegen einen Anspruch darauf, das bestmögliche Ergebnis zu erhalten: Im ersten Fall sauberes Wasser in ausreichendem Maß, das unbedenklich getrunken werden kann. Im zweiten Fall öffentlich-rechtliche Medien, die frei von politischen oder wirtschaftlichen Interessen der Wahrheit verpflichtet sind.
In vielen Ländern der Welt, das vergessen wir häufig, gibt es weder das eine noch das andere.“
Laut der Meldung im Wasser-Blog Lebensraumwasser.com soll auch die Politik ins Boot geholt werden. Am 14. März soll es einen Parlamentarischen Abend im Deutschen Bundestag geben.
Geplant sind:
16.03.2022, 20:15 Uhr (bereits Online am 09.03.2022), Bis zum letzten Tropfen, Fernsehfilm
16.03.2022, 21:45 Uhr, Bis zum letzten Tropfen – Die Doku
Ab 16.03.2022, ARD-Mediathek, Durst – Wenn unser Wasser verschwindet, Doku-Reihe
Weitere Informationen (Extern):
ARD Event #UnserWasser, Aktionen und Projekte
Lebensraumwasser.com, Meldung vom 02.02.2022
Arzneirückstände im Abwasser: Pharmafirmen sollen für Reinigung zahlen
Medikamentenreste im Abwasser verursachen über die Jahre Umweltreinigungskosten in Milliardenhöhe.
Die Wasserwirtschaft fordert daher, dass künftig die Hersteller für die Abwasserreinigung zahlen sollen.
Bleiben gesetzliche Bestimmungen dagegen bestehen, drohen den privaten Haushalten massive Gebührenerhöhungen.
Mehr:
BDEW: Milliardenkosten für Beseitigung von Arzneimittel-Rückständen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt vor massiven Aufschlägen auf die Abwassergebühren in Deutschland durch den zunehmenden Aufwand für die Reinigung des Abwassers von Medikamentenrückständen. Das geht aus einer BDEW-Studie hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Freitagausgaben berichten.
Demnach wird allein die Beseitigung der Rückstände des Schmerzmittels Diclofenac in den nächsten 30 Jahren Kosten in Höhe von gut 5,8 Milliarden Euro verursachen. Diese müssten nach geltendem Recht auf die Verbraucher umgelegt werden. „Arzneimittelrückstände sind heute schon ein Problem für die Gewässer. Mehr:
https://publikum.net/bdew-milliardenkosten-fur-beseitigung-von-arzneimittel-ruckstanden/
BDEW zum Taxonomie-Entwurf der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur EU-Taxonomie vorgelegt. Demnach sollen Investitionen in Gaskraftwerke und Kernenergieanlagen als nachhaltig eingestuft werden. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke sind zwingend notwendig für den Übergang in eine vollständig klimaneutrale Energieversorgung in der Europäischen Union. Klar ist: Um die Versorgungssicherheit sicherzustellen, benötigen wir noch eine Zeit lang Erdgas und dauerhaft Gaskraftwerke für die gesicherte, regelbare Leistung als Partner der Erneuerbaren Energien. Die Perspektive ist aber eindeutig: Die Zukunft liegt beim grünen Wasserstoff. Mittel- und langfristig können Gaskraftwerke mit Wasserstoff und damit klimaneutral betrieben werden. Sie müssen also heute bereits so geplant werden, dass sie zukünftig Wasserstoff als Energiequelle nutzen können.
Das Bundeswirtschaftsministerium geht in seinem Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit – bei dem derzeitigen Kohleausstieg bis 2038- davon aus, dass in Deutschland bis 2030 allein 15 Gigawatt Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von Gas zugebaut werden müssen, um die Versorgungssicherheit bei Strom- und Wärme zu gewährleisten und den Ausstieg aus Kohle- und Atomenergie auszugleichen. Über diese Anlagen, die neben Strom auch Wärme liefern, hinaus, sind weitere zusätzliche Gaskraftwerkskapazitäten bis 2030 erforderlich, wenn der Kohleausstieg in Deutschland vorgezogen wird.
Mehr: https://www.bdew.de/presse/presseinformationen/bdew-zum-taxonomie-entwurf-der-eu-kommission/
Den „Schatz unter der Straße“ bewahren
Vorfahrt für Investitionen in die kommunale Wasser- und Abwasserinfrastruktur
Klimarobust, resilient und zukunftsfest
Die Infrastruktur der kommunalen Wasser- und Abwasser wirtschaft ist ein bedeutender Vermögenswert der Bürgerinnen und
Bürger einer Kommune, ein zuverlässiger „Schatz unter der Straße“. Leitungs- und Kanal netze sind unverzichtbare Lebensadern
der Städte und Gemeinden und die Grundlage für eine starke wirtschaftliche Entwicklung. Die Corona-Pandemie und die verheerende Flutkatastrophe haben die Bedeutung einer reibungslos funktionierenden und jederzeit verläss lichen Daseinsvorsorge
eindrucksvoll ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Wie unter einem Brennglas wurde dadurch sicht bar, warum wir den „Schatz unter
der Straße“ angemessen wahren müssen, damit wir uns auch in Zukunft darauf verlassen können.