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VKU-Positionspapier Hochwasser, Starkregen, Sturzfluten „Was jetzt zu tun ist: 7 Vorschläge der kommunalen Wasserwirtschaft“
Das aktuelle VKU-Positionspapier „Hochwasser, Starkregen, Sturzfluten“ umfasst sieben Vorschläge der kommunalen Wasserwirtschaft, um die Vorsorge vor Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten zu verbessern und die damit zusammenhängenden Überschwemmungsrisiken und Schäden zu mindern. Diese reichen von Förderung der „Schwammstadt“ über die Stärkung der Eigenvorsorge und den Schutz sensibler Einrichtungen bis hin zur Schaffung eines Sonderprogramms Klimavorsorge zur Finanzierung der Maßnahmen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden wir in die weitere Diskussion auf Bundes- und Landesebene und insbesondere im Rahmen der anstehenden Koalitionsverhandlungen einspeisen.
Extremwetterereignisse wie Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten, aber auch Hitzewellen und Dürren nehmen zu: Der Klimawandel beschleunigt diese Entwicklung. Extremniederschläge und dadurch verursachte Überschwemmungen werden nach den Projektionen des Berichts des Weltklimarats (IPPC) aus dem Jahr 2021 in nahezu allen Regionen zunehmen, sollte die Erderwärmung über 1,5 Grad hinausgehen. Wir werden also weiterhin mit solchen Extremwetterereignissen rechnen müssen. Selbst dann, wenn es gelingen sollte, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen. Ziel muss deshalb neben der Reduktion von CO2-Emissionen auch die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels und Umsetzung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) sein. Dabei kommt es darauf an, die Auswirkungen so weit wie möglich abzumildern und so gering wie möglich zu halten. Daher schlägt die kommunale Wasserwirtschaft eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Vorsorge vor Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten zu verbessern und die damit zusammenhängenden Überschwemmungsrisiken und Schäden zu mindern.
Das VKU-Positionspapier „Hochwasser, Starkregen, Sturzfluten“ umfasst insgesamt folgende sieben Vorschläge:
1. Mehr Raum für Wasser schaffen und Schwammstadt fördern
2. Vorhersagen und Warnungen verbessern
3. Planung und Bebauung auf Extremwetterereignisse ausrichten
4. Eigenvorsorge stärken und sensible Einrichtungen schützen
5. Infrastruktur und Systeme jetzt klimarobust machen
6. Planungs- und Genehmigungsverfahren straffen
7. Sonderprogramm Klimavorsorge zur Finanzierung schaffen
https://www.vku.de/themen/umwelt/vku-positionspapier-hochwasser-starkregen-sturzfluten/
VKU: Umsetzung des Abwassermonitorings auf Corona in Deutschland
Modellprojekte zwischen Gesundheits- und Abwassersektor geplant
Die EU-Kommission hat alle Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die Abwasserüberwachung auf Corona systematischer zu nutzen und sie in ihre nationalen Teststrategien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzubeziehen. Aktuell bereitet die Bundesregierung den Bericht zur Einrichtung eines nationalen Abwasserüberwachungssystems vor. Dazu sollen kommunale Modellprojekte des Gesundheits- und Abwassersektors eingerichtet werden. Dafür erhält Deutschland finanzielle Unterstützung der EU-Kommission in Höhe von 3,6 Millionen Euro.
Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten im Umgang mit der Corona-Pandemie in ihrer Empfehlung vom 17. März 2021 aufgefordert, die Abwasserüberwachung auf SARS-CoV-2 und insbesondere seine Varianten systematischer zu nutzen und die Ergebnisse in ihre nationalen Teststrategien zur Eindämmung der Pandemie einzubeziehen. Zur Umsetzung der Empfehlung haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesforschungsministerium (BMBF) ein Projekt eingerichtet, in dem Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen die weitere Ausgestaltung des Abwassermonitorings erarbeiten. Der VKU bringt sich gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag (DST) in die Steuerungsgruppe und Projektgruppe einschließlich verschiedener Arbeitsgruppen ein. Für den Bund sind auch das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Umweltbundesamt mit Experten vertreten.
Im Rahmen des Projektes sollen Machbarkeit und Notwendigkeit einer Vereinheitlichung der Probenahme- und Analysemethoden untersucht werden. Zudem sollen auch mögliche digitale Schnittstellen der Datenübermittlung und Kommunikation zwischen Abwasser- und Gesundheitssektor (insbesondere Reporting an die Gesundheitsämter sowie Auswertung und Verwendungsmöglichkeiten der Ergebnisse der Abwassertestungen) bewertet werden. Neben der Nutzung des „Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)“ ist geplant, entsprechende Dashboards zu entwickeln. Zudem soll in ausgewählten Gebieten modellhaft die praktische Erprobung eines Abwassermonitorings von Gesundheits- und Abwassersektor durchgeführt und dabei insbesondere die bereits am Forschungsverbund beteiligten Kommunen berücksichtigt werden. Auch die Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und die Machbarkeit eines bundesweit flächendeckenden oder repräsentativen Abwassermonitorings sollen untersucht werden. Abschließend sollen die rechtlichen Regelungen zur Ermöglichung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und Abwasser- und Gesundheitssektor geklärt werden.
In die Umsetzung werden auch die Erkenntnisse der kommunalen Abwasserentsorger, die sich seit Beginn der Pandemie in verschiedenen BMBF-Projekten zur Untersuchung des Abwassers auf SARS-CoV-2 und seine Varianten engagieren, einfließen. Beispielhaft seien hier das Projekt „SARS-CoV-2 Abwassermonitoring“ des Umweltforschungszentrums Leipzig, der Technischen Universität Dresden und der DWA und das Projekt „SARS-CoV-2 Genom im Abwasser – Monitoring der Pandemieentwicklung mittels Sequenzierung“ der Technischen Universität Darmstadt genannt. Im Landkreis Berchtesgadener Land wird eine solches Abwassermonitoring seit Anfang 2021 unter wissenschaftlicher Begleitung durch die Technische Universität München bereits praktisch erprobt. Die Bündelung der Forschungsaktivitäten erfolgt über das Verbundprojekt „CoroMoni“ unter Federführung der DWA, die entsprechend einbezogen wird.
VKU-Position
Der VKU unterstützt grundsätzlich das Anliegen einer systematischen Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser und auch die Einrichtung von aus Forschungsmitteln finanzierten Modellregionen von Gesundheitsbehörden und Abwasserentsorgern. Denn die bisherigen Erfahrungen der VKU-Mitgliedsunternehmen zeigen, dass sich aus den Abwasseruntersuchungen von Corona potenziell frühzeitige Trends im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemie ableiten lassen. Dies ist insbesondere auch bezüglich der Beobachtung der zunehmenden Virus-Variationen und die Erfassung von symptomlosen Infizierten, die aufgrund der steigenden Impfrate zunehmen, bedeutsam. Für eine langfristige Umsetzung ist es jedoch wesentlich, dass die rechtlich-finanziellen Rahmenbedingungen für die kommunalen Abwasserentsorger über Regelungen im Infektionsschutzrecht gesichert sind. Denn: die Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser weist nicht die notwendige Betriebsbezogenheit zur Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf, um die dafür auf Seiten der Abwasserentsorger anfallenden Kosten über Abwasserentgelte refinanzieren zu können. In der weiteren Umsetzung muss daher insbesondere die Frage der Kostenübernahme durch die für die Pandemiebekämpfung zuständigen Stellen bei Bund und Ländern klar geregelt werden. Die Probenahme einschließlich Transport und Analyse kostet nach Erfahrung der Mitgliedsunternehmen etwa 500-700 Euro.
Den Vorschlag der EU-Kommission, eine europaweite Pflicht für ein Abwassermonitoring auf SARS-CoV-2 und seine Varianten in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie einzuführen, lehnen der VKU jedoch ab. Bei der Untersuchung handelt es sich um eine Aufgabenstellung im Rahmen des Infektionsschutzes und der Pandemiebekämpfung. Etwaige Regelungen müssten auch europäisch daher an anderer Stelle diskutiert werden.
Eine Herausforderung stellen zudem sowohl die Probenahme im Zulauf der Kläranlage (Einfluss Niederschlagswasser, Entfernung zu Haushalten) und im Kanal (Durchführung in großer Tiefe), der Transport (Kühlung) sowie die Analyse der Probe (Laborkapazitäten) dar. Insgesamt ist eine enge Abstimmung zwischen den Beteiligten vor Ort erforderlich und die Ausgestaltung der digitalen Schnittstellen sowie die Kommunikation wesentlich. Die geplanten Modellprojekte von Gesundheitsbehörden und Abwasserentsorgern können bei der weiteren Umsetzung des Abwassermonitorings auf Corona die erforderlichen Erkenntnisse bringen und sollten daher möglichst bald gestartet werden.
Hintergrund: Empfehlung der EU-Kommission
Konkret fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf, bis spätestens 1. Oktober 2021 ein nationales Abwasserüberwachungssystem einzurichten, um Daten über SARS-CoV-2 und insbesondere seine Varianten im Abwasser zu erheben. Dazu soll mindestens das Abwasser aus Großstädten mit mehr als 150.000 Einwohnern einbezogen werden und mindestens zwei Mal pro Woche eine Probenahme erfolgen. Die Proben sollen nach Ansicht der EU-Kommission am Kläranlagenzulauf oder bei Bedarf bereits im Kanalisationsnetz entnommen werden. Die Ergebnisse der Abwasserüberwachung sollen unverzüglich auf elektronischem Wege an die zuständigen Gesundheitsbehörden und danach an eine europäische Austauschplattform, die die EU-Kommission einrichten will, übermittelt werden. Zur Frühwarnung sollten die Ergebnisse für jede Probe so bald wie möglich, vorzugsweise spätestens 48 Stunden nach der Probenahme, aufgezeichnet werden.
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Nadine Steinbach
Bereichsleiterin Umweltpolitik Wasser/Abwasser
Telefon: +49 30 58580-153
E-Mail: steinbach@vku.de
https://www.vku.de/themen/europa/umsetzung-des-abwassermonitorings-auf-corona-in-deutschland/
DNR und BDEW fordern neue Strategien für Hochwasser- und Gewässerschutzpolitik
Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben als Konsequenz aus den verheerenden Hochwasserereignissen neue Strategien im Umgang mit Extremwetterereignissen gefordert.
Zu den Schwerpunkten einer gut durchdachten Hochwasser- und Gewässerschutzpolitik müsse …
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BUND Naturschutz fordert bayernweites Moratorium für neue Klärschlammverbrennungsanlagen
Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) fordert von der bayerischen Staatsregierung den sofortigen Stopp aller Planungen und Genehmigungsverfahren für den Aus- und Neubau von Klärschlammverbrennungsanlagen im Freistaat. „Bayern braucht nachhaltige Lösungen
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VKU zur Wasserstrategie: Wasserver- und Abwasserentsorgung muss in kommunaler Verantwortung bleiben
Die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung einschließlich ihrer Organisation muss überall in Deutschland kommunal verantwortet, versorgungssicher und bezahlbar bleiben. Diese Auffassung hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Hinblick auf die von der Bundesregierung angekündigte Wasserstrategie 2050 geäußert.
Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung seien Kernleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge, stellt der VKU fest. Diese Verankerung und Verantwortung vor Ort sei die Basis, damit Zukunftsfestigkeit gelingen könne. Denn viele der Herausforderungen, denen sich die Wasserwirtschaft in den kommenden Jahren stellen müsse, verlangten ein stärkeres Miteinander, um vor Ort akzeptierte und passende Lösungen zu finden. Hier könnten die Unternehmen der Daseinsvorsorge den integrierenden Motor für die relevanten örtlichen Akteure darstellen.
Pandemie zeigt Bürgerinnen und Bürgern Verlässlichkeit der Ver- und Entsorgung
Wie der VKU ausführt, hätten viele Bürgerinnen und Bürger in der Corona-Pandemie erstmals richtig wahrgenommen, welch hohes Gut die Verlässlichkeit und die Versorgungssicherheit der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das tägliche Leben darstelle. „Die Bedeutung der Versorgungssicherheit als stabiler und unverzichtbarer Anker für das tägliche Leben wurde nochmals unterstrichen; für die Wirtschaft genauso, wie für die Menschen vor Ort“, schreibt der Verband.
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AöW-Stellungnahme zum NIS 2-Richtlinien-Vorschlag
Die AöW weist darauf hin, dass durch den Richtlinienvorschlag in die bisherigen Strukturen der öffentlichen Wasserwirtschaft eingegriffen wird, insbesondere wegen der Benachteiligung von Einrichtungen in öffentlicher Hand, die als Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission gelten, während für gleiche private Einrichtungen eine Ausnahme gilt. Unsere Argumente können Sie aus dem beigefügten AöW-Schreiben entnehmen.
BDE begrüßt Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Verband begrüßt Regelungen zur Verbesserung der Sammlung von Elektroaltgeräten als „wichtiges Votum für mehr Recycling“
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat den Beschluss des Bundestages zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz als gutes Signal für mehr Recycling begrüßt.
„Uns ist jede Maßnahme willkommen, die quantitativ für mehr und qualitativ für bessere Sammlung sorgt und eine Verbesserung der Sammlungsinfrastruktur zum Ziel hat“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Freitag in Berlin.
Am Donnerstag hatte das Parlament Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz verabschiedet. Damit können Kunden spätestens ab 1. Juli 2022 alte Elektrogeräte nun auch in Supermärkten zurückgeben. Die Rücknahmepflicht bei kleinen Altgeräten besteht unabhängig vom Neukauf. Bei größeren Gegenständen greift die Pflicht beim Neukauf eines Gerätes.
Kurth: „Der Beschluss ist ein wichtiges Votum für bessere Sammlung und mehr Recycling. Das vorliegende Gesetz ist ein Kompromiss, denn wir hätten uns weitergehende Regelungen vorstellen können. Dennoch hat der Gesetzgeber mit den Änderungen im Paragraphenwerk wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die Sammlung von Elektroaltgeräten quantitativ zu erhöhen und qualitativ zu verbessern. Insofern ist dieser Beschluss eine Chance für mehr Kreislaufwirtschaft auch bei Elektroaltgeräten. Das neue Gesetz unterstreicht den wichtigen Grundsatz, dass am Anfang jeden Recyclings eine gute Sammlung stehen muss. Bei Elektro- und Elektronikaltgeräten wird dies künftig besser gelingen.“
Die Gesetzesänderung soll nach der Befassung im Bundesrat am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Für den Handel ist eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen
https://www.bde.de/presse/aenderungen-elektro-und-elektronikgeraetegesetz/
RES:Z – Das Projekt „BoHei“ im Kurzvideo vorgestellt
In der Fördermaßnahme RES:Z werden 12 inter- und transdisziplinäre Vorhaben unter Beteiligung von über 20 Modellkommunen gefördert. Ziel der Projekte ist es, umsetzungsorientierte Konzepte für Wasserwirtschaft, Flächennutzung und Stoffstrommanagement als Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung von Stadtquartieren zu erforschen und praktisch zu erproben. Das Projekt „BoHei“ ist eines davon. Hier wird mit Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ein ganzes Stadtquartier in Heilbronn nachhaltig gestaltet. Mehr:
https://www.fona.de/de/resz-das-projekt-bohei-im-kurzvideo-vorgestellt
Jetzt sind die Bürger gefragt – Ihre Perspektive auf Wasser(wirtschaft) 2030
Der Wasserstrategie-Prozess des Bundesumweltministeriums (BMU) geht in die finale Phase. Am 8. Juni 2021 will Bundesumweltministerin Schulze die Wasserstrategie des BMU im Rahmen des 3. Nationalen Wasserforums vorstellen. Nach dem breiten Dialogprozess auf Fachebene rückt dafür nun die Perspektive der BürgerInnen in den Fokus. In vier Werkstattgesprächen werden Impulse zu den Themen Wasserqualität, Finanzierung, Klimawandel und Wert des Wassers eingeholt. Darüber hinaus steht eine Dialogplattform des BMU allen Interessierten offen.
Durch einen „Nationalen BürgerInnen Dialog Wasser“ sollen Meinungen und Perspektiven von interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingeholt werden. Ende Februar 2021 sollen dazu BürgerInnenwerkstätten online durchgeführt werden, bei denen über ein Zufallsverfahren der Meldeämter ausgeloste Teilnehmer die Gelegenheit erhalten, ihre Ansichten zu folgenden Themen der Wasserwirtschaft zu äußern:
Wasserqualität,
Finanzierung,
Klimawandel und Nutzungskonkurrenz sowie
Sensibilisierung zum Wert des Wasssers.
Ziel des BMU ist es, über mögliche Handlungsoptionen für die Wasserwirtschaft und den wasserbezogenen Umweltschutz zu diskutieren sowie Vorschläge, Ideen und Empfehlungen auszutauschen und zu entwickeln. Für diese BürgerInnenwerkstätten hat das BMU die folgenden vier Regionen ausgewählt, um eine Vielfalt in den wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die die Bürgereinschätzung besonders prägen könnten, abzudecken:
Region Cottbus (Braunkohle-Austieg, Trockenheit)
Region Oldenburg (Schweinezucht/Nitrat)
Region Würzburg/Franken (naturräumliche Gegebenheiten)
Mannheim (chemische Industrie)
Die Ergebnisse der BürgerInnenwerkstätten sollen dann in einem BürgerInnenratschlag konsolidiert werden, der der Bundesumweltministerin im Rahmen des 3. Nationalen Wasserforums übergeben wird. Hier sollen auch die Ergebnisse eines ergänzend durchgeführten Jugendworkshops einfließen.
Über ein zweites Beteiligungsformat, das über eine Dialog-Plattform des BMU im Zeitraum vom 27.1. bis 10.2.2021 allen Interessierten offenstehen wird, sollen begleitend weitere Impulse eingeholt werden.
Ansprechpartner
Dr. Britta Ammermüller
Stellvertreterin des Abteilungsleiters / Bereichsleiterin Wirtschafts- und Ordnungspolitik
Telefon: +49 30 58580-156
E-Mail: britta.ammermueller@vku.de
Klimaanpassungsgesetz Nordrhein–Westfalen – Wasserwirtschaftsverbände bringen sich aktiv ein
Die Wasserwirtschaftsverbände in NRW sind in ihren Einzugsgebieten für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen verantwortlich. Neben der Abwasserreinigung, der Gewässerentwicklung und der Bereitstellung von Rohwasser und aufbereitetem Trinkwasser kümmern sich die Verbände auch um den Ausgleich der Wasserführung sowie teilweise auch um das Grundwasser. Durch ganzheitliches Flussgebietsmanagement werden die Auswirkungen längerer Trockenphasen und auch andauernder Niederschläge minimiert.
Extremwetterereignisse wie Starkregen und Hitzeperioden stellen die Regionen in NRW vor besondere Herausforderungen und werden sich im Zuge des Klimawandels weiter verstärken. Wetterextreme können zu Überflutungsschäden, gesundheitlichen Risiken sowie negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, die Vegetation und die Grundwasserneubildung führen.
Aus diesem Grund hat das Umweltministerium in NRW hat im Dezember 2020 den Gesetzentwurf für das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz in die Verbändeanhörung gegeben. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung klimaangepasster Strukturen und Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels. Die agw begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Klimaanpassungsgesetz Nordrhein–Westfalen“ vom 21.12.2020 und hat dazu Stellung genommen.
Bei der Bewältigung der jetzt schon bestehenden und künftig zu erwartenden Folgen des Klimawandels können die Wasserverbände in NRW mit ihrer fachlichen Kompetenz, organisationsrechtlichen Strukturen und ihrer städteübergreifenden, flusseinzugsgebietsbezogenen Aufgabenwahrnehmung einen wichtigen Beitrag leisten.
Die Verbände sind durch zahlreiche Maßnahmen und Projekte gut für den Klimawandel gerüstet. Neben dem Bau und der Bewirtschaftung von Talsperren und von Rückhaltemaßnahmen spielen in diesem Zusammenhang auch die naturnahe Umgestaltung der Gewässer im Sinne der WRRL sowie die Initiierung von Forschungsprojekten eine Rolle. In diesen geht es neben der Erforschung der Ursachenvermeidung auch um die Ausgestaltung möglicher Anpassungsstrategien. Als Beispiele sind hier die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ sowie das Projekt BINGO zu nennen.
BUND: Chemikalien im Wasser? BUND kritisiert, wie Merck weiter Abwasser entsorgen darf
Rund 25.000 Produkte stellt der Technologie- und Pharmakonzern Merck an seinem ältesten Standort in Darmstadt her. Dabei fällt auch jede Menge Abwasser an. Dieses wird seit den 1960er Jahren in einer konzerneigenen Kläranlage aufbereitet, Merck leitet es dann in den Darmbach. Die entsprechende Genehmigung…mehr:
VKU: Erfahrungsaustausch Wasser- und Zweckverbände – Wir bleiben im Austausch
Auch und gerade in Zeiten von Corona gibt es einen hohen Bedarf im gegenseitigen Austausch zu bleiben und sich zu den vielfältig aufkommenden Fragen auf kurzen Wegen auszutauschen. Für Wasser- und Zweckverbände gibt es dafür im VKU schon seit Jahrzehnten eine besondere Plattform, die jetzt den Sprung ins Digitale gemacht hat. Im Erfahrungsaustausch der Wasser- und Zweckverbände tauschen sich die Mitglieder regelmäßig über aktuelle Geschehnisse und Herausforderungen aus. Normalerweise trifft sich der Kreis zweimal im Jahr persönlich. Doch auch wenn aktuell keine persönlichen Treffen möglich sind, bleiben wir im engen Austausch und schalten uns regelmäßig per Videokonferenz zusammen, um uns über die aktuelle Situation in den Unternehmen auf dem Laufenden zu halten. Sie sind als Wasser- oder Zweckverband noch nicht Mitglied im Erfahrungsaustausch und wollen sich uns gerne anschließen? Dann melden Sie sich bei uns!
Der Erfahrungsaustausch ist eine eigene Plattform für Zweck-, Wasser- und Bodenverbände im VKU, der sich regelmäßig physisch oder digital zusammenfindet, um sich über aktuelle Entwicklungen der Wasserwirtschaft auszutauschen sowie über Fragestellungen aus den einzelnen Unternehmen zu diskutieren. Dieses Gremium setzt sich aus Geschäftsführern von Wasser- und/oder Abwasserzweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden aus ganz Deutschland zusammen. Die Teilnahme steht allen VKU-Mitgliedern offen. Dem Erfahrungsaustausch werden seitens der Geschäftsstelle wichtige Entscheidungen und Entwicklungen im Bereich der interkommunalen Kooperationen zur Verfügung gestellt.
BDEW und VKU: Vergabe der 450-MHz erfolgreich für Betreiber kritischer Infrastruktur gesichert!
Die derzeitigen Nutzungsberechtigungen von 2×4,74 MHz im 450-MHz-Frequenzband, werden ab 2021 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) neu zugeteilt.
Die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft haben bereits 2017 ihren Bedarf an den Frequenzen bei der BNetzA angemeldet, um darüber das Stromnetz, Erzeugungsanlagen, Ladesäulen oder auch Smart Meter Gateways per Funk überwachen und steuern zu können. Im Zuge der Energiewende und des Umbaus des Energiesystems ist in Zukunft ein höheres Maß an Aktorik und Sensorik für die Systemstabilität notwendig.
Die Verteilnetzbetreiber (VNB) haben einen dringenden Bedarf an der Nutzung der 450-MHz-Funkfrequenz, da sie eine gute Flächen- und Gebäudedurchdringung aufweist und schwarzstartfähig d. h. im Falle eines Stromausfalls schnell wieder verfügbar wäre.
Der Beirat der BNetzA hat die Bedarfe der Energiewirtschaft seit Langem anerkannt und eine alleinige Vergabe an die Branche gefordert. Einige Landesregierungen hatten sich inzwischen zugunsten der Nutzung der Frequenzen für Anwendungen der kritischen Infrastrukturen positioniert. Zugleich hat sich eine Vielzahl der Innenminister der Länder auf der Innenministerkonferenz im Juni 2020 für einen Verzicht auf die 450-MHz-Frequenzen zugunsten der BOS ausgesprochen. Die für die BOS erforderlichen Breitbanddienste können bereits heute in dem technisch und wirtschaftlich besser geeigneten und weltweit vorrangig genutzten 700-MHz-Frequenzband realisiert werden. Dem Aufruf folgend hatte die BNetzA im Juli 2020 die Konsultation der Vergabe- und Ausschreibungsbedingungen gestartet und im September 2020 beendet. Die Konsultation fand – wie bereits vorherige Verfahrensschritte – „unter Vorbehalt einer anderslautenden Entscheidung der Bundesregierung“ statt.
Die Verbände BDEW und VKU haben am 28.08.2020 eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht, welche die skizzierten Vergabemerkmale weitestgehend begrüßt und teilweise konkretisiert, bspw. Anforderungen an einen Funknetzbetreiber. Am 14.09.2020 machte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Vorschlag zur gemeinsamen Nutzung der Frequenzen im Bereich 450 MHz durch Energiewirtschaft und Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. VKU und BDEW lehnte diese erneuten Vorschläge mit gemeinsamer Stellungnahme vom 16.09.2020 aus rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen ab.
Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung haben sich in der ersten Novemberwoche geeinigt, die 450-MHz-Funkfrequenzen ab 2021 vorrangig an die Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Energie- und Wasserwirtschaft zu vergeben.
Am 16.11.2020 erfolgte eine BNetzA-Einigung der Präsidentenkammer mit dem Beirat (sog. „Benehmensentscheidung“), so dass das Vergabeverfahren eröffnet werden kann. Der VKU hat sich hierzu am 16.11.2020 in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem BDEW positiv geäußert und am 17.11.2020 die Mitgliedschaft per Geschäftsführerbrief informiert. Der getroffene politische Kompromiss sieht eine vorrangige Nutzung der 450 MHz-Funkfrequenzen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen, vor allem in der Energie- und Wasserwirtschaft, vor. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sollen verbleibende Kapazitäten prioritär angeboten werden, sofern es keine Beeinträchtigungen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen gibt. Die Details für die Mitnutzung ungenutzter Kapazitäten werden seitens der BNetzA noch dargelegt. Dazu wird die Entscheidung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Vergabe an die Energie- und Wasserwirtschaft ist daher ein wichtiger Erfolg für die VKU-Mitglieder und den VKU selbst. Die Zuteilung der Frequenz an das Branchenunternehmen 450connect GmbH als 4×25-Modell muss nun abschließend umgesetzt werden. Mit einem Anteil von 25 % und verteilt auf zahlreiche kommunale Unternehmen, wird die Versorger-Allianz 450 GmbH Co. KG als ebenfalls kommunales Unternehmen, die Interessen der Kommunalwirtschaft wirksam in dem Gemeinschaftsunternehmen vertreten.
Das Ausschreibungsverfahren zum Aufbau und Betrieb des 450-MHz-Funknetzes ist mit der Benehmensentscheidung eröffnet. Interessierte Unternehmen können bis zum 18.12.2020 ihre Bewerbungen bei der BNetzA einreichen. Für die Zuteilung der Frequenzen muss der erfolgreiche Bewerber eine Gebühr in Höhe von rund 113 Millionen Euro zahlen. Die Gebühr ist damit unerwartet höher als angenommen und hat insbesondere beim 450-MHz-Konsortium für Kritik gesorgt. Nach Auswertung und Bewertung der Bewerbungen entscheidet die Bundesnetzagentur anhand der Ausschreibungskriterien über den Zuschlag an den erfolgreichsten Bewerber und teilt die Frequenzen befristet bis Ende 2040 zu.
Herausforderungen kommunaler Daseinsvorsorge – Fokus Wasserwirtschaft
Am 23. Juni fand bundesweit der fünfte Tag der Daseinsvorsorge statt. Auch in diesem Jahr zeigten die kommunalen Unternehmen im Norden mit vielen Aktionen, wie die Energie-, Wasser- und Internetversorgung sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung in der Praxis funktionieren. Die VKU-Landesgruppe Nord stellte an diesem besonderen Tag, die Wasser- und Abwasserwirtschaft in den Mittelpunkt. Bei einer digitalen Sitzung des Arbeitskreises Wasser/Abwasser/Klärschlamm wurde über aktuelle Herausforderungen der Kommunalbranche in diesem Bereich diskutiert. Hierzu berichteten Fachleute und Unternehmensvertreter:innen aus dem Norden zu politischen Weichenstellungen, Klimafolgenanpassungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Auf bundespolitischer Ebene rückte das Thema Wasser spätestens seit der Veröffentlichung der Nationalen Wasserstrategie Mitte Juni in den Fokus der Öffentlichkeit. Zu den aktuellen politischen Entwicklungen berichtete Thomas Abel, Geschäftsführer Wasser/Abwasser und Telekommunikation des VKU. Er ordnete die hinter dem Entwurf der Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums stehenden strategischen Maßnahmen aus Sicht der Kommunalwirtschaft ein und berichtete über die Diskussionen zur kommunalen Abwasserrichtlinie und die Reform der Abwasserabgabe.
Eine der großen Herausforderungen für kommunale Unternehmen sind die notwendigen Anpassungen der Infrastrukturen in Folge des Klimawandels. Was das konkret für kommunale Unternehmen bedeutet, stellte Christian Günner, Leiter Infrastruktur & Stadthydrologie HAMBURG WASSER in seinem Vortrag eindrucksvoll dar. Die Wasser- und Abwasserwirtschaft sieht sich zum einen mit der Situation anhaltender Hitze und Trockenheit, zum anderen mit Extremwetter- und Starkregenereignissen konfrontiert. Neben allen technischen Anpassungen sieht der Stadthydrologe das größte Potential im Umdenken der Verbraucher:innen. Exemplarisch zeigte er anhand ausgewählter Projekte, wie die Hansestadt sich langfristig auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet. Hierbei betonte er die langen Planungszeiträume und zeigte alternative Nutzungsmöglichkeiten auf. Die notwendigen Investitionen sind enorm und müssen im laufenden Wettbewerb erwirtschaftet werden. Dafür seien verlässliche politische Rahmenbedingungen und der Rückhalt der Kommunalpolitik Schlüsselfaktoren für Innovation und Nachhaltigkeit der kommunalen Unternehmen vor Ort.
Weiteres Thema war das Abwassermonitoring, welches durch die Detektion von Viren im Abwasser in der Coronapandemie erneut in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt ist. In einem breit angelegten bundesweiten Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird derzeit zusammen mit Abwasserentsorgern an einem Frühwarnsystem gearbeitet. Der AZV Südholstein ist mit seinen Anlagen Teil des Projekts. Christine Mesek, Verbandsvorsteherin des AZV stellte im Rahmen der Arbeitskreissitzung erste Ergebnisse und Herausforderungen dar. Dabei wurde deutlich, dass es sich um technisch sehr komplexe und teure Verfahren handelt. Die Bewertungen erster Forschungsergebnisse fielen dabei regional sehr unterschiedlich aus.
In einem abschließenden Erfahrungsaustausch diskutierten die Teilnehmer:innen über die EU-Taxonomie und deren Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen, über coronabedingte Beschaffungsengpässe im Materialbereich sowie über die Schwierigkeiten bei der Entsorgung von Rückständen aus Chemie- und Campingtoiletten durch den angesteigenen Inlandstourismus an den Küsten.
Das nächste Treffen des Arbeitskreises Wasser/Abwasser/Klärschlamm ist für Herbst 2021 geplant.
In der Landesgruppe Nord sind 105 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in der Landesgruppe Nord leisten jährlich Investitionen in Höhe von über einer Milliarde Euro, erwirtschaften einen Umsatz von fast 6 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für über 18.000 Beschäftigte.