Tarifergebnis angenommen
Mit überwältigender Mehrheit hat die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK) das Tarifergebnis für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen vom 25. Oktober angenommen. 86 Kolleg*innen stimmten am 24. November 2020 mit Ja, dazu gab es jeweils eine Nein-Stimme bzw. eine Enthaltung.
Einigungspapier – Vergütungstabellen
Entgelterhöhungen mit sozialer Komponente, Laufzeit bis Ende 2022
Die Arbeitgeber hatten eine sehr lange Laufzeit bis Ende 2023 gefordert und für die nächsten beiden Jahre nur eine Erhöhung der Tabellenentgelte von jeweils 1 Prozent. Hier konnten wir spürbare Verbesserungen erreichen:
Die Tabellenentgelte werden
ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro und
ab dem 1. April 2022 um 1,8 Prozent steigen
Laufzeit bis 31. Dezember 2022.
Der Mindestbetrag in Höhe von 50 Euro bedeutet bis in die Entgeltgruppe 11, Stufe 2 eine Erhöhung, die über 1,4 Prozent liegt.
Da die Arbeitgeber sich sehr hartnäckig gegen einen höheren Mindestbetrag gewehrt haben, haben wir eine Erhöhung der Jahressonderzahlung vorgeschlagen. Die Jahressonderzahlung ist nach Einkommensgruppen gestaffelt: Die Entgeltgruppen 1 bis 8 erhalten 79,51 Prozent, EG 9a bis 12 erhalten 70,28 und EG 13 bis 15 erhalten 51,78 Prozent des monatlichen Entgelts. Eine einheitliche prozentuale Erhöhung wirkt daher im unteren und mittleren Einkommensbereich stärker, als im oberen Einkommensbereich.
Erreichen konnten wir eine Erhöhung der Jahressonderzahlung ab 2022 um 5 Prozent. Die Kolleginnen und Kollegen in Ostdeutschland erhalten ab 2022 bereits eine Erhöhung um 6 Prozentpunkte aus der schon früher vereinbarten Angleichung der Jahressonderzahlung Ost-West. Für sie erfolgt die jetzt vereinbarte zusätzliche Erhöhung in zwei Schritten: um 2 Prozent ab 2022 und 3 Prozent ab 2023. Die Verschiebung der endgültigen Angleichung auf 2023 haben wir in Kauf genommen, weil am Ende alle etwas davon haben.
Für das Jahr 2020 wird es außerdem eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Prämie geben, die steuer- und abgabenfrei ist und noch dieses Jahr ausgezahlt wird. Sie beträgt:
600 Euro für die Entgeltgruppen 1 bis 8
400 Euro für die Entgeltgruppen 9 bis 12 und
300 Euro für die Entgeltgruppen 13 bis 15.
Dazu gesagt werden muss allerdings, dass die Bundesregierung eine Steuer- und Abgabenfreiheit für die Corona-Prämien bis zu einer Höhe von 1.500 Euro für dieses Jahr beschlossen hat. Falls Kolleginnen und Kollegen bereits Prämien erhalten haben und mit der in der Tarifeinigung beschlossene Prämie über 1.500 Euro hinauskommen, müssten für den darüber liegenden Teil Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden.
Die Änderungen an einem Beispiel: Ein Müllwerker der in der EG 3 Stufe vier heute 2.670 Euro verdient, hätte ab April 2022 insgesamt 4,12 Prozent mehr: Fast 100 Euro pro Monat durch die Tabellenerhöhung und 170 Euro in diesem Jahr durch die höhere Sonderzahlung. 2020 erhält er außerdem einmalig 600 Euro Corona-Prämie.
Verbesserungen für Azubis
Auszubildende und Praktikant*innen erhalten zum 1. April 2021 und 2022 jeweils eine Erhöhung von 25 Euro und für 2020 eine Corona-Prämie von 225 Euro im Bereich der Kommunen und 200 Euro beim Bund.
Neben der Verlängerung der Regelung zur Übernahme von Azubis ist es trotz vorigen Widerstands außerdem gelungen, in die Tarifierung der praxisintegrierten Studiengänge einzusteigen. Zeitnah sollen Verhandlungen aufgenommen werden. Damit würden Studierende einen tariflichen Anspruch auf Vergütung erhalten und wären nicht mehr auf Wohlwollen der Arbeitgeber angewiesen.
Durchbruch bei der Arbeitszeit Ost-West
Endlich konnten wir durchsetzen, dass die Kolleginnen und Kollegen in den ostdeutschen Kommunen bald nicht mehr länger arbeiten müssen, als im Westen. Ab Januar 2022 und Januar 2023 sinkt die Arbeitszeit der Beschäftigten im Osten jeweils eine halbe Stunde und liegt ab 2023 mit 39 Stunden auf Westniveau. In den Krankenhäusern gilt für die Kolleginnen und Kollegen im Westen die 38,5-Stunden-Woche. Um auf diese Stundenzahl zu kommen, sinkt die Arbeitszeit im Osten ab 2023 in drei Schritten jährlich um jeweils eine halbe Stunde und erreicht 2025 Westniveau.
Deutliche Verbesserungen im Bereich Pflege und Gesundheit
Sie wurden besonders beklatscht – die Kolleginnen und Kollegen in der Pflege und im Gesundheitsbereich. Nun haben sie auch was vom Beifall: Pflegekräfte erhalten ab März 2021 eine monatliche Pflegezulage von 70 Euro und ab März 2022 nochmals 50 Euro mehr. Bei künftigen prozentualen Entgelterhöhungen erhöhen sich die Zulagen mit.
Die Zulage im Bereich Intensivmedizin steigt ab März 2021 von 46,02 auf 100 Euro, die Wechselschichtzulage von 105 auf 155 Euro und in Betreuungseinrichtungen gibt es eine Pflegezulage von 25 Euro. Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitsämtern erhalten ebenfalls ab März 2021 eine Zulage von 300 Euro im Monat. Kolleginnen und Kollegen, die in der Pandemie im öffentlichen Gesundheitsbereich aushelfen, erhalten für jeden Monat ihres Einsatzes ein Plus von 50 Euro.
Leistungsorientierte Bezahlung (LoB) – das ungeliebte Kind
Die kommunalen Arbeitgeber legten Wert darauf, mit Anreizen wie Zuschüsse für Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern. Diese sollen aus dem Budget für die leistungsorientierte Bezahlung (§ 18 TVöD) finanziert werden. Für uns war wichtig, dass bestehende Dienstvereinbarungen zu Leistungen aus diesem Budget nicht in Frage gestellt werden. Und vor allem war uns wichtig, dass auch pauschale Ausschüttungen aus dem LoB-Budget möglich werden. Die Anliegen beider Seiten sind in der Einigung nun enthalten.
Entgelterhöhung um 3,5 Prozent/300 Euro „Corona-Prämie“/umfangreiche Verbesserungen für alle Beschäftigtengruppen, insbesondere für die Pflege/Laufzeit bis Ende August 2023
Berlin. Im Rahmen der Tarifrunde für die mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Kommunen und Bund hat die Arbeitgeberseite, vertreten durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium, den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion im Vorfeld der dritten Verhandlungsrunde am 22. und 23. Oktober 2020 ein Angebot unterbreitet. Dieses sieht eine Laufzeit von 36 Monaten vor. Es wird eine Erhöhung der Entgelte in drei Schritten angeboten, und zwar zum 1. März 2021 um 1,0 Prozent, zum 1. März 2022 um weitere 1,0 Prozent und zum 1. März 2023 um weitere 1,5 Prozent. Der erste Erhöhungsschritt wird mit einem Mindestbetrag von 30 Euro verbunden.
Dazu VKA-Präsident und Verhandlungsführer Ulrich Mädge: „Mit unserem Angebot an die Gewerkschaften zeigen wir mehr als deutlich, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Bereich der Daseinsvorsorge wertvolle und unverzichtbare Arbeit für die Gesellschaft leisten. Wir haben ein umfassendes und attraktives Paket entwickelt. Dieses enthält neben der Entgelterhöhung erhebliche Verbesserungen insbesondere für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Zugleich berücksichtigt es die besonderen Situationen in den einzelnen Sparten der kommunalen Arbeitgeber. Das Angebot kostet uns insgesamt 4,8 Milliarden Euro, und das mitten in der schlimmsten Rezession seit Gründung der Bundesrepublik. Nun ist es an den Gewerkschaften, kompromissbereit zu sein und dieses umfassende Angebot anzunehmen.“
Eckpunkte des Angebots:
Laufzeit: 1. September 2020 bis 31. August 2023
Lineare Erhöhung:ab dem 1. März 2021 um 1,0 Przent, mindestens aber 30 Euro,
ab dem 1. März 2022 um weitere 1,0 Przent und
ab dem 1. März 2023 um weitere 1,5 Przent.
Corona-Sonderzahlung für alle Beschäftigten zur Abmilderung der Belastung durch die Corona-Krise, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt wird, in Höhe von 300 Euro.
Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost in zwei Schritten (2023 und 2024) auf 39 Stunden wöchentlich.
Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflege- und Betreuungseinrichtungen eine neu geschaffene monatliche Zulage von 50 Euro, die Pflegezulage. Die Zulage für den regelmäßigen Einsatz in Wechselschichten wird von 105 Euro auf 155 Euro erhöht. Schließlich wird die Intensivzulage von 46,02 Euro auf 96 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Für Beschäftigte in der Intensivpflege, die alle drei Zulagen erhalten, ergibt sich allein daraus eine Entgelterhöhung um monatlich 150 Euro. Zusammen mit der Erhöhung der Entgelte führt das zu einem Gehaltsplus von bis zu 8,5 Prozent.
Alle Beschäftigten in den Gesundheitsämtern erhalten für ihren besonderen Einsatz in der Corona-Pandemie in den nächsten zwei Jahren Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1.200 Euro. Die Fachärztinnen und Fachärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten zusätzlich eine monatliche Zulage von 150 Euro.
Zudem wird mit der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für Fahrräder und eBikes das Tarifrecht modernisiert. Ebenso schaffen die kommunalen Arbeitgeber die Möglichkeit, Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung und der Nachhaltigkeit zu verwenden.
VKA-Präsident Ulrich Mädge: „Das Angebot ist mehr als nur fair, gerade vor dem Hintergrund der über Jahre eingebrochenen Finanzen der Kommunen. Damit wollen wir auch die Beschäftigung im öffentlichen Dienst attraktiver machen. Wir erwarten, dass wir auf der Basis dieses Angebots in der nächsten Verhandlungsrunde eine schnelle Einigung erzielen werden.“
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten.
Quelle VKA
Die Arbeitgeberseite legt ein erstes Angebot vor
01.03.2021: +1,0%, mindestens 30 €
01.03.2022: +1,0%
01.03.2023: +1,5%
Einmalzahlung 2020: 300 €
Verringerung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost auf 39 Wochenstunden bis 2024
Laufzeit: 36 Monate (01.09.2020 bis 31.08.2023)
Die Gewerkschaftsseite weist das Angebot umgehend zurück und bezeichnet es als „geradezu respektlos“.
Auch die zweite Verhandlungsrunde endet ergebnislos.
Die Arbeitgeber legen weiterhin kein Angebot vor. Die Gewerkschaftsseite kündigt umgehend erste Warnstreiks ab Dienstag an.
Die erste Verhandlungsrunde wurde nach einigen Stunden ergebnislos vertagt
Die Gewerkschaftsseite hielt an ihrer Forderung vom 26.08. fest, die Arbeitgeberseite brachte nach Angaben des Beamtenbundes dbb eine Nullrunde ins Spiel und strebt dazu noch eine lange Laufzeit an. Ulrich Silberbach, Chef des dbb, dazu: „Leider setzen zumindest die Kommunen lieber aufs Mauern. […] Die wollen eine Nullrunde mit langer Laufzeit.“
Ulrich Mädge, Präsident der VKA und Verhandlungsführer der kommunalen Arbeitgeber: „Bereits in der ersten Runde zeigte sich, wie schwierig die überzogenen Forderungen der Gewerkschaften für uns sind. […] Wir werden nun die Steuerschätzung im September abwarten.“
Für die beiden Bereiche Pflege und Sparkassen werden in den nächsten Verhandlungsterminen gesonderte Verhandlungstische eingerichtet.
Die Gewerkschaftsseite gibt ihre Forderungen zur Tarifrunde TVöD bekannt:
Entgelterhöhung: +4,8% mit einem Mindesterhöhungsbetrag von 150 €
Ausbildungsvergütungen: +100 € pauschal
Arbeitszeitangleichung im Osten ans Tarifgebiet West
Laufzeit: 1 Jahr
Die Arbeitgeberseite weist diese Forderung umgehend zurück. Ulrich Mädge, Präsident der VKA und Verhandlungsführer der kommunalen Arbeitgeber: „Die Forderungen der Gewerkschaften sind völlig überzogen und würden zu Mehrkosten in Höhe von mindestens 5,7 Milliarden Euro führen. Dies zeigt, dass die Gewerkschaften den Ernst der Lage offensichtlich nicht erkannt haben – und das in der schlimmsten Rezession seit Gründung der Bundesrepublik. Fakt ist: Die Lage der kommunalen Arbeitgeber ist wegen der Corona-Krise dramatisch. Wir haben massive finanzielle Einbrüche zu verzeichnen. Die Kassen sind leer, einen Verteilungsspielraum sehe ich nicht“. Mägde erklärt seine Bereitschaft zu konstruktiven Verhandlunge und betont: „Wir brauchen einen Tarifabschluss, der in diese besondere Zeit passt mit einer langen Laufzeit, die uns Planungssicherheit gibt.“
Der Vorsitzende des Beamtenbundes dbb, Ulrich Silberbach, weist auf den erheblichen Beitrag der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst hin, ohne die die Corona-Krise bis zum heutigen Tag „niemals so gut gemeistert“ worden wäre. Silberbach: „Diese Forderungen erheben wir also nicht trotz, sondern wegen Corona.“