Freitag, Oktober 10, 2025
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Informationen aus Thüringen 2022

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Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser des Freistaates Thüringen gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#th%C3%BCringen

2023
Nationale Wasserstrategie als Antwort auf Herausforderungen der Klimakrise
Neuerungen bei der Thüringer Umwelt-App
Land hinkt beim Anschlussgrad an Abwasseranlagen hinterher
Sauberes Wasser: 11 Mio. EUR für Zusatz-Investitionen in Abwasseranschlüsse
Klimaveränderungen in Thüringer Kommunen – informieren, anpassen, nachmachen
2022
Modellprojekt für die Abwasseruntersuchung von Corona-Viren
Gewässerschutz: Neues Pumpwerk in Stützerbach (Ilmkreis) bringt 1.500 Menschen an zentrale Abwasserentsorgung | 1 Mio. EUR aus Abwasserpakt
Thüringen wird Zentrum für nachhaltige Wasserforschung
Hochwasserschutz: Zwanzig Gewässerunterhaltungsverbände pflegen Flüsse und Bäche in ganz Thüringen
Gewässerschutz: Neues Thüringer Landesprogramm für gesunde Flüsse, Bäche und Seen
2021
Wasserschutz: Der Anschlussgrad für Thüringer Abwässer steigt – neuer Lagebericht liegt vor
Thüringer Kläranlagen erzeugen nur wenig Strom
Bürger-Aufstand gegen Umweltministerin
Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen verlängert
Zweckverband zur Kommuna­len Klärschlammverwertung Thüringen (KKT) gegründet
Wichtige Stimme für den Gewässer- und Hochwasserschutz Neuer Landeswasserverbandstag Thüringen
2020
Klärgasnutzung in Thüringer Kläranlagen im Jahr 2019 
Nur wenig Strom wird in Thüringens Kläranlagen gewonnen
Zum Weltwassertag veröffentlichen Umweltministerium und Deutsche Umwelthilfe einen Flusserlebnisführer für Familien 
Thermische Entsorgung des Klärschlamms gewinnt weiter an Bedeutung 
2019
Stromerzeugung in Thüringer Kläranlagen 
Stand der Abwasserentsorgung in Thüringen nicht ausreichend 
Bericht zur kommunalen Abwasserentsorgung 2019 Thüringen 
Thüringer Wassergesetz vom Landtag verabschiedet  
Thüringer Umweltpreis 2019 ausgeschrieben 
Entwurf für novelliertes Vergabegesetz vorgelegt – soziale und ökologische Belange gestärkt  
Klärschlamm wird überwiegend landschaftsbaulich verwertet  
94,9 Prozent der Einwohner an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen 
Land fördert Energieeinsparung bei Kläranlagen  
2018
Neue Förderrichtlinie für Gemeinden und Zweckverbände  
Entwurf für neues Vergabegesetz vorgelegt 
Neue Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Kraft  
Neues Gesetz soll Thüringens Abwasserproblem klären 
Wassergesetz vom Kabinett beschlossen, Abwasserpakt geschlossen  
Alles neu in Sachen Wasser? Wie Bürgerinnen und Bürger von der Modernisierung des Wassergesetzes profitieren  
Klärschlamm 2016 überwiegend im Landschaftsbau verwertet  
2017
Umweltministerin Siegesmund legt Reform des Thüringer Wasserrechts vor 
Siegesmund: Weiterer Schritt auf dem Weg zu umweltfreundlicher Abwasserentsorgung im ländlichen Raum 
Renaturierung der Gera-Aue im Erfurter Norden abgeschlossen 
2016
Siegesmund: Biologische Kleinkläranlagen leisten Beitrag für saubere Gewässer 
Anschlussgrad in Thüringen steigt auf 93,5 Prozent  
2015
Stromerzeugung in Thüringer Kläranlagen leicht angestiegen 
2013
Klärgasverstromung nimmt in Thüringen stetig zu
Förderung von Kleinkläranlagen zum Schutz Thüringer Gewässer 
Demografischer Wandel verteuert Abwasser in Thüringen 
2012
Vorerst kein Wasserentnahmeentgelt in Thüringen 
Thüringen plant Fracking-Verbot 
2011
Abwasser- und Straßenausbaubeiträge – das Volk will mitentscheiden 
Wasser-Kompromiss wird für Thüringen immer teurer 
Hochwasserschutz in Thüringen 
2010
Erste Kleinkläranlage in Thüringen gefördert
Entwurf zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vorgelegt 
Thüringer Verfassungsgerichtshof kippt Teile der Beitragsreform 
Novelle des Thüringer Wassergesetzes verabschiedet 
Thüringen will Kleinkläranlagen fördern 
Neue Förderfibel in Thüringen erschienen
2007 leichter Anstieg bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen – aber weniger Substanzen in die Umwelt gelangt 
Neue Aufgaben für Beschäftigte der ehemaligen Umweltämter 
Runder Tisch „Gewässerschutz für Werra, Weser und Kaliproduktion“ 
DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen
Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder: 
Neue Energie aus dem ländlichen Raum – Wettbewerb „Bioenergie-Regionen“ gestartet 
In Sachen Klimaschutz und bei erneuerbaren Energien belegt Thüringen einen Spitzenplatz 
Größtes „Rieselfeld“ Thüringens ist Geschichte
Kleinkläranlagen müssen Stand der Technik entsprechen
Start der zweiten Phase der Anhörung zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Die schönste Hochwassermarke
Thüringen und die Umsetzung der WRRL
Hindernisse bei WRRL in Thüringen
Thüringen hat 160 Millionen € zurückerstattet
Fünf mal Fischsterben im Jahr 2006
Thüringen informiert

Nationale Wasserstrategie als Antwort auf Herausforderungen der Klimakrise

Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel stellt beim 4. Nationalen Wasserforum Thüringens Pläne zur Ressource Wasser vor

Sichere Trinkwasserversorgung, saubere Gewässer und Grundwasser sowie die Stärkung des natürlichen Wasserhaushalts – das sind einige Ziele der nationalen Wasserstrategie, die heute von Bundesumweltministerin Steffi Lemke den Bundesländern vorgestellt wurde. Mit einer Niedrigwasserstrategie hat Thüringen bereits im Vorjahr seine landesspezifischen Planungen für die Ressource Wasser vorgelegt, die sich nun mit der nationalen Wasserstrategie verzahnen wird. Dazu sagt Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel:

„Der Klimawandel stellt bisherige Strategien zum Umgang mit unserem Wasser in Frage. Mit mehr natürlichem Wasserrückhalt in der Fläche können wir Starkregen und Dürren besser begegnen. Thüringen hat sich mit der Niedrigwasserstrategie bereits auf den Weg gemacht. Die sichere Versorgung mit Trinkwasser, der Schutz des wertvollen Grundwassers vor Verschmutzung und eine schonende Nutzung stehen im Fokus. Denn Thüringen wird verstärkt mit Niedrigwasserphasen und einem deutlichen Rückgang der verfügbaren Wasserressourcen zu kämpfen haben. Darauf müssen wir uns gezielt vorbereiten.“

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/umweltstaatssekretaer-burkhard-vogel-stellt-beim-4-nationalen-wasserforum-thueringens-plaene-zur-ressource-wasser-vor

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Neuerungen bei der Thüringer Umwelt-App

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Ein Update für die Thüringer App „Meine Umwelt“ vereinfacht Müllmeldungen. Neben häufig abgefragten Informationen wie Pegelmessständen, Artenfunden und Waldbrandstufen wurde die Meldemöglichkeit für Müll in der Natur noch bedienungsfreundlicher.

Meldefunktionen sowie der Kartendienst wurden vereinfacht, um noch präziser illegale Abfälle im Wald oder in Gewässern mit Foto- oder Videohilfe an die zuständigen Behörden melden zu können. Die teilnehmenden Umweltämter der Landkreise und kreisfreien Städte erhalten ein oder mehrere Fotos oder Videos, die Standortkoordinaten sowie einen Link zur Karte direkt in eine dafür kostenlos zur Verfügung gestellte Verwaltungssoftware oder werden vom TLUBN informiert.

„Die App ist bietet einen schnellen und einfachen Informationszugang zu wichtigen Umweltdaten. Und sie wird jetzt noch interaktiver: Mit der verbesserten Meldefunktion können die Nutzerinnen und Nutzer dabei helfen, illegalen Müll aus der Natur zu holen“, so Minister Stengele.

Die Thüringer App „Meine Umwelt“ gibt es in Vorgängerin-Varianten bereits seit 2013. In der Osterwoche im vergangen Jahr gingen bisher mit Abstand die meisten Meldungen gegenüber allen anderen Kalenderwochen ein (über 80). Seit vor genau einem Jahr das Melden von Umweltbeeinträchtigungen in die App aufgenommen wurde, sind 1463 Meldungen eingegangen.

Nutzerinnen und Nutzer können selbst Daten beisteuern, indem sie beispielsweise Artenfunde melden und so dabei helfen, bedrohte Arten zu erfassen. Zu den Top 5 Artenmeldungen gehören: Hirschkäfer 261, Weinbergschnecken 251, Feldhamster 96, Feuersalamander 95,  Biber 74, auch: 15 mal Kreuzotter. Die App wurde in Kooperation mit dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) umfangreich aktualisiert. Die aktuelle Version von „Meine Umwelt“ steht kostenlos zum Download in den Stores für Android und iOS und Windows Phone bereit..

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/neuerungen-bei-der-thueringer-umwelt-app

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Land hinkt beim Anschlussgrad an Abwasseranlagen hinterher

In Thüringen gibt es nach Einschätzung der zuständigen Landesbehörde noch Nachholbedarf bei der Abwasserbeseitigung. Dort liege der Anschlussgrad der Bevölkerung an kommunale Kläranlagen derzeit bei rund 85 Prozent und damit deutlich unterhalb des bundesdeutschen Durchschnitts von 96 Prozent. Das teilte das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz…mehr:

https://www.rtl.de/cms/land-hinkt-beim-anschlussgrad-an-abwasseranlagen-hinterher-68273426-259d-525b-b7bf-cb92574c0b8e.html

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Sauberes Wasser: 11 Mio. EUR für Zusatz-Investitionen in Abwasseranschlüsse

Das Umweltministerium stockt die Ausgaben für Investitionen in die Abwasserentsorgung um 11 Mio. EUR auf. Damit soll die Belastung von Natur und Umwelt durch technisch veraltete Kläranlagen oder Direkteinleitung weiter verringert werden.

Für Modernisierung von Anlagen sowie den Anschluss weiterer Haushalte stehen den kommunalen Zweckverbänden damit im laufenden Jahr rd. 31 Mio. EUR zur Verfügung.

„Ökologisch intakte Gewässer, das ist in unser aller Interesse. In Zeiten der Klimakrise mit langen Trockenphasen brauchen unsere Flüsse dringend Entlastung. Das schaffen wir durch mehr Haushalte an moderner Abwasserbeseitigung. Die kommunalen Entsorger mit ihren lokalen Anschlussplänen sind dabei wichtige Partner. Mit den zusätzlichen Geldern können nun 30 zusätzliche Projekte angegangen werden“, so Umweltminister Bernhard Stengele.

Das Förderprogramm 2023, das 71 Maßnahmen wie Kläranlagen, Kanäle etc. enthält, kann mit den zusätzlichen 11 Mio. EUR auf knapp 100 Fördervorhaben erweitert werden. In Hinblick auf die Anzahl der geförderten Vorhaben im Abwasserbereich ist das Jahr 2023 damit ein neues Rekordjahr.

Auf Grundlage des Abwasserpaktes stellt das Thüringer Umweltministerium seit 2018 jährlich rd. 20 Mio. Fördermittel bereit, um Thüringer Gemeinden, die ihre Abwässer noch in Gewässer einleiten oder in veralteten Kläranlagen behandeln, an eine zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen. Ziel ist, die Thüringer Gewässer zu entlasten und deren Qualität nachhaltig zu verbessern.

Hintergrund:
Noch im Jahr 2018 lag der Anschlussgrad in Thüringen bei 80 Prozent, bundesweit der schlechteste Wert. Das Abwasser von rund 430.000 Bürgerinnen und Bürgern wurde nach unzureichender Behandlung in veralteten Kleinkläranlagen in Gewässer eingeleitet. Um den anschlussgrad auf 90% zu bringen, wurde 2018 der „Abwasserpakt“ zwischen dem TMUEN und den kommunalen Abwasserentsorgern, vertreten durch den Gemeinde- und Städtebund Thüringen, geschlossen. Im Gegenzug erklärt das TMUEN die Bereitstellung von bis zu 20 Mio. EUR jährlich an Fördermitteln, wenn dies der Landeshaushalt zulässt.

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/sauberes-wasser-11-mio-eur-fuer-zusatz-investitionen-in-abwasseranschluesse

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Klimaveränderungen in Thüringer Kommunen – informieren, anpassen, nachmachen

Das Klima ändert sich, Wetterextreme nehmen zu – auch bei uns in Thüringen. Häufigere und intensivere Hitzeperioden, Überflutungen infolge von Starkregenereignissen und Trockenstress beim Kommunalgrün zählen zu den bedeutsamsten und folgenschwersten Auswirkungen der Klimakrise im Freistaat. Die Rekordsommer der Jahre 2018 und 2019, die vielerorts eingetretenen Überflutungsschäden im Mai 2017 und die immer deutlicher sichtbaren Trockenschäden bei Stadtbäumen und Grünflächen der letzten Jahre haben uns vor Augen geführt, auf welche Extreme und damit zunehmende gesundheitliche, wirtschaftliche und ökologische Belastungen und Gefahren sowie Beeinträchtigungen des gesellschaftlichen Lebens wir uns einstellen sollten.

Aufgrund der sich derzeit abzeichnenden Veränderung der klimatischen Verhältnisse in Thüringen wird sich auch die Wasserwirtschaft künftig intensiv mit der Problematik extremer Wetterlagen und deren Auswirkungen befassen müssen. Hierzu zählt neben dem vermehrten Auftreten von Starkregenereignissen auch der Umgang mit ausgeprägten Trockenperioden.

Zusätzlich zu unseren intensiven Bemühungen das Klima zu schützen, werden wir uns verstärkt auf die Veränderungen einstellen und anpassen – auf allen Ebenen. Wie gelingt es, das kommunale Grün klimagerecht zu entwickeln? Wie können wir uns effektiv auf künftige Extremwettersituationen vorbereiten? Und was ist zu tun, um gesundheitlichen Risiken vorzubeugen und die Lebensqualität in den Thüringer Städten und Gemeinden zu erhalten?

Mit diesem Informationsportal möchte das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) Sie dabei unterstützen, aktiv zu werden und gute Ideen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise bei Ihnen vor Ort in die Praxis umzusetzen.

Informieren Sie sich zu den klimatischen Entwicklungen in Ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Verschaffen Sie sich einen Überblick zu den Möglichkeiten, wie Sie sich anpassen können und zu wichtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und Fördermöglichkeiten. Lassen Sie sich durch gute Beispiele aus Thüringen zum Nachmachen anregen.

https://www.klimaleitfaden-thueringen.de/

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Modellprojekt für die Abwasseruntersuchung von Corona-Viren

Thüringen soll zum Modellprojekt für die Abwasseruntersuchung von Corona-Viren werden, sagt der Wissenschaftler Silvio Beier. Dort werden bereits täglich Kläranlagen untersucht, um das aktuelle Pandemiegeschehen…mehr:

https://www.deutschlandfunkkultur.de/thueringen-macht-es-vor-coronaueberwachung-im-abwasser-dlf-kultur-631e8824-100.html

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Gewässerschutz: Neues Pumpwerk in Stützerbach (Ilmkreis) bringt 1.500 Menschen an zentrale Abwasserentsorgung | 1 Mio. EUR aus Abwasserpakt

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Umweltstaatssekretär Dr. Burkhard Vogel: „Wir verbessern die Wasserqualität der Ilm“ Mit der heutigen Inbetriebnahme des Pumpwerks ist der Anschluss des Ilmenauer Ortsteils Stützerbach an die Kläranlage in Ilmenau abgeschlossen. Das Abwasser von 1.500 Menschen wird nun in der Kläranlage Ilmenau gereinigt, die Ilm deutlich entlastet.

„Schritt für Schritt machen wir die Gewässer in Thüringen sauberer. Der Anschluss von Stützerbach an die Abwasserentsorgung in Ilmenau entlastet die Ilm und sorgt für bessere Wasserqualität“, so Staatssekretär Dr. Vogel.

Das Abwasser von Stützerbach wurde bisher über mehrere Teilortskanalisationen, die nicht an eine Kläranlage angeschlossen sind, in die Gewässer im Oberlauf der Ilm eingeleitet. Für den Gewässerschutz begann vor zwei Jahren der Aufbau einer geordneten Abwasserentsorgung. Sie besteht aus einem Regenüberlaufbecken, einem Pumpwerk sowie einem Verbindungssammler von Stützerbach nach Manebach. Von dort führt ein Anschlusspunkt zur Kläranlage nach Ilmenau. Mit der Eröffnung des Pumpwerks wird das Gesamtvorhaben nun abgeschlossen.

Von der neuen Abwasserentsorgung für Stützerbach profitieren knapp 1.500 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gesamtausgaben für die drei Teilvorhaben beliefen sich auf über 2,5 Milo Euro. Im Rahmen des Abwasserpaktes förderte das Thüringer Umweltministerium das Projekt mit knapp über 1 Mio. Euro.

Dazu Staatssekretär Dr. Vogel: „Seit der Unterzeichnung des Abwasserpaktes 2018 haben wir die Thüringer Kommunen mit rd. 110 Mio. Euro unterstützt bei Investitionen in die Abwasserentsorgung. Damit erhöhen wir die Gewässerqualität enorm. Mit unserem Wasser müssen wir so sorgsam und effizient wie möglich umgehen.“

Hintergrund:
Der vom Thüringer Umweltministerium mit dem Thüringer Gemeinde- und Städtebund geschlossene Abwasserpakt sieht vor, dass bis 2030 thüringenweit ein Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen von deutlich über 90 % erreicht werden soll.

Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine wesentliche Grundlage für den Gewässerschutz. Die dafür notwendigen Investitionen in die Abwasserentsorgung wurden und werden auch zukünftig mit Fördermitteln des Umweltministeriums unterstützt. So wurden in den letzten 4 Jahren inklusive Bundes- und EU-Förderungen knapp 191,1 Mio. Euro an Fördermitteln für den Abwasserbereich bewilligt.

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/gewaesserschutz-neues-pumpwerk-in-stuetzerbach-ilmkreis-bringt-1500-menschen-an-zentrale-abwasserentsorgung-1-mio-eur-aus-abwasserpakt

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Thüringen wird Zentrum für nachhaltige Wasserforschung

Axel Burchardt Abteilung Hochschulkommunikation/Bereich Presse und Information
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Die Erforschung neuer, zukunftsweisender Ansätze einer sicheren und nachhaltigen Wasserversorgung wird in Thüringen langfristig gefördert. Der von der Universität Jena gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme IKTS und der Ernst‐Abbe‐Hochschule Jena initiierte „Thüringer Wasser-Innovationscluster“ (ThWIC) hat sich in der Endrunde des Clusters4Future-Wettbewerbs durchgesetzt und wird ab 2023 vom Bundesforschungsministerium gefördert. Damit fließen über die nächsten neun Jahre bis zu 45 Millionen Euro Fördermittel in die Entwicklung neuer Wassertechnologien und die Erforschung des gesellschaftlichen Umgangs mit der knapper werdenden Ressource.

„Mit unserem Cluster wollen wir die erfolgreiche Grundlagenforschung aus den Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen in gesellschaftliche Anwendung bringen und zeigen, wie sich die kleinen und mittleren Unternehmen der Region mit modernsten Technologien globale Marktchancen erarbeiten können“, so Prof. Dr. Michael Stelter. Der Chemiker, der als stellvertretender Institutsleiter am IKTS und Direktor am Center for Energy and Environmental Chemistry der Universität Jena Koordinator des Projekts ist, zeigt sich besonders erfreut, dass mit ThWIC kein reiner Technologiecluster zur Förderung ausgewählt wurde: „Es geht bei unseren Projekten nicht nur um technische Innovationen für eine nachhaltigere Wasserversorgung, sondern auch um die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.“ Auch wenn das Thema Wasser zunehmend in den Medien präsent sei, fehle es häufig noch an überzeugenden Angeboten zur Vermittlung von Wasserwissen und zur Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an den anstehenden Umbrüchen in der Wasserwirtschaft.

Zukunftsweisende Entscheidung für den Wissenschaftsstandort
Die langfristige Förderung des Clusters durch das Bundesforschungsministerium freut auch den Präsidenten der Universität Jena Prof. Dr. Walter Rosenthal: „Der Erfolg in der Zukunftscluster-Initiative zeigt die herausragende Zusammenarbeit der Friedrich-Schiller-Universität mit den Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen der Region. Die Förderung ist ein starkes Signal für den Wissenschaftsstandort Thüringen und insbesondere für Jena.“ Rosenthal bezeichnete die im Cluster geplante Zusammenarbeit von naturwissenschaftlicher Wasserforschung, Datenwissenschaften und Soziologie als „perfektes Beispiel für die in Jena etablierte Bearbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen über die Grenzen von Disziplinen und Wissenschaftskulturen hinweg, das das große Portfolio der Nachhaltigkeitsforschung der Universität Jena komplementiert“.

Datengetriebene Wasserbewirtschaftung
Die mehr als 20 Teilprojekte des Innovationsclusters beschäftigen sich mit verschiedensten Aspekten nachhaltiger Wasserversorgung. Ein zentraler Bereich sind neue Technologien zur Analyse und Reinigung von Wasser. „Mit der im Cluster entwickelten neuen Generation von Sensoren können tausendfach mehr Daten über die Wasserqualität erhoben werden“, erläutert der Mitkoordinator des Clusters, Dr. Patrick Bräutigam. „Wir können damit erstmals in Echtzeit Veränderungen der Wasserqualität beobachten und viel effektiver auf Belastungen durch Mikroschadstoffe wie Arzneimittelrückstände reagieren.“ Den Potenzialen einer smarten, datengetriebenen Wasserbewirtschaftung stünden jedoch, so Bräutigam, auch Fragen der Datensicherheit und die gesellschaftliche Angst vor Datenmissbrauch gegenüber. Deshalb komme es darauf an, „die Bürgerinnen und Bürger mit neuen Methoden frühzeitig in die Technologieentwicklung einzubeziehen und ihre Fragen ernst zu nehmen.“

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Michael Stelter
Institut für Technische Chemie und Umweltchemie der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Philosophenweg 7a, 07743 Jena
Tel.: 03641/ 948402
E-Mail: michael.stelter@uni-jena.de

https://idw-online.de/de/news798680

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Hochwasserschutz: Zwanzig Gewässerunterhaltungsverbände pflegen Flüsse und Bäche in ganz Thüringen

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Mit der Novelle des Wassergesetzes sind seit Januar 2020 in Thüringen 20 neue Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) für die Pflege kleiner Flüsse und Bäche und deren Hochwasserschutzanlagen verantwortlich.

Die GUVs kümmern sich um ca. 18.000 km Gewässer und ca. 250 Anlagen. Zu ihren Aufgaben gehört es, Gewässer für den Wasserabfluss zu erhalten, zu räumen und zu reinigen, die Ufer und Uferrandstreifen möglichst naturnah zu gestalten und zu bewirtschaften und damit beste Vorsorge vor lokalen Hochwasserereignissen zu leisten.

„Gewässerpflege ist Hochwasserschutz. Es ist aufwändig, unsere Flüsse und Bäche frei zu halten und naturnah zu gestalten. Den inzwischen 180 neu eingestellten Flussarbeitern, Flussmeistern am Gewässer bis hin zum Geschäftsführer der 20 Verbände spreche ich nach zwei Jahren Aufholjagd an unseren Gewässern meinen Dank aus. Sie können sich auf das Land verlassen: Mit Beschluss des Haushaltes stehen weiter ausreichend Mittel zur Verfügung“, so Umweltministerin Siegesmund.

Die Finanzierung der Verbände und ihrer Arbeit trägt zu 100 Prozent das Umweltministerium. So wurden in den ersten zwei Jahren ca. 40 Mio. Euro in die Gewässerunterhaltung investiert.

Seit vergangenem Jahr führen die GUVs auch aktiv Maßnahmen zur Renaturierung der Gewässer zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch. Ergänzend unterstützen die meisten Gewässerunterhaltungsverbände ihre Mitgliedsgemeinden bei den steigenden Herausforderungen in Bezug auf Hochwasser und Starkregen durch Beratung, Konzeption und bauliche Umsetzungen. Dabei unterstützen sie das Land auch aktiv in der Umsetzung der Landesprogramme Hoch- und Gewässerschutz. Das neue Landesprogramm Gewässerschutz wird überdies in der Kabinettssitzung am kommenden Dienstag vorgestellt.

Hintergrund:
Bis zum 31.12.2019 oblag in der Regel den Gemeinden die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung sowie der „kommunalen“ Hochwasserschutzeinrichtungen. Gerade den kleineren Kommunen fehlte vielfach sowohl das fachliche Wissen als auch das notwendige Personal, dieser schwierigen und anspruchsvollen Aufgabe gerecht zur werden.

Mit der Novelle des Wasserwirtschaftsrechts wurden daher 20 flächendeckende, einzugsgebietsbezogene Gewässerunterhaltungsverbände zur Erfüllung dieser Aufgaben gegründet. Daneben obliegt den Verbänden auch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Struktur und Durchgängigkeit der Gewässer, sofern das Land hierfür die Kosten trägt. Weitere Aufgaben, z. B. in Bezug auf den investiven Hochwasserschutz, können die Verbände für ihre Mitgliedsgemeinden wahrnehmen.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.aktion-fluss.de und tlubn.thueringen.de

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/hochwasserschutz-zwanzig-gewaesserunterhaltungsverbaende-pflegen-fluesse-und-baeche-in-ganz-thueringen

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Gewässerschutz: Neues Thüringer Landesprogramm für gesunde Flüsse, Bäche und Seen

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Mit einem umfassenden neuen Landesprogramm 2022–2027 will das Umweltministerium die Thüringer Flüsse, Bäche und Seen stärker schützen.

„Zwischen Werra und Weiße Elster sollen wieder mehr naturnahe Flusslandschaften als gesunder Lebensraum für Fische und Pflanzen entstehen. Mit unserem Fitnessprogramm für Gewässer wollen wir Barrieren für Fische beseitigen, natürliche Flusslandschaften wiederherstellen und Schadstoffe verringern. Sauberes Wasser ist die Grundlage für das Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen. Deshalb werden wir die blauen Lebensadern unserer Landschaften besser schützen“, sagt Umweltministerin Anja Siegesmund.

Das neue Landesprogramm Gewässerschutz umfasst über 3.000 Maßnahmen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen. So soll etwa der Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen von derzeit 82 Prozent auf 88 Prozent erhöht werden. Im vergangenen Landesprogramm wurden 80.000 Thüringer/innen an das öffentliche Netz angeschlossen, jetzt sollen 100.000 weitere dazukommen. Darüber hinaus sollen weitere Kläranlagen mit einer Phosphorreinigungsstufe ausgestattet werden, um Phosphor herauszufiltern, bevor es in Gewässer eingeleitet wird. Der breite Mix an Maßnahmen hatte bereits für den Zeitraum 2016 bis 2021 mit dem ersten Landesprogramm Gewässerschutz zur Folge, dass die Gewässerqualität besser wurde. Im Jahr 2016 hatten nur etwa 6 Prozent der Thüringer Gewässer einen guten Zustand, 2021 dagegen schon knapp 15 Prozent.

„Wir wissen, dass wir hier noch zulegen müssen. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist sehr eindeutig, was die Gewässerqualität angeht. Bis 2027 haben wir noch viel vor, um die Tendenz, die wir jetzt schon sehen, zu verstärken. Dabei verzahnen wir Gewässerschutz, Hochwasservorsorge und Niedrigwasserstrategie“, so die Umweltministerin.

Ein Teil der baulichen Veränderungen an Flüssen schafft gleichzeitig mehr Gewässerqualität und Hochwasserschutz. Für die Anpassung an Klimaveränderungen und ausgeprägte Niedrigwasserphasen wird das Landesprogramm zeitnah um eine Niedrigwasserstrategie ergänzt.

Eckpunkte des neuen Landesprogramms:

Fließgewässer wieder naturnaher und durchgängiger gestalten

•      ca. 1.400 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit (z.B. Wehre entfernen, Fischtreppen ergänzen)

•      460 Maßnahmen sollen die Gewässerstruktur verbessern (z.B. wo möglich Uferbefestigungen entfernen, Flussschleifen wiederherstellen)

•      dafür sind rund 160 Mio. Euro vorgesehen

Abwasser verringern

•    Rund 500 Maßnahmen zum Neu- bzw. Ausbau von Kläranlagen und Ortsnetzen (Ziel: Anschlussgrad von derzeit 82 Prozent auf 88 Prozent. Für 100.000 zusätzliche Einwohner/innen)

•    Reduzierung der Phosphateinträge durch neue Reinigungsstufe in Kläranlagen

•    dafür sind rund 190 Mio. Euro vorgesehen

Mit Landwirtschaft für Boden- und Gewässerschutz kooperieren

•      Gewässerrandstreifen verringern weiterhin das Auswaschen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln

•      Dialog für zielgenaue nitratbelastete Gebiete wird fortgesetzt

•      kostenlose Beratung für landwirtschaftliche Betriebe, u.a. zum Düngemanagement, dafür sind rund 16 Mio. Euro vorgesehen

Das komplette Landesprogramm Gewässerschutz finden Sie unter: www.aktion-fluss.de

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Wasserschutz: Der Anschlussgrad für Thüringer Abwässer steigt – neuer Lagebericht liegt vor

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Der Anschlussgrad für Thüringer Abwässer steigt. Derzeit werden ca. 83 % der Abwässer in kommunalen Kläranlagen behandelt, das sind 3 % mehr als noch vor zwei Jahren.

Der Abwasserpakt mit dem Gemeinde- und Städtebund sieht bis 2030 einen thüringenweiten Anschlussgrad von deutlich über 90 % an öffentliche Kläranlagen vor. Der vollständige Lagebericht steht auf der Internetseite des Ministeriums unter https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/publikationen zum Download zur Verfügung.

Dazu erklärt Umweltstaatssekretär Olaf Möller: „Der Abwasserpakt mit dem Gemeinde- und Städtebund wirkt. Das zahlt sich nicht nur für die Kommunen und die Verbände, sondern vor allem auch für unsere Umwelt und unseren Gewässerschutz aus. Wir sind auf einem guten Weg – und es bleibt noch viel zu tun, um den gemeinsam vereinbarten Anschlussgrad von über 90 % in Thüringen bis 2030 zu erreichen. Wir werden die Abwasserzweckverbände und die Kommunen dabei weiter unterstützen.“

Das Umweltministerium hat den Anschluss an öffentliche Kläranlagen in den Jahren 2019 und 2020 mit ca. 46,1 Mio. Euro unterstützt und damit Gesamtinvestitionen der Abwasserzweckverbände und eigenentsorgenden Gemeinden in Höhe von 140,7 Mio. Euro ermöglicht. Zusätzlich ist es uns mithilfe der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen gelungen, viele ältere Kleinkläranlagen an den Stand der Technik anzupassen. Die Abwasserentsorgung wird seit 2019 wesentlich durch die Novelle des Thüringer Wassergesetzes geprägt.

Hintergrund:
Das Umweltministerium hat mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen im Jahr 2018 einen Abwasserpakt geschlossen, nach dem bei der Abwasserbeseitigung bis 2030 thüringenweit ein Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen von deutlich über 90 Prozent erreicht werden soll. Abwasser aus Siedlungsgebieten mit mehr als 200 Einwohnern soll danach öffentlich entsorgt werden, in Siedlungsgebieten mit weniger als 200 Einwohnern wenn wasserwirtschaftliche Gründe dies erfordern. Das Land stellt den Aufgabenträgern dafür mehr Geld zur Verfügung und ermöglicht so größere Förderprogramme umzusetzen. In diesem Jahr wurden die Fördersätze erhöht und damit ein wichtiger Beitrag für stabile Gebühren und Beiträge geleistet. Zudem wurde der Zuschuss für einen Ersatzneubau einer Vier-Einwohner-Kleinkläranlage seit August 2018 von 1.500 Euro auf 2.500 Euro erhöht.

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/wasserschutz-der-anschlussgrad-fuer-thueringer-abwaesser-steigt-neuer-lagebericht-liegt-vor

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Thüringer Kläranlagen erzeugen nur wenig Strom

In nur 19 Thüringer Kläranlagen ist im vergangenen Jahr Strom mit dem dort gewonnenen Klärgas erzeugt worden.

Insgesamt gebe es mit Stand 2019 aber 529 öffentliche Kläranlagen im Freistaat, bei deren Betrieb Klärgas anfallen könnte, teilte das Landesamt für Statistik am Mittwoch in Erfurt mit.

Im vergangenen Jahr seien so 24,7 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt worden (Vorjahr: 25,1 Millionen Kilowattstunden). Zum Vergleich: Im Jahr 2019 hatten Thüringer Stromerzeuger laut Landesamt fast 10 Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Fast die gesamte Menge (95,1 Prozent) des durch die biologische Behandlung von Abwasser entstehenden Klärgas-Stroms sei zudem direkt in den Kläranlagen verbraucht worden, um etwa Pumpwerke zu betreiben.

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Bürger-Aufstand gegen Umweltministerin

Bewohner sollen eigene Bio-Kläranlagen bauen
Ilmkreis – Noch ist es nur der Aufstand einiger Dutzend wütender Bewohner. Doch bald könnten es bis zu 100 000 Thüringer sein…mehr:

https://www.bild.de/regional/thueringen/thueringen-aktuell/thueringen-bewohner-sollen-eigenebio-klaeranlagen-bauen-76081546.bild.html

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Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen verlängert

Die Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Thüringen wird für weitere drei Jahre (bis Ende 2023) verlängert. Grund­stückseigentümer erhalten damit weiter­hin den erhöhten Zuschuss für den Er­satz-Neubau oder die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage. Die Förderung ist für die Grundstückseigentü­mer möglich, deren Grundstück nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbands oder der eigenentsor­genden Gemeinde dauerhaft nicht an ei­ne kommunale Abwasserentsorgung an­geschlossen werden soll. Anträge für die Förderung von Kleinkläranlagen sind ausschließlich an die Abwasserzweckver­bände bzw. eigenentsorgenden Gemein­den zu richten.

Weitere Informationen:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210107_004

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Zweckverband zur Kommuna­len Klärschlammverwertung Thüringen (KKT) gegründet

Insgesamt 17 kommunale Aufgabenträ­ger der Abwasserentsorgung in Thürin­gen haben sich in den vergangenen Jah­ren intensiv mit Fragen der Klärschlamm­beseitigung auseinandergesetzt und im Ergebnis dazu entschlossen, zukünftig die Herausforderungen der deutlich ge­stiegenen Anforderungen an die Klär­schlammverwertung durch Bündelung ihrer Kräfte im Zweckverband zur Kom­munalen Klärschlammverwertung Thü­ringen (KKT) zu meistern. Ziel des Zu­sammenschlusses ist es, durch die ge­meinsame Aufgabenerfüllung der Teilaufgabe Klärschlammbeseitigung die ge­bührenseitigen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben so gering wie möglich zu halten, eine langfristig kalku­lierbare, wirtschaftliche und auch nach­haltige Strategie zur Umsetzung der Auf­gabe zu entwickeln und gemeinsam um­zusetzen. Die Gründungsmitglieder des Zweckverbandes sind der Auffassung, dass die interkommunale Zusammenar­beit auf dem hohen Niveau eines ge­meinsamen öffentlich-rechtlich organi­sierten Unternehmens ohne Gewinner­zielungsabsicht am besten geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen.

Die Errichtung einer eigenen Verwer­tungsanlage des neuen Zweckverbands ist eine der zu untersuchenden Hand­lungsoptionen. Auch eine mögliche Ko­operation mit benachbarten ähnlich or­ganisierten kommunalen Netzwerken in benachbarten Bundesländern wird Ge­genstand der Strategieentwicklung sein, genauso wie die Bewertung der Entwick­lung des Verwertungsmarkts.

Die Gründungsmitglieder des Zweck­verbands zur Kommunalen Klärschlamm­verwertung Thüringen realisieren die Abwasserentsorgung für rund 810 000 Einwohner sowie ortsansässigen Betrie­be und Einrichtungen. Dabei fallen rund 63 000 Tonnen entwässerter Klär­schlamm (circa 35 % des Thüringer Lan­desaufkommens) an.

Mit der Unterzeichnung der Ver­bandssatzung durch die Gründungsmit­glieder am 1. Oktober 2020 und der Ver­öffentlichung der Genehmigung der Ver­bandssatzung durch die Rechtsaufsicht – das Thüringer Landesverwaltungsamt – am 4. Januar 2021 ist der Verband zum 5. Januar 2021 entstanden. Der Verband ist für den Beitritt weiterer Thüringer Aufgabenträger offen.

E-Mail: Andreas.stausberg@zwa-slf-ru.de
Tel. 0173/3 79 13 00

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Wichtige Stimme für den Gewässer- und Hochwasserschutz Neuer Landeswasserverbandstag Thüringen

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Zum Wochenende haben in Erfurt mehrere Thüringer Gewässerunterhaltungsverbände einen Landeswasserverbandstag gegründet – als gemeinsames Sprachrohr der gemeinsamen Interessen. Mitglieder des Landeswasserverbandstags können Wasser- und Bodenverbände, Zweckverbände und andere Organisationen sein, die gleiche oder ähnliche Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung übernehmen.

Dazu erklärt Umweltministerin Siegesmund: „Ich wünsche dem Verband viel Erfolg und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Der Aufbau der Gewässerunterhaltungsverbände war ein Kraftakt – er ist uns gelungen. Der Landwasserverbandstag bündelt jetzt Interessen, das haben wir uns von Anfang an gewünscht. Er ist unser direkter und ständiger Ansprechpartner. Der Aufbau des Verbandes zeigt, wie gegenseitiges Vertrauen gewachsen ist. In guter Zusammenarbeit wollen wir gemeinsam unsere Ziele erreichen: Gesunde Gewässer, Artenvielfalt und Klimaschutz.“

Hintergrund:
Bis Herbst 2019 wurden in Thüringen auf der Grundlage des neuen Wassergesetzes insgesamt 20 Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) gegründet. Mit der Arbeit der GUV wird die hoheitliche Aufgabe der Gewässerunterhaltung fachlich in einer Hand gebündelt. Die Verbände verstehen sich als Unterstützer Ihrer Mitgliedsgemeinden und der Gewässeranlieger. Jede Gemeinde in Thüringen ist einem oder mehreren Verbandsgebieten und damit einem oder mehreren GUV zugeordnet. Sie wollen gemeinsam die anstehenden Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes übernehmen und diese in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und Anliegern lösen. Das Ziel ist die Verbesserung der Gewässerstrukturen in Thüringen. Damit verbunden ist sowohl eine gute Hochwasservorsorge, die ökologische Entwicklung der Gewässer und ihrer Ufer sowie die Erlebbarkeit der Anwohner am und im Gewässer. Die Finanzierung der GUV zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben erfolgt ausschließlich durch Zuweisungen des Freistaates Thüringen. In Thüringen gibt es Gewässer mit einer Länge von insgesamt ca. 15.500 km. Davon sind ca. 1.500 km Gewässer I. Ordnung in der Zuständigkeit des Landes. Ca. 14.000 km entfallen somit auf die Gewässer II. Ordnung.

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/neuer-landeswasserverbandstag-thueringen

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Klärgasnutzung in Thüringer Kläranlagen im Jahr 2019

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamts für Statistik betrieben 501 von 5291 öffentlichen Kläranlagen im Land eine biologische Behandlung des Abwassers, wobei potenziell Klärgas anfällt. Im Jahr 2019 wurden bei der Abwasserbehandlung in den befragten Kläranlagen Thüringens 15,7 Millionen Kubikmeter Rohgas gewonnen. In 18 dieser Anlagen wurde dieses Klärgas neben dem Einsatz zu reinen Heiz- und/oder Antriebszwecken auch zur Stromerzeugung eingesetzt. Insgesamt wurden 2019 in Thüringen 25,1 Millionen Kilowattstunden Strom aus Klärgas erzeugt. 94,3 Prozent dieser Strommenge wurde in den Kläranlagen selbst verbraucht, zum Beispiel zum Betrieb der Pumpwerke. Für Heizzwecke wird das Klärgas beispielsweise für die Aufheizung des Faulschlammes verwendet.

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Nur wenig Strom wird in Thüringens Kläranlagen gewonnen

Erfurt (dpa/th) – Lediglich 18 Kläranlagen haben in Thüringen im vergangenen Jahr dort gewonnenes Klärgas zur Stromerzeugung genutzt.
Insgesamt gebe es mit Stand 2016 aber 501 Kläranlagen im Freistaat, bei deren Betrieb potenziell Klärgas anfalle, teilte das Landesamt für Statistik am Dienstag mit.
Insgesamt seien so im vergangenen Jahr 25,1 Millionen Kilowattstunden Strom aus Klärgas erzeugt worden. Zum Vergleich: Allein in der ersten Hälfte 2019 hatten Thüringer Stromerzeuger laut Landesamt 4,9 Milliarden Kilowattstunden Strom in Netze der …mehr:

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Zum Weltwassertag veröffentlichen Umweltministerium und Deutsche Umwelthilfe einen Flusserlebnisführer für Familien

Thüringer Flüsse mit dem Fischotter online entdecken

Zum Weltwassertag am 22. März hat das Umweltministerium zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe einen Flusserlebnisführer veröffentlicht: „Dem Fischotter auf der Spur“.
Er wird nach Ende der derzeitigen Corona-Schließungen kostenlos in den Auslagen der Tourist-Informationen, der Naturkundemuseen und Naturpark-Häusern vorliegen. Das Heft ist aber bereits jetzt schon online nutzbar: duh.de/projekte/flusserlebnisfuehrer/

Dazu erklärt Umweltministerin Anja Siegesmund: „Gerade in diesen Zeiten hilft Vorfreude. Holen Sie sich Ausflugsideen und Informationen über unsere Flüsse und Bäche in ihr Wohnzimmer. Unsere Gewässer sind unsere Lebensadern – darum setzen wir uns für sauberes Wasser und Artenvielfalt ein. Der Fischotter fühlt sich dort wohl, wo es Gewässern besonders gut geht. Mit dem Heft wollen wir neugierig machen und zu Entdeckungen einladen, drinnen und – so bald wie möglich – auch wieder draußen.“

Die Broschüre vermittelt gerade Kindern spielerisch Wissenswertes über die Flusslandschaften Thüringens. Neben Vorschlägen zu Entdeckertouren werden Erfolge im Gewässerschutz dargestellt, ebenso wie Initiativen und Verbände, die sich für den Erhalt von Flusslandschaften einsetzen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe ergänzt: „Lebendige Flusslandschaften sind für alle Menschen wichtig, und es braucht vereinte Kräfte, um sie zu schützen. In Thüringen ziehen Verbände und Behörden bereits vielerorts am gleichen Strang. Mit dem Flusserlebnisführer möchten wir auch Familien einladen, sich mit uns gemeinsam für Flüsse und ihre Tier- und Pflanzenvielfalt zu begeistern.“

https://umwelt.thueringen.de/

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Thermische Entsorgung des Klärschlamms gewinnt weiter an Bedeutung

Im Jahr 2018 wurden 37 928 Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) aus der biologischen Abwasserbehandlung von kommunalen Kläranlagen in Thüringen entsorgt. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren das 0,5 Prozent weniger als im Jahr 2017 mit 38 105 Tonnen Klärschlamm. Der größte Teil des Klärschlamms (42,8 Prozent) wurde bei landschaftsbaulichen Maßnahmen, zum Beispiel bei der Rekultivierung oder Kompostierung, verwertet. Mit 40,8 Prozent hat die thermische Entsorgung in Thüringen 2018 weiter an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2018 wurden 2149 Tonnen Klärschlamm mehr als im Vorjahr mitverbrannt. Weitere 13,3 Prozent wurden in der Landwirtschaft, beispielsweise als Dünger, verwertet. Bundesweit wurden im Jahr 2018 rund 74,1 Prozent des angelieferten Klärschlamms in Verbrennungsanlagen thermisch entsorgt.

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Stromerzeugung in Thüringer Kläranlagen

Im Jahr 2018 wurden bei der Abwasserbehandlung in den öffentlichen Kläranlagen Thüringens 12,8 Millionen Kubikmeter Rohgas gewonnen. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, betrieben 501 von 529 öffentlichen Kläranlagen eine biologische Behandlung des Abwassers. Dabei fällt potenziell Klärgas an, das in 16 dieser Anlagen neben dem Einsatz zu reinen Heiz- und/oder Antriebszwecken zur Stromerzeugung eingesetzt wurde. Insgesamt wurden 2018 in Thüringen 25,6 Millionen kWh Strom aus Klärgas erzeugt. 94,7 Prozent dieser Strommenge wurde in den Kläranlagen selbst verbraucht; weitere 1,5 Millionen kWh Strom gaben die Anlagen an Energieversorgungsunternehmen ab. Für die Thüringer Stromproduktion spielt Klärgas mit einem Anteil von 0,3 Prozent nur eine untergeordnete Rolle.

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Stand der Abwasserentsorgung in Thüringen nicht ausreichend

Der Stand der Abwasserentsorgung ist in Thüringen nach Angaben des Umweltministeriums derzeit nicht ausreichend, um die bundes- und europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Zwar würden momentan etwa 80 Prozent der Abwässer im Land in kommunalen Kläranlagen behandelt, teilte das Ministerium am Dienstag in Erfurt mit. „Unser Wassergesetz und unser Abwasserpakt mit dem Gemeinde- und Städtebund werden künftig mehr Grundstücke in Thüringen an die öffentliche Abwasserentsorgung bringen“, erklärte Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) der Mitteilung zufolge in Erfurt.
Der Abwasserpakt halte fest, dass die Abwasserbeseitigung bis 2030 thüringenweit einen Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen von deutlich über 90 Prozent erreicht. Abwasser aus Gegenden…mehr:

https://www.t-online.de/nachrichten/id_86068482/stand-der-abwasserentsorgung-in-thueringen-nicht-ausreichend.html

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Bericht zur kommunalen Abwasserentsorgung 2019 Thüringen

In Thüringen werden zurzeit ca. 80 Prozent der Abwässer der Bevölkerung in kommunalen Kläranlagen behandelt. Seit 1990 konnte der Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen zwar gesteigert werden. Die erreichte Gewässerqualität und der Stand der Abwasserentsorgung sind jedoch noch nicht ausreichend, um die erforderlichen bundes- und europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Dies geht aus dem neuen Lagebericht zur kommunalen Abwasserentsorgung in Thüringen hervor. Deshalb soll Abwasser aus Siedlungsgebieten mit mehr als 200 Einwohnern zukünftig öffentlich entsorgt werden. In Siedlungsgebieten mit weniger als 200 Einwohnern ist eine öffentliche Abwasserentsorgung vorgesehen, wenn wasserwirtschaftliche Gründe dies erfordern. Das Land wird den Aufgabenträgern dafür mehr Geld zur Verfügung stellen. Zudem wurde der Zuschuss für einen Ersatzneubau einer 4 Einwohner-Kleinkläranlage seit August 2018 von 1500 Euro auf 2500 Euro erhöht.

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Thüringer Wassergesetz vom Landtag verabschiedet

Der Thüringer Landtag hat am 10. Mai 2019 das „Gesetz zur Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts“ verabschiedet. Das Gesetz sieht unter anderem folgendeÄnderungen vor:
Noch immer weisen 80 Prozent der Thüringer Gewässer wegen Überdüngung zu hohe Nährstoffbelastungen auf. Damit weniger Düngemittel und Pestizide in die Gewässer gelangen, sollen sie durch Gewässerrandstreifen besser geschützt werden. Bundesweit einmalig ist das neue Optionsmodell für Gewässerrandstreifen, das außerorts Gewässerschutz und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert. Der Landwirt kann zukünftig wählen, ob er 5 Meter am Gewässer dauerhaft begrünt oder einen mindestens 10-Meter- Streifen zwar als Ackerland nutzt, aber dort auf jeglichen Chemie- Einsatz verzichtet.

Mit 20 neuen Gewässerunterhaltungsverbänden soll, wie es in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt seit über 25 Jahren der Fall ist, das nötige Fachwissen für alle Fragen um die Gewässerunterhaltung und den Hochwasserschutz aufgebaut werden. Bundesweit einmalig ist, dass die Kosten der Gewässerunterhaltung vollständig aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Ab 2020 stehen dafür voraussichtlich 15,5 Millionen Euro pro Jahr zur Finanzierung der Verbände zur Verfügung.

Bislang sind nur rund 80 Prozent der Thüringer Haushalte an eine zentrale Kläranlage angeschlossen. In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 stellt das Thüringer Umweltministerium insgesamt zusätzlich rund 30 Millionen Euro für die Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung bereit. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum sollen mit dem neuen Gesetz vom Anschluss an zentrale Kläranlagen profitieren. Zukünftig sollen Abwässer aus Orten mit mehr als 200 Einwohnern durch die Abwasserzweckverbände zentral entsorgt werden.
Wegen der derzeit nicht absehbaren Risiken des Frackings für Menschen und Umwelt verhindern die Regelungen im Gesetzentwurf die im Bundesgesetz vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden.
Neu geregelt wird auch der Umgang mit den 59 sogenannten herrenlosen Speichern in Thüringen. Diese sind vor 1990 entstanden und dienen überwiegend dem Bewässern von Ackerflächen. Der bauliche Zustand vieler Speicher ist mangelhaft. Hinzu kommen Sicherheitsrisiken, wenn die Wasserreservoirs große Starkregen-Mengen aufnehmen müssen. Zukünftig wird die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) Sanierung oder Abbruch der Speicher übernehmen. Zudem wird es faire Übernahmeangebote Übernahmeangebote an Kommunen oder Dritte wie Landwirte oder Anglerverbände geben. Sie können einen Speicher bei Interesse selbst übernehmen und bewirtschaften. Die übrigen Speicher werden durch die TFW Schritt für Schritt zurückgebaut.

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Thüringer Umweltpreis 2019 ausgeschrieben

Bis Ende Mai 2019 können sich Thüringerinnen und Thüringer als Einzelpersonen oder in Gruppen für den Thüringer Umweltpreis 2019 bewerben. Die Preise sind insgesamt mit 10 000 Euro dotiert, der Hauptpreis beträgt mindestens 5000 Euro. Aufgerufen sind Einzelpersonen oder Personengruppen, Unternehmen, Vereine und Verbände, Bürgerinitiativen, Kommunen und kommunale Partnerschaften aus Thüringen. Die Beiträge der Bewerberinnen und Bewerber sollen dem Klimaschutz, dem Naturschutz, der Ressourceneffizienz, ökologischen Verbesserungen oder dem Naturschutz dienen. Auch künstlerische oder journalistische Arbeiten können eingereicht werden. Die Verleihung der Preise findet am 28. August 2019 im Klima-Pavillon in Jena durch Umweltministerin Anja Siegesmund statt.

www.thueringer-umweltpreis.de

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Entwurf für novelliertes Vergabegesetz vorgelegt – soziale und ökologische Belange gestärkt

Das Kabinett hat im Januar 2019 im zweiten Durchgang den Entwurf des Wirtschaftsministeriums für die Novelle des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) beschlossen. Es soll unter anderem soziale und ökologische Belange stärken. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet und soll noch vor der Sommerpause 2019 verabschiedet werden.

Durch die stärkere Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange sollen keine zusätzlichen, unüberwindbaren Hürden für die mittelständische Thüringer Wirtschaft entstehen. Soziale und ökologische Kriterien, die für den Auftragsgegenstand entscheidend sind, können nach wie vor fakultativ durch den Auftraggeber festgelegt werden. Allerdings sollen ökologische und soziale Kriterien zukünftig ausschlaggebend sein, wenn die öffentlichen Auftraggeber zwischen sonst gleichwertigen Angeboten entscheiden müssen. Diese bislang fakultative „Bonusregelung“ wird nunmehr obligatorisch und um weitere soziale und ökologische Aspekte (wie zum Beispiel den Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder schwerbehinderten Menschen sowie Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz) ergänzt. Die bisherige Regelung, nach der der Bieter bevorzugt wird, der mindestens 25 Mitarbeiter beschäftigt, entfällt zugunsten kleiner Unternehmen. Außerdem wird auf eine umweltverträgliche Beschaffung von Investitionsgütern unter Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips hingewirkt.

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Klärschlamm wird überwiegend landschaftsbaulich verwertet

Im Jahr 2017 wurden rund 38 105 Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) aus der biologischen Abwasserbehandlung von kommunalen Kläranlagen in Thüringen entsorgt. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren das knapp 3,5 Prozent weniger als im Jahr 2016 mit 39 496 Tonnen Klärschlamm. Der größte Teil des Klärschlamms (46,2 Prozent) wurde bei landschaftsbaulichen Maßnahmen, zum Beispiel bei der Rekultivierung oder Kompostierung, verwertet. Weitere 16,3 Prozent wurden in der Landwirtschaft, beispielsweise als Dünger, verwertet.
Mit 35 Prozent hat die thermische Entsorgung in Thüringen 2017 weiter an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2017 wurden 1635 Tonnen Klärschlamm mehr als im Jahr zuvor mitverbrannt. Bundesweit wurden im Jahr 2017 rund 70 Prozent des angelieferten Klärschlamms in Verbrennungsanlagen thermisch entsorgt.

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94,9 Prozent der Einwohner an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen

In Thüringen waren im Jahr 2016 rund 2 050 100 Einwohner an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Der Anschlussgrad der Einwohner an die öffentliche Kanalisation stieg von 93,5 Prozent 2013 auf 94,9 Prozent 2016, darunter an Abwasserbehandlungsanlagen von 75,8 Prozent auf 78,8 Prozent. Das öffentliche Kanalnetz in Thüringen hatte 2016 eine Gesamtlänge von 16 300 km. Damit hat sich die Länge des Kanalnetzes seit 1991 mehr als verdoppelt. Rein statistisch gesehen, kommen auf jeden angeschlossenen Einwohner rund 8 m Kanal. Die Entwässerung erfolgte überwiegend im Mischsystem mit 9566 km.

Der überwiegende Anteil der Kanäle ist an Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen. In 529 Kläranlagen wurden im Jahr 2016 etwas mehr als 169 Millionen m³ Abwasser geklärt, darunter 103,7 Millionen m³ Schmutzwasser sowie 39,2 Millionen m³ Fremdwasser. 501 Kläranlagen verfügten über eine biologische Behandlung.
Die Menge von unbehandeltem Schmutzwasser aus Haushalten und Gewerbe, die über öffentliche Kanäle direkt in ein Oberflächengewässer bzw. in den Untergrund eingeleitet wurde, betrug im Berichtszeitraum rund 11 Millionen m³. Darin enthalten ist eventuell auftretendes Fremdwasser.

Im Jahr 2016 gab es landesweit 1952 Regenentlastungsanlagen, die nach starken Regenfällen Abschwemmungen von befestigten Flächen zurückhalten und nach und nach an Kläranlagen abgeben. Das Beckenvolumen der Regenklär-, Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken betrug 1 014 500 m³.

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Land fördert Energieeinsparung bei Kläranlagen

Umweltministerin Siegesmund und Infrastrukturministerin Keller rufen zur Teilnahme am EFRE-Wettbewerb auf
Die Erzeugung erneuerbarer Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz in Kläranlagen können in Thüringen künftig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden. „Unter dem Stichwort ‚effiziente Stadt‘ wollen wir mit Hilfe der europäischen Fördergelder den energetischen Stadt- und Ortsumbau forcieren, um die CO2-Emissionen zu reduzieren und so dem Klimawandel Rechnung zu tragen“, erläuterte Infrastrukturministerin Birgit Keller die Förderphilosophie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Dazu gibt es Übereinstimmung mit dem Umwelt- und Energieministerium: „Kläranlagen sind oftmals die größten Energieverbraucher einer Kommune. Deshalb bieten sich hier erhebliche und häufig noch nicht genutzte Möglich-keiten für Energieeinsparungen“, ergänzte Umweltministerin Anja Siegesmund.

Mit der EFRE-Förderung kann eine Vielzahl von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien in Kläranlagen unterstützt werden. Diese Investitionen führen zur Minimierung des Energieverbrauchs, dienen so der Reduzierung des Ausstoßes von klimaschädlichem CO2 und führen aufgrund des reduzierten Fremdenergiebezugs vom Stromversorger auch zu geringeren Betriebskosten der Kläranlage. „Damit leisten die Gemeinden und Abwasserverbände einen Beitrag zum Klimaschutz und verringern gleichzeitig die Gebühren für die Abwasserentsorgung. So hat jeder etwas davon, Bürger und Unternehmen“, betonte die Umweltministerin.
„Die Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit europäischen Finanzmitteln hat in den vergangenen Jahren viele positive Entwicklungen angestoßen. Mit 232 Millionen Euro steht dem Freistaat hierfür in der aktuellen Förderperiode 2014 – 2020 auch im Vergleich zu anderen Bundesländern mehr Geld für kommunale Projekte zur Verfügung als früher. Speziell für den neuen Förderschwerpunkt ‚Energetische Stadt- und Gebäudesanierung‘ sind davon 80 Millionen Euro vorgesehen“, sagte Infrastrukturministerin Birgit Keller.

Um eine Förderung zu erhalten, sind die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung (Gemeinden, Abwasserverbände) eingeladen, sich an dem Wettbewerb des TMIL zu beteiligen. In diesem Wettbewerb geht es darum, die besten Strategien für eine nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung auszuwählen, um später daraus abgeleitete Projekte bei der Realisierung zu unterstützen. Das TMIL hat hierzu den Wettbewerbsaufruf „Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung“ an die Zentralen Orte Thüringens gerichtet. Als Wettbewerbsbeiträge gefordert sind Integrierte kommunale Strategien (IKS). Die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserentsorgung sollen sich zusammen mit dem jeweiligen Zentralen Ort und auf der Grundlage einer gemeinsamen IKS am Wettbewerb beteiligen. Wo eine gemeinsame Bewerbung aus guten Gründen nicht möglich ist, kann im Ausnahmefall auch ein eigenständiger Wettbewerbsbeitrag durch den kommunalen Aufgabenträger der Abwasserentsorgung selbst erstellt werden.
Die Wettbewerbsbeiträge können bis zum 30. Juni 2015 beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eingereicht werden. Im Anschluss werden die Beiträge geprüft und das Ergebnis bis zum 30. September 2015 mitgeteilt.

Hintergrund
Aus der Studie „Energieverbrauch und Energieerzeugung in Thüringer Kläranlagen“ (zur Studie) ist bekannt, dass Kläranlagen oftmals innerhalb einer Kommune die größten Energieverbraucher sind und hohe Energieeinsparpotentiale von bis zu 17 % des Gesamtverbrauchs an elektrischer Energie aufweisen. Jährlich könnte so eine Strommenge von bis zu 14.500 MWh eingespart werden. Das TMUEN hat deshalb in einem Informationsbrief an die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung über die Möglichkeit der neuen Förderung informiert.

In der EFRE-Förderperiode 2014-2020 stehen insgesamt 232 Millionen Euro EU-Mittel für die Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung in Thüringen bereit. Mit der energetischen Stadt- und Gebäudesanierung ist ein zusätzlicher Förderschwerpunkt neu hinzugekommen. Das Operationelle Programm des Landes für den Einsatz von EFRE-Mitteln enthält hierzu als spezifisches Ziel die Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Ener-gien im Bereich der öffentlichen Hand. Hierfür sind zur Unterstützung kommunaler Projekte zusammen 80 Mio. Euro Fördergelder vorgesehen und zwar 30 Mio. Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden und Infrastrukturen sowie 50 Mio. Euro zur Förderung der energetischen Quartiersentwicklung.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie auch unter: www.thueringen.de/th9/tmil/bau/sw/staedtebau/efre/index.aspx

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Neue Förderrichtlinie für Gemeinden und Zweckverbände

In Thüringen sind zwei weitere Richtlinien zur Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung in Kraft getreten (Thüringer Staatsanzeiger, Nr.3812018 vom 17.September 2018).Nachdem bereits Mitte August die Förderung für Kleinkläranlagen erhöht wurde, erhalten jetzt die Gemeinden und Zweckverbände mehr Geld, um in die öffentliche Abwasserentsorgung zu investieren.
Das Umweltministerium stellt den Gemeinden und Zweckverbänden für 2018/2019 bis zu 24 Millionen Euro zusätzlich zu den bisher schon vorhandenen Fördertöpfen zur Verfügung. Damit das Geld auch schnell und zielgerichtet vor Ort ankommt, wurde eine bestehende Richtlinie angepasst und eine neu erlassen:
Änderung der Richtlinie „Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung“: Erhöhung der maximalen Förderbeträge für Kläranlagen, Pumpwerke und Mischwasserentlastungsanlagen sowie Wiedereinführung der Förderfähigkeit von Regenwasserkanälen.
Neue Förderrichtlinie „Förderung von ausgewählten Maßnahmen der Abwasserentsorgung“: Förderung von Investitionen, die zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie notwendig sind (Umsetzung des Landesprogramms Gewässerschutz 2016-2021), Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben für die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Kläranlagen mit 75 % sowie Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben für Überleitungssammler, Verbindungssammler und Pumpwerke mit 80 %.
Die beiden Richtlinien sind Teil des Abwasserpaktes, der zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Gemeinde-und Städtebund Thüringen geschlossen wurde. Die geänderte und die neue Förderrichtlinie sollen nach 2020 zusammengeführt werden.

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Entwurf für neues Vergabegesetz vorgelegt

Das Thüringer Kabinett hat den Entwurf des Wirtschaftsministeriums für ein neues Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) beschlossen. Es soll bürokratische Hürden senken, den Rechtsschutz für Bieter verbessern, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern, aber auch soziale und ökologische Belange stärken. Der Entwurf soll laut einer Mitteilung des Thüringer Wirtschaftsministeriums noch vor der Sommerpause 2019 verabschiedet werden.
Mit Blick auf die Vereinfachung des Verfahrens und Kosteneinsparungen wurde etwa das so genannte „Bestbieterprinzip“ eingeführt. Danach müssen Formblätter und Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz nur noch vom voraussichtlich erfolgreichen Bieter vorgelegt werden. Zudem müssen Bieter erforderliche Nachweise bei Folgeaufträgen desselben Auftraggebers innerhalb von zwölf Monaten nicht erneut einreichen. Vereinfacht wurde auch die Vergabe von Dienstleistungen, die zukünftig bis zu einem Auftragswert von 1000 Euro (bisher 500 Euro) direkt vergeben werden dürfen.
Ein zentraler Punkt sei etwa die Gewährleistung eines guten Lohnstandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns. Staatliche Aufträge sollen demnach nur dann vergeben werden, wenn ein Mindestlohn von 9,54 Euro gezahlt wird. Verpflichtend soll die Regelung jedoch nur für Landesaufträge und die Branchen sein, die keine allgemein verbindlichen Tarifverträge haben.
Das Gesetz soll nach acht Jahren erneut evaluiert werden. Die Evaluation des vergabespezifischen Mindestlohns erfolgt bereits nach vier Jahren. In Thüringen führen nach Abschätzung eines im Jahr 2016 vom Wirtschaftsministerium beauftragten Gutachtens rund 740 öffentliche Vergabestellen insgesamt mehr als 44 000 Vergabeverfahren mit einem Gesamtvolumen von gut 480 Millionen Euro durch.

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Neue Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Kraft

Ab dem 13.August 2018 ist eine neue Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Thüringen in Kraft getreten (Thüringer Staatsanzeiger, Nr.33/2018 vom 13.August 2018).Grundstückseigentümer erhalten jetzt einen höheren Zuschuss für den Ersatz-Neubau oder die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage.Im Wesentlichen geht es um folgende


Neuerungen:
Für den Ersatz-Neubau einer Kleinkläranlage für 4 Einwohner erhöht sich der Grundzuschuss von 1500 € auf 2500 € zuzüglich 250 € für jeden weiteren Einwohner (bisher 150 €).
Für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage für vier Einwohner erhöht sich der Grundzuschuss von 750 € auf 1250 € zuzüglich 125 € für jeden weiteren Einwohner (bisher 75 €).
Bei der Errichtung von privaten und öffentlichen Gruppenkleinkläranlagen, also Kleinkläranlagen für mehrere Grundstücke, gibt es für den Bau von Schmutzwasserkanälen, die im öffentlichen Raum liegen, einen Zuschuss von 250 € pro Meter.
Bei der Errichtung von rein öffentlichen Gruppenkleinkläranlagen, also Kleinkläranlagen der Abwasserzweckverbände bzw.eigenentsorgenden Gemeinden, wird der Zuschuss zusätzlich um 10 % erhöht.
Bei privaten Bauherren kann alternativ zu den Zuschüssen weiterhin ein zinsgünstiges Darlehen gewährt werden.

Die Förderung ist für die Grundstückseigentümer möglich, deren Grundstück nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes oder der eigenentsorgenden Gemeinde dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasserentsorgung angeschlossen werden soll.Anträge für die Förderung von Kleinkläranlagen sind ausschließlich an die Abwasserzweckverbände bzw.eigenentsorgenden Gemeinden zu richten.Die Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen ist Teil des Abwasserpaktes, der zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen geschlossen wurde.

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Neues Gesetz soll Thüringens Abwasserproblem klären

In Thüringen sind bundesweit die wenigsten Haushalte an eine Kläranlage angeschlossen. Das will Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) mit ihrem neuen Wassergesetz ändern.

Erfurt – Minister machen im Landtag üblicherweise nicht Parteipolitik, sondern geben sich staatstragend. Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) holzte bei der Landtagsdebatte am Donnerstag jedoch kräftig …mehr:

https://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Neues-Gesetz-soll-Thueringens-Abwasserproblem-klaeren;art83467,6145025

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Wassergesetz vom Kabinett beschlossen, Abwasserpakt geschlossen

Das Thüringer Kabinett hat am 15.Mai 2018 die Neufassung des Wassergesetzes verabschiedet und an den Landtag weitergeleitet.„Mit dem Gesetz wollen wir drei Probleme der Vergangenheit lösen.Wir wollen bessere Wasserqualität mit Gewässerrandstreifen, besseren Hochwasserschutz mit starken Verbänden und eine faire Kostenverteilung bei Abwasseranschlüssen auf dem Land“, so Umweltministerin Anja Siegesmund.
80 Prozent der Thüringer Gewässer weisen wegen Überdüngung zu hohe Nährstoffbelastungen auf.Verschlämmte Gewässersohlen, Sauerstoffmangel und lokale Fischsterben sind die Folge.Damit weniger Düngemittel und Pestizide in die Gewässer gelangen, sollen die Gewässerrandstreifen besser geschützt werden.Bundesweit einmalig ist das neue Optionsmodell für Gewässerrandstreifen, das außerorts Gewässerschutz und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert.Der Landwirt kann zukünftig wählen, ob er den gesamten 10-Meter-Streifen als Ackerland nutzt und künftig auf jeglichen Chemie-Einsatz verzichtet.Oder er entscheidet sich für die zweite Option: Die ersten fünf Meter am Gewässer werden dauerhaft begrünt, dann können die anderen fünf Meter ohne Einschränkung bewirtschaftet werden.
Die häufigen Hochwasser und Starkregen der vergangenen Jahre haben große Defizite in der Gewässerunterhaltung, besonders an kleineren Flüssen, sichtbar gemacht.Zukünftig wird die Pflege der Gewässer bei 20 neuen Gewässer-Unterhaltungsverbänden liegen.Alle Thüringer Gemeinden werden entsprechend ihrem Anteil am Flusseinzugsgebiet Mitglied im jeweiligen Verband.Das Land finanziert den Aufbau der Verbände über das kommunale Investitionspaket in den Jahren 2018 und 2019 mit zehn Millionen Euro.Zudem werden zukünftig Schlüsselzuweisungen von mehr als sieben Millionen Euro jährlich direkt an die Verbände gehen.
Das Gesetz wird durch den Abwasserpakt verstärkt, der ebenfalls am 15.Mai zwischen Umweltministerium und dem Thüringer Städte- und Gemeindebund geschlossen wurde.Insbesondere Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum sollen mit dem neuen Gesetz vom Anschluss an zentrale Kläranlagen profitieren.Zukünftig sollen Abwässer aus Orten mit mehr als 200 Einwohnern durch die Abwasserzweckverbände zentral entsorgt werden.Bislang sind nur rund 80 Prozent der Thüringer Haushalte an eine zentrale Kläranlage angeschlossen.Damit ist Thüringen bundesweit Schlusslicht.In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 stellt das Thüringer Umweltministerium insgesamt zusätzlich rund 30 Millionen Euro für die Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung bereit.
Wichtig für den Schutz des Grundwassers ist, so das Thüringer Umweltministerium in einer Pressemitteilung, auch beim Thema Fracking Klarheit zu schaffen.Wegen der derzeit nicht absehbaren Risiken dieser Technologie für Menschen und Umwelt verhinderten die Regelungen im Gesetzentwurf die im Bundesgesetz vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden und sicherten damit langfristig den Schutz der Trinkwasser-Ressourcen.
Neu geregelt wird auch der Umgang mit den 59 sogenannten herrenlosen Speichern in Thüringen.Diese kleinen Talsperren sind vor 1990 entstanden und dienen überwiegend dem Bewässern von Ackerflächen.Der bauliche Zustand vieler Speicher ist mangelhaft.Hinzu kommen Sicherheitsrisiken, wenn die Wasserreservoirs große Mengen an Starkregen aufnehmen müssen.Zukünftig wird die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) Sanierung oder Abbruch der Speicher übernehmen.Dabei bekennt sich das Land klar zum Erhalt der Speicher, an denen Landesinteresse besteht.Zudem wird es faire Übernahmeangebote an Kommunen oder Dritte wie Landwirte oder Anglerverbände geben.Sie können einen Speicher bei Interesse selbst übernehmen und bewirtschaften.Die übrigen Speicher werden durch die TFW Schritt für Schritt zurückgebaut.

http://bit.ly/Abwasserpakt

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Alles neu in Sachen Wasser? Wie Bürgerinnen und Bürger von der Modernisierung des Wassergesetzes profitieren

Das Umweltministerium hat eine umfassende Modernisierung des Wasserrechts vorgelegt. Gegenwärtig läuft die Anhörung zum Gesetzentwurf, in der das TMUEN mit allen relevanten Akteuren im Gespräch ist – mit Landwirten, mit Abwasserzweckverbänden und mit den Kommunen.

Was sind die Ziele?
• Gewässer vor hohen Gülle- und Pestizid-Einträgen schützen
• Besserer Hochwasserschutz
• Kosten senken für Bürgerinnen und Bürger in ländlichen Regionen, die bisher Kleinkläranlagen bauen und betreiben müssen.

Mehr als 80 Prozent der Thüringer Gewässer, hier die Steinach im Thüringer Schiefergebirge, sind in keinem guten ökologischen Zustand. Das neue Wasserrecht soll das verbessern, für sauberes Wasser in Thüringen.
Was bringt das Wassergesetz für die Thüringerinnen und Thüringer?

Bis zu 60.000 Menschen im ländlichen Raum könnten von der Neuregelung profitieren.
Kleinkläranlagen
Bislang sind ca. 90 Prozent der Gewässer im Freistaat nicht in einem ökologisch guten Zustand. Ein Grund dafür sind Abwassereinleitungen. Im Rahmen des Landesprogramms Gewässerschutz werden bis zum Jahr 2021 insgesamt 475 Abwassermaßnahmen im Freistaat umgesetzt. Damit wird der Eintrag von 70 Tonnen Phosphor jährlich in Thüringer Gewässer dauerhaft verhindert.
Um besonders im ländlichen Raum den Anschlussgrad weiter zu erhöhen, strebt Thüringen lokal angepasste Lösungen wie Gruppen- und Ortskläranlagen an. Dass dabei die finanziellen Lasten des Ausbaus vor Ort gerechter als bisher verteilt werden, ist ein Hauptanliegen bei der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes.
Der neue Gesetzentwurf enthält daher die Verpflichtung für Zweckverbände, öffentliche Kleinkläranlagen auf privaten Grundstücken zu bauen, wenn sie für größere Ortsteile oder Ortschaften die Entsorgung mit Kleinkläranlagen (KKAs) vorgesehen haben. Bislang gibt die Tendenz einiger Zweckverbände, vor allem in Ostthüringen, Privathaushalte in größerem Stil zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen zu verpflichten. Es ist eine unfaire Lastenteilung, wenn Bürgerinnen und Bürger tief in die eigene Tasche greifen müssen, wenn die zumutbare Möglichkeit be¬steht, öffentliche Abwasseranlagen zu errichten.

Was wollen wir erreichen?
Abwasserbeseitigung ist eine öffentliche Aufgabe. Bislang gab es die Tendenz einiger Zweckverbände, insbesondere in Ostthüringen, Bürgerinnen und Bürger in großem Stil zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen (KKA) zu verpflichten. Es ist nicht gerecht, die Abwasserbeseitigung hier den privaten Haushalten aufzubürden.
Dies betrifft vor allem Ortschaften und Ortsteile im ländlichen Raum, wo KKAs per Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehen sind. Diese Gerechtigkeitslücke wollen wir schließen und die Last solidarisch auf viele Schultern verteilen.

Wie wollen wir das Ziel erreichen?
Zukünftig sollen die Zweckverbände Kleinkläranlagen (KKA) als öffentliche Anlagen bauen und betreiben, mit Einverständnis des Eigentümers ggf. auch auf privatem Grund. Optional kann der Grundstückseigentümer weiter auf seine private KKA setzen, hier besteht Wahlrecht des Grundstückseigentümers.
Von der neuen Regelung könnten bis zu 60.000 Einwohner profitieren. Dies geht aus den Zahlen der Thüringer Zweckverbände hervor.

Steigen so nicht Gebühren und Beiträge?
Es ist nicht auszuschließen, dass Beiträge und Gebühren in den Zweckverbänden ggü. den bisherigen Kalkulationen steigen. Damit würden die Lasten von der großen Masse der Gebührenzahler solidarisch getragen, während Betroffene vor hohen Investitionskosten geschützt werden. Dies setzt die Bereitschaft aller Verbandsräte bzw. Bürgermeister voraus, deren Gemeinden bereits über eine öffentliche Entsorgung verfügen.

Sind öffentliche Anlagen auf privatem Grund nicht rechtlich problematisch?
Natürlich muss alles Notwendige vertraglich geregelt werden. Aber die KKA auf privatem Grund ist nicht das eigentliche Regelungsziel, sondern eine Lösungsform im Einzelfall und wird vorraussichtlich eine Ausnahme bleiben. Grundsätzliches Ziel ist vielmehr die öffentliche Abwasserbeseitigung auf öffentlichem Grund.
Viele Eigentümer werden einer öffentlichen Kleinkläranlage auf ihrem privaten Grundstück nicht zustimmen.
Dann hat der Zweckverband eine öffentliche Kläranlage auf öffentlichem Grund zu errichten und zu betreiben.

Die Zweckverbände werden versuchen, die Regelung zu unterlaufen.
Mit dem Wassergesetz kann nicht ausgeschlossen werden, dass von den Zweckverbänden auf Grundlage des Abgabenrechts eine zweite öffentliche Einrichtung, nur für Kleinklranlagen, gebildet wird. Das würde zu einer gemeinschaftlichen Finanzierung aller KKA führen, aber die übrigen Entgeltpflichtigen nicht zusätzlich belasten. Eine „Zweiklassengesellschaft“ würde hinsichtlich der Finanzierung erhalten bleiben, allerdings auch hier mit dem Vorteil, dass sich die Grundstückseigentümer nicht mehr um Bau und Betrieb der KKA kümmern müssten.

Es fehlt die Möglichkeit der Abweichung im Einzelfall.
Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Anhörungsphase und wird anschließend überarbeitet. In diesem Rahmen und auch im späteren parlamentarischen Verfahren sind Nachbesserungen am Gesetzentwurf möglich.

Gewässerrandstreifen: Schutz für Thüringer Flüsse und Seen
Ein Großteil der Thüringer Gewässer leidet unter dem Eintrag von Ackergiften und anderer Stoffe. Nicht alle sind so rein, wie die Salza-Quelle im Südharz. (Foto: Roland Obst)
Mehr als zwei Drittel der Thüringer Flüsse und Seen weisen zu hohe Nährstoffbelastungen aus. Die Folgen sind Sauerstoffmangel, verschlämmte Gewässersohlen und sogar lokale Fischsterben. Um unseren Gewässern wieder Luft zum Atmen zu geben, müssen wir den Eintrag von Düngemitteln und Pflanzenmitteln von gewässernahen Ackerflächen reduzieren. Dazu enthält der aktuelle Gesetzentwurf Regelungen für einen besseren Schutz der Gewässerrandstreifen. Damit werden die Düngemitteleinträge in unsere Gewässer deutlich reduziert.

Was wollen wir erreichen?
• Verbesserung des Gewässerschutzes
• Reduzierung der Stoffeinträge
o Die Gewässer in Thüringen sind immer noch stark mit Nährstoffen belastet.
o 70 % der Thüringer Oberflächengewässer weisen zu hohe Nährstoffkonzentrationen bei Phosphor auf und ca. 30 % der Grundwasserkörper verfehlen den guten chemischen Zustand wegen Nitrat.
• Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion.

Wie wollen wir das erreichen?
• Um den Eintrag von Nährstoffen und Schadstoffen zu reduzieren, sieht § 29 Abs. 1 ThürWG eine einheitliche Breite des Gewässerrandstreifens im Außenbereich von zehn Metern und im Innenbereich von fünf Metern an allen oberirdischen Gewässern vor.
• Das Aufbringen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in Gewässerrandstreifen von oberirdischen Gewässern ist hier grundsätzlich verboten. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen (Ackerland/Grünland) können unter Beachtung der Verbote weiter bewirtschaftet werden.
• Mit dieser Regelung werden die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umgesetzt.
• Darüber hinaus enthält § 29 ThürWG eine Option mit gleichwertigen Gewässerschutzzielen: Hierbei kann der 10 Meter breite Gewässerrandstreifen auf fünf Meter halbiert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
o wenn die ersten fünf Meter ganzjährig begrünt werden
(freiwillige Verpflichtung der Bewirtschafter) oder
o wenn die ersten fünf Meter am Gewässer vollständig mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind.
• Die zweiten fünf Meter des Gewässerrandstreifens können ackerbaulich weiter voll genutzt werden, d. h. der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemittel ist hier zulässig.
Es besteht eine weitere Möglichkeit in dem zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen Bäume zur kurzfristigen Nutzung (Kurzumtriebsplantage) anzupflanzen, die für die Gewässer ökologisch günstiger als der Ackerbau sind. Der zulässige Umbruch erfolgt nur in größeren Zyklen (mindestens 5 Jahre).
Warum wird von der Abweichung der Breite des Gewässerrandstreifens § 38 WHG in Thüringen Gebrauch gemacht?
Durch einen breiteren Gewässerrandstreifen bis zu zehn Meter werden stoffliche Einträge (Nährstoffe, Pflanzenschutzmittel und Feinsedimente) wirksam zurückgehalten.
Der diffuse Stoffeintrag in die Thüringer Gewässer muss aufgrund der zu hohen Nähstoffbelastung deutlich reduziert werden. Ca. 70 % der Thüringer Oberflächengewässer weisen zu hohe Nährstoffkonzentrationen bei Phosphor auf und ca.30 % der Grundwasserkörper verfehlen den guten chemischen Zustand wegen Nitrat.
Nach einer Studie des Forschungszentrums Jülich und Thünen Institutes werden 50 % des Phophors über Erosion (Landwirtschaft) und 50 % über Abwasser eingetragen. Beim Stickstoff liegt der Anteil bei 90 % der diffusen Eintragspfade (Landwirtschaft) und nur 10 % bei den Punktquellen (Abwasser).
Auch andere BL (wie z. B. BW, SN, NW, ST) haben einen Gewässerrandstreifen von zehn Metern.

Werden durch das Optionsmodell (Verringerung des Gewässerrandstreifens von 10 Meter auf 5 Meter) die gleichen Gewässerschutzziele erreicht?
Das Optionsmodell für die Gewässerrandstreifen ist ökologisch mindestens gleichwertig gegenüber der regulären Neuregelung, da durch den bewachsenen Grünstreifen eine deutliche Reduzierung der Erosion ins Gewässer erzielt wird. Die betroffene Ackerfläche von ca. 4.000 Hektar könnte damit bis auf die Hälfte reduziert werden. Mit der Anrechnung von dauerhaft begrünten Flächen des Gewässerrandstreifens im Greening ist sogar ein Win-Win-Effekt möglich.
Wie hoch ist der Anteil der landwirtschaftlichen Flächen in den Gewässerrandstreifen?
Es wird eingeschätzt, dass ca. 10.000 ha (davon 4.000 ha Ackerland und 6.000 ha Grünland) landwirtschaftliche Nutzfläche von dem 10 Meter Gewässerrandstreifen betroffen sind. Bei Anwendung der Optionsregelung reduziert sich diese Ackerfläche um bis zu 50 Prozent.

Gilt das auch für Gräben?
Die Regelungen nach ThürWG gelten sowohl für Gewässer 1.Ordnung und Gewässer 2. Ordnung. Gewässer von untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung wie Straßengäben, Be- und Entwässerungsgräben sind hiervon nicht betroffen. Es ist vorgesehenen, eine Broschüre als Vollzugshilfe zur Festlegung und Überprüfung des Gewässerrandstreifens mit dem In-Kraft-Treten des ThürWG zu veröffentlichen.

Wer kontrolliert den Gewässerrandstreifen?

http://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/neues/101881/index.aspx

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Klärschlamm 2016 überwiegend im Landschaftsbau verwertet

Jahr 2016 wurden rund 39.496 Tonnen Klärschlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung von kommunalen Kläranlagen in Thüringen entsorgt. Laut Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren das knapp 3,4 Prozent weniger als im Jahr 2015 mit 40.902 Tonnen Klärschlamm. Mehr:

http://recyclingportal.eu/Archive/37566

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Umweltministerin Siegesmund legt Reform des Thüringer Wasserrechts vor

Novelle des Wassergesetzes: Für saubere Gewässer, besseren Hochwasserschutz und Gerechtigkeit bei der Abwasserentsorgung
Die Thüringer Landesregierung hat heute die Novelle des Thüringer Wassergesetzes beraten. Der Entwurf steckt den gesetzlichen Rahmen neu ab für saubere Gewässer, flächendeckende Abwasserreinigung und besseren Hochwasserschutz. Das Thüringer Wasserrecht wird damit das erste Mal seit 1994 grundlegend reformiert. Dem sogenannten ersten Kabinettsdurchgang folgt jetzt die Verbändeanhörung. Und das sind die Änderungen im Einzelnen:

Gewässerschutz
80 Prozent der Thüringer Gewässer weisen wegen Überdüngung zu hohe Nährstoffbelastungen auf – verschlämmte Gewässersohlen und lokale Fischsterben sind die Folge.
Damit weniger Düngemittel und Pestizide in die Gewässer gelangen, sollen die Gewässerrandstreifen besser geschützt werden. An allen oberirdischen Gewässern wird ein 10 Meter breiter Schutzstreifen eingeführt. In Ortslagen soll der Randstreifen fünf Meter breit sein.
„Wir alle brauchen sauberes Wasser für unsere Gesundheit, unsere Umwelt und Artenvielfalt in Thüringen. Zu wenige Gewässer sind wirklich ökologisch intakt. Hier müssen wir umsteuern“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund.
Bundesweit einmalig ist das neue Optionsmodell, das Gewässerschutz und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert. Der Landwirt kann auch wählen, ob er den gesamten 10-Meter-Streifen als Ackerland nutzt und künftig auf jeglichen Chemie-Einsatz verzichtet. Oder ob er die ersten 5 Meter dauerhaft begrünt und dafür die anderen 5 Meter ohne Einschränkung bewirtschaftet.

Hochwasserschutz
Die häufigen Hochwasser und Starkregen der vergangenen Jahre haben große Defizite in der Gewässerunterhaltung, besonders an kleineren Flüssen, sichtbar gemacht.
„Das Hochwasser der letzten Jahre konnte nur schlecht abfließen. Wenn wir hier anders planen, kann das Ausmaß der Schäden deutlich kleiner ausfallen“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund.
Zukünftig soll die Pflege der Gewässer bei 13 neuen Gewässer-Unterhaltungsverbänden liegen. Alle Thüringer Gemeinden werden entsprechend ihres Anteils am Flusseinzugsgebiet Mitglied im jeweiligen Verband. Hier werden Fachplaner und Flussarbeiter die kleinen und mittleren Gewässer für starken Hochwasser- und Gewässerschutz pflegen. Damit hört der Hochwasserschutz nicht mehr an der Gemeindegrenze auf. Das Land finanziert den Aufbau der Verbände über das kommunale Investitionspaket in den Jahren 2018 und 2019 mit 10 Mio. Euro. Zudem werden zukünftig Schlüsselzuweisungen von mehr als 7 Mio. EUR jährlich direkt an die Verbände gehen.

Abwasserentsorgung: Gerechtigkeitslücke schließen
Eine vollkommen neue und bürgerfreundliche Lösung plant das Umweltministerium bei der Abwasserbehandlung im ländlichen Raum. Zukünftig sollen die Abwasserzweckverbände mit Einverständnis des Eigentümers öffentliche Kleinkläranlagen auf Privatgrund bauen und betreiben. Dies betrifft vor allem Ortschaften und Ortsteile im ländlichen Raum, wo Kleinkläranlagen per Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehen sind. Optional kann der Grundstückseigentümer weiter auf seine private Kleinkläranlage setzen.
„Abwasserbeseitigung ist eine öffentliche Aufgabe. Bislang gab es die Tendenz einiger Zweckverbände, Bürgerinnen und Bürger in großem Stil zum Bau und Betrieb eigener Kläranlagen zu verpflichten. Es ist nicht gerecht, dies den Privaten aufzubürden. Diese Gerechtigkeitslücke wollen wir schließen und die Aufgabe solidarisch auf viele Schultern verteilen“, so die Ministerin bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.
Von der neuen Regelung könnten bis zu 60.200 Einwohner profitieren. Dies geht aus den Zahlen der Thüringer Zweckverbände hervor.

Fracking
Wichtig für den Schutz des Grundwassers ist, auch beim Thema Fracking Klarheit zu schaffen: Fracking wird es in Thüringen nicht geben.
Dazu enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die deutlich über die Bestimmungen im Bundesrecht hinausgehen. Sie verhindern die dort vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden und sichern damit langfristig den Schutz der Trinkwasser-Ressourcen.

Herrenlose Speicher
Neu geregelt wird auch der Umgang mit den 59 sog. herrenlosen Speichern in Thüringen. Diese kleinen Talsperren sind vor 1990 entstanden und dienen überwiegend dem Bewässern von Ackerflächen. Der bauliche Zustand vieler Speicher ist mangelhaft. Hinzu kommen Sicherheitsrisiken, wenn die Wasserreservoirs große Starkregen-Mengen aufnehmen müssen.

Zukünftig wird die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) Sanierung oder Abbruch der Speicher übernehmen. Dabei bekennt sich das Land klar zum Erhalt der Speicher, an denen Landesinteresse besteht. Zudem wird es faire Übernahmeangebote an Kommunen oder Dritte wie Landwirte oder Anglerverbände geben. Sie können einen Speicher bei Interesse selbst übernehmen und bewirtschaften. Die übrigen Speicher werden durch die TFW Schritt für Schritt zurückgebaut.

Der heute vorgelegte Thüringer Gesetzentwurf berücksichtigt schon jetzt die Regelungen des neuen Hochwasserschutzgesetzes II des Bundes, das am 5. Januar 2018 in Kraft tritt. Er enthält die dann notwendigen Anpassungen, um den Hochwasserschutz in Thüringen weiter zu verbessern.
Im Fokus steht ein besserer Schutz der Überschwemmungsgebiete, u.a. durch ein grundsätzliches Verbot für Heizölanlagen im Überschwemmungsgebiet sowie Nachrüstungsfristen für bestehende Anlagen.
Mit der heutigen Kabinettsentscheidung ist Thüringen einen ersten Schritt gegangen auf dem Weg zu einem Paradigmenwechsel im Wasserrecht, gerade mit Blick auf die neuen Regeln im Abwasserbereich.
„Ich bin optimistisch, dass wir in der anstehenden Verbändeanhörung zu einer guten Lösung kommen. Wir wollen die Menschen beteiligen und die beste Lösung gemeinsam diskutieren – auf geht‘s“, so die Ministerin abschließend. Das große Ziel bleibt die gerechte Verteilung der Lasten innerhalb der Solidargemeinschaft, ein besserer Hochwasserschutz und sauberes Wasser in Thüringer Flüssen und Seen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Thüringer Wassergesetz:
http://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/neues/100842/index.aspx

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Siegesmund: Weiterer Schritt auf dem Weg zu umweltfreundlicher Abwasserentsorgung im ländlichen Raum

Land fördert zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Günstedt mit 326.000 Euro
Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Günstedt (Landkreis Sömmerda) kann zukünftig nahezu vollständig in der Kläranlage Weißensee erfolgen. Zur Umsetzung der hierfür notwendigen Baumaßnahmen übergab Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund heute einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 326.000 Euro an den Abwasserzweckverband „Finne“. Derzeit erfolgt die Abwasserbeseitigung des Ortes Günstedt noch teilweise durch Kleinkläranlagen, die nicht den Anforderungen an eine moderne und umweltfreundliche Abwasserentsorgung entsprechen.

„Eine umweltfreundliche Abwasserentsorgung ist Grundlage für saubere Gewässer und gesundes Trinkwasser. Wir wollen den Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen weiter erhöhen, Thüringen hat hier Nachholbedarf. Das sorgt nicht zuletzt für eine solidarische Verteilung der Abwassergebühren im ländlichen Raum“, sagte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund heute in Sömmerda. Die Ministerin verwies darauf, dass das Land Thüringen allein in den vergangenen beiden Jahren den Ausbau der öffentlichen Abwasserbehandlung mit rund 33,9 Millionen Euro unterstützt hat.

Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben in Günstedt belaufen sich auf 789.000 Euro. Durch den Bau von Schmutzwasserkanälen, den erforderlichen Hausanschlüssen sowie dem Bau eines Pumpwerkes kann das Abwasser von 178 weiteren Anwohnerinnen und Anwohnern in Günstedt nach Abschluss der Bauarbeiten in der Kläranlage Weißensee nach dem Stand der Technik behandelt werden. Mit dem ebenfalls durch das Land Thüringen geförderten ersten Bauabschnitt wurden bereits ein Abwasserpumpwerk und eine Abwasserdruckleitung von Günstedt zur Kläranlage Weißensee gebaut. Der geplante Anschluss der Gemeinde Günstedt an die Kläranlage Weißensee ist sowohl Bestandteil des Maßnahmenprogramms des Thüringer Umweltministeriums zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie des Abwasserbeseitigungskonzepts des Abwasserzweckverbandes „Finne“.

Hintergrund:
Laut dem aktuellen Lagebericht zur Abwasserbeseitigung werden In Thüringen 79 Prozent des Abwassers der Bevölkerung in kommunalen Kläranlagen behandelt. Damit liegt Thüringen noch immer unter dem bundesweiten Durchschnitt von rund 96 Prozent. Der vollständige Lagebericht ist abrufbar unter: http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1721.pdf
Mit der Richtlinie für die Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung unterstützt das Thüringer Umweltministerium die Errichtung und Erweiterung von Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung. Seit 1990 hat das Thüringer Umweltministerium den Abwasserzweckverbänden und eigenentsorgenden Gemeinden für die Errichtung der abwassertechnischen Infrastruktur ca. 1,6 Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt. Auch mit dem Landesprogramm Gewässerschutz 2016 – 2021 werden bis zum Jahr 2021 ca. 2.500 Projekte zur Verbesserung der Gewässerqualität in Thüringen umgesetzt, darunter 475 Maßnahmen zur Abwasserbehandlung und dem Anschluss an die kommunale Abwasserentsorgung. Mit diesen Maßnahmen sollen rund 95.000 Einwohner/-innen neu an zentrale Kläranlagen angeschlossen werden.

http://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/99928/index.aspx

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Renaturierung der Gera-Aue im Erfurter Norden abgeschlossen

Siegesmund: Natürliche Flusslandschaft im urbanen Raum – ein Gewinn für Mensch und Umwelt
Umweltministerin Anja Siegesmund hat heute die renaturierte Fluss-Schleife der Gera-Aue in Erfurt-Gispersleben offiziell eingeweiht. Damit ist eines der größten Projekte im Landesprogramm Gewässerschutz abgeschlossen.
„Wir wollen unseren Flüssen wieder mehr Raum geben. Davon profitieren Mensch und Umwelt gleichermaßen. Wir verbessern zum einen den Hochwasserschutz, in dem wir Überflutungsflächen schaffen. Zum anderen finden Tier- und Pflanzenarten neue Lebensräume, unsere Flusslandschaften erhalten wieder ihren natürlichen Charakter. Die Gera-Aue zeigt, wie naturnahe Flussgestaltung in der Stadt zu einem Gewinn für alle wird“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund heute in Erfurt.

Das Land investierte 4 Mio. Euro in die Fluss-Schleife, insgesamt flossen 6 Mio. EUR in die Umgestaltung der Geraaue zwischen Nordpark und Gispersleben. Durch die Verlegung des Flusses entstand ein einzigartiger Naturraum, der die Gera-Aue in vielerlei Hinsicht bereichert. Der Fluss mäandert nun in einem naturnahen und lebendigen Bett durch ein neu entstandenes Naherholungsziel der Erfurterinnen und Erfurter.

Wo früher ein Wehr eine Barriere für Fische und andere Wasserlebewesen bildete, überwindet nun eine Sohlgleite den Höhenunterschied im Gewässer und ermöglicht so eine bessere Vernetzung der Gewässerstrecken. Auf dem ehemaligen Kraftwerksgelände entstand in 1,5-jähriger Bauzeit eine Schleife, von der Mensch und Umwelt dreifach profitieren.

Dem Fluss steht im Hochwasserfall deutlich mehr Raum zur Verfügung, um gefahrlos über die Ufer zu treten. Am und im Wasser lebende Tier- und Pflanzenarten finden neue Lebensräume, weil unüberwindbare Barrieren entfielen. Zum dritten erhält die Geraaue ein reizvolles Erholungsgebiet, in dem der Fluss durch das großzügige Abflachen der Uferbereiche wieder unmittelbar erreich- und erlebbar ist. An den Ufern entstand ein gewässernahes Kleinod mit auentypischen Ufergehölzen.

Alle Maßnahmen sind Bestandteil des Gesamtprojektes zur Umgestaltung der Gera auf einer Länge von 4,5 Kilometern zwischen dem Erfurter Nordpark und dem Stadtteil Gispersleben.

Hintergrund
Das Projekt ist Teil des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz, das insgesamt ca. 2500 Einzelmaßnahmen und ein Volumen von 210 Mio. Euro bis 2021 umfasst.
Neben der Schaffung vielgestaltiger Ufer und einer gut strukturierten Gewässersohle soll vor allem die Durchgängigkeit der Thüringer Fließgewässer für Wanderfische wieder hergestellt werden. Viele Gewässer Thüringens haben hier deutliche Defizite.

Dazu werden etwa 1.060 Kilometer Fließgewässer in ihrer Struktur verbessert und ca. 950 km durch Fischtreppen oder den Rückbau von Wehren für Fische durchgängig gestaltet.

Eckpunkte des Landesprogramms Gewässerschutz:

Gewässerstruktur / Durchgängigkeit

Insgesamt sind ca. 1.300 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und ca. 230 Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur enthalten. Damit werden insgesamt 950 Kilometer Fließgewässer durchgängig gestaltet und auf 1.060 Kilometern der Fließgewässer in Thüringen wird die Gewässerstruktur verbessert („renaturiert“). Für diese Maßnahmen sind rund 66 Mio. Euro an Landesmitteln vorgesehen.

Abwasser
475 Abwassermaßnahmen sind bis Ende 2021 geplant. Dies umfasst die Erweiterung vieler Kläranlagen um eine Phosphorelemination und den Anschluss weiterer Gebiete an zentrale Kläranlagen. Mit den Abwassermaßnahmen wird der Eintrag von ca. 70 Tonnen Phosphor pro Jahr in die Gewässer dauerhaft verhindert. Rund 95.000 Einwohner werden neu an Kläranlagen angeschlossen, das Land setzt rund 102 Mio. Euro dafür ein.

Landwirtschaft
Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen in den am höchsten nährstoffbelasteten Gebieten, dafür stehen bis 2021 insgesamt ca. 32 Mio. Euro zur Verfügung.

http://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/100408/index.aspx

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Siegesmund: Biologische Kleinkläranlagen leisten Beitrag für saubere Gewässer

Förderung von Kleinkläranlagen wird auch 2016 fortgeführt
Die Förderung von Investitionen in biologische Kleinkläranlagen wird auch im Jahr 2016 fortgeführt. Dies teilte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund heute in Erfurt mit. Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde überarbeitet und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. „Sauberes Wasser ist ein kostbares Gut. Unzureichend gesäuberte Abwässer belasten nicht nur unsere Flüsse und Seen, sondern stellen auch ein Gesundheitsrisiko dar. Deshalb unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger auch in den kommenden Jahren dabei, die Abwassereinigung durch den Ersatzneubau oder die Sanierung von Kleinkläranlagen zu verbessern“, sagte Siegesmund. Mit der Fortsetzung der Förderung sollen für den Ersatzneubau oder die Sanierung von Kleinkläranlagen im Jahr 2016 rund 3,6 Millionen Euro und im Jahr 2017 3,9 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Neu ist die Förderung von Gruppenlösungen, mit denen der Bau privater Kleinkläranlagen für mehrere Grundstücke möglich ist. Gefördert werden wie bisher der Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Abwasserreinigung für Grundstücke, die dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden sollen. So kann zum Beispiel ein Vierpersonenhaushalt einen Zuschuss von 1.500 Euro für einen modernen Ersatzneubau einer Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik erhalten. Um Investitionen zu erleichtern, können sich private Bauherren für Einzelkleinkläranlagen auch ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Zinssatz von 1,99 Prozent sichern.
Anträge sind wie bisher bei den örtlichen Abwasser¬zweckverbänden sowie für die Abwasserentsorgung zuständigen Städten und Gemeinden zu stellen. Die Antragsformulare werden auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter http://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Kleinklaeranlagen-KKA-im-Freistaat-Thueringen bereitgestellt, können jedoch auch direkt von den kommunalen Aufgabenträgern bezogen werden.

Hintergrund
Die bisherige „Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen“ tritt zum 31. Dezember 2015 außer Kraft. Nach der seit 2013 bestehenden Förderrichtlinie konnten allein im Jahr 2015 rund 1.100 Vorhaben mit einem Zuschuss von ca. 2,2 Millionen Euro gefördert werden.
Ab 1. Januar 2016 gilt die überarbeitete Förderrichtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen. Die Richtlinie ist abrufbar unter https://www.thueringen.de/mam/th8/tmlfun/umwelt/wasser/abwasserentsorgung/fr_kleinklaeranlagen_2016.pdf

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Anschlussgrad in Thüringen steigt auf 93,5 Prozent

In Thüringen hat sich der Anschlussgrad an das öffentliche Kanalnetz noch einmal leicht erhöht. Nach den aktuellen Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik waren 2013 93,5 Prozent der Thüringer an das Kanalnetz angeschlossen, ein Plus von 1,3 Prozentpunkten gegenüber 2010. Der Anschlussgrad an Abwasserbehandlungsanlagen erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 72,8 Prozent auf 75,8 Prozent. Das öffentliche Kanalnetz hat in Thüringen 2013 eine Gesamtlänge von ca. 15 900 km erreicht. Damit hat sich die Länge des Kanalnetzes seit 1991 mehr als verdoppelt. Rein statistisch gesehen, kommen auf jeden angeschlossenen Einwohner rund 8 m Kanal. Die Entwässerung erfolgte überwiegend im Mischsystem mit 9609 km. Die Abwasserbehandlung erfolgt in Thüringen in 573 Kläranlagen. 2013 wurden in diesen Anlagen etwas mehr als 206 Millionen m³ Abwasser geklärt, darunter 115,9 Millionen m³ Schmutzwasser sowie 50,1 Millionen m³ Fremdwasser. 543 Kläranlagen der 573 Kläranlagen verfügten über eine biologische Reinigungsstufe.

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Stromerzeugung in Thüringer Kläranlagen leicht angestiegen

Das auf Thüringer Kläranlagen entstehende Klärgas wird bisher nur in 14 von circa 600 Anlagen energetisch genutzt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 2014 bei der Klärschlammbehandlung in Thüringen 12,5 Millionen Kubikmeter Rohgas gewonnen. Nahezu die gesamte Menge des zum Klärgas aufbereiteten Rohgases wurde in Stromerzeugungsanlagen sowie zu reinen Heiz und/oder Antriebszwecken genutzt. Allein zur Stromerzeugung wurden 11,3 Millionen Kubikmeter Gas verbraucht. Mit dieser Menge konnten 22 776 Megawattstunden Strom erzeugt werden, die fast ausschließlich zur Deckung des betrieblichen Strombedarfs genutzt werden. Gegenüber der Kläranlagenbefragung von vor zehn Jahren wurden 52,2 Prozent mehr Strom erzeugt. Rein rechnerisch könnten mit der im Jahr 2014 erzeugten Menge ca. 8670 Haushalte in Thüringen ein Jahr lang mit
Strom versorgt werden.

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Klärgasverstromung nimmt in Thüringen stetig zu

Die Stromerzeugung aus Klärgas hat in Thüringen in den letzten Jahren stetig zugenommen. Wurden im Jahr 2000 lediglich 10 018 MWh Strom aus Klärgas produziert, hat sich diese Menge bis 2012 auf 20 663 MWh mehr als verdoppelt. Gleiches gilt nach den aktuellen Zahlen des Landesamtes für Statistik in Erfurt für die Klärgasmenge. Diese stieg von 6,119 Millionen m³ im Jahr 2000 auf 12,230 Millionen m³ 2012. Derzeit gewinnen in Thüringen 13 Kläranlagen Klärgas. Dieses wird überwiegend, zu 88,5 Prozent, zur Stromerzeugung eingesetzt. Den erzeugten Strom nutzen die Kläranlagen fast ausschließlich zur Deckung ihres eigenen Strombedarfs.

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Förderung von Kleinkläranlagen zum Schutz Thüringer Gewässer

Neue Richtlinie zur Förderung in Kraft

Die Thüringer Landesregierung unterstützt auch künftig die Bürgerinnen und Bürger bei der Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Technik. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde gerade überarbeitet und gilt bis Ende 2015. „Wir müssen noch mehr zum Schutz der Gewässer und zur Verbesserung der Wasserqualität in Thüringen tun. Deshalb weiten wir die Förderung zur Modernisierung von Kleinkläranlagen aus“, sagte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz.
Gefördert werden nach der neuen Richtlinie die Aufwendungen für die Sanierung oder den Ersatzneubau von Kleinkläranlagen für Grundstücke, die dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden sollen. Auch ist die Förderung von Kleinkläranlagen für Grundstücke möglich, die in den nächsten 15 Jahren nicht an einen Kanal angeschlossen werden, sofern eine Sanierungsanordnung vorliegt.
Nach der neuen Förderrichtlinie kann beispielsweise der Ersatzneubau einer Kleinkläranlage für vier Personen mit 1.500 Euro gefördert werden. Alternativ zum Zuschuss können sich private Bauherren nun auch für ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Zinssatz von 1,99 % entscheiden. Damit sollen die Investitionen erleichtert werden.
Die Förderanträge sind wie bisher bei den kommunalen Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung, also bei den Abwasserzweckverbänden oder den eigenentsorgenden Städte und Gemeinden, zu stellen. Diese Aufgabenträger stehen den Antragsstellern beratend zur Seite.
„Mit der neuen Richtlinie knüpfen wir an die Erfolge der bisherigen Förderung von Kleinkläranlagen an und unterstützen die Bevölkerung in den ländlich strukturierten Gebieten“, sagte der Umweltminister. Um noch mehr Kleinkläranlagen im Freistaat auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, hat die Landesregierung im Haushaltsansatz die jährlichen Mittel für die Förderung von Kleinkläranlagen von bisher 1,5 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro erhöht.
Seit der Einführung der Förderung von Kleinkläranlagen im Jahr 2009 konnten 2.438 Anlagen bezuschusst werden.
Detailinformationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank www.aufbaubank.de unter „Förderprogramme A-Z“ sowie auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz unter
www.thueringen.de/th8/foerderprogramme/kleinklaeranlagen.

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Demografischer Wandel verteuert Abwasser in Thüringen

Der demografische Wandel könnte für die Menschen im Freistaat die Abwasserentsorgung verteuern. Das Ministerium will der drohenden Kostensteigerung nun mit Investitionsempfehlungen für die kommunalen Entsorger begegnen.
Erfurt. Auf die Thüringer kommen möglicherweise steigende Abwasserkosten zu. Wie aus einem am Dienstag in Erfurt vorgestellten Gutachten des Umweltministeriums hervorgeht, könnte der demografische Wandel vor allem im ländlichen Raum für die Haushalte Mehrausgaben mit sich bringen.
Das Ministerium will der drohenden Kostensteigerung nun mit Investitionsempfehlungen für die kommunalen Entsorger begegnen. Scharfe Kritik an den neuen Planungen …mehr:

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/wirtschaft/detail/-/specific/Demografischer-Wandel-verteuert-Abwasser-in-Thueringen-1481229995

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Vorerst kein Wasserentnahmeentgelt in Thüringen

Die Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes in Thüringen ist vorerst gestoppt. Die Landesregierung hat den aktuellen Gesetzentwurf zurückgezogen, um Einwendungen sorgfältig prüfen zu können. Der Gesetzentwurf wurde dafür aus dem Haushaltsbegleitgesetz herausgelöst. Inwieweit in den nächsten Monaten ein modifizierter Gesetzentwurf für ein Entgelt auf die Entnahme von Wasser auf den Weg gebracht werden soll, ist noch offen. Laut dem thüringischen Umweltministerium besteht Druck seitens der EU, des Rechnungshofes und der Geberländer im Länderfinanzausgleich bezüglich der Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes. Das Umweltministerium befürchtet aber soziale Verwerfungen oder Wettbewerbsnachteile für thüringische Unternehmen. Landesumweltminister Jürgen Reinholz plädiert daher für eine bundesweit einheitliche Regelung für ein Wasserentnahmeentgelt.

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Thüringen plant Fracking-Verbot

Thüringen plant ein Verbot von Fracking zur Gewinnung von unkonventionellem Erdgas. In einem ersten Schritt sollen die rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot von Fracking-Verfahren zur Erdgasförderung geprüft werden. Ende Juli 2012 haben die Regierungsparteien CDU und SPD einen entsprechenden Antrag in den thüringischen Landtag eingebracht (Drucksache 5/4507). Nach Ansicht von CDU und SPD gibt es derzeit zu wenig gesicherte Erkenntnisse über die Risiken des Verfahrens. Der Landtag hat sich daher am 19. Juli 2012 „zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas in Thüringen ausgesprochen“ (Drucksache 5/4783). Der Antrag wurde vom Landtag in die Ausschüsse verwiesen.

www.gfa-news.de Webcode: 20120725_001

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Abwasser- und Straßenausbaubeiträge – das Volk will mitentscheiden

Volksbegehren gegen Straßenausbaubeiträge in Thüringen
Die Thüringer Bürgerallianz bringt am Donnerstag (19. Mai, 16.00 Uhr) das Volksbegehren gegen die Abwasser- und Straßenausbaubeiträge auf den Weg. Bei einem Treffen mit Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) werde der Beginn der Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag angemeldet, teilte das Bündnis am Mittwoch in Erfurt mit.
Erfurt. Die sechswöchige Frist werde am 25. Juni beginnen und sechs Wochen dauern.
Mindestens 5.000 Bürger müssen ihre Stimme für den Gesetzesentwurf der Bürgerallianz abgeben, damit das Volksbegehren eingeleitet werden kann. Dessen Ziel ist es, die Abwasser- und Straßenausbaubeiträge in Thüringen abzuschaffen. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssten die Bürgerinitiativen innerhalb von vier Monaten 148.000 Unterschriften sammeln.
Die schwarz-rote Koalition hatte im März die Änderung des Kommunalabgabengesetzes …mehr:

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Volksbegehren-gegen-Strassenausbaubeitraege-in-Thueringen-444026507

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Wasser-Kompromiss wird für Thüringen immer teurer

Das Land Thüringen zahlte bisher 218 Millionen Euro für die Entlastung der Hausbesitzer. Die Gesamtkosten leigen bei 2,5 Milliarden Euro.

Thüringen zahlte im vergangenen Jahr eine Rekordsumme von 37 Millionen Euro, damit Hausbesitzer keine oder geringere Beiträge für Wasser und Abwasser begleichen müssen. Die Regierungschefin bedauert inzwischen das Wahlgeschenk aus dem Jahr 2004.
Erfurt. Insgesamt flossen in den gut fünf Jahren seit Inkrafttreten des sogenannten Beitragsbegrenzungsgesetzes rund 218 Millionen Euro an die Zweckverbände. Das teilte gestern das Innenministerium gegenüber unserer Zeitung mit. Man gehe davon aus, dass in den kommenden Jahren Kosten von etwa 56 Millionen Euro pro Jahr erreicht würden.
Im Ministerium schätzt man, dass sich die Gesamtsumme bis etwa 2060 auf mehr als 2,5 Milliarden Euro belaufen könnte.
Die Kosten sind des Resultat eines Wahlversprechens der CDU aus dem Jahr 2004. Damals hatten empörte Hausbesitzer mit Großdemonstrationen gegen die teils absurd überhöhten Beitragsbescheide protestiert. Wenige Wochen vor der Wahl erklärte der damalige Ministerpräsident und CDU-Landeschef Dieter Althaus , nach einem Sieg die Wasserbeiträge abzuschaffen und die Abwasserbeiträge zu kappen. Zu den Kosten sagte er, es handele sich um „ein Nullsummenspiel“.

Nachdem die CDU ihre absolute Mehrheit knapp verteidigt hatte, wurden 2005 die Ankündigungen umgesetzt. Alles, was im Vergleich zur neuen Gesetzeslage zuviel gezahlt wurde, bekamen Hausbesitzer zurückerstattet. Für die Kredite, die dafür die Verbände aufnehmen mussten, steht das Land seitdem vollständig gerade.
Die Last für den Etat wurde damals auf eine Milliarde Euro geschätzt. Nachdem das Verfassungsgericht Teile des Gesetzes für nichtig erklärte, besserte die CDU-Fraktion vor der Wahl 2009 zu Gunsten der Hausbesitzer nach – was die Kosten offenbar verdoppelt.
In der Landesregierung …mehr:

http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Wasser-Kompromiss-wird-fuer-Thueringen-immer-teurer-1258179424

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Hochwasserschutz in Thüringen

„Hochwasserschutzproblematik in Thüringen“ ist die Kleine Anfrage von zwei FDP-Abgeordneten im Thüringer Landtag überschrieben. Auf neun Seiten beantwortet die Regierung (Thüringen Landtag, Drucksache 5/1865) 16 Fragen unter anderem zur Hochwassersituation im August 2010, zu Maßnahmen und Lehren, zu Defiziten, zur personellen und technischen Organisation der Wasserwirtschaft in dem Bundesland.

www.parldok.thueringen.de

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Erste Kleinkläranlage in Thüringen gefördert

In Wolkramshausen (Landkreis Nordhausen) überreichte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz am 27. Juli 2010 den ersten Förderbescheid für eine Kleinkläranlage in Thüringen. „Ich hoffe, dass vom ersten Förderbescheid eine Signalwirkung ausgehen wird und die Sanierung der alten Kleinkläranlagen aus DDR-Zeiten damit deutlich an Schwung gewinnt“, sagte Reinholz. Im Jahr 2010 stehen für die Förderung der Kleinkläranlagen in Thüringen zunächst 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für eine Kläranlage in der Standardgröße von vier Einwohnern wird ein fester Zuschuss von 1500 Euro gewährt. Bei größeren Anlagen erhöht sich der Betrag. Das neue Thüringer Wassergesetz regelt die Zulässigkeit von Kleinkläranlagen als Dauerlösung zur Abwasserbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst mussten die Gemeinden und Zweckverbände ihre Abwasserbeseitigungskonzepte fortschreiben und die Gebiete auswählen, die in den nächsten 15 Jahren oder dauerhaft nicht an eine öffentliche Abwasserbehandlung angeschlossen werden. Die Grundstücke in diesen Gebieten kommen für eine Förderung von Kleinkläranlagen in Betracht. Die Förderrichtlinie des Thüringer Umweltministeriums gilt seit Oktober 2009.

www.thueringen.de/tmlfun/themen/wasser/wasserwirtschaft/abwasserentsorgug
www.aufbaubank.de
dort: Förderprogramme A-Z

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Entwurf zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vorgelegt

Das Thüringer Kabinett hat am 22. Juni 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes und des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden insbesondere die Zuständigkeiten für neue wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Aufgaben geregelt, um sie in die bewährten Strukturen des Landes einzupassen. Thüringen nutzt die Novellierung auch, um an Besonderheiten festzuhalten: Uferrandstreifen etwa sollen nach dem Willen des Kabinetts in dem Land zehn Meter breit bleiben.

http://www.dwa.de/

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Thüringer Verfassungsgerichtshof kippt Teile der Beitragsreform

Der thüringische Verfassungsgerichtshof hat Ende April bei der mit Spannung erwarteten Entscheidung zu den Beiträgen für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung wesentliche Teile der seit 2005 geltenden Beitragsreform gekippt. Mit der Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes hatte die thüringische Landesregierung zum 1. Januar 2005 die Beiträge für Wasser aufgehoben und bei der Abwasserentsorgung Beitragsminderungen für bestimmte Grundstücke verfügt.

…mehr unter: http://www.euwid-wasser.de/nachrichten.html?&tx_ttnews[pointer]=1&cHash=9ed5700fe2

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Novelle des Thüringer Wassergesetzes verabschiedet

Wichtigste Änderungen betreffen Kleinkläranlagen, „herrenlose Speicher“ und Uferrandstreifen

Heute hat der Thüringer Landtag die Novelle des Thüringer Wassergesetzes verabschiedet. Das Gesetz greift auf mehreren Gebieten den zurzeit notwendigen Änderungsbedarf aufgrund europarechtlicher, bundesrechtlicher oder landesspezifischer Entwicklungen auf.

Die wichtigsten Änderungen:

Planungssicherheit für den Bau und die Sanierung von Kleinkläranlagen – ein wichtiger Beitrag für den Gewässerschutz

Die Abwasserverbände und eigenentsorgenden Gemeinden (kommunale Aufgabenträger) haben seit der Wende durch den Bau zentraler Abwasserbehandlungsanlagen einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte geleistet. Bei der dezentralen Entsorgung ist aber eine unzureichende Entwicklung festzustellen. Insbesondere sind über 90 % aller Kleinkläranlagen in einem mangelhaften Zustand und werden nicht ordnungsgemäß gewartet. Die Ursachen dafür sind vielfältig. In vielen Fällen scheuen die Betreiber solcher Anlagen Investitionen, weil es ihnen an Planungssicherheit mangelt. Für sie ist nicht erkennbar, ob sie in nächster Zeit nicht doch von ihrem kommunalen Entsorgungsträger an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden sollen. Die Entscheidung hierüber liegt in der Hand des Abwasserverbandes bzw. der Gemeinde. Das Wasserrecht kann hier nur in den Fällen eingreifen, in denen aus einem Grundstück direkt in ein Gewässer eingeleitet wird. Für die sog. Indirekteinleitungen über eine Abwasserleitung des kommunalen Aufgabenträgers trägt dieser die Verantwortung. Das Wassergesetz kann jedoch unter dem Aspekt der Verbesserung der Gewässergüte die Rahmenbedingungen für die Investitionsentscheidungen der kommunalen Aufgabenträger und der Grundstückseigentümer gestalten.

Hier setzt der Gesetzentwurf an. Er verpflichtet die kommunalen Aufgabenträger zu verbindlichen Aussagen, wo in ihrem Zuständigkeitsbereich in den nächsten 15 Jahren ein zentraler Abwasserentsorgungsanschluss nicht geplant ist. Im Gegenzug erhält ein Grundstückseigentümer durch das Thüringer Wassergesetz einen 15jährigen Bestandsschutz, wenn er in diesen Gebieten eine Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik errichtet. Der kommunale Aufgabenträger ist daran gehindert, das betreffende Grundstück innerhalb von 15 Jahren nach Inbetriebnahme der Kleinkläranlage an die zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen. „So wird die Planungshoheit der Zweckverbände gewahrt, dem Bürger Planungs- und Investitionssicherheit gegeben und insbesondere ein Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte geleistet“, erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.

Das Land beabsichtigt, den Einbau oder die Sanierung einer Kleinkläranlage, die dem Stand der Technik entspricht, finanziell zu fördern. Diese „Abwrackprämie“ für Kleinkläranlagen ist Gegenstand einer gesonderten Förderlichlinie und für einen befristeten Zeitraum vorgesehen.

Die Gesetzesänderung enthält außerdem Vorgaben, die die Kontrolle von Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen sicherstellen.

Wichtig: Diese Regelungen gelten nur für Eigentümer oder Besitzer, von deren Grundstücken Abwasser direkt und ohne Umwege über eine Abwasserleitung des kommunalen Entsorgers in das Gewässer eingeleitet wird.

Die Entscheidung, ob eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung dauerhaft über private Kleinkläranlagen bzw. über öffentliche Abwasseranlagen erfolgen soll, obliegt bei Beachtung der wasserrechtlichen Anforderungen dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde. „Ich bin jedoch der Auffassung, dass durch den Einsatz von vollbiologischen Kleinkläranlagen als dauerhafte Form der Abwasserentsorgung örtlich gegebenenfalls zu hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden können“, betont der Minister. Ebenso könne flexibler auf die demografische Entwicklung reagiert werden, da neue zentrale Systeme, deren dauerhafte Auslastung im ländlichen Raum ggf. nicht gewährleistet werden kann, erst gar nicht errichtet werden müssten.
„Maßgeblich für die Entscheidung über die Entsorgungsvariante sollte dabei die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer abwassertechnischen Lösung sein. So werden unverhältnismäßig hohe Kosten vermieden und damit die Belastungen der Bürger durch Gebühren und Beiträge insgesamt reduziert.“, sagte Dr. Sklenar.

Sicherung von Wasserspeichern

Eine größere Anzahl von Wasserspeichern im ländlichen Raum, die noch vor der Wende gebaut wurden, werden derzeit nicht oder nur unzureichend unterhalten, da sich aufgrund der unklaren Rechtslage kein dafür Verantwortlicher finden lässt („herrenlose Speicher“). Hier gilt es dringend, die Bevölkerung dauerhaft und sicher vor Gefahren zu schützen. Der Gesetzentwurf verpflichtet deshalb das Land zur Sanierung oder Beseitigung von 56 solcher Speicher. Nach ihrer Sanierung soll die Unterhaltung der Anlagen von den ortsansässigen Kommunen sichergestellt werden. Die Kommunen erhalten dafür vom Land einen finanziellen Ausgleich.

Harmonisierung unterschiedlicher Regelungen für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Uferbereich

Eine Deregulierung und Harmonisierung für die Düngung und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Uferbereichen von Gewässern sieht der Gesetzentwurf im Bereich der Uferrandstreifen vor. Für diese beiden Maßnahmen ersetzen zukünftig die Vorgaben der Düngeverordnung und des Pflanzenschutzmittelrechts die starre Regelung im Wasserrecht. Beeinträchtigungen des Gewässerzustands sind dabei nicht zu befürchten, da diese bundesrechtlichen Anforderungen die Belange des Gewässerschutzes bereits ausreichend berücksichtigen. Thüringen geht diesen Schritt im Einklang mit den meisten anderen Bundesländern.

Besserer Hochwasserschutz durch effektivere Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und übergreifende Hochwasserschutzplanung

Zur Erreichung eines verbesserten Hochwasserschutzes werden bundesrechtliche Vorgaben in Thüringer Wasserrecht überführt. So sollen Überschwemmungsgebiete effektiver und schneller ausgewiesen und mittels Hochwasserschutzplänen die Bevölkerung wirkungsvoller vor Hochwasserschäden geschützt werden.

Zu den angesprochenen Neuerungen aus dem Thüringer Wassergesetz hat das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die wichtigsten Fragen und Antworten im Internet unter
http://www.thueringen.de/de/tmlnu/aktuelles
zusammengefasst.

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Thüringen will Kleinkläranlagen fördern

Das Thüringer Kabinett hat am 17. Juni 2008 den Entwurf zur Novelle des Thüringer Wassergesetzes beschlossen. Er beinhaltet zahlreiche Änderungen des Landeswasserrechts, die vor allem für den ländlichen Raum des Freistaats von Bedeutung sind. Die Neuregelungen beziehen sich in erster Linie auf den Einsatz von Kleinkläranlagen für die Beseitigung des häuslichen Abwassers. Hier bestehen besonders im ländlichen Raum Thüringens große Defizite. So verursachen Kleinkläranlagen derzeit ca. 86 Prozent der Gewässerbelastung aus kommunalen Einleitungen. „Dennoch sind moderne Kleinkläranlagen, gerade in den ländlich geprägten Regionen Thüringens, sowohl aus technischer als auch wirtschaftlicher Sicht eine dauerhafte Alternative zur zentralen Abwasserbeseitigung“, erklärte der Thüringer Umweltminister Volker Sklenar. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass diese Anlagen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft erfüllen. Außerdem sei sicherzustellen, dass der Betreiber einer neu errichteten oder sanierten Kleinkläranlage die Gewissheit hat, diese auch in einem wirtschaftlich zumutbaren Umfang nutzen zu können. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass kommunale Aufgabenträger zukünftig die Gebiete, die voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren nicht an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden sollen, entsprechend auszuweisen. Will in diesem Gebiet ein Hausbesitzer seine Kleinkläranlage an die gesetzlichen Anforderungen anpassen und eine vollbiologische Anlage errichten, so räumt ihm der Gesetzentwurf einen Bestandsschutz von 15 Jahren für diese Anlage ein. Zudem ist beabsichtigt, die Sanierung bzw. den Ersatzneubau von Kleinkläranlagen mit öffentlichen Mittel zu fördern. Die Förderrichtlinie soll parallel mit der Novelle des Thüringer Wassergesetzes in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf beschäftigt sich außerdem mit den so genannten „herrenlosen Speichern“. Das sind Talsperren, die noch zu Zeiten der DDR errichtet wurden, ohne dass die dazu erforderlichen Grundstücksfragen geklärt und Wasserrechte erteilt wurden. Diese Anlagen sollen zunächst in die Unterhaltungslast des Freistaates übernommen werden. Im Auftrag des Freistaates Thüringen führt dann die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie planmäßig und fachkundig die Instandsetzung oder die erforderlichen Verfahren zur Beseitigung der Anlagen durch.

Der Thüringer Umweltminister hofft, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr nach seiner Beratung in den Ausschüssen und dem Plenum in Kraft treten kann.

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Neue Förderfibel in Thüringen erschienen

Die aktualisierte Ausgabe der Förderfibel des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt für die Jahre 2008/2009 ist erschienen. Die Förderfibel gibt einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme in der Landwirtschaft, im Umwelt- und Naturschutz und in der Forstwirtschaft des Freistaates Thüringen. Die Fibel ist kostenfrei erhältlich beim:

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Beethovenstraße 3, 99096 Erfurt
Tel. (03 61) 37 99-922, Fax 37 99-950
E-Mail: poststelle@tmlnu.thueringen.de

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2007 leichter Anstieg bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen – aber weniger Substanzen in die Umwelt gelangt

Seit mehr als drei Jahrzehnten wird auch in Deutschland jährlich am 5. Juni der „Tag der Umwelt“ begangen. Vielfältige Aktionen und Veranstaltungen an diesem Tag sollen die Bevölkerung noch stärker für das Thema Umweltschutz sensibilisieren. Der diesjährige „Tag der Umwelt“ steht unter dem Motto „Eine Natur – eine Welt – eine Zukunft“ und damit in unmittelbarem Zusammenhang mit der vor einigen Tagen in Bonn stattgefundenen 9. UN-Naturschutzkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt.

Auch die amtliche Statistik in Deutschland stellt zu dieser Problematik regelmäßig Daten bereit.
So wurden in Thüringen im Jahre 2007 nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 70 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen registriert und ausgewertet. Obwohl die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr mit 67 Unfällen einen leichten Anstieg beinhaltet, liegt sie doch noch weit unter dem ab 1996 berechneten durchschnittlichen Jahresmittel von 82 Unfällen. Die Häufung der Unfälle ist von Jahr zu Jahr recht unterschiedlich, da es sich um plötzlich auftretende unvorhersehbare, zufällige Ereignisse unter verschiedensten Faktoren handelt. Mehr als die Hälfte aller Unfälle ist dabei aber auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.

Durch die Schadensfälle gelangten im vergangenen Jahr insgesamt 1 293,4 m³ wassergefährdende Substanzen in die Umwelt (2006 waren es 1 636 m³).

In mehr als 84 Prozent aller Fälle liefen Mineralölprodukte wie leichtes Heizöl und Kraftstoffe, aber auch Motor-, Getriebe- und Hydrauliköl aus. Trotz des hohen Unfallanteils ist der Anteil an der freigesetzten Gesamtmenge dennoch sehr gering und liegt mit 11,4 m³ unter 1 Prozent.
Bei der Mehrzahl (46) der 59 Unfälle mit Mineralölen handelt es um Transportunfälle mit Pkw oder Lkw. Die anderen 13 Unfälle ereigneten sich in der Mehrzahl in Lageranlagen.
Über 88,2 Prozent der ausgelaufenen Mineralöle konnten wieder gewonnen werden. In 4 Fällen gerieten Fahrzeuge in Brand, wobei rund 800 Liter Kraftstoff ein Opfer der Flammen wurden.

Über 99 Prozent (1 282 m³) aller freigesetzten wassergefährdenden Substanzen kamen im Jahr 2007 aus der Rubrik „Sonstige Stoffe“, zu denen auch Jauche, Gülle, Silagesickersaft zählen. Diese Stoffe sind meist keiner Wassergefährdungsklasse zugeordnet, aber auf Grund der bei einem Unfall austretenden sehr großen Mengen, bergen sie doch ein gewisses Gefahrenpotential.

Insgesamt kam es im Jahr 2007 unter anderen zu 2 Gefährdungen des Grundwassers, 20 Mal wurden Flüsse und Seen beeinträchtigt, in 3 Fällen mit zum Teil sehr erheblichen Fischsterben. Insgesamt mussten 743 m³ verunreinigtes Erdreich ausgehoben und aufbereitet bzw. entsorgt werden.
Thüringer Landesamt für Statistik – Pressemitteilung

Weitere Auskünfte erteilt:
Frank Herrmann
Telefon: 03681 354-254
E-Mail: frank.herrmann@statistik.thueringen.de

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Neue Aufgaben für Beschäftigte der ehemaligen Umweltämter

Alle Beschäftigten aus den zum 1. Mai 2008 aufgelösten Staatlichen Umweltämtern in Thüringen haben neue Aufgaben. Dies teilte das Thüringer Umweltministerium am 16. Mai 2008 mit. Die kommunalisierten Aufgaben der Umweltverwaltung entsprächen einem Personalbedarf von 207 Vollbeschäftigteneinheiten (davon 27 aus dem Landesverwaltungsamt). Bis zum 1. Mai 2008 wechselten 65 Beschäftigte der Staatlichen Umweltämter und 10 Beschäftigte des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu kommunalen Arbeitgebern.
Quelle:
http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=0FB23AC453591E12C12573C500445187

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Runder Tisch „Gewässerschutz für Werra, Weser und Kaliproduktion“

Am 18. März 2008 konstituierte sich auf Initiative der hessischen und thüringischen Landesregierung und der KS Aktiengesellschaft erstmalig der Runde Tisch „Gewässerschutz für Werra, Weser und Kaliproduktion“. Beteiligt sind rund 25 Vertreter von Umweltverbänden, Kommunen und Landkreisen an Werra und Weser sowie Behörden der betroffenen Bundesländer. Die Leitung des Runden Tisches hat der Jurist und Ingenieur Prof. Dr. Hans Brinckmann (Kassel) übernommen. Der Runde Tisch verfolgt das Ziel, die in der Region und in der Fachwelt geführte Diskussion über die Verbesserung der Gewässerqualität von Werra und Weser und die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung der Region zu versachlichen, Vertrauen und Akzeptanz zu schaffen und tragfähige Lösungsvorschläge zu entwickeln. Die hessische und die thüringische Landesregierung und der Vorstandsvorsitzende von KS stimmten in dem gemeinsamen Willen überein, die Kaliproduktion in Hessen und Thüringen im Sinne nachhaltigen wirtschaftlichen Handelns und eines schonenden Umgangs mit der Natur für die künftigen Jahrzehnte zu sichern, so die beiden beteiligten Umweltministerien in einer Pressemitteilung.

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DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen

Neuerscheinungen

– Jahrbuch Kleinkläranlagen 2008
– Jahrbuch Gewässer-Nachbarschaften 2008

Die Jahrbücher enthalten umfangreiches Adressmaterial zum jeweiligen Themenbereich, Ansprechpartner und Fachaufsätze sowie ein Produkt- und Leistungsverzeichnis einschlägiger Lieferanten.

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Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder:

Basisdaten und ausgewählte Ergebnisse für Thüringen – Ausgabe 2007

Der Statistische Bericht „Umweltökonomische Gesamtrechnungen – Basisdaten und ausgewählte Ergebnisse für Thüringen – Ausgabe 2007″ ist im Februar 2008 erschienen.
Er umfasst eine umfangreiche Datensammlung zur Umweltsituation in Thüringen und enthält im Allgemeinen Angaben zu den Jahren 1996 bis 2006.
Auf 163 Seiten bietet dieses Basisdatenheft in 125 Tabellen und 15 Grafiken einen Überblick über Umweltbelastungen, Umweltzustand und Umweltschutzmaßnahmen in Thüringen.
Insgesamt 49 der enthaltenen Tabellen sind so genannte Kerntabellen. Aufbau und Inhalt dieser Tabellen sind zwischen den Statistischen Landesämtern, die Mitglieder der Arbeitsgruppe Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) sind, abgestimmt. Dies ermöglicht einen direkten Vergleich dieser Daten mit denen in gleichlautenden Veröffentlichungen anderer Bundesländer.

Die im Bericht enthaltenen Angaben spiegeln sowohl die allgemeinen Umweltauswirkungen des menschlichen Handelns als auch spezielle Eingriffe in die Natur wieder. Sie geben Auskunft über gefährdete Tiere und Pflanzen Thüringens, über Schädigungen von Boden, Wald, Wasser und Luft sowie zu Abfallentsorgung und Abwasserbehandlung. Darüber hinaus wurden Angaben zu Umweltschutzmaßnahmen, zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten und zu Biosphärenreservaten aber auch zur Beziehung zwischen Wirtschaft und Umwelt zusammengetragen.
So existierten beispielsweise im Jahr 2006 in Thüringen 515 Windkraftanlangen mit einer Gesamtleistung von 632 Megawatt. Diese Anlagen und insbesondere die intensive Nutzung von Biomasse als Energieträger führten dazu, dass heute bereits deutlich über 10 Prozent des gesamten Primärenergieverbrauches in Thüringen aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Dementsprechend konnte die energiebedingte CO2-Emission in den vergangenen Jahren deutlich gesenkt werden. So wurden im Jahr 2005 insgesamt 11,5 Millionen Tonnen CO2 energiebedingt emittiert, was gegenüber 1995 einem Rückgang von 14 Prozent entspricht.

Die gedruckte Version dieses Berichtes kann über den Webshop unter www.statistik.thueringen.de erworben werden. Eine Excel- und eine PDF-Version des Berichtes sind an gleicher Stelle ebenfalls erhältlich.
Thüringer Landesamt für Statistik – Pressemitteilung

Erfurt, 14. Februar 2008 – Nr. 035

Weitere Auskünfte erteilt:
Oliver Greßmann
Telefon: 0361 37-84211
E-Mail: oliver.gressmann@statistik.thueringen.de

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Neue Energie aus dem ländlichen Raum – Wettbewerb „Bioenergie-Regionen“ gestartet

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Wettbewerb zum Aufbau regionaler Bioenergie-Netzwerke gestartet. Ziel des Wettbewerbs ist es, den Ausbau des Wirtschaftszweiges Bioenergie in Deutschland voranzubringen und zur wirtschaftlichen Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen.

Der Bund will im Zeitraum 2009 – 2011 bis zu 16 Siegerregionen mit rd. 400.000 Euro bei der Umsetzung ihrer innovativen Konzepte und Technologien mit Workshops und Forschungsvorhaben begleiten.

„Eine gute Idee“ findet der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, „und eine gute Möglichkeit auch für Thüringer Gemeinden und Regionen, die mit Hilfe von Netzwerken neue Ideen zur Erzeugung und Nutzung von Bioenergie entwickeln und umsetzen wollen.“

Der Bund will nicht den Bau von Anlagen fördern, sondern innovative Konzepte, die die vorhandenen Potenziale hinsichtlich regionaler Wertschöpfung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze ausloten und mobilisieren. Mit derart vorbereiteten Lösungen lässt sich am Ende noch Geld sparen, erhöht sich deren Wirtschaftlichkeit und Fehlentwicklungen wird vorgebeugt.“

Nähere Informationen zum Wettbewerb und den Teilnahmebedingungen sind unter

http://www.bioenergie-regionen.de

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In Sachen Klimaschutz und bei erneuerbaren Energien belegt Thüringen einen Spitzenplatz

Gegenüber 1990 hat sich der Treibhausgasausstoß in Thüringen um rund 53 Prozent verringert. Grund dafür waren die Umstrukturierungen der Wirtschaft, die Stilllegung, Umstellung bzw. Schaffung neuer Kapazitäten für die Stromproduktion sowie die Sanierung von Gebäuden. Die erreichte Treibhausgasreduktion in Thüringen liegt damit bereits heute weit über den Werten, die auf europäischer (bis zu – 30 %) und nationaler Ebene (bis zu – 40 %) für das Jahr 2020 angestrebt werden.

Auch beim Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch liegt Thüringen heute bereits bei über 11,8 Prozent. „Diesen Anteil wollen wir bis zum Jahr 2010 auf 15 Prozent und bis 2020 auf 25 Prozent steigern und damit einen deutlichen Beitrag zum EU-Ziel (20% bis 2020) leisten“, erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, heute bei der Energie- und klimapolitischen Konferenz des Verbandes kommunaler Unternehmen e. V. in Erfurt.
Rund 90 Prozent der in Thüringen genutzten erneuerbaren Energien entsteht aus Biomasse. Das Thüringer Bioenergieprogramm, das im Oktober 2007 beschlossen wurde, soll diese Entwicklung weiter forcieren.

„Klimaschutz und Energieversorgung sind unauflösbar miteinander verbunden. Thüringen braucht eine starke einheimische Energiebasis, die sich vor allem auf regenerative Energien stützen muss“, so der Minister weiter. Er machte deutlich, dass Thüringen das Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung unterstützt.

Zum Entwurf des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-Gesetzes)erläuterte Dr. Sklenar, dass in Thüringen die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung bereits auf einem hohen Niveau erfolgt. Rund 90 Prozent des in Thüringen aus fossilen Energieträgern erzeugten Stroms (fast alles Gas) wird in Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. „Die Landesregierung begrüßt daher den Entwurf des vom Bund vorgelegten Gesetzes zur Förderung der KWK ausdrücklich. Die bundesweit bestehenden Ausbaupotenziale sind immens“, so der Minister.

Der Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand ist nach Auffassung Thüringens notwendig. Hinzu kommen positive volkswirtschaftliche Nebeneffekte, z. B. auf die Beschäftigungslage im Handwerk, die Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten verbunden mit einer höheren regionalen Wertschöpfung aus der Bereitstellung von biogenen Energieträgern oder der Herstellung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie – nicht zuletzt – zumindest langfristig geringere Energiekosten für Eigentümer und Mieter. „Darum ist es nach Auffassung der Thüringer Landesregierung erforderlich, auch im Gebäudebestand über mehr als das Marktanreizprogramm nachzudenken. Wir werden uns im Bundesrat in Übereinstimmung mit vielen Ländern für eine entsprechende Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes einsetzen“, erläuterte Dr. Sklenar abschließend.

Katrin Trommer-Huckauf
Pressesprecherin

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Größtes „Rieselfeld“ Thüringens ist Geschichte

Die Sanierung der 42 ha großen Abwasserinfiltrationsanlage Heringer Rieth („Rieselfeld“) ist beendet. Bis zur Inbetriebnahme der neuen Nordhäuser Kläranlage im Jahr 1995 wurde diese Fläche zur Abwasserversickerung genutzt. Die hier über Jahrzehnte versickerten Abwässer enthielten Schadstoffe, die sich auf dem Boden ablagerten oder in ihn eindrangen. Bei Untersuchungen wurden erhöhte Konzentrationen von Cadmium, Kupfer, Arsen und Zink sowie von Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt. Im Rahmen der Sanierung wurden 27130 Tonnen Boden in einer Bodenwaschanlage je nach Schadstoffgehalt unterschiedlich behandelt und weitere 12180 Tonnen Boden auf Anlagen in Nentzelsrode (Deponie) und Sollstedt (Kalihalde) entsorgt. Die Gesamtfläche wird anschließend mit unbelastetem, standorttypischem Boden aufgefüllt, gekalkt; danach wird eine Grünlandmischung angesät.

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Kleinkläranlagen müssen Stand der Technik entsprechen

Freistaat beabsichtigt Förderung bei Sanierung und Ersatzneubau

„Die Landesregierung will mit der Änderung des Landeswassergesetzes dafür Sorge tragen, dass Kleinkläranlagen, die auch dauerhaft nicht an kommunale Kläranlagen angeschlossen werden, den rechtlichen Anforderungen entsprechen.“ Das erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.

Thüringen ist überwiegend ländlich geprägt. Insbesondere in den zersiedelten Gebieten Thüringens lassen sich oftmals zentrale Abwasserbehandlungsanlagen nicht wirtschaftlich errichten bzw. im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung nicht dauerhaft auslasten. Hier müssen Kleinkläranlagen als Ergänzung oder Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung angesehen werden.

Mit der Änderung der Abwasserverordnung im Jahre 2002 wurden alle Bundesländer verpflichtet, sicher zu stellen, dass die Abwassereinleitungen aus Kleinkläranlagen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

In Thüringen werden heute noch 230.000 Kleinkläranlagen betrieben. Von diesen Anlagen sind nur ca. 2% Prozent so genannte „vollbiologische“ Kleinkläranlagen, die dem Stand der Technik entsprechen können. Leider ist auch bei diesen Anlagen festzustellen, dass oft aufgrund einer nicht stattfindenden oder nur unzureichenden Wartung die mögliche Reinigungsleistung nicht erreicht und damit die geforderten Ablaufwerte der Abwasserverordnung nicht eingehalten werden.

Aufgrund der unzureichenden Reinigungsleistung der Kleinkläranlagen sind insbesondere kleinere Gewässer oft erheblich belastet. Fast 90 Prozent der Gewässerbelastungen aus kommunalen Abwassereinleitungen stammen heute aus Kleinkläranlagen. Da diese Einleitungen innerörtlich bzw. ortsnah stattfinden, stellen diese Anlagen auch ein hygienisches Problem dar.

„Die Entscheidung, ob eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung dauerhaft über private Kleinkläranlagen bzw. über öffentliche Abwasseranlagen erfolgen soll, obliegt dem zuständigen kommunalen Aufgabenträger (Gemeinde/Abwasserverband). Maßgeblich für die Entscheidung über die Entsorgungsvariante ist nach Auffassung der Landesregierung die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer abwassertechnischen Lösung. So werden unverhältnismäßig hohe Kosten vermieden und damit die Belastungen der Bürger durch Gebühren und Beiträge insgesamt minimiert“, so Dr. Sklenar.

Mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes beabsichtigt die Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Betrieb von Kleinkläranlagen zu schaffen. Eine Förderung für die Sanierung (auch Ersatzneubau) von Kleinkläranlagen soll die Umsetzung notwendiger Sanierungen nach dem Inkrafttreten der Novelle des Thüringer Wassergesetzes begleiten.
Dafür sind zunächst jährlich ca. 2,5 Mio. Euro vorgesehen. Eine rückwirkende Förderung für sanierte Anlagen, die ab dem 15.08.2007 beauftragt wurden, ist beabsichtigt.
Januar 2008
Katrin Trommer-Huckauf
Pressesprecherin

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Start der zweiten Phase der Anhörung zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie geht es in Thüringen voran. Derzeit werden in Thüringen die letzten Ergebnisse der Überwachung der Oberflächengewässer und des Grundwassers geprüft. Aufbauend darauf werden die notwendigen Maßnahmen für die Erreichung der Bewirtschaftungsziele abgeleitet. Dies geschieht im Freistaat Thüringen gemeinsam mit den Nutzern an den Gewässern, die dabei eine aktive Rolle übernommen haben. Die Öffentlichkeit ist somit zu einem wichtigen Akteur bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie geworden.

Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans als zentrales Instrument zur Umsetzung der Richtlinie wird Ende nächsten Jahres zusammen mit dem Maßnahmenprogramm zur formellen Anhörung vorliegen und die Rahmenbedingungen für die zukünftigen Nutzungen der Gewässer definieren. Die im Vorfeld der formellen Anhörung durchgeführte Beteiligung der Nutzer an den Gewässern stellt dabei eine wichtige Säule zur transparenten Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Freistaat Thüringen dar. Die dabei festgestellten, wesentlichen Fragen der Wasserbewirtschaftung zeigen die überregional bedeutenden Defizite auf und geben einen Anhaltspunkt dafür, wie die Bewirtschaftungsplanung sich künftig gestalten wird. Zu dieser zweiten Phase der Anhörung kann die Öffentlichkeit vom 22.12.2007 bis zum 22.06.2008 Stellung nehmen.

„Die Bewirtschaftung unserer Gewässer richtet sich entsprechend den Ansätzen der Wasserrahmenrichtlinie nicht mehr nach Verwaltungsgrenzen, sondern nach Flussgebietseinheiten“, betonte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar. Der Freistaat Thüringen hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein. Für jede dieser Einheiten sind Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen und die entsprechenden Anhörungsmaßnahmen durchzuführen.

Die Anhörungsunterlagen zu den für die Flussgebietseinheiten festgestellten Wasserbewirtschaftungsfragen liegen bei den Staatlichen Umweltämtern Erfurt, Gera, Sondershausen und Suhl, beim Thüringer Landesverwaltungsamt sowie im TMLNU zur Einsicht aus. Weiterhin werden diese im Internet unter www.flussgebiete.thueringen.de zur Verfügung gestellt. Bis zum 23.06.2008 können die Stellungnahmen schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt abgegeben werden
Pressemitteilung vom Dezember 2007

Matthias Wagner
i.V. Pressesprecher

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Die schönste Hochwassermarke

Das Thüringer Umweltministerium führt einen Wettbewerb um die interessanteste Hochwassermarke des Landes durch. Es werden drei Preise im Wert von 500€ 300€ und 200€ vergeben. Wer mitmachen möchte, soll bis zum 30. April 2008 Fotografien von Hochwassermarken im Format 13 mal 18 oder eine CD-Rom an das Ministerium schicken.
Die Adresse:

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Stichwort: Wettbewerb Hochwassermarken
Beethovenstraße 3
99006 Erfurt

BR 11-07

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Thüringen und die Umsetzung der WRRL

Die schlechte Gewässerstruktur und zu hohe Nährstoffbelastung vieler Gewässer, sind in Thüringen die Arbeitsschwerpunkte bei der Umsetzung der EU-Wasser Rahmen Richtlinie. Jüngste Messungen zeigen, dass etwa 90 Prozent der Thüringer Gewässer das Ziel, nämlich einen guten Zustand noch nicht erreicht haben. Ende Januar stellte der Landesumweltminister die Strategie der Landesregierung zum Gewässerschutz vor. Die Abwasserproblematik wurde durch zahlreiche Investitionen weitgehend entschärft. Der Anteil der Gewässer mit einer Güteklasse von mindestens zwei hat sich von 16 Prozent im Jahr 1990 auf 73 Prozent verbessert. Der Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen stieg um 23 Prozent auf jetzt 66 Prozent.

Mit der Novelle des Thüringer Wassergesetzes ist nun geplant bis Ende 2009 einen geeigneten Bewirtschaftungsplan für alle Oberflächengewässer und das Grundwasser aufzustellen. Die Reduzierung der Nährstoffeinträge soll in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft erreicht werden.

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Hindernisse bei WRRL in Thüringen

Der Vorsitzende des Umweltausschusses des thüringischen Landtags wies darauf hin, dass das Land die Fristen der EU-Wasser Rahmen Richtlinie nicht eingehalten kann und deshalb eine Verlängerung um sechs Jahre beantragen wird. Als Begründung wurde die schwierige Gewässerstruktur in Thüringen genannt, das Umweltministerium will sich daher zuerst auf einige Schwerpunktegewässer konzentrieren. Eine genaue Liste sowie einen Finanzplan für die Sanierung müsse noch erarbeitet werden.

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Thüringen hat 160 Millionen € zurückerstattet

Im Jahr 2004 hat Thüringen die Beitragspflicht der Trinkwasserleitungen abgeschafft und für Abwasserkanäle verringert. Zu viel eingezogene Beträge sollten von den sechs Verbänden zurückgezahlt werden. Dieses sei mittlerweile weitgehend erfolgt, berichtet der Innenmimister des Landes. Es seien mittlerweile 90 Prozent der Anträge bearbeitet worden.

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Fünf mal Fischsterben im Jahr 2006

Das Landesamt für Statistik, Erfurt berichtete über die Umwelt-Vorkommnisse des Jahres 2006. Demzufolge gab es 67 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen. Eine Verdopplung im Jahresvergleich gab es bei der Menge der wassergefährdenden Substanzen, die in die Umwelt gelangten (insgesamt 1635 Kubikmeter Mineralölprodukte waren die Hauptverursacher). In den Umweltschutzgebieten ereigneten sich 11 Umwelt-Unfälle, Fischsterben in Bächen und Flüssen gab es fünf. Außerdem musste verseuchtes  Erdreich ausgetauscht werden(740 Kubikmeter).

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Thüringen informiert

Das Erfurter Umweltministerium hat auf seiner Internet-Seite eine Grafik veröffentlicht, auf der man die zukünftige Umverteilung der Umweltaufgaben findet. Die staatlichen Umweltämter sollen aufgelöst werden und die Zuständigkeiten für die Wasserwirtschaft nach den Plänen teilweise zentralisierten und teilweise auf die kreisfreien Städte und Landkreise ausgelagert werden. Zuständig für die Wasserwirtschaft sind die Kreise und kreisfreien Städte, das Thüringer Landesverwaltungsamt und die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Pläne zur Privatisierung von Aufgaben der staatlichen Umweltämter betreffen die Wasserwirtschaft nicht.

Das Landesverwaltungsamt ist zukünftig für die wasserwirtschaftliche Planung, für die Hochwasserschutzplanung sowie für Vollstreckung und Vollzug im Bereich der Wasserwirtschaft als Mittelinstanz zuständig. Das Flussgebietsmanagement und die Verantwortung für Oberflächengewässer und Grundwasser übernimmt die Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Sie regelt auch Vergabeangelegenheiten und die Bereiche für Hydrologie / Bewirtschaftung, das Management wasserwirtschaftliche Ausnahmeereignisse, die Wasserversorgung und die Gewässerunterhaltung. Die kreisfreien Städte und die Landkreise übernehmen die Zuständigkeit für die Siedlungswasserwirtschaft und für die Gewässerunterhaltung bei Gewässern zweiter Ordnung. Anfang 2008 soll mit der Umstrukturierung begonnen werden, die Opposition kritisiert, dass eine Kommunalisierung  von Umweltaufgaben eine Verschlechterung darstellt, da die unteren Behörden fachlich und finanziell für diese Aufgaben nicht gerüstet sind.

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Aus der EU und aller Welt

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Aus der EU 

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Meldungen zur Spurenstoff-Elimination 2023

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Meldungen 2012 Meldungen 2013 Meldungen 2014 Meldungen 2015
Meldungen 2016 Meldungen 2017 Meldungen 2018 Meldungen 2019
Meldungen 2020 Meldungen 2021 Meldungen 2022  

August 2023
Projekt zur Wiederverwendung von Pulveraktivkohle
April 2023
Mehr Arzneimittelreste in der Umwelt
Von der Kartoffelschale zum Abwasserreiniger
Abwasserproben aus über 100 europäischen Städten zeigen neueste Trends beim Drogenkonsum
Innovative Technologien entfernen Arzneimittelrückstände aus Abwasser
März 2023
Neue Reinigungsstufe für die ARA Muri
Februar 2023
Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser vor neuen Schadstoffen
Multiresistente Bakterien vermehrt in Abwässern aus Kliniken nachgewiesen
Furthof /CH: Die ARA betreibt eine Ozonung mit Sandfiltration seit 2021. Anbei ein Steckbrief der Anlage
Die ARA Aadorf/CH betreibt seit 2022 eine Spurenstoffelimination
Januar 2023
Die Belastung der Glatt/ Kanton St. Gallen durch Spurenstoffe nimmt ab
IKSR veröffentlicht Monitoring- und Bewertungssystem für Mikroverunreinigungen
Hochschule Koblenz untersuchte Abwasser in Koblenz und Umgebung auf Rückstände von Kokain-Konsum
Antibiotikaresistenzen im Abwasser überwachen
Mikroverunreinigungen entfernen mit granulierter Aktivkohle
Medikamentenspuren wirksam aus Abwasser entfernen

 


Projekt zur Wiederverwendung von Pulveraktivkohle

In dem vom IWW Zentrum Wasser geleiteten Forschungsvorhaben wird untersucht, ob der Adsorber nach dem ersten Einsatz weiterverwendet werden kann.

In einigen Regionen Nordrhein-Westfalens werden Grundwasserressourcen knapp, so dass betroffene Wasserversorger vermehrt auf Infiltration setzen müssen. Das dafür verwendete Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal wird in einem Hybridprozess Flockung/Pulveraktivkohle/Ultrafiltration gereinigt.

Im Projekt „DoppelPAK“ soll nun untersucht werden, ob die bei der Trinkwasseraufbereitung eingesetzte Pulveraktivkohle (PAK) bei der weitergehenden Abwasserreinigung erneut eingesetzt werden kann. Damit soll das noch ungenutzte Aufnahmevermögen für Mikroschadstoffe genutzt werden, wie das IWW Zentrum Wasser mitteilt….mehr:

https://www.zfk.de/wasser-abwasser/projekt-zur-wiederverwendung-von-pulveraktivkohle

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Mehr Arzneimittelreste in der Umwelt

Arzneimittel sind inzwischen verbreitet in der Umwelt und immer wieder auch im Trinkwasser nachweisbar. Daten zu Risiken gibt es – nur sind sie oft nicht zugänglich, wie Experten bemängeln.

Arzneimittel sollen im Körper wirken. Doch je nach Präparat werden bis zu 90 Prozent des enthaltenen Wirkstoffes unverändert wieder ausgeschieden und gelangen ins Abwasser. Kläranlagen fangen dem Umweltbundesamt (UBA) zufolge nur einen Teil der Substanzen ab. In Gewässern seien Arzneimittel daher ebenso nachzuweisen wie – in deutlich geringeren Mengen – im Trinkwasser. Mehr:

https://www.stern.de/panorama/pharma–mehr-arzneimittelreste-in-der-umwelt-33323854.html?utm_campaign=alle-nachrichten&utm_medium=rss-feed&utm_source=standard

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Von der Kartoffelschale zum Abwasserreiniger

Sebastian Mense Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Kassel
Aktivkohle reinigt Abwässer in Kläranlagen – doch bislang wird sie meist aus klimaschädlicher Braun- oder Steinkohle gewonnen. Ein Graduiertenkolleg der Universität Kassel erforscht nun Methoden, Aktivkohle effizient aus Bioabfall herzustellen, um in Städten Kohlenstoff-Kreisläufe zu schließen und damit dieCO2-Bilanz zu verbessern.

„Was uns antreibt, ist unsere Gewässer vor Schadstoffen zu schützen. Dies wollen wir möglichst klimaneutral gestalten“, betont Prof. Dr.-Ing. Tobias Morck, Leiter des Fachgebiets Siedlungswasserwirtschaft. Er ist Sprecher des Graduiertenkollegs „CirCles“, das Ende letzten Jahres seine Arbeit aufgenommen hat. Pro Tonne Aktivkohle aus fossilen Rohstoffen fallen rund 8,5 Tonnen CO2-Äquivalente an. Die Herstellung biogener Aktivkohlen aus Kartoffelschalen, Essensresten oder anderen Küchenabfällen würde dieses Dilemma auflösen.

Aktivkohle ist ein hochporöses Material aus Kohlenstoff, an dem Schadstoffe im Abwasser gleichsam „hängenbleiben“ (in der Fachsprache heißt dies Adsorption). Es gibt erprobte Verfahren, um sie statt aus fossilen Rohstoffen aus Kokosschalen oder Holz herzustellen – doch in mitteleuropäischen Städten ist das kaum eine Option. Gelänge es hingegen, diese thermische Umwandlung auf Bioabfall anzupassen, könnte dies urbane Kohlenstoff-Kreisläufe schließen.

Im Graduiertenkolleg untersuchen vier Doktorandinnen und Doktoranden daher konkret am Beispiel Kassel, mit welchen Abfällen und mit welchen Verfahrens-Schritten sich die besten Ergebnisse erzielen lassen. Sie arbeiten dabei mit der kommunalen Abfall- und Abwasserwirtschaft zusammen. Zu den Schadstoffen, die dem Abwasser entzogen werden sollen, gehören beispielsweise Rückstände von Arzneimitteln wie Diclofenac oder Korrosionsschutzmittel, die in der Industrie eingesetzt werden.

Das Projekt „CirCles“ wird aus Mitteln der Universität Kassel finanziert und flankiert das jüngst etablierte Kassel Institute for Sustainability. Mittelfristig soll es weitere Ansätze zur Nachhaltigkeitsforschung liefern. Es wird von den Fachgebieten Siedlungswasserwirtschaft, Nachhaltiges Marketing, Ressourcenmanagement und Abfalltechnik sowie Grünlandwissenschaft und Nachwachsende Rohstoffe der Universität Kassel durchgeführt. Als Praxispartner sind die Stadtreiniger Kassel, Abfallentsorgung Kreis Kassel, KASSELWASSER und das Umwelt- und Gartenamt Kassel beteiligt.

https://idw-online.de/de/news811754

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Abwasserproben aus über 100 europäischen Städten zeigen neueste Trends beim Drogenkonsum

Die neu veröffentlichte Studie „Wastewater analysis and drugs – a European multi-city study”, die von der europaweiten SCORE-Gruppe in Zusammenarbeit mit der EU-Drogenbehörde (EMCDDA) veröffentlicht wurde, zeigt einen Anstieg der Nachweise von Kokain und Methamphetamin. Das Projekt analysierte das Abwasser in 104 europäische Städten aus 21 Ländern (20 EU + Türkei), um das Drogenkonsumverhalten ihrer Einwohner zu untersuchen. Ketamin wurde 2022 erstmals in die Analyse einbezogen, womit sich die Gesamtzahl der untersuchten Substanzen auf sechs erhöht. Von Kopenhagen bis Valencia und von Nikosia bis Lissabon analysierte die neueste Studie tägliche Abwasserproben in den Einzugsgebieten von Kläranlagen über einen Zeitraum von einer Woche zwischen März und April 2022. Abwasserproben von rund 54 Millionen Menschen wurden auf Spuren von fünf illegalen untersucht Stimulanzien (Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA/Ecstasy und Ketamin) sowie Cannabis. Die SCORE-Gruppe führt seit 2011 jährliche Abwasserüberwachungskampagnen durch, an denen 19 Städte aus 10 Ländern teilnahmen und vier Stimulanzien untersucht wurden. Seit 2011 haben 65 Städte an mindestens fünf der jährlichen Abwasserüberwachungskampagnen teilgenommen, die zeitliche Trendanalysen ermöglichen. Die Studie umfasst eine innovative interaktive Karte, die es dem Benutzer ermöglicht, geografische und zeitliche Muster zu betrachten und die Ergebnisse nach Stadt und Medikament zu vergrößern.

Weiterführende Links
Download der Studie
EMCDDA-Website zu abwasserbasierter Epidemiologie und Drogen

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Innovative Technologien entfernen Arzneimittelrückstände aus Abwasser

Jedes Jahr am 22. März erinnert der Weltwassertag an die Bedeutung einer der wichtigsten Lebensressourcen. Unser Planet ist zu fast zwei Dritteln mit Wasser bedeckt, aber nicht einmal drei Prozent sind trinkbares Süßwasser. Täglich gelangen große Mengen an Chemikalien in unsere Gewässer und gefährden die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen. Neben beispielsweise Pflanzenschutzmitteln belasten auch Medikamentenrückstände unser Trinkwasser. Das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie (INP) hat technische Lösungen entwickelt, um Abwasser von solchen Schadstoffen zu reinigen. 

Nach Informationen des Umweltbundesamts1) wurden bereits mehr als 400 verschiedene Arzneimittelwirkstoffe, deren Zwischen- oder Transformationsprodukte in der Umwelt nachgewiesen. Tierarzneimittel landen über Gülle und Mist als Dünger auf unseren Äckern oder werden von Weidetieren ausgeschieden. Von dort gelangen sie in Gewässer und oberflächennahes Grundwasser. Humanarzneimittel erreichen über Abwasser die Kläranlagen, werden dort aber meist nicht entfernt.

Der Verband der forschenden Pharmaunternehmen vfa2) weist zwar auf die geringe Konzentration der im Wasser gefunden Arzneimittelrückstände hin. Zur Beseitigung dieser Rückstände wäre aber laut Verband die Erweiterung der derzeit im Einsatz befindlichen Klärtechnik eine Möglichkeit, damit Arzneistoffe nicht in Gewässer gelangen.

Innovative Verfahren sorgen für sauberes Wasser
Prof. Dr. Juergen Kolb, Experte für Umwelttechnologien am Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie (INP) erläutert den aktuellen Stand der Forschung: „Wir kombinieren klassische physikalische Verfahren zur Abwasserreinigung mit neuen Technologien wie Ultraschall, gepulsten elektrischen Feldern und Plasmatechnologie. Hierdurch können wir chemische Verbindungen wie Medikamentenrückstände aber auch andere vom Menschen verursachte Verunreinigungen aufspalten und in unbedenkliche Stoffe umwandeln.“

Ihr Potenzial haben diese Verfahren in verschiedenen INP-Forschungsprojekten bereits bewiesen. Gegenwärtig werden die Ansätze in praxisrelevante Umgebungen überführt. „Unser Ansatz sind derzeit mobile Anlagen, die beispielsweise in Krankenhäusern eingesetzt werden können, wo die Wasserbelastung mit Arzneimittelrückständen besonders hoch ist. Gerade mit Blick auf die steigende Zahl an Antibiotika-resistenten Mikroorganismen sehen wir hier akuten Handlungsbedarf“, ergänzt Kolb. Auch für kommunale Kläranlagen eignen sich die Technologien als vierte Reinigungsstufe.

Den Weltwassertag haben die Vereinten Nationen ins Leben gerufen. Er findet seit 1993 jedes Jahr am 22. März statt. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Accelerating Change“, also den Wandel beschleunigen. Weltweit finden an diesem Tag Aktionen statt, die auf die lebenswichtige Bedeutung von Wasser hinweisen und Initiativen für sauberes Wasser und den sorgsamen Umgang mit der Ressource unterstützen. 

Quellen:
https://www.umweltbundesamt.de/daten/chemikalien/arzneimittelrueckstaende-in-der-umwelt#zahl-der-wirkstoffe-in-human-und-tierarzneimitteln
https://www.vfa.de/de/wirtschaft-politik/arzneistoffe-im-wasser.html

Weitere Informationen
Stefan Gerhardt // Referat Kommunikation
Tel.: +49 3834 554 3903 // stefan.gerhardt@inp-greifswald.de
Felix-Hausdorff-Straße 2 // 17489 Greifswald // www.leibniz-inp.de

https://www.inp-greifswald.de/de/aktuelles/presse/pressemeldungen/2023/innovative-technologien-entfernen-arzneimittelrueckstaende/

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Neue Reinigungsstufe für die ARA Muri

Fachbericht von Milena Kessler, Jonas löwenberg (CSD), Marc Böhler (Eawag) und Paul Strebel (Gemeinde Muri AG)

Zusammenfassung
Zukünftig werden auf der ARA Muri dank einer neuen Reinigungsstufe Mikroverunreinigungen aus
dem Abwasser entfernt. Die GAK-Filtration bietet viele Vorteile und wird nicht nur verfahrenstechnisch,
sondern auch ästhetisch optimal in die bestehenden Strukturen der ARA Muri eingebunden.
Zur sicheren Umsetzung wurden in einer Pilotierung wichtige Fragen beantwortet, insbesondere
wie die Filterzellen möglichst ideal mit einer Parallelschaltung für eine maximale Beladung zu
verschalten sind.

Publikationsjahr: 2022
https://micropoll.ch/Mediathek/neue-reinigungsstufe-fuer-die-ara-muri/

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Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser vor neuen Schadstoffen

Die Europäische Kommission hat vor kurzem eine Aktualisierung der Listen der Wasserschadstoffe vorgeschlagen, die in Oberflächengewässern und Grundwasser strenger kontrolliert werden müssen – dies auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse.

25 Stoffe, deren problematische Auswirkungen auf die Natur und die menschliche Gesundheit gut dokumentiert sind, werden neu in die Listen aufgenommen. Dazu gehören

PFAS, eine grosse Gruppe von „ewigen Chemikalien“, die unter anderem in Kochgeschirr, Bekleidung und Möbeln, Löschschaum und Körperpflegemitteln verwendet werden,
zahlreiche Pestizide wie Glyphosat, die Pyrethroide Bifenthrin, Deltamethrin, Esfenvalerat und Permethrin, die Neonicotinoide Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid (bereits in der GSchV), Thiacloprid (bereits in der GSchV) und Thiamethoxam (bereits in der GSchV), das Herbizid Nicosulfuron (bereits in der GSchV), Triclosan sowie beim Abbau von Pestiziden entstehende Stoffe,
Bisphenol A, ein Weichmacher und Bestandteil von Kunststoffverpackungen,
die Hormone 17-Alpha-Ethinylestradiol (EE2, synthethisch) und Beta-Estradiol (E2, natürlich), die Antibiotika Azithromycin und Clarithromycin (beide schon in der GSChV) und die Schmerzmittel Diclofenac (bereits in der GSchV) und Ibuprofen.
In den neuen Vorschriften werden die die kumulativen oder kombinierten Auswirkungen von Gemischen anerkannt und so der Fokus erweitert, der zurzeit noch auf einzelnen Stoffen liegt. So wird neu eine Summenanforderung für die Gruppe der PFAS vorgeschlagen, die sich auf die relative Toxizität in Bezug auf die Referenzsubstanz PFOA bezieht. Neu wird auch eine Summenanforderung für Pestizide und deren relevanten Metaboliten vorgeschlagen, sie sollen eine Konzentrationssumme von 0.5 µg/L nicht überschreiten.

Ausserdem werden die Umweltqualitätsnormen für 16 Schadstoffe, die bereits unter die Vorschriften fallen, darunter Schwermetalle und Industriechemikalien, aktualisiert (meist verschärft) und vier Schadstoffe, die keine EU-weite Bedrohung mehr darstellen, gestrichen. Verschärft wurden unter anderem die EQS für Chlorpyrifos und Diuron.

Mehr Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_22_6278

https://www.oekotoxzentrum.ch/news-publikationen/news/schutz-von-oberflaechengewaessern-und-grundwasser-vor-neuen-schadstoffen/

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Multiresistente Bakterien vermehrt in Abwässern aus Kliniken nachgewiesen

Umfangreiche Studie zum Vorkommen von Acinetobacter in der Umwelt – Multiresistente Stämme überleben auch ohne Sauerstoff

(idw) – Gegen Antibiotika resistente Bakterien, oftmals landläufig auch als Krankenhauskeime bezeichnet, werden offenbar tatsächlich vor allem durch Kliniken in die Abwassersysteme eingeleitet, wie eine Studie des Instituts für Angewandte Mikrobiologie der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) zum Vorkommen von Acinetobacter-Bakterien nahelegt. Die Forscherinnen und Forscher wiesen Vertreter der Bakteriengattung zwar sowohl in landwirtschaftlichen, ländlichen und städtischen Proben nach – aber nur im Abwasser. Mehr:

http://www.animal-health-online.de/gross/2022/12/22/multiresistente-bakterien-vermehrt-in-abwaessern-aus-kliniken-nachgewiesen/35989/

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Furthof /CH: Die ARA betreibt eine Ozonung mit Sandfiltration seit 2021. Anbei ein Steckbrief der Anlage.

Grosstechnische Umsetzung, in Betrieb seit August 2021
Anlagenbeschrieb
Die ARA Furthof ist seit 1977 in Betrieb und reinigt das Abwasser der Gemeinden Buchs und Dällikon…mehr:

https://micropoll.ch/Mediathek/ara-furthof-buchs-daellikon-steckbrief/

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Die ARA Aadorf/CH betreibt seit 2022 eine Spurenstoffelimination

Ausgangslage
Die ARA Aadorf reinigt das Abwasser der Gemeinden Aadorf, Bichelsee-Balterswil, Eschlikon, Hagenbuch und eines Teilgebiets von
Elgg. Wegen des erheblichen Wachstums im Einzugsgebiet musste die Kapazität von vorher 18’000 Einwohnerwerten (EW) auf 27’000 EW vergrössert werden. Zudem ist die ARA Aadorf gemäss revidierter Gewässerschutzgesetzgebung verpflichtet, Massnahmen gegen
Mikroverunreinigungen (MV) zu ergreifen. Grund ist das ungünstige Verdünnungsverhältnis im Vorfluter. Der Abwasseranteil in der
Lützelmurg liegt deutlich über 10%.
Im Rahmen des Erweiterungsprojekts der ARA Aadorf wurden insbesondere folgende Massnahmen umgesetzt:
· Ausbau der mechanischen Reinigung (zweite Rechenstrasse und Optimierung Sandfang und Vorklärbecken)
· Erweiterung der biologischen Stufe mit dem Neubau einer dritten Strasse im A/I-Betrieb
· Neubau eines Werkleitungskanals
· Neubau einer Ozonung und einer Sandfiltration zur Elimination von Mikroverunreinigungen…mehr:

https://micropoll.ch/Mediathek/ara-aadorf-steckbrief/

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Die Belastung der Glatt/ Kanton St. Gallen durch Spurenstoffe nimmt ab

Zusammen mit dem Kanton St. Gallen hat die Eawag untersucht, wie sich der Ausbau der Kläranlage bei Flawil mit einer Stufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen auf die Wasserqualität im Fluss Glatt auswirkt. Jetzt zeigen erste Resultate ein sehr positives Bild.

Der Ausbau der ARA Oberglatt in Flawil mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe gegen Mikroverunreinigungen wirkt. Das zeigen erste, kürzlich im Rahmen des Eawag-Peak-Kurses «Biologische Effekte von Spurenstoffen unterhalb von Kläranlagen» vorgestellte Resultate. Erhoben wurden die Daten in gemeinsamen Untersuchungen vom Kanton St. Gallen, dem Wasserforschungsinstitut Eawag und dem ehemaligen Eawag Spin-off Aquatox-Solutions. Laut Christian Stamm, dem stellvertretenden Leiter der Eawag-Abteilung Umweltchemie, ist insbesondere bemerkenswert, dass kein Unterschied mehr festgestellt werden kann zwischen hormonaktiven Wirkungen von Stoffen ober- und unterhalb der Rückgabe des gereinigten Abwassers in der Glatt.

Hohe Erwartungen erfüllt
Die Erwartungen an die technologische Aufrüstung der ARA waren gross. Rund 20 Millionen Franken kostet die Erweiterung, und die Bauarbeiten dauerten über zwei Jahre. Der Ausbau umfasste einerseits die Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe (Biofiltration) und andererseits den Neubau einer Stufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen (EMV). Nun zeigt die Studie, dass sich der Aufwand gelohnt hat. «Die Resultate stimmen uns sehr optimistisch», wird Reto Gnägi, Geschäftsführer des Abwasserverbands Flawil-Degersheim Gossau in der heute verschickten Medienmitteilung der interkantonalen Glattkommission zitiert, «es zeichnet sich ab, dass mit der neuen EMV-Stufe ein weiteres Kapitel der Erfolgsgeschichte des Gewässerschutzes an der Glatt geschrieben wird.»

Die gemeinsam von den Gemeinden Flawil, Gossau und Degersheim betriebene ARA Oberglatt wurde letztmals in den Jahren 1999 bis 2003 ausgebaut. Jetzt war ein erneuter Ausbau nötig. Die biologische Reinigungsstufe musste erweitert werden, da sie ihre Kapazitätsgrenze erreicht hatte. Aufgrund des hohen Anteils des gereinigten Abwassers im Gewässer und der damit verbundenen hohen Belastung der Glatt musste zudem eine EMV-Stufe erstellt werden. Dies wird seit 2016 auch von der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung verlangt. Das gesetzlich vorgeschriebene Ziel ist die Reduktion von 80 Prozent aller Mikroverunreinigungen.

Aktivkohle in Herisau und nun in Flawil
Unter dem Begriff Mikroverunreinigungen oder Spurenstoffe wird eine Vielzahl von Substanzen zusammengefasst, zum Beispiel Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Lebensmittelzusätze, Inhaltsstoffe von Kosmetika oder Reinigungsmitteln. Viele dieser Stoffe gelangen über das häusliche und das industrielle Abwasser in die ARAs und werden, wenn sie nicht mit einer EMV-Stufe gereinigt werden, in Flüsse und Bäche eingeleitet. Dort beeinflussen sie die Gewässerökologie und können Wasserlebewesen gefährden. Mikroverunreinigungen wirken sich nicht nur negativ auf die Gewässerqualität aus, sie finden sich auch im Grundwasser wieder, das in der Schweiz die wichtigste Trinkwasserressource darstellt.

Bei der EMV-Stufe, die in der ARA Oberglatt im Herbst 2021 in Betrieb ging, kommt Pulveraktivkohle zum Einsatz. Dabei binden sich die Mikroverunreinigungen an Kohlenpartikel, die anschliessend aus dem Abwasser abgetrennt werden. Bereits die ARA Herisau hatte dieses Verfahren für ihre EMV-Stufe gewählt, die seit Juni 2015 erfolgreich im Einsatz ist. Schon kurz nach der Inbetriebnahme gelangten dank dieser Verbesserung deutlich weniger Mikroverunreinigungen mit dem gereinigten Abwasser in die Glatt – und wie das Umweltmonitoring ergab, gingen dadurch unter anderem auch die Stressfaktoren für die Fische zurück. Bloss wurden die im Oberlauf der Glatt erzielte Verbesserung durch das Abwasser der damals noch nicht ausgebauten ARA Oberglatt praktisch wieder zunichtegemacht.

Risiko durch Medikamentenrückstände zurückgegangen
Dem ist heute nicht mehr so. Verschiedene Untersuchungen vor und nach der Inbetriebnahme der EMV-Stufe in Flawil durch das Amt für Wasser und Energie (AWE) des Kantons St. Gallen und durch die Eawag, das Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs, zeigen bei der Qualität des Wassers, das nach der Reinigung in die Glatt geleitet wird, eine positive Entwicklung, dies sowohl bei den chemischen wie bei biologischen Auswirkungen. Das Risiko für Gewässerorganismen durch den Wirkstoff Diclofenac, der zum Beispiel im Schmerzmittel Voltaren enthalten ist, hat sich im Vergleich mit 2020 halbiert. Untersuchungen an Bachforellen zeigen eine Reduktion von Stressfaktoren nach Inbetriebnahme der EMV-Stufe.

«Es ist noch zu früh, um die positiven Folgen der neuen Reinigungsstufe im Detail zu kennen», sagt Vera Leib, Leiterin der Abteilung Gewässerqualität des Amts für Wasser und Energie St.Gallen, «aber schon ein Jahr nach der Inbetriebnahme lässt sich sagen, dass die EMV-Stufe dazu geführt hat, dass die Belastung mit Mikroverunreinigungen nun unterhalb der ARA Oberglatt erheblich abgenommen hat.»

Dieser Text basiert auf der Medieninformation vom 24.11.2022 der Glattkommission (als Zusammenschluss der Gewässerschutzfachstellen der Kantone SG und AR, Glattgemeinden, Vertreter:Innen von Industrie, Landwirtschaft, BAFU und weiteren Experten)

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IKSR veröffentlicht Monitoring- und Bewertungssystem für Mikroverunreinigungen

Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) hat ein Monitoring- und Bewertungssystem für Mikroverunreinigungen veröffentlicht (IKSR-Fachbericht Nr. 287). Für die drei Emissionsbereiche „Kläranlagen”, „Industrie und Gewerbe” sowie „Landwirtschaft” werden 58 Stoffe überwacht. Beispiele sind das Schmerzmittel Diclofenac, das unter anderem in der Holzindustrie eingesetzte Melamin oder das Herbizid Nicosulfuron. Zu den überwachten Stoffen gehören auch die aus verschiedenen Quellen stammenden Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Die Stofflisten werden alle drei Jahre überprüft, so dass neue Indikatorstoffe aufgenommen oder nicht mehr relevante Stoffe gestrichen werden können. Die Überwachung für die Emissionsbereiche Kläranlagen und Industrie erfolgt durch monatliche Messungen an den zwölf Messstellen von Weil am Rhein bei Basel bis Maassluis bei Rotterdam, davon vier an den großen Nebenflüssen Aare, Neckar, Main und Mosel. Für Mikroverunreinigungen aus der Landwirtschaft wurden 36 Messstellen an kleineren Gewässern in landwirtschaftlich geprägten Gebieten im Einzugsgebiet des Rheins festgelegt. Ergänzt werden die Messungen im Rheinwasser durch ein Schwebstoffmessprogramm der Bundesanstalt für Gewässerkunde, die an drei Messstellen monatlich die Schwebstoffe auf 50 Substanzen hin untersuchen wird. Schwebstoffe sind ein guter Indikator für den Langzeittrend bei Verschmutzungen. Eine Gesamtauswertung mit Berichterstattung in Form eines IKSR-Fachberichts wird alle drei Jahre vorgenommen, erstmals 2024.

Weiterführende Links
IKSR-Fachbericht Nr. 287

https://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20221212_001

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Hochschule Koblenz untersuchte Abwasser in Koblenz und Umgebung auf Rückstände von Kokain-Konsum

Christiane Gandner M.A. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hochschule Koblenz – University of Applied Sciences
Das Institut für sozialwissenschaftliche Forschung und Weiterbildung (IFW) des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz hat gemeinsam mit den Klärwerken Koblenz und Neuwied I sowie in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde ein kriminologisches Forschungsprojekt „Drogen in Koblenz und Umgebung – Abwasseranalyse auf Rückstände von Kokain-Konsum“ durchgeführt. Die Ergebnisse lassen Rückschlüsse auf die Menge und Qualität des konsumierten Kokains sowie auf die weiteren Umstände des Konsums zu.

Das Forschungsteam entnahm die Proben während einer Trocken-Wetter-Periode vom 8. bis 14. März 2022. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde untersuchte die Abwässer auf Kokain, Bezoylecgonin (BE), einem Humanmetabolit des Kokains, Cocaethylen und Levamisol. Die Analyse erfolgte anhand der Standards des European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA, Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht), welche seit einigen Jahren in vielen Städten Europas Abwasseruntersuchungen auf Drogenrückstände durchführen lässt.

Auf der Grundlage der Messergebnisse führte das Forschungsteam eine kriminologische Auswertung durch. Nach dem Kokaingenuss scheidet der menschliche Körper im Urin das Abbauprodukt Benzoylecgonin aus. Im Untersuchungszeitraum wurde für den Raum Koblenz/Neuwied eine durchschnittliche Benzoylecgonin-Tagesfracht von etwa 276 Gramm/Tag/1000 Einwohner detektiert. Daraus errechnet sich unter Berücksichtigung von Unsicherheitsfaktoren wie etwa dem Aufkommen von Tagestourismus für den Beprobungszeitraum ein Kokainkonsum zwischen 0,4 und 1,6 Gramm pro Tag auf 1000 Einwohner.

Cocaethylen wird bei gleichzeitigem Konsum von Kokain und Alkohol ausgeschieden. Hierbei zeigte sich, dass die Verhältnisse von Cocaethylen zu Benzoylecgonin am Wochenende höher sind als an Werktagen. Dies lässt sich durch einen verstärkten gemeinsamen Konsum von Kokain und Alkohol am Wochenende erklären.

Bei der Analyse trat auch die zuweilen schlechte Qualität des in Koblenz und Umgebung konsumierten Kokains zu Tage, wie Projektleiter Prof. Dr.jur. Winfried Hetger erklärt: „Das Auffinden von Levamisol als Streckmittel von Kokain in einer Konzentration von durchschnittlich 14 % ist besorgniserregend“. Bei Levamisol handelt es sich um ein Entwurmungsmittel aus der Veterinärmedizin, welches in Deutschland nicht zugelassen ist. Der Konsum von mit Levamisol gestrecktem Kokain bedeutet ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Konsumierenden.

Der Forschungsbericht empfiehlt die Einrichtung eines Drug-Checking-Programms in Deutschland, wie dies beispielsweise schon in der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Frankreich, Belgien, Großbritannien und Luxemburg seit Jahren etabliert ist. Hierbei können Kokainkäufer und -käuferinnen ihre Drogen auf gefährliche Überdosierungen und andere medizinisch bedenkliche Stoffe untersuchen lassen. Des Weiteren befürwortet der Bericht, in der Zukunft erneute Abwasseruntersuchungen zur weiteren Beobachtung des Drogenkonsums durchzuführen. „Auch wäre eine Drogenpräventions- und Aufklärungskampagne über Risiken des Drogenkonsums angezeigt. Hierbei sollten auch die genannten Gesundheitsgefahren deutlich herausgestellt werden“, betont Hetger.

Der Forschungsbericht ist auf der Homepage des Instituts für sozialwissenschaftliche Forschung und Weiterbildung des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz www.hs-koblenz.de/ifw unter dem Menüpunkt „Forschung“ abrufbar.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr.jur. Winfried Hetger
hetger@hs-koblenz.de

https://klaerwerk.info/fachwissen/abwasserreinigung/meldungen-zur-spurenstoff-elimination-ge/(nach oben)


Antibiotikaresistenzen im Abwasser überwachen

Forschende der Eawag empfehlen im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 72 Antimikrobielle Resistenz ein Überwachungssystem für Antibiotikaresistenzen aufzubauen, ähnlich dem Abwassermonitoring für Sars-CoV-2.

Antibiotikaresistenzen gefährden die Gesundheit von Mensch und Tier weltweit. Um griffige Massnahmen gegen antibiotikaresistente Erreger einleiten zu können, ist es wichtig, die aktuelle Situation und die Verbreitungswege in der Umwelt zu kennen. Ein «Hotspot» für Resistenzen sind Kläranlagen. Mit dem Abwasser von Mensch und Tier gelangen antibiotikaresistente Bakterien in die Klärbecken. Wie sie von dort in die Umwelt vordringen, untersuchten Forschende rund um Helmut Bürgmann, Leiter der Eawag-Abteilung Oberflächengewässer, im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 72 Antimikrobielle Resistenz.

Kläranlage klären viel, aber nicht alles
«Kläranlagen entfernen einen Grossteil der Antibiotikaresistenzgene und der antibiotikaresistenten Bakterien aus dem Abwasser», erklärt Helmut Bürgmann. «Trotzdem können wir immer noch erhöhte Werte im gereinigtem Abwasser, das in die Flüsse eingeleitet wird, nachweisen», Stromabwärts nehmen die Konzentrationen zwar durch Verdünnung und andere Prozesse meist schnell ab. «An einzelnen Flussabschnitten weit unterhalb einer Kläranlage fanden wir aber auch wieder deutlich erhöhte Konzentrationen, was auf ein Wachstum von resistenten Bakterien im Fluss hindeutet», ergänzt Helmut Bürgmann.

Eine weitere wichtige Ursache für erhöhte Vorkommen von resistenten Bakterien in Flüssen vermuten die Forschenden in starken Regenfällen, denn die grossen Wassermassen können Kanalisation und Kläranlagen überfordern. Die Auffangbecken laufen dann über. Kurzzeitig können so grosse Mengen an antibiotikaresistenten Bakterien und Antibiotikaresistenzgenen direkt in die Flüsse gespült werden. Die Forschenden der Eawag schlagen daher vor, die Rückhaltekapazität von Kläranlagen oder des gesamten Einzugsgebietes zu erhöhen.

Abwasser als Überwachungssystem?
Die Arbeiten der Forschenden zeigten aber auch, dass das Abwasser viele Informationen über die Resistenzen liefern kann, die im Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlagen kursieren. Gemeinsam mit dem Nationalen Forschungsprogramm NFP 72 empfehlen die Forschenden deswegen, ein Überwachungssystem für Antibiotikaresistenzen in Schweizer Kläranlagen aufzubauen, ähnlich dem Abwassermonitoring für Sars-CoV-2. Weitere Resultate und Empfehlungen des NFP 72 sowie ein Fazit sind im heute publizierten Programmresümee «Die Wirksamkeit von Antibiotika verbessern, Resistenzen eindämmen» zu finden.

https://www.eawag.ch/de/news-agenda/news-plattform/news/antibiotikaresistenzen-im-abwasser-ueberwachen/

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Mikroverunreinigungen entfernen mit granulierter Aktivkohle

Derzeit werden die ersten Schweizer Kläranlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen mit granulierter Aktivkohle (GAK) aufgerüstet, so auch die ARA Muri. Die Eawag hat die Konzeption der Anlage fachlich unterstützt und untersucht ausserdem noch offene Fragen.

Seit Inkrafttreten der revidierten Gewässerschutzverordnung Anfang 2016 muss ein Teil der Schweizer Kläranlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser aufgerüstet werden. Ein mögliches Verfahren dafür ist die Filtration mit granulierter Aktivkohle (GAK), für welches das Wasserforschungsinstitut Eawag zusammen mit dem Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA eine Planungshilfe erstellt hat.

Die Eawag hat ausserdem zusammen mit Partnern die Aufrüstung der ersten Abwasserreinigungsanlagen (ARAs) mit diesem Verfahren fachlich begleitet, so auch bei der ARA Muri. Wie Forschende, Ingenieurinnen und Ingenieure in einem soeben in der Zeitschrift Aqua & Gas erschienenen Artikel erläutern, konnten sie während einer einjährigen Pilotphase zeigen, dass das GAK-Verfahren sowie die zwei getesteten Aktivkohlen für das Abwasser in Muri gut geeignet sind und die vorgegebene Reinigungsleistung erfüllen.

Sie untersuchten ausserdem, wie die vier in der ARA Muri geplanten GAK-Filterzellen gesteuert werden müssen, um sie möglichst lang und damit kostensparend nutzen zu können. Dafür spielten sie mit Hilfe eines Simulationsprogrammes den Betrieb für die nächsten 20 Jahre durch. Als am effektivsten erwies sich dabei eine Parallelschaltung der Filter.

Regen verschlechtert die Reinigung
Während der Simulation zeigte sich aber auch, dass bei Regenereignissen – im Versuch simuliert durch die Verdünnung des Abwassers mit Trinkwasser – die Reinigungsleistung der Filter geringer ist als bei trockenem Wetter. Die Forschenden vermuten, dass bei einem durch Regen stark verdünnten Abwasser möglicherweise eine Desorption einzelner Substanzen aus der bereits mit Schadstoffen hoch beladenen Aktivkohle stattfinden könnte. Ob diese Vermutung stimmt, wird derzeit in der Versuchshalle der Eawag untersucht.

In rund einem Jahr soll die zusätzliche Reinigungsstufe in Muri in Betrieb genommen werden. Zusammen mit weiteren Kläranlagen mit GAK-Filtration wird sie dann praktische Erfahrungen zu diesem Verfahren liefern. Damit kann die Planungshilfe von Eawag und VSA weiter konkretisiert und optimiert werden. 

Aqua & Gas-Artikel
Kessler, M.; Löwenberg, J.; Böhler, M.; Strebel, P. (2022) Neue Reinigungsstufe für die ARA Muri, Aqua & Gas, 102(12), 74-79, Institutional Repository

https://www.eawag.ch/de/news-agenda/news-plattform/news/mikroverunreinigungen-entfernen-mit-granulierter-aktivkohle/

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Medikamentenspuren wirksam aus Abwasser entfernen

Wir entwickeln für pharmazeutische Unternehmen nachhaltige und effiziente Lösungen zur Abwasserbehandlung.

Die Verfahren zur Entfernung von Medikamentenrückständen aus Abwasser lassen sich flexibel anpassen, wenn sich Abwasserbestandteile ändern und haben einen möglichst geringen CO2-Footprint.

Neue Medikamente, neue Anwendungen: Abwässer aus der Pharmaindustrie zu behandeln, wird immer anspruchsvoller. Wir bieten neben der sorgfältigen Analytik eine Reihe von Verfahren an, um bedenkliche Inhaltsstoffe, wie beispielsweise Antibiotika oder Hormone, zuverlässig aus dem Abwasser zu entfernen.

Die Medikamentenwirkstoffe, API (active pharmaceutical ingredients), sind in der Regel schwer biologisch abbaubar. Ohne Vorbehandlung dürfen die Abwässer deswegen nicht in Kläranlagen eingeleitet werden.

Um Abwasser aus der pharmazeutischen Produktion vorzubehandeln, kommen unterschiedliche Verfahren, auch in Kombination, in Betracht. Eine Verbrennung dieser Abwässer verursacht einen hohen Energieaufwand und CO2-Ausstoß. Hinzu kommen LKW-Transporte, die den CO2-Footprint zusätzlich vergrößern. Auch physikalische Verfahren sind teuer. Rückstände im Abwasser werden mittels Membrantechnik herausgefiltert oder von Aktivkohle absorbiert. Anschließend müssen die Reststoffe entsorgt werden. Je nach Art des Abwassers können sich diese Verfahren dennoch eignen, wenn man sie mit anderen Technologien kombiniert.

Gängiger sind heute AOP-Verfahren. Also erweiterte Oxidationsprozesse (Advanced Oxidation Processes), bei denen API oder andere schwer abbaubare Stoffe in kleinere organische Bruchstücke zerlegt werden, so dass das Abwasser anschließend biologisch weiterbehandelt werden kann. Die Auswahl des passenden AOP-Verfahrens hängt von der Art des Abwassers und seinen Bestandteilen ab. In eigenen Laboren und Pilotanlagen testen wir die unterschiedlichen Verfahren für verschiedene Pharmaka und entwickelt für jede Anwendung das individuelle Behandlungsverfahren.

Ein Beispiel dafür ist das Tensid Octoxinol 9 – denn es ist als Lösung in vielen Corona-Schnelltests enthalten und damit ein Beispiel für einen Stoff, der innerhalb kurzer Zeit eine komplett neue Herausforderung an die Abwasserbehandlung stellt. Octixonol 9 darf aufgrund seiner Toxizität auch in geringen Mengen nicht ins Abwasser gelangen. Produzenten sind gefordert, hier ganz neue Lösungen zu entwickeln. EnviroChemie hat für einen Hersteller ein maßgeschneidertes Behandlungsverfahren entwickelt. Dafür wurden in den eigenen Laboren die optimalen Parameter für die Behandlung ermittelt und anschließend getestet. Begleitende Analysen externer Speziallabore haben die Abbauergebnisse bestätigt.

https://www.envirochemie.com/de/news-events/news/medikamentenspuren-wirksam-aus-abwasser-entfernen/

https://klaerwerk.info/fachwissen/abwasserreinigung/meldungen-zur-spurenstoff-elimination-ge/(nach oben)

Informationen aus Brandenburg 2022

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Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser aus Brandenburg gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#brand

2022
Erneuerung der maschinellen Schlammentwässerungsanlagen zur Senkung von CO2-Emissionen
Berlin und Brandenburg vereinbaren gemeinsame Strategie zur Verbesserung des Gewässerschutzes
Ministerium – 22.000 Maßnahmen für guten Gewässerzustand notwendig
Linke fordern Runden Tisch zu Tesla und Wasser
Brandenburg stellt Gesamtkonzept Wasser im Rahmen der Klimaanpassung vor
Grüne in Brandenburg fordern forcierte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Brandenburgs Landesregierung hält Wasserförderung rund um Tesla für sicher
Kabinettsbeschluss zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise
2021
Nitrat, Phosphor, Quecksilber in Flüssen und Seen Brandenburg verfehlt EU-Gewässerschutzziele für 2027 weitgehend
Brandenburg aktualisierte Arbeitshilfe „Hochwasser­schutz und Bauplanungsrecht“ veröffentlicht
2019
Schadstoff-Grenzwerte in einigen Kläranlagen überschritten  
Novellierung der Brandenburger Düngeverordnung  
Für Investitionen im Rahmen der ELER-Förderung zukünftig auch Kosten für Vergabe förderfähig  
2018
Brandenburg: Initiativkreis Siedlungswasserwirtschaft übergibt Verbändeerklärung  
Novellierung des Brandenburgischen Wasserrechts  
2017
Brandenburg unterstützt Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien  
Brandenburg hat Vorsitz der Umweltministerkonferenz übernommen 
2016
Brandenburgs Regierung billigt Novelle des Landeswassergesetzes 
2015
Leitbild zur Siedlungswasserwirtschaft beschlossen 
2014
Brandenburg beschließt technische Regeln zur Selbstüberwachung  
Brandenburg lobt guten Stand der Abwasserbehandlung
2012
Brandenburg setzt weiter auf dezentrale Konzepte  
Neues Brandenburgisches Wassergesetz 
Brandenburgisches Wassergesetz geändert 
2011
Modernes Wasserrecht auf den Weg  
Brandenburgisches Wasserrecht wird novelliert  
Brandenburg prüft Wassernutzungsentgelt 
Maßnahmen gegen gefährliche Rückstände im Abwasser gefordert 
Fragen über Fragen 
Fortführung des Schuldenmanagements Abwasser
Brandenburg legt Gesetzentwurf für Altanschließerproblematik vor 
Brandenburg: Dezentrale Lösungen als Alternative 
Dezentrale Lösungen können Alternative sein
Der „vergoldete Tropfen“ und: „Gefühlt hatte ich nie den Eindruck, dass wir besonders teuer sind“ 
Abwasserkrieg in Rauen 
Gerechte Lösung gesucht
Kein Kompromiss Sachen Zwangsanschluss
Landtag stimmt dem neuen brandenburgischen Wassergesetz (BgWG) zu 
Deichübergabe
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird neu geregelt 
Historischer Moment: Elbanrainer unterzeichnen Vertrag zur Öffnung der Havelpolder im Hochwasserfall 
EU-Wasserrahmenrichtlinie: Vorsorgeprogramm für die Einzugsgebiete von Elbe und Oder 
3.300 Tonnen Krankenhausabfälle in Tongrube Trottheide gekippt 
Lunower Deichstück fertig
Schulze übergibt erneuertes Wehr in Gülpe
BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg gegründet
Technische Denkmäler erhalten
Das Naturschutzgroßprojekt „Uckermärkische Seen“ wird fortgeführt
Brandenburg novelliert Wasserrecht
Brandenburg eröffnet neue Polder auf der Insel Küstrin
Auswirkungen der Demographie auf die Infrastruktur
Badegewässerkarte für Brandenburg
Brandenburg unterstützt Mit 141 Millionen Euro Abwasserverbände

Stillgelegtes Klärwerk wird zurückgebaut – Feuchtbiotop entsteht: Minister Vogel übergibt Fördermittel an Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf

Amt Döbern-Land – Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel übergab heute im Vorfeld der Kabinett-vor-Ort-Sitzung im Landkreis Spree-Neiße einen Fördermittelbescheid über rund 480.000 Euro aus der LEADER-Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung an die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf. Damit unterstützt das Ministerium die Gemeinde mit EU-Mitteln beim Rückbau der alten Kläranlage am Groß Schacksdorfer Wald, bei der Renaturierung einer artenreichen Feuchtblumenwiese und beim Anlegen eines Umwelt- und Naturlehrpfads. Das Vorhaben der Gemeinde hat einen Gesamtumfang von rund 650.000 Euro.

Die rund 800 Quadratmeter umfassende Kläranlage Groß Schacksdorf-Simmersdorf wurde Mitte der 1950-er Jahre in Betrieb genommen. 2020 wurde sie durch ein modernes, an den aktuellen Stand der Technik angepasstes Klärwerk ersetzt und außer Betrieb genommen. Seit der Nutzungsüberlassung durch den Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband ist die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf nicht mehr nur Eigentümerin des Grundstücks, sondern besitzt auch die ehemalige Kläranlage. Das Gelände eignet sich für eine ökologische, pädagogische und touristische Nachnutzung, wird aber derzeit zu einem großen Teil von versiegelten Flächen und der Altanlage ausgefüllt.

„Ich freue mich“, so der für die ländliche Entwicklung zuständige Minister Axel Vogel, bei der heutigen Übergabe in Groß Schacksdorf „mit Geld aus dem LEADER-Programm sowohl den Rückbau einer Industriebrache zu ermöglichen und das Gelände zu renaturieren als auch mit dem Aufbau eines Infopavillons und Naturlehrpfades Umweltbildungsangebote zu ermöglichen. Damit wird eine großflächige Brache einer neuen, umweltfreundlichen und nachhaltigen Nutzung zugeführt. Davon profitieren Artenschutz und Naherholungsuchende gleichermaßen.“

Die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf beabsichtigt, das stillgelegte Klärwerk zurückzubauen, die überbaute Fläche zu entsiegeln und somit Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Raum für Naherholung und Umweltbildung für Menschen zu schaffen. Auf diese Weise entsteht ein Feuchtbiotop für Amphibien, Insekten und Blühpflanzen. Ein Informationspavillon und ein 2,5 Kilometer langer Naturlehrpfad untersetzen das Naturerleben mit entsprechenden Informationen. An mehreren Punkten des Lehrpfades werden Elemente eingebaut, um für Kinder die Natur spielerisch erlebbar zu machen. Vorgesehen ist auch, dass der Naturschutzbund (NABU) das Areal in seine Bildungsangebote einbezieht.

Darüber hinaus erfolgt im Rahmen des Projekts der Ausbau des Zufahrtsweges und die Schaffung von zwei Stellflächen für barrierefreies Parken.

Das Vorhaben dient der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~28-03-2023-stillgelegtes-klaerwerk-wird-zurueckgebaut

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Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz im Oderbruch bleiben gewährleistet

Potsdam – Vor dem Hintergrund einer Richtlinie für die Unterhaltung von Fließgewässern in Brandenburg und eines Erlasses des Umweltministeriums werden im Oderbruch Auswirkungen auf den Hochwasserschutz befürchtet. Das Umweltressort stellt klar, dass der Erlass zu keiner Verschlechterung der Hochwasserschutzanlagen im Oderbruch und die Richtlinie zu keiner Reduzierung der Gewässerunterhaltung führt. Das Landesamt für Umwelt stimmt sich bei der Erarbeitung des Unterhaltungsrahmens mit dem Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GEDO) ab.

Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz sind zwei verschiedene Aspekte der Wasserwirtschaft. Diese Aspekte überschneiden sich, sie werden aber an unterschiedlichen Stellen geregelt. Zur Gewässerunterhaltung zählen beispielsweise Vorgaben zur Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind beispielsweise die Errichtung und Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen, aber im Einzelfall auch der Ausbau der Gewässer zur Umsetzung des Risikomanagementplanes

Die oben genannte Richtlinie regelt die Gewässerunterhaltung. Aus diesem Grund macht die Richtlinie auch keine Vorgaben für den Hochwasserschutz. Die Richtlinie führt nicht zu einer Reduzierung der Gewässerunterhaltung und auch nicht zu einer Reduzierung des Hochwasserschutzes. Jährlich investiert das Land mehr als 2 Millionen Euro in die Unterhaltung der Gewässer- und Hochwasserschutzanlagen im Oderbruch

Ein Unterhaltungsrahmenplan ist in Vorbereitung. Der GEDO wird in diese Planung einbezogen. Das Landesamt für Umwelt wird darüber hinaus das Gespräch mit dem GEDO suchen, um eventuelle Missverständnisse aufzuklären.

Das Oderbruch ist durch die in den vergangenen Jahren modernisierten Deichanlagen entlang der Oder einer der am besten vor Hochwasser geschützten Bereiche in Brandenburg. Die Deiche sind für ein Hochwasser bemessen, das statistisch alle 200 Jahre vorkommt. In keiner anderen Region des Landes wurde in den vergangenen Jahren so viel und so vorrangig Geld für Maßnahmen zur Verbesserung des Wassermanagements eingesetzt.

Das Land Brandenburg hatte in den letzten Jahren das Investitionsprogramm „Sonderprogramm zur Verbesserung der Vorflutverhältnisse im Oderbruch“ für die Gewässer in Zuständigkeit des Landes aufgelegt. Das Programm umfasst an fast 50 Gewässer-Kilometern unter anderem Profilanpassungen, Böschungsbefestigungen und die Beseitigung von Abflusshindernisse. Die Maßnahmen an etwa 42 Gewässer-Kilometern sind abgeschlossen. Derzeit befinden sich Vorhaben am Letschiner Hauptgraben mit Kosten in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro und am Quappendorfer Kanal mit Kosten in Höhe von 3,9 Millionen Euro in der Umsetzung. Mit diesen Maßnahmen wird die Kapazität der Hauptvorfluter für das Abführen hoher Abflüsse verbessert und damit bei hohen Wasserständen eine Minimierung der Ausuferungsgefahr auf angrenzende Landwirtschaftsflächen sowie Infrastruktur und Siedlungsbereiche mit Wirkung für nahezu das gesamte Oderbruch erreicht. Seit Anbeginn sind etwa 25,8 Millionen Euro investiert worden.

Der Erlass von differenzierten Hochwasserschutzzielen hat für die Hochwasserschutzanlagen an der Oder keine Folgen. Grenzgewässer, für die Hochwasserschutzziele mit anderen Ländern abgestimmt wurden, sind explizit von den Festlegungen ausgenommen. Grundsätzlich hat die Festlegung der Schutzziele im Erlass keinen Einfluss auf solche bestehenden Hochwasserschutzanlagen, deren Schutzniveau höher ist als das angegebene Schutzziel. Ein Rückbau vorhandener Hochwasserschutzanlagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen und nur nach entsprechender Genehmigung in wasserrechtlichen Planfeststellungs- beziehungsweise Plangenehmigungsverfahren möglich. Auch auf die Anforderungen an die Unterhaltung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen hat die Festlegung differenzierter Hochwasserschutzziele keine Auswirkungen. Im Erlass geht es darum, die Bereiche mit hohem Schadenspotenzial zu schützen. Es geht nicht darum, den Schutz eines Bereichs mit geringem Schadenspotenzial zu reduzieren.

Weiterführende Informationen
Gewässerunterhaltungsrichtlinie
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~24-11-2022-gewaesserunterhaltung-und-hochwasserschutz-im-oderbruch#

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Erneuerung der maschinellen Schlammentwässerungsanlagen zur Senkung von CO2-Emissionen

Jährlich fallen auf der Kläranlage Briest viele Tonnen Klärschlamm an. Dieser entsteht als Abfallprodukt der biologischen Abwasserreinigung und ist eine Mischung aus Wasser und Feststoffen. Klärschlamm wurde früher häufig als Dünger auf Äckern aufgebracht, wird heute jedoch zunehmend verbrannt. Die Kapazitäten der thermischen Verwertungsanlagen sind jedoch begrenzt, so dass teilweise weite Transportwege in Kauf genommen werden müssen. Deshalb zählt jede Tonne, die eingespart werden kann. Zu diesem Zweck kommen die neuen Dekanteranlagen zum Einsatz: zwei große Zentrifugen schleudern den Schlamm mit 3.500 Umdrehungen pro Minute. Auf diese Weise wird mithilfe eines polymeren Flockungsmittels der Wassergehalt des Schlamms von 97 auf bis zu 75 Prozent reduziert. Der Klärschlamm wird also effektiv entwässert, wodurch sich die vorhandene Schlammmenge reduziert. Hierdurch sinken die Entsorgungskosten sowie der Kohlendioxidausstoß im Vergleich zur alten Maschinentechnik aus dem Jahr 1997 um mehr als 10 %.

Diese Maßnahme wird unterstützt aus Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Brandenburg.

https://www.brawag.de/Aktuelles/Baumassnahmen

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Berlin und Brandenburg vereinbaren gemeinsame Strategie zur Verbesserung des Gewässerschutzes

Gemeinsame Pressemitteilung des MLUK und SenUMVK
Potsdam/Berlin – Zur Verbesserung der Gewässerqualität in Berlin und Brandenburg haben die beiden Länder eine gemeinsame Strategie vereinbart. Hierbei sollen insbesondere die Gewässerbelastungen durch sogenannte Spurenstoffe deutlich vermindert werden.

Als Spurenstoffe werden vom Menschen erzeugte Stoffe bezeichnet, die in sehr geringen Konzentrationen in den Gewässern nachgewiesen werden. Dazu zählen zum Beispiel Arzneimittel, Röntgenkontrastmittel, Haushalts- und Industriechemikalien, Biozide oder Korrosions- und Flammschutzmittel. Spurenstoffe gelangen auf verschiedenen Wegen in die Gewässer und können bereits in niedrigen Konzentrationen schädliche Wirkungen auf Organismen wie Fische, Muscheln und Schnecken haben. In der Metropolregion Berlin-Brandenburg sind die Einleitungen der Kläranlagen eine maßgebliche Ursache. Ziel der Strategie ist es daher, die Reinigungstechnik in den Klärwerken aufzurüsten, um damit die Spurenstoffe in den Gewässern deutlich zu reduzieren.

Mit der Strategie soll ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Gewässer- und Ressourcenschutzes sowie zur Anpassung an den Klimawandel und die wachsende Bevölkerung in der Metropolregion geleistet werden. Da Berlin sein Trinkwasser größtenteils über Uferfiltration, also indirekt aus den Flüssen und Seen gewinnt, ist die Berliner Trinkwasserversorgung besonders von der Wasserqualität der Gewässer abhängig. Auch die Wasserwerke im Raum Potsdam gewinnen ihr Trinkwasser anteilig über die Uferfiltration. Mit sinkenden Zuflüssen über Spree und Havel werden die ohnehin teils hohen Anteile an gereinigtem Abwasser in den Gewässern des Ballungsraums weiter zunehmen. In langandauernden Trockenphasen, wie zuletzt in den Jahren 2018 – 2020, verstärkt sich so die Kreislaufnutzung, in der die gereinigten Abwässer aus den Kläranlagen zugleich eine wichtige Wasserressource via Uferfiltrat bilden.

Die gemeinsame Strategie unterteilt sich in zwei Phasen. Die erste Phase bezieht sich räumlich auf Berlin und die unmittelbar angrenzenden Gewässereinzugsgebiete im Berliner Umland. In diesem Gebiet befinden sich die Kläranlagen der Berliner Wasserbetriebe, der Stadt Potsdam, das von den Berliner Wasserbetrieben betriebene Klärwerk Wansdorf sowie die Wasserversorgungsinfrastrukturen von Berlin und Potsdam. Für diesen engeren Verflechtungsraum der Metropolregion wurde das Ziel vereinbart, zunächst alle Großklärwerke der Berliner Wasserbetriebe sukzessive mit einer weiteren Reinigungsstufe zur Entfernung von Spurenstoffen aufzurüsten.

Als erste vorgezogene Maßnahme wird bereits bis 2023 auf dem Klärwerk Schönerlinde eine Spurenstoffeliminationsanlage zum Schutz der Gewässer und des Wasserwerks Tegel errichtet.

Phase zwei erweitert den Betrachtungsraum, indem ab dem Jahr 2022 in ausgewählten brandenburgischen Gewässern die Belastungssituation durch Spurenstoffe umfassend untersucht wird. Darauf aufbauend ist zu entscheiden, ob und in welchem Umfang auch Maßnahmen auf weiteren Klärwerken in Brandenburg erforderlich sind.

Die gemeinsame „Strategie zum Umgang mit anthropogenen Spurenstoffen aus Kläranlagen“ ist ein wichtiger Baustein im Rahmen des Berliner Masterplans Wasser sowie des Brandenburger Gesamtkonzepts zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~20-06-2022-spurenstoff-strategie

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Ministerium – 22.000 Maßnahmen für guten Gewässerzustand notwendig

An Brandenburger Gewässern sind aus Sicht des Umweltministeriums 22.000 Maßnahmen nötig, damit sie wieder in einen guten Zustand gebracht werden. Das berichtete die Abteilungsleiterin im Umweltministerium, Anke Herrmann, im Umweltausschuss des Landtags bei Vorstellung des Gesamtkonzeptes zu den Dingen, die im Wasserbereich wegen des Klimawandels nötig sind. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, bis 2027 alle Gewässer und das Grundwasser in einen guten ökologischen Zusta

https://www.bz-berlin.de/brandenburg/ministerium-22-000-massnahmen-fuer-guten-gewaesserzustand-notwendig

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Linke fordern Runden Tisch zu Tesla und Wasser

Angesichts des drohenden Wassermangels für die Fabrik von US-Elektroautobauer Tesla nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) fordert die Linksfraktion im Brandenburger Landtag eine Runden Tisch.

Mit dabei sein müssten das Umweltministerium, der zuständige Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE), Betroffene und Interessenvertreter in der Region, sagte der umweltpolitische Sprecher der Linke-Fraktion, Thomas Domres.

Nur so könnten die notwendigen Maßnahmen herausgearbeitet werden für eine sichere Wasserversorgung für die Menschen …mehr:

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

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Brandenburg stellt Gesamtkonzept Wasser im Rahmen der Klimaanpassung vor

Das Umwelt- und Klimaschutzministerium Brandenburg wird das Starkregenmanagement der Kommunen künftig mit rund 20 Millionen Euro aus EU-Mitteln fördern. Die Maßnahme ist Bestandteil eines Gesamtkonzepts für das Politikfeld Wasser, das Umweltminister Axel Vogel (Grüne) für das federführende Umwelt- und Klimaschutzministerium im Kabinett des Bundeslandes vorgestellt hat.

Das nun vorliegende Gesamtkonzept bündle in acht Modulen …mehr:

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/brandenburg-stellt-gesamtkonzept-wasser-im-rahmen-der-klimaanpassung-vor.html

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Grüne in Brandenburg fordern forcierte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie muss unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, aber auch im Hinblick auf den Schutz der Wasserressourcen und der Biodiversität forciert werden. Das hat die umweltpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion in Brandenburg, Isabell Hiekel, vor dem Hintergrund der am 22. Dezember 2021 in Kraft getretenen überarbeiteten Pläne und Maßnahmenprogramme nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Landtags-Umweltausschus gefordert.

Von der neuen Bundesregierung sei deutlich mehr Engagement beim Gewässerschutz zu erwarten, als es ihre Vorgängerin gezeigt habe. „Dadurch werden absehbar auch die Bundesländer in ihren Anstrengungen, die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten, Rückenwind bekommen“, sagte Hiekel. Das Ziel, bis zum Jahr 2027 den guten Zustand…mehr:

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/gruene-in-brandenburg-fordern-forcierte-umsetzung-der-wasserrahmenrichtlinie.html

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Brandenburgs Landesregierung hält Wasserförderung rund um Tesla für sicher

Die Brandenburger Regierung sieht das Trinkwasser in der Region um die Tesla-Fabrik in Grünheide anders als der zuständige Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) nicht in Gefahr. Dabei geht es um die Frage, wie eine Klage von Umweltverbänden gegen das Landesamt für Umwelt ausgeht, die sich um die Wasserförderung aus einem Wasserwerk dreht, von der auch Tesla betroffen ist.

„Die Landesregierung sieht die Trinkwasserversorgung von 170.000 Menschen im Einzugsgebiet des WSE und der Wasserversorgung von Tesla als nicht gefährdet an“, sagte Umweltminister Axel Vogel (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Potsdam.

Die Grüne Liga und der NABU Brandenburg haben wegen der Bewilligung für eine höhere Wasserentnahme in dem Wasserwerk Eggersdorf von 2020 gegen das Landesamt für Umwelt geklagt (EUWID 3.2022). Aus ihrer Sicht fehlen unter anderem umweltrechtliche Prüfungen. Der WSE hatte davor gewarnt, dass dem Verband rund vier Millionen Kubikmeter Grundwasser für die Entnahme fehlten, wenn die Wassergenehmigung für das Werk in Eggersdorf durch das Handeln der Landesbehörde infrage stehe.

Damit werde die öffentliche Trinkwasserversorgung für 170.000 Menschen im Verbandsgebiet gefährdet. Der Linken-Abgeordneten Sebastian Walter hatte die Landesregierung gefragt, welche Erkenntnisse sie zur Trinkwasserversorgung von 170.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger im Einzugsgebiet des WSE und damit auch von Tesla habe, wenn die Umweltverbände mit ihrer Klage erfolgreich sein sollte.

Grüne Liga: Schwerpunkt der Klage Erhöhung der Wassermenge nach der öffentlichen Auslegung der Pläne

Die Klage der Umweltverbände richte sich gegen die Erhöhung der genehmigten Wasserentnahmemengen am Wasserwerk Eggersdorf in Höhe von 1,2 Millionen Kubikmeter im Jahr, nicht gegen den ursprünglichen Bescheid …

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/brandenburgs-landesregierung-haelt-wasserfoerderung-rund-um-tesla-fuer-sicher.html

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Kabinettsbeschluss zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise

Für einen konsequenten Klimaschutz hat die Brandenburger Landesregierung Mit­te November 2021 die Erarbeitung des Klimaplans mit einer sektorenübergrei­fenden und verbindlichen Klimastrategie bekräftigt und zugleich eine Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klima­wandels beschlossen. Mit der Erarbei­tung des Klimaplans für Brandenburg hatte die Regierung bereits 2020 begon­nen. Nun wurden wichtige Festlegungen für die Sektoren und Handlungsfelder des Klimaplans vorgenommen. So arbei­tet die Landesregierung daran, Branden­burg bis spätestens 2045 klimaneutral zu machen. Darüber hinaus hat das Kabinett jetzt die Erarbeitung einer Klimaanpassungs­strategie an die Folgen des Klimawandels unter Federführung des Klimaschutzmi­nisteriums beschlossen. Die Strategie wird 14 Handlungsfelder aus sechs Res­sorts umfassen, darunter die kommunale Daseinsvorsorge. Damit deckt sie mehr als die bereits im Koalitionsvertrag festgeleg­ten Handlungsfelder, wie Landschaftswas­serhaushalt sowie Land-und Forstwirt­schaft, ab. Das „Gesamtkonzept zur An­passung an den Klimawandel im Politik­feld Wasser“ wird dabei einen wichtigen Baustein für die Weiterentwicklung des Handlungsfeldes Wasser im Rahmen der ressortübergreifenden Strategieentwick­lung darstellen, so das Landesumweltmi­nisterium in einer Pressemitteilung.

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Brandenburg: Nitrat, Phosphor, Quecksilber in Flüssen und Seen Brandenburg verfehlt EU-Gewässerschutzziele für 2027 weitgehend

Die im Jahr 2000 festgelegten Kriterien für Flüsse und Seen hält Brandenburg oft nicht ein. Das liegt vor allem an Landwirtschaft, Kläranlagen und Industrie. Mehr:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nitrat-phosphor-quecksilber-in-fluessen-und-seen-brandenburg-verfehlt-eu-gewaesserschutzziele-fuer-2027-weitgehend/27108678.html

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Brandenburg aktualisierte Arbeitshilfe „Hochwasser­schutz und Bauplanungsrecht“ veröffentlicht

Das Umweltministerium Brandenburg hat die Arbeitshilfe „Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht“ aktualisiert. Das Papier richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden und Bauaufsichtsbehör­den und erläutert Anforderungen des Hochwasserschutzes, die bei der Bauleit­planung und auch bei einzelnen Bauvor­haben zu beachten sind. Die Arbeitshilfe ersetzt die gleichnamige Version vom November 2009. Die durch die Rechtsan­wältepartnerschaft Götze & Müller-Wie­senhaken erstellte Arbeitsgrundlage wur­de unterstützt durch die Arbeitsgruppe „Vollzug in Überschwemmungsgebie­ten“, der neben dem Umwelt-und dem Infrastrukturministerium auch ausge­wählte untere Wasserbehörden und das Landesumweltamt angehören.

Die Arbeitshilfe steht im Internet zum Download bereit:
https://mluk.brandenburg.de/info/ueberschwemmungsgebiete

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Schadstoff-Grenzwerte in einigen Kläranlagen überschritten

Bei Wasserproben in 15 Brandenburger Kläranlagen sind zwischen 2015 und 2018 teilweise Überschreitungen von Schadstoff-Grenzwerten festgestellt worden. Die bei 574 Proben ermittelten Befunde für anorganischen Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor befänden sich aber „im Bereich der Geringfügigkeit“, teilte das Umweltministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der SPD-Landtagsfraktion mit.
86 Messungen hatten einen zu hohen Wert für anorganischen Gesamtstickstoff ergeben. Diese Messgröße fasst verschiedene Stickstoffformen zusammen. In 21 Fällen war die Phosphorbelastung…mehr:

https://www.t-online.de/nachrichten/id_86257236/schadstoff-grenzwerte-in-einigen-klaeranlagen-ueberschritten.html

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Novellierung der Brandenburger Düngeverordnung

In Brandenburg gelten schärfere Regeln für das Düngen in der Landwirtschaft. Das Kabinett beschloss am 30. Juli 2019 die neue Brandenburger Düngeverordnung, die sofort in Kraft getreten ist. Seit Inkrafttreten der Bundes-Düngeverordnung im Juni 2017 können die Länder per eigener Rechtsverordnung Gebiete ausweisen, in denen das Grundwasser besonders mit Nitrat belastet ist. Für diese sogenannten Roten Gebiete müssen mindestens drei Anforderungen für das Düngen vorgeschrieben werden. Mit Inkrafttreten der Landesverordnung sind auf den ausgewiesenen Flächen folgende Vorschriften einzuhalten: verpflichtende Untersuchungen des Wirtschaftsdüngers vor Ausbringung, verpflichtende Überprüfung des Stickstoffgehalts im Boden im Frühjahr (sogenannte Nmin-Untersuchung), vom 15. Oktober bis 31. Januar kein Einsatz von Düngemitteln mit einem wesentlichen Stickstoffgehalt auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland, auf dem die Aussaat bis 15. Mai erfolgte. In Brandenburg umfassten die Roten Gebiete 2,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Im Land ist die Nitrat- Belastung von Gewässern geringer als im Bundesdurchschnitt. Das belegt der Nitrat- Bericht der Bundesregierung. Hauptgrund für die im Ländervergleich günstige Situation ist der für ein Flächenland vergleichsweise geringe Tierbestand.

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Brandenburg: für Investitionen im Rahmen der ELER-Förderung zukünftig auch Kosten für Vergabe förderfähig

Für Investitionsvorhaben, die über den EU-Agrarfonds ELER gefördert werden, können auch finanzielle Unterstützungen für die Durchführung von Vergabeverfahren beantragt werden. Dies regelt ein Erlass der für Brandenburg und Berlin zuständigen ELER-Verwaltungsbehörde, die unter dem Dach des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums arbeitet. Von der neuen Regelung betroffen sind unter anderem die Förderrichtlinien „Verbesserung Hochwasserschutz“ und „Landschaftswasserhaushalt/Gewässersanierung“. Hier wird unter dem jeweiligen Richtlinienpunkt: „Art und Umfang, Höhe der Zuwendung“ bei der Bemessung folgende Ergänzung aufgenommen: „Für investive Vorhaben sind Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren zuschussfähig.“
Die entstandenen Kosten für das durchgeführte Vergabeverfahren können im Rahmen des Antragsverfahrens im Kostenplan beantragt werden. Diese sind zu den Bedingungen des Fördersatzes der jeweils geltenden Richtlinie förderfähig. Der Erlass gilt nicht rückwirkend.

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Brandenburg: Initiativkreis Siedlungswasserwirtschaft übergibt Verbändeerklärung

Zehn Verbandsvertreter überreichten im Dezember 2017 in Wildau Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger die Verbändevereinbarung „Initiativkreis Umsetzung Leitbild Siedlungswasserwirtschaft“. Der Initiativkreis will insbesondere konkrete Schritte zur Umsetzung des Leitbildes erarbeiten und kommunizieren, die Kommunikation zwischen der Landesregierung dem Landtag, den Aufgabenträgern und den Kommunen fördern und geeignete Dialogebenen schaffen und die Umsetzung des Leitbildes in die Praxis proaktiv unterstützen. Das Leitbild formuliert Ziele einer nachhaltigen Entwicklung in den Themenfeldern „Organisation“, „Ressourcenmanagement“, „technische Infrastruktur“ und „Finanzierung“ wie auch Maßnahmen oder weiterführende Ansätze, wie sich diese Ziele erreichen lassen. Der Initiativkreis „Umsetzung Leitbild Siedlungswasserwirtschaft“ wird aus zehn Verbänden gebildet, darunter der DWA-Landesverband Nord-Ost.

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Novellierung des Brandenburgischen Wasserrechts

Der Landtag von Brandenburg hat am 15. November 2017 die dritte Novelle des Brandenburgischen Wasserrechts verabschiedet. Für die laufende Legisla­turperiode hatten sich die Regierung tra­genden Parteien darauf verständigt, die Verteilung der Kosten für die Gewässerunterhaltung auf die Grundstückseigen­tümer gerechter zu gestalten, regionale Besonderheiten sowie das Verursacher-und Vorteilsprinzip stärker zu berück­sichtigen. Zudem lag dem Gesetzesver­fahren – gewissermaßen als Roter Faden – der Auftrag zu Grunde, rechtssichere und für die Mehrheit der Brandenburge­rinnen und Brandenburger bezahlbare Regelungen zu treffen.

Bereits der Entwurf der Landesregie­rung vom Juni 2016 enthielt 60 Ände­rungsvorschläge. Der überwiegende Teil ist unverändert in die Beschlussempfeh­lung des Umweltausschusses des Land­tags eingegangen.

Beispiele sind die Neuregelung von Zuständigkeiten und solidarischer Finan­zierung für Unterhaltung und Betrieb von Stauanlagen und Schöpfwerken, die seit 1990 immer wieder zu Auseinander­setzungen geführt haben, die längst überfällige Anpassung der Tarife für Ge­wässerbenutzungen mit Ausnahme der öffentlichen Wasserversorgung, die Mög­lichkeit für Grundstückseigentümer, auf Antrag Mitglied in den Gewässerunter­haltungsverbänden zu werden, Regelun­gen für mehr Transparenz in den Verbän­den und zur Vermeidung von Mehrfach­mitgliedschaften. Der Landtag beauftragt die Landesregierung zusätzlich durch Rechtsverordnungen die Nutzung von Elektromotorbooten auch auf nichtschiff­baren Gewässern in bestimmten Umfang allgemein zu ermöglichen und eine ent­sprechend der Grundstücksnutzung vor­teilsgerechtere Umlage der Gewässerun­terhaltungskosten konkret auszugestal­ten. Diese Differenzierung soll ab 2021 in Kraft treten.

Die neue Wasserrechtsnovelle setzt bei der Schaffung von Gewässerrand­streifen an Fließgewässern weiterhin auf die freiwillige Kooperation mit Landwir­ten beziehungsweise Flächeneigentü­mern. Aus den Möglichkeiten der Agrar­förderung sollen freiwillige Ansätze ge­stärkt werden, um Gewässerrandstreifen zu entwickeln beziehungsweise zu erhal­ten. So wird auf Vorschlag des Umwelt­ausschusses die Anlage von Agrarholz­streifen in Gewässerrandstreifen beson­ders unterstützt. Auch der Tausch von potenziell als Gewässerrandstreifen ge­eigneten Arealen mit anderen Flächen, die zum Beispiel im Eigentum des Landes stehen, kommt in Betracht. Zudem sind fünf Meter breite Gewässerrandstreifen in den Außenbereichen bereits durch Bundesrecht Pflicht.

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Brandenburg unterstützt Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien

Brandenburg wird künftig die Reduzierung von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen auf Deponien unterstützen. Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger hat eine entsprechende Richtlinie unterzeichnet. Demnach können bei der Investitionsbank des Landes (ILB) Zuwendungen für Maßnahmen beantragt werden, die zu weniger Treibhausgasen auf Deponien und zur Vorbereitung von Deponieoberflächen für die Energiegewinnung dienen. Grundlage für die nun verabschiedete Richtlinie ist das Operationelle Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 bis 2020. Das Programm sieht die Förderung von Maßnahmen zur Verringerung von CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft vor. Für die jetzt vom Minister in Kraft gesetzte Richtlinie stehen 20 Millionen Euro aus dem EFRE zur Verfügung. Gefördert werden kann die Neueinrichtung, Nachrüstung oder Ertüchtigung von Anlagen zur Erfassung und Entsorgung von Deponiegas, einschließlich erforderlicher Oberflächenabdichtungssysteme Oberflächenabdichtungssysteme. Förderfähig sind auch die Errichtung von Anlagen zur Methanoxidation sowie Maßnahmen zur Ausgestaltung einer Deponieoberfläche als technische Funktionsschicht für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Zuwendungsempfänger können Kommunen, Zweckverbände oder Unternehmen der öffentlichen Hand sein. Das Umweltministerium führt heute in Potsdam eine Informationsveranstaltung für Fachleute zur neuen Förderrichtlinie durch. Anträge auf Förderung können ab Juli online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

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Brandenburg hat Vorsitz der Umweltministerkonferenz übernommen

Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) hat mit Beginn des Jahres 2017 den Vorsitz der Umweltministerkonferenz (UMK) übernommen. Vogelsänger wird dazu die Chefs der Umweltressorts der Länder und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vom 3. bis 5. Mai nach Bad Saarow und vom 15. bis 17. November 2017 nach Potsdam einladen. Auf der Tagesordnung des Brandenburger UMK-Vorsitzes steht außerdem ein Treffen mit den Vertretern der Umweltverbände und der kommuna len Spitzenverbände am 5. Juli 2017 in Potsdam. Schwerpunkthemen der UMK im laufenden Jahr sollen sein die Energieeinsparung bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens, die Abfallvermeidung und die bessere Abfallverwertung als Basis einer nachhaltigen Abfallpolitik sowie die Umsetzung des Artenschutzes. Den Vorsitz der UMK hatte im Jahr 2016 Berlin. Nach Brandenburg folgt 2018 Bremen.

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Brandenburgs Regierung billigt Novelle des Landeswassergesetzes

Die Landesregierung von Brandenburg hat Ende Juni die Vorlage zur Novellierung des brandenburgischen Wassergesetzes bestätigt. Der von Umweltminister Jörg Vogelsänger eingereichte Entwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften wird nunmehr dem Landtag zur weiteren Befassung und Verabschiedung zugeleitet. Mit der Novellierung des Wassergesetzes sollen vor allem die Verteilung der Kosten der Gewässerunterhaltung gerechter gestaltet sowie regionale Besonderheiten und das Verursacher- und Vorteilsprinzip stärker berücksichtigt werden. Durch den vorgelegten Entwurf wird dies umgesetzt, indem einerseits die Heranziehung von Verursachern zu zurechenbaren Mehrkosten der Unterhaltung Pflicht wird und andererseits bei der Beitragsumlage Waldflächen wegen des geringeren Beitrags an der Verursachung von Unterhaltungskosten entlastet werden. Eine weitergehende Privilegierung von Flächen, wie von Landnutzerverbänden gefordert, ist wegen der bisher nicht flächendeckenden Erfassung von Nutzungen in den Liegenschaftskatastern in Brandenburg nicht rechtssicher möglich. Des Weiteren soll mit der Novelle das Wassernutzungsentgelt für Wasserentnahmen erhöht werden.

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Leitbild zur Siedlungswasserwirtschaft beschlossen

Der vom Brandenburger Umweltministerium initiierte Dialog mit Gemeinden und Aufgabenträgern der Trinkwasser-versorgung und Abwasserbeseitigung in dem Bundesland wurde erfolgreich abgeschlossen. Auf der Abschlusskonferenz am 27 . März 2015 wurde von den Teilnehmern das im breiten Dialog erarbeitete „Leitbild Zukunftsfähige Siedlungs-wasserwirtschaft“ beschlossen.
Der demografische Wandel wird in den nächsten Jahren die kommunale Daseinsvorsorge bei der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung vor neue Herausforderungen stellen. Diesen Anpassungsprozess will das Brandenburger Umweltministerium aktiv begleiten und hat mit Gemeinden und kommunalen Aufgabenträgern in einem ersten Schritt mittelfristig Zielvorstellungen entwickelt.
Das nunmehr vorliegende Leitbild beleuchtet aus dem Blickwinkel der Städte und Gemeinden und ihrer Zweckverbände alle wesentlichen Facetten der Siedlungswasserwirtschaft und gibt klare Handlungsempfehlungen für die Anpassung an die Folgen des demografischen Wandels. In den Themenfeldern „Organisation“, „Finanzierung“, „Technische Infrastruktur“ sowie „Ressourcenschutz“ werden Handlungsziele formuliert und mit konkreten Maßnahmenvorschlägen untersetzt.
Das Umweltministerium wird diese Ergebnisse unter anderem bei der Neu-ausrichtung der Förderpolitik und bei der anstehenden Wasserrechtsnovelle berücksichtigen. Mit gezielter Förderpolitik soll eine punktgenaue Anpassung der vorhandenen Infrastrukturen an die vorhersehbaren

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Brandenburg beschließt technische Regeln zur Selbstüberwachung

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Brandenburg hat als Oberste Wasserbehörde mit Bekanntmachung vom 18. Dezember 2013 (Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 5 vom 5. Februar 2014, S. 183) Technische Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw) veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie hat sich Brandenburg als vorletztes Bundesland dazu entschlossen, eigene Festlegungen für Art, Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Kanalisationen und Abwasserbehandlungsanlagen zu treffen. Die Ermächtigung des Bundes nach § 61 Abs. 3 WHG, eine Rechtsverordnung zu erlassen und dabei für alle Bundesländer Regelungen insbesondere über die Ermittlung der Abwassermenge, die Häufigkeit und die Durchführung von Probenahmen, Messungen und Analysen einschließlich der Qualitätssicherung, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu treffen, wurde bisher nicht umgesetzt. Amtsblatt im Internet:

www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/15/ Amtsblatt%2005_14.pdf  

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Brandenburg lobt guten Stand der Abwasserbehandlung

„Neue Zahlen verdeutlichen den guten Stand bei der Umsetzung rechtlich vorgegebener Anforderungen an Ausstattung und Betrieb von öffentlichen Abwasser- und Klärschlammbehandlungsanlagen“, lobte Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack Anfang April den Stand der Abwasserbeseitigung anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen Lageberichts 2013 „Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg“. Das Land und die Europäische Kommission haben den Aufbau der abwassertechnischen Infrastruktur zwischen 1991 und 2012 finanziell mit rund 1,019 Milliarden Euro gefördert. Nach EU-Recht muss alle zwei Jahre ein Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und die Entsorgung von Klärschlamm vorgelegt werden. Zum Berichtszeitpunkt, 31. Dezember 2011, wurden im Land Brandenburg 246 kommunale Kläranlagen und ein öffentliches Kanalisationsnetz mit einer Länge von über 20 000 Kilometern betrieben. 87 Prozent der brandenburgischen Bevölkerung – dies entspricht etwa rund 2,18 Millionen Einwohnern – sind über eine öffentliche Kanalisation an Brandenburger und Berliner kommunale Kläranlagen angeschlossen. Das von rund zehn Prozent der Bevölkerung anfallende Abwasser wird in abflusslosen Gruben gesammelt und durch wiederkehrende Abfuhr ebenfalls auf öffentlichen Kläranlagen ordnungsgemäß entsorgt. Rund 3 Prozent der Einwohner behandeln das Abwasser in Kleinkläranlagen gen. Insgesamt lassen rund 97 Prozent der Bevölkerung des Landes Brandenburg ihr Abwasser in öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen reinigen. Ende 2011 betrug die Nährstoffreduzierung durch die kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen bezogen auf die Zulauffracht etwa 81,1 Prozent bei Gesamtstickstoff und ca. 91,2 Prozent bei Gesamtphosphor.

Der Lagebericht 2013 ist unter www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/ bb1.c.334394.de abrufbar.

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Brandenburg setzt weiter auf dezentrale Konzepte

Brandenburg setzt bei der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum weiter auch auf dezentrale Konzepte. Dezentrale Lösungen würden nach wie vor dann präferiert, wenn sie ökologisch tragbar und ökonomisch sinnvoll seien, betonte Landesumweltministerin Anita Tack (Linke) bei der Vorlage der Zahlen zu den Abwasserbeseitigungskonzepten der kommunalen Aufgabenträger Ende August 2012. Danach sehen die Konzepte insgesamt eine Anschlussquote an die öffentliche Kanalisation von 87,5 Prozent vor, 2173 Millionen der insgesamt 2485 Millionen Einwohner des Landes sollen an zentrale Anlagen angeschlossen werden. Für 312 000 Einwohner sehen die Abwasserbeseitigungskonzepte dezentrale Lösungen vor. Die Konzepte zeigten, dass in Gemeinden und Ortsteilen mit weniger als 2000 Einwohnern das Abwasser auch zukünftig dauerhaft mithilfe dezentraler Lösungen entsorgt werden könne, so Tack.

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Neues Brandenburgisches Wassergesetz

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für das
Land Brandenburg, Teil I, Nr. 20 vom 24.
April 2012, S. 1-50, wurde die Neufassung
des Brandenburgischen Wassergesetzes
vom 2. März 2012 veröffentlicht.

Download des Gesetzblatts:
www.gfa-news.de
Webcode: 20120514_002

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Brandenburgisches Wassergesetz geändert

Zum Ende des Jahres 2011 wurden das
Brandenburgische Wassergesetz und
weitere wasserrechtliche Vorschriften geändert
(GVBl. Brandenburg I, Nr. 33 vom
19. Dezember 2011, Seite 1-38).
www.gfa-news.de, Webcode
20120120_004

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Modernes Wasserrecht auf den Weg

Potsdam – Mit einem Kabinettsbeschluss ist heute, am Weltwassertag, die Novellierung wasserrechtlicher Vorschriften für das Land Brandenburg auf den Weg gebracht worden. Bei der Gesetzesänderung handelt es sich vorwiegend um die Anpassung von Landesrecht an das geänderte Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie Folgeänderungen in anderen wasserrechtlichen Vorschriften. „Die Bundes- und Landesbestimmungen bilden künftig ein modernes Wasserrecht, welches die nachhaltige, an ökologischen Zielen orientierte Gewässerbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Herausforderungen von klimatischen Veränderungen in den Vordergrund rückt“, sagt Umweltministerin Anita Tack.
Gleichzeitig setzt die Landesregierung mit der Novelle einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, die Erhebung des Wassernutzungsentgeltes für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser in Bezug auf den Bergbau zu prüfen. Im Ergebnis hat sich die Landesregierung auf eine schrittweise Erhöhung des Wassernutzungsentgelts verständigt. Von derzeit 2 Cent pro Kubikmeter für verbrauchtes und genutztes Grundwasser aus der Wasserhaltung ist 2012 eine Steigerung auf 6 Cent pro Kubikmeter und ab 2014 auf 10 Cent vorgesehen. „Die stufenweise Anhebung des Entgeltes ist eine moderate Lösung. Die betroffenen Firmen haben jetzt Klarheit über die künftigen Belastungen und können sich langfristig darauf einstellen“, so Tack. Die zusätzlichen Einnahmen stehen zweckgebunden für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung, beispielsweise für den Betrieb bestimmter Stauanlagen, die der Förderung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushaltes dienen.

Neu sind auch die Bestimmungen zur Umsetzung eines landesweiten Hochwasserrisikomanagements. Bis 2011 ist eine Erstbewertung für das Hochwasserrisiko in Brandenburg vorzulegen. Bis 2013 sind für die Risikogebiete Gefahren- und Risikokarten zu erstellen. Bis 2015 sind für Brandenburg insgesamt neun Risikomanagementpläne aufzustellen. Diese ersetzen dann die bisherigen Hochwasserschutzpläne. „Das Jahr 2010 mit extremen Niederschlägen und daraus resultierenden Hochwassern hat uns die Folgen des Klimawandels vor Augen geführt. Hydrologische Ausnahmesituationen werden zunehmen, wir wollen uns so gut wie möglich darauf einstellen“, so Umweltministerin Tack.

http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.315926.de

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Brandenburgisches Wasserrecht wird novelliert

Mit einem Kabinettsbeschluss wurde am 22. März 2011 die Novellierung wasserrechtlicher Vorschriften für das Land Brandenburg auf den Weg gebracht. Bei der Gesetzesänderung handelt es sich vorwiegend um die Anpassung von Landesrecht an das geänderte Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie Folgeänderungen in anderen wasserrechtlichen Vorschriften. Gleichzeitig setzt die Landesregierung mit der Novelle einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, die Erhebung des Wassernutzungsentgeltes für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser in Bezug auf den Bergbau zu prüfen. Im Ergebnis hat sich die Landesregierung auf eine schrittweise Erhöhung des Wassernutzungsentgelts verständigt. Von derzeit 2 Cent pro Kubikmeter für verbrauchtes und genutztes Grundwasser aus der Wasserhaltung ist 2012 eine Steigerung auf 6 Cent pro Kubikmeter und ab 2014 auf 10 Cent vorgesehen. Die zusätzlichen Einnahmen stehen zweckgebunden für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung, beispielsweise für den Betrieb bestimmter Stauanlagen, die der Förderung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushaltes dienen.
Neu sind auch die Bestimmungen zur Umsetzung eines landesweiten Hochwasserrisikomanagements. Bis 2011 ist eine Erstbewertung für das Hochwasserrisiko in Brandenburg vorzulegen. Bis 2013 sind für die Risikogebiete Gefahren- und Risikokarten zu erstellen. Bis 2015 sind für Brandenburg insgesamt neun Risikomanagementpläne aufzustellen. Diese ersetzen dann die bisherigen Hochwasserschutzpläne.

www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.549559.de

Quelle:DWA

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Brandenburg prüft Wassernutzungsentgelt

Brandenburgs Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) hat am 2. Dezember 2009 anlässlich der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Brandenburger Landtag ihre Handlungsschwerpunkte für die Legislaturperiode vorgestellt. Zum Thema Wasserwirtschaft hieß es dabei, der vorsorgende und investive Hochwasserschutz werde fortgeführt. Die hohe Trinkwasserqualität werde gesichert. Ein Wassernutzungsentgelt werde geprüft. Die EU-Badegewässer-Richtlinie werde umgesetzt. Die Abwasserentsorgung sei „umweltgerecht und auf Grundlage des Solidarprinzips sozialverträglich zu gestalten.“
http://www.dwa.de

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Maßnahmen gegen gefährliche Rückstände im Abwasser gefordert

Saarbrücken – Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hat verstärkt Maßnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung durch Perflourierte Tenside im Abwasser gefordert. Ein entsprechender Beschluss wurde heute auf Initiative Brandenburgs auf der Umweltministerkonferenz in Saarbrücken einstimmig gefasst. Tack: „Ich bin gleichermaßen offen für betriebsbezogene Minderungskonzepte im Einzelfall wie für allgemeine, bundesweite oder europäische Regelungen.“
Die Umweltministerkonferenz hat beschlossen, dass die Bundesländer und der Bund ihre Erfahrungen in den Ländern und in verschiedenen Branchen gemeinsam bis zum Frühjahr 2011 auswerten sollen und daraus Minderungsstrategien abgeleitet werden müssen. Es sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, dass diese Stoffe nicht mehr in die Umwelt gelangen, „damit aus dem Umweltproblem kein Gesundheitsproblem wird“, so Tack.

Perflourierte Tenside (PFT) sind chemische Substanzen, die industriell insbesondere zur Behandlung von Textilien und Papierprodukten sowie in der Metallveredlung eingesetzt werden. Sie sind nicht natürlich abbaubar, reichern sich in der Umwelt an und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. Ihre Verwendung ist bereits beschränkt, aber nach wie vor gelangen diese Stoffe über das Abwasser und den Klärschlamm in die Umwelt. In Brandenburg wurden kürzlich bei den Abwassereinleitungen aus zwei Betrieben überhöhte PFT-Werte festgestellt, die dazu geführt haben, dass Klärschlamm nicht landwirtschaftlich genutzt werden konnte, sondern anderweitig schadlos entsorgt werden musste. Tack hierzu: „Die Klärschlammverbrennung ist auf Dauer zu teuer. Wir müssen das Problem an der Quelle angehen. Dabei werden wir im Vorgriff auf bundesweite Regelungen gemeinsam mit den Unternehmen auf produktionsinterne Maßnahmen setzen.“

http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.314496.de

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Fragen über Fragen

„Welchen Auslastungsgrad haben die kommunalen Kläranlagen im Land Brandenburg. Bitte eine tabellarische
Übersicht aller Kläranlagen jeweils mit Angaben zur Ausbaugröße, zentralen Anschlüssen,
zentralen Entsorgern, Einwohnern im Einzugsgebiet, mitbehandeltes Niederschlagswasser und mitbehandelte
nichtkommunale (industriell und gewerblich) Abwässer“.

Wer alle 7 Fragen und die Antworten auf die Kleine Anfrage 2826 an den Landtag Brandenburg lesen will, findet sie unter:

http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab_7500/7550.pdf

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Fortführung des Schuldenmanagements Abwasser

Potsdam – Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seiner Antwort auf eine Anfrage im brandenburgischen Landtag über den aktuellen Sachstand zur Fortführung des Schuldenmanagements für wirtschaftlich in Not geratene Aufgabenträger im Abwasserbereich informiert: „Ziel muss sein, auch in diesen Verbänden bezahlbare Preise für die Bürgerinnen und Bürger zu halten.“
Nach Woidkes Worten besteht Konsens in der Landesregierung, dass der Schuldenmanagementfonds weiter fortzuführen ist. Der Landtag hat sich in seiner letzten Sitzung des Jahres 2008 ebenfalls ausführlich mit der Thematik beschäftigt. Die Gründe zur Fortführung des Schuldenfonds wurden von allen Fraktionen bestätigt.

Derzeit bereitet das Agrar- und Umweltministerium eine Vorlage für die Landesregierung vor. Gegenstand wird die Finanzausstattung des Schuldenmanagementfonds für die kommenden Jahre sein – mehr unter:
http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.87720.de

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Brandenburg legt Gesetzentwurf für Altanschließerproblematik vor

Den Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung soll im Zusammenhang mit den Altanschließern eine angemessene Beitragsgestaltung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ermöglicht werden. Altanschließer sollen für besonderte Herstellungsbeiträge herangezogen werden können. Eine Beteiligung der Altanschließer an den Kosten zur bloßen Erweiterung des Leitungsnetzes zugunsten von Neuanschließern soll jedoch ausgeschlossen werden. Diese Zielsetzung versucht die brandenburgische Landesregierung mit der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes zu erreichen. Mitte Februar legten die Fraktionen von SPD und CDU hierfür den entsprechenden Entwurf für das „Vierte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 4/7225)“ vor. Der Gesetzentwurf setzt die Mitte Januar bekannt gegebenen Eckpunkte um.
(Mehr lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des EUWID Wasser und Abwasser.)
http://www.euwid-wasser.de/nachrichten_single.html?&tx_ttnews[pointer]=1&tx_ttnews[tt_news]=361&tx_ttnews[backPid]=13&cHash=1a19a594c4 

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Brandenburg: Dezentrale Lösungen als Alternative

Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat die Abwasserkonzepte der kommunalen Aufgabenträger ausgewertet. Deutlich wird ein Nebeneinander von zentralen und dezentralen Varianten. Dieser Trend sei seit 2002 zu beobachten. Zum 31. Dezember 2007 gab es 144 kommunale Träger der Abwasserbeseitigungspflicht im Land Brandenburg (Städte und Gemeinden, Zweckverbände und Ämter). Den unteren Wasserbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten lagen Ende 2007 von 142 dieser kommunalen Körperschaften die Abwasserbeseitigungskonzepte vor (rund 99 Prozent). Im April 2004 betrug dieser Anteil noch rund 91 Prozent.
Für das gesamte Abwasser von insgesamt 2 492 328 Einwohnern Brandenburgs sehen die vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzepte eine zentrale Entsorgung für 2 125 631 Einwohner vor. Dies würde einem zukünftigen Anschlussgrad der Bevölkerung an die öffentliche Kanalisation von rund 85 Prozent entsprechen. In Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte lag der Ende 2005 erreichte Anschlussgrad bei rund 82 Prozent. Bei den dezentralen Lösungen liegt die Zielvorstellung gemäß der Abwasserbeseitigungskonzepte der kommunalen Körperschaften bei insgesamt 366 697 Einwohnern, also rund 15 Prozent. Insbesondere werden auch zukünftig dezentrale Lösungen in den Kreisen dann präferiert, wenn sie ökologisch tragbar und ökonomisch sinnvoll sind, so das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.
http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=0FB23AC453591E12C12573C500445187

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Dezentrale Lösungen können Alternative sein

Potsdam – Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat die Abwasserkonzepte der so genannten kommunalen Aufgabenträger ausgewertet. Deutlich wird ein Nebeneinander von zentralen und dezentralen Varianten. „Der seit 2002 zu beobachtende positive Trend hat sich fortgesetzt“, stellt Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) fest. „Für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich aus der Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzepte mehr Planungssicherheit und Transparenz.“
In den Abwasserbeseitigungskonzepten legen die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht unter anderen die technischen Varianten der Abwasserentsorgung – zentral oder dezentral – für die Zukunft fest.

Paragraph 66 Absatz 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) legt fest, dass alle Aufgabenträger der Abwasserentsorgung (Gemeinden, Zweckverbände, Ämter) ein Abwasserbeseitigungskonzept zu erarbeiten haben, das alle fünf Jahre zu aktualisieren ist.

In den Konzepten soll weiter aufgezeigt werden, wie die vorgegebenen Gewässerschutzziele in angemessener Zeit erreicht werden. Nachzuweisen sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Durchführung. Damit sorgen die Konzepte auch für Transparenz bei betroffenen Bürgern.

Bei der Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzepte sind – insbesondere auch unter Berücksichtigung der mit dem demografischen Wandel im Land Brandenburg verbundenen Auswirkungen – sowohl die Entwicklung von Bevölkerung, Gewerbe und Industrie als auch der sich verändernde technisch-wissenschaftliche Stand der Abwasserentsorgung fortlaufend zu berücksichtigen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich über die planerisch vorgesehene Entsorgungsvariante ihres Wohngebietes informieren wollen, können sich an die abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden, Zweckverbände und Ämter sowie an die zuständigen unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte wenden.

Zum 31. Dezember 2007 gab es 144 kommunale Träger der Abwasserbeseitigungspflicht im Land Brandenburg (Städte und Gemeinden, Zweckverbände und Ämter). Den unteren Wasserbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten lagen Ende 2007 von 142 dieser kommunalen Körperschaften die Abwasserbeseitigungskonzepte vor (rund 99 Prozent). Im April 2004 betrug dieser Anteil noch rund 91 Prozent.

Für das gesamte Abwasser von insgesamt 2.492.328 Einwohnern Brandenburgs sehen die vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzepte eine zentrale Entsorgung für 2.125.631 Einwohner vor. Dies würde einem zukünftigen Anschlussgrad der Bevölkerung an die öffentliche Kanalisation von etwa rund 85 Prozent entsprechen. In Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte lag der Ende 2005 erreichte Anschlussgrad bei rund 82 Prozent. Bei den dezentralen Lösungen liegt die Zielvorstellung gemäß der Abwasserbeseitigungskonzepte der kommunalen Körperschaften bei insgesamt 366.697 Einwohnern, also rund 15 Prozent.

Bei den Landkreisen weisen die Abwasserbeseitigungskonzepte für Märkisch-Oderland und Oder-Spree mit rund 92 beziehungsweise 91 Prozent der Einwohner den höchsten Anteil an der zentralen Abwasserentsorgung auf. Die geringsten Anteile finden sich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit rund 65 Prozent und im Landkreis Prignitz mit rund 72 Prozent.

Insbesondere werden auch zukünftig dezentrale Lösungen in den Kreisen dann präferiert, wenn sie sind ökologisch tragbar und ökonomisch sinnvoll.

Die europäische Kommunalabwasserrichtlinie aus dem Jahr 1991 stellt den Trägern der Abwasserbeseitigungspflicht kleineren Orten die Entscheidung über zentrale oder dezentrale Varianten der Abwasserentsorgung frei.

Nach den neuen Zahlen weisen die Abwasserbeseitigungskonzepte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für Orte bis 2.000 Einwohner einen Anteil von rund 78 Prozent dezentraler Varianten aus, gefolgt von den Landkreisen Prignitz mit rund 54 Prozent und Uckermark mit rund 53 Prozent. Die höchsten Anteile zentraler Anlagen in Orten bis 2.000 Einwohnern ist in den Abwasserbeseitigungskonzepten der Landkreise Elbe-Elster mit rund 82 Prozent, Oder-Spree mit rund 78 Prozent und in Märkisch-Oderland mit rund 76 Prozent zu finden.

Kontakt:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de

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Der „vergoldete Tropfen“ und: „Gefühlt hatte ich nie den Eindruck, dass wir besonders teuer sind“

Bundesweit sorgte der erste bundesweite Vergleich der Abwasserkosten, den die INSM jüngst präsentierte, für Schlagzeilen und Debatten. Nach Medienberichten erklärte der Chef der Stadtwerke Potsdam: „Gefühlt hatte ich nie den Eindruck, dass wir besonders teuer sind.“ Brandenburgs Hauptstadt war aus dem INSM-Vergleich von 100 Großstädten als teuerste hervorgegangen. Lesen Sie hier mehr Medienresonanzen – von BILD über Süddeutsche Zeitung bis WELT.

http://www.insm.de/Presse/Presseresonanz/Presseresonanz/Presseresonanzen_auf_den_INSM-Abwassermonitor_.html;jsessionid=FD1B95FAE5886130AEE39F9944BFA1A0
Pressemitteilung vom 1.9.2008

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Abwasserkrieg in Rauen

Was passiert einer Brandenburger Familie, deren Haus kein Abwasser produziert? Es wird zwangsweise an die Kanalisation angeschlossen.Und was passiert, wenn die Familie sich wehrt? Schlimmes. Nun ist die Politik gefragt.

RAUEN – Er hat die Arme verschränkt, den Blick gesenkt, zwei, drei ewige Minuten steht Thomas Plenzke so da, völlig in sich gekehrt, als nehme er um sich herum gar nichts mehr wahr. Nicht den Funkstreifenwagen der Polizei an der nächsten Ecke, nicht die gut 15 aus Brandenburger Dörfern angereisten Freunde und Bekannten, nicht das Team vom RTL-Fernsehen, das auf Bilder vom „Abwasserkrieg“ in der märkischen Provinz wartet. Und auch nicht die zwei Dutzend Kiefernstämme, die er vor seinem Haus als Barrikade stapeln ließ. „Zutritt verboten für Abwasserzweckverbände“, steht davor in roten Buchstaben auf einem weißen Schild.
Und: „Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn der Staat Unrecht hat.“ Ein paar Schritte weiter gestikuliert immer noch Tochter Lysan, 18 Jahre, die dem Vater vorhin zornbebend eröffnete: „Ich lasse niemanden herein. Dann müssen sie mich eben wegtragen.“ Thomas Plenzke sagt leise: „Das ist doch nicht normal. Und alles wegen dem bisschen Kacke.“

Den ganzen Artikel lesen Sie unter:
http://www.wasser-in-buergerhand.de

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Gerechte Lösung gesucht

Potsdam. Im Streit über nachträgliche Gebühren für Altanschlüsse am zentralen Wasser- und Abwassernetz in Brandenburg hat der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) eine schnelle und gerechte Lösung gefordert.
Das brandenburgische Oberverwaltungsgericht hat im Dezember2007 entschieden, dass in der DDR an das zentrale Wasser- und Abwassernetz angeschlossene Hausbesitzer jetzt nachträglich einen Beitrag bezahlen müssten. Das Urteil Die Richter urteilten auf Basis des geltenden Kommunalabgabengesetzes. In folge informierte das Ministerium des Innern zuständige Ämter und Verbände mit folgendem Rundschreiben. Rundschreiben in kommunalen Angelegenheiten
Anschlussbeiträge gem. § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) bei Altanschlüssen

1. Ausgangslage

Mit Rundschreiben vom 19. Februar 2008 und 14. April 2008 informierte das Ministerium des Innern über die Entscheidungen OVG 9 B 44.06 und OVG 9 B 45.06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2007 und über die in diesem Zusammenhang angesprochene Heranziehung von sog. „Altanschließern“ zu Anschlussbeiträgen gem. § 8 KAG.

Diese Entscheidungen waren Gegenstand einer öffentlichen Anhörung mit Experten und Betroffenen, die am 16. April 2008 durch den Ausschuss für Inneres und den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landtages Brandenburg durchgeführt worden ist. Aufgrund der dort und in der Öffentlichkeit geführten Diskussion über die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen dieser Urteile hat die Landesregierung eine grundlegende Prüfung der Problematik sowie möglicher Lösungsansätze beschlossen und dazu folgende Vorgehensweise verabredet:
In einer ersten Phase soll durch eine umfassende Datenerhebung, initiiert durch das MLUV und das MI, bei allen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung die Dimension der Altanschließerproblematik im Land Brandenburg eingegrenzt werden. Dabei geht es insbesondere um die Anzahl der Altanschließer, die Höhe möglicher Beitragsnachforderungen und die Auswirkungen auf die Neuanschließer sowie auf die Gebührenkalkulation. Erst auf der Grundlage fundierter Informationen können die Auswirkungen der OVG-Urteile bewertet werden. Diese Datenerhebung wird in Kürze mit einem gesonderten Rundschreiben des MLUV und des MI beginnen. Ich möchte Sie bereits heute um tatkräftige Unterstützung der Aufgabenträger bei der Beantwortung des Fragenkatalogs bitten.

Damit die Datenerhebung, die sich voraussichtlich über mehrere Monate erstrecken wird, keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beitragsforderungen der Aufgabenträger hat, wird die Landesregierung dem Landtag vorschlagen, die Festsetzungsverjährungsfrist nach dem KAG zu verlängern. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll kurzfristig vorgelegt und noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Nach Auswertung der Datenerhebung wird die Landesregierung in einer zweiten Phase mögliche Lösungsansätze erörtern und die dann gegebenenfalls erforderlichen Schritte beschließen.

2. Verfahrensweise bei der Nachforderung von Beiträgen

Das Oberverwaltungsgericht hat in den o.g. Entscheidungen seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2001 bestätigt, dass die Beitragspflicht von Altanschließern den Regelungen des § 8 KAG und dem Gleichbehandlungsgebot entspricht. Die grundsätzlichen Ausführungen des Gerichts betreffen zwar die Abwasserentsorgung, sie sind jedoch gleichermaßen auf die Wasserversorgung übertragbar. Die Berücksichtigung der Flächen von Altanschließern bei der Beitragskalkulation und die Erhebung von Anschlussbeiträgen auch gegenüber Altanschließern in diesen Aufgabenbereichen entsprechen damit Recht und Gesetz.

a) Dennoch empfiehlt das Ministerium des Innern als oberste Kommunalaufsichtsbehörde vor dem Hintergrund der beabsichtigten Datenerhebung und der weiteren gegebenenfalls folgenden Schritte eine besonnene und zurückhaltende Vorgehensweise bei der Erhebung und Vollstreckung von Anschlussbeiträgen durch die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Dies ist bei denjenigen Aufgabenträgern, die bisher die Beitragskalkulation ohne Berücksichtigung der Flächen der Altanschließer vorgenommen haben, schon deshalb geboten, weil die auf dieser Kalkulation beruhenden Beitragssatzungen unter Zugrundelegung der OVG-Urteile fehlerhaft sein dürften.

Mit Blick auf diese Aufgabenträger, die bei ihrer Kalkulation zur Bemessung der Beitrags- und Gebührenhöhe die sog. „Altanschließer“ nicht berücksichtigt haben, rege ich deshalb an, vorerst alle Beitragsforderungen und insbesondere deren Vollstreckung bis zu einer endgültigen Lösung auszusetzen. Sollte dies im Einzelfall nicht in Betracht kommen, empfehle ich, zumindest verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Billigkeitsentscheidungen nach § 12 KAG i.V.m. der Abgabenordnung zu treffen (Stundung, Einräumen von Ratenzahlung). Die Beitragspflichtigen sollten bereits im Abgabenbescheid oder durch ein gesondertes Schreiben auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen werden.

b) Bei denjenigen Aufgabenträgern, die die Flächen von Altanschließern bei der Beitragskalkulation berücksichtigt haben, gehe ich von einer rechtskonformen Kalkulation und damit von rechtmäßigen Satzungen aus. Gleichwohl rege ich auch bei diesen Aufgabenträgern an, Vollstreckungsmaßnahmen zurückhaltend durchzuführen und jede einzelne Forderung einer vertieften Prüfung und Abwägung der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. Die Kommunalaufsichtsbehörden werden hiermit angewiesen, in diesen Fällen die Nichtvollstreckung von Beitragsbescheiden aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden.
Auch diesen Aufgabenträgern empfehle ich darüber hinaus, verstärkt von Billigkeitsmaßnahmen nach § 12 KAG Gebrauch zu machen und die Beitragspflichtigen entsprechend zu beraten.

Ich bitte Sie, dieses Schreiben an die Aufgabenträger in Ihrem Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten.

Im Auftrag

2. Mitzeichnung MLUV:
– vgl. E-Mail des MLUV, Herr Kuhlmeier vom 21.05.2008
3. Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
und dem Landeswasserverbandstag e.V. Brandenburg
– vgl. Stellungnahme des Landeswasserverbandstag e.V. vom 19.05.2008
– vgl. Telefongespräch mit dem StGB am 21.05.2008
– schriftliche Stellungnahme des LKT steht noch aus
4. Herrn Minister auf dem Dienstweg vor Abgang zur Kenntnis
5. Postausgang
6. Kopie nach Abgang dem MULV und der StK zur Kenntnis
7. z.V.

www.brandenburg.de/sixcms/media.php/1056/PM%20087%20LT%20Abwasser%20Anlage.doc

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Kein Kompromiss Sachen Zwangsanschluss

Im Abwasserstreit in Briesensee bei Lübben (Dahme-Spreewald) um eine Nutzwasser-Rückgewinnungsanlage wird die Polizei dem Amt Lieberose/Oberspreewald Hilfe leisten. Ein Versuch einer einvernehmlichen Lösung schlug fehl.
Die Polizei hatte zunächst ihr Einschreiten abgelehnt und stattdessen zwischen den Parteien ein Schlichtungsgespräch vermittelt. Den angebotenen Kompromiss, die Öko-Kläranlage der Grundstückseigentümer in Betrieb zu lassen und einen Blindschacht zu installieren, lehnten die Grundstückseigentümer ab. Stattdessen wollen sie vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Zwangsanschluss klagen.

Den ganzen Bericht vom 20.05.2008 lesen
Sie unter:
www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11210782/62249/Kompromiss_in_Briesensee_abgelehnt_Zwangsanschluss_mit_Polizeieinsatz_ABWASSER.html

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Landtag stimmt dem neuen brandenburgischen Wassergesetz (BgWG) zu.

( „Mit der heute verabschiedeten Gesetznovelle ist eines der wichtigsten und umfangreichsten Rechtsvorhaben der laufenden Legislaturperiode erfolgreich beendet worden“, unterstrich Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD): „Das brandenburgische Wassergesetz galt seit dem 16. Juli 1994 trotz einiger Änderungen im Kern nahezu unverändert. Mit der Neufassung wurde das Gesetz jetzt gründlich überarbeitet. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können auf ein spürbar entbürokratisiertes und umweltpolitisch vorbildliches Wassergesetz zurückgreifen.“
Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, erklärte anlässlich der Verabschiedung, dass mit dem Gesetz und den dazugehörigen Rechtsverordnungen die Bürokratiekosten um 17 Prozent gesenkt werden. „Das Wassergesetz ist das bundesweit erste Landesgesetz, bei dem es uns gelungen ist, mit Hilfe des Standardkosten-Modells Bürokratiekosten in erheblichem Umfang zu reduzieren. Das Wassergesetz zeigt, dass die Methode ein geeignetes Instrument zum Bürokratieabbau ist, da sie Möglichkeiten aufzeigt, Vorschriften anwenderfreundlich zu gestalten, ohne Standards abzusenken. So bleiben die Standards beispielsweise bei der Wasserqualität vollständig erhalten“, so Appel.

Die Erhaltung der natürlichen Ressource Wasser gehört gerade in Brandenburg mit seinen schwierigen klimatischen und hydrologischen Bedingungen und den Altlasten aus DDR-Zeiten zu den Kernaufgaben der Umweltpolitik des Landes.

Das brandenburgische Wassergesetz ist den aktuellen Entwicklungen und Anforderungen angepasst worden.

Nach Inkrafttreten des neuen Hochwasserschutzgesetzes des Bundes mussten auch veränderte EU-Bestimmungen zur strategischen Umweltprüfung und zur Öffentlichkeitsbeteiligung in das Landesrecht umgesetzt werden. Trotz der Pläne der Bundesregierung, das Wasserrecht bundesgesetzlich in einem Umweltgesetzbuch neu zu ordnen, werden die Länder auch zukünftig eigene Wassergesetze haben.

Schließlich wurden auch Normen und Standards auf den Prüfstand gestellt und unnötige Verfahrensschritte abgeschafft. Woidke: „Das neue Wassergesetz schafft damit gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer, effiziente Gewässerunterhaltungsverbände und mehr Hochwassersicherheit für die betroffenen Regionen, vor allem an der Elbe und an der Oder.“

Konstruktive politische Debatte

Das neue Gesetz ist nach der ersten Lesung im September 2007 im Parlament intensiv beraten wurden. Der Regierungsentwurf wurde in einigen Punkten nochmals merklich verbessert. Woidke: „Wer die öffentliche Anhörung am 24. Oktober 2007 im Umweltausschuss erlebt hat, dem ist das große öffentliche Interesse an dieser umfassenden Wasserrechtsnovelle nochmals nachdrücklich bewusst geworden.“

Der ursprünglich avisierte Zeitplan bis zur Verabschiedung konnte nicht eingehalten werden. „Die ist auch nachvollziehbar, denn zum einen gehört das Wasserrecht zu den komplizierten Gesetzesmaterien überhaupt, zum anderen gibt es kaum einen Lebensbereich, in dem nicht die Wirkungen dieses Gesetzes spürbar sein werden“, so Woidke.

Hohe Umweltstandards

Nach intensiven Fachdiskussionen ist es gelungen, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der einerseits Bürgern, Unternehmen und Behörden unnötige Bürokratie erspart, aber andererseits auch den hohen nationalen und europäischen Anforderungen beim Schutz des Umweltguts Wasser gerecht wird.

Woidke: „Ich erwähne die erstmalige Einführung landesweiter Gewässerrandstreifen und die neuen Hochwasserschutzbestimmungen, durch die der Schwerpunkt der Hochwasserschutzpolitik eindeutig auf die Vorsorge gelegt wird.“

Zudem wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in allen wasserwirtschaftlich wichtigen Bereichen ausgebaut, ob dies nun Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nach der Wasserrahmenrichtlinie oder Hochwasserschutzpläne und die Informationspflicht zu Hochwasserschutzrisiken betrifft.

Wassernutzungsentgelt

Das gilt auch für das Wassernutzungsentgelt, an dem unverändert festgehalten wird. Diese Abgabe soll die Gewässerbenutzer zu einem bewussten, sparsamen Umgang mit dem Wasser und zu ökologisch verträglichen Verhaltensweisen anregen.

„Es ist aber nicht unser Ziel, mit der Abgabe Rohstoffe zu verteuern“, betont der Minister. Deshalb wird wie in anderen Bundesländern an der Privilegierung der Rohstoffgewinnung, zum Beispiel für Bergbauunternehmen, festgehalten. Diese Unternehmen müssen für den verbrauchten Anteil Wasser lediglich den Tarif für Oberflächenwasser entrichten.

Entbürokratisierung spart Geld

Gutachter haben die im BbgWG 30 Informationspflichten (Anzeige-, Genehmigungs- und Dokumentationspflichten) festgestellt, die zu geschätzten Bürokratiekosten bei Unternehmen von rund 2,9 Mio. Euro jährlich führten. Mit der Neufassung des Gesetzes und der zugehörigen Verordnungen können diese Bürokratiekosten um rund 500.000 Euro jährlich reduziert werden. „Dies ist eine wirklich spürbare Entlastung von immerhin einem Sechstel der Informationskosten für die brandenburgischen Unternehmen“, sind sich Woidke und Appel sicher.

21 Normen wurden gestrichen und weitere geändert, zum Beispiel:
Investitionserleichterungen durch Zulassung eines vorzeitigen Beginns bei der Errichtung von Abwasseranlagen
die Abschaffung der Genehmigungspflicht für die meisten Kanalisationsnetze sowie eine flexible Befristung wasserrechtlicher Erlaubnisse
Privilegierungen für Betriebsstandorte mit eigenem Umweltmanagement
Erweiterung des Gemeingebrauchs von Oberflächengewässern, zum Beispiel beim Tau-chen und Fischen
Entlastung der Betreiber von Kleinkläranlagen
Reduzierung der Verwaltungskosten für Kommunen um jährlich etwa 220.000 Euro durch Verwaltungsvereinfachung.

Vorbildlich im Ländervergleich

Dass mit diesem Gesetzentwurf ein modernes Regelwerk vorliegt, zeigt auch das große Interesse in anderen Ländern an der Gesetzesnovelle und an dem Abschlussbericht der Gutachter zum Regierungsentwurf. „Die Methode der Bürokratiekostenschätzung hat den Blick dafür geschärft, welche Belastungen durch Informationspflichten in den Unternehmen entstehen können“, erläuterten Woidke und Appel. Der Abschlussbericht der Gutachter bestätigt ein modernes und schlankes Regelungswerk. Ein Ländervergleich bestätigt dem Land die Ausschöpfung aller Möglichkeiten, um das Wasserrecht zu vereinfachen.

Gewässerunterhaltungsverbände

Weitreichend sind auch die geplanten Änderungen bei den Gewässerunterhaltungsverbänden. Die gesetzliche Mitgliedschaft in den Verbänden wird gestrafft durch Beschränkung auf Gemeinden und Gebietskörperschaften. Dafür müssen künftig Beiräte gebildet werden, in denen die Flächennutzer – beispielsweise Land- und Forstwirte – mehr Einfluss auf die Verbände erhalten und insbesondere bei den Unterhaltungsplänen ein stärkeres Mitspracherecht bekommen. Mindestens ein Beiratsvertreter muss in den Verbandsvorstand berufen werden. Der Zusammenschluss von Verbänden wird ermöglicht, um eine stärkere Zentralisierung anzustreben.

Trink- und Abwasser

Abwasserzweckverbände und Abwasserunternehmen werden entlastet, indem die Genehmigungspflicht für rund 80 Prozent der Kanalisationsnetze zukünftig entfällt. Investitionen in die Abwasserinfrastruktur werden erleichtert durch die Möglichkeit, den vorzeitigen Beginn zuzulassen. Diese Maßnahmen werden nicht zu einer Erhöhung der Wasserpreise führen (wie von den IHK befürchtet), sondern im Gegenteil eine Aufwandsentlastung insbesondere bei kleinen und mittleren Abwasserzweckverbänden und Abwasserunternehmen bewirken.

Weitere Investitionserleichterungen für die Wirtschaft werden die Rechtsbereinigung und Vollzugserleichterungen bei Trinkwasserschutzgebiete bewirken. Trinkwasservorbehaltsgebiete entfallen ersatzlos. Weitere Wasserschutzgebiete gelten nur noch bis 2015 fort. Neu geregelt werden Befreiungsmöglichkeiten von Verboten in solchen übergeleiteten Wasserschutzgebieten.

Hochwasserschutz

Der Hochwasserschutz ist für Brandenburg von besonderer Bedeutung, weil an Elbe und Oder rund 50.000 Menschen und 110.000 Hektar Flächen von Hochwasser betroffen sein können. Der Hochwasserschutz wird in mehrfacher Hinsicht gestärkt. Dabei darf es nicht nur einseitig um die Rückverlegung von Deichen gehen, sondern es muss zukünftig auch vermehrt darauf geachtet werden, Abflussbereiche im Vorland von Deichen freizuhalten. Das berechtigte Anliegen, Natura 2000-Gebiete zu entwickeln, wird abgestimmt mit einem effektiven Hochwasserschutz für die Bevölkerung. Im Gesetz wird bestimmt, dass für alle relevanten Gebiete Hochwasserschutzpläne aufzustellen sind, Überschwemmungsgebiete für Bereiche mit nicht nur geringfügigem Schadenspotenzial ausgewiesen werden und überschwemmungsgefährdete Gebiete ermittelt werden. Dabei wird mindestens von einem hundertjährlichen Bemessungshochwasser ausgegangen.

Kleine Verbesserungen wirken sich groß aus

Das Tauchen mit Atemgerät wird zukünftig in allen Gewässern ohne behördliche Zulassung möglich sein.

Die regelmäßige Überprüfung von Kleinkläranlagen durch einen Sachkundigen entfällt zukünftig.

Das Genehmigungsverfahren von Anlagen in, an, unter und über Gewässern wird beschleunigt. Zukünftig sind keine zusätzlichen behördlichen Zulassungen wie naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen für Steganlagen erforderlich.

Durch verschiedene Regelungen werden behördliche Verfahren erleichtert und beschleunigt. Beispiele sind die Verschärfung von Bearbeitungsfristen oder eine flexible Befristung von Erlaubniserteilungen.

Gewässerunterhaltung

Landesweit werden erstmalig Gewässerrandstreifen zum Schutz der Gewässer ausgewiesen. Die Beteiligung von so genannten Störern und Erschwerern, wie es im Gesetz heißt, an den Unterhaltungskosten wird erweitert. Rechtliche Lücken bei der kommunalen Umlage der Unterhaltungskosten werden geschlossen und durch eine Sonderregelung für Totalreservatsflächen unbillige Härten vermieden. Dadurch wird den Gemeinden die Refinanzierung der Pflichtmitgliedschaft deutlich erleichtert.

Im Gesetzgebungsverfahren ist eine gutachterliche Wirtschaftlichkeitsanalyse der Umlageverfahren durchgeführt worden. Das Ergebnis zeigte deutlich, dass die von Einzelnen geforderte Einzelmitgliedschaft in den Verbänden erhebliche Kostensteigerungen bewirken würde. So werden allein die Umlagekosten auf rund 11 Mio. Euro jährlich veranschlagt, während dies bei einer kommunalen Mitgliedschaft und der Refinanzierung über die Anhebung der Grundsteuer auf nicht einmal 500.000 Euro geschätzt wird.

Insoweit ist die Landesregierung aber nicht der Empfehlung der Gutachter gefolgt, die Kommunen zu einer alleinigen Refinanzierung über die Anhebung der Grundsteuer zu verpflichten. Vielmehr wurde berechtigten Anliegen der Kommunen Rechnung getragen und den Kommunen ein Entscheidungsspielraum bei der Umlage belassen. Eine Differenzierung des Verteilungsmaßstabs für die Beiträge ist geprüft und verworfen worden. Eine solche Differenzierung hätte zu einer deutlichen Anhebung der Umlagekosten geführt und wäre mit neuen Rechtsunsicherheiten verbunden gewesen. Grundsätzlich wird daran festgehalten, dass alle Eigentümer des Verbandsgebiets zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung eine Lastengemeinschaft bilden und deshalb eine solidarische Verteilung der Kosten nach der Fläche einen geeigneten Verteilungsmaßstab bildet. Diese Ansicht ist auch vom Bundesverwaltungsgericht mehrfach geteilt worden.
Fachlich zuständig:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de

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Deichübergabe

Lunow – Nach neun Monaten ist der 2,3 Kilometer lange Deichabschnitt im Lunow-Stolper Polder fertiggestellt. Rund 2,3 Mio. Euro wurden hier im Auftrag des Landesumweltamts verbaut. Zur feierlichen Übergabe kam heute Brandenburgs Agrar- und Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze: „Beim Jahrhunderthochwasser 1997 hat der Deich mit Durchsickerungen gelitten. Die Höhe der alten Anlage musste angepasst werden.“

Der Lunow-Stolper-Polder liegt inmitten des Nationalparks Unteres Odertal. Seine Deiche erwiesen sich während des Sommerhochwassers 1997 als nicht ausreichend. Auf der Böschung und entlang des Deichfußes trat Sickerwasser aus, das mit Sandsäcken gestillt werden musste. Schwachstellen der Hochwasserschutzanlage waren die Deichgeometrie, der Deichaufbau und der Baugrund.

Nach dem Hochwasser 1997 hat das Land auch an der Unteren Oder viel Geld für einen verbesserten Hochwasserschutz in die Hand genommen. Das Landesumweltamt ließ zuerst die aus dem Zweiten Weltkrieg stammenden Kampfmittel im Deich beseitigen und einen Sickerschlitz anlegen. Mithilfe eines eingebauten Filterprismas wird Sickerwasser nun im Innern des Deichs gesammelt und gefahrlos an den Deichfuß abgeleitet. Die Deichböschung wurde abgeflacht und ein neuer Deichverteidigungsweg auf der Deichkrone angelegt. Die Arbeiten führt als Hauptauftragnehmer die Eurovia Beton GmbH Schönefeld aus.

Der Oderhauptdeich ist in Brandenburg 173,4 Kilometer lang. Bislang sind von den 163,2 sanierungsbedürftigen Deichkilometern 135,5 Kilometer voll funktionsfähig. Für diese Deichsanierung und die Reparatur von 19 Hochwasserschutzbauwerken gab das Land 204,5 Mio. Euro aus. Künftig sind an der Oder noch 27,7 Oderhauptdeiche, 20 Kilometer Polder- und Rückstaudeiche sowie 25 Hochwasserschutzbauwerke zu sanieren beziehungsweise instand zu setzen. Der Schwerpunkt liegt in den nächsten Jahren im Unteren Odertal und in der Neuzeller Niederung.

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird neu geregelt

Potsdam – Die Landesregierung hat heute die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) gebilligt. Die Vorlage von Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) löst die derzeit geltende Regelung aus dem Jahr 1999 ab. Ein Schwerpunkt bei der Neufassung sind weitere Verfahrenserleichterungen und Bürokratieabbau.

Mit der vorliegenden Novelle sollen sowohl die Fortschreibung der bundeseinheitlichen Muster-Verordnung in Landesrecht umgesetzt als auch in mehreren Paragrafen Anforderungen an Anlagen beziehungsweise deren Betrieb zurückgenommen werden. Die Deregulierungen betreffen zum Beispiel den Wegfall des Anlagenkatasters und von Sachverständigenprüfungen bei zertifizierten Unternehmen sowie die Abschaffung der allgemeinen Merkblattpflicht. Diese Deregulierungen beruhen auf Vollzugserfahrungen in Brandenburg und in anderen Bundesländern und führen zu einer erheblichen Reduzierung von Bürokratiekosten. Sie bedeuten keine Reduzierung des Gewässerschutzes, jedoch eine Erhöhung der Verantwortung des Betreibers für die Sicherheit seiner Anlagen.

Zwei Änderungen hatten sich im Laufe des Jahres 2007 als eilbedürftig erwiesen, so dass Änderungen bei der Feldrandlagerung für Festmist und den Feldsilos ohne wasserdichte Unterlage und Siliersaftsammelgrube der umfassenden Novelle bereits im Juli 2007 vorgezogen wurden.

Die Verordnung soll am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.

Fachlich zuständig:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de

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Historischer Moment: Elbanrainer unterzeichnen Vertrag zur Öffnung der Havelpolder im Hochwasserfall

Potsdam – Am kommenden Donnerstag (6. März) ist es soweit: Nach langen Verhandlungen werden in Potsdam vier Unweltminister und ein Präsident der Wasser- und Schifffahrtsdirektion des Bundes den „Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle“ unterzeichnen:

Sachsen-Anhalt
Petra Wernicke, Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Niedersachsen
Hans-Heinrich Sander, Minister für Umwelt und Klimaschutz

Bundesrepublik Deutschland
Thomas Menzel, Präsident der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost

Brandenburg
Dr. Dietmar Woidke, Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Die Havelniederung kann bei Höchstwasserständen die Gewalt der Fluten für die nördlich liegenden Orte mildern. Im Hochwasserfall ist mit dem Staatsvertrag für die Zukunft geregelt, wer wann die Entscheidung über die Öffnung der Polderflächen trifft und wie die Kosten verteilt werden.

Entscheidend ist, dass Brandenburg und Sachsen-Anhalt sich gegenüber den besonders gefährdeten Unterliegern, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, im Flutfall solidarisch zeigen. Im Gegenzug erkennen die begünstigten Länder ihre Verpflichtung zur Beteiligung an den Folgekosten an.

Warum wurde die Havelmündung technisch verriegelt?

Um bei Elbhochwasser einen Havelrückstau zu verhindern, wurde Anfang des vorigen Jahrhunderts damit begonnen, die Mündung der Havel unterhalb von Havelberg durch einen parallel zur Elbe laufenden Kanal, den Gnevsdorfer Vorfluter, weiter elbabwärts zu verlegen. Damals ersannen kluge Köpfe, die wussten, dass Havel und Elbe selten gleichzeitig Hochwasser führen, ein System zur „Zwischenlagerung“ des Hochwasserscheitels der Elbe in der Havelniederung. Kernpunkt dieses Systems sind die Quitzöbeler Wehre aus dem Jahr 1936, die nach dem Zweiten Weltkrieg noch durch die Wehre Neuwerben und Gnevsdorf ergänzt wurden.
Baut sich ein Hochwasser in der Elbe auf, wird die Mündung der Havel am Wehr Quitzöbel geschlossen und die Havel beginnt sich hinter den Wehren Neuwerben und Quitzöbel aufzustauen. Bis zu einem festgelegten maximalen Wasserstand am Pegel Havelberg-Stadt kann die Havel bis zu 140 Mio. Kubikmeter Wasser zurückhalten.

Bewährungsprobe im Jahr 2002 bestanden

Erstmals kamen die Havelpolder während des Jahrhunderthochwassers an der Elbe im Jahr 2002 zum Einsatz. Die Öffnung des Wehres Neuwerben erfolgte am 20. August um 20 Uhr: 660 Kubikmeter je Sekunde wurden in die Havelpolder umgeleitet. Hier erfolgte durch Sprengung die Flutung der Polder. Die erstmalige Flutung seit dem Bestehen der Havelpolder war ein voller Erfolg. Erhebliche Schäden und Belastungen am Unterlauf der Elbe wurden vermieden. Die Flutung der Havelpolder hat sich als absolut richtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt erwiesen. In dieser Form waren die Polder vorher noch nie benutzt worden, so dass keine Erfahrungen vorlagen. Die Erwartungen wurden mit der Flutung übertroffen. Die maximale Absenkung des Wasserspiegels betrug gegenüber den Prognosen 52 Zentimeter und wirkte sich tagelang aus. Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium geht davon aus, dass nicht nur Gebiete in der Prignitz, sondern auch die flussnahen Regionen in Nord-Sachsen-Anhalt, Niedersachsen (Hitzacker!) und Mecklenburg-Vorpommern davon profitiert haben.

Fachlich zuständig:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de

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EU-Wasserrahmenrichtlinie: Vorsorgeprogramm für die Einzugsgebiete von Elbe und Oder ( 19.12.2007 )

Potsdam – Am kommenden Sonnabend (22. Dezember) beginnt eine Anhörung der Öffentlichkeit zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in den Flussgebietseinheiten Elbe und Oder. Bis zum 22. Juni 2008 können Bürger, Vereine, Verbände, Firmen oder öffentliche Einrichtungen hierzu schriftlich Stellung nehmen.

Die Ermittlung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen gehört zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Sie benennen auf allgemeiner Ebene die Handlungsfelder der späteren Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne, mit denen europaweit der gute ökologische Zustand der Gewässer erreicht werden soll. Die Mitgliedstaaten der EU sind dabei zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit verpflichtet.

Zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für die Elbe und für die Oder gehören die Durchgängigkeit der Gewässer für Wanderfischarten, die durch zahlreiche Querbauwerke (unter anderen Schleusen, Wehre) behindert werden, morphologische Veränderungen (unter anderen Gewässerausbau, Begradigungen, Uferbefestigungen), die natürliche Lebensbedingungen und den Gewässerhaushalt beeinträchtigen, Nähr- und Schadstoffbelastungen, Wasserentnahmen und -überleitungen, die in den regionalen Wasserhaushalt eingreifen, besonders in Tagebaugebieten.

Die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für die Einzugsgebiete von Elbe und Oder liegen ab sofort im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz sowie im Landesumweltamt zur Einsichtnahme aus. Sie sind darüber hinaus im Internet unter der Adresse www.mluv.brandenburg.de/info/wrrl und in einer Informationsbroschüre zu finden, die an die unteren Wasserbehörden in den Landkreisen und an alle Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg verteilt wird.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die im Dezember 2000 in Kraft trat, vereinheitlicht für die Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union den Schutz aller Oberflächengewässer und des Grundwassers. Hauptziel ist der „gute Zustand“ aller Gewässer. Der gute Zustand orientiert sich an Referenzgewässern, deren natürlicher oder naturnaher Zustand erhalten geblieben ist. In Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen werden praktische Aufgaben benannt, um den guten Zustand zu erhalten, zu erreichen oder sich ihm anzunähern.

Die Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung orientieren sich nicht an den politisch-administrativen Grenzen der Nationalstaaten, sondern an den Einzugsgebieten der großen europäischen Flüsse, den Flussgebietseinheiten.

Ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union gehört in den meisten Fällen zu mehreren grenzüberschreitenden Flussgebietseinheiten. Die Bundesrepublik gehört zu 10 Flussgebietseinheiten, Brandenburg zu den beiden internationalen Flussgebietseinheiten Elbe und Oder. In den internationalen Flussgebietseinheiten kooperieren die Staaten in internationalen Kommissionen, z.B. den Internationalen Kommissionen zum Schutz der Elbe und der zum Schutz der Oder.

Anhörung bis Mitte 2008

Der förmliche Beginn der Anhörung fällt in diesem Fall auf einen arbeitsfreien Tag, so dass die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen erst vom 27. Dezember bis zum 22. Juni 2008 an folgenden Orten persönlich eingesehen werden können:

im Landesumweltamt Brandenburg, Referat Ö 4, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke, Haus 4, Zimmer 027, Telefon: 033201 / 442 289, werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache und im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 62, Lindenstraße 34a, 14467 Potsdam, Zimmer 143 B, Telefon: 0331 / 866 7212, werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache sowie in allen unteren Wasserbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte zu den dort üblichen Sprechzeiten.

Schriftliche Stellungnahmen können an das Landesumweltamt und an das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz unter den genannten Anschriften gerichtet werden, ebenso per E-Mail an die Adresse zeitplanwrrl@mluv.brandenburg.de.

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3.300 Tonnen Krankenhausabfälle in Tongrube Trottheide gekippt

Wie erst jetzt bekannt wurde hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin schon im Oktober Klage gegen zwei Entsorgungsunternehmer eingereicht, die die Tongrube Trottheide in Marienthal (Kreis Oberhavel) illegal mit 3.300 Tonnen zum Teil hochinfektiösem Praxis- und Krankenhausmüll verfüllt haben sollen. In diesem Zusammenhang ist das brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) erneut in die Kritik geraten. Der Kreisverwaltung Oberhavel hätten nach eigenen Angaben schon vor zwei Jahren Hinweise auf die illegale Verfüllung der Grube vorgelegen. Anwohnern waren wiederholt LKW von einer Verleihfirma aus Hockenheim aufgefallen, die offensichtlich keinen Bauschutt, sondern große Mengen Krankenhausmüll in die Grube abgekippt haben sollen. Diese Hinweise habe der Kreis mehrmals an das zuständige Landesbergbauamt Cottbus weitergeleitet. Dort sei die Sache dann aber nicht weiterverfolgt worden – stattdessen habe der Kreis die Auskunft erhalten, dass in der Grube alles mit rechten Dingen zugehe. Auch habe das LBGR Mitarbeitern der Kreisverwaltung unter Berufung auf sein Hausrecht den Zutritt zum Gelände untersagt. Erst auf Intervention des Landrates Karl Heinz Schröter hin, der bei einer Besichtigung der Grube nach eigenem Bekunden förmlich „über Berge von Krankenhausabfällen gestolpert“ sei, habe die zuständige Staatsanwaltschaft in Neuruppin schließlich die Ermittlungen aufgenommen. Einer Sprecherin des Landgerichts zufolge wird das Verfahren wahrscheinlich schon Anfang des Jahres eröffnet werden.

Unterdessen hat der, im Zusammenhang mit den Müllskandalen in den brandenburgischen Gruben Markendorf und Malterhausen, von der Staatsanwaltschaft bestellte Gutachter angekündigt, dass er die Ergbnisse seiner Untersuchungen noch in diesem Jahr vorlegen wird. Durch das Gutachten soll insbesondere festgestellt werden, ob und ggf. in welchem Umfang das Grundwasser durch die illegalen Müllablagerungen belastet worden ist. Ermittler hatten die illegalen Deponien im Sommer entdeckt und stillgelegt. Insgesamt waren dort mehr als 700.000 Kubikmeter illegal abgelagerter Müll gefunden worden.

Pressemitteilung von: Wastecontrol – Initiative gegen illegale Abfallentsorgung
Initiative Wastecontrol
c/o Martin Reetz
Nesselrodestraße 6
50735 Köln
0163-7511611

Wastecontrol ist eine unabhängige Initiative gegen illegale Abfallentsorgung
mit Sitz im Rheinland. Die Initiative besteht aus einer kleinen Gruppe von Leuten aus Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und verschiedenen politischen Parteien. Initiator ist Martin Reetz, freier Journalist aus Köln, der überwiegend Energie und Umweltthemen kommuniziert.
www.wastecontrol.de

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Lunower Deichstück fertig

– Oderprogramm auf der Zielgeraden: Schulze zieht Bilanz ( 11.12.2007 )
Lunow – Das zweieinhalb Kilometer lange Deichstück im Lunow-Stolper Polder des Nationalparks Unteres Odertal ist fertiggestellt. „In nahezu rekordverdächtiger Bauzeit von sechs Monaten haben das Landesumweltamt und die beauftragten Firmen ein Baulos saniert, das es mit schlechten Baugrundverhältnissen, viel Munition und der die Deichlinie kreuzenden Erdöltrasse ,Druschba‘ in sich hatte“, sagte Agrar- und Umweltstaatsekretär Dietmar Schulze bei der Übergabe des sanierten Deichstücks gemeinsam mit Matthias Freude, Präsident des Landesumweltamts, am heutigen Dienstagvormittag.
Während der Oderflut 1997 war der Deich teilweise nur mit Sandsäcken zu sichern. „Tausende Menschen kämpften mit Millionen Sandsäcken, um die Deiche zu halten. Hier bei Lunow konnte Schlimmeres verhindert werden, aber der Deich hat sehr gelitten“, so Schulze. Heute ist die Hochwasserschutzanlage um bis zu einen Meter höher. Die Baukosten betrugen 1,25 Mio. Euro. Knapp sechs Tonnen Munition und mehr als eine Tonne Hülsenschrott wurden während der Bauarbeiten entsorgt.

Bereits im November 1997 hat Brandenburgs Landesregierung das Sofortprogramm „Sicherheit und Zukunft für die Oderregion“ ausgerufen, das die Grundlage für die Wiederherstellung der Oderdeiche, aber auch insgesamt für die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Region war. Zu den Lehren von 1997 gehört, nicht nur den Schutz durch Deiche zu verbessern, sondern auch dem Fluss mehr Raum zu geben und die internationale Zusammenarbeit zu verstärken.

Unmittelbar mit dem Rückgang der Hochwasserstände begannen die Vorbereitungen zum Wiederaufbau der zerstörten Deichabschnitte und die Instandsetzung der am stärksten beschädigten Deiche. Noch im September 1997 wurden an zwölf Abschnitten entlang der 170 Kilometer langen Brandenburger Oder und an einigen Nebengewässern die Bauarbeiten begonnen. Zu den zwölf Bauvorhaben gehören die Bruchstellen am Hauptdeich bei Brieskow-Finkenheerd und bei Aurith, drei Bruchstellen am Seedeich Brieskow-Finkenheerd, mehrere Baustellen in der Ziltendorfer und in der Neuzeller Niederung, der Kanaldeich Eisenhüttenstadt, die Oderbruch-Baustellen Neuranft, Hohenwutzen, Zollbrücke und Reitwein, der Querdeich Stützkow, der Lunow-Stolper Polder, die Sommerdeiche im Polder A/B.
Bereits Mitte Oktober wurde bei Brieskow-Finkenheerd die erste Deichlücke geschlossen.

Im November 1997 wurde durch die Landesregierung Brandenburg das bereits erwähnte Programm „Sicherheit und Zukunft für die Oderregion“ beschlossen. Für die Sanierung der Deiche, die Wiederherstellung der Hochwasserschutzbauwerke sowie zum Ausbau des Gewässer- und Landesmessnetzes wurden hier mittelfristig 291 Mio. DM (148,8 Mio. Euro) veranschlagt.

Zielgerade in Sicht

„Zehn Jahre nach der Oderflut sind wir auf der Zielgeraden bei der Deichsanierung angekommen“, so der Staatssekretär. Bis zum Jahresende sind von den 163,2 zu sanierenden Deichkilometern 135,5 Kilometer saniert. Davon befinden sich 75 Kilometer im Oderbruch. Insgesamt ist der Oderhauptdeich 173,4 Kilometer lang. Inzwischen sind es mehr als 200 Millionen Euro, die das Landesumweltamt Brandenburg seit 1997 bei der Deichsanierung eingesetzt hat.

Dabei war jeder Abschnitt anders, Schulze: „Ich denke da nur an die vielen Sonderlösungen, die umgesetzt werden mussten, weil nicht in jedem Fall die Regelbauweise möglich war. Ich erinnere an Baulos 17b bei Reitwein, hier konnte der wertvolle Baumbestand im Deichbereich durch den Einbau einer Spundwand erhalten bleiben, oder die verschiedenen Bauwerke im zu sanierenden Deich, die eingepasst werden mussten, zum Beispiel die Deichscharte Zollbrücke bei Güstebieser Loose.

Dieses alles sind Beispiele für die Flexibilität in Planung und Ausführung der Deichbauarbeiten.

Was bleibt noch zu tun?

Der Schwerpunkt der Deichsanierung liegt in den nächsten Jahren im Unteren Odertal und in der Neuzeller Niederung. 27,75 Kilometer Oderhaupt- sowie rund 20 Kilometer Polder- und Rückstaudeiche wird das Landesumweltamt sanieren. 25 von 44 Hochwasserschutzbauwerken müssen noch repariert werden. In vollem Gange sind die Planungen für den Ausbau der Neuzeller Niederung als Flutungspolder.
Fachlich zuständig:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de

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Schulze übergibt erneuertes Wehr in Gülpe

Gülpe – Zum 100. Dienstjubiläum des Gülper Wehres gab es ein 1,5 Millionen Euro teures Geburtstagsgeschenk: die vollständige Rekonstruktion und Sanierung der 1908 bis 1910 errichteten wasserwirtschaftlichen Anlage an der Gülper Havel. „Das Wehr hilft der Landwirtschaft, beeinflusst den Landschaftswasserhaushalt positiv, bietet Entlastung bei Hochwasser, erleichtert wandernden Fischen die Passage und unterstützt die Entwicklung des Kanutourismus in der Region – dieses Wehr ist ein Glücksfall für viele in dieser Region,“ sagte Agrar- und Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze heute bei der Wiedereinweihung des Wehres. Das Wehr wird vom Landesumweltamt Brandenburg betrieben, dessen Präsident – Matthias Freude – mit vor Ort war.

Das modernisierte, denkmalgeschützte Wehr mit Fischaufstiegsanlage und Bootsschleuse steuert die Wasserstände in der Gülper Havel sowie in den angrenzenden wertvollen Niederungen des Naturparks Westhavelland. Es ermöglicht damit die landwirtschaftliche Nutzung der Wiesen. In Flutzeiten gewährleistet das Wehr den nötigen Abfluss und sichert so die Hochwasserentlastungsfunktion der Gülper Havel für die Havel. Mithilfe der eigenhändig und ganzjährig zu bedienenden Kahnschleuse können auch Wassertouristen die Gülper Havel problemlos durchqueren. Die zwei Zugänge an der Fischtreppe ermöglichen den wandernden Arten das Passieren bei Normal- und auch bei Niedrigwasser. In dem von 2005 bis 2007 rekonstruierten Wehr verbaute die Firma Eurovia rund 900 Kubikmeter Beton, 175 Tonnen Stahl-Spundwände, 60 Tonnen Bewehrungs-Stahl und 288 Holznadeln, die je nach Bedarf gesetzt beziehungsweise gezogen werden und damit die Stauhöhe regeln. 80 Kubikmeter Ziegel (zirka 350 Quadratmeter) wurden für die traditionelle Verklinkerung des Baudenkmals benötigt. Schautafeln am Wehr informieren Besucher über die Geschichte und Funktionsweise der Anlage. Ab 1875 wurde die untere Havel reguliert, um landwirtschaftliche Flächen zu gewinnen. Neben Durchstichen und Querschnittserweiterungen entstanden am Anfang des 20. Jahrhunderts die für die Havelniederung typischen Nadelwehre wie bei Grütz, Garz, Bahnitz, Molkenberg, Gülpe und Gahlberg. Nach knapp einhundert Jahren war die Standsicherheit für das Gülper Wehr nicht mehr gewährleistet und eine Sanierung notwendig geworden.

Fachlich zuständig:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018,
E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de

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BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg gegründet

Mitglieder sind 76 Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft/Energie und Wasser für sechs Millionen Menschen

Berlin, 30. November 2007 – Die Energie- und Wasserwirtschaft in Berlin und Brandenburg hat eine neue Interessenvertretung gegründet: Die Landesgruppe Berlin/Brandenburg des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin. Die Landesgruppenversammlung der neuen Organisation beschloss am Donnerstag, 29. November 2007, in Lübbenau die Verschmelzung ihrer beiden bisher getrennt arbeitenden Landesgruppen.

In der BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg sind 76 Unternehmen ganz unterschiedlicher Größenklassen und Organisationsformen organisiert. Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Unternehmen. Sie liefern Strom für rund sechs Millionen Menschen und versorgen Haushalte und Industrie mit Fernwärme und Erdgas. Außerdem sichern die BDEW-Mitglieder die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Als Vorsitzende der BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg wurden Jörg Simon, Vorstandsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe und Uwe Müller, Geschäftsführer der Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH gewählt.

Geschäftsführer der neuen BDEW-Landesorganisation sind Till Böhmer und Ralf Wittmann. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Berlin-Mitte.

Weitere Informationen


Patricia Nicolai
Pressesprecherin
Telefon 0 30 / 72 61 47-330
E-Mail presse@bdew.de

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Technische Denkmäler erhalten

Anlässlich des 16. Brandenburger Denkmaltages sagte die Landeskultusministerin Johanna Wanka, dass nichts die Brandenburger Kulturlandschaft so geprägt hat wie das Leben am und auf dem Wasser. Und dazu gehörten eben auch die Wasserwerke, Wassertürmen, Hebewerke, Schleusen, Kanäle oder Wasserfahrzeuge. Diese müßten für die Nachwelt erhalten bleiben. Sie wies auf die Flutung der Lausitzer Tagebaurestlöcher hin, die nach langem Raubbau gerade begonnen wurde.

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Das Naturschutzgroßprojekt „Uckermärkische Seen“ wird fortgeführt

Bundesumweltministerium stellt weitere Finanzmittel zur Verfügung, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat der weiteren Förderung des Naturschutzgroßprojektes „Uckermärkische Seen“ in Brandenburg zugestimmt. Bis Ende 2010 wird der Bund insgesamt knapp 2 Millionen Euro für die Sicherung dieses national bedeutenden Landschaftsraumes bereitstellen.
Mit rund 25.000 Hektar Kerngebiet und 92.000 Hektar Projektgebiet sind die
Uckermärkischen Seen das größte Projekt des Bundes-Förderprogramms zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Bereits zwischen 1996 und 2007 hatte der Bund das Projekt, dessen Träger der Förderverein „Feldberg-Uckermärkische Seenlandschaft“ ist, mit insgesamt 13,5 Millionen Euro gefördert.
Die Uckermärkischen Seen umfassen eine herausragende Landschaft. Mehr als 170 natürlich entstandene Seen weisen eine enorme Vielfalt an Gewässerlebensräumen auf, eine beeindruckende Artenausstattung sowie eine hervorragende Wasserqualität.
Einbezogen sind auch über 200 Moorflächen und 2000 Hektar Heiden, Dünen oder Trockenrasen. Ausgedehnte alte und naturnahe Buchenbestände und noch weitgehend intakte Moor- und Bruchwälder unterstreichen ebenso den Wert der Landschaft wie das Vorkommen zahlreicher gefährdeter Arten. Schreiadler, Fischadler und Seeadler weisen im Projektgebiet jeweils mehrere Brutreviere auf; der Kranich besiedelt das Gebiet mit etwa 100 Brutpaaren. Biber und Otter, verschiedene Fledermäuse und über 800 Schmetterlingsarten gehören ebenso wie die Rotbauchunke, der Laubfrosch oder die Sumpfschildkröte zu der bemerkenswerten Faunenausstattung. Die biologische Vielfalt ist heute weltweit stark bedroht.
Auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt, 2004 in Kuala Lumpur, wurde beschlossen weltweit ein Netz von Schutzgebieten aufzubauen und dieses weiterzuentwickeln, um den Biodiversitätsverlust bis 2010 zu stoppen. Mit dem Projekt „Uckermärkische Seen“ leistet Deutschland hierzu einen wichtigen Beitrag.
Mit dem Bundesförderprogramm „Naturschutzgroßprojekte“ trägt der Bund seit 28 Jahren zum Schutz des nationalen Naturerbes und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen im Naturschutz bei. Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, großflächige, gesamtstaatlich repräsentative Landschaften mit besonders wertvollen Lebensräumen für bedrohte Tiere und Pflanzen langfristig zu sichern. Insgesamt wurden seit 1979 über 350 Millionen Euro Bundesmittel bereitgestellt. Die Projekte werden durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreut.

Weitere Informationen:
www.bmu.de/naturschutzwww.bfn.de: Bundesförderprogramm „Naturschutzgroßprojekte“

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Brandenburg novelliert Wasserrecht

Die brandenburgische Landesregierung hat dem Landtag das neue Wassergesetz zugeleitet. Es soll bereits vor dem Inkrafttreten des Umweltgesetzbuches auf Bundesebene wesentliche Bereiche der Wasserwirtschaft neu regeln. Die Neuregelungen betreffen vor allem den Hochwasserschutz, den Abbau von Bürokratiekosten bei den Unternehmen, die Bildung von Beiräten und neue Strukturen der Gewässerunterhaltungsverbände. Derzeit belaufen sich die Unternehmenskosten, die durch wasserrechtliche Vorschriften entstehen, auf etwa 2,9 Millionen Euro. Durch das neue Wasserrecht sollen diese Kosten um jährlich 500 000 Euro reduziert werden.
Die Mitgliederstrukturen der Gewässerunterhaltungsverbände, denen gesetzlich die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung obliegt, bedürfen nach Auffassung der Landesregierung einer Überprüfung unter Effizienzgesichtspunkten. Ziel der Landesregierung sind dabei leistungsfähige und wirtschaftlich effiziente Verbandsstrukturen, wobei insbesondere auch die Voraussetzungen für Zusammenschlüsse geschaffen werden sollen, um Optimierungspotentiale auszuschöpfen. So sollen die Verbände auch darauf vorbereitet werden, weitere Bewirtschaftungsaufgaben zusätzlich übernehmen zu können. Wirtschaftlich seien insbesondere Verbände mit großen Verbandsgebieten und schlanken Verwaltungsstrukturen. Deshalb werden zukünftig die Fusion von Verbänden ebenso zugelassen wie Zwangszusammenschlüsse ermöglicht. Strittig bleibt hierbei noch die Frage der Refinanzierung. So räumt das Gesetz nun den Kommunen einen Entscheidungsspielraum ein. Diese Regelung stößt jedoch auf Kritik, da hierdurch das Erhebungsverfahren für die Gemeinden komplizierter wird.

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Brandenburg eröffnet neue Polder auf der Insel Küstrin

Ein Polder mit einer Größe von 9 ha wurde Anfang Oktober als Überflutungsraum für die Oder frei gegeben. Weitere Entspannung bei der Hochwassergefahr wird erreicht, wenn die Deiche zum Staffelnder Polder im Nationalpark Unteres Odertal im Winter 2007 frei gegeben werden. „Die natürliche Flussdynamik unterstützt die Bildung von Mooren, ermöglicht seltenen Vögeln das Überleben und dient nicht zuletzt dem Hochwasserschutz „, sagte Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze. Die Öffnung der Deiche sei eine naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme im Oderprogramm zur Deichsanierung. Auf der Insel Küstrin  würden die Deiche an zwei Stellen geöffnet. Weiterhin sei geplant, dass im Staffelnder Polder im Totalreservat des Nationalparks die Deiche teilweise geöffnet werden.

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Auswirkungen der Demographie auf die Infrastruktur

Vor zwei Jahren hat die brandenburgische Staatskanzlei das Berliner Institut für Ressourcenmanagement inter3 mit der Studie „Zukunftsfähige Infrastrukturangebote für schrumpfende Regionen: Unternehmenskonzepte und Regulierungsinnovationen am Beispiel von Wasser und Verkehr in Brandenburg“ beauftragt. Mithilfe des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Agrar- und Umweltministeriums Brandenburg wurden in den vergangenen Monaten im Rahmen des Projekts vor allem die Auswirkungen des demographischen Wandels auf Trink- und Abwasser untersucht. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Projektphase wurden Ende Mai 2007 in der Potsdamer Staatskanzlei präsentiert. Anfang 2008 sollen dann verallgemeinerungsfähige Empfehlungen zur bestmöglichen Aufgabenerfüllung, zur Entwicklung der Größe von Unternehmen und Versorgungsgebieten zu innovations- und wettbewerbsfähigen Größenstrukturen und zur Erschließung neuer Geschäftsfelder vorgelegt werden, die dann auch umgesetzt und durch die Landespolitik unterstützt werden sollen.

Die Beteiligten des Projekts haben die Arbeitsgemeinschaft „Zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Brandenburg“ gegründet. Zu den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zählen zwölf Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung, die sich über regionale Kooperationen, Finanzierungsmöglichkeiten und demographisch untersetzte Planungen in Positionspapieren verständigen. Zwei der drei geplanten Positionspapiere liegen bereits vor. Teil I beschäftigt sich mit der „Interkommunalen Kooperation“, Teil II mit „Finanzierungsstrukturen unter Berücksichtigung des demographischen Wandels“. Teil III zum Thema „Planung“ ist derzeit in der Endabstimmung.

Wie das Brandenburger Umweltministerium mitteilt, dürfte ein Lösungsansatz darin bestehen, „die kleinteilige Struktur der Aufgabenträger sehr kritisch zu hinterfragen. Ziel der Landesregierung und der politisch Verantwortlichen muss es sein, langfristig wirtschaftlich tragfähige Organisationseinheiten zu schaffen. Die Entwicklung einer stärker regional organisierten Wasserver- und Abwasserentsorgung ist allerdings vor allem eine Aufgabe der Gebietskörperschaften, die zukünftig stärker verfolgt und verstärkt werden muss. Vorgeschlagen wird ein Informationspool für Kooperations- und Fusionswillige, die bei der Klärung rechtlicher, betriebswirtschaftlicher beziehungsweise technischer Fragen behilflich sein kann.“ Gefordert werden Änderungen am Kommunalabgabengesetz, unter anderem die Möglichkeit der Mengendegression in der Tarifstruktur.

Die Papiere sind zu beziehen über:

Institut für Ressourcenmanagement
Otto-Suhr-Allee 59, 10585 Berlin
Tel. (0 30) 34 34 74 46
www.inter3.de

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Badegewässerkarte für Brandenburg

Das Landes-Umweltministerium hat die aktuelle Badegewässerkarte  ins Internet gestellt, dort findet man beispielsweise Informationen zu Blaualgenbelastung oder Sichttiefe der Badestellen.

www.mluv.brandenburg.de/badestellen

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Brandenburg unterstützt Mit 141 Millionen Euro Abwasserverbände

Das Umweltministerium antwortete auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei, dass seit 1999 59 Verbände beim Land einen Antrag auf finanzielle Förderung aus dem Schuldenmanagementfonds gestellt haben. Davon haben sieben wirtschaftlich stabile Verbände nur eine relativ geringe Unterstützung in Form einer sog. Fusionsprämie beantragt. Aus dem Schuldenmanagementfonds sind weitere 32 Verbände inzwischen entlassen worden, für 20 Verbände besteht gegenwärtig noch ein intensiver Beratungsbedarf. Hintergrund sind die fehlerhafte Abwasserpolitik aus den neunziger Jahren, als viel zu große Klärwerke gebaut wurden. In dem Schuldenmanagementfonds sind knapp 166 Millionen €, von denen bisher gut 141Millionen € ausgezahlt wurden. Für weitere 28 Millionen € besteht noch Sanierungsbedarf. Der Fonds läuft im Herbst 2008 aus, Umweltministerium, Innenministerium und Finanzministerium werden bis zum Herbst 2007 über eine Fortführung entscheiden.

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Kläranlagen und Abwasserverbände 2023

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Vermissen Sie einen Link zu Ihrer Kläranlage? Senden Sie uns doch einfach eine kurze E-Mail an fachwissen@klaerwerk.info.

Alle Anlagen sind alphabetisch geordnet.

Aalen – 5 Kläranlagen zwischen 3.500 und 80.000 EW
www.sw-aalen.de/abwasser-klaer.html
Aggerverband – Betreiber von 37 Kläranlagen
www.aggerverband.de
AhrensburgStadtbetriebe – Kläranlage mit 50.000 EW
http://www.stadtbetriebe-ahrensburg.de/abwasser/abteilungen/klaeranlage/
Aken – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 27.000 EW
www.klaeranlage.azvaken.de/ 
Am Klosterwasser – Abwasserzweckverband – Betreiber von 5 Kläranlagen
www.azvak.de/html/bestehende_anlagen.html
Apfelstädt-Ohra – Wasser und Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 27.000 EW
www.wazv-ao.de/ao_aw_006.htm
Aschaffenburg – Kläranlage mit 200.000 EW
https://www.aschaffenburg.de/Buerger-in-Aschaffenburg/Planen-Bauen-und-Wohnen/Klaeranlage/DE_index_3745.html
Augsburg –  Kläranlage mit 800.000 EW
http://www.augsburg.de/index.php?id=19053 
Babenhausen – Kläranlage mit 36.000 EW
http://www.babenhausen.de/de/energie-und-umwelt/wissenswertes-rund-um-die-stadtentwaesserung/so-funktioniert-unsere-klaeranlage.aspx 
Bad Reichenhall – Kläranlage mit 55.000 EW
www.stadt-bad-reichenhall.de/einricht/einricht_klaer/body_klaer_1.htm
Bad Vilbel – Kläranlage mit 89.000 EW
www.ka-badvilbel.de/
Bad Waldsee – 3 Kläranlagen zwischen 1.000 und 25.000 EW
http://www.sew-bad-waldsee.de/ 
Balingen – Zweckverband Abwasserreinigung – Kläranlage mit 124.000 EW
http://www.klaeranlage-balingen.de/index.php?key=klaeranlage_einfuehrung 
Bayer – Werk Krefeld/Uerdingen – Abwassermenge 50.000 m³/d
https://www.klaerwerk-krefeld.org/
Bebra – Kläranlage mit 25.000 EW
www.stadtwerke-bebra.de/
Beeskow und Umland – Wasser- und Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 20.000 EW.
www.beeskow-wasser.de/abwasser1.htm
Berching – Kläranlagen mit 950 und 12.000 EW
www.berching.de/upload/540408X101894e88b3XY6f50/1509884861_Acrobat_41.pdf
Bergisch Gladbach – Kläranlage größer 100.000 EW
www.bergischgladbach.de/Abwasserwerk.aspx
Berliner Wasserbetriebe – Betreiber der 6 Klärwerke Berlins
www.bwb.de
Bibertal-Hegau (Ramsen, Schweiz) – Kläranlage mit 135.000 EW
www.ara-ramsen.ch/index.htm 
Birmensdorf – AZV von 6 Gemeinden
www.birmensdorf.ch/de/portrait/klaeranlage/
Bischofswerda-Röderaue – Zweckverband – Kläranlagen für ca. 14.500 Einwohner
www.wvbiw.de/abwasser.php
Bitterfeld-Wolfen – Gemeinschaftsklärwerk – Kläranlage mit 422.000 EW
https://www.gkw-bitterfeld-wolfen.de/#
Bodelshausen – Kläranlage mit 3 Mitarbeitern
www.bodelshausen.de/servlet/PB/menu/1041020/index.html
Böhmfeld – Kläranlage mit einer Biologie von 500 m³ Inhalt
www.altmuehlnet.de/gemeinden/boehmfeld/dorf/agenda_21/tdot-ka/ak-w_tdot-ka.htm#prog
Boppard – Kläranlagen von 1.600 EW bis 14.500 EW
www.boppard.de/2001/html/kanalwerke.htm#Technik
Börde – Trink- und Abwasserverband – Betreiber von 14 Kläranlagen
www.tav-boerde.de/entsorgungsgebiet.php
Bourtanger Moor – Trink- und Abwasserverband – Kläranlagen mit insgesamt ca. 30.000 EW
www.tavbm.de/
Breisgauer Bucht – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 660.000 EW
www.azv-breisgau.de/
Braunschweig – Abwasserverband – Kläranlage mit 350.000 EW
www.abwasserverband-bs.de/
Bremen – Bremer Kläranlagen mit Kanalnetzsteuerung der Stadt Bremen
www.hansewasser.de/sixcms/detail.php?id=580
Bremerhaven – Entsorgungsgesellschaft – Kläranlagen mit 600.000 EW und 12.000 EW
www.beg-bhv.de/indexbeg.html
Chiemsee – Abwasser- und Umweltverband – Kläranlage mit 85.000 EW
http://www.azv-chiemsee.de/abwasser_klaeranlage.php
Coesfeld – Kläranlage mit 130.000 EW
www.abwasserwerk-coesfeld.de/
Delmenhorst – Abwasseranfall 19.000 m³/d.
www.delmenhorst.de/versorgung/abwasser/
Detmold – Kläranlage mit 135.000 EW
http://www.detmolder-abwasser.de/
Dresden – Stadtentwässerung – Interaktive Kläranlage Dresden
www.stadtentwaesserung-dresden.de
Donaueschingen – Kläranlage mit 92.000 EW
www.gvv-donaueschingen.de/index.php?page=53
Duderstadt – Kläranlage mit 37.000 EW.
www.ewb-duderstadt.de/page.php?page=/ewb/abwasser/abwasser.html
Düren – Kläranlage für  310.000 EW
http://www.wver.de/abwassertechnik/broschueren/broschuere_dueren_pdf.php 
Duisburg – Betrieb von 3 Kläranlagen
www.wb-duisburg.de/produkte/wasser/wasser/Klaeranlagen.php
Eberswalde – Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
http://www.zwa-eberswalde.de/index.php?article_id=107
Eifel-Rur – Wasserverband – 48 Kläranlagen mit gesamt 2,2 Mio. EW
www.wver.de/
Eisenhüttenstadt – TAZV Oderaue  – Kläranlage mit 99.000 EW
https://tazv.de/index.php?id=47
Eisleben-Einzugsgebiet – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 65.000 EW
www.azv-eisleben.de/html/rollsdorf.html
Emschergenossenschaft – 4 Kläranlagen insgesamt mehreren Mio. EW
www.eglv.de/index_frs.html
Erdinger Moos – Abwasserzweckverband – Virtuelle Kläranlage mit Betriebsdaten
www.azv-em.de/klaerwerk.html
Erftverband – Betreiber von 47 Kläranlagen
www.erftverband.de
Erfurt – Erfurter Entwässerungsbetrieb – Kläranlagen für 375.000 EW
www.entwaesserungsbetrieb.erfurt.de/eaw/entwaesserungsbetrieb/sachgebiete/klaerwerke/index.php 
Flensburg – Klärwerk mit 225.000 EW
www.tbz-flensburg.de/abwasser/klaerwerk/index.php 
Forbach – Kläranlage mit 7.000 EW.
www.forbach.de/inhalte/rathaus/einri-klaerwerk.html
Frohnbach – Zweckverband – Betreiber von 9 Kläranlagen
http://zvfrohnbach.de/homepage.php?rubrik=informationen&aktiv=aktuelles
Fürstenfeldbruck – Kläranlage mit 17.000 EW
www.fuerstenfeldbruck.de/ffb/web.nsf/id/pa_klaerwerk.html
Geldern – Kläranlage mit 80.000 EW
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2511/2511_main.htm
Gengenbach – Kläranlage für ca. 13.000 Einwohner
www.stadtwerke-gengenbach.de/de/produkte/abwasser/klaeranlage/
Genthin – Trink- und Abwasserverband – 2 Kläranlagen mit insgesamt 13.700 EW
www.tav-genthin.de/
Goch – Kläranlage mit 71.000 EW
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2610/2610_main.htm 
Göppingen – Klärwerk für ca. 330.000 EW
http://www.goeppingen.de/servlet/PB/menu/1043382_l1/index.html 
Gotha und Lkr. – Wasser- und Abwasserzweckverband – Betreiber von 3 Kläranlagen mit 173.000 EW
www.wazv-gotha.de/wag_aw_006.htm
Göttingen – Abwasseranfall 76.000 m³/d.
https://www.geb-goettingen.de/index.php?id=153
Götzenthal Abwasserzeckverband – Kläranlage für ca. 24.000 Einwohnerwerte
http://www.azv-goetzenthal.de/ka.html 
Grefrath – Kläranlage mit 142.000 EW
http://www.niersverband.de/index.htm
Grevesmühlen Zweckverband – Betreiber von 4 großen und 22 kleinen Kläranlagen
https://www.zweckverband-gvm.de/page/klaeranlagen.php
Griesheim – Kläranlage mit 50.000 EW
https://www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/staedtische-einrichtungen/klaeranlage/
Großenhain – Klärwerk mit 35.000 EW + 5 kleine KA
http://www.azv-grossenhain.de/ 
Großhabersdorf – Kläranlagen für ca. 4.000 Einwohner
www.grosshabersdorf.de/rathaus/klaeranlage.html
Güntersleben – Kläranlage mit 6.500 EW
www.guentersleben.de/einrichtungen/klaeranlage/
Günzburg – Landkreis – Kläranlagen für ca. 120.000 Einwohner
www.landkreis-guenzburg.de/behoerde/umwelt/wasser/abwasserbeseitigung/abwasserbeseitigung.htm
Gütersloh – Kläranlage Putzhagen – Klärwerk mit 150.000 EW
www.KA-Putzhagen.de 
Haiger – Kläranlage mit 34.00 EW
www.haiger.de/soziales/Kl%C3%A4ranlage%20Haiger.htm
Hainichen – Zweckverband Wasser- Abwasserentsorgung – 3 Kläranlagen mit insgesamt 36.840 EW
www.zwa-mev.de/htm/technische_anlagen.htm
Hamburg – Stadtentwässerung – Klärwerksverbund mit 2,2 Mio. EW
https://www.hamburgwasser.de/wasser/weg-des-wassers/klaerwerk
Hameln – Kläranlage mit 95.000 EW
https://www.abwasserbetriebe-weserbergland.de/unternehmen.html
Hannover – Kläranlage für ca. 800.000 Einwohner
www.hannover.de/stadtentwaesserung
Heidelberg – Abwasserverband – Kläranlage mit 360.000 EW
www.azv-heidelberg.de
Hemhofen – KLäranlage mit ca. 3.000 EW
http://www.hemhofen.de/index.php?id=351,43
Hürth – Kläranlage mit 90.000 EW
www.stadtwerke-huerth.de/page.php?page=/huerth05/produkte/abwasser/klaeranlage.html&navid=51
Ingolstadt – Zweckverband Zentralkläranlage – Kläranlage mit 275.000 EW
http://www.zka-ingolstadt.de/index.php?page=390 
Isar-Loisachgruppe – Abwasserverband – Klärwerk Wolfratshausen mit vielen Bildern
www.ka-wolfratshausen.de/html/start.htm
Kahl am Main – Kläranlage mit 15.000 EW
http://www.gemeindewerke-kahl.de/abwasser/abwasser.html
Kalkar-Rees – Abwasserbehandlungsverband – 2 Kläranlagen mit insgesamt ca. 76.000 EW
www.abwasserverband-kalkar-rees.de/index2.htm
Kassel –  Klärwerk KASSELWASSER – Kläranlage mit 340.000 EW
http://www.kasselwasser.de/inhalt/klaerwerk.html
Kempten (Allgäu) – Abwasserverband – Kläranlage mit 300.000 EW
www.avke.de/index.php?plink=gruppenklaerwerk&alink=klaeranlage
Kervenheim – Kläranlage für ca. 1.600 Einwohner
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2580/2580_main.htm 
Kevelaer – Kläranlage für ca. 30.000 Einwohner
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2561/2561_main.htm
Kiel – Klärwerk Bülk mit 380.000 EW
www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/66/tba/66_3/Objekte/klaerwerk_prae.pdf 
Kleine Spree – Abwasserzweckverband – Betreiber von 4 Kläranlagen
www.azvspree.de
Knetzgau – Kläranlage mit 19.000 EW
http://www.knetzgau.de/index.php?id=1798
Köln – Stadtentwässerungsbetriebe – 5 Kläranlagen mit insgesamt 1,82 Mio. EW
www.stadtentwaesserungsbetriebe-koeln.de/klaeranlagen.html
Konstanz – Entsorgungsbetriebe – Kläranlage mit 280.000 EW
www.konstanz.de/service/servicebetriebe/ebk/abwasserreinigung/klaeranlage/
Kornwestheim – Kläranlage für ca. 25.000 Einwohner
www.kornwestheim.de/kwhweb/kwhwg.nsf/Frame/26C9CA45240F63A441256AE800429A95
Kronberg – Abwasserverband – Kläranlage für 27.500 EW mit virtuellem Rundgang
https://www.av-kronberg.de/klaeranlage/
Köthen – Abwasserverband – Kläranlage mit 45.000 EW
www.avkoethen.de/index2.html
Leipzig – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH – Betreiber von 21 Kläranlagen
https://www.l.de/wasserwerke/kundenservice/wissenswertes/klaeranlagen
Landwehrbach – Kläranlage für 17.300 EW
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2431/2431_main.htm 
Langen – Abwasserverband Langen – Egelsbach – Erzhausen
http://www.abwasserlee.de/abwassertechnik.html 
Lindau – Kläranlage mit 10.000 bis 12.000 m³ Abwasser/Tag
https://www.gtl-lindau.de/gt-abwasser/klaerwerk
Lingen – Kläranlage mit 195.000 EW
www.ka-lingen.de/
Lippeverband – 6 Kläranlagen mit insgesamt ca. 761.000 EW
www.eglv.de/index_frs.html
Lorsch – Kläranlage mit 18.000 EW.
www.lorsch.de/pdf/folder_klaeranlage.pdf
Lübeck Entsorgungsbetriebe – 4 Kläranlagen für 150.000 EW
www.entsorgung.luebeck.de/leistungen/stadtentwaesserung/index.html 
Lüneburg – AGL Lüneburg
www.agl-lueneburg.de/
Lünen –  Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR
http://abwasser-luenen.de/
Malchow – Stadtwerke – max. Zulaufmenge Kläranlage 5.180 m³/d.
www.stadtwerke-malchow.de/index.php 
Mariaposching – Kläranlage mit 1.700 EW
www.schwarzach.de/mpokanal.htm#Gemeinde
Mariatal – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 170.000 EW
www.azv-mariatal.de/default_klaerwerk.htm
Markgröningen-Talhausen – Gruppenklärwerk mit 75.000 EW
www.zweckverband-talhausen.de/
Markt Bruckmühl – Kläranlage mit 25.000 EW
www.klaerwerk-markt-bruckmuehl.de/
Markt Kastl – Kläranlage mit 4.500 EW.
www.kastl.de/gemeinde/einricht/einrtext/klaeranlage.htm
Markt Mallersdorf-Pfaffenberg – Kläranlage mit 10.000 EW
http://www.mallersdorf-pfaffenberg.de/index.php?article_id=54
Markt Schwarzach – Kläranlage mit 9.000 EW
www.schwarzach.de/schkanal.htm#Gemeinde
Marktschorgast – Kläranlage mit 3.500 EW
www.marktschorgast.de/Rathaus/klaeranlage.htm
Meißen – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 105.000 EW
www.azv-meissen.de/Default.asp?mid=10&iid=14
Memmingen – Kläranlage mit 230.000 EW
https://umwelt.memmingen.de/gkw.html
Mittleres Illertal – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 95.000 EW
http://www.azvmi.de/
Mittlerer Rennsteig – Zweckverband Wasser und Abwasser Suhl – 4 Kläranlagen mit ca. 80.000 EW
www.zwas.de/index.html 
Mittler Mümling – Abwasserverband – Kläranlage mit 38.000 EW und 4 kleinen Kläranlagen bis 1.500 EW
www.avmm.de/
Mittlerer Rheingau – Abwasserverband – Kläranlage mit 75.000 EW
www.av-mittlerer-rheingau.de 
Modau – Abwasserverband – Kläranlage mit 55.000 EW
www.abwasserverband-modau.de/indexkla.htm
Mönchengladbach-Neuwerk – Kläranlage mit 550.000 EW
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2211/2211_main.htm
Monschau-Rosenthal – Membrananlage für 9.700 EW
http://www.wver.de/abwassertechnik/broschueren/broschuere_konzen_pdf.php 
Monsheim – Kläranlage für ca. 32.000 Einwohner
https://www.amp-monsheim.de/
Naumburg – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 60.000 EW
http://abwasserzweckverband.de/de/klaeranlage/klaeranlage.html
Nette –  Kläranlage mit 46.000 EW
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2321/2321_main.htm
Neumünster –  Kläranlage mit ca. 25.000 m³/t
www.neumuenster.de/tbz/index.php?article_id=41
Niederkassel – Abwasserwerk – Kläranlage mit 35.000 EW
www.abwasserwerk-niederkassel.de/html/allgemeines.html
Niederwinkling – Kläranlage mit 5.166 EW
www.schwarzach.de/ndwkanal.htm
Nieheim – Kläranlage mit 9.500 EW
www.klaeranlage-nieheim.de.vu/
Nieplitztal – Wasserwirtschaftsgesellschaft mbH – Kläranlage mit ca. 20.000 EW
www.wwn.de/userdat/WWN/anlagen/aw/katb_1.htm
Niersverband – Betreiber von 24 Kläranlagen
www.niersverband.de/index.htm
Niesky – Kläranlage mit 29.000 EW
www.stadtwerke-niesky.de/
Nürnberg – Stadtentwässerung – 2 Kläranlagen mit insgesamt 1,63 Mio. EW
http://nuernberg.de/internet/abwasser/
Obere Gersprenz – Abwasserverband – Interaktive Kläranlage
www.av-oberegersprenz.de/index2.php
Obere Lutter – Abwasserverband – Kläranlage mit 380.000 EW
www.obere-lutter.de/
Oberer Rheingau – Abwasserverband – Kläranlgen mit insgesammt 60.000 EW
www.abwasserverband-oberer-rheingau.de/index.htm
Oberes Lonetal – Abwasserzweckverband – Kanalnetz ca. 45 km.
www.amstetten.de/abwasserbeseitigung.html
Offenburg – Abwasserzweckverband Raum Offenburg – Kläranlage mit 135.000 EW
http://www.azv-offenburg.de/ 
Oldenburg – Ostfriesischer Wasserverband – Virtuelle Kläranlage
www.oowv.de/index.php?id=539&layout=&style=
Orla – Wasser- und Abwasserzweckverband – 4 Kläranlagen mit insgesamt 44.000 EW
www.zv-orla.de/verband/fr_verband.htm
Osnabrück – 2 Klärwerke
https://www.stadtwerke-osnabrueck.de/kontakt-hilfe/standort-klaerwerk-eversburg-hellern
Ostharz – Wasserver- und Abwasserentsorgungsverband – 5 Kläranlagen mit ges. über 70.000 EW
www.zweckverband-ostharz.de/
Ostuckermark – Wasserver- und Abwasserentsorgungsverband – 2 Kläranlagen mit insgesamt über 70.000 EW
www.zowa-web.de/
Paderborn – Gruppenklärwerk für 536.000 EW
www.paderborn.de/microsite/steb/gkw-sande/index.php
Peitz Wasserver- und Abwasserentsorgung GmbH – Kläranlage mit 12.000 EW
www.gewap.de/cms/page/index.php?katID=4
Pfattertal – Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung – 2 Kläranlagen mit insgesamt über 10.000 EW
www.azv-pfattertal.de/
Pinneberg – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 450.000EW
www.azv-pinneberg.info/abwassertechnik.php
Pinzgauer Saalachtal – Reinhalteverband
https://www.rhv-saalfelden.org/klaeranlagen/klaeranlage-saalfelden/luebersicht.html
Potsdam Nord – Stadtwerke Potsdam – KLärwerk mit 90.000 EW
http://www.swp-potsdam.de/swp/de/wasser/ueber-uns-ewpw/umweltschutz-ewpw/klaeranlage-potsdam-nord-ewpw/klaeranlage-potsdam-nord.php 
Rain – Kläranlage mit 24.000 EW
www.rain.de/betriebe/klaerwerk/
Reutlingen – 3 Kläranlagen (140.000 EW + 79.000 EW + 22.500 EW)
https://www.ser-reutlingen.de/de/Abwasser/Klaerwerke
Röderaue – Abwasserzweckverband – 5 Kläranlagen mit insgesamt über 7.000 EW
www.azv-roederaue.de/Frames/index2.html
Rostock – Eurawasser – 2 Kläranlagen mit insgesamt 460.000 EW
https://www.nordwasser.de/abwasser/entsorgung/klaeranlage-rostock
Ruelzheim – Kläranlage mit 41.500 EW
http://www.gemeindewerke-ruelzheim.de/abwasser/weg.html
Ruhrverband – 73 Kläranlagen mit insgesamt über 3,308 Mio EW
www.ruhrverband.de/ruhrverband_de/html/frame_wasserguete.html
Saale-Rippachtal – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 17.000 EW
www.azv-sr.de/
Saar – Entsorgungsverband – Verband mit ca. 35 Kläranlagen
www.entsorgungsverband.de/klaeranlagen_abwasser.html
Schramberg – 3 Kläranlagen zwischen 2.600 EW und 41.000 EW
https://www.stadtwerke-schramberg.de/de/Privatkunden/Abwasser/Klaeranlagen
Schweinfurt – Klärwerk mit 250.000 EW
http://www.schweinfurt.de/wirtschaft-wissenschaft/stadtentwaesserung/index.html
Schwerin – Kläranlage für Schwerin
www.saesn.de/s/abwasserent/klaeranlage_sn.html
Setterich – Kläranlage mit 51.239 EW
http://www.wver.de/abwassertechnik/broschueren/broschuere_setterich_pdf.php 
Siegen – Entsorgungsbetrieb – Betreiber von 3 Kläranlagen
www.esi-siegen.de/
Sonneberg – Wasser- und Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 48.375 EW
http://www.wasserwerke-sonneberg.de/v3/abwasser/klaeranlagen-sh.php
Stadtlohn – Kläranlage mit 30.500 EW
https://www.stadtlohn.de/bauen-wirtschaft/umwelt-und-klima/abwasserbeseitigung/
Starnberger See – Abwasserverband – Kläranlage mit 100.000 EW
www.av-starnberger-see.de/t_5.htm
Steinhäule Klärwerk Zweckverband – Klärwerk mit 445.000 EW
https://www.zvk-s.de/
Stiefenhofen– 3 Klärwerke
https://klaerwerk.info/Archiv/Klaeranlagen-Stiefenhofen 
Straelen – Kläranlage mit 12.800 EW
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2420/2420_main.htm
Stuttgart – Stadtentwässerung – Betreiber von 4 Kläranlagen
www.stuttgart-stadtentwaesserung.de/start.html
Suderburg – 3 Kläranlagen mit insgesamt 11.300 EW
www.suderburg.de/klaeranlage/grundlagen/index.htm
Südholstein– azv –  größtes Klärwerk Schleswig-Holsteins
www.azv.sh 
Trier – Stadtwerke- 2 Kläranlagen mit 186.000EW
www.stadtwerke-trier.de/swt/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend&ACTION=ViewPage&Page.PK=243 
Tübingen – Kläranlage mit 100.000 EW
www.tuebingen.de/25_13485.html
Überlingen –  Zweckverband Abwasserbeseitigung Überlinger See – Klärwerk für 53.000 EW
http://www.klaerwerk-ueberlingersee.de/klaerwerk.html
Uffenheim – Kläranlage mit 20.000 EW
http://ka-uffenheim.flowchief.de/
Untere Ahr – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 115.000 EW
www.azv-untere-ahr.de/
Untere Argen – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 40.000 EW
https://www.wav-untereargen.de/abwasserreinigung/klaeranlage
 Untere Elz – Abwasserzweckverband – Kläranlge mit 40.000 EW
www.azv-untere-elz.de/
Untere Döllnitz -Abwasserverband – Betreiber von 4 Kläranlagen
www.abwasser-oschatz.de/?c=home
Unterer Neckar – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 80.000 EW
http://www.edingen-neckarhausen.de/
Untere Rodau – Abwasserverband- Kläranlage mit 80.000 EW
www.abwasserverband-untere-rodau.de/ 
Unteres Schussental – Abwasserverband – Kläranlage für 50.000 EW
www.av-unteres-schussental.de/data/index.php
Unteres Sulmtal – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 200.000 EW
www.azv-unteres-sulmtal.de/ 
Untere Zschopau – Abwasserzweckverband – Kläranlagen für ca. 18.807 Einwohner
www.azv-untere-zschopau.de/1.html
Unterschleißheim Eching und Neufahrn – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 120.000 EW
www.abwasserzv.de/index.php?id=0,25
Verl-Sende Gemeinschaftsklärwerk – Kläranlage mit 30.000 EW
www.klaerwerk.info/Archiv/Klaeranlage-Verl 
Viereth-Trunstadt – Kläranlage mit 6.000 EW.
www.viereth-trunstadt.de/politik_und_verwaltung/die_klaeranlage/
Vogtland Zweckverband Wasser und Abwasser- 75 Kläranlagen für ca. 225.000 Einwohner
www.zwav.de/
Wallenhorst – Kläranlage mit ca. 5.000 m³ Abwasser/Tag
www.wallenhorst.de/index.php?id=294
Wansdorf – Große Kläranlage Wansdorf
https://www.k-w-g.de/
Weißach- und Oberes Saalbachtal – Abwasserzweckverband – Kläranlage Heidelsheim mit 100.000 EW
www.av-weissach.de/index.php
Weiße Elster-Greiz Zweckverband Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung – 2 Kläranlagen mit insgesamt über 77.000 EW
www.taweg-greiz.de/
Werder-Havelland – Wasser- und Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 30.000 EW
www.wazv.de/Einrichtungen/Klaranlage/klaranlage.html
Westsächsische Abwasserentsorgungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH – 22 Kläranlagen
http://www.wad-gmbh.de/AZV
Wien – Entsorgungsbetriebe Simmering – Hauptkläranlage Wien mit 4 Mio. EW
https://www.ebswien.at/klaeranlage/
Winden – Kläranlage in Winden im Elztal
www.winden-im-elztal.de/einricht/klaeranlage.html
Woffelsbach am Rursee – Membrananlage für 6.200 EW
www.wver.de/abwassertechnik/broschueren/broschuere_woffelsbach_pdf.php 
Wolfsburg – Abwasserverband – Kläranlage mit 170.000 EW
www.abwasserverband-wob.de/
Wupperverband – Betreiber von 11 Kläranlagen
www.wupperverband.de/aufgaben/abwasser/unsere.klaerwerke.html 
Würzburg– Entwässerungsbetrieb – Abwassermenge 17.000.000 m³/Jahr
www.ebw.wuerzburg.de/klaerwerk.htm 
Wyhratal – Abwasserzweckverband
www.azv-wyhratal.de/
Zeulenroda – Zweckverband Wasser/Abwasser – Betreiber von 5 Kläranlagen
www.zv-waz.de/data/abwasserAllgemeines.php
Zwickau – Wasserwerke Zwickau – Betreiber von 65 Kläranlagen mit ca. 225.00 EW
www.wasserwerke-zwickau.de/

Kläranlagen und Abwasserverbände

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Vermissen Sie einen Link zu Ihrer Kläranlage? Senden Sie uns doch einfach eine kurze E-Mail an fachwissen@klaerwerk.info.

Alle Anlagen sind alphabetisch geordnet.

Abwasser – Videos Ablage

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Quelle: CS
Saubere Energie dank Abwasserreinigungsanlage
Bericht vom Schweizer Fernsehen zur Abwasserwärmenutzung in Neuhausen am Rheinfall
  https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/saubere-energie-dank-abwasserreinigungsanlage?id=d4576ab1-44df-40e0-9d5f-95edb5cf7bf6
TedTalk von Christoph Lüthi: „Why shit matters“ 
  https://www.youtube.com/watch?v=d4yD0kz34jg&feature=youtu.be
Umwelt trifft Technik – Stadtentwässerung Stuttgart
  https://www.stuttgart-stadtentwaesserung.de/fileadmin/user_upload/Medien/264-Information-Ausbildung-SES_01-2017.mp4
Schweizer Gewässer – Alles klar? 
  https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wasser/dossiers/gewaesserentwicklung_alles_klar.html
Rückstausicherung und Überflutungsschutz(Film) 
  http://www.erftverband.de/rueckstausicherung-und-ueberflutungsschutzfilm/
Bau der Kläranlage für Mexico-City: TW-Zufluss 35 m³/s
  https://www.youtube.com/watch?v=AyBbujgMN0s
  https://www.youtube.com/watch?v=Yyq1o-kNj8g
Hannovers Kanalisation – Arbeit unter dem Asphalt | Wie geht das? 
  https://www.youtube.com/watch?v=cjr-mkBZJRs
•  Reportage über Kanalarbeiter 
  http://www.hannover.de/Media/01-DATA-Neu/Videos/Landeshauptstadt-Hannover/Umwelt/Stadtentw%C3%A4sserung/Filme-%C3%BCber-die-Stadtentw%C3%A4sserung/Reportage-%C3%BCber-Kanalarbeiter
Expedition in die Stuttgarter Unterwelt
  http://swrmediathek.de/player.htm?show=47e11e20-9841-11e5-8281-0026b975f2e6
Fachkraft für Abwassertechnik – Berliner Wasserbetriebe
  https://www.youtube.com/watch?v=1YqPatGE9Fg&feature=youtu.be
Funktionsweise einer Kläranlage – Lehrfilm  
  https://www.youtube.com/watch?v=3lzknouj4y0
Klodett auf der Kläranlage Weinheim
  https://www.youtube.com/watch?v=BS_eLfhzd3k
Der Erftverband im Film 
  http://www.erftverband.de/der-erftverbandfilm/
•  Die mechanische und biologische Abwasserreinigung 
  https://www.youtube.com/watch?v=-eWdi3VEdt4
•  Wie eine Kläranlage funktioniert
  https://www.youtube.com/watch?v=ipWCD1ktw9U&feature=related
•  Die Kanalarbeiter  
  https://www.youtube.com/watch?v=-rUHvLrrXVI
Kostenfalle Kanalisation 
  https://www.youtube.com/watch?v=BswnFCU8J68
Jahrhundert altes Tunnelsystem unter Hamburg 
  https://www.youtube.com/watch?v=suFglCSuTJI
Mischen impossible: Hamburgs neues Abwassersystem 
  http://www.daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/sendung/grauwasser-102.html
•  Sebastian und der Stuttgarter Drecksjob? 
  http://www.dasding.de/stuttgart/Underground-in-Stuttgart/-/id=601220/did=831754/nid=601220/1lxskyi/index.html
Abwasser-Videos des RHV Pinzgauer Saalbachtal
  http://www.rhv-saalfelden.org/index.php?main=messages&page=25
«ZWAR» – Lehrfilm – Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  http://vimeo.com/43592852 
Alles klar – Kläranlage Wien
  http://vimeo.com/42397388
Der etwas andere Geschäftsweg – Wie funktioniert eine Kläranlage? KA Nürnberg II
  http://vimeo.com/69976200
•  Biogas Klärwerk: Die Energiewende kommt!  
  http://vimeo.com/69107386
Aus Wiesbaden zum Thema: Wasser 
  http://sonntags.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/ed5f1a46-a5d7-3541-a95b-05647a147723/20194981?mediaType=Video#
•  Mach‘ Deine Zukunft klar! (Fachkraft für Abwassertechnik) 
  http://www.hannover.de/Media/01-DATA-Neu/Videos/Landeshauptstadt-Hannover/Umwelt/Stadtentw%C3%A4sserung/Filme-%C3%BCber-die-Stadtentw%C3%A4sserung/Mach%27-Deine-Zukunft-klar!-Fachkraft-f%C3%BCr-Abwassertechnik
Reportage über Kanalarbeiter 
  http://www.hannover.de/Media/01-DATA-Neu/Videos/Landeshauptstadt-Hannover/Umwelt/Stadtentw%C3%A4sserung/Filme-%C3%BCber-die-Stadtentw%C3%A4sserung/Reportage-%C3%BCber-Kanalarbeiter
•  Dat (Ab-)Wasser vun Kölle  
  http://www.youtube.com/watch?v=0hAxDMN5V0Q
•  Besuch bei dem Klärwerk in Münster  
  http://www.youtube.com/watch?v=02BsWIrTUTU
•  Energie aus Abwasser 
  http://www.youtube.com/watch?v=K2XYaymks-I
Stadtentwässerung Hannover: „Die Lange Nacht der Berufe“
  http://www.youtube.com/watch?v=kt3e1T0YK_M
Berufsausbildung bei der Stadtverwaltung Neuss: Fachkraft für Abwassertechnik
  http://www.youtube.com/watch?v=ipXFF4DPHcQ
Ausbildung: Fachkraft für Abwassertechnik bei den Stadtwerke Osnabrück
  http://www.youtube.com/watch?v=jNUUrjTbfIE
Fachkraft für Abwassertechnik beim Entsorgungsverband Saar 
  http://www.youtube.com/watch?v=aGTbVETbovg
Ausbildungsangebote der Stadtentwässerung Dresden GmbH  
  http://www.youtube.com/watch?v=osh99_6czkY
Kanal-TV-Untersuchung  
  http://www.youtube.com/watch?v=38AVy6a7qhM&feature=related
Sanierung des Niederhafendükers in Hamburg  
  http://www.youtube.com/watch?v=DXeqxX5pwCE&feature=related
Befahren der Kanalisation
  http://www.youtube.com/watch?v=0Im3_hcUXyQ&feature=related
•  Linersanierung 
  http://www.youtube.com/watch?v=OQb_GkuBZEw&feature=BFa&list=PLC3B45FCA5F385439
Can You Feel The BSB Tonight – Lied über den BSB
  http://www.youtube.com/watch?v=us_65b3-IsM
•  Azubis gesucht: Berufsbild Fachkraft für Abwassertechnik 
  http://vimeo.com/45624804
•  Resümee 14. Dresdner Abwassertagung 
  http://vimeo.com/40937036
•  Sanierung Altstädter Abfangkanal am Blauen Wunder Juli 2012 
  http://vimeo.com/45625175
Film Energiedetektive – Azubis azv Südholstein
  http://www.azv.sh/umweltbildung/film-energiedetektive.html
•  Wie funktioniert eine Kläranlage? 
  http://www.youtube.com/watch?v=TOl-4d2XzUc
Klärwerk Darmstadt  
  http://www.youtube.com/watch?v=Qmb0U44_k1g 
•  Wo landet Bremens Abwasser?  
  http://www.youtube.com/watch?v=LvuEFKwDhcE 
Im Untergrund von Dresden – Regenauslassbauwerk
  http://vimeo.com/31195765 
Klärschlammvergasungsanlage – Pilotprojekte der Stadtentwässerung Mannheim auf Video
  http://www.mannheim.de/mediathek/beitrag/klaerschlammvergasungsanlage 
Pulveraktivkohle-Anlage – Pilotprojekte der Stadtentwässerung Mannheim auf Video
  http://www.mannheim.de/mediathek/beitrag/pulveraktivkohle-anlage 
•  Rundgang Sauberes Wasser – Klärwerk Werdhölzli
  http://www.stadt-zuerich.ch/content/ted/de/index/entsorgung_recycling/ueber_uns/rundgaenge/rungang_klaerwerk.html 
Videos zur Schachtsanierung
  http://hermes-technologie.de/cms/content/view/252/211/ 
•  ARA Thunersee 
  http://www.youtube.com/watch?v=jwvKGBPnumc&feature=related 
So wird’s gemacht – Wasser und Kläranlagen 
  http://www.youtube.com/watch?v=WNlVKqNzJf8&feature=related 
Das Entsorgungszentrum in Leverkusen-Bürrig 
  http://www.youtube.com/watch?v=-eeNo6HjpPM&feature=related 
Leon auf der Spur des AbwassersWie funktioniert eine Kläranlage?  
  http://www.youtube.com/watch?v=TOl-4d2XzUc&feature=related 
•  Die Geschichte der Toilette 
  http://vimeo.com/3118323 
•  Der Weg des Dresdner Abwassers 
  http://vimeo.com/26857826 
Neue Klärschlammbehandlungsanlage in Dresden-Kaditz 
  http://vimeo.com/26047651 
Wärme aus Abwasser – Pilotprojekt der Stadtentwässerung Dresden
  http://vimeo.com/25085238 
•  Mikrokosmos Kläranlage – Aufbau einer Kläranlage und Funktion der einzelnen Stationen
  http://iwr.tuwien.ac.at/fileadmin/mediapool-wasserguete/_Downloads/Film_Mikrokosmos/Mikrokosmos_Kl%C3%A4ranlage.flv 
•  Energie gewinnen aus Abwärme im Abwasser 
  http://www.youtube.com/watch?v=vGnRY3wyAIA 
•  Wie eine Kläranlage funktioniert – Film der Kläranlage Hamburg
  http://www.youtube.com/watch?v=ipWCD1ktw9U&feature=related 
•  Wohin mit dem Abwasser – Film der Kläranlage Husum 
  http://www.youtube.com/watch?gl=DE&v=pRrK8pIGMNQ 
Mittendrin in einer Kläranlage 
  http://www.youtube.com/watch?v=PDJuUNr4gLE&feature=related 
So wird’s gemacht – Wasser und Kläranlagen 
  http://www.youtube.com/watch?v=WNlVKqNzJf8&feature=related 
Rundflug über die Kläranlage Dresden-Kaditz
  http://stadtentwaesserung-dresden.de/360grad/ 
Die historische Kläranlage Essen-Rellinghausen  1/3 Die Geschichte
  http://www.youtube.com/watch?v=tt1s1KnnAu4&feature=related 
Die historische Kläranlage Essen-Rellinghausen  2/3 Ein Rundgang
  http://www.youtube.com/watch?v=3FxFF84Jzhg 
Die historische Kläranlage Essen-Rellinghausen  3/3 Die historische Sammlung
  http://www.youtube.com/watch?v=JqkqTVmFqiU&feature=related 
Bau der Kläranlage Idstein 1977  
  http://www.youtube.com/watch?v=3ojYikX_dj4 
Fremdwasserermittlung – Film der Fa. perwatec
  http://www.perwatec.de/Demonstrationsfilm.html 
Animation einer Kläranlage – Schulsoftware LernMax für den Sachunterricht
  http://www.youtube.com/watch?v=cWmoMVuOlNw 
Kläranlage Landau 1983 
  http://www.myvideo.de/watch/5562940/Klaeranlage_Landau_1983 
Ist mein privater Abwasserkanal wirklich dicht? Film zu GEA
  http://www.profundis.tv/nodigbau/index.php?content=video&kat=99&vid=393&language=de 
•  Grundstücksentwässerungs-Anlagen Film des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund
  http://www.tiefbauamt.dortmund.de/project/assets/template7.jsp?flv=entwasser&iid=flashvideo&smi=8.0 
Deammonifikation: Film zu biochemischem Pilotprojekt  
  http://www.intv.de/index.php?option=com_content&view=article&id=5829 
Die Adern von BerlinKläranlage Ruhleben
  http://www.youtube.com/watch?v=PQJMws5-r_Y&feature=fvw 
Erklärungen für Kinder zur Abwasserreinigung Kläranlage Wittlich
  http://www.youtube.com/watch?v=R9ae0KeYEnc 
•  DWA-Berufswettkampf im Fernsehen 
  http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/schwaben-und-altbayern-aktuell/gulliklettern-limpert-kanalisation-ID1284463048596.xml  
Mobile Toiletten – BioWC in den Schweizer Bahnen
  http://www.videoportal.sf.tv/video?id=6b599b29-cc6b-4a8c-9273-8045af279bbc 
Film zu Klärschlamm aus der Schweiz
  http://www.videoportal.sf.tv/video?id=873829a7-b72a-4f26-b44a-74b037471ada 
•  Klärwerk Großlappen – Schlammbehandlung
  http://www.muenchen-tv.de/archiv/Stadtrundgang___090708___Klaerwerk_%28B%29-706.html 
•  Faulturm der Staufener Bucht wird saniert 
  http://gbk.land-in-sicht.com/bad_krozingen_web_tv/faulturm_der_staufener_bucht_wird_saniert 
Kanalinspektion mit Kugelbild-Scanner
  http://www.youtube.com/user/ibak247#p/u/0/kJGb0zA_M6g 
Kurzfilm über die Kläranlage Putzhagen 
  http://www.gueterslohtv.de/Startseite.html?videoid=431&moviesuche=putzhagen&channel
•  Kläranlage Kloten/Opfikon – Film über die schweizer Kläranlage
  http://videoportal.sf.tv/video?id=8e7699ca-b061-4390-9f12-ca8d3f71c4b0 
•  Verstopfte Leitung – Video zur Kanalreinigung
  http://videoportal.sf.tv/video?id=d3962696-5db5-46b2-97ec-2473dde5b746 
Kläranlage Rostock -Biologische Reinigung
  http://www.myvideo.de/watch/2984995/Klaeranlage_2 
Kläranlage Rostock -Mechanische Reinigung 
  http://www.myvideo.de/watch/2985592/Klaeranlage_1 
Kläranlage Memmingen – Einweihung nach 9 Jahren Bauzeit
  http://www.youtube.com/watch?v=D5jD7VpE_MY 
Göttinger Abwassertage – Film des NDR
  http://www.youtube.com/watch?v=EBCohkaDIoA 
Medikamentenrückstände im Abwasser – Film der Versuchsanlagen der Uni Landau
  http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=3373962 
Endokrine Stoffe im Abwasser – Film aus Hessen
  http://www.youtube.com/watch?v=tmqgAomGMBE 
•  Kläranlage Dornbirn – Kurz-Video zum Rechengutanfall
  http://video.vol.at/video/37415/umweltschutz-tipp-9–josef-k–ng-von-der-kl–ranlage-dornbirn- 
Hauptklärwerk Trier – Film zur Abwasserreinigung
  http://www.swt.de/swt/Integrale?MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=1077&Media.Object.ObjectType=full 
Wärme aus Abwasser – Film zur Wärmegewinnung im Kanalnetz
  http://videoportal.sf.tv/video?id=7daab3d2-753a-4a63-81a1-5189eda893d9 
•  Doppelstöckige Regenwasserbehandlungsanlage
  http://www.youtube.com/watch?v=halWIxGu0ZI 
Die Hüter des Wassers – Ruhrverband 
  http://www.youtube.com/watch?v=jJ7ZUI0xuP4  (Teil1)
  http://www.youtube.com/watch?v=YgJA_KvPpmE  (Teil2)
•  Der Abwasser- und Umweltverband Chiemsee
  http://www.azv-chiemsee.de/abwasser_film.php 
Animationsfilm „Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung“ 
  http://grundstuecksentwaesserung.visaplan.com/ 
•  Historische Kläranlage Frankfurt – 360° Panorama Ansichten
  http://www.frankfurt360.de/60528ara/index.htm 
Video zur Funktionsweise einer Kläranlage 
  http://www.wasserverband-neufelderseen.at/video.html 
Virtueller Rundgang durch die Kläranlage Suderburg 
  http://www.suderburg.de/klaeranlage/index.html 
•  Panoramabilder Klärwerk Kassel 
  http://www.ks-keb.de/inhalt/panoramabilder.html 
Mitstrom-Kletterrechen in Funktion
  http://de.youtube.com/watch?v=Fa4ES5tbXUI
Film über eine private Grundstücksentwässerungsanlage:
Grundstückseigentümern wird auf anschauliche Weise präsentiert, wie eine Grundstücksentwässerungsanlage funktioniert, wie Undichtigkeiten behoben werden können, wie man sein Grundstück gegen Rückstau sichert und wie Dichtheitsprüfungen vorgenommen werden müssen. 
  www.hannover.de/stadtentwaesserung/020_tipps/070_filme/grundstueck/index.html 
•  Fotopanorama vom Betriebsstandort der Stadtentwässerung Hannover im Stadtteil Hainholz 
  http://www.hochbilddesign-touren.de/cms/stadtentwaesserung_hannover/index.php/verwaltungsgebaeude
Panorama Klärwerk Herrenhausen – Rundblick über das Klärwerk Herrenhausen 
  www.hochbilddesign.de/Pano-Tour/Stadtentwaesserung/Herrenhausen/Tour_Herrenhausen.html 
Panorama Klärwerk Gümmerwald – Rundblick über das Klärwerk Gümmerwald 
  http://www.hochbilddesign-touren.de/cms/stadtentwaesserung_hannover/index.php/klaerwerk-guemmerwald
•  Breisgauer Bucht – Klärwerk mit 600.000 EW – Ein Rundgang durch das Klärwerk
  http://de.youtube.com/watch?v=3lu4oB5ZxQ8 
•  Kläranlage Menden – Klärwerk mit 105 EW – Historische Reise durch die Anlage
  http://de.youtube.com/watch?v=NdnN1l5pqYE&feature=related 
Reportage / Klärwerk – Lustiges Interview auf dem Klärwerk Kohlfurth
  http://de.youtube.com/watch?v=VOt5JaqdEmA 
Neue Biogasanlage: Strom und Wärme aus dem Klärwerk Zwätzen – Einweihung
  http://de.youtube.com/watch?v=nN3P0uHn0Is 
Klärwerk Bremen – Wasser, immer in Bewegung
  http://de.youtube.com/watch?v=JdR4-99Y9YQ 
Brennstoffzelle im Klärwerk Moosburg – lebhaftige Erläuterungen
  http://de.youtube.com/watch?v=X6ekX4u6rHI&feature=related 

Informationen aus dem Saarland

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Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser aus dem Saarland gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#saar

2023
Getestete Bodenfilter ermöglichen effizienten Schadstoffabbau im Abwasser
Ausweitung des Abwasser-Monitorings auf SARS-CoV-2 im Saarland
2022
Aktion Wasserzeichen
Behördenvertreter aus Frankreich, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bei Workshop in Saarbrücken
Förderprogramm für private Regenwasserbewirtschaftung in Homburg
Frühwarnsystem soll vor Überschwemmungen schützen
Gewässergüte wird im Saarland online von Wissenschaftlern überwacht – kleine Fließgewässer im Fokus
Innovationen von heute für die Fachkräfte von morgen
Förderprogramm für private Regenwasserbewirtschaftung in Homburg
Neue Funktion zur Hochwasserwarnung über das Länderübergreifende Hochwasserportal
Sauberes Wasser durch bessere Kläranlagen – Maßnahmenprogramm zum Gewässerschutz steht – Allein 200 Mio. Euro fließen in Abwasserbereich
2021
Sauberes Wasser durch bessere Kläranlagen – Maßnahmenprogramm zum Gewässerschutz steht – Allein 200 Mio. Euro fließen in Abwasserbereich
Umweltministerium fördert private Regenwasserbewirtschaftung – Rund 248.000 Euro stehen der Gemeinde Eppelborn zur Verfügung
Neue Förderung für private Regenwasserbewirtschaftung – Umweltminister Jost ruft Kommunen zur Beteiligung an der „Aktion Wasserzeichen“ auf
Bächen und Flüssen im Saarland geht es besser
139.000 Euro für den Schutz vor Hochwasser
2020
Starkregen und Hochwasser können jeden treffen 
Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte 
2019
Saarländisches Umweltministerium und RAG: Pilotanlage zur PCB-Entfernung aus dem Grubenwasser  
Umweltministerium fördert Hochwasserschutz in der Gemeinde Schmelz – Staatssekretär Krämer übergibt Zuwendungsbescheid über 87.000 Euro
Gefahrenkarten und Handlungsempfehlungen zur besseren Vorsorge gegen Starkregen – Umweltministerium informiert kommunale Planer
2018
Millionen für die naturnahe Entwicklung der Bäche und Flüsse – Minister Jost stellt am Weltwassertag Maßnahmen und Ziele vor 
2017
St. Wendel: Umweltministerium fördert Fremdwasserentflechtung in St. Wendel sowie Natur- und Vogellehrpfad in Osterbrücken 
Beckingen: Gesamtkonzept soll Hochwasserproblematik eindämmen – Jost übergibt der Gemeinde Beckingen 42.500 Euro 
2015
Saarland kündigt PCB-Monitoring-Programm an  
2014
Den guten Gewässerzustand im Blick: Wasserwirtschaft bereitet zweiten Bewirtschaftungsplan vor
2013
Änderung des Saarländischen Wassergesetzes 
Gemeinsam gegen Hochwasser: Saarland und Rheinland-Pfalz gründen Hochwasserpartnerschaft „Untere Saar“
Hochwasser-Risikokarten und Bodenrichtwerte im Internet – Umweltministerin Rehlinger stellt neue Dienstleistungsangebote vor 
2010
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr fördert die Fremdwasserentflechtungsmaßnahme in Eisweiler mit rund 182.000 Euro 
Ministerium für Umwelt stellt über 600.000 Euro für Fremdwasserentflechtung im Saarland bereit
1,7 Millionen Euro für Fremdwasserentflechtung im Saarland
Stärken im neuen VEWSaar gebündelt 
Studie des Bayerischen Umweltministeriums zeigt: Abfallgebühren im Saarland bundesweit am niedrigsten 
EVS: Kläranlage Sötern hat Betrieb aufgenommen 
Stadt St. Ingbert nimmt Biomasseheizwerk in Betrieb:
Umweltministerium unterstützt die Stadt Wadern mit Zuschuss aus der Aktion Wasserzeichen
Gering belastete Fische in der Saar

Getestete Bodenfilter ermöglichen effizienten Schadstoffabbau im Abwasser

Das Projekt CoMinGreat (=Competence platform for micro-pollutants in the Greater Region) dient der Sammlung und Abstimmung von Wissen zum Themenfeld Mikroschadstoffe in der Großregion sowie der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Das Projekt wurde unter Federführung des EVS mit weiteren Partnern aus Frankreich, Belgien, Luxemburg und Rheinland-Pfalz durchgeführt und vom saarländischen Umweltministerium sowie den Wasserbehörden aus Luxemburg, Rheinland-Pfalz und der Wallonie kofinanziert. Die Ziele, darunter eine Online-Mikroschadstoffplattform für die Großregion, kombiniert mit interaktiven Karten, die über laufende Projekte und Arbeiten aus der Forschung und Praxis informieren, wurden vollständig umgesetzt. Die Mikroschadstoffplattform ist unter der Adresse www.comingreat.eu abrufbar.

„Das CoMinGreat-Projekt zeigt einmal mehr wie fruchtbar länderübergreifende Zusammenarbeit sein kann. Neben den aktuellen Projekten und Forschungen gibt die Plattform der allgemeinen Öffentlichkeit Hinweise zum vorbeugenden Handeln“, sagt Umweltministerin Petra Berg. „In der Praxis haben die Versuche mit Bodenfiltern zum Abbau von Mikroschadstoffen im Abwasser zu guten Ergebnissen geführt und gleichzeitig gezeigt, dass durch die Kombination verschiedener Verfahren zur Spurenstoffentfernung eine gute Reinigungswirkung erreicht wird und dabei Synergien zwischen den Verfahren genutzt werden können.“

„In Zukunft ist es wichtig, dass in Flussgebieten wie Mosel und Saar länderübergreifend Maßnahmen geplant werden, um gute Ergebnisse im Sinne des Gewässerschutzes bei sparsamem Umgang mit Gebührengeldern zu erzielen. Im Vorhaben CoMinGreat wurde dazu ein modellgestütztes Planungsinstrument entwickelt, mit welchem ganze Flussgebiete immissionsbasiert und ressourcenorientiert analysiert und nachhaltige Lösungen entwickelt werden können“, so EVS-Geschäftsführer Stefan Kunz. „Zudem hat der EVS hierfür Betriebserfahrungen mit sehr unterschiedlichen Verfahren zur Mikroschadstoffelimination – von naturnahen Verfahren bis zu High-Tech-Varianten – gesammelt, um für jeden Standort eine passgenaue und kosteneffiziente Lösung bereitstellen zu können,“ so EVS-Geschäftsführer Holger Schmitt.

Die naturnahe Behandlung in bepflanzten Bodenfiltern mit einem speziellen Substrat (Mischung aus Sand und aktivierter Biokohle), die mit geringen Betriebskosten verbunden ist, kann eine Lösung zur wirksamen sowie kosten- und ressourceneffizienten Mikroschadstoffentfernung in kleinen bis mittelgroßen Kläranlagen sein. Eine Kombination mit einer technischen Vorstufe (Oxidationsverfahren) kann die Effizienz der Bodenfilter noch weiter erhöhen. Im Gegensatz zu den herkömmlichen technischen Verfahren Ozonung und Aktivkohleadsorption, die mit hohen Betriebskosten verbunden sind und sich eher für große Kläranlagen eignen, punkten die Bodenfilter – neben ökologischen Vorteilen wie einer Erhöhung der Biodiversität sowie einem verminderten CO2-Fuβabdruck – außerdem noch mit einer deutlich verbesserten Elimination von Stickstoff- und Phosphorverbindungen. Dies konnte im direkten Vergleich der Verfahren nachgewiesen werden.

Neben der regelmäßig aktualisierten Online-Plattform stehen die CoMinGreat-Demonstrationsanlage mit verschiedenen Verfahren zur Spurenstoffentfernung sowie das Besucherzentrum mit Informationsangeboten zur Thematik zur Nutzung für Kläranlagenbetreiber in der Großregion bereit.

„Beides fungiert als zentrale Anlaufstelle für die Akteure und Entscheidungsträger in der Großregion sowie die interessierte Öffentlichkeit“, so die Ministerin weiter. Abschließend sollen am 12. Juli 2023 alle Resultate des CoMinGreat-Projekts in einer Tagung beim EVS in Saarbrücken und online vorgestellt werden.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter:

www.evs.de/abwasser/foerderprojekte/comingreat

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2023/PM_2023-03-27_017_CoMinGreat-Projekt.html

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Ausweitung des Abwasser-Monitorings auf SARS-CoV-2 im Saarland

Seit Februar 2022 ist Saarbrücken mit der Kläranlage Burbach einer von bun­desweit 20 Pilotstandorten im Pilotvor­haben „Systematische Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser“ (ESI-CorA), das von der Europäischen Kommission im Rahmen des Soforthilfeinstruments (Emergency Support Instrument-ESI) ge­fördert wird.Dabei werden auf den Klär­anlagen zweimal wöchentlich Abwasser­proben aus dem Zulauf genommen und auf SARS-CoV-2 analysiert.

Zum Pilotstandort im Saarland gehö­ren der Entsorgungsverband Saar (EVS) als Projektverantwortlicher, das Gesund­heitsamt des Regionalverbandes Saar­brücken und das beauftragte Analysela­bor SGS Institut Fresenius.Unterstützt werden die Projektpartner vom saarlän­dischen Ministerium für Soziales, Ge­sundheit, Frauen und Familie sowie dem Ministerium für Umwelt und Verbrau­cherschutz.

Mittlerweile wurde ein nationales Pandemie-Radar aufgebaut, in das alle Pilotstandorte eingebunden sind, also auch Saarbrücken.Über dieses Pande­mie-Radar können zukünftig die Trends der Wiederfindungsraten von SARS-CoV-2 hochaktuell abgebildet werden.Eine Auswertung der bisher im Projekt ESI-CorA erhobenen Daten liegt jedoch noch nicht vor.

Seit dem 17.Oktober 2022 sind im Saarland drei weitere Kläranlagen des EVS in dieses Pandemie-Radar eingebun­den: die Kläranlagen Saarlouis, Neunkir­chen-Wellesweiler und Illingen-Wustwei­ler.Auch hier werden zweimal wöchent­lich Proben genommen und vom Labor SGS Institut Fresenius analysiert.

Die Überwachung von Viren im Ab­wasser ist ein weiterer wichtiger Indika­tor zur Überwachung des Pandemiege­schehens.Da es sich um ein Pool-Verfah­ren handelt, können – anders als bei in­dividuellen Tests der Schleimhäute – die Ausscheidungen vieler Menschen auf einmal ausgewertet und als Frühwarn­system verwendet oder für die Konzeption lokaler Maßnahmen zugrunde ge­legt werden.

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Aktion Wasserzeichen

Für die Aktion Wasserzeichen stehen in den Jahren 2021 bis 2025 insgesamt rund 10 Millionen Euro zur Verfügung, von denen etwa neun Millionen direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Seit 1996 bietet die Aktion Wasserzeichen neben Förderung privater Regenwasserbewirtschaftung weiterhin auch die Möglichkeit, Anträge für Projekte zur sogenannten Fremdwasserentflechtung einzureichen. Eine große Zahl der Gemeinden nehmen dies in Anspruch.

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/home/home_node.html

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Behördenvertreter aus Frankreich, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bei Workshop in Saarbrücken

Ziel: Engere Kooperation im Gewässerschutz

Ein grenzüberschreitender Workshop zum Thema Gewässerverunreinigung, der vom saarländischen Umweltministerium mit Unterstützung der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar (IKSMS) organisiert wurde, hat in Saarbrücken stattgefunden. Dominique Laurent, Unterpräfektin von Sarreguemines, und Sébastien Girard, französischer Generalkonsul im Saarland, nahmen daran teil.

Dieser deutsch-französische Workshop ist die Konsequenz eines Zwischenfalls im Jahr 2021 an der Bickenalb, einem Gewässer, das in Lothringen entspringt, in Gersheim ins Saarland fließt und dann in Rheinland-Pfalz in den Hornbach mündet. Dieses Ereignis hatte Auswirkungen auf den aquatischen Lebensraum in Frankreich, im Saarland und in Rheinland-Pfalz.

Unterschiedliche Verwaltungsstrukturen auf deutscher und französischer Seite können Information und Kommunikation über die Ländergrenzen hinweg deutlich erschweren. Ziel dieses Workshops war es, die Strukturen und Zuständigkeiten bei der Vorsorge von unfallbedingten Gewässerverunreinigungen mit Auswirkungen auf das Nachbarland vorzustellen; ein sehr wichtiges Thema, das eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden beider Länder erfordert.

Dabei wurden Fragen zu den Warn- und Einsatzstrukturen und -verfahren sowie zu den jeweiligen Zuständigkeiten geklärt und festgelegt, wie sich die beiden Länder über die Grenzen hinweg gegenseitig helfen können, um den Schaden bei einer Gewässerverunreinigung zu begrenzen, insbesondere mithilfe des Internationalen Warn- und Alarmplans Mosel-Saar (IWAP MS).

Als Ergebnis des Workshops sollen die Kontaktdaten der jeweiligen Wasserbehörden ausgetauscht und regelmäßig gepflegt werden. Weiterhin sollen die Instrumente des Warn- und Alarmplans intensiver auch zur Information genutzt werden. Die Arbeitsgruppe Störfallvorsorge der IKSMS wird prüfen, ob auch die lokalen Zivilschutzorganisationen in eine grenzüberschreitende Übung oder einen Erfahrungsaustausch einbezogen werden können.

„Der Unfall an der Bickenalb hat uns vor Augen geführt, wie wichtig in diesen Situationen eine schnelle Erreichbarkeit der Behörden über die Grenzen hinweg ist. Die Entscheider sollten ihre Kolleginnen und Kollegen sowie die Verwaltungsstrukturen im Nachbarland kennen. Dieses Wissen ist im Notfall wertvoll und in unser aller Interesse“, betont die saarländische Umweltministerin Petra Berg.

Der Präfekt des Departements Moselle bekräftigt seinen Willen, mit seinen deutschen Kollegen zusammenzuarbeiten, bei den Themen Gewässerverunreinigungen und im weiteren Sinne bei den Herausforderungen der zivilen Sicherheit, die die Verwaltungsgrenzen überschreiten und die Verwaltungen der beiden Länder zu mehr Zusammenarbeit veranlassen sollen.

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2022/q3/pm_2022-09-23_kooperation-gewaesserschutz.html

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Förderprogramm für private Regenwasserbewirtschaftung in Homburg

Umweltministerium stellt rund 447.000 Euro zur Verfügung

Die Kreisstadt Homburg hat nun auch ein kommunales Förderprogramm zur privaten Regenwasserbewirtschaftung aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger können Fördergelder für Maßnahmen abrufen, die Regenwasser besser abfließen lassen, behandeln oder auch nutzbar machen.

Von links: Bürgermeister Michael Forster, Ministerin Petra Berg und der Abteilungsleiter für Stadtentwässerung, Martin Orschekowski. Foto: (c) Samira Scheibner

Das Förderprogramm ist auf vier Jahre angelegt und wurde vom Umweltministerium im Rahmen der Aktion Wasserzeichen angestoßen. Ministerin Petra Berg hat jetzt Bürgermeister Michael Forster einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 447.000 Euro überreicht. In den Genuss des im letzten Jahr aufgelegten Förderprogramms kann jeder Grundstückseigentümer im besiedelten Bereich kommen. „Wir wollen einen möglichst naturnahen Wasserhaushalt in den Kommunen“, betont Ministerin Berg. „Regenwasser soll nicht in den Kanal abfließen, sondern möglichst natürlich im Boden versickern oder zwischengespeichert werden.“

Das nicht verschmutzte und damit nicht reinigungsbedürftige Niederschlagswasser kann durch Flächen mit Versickerungsmöglichkeiten sowie Mulden direkt dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden und somit die Mischwasserkanäle entlasten. Eine Retention in Form von beispielsweise einer Zisterne oder einem Becken ist ebenfalls möglich. „Diese Maßnahmen tragen in der Summe zu einer Anreicherung des Grundwassers, einer hydraulischen Entlastung der Kanalisation und zu einer Verbesserung der Gewässergüte bei“, so die Ministerin. „Dadurch entlastet man die Gewässer und steigert die Leistung von Kläranlagen.“

Hintergrund:
Die 2021 aktualisierte Förderrichtlinie Aktion Wasserzeichen fördert die Fremdwasserentflechtung von Mischwasserkanalisationen, die Aufrüstung und Ertüchtigung von Kläranlagen, die messtechnische Erfassung von Entlastungsbauwerken und externe Gewässerschutzbeauftragte mit dem Ziel der Verbesserung der Gewässergüte und des Wasserkreislaufs.

Mit der Novellierung dieser Richtlinie können die Gemeinden Fördermittel des Landes zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die örtliche Bevölkerung weiterreichen; beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme. Über diese Förderangebote sollen möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegt werden.

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2022/q2/pm_2022-06-03_aktion_wasserzeichen_zwb_homburg.html

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Frühwarnsystem soll vor Überschwemmungen schützen

Ministerin Berg übergibt Förderbescheid für Pilotprojekt an Saarbrücken und St. Ingbert

Starkregenereignisse können katastrophale Folgen haben. Auch das Saarland blieb in den vergangenen Jahren von zerstörerischen Wassermassen nicht verschont.

So treten zum Beispiel im Bereich des Rohrbachs immer wieder Überflutungen auf, die bereits erhebliche Schäden verursacht haben.

Um auf die Folgen von Unwettern bestmöglich vorbereitet zu sein, haben die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Stadt St. Ingbert entschieden, ein Starkregen-Frühwarnsystem für den Rohrbach zu installieren. Für das Pilotprojekt hat Umweltministerin Petra Berg nun einen Zuwendungsbescheid in Höhe von gut 20.000 Euro an die Oberbürgermeister von Saarbrücken und St. Ingbert, Uwe Conradt und Dr. Ulli Meyer, übergeben.

Das kommunale Frühwarnsystem misst in Echtzeit die tatsächlichen Niederschläge für jedes Einzugsgebiet, erfasst Pegelstände im Rohrbach und errechnet in Sekundenschnelle, ob eine Gefahr droht. Ist ein Unwetter vorausgesagt, informiert und alarmiert das System in vier Stufen per E-Mail und SMS und im Ernstfall mit persönlichem Telefonanruf Rettungskräfte, Verwaltung und alle angemeldeten Bürgerinnen und Bürger. „Die durch die frühe Warnung gewonnene Zeit können Betroffene für Schutzvorkehrungen nutzen, um Schäden zu vermeiden und im Extremfall Leben zu retten“, sagt Umweltministerin Petra Berg. „Im letzten Jahr ist uns in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vor Augen geführt worden, was geschehen kann, wenn vor einer Überflutungsgefahr nicht rechtzeitig gewarnt wird.“

Uwe Conradt, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken: „Bei Starkregenereignissen kommt es auf jede Minute an. Die Verbesserung unserer Frühwarnfähigkeiten an diesem wichtigen Bachlauf kann Menschenleben retten.“

St. Ingberts Oberbürgermeister Dr. Ulli Meyer: „Wir müssen aus den vergangenen Starkregenereignissen lernen. Mit dem neuen System, das in Echtzeit Daten liefert und Alarme auslöst, können Menschen frühzeitig gewarnt und Sachgüter geschützt werden. Zudem ist das Projekt ‚Frühwarnsystem’ ein gutes Beispiel für interkommunale Zusammenarbeit.“

Um die nötigen Daten zu liefern, ist die Installation einer Echtzeit-Niederschlagsmessstation und insgesamt sechs Pegelmessstationen entlang des Rohrbachs nötig. Ein Cloudservice übernimmt dann die Daten und wertet sie aus, um eine gebietsbezogene, Niederschlags- und/oder Abflusssituation zu ermitteln und dadurch eine frühzeitige, realistische Alarmierung zu ermöglichen.

Folgende Daten werden als Ergebnis ausgegeben:
Echtzeitkarte:
Darstellung der einzelnen Niederschlagseinzugsgebiete
Anzeige der Pegelmessungen mit Einzelwerten für eine Woche
Dynamische Angabe der Einzelniederschläge pro Gebiet
Angabe der Durchschnittsniederschläge in mm bzw. l pro i, 6 und 24 Stunden.
Alarmierungsdienst für Bürger:

Anmeldung und Einstellungen für Bürgerinnen und Bürger, sowie Gewerbetreibende mit individueller Angabe der Alarmierung der Gefahrenstufen.
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2022/q3/pm_2022-07-26_092_ZWB_Hochwasserfr%C3%BChwarnsystem.html

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Gewässergüte wird im Saarland online von Wissenschaftlern überwacht – kleine Fließgewässer im Fokus

Friederike Meyer zu Tittingdorf Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes
Ein starker Regen kann Düngemittel aus Äckern ausschwemmen und Bäche damit belasten, aus Berghalden können Sulfate in Gewässer gelangen. Um solche Probleme frühzeitig zu erkennen, werden im Saarland auch kleine Fließgewässer mit mobilen Messstationen überwacht. Die Messergebnisse landen direkt online bei der Arbeitsgruppe Gewässermonitoring an der Universität des Saarlandes, die seit 20 Jahren die Untersuchungen durchführt. Die flexible Online-Überwachung verknüpft mit einer ausgefeilten Messstrategie ist bundesweites Vorbild.

An großen Flüssen wie Rhein und Donau gibt es feste Messstationen, deren Gewässerproben später im Labor ausgewertet werden. Im Unterschied dazu wurden im Saarland mit einer Förderung der Europäischen Union und des Landesumweltministeriums schon vor 20 Jahren mobile Messeinheiten aufgebaut, die in Autoanhänger flexibel zu jedem kleinen Bach im Saarland transportiert werden können. Von dort werden die Messdaten per GSM direkt an die Universität des Saarlandes übertragen und von der Arbeitsgruppe Gewässermonitoring ausgewertet, die am Lehrstuhl für Anorganische Festkörperchemie angesiedelt ist.

“Die Stationen sind mit Online-Sonden und Analysegeräten ausgestattet, so dass kontinuierlich verschiedene Messgrößen wie Sauerstoff, Wassertemperatur, pH-Wert und Salzgehalt erfasst werden. Zudem werden die Gehalte an Phosphat, Nitrat, Ammonium und Kohlenstoff-Verbindungen analysiert“, erläutert Diplomgeographin Angelika Meyer, die die Arbeitsgruppe Gewässermonitoring im Saarland unter Leitung von Professor Horst P. Beck mit aufgebaut und von Beginn an wissenschaftlich begleitet hat. Neben den mobilen Messeinheiten verfügt die Arbeitsgruppe auch über Einzelsonden, um bei besonderen Belastungen direkt im Gewässer messen zu können. Auch können einzelne Proben im Labor auf eine Vielzahl weiterer Parameter untersucht werden.

„Wenn die Gewässergüte in kleineren Fließgewässern durch Schadstoffe belastet wird, merkt man das in größeren Flüssen oft nicht, weil sich bis dorthin die Konzentration der Schadstoffe stark verdünnt hat. Daher ist die engmaschige Überwachung durch mobile Messstationen so wichtig, weil wir damit neben anthropogenen Einträgen auch Schwankungen während des Tages und bei verschiedenen Wetterlagen genau verfolgen können“, erklärt Guido Kickelbick, Professor für Anorganische Festkörperchemie der Universität des Saarlandes. Heute spielten dabei nicht nur die Gewässerqualität und der Hochwasserschutz eine zentrale Rolle, sondern verstärkt auch Aspekte des Klimaschutzes. „Wenn wir verrohrte und kanalisierte Bäche wieder freilegen, so dass sie sich auf natürliche Weise durch Wiesen und Wälder schlängeln können, und wir zusätzlich die Ufer mit Gehölzen bepflanzen, hilft das nicht nur beim Hochwasserschutz, sondern wirkt sich auch positiv auf das Mikroklima aus und trägt zum Erhalt der Biodiversität bei“, erklärt Kickelbick.

Die Arbeitsgruppe Gewässermonitoring wurde vor 20 Jahren mit Förderung der EU und des Landes eingerichtet, um die europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen, die zum Ziel hat, den chemischen und ökologischen Zustand aller Fließgewässer in Europa zu schützen und zu verbessern. Inzwischen wurde die Finanzierung des Gewässermonitorings von der Landesregierung fast vollständig übernommen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entwickeln die aufwändige Messmethodik kontinuierlich weiter. Im vergangenen Jahr wurde das Projekt um weitere fünf Jahre verlängert. Eine langfristige Perspektive der Thematik befindet sich in enger Abstimmung aller Beteiligten.

„Die gute und langjährige Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Gewässermonitoring der Universität des Saarlandes liefert uns wichtige Daten zur Gewässergüte der unterschiedlichsten Flüsse im Saarland. Die Ergebnisse helfen bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach der Wasserrahmenrichtlinie und sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum guten Zustand der saarländischen Gewässer“, betonte die saarländische Umweltministerin Petra Berg gestern bei dem Besuch einer mobilen Messstation in Wiebelskirchen.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dipl.-Geogr. Angelika Meyer
Arbeitsgruppe Gewässerschutz
Tel. 0681 / 302-4230
Mail: a.meyer@mx.uni-saarland.de

https://idw-online.de/de/news799354

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Innovationen von heute für die Fachkräfte von morgen

Der DWA-Landesverband Hessen/Rhein­land-Pfalz/Saarland startet mit der On­line-Nachhilfereihe „Task-Force Ausbil­dung“ zur ortsungebundenen Unterstüt­zung von Auszubildenden der Fachkraft für Abwassertechnik.

Nach über einjähriger Planung ist in Mainz ein bisher für die Landesverbände einzigartiges und neues Format mit dem Titel „Task-Force Ausbildung“ gestartet.In den jeweils an zwei Vormittagen on­line stattfindenden Modulkursen können sich Auszubildende zur Fachkraft für Ab­wassertechnik per Videochat mit einem Referenten/einer Referentin über ein Schwerpunktthema des Kläranlagenall­tags und der Prüfungsfragen austau­schen.Vor, zwischen und nach den On­linepräsentationen stehen den Teilnehmer*innen anschließend verschiede­ne Fragebögen, Aufgaben und Materiali­en zum jeweiligen Thema auf der E-Lear­ning-Plattform Moodle zur Verfügung.

Unterstützung neben Schule und Betrieb
Grundlage für die Etablierung der Reihe sei der Wunsch gewesen, auch inhaltli­che Unterstützung und Qualifizierungs­angebote für die Fachkräfte von morgen zu bieten.Im ländlich geprägten Landes­verband ist die Distanz zwischen den ein­zelnen Anlagen jedoch oft groß und der öffentliche Nahverkehr schlecht ausge­baut.Gerade jungen Leuten ohne eige­nes Auto fällt es schwer, zu Seminarorten zu gelangen.Dazu kam die seit zwei Jah­ren wütende Pandemie.„Deshalb haben wir uns entschieden, die Kurse online durchzuführen.Sie sollen neben Schule und Betrieb eine Unterstützung leisten – ohne jedoch eine Konkurrenz darzustel­len.“ erklärt Felix Pflüger, der im Landes­verband für die Reihe verantwortlich ist.

Der Pool der Referent*innen rekru­tiert sich ausschließlich aus (Ab-)Wasserwirtschaftler*innen mit Praxiserfahrung.

So ist eine Orientierung an praktischen Alltagsfragen neben dem Erarbeiten von Inhalten für Zwischen- und Abschluss­prüfung garantiert.

Verschiedenes Lehrjahr – verschiedene Inhalte
Um möglichst präzise auf den Kenntnis­stand der jeweiligen Teilnehmer*innen eingehen zu können, finden manche Mo­dule in verschiedenen Abstufungen statt.So richtete sich der erste Kurs der Reihe im März „Grundlagen des Labors“ an Auszubildende des ersten Lehrjahrs.Chemie, Biologie und Physik standen hierbei auf dem Lehrplan und wurden in Präsentationen, Skripten und Übungen den interessierten Nachwuchskräften dargelegt.Der aktuell stattfindende Kurs „Pumpentechnik“ orientiert sich eher am Kenntnisstand der höheren Lehrjahre.Hier werden den Teilnehmer*innen un­ter anderem Pumpenbestandteile und ih­re Funktionsweise live vor der Kamera vorgeführt.Der noch in diesem Schuljahr stattfindende Kurs „Grundlagen der Me­chanik“ richtet sich wieder an Anfänger*innen der Ausbildung und soll die Grundlagen des praktischen Arbeitens auf der Anlage erklären.Das Modul wird am 7.und 14.Juli online durchgeführt.

Die Kurse „System Kläranlage“, „Be­triebssicherheit“, „Entwässerungssyste­me“ und „Labor für Fortgeschrittene: Ana­lytik und Probenahme“ folgen zu Beginn bzw.im Lauf des nächsten Schuljahres.

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Förderprogramm für private Regenwasserbewirtschaftung in Homburg

Umweltministerium stellt rund 447.000 Euro zur Verfügung

Die Kreisstadt Homburg hat nun auch ein kommunales Förderprogramm zur privaten Regenwasserbewirtschaftung aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger können Fördergelder für Maßnahmen abrufen, die Regenwasser besser abfließen lassen, behandeln oder auch nutzbar machen.

Das Förderprogramm ist auf vier Jahre angelegt und wurde vom Umweltministerium im Rahmen der Aktion Wasserzeichen angestoßen. Ministerin Petra Berg hat jetzt Bürgermeister Michael Forster einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 447.000 Euro überreicht. In den Genuss des im letzten Jahr aufgelegten Förderprogramms kann jeder Grundstückseigentümer im besiedelten Bereich kommen. „Wir wollen einen möglichst naturnahen Wasserhaushalt in den Kommunen“, betont Ministerin Berg. „Regenwasser soll nicht in den Kanal abfließen, sondern möglichst natürlich im Boden versickern oder zwischengespeichert werden.“

Das nicht verschmutzte und damit nicht reinigungsbedürftige Niederschlagswasser kann durch Flächen mit Versickerungsmöglichkeiten sowie Mulden direkt dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden und somit die Mischwasserkanäle entlasten. Eine Retention in Form von beispielsweise einer Zisterne oder einem Becken ist ebenfalls möglich. „Diese Maßnahmen tragen in der Summe zu einer Anreicherung des Grundwassers, einer hydraulischen Entlastung der Kanalisation und zu einer Verbesserung der Gewässergüte bei“, so die Ministerin. „Dadurch entlastet man die Gewässer und steigert die Leistung von Kläranlagen.“

Hintergrund:
Die 2021 aktualisierte Förderrichtlinie Aktion Wasserzeichen fördert die Fremdwasserentflechtung von Mischwasserkanalisationen, die Aufrüstung und Ertüchtigung von Kläranlagen, die messtechnische Erfassung von Entlastungsbauwerken und externe Gewässerschutzbeauftragte mit dem Ziel der Verbesserung der Gewässergüte und des Wasserkreislaufs.

Mit der Novellierung dieser Richtlinie können die Gemeinden Fördermittel des Landes zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die örtliche Bevölkerung weiterreichen; beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme. Über diese Förderangebote sollen möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegt werden.

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2022/q2/pm_2022-06-03_aktion_wasserzeichen_zwb_homburg.html

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Neue Funktion zur Hochwasserwarnung über das Länderübergreifende Hochwasserportal

Die Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 hat verdeutlicht, in welch kurzer Zeit ein extremer Niederschlag zu einem zerstörerischen Hochwasser führen kann und wie wichtig die Gefahrenkommunikation ist.

Für Hochwasserwarnungen ist das Länderübergreifende Hochwasserportal (LHP) unter www.hochwasserzentralen.de ein wesentlicher Baustein des Hochwasserrisikomanagements. Das bereits seit 15 Jahren im Auftrag der Umweltministerien und zuständigen Senatsverwaltungen bestehende Portal ermöglicht einerseits eine länderübergreifende Übersicht über die aktuelle Hochwassersituation und ist andererseits ein zentrales Zugangsportal auf amtliche Hochwasserinformationen der einzelnen Bundesländer. Zusätzlich zu Pegelmessdaten und Hochwasserberichten wurde das Informationsspektrum des LHP jetzt um eine Hochwasserwarnkarte erweitert, auf der auf einen Blick erkennbar ist in welchen Regionen bzw. Flussabschnitten eine akute Hochwassergefahr besteht.

Die Weiterentwicklung des LHP erfolgt gemeinsam durch die Hochwasserzentralen aller Bundesländer in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesbehörden. Für das Jahr 2022 ist eine Ankopplung der neuen regionalen Hochwasserwarnungen des LHPs an die Warn-Apps NINA (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe), KATWARN (Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme) und Warnwetter (Deutscher Wetterdienst) geplant.

Im Jahr 2014 wurde das Internetportal www.hochwasserzentralen.de um die App „Meine Pegel“ ergänzt. Diese App ermöglicht dem Nutzer einen raschen Überblick über die aktuelle Hochwasserlage, aktuelle Hochwasserwarnungen und die jeweils zuständigen Hochwasserzentralen in Deutschland. Sie liefert detaillierte Informationen für über rund 3.000 Pegel wie Messwerte und für viele Pegel auch Vorhersagen. Zusätzlich bietet „Meine Pegel“ die Möglichkeit sich für frei wählbare Pegel und Warngebiete aktiv benachrichtigen zu lassen (Push-Nachricht). Bei Überschreitung eines vom Nutzer selbst festgelegten Wasserstandes am Pegel oder beim Vorliegen von aktuellen Hochwasserinformationen für ein Bundesland oder ein Warngebiet erhält der Nutzer unmittelbar eine Benachrichtigung.

Umweltminister Reinhold Jost betont den großen Nutzen der engen Zusammenarbeit der Bundesländer im Kontext des Länderübergreifenden Hochwasserportals: „Neben der zentralen Bündelung aktueller Hochwasserinformationen ergeben sich Synergien in der Weiterentwicklung von gemeinsam betriebenen Warn-Werkzeugen wie der App „Meine Pegel“ und bei der Zusammenarbeit mit Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Gefahrenkommunikation“.

Die LHP-App „Meine Pegel“ ist für Android und iOS in den entsprechenden Stores kostenlos verfügbar. Die neue Version 2.0 wurde hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit grundlegend verbessert und bietet für den Nutzer nun zahlreiche individuelle Konfigurationsmöglichkeiten. Außerdem wurde die regionale Warnkarte neben weiteren Kartenansichten, wie z.B. Karten des Deutschen Wetterdienstes in die App integriert. Die Karten sind nun frei zoombar und erlauben die interaktive Auswahl einzelner Pegel oder Warngebiete um für diese mehr Informationen zu erhalten.

Datenbereitstellende für das LHP sind die für Hochwasser zuständigen Dienststellen der Bundesländer, die Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie Hochwasserzentralen in benachbarten Staaten. Die Daten werden über eine ausfallsichere LHP-Datenbank nahezu in Echtzeit für den Nutzer bereitgestellt.

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2022/q1/pm_2022-03-03_034_Hochwasserportal.html

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Sauberes Wasser durch bessere Kläranlagen – Maßnahmenprogramm zum Gewässerschutz steht – Allein 200 Mio. Euro fließen in Abwasserbereich

Wasser ist Lebensgrundlage für die Tier- und Pflanzenwelt und natürlich auch für uns Menschen. Was so wertvoll ist, muss auch gut geschützt werden. Daher bauen wir im Saarland seit Jahren die Kanalsysteme und Kläranlagen weiter aus, um die Reinigung des Abwassers zu verbessern.

Und wir renaturieren unsere Bachläufe und Seen, um wieder natürliche Biotope zu erschaffen und die Lebensraumvielfalt zu steigern. Bereits ein Viertel der Gewässer sind ökologisch in einem sehr guten oder guten Zustand. Doch das ist erst der Anfang.

Wasser ist Lebensgrundlage für die Tier- und Pflanzenwelt und natürlich auch für uns Menschen. Was so wertvoll ist, muss auch gut geschützt werden. Daher bauen wir im Saarland seit Jahren die Kanalsysteme und Kläranlagen weiter aus, um die Reinigung des Abwassers zu verbessern. Und wir renaturieren unsere Bachläufe und Seen, um wieder natürliche Biotope zu erschaffen und die Lebensraumvielfalt zu steigern. Bereits ein Viertel der Gewässer sind ökologisch in einem sehr guten oder guten Zustand. Doch das ist erst der Anfang.

„Ich freue mich sehr, dass wir nach einer intensiven Diskussion mit allen Interessierten den 3. Bewirtschaftungsplan für den Zeitraum 2021 bis 2027 vorlegen können“, so Umweltminister Reinhold Jost. Die Landesregierung hat dieses Programm mit insgesamt 356 Maßnahmen, die in den nächsten sechs Jahren von den Trägern durchgeführt werden, jetzt beschlossen. 233 Maßnahmen beziehen sich auf die stoffliche Belastung und 101 auf die Gewässerstruktur und die Durchgängigkeit. 32 Kläranlagen werden saniert oder optimiert und 16 vollständig ersetzt. Bei 36 Gewässern werden weitergehende Maßnahmen zur Mischwasserbehandlung wie z.B. Retentionsbodenfilter gebaut sowie Kanäle saniert. Allein der Abwasserbereich beinhaltet ein Investitionsvolumen von rund 200 Mio. Euro.

Das wird nicht ohne spürbare Gebührenerhöhungen beim einheitlichen Verbandsbeitrag umzusetzen sein. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) hat dies im Rahmen der Anhörung und Abstimmungen zum 3. Bewirtschaftungsplan bereits klar kommuniziert, aber zugleich auch die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen akzeptiert.

Daneben werden Ufer mit Bäumen bepflanzt und den Gewässern Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben. Hier sind vor allem die Kommunen gefragt, die allerdings in hohem Maße durch das Umweltministerium unterstützt werden.

Minister Jost: „Die Erarbeitung dieses 3. Bewirtschaftungsplans war insbesondere deshalb schwierig, weil die Frist 2027 zur Erreichung des guten Zustands immer näher rückt. Deshalb ist das aktuelle Maßnahmenprogramm auch umfangreicher und ambitionierter als je zuvor.“

Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans lag in der ersten Jahreshälfte öffentlich aus. In zwei Livestreams konnten alle Interessierten während mehr als 3 Stunden Informationen sammeln und den Experten Fragen rund um die Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) stellen. Mitschnitte der beiden Veranstaltungen sind auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz abrufbar. Diese wurden nach den Veranstaltungen bereits mehrere hundert Mal angesehen. 16 Kommunen, Behörden, Verbände und Privatpersonen haben sich an der Anhörung beteiligt und ihre Hinweise in die Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms eingebracht.

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2021/q4/pm_2021-12-13_173_Sauberes-Wasser.html

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Sauberes Wasser durch bessere Kläranlagen – Maßnahmenprogramm zum Gewässerschutz steht – Allein 200 Mio. Euro fließen in Abwasserbereich

Wasser ist Lebensgrundlage für die Tier- und Pflanzenwelt und natürlich auch für uns Menschen. Was so wertvoll ist, muss auch gut geschützt werden. Daher bauen wir im Saarland seit Jahren die Kanalsysteme und Kläranlagen weiter aus, um die Reinigung des Abwassers zu verbessern.

Und wir renaturieren unsere Bachläufe und Seen, um wieder natürliche Biotope zu erschaffen und die Lebensraumvielfalt zu steigern. Bereits ein Viertel der Gewässer sind ökologisch in einem sehr guten oder guten Zustand. Doch das ist erst der Anfang.

Wasser ist Lebensgrundlage für die Tier- und Pflanzenwelt und natürlich auch für uns Menschen. Was so wertvoll ist, muss auch gut geschützt werden. Daher bauen wir im Saarland seit Jahren die Kanalsysteme und Kläranlagen weiter aus, um die Reinigung des Abwassers zu verbessern. Und wir renaturieren unsere Bachläufe und Seen, um wieder natürliche Biotope zu erschaffen und die Lebensraumvielfalt zu steigern. Bereits ein Viertel der Gewässer sind ökologisch in einem sehr guten oder guten Zustand. Doch das ist erst der Anfang.

„Ich freue mich sehr, dass wir nach einer intensiven Diskussion mit allen Interessierten den 3. Bewirtschaftungsplan für den Zeitraum 2021 bis 2027 vorlegen können“, so Umweltminister Reinhold Jost. Die Landesregierung hat dieses Programm mit insgesamt 356 Maßnahmen, die in den nächsten sechs Jahren von den Trägern durchgeführt werden, jetzt beschlossen. 233 Maßnahmen beziehen sich auf die stoffliche Belastung und 101 auf die Gewässerstruktur und die Durchgängigkeit. 32 Kläranlagen werden saniert oder optimiert und 16 vollständig ersetzt. Bei 36 Gewässern werden weitergehende Maßnahmen zur Mischwasserbehandlung wie z.B. Retentionsbodenfilter gebaut sowie Kanäle saniert. Allein der Abwasserbereich beinhaltet ein Investitionsvolumen von rund 200 Mio. Euro.

Das wird nicht ohne spürbare Gebührenerhöhungen beim einheitlichen Verbandsbeitrag umzusetzen sein. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) hat dies im Rahmen der Anhörung und Abstimmungen zum 3. Bewirtschaftungsplan bereits klar kommuniziert, aber zugleich auch die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen akzeptiert.

Daneben werden Ufer mit Bäumen bepflanzt und den Gewässern Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben. Hier sind vor allem die Kommunen gefragt, die allerdings in hohem Maße durch das Umweltministerium unterstützt werden.

Minister Jost: „Die Erarbeitung dieses 3. Bewirtschaftungsplans war insbesondere deshalb schwierig, weil die Frist 2027 zur Erreichung des guten Zustands immer näher rückt. Deshalb ist das aktuelle Maßnahmenprogramm auch umfangreicher und ambitionierter als je zuvor.“

Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans lag in der ersten Jahreshälfte öffentlich aus. In zwei Livestreams konnten alle Interessierten während mehr als 3 Stunden Informationen sammeln und den Experten Fragen rund um die Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) stellen. Mitschnitte der beiden Veranstaltungen sind auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz abrufbar. Diese wurden nach den Veranstaltungen bereits mehrere hundert Mal angesehen. 16 Kommunen, Behörden, Verbände und Privatpersonen haben sich an der Anhörung beteiligt und ihre Hinweise in die Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms eingebracht

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2021/q4/pm_2021-12-13_173_Sauberes-Wasser.html

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Umweltministerium fördert private Regenwasserbewirtschaftung – Rund 248.000 Euro stehen der Gemeinde Eppelborn zur Verfügung

Durch die Entsiegelung von befestigten Flächen, z.B. von Garageneinfahrten kann jeder Hausbesitzer selbst dazu beitragen die Wasserkanäle zu entlasten. Hierfür wurde eigenes ein Förderprogramm auferlegt, das durch die Gemeinde an die Bürger und Bürgerinnen weitergereicht wird.

Aktion Wasserzeichen in Eppelborn, von links: Christian Schäfer, technischer Geschäftsführer des Abwasserzweckverbandes Eppelborn, Jürgen Klaumann, kaufmännischer Geschäftsführer des AWZE, Umwelt-Staatssekretär Sebastian Thul und Bürgermeister Dr. Andreas Feld.

Exakt 248.535 Euro stehen auf dem Förderbescheid, den Sebastian Thul, Staatssekretär im Umweltministerium, dem Eppelborner Bürgermeister Dr. Andreas Feld mitgebracht hat. Das Geld ist für das Förderprogramm der Gemeinde „zur dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung“ bestimmt. Geld, das die Gemeinde an ihre Bürgerinnen und Bürger weiterreicht, wenn diese durch eigene Maßnahmen für eine Entlastung der Wasserkanäle sorgen.

Viele Gemeinden haben in den vergangenen Jahren an der Aktion Wasserzeichen des Landes teilgenommen und damit ihre Kanäle sowie die Umwelt durch die Trennung von Regenwasser und Abwasser entlastet. Künftig soll auch die Bevölkerung mitgenommen werden, Fördermittel sollen ihr direkt zugutekommen. Die Richtlinie des Förderprogramms Aktion Wasserzeichen wurde entsprechend überarbeitet.

„Jeder Hausbesitzer kann selbst einiges tun, damit weniger Regenwasser von befestigten Flächen in den Mischwasserkanal fließt. Investitionen beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme wollen wir honorieren und auf diese Weise möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegen“, sagt der Umwelt-Staatssekretär.

In vielen Kanälen fließen neben dem Abwasser auch gefasste Quellen, Grundwasser oder nicht verschmutztes Regenwasser. Bei diesem so genannten Fremdwasser handelt es sich also um Wasser, das in die Kanalisation eindringt, mit dem Schmutzwasser vermischt abfließt und den Kanal sowie die Kläranlage unnötig belastet, da dieses Wasser nicht behandlungsbedürftig ist.

„Ich begrüße dieses Programm, das sich an die Bevölkerung richtet, ausdrücklich. Mit den Geldern können unsere Bürgerinnen und Bürger zugleich etwas für unsere Umwelt tun, aber auch ihren eigenen Geldbeutel nachhaltig schonen. Ich hoffe, dass viele Eppelbornerinnen und Eppelborner mit ihren Maßnahmen an der „Aktion Wasserzeichen“ teilnehmen. Die Gelder dafür sind da. Ich danke Staatssekretär Sebastian Thul und seinem Haus für diese Fördermaßnahme, die uns allen, insbesondere unserer Natur und Umwelt, zugutekommt“, erklärt Bürgermeister Andreas Feld.

Maßnahmen der Fremdwasserentflechtung haben zum Ziel, einerseits kommunale Kläranlagen zu entlasten, ihre Wirksamkeit zu erhöhen und diffuse Schadstoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren. Andererseits wird die natürliche Wasserbilanz durch Rückführung des Niederschlagswassers in ein Gewässer in der Nähe verbessert. Beispiele sind das Abkoppeln von Gewässereinläufen, das Abtrennen von Außengebieten vom Mischwasserkanal oder das Reduzieren der Einleitung des Regens von befestigten innerörtlichen Flächen. Diese Maßnahmen der „Aktion Wasserzeichen“ werden zukünftig mit höheren Kostenrichtwerten und Zuschüssen auf Gemeindeebene gefördert. Insgesamt stehen für die Jahre 2021 bis 2023 rund 10 Millionen Euro zur Verfügung, von denen etwa neun Millionen direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2021/q3/pm_2021-10-07_140_Regenwasserbewirtschaftung.html

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Neue Förderung für private Regenwasserbewirtschaftung – Umweltminister Jost ruft Kommunen zur Beteiligung an der „Aktion Wasserzeichen“ auf

Viele Gemeinden haben in den vergangenen Jahren an der Aktion Wasserzeichen teilgenommen und damit ihre Kanäle sowie die Umwelt durch die Trennung von Regenwasser und Abwasser entlastet.

„In Zukunft sollen auch die Bürgerinnen und Bürger, die ihr Regenwasser bewirtschaften wollen, mitgenommen und über kommunale Zuschussprogramme unterstützt werden. Wir haben die Richtlinie unseres Förderprogramms Aktion Wasserzeichen entsprechend überarbeitet“

Mit der Novellierung dieser Richtlinie können die Gemeinden Fördermittel zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die örtliche Bevölkerung weiterreichen; beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme. Über diese Förderangebote sollen möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegt werden.

In vielen Kanälen fließen neben dem Abwasser auch gefasste Quellen, Grundwasser oder nicht verschmutztes Regenwasser. Bei diesem so genannten Fremdwasser handelt es sich also um Wasser, das gewollt oder ungewollt in die Kanalisation eindringt, mit dem Schmutzwasser vermischt abfließt und den Kanal sowie die Kläranlage unnötig belastet, da dieses Wasser nicht behandlungsbedürftig ist.

Maßnahmen der Fremdwasserentflechtung haben daher zum Ziel, einerseits kommunale Kläranlagen zu entlasten, ihre Wirksamkeit zu erhöhen und diffuse Schadstoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren. Andererseits wird die natürliche Wasserbilanz durch Rückführung des Niederschlagswassers in ein Gewässer in der Nähe verbessert. Beispiele sind das Abkoppeln von Gewässereinläufen, das Abtrennen von Außengebieten vom Mischwasserkanal oder das Reduzieren der Einleitung des Regens von befestigten innerörtlichen Flächen. Diese Maßnahmen der „Aktion Wasserzeichen“ werden zukünftig mit höheren Kostenrichtwerten und Zuschüssen auf Gemeindeebene gefördert. Insgesamt stehen für die Jahre 2021 bis 2023 rund 10 Millionen Euro zur Verfügung, von denen etwa neun Millionen direkt den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt.

Daneben werden auch die messtechnische Ausrüstung von Regenwasserentlastungsanlagen, Nachrüstung und Neubau von Kläranlagen, sowie der Einsatz externer Gewässerschutzbeauftragter als neue Maßnahmen aufgenommen. Der Gewässerschutzbeauftragte hat nach dem Wasserhaushaltsgesetz herausgehobene Aufgaben und Rechte. Darüber erstattet er jährlich schriftlich Bericht. Ziel der Förderung ist eine verbesserte Aufgabenwahrnehmung, da dadurch ungewollten Abwassereinleitungen vorgebeugt werden kann. Der Gewässerschutzbeauftragte kann auch von mehreren Kommunen gemeinsam beauftragt werden. In jedem Fall beträgt der geplante Zuschuss pauschal 2500 € jährlich je Gemeinde.

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2021/q2/pm_2021-05-04_070_Regenwasserbewirtschaftung.html

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Bächen und Flüssen im Saarland geht es besser

Neuer Bewirtschaftungsplan wird offengelegt – Jost: Keine Grundwasser-Knappheit im Saarland

„Sauberes Wasser ist ein Thema, das uns alle berührt und das alle angeht. Die Diskussionen der letzten Wochen haben gezeigt, dass sich die Menschen durchaus dafür interessieren, was mit dem Wasser vor ihrer Haustür passiert. Und genau jetzt ist der Zeitpunkt, zu entscheiden, wie es mit unserem Wasser die nächsten sechs Jahre weitergehen soll“, so Umweltminister Reinhold Jost.

Alle sechs Jahre werden unsere Gewässer einer umfangreichen Bewertung unterzogen. Dort, wo die nach Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) gesteckten Ziele noch nicht erreicht sind, werden Maßnahmen abgeleitet, um den guten Zustand so schnell wie möglich wieder herzustellen. Alles zusammen wird in einem Bewirtschaftungsplan bis 2027 dargestellt, der Ende Dezember offengelegt wird und bis 22. Juni 2021 zur Anhörung öffentlich ausliegen wird.

Bestandsaufnahme Oberflächengewässer:
Wie ist der Zustand der Gewässer im Saarland? Dazu werden die Ergebnisse der Überwachung der chemisch-physikalischen und biologischen Komponenten ausgewertet. Bei der Chemie sind dies etwa 100 verschiedene Stoffe; bei der Biologie das Makrozoobenthos (die Gesamtheit der im Gewässer lebenden wirbellosen tierischen Organismen), die Fische, die Wasserpflanzen und das Plankton.

„Und da gibt es erfreuliche Entwicklungen: Wir sehen sowohl bei den chemischen Parametern als auch bei den biologischen Komponenten in vielen Wasserkörpern deutliche Verbesserungen des Zustands gegenüber dem vorherigen Bewirtschaftungszeitraum. Wir haben damit das vorgegebene Etappenziel erreicht“, so Minister Jost bei der Vorstellung der Ergebnisse. Mehr:

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2020/q4/pm_2020-12-02_161_Wasserrahmenrichtinie_Grundwasser.html

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139.000 Euro für den Schutz vor Hochwasser

Umweltminister Jost überreicht Förderbescheid an die Gemeinde Saarwellingen

Die Starkregenereignisse der letzten Jahre belasteten viele der saarländischen Gemeinden. So waren auch einige Bereiche der Gemeinde Saarwellingen betroffen.

Im Ortsteil Reisbach z.B. kam es 2018 zu schweren Schäden an der Turnhalle durch eine Schlammlawine. Um die Bürgerinnen und Bürger zukünftig besser vor Extremwetterereignissen zu schützen, lässt die Gemeinde nun – mit Unterstützung durch das Umweltministerium – ein Hochwasser- und Starkregenkonzept erstellen. Umweltminister Reinhold Jost hat dazu Manfred Schwinn, dem Bürgermeister von Saarwellingen, einen Zuwendungsbescheid über rund 139.000 Euro überreicht.

„Durch Starkregen können selbst kleine Rinnsale zu reißenden Sturzfluten werden. Zwar können wir Überschwemmungen nicht gänzlich verhindern, allerdings können durch bestmögliche Vorsorge größere Verluste und Schäden vermieden werden“, so Jost. Bei der Ausarbeitung eines Schutzkonzeptes helfen in Saarwellingen neben der Gemeindeverwaltung auch der Gemeinderat, die Bürgerinnen und Bürger sowie z.B. das Technische Hilfswerk und die Feuerwehr mit. Die Informationen sollen in einem Konzept gebündelt werden.

Mit Hilfe von Starkregengefahrenkarten sollen die potenziellen Gefahrenbereiche identifiziert werden, um dann konkrete Lösungen und Präventionsmaßnahmen ableiten zu können. Die Vorsorgemaßnahmen werden in einem Katalog gesammelt, der in den kommenden Jahren, je nach Priorität, abgearbeitet werden soll. „Wir beschäftigen uns im Saarland bereits seit vielen Jahren intensiv mit allen Möglichkeiten einer umfassenden Hochwasservorsorge. Auch die von uns erstellten Gefahren- und Risikokarten sind Teil dieser Strategie. Sie sollen den Betroffenen helfen, ihre Gefährdung durch Hochwasser zu erkennen“, ergänzt Jost

Der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasserschäden ist Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge und Aufgabe der Städte und Gemeinden. Als freiwillige Leistung fördert das Land Vorsorgemaßnahmen mit bis zu 70 Prozent. Bisher sind 28 Kommunen im Saarland an einer Konzepterstellung interessiert und bei 24 davon liegt bereits eine Aufgabenbeschreibung vor. 9 Förderbescheide im Wert von insgesamt 1,3 Millionen Euro wurden schon durch das Umweltministerium erteilt.

Medienansprechpartner
https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2020/q4/pm_2020-12-01_157-ZWB_Saarwellingen.html

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Starkregen und Hochwasser können jeden treffen

Umweltminister Jost wirbt für Vorsorgekonzepte
Im Saarland hat in den letzten Tagen Starkregen vereinzelt viele Feuerwehreinsätze nach sich gezogen. Die beträchtlichen Wassermengen können großen Schaden an Wohnhäusern oder kommunaler Infrastruktur verursachen. Umwelt- und Verbraucherschutzminister Reinhold Jost nimmt dies zum Anlass, um Kommunen und Hausbesitzer an die Fördermöglichkeiten für Vorsorgemaßnahmen zu erinnern.
Seit Mai 2019 erstattet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bis zu 90% der Kosten, die die Kommunen für das Erarbeiten von Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepten aufbringen müssen. Individuelle Vorsorgemaßnahmen werden mit bis zu 70% der Kosten vom Ministerium gefördert. 31 saarländische Kommunen haben sich schon mit dem Thema Vorsorge befasst und ihre Konzepte befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Bearbeitung.

„Zentrales Element unserer Strategie ist es, den Bürgern Informationen über ihr eigenes Risiko an die Hand zu geben, damit sie selbst aktiv werden können. Gleichzeitig unterstützen wir Gemeinden finanziell bei notwendigen Schutzmaßnahmen. Über die veröffentlichten Starkregengefahrenkarten, die die Wasserabflusswege und das Gemeindegebiet darstellen, kann jeder Bürger individuelle Risiken erkennen und die Informationen als Basis für weitere Vorsorge- und Absicherungsschritte nutzen.“ erklärt Minister Jost.

Aktuell werden zwei kommunale Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte im Saarland bearbeitet: St. Wendel (Pilotprojekt) und Perl. Die Konzepte sind in drei Stufen unterteilt:
• Erstellung der Starkregengefahrenkarten und gegebenenfalls Hochwassergefahrenkarten für kleinere Gewässer („Nichtrisikogewässer“) zur Bewusstseinsbildung für Kommunen und Bürger
• Ableitung von Maßnahmenvorschlägen zur Verbesserung der Situation
• Durchführung einer internen und externen Risikokommunikation durch aktive Beteiligung aller Akteure (auch Bürger)
In sieben Gemeinden liegen diese Karten bereits flächendeckend vor und weitere 19 Kommunen bereiten mit Aufgabenbeschreibungen ihre Förderanträge vor. Davon haben schon zwei Gemeinden einen Förderantrag beim Ministerium gestellt.
„Das Ziel unserer Förderrichtlinie ist, dass sich alle saarländischen Kommunen mit Überflutungsrisiken aus Hochwasser und Starkregen auseinandersetzen.“

Alleine in den Jahren 2019/2020 flossen über 600.000 € Förderung in die Aufstellung der Konzepte beziehungsweise in die Erstellung der Karten. Die Förderung baulicher Maßnahmen durch das Umweltministerium für Hochwasser- und Starkregenschutz belief sich im gleichen Zeitraum auf über 2,1 Millionen Euro. In der Periode von 2010 bis 2019 hat das Land die Gemeinden mit Zuwendungen in Höhe von 4,6 Millionen Euro unterstützt. „Die seit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie steigende Zahl der interessierten Kommunen verdeutlicht das Bewusstsein, die Notwendigkeit und die Bereitschaft der Kommunen, sich intensiver mit dem Thema Starkregen- und Hochwasservorsorge auseinanderzusetzen. Die erfreulich hohe Akzeptanz zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, so Minister Jost.

Die Broschüren „Handlungsempfehlungen zur Erstellung der Starkregengefahrenkarten im Saarland“ und „Hochwasservorsorge in der Planung – Leitfaden für kommunale Planungsträger“ stehen als Download auf unserer Homepage im Bereich Publikationen bereit.

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Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte

Umweltministerium fördert Sanierung des Abwassersystems in Nonnweiler mit 175.000 Euro
Das Umweltministerium hat der Gemeinde Nonnweiler einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 175.000 Euro gewährt. Im Rahmen der „Aktion Wasserzeichen“ soll das Abwassersystem im Ortsteil Primstal saniert werden, um den hohen Niederschlags- und Fremdwasseranteil im Wasser zu senken.

Die Notwendigkeit der Maßnahmen wurde vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) am Abwasserkataster nachgewiesen. Mit dem Konzept sollen der Wasserhauptsammler des Entsorgungsverbands Saar (EVS) sowie die Kläranlage Primstal entlastet werden. Im Einzelnen beinhalten das Sanierungskonzept Schachtsanierungen, Reparaturen und Renovierungen in mehrerenStraßen. Damit soll die Menge an Niederschlags- und Fremdwasser, die ansonsten in den nachgeschalteten Kläranlagen ankommt, stark reduziert werden.
Umweltminister Reinhold Jost begrüßt das Vorhaben: „Die Maßnahmen tragen nicht nur aktiv zum Umweltschutz bei, sondern helfen auch den Kläranlagen. Zuviel Fremdwasser führt zu Beeinträchtigungen im Gewässerschutz und in der Wirtschaftlichkeit der Werke. Wenn wir Fremdwasser in den Abwasserkanälen reduzieren, entlasten wir damit die Kläranlagen und den Geldbeutel der Gebührenzahler.“

Fremdwasserentflechtungs- und Sanierungsmaßnahmen werden durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit der „Aktion Wasserzeichen“ in Höhe von 50 Prozent gefördert, um die Leistungsfähigkeit von Abwasseranlagen zu steigern. Die notwendigen Mittel für das Förderprogramm werden aus der Abwasserabgabe zur Verfügung gestellt.

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2020/q2/059-20_ZWB_Aktion_Wasserzeichen_Nonnweiler.html

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Saarländisches Umweltministerium und RAG: Pilotanlage zur PCB-Entfernung aus dem Grubenwasser

Reden. Seit Mitte 2018 ist eine kleine Filteranlage der Firma Cerafiltec aus St. Ingbert am Standort Reden im Einsatz, um zu erforschen, ob und wie PCB im Grubenwasser mit dieser speziellen Technik reduziert werden kann. Beauftragt wurde die Anlage durch das saarländische Umweltministerium und die RAG. Hier konnten erste Erfahrungen mit einer entsprechenden Anlage und der Zusammensetzung des Grubenwassers gemacht und bereits nachgewiesen werden, dass die Anlage die Schwebstoffe, an denen der überwiegende Teil der PCB anhaftet, aus dem Grubenwasser gefiltert hat.

Um genauere Ergebnisse hinsichtlich der Funktionsweise, aber auch der Kosten zu erzielen, hat man sich nun darauf verständigt, in den nächst größeren Modellmaßstab zu wechseln: vom Labor- zum technischen Maßstab, der die Grundlagen für eine Planung im endgültigen Maßstab liefern soll. Diese Anlage muss nun aufgrund der Höhe des Auftragsvolumens beschränkt ausgeschrieben werden.

Die Maßnahmen zur Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten, den PCB-Austrag im Grubenwasser zu reduzieren, erfolgen in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV), dem Landesamt für Umwelt-und Arbeitsschutz (LUA) sowie dem Bergamt des Saarlandes.

Die Beauftragung erfolgt durch MUV und RAG gemeinsam, um die Entwicklung dieser Technologie zu unterstützen. Dem Grubenwasser wird ein kleiner, aber repräsentativer Teilstrom entnommen, so dass nur wenige Kubikmeter pro Tag die Anlage durchlaufen. Dabei sollen Basisparameter wie pH-Wert, Leitfähigkeit, Temperatur, Trübung und Partikelgehalt, die Auskunft über die Veränderungen des Wassers geben, kontinuierlich erfasst werden. Die detaillierte Zusammensetzung des Grubenwassers und die Wirksamkeit der PCB-Entfernung werden anhand von weiteren, zusätzlich entnommenen Proben im Labor analysiert.

Die Versuchsanlage soll Ende 2019 am Standort Reden in den Betrieb gehen. Die Bewertung der Wirksamkeit der Anlage erfolgt nach Abschluss aller Versuche in einer Gesamtschau der Daten in Zusammenarbeit aller Beteiligten. Ein Abschlussbericht über die gesamte Testreihe soll Ende 2020 erfolgen

https://www.saarland.de/SID-C3F7EE85-C9D2175D/248188.htm

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Umweltministerium fördert Hochwasserschutz in der Gemeinde Schmelz – Staatssekretär Krämer übergibt Zuwendungsbescheid über 87.000 Euro

Das Unwetter vom 20. Juni 2013 ist vielen Schmelzer Bürgern noch gut in Erinnerung. Wild abfließendes Regenwasser und mitgeführte Schlammmassen stürzten Bäume um, überschwemmten Straßen und beschädigten Gebäude. In der Folge regte die Gemeinde Schmelz einen Workshop zur Verbesserung der Hochwasservorsorge an. Der daraufhin erarbeitete Vorhabenkatalog sieht eine Reihe aufeinander abgestimmter Vorsorgemaßnahmen vor, die mit finanzieller Unterstützung des Landes teilweise bereits umgesetzt wurden. Aktuell ist die Errichtung eines Retentionsraumes im Schmelzer Ortsteil Michelbach geplant. Das Vorhaben wird vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit rund 87.000 € gefördert.

„Wir können Hochwasser und Überflutungen zwar nicht verhindern, allerdings können durch bestmögliche Vorbereitung größere Verluste und Schäden vermieden werden“, sagte Staatssekretär Roland Krämer bei der Übergabe des Zuwendungsbescheids an den Bürgermeister der Gemeinde Schmelz, Armin Emanuel.
Im Falle eines Starkregenereignisses kommt es im Schmelzer Ortsteil Michelbach zu einer Überlastung des namensgebenden Michelbachs. Rückstau und Überschwemmungen sind die Folge. Zur Minimierung von Hochwasserschäden soll nun ein Retentionsraum im Bereich der Wahlener Straße entstehen. Der Retentionsraum dient dazu, den Hochwasserabfluss zu verzögern und die Wasserstände zu verringern. In Michelbach wurde dieses Rückhaltebecken unter Ausnutzung der örtlichen Gegebenheiten mithilfe des Baus eines Dammes errichtet. Mit einer Stauhöhe von gut zwei Metern kann das Becken bei Hochwassergefahr bis zu 1.000 m³ Wasser zurückhalten. Mehrmengen werden über die Dammscharte kontrolliert umgeleitet.

Der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasserschäden ist als Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge Aufgabe der Städte und Gemeinden. Das Umweltministerium fördert als freiwillige Leistung Vorsorgemaßnahmen und beschäftigt sich intensiv mit den Möglichkeiten eines umfassenden Hochwasserschutzes. So wurden in den vergangenen Jahren mehrere Hochwasserpartnerschaften im Saarland gegründet, örtliche Überflutungsrisiken ermittelt, sämtliche Aspekte der Vorsorge mit den Gemeinden diskutiert und Maßnahmen beschlossen, die in den so genannten Risikomanagementplan des Landes einfließen.

„Die Ausweisung besonders gefährdeter Bereiche ist die Grundvoraussetzung, um Maßnahmen zu ergreifen, die die Überflutungsschäden minimieren können. Hierbei können die Kommunen auf die lokalen Kenntnisse der Feuerwehren, der Bauhöfe und der Bürgerinnen und Bürger zurückgreifen. Nur in besonders schwierigen Ausgangssituationen müssen Abflusssimulationen und -modelle herangezogen werden“, so der Staatssekretär

https://www.saarland.de/246719.htm

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Gefahrenkarten und Handlungsempfehlungen zur besseren Vorsorge gegen Starkregen – Umweltministerium informiert kommunale Planer

Wohin fließt das Wasser bei einem außergewöhnlichen Starkregen? Welche Schäden können die Sturzfluten auf ihrem Weg anrichten? Wie groß ist das Fassungsvermögen der Kanäle? Wo drohen im Ort Überschwemmungen? Diese und weitere Fragen können über spezielle Gefährdungsanalysen beantwortet werden. Vor dem Hintergrund leidvoller Erfahrungen mit Starkregenschäden zeigen immer mehr Städte und Gemeinden für diese Modellberechnungen, die Grundlage für planerische Vorsorgemaßnahmen sind, Interesse.
Das saarländische Umweltministerium hat das Pilotprojekt „Starkregenvorsorgekonzepte“ auf den Weg gebracht und finanziell gefördert, das den Kommunen geeignete Instrumente zur Starkregenvorsorge aufzeigen soll. Dabei wurden exemplarisch drei kommunale Starkregenkonzepte in den Gemeinden Eppelborn, Sulzbach und Wadern mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad erstellt. Auf dieser Grundlage wurden dann in einer vergleichenden Studie Handlungsempfehlungen für Kommunen zur Methodik bei der Erstellung von Starkregengefahrenkarten erarbeitet, die jetzt in Eppelborn kommunalen Planern vorgestellt wurden.
Der wichtigste Baustein der kommunalen Starkregenkonzepte sind die Starkregengefahrenkarten, die die Kenntnisse über die Abflusswege des Wassers bei einem extremen Starkregenereignis vermitteln. Sie nutzen damit Kommunen und Bürgern gleichermaßen.
Die Kommunen können mit den Informationen Vorsorge betreiben und zur Risikominimierung beitragen, z. B. in der Bauleitplanung, in der Gefahrenabwehr, bei der Ver- und Entsorgung (Stichwort: kritische Infrastruktur).
Umweltminister Reinhold Jost: „Wie wichtig die Vorsorge zu Starkregenereignissen ist, haben viele Menschen 2016 und 2018 im Saarland zu spüren bekommen. Einige Schäden wären vermeidbar gewesen, sowohl für die Kommunen als auch für die betroffenen Bürger. Wir wollen mit der finanziellen Förderung von Vorsorgekonzepten und Gefahrenkarten den Bürgern alle Informationen zur Verfügung stellen, damit sie Eigenvorsorge betreiben können. Mittels Starkregengefahrenkarten können sich Kommunen und Bürger auf den Starkregenfall vorbereiten, indem sie Abflusswege erkennen, freihalten und zur gefahrlosen Ableitung neue Abflusswege schaffen. Diese Vorsorge ist uns wichtig. Deshalb stecken wir Arbeit und Geld in Konzepte und Maßnahmen. 6 Kommunen haben bisher Starkregengefahrenkarten erarbeiten lassen. Unser Ziel ist im Sinne der Schadensminimierung die saarlandweite kartografische Abbildung der Starkregengefahr.“
Um die Maßnahmen im Hochwasser- und Starkregenmanagement noch besser lenken zu können, hat das Umweltministerium eine Förderrichtlinie erarbeitet, die Mitte des Jahres verabschiedet werden soll. Der Fokus der Förderung liegt auf konzeptionellen Maßnahmen wie die Erstellung der kommunalen Hochwasser-/Starkregenvorsorgekonzepte sowie baulichen Maßnahmen, etwa der Schaffung von Rückhalteräumen.
Außerdem soll die gesetzlich geforderte hochwassersichere Nachrüstung von Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten durch Private gefördert werden. Ziel ist die Nachrüstung von 500 Öltanks pro Jahr, die Bagatellgrenze beträgt 1000 Euro.
Die „Handlungsempfehlungen zur Erstellung der Starkregengefahrenkarten im Saarland“ stehen als Download auf unserer Homepage unter https://www.saarland.de/246712.htm bereit.

Die Broschüre „Hochwasservorsorge in der Planung – Leitfaden für kommunale Planungsträger“ finden Sie unter https://www.saarland.de/246153.htm
https://www.saarland.de/SID-F4CA8DFD-F6C50AB6/246784.htm

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Millionen für die naturnahe Entwicklung der Bäche und Flüsse – Minister Jost stellt am Weltwassertag Maßnahmen und Ziele vor

Land und Kommunen arbeiten seit Jahren daran, den Gewässern im Saarland ihr natürliches Bett zurückzugeben. Seit 2010 hat das Umweltministerium mehr als 3 Millionen Euro in die naturnahe Entwicklung der Gewässer investiert.
Früher war die Bist bei Überherrn begradigt, die Ufer waren mit Wasserbausteinen befestigt. Im Rahmen der Maßnahme wurde die Uferbefestigung abschnittsweise entfernt und die Steine als Strukturelemente wieder in das Gewässer eingebracht. Hierbei wurde auch das Ufer stellenweise mit dem Bagger angerissen und abgeflacht. Steinhaufen als Lebensräume für Reptilien wurden angelegt. Die Bepflanzung des Ufers im Bereich des Auwalds mit Hochstämmen wurde durch Entnahme einzelner Bäume aufgelockert und so eine Uferentwicklung initiiert. Die Bäume wurden in Form von Buhnen oder deren Wurzelstöcke als Strukturelemente wieder eingebaut.

Land und Kommunen arbeiten seit Jahren daran, den Gewässern im Saarland ihr natürliches Bett zurückzugeben. Seit 2010 hat das Umweltministerium mehr als 3 Millionen Euro in die naturnahe Entwicklung der Gewässer investiert. Die Renaturierung der zuvor begradigten und in Betonbetten gezwängten Bäche und Flüsse sind Teil der Maßnahmenprogramme, die die EU-Wasserrahmen-Richtlinie vorschreibt.

„Begradigte und betonierte Bäche und Flüsse sind ein Risiko für Hochwasser, aber auch für die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen. Wir sehen uns nach wie vor in der Pflicht, diese Umwelt-Sünden der Vergangenheit zu beseitigen und naturnahe Lebensräume wiederherzustellen. Hier kommt unser Prinzip „Lassen vor Machen“ zum Tragen. Das Gewässer soll mit minimalen Eingriffen wieder in die Lage versetzt werden, sich selbst zu entwickeln. Solche Initialmaßnahmen zur Gewässerentwicklung sind im zeitgemäßen Wasserbau Stand der Technik. Ein schönes Beispiel für eine gelungene Umsetzung ist die Bist“, so Umweltminister Reinhold Jost bei einem Vor-Ort-Termin am Weltwassertag.

Rund 1 Million Euro hat das Ministerium seit 2010 in strukturverbessernde Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung, hier ist das Land unterhaltspflichtig, investiert. Für Gewässer in der Verantwortung der Kommunen (siehe Hintergrund) hat das Land seit 2012 Fördergelder in Höhe von insgesamt rund 2,5 Mio Euro ausbezahlt.
Die vom Umweltministerium beauftragten kommunalen Gewässerberater haben seit dem Jahr 2014 alle 45 Gemeinden, die zur Umsetzung von Maßnahmen verpflichtet sind, zu einer Erstberatung aufgesucht.
22 Kommunen haben mit der Erstellung von Gewässerentwicklungs- und Unterhaltungsplänen (GEP) oder der Umsetzung konkreter Maßnahmen begonnen, weitere 10 werden in Kürze Förderanträge stellen.
Weitere ca. 10 Kommunen sind in der früheren Vorbereitungsphase zur Antragstellung, ein Teil davon wird auch noch in 2018 einen Antrag einreichen.

Unsere Bäche und Flüsse wurden im vergangenen 19. und 20. Jahrhundert den Bedürfnissen der sich rasant entwickelnden, modernen Industriegesellschaft angepasst. Sie hatten dem Abtransport von Abwasser zu dienen, wurden „gebändigt“, um die mechanisierte landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu erleichtern, und sollten dem schadlosen Hochwasserabfluss leistungsfähig zur Verfügung stehen. Dazu wurden sie begradigt, verlegt, verrohrt und vielfach massiv befestigt.
Die ökologischen Funktionen der Gewässer gingen dabei oft verloren, und es kam zu einer dramatischen Verarmung an Fischen und Kleinlebewesen.

Hintergrund:
Das Wasserhaushaltsgesetz in Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 23.Oktober 2000 verpflichtet uns, Maßnahmen zum Erreichen des „guten Zustands“ unserer Gewässer zu ergreifen. Welche Gewässer dabei mit Maßnahmen belegt sind, ist in den Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der WRRL behördenverbindlich festgelegt.
An den größeren Gewässern wie Blies, Prims, Theel, Nied, Bist und Rossel ist dabei das Land in der Pflicht (Gewässer II. Ordnung), bei den Gewässern III. Ordnung sind es aber die Städte und Gemeinden.
Gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung“ gewährt das Umweltministerium bis zu 90 Prozent Landeszuschuss.

Informationen zur WRRL auch auf unserer Homepage:
https://www.saarland.de/wrrl-bewirtschaftungsplan.htm
https://www.saarland.de/235000.htm

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St. Wendel: Umweltministerium fördert Fremdwasserentflechtung in St. Wendel sowie Natur- und Vogellehrpfad in Osterbrücken

Das saarländische Umweltministerium stellt über das Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ für eine Fremdwasserentflechtung in der Kreisstadt St. Wendel rund 22.000 Euro zur Verfügung. Einen entsprechenden Zuwendungsbescheid überreichte Umwelt-Staatssekretär Roland Krämer Bürgermeister Peter Klär bei einem Vor-Ort-Termin.

Staatssekretär Krämer begrüßt die Maßnahme in St. Wendel, „die aktiv zum Umweltschutz beiträgt. Fremdwasser ist grundsätzliches sauberes Wasser und gehört nicht in die Kanalisation. Eine übermäßige Belastung von Kläranlagen mit Fremdwasser führt zu Nachteilen im Gewässerschutz und in der Wirtschaftlichkeit der Anlagen.“
Das Projekt sieht vor, das Mischwassersystem im Mühlwiesgäßchen zum Trennsystem umzubauen. Der bestehende Mischwasserkanal wird zukünftig zum Regenwasserkanal; der Schmutzwasserkanal wird neu gebaut. Durch diese Maßnahme werden ca. 3400 Kubikmeter Fremdwasser von der Kläranlage St. Wendel ferngehalten.
Die „Aktion Wasserzeichen – Förderprogramm zur Regenwasserbewirtschaftung“ ist ein Programm des saarländischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, mit dem die Gemeinden und Städte des Saarlandes bei ihren Bemühungen, Fremdwasser von reinigungsbedürftigem Abwasser zu trennen, finanziell unterstützt werden. Es wird aus Mitteln der Abwasserabgabe gespeist.

Staatssekretär Krämer nutzte den Besuch in St. Wendel, um noch ein weiteres Projekt auf den Weg zu bringen: Im Ortsteil Osterbrücken will der Ortsrat zusammen mit der Stadtverwaltung und dem Naturschutzbeauftragten nahe des Martinshofes einen Natur- und Vogellehrpfad einrichten, ausgestattet mit Sitzgruppen und Infotafeln. Angesprochen werden sollen damit die Ostertaler Bürgerinnen und Bürger, aber auch Wandergruppen und Schulklassen. Das Projekt soll rund 11.400 Euro kosten, die Hälfte der Kosten schießt das Umweltministerium zu

http://www.saarland.de/SID-3E02365D-24CD0507/221493.html

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Beckingen: Gesamtkonzept soll Hochwasserproblematik eindämmen – Jost übergibt der Gemeinde Beckingen 42.500 Euro

Umweltminister Reinhold Jost hat rund 42.500 Euro an den Bürgermeister der Gemeinde Beckingen, Erhard Seger, für die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Untersuchung und Verbesserung der Hochwasserproblematik im Bereich des Kondeler Bachs überreicht.

Jost: „Am Ende der Studie werden effiziente und effektive Maßnahmen zum Schutz der Anwohner und Betroffenen vorliegen, um die Hochwasserproblematik einzudämmen. Neben der Förderung der Erstellung des Gesamtkonzepts werden wir auch die umzusetzenden Maßnahmen in der Gemeinde finanziell unterstützen.“
Hintergrund ist die wiederkehrende Hochwasserproblematik im Umkreis der Dillinger Straße nach länger anhaltenden oder kurzen und starken Unwetterereignissen. Seit den 1990er Jahren sind dort die Anwesen regelmäßig überflutet. Auch die Sandablagerungen auf den Grundstücken nach Ablauf des Hochwassers und die dauerhafte Vernässung der landwirtschaftlichen Flächen aufgrund des Wasserrückstaus in die Gräben der Saar-Aue führen zu Verärgerungen bei den Anwohnern.

Unterschiedliche Lösungsansätze der Vergangenheit waren bisher nicht umsetzbar. Jetzt soll ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, welches alle Einflussfaktoren der Hochwassersituationen berücksichtigt und geeignete Lösungsvorschläge hervorbringen soll.

Die starken Sandschlammrückstände sind auf den leicht erodierbaren Buntsandstein im Bachlauf zurückzuführen. Die zunehmende Versandung des Gewässers verringert die Fließgeschwindigkeit des Kondeler Baches und verschärft gleichzeitig die Hochwasserproblematik.

1924 wurde der Kondeler Bach begradigt. Die Gestalt des Gewässers wandelte sich in der Vergangenheit infolge des Baus der Umgehungsstraße B51 und den Saarausbau in den 1980er Jahren mehrmals.

http://www.saarland.de/SID-3E02365D-24CD0507/221282.html

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Saarland kündigt PCB-Monitoring-Programm an

Das Saarland plant eine großflächige Erhebung der PCB-Belastung der Bäche und Flüsse des Landes. Insbesondere die Belastung mit PCB aus Grubenwasser steht dabei im Fokus. Anlaufen soll das Monitoring-Programm Anfang 2016. Neben PCB werden laut dem saarländischen Umweltministerium dabei Schwermetalle und andere industrielle Schadstoffe mit Ausnahme der Pestizide untersucht. Insgesamt sollen Daten an 15 Messstellen gesammelt werden, davon sieben in den großen Gewässern Saar, Blies, Rossel und Nied. Dazu kommen fünf Grubenwassereinleitungen und drei Stellen im Gewässer unterhalb der Einleitungen. Zudem sollen nicht nur die Gewässer im Saarland auf eine Belastung mit dem einst in der Industrie häufig verwendeten Umweltgift überprüft werden. Die Vorarbeiten zu weiteren Untersuchungen, die PCB-Quellen im Boden und in der Luft im Fokus haben, sind bereits abgeschlossen, die erste Auftragsvergabe für dieses umfassende PCB-Kataster ist erfolgt. Mit der Vorlage des Gutachtens wird Ende 2016 gerechnet.

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Den guten Gewässerzustand im Blick: Wasserwirtschaft bereitet zweiten Bewirtschaftungsplan vor

Mit den Bächen und Flüssen im Saarland ist es vielfach nicht gut bestellt. Insbesondere an der Saar, der Mosel, den Nebengewässern im mittleren Saartal und in den Ballungsräumen wie Neunkirchen ist ein überwiegender Teil der Gewässer vor dem Hintergrund von Siedlungsentwicklung und industrieller Nutzung begradigt, über weite Strecken verrohrt und zum Zwecke des Hochwasserschutzes und der Siedlungsentwässerung tiefer gelegt. Aber auch in den ländlich geprägten Regionen wie im Bliesgau, dem Prims-Blies-Berg- und Hügelland oder dem Einzugsgebiet der Leuk sind die Gewässer zwecks Entwässerung der Auen und Talniederungen und zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit begradigt und verfügen oftmals nicht über einen ausreichend bemessenen Gewässerrandstreifen mit naturraumtypischer Ufergehölzvegetation. Daneben werden fast alle Gewässer und das Grundwasser durch Nähr- und Schadstoffeinträge aus Siedlungen, Industrie und Landwirtschaft belastet.
Dabei sind die Ausprägung der Gewässerstruktur, die Durchgängigkeit und der chemische Zustand von ausschlaggebender Bedeutung für die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Oberflächengewässer als Bestandteil des Natur- und Wasserhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Die Länder Europas haben sich deshalb zum Ziel gesetzt, den guten Gewässerzustand wiederherzustellen. Dies schreibt die europäische Wasserrahmenrichtlinie vor. Das bedeutet, dass nicht nur die Wasserwirtschaft Lösungen zum Erhalt bzw. zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele beitragen muss, sondern auch die Landwirtschaft und der Naturschutz. Ein erster Schritt zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele wurde mit dem ersten behördenverbindlichen Maßnahmenprogramm und dem ersten Bewirtschaftungsplan 2009-2015 gemacht.

Für den 2. Bewirtschaftungszyklus 2015-2021 sind das erste Maßnahmenprogramm und der erste Bewirtschaftungsplan zu aktualisieren. Dabei sind die Bewirtschaftungsziele, die Überwachungsprogramme und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen. Grundlage für die Aufstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans sind die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung, die nun auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlicht wurden. Um den Diskussionsprozess zu starten, haben nun die Öffentlichkeit, Einzelpersonen, Interessengruppen und Verbände die Möglichkeit, zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können auf schriftlichem Wege, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail erfolgen. Ende nächsten Jahres wird dann der Entwurf des Bewirtschaftungsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt.

http://www.saarland.de/109975.htm

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Änderung des Saarländischen Wassergesetzes

Im Saarland ist eine Änderung des Landeswassergesetzes in Vorbereitung. Die Regierung hat einen Entwurf vorgelegt (Landtags-Drucksache 15/586 vom 21. August 2013), „wonach für Überschwemmungsgebiete, soweit diese in Karten der Wasserbehörde dargestellt sind, künftig ein gesetzlicher Schutz als Überschwemmungsgebiet gilt.“ Im Gegensatz dazu setzen die meisten Bundesländer Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung fest. Der Landtag hat das Vorhaben am 22. August in erster Lesung einstimmig gebilligt und zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss überwiesen. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete soll bis zum 22. Dezember 2013 erfolgen.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20130916_003

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Gemeinsam gegen Hochwasser: Saarland und Rheinland-Pfalz gründen Hochwasserpartnerschaft „Untere Saar“

Mit der Hochwasserpartnerschaft „Untere Saar“ ist am 5. Juni die 11. Hochwasserpartnerschaft im Einzugsgebiet von Mosel und Saar gegründet worden.
Die saarländische Umweltministerin Anke Rehlinger überreichte die Gründungsurkunde an den Bürgermeister der Kreisstadt Merzig, Manfred Horf, der bei dieser Gelegenheit die in der Partnerschaft organisierten 15 saarländischen und rheinland-pfälzischen Kommunen vertrat.
Die aktuellen Überflutungen im Süden und Osten Deutschlands haben wieder eindrucksvoll gezeigt, dass wir jederzeit auf Hochwasser gefasst sein müssen.
Mit der Hochwasserpartnerschaft „Untere Saar“ setzen sich die Partner zum Ziel, den Gefahren und Herausforderungen von Hochwasserereignissen im Einzugsgebiet durch freiwillige Zusammenarbeit entgegenzuwirken. Mit Unterstützung durch die Wasserwirtschaftsverwaltungen soll die Hochwasservorsorge stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt, die Gefahrenabwehr in den Städten und Gemeinden verbessert und die kommunalen Planungen an die Hochwassergefährdung angepasst werden. Neben dem Staat sind auch die Kommunen und die Gewässeranlieger gefordert, ihren Teil zur Verringerung der Schadensrisiken beizusteuern.
Umweltministerin Rehlinger: „Hochwasservorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Die Kommunen nehmen als Brücke zu den Bürgern vor Ort eine Schlüsselstellung ein. In der Hochwasserpartnerschaft „Untere Saar“ werden sich die saarländischen und rheinland-pfälzischen Kreise, Städte und Gemeinden mit Unterstützung der Länder so gut wie möglich gegen Hochwasser wappnen. Wir können Hochwasser zwar nicht verhindern, allerdings können durch bestmögliche Vorbereitung größere Verluste und Schäden vermieden werden.“ Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken ergänzte: „Neben dem technischen Hochwasserschutz, der wie jetzt im akuten Hochwasserfall zum Einsatz kommt, bleibt die Hochwasservorsorge die wichtigste Aufgabe.“ In diesem Sinne werde man in der neuen Hochwasserpartnerschaft „Untere Saar“ daran arbeiten, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, zum Beispiel bei Themen wie hochwasserangepasstes Planen und Bauen oder Hochwasserversicherungen.
Trotz des oft gehörten Einwands: „Bei uns war noch nie Hochwasser…“ muss leider an allen Gewässern mit Hochwasser gerechnet werden. Der Umstand, dass vielerorts jahrzehntelang kein Hochwasser aufgetreten ist, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
Im Anschluss an den Festakt werden die Partner in einem ersten Workshop zum Thema „Hochwasserinformation und -vorhersage“ direkt mit der Arbeit beginnen.

http://www.saarland.de/103512.htm

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Hochwasser-Risikokarten und Bodenrichtwerte im Internet – Umweltministerin Rehlinger stellt neue Dienstleistungsangebote vor

Die Überschwemmungen der Jahre 2009, 2010 und 2011 sind vielen Bürgerinnen und Bürgern des Saarlandes noch schmerzhaft im Gedächtnis. Um den Schutz vor zerstörerischen Fluten zu verbessern, erstellt das saarländische Umweltministerium im Rahmen seiner Strategie zum Schutz vor Hochwasser Gefahren- und Risikokarten, die die betroffenen Gebiete detailliert darstellen. Diese Übersichtskarten werden jetzt für alle Interessierten abrufbar im Geoportal des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) veröffentlicht.
„Mit Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes kann den Hochwasserrisiken nicht alleine begegnet werden. Umfassende Hochwasservorsorge ist deshalb eine wichtige Aufgabe. Die Hochwasserkarten sollen den Betroffenen helfen, ihre Gefährdung zu erkennen“, so Umweltministerin Anke Rehlinger, die am 04.03.2013 das neue Dienstleistungsangebot im Internet freischaltete.
„Wir werden uns allerdings nicht mit der bloßen Darstellung des Risikos begnügen, sondern versuchen gemeinsam mit den Betroffenen geeignete Maßnahmen zu entwickeln, wie das Risiko verringert werden kann. Diese Maßnahmen, etwa der Bau von Rückhaltebecken und Dämmen, Sicherungen am Wohnhaus oder das Festsetzen von Überschwemmungsgebieten, werden dann in so genannten Risikomanagementplänen zusammengefasst“, erklärte die Ministerin.
Hochwassergefahrenkarten stellen für ein bestimmtes Ereignis die überfluteten Flächen und deren Wassertiefe dar. Hochwasserrisikokarten bilden die vorherrschende Nutzung der gefährdeten Flächen ab und liefern zusätzliche Informationen wie die Zahl der betroffenen Einwohner oder die Lage von Schutzgebieten und relevanten Industriebetrieben. Beide bauen auf hydraulischen Berechnungen des Hochwasserabflusses im Gewässer und seinem Vorland auf.

Weitere Informationen: http://www.saarland.de/74440.htm

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Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr fördert die Fremdwasserentflechtungsmaßnahme in Eisweiler mit rund 182.000 Euro

Rund 182.000 Euro stellt das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr über das Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ für die Fremdwasserentflechtungsmaßnahme im Namborner Ortsteil Eisweiler zur Verfügung. Umwelt-Staatssekretär Klaus Borger überreichte am 31. März einen entsprechenden Zuwendungsbescheid im Rathaus Namborn.

„Von den im Rahmen der „Aktion Wasserzeichen“ geförderten Maßnahmen profitieren unsere Bürgerinnen und Bürger ebenso wie der Umweltschutz: durch die Verringerung des so genannte Fremdwasser in den Abwassersystemen verbessern wir die Wirkungsweise unserer Kläranlagen und reduzieren damit gleichzeitig die Kosten der Gebührenzahler“, so Umweltstaatssekretär Borger.
Eine effiziente Abwasserreinigung setzt voraus, dass auch die Abwassermengen auf das notwendige Maß reduziert sind. Daher sollten Wassermengen, die von ihrer Herkunft und Beschaffenheit her nicht gereinigt werden müssen, auch nicht in Abwasseranlagen eingeleitet werden. Hierzu zählen z.B. das in Kanalisationen eingeleitete nicht behandlungsbedürftige Oberflächenwasser und das sog. Fremdwasser. Gerade im Saarland repräsentieren Regenwasser und Fremdwasser mit über 70 % den weitaus größten Teil der Abwassermenge. Die daraus resultierenden Gewässermehrbelastungen einerseits und die technischen und finanziellen Folgewirkungen für den Anlagenbau, den Anlagenbetrieb und die Abwasserabgabe andererseits sind enorm.

Hintergrundinformationen:
Die „Aktion Wasserzeichen – Förderprogramm zur Regenwasserbewirtschaftung“ ist ein Programm des Saarländischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr, mit dem die Gemeinden und Städte des Saarlandes bei ihren Bemühungen, Fremdwasser von reinigungsbedürftigem Abwasser zu trennen, finanziell unterstützt werden. Gefördert werden:
– 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für lokale Maßnahmen zur Entflechtung des Fremd – und Regenwassers.
– 15 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Bürgerprogramme, bei denen die Kommunen die Nutzung und Versickerung von Regenwasser (z.B. durch Gründächer) in Privathaushalten fördern.
Mit dem Förderprogramm Aktion Wasserzeichen wurden bisher insgesamt 683 Maßnahmen mit einer Zuschusssumme von rd. 102 Mio. Euro finanziell gefördert.

http://www.saarland.de/59845_65354.htm

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Ministerium für Umwelt stellt über 600.000 Euro für Fremdwasserentflechtung im Saarland bereit

Das Ministerium für Umwelt fördert die Fremdwasserentflechtung im Saarland über das Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ mit über 600.000 Euro. Von den Fördermitteln profitieren diesmal die Gemeinden Eppelborn, Perl, Tholey und Wallerfangen. In den letzten 10 Jahren wurden mit diesem Programm insgesamt über 600 Maßnahmen mit Zuschüssen von etwa 95 Mio. € gefördert.
„Indem wir mit den über das Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ finanzierten Maßnahmen die Menge des Fremdwassers in den Abwassersystemen reduzieren, verbessern wir die Wirkungsweise unserer Kläranlagen“, so Umweltminister Stefan Mörsdorf. „Damit schonen wir unsere Umwelt und den Geldbeutel der saarländischen Gebührenzahler. Gleichzeitig dient die Förderung der Maßnahmen auch der Stützung der Konjunktur.“
Eine effektive Abwasserreinigung setzt voraus, dass auch die Abwassermengen auf das notwendige Maß reduziert sind. Dies bedeutet, dass z.B. Abwässer, die von ihrer Herkunft und Beschaffenheit her einer Abwasserreinigung nicht bedürfen, möglichst nicht in Abwasseranlagen eingeleitet werden. Abwasser in diesem Sinne ist z.B. das in Kanalisationen eingeleitete nicht behandlungsbedürftige Oberflächenwasser und das sog. Fremdwasser. Regenwasser und Fremdwasser repräsentieren gerade im Saarland mit über 70 % den weitaus größten Teil der Abwassermenge.
Ursache hierfür sind die meist historisch gewachsenen Ortskanalisationen, die vielerorts durch Regen- und Fremdwassereinleitungen oder auch durch Bacheinleitungen hydraulisch hoch belastet sind. Die daraus resultierenden Gewässermehrbelastungen einerseits und die technischen und finanziellen Folgewirkungen auf den Anlagenbau, den Anlagenbetrieb und die Abwasserabgabe andererseits sind enorm.
Folgende Projekte zur Fremdwasserentflechtung werden vom Ministerium für Umwelt gefördert:
• In der Gemeinde Eppelborn wird die Fremdwasserentflechtung am Ortseingang Humes/Hierscheid“ mit ca. 20.000 Euro gefördert.
• Die Gemeinde Perl erhält für die Fremdwasserentflechtung Wies/Oberwies/Schloss Berg in Nennig rund 505.100 Euro.
• Die Gemeinde Tholey erhält für die Kanalerneuerung und Fremdwasserentflechtung im Ortszentrum Tholey rund 71.300 Euro.
• In der Gemeinde Wallerfangen wird die Fremdwasserentflechtung Ihn, Teilabschnitt am Hohberg, mit rund 39.100 Euro gefördert.
Hintergrundinformationen:
Die „Aktion Wasserzeichen – Förderprogramm zur Regenwasserbewirtschaftung“ ist ein Programm des Saarländischen Ministeriums für Umwelt, mit dem die Gemeinden und Städte des Saarlandes bei ihren Bemühungen, Fremdwasser von reinigungsbedürftigem Abwasser zu trennen, finanziell unterstützt werden. Gefördert werden:
– 65 Prozent der Kosten für lokale Maßnahmen zur Entflechtung des Fremd – und Regenwassers.
– 15 Prozent der Zuschüsse für Bürgerprogramme, bei denen die Kommunen die Nutzung und Versickerung von Regenwasser (z.B. durch Gründächer) in Privathaushalten fördern.

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1,7 Millionen Euro für Fremdwasserentflechtung im Saarland

Das Ministerium für Umwelt fördert die Fremdwasserentflechtung im Saarland über das Förderprogramm  „Aktion Wasserzeichen“ mit rund 1,7 Millionen Euro. Von den Fördermitteln profitieren diesmal die Gemeinden Bous, Freisen, Kleinblittersdorf, Mettlach, Nonnweiler, Perl, Püttlingen und Rehlingen-Siersburg sowie die Städte Lebach, Merzig und St. Wendel. In den letzten 10 Jahren wurden mit diesem Programm insgesamt über 600 Maßnahmen mit Zuschüssen von etwa 95 Mio. Euro gefördert.
Das so genannte Fremdwasser (also das  unbeabsichtigt in die Kanalisation eindringende Grund- oder Regenwasser ) macht einen großen Anteil der Abwassermenge aus, obwohl es der Reinigung  in Kläranlagen eigentlich nicht bedarf. Dass dieses Wasser dennoch zu dem zu reinigenden Abwasser gelangt, ist ökonomisch und ökologisch problematisch. Denn wäre das Fremd- und Regenwasser nicht in den Abwasserkanälen, könnten diese wirtschaftlicher  gebaut werden, und die Kläranlagen hätten eine geringere Menge an zu reinigendem Wasser zu bewältigen, was Reinigungskosten erspart.
„Die über das Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ finanzierten Maßnahmen nutzen also nicht nur der Umwelt“, so Umweltminister Stefan Mörsdorf. „Weil die Menge des Fremdwassers in den Abwassersystemen reduziert wird, kann die Konzentration des Abwassers in den Kläranlagen stabil gehalten werden. Das verbessert die Wirkungsweise der Kläranlagen und schont damit den Geldbeutel der saarländischen Gebührenzahler. Gleichzeitig stellt die Förderung der Maßnahmen ein Beitrag der Landesregierung zur Stützung der Konjunktur dar.“
Folgende Projekte zur Fremdwasserentflechtung werden vom Ministerium für Umwelt gefördert:
• In der Gemeinde Kleinblittersdorf wird die Entflechtung des St. Agatha Brunnen in Auersmacher mit ca. 49.700 Euro gefördert.
• Die Stadt Lebach erhält für die Fremdwasserentflechtung im Bereich der Steinstraße in Alschbach rund 213.600 Euro und für den Bau eines Regenüberlaufs in der Pestalozzistraße in Steinbach rund 63.800 Euro.
• Die Stadt Merzig erhält für die Erstellung einer Niederschlagswasserbewirtschaftungsstudie für die Stadtteile Silwingen und Monddorf rund 11.500 Euro, für Maßnahmen zur Fremdwasserentflechtung in Büdingen rund 114.100 Euro.
• In der Gemeinde Perl wird die Einleitung von Oberflächenwasser aus dem Bereich Schengen-Lyzeum in den Gehannesbour mit rund 210.800 Euro gefördert.
• Die Gemeinde Nonnweiler erhält für die Erneuerung von Entwässerungsanlagen in der Ringwallstraße in Otzenhausen rund 229.100 Euro und für den Neubau eines Regenüberlaufbauwerks in der Ringwallstraße in Otzenhausen rund 62.100 Euro.
• Die Stadt Püttlingen erhält für die Fremdwasserentflechtung im Bereich Sprenger Straße in Köllerbach rund 48.700 Euro.
• Die Stadt St. Wendel erhält für die Fremdwasserentflechtung im Bereich Im Adsack in Niederkirchen rund 16.300 Euro.
• Die Gemeinde Bous wird für die Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Außengebiet A 8 im Bereich Derler Straße mit rund 196.400 Euro gefördert.
• In der Gemeinde Freisen werden für die Fremdwasserentflechtung in der Schmiedestraße in Eitzweiler rund 76.000 Euro zur Verfügung gestellt.
• Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg erhält für die Teilentflechtung von Außengebieten sowie den Rückbau des Regenüberlaufs Auf der Göll in Eimersdorf rund 49.000 Euro, für die Entflechtung der Außengebiete A4, A1.2 und A1.1 im Gemeindebezirk Gerlfangen rund 259.900 Euro, für die Fremdwasserentflechtung Zum Tunnel/Waldwieser Straße in Biringen rund 72.300 Euro, für die Erstellung einer Niederschlagswasserbewirtschaftungsstudie für den Ortsteil Fremersdorf rund 7.000 Euro und für die Entflechtung der Außengebiete A4 – Am Hanfberg in Oberesch rund 89.200 Euro.
• Die Gemeinde Mettlach wird bei der Erstellung einer Niederschlagsbewirtschaftungsstudie für den Ortsteil Orscholz mit rund 12.400 Euro unterstützt.
Hintergrundinformationen:
Die „Aktion Wasserzeichen – Förderprogramm zur Regenwasserbewirtschaftung“ ist ein Programm des Saarländischen Ministeriums für Umwelt, mit dem die Gemeinden und Städte des Saarlandes bei ihren Bemühungen, Fremdwasser von reinigungsbedürftigem Abwasser zu trennen, finanziell unterstützt werden.
Gefördert werden:
– 65 Prozent der Kosten für lokale Maßnahmen zur Entflechtung des Fremd – und Regenwassers.
– 15 Prozent der Zuschüsse für Bürgerprogramme, bei denen die Kommunen die Nutzung und Versickerung von Regenwasser (z.B. durch Gründächer) in Privathaushalten fördern.

Quelle: http://www.saarland.de/7302_50401.htm

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Stärken im neuen VEWSaar gebündelt

Erdgas, Strom und Fernwärme, Wasser und Abwasser im Saarland

Wassersparte sowie kleine und mittlere Unternehmen im Fokus

Saarbrücken, 30. Juni 2008 – Aus zwei mach eins: Der FES Fachverband der Elektrizitätswirtschaft des Saarlandes e.V. und der Verband der Gas- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e.V. (VGW) haben es dem Bundesverband gleich getan und fusioniert. „Damit endet eine fast 60-jährige Ära im Saarland. Wir sehen uns durch die Fusion gut gerüstet für die anstehenden Herausforderungen in der Energie- und Wasserwirtschaft“, kommentierten die beiden neu gewählten Landesvorsitzenden Tim Hartmann, Mitglied des Vorstandes der VSE-AG, und Dr. Joachim Meier, Geschäftsführer der Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH.

Mit dem neuen „VEWSaar – Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e.V.“ gibt es auf Verbandsebene im Saarland nur noch einen Ansprechpartner für Gas, Strom, Wasser und Abwasser. „Der neue Verband wird in der Öffentlichkeit ein stärkeres Gewicht haben als die beiden Alt-Verbände. Damit können wir die Interessen unserer Mitglieder künftig noch effektiver vertreten“, so die beiden Landesvorsitzenden. Dies gelte insbesondere bei Fragen der Regulierung oder bei Investitionen, die für die Sicherheit der Energie- und Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung wichtig seien und regionale Interessen berührten.

„Neben der Nutzung vieler Synergien im fusionierten Verband wollen wir die Wasser- und Abwassersparte nach innen und außen stärken und noch intensiver die Interessen kleiner und mittlerer Mitgliedsunternehmen vertreten“, erklärten die beiden neuen Landesvorsitzenden.

Dem VEWSaar gehören alle Strom-, Gas- und Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen an, die ihren Sitz im Saarland haben. Der Verband übt seine Tätigkeit als Landesverband des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aus. Er wahrt die Interessen seiner Mitglieder und berät sie in allen technischen, energiewirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Fragen. Nach der Eintragung ins Vereinsregister wird die Mitgliederversammlung den neuen Vorstand wählen. Geschäftsführer der neuen BDEW-Landesorganisation sind Dr. Götz Bylda und Klemens Bauckhorn. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Saarbrücken. (Adresse: VEWSaar e.V., Am Halberg 4, 66121 Saarbrücken)

Weitere Informationen

Jan Ulland
Stellv. Pressesprecher
Telefon 0 30 / 300 199-1162
E-Mail presse@bdew.de

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Studie des Bayerischen Umweltministeriums zeigt: Abfallgebühren im Saarland bundesweit am niedrigsten

Eine seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz herausgegebenen Studie zur bundesweiten Gebührenstruktur der Abfallentsorgung belegt, dass die Abfall-Gebühren im Saarland im Bundesvergleich am niedrigsten sind.

Grundlage der Gebührenbemessung in den einzelnen Kommunen war die Entsorgung des Biomülls und des Restmülls in der kleinsten angebotenen Gefäßgröße/mit der geringsten Leerungshäufigkeit.

Für die Kommunen, die die Abfallentsorgung über den EVS organisieren, wurde die 120- Liter-Restmülltonne mit vierwöchiger Leerung und die 120-Liter-Biotonne mit 14tägiger Leerung zugrunde gelegt. Nach der aktuellen Gebührenstruktur sind hierfür in den EVS-Kommunen 149,28 Euro im Jahr anzusetzen, während das in der Studie dargelegte bundesdeutsche Mittel bei 179 Euro liegt.

In den anderen Bundesländern wurden folgende Mittelwerte festgestellt:

Brandenburg: 155 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: 158 Euro
Bayern: 165 Euro
Baden-Württemberg: 167 Euro
Rheinland-Pfalz 177 Euro
Berlin: 183 Euro
Schleswig-Holstein:194 Euro
Niedersachsen: 200 Euro
Sachsen-Anhalt:200 Euro
Sachsen: 210 Euro
Nordrhein-Westfalen: 202 Euro
Hessen: 214 Euro
Thüringen: 216 Euro
Hamburg: 245 Euro
Bremen: 277 Euro

Die Verfasser der Studie machen kein Hehl daraus, wie schwer ein nachvollziehbarer stimmiger Gebührenvergleich zu ermitteln ist. Alleine das Finden gemeinsamer Angebotsgrundlagen (Tonnengröße, Abfuhrrhythmus…) in den einzelnen Kommunen gestaltet sich schwierig.
Wie sehr die örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen die Gebühren vor Ort prägen, lässt alleine die Tatsache vermuten, dass das Gebührenspektrum innerhalb der bayerischen Kommunen zwischen 68 und 264 Euro liegt.

Dennoch macht die Studie in der Tendenz sehr deutlich, dass im Saarland ein hoher Entsorgungsstandard zu vergleichweise günstigen Preisen erreicht wurde.
http://www.entsorgungsverband.de/287+M5b5c9547fa6.html?&cHash=e428d9ebf4

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EVS: Kläranlage Sötern hat Betrieb aufgenommen

Am 14. Januar nahm der Entsorgungsverband Saar in der Gemeinde Nohfelden die neue Kläranlage Sötern – die 129. Kläranlage des Verbandes – in Betrieb.
Im Frühjahr wird der EVS die Kläranlage Sötern, in die er 2,6 Millionen Euro investierte, der Öffentlichkeit im Rahmen eines „Tages der offenen Tür“ vorstellen.

Bei der Kläranlage Sötern handelt es sich um eine moderne technische Anlage, die die Abwässer der Gemeindebezirke Sötern, Waldbach und Eisen reinigt. Sämtliche auf EU-, Bundes- und Landesebene geforderten Reinigungswerte kann diese Kläranlage, die östlich von Sötern in der Aue des Söterbachs liegt, erfüllen.

Trägerin der Baumaßnahme, mit der im Oktober 2006 begonnen wurde, war die Gemeinde Nohfelden, die die Anlage im Auftrag des Entsorgungsverbandes Saar realisierte. Mit der Projektleitung war die WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel betraut.

Vier auf einen Streich: EVS nimmt im Raum Blieskastel neue Kläranlagen in Betrieb
Gleich in vier Blieskasteler Ortsteilen nimmt der Entsorgungsverband Saar dieser Tage jeweils eine neue Kläranlage in Betrieb:
Brenschelbach, Riesweiler, Pinningen und Altheim sind bzw. werden in Kürze an die moderne Abwasserreinigung des EVS angeschlossen.

Sobald es die Temperaturen zulassen, wird der EVS die neuen Kläranlagen der Öffentlichkeit im Rahmen eines „Tages der offenen Tür“ vorstellen.

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Stadt St. Ingbert nimmt Biomasseheizwerk in Betrieb:

Umweltminister Stefan Mörsdorf zu Gast bei den Stadtwerken St. Ingbert
10.01.2008

Umweltminister Mörsdorf zu Gast bei den Stadtwerken St. Ingbert
Auf dem Gelände des neuen St. Ingberter Gewerbegebietes Drahtwerk Nord haben die Stadtwerke St. Ingbert mit der finanziellen Unterstützung des Umweltministeriums ein hochmodernes Biomasseheizwerk mit einem angeschlossenen Nahwärmenetz errichtet. Das hochmoderne Biomasse-Erdgas-Heizsystem ist zusätzlich an ein Nahwärmenetz angeschlossen, das bis in die Innenstadt reicht. Umweltminister Stefan Mörsdorf beglückwünschte den St. Ingberter Oberbürgermeister Georg Jung zu dieser energetischen Lösung. Dieses Kombi-Heizsystem auf der Basis nachwachsender Rohstoffe in Verbindung mit einer zusätzlichen Wärmeverteilung über ein Nahwärmenetz ist nicht nur unter energetischen Geschichtspunkten sinnvoll, sondern zugleich auch ein zukunftsfähiges Beispiel für die Kombination einer hochmodernen Heiztechnik auf der Basis regenerativer Energien mit einem Nahwärmenetz. Die Wärmeversorgung im neuen Gewerbegebiet Drahtwerk Nord wird mit einem Biomasse – Heizkessel bereitgestellt, der eine Wärmeleistung von 1 000 Kilowatt bringt. Zu diesem Biomassekessel kann bei Bedarf ein zweiter Heizkessel zugeschaltet werden, der eine Wärmeleistung von bis zu 2 000 Kilowatt erzeugen kann. Die beiden Heizkessel befinden sich in einer Energiezentrale auf dem Gelände des neuen Öko-Gewerbegebietes. Von dort aus wird das warme Heizwasser über ein Nahwärmenetz in das Gewerbegebiet und darüber hinaus auch bis in die Innenstadt zum Rathauskomplex weitergeleitet.
Die Wärmeproduktion des Hackschnitzelkessels soll pro Jahr rund vier Millionen Kilowattstunden betragen. Der Umwelt bleiben so nach den Schätzungen der Stadtwerke pro Jahr rund 1500 Tonnen Kohlendioxid erspart. Da die Stadt St. Ingbert im so genannten Ziel-2-Gebiet der Europäischen Union liegt, konnte die Heizkesselanlage und das Nahwärmenetz aus dem Zukunftsenergienprogramm kommunal des Umweltministeriums mit rund 800 000 Euro gefördert und mit rund 40 Prozent bezuschusst werden.

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Umweltministerium unterstützt die Stadt Wadern mit Zuschuss aus der Aktion Wasserzeichen

207 000 Euro für Fremdwasserentflechtung in Wadern-Löstertal
Das Umweltministerium unterstützt die Stadt Wadern bei der Finanzierung einer Fremdwasserentflechtungsmaßnahme mit einem Zuschuss in Höhe von 207 000 Euro. Das Geld ist für die Fremdwasser-Entflechtungsmaßnahmen im Waderner Stadtteil Löstertal bestimmt, wo im nördlichen Bereich der Schnorrbergstrasse umfangreiche Fremdwasser-Entflechtungsmaßnahmen durchgeführt werden. Durch die Baumaßnahmen, die im nördlichen Bereich der Schnorrbergstrasse geplant sind, werden das Gelände entwässert und die Außengebietszuflüsse von der Mischwasserkanalisation abgekoppelt. Ziel der Fremdwasser-Entflechtungsmaßnahmen ist, die Fremdwassermengen, die einer weiteren abwassertechnischen Behandlung nicht bedürfen, in der Abwasseranlage zu reduzieren und Damit eine wirtschaftlichere Betriebsweise zu unterstützen. Mit über 70 Prozent repräsentieren Regenwasser und Fremdwasser im Saarland den weitaus größten Teil der Abwassermenge. Für eine effektive Abwasserreinigung ist es aus diesem Grund notwendig, dass die Abwassermengen auf das notwendige Maß reduziert sind. Vor dem Hintergrund der großen Fremd- und Regenwassermengen in den Kläranlagen bedeutet das, dass die Abwässer, die von ihrer Herkunft und Beschaffenheit her einer Abwasserreinigung nicht bedürfen, möglichst nicht in die Abwasseranlagen eingeleitet werden. Ursache hierfür sind die meist historisch gewachsenen Ortskanalisationen, die vielerorts durch Regen- und Fremdwassereinleitungen hydraulisch hoch belastet sind. Die daraus resultierenden Gewässermehrbelastungen einerseits sowie die finanziellen Folgewirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Abwasserabgabe andererseits sind enorm groß.

Pressemitteilung vom 11.12.2007

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Gering belastete Fische in der Saar

Die zunehmend bessere Wasserqualität wirkt sich auch auf die Fischwelt aus. Derzeit leben in der Saar rund 30 Fischarten, jährlich nimmt der Fischbestand um 190 t zu. Und diese sind im Verhältnis zu früheren Zeiten deutlich weniger mit Umweltgiften belastet. Im Herbst 2006 seien an sechs Stellen der Saar Fische gefangen und auf ihre Belastung mit Blei, Quecksilber, Cadmium und anderen Stoffen untersucht worden, teilte der Fischereiverband Saar mit. Dabei sei in keinem Fall der zulässige Grenzwert überschritten worden.

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Informationen aus Sachsen 2023

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2023
Reform der Wasserentnahmeabgabe in Sachsen
Arbeitsgemeinschaft der Wasserversorger im Einzugsgebiet der Elbe
Umweltschützer in Sorge! Jetzt trifft die Krise auch Kläranlagen
2022
Was wird nach dem Kohleausstieg mit dem Klärschlamm?
2021
Zum Welttag des Wassers am 22.03.2021„Valuing Water“, also „Wasser wertschätzen“, ist das diesjährige Motto des Welttages des Wassers
2020
Immer mehr Biber in Mittelsachsen
Fast zwei Drittel des Klärschlamms 2018 thermisch entsorgt  
DWA-Grundkurs Gewässerunterhaltung in Sachsen/Thüringen 
2019
1,2 Mio. Euro an Hilfen wegen gestiegener Abwassergebühren 
2018
Gut drei Jahre nach Ablauf der Frist sind noch immer nicht alle Gruben im Landkreis umgerüstet 
Erster Spatenstich zum Bau der ersten Klärschlamm-Pyrolyseanlage in Sachsen 
Millionenschwere Verluste Abwasserverbände sollen sich verspekuliert haben 
Energieeffizienz und Kläranlagen 
2016 deutlich weniger kommunale Klärschlämme landschaftsbaulich verwertet  
2016 kaum veränderte Trinkwasser-und Abwassergebühren  
2017
Abwasserentsorgung zu 98 Prozent nach dem Stand der Technik  
Sächsischer Umweltpreis 2017 ausgeschrieben  
Sächsischer Staatspreis für Design für Gesellschaftsspiel zum Hochwasser  
Sachsen sieht Ziele der Abwasserentsorgung als fast erreicht  
2016
Wasserhaushaltsportal Sachsen erweitert  
Härtefallregelung bei Kleinkläranlagen  
2014
Kommunen erhalten schneller Geld aus Hochwasserhilfefonds 
2013
Entwurf des Wiederaufbaubegleitgesetzes zur Anhörung frei  
Richtlinie »Siedlungswasserwirtschaft« (SWW/2009)  
Landtag beschließt Wassergesetz – Hochwasserschutz gestärkt  
Wasserrecht wird novelliert  
2012
Frist für veraltete Kleinkläranlagen läuft 2015 ab  
Fachregierungserklärung des Staatsministers für Umwelt und Landwirtschaft 
Sachsen – zehn Jahre nach der Jahrhundertflut
Kabinett gibt Wassergesetz zur Anhörung frei  
Novelle Sächsisches Wassergesetz 
Künftiger Umgang mit Elementarschadensereignissen in Sachsen
2011
Koalitionsvertrag in Sachsen-Anhalt  
Schon wieder ein Jahrhundert-Hochwasser in Sachsen 
2010
Jubiläumsmessfahrt 
Sachsen bleibt bei eigenem Weg im Umweltrecht 
Kabinett gibt Regelungen im Umweltschutz zur Anhörung frei
100 Jahre Sächsisches Wassergesetz 
Sachsen: 2007 deutlich mehr Klärschlamm in der Landwirtschaft verwertet 
Sachsen: Fehlende Konzepte für die Abwasserbeseitigung gefordert 
Darlehensprogramm für Kläranlagen-Modernisierung 
Hochwasserschutz für Groß Särchen fertig gestellt 
Hochwassermeldeordnung für den Freistaat Sachsen überarbeitet 
Abwasserfracht in Sachsen weiter deutlich gesunken 
KWL investiert 4 Mio. Euro in Markranstädt/Großlehna
Neapel-Müll führt zu Abfallskandal in Sachsen
KWL investiert 4 Mio. Euro in Markranstädt/Großlehna 
Klärschlammdeponie als Biotop
Situation der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung 2007
Die Geschichte der Stadtentwässerung Dresden
Broschüre zur Verwaltungsreform in Sachsen
Gewinner gesucht in Sachsen
Verbesserte Reinigung – niedrigere Gebühren
Klärschlamm in Sachsen zu 50% verwertet!
WRRL in Sachsen
Aufregung um die Stadtwerke Chemnitz
1800 Messstellen für die Wasser Rahmen Richtlinien
Trinkwasseraufbereitung erzeugt Schlamm

Reform der Wasserentnahmeabgabe in Sachsen

Am 20. Dezember 2022 beschloss die Regierungsmehrheit des Sächsischen Landtages, bestehend aus den Fraktionen CDU, SPD und Grüne, den Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024. In dessen begleitenden Regelungen wurden die angekündigten Änderungen des Sächsischen Wassergesetzes umgesetzt – mit Auswirkungen auf die öffentliche Trinkwasserversorgung in Sachsen.

In Anbetracht der sich zuspitzenden hydrologischen Situation in Sachsen erwarten die Wasserversorger, dass die Staatsregierung die Bedeutung der Trinkwasserversorgung für die Allgemeinheit im Rahmen der Neujustierung der WEA vorrangig und im hohen Maße berücksichtigen würde. Seit ihrer Einführung unterlag die WEA der Zweckbindung, allerdings einer unzureichenden Mittelkontrolle – Nachweise der Staatsregierung zur effektiven Umsetzung bzw. zur zweckmäßigen Mittelverwendung werden weiterhin nicht verlangt. Bereits in der Verbandsanhörung regte die VKU-Landesgruppe an, die Aufzählung der Verwendungszwecke explizit um eine Förderung der Trinkwasserversorgung zu erweitern, um Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Sicherung der Versorgungssicherheit realisieren zu können.

Mit der Änderung des Sächsischen Wassergesetzes erfolgt eine Erhöhung des Abgabesatzes der öffentlichen Wasserversorgung für Grundwasser von bisher 0,015 Euro/m3 auf 0,056 Euro/m3 und für Oberflächenwasser von bisher 0,015 Euro/m3 auf 0,017 Euro/m3. Aus Sicht der VKU-Landesgruppe ist nicht nachvollziehbar, wie der Anstieg der WEA, insbesondere für Entnahmen aus Grundwasserdargeboten, begründet wird. Die neuen Abgabenhöhen wirken mehr oder weniger willkürlich. Da die Abgabe mengenproportional zu leisten ist, werden sowohl Wasserentgelte als auch -gebühren direkt von den Anhebungen betroffen sein. Die Abgabenerhöhung wird alle Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen zusätzlich in einer Zeit rasanter Preissteigerungen und hoher Inflation belasten. Obgleich dies innerhalb der „Kenia-Koalition“ zu intensiven Diskussionen führte, wurde am Ende die Erhöhung des Abgabesatzes einschließlich für die öffentliche Wasserversorgung beschlossen. Generell wäre zum Wohl der Allgemeinheit und zur Sicherung der Daseinsvorsorge eine dem Verwendungszweck folgende Unterscheidung in den Abgabesätzen begründbar gewesen.

Folglich wurde mit der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes der bislang einheitliche Abgabesatz für die öffentliche Wasserversorgung aufgehoben. In der öffentlichen Wasserversorgung preislich zwischen Grundwasser- und Oberflächenwasserentnahmen zu unterscheiden, ist nicht sachgerecht. Es ist zu befürchten, dass signifikant ungleiche Abgabesätze – 3,9 Cent/m3 Differenz – eine nicht auf die Verfügbarkeit ausgerichtete Nutzung sowie eine Fehlsteuerung hin zu schlechter schützbaren Wasserdargeboten nach sich ziehen werden.

Zumindest konnte im laufenden Gesetzgebungsverfahren der Vorschlag verhindert werden, Abgabesätze für Grund- und Oberflächenwasser an die durchschnittliche vom Statistischen Landesamt festgestellte Inflationsrate des vorangegangenen Jahres anzupassen. Diese Regelung war im Gesetzentwurf ursprünglich ab dem 01. Januar 2025 vorgesehen. Des Weiteren enthält die Reform einen Abgabesatz für Grund- und Oberflächenwasserentnahmen zur Kühlung von Braunkohlekraftwerken i. H. v. 20,0 Cent/m3, befristet bis zum 31. Dezember 2025. Diese Regelung ist als Kompromiss zu bewerten, da Wasserentnahmen aus Grundwasser zur Freimachung und Freihaltung von Braunkohletagebauen bis zum 31. Dezember 2025 von der WEA befreit bleiben, soweit das Wasser ohne vorherige Verwendung ins Gewässer eingeleitet wird.

Grundsätzlich halten die sächsischen Trinkwasserversorger die WEA für ein zweckmäßiges Instrument zur Steuerung von Wassernutzungen, wenn sie ihre drei Hauptaufgaben erfüllen kann: wasserwirtschaftliche Lenkungswirkung, Vorteilsausgleich und Finanzierung eines nachhaltigen Gewässerschutzes. Insgesamt bleiben nach der Reform etliche Kritikpunkte der VKU-Landesgruppe bestehen: Die Einführung einer validen Mittelkontrolle, die weitgehende Aufhebung von Befreiungstatbeständen und das Bekenntnis für eine angemessene Förderung der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurden nicht erreicht.

https://www.vku.de/themen/preise-und-gebuehren/artikel/reform-der-wasserentnahmeabgabe-in-sachsen/

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Arbeitsgemeinschaft der Wasserversorger im Einzugsgebiet der Elbe

Die Wasserqualität der Elbe und ihrer Nebenflüsse hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verbessert. Dennoch beobachten die Versorger mit wachsender Sorge eine messbare Gewässerbelastung mit Spurenstoffen, die kaum abbaubar sind und damit im Wasserkreislauf verbleiben.

Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurde im August 2008 die Arbeitsgemeinschaft der Wasserversorger im Einzugsgebiet der Elbe – AWE gegründet. Sie versteht sich als die Interessenvertretung ihrer Mitglieder in politischen Entscheidungsprozessen, insbesondere gegenüber der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE).

Ziele der AWE sind die Verbesserung der Qualität des Wassers der Elbe und ihrer Nebenflüsse und die Sicherung bzw. Ermöglichung einer Trinkwassergewinnung im Elbeeinzugsgebiet mit naturnahen Aufbereitungsverfahren.

https://www.awe-elbe.de/startseite.html

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Umweltschützer in Sorge! Jetzt trifft die Krise auch Kläranlagen

Sachsen – Das Thema mag mancher unappetitlich finden. Doch man muss darüber reden, denn es berührt Stadt, Land, Mensch und Tier gleichermaßen: Bundesweit ist in den Kläranlagen, salopp gesagt, die „K… am Dampfen“, denn bestimmte Chemikalien zur Reinigung des Abwassers werden knapp. Das wiederum könnte zukünftig – auch in Sachsen – Auswirkungen auf Gewässer, Gebühren und Gesetze haben.

Konkret gibt es Lieferengpässe bei sogenannten Fällmitteln. Es handelt sich dabei um Eisen- oder Aluminiumsalze, die normalerweise bei der chemischen Wasserreinigung im Abwasser gelöste Phosphate …

https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/umweltschuetzer-in-sorge-jetzt-trifft-die-krise-auch-klaeranlagen-2668462

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Was wird nach dem Kohleausstieg mit dem Klärschlamm?

65 Prozent aller Schlämme aus sächsischen Kläranlagen werden bislang in Kraftwerken zusammen mit Kohle verbrannt. Mit dem Kohleausstieg muss deshalb die Entsorgung von Klärschlamm neu gedacht werden. Mehr:

https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-598836.html

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Zum Welttag des Wassers am 22.03.2021„Valuing Water“, also „Wasser wertschätzen“, ist das diesjährige Motto des Welttages des Wassers.

Wertschätzung manifestiert sich in unseren geografi-schen Breiten in der Wasserreinigung. In Sachsen gibt es derzeit 661 öffentliche und knapp 200 betriebliche Kläranlagen. Dort werden neben Abwässern aus Haushalten auch gewerbliche und industrielle Abwässer sowie Regenwasser behandelt. Umwelt-und gesundheitsgefährliche Schadstoffe, wie Chemikalien, Schwermetalle, Pharmaka sowie Bakterien, aber auch viele Nährstoffe werden bei der Reinigung aus dem Wasser entfernt. Nach der Reinigung des Abwassers führen Kläranlagen gereinigtes Abwasser zurück in den Wasserkreislauf unserer Umwelt. Als Abfallprodukt der Reinigung der Abwässer entsteht Klärschlamm. In öffentlichen sächsischen Kläranlagen fiel 2019 eine eigenerzeugte Menge von 68688Tonnen Trockenmasse Klärschlamm an. Noch zehn Jahre zuvor waren es 86658Tonnen Trockenmasse Klärschlamm, also knapp einFünftel mehr. Grund für die Abnahme des Klärschlammanfalls sind Innovationen bei den Behandlungsmethoden. So verringerte sich beispielsweise die erzeugte Klär-schlammmenge durch die Herstellung von Klärgas bei der Faulung und durch den Rückgang der Klärschlammkonditionierung mit Kalk. Seit 2009 ist bei den Entsorgungswegen eine Halbierung des Anteils der stofflichen Verwertung von Klärschlamm an der gesamten direkten Entsorgung festzustellen. Dies geht maßgeblich auf die 2015 eingeführte Düngemittelverordnung und die 2017 eingeführte Klärschlammverordnung zurück. Klärschlämme wurden im gleichen Zeitraum vermehrt mitverbrannt, vornehmlich bei der Kohleverstromung.
Auskunft erteilt: Patrick Starkloff, Tel: 03578 33-3220Daten sind für das Land Sachsen sowie für die Kreisfreien Städte und Landkreise erhältlich. StatistischerBericht: https://www.statistik.sachsen.de/html/statistische-berichte.htm

https://www.statistik.sachsen.de/download/presse-2021/mi_statistik-sachsen_029-2021_welttag-des-wassers.pdf

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Immer mehr Biber in Mittelsachsen

Exemplare wie dieser Biber, der an einer überschwemmten Wiese im Märkisch-Oderland an einer Rinde von Weidenästen knabbert, sind auch in Mittelsachsen zu finden. Nach Daten des Bundesamts für Naturschutz (Nabu) leben wieder rund 40.000 Biber in Deutschland.

https://www.freiepresse.de/mittelsachsen/rochlitz/immer-mehr-biber-in-mittelsachsen-artikel11156124https://www.freiepresse.de/mittelsachsen/rochlitz/immer-mehr-biber-in-mittelsachsen-artikel11156124

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Fast zwei Drittel des Klärschlamms 2018 thermisch entsorgt

In 666 öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen fielen im Jahr 2018 knapp 70 000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm an. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden da mit gegenüber 2017 rund drei Prozent weniger Klärschlamm eigenerzeugt.

Der größte Teil des Klärschlamms (97,0 Prozent bzw. 67 750 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm) wurde einer direkten Entsorgung, also der stofflichen Verwertung oder thermischen Entsorgung, zugeführt. Knapp zwei Drittel der in Sachsen eigenerzeugten Klärschlammmenge (45 061 Tonnen Trockenmasse) wurden verbrannt. Dies erfolgte zum Großteil in Kohlekraftwerken, Zementwerken oder ausgewählten Abfallverbrennungsanlagen. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre zur verstärkten thermischen Entsorgung des Klärschlamms fort.

Ein knappes Drittel der Menge des eigenerzeugten Klärschlamms (22 689 Tonnen Trockenmasse) wurde zuletzt stofflich verwertet, beispielsweise in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau. Dieser Anteil verringerte sich von 49,9 Prozent im Jahr 2017 auf 32,5 Prozent im Jahr 2018 spürbar.

Download des Statistischen Berichts:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200113_001

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DWA-Grundkurs Gewässerunterhaltung in Sachsen/Thüringen

Die Gründung der Thüringer Gewässerunterhaltungsverbände zum 1. Januar 2020 wird in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz von einem umfangreichen Schulungsprogramm begleitet. Daher bietet der DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen, insbesondere für die mit der Maßnahmenplanung betrauten Mitarbeiter der Gewässerunterhaltungsverbände und deren Planer, den Grundkurs „Grundlagen der Gewässerunterhaltung“ an.

Der Kurs vermittelt Grundkenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Gewässerunterhaltung. Ausgehend von der Vermittlung rechtlicher Grundlagen wird gezeigt, wie im Rahmen der Gewässerunterhaltung Gewässerpflege- und -entwicklungsmaßnahmen umzusetzen sind. Ziel ist es darzulegen, wie ein Verantwortlicher im Spannungsfeld von Nutzungsbezug einerseits und gesetzlicher Forderung nach naturnaher Gewässerentwicklung andererseits rechtssicher navigieren kann. Somit ist es auch ein wesentliches Anliegen des Kurses zu vermitteln, dass Gewässerunterhaltung vor allem in Ortslagen vorrangig der Gewährleistung eines möglichst schadenfreien Wasserabflusses dient, jedoch in der freien Landschaft der Schwerpunkt auf dem Erhalt und der Entwicklung naturnaher Strukturen in und an Flüssen und Bächen liegt. Es wird dargestellt, wie die betreffenden Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden können. Die theoretischen Grundlagen werden durch praktische Beispiele im Rahmen einer Exkursion verdeutlicht.
Fortbildungsschwerpunkte sind:
Unterhaltung von Fließgewässern – Einführung und rechtliche Grundlagen
Das Ökosystem Fließgewässer (ökologische/hydromorphologische Grundlagen, Eigendynamik, Ufergehölze)
Arbeitsgrundlagen für Gewässerunterhalter und Planer (Handbuch Gewässerunterhaltung, Praxisleitfaden Gehölzpflege)
Eigendynamische Prozesse unterstützen, steuern, stoppen – Möglichkeiten und Grenzen ingenieurbiologischer Bauweisen
Planungsinstrumente (Gewässerunterhaltungsplan)
Vorbereitung und Durchführung von Gewässerunterhaltungsarbeiten (Gewässerunterhaltungstechnik, Personal)
Verkehrssicherungspflicht und Arbeitsschutz bei Unterhaltungsarbeiten
Gewährleistung der Fischdurchgängigkeit

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1,2 Mio. Euro an Hilfen wegen gestiegener Abwassergebühren

Sachsen-Anhalt unterstützt Verbandsgemeinden im Burgenlandkreis mit mehr als 1,2 Millionen Euro, weil diese mit der Finanzierung ihrer Abwassergebühren alleine überlastet sind. Wie das Landesfinanzministerium mitteilte, entstand die außergewöhnliche Belastung infolge der Schließung der Burgenlandkäserei in Bad Bibra – einer der größten Abwasserverursacher des Abwasserzweckverband (AZV) Unstrut-Finne.

Die Verbandsgemeinde An der Finne hat den Angaben zufolge eine Bedarfszuweisung von 481.727 Euro und die Verbandsgemeinde Unstruttal 736.523 Euro erhalten. Die entsprechenden Bescheide hat Finanzminister André Schröder (CDU) in Freyburg im Burgenlandkreis übergeben.

„Durch die – von den Gemeinden unverschuldete – Schließung der Burgenlandkäserei in Bad Bibra fiel für den Abwasserzweckverband Unstrut-Finne einer der größten Abwasserverursacher weg. Infolge dessen sind die Kläranlagen des AZV nicht mehr vollständig ausgelastet, was zu Steigerung der Gebühren- und Umlagezahlungen führt. Einen Teil der angestiegenen Gebühren übernehmen die Kommunen, um die Bürger nicht übermäßig zu belasten. Die Gemeinden und Bürger können dafür nichts, deshalb helfen wir hier“, so Schröder. Die Bedarfszuweisungen müssen laut Minister nicht zurückgezahlt werden.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen.

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SACHSEN: Gut drei Jahre nach Ablauf der Frist sind noch immer nicht alle Gruben im Landkreis umgerüstet

Für rund 1000 säumige Bürger könnte es teuer werden.
Fehlende biologische Kläranlage: Bußgeld und Kündigung drohen

Bis Ende 2015 hätten per Gesetz alle Kleinkläranlagen im Landkreis auf vollbiologische und somit auf eine umweltschonendere Wirkungsweise umgerüstet sein müssen. Alte Gruben mit neuer Technik auszustatten, ist allerdings teuer. Daher gab es dafür Fördermittel…mehr:

https://www.freiepresse.de/mittelsachsen/rochlitz/fehlende-biologische-klaeranlage-bussgeld-und-kuendigung-drohen-artikel10294711

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Erster Spatenstich zum Bau der ersten Klärschlamm-Pyrolyseanlage in Sachsen

Eine Anlage zur Klärschlammpyrolyse will der Zweckverband Frohnbach auf seiner zentralen Kläranlage Niederfrohna bauen.Damit beginnt nach Angaben des sächsischen Umweltministeriums der erste sächsische Kläranlagenbetreiber mit der technischen Umsetzung zur Erfüllung der neuen Klärschlammverordnung.Den ersten Spatenstich für die Anlage hat Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt am 20.Juni 2018 gesetzt.In der Anlage soll die Klärschlammmenge von etwa 1450 Tonnen im Jahr um etwa 90 Prozent auf unter 170 Tonnen Pyrolyserückstand pro Jahr in der Kläranlage Niederfrohna reduziert werden.In diesem erzeugten Karbonisat sind pro Jahr über 20 Tonnen Phosphor enthalten.Bei der Entwicklung des Projekts wurde außerdem Wert darauf gelegt, alle vorhandenen Energieträger wie Klärgas, Elektroenergie und die Abwärme des Blockheizkraftwerks einzubinden, um eine möglichst gute Energie- und CO2-Bilanz zu erreichen.Kernstück des Neubaus bilden die Trocknungs- sowie die Pyrolyseeinheit, die in das bestehende Kläranlagenareal integriert werden.Die Umsetzung des Pyrolyse-Projekts wird zu 80 Prozent durch Mittel des Freistaates Sachsen gefördert.Der gesamte Finanzrahmen beträgt etwa 3,2 Millionen Euro.Das Projekt ist außerdem Teil der Zukunftsinitiative simul des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft.

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Millionenschwere Verluste Abwasserverbände sollen sich verspekuliert haben

Der Landesrechnungshof überprüft die Abwasserverbände in Sachsen-Anhalt und das mit erstaunlichem Ergebnis: Die Hälfte von ihnen spekuliert an der Börse. Bei riskanten Geschäften sollen millionenschwere Verluste gemacht worden sein. Innenminister Stahlknecht hat Konsequenzen angekündigt.
Der Landesrechnungshof hat 50 Abwasserzweckverbände in Sachsen-Anhalt untersucht und erstaunliches….mehr:

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/halle/saalekreis/vorwuerfe-gegen-abwasserverband-bad-duerrenberg-100.html

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Energieeffizienz und Kläranlagen

Die Kläranlage – ein kommunaler „Energiefresser“
Mit einem jährlichen Energiebedarf von insgesamt rund 3.200 GWh gehören die mehr als 10.000 überwiegend kommunal betriebenen Kläranlagen zu den größten Energieverbrauchern Deutschlands. Ihr Anteil am Stromverbrauch in den Kommunen liegt durchschnittlich bei etwa 20 Prozent und ist damit höher als bei Schulen oder Krankenhäusern.
Das Land Sachsen-Anhalt verfügt derzeit über einen Bestand von rund 230 kommunalen Kläranlagen (Stand Dezember 2015) und eine Vielzahl von Kläranlagen in privater Hand in verschiedensten Größenklassen. Damit stellt sich ganz konkret die Frage nach Energieeinsparpotenzialen: Welche es gibt und wie groß diese sind, konnte durch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung in der Kombination zeitgemäßer Mess- und Prüfverfahren ermittelt werden.

In Kooperation mit dem Institut für Automation und Kommunikation (ifak e. V.) und dem Eigenbetrieb Abwasser Aschersleben hat die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ein Pilotprojekt zur Energieeffizienzanalyse durchgeführt. Durch die am ifak entwickelte Software SIMBA# wurden die Prozesse in der Kläranlage Aschersleben simuliert. Mit vorhandenen Parametern und neuen Messdaten konnten die Wissenschaftler Rückschlüsse auf den Zustand der Anlage ziehen und so Einspar- potenziale ermitteln. Im Rahmen der Studie wurden verschiedene Szenarien zur Einsparung untersucht, so unter anderem der Austausch der Gebläse bzw. der Umbau der Anlage. Die Ergebnisse sind bemerkenswert. Bereits mit einfachen Eingriffen in den Betriebsablauf (u. a. die Verringerung der Rotationsgeschwindigkeit der Rührwerke und der Austausch der Gebläse) können unter bestimmten Bedingungen Einsparungen von 183 MWh pro Jahr erzielt werden. Das sind 17 Prozent der verbrauchten Energie (vgl. Abbildung Energieverbrauch).

Ein zweites Fazit der Analyse ist, dass ein Umbau der Anlage zur anaeroben Schlammstabilisierung mit Faulgasnutzung zusätzliche Einsparpotenzial ein erheblichem Maße mit sich bringt. Dies zieht einerseits umfangreiche Investitionen nach sich. Anderseits kann Energie eingespart und zum Teil sogar selbst erzeugt werden. Durch die Verstromung des Faulgases könnten etwa 48 Prozent des jährlichen Gesamtstrombedarfes gedeckt werden.
Der Umbau zu einer Anlage zur anaeroben Schlammstabilisierung mit Faulgasnutzung erweist sich ab einem gewissen Einwohnerwert als wirtschaftlich sinnvoll. Der Einwohnerwert ist der Referenzwert der Schmutzfracht in der Wasserwirtschaft. Unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung müssen auch die Investitionen betrachtet werden. An dieser Stelle könnten gezielte Fördermaßnahmen motivierend wirken.

Ihr Ansprechpartner für den Bereich Energieeffiziente Kläranlagen
Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH
Herr René Bertram
Tel.: 0391/567 2039
Email: bertram@lena-lsa.de

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2016 deutlich weniger kommunale Klärschlämme landschaftsbaulich verwertet

34 663 Tonnen TM Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen (rund 46 Prozent) wurden in Sachsen im Jahr 2016 verbrannt. Gegenüber dem Vorjahr stieg diese Menge um fast 1000 Tonnen TM. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre zur verstärkten thermischen Entsorgung kommunaler Klärschlämme weiter fort. Bei der Reinigung häuslicher Abwässer fielen 2016 in den kommunalen Kläranlagen Sachsens 74 970 Tonnen TM Klärschlamm an.
Rund 97 Prozent der zuvor entwässerten/getrockneten Klärschlämme gingen zur Mitverbrennung in Kohlekraftwerke, Zementwerke oder ausgewählte Abfallverbrennungsanlagen. Etwa 3 Prozent der Klärschlämme gingen in die Monoverbrennung.
Der überwiegende Mengenanteil der kommunalen Klärschlämme (36 869 Tonnen TM  49 Prozent) wurde stofflich verwertet. Wie sich bereits in den Jahren zuvor abzeichnete, verliert dieser Entsorgungsweg tendenziell weiter an Bedeutung. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich dieser Anteil um reichlich 14 Prozent. So kamen rund 20 266 Tonnen TM (55 Prozent) bei landschaftsbaulichen Maßnahmen zum Einsatz (zum Beispiel Kompostierung, Rekultivierung), 12 954 Tonnen TM wurden als Dünger in der Landwirtschaft ausgebracht – das waren über 20 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Weitere 3649 Tonnen TM gingen in die sonstige stoffliche Verwertung (zum Beispiel Vererdung).

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2016 kaum veränderte Trinkwasser-und Abwassergebühren

Sächsische private Haushalte zahlten 2016 im Schnitt 1,90 Euro für einen Kubikmeter Trinkwasser, das waren 4 Cent weniger als 2014. Die Abwassergebühr, die nach dem Wasserverbrauch bemessen wird, erhöhte sich im selben Zeitraum um 2 Cent und betrug durchschnittlich 2,32 Euro je Kubikmeter.
Regional betrachtet gab es hinsichtlich der Höhe der Wassergebühren und deren Entwicklung erhebliche Unterschiede. So schwankten die Trinkwassergebühren in den Kreisen und kreisfreien Städten 2016 zwischen 1,57 Euro und 2,23 Euro je Kubikmeter. Die Veränderungen zum Jahr 2014 reichten dabei von einer Preissenkung um 52 Cent bis zu einer Erhöhung um 6 Cent je Kubikmeter. Ähnlich sah es bei den Abwasser
gebühren aus: hier reichte die Spanne von 1,45 Euro bis 2,94 Euro je Kubikmeter. Die preislichen Veränderungen zu 2014 bewegten sich zwischen einem Minus von 30 Cent und einem Plus von 28 Cent je Kubikmeter.
Die meisten Kreise und kreisfreien Städte erheben über die Wassergebühren hinaus eine monatliche oder jährliche Grundgebühr für das Vorhalten der Versorgungsinfrastruktur (Bereitstellungs-oder Zählergebühr) sowie eine flächenabhängige Gebühr für Niederschlagswasser. So betrug 2016 in Sachsen die durchschnittliche jährliche Grundgebühr für das Trinkwasser 124,26 Euro und für das Abwasser 91,21 Euro. Die Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter abflussrelevanter (überbauter und versiegelter) Fläche betrug 89 Cent. Auch bei den zusätzlich erhobenen Gebühren gab es bezogen auf die einzelnen Regionen große Unterschiede. So reichte die Gebührenspanne beim Trinkwasser von unter 100 Euro bis über 150 Euro im Jahr und beim Abwasser von über 60 Euro bis über 140 Euro. In den kreisfreien Städten Chemnitz und Dresden wurden beim Abwasser keine Grundgebühren erhoben.

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Abwasserentsorgung zu 98 Prozent nach dem Stand der Technik

Ende 2016 wurde das Abwasser von fast 98 Prozent der Einwohner Sachsens nach dem Stand der Technik gereinigt.Diese Zahl nannte Landesumweltminister Thomas Schmidt bei der jährlichen Landeskonferenz „Kommunale Abwasserbeseitigung“ am 8.November 2017 in der Dresdner Dreikönigskirche.Der Minister verwies auf die beeindruckende Entwicklung bei der Abwasserentsorgung.„Sieben Milliarden Euro an Investitionen waren in den vergangenen 27 Jahren dafür notwendig.Der Freistaat Sachsen hat sie mit mehr als vier Milliarden Euro unterstützt.Bau bzw.Umrüstung von rund 79 000 Kleinkläranlagen wurden mit 140 Millionen Euro gefördert.“

Für die verbleibenden 2,4 Prozent der Einwohner, deren Abwasserentsorgung noch nicht dem Stand der Technik ent-spricht, ist der ordnungsgemäße Zustand noch über den Anschluss an öffentliche Anlagen bzw.über die Nachrüstung, den Neubau von Kleinkläranlagen oder deren Umrüstung zu abflusslosen Gruben herzustellen.Neben etwa 14 000 Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben ohne Stand der Technik, die noch durch öffentliche Erschließung abgelöst werden, gibt es noch weitere circa 20 000 Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben, die nicht dem Stand der Technik entsprechen und dauerhaft als dezentraler Bestand bestehen bleiben werden.Hier seine die privaten Betreiber in der Pflicht, die erforderlichen Umrüstungen vorzunehmen.

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Sächsischer Umweltpreis 2017 ausgeschrieben

Bis zum 22. Mai 2017 können sich Träger von innovativen Umweltschutzprojekten aus ganz Sachsen um den mit insgesamt 50 000 Euro dotierten Sächsischen Umweltpreis bewerben. Angesprochen sind Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe und der Landund Forstwirtschaft, aber auch Organisationen, Verbände, Vereine und private Personen. Möglich sind Eigenbewerbungen oder Vorschläge durch Dritte. Gesucht werden Preisträger in den Kategorien „umweltfreundliche Produkte“, „umweltfreundliche Technologien“, „innovative Leistungen im Umwelt- und Naturschutz“ und „kooperative Lösungen in der Umweltbildung“. Die Preisverleihung findet am 28. Oktober 2017 im Rahmen einer Festveranstaltung in Dresden statt.

www.smul.sachsen.de/umweltpreis

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Sächsischer Staatspreis für Design für Gesellschaftsspiel zum Hochwasser

Die Dresdnerin Anne Katharina Schulze wurde mit dem Sächsischen Staatspreis für Design ausgezeichnet. Sie bekam den mit 5000 Euro dotierten Preis in der Kategorie „Nachwuchsdesign“ für das Gesellschaftsspiel „Eluvio – Kämpfe gegen die Fluten“. Dabei geht es um Hochwassergefahren und die verschiedenen Möglichkeiten von Schutzmaßnahmen. Das Spiel „Eluvio“ (lateinisch für „Überschwemmung“) soll Menschen langfristig sensibilisieren. Ziel des Spiels ist das Aufzeigen von Möglichkeiten von Hochwasserschutzmaßnahmen und die Vermittlung des Respekts vor der Hochwassergefahr. Insgesamt wurden 16 Preise in vier Kategorien, ein Publikumspreis und drei Anerkennungen verliehen.

Vorstellung des Spiels mit Video: www.design-in-sachsen.de/einreichungen/46.html

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Sachsen sieht Ziele der Abwasserentsorgung als fast erreicht

Das Abwasser von 96 Prozent der Einwohner wird mittlerweile in Sachsen nach dem Stand der Technik behandelt. Sachsen habe damit die Ziele bei der Abwasserentsorgung fast erreicht, betonte der Umweltstaatssekretär des Landes, Herbert Wolff, Mitte Oktober anlässlich der Landeskonferenz zur Abwasserbeseitigung in Dresden. Wolff betonte vor allem die Entwicklung seit 1990. Direkt nach der Wende waren zwar 56 Prozent der Bevölkerung an die öffentlichen Kläranlagen angeschlossen. Die Anlagen entsprachen aber überwiegend nicht dem Stand der Technik. In den letzten 25 Jahren wurden in Sachsen daher rund sieben Milliarden Euro in die Abwasserentsorgung investiert, das Land hat sich daran mit vier Milliarden Euro beteiligt.

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Wasserhaushaltsportal Sachsen erweitert

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat mit der Freischaltung der Säule C einen weiteren wichtigen Baustein im Wasserhaushaltsportal Sachsen in Betrieb genommen. Das neue Modul ermöglicht dem Anwender einen interaktiven Dialog mit dem hinterlegten Wasserhaushaltsmodell. So könnten zum Beispiel mithilfe unterschiedlicher Szenarien die Auswirkungen des Klimawandels auf den regionalen Wasserhaushalt sächsischer Gewässereinzugsgebiete noch individueller und differenzierter dargestellt bzw. untersucht werden als bisher. Die verwendeten Methoden und Möglichkeiten sind näher beschrieben im Heft 8/2016 der LfULG-Schriftenreihe mit dem Titel „Wasserhaushalt im Wandel von Klima und Landnutzung“. Das Wasserhaushaltsportal Sachsen stellt sachsenweite Daten für einzelne Wasserhaushaltskomponenten sowohl für den Ist-Zustand als auch für bestimmte Zukunftsszenarien bereit. Die Wasserhaushaltsdaten sind Ergebnisse des Projekts KliWES, das die Auswirkungen der prognostizierten Klimaänderungen auf den Wasser- und Stoffhaushalt sächsischer Gewässereinzugsgebiete untersucht.

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Härtefallregelung bei Kleinkläranlagen

Der Freistaat Sachsen wird Umrüstung und Neubau von Kleinkläranlagen auch nach dem 31. Dezember 2015 unterstützen, wenn Grundstücksbesitzer unverschuldet erst 2016 die vorgeschriebene Anpassung an den Stand der Technik vornehmen können. Das sieht die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2016) vor, die das Kabinett am 8. Dezember 2015 beschlossen hat. „Diese Übergangsregelung wird zum Beispiel Grundstückseigentümern helfen, die eine Kleinkläranlage rechtzeitig bestellt haben, aber noch immer auf Lieferung oder Anschluss warten“, so Umweltminister Thomas Schmidt. Neue Gegenstände der Förderrichtlinie sind Investitionen in bestehende Kläranlagen über den Stand der Technik hinaus, wenn aus Gründen des Gewässerschutzes eine erweiterte Reinigung der Abwässer geboten ist, wie zum Beispiel bei der Phosphateliminierung oder beim Abbau von Stickstoffverbindungen. Dies soll helfen, den in der Wasserrahmenrichtlinie der EU geforderten „guten chemischen Zustand“ der betreffenden Gewässer zu erreichen. Weiterhin wird der Bau von Sonderbauwerken wie Regenwassersammlern, Regenrückhaltebecken oder Pumpstationen unterstützt, die zu einer Trennung von Regenwasser und häuslichen Abwässern führen. Dies ist insbesondere mit Blick auf zunehmende Starkregenereignisse erforderlich und dient damit der Anpassung an den Klimawandel. Der Fördersatz wird 50 Prozent betragen. Für 95 Prozent der Sachsen sollte zum Jahresende 2015 der Stand der Technik bei der Abwasserentsorgung erreicht sein.

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Sachsen: Kommunen erhalten schneller Geld aus Hochwasserhilfefonds

Kommunen und freie Träger öffentlicher Infrastruktur kommen jetzt noch schneller an ihr Geld aus dem Aufbauhilfefonds. Auszahlungen können unmittelbar nach der Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) bzw. das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erfolgen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Das teilte das sächsische Umweltministerium am 12. August 2014 mit. Nach der neuen Regelung können SAB und LASuV den Trägern öffentlicher Infrastruktur ihre bis zum Bewilligungsbescheid angefallenen Kosten unmittelbar nach dem Bescheid erstatten, ebenso alle Kosten für Planungsleistungen. Voraussetzung ist nur die Vorlage entsprechender Rechnungen. Die Auszahlungen erfolgen nach dem bewährten Erstattungsprinzip der Richtlinie Hochwasserschäden.

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Sachsen: Entwurf des Wiederaufbaubegleitgesetzes zur Anhörung frei

Hochwasserschutz erhält in Sachsen eine höhere Gewichtung. Die Landesregierung plant, Belange des Hochwasserschutzes in verschiedenen landesrechtlichen Regelungen stärker zu berücksichtigen. Der Entwurf des Wiederaufbaubegleitgesetzes, das im August vom Kabinett zur Anhörung freigegeben wurde, sieht vor, Regelungen wie das Wassergesetz, das Naturschutzgesetz, das Straßengesetz, das Landesplanungsgesetz oder das Denkmalschutzgesetz mit Blick auf den Hochwasserschutz zu ändern. Mit dem Wiederaufbaubegleitgesetz sollen laut Justizminister Jürgen Martens die den Interessen der Allgemeinheit dienenden Hochwasserschutzmaßnahmen nachhaltig beschleunigt werden.

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Richtlinie »Siedlungswasserwirtschaft« (SWW/2009)

Verbesserte Förderkonditionen für öffentliche Träger
Sachsen hat die Förderbedingungen für die Abwasserbeseitigung in öffentlicher Trägerschaft noch einmal verbessert. Darüber informierte am 10. Mai 2013 Umweltminister Frank Kupfer. Für öffentliche Gruppenkläranlagen, in denen die Abwässer mehrere Grundstücke gemeinsam behandelt werden, sind mit den neuen Regelungen Fördersätze von bis zu 70 Prozent möglich. Mehr:

http://www.smul.sachsen.de/foerderung/344.htm

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Sachsen: Landtag beschließt Wassergesetz – Hochwasserschutz gestärkt

Der Sächsische Landtag hat am 11. Juli 2013 die Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes verabschiedet. Mit dem neuen Wassergesetz ist der Freistaat Sachsen bundesweit das einzige Land, das „überschwemmungsgefährdete Gebiete“ ausweist. Im Gegensatz zu Überschwemmungsgebieten handelt es sich dabei um Bereiche, die erst von einem Hochwasser überflutet werden, wie es statistisch seltener als einmal in 100 Jahren eintritt oder im Falle eines Deichversagens. „Wir gehen hier ganz bewusst über das Bundesrecht hinaus“, sagte Umweltminister Frank Kupfer. Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind künftig auszuweisen. In ihnen sind planerische und technische Maßnahmen zu ergreifen, die das Schadenspotenzial bei Hochwasser verringern. Weitere Neuregelungen betreffen durch Hochwasser entstandene Gewässeraufweitungen oder neue Gewässerbetten, die grundsätzlich zu erhalten sind. Durch Hochwasser beschädigte oder zerstörte Ufermauern sollen künftig in der Regel nicht wieder aufgebaut werden, die Ufer sollen vielmehr in einen naturnahen Zustand versetzt werden. Diese Regelungen greifen jedoch nur, wenn keine wichtigen Gründe wie zum Beispiel der Hochwasserschutz oder erhebliche Belange des Eigentümers entgegenstehen. Eine weitere Änderung zur Hochwasservorsorge betrifft die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung, für die die Kommunen zuständig sind. Weil Gewässer in der Regel nicht an Gemeindegrenzen enden, ist eine Zusammenarbeit der Gemeinden sinnvoll. Die Gemeinden können sich deshalb auf freiwilliger Basis zu Gewässerunterhaltungsverbänden zusammenschließen. Beibehalten bleiben Regelungen zur Breite von Gewässerrandstreifen außerhalb von Ortschaften. Bundesweit dürfen auf einer Breite von fünf Metern keine Gebäude errichtet oder Gegenstände abgelagert werden. In Sachsen gilt dieses Verbot in einem zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen. Weitere Festlegungen betreffen die Behandlung von Abwasser in Kleinkläranlagen. Das Wassergesetz hält daran fest, dass am 31. Dezember 2015 alle Erlaubnisse für Einleitungen aus Kleinkläranlagen automatisch erlöschen, die nicht dem geforderten Stand der Technik entsprechen. Im neuen Wassergesetz entfallen sind sächsische Regelungen, die bereits im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes enthalten sind. Die Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes tritt nach Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

www.gfa-news.de
Webcode: 20130711_003

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Sachsen: Wasserrecht wird novelliert

Das sächsische Wasserrecht wird geändert. Ziel ist, das Wasserrecht zu bereinigen und das Sächsische Wassergesetz (SächsWG) „vollumfänglich an das geänderte Bundesrecht“ anzupassen. Doppelregelungen zwischen SächsWG und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sollen gestrichen werden, und wo nötig sollen das WHG ergänzende und konkretisierende Regelungen eingeführt werden. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde am 6. Dezember 2012 in der umfangreichen, dreiteiligen Landtags-Drucksache 5/10658 vorgelegt.

www.gfa-news.de
Webcode: 20130104_004

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Sachsen: Frist für veraltete Kleinkläranlagen läuft 2015 ab

Bis zum Jahr 2015 müssen noch die Abwasserverhältnisse von knapp 500 000 Bürgern in Sachsen an den gesetzlich geforderten Stand der Technik angepasst werden. Dies sagte Landesumweltminister Frank Minister anlässlich des Beginns der Regionalkonferenzen zur kommunalen Abwasserbeseitigung im Freistaat. Er rief die Bürger dazu auf, Förderanträge zu stellen, denn noch seien genügend Mittel vorhanden. Bisher konnte die Sächsische Aufbaubank für knapp 22 000 Kleinkläranlagen die Förderung ausreichen. Den Bau hat der Freistaat in den vergangenen Jahren mit rund 40 Millionen Euro gefördert. Derzeit wird das Abwasser von etwa 88 Prozent der sächsischen Bevölkerung über zentrale oder dezentrale Lösungen ordnungsgemäß nach dem Stand der Technik behandelt. Mit etwa vier Milliarden Euro Fördermitteln haben Freistaat, Bund und EU seit 1991 Investitionen in die Abwasserentsorgung unterstützt. Damit wurden Investitionen von rund sieben Milliarden Euro ermöglicht.

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Fachregierungserklärung des Staatsministers für Umwelt und Landwirtschaft,

Frank Kupfer, zum Thema: „Zehn Jahre nach der Flut – Bilanz und Ziele des Hochwasserschutzes im Freistaat Sachsen“
60. Sitzung des Sächsischen Landtages, 12. Juli 2012

Nachzulesen unter:
http://www.smul.sachsen.de/smul/download/Text_Regierungserklaerung_10_Jahre_Flut.pdf

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Sachsen – zehn Jahre nach der Jahrhundertflut

Mehr Raum für Gewässer und bessere Information Sachsen hat im Ausbau des Hochwasserschutzes nach eigener Einschätzung viel erreicht. Landesumweltminister Frank Kupfer zog Mitte Juli in seiner Fach regierungserklärung vor dem Sächsischen Landtag eine positive Bilanz zum Hochwasserschutz in den vergangenen zehn Jahren. „Die seit der Jahrhundertflut umgesetzten Vorsorgeund Schutzmaßnahmen sind notwendig und haben sich bei den nachfolgenden Hochwassern – auch in der vergangenen Woche – bewährt. Das gilt auch für unsere Pegelmessstellen. Sie haben zuverlässige Daten für die Prognosen des Landeshochwasserzentrums geliefert, mit deren Hilfe sich die betroffenen Menschen und Gemeinden auf die Hochwasser einstellen konnten.“

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 9 -2012 ab Seite 804

Autor:
Stefan Bröker

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Sachsen: Kabinett gibt Wassergesetz zur Anhörung frei

Das sächsische Kabinett hat am 3. Juli 2012 den von Umweltminister Frank Kupfer eingebrachten Entwurf für die Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes zur Anhörung freigegeben. Danach soll künftig eine Vielzahl von Normen entfallen, weil sie bereits im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes enthalten sind. Jedoch wurden auch Regelungen getroffen, die das Bundesrecht ergänzen, etwa bei der Gewässerunterhaltung. Für rund 3000 Kilometer Gewässer Erster Ordnung ist der Freistaat zuständig, diese Gewässer werden von der Landestalsperrenverwaltung gepflegt. Kleinere Gewässer fallen in Sachsen in die Zuständigkeit der Gemeinden. Die Gemeinden sollen sich auf freiwilliger Basis zu Gewässerunterhaltungsverbänden zusammenschließen. Wenn nötig, sollen die Wasserbehörden einen solchen Zusammenschluss auch anordnen können. Beibehalten bleiben Regelungen zur Breite von Gewässerrandstreifen außerhalb von Ortschaften. Im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gelten dafür fünf Meter, in Sachsen sind es zehn Meter, in denen aus Gründen des Hochwasserschutzes neben den bereits im Bundesrecht verankerten Verboten, wie zum Beispiel dem Verbot des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen, weitere Verbote gelten. So ist zum Beispiel die Errichtung baulicher Anlagen in Gewässerrandstreifen verboten. Weitere Regelungen betreffen die Behandlung von Abwasser in Kleinkläranlagen. So werden alle Erlaubnisse für Einleitungen aus Kleinkläranlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, am 31. Dezember 2015 erlöschen, ohne dass dazu ein gesondertes Verwaltungsverfahren notwendig ist. Mit dem Gesetz sind aber auch Erleichterungen für Bürger und Verwaltungen vorgesehen: In Fällen, in denen eine Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik errichtet wird, gilt künftig eine Genehmigungsfiktion. Das Einleiten aus einer solchen Anlage gilt dann als erlaubt, wenn die zuständige Wasserbehörde nicht innerhalb von drei Monaten etwas anderes mitteilt. Nach der Verabschiedung haben nun Fachverbände, Kommunen und weitere Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme. Anfang des Jahres 2013 soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden.

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Novelle Sächsisches Wassergesetz

Umweltminister Frank Kupfer hat heute (3. Juli 2012) im Kabinett die große Novelle des Sächsischen Wassergesetzes vorgestellt. Das umfassend an die Anforderungen unserer Zeit angepasste Sächsische Wassergesetz wurde durch das Kabinett zur Anhörung der betroffenen Verbände, Vereinigungen und Behörden freigegeben.

http://www.smul.sachsen.de/smul/index.html

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Künftiger Umgang mit Elementarschadensereignissen in Sachsen

Der sächsische Innenminister Markus Ulbig stellte dem Kabinett am 21. Februar 2012 eine Konzeption zum Umgang mit Elementarschadensereignissen vor. Die Konzeption beschreibt Maßnahmen zur Koordinierung staatlicher Hilfen für die Bewältigung der Folgen eines außergewöhnlichen Notstandes infolge eines Elementarschadensereignisses und legt die Verfahrensabfolge innerhalb der Staatsregierung fest. Grundsätzlich sollen die vorläufigen Schäden auf Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte erfasst und bei der Landesdirektion zusammengefasst werden. Abweichend hiervon werden Schäden an Gewässern I. Ordnung von der Landestalsperrenverwaltung, Waldschäden durch die Unteren Forstbehörden den Staatsbetrieb Sachsenforst, Schäden an Bundes- und Staatsstraßen durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr sowie Schäden an staatlichen Liegenschaften durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) erfasst. Zur Koordinierung des Wiederaufbaus sieht die Konzeption die Benennung eines Beauftragten, die Einrichtung einer Lenkungsgruppe auf Staatssekretärsebene und einer Leitstelle Wiederaufbau (LSWA) vor. Aufgrund der positiven Erfahrungen bei der Hochwasserbewältigung 2010 soll dabei auch in Zukunft ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet werden, die Kommunalen Landesverbände in die Arbeit der Lenkungsgruppe einzubeziehen. Bei der Landesdirektion wird ein Wiederaufbaustab (WASA) eingerichtet, der insbesondere die Genehmigung der Wieder aufbaupläne koordinieren soll. Die Koordinierung der Hilfsorganisationen und das Spendenmanagement übernimmt die Leitstelle Wiederaufbau.

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Schon wieder ein Jahrhundert-Hochwasser in Sachsen

Es war als ganz normales Sommertief für die Oberlausitz, im östlichsten Teil Deutschlands, angekündigt. Der Wetterbericht sagte länger anhaltenden Dauerregen voraus, und wir erwarteten höhere Pegelstände in unseren Flüssen. Unser Hauptgewässer ist die Lausitzer Neiße, sie entspringt in Tschechien. Mit ihren Nebenflüssen wird sie vor allem aus dem Zittauer Gebirge und dem Isergebirge gespeist. Wir waren daher relativ entspannt in Erwartung der kommenden Schlechtwetterfront. Unser Unternehmen, die Süd- Oberlausitzer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft (SOWAG) in Zittau, betreut sechs Zweck- verbände sowie mehrere Städte und Gemeinden mit ins- gesamt elf Kläranlagen. Wie ein Donnerschlag trafen uns daher die folgenden Er- eignisse. Am Samstag, dem 7. August 2010, gingen gegen 9 Uhr morgens mehrere Störmeldungen ein. Die Kläranlagen Zittau und Hirschfelde alarmierten über das betriebseigene Fernüberwachungssystem den Bereitschaftsdienst. Aufgrund der Anzahl der Störungen wurden gleich weitere Mitarbeiter in Bereitschaft versetzt. Auf den beiden Kläranlagen wurden die auflaufenden Störungen bearbeitet, sie waren im Wesentlichen durch die starken Zuflüsse im Kanal und Rückstau vom Gewässer her ver- ursacht. Aufgrund des anhaltenden Starkniederschlags entschloss sich der Bereitschaftsdienst in der Folgezeit, vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört beispielsweise die Sicherung tiefer gelegener Einrich- tungen mit Sandsäcken oder die Evakuierung der Fahrzeuge auf hochgelegene Stellen. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Chefbereitschaft eingeschaltet, um auch die Online-Pegel der Landeshochwasserzentrale Sachsen abzurufen. Was hier zu erkennen war, war alarmierend. Die Pegel stiegen zu diesem Zeitpunkt unheimlich schnell. Innerhalb von drei Stunden stieg der Wasserstand der Neiße am Pegel Zittau um vier Meter! Es ging Schlag auf Schlag. Gegen 14 Uhr wurde die Überflutung der Kläranlage Zittau gemeldet. Dabei strömte das Hochwasser zunächst nicht über den Hochwasserdamm der Neiße, sondern über den Stadt- teil Zittau-Ost in das Kläranlagengelände. Innerhalb kürzester Zeit betrug der Wasserstand auf dem Kläranlagengelände ca. einen Meter. Die Mitarbeiter mussten daraufhin die Kläranlage abschalten und das Gelände schleunigst verlassen. Am Abend dieses Tages und in der Nacht zum 8. August war dann endgültig „Land unter“. Ohnmächtig mussten wir zusehen und den Hochwasserstand im Bereich der Kläran- lagen beobachten. Denn ein Zugang war im Umkreis von 500 m um die Anlagen ausgeschlossen. Es ist kaum vorstellbar, die maximalen Wasserstände auf den Kläranlagen be- trugen in Zittau 2,50 m und in Hirschfelde über 6 m! Erst am Morgen des 9. August, also am fünften Tag nach der Katastrophe, war ein vorsichtiger Zugang zur Kläranlage Zittau wieder möglich. Zu dieser Zeit war das gesamte Kläranlagengelände noch 60 cm überstaut. Zur gleichen Zeit betrug der Wasserstand auf der Kläranlage Hirschfelde noch über 2 m. Bereits am Sonntag, dem 8. August 2010, wurden die ersten Erfahrungen mit den Mitarbeitern der Stadtentwässerung Dresden telefonisch ausgetauscht und über das weitere Vorgehen beratschlagt. So konnten bereits die ersten Sofortmaßnahmen effektiv vorbereitet und organisiert werden. Auf diese Weise war es möglich, dass schon am Montag die erste Hilfe vom Zweckverband Mittleres Erzgebirgsvorland Hainichen auf der Kläranlage in Zittau ein- traf. Zunächst musste das Kläranlagengelände abgepumpt und anschließend eine Wasserhaltung aufgebaut werden. Danach begannen die ersten Schadensaufnahmen und Dokumentationen. Ähnlich wurde auf der Kläranlage Hirschfelde vorgegangen, jedoch aufgrund des hohen Wasserstands um einen Tag …mehr:
Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2011

Autor
Dipl.-Ing. Michael Kuba Lehrer der Kläranlagen-Nachbarschaft Kamenz Technischer Geschäftsführer der SOWAG mbH
Zittau

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Jubiläumsmessfahrt

20 Jahre für sauberes Elbwasser
Am 21. Juni 2010 begab sich in Erinnerung an die erste Messfahrt vor 20 Jahren die „Albis“ auf eine Jubiläumsfahrt. An Bord eines Begleitschiffes waren die Umweltminister von Thüringen und Sachsen-Anhalt, Jürgen Reinholz und Dr. Hermann Onko Aeikens, sowie Fachleute unter anderem vom Helmholtz Zentrum für Umweltforschung (UFZ). Die Messfahrt wurde von der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) organisiert, deren Vorsitz derzeit der thüringische Umweltminister hat.
Die Elbe gehörte 1989 zu den am stärksten verschmutzten Flüssen Europas. Bis heute konnte u.a. die Belastung mit organischen Stoffen und mit Schwermetallen drastisch gesenkt werden. In der Elbe entwickelte sich wieder eine ökologische Vielfalt.
Aus der ersten Messfahrt entstand eine länderübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel der Verbesserung der Elbwasserqualität. Die Beschaffenheit der Elbe wird heute anhand eines internationalen Elbe-Messprogrammes überwacht.

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=1743

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Sachsen bleibt bei eigenem Weg im Umweltrecht

Der Sächsische Landtag hat am 28. April 2010 das „Gesetz zur Anpassung des Landesumweltrechts an das neue Bundesrecht aufgrund der Föderalismusreform“ verabschiedet. „Mit dem Beschluss ist sichergestellt, dass bewährte landesrechtliche Regelungen in Sachsen auch künftig weiter Gültigkeit behalten“, so der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Frank Kupfer. Das Landesgesetz war erforderlich geworden, nachdem auf Bundesebene unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz geändert wurden. Insgesamt sind 13 Regelungsinhalte betroffen.
Als eine sächsische Sonderregelung nannte der Minister die Ausweisung von zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen. „Die Regelung des Bundes schreibt hier lediglich fünf Meter vor. Darüber gehen wir insbesondere nach den Erfahrungen des verheerenden Hochwassers von 2002 hinaus“. Die Sonderregelung helfe aber nicht nur dem Hochwasserschutz, sondern auch der Gewässerreinhaltung. Das Gesetz wurde am 14. Mai 2010 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet (Nr. 5, Seite 114); es ist am 15. Mai 2010 in Kraft getreten.

www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsgvbl/2010/5
www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/206.htm

Quelle: http://www.dwa.de

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Sachsen: Kabinett gibt Regelungen im Umweltschutz zur Anhörung frei

Die sächsische Landesregierung hat am 15. Dezember 2009 eine Reihe von Änderungen im Umweltrecht zur Anhörung freigegeben. Die Änderungen sind zum einen erforderlich, um das sächsische Naturschutz- und Wasserrecht an das zum 1. März 2010 in Kraft tretende veränderte Bundesrecht anzupassen. Zum anderen werden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP in Sachsen umgesetzt. Sachsen will zum Beispiel die Breite von Gewässerrandstreifen, in denen keine Gebäude errichtet oder Gegenstände abgelagert werden dürfen, auf zehn Meter festsetzen. Bundesweit sind fünf Meter als Mindestbereich vorgesehen.
Bis zum 15. Januar 2010 läuft die Anhörung betroffener Verbände zu den Gesetzen. Danach werden die Gesetze erneut im Kabinett beraten und verabschiedet. Anschließend erfolgen Beratung und Beschlussfassung im Landtag. Die Gesetzentwürfe im Detail und weitere Informationen stehen im Internet zum Download bereit:
www.smul.sachsen.de

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100 Jahre Sächsisches Wassergesetz

Vor 100 Jahren bekam Sachsen sein erstes Wassergesetz: Am 12. März 1909 hat König Friedrich-August III. das Wassergesetz für das Königreich Sachsen unterzeichnet. Erst 1963 wurde es durch ein neues Regelwerk der DDR ersetzt. 1993 wurde dann ein neues Sächsisches Wassergesetz beschlossen. Die heute gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2004. Seitdem gab es bereits sechs Novellierungen.
„Viele Themen, die bereits vor einem Jahrhundert gesetzlich geregelt wurden, sind immer noch brandaktuell“, so der sächsische Umweltminister Frank Kupfer anlässlich des Jahrestags. So bestimmte das Wassergesetz aus dem Jahre 1909 bereits ausdrücklich: „In Gemeinden, die häufigen mit Gefahr für Leben oder Eigentum verbundenen Überschwemmungen ausgesetzt sind, ist ein geordneter Wasserwehrdienst einzurichten.“ Fast genauso steht es noch heute im Sächsischen Wassergesetz. Außerdem gibt es nach 100 Jahren noch immer das Wasserbuch, ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch.

www.smul.sachsen.de/lfulg
www.wasserbuch.sachsen.de
Quelle: DWA

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Sachsen: 2007 deutlich mehr Klärschlamm in der Landwirtschaft verwertet

Bei der Reinigung häuslicher Abwässer in den kommunalen Kläranlagen Sachsens fielen im Jahr 2007 98 455 Tonnen TM Klärschlamm an (2006 5 106 490 Tonnen TM). Rund 94 Prozent der Menge (92 904 Tonnen TM Klärschlamm) wurden der direkten Entsorgung zugeführt, darunter 38 388 Tonnen TM außerhalb Sachsens. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, wurden rund 12 Prozent des Klärschlammaufkommens aus kommunalen Kläranlagen (11 289 Tonnen TM) hauptsächlich aufgrund vorhandener Schadstoffbelastung verbrannt, während der überwiegende Anteil (81 615 Tonnen TM 5 rund 88 Prozent) stofflich verwertet werden konnte. Der wichtigste Verwertungspfad war dabei der Einsatz von Klärschlämmen bei landschaftsbaulichen Maßnahmen. So wurden im Jahr 2007 rund 69 800 Tonnen TM Klärschlamm (rund 86 Prozent der stofflich verwerteten Menge) der Kompostierung zugeführt oder kamen bei Rekultivierungsmaßnahmen zum Einsatz.
Im Jahr 2007 ging mit 8645 Tonnen TM Klärschlamm ein wesentlich größerer Anteil schadstoffarmer Klärschlämme in die landwirtschaftliche Verwertung ein. Gegenüber dem Vorjahr betrug die Steigerung dieses Mengenanteils rund 73 Prozent (2006 5 4983 Tonnen TM). Weiterführende Informationen enthält der Statistische Bericht „Entsorgung von Klärschlamm aus öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen im Freistaat Sachsen 2007″.
Susanne Stoll, Tel. (0 35 78) 33 33 30

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Sachsen: Fehlende Konzepte für die Abwasserbeseitigung gefordert

Der sächsische Umweltminister Frank Kupfer hat die zügige Erarbeitung der noch fehlenden aktuellen Konzepte für die Abwasserbeseitigung gefordert. Derzeit haben 117 von 213 abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden und Zweckverbänden in Sachsen ihre fortgeschriebenen Konzepte vorgelegt. „Die Abwasserbeseitigungskonzepte sind Voraussetzung für Investitionsplanungen im Bereich der Abwasserentsorgung und damit auch für die Vergabe von Fördermitteln“, so der Minister. Ziel sei es, entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union, die Abwasserentsorgung in ganz Sachsen bis 2015 auf den Stand der Technik zu bringen. Das bedeute, dass 178000 veraltete Anlagen und 67000 abflusslose Abwassergruben überprüft und angepasst oder durch moderne Entsorgungssysteme ersetzt werden müssen.
Quelle: http://www.dwa.de

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Darlehensprogramm für Kläranlagen-Modernisierung

Zur Unterstützung der Betreiber von Kleinkläranlagen geht Sachsen-Anhalt einen anderen Weg als seine Nachbarländer Thüringen und Sachsen. Das Land und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) haben ein Darlehensprogramm, das Programm KLAR, aufgelegt.

Den ganzen Artikel lesen Sie unter: http://www.euwid-wasser.de

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Hochwasserschutz für Groß Särchen fertig gestellt

»Der Freistaat Sachsen hat mit 5,6 Millionen Euro viel Geld in die Hand genommen, um Groß Särchen erstmals dauerhaft zu schützen«. so Umwelt- und Landwirtschaftsminister Frank Kupfer am 8. August 2008 vor Ort anlässlich der Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage. »Groß Särchen ist ein gutes Beispiel dafür, das sich Sachsen auch ausserhalb der Ballungsräume engagiert, im ländlichen Raum. Als Landwirtschaftsminister freut mich das besonders«.
Pressemitteilung vom 8.8.2008:
http://www.smul.sachsen.de

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Hochwassermeldeordnung für den Freistaat Sachsen überarbeitet

Damit die Gemeinden im Hochwasserfall schnellstmöglich informiert werden können und nicht vorschnell Alarm ausgelöst wird, wurde die Hochwassermeldeordnung aus dem Jahr 2004 überarbeitet. Neue und modernisierte Hochwasserpegel sind in den Meldedienst aufgenommen worden, veraltete und nicht mehr benötigte wurden herausgenommen.
Ebenfalls verändert wurden die sogenannten Richtwerte (für die Auslösung der Alarmstufen 1 bis 4) an mehr als der Hälfte der insgesamt 104 sächsischen Hochwasserpegel. Jetzt sind diese besser an die tatsächliche Gefährdungssituation in den Gemeinden angepasst. Die überarbeitete Hochwassermeldeordnung wird im Sächsischen Amtsblatt als Sonderdruck veröffentlicht und tritt am 1. August 2008 in Kraft.

Wasserstände und Durchflüsse der Pegel des gewässerkundlichen Landesmessnetzes
www.hochwasserzentrum.sachsen.de

Quelle: http://www.smul.sachsen.de

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Abwasserfracht in Sachsen weiter deutlich gesunken

Wie das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie am 2. November 2007 mitteilte, hat sich in Sachsen die in Oberflächengewässer eingeleitete Abwasserfracht in den letzten fünf Jahren weiter deutlich verringert. So hat sich die Schmutzfracht – ausgedrückt durch den (CSB) – um 16 Prozent reduziert. Die Belastung durch Stickstoff ging um 30 Prozent, durch Phosphor um 16 Prozent zurück. Dies sei vor allem auf den weiteren Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur in Sachsen zurückzuführen. Den größten Anteil daran haben viele kommunale Kläranlagen, die in den letzten Jahren mit einer weitergehenden Reinigungsstufe (gezielte Phosphor- und Stickstoffeliminierung) ausgebaut worden sind, sowie der höhere Anschlussgrad der Bevölkerung an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen. Auch für Schwermetalle und Arsen zeichnet sich gegenüber 2001 eine zum Teil deutlich verringerte Abwasserfracht ab: am deutlichsten bei Arsen um rund 76 Prozent und am niedrigsten bei Zink um rund sechs Prozent.
In Sachsen gibt es rund 1600 Abwasserdirekteinleitungen in oberirdische Gewässer, darunter 768 kommunale Kläranlagen sowie 240 industriell-gewerbliche Direkteinleitungen.
Der aktuelle Bericht steht im Internet zum Download bereit:
www.umwelt.sachsen.de/lfug , dort:
in die Suchmaske „Emissionsbericht Abwasser“ eingeben.

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KWL investiert 4 Mio. Euro in Markranstädt/Großlehna

Neue Abwasseranlage für die Gemeinde Großlehna und Ausbau der Kläranlage Markranstädt

Leipzig. Am Freitag, dem 1. Februar 2008, beginnt die KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH mit dem Umbau der Abwasserbehandlungsanlagen in Großlehna und dem Ausbau der Kläranlage Markranstädt. Durch die stetige Erschließung des Gebietes Großlehna und die damit gestiegenen Ansprüche an die Reinigungs¬leistung investiert die KWL nun rund 4 Millionen Euro, um die Abwasseranlagen den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie anzupassen. Nach umfangreichen Untersuchungen der örtlichen Abwassersituation hat sich die Überleitung des Abwassers aus den Ortschaften Großlehna, Kleinlehna und Altranstädt zur Kläranlage Markranstädt und der Ausbau dieser Anlage nunmehr als wirtschaftlichste Lösung erwiesen. Damit verbessert sich nicht nur die Reinigungsleistung, auch der Vorfluter „Der Bach“ wird erheblich entlastet und damit ein wichtiger Beitrag zum Schutze der Umwelt geleistet.

Die Baumaßnahme besteht aus vier Teilvorhaben:
1. Erweiterung der Kläranlage Markranstädt auf 18.000 Einwohnerwerte;
Baubeginn: 1. Februar 2008
2. Bau eines Abwasserpumpwerkes auf dem Gelände der Kläranlage Großlehna:
Baubeginn 15. Februar 2008
3. Bau einer Druckleitung (Durchmesser 15 cm, Länge 2,5 km) zur Kläranlage Markranstädt:
Baubeginn voraussichtlich Mai 2008
4. Rückbau der Pflanzenkläranlage Großlehna: März bis Juli 2009

Während des Baus des Abwasserpumpwerkes und eines dazugehörigen Speicherbehälters mit einem Fassungsvermögen von 200 Kubikmetern auf dem Gelände der Kläranlage Großlehna wird der Betrieb der dortigen Abwasserbehandlungsanlage aufrechterhalten. Die Inbetriebnahme der Erweiterung der Kläranlage Markranstädt ist für November 2008 geplant. Mit dieser Baumaßnahme investiert die KWL insgesamt 4 Millionen Euro in die zentrale Abwasserreinigung. Für das Vorhaben wurden beim Regierungspräsidium Leipzig Fördermittel beantragt.

Hintergrund
Die schrittweise Erschließung der Gemeinde Großlehna (Kleinlehna, Großlehna, Altranstädt) hat zu einer stetigen Erhöhung des Anschlussgrades geführt. Dadurch haben sich die Reinigungsanforderungen an die schon seit 1995 von der Gemeinde betriebene Pflanzenkläranlage Großlehna ständig erhöht. Um die Ablaufwerte dauerhaft zu sichern, wurde die Pflanzenkläranlage bereits 1999 um eine Containerkläranlage ergänzt und im Jahr 2000 durch die KWL übernommen.
Durch weitere Anschlüsse ist die Reinigungsleistung der Kläranlage nun an ihre Grenze gestoßen und erfüllt somit nicht dauerhaft die wasserrechtlichen Anforderungen. Zudem werden aufgrund neuer Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie höhere Anforderungen an die Abwassereinleitung im Saaleeinzugsgebiet gestellt, die den Umbau notwendig machen.

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Neapel-Müll führt zu Abfallskandal in Sachsen

Fotodokumentation sich auflösender Müllballen auf sächsischen „Zwischenlagern“ dokumentiert Falschaussagen von Umweltminister Wöller (CDU) vor dem Dresdner Landtag – Deutsche Umwelthilfe verlangt Auskunft nach Umweltinformationsgesetz
Berlin, 31. Januar 2008: Die aus der Region Neapel über zweitausend Kilometer zur Entsorgung nach Deutschland verschobenen Siedlungsabfälle werden nun in Sachsen zum Problem. Das geht aus einer Fotodokumentation hervor, mit der die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) Aussagen des sächsischen Umweltministers Roland Wöller (CDU) widerlegt, der am vergangenen Freitag (25. Januar) vor dem Dresdner Landtag behauptet hatte, der süditalienische Problemmüll werde in Sachsen ordnungsgemäß entsorgt.

Die von der DUH veröffentlichten Fotos des Bürgervereins sauberes Delitzscher Land zeigen hingegen eindrücklich, wie die in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) in Cröbern bei Leipzig zunächst abgetrennte und in Plastikballen verpackte so genannte heizwertreiche Müllfraktion nun im Zwischenlager Spröda gelagert wird. Ein Großteil der Ballen ist offenkundig defekt, so dass der Müll unkontrolliert herausquillt. Die Einlagerungsgenehmigung für das so genannte Kurzzeit-Zwischenlager sollte schon im vergangenen November auslaufen, wurde aber inzwischen bis Ende 2008 verlängert. Die Lagerung defekter Ballen ist laut Einlagerungsauflagen ausdrücklich nicht zulässig. Umweltminister Wöller hatte am 25. Januar bei der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag versichert, defekte Ballen seien aus dem Zwischenlager entfernt worden. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Die Fotos stammen vom Sonntag, dem 27. Januar.

„Wie durch ein Brennglas sehen wir in Sachsen, dass Mülltourismus keine Probleme löst, sondern neue schafft“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die sächsische Landesregierung trage Mitverantwortung für Deponie- und Behandlungsüberkapazitäten, die über tausende von Kilometern „wie Müllstaubsauger wirken und dort, wo die Abfälle entstehen, keinerlei Druck in Richtung Müllvermeidung oder wenigstens einer hochwertigen Wiederverwertung erzeugen“. Einige Geschäftsleute würden sich bei diesem Geschäft „auf Kosten der Allgemeinheit eine goldene Nase verdienen und der Umweltminister flüchtet sich erkennbar in Notlügen, um von der Mitverantwortung der Landesregierung abzulenken.“

Das Problem war dadurch verschärft worden, dass im Ort Cröbern zwar 2005 eine gigantische Müllbehandlungsanlage mit einer Kapazität von 300.000 Jahrestonnen in Betrieb ging, die von der Region Leipzig nicht annähernd ausgelastet wird, gleichzeitig aber Kapazitäten zur Verbrennung der extrahierten heizwertreichen Fraktion noch nicht zur Verfügung stehen. Aus Italien sollen bis Februar insgesamt 100.000 Tonnen Müll eintreffen, wovon nach Vorbehandlung in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) in Cröbern ein Großteil bereits in Spröda und in einem weiteren so genannten Kurzzeit-Zwischenlager bei Bitterfeld lagert.

In einem Schreiben an Umweltminister Wöller verlangt die DUH nun auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) detailliert Auskunft über die selbst eingebrockte Müllmisere. „Wir wollen wissen, wie das Land Sachsen und die beteiligten Unternehmen, sich die Auflösung der unhaltbaren Zustände in dem Zwischenlager Spröda vorstellen“, sagt Maria Elander, die Leiterin Kreislaufwirtschaft der DUH. Es sei keineswegs klar, ob und wie die in Auflösung befindlichen Wind und Wetter ausgesetzten Ballen noch ordnungsgemäß verbrannt oder auch nach Cröbern zurücktransportiert werden können. Vor allem aber wolle die DUH wissen, wo die Abfälle wann verbrannt werden sollen. „Wir fragen die Landesregierung: Gibt es einen Plan und wie sieht der aus?“
Schließlich gehe es auch um die Frage, ob sich Sachsen und die Region Leipzig „auch in Zukunft als Anlaufstelle für Mülltouristen aus Italien oder sonst wo aus Europa sieht. Konkret: Gibt es Anschlussverträge oder befinden sich solche in Vorbereitung?“

http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=1300&cHash=153cb22d10

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin;
Mobil: 0171 / 3649170, Fax.: 030 / 2400867-19, E-Mail: resch@duh.de

Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 / 2400867-41, Fax.: 030 / 2400867-19, Mobil: 0160 533 73 76,
E-Mail: elander@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin;
Tel.: 030 / 2400867-21, Mobil: 0171 / 5660577, Fax: 030 / 2400867-19,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

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KWL investiert 4 Mio. Euro in Markranstädt/Großlehna

Neue Abwasseranlage für die Gemeinde Großlehna und Ausbau der Kläranlage Markranstädt
Veröffentlicht am: 30.01.2008

Leipzig. Am Freitag, dem 1. Februar 2008, beginnt die KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH mit dem Umbau der Abwasserbehandlungsanlagen in Großlehna und dem Ausbau der Kläranlage Markranstädt. Durch die stetige Erschließung des Gebietes Großlehna und die damit gestiegenen Ansprüche an die Reinigungs¬leistung investiert die KWL nun rund 4 Millionen Euro, um die Abwasseranlagen den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie anzupassen. Nach umfangreichen Untersuchungen der örtlichen Abwassersituation hat sich die Überleitung des Abwassers aus den Ortschaften Großlehna, Kleinlehna und Altranstädt zur Kläranlage Markranstädt und der Ausbau dieser Anlage nunmehr als wirtschaftlichste Lösung erwiesen. Damit verbessert sich nicht nur die Reinigungsleistung, auch der Vorfluter „Der Bach“ wird erheblich entlastet und damit ein wichtiger Beitrag zum Schutze der Umwelt geleistet.

Die Baumaßnahme besteht aus vier Teilvorhaben:
1. Erweiterung der Kläranlage Markranstädt auf 18.000 Einwohnerwerte;
Baubeginn: 1. Februar 2008
2. Bau eines Abwasserpumpwerkes auf dem Gelände der Kläranlage Großlehna:
Baubeginn 15. Februar 2008
3. Bau einer Druckleitung (Durchmesser 15 cm, Länge 2,5 km) zur Kläranlage Markranstädt:
Baubeginn voraussichtlich Mai 2008
4. Rückbau der Pflanzenkläranlage Großlehna: März bis Juli 2009

Während des Baus des Abwasserpumpwerkes und eines dazugehörigen Speicherbehälters mit einem Fassungsvermögen von 200 Kubikmetern auf dem Gelände der Kläranlage Großlehna wird der Betrieb der dortigen Abwasserbehandlungsanlage aufrechterhalten. Die Inbetriebnahme der Erweiterung der Kläranlage Markranstädt ist für November 2008 geplant. Mit dieser Baumaßnahme investiert die KWL insgesamt 4 Millionen Euro in die zentrale Abwasserreinigung. Für das Vorhaben wurden beim Regierungspräsidium Leipzig Fördermittel beantragt.

Hintergrund
Die schrittweise Erschließung der Gemeinde Großlehna (Kleinlehna, Großlehna, Altranstädt) hat zu einer stetigen Erhöhung des Anschlussgrades geführt. Dadurch haben sich die Reinigungsanforderungen an die schon seit 1995 von der Gemeinde betriebene Pflanzenkläranlage Großlehna ständig erhöht. Um die Ablaufwerte dauerhaft zu sichern, wurde die Pflanzenkläranlage bereits 1999 um eine Containerkläranlage ergänzt und im Jahr 2000 durch die KWL übernommen.
Durch weitere Anschlüsse ist die Reinigungsleistung der Kläranlage nun an ihre Grenze gestoßen und erfüllt somit nicht dauerhaft die wasserrechtlichen Anforderungen. Zudem werden aufgrund neuer Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie höhere Anforderungen an die Abwassereinleitung im Saaleeinzugsgebiet gestellt, die den Umbau notwendig machen.

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Klärschlammdeponie als Biotop

Die ehemalige Klärschlammentwässerungsanlage Podelwitz hat sich im Laufe der letzten 15 Jahre zum Feuchtbiotop Schladitz entwickelt. Von 1955 bis 1990 wurden hier durch den damaligen VEB Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Leipzig, einem Vorgänger der heutigen Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) 405000 m3 Schlamm aus der Kläranlage Rosental zur Trocknung ausgebracht. Ab Anfang der 1990er-Jahre wurden spezielle Pflanzenkulturen angelegt, die dem Klärschlamm Schwermetalle, Stickstoff und Phosphor entziehen. Die Konzentration an Schwermetallen im Klärschlamm auf dem 65 Hektar großen Gelände ist bereits deutlich gesunken und wird nach Angaben der KWL voraussichtlich im Jahr 2012 Normalmaß erreichen.

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Situation der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung 2007

Unter diesem Titel veröffentlichte das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie einen Überblick über die Verbringung von Klärschlamm auf Ackerflächen im Land Sachsen. Daraus geht hervor, dass etwa neun Prozent verbrannt werden,35 Prozent werden kompostiert und ein Großteil wird in anderen Bundesländer exportiert. Die Deponierung hat nur noch einen Anteil von zwei Prozent. Die Erhebungen sind im in dem Programm “ Umweltgerecht die Landwirtschaft “ erstellt worden, das im Jahr 1992 begonnen wurde. Ziel dieses Programms ist, die Bauern bei der Umstellung auf eine ökologische Nutzung von Äckern zu unterstützen.

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Die Geschichte der Stadtentwässerung Dresden

Heißt ein interessantes Buch, von dem gerade die dritte Auflage erschienen ist. Es wendet sich an Fachleute, Hobby-Historiker, Lehrer und Schüler und spannt einen Bogen von den Anfängen der Wasserver- und Entsorgung in der Antike über den Beginn der modernen Abwasserentsorgung in Dresden. Neben den Fachinformationen kommen auch Anekdoten mit Lokalkolorit nicht zu kurz.

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Broschüre zur Verwaltungsreform in Sachsen

Im September 2007 sind die parlamentarischen Beratungen zur Verwaltungsreform in die nächste Phase getreten. Für die Bürger hat der Freistaat eine Broschüre erstellt, die Inhalte und Ziele veranschaulichen und einen Überblick über das bisherige und weitere Verfahren gibt.

Man findet die Broschüre als Download zusammen mit den Gesetzesentwürfen unter

www.smi.sachsen.de  unter Verwaltungsreform

Sie kann auch kostenlos bezogen werden bei:

Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30  in 01127 Dresden Tel. 0351 – 2103671

oder per E-Mail an Publikationen@sachsen.de

Br 10-07

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Gewinner gesucht in Sachsen

Ab sofort können sich Unternehmen, Verbände, Vereine und Einzelpersonen beim Umweltministerium um den Umweltpreis 2008 bewerben. Mit diesem Preis werden Engagement für den Umwelt- und Naturschutz gewürdigt, teilte Landesumweltminister Tillich mit. Prämiert werden kreative, zukunftsorientierte und wirtschaftliche Lösungen, die zur Entlastung der Umwelt beitragen.. Der Preis ist mit insgesamt 50.000 € dotiert, die Gewinner, deren Projekt in Sachsen angesiedelt sein muss, werden im Juni 2008 prämiert.
Einsendeschluss ist der 31. Januar 2008
Weitere Informationen unter www.smul.sachsen.de/umweltpreis

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Verbesserte Reinigung – niedrigere Gebühren

Die kommunalen Wasserwerke Leipzig senken zum 1. Januar 2008 die Abwassergebühren um fünf Prozent. Davon werden über 500.000 Menschen im Versorgungsgebiet der KWL GmbH profitieren. Die Gesellschaft teilte mit, dass interne Einsparungen und eine verbesserte Reinigungsleistung der Kläranlagen die Abwasserabgabe deutlich stärker sinken ließen, als erwartet. Die Steigerungen der Energiekosten konnten durch zusätzliche Energiegewinnung aus Klärschlamm im Klärwerk Rosenthal mehr als ausgeglichen werden.

Weitere Informationen unter www.wasser-leipzig.de

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Klärschlamm in Sachsen zu 50% verwertet!

Rekultivierung und Landschaftsbau stellten in 2005 den wichtigsten Verwertungspfad dar. In seiner Klärschlammbilanz trifft das Landesamt für Umwelt und Ökologie diese Aussage. Neben der Direktverwertung mit 16% wurden 33% nach Kompostierung in Rekultivierungsmassnahmen eingesetzt. Allerdings ist mit einem Rückgang dieses Weges zu rechnen, da die Rekultivierung zerstörter Flächen in den nächsten Jahren abgeschlossen sein wird. Zudem sei der Einsatz von Klärschlamm aufgrund der hohen Nährstoffgehalte durch die Bundesbodenschutzverordnung limitiert. Das Gesamtaufkommen an Klärschlamm lag dem Bericht zufolge bei 97626t Trockensubstanz beziehungsweise 20,4kg/Einwohner. 96% der Schlämme wurden verwertet, 2% wurden noch auf Deponien abgelagert und weiter 2% wurden auf Kläranlagen zwischengelagert. Der Anteil der landwirtschaftlichen Verwertung von ca 4% könnte lt. Landesamt wesentlich höher liegen, da große Mengen schadstoffarmen Klärschlamms vorhanden seien. Der Anteil der thermischen Entsorgung betrug 9% und spielt in Sachsen noch eine untergeordnete Rolle.

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WRRL in Sachsen

Immer die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen, bis zum 22. Juni können Bürger, Gewässernutzer, Institutionen oder Verbände das Arbeitsprogramm und den Zeitplan der Landesregierung zur Umsetzung der Wasser Rahmen Richtlinie an die Elbe und Oder kommentieren. In den unteren Wasserbehörden und im Landesamt für Umwelt und Theologie gegen Unterlagen aus und hier können auch stellungnahmen abgegeben werden ( oder unter www. umwelt. sachsen. de). bis Juni 2008 erfolgt dann eine zweite öffentliche Anhörung, die sich mit den wichtigsten Wasser wirtschaftlichen Fragen beschäftigt. Im Jahr 2009 sollen die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne veröffentlicht werden. Dann treten die Pläne für Elbe und Oder in Kraft . hier hat Sachsen auch mit den polnischen und tschechischen Nachbarn zusammen gearbeitet.

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Aufregung um die Stadtwerke Chemnitz

Heftigem Widerstand gegen die Pläne der Stadtwerke Chemnitz hat jetzt auch die sächsische Landespolitik angekündigt. Was ist geschehen? Über den Bau einer Trinkwasserversorgungsleitung nach Tschechien denken die Stadtwerke zurzeit intensiv nach. Beziehen sie zur Zeit das Wasser noch über den Zweckverbandfernwasser Süd Sachsen, so möchten sie zukünftig eine 41 Kilometer lange Leitung bauen, um dort das Trinkwasser preiswerter einkaufen zu können.

So hat jetzt auch der Landesumweltminister Tillich das Vorhaben als „wasserwirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Unsinn „ bezeichnet. Die Stadtwerke erklären, dass sie zwei Ziele verfolgen, nämlich einerseits das Wasser preiswerter zu beziehen, andererseits wollen sie nicht von nur einer Bezugsquelle abhängig sein.

Die Grünen stellen das Projekt als Versuch dar, mit Hilfe öffentlicher Gelder den unternehmerischen Gewinn zu optimieren. Nicht ganz aus der Luft gegriffen, denn  der Anbieter auf tschechischer Seite ist der französische Wasserriese Veolia, der sich dort in die Fernwasserversorgung eingekauft hat.

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1800 Messstellen für die Wasser Rahmen Richtlinie

In Sachsen werden Flüsse und Seen zukünftig nach den Vorgaben der WRRL überwacht. Das Landesamt für Umwelt und Geologie teilte mit, dass das Messnetz den neuen Regeln angepasst sei. Dazu gebe es 824 Messstellen in Fließ- und 96 Messstellen in Standgewässern, 901 Messstellen überwachen das Grundwasser. Zukünftig sollen auch Nebenflüsse verstärkt analysiert werden. Darüber hinaus werden Fische, wirbellose Tiere, Wasserpflanzen und Algen untersucht.

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Trinkwasseraufbereitung erzeugt Schlamm

Dass bei der Trinkwasseraufbereitung in den  Wasserwerken Schlamm entsteht, wissen die wenigsten Verbraucher. Deshalb investieren die kommunalen Wasserwerke Leipzig 1,5 Millionen € in eine Behandlungsanlage, damit werden die schlammhaltigen Filterrückspülwässern zukünftig nicht mehr in einen Seitenarm des Flüsschens Mulde eingeleitet.

Weitere Informationen über www.wasser-leipzig.de

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Abwasser – Videos

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Quelle: CS