Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser aus Brandenburg gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#brand
Stillgelegtes Klärwerk wird zurückgebaut – Feuchtbiotop entsteht: Minister Vogel übergibt Fördermittel an Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf
Amt Döbern-Land – Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel übergab heute im Vorfeld der Kabinett-vor-Ort-Sitzung im Landkreis Spree-Neiße einen Fördermittelbescheid über rund 480.000 Euro aus der LEADER-Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung an die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf. Damit unterstützt das Ministerium die Gemeinde mit EU-Mitteln beim Rückbau der alten Kläranlage am Groß Schacksdorfer Wald, bei der Renaturierung einer artenreichen Feuchtblumenwiese und beim Anlegen eines Umwelt- und Naturlehrpfads. Das Vorhaben der Gemeinde hat einen Gesamtumfang von rund 650.000 Euro.
Die rund 800 Quadratmeter umfassende Kläranlage Groß Schacksdorf-Simmersdorf wurde Mitte der 1950-er Jahre in Betrieb genommen. 2020 wurde sie durch ein modernes, an den aktuellen Stand der Technik angepasstes Klärwerk ersetzt und außer Betrieb genommen. Seit der Nutzungsüberlassung durch den Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband ist die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf nicht mehr nur Eigentümerin des Grundstücks, sondern besitzt auch die ehemalige Kläranlage. Das Gelände eignet sich für eine ökologische, pädagogische und touristische Nachnutzung, wird aber derzeit zu einem großen Teil von versiegelten Flächen und der Altanlage ausgefüllt.
„Ich freue mich“, so der für die ländliche Entwicklung zuständige Minister Axel Vogel, bei der heutigen Übergabe in Groß Schacksdorf „mit Geld aus dem LEADER-Programm sowohl den Rückbau einer Industriebrache zu ermöglichen und das Gelände zu renaturieren als auch mit dem Aufbau eines Infopavillons und Naturlehrpfades Umweltbildungsangebote zu ermöglichen. Damit wird eine großflächige Brache einer neuen, umweltfreundlichen und nachhaltigen Nutzung zugeführt. Davon profitieren Artenschutz und Naherholungsuchende gleichermaßen.“
Die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf beabsichtigt, das stillgelegte Klärwerk zurückzubauen, die überbaute Fläche zu entsiegeln und somit Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Raum für Naherholung und Umweltbildung für Menschen zu schaffen. Auf diese Weise entsteht ein Feuchtbiotop für Amphibien, Insekten und Blühpflanzen. Ein Informationspavillon und ein 2,5 Kilometer langer Naturlehrpfad untersetzen das Naturerleben mit entsprechenden Informationen. An mehreren Punkten des Lehrpfades werden Elemente eingebaut, um für Kinder die Natur spielerisch erlebbar zu machen. Vorgesehen ist auch, dass der Naturschutzbund (NABU) das Areal in seine Bildungsangebote einbezieht.
Darüber hinaus erfolgt im Rahmen des Projekts der Ausbau des Zufahrtsweges und die Schaffung von zwei Stellflächen für barrierefreies Parken.
Das Vorhaben dient der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land.
Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz im Oderbruch bleiben gewährleistet
Potsdam – Vor dem Hintergrund einer Richtlinie für die Unterhaltung von Fließgewässern in Brandenburg und eines Erlasses des Umweltministeriums werden im Oderbruch Auswirkungen auf den Hochwasserschutz befürchtet. Das Umweltressort stellt klar, dass der Erlass zu keiner Verschlechterung der Hochwasserschutzanlagen im Oderbruch und die Richtlinie zu keiner Reduzierung der Gewässerunterhaltung führt. Das Landesamt für Umwelt stimmt sich bei der Erarbeitung des Unterhaltungsrahmens mit dem Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GEDO) ab.
Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz sind zwei verschiedene Aspekte der Wasserwirtschaft. Diese Aspekte überschneiden sich, sie werden aber an unterschiedlichen Stellen geregelt. Zur Gewässerunterhaltung zählen beispielsweise Vorgaben zur Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind beispielsweise die Errichtung und Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen, aber im Einzelfall auch der Ausbau der Gewässer zur Umsetzung des Risikomanagementplanes
Die oben genannte Richtlinie regelt die Gewässerunterhaltung. Aus diesem Grund macht die Richtlinie auch keine Vorgaben für den Hochwasserschutz. Die Richtlinie führt nicht zu einer Reduzierung der Gewässerunterhaltung und auch nicht zu einer Reduzierung des Hochwasserschutzes. Jährlich investiert das Land mehr als 2 Millionen Euro in die Unterhaltung der Gewässer- und Hochwasserschutzanlagen im Oderbruch
Ein Unterhaltungsrahmenplan ist in Vorbereitung. Der GEDO wird in diese Planung einbezogen. Das Landesamt für Umwelt wird darüber hinaus das Gespräch mit dem GEDO suchen, um eventuelle Missverständnisse aufzuklären.
Das Oderbruch ist durch die in den vergangenen Jahren modernisierten Deichanlagen entlang der Oder einer der am besten vor Hochwasser geschützten Bereiche in Brandenburg. Die Deiche sind für ein Hochwasser bemessen, das statistisch alle 200 Jahre vorkommt. In keiner anderen Region des Landes wurde in den vergangenen Jahren so viel und so vorrangig Geld für Maßnahmen zur Verbesserung des Wassermanagements eingesetzt.
Das Land Brandenburg hatte in den letzten Jahren das Investitionsprogramm „Sonderprogramm zur Verbesserung der Vorflutverhältnisse im Oderbruch“ für die Gewässer in Zuständigkeit des Landes aufgelegt. Das Programm umfasst an fast 50 Gewässer-Kilometern unter anderem Profilanpassungen, Böschungsbefestigungen und die Beseitigung von Abflusshindernisse. Die Maßnahmen an etwa 42 Gewässer-Kilometern sind abgeschlossen. Derzeit befinden sich Vorhaben am Letschiner Hauptgraben mit Kosten in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro und am Quappendorfer Kanal mit Kosten in Höhe von 3,9 Millionen Euro in der Umsetzung. Mit diesen Maßnahmen wird die Kapazität der Hauptvorfluter für das Abführen hoher Abflüsse verbessert und damit bei hohen Wasserständen eine Minimierung der Ausuferungsgefahr auf angrenzende Landwirtschaftsflächen sowie Infrastruktur und Siedlungsbereiche mit Wirkung für nahezu das gesamte Oderbruch erreicht. Seit Anbeginn sind etwa 25,8 Millionen Euro investiert worden.
Der Erlass von differenzierten Hochwasserschutzzielen hat für die Hochwasserschutzanlagen an der Oder keine Folgen. Grenzgewässer, für die Hochwasserschutzziele mit anderen Ländern abgestimmt wurden, sind explizit von den Festlegungen ausgenommen. Grundsätzlich hat die Festlegung der Schutzziele im Erlass keinen Einfluss auf solche bestehenden Hochwasserschutzanlagen, deren Schutzniveau höher ist als das angegebene Schutzziel. Ein Rückbau vorhandener Hochwasserschutzanlagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen und nur nach entsprechender Genehmigung in wasserrechtlichen Planfeststellungs- beziehungsweise Plangenehmigungsverfahren möglich. Auch auf die Anforderungen an die Unterhaltung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen hat die Festlegung differenzierter Hochwasserschutzziele keine Auswirkungen. Im Erlass geht es darum, die Bereiche mit hohem Schadenspotenzial zu schützen. Es geht nicht darum, den Schutz eines Bereichs mit geringem Schadenspotenzial zu reduzieren.
Weiterführende Informationen
Gewässerunterhaltungsrichtlinie
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~24-11-2022-gewaesserunterhaltung-und-hochwasserschutz-im-oderbruch#
Erneuerung der maschinellen Schlammentwässerungsanlagen zur Senkung von CO2-Emissionen
Jährlich fallen auf der Kläranlage Briest viele Tonnen Klärschlamm an. Dieser entsteht als Abfallprodukt der biologischen Abwasserreinigung und ist eine Mischung aus Wasser und Feststoffen. Klärschlamm wurde früher häufig als Dünger auf Äckern aufgebracht, wird heute jedoch zunehmend verbrannt. Die Kapazitäten der thermischen Verwertungsanlagen sind jedoch begrenzt, so dass teilweise weite Transportwege in Kauf genommen werden müssen. Deshalb zählt jede Tonne, die eingespart werden kann. Zu diesem Zweck kommen die neuen Dekanteranlagen zum Einsatz: zwei große Zentrifugen schleudern den Schlamm mit 3.500 Umdrehungen pro Minute. Auf diese Weise wird mithilfe eines polymeren Flockungsmittels der Wassergehalt des Schlamms von 97 auf bis zu 75 Prozent reduziert. Der Klärschlamm wird also effektiv entwässert, wodurch sich die vorhandene Schlammmenge reduziert. Hierdurch sinken die Entsorgungskosten sowie der Kohlendioxidausstoß im Vergleich zur alten Maschinentechnik aus dem Jahr 1997 um mehr als 10 %.
Diese Maßnahme wird unterstützt aus Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Brandenburg.
https://www.brawag.de/Aktuelles/Baumassnahmen
Berlin und Brandenburg vereinbaren gemeinsame Strategie zur Verbesserung des Gewässerschutzes
Gemeinsame Pressemitteilung des MLUK und SenUMVK
Potsdam/Berlin – Zur Verbesserung der Gewässerqualität in Berlin und Brandenburg haben die beiden Länder eine gemeinsame Strategie vereinbart. Hierbei sollen insbesondere die Gewässerbelastungen durch sogenannte Spurenstoffe deutlich vermindert werden.
Als Spurenstoffe werden vom Menschen erzeugte Stoffe bezeichnet, die in sehr geringen Konzentrationen in den Gewässern nachgewiesen werden. Dazu zählen zum Beispiel Arzneimittel, Röntgenkontrastmittel, Haushalts- und Industriechemikalien, Biozide oder Korrosions- und Flammschutzmittel. Spurenstoffe gelangen auf verschiedenen Wegen in die Gewässer und können bereits in niedrigen Konzentrationen schädliche Wirkungen auf Organismen wie Fische, Muscheln und Schnecken haben. In der Metropolregion Berlin-Brandenburg sind die Einleitungen der Kläranlagen eine maßgebliche Ursache. Ziel der Strategie ist es daher, die Reinigungstechnik in den Klärwerken aufzurüsten, um damit die Spurenstoffe in den Gewässern deutlich zu reduzieren.
Mit der Strategie soll ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Gewässer- und Ressourcenschutzes sowie zur Anpassung an den Klimawandel und die wachsende Bevölkerung in der Metropolregion geleistet werden. Da Berlin sein Trinkwasser größtenteils über Uferfiltration, also indirekt aus den Flüssen und Seen gewinnt, ist die Berliner Trinkwasserversorgung besonders von der Wasserqualität der Gewässer abhängig. Auch die Wasserwerke im Raum Potsdam gewinnen ihr Trinkwasser anteilig über die Uferfiltration. Mit sinkenden Zuflüssen über Spree und Havel werden die ohnehin teils hohen Anteile an gereinigtem Abwasser in den Gewässern des Ballungsraums weiter zunehmen. In langandauernden Trockenphasen, wie zuletzt in den Jahren 2018 – 2020, verstärkt sich so die Kreislaufnutzung, in der die gereinigten Abwässer aus den Kläranlagen zugleich eine wichtige Wasserressource via Uferfiltrat bilden.
Die gemeinsame Strategie unterteilt sich in zwei Phasen. Die erste Phase bezieht sich räumlich auf Berlin und die unmittelbar angrenzenden Gewässereinzugsgebiete im Berliner Umland. In diesem Gebiet befinden sich die Kläranlagen der Berliner Wasserbetriebe, der Stadt Potsdam, das von den Berliner Wasserbetrieben betriebene Klärwerk Wansdorf sowie die Wasserversorgungsinfrastrukturen von Berlin und Potsdam. Für diesen engeren Verflechtungsraum der Metropolregion wurde das Ziel vereinbart, zunächst alle Großklärwerke der Berliner Wasserbetriebe sukzessive mit einer weiteren Reinigungsstufe zur Entfernung von Spurenstoffen aufzurüsten.
Als erste vorgezogene Maßnahme wird bereits bis 2023 auf dem Klärwerk Schönerlinde eine Spurenstoffeliminationsanlage zum Schutz der Gewässer und des Wasserwerks Tegel errichtet.
Phase zwei erweitert den Betrachtungsraum, indem ab dem Jahr 2022 in ausgewählten brandenburgischen Gewässern die Belastungssituation durch Spurenstoffe umfassend untersucht wird. Darauf aufbauend ist zu entscheiden, ob und in welchem Umfang auch Maßnahmen auf weiteren Klärwerken in Brandenburg erforderlich sind.
Die gemeinsame „Strategie zum Umgang mit anthropogenen Spurenstoffen aus Kläranlagen“ ist ein wichtiger Baustein im Rahmen des Berliner Masterplans Wasser sowie des Brandenburger Gesamtkonzepts zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser.
Ministerium – 22.000 Maßnahmen für guten Gewässerzustand notwendig
An Brandenburger Gewässern sind aus Sicht des Umweltministeriums 22.000 Maßnahmen nötig, damit sie wieder in einen guten Zustand gebracht werden. Das berichtete die Abteilungsleiterin im Umweltministerium, Anke Herrmann, im Umweltausschuss des Landtags bei Vorstellung des Gesamtkonzeptes zu den Dingen, die im Wasserbereich wegen des Klimawandels nötig sind. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, bis 2027 alle Gewässer und das Grundwasser in einen guten ökologischen Zusta
Linke fordern Runden Tisch zu Tesla und Wasser
Angesichts des drohenden Wassermangels für die Fabrik von US-Elektroautobauer Tesla nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) fordert die Linksfraktion im Brandenburger Landtag eine Runden Tisch.
Mit dabei sein müssten das Umweltministerium, der zuständige Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE), Betroffene und Interessenvertreter in der Region, sagte der umweltpolitische Sprecher der Linke-Fraktion, Thomas Domres.
Nur so könnten die notwendigen Maßnahmen herausgearbeitet werden für eine sichere Wasserversorgung für die Menschen …mehr:
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Brandenburg stellt Gesamtkonzept Wasser im Rahmen der Klimaanpassung vor
Das Umwelt- und Klimaschutzministerium Brandenburg wird das Starkregenmanagement der Kommunen künftig mit rund 20 Millionen Euro aus EU-Mitteln fördern. Die Maßnahme ist Bestandteil eines Gesamtkonzepts für das Politikfeld Wasser, das Umweltminister Axel Vogel (Grüne) für das federführende Umwelt- und Klimaschutzministerium im Kabinett des Bundeslandes vorgestellt hat.
Das nun vorliegende Gesamtkonzept bündle in acht Modulen …mehr:
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Grüne in Brandenburg fordern forcierte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie muss unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, aber auch im Hinblick auf den Schutz der Wasserressourcen und der Biodiversität forciert werden. Das hat die umweltpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion in Brandenburg, Isabell Hiekel, vor dem Hintergrund der am 22. Dezember 2021 in Kraft getretenen überarbeiteten Pläne und Maßnahmenprogramme nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Landtags-Umweltausschus gefordert.
Von der neuen Bundesregierung sei deutlich mehr Engagement beim Gewässerschutz zu erwarten, als es ihre Vorgängerin gezeigt habe. „Dadurch werden absehbar auch die Bundesländer in ihren Anstrengungen, die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten, Rückenwind bekommen“, sagte Hiekel. Das Ziel, bis zum Jahr 2027 den guten Zustand…mehr:
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Brandenburgs Landesregierung hält Wasserförderung rund um Tesla für sicher
Die Brandenburger Regierung sieht das Trinkwasser in der Region um die Tesla-Fabrik in Grünheide anders als der zuständige Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) nicht in Gefahr. Dabei geht es um die Frage, wie eine Klage von Umweltverbänden gegen das Landesamt für Umwelt ausgeht, die sich um die Wasserförderung aus einem Wasserwerk dreht, von der auch Tesla betroffen ist.
„Die Landesregierung sieht die Trinkwasserversorgung von 170.000 Menschen im Einzugsgebiet des WSE und der Wasserversorgung von Tesla als nicht gefährdet an“, sagte Umweltminister Axel Vogel (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Potsdam.
Die Grüne Liga und der NABU Brandenburg haben wegen der Bewilligung für eine höhere Wasserentnahme in dem Wasserwerk Eggersdorf von 2020 gegen das Landesamt für Umwelt geklagt (EUWID 3.2022). Aus ihrer Sicht fehlen unter anderem umweltrechtliche Prüfungen. Der WSE hatte davor gewarnt, dass dem Verband rund vier Millionen Kubikmeter Grundwasser für die Entnahme fehlten, wenn die Wassergenehmigung für das Werk in Eggersdorf durch das Handeln der Landesbehörde infrage stehe.
Damit werde die öffentliche Trinkwasserversorgung für 170.000 Menschen im Verbandsgebiet gefährdet. Der Linken-Abgeordneten Sebastian Walter hatte die Landesregierung gefragt, welche Erkenntnisse sie zur Trinkwasserversorgung von 170.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger im Einzugsgebiet des WSE und damit auch von Tesla habe, wenn die Umweltverbände mit ihrer Klage erfolgreich sein sollte.
Grüne Liga: Schwerpunkt der Klage Erhöhung der Wassermenge nach der öffentlichen Auslegung der Pläne
Die Klage der Umweltverbände richte sich gegen die Erhöhung der genehmigten Wasserentnahmemengen am Wasserwerk Eggersdorf in Höhe von 1,2 Millionen Kubikmeter im Jahr, nicht gegen den ursprünglichen Bescheid …
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Kabinettsbeschluss zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise
Für einen konsequenten Klimaschutz hat die Brandenburger Landesregierung Mitte November 2021 die Erarbeitung des Klimaplans mit einer sektorenübergreifenden und verbindlichen Klimastrategie bekräftigt und zugleich eine Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beschlossen. Mit der Erarbeitung des Klimaplans für Brandenburg hatte die Regierung bereits 2020 begonnen. Nun wurden wichtige Festlegungen für die Sektoren und Handlungsfelder des Klimaplans vorgenommen. So arbeitet die Landesregierung daran, Brandenburg bis spätestens 2045 klimaneutral zu machen. Darüber hinaus hat das Kabinett jetzt die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels unter Federführung des Klimaschutzministeriums beschlossen. Die Strategie wird 14 Handlungsfelder aus sechs Ressorts umfassen, darunter die kommunale Daseinsvorsorge. Damit deckt sie mehr als die bereits im Koalitionsvertrag festgelegten Handlungsfelder, wie Landschaftswasserhaushalt sowie Land-und Forstwirtschaft, ab. Das „Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser“ wird dabei einen wichtigen Baustein für die Weiterentwicklung des Handlungsfeldes Wasser im Rahmen der ressortübergreifenden Strategieentwicklung darstellen, so das Landesumweltministerium in einer Pressemitteilung.
Brandenburg: Nitrat, Phosphor, Quecksilber in Flüssen und Seen Brandenburg verfehlt EU-Gewässerschutzziele für 2027 weitgehend
Die im Jahr 2000 festgelegten Kriterien für Flüsse und Seen hält Brandenburg oft nicht ein. Das liegt vor allem an Landwirtschaft, Kläranlagen und Industrie. Mehr:
Brandenburg aktualisierte Arbeitshilfe „Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht“ veröffentlicht
Das Umweltministerium Brandenburg hat die Arbeitshilfe „Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht“ aktualisiert. Das Papier richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden und Bauaufsichtsbehörden und erläutert Anforderungen des Hochwasserschutzes, die bei der Bauleitplanung und auch bei einzelnen Bauvorhaben zu beachten sind. Die Arbeitshilfe ersetzt die gleichnamige Version vom November 2009. Die durch die Rechtsanwältepartnerschaft Götze & Müller-Wiesenhaken erstellte Arbeitsgrundlage wurde unterstützt durch die Arbeitsgruppe „Vollzug in Überschwemmungsgebieten“, der neben dem Umwelt-und dem Infrastrukturministerium auch ausgewählte untere Wasserbehörden und das Landesumweltamt angehören.
Die Arbeitshilfe steht im Internet zum Download bereit:
https://mluk.brandenburg.de/info/ueberschwemmungsgebiete
Schadstoff-Grenzwerte in einigen Kläranlagen überschritten
Bei Wasserproben in 15 Brandenburger Kläranlagen sind zwischen 2015 und 2018 teilweise Überschreitungen von Schadstoff-Grenzwerten festgestellt worden. Die bei 574 Proben ermittelten Befunde für anorganischen Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor befänden sich aber „im Bereich der Geringfügigkeit“, teilte das Umweltministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der SPD-Landtagsfraktion mit.
86 Messungen hatten einen zu hohen Wert für anorganischen Gesamtstickstoff ergeben. Diese Messgröße fasst verschiedene Stickstoffformen zusammen. In 21 Fällen war die Phosphorbelastung…mehr:
Novellierung der Brandenburger Düngeverordnung
In Brandenburg gelten schärfere Regeln für das Düngen in der Landwirtschaft. Das Kabinett beschloss am 30. Juli 2019 die neue Brandenburger Düngeverordnung, die sofort in Kraft getreten ist. Seit Inkrafttreten der Bundes-Düngeverordnung im Juni 2017 können die Länder per eigener Rechtsverordnung Gebiete ausweisen, in denen das Grundwasser besonders mit Nitrat belastet ist. Für diese sogenannten Roten Gebiete müssen mindestens drei Anforderungen für das Düngen vorgeschrieben werden. Mit Inkrafttreten der Landesverordnung sind auf den ausgewiesenen Flächen folgende Vorschriften einzuhalten: verpflichtende Untersuchungen des Wirtschaftsdüngers vor Ausbringung, verpflichtende Überprüfung des Stickstoffgehalts im Boden im Frühjahr (sogenannte Nmin-Untersuchung), vom 15. Oktober bis 31. Januar kein Einsatz von Düngemitteln mit einem wesentlichen Stickstoffgehalt auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland, auf dem die Aussaat bis 15. Mai erfolgte. In Brandenburg umfassten die Roten Gebiete 2,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Im Land ist die Nitrat- Belastung von Gewässern geringer als im Bundesdurchschnitt. Das belegt der Nitrat- Bericht der Bundesregierung. Hauptgrund für die im Ländervergleich günstige Situation ist der für ein Flächenland vergleichsweise geringe Tierbestand.
Brandenburg: für Investitionen im Rahmen der ELER-Förderung zukünftig auch Kosten für Vergabe förderfähig
Für Investitionsvorhaben, die über den EU-Agrarfonds ELER gefördert werden, können auch finanzielle Unterstützungen für die Durchführung von Vergabeverfahren beantragt werden. Dies regelt ein Erlass der für Brandenburg und Berlin zuständigen ELER-Verwaltungsbehörde, die unter dem Dach des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums arbeitet. Von der neuen Regelung betroffen sind unter anderem die Förderrichtlinien „Verbesserung Hochwasserschutz“ und „Landschaftswasserhaushalt/Gewässersanierung“. Hier wird unter dem jeweiligen Richtlinienpunkt: „Art und Umfang, Höhe der Zuwendung“ bei der Bemessung folgende Ergänzung aufgenommen: „Für investive Vorhaben sind Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren zuschussfähig.“
Die entstandenen Kosten für das durchgeführte Vergabeverfahren können im Rahmen des Antragsverfahrens im Kostenplan beantragt werden. Diese sind zu den Bedingungen des Fördersatzes der jeweils geltenden Richtlinie förderfähig. Der Erlass gilt nicht rückwirkend.
Brandenburg: Initiativkreis Siedlungswasserwirtschaft übergibt Verbändeerklärung
Zehn Verbandsvertreter überreichten im Dezember 2017 in Wildau Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger die Verbändevereinbarung „Initiativkreis Umsetzung Leitbild Siedlungswasserwirtschaft“. Der Initiativkreis will insbesondere konkrete Schritte zur Umsetzung des Leitbildes erarbeiten und kommunizieren, die Kommunikation zwischen der Landesregierung dem Landtag, den Aufgabenträgern und den Kommunen fördern und geeignete Dialogebenen schaffen und die Umsetzung des Leitbildes in die Praxis proaktiv unterstützen. Das Leitbild formuliert Ziele einer nachhaltigen Entwicklung in den Themenfeldern „Organisation“, „Ressourcenmanagement“, „technische Infrastruktur“ und „Finanzierung“ wie auch Maßnahmen oder weiterführende Ansätze, wie sich diese Ziele erreichen lassen. Der Initiativkreis „Umsetzung Leitbild Siedlungswasserwirtschaft“ wird aus zehn Verbänden gebildet, darunter der DWA-Landesverband Nord-Ost.
Novellierung des Brandenburgischen Wasserrechts
Der Landtag von Brandenburg hat am 15. November 2017 die dritte Novelle des Brandenburgischen Wasserrechts verabschiedet. Für die laufende Legislaturperiode hatten sich die Regierung tragenden Parteien darauf verständigt, die Verteilung der Kosten für die Gewässerunterhaltung auf die Grundstückseigentümer gerechter zu gestalten, regionale Besonderheiten sowie das Verursacher-und Vorteilsprinzip stärker zu berücksichtigen. Zudem lag dem Gesetzesverfahren – gewissermaßen als Roter Faden – der Auftrag zu Grunde, rechtssichere und für die Mehrheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger bezahlbare Regelungen zu treffen.
Bereits der Entwurf der Landesregierung vom Juni 2016 enthielt 60 Änderungsvorschläge. Der überwiegende Teil ist unverändert in die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses des Landtags eingegangen.
Beispiele sind die Neuregelung von Zuständigkeiten und solidarischer Finanzierung für Unterhaltung und Betrieb von Stauanlagen und Schöpfwerken, die seit 1990 immer wieder zu Auseinandersetzungen geführt haben, die längst überfällige Anpassung der Tarife für Gewässerbenutzungen mit Ausnahme der öffentlichen Wasserversorgung, die Möglichkeit für Grundstückseigentümer, auf Antrag Mitglied in den Gewässerunterhaltungsverbänden zu werden, Regelungen für mehr Transparenz in den Verbänden und zur Vermeidung von Mehrfachmitgliedschaften. Der Landtag beauftragt die Landesregierung zusätzlich durch Rechtsverordnungen die Nutzung von Elektromotorbooten auch auf nichtschiffbaren Gewässern in bestimmten Umfang allgemein zu ermöglichen und eine entsprechend der Grundstücksnutzung vorteilsgerechtere Umlage der Gewässerunterhaltungskosten konkret auszugestalten. Diese Differenzierung soll ab 2021 in Kraft treten.
Die neue Wasserrechtsnovelle setzt bei der Schaffung von Gewässerrandstreifen an Fließgewässern weiterhin auf die freiwillige Kooperation mit Landwirten beziehungsweise Flächeneigentümern. Aus den Möglichkeiten der Agrarförderung sollen freiwillige Ansätze gestärkt werden, um Gewässerrandstreifen zu entwickeln beziehungsweise zu erhalten. So wird auf Vorschlag des Umweltausschusses die Anlage von Agrarholzstreifen in Gewässerrandstreifen besonders unterstützt. Auch der Tausch von potenziell als Gewässerrandstreifen geeigneten Arealen mit anderen Flächen, die zum Beispiel im Eigentum des Landes stehen, kommt in Betracht. Zudem sind fünf Meter breite Gewässerrandstreifen in den Außenbereichen bereits durch Bundesrecht Pflicht.
Brandenburg unterstützt Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien
Brandenburg wird künftig die Reduzierung von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen auf Deponien unterstützen. Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger hat eine entsprechende Richtlinie unterzeichnet. Demnach können bei der Investitionsbank des Landes (ILB) Zuwendungen für Maßnahmen beantragt werden, die zu weniger Treibhausgasen auf Deponien und zur Vorbereitung von Deponieoberflächen für die Energiegewinnung dienen. Grundlage für die nun verabschiedete Richtlinie ist das Operationelle Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 bis 2020. Das Programm sieht die Förderung von Maßnahmen zur Verringerung von CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft vor. Für die jetzt vom Minister in Kraft gesetzte Richtlinie stehen 20 Millionen Euro aus dem EFRE zur Verfügung. Gefördert werden kann die Neueinrichtung, Nachrüstung oder Ertüchtigung von Anlagen zur Erfassung und Entsorgung von Deponiegas, einschließlich erforderlicher Oberflächenabdichtungssysteme Oberflächenabdichtungssysteme. Förderfähig sind auch die Errichtung von Anlagen zur Methanoxidation sowie Maßnahmen zur Ausgestaltung einer Deponieoberfläche als technische Funktionsschicht für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Zuwendungsempfänger können Kommunen, Zweckverbände oder Unternehmen der öffentlichen Hand sein. Das Umweltministerium führt heute in Potsdam eine Informationsveranstaltung für Fachleute zur neuen Förderrichtlinie durch. Anträge auf Förderung können ab Juli online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Brandenburg hat Vorsitz der Umweltministerkonferenz übernommen
Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) hat mit Beginn des Jahres 2017 den Vorsitz der Umweltministerkonferenz (UMK) übernommen. Vogelsänger wird dazu die Chefs der Umweltressorts der Länder und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vom 3. bis 5. Mai nach Bad Saarow und vom 15. bis 17. November 2017 nach Potsdam einladen. Auf der Tagesordnung des Brandenburger UMK-Vorsitzes steht außerdem ein Treffen mit den Vertretern der Umweltverbände und der kommuna len Spitzenverbände am 5. Juli 2017 in Potsdam. Schwerpunkthemen der UMK im laufenden Jahr sollen sein die Energieeinsparung bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens, die Abfallvermeidung und die bessere Abfallverwertung als Basis einer nachhaltigen Abfallpolitik sowie die Umsetzung des Artenschutzes. Den Vorsitz der UMK hatte im Jahr 2016 Berlin. Nach Brandenburg folgt 2018 Bremen.
Brandenburgs Regierung billigt Novelle des Landeswassergesetzes
Die Landesregierung von Brandenburg hat Ende Juni die Vorlage zur Novellierung des brandenburgischen Wassergesetzes bestätigt. Der von Umweltminister Jörg Vogelsänger eingereichte Entwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften wird nunmehr dem Landtag zur weiteren Befassung und Verabschiedung zugeleitet. Mit der Novellierung des Wassergesetzes sollen vor allem die Verteilung der Kosten der Gewässerunterhaltung gerechter gestaltet sowie regionale Besonderheiten und das Verursacher- und Vorteilsprinzip stärker berücksichtigt werden. Durch den vorgelegten Entwurf wird dies umgesetzt, indem einerseits die Heranziehung von Verursachern zu zurechenbaren Mehrkosten der Unterhaltung Pflicht wird und andererseits bei der Beitragsumlage Waldflächen wegen des geringeren Beitrags an der Verursachung von Unterhaltungskosten entlastet werden. Eine weitergehende Privilegierung von Flächen, wie von Landnutzerverbänden gefordert, ist wegen der bisher nicht flächendeckenden Erfassung von Nutzungen in den Liegenschaftskatastern in Brandenburg nicht rechtssicher möglich. Des Weiteren soll mit der Novelle das Wassernutzungsentgelt für Wasserentnahmen erhöht werden.
Leitbild zur Siedlungswasserwirtschaft beschlossen
Der vom Brandenburger Umweltministerium initiierte Dialog mit Gemeinden und Aufgabenträgern der Trinkwasser-versorgung und Abwasserbeseitigung in dem Bundesland wurde erfolgreich abgeschlossen. Auf der Abschlusskonferenz am 27 . März 2015 wurde von den Teilnehmern das im breiten Dialog erarbeitete „Leitbild Zukunftsfähige Siedlungs-wasserwirtschaft“ beschlossen.
Der demografische Wandel wird in den nächsten Jahren die kommunale Daseinsvorsorge bei der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung vor neue Herausforderungen stellen. Diesen Anpassungsprozess will das Brandenburger Umweltministerium aktiv begleiten und hat mit Gemeinden und kommunalen Aufgabenträgern in einem ersten Schritt mittelfristig Zielvorstellungen entwickelt.
Das nunmehr vorliegende Leitbild beleuchtet aus dem Blickwinkel der Städte und Gemeinden und ihrer Zweckverbände alle wesentlichen Facetten der Siedlungswasserwirtschaft und gibt klare Handlungsempfehlungen für die Anpassung an die Folgen des demografischen Wandels. In den Themenfeldern „Organisation“, „Finanzierung“, „Technische Infrastruktur“ sowie „Ressourcenschutz“ werden Handlungsziele formuliert und mit konkreten Maßnahmenvorschlägen untersetzt.
Das Umweltministerium wird diese Ergebnisse unter anderem bei der Neu-ausrichtung der Förderpolitik und bei der anstehenden Wasserrechtsnovelle berücksichtigen. Mit gezielter Förderpolitik soll eine punktgenaue Anpassung der vorhandenen Infrastrukturen an die vorhersehbaren
Brandenburg beschließt technische Regeln zur Selbstüberwachung
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Brandenburg hat als Oberste Wasserbehörde mit Bekanntmachung vom 18. Dezember 2013 (Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 5 vom 5. Februar 2014, S. 183) Technische Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw) veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie hat sich Brandenburg als vorletztes Bundesland dazu entschlossen, eigene Festlegungen für Art, Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Kanalisationen und Abwasserbehandlungsanlagen zu treffen. Die Ermächtigung des Bundes nach § 61 Abs. 3 WHG, eine Rechtsverordnung zu erlassen und dabei für alle Bundesländer Regelungen insbesondere über die Ermittlung der Abwassermenge, die Häufigkeit und die Durchführung von Probenahmen, Messungen und Analysen einschließlich der Qualitätssicherung, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu treffen, wurde bisher nicht umgesetzt. Amtsblatt im Internet:
www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/15/ Amtsblatt%2005_14.pdf
Brandenburg lobt guten Stand der Abwasserbehandlung
„Neue Zahlen verdeutlichen den guten Stand bei der Umsetzung rechtlich vorgegebener Anforderungen an Ausstattung und Betrieb von öffentlichen Abwasser- und Klärschlammbehandlungsanlagen“, lobte Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack Anfang April den Stand der Abwasserbeseitigung anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen Lageberichts 2013 „Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg“. Das Land und die Europäische Kommission haben den Aufbau der abwassertechnischen Infrastruktur zwischen 1991 und 2012 finanziell mit rund 1,019 Milliarden Euro gefördert. Nach EU-Recht muss alle zwei Jahre ein Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und die Entsorgung von Klärschlamm vorgelegt werden. Zum Berichtszeitpunkt, 31. Dezember 2011, wurden im Land Brandenburg 246 kommunale Kläranlagen und ein öffentliches Kanalisationsnetz mit einer Länge von über 20 000 Kilometern betrieben. 87 Prozent der brandenburgischen Bevölkerung – dies entspricht etwa rund 2,18 Millionen Einwohnern – sind über eine öffentliche Kanalisation an Brandenburger und Berliner kommunale Kläranlagen angeschlossen. Das von rund zehn Prozent der Bevölkerung anfallende Abwasser wird in abflusslosen Gruben gesammelt und durch wiederkehrende Abfuhr ebenfalls auf öffentlichen Kläranlagen ordnungsgemäß entsorgt. Rund 3 Prozent der Einwohner behandeln das Abwasser in Kleinkläranlagen gen. Insgesamt lassen rund 97 Prozent der Bevölkerung des Landes Brandenburg ihr Abwasser in öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen reinigen. Ende 2011 betrug die Nährstoffreduzierung durch die kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen bezogen auf die Zulauffracht etwa 81,1 Prozent bei Gesamtstickstoff und ca. 91,2 Prozent bei Gesamtphosphor.
Der Lagebericht 2013 ist unter www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/ bb1.c.334394.de abrufbar.
Brandenburg setzt weiter auf dezentrale Konzepte
Brandenburg setzt bei der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum weiter auch auf dezentrale Konzepte. Dezentrale Lösungen würden nach wie vor dann präferiert, wenn sie ökologisch tragbar und ökonomisch sinnvoll seien, betonte Landesumweltministerin Anita Tack (Linke) bei der Vorlage der Zahlen zu den Abwasserbeseitigungskonzepten der kommunalen Aufgabenträger Ende August 2012. Danach sehen die Konzepte insgesamt eine Anschlussquote an die öffentliche Kanalisation von 87,5 Prozent vor, 2173 Millionen der insgesamt 2485 Millionen Einwohner des Landes sollen an zentrale Anlagen angeschlossen werden. Für 312 000 Einwohner sehen die Abwasserbeseitigungskonzepte dezentrale Lösungen vor. Die Konzepte zeigten, dass in Gemeinden und Ortsteilen mit weniger als 2000 Einwohnern das Abwasser auch zukünftig dauerhaft mithilfe dezentraler Lösungen entsorgt werden könne, so Tack.
Neues Brandenburgisches Wassergesetz
Im Gesetz- und Verordnungsblatt für das
Land Brandenburg, Teil I, Nr. 20 vom 24.
April 2012, S. 1-50, wurde die Neufassung
des Brandenburgischen Wassergesetzes
vom 2. März 2012 veröffentlicht.
Download des Gesetzblatts:
www.gfa-news.de
Webcode: 20120514_002
Brandenburgisches Wassergesetz geändert
Zum Ende des Jahres 2011 wurden das
Brandenburgische Wassergesetz und
weitere wasserrechtliche Vorschriften geändert
(GVBl. Brandenburg I, Nr. 33 vom
19. Dezember 2011, Seite 1-38).
www.gfa-news.de, Webcode
20120120_004
Modernes Wasserrecht auf den Weg
Potsdam – Mit einem Kabinettsbeschluss ist heute, am Weltwassertag, die Novellierung wasserrechtlicher Vorschriften für das Land Brandenburg auf den Weg gebracht worden. Bei der Gesetzesänderung handelt es sich vorwiegend um die Anpassung von Landesrecht an das geänderte Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie Folgeänderungen in anderen wasserrechtlichen Vorschriften. „Die Bundes- und Landesbestimmungen bilden künftig ein modernes Wasserrecht, welches die nachhaltige, an ökologischen Zielen orientierte Gewässerbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Herausforderungen von klimatischen Veränderungen in den Vordergrund rückt“, sagt Umweltministerin Anita Tack.
Gleichzeitig setzt die Landesregierung mit der Novelle einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, die Erhebung des Wassernutzungsentgeltes für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser in Bezug auf den Bergbau zu prüfen. Im Ergebnis hat sich die Landesregierung auf eine schrittweise Erhöhung des Wassernutzungsentgelts verständigt. Von derzeit 2 Cent pro Kubikmeter für verbrauchtes und genutztes Grundwasser aus der Wasserhaltung ist 2012 eine Steigerung auf 6 Cent pro Kubikmeter und ab 2014 auf 10 Cent vorgesehen. „Die stufenweise Anhebung des Entgeltes ist eine moderate Lösung. Die betroffenen Firmen haben jetzt Klarheit über die künftigen Belastungen und können sich langfristig darauf einstellen“, so Tack. Die zusätzlichen Einnahmen stehen zweckgebunden für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung, beispielsweise für den Betrieb bestimmter Stauanlagen, die der Förderung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushaltes dienen.
Neu sind auch die Bestimmungen zur Umsetzung eines landesweiten Hochwasserrisikomanagements. Bis 2011 ist eine Erstbewertung für das Hochwasserrisiko in Brandenburg vorzulegen. Bis 2013 sind für die Risikogebiete Gefahren- und Risikokarten zu erstellen. Bis 2015 sind für Brandenburg insgesamt neun Risikomanagementpläne aufzustellen. Diese ersetzen dann die bisherigen Hochwasserschutzpläne. „Das Jahr 2010 mit extremen Niederschlägen und daraus resultierenden Hochwassern hat uns die Folgen des Klimawandels vor Augen geführt. Hydrologische Ausnahmesituationen werden zunehmen, wir wollen uns so gut wie möglich darauf einstellen“, so Umweltministerin Tack.
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.315926.de
Brandenburgisches Wasserrecht wird novelliert
Mit einem Kabinettsbeschluss wurde am 22. März 2011 die Novellierung wasserrechtlicher Vorschriften für das Land Brandenburg auf den Weg gebracht. Bei der Gesetzesänderung handelt es sich vorwiegend um die Anpassung von Landesrecht an das geänderte Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie Folgeänderungen in anderen wasserrechtlichen Vorschriften. Gleichzeitig setzt die Landesregierung mit der Novelle einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, die Erhebung des Wassernutzungsentgeltes für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser in Bezug auf den Bergbau zu prüfen. Im Ergebnis hat sich die Landesregierung auf eine schrittweise Erhöhung des Wassernutzungsentgelts verständigt. Von derzeit 2 Cent pro Kubikmeter für verbrauchtes und genutztes Grundwasser aus der Wasserhaltung ist 2012 eine Steigerung auf 6 Cent pro Kubikmeter und ab 2014 auf 10 Cent vorgesehen. Die zusätzlichen Einnahmen stehen zweckgebunden für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung, beispielsweise für den Betrieb bestimmter Stauanlagen, die der Förderung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushaltes dienen.
Neu sind auch die Bestimmungen zur Umsetzung eines landesweiten Hochwasserrisikomanagements. Bis 2011 ist eine Erstbewertung für das Hochwasserrisiko in Brandenburg vorzulegen. Bis 2013 sind für die Risikogebiete Gefahren- und Risikokarten zu erstellen. Bis 2015 sind für Brandenburg insgesamt neun Risikomanagementpläne aufzustellen. Diese ersetzen dann die bisherigen Hochwasserschutzpläne.
www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.549559.de
Quelle:DWA
Brandenburg prüft Wassernutzungsentgelt
Brandenburgs Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) hat am 2. Dezember 2009 anlässlich der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Brandenburger Landtag ihre Handlungsschwerpunkte für die Legislaturperiode vorgestellt. Zum Thema Wasserwirtschaft hieß es dabei, der vorsorgende und investive Hochwasserschutz werde fortgeführt. Die hohe Trinkwasserqualität werde gesichert. Ein Wassernutzungsentgelt werde geprüft. Die EU-Badegewässer-Richtlinie werde umgesetzt. Die Abwasserentsorgung sei „umweltgerecht und auf Grundlage des Solidarprinzips sozialverträglich zu gestalten.“
http://www.dwa.de
Maßnahmen gegen gefährliche Rückstände im Abwasser gefordert
Saarbrücken – Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hat verstärkt Maßnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung durch Perflourierte Tenside im Abwasser gefordert. Ein entsprechender Beschluss wurde heute auf Initiative Brandenburgs auf der Umweltministerkonferenz in Saarbrücken einstimmig gefasst. Tack: „Ich bin gleichermaßen offen für betriebsbezogene Minderungskonzepte im Einzelfall wie für allgemeine, bundesweite oder europäische Regelungen.“
Die Umweltministerkonferenz hat beschlossen, dass die Bundesländer und der Bund ihre Erfahrungen in den Ländern und in verschiedenen Branchen gemeinsam bis zum Frühjahr 2011 auswerten sollen und daraus Minderungsstrategien abgeleitet werden müssen. Es sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, dass diese Stoffe nicht mehr in die Umwelt gelangen, „damit aus dem Umweltproblem kein Gesundheitsproblem wird“, so Tack.
Perflourierte Tenside (PFT) sind chemische Substanzen, die industriell insbesondere zur Behandlung von Textilien und Papierprodukten sowie in der Metallveredlung eingesetzt werden. Sie sind nicht natürlich abbaubar, reichern sich in der Umwelt an und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. Ihre Verwendung ist bereits beschränkt, aber nach wie vor gelangen diese Stoffe über das Abwasser und den Klärschlamm in die Umwelt. In Brandenburg wurden kürzlich bei den Abwassereinleitungen aus zwei Betrieben überhöhte PFT-Werte festgestellt, die dazu geführt haben, dass Klärschlamm nicht landwirtschaftlich genutzt werden konnte, sondern anderweitig schadlos entsorgt werden musste. Tack hierzu: „Die Klärschlammverbrennung ist auf Dauer zu teuer. Wir müssen das Problem an der Quelle angehen. Dabei werden wir im Vorgriff auf bundesweite Regelungen gemeinsam mit den Unternehmen auf produktionsinterne Maßnahmen setzen.“
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.314496.de
Fragen über Fragen
„Welchen Auslastungsgrad haben die kommunalen Kläranlagen im Land Brandenburg. Bitte eine tabellarische
Übersicht aller Kläranlagen jeweils mit Angaben zur Ausbaugröße, zentralen Anschlüssen,
zentralen Entsorgern, Einwohnern im Einzugsgebiet, mitbehandeltes Niederschlagswasser und mitbehandelte
nichtkommunale (industriell und gewerblich) Abwässer“.
Wer alle 7 Fragen und die Antworten auf die Kleine Anfrage 2826 an den Landtag Brandenburg lesen will, findet sie unter:
http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab_7500/7550.pdf
Fortführung des Schuldenmanagements Abwasser
Potsdam – Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seiner Antwort auf eine Anfrage im brandenburgischen Landtag über den aktuellen Sachstand zur Fortführung des Schuldenmanagements für wirtschaftlich in Not geratene Aufgabenträger im Abwasserbereich informiert: „Ziel muss sein, auch in diesen Verbänden bezahlbare Preise für die Bürgerinnen und Bürger zu halten.“
Nach Woidkes Worten besteht Konsens in der Landesregierung, dass der Schuldenmanagementfonds weiter fortzuführen ist. Der Landtag hat sich in seiner letzten Sitzung des Jahres 2008 ebenfalls ausführlich mit der Thematik beschäftigt. Die Gründe zur Fortführung des Schuldenfonds wurden von allen Fraktionen bestätigt.
Derzeit bereitet das Agrar- und Umweltministerium eine Vorlage für die Landesregierung vor. Gegenstand wird die Finanzausstattung des Schuldenmanagementfonds für die kommenden Jahre sein – mehr unter:
http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.87720.de
Brandenburg legt Gesetzentwurf für Altanschließerproblematik vor
Den Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung soll im Zusammenhang mit den Altanschließern eine angemessene Beitragsgestaltung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ermöglicht werden. Altanschließer sollen für besonderte Herstellungsbeiträge herangezogen werden können. Eine Beteiligung der Altanschließer an den Kosten zur bloßen Erweiterung des Leitungsnetzes zugunsten von Neuanschließern soll jedoch ausgeschlossen werden. Diese Zielsetzung versucht die brandenburgische Landesregierung mit der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes zu erreichen. Mitte Februar legten die Fraktionen von SPD und CDU hierfür den entsprechenden Entwurf für das „Vierte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 4/7225)“ vor. Der Gesetzentwurf setzt die Mitte Januar bekannt gegebenen Eckpunkte um.
(Mehr lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des EUWID Wasser und Abwasser.)
http://www.euwid-wasser.de/nachrichten_single.html?&tx_ttnews[pointer]=1&tx_ttnews[tt_news]=361&tx_ttnews[backPid]=13&cHash=1a19a594c4
Brandenburg: Dezentrale Lösungen als Alternative
Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat die Abwasserkonzepte der kommunalen Aufgabenträger ausgewertet. Deutlich wird ein Nebeneinander von zentralen und dezentralen Varianten. Dieser Trend sei seit 2002 zu beobachten. Zum 31. Dezember 2007 gab es 144 kommunale Träger der Abwasserbeseitigungspflicht im Land Brandenburg (Städte und Gemeinden, Zweckverbände und Ämter). Den unteren Wasserbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten lagen Ende 2007 von 142 dieser kommunalen Körperschaften die Abwasserbeseitigungskonzepte vor (rund 99 Prozent). Im April 2004 betrug dieser Anteil noch rund 91 Prozent.
Für das gesamte Abwasser von insgesamt 2 492 328 Einwohnern Brandenburgs sehen die vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzepte eine zentrale Entsorgung für 2 125 631 Einwohner vor. Dies würde einem zukünftigen Anschlussgrad der Bevölkerung an die öffentliche Kanalisation von rund 85 Prozent entsprechen. In Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte lag der Ende 2005 erreichte Anschlussgrad bei rund 82 Prozent. Bei den dezentralen Lösungen liegt die Zielvorstellung gemäß der Abwasserbeseitigungskonzepte der kommunalen Körperschaften bei insgesamt 366 697 Einwohnern, also rund 15 Prozent. Insbesondere werden auch zukünftig dezentrale Lösungen in den Kreisen dann präferiert, wenn sie ökologisch tragbar und ökonomisch sinnvoll sind, so das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.
http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=0FB23AC453591E12C12573C500445187
Dezentrale Lösungen können Alternative sein
Potsdam – Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat die Abwasserkonzepte der so genannten kommunalen Aufgabenträger ausgewertet. Deutlich wird ein Nebeneinander von zentralen und dezentralen Varianten. „Der seit 2002 zu beobachtende positive Trend hat sich fortgesetzt“, stellt Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) fest. „Für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich aus der Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzepte mehr Planungssicherheit und Transparenz.“
In den Abwasserbeseitigungskonzepten legen die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht unter anderen die technischen Varianten der Abwasserentsorgung – zentral oder dezentral – für die Zukunft fest.
Paragraph 66 Absatz 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) legt fest, dass alle Aufgabenträger der Abwasserentsorgung (Gemeinden, Zweckverbände, Ämter) ein Abwasserbeseitigungskonzept zu erarbeiten haben, das alle fünf Jahre zu aktualisieren ist.
In den Konzepten soll weiter aufgezeigt werden, wie die vorgegebenen Gewässerschutzziele in angemessener Zeit erreicht werden. Nachzuweisen sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Durchführung. Damit sorgen die Konzepte auch für Transparenz bei betroffenen Bürgern.
Bei der Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzepte sind – insbesondere auch unter Berücksichtigung der mit dem demografischen Wandel im Land Brandenburg verbundenen Auswirkungen – sowohl die Entwicklung von Bevölkerung, Gewerbe und Industrie als auch der sich verändernde technisch-wissenschaftliche Stand der Abwasserentsorgung fortlaufend zu berücksichtigen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich über die planerisch vorgesehene Entsorgungsvariante ihres Wohngebietes informieren wollen, können sich an die abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden, Zweckverbände und Ämter sowie an die zuständigen unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte wenden.
Zum 31. Dezember 2007 gab es 144 kommunale Träger der Abwasserbeseitigungspflicht im Land Brandenburg (Städte und Gemeinden, Zweckverbände und Ämter). Den unteren Wasserbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten lagen Ende 2007 von 142 dieser kommunalen Körperschaften die Abwasserbeseitigungskonzepte vor (rund 99 Prozent). Im April 2004 betrug dieser Anteil noch rund 91 Prozent.
Für das gesamte Abwasser von insgesamt 2.492.328 Einwohnern Brandenburgs sehen die vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzepte eine zentrale Entsorgung für 2.125.631 Einwohner vor. Dies würde einem zukünftigen Anschlussgrad der Bevölkerung an die öffentliche Kanalisation von etwa rund 85 Prozent entsprechen. In Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte lag der Ende 2005 erreichte Anschlussgrad bei rund 82 Prozent. Bei den dezentralen Lösungen liegt die Zielvorstellung gemäß der Abwasserbeseitigungskonzepte der kommunalen Körperschaften bei insgesamt 366.697 Einwohnern, also rund 15 Prozent.
Bei den Landkreisen weisen die Abwasserbeseitigungskonzepte für Märkisch-Oderland und Oder-Spree mit rund 92 beziehungsweise 91 Prozent der Einwohner den höchsten Anteil an der zentralen Abwasserentsorgung auf. Die geringsten Anteile finden sich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit rund 65 Prozent und im Landkreis Prignitz mit rund 72 Prozent.
Insbesondere werden auch zukünftig dezentrale Lösungen in den Kreisen dann präferiert, wenn sie sind ökologisch tragbar und ökonomisch sinnvoll.
Die europäische Kommunalabwasserrichtlinie aus dem Jahr 1991 stellt den Trägern der Abwasserbeseitigungspflicht kleineren Orten die Entscheidung über zentrale oder dezentrale Varianten der Abwasserentsorgung frei.
Nach den neuen Zahlen weisen die Abwasserbeseitigungskonzepte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für Orte bis 2.000 Einwohner einen Anteil von rund 78 Prozent dezentraler Varianten aus, gefolgt von den Landkreisen Prignitz mit rund 54 Prozent und Uckermark mit rund 53 Prozent. Die höchsten Anteile zentraler Anlagen in Orten bis 2.000 Einwohnern ist in den Abwasserbeseitigungskonzepten der Landkreise Elbe-Elster mit rund 82 Prozent, Oder-Spree mit rund 78 Prozent und in Märkisch-Oderland mit rund 76 Prozent zu finden.
Kontakt:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de
Der „vergoldete Tropfen“ und: „Gefühlt hatte ich nie den Eindruck, dass wir besonders teuer sind“
Bundesweit sorgte der erste bundesweite Vergleich der Abwasserkosten, den die INSM jüngst präsentierte, für Schlagzeilen und Debatten. Nach Medienberichten erklärte der Chef der Stadtwerke Potsdam: „Gefühlt hatte ich nie den Eindruck, dass wir besonders teuer sind.“ Brandenburgs Hauptstadt war aus dem INSM-Vergleich von 100 Großstädten als teuerste hervorgegangen. Lesen Sie hier mehr Medienresonanzen – von BILD über Süddeutsche Zeitung bis WELT.
http://www.insm.de/Presse/Presseresonanz/Presseresonanz/Presseresonanzen_auf_den_INSM-Abwassermonitor_.html;jsessionid=FD1B95FAE5886130AEE39F9944BFA1A0
Pressemitteilung vom 1.9.2008
Abwasserkrieg in Rauen
Was passiert einer Brandenburger Familie, deren Haus kein Abwasser produziert? Es wird zwangsweise an die Kanalisation angeschlossen.Und was passiert, wenn die Familie sich wehrt? Schlimmes. Nun ist die Politik gefragt.
RAUEN – Er hat die Arme verschränkt, den Blick gesenkt, zwei, drei ewige Minuten steht Thomas Plenzke so da, völlig in sich gekehrt, als nehme er um sich herum gar nichts mehr wahr. Nicht den Funkstreifenwagen der Polizei an der nächsten Ecke, nicht die gut 15 aus Brandenburger Dörfern angereisten Freunde und Bekannten, nicht das Team vom RTL-Fernsehen, das auf Bilder vom „Abwasserkrieg“ in der märkischen Provinz wartet. Und auch nicht die zwei Dutzend Kiefernstämme, die er vor seinem Haus als Barrikade stapeln ließ. „Zutritt verboten für Abwasserzweckverbände“, steht davor in roten Buchstaben auf einem weißen Schild.
Und: „Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn der Staat Unrecht hat.“ Ein paar Schritte weiter gestikuliert immer noch Tochter Lysan, 18 Jahre, die dem Vater vorhin zornbebend eröffnete: „Ich lasse niemanden herein. Dann müssen sie mich eben wegtragen.“ Thomas Plenzke sagt leise: „Das ist doch nicht normal. Und alles wegen dem bisschen Kacke.“
Den ganzen Artikel lesen Sie unter:
http://www.wasser-in-buergerhand.de
Gerechte Lösung gesucht
Potsdam. Im Streit über nachträgliche Gebühren für Altanschlüsse am zentralen Wasser- und Abwassernetz in Brandenburg hat der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) eine schnelle und gerechte Lösung gefordert.
Das brandenburgische Oberverwaltungsgericht hat im Dezember2007 entschieden, dass in der DDR an das zentrale Wasser- und Abwassernetz angeschlossene Hausbesitzer jetzt nachträglich einen Beitrag bezahlen müssten. Das Urteil Die Richter urteilten auf Basis des geltenden Kommunalabgabengesetzes. In folge informierte das Ministerium des Innern zuständige Ämter und Verbände mit folgendem Rundschreiben. Rundschreiben in kommunalen Angelegenheiten
Anschlussbeiträge gem. § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) bei Altanschlüssen
1. Ausgangslage
Mit Rundschreiben vom 19. Februar 2008 und 14. April 2008 informierte das Ministerium des Innern über die Entscheidungen OVG 9 B 44.06 und OVG 9 B 45.06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2007 und über die in diesem Zusammenhang angesprochene Heranziehung von sog. „Altanschließern“ zu Anschlussbeiträgen gem. § 8 KAG.
Diese Entscheidungen waren Gegenstand einer öffentlichen Anhörung mit Experten und Betroffenen, die am 16. April 2008 durch den Ausschuss für Inneres und den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landtages Brandenburg durchgeführt worden ist. Aufgrund der dort und in der Öffentlichkeit geführten Diskussion über die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen dieser Urteile hat die Landesregierung eine grundlegende Prüfung der Problematik sowie möglicher Lösungsansätze beschlossen und dazu folgende Vorgehensweise verabredet:
In einer ersten Phase soll durch eine umfassende Datenerhebung, initiiert durch das MLUV und das MI, bei allen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung die Dimension der Altanschließerproblematik im Land Brandenburg eingegrenzt werden. Dabei geht es insbesondere um die Anzahl der Altanschließer, die Höhe möglicher Beitragsnachforderungen und die Auswirkungen auf die Neuanschließer sowie auf die Gebührenkalkulation. Erst auf der Grundlage fundierter Informationen können die Auswirkungen der OVG-Urteile bewertet werden. Diese Datenerhebung wird in Kürze mit einem gesonderten Rundschreiben des MLUV und des MI beginnen. Ich möchte Sie bereits heute um tatkräftige Unterstützung der Aufgabenträger bei der Beantwortung des Fragenkatalogs bitten.
Damit die Datenerhebung, die sich voraussichtlich über mehrere Monate erstrecken wird, keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beitragsforderungen der Aufgabenträger hat, wird die Landesregierung dem Landtag vorschlagen, die Festsetzungsverjährungsfrist nach dem KAG zu verlängern. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll kurzfristig vorgelegt und noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Nach Auswertung der Datenerhebung wird die Landesregierung in einer zweiten Phase mögliche Lösungsansätze erörtern und die dann gegebenenfalls erforderlichen Schritte beschließen.
2. Verfahrensweise bei der Nachforderung von Beiträgen
Das Oberverwaltungsgericht hat in den o.g. Entscheidungen seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2001 bestätigt, dass die Beitragspflicht von Altanschließern den Regelungen des § 8 KAG und dem Gleichbehandlungsgebot entspricht. Die grundsätzlichen Ausführungen des Gerichts betreffen zwar die Abwasserentsorgung, sie sind jedoch gleichermaßen auf die Wasserversorgung übertragbar. Die Berücksichtigung der Flächen von Altanschließern bei der Beitragskalkulation und die Erhebung von Anschlussbeiträgen auch gegenüber Altanschließern in diesen Aufgabenbereichen entsprechen damit Recht und Gesetz.
a) Dennoch empfiehlt das Ministerium des Innern als oberste Kommunalaufsichtsbehörde vor dem Hintergrund der beabsichtigten Datenerhebung und der weiteren gegebenenfalls folgenden Schritte eine besonnene und zurückhaltende Vorgehensweise bei der Erhebung und Vollstreckung von Anschlussbeiträgen durch die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Dies ist bei denjenigen Aufgabenträgern, die bisher die Beitragskalkulation ohne Berücksichtigung der Flächen der Altanschließer vorgenommen haben, schon deshalb geboten, weil die auf dieser Kalkulation beruhenden Beitragssatzungen unter Zugrundelegung der OVG-Urteile fehlerhaft sein dürften.
Mit Blick auf diese Aufgabenträger, die bei ihrer Kalkulation zur Bemessung der Beitrags- und Gebührenhöhe die sog. „Altanschließer“ nicht berücksichtigt haben, rege ich deshalb an, vorerst alle Beitragsforderungen und insbesondere deren Vollstreckung bis zu einer endgültigen Lösung auszusetzen. Sollte dies im Einzelfall nicht in Betracht kommen, empfehle ich, zumindest verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Billigkeitsentscheidungen nach § 12 KAG i.V.m. der Abgabenordnung zu treffen (Stundung, Einräumen von Ratenzahlung). Die Beitragspflichtigen sollten bereits im Abgabenbescheid oder durch ein gesondertes Schreiben auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen werden.
b) Bei denjenigen Aufgabenträgern, die die Flächen von Altanschließern bei der Beitragskalkulation berücksichtigt haben, gehe ich von einer rechtskonformen Kalkulation und damit von rechtmäßigen Satzungen aus. Gleichwohl rege ich auch bei diesen Aufgabenträgern an, Vollstreckungsmaßnahmen zurückhaltend durchzuführen und jede einzelne Forderung einer vertieften Prüfung und Abwägung der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. Die Kommunalaufsichtsbehörden werden hiermit angewiesen, in diesen Fällen die Nichtvollstreckung von Beitragsbescheiden aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden.
Auch diesen Aufgabenträgern empfehle ich darüber hinaus, verstärkt von Billigkeitsmaßnahmen nach § 12 KAG Gebrauch zu machen und die Beitragspflichtigen entsprechend zu beraten.
Ich bitte Sie, dieses Schreiben an die Aufgabenträger in Ihrem Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten.
Im Auftrag
2. Mitzeichnung MLUV:
– vgl. E-Mail des MLUV, Herr Kuhlmeier vom 21.05.2008
3. Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
und dem Landeswasserverbandstag e.V. Brandenburg
– vgl. Stellungnahme des Landeswasserverbandstag e.V. vom 19.05.2008
– vgl. Telefongespräch mit dem StGB am 21.05.2008
– schriftliche Stellungnahme des LKT steht noch aus
4. Herrn Minister auf dem Dienstweg vor Abgang zur Kenntnis
5. Postausgang
6. Kopie nach Abgang dem MULV und der StK zur Kenntnis
7. z.V.
www.brandenburg.de/sixcms/media.php/1056/PM%20087%20LT%20Abwasser%20Anlage.doc
Kein Kompromiss Sachen Zwangsanschluss
Im Abwasserstreit in Briesensee bei Lübben (Dahme-Spreewald) um eine Nutzwasser-Rückgewinnungsanlage wird die Polizei dem Amt Lieberose/Oberspreewald Hilfe leisten. Ein Versuch einer einvernehmlichen Lösung schlug fehl.
Die Polizei hatte zunächst ihr Einschreiten abgelehnt und stattdessen zwischen den Parteien ein Schlichtungsgespräch vermittelt. Den angebotenen Kompromiss, die Öko-Kläranlage der Grundstückseigentümer in Betrieb zu lassen und einen Blindschacht zu installieren, lehnten die Grundstückseigentümer ab. Stattdessen wollen sie vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Zwangsanschluss klagen.
Den ganzen Bericht vom 20.05.2008 lesen
Sie unter:
www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11210782/62249/Kompromiss_in_Briesensee_abgelehnt_Zwangsanschluss_mit_Polizeieinsatz_ABWASSER.html
Landtag stimmt dem neuen brandenburgischen Wassergesetz (BgWG) zu.
( „Mit der heute verabschiedeten Gesetznovelle ist eines der wichtigsten und umfangreichsten Rechtsvorhaben der laufenden Legislaturperiode erfolgreich beendet worden“, unterstrich Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD): „Das brandenburgische Wassergesetz galt seit dem 16. Juli 1994 trotz einiger Änderungen im Kern nahezu unverändert. Mit der Neufassung wurde das Gesetz jetzt gründlich überarbeitet. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können auf ein spürbar entbürokratisiertes und umweltpolitisch vorbildliches Wassergesetz zurückgreifen.“
Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, erklärte anlässlich der Verabschiedung, dass mit dem Gesetz und den dazugehörigen Rechtsverordnungen die Bürokratiekosten um 17 Prozent gesenkt werden. „Das Wassergesetz ist das bundesweit erste Landesgesetz, bei dem es uns gelungen ist, mit Hilfe des Standardkosten-Modells Bürokratiekosten in erheblichem Umfang zu reduzieren. Das Wassergesetz zeigt, dass die Methode ein geeignetes Instrument zum Bürokratieabbau ist, da sie Möglichkeiten aufzeigt, Vorschriften anwenderfreundlich zu gestalten, ohne Standards abzusenken. So bleiben die Standards beispielsweise bei der Wasserqualität vollständig erhalten“, so Appel.
Die Erhaltung der natürlichen Ressource Wasser gehört gerade in Brandenburg mit seinen schwierigen klimatischen und hydrologischen Bedingungen und den Altlasten aus DDR-Zeiten zu den Kernaufgaben der Umweltpolitik des Landes.
Das brandenburgische Wassergesetz ist den aktuellen Entwicklungen und Anforderungen angepasst worden.
Nach Inkrafttreten des neuen Hochwasserschutzgesetzes des Bundes mussten auch veränderte EU-Bestimmungen zur strategischen Umweltprüfung und zur Öffentlichkeitsbeteiligung in das Landesrecht umgesetzt werden. Trotz der Pläne der Bundesregierung, das Wasserrecht bundesgesetzlich in einem Umweltgesetzbuch neu zu ordnen, werden die Länder auch zukünftig eigene Wassergesetze haben.
Schließlich wurden auch Normen und Standards auf den Prüfstand gestellt und unnötige Verfahrensschritte abgeschafft. Woidke: „Das neue Wassergesetz schafft damit gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer, effiziente Gewässerunterhaltungsverbände und mehr Hochwassersicherheit für die betroffenen Regionen, vor allem an der Elbe und an der Oder.“
Konstruktive politische Debatte
Das neue Gesetz ist nach der ersten Lesung im September 2007 im Parlament intensiv beraten wurden. Der Regierungsentwurf wurde in einigen Punkten nochmals merklich verbessert. Woidke: „Wer die öffentliche Anhörung am 24. Oktober 2007 im Umweltausschuss erlebt hat, dem ist das große öffentliche Interesse an dieser umfassenden Wasserrechtsnovelle nochmals nachdrücklich bewusst geworden.“
Der ursprünglich avisierte Zeitplan bis zur Verabschiedung konnte nicht eingehalten werden. „Die ist auch nachvollziehbar, denn zum einen gehört das Wasserrecht zu den komplizierten Gesetzesmaterien überhaupt, zum anderen gibt es kaum einen Lebensbereich, in dem nicht die Wirkungen dieses Gesetzes spürbar sein werden“, so Woidke.
Hohe Umweltstandards
Nach intensiven Fachdiskussionen ist es gelungen, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der einerseits Bürgern, Unternehmen und Behörden unnötige Bürokratie erspart, aber andererseits auch den hohen nationalen und europäischen Anforderungen beim Schutz des Umweltguts Wasser gerecht wird.
Woidke: „Ich erwähne die erstmalige Einführung landesweiter Gewässerrandstreifen und die neuen Hochwasserschutzbestimmungen, durch die der Schwerpunkt der Hochwasserschutzpolitik eindeutig auf die Vorsorge gelegt wird.“
Zudem wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in allen wasserwirtschaftlich wichtigen Bereichen ausgebaut, ob dies nun Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nach der Wasserrahmenrichtlinie oder Hochwasserschutzpläne und die Informationspflicht zu Hochwasserschutzrisiken betrifft.
Wassernutzungsentgelt
Das gilt auch für das Wassernutzungsentgelt, an dem unverändert festgehalten wird. Diese Abgabe soll die Gewässerbenutzer zu einem bewussten, sparsamen Umgang mit dem Wasser und zu ökologisch verträglichen Verhaltensweisen anregen.
„Es ist aber nicht unser Ziel, mit der Abgabe Rohstoffe zu verteuern“, betont der Minister. Deshalb wird wie in anderen Bundesländern an der Privilegierung der Rohstoffgewinnung, zum Beispiel für Bergbauunternehmen, festgehalten. Diese Unternehmen müssen für den verbrauchten Anteil Wasser lediglich den Tarif für Oberflächenwasser entrichten.
Entbürokratisierung spart Geld
Gutachter haben die im BbgWG 30 Informationspflichten (Anzeige-, Genehmigungs- und Dokumentationspflichten) festgestellt, die zu geschätzten Bürokratiekosten bei Unternehmen von rund 2,9 Mio. Euro jährlich führten. Mit der Neufassung des Gesetzes und der zugehörigen Verordnungen können diese Bürokratiekosten um rund 500.000 Euro jährlich reduziert werden. „Dies ist eine wirklich spürbare Entlastung von immerhin einem Sechstel der Informationskosten für die brandenburgischen Unternehmen“, sind sich Woidke und Appel sicher.
21 Normen wurden gestrichen und weitere geändert, zum Beispiel:
Investitionserleichterungen durch Zulassung eines vorzeitigen Beginns bei der Errichtung von Abwasseranlagen
die Abschaffung der Genehmigungspflicht für die meisten Kanalisationsnetze sowie eine flexible Befristung wasserrechtlicher Erlaubnisse
Privilegierungen für Betriebsstandorte mit eigenem Umweltmanagement
Erweiterung des Gemeingebrauchs von Oberflächengewässern, zum Beispiel beim Tau-chen und Fischen
Entlastung der Betreiber von Kleinkläranlagen
Reduzierung der Verwaltungskosten für Kommunen um jährlich etwa 220.000 Euro durch Verwaltungsvereinfachung.
Vorbildlich im Ländervergleich
Dass mit diesem Gesetzentwurf ein modernes Regelwerk vorliegt, zeigt auch das große Interesse in anderen Ländern an der Gesetzesnovelle und an dem Abschlussbericht der Gutachter zum Regierungsentwurf. „Die Methode der Bürokratiekostenschätzung hat den Blick dafür geschärft, welche Belastungen durch Informationspflichten in den Unternehmen entstehen können“, erläuterten Woidke und Appel. Der Abschlussbericht der Gutachter bestätigt ein modernes und schlankes Regelungswerk. Ein Ländervergleich bestätigt dem Land die Ausschöpfung aller Möglichkeiten, um das Wasserrecht zu vereinfachen.
Gewässerunterhaltungsverbände
Weitreichend sind auch die geplanten Änderungen bei den Gewässerunterhaltungsverbänden. Die gesetzliche Mitgliedschaft in den Verbänden wird gestrafft durch Beschränkung auf Gemeinden und Gebietskörperschaften. Dafür müssen künftig Beiräte gebildet werden, in denen die Flächennutzer – beispielsweise Land- und Forstwirte – mehr Einfluss auf die Verbände erhalten und insbesondere bei den Unterhaltungsplänen ein stärkeres Mitspracherecht bekommen. Mindestens ein Beiratsvertreter muss in den Verbandsvorstand berufen werden. Der Zusammenschluss von Verbänden wird ermöglicht, um eine stärkere Zentralisierung anzustreben.
Trink- und Abwasser
Abwasserzweckverbände und Abwasserunternehmen werden entlastet, indem die Genehmigungspflicht für rund 80 Prozent der Kanalisationsnetze zukünftig entfällt. Investitionen in die Abwasserinfrastruktur werden erleichtert durch die Möglichkeit, den vorzeitigen Beginn zuzulassen. Diese Maßnahmen werden nicht zu einer Erhöhung der Wasserpreise führen (wie von den IHK befürchtet), sondern im Gegenteil eine Aufwandsentlastung insbesondere bei kleinen und mittleren Abwasserzweckverbänden und Abwasserunternehmen bewirken.
Weitere Investitionserleichterungen für die Wirtschaft werden die Rechtsbereinigung und Vollzugserleichterungen bei Trinkwasserschutzgebiete bewirken. Trinkwasservorbehaltsgebiete entfallen ersatzlos. Weitere Wasserschutzgebiete gelten nur noch bis 2015 fort. Neu geregelt werden Befreiungsmöglichkeiten von Verboten in solchen übergeleiteten Wasserschutzgebieten.
Hochwasserschutz
Der Hochwasserschutz ist für Brandenburg von besonderer Bedeutung, weil an Elbe und Oder rund 50.000 Menschen und 110.000 Hektar Flächen von Hochwasser betroffen sein können. Der Hochwasserschutz wird in mehrfacher Hinsicht gestärkt. Dabei darf es nicht nur einseitig um die Rückverlegung von Deichen gehen, sondern es muss zukünftig auch vermehrt darauf geachtet werden, Abflussbereiche im Vorland von Deichen freizuhalten. Das berechtigte Anliegen, Natura 2000-Gebiete zu entwickeln, wird abgestimmt mit einem effektiven Hochwasserschutz für die Bevölkerung. Im Gesetz wird bestimmt, dass für alle relevanten Gebiete Hochwasserschutzpläne aufzustellen sind, Überschwemmungsgebiete für Bereiche mit nicht nur geringfügigem Schadenspotenzial ausgewiesen werden und überschwemmungsgefährdete Gebiete ermittelt werden. Dabei wird mindestens von einem hundertjährlichen Bemessungshochwasser ausgegangen.
Kleine Verbesserungen wirken sich groß aus
Das Tauchen mit Atemgerät wird zukünftig in allen Gewässern ohne behördliche Zulassung möglich sein.
Die regelmäßige Überprüfung von Kleinkläranlagen durch einen Sachkundigen entfällt zukünftig.
Das Genehmigungsverfahren von Anlagen in, an, unter und über Gewässern wird beschleunigt. Zukünftig sind keine zusätzlichen behördlichen Zulassungen wie naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen für Steganlagen erforderlich.
Durch verschiedene Regelungen werden behördliche Verfahren erleichtert und beschleunigt. Beispiele sind die Verschärfung von Bearbeitungsfristen oder eine flexible Befristung von Erlaubniserteilungen.
Gewässerunterhaltung
Landesweit werden erstmalig Gewässerrandstreifen zum Schutz der Gewässer ausgewiesen. Die Beteiligung von so genannten Störern und Erschwerern, wie es im Gesetz heißt, an den Unterhaltungskosten wird erweitert. Rechtliche Lücken bei der kommunalen Umlage der Unterhaltungskosten werden geschlossen und durch eine Sonderregelung für Totalreservatsflächen unbillige Härten vermieden. Dadurch wird den Gemeinden die Refinanzierung der Pflichtmitgliedschaft deutlich erleichtert.
Im Gesetzgebungsverfahren ist eine gutachterliche Wirtschaftlichkeitsanalyse der Umlageverfahren durchgeführt worden. Das Ergebnis zeigte deutlich, dass die von Einzelnen geforderte Einzelmitgliedschaft in den Verbänden erhebliche Kostensteigerungen bewirken würde. So werden allein die Umlagekosten auf rund 11 Mio. Euro jährlich veranschlagt, während dies bei einer kommunalen Mitgliedschaft und der Refinanzierung über die Anhebung der Grundsteuer auf nicht einmal 500.000 Euro geschätzt wird.
Insoweit ist die Landesregierung aber nicht der Empfehlung der Gutachter gefolgt, die Kommunen zu einer alleinigen Refinanzierung über die Anhebung der Grundsteuer zu verpflichten. Vielmehr wurde berechtigten Anliegen der Kommunen Rechnung getragen und den Kommunen ein Entscheidungsspielraum bei der Umlage belassen. Eine Differenzierung des Verteilungsmaßstabs für die Beiträge ist geprüft und verworfen worden. Eine solche Differenzierung hätte zu einer deutlichen Anhebung der Umlagekosten geführt und wäre mit neuen Rechtsunsicherheiten verbunden gewesen. Grundsätzlich wird daran festgehalten, dass alle Eigentümer des Verbandsgebiets zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung eine Lastengemeinschaft bilden und deshalb eine solidarische Verteilung der Kosten nach der Fläche einen geeigneten Verteilungsmaßstab bildet. Diese Ansicht ist auch vom Bundesverwaltungsgericht mehrfach geteilt worden.
Fachlich zuständig:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de
Deichübergabe
Lunow – Nach neun Monaten ist der 2,3 Kilometer lange Deichabschnitt im Lunow-Stolper Polder fertiggestellt. Rund 2,3 Mio. Euro wurden hier im Auftrag des Landesumweltamts verbaut. Zur feierlichen Übergabe kam heute Brandenburgs Agrar- und Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze: „Beim Jahrhunderthochwasser 1997 hat der Deich mit Durchsickerungen gelitten. Die Höhe der alten Anlage musste angepasst werden.“
Der Lunow-Stolper-Polder liegt inmitten des Nationalparks Unteres Odertal. Seine Deiche erwiesen sich während des Sommerhochwassers 1997 als nicht ausreichend. Auf der Böschung und entlang des Deichfußes trat Sickerwasser aus, das mit Sandsäcken gestillt werden musste. Schwachstellen der Hochwasserschutzanlage waren die Deichgeometrie, der Deichaufbau und der Baugrund.
Nach dem Hochwasser 1997 hat das Land auch an der Unteren Oder viel Geld für einen verbesserten Hochwasserschutz in die Hand genommen. Das Landesumweltamt ließ zuerst die aus dem Zweiten Weltkrieg stammenden Kampfmittel im Deich beseitigen und einen Sickerschlitz anlegen. Mithilfe eines eingebauten Filterprismas wird Sickerwasser nun im Innern des Deichs gesammelt und gefahrlos an den Deichfuß abgeleitet. Die Deichböschung wurde abgeflacht und ein neuer Deichverteidigungsweg auf der Deichkrone angelegt. Die Arbeiten führt als Hauptauftragnehmer die Eurovia Beton GmbH Schönefeld aus.
Der Oderhauptdeich ist in Brandenburg 173,4 Kilometer lang. Bislang sind von den 163,2 sanierungsbedürftigen Deichkilometern 135,5 Kilometer voll funktionsfähig. Für diese Deichsanierung und die Reparatur von 19 Hochwasserschutzbauwerken gab das Land 204,5 Mio. Euro aus. Künftig sind an der Oder noch 27,7 Oderhauptdeiche, 20 Kilometer Polder- und Rückstaudeiche sowie 25 Hochwasserschutzbauwerke zu sanieren beziehungsweise instand zu setzen. Der Schwerpunkt liegt in den nächsten Jahren im Unteren Odertal und in der Neuzeller Niederung.
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird neu geregelt
Potsdam – Die Landesregierung hat heute die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) gebilligt. Die Vorlage von Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) löst die derzeit geltende Regelung aus dem Jahr 1999 ab. Ein Schwerpunkt bei der Neufassung sind weitere Verfahrenserleichterungen und Bürokratieabbau.
Mit der vorliegenden Novelle sollen sowohl die Fortschreibung der bundeseinheitlichen Muster-Verordnung in Landesrecht umgesetzt als auch in mehreren Paragrafen Anforderungen an Anlagen beziehungsweise deren Betrieb zurückgenommen werden. Die Deregulierungen betreffen zum Beispiel den Wegfall des Anlagenkatasters und von Sachverständigenprüfungen bei zertifizierten Unternehmen sowie die Abschaffung der allgemeinen Merkblattpflicht. Diese Deregulierungen beruhen auf Vollzugserfahrungen in Brandenburg und in anderen Bundesländern und führen zu einer erheblichen Reduzierung von Bürokratiekosten. Sie bedeuten keine Reduzierung des Gewässerschutzes, jedoch eine Erhöhung der Verantwortung des Betreibers für die Sicherheit seiner Anlagen.
Zwei Änderungen hatten sich im Laufe des Jahres 2007 als eilbedürftig erwiesen, so dass Änderungen bei der Feldrandlagerung für Festmist und den Feldsilos ohne wasserdichte Unterlage und Siliersaftsammelgrube der umfassenden Novelle bereits im Juli 2007 vorgezogen wurden.
Die Verordnung soll am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.
Fachlich zuständig:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de
Historischer Moment: Elbanrainer unterzeichnen Vertrag zur Öffnung der Havelpolder im Hochwasserfall
Potsdam – Am kommenden Donnerstag (6. März) ist es soweit: Nach langen Verhandlungen werden in Potsdam vier Unweltminister und ein Präsident der Wasser- und Schifffahrtsdirektion des Bundes den „Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle“ unterzeichnen:
Sachsen-Anhalt
Petra Wernicke, Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Niedersachsen
Hans-Heinrich Sander, Minister für Umwelt und Klimaschutz
Bundesrepublik Deutschland
Thomas Menzel, Präsident der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost
Brandenburg
Dr. Dietmar Woidke, Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Die Havelniederung kann bei Höchstwasserständen die Gewalt der Fluten für die nördlich liegenden Orte mildern. Im Hochwasserfall ist mit dem Staatsvertrag für die Zukunft geregelt, wer wann die Entscheidung über die Öffnung der Polderflächen trifft und wie die Kosten verteilt werden.
Entscheidend ist, dass Brandenburg und Sachsen-Anhalt sich gegenüber den besonders gefährdeten Unterliegern, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, im Flutfall solidarisch zeigen. Im Gegenzug erkennen die begünstigten Länder ihre Verpflichtung zur Beteiligung an den Folgekosten an.
Warum wurde die Havelmündung technisch verriegelt?
Um bei Elbhochwasser einen Havelrückstau zu verhindern, wurde Anfang des vorigen Jahrhunderts damit begonnen, die Mündung der Havel unterhalb von Havelberg durch einen parallel zur Elbe laufenden Kanal, den Gnevsdorfer Vorfluter, weiter elbabwärts zu verlegen. Damals ersannen kluge Köpfe, die wussten, dass Havel und Elbe selten gleichzeitig Hochwasser führen, ein System zur „Zwischenlagerung“ des Hochwasserscheitels der Elbe in der Havelniederung. Kernpunkt dieses Systems sind die Quitzöbeler Wehre aus dem Jahr 1936, die nach dem Zweiten Weltkrieg noch durch die Wehre Neuwerben und Gnevsdorf ergänzt wurden.
Baut sich ein Hochwasser in der Elbe auf, wird die Mündung der Havel am Wehr Quitzöbel geschlossen und die Havel beginnt sich hinter den Wehren Neuwerben und Quitzöbel aufzustauen. Bis zu einem festgelegten maximalen Wasserstand am Pegel Havelberg-Stadt kann die Havel bis zu 140 Mio. Kubikmeter Wasser zurückhalten.
Bewährungsprobe im Jahr 2002 bestanden
Erstmals kamen die Havelpolder während des Jahrhunderthochwassers an der Elbe im Jahr 2002 zum Einsatz. Die Öffnung des Wehres Neuwerben erfolgte am 20. August um 20 Uhr: 660 Kubikmeter je Sekunde wurden in die Havelpolder umgeleitet. Hier erfolgte durch Sprengung die Flutung der Polder. Die erstmalige Flutung seit dem Bestehen der Havelpolder war ein voller Erfolg. Erhebliche Schäden und Belastungen am Unterlauf der Elbe wurden vermieden. Die Flutung der Havelpolder hat sich als absolut richtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt erwiesen. In dieser Form waren die Polder vorher noch nie benutzt worden, so dass keine Erfahrungen vorlagen. Die Erwartungen wurden mit der Flutung übertroffen. Die maximale Absenkung des Wasserspiegels betrug gegenüber den Prognosen 52 Zentimeter und wirkte sich tagelang aus. Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium geht davon aus, dass nicht nur Gebiete in der Prignitz, sondern auch die flussnahen Regionen in Nord-Sachsen-Anhalt, Niedersachsen (Hitzacker!) und Mecklenburg-Vorpommern davon profitiert haben.
Fachlich zuständig:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de
EU-Wasserrahmenrichtlinie: Vorsorgeprogramm für die Einzugsgebiete von Elbe und Oder ( 19.12.2007 )
Potsdam – Am kommenden Sonnabend (22. Dezember) beginnt eine Anhörung der Öffentlichkeit zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in den Flussgebietseinheiten Elbe und Oder. Bis zum 22. Juni 2008 können Bürger, Vereine, Verbände, Firmen oder öffentliche Einrichtungen hierzu schriftlich Stellung nehmen.
Die Ermittlung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen gehört zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Sie benennen auf allgemeiner Ebene die Handlungsfelder der späteren Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne, mit denen europaweit der gute ökologische Zustand der Gewässer erreicht werden soll. Die Mitgliedstaaten der EU sind dabei zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit verpflichtet.
Zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für die Elbe und für die Oder gehören die Durchgängigkeit der Gewässer für Wanderfischarten, die durch zahlreiche Querbauwerke (unter anderen Schleusen, Wehre) behindert werden, morphologische Veränderungen (unter anderen Gewässerausbau, Begradigungen, Uferbefestigungen), die natürliche Lebensbedingungen und den Gewässerhaushalt beeinträchtigen, Nähr- und Schadstoffbelastungen, Wasserentnahmen und -überleitungen, die in den regionalen Wasserhaushalt eingreifen, besonders in Tagebaugebieten.
Die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für die Einzugsgebiete von Elbe und Oder liegen ab sofort im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz sowie im Landesumweltamt zur Einsichtnahme aus. Sie sind darüber hinaus im Internet unter der Adresse www.mluv.brandenburg.de/info/wrrl und in einer Informationsbroschüre zu finden, die an die unteren Wasserbehörden in den Landkreisen und an alle Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg verteilt wird.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die im Dezember 2000 in Kraft trat, vereinheitlicht für die Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union den Schutz aller Oberflächengewässer und des Grundwassers. Hauptziel ist der „gute Zustand“ aller Gewässer. Der gute Zustand orientiert sich an Referenzgewässern, deren natürlicher oder naturnaher Zustand erhalten geblieben ist. In Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen werden praktische Aufgaben benannt, um den guten Zustand zu erhalten, zu erreichen oder sich ihm anzunähern.
Die Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung orientieren sich nicht an den politisch-administrativen Grenzen der Nationalstaaten, sondern an den Einzugsgebieten der großen europäischen Flüsse, den Flussgebietseinheiten.
Ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union gehört in den meisten Fällen zu mehreren grenzüberschreitenden Flussgebietseinheiten. Die Bundesrepublik gehört zu 10 Flussgebietseinheiten, Brandenburg zu den beiden internationalen Flussgebietseinheiten Elbe und Oder. In den internationalen Flussgebietseinheiten kooperieren die Staaten in internationalen Kommissionen, z.B. den Internationalen Kommissionen zum Schutz der Elbe und der zum Schutz der Oder.
Anhörung bis Mitte 2008
Der förmliche Beginn der Anhörung fällt in diesem Fall auf einen arbeitsfreien Tag, so dass die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen erst vom 27. Dezember bis zum 22. Juni 2008 an folgenden Orten persönlich eingesehen werden können:
im Landesumweltamt Brandenburg, Referat Ö 4, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke, Haus 4, Zimmer 027, Telefon: 033201 / 442 289, werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache und im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 62, Lindenstraße 34a, 14467 Potsdam, Zimmer 143 B, Telefon: 0331 / 866 7212, werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache sowie in allen unteren Wasserbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte zu den dort üblichen Sprechzeiten.
Schriftliche Stellungnahmen können an das Landesumweltamt und an das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz unter den genannten Anschriften gerichtet werden, ebenso per E-Mail an die Adresse zeitplanwrrl@mluv.brandenburg.de.
3.300 Tonnen Krankenhausabfälle in Tongrube Trottheide gekippt
Wie erst jetzt bekannt wurde hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin schon im Oktober Klage gegen zwei Entsorgungsunternehmer eingereicht, die die Tongrube Trottheide in Marienthal (Kreis Oberhavel) illegal mit 3.300 Tonnen zum Teil hochinfektiösem Praxis- und Krankenhausmüll verfüllt haben sollen. In diesem Zusammenhang ist das brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) erneut in die Kritik geraten. Der Kreisverwaltung Oberhavel hätten nach eigenen Angaben schon vor zwei Jahren Hinweise auf die illegale Verfüllung der Grube vorgelegen. Anwohnern waren wiederholt LKW von einer Verleihfirma aus Hockenheim aufgefallen, die offensichtlich keinen Bauschutt, sondern große Mengen Krankenhausmüll in die Grube abgekippt haben sollen. Diese Hinweise habe der Kreis mehrmals an das zuständige Landesbergbauamt Cottbus weitergeleitet. Dort sei die Sache dann aber nicht weiterverfolgt worden – stattdessen habe der Kreis die Auskunft erhalten, dass in der Grube alles mit rechten Dingen zugehe. Auch habe das LBGR Mitarbeitern der Kreisverwaltung unter Berufung auf sein Hausrecht den Zutritt zum Gelände untersagt. Erst auf Intervention des Landrates Karl Heinz Schröter hin, der bei einer Besichtigung der Grube nach eigenem Bekunden förmlich „über Berge von Krankenhausabfällen gestolpert“ sei, habe die zuständige Staatsanwaltschaft in Neuruppin schließlich die Ermittlungen aufgenommen. Einer Sprecherin des Landgerichts zufolge wird das Verfahren wahrscheinlich schon Anfang des Jahres eröffnet werden.
Unterdessen hat der, im Zusammenhang mit den Müllskandalen in den brandenburgischen Gruben Markendorf und Malterhausen, von der Staatsanwaltschaft bestellte Gutachter angekündigt, dass er die Ergbnisse seiner Untersuchungen noch in diesem Jahr vorlegen wird. Durch das Gutachten soll insbesondere festgestellt werden, ob und ggf. in welchem Umfang das Grundwasser durch die illegalen Müllablagerungen belastet worden ist. Ermittler hatten die illegalen Deponien im Sommer entdeckt und stillgelegt. Insgesamt waren dort mehr als 700.000 Kubikmeter illegal abgelagerter Müll gefunden worden.
Pressemitteilung von: Wastecontrol – Initiative gegen illegale Abfallentsorgung
Initiative Wastecontrol
c/o Martin Reetz
Nesselrodestraße 6
50735 Köln
0163-7511611
Wastecontrol ist eine unabhängige Initiative gegen illegale Abfallentsorgung
mit Sitz im Rheinland. Die Initiative besteht aus einer kleinen Gruppe von Leuten aus Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und verschiedenen politischen Parteien. Initiator ist Martin Reetz, freier Journalist aus Köln, der überwiegend Energie und Umweltthemen kommuniziert.
www.wastecontrol.de
Lunower Deichstück fertig
– Oderprogramm auf der Zielgeraden: Schulze zieht Bilanz ( 11.12.2007 )
Lunow – Das zweieinhalb Kilometer lange Deichstück im Lunow-Stolper Polder des Nationalparks Unteres Odertal ist fertiggestellt. „In nahezu rekordverdächtiger Bauzeit von sechs Monaten haben das Landesumweltamt und die beauftragten Firmen ein Baulos saniert, das es mit schlechten Baugrundverhältnissen, viel Munition und der die Deichlinie kreuzenden Erdöltrasse ,Druschba‘ in sich hatte“, sagte Agrar- und Umweltstaatsekretär Dietmar Schulze bei der Übergabe des sanierten Deichstücks gemeinsam mit Matthias Freude, Präsident des Landesumweltamts, am heutigen Dienstagvormittag.
Während der Oderflut 1997 war der Deich teilweise nur mit Sandsäcken zu sichern. „Tausende Menschen kämpften mit Millionen Sandsäcken, um die Deiche zu halten. Hier bei Lunow konnte Schlimmeres verhindert werden, aber der Deich hat sehr gelitten“, so Schulze. Heute ist die Hochwasserschutzanlage um bis zu einen Meter höher. Die Baukosten betrugen 1,25 Mio. Euro. Knapp sechs Tonnen Munition und mehr als eine Tonne Hülsenschrott wurden während der Bauarbeiten entsorgt.
Bereits im November 1997 hat Brandenburgs Landesregierung das Sofortprogramm „Sicherheit und Zukunft für die Oderregion“ ausgerufen, das die Grundlage für die Wiederherstellung der Oderdeiche, aber auch insgesamt für die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Region war. Zu den Lehren von 1997 gehört, nicht nur den Schutz durch Deiche zu verbessern, sondern auch dem Fluss mehr Raum zu geben und die internationale Zusammenarbeit zu verstärken.
Unmittelbar mit dem Rückgang der Hochwasserstände begannen die Vorbereitungen zum Wiederaufbau der zerstörten Deichabschnitte und die Instandsetzung der am stärksten beschädigten Deiche. Noch im September 1997 wurden an zwölf Abschnitten entlang der 170 Kilometer langen Brandenburger Oder und an einigen Nebengewässern die Bauarbeiten begonnen. Zu den zwölf Bauvorhaben gehören die Bruchstellen am Hauptdeich bei Brieskow-Finkenheerd und bei Aurith, drei Bruchstellen am Seedeich Brieskow-Finkenheerd, mehrere Baustellen in der Ziltendorfer und in der Neuzeller Niederung, der Kanaldeich Eisenhüttenstadt, die Oderbruch-Baustellen Neuranft, Hohenwutzen, Zollbrücke und Reitwein, der Querdeich Stützkow, der Lunow-Stolper Polder, die Sommerdeiche im Polder A/B.
Bereits Mitte Oktober wurde bei Brieskow-Finkenheerd die erste Deichlücke geschlossen.
Im November 1997 wurde durch die Landesregierung Brandenburg das bereits erwähnte Programm „Sicherheit und Zukunft für die Oderregion“ beschlossen. Für die Sanierung der Deiche, die Wiederherstellung der Hochwasserschutzbauwerke sowie zum Ausbau des Gewässer- und Landesmessnetzes wurden hier mittelfristig 291 Mio. DM (148,8 Mio. Euro) veranschlagt.
Zielgerade in Sicht
„Zehn Jahre nach der Oderflut sind wir auf der Zielgeraden bei der Deichsanierung angekommen“, so der Staatssekretär. Bis zum Jahresende sind von den 163,2 zu sanierenden Deichkilometern 135,5 Kilometer saniert. Davon befinden sich 75 Kilometer im Oderbruch. Insgesamt ist der Oderhauptdeich 173,4 Kilometer lang. Inzwischen sind es mehr als 200 Millionen Euro, die das Landesumweltamt Brandenburg seit 1997 bei der Deichsanierung eingesetzt hat.
Dabei war jeder Abschnitt anders, Schulze: „Ich denke da nur an die vielen Sonderlösungen, die umgesetzt werden mussten, weil nicht in jedem Fall die Regelbauweise möglich war. Ich erinnere an Baulos 17b bei Reitwein, hier konnte der wertvolle Baumbestand im Deichbereich durch den Einbau einer Spundwand erhalten bleiben, oder die verschiedenen Bauwerke im zu sanierenden Deich, die eingepasst werden mussten, zum Beispiel die Deichscharte Zollbrücke bei Güstebieser Loose.
Dieses alles sind Beispiele für die Flexibilität in Planung und Ausführung der Deichbauarbeiten.
Was bleibt noch zu tun?
Der Schwerpunkt der Deichsanierung liegt in den nächsten Jahren im Unteren Odertal und in der Neuzeller Niederung. 27,75 Kilometer Oderhaupt- sowie rund 20 Kilometer Polder- und Rückstaudeiche wird das Landesumweltamt sanieren. 25 von 44 Hochwasserschutzbauwerken müssen noch repariert werden. In vollem Gange sind die Planungen für den Ausbau der Neuzeller Niederung als Flutungspolder.
Fachlich zuständig:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de
Schulze übergibt erneuertes Wehr in Gülpe
Gülpe – Zum 100. Dienstjubiläum des Gülper Wehres gab es ein 1,5 Millionen Euro teures Geburtstagsgeschenk: die vollständige Rekonstruktion und Sanierung der 1908 bis 1910 errichteten wasserwirtschaftlichen Anlage an der Gülper Havel. „Das Wehr hilft der Landwirtschaft, beeinflusst den Landschaftswasserhaushalt positiv, bietet Entlastung bei Hochwasser, erleichtert wandernden Fischen die Passage und unterstützt die Entwicklung des Kanutourismus in der Region – dieses Wehr ist ein Glücksfall für viele in dieser Region,“ sagte Agrar- und Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze heute bei der Wiedereinweihung des Wehres. Das Wehr wird vom Landesumweltamt Brandenburg betrieben, dessen Präsident – Matthias Freude – mit vor Ort war.
Das modernisierte, denkmalgeschützte Wehr mit Fischaufstiegsanlage und Bootsschleuse steuert die Wasserstände in der Gülper Havel sowie in den angrenzenden wertvollen Niederungen des Naturparks Westhavelland. Es ermöglicht damit die landwirtschaftliche Nutzung der Wiesen. In Flutzeiten gewährleistet das Wehr den nötigen Abfluss und sichert so die Hochwasserentlastungsfunktion der Gülper Havel für die Havel. Mithilfe der eigenhändig und ganzjährig zu bedienenden Kahnschleuse können auch Wassertouristen die Gülper Havel problemlos durchqueren. Die zwei Zugänge an der Fischtreppe ermöglichen den wandernden Arten das Passieren bei Normal- und auch bei Niedrigwasser. In dem von 2005 bis 2007 rekonstruierten Wehr verbaute die Firma Eurovia rund 900 Kubikmeter Beton, 175 Tonnen Stahl-Spundwände, 60 Tonnen Bewehrungs-Stahl und 288 Holznadeln, die je nach Bedarf gesetzt beziehungsweise gezogen werden und damit die Stauhöhe regeln. 80 Kubikmeter Ziegel (zirka 350 Quadratmeter) wurden für die traditionelle Verklinkerung des Baudenkmals benötigt. Schautafeln am Wehr informieren Besucher über die Geschichte und Funktionsweise der Anlage. Ab 1875 wurde die untere Havel reguliert, um landwirtschaftliche Flächen zu gewinnen. Neben Durchstichen und Querschnittserweiterungen entstanden am Anfang des 20. Jahrhunderts die für die Havelniederung typischen Nadelwehre wie bei Grütz, Garz, Bahnitz, Molkenberg, Gülpe und Gahlberg. Nach knapp einhundert Jahren war die Standsicherheit für das Gülper Wehr nicht mehr gewährleistet und eine Sanierung notwendig geworden.
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BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg gegründet
Mitglieder sind 76 Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft/Energie und Wasser für sechs Millionen Menschen
Berlin, 30. November 2007 – Die Energie- und Wasserwirtschaft in Berlin und Brandenburg hat eine neue Interessenvertretung gegründet: Die Landesgruppe Berlin/Brandenburg des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin. Die Landesgruppenversammlung der neuen Organisation beschloss am Donnerstag, 29. November 2007, in Lübbenau die Verschmelzung ihrer beiden bisher getrennt arbeitenden Landesgruppen.
In der BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg sind 76 Unternehmen ganz unterschiedlicher Größenklassen und Organisationsformen organisiert. Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Unternehmen. Sie liefern Strom für rund sechs Millionen Menschen und versorgen Haushalte und Industrie mit Fernwärme und Erdgas. Außerdem sichern die BDEW-Mitglieder die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.
Als Vorsitzende der BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg wurden Jörg Simon, Vorstandsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe und Uwe Müller, Geschäftsführer der Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH gewählt.
Geschäftsführer der neuen BDEW-Landesorganisation sind Till Böhmer und Ralf Wittmann. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Berlin-Mitte.
Weitere Informationen
Patricia Nicolai
Pressesprecherin
Telefon 0 30 / 72 61 47-330
E-Mail presse@bdew.de
Technische Denkmäler erhalten
Anlässlich des 16. Brandenburger Denkmaltages sagte die Landeskultusministerin Johanna Wanka, dass nichts die Brandenburger Kulturlandschaft so geprägt hat wie das Leben am und auf dem Wasser. Und dazu gehörten eben auch die Wasserwerke, Wassertürmen, Hebewerke, Schleusen, Kanäle oder Wasserfahrzeuge. Diese müßten für die Nachwelt erhalten bleiben. Sie wies auf die Flutung der Lausitzer Tagebaurestlöcher hin, die nach langem Raubbau gerade begonnen wurde.
Das Naturschutzgroßprojekt „Uckermärkische Seen“ wird fortgeführt
Bundesumweltministerium stellt weitere Finanzmittel zur Verfügung, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat der weiteren Förderung des Naturschutzgroßprojektes „Uckermärkische Seen“ in Brandenburg zugestimmt. Bis Ende 2010 wird der Bund insgesamt knapp 2 Millionen Euro für die Sicherung dieses national bedeutenden Landschaftsraumes bereitstellen.
Mit rund 25.000 Hektar Kerngebiet und 92.000 Hektar Projektgebiet sind die
Uckermärkischen Seen das größte Projekt des Bundes-Förderprogramms zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Bereits zwischen 1996 und 2007 hatte der Bund das Projekt, dessen Träger der Förderverein „Feldberg-Uckermärkische Seenlandschaft“ ist, mit insgesamt 13,5 Millionen Euro gefördert.
Die Uckermärkischen Seen umfassen eine herausragende Landschaft. Mehr als 170 natürlich entstandene Seen weisen eine enorme Vielfalt an Gewässerlebensräumen auf, eine beeindruckende Artenausstattung sowie eine hervorragende Wasserqualität.
Einbezogen sind auch über 200 Moorflächen und 2000 Hektar Heiden, Dünen oder Trockenrasen. Ausgedehnte alte und naturnahe Buchenbestände und noch weitgehend intakte Moor- und Bruchwälder unterstreichen ebenso den Wert der Landschaft wie das Vorkommen zahlreicher gefährdeter Arten. Schreiadler, Fischadler und Seeadler weisen im Projektgebiet jeweils mehrere Brutreviere auf; der Kranich besiedelt das Gebiet mit etwa 100 Brutpaaren. Biber und Otter, verschiedene Fledermäuse und über 800 Schmetterlingsarten gehören ebenso wie die Rotbauchunke, der Laubfrosch oder die Sumpfschildkröte zu der bemerkenswerten Faunenausstattung. Die biologische Vielfalt ist heute weltweit stark bedroht.
Auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt, 2004 in Kuala Lumpur, wurde beschlossen weltweit ein Netz von Schutzgebieten aufzubauen und dieses weiterzuentwickeln, um den Biodiversitätsverlust bis 2010 zu stoppen. Mit dem Projekt „Uckermärkische Seen“ leistet Deutschland hierzu einen wichtigen Beitrag.
Mit dem Bundesförderprogramm „Naturschutzgroßprojekte“ trägt der Bund seit 28 Jahren zum Schutz des nationalen Naturerbes und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen im Naturschutz bei. Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, großflächige, gesamtstaatlich repräsentative Landschaften mit besonders wertvollen Lebensräumen für bedrohte Tiere und Pflanzen langfristig zu sichern. Insgesamt wurden seit 1979 über 350 Millionen Euro Bundesmittel bereitgestellt. Die Projekte werden durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreut.
Weitere Informationen:
www.bmu.de/naturschutz – www.bfn.de: Bundesförderprogramm „Naturschutzgroßprojekte“
Brandenburg novelliert Wasserrecht
Die brandenburgische Landesregierung hat dem Landtag das neue Wassergesetz zugeleitet. Es soll bereits vor dem Inkrafttreten des Umweltgesetzbuches auf Bundesebene wesentliche Bereiche der Wasserwirtschaft neu regeln. Die Neuregelungen betreffen vor allem den Hochwasserschutz, den Abbau von Bürokratiekosten bei den Unternehmen, die Bildung von Beiräten und neue Strukturen der Gewässerunterhaltungsverbände. Derzeit belaufen sich die Unternehmenskosten, die durch wasserrechtliche Vorschriften entstehen, auf etwa 2,9 Millionen Euro. Durch das neue Wasserrecht sollen diese Kosten um jährlich 500 000 Euro reduziert werden.
Die Mitgliederstrukturen der Gewässerunterhaltungsverbände, denen gesetzlich die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung obliegt, bedürfen nach Auffassung der Landesregierung einer Überprüfung unter Effizienzgesichtspunkten. Ziel der Landesregierung sind dabei leistungsfähige und wirtschaftlich effiziente Verbandsstrukturen, wobei insbesondere auch die Voraussetzungen für Zusammenschlüsse geschaffen werden sollen, um Optimierungspotentiale auszuschöpfen. So sollen die Verbände auch darauf vorbereitet werden, weitere Bewirtschaftungsaufgaben zusätzlich übernehmen zu können. Wirtschaftlich seien insbesondere Verbände mit großen Verbandsgebieten und schlanken Verwaltungsstrukturen. Deshalb werden zukünftig die Fusion von Verbänden ebenso zugelassen wie Zwangszusammenschlüsse ermöglicht. Strittig bleibt hierbei noch die Frage der Refinanzierung. So räumt das Gesetz nun den Kommunen einen Entscheidungsspielraum ein. Diese Regelung stößt jedoch auf Kritik, da hierdurch das Erhebungsverfahren für die Gemeinden komplizierter wird.
Brandenburg eröffnet neue Polder auf der Insel Küstrin
Ein Polder mit einer Größe von 9 ha wurde Anfang Oktober als Überflutungsraum für die Oder frei gegeben. Weitere Entspannung bei der Hochwassergefahr wird erreicht, wenn die Deiche zum Staffelnder Polder im Nationalpark Unteres Odertal im Winter 2007 frei gegeben werden. „Die natürliche Flussdynamik unterstützt die Bildung von Mooren, ermöglicht seltenen Vögeln das Überleben und dient nicht zuletzt dem Hochwasserschutz „, sagte Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze. Die Öffnung der Deiche sei eine naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme im Oderprogramm zur Deichsanierung. Auf der Insel Küstrin würden die Deiche an zwei Stellen geöffnet. Weiterhin sei geplant, dass im Staffelnder Polder im Totalreservat des Nationalparks die Deiche teilweise geöffnet werden.
Auswirkungen der Demographie auf die Infrastruktur
Vor zwei Jahren hat die brandenburgische Staatskanzlei das Berliner Institut für Ressourcenmanagement inter3 mit der Studie „Zukunftsfähige Infrastrukturangebote für schrumpfende Regionen: Unternehmenskonzepte und Regulierungsinnovationen am Beispiel von Wasser und Verkehr in Brandenburg“ beauftragt. Mithilfe des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Agrar- und Umweltministeriums Brandenburg wurden in den vergangenen Monaten im Rahmen des Projekts vor allem die Auswirkungen des demographischen Wandels auf Trink- und Abwasser untersucht. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Projektphase wurden Ende Mai 2007 in der Potsdamer Staatskanzlei präsentiert. Anfang 2008 sollen dann verallgemeinerungsfähige Empfehlungen zur bestmöglichen Aufgabenerfüllung, zur Entwicklung der Größe von Unternehmen und Versorgungsgebieten zu innovations- und wettbewerbsfähigen Größenstrukturen und zur Erschließung neuer Geschäftsfelder vorgelegt werden, die dann auch umgesetzt und durch die Landespolitik unterstützt werden sollen.
Die Beteiligten des Projekts haben die Arbeitsgemeinschaft „Zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Brandenburg“ gegründet. Zu den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zählen zwölf Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung, die sich über regionale Kooperationen, Finanzierungsmöglichkeiten und demographisch untersetzte Planungen in Positionspapieren verständigen. Zwei der drei geplanten Positionspapiere liegen bereits vor. Teil I beschäftigt sich mit der „Interkommunalen Kooperation“, Teil II mit „Finanzierungsstrukturen unter Berücksichtigung des demographischen Wandels“. Teil III zum Thema „Planung“ ist derzeit in der Endabstimmung.
Wie das Brandenburger Umweltministerium mitteilt, dürfte ein Lösungsansatz darin bestehen, „die kleinteilige Struktur der Aufgabenträger sehr kritisch zu hinterfragen. Ziel der Landesregierung und der politisch Verantwortlichen muss es sein, langfristig wirtschaftlich tragfähige Organisationseinheiten zu schaffen. Die Entwicklung einer stärker regional organisierten Wasserver- und Abwasserentsorgung ist allerdings vor allem eine Aufgabe der Gebietskörperschaften, die zukünftig stärker verfolgt und verstärkt werden muss. Vorgeschlagen wird ein Informationspool für Kooperations- und Fusionswillige, die bei der Klärung rechtlicher, betriebswirtschaftlicher beziehungsweise technischer Fragen behilflich sein kann.“ Gefordert werden Änderungen am Kommunalabgabengesetz, unter anderem die Möglichkeit der Mengendegression in der Tarifstruktur.
Die Papiere sind zu beziehen über:
Institut für Ressourcenmanagement
Otto-Suhr-Allee 59, 10585 Berlin
Tel. (0 30) 34 34 74 46
www.inter3.de
Badegewässerkarte für Brandenburg
Das Landes-Umweltministerium hat die aktuelle Badegewässerkarte ins Internet gestellt, dort findet man beispielsweise Informationen zu Blaualgenbelastung oder Sichttiefe der Badestellen.
www.mluv.brandenburg.de/badestellen
Brandenburg unterstützt Mit 141 Millionen Euro Abwasserverbände
Das Umweltministerium antwortete auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei, dass seit 1999 59 Verbände beim Land einen Antrag auf finanzielle Förderung aus dem Schuldenmanagementfonds gestellt haben. Davon haben sieben wirtschaftlich stabile Verbände nur eine relativ geringe Unterstützung in Form einer sog. Fusionsprämie beantragt. Aus dem Schuldenmanagementfonds sind weitere 32 Verbände inzwischen entlassen worden, für 20 Verbände besteht gegenwärtig noch ein intensiver Beratungsbedarf. Hintergrund sind die fehlerhafte Abwasserpolitik aus den neunziger Jahren, als viel zu große Klärwerke gebaut wurden. In dem Schuldenmanagementfonds sind knapp 166 Millionen €, von denen bisher gut 141Millionen € ausgezahlt wurden. Für weitere 28 Millionen € besteht noch Sanierungsbedarf. Der Fonds läuft im Herbst 2008 aus, Umweltministerium, Innenministerium und Finanzministerium werden bis zum Herbst 2007 über eine Fortführung entscheiden.