Reform der Wasserentnahmeabgabe in Sachsen
Am 20. Dezember 2022 beschloss die Regierungsmehrheit des Sächsischen Landtages, bestehend aus den Fraktionen CDU, SPD und Grüne, den Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024. In dessen begleitenden Regelungen wurden die angekündigten Änderungen des Sächsischen Wassergesetzes umgesetzt – mit Auswirkungen auf die öffentliche Trinkwasserversorgung in Sachsen.
In Anbetracht der sich zuspitzenden hydrologischen Situation in Sachsen erwarten die Wasserversorger, dass die Staatsregierung die Bedeutung der Trinkwasserversorgung für die Allgemeinheit im Rahmen der Neujustierung der WEA vorrangig und im hohen Maße berücksichtigen würde. Seit ihrer Einführung unterlag die WEA der Zweckbindung, allerdings einer unzureichenden Mittelkontrolle – Nachweise der Staatsregierung zur effektiven Umsetzung bzw. zur zweckmäßigen Mittelverwendung werden weiterhin nicht verlangt. Bereits in der Verbandsanhörung regte die VKU-Landesgruppe an, die Aufzählung der Verwendungszwecke explizit um eine Förderung der Trinkwasserversorgung zu erweitern, um Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Sicherung der Versorgungssicherheit realisieren zu können.
Mit der Änderung des Sächsischen Wassergesetzes erfolgt eine Erhöhung des Abgabesatzes der öffentlichen Wasserversorgung für Grundwasser von bisher 0,015 Euro/m3 auf 0,056 Euro/m3 und für Oberflächenwasser von bisher 0,015 Euro/m3 auf 0,017 Euro/m3. Aus Sicht der VKU-Landesgruppe ist nicht nachvollziehbar, wie der Anstieg der WEA, insbesondere für Entnahmen aus Grundwasserdargeboten, begründet wird. Die neuen Abgabenhöhen wirken mehr oder weniger willkürlich. Da die Abgabe mengenproportional zu leisten ist, werden sowohl Wasserentgelte als auch -gebühren direkt von den Anhebungen betroffen sein. Die Abgabenerhöhung wird alle Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen zusätzlich in einer Zeit rasanter Preissteigerungen und hoher Inflation belasten. Obgleich dies innerhalb der „Kenia-Koalition“ zu intensiven Diskussionen führte, wurde am Ende die Erhöhung des Abgabesatzes einschließlich für die öffentliche Wasserversorgung beschlossen. Generell wäre zum Wohl der Allgemeinheit und zur Sicherung der Daseinsvorsorge eine dem Verwendungszweck folgende Unterscheidung in den Abgabesätzen begründbar gewesen.
Folglich wurde mit der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes der bislang einheitliche Abgabesatz für die öffentliche Wasserversorgung aufgehoben. In der öffentlichen Wasserversorgung preislich zwischen Grundwasser- und Oberflächenwasserentnahmen zu unterscheiden, ist nicht sachgerecht. Es ist zu befürchten, dass signifikant ungleiche Abgabesätze – 3,9 Cent/m3 Differenz – eine nicht auf die Verfügbarkeit ausgerichtete Nutzung sowie eine Fehlsteuerung hin zu schlechter schützbaren Wasserdargeboten nach sich ziehen werden.
Zumindest konnte im laufenden Gesetzgebungsverfahren der Vorschlag verhindert werden, Abgabesätze für Grund- und Oberflächenwasser an die durchschnittliche vom Statistischen Landesamt festgestellte Inflationsrate des vorangegangenen Jahres anzupassen. Diese Regelung war im Gesetzentwurf ursprünglich ab dem 01. Januar 2025 vorgesehen. Des Weiteren enthält die Reform einen Abgabesatz für Grund- und Oberflächenwasserentnahmen zur Kühlung von Braunkohlekraftwerken i. H. v. 20,0 Cent/m3, befristet bis zum 31. Dezember 2025. Diese Regelung ist als Kompromiss zu bewerten, da Wasserentnahmen aus Grundwasser zur Freimachung und Freihaltung von Braunkohletagebauen bis zum 31. Dezember 2025 von der WEA befreit bleiben, soweit das Wasser ohne vorherige Verwendung ins Gewässer eingeleitet wird.
Grundsätzlich halten die sächsischen Trinkwasserversorger die WEA für ein zweckmäßiges Instrument zur Steuerung von Wassernutzungen, wenn sie ihre drei Hauptaufgaben erfüllen kann: wasserwirtschaftliche Lenkungswirkung, Vorteilsausgleich und Finanzierung eines nachhaltigen Gewässerschutzes. Insgesamt bleiben nach der Reform etliche Kritikpunkte der VKU-Landesgruppe bestehen: Die Einführung einer validen Mittelkontrolle, die weitgehende Aufhebung von Befreiungstatbeständen und das Bekenntnis für eine angemessene Förderung der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurden nicht erreicht.
https://www.vku.de/themen/preise-und-gebuehren/artikel/reform-der-wasserentnahmeabgabe-in-sachsen/
Arbeitsgemeinschaft der Wasserversorger im Einzugsgebiet der Elbe
Die Wasserqualität der Elbe und ihrer Nebenflüsse hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verbessert. Dennoch beobachten die Versorger mit wachsender Sorge eine messbare Gewässerbelastung mit Spurenstoffen, die kaum abbaubar sind und damit im Wasserkreislauf verbleiben.
Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurde im August 2008 die Arbeitsgemeinschaft der Wasserversorger im Einzugsgebiet der Elbe – AWE gegründet. Sie versteht sich als die Interessenvertretung ihrer Mitglieder in politischen Entscheidungsprozessen, insbesondere gegenüber der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE).
Ziele der AWE sind die Verbesserung der Qualität des Wassers der Elbe und ihrer Nebenflüsse und die Sicherung bzw. Ermöglichung einer Trinkwassergewinnung im Elbeeinzugsgebiet mit naturnahen Aufbereitungsverfahren.
https://www.awe-elbe.de/startseite.html
Umweltschützer in Sorge! Jetzt trifft die Krise auch Kläranlagen
Sachsen – Das Thema mag mancher unappetitlich finden. Doch man muss darüber reden, denn es berührt Stadt, Land, Mensch und Tier gleichermaßen: Bundesweit ist in den Kläranlagen, salopp gesagt, die „K… am Dampfen“, denn bestimmte Chemikalien zur Reinigung des Abwassers werden knapp. Das wiederum könnte zukünftig – auch in Sachsen – Auswirkungen auf Gewässer, Gebühren und Gesetze haben.
Konkret gibt es Lieferengpässe bei sogenannten Fällmitteln. Es handelt sich dabei um Eisen- oder Aluminiumsalze, die normalerweise bei der chemischen Wasserreinigung im Abwasser gelöste Phosphate …
Was wird nach dem Kohleausstieg mit dem Klärschlamm?
65 Prozent aller Schlämme aus sächsischen Kläranlagen werden bislang in Kraftwerken zusammen mit Kohle verbrannt. Mit dem Kohleausstieg muss deshalb die Entsorgung von Klärschlamm neu gedacht werden. Mehr:
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-598836.html
Zum Welttag des Wassers am 22.03.2021„Valuing Water“, also „Wasser wertschätzen“, ist das diesjährige Motto des Welttages des Wassers.
Wertschätzung manifestiert sich in unseren geografi-schen Breiten in der Wasserreinigung. In Sachsen gibt es derzeit 661 öffentliche und knapp 200 betriebliche Kläranlagen. Dort werden neben Abwässern aus Haushalten auch gewerbliche und industrielle Abwässer sowie Regenwasser behandelt. Umwelt-und gesundheitsgefährliche Schadstoffe, wie Chemikalien, Schwermetalle, Pharmaka sowie Bakterien, aber auch viele Nährstoffe werden bei der Reinigung aus dem Wasser entfernt. Nach der Reinigung des Abwassers führen Kläranlagen gereinigtes Abwasser zurück in den Wasserkreislauf unserer Umwelt. Als Abfallprodukt der Reinigung der Abwässer entsteht Klärschlamm. In öffentlichen sächsischen Kläranlagen fiel 2019 eine eigenerzeugte Menge von 68688Tonnen Trockenmasse Klärschlamm an. Noch zehn Jahre zuvor waren es 86658Tonnen Trockenmasse Klärschlamm, also knapp einFünftel mehr. Grund für die Abnahme des Klärschlammanfalls sind Innovationen bei den Behandlungsmethoden. So verringerte sich beispielsweise die erzeugte Klär-schlammmenge durch die Herstellung von Klärgas bei der Faulung und durch den Rückgang der Klärschlammkonditionierung mit Kalk. Seit 2009 ist bei den Entsorgungswegen eine Halbierung des Anteils der stofflichen Verwertung von Klärschlamm an der gesamten direkten Entsorgung festzustellen. Dies geht maßgeblich auf die 2015 eingeführte Düngemittelverordnung und die 2017 eingeführte Klärschlammverordnung zurück. Klärschlämme wurden im gleichen Zeitraum vermehrt mitverbrannt, vornehmlich bei der Kohleverstromung.
Auskunft erteilt: Patrick Starkloff, Tel: 03578 33-3220Daten sind für das Land Sachsen sowie für die Kreisfreien Städte und Landkreise erhältlich. StatistischerBericht: https://www.statistik.sachsen.de/html/statistische-berichte.htm
Immer mehr Biber in Mittelsachsen
Exemplare wie dieser Biber, der an einer überschwemmten Wiese im Märkisch-Oderland an einer Rinde von Weidenästen knabbert, sind auch in Mittelsachsen zu finden. Nach Daten des Bundesamts für Naturschutz (Nabu) leben wieder rund 40.000 Biber in Deutschland.
Fast zwei Drittel des Klärschlamms 2018 thermisch entsorgt
In 666 öffentlichen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen fielen im Jahr 2018 knapp 70 000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm an. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden da mit gegenüber 2017 rund drei Prozent weniger Klärschlamm eigenerzeugt.
Der größte Teil des Klärschlamms (97,0 Prozent bzw. 67 750 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm) wurde einer direkten Entsorgung, also der stofflichen Verwertung oder thermischen Entsorgung, zugeführt. Knapp zwei Drittel der in Sachsen eigenerzeugten Klärschlammmenge (45 061 Tonnen Trockenmasse) wurden verbrannt. Dies erfolgte zum Großteil in Kohlekraftwerken, Zementwerken oder ausgewählten Abfallverbrennungsanlagen. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre zur verstärkten thermischen Entsorgung des Klärschlamms fort.
Ein knappes Drittel der Menge des eigenerzeugten Klärschlamms (22 689 Tonnen Trockenmasse) wurde zuletzt stofflich verwertet, beispielsweise in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau. Dieser Anteil verringerte sich von 49,9 Prozent im Jahr 2017 auf 32,5 Prozent im Jahr 2018 spürbar.
Download des Statistischen Berichts:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20200113_001
DWA-Grundkurs Gewässerunterhaltung in Sachsen/Thüringen
Die Gründung der Thüringer Gewässerunterhaltungsverbände zum 1. Januar 2020 wird in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz von einem umfangreichen Schulungsprogramm begleitet. Daher bietet der DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen, insbesondere für die mit der Maßnahmenplanung betrauten Mitarbeiter der Gewässerunterhaltungsverbände und deren Planer, den Grundkurs „Grundlagen der Gewässerunterhaltung“ an.
Der Kurs vermittelt Grundkenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Gewässerunterhaltung. Ausgehend von der Vermittlung rechtlicher Grundlagen wird gezeigt, wie im Rahmen der Gewässerunterhaltung Gewässerpflege- und -entwicklungsmaßnahmen umzusetzen sind. Ziel ist es darzulegen, wie ein Verantwortlicher im Spannungsfeld von Nutzungsbezug einerseits und gesetzlicher Forderung nach naturnaher Gewässerentwicklung andererseits rechtssicher navigieren kann. Somit ist es auch ein wesentliches Anliegen des Kurses zu vermitteln, dass Gewässerunterhaltung vor allem in Ortslagen vorrangig der Gewährleistung eines möglichst schadenfreien Wasserabflusses dient, jedoch in der freien Landschaft der Schwerpunkt auf dem Erhalt und der Entwicklung naturnaher Strukturen in und an Flüssen und Bächen liegt. Es wird dargestellt, wie die betreffenden Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden können. Die theoretischen Grundlagen werden durch praktische Beispiele im Rahmen einer Exkursion verdeutlicht.
Fortbildungsschwerpunkte sind:
Unterhaltung von Fließgewässern – Einführung und rechtliche Grundlagen
Das Ökosystem Fließgewässer (ökologische/hydromorphologische Grundlagen, Eigendynamik, Ufergehölze)
Arbeitsgrundlagen für Gewässerunterhalter und Planer (Handbuch Gewässerunterhaltung, Praxisleitfaden Gehölzpflege)
Eigendynamische Prozesse unterstützen, steuern, stoppen – Möglichkeiten und Grenzen ingenieurbiologischer Bauweisen
Planungsinstrumente (Gewässerunterhaltungsplan)
Vorbereitung und Durchführung von Gewässerunterhaltungsarbeiten (Gewässerunterhaltungstechnik, Personal)
Verkehrssicherungspflicht und Arbeitsschutz bei Unterhaltungsarbeiten
Gewährleistung der Fischdurchgängigkeit
1,2 Mio. Euro an Hilfen wegen gestiegener Abwassergebühren
Sachsen-Anhalt unterstützt Verbandsgemeinden im Burgenlandkreis mit mehr als 1,2 Millionen Euro, weil diese mit der Finanzierung ihrer Abwassergebühren alleine überlastet sind. Wie das Landesfinanzministerium mitteilte, entstand die außergewöhnliche Belastung infolge der Schließung der Burgenlandkäserei in Bad Bibra – einer der größten Abwasserverursacher des Abwasserzweckverband (AZV) Unstrut-Finne.
Die Verbandsgemeinde An der Finne hat den Angaben zufolge eine Bedarfszuweisung von 481.727 Euro und die Verbandsgemeinde Unstruttal 736.523 Euro erhalten. Die entsprechenden Bescheide hat Finanzminister André Schröder (CDU) in Freyburg im Burgenlandkreis übergeben.
„Durch die – von den Gemeinden unverschuldete – Schließung der Burgenlandkäserei in Bad Bibra fiel für den Abwasserzweckverband Unstrut-Finne einer der größten Abwasserverursacher weg. Infolge dessen sind die Kläranlagen des AZV nicht mehr vollständig ausgelastet, was zu Steigerung der Gebühren- und Umlagezahlungen führt. Einen Teil der angestiegenen Gebühren übernehmen die Kommunen, um die Bürger nicht übermäßig zu belasten. Die Gemeinden und Bürger können dafür nichts, deshalb helfen wir hier“, so Schröder. Die Bedarfszuweisungen müssen laut Minister nicht zurückgezahlt werden.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen.
SACHSEN: Gut drei Jahre nach Ablauf der Frist sind noch immer nicht alle Gruben im Landkreis umgerüstet
Für rund 1000 säumige Bürger könnte es teuer werden.
Fehlende biologische Kläranlage: Bußgeld und Kündigung drohen
Bis Ende 2015 hätten per Gesetz alle Kleinkläranlagen im Landkreis auf vollbiologische und somit auf eine umweltschonendere Wirkungsweise umgerüstet sein müssen. Alte Gruben mit neuer Technik auszustatten, ist allerdings teuer. Daher gab es dafür Fördermittel…mehr:
Erster Spatenstich zum Bau der ersten Klärschlamm-Pyrolyseanlage in Sachsen
Eine Anlage zur Klärschlammpyrolyse will der Zweckverband Frohnbach auf seiner zentralen Kläranlage Niederfrohna bauen.Damit beginnt nach Angaben des sächsischen Umweltministeriums der erste sächsische Kläranlagenbetreiber mit der technischen Umsetzung zur Erfüllung der neuen Klärschlammverordnung.Den ersten Spatenstich für die Anlage hat Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt am 20.Juni 2018 gesetzt.In der Anlage soll die Klärschlammmenge von etwa 1450 Tonnen im Jahr um etwa 90 Prozent auf unter 170 Tonnen Pyrolyserückstand pro Jahr in der Kläranlage Niederfrohna reduziert werden.In diesem erzeugten Karbonisat sind pro Jahr über 20 Tonnen Phosphor enthalten.Bei der Entwicklung des Projekts wurde außerdem Wert darauf gelegt, alle vorhandenen Energieträger wie Klärgas, Elektroenergie und die Abwärme des Blockheizkraftwerks einzubinden, um eine möglichst gute Energie- und CO2-Bilanz zu erreichen.Kernstück des Neubaus bilden die Trocknungs- sowie die Pyrolyseeinheit, die in das bestehende Kläranlagenareal integriert werden.Die Umsetzung des Pyrolyse-Projekts wird zu 80 Prozent durch Mittel des Freistaates Sachsen gefördert.Der gesamte Finanzrahmen beträgt etwa 3,2 Millionen Euro.Das Projekt ist außerdem Teil der Zukunftsinitiative simul des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft.
Millionenschwere Verluste Abwasserverbände sollen sich verspekuliert haben
Der Landesrechnungshof überprüft die Abwasserverbände in Sachsen-Anhalt und das mit erstaunlichem Ergebnis: Die Hälfte von ihnen spekuliert an der Börse. Bei riskanten Geschäften sollen millionenschwere Verluste gemacht worden sein. Innenminister Stahlknecht hat Konsequenzen angekündigt.
Der Landesrechnungshof hat 50 Abwasserzweckverbände in Sachsen-Anhalt untersucht und erstaunliches….mehr:
Energieeffizienz und Kläranlagen
Die Kläranlage – ein kommunaler „Energiefresser“
Mit einem jährlichen Energiebedarf von insgesamt rund 3.200 GWh gehören die mehr als 10.000 überwiegend kommunal betriebenen Kläranlagen zu den größten Energieverbrauchern Deutschlands. Ihr Anteil am Stromverbrauch in den Kommunen liegt durchschnittlich bei etwa 20 Prozent und ist damit höher als bei Schulen oder Krankenhäusern.
Das Land Sachsen-Anhalt verfügt derzeit über einen Bestand von rund 230 kommunalen Kläranlagen (Stand Dezember 2015) und eine Vielzahl von Kläranlagen in privater Hand in verschiedensten Größenklassen. Damit stellt sich ganz konkret die Frage nach Energieeinsparpotenzialen: Welche es gibt und wie groß diese sind, konnte durch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung in der Kombination zeitgemäßer Mess- und Prüfverfahren ermittelt werden.
In Kooperation mit dem Institut für Automation und Kommunikation (ifak e. V.) und dem Eigenbetrieb Abwasser Aschersleben hat die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ein Pilotprojekt zur Energieeffizienzanalyse durchgeführt. Durch die am ifak entwickelte Software SIMBA# wurden die Prozesse in der Kläranlage Aschersleben simuliert. Mit vorhandenen Parametern und neuen Messdaten konnten die Wissenschaftler Rückschlüsse auf den Zustand der Anlage ziehen und so Einspar- potenziale ermitteln. Im Rahmen der Studie wurden verschiedene Szenarien zur Einsparung untersucht, so unter anderem der Austausch der Gebläse bzw. der Umbau der Anlage. Die Ergebnisse sind bemerkenswert. Bereits mit einfachen Eingriffen in den Betriebsablauf (u. a. die Verringerung der Rotationsgeschwindigkeit der Rührwerke und der Austausch der Gebläse) können unter bestimmten Bedingungen Einsparungen von 183 MWh pro Jahr erzielt werden. Das sind 17 Prozent der verbrauchten Energie (vgl. Abbildung Energieverbrauch).
Ein zweites Fazit der Analyse ist, dass ein Umbau der Anlage zur anaeroben Schlammstabilisierung mit Faulgasnutzung zusätzliche Einsparpotenzial ein erheblichem Maße mit sich bringt. Dies zieht einerseits umfangreiche Investitionen nach sich. Anderseits kann Energie eingespart und zum Teil sogar selbst erzeugt werden. Durch die Verstromung des Faulgases könnten etwa 48 Prozent des jährlichen Gesamtstrombedarfes gedeckt werden.
Der Umbau zu einer Anlage zur anaeroben Schlammstabilisierung mit Faulgasnutzung erweist sich ab einem gewissen Einwohnerwert als wirtschaftlich sinnvoll. Der Einwohnerwert ist der Referenzwert der Schmutzfracht in der Wasserwirtschaft. Unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung müssen auch die Investitionen betrachtet werden. An dieser Stelle könnten gezielte Fördermaßnahmen motivierend wirken.
Ihr Ansprechpartner für den Bereich Energieeffiziente Kläranlagen
Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH
Herr René Bertram
Tel.: 0391/567 2039
Email: bertram@lena-lsa.de
2016 deutlich weniger kommunale Klärschlämme landschaftsbaulich verwertet
34 663 Tonnen TM Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen (rund 46 Prozent) wurden in Sachsen im Jahr 2016 verbrannt. Gegenüber dem Vorjahr stieg diese Menge um fast 1000 Tonnen TM. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre zur verstärkten thermischen Entsorgung kommunaler Klärschlämme weiter fort. Bei der Reinigung häuslicher Abwässer fielen 2016 in den kommunalen Kläranlagen Sachsens 74 970 Tonnen TM Klärschlamm an.
Rund 97 Prozent der zuvor entwässerten/getrockneten Klärschlämme gingen zur Mitverbrennung in Kohlekraftwerke, Zementwerke oder ausgewählte Abfallverbrennungsanlagen. Etwa 3 Prozent der Klärschlämme gingen in die Monoverbrennung.
Der überwiegende Mengenanteil der kommunalen Klärschlämme (36 869 Tonnen TM 49 Prozent) wurde stofflich verwertet. Wie sich bereits in den Jahren zuvor abzeichnete, verliert dieser Entsorgungsweg tendenziell weiter an Bedeutung. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich dieser Anteil um reichlich 14 Prozent. So kamen rund 20 266 Tonnen TM (55 Prozent) bei landschaftsbaulichen Maßnahmen zum Einsatz (zum Beispiel Kompostierung, Rekultivierung), 12 954 Tonnen TM wurden als Dünger in der Landwirtschaft ausgebracht – das waren über 20 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Weitere 3649 Tonnen TM gingen in die sonstige stoffliche Verwertung (zum Beispiel Vererdung).
2016 kaum veränderte Trinkwasser-und Abwassergebühren
Sächsische private Haushalte zahlten 2016 im Schnitt 1,90 Euro für einen Kubikmeter Trinkwasser, das waren 4 Cent weniger als 2014. Die Abwassergebühr, die nach dem Wasserverbrauch bemessen wird, erhöhte sich im selben Zeitraum um 2 Cent und betrug durchschnittlich 2,32 Euro je Kubikmeter.
Regional betrachtet gab es hinsichtlich der Höhe der Wassergebühren und deren Entwicklung erhebliche Unterschiede. So schwankten die Trinkwassergebühren in den Kreisen und kreisfreien Städten 2016 zwischen 1,57 Euro und 2,23 Euro je Kubikmeter. Die Veränderungen zum Jahr 2014 reichten dabei von einer Preissenkung um 52 Cent bis zu einer Erhöhung um 6 Cent je Kubikmeter. Ähnlich sah es bei den Abwasser
gebühren aus: hier reichte die Spanne von 1,45 Euro bis 2,94 Euro je Kubikmeter. Die preislichen Veränderungen zu 2014 bewegten sich zwischen einem Minus von 30 Cent und einem Plus von 28 Cent je Kubikmeter.
Die meisten Kreise und kreisfreien Städte erheben über die Wassergebühren hinaus eine monatliche oder jährliche Grundgebühr für das Vorhalten der Versorgungsinfrastruktur (Bereitstellungs-oder Zählergebühr) sowie eine flächenabhängige Gebühr für Niederschlagswasser. So betrug 2016 in Sachsen die durchschnittliche jährliche Grundgebühr für das Trinkwasser 124,26 Euro und für das Abwasser 91,21 Euro. Die Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter abflussrelevanter (überbauter und versiegelter) Fläche betrug 89 Cent. Auch bei den zusätzlich erhobenen Gebühren gab es bezogen auf die einzelnen Regionen große Unterschiede. So reichte die Gebührenspanne beim Trinkwasser von unter 100 Euro bis über 150 Euro im Jahr und beim Abwasser von über 60 Euro bis über 140 Euro. In den kreisfreien Städten Chemnitz und Dresden wurden beim Abwasser keine Grundgebühren erhoben.
Abwasserentsorgung zu 98 Prozent nach dem Stand der Technik
Ende 2016 wurde das Abwasser von fast 98 Prozent der Einwohner Sachsens nach dem Stand der Technik gereinigt.Diese Zahl nannte Landesumweltminister Thomas Schmidt bei der jährlichen Landeskonferenz „Kommunale Abwasserbeseitigung“ am 8.November 2017 in der Dresdner Dreikönigskirche.Der Minister verwies auf die beeindruckende Entwicklung bei der Abwasserentsorgung.„Sieben Milliarden Euro an Investitionen waren in den vergangenen 27 Jahren dafür notwendig.Der Freistaat Sachsen hat sie mit mehr als vier Milliarden Euro unterstützt.Bau bzw.Umrüstung von rund 79 000 Kleinkläranlagen wurden mit 140 Millionen Euro gefördert.“
Für die verbleibenden 2,4 Prozent der Einwohner, deren Abwasserentsorgung noch nicht dem Stand der Technik ent-spricht, ist der ordnungsgemäße Zustand noch über den Anschluss an öffentliche Anlagen bzw.über die Nachrüstung, den Neubau von Kleinkläranlagen oder deren Umrüstung zu abflusslosen Gruben herzustellen.Neben etwa 14 000 Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben ohne Stand der Technik, die noch durch öffentliche Erschließung abgelöst werden, gibt es noch weitere circa 20 000 Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben, die nicht dem Stand der Technik entsprechen und dauerhaft als dezentraler Bestand bestehen bleiben werden.Hier seine die privaten Betreiber in der Pflicht, die erforderlichen Umrüstungen vorzunehmen.
Sächsischer Umweltpreis 2017 ausgeschrieben
Bis zum 22. Mai 2017 können sich Träger von innovativen Umweltschutzprojekten aus ganz Sachsen um den mit insgesamt 50 000 Euro dotierten Sächsischen Umweltpreis bewerben. Angesprochen sind Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe und der Landund Forstwirtschaft, aber auch Organisationen, Verbände, Vereine und private Personen. Möglich sind Eigenbewerbungen oder Vorschläge durch Dritte. Gesucht werden Preisträger in den Kategorien „umweltfreundliche Produkte“, „umweltfreundliche Technologien“, „innovative Leistungen im Umwelt- und Naturschutz“ und „kooperative Lösungen in der Umweltbildung“. Die Preisverleihung findet am 28. Oktober 2017 im Rahmen einer Festveranstaltung in Dresden statt.
www.smul.sachsen.de/umweltpreis
Sächsischer Staatspreis für Design für Gesellschaftsspiel zum Hochwasser
Die Dresdnerin Anne Katharina Schulze wurde mit dem Sächsischen Staatspreis für Design ausgezeichnet. Sie bekam den mit 5000 Euro dotierten Preis in der Kategorie „Nachwuchsdesign“ für das Gesellschaftsspiel „Eluvio – Kämpfe gegen die Fluten“. Dabei geht es um Hochwassergefahren und die verschiedenen Möglichkeiten von Schutzmaßnahmen. Das Spiel „Eluvio“ (lateinisch für „Überschwemmung“) soll Menschen langfristig sensibilisieren. Ziel des Spiels ist das Aufzeigen von Möglichkeiten von Hochwasserschutzmaßnahmen und die Vermittlung des Respekts vor der Hochwassergefahr. Insgesamt wurden 16 Preise in vier Kategorien, ein Publikumspreis und drei Anerkennungen verliehen.
Vorstellung des Spiels mit Video: www.design-in-sachsen.de/einreichungen/46.html
Sachsen sieht Ziele der Abwasserentsorgung als fast erreicht
Das Abwasser von 96 Prozent der Einwohner wird mittlerweile in Sachsen nach dem Stand der Technik behandelt. Sachsen habe damit die Ziele bei der Abwasserentsorgung fast erreicht, betonte der Umweltstaatssekretär des Landes, Herbert Wolff, Mitte Oktober anlässlich der Landeskonferenz zur Abwasserbeseitigung in Dresden. Wolff betonte vor allem die Entwicklung seit 1990. Direkt nach der Wende waren zwar 56 Prozent der Bevölkerung an die öffentlichen Kläranlagen angeschlossen. Die Anlagen entsprachen aber überwiegend nicht dem Stand der Technik. In den letzten 25 Jahren wurden in Sachsen daher rund sieben Milliarden Euro in die Abwasserentsorgung investiert, das Land hat sich daran mit vier Milliarden Euro beteiligt.
Wasserhaushaltsportal Sachsen erweitert
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat mit der Freischaltung der Säule C einen weiteren wichtigen Baustein im Wasserhaushaltsportal Sachsen in Betrieb genommen. Das neue Modul ermöglicht dem Anwender einen interaktiven Dialog mit dem hinterlegten Wasserhaushaltsmodell. So könnten zum Beispiel mithilfe unterschiedlicher Szenarien die Auswirkungen des Klimawandels auf den regionalen Wasserhaushalt sächsischer Gewässereinzugsgebiete noch individueller und differenzierter dargestellt bzw. untersucht werden als bisher. Die verwendeten Methoden und Möglichkeiten sind näher beschrieben im Heft 8/2016 der LfULG-Schriftenreihe mit dem Titel „Wasserhaushalt im Wandel von Klima und Landnutzung“. Das Wasserhaushaltsportal Sachsen stellt sachsenweite Daten für einzelne Wasserhaushaltskomponenten sowohl für den Ist-Zustand als auch für bestimmte Zukunftsszenarien bereit. Die Wasserhaushaltsdaten sind Ergebnisse des Projekts KliWES, das die Auswirkungen der prognostizierten Klimaänderungen auf den Wasser- und Stoffhaushalt sächsischer Gewässereinzugsgebiete untersucht.
Härtefallregelung bei Kleinkläranlagen
Der Freistaat Sachsen wird Umrüstung und Neubau von Kleinkläranlagen auch nach dem 31. Dezember 2015 unterstützen, wenn Grundstücksbesitzer unverschuldet erst 2016 die vorgeschriebene Anpassung an den Stand der Technik vornehmen können. Das sieht die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2016) vor, die das Kabinett am 8. Dezember 2015 beschlossen hat. „Diese Übergangsregelung wird zum Beispiel Grundstückseigentümern helfen, die eine Kleinkläranlage rechtzeitig bestellt haben, aber noch immer auf Lieferung oder Anschluss warten“, so Umweltminister Thomas Schmidt. Neue Gegenstände der Förderrichtlinie sind Investitionen in bestehende Kläranlagen über den Stand der Technik hinaus, wenn aus Gründen des Gewässerschutzes eine erweiterte Reinigung der Abwässer geboten ist, wie zum Beispiel bei der Phosphateliminierung oder beim Abbau von Stickstoffverbindungen. Dies soll helfen, den in der Wasserrahmenrichtlinie der EU geforderten „guten chemischen Zustand“ der betreffenden Gewässer zu erreichen. Weiterhin wird der Bau von Sonderbauwerken wie Regenwassersammlern, Regenrückhaltebecken oder Pumpstationen unterstützt, die zu einer Trennung von Regenwasser und häuslichen Abwässern führen. Dies ist insbesondere mit Blick auf zunehmende Starkregenereignisse erforderlich und dient damit der Anpassung an den Klimawandel. Der Fördersatz wird 50 Prozent betragen. Für 95 Prozent der Sachsen sollte zum Jahresende 2015 der Stand der Technik bei der Abwasserentsorgung erreicht sein.
Sachsen: Kommunen erhalten schneller Geld aus Hochwasserhilfefonds
Kommunen und freie Träger öffentlicher Infrastruktur kommen jetzt noch schneller an ihr Geld aus dem Aufbauhilfefonds. Auszahlungen können unmittelbar nach der Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) bzw. das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erfolgen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Das teilte das sächsische Umweltministerium am 12. August 2014 mit. Nach der neuen Regelung können SAB und LASuV den Trägern öffentlicher Infrastruktur ihre bis zum Bewilligungsbescheid angefallenen Kosten unmittelbar nach dem Bescheid erstatten, ebenso alle Kosten für Planungsleistungen. Voraussetzung ist nur die Vorlage entsprechender Rechnungen. Die Auszahlungen erfolgen nach dem bewährten Erstattungsprinzip der Richtlinie Hochwasserschäden.
Sachsen: Entwurf des Wiederaufbaubegleitgesetzes zur Anhörung frei
Hochwasserschutz erhält in Sachsen eine höhere Gewichtung. Die Landesregierung plant, Belange des Hochwasserschutzes in verschiedenen landesrechtlichen Regelungen stärker zu berücksichtigen. Der Entwurf des Wiederaufbaubegleitgesetzes, das im August vom Kabinett zur Anhörung freigegeben wurde, sieht vor, Regelungen wie das Wassergesetz, das Naturschutzgesetz, das Straßengesetz, das Landesplanungsgesetz oder das Denkmalschutzgesetz mit Blick auf den Hochwasserschutz zu ändern. Mit dem Wiederaufbaubegleitgesetz sollen laut Justizminister Jürgen Martens die den Interessen der Allgemeinheit dienenden Hochwasserschutzmaßnahmen nachhaltig beschleunigt werden.
Richtlinie »Siedlungswasserwirtschaft« (SWW/2009)
Verbesserte Förderkonditionen für öffentliche Träger
Sachsen hat die Förderbedingungen für die Abwasserbeseitigung in öffentlicher Trägerschaft noch einmal verbessert. Darüber informierte am 10. Mai 2013 Umweltminister Frank Kupfer. Für öffentliche Gruppenkläranlagen, in denen die Abwässer mehrere Grundstücke gemeinsam behandelt werden, sind mit den neuen Regelungen Fördersätze von bis zu 70 Prozent möglich. Mehr:
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/344.htm
Sachsen: Landtag beschließt Wassergesetz – Hochwasserschutz gestärkt
Der Sächsische Landtag hat am 11. Juli 2013 die Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes verabschiedet. Mit dem neuen Wassergesetz ist der Freistaat Sachsen bundesweit das einzige Land, das „überschwemmungsgefährdete Gebiete“ ausweist. Im Gegensatz zu Überschwemmungsgebieten handelt es sich dabei um Bereiche, die erst von einem Hochwasser überflutet werden, wie es statistisch seltener als einmal in 100 Jahren eintritt oder im Falle eines Deichversagens. „Wir gehen hier ganz bewusst über das Bundesrecht hinaus“, sagte Umweltminister Frank Kupfer. Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind künftig auszuweisen. In ihnen sind planerische und technische Maßnahmen zu ergreifen, die das Schadenspotenzial bei Hochwasser verringern. Weitere Neuregelungen betreffen durch Hochwasser entstandene Gewässeraufweitungen oder neue Gewässerbetten, die grundsätzlich zu erhalten sind. Durch Hochwasser beschädigte oder zerstörte Ufermauern sollen künftig in der Regel nicht wieder aufgebaut werden, die Ufer sollen vielmehr in einen naturnahen Zustand versetzt werden. Diese Regelungen greifen jedoch nur, wenn keine wichtigen Gründe wie zum Beispiel der Hochwasserschutz oder erhebliche Belange des Eigentümers entgegenstehen. Eine weitere Änderung zur Hochwasservorsorge betrifft die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung, für die die Kommunen zuständig sind. Weil Gewässer in der Regel nicht an Gemeindegrenzen enden, ist eine Zusammenarbeit der Gemeinden sinnvoll. Die Gemeinden können sich deshalb auf freiwilliger Basis zu Gewässerunterhaltungsverbänden zusammenschließen. Beibehalten bleiben Regelungen zur Breite von Gewässerrandstreifen außerhalb von Ortschaften. Bundesweit dürfen auf einer Breite von fünf Metern keine Gebäude errichtet oder Gegenstände abgelagert werden. In Sachsen gilt dieses Verbot in einem zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen. Weitere Festlegungen betreffen die Behandlung von Abwasser in Kleinkläranlagen. Das Wassergesetz hält daran fest, dass am 31. Dezember 2015 alle Erlaubnisse für Einleitungen aus Kleinkläranlagen automatisch erlöschen, die nicht dem geforderten Stand der Technik entsprechen. Im neuen Wassergesetz entfallen sind sächsische Regelungen, die bereits im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes enthalten sind. Die Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes tritt nach Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
www.gfa-news.de
Webcode: 20130711_003
Sachsen: Wasserrecht wird novelliert
Das sächsische Wasserrecht wird geändert. Ziel ist, das Wasserrecht zu bereinigen und das Sächsische Wassergesetz (SächsWG) „vollumfänglich an das geänderte Bundesrecht“ anzupassen. Doppelregelungen zwischen SächsWG und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sollen gestrichen werden, und wo nötig sollen das WHG ergänzende und konkretisierende Regelungen eingeführt werden. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde am 6. Dezember 2012 in der umfangreichen, dreiteiligen Landtags-Drucksache 5/10658 vorgelegt.
www.gfa-news.de
Webcode: 20130104_004
Sachsen: Frist für veraltete Kleinkläranlagen läuft 2015 ab
Bis zum Jahr 2015 müssen noch die Abwasserverhältnisse von knapp 500 000 Bürgern in Sachsen an den gesetzlich geforderten Stand der Technik angepasst werden. Dies sagte Landesumweltminister Frank Minister anlässlich des Beginns der Regionalkonferenzen zur kommunalen Abwasserbeseitigung im Freistaat. Er rief die Bürger dazu auf, Förderanträge zu stellen, denn noch seien genügend Mittel vorhanden. Bisher konnte die Sächsische Aufbaubank für knapp 22 000 Kleinkläranlagen die Förderung ausreichen. Den Bau hat der Freistaat in den vergangenen Jahren mit rund 40 Millionen Euro gefördert. Derzeit wird das Abwasser von etwa 88 Prozent der sächsischen Bevölkerung über zentrale oder dezentrale Lösungen ordnungsgemäß nach dem Stand der Technik behandelt. Mit etwa vier Milliarden Euro Fördermitteln haben Freistaat, Bund und EU seit 1991 Investitionen in die Abwasserentsorgung unterstützt. Damit wurden Investitionen von rund sieben Milliarden Euro ermöglicht.
Fachregierungserklärung des Staatsministers für Umwelt und Landwirtschaft,
Frank Kupfer, zum Thema: „Zehn Jahre nach der Flut – Bilanz und Ziele des Hochwasserschutzes im Freistaat Sachsen“
60. Sitzung des Sächsischen Landtages, 12. Juli 2012
Nachzulesen unter:
http://www.smul.sachsen.de/smul/download/Text_Regierungserklaerung_10_Jahre_Flut.pdf
Sachsen – zehn Jahre nach der Jahrhundertflut
Mehr Raum für Gewässer und bessere Information Sachsen hat im Ausbau des Hochwasserschutzes nach eigener Einschätzung viel erreicht. Landesumweltminister Frank Kupfer zog Mitte Juli in seiner Fach regierungserklärung vor dem Sächsischen Landtag eine positive Bilanz zum Hochwasserschutz in den vergangenen zehn Jahren. „Die seit der Jahrhundertflut umgesetzten Vorsorgeund Schutzmaßnahmen sind notwendig und haben sich bei den nachfolgenden Hochwassern – auch in der vergangenen Woche – bewährt. Das gilt auch für unsere Pegelmessstellen. Sie haben zuverlässige Daten für die Prognosen des Landeshochwasserzentrums geliefert, mit deren Hilfe sich die betroffenen Menschen und Gemeinden auf die Hochwasser einstellen konnten.“
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 9 -2012 ab Seite 804
Autor:
Stefan Bröker
Sachsen: Kabinett gibt Wassergesetz zur Anhörung frei
Das sächsische Kabinett hat am 3. Juli 2012 den von Umweltminister Frank Kupfer eingebrachten Entwurf für die Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes zur Anhörung freigegeben. Danach soll künftig eine Vielzahl von Normen entfallen, weil sie bereits im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes enthalten sind. Jedoch wurden auch Regelungen getroffen, die das Bundesrecht ergänzen, etwa bei der Gewässerunterhaltung. Für rund 3000 Kilometer Gewässer Erster Ordnung ist der Freistaat zuständig, diese Gewässer werden von der Landestalsperrenverwaltung gepflegt. Kleinere Gewässer fallen in Sachsen in die Zuständigkeit der Gemeinden. Die Gemeinden sollen sich auf freiwilliger Basis zu Gewässerunterhaltungsverbänden zusammenschließen. Wenn nötig, sollen die Wasserbehörden einen solchen Zusammenschluss auch anordnen können. Beibehalten bleiben Regelungen zur Breite von Gewässerrandstreifen außerhalb von Ortschaften. Im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gelten dafür fünf Meter, in Sachsen sind es zehn Meter, in denen aus Gründen des Hochwasserschutzes neben den bereits im Bundesrecht verankerten Verboten, wie zum Beispiel dem Verbot des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen, weitere Verbote gelten. So ist zum Beispiel die Errichtung baulicher Anlagen in Gewässerrandstreifen verboten. Weitere Regelungen betreffen die Behandlung von Abwasser in Kleinkläranlagen. So werden alle Erlaubnisse für Einleitungen aus Kleinkläranlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, am 31. Dezember 2015 erlöschen, ohne dass dazu ein gesondertes Verwaltungsverfahren notwendig ist. Mit dem Gesetz sind aber auch Erleichterungen für Bürger und Verwaltungen vorgesehen: In Fällen, in denen eine Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik errichtet wird, gilt künftig eine Genehmigungsfiktion. Das Einleiten aus einer solchen Anlage gilt dann als erlaubt, wenn die zuständige Wasserbehörde nicht innerhalb von drei Monaten etwas anderes mitteilt. Nach der Verabschiedung haben nun Fachverbände, Kommunen und weitere Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme. Anfang des Jahres 2013 soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden.
Novelle Sächsisches Wassergesetz
Umweltminister Frank Kupfer hat heute (3. Juli 2012) im Kabinett die große Novelle des Sächsischen Wassergesetzes vorgestellt. Das umfassend an die Anforderungen unserer Zeit angepasste Sächsische Wassergesetz wurde durch das Kabinett zur Anhörung der betroffenen Verbände, Vereinigungen und Behörden freigegeben.
http://www.smul.sachsen.de/smul/index.html
Künftiger Umgang mit Elementarschadensereignissen in Sachsen
Der sächsische Innenminister Markus Ulbig stellte dem Kabinett am 21. Februar 2012 eine Konzeption zum Umgang mit Elementarschadensereignissen vor. Die Konzeption beschreibt Maßnahmen zur Koordinierung staatlicher Hilfen für die Bewältigung der Folgen eines außergewöhnlichen Notstandes infolge eines Elementarschadensereignisses und legt die Verfahrensabfolge innerhalb der Staatsregierung fest. Grundsätzlich sollen die vorläufigen Schäden auf Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte erfasst und bei der Landesdirektion zusammengefasst werden. Abweichend hiervon werden Schäden an Gewässern I. Ordnung von der Landestalsperrenverwaltung, Waldschäden durch die Unteren Forstbehörden den Staatsbetrieb Sachsenforst, Schäden an Bundes- und Staatsstraßen durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr sowie Schäden an staatlichen Liegenschaften durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) erfasst. Zur Koordinierung des Wiederaufbaus sieht die Konzeption die Benennung eines Beauftragten, die Einrichtung einer Lenkungsgruppe auf Staatssekretärsebene und einer Leitstelle Wiederaufbau (LSWA) vor. Aufgrund der positiven Erfahrungen bei der Hochwasserbewältigung 2010 soll dabei auch in Zukunft ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet werden, die Kommunalen Landesverbände in die Arbeit der Lenkungsgruppe einzubeziehen. Bei der Landesdirektion wird ein Wiederaufbaustab (WASA) eingerichtet, der insbesondere die Genehmigung der Wieder aufbaupläne koordinieren soll. Die Koordinierung der Hilfsorganisationen und das Spendenmanagement übernimmt die Leitstelle Wiederaufbau.
Schon wieder ein Jahrhundert-Hochwasser in Sachsen
Es war als ganz normales Sommertief für die Oberlausitz, im östlichsten Teil Deutschlands, angekündigt. Der Wetterbericht sagte länger anhaltenden Dauerregen voraus, und wir erwarteten höhere Pegelstände in unseren Flüssen. Unser Hauptgewässer ist die Lausitzer Neiße, sie entspringt in Tschechien. Mit ihren Nebenflüssen wird sie vor allem aus dem Zittauer Gebirge und dem Isergebirge gespeist. Wir waren daher relativ entspannt in Erwartung der kommenden Schlechtwetterfront. Unser Unternehmen, die Süd- Oberlausitzer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft (SOWAG) in Zittau, betreut sechs Zweck- verbände sowie mehrere Städte und Gemeinden mit ins- gesamt elf Kläranlagen. Wie ein Donnerschlag trafen uns daher die folgenden Er- eignisse. Am Samstag, dem 7. August 2010, gingen gegen 9 Uhr morgens mehrere Störmeldungen ein. Die Kläranlagen Zittau und Hirschfelde alarmierten über das betriebseigene Fernüberwachungssystem den Bereitschaftsdienst. Aufgrund der Anzahl der Störungen wurden gleich weitere Mitarbeiter in Bereitschaft versetzt. Auf den beiden Kläranlagen wurden die auflaufenden Störungen bearbeitet, sie waren im Wesentlichen durch die starken Zuflüsse im Kanal und Rückstau vom Gewässer her ver- ursacht. Aufgrund des anhaltenden Starkniederschlags entschloss sich der Bereitschaftsdienst in der Folgezeit, vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört beispielsweise die Sicherung tiefer gelegener Einrich- tungen mit Sandsäcken oder die Evakuierung der Fahrzeuge auf hochgelegene Stellen. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Chefbereitschaft eingeschaltet, um auch die Online-Pegel der Landeshochwasserzentrale Sachsen abzurufen. Was hier zu erkennen war, war alarmierend. Die Pegel stiegen zu diesem Zeitpunkt unheimlich schnell. Innerhalb von drei Stunden stieg der Wasserstand der Neiße am Pegel Zittau um vier Meter! Es ging Schlag auf Schlag. Gegen 14 Uhr wurde die Überflutung der Kläranlage Zittau gemeldet. Dabei strömte das Hochwasser zunächst nicht über den Hochwasserdamm der Neiße, sondern über den Stadt- teil Zittau-Ost in das Kläranlagengelände. Innerhalb kürzester Zeit betrug der Wasserstand auf dem Kläranlagengelände ca. einen Meter. Die Mitarbeiter mussten daraufhin die Kläranlage abschalten und das Gelände schleunigst verlassen. Am Abend dieses Tages und in der Nacht zum 8. August war dann endgültig „Land unter“. Ohnmächtig mussten wir zusehen und den Hochwasserstand im Bereich der Kläran- lagen beobachten. Denn ein Zugang war im Umkreis von 500 m um die Anlagen ausgeschlossen. Es ist kaum vorstellbar, die maximalen Wasserstände auf den Kläranlagen be- trugen in Zittau 2,50 m und in Hirschfelde über 6 m! Erst am Morgen des 9. August, also am fünften Tag nach der Katastrophe, war ein vorsichtiger Zugang zur Kläranlage Zittau wieder möglich. Zu dieser Zeit war das gesamte Kläranlagengelände noch 60 cm überstaut. Zur gleichen Zeit betrug der Wasserstand auf der Kläranlage Hirschfelde noch über 2 m. Bereits am Sonntag, dem 8. August 2010, wurden die ersten Erfahrungen mit den Mitarbeitern der Stadtentwässerung Dresden telefonisch ausgetauscht und über das weitere Vorgehen beratschlagt. So konnten bereits die ersten Sofortmaßnahmen effektiv vorbereitet und organisiert werden. Auf diese Weise war es möglich, dass schon am Montag die erste Hilfe vom Zweckverband Mittleres Erzgebirgsvorland Hainichen auf der Kläranlage in Zittau ein- traf. Zunächst musste das Kläranlagengelände abgepumpt und anschließend eine Wasserhaltung aufgebaut werden. Danach begannen die ersten Schadensaufnahmen und Dokumentationen. Ähnlich wurde auf der Kläranlage Hirschfelde vorgegangen, jedoch aufgrund des hohen Wasserstands um einen Tag …mehr:
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Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2011
Autor
Dipl.-Ing. Michael Kuba Lehrer der Kläranlagen-Nachbarschaft Kamenz Technischer Geschäftsführer der SOWAG mbH
Zittau
Jubiläumsmessfahrt
20 Jahre für sauberes Elbwasser
Am 21. Juni 2010 begab sich in Erinnerung an die erste Messfahrt vor 20 Jahren die „Albis“ auf eine Jubiläumsfahrt. An Bord eines Begleitschiffes waren die Umweltminister von Thüringen und Sachsen-Anhalt, Jürgen Reinholz und Dr. Hermann Onko Aeikens, sowie Fachleute unter anderem vom Helmholtz Zentrum für Umweltforschung (UFZ). Die Messfahrt wurde von der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) organisiert, deren Vorsitz derzeit der thüringische Umweltminister hat.
Die Elbe gehörte 1989 zu den am stärksten verschmutzten Flüssen Europas. Bis heute konnte u.a. die Belastung mit organischen Stoffen und mit Schwermetallen drastisch gesenkt werden. In der Elbe entwickelte sich wieder eine ökologische Vielfalt.
Aus der ersten Messfahrt entstand eine länderübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel der Verbesserung der Elbwasserqualität. Die Beschaffenheit der Elbe wird heute anhand eines internationalen Elbe-Messprogrammes überwacht.
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=1743
Sachsen bleibt bei eigenem Weg im Umweltrecht
Der Sächsische Landtag hat am 28. April 2010 das „Gesetz zur Anpassung des Landesumweltrechts an das neue Bundesrecht aufgrund der Föderalismusreform“ verabschiedet. „Mit dem Beschluss ist sichergestellt, dass bewährte landesrechtliche Regelungen in Sachsen auch künftig weiter Gültigkeit behalten“, so der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Frank Kupfer. Das Landesgesetz war erforderlich geworden, nachdem auf Bundesebene unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz geändert wurden. Insgesamt sind 13 Regelungsinhalte betroffen.
Als eine sächsische Sonderregelung nannte der Minister die Ausweisung von zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen. „Die Regelung des Bundes schreibt hier lediglich fünf Meter vor. Darüber gehen wir insbesondere nach den Erfahrungen des verheerenden Hochwassers von 2002 hinaus“. Die Sonderregelung helfe aber nicht nur dem Hochwasserschutz, sondern auch der Gewässerreinhaltung. Das Gesetz wurde am 14. Mai 2010 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet (Nr. 5, Seite 114); es ist am 15. Mai 2010 in Kraft getreten.
www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsgvbl/2010/5
www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/206.htm
Quelle: http://www.dwa.de
Sachsen: Kabinett gibt Regelungen im Umweltschutz zur Anhörung frei
Die sächsische Landesregierung hat am 15. Dezember 2009 eine Reihe von Änderungen im Umweltrecht zur Anhörung freigegeben. Die Änderungen sind zum einen erforderlich, um das sächsische Naturschutz- und Wasserrecht an das zum 1. März 2010 in Kraft tretende veränderte Bundesrecht anzupassen. Zum anderen werden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP in Sachsen umgesetzt. Sachsen will zum Beispiel die Breite von Gewässerrandstreifen, in denen keine Gebäude errichtet oder Gegenstände abgelagert werden dürfen, auf zehn Meter festsetzen. Bundesweit sind fünf Meter als Mindestbereich vorgesehen.
Bis zum 15. Januar 2010 läuft die Anhörung betroffener Verbände zu den Gesetzen. Danach werden die Gesetze erneut im Kabinett beraten und verabschiedet. Anschließend erfolgen Beratung und Beschlussfassung im Landtag. Die Gesetzentwürfe im Detail und weitere Informationen stehen im Internet zum Download bereit:
www.smul.sachsen.de
100 Jahre Sächsisches Wassergesetz
Vor 100 Jahren bekam Sachsen sein erstes Wassergesetz: Am 12. März 1909 hat König Friedrich-August III. das Wassergesetz für das Königreich Sachsen unterzeichnet. Erst 1963 wurde es durch ein neues Regelwerk der DDR ersetzt. 1993 wurde dann ein neues Sächsisches Wassergesetz beschlossen. Die heute gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2004. Seitdem gab es bereits sechs Novellierungen.
„Viele Themen, die bereits vor einem Jahrhundert gesetzlich geregelt wurden, sind immer noch brandaktuell“, so der sächsische Umweltminister Frank Kupfer anlässlich des Jahrestags. So bestimmte das Wassergesetz aus dem Jahre 1909 bereits ausdrücklich: „In Gemeinden, die häufigen mit Gefahr für Leben oder Eigentum verbundenen Überschwemmungen ausgesetzt sind, ist ein geordneter Wasserwehrdienst einzurichten.“ Fast genauso steht es noch heute im Sächsischen Wassergesetz. Außerdem gibt es nach 100 Jahren noch immer das Wasserbuch, ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch.
www.smul.sachsen.de/lfulg
www.wasserbuch.sachsen.de
Quelle: DWA
Sachsen: 2007 deutlich mehr Klärschlamm in der Landwirtschaft verwertet
Bei der Reinigung häuslicher Abwässer in den kommunalen Kläranlagen Sachsens fielen im Jahr 2007 98 455 Tonnen TM Klärschlamm an (2006 5 106 490 Tonnen TM). Rund 94 Prozent der Menge (92 904 Tonnen TM Klärschlamm) wurden der direkten Entsorgung zugeführt, darunter 38 388 Tonnen TM außerhalb Sachsens. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, wurden rund 12 Prozent des Klärschlammaufkommens aus kommunalen Kläranlagen (11 289 Tonnen TM) hauptsächlich aufgrund vorhandener Schadstoffbelastung verbrannt, während der überwiegende Anteil (81 615 Tonnen TM 5 rund 88 Prozent) stofflich verwertet werden konnte. Der wichtigste Verwertungspfad war dabei der Einsatz von Klärschlämmen bei landschaftsbaulichen Maßnahmen. So wurden im Jahr 2007 rund 69 800 Tonnen TM Klärschlamm (rund 86 Prozent der stofflich verwerteten Menge) der Kompostierung zugeführt oder kamen bei Rekultivierungsmaßnahmen zum Einsatz.
Im Jahr 2007 ging mit 8645 Tonnen TM Klärschlamm ein wesentlich größerer Anteil schadstoffarmer Klärschlämme in die landwirtschaftliche Verwertung ein. Gegenüber dem Vorjahr betrug die Steigerung dieses Mengenanteils rund 73 Prozent (2006 5 4983 Tonnen TM). Weiterführende Informationen enthält der Statistische Bericht „Entsorgung von Klärschlamm aus öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen im Freistaat Sachsen 2007″.
Susanne Stoll, Tel. (0 35 78) 33 33 30
Sachsen: Fehlende Konzepte für die Abwasserbeseitigung gefordert
Der sächsische Umweltminister Frank Kupfer hat die zügige Erarbeitung der noch fehlenden aktuellen Konzepte für die Abwasserbeseitigung gefordert. Derzeit haben 117 von 213 abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden und Zweckverbänden in Sachsen ihre fortgeschriebenen Konzepte vorgelegt. „Die Abwasserbeseitigungskonzepte sind Voraussetzung für Investitionsplanungen im Bereich der Abwasserentsorgung und damit auch für die Vergabe von Fördermitteln“, so der Minister. Ziel sei es, entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union, die Abwasserentsorgung in ganz Sachsen bis 2015 auf den Stand der Technik zu bringen. Das bedeute, dass 178000 veraltete Anlagen und 67000 abflusslose Abwassergruben überprüft und angepasst oder durch moderne Entsorgungssysteme ersetzt werden müssen.
Quelle: http://www.dwa.de
Darlehensprogramm für Kläranlagen-Modernisierung
Zur Unterstützung der Betreiber von Kleinkläranlagen geht Sachsen-Anhalt einen anderen Weg als seine Nachbarländer Thüringen und Sachsen. Das Land und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) haben ein Darlehensprogramm, das Programm KLAR, aufgelegt.
Den ganzen Artikel lesen Sie unter: http://www.euwid-wasser.de
Hochwasserschutz für Groß Särchen fertig gestellt
»Der Freistaat Sachsen hat mit 5,6 Millionen Euro viel Geld in die Hand genommen, um Groß Särchen erstmals dauerhaft zu schützen«. so Umwelt- und Landwirtschaftsminister Frank Kupfer am 8. August 2008 vor Ort anlässlich der Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage. »Groß Särchen ist ein gutes Beispiel dafür, das sich Sachsen auch ausserhalb der Ballungsräume engagiert, im ländlichen Raum. Als Landwirtschaftsminister freut mich das besonders«.
Pressemitteilung vom 8.8.2008:
http://www.smul.sachsen.de
Hochwassermeldeordnung für den Freistaat Sachsen überarbeitet
Damit die Gemeinden im Hochwasserfall schnellstmöglich informiert werden können und nicht vorschnell Alarm ausgelöst wird, wurde die Hochwassermeldeordnung aus dem Jahr 2004 überarbeitet. Neue und modernisierte Hochwasserpegel sind in den Meldedienst aufgenommen worden, veraltete und nicht mehr benötigte wurden herausgenommen.
Ebenfalls verändert wurden die sogenannten Richtwerte (für die Auslösung der Alarmstufen 1 bis 4) an mehr als der Hälfte der insgesamt 104 sächsischen Hochwasserpegel. Jetzt sind diese besser an die tatsächliche Gefährdungssituation in den Gemeinden angepasst. Die überarbeitete Hochwassermeldeordnung wird im Sächsischen Amtsblatt als Sonderdruck veröffentlicht und tritt am 1. August 2008 in Kraft.
Wasserstände und Durchflüsse der Pegel des gewässerkundlichen Landesmessnetzes
www.hochwasserzentrum.sachsen.de
Quelle: http://www.smul.sachsen.de
Abwasserfracht in Sachsen weiter deutlich gesunken
Wie das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie am 2. November 2007 mitteilte, hat sich in Sachsen die in Oberflächengewässer eingeleitete Abwasserfracht in den letzten fünf Jahren weiter deutlich verringert. So hat sich die Schmutzfracht – ausgedrückt durch den (CSB) – um 16 Prozent reduziert. Die Belastung durch Stickstoff ging um 30 Prozent, durch Phosphor um 16 Prozent zurück. Dies sei vor allem auf den weiteren Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur in Sachsen zurückzuführen. Den größten Anteil daran haben viele kommunale Kläranlagen, die in den letzten Jahren mit einer weitergehenden Reinigungsstufe (gezielte Phosphor- und Stickstoffeliminierung) ausgebaut worden sind, sowie der höhere Anschlussgrad der Bevölkerung an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen. Auch für Schwermetalle und Arsen zeichnet sich gegenüber 2001 eine zum Teil deutlich verringerte Abwasserfracht ab: am deutlichsten bei Arsen um rund 76 Prozent und am niedrigsten bei Zink um rund sechs Prozent.
In Sachsen gibt es rund 1600 Abwasserdirekteinleitungen in oberirdische Gewässer, darunter 768 kommunale Kläranlagen sowie 240 industriell-gewerbliche Direkteinleitungen.
Der aktuelle Bericht steht im Internet zum Download bereit:
www.umwelt.sachsen.de/lfug , dort:
in die Suchmaske „Emissionsbericht Abwasser“ eingeben.
KWL investiert 4 Mio. Euro in Markranstädt/Großlehna
Neue Abwasseranlage für die Gemeinde Großlehna und Ausbau der Kläranlage Markranstädt
Leipzig. Am Freitag, dem 1. Februar 2008, beginnt die KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH mit dem Umbau der Abwasserbehandlungsanlagen in Großlehna und dem Ausbau der Kläranlage Markranstädt. Durch die stetige Erschließung des Gebietes Großlehna und die damit gestiegenen Ansprüche an die Reinigungs¬leistung investiert die KWL nun rund 4 Millionen Euro, um die Abwasseranlagen den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie anzupassen. Nach umfangreichen Untersuchungen der örtlichen Abwassersituation hat sich die Überleitung des Abwassers aus den Ortschaften Großlehna, Kleinlehna und Altranstädt zur Kläranlage Markranstädt und der Ausbau dieser Anlage nunmehr als wirtschaftlichste Lösung erwiesen. Damit verbessert sich nicht nur die Reinigungsleistung, auch der Vorfluter „Der Bach“ wird erheblich entlastet und damit ein wichtiger Beitrag zum Schutze der Umwelt geleistet.
Die Baumaßnahme besteht aus vier Teilvorhaben:
1. Erweiterung der Kläranlage Markranstädt auf 18.000 Einwohnerwerte;
Baubeginn: 1. Februar 2008
2. Bau eines Abwasserpumpwerkes auf dem Gelände der Kläranlage Großlehna:
Baubeginn 15. Februar 2008
3. Bau einer Druckleitung (Durchmesser 15 cm, Länge 2,5 km) zur Kläranlage Markranstädt:
Baubeginn voraussichtlich Mai 2008
4. Rückbau der Pflanzenkläranlage Großlehna: März bis Juli 2009
Während des Baus des Abwasserpumpwerkes und eines dazugehörigen Speicherbehälters mit einem Fassungsvermögen von 200 Kubikmetern auf dem Gelände der Kläranlage Großlehna wird der Betrieb der dortigen Abwasserbehandlungsanlage aufrechterhalten. Die Inbetriebnahme der Erweiterung der Kläranlage Markranstädt ist für November 2008 geplant. Mit dieser Baumaßnahme investiert die KWL insgesamt 4 Millionen Euro in die zentrale Abwasserreinigung. Für das Vorhaben wurden beim Regierungspräsidium Leipzig Fördermittel beantragt.
Hintergrund
Die schrittweise Erschließung der Gemeinde Großlehna (Kleinlehna, Großlehna, Altranstädt) hat zu einer stetigen Erhöhung des Anschlussgrades geführt. Dadurch haben sich die Reinigungsanforderungen an die schon seit 1995 von der Gemeinde betriebene Pflanzenkläranlage Großlehna ständig erhöht. Um die Ablaufwerte dauerhaft zu sichern, wurde die Pflanzenkläranlage bereits 1999 um eine Containerkläranlage ergänzt und im Jahr 2000 durch die KWL übernommen.
Durch weitere Anschlüsse ist die Reinigungsleistung der Kläranlage nun an ihre Grenze gestoßen und erfüllt somit nicht dauerhaft die wasserrechtlichen Anforderungen. Zudem werden aufgrund neuer Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie höhere Anforderungen an die Abwassereinleitung im Saaleeinzugsgebiet gestellt, die den Umbau notwendig machen.
Neapel-Müll führt zu Abfallskandal in Sachsen
Fotodokumentation sich auflösender Müllballen auf sächsischen „Zwischenlagern“ dokumentiert Falschaussagen von Umweltminister Wöller (CDU) vor dem Dresdner Landtag – Deutsche Umwelthilfe verlangt Auskunft nach Umweltinformationsgesetz
Berlin, 31. Januar 2008: Die aus der Region Neapel über zweitausend Kilometer zur Entsorgung nach Deutschland verschobenen Siedlungsabfälle werden nun in Sachsen zum Problem. Das geht aus einer Fotodokumentation hervor, mit der die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) Aussagen des sächsischen Umweltministers Roland Wöller (CDU) widerlegt, der am vergangenen Freitag (25. Januar) vor dem Dresdner Landtag behauptet hatte, der süditalienische Problemmüll werde in Sachsen ordnungsgemäß entsorgt.
Die von der DUH veröffentlichten Fotos des Bürgervereins sauberes Delitzscher Land zeigen hingegen eindrücklich, wie die in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) in Cröbern bei Leipzig zunächst abgetrennte und in Plastikballen verpackte so genannte heizwertreiche Müllfraktion nun im Zwischenlager Spröda gelagert wird. Ein Großteil der Ballen ist offenkundig defekt, so dass der Müll unkontrolliert herausquillt. Die Einlagerungsgenehmigung für das so genannte Kurzzeit-Zwischenlager sollte schon im vergangenen November auslaufen, wurde aber inzwischen bis Ende 2008 verlängert. Die Lagerung defekter Ballen ist laut Einlagerungsauflagen ausdrücklich nicht zulässig. Umweltminister Wöller hatte am 25. Januar bei der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag versichert, defekte Ballen seien aus dem Zwischenlager entfernt worden. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Die Fotos stammen vom Sonntag, dem 27. Januar.
„Wie durch ein Brennglas sehen wir in Sachsen, dass Mülltourismus keine Probleme löst, sondern neue schafft“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die sächsische Landesregierung trage Mitverantwortung für Deponie- und Behandlungsüberkapazitäten, die über tausende von Kilometern „wie Müllstaubsauger wirken und dort, wo die Abfälle entstehen, keinerlei Druck in Richtung Müllvermeidung oder wenigstens einer hochwertigen Wiederverwertung erzeugen“. Einige Geschäftsleute würden sich bei diesem Geschäft „auf Kosten der Allgemeinheit eine goldene Nase verdienen und der Umweltminister flüchtet sich erkennbar in Notlügen, um von der Mitverantwortung der Landesregierung abzulenken.“
Das Problem war dadurch verschärft worden, dass im Ort Cröbern zwar 2005 eine gigantische Müllbehandlungsanlage mit einer Kapazität von 300.000 Jahrestonnen in Betrieb ging, die von der Region Leipzig nicht annähernd ausgelastet wird, gleichzeitig aber Kapazitäten zur Verbrennung der extrahierten heizwertreichen Fraktion noch nicht zur Verfügung stehen. Aus Italien sollen bis Februar insgesamt 100.000 Tonnen Müll eintreffen, wovon nach Vorbehandlung in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) in Cröbern ein Großteil bereits in Spröda und in einem weiteren so genannten Kurzzeit-Zwischenlager bei Bitterfeld lagert.
In einem Schreiben an Umweltminister Wöller verlangt die DUH nun auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) detailliert Auskunft über die selbst eingebrockte Müllmisere. „Wir wollen wissen, wie das Land Sachsen und die beteiligten Unternehmen, sich die Auflösung der unhaltbaren Zustände in dem Zwischenlager Spröda vorstellen“, sagt Maria Elander, die Leiterin Kreislaufwirtschaft der DUH. Es sei keineswegs klar, ob und wie die in Auflösung befindlichen Wind und Wetter ausgesetzten Ballen noch ordnungsgemäß verbrannt oder auch nach Cröbern zurücktransportiert werden können. Vor allem aber wolle die DUH wissen, wo die Abfälle wann verbrannt werden sollen. „Wir fragen die Landesregierung: Gibt es einen Plan und wie sieht der aus?“
Schließlich gehe es auch um die Frage, ob sich Sachsen und die Region Leipzig „auch in Zukunft als Anlaufstelle für Mülltouristen aus Italien oder sonst wo aus Europa sieht. Konkret: Gibt es Anschlussverträge oder befinden sich solche in Vorbereitung?“
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=1300&cHash=153cb22d10
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin;
Mobil: 0171 / 3649170, Fax.: 030 / 2400867-19, E-Mail: resch@duh.de
Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 / 2400867-41, Fax.: 030 / 2400867-19, Mobil: 0160 533 73 76,
E-Mail: elander@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin;
Tel.: 030 / 2400867-21, Mobil: 0171 / 5660577, Fax: 030 / 2400867-19,
E-Mail: rosenkranz@duh.de
KWL investiert 4 Mio. Euro in Markranstädt/Großlehna
Neue Abwasseranlage für die Gemeinde Großlehna und Ausbau der Kläranlage Markranstädt
Veröffentlicht am: 30.01.2008
Leipzig. Am Freitag, dem 1. Februar 2008, beginnt die KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH mit dem Umbau der Abwasserbehandlungsanlagen in Großlehna und dem Ausbau der Kläranlage Markranstädt. Durch die stetige Erschließung des Gebietes Großlehna und die damit gestiegenen Ansprüche an die Reinigungs¬leistung investiert die KWL nun rund 4 Millionen Euro, um die Abwasseranlagen den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie anzupassen. Nach umfangreichen Untersuchungen der örtlichen Abwassersituation hat sich die Überleitung des Abwassers aus den Ortschaften Großlehna, Kleinlehna und Altranstädt zur Kläranlage Markranstädt und der Ausbau dieser Anlage nunmehr als wirtschaftlichste Lösung erwiesen. Damit verbessert sich nicht nur die Reinigungsleistung, auch der Vorfluter „Der Bach“ wird erheblich entlastet und damit ein wichtiger Beitrag zum Schutze der Umwelt geleistet.
Die Baumaßnahme besteht aus vier Teilvorhaben:
1. Erweiterung der Kläranlage Markranstädt auf 18.000 Einwohnerwerte;
Baubeginn: 1. Februar 2008
2. Bau eines Abwasserpumpwerkes auf dem Gelände der Kläranlage Großlehna:
Baubeginn 15. Februar 2008
3. Bau einer Druckleitung (Durchmesser 15 cm, Länge 2,5 km) zur Kläranlage Markranstädt:
Baubeginn voraussichtlich Mai 2008
4. Rückbau der Pflanzenkläranlage Großlehna: März bis Juli 2009
Während des Baus des Abwasserpumpwerkes und eines dazugehörigen Speicherbehälters mit einem Fassungsvermögen von 200 Kubikmetern auf dem Gelände der Kläranlage Großlehna wird der Betrieb der dortigen Abwasserbehandlungsanlage aufrechterhalten. Die Inbetriebnahme der Erweiterung der Kläranlage Markranstädt ist für November 2008 geplant. Mit dieser Baumaßnahme investiert die KWL insgesamt 4 Millionen Euro in die zentrale Abwasserreinigung. Für das Vorhaben wurden beim Regierungspräsidium Leipzig Fördermittel beantragt.
Hintergrund
Die schrittweise Erschließung der Gemeinde Großlehna (Kleinlehna, Großlehna, Altranstädt) hat zu einer stetigen Erhöhung des Anschlussgrades geführt. Dadurch haben sich die Reinigungsanforderungen an die schon seit 1995 von der Gemeinde betriebene Pflanzenkläranlage Großlehna ständig erhöht. Um die Ablaufwerte dauerhaft zu sichern, wurde die Pflanzenkläranlage bereits 1999 um eine Containerkläranlage ergänzt und im Jahr 2000 durch die KWL übernommen.
Durch weitere Anschlüsse ist die Reinigungsleistung der Kläranlage nun an ihre Grenze gestoßen und erfüllt somit nicht dauerhaft die wasserrechtlichen Anforderungen. Zudem werden aufgrund neuer Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie höhere Anforderungen an die Abwassereinleitung im Saaleeinzugsgebiet gestellt, die den Umbau notwendig machen.
Klärschlammdeponie als Biotop
Die ehemalige Klärschlammentwässerungsanlage Podelwitz hat sich im Laufe der letzten 15 Jahre zum Feuchtbiotop Schladitz entwickelt. Von 1955 bis 1990 wurden hier durch den damaligen VEB Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Leipzig, einem Vorgänger der heutigen Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) 405000 m3 Schlamm aus der Kläranlage Rosental zur Trocknung ausgebracht. Ab Anfang der 1990er-Jahre wurden spezielle Pflanzenkulturen angelegt, die dem Klärschlamm Schwermetalle, Stickstoff und Phosphor entziehen. Die Konzentration an Schwermetallen im Klärschlamm auf dem 65 Hektar großen Gelände ist bereits deutlich gesunken und wird nach Angaben der KWL voraussichtlich im Jahr 2012 Normalmaß erreichen.
Situation der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung 2007
Unter diesem Titel veröffentlichte das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie einen Überblick über die Verbringung von Klärschlamm auf Ackerflächen im Land Sachsen. Daraus geht hervor, dass etwa neun Prozent verbrannt werden,35 Prozent werden kompostiert und ein Großteil wird in anderen Bundesländer exportiert. Die Deponierung hat nur noch einen Anteil von zwei Prozent. Die Erhebungen sind im in dem Programm “ Umweltgerecht die Landwirtschaft “ erstellt worden, das im Jahr 1992 begonnen wurde. Ziel dieses Programms ist, die Bauern bei der Umstellung auf eine ökologische Nutzung von Äckern zu unterstützen.
Die Geschichte der Stadtentwässerung Dresden
Heißt ein interessantes Buch, von dem gerade die dritte Auflage erschienen ist. Es wendet sich an Fachleute, Hobby-Historiker, Lehrer und Schüler und spannt einen Bogen von den Anfängen der Wasserver- und Entsorgung in der Antike über den Beginn der modernen Abwasserentsorgung in Dresden. Neben den Fachinformationen kommen auch Anekdoten mit Lokalkolorit nicht zu kurz.
Broschüre zur Verwaltungsreform in Sachsen
Im September 2007 sind die parlamentarischen Beratungen zur Verwaltungsreform in die nächste Phase getreten. Für die Bürger hat der Freistaat eine Broschüre erstellt, die Inhalte und Ziele veranschaulichen und einen Überblick über das bisherige und weitere Verfahren gibt.
Man findet die Broschüre als Download zusammen mit den Gesetzesentwürfen unter
www.smi.sachsen.de unter Verwaltungsreform
Sie kann auch kostenlos bezogen werden bei:
Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30 in 01127 Dresden Tel. 0351 – 2103671
oder per E-Mail an Publikationen@sachsen.de
Br 10-07
Gewinner gesucht in Sachsen
Ab sofort können sich Unternehmen, Verbände, Vereine und Einzelpersonen beim Umweltministerium um den Umweltpreis 2008 bewerben. Mit diesem Preis werden Engagement für den Umwelt- und Naturschutz gewürdigt, teilte Landesumweltminister Tillich mit. Prämiert werden kreative, zukunftsorientierte und wirtschaftliche Lösungen, die zur Entlastung der Umwelt beitragen.. Der Preis ist mit insgesamt 50.000 € dotiert, die Gewinner, deren Projekt in Sachsen angesiedelt sein muss, werden im Juni 2008 prämiert.
Einsendeschluss ist der 31. Januar 2008
Weitere Informationen unter www.smul.sachsen.de/umweltpreis
Verbesserte Reinigung – niedrigere Gebühren
Die kommunalen Wasserwerke Leipzig senken zum 1. Januar 2008 die Abwassergebühren um fünf Prozent. Davon werden über 500.000 Menschen im Versorgungsgebiet der KWL GmbH profitieren. Die Gesellschaft teilte mit, dass interne Einsparungen und eine verbesserte Reinigungsleistung der Kläranlagen die Abwasserabgabe deutlich stärker sinken ließen, als erwartet. Die Steigerungen der Energiekosten konnten durch zusätzliche Energiegewinnung aus Klärschlamm im Klärwerk Rosenthal mehr als ausgeglichen werden.
Weitere Informationen unter www.wasser-leipzig.de
Klärschlamm in Sachsen zu 50% verwertet!
Rekultivierung und Landschaftsbau stellten in 2005 den wichtigsten Verwertungspfad dar. In seiner Klärschlammbilanz trifft das Landesamt für Umwelt und Ökologie diese Aussage. Neben der Direktverwertung mit 16% wurden 33% nach Kompostierung in Rekultivierungsmassnahmen eingesetzt. Allerdings ist mit einem Rückgang dieses Weges zu rechnen, da die Rekultivierung zerstörter Flächen in den nächsten Jahren abgeschlossen sein wird. Zudem sei der Einsatz von Klärschlamm aufgrund der hohen Nährstoffgehalte durch die Bundesbodenschutzverordnung limitiert. Das Gesamtaufkommen an Klärschlamm lag dem Bericht zufolge bei 97626t Trockensubstanz beziehungsweise 20,4kg/Einwohner. 96% der Schlämme wurden verwertet, 2% wurden noch auf Deponien abgelagert und weiter 2% wurden auf Kläranlagen zwischengelagert. Der Anteil der landwirtschaftlichen Verwertung von ca 4% könnte lt. Landesamt wesentlich höher liegen, da große Mengen schadstoffarmen Klärschlamms vorhanden seien. Der Anteil der thermischen Entsorgung betrug 9% und spielt in Sachsen noch eine untergeordnete Rolle.
WRRL in Sachsen
Immer die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen, bis zum 22. Juni können Bürger, Gewässernutzer, Institutionen oder Verbände das Arbeitsprogramm und den Zeitplan der Landesregierung zur Umsetzung der Wasser Rahmen Richtlinie an die Elbe und Oder kommentieren. In den unteren Wasserbehörden und im Landesamt für Umwelt und Theologie gegen Unterlagen aus und hier können auch stellungnahmen abgegeben werden ( oder unter www. umwelt. sachsen. de). bis Juni 2008 erfolgt dann eine zweite öffentliche Anhörung, die sich mit den wichtigsten Wasser wirtschaftlichen Fragen beschäftigt. Im Jahr 2009 sollen die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne veröffentlicht werden. Dann treten die Pläne für Elbe und Oder in Kraft . hier hat Sachsen auch mit den polnischen und tschechischen Nachbarn zusammen gearbeitet.
Aufregung um die Stadtwerke Chemnitz
Heftigem Widerstand gegen die Pläne der Stadtwerke Chemnitz hat jetzt auch die sächsische Landespolitik angekündigt. Was ist geschehen? Über den Bau einer Trinkwasserversorgungsleitung nach Tschechien denken die Stadtwerke zurzeit intensiv nach. Beziehen sie zur Zeit das Wasser noch über den Zweckverbandfernwasser Süd Sachsen, so möchten sie zukünftig eine 41 Kilometer lange Leitung bauen, um dort das Trinkwasser preiswerter einkaufen zu können.
So hat jetzt auch der Landesumweltminister Tillich das Vorhaben als „wasserwirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Unsinn „ bezeichnet. Die Stadtwerke erklären, dass sie zwei Ziele verfolgen, nämlich einerseits das Wasser preiswerter zu beziehen, andererseits wollen sie nicht von nur einer Bezugsquelle abhängig sein.
Die Grünen stellen das Projekt als Versuch dar, mit Hilfe öffentlicher Gelder den unternehmerischen Gewinn zu optimieren. Nicht ganz aus der Luft gegriffen, denn der Anbieter auf tschechischer Seite ist der französische Wasserriese Veolia, der sich dort in die Fernwasserversorgung eingekauft hat.
1800 Messstellen für die Wasser Rahmen Richtlinie
In Sachsen werden Flüsse und Seen zukünftig nach den Vorgaben der WRRL überwacht. Das Landesamt für Umwelt und Geologie teilte mit, dass das Messnetz den neuen Regeln angepasst sei. Dazu gebe es 824 Messstellen in Fließ- und 96 Messstellen in Standgewässern, 901 Messstellen überwachen das Grundwasser. Zukünftig sollen auch Nebenflüsse verstärkt analysiert werden. Darüber hinaus werden Fische, wirbellose Tiere, Wasserpflanzen und Algen untersucht.
Trinkwasseraufbereitung erzeugt Schlamm
Dass bei der Trinkwasseraufbereitung in den Wasserwerken Schlamm entsteht, wissen die wenigsten Verbraucher. Deshalb investieren die kommunalen Wasserwerke Leipzig 1,5 Millionen € in eine Behandlungsanlage, damit werden die schlammhaltigen Filterrückspülwässern zukünftig nicht mehr in einen Seitenarm des Flüsschens Mulde eingeleitet.
Weitere Informationen über www.wasser-leipzig.de