StartAblageInformationen aus Thüringen 2022

Informationen aus Thüringen 2022

Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser des Freistaates Thüringen gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#th%C3%BCringen

2023
Nationale Wasserstrategie als Antwort auf Herausforderungen der Klimakrise
Neuerungen bei der Thüringer Umwelt-App
Land hinkt beim Anschlussgrad an Abwasseranlagen hinterher
Sauberes Wasser: 11 Mio. EUR für Zusatz-Investitionen in Abwasseranschlüsse
Klimaveränderungen in Thüringer Kommunen – informieren, anpassen, nachmachen
2022
Modellprojekt für die Abwasseruntersuchung von Corona-Viren
Gewässerschutz: Neues Pumpwerk in Stützerbach (Ilmkreis) bringt 1.500 Menschen an zentrale Abwasserentsorgung | 1 Mio. EUR aus Abwasserpakt
Thüringen wird Zentrum für nachhaltige Wasserforschung
Hochwasserschutz: Zwanzig Gewässerunterhaltungsverbände pflegen Flüsse und Bäche in ganz Thüringen
Gewässerschutz: Neues Thüringer Landesprogramm für gesunde Flüsse, Bäche und Seen
2021
Wasserschutz: Der Anschlussgrad für Thüringer Abwässer steigt – neuer Lagebericht liegt vor
Thüringer Kläranlagen erzeugen nur wenig Strom
Bürger-Aufstand gegen Umweltministerin
Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen verlängert
Zweckverband zur Kommuna­len Klärschlammverwertung Thüringen (KKT) gegründet
Wichtige Stimme für den Gewässer- und Hochwasserschutz Neuer Landeswasserverbandstag Thüringen
2020
Klärgasnutzung in Thüringer Kläranlagen im Jahr 2019 
Nur wenig Strom wird in Thüringens Kläranlagen gewonnen
Zum Weltwassertag veröffentlichen Umweltministerium und Deutsche Umwelthilfe einen Flusserlebnisführer für Familien 
Thermische Entsorgung des Klärschlamms gewinnt weiter an Bedeutung 
2019
Stromerzeugung in Thüringer Kläranlagen 
Stand der Abwasserentsorgung in Thüringen nicht ausreichend 
Bericht zur kommunalen Abwasserentsorgung 2019 Thüringen 
Thüringer Wassergesetz vom Landtag verabschiedet  
Thüringer Umweltpreis 2019 ausgeschrieben 
Entwurf für novelliertes Vergabegesetz vorgelegt – soziale und ökologische Belange gestärkt  
Klärschlamm wird überwiegend landschaftsbaulich verwertet  
94,9 Prozent der Einwohner an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen 
Land fördert Energieeinsparung bei Kläranlagen  
2018
Neue Förderrichtlinie für Gemeinden und Zweckverbände  
Entwurf für neues Vergabegesetz vorgelegt 
Neue Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Kraft  
Neues Gesetz soll Thüringens Abwasserproblem klären 
Wassergesetz vom Kabinett beschlossen, Abwasserpakt geschlossen  
Alles neu in Sachen Wasser? Wie Bürgerinnen und Bürger von der Modernisierung des Wassergesetzes profitieren  
Klärschlamm 2016 überwiegend im Landschaftsbau verwertet  
2017
Umweltministerin Siegesmund legt Reform des Thüringer Wasserrechts vor 
Siegesmund: Weiterer Schritt auf dem Weg zu umweltfreundlicher Abwasserentsorgung im ländlichen Raum 
Renaturierung der Gera-Aue im Erfurter Norden abgeschlossen 
2016
Siegesmund: Biologische Kleinkläranlagen leisten Beitrag für saubere Gewässer 
Anschlussgrad in Thüringen steigt auf 93,5 Prozent  
2015
Stromerzeugung in Thüringer Kläranlagen leicht angestiegen 
2013
Klärgasverstromung nimmt in Thüringen stetig zu
Förderung von Kleinkläranlagen zum Schutz Thüringer Gewässer 
Demografischer Wandel verteuert Abwasser in Thüringen 
2012
Vorerst kein Wasserentnahmeentgelt in Thüringen 
Thüringen plant Fracking-Verbot 
2011
Abwasser- und Straßenausbaubeiträge – das Volk will mitentscheiden 
Wasser-Kompromiss wird für Thüringen immer teurer 
Hochwasserschutz in Thüringen 
2010
Erste Kleinkläranlage in Thüringen gefördert
Entwurf zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vorgelegt 
Thüringer Verfassungsgerichtshof kippt Teile der Beitragsreform 
Novelle des Thüringer Wassergesetzes verabschiedet 
Thüringen will Kleinkläranlagen fördern 
Neue Förderfibel in Thüringen erschienen
2007 leichter Anstieg bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen – aber weniger Substanzen in die Umwelt gelangt 
Neue Aufgaben für Beschäftigte der ehemaligen Umweltämter 
Runder Tisch „Gewässerschutz für Werra, Weser und Kaliproduktion“ 
DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen
Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder: 
Neue Energie aus dem ländlichen Raum – Wettbewerb „Bioenergie-Regionen“ gestartet 
In Sachen Klimaschutz und bei erneuerbaren Energien belegt Thüringen einen Spitzenplatz 
Größtes „Rieselfeld“ Thüringens ist Geschichte
Kleinkläranlagen müssen Stand der Technik entsprechen
Start der zweiten Phase der Anhörung zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Die schönste Hochwassermarke
Thüringen und die Umsetzung der WRRL
Hindernisse bei WRRL in Thüringen
Thüringen hat 160 Millionen € zurückerstattet
Fünf mal Fischsterben im Jahr 2006
Thüringen informiert

Nationale Wasserstrategie als Antwort auf Herausforderungen der Klimakrise

Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel stellt beim 4. Nationalen Wasserforum Thüringens Pläne zur Ressource Wasser vor

Sichere Trinkwasserversorgung, saubere Gewässer und Grundwasser sowie die Stärkung des natürlichen Wasserhaushalts – das sind einige Ziele der nationalen Wasserstrategie, die heute von Bundesumweltministerin Steffi Lemke den Bundesländern vorgestellt wurde. Mit einer Niedrigwasserstrategie hat Thüringen bereits im Vorjahr seine landesspezifischen Planungen für die Ressource Wasser vorgelegt, die sich nun mit der nationalen Wasserstrategie verzahnen wird. Dazu sagt Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel:

„Der Klimawandel stellt bisherige Strategien zum Umgang mit unserem Wasser in Frage. Mit mehr natürlichem Wasserrückhalt in der Fläche können wir Starkregen und Dürren besser begegnen. Thüringen hat sich mit der Niedrigwasserstrategie bereits auf den Weg gemacht. Die sichere Versorgung mit Trinkwasser, der Schutz des wertvollen Grundwassers vor Verschmutzung und eine schonende Nutzung stehen im Fokus. Denn Thüringen wird verstärkt mit Niedrigwasserphasen und einem deutlichen Rückgang der verfügbaren Wasserressourcen zu kämpfen haben. Darauf müssen wir uns gezielt vorbereiten.“

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/umweltstaatssekretaer-burkhard-vogel-stellt-beim-4-nationalen-wasserforum-thueringens-plaene-zur-ressource-wasser-vor

(nach oben)


Neuerungen bei der Thüringer Umwelt-App

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Ein Update für die Thüringer App „Meine Umwelt“ vereinfacht Müllmeldungen. Neben häufig abgefragten Informationen wie Pegelmessständen, Artenfunden und Waldbrandstufen wurde die Meldemöglichkeit für Müll in der Natur noch bedienungsfreundlicher.

Meldefunktionen sowie der Kartendienst wurden vereinfacht, um noch präziser illegale Abfälle im Wald oder in Gewässern mit Foto- oder Videohilfe an die zuständigen Behörden melden zu können. Die teilnehmenden Umweltämter der Landkreise und kreisfreien Städte erhalten ein oder mehrere Fotos oder Videos, die Standortkoordinaten sowie einen Link zur Karte direkt in eine dafür kostenlos zur Verfügung gestellte Verwaltungssoftware oder werden vom TLUBN informiert.

„Die App ist bietet einen schnellen und einfachen Informationszugang zu wichtigen Umweltdaten. Und sie wird jetzt noch interaktiver: Mit der verbesserten Meldefunktion können die Nutzerinnen und Nutzer dabei helfen, illegalen Müll aus der Natur zu holen“, so Minister Stengele.

Die Thüringer App „Meine Umwelt“ gibt es in Vorgängerin-Varianten bereits seit 2013. In der Osterwoche im vergangen Jahr gingen bisher mit Abstand die meisten Meldungen gegenüber allen anderen Kalenderwochen ein (über 80). Seit vor genau einem Jahr das Melden von Umweltbeeinträchtigungen in die App aufgenommen wurde, sind 1463 Meldungen eingegangen.

Nutzerinnen und Nutzer können selbst Daten beisteuern, indem sie beispielsweise Artenfunde melden und so dabei helfen, bedrohte Arten zu erfassen. Zu den Top 5 Artenmeldungen gehören: Hirschkäfer 261, Weinbergschnecken 251, Feldhamster 96, Feuersalamander 95,  Biber 74, auch: 15 mal Kreuzotter. Die App wurde in Kooperation mit dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) umfangreich aktualisiert. Die aktuelle Version von „Meine Umwelt“ steht kostenlos zum Download in den Stores für Android und iOS und Windows Phone bereit..

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/neuerungen-bei-der-thueringer-umwelt-app

(nach oben)


Land hinkt beim Anschlussgrad an Abwasseranlagen hinterher

In Thüringen gibt es nach Einschätzung der zuständigen Landesbehörde noch Nachholbedarf bei der Abwasserbeseitigung. Dort liege der Anschlussgrad der Bevölkerung an kommunale Kläranlagen derzeit bei rund 85 Prozent und damit deutlich unterhalb des bundesdeutschen Durchschnitts von 96 Prozent. Das teilte das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz…mehr:

https://www.rtl.de/cms/land-hinkt-beim-anschlussgrad-an-abwasseranlagen-hinterher-68273426-259d-525b-b7bf-cb92574c0b8e.html

(nach oben)


Sauberes Wasser: 11 Mio. EUR für Zusatz-Investitionen in Abwasseranschlüsse

Das Umweltministerium stockt die Ausgaben für Investitionen in die Abwasserentsorgung um 11 Mio. EUR auf. Damit soll die Belastung von Natur und Umwelt durch technisch veraltete Kläranlagen oder Direkteinleitung weiter verringert werden.

Für Modernisierung von Anlagen sowie den Anschluss weiterer Haushalte stehen den kommunalen Zweckverbänden damit im laufenden Jahr rd. 31 Mio. EUR zur Verfügung.

„Ökologisch intakte Gewässer, das ist in unser aller Interesse. In Zeiten der Klimakrise mit langen Trockenphasen brauchen unsere Flüsse dringend Entlastung. Das schaffen wir durch mehr Haushalte an moderner Abwasserbeseitigung. Die kommunalen Entsorger mit ihren lokalen Anschlussplänen sind dabei wichtige Partner. Mit den zusätzlichen Geldern können nun 30 zusätzliche Projekte angegangen werden“, so Umweltminister Bernhard Stengele.

Das Förderprogramm 2023, das 71 Maßnahmen wie Kläranlagen, Kanäle etc. enthält, kann mit den zusätzlichen 11 Mio. EUR auf knapp 100 Fördervorhaben erweitert werden. In Hinblick auf die Anzahl der geförderten Vorhaben im Abwasserbereich ist das Jahr 2023 damit ein neues Rekordjahr.

Auf Grundlage des Abwasserpaktes stellt das Thüringer Umweltministerium seit 2018 jährlich rd. 20 Mio. Fördermittel bereit, um Thüringer Gemeinden, die ihre Abwässer noch in Gewässer einleiten oder in veralteten Kläranlagen behandeln, an eine zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen. Ziel ist, die Thüringer Gewässer zu entlasten und deren Qualität nachhaltig zu verbessern.

Hintergrund:
Noch im Jahr 2018 lag der Anschlussgrad in Thüringen bei 80 Prozent, bundesweit der schlechteste Wert. Das Abwasser von rund 430.000 Bürgerinnen und Bürgern wurde nach unzureichender Behandlung in veralteten Kleinkläranlagen in Gewässer eingeleitet. Um den anschlussgrad auf 90% zu bringen, wurde 2018 der „Abwasserpakt“ zwischen dem TMUEN und den kommunalen Abwasserentsorgern, vertreten durch den Gemeinde- und Städtebund Thüringen, geschlossen. Im Gegenzug erklärt das TMUEN die Bereitstellung von bis zu 20 Mio. EUR jährlich an Fördermitteln, wenn dies der Landeshaushalt zulässt.

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/sauberes-wasser-11-mio-eur-fuer-zusatz-investitionen-in-abwasseranschluesse

(nach oben)


Klimaveränderungen in Thüringer Kommunen – informieren, anpassen, nachmachen

Das Klima ändert sich, Wetterextreme nehmen zu – auch bei uns in Thüringen. Häufigere und intensivere Hitzeperioden, Überflutungen infolge von Starkregenereignissen und Trockenstress beim Kommunalgrün zählen zu den bedeutsamsten und folgenschwersten Auswirkungen der Klimakrise im Freistaat. Die Rekordsommer der Jahre 2018 und 2019, die vielerorts eingetretenen Überflutungsschäden im Mai 2017 und die immer deutlicher sichtbaren Trockenschäden bei Stadtbäumen und Grünflächen der letzten Jahre haben uns vor Augen geführt, auf welche Extreme und damit zunehmende gesundheitliche, wirtschaftliche und ökologische Belastungen und Gefahren sowie Beeinträchtigungen des gesellschaftlichen Lebens wir uns einstellen sollten.

Aufgrund der sich derzeit abzeichnenden Veränderung der klimatischen Verhältnisse in Thüringen wird sich auch die Wasserwirtschaft künftig intensiv mit der Problematik extremer Wetterlagen und deren Auswirkungen befassen müssen. Hierzu zählt neben dem vermehrten Auftreten von Starkregenereignissen auch der Umgang mit ausgeprägten Trockenperioden.

Zusätzlich zu unseren intensiven Bemühungen das Klima zu schützen, werden wir uns verstärkt auf die Veränderungen einstellen und anpassen – auf allen Ebenen. Wie gelingt es, das kommunale Grün klimagerecht zu entwickeln? Wie können wir uns effektiv auf künftige Extremwettersituationen vorbereiten? Und was ist zu tun, um gesundheitlichen Risiken vorzubeugen und die Lebensqualität in den Thüringer Städten und Gemeinden zu erhalten?

Mit diesem Informationsportal möchte das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) Sie dabei unterstützen, aktiv zu werden und gute Ideen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise bei Ihnen vor Ort in die Praxis umzusetzen.

Informieren Sie sich zu den klimatischen Entwicklungen in Ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Verschaffen Sie sich einen Überblick zu den Möglichkeiten, wie Sie sich anpassen können und zu wichtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und Fördermöglichkeiten. Lassen Sie sich durch gute Beispiele aus Thüringen zum Nachmachen anregen.

https://www.klimaleitfaden-thueringen.de/

(nach oben)


Modellprojekt für die Abwasseruntersuchung von Corona-Viren

Thüringen soll zum Modellprojekt für die Abwasseruntersuchung von Corona-Viren werden, sagt der Wissenschaftler Silvio Beier. Dort werden bereits täglich Kläranlagen untersucht, um das aktuelle Pandemiegeschehen…mehr:

https://www.deutschlandfunkkultur.de/thueringen-macht-es-vor-coronaueberwachung-im-abwasser-dlf-kultur-631e8824-100.html

(nach oben)


Gewässerschutz: Neues Pumpwerk in Stützerbach (Ilmkreis) bringt 1.500 Menschen an zentrale Abwasserentsorgung | 1 Mio. EUR aus Abwasserpakt

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Umweltstaatssekretär Dr. Burkhard Vogel: „Wir verbessern die Wasserqualität der Ilm“ Mit der heutigen Inbetriebnahme des Pumpwerks ist der Anschluss des Ilmenauer Ortsteils Stützerbach an die Kläranlage in Ilmenau abgeschlossen. Das Abwasser von 1.500 Menschen wird nun in der Kläranlage Ilmenau gereinigt, die Ilm deutlich entlastet.

„Schritt für Schritt machen wir die Gewässer in Thüringen sauberer. Der Anschluss von Stützerbach an die Abwasserentsorgung in Ilmenau entlastet die Ilm und sorgt für bessere Wasserqualität“, so Staatssekretär Dr. Vogel.

Das Abwasser von Stützerbach wurde bisher über mehrere Teilortskanalisationen, die nicht an eine Kläranlage angeschlossen sind, in die Gewässer im Oberlauf der Ilm eingeleitet. Für den Gewässerschutz begann vor zwei Jahren der Aufbau einer geordneten Abwasserentsorgung. Sie besteht aus einem Regenüberlaufbecken, einem Pumpwerk sowie einem Verbindungssammler von Stützerbach nach Manebach. Von dort führt ein Anschlusspunkt zur Kläranlage nach Ilmenau. Mit der Eröffnung des Pumpwerks wird das Gesamtvorhaben nun abgeschlossen.

Von der neuen Abwasserentsorgung für Stützerbach profitieren knapp 1.500 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gesamtausgaben für die drei Teilvorhaben beliefen sich auf über 2,5 Milo Euro. Im Rahmen des Abwasserpaktes förderte das Thüringer Umweltministerium das Projekt mit knapp über 1 Mio. Euro.

Dazu Staatssekretär Dr. Vogel: „Seit der Unterzeichnung des Abwasserpaktes 2018 haben wir die Thüringer Kommunen mit rd. 110 Mio. Euro unterstützt bei Investitionen in die Abwasserentsorgung. Damit erhöhen wir die Gewässerqualität enorm. Mit unserem Wasser müssen wir so sorgsam und effizient wie möglich umgehen.“

Hintergrund:
Der vom Thüringer Umweltministerium mit dem Thüringer Gemeinde- und Städtebund geschlossene Abwasserpakt sieht vor, dass bis 2030 thüringenweit ein Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen von deutlich über 90 % erreicht werden soll.

Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine wesentliche Grundlage für den Gewässerschutz. Die dafür notwendigen Investitionen in die Abwasserentsorgung wurden und werden auch zukünftig mit Fördermitteln des Umweltministeriums unterstützt. So wurden in den letzten 4 Jahren inklusive Bundes- und EU-Förderungen knapp 191,1 Mio. Euro an Fördermitteln für den Abwasserbereich bewilligt.

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/gewaesserschutz-neues-pumpwerk-in-stuetzerbach-ilmkreis-bringt-1500-menschen-an-zentrale-abwasserentsorgung-1-mio-eur-aus-abwasserpakt

(nach oben)


Thüringen wird Zentrum für nachhaltige Wasserforschung

Axel Burchardt Abteilung Hochschulkommunikation/Bereich Presse und Information
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Die Erforschung neuer, zukunftsweisender Ansätze einer sicheren und nachhaltigen Wasserversorgung wird in Thüringen langfristig gefördert. Der von der Universität Jena gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme IKTS und der Ernst‐Abbe‐Hochschule Jena initiierte „Thüringer Wasser-Innovationscluster“ (ThWIC) hat sich in der Endrunde des Clusters4Future-Wettbewerbs durchgesetzt und wird ab 2023 vom Bundesforschungsministerium gefördert. Damit fließen über die nächsten neun Jahre bis zu 45 Millionen Euro Fördermittel in die Entwicklung neuer Wassertechnologien und die Erforschung des gesellschaftlichen Umgangs mit der knapper werdenden Ressource.

„Mit unserem Cluster wollen wir die erfolgreiche Grundlagenforschung aus den Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen in gesellschaftliche Anwendung bringen und zeigen, wie sich die kleinen und mittleren Unternehmen der Region mit modernsten Technologien globale Marktchancen erarbeiten können“, so Prof. Dr. Michael Stelter. Der Chemiker, der als stellvertretender Institutsleiter am IKTS und Direktor am Center for Energy and Environmental Chemistry der Universität Jena Koordinator des Projekts ist, zeigt sich besonders erfreut, dass mit ThWIC kein reiner Technologiecluster zur Förderung ausgewählt wurde: „Es geht bei unseren Projekten nicht nur um technische Innovationen für eine nachhaltigere Wasserversorgung, sondern auch um die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.“ Auch wenn das Thema Wasser zunehmend in den Medien präsent sei, fehle es häufig noch an überzeugenden Angeboten zur Vermittlung von Wasserwissen und zur Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an den anstehenden Umbrüchen in der Wasserwirtschaft.

Zukunftsweisende Entscheidung für den Wissenschaftsstandort
Die langfristige Förderung des Clusters durch das Bundesforschungsministerium freut auch den Präsidenten der Universität Jena Prof. Dr. Walter Rosenthal: „Der Erfolg in der Zukunftscluster-Initiative zeigt die herausragende Zusammenarbeit der Friedrich-Schiller-Universität mit den Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen der Region. Die Förderung ist ein starkes Signal für den Wissenschaftsstandort Thüringen und insbesondere für Jena.“ Rosenthal bezeichnete die im Cluster geplante Zusammenarbeit von naturwissenschaftlicher Wasserforschung, Datenwissenschaften und Soziologie als „perfektes Beispiel für die in Jena etablierte Bearbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen über die Grenzen von Disziplinen und Wissenschaftskulturen hinweg, das das große Portfolio der Nachhaltigkeitsforschung der Universität Jena komplementiert“.

Datengetriebene Wasserbewirtschaftung
Die mehr als 20 Teilprojekte des Innovationsclusters beschäftigen sich mit verschiedensten Aspekten nachhaltiger Wasserversorgung. Ein zentraler Bereich sind neue Technologien zur Analyse und Reinigung von Wasser. „Mit der im Cluster entwickelten neuen Generation von Sensoren können tausendfach mehr Daten über die Wasserqualität erhoben werden“, erläutert der Mitkoordinator des Clusters, Dr. Patrick Bräutigam. „Wir können damit erstmals in Echtzeit Veränderungen der Wasserqualität beobachten und viel effektiver auf Belastungen durch Mikroschadstoffe wie Arzneimittelrückstände reagieren.“ Den Potenzialen einer smarten, datengetriebenen Wasserbewirtschaftung stünden jedoch, so Bräutigam, auch Fragen der Datensicherheit und die gesellschaftliche Angst vor Datenmissbrauch gegenüber. Deshalb komme es darauf an, „die Bürgerinnen und Bürger mit neuen Methoden frühzeitig in die Technologieentwicklung einzubeziehen und ihre Fragen ernst zu nehmen.“

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Michael Stelter
Institut für Technische Chemie und Umweltchemie der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Philosophenweg 7a, 07743 Jena
Tel.: 03641/ 948402
E-Mail: michael.stelter@uni-jena.de

https://idw-online.de/de/news798680

(nach oben)


Hochwasserschutz: Zwanzig Gewässerunterhaltungsverbände pflegen Flüsse und Bäche in ganz Thüringen

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Mit der Novelle des Wassergesetzes sind seit Januar 2020 in Thüringen 20 neue Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) für die Pflege kleiner Flüsse und Bäche und deren Hochwasserschutzanlagen verantwortlich.

Die GUVs kümmern sich um ca. 18.000 km Gewässer und ca. 250 Anlagen. Zu ihren Aufgaben gehört es, Gewässer für den Wasserabfluss zu erhalten, zu räumen und zu reinigen, die Ufer und Uferrandstreifen möglichst naturnah zu gestalten und zu bewirtschaften und damit beste Vorsorge vor lokalen Hochwasserereignissen zu leisten.

„Gewässerpflege ist Hochwasserschutz. Es ist aufwändig, unsere Flüsse und Bäche frei zu halten und naturnah zu gestalten. Den inzwischen 180 neu eingestellten Flussarbeitern, Flussmeistern am Gewässer bis hin zum Geschäftsführer der 20 Verbände spreche ich nach zwei Jahren Aufholjagd an unseren Gewässern meinen Dank aus. Sie können sich auf das Land verlassen: Mit Beschluss des Haushaltes stehen weiter ausreichend Mittel zur Verfügung“, so Umweltministerin Siegesmund.

Die Finanzierung der Verbände und ihrer Arbeit trägt zu 100 Prozent das Umweltministerium. So wurden in den ersten zwei Jahren ca. 40 Mio. Euro in die Gewässerunterhaltung investiert.

Seit vergangenem Jahr führen die GUVs auch aktiv Maßnahmen zur Renaturierung der Gewässer zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch. Ergänzend unterstützen die meisten Gewässerunterhaltungsverbände ihre Mitgliedsgemeinden bei den steigenden Herausforderungen in Bezug auf Hochwasser und Starkregen durch Beratung, Konzeption und bauliche Umsetzungen. Dabei unterstützen sie das Land auch aktiv in der Umsetzung der Landesprogramme Hoch- und Gewässerschutz. Das neue Landesprogramm Gewässerschutz wird überdies in der Kabinettssitzung am kommenden Dienstag vorgestellt.

Hintergrund:
Bis zum 31.12.2019 oblag in der Regel den Gemeinden die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung sowie der „kommunalen“ Hochwasserschutzeinrichtungen. Gerade den kleineren Kommunen fehlte vielfach sowohl das fachliche Wissen als auch das notwendige Personal, dieser schwierigen und anspruchsvollen Aufgabe gerecht zur werden.

Mit der Novelle des Wasserwirtschaftsrechts wurden daher 20 flächendeckende, einzugsgebietsbezogene Gewässerunterhaltungsverbände zur Erfüllung dieser Aufgaben gegründet. Daneben obliegt den Verbänden auch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Struktur und Durchgängigkeit der Gewässer, sofern das Land hierfür die Kosten trägt. Weitere Aufgaben, z. B. in Bezug auf den investiven Hochwasserschutz, können die Verbände für ihre Mitgliedsgemeinden wahrnehmen.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.aktion-fluss.de und tlubn.thueringen.de

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/hochwasserschutz-zwanzig-gewaesserunterhaltungsverbaende-pflegen-fluesse-und-baeche-in-ganz-thueringen

(nach oben)


Gewässerschutz: Neues Thüringer Landesprogramm für gesunde Flüsse, Bäche und Seen

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Mit einem umfassenden neuen Landesprogramm 2022–2027 will das Umweltministerium die Thüringer Flüsse, Bäche und Seen stärker schützen.

„Zwischen Werra und Weiße Elster sollen wieder mehr naturnahe Flusslandschaften als gesunder Lebensraum für Fische und Pflanzen entstehen. Mit unserem Fitnessprogramm für Gewässer wollen wir Barrieren für Fische beseitigen, natürliche Flusslandschaften wiederherstellen und Schadstoffe verringern. Sauberes Wasser ist die Grundlage für das Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen. Deshalb werden wir die blauen Lebensadern unserer Landschaften besser schützen“, sagt Umweltministerin Anja Siegesmund.

Das neue Landesprogramm Gewässerschutz umfasst über 3.000 Maßnahmen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen. So soll etwa der Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen von derzeit 82 Prozent auf 88 Prozent erhöht werden. Im vergangenen Landesprogramm wurden 80.000 Thüringer/innen an das öffentliche Netz angeschlossen, jetzt sollen 100.000 weitere dazukommen. Darüber hinaus sollen weitere Kläranlagen mit einer Phosphorreinigungsstufe ausgestattet werden, um Phosphor herauszufiltern, bevor es in Gewässer eingeleitet wird. Der breite Mix an Maßnahmen hatte bereits für den Zeitraum 2016 bis 2021 mit dem ersten Landesprogramm Gewässerschutz zur Folge, dass die Gewässerqualität besser wurde. Im Jahr 2016 hatten nur etwa 6 Prozent der Thüringer Gewässer einen guten Zustand, 2021 dagegen schon knapp 15 Prozent.

„Wir wissen, dass wir hier noch zulegen müssen. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist sehr eindeutig, was die Gewässerqualität angeht. Bis 2027 haben wir noch viel vor, um die Tendenz, die wir jetzt schon sehen, zu verstärken. Dabei verzahnen wir Gewässerschutz, Hochwasservorsorge und Niedrigwasserstrategie“, so die Umweltministerin.

Ein Teil der baulichen Veränderungen an Flüssen schafft gleichzeitig mehr Gewässerqualität und Hochwasserschutz. Für die Anpassung an Klimaveränderungen und ausgeprägte Niedrigwasserphasen wird das Landesprogramm zeitnah um eine Niedrigwasserstrategie ergänzt.

Eckpunkte des neuen Landesprogramms:

Fließgewässer wieder naturnaher und durchgängiger gestalten

•      ca. 1.400 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit (z.B. Wehre entfernen, Fischtreppen ergänzen)

•      460 Maßnahmen sollen die Gewässerstruktur verbessern (z.B. wo möglich Uferbefestigungen entfernen, Flussschleifen wiederherstellen)

•      dafür sind rund 160 Mio. Euro vorgesehen

Abwasser verringern

•    Rund 500 Maßnahmen zum Neu- bzw. Ausbau von Kläranlagen und Ortsnetzen (Ziel: Anschlussgrad von derzeit 82 Prozent auf 88 Prozent. Für 100.000 zusätzliche Einwohner/innen)

•    Reduzierung der Phosphateinträge durch neue Reinigungsstufe in Kläranlagen

•    dafür sind rund 190 Mio. Euro vorgesehen

Mit Landwirtschaft für Boden- und Gewässerschutz kooperieren

•      Gewässerrandstreifen verringern weiterhin das Auswaschen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln

•      Dialog für zielgenaue nitratbelastete Gebiete wird fortgesetzt

•      kostenlose Beratung für landwirtschaftliche Betriebe, u.a. zum Düngemanagement, dafür sind rund 16 Mio. Euro vorgesehen

Das komplette Landesprogramm Gewässerschutz finden Sie unter: www.aktion-fluss.de

(nach oben)


Wasserschutz: Der Anschlussgrad für Thüringer Abwässer steigt – neuer Lagebericht liegt vor

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Der Anschlussgrad für Thüringer Abwässer steigt. Derzeit werden ca. 83 % der Abwässer in kommunalen Kläranlagen behandelt, das sind 3 % mehr als noch vor zwei Jahren.

Der Abwasserpakt mit dem Gemeinde- und Städtebund sieht bis 2030 einen thüringenweiten Anschlussgrad von deutlich über 90 % an öffentliche Kläranlagen vor. Der vollständige Lagebericht steht auf der Internetseite des Ministeriums unter https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/publikationen zum Download zur Verfügung.

Dazu erklärt Umweltstaatssekretär Olaf Möller: „Der Abwasserpakt mit dem Gemeinde- und Städtebund wirkt. Das zahlt sich nicht nur für die Kommunen und die Verbände, sondern vor allem auch für unsere Umwelt und unseren Gewässerschutz aus. Wir sind auf einem guten Weg – und es bleibt noch viel zu tun, um den gemeinsam vereinbarten Anschlussgrad von über 90 % in Thüringen bis 2030 zu erreichen. Wir werden die Abwasserzweckverbände und die Kommunen dabei weiter unterstützen.“

Das Umweltministerium hat den Anschluss an öffentliche Kläranlagen in den Jahren 2019 und 2020 mit ca. 46,1 Mio. Euro unterstützt und damit Gesamtinvestitionen der Abwasserzweckverbände und eigenentsorgenden Gemeinden in Höhe von 140,7 Mio. Euro ermöglicht. Zusätzlich ist es uns mithilfe der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen gelungen, viele ältere Kleinkläranlagen an den Stand der Technik anzupassen. Die Abwasserentsorgung wird seit 2019 wesentlich durch die Novelle des Thüringer Wassergesetzes geprägt.

Hintergrund:
Das Umweltministerium hat mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen im Jahr 2018 einen Abwasserpakt geschlossen, nach dem bei der Abwasserbeseitigung bis 2030 thüringenweit ein Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen von deutlich über 90 Prozent erreicht werden soll. Abwasser aus Siedlungsgebieten mit mehr als 200 Einwohnern soll danach öffentlich entsorgt werden, in Siedlungsgebieten mit weniger als 200 Einwohnern wenn wasserwirtschaftliche Gründe dies erfordern. Das Land stellt den Aufgabenträgern dafür mehr Geld zur Verfügung und ermöglicht so größere Förderprogramme umzusetzen. In diesem Jahr wurden die Fördersätze erhöht und damit ein wichtiger Beitrag für stabile Gebühren und Beiträge geleistet. Zudem wurde der Zuschuss für einen Ersatzneubau einer Vier-Einwohner-Kleinkläranlage seit August 2018 von 1.500 Euro auf 2.500 Euro erhöht.

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/wasserschutz-der-anschlussgrad-fuer-thueringer-abwaesser-steigt-neuer-lagebericht-liegt-vor

(nach oben)


Thüringer Kläranlagen erzeugen nur wenig Strom

In nur 19 Thüringer Kläranlagen ist im vergangenen Jahr Strom mit dem dort gewonnenen Klärgas erzeugt worden.

Insgesamt gebe es mit Stand 2019 aber 529 öffentliche Kläranlagen im Freistaat, bei deren Betrieb Klärgas anfallen könnte, teilte das Landesamt für Statistik am Mittwoch in Erfurt mit.

Im vergangenen Jahr seien so 24,7 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt worden (Vorjahr: 25,1 Millionen Kilowattstunden). Zum Vergleich: Im Jahr 2019 hatten Thüringer Stromerzeuger laut Landesamt fast 10 Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Fast die gesamte Menge (95,1 Prozent) des durch die biologische Behandlung von Abwasser entstehenden Klärgas-Stroms sei zudem direkt in den Kläranlagen verbraucht worden, um etwa Pumpwerke zu betreiben.

(nach oben)


Bürger-Aufstand gegen Umweltministerin

Bewohner sollen eigene Bio-Kläranlagen bauen
Ilmkreis – Noch ist es nur der Aufstand einiger Dutzend wütender Bewohner. Doch bald könnten es bis zu 100 000 Thüringer sein…mehr:

https://www.bild.de/regional/thueringen/thueringen-aktuell/thueringen-bewohner-sollen-eigenebio-klaeranlagen-bauen-76081546.bild.html

(nach oben)


Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen verlängert

Die Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Thüringen wird für weitere drei Jahre (bis Ende 2023) verlängert. Grund­stückseigentümer erhalten damit weiter­hin den erhöhten Zuschuss für den Er­satz-Neubau oder die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage. Die Förderung ist für die Grundstückseigentü­mer möglich, deren Grundstück nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbands oder der eigenentsor­genden Gemeinde dauerhaft nicht an ei­ne kommunale Abwasserentsorgung an­geschlossen werden soll. Anträge für die Förderung von Kleinkläranlagen sind ausschließlich an die Abwasserzweckver­bände bzw. eigenentsorgenden Gemein­den zu richten.

Weitere Informationen:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210107_004

(nach oben)


Zweckverband zur Kommuna­len Klärschlammverwertung Thüringen (KKT) gegründet

Insgesamt 17 kommunale Aufgabenträ­ger der Abwasserentsorgung in Thürin­gen haben sich in den vergangenen Jah­ren intensiv mit Fragen der Klärschlamm­beseitigung auseinandergesetzt und im Ergebnis dazu entschlossen, zukünftig die Herausforderungen der deutlich ge­stiegenen Anforderungen an die Klär­schlammverwertung durch Bündelung ihrer Kräfte im Zweckverband zur Kom­munalen Klärschlammverwertung Thü­ringen (KKT) zu meistern. Ziel des Zu­sammenschlusses ist es, durch die ge­meinsame Aufgabenerfüllung der Teilaufgabe Klärschlammbeseitigung die ge­bührenseitigen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben so gering wie möglich zu halten, eine langfristig kalku­lierbare, wirtschaftliche und auch nach­haltige Strategie zur Umsetzung der Auf­gabe zu entwickeln und gemeinsam um­zusetzen. Die Gründungsmitglieder des Zweckverbandes sind der Auffassung, dass die interkommunale Zusammenar­beit auf dem hohen Niveau eines ge­meinsamen öffentlich-rechtlich organi­sierten Unternehmens ohne Gewinner­zielungsabsicht am besten geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen.

Die Errichtung einer eigenen Verwer­tungsanlage des neuen Zweckverbands ist eine der zu untersuchenden Hand­lungsoptionen. Auch eine mögliche Ko­operation mit benachbarten ähnlich or­ganisierten kommunalen Netzwerken in benachbarten Bundesländern wird Ge­genstand der Strategieentwicklung sein, genauso wie die Bewertung der Entwick­lung des Verwertungsmarkts.

Die Gründungsmitglieder des Zweck­verbands zur Kommunalen Klärschlamm­verwertung Thüringen realisieren die Abwasserentsorgung für rund 810 000 Einwohner sowie ortsansässigen Betrie­be und Einrichtungen. Dabei fallen rund 63 000 Tonnen entwässerter Klär­schlamm (circa 35 % des Thüringer Lan­desaufkommens) an.

Mit der Unterzeichnung der Ver­bandssatzung durch die Gründungsmit­glieder am 1. Oktober 2020 und der Ver­öffentlichung der Genehmigung der Ver­bandssatzung durch die Rechtsaufsicht – das Thüringer Landesverwaltungsamt – am 4. Januar 2021 ist der Verband zum 5. Januar 2021 entstanden. Der Verband ist für den Beitritt weiterer Thüringer Aufgabenträger offen.

E-Mail: Andreas.stausberg@zwa-slf-ru.de
Tel. 0173/3 79 13 00

(nach oben)


Wichtige Stimme für den Gewässer- und Hochwasserschutz Neuer Landeswasserverbandstag Thüringen

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Zum Wochenende haben in Erfurt mehrere Thüringer Gewässerunterhaltungsverbände einen Landeswasserverbandstag gegründet – als gemeinsames Sprachrohr der gemeinsamen Interessen. Mitglieder des Landeswasserverbandstags können Wasser- und Bodenverbände, Zweckverbände und andere Organisationen sein, die gleiche oder ähnliche Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung übernehmen.

Dazu erklärt Umweltministerin Siegesmund: „Ich wünsche dem Verband viel Erfolg und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Der Aufbau der Gewässerunterhaltungsverbände war ein Kraftakt – er ist uns gelungen. Der Landwasserverbandstag bündelt jetzt Interessen, das haben wir uns von Anfang an gewünscht. Er ist unser direkter und ständiger Ansprechpartner. Der Aufbau des Verbandes zeigt, wie gegenseitiges Vertrauen gewachsen ist. In guter Zusammenarbeit wollen wir gemeinsam unsere Ziele erreichen: Gesunde Gewässer, Artenvielfalt und Klimaschutz.“

Hintergrund:
Bis Herbst 2019 wurden in Thüringen auf der Grundlage des neuen Wassergesetzes insgesamt 20 Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) gegründet. Mit der Arbeit der GUV wird die hoheitliche Aufgabe der Gewässerunterhaltung fachlich in einer Hand gebündelt. Die Verbände verstehen sich als Unterstützer Ihrer Mitgliedsgemeinden und der Gewässeranlieger. Jede Gemeinde in Thüringen ist einem oder mehreren Verbandsgebieten und damit einem oder mehreren GUV zugeordnet. Sie wollen gemeinsam die anstehenden Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes übernehmen und diese in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und Anliegern lösen. Das Ziel ist die Verbesserung der Gewässerstrukturen in Thüringen. Damit verbunden ist sowohl eine gute Hochwasservorsorge, die ökologische Entwicklung der Gewässer und ihrer Ufer sowie die Erlebbarkeit der Anwohner am und im Gewässer. Die Finanzierung der GUV zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben erfolgt ausschließlich durch Zuweisungen des Freistaates Thüringen. In Thüringen gibt es Gewässer mit einer Länge von insgesamt ca. 15.500 km. Davon sind ca. 1.500 km Gewässer I. Ordnung in der Zuständigkeit des Landes. Ca. 14.000 km entfallen somit auf die Gewässer II. Ordnung.

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/neuer-landeswasserverbandstag-thueringen

(nach oben)


Klärgasnutzung in Thüringer Kläranlagen im Jahr 2019

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamts für Statistik betrieben 501 von 5291 öffentlichen Kläranlagen im Land eine biologische Behandlung des Abwassers, wobei potenziell Klärgas anfällt. Im Jahr 2019 wurden bei der Abwasserbehandlung in den befragten Kläranlagen Thüringens 15,7 Millionen Kubikmeter Rohgas gewonnen. In 18 dieser Anlagen wurde dieses Klärgas neben dem Einsatz zu reinen Heiz- und/oder Antriebszwecken auch zur Stromerzeugung eingesetzt. Insgesamt wurden 2019 in Thüringen 25,1 Millionen Kilowattstunden Strom aus Klärgas erzeugt. 94,3 Prozent dieser Strommenge wurde in den Kläranlagen selbst verbraucht, zum Beispiel zum Betrieb der Pumpwerke. Für Heizzwecke wird das Klärgas beispielsweise für die Aufheizung des Faulschlammes verwendet.

[ nach oben ]


Nur wenig Strom wird in Thüringens Kläranlagen gewonnen

Erfurt (dpa/th) – Lediglich 18 Kläranlagen haben in Thüringen im vergangenen Jahr dort gewonnenes Klärgas zur Stromerzeugung genutzt.
Insgesamt gebe es mit Stand 2016 aber 501 Kläranlagen im Freistaat, bei deren Betrieb potenziell Klärgas anfalle, teilte das Landesamt für Statistik am Dienstag mit.
Insgesamt seien so im vergangenen Jahr 25,1 Millionen Kilowattstunden Strom aus Klärgas erzeugt worden. Zum Vergleich: Allein in der ersten Hälfte 2019 hatten Thüringer Stromerzeuger laut Landesamt 4,9 Milliarden Kilowattstunden Strom in Netze der …mehr:

[ nach oben ]


Zum Weltwassertag veröffentlichen Umweltministerium und Deutsche Umwelthilfe einen Flusserlebnisführer für Familien

Thüringer Flüsse mit dem Fischotter online entdecken

Zum Weltwassertag am 22. März hat das Umweltministerium zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe einen Flusserlebnisführer veröffentlicht: „Dem Fischotter auf der Spur“.
Er wird nach Ende der derzeitigen Corona-Schließungen kostenlos in den Auslagen der Tourist-Informationen, der Naturkundemuseen und Naturpark-Häusern vorliegen. Das Heft ist aber bereits jetzt schon online nutzbar: duh.de/projekte/flusserlebnisfuehrer/

Dazu erklärt Umweltministerin Anja Siegesmund: „Gerade in diesen Zeiten hilft Vorfreude. Holen Sie sich Ausflugsideen und Informationen über unsere Flüsse und Bäche in ihr Wohnzimmer. Unsere Gewässer sind unsere Lebensadern – darum setzen wir uns für sauberes Wasser und Artenvielfalt ein. Der Fischotter fühlt sich dort wohl, wo es Gewässern besonders gut geht. Mit dem Heft wollen wir neugierig machen und zu Entdeckungen einladen, drinnen und – so bald wie möglich – auch wieder draußen.“

Die Broschüre vermittelt gerade Kindern spielerisch Wissenswertes über die Flusslandschaften Thüringens. Neben Vorschlägen zu Entdeckertouren werden Erfolge im Gewässerschutz dargestellt, ebenso wie Initiativen und Verbände, die sich für den Erhalt von Flusslandschaften einsetzen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe ergänzt: „Lebendige Flusslandschaften sind für alle Menschen wichtig, und es braucht vereinte Kräfte, um sie zu schützen. In Thüringen ziehen Verbände und Behörden bereits vielerorts am gleichen Strang. Mit dem Flusserlebnisführer möchten wir auch Familien einladen, sich mit uns gemeinsam für Flüsse und ihre Tier- und Pflanzenvielfalt zu begeistern.“

https://umwelt.thueringen.de/

[ nach oben ]


Thermische Entsorgung des Klärschlamms gewinnt weiter an Bedeutung

Im Jahr 2018 wurden 37 928 Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) aus der biologischen Abwasserbehandlung von kommunalen Kläranlagen in Thüringen entsorgt. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren das 0,5 Prozent weniger als im Jahr 2017 mit 38 105 Tonnen Klärschlamm. Der größte Teil des Klärschlamms (42,8 Prozent) wurde bei landschaftsbaulichen Maßnahmen, zum Beispiel bei der Rekultivierung oder Kompostierung, verwertet. Mit 40,8 Prozent hat die thermische Entsorgung in Thüringen 2018 weiter an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2018 wurden 2149 Tonnen Klärschlamm mehr als im Vorjahr mitverbrannt. Weitere 13,3 Prozent wurden in der Landwirtschaft, beispielsweise als Dünger, verwertet. Bundesweit wurden im Jahr 2018 rund 74,1 Prozent des angelieferten Klärschlamms in Verbrennungsanlagen thermisch entsorgt.

[ nach oben ]


Stromerzeugung in Thüringer Kläranlagen

Im Jahr 2018 wurden bei der Abwasserbehandlung in den öffentlichen Kläranlagen Thüringens 12,8 Millionen Kubikmeter Rohgas gewonnen. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, betrieben 501 von 529 öffentlichen Kläranlagen eine biologische Behandlung des Abwassers. Dabei fällt potenziell Klärgas an, das in 16 dieser Anlagen neben dem Einsatz zu reinen Heiz- und/oder Antriebszwecken zur Stromerzeugung eingesetzt wurde. Insgesamt wurden 2018 in Thüringen 25,6 Millionen kWh Strom aus Klärgas erzeugt. 94,7 Prozent dieser Strommenge wurde in den Kläranlagen selbst verbraucht; weitere 1,5 Millionen kWh Strom gaben die Anlagen an Energieversorgungsunternehmen ab. Für die Thüringer Stromproduktion spielt Klärgas mit einem Anteil von 0,3 Prozent nur eine untergeordnete Rolle.

[ nach oben ]


Stand der Abwasserentsorgung in Thüringen nicht ausreichend

Der Stand der Abwasserentsorgung ist in Thüringen nach Angaben des Umweltministeriums derzeit nicht ausreichend, um die bundes- und europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Zwar würden momentan etwa 80 Prozent der Abwässer im Land in kommunalen Kläranlagen behandelt, teilte das Ministerium am Dienstag in Erfurt mit. „Unser Wassergesetz und unser Abwasserpakt mit dem Gemeinde- und Städtebund werden künftig mehr Grundstücke in Thüringen an die öffentliche Abwasserentsorgung bringen“, erklärte Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) der Mitteilung zufolge in Erfurt.
Der Abwasserpakt halte fest, dass die Abwasserbeseitigung bis 2030 thüringenweit einen Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen von deutlich über 90 Prozent erreicht. Abwasser aus Gegenden…mehr:

https://www.t-online.de/nachrichten/id_86068482/stand-der-abwasserentsorgung-in-thueringen-nicht-ausreichend.html

[ nach oben ]


Bericht zur kommunalen Abwasserentsorgung 2019 Thüringen

In Thüringen werden zurzeit ca. 80 Prozent der Abwässer der Bevölkerung in kommunalen Kläranlagen behandelt. Seit 1990 konnte der Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen zwar gesteigert werden. Die erreichte Gewässerqualität und der Stand der Abwasserentsorgung sind jedoch noch nicht ausreichend, um die erforderlichen bundes- und europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Dies geht aus dem neuen Lagebericht zur kommunalen Abwasserentsorgung in Thüringen hervor. Deshalb soll Abwasser aus Siedlungsgebieten mit mehr als 200 Einwohnern zukünftig öffentlich entsorgt werden. In Siedlungsgebieten mit weniger als 200 Einwohnern ist eine öffentliche Abwasserentsorgung vorgesehen, wenn wasserwirtschaftliche Gründe dies erfordern. Das Land wird den Aufgabenträgern dafür mehr Geld zur Verfügung stellen. Zudem wurde der Zuschuss für einen Ersatzneubau einer 4 Einwohner-Kleinkläranlage seit August 2018 von 1500 Euro auf 2500 Euro erhöht.

[ nach oben ]


Thüringer Wassergesetz vom Landtag verabschiedet

Der Thüringer Landtag hat am 10. Mai 2019 das „Gesetz zur Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts“ verabschiedet. Das Gesetz sieht unter anderem folgendeÄnderungen vor:
Noch immer weisen 80 Prozent der Thüringer Gewässer wegen Überdüngung zu hohe Nährstoffbelastungen auf. Damit weniger Düngemittel und Pestizide in die Gewässer gelangen, sollen sie durch Gewässerrandstreifen besser geschützt werden. Bundesweit einmalig ist das neue Optionsmodell für Gewässerrandstreifen, das außerorts Gewässerschutz und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert. Der Landwirt kann zukünftig wählen, ob er 5 Meter am Gewässer dauerhaft begrünt oder einen mindestens 10-Meter- Streifen zwar als Ackerland nutzt, aber dort auf jeglichen Chemie- Einsatz verzichtet.

Mit 20 neuen Gewässerunterhaltungsverbänden soll, wie es in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt seit über 25 Jahren der Fall ist, das nötige Fachwissen für alle Fragen um die Gewässerunterhaltung und den Hochwasserschutz aufgebaut werden. Bundesweit einmalig ist, dass die Kosten der Gewässerunterhaltung vollständig aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Ab 2020 stehen dafür voraussichtlich 15,5 Millionen Euro pro Jahr zur Finanzierung der Verbände zur Verfügung.

Bislang sind nur rund 80 Prozent der Thüringer Haushalte an eine zentrale Kläranlage angeschlossen. In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 stellt das Thüringer Umweltministerium insgesamt zusätzlich rund 30 Millionen Euro für die Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung bereit. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum sollen mit dem neuen Gesetz vom Anschluss an zentrale Kläranlagen profitieren. Zukünftig sollen Abwässer aus Orten mit mehr als 200 Einwohnern durch die Abwasserzweckverbände zentral entsorgt werden.
Wegen der derzeit nicht absehbaren Risiken des Frackings für Menschen und Umwelt verhindern die Regelungen im Gesetzentwurf die im Bundesgesetz vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden.
Neu geregelt wird auch der Umgang mit den 59 sogenannten herrenlosen Speichern in Thüringen. Diese sind vor 1990 entstanden und dienen überwiegend dem Bewässern von Ackerflächen. Der bauliche Zustand vieler Speicher ist mangelhaft. Hinzu kommen Sicherheitsrisiken, wenn die Wasserreservoirs große Starkregen-Mengen aufnehmen müssen. Zukünftig wird die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) Sanierung oder Abbruch der Speicher übernehmen. Zudem wird es faire Übernahmeangebote Übernahmeangebote an Kommunen oder Dritte wie Landwirte oder Anglerverbände geben. Sie können einen Speicher bei Interesse selbst übernehmen und bewirtschaften. Die übrigen Speicher werden durch die TFW Schritt für Schritt zurückgebaut.

[ nach oben ]


Thüringer Umweltpreis 2019 ausgeschrieben

Bis Ende Mai 2019 können sich Thüringerinnen und Thüringer als Einzelpersonen oder in Gruppen für den Thüringer Umweltpreis 2019 bewerben. Die Preise sind insgesamt mit 10 000 Euro dotiert, der Hauptpreis beträgt mindestens 5000 Euro. Aufgerufen sind Einzelpersonen oder Personengruppen, Unternehmen, Vereine und Verbände, Bürgerinitiativen, Kommunen und kommunale Partnerschaften aus Thüringen. Die Beiträge der Bewerberinnen und Bewerber sollen dem Klimaschutz, dem Naturschutz, der Ressourceneffizienz, ökologischen Verbesserungen oder dem Naturschutz dienen. Auch künstlerische oder journalistische Arbeiten können eingereicht werden. Die Verleihung der Preise findet am 28. August 2019 im Klima-Pavillon in Jena durch Umweltministerin Anja Siegesmund statt.

www.thueringer-umweltpreis.de

[ nach oben ]


Entwurf für novelliertes Vergabegesetz vorgelegt – soziale und ökologische Belange gestärkt

Das Kabinett hat im Januar 2019 im zweiten Durchgang den Entwurf des Wirtschaftsministeriums für die Novelle des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) beschlossen. Es soll unter anderem soziale und ökologische Belange stärken. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet und soll noch vor der Sommerpause 2019 verabschiedet werden.

Durch die stärkere Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange sollen keine zusätzlichen, unüberwindbaren Hürden für die mittelständische Thüringer Wirtschaft entstehen. Soziale und ökologische Kriterien, die für den Auftragsgegenstand entscheidend sind, können nach wie vor fakultativ durch den Auftraggeber festgelegt werden. Allerdings sollen ökologische und soziale Kriterien zukünftig ausschlaggebend sein, wenn die öffentlichen Auftraggeber zwischen sonst gleichwertigen Angeboten entscheiden müssen. Diese bislang fakultative „Bonusregelung“ wird nunmehr obligatorisch und um weitere soziale und ökologische Aspekte (wie zum Beispiel den Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder schwerbehinderten Menschen sowie Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz) ergänzt. Die bisherige Regelung, nach der der Bieter bevorzugt wird, der mindestens 25 Mitarbeiter beschäftigt, entfällt zugunsten kleiner Unternehmen. Außerdem wird auf eine umweltverträgliche Beschaffung von Investitionsgütern unter Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips hingewirkt.

[ nach oben ]


Klärschlamm wird überwiegend landschaftsbaulich verwertet

Im Jahr 2017 wurden rund 38 105 Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) aus der biologischen Abwasserbehandlung von kommunalen Kläranlagen in Thüringen entsorgt. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren das knapp 3,5 Prozent weniger als im Jahr 2016 mit 39 496 Tonnen Klärschlamm. Der größte Teil des Klärschlamms (46,2 Prozent) wurde bei landschaftsbaulichen Maßnahmen, zum Beispiel bei der Rekultivierung oder Kompostierung, verwertet. Weitere 16,3 Prozent wurden in der Landwirtschaft, beispielsweise als Dünger, verwertet.
Mit 35 Prozent hat die thermische Entsorgung in Thüringen 2017 weiter an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2017 wurden 1635 Tonnen Klärschlamm mehr als im Jahr zuvor mitverbrannt. Bundesweit wurden im Jahr 2017 rund 70 Prozent des angelieferten Klärschlamms in Verbrennungsanlagen thermisch entsorgt.

[ nach oben ]


94,9 Prozent der Einwohner an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen

In Thüringen waren im Jahr 2016 rund 2 050 100 Einwohner an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Der Anschlussgrad der Einwohner an die öffentliche Kanalisation stieg von 93,5 Prozent 2013 auf 94,9 Prozent 2016, darunter an Abwasserbehandlungsanlagen von 75,8 Prozent auf 78,8 Prozent. Das öffentliche Kanalnetz in Thüringen hatte 2016 eine Gesamtlänge von 16 300 km. Damit hat sich die Länge des Kanalnetzes seit 1991 mehr als verdoppelt. Rein statistisch gesehen, kommen auf jeden angeschlossenen Einwohner rund 8 m Kanal. Die Entwässerung erfolgte überwiegend im Mischsystem mit 9566 km.

Der überwiegende Anteil der Kanäle ist an Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen. In 529 Kläranlagen wurden im Jahr 2016 etwas mehr als 169 Millionen m³ Abwasser geklärt, darunter 103,7 Millionen m³ Schmutzwasser sowie 39,2 Millionen m³ Fremdwasser. 501 Kläranlagen verfügten über eine biologische Behandlung.
Die Menge von unbehandeltem Schmutzwasser aus Haushalten und Gewerbe, die über öffentliche Kanäle direkt in ein Oberflächengewässer bzw. in den Untergrund eingeleitet wurde, betrug im Berichtszeitraum rund 11 Millionen m³. Darin enthalten ist eventuell auftretendes Fremdwasser.

Im Jahr 2016 gab es landesweit 1952 Regenentlastungsanlagen, die nach starken Regenfällen Abschwemmungen von befestigten Flächen zurückhalten und nach und nach an Kläranlagen abgeben. Das Beckenvolumen der Regenklär-, Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken betrug 1 014 500 m³.

[ nach oben ]


Land fördert Energieeinsparung bei Kläranlagen

Umweltministerin Siegesmund und Infrastrukturministerin Keller rufen zur Teilnahme am EFRE-Wettbewerb auf
Die Erzeugung erneuerbarer Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz in Kläranlagen können in Thüringen künftig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden. „Unter dem Stichwort ‚effiziente Stadt‘ wollen wir mit Hilfe der europäischen Fördergelder den energetischen Stadt- und Ortsumbau forcieren, um die CO2-Emissionen zu reduzieren und so dem Klimawandel Rechnung zu tragen“, erläuterte Infrastrukturministerin Birgit Keller die Förderphilosophie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Dazu gibt es Übereinstimmung mit dem Umwelt- und Energieministerium: „Kläranlagen sind oftmals die größten Energieverbraucher einer Kommune. Deshalb bieten sich hier erhebliche und häufig noch nicht genutzte Möglich-keiten für Energieeinsparungen“, ergänzte Umweltministerin Anja Siegesmund.

Mit der EFRE-Förderung kann eine Vielzahl von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien in Kläranlagen unterstützt werden. Diese Investitionen führen zur Minimierung des Energieverbrauchs, dienen so der Reduzierung des Ausstoßes von klimaschädlichem CO2 und führen aufgrund des reduzierten Fremdenergiebezugs vom Stromversorger auch zu geringeren Betriebskosten der Kläranlage. „Damit leisten die Gemeinden und Abwasserverbände einen Beitrag zum Klimaschutz und verringern gleichzeitig die Gebühren für die Abwasserentsorgung. So hat jeder etwas davon, Bürger und Unternehmen“, betonte die Umweltministerin.
„Die Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit europäischen Finanzmitteln hat in den vergangenen Jahren viele positive Entwicklungen angestoßen. Mit 232 Millionen Euro steht dem Freistaat hierfür in der aktuellen Förderperiode 2014 – 2020 auch im Vergleich zu anderen Bundesländern mehr Geld für kommunale Projekte zur Verfügung als früher. Speziell für den neuen Förderschwerpunkt ‚Energetische Stadt- und Gebäudesanierung‘ sind davon 80 Millionen Euro vorgesehen“, sagte Infrastrukturministerin Birgit Keller.

Um eine Förderung zu erhalten, sind die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung (Gemeinden, Abwasserverbände) eingeladen, sich an dem Wettbewerb des TMIL zu beteiligen. In diesem Wettbewerb geht es darum, die besten Strategien für eine nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung auszuwählen, um später daraus abgeleitete Projekte bei der Realisierung zu unterstützen. Das TMIL hat hierzu den Wettbewerbsaufruf „Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung“ an die Zentralen Orte Thüringens gerichtet. Als Wettbewerbsbeiträge gefordert sind Integrierte kommunale Strategien (IKS). Die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserentsorgung sollen sich zusammen mit dem jeweiligen Zentralen Ort und auf der Grundlage einer gemeinsamen IKS am Wettbewerb beteiligen. Wo eine gemeinsame Bewerbung aus guten Gründen nicht möglich ist, kann im Ausnahmefall auch ein eigenständiger Wettbewerbsbeitrag durch den kommunalen Aufgabenträger der Abwasserentsorgung selbst erstellt werden.
Die Wettbewerbsbeiträge können bis zum 30. Juni 2015 beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eingereicht werden. Im Anschluss werden die Beiträge geprüft und das Ergebnis bis zum 30. September 2015 mitgeteilt.

Hintergrund
Aus der Studie „Energieverbrauch und Energieerzeugung in Thüringer Kläranlagen“ (zur Studie) ist bekannt, dass Kläranlagen oftmals innerhalb einer Kommune die größten Energieverbraucher sind und hohe Energieeinsparpotentiale von bis zu 17 % des Gesamtverbrauchs an elektrischer Energie aufweisen. Jährlich könnte so eine Strommenge von bis zu 14.500 MWh eingespart werden. Das TMUEN hat deshalb in einem Informationsbrief an die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung über die Möglichkeit der neuen Förderung informiert.

In der EFRE-Förderperiode 2014-2020 stehen insgesamt 232 Millionen Euro EU-Mittel für die Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung in Thüringen bereit. Mit der energetischen Stadt- und Gebäudesanierung ist ein zusätzlicher Förderschwerpunkt neu hinzugekommen. Das Operationelle Programm des Landes für den Einsatz von EFRE-Mitteln enthält hierzu als spezifisches Ziel die Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Ener-gien im Bereich der öffentlichen Hand. Hierfür sind zur Unterstützung kommunaler Projekte zusammen 80 Mio. Euro Fördergelder vorgesehen und zwar 30 Mio. Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden und Infrastrukturen sowie 50 Mio. Euro zur Förderung der energetischen Quartiersentwicklung.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie auch unter: www.thueringen.de/th9/tmil/bau/sw/staedtebau/efre/index.aspx

[ nach oben ]


Neue Förderrichtlinie für Gemeinden und Zweckverbände

In Thüringen sind zwei weitere Richtlinien zur Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung in Kraft getreten (Thüringer Staatsanzeiger, Nr.3812018 vom 17.September 2018).Nachdem bereits Mitte August die Förderung für Kleinkläranlagen erhöht wurde, erhalten jetzt die Gemeinden und Zweckverbände mehr Geld, um in die öffentliche Abwasserentsorgung zu investieren.
Das Umweltministerium stellt den Gemeinden und Zweckverbänden für 2018/2019 bis zu 24 Millionen Euro zusätzlich zu den bisher schon vorhandenen Fördertöpfen zur Verfügung. Damit das Geld auch schnell und zielgerichtet vor Ort ankommt, wurde eine bestehende Richtlinie angepasst und eine neu erlassen:
Änderung der Richtlinie „Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung“: Erhöhung der maximalen Förderbeträge für Kläranlagen, Pumpwerke und Mischwasserentlastungsanlagen sowie Wiedereinführung der Förderfähigkeit von Regenwasserkanälen.
Neue Förderrichtlinie „Förderung von ausgewählten Maßnahmen der Abwasserentsorgung“: Förderung von Investitionen, die zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie notwendig sind (Umsetzung des Landesprogramms Gewässerschutz 2016-2021), Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben für die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Kläranlagen mit 75 % sowie Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben für Überleitungssammler, Verbindungssammler und Pumpwerke mit 80 %.
Die beiden Richtlinien sind Teil des Abwasserpaktes, der zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Gemeinde-und Städtebund Thüringen geschlossen wurde. Die geänderte und die neue Förderrichtlinie sollen nach 2020 zusammengeführt werden.

[ nach oben ]


Entwurf für neues Vergabegesetz vorgelegt

Das Thüringer Kabinett hat den Entwurf des Wirtschaftsministeriums für ein neues Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) beschlossen. Es soll bürokratische Hürden senken, den Rechtsschutz für Bieter verbessern, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern, aber auch soziale und ökologische Belange stärken. Der Entwurf soll laut einer Mitteilung des Thüringer Wirtschaftsministeriums noch vor der Sommerpause 2019 verabschiedet werden.
Mit Blick auf die Vereinfachung des Verfahrens und Kosteneinsparungen wurde etwa das so genannte „Bestbieterprinzip“ eingeführt. Danach müssen Formblätter und Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz nur noch vom voraussichtlich erfolgreichen Bieter vorgelegt werden. Zudem müssen Bieter erforderliche Nachweise bei Folgeaufträgen desselben Auftraggebers innerhalb von zwölf Monaten nicht erneut einreichen. Vereinfacht wurde auch die Vergabe von Dienstleistungen, die zukünftig bis zu einem Auftragswert von 1000 Euro (bisher 500 Euro) direkt vergeben werden dürfen.
Ein zentraler Punkt sei etwa die Gewährleistung eines guten Lohnstandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns. Staatliche Aufträge sollen demnach nur dann vergeben werden, wenn ein Mindestlohn von 9,54 Euro gezahlt wird. Verpflichtend soll die Regelung jedoch nur für Landesaufträge und die Branchen sein, die keine allgemein verbindlichen Tarifverträge haben.
Das Gesetz soll nach acht Jahren erneut evaluiert werden. Die Evaluation des vergabespezifischen Mindestlohns erfolgt bereits nach vier Jahren. In Thüringen führen nach Abschätzung eines im Jahr 2016 vom Wirtschaftsministerium beauftragten Gutachtens rund 740 öffentliche Vergabestellen insgesamt mehr als 44 000 Vergabeverfahren mit einem Gesamtvolumen von gut 480 Millionen Euro durch.

[ nach oben ]


Neue Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Kraft

Ab dem 13.August 2018 ist eine neue Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Thüringen in Kraft getreten (Thüringer Staatsanzeiger, Nr.33/2018 vom 13.August 2018).Grundstückseigentümer erhalten jetzt einen höheren Zuschuss für den Ersatz-Neubau oder die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage.Im Wesentlichen geht es um folgende


Neuerungen:
Für den Ersatz-Neubau einer Kleinkläranlage für 4 Einwohner erhöht sich der Grundzuschuss von 1500 € auf 2500 € zuzüglich 250 € für jeden weiteren Einwohner (bisher 150 €).
Für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage für vier Einwohner erhöht sich der Grundzuschuss von 750 € auf 1250 € zuzüglich 125 € für jeden weiteren Einwohner (bisher 75 €).
Bei der Errichtung von privaten und öffentlichen Gruppenkleinkläranlagen, also Kleinkläranlagen für mehrere Grundstücke, gibt es für den Bau von Schmutzwasserkanälen, die im öffentlichen Raum liegen, einen Zuschuss von 250 € pro Meter.
Bei der Errichtung von rein öffentlichen Gruppenkleinkläranlagen, also Kleinkläranlagen der Abwasserzweckverbände bzw.eigenentsorgenden Gemeinden, wird der Zuschuss zusätzlich um 10 % erhöht.
Bei privaten Bauherren kann alternativ zu den Zuschüssen weiterhin ein zinsgünstiges Darlehen gewährt werden.

Die Förderung ist für die Grundstückseigentümer möglich, deren Grundstück nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes oder der eigenentsorgenden Gemeinde dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasserentsorgung angeschlossen werden soll.Anträge für die Förderung von Kleinkläranlagen sind ausschließlich an die Abwasserzweckverbände bzw.eigenentsorgenden Gemeinden zu richten.Die Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen ist Teil des Abwasserpaktes, der zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen geschlossen wurde.

[ nach oben ]


Neues Gesetz soll Thüringens Abwasserproblem klären

In Thüringen sind bundesweit die wenigsten Haushalte an eine Kläranlage angeschlossen. Das will Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) mit ihrem neuen Wassergesetz ändern.

Erfurt – Minister machen im Landtag üblicherweise nicht Parteipolitik, sondern geben sich staatstragend. Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) holzte bei der Landtagsdebatte am Donnerstag jedoch kräftig …mehr:

https://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Neues-Gesetz-soll-Thueringens-Abwasserproblem-klaeren;art83467,6145025

[ nach oben ]


Wassergesetz vom Kabinett beschlossen, Abwasserpakt geschlossen

Das Thüringer Kabinett hat am 15.Mai 2018 die Neufassung des Wassergesetzes verabschiedet und an den Landtag weitergeleitet.„Mit dem Gesetz wollen wir drei Probleme der Vergangenheit lösen.Wir wollen bessere Wasserqualität mit Gewässerrandstreifen, besseren Hochwasserschutz mit starken Verbänden und eine faire Kostenverteilung bei Abwasseranschlüssen auf dem Land“, so Umweltministerin Anja Siegesmund.
80 Prozent der Thüringer Gewässer weisen wegen Überdüngung zu hohe Nährstoffbelastungen auf.Verschlämmte Gewässersohlen, Sauerstoffmangel und lokale Fischsterben sind die Folge.Damit weniger Düngemittel und Pestizide in die Gewässer gelangen, sollen die Gewässerrandstreifen besser geschützt werden.Bundesweit einmalig ist das neue Optionsmodell für Gewässerrandstreifen, das außerorts Gewässerschutz und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert.Der Landwirt kann zukünftig wählen, ob er den gesamten 10-Meter-Streifen als Ackerland nutzt und künftig auf jeglichen Chemie-Einsatz verzichtet.Oder er entscheidet sich für die zweite Option: Die ersten fünf Meter am Gewässer werden dauerhaft begrünt, dann können die anderen fünf Meter ohne Einschränkung bewirtschaftet werden.
Die häufigen Hochwasser und Starkregen der vergangenen Jahre haben große Defizite in der Gewässerunterhaltung, besonders an kleineren Flüssen, sichtbar gemacht.Zukünftig wird die Pflege der Gewässer bei 20 neuen Gewässer-Unterhaltungsverbänden liegen.Alle Thüringer Gemeinden werden entsprechend ihrem Anteil am Flusseinzugsgebiet Mitglied im jeweiligen Verband.Das Land finanziert den Aufbau der Verbände über das kommunale Investitionspaket in den Jahren 2018 und 2019 mit zehn Millionen Euro.Zudem werden zukünftig Schlüsselzuweisungen von mehr als sieben Millionen Euro jährlich direkt an die Verbände gehen.
Das Gesetz wird durch den Abwasserpakt verstärkt, der ebenfalls am 15.Mai zwischen Umweltministerium und dem Thüringer Städte- und Gemeindebund geschlossen wurde.Insbesondere Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum sollen mit dem neuen Gesetz vom Anschluss an zentrale Kläranlagen profitieren.Zukünftig sollen Abwässer aus Orten mit mehr als 200 Einwohnern durch die Abwasserzweckverbände zentral entsorgt werden.Bislang sind nur rund 80 Prozent der Thüringer Haushalte an eine zentrale Kläranlage angeschlossen.Damit ist Thüringen bundesweit Schlusslicht.In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 stellt das Thüringer Umweltministerium insgesamt zusätzlich rund 30 Millionen Euro für die Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung bereit.
Wichtig für den Schutz des Grundwassers ist, so das Thüringer Umweltministerium in einer Pressemitteilung, auch beim Thema Fracking Klarheit zu schaffen.Wegen der derzeit nicht absehbaren Risiken dieser Technologie für Menschen und Umwelt verhinderten die Regelungen im Gesetzentwurf die im Bundesgesetz vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden und sicherten damit langfristig den Schutz der Trinkwasser-Ressourcen.
Neu geregelt wird auch der Umgang mit den 59 sogenannten herrenlosen Speichern in Thüringen.Diese kleinen Talsperren sind vor 1990 entstanden und dienen überwiegend dem Bewässern von Ackerflächen.Der bauliche Zustand vieler Speicher ist mangelhaft.Hinzu kommen Sicherheitsrisiken, wenn die Wasserreservoirs große Mengen an Starkregen aufnehmen müssen.Zukünftig wird die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) Sanierung oder Abbruch der Speicher übernehmen.Dabei bekennt sich das Land klar zum Erhalt der Speicher, an denen Landesinteresse besteht.Zudem wird es faire Übernahmeangebote an Kommunen oder Dritte wie Landwirte oder Anglerverbände geben.Sie können einen Speicher bei Interesse selbst übernehmen und bewirtschaften.Die übrigen Speicher werden durch die TFW Schritt für Schritt zurückgebaut.

http://bit.ly/Abwasserpakt

[ nach oben ]


Alles neu in Sachen Wasser? Wie Bürgerinnen und Bürger von der Modernisierung des Wassergesetzes profitieren

Das Umweltministerium hat eine umfassende Modernisierung des Wasserrechts vorgelegt. Gegenwärtig läuft die Anhörung zum Gesetzentwurf, in der das TMUEN mit allen relevanten Akteuren im Gespräch ist – mit Landwirten, mit Abwasserzweckverbänden und mit den Kommunen.

Was sind die Ziele?
• Gewässer vor hohen Gülle- und Pestizid-Einträgen schützen
• Besserer Hochwasserschutz
• Kosten senken für Bürgerinnen und Bürger in ländlichen Regionen, die bisher Kleinkläranlagen bauen und betreiben müssen.

Mehr als 80 Prozent der Thüringer Gewässer, hier die Steinach im Thüringer Schiefergebirge, sind in keinem guten ökologischen Zustand. Das neue Wasserrecht soll das verbessern, für sauberes Wasser in Thüringen.
Was bringt das Wassergesetz für die Thüringerinnen und Thüringer?

Bis zu 60.000 Menschen im ländlichen Raum könnten von der Neuregelung profitieren.
Kleinkläranlagen
Bislang sind ca. 90 Prozent der Gewässer im Freistaat nicht in einem ökologisch guten Zustand. Ein Grund dafür sind Abwassereinleitungen. Im Rahmen des Landesprogramms Gewässerschutz werden bis zum Jahr 2021 insgesamt 475 Abwassermaßnahmen im Freistaat umgesetzt. Damit wird der Eintrag von 70 Tonnen Phosphor jährlich in Thüringer Gewässer dauerhaft verhindert.
Um besonders im ländlichen Raum den Anschlussgrad weiter zu erhöhen, strebt Thüringen lokal angepasste Lösungen wie Gruppen- und Ortskläranlagen an. Dass dabei die finanziellen Lasten des Ausbaus vor Ort gerechter als bisher verteilt werden, ist ein Hauptanliegen bei der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes.
Der neue Gesetzentwurf enthält daher die Verpflichtung für Zweckverbände, öffentliche Kleinkläranlagen auf privaten Grundstücken zu bauen, wenn sie für größere Ortsteile oder Ortschaften die Entsorgung mit Kleinkläranlagen (KKAs) vorgesehen haben. Bislang gibt die Tendenz einiger Zweckverbände, vor allem in Ostthüringen, Privathaushalte in größerem Stil zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen zu verpflichten. Es ist eine unfaire Lastenteilung, wenn Bürgerinnen und Bürger tief in die eigene Tasche greifen müssen, wenn die zumutbare Möglichkeit be¬steht, öffentliche Abwasseranlagen zu errichten.

Was wollen wir erreichen?
Abwasserbeseitigung ist eine öffentliche Aufgabe. Bislang gab es die Tendenz einiger Zweckverbände, insbesondere in Ostthüringen, Bürgerinnen und Bürger in großem Stil zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen (KKA) zu verpflichten. Es ist nicht gerecht, die Abwasserbeseitigung hier den privaten Haushalten aufzubürden.
Dies betrifft vor allem Ortschaften und Ortsteile im ländlichen Raum, wo KKAs per Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehen sind. Diese Gerechtigkeitslücke wollen wir schließen und die Last solidarisch auf viele Schultern verteilen.

Wie wollen wir das Ziel erreichen?
Zukünftig sollen die Zweckverbände Kleinkläranlagen (KKA) als öffentliche Anlagen bauen und betreiben, mit Einverständnis des Eigentümers ggf. auch auf privatem Grund. Optional kann der Grundstückseigentümer weiter auf seine private KKA setzen, hier besteht Wahlrecht des Grundstückseigentümers.
Von der neuen Regelung könnten bis zu 60.000 Einwohner profitieren. Dies geht aus den Zahlen der Thüringer Zweckverbände hervor.

Steigen so nicht Gebühren und Beiträge?
Es ist nicht auszuschließen, dass Beiträge und Gebühren in den Zweckverbänden ggü. den bisherigen Kalkulationen steigen. Damit würden die Lasten von der großen Masse der Gebührenzahler solidarisch getragen, während Betroffene vor hohen Investitionskosten geschützt werden. Dies setzt die Bereitschaft aller Verbandsräte bzw. Bürgermeister voraus, deren Gemeinden bereits über eine öffentliche Entsorgung verfügen.

Sind öffentliche Anlagen auf privatem Grund nicht rechtlich problematisch?
Natürlich muss alles Notwendige vertraglich geregelt werden. Aber die KKA auf privatem Grund ist nicht das eigentliche Regelungsziel, sondern eine Lösungsform im Einzelfall und wird vorraussichtlich eine Ausnahme bleiben. Grundsätzliches Ziel ist vielmehr die öffentliche Abwasserbeseitigung auf öffentlichem Grund.
Viele Eigentümer werden einer öffentlichen Kleinkläranlage auf ihrem privaten Grundstück nicht zustimmen.
Dann hat der Zweckverband eine öffentliche Kläranlage auf öffentlichem Grund zu errichten und zu betreiben.

Die Zweckverbände werden versuchen, die Regelung zu unterlaufen.
Mit dem Wassergesetz kann nicht ausgeschlossen werden, dass von den Zweckverbänden auf Grundlage des Abgabenrechts eine zweite öffentliche Einrichtung, nur für Kleinklranlagen, gebildet wird. Das würde zu einer gemeinschaftlichen Finanzierung aller KKA führen, aber die übrigen Entgeltpflichtigen nicht zusätzlich belasten. Eine „Zweiklassengesellschaft“ würde hinsichtlich der Finanzierung erhalten bleiben, allerdings auch hier mit dem Vorteil, dass sich die Grundstückseigentümer nicht mehr um Bau und Betrieb der KKA kümmern müssten.

Es fehlt die Möglichkeit der Abweichung im Einzelfall.
Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Anhörungsphase und wird anschließend überarbeitet. In diesem Rahmen und auch im späteren parlamentarischen Verfahren sind Nachbesserungen am Gesetzentwurf möglich.

Gewässerrandstreifen: Schutz für Thüringer Flüsse und Seen
Ein Großteil der Thüringer Gewässer leidet unter dem Eintrag von Ackergiften und anderer Stoffe. Nicht alle sind so rein, wie die Salza-Quelle im Südharz. (Foto: Roland Obst)
Mehr als zwei Drittel der Thüringer Flüsse und Seen weisen zu hohe Nährstoffbelastungen aus. Die Folgen sind Sauerstoffmangel, verschlämmte Gewässersohlen und sogar lokale Fischsterben. Um unseren Gewässern wieder Luft zum Atmen zu geben, müssen wir den Eintrag von Düngemitteln und Pflanzenmitteln von gewässernahen Ackerflächen reduzieren. Dazu enthält der aktuelle Gesetzentwurf Regelungen für einen besseren Schutz der Gewässerrandstreifen. Damit werden die Düngemitteleinträge in unsere Gewässer deutlich reduziert.

Was wollen wir erreichen?
• Verbesserung des Gewässerschutzes
• Reduzierung der Stoffeinträge
o Die Gewässer in Thüringen sind immer noch stark mit Nährstoffen belastet.
o 70 % der Thüringer Oberflächengewässer weisen zu hohe Nährstoffkonzentrationen bei Phosphor auf und ca. 30 % der Grundwasserkörper verfehlen den guten chemischen Zustand wegen Nitrat.
• Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion.

Wie wollen wir das erreichen?
• Um den Eintrag von Nährstoffen und Schadstoffen zu reduzieren, sieht § 29 Abs. 1 ThürWG eine einheitliche Breite des Gewässerrandstreifens im Außenbereich von zehn Metern und im Innenbereich von fünf Metern an allen oberirdischen Gewässern vor.
• Das Aufbringen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in Gewässerrandstreifen von oberirdischen Gewässern ist hier grundsätzlich verboten. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen (Ackerland/Grünland) können unter Beachtung der Verbote weiter bewirtschaftet werden.
• Mit dieser Regelung werden die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umgesetzt.
• Darüber hinaus enthält § 29 ThürWG eine Option mit gleichwertigen Gewässerschutzzielen: Hierbei kann der 10 Meter breite Gewässerrandstreifen auf fünf Meter halbiert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
o wenn die ersten fünf Meter ganzjährig begrünt werden
(freiwillige Verpflichtung der Bewirtschafter) oder
o wenn die ersten fünf Meter am Gewässer vollständig mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind.
• Die zweiten fünf Meter des Gewässerrandstreifens können ackerbaulich weiter voll genutzt werden, d. h. der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemittel ist hier zulässig.
Es besteht eine weitere Möglichkeit in dem zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen Bäume zur kurzfristigen Nutzung (Kurzumtriebsplantage) anzupflanzen, die für die Gewässer ökologisch günstiger als der Ackerbau sind. Der zulässige Umbruch erfolgt nur in größeren Zyklen (mindestens 5 Jahre).
Warum wird von der Abweichung der Breite des Gewässerrandstreifens § 38 WHG in Thüringen Gebrauch gemacht?
Durch einen breiteren Gewässerrandstreifen bis zu zehn Meter werden stoffliche Einträge (Nährstoffe, Pflanzenschutzmittel und Feinsedimente) wirksam zurückgehalten.
Der diffuse Stoffeintrag in die Thüringer Gewässer muss aufgrund der zu hohen Nähstoffbelastung deutlich reduziert werden. Ca. 70 % der Thüringer Oberflächengewässer weisen zu hohe Nährstoffkonzentrationen bei Phosphor auf und ca.30 % der Grundwasserkörper verfehlen den guten chemischen Zustand wegen Nitrat.
Nach einer Studie des Forschungszentrums Jülich und Thünen Institutes werden 50 % des Phophors über Erosion (Landwirtschaft) und 50 % über Abwasser eingetragen. Beim Stickstoff liegt der Anteil bei 90 % der diffusen Eintragspfade (Landwirtschaft) und nur 10 % bei den Punktquellen (Abwasser).
Auch andere BL (wie z. B. BW, SN, NW, ST) haben einen Gewässerrandstreifen von zehn Metern.

Werden durch das Optionsmodell (Verringerung des Gewässerrandstreifens von 10 Meter auf 5 Meter) die gleichen Gewässerschutzziele erreicht?
Das Optionsmodell für die Gewässerrandstreifen ist ökologisch mindestens gleichwertig gegenüber der regulären Neuregelung, da durch den bewachsenen Grünstreifen eine deutliche Reduzierung der Erosion ins Gewässer erzielt wird. Die betroffene Ackerfläche von ca. 4.000 Hektar könnte damit bis auf die Hälfte reduziert werden. Mit der Anrechnung von dauerhaft begrünten Flächen des Gewässerrandstreifens im Greening ist sogar ein Win-Win-Effekt möglich.
Wie hoch ist der Anteil der landwirtschaftlichen Flächen in den Gewässerrandstreifen?
Es wird eingeschätzt, dass ca. 10.000 ha (davon 4.000 ha Ackerland und 6.000 ha Grünland) landwirtschaftliche Nutzfläche von dem 10 Meter Gewässerrandstreifen betroffen sind. Bei Anwendung der Optionsregelung reduziert sich diese Ackerfläche um bis zu 50 Prozent.

Gilt das auch für Gräben?
Die Regelungen nach ThürWG gelten sowohl für Gewässer 1.Ordnung und Gewässer 2. Ordnung. Gewässer von untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung wie Straßengäben, Be- und Entwässerungsgräben sind hiervon nicht betroffen. Es ist vorgesehenen, eine Broschüre als Vollzugshilfe zur Festlegung und Überprüfung des Gewässerrandstreifens mit dem In-Kraft-Treten des ThürWG zu veröffentlichen.

Wer kontrolliert den Gewässerrandstreifen?

http://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/neues/101881/index.aspx

[ nach oben ]


Klärschlamm 2016 überwiegend im Landschaftsbau verwertet

Jahr 2016 wurden rund 39.496 Tonnen Klärschlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung von kommunalen Kläranlagen in Thüringen entsorgt. Laut Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren das knapp 3,4 Prozent weniger als im Jahr 2015 mit 40.902 Tonnen Klärschlamm. Mehr:

http://recyclingportal.eu/Archive/37566

[ nach oben ]


Umweltministerin Siegesmund legt Reform des Thüringer Wasserrechts vor

Novelle des Wassergesetzes: Für saubere Gewässer, besseren Hochwasserschutz und Gerechtigkeit bei der Abwasserentsorgung
Die Thüringer Landesregierung hat heute die Novelle des Thüringer Wassergesetzes beraten. Der Entwurf steckt den gesetzlichen Rahmen neu ab für saubere Gewässer, flächendeckende Abwasserreinigung und besseren Hochwasserschutz. Das Thüringer Wasserrecht wird damit das erste Mal seit 1994 grundlegend reformiert. Dem sogenannten ersten Kabinettsdurchgang folgt jetzt die Verbändeanhörung. Und das sind die Änderungen im Einzelnen:

Gewässerschutz
80 Prozent der Thüringer Gewässer weisen wegen Überdüngung zu hohe Nährstoffbelastungen auf – verschlämmte Gewässersohlen und lokale Fischsterben sind die Folge.
Damit weniger Düngemittel und Pestizide in die Gewässer gelangen, sollen die Gewässerrandstreifen besser geschützt werden. An allen oberirdischen Gewässern wird ein 10 Meter breiter Schutzstreifen eingeführt. In Ortslagen soll der Randstreifen fünf Meter breit sein.
„Wir alle brauchen sauberes Wasser für unsere Gesundheit, unsere Umwelt und Artenvielfalt in Thüringen. Zu wenige Gewässer sind wirklich ökologisch intakt. Hier müssen wir umsteuern“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund.
Bundesweit einmalig ist das neue Optionsmodell, das Gewässerschutz und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert. Der Landwirt kann auch wählen, ob er den gesamten 10-Meter-Streifen als Ackerland nutzt und künftig auf jeglichen Chemie-Einsatz verzichtet. Oder ob er die ersten 5 Meter dauerhaft begrünt und dafür die anderen 5 Meter ohne Einschränkung bewirtschaftet.

Hochwasserschutz
Die häufigen Hochwasser und Starkregen der vergangenen Jahre haben große Defizite in der Gewässerunterhaltung, besonders an kleineren Flüssen, sichtbar gemacht.
„Das Hochwasser der letzten Jahre konnte nur schlecht abfließen. Wenn wir hier anders planen, kann das Ausmaß der Schäden deutlich kleiner ausfallen“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund.
Zukünftig soll die Pflege der Gewässer bei 13 neuen Gewässer-Unterhaltungsverbänden liegen. Alle Thüringer Gemeinden werden entsprechend ihres Anteils am Flusseinzugsgebiet Mitglied im jeweiligen Verband. Hier werden Fachplaner und Flussarbeiter die kleinen und mittleren Gewässer für starken Hochwasser- und Gewässerschutz pflegen. Damit hört der Hochwasserschutz nicht mehr an der Gemeindegrenze auf. Das Land finanziert den Aufbau der Verbände über das kommunale Investitionspaket in den Jahren 2018 und 2019 mit 10 Mio. Euro. Zudem werden zukünftig Schlüsselzuweisungen von mehr als 7 Mio. EUR jährlich direkt an die Verbände gehen.

Abwasserentsorgung: Gerechtigkeitslücke schließen
Eine vollkommen neue und bürgerfreundliche Lösung plant das Umweltministerium bei der Abwasserbehandlung im ländlichen Raum. Zukünftig sollen die Abwasserzweckverbände mit Einverständnis des Eigentümers öffentliche Kleinkläranlagen auf Privatgrund bauen und betreiben. Dies betrifft vor allem Ortschaften und Ortsteile im ländlichen Raum, wo Kleinkläranlagen per Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehen sind. Optional kann der Grundstückseigentümer weiter auf seine private Kleinkläranlage setzen.
„Abwasserbeseitigung ist eine öffentliche Aufgabe. Bislang gab es die Tendenz einiger Zweckverbände, Bürgerinnen und Bürger in großem Stil zum Bau und Betrieb eigener Kläranlagen zu verpflichten. Es ist nicht gerecht, dies den Privaten aufzubürden. Diese Gerechtigkeitslücke wollen wir schließen und die Aufgabe solidarisch auf viele Schultern verteilen“, so die Ministerin bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.
Von der neuen Regelung könnten bis zu 60.200 Einwohner profitieren. Dies geht aus den Zahlen der Thüringer Zweckverbände hervor.

Fracking
Wichtig für den Schutz des Grundwassers ist, auch beim Thema Fracking Klarheit zu schaffen: Fracking wird es in Thüringen nicht geben.
Dazu enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die deutlich über die Bestimmungen im Bundesrecht hinausgehen. Sie verhindern die dort vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden und sichern damit langfristig den Schutz der Trinkwasser-Ressourcen.

Herrenlose Speicher
Neu geregelt wird auch der Umgang mit den 59 sog. herrenlosen Speichern in Thüringen. Diese kleinen Talsperren sind vor 1990 entstanden und dienen überwiegend dem Bewässern von Ackerflächen. Der bauliche Zustand vieler Speicher ist mangelhaft. Hinzu kommen Sicherheitsrisiken, wenn die Wasserreservoirs große Starkregen-Mengen aufnehmen müssen.

Zukünftig wird die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) Sanierung oder Abbruch der Speicher übernehmen. Dabei bekennt sich das Land klar zum Erhalt der Speicher, an denen Landesinteresse besteht. Zudem wird es faire Übernahmeangebote an Kommunen oder Dritte wie Landwirte oder Anglerverbände geben. Sie können einen Speicher bei Interesse selbst übernehmen und bewirtschaften. Die übrigen Speicher werden durch die TFW Schritt für Schritt zurückgebaut.

Der heute vorgelegte Thüringer Gesetzentwurf berücksichtigt schon jetzt die Regelungen des neuen Hochwasserschutzgesetzes II des Bundes, das am 5. Januar 2018 in Kraft tritt. Er enthält die dann notwendigen Anpassungen, um den Hochwasserschutz in Thüringen weiter zu verbessern.
Im Fokus steht ein besserer Schutz der Überschwemmungsgebiete, u.a. durch ein grundsätzliches Verbot für Heizölanlagen im Überschwemmungsgebiet sowie Nachrüstungsfristen für bestehende Anlagen.
Mit der heutigen Kabinettsentscheidung ist Thüringen einen ersten Schritt gegangen auf dem Weg zu einem Paradigmenwechsel im Wasserrecht, gerade mit Blick auf die neuen Regeln im Abwasserbereich.
„Ich bin optimistisch, dass wir in der anstehenden Verbändeanhörung zu einer guten Lösung kommen. Wir wollen die Menschen beteiligen und die beste Lösung gemeinsam diskutieren – auf geht‘s“, so die Ministerin abschließend. Das große Ziel bleibt die gerechte Verteilung der Lasten innerhalb der Solidargemeinschaft, ein besserer Hochwasserschutz und sauberes Wasser in Thüringer Flüssen und Seen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Thüringer Wassergesetz:
http://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/neues/100842/index.aspx

[ nach oben ]


Siegesmund: Weiterer Schritt auf dem Weg zu umweltfreundlicher Abwasserentsorgung im ländlichen Raum

Land fördert zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Günstedt mit 326.000 Euro
Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Günstedt (Landkreis Sömmerda) kann zukünftig nahezu vollständig in der Kläranlage Weißensee erfolgen. Zur Umsetzung der hierfür notwendigen Baumaßnahmen übergab Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund heute einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 326.000 Euro an den Abwasserzweckverband „Finne“. Derzeit erfolgt die Abwasserbeseitigung des Ortes Günstedt noch teilweise durch Kleinkläranlagen, die nicht den Anforderungen an eine moderne und umweltfreundliche Abwasserentsorgung entsprechen.

„Eine umweltfreundliche Abwasserentsorgung ist Grundlage für saubere Gewässer und gesundes Trinkwasser. Wir wollen den Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen weiter erhöhen, Thüringen hat hier Nachholbedarf. Das sorgt nicht zuletzt für eine solidarische Verteilung der Abwassergebühren im ländlichen Raum“, sagte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund heute in Sömmerda. Die Ministerin verwies darauf, dass das Land Thüringen allein in den vergangenen beiden Jahren den Ausbau der öffentlichen Abwasserbehandlung mit rund 33,9 Millionen Euro unterstützt hat.

Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben in Günstedt belaufen sich auf 789.000 Euro. Durch den Bau von Schmutzwasserkanälen, den erforderlichen Hausanschlüssen sowie dem Bau eines Pumpwerkes kann das Abwasser von 178 weiteren Anwohnerinnen und Anwohnern in Günstedt nach Abschluss der Bauarbeiten in der Kläranlage Weißensee nach dem Stand der Technik behandelt werden. Mit dem ebenfalls durch das Land Thüringen geförderten ersten Bauabschnitt wurden bereits ein Abwasserpumpwerk und eine Abwasserdruckleitung von Günstedt zur Kläranlage Weißensee gebaut. Der geplante Anschluss der Gemeinde Günstedt an die Kläranlage Weißensee ist sowohl Bestandteil des Maßnahmenprogramms des Thüringer Umweltministeriums zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie des Abwasserbeseitigungskonzepts des Abwasserzweckverbandes „Finne“.

Hintergrund:
Laut dem aktuellen Lagebericht zur Abwasserbeseitigung werden In Thüringen 79 Prozent des Abwassers der Bevölkerung in kommunalen Kläranlagen behandelt. Damit liegt Thüringen noch immer unter dem bundesweiten Durchschnitt von rund 96 Prozent. Der vollständige Lagebericht ist abrufbar unter: http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1721.pdf
Mit der Richtlinie für die Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung unterstützt das Thüringer Umweltministerium die Errichtung und Erweiterung von Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung. Seit 1990 hat das Thüringer Umweltministerium den Abwasserzweckverbänden und eigenentsorgenden Gemeinden für die Errichtung der abwassertechnischen Infrastruktur ca. 1,6 Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt. Auch mit dem Landesprogramm Gewässerschutz 2016 – 2021 werden bis zum Jahr 2021 ca. 2.500 Projekte zur Verbesserung der Gewässerqualität in Thüringen umgesetzt, darunter 475 Maßnahmen zur Abwasserbehandlung und dem Anschluss an die kommunale Abwasserentsorgung. Mit diesen Maßnahmen sollen rund 95.000 Einwohner/-innen neu an zentrale Kläranlagen angeschlossen werden.

http://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/99928/index.aspx

[ nach oben ]


Renaturierung der Gera-Aue im Erfurter Norden abgeschlossen

Siegesmund: Natürliche Flusslandschaft im urbanen Raum – ein Gewinn für Mensch und Umwelt
Umweltministerin Anja Siegesmund hat heute die renaturierte Fluss-Schleife der Gera-Aue in Erfurt-Gispersleben offiziell eingeweiht. Damit ist eines der größten Projekte im Landesprogramm Gewässerschutz abgeschlossen.
„Wir wollen unseren Flüssen wieder mehr Raum geben. Davon profitieren Mensch und Umwelt gleichermaßen. Wir verbessern zum einen den Hochwasserschutz, in dem wir Überflutungsflächen schaffen. Zum anderen finden Tier- und Pflanzenarten neue Lebensräume, unsere Flusslandschaften erhalten wieder ihren natürlichen Charakter. Die Gera-Aue zeigt, wie naturnahe Flussgestaltung in der Stadt zu einem Gewinn für alle wird“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund heute in Erfurt.

Das Land investierte 4 Mio. Euro in die Fluss-Schleife, insgesamt flossen 6 Mio. EUR in die Umgestaltung der Geraaue zwischen Nordpark und Gispersleben. Durch die Verlegung des Flusses entstand ein einzigartiger Naturraum, der die Gera-Aue in vielerlei Hinsicht bereichert. Der Fluss mäandert nun in einem naturnahen und lebendigen Bett durch ein neu entstandenes Naherholungsziel der Erfurterinnen und Erfurter.

Wo früher ein Wehr eine Barriere für Fische und andere Wasserlebewesen bildete, überwindet nun eine Sohlgleite den Höhenunterschied im Gewässer und ermöglicht so eine bessere Vernetzung der Gewässerstrecken. Auf dem ehemaligen Kraftwerksgelände entstand in 1,5-jähriger Bauzeit eine Schleife, von der Mensch und Umwelt dreifach profitieren.

Dem Fluss steht im Hochwasserfall deutlich mehr Raum zur Verfügung, um gefahrlos über die Ufer zu treten. Am und im Wasser lebende Tier- und Pflanzenarten finden neue Lebensräume, weil unüberwindbare Barrieren entfielen. Zum dritten erhält die Geraaue ein reizvolles Erholungsgebiet, in dem der Fluss durch das großzügige Abflachen der Uferbereiche wieder unmittelbar erreich- und erlebbar ist. An den Ufern entstand ein gewässernahes Kleinod mit auentypischen Ufergehölzen.

Alle Maßnahmen sind Bestandteil des Gesamtprojektes zur Umgestaltung der Gera auf einer Länge von 4,5 Kilometern zwischen dem Erfurter Nordpark und dem Stadtteil Gispersleben.

Hintergrund
Das Projekt ist Teil des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz, das insgesamt ca. 2500 Einzelmaßnahmen und ein Volumen von 210 Mio. Euro bis 2021 umfasst.
Neben der Schaffung vielgestaltiger Ufer und einer gut strukturierten Gewässersohle soll vor allem die Durchgängigkeit der Thüringer Fließgewässer für Wanderfische wieder hergestellt werden. Viele Gewässer Thüringens haben hier deutliche Defizite.

Dazu werden etwa 1.060 Kilometer Fließgewässer in ihrer Struktur verbessert und ca. 950 km durch Fischtreppen oder den Rückbau von Wehren für Fische durchgängig gestaltet.

Eckpunkte des Landesprogramms Gewässerschutz:

Gewässerstruktur / Durchgängigkeit

Insgesamt sind ca. 1.300 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und ca. 230 Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur enthalten. Damit werden insgesamt 950 Kilometer Fließgewässer durchgängig gestaltet und auf 1.060 Kilometern der Fließgewässer in Thüringen wird die Gewässerstruktur verbessert („renaturiert“). Für diese Maßnahmen sind rund 66 Mio. Euro an Landesmitteln vorgesehen.

Abwasser
475 Abwassermaßnahmen sind bis Ende 2021 geplant. Dies umfasst die Erweiterung vieler Kläranlagen um eine Phosphorelemination und den Anschluss weiterer Gebiete an zentrale Kläranlagen. Mit den Abwassermaßnahmen wird der Eintrag von ca. 70 Tonnen Phosphor pro Jahr in die Gewässer dauerhaft verhindert. Rund 95.000 Einwohner werden neu an Kläranlagen angeschlossen, das Land setzt rund 102 Mio. Euro dafür ein.

Landwirtschaft
Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen in den am höchsten nährstoffbelasteten Gebieten, dafür stehen bis 2021 insgesamt ca. 32 Mio. Euro zur Verfügung.

http://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/100408/index.aspx

[ nach oben ]


Siegesmund: Biologische Kleinkläranlagen leisten Beitrag für saubere Gewässer

Förderung von Kleinkläranlagen wird auch 2016 fortgeführt
Die Förderung von Investitionen in biologische Kleinkläranlagen wird auch im Jahr 2016 fortgeführt. Dies teilte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund heute in Erfurt mit. Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde überarbeitet und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. „Sauberes Wasser ist ein kostbares Gut. Unzureichend gesäuberte Abwässer belasten nicht nur unsere Flüsse und Seen, sondern stellen auch ein Gesundheitsrisiko dar. Deshalb unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger auch in den kommenden Jahren dabei, die Abwassereinigung durch den Ersatzneubau oder die Sanierung von Kleinkläranlagen zu verbessern“, sagte Siegesmund. Mit der Fortsetzung der Förderung sollen für den Ersatzneubau oder die Sanierung von Kleinkläranlagen im Jahr 2016 rund 3,6 Millionen Euro und im Jahr 2017 3,9 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Neu ist die Förderung von Gruppenlösungen, mit denen der Bau privater Kleinkläranlagen für mehrere Grundstücke möglich ist. Gefördert werden wie bisher der Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Abwasserreinigung für Grundstücke, die dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden sollen. So kann zum Beispiel ein Vierpersonenhaushalt einen Zuschuss von 1.500 Euro für einen modernen Ersatzneubau einer Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik erhalten. Um Investitionen zu erleichtern, können sich private Bauherren für Einzelkleinkläranlagen auch ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Zinssatz von 1,99 Prozent sichern.
Anträge sind wie bisher bei den örtlichen Abwasser¬zweckverbänden sowie für die Abwasserentsorgung zuständigen Städten und Gemeinden zu stellen. Die Antragsformulare werden auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter http://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Kleinklaeranlagen-KKA-im-Freistaat-Thueringen bereitgestellt, können jedoch auch direkt von den kommunalen Aufgabenträgern bezogen werden.

Hintergrund
Die bisherige „Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen“ tritt zum 31. Dezember 2015 außer Kraft. Nach der seit 2013 bestehenden Förderrichtlinie konnten allein im Jahr 2015 rund 1.100 Vorhaben mit einem Zuschuss von ca. 2,2 Millionen Euro gefördert werden.
Ab 1. Januar 2016 gilt die überarbeitete Förderrichtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen. Die Richtlinie ist abrufbar unter https://www.thueringen.de/mam/th8/tmlfun/umwelt/wasser/abwasserentsorgung/fr_kleinklaeranlagen_2016.pdf

[ nach oben ]


Anschlussgrad in Thüringen steigt auf 93,5 Prozent

In Thüringen hat sich der Anschlussgrad an das öffentliche Kanalnetz noch einmal leicht erhöht. Nach den aktuellen Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik waren 2013 93,5 Prozent der Thüringer an das Kanalnetz angeschlossen, ein Plus von 1,3 Prozentpunkten gegenüber 2010. Der Anschlussgrad an Abwasserbehandlungsanlagen erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 72,8 Prozent auf 75,8 Prozent. Das öffentliche Kanalnetz hat in Thüringen 2013 eine Gesamtlänge von ca. 15 900 km erreicht. Damit hat sich die Länge des Kanalnetzes seit 1991 mehr als verdoppelt. Rein statistisch gesehen, kommen auf jeden angeschlossenen Einwohner rund 8 m Kanal. Die Entwässerung erfolgte überwiegend im Mischsystem mit 9609 km. Die Abwasserbehandlung erfolgt in Thüringen in 573 Kläranlagen. 2013 wurden in diesen Anlagen etwas mehr als 206 Millionen m³ Abwasser geklärt, darunter 115,9 Millionen m³ Schmutzwasser sowie 50,1 Millionen m³ Fremdwasser. 543 Kläranlagen der 573 Kläranlagen verfügten über eine biologische Reinigungsstufe.

[ nach oben ]


Stromerzeugung in Thüringer Kläranlagen leicht angestiegen

Das auf Thüringer Kläranlagen entstehende Klärgas wird bisher nur in 14 von circa 600 Anlagen energetisch genutzt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 2014 bei der Klärschlammbehandlung in Thüringen 12,5 Millionen Kubikmeter Rohgas gewonnen. Nahezu die gesamte Menge des zum Klärgas aufbereiteten Rohgases wurde in Stromerzeugungsanlagen sowie zu reinen Heiz und/oder Antriebszwecken genutzt. Allein zur Stromerzeugung wurden 11,3 Millionen Kubikmeter Gas verbraucht. Mit dieser Menge konnten 22 776 Megawattstunden Strom erzeugt werden, die fast ausschließlich zur Deckung des betrieblichen Strombedarfs genutzt werden. Gegenüber der Kläranlagenbefragung von vor zehn Jahren wurden 52,2 Prozent mehr Strom erzeugt. Rein rechnerisch könnten mit der im Jahr 2014 erzeugten Menge ca. 8670 Haushalte in Thüringen ein Jahr lang mit
Strom versorgt werden.

[ nach oben ]


Klärgasverstromung nimmt in Thüringen stetig zu

Die Stromerzeugung aus Klärgas hat in Thüringen in den letzten Jahren stetig zugenommen. Wurden im Jahr 2000 lediglich 10 018 MWh Strom aus Klärgas produziert, hat sich diese Menge bis 2012 auf 20 663 MWh mehr als verdoppelt. Gleiches gilt nach den aktuellen Zahlen des Landesamtes für Statistik in Erfurt für die Klärgasmenge. Diese stieg von 6,119 Millionen m³ im Jahr 2000 auf 12,230 Millionen m³ 2012. Derzeit gewinnen in Thüringen 13 Kläranlagen Klärgas. Dieses wird überwiegend, zu 88,5 Prozent, zur Stromerzeugung eingesetzt. Den erzeugten Strom nutzen die Kläranlagen fast ausschließlich zur Deckung ihres eigenen Strombedarfs.

[ nach oben ]


Förderung von Kleinkläranlagen zum Schutz Thüringer Gewässer

Neue Richtlinie zur Förderung in Kraft

Die Thüringer Landesregierung unterstützt auch künftig die Bürgerinnen und Bürger bei der Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Technik. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde gerade überarbeitet und gilt bis Ende 2015. „Wir müssen noch mehr zum Schutz der Gewässer und zur Verbesserung der Wasserqualität in Thüringen tun. Deshalb weiten wir die Förderung zur Modernisierung von Kleinkläranlagen aus“, sagte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz.
Gefördert werden nach der neuen Richtlinie die Aufwendungen für die Sanierung oder den Ersatzneubau von Kleinkläranlagen für Grundstücke, die dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden sollen. Auch ist die Förderung von Kleinkläranlagen für Grundstücke möglich, die in den nächsten 15 Jahren nicht an einen Kanal angeschlossen werden, sofern eine Sanierungsanordnung vorliegt.
Nach der neuen Förderrichtlinie kann beispielsweise der Ersatzneubau einer Kleinkläranlage für vier Personen mit 1.500 Euro gefördert werden. Alternativ zum Zuschuss können sich private Bauherren nun auch für ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Zinssatz von 1,99 % entscheiden. Damit sollen die Investitionen erleichtert werden.
Die Förderanträge sind wie bisher bei den kommunalen Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung, also bei den Abwasserzweckverbänden oder den eigenentsorgenden Städte und Gemeinden, zu stellen. Diese Aufgabenträger stehen den Antragsstellern beratend zur Seite.
„Mit der neuen Richtlinie knüpfen wir an die Erfolge der bisherigen Förderung von Kleinkläranlagen an und unterstützen die Bevölkerung in den ländlich strukturierten Gebieten“, sagte der Umweltminister. Um noch mehr Kleinkläranlagen im Freistaat auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, hat die Landesregierung im Haushaltsansatz die jährlichen Mittel für die Förderung von Kleinkläranlagen von bisher 1,5 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro erhöht.
Seit der Einführung der Förderung von Kleinkläranlagen im Jahr 2009 konnten 2.438 Anlagen bezuschusst werden.
Detailinformationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank www.aufbaubank.de unter „Förderprogramme A-Z“ sowie auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz unter
www.thueringen.de/th8/foerderprogramme/kleinklaeranlagen.

[ nach oben ]


Demografischer Wandel verteuert Abwasser in Thüringen

Der demografische Wandel könnte für die Menschen im Freistaat die Abwasserentsorgung verteuern. Das Ministerium will der drohenden Kostensteigerung nun mit Investitionsempfehlungen für die kommunalen Entsorger begegnen.
Erfurt. Auf die Thüringer kommen möglicherweise steigende Abwasserkosten zu. Wie aus einem am Dienstag in Erfurt vorgestellten Gutachten des Umweltministeriums hervorgeht, könnte der demografische Wandel vor allem im ländlichen Raum für die Haushalte Mehrausgaben mit sich bringen.
Das Ministerium will der drohenden Kostensteigerung nun mit Investitionsempfehlungen für die kommunalen Entsorger begegnen. Scharfe Kritik an den neuen Planungen …mehr:

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/wirtschaft/detail/-/specific/Demografischer-Wandel-verteuert-Abwasser-in-Thueringen-1481229995

[ nach oben ]


Vorerst kein Wasserentnahmeentgelt in Thüringen

Die Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes in Thüringen ist vorerst gestoppt. Die Landesregierung hat den aktuellen Gesetzentwurf zurückgezogen, um Einwendungen sorgfältig prüfen zu können. Der Gesetzentwurf wurde dafür aus dem Haushaltsbegleitgesetz herausgelöst. Inwieweit in den nächsten Monaten ein modifizierter Gesetzentwurf für ein Entgelt auf die Entnahme von Wasser auf den Weg gebracht werden soll, ist noch offen. Laut dem thüringischen Umweltministerium besteht Druck seitens der EU, des Rechnungshofes und der Geberländer im Länderfinanzausgleich bezüglich der Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes. Das Umweltministerium befürchtet aber soziale Verwerfungen oder Wettbewerbsnachteile für thüringische Unternehmen. Landesumweltminister Jürgen Reinholz plädiert daher für eine bundesweit einheitliche Regelung für ein Wasserentnahmeentgelt.

[ nach oben ]


Thüringen plant Fracking-Verbot

Thüringen plant ein Verbot von Fracking zur Gewinnung von unkonventionellem Erdgas. In einem ersten Schritt sollen die rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot von Fracking-Verfahren zur Erdgasförderung geprüft werden. Ende Juli 2012 haben die Regierungsparteien CDU und SPD einen entsprechenden Antrag in den thüringischen Landtag eingebracht (Drucksache 5/4507). Nach Ansicht von CDU und SPD gibt es derzeit zu wenig gesicherte Erkenntnisse über die Risiken des Verfahrens. Der Landtag hat sich daher am 19. Juli 2012 „zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas in Thüringen ausgesprochen“ (Drucksache 5/4783). Der Antrag wurde vom Landtag in die Ausschüsse verwiesen.

www.gfa-news.de Webcode: 20120725_001

[ nach oben ]


Abwasser- und Straßenausbaubeiträge – das Volk will mitentscheiden

Volksbegehren gegen Straßenausbaubeiträge in Thüringen
Die Thüringer Bürgerallianz bringt am Donnerstag (19. Mai, 16.00 Uhr) das Volksbegehren gegen die Abwasser- und Straßenausbaubeiträge auf den Weg. Bei einem Treffen mit Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) werde der Beginn der Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag angemeldet, teilte das Bündnis am Mittwoch in Erfurt mit.
Erfurt. Die sechswöchige Frist werde am 25. Juni beginnen und sechs Wochen dauern.
Mindestens 5.000 Bürger müssen ihre Stimme für den Gesetzesentwurf der Bürgerallianz abgeben, damit das Volksbegehren eingeleitet werden kann. Dessen Ziel ist es, die Abwasser- und Straßenausbaubeiträge in Thüringen abzuschaffen. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssten die Bürgerinitiativen innerhalb von vier Monaten 148.000 Unterschriften sammeln.
Die schwarz-rote Koalition hatte im März die Änderung des Kommunalabgabengesetzes …mehr:

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Volksbegehren-gegen-Strassenausbaubeitraege-in-Thueringen-444026507

[ nach oben ]


Wasser-Kompromiss wird für Thüringen immer teurer

Das Land Thüringen zahlte bisher 218 Millionen Euro für die Entlastung der Hausbesitzer. Die Gesamtkosten leigen bei 2,5 Milliarden Euro.

Thüringen zahlte im vergangenen Jahr eine Rekordsumme von 37 Millionen Euro, damit Hausbesitzer keine oder geringere Beiträge für Wasser und Abwasser begleichen müssen. Die Regierungschefin bedauert inzwischen das Wahlgeschenk aus dem Jahr 2004.
Erfurt. Insgesamt flossen in den gut fünf Jahren seit Inkrafttreten des sogenannten Beitragsbegrenzungsgesetzes rund 218 Millionen Euro an die Zweckverbände. Das teilte gestern das Innenministerium gegenüber unserer Zeitung mit. Man gehe davon aus, dass in den kommenden Jahren Kosten von etwa 56 Millionen Euro pro Jahr erreicht würden.
Im Ministerium schätzt man, dass sich die Gesamtsumme bis etwa 2060 auf mehr als 2,5 Milliarden Euro belaufen könnte.
Die Kosten sind des Resultat eines Wahlversprechens der CDU aus dem Jahr 2004. Damals hatten empörte Hausbesitzer mit Großdemonstrationen gegen die teils absurd überhöhten Beitragsbescheide protestiert. Wenige Wochen vor der Wahl erklärte der damalige Ministerpräsident und CDU-Landeschef Dieter Althaus , nach einem Sieg die Wasserbeiträge abzuschaffen und die Abwasserbeiträge zu kappen. Zu den Kosten sagte er, es handele sich um „ein Nullsummenspiel“.

Nachdem die CDU ihre absolute Mehrheit knapp verteidigt hatte, wurden 2005 die Ankündigungen umgesetzt. Alles, was im Vergleich zur neuen Gesetzeslage zuviel gezahlt wurde, bekamen Hausbesitzer zurückerstattet. Für die Kredite, die dafür die Verbände aufnehmen mussten, steht das Land seitdem vollständig gerade.
Die Last für den Etat wurde damals auf eine Milliarde Euro geschätzt. Nachdem das Verfassungsgericht Teile des Gesetzes für nichtig erklärte, besserte die CDU-Fraktion vor der Wahl 2009 zu Gunsten der Hausbesitzer nach – was die Kosten offenbar verdoppelt.
In der Landesregierung …mehr:

http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Wasser-Kompromiss-wird-fuer-Thueringen-immer-teurer-1258179424

[ nach oben ]


Hochwasserschutz in Thüringen

„Hochwasserschutzproblematik in Thüringen“ ist die Kleine Anfrage von zwei FDP-Abgeordneten im Thüringer Landtag überschrieben. Auf neun Seiten beantwortet die Regierung (Thüringen Landtag, Drucksache 5/1865) 16 Fragen unter anderem zur Hochwassersituation im August 2010, zu Maßnahmen und Lehren, zu Defiziten, zur personellen und technischen Organisation der Wasserwirtschaft in dem Bundesland.

www.parldok.thueringen.de

[ nach oben ]


Erste Kleinkläranlage in Thüringen gefördert

In Wolkramshausen (Landkreis Nordhausen) überreichte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz am 27. Juli 2010 den ersten Förderbescheid für eine Kleinkläranlage in Thüringen. „Ich hoffe, dass vom ersten Förderbescheid eine Signalwirkung ausgehen wird und die Sanierung der alten Kleinkläranlagen aus DDR-Zeiten damit deutlich an Schwung gewinnt“, sagte Reinholz. Im Jahr 2010 stehen für die Förderung der Kleinkläranlagen in Thüringen zunächst 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für eine Kläranlage in der Standardgröße von vier Einwohnern wird ein fester Zuschuss von 1500 Euro gewährt. Bei größeren Anlagen erhöht sich der Betrag. Das neue Thüringer Wassergesetz regelt die Zulässigkeit von Kleinkläranlagen als Dauerlösung zur Abwasserbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst mussten die Gemeinden und Zweckverbände ihre Abwasserbeseitigungskonzepte fortschreiben und die Gebiete auswählen, die in den nächsten 15 Jahren oder dauerhaft nicht an eine öffentliche Abwasserbehandlung angeschlossen werden. Die Grundstücke in diesen Gebieten kommen für eine Förderung von Kleinkläranlagen in Betracht. Die Förderrichtlinie des Thüringer Umweltministeriums gilt seit Oktober 2009.

www.thueringen.de/tmlfun/themen/wasser/wasserwirtschaft/abwasserentsorgug
www.aufbaubank.de
dort: Förderprogramme A-Z

[ nach oben ]


Entwurf zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vorgelegt

Das Thüringer Kabinett hat am 22. Juni 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes und des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden insbesondere die Zuständigkeiten für neue wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Aufgaben geregelt, um sie in die bewährten Strukturen des Landes einzupassen. Thüringen nutzt die Novellierung auch, um an Besonderheiten festzuhalten: Uferrandstreifen etwa sollen nach dem Willen des Kabinetts in dem Land zehn Meter breit bleiben.

http://www.dwa.de/

[ nach oben ]


Thüringer Verfassungsgerichtshof kippt Teile der Beitragsreform

Der thüringische Verfassungsgerichtshof hat Ende April bei der mit Spannung erwarteten Entscheidung zu den Beiträgen für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung wesentliche Teile der seit 2005 geltenden Beitragsreform gekippt. Mit der Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes hatte die thüringische Landesregierung zum 1. Januar 2005 die Beiträge für Wasser aufgehoben und bei der Abwasserentsorgung Beitragsminderungen für bestimmte Grundstücke verfügt.

…mehr unter: http://www.euwid-wasser.de/nachrichten.html?&tx_ttnews[pointer]=1&cHash=9ed5700fe2

[ nach oben ]


Novelle des Thüringer Wassergesetzes verabschiedet

Wichtigste Änderungen betreffen Kleinkläranlagen, „herrenlose Speicher“ und Uferrandstreifen

Heute hat der Thüringer Landtag die Novelle des Thüringer Wassergesetzes verabschiedet. Das Gesetz greift auf mehreren Gebieten den zurzeit notwendigen Änderungsbedarf aufgrund europarechtlicher, bundesrechtlicher oder landesspezifischer Entwicklungen auf.

Die wichtigsten Änderungen:

Planungssicherheit für den Bau und die Sanierung von Kleinkläranlagen – ein wichtiger Beitrag für den Gewässerschutz

Die Abwasserverbände und eigenentsorgenden Gemeinden (kommunale Aufgabenträger) haben seit der Wende durch den Bau zentraler Abwasserbehandlungsanlagen einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte geleistet. Bei der dezentralen Entsorgung ist aber eine unzureichende Entwicklung festzustellen. Insbesondere sind über 90 % aller Kleinkläranlagen in einem mangelhaften Zustand und werden nicht ordnungsgemäß gewartet. Die Ursachen dafür sind vielfältig. In vielen Fällen scheuen die Betreiber solcher Anlagen Investitionen, weil es ihnen an Planungssicherheit mangelt. Für sie ist nicht erkennbar, ob sie in nächster Zeit nicht doch von ihrem kommunalen Entsorgungsträger an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden sollen. Die Entscheidung hierüber liegt in der Hand des Abwasserverbandes bzw. der Gemeinde. Das Wasserrecht kann hier nur in den Fällen eingreifen, in denen aus einem Grundstück direkt in ein Gewässer eingeleitet wird. Für die sog. Indirekteinleitungen über eine Abwasserleitung des kommunalen Aufgabenträgers trägt dieser die Verantwortung. Das Wassergesetz kann jedoch unter dem Aspekt der Verbesserung der Gewässergüte die Rahmenbedingungen für die Investitionsentscheidungen der kommunalen Aufgabenträger und der Grundstückseigentümer gestalten.

Hier setzt der Gesetzentwurf an. Er verpflichtet die kommunalen Aufgabenträger zu verbindlichen Aussagen, wo in ihrem Zuständigkeitsbereich in den nächsten 15 Jahren ein zentraler Abwasserentsorgungsanschluss nicht geplant ist. Im Gegenzug erhält ein Grundstückseigentümer durch das Thüringer Wassergesetz einen 15jährigen Bestandsschutz, wenn er in diesen Gebieten eine Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik errichtet. Der kommunale Aufgabenträger ist daran gehindert, das betreffende Grundstück innerhalb von 15 Jahren nach Inbetriebnahme der Kleinkläranlage an die zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen. „So wird die Planungshoheit der Zweckverbände gewahrt, dem Bürger Planungs- und Investitionssicherheit gegeben und insbesondere ein Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte geleistet“, erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.

Das Land beabsichtigt, den Einbau oder die Sanierung einer Kleinkläranlage, die dem Stand der Technik entspricht, finanziell zu fördern. Diese „Abwrackprämie“ für Kleinkläranlagen ist Gegenstand einer gesonderten Förderlichlinie und für einen befristeten Zeitraum vorgesehen.

Die Gesetzesänderung enthält außerdem Vorgaben, die die Kontrolle von Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen sicherstellen.

Wichtig: Diese Regelungen gelten nur für Eigentümer oder Besitzer, von deren Grundstücken Abwasser direkt und ohne Umwege über eine Abwasserleitung des kommunalen Entsorgers in das Gewässer eingeleitet wird.

Die Entscheidung, ob eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung dauerhaft über private Kleinkläranlagen bzw. über öffentliche Abwasseranlagen erfolgen soll, obliegt bei Beachtung der wasserrechtlichen Anforderungen dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde. „Ich bin jedoch der Auffassung, dass durch den Einsatz von vollbiologischen Kleinkläranlagen als dauerhafte Form der Abwasserentsorgung örtlich gegebenenfalls zu hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden können“, betont der Minister. Ebenso könne flexibler auf die demografische Entwicklung reagiert werden, da neue zentrale Systeme, deren dauerhafte Auslastung im ländlichen Raum ggf. nicht gewährleistet werden kann, erst gar nicht errichtet werden müssten.
„Maßgeblich für die Entscheidung über die Entsorgungsvariante sollte dabei die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer abwassertechnischen Lösung sein. So werden unverhältnismäßig hohe Kosten vermieden und damit die Belastungen der Bürger durch Gebühren und Beiträge insgesamt reduziert.“, sagte Dr. Sklenar.

Sicherung von Wasserspeichern

Eine größere Anzahl von Wasserspeichern im ländlichen Raum, die noch vor der Wende gebaut wurden, werden derzeit nicht oder nur unzureichend unterhalten, da sich aufgrund der unklaren Rechtslage kein dafür Verantwortlicher finden lässt („herrenlose Speicher“). Hier gilt es dringend, die Bevölkerung dauerhaft und sicher vor Gefahren zu schützen. Der Gesetzentwurf verpflichtet deshalb das Land zur Sanierung oder Beseitigung von 56 solcher Speicher. Nach ihrer Sanierung soll die Unterhaltung der Anlagen von den ortsansässigen Kommunen sichergestellt werden. Die Kommunen erhalten dafür vom Land einen finanziellen Ausgleich.

Harmonisierung unterschiedlicher Regelungen für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Uferbereich

Eine Deregulierung und Harmonisierung für die Düngung und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Uferbereichen von Gewässern sieht der Gesetzentwurf im Bereich der Uferrandstreifen vor. Für diese beiden Maßnahmen ersetzen zukünftig die Vorgaben der Düngeverordnung und des Pflanzenschutzmittelrechts die starre Regelung im Wasserrecht. Beeinträchtigungen des Gewässerzustands sind dabei nicht zu befürchten, da diese bundesrechtlichen Anforderungen die Belange des Gewässerschutzes bereits ausreichend berücksichtigen. Thüringen geht diesen Schritt im Einklang mit den meisten anderen Bundesländern.

Besserer Hochwasserschutz durch effektivere Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und übergreifende Hochwasserschutzplanung

Zur Erreichung eines verbesserten Hochwasserschutzes werden bundesrechtliche Vorgaben in Thüringer Wasserrecht überführt. So sollen Überschwemmungsgebiete effektiver und schneller ausgewiesen und mittels Hochwasserschutzplänen die Bevölkerung wirkungsvoller vor Hochwasserschäden geschützt werden.

Zu den angesprochenen Neuerungen aus dem Thüringer Wassergesetz hat das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die wichtigsten Fragen und Antworten im Internet unter
http://www.thueringen.de/de/tmlnu/aktuelles
zusammengefasst.

[ nach oben ]


Thüringen will Kleinkläranlagen fördern

Das Thüringer Kabinett hat am 17. Juni 2008 den Entwurf zur Novelle des Thüringer Wassergesetzes beschlossen. Er beinhaltet zahlreiche Änderungen des Landeswasserrechts, die vor allem für den ländlichen Raum des Freistaats von Bedeutung sind. Die Neuregelungen beziehen sich in erster Linie auf den Einsatz von Kleinkläranlagen für die Beseitigung des häuslichen Abwassers. Hier bestehen besonders im ländlichen Raum Thüringens große Defizite. So verursachen Kleinkläranlagen derzeit ca. 86 Prozent der Gewässerbelastung aus kommunalen Einleitungen. „Dennoch sind moderne Kleinkläranlagen, gerade in den ländlich geprägten Regionen Thüringens, sowohl aus technischer als auch wirtschaftlicher Sicht eine dauerhafte Alternative zur zentralen Abwasserbeseitigung“, erklärte der Thüringer Umweltminister Volker Sklenar. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass diese Anlagen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft erfüllen. Außerdem sei sicherzustellen, dass der Betreiber einer neu errichteten oder sanierten Kleinkläranlage die Gewissheit hat, diese auch in einem wirtschaftlich zumutbaren Umfang nutzen zu können. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass kommunale Aufgabenträger zukünftig die Gebiete, die voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren nicht an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden sollen, entsprechend auszuweisen. Will in diesem Gebiet ein Hausbesitzer seine Kleinkläranlage an die gesetzlichen Anforderungen anpassen und eine vollbiologische Anlage errichten, so räumt ihm der Gesetzentwurf einen Bestandsschutz von 15 Jahren für diese Anlage ein. Zudem ist beabsichtigt, die Sanierung bzw. den Ersatzneubau von Kleinkläranlagen mit öffentlichen Mittel zu fördern. Die Förderrichtlinie soll parallel mit der Novelle des Thüringer Wassergesetzes in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf beschäftigt sich außerdem mit den so genannten „herrenlosen Speichern“. Das sind Talsperren, die noch zu Zeiten der DDR errichtet wurden, ohne dass die dazu erforderlichen Grundstücksfragen geklärt und Wasserrechte erteilt wurden. Diese Anlagen sollen zunächst in die Unterhaltungslast des Freistaates übernommen werden. Im Auftrag des Freistaates Thüringen führt dann die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie planmäßig und fachkundig die Instandsetzung oder die erforderlichen Verfahren zur Beseitigung der Anlagen durch.

Der Thüringer Umweltminister hofft, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr nach seiner Beratung in den Ausschüssen und dem Plenum in Kraft treten kann.

[ nach oben ]


Neue Förderfibel in Thüringen erschienen

Die aktualisierte Ausgabe der Förderfibel des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt für die Jahre 2008/2009 ist erschienen. Die Förderfibel gibt einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme in der Landwirtschaft, im Umwelt- und Naturschutz und in der Forstwirtschaft des Freistaates Thüringen. Die Fibel ist kostenfrei erhältlich beim:

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Beethovenstraße 3, 99096 Erfurt
Tel. (03 61) 37 99-922, Fax 37 99-950
E-Mail: poststelle@tmlnu.thueringen.de

[ nach oben ]


2007 leichter Anstieg bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen – aber weniger Substanzen in die Umwelt gelangt

Seit mehr als drei Jahrzehnten wird auch in Deutschland jährlich am 5. Juni der „Tag der Umwelt“ begangen. Vielfältige Aktionen und Veranstaltungen an diesem Tag sollen die Bevölkerung noch stärker für das Thema Umweltschutz sensibilisieren. Der diesjährige „Tag der Umwelt“ steht unter dem Motto „Eine Natur – eine Welt – eine Zukunft“ und damit in unmittelbarem Zusammenhang mit der vor einigen Tagen in Bonn stattgefundenen 9. UN-Naturschutzkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt.

Auch die amtliche Statistik in Deutschland stellt zu dieser Problematik regelmäßig Daten bereit.
So wurden in Thüringen im Jahre 2007 nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 70 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen registriert und ausgewertet. Obwohl die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr mit 67 Unfällen einen leichten Anstieg beinhaltet, liegt sie doch noch weit unter dem ab 1996 berechneten durchschnittlichen Jahresmittel von 82 Unfällen. Die Häufung der Unfälle ist von Jahr zu Jahr recht unterschiedlich, da es sich um plötzlich auftretende unvorhersehbare, zufällige Ereignisse unter verschiedensten Faktoren handelt. Mehr als die Hälfte aller Unfälle ist dabei aber auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.

Durch die Schadensfälle gelangten im vergangenen Jahr insgesamt 1 293,4 m³ wassergefährdende Substanzen in die Umwelt (2006 waren es 1 636 m³).

In mehr als 84 Prozent aller Fälle liefen Mineralölprodukte wie leichtes Heizöl und Kraftstoffe, aber auch Motor-, Getriebe- und Hydrauliköl aus. Trotz des hohen Unfallanteils ist der Anteil an der freigesetzten Gesamtmenge dennoch sehr gering und liegt mit 11,4 m³ unter 1 Prozent.
Bei der Mehrzahl (46) der 59 Unfälle mit Mineralölen handelt es um Transportunfälle mit Pkw oder Lkw. Die anderen 13 Unfälle ereigneten sich in der Mehrzahl in Lageranlagen.
Über 88,2 Prozent der ausgelaufenen Mineralöle konnten wieder gewonnen werden. In 4 Fällen gerieten Fahrzeuge in Brand, wobei rund 800 Liter Kraftstoff ein Opfer der Flammen wurden.

Über 99 Prozent (1 282 m³) aller freigesetzten wassergefährdenden Substanzen kamen im Jahr 2007 aus der Rubrik „Sonstige Stoffe“, zu denen auch Jauche, Gülle, Silagesickersaft zählen. Diese Stoffe sind meist keiner Wassergefährdungsklasse zugeordnet, aber auf Grund der bei einem Unfall austretenden sehr großen Mengen, bergen sie doch ein gewisses Gefahrenpotential.

Insgesamt kam es im Jahr 2007 unter anderen zu 2 Gefährdungen des Grundwassers, 20 Mal wurden Flüsse und Seen beeinträchtigt, in 3 Fällen mit zum Teil sehr erheblichen Fischsterben. Insgesamt mussten 743 m³ verunreinigtes Erdreich ausgehoben und aufbereitet bzw. entsorgt werden.
Thüringer Landesamt für Statistik – Pressemitteilung

Weitere Auskünfte erteilt:
Frank Herrmann
Telefon: 03681 354-254
E-Mail: frank.herrmann@statistik.thueringen.de

[ nach oben ]


Neue Aufgaben für Beschäftigte der ehemaligen Umweltämter

Alle Beschäftigten aus den zum 1. Mai 2008 aufgelösten Staatlichen Umweltämtern in Thüringen haben neue Aufgaben. Dies teilte das Thüringer Umweltministerium am 16. Mai 2008 mit. Die kommunalisierten Aufgaben der Umweltverwaltung entsprächen einem Personalbedarf von 207 Vollbeschäftigteneinheiten (davon 27 aus dem Landesverwaltungsamt). Bis zum 1. Mai 2008 wechselten 65 Beschäftigte der Staatlichen Umweltämter und 10 Beschäftigte des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu kommunalen Arbeitgebern.
Quelle:
http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=0FB23AC453591E12C12573C500445187

[ nach oben ]


Runder Tisch „Gewässerschutz für Werra, Weser und Kaliproduktion“

Am 18. März 2008 konstituierte sich auf Initiative der hessischen und thüringischen Landesregierung und der KS Aktiengesellschaft erstmalig der Runde Tisch „Gewässerschutz für Werra, Weser und Kaliproduktion“. Beteiligt sind rund 25 Vertreter von Umweltverbänden, Kommunen und Landkreisen an Werra und Weser sowie Behörden der betroffenen Bundesländer. Die Leitung des Runden Tisches hat der Jurist und Ingenieur Prof. Dr. Hans Brinckmann (Kassel) übernommen. Der Runde Tisch verfolgt das Ziel, die in der Region und in der Fachwelt geführte Diskussion über die Verbesserung der Gewässerqualität von Werra und Weser und die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung der Region zu versachlichen, Vertrauen und Akzeptanz zu schaffen und tragfähige Lösungsvorschläge zu entwickeln. Die hessische und die thüringische Landesregierung und der Vorstandsvorsitzende von KS stimmten in dem gemeinsamen Willen überein, die Kaliproduktion in Hessen und Thüringen im Sinne nachhaltigen wirtschaftlichen Handelns und eines schonenden Umgangs mit der Natur für die künftigen Jahrzehnte zu sichern, so die beiden beteiligten Umweltministerien in einer Pressemitteilung.

[ nach oben ]


DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen

Neuerscheinungen

– Jahrbuch Kleinkläranlagen 2008
– Jahrbuch Gewässer-Nachbarschaften 2008

Die Jahrbücher enthalten umfangreiches Adressmaterial zum jeweiligen Themenbereich, Ansprechpartner und Fachaufsätze sowie ein Produkt- und Leistungsverzeichnis einschlägiger Lieferanten.

[ nach oben ]


Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder:

Basisdaten und ausgewählte Ergebnisse für Thüringen – Ausgabe 2007

Der Statistische Bericht „Umweltökonomische Gesamtrechnungen – Basisdaten und ausgewählte Ergebnisse für Thüringen – Ausgabe 2007″ ist im Februar 2008 erschienen.
Er umfasst eine umfangreiche Datensammlung zur Umweltsituation in Thüringen und enthält im Allgemeinen Angaben zu den Jahren 1996 bis 2006.
Auf 163 Seiten bietet dieses Basisdatenheft in 125 Tabellen und 15 Grafiken einen Überblick über Umweltbelastungen, Umweltzustand und Umweltschutzmaßnahmen in Thüringen.
Insgesamt 49 der enthaltenen Tabellen sind so genannte Kerntabellen. Aufbau und Inhalt dieser Tabellen sind zwischen den Statistischen Landesämtern, die Mitglieder der Arbeitsgruppe Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) sind, abgestimmt. Dies ermöglicht einen direkten Vergleich dieser Daten mit denen in gleichlautenden Veröffentlichungen anderer Bundesländer.

Die im Bericht enthaltenen Angaben spiegeln sowohl die allgemeinen Umweltauswirkungen des menschlichen Handelns als auch spezielle Eingriffe in die Natur wieder. Sie geben Auskunft über gefährdete Tiere und Pflanzen Thüringens, über Schädigungen von Boden, Wald, Wasser und Luft sowie zu Abfallentsorgung und Abwasserbehandlung. Darüber hinaus wurden Angaben zu Umweltschutzmaßnahmen, zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten und zu Biosphärenreservaten aber auch zur Beziehung zwischen Wirtschaft und Umwelt zusammengetragen.
So existierten beispielsweise im Jahr 2006 in Thüringen 515 Windkraftanlangen mit einer Gesamtleistung von 632 Megawatt. Diese Anlagen und insbesondere die intensive Nutzung von Biomasse als Energieträger führten dazu, dass heute bereits deutlich über 10 Prozent des gesamten Primärenergieverbrauches in Thüringen aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Dementsprechend konnte die energiebedingte CO2-Emission in den vergangenen Jahren deutlich gesenkt werden. So wurden im Jahr 2005 insgesamt 11,5 Millionen Tonnen CO2 energiebedingt emittiert, was gegenüber 1995 einem Rückgang von 14 Prozent entspricht.

Die gedruckte Version dieses Berichtes kann über den Webshop unter www.statistik.thueringen.de erworben werden. Eine Excel- und eine PDF-Version des Berichtes sind an gleicher Stelle ebenfalls erhältlich.
Thüringer Landesamt für Statistik – Pressemitteilung

Erfurt, 14. Februar 2008 – Nr. 035

Weitere Auskünfte erteilt:
Oliver Greßmann
Telefon: 0361 37-84211
E-Mail: oliver.gressmann@statistik.thueringen.de

[ nach oben ]


Neue Energie aus dem ländlichen Raum – Wettbewerb „Bioenergie-Regionen“ gestartet

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Wettbewerb zum Aufbau regionaler Bioenergie-Netzwerke gestartet. Ziel des Wettbewerbs ist es, den Ausbau des Wirtschaftszweiges Bioenergie in Deutschland voranzubringen und zur wirtschaftlichen Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen.

Der Bund will im Zeitraum 2009 – 2011 bis zu 16 Siegerregionen mit rd. 400.000 Euro bei der Umsetzung ihrer innovativen Konzepte und Technologien mit Workshops und Forschungsvorhaben begleiten.

„Eine gute Idee“ findet der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, „und eine gute Möglichkeit auch für Thüringer Gemeinden und Regionen, die mit Hilfe von Netzwerken neue Ideen zur Erzeugung und Nutzung von Bioenergie entwickeln und umsetzen wollen.“

Der Bund will nicht den Bau von Anlagen fördern, sondern innovative Konzepte, die die vorhandenen Potenziale hinsichtlich regionaler Wertschöpfung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze ausloten und mobilisieren. Mit derart vorbereiteten Lösungen lässt sich am Ende noch Geld sparen, erhöht sich deren Wirtschaftlichkeit und Fehlentwicklungen wird vorgebeugt.“

Nähere Informationen zum Wettbewerb und den Teilnahmebedingungen sind unter

http://www.bioenergie-regionen.de

[ nach oben ]


In Sachen Klimaschutz und bei erneuerbaren Energien belegt Thüringen einen Spitzenplatz

Gegenüber 1990 hat sich der Treibhausgasausstoß in Thüringen um rund 53 Prozent verringert. Grund dafür waren die Umstrukturierungen der Wirtschaft, die Stilllegung, Umstellung bzw. Schaffung neuer Kapazitäten für die Stromproduktion sowie die Sanierung von Gebäuden. Die erreichte Treibhausgasreduktion in Thüringen liegt damit bereits heute weit über den Werten, die auf europäischer (bis zu – 30 %) und nationaler Ebene (bis zu – 40 %) für das Jahr 2020 angestrebt werden.

Auch beim Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch liegt Thüringen heute bereits bei über 11,8 Prozent. „Diesen Anteil wollen wir bis zum Jahr 2010 auf 15 Prozent und bis 2020 auf 25 Prozent steigern und damit einen deutlichen Beitrag zum EU-Ziel (20% bis 2020) leisten“, erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, heute bei der Energie- und klimapolitischen Konferenz des Verbandes kommunaler Unternehmen e. V. in Erfurt.
Rund 90 Prozent der in Thüringen genutzten erneuerbaren Energien entsteht aus Biomasse. Das Thüringer Bioenergieprogramm, das im Oktober 2007 beschlossen wurde, soll diese Entwicklung weiter forcieren.

„Klimaschutz und Energieversorgung sind unauflösbar miteinander verbunden. Thüringen braucht eine starke einheimische Energiebasis, die sich vor allem auf regenerative Energien stützen muss“, so der Minister weiter. Er machte deutlich, dass Thüringen das Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung unterstützt.

Zum Entwurf des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-Gesetzes)erläuterte Dr. Sklenar, dass in Thüringen die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung bereits auf einem hohen Niveau erfolgt. Rund 90 Prozent des in Thüringen aus fossilen Energieträgern erzeugten Stroms (fast alles Gas) wird in Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. „Die Landesregierung begrüßt daher den Entwurf des vom Bund vorgelegten Gesetzes zur Förderung der KWK ausdrücklich. Die bundesweit bestehenden Ausbaupotenziale sind immens“, so der Minister.

Der Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand ist nach Auffassung Thüringens notwendig. Hinzu kommen positive volkswirtschaftliche Nebeneffekte, z. B. auf die Beschäftigungslage im Handwerk, die Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten verbunden mit einer höheren regionalen Wertschöpfung aus der Bereitstellung von biogenen Energieträgern oder der Herstellung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie – nicht zuletzt – zumindest langfristig geringere Energiekosten für Eigentümer und Mieter. „Darum ist es nach Auffassung der Thüringer Landesregierung erforderlich, auch im Gebäudebestand über mehr als das Marktanreizprogramm nachzudenken. Wir werden uns im Bundesrat in Übereinstimmung mit vielen Ländern für eine entsprechende Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes einsetzen“, erläuterte Dr. Sklenar abschließend.

Katrin Trommer-Huckauf
Pressesprecherin

[ nach oben ]


Größtes „Rieselfeld“ Thüringens ist Geschichte

Die Sanierung der 42 ha großen Abwasserinfiltrationsanlage Heringer Rieth („Rieselfeld“) ist beendet. Bis zur Inbetriebnahme der neuen Nordhäuser Kläranlage im Jahr 1995 wurde diese Fläche zur Abwasserversickerung genutzt. Die hier über Jahrzehnte versickerten Abwässer enthielten Schadstoffe, die sich auf dem Boden ablagerten oder in ihn eindrangen. Bei Untersuchungen wurden erhöhte Konzentrationen von Cadmium, Kupfer, Arsen und Zink sowie von Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt. Im Rahmen der Sanierung wurden 27130 Tonnen Boden in einer Bodenwaschanlage je nach Schadstoffgehalt unterschiedlich behandelt und weitere 12180 Tonnen Boden auf Anlagen in Nentzelsrode (Deponie) und Sollstedt (Kalihalde) entsorgt. Die Gesamtfläche wird anschließend mit unbelastetem, standorttypischem Boden aufgefüllt, gekalkt; danach wird eine Grünlandmischung angesät.

[ nach oben ]


Kleinkläranlagen müssen Stand der Technik entsprechen

Freistaat beabsichtigt Förderung bei Sanierung und Ersatzneubau

„Die Landesregierung will mit der Änderung des Landeswassergesetzes dafür Sorge tragen, dass Kleinkläranlagen, die auch dauerhaft nicht an kommunale Kläranlagen angeschlossen werden, den rechtlichen Anforderungen entsprechen.“ Das erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.

Thüringen ist überwiegend ländlich geprägt. Insbesondere in den zersiedelten Gebieten Thüringens lassen sich oftmals zentrale Abwasserbehandlungsanlagen nicht wirtschaftlich errichten bzw. im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung nicht dauerhaft auslasten. Hier müssen Kleinkläranlagen als Ergänzung oder Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung angesehen werden.

Mit der Änderung der Abwasserverordnung im Jahre 2002 wurden alle Bundesländer verpflichtet, sicher zu stellen, dass die Abwassereinleitungen aus Kleinkläranlagen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

In Thüringen werden heute noch 230.000 Kleinkläranlagen betrieben. Von diesen Anlagen sind nur ca. 2% Prozent so genannte „vollbiologische“ Kleinkläranlagen, die dem Stand der Technik entsprechen können. Leider ist auch bei diesen Anlagen festzustellen, dass oft aufgrund einer nicht stattfindenden oder nur unzureichenden Wartung die mögliche Reinigungsleistung nicht erreicht und damit die geforderten Ablaufwerte der Abwasserverordnung nicht eingehalten werden.

Aufgrund der unzureichenden Reinigungsleistung der Kleinkläranlagen sind insbesondere kleinere Gewässer oft erheblich belastet. Fast 90 Prozent der Gewässerbelastungen aus kommunalen Abwassereinleitungen stammen heute aus Kleinkläranlagen. Da diese Einleitungen innerörtlich bzw. ortsnah stattfinden, stellen diese Anlagen auch ein hygienisches Problem dar.

„Die Entscheidung, ob eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung dauerhaft über private Kleinkläranlagen bzw. über öffentliche Abwasseranlagen erfolgen soll, obliegt dem zuständigen kommunalen Aufgabenträger (Gemeinde/Abwasserverband). Maßgeblich für die Entscheidung über die Entsorgungsvariante ist nach Auffassung der Landesregierung die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer abwassertechnischen Lösung. So werden unverhältnismäßig hohe Kosten vermieden und damit die Belastungen der Bürger durch Gebühren und Beiträge insgesamt minimiert“, so Dr. Sklenar.

Mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes beabsichtigt die Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Betrieb von Kleinkläranlagen zu schaffen. Eine Förderung für die Sanierung (auch Ersatzneubau) von Kleinkläranlagen soll die Umsetzung notwendiger Sanierungen nach dem Inkrafttreten der Novelle des Thüringer Wassergesetzes begleiten.
Dafür sind zunächst jährlich ca. 2,5 Mio. Euro vorgesehen. Eine rückwirkende Förderung für sanierte Anlagen, die ab dem 15.08.2007 beauftragt wurden, ist beabsichtigt.
Januar 2008
Katrin Trommer-Huckauf
Pressesprecherin

[ nach oben ]


Start der zweiten Phase der Anhörung zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie geht es in Thüringen voran. Derzeit werden in Thüringen die letzten Ergebnisse der Überwachung der Oberflächengewässer und des Grundwassers geprüft. Aufbauend darauf werden die notwendigen Maßnahmen für die Erreichung der Bewirtschaftungsziele abgeleitet. Dies geschieht im Freistaat Thüringen gemeinsam mit den Nutzern an den Gewässern, die dabei eine aktive Rolle übernommen haben. Die Öffentlichkeit ist somit zu einem wichtigen Akteur bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie geworden.

Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans als zentrales Instrument zur Umsetzung der Richtlinie wird Ende nächsten Jahres zusammen mit dem Maßnahmenprogramm zur formellen Anhörung vorliegen und die Rahmenbedingungen für die zukünftigen Nutzungen der Gewässer definieren. Die im Vorfeld der formellen Anhörung durchgeführte Beteiligung der Nutzer an den Gewässern stellt dabei eine wichtige Säule zur transparenten Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Freistaat Thüringen dar. Die dabei festgestellten, wesentlichen Fragen der Wasserbewirtschaftung zeigen die überregional bedeutenden Defizite auf und geben einen Anhaltspunkt dafür, wie die Bewirtschaftungsplanung sich künftig gestalten wird. Zu dieser zweiten Phase der Anhörung kann die Öffentlichkeit vom 22.12.2007 bis zum 22.06.2008 Stellung nehmen.

„Die Bewirtschaftung unserer Gewässer richtet sich entsprechend den Ansätzen der Wasserrahmenrichtlinie nicht mehr nach Verwaltungsgrenzen, sondern nach Flussgebietseinheiten“, betonte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar. Der Freistaat Thüringen hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein. Für jede dieser Einheiten sind Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen und die entsprechenden Anhörungsmaßnahmen durchzuführen.

Die Anhörungsunterlagen zu den für die Flussgebietseinheiten festgestellten Wasserbewirtschaftungsfragen liegen bei den Staatlichen Umweltämtern Erfurt, Gera, Sondershausen und Suhl, beim Thüringer Landesverwaltungsamt sowie im TMLNU zur Einsicht aus. Weiterhin werden diese im Internet unter www.flussgebiete.thueringen.de zur Verfügung gestellt. Bis zum 23.06.2008 können die Stellungnahmen schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt abgegeben werden
Pressemitteilung vom Dezember 2007

Matthias Wagner
i.V. Pressesprecher

[ nach oben ]


Die schönste Hochwassermarke

Das Thüringer Umweltministerium führt einen Wettbewerb um die interessanteste Hochwassermarke des Landes durch. Es werden drei Preise im Wert von 500€ 300€ und 200€ vergeben. Wer mitmachen möchte, soll bis zum 30. April 2008 Fotografien von Hochwassermarken im Format 13 mal 18 oder eine CD-Rom an das Ministerium schicken.
Die Adresse:

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Stichwort: Wettbewerb Hochwassermarken
Beethovenstraße 3
99006 Erfurt

BR 11-07

[ nach oben ] 


Thüringen und die Umsetzung der WRRL

Die schlechte Gewässerstruktur und zu hohe Nährstoffbelastung vieler Gewässer, sind in Thüringen die Arbeitsschwerpunkte bei der Umsetzung der EU-Wasser Rahmen Richtlinie. Jüngste Messungen zeigen, dass etwa 90 Prozent der Thüringer Gewässer das Ziel, nämlich einen guten Zustand noch nicht erreicht haben. Ende Januar stellte der Landesumweltminister die Strategie der Landesregierung zum Gewässerschutz vor. Die Abwasserproblematik wurde durch zahlreiche Investitionen weitgehend entschärft. Der Anteil der Gewässer mit einer Güteklasse von mindestens zwei hat sich von 16 Prozent im Jahr 1990 auf 73 Prozent verbessert. Der Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen stieg um 23 Prozent auf jetzt 66 Prozent.

Mit der Novelle des Thüringer Wassergesetzes ist nun geplant bis Ende 2009 einen geeigneten Bewirtschaftungsplan für alle Oberflächengewässer und das Grundwasser aufzustellen. Die Reduzierung der Nährstoffeinträge soll in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft erreicht werden.

[ nach oben ] 


Hindernisse bei WRRL in Thüringen

Der Vorsitzende des Umweltausschusses des thüringischen Landtags wies darauf hin, dass das Land die Fristen der EU-Wasser Rahmen Richtlinie nicht eingehalten kann und deshalb eine Verlängerung um sechs Jahre beantragen wird. Als Begründung wurde die schwierige Gewässerstruktur in Thüringen genannt, das Umweltministerium will sich daher zuerst auf einige Schwerpunktegewässer konzentrieren. Eine genaue Liste sowie einen Finanzplan für die Sanierung müsse noch erarbeitet werden.

[ nach oben ] 


Thüringen hat 160 Millionen € zurückerstattet

Im Jahr 2004 hat Thüringen die Beitragspflicht der Trinkwasserleitungen abgeschafft und für Abwasserkanäle verringert. Zu viel eingezogene Beträge sollten von den sechs Verbänden zurückgezahlt werden. Dieses sei mittlerweile weitgehend erfolgt, berichtet der Innenmimister des Landes. Es seien mittlerweile 90 Prozent der Anträge bearbeitet worden.

[ nach oben ]


Fünf mal Fischsterben im Jahr 2006

Das Landesamt für Statistik, Erfurt berichtete über die Umwelt-Vorkommnisse des Jahres 2006. Demzufolge gab es 67 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen. Eine Verdopplung im Jahresvergleich gab es bei der Menge der wassergefährdenden Substanzen, die in die Umwelt gelangten (insgesamt 1635 Kubikmeter Mineralölprodukte waren die Hauptverursacher). In den Umweltschutzgebieten ereigneten sich 11 Umwelt-Unfälle, Fischsterben in Bächen und Flüssen gab es fünf. Außerdem musste verseuchtes  Erdreich ausgetauscht werden(740 Kubikmeter).

[ nach oben ] 


Thüringen informiert

Das Erfurter Umweltministerium hat auf seiner Internet-Seite eine Grafik veröffentlicht, auf der man die zukünftige Umverteilung der Umweltaufgaben findet. Die staatlichen Umweltämter sollen aufgelöst werden und die Zuständigkeiten für die Wasserwirtschaft nach den Plänen teilweise zentralisierten und teilweise auf die kreisfreien Städte und Landkreise ausgelagert werden. Zuständig für die Wasserwirtschaft sind die Kreise und kreisfreien Städte, das Thüringer Landesverwaltungsamt und die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Pläne zur Privatisierung von Aufgaben der staatlichen Umweltämter betreffen die Wasserwirtschaft nicht.

Das Landesverwaltungsamt ist zukünftig für die wasserwirtschaftliche Planung, für die Hochwasserschutzplanung sowie für Vollstreckung und Vollzug im Bereich der Wasserwirtschaft als Mittelinstanz zuständig. Das Flussgebietsmanagement und die Verantwortung für Oberflächengewässer und Grundwasser übernimmt die Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Sie regelt auch Vergabeangelegenheiten und die Bereiche für Hydrologie / Bewirtschaftung, das Management wasserwirtschaftliche Ausnahmeereignisse, die Wasserversorgung und die Gewässerunterhaltung. Die kreisfreien Städte und die Landkreise übernehmen die Zuständigkeit für die Siedlungswasserwirtschaft und für die Gewässerunterhaltung bei Gewässern zweiter Ordnung. Anfang 2008 soll mit der Umstrukturierung begonnen werden, die Opposition kritisiert, dass eine Kommunalisierung  von Umweltaufgaben eine Verschlechterung darstellt, da die unteren Behörden fachlich und finanziell für diese Aufgaben nicht gerüstet sind.

[ nach oben ]