Freitag, Oktober 10, 2025
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Meldungen der DWA 2023

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Juni 2023
Zukunftsstrategie der Bundesregierung veröffentlicht
Bundeskabinett verabschiedet Nationale Wasserstrategie
IBM fördert Projekte zur globalen Verbesserung des Wassermanagements
Hintergrundpapier zum SARS-CoV-2-Monitoring im Abwasser erschienen
Umweltorganisationen erstreiten Beschluss gegen Oder-Ausbau in letzter Instanz
Modellprojekte Smart Cities: Erste Studien erschienen
Sachsen-Anhalt: Landesrechnungshof für höhere Wasserentnahmeentgelte
Nordrhein-Westfalen: Umweltwirtschaft generiert einen ökologischen Nutzen von 23 Milliarden Euro
Ziel: Weniger Mikroplastik im Umfeld von Sportanlagen
Starkregengefahrenkarten für Münster und Mannheim vorgelegt
Mai 2023
Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen: neue Fristen in Schleswig-Holstein
Verbände einig: Erweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie verankern
Greenpeace: Polnische Kohlekonzerne PGG und JSW für Fischsterben in der Oder verantwortlich
Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft: Abschlussbericht der ersten Förderphase erschienen
Schwimmende Photovoltaikanlage auf Schönungsteichen im Klärwerk Eching
„Digital Lotse Wasser“ für Digitalisierungslösungen für die Wasserwirtschaft
Bayern: „Flächenbewusste Kommunen“ gesucht
Projektbericht zu abflussfreien Stadtquartieren erschienen
Wasserwirtschaftliche Vereinigung stellt Weichen für die Zukunft
Interdisziplinärer Expertenaustausch. Abwasserbehandlung, Klimafolgenanpassung, Digitale Transformation
März 2023
Westerwald: GIS zur Hochwasservorsorge erweitert
BMBF-Förderung für alternative Rohstoffe zur Wasserstofferzeugung
Nürnberger Wasserwirtschaftstage 2022
TSM: Stadtentwässerung Lingen technisch und organisatorisch gut aufgestellt
Nachrüstung von Regenklärbecken mit Filtereinheiten
Schleswig-Holstein: Prüfpflicht für private Abwasserleitungen gelockert
Oder-Katastrophe: Bericht der EU vorgelegt
Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz vorgelegt
Gewinnung von Wertstoffen aus Klärschlamm und Abwasser
EU-Kommission will Katastrophenschutz in der EU verbessern
Rechtgutachten: Kostenübernahme der Hersteller für Verschmutzungen durch PFAS nach EU-Recht umsetzbar
Bundesumweltministerium fördert Forschungsprojekt für bessere Frühwarnung an der Oder
Bayern fördert Bau von vierten Reinigungsstufen auf Kläranlagen
7. Förderrunde der Exportinitiative Umweltschutz gestartet
Berliner Wasserbetriebe spenden sieben Fahrzeuge an die Ukraine
Nährstoffbelastung im Ems-Gebiet: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein
BMBF-Förderung für kommunales Bildungsmanagement
Mangel an Auszubildenden: Berliner Wasserbetriebe kooperieren mit Schule der Region
Stadtentwässerung Dresden entwickelt und erprobt Konzept für Krisen
Gesetzentwurf zur Beschleuni­gung von Verwaltungsgerichts­verfahren beschlossen
Untersuchung des Abwassers auf Sars-CoV-2
EU-Kommission: Mehr Anstrengungen nötig, um Umweltverschmutzung wie vereinbart zu senken
Mall-Umweltpreis für den Regenwasser-Nachwuchs
Ausweitung des Abwasser-Monitorings auf SARS-CoV-2 im Saarland
Ruhrverband erhält internationale Auszeichnung als „Climate Smart Utility“
Sonderforschungsbereich „Mikroplastik“ an der Univer­sität Bayreuth verlängert
Schlechte Kokainqualität im Großraum Koblenz
Rheinland-Pfalz: 11,7 Prozent weniger Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht
Bayern: Abwasser-Innovations­preis 2022 für interkommuna­les Projekt verliehen
Interaktive Karte zu lokalen Grundwasserständen
DWA-Fotowettbewerb „Arbeitsalltag Wasserwirtschaft“
DWA: Auftragswertberechnung für Planungsleistungen darf europarechtlich nicht gekippt werden
Februar 2023
Sauerstoff-Dosierstationen werden aus der Emscher gehoben

 


Zukunftsstrategie der Bundesregierung veröffentlicht

Als lernende Strategie angelegt, will die Bundesregierung künftig dynamisch und gemeinsam mit Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ihre Zukunftsstrategie optimieren und bei Bedarf neu justieren. Die Zukunftsstrategie, die als Unterrichtung (Bundestags-Drucksache 20/5710) vorliegt, sei das „Fundament“, auf dem die Forschungs- und Innovationspolitik der aktuellen Legislaturperiode aufbaue. Die Zukunftsstrategie nennt sechs zentrale Felder, die forschungs- und innovationspolitische Herausforderungen mit sich bringen: 1) Nachhaltiges Wirtschaften, 2) Klimaschutz und Ernährungssicherheit, 3) Gesundheit, 4) die digitale und technologische Souveränität Deutschlands und Europas, 5) Raumfahrt und Meere sowie 6) gesellschaftliche Resilienz. Die Strategie wurde am 1.März 2023 erstmalig im Bundestag beraten.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230228_004

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Bundeskabinett verabschiedet Nationale Wasserstrategie

Das Bundeskabinett hat am 15. März 2023 die Nationale Wasserstrategie verabschiedet. Angesichts der jetzt schon spürbaren Folgen der Klimakrise soll damit die Wasserwende eingeläutet und die Transformation in der Wasserwirtschaft beschleunigt werden. Mit der Strategie will die Bundesregierung die natürlichen Wasserreserven Deutschlands sichern, Vorsorge gegen Wasserknappheit leisten, Nutzungskonflikten vorbeugen, den Sanierungsstau in der Wasserinfrastruktur angehen sowie den Zustand der Gewässer und die Wasserqualität verbessern. Mit den 78 Maßnahmenvorschlägen des zugehörigen Aktionsprogramms nimmt die Bundesregierung sich und alle beteiligten Akteure in die Pflicht, bis 2050 für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu sorgen. Die Nationale Wasserstrategie betrachtet die Herausforderungen der Wasserwirtschaft in Deutschland bis zum Jahr 2050. Sie gliedert sich in zehn strategische Themen, die den Weg der nächsten 30 Jahre vorzeichnen und die nötigen Ziele und Maßnahmen beschreiben. Im Kern der Strategie steht die Vorsorge als Daseinsvorsorge. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen auch in Zukunft auf sichere, bezahlbare und leistungsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zählen können. Darüber hinaus fokussiert die Nationale Wasserstrategie auf die Vorsorge für Tiere und Pflanzen. Gesunde Gewässer und ein funktionsfähiger Wasserhaushalt sind zentrale Voraussetzungen für den Erhalt der Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt. Die Nationale Wasserstrategie wird auf diese Weise mit dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz (ANK) verknüpft. Die Strategie greift aber auch die Bedeutung einer sicheren Versorgung mit Wasser und einer hohen Qualität unser Gewässer als Wirtschaftsfaktor auf. Es müsse vermie- den werden, dass Wasser zum begrenzenden Faktor für regionale Entwicklung wird. Ein umfassendes Aktionsprogramm ergänzt den Entwurf der Nationale Wasserstrategie. Die 78 Maßnahmen sollen bis 2030 schrittweise umgesetzt werden. Als Beispiele nennt die Regierung in einer Pressemitteilung: Datenbasis erweitern, Prognosefähigkeit stärken; Leitlinie für den Umgang mit Wasserknappheiten entwickeln; bundesweit einheitliche Leitlinien für regionale Wasserversorgungskonzepte entwickeln; überregionale Wasserversorgungsinfrastruktur etablieren; Auflegen eines Förderprogramms „Klimabezogene Maßnahmen in der Wasserwirtschaft und Gewässerentwicklung“; wassersensible Städte bauen. Die bestehenden technischen Regeln werden daraufhin überprüft, ob sie zum Erhalt des natürlichen Wasserhaushalts, zur Klimaanpassung und Stadtnatur beitragen, und wo nötig überarbeitet. Aus Sicht von DWA und DVGW markiert die Nationale Wasserstrategie einen wichtigen Schritt hin zu einer zukunftsfesten Wasserwirtschaft, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Herausforderungen durch den Klimawandel. „Die Politik hat die hohe Bedeutung einer nachhaltigen und sicheren Wasserwirtschaft erkannt. Die Ziele der Nationalen Wasserstrategie sind sehr zu begrüßen, die auf die Vorsorge gerichteten Handlungsansätze sind gut und folgerichtig“, betonen Dr.-Ing. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW, und Johannes Lohaus, Sprecher der DWA-Bundesgeschäftsführung. „Jetzt muss die Strategie zeitnah und vor allem konkret umgesetzt werden. … Dazu gehört insbesondere auch, ihre Maßnahmen mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten“, fordern Merkel und Lohaus. „Gut ist ebenfalls, dass der Weltwassertag das öffentliche Augenmerk auf die kostbare Ressource Wasser lenkt. Dies einmal im Jahr zu tun, reicht aber nicht. Wir benötigen ein dauerhaft umwelt- freundliches, sozialverträgliches und nutzerorientiertes Handeln. Darauf müssen wir unsere Anstrengungen zusammen mit allen Akteuren entlang des Wasserkreislaufes ausrichten und das öffentliche Bewusstsein schärfen“, mahnen Merkel und Lohaus. Genau hier setzt auch die „Vision einer wasserbewussten Gesellschaft für das Jahr 2100“ an, die DVGW und DWA ebenfalls am 15. März veröffentlicht haben.

https://www.bmuv.de/wasserstrategie
https://www.bmuv.de/wasserdialog
www.dwa.de/vision-2100

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IBM fördert Projekte zur globalen Verbesserung des Wassermanagements

IBM nimmt bis Ende Mai 2023 Bewerbungen für die nächste Kohorte des zweijährigen Pro-Bono-Umweltprogramms „IBM Sustainability Accelerator“ entgegen. Der Schwerpunkt der diesjährigen Kohorte konzentriert sich auf Projekte und Lösungen rund um das Wassermanagement. Gemeinnützige und staatliche nitiativen, die sich mit der Wasserwirtschaft befassen, können sich bewerben. Im Rahmen ihres Pro-Bono-Umweltprogramms setzt IBM Technologien wie Hybrid Cloud und Künstliche Intelligenz (KI) sowie ein Expertennetzwerk ein, um die Arbeit von gemeinnützigen und staatlichen Organisationen zu fördern. Deren Projekte konzentrieren sich auf Regionen und Bevölkerungsgruppen, die von Klimawandel und Umweltbedrohungen besonders stark betroffen sind.

www.ibm.com/impact/initiatives/ibm-sustainability-accelerator
www.youtube.com/watch?v=Yk_hZ-br26xM

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Hintergrundpapier zum SARS-CoV-2-Monitoring im Abwasser erschienen

Das Bundesumweltministerium hat eine „Hintergrundinformation zum SARS-CoV-2-Monitoring im Abwasser in Deutschland“ veröffentlicht. Darin wird die zeitliche Entwicklung des Abwassermonitorings in Deutschland beschrieben und ein Ausblick auf die weitere Entwicklung gegeben.

Download:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230223_004

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Umweltorganisationen erstreiten Beschluss gegen Oder-Ausbau in letzter Instanz

Das Oberste Verwaltungsgericht der Republik Polen hat die Genehmigung des Oder-Ausbaus vorläufig aufgehoben und damit den Beschluss des Woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts in Warschau aufgrund der Klage der Umweltorganisationen DNR, NABU und BUND Brandenburg bestätigt. Der jetzige Gerichtsbeschluss sieht vor, dass der Bescheid des polnischen Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 nicht vollstreckt werden darf. Entsprechend darf auch bis zur Änderung des Umweltbescheids oder der Beendigung des Hauptsacheverfahrens nicht weiter ausgebaut werden, teilte der Deutsche Naturschutzring (DNR) mit. Der Beschluss beim Obersten Verwaltungsgericht der Republik Polen wurde von DNR, NABU und BUND Brandenburg erstritten, die Mitglieder des „Aktionsbündnis lebendige Oder“ mehrerer deutscher Umwelt- und Naturschutzverbände sind. Die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Die Entscheidung (Aktenzeichen III OZ 78/23) ist auch im Portal des Obersten Verwaltungsgerichts der Republik Polen abrufbar. Auf Antrag des Investors Staatlicher Wasserwirtschaftsbetrieb Polnische Gewässer (Wody Polskie) vom 26. August 2022 wurde ein Verfahren gegen die Entscheidung des Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 eingeleitet. Deshalb wurde das gerichtliche Hauptsacheverfahren am 27. Dezember 2022 vom Woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau (IV SA/Wa2239/22) ausgesetzt. Über den Antrag des Investors Wody Polskie auf Änderung des Umweltbescheids entscheidet derzeit der polnische Generaldirektor für Umweltschutz (DOOŚ-WDŚZOO.420.38 2022.aka.US.5).

https://www.nsa.gov.pl/ewokanda

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Modellprojekte Smart Cities: Erste Studien erschienen

Wie helfen digitale Lösungen bei Extremwetter? Wann verbessern Datenplattformen das Leben in der Stadt? Und was können Kommunen aus den Erfahrungen anderer lernen? Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigt sich die Begleitforschung zum Programm Modellprojekte Smart Cities (MPSC). Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat nun die ersten zwei daraus hervorgegangenen Studien veröffentlicht. Beide Publikationen stellen Empfehlungen für Kommunen bereit. Im Fokus stehen Resilienzstrategien und urbane Datenplattformen. In den nächsten Monaten werden weitere Veröffentlichungen folgen. Die Studie „Resilienz in der Smart City“ verdeutlicht, wie sich Städte und Gemeinden im digitalen Zeitalter auf häufiger auftretende Krisen und negative Ereignisse etwa infolge des Klimawandels besser vorbereiten können. Die zweite erschienene Studie mit dem Titel
„Urbane Datenplattformen“ untersucht die vielfältigen Anwendungsfälle und Nutzergruppen von Datenplattformen. Kommunale, aber auch private Akteure integrieren die über die Plattform gesammelten Daten in innovative Anwendungen

Interessierte können die beiden neuen Veröffentlichungen online abrufen:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230314_003
Gedruckte Exemplare können kostenfrei bestellt werden:
bbsr.publikationen@bbr.bund.de

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Sachsen-Anhalt: Landesrechnungshof für höhere Wasserentnahmeentgelte

Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt spricht sich für höhere Wasserentnahmeentgelte im Bundesland aus. Seit 2011 wurde diese Gebühr in Sachsen-Anhalt nicht erhöht. Dazu der Präsident des Landesrechnungshofs, Kay Barthel, bei der Vorstellung des Jahresberichts 2022 seiner Behörde: „Das halten wir für falsch. Besonders kritisch sehen wir in diesem Zusammenhang die pauschale Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt bei der Gewinnung von Bodenschätzen. Dies widerspricht dem Verursacherprinzip.“

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Nordrhein-Westfalen: Umweltwirtschaft generiert einen ökologischen Nutzen von 23 Milliarden Euro

Die Umweltwirtschaft in Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahren durch die Vermeidung von Umweltschäden einen ökologischen Nutzen in Höhe von 23 Milliarden Euro generiert. Dies geht aus dem Umweltwirtschaftsbericht für Nordrhein-Westfalen hervor. In diesen ist erstmals eine Bewertung des ökologischen Nutzens eingeflossen. Differenziert nach den verschiedenen Umweltbereichen zeigt sich, dass der größte ökologische Beitrag der Umweltwirtschaft für den Klimaschutz geleistet wird. Insgesamt werden durch die Leistungen der Umweltwirtschaft in Nordrhein-Westfalen rund 10,7 Milliarden Euro im Jahr 2020 an Klimawandelkosten vermieden. Weitere Umweltschäden werden in Bezug auf Böden und Gewässer (3,3 Milliarden Euro) und Luft (1,4 Milliarden Euro) vermieden. Daneben generiert die Umweltwirtschaft zusätzliche positive Mehrwerte. Im Bereich des Ressourcenschutzes werden durch Recycling und die Bereitstellung regenerativer Materialien (insbesondere Holzbaustoffe) Werte in Höhe von 6,7 Milliarden Euro geschaffen. Der Erhalt von Biodiversität, lebenswerter Städte und des Landschaftsbildes kann auf mindestens 684 Millionen Euro geschätzt werden.

www.umweltwirtschaft.nrw.de

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Ziel: Weniger Mikroplastik im Umfeld von Sportanlagen

Neue Erkenntnisse über Mengen und Verbreitungspfade von Mikroplastik aus Einstreugranulat für Kunstrasenplätze liefert eine Masterarbeit am Fraunhofer UMSICHT. Sie liefern die Basis für künftige Strategien zur Emissionsminderung. Allein in Deutschland gibt es aktuell mehr als 5000 Kunstrasenplätze, auf denen mehrheitlich Fußball gespielt wird – Tendenz steigend. Ein Nachteil dieser Plätze: Durch Wind, Regen und Schnee sowie durch den Spielbetrieb selbst gelangt Einstreugranulat vom Platz in die Umwelt. Das gummielastische Granulat, (Performance-)Infill genannt, dient der Optimierung der Spielperformance und wird zusammen mit Quarzsand, der zur Platzstabilisierung dient, auf Kunstrasenplätze aufgebracht. Bei einer Einbaumenge von 4 bis 7 kg Gummigranulat pro Quadratmeter befinden sich auf einem üblichen Fußball-Kunstrasenplatz von mehr als 7000 Quadratmeter bis zu 50 Tonnen dieses Materials. Detaillierte Aussagen über das Transportverhalten konnten unter anderem mithilfe eines neu konstruierten Windkanals und Analysen von Entwässerungsschächten getroffen werden. Die gesammelten Erkenntnisse dienen nun als Grundlage für Vereine und Kommunen, um individuelle Emissionsminderungsstrategien für ihre Sportanlagen zu entwickeln.

Download der Masterarbeit:
https://doi.org/10.24406/publica-205

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Starkregengefahrenkarten für Münster und Mannheim vorgelegt

Die Stadt Münster legt Starkregengefahrenkarten für das gesamte Stadtgebiet vor. Mit diesen Karten können Bürgerinnen und Bürgerabschätzen, ob und an welchen Stellen ihre Grundstücke und Gebäude von Überflutungen durch Starkregen bedroht sind und vorsorgen. Um sich vor eindringendem Wasser zu schützen, können sie dann zum Beispiel druckdichte Kellerfenster einbauen oder Lichtschächte umbauen. Die Starkregengefahrenkarten werden auch relevanten Behörden wie Feu-erwehr, Polizei, Wasserbehörden und Krankenhausbetreibern zur Verfügung gestellt. Die Stadt legt die Karten zudem bei allen städtebaulichen Entwicklungen zugrunde, um Risiken sowohl für neue als auch für Bestandsgebiete zu vermeiden. Die Karten werden laufend fortgeschrieben und aktualisiert, sodass maßgebliche Veränderungen im Stadtgebiet berücksichtigt werden können. Mit Hintergrundinformationen, Checklisten und konkreten Handlungsempfehlungen informiert ebenso die Stadt Mannheim Eigentümer über Vorsorgemaßnahmen, um Gebäude und Grundstücke vor eindringendem Wasser bei Starkregen zu schützen. Welche Grundstücke oder Gebäude im gefährdeten Bereich liegen, kann auf der Starkregengefahrenkarte eingesehen werden. Zunächst wurden drei Stadtteile berechnet, alle weiteren Stadtteile folgen sukzessive.

www.stadt-muenster.de/wasser
www.mannheim.de/starkregen
https://www.gis-mannheim.de

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Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen: neue Fristen in Schleswig-Holstein

Das Umweltministerium von Schleswig-Holstein macht neue Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen: Die Erstprüfungen privater Leitungen sind künftig bis zum Jahr 2040 durchzuführen, unabhängig von der Zustandserfassung des öffentlichen Bereichs. „Die neue Frist bringt die Interessen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit der Notwendigkeit des Grundwasserschutzes in Einklang.
Gleichzeitig wird Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die durchführenden Fachfirmen geschaffen.“, so das Ministerium in einer Pressemitteilung.
Nachweise zur Dichtheitsprüfung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die schon vor 2040 durchgeführt werden, behalten ihre Gültigkeit. Damit werden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die schon frühzeitig die Prüfung durchführen, nicht be- nachteiligt. In Wasserschutzgebieten (in den Schutzzonen II, III und III A) bleibt die umgehende Prüfung vorgeschrieben.
Gleiches gilt für Grundstücksentwässerungsanlagen, die gewerbliches Abwas-
ser ableiten. Bislang, seit dem 5. Oktober 2010, galten in Schleswig-Holstein unmittelbar die Festlegungen in der DIN 1986 Teil 30 als allgemein anerkannte Regel der Technik. Da die Überprüfung im öffentlichen Bereich im November 2022 jedoch nicht flächendeckend abgeschlossen war, setzte das Umweltministerium die Verpflichtung von Privatpersonen vorerst aus. Mit Inkrafttreten der neuen Fristen werden die bislang geltenden Regelungen hinfällig.

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Verbände einig: Erweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie verankern

Verbände der Wasserwirtschaft und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich in einer gemeinsamen Positionierung für den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, eine erweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie zu verankern. Insbesondere mit Blick auf die anstehenden Beratungen des Umweltministerrates zur Kommunalabwasserrichtlinie, aber auch die laufenden Beratungen im Bundesrat, fordern die Verbände Bund und Länder mit diesem kurzen gemeinsamen Papier auf, sich für diesen Vorschlag einzusetzen.
Mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine erweiterte Herstellerverantwortung in der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie sollen die Verursacher von Schadstoffeinträgen erstmals auch finanziell in die Pflicht genommen und Anreize geschaffen werden, um verursachergerecht Verunreinigungen zu vermeiden. Das Prinzip der Herstellerverantwortung ist im europäischen Recht bereits fest etabliert und soll jetzt auch in geeigneter Weise im Wasserrecht umgesetzt werden.
In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es: „Sowohl für den Gewässerschutz als auch für die Entgeltbelastung der Bürgerinnen und Bürger sowie die energetische Bilanz der Abwasserreinigung ist es wesentlich besser, Schadstoffeinträge di-rekt an der Quelle zu vermeiden, oder zumindest Einträge zu minimieren, anstatt hochverdünnte Schadstoffe später mit technisch aufwändigen Verfahren vor dem Eintrag in die Gewässer zu reduzieren. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht daher zu Recht vor, dass Hersteller bestimmter Stoffgruppen die vollen Kosten der Abwasserreinigung für die vierte Reinigungsstufe zu tragen haben. Damit wählt die Kommission anstelle ordnungsrechtlicher Verbote bewusst ein umweltökonomisches Anreizsystem.“

Download:
www.dwa.de/stellungnahmen

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Greenpeace: Polnische Kohlekonzerne PGG und JSW für Fischsterben in der Oder verantwortlich

Greenpeace meint, die Verursacher für das Fischsterben in der Oder im vergangenen Sommer ausfindig gemacht zu haben: Bei drei Bergwerken der polnischen Bergbaukonzerne Polska Grupa Górnicza  PGG) und Jastrzębska Spółka Węglowa S. A. (JSW SA) kann die Umweltschutzorganisation ihrer Überzeugung nach die Belastung durch salzhaltige Einleitungen nachweisen. Ein polnisch-deutsches Greenpeace-Team nahm an drei Zuflüssen zur Oder und sechs zur Weichsel 57 Wasserproben. Das Ergebnis dieser Untersuchung hat Greenpeace-Polen am 2. März 2023 in einem Report veröffentlicht. Die höchsten Salzwerte fand das Greenpeace-Team im Oder Zufluss Bierawka, in den der Bergbaukonzern JSW SA sein Grubenwasser einleitet. Der Salzgehalt des Zuflusses liegt dort bis 15-fach über dem für Süßwasser empfohlenen Wert von 500 ppm. Zwei weitere Bergwerke von PGG erhöhen den Salzgehalt der Zuflüsse Klodnica und Kochlowka um bis zum 14-fachen der empfohlenen Werte. Das salzhaltige Wasser begünstigt giftige Algenarten, wie Prymnesium parvum. Die Alge wächst ab einem hohen Salzgehalt, dreifach über dem Süßwasser-Wert. In ihrem Inneren bildet sie ein Gift, um sich vor Fressfeinden zu schützen. Das Toxin der Alge hat dann fatale Folgen für Fische oder Muscheln, die damit in Kontakt kommen und durch Schwermetalle bereits vorgeschädigt sind.
Die Salzeinleitungen in die Weichsel sind Greenpeace zufolge höher als die in der Oder. Die Wasserqualität der Flüsse wird auf polnischer Seite nicht durchgängig überwacht, so Greenpeace. Einleitungen von Bergbaukonzernen und anderen Fabriken würden nur auf dem Papier kontrolliert.

Download des Greenpeace-Reports:
https://act.gp/3Y5kskd

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Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft: Abschlussbericht der ersten Förderphase erschienen

Die erste, 2019 gestartete Phase der Fördermaßnahme „Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft – RES:Z“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde Ende 2022 abgeschlossen. Die Fördermaßnahme adressiert Ressourceneffizienz im Bereich der Flächennutzung, der Baustoffe, Energie und Wasserinfrastruktursysteme in urbanen Neubau- und Bestandsquartieren. In zwölf geförderten Forschungsprojekten wurden neue und umsetzungsorientierte Konzepte mit integrativen Handlungsansätzen für den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen auf der Ebene des Stadtquartiers entwickelt und erprobt. Die im Rahmen der ersten Förderphase von RES:Z erarbeiteten Forschungsergebnisse stehen nun zusammengefasst zum freien Download zur Verfügung. Für acht Projekte geht es in den nächsten zwei Jahren in die Umsetzungs- und Verstetigungsphase.

https://ressourceneffiziente-stadtquartiere.de

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Schwimmende Photovoltaikanlage auf Schönungsteichen im Klärwerk Eching

AWA – Ammersee Wasser- und Abwasserbetriebe gKU, Ammerseewerke gKU und der Photovoltaik-Spezialist Sinn Power planen den Bau einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf den Schönungsteichen der Kläranlage in Eching am Ammersee. Auf insgesamt fünf Schönungsteichen soll eine Fläche von nahezu 11 000 m2 mit schwimmenden Photovoltaik-Blöcken bebaut werden. Das entspricht ca. 50 % der vorhandenen Wasserfläche. Die Anlage wird rund 1500 Wh Solarstrom pro Jahr erzeugen und kann damit nicht nur den Eigenbedarf der Kläranlage decken, sondern zusätzlich Energie in das Stromnetz der umliegenden Gemeinden einspeisen. Der Baubeginn hängt von dem nun zu beginnenden Genehmigungsverfahren ab. Schönungsteiche sind keine Gewässer im wasserrechtlichen Sinne, sondern Teil der technischen Anlage. Insofern gelten hier nicht die im Wasserhaushaltsgesetz erlassenen Maßnahmen (schwimmende Photovoltaikanlagen dürfen maximal 15 % der Wasseroberfläche bedecken und müssen mindestens einen Abstand von 40 m zum Ufer haben). Diese Vorschriften sind für Schönungsteiche nicht anzuwenden. Eine Nutzung von Schönungsteichen für die Gewinnung von Solarstrom hat es deutschland- und weltweit nach Mitteilung der Beteiligten snoch nicht gegeben.

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„Digital Lotse Wasser“ für Digitalisierungslösungen für die Wasserwirtschaft

Mit der neuen Online-Plattform „Digital Lotse Wasser“ will die Hochschule Hof moderne Digitalisierungslösungen für die deutschsprachige Wasserwirtschaft erfassen und bekanntmachen. In der Versorgungswirtschaft würden aktuell lediglich rund 10 Prozent der verfügbaren digitalen Hilfen eingesetzt, so die Forschenden. Der Grund für die mangelnde Akzeptanz der Technik liege dabei oft fehlende Informationen über verfügbare Lösungen, Funktionen und Vorteile. Neben der Datenbank bietet der „Wasser-Lotse“ auch Zugang zu den wichtigsten Forschungsergebnissen aus den an der Hochschule Hof abgeschlossenen Metastudien WaterExe4.0 und DigiNaX. Daneben steht auf der neuen Plattform auch die Verknüpfung der Branche im Mittelpunkt.

https://www.digital-lotse-wasser.org

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Bayern: „Flächenbewusste Kommunen“ gesucht

Kommunen, die besonders sorgsam mit dem Flächenverbrauch umgehen, können sich bis zum 22. Mai 2023 für das staatliche Gütesiegel „Flächenbewusste Kommune“ bewerben. Teilnahmeberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und (inter-) kommunale Arbeitsgemeinschaften. Voraussetzung für die Verleihung des Gütesiegels ist das Vorhandensein eines aktiven Flächenmanagements sowie die Umsetzung von innovativen Ansätzen und Maßnahmen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Dazu zählen beispielsweise der Ankauf von innerörtlichen Grundstücken, die Rücknahme von Bauflächen, die Renaturierung und Aufwertung von Ortskernen sowie weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes der Innen- vor Außenentwicklung. Auch kommunale Grundstücks- und Leerstandsbörsen oder Anreize für Entsiegelungsmaßnahmen sind gute Instrumente zum Flächensparen, so das bayerische Umweltministerium.

https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/flaechenmanagement/guetesiegel/index.htm
www.flaechensparen.bayern.de

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Projektbericht zu abflussfreien Stadtquartieren erschienen

„Wege zum abflussfreien Stadtquartier – Potenziale, Wirkungen und Rechtsrahmen des ortsnahen Schmutz- und Regenwassermanagements“ ist der Abschlussbericht eines Forschungsprojekts überschrieben, das am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) abgeschlossen wurde (UBA-Texte 34/2023). Im Fokus des Projekts standen vor allem ein modellhafter Ansatz zur Ermittlung von Technikoptionen und Potenzialen einer dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung und Abkopplung auf Block- bzw.
Quartiersebene, deren Bewertung in Bezug auf multidimensionale Wirkungen und Kosten, die Potenziale einer dezentralen Schmutzwasserbewirtschaftung sowie eine umfassende rechtliche Analyse von Hemmnissen in der Umsetzung und entsprechenden Änderungsbedarfen.

Download des Berichts:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230301_001

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Wasserwirtschaftliche Vereinigung stellt Weichen für die Zukunft

Lisa Broß in die DWA-Bundesgeschäftsführung gewählt
 
Hennef. Dr.-Ing. Lisa Broß (34) wurde einstimmig vom Vorstand der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) zum 1. Oktober 2023 in die Bundesgeschäftsführung der Vereinigung gewählt. Sie soll zum 1. Januar 2024 Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung in Nachfolge von Bauass. Dipl.-Ing. Johannes Lohaus werden. Johannes Lohaus geht zum Ende des Jahres altersbedingt in den Ruhestand.

DWA-Präsident Prof. Dr. Uli Paetzel zeigt sich sehr zufrieden mit der Wahl von Dr. Lisa Broß: „Im Namen von Präsidium, Auswahlkommission und Vorstand kann ich sagen, dass Lisa Broß eine exzellente Besetzung der Position ist. Sie ist fachlich und menschlich überzeugend und steht für die Zukunft und Weiterentwicklung der DWA.“ Lisa Broß ist die erste Frau an der hauptamtlichen Spitze der Vereinigung und das bisher jüngste Mitglied der Geschäftsführung. Nach der im Oktober beginnenden Übergabephase wird sie ab Januar 2024 gemeinsam mit dem Kaufmännischen Bundesgeschäftsführer, Rolf Usadel, die Geschicke der DWA lenken. Lisa Broß ist zuversichtlich: „Die Wasser- und Abfallwirtschaft in Deutschland und die DWA stehen vor immensen Aufgaben, denen wir uns mit ganzer Kraft widmen werden. Die Anpassung an den Klimawandel, die damit einhergehende Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und nicht zuletzt die Gewinnung und Qualifizierung von Nachwuchskräften stellen besondere Herausforderungen dar. Gleichzeitig muss die DWA weiterhin ihre laufenden fachlichen Aufgaben verlässlich erfüllen. Diese Herausforderungen werde ich gemeinsam mit den Ehrenamtlichen und allen Mitarbeiter*innen der DWA in der Bundesgeschäftsstelle wie in den Landesverbänden zielgerichtet angehen. Ich danke der DWA für ihr Vertrauen in mich und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.“

Lisa Broß studierte an der RWTH Aachen Maschinenbau mit Vertiefung in Verfahrenstechnik. An den Bachelor-Abschluss schlossen sich Masterstudien in Wirtschaftswissenschaften und Umweltingenieurwissenschaften an. Sie promovierte an der Universität der Bundeswehr München mit der Arbeit „Wasserversorgung in Notsituationen – Verfahren zur Beurteilung der Resilienz von Wasserversorgungssystemen unter Berücksichtigung der Ersatz- und Notwasserversorgung“. Ihre Dissertation wurde im Jahr 2022 mit dem Förderpreis des Instituts zur Förderung der Wassergüte- und Wassermengenwirtschaft e. V. (IFWW) ausgezeichnet. Im Anschluss an ihre Promotion übernahm Frau Broß die Leitung Forschung und Entwicklung bei der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH in Bodenheim, dem zweitgrößten Wasserversorger in Rheinland-Pfalz. Derzeit leitet sie die Gruppe „Research & Business Development“ am Kompetenzzentrum Wasser Berlin. Lisa Broß hatte Auslandsaufenthalte in den USA, Singapur und Tunesien.

Seit vielen Jahren ist Lisa Broß umfangreich ehrenamtlich und in nationalen und internationalen Gremien tätig: Bei DWA und DVGW ist sie Mitglied in mehreren Fachgremien und in die Vernetzungsarbeit der jungen Mitglieder involviert. Sie ist Mitglied des Strategic Council der International Water Association (IWA), Vorsitzende des Young Water Professionals Chapter Germany der IWA, Mitglied im deutschen Nationalkomitee der IWA und Teil des Management Committee der IWA Specialist Group „Sustainability in the Water Sector“. Sie verfügt über eine umfangreiche Publikationsliste und hat zahlreiche Vorträge auf nationalen und internationalen Konferenzen gehalten.

https://de.dwa.de/de/presseinformationen-volltext/lisa-bross-in-die-dwa-bundesgeschaeftsfuehrung-gewaehlt.html

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Interdisziplinärer Expertenaustausch. Abwasserbehandlung, Klimafolgenanpassung, Digitale Transformation

Eine moderne und nachhaltige Abwasserableitung und Abwasserbehandlung erfordert ein enges Zusammenspiel von Fachleuten aus den Bereichen Kläranlagen und Automatisierung. Die DWA-Gemeinschaftstagung „KläranlagenTage. Mess- und Regelungstechnik in abwassertechnischen Anlagen (MSR)“ greift Themen aus beiden Disziplinen auf. Die Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, wahlweise Vorträge aus dem einen oder dem anderen Bereich zu besuchen. Die Tagung, die sich schwerpunktmäßig den zukünftigen Herausforderungen an die Abwasserbehandlung, Klimafolgenanpassung und Digitale Transformation widmet, findet am 20./21. Juni 2023 in Osnabrück statt.

https://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20230321_001

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Westerwald: GIS zur Hochwasservorsorge erweitert

Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (Rheinland-Pfalz, Westerwald) hat im Nachgang zu der zerstörerischen Flut im Ahrtal vom Sommer 2021 ihr Geoinformationssystem so er-weitert, dass für die 66 Ortsgemeinden und die Stadt Altenkirchen alle vorhandenen Daten für jede einzelne Maßnahme im Rahmen des Hochwasservorsorge-konzepts hinterlegt werden können. Unterstützt wurden die Gemeinden von der Orga Soft Kommunal GmbH, einem Unternehmen des Gemeinde- und Städte-bunds Rheinland-Pfalz. Dafür wurde ein kleines Fachkatasterprogrammiert, genannt KiS-KAT-HSVK. Darin können alle Maßnahmen des Hochwasservorsorgekonzepts für die 225 Quadratkilometer große Fläche mitfarbigen Punkten in der Karte markiert und unter der schon im Konzept vergebe-nen Maßnahmennummer abgespeichert werden. So erhält jeder Nutzer auf Anhieb einen guten Überblick über die Anzahl und den aktuellen Stand der Projekte. Bei Änderung des Verfahrenstands ändert sich automatisch auch die Farbe. Indie Karte wurden zusätzlich die Abfluss-konzentrationen eingetragen, was noch-mals die Abflusswege und die Gefahren-stellen deutlich vor Augen führt. Zu jeder Maßnahme können die Mitarbeitenden zusätzlich zur Maßnahmen-Nummer den Rechts- und Hochwert, eine Kurzbeschreibung und einen groben Kostenansatz, den Umsetzungshorizont und weitere Dokumente, beispielsweise Bilder, hinterlegen. Bisher wurden 400 Vorschläge für Einzelmaßnahmen ins Konzept aufgenommen – für private Grundstücksbesitzer wie auch für die öffentliche Hand. Die Maßnahmen werden zusätzlich für jede Ortsgemeinde nochmals in einem Einzelkonzept zusammengefasst und aufgearbeitet.

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BMBF-Förderung für alternative Rohstoffe zur Wasserstofferzeugung

Das Bundesforschungsministerium will die künstliche Photosynthese und die Nutzung alternativer Rohstoffe zur Wasserstofferzeugung fördern. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Bei Themenfeld 2 „Nutzung alternativer Rohstoffe zur Wasserstoffherstellung“ werden auf der Rohstoffseite unter anderem genannt Kunststoffreste, Schmutz- und Abwasser, Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe(Anbaubiomasse ausgeschlossen), sonstige organische Reststoffe (zum Beispiel Flüssigabfälle der chemischen Industrie). Die Erzeugung von Nebenprodukten wie beispielsweise Kohlenwasserstoffen als Ausgangsmaterial für die chemische Industrie ist ausdrücklich erwünscht und sollte in der Projektidee entsprechend beachtet werden. Hier ist insbesondere auf die Reinigung des erzeugten Wasserstoffs einzugehen. Projektskizzen können bis zum 6. April 2023 eingereicht werden. Bekanntmachung der Förderrichtlinie:

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230125_004

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Nürnberger Wasserwirtschaftstage 2022

Nach einer Corona-bedingten „Zwangspause“ für größere Präsenzveranstaltungen konnte im Jahr 2022 wieder der traditionelle Nürnberger Wasserwirtschaftstag stattfinden. Über 270 Teilnehmende, Referierende und Ausstellende freuten sich dabei sichtlich über den direkten fachlichen und persönlichen Austausch. Die Veranstaltung wurde dafür extra auf zwei Tage verlängert und von einer Exkursion und einer Abendveranstaltung umrahmt. Bei letzterer konnten herausragende Unterstützende der DWA für ihr Engagement geehrt werden. So erhielten Adi Pirchner (ehemals Münchner Stadtentwässerung), Gerhard Würzberg (Ingenieurbüro Schlegel) und Inge Marxreiter(ehemals Bayerisches Landesamt für Umwelt) die Ehrennadel der DWA. Weiterhin wurde Dr.-Ing. Bernhard Böhm in sein Amt als Landesverbandsvorsitzender eingeführt und Prof. Dr.-Ing. F. Wolfgang Günthert (Vorgänger und eine der wohl herausragendsten Persönlichkeiten in der bayerischen Wasserwirtschaft) im Rahmen eines Festakts verabschiedet.

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TSM: Stadtentwässerung Lingen technisch und organisatorisch gut aufgestellt

Die Stadtentwässerung Lingen wurde von der DWA das Qualitätssiegel Technisches Sicherheitsmanagement (TSM in der Sparte Abwasser) verliehen. Gemeinsam nahmen Betriebsleiter Hans-Martin Gall, die technischen Führungskräfte Laurenz Hüer und Yvonne Zech sowie die TSM-Verantwortlichen Arne Jacobs und Bert Goldschweer im Februar 2023 die Ur-kunde von Ralf Hilmer, Geschäftsführer des DWA-Landesverbands Nord, in Lingen entgegen. Die TSM-Bestätigung bescheinigt der Stadtentwässerung eine sichere und zuverlässige Abwasserentsorgung im Sinne der gesetzlichen und technischen Regelungen. Dazu musste sich das Unternehmen im September 2022 einer zweitägigen, freiwilligen Überprüfung stellen. Geprüft wurde die Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die organisatorischen Strukturendes Betriebes.  Die DWA-Experten kontrollierten zudem den technischen Zustand der Anlagen, das Störungsmanagement und die Beachtung der Sicherheitsbestimmungen. Es mussten rund 230Fragen zur Organisation der technischen und betrieblichen Abläufe, zur Ausstattung, zu den Qualifikationen des technischen Personals und sowie zu Planung, Betrieb und Instandhaltung der Anlagenbeantwortet werden. Außerdem fand eine Begehung der Kläranlage statt. Die Stadtentwässerung Lingen stellte sich der Überprüfung zum ersten Mal. Aktuell sind ca 130 Unternehmen mit dem Logo „TSM-bestätigt“ in der Sparte Abwasser von der DWA ausgezeichnet.

https://de.dwa.de/de/technisches-sicherheitsmanagement.html

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Nachrüstung von Regenklärbecken mit Filtereinheiten

Im Rahmen des Projekts „Nachrüstung von Regenklärbecken mit Filtereinheiten zur Optimierung des Stoffrückhalts (Na-ReFil)“ soll ein filterbasiertes Optimierungskonzept für Regenklärbecken im Bestand mit einer ideal aufeinander abgestimmten Kombination aus Sedimentation und technischer Filtration entwickelt werden. Das Projekt umfasst zwei Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Mithilfe von numerischer und physikalischer Modellierung (hybride Modellierung) wird sowohl die optimale Aufteilung zwischen Sedimentation und Filtration sowie auch deren Anordnung zueinander untersucht. Dies erfolgt für eine Vielzahl von unterschiedlichen, in der Praxis vorzufindenden Beckenkonfigurationen. Diese Erkenntnisse werden als Designvorschriften formuliert.
Arbeitspaket 2: Die entwickelten Designvorschriften werden auf ein ausgewähltes In-situ Regenbecken mit Optimierungsbedarf angewendet. Anschließend erfolgt eine Umrüstung des Beckens mit einer Kombination aus Sedimentation und Filtration. Die Leistungsfähigkeit dieses In situ-Beckens wird so-wohl im Ist-Zustand als auch nach Umrüstung des Beckens im laufenden Betrieb messtechnisch über den Zeitraum von jeweils (Ist-Zustand und auch umgerüsteter Zustand) mindestens einem Jahr ermittelt. Bestimmt wird hierzu der Rückhalt sowohl von AFS und AFS63 als auch von Zink und Kupfer. Die Untersuchungen erfolgen beispielgebend für ein Regenklärbecken in Warendorf. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen Möglichkeiten einer Nachrüstung bestehender Regenwasserbehandlungsanlagen aufzeigen. Da eine Vergrößerung der Beckenvolumina häufig nur eingeschränkt möglich sein wird, um die geforderten Oberflächenbeschickungen zu erreichen, bieten Filtereinheiten eine Alternative bei moderaten Kosten. Projektleiter ist Prof. Dr.-Ing. Helmut Grüning, FH Münster. Das Projekt läuft bis zum 30. April 2024 und wird durch das Ministerium für Umwelt, Landwirschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und erhält eine Zuwendung des Landes NRW – Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW – ResA II.

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Schleswig-Holstein: Prüfpflicht für private Abwasserleitungen gelockert

Mit einem Erlass des Umweltministeriums vom 30. November 2022 an die zuständigen Verwaltungen in Schleswig-Holstein wurde die flächendeckende Aufforderung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zur Dichtheitsprüfung ausgesetzt. Um Fragen rund um den Erlass zu beantworten, hat das Umweltministerium inzwischen Fragen und Antworten auf einer eigenen Website veröffentlicht. Die wichtigste Information vorab: Entgegen einiger Missverständnisse gilt die Pflicht zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung weiterhin. Jedoch muss eine Leitungssanierung nicht mehr bis zum31. Dezember 2025 durch die Grund-stückseigentümerinnen und -eigentümer erfolgen. Die Änderung wird vorgenommen, so das Ministerium, da die in Deutschland aktuell nur gering vorhandenen Kapazitäten im Bereich des Installateurwesens für die Instandhaltung des öffentlichen Kanalwesens zur Verfügung stehen sollen.

Fragen und Antworten:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abwasser/abwasserleitungen.html

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Oder-Katastrophe: Bericht der EU vorgelegt

Nach dem massiven Fischsterben in der Oder im Juli und August 2022 bestätigt eine Analyse der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur: ein Schlüsselfaktor der Umweltkatastrophe war höchstwahrscheinlich der hohe Salzgehalt der Oder, verursacht durch die Einleitung von Industrieabwässern beispielsweise aus dem Bergbau. Dieser Salzgehalt ermöglichte die toxische Blüte der Goldalge (Prymnesiumparvum), die zum Tod von 360 Tonnen Fisch führte. Der Bericht enthält auch Empfehlungen dazu, wie ähnliche Katastrophen künftig vermieden werden können. Neben dem hohen Salzgehalt der Oder gab es noch weitere Faktoren, der die Algenblüte beförderte: die Trockenheit und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände sowie erhöhte Nährstoffkonzentrationen, insbesondere von Phosphor und Stickstoff.

Download des Berichts der EU:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230217_001

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Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz vorgelegt

Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegen „Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz“ (Bundestags-Drucksache20/5491) vor. Danach wird mit dem Kritis-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) in Deutschland in den Blick genommen und im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten gesetzlich geregelt. Das Kritis-Dachgesetz ergänze damit auch die bestehenden Regelungen zum Cyberschutz von Kritischen Infrastrukturen und trage zu einem kohärenten und resilienten System bei. Mit dem Dachgesetzsolle auch die Zusammenarbeit der am Schutz Kritischer Infrastrukturen beteiligten Akteure auf staatlicher Seite und bei den Betreibern verbessert und klarer strukturiert werden.Den Angaben zufolge soll das Gesetz die bestehende Bestimmung Kritischer Infrastrukturen mit dem Fokus auf mögliche Beeinträchtigungen der Versorgungssicherheit durch Bedrohungen aus dem Cyberraum durch eine „systematische und umfassende Identifizierung aller besonders schützenswerten Kritischen Infrastrukturen“ ergänzen. Unter den Sektoren, in denen Kritische Infra-strukturen identifiziert werden sollen, werden ausdrücklich Trinkwasser, Abwasser, öffentliche Verwaltung genannt. Die Gefahren für die Kritischen Infrastrukturen sollen laut Vorlage einer regelmäßigen Bewertung unterzogen werden. Die Einführung eines zentralen Störungs-Monitorings als Ergänzung zum bestehenden Meldewesen im Bereich der Cybersicherheit soll einen Gesamtüber-blick über mögliche Schwachstellen beim physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen ermöglichen. Das Bundesamt für Bevölkerungs-schutz und Katastrophenhilfe (BBK)„wird im Rahmen der Bundeszuständigkeit zu der übergreifenden zuständigen Behörde für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen im Rahmen verfüg-barer Haushaltsmittel ausgebaut“, heißtes in der Unterrichtung ferner. Danach soll das BBK auch die Einhaltung der nach dem Kritis-Dachgesetz vorgesehenen Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen beaufsichtigen und durchsetzen.

Download der Eckpunkte:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005491.pdf

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Gewinnung von Wertstoffen aus Klärschlamm und Abwasser

Mit Fragen der Umsetzung der Klärschlammverordnung von 2017 befasst sich ein Band der Reihe Texte des Umweltbundesamts (156/2022). Zunächst wird der Frage nachgegangen, ob die kommenden gesetzlichen Vorschriften (Phosphor-Rückgewinnungspflicht) zu einer besseren Nutzung der im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffpotenziale führen. Nicht erfasste Potenziale sollen ermittelt werden. Betrachtet werden sowohl kommunale Klärschlämme als auch industrielle Abwässer, insbesondere der Nahrungsmittelbranchen. Ferner werden Fragen zur Gleichwertigkeit der Analysemethoden zur P-Bestimmung und zur Untersuchungshäufigkeit zwecks Ermittlung einer sicheren Unterschreitung der P-Rückgewinnungspflicht bearbeitet und wichtige Erkenntnisse für den Vollzuggewonnen.

Kostenloser Download:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/abschaetzung-zusaetzlich-aus-abwasser

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EU-Kommission will Katastrophenschutz in der EU verbessern

Die EU-Kommission will die EU und ihre Mitgliedstaaten besser auf künftige Notlagen und Naturkatastrophen wie Erd-beben, Überschwemmungen und Wald-brände vorbereiten. Dazu hat sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten fünf Ziele zur Stärkung der Katastrophenresilienz im Bereich des Bevölkerungsschutzes festgelegt.

Spektrum Die fünf europäischen Katastrophenresilienz-Ziele sind:
● Antizipieren – Risikobewertung, Antizipation und Planung des Katastrophenrisikomanagements verbessern
● Vorsorgen – Risikobewusstsein und Vorsorge in der Bevölkerung stärken
● Warnen – Frühwarnung verbessern
● Bewältigen – Bewältigungskapazitäten im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens ausbauen
● Sichern – für ein robustes Katastrophenschutzsystem sorgen. Um die Umsetzung dieser Ziele anzustoßen, startet die Europäische Kommissionfünf Leitinitiativen, eine für jedes Ziel.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230217_008

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Rechtgutachten: Kostenübernahme der Hersteller für Verschmutzungen durch PFAS nach EU-Recht umsetzbar

Schon jetzt kann nach EU-Recht eine verursachungsgerechte Kostenübernahme für den Verursacher einer Verschmutzung umgesetzt werden. Dies ist insbesondere über die Vorgaben der EU-Trinkwasser-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie, die die Mitgliedstaaten bereits heute zu einem vorsorgenden Schutz der durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) gefährdeten Trinkwasserressourcen verpflichten, möglich. Danach hat die EU das notwendige Instrumentarium, um einen effektiven Schutz zu etablieren. Das hat ein Rechtsgutachten ergeben, das der Bun-desverband der Energie- und Wasser-wirtschaft (BDEW) und die Stadtwerke Rastatt in Auftrag gegeben haben. Auch die verfassungsrechtlichen An-forderungen an einen PFAS-Fonds, also eine Sonderabgabe auf nationaler Ebenkönnen nach dem Gutachten erfüllt werden. Ein solches Instrument zur Realisierung der Finanzierungsverantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer PFAS-haltiger Produkte ist denkbar und folgt dem Beispiel anderer existierender Sonderabgaben wie dem dualen System. So kommt das Gutachten auch zu dem Ergebnis, dass ein PFAS-Fonds als mögliches Instrument zur Realisierung einer Finanzierungsverantwortung der Her-steller PFAS-haltiger Stoffe verfassungs-konform ausgestaltet werden kann.Im Landkreis Rastatt sowie im Stadtkreis Baden-Baden sind über 1105 Hektar Ackerfläche und Grundwasser mit einer Grundwasserfläche von rund 58 km2 kontaminiert worden, vermutlich durch die Ausbringung PFAS-belasteter, mit Kompost vermischter Papierschlämme als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen. Dies hat bei den StadtwerkeR Rastatt PFAS-bedingte Investitionen in Höhe von fast 15 Millionen Euro bis 2025 ausgelöst, begleitet von laufende Kosten, die sich mittlerweile auf rund 2,2 Millionen Euro summieren. Die Folge ist eine Wasserpreissteigerung von rund 20 Prozent für die Bürgerinnen und Bürger, die sich unmittelbar aus der PFAS-Verschmutzung ergibt. Solange die Verursacher nicht zum Schadensersatz verpflichtet werden können, müssen die Kundinnen und Kunden die Mehrkosten tragen.

Download des Rechtsgutachtens:

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230217_003

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Bundesumweltministerium fördert Forschungsprojekt für bessere Frühwarnung an der Oder

Das Bundesumweltministerium fördert ein Forschungsvorhaben des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnen-fischerei (IGB) im Zusammenhang mit der Katastrophe an der Oder im August2022 mit mehr als 4,8 Millionen Euro�Ziel des Projekts ist es, die entstandenen Schäden und die Regeneration des Öko-systems Oder systematisch zu erfassen und daraus Empfehlungen abzuleiten, wie die Widerstandsfähigkeit der Odererhöht und der Fluss renaturiert werden kann. Die Ergebnisse sollen auch für andere Fließgewässer in Deutschland genutzt werden. Der Ausbau der Oder sowie Einleitungen haben die Resilienz des Flusssystems insgesamt geschwächt. Eingriffe durch den Menschen und der Klimawandel führen an der Oder zu ausgeprägten Niedrigwasserphasen. Sie machen Flüsse und Auen anfälliger gegenüber schädlichen Einflüssen wie hohen Temperaturen, Schadstoffen und übermäßigen Nährstoffeinträgen. In dem Forschungsvorhaben des IGB werden die unmittelbaren Auswirkungen der Umweltschäden auf die Lebensgemeinschaften des Oder-Systems unter-sucht. Aber auch bisher nicht quantifizierte Leistungen des Ökosystems für die Menschen sollen in die Analyse einbezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel Verluste für die Fischerei, Nährstoffrück-halt und Speicherung von Kohlenstoff. Darüber hinaus werden die gewässerchemischen und -ökologischen Parameteranalysiert, um die Massenentwicklung der toxischen Alge Prymnesium parvum, deren Verbreitung im Sommer 2022 unter anderem zu einem massiven Fischsterben in der Oder führte, besser zu verstehen und verbesserte Vorwarninstrumente zu entwickeln. Ein weitere Schwerpunkt ist die Untersuchung der Funktion der Auengewässer als Rückzugsort, die für das Überleben viele Fische und wasserlebender Wirbelloser besonders wichtig sind.

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Bayern fördert Bau von vierten Reinigungsstufen auf Kläranlagen

Mit einem neuen Förderprogramm soll der Bau der vierten Reinigungsstufe auf kommunalen Kläranlagen in Bayern unterstützt werden. In einem ersten Schrittwurde eine Pilotanlage auf der Kläranlage Weißenburg nachgerüstet. Nun soll den Betreibern von 13 weiteren wichtigen Kläranlagen die Möglichkeit eröffnet werden, Fördermittel für die freiwillige Nachrüstung mit einer vierten Reinigungsstufe zu beantragen. Das Bayerische Umweltministerium fördert in diesem Programm den Bau der vierten Reinigungsstufe mit einem Zuwendungssatz von 50 Prozent; bei Inbetriebnahme bis Ende 2024 bis zu 70 Prozent. Für die nächsten vier Jahre ist ein Fördervolumen von 16 Millionen Euro vorgesehen. In Bayern gibt es etwa 2400 kommunale Kläranlagen.

https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/abwasser/spurenstoffe.htm

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7. Förderrunde der Exportinitiative Umweltschutz gestartet

Das Bundesumweltministerium hat die neue Förderrunde der Exportinitiative Umweltschutz (EXI) gestartet. Gefördert werden Projekte deutscher Green-Tech-Unternehmen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Abwasserwirtschaft, nachhaltige Anwendung netzferner grüner Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, nachhaltiger Konsum und umweltfreundliche Mobilitätslösungen sowie nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung. Projektskizzen können bis zum 1. April 2023 eingereicht werden. Das Förderprogrammrichtet sich insbesondere an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – ausdrücklich auch kleine und mittlere Unternehmen – sowie an Vereine und Verbände und auch an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

https://www.exportinitiative-umweltschutz.de

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Berliner Wasserbetriebe spenden sieben Fahrzeuge an die Ukraine

Die Berliner Wasserbetriebe spenden sieben Fahrzeuge an den ukrainischen Abwasserentsorger Lvivodokanal. Gemein-sam mit der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze, und dem Vizepräsidenten des Verbands kommunaler Unternehmen, Karsten Specht, hat das Unternehmen die Fahrzeuge am 6. Februar 2023 übergeben. Die zwischen elf und 23 Jahren alten Fahrzeuge – darunter ein Lkw, ein Unimog, diverse Pritschenwagen und ein Anhänger – sind bei den Wasserbetrieben ausgemustert und waren zum Verkauf vorgesehen. Stattdessen wurden sie nun instandgesetzt und technisch überprüft. Vermittelt wurde die Spende durch den Verband kommunaler Unternehmen, der gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Kooperationsplattform für Spenden der Deutschen Wasserwirtschaft aufgebaut hat. Den Transport nach Lviv übernimmt die Nichtregierungsorganisation GoLocal.

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Nährstoffbelastung im Ems-Gebiet: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Klage für sauberes Wasser beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen das Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie eingereicht. Die DUH fordert von den beklagten Bundesländern eine deutliche Reduzierung der Tierzahlen und eine flächengebundene Tierhaltung, eine bedarfsgerechte Düngung, mehr Raum für Gewässer mit grünen Auwiesen statt Ackerfläche sowie die korrekte und voll-ständige Ausweisung stark belasteter Gewässer. 95 Prozent der Oberflächengewässer im Ems-Gebiet verfehlten den gesetzlich vorgeschriebenen guten ökologischen Zustand. Einer der Hauptgründe dafür sei die Verschmutzung der Gewässer durch Nährstoffe aus der Landwirtschaft. In der Weser-Ems-Region liegt das Zentrum der niedersächsischen Fleischproduktion. Infolgedessen fallen große Mengen an Gülle und Gärresten an. Um diese bedarfsgerecht auf die Felder auszubringen, müsste Niedersachsen nach Ansicht der DUH etwa 200 000 Hektargrößer sein.

Download der Klageschrift der DUH:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230213_002

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BMBF-Förderung für kommunales Bildungsmanagement

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt die Förderung eines Netzwerks regional tätiger Entwicklungsagenturen für kommunales Bildungsmanagement (REAB) und zusätzlicher bundesweit thematisch ausgerichteter unterstützender Fachstellen für kommunales Bildungsmanagement. Dieses Netzwerk berät und begleitet die geförderten „Bildungskommunen“ ebenso wie alle weiteren an der Weiterentwicklung ihrer kommunalen Bildungslandschaft im Sinne einer analog-digitalen Vernetzung und thematischen Vertiefung interessierten Kommunen. Interessenten können Konzepte sowohl exklusiv für eine oder mehrere REAB/Fachstellen als auch in Kombination beider Fördergegenstände einreichen. Bis spätestens 31. März2023 können Projektskizzen vorgelegt werden.

Bekanntmachung des BMBF mit weiteren Details:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20230202_001

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Mangel an Auszubildenden: Berliner Wasserbetriebe kooperieren mit Schule der Region

Die Berliner Wasserbetriebe und die Oberschule am Airport in Schönefeldschließen eine Kooperation. So will sich das Unternehmen direkt bei künftigen Auszubildenden und dual Studierenden ins Gespräch bringen. Vereinbart sind Unternehmensbesuche, gegenseitige Treffen und Informationen für Schüler-*innen und Eltern über die Ausbildungsmöglichkeiten der Wasserbetriebe. Dies ist die erste Schulkooperation des Unternehmens dieser Art, weitere sollen fogen, denn gute Auszubildende sind knapp. Schönefeld ist mit seinem Ortsteil Waßmannsdorf Standort des zweitgrößten Klärwerks der Berliner Wasserbetriebe.

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Stadtentwässerung Dresden entwickelt und erprobt Konzept für Krisen

Die Stadtentwässerung Dresden hat ein Konzept für Krisen entwickelt und einen Krisenstab aufgestellt. Dabei wurde mit einem Beratungsunternehmen aus Wien kooperiert, das auf solche Fälle spezialisiert ist. „Mit dabei war ein früherer Offizier, der sehr erfahren ist“, sagt Guido Kerklies, technischer Leiter der Stadtentwässerung. Der Krisenstab besteht aus rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. „Er wird von der Geschäftsführung nicht nur bei Hochwasser, Sturm oder Blackout, sondern auch bei anderen Krisensituationen – wie Cyberangriffen – einberufen“, erklärt Kerklies. Die Akteure sind dann rund um die Uhr im Einsatz.
Im Krisenfall soll der Stab spätestens nach zwei Stunden handlungsfähig sein, um schnell Entscheidungen zu treffen und die nötigen Schritte einzuleiten. Die Aufgaben sind klar verteilt. Insgesamt sind fünf Stabsfunktionen ausgewiesen, abgekürzt mit „S“ bezeichnet (analog Stabsoffizieren bei der Bundeswehr). So beschafft der S 2 die Informationen zur Lage, sodass beispielsweise beim Sturm mit einem Blackout Gefahren oder Schäden beurteilt werden können. Jeweils ein S 3 ist für den Betrieb der Kläranlage und den Betrieb des Kanalnetzes zuständig. Sie leiten die nötigen Schritte ein. Der S 5 informiert die Presse und andere Medien, und der S 6 kümmert sich darum, dass trotz des Stromausfalls Kommunikationskanäle weiter funktionieren. Andere Fachleute halten währenddessen die Verbindung zu anderen Krisenstäben, vor allem zu dem des Brand- und Katastrophenschutzamtes, und erfüllen weitere Aufgaben. Vor Weihnachten 2022 hat der Krisenstab eine Woche lang den Ernstfall geprobt.

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Gesetzentwurf zur Beschleuni­gung von Verwaltungsgerichts­verfahren beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf ei­nes Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen.Denn die Beschleunigung von großen Infra­strukturprojekten ist eine wichtige Vor­aussetzung für die Modernisierung Deutschlands, für künftiges Wachstum und Wohlstand, so die Regierung in einer Pressemitteilung.

Dem Gesetzentwurf zur Beschleuni­gung von verwaltungsgerichtlichen Ver­fahren im Infrastrukturbereich liegen drei Leitgedanken zugrunde: Planungs­beschleunigung, Rechtssicherheit sowie Normenklarheit.Ziel ist die bevorzugte Behandlung bedeutsamer Infrastruktur­vorhaben gegenüber anderen Verfahren.Der Gesetzentwurf stellt daneben sicher, dass die hohe Qualität verwaltungsge­richtlicher Verfahren aufrechterhalten wird.

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Untersuchung des Abwassers auf Sars-CoV-2

Die sogenannte Abwassersurveillance zur Beobachtung der Corona-Pandemie soll ausgebaut werden.Wie aus der Ant­wort der Bundesregierung (Bundestags- Drucksache 20/4499) auf eine Kleine An­frage der Linksfraktion hervorgeht, wird derzeit bereits an zahlreichen Standor­ten bundesweit das Abwasser auf Sars- CoV-2 hin untersucht.Das Bundesminis­terium für Bildung und Forschung för­dert den Angaben zufolge Untersuchun­gen des Abwassers auf Sars-CoV-2 an 24 Standorten.Ferner fördert die Europäische Union Projekte an 20 Standorten.Weitere Standorte werden durch die Bundesländer gefördert.

Das Bundesgesundheitsministerium wolle mit einer Anschubfinanzierung für die Jahre 2022, 2023 und 2024 die Be­probung an weiteren Standorten unter­stützen.Die Länder seien aufgefordert worden, Standorte zu benennen, anhand derer ein Landestrend bestimmbar sein könnte, heißt es in der Antwort.Geplant sei, nach und nach weitere Standorte an das bundesweite Pandemieradar anzu­schließen.

Download der Antwort der Bundesregie­rung:
https://dserver.bundestag.de/ btd/20/044/2004499.pdf

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EU-Kommission: Mehr Anstrengungen nötig, um Umweltverschmutzung wie vereinbart zu senken

Wenn die Umweltverschmutzung in der EU bis 2030 wie vereinbart zurückgehen soll, braucht es sowohl neue Rechtsvor­schriften als auch eine bessere Umset­zung bereits bestehender Regeln.Das zeigen zwei Berichte der Europäischen Kommission: zum einen der erste Bericht zum Monitoring der Null-Schadstoffzie­le, zum anderen der dritte Bericht zur Luftqualität in der EU.

Aus den Berichten geht hervor, dass die EU-Politik zu besserer Luft und weni­ger Pestiziden beigetragen hat.Die Ver­schmutzung ist jedoch immer noch zu hoch, so die Kommission.In anderen Be­reichen wie Lärm, Nährstoffbelastung oder dem Aufkommen von Siedlungsab­fällen seien die Fortschritte ins Stocken geraten.Die Ergebnisse zeigen nach An­sicht der EU, dass insgesamt viel stärke­re Maßnahmen erforderlich sind, wenn die EU ihre Ziele für die Verringerung der Umweltverschmutzung bis 2030 errei­chen will.

Die Fortschritte bei der Verwirkli­chung sechs Null-Schadstoff-Ziele sind gemischt.Die Verschmutzung durch Pes­tizide, antimikrobielle Mittel und Abfälle im Meer nimmt ab.Bei der Lärm-, Nähr­stoff- und Abfallverschmutzung wurden kaum Fortschritte erzielt.Auf der ande­ren Seite sind die insgesamt hohen Quo­ten bei der Einhaltung der EU-Standards für die Trinkwasser- und Badegewässer­verschmutzung (mehr als 99 Prozent bzw. 93 Prozent) ermutigend.Für 2030 können die meisten Ziele erreicht wer­den, wenn zusätzliche Anstrengungen unternommen werden.

Die derzeitige Schadstoffbelastung sei jedoch nach wie vor viel zu hoch: über 10 Prozent der vorzeitigen Todesfäl­le in der EU sind jedes Jahr immer noch mit Umweltverschmutzung verbunden.

Download der Berichte:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20221208_004

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Mall-Umweltpreis für den Regenwasser-Nachwuchs

Die Roland Mall-Familienstiftung ver­leiht ab sofort einmal jährlich den Mall- Umweltpreis für ideenreiche und innova­tive Abschlussarbeiten aus den Bereichen Regenwasserbewirtschaftung und blau-grün-graue Infrastrukturen.Der ausge­lobte Preis hat einen Gesamtumfang von maximal 30 000 Euro, die sich auf die Kategorien Bachelor-, Masterarbeiten und Dissertationen verteilen.Einer der Schwerpunkte der 2014 gegründeten Fa­milienstiftung ist die Förderung des wis­senschaftlichen Nachwuchses, sowohl im Unternehmen selbst durch Stipendien für Mitarbeiterkinder als auch durch Sti­pendien für Studierende der Siedlungs­wasserwirtschaft.Der neue Mall-Um­weltpreis richtet sich an Studierende an Hochschulen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, Bewerbungsschluss ist der 31.März 2023.

www.mall.info/umweltpreis

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Ausweitung des Abwasser-Monitorings auf SARS-CoV-2 im Saarland

Seit Februar 2022 ist Saarbrücken mit der Kläranlage Burbach einer von bun­desweit 20 Pilotstandorten im Pilotvor­haben „Systematische Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser“ (ESI-CorA), das von der Europäischen Kommission im Rahmen des Soforthilfeinstruments (Emergency Support Instrument-ESI) ge­fördert wird.Dabei werden auf den Klär­anlagen zweimal wöchentlich Abwasser­proben aus dem Zulauf genommen und auf SARS-CoV-2 analysiert.

Zum Pilotstandort im Saarland gehö­ren der Entsorgungsverband Saar (EVS) als Projektverantwortlicher, das Gesund­heitsamt des Regionalverbandes Saar­brücken und das beauftragte Analysela­bor SGS Institut Fresenius.Unterstützt werden die Projektpartner vom saarlän­dischen Ministerium für Soziales, Ge­sundheit, Frauen und Familie sowie dem Ministerium für Umwelt und Verbrau­cherschutz.

Mittlerweile wurde ein nationales Pandemie-Radar aufgebaut, in das alle Pilotstandorte eingebunden sind, also auch Saarbrücken.Über dieses Pande­mie-Radar können zukünftig die Trends der Wiederfindungsraten von SARS-CoV-2 hochaktuell abgebildet werden.Eine Auswertung der bisher im Projekt ESI-CorA erhobenen Daten liegt jedoch noch nicht vor.

Seit dem 17.Oktober 2022 sind im Saarland drei weitere Kläranlagen des EVS in dieses Pandemie-Radar eingebun­den: die Kläranlagen Saarlouis, Neunkir­chen-Wellesweiler und Illingen-Wustwei­ler.Auch hier werden zweimal wöchent­lich Proben genommen und vom Labor SGS Institut Fresenius analysiert.

Die Überwachung von Viren im Ab­wasser ist ein weiterer wichtiger Indika­tor zur Überwachung des Pandemiege­schehens.Da es sich um ein Pool-Verfah­ren handelt, können – anders als bei in­dividuellen Tests der Schleimhäute – die Ausscheidungen vieler Menschen auf einmal ausgewertet und als Frühwarn­system verwendet oder für die Konzeption lokaler Maßnahmen zugrunde ge­legt werden.

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Ruhrverband erhält internationale Auszeichnung als „Climate Smart Utility“

Der Ruhrverband hat Ende September auf dem Weltwasserkongress der Inter­national Water Association in Kopenha­gen die Auszeichnung als „Climate Smart Utility“ erhalten.Gewürdigt werden da­mit die Arbeiten des Ruhrverbandes zur Energieverbrauchsreduzierung ihrer An­lagen.Ab dem Jahr 2024 wird der Ruhr­verband laut aktuellen Prognosen seine Anlagen nahezu vollständig mit eigen­produziertem Strom versorgen.Dazu nutzt der Verband den Strom aus sechs eigenen Wasserkraftanlagen an Ruhr und Lenne, aus 13 eigenen Photovoltaikanla­gen sowie aus dem Betrieb von etwa 50 Blockheizkraftwerken auf den Kläranla­gen, in denen aus dem bei der Klär­schlammbehandlung entstehenden Bio­gas Strom und Wärme erzeugt wird.Auf sechs Kläranlagen wird die Biogasaus­beute zudem durch die gemeinsame Be­handlung organikreicher Abfälle wie bei­spielsweise Fetten oder Rückständen aus Fettabscheidern unterstützt.

Zusätzlich hat der Ruhrverband be­reits vor einigen Jahren damit begonnen, seine Kläranlagen einer gründlichen energetischen Optimierung zu unterzie­hen.Als Ergebnis wird beispielsweise die zweitgrößte Kläranlage des Ruhrver­bands in Bochum-Ölbachtal bereits ener­gieneutral betrieben.Hier stand im Jahr 2021 einer Eigenerzeugung von 5,3 Mil­lionen Kilowattstunden ein Verbrauch von nur 4,8 Millionen Kilowattstunden gegenüber.Zudem konnte durch die ver­fahrenstechnischen Umstellungen und den Einsatz energieeffizienter Belüftung und Durchmischung der Belebungsbe­cken auch die Qualität des gereinigten Abwassers nochmals gesteigert werden.Derzeit wird die größte Kläranlage in Duisburg energetisch optimiert und soll danach ebenfalls energieneutral betrie­ben werden.

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Sonderforschungsbereich „Mikroplastik“ an der Univer­sität Bayreuth verlängert

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert den Sonderforschungsbe­reich 1357 „Mikroplastik“ an der Univer­sität Bayreuth in den kommenden vier Jahren erneut mit rund 13 Millionen Eu­ro.Der 2019 eingerichtete SFB unter­sucht die weltweit steigende Kontamina­tion der Umwelt durch Kunststoffe und entwickelt innovative Lösungsansätze, die den dadurch bedingten ökologischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gefahren entgegenwirken.Die enge Ver­knüpfung interdisziplinärer Grundlagen­forschung mit problembezogener An­wendungsforschung wird fundierte Risi­koeinschätzungen ermöglichen und den Wissenstransfer in die Öffentlichkeit wei­ter stärken.

Die künftigen Forschungsprojekte des SFB „Mikroplastik“ konzentrieren sich vor allem auf drei Bereiche: Die Untersu­chungen der biologischen Auswirkungen von Mikroplastik-Partikeln, die in der Umwelt besonders häufig vorkommen, werden von der molekularen Ebene über individuelle Organismen bis hin zu kom­plexen Lebensgemeinschaften reichen.Die Transportwege von Mikroplastik in verschiedenen Bereichen der Umwelt – wie etwa in Süßgewässern, Böden und der Atmosphäre – sollen verstärkt auch hinsichtlich ihrer ökologischen Wechsel­wirkungen erforscht werden.Zudem werden Forschungsarbeiten zum Abbau von Mikroplastik in der Natur, aber auch in technischen Systemen durchgeführt.Diese Erkenntnisse bieten eine wissen­schaftlich fundierte Grundlage für die Bewertung der Umweltrisiken von Mikroplastik, aber auch für die Entwicklung umweltfreundlicher Kunststoffe und Ver­fahren, die der Vermeidung des Eintrags von Mikroplastik in die Umwelt dienen.Diese Lösungsansätze stehen ebenfalls in der zweiten Förderperiode im Fokus der Forschungsarbeiten.

Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Prof. Dr. Christian Laforsch Sprecher des SFB „Mikroplastik” E-Mail: christian.laforsch@uni-bayreuth.de

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Schlechte Kokainqualität im Großraum Koblenz

Die Kokainqualität im Großraum Kob­lenz ist eher schlecht.Der Tageskonsum in der Region beläuft sich auf 0,4 bis 1,6 g Kokain pro 1000 Einwohner.Dies geht aus einem aktuellen Forschungspro­jekt des Instituts für sozialwissenschaftli­che Forschung und Weiterbildung (IFW) des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz hervor.Das Ins­titut hat gemeinsam mit den Klärwerken Koblenz und Neuwied I sowie in Zusam­menarbeit mit der Bundesanstalt für Ge­wässerkunde das kriminologische For­schungsprojekt „Drogen in Koblenz und Umgebung – Abwasseranalyse auf Rück­stände von Kokain-Konsum“ durchge­führt.

Das Forschungsteam entnahm die Proben während einer Trockenwetter-Pe­riode vom 8.bis 14.März 2022.Die Bun­desanstalt für Gewässerkunde unter­suchte die Abwässer auf Kokain, Benzoy­lecgonin (BE), ein Humanmetabolit des Kokains, Cocaethylen und Levamisol.Die Analyse erfolgte anhand der Standards des European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA, Europäische Beobachtungsstelle für Dro­gen und Drogensucht), die seit einigen Jahren in vielen Städten Europas Abwas­seruntersuchungen auf Drogenrückstän­de durchführen lässt.Auf der Grundlage der Messergebnisse führte das For­schungsteam eine kriminologische Aus­wertung durch.

Nach dem Kokaingenuss scheidet der menschliche Körper im Urin das Abbau­produkt Benzoylecgonin aus.Im Unter­suchungszeitraum wurde für den Raum Koblenz/Neuwied eine durchschnittliche Benzoylecgonin-Tagesfracht von etwa 276 Gramm/Tag/1000 Einwohner detek­tiert.Daraus errechnet sich unter Be­rücksichtigung von Unsicherheitsfakto­ren wie etwa dem Aufkommen von Ta­gestourismus für den Beprobungszeit­raum ein Kokainkonsum zwischen 0,4 und 1,6 Gramm pro Tag auf 1000 Ein­wohner.

Bei der Analyse trat auch die zuwei­len schlechte Qualität des in Koblenz und Umgebung konsumierten Kokains zu Ta­ge, wie Projektleiter Prof.Dr. jur.Winfried Hetger erklärt: „Das Auffinden von Leva­misol als Streckmittel von Kokain in ei­ner Konzentration von durchschnittlich 14 % ist besorgniserregend“.Bei Levami­sol handelt es sich um ein Entwurmungs­mittel aus der Veterinärmedizin, das in Deutschland nicht zugelassen ist.Der Konsum von mit Levamisol gestrecktem Kokain bedeutet ein erhebliches Gesund­heitsrisiko für die Konsumierenden.

Download der Studie:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20221208_001

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Rheinland-Pfalz: 11,7 Prozent weniger Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht

Die kommunalen Kläranlagen in Rhein­land-Pfalz gaben im Jahr 2021 knapp 80 800 Tonnen Klärschlamm (gemessen als Trockenmasse) zur Entsorgung ab.Das waren nach Angaben des Statisti­schen Landesamtes knapp zwei Prozent weniger als im Jahr 2020.Der Rückgang hing unter anderem mit der Flutkatastro­phe im Juli zusammen.Im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2020 wurden 84 600 Tonnen entsorgt.2021 wurden knapp 50 Prozent der entsorgten Klärschlamm­menge einer stofflichen Verwertung zu­geführt.

Knapp 51 Prozent oder 40 900 Ton­nen der Klärschlammmenge wurde ther­misch entsorgt, also beispielsweise zur Energieerzeugung verbrannt.Gegenüber dem Vorjahr stieg die thermisch entsorg­te Menge um elf Prozent.Seit 2011 er­höhte sie sich um knapp 83 Prozent und erreichte somit einen neuen anteiligen sowie absoluten Höchststand.

Die Aufbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen ging ge­genüber 2020 um 11,7 Prozent auf 35 500 Tonnen zurück.Verglichen mit 2011 entspricht dies einem Minus von 41 Prozent.Trotzdem umfasste die Ent­sorgung von Klärschlamm durch die landwirtschaftliche Aufbringung 2021 nach der thermischen Entsorgung den mengenmäßig größten Anteil.Die übrige stofflich verwertete Menge von 4285 Tonnen wurde zum Beispiel im Land­schaftsbau oder in Vererdungsanlagen eingesetzt.

Bundesweit fielen im Jahr 2020 – das Bundesergebnis für 2021 liegt noch nicht vor – gut 1,7 Millionen Tonnen Klär­schlamm in öffentlichen Kläranlagen an.Deutschlandweit wurde 2020 mit knapp 77 Prozent (plus 2,4 Prozentpunkte im Vergleich zu 2019) der größte Anteil des Klärschlamms thermisch entsorgt, wäh­rend der Anteil für die Verwendung in der Landwirtschaft mit knapp 15 Prozent weiter rückläufig war (minus 1,6 Pro­zentpunkte).In absoluten Werten ent­sprach das rund 1,3 Millionen Tonnen, die thermisch entsorgt und knapp 260 000 Tonnen, die in der Landwirt­schaft genutzt wurden.

Die Verwertung des Klärschlamms stellt sich in Rheinland-Pfalz regional sehr unterschiedlich dar.Die kreisfreien Städte mit Ausnahme von Kaiserslau­tern, Koblenz und Trier setzen allein auf die thermische Verwertung.Eine aus­schließliche Nutzung des Klärschlamms in der Landwirtschaft findet im Donners­bergkreis statt.In den übrigen Landkrei­sen bemessen sich die genannten Ver­wertungsformen in unterschiedlichem Umfang. Für Ludwigshafen und Fran­kenthal liegen keine Angaben vor.Hier wird das kommunale Abwasser in den Anlagen eines Industriebetriebes, der BASF SE, behandelt.

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Bayern: Abwasser-Innovations­preis 2022 für interkommuna­les Projekt verliehen

Für sein wegweisendes, interkommuna­les Projekt wurde am 8.Dezember das gemeinsame Kommunalunternehmen (gKU) „Abwasserdienstleistung Donau- Wald“ mit dem Abwasser-Innnovations­preis 2022 des Bayerischen Umweltmi­nisteriums ausgezeichnet.Mit der Preis­verleihung ist eine Zusage für eine finan­zielle Förderung des Projekts in Höhe von bis zu 400 000 Euro verbunden.

Im Juli 2021 haben 17 Gemeinden aus den Landkreisen Straubing-Bogen und Deggendorf das gemeinsame Kom­munalunternehmen (gKU) „Abwasser­dienstleistung Donau-Wald“ gegründet.Das gKU bietet den beteiligten Gemein­den Dienstleistungen im Bereich des Ka­nalbetriebs an und betreut ein Kanalnetz von rund 700 Kilometern Länge für etwa 48 000 Einwohner.Nach dem Baukasten­prinzip stellt das gKU den Gemeinden die Leistungen Betrieb und Unterhalt der Ka­nalnetze, Unterlagen zum Wasserrecht, Bauleitplanung, Starkregen- und Hoch­wasserrisikomanagement zur Verfügung.Schwerpunkt der Unterstützung bilden die ressourcenschonende Kanalreini­gung, -inspektion und -sanierung mithil­fe eines speziellen Reinigungs- und TV-Befahrungs-Fahrzeugs.

Der Abwasser-Innovationspreis wird seit dem Jahr 2012 verliehen.Ausge­zeichnet werden herausragende Verfah­ren beispielsweise der weitergehenden Abwasserreinigung, der Kanalsanierung oder der Energiegewinnung aus Abwas­ser.Die Ergebnisse der Projekte werden anderen bayerischen Kommunen als Ent­scheidungsgrundlage und Planungshilfe zur Verfügung gestellt.Die Fördersum­men orientieren sich prozentual an den geschätzten Investitionskosten.

www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/abwasser/innovationspreis

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Interaktive Karte zu lokalen Grundwasserständen

Das Recherchezentrum correctiv hat eine interaktive Karte zur Entwicklung der Grundwasserstände in Deutschland on­line gestellt.Eingeflossen in die Daten­bank sind die Daten von 6700 Grund­wassermessstellen in Deutschland.Abge­rufen werden können die Daten auf Kreisebene.Die grundsätzliche Auswer­tung liefert erschreckende Befunde: An knapp der Hälfte aller ausgewerteten Or­te ist das Grundwasser in den Dürrejah­ren zwischen 2018 und 2021 auf den tiefsten Stand seit 1990 gefallen.Insge­samt ist in den vergangenen 32 Jahren der Grundwasserstand mehr gesunken als gestiegen.

https://correctiv.org/themen/klima

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DWA-Fotowettbewerb „Arbeitsalltag Wasserwirtschaft“

„75 Jahre DWA“ heißt auch „75 Jahre Arbeit in und für die Wasserwirtschaft“. Wie hat sich die Arbeit verändert, wie hat sich die Arbeit entwickelt? Und wie haben sich die Beschäftigten verändert? Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte – die DWA hat zum 75. Jubiläum den Fotowettbewerb „Arbeiten in der Wasserwirtschaft“ ausgeschrieben. Gesucht werden bildgewaltige Dokumente des Arbeitsalltags in der Wasserwirtschaft, aus der Vergangenheit, aus der Gegenwart und natürlich auch aus der Zukunft. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2023, die Prämierung erfolgt im Rahmen des DWA-Dialogs Ende September 2023 in Berlin.

www.dwa.de/fotowettbewerb

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DWA: Auftragswertberechnung für Planungsleistungen darf europarechtlich nicht gekippt werden

Die Zusammenrechnung von Planungsleistungen einzelner Gewerke bei Projekten der Wasserwirtschaft würde den Wettbewerb bremsen und mittelständische Planungsbüros gefährden. Diese Position vertritt die DWA in einer Pressemitteilung von Ende November 2022.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz prüft derzeit im Zusammenhang mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren eine mögliche Änderung der Vergabeverordnung (VgV). Bei Planungsleistungen sollen die Gewerke addiert werden. Für viele kleinere und mittlere Planungsbüros rechnet sich die Teilnahme an solchen Vergabeverfahren dann nicht mehr. „Die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft bildet eine wichtige Säule der deutschen Wasserwirtschaft und bei der Aufgabenerfüllung im Rahmen der kritischen Infrastruktur. Über das Vergaberecht diesen Sachverstand auszuschließen, führt nicht zu mehr Wettbewerb, sondern beeinträchtigt die Leistungsqualität“, so Prof. Dr. Uli Paetzel, Präsident der DWA. „Die DWA setzt sich für eine praktikable und zügige Vergabe von Planungsleistungen ein.“
Konkret geht es um die Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 der Vergabeverordnung: „Bei Planungsleistungen gilt dies nur für Lose über gleichartige Leistungen.“ Wird dieser Satz gestrichen, muss im Rahmen der Auftragswertberechnung eine Zusammenfassung der Lose erfolgen. Die geltenden Schwellenwerte für eine EU-weite Ausschreibungspflicht von derzeit 215 000 € werden dann sehr schnell überschritten. Die DWA lehnt diese mögliche Änderung ab und warnt ausdrücklich vor den negativen Folgen für den Wettbewerb. In der Wasserwirtschaft sind viele spezialisierte mittelständische Planungsbüros aktiv, für die sich eine Teilnahme an solchen Vergaben wirtschaftlich nicht mehr rechnet. Die Folge wäre somit nicht mehr, sondern weniger Wettbewerb.
Falls auf Druck der EU-Kommission § 3 Absatz 7 Satz 2 der Vergabeordnung gestrichen würde und damit zukünftig bei Planungsleistungen eine Zusammenrechnung der Lose im Rahmen der Auftragswertberechnung erfolgte, müsste der Schwellenwert von 215 000 Euro zwingend angemessen, das heißt deutlich, erhöht werden. Denn der Schwellenwert für EU-weite Bauvergaben liegt bei etwa 5,4 Millionen Euro. Setzt man den Anteil der Planungskosten mit regelmäßig etwa 20 Prozent an, müssten Projekte erst ab gut einer Million Euro europaweit ausgeschrieben werden. Die DWA befürchtet ansonsten erhebliche negative Auswirkungen nicht nur für den Wettbewerb, sondern auch für die Vergabeverfahren. Folge wäre eine massive Steigerung der Anzahl europa- weiter Ausschreibungen und damit deutlich komplexere und längere Verfahrensdauern mit einhergehenden höheren Verfahrenskosten. Dies würde auch die Haushalte der öffentlichen Hand stärker belasten. Der angestrebte Nutzen, die Steigerung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs und eine Verbesserung des Wettbewerbs, erscheint hingegen sehr fraglich.

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Sauerstoff-Dosierstationen werden aus der Emscher gehoben

Die Emschergenossenschaft hat Anfang Dezember 2022 schwimmende Sauer­stoff-Dosierstationen aus der Emscher gehoben.Diese Flöße waren in den 1990er-Jahren installiert worden, um die Geruchsbildung der damaligen abwas­serführenden „Köttelbecke“ zu reduzie­ren beziehungsweise zu vermeiden.Zeit­gleich mit der Hebung der Flöße aus dem Wasser wurden die Silos, die außerhalb des Wassers standen, entfernt.Die Silos speicherten den Sauerstoff, der über Lei­tungen zu den Flößen geführt und von ihnen dosiert in die Emscher abgegeben wurden.Mit der erreichten Abwasser­freiheit der Emscher ist dies nicht mehr notwendig.

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Vom Bund 2022

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Dezember 2022
Auftragswertberechnung für Planungsleistungen darf europarechtlich nicht gekippt werden
Trotz Fortschritten nur zehn Prozent der deutschen Gewässer ökologisch intakt
November 2022
Bundestag verabschiedet Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
August 2022
Die neue Website der Bundesanstalt für Wasserbau – informativ, vielseitig und spannend
Nährstoffkonzentrationen in Fließgewässern
Mai 2022
Schadstoffanfragen mit der Scan4Chem-App: Datenbank überprüft
„Weniger ist mehr – auch beim Frühjahrsputz“
Neue Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Gewässer vor Spurenstoffen
Februar 2022
Das Spurenstoffzentrum des Bundes
Januar 2022
Emissionshandel 2021 mit Rekordeinnahmen von über 12 Milliarden Euro

 


Auftragswertberechnung für Planungsleistungen darf europarechtlich nicht gekippt werden

Zusammenrechnung von Planungsleistungen einzelner Gewerke bei Projekten der Wasserwirtschaft bremst den Wettbewerb und gefährdet mittelständische Planungsbüros
Hennef. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) prüft derzeit im Zusammenhang mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren eine mögliche Änderung der Vergabeverordnung (VgV). Bei Planungsleistungen sollen die Gewerke addiert werden. Für viele kleinere und mittlere Planungsbüros rechnet sich die Teilnahme an solchen Vergabeverfahren dann nicht mehr. „Die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft bildet eine wichtige Säule der deutschen Wasserwirtschaft und bei der Aufgabenerfüllung im Rahmen der kritischen Infrastruktur. Über das Vergaberecht diesen Sachverstand auszuschließen, führt nicht zu mehr Wettbewerb, sondern beeinträchtigt die Leistungsqualität“, so Prof. Dr. Uli Paetzel, Präsident der DWA Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall. „Die DWA setzt sich für eine praktikable und zügige Vergabe von Planungsleistungen ein.“

Konkret geht es um die Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 der Vergabeverordnung: „Bei Planungsleistungen gilt dies nur für Lose über gleichartige Leistungen.“ Wird dieser Satz gestrichen, muss im Rahmen der Auftragswertberechnung eine Zusammenfassung der Lose erfolgen. Die geltenden Schwellenwerte für eine EU-weite Ausschreibungspflicht von derzeit 215.000 € werden dann sehr schnell überschritten. Die DWA lehnt diese mögliche Änderung ab und warnt ausdrücklich vor den negativen Folgen auf den Wettbewerb. In der Wasserwirtschaft sind viele spezialisierte mittelständische Planungsbüros aktiv, für die sich eine Teilnahme an solchen Vergaben wirtschaftlich nicht mehr rechnet. Die Folge wäre somit nicht mehr, sondern weniger Wettbewerb.

Falls auf Druck der EU-Kommission § 3 Absatz 7 Satz 2 der Vergabeordnung gestrichen würde und damit zukünftig bei Planungsleistungen eine Zusammenrechnung der Lose im Rahmen der Auftragswertberechnung erfolgte, müsste der Schwellenwert von 215.000 Euro zwingend angemessen, d.h. deutlich, erhöht werden. Denn der Schwellenwert für EU-weite Bauvergaben liegt bei etwa 5,4 Mio. €. Setzt man den Anteil der Planungskosten mit regelmäßig etwa 20 Prozent an, müssten Projekte erst ab gut einer Mio. € europaweit ausgeschrieben werden.

Die DWA befürchtet ansonsten erhebliche negative Auswirkungen nicht nur für den Wettbewerb, sondern auch für die Vergabeverfahren. Folge wäre eine massive Steigerung der Anzahl europaweiter Ausschreibungen und damit deutlich komplexere und längere Verfahrensdauern mit einhergehenden höheren Verfahrenskosten. Dies würde auch die Haushalte der öffentlichen Hand stärker belasten. Der angestrebte Nutzen, die Steigerung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs und eine Verbesserung des Wettbewerbs, erscheint hingegen sehr fraglich.

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Trotz Fortschritten nur zehn Prozent der deutschen Gewässer ökologisch intakt

Alle sechs Jahre werden in Deutschland aktuelle Planungen für die Verbesserung des Zustands der Gewässer in einer Broschüre „Die Wasserrahmenrichtlinie. Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen“ veröffentlicht. Aktuell sind nur knapp zehn Prozent der Flüsse, Seen und Küstengewässer in gutem ökologischen Zustand. Das ist zwar eine leichte Verbesserung gegenüber 2015, stellt Deutschland aber weiter vor große Herausforderungen. Positiv ist, dass die chemischen Belastungen im Grundwasser insgesamt leicht zurückgegangen sind. Allerdings musste jeder fünfte Grundwasserkörper in Deutschland weiterhin wegen zu hoher Nitratwerte als schlecht bewertet werden. Diese Belastung stammt vor allem aus der Landwirtschaft. Insgesamt hat sich der Zustand vieler Gewässer in den vergangenen Jahren in einzelnen Aspekten verbessert. Sie sind aber noch nicht im guten Zustand. Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie sollen die Gewässer bis 2027 chemisch, ökologisch und – beim Grundwasser – auch in der verfügbaren Menge „gut“ sein.

Bundesumweltministerin Lemke unterstreicht die Bedeutung der anspruchsvollen Ziele des europäischen Gewässerschutzes: „Das Fischsterben an der Oder hat uns unmissverständlich gezeigt, wie stark wir die Gewässer mit Nutzungen überfordern. Die Klimakrise verstärkt die bereits vorhandenen Belastungen der Gewässer. Wir müssen deshalb neu bewerten, was wir den Gewässern in Zeiten von Klimakrise, von Hitze, von niedrigen Wasserstände noch zumuten können. Um unsere Wasserressourcen auch künftig angesichts von Hitzewellen und Dürreperioden zu sichern und das Wasser in der Landschaft zu halten, benötigen wir gesunde und widerstandsfähige Gewässer und Renaturierung. Eine nationale Wasserstrategie der Bundesregierung und das Aktionsprogramm Natürlicher ⁠Klimaschutz⁠ sind dafür unerlässlich.“

Laut ⁠UBA⁠-Präsident Dirk Messner kämpft der Gewässerschutz vor allem mit zwei Problemen: „Zu hohe Nähr- und Schadstoffeinträge und der kompromisslose Ausbau der Gewässer in den vergangenen Jahrzehnten sind die Hauptprobleme, unter denen unsere Gewässer leiden. Zu viele Nährstoffe finden ihren Weg vom Acker in den Fluss und dann ins Grundwasser. Auch über Kläranlagen werden noch zu viele gewässerschädliche Stoffe eingetragen.“ Das UBA unterstützt die Vorhaben der Länder, an einem Viertel der Gewässer Kläranlagen aus- oder neu zu bauen und damit ökologisch zu optimieren. Die Umstellung auf den ökologischen Landbau, ein optimierter und reduzierter Düngereinsatz und Maßnahmen an den Quellen von Chemikalieneinträgen könnten zudem helfen, die Einträge gewässerschädlicher Stoffe von Beginn an zu reduzieren.

Die Prognosen zur Entwicklung des Gewässerzustands lassen erwarten, dass die Ziele der ⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ auch 2027 nicht erreicht sein werden. Der Präsident des UBA Dirk Messner wirbt daher für mehr Tempo und Ambition im Gewässerschutz: „Es wird in den kommenden Jahren darauf ankommen, die vielen geplanten Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen auch zügig umzusetzen. Dafür müssen ausreichend Personal und finanzielle Mittel bereitgestellt werden. “Alle Daten wurden vom Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium (BMUV) für einen gemeinsamen Bericht auf Basis von Länderdaten fristgerecht an die EU-Kommission übermittelt. Die Broschüre „Die Wasserrahmenrichtlinie. Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen“ beinhaltet alle Daten zum Zustand der Gewässer in Deutschland im Jahr 2021. Sie beschreibt Belastungen und die Verbesserungen, die in den vergangenen Jahren erzielt wurden. Zudem zeigt sie die Maßnahmen auf, die notwendig sind, damit unsere Gewässer Lebensräume für vielfältige Arten bieten und auch langfristig ausreichend sauberes Wasser für alle zur Verfügung steht. Die Broschüre kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/trotz-fortschritten-nur-zehn-prozent-der-deutschen

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Bundestag verabschiedet Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Am 10.11.2022 hat der Bundestag die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes angenommen. Die entsprechende Änderung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Mit der aktuellen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes sollen die Voraussetzungen für mehr öffentliche Trinkwasserbrunnen in Deutschland geschaffen werden. Die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört demnach künftig zur Aufgabe der Daseinsvorsorge. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hatte sich bereits in seiner Beschlussempfehlung dafür ausgesprochen.

Quelle und weitere Informationen [Extern]:
Deutscher Bundestag, Meldung vom 10.11.2022
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Meldung vom 11.11.2022

Verfahrensgang | Bundestag
https://aoew.de/?mailpoet_router&endpoint=view_in_browser&action=view&data=WzYxLCI0Y2ZjMWUxNGVmZGYiLDczLCJhODQyNmIiLDMzLDBd

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Die neue Website der Bundesanstalt für Wasserbau – informativ, vielseitig und spannend

www.baw.de mit neuer Struktur und in aktuellem Design
„Die Website baw.de ist unsere zentrale digitale Kommunikationsplattform. Sie erfreut sich seit Jahren steigender Beliebtheit und wird monatlich fast 100.000 Mal aufgerufen“, kommentierte der Leiter der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Prof. Dr.-Ing. Christoph Heinzelmann, den Start des grundlegend überarbeiteten Internetauftritts, der am heutigen Tag online gegangen ist. „Unser Webauftritt ist der erste Anlaufpunkt für Informationen über die BAW. Er präsentiert unsere vielfältigen digitalen Angebote sowie unsere umfangreichen Projekt- und Forschungsarbeiten und richtet sich an unsere Partner in Verwaltung, Wissenschaft und Unternehmen sowie an die interessierte Öffentlichkeit.“
Infrastruktur, Umwelt und Mobilität – diese drei Themenbereiche markieren die wesentlichen Aufgabenschwerpunkte der BAW und kommen daher in der neuen Struktur besonders zum Ausdruck. Anhand ausgewählter Beispielprojekte haben Besucherinnen und Be-
sucher der Website die Möglichkeit, sich vertieft über die Arbeit der BAW zu informieren.
Prof. Heinzelmann ergänzt: „Durch unsere Arbeit leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Wasserstraßen in Deutschland den wachsenden verkehrlichen, technischen und ökologischen Anforderungen gerecht werden.“ Die Startseite des neuen Internetauftritts bietet Schnellzugriff auf das große Spektrum sämtlicher Dienste und Informationsangebote der BAW. Die interessierte Öffentlichkeit
findet dort beispielsweise das IZW-Medienarchiv mit derzeit mehr als 20.000 frei verfügbaren Bildern aus der langen Geschichte der Bundeswasserstraßen, den BAW-Flickr-Kanal mit aktuellen Bilddokumentationen, Erklärvideos zu wasserbaulichen Themen auf dem BAW-YouTube-Kanal und vieles mehr. Im BAWBlog berichten Beschäftigte der BAW
direkt aus ihrem Arbeitsalltag.
Im Repositorium für den Wasserbau ‚HENRY‘ hält die BAW aktuell über 10.000 frei zugängliche wissenschaftliche Publikationen für die Fachöffentlichkeit bereit. Spezielle Fachinformationen zu verkehrswasserbaulichen Themen sind im BAWiki zu finden, das Seite 2 von 2 als breitgefächertes Nachschlagewerk fortlaufend erweitert wird und zunehmend an Bedeutung gewinnt, wie die Zugriffszahlen zeigen. Mit diesen und weiteren Onlineangeboten positioniert sich die BAW als eine der wichtigsten Fachinformationsquellen in
Deutschland und Europa auf dem Gebiet des Verkehrswasserbaus.

Pressekontakt
Bundesanstalt für Wasserbau Tel: 0721 – 97 26 30 60
Sabine Johnson Fax: 0721 – 97 26 45 40
Kußmaulstraße 17 E-Mail: sabine.johnson@baw.de
76187 Karlsruhe

https://www.baw.de/content/publikationen/pressemitteilungen/0/2022-06-07_PM_Relaunch_Website_FINAL.pdf

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Nährstoffkonzentrationen in Fließgewässern

Die Stickstoff- und Phosphorkonzentrationen haben sich in den Flüssen und Bächen seit 1995 insbesondere durch den Ausbau der Kläranlagen deutlich verringert. Sie sind jedoch in vielen Gewässern nach wie vor zu hoch und beeinflussen die Wasserqualität und damit auch die im Wasser lebenden Tiere und Pflanzen.

·        Entwicklung der Nährstoffkonzentrationen
·        Bewertung der Nährstoffkonzentrationen
·        Bewertung Gesamtphosphor
·        Bewertung Stickstoff
·        Langjährige Datenreihen
·        Weiterführende Informationen
Entwicklung der Nährstoffkonzentrationen
Die Gesamtphosphor- und Stickstoffeinträge in die Fließgewässer haben sich in den letzten 25 Jahren deutlich verringert. Das wurde vor allem durch die Einführung phosphatfreier Waschmittel sowie den Bau und die Modernisierung von Kläranlagen erreicht.

Bewertung der Nährstoffkonzentrationen
Die Bewertung der Nährstoffkonzentrationen erfolgt auf Basis von Daten eines bundesweiten und repräsentativen Messnetzes der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA-Messtellennetz). Dieses Messnetz umfasst aktuell 250 Messstellen.  Die gemessenen Konzentrationen an den Messstellen werden gemäß einer chemischen Güteklassifikation in die sieben Güteklassen I (unbelastet, dunkelblau) bis IV (sehr hohe Belastung, rot) eingestuft. Zielwert ist die Güteklasse II (mäßig belastet und besser, dunkelgrün) als eine der Voraussetzungen für eine gute Wasserqualität.

Bewertung Gesamtphosphor
Die Auswertung der Güteklassifikation von Gesamtphosphor an den ⁠LAWA⁠ Messstellen zeigt seit 1982 an den meisten Messstellen eine deutliche Abnahme von erhöhten bis sehr hohen Belastungen (gelb, orange und rot). Stark zugenommen hat hingegen die Einstufung „deutliche Belastung“ (hellgrün), die an etwa 50% der Messstellen vorliegt. Diese Einstufung ist nur eine Klasse von dem Zielwert entfernt. Obergrenze dieser Klasse ist das Doppelte des Zielwertes. An rund 40 % der Messstellen wird aktuell der Zielwert der Güteklasse II und besser eingehalten (siehe Abb. „Güteklassifikation Gesamtphosphor“). Mehr:

https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/wasser/fliessgewaesser/naehrstoffkonzentrationen-in-fliessgewaessern#bewertung-stickstoff

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Schadstoffanfragen mit der Scan4Chem-App: Datenbank überprüft

Sie wollen Auskunft über besonders besorgniserregende Stoffe in Gebrauchsgegenständen? Hersteller und Handel müssen Sie auf Anfrage informieren. Die App Scan4Chem hilft bei Anfragen, erlaubt den Firmen aber auch, Ihnen die Informationen über eine Datenbank bereitzustellen. Stichprobenartige chemische Analysen von Produkten bestätigen jetzt zahlreiche korrekte Angaben in der Datenbank. Mehr:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/schadstoffanfragen-der-scan4chem-app-datenbank

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„Weniger ist mehr – auch beim Frühjahrsputz“

Verschiedene Stoffe aus Reinigungsmitteln gelangen über das Abwasser in die Umwelt und belasten die Ökosysteme – Tipps für den umweltfreundlichen Frühjahrsputz von UBA-Experte Marcus Gast.

Was brauche ich unbedingt für meinen Frühjahrsputz?
Auch für den jährlichen Frühjahrsputz braucht es keine besonderen Reinigungsmittel. Die Klassiker wie Allzweckreiniger, Spülmittel, Badreiniger und Küchenreiniger, wozu auch die Scheuermilch zählt, reichen völlig aus, um den Schmutz von allen wisch- und scheuerbeständigen Flächen …mehr:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/weniger-ist-mehr-auch-beim-fruehjahrsputz

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Neue Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Gewässer vor Spurenstoffen

Weltwassertag: Runde Tische zur Spurenstoffstrategie des Bundes präsentieren Ergebnisse
Bettina Hoffmann, Parlamentarische Staatssekretärin beim BMUV, und das Spurenstoffzentrum des Bundes haben heute erste Ergebnisse von drei „Runden Tischen“ zur Spurenstoffstrategie entgegengenommen. Die Rückstände von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und anderen Chemikalien können schon in geringen Konzentrationen negative Auswirkungen auf Gewässer und die Qualität des Trinkwassers haben. Als Teil der Spurenstoffstrategie des Bundes entwickeln derzeit Interessenverbände an „Runde Tischen“ freiwillige Maßnahmen zur Entlastung der Umwelt. Die ersten Ergebnisse haben Vertreter*innen der „Runden Tische“ heute präsentiert. Auf der virtuellen Bilanzveranstaltung hat Bettina Hoffmann außerdem die strategischen Eckpunkte und Perspektiven für die aktuelle Legislaturperiode vorgestellt. Mehr:

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/neue-massnahmen-schutz-der-natuerlichen-gewaesser

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Das Spurenstoffzentrum des Bundes

Das Spurenstoffzentrum des Bundes (SZB) wurde als ein Ergebnis der Spurenstoffstrategie des Bundes im Jahr 2021 am Umweltbundesamt gegründet. Es soll zukünftig eine koordinierende und integrierende Funktion im Themenbereich „Spurenstoffe in Oberflächengewässern“ übernehmen.

Hintergrund
Unsere Gewässer und Abwässer werden zunehmend durch sogenannte Spurenstoffe (Mikroschadstoffe) belastet. Spurenstoffe sind Schadstoffe, die in sehr geringen Konzentrationen in Gewässern vorkommen und bereits in niedrigsten Konzentrationen nachteilig auf aquatische Ökosysteme und den Menschen wirken beziehungsweise langfristig den Zustand von Gewässern und die Qualität des Trinkwassers beeinträchtigen können. Viele dieser Chemikalien gelangen über das Abwasser unserer Haushalte (Arzneimittel, Haushaltschemikalien und Pflegemittel, Nahrungsergänzungsmittel), von Industrieanlagen oder über landwirtschaftlich genutzte Flächen in unsere Gewässer.

Unsere Ziele und Aufgaben
Hauptziel des Spurenstoffzentrums ist es, in Zusammenarbeit mit allen Akteuren und Betroffenen Oberflächengewässer und das Rohwasser für die Trinkwassergewinnung in Deutschland umfassend und vorsorgend zu schützen.

Zu den Hauptaufgaben des SZB zählen die Bewertung der toxikologischen und ökotoxikologischen Relevanz von Spurenstoffen, die Koordination des Stakeholderdialogs und die Führung der Geschäftsstelle für das „Gremium zur Bewertung der Relevanz von Spurenstoffen“. Diesem Gremium gehören bis zu 15 Expert*innen aus Behörden, Industrie, Umwelt- und Wasserverbänden an. Sie treffen sich in regelmäßigen Abständen, um auf Grundlage von Vorschlägen des SZB, Spurenstoffe auf ihre Umweltrelevanz für die Gewässer abschließend zu bewerten.

Wird durch das Gremium eine Substanz als umweltschädlich eingestuft, können zum Beispiel in sogenannten „Runden Tischen“ alle Betroffenen zusammengebracht werden, um im Sinne einer erweiterten Herstellerverantwortung Maßnahmen zur Minderung des Eintrags bei Produktion und Verwendung zu beraten und zu beschließen. Drei solcher Runden Tische wurden bereits im Rahmen des Stakeholderdialogs zu den Stoffen Diclofenac, Benzotriazol sowie zu Röntgenkontrastmitteln etabliert. Runde Tische sollen auch zukünftig über das Spurenstoffzentrum organisiert, hinsichtlich der zu erreichenden Umweltziele evaluiert und verbessert werden. Das Spurenstoffzentrum wird den Erfolg der beschlossenen Maßnahmen überprüfen und bewerten.

Um für den Schutz unserer Gewässer zu erreichen, sollen hierfür stets alle Maßnahmen entlang des Lebenszyklus von Mikroschadstoffen übergreifend betrachtet werden. Das Spurenstoffzentrum verfolgt den Ansatz, dass Mikroschadstoffe gar nicht erst ins Abwasser gelangen sollen. Deshalb muss bereits bei der Herstellung und der Anwendung von Produkten auf Minimierung, Ersatz oder Vermeidung des Einsatzes von Stoffen mit problematischen Eigenschaften geachtet werden.

Außerdem werden vom SZB im Kontext der Europäischen ⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ RL 2000/60/EG (WRRL) auch die Stoffpriorisierung und die Ableitung von Umweltqualitätsnormen (UQNs) im Rahmen der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der WRRL übernommen.

Im Stakeholderdialog wurde ebenfalls ein „Orientierungsrahmen für kommunale Kläranlagen“ entwickelt, der als systematische Vorgehensweise zur Prüfung einer weitergehenden Abwasserbehandlung zur Spurenstoffreduktion dienen soll. In Kooperation mit den hierfür zuständigen Bundesländern soll dieser Orientierungsrahmen fortentwickelt und interessierten Bundesländern Hinweise zu dessen Anwendung gegeben werden.

Kooperation und Austausch
Gemessen an der zunehmenden Bedeutung des Einflusses von Mikroverunreinigungen auf unsere Gewässer und das Trinkwasser kann das SZB nur mit vereinter Kraft aller Beteiligten und Betroffenen anstehende Probleme lösen. Unser Ziel ist es, alle ⁠Stakeholder⁠ zu befähigen, gemeinsam mit dem SZB effektive und koordinierte Minderungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Durch Wissensvermittlung und Aufzeigen von Handlungsoptionen möchten wir alle Beteiligte ertüchtigen, umwelt- und gesundheitsschädliche Spurenstoffe bei deren Entstehung, während des Gebrauchs oder als Abfall zu vermeiden. Das SZB ist offen für den Austausch und Kooperationen unter anderem mit den Bundesländern, mit wissenschaftlichen Einrichtungen und allen (Fach)verbänden. Auch auf europäischer und internationaler Ebene steht das SZB für Kooperationen zur Verfügung.

Das SZB sucht den Erfahrungsaustausch und offenen Dialog mit allen Beteiligten bzw. Akteuren (aus anderen Behörden, der Wasserwirtschaft, den Agrarverbänden, der Industrie, den Umweltorganisationen und nicht zuletzt mit Personen aus Wissenschaft und Forschung), um ein gemeinschaftliches, zielgerichtetes Handeln voranzubringen.

Perspektivisch wird sich das SZB zu einer Plattform für den Erfahrungsaustausch über innovative und partizipative Möglichkeiten der Spurenstoffreduktion in den Gewässern entwickeln, um einen breiten Wissenstransfer in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zu ermöglichen.

Sie erreichen das Spurenstoffzentrum per E-Mail über spurenstoffzentrum@uba.de.

https://www.umweltbundesamt.de/das-spurenstoffzentrum-des-bundes

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Emissionshandel 2021 mit Rekordeinnahmen von über 12 Milliarden Euro

Einnahmen fördern Klimaschutz und entlasten Verbraucher mit 4,7 Mrd. € beim Strompreis
 
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) hat dem Bund im Jahr 2021 Auktionserlöse in Höhe von 5,3 Milliarden Euro generiert. Die Einnahmen sind damit doppelt so hoch wie im Jahr 2020. Zusätzlich wurden durch den Zertifikateverkauf beim neuen nationalen Emissionshandelssystem (nEHS), das seit 2021 die Sektoren Wärme und Verkehr umfasst, rund 7,2 Milliarden Euro eingenommen. Die Gesamteinnahmen aus beiden Systemen belaufen sich damit für 2021 auf rund 12,5 Milliarden Euro und fließen in den Energie- und Klimafonds (EKF). Sie eröffnen so neue Spielräume zur staatlichen Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen und werden außerdem genutzt, um anteilig die Stromkosten in Deutschland zu stabilisieren.
 
„Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung leisten einen wichtigen Beitrag für die Umsetzung der Energiewende, finanzieren Klimaschutzprojekte und werden außerdem zur Entlastung der Verbraucher genutzt. Damit zeigen wir, dass ⁠ Klimaschutz ⁠ und sozialer Ausgleich Hand in Hand gehen können. Dies kann und muss auch mit weiter steigenden CO₂-Preisen möglich sein“, so Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠).

Der EU-ETS zielt seit 2005 darauf ab, die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken, Industrieanlagen und seit 2012 auch des innereuropäischen Luftverkehrs zu begrenzen. Im Jahr 2021 wurden insgesamt rund 101 Millionen Emissionsberechtigungen im Gesamtwert von über 5,3 Milliarden Euro für Deutschland an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig versteigert. Aufgrund der sinkenden Maximalmenge insgesamt handelbarer Zertifikate (dem „Cap“) im Emissionshandel sind das sechs Millionen Emissionsberechtigungen weniger als im Vorjahr (2020: ca. 107 Mio.). Gleichzeitig stiegen die Einnahmen jedoch um mehr als zwei Milliarden Euro (2020: 2,66 Mrd. €), was an dem gestiegenen Durchschnittserlös pro Berechtigung liegt. Dieser stieg von 24,61 Euro im Jahr 2020 auf 52,50 Euro im Jahr 2021 und hat sich damit mehr als verdoppelt. Seit Beginn der Versteigerungen im Jahr 2010 wurde dabei am 17. Dezember mit 82,25 Euro der höchste Preis bei einer deutschen Auktion erzielt.

Ergänzend zum EU-ETS startete 2021 in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für die Bereiche Wärme und Verkehr, um dort den klimaschädlichen CO₂-Ausstoß zu senken. Bis 2022 sind zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssig- und Erdgas Teil des nEHS, ab 2023 alle weiteren Brennstoffe, darunter auch Kohle. Im Rahmen des nEHS gilt zunächst ein gesetzlich festgelegter Festpreis bis 2025. Der Festpreis für ein nEHS-Zertifikat und damit für eine Tonne CO₂ startete in 2021 mit 25 Euro, wird bis 2025 schrittweise auf 55 Euro ansteigen und ab 2026 in ein Auktionsverfahren übergehen. Seit Verkaufsbeginn im Oktober 2021 wurden insgesamt rund 287 Millionen nEHS-Zertifikate zu einem Festpreis von 25 Euro im Gesamtwert von rund 7,2 Milliarden Euro an der EEX verkauft.

Sämtliche Einnahmen aus dem EU-ETS und dem nEHS fließen in den Energie- und Klimafonds (EKF). Der Fonds fördert Klimaschutzmaßnahmen, darunter erneuerbare Energien, Energieeffizienzinvestitionen, nationale und internationale Klimaschutzprojekte, Elektromobilität und die Erweiterung des Nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden außerdem über den EKF 4,7 Mrd. Euro aus Erlösen des nEHS zur Absenkung der EEG-Umlage verwendet. Durch den Zuschuss konnte der Strompreisanstieg in Deutschland gedrosselt werden. Die unmittelbar aus den Erlösen resultierende Entlastung der EEG-Umlage lag für das Jahr 2021 bei 1,37 ct/kWh.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig. Die Leipziger Energiebörse EEX ist mit der Veräußerung von entsprechenden Berechtigungen und nEHS-Zertifikaten beauftragt.

Quelle: UBA

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Mitarbeit bei der DWA 2022

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Mitarbeit bei der DWA 2021      

November 2022
Vorhabensbeschreibung: Überarbeitung der Merkblattreihe DWA-M 115 in ein Merkblatt DWA-M 115 „Kontrolle von Einleitungen in Entwässerungssysteme“
Aufruf zur Mitarbeit: Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 195 „Fuhrparkmanagement in Entwässerungsbetrieben“
Juni 2022
Sedimentablagerungen und Schwebstoffe in Gewässern: Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Neuer Arbeitsbericht „Organi­sationsformen der Abwasser­beseitigung“ geplant
Umgang mit Niedrigwasser und Austrocknung von Oberflächengewässern
Entwurf Merkblatt DWA-M 608-2 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 2: Technische Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen“
Überarbeitung der DVWK-Regel „Empfehlungen zum Bau und Betrieb von Lysimetern“
Denkmale in Gewässern und Auen
Biogas – Entwurf Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A)/DWA-A 1030 vorgelegt
Aufruf zur Mitarbeit in der DWA-Arbeitsgruppe WI-5.2 „TSM Gewässer“
Entwurf Merkblatt DWA-M 377 „Biogas – Membranspeicher­systeme über Behältern“
Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 175-2 „Betriebsführungssysteme – Teil 2: Einrichten und Anwenden“
DWA richtet neuen Fachaus­schuss für „Fachkräfte und Meister*in im Wasserbau“ ein und sucht engagierte Fachleute
März 2022
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit „Rückbau von Wasserbauwerken“
Aktualisierung von Merkblatt DWA-M 514 „Bauwerksüberwachung an Talsperren“
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 190 „Qualifikation von Unternehmen für Arbeiten an der Grundstücksentwässerung“
Entwurf Merkblatt DWA-M 551 „Audit Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 198 „Ermittlung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen“
Qualitätssicherung und -management beim Einsatz mehrdimensionaler Strömungsmodelle
Januar 2022
Entwurf Merkblatt DWA-M 149-9: Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen
Überarbeitung Merkblatt DWA-M 273 „Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbe­reitung in Abwasseranlagen“
Entwurf Merkblatt DWA-M 256-9 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks“
Biogas – Aktualisierung des Arbeitsblatts DVGW-G 1030/ DWA-A 1030
Entwurf Merkblatt DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Stauanlagenbetreibern“
Entwurf Merkblatt DWA-M 270 „Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen“
Erstellung eines neuen Merk-/ Arbeitsblatts zur Automatisie­rung der Schlammbehandlung
Entwurf TRwS 787 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“
Entwurf Merkblatt DWA-M 361 „Reinigung und Aufbereitung von Biogasen“
Redaktionelle Überarbeitung Arbeitsblatt DWA-A 199 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ – Teile 1 und 4
Aktualisierung des Arbeits­blattes DVGW-G 265-1/ DWA-A 362-1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungs­netze“
Erarbeitung eines Arbeitsbe­richts und Themenbands zum Thema „Bodenaushub im Siedlungsraum“
Ihre Erfahrung ist gefragt – Überprüfung des DWA-Regelwerks
Entwürfe zur Merkblattreihe DWA-M 230 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung“, Teil 1 und Teil 2, erschienen
Überarbeitung Merkblatt DWA-M 552 „Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten“
Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 372 „Technische Rahmenbedingungen für die Vergärung biogener Abfälle“

 


Vorhabensbeschreibung: Überarbeitung der Merkblattreihe DWA-M 115 in ein Merkblatt DWA-M 115 „Kontrolle von Einleitungen in Entwässerungssysteme“

Die DWA plant die Überarbeitung der Merkblattreihe DWA M 115 in ein Merkblatt DWA M 115 „Kontrolle von Einleitungen in Entwässerungssysteme“. Die Überarbeitung ist von nicht wesentlicher Art.
Im Mai 2019 ist der Entwurf der DIN EN 14654 4 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Management und Überwachung von Maßnahmen – Teil 4: Kontrolle von Einleitungen der Nutzer“ erschienen. Mit der Veröffentlichung des Weißdrucks der Norm ist im Jahr 2022 zu rechnen. Geplant sind eine Kommentierung und Ergänzung der Norminhalte mit Anforderungen, die derzeit im DWA Regelwerk festgeschrieben sind. Dies erfordert gleichzeitig eine Überarbeitung nicht wesentlicher Art der Merkblattreihe DWA M 115, die aus folgenden DWA Regeln besteht:
l DWA M 115 1 „Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers – Teil 1: Rechtsgrundlagen“
l DWA M 115 2 „Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers – Teil 2: Anforderungen“
l DWA M 115 3 „Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers – Teil 3: Praxis der Indirekteinleiterüberwachung“.
Ziel ist die Erarbeitung einer Gemeinschaftspublikation von DIN EN 14654 4 und dem in nicht wesentlicher Art über arbeiteten Merkblatt DWA M 115. Da die europäische Norm auch auf weitere Bereiche des DWA Regelwerks Auswirkung hat, sollen durch gezielte in terne Befragung der relevanten Fachgremien in der Gemeinschaftspublikation weitere Bezüge auf das maßgebende DWA Regelwerk hergestellt werden. Die bisher identifizierten Fachausschüsse sind:
l FA ES 1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“
l FA ES 2 „Systembezogene Planung“
l FA ES 6 „Grundstücksentwässerung“
l FA ES 7 „Betrieb und Unterhalt“
l FA KA 3 „Einleiten von Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage“
l FA KA 12 „Betrieb von Kläranlagen“
l FA KA 13 „Automatisierung von Kläranlagen“
l FA KA 14 „Emissionen aus Abwasseranlagen“
l FA IG 2 „Branchenspezifische Industrieabwässer und Abfälle“.
Das Ergebnis der Befragung der relevanten Fachausschüsse wird durch die jeweiligen Fachreferenten*innen der DWA zu gearbeitet. Nach Fertigstellung der Gemeinschaftspublikation sowie des neuen Merkblatts DWA M 115 werden die alten Vorgängerteile der Merkblattreihe DWA M 115 zurückgezogen.
Die Merkblatt Überarbeitung nicht wesentlicher Art wird von einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe im Fachausschuss KA 3 „Einleiten von Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage“ (Obfrau: Dr. Andrea Poppe) unter Einbindung des Fachausschusses ES 7 „Betrieb“ (Obmann: Dipl. Ing. Roland Kammerer), umgesetzt. Die Ergebnisse der Arbeiten
werden durch die Fachausschüsse ES 7 und KA 3 zur Veröffentlichung freigegeben.

Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: wilhelm@dwa.de

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Aufruf zur Mitarbeit: Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 195 „Fuhrparkmanagement in Entwässerungsbetrieben“

Die DWA erarbeitet derzeit das Merkblatt DWA M 195 „Fuhrparkmanagement in Entwässerungsbetrieben“. Das Merkblatt soll eine Hilfestellung für die Verwaltung, Beschaffung und Wartung von Fahrzeugen in Betriebe bieten.
Entwässerungsbetriebe nutzen zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben Fahrzeuge mit unterschiedlichen Abmessungen, Nutzlasten, Ausstattungen und Antriebssystemen. Die ergonomischen Anforderungen der Bediener weisen große Unterschiede auf. Die Spezialfahrzeuge (Kanalinspektionsfahrzeuge, Werkstatt und Laborfahrzeuge, Kanalreinigungsfahrzeuge usw.) sind häufig individuell angefertigte, kostenintensive Arbeitsmittel. An die ständige Verfügbarkeit der Fahrzeuge werden hohe Anforderungen gestellt. Der Betrieb und die Instandhaltung des Fuhrparks stellen daher ein anspruchsvolles und kostenrelevantes Aufgabenfeld dar. Es sollen Möglichkeiten der betriebsspezifischen Standardisierung der Anforderungen an die Fahrzeuge und derenAusstattung aufgezeigt werden. Fahrzeugbesatzungen erlangen durch Standardisierungen eine hohe Sicherheit im Umgang mit ihren Fahrzeugen, die insbesondere bei Nacht und Noteinsätzen unabdingbar ist. Die Anforderungen des Arbeitsschutzes können im Rahmen der Standardisierung gezielt berücksichtigt und wirksam umgesetzt werden. Auch die Beschaffung, der Betrieb und die Instandhaltung des Fuhrparks werden durch eine betriebsinterne Standardisierung wesentlich vereinfacht.
Moderne Überwachungs und Datenmanagementsysteme ermöglichen es, eine Vielfalt von Fahrzeugdaten auszuwerten. Damit können die Effizienz des Fahrzeugeinsatzes und die Betriebskosten analysiert und gegebenenfalls unterstützt durch DV A Anwendungen optimiert werden.

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Sedimentablagerungen und Schwebstoffe in Gewässern: Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit

Die DWA-Arbeitsgruppe WW-2.6 „Me­thoden zur Erkundung, Untersuchung und Bewertung von Sedimentablagerun­gen und Schwebstoffen in Gewässern“ plant die Aufnahme neuer Arbeiten und ruft zur Mitarbeit auf. Die Gruppe soll Leitlinien qualitätsgesicherte Sediment-und Schwebstoffuntersuchungen – nach Menge und Beschaffenheit – erarbeiten.

Anlass
Bundesweit besteht an vielen Gewässern ein hoher und weiter zunehmender Un­terhaltungsbedarf in Form des Manage­ments von Sediment und Baggergut. Auch an wasserwirtschaftlichen Anlagen ist dieses Management ein zentraler As­pekt für den ordnungsgemäßen Betrieb. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Se­dimenthaushalt und die Hydromorpho­logie in Flüssen in einem engen Zusam­menhang stehen und sich wechselseitig beeinflussen. Sedimentüberschüsse oder -defizite infolge eines gestörten Sedi­menthaushalts haben negative Auswir­kungen auf das Ökosystem, die Wasser­wirtschaft, die Hochwasservorsorge und die Schifffahrt. In Standgewässern, die von Fließgewässern durchflossen wer­den (zum Beispiel Stauseen), kommt es durch Sedimenteinträge zu Stauraum­verringerungen bzw. Verlandungen, wor­aus negative Auswirkungen in Form ei­nes reduzierten Speicherraums zum Bei­spiel für die Nutzung des Wassers als Trinkwasser oder für die Energieerzeu­gung resultieren und sich Wassergüte­probleme durch vermehrten Nährstoffeintrag ergeben können. Vor diesem Hin­tergrund werden Maßnahmen im Rah­men eines integrierten Sedimentma­nagements notwendig.

Für die Planung geeigneter Maßnah­men sind belastbare Ergebnisse der Un­tersuchungen von Schwebstoffen und Sedimenten im Vorfeld von sehr großer Bedeutung. Hierbei spielt neben der Zu­sammensetzung und der Belastung vor allem auch die Prognose von Mengen ei­ne große Rolle.

Aufgaben und Ziel der neuen Arbeitsgruppe
Aus den dargelegten Gründen soll im DWA-Fachausschuss WW-2 „Morphody­namik und Sedimentmanagement“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Die­se Gruppe soll Leitlinien qualitätsgesi­cherte Sediment- und Schwebstoffunter­suchungen – nach Menge und Beschaf­fenheit – erarbeiten. Schwerpunkte der Ausarbeitung werden die Beschreibung von Methoden der Probenahme und Pro­benaufbereitung, die Untersuchungsme­thoden sowie die qualifizierte Ergebnis­auswertung sein. Dabei ist die Komplexi­tät der Untersuchungen zu beachten (geophysikalisch, chemisch, biologisch, ökotoxikologisch). Darüber hinaus sollen Grundsätze zur Erfassung der Mengen (permanente Messung, Erweiterung Pe­gelausrüstung usw.) und der Erstellung von Prognosen verfasst werden. Es sollen weiterhin Empfehlungen für ein einheit­liches Vorgehen erarbeitet werden.

Im Zuge der Bearbeitung sollen die bisher gültigen DVWK-Regeln 125/1986 „Schwebstoffmessungen“ sowie die In­halte der DVWK-Schrift 128/1999 „Me­thoden zur Erkundung, Untersuchung und Bewertung von Sedimentablagerun­gen und Schwebstoffen in Gewässern“ auf ihre Gültigkeit überprüft und erfor­derlichenfalls aktualisiert werden.

Die Arbeitsgruppe soll in einer frühen Phase der Bearbeitung entscheiden, in welcher Form (Merkblatt oder Themen­band) die Ergebnisse der Bearbeitung herausgegeben werden sollen.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge­schäftsstelle gerne entgegen.

Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftli­chen Einrichtungen, Planungsbüros, Be­treibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunter­haltungspflichtigen und Behörden sowie Vertreter/-innen von forstwirtschaftli­chen Einrichtungen oder sonstige Inter­essierte eingeladen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind aus­drücklich herzlich willkommen. Interes­senten melden sich bitte mit einer the­menbezogenen Beschreibung ihres be­ruflichen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de

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Neuer Arbeitsbericht „Organi­sationsformen der Abwasser­beseitigung“ geplant

Die DWA plant, einen neuen Arbeitsbe­richt „Organisationsformen der Abwas­serbeseitigung“ zu erstellen und sucht kompetente Mitstreiter*innen, die sich an der Erarbeitung beteiligen möchten.

Als Vorgänger des jetzt geplanten Ar­beitsberichts kann der im Februar 1991 in der Korrespondenz Abwasser veröffent­lichte DWA-Arbeitsbericht „Empfehlung zur Führung der Abwasserbeseitigung als oder wie einen Eigenbetrieb“ angesehen werden. Ziel war seinerzeit, auf eine ge­wisse organisatorische Eigenständigkeit der Abwasserbeseitigung und eine Tren­nung von den kommunalen Haushalten hinzuwirken, um so eine nachhaltige Konzentration auf die Aufgabe der Ab­wasserbeseitigung zu erreichen. Heute sind in der Abwasserbeseitigung vielfälti­ge öffentlich-rechtliche und privatrecht­liche Organisationsformen anzutreffen.

Diese gewachsene Vielfalt an Organi­sationsformen stößt zugleich auf neue und komplexer werdende Herausforde­rungen, denen sich Abwasserentsorger und kommunale Aufgabenträger stellen müssen. Beispielhaft genannt seien hier zunehmende technische, regulatorische und steuerrechtliche Vorgaben, Wettbe­werb um Fachkräfte, Klimawandel, Um­weltschutz, Digitalisierung, demografi­scher Wandel, Erneuerungs-, Umbau-und Modernisierungsbedarf der Infra­struktur einschließlich deren Finanzie­rung. Ein wichtiger Ansatz bei der Be­wältigung dieser Herausforderungen kann eine Anpassung der Organisations­form der Abwasserbeseitigung sein.

Hier setzt der neue Arbeitsbericht zu möglichen Organisationsformen der Ab­wasserbeseitigung an. Ziel ist es, die kommunalen Aufgabenträger und die Abwasserentsorger bei der Entscheidung über eine mögliche Änderung der Orga­nisationsform zu unterstützen. Darüber hinaus soll sich der Arbeitsbericht auch an andere Akteure der Wasserwirtschaft, wie Trinkwasserversorger, Gewässerun­terhaltungsverpflichtete, Aufgabenträger des Hochwasserschutzes und der Starkregenvorsorge richten, die an Schnittstel­len zur öffentlichen Abwasserbeseitigung tätig sind und dementsprechend von der Thematik ebenfalls berührt werden.

Um die komplexe Themenstellung des Arbeitsberichts kompetent bearbei­ten zu können, möchte die DWA Expert*innen der verschiedenen betrof­fenen Disziplinen, wie zum Beispiel Recht, Steuern, Betriebswirtschaft/Öko­nomie, Organisation und Betrieb, Tech­nik, Kommunalpolitik, und aus unter­schiedlichen Institutionen für eine Mitar­beit gewinnen.

Organisatorisch soll die Erarbeitung des Arbeitsberichts in der neu zu grün­denden DWA-Arbeitsgruppe WI-2.5 „Or­ganisationsformen der Abwasserbeseiti­gung“ unter der Leitung von Rechtsan­walt Daniel Schiebold als Sprecher erfol­gen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Be­schreibung ihres beruflichen Werdegangs bei

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-187 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Richard.Esser@dwa.de

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Umgang mit Niedrigwasser und Austrocknung von Oberflächengewässern

Die DWA plant, eine Arbeitsgruppe ein­zusetzen, die sich primär mit ökologi­schen und Bewirtschaftungsfragen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Niedrigwasser und der Austrocknung von Oberflächengewässern beschäftigen wird.

Anlass
In den „Dürrejahren“ 2018 bis 2020 rückten in der Wasserwirtschaft und in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit die ausgedehnten Niedrigwasser- und Aus­trocknungsdauern der Oberflächenge­wässer als sicht- und spürbare Verände­rung in das Bewusstsein, das bisher von den Themen Starkregen und Hochwasser geprägt war. Es kann davon ausgegangen werden, dass solche Niedrigwasser- und Austrocknungsperioden infolge des fort­schreitenden Klimawandels häufiger werden. Dabei kann es besonders im hy­drologischen Sommerhalbjahr (Mai bis Oktober) zu langen Trockenperioden kommen. Die Anzahl der temporär trockenfallenden Gewässer – Fließge­wässer und Stehgewässer – wird deutlich zunehmen, im Mittelgebirge wie im Tief­land und besonders in den urbanen Räu­men aufgrund des hier bereits beein­trächtigten Wasserhaushalts. Betroffen sein können alle Gewässerkategorien, -typen und -größen, von Austrocknung primär kleine bis mittelgroße Oberflä­chengewässer.

Die veränderten hydrologischen und stofflichen Bedingungen der Gewässer haben nachweislich Einfluss auf die bio­tischen Faktoren, die Lebensgemein­schaften und damit auf die Bewertung gemäß Wasserrahmenrichtlinie. So wer­den kälteliebende Arten tendenziell ver­drängt zugunsten wärmetoleranter (in­vasiver) Neobiota aus wärmeren Regio­nen. Auch die in Niedrigwasser- und Trockenphasen oft reduzierten Sauer­stoffgehalte bei gleichzeitig höheren Temperaturen begünstigen eher belas­tungstolerante, euryöke Arten.

Wichtige wasserwirtschaftliche und wirtschaftliche Implikationen können zum Beispiel die mangelnde Funktions­fähigkeit von Bauwerken wie etwa Fisch­aufstiegen sein, die geringere Verdün­nung von Einleitungen aus Punktquellen, aber auch die Einschränkung von Was­sernutzungen. Das Austrocknen der Ge­wässer in Dürrejahren betrifft auch das Erleben der Gewässer: Studien haben ge­zeigt, dass das Trockenfallen von Bächen und Teichen als negative Erfahrung und Verlust wahrgenommen wird; es sind al­so auch Einschränkungen der Ökosys­temleistungen damit verbunden.

Die Beschäftigung mit dem Thema muss auch die Maßstabsebene der Fluss­landschaft und des Landschaftswasser­haushaltes umfassen, sowohl bezogen auf Wirkzusammenhänge als auch auf die möglichen Maßnahmen.

Mögliche Maßnahmen zur Minde­rung von Niedrigwasser und Trockenfal­len und deren Folgen umfassen unter an­derem die Intensivierung der Gewässer­renaturierungen mit dem Ziel einer Er­höhung der Resilienz der Gewässer. Für die genauso wichtige Stärkung des Land­schaftswasserhaushalts sind mögliche Maßnahmen die Abkopplung versiegel­ter Flächen und Versickerung ins Grund­wasser, die Reduzierung der Wasserent­nahmen zum Beispiel durch geänderte Bewässerung, die Speicherung von Nie­derschlagswasser und dessen Abgabe in Trockenphasen (Schwammprinzip) so­wie eine verstärkte Grauwassernutzung unter Beachtung der Qualitätsanforde­rungen zu nennen. Ebenso wichtig ist ein gezieltes Monitoring der Gewässer in den Niedrigwasser- und Trockenphasen und eine Anpassung von Referenzbedin­gungen und Bewertungsverfahren.

Insgesamt besteht bei diesem Thema in West- und Mitteleuropa noch erhebli­cher Wissens- und Kommunikationsbe­darf. Dies zeigen auch die bereits vorlie­genden Grundlagen wie zum Beispiel der DWA Themenband „Folgewirkungen des Klimawandels für den Zustand der Fließ­gewässer – Bedeutung für Bewertung und Management vor dem Hintergrund der Europäischen Wasserrahmenrichtli­nie“, erarbeitet vom DWA-Fachausschuss GB-1 (2021), die Ergebnisse des DWA-Expertengesprächs „Niedrigwasser, Dür­re und Klimawandel“ am 26. Oktober 2021 und die sehr gut besuchten WebSe­minare der DWA zum gleichen Thema. Das BMBF hat im Förderbereich FONA einen Schwerpunkt zu Wasser-Extremer­eignissen aufgelegt, dessen zwölf geför­derte Projekte zurzeit ihre Arbeit aufneh­men. Die Erkenntnisse können in die lau­fende Regelwerkarbeit eingespeist wer­den.

Im Einzelnen könnten die folgenden Aspekte in der zu gründenden Arbeits­gruppe behandelt werden, die sich pri­mär mit ökologischen und Bewirtschaf­tungsfragen beschäftigen wird:

Erscheinungsformen, chemisch-physikalische und ökologische Wirkzu­sammenhänge von natürlichen und künstlichen Niedrigwasser- und Aus­trocknungsformen

Monitoring von Niedrigwasser- und Trockenphasen, unter anderem Ein­satz digitaler Werkzeuge für Gewäs­serüberwachung und -management in Niedrigwasser- und Trockenphasen

Gewässerbewertung und Leitbilder/ Referenzbedingungen von durch Kli­mawandel bedingtem Niedrigwasser und Austrocknung betroffener Ober­flächengewässer

Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung der Folgen von Niedrigwasser und Austrocknung

Erstellung eines regionalen Dürrema­nagementplans und Leitbilds für die Niedrigwasservorsorge, „Notfallplä­ne“ für Gewässer

Exkurs: Bedeutung für die Wassernutzungen, Fragen der Koordination und Kommunikation.

Aufruf zur Mitwirkung
Zur Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftli­chen Einrichtungen, Planungsbüros, Be­treibern jeglicher Art von wasserwirt­schaftlichen Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Maßnahmenträgern, Gewässerun­terhaltungspflichtigen und Behörden eingeladen. Für die Besetzung der Ar­beitsgruppe werden Kolleginnen oder Kollegen aus den Bereichen Gewässer-und Auen-Ökologie, Fließgewässerbe­wertung, integriertes Flussgebietsma­nagement, Klimawandel und Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Partizipation/Kommunikationswissenschaft/ Umweltbildung, Stadt- und Landschafts­planung, Hydrologie gesucht. Bewerber/ innen sollten sowohl mit wissenschaftli­chen Arbeitsmethoden vertraut sein, als auch Praxiserfahrungen einbringen kön­nen.

Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkom­men.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge­schäftsstelle gerne entgegen. Interessen­ten melden sich bitte mit einer themen­bezogenen Beschreibung ihres berufli­chen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de

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Entwurf Merkblatt DWA-M 608-2 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 2: Technische Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 608-2 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 2: Technische Gestaltung und Siche­rung von Ufern, Deichen und Dämmen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Vom Menschen geschaffene Bauwer­ke und Landschaftselemente bieten be­stimmten Tierarten günstige Lebensräu­me, in denen sie unter anderem Störun­gen entgehen, Schutz vor Witterungsun­bilden finden, Feinden entkommen, Jungtiere aufziehen und Nahrung finden können. Dies gilt auch für Deiche und Dämme, die von einigen Säugetierarten durch ihre Grabaktivitäten so stark in Mitleidenschaft gezogen werden kön­nen, dass deren Standsicherheit stellen­weise gefährdet sein kann.

Die starke Verbreitung des Bisams und die dadurch bedingten Schäden ha­ben den DVWK bereits 1975 veranlasst, Empfehlungen für den bisamsicheren Ausbau von Gewässern, Deichen und Dämmen zu erarbeiten. Nachdem sich der Bisam über ganz Mitteleuropa ver­breitet hat und sich andererseits die An­sprüche an den Wasserabfluss bereichs­weise stark geändert hatten, galt es, zu einer neuen Beurteilung der Vermei­dungs- und Bekämpfungsstrategien zu kommen.

Inzwischen ist auch der Biber, das größte heimische semiaquatische Nage­tier, infolge umfangreicher Schutzmaß­nahmen und erfolgreicher Wiederansied­lungsprojekte an zahlreichen Gewässern wieder anzutreffen. Dem heimischen Bi­ber sind als eine streng geschützte Art ausreichende Habitate zu belassen bzw. neue zu schaffen, während dem Bisam wegen seines oft zahlreichen Auftretens und der damit häufig verursachten Schä­den durch geeignete Gewässergestal­tungs- und Schutzmaßnahmen oder durch gezielte Bekämpfung Einhalt ge­boten werden sollte.

Ferner ist ein verstärktes Auftreten der Nutria festzustellen, zum Teil hervor­gerufen durch die Auflösung der Nutriafarmen in der ehemaligen DDR, aber auch durch die Einwanderung aus dem französischen Raum (Oberrhein-Ebene). Von der Schadenssituation her sind pri­mär Land- und Wasserwirtschaft, aber nicht minder auch das Verkehrswesen und die Kommunen sowie der einzelne Bürger als Eigentümer betroffen.

Folgeschäden sind unter anderem:

Uferabbrüche und -einbrüche, die zur Beeinträchtigung der Bewirt­schaftung einer Fläche, Nutzung ei­ner Straße oder ähnlich führen und dabei eine Gefährdung der Öffentli­chen Sicherheit darstellen

Böschungsrutschungen an Deichen und Dämmen, die deren Sicherheitsfunktion gefährden

Unterspülungen in Ufer- und Deichbereichen, die die Fließfunktion eines Gewässers oder die Standfestigkeit nachhaltig bzw. nachteilig verändern

Verklausungen vor Einlaufbauwerken, Wehren und Hochwasser-Entlastungsanlagen durch Bäume und Äste, zum Beispiel von Turbinen-Einlaufrechen bei Fluss­kraftwerken

Übertragung von Krankheiten
Die genannten Arten können Überträ­ger (Vektoren) von für den Menschen gefährlichen Infektionskrankheiten wie „Weilsche Krankheit“ (eine Lepto­spirose), Fuchsbandwurm oder auch dem Hanta-Virus sein.

Neben der aktiven Bekämpfung des Bi­sams, für die es einschlägige Vorschriften gibt, kann möglichen Schäden durch ei­ne den Erfordernissen angepasste Gestal­tung und Pflege von Gewässern sowie Si­cherung von Deichen und Dämmen vor­gebeugt werden. Es sollte dafür gesorgt werden, dass die Nagetiere gar nicht erst die Voraussetzungen finden, um sich in gefährdeten Bereichen anzusiedeln.

Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrah­menrichtlinie und dem neuen Wasser­haushaltsgesetz sind die für die Gewäs­serunterhaltung Zuständigen dazu ver­pflichtet, den guten ökologischen Zu­stand bzw. das gute ökologische Potenzi­al bis spätestens 2027 zu erreichen. Die­se Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbe­mühungen geführt. Hierbei werden die Wühlaktivitäten der zuvor genannten Tierarten und deren Folgen teilweise un­ter einem anderen Aspekt betrachtet. Dies hat dazu geführt, dass die Überar­beitung des DVWK-M 247 aus dem Jahr 1997 zum Merkblatt DWA-M 608 in mehreren Teilen erfolgen soll.

Konkrete Maßnahmen für eine den Erfordernissen entsprechende Gestal­tung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinrei­chende Kenntnisse über die Erkennungs­merkmale und Lebensweisen dieser drei Nagetierarten vorliegen und eine ent­sprechende Identifikation der Wühltiere erfolgen kann. Hierfür wurden die bisher bekannten Daten, Kenntnisse und Erfah­rungen, ergänzt durch eigene Untersu­chungen, zusammengetragen und ausge­wertet.

Im bereits veröffentlichten Teil 1 des Merkblatts werden die Erkennungsmerk­male und Lebensweisen von Bisam, Biber und Nutria detailliert beschrieben. Um Verwechselungen zu vermeiden, werden darüber hinaus zusätzlich die Erken­nungs- und Besiedlungsmerkmale von Otter, Mink, Wanderratte und Schermaus kurz charakterisiert. Damit wird den für die Gewässer Verantwortlichen, den da­mit befassten Naturschützern, den Ge­wässeranliegern als unmittelbar Betrof­fenen, aber auch allen anderen Interes­sierten eine qualifizierte Fachinformati­on zur sicheren Ansprache dieser Tierar­ten sowie ihrer Aktivitätsmerkmale am Wasser an die Hand gegeben.

Der vorliegende Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Grundsätzlich zielen Maßnahmen, die technischer oder nicht-technischer Art sein können, darauf ab, bestehende Konflikte zwischen der Nutzung durch die Tiere (Lebensraum) und durch den Menschen (Kulturlandschaft) zu min­dern oder bestenfalls zu beseitigen. Bei der Auswahl möglicher Maßnahmen sind folgende Kriterien wesentlich:

Wirksamkeit
Nachhaltigkeit (kurzfristig, langfristig)
Aufwand (zeitlich, materiell, finanziell)
Umsetzbarkeit (technologisch, perso­nell)
Umweltverträglichkeit (sekundäre Umwelteffekte, Auswirkungen auf andere Lebewesen).

Managementfragen, Bestandsregulie­rung, Schaffung neuer Lebensräume und Verbesserung der Biodiversität sowie Ge­wässerentwicklung werden im Teil 3 ab­gehandelt.

Das Merkblatt DWA-M 608-2 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB-2.1 „Bisam, Biber, Nutria“ (Sprecher: Dipl.-Geogr. Georg Schrenk) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ im Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ erarbeitet und richtet sich an Institutio­nen und Personen, zu deren Aufgaben das Management der Populationen von Bisam, Biber und Nutria gehört.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 608-2 wird bis zum 31. Juli 2022 öffentlich zur Diskus­sion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Mög­lichkeit in digitaler Form an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 608-2 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 2: Technische Gestaltung und Sicherung von Ufern Deichen und Dämmen“, Mai 2022 111 Seiten, ISBN 978-3-96862-215-6 Ladenpreis: 94 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 75,20 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Überarbeitung der DVWK-Regel „Empfehlungen zum Bau und Betrieb von Lysimetern“

Anlass
Die viel beachtete DVWK-Regel zur Was­serwirtschaft „Empfehlungen zum Bau und Betrieb von Lysimetern“, Heft 114, von 1980 soll überarbeitet werden. Das Regelheft liegt mittlerweile seit über 40 Jahren in unveränderter Form vor, aller­dings hat es während dieser Zeit eine Vielzahl von technischen Verbesserungen und Entwicklungen in der Lysimetrie ge­geben. Diese betreffen sowohl die Fül­lung der Lysimeter, den Betrieb eines Lysimeters im Versuch oder im Monito­ring. Diese vielfältigen Neuerungen sollen in einem überarbeiteten Merkblatt darge­stellt werden.

Lysimeter werden zur Untersuchung des Klimawandels, veränderter Landnut­zung, hydrologischer Prozesse und stoff­licher Untersuchungen eingesetzt. Lysi­meternutzer finden sich in der Wasser­wirtschaft, der Wissenschaft, der Ressort­forschung, der Industrie und anderen Be­reichen. Die größere Zahl an aktuellen Publikationen in Fachzeitschriften ist ein Hinweis darauf, dass es eine Vielzahl von aktiven Lysimeteranlagen in Deutsch­land und weltweit gibt. Für die Betreiber von Lysimeteranlagen ist es sehr hilf­reich, wenn Anlagen hinsichtlich ihrer technischen Ausgestaltung charakteri­siert werden. Aber auch praktische Tipps und Hinweise beim Betrieb dieser Anla­gen und der Durchführung von Messrei­hen sind zielführend, um ein optimales Untersuchungsergebnis zu erzielen. Be­sonders mit Hinweis auf die hohen Kos­ten für den Bau und den Betrieb von Lysimetern können sich Defizite oder Mängel beim Einsatz von Lysimetern sehr nachteilig auswirken.

Vor diesem Hintergrund strebt die DWA eine Überarbeitung der Regel an, indem die fachlichen Grundlagen und Anforderungen des Einsatzes von Lysi­metern auf den neuesten Stand gebracht werden.

Geplante Änderungen im neuen Merkblatt
Die geplanten Überarbeitungen umfas­sen folgende Aspekte:
Beschreibung der verschiedenen Lysi­meter-Bauformen
Darstellung aktueller Lysimetertech­nik, einschließlich Entnahmetechnik
Betrieb und Nutzung von Lysimetern
Ausstattung mit ergänzender Senso­rik im Lysimeter und am Lysimeterstandort
Aufbereitung, Korrektur von Lysime­terdaten.

Das Merkblatt soll im Sinne einer ange­strebten Zusammenführung von Fach­wissen unterschiedlicher Bereiche des Lysimetereinsatzes in der DWA-Arbeits­gruppe GB-7.3 „In situ-Erfassung von Bo­denlösungen“ von Fachleuten aus dem deutschsprachigen Raum erarbeitet wer­den. Wenn Sie über einschlägige Experti­se in dem Themenfeld „Lysimeter“ verfü­gen, freuen wir uns über Ihre Mitarbeit in der bearbeitenden DWA-Arbeitsgrup­pe GB-7.3, koordiniert von Dr. Thomas Pütz (Institut für Bio- und Geowissen­schaften, IBG-3: Agrosphäre, For­schungszentrum Jülich).

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge­schäftsstelle gerne entgegen.

Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkom­men.

Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-161 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: barion@dwa.de

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Denkmale in Gewässern und Auen

Die DWA plant, eine Arbeitsgruppe ein­zusetzen, die einen DWA-Themenband zum Thema „Denkmale in Gewässern und Auen“ erarbeiten soll.

Sehr viele unserer Gewässer sind über einen langen Zeitraum hinweg technisch manipuliert und mit zum Teil großem Aufwand unterhalten worden, etwa im Zuge des Mühlenwesens respek­tive der Wasserkraftnutzung, der Wie­senbewässerung, der Entwässerung, der Flößerei und Holztrift, der Binnenschiff­fahrt und der Teichwirtschaft. Darüber hinaus wurden zahlreiche Bäche an die Ränder der Auen verlegt, um für die landwirtschaftliche Nutzung Fläche zu schaffen. Auch die seit Jahrzehnten prak­tizierten „Renaturierungen“ folgen je­weils zeitgenössischen Vorstellungen und vermeintlich finalen Erkenntnissen. Die meisten unserer Fließgewässer, aber auch sehr viele Auen, sind also kulturell überprägt, tragen Geschichte in sich. Bei der Anzahl und den Streckenverläufen dürften die künstlichen Fließgewässer – Kanäle und Gräben – die ursprünglich natürlichen übertreffen. Sehr viele Fließ­gewässer sind konstitutive Elemente der Kulturlandschaft, gehören mithin mit un­terschiedlicher Prägnanz zu unserem kulturellen Erbe, sind Denkmale im en­geren oder im weiteren Sinn.

Der unzweifelhaft hohe oder auch noch zu diskutierende Denkmalwert baulich veränderter und neu gebauter Gewässer steht auf den ersten Blick ge­gen die gesetzlich per EG-Wasserrah­menrichtlinie eingeforderte Verbesse­rung der ökologischen Funktionsfähig­keit. Gibt es trotzdem eine Handhabe, dem Denkmalwert gerecht zu werden? Die Konflikte auf diesem Feld sind viru­lent und verlangen nach einem intensi­ven Austausch zwischen Wasserwirt­schaft, Naturschutz und Denkmalpflege.

Dieser Austausch soll in einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe innerhalb des DWA-Fachausschusses GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ stattfinden und in einem DWA-Themen­band seinen Niederschlag finden. Die Ziele sind

die Bedeutung der Auen für Boden­denkmale zu ermitteln

die Formen von Bauten in und an Ge­wässern sowie in den Auen systema­tisch zu erfassen

die Denkmalrelevanz dieser Bauten helfen zu bewerten

Entscheidungshilfen im Konfliktfeld Renaturierung/gewässerökologische Optimierung vs. Denkmalpflege und Denkmalschutz zu geben. Best Practice-Beispiele sollen zusammengetra­gen werden.

Die Erarbeitung zum Thema „Denkmale in Gewässern und Auen“ erfordert eine inter- und transdisziplinäre Arbeitsgrup­pe aus verschiedenen Fachgebieten (Wasserbau, Naturschutz, Bodenschutz, Denkmalpflege, Archäologie, Recht etc.) und Institutionen (Verwaltung, Ingenieurbüro, Wissenschaft).

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge­schäftsstelle gerne entgegen.

Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkom­men.

Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de

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Biogas – Entwurf Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A)/DWA-A 1030 vorgelegt

Das bisherige Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A) „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Auf­bereitung, Konditionierung oder Einspei­sung von Biogas“ (Dezember 2010) wur­de aktualisiert und wird als gemeinsamer Entwurf Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A)/ DWA-A 1030 zur öffentlichen Diskussion gestellt.

Die DWA, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) und der Fachverband Biogas e. V. (FvB) haben seit 2012 eine fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Wesentliches Ziel ist es, zu Anforderungen an die Er­richtung und den Betrieb von Biogasan­lagen konsistente Mindeststandards zu etablieren. Hierzu werden technische Re­geln im Bereich der Erzeugung, Aufbe­reitung und Verwertung von Biogas in gemeinsam besetzten Fachgremien er­stellt. Die entsprechenden Arbeits- und Merkblätter erscheinen inhaltsgleich im Regelwerk der DWA und des DVGW.

Das Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A)/ DWA-A 1030 definiert die erforderliche Qualifikation des auf Biogasanlagen täti­gen Personals und beschreibt Anforde­rungen an die Aufbau- und Ablauforgani­sation, die seitens des Betreibers zu be­achten sind, um einen sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Die Anfor­derungen des Arbeitsblatts sind unab­hängig von den Eigentumsverhältnissen und der Organisationsform. Das Arbeits­blatt DVGW G 1030 (A)/DWA-A 1030 bildet die Grundlage für die Durchfüh­rung von Zertifizierungen gemäß dem Technischen Sicherheitsmanagement Biogas (TSM-Biogas).

Das Arbeitsblatt wird entsprechend den technischen und rechtlichen Ent­wicklungen im Bereich Biogas fortge­schrieben. Insbesondere werden Erfah­rungen, die bisher im Zuge der Zertifizie­rung von Anlagen gemäß dem „TSM-Bio­gas“ gewonnen wurden, berücksichtigt.

Aufgrund der mit dem DVGW und dem Fachverband Biogas bestehenden Verbändevereinbarung erscheint dieses Arbeitsblatt beim DVGW als Arbeitsblatt DVGW G 1030 (A) und inhaltsgleich im Regelwerk der DWA als Arbeitsblatt DWA-A 1030.

Änderungen
Im Zuge der Aktualisierung wurden ins­besondere folgende Änderungen vorge­nommen:
Aufnahme von Wasserstoff gemäß Energiewirtschaftsgesetz aus erneu­erbaren Quellen in den Anwendungs­bereich
Aufnahme von Power-to-Gas-Energie­anlagen gemäß Arbeitsblatt DVGW G 220 (A) in den Anwendungsbereich
Definition von Power-to-Gas-Energie­anlagen, Wasserstoff-Einspeiseanla­ge, Biogas und Biomethan, Vertrags­partner (inkl. Betriebsführer, Dienst­leister, Kooperationspartner).

Der Entwurf wurde im Rahmen der „Kooperation Biogas“ gemeinsam von den DWA-Fachausschüssen KEK-8 „Bio­gas“ und WI-5 „Managementsysteme/ Technisches Sicherheitsmanagement“ so­ wie der FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“ in Abstimmung mit dem DVGW-Gemeinschaftsausschuss G-GTK-0-1 „Erneuerbare Gase“ erarbeitet und richtet sich an die Betreiber von An­lagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbe­reitung, Konditionierung oder Einspei­sung von Biogas bzw. Biomethan oder Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen.

Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 1030 „Anforderungen an die Qualifika­tion und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Ein­speisung von Biogas“ wird bis zum 31. Juli 2022 öffentlich zur Diskussion ge­stellt. Für das vorliegende Arbeitsblatt wird im Rahmen der „Kooperation Bio­gas“ das Beteiligungsverfahren federfüh­rend durch den DVGW durchgeführt. Einsprüche sollen unter Nutzung der un­ten genannten Vorlage als Word-Datei per E-Mail an den zuständigen DVGW-Referenten gesendet werden:

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) Jonas Lefers Josef-Wirmer-Straße 1–3 53123 Bonn E-Mail: jonas.lefers@dvgw.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal ein­gesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 1030 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Einspeisung von Biogas“, Mai 2022 22 Seiten, ISBN 978-3-96862-224-8 Ladenpreis: 49,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 39,60 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Aufruf zur Mitarbeit in der DWA-Arbeitsgruppe WI-5.2 „TSM Gewässer“

Gewässer und die damit im Zusammen­hang stehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen müssen so unterhalten bzw. be­trieben werden, dass die Anforderungen insbesondere nach bundes- und landes­rechtlichen Regelungen eingehalten werden. Das TSM einigt die Anforde­rungen gewässerunterhaltungspflichti­ger Institutionen hinsichtlich der Organisation und der beschäftigten Perso­nen sowie die sicherheitstechnischen und betriebstechnischen Belange für Planung, Bau und Betrieb wasserwirt­schaftlicher Anlagen und unterstützt die Verantwortlichen dabei, eine sichere, zuverlässige, umweltgerechte und wirtschaftliche Gewässerunterhaltung zu praktizieren.

Das Technische Sicherheitsmanage­ment, kurz TSM, ist ein branchenspezifi­sches Verfahren zur Selbstüberprüfung von Unternehmen hinsichtlich der Quali­fikation und Organisation des techni­schen Bereiches. Mit dem TSM können Betriebe ihre Organisationsstrukturen überprüfen und die Einhaltung gesetzli­cher Vorschriften und technischer Regeln wird erleichtert. Es ist ein Instrument der freiwilligen Selbstkontrolle.

Die Arbeitsgruppe WI-5.2 „TSM Ge­wässer“ ist dem Fachausschuss WI-5 „Managementsysteme / Technisches Si­cherheitsmanagement“ im Hauptaus­schuss Wirtschaft zugeordnet.

Im September 2021 wurde das von der Arbeitsgruppe WI-5.2 überarbeitete DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Ge­wässerunterhaltungspflichtigen“ im Weißdruck veröffentlicht.

Aktuell beschäftigt sich die Arbeits­gruppe mit der Überarbeitung und Aktu­alisierung des Leitfadens Gewässer, der Grundlage für die Prüfungen zum Tech­nischen Sicherheitsmanagement (TSM) im Bereich Gewässer ist.

Die Arbeitsgruppe stellt die Grundla­gen für die Prüfung durch die TSM-Ex­perten auf.

Die Arbeitsgruppe WI-5.2 sucht zur Verjüngung und für die zukünftigen Ar­beiten engagierte Fachleute zu den o.g. Themen und Aufgaben sowie darüber hi­naus. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herz­lich willkommen!

Nähere Auskünfte und Anmeldungen sind über die DWA-Bundesgeschäftsstel­le möglich. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Be­schreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

Dipl.-Ing. Richard Esser Leiter TSM-Prüfstelle/ Fachreferent Wirtschaft Abteilung Wasser- und Abfallwirtschaft Deutsche Vereinigung für Wasserwirt­schaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) Theodor-Heuss-Allee 17 D-53773 Hennef E-Mail: richard.esser@dwa.de Telefon: 02242 872-187 Telefax: 02242 872-184

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Entwurf Merkblatt DWA-M 377 „Biogas – Membranspeicher­systeme über Behältern“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 377 „Biogas – Membranspeichersysteme über Behältern“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion ge­stellt wird. Das Merkblatt erschien bisher unter dem Titel „Biogas-Speichersysteme – Sicherstellung der Gebrauchstauglich­keit und Tragfähigkeit von Membranab­deckungen“.

Das Merkblatt gilt für Planung, Her­stellung, Errichtung und Inbetriebnahme von Systemen zur Speicherung von Bio­gas, die als Membranabdeckungen von Behältern, wie zum Beispiel Fermentern, Nachgärern oder Gärrestelagern ausge­führt sind. Es werden Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit und die Trag­fähigkeit des Membranabdeckungssys­tems definiert, einschließlich der Anbin­dung an die Behälterkonstruktion.

Den Schwerpunkt des Merkblatts bil­den die technischen Hinweise für einen fachgerechten statischen Nachweis, der ständige Lasten wie Eigengewicht, Vor­spannung und Systemdruck, als auch re­gionale Wind- und Schneelasten oder ge­eignete Abminderungsfaktoren hinsicht­lich der Materialeigenschaften für die Berechnung der Standfestigkeit berück­sichtigt.

Biogasanlagen verfügen in aller Regel über ein Speichersystem, um das produ­zierte Biogas vor der Verwertung zwi­schenspeichern zu können. Schwankun­gen in der Biogasproduktion können so gepuffert und die Verwertung des Biogases – zum Beispiel in einem Blockheiz­kraftwerk – kann in gewissem Umfang dem Energiebedarf angepasst werden.

Auf landwirtschaftlichen Biogasanla­gen haben sich ein- oder zweischalige in­tegrierte Dachspeichersysteme etabliert, die auf Fermentern, Nachgärern oder Gärrestelagern montiert sein können. Diese Speichersysteme finden inzwi­schen auch auf Kläranlagen oder abfall­wirtschaftlichen Biogasanlagen Anwen­dung.

Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind freistehende Gasspeicher, die im Merkblatt DWA-M 376 „Freistehende Biogasspeicher“ behandelt werden. Die Gewährleistung der Gasdichtigkeit ist Gegenstand des Merkblatts DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“.

Seit April 2012 haben der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Fachverband Biogas e. V. (FvB) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) eine enge fachliche Koopera­tion im Bereich Biogas vereinbart. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevan­ten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen kon­sistente Mindeststandards zu etablieren.

Mit dem Merkblatt DWA-M 377 legen DVGW, FvB und DWA gemeinsam eine technische Regel für die vor allem auf landwirtschaftlichen Biogasanlagen ein­gesetzten Membranspeichersysteme vor.

Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des erstmals im Novem­ber 2016 veröffentlichten Merkblatts.

Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 377 (11/2016) wurden folgende Änderun­gen vorgenommen:
Konkretisierung der Materialanforde­rungen, insbesondere bzgl. Brand­schutzbestimmungen
Konkretisierung der Anforderungen an eine Stützluftversorgung
Formulierung von Qualifikationsan­forderungen für befähigte Personen zur Verlängerung der Gebrauchstaug­lichkeit von Gasspeichermembranen
Formulierung von Prüfkriterien und Prüffristen zur Verlängerung der Ge­brauchstauglichkeit von Gasspeicher­membranen
Konkretisierung von notwendigen Funktionsprüfungen
Anpassung des Titels.

Das Merkblatt DWA-M 377 wurde im Rahmen der „Kooperation Biogas“ von der gemeinsamen DWA-DVGW-FvB-Arbeitsgruppe KEK-8.5 „Biogasspeiche­rung – Membranabdeckungen“ (Spre­cher: Dipl.-Ing. Josef Ziegler) im Auftrag und unter der Mitwirkung des DWA-Fachausschusses KEK-8 „Biogas“ und der FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“ sowie in Abstimmung mit dem DVGW-Gemeinschaftsausschuss G-GTK-0-1 „Erneuerbare Gase“ erarbei­tet. Es gibt Planenden, Betreibern und Sachverständigen praxisorientierte Leit­linien für die Auslegung und den Betrieb von Membranspeichersystemen.

Frist zur Stellungnahme:
Das Merkblatt DWA-M 377 „Biogas – Membranspeichersysteme über Behäl­tern“ wird bis zum 30. Juni 2022 öffent­lich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal ein­gesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 377 „Biogas – Membranspeichersysteme über Behältern“, April 2022, 55 Seiten ISBN 978-3-96862-193-7 Ladenpreis: 69 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 55,20 Euro.

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax: 0 22 42/872-100

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Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 175-2 „Betriebsführungssysteme – Teil 2: Einrichten und Anwenden“

Die DWA-Arbeitsgruppe ES-7.6 „Be­triebsführungssysteme für Kanalnetze“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Franz-Josef Weste­rop) erarbeitet derzeit das Merkblatt DWA-M 175-2 „Betriebsführungssysteme – Teil 2: Einrichten und Anwenden“. Der zweite Teil der Merkblattreihe baut auf das DWA-M 175-1 „Betriebsführungssys­teme – Teil 1: Entwässerungssysteme“ auf und soll eine erweiterte Hilfestellung bei der Einrichtung und Anwendung von Betriebsführungssystemen geben. Kon­kret sollen folgend aufgeführte Themen bearbeitet werden:

Einrichten von Betriebsführungssystemen
Anhand von Beispielen soll dargestellt werden, wie die Objekte in einer Baum­struktur abgebildet werden können. Hierbei sollen die Auswirkungen auf die Tätigkeiten, Ergebnisse für unterschied­liche Objektklassen (Sonderbauwerke, technische Ausrüstung …) bearbeitet werden. Die abzubildenden Tätigkeiten sind hierbei abhängig von der Objekt­klasse. Anhand von Beispielen sollen die objektklassenspezifischen Tätigkeiten und Ergebnisse dargestellt werden. In beispielhaften Tätigkeits- und Ergebnis­katalogen sollen die Betriebsaufgaben aus dem Arbeitsblatt DWA-A 147 berück­sichtigt werden. Die Integration nicht GIS-basierender Objekte (PLS, andere Datenquellen, Handeingabe) werden ebenso behandelt.

Ressourcen, Tätigkeiten und Objekte
Die Ressourcen (Personal, Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge) für die Betriebs­aufgaben können in unterschiedlicher Weise abgebildet werden. Anhand von Beispielen sollen unterschiedliche Vari­anten der Ressourcenabbildung beschrie­ben werden, zum Beispiel die organisato­rische Gliederung, das thematische Arbeitsfeld oder die vorhandene/erfor­derliche Qualifikation. Darüber hinaus sollen Beispiele für die Verwendung ei­nes Betriebsführungssystems für die Res­sourcen- und Arbeitsplanung gezeigt werden.

Zeiterfassung
Die Zeiterfassung/Aufwandsermittlung der eingesetzten Ressourcen muss unter verschiedenen Aspekten behandelt wer­den. Die unterschiedlichen Varianten und Möglichkeiten sollen in Beispielen vorgestellt werden. Hierbei sollen auch die jeweils erforderlichen Erfassungstie­fen in Abhängigkeit von den gewünsch­ten Berichten betrachtet werden.

Berichtswesen
Im Rahmen von zum Beispiel Bench­marks, dem Nachweis von Auslastungs­grad und Effektivität der Betriebsaufga­ben, ist ein standardisiertes Berichtswe­sen erforderlich. Der Detailierungsgrad und die Tiefe der Berichte sind nicht nur von der vorhandenen Datengrundlage, sondern auch von der gewünschten Aus­sage des Berichts abhängig. Beispiel: Werden Leistungen intern oder extern verrechnet, ist ein belastbarer Leistungs­nachweisbericht erforderlich.

Mobile Datenerfassung
Die mobile, Webbasierende Auftragsbe­arbeitung ist für eine effektive Ausfüh­rung und Dokumentation der Betriebs­aufgaben mittelfristig unerlässlich. Ne­ben der Beschreibung der erforderlichen Prozesse für eine nutzerfreundliche Be­arbeitung sollen die erforderlichen Schnittstellen, einheitliche Datenstan­dards und IT-technische Voraussetzun­gen erörtert und dargestellt werden.

Die Arbeitsgruppe ES-7.6 wünscht sich personelle Verstärkung aus den Be­reichen Betreiber von Entwässerungssys­temen (kleine und mittlere Betriebe), IT-Spezialisten/Dienstleister von Betriebs­führungssystemen, Hochschulvertreter aus dem Bereich Siedlungswasserwirt­schaft, Ingenieurbüros/Entwickler/ Dienstleister von Betriebsführungssyste­men.

Interessenbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. Interessenten melden sich bit­te mit einer themenbezogenen Beschrei­bung ihres beruflichen Werdegangs bei:

DWA, Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-115 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de

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DWA richtet neuen Fachaus­schuss für „Fachkräfte und Meister*in im Wasserbau“ ein und sucht engagierte Fachleute

Der DWA-Hauptausschuss „Bildung und Internationale Zusammenarbeit“ (BIZ) richtet einen neuen Fachausschuss für „Fachkräfte und Meister*in im Wasser­bau“ ein und sucht engagierte Fachleute zur Mitarbeit. Das Präsidium hat die Ein­richtung dieses Fachgremiums in seiner Sitzung am 17./18. Februar 2022 be­schlossen.

Der neue Fachausschuss „Fachkräfte und Meister*in im Wasserbauer“ hat die Aufgabe, die Qualifizierung im Wasser­bau zu begleiten und zu gestalten. Dazu gehören fachliche Weiterentwicklungen und auch die Empfehlung bzw. die Ge­staltung neuer Lernmaterialien für die Aus-, Fort- und Weiterbildung. Darüber hinaus setzt der Fachausschuss sich dafür ein, dass der Beruf bekannter wird und von Unternehmen verstärkt angenom­men und dort auch ausgebildet wird. Er hält engen Kontakt zu den Berufsschulen und den überbetrieblichen Zentren und wirkt auch bei der Qualifizierung der Lehrenden mit.

Der Ausbildungsberuf „Wasserbauer*in“ wurde im Jahr 2004 das letzte Mal geordnet. Im Jahr 2021 wurden ca. 160 junge Menschen in diesem wichti­gen Beruf ausgebildet. Es wird mit einer Verdopplung in den kommenden Jahren gerechnet. Die Babyboomer gehen in Rente und müssen ersetzt werden. Der Klimawandel wirft einen neuen, erwei­terten Blick auf unsere Gewässer. Hoch­wasser- und Niedrigwasserstände, Starkregen und Dürren nehmen zu. Dies sind Themen, die die Beschäftigten an den stehenden Gewässern, Flüssen, Kanälen, an den Küsten und Inseln und in den Bergen mehr und mehr betreffen.

Qualitätsansprüche unter anderem durch die fortschreitende Digitalisierung und die weitere Automatisierung der Ar­beit erfordern vielschichtige Qualifikati­onen und Kompetenzen. Neben der Was­ser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun­des und einiger Länder, die schon über Jahrzehnte erfolgreich ausbilden, sind auch die Bauwirtschaft, Kommunen, Ver­bände und andere wasserwirtschaftliche Einrichtungen an diesem Beruf zuneh­mend interessiert. Berufe müssen, wie auch die technischen Regeln, regelmäßig fortgeschrieben werden, um attraktiv für neue Auszubildenden zu sein.

Neben dem Ausbildungsberuf sind auch Fragen der Fort- und Weiterbil­dung, zum Beispiel zum Meister/-in bzw. Bachelor Professional, zum Berufsspezia­listen oder auch Master Professional zu behandeln. Das neue Berufsbildungsge­setz ermöglicht hier neue Wege, die eine Stärkung der beruflichen Bildung bewir­ken soll. Hier gilt es, neue Bildungsange­bote zu entwickeln und durchzuführen. Auch kurze Grund- und Aufbauschulun­gen für Quereinsteiger sollten fachlich betreut werden.

Die Erarbeitung von modernen Lern-und Lehrmaterialien runden die Tätig­keit ab. Wie lernen und unterrichten wir in einer digitaleren Welt von morgen? Junge Nachwuchskräfte sind mit den modernen Kommunikationsmitteln groß geworden und erwarten diese auch in ih­rer neuen Arbeitswelt. Flug- und Unter­wasserdrohnen werden zunehmend in der Überwachung von Gewässern einge­setzt. Müssen gewerbliche Mitarbeiter*innen dies auch in Zukunft können oder nicht? Berufe und Kompetenzen, Lehr-und Lernmaterialien unterliegen einer zunehmenden beschleunigten Verände­rung – gestalten Sie mit ihrem Engage­ment diese Entwicklung mit. Bringen Sie ihre Erfahrungen ein und lernen Sie von anderen Mitgliedern des Fachausschus­ses.

Der Fachausschuss beabsichtigt, sich erstmalig aufzustellen, und freut sich über neue Mitarbeiter*innen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten für die eh­renamtliche Mitarbeit im Fachausschuss melden sich bitte mit einer themenbezo­genen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei der DWA-Bundesge­schäftsstelle. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Rüdiger Heidebrecht Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42 872-103 E-Mail: Heidebrecht@DWA.de

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Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit „Rückbau von Wasserbauwerken“

Der Bau von Wasserbauwerken wie Talsperren, Wehren, Deichen, Dämmen und anderen wasserbaulichen Infrastrukturen stand im Fokus wasserbaulicher Arbeiten der vergangenen Jahrzehnte und teilweise Jahrhunderte. Ziel war es, die Ressource Wasser besser zu nutzen oder sich besser vor der Ressource Wasser zu schützen.
In den letzten Jahren ist es aufgrund verschiedener Entwicklungen zu einem Paradigmenwechsel gekommen. Insbesondere naturschutzfachliche Aspekte, der demographische Wandel, neue Technologien aber auch die Auswirkungen des Klimawandels haben in manchen Bereichen zu einem Umdenken in den wasserwirtschaftlichen Planungen geführt, die in Zukunft u.U. sogar einen Rückbau
wasserbaulicher Infrastrukturen zulassen.
Ein Beispiel für diese Entwicklung sind z. B. Überkapazitäten von Talsperren, die heutzutage aufgrund des reduzierten Wasser-Pro-Kopf-Verbrauchs von ca. 150 l/Einwohner/Tag in den Siebziger Jahren auf 125 l/Einwohner/Tag nicht mehr erforderlich sind. Ein weiteres Beispiel ist der Rückbau von Deichen, um Platz für den Fluss im Hochwasserfall zu schaffen. Als abschließendes Beispiel
soll hier der Rückbau von Querbauwerken zur Verbesserung der morphodynamischen Durchgängigkeit sowie der Fischdurchgängigkeit genannt werden.
Der Rückbau von Wasserbauwerkenist mit technologischen, hydraulischen, rechtlichen und naturschutzfachlichen Fragestellungen verbunden, die sehr umfassend sind und derzeit noch keiner ausreichenden Regelung unterworfen sind.
Fragen in diesem Zusammenhang ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen des Rückbaus auf das System Fluss inkl. des Grundwassers, der Nutzung bzw. des Recyclings der Baumaterialien, der Auswirkungen eines Rückbaus auf die Wassernutzung unter- bzw. gegebenenfalls auch oberstrom der Rückbaustelle, naturschutzfachlicher Aspekte bzgl. einer veränderten Artenzu-
sammensetzung nach Rückbau, rechtlicher und sonstiger Fragestellungen.
Der Rückbau eines Wasserbauwerks ist eine komplexe Aufgabe, die vermutlich nicht nur in einem Merkblatt geregelt werden kann, da u.U. bauwerksspezifische Randbedingungen zu beachten sind. Daher ist es Ziel, einen Themenband zu erarbeiten, in dem bauwerksspezifische Randbedingungen aufgezeigt und eine Klassifizierung vorgenommen werden soll.
Die Erarbeitung zum Thema „Rückbau von Wasserbauwerken“ erfordert eine inter- und transdisziplinäre Arbeitsgruppe aus verschiedenen Fachgebieten (Wasserbau, Naturschutz, Recht, etc.) und Institutionen (Verwaltung, Bauindustrie, Ingenieurbüro, Wissenschaft).

Die DWA möchte gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V. (HTG) und der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) diese Arbeiten in einer Arbeitsgruppe im FA WW-6 „Bauwerksmanagement im Wasserbau“ durchführen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Bewerbungen von jungen Berufs kolleg*innen sind ausdrücklich willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: schrenk@dwa.de

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Aktualisierung von Merkblatt DWA-M 514 „Bauwerksüberwachung an Talsperren“

Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 514 „Bauwerksüberwachung an Tal­sperren“ (Juli 2011, fachlich auf Aktuali­tät geprüft 2016) zu aktualisieren.

Das Merkblatt DWA-M 514 „Bau­werksüberwachung an Talsperren“ wur­de von der Arbeitsgruppe WW-4.2 „Bau­werksüberwachung an Talsperren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Jochen Mehl) im DWA-Fachausschuss WW-4 „Stauanlagen und Hochwasserschutzanlagen“ gemein­sam mit den Verbänden DTK und DGGT erarbeitet und 2011 veröffentlicht.

Talsperren werden von der Öffent­lichkeit als technische Bauwerke im na­turnahen Raum wahrgenommen. Häufig sieht man sie als Erholungs- und Freizeit­einrichtungen, ihre technische Bestim­mung tritt dann in den Hintergrund. Dass Talsperren große Energien spei­chern und daher von ihnen potenzielle Gefahren ausgehen, ist im Bewusstsein der Öffentlichkeit meist nicht präsent. Staumauern und Staudämme gelten als sicher.

Ein wesentlicher Aspekt der Sicher­heit von Talsperren ist die Bauwerks­überwachung. Individuell angepasste Mess- und Kontrollsysteme dienen der Überwachung der Absperrbauwerke. Zu­sammen mit regelmäßigen visuellen Kontrollen geben sie dem Betreiber einer Talsperre ein umfassendes Bild der konstruktiven und betrieblichen Sicherheit seiner Talsperre. Schwerpunkte und In­tensität der Überwachung sind dabei an der Zweckbestimmung der Anlage und ihren konstruktiven Besonderheiten aus­gerichtet.

Mit Überwachungsmaßnahmen ist das Verhalten der Talsperre unter den tatsächlichen statischen, hydraulischen, hydrologischen und betrieblichen Bedin­gungen und Beanspruchungen in allen Bau- und Betriebsphasen zu erfassen.

Grundsätzliche Bestimmungen zur Überwachung von Staumauern und Staudämmen sind der DIN 19700-10 und Teil 11 zu entnehmen. Die entspre­chenden Abschnitte sind jedoch in der DIN bewusst knapp ausgeführt. Das Merkblatt DWA-M 514 gibt ergänzende Informationen und soll als Grundlage für die Planung, Genehmigung, Bauausfüh­rung, Durchführung und Beurteilung der Bauwerksüberwachung an neuen und bestehenden Talsperren dienen.

Die Zuverlässigkeit eines Absperrbau­werks wird durch die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorge­nommene Planung, Bauausführung, Be­trieb, Unterhaltung und Überwachung gewährleistet. Dabei muss durch ein Mess- und Kontrollsystem der Bauwerks­überwachung sowie durch visuelle Kontrollen jede mögliche Veränderung des Sicherheitszustands so rechtzeitig er­kannt werden, dass notwendige Maß­nahmen ohne Reduzierung der Sicher­heit des Absperrbauwerks durchgeführt werden können. Die Ergebnisse der Bau­werksüberwachung sind Grundlage für die jährlich zu erstellenden Sicherheits­berichte und die regelmäßig durchzufüh­renden vertieften Überprüfungen (ge­mäß Merkblatt DVWK-M 231).

Jede Staumauer bzw. jeder Stau­damm ist hinsichtlich der Lage und Kon­struktion ein Einzelbauwerk. Dem muss auch das Mess- und Kontrollsystem Rech­nung tragen. Zu unterscheiden sind Mes­sungen im Normalbetrieb und solche während des Baus und des Probebe­triebs. Während des Baus und des Probe­betriebs der Stauanlage sind in der Regel weitergehende und häufigere Messun­gen erforderlich.

Das Merkblatt behandelt die Grund­sätze der Bauwerksüberwachung an und empfiehlt Regelausstattungen für die häufigsten Staudamm-Typen und Stau­mauer-Typen. Zusätzlich gibt das Merk­blatt einen umfassenden Überblick über die derzeit am häufigsten angewendeten Messverfahren und Messsysteme. Der Auswertung von Messergebnissen und der Digitalisierung in der Messtechnik wird im Merkblatt Rechnung getragen.

Im Hinblick auf die Aktualität des mittlerweile zehn Jahre alten Merkblatts DWA-M 514 hat sich an der grundsätzli­chen Gültigkeit nichts geändert, aber es sind redaktionelle Änderungen, Aktuali­sierungen und fachliche Ergänzungen im geringen Umfang notwendig. Dies ist An­lass, das Merkblatt DWA-M 514 „Bau­werksüberwachung an Talsperren zu ak­tualisieren.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entge­gen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de

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Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 190 „Qualifikation von Unternehmen für Arbeiten an der Grundstücksentwässerung“

Die DWA hat den Entwurf des Arbeits­blatts DWA-A 190 „Qualifikation von Un­ternehmen für Arbeiten an der Grund­stücksentwässerung“ vorgelegt, der hier­mit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Grundstücksentwässerungen müssen die mit DIN EN 752 definierten Ziele für Entwässerungssysteme erfüllen. Zur Sicherstellung der Zielerreichung sind für Arbeiten an Grundstücksentwässe­rungen deshalb besondere Anforderun­gen an die Qualifikation der ausführen­den Unternehmen zu stellen. In verschie­denen Satzungen deutscher Kommunen finden sich jedoch nur vereinzelt und all­gemein gehaltene qualitätsorientierte Anmerkungen zu Herstellung, Erweite­rung und Unterhalt von Grundstücksentwässerungsanlagen und Anschlusskanälen.

Ein einheitlicher, differenzierter An­forderungskatalog zur Feststellung der Qualifikation von in diesem Bereich täti­gen Unternehmen wurde mit dem Merk­blatt DWA-M 190 entwickelt und mit dem vorliegenden Arbeitsblatt DWA-A 190 fortgeschrieben. Mit dem Arbeits­blatt wird der Forderung nach verein­heitlichten Anforderungen an die Quali­fikation von Unternehmen Rechnung ge­tragen, wobei die speziellen Belange bei der Herstellung, dem baulichen Unter­halt, der Prüfung und Sanierung von Grundstücksentwässerungen aufgegrif­fen werden. Es werden ausschließlich Anforderungen zur Qualifikation an Un­ternehmen gestellt. Die Qualifikations­nachweise müssen gesondert geregelt werden und sind nicht Gegenstand des Arbeitsblatts.

Dieses Arbeitsblatt behandelt die Themen:
Ausführungsbereiche
Anforderungen an die Qualifikation von Unternehmen
Prinzipien der Eigenüberwachung
rechtliche und praktische Möglichkei­ten zur Einführung einer Fachunter­nehmenspflicht
Handlungsempfehlungen für Kom­munen.

Das Arbeitsblatt DWA-A 190 sensibili­siert insbesondere Grundstückseigentü­mer, bei der Beauftragung von Arbeiten an Grundstücksentwässerungen nur fachlich qualifizierte Unternehmen aus­zuwählen. Weiterhin werden den Kom­munen Empfehlungen zum Vollzug und zur Einführung des Nachweises der Qua­lifikation gegeben.

Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 190 (4/2014) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Änderung des Titels
Überführung in ein Arbeitsblatt
Anpassung an die Güte- und Prüfbe­stimmungen gemäß RAL-GZ 968 „Grundstücksentwässerung“
Anpassung an zwischenzeitlich einge­tretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze, Verordnungen, DIN-Nor­men und das DWA-Regelwerk

neu aufgenommen: Hinweise zur Umsetzung von Fachbetriebsanforde­rungen in Verordnungen, Verwal­tungsvorschriften, Abwassersatzun­gen sowie in Ausschreibungen und Vergabeentscheidungen; Zusammen­stellung der relevanten technischen Regeln und Rechtsvorschriften.

Das Arbeitsblatt DWA-A 190 wurde im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ vom DWA-Fachausschuss ES-6 „Grundstücksentwässerung“ (Obmann: Dipl.-Ing. Tobias Rottmann) erarbeitet. Es unterstützt öffentliche so­wie private Bauherren bei der Beauftra­gung von Arbeiten an Grundstücksent­wässerungen und gibt den in Kommunen tätigen Fachleuten Empfehlungen zum Vollzug und zur Einführung des Nach­weises der Qualifikation.

Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 190 „Qualifikation von Unternehmen für Arbeiten an der Grundstücksentwässerung“ wird bis zum 30.April 2022 öffentlich zur Dis­kussion gestellt. Hinweise und Anregun­gen erbittet die DWA schriftlich, mög­lichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-Es@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 190 „Qualifikation von Unternehmen für Arbeiten an der Grundstücksentwässe­rung“, Februar 2022, 56 Seiten ISBN 978-3-96862-187-6 Ladenpreis: 68,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 54,80 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

Zu diesem Thema bietet die DWA folgen­de Veranstaltungen an:
Technische Grundstücksentwässerung am 29./30. März 2022 in Herrenberg, Preis: 610 € für DWA-Mitglieder/730 € für Nichtmitglieder. Planung und Sanie­rung von Grundstücksentwässerungen am 31. März 2022 in Herrenberg, Preis: 410 € für DWA-Mitglieder/490 € für Nichtmitglieder.

Information
Philip Felwor Tel. 0 22 24/872-192 E-Mail: felwor@dwa.de

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Entwurf Merkblatt DWA-M 551 „Audit Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 551 „Audit Überflutungsvorsor­ge – Hochwasser und Starkregen“ vorge­legt, der hiermit zur öffentlichen Diskus­sion gestellt wird.

Die öffentliche Diskussion über die Abwehr von Hochwassergefahren und die Beherrschung von Hochwasser- und Starkregenschäden hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung ge­wonnen. Szenarien wahrscheinlicher Klimaentwicklungen, die eher ein Anstei­gen dieser Gefahren erwarten lassen, un­terstreichen diese Bedeutung noch. Ne­ben dem Ausbau technischer Schutzbau­ten wird dabei der ergänzenden, nicht­baulichen Überflutungsvorsorge zur Min­derung von Schäden eine immer größere Bedeutung zugemessen.

Neben den Risiken von Überschwem­mungen entlang großer und mittlerer Gewässerläufe sind gerade auch für Städte und Gemeinden die Risiken aus Sturzfluten infolge von örtlich eng be­grenzten, extremen Niederschlagsereig­nissen nicht zu unterschätzen, die ab ei­ner bestimmten Dimension technisch nicht beherrscht werden können. Nach den langjährigen Erfahrungen der deut­schen Versicherer resultieren mehr als die Hälfte der regulierten Schäden aus derartigen lokal begrenzten Extremereignissen.

Die DWA hat 2007 das Projekt eines Audits zur kommunalen Überflutungs­vorsorge in Angriff genommen mit dem Ziel, für Kommunen und Verbände den Status der ergänzenden nichtbaulichen Überflutungsvorsorge analysierend zu bewerten und damit den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich über den ei­genen Status Rechenschaft abzulegen und daraus gegebenenfalls Entscheidun­gen zur Verbesserung der Überflutungs­vorsorge abzuleiten.

Wie die Erfahrung zeigt, braucht ein derartiges Angebot Zeit, um im Bewusst­sein der Agierenden den Stellenwert zu bekommen, der sie dazu bringt, das Ange­bot auch anzunehmen. Seit November 2007 bietet die Europäische Union mit der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (EG-HWRM-RL) und der Forderung, ein­zugsgebietsweite Pläne zum Hochwasser­risikomanagement zu erarbeiten, dafür auch einen formalen Rahmen. In diesen Plänen sind Ziele und Maßnahmen zu be­nennen, welche die Folgen von Hochwas­ser für Gesundheit, Umwelt einschließlich Kulturerbe sowie wirtschaftliche Tätigkei­ten und Infrastrukturen verringern, wobei auch Maßnahmen der nichtbaulichen Überflutungsvorsorge (non-structural measures) einen angemessenen Stellen­wert haben sollen. Mittlerweile wird dies in den Ländern auch auf die Starkregen­gefahren ausgedehnt. Vor diesem Hinter­grund ist ein Audit zur Förderung der Überflutungsvorsorge ein strategischer Beitrag zur Verbesserung des kommuna­len Hochwasser- und Starkregenrisikoma­nagements.

Ein Audit lebt von der Initiative und den Erfahrungen aller Mitwirkenden, den Auditierenden, den Entscheidungs­trägerinnen und Entscheidungsträgern und den von Hochwasser tatsächlich oder potenziell Betroffenen selbst. Nach­dem nun weit mehr als 60 solcher kom­munalen Audits durchgeführt wurden, sich zwischenzeitlich auch einige rechtli­che Gegebenheiten geändert haben und zudem einige methodische Fortschritte bei der Analyse von Starkregengefahren zu verzeichnen sind, war es angezeigt, all dies in die vorliegende Neufassung des Merkblatts einzuarbeiten.

Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 551 (12/2010) wurden folgende Änderun­gen vorgenommen:
a) Änderung des Merkblatttitels: Mit dem Begriff „Überflutungsvorsorge“ wird stärker deutlich, dass das Audit beide Gefahrenlagen, impliziert so­wohl durch Flusshochwasser als auch durch Starkregen, behandelt.
b) Anpassung an die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen auf­grund der Einführung der Hochwas­serschutzgesetzgebung und unter an­derem im Baurecht
c) Umstrukturierung in der Bewertung der Überflutungsgefahren im Audit
d) neu aufgenommen: Hinweise zu Ge­staltungsfreiheiten der Bauordnung aufgrund des geänderten Baurechts
e) Anpassung an die geltenden Gestal­tungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.

Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe HW-4.6 „Audit Überflu­tungsvorsorge“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Joachim Gfrörer) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Hydrologie und Was­serbewirtschaftung“ im Fachausschuss HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ erarbeitet. Es richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, Wasserverbände oder andere regional abgegrenzte Ver­antwortungsgemeinschaften.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 551 „Audit Über­flutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“ wird bis zum 30.April 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hin­weise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wielpuetz@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 551 „Audit Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“, Februar 2022, 43 Seiten ISBN 978-3-96862-191-3 Ladenpreis: 59 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 47,20 Euro

Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 198 „Ermittlung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen“

Die DWA hat den Entwurf des Arbeits­blatts DWA-A 198 „Ermittlung von Be­messungswerten für Abwasseranlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Das Arbeitsblatt DWA-A 198:2022 dient der Ableitung von Bemessungs­kennwerten für die Auslegung abwasser­technischer Bauwerke in Ergänzung zum verfahrens- und bauwerksspezifischen Regelwerk der DWA. Für Kläranlagen be­trifft dies Anlagen mit mehr als 50 Ein­wohnerwerten Ausbaugröße. Zu den vom Arbeitsblatt DWA-A 198 nicht er­fassten Verfahren mit besonderen Anfor­derungen an die Ableitung von Bemes­sungswerten gehören beispielsweise die Filtration, die Spurenstoffelimination, bestimmte Sonderformen der Entwässe­rungssysteme und spezielle Verfahren der Schlammbehandlung.

Seit der Veröffentlichung des Arbeits­blatts A 198 im Jahr 2003 wurde das DWA-Regelwerk maßgeblich fortge­schrieben, und es wurde eine Überarbei­tung des Arbeitsblatts notwendig. Im Hinblick auf die Anwendung des Arbeits­blatts A 198 und seine anstehende Fort­schreibung wurde in einer umfassenden Datenauswertung von Realdatensätzen kommunaler Kläranlagen untersucht, in­wieweit die im Arbeitsblatt enthaltene Ermittlung der maßgebenden Frachten über gleitende Wochenmittelwerte gleichwertig mit den über 85-Perzentil­werten ist. Weiterhin galt es zu klären, ob die spezifischen Frachtangaben der Tabelle 1 als Mittelwerte oder als 85-Per­zentilwerte einzustufen sind.

Die Ergebnisse dieser Untersuchun­gen wurden in das vorliegende Arbeits­blatt DWA-A 198 eingearbeitet. Gleich­zeitig wurde die Struktur des Arbeits­blatts verbessert, um die inhaltliche Vor­gehensweise klarer darzustellen. Schließ­lich wurde das im Anhang enthaltene Beispiel zur Frachtermittlung aktualisiert und an das heutige Vorgehen angepasst. Für Anlagen ohne ausreichende Daten­grundlage wurde ein weiterer Anhang zur Durchführung eines Messprogramms aufgenommen.

Das siedlungswasserwirtschaftliche Gesamtsystem besteht aus Teilsystemen, die sich wechselseitig beeinflussen. Die wesentlichen Teilsysteme sind hierbei das Entwässerungssystem und die Klär­anlage. Das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198 „Vereinheitlichung und Herleitung von Bemessungswerten für Abwasseran­lagen“ führte 2003 erstmalig die Bemes­sungswerte für Kläranlagen und Entwäs­serungssysteme zusammen. Die damit angestrebte Optimierung des Gesamtsys­tems wird in dem vorliegenden, überar­beiteten Arbeitsblatt DWA-A 198 weiter­geführt und präzisiert.

Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt ATV-DVW-A 198 (4/2003) wurden folgende Ände­rungen vorgenommen:
Änderung des Titels
Anpassung der Anforderungen an die Bemessung nach Arbeitsblatt DWA-A 131:2016 „Bemessung von einstufi­gen Belebungsanlagen“
Neustrukturierung zur optimierten Darstellung der inhaltlichen Vorge­hensweise hinsichtlich der Anforde­rungen an die Bemessung
Anpassung der Ermittlung der maß­gebenden Frachten über Perzentil- Werte im Hinblick auf die Gleichwer­tigkeit zur Frachtermittlung anhand von Wochenmitteln
Anpassung der einwohnerspezifi­schen Frachten zur Schätzung von Schmutzfrachten
Aktualisierung des Beispiels zur Frachtermittlung in Anhang A
neu: Anhang B zur Durchführung ei­nes Messprogramms für Anlagen oh­ne ausreichende Datengrundlage
neu: Ausweisung einer Klimaken­nung bzgl. des Stellenwerts des Ar­beitsblatts hinsichtlich Klimaanpas­sung und -schutz

Anpassung an die europäische Nor­mung und zwischenzeitlich eingetre­tene Veränderungen im Hinblick auf Gesetze, Verordnungen und das DWA-Regelwerk.

Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-6.4 „Bemessungswerte für Abwasseranlagen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Gerd Kolisch) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwas­serbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-6 „Aerobe biologische Abwasserreini­gungsverfahren“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Burkhard Teichgräber) erarbeitet. Es rich­tet sich an Fachleute aus den Bereichen des Betriebs von abwassertechnischen Anlagen, der planenden Ingenieurbüros und der Genehmigungsbehörden.

Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 198 „Ermittlung von Bemessungswerten für Abwasseran­lagen“ wird bis zum 30. April 2022 öf­fentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schrift­lich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteili­gungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal einge­sehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 198 „Ermittlung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen“, Februar 2022 64 Seiten, ISBN 978-3-96862-197-5 Ladenpreis: 73,00 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 58,40 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Qualitätssicherung und -management beim Einsatz mehrdimensionaler Strömungsmodelle

In einer neuen Arbeitsgruppe des DWA-Fachausschusses WW-1 „Hydraulik“ sol­len Methoden und Konzepte zur Quali­tätssicherung und zum Qualitätsmanage­ment (QS/QM) für die Strömungsmodel­lierung erörtert werden. Die im Rahmen der Arbeitsgruppe erarbeiteten Empfeh­lungen sollen insbesondere Ingenieurbü­ros und Einzelunternehmern helfen, ihre Modellierungsarbeiten in qualitätsgesi­cherter Form anbieten zu können. Auf­traggeber erhalten Hilfestellungen zur Formulierung entsprechender Anforde­rungen sowie zur Bewertung der abgelie­ferten Ergebnisse.

Anlass
Numerische Modelle zur Simulation von Strömungsvorgängen in Fließgewässern werden nunmehr seit mehreren Jahr­zehnten als Analyse- und Prognosewerk­zeug in nahezu allen Bereichen des Was­serbaus und der Wasserwirtschaft einge­setzt. Aufgrund verfügbarer Rechenleis­

tungen lassen sich mittlerweile auch auf­wendige mehrdimensionale Modellsyste­me mit hoher Auflösung und Genauig­keit auf handelsüblichen Computern effi­zient einsetzen. Insbesondere im Zusam­menhang mit Hochwassergefahrenkar­ten gehört die Anwendung zweidimensi­onaler Strömungsmodelle zum Stan­dardportfolio vieler Ingenieurbüros. Wei­tere typische Einsatzgebiete sind die Er­mittlung hydraulischer Kenngrößen im Rahmen gewässerökologischer Frage­stellungen sowie die Bauwerksplanung.

Die Qualität einer Modellierung, das heißt die Genauigkeit bzw. Prognosesi­cherheit der Simulationsergebnisse, un­terliegt einer Vielzahl von Faktoren. We­sentlich für die erzielbare Aussagekraft der Modellierung sind neben der Aus­wahl des Softwareprodukts bzw. der dort fachgerecht implementierten hydrauli­schen Verfahren und numerischen Algo­rithmen vor allem die Bereitstellung aus­reichend genauer Daten zu Geometrie und Oberflächencharakteristik (vgl. Merkblatt DWA-M 543 „Geodaten in der Fließgewässermodellierung“). Aber auch bei bestmöglicher Datenverfügbarkeit hängt die Modellgüte letztendlich von den durch den Modellierer individuell getroffenen Entscheidungen hinsichtlich adäquater Repräsentation bzw. Auflö­sung der als hydraulisch relevant erkann­ten Strukturen und Festlegung von Para­metern ab – und natürlich von der fehler­freien technischen Umsetzung dieser Entscheidungen bzw. Vorgaben.

Fachliche Kompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit, aber auch handwerkli­ches Geschick und Effizienz der Model­lierenden spielen im Rahmen der gesam­ten Prozesskette von der Datenaufberei­tung bis hin zur Ergebnisvisualisierung und -interpretation eine entscheidende Rolle. Diese Einflussgrößen sind selbst in ein und demselben Unternehmen je nach Bearbeiter/in zumeist sehr unterschied­lich ausgeprägt und unterliegen zudem immer auch zeitlichen Schwankungen (Tagesform) und längerfristigen Verän­derungen (persönliche Entwicklung).

Wie aber ist mit dieser Vielzahl an sehr unterschiedlichen Unsicherheiten und Fehlerquellen umzugehen? Und wie können Sachbearbeitende, Projektleiten­de und nicht zuletzt die Unternehmens­führung ihrer Verantwortung gerecht werden und eine ausreichende Qualität der Modellierungsergebnisse wirklich si­cherstellen (insbesondere unter Berück­sichtigung der Wirtschaftlichkeit)?

Aufgaben und Ziele der geplanten Arbeitsgruppe
In einer neuen Arbeitsgruppe des DWA-Fachausschusses WW-1 „Hydraulik“ sol­len Methoden und Konzepte zur Quali­tätssicherung und zum Qualitätsmanage­ment (QS/QM) für die Strömungsmodel­lierung erörtert werden. Das Hauptau­genmerk ist zunächst auf den Einsatz zweidimensionaler Fließgewässermodel­le in Ingenieurbüros und Fachinstitutionen zu legen, wobei die Erkenntnisse voraussichtlich auch für anderweitige Modellansätze (1D, 3D) und Anwendun­gen (zum Beispiel Starkregen) von Rele­vanz sein werden.

Auch wenn die technischen Arbeits­schritte zur Erstellung hochwertiger Strömungsmodelle sicherlich angespro­chen werden müssen, ist es kein vorran­giges Ziel der Arbeitsgruppe, ein (weite­res) Handbuch mit Anleitungen zur Mo­dellierung zu erarbeiten. Vielmehr geht es um Fragen wie:

Wie können zu Projektbeginn in Be­zug auf die Aufgabenstellung ange­messene Güteanforderungen als Ar­beitsziel definiert werden? Und wie können diese Anforderungen in kon­krete Handlungsanweisungen für die Datenbereitstellung und die zuständi­gen Sachbearbeitenden festgeschrie­ben werden?

Wie kann das Risiko von Daten-, Soft­ware- und Bearbeitungsfehlern auch unter Beachtung wirtschaftlicher Zwänge in effizienter Weise mini­miert werden? Wie können zum Bei­spiel die relevanten Bearbeitungs-und Prüfschritte der Überführung der „Rohdaten“ in ein Strömungsmodell dokumentiert werden?

Wie kann in der Organisationsstruk­tur eines Unternehmens (zum Bei­spiel über standardisierte Kontrollme­chanismen bzw. prozessorientierte Ansätze) sichergestellt werden, dass die an die Modellierung vorgegebe­nen Qualitätskriterien am Ende auch erfüllt werden?

Wie lassen sich die Fachkenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und vernetzen? Wie kann spezialisiertes Fachwissen bei wech­selndem Personalstand und unsteti­ger Auftragslage erhalten werden?

Wie kann von Auftraggeberseite im Rahmen einer Ausschreibung bzw. Vergabe, aber auch im laufenden Pro­jekt auf die Einhaltung bestimmter Qualitätsanforderungen eingewirkt werden? Wie lassen sich Qualitätskri­terien im Nachhinein überprüfen?

Die im Rahmen der Arbeitsgruppe erar­beiteten Empfehlungen sollen insbeson­dere Ingenieurbüros und Einzelunter­nehmern helfen, ihre Modellierungsar­beiten in qualitätsgesicherter Form an­bieten zu können. Auftraggeber erhalten Hilfestellungen zur Formulierung ent­sprechender Anforderungen sowie zur Bewertung der abgelieferten Ergebnisse.

Aufruf zur Mitwirkung
Zur Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von Planungsbüros und Unternehmensberatungen, wissen­schaftlichen Einrichtungen sowie Mitarbeiter/-innen von Maßnahmenträ­gern und Behörden eingeladen. Für die Besetzung der Arbeitsgruppe werden Kolleginnen oder Kollegen aus den Berei­chen der Fließgewässermodellierung, des Qualitätsmanagements sowie der In­genieursdidaktik und Kommunikations­wissenschaft gesucht. Die Arbeiten zur beschriebenen Thematik sollen so ehren­amtlich mitgestaltet werden. Bewerber/ innen sollten sowohl mit wissenschaftli­chen Arbeitsmethoden vertraut sein als auch Praxiserfahrungen einbringen kön­nen.

Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen!

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entge­gen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de

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Entwurf Merkblatt DWA-M 149-9: Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 149-9 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssyste­men außerhalb von Gebäuden – Teil 9: Inspektion und Wartung von Abwasser­druckleitungen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Das Merkblatt befasst sich mit der In­spektion und Wartung von (Abwasser-) Druckleitungen. Ziel der Inspektion und Wartung von Druckleitungen ist die Mini­mierung der Störungs-und Ausfallhäufig­keit. Neben den landesspezifischen Rege­lungen zur Eigenkontrolle beinhaltet ins­besondere das Arbeitsblatt DWA-A 147 Vorgaben zu Arbeiten an Druckleitungen. Demnach ist es notwendig, die durchzu­führenden Arbeiten den örtlichen Ver­hältnissen und dem spezifischen Scha­denspotenzial entsprechend festzulegen. Das Merkblatt DWA-M 149-9 soll eine weiterführende Hilfestellung anbieten.

Aufgrund der Regelungen gemäß DIN EN 752 und der Arbeitsblätter DWA-A 199-2 sowie DWA-A 199-3 müssen Be­treiber von Kanalisationen Betriebs-und Unterhaltspläne bzw. Betriebsanweisun­gen erstellen, in denen unter anderem die planbaren Betriebs-und Instandhal­tungsarbeiten benannt sind. Die Rege­lungen des Merkblatts DWA-M 149-9 un­terstützen die inhaltliche Ausgestaltung der Betriebsanweisungen und somit ei­nen rechtssicheren und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspre­chenden Betrieb im Sinne der Anforde­rungen des § 60 Abs. 1 Wasserhaushalts­gesetz.

Schäden an Abwasserdruckleitungen (Druckleitungen) sind häufig schwer zu erkennen und oft nur mit erheblichem Aufwand zu beseitigen. Das Gefähr­dungspotenzial durch eine defekte Druckleitung kann dabei ein wesentlich höheres sein als das eines schadhaften Freispiegelkanals. Inspektion und War­tung von Druckleitungen besitzen des­halb im Hinblick auf die Betriebssicher­heit einen hohen Stellenwert. Sie dienen damit dem Gewässer-und Grundwasser­schutz sowie der Verkehrs-und Gebäude­sicherheit.

Das Merkblatt DWA-M 149-9 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-7.4 „Be­trieb und Unterhalt von Abwasserpump­anlagen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Detlef Hylla) im Auftrag des DWA-Hauptaus­schusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ (Obmann: Dipl.-Ing. Roland Kammerer) erarbeitet. Es richtet sich ins­besondere an die Betreiber von Abwas­serpumpanlagen.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 149-9 wird bis zum 31. März 2022 öffentlich zur Dis­kussion gestellt. Hinweise und Anregun­gen erbittet die DWA schriftlich, mög­lichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 149-9 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 9: Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen“, Ausgabedatum Januar 2022, 35 Seiten ISBN 978-3-96862-182-1 Ladenpreis: 45 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 36 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Überarbeitung Merkblatt DWA-M 273 „Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbe­reitung in Abwasseranlagen“

Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 273 „Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasserauf­bereitung in Abwasseranlagen“ zu über­arbeiten.

Das Merkblatt DWA-M 273 „Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbereitung in Ab­wasseranlagen“ ist erstmals im August 1999 erschienen und wurde einmal über­arbeitet im Mai 2009 veröffentlicht. Das Merkblatt ist textgleich als DVGW-Merk­blatt W-222 erschienen. Das Merkblatt findet eine relevante Anwendung in der Praxis, und es besteht Bedarf, das Merk­blatt zu überarbeiten.

Bei der Anwendung des Merkblatts gibt es Lücken, die bei nicht fachgerech­ter Auslegung/Falschanwendung zu Feh­lern und Problemen im Betrieb der Klär­anlage führen können. Das Merkblatt muss überarbeitet werden, um die beste­henden Kritikpunkte bei der Anwendung zu eliminieren.

Folgende Punkte sind zu prüfen und zu aktualisieren:
rechtliche Rahmenbedingungen
Sammeln und Einbringen von Be­triebserfahrungen
aktuelle Zahlen zu anfallenden Frach­ten und Qualitäten
Ergänzung um die Effekte der Dosie­rung von aktivkohlehaltigen Rück­ständen (einschließlich Vermahlung)
Ergänzung um die Effekte der Dosie­rung von kalkhaltigen Rückständen als Säurepuffer
Querverweis auf den Einsatz von Ei­sensand in der Gasreinigung und in bewachsenen Bodenfiltern
Querverweis zu Bau und Betrieb von Eisenschlammdosieranlagen in DVGW W 221-2 (A) „Behandlung“
Querverweis auf das zwischenzeitlich erschienene DVGW W 221-4 (A) „Nutzung von schlammhaltigen Wäs­sern aus der Trinkwasseraufberei­tung“
Prüfen der Anwendung hinsichtlich weiterer technischer Neuerungen.

Das Merkblatt DWA-M 273 wird in Zu­sammenarbeit mit dem DVGW überar­beitet und wie 2009 anschließend text­gleich als DVGW-Merkblatt W 222 veröf­fentlicht. Die Überarbeitung wird in ei­ner neu zu gründenden Arbeitsgruppe im DWA-Fachausschuss KA-3 „Einleiten von Abwasser aus gewerblichen und industri­ellen Betrieben in eine öffentliche Ab­wasseranlage“ (Obfrau: Dr. Andrea Poppe) umgesetzt.

Zur Mitarbeit sind interessierte Fach­leute mit entsprechenden Kenntnissen – aus dem Betrieb, Planungsbüros, Her­steller und Aufsichtsbehörden – eingela­den und werden gebeten, ihre Interes­sensbekundung mit einer kurzen Darstel­lung ihrer Person an die DWA-Bundesge­schäftsstelle zu übersenden. Bewerbun­gen von jungen Berufskolleg*innen sind herzlich willkommen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wilhelm@dwa.de

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Entwurf Merkblatt DWA-M 256-9 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 256-9 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks sind auf Kläranlagen für Überwachungs-, Steuerungs- und Rege­lungsaufgaben in zahlreichen Prozessen installiert. In dem vorliegenden Merk­blatt wird der Druck als primäre Prozess­größe betrachtet. Die Druckmessung kann als reine Schutzfunktion für Ma­schinen und Anlagen sinnvoll sein oder der Druck dient als Prozessgröße, die ei­nen wesentlichen Einfluss auf die Effizienz und Wirtschaftlichkeit verfahrens­technischer Prozesse hat.

Die vielfältigen Anwendungen der Druckmesstechnik und die damit verbun­denen messtechnischen Anforderungen führten in den letzten Jahren zu einer Vielzahl unterschiedlicher Drucksenso­ren. So stehen für die Druckmessung in gasförmigen und flüssigen Medien zahl­reiche Messverfahren und Sensorausfüh­rungen zur Verfügung, die den Bedin­gungen der verschiedenen Einsatzzwecke und Messorte entsprechen und hierfür verlässliche Messwerte liefern.

Die technische Vielfalt in der Druck­messtechnik einerseits und die große Be­deutung des Drucks als Messgröße ande­rerseits waren Anlass zur Erstellung des vorliegenden neuen Merkblatts, das sich ausschließlich der Druckmesstechnik auf Kläranlagen widmet. Als Teil 9 der Merk­blattreihe DWA-M 256 soll die vorliegen­de Regelwerkspublikation die aktuell am Markt zur Verfügung stehenden Techno­logien in übersichtlicher Weise beschrei­ben und für Planende und Anwender ei­ne Hilfestellung bei der Geräteauswahl sein. Der DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ for­muliert mit diesem Merkblatt die Anfor­derungen, die den derzeitigen Stand der Technik wiedergeben.

Neben dem Druck als direkte Mess­größe wird auf Kläranlagen die Druck­messung auch zur Bestimmung von Füll-und Grenzständen sowie von Volumen­strömen eingesetzt. Diese auf der Druck­messung basierenden Parameter sind nicht Bestandteil dieses Merkblatts. Sie werden in den Merkblättern DWA-M 256-6 und DWA-M 264 ausführlich behandelt.

Das Merkblatt DWA-M 256-9 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-13.6 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestim­mung des Drucks“ (Sprecher: Dr. Achim Gahr) und dem DWA-Fachausschuss KA- 13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing. Frank Obenaus) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ er­arbeitet. Es richtet sich an Planende und Betreiber von Kläranlagen.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 256-9 „Prozess­messtechnik auf Kläranlagen – Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks“ wird bis zum 28.Februar 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hin­weise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de

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Biogas – Aktualisierung des Arbeitsblatts DVGW-G 1030/ DWA-A 1030

Das Arbeitsblatt DVGW-G 1030/DWA-A 1030 „Anforderungen an die Qualifika­tion und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Ein­speisung von Biogas“ wird aktualisiert.

Die DWA, der DVGW und der Fach­verband Biogas (FvB) haben seit 2012 ei­ne fachliche Kooperation im Bereich Bio­gas vereinbart. Wesentliches Ziel ist es, zu Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsis­tente Mindeststandards zu etablieren. Hierzu werden technische Regeln im Be­reich der Erzeugung, Aufbereitung und Verwertung von Biogas in gemeinsam be­setzten Fachgremien erstellt. Die ent­sprechenden Merk- und Arbeitsblätter erscheinen inhaltsgleich im Regelwerk der DWA und des DVGW.

Das bisherige DVGW-Arbeitsblatt G 1030 „Anforderungen an die Qualifi­kation und die Organisation von Betrei­bern von Anlagen zur Erzeugung, Fortlei­tung, Aufbereitung, Konditionierung oder Einspeisung von Biogas“ (Dezember 2010) wird nun im Rahmen der Koope­ration Biogas im gemeinsam besetzten DVGW-Projektkreis „TSM Biogas“ aktua­lisiert und in den gemeinsamen Aus­schüssen abgestimmt.

Das Arbeitsblatt DVGW-G 1030/ DWA-A 1030 definiert die erforderliche Qualifikation des auf Biogasanlagen täti­gen Personals und beschreibt Anforde­rungen an die Aufbau- und Ablauforgani­sation, die seitens des Betreibers zu be­achten sind, um einen sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Die Anfor­derungen des Arbeitsblatts sind unab­hängig von den Eigentumsverhältnissen und der Organisationsform. DVGW-G1030/DWA-A 1030 bildet die Grundla­ge für die Durchführung von Zertifizie­rungen gemäß dem Technischen Sicher­heitsmanagement Biogas (TSM-Biogas).

Das Arbeitsblatt wird entsprechend den technischen und rechtlichen Ent­wicklungen im Bereich Biogas fortge­schrieben. Insbesondere werden Erfah­rungen, die bisher im Zuge der Zertifizie­rung von Anlagen gemäß dem „TSM-Bio­gas“ gewonnen wurden, berücksichtigt. Im Rahmen der Kooperation Biogas wird das Arbeitsblatt künftig fachlich gemein­sam von den Kooperationspartnern ge­tragen und im Regelwerk von DVGW und DWA erscheinen.

Hinweise zur Überarbeitung können an die DWA-Bundesgeschäftsstelle ge­richtet werden an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-187 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: richard.esser@dwa.de

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Entwurf Merkblatt DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Stauanlagenbetreibern“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Stauanlagenbetreibern“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion ge­stellt wird.

Das hier vorgelegte Merkblatt fasst die Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Stauanlagen zusammen. Betreiber von Stauanlagen sind Institutionen, die Was­ser zu unterschiedlichen Nutzungen auf­stauen, speichern und bewirtschaften, unabhängig von der Rechtsform und Trä­gerschaft.

Ausschließlich der bestehende Ord­nungsrahmen und die geltenden techni­schen Regeln bilden die Grundlage für die hier formulierten Anforderungen hin­sichtlich der Organisation und der be­schäftigten Personen sowie die sicher­heitstechnischen und betriebstechni­schen Belange für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Stauanlagen.

Wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen und techni­schen Forderungen bei Planung, Bau, Be­trieb und der Instandhaltung sind unter anderem:
eine sach- und ordnungsgemäße Auf­gabenerledigung
eine sozialkompetente und weitsichti­ge Führung
ausreichendes und qualifiziertes Per­sonal
wirksame Qualitätssicherungsmaß­nahmen
eine ständige Weiterentwicklung.

Für die Unterstützung bei der Umsetzung der im Merkblatt zusammengestellten Anforderungen steht auch ein fachspezi­fischer Leitfaden „Stauanlagen“ zur Ver­fügung, der zusammen mit dem TSM-Leitfaden „Allgemeiner Teil“ den Stauanlagenbetreibern eine systematische Selbstüberprüfung der eigenen Organi­sation ermöglicht. Diese stehen bei der TSM-Stelle (tsm@dwa.de) der DWA zur Verfügung.

Änderungen
Gegenüber Merkblatt DWA-M 1002 (6/2013) wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Erweiterung des Geltungsbereichs für alle Stauanlagen gemäß DIN 19700

b) Anpassung an die europäische Nor­mung und zwischenzeitlich eingetre­tene Veränderungen hinsichtlich Ge­setzen und Verordnungen

c) richtet sich sowohl an große als auch kleine Betreiber von Stauanlagen

d) Herstellung des Bezugs zum Merk­blatt DWA-M 1003

e) Überarbeitung des zugehörigen Leit­fadens „Stauanlagen“ mit dem Ziel der besseren Verständlichkeit.

Das Merkblatt wurde von der DWA-Ar­beitsgruppe WI-5.5 „TSM Stauanlagen“ (Sprecherin: Bauass. Dipl.-Ing. Antje Nielinger-Teuber) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ im Fach­ausschuss WI-5 „Managementsysteme/ Technisches Sicherheitsmanagement“ er­stellt und richtet sich an die Führungs­kräfte von Stauanlagenbetreibern und unterstützt sie dabei, einen sicheren, zu­verlässigen, umweltgerechten und wirt­schaftlichen Betrieb zu gewährleisten.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 1002 „Anforde­rungen an die Qualifikation und Organi­sation von Stauanlagenbetreibern“ wird bis zum 28.Februar 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anre­gungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: mainka@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Stauanlagenbetrei­bern“, Dezember 2021, 21 Seiten ISBN 978-3-96862-159-3 Ladenpreis: 34,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 27,60 Euro

Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Entwurf Merkblatt DWA-M 270 „Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 270 „Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Seit der Veröffentlichung des Merk­blatts ATV-M 270 „Entsorgung von Inhal­ten mobiler Toiletten mit Sanitärzusät­zen (Chemietoiletten)“ im Mai 1997 hat sich im Bereich der Entsorgung von In­halten mobiler Toiletten mit Sanitärzu­sätzen viel geändert, und eine umfang­reiche Überarbeitung war erforderlich.

Die Rechtslage wurde aktualisiert und umfassend dargestellt. Die Darstel­lung der Sanitärzusätze sowie die Aus­führungen zu den zur Entsorgung anfal­lenden Mengen und deren Zusammen­setzung wurden konkretisiert. Auch die Ausführungen über die Einleitung auf Kläranlagen wurden neugefasst und strukturiert.

Die Empfehlungen im Merkblatt DWA-M 270 beziehen sich, vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung, auf die Einlei­tung und Mitbehandlung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen aus dem privaten und gewerblichen Be­reich in kommunalen Abwasseranlagen. Gegenstand ist sowohl die Anlieferung von Inhalten aus Mobiltoiletten zur Klär­anlage als auch deren Einleitung in eine öffentliche Kanalisation sowie an die Ka­nalisation angeschlossene Einwurfstellen privater Betreiber.

Das Verbringen von Inhalten aus Mo­biltoiletten in Anlagen zur separaten Be­handlung von Fäkalschlamm wird im Merkblatt DWA-M 270 nicht erfasst. Im Zusammenhang mit der Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten ohne Sani­tärzusätze verweist das Merkblatt auf das Arbeitsblatt DWA-A 280 „Behand­lung von Schlamm aus Kleinkläranlagen in kommunalen Kläranlagen“.

Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt ATV-M 270 (5/1997) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

Löschen des Begriffs „Chemietoilet­ten“ im Titel sowie im gesamten Text

aus Gründen der Vereinheitlichung mit dem Regelwerk des DIN

● Aktualisierung und umfassende Dar­stellung der Rechtslage

● Aktualisierung der Darstellung der Sanitärzusätze und Konkretisierung bezüglich deren Anwendung

● Neufassung und Strukturierung der Ausführungen über die Einleitung auf Kläranlagen

● Aktualisierung der Ausführungen zu den zur Entsorgung anfallenden Men­gen und deren Zusammensetzung so­wohl im Text als auch in den Tabellen

● neu aufgenommen: Hinweis auf die Umweltauswirkungen

● Anpassung an die geltenden Gestal­tungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.

Das Merkblatt wurde von der DWA-Ar­beitsgruppe KA-3.1 „Entsorgung von In­halten mobiler Toiletten mit Sanitärzu­sätzen (Chemietoiletten)“ (Sprecherin: Dipl. Biol. Andrea Hintzmann) im Auf­trag des DWA-Hauptausschusses „Kom­munale Abwasserbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-3 „Einleitung von Ab­wasser aus gewerblichen und industriel­len Betrieben in eine öffentliche Abwas­seranlage“ (Obfrau: Dr. Andrea Poppe) erarbeitet. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Mitgliedern der Betreiber von Klär­anlagen sowie Vertretern der Anbieter mobiler Toilettenservices und Hersteller von Sanitärzusätzen zusammen. Das Merkblatt richtet sich an Betreiber kom­munaler Kläranlagen, Betreiber von Mo­biltoiletten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ingenieurbüros und Fachbehörden.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 270 „Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sani­tärzusätzen“ wird bis zum 28.Februar 2022 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 270 „Entsorgung von Inhalten aus Mobiltoiletten mit Sanitärzusätzen“ Dezember 2021, 22 Seiten ISBN 978-3-96862-169-2 Ladenpreis: 34,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 27,60 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Erstellung eines neuen Merk-/ Arbeitsblatts zur Automatisie­rung der Schlammbehandlung

Die DWA plant die Erstellung eines neu­en Merk-/Arbeitsblatts zur Automatisie­rung der Schlammbehandlung.

Die Behandlung von Klärschlämmen ist ein zentraler Bestandteil der Abwas­serreinigung. Neben den dazu erforderli­chen bau-, maschinen- und elektrotech­nischen Installationen spielt die Automa­tisierung eine wesentliche Rolle, um die Prozessstabilität und -effektivität zu opti­mieren und den Bedarf für Energie, Che­mikalien und Betrieb, Wartung und In­standhaltung zu minimieren.

Für einen stabilen Gesamtprozess der Abwasserreinigung sollte der Abzug und die Eindickung von Primär- und Über­schussschlämmen automatisiert erfol­gen.

Der in der Regel kontinuierliche Be­trieb einer anaeroben Schlammstabilisie­rung ist in den normalerweise diskonti­nuierlichen Prozess der Schlammentwäs­serung einzubinden. Daraus resultiert das Erfordernis einer Schlamm- und Schlammwasserspeicherung mit entspre­chenden steuer- und regelungstechni­schen Lösungen. In einigen Praxisbei­spielen ist ein kontinuierlicher und auto­matisierter Prozess der Schlammentwäs­serung bereits realisiert worden.

Insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden thermischen Verwer­tung und gegebenenfalls vorgeschalteten Trocknung der Schlämme ist eine opti­mierte Schlammentwässerung ein rele­vanter Faktor für einen wirtschaftlichen Betrieb. Die Automatisierung der Poly­meraufbereitung und Dosierung spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Die Aufgabe der neu zu gründenden Arbeitsgruppe „Automatisierung der Schlammbehandlung“ im DWA-Fachaus­schuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing. Frank Obenaus) besteht darin, in einem Merk-oder Arbeitsblatt die vielfältigen Prozes­se der Schlammbehandlung wie Eindi­ckung, Stabilisierung und Entwässerung mit den erprobten Verfahrenstechniken, der dazu erforderlichen Messtechnik und den Automatisierungslösungen zu be­schreiben. Die Themen Trocknung, Ver­brennung, Klärschlammvererdung und die Abluft- und Gasbehandlung werden nicht Thema des Merk- oder Arbeits­blatts sein. Die Bearbeitung soll 2024 ab­geschlossen sein.

Zur Mitarbeit an der Erarbeitung des neuen Regelwerks sind interessierte Fachleute aus dem Betrieb, Planungsbü­ros, Hersteller und Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Kenntnissen eingela­den und werden gebeten, ihre Interes­sensbekundung mit einer kurzen Darstel­lung ihrer Person und Ihrer Expertise an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu über­senden. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind herzlich will­kommen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wilhelm@dwa.de

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Entwurf TRwS 787 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“

Die DWA hat den Entwurf des Arbeits­blatts DWA-A 787 (TRwS 787) „Techni­sche Regel wassergefährdender Stoffe – Abwasseranlagen als Auffangvorrichtun­gen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentli­chen Diskussion gestellt wird.

TRwS 787 ist eine spezielle Regelung zur Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen. Es werden die Anforderungen an die technische Aus­führung der betrieblichen Kanalisation und der Auffangvorrichtung sowie Maß­nahmen zur Leckageerkennung und An­forderungen an die Fremd- und Eigen­überwachung beschrieben. Diese sind einzuhalten, wenn die betriebliche Ab­wasseranlage zur Rückhaltung von Le­ckagen aus LAU- und HBV-Anlagen im Sinne § 22 Absatz 2 bis 4 AwSV genutzt werden soll.

Das Wasserrecht verlangt bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, dass diese Stoffe beim Austreten schnell und zuverlässig erkannt, zurück­gehalten und verwertet oder ordnungs­gemäß entsorgt werden. Dies bedeutet, dass Anlagen zum Umgang mit wasser­gefährdenden Stoffen in der Regel mit Rückhalteeinrichtungen ausgerüstet sein müssen, um die im Schadensfall austre­tenden wassergefährdenden Stoffe auf­zufangen. Wenn aus betriebstechnischen Gründen nicht anders möglich, kann un­ter den in § 22 AwSV genannten Voraus­setzungen die Rückhaltung in der be­trieblichen Kanalisation vorgenommen werden.

Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) (Juli 2009) wurden insbe­sondere folgende Änderungen vorge­nommen:

inhaltliche Anpassung unter anderem in Hinsicht auf die Sachverständigen­prüfpflicht und die Flüssigkeitsun­durchlässigkeit der Teile der betrieb­lichen Abwasseranlage, die zur Rück­haltung genutzt werden, an die no­vellierte Fassung der AwSV

Regelungen für Abwasseranlagen, die beim Erscheinen dieses TRwS recht­mäßig als Auffangvorrichtung betrie­ben wurden

Anpassung an rechtliche und techni­sche Erfahrungen im Rahmen der Ak­tualitätsprüfung nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.

Das Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG- 6.11 „Abwasseranlagen als Auffangvor­richtungen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Axel Nacken) im Auftrag des DWA-Hauptaus­schusses „Industrieabwässer und anla­genbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ (Obmann: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) erarbeitet. Es richtet sich insbe­sondere an Behörden, Betreiber, Planen­de, Fachbetriebe und Sachverständigen­organisationen, die im Bereich des Ge­wässerschutzes nach § 62 WHG und der AwSV tätig und von dieser Thematik be­rührt sind.

Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Abwasseranlagen als Auffang­vorrichtungen“ wird bis zum 28.Febru­ar 2022 öffentlich zur Diskussion ge­stellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digita­ler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: grabowski@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ Dezember 2021, 36 Seiten ISBN 978-3-96862-177-7 Ladenpreis: 52 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 41,60 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Entwurf Merkblatt DWA-M 361 „Reinigung und Aufbereitung von Biogasen“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 361 „Reinigung und Aufberei­tung von Biogasen“ vorgelegt, der hier­mit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Die Nutzung von Biogas aus der Ver­gärung organischer Stoffe wird auch künftig eine wesentliche Rolle beim Aus­bau erneuerbarer Energien spielen. Das Biogas, das unter anderem auf Kläranla­gen, landwirtschaftlichen Biogasanlagen oder Abfallvergärungsanlagen anfällt, kann direkt auf den jeweiligen Anlagen zur Stromerzeugung und zu Heizzwe­cken genutzt werden. Alternativ kann das Biogas nach entsprechender Aufbe­reitung als Biomethan in das Gasnetz eingespeist werden, sodass es ortsunab­hängig einer weiteren Nutzung zuge­führt werden kann. Voraussetzung für diesen Weg ist jedoch eine besonders hochwertige Aufbereitung des Biogases. Aber auch jede andere Nutzung von Bio­gas erfordert mindestens eine Reinigung des Rohgases.

Das vorliegende, erstmalig überarbei­tete Merkblatt DWA-M 361 mit dem neu­en Titel „Reinigung und Aufbereitung von Biogasen“ gibt eine Übersicht der für die jeweilige Reinigung und/oder Aufbe­reitung des Biogases nötigen und mögli­chen Verfahrenstechniken und sinnvoller Kombinationen. Für die Planung und den wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen zur Reinigung und Aufbereitung von Biogas werden Empfehlungen und Informatio­nen gegeben, sowohl hinsichtlich einer Nutzung von Biogas zum Beispiel in Blockheizkraftwerken als auch für eine Einspeisung in das Gasnetz.

Das Merkblatt gibt technische Hin­weise für Betreiber, Planer oder Bauaus­führende von Biogasanlagen in der Was­ser-, Abfall- oder Landwirtschaft. Es wen­det sich damit an Ingenieure, Naturwis­senschaftler und an im Bereich Biogas tä­tige Fachkräfte ebenso wie an Mitarbei­ter von zuständigen Behörden oder Sach­verständigenorganisationen.

Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 361 „Aufbereitung von Biogasen“ (10/2011) wurden folgende Änderungen vorge­nommen:

Änderung des bisherigen Titels „Auf­bereitung von Biogasen“ in „Reini­gung und Aufbereitung von Bioga­sen“, um die im Merkblatt behandel­ten unterschiedlichen Verfahren so­wie die Abgrenzung zu Regelwerken, die auf die Aufbereitung und Einspei­sung von Biomethan in Gasnetze ab­zielen, deutlich zu machen

neue Gliederung

Aktualisierung und Ergänzung tech­nischer Beschreibungen

Aktualisierung der Anforderungen an methanreiche Brenngase

Aktualisierung der Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen

Aktualisierung der Bezüge zu ande­ren Technischen Regelwerken.

Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-8.3 „Aufbereitung von Biogas“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Jörg Heetkamp) erarbeitet und im Rahmen der „Kooperation Biogas“ gemeinsam im DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ (Ob­mann: Dipl.-Ing. Arnold Schäfer) und der FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Bio­gaserzeugung“ sowie in Abstimmung mit dem DVGW-Gemeinschaftsausschuss G-GTK-0-1 „Erneuerbare Gase“ erstellt.

Seit April 2012 haben der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Fachverband Biogas e. V. (FvB) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) eine enge fachliche Koopera­tion im Bereich Biogas vereinbart. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevan­ten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen kon­sistente Mindeststandards zu etablieren. Die vorliegende, zweite Fassung des Merkblatts DWA-M 361 erscheint daher als gemeinsam von DVGW, DWA und FvB getragenes Merkblatt im Regelwerk von DWA und DVGW.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 361 wird bis zum 28.Februar 2022 öffentlich zur Diskus­sion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 361 „Reinigung und Aufbereitung von Biogasen“, Dezember 2021, 67 Seiten 978-3-96862-171-5 Ladenpreis: 79,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 63,60 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Redaktionelle Überarbeitung Arbeitsblatt DWA-A 199 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ – Teile 1 und 4

Die Aktualitätsprüfung der Teile 1 „Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ und 4 „Betriebsanwei­sung für das Personal von Kläranlagen“ der Merkblattreihe DWA-A 199 „Dienst-und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ durch den DWA-Fachausschuss KA-12 „Betrieb von Klär­anlagen“ in Abstimmung mit dem DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unter­halt“ hat ergeben, dass eine redaktionel­le Überarbeitung der beiden Arbeitsblät­ter notwendig ist.

Der Teil 1 „Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ wurde zuletzt im November 2011, und der Teil 4 „Betriebsanweisung für das Perso­nal von Kläranlagen“ wurde im August 2006 umfassend überarbeitet.

Die beiden Arbeitsblätter müssen in folgenden Punkten redaktionell überar­beitet werden:

Die benannten gesetzlichen Regelun­gen und Normen müssen aktualisiert und ergänzt werden, sodass das Do­kument eine Arbeitshilfe darstellt.

Die Norm hinsichtlich Instandhaltung hat sich geändert; daher soll dieses Kapitel auf den aktuellen Stand ge­bracht werden.

Fachbegriffe müssen auf die neue No­menklatur angepasst werden.

Rechtschreibfehler müssen korrigiert und einige missverständliche Formu­lierungen müssen umgeschrieben werden.

Allgemein gültige Bezeichnungen müssen auf den aktuellen Stand ge­bracht werden sowie die genderge­rechte Schreibweisen muss gemäß den Vorgaben der DWA umgesetzt werden.

Die redaktionelle Überarbeitung der bei­den Arbeitsblätter im beschriebenen Um­fang wird im DWA-Fachausschuss KA-12 „Betrieb von Kläranlagen“ (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Broll-Bickhardt) umge­setzt. Zur Überarbeitung des DWA-A 199 Teil 1 wird der DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ (Obmann: Dipl.- Ing. Roland Kammerer) eingebunden.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entge­gen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wilhelm@dwa.de

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Aktualisierung des Arbeits­blattes DVGW-G 265-1/ DWA-A 362-1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungs­netze“

Die DWA, der DVGW und der Fachver­band Biogas (FvB) haben seit 2012 eine fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Wesentliches Ziel ist es, zu Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsis­tente Mindeststandards zu etablieren. Hierzu werden technische Regeln im Be­reich der Erzeugung, Aufbereitung und Verwertung von Biogas in gemeinsam be­setzten Fachgremien erstellt. Die ent­sprechenden Merk- und Arbeitsblätter erscheinen inhaltsgleich im Regelwerk der DWA und des DVGW.

Das bisherige DVGW-Arbeitsblatt G 265-1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasver­sorgungsnetze; Teil 1: Planung, Ferti­gung, Errichtung, Prüfung und Inbetrieb­nahme“ (März 2014) wird nun im Rah­men der Kooperation Biogas im DVGW-Projektkreis „Anlagentechnik Biogas“ akutalisiert und in den gemeinsamen Ausschüssen abgestimmt.

Das Arbeitsblatt DVGW-G 265-1/ DWA-A 362-1 dient als Grundlage für Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme von Anlagen zur Aufbereitung von Biogasen auf die Be­schaffenheit von Erdgas und für Anlagen zur Einspeisung dieser Gase in Gastrans­port- und Verteilungssysteme sowie zur Rückspeisung von Gas ins vorgelagerte Netz. Auch die Aufbereitung und Ein­speisung von Biogasen aus nicht fermen­tativen Quellen, die hinsichtlich ihrer stofflichen Bestandteile und gastechni­schen Kenndaten den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts G 260 „Gasbeschaf­fenheit“ entsprechen, werden behandelt.

Das Arbeitsblatt wird entsprechend den umfangreichen technischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich Biogas fortgeschrieben. Insbesondere sind aktuell erfolgte Anpassungen von im fachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerken wie DVGW-G 260 zu be­rücksichtigen, um die inzwischen weiter­gehenden Möglichkeiten zur Einspeisung regenerativer Gase ins Gasnetz abzubil­den.

Im Rahmen der Kooperation Biogas wird das Arbeitsblatt künftig fachlich ge­meinsam von den Kooperationspartnern getragen und im Regelwerk von DVGW und DWA erscheinen. Hinweise zur Überarbeitung können an die DWA-Bun­desgeschäftsstelle gerichtet werden an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: reifenstuhl@dwa.de

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Erarbeitung eines Arbeitsbe­richts und Themenbands zum Thema „Bodenaushub im Siedlungsraum“

Der Güteschutz Kanalbau regte im Rah­men eines Verbändegesprächs an, die Thematik „Bodenaushub und Entsor­gung“ in den DWA-Gremien zu diskutie­ren, da das Themengebiet bei einer Mit­gliederversammlung des Güteschutz Ka­nalbau als dringendes Problem angese­hen wurde. Daraufhin wurde eine DWA-Umfrage im Erfahrungsaustausch der Großstädte durchgeführt, um die Proble­me mit dem Thema Bodenaushub zu er­örtern. Das Ergebnis dieser Umfrage wurde im DWA-Fachausschuss ES-5 „Bau“ diskutiert, und es wurde beschlos­sen, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die das Thema weiter behandeln soll.

Das Thema soll in Form eines Arbeits­berichts und eines Themenbands „Um­gang mit Bodenaushub im Siedlungs­raum“ aufgearbeitet werden. Diese Ver­öffentlichungen geben Handlungsemp­fehlungen für Kommunen, Baufirmen und Ausschreibende zum Umgang mit Bodenmaterial und Bodenaushub bei Baumaßnahmen in Entwässerungssyste­men im Siedlungsraum. Dies wird insbe­sondere notwendig, da die neue Mantel­verordnung 2023 in Kraft tritt.

Vorhabensziele sind unter anderem die:
Erstellung eines Arbeitsberichts zum nachhaltigen Umgang mit Bodenaus­hub bei Baumaßnahmen in Sied­lungsgebieten
Erstellung eines Themenbands zum Umgang mit Bodenmaterial/Boden­aushub vor Inkrafttreten der Mantel­verordnung
rechtliche Einordnung bezüglich der neuen Mantelverordnung
Darstellung von Best-Practice-Bei­spielen für Bodenmanagementsyste­me.

Der Arbeitsbericht und der Themenband sollen von einer neu zu gründenden Ar­beitsgruppe ES-5.2 „Umgang mit Boden­aushub im Siedlungsraum“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Iris Carstensen) im Fachaus­schuss ES-5 (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Henning Werker) erarbeitet werden.

Hinweise für die Bearbeitung sowie Interessenbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen. Interessenten mel­den sich bitte mit einer themenbezoge­nen Beschreibung ihres beruflichen Wer­degangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de

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Ihre Erfahrung ist gefragt – Überprüfung des DWA-Regelwerks

Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der In­halt stets aktuell ist. Damit der Anwen­der dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“ (Mai 2018) regelmä­ßige Prüfungen auf Aktualität vor; spä­testens nach fünf Jahren (DWA-A 400:2018, 6.1). Seit einiger Zeit er­scheinen deshalb regelmäßig Informatio­nen darüber, welche Arbeits- und Merk­blätter aufgrund ihres Alters einer Prü­fung zu unterziehen sind, zuletzt im Mai 2021.

Tabelle 1 listet alle Arbeits- und Merk­blätter auf, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Überarbeitung be­reits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an de­nen bereits gearbeitet wird, sind wichtig.

Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfah­rungen Sie bei der Anwendung der auf­gelisteten Arbeits- und Merkblätter ge­sammelt haben. Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo se­hen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind?

Ihre Anregungen sind willkommen. Schreiben Sie uns!
DWA, Qualitätssicherung Regelwerk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: QS-Regelwerk@dwa.de

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Entwürfe zur Merkblattreihe DWA-M 230 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung“, Teil 1 und Teil 2, erschienen

Die DWA hat die Entwürfe zur Merkblatt­reihe DWA-M 230 „Treibhausgasemissio­nen bei der Abwasserbehandlung – Teil 1: Direkte Treibhausgasemissionen – Messen und Bewerten“ und „Teil 2 Motivation und Vorgehen zur Erstellung von CO2e-Bi­lanzen“ vorgelegt, die hiermit zur öffent­lichen Diskussion gestellt werden.

Der Klimawandel wird mittlerweile als das dringendste, ja sogar als ein exis­tenzielles Umweltproblem wahrgenom­men. Für die betriebliche Praxis in der Siedlungswasserwirtschaft liegen aber bisher kaum Handreichungen und Hin­weise zur Relevanz der abwasserbürtigen klimarelevanten Emissionsquellen und ihre Beeinflussbarkeit vor. Mit den ersten beiden Teilen der Merkblattreihe DWA-M 230 werden Betreiber und Planende unterstützt, die Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung zu erfassen und zu bewerten.

Ziel des Merkblatts DWA-M 230-1 ist es, die Betreiber abwassertechnischer Anlagen in die Lage zu versetzen, für die in der Wasserwirtschaft relevanten Klimagase Methan und Lachgas Emissi­onsdaten für spezifische Anlagen (oder Anlagenbereiche) zu erheben, ihre Rele­vanz einzuschätzen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Reduzierung zu veran­lassen. Daneben unterstützt das Merk­blatt das Verständnis für die Sensitivitä­ten verschiedener Einflussfaktoren auf die Treibhausgasbildung und -emission und damit die Bewertung von Verfah­rensvarianten bei Planung und Betrieb.

Teil 1 beschäftigt sich ausschließlich mit den direkten Treibhausgasemissio­nen abwassertechnischer Anlagen für kommunales Abwasser gemäß des vom

World Resources Institute (WRI) und World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) 2004 verfassten „Greenhouse Gas Protocol“ (GHG). Für die in der Abwasserwirtschaft relevanten Treibhausgase Methan (CH4, Produkt an­aerober Umsetzungsprozesse) und Lach­gas (N2O, mögliches Zwischen- und End­produkt der Stickstoffumsetzung) wer­den zunächst im Überblick die Einfluss­faktoren auf die Treibhausgasbildung und -emission der Bereiche Kanalnetz, Abwasserreinigung und Schlammbe­handlung beschrieben mit einer Einord­nung der Relevanz der verschiedenen Emissionspunkte. Im Anschluss folgt ein Überblick über Analysemethoden und Messstrategien zur Erhebung anlagen­spezifischer Emissionswerte für Treibhausgase und ein kurzer Überblick mög­licher betrieblicher Maßnahmen zur Ver­meidung bzw. Reduzierung der Treibhausgasemission.

Das Merkblatt DWA-M 230-2 fokus­siert auf die Anwendung der CO2e-Bilan­zierung als Methodik zur Systembeurtei­lung in der Abwasserwirtschaft. Als Ein­stieg werden zu Beginn gesetzliche und weitere normative Vorgaben und Rege­lungen zur Notwendigkeit und Aufstel­lung von CO2e-Bilanzen erläutert. Dabei ist zu beachten, dass die Begriffe der CO2e-Bilanz und des Carbon Footprint national und international lange Zeit nicht einheitlich definiert waren. Je nach Anwendungsfall und zu bilanzierender Branche wurden beispielsweise nur indi­rekte CO2e-Emissionen oder ausschließ­lich direkte Treibhausgasemissionen be­rücksichtigt. In Deutschland definiert in­zwischen im „Memorandum Product Carbon Footprint“, das von dem Bundes­ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbun­desamt und dem Öko-Institut e. V. her­ausgegeben wurde, den Carbon Foot­print. Das Merkblatt DWA-M 230-2 fo­kussiert daher neben einer Klärung der verwendeten Begrifflichkeiten und ge­setzlich/normativen Vorgaben auf der Beschreibung des Vorgehens zur Aufstel­lung von CO2e-Bilanzen für die Abwas­serwirtschaft. Zur Unterstützung der An­wendung enthält dieser Merkblattteil ei­nen Überblick über relevante Eingangs­parameter und Datenbanken mit spezifi­schen Umrechnungsfaktoren ebenso wie Hinweise zur Wahl des Bilanzraums und Berechnung verfahrensspezifischer CO2e-Footprints (Methodik und Sensiti­vitäten).

Beide Merkblattteile wurden von der DWA-Arbeitsgruppe KA-6.7 „Treibhausga­semissionen bei der Abwasserbehand­lung“ (Sprecherin: Dr.-Ing. Maike Beier) im gemeinsamen Auftrag der DWA-Hauptausschüsse „Kommunale Abwasser­behandlung“ und „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im DWA-Fach­ausschuss KA-6 „Aerobe biologische Ab­wasserreinigungsverfahren“ mit Unter­stützung der DWA-Arbeitsgruppe KEK-2.1 „Stabilisierung von Schlämmen“ zum Thema CH4-Emissionen erarbeitet. Die Merkblattreihe DWA-M 230 richtet sich an Betreiber kommunaler Kläranlagen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von In­genieurbüros und Fachbehörden.

Frist zur Stellungnahme
Die Teile 1 und 2 der Merkblattreihe DWA-M 230 werden bis zum 31.Dezem­ber 2021 öffentlich zur Diskussion ge­stellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digita­ler Form, an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens können die Entwürfe kostenfrei im DWA-Entwurfsportal ein­gesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop sind die Entwürfe als Printversion oder als E-Book im PDF-For­mat erhältlich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 230-1 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung – Teil 1: Direkte Treibhausgasemissionen – Messen und Bewerten“ Oktober 2021, 55 Seiten ISBN 978-3-96862-131-9 Ladenpreis: 73 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 58,40 Euro

Entwurf Merkblatt DWA-M 230-2 „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung – Teil 2: Motivation und Vorgehen zur Erstellung von CO2e-Bilanzen“ Oktober 2021, 39 Seiten ISBN 978-3-96862-133-3 Ladenpreis: 52 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 41,60 Euro

Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Überarbeitung Merkblatt DWA-M 552 „Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten“

Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 552 „Ermittlung von Hochwasser­wahrscheinlichkeiten“ vom August 2012 zu überarbeiten.

Die Überflutungen im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland- Pfalz zeigten erneut, wie problematisch die Ermittlung von Hochwasserwahr­scheinlichkeiten ist, wenn die Entste­hung und der Verlauf dieser Ereignisse nicht differenziert berücksichtigt wer­den. Insbesondere die zunehmende Zahl von Sturzfluten in Folge von Starkregen erfordert ein neues Verständnis der Hochwassergefährdung in Deutschland. Es wurde deutlich, wie sich Sturzfluten von den herkömmlichen Flusshochwas­sern unterscheiden: extrem kurze An­stiegszeiten, hohe Fließgeschwindigkei­ten, starke hydraulische Belastung der Gewässer und der überströmten Uferbe­reiche, Verklausung von Durchlässen und Ausuferungen. Ursächlich für Sturzfluten sind Starkregen, die sich, was Menge, Dauer und damit Regenintensität be­trifft, deutlich von den Niederschlags­ereignissen, die Flusshochwasser in grö­ßeren Fließgewässern bedingen, unter­scheiden.

Aufgrund dieser Erfahrungen der letzten Jahre und der prognostizierten steigenden Relevanz von durch Starkre­gen ausgelösten Hochwassern hält die DWA es für notwendig, das Merkblatt DWA-M 552 „Ermittlung von Hochwas­serwahrscheinlichkeiten“ zu überarbei­ten. Das Ziel der Überarbeitung besteht darin, neue Erkenntnisse in der Hoch­wasserhydrologie, wie zum Beispiel die explizite Berücksichtigung der verschie­denen Hochwassertypen in der Hoch­wasserstatistik, in das Merkblatt zu inte­grieren. Auch im Bereich der statisti­schen Charakterisierung von Starkregen haben sich neue methodische Entwick­lungen ergeben, die bereits in die derzeit laufende Überarbeitung des KOSTRA-Kartenwerks eingehen. Es wäre damit sinnvoll, auch die Frage der modellba­sierten Hochwasserermittlung in Hin­blick auf die zu berücksichtigenden me­teorologischen Belastungsgrößen zu in­tegrieren. Weiterhin sollte dargestellt werden, in welchem Kontext die be­schriebenen hochwasserstatistischen Be­trachtungen zum Hochwasserrisikoma­nagement stehen.

Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungsvorschläge für das Merkblatt aufgelistet und erläutert:

1. Einbeziehung von partiellen Serien als Alternative zu den bisher hauptsächlich verwendeten Jahreshöchstabflüssen

Während die Betrachtung von jährlichen Maxima lediglich ein Hochwasserereig­nis pro Jahr in die Statistik miteinbe­zieht, können partielle Serien, abhängig von der Größe der Hochwasser, mehrere Ereignisse berücksichtigen. Dies kann die Stichprobengröße deutlich erhöhen. Die Wahl des Schwellwerts spielt hier eine entscheidende Rolle. Hierzu müssen die statistischen Methoden zur Bestimmung von Jährlichkeiten erweitert werden. Diese neuen Ansätze bilden die Grundla­ge für die unter 3. erläuterte typ-basierte Hochwasserstatistik.

2.Erweiterung der Methodik zur Untersuchung von Zeitreihen auf Instationaritäten

Die Frage der Instationarität wird im Zu­sammenhang mit möglichen klimati­schen oder anthropogen-bedingten Ver­änderungen des Hochwasserregimes häufig thematisiert. Daher sollten die klassischen, im bisherigen Merkblatt ent­haltenen Trendtests um Bruchpunkttests erweitert werden. Hierzu soll ein konkre­tes Schema für die Prüfung der Daten auf Instationarität vorgegeben werden mit Vorschlägen für verschiedene Testverfah­ren. Zusätzlich wird eine Überprüfung auf Häufungen hochwasserarmer bzw. hochwasserreicher Zeiträume vorge­schlagen, für die mittlerweile ebenfalls ein geeigneter statistischer Test zur Ver­fügung steht.

3. Einführung der typen-basierten Hochwasserstatistik

Hochwasserereignisse in einem Einzugs­gebiet haben meist unterschiedliche Ur­sachen. So können zum Beispiel sowohl Schneeschmelz-Hochwasser als auch Starkregen-Hochwasser in der Serie der maximalen jährlichen Hochwasser ent­halten sein. Die gemeinsame Betrach­tung von Hochwassern unterschiedlicher Genese führt folglich zu einer inhomoge­nen Stichprobe, was den Grundannah­men der Statistik widerspricht. Daher sollten Hochwasser nach Typen getrennt betrachtet werden. Hierzu wird zunächst die Separation der einzelnen Hochwasserereignisse aus langjährigen Rei­hen der Abflusstageswerte benötigt. Mit­hilfe einer einfach anzuwendenden Me­thodik, die auf der Ganglinienanalyse ba­siert und einige wenige meteorologische Eingangsdaten wie tägliche Nieder­schlags- und Temperaturwerte benötigt, können die Ereignisse in Typen eingeord­net werden. Alternativ werden Typisie­rungen basierend auf meteorologischen und hydrologischen Faktoren vorgeschla­gen. Auf dieser Grundlage können die Ereignisse jedes Hochwassertyps separat statistisch analysiert werden. Um Aussa­gen zur Jährlichkeit eines bestimmten Scheitelabflusses zu erhalten, ist eine statistische Mischverteilung dieser Typen anzuwenden. Diese Methodik ergänzt die bereits im Merkblatt DWA-M 552 enthaltene saisonale Statistik um den wesentlichen Aspekt der Hochwasserge­nese und kombiniert daher die saisonale Statistik mit der kausalen Informations­erweiterung.

4. Multivariate Statistik

Die aktuelle Hochwasserstatistik im Merkblatt fokussiert sich allein auf den Hochwasserscheitel. Weitere, zum Bei­spiel für den Hochwasserrückhalt wichti­ge Merkmale wie die Hochwasserfülle werden außer Acht gelassen. Da bei der typen-basierte Statistik sowohl Scheitel als auch Volumen eines Hochwassers be­trachtet werden, kann hier zusätzlich die multivariate Statistik, das heißt, die Scheitel-Füllen-Statistik, eingeführt wer­den. Diese erlaubt differenziertere Aus­sagen zu den Formen der typen-basierten Bemessungsganglinie und Plausibilitäts­angaben zu Merkmalskombinationen.

5. Erweiterte Niederschlag-Abfluss- Modelle und Hochwasser-Starkregen-Gefahrenkarten

Neben der statistischen Analyse von Be­obachtungsdaten werden Bemessungs­hochwasser oftmals mithilfe von statis­tisch bewerteten Bemessungsnieder­schlägen und Niederschlag-Abfluss-Mo­dellen berechnet. Dies wurde bereits im Merkblatt DWA-M 552 unter Kapitel 5.4 erläutert. Hierzu wären folgende Erwei­terungen sinnvoll: Einführung einer ad­äquaten Methodik zur Niederschlagssta­tistik, die in der Lage ist, auch Starkregenereignisse hinsichtlich ihrer beobachte­ten Auftretenswahrscheinlichkeit einzu­ordnen. Hierzu ist der im MUNSTAR-Pro­jekt1 verwendete Ansatz, der auf dem cGEV-Modell basiert und somit dem im zukünftigen KOSTRA- Kartenwerk imple­mentierten Modell entspricht, besonders geeignet, da er, im Gegensatz zur derzeit verwendeten zwei-parametrigen Gum­bel-Verteilung mit Ausgleichsfunktion, die statistische Schiefe als dritten Kenn­wert der Beobachtungsreihen berück­sichtigen kann. Hochwasser-Berechnun­gen auf Basis dieser Bemessungsnieder­schläge sollen dann für die Erstellung von Hochwasser- und Starkregengefah­renkarten auf Grundlage hydrologischer und hydraulischer Modelle genutzt wer­den. Die erforderlichen Arbeitsschritte sollten im Merkblatt vorgestellt werden.

Die genannten fünf Hauptpunkte stellen notwendige Ergänzungen der hochwas­serstatistischen Analysen, die im Merk­blatt DWA-M 552 beschrieben sind, dar. Alle neu hinzugefügten Methoden sollen als web-basierte Software-Lösungen an­geboten werden, die durch die Verwen­dung einer einfachen Benutzeroberflä­che die Anwendung ermöglichen.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge­schäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-161 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: barion@dwa.de

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Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 372 „Technische Rahmenbedingungen für die Vergärung biogener Abfälle“

Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-4.2 „Vergä­rung“ wird im Auftrag und unter der Mit­wirkung des Fachausschusses KEK-4 „Mechanische und biologische Abfallbe­handlung“ das Merkblatt DWA-M 372 überarbeiten.

Das Merkblatt, dessen erste Auflage im Mai 2003 veröffentlicht wurde, be­schreibt die technischen Rahmenbedin­gungen der Abfallvergärung. Diese wer­den ausgehend von einer Betrachtung der möglichen Inputmaterialien und de­ren Aufbereitung über die Verfahrens­technik von Gärreaktoren bis zur Pro­zesswasser- und Biogasaufbereitung um­fassend dargestellt. Auch die grundle­genden rechtlichen Anforderungen wer­den skizziert.

Um die technischen Entwicklungen und die heute vorliegenden umfangrei­chen Betriebserfahrungen mit verschie­den Anlagentypen zur Vergärung bioge­ner Abfälle zu berücksichtigen, soll das Merkblatt DWA-M 372 grundlegend überarbeitet werden. Dabei sind sowohl die erheblich veränderten rechtlichen Rahmenbedingen sowie der fortgeschrie­bene Stand technischer Regelwerke zu berücksichtigen. Hierbei ist auch die in­haltliche Verzahnung mit aktuellen Merk- und Arbeitsblättern der DWA zum Beispiel zur Trockenvergärung, zur Co- Vergärung oder aus dem Bereich Biogas zu aktualisieren. Weiterhin ist vorgese­hen, das Merkblatt um technische Hin­weise zu möglichen Treibhausgasemissi­onen und deren Vermeidung zu ergän­zen.

Die Arbeitsgruppe KEK-4.2 „Vergä­rung“ beabsichtigt, sich für diese Aufga­be personell zu verstärken, und freut sich über weitere Mitarbeiter*innen. Hinwei­se und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten für die eh­renamtliche Mitarbeit in der Arbeits­gruppe melden sich bitte mit einer the­menbezogenen Beschreibung ihres be­ruflichen Werdegangs bei der DWA-Bun­desgeschäftsstelle. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind aus­drücklich herzlich willkommen.

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: dahmen@dwa.de

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Meldungen zu Energie- und E-Technik 2022

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November 2022
Strom aus Biogas lieferte 5,8 % der Bruttostromerzeugung im Jahr 2020
Spatenstich für klimafreundliche Flusswärmepumpe von MVV in Mannheim
März 2022
Energetische Potenziale auf Kläranlagen

 


Strom aus Biogas lieferte 5,8 % der Bruttostromerzeugung im Jahr 2020

Die privaten Haushalte in Deutschland haben im Jahr 2020 etwa 2,6 Millionen Tonnen Bioabfälle kompostiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach einer erstmals durchgeführten Schätzung mitteilt, waren das durchschnittlich rund 31 Kilogramm selbst kompostierte Abfälle pro Kopf. Das Gesamtaufkommen an Bioabfällen aus dem Siedlungsbereich belief sich 2020 auf 14,4 Millionen Tonnen (ohne Bioabfälle aus der Landwirtschaft oder dem produzierenden Gewerbe). Neben den selbst kompostierten Haushaltsabfällen zählen dazu weitere 11,8 Millionen Tonnen von den Entsorgungsunternehmen eingesammelte Bioabfälle. Dazu gehören Abfälle aus der Biotonne, Garten und Parkabfälle, Küchen und Kantinenabfälle, Speiseöle und Fette sowie Marktabfälle. Die Menge dieser Abfälle ist seit dem Jahr 2010 um knapp ein Viertel (+23,7 %) gestiegen. Im Corona Jahr 2020 nahm vor allem das Aufkommen an Abfällen aus der Biotonne im Vorjahresvergleich zu, während die Menge anderer Bioabfälle teils deutlich zurückging.
Insgesamt 97 % aller an Abfallentsorgungsanlagen angenommenen biologischen Abfälle wurden im Jahr 2020 stofflich verwertet, also recycelt. Aus einge sammelten Bioabfällen wurden im Jahr 2020 in biologischen Abfallbehandlungsanlagen unter anderem 4,8 Millionen Tonnen spezifikationsgerechter Kompost und 746,6 Millionen Kubikmeter Biogas gewonnen. Aus dem Biogas aller erfassten Quellen, zu denen beispielsweise auch Biogasanlagen in der Landwirtschaft zählen, wurden im selben Jahr 34,5 Milliarden Kilowattstunden Bruttostrom erzeugt, das entsprach 5,8 % der gesamten Brutto stromerzeugung in Deutschland.

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Spatenstich für klimafreundliche Flusswärmepumpe von MVV in Mannheim

Mannheimer Energieunternehmen MVV startet Bau einer innovativen Flusswärmepumpe auf dem Gelände der Grosskraftwerk Mannheim AG – Rheinwasser wird als Wärmequelle genutzt – Förderung als „Reallabor der Energiewende“ durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Weiterer Meilenstein für die Grüne Wärme im Rahmen des Mannheimer Modells von MVV

Als Treiber und Wegbereiter der Energiewende arbeitet das Mannheimer Energieunternehmen MVV konsequent an der nachhaltigen Wärme der Zukunft. Mit seinem Mannheimer Modell will das Unternehmen bis zum Jahr 2040 klimaneutral und ab 2040 #klimapositiv sein. Bereits 2030 wird MVV ihre Fernwärme in Mannheim und der Region vollständig auf grüne Energiequellen umgestellt haben.

Schon heute stammen rund 30 Prozent der Fernwärme von MVV aus klimafreundlichen Energien. Im April steht nun ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zur grünen Wärme an: der Spatenstich für eine innovative Flusswärmepumpe am Rhein auf dem Gelände der Grosskraftwerk Mannheim AG kurz GKM. Sie ist im Rahmen des Reallabors der Energiewende „Großwärmepumpen in Fernwärmenetzen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine von insgesamt fünf Großwärmepumpen, die derzeit an verschiedenen Standorten in Deutschland mit unterschiedlichen Umweltwärmequellen gebaut werden.  

Eine der größten Wärmepumpen Europas
Gemeinsam mit der Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg, Thekla Walker, MdL, und dem Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz haben am heutigen Montag MVV-Technikvorstand Dr. Hansjörg Roll und der Kaufmännische GKM-Vorstand Holger Becker mit dem symbolischen Spatenstich den Bau der klimafreundlichen MVV-Flusswärmepumpe gestartet. Nach den Worten von Dr. Roll ist Fernwärme angesichts der aktuellen geopolitischen Situation wertvoller denn je für die Versorgungssicherheit in Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar: „Zu den grünen Technologien, mit denen wir die Wärme aus dem GKM nach und nach ersetzen, gehört ab 2023 auch die innovative Flusswärmepumpe. Sie verfügt über eine thermische Leistung von bis zu 20 Megawatt und eine elektrische Leistung von etwa sieben Megawatt. Unsere Flusswärmepumpe wird damit eine der größten Wärmepumpen Europas sein.“

Zwei Drittel der Mannheimer Haushalte beziehen die klimafreundliche Fernwärme
Mehr als zwei Drittel der Mannheimer Haushalte sowie die Nachbarstädte Heidelberg, Schwetzingen, Brühl, Ketsch und Speyer profitieren von der umweltfreundlichen Fernwärme. Mit der von Siemens Energy gelieferten Flusswärmepumpe, die das GKM für MVV in die Großwärmepumpenanlage integriert, kommen ab 2023 Wärme für weitere 3.500 Haushalte hinzu. Zudem spart sie jährlich rund 10.000 Tonnen CO2 ein. 

Das Wissen, das im „Reallabor der Energiewende“ gewonnen wird, soll später dabei helfen, mit weiteren Wärmepumpen mehr grüne Wärme zu erzeugen. Das technische Potenzial ist enorm: Allein in Mannheim könnten Rhein und Neckar selbst bei konservativer Schätzung mindestens 500 Megawatt entzogen werden. Dies entspricht der maximalen Wärmeleistung des Block 9 im GKM und reicht aus, um rund 50.000 Haushalte mit Wärme zu versorgen.

Für Thekla Walker, die baden-württembergische Ministerin für Energie, Umwelt und Klimaschutz (Grüne) ist der Bau der ersten Flusswärmepumpe von MVV ein wichtiger Erfolg für den Klimaschutz in der Metropolregion Rhein-Neckar und damit auch für das Bundesland Baden-Württemberg: „Ein hoch industrialisiertes Land wie Baden-Württemberg spielt für das Erreichen der Klimaneutralität Deutschlands im Jahr 2045 eine besondere Rolle. MVV war im Jahr 2020 eines der ersten Unternehmen in Baden-Württemberg, das das Klimabündnis mit unserem Land unterzeichnet hat. Das Errichten der ersten MVV-Flusswärmepumpe zeigt beispielhaft, wie wir Energie Schritt für Schritt klimafreundlich erzeugen und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren können.“

Auch Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister der Stadt Mannheim, unterstreicht die Bedeutung von aktivem Klimaschutz mit dem Ziel der Klimaneutralität für die Stadt und die Region: „Im November vergangenen Jahres haben wir das Mannheimer Modell als exemplarischen ,Local Green Deal‘ auf der COP26 in Glasgow vorgestellt. Das Pilotprojekt der MVV-Flusswärmepumpe ist dabei ein weiterer Baustein der Wärmewende im Rahmen des Modells. Schon der Einsatz einer Fluss-wärmepumpe wird CO2-Emissionen reduzieren und trägt damit zu einer nachhaltigen Entwicklung hin zur klimaneutralen Stadt Mannheim bei. Gleichzeitig kann bestehende Infrastruktur genutzt werden – es handelt sich also um eine echte Win-Win-Situation.“

Die Flusswärmepumpe funktioniert wie ein umgekehrter Kühlschrank. So wie der Kühlschrank seinem Innenraum Wärme entzieht und nach draußen abgibt, entzieht die Flusswärmepumpe dem Wasser einen kleinen Teil seiner Wärme und gibt sie als Heizenergie ab. Das Rheinwasser wird im Sommer bis zu 25°C warm, im Winter selten unter 5°C. Damit eignet es sich perfekt als leistungsfähige Wärmequelle. Die Flusswärmepumpe kann die im Fluss enthaltene Wärmeenergie von einem niedrigem Temperaturniveau auf ein höheres Temperaturniveau anheben und dadurch nutzbar machen. 

Die MVV-Flusswärmepumpe wird dafür die vorhandene Infrastruktur des GKM nutzen: insbesondere den leistungsfähigen Wassereinlauf, den Wasserauslauf und die Anbindung an das Fernwärmenetz. Zusammen mit dem Fernwärme-Großspeicher, der auf dem Gelände des GKM bereits vorhanden ist, bieten sich vielfältige Speicher- und Kombinationsmöglichkeiten. „Der Bau der MVV-Flusswärmepumpe hilft uns dabei, das GKM zukunftsgerichtet aufzustellen. Mit unserem Know-how und unserer Expertise tragen wir dazu bei, dass die Fernwärme in der Region Schritt für Schritt grüner wird“, betonte Holger Becker, Kaufmännischer Vorstand der Grosskraftwerk Mannheim AG. 

Anlässlich des Spatenstichs dankte Dr. Hansjörg Roll dem Fördermittelgeber und allen an den Genehmigungen und Vorbereitungen für das Großprojekt beteiligten Unternehmen, Institutionen und Behörden sowie dem GKM. Zudem hob er die planerischen und technischen Herausforderungen des Projekts hervor. Das Mannheimer Energieunternehmen arbeitet zudem bereits an weiteren Projekten zur Dekarbonisierung der Fernwärme. So werde das bestehende Biomasse-Kraftwerk in Mannheim um eine Wärme-Auskopplung erweitert und ab 2024 dann einen zusätzlichen Beitrag für das Fernwärmenetz liefern. Gemeinsam mit dem Energieunternehmen EnBW prüft MVV aktuell auch die Möglichkeit der Nutzung von Erdwärme als klimaneutrale Quelle für die Wärmeversorgung.

Wärmewende wichtiger Schlüssel für die Energiewende
Mehr als ein Drittel aller CO2-Emissionen in Deutschland entfallen auf die Nutzung von Wärme in Gebäuden. In der Optimierung und Dekarbonisierung der Wärmeversorgung liegen also hohe Potenziale für die Energiewende. Mit der Anbindung ihrer thermischen Abfallverwertung auf der Friesenheimer Insel hatte MVV im Jahr 2020 den ersten Schritt hin zur Grünen Wärme vollzogen. Allein in Mannheim spart Fernwärme bereits heute im Vergleich zu anderen herkömmlichen Heizsystemen rund 400.000 Tonnen CO2 pro Jahr ein. Die grüne Wärme ist damit eines der größten CO2-Minderungsprojekte in der Stadt und der Region.

Das Prinzip Flusswärmepumpe….. https://www.mvv.de/journalisten/pressemitteilungen/detail/spatenstich-fuer-klimafreundliche-flusswaermepumpe-von-mvv-in-mannheim

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Energetische Potenziale auf Kläranlagen

Zum Leistungsnachweis kommunaler Kläranlagen, Entwicklung des Stromver­brauchs [Korrespondenz Abwasser, Abfall 2021, 68 (11), 918–925] ging folgender Leserbrief ein:

Der Stromverbrauch der deutschen Kläranlagen ist nach der Darstellung in dem Beitrag im letzten Jahrzehnt nur marginal gesunken. Eigentlich ein er­nüchterndes Ergebnis, wenn man dem­gegenüber die technische Entwicklung und die damit verbundenen Effizienz­steigerungen bei den Aggregaten (Pum­pen, Verdichter etc.) betrachtet. Das kann gewiss nicht am unzureichenden Kenntnisstand über den Einsatz von Energie auf Kläranlagen (Handbuch Energie in Abwasseranlagen NRW) oder an der Methodik der energetischen Ana­lyse (DWA-A 216) liegen. Die Ursachen dafür sind in dem Beitrag leider nicht hinterfragt worden.

Es gibt mittlerweile mehrere Kläran­lagen, die einen spezifischen Verbrauch von 20 kWh/(E · a) unterschreiten. Auf diesen Anlagen sind alte ineffiziente Ag­gregate längst ausgemustert und durch moderne Maschinen ersetzt worden. Es ist aber vor allem das Betriebspersonal, das sich mit der Anlage beschäftigt und dafür sorgt, dass die effizienten Aggrega­te auch effektiv betrieben werden. Zum Erreichen der Zielmarke von 20 kWh/ (E · a) vergehen oftmals zehn oder mehr Jahre, in denen eine kontinuierliche und konsequente Zielverfolgung notwendig ist.

Nach Ansicht des Autors dieser Leser­zuschrift liegen die Ursachen für den seit fast 30 Jahren stagnierenden Stromver­brauch in einer generell falschen Heran­gehensweise bei energetischen Optimie­rungen und der Bewertungsskala für Er­folge: Energieproduktion, insbesondere die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, hat ein höheres Ansehen als „einfache“ Einsparungen. Gerade Politi­ker schmücken sich gerne mit neuen Windrädern oder PV-Anlagen. Hingegen bleibt die Effizienzsteigerung unbeach­tet, selbst wenn sie in der gleichen Grö­ßenordnung liegt.

Den Verbrauch einer Kläranlage mit 100 000 EW von 30 auf 20 kWh/(E · a) zu senken, bedeutet eine jährliche Ein­sparung von 1 000 000 kWh. Bei einem Strompreis von 0,20 EUR/kWh sind das 200 000 EUR/a. Über eine mittlere Nut­zungsdauer von zehn Jahren ergibt sich ein „Budget“ von 2,0 Millionen EUR. Das sollte ausreichen, um die schlimmsten Verbraucher zu modernisieren und die Effizienz entsprechend zu steigern. Aller­dings gelingt das nur, wenn man sich da­mit fachlich auseinandersetzt. „Einfach neue Gebläse kaufen“ ist nicht zielfüh­rend.

Eine vergleichbar große PV-Anlage hätte eine Leistung (peak) von 1000 kW. Diese würde zwar nur ca. 1,5 Millionen Euro kosten, aber nicht unerhebliche Fol­geprobleme durch die für Kläranlagen ungünstige Charakteristik (Tag/Nacht, Sonne/Wolken) verursachen, die nur sehr aufwendig (Stromspeicher) zu be­herrschen sind.

Die Erhöhung der energetischen Effi­zienz ist ein seit Jahren schlafender Rie­se. Ihn zu wecken erfordert Mut. Ihm den Weg zu bereiten, verlangt Konse­quenz und Zielstrebigkeit. Die dafür not­wendige Motivation muss von der Füh­rungsebene zu den Mitarbeitern trans­portiert werden. Auch die DWA müsste hier Akzente setzen und die faktische Stagnation über zehn Jahre hinterfragen. Stattdessen wird auf die zunehmende Bedeutung von Fotovoltaik, Wind- und Wasserkraftanlagen verwiesen und vom eigentlichen Problem abgelenkt.

Dr.-Ing. Gerhard Seibert-Erling
Geschäftsführer der setacon GmbH, Frechen

Replik

Die DWA-Arbeitsgruppe BIZ-1.1 „Kläran­lagen-Nachbarschaften“ nimmt wie folgt Stellung zu dem Leserbrief:
Energetische Potenziale

Die DWA-Arbeitsgruppe BIZ-1.1 bedankt sich für die Leserzuschrift! Der jährliche Leistungsnachweis der kommunalen Kläranlagen basiert auf der Arbeit in den Kläranlagen-Nachbarschaften. Hier wird Wissen vermittelt, werden Themen be­sprochen und ein gemeinsamer Erfah­rungsaustausch unter dem Personal ge­pflegt. Seit vielen Jahren wird in diesem Rahmen unter anderem auch der Ener­gieverbrauch thematisiert und werden entsprechende Daten von fast 5000 Klär­anlagen aller Größenklassen erhoben. Tatsächlich zeigt sich in der Gesamt­schau, dass der spezifische Stromver­brauch in den letzten zehn Jahren um fast 10 % gesunken ist (Abbildung 3). Hervorzuheben ist, dass dies bei stetiger Verbesserung der Reinigungsleistung möglich war. Sicherlich konnte noch nicht bei allen kommunalen Kläranlagen deren energetisches Einsparpotenzial vollumfänglich gehoben werden, auch wenn viele Betreiber mit großem Enga­gement an die Sache herangehen. Im Einzelfall sind die Gründe dafür vielfälti­ger Natur, jedoch sprengen diese den Rahmen, den die DWA-Kläranlagen- Nachbarschaften als strukturierte berufs­begleitende Fortbildung leisten können. Jedenfalls stößt der fachliche Austausch unter den engagierten Praktikern in den Kläranlagen-Nachbarschaften immer wieder neue Projekte an und trägt damit zu weiterer Effizienzsteigerung bei. Zu­dem kann eine allgemein verbindliche „Zielmarke“ von 20 kWh/(E · a) den auf jeder Kläranlage vorherrschenden orts­spezifischen Randbedingungen auf tech­nischer (Abwasserpumpwerk, Schlammentwässerung usw.) und auch auf der ad­ministrativen Ebene nicht gerecht wer­den.

Eine wichtige Unterstützung für die Betreiber ist ein beim DWA-Landesver­band Baden-Württemberg angesiedeltes und soeben abgeschlossenes Projekt. Hier erhält jeder Betreiber, der an den Kläranlagen-Nachbarschaften teilnimmt, die Möglichkeit, aus den Daten des Leis­tungsnachweises unter anderem einen Energiecheck nach DWA-A 216 für die von ihm betreuten Anlagen auch in der zeitlichen Entwicklung zu generieren. Dabei stehen neben dem Stromver­brauch auch die Energieerzeugung, ins­besondere durch Faulgasverstromung, im Mittelpunkt. Dies dient zur Standort­bestimmung und soll gegebenenfalls die Betreiber motivieren, aktiv zu werden.

Es ist erforderlich, auf allen Ebenen zu agieren, also einerseits wie in der Ver­öffentlichung des Leistungsnachweises nachzulesen „unnötige Stromverbräuche abzustellen“ und Optimierungsmaßnah­men durchzuführen, aber gleichzeitig auch alle Möglichkeiten der Strompro­duktion zu nutzen. Den Fokus nur auf ei­nen dieser Aspekte zu lenken wird unse­rer Situation nicht gerecht. In diesem Zu­sammenhang ist auch die Energieerzeu­gung aus nicht …

Den ganzen  Leserbrief lesen sie in der Korrespondenz Abwasser Heft 2- 2022 ab Seite 135

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Aus- und Weiterbildung 2022

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Aus- und Weiterbildung 2009 Aus- und Weiterbildung 2010 Aus- und Weiterbildung 2011 Aus- und Weiterbildung 2012
Aus- und Weiterbildung 2013 Aus- und Weiterbildung 2014 Aus- und Weiterbildung 2015 Aus- und Weiterbildung 2016
Aus- und Weiterbildung 2017 Aus- und Weiterbildung 2019 Aus- und Weiterbildung 2021  

November 2022
Technologischer Wandel erfordert einen erhöhten Qualifizierungsbedarf
Oktober 2022
Fortbildung zum/zur Umweltschutztechniker*in
Klärwerkfachfrau – ein sinnstiftender Job
Januar 2022
Konferenz 2021 für Ausbildungskräfte

 


Technologischer Wandel erfordert einen erhöhten Qualifizierungsbedarf

Weiterentwicklung der Fähigkeiten wird von Beschäftigten als bedeutende Anforderung in der digitalen Arbeitswelt wahrgenommen

Die Einführung neuer Technologien gehen für Beschäftigte häufig mit veränderten Arbeitsanforderungen einher. Im Rahmen der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019 wurden Beschäftigte nach ihrer Einschätzung zu den Veränderungen aufgrund des technologischen Wandels befragt. Die Ergebnisse hat die BAuA nun zusammengefasst und veröffentlicht.

Die Einführung neuer Technologien geht mit verschiedenen Herausforderungen für Betriebe und Beschäftigte einher. Im Rahmen der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019 wurden Beschäftigte gefragt, wie sie die Veränderungen aufgrund des technologischen Wandels sehen. Die Ergebnisse hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im baua: Bericht kompakt „Wie nehmen Beschäftigte den technologischen Wandel wahr? Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung“ veröffentlicht.

So berichten 58 Prozent der Beschäftigten von technologischen Neuerungen an ihrem Arbeitsplatz innerhalb der letzten zwei Jahre. Dabei nehmen die verschiedenen Beschäftigtengruppen die Veränderungen unterschiedlich wahr. Während Beschäftigte in Sicherheitsberufen angaben, starke Veränderungen aufgrund technologischer Neuerungen wahrzunehmen (45 Prozent), ist der Anteil bei Beschäftigten in Handelsberufen (22 Prozent) und bei Beschäftigten in Bau- und Ausbauberufen (20 Prozent) deutlich geringer.

Der technologische Wandel führt aber nicht nur zu veränderten Arbeitsabläufen, sondern erfordert auch eine Weiterentwicklung der Kenntnisse und Kompetenzen der Erwerbstätigen. Insbesondere in IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufen wird häufig über die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Fähigkeiten berichtet. Insgesamt weisen die Ergebnisse darauf hin, dass der technologische Wandel mit einem erhöhten Qualifizierungsbedarf einhergeht. Daher erfordern technologische Veränderungen und Weiterbildungsmaßnahmen Zeit für die Qualifizierung und Flexibilität sowohl von Beschäftigten als auch Betrieben.

Den baua: Bericht kompakt „Wie nehmen Beschäftigte den technologischen Wandel wahr? Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung“ gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.

https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2022/2022-10-14-Technologischer-Wandel.html

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Fortbildung zum/zur Umweltschutztechniker*in

Seit rund 25 Jahren bietet das Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg Werne für Fachkräfte mit einer einschlägigen Berufsausbildung die Fortbildung zum/zur staatlich geprüften Umweltschutztechniker*in an.Das Ziel dieser Fortbildung ist der berufliche Aufstieg in das mittlere Management.Die Studierenden wer­den dafür qualifiziert, ihre zukünftigen Aufgaben als Führungs­kräfte zum Beispiel in Kreisverwaltungsbehörden, Prüfämtern, Ingenieurbüros, Unternehmen der Wasser-/Abfallwirtschaft etc.wahrzunehmen.

Der Unterricht findet in Vollzeitform über zwei Jahre oder in Teilzeitform berufsbegleitend über dreieinhalb Jahre statt.Die Unterrichtsschwerpunkte in den berufsbezogenen Lernfel­dern umfassen:

– Grundlagen der Arbeitssicherheit, Gefahrstoffmanagement, chemisches Grundlagenwissen
– Grundlagen Kreislauf-/Abfallwirtschaft, Wasserversor­gungs- und Abwassertechnik
– Energetische Gebäudesanierung, erneuerbare Energien
– Betrieblicher Umweltschutz, Umweltrecht, Umweltmanage­ment, technische Kommunikation, Qualitätsmanagement

Das Berufskolleg bietet den Erwerb von Zusatzzertifikaten an, durch den die Studierenden erweiterte Fachqualifikationen er­langen können.Darüber hinaus werden die Studierenden im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich handlungsorientiert durch das Erlernen von modernen Präsentationstechniken, Projektarbeitstechniken, Gesprächs- und Konfliktmanagement, betriebswirtschaftlichen Grundlagen auf ihre zukünftige Tätig­keit vorbereitet.

Weitere Informationen:
http://www.techniker-werne.com

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Klärwerkfachfrau – ein sinnstiftender Job

Karin Thum leitet eine Abwasserreinigungsanlage, die jährlich 4,5 Millionen Kubikmeter Abwasser von rund 30000 Personen reinigt. Im sympathischen Berufsportraits gibt sie Einblick in Ihre Arbeit und Ihre Motivation.

Im aktuellen Laufbahnheft «Umweltberufe» konnten wir das Berufsbild «Klärwerkfachfrau-/mann mit eidg. Fachausweis» vorstellen. Portraitiert wird die Klärwerkfachfrau Karin Thum. Sie gibt Einblick in ihren Arbeitsalltag, ihren Werdegang und die Motivation für ihren Beruf.

Für unsere Branche ist es wichtig, mit all den verschiedenen Berufen und Kompetenzen sichtbarer zu werden für mögliche Berufsanwärterinnen und Berufsanwärter. Das Laufbahnheft «Umweltberufe» richtet sich denn auch in erster Linie an Personen, die bereits eine abgeschlossene Vorbildung haben und sich für eine Weiterbildung, eine zweite berufliche Grundbildung oder ein Studium interessieren.Mehr:

https://www.aquaetgas.ch/20008

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Konferenz 2021 für Ausbildungskräfte

Rückblick zur 6. Konferenz für Ausbilderinnen und Ausbilder in der Ver- und Entsorgung

Betriebliche Ausbildung ist das Mittel gegen Fachkräftemangel – engagierte Ausbildungskräfte sind Voraussetzung für hohe Qualität
Die sechste ver.di-Konferenz für Ausbildungskräfte stand unter dem Stern der Corona-Pandemie. Am 18. und 19. November 2021 trafen sich schließlich 40 Kollegen und Kolleginnen aus dem gesamten Bundesgebiet unter 2G-Bedingungen in einem Berliner Hotel zu einem intensiven Austausch über Ausbildungsfragen.
https://ver-und-entsorgung.verdi.de/branchen/++co++c7c27e6e-581f-11ec-aba4-001a4a160111

Neuordnung der Umwelttechnischen Berufe
20 Jahre nach ihrer Einführung steht die Neuordnung der Umwelttechnischen Berufe an. Die immens gestiegenen Anforderungen aus dem Umweltrecht, die Veränderung der Aufgaben durch die Digitalisierung und die Herausforderungen der Klimakrise müssen sich in den neuen Ausbildungsordnungen wiederfinden.

Die Vorbereitungen der Sozialpartner sind mit der Erarbeitung gemeinsamer Eckpunkte gelungen, das Antragsgespräch beim Bundesministerium für Wirtschaft war erfolgreich.

Im Jahr 2022 wird das Neuordnungsverfahren mit den Berufsbildner*innen und den Sachverständigen aus den Betrieben durchgeführt. An diesem Beispiel ist die Komplexität von Neuordnungen für alle noch einmal greifbar geworden.

Die Präsentation von Dr. Andreas Lenz zur Neuordnung der Umwelttechnischen Berufe findet ihr hier als PDF zum Download: 
https://ver-und-entsorgung.verdi.de/++file++61b726d751b027e41d4eb991/download/ABK_2021_Neuordnung-umwelttechnische-Berufe.pdf

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Meldungen der ÖWAV

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ÖWAV Meldungen 2019 ÖWAV Meldungen 2020 ÖWAV Meldungen 2021  

 

Dezember 2022
Workshop der „Jungen Wasserwirtschaft im ÖWAV“
Klärschlammtagung 2022
November 2022
Österreichische Umweltrechtstage 2022
Workshop der „Jungen Wasserwirtschaft im ÖWAV“
Rückblick auf die KAN-Sprechertagung 2022
ÖWAV: Jour-Fixe „Biogas“
September 2022
1. Österreichischer Klimarechtstag
Novelle Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000; Begutachtung
August 2022
Vollversammlung 2022
Seminar „Spurenstoffe“
Seminar „Mikrobiologie und Wasser“
Seminar „Energie aus Abwasser“
Mai 2022
Aktuelle Corona-Verhaltensregeln bei ÖWAV-Veranstaltungen

 


Workshop der „Jungen Wasserwirtschaft im ÖWAV“

Am 22. September 2022 veranstaltete die Junge Wasserwirtschaft im ÖWAV im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) einen Workshop mit dem Leitthema „Möglichkeiten der interdisziplinären Zusammenarbeit in Bezug auf Starkregen“. Ziel war es, das eigene Netzwerk genauso wie die interdisziplinäre Vernetzung zu stärken und allen betroffenen Sektoren die Möglichkeit zur Schaffung einer gemeinsamen Sichtweise zum Thema Starkregen zu geben. Die Ergebnisse des Workshops wurden im Rahmen der Flussbautagung am 28. September von Mitgliedern des Kernteams der Jungen Wasserwirtschaft vorgestellt. 

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=456865

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Klärschlammtagung 2022

Am 10. und 11. November 2022 hat die traditionelle Klärschlammtagung stattgefunden. Unter der Leitung von Univ.-Prof. DI Dr. Matthias Zessner (TU Wien) widmeten sich Vortragende und Teilnehmer:innen in Wels an zwei Tagen und in 5 Veranstaltungsblöcken vor allem Fragen von Klärschlammkonzepten auf regionaler Ebene (Moderation Andreas Zöscher), der weitergehenden Klärschlammbehandlung und dem Klärschlammtransport (Moderation Thomas Linsmeyer), Erfahrungen mit der Phosphorrückgewinnung aus Deutschland (Moderation Thomas Pflügl) sowie den Qualitätsanforderungen an Klärschlamm und Klärschlammprodukte (Moderation Helga Stoiber). Der ÖWAV bedankt sich sehr herzlich bei allen Personen, insbesondere den Vortragenden und Moderator:innen, aber natürlich auch den Teilnehmer:innen und dem Team der Messe Wels, die zum Gelingen dieser erfolgreichen Veranstaltung beigetragen haben.  

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=461297

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Österreichische Umweltrechtstage 2022

Die 26. Österreichischen Umweltrechtstage fanden am 21./22. September 2022 traditionsgemäß in Kooperation mit dem Institut für Umweltrecht der Johannes-Kepler-Universität Linz im Uni-Center der JKU in Linz statt. 

Die Veranstaltung stand ganz im Zeichen des Generalthemas „Recht der nachhaltigen Ressourcennutzung“. Wie alljährlich vermittelten Newsflashs auf allen Umweltrechtsgebieten Österreichs und der EU wieder die wegweisenden Entwicklungen des letzten Jahres. Unter der Leitung von Univ.-Prof. Mag. Dr. Erika Wagner und Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler, Univ.-Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. und Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner konnten über 140 Personen an der JKU Linz begrüßt werden.

Der Eröffnung der Veranstaltung durch ÖWAV-Präsident BR h.c. DI Roland Hohenauer und Univ.-Prof. Mag. Dr. Erika Wagner folgte der Vortragsblock „Aktuelles im Umweltrecht – Teil 1“, in dem aktuelle Entwicklungen in Europa und im öffentlichen Recht behandelt wurden. Im anschließenden Block wurde das Generalthema „Recht der nachhaltigen Ressourcennutzung“ näher betrachtet. 

Abgerundet wurde der erste Veranstaltungstag mit einem Abendempfang. In diesem Rahmen wurden auch die Österreichischen Umwelt- und Technikrechtspreise 2022 verliehen, die von Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, dem Verlag Manz, dem ÖWAV und der IG Umwelt und Technik ausgeschrieben worden waren. Die diesjährigen Preisträger sind Dr. Miriam Hofer, Dr. Giuseppe Giorgio Reiter und Dr. Patrick Petschinka. Der ÖWAV gratuliert den Preisträgern sehr herzlich!

Am Vormittag des zweiten Tages mussten sich die Teilnehmer:innen zwischen zwei Workshops entscheiden. Im Workshops A wurde über Lieferketten in speziellem vorgetragen und diskutiert. Im Workshop B wurde zum Thema Versorgungssicherheit in Bezug auf die Energiewende sich ausgetauscht. Anschließend wurden im Block IV „Aktuelles im Umweltrecht, Teil 2“ wie gewohnt aktuelle und neue Entwicklungen im Umweltprivatrecht, Abfallrecht und Wasserrecht präsentiert. 

Als Abschluss übernahmen „die Jungen“ die Bühne und stellten Ihre Ansicht zum Thema Ressourcengerechtigkeit dar. 

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=456266

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Workshop der „Jungen Wasserwirtschaft im ÖWAV“

Am 22. September 2022 veranstaltete die Junge Wasserwirtschaft im ÖWAV im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) einen Workshop mit dem Leitthema „Möglichkeiten der interdisziplinären Zusammenarbeit in Bezug auf Starkregen“. Ziel war es, das eigene Netzwerk genauso wie die interdisziplinäre Vernetzung zu stärken und allen betroffenen Sektoren die Möglichkeit zur Schaffung einer gemeinsamen Sichtweise zum Thema Starkregen zu geben. Die Ergebnisse des Workshops wurden im Rahmen der Flussbautagung am 28. September von Mitgliedern des Kernteams der Jungen Wasserwirtschaft vorgestellt. 

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=456865

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Rückblick auf die KAN-Sprechertagung 2022

Am 7. und 8. September 2022 wurde unter der Leitung von Dr. Stefan Wildt, Amt der Tiroler Landesregierung, in der FH Oberösterreich, Campus Hagenberg, die 31. Sprechertagung der ÖWAV-Kläranlagen-Nachbarschaften, gleichzeitig auch die 21. Sprechertagung der ÖWAV-Kanal-Nachbarschaften abgehalten. 

Begrüßt wurden die Teilnehmer:innen durch den Tagungsleiter und den neuen Geschäftsführer des ÖWAV, Herrn DI Dr. Daniel Resch, der seit 11. Juli 2022 in dieser Funktion tätig ist und zum ersten Mal an einer Sprechertagung teilnahm. Die politische Begrüßung erfolgte durch Landesrat Stefan Kaineder, OÖ Landesregierung, der in seinen Worten die großen Leistungen der österreichischen Abwasserwirtschaft für den Gewässerschutz und die gesunden Ökosysteme würdigte und im Hinblick auf aktuelle geopolitische Krisen das bedeutende Energieeinsparungspotential auf Kläranlagen unterstrich. 

Wie jedes Jahr war die Veranstaltung auch heuer wieder mit ausgezeichneten Beiträgen bestückt und durch regen Erfahrungsaustausch gekennzeichnet. Durch MR DI Hubert Grech, BMK, konnten den Teilnehmer:innen der zweitägigen Veranstaltung unter anderem aktuelle Informationen zur Klärschlammentsorgung und -verwertung sowie ein Ausblick auf die geplante Novelle der Abfallverbrennungsverordnung gegeben werden. DI Heide Müller-Rechberger, BML, berichtete über den mit 26. Oktober 2022 im Rahmen des Green Deal Pakets vorgestellten EU-Kommissionsentwurf zur überarbeiteten Abwasserrichtlinie (UWWTD) und damit verbundene zu erwartende Auswirkungen auf die österreichische Abwasserwirtschaft und nationale Regelungen wie etwa die 1. AEV. Zu den Policy Options der Kommission sind auf der Homepage des BML unter folgendem Link einige Fact Sheets verfügbar. In weiteren interessanten Vorträgen wurden außerdem die aktuellen Themen Strommangel und Blackout auf Kläranlagen sowie das Thema IKT-Sicherheit in der Abwasserwirtschaft umfassend behandelt.

Dr. Wildt präsentierte den Tätigkeitsbericht über das vergangene Arbeitsjahr mit den weiterhin bestehenden Herausforderungen rund um COVID-19. Erfreulicherweise konnten die regionalen Nachbarschaftstage in den einzelnen Bundesländern wie gewohnt physisch stattfinden. Darüber hinaus erfolgte die Finanzierung von Unterlagen und mehrerer Seminarteilnahmen für Sprecher:innen, Betreuer:innen und Ausschussmitglieder aus Mitteln der ÖWAV-KAN. Nach gemeinsamer Bearbeitung in den Arbeitsausschüssen „Kanalbetrieb“ und „Kläranlagenbetrieb“ konnte außerdem der neue KAN-Folder vorgestellt werden, der sich zum Download auf der ÖWAV- und der KAN-Homepage befindet. Derzeit nehmen 978 Kläranlagen und 357 Kanalbetriebe an den Nachbarschaften des ÖWAV teil. Diese sind in 55 Kläranlagen- und in 19 Kanal-Nachbarschaften organisiert.  

Dr. Stefan Lindtner stellte wie bereits in den vergangenen Jahren den Leistungsnachweis der ÖWAV-Kläranlagen-Nachbarschaften zum Betriebsjahr 2021 vor. Dabei haben 830 kommunale Abwasserreinigungsanlagen mit 22,3 Mio. EW teilgenommen, wovon sich 29 Anlagen mit 2,0 Mio. EW in Südtirol befinden. Zudem nahmen 20 gewerbliche oder industrielle Anlagen mit 4,5 Mio. EW am Leistungsnachweis teil. Wie bereits in den Vorjahren wurden 99 % der Daten über das Kläranlagenportal (KAPO) geliefert.

Zu Beginn des zweiten Tages erfolgte durch ÖWAV-Vizepräs. GF BR h.c. DI Dr. Wolfgang Scherz, MBA CSE, ein Nachruf auf den am Vortag verstorbenen ÖWAV-Ehrenpräsidenten BR h.c. Univ.-Prof. DI Dr. Werner Lengyel (> siehe auch hier).

Ehrungen und Verabschiedungen
Wie jedes Jahr wurden am Abend des ersten Tages verdiente Mitarbeiter:innen der Nachbarschaften geehrt und verabschiedet! Zudem wurden die neuen Betreuer und Sprecher vorgestellt und herzlich willkommen geheißen. Der ÖWAV bedankt sich auch an diese Stelle für das große Engagement in der Nachbarschaftsarbeit!

Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch HR DI Alfred Trauner, Amt der OÖ Landesregierung, der mit Anfang Dezember 2022 seinen wohlverdienten Ruhestand antreten wird und dem nicht anwesenden, ehemaligen ÖWAV-GF DI Manfred Assmann, für die langjährigen Verdienste um die Abwasserwirtschaft, die KAN und den Verband großer Dank ausgesprochen. Zuletzt dankte Dr. Wildt allen Moderatoren, Referent:innen, den Teilnehmer:innen sowie den ausländischen Vortragenden und Gästen und nicht zuletzt auch dem Team des ÖWAV für seine Unterstützung.

Die nächste Sprechertagung wird am 13. und 14. September 2023 in Hagenberg stattfinden. Das Programm und die Einladungen werden den Teilnehmer:innen im Laufe des 2. Quartals 2023 zugesendet. 

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=455022

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ÖWAV: Jour-Fixe „Biogas“

Am 20.10.22 konnte nach zweijähriger coronabedingter Zwangspause endlich wieder ein Jour-Fixe „Biogas“ abgehalten werden. 

Unter der Leitung von Mag. Dr. Ingrid Winter wurden in den Räumlichkeiten der Wiener Kommunal-Umweltschutzprojektgesellschaft mbH (WKU) die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Biogasanlagen beleuchtet. Zum Abschluss der Veranstaltung durften die Teilnehmer:innen auch noch die Biogasanlage Pfaffenau besichtigen – herzlichen Dank an die MA48 für den sehr interessanten Einblick in die Praxis! 

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=459478

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1. Österreichischer Klimarechtstag

Am 18. Mai veranstaltete der ÖWAV gemeinsam mit der BOKU und NHP den 1. Österreichischen Klimarechtstag. Univ.-Prof. MMag. Dr. Eva Schulev-Steindl, LL.M. und Mag. Martin Niederhuber begrüßten die rund 120 Teilnehmer:innen im Ilse Wallentin Haus in Wien.

Univ.-Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. machte im Anschluss an die Eröffnung den Auftakt mit seiner Anmoderation zum ersten Veranstaltungsblock unter dem Titel „Klimaschutzziele und -maßnahmen“. Der zweite Teil des Klimarechtstages, moderiert von Mag. Martin Niederhuber, widmete sich der Fragestellung „Wie können wir Klimaschutz durchsetzen?“. Im letzten Block diskutierten Expertinnen und Experten am Panel die Frage „Ist Klimaneutralität in Österreich zu schaffen? Was brauchen wir dafür (keinesfalls)?“ 

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=447911

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Novelle Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000; Begutachtung

Vor kurzem wurde der bereits gespannt erwartete Entwurf der Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (kurz: UVP Novelle) vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Begutachtung ausgeschickt. Die Frist läuft bis 19. September 2022.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Verfahrensrechtliche Anpassungen u.a. aufgrund von anhängigen EU-Vertragsverletzungsverfahren zur UVP-Richtlinie sowie aufgrund höchstgerichtlicher Judikatur (Ausgestaltung des Gerichtszugangs, Zeitplan, Parteistellung von Bürgerinitiativen).
Beschleunigung der Genehmigung von Vorhaben der Energiewende durch Festlegung des hohen öffentlichen Interesses, Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei nicht ausreichend substanziierten Beschwerden, Flexibilisierung bei Änderungen von Genehmigungen, Vermeidung von Doppelprüfungen hinsichtlich Landschaftsbild, Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs von Umwelteingriffen, Beschleunigung der Genehmigung von Windkraftanlagen durch Vorgaben bei fehlender Flächenwidmung.
Steigerung der Verfahrenseffizienz durch Strukturierung des Verfahrens wie Prioritätensetzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen, Möglichkeiten zur Setzung von Fristen, Möglichkeit von Online- und Hybrid-Verhandlungen.
Nähere Detaillierung der Genehmigungsvoraussetzungen in Bezug auf Klimaschutz sowie die Reduzierung des Bodenverbrauchs.
Adaptierungen in Anhang 1 aufgrund von Judikatur sowie des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2019/2224 zur UVP-Änderungsrichtlinie:
Adaptierungen bei Tatbeständen zu Abfallbehandlungsanlagen (z.B. chemische Anlagen, mechanische Sortierung, Bodenaushub, Deponien) , Seilbahnen, Schigebieten (z.B. Beschneiungsanlagen einschl. Speicherteichen), Städtebauvorhaben, Industrie- und Gewerbeparks, Beherbergungsbetrieben, Einkaufszentren, Parkplätzen, Bergbauanlagen. Wasserkraftwerken, Bodenentwässerungsanlagen, Intensivtierhaltungsanlagen, Rodungen und Trassenaufhieben sowie Verarbeitungsanlagen für Elastomere sowie neue Tatbestände für Logistikzentren.

Alle weiteren Maßnahmen und deren Konkretisierung sind in den Erläuterungen nachzulesen.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=453479

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Vollversammlung 2022

Am 20. Juni 2022 lud der ÖWAV zur Vollversammlung in die Räumlichkeiten der Kommunalkredit Austria AG ein. Nach Begrüßung der anwesenden Mitglieder und Ehrengäste blickte Präsident BR h.c. DI Roland Hohenauer zunächst auf Highlights und Veranstaltungen im Jahr 2021 und im 1. Halbjahr 2022 zurück.

Im Anschluss an die Berichte des Präsidenten und der Vizepräsidenten GF Baurat h.c. DI Dr. Wolfgang Scherz, MBA CSE, AL DI Thomas Blank, DI Mag. Gerhard Gamperl, Univ.-Prof. DI Dr. Roland Pomberger sowie des Beisitzers SC DI Christian Holzer aus den Fachgruppen und ARGEn ging Geschäftsführer DI Manfred Assmann in seiner Präsentation schwerpunktmäßig auf die Entwicklung des Verbandes und der GWAW GmbH in den letzten 20 Jahren ein. 

Details sind im ÖWAV-Tätigkeitsbericht 2021/22 nachzulesen, welcher soeben veröffentlicht wurde (Gratisdownload unter www.oewav.at/publikationen). 

Nach Ende seines Berichts verkündete DI Assmann sein Ausscheiden aus dem Verband mit Juli 2022. Präsident Roland Hohenauer dankte dem Geschäftsführer für seine erfolgreiche und engagierte Arbeit in den letzten 20 Jahren.

Im darauf folgenden Tagesordnungspunkt erstattete SC i. R. DI Dr. Leopold Zahrer in Vertretung der Rechnungsprüfer den Kassenbericht und verlas den Bericht der Rechnungsprüfung. Auf Antrag der Rechnungsprüfer wurden Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung einstimmig entlastet.

Zudem konnte ein einstimmiger Beschluss über die Anpassung der Mitgliedsbeiträge gefasst werden. Diese werden im Jahr 2023 entsprechend der Erhöhung des (Jahres-)VPI im Dezember des Vorjahres angepasst und auf 5-Euro-Beträge aufgerundet.

Abschließend stellte Präs. Hohenauer den neuen ÖWAV-Geschäftsführer DI Dr. Daniel Resch vor, der am 11. Juli 2022 seinen Dienst antreten wird.

Das Protokoll der Vollversammlung wird in Kürze unter www.oewav.at/Downloads/Sonstiges zum Download zur Verfügung stehen.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=450287

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Seminar „Spurenstoffe“

Am 22.6. fand unter der Leitung von Ass.-Prof. Mag. Dr. Norbert Kreuzinger und a.o.Univ-Prof. DI Dr. Maria Fürhacker das Seminar Spurenstoffe in der aquatischen Umwelt im Seminarhotel roomz, Wien Prater statt. Den rund 90 Teilnehmer:innen wurde von mehreren Vertreter:innen aus den Bereichen der Wissenschaft und Forschung sowie der Behörde ein Überblick über den aktuellen Stand des Wissens gegeben und in überaus interessanten Fachbeiträgen die zentralen Bereiche der organischen Spurenstoffe, Antibiotikaresistenzen und Mikroplastik für die jeweils auf Österreich fokussierte umweltpolitische Ebene vorgestellt.

Das Seminar lieferte einen Überblick über den Stand des Wissens und die Diskussion rund um Fragestellungen von Spurenstoffen in der aquatischen Umwelt. Dafür wurde für die zentralen Bereiche der organischen Spurenstoffe, Antibiotikaresistenzen und Mikroplastik jeweils die auf Österreich fokussierte umweltpolitische Ebene vorgestellt sowie vertiefende Fachbeiträge gebracht.

Im ersten Block „Mikroplastik“ erfolgte die Vorstellung des vom Arbeitsausschuss konsensual erarbeiteten „Infopapiers“ sowie die Behandlung des Themas auf breiter Stakeholder Ebene. Im zweiten Themenblock „Antibiotikaresistenzen“ wurden neben dem Nationalen Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz (NAP-AMR) Ergebnisse einer österreichischen Erhebung zum Thema Auftreten von Antibiotikaresistenzgen in Böden, Gewässern und im Abwasser vorgestellt. Der dritte Block widmete sich dem Thema der „organischen Spurenstoffe“. In diesem Themenbereich erfolgte in den letzten Jahren eine deutliche Weiterentwicklung zur Erfassung der Auswirkungen in Gewässern sowie gegenwärtig eine Diskussion zur Implementierung der Thematik in die Europäische kommunale Abwasserrichtlinie. Neben der Darstellung der Ausgangssituation im 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (3. NGP) wurden auch diese beiden Aspekte im Seminar behandelt.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=450513

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Seminar „Mikrobiologie und Wasser“

Am 14.6.2022 veranstaltete der ÖWAV das Seminar „Mikrobiologie und Wasser“ in Wien, bei dem der neue ÖWAV-Arbeitsbehelf 52, Teil 2 vorgestellt wurde. Seminarleiter:in Dr. Franziska Zibuschka und Univ.-Prof. PD. Dr. Andreas Farnleitner, MSc.Tox. führten im ROOMZ Hotel Wien Prater durch die Veranstaltung.

Mit dem Seminar „Mikrobiologie und Wasser – Was DNA- & RNA-Analytik bereits alles für uns leisten“ wurden die neuen vielfältigen Möglichkeiten der mikrobiologischen Diagnostik zur Lösung praxisrelevanter Problem- und Fragestellungen im Wasserfach dargestellt.
Zunächst wurden die wesentlichen Grundlagen der molekularbiologischen Diagnostik einfach und verständlich erläutert. Daran anschließend wurden die vielfältigen Einsatzbereiche der PCR-Analytik sowie DNA/RNA-Sequenzierung in Wasser und Gewässern anhand der Beispiele Analyse des Wassermikrobioms, Herkunftsbestimmung fäkaler Einträge sowie die Problemkreise Legionellen- und Antibiotika-Resistenzen dargestellt. Den Abschluss bildete das aktuelle Thema Covid-19-Pandemie. Es werden die Potenziale und Grenzen des SARS-CoV-2 Monitorings im Rahmen der Abwasserepidemiologie aufgezeigt.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=449668

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Seminar „Energie aus Abwasser“

Am 23. Juni wurde der neue ÖWAV-AB 65 „Energetische Nutzung des thermischen Potenzials von Abwasser“ im Rahmen eines Seminars im Roomz Hotel Wien Prater vorgestellt. Univ.-Prof. DI Dr. Thomas Ertl eröffnete die Veranstaltung und begrüßte die rund 60 Teilnehmer:innen zum Seminar.

Bei der Vorstellung des neuen ÖWAV-Arbeitsbehelfs 65 „Energetische Nutzung des thermischen Potenzials von Abwasser“ wurden unterschiedliche Perspektiven und möglichst umfassend alle Aspekte dieser zukunftsweisenden Technologie beleuchtet. Nach einem einleitenden Überblick über den Arbeitsbehelf und einer Analyse der Chancen und Barrieren, wurde die Technologie der thermischen Nutzung von Abwasser aus der Sichtweise der Abwasserunternehmen und des Gewässerschutzes dargelegt. Im 2. Block wurden die Aspekte der Evaluierung von potenziellen Standorten aus abwasserwirtschaftlicher und energetischer Sicht diskutiert und die Methoden der Nachweisführung vorgetragen. Abschließend wurden zwei Umsetzungsbeispiele aus Österreich präsentiert und die Fördermöglichkeiten aufgezeigt.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=450561

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Aktuelle Corona-Verhaltensregeln bei ÖWAV-Veranstaltungen

Aktuelle Informationen zu den Corona-Verhaltensregeln für Teilnehmer:innen bei ÖWAV-Veranstaltungen finden Sie in folgendem >> Infoblatt << (Stand: 19.4.2022)

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=435585

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Nachrichten von Verbänden 2022

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VKU: Digitalisierung für die Energie- und Wasserwirtschaft 95 Teilnehmer diskutieren über KI-gestützte Prozessintegration

Am 1. März 2023 haben 95 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim VKU-Regionenworkshop in Kooperation mit der Bundesinitiative Stadt.Land.Digital, der VKU Landesgruppe Berlin/Brandenburg und dem Bereich Digitales der VKU-Zentralabteilung über verschiedene Praxisbeispiele für Prozessintegration aus der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft diskutiert.

Die digitale Transformation eröffnet kommunalen Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten, um bereits vorhandene Prozesse zu optimieren. Bei der virtuellen Konferenz wurden konkrete Lösungswege und Beispiele aus der Mitgliedschaft diskutiert, die auch anderen Unternehmen bei ihrer individuellen Entwicklung als Inspiration dienen können.

Mit dem ersten Grußwort des Tages wendete sich Dr. Benjamin Grimm, Staatsekretär in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg, an die Zuhörerschaft und unterstrich, dass es zwar wichtig sei, den digitalen Wandel zusammen zu bestreiten. Das Rad müsse dabei jedoch keinesfalls neu erfunden werden. Bereits heute gebe es in der Kommunalwirtschaft viele Unternehmen, die mit innovativen Ansätzen Vorreiter der Branche sind. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, bestätigt mit seinem Grußwort, wie wichtig es insbesondere in den aktuellen Krisenzeiten ist, für die digitale Daseinsvorsorge einzustehen. Mitteilweile gehöre die digitale Steuerung zum Tagesgeschäft der Kommunalwirtschaft. Als Mitgastgeber begrüßte auch Julian Büche, Geschäftsführer der VKU Landesgruppe Berlin/Brandenburg die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und bedankte sich für die Möglichkeit, solche Praxisbeispiele mit der Öffentlichkeit zu teilen!

Als erste Referentin sprach Dr. Uta Böckelmann, Laborleiterin der Berliner Wasserbetriebe, über die Webanwendung „Hygiene-Monitoring“. Diese Anwendung funktioniert als Lösungsansatz, um Gesundheitsrisiken im Berliner Wasser schnellstmöglich zu erkennen, Stakeholder einzubinden und Entwicklungen an die Kundinnen und Kunden transparent zu kommunizieren. Anschließend sprach Harald Wolf, Leiter der Stabsstelle Smart Infrastructure der Stadtwerke Frankfurt (Oder), über die KI-gestützte Einsatzplanung für Kraftwerke und Wärmeplanung in Frankfurt (Oder).

Dr. Ulrike Düwel, Geschäftsführerin des Kompetenzzentrums Digitale Wasserwirtschaft, referierte in ihrem Vortrag über die Arbeit des Kompetenzzentrums und machte dabei deutlich, wie der Transfer von guten Lösungen aus der Praxis gelingen kann. Sie beschrieb die Digitalisierung als Querschnittsthema, das bereits in vielen Branchen Anwendung findet und nun entsprechend der erkennbaren Muster übersetzt werden müsse.

Die Vortragspräsentationen rundete Dr.-Ing. Xiaohu Tao, Leiter der Prozessdatentechnik der Schleswig-Holstein Netz AG, mit einem Input zur Predictive Maintenance – Künstliche Intelligenz warnt vor Stromausfällen von morgen ab. Nach einer Großstörung im Jahr 2016 sah sich das Unternehmen gezwungen, zu handeln, um nun über eine genaue Datenlage, aktives Machine Learning und Einsatzpriorisierung die Ausfalllage zu minimieren.  

Der VKU bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die gelungene Veranstaltung und den aktiven Austausch. Ein großer Dank gilt insbesondere der Initiative Stadt.Land.Digital für die Hauptorganisation der Online-Konferenz.

https://www.vku.de/themen/digitalisierung/artikel/digitalisierung-fuer-die-energie-und-wasserwirtschaft-1/

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AöW: Rundbrief 03/2023

Aus dem Inhalt: AöW-Jahresveranstaltung am 27. April in Freiburg | 22. März 2023: Tag des Wassers und UN-Weltwasserbericht | AöW zum Beschluss des Bundeskabinetts über Nationale Wasserstrategie | AöW-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für Richtlinie über Behandlung von kommunalem Abwasser | Gemeinsame Position für erweiterte Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie | Verbände-Aufruf zur Unterstützung der ukrainischen Wasserwirtschaft | Bundeskabinett beschließt Nationale Wasserstrategie | Weltwasserbericht der Vereinten Nationen 2023 | UN-Weltwasserkonferenz für besseren Wasserschutz | Rekommunalisierung in Frankreich | UBA: Einschätzung zu Fracking | PFAS: Konsultation gestartet | Wasserstoffproduktion: DVGW-Factsheet | UBA-Abschlussbericht zur Wiedervernässung von Mooren | DWA-Fotowettbewerb „Arbeitswelt Wasserwirtschaft“ (Foto: iStock/Plainview)

https://aoew.de/

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VKU: Infrastruktur – Schatz unter der Straße: Herausforderungen für die kommunale Wasser- und Abwasserwirtschaft

Kommunale Infrastrukturen der Daseinsvorsorge sind ein bedeutender Vermögenswert der Bürgerinnen und Bürger einer Kommune. Sie sind ein zuverlässiger „Schatz unter der Straße“ und die Voraussetzung für die hohe Qualität der Versorgungssicherheit.Mehr:

https://www.vku.de/vku-positionen/kommunale-wasserwirtschaft/infrastruktur-schatz-unter-der-strasse/

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Wasserkrisen durch Klimawandel: gefährlicher als bisher gedacht

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Dass der Klimawandel in den Wasserkreislauf des Planeten eingreift, ist bekannt. Neue Analysen zeigen: Das Abflussverhalten reagiert vielerorts empfindlicher als bisher angenommen.

Der Klimawandel verändert die globale Luftzirkulation, dadurch ändern sich in großen Teilen der Erde auch Niederschlag und Verdunstung. Das beeinflusst auch die Wassermenge in den Flüssen, die lokal genutzt werden kann. Prognosen über derartige Auswirkungen des Klimawandels berechnete man bisher meist auf Basis physikalischer Modelle – auch das IPCC (das Intergovernmental Panel on Climate Change) wendet diese Strategie an.

Neue Datenanalysen, die unter der Leitung von Prof. Günter Blöschl von der TU Wien durchgeführt wurden, zeigen nun allerdings: Bisherige Modelle unterschätzen systematisch, meh:

https://www.tuwien.at/tu-wien/aktuelles/news/news/wasserkrisen-durch-klimawandel-gefaehrlicher-als-bisher-gedacht

Schlafen im Kanalrohr

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Die wohl ungewöhnlichsten Übernachtungsmöglichkeiten im Ruhrgebiet sind wieder buchbar

Bottrop/Castrop-Rauxel. Hier schaut man nicht in die, sondern hier übernachtet man in der Röhre! Im Bottroper BernePark und auf dem Hof Emscher-Auen in Castrop-Rauxel, an der Stadtgrenze zu Dortmund-Mengede, öffnen zwei Kunstwerke wieder ihre Türen für Radfahr-Tourist*innen und Abenteuerlustige. Aus Kanalrohren hat der österreichische Künstler Andreas Strauss Schlafröhren mit Doppelbetten geschaffen. Ab dem 1. März können „dasparkhotel“ in Bottrop und „dasparkhotel_inside-outsite“ in Castrop-Rauxel wieder gebucht werden. Die erste Übernachtung ist ab dem 1. Mai möglich.

Ein bisschen Huckleberry-Finn-Atmosphäre kommt schon auf, wenn man abends unterm Sternenhimmel die Sanitäranlagen aufsucht. Doch innen überraschen die Röhren mit erstaunlich viel Komfort: Stehhöhe, Licht und Strom, genug Stauraum für Kurztrip-Gepäck und einem Dachfenster, durch das die Gäste auch vom Bett aus die Sterne beobachten können.

Beide vom Künstler „Gastfreundschaftsgeräte“ getauften Übernachtungsmöglichkeiten stehen am Emscher-Weg und sind auch Teil des Emscherkunstweges. Sie sind daher besonders bei Tourist*innen beliebt, die dem Radweg entlang der nun abwasserfreien und zum Teil bereits renaturierten Emscher folgen. Am Hof Emscher-Auen in Castrop-Rauxel ist „dasparkhotel“ kombiniert mit dem Pavillon „inside-outsite“, der ebenfalls Teil des Emscherkunstweges ist. Dieser Unterstand lädt dazu ein, die Artenvielfalt in den Emscher-Auen, die idealer Lebensraum für viele Tieren und Pflanzen sind, zu beobachten. Der Hof liegt am größten Hochwasserrückhaltebecken der Emschergenossenschaft, das zurzeit erweitert wird. In Bottrop erleben die Gäste Industriekultur vom Feinsten: Der BernePark mit dem Kunstwerk „dasparkhotel“ befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen und seit 1997 stillgelegten Kläranlage Berne-Mündung der Emschergenossenschaft.

Der Emscherkunstweg ist eine eine gemeinschaftliche Kooperation zwischen Urbane Künste Ruhr, Emschergenossenschaft und Regionalverband Ruhr (RVR). Die Kanalrohre können auch symbolisch gesehen werden für das Jahrhundertprojekt Emscher-Umbau, bei dem die Emschergenossenschaft für das Erreichen der Abwasserfreiheit im Emscher-Gebiet insgesamt mehr als 430 Kilometer an unterirdischen Abwasserkanälen gebaut hat.

Weitere Informationen und Online-Buchungsmöglichkeit unter www.dasparkhotel.net.

https://www.eglv.de/medien/schlafen-im-kanalrohr/

Untersuchungen zum Beitrag bayerischer Kläranlagen zu Treibhausgasemissionen

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Neben dem CO2-Fussabdruck, der unter anderem durch den erforderlichen Energieeinsatz bedingt wird, können bei der Abwasser- und Schlammbehandlung klimarelevante Gase entstehen und freigesetzt werden, und zusätzlich zum Klimawandel beitragen. Die Emissionsquellen und -mengen hängen dabei von unterschiedlichen Faktoren wie der Verfahrenstechnik, saisonalen Bedingungen und der angestrebten Reinigungsleistung ab.  Daraus ergibt sich, dass unterschiedliche und situationsangepasste Strategien zur Senkung und Vermeidung der Emissionen benötigt werden.

Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt sollen im Rahmen des Projektes „Untersuchungen zum Beitrag bayerischer Kläranlagen zu Treibhausgasemissionen“ (Projektlaufzeit September 2022 bis August 2023) die möglichen Quellen und Größenordnungen von Treibhausgasemissionen untersucht und mögliche Maßnahmen zur Reduzierung abgeleitet werden, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Die Professur für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik der Universität der Bundeswehr München wird in dem Vorhaben von der Dr.-Ing. Steinle Ingenieurgesellschaft für Abwassertechnik mbH und der Binder Engineering GmbH unterstützt.

Grundlage für die Untersuchungen ist eine Literaturrecherche zu aktuellen Erkenntnissen der Emissionsquellen und -höhen auf Kläranlagen. Daneben sollen stichprobenartige Messungen der Treibhausgasemissionen auf ausgewählten Kläranlagen in Bayern durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit Messungen des Restmethanpotenzials im Klärschlamm sollen kurz- und langfristige Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen auf Kläranlagen erarbeitet werden.

https://www.unibw.de/wasserwesen/swa/aktuelle-nachrichten/treibhausgasemissionen
https://www.unibw.de/wasserwesen/swa/aktuelle-nachrichten/messung-von-treibhausgasemissionen-auf-bayerischer-klaeranlage-gestartet