Im Kontext der angestrebten Verringerung der Treibhausgasemissionen der europäischen und nationalen Klimapolitik, nimmt die Bedeutung der Treibhausgasemissionen aus Kläranlagen zu. Dabei ist es beim Betrieb von Kläranlagen unvermeidbar, dass sowohl direkte als auch indirekte Treibhausgasemissionen anfallen.
Im Rahmen des Forschungsprojektes „Untersuchung zum Beitrag bayerischer Kläranlagen zu Treibhausgasemissionen“ wurde der aktuelle Stand in Forschung und Praxis zur Messung und Bewertung von Treibhausgasemissionen von Kläranlagen dargestellt.
Das vom Bayerischen Landesamt für Umwelt geförderte Forschungsprojekt wurde durch die Universität der Bundeswehr München, Professur für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik in Kooperation mit der Dr.-Ing. Steinle Ingenieurgesellschaft für Abwassertechnik mbH und der Binder GmbH bearbeitet.
Das Fraunhofer IGB berichtete in einer Presseinformation im Dezember von den Ergebnissen des RoKKa Verbundprojekts, die eindrucksvoll zeigten, wie bestehende Kläranlagen modernisiert und nachhaltiger gestaltet werden können, um ihre Klimabilanz zu verbessern und wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen. RoKKa macht sich die Klärschlammfaulung zunutze, bei der organische Stoffe aus dem Abwasser vergärt werden, um Biogas als erneuerbaren Energieträger zu produzieren.
Mit neuen Verfahren können Kläranlagen zu einer kommunalen Kreislaufwirtschaft und zum Klimaschutz beitragen. Dies zeigt das durch das Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB und Umwelttechnik BW koordinierte Verbundprojekt RoKKa: Auf der Kläranlage der Stadt Erbach (Donau) haben zehn Projektpartner sieben Pilotanlagen betrieben, um Phosphor- und Stickstoffverbindungen für die Düngemittelproduktion zurückzugewinnen, CO2 aus dem Faulgas als Rohstoff für neue Produkte zu nutzen und Lachgasemissionen auf der Kläranlage zu reduzieren.
Welche Verfahren der vierten Reinigungsstufe können zur Elimination von Spurenstoffen aus dem Abwasser eingesetzt werden und mit welchen lassen diese sich am besten eliminieren? Welche Rückschlüsse lassen sich auf die Beziehungen zwischen den molekularen Stoffeigenschaften und der Eliminierbarkeit ziehen? Diesen und weiteren Fragestellungen widmet sich ein kürzlich gestartetes Forschungsprojekt.
Spurenstoffe können nachteilige Auswirkungen auf das Leben in Gewässern haben und die Gewinnung von Trinkwasser negativ beeinflussen. Ein erheblicher Teil der Spurenstoffe gelangt über das Abwassersystem in die Gewässer, wobei die bislang übliche konventionelle Abwasserbehandlung diese Substanzen meist nicht ausreichend entfernt.
Daher werden seit einigen Jahren Lösungen zur Erweiterung der konventionellen Behandlungsstufen um eine zusätzliche, sogenannte vierte Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination entwickelt, erprobt und angewandt. Diese weitergehende Abwasserbehandlung besitzt das Potenzial, einen bedeutenden Beitrag zur effizienten Entfernung oder Unschädlichmachung von Spurenstoffen zu leisten und so die Ökosysteme und auch die menschliche Gesundheit zu schützen.
Neue Studie zeigt Probleme und Chancen beim Schutz der Fließgewässer-Biodiversität Ein internationales Forschungsteam unter Leitung des Senckenberg-Wissenschaftlers Prof. Dr. Peter Haase hat die Ergebnisse weltweiter Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Flüssen ausgewertet. Ihre jetzt im renommierten wissenschaftlichen Journal „Nature Reviews Biodiversity“ erschienene Studie zeigt, dass viele Schutz- und Renaturierungsmaßnahmen zu kurz greifen und oft nur geringe Erfolge bringen. Um Flussökosysteme nachhaltig zu schützen und den gravierenden Biodiversitätsverlust aufzuhalten, seien ganzheitliche Maßnahmen in größerem, auch länderübergreifendem Maßstab nötig, die verschiedene gesellschaftliche Gruppen einbeziehen.
Nach acht langen Verhandlungsrunden in der Redaktion sind die Änderungstarifverträge endlich unterschriftsreif. In weiten Teilen war dabei die „Redaktion“ die Fortsetzung einer langwierigen und schwierigen Tarifrunde, in der sich Bund und VKA oftmals nicht einig waren. Dies führt im Ergebnis zu zahlreichen unterschiedlichen Regelungen bei beiden Arbeitgebern.
Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst: So gehen Kommunen nun vor
Doch wann kommen die höheren Entgelte tatsächlich auf den Lohnabrechnungen der kommunalen Beschäftigten an? Die Antwort ist komplex, denn obwohl die Einigung steht, ist sie technisch und rechtlich noch nicht umgesetzt. Mehrere Städte geben nun erste Einblicke. Die Stadt Flensburg erklärt, dass die Auszahlung der erhöhten Entgelte frühestens nach dem Ablauf der Erklärungsfrist (9. Mai 2025) und den anschließenden Redaktionsverhandlungen der Tarifparteien über den neuen TVöD beginnen könne. Realistisch sei eine technische Umsetzung durch den Softwareanbieter und die Freigabe durch die VKA oder den jeweiligen Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) bis spätestens zur Abrechnung Juli oder August 2025. Eine Auszahlung rückwirkend zum 1. April 2025 sei dann vorgesehen – allerdings verbunden mit Differenzabrechnungen.
Auch die Landeshauptstadt München rechnet frühestens mit einer Auszahlung im Juni 2025. Voraussetzung sei ein entsprechendes Rundschreiben des kommunalen Arbeitgeberverbandes KAV, das für Ende Mai oder Anfang Juni erwartet werde. Sollte sich die Umsetzung verzögern, werde die Auszahlung spätestens im Juli 2025 erfolgen – rückwirkend für alle ab April. Bestandteile des Tarifabschlusses, die erst ab 2026 greifen (z. B. Jahressonderzahlung, Zulagen oder neue Arbeitszeitmodelle), sollen anschließend schrittweise umgesetzt werden.
Warum dauert die Umsetzung der Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst so lange?
Die Umsetzung eines Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst folgt einem komplexen Ablauf:
Erklärungsfrist: Bis zum 9. Mai 2025 können die Tarifparteien dem Schlichterspruch zustimmen oder widersprechen. Dazu befragt unter anderem ver.di die Mitglieder im Rahmen einer Online-Abstimmung.
Redaktionsverhandlungen: Im Anschluss werden die Details des Tarifvertrags sprachlich und juristisch präzisiert – eine Phase, die in der Vergangenheit oft mehrere Wochen in Anspruch nahm.
Unterschrift und Freigabe: Erst nach finaler Ausfertigung wird der Tarifvertrag offiziell unterzeichnet und ein entsprechendes Rundschreiben an alle öffentlichen Arbeitgeber verschickt.
Technische Umsetzung: Die neuen Tabellenwerte müssen in die Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme eingespielt, geprüft und getestet werden.
Erst wenn all diese Schritte abgeschlossen sind, kann eine Abrechnung mit den neuen Werten erfolgen. Dabei ist entscheidend, welcher Abrechnungsmonat technisch noch erreichbar ist – je nachdem, wann die finalen TVöD-Tabellen vorliegen.
Nach vier Verhandlungsrunden, neun Tagen (und Nächten) und einer Schlichtung gibt es ein Verhandlungsergebnis
Das Verhandlungsergebnis, dem die Mehrheit der Mitglieder der Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) zugestimmt hat, setzt auf der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission von Ende März auf. Es sieht ab April 2025 drei Prozent mehr Geld vor, mindestens aber 110 Euro, davon profitieren besonders die unteren Lohngruppen. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent erfolgt ab Mai 2026. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 27 Monate, bis zum 31. März 2027. Darüber hinaus steigen die Zulagen für besonders belastende Arbeitszeiten deutlich: von 40 auf 100 Euro monatlich für Schichtdienste, von 105 auf 200 Euro für Wechselschichtdienste, in Krankenhäusern von 155 auf 250 Euro. Alle Zuschläge werden dynamisiert, steigen also bei künftigen Tariferhöhungen prozentual mit. Für Auszubildende, Praktikant*innen und dual Studierende gibt es insgesamt 150 Euro mehr, jeweils 75 Euro ab April 2025 und ab Mai 2026.
Bei der Arbeitszeit wurde ein zusätzlicher Urlaubstag ab dem Jahr 2027 vereinbart. Daneben verständigten sich die Tarifparteien auf die Einführung eines Langzeitkontos sowie verbesserter Regelungen bei der Gleitzeit. Zudem kann die Jahressonderzahlung (13. Monatsgehalt) künftig in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden, um mehr Flexibilität und Zeitsouveränität zu erreichen. Die Jahressonderzahlung wird dafür insgesamt erhöht: bei den kommunalen Arbeitgebern einheitlich auf 85 Prozent, beim Bund auf 75 bis 95 Prozent des Monatsgehalts.
VKA: Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst: Ausgewogenes Gesamtpaket im Interesse der Kommunen und Beschäftigten
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Bund und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifabschluss für die rund 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst geeinigt. Die Einigung in den Mittagsstunden des 6. April 2025 in Potsdam im Rahmen der 4. Verhandlungsrunde, die im Anschluss an das Schlichtungsverfahren stattfand.
Der Tarifabschluss sieht im Kern folgende Regelungen vor:
Eine lineare Entgelterhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich, ab dem 1. April 2025
Eine weitere Entgelterhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026
Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026
Die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln
Die Möglichkeit, auf beidseitig freiwilliger Basis die wöchentliche Arbeitszeit befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen
Einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Kalenderjahr 2027
Erhöhte Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025
Die Ausbildungs- und Studienentgelte steigen ab dem 1. April 2025 um 75 Euro monatlich und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro monatlich. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt.
Tarifrunde öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen: Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission
Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens in der Tarifrunde für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde in der Nacht von Donnerstag auf Freitag eine Einigungsempfehlung beschlossen. Die Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mehrheitlich verabschiedet.
„Angesichts der sehr weit auseinandergehenden Positionen der Tarifvertragsparteien war ein Ausgleich für beide Seiten herausfordernd. Das Ergebnis liegt im Bereich der zuletzt erzielten Einigungen und gibt zugleich neue Perspektiven für flexibles Arbeiten und auch für die Möglichkeit, mehr zu arbeiten. Die Einigungsempfehlung hat eine Laufzeit von 27 Monaten. Ab 1. April 2025 gibt es eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro. Ab 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere Entgelterhöhung in Höhe von 2,8 %. Für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen wird die Jahressonderzahlung erhöht. Beschäftigte werden künftig einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage eintauschen können. Andererseits können die Beschäftigten mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit bis zu 42 Wochenstunden vereinbaren. Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite haben zur Vermeidung eines Arbeitskampfes erhebliche Zugeständnisse in Kauf nehmen müssen. Aber jetzt muss in den kommenden zwei Jahren niemand mehr Einschränkungen durch Arbeitskämpfe im bei Weitem größten Tarifbereich Deutschlands befürchten.“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. Dr. h.c. mult. Roland Koch. Der frühere hessische Ministerpräsident (CDU) war von der Arbeitgeberseite als Schlichter benannt worden.
„Der Abschluss von Tarifverträgen ist in der aktuellen gesellschaftlichen Situation ein komplizierter und herausfordernder Prozess. Nach dem Scheitern der Verhandlungen ist es in der Schlichtung gelungen, einen Kompromiss in den Schlüsselthemen Arbeitszeit und Bezahlung zu finden. Die Weiterentwicklung der souveränen Gestaltung der individuellen Arbeitszeit macht die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiver“, betonte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige Staatsrat Prof. Dr. Henning Lühr. Ihn hatte die Arbeitnehmerseite als Schlichter berufen.
Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor: Die Beschäftigten erhalten ab 1. April 2025 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie eine weitere Entgelterhöhung ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 %.
Die Jahressonderzahlung wird für die Beschäftigten von Bund und Kommunen ab dem Jahr 2026 erhöht. Zudem erhalten Beschäftigte außerhalb der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage zu tauschen. Ab dem Jahr 2027 erhalten sie einen weiteren Urlaubstag.
Es wird zudem ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Schließlich empfehlen die Schlichter, die Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu verbessern.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Zulagen für die Schichtarbeit auf 100 Euro und für die Wechselschichtarbeit auf 200 Euro angehoben.
Für die Beschäftigten des Bundes werden bisher unterschiedliche Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost und West angeglichen. Im Bereich der Kommunen werden die Eingruppierungsregelungen für Hebammen und Entbindungspfleger modernisiert.
Die Tabellenentgelte werden für Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten ab 1. April 2025 um 75 Euro sowie um weitere 75 Euro ab 1. Mai 2026 angehoben. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt. Die Bestimmungen zu Verpflegungszuschüssen bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen werden ebenfalls verbessert.
Der Schlichterspruch empfiehlt eine Laufzeit der Vereinbarung von 27 Monaten, von Januar 2025 bis Ende März 2027. Über die Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am Samstag, dem 5. April 2025, erneut in Potsdam verhandeln. Die bestehende Friedenspflicht dauert an.
Das Schlichtungsverfahren war von den Arbeitgebern am 17. März 2025 auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden, nachdem sie das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt hatten. Die Beratungen der Schlichtungskommission wurden am 24. März 2025 aufgenommen.
Scheitern der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
Nach einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur tritt die Schlichtungskommission am kommenden Montag zusammen und soll innerhalb einer Woche eine Einigungsempfehlung vorlegen. Die Tarifverhandlungen gehen am 05.04. weiter.
Am 24. Januar 2025 starten die Tarifverhandlungen für rund 2,6 Millionen Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verhandelt dabei zusammen mit dem Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion über neue Arbeitsbedingungen und Gehälter.
Die Gewerkschaften fordern unter anderem eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Zusätzlich sollen Beschäftigte unter anderem drei weitere freie Tage erhalten. Allein die Entgeltforderungen sowie die zusätzlichen freien Tage würden die kommunalen Arbeitgeber mit Mehrkosten von rund 14,88 Milliarden Euro belasten.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Updates rund um die Tarifrunde.
Beginn der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Kommunen und Bund
Kommunale Arbeitgeber fordern ein der haushälterisch prekären Lage angemessenes Gesamtpaket +++ Entgeltforderung und drei zusätzliche freie Tage haben Mehrkosten von fast 15 Milliarden Euro zufolge
Berlin. Im Kongresshotel Potsdam haben am heutigen Nachmittag die Tarifverhandlungen für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen begonnen, die die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gemeinsam mit ihrem Verhandlungspartner, dem Bund, sowie den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion, führt.
Die Gewerkschaftsseite gibt ihre Forderungen zur Tarifrunde TVöD 2025 bekannt: 24.01.2025: Die erste Verhandlungsrunde endet ohne Ergebnis. Die Gewerkschaftsseite bekräftig ihr Forderung nach einer Entgelterhöhung im Volumen von 8%, mindestens aber 350 Euro monatlich. Seitens der Arbeitgeber wird kein Angebot vorgelegt.
09.10.2024: Die Gewerkschaftsseite gibt ihre Forderungen zur Tarifrunde TVöD 2025 bekannt: +8%, mindestens 350 € 3 zusätzliche freie Tage für alle Mitarbeiter 1 weiteren zusätzlichen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder Verringerung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden für Beamte [Regelungen für Beamte sind nicht Gegenstand der Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaften haben diese Forderung dennoch gestellt.] Einführung Zeitkonto Laufzeit 12 Monate Auszubildende: +200 €
Zum Start der Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung mit einem Volumen von acht Prozent mehr Geld, mindestens aber 350 Euro für Lohnerhöhungen und Zuschläge für besonders belastende Arbeit sowie mehr Zeitsouveränität bekräftigt. Die Arbeitgeber sind gefordert, in der nächsten Runde ein ordentliches Angebot vorzulegen: Schluss mit den Ritualen! In den Betrieben und Dienststellen machen wir jetzt deutlich, wie ernst es uns ist.
Zürich: Netto-Null – Stadt will Projekt zur CO2-Abscheidung umsetzen
Um klimaneutral zu werden, benötigt die Stadt Zürich CO2 Negativemissionen. Dazu will der Stadtrat das CO2 der Klärschlammverwertungsanlage ab dem Jahr 2028 abscheiden und dauerhaft speichern. Für dieses Vorhaben beantragt er dem Gemeinderat zuhanden der Stimmberechtigten neue einmalige Ausgaben von 35 474 000 Franken und ab 2028 neue wiederkehrende Ausgaben von jährlich 14 212 000 Franken.
Die Stadt Zürich will bis im Jahr 2040 klimaneutral werden. Die Stimmbevölkerung hat dem Klimaschutzziel am 15. Mai 2022 zugestimmt. Weil auch künftig nicht alle Treibhausgasemissionen fossilen Ursprungs vermieden werden können, muss die Stadt CO2 Negativemissionen realisieren. Dies geschieht durch die Abscheidung und Speicherung von klimaneutralem CO2 biogenen Ursprungs.
Potenzial von 25 000 Tonnen CO2 pro Jahr Auf dem Areal der Abwasserreinigungsanlage Werdhölzli betreibt die Stadt Zürich die kantonale Klärschlammverwertungsanlage (KSV). Rund 100 000 Tonnen Klärschlamm der Kläranlagen im Kanton Zürich werden dort jährlich verbrannt. Dabei entstehen pro Jahr gut 20 000 Tonnen des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid – besser bekannt als CO2. Das CO2 aus der Klärschlammverwertung ist zu 100 % biogenen Ursprungs. Heute wird das CO2 über den Kamin in die Luft abgegeben. Die Stadt Zürich möchte es in Zukunft abscheiden und dauerhaft speichern, damit es nicht mehr in die Atmosphäre gelangt und als Negativemission an die Klimabilanz angerechnet werden kann. Dazu soll eine Anlage zur Abscheidung des CO2 aus dem Rauchgas erstellt und betrieben, das abgeschiedene CO2 sicher wegtransportiert und dauerhaft eingelagert werden. Dafür beantragt der Stadtrat neue einmalige Ausgaben von 35 474 000 Franken und ab 2028 neue wiederkehrende Ausgaben von jährlich 14 212 000 Franken. Nach der Behandlung im Gemeinderat wird das Vorhaben der Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt könnten auch die rund 5000 Tonnen CO2 Emissionen der Biogasaufbereitungsanlage integriert werden. Gesamthaft beträgt das Potenzial der Anlage somit 25 000 Tonnen CO2 Negativemissionen pro Jahr.
Speicherung in Recyclingbeton und unter dem Meeresboden Für den Transport und die Speicherung der 25 000 Tonnen CO2 pro Jahr hat die zuständige Dienstabteilung Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt (Medienmitteilung vom 26. Mai 2023). Das Angebot, das den Zuschlag erhalten soll, sieht vor, rund die Hälfte der jährlichen CO2 Menge in Recyclingbeton von diversen Schweizer Betonwerken permanent zu binden. Das Verfahren ist von «The Gold Standard», einem unabhängigen Qualitätsstandard, der hochwertige Klimaschutzprojekte auszeichnet, genehmigt und zertifiziert. Die andere Hälfte soll in eine Speicherstätte im Ausland, voraussichtlich in der dänischen Nordsee, eingebracht werden. Das CO2 wird dabei etwa 2000 Meter unter dem Meeresboden unter einer Schicht aus Deckgestein verpresst und verbindet sich dort mit dem Basaltgestein – d. h. es wird fest. Die gesetzliche Grundlage für die Ausfuhr und Speicherung hat der Bundesrat Ende 2023 geschaffen (Medienmitteilung BAFU vom 22. November 2023). Negativemissionen für Netto-Null https://www.stadt-zuerich.ch/ted/de/index/departement/medien/medienmitteilungen/2024/01/netto-null-stadt-will-projekt-zur-co2-abscheidung-umsetzen.html
Abwasser in der Reuss: Surfer klagen über Magen-Darm-Grippe
Kläranlagen reinigen unser Abwasser, doch bei Regen gelangt regelmässig ungeklärtes Abwasser in unsere Gewässer. So auch das Abwasser aus Luzern in die Reuss. Die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Buholz in Emmen LU reinigt das Abwasser der Stadt Luzern und der umliegenden Gemeinden. Insgesamt sind über 180’000 Personen sowie zahlreiche Industriebetriebe angeschlossen. Normalerweise bewältigt die ARA Buholz die anfallenden Abwassermengen problemlos, doch bei starken Regenfällen stösst das System an seine Grenzen. https://www.20min.ch/story/bremgarten-ag-abwasser-in-der-reuss-surfer-klagen-ueber-magen-darm-grippe-103160848
In Payerne entsteht die neue regionale ARA « L’Eparse », die sieben bestehende Anlagen ersetzt und das Abwasser von 42’000 Einwohnergleichwerten aus 16 Gemeinden der Kantone Waadt und Freiburg behandeln wird. Die neue ARA wird den Bedarf an Abwasserbehandlung der ganzen Region decken und gleichzeitig den Gewässerschutz deutlich verbessern. Das Abwasser wird mit dem Verfahren der alternierender/intermittierender Nitrifikation/Denitrifikation (A/I-Verfahren) biologisch gereinigt. So werden die künftigen Einleitungsnormen für Stickstoff antizipiert und der Stromverbrauch wird gesenkt. Die Mikroverunreinigungen werden durch Aktivkohlefilter entfernt. https://holinger.com/projekte/neue-regionale-ara-in-payerne-leparse/
Recycling und Energiegewinnung Müll macht erfinderisch
Für das Team des Limmattaler Regiowerks Limeco ist klar: Kehrichtverbrennung und Kläranlagen sind die Kraftwerke der Zukunft. Vier Mitarbeiter – vom Geschäftsführer bis zum Platzwart – erzählen aus ihrem Beruf.
Grenchen: Grösste faltbare Solaranlage entsteht in Grenchen
Solarpanels werden nicht nur auf Dächern gebaut. Mit einer speziellen Technik klappt es auch auf Kläranlagen. Solaranlagen sind nicht überall willkommen. Sie benötigen Platz, könnten Eingriffe in das Landschaftsbild bedeuten oder der Denkmalschutz erlaubt sie nicht immer. Warum also nicht Solarpanels auf Autobahnen, über Parkplätzen oder Obstplantagen montieren? Das wird zum Teil schon praktiziert. Auch über Kläranlagen entstehen vermehrt solche Anlagen. Diese müssen aber beweglich sein, zeigt ein Augenschein in Grenchen…mehr: https://www.srf.ch/news/schweiz/faltbare-photovoltaik-groesste-faltbare-solaranlage-entsteht-in-grenchen
Startschuss für die nächste Etappe in der Tarifauseinandersetzung für den öffentlichen Dienst der rund 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen
ver.di geht mit einer Forderung nach einem Volumen von acht Prozent mehr Geld, mindestens aber ein Plus von 350 Euro monatlich für Entgelterhöhungen und höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten in die Verhandlungen. Die starten im Januar. Jetzt kommt es darauf an, in den Dienststellen und Betrieben Mehrheiten zu organisieren, die mit uns gemeinsam unsere Forderungen durchsetzen.
Die rund 100 Mitglieder der Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTKöD) haben außerdem am 9. Oktober 2024 mit großer Mehrheit beschlossen, dass auch die Ausbildungsvergütungen und Entgelte für Praktikantinnen um 200 Euro monatlich steigen sollen. Darüber hinaus fordert ver.di drei zusätzliche freie Tage, um die zunehmende Arbeitsbelastung auszugleichen. Für mehr Zeitsouveränität und Flexibilität soll ein „Meine-Zeit-Konto“ sorgen, über das Beschäftigte selbst verfügen können. Das Ergebnis soll natürlich auch zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen übertragen werden. ver.di erwartet zusätzlich, dass die Arbeitszeit der Beamt*innen von derzeit 40 bzw. 41 Stunden auf das bestehende Tarifniveau von 39 Stunden reduziert werden.
Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst: Nächste TVöD-Runde ab Anfang 2025
Die nächsten Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst stehen Anfang 2025 an. Im Herbst werden die Gewerkschaften ihre Forderungen vorstellen. Um die Verhandlungen vorzubereiten, hat ver.di die Beschäftigten im öffentlichen Dienst befragen, welche Themen sie wichtig finden. Diese beginnt voraussichtlich im Januar 2025 für die rund 2,3 Millionen Angestellten bei Bund und Kommunen. Der im letzten Jahr abgeschlossene TVöD endet am 31. Dezember 2024. Im Anschluss an die Tarifverhandlungen wird in der Regel die Besoldung der Bundesbeamten per Gesetz angepasst. Diese folgte in der Vergangenheit stets dem Tarifergebnis.
Tarifrunde 2025: Die Fakten im Überblick Interne Debatte über Tarifforderungen für Bund und Kommunen startet im Juni 2024 ver.di und Co. veröffentlichen am 9. Oktober 2024 die Tarifforderungen für den öffentlichen Dienst Beginn der Tarifverhandlungen voraussichtlich Januar 2025
Am vergangenen Montag lud die Stadtverwaltung Bad Wurzach zu einer Einwohnerversammlung ins Kurhaus ein. Im Mittelpunkt des Abends stand das wichtige Thema „Starkregengefahrenkarten“.
Bürgermeisterin Alexandra Scherer begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste und gab einen Überblick über die bisherigen Maßnahmen der Stadt im Bereich Regenmanagement. In den vergangenen Jahren wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und wertvolle Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Für die Erstellung und Auswertung der Starkregengefahrenkarten konnte die Stadtverwaltung mit Herrn Michael Augenstein von der RBS wave, einem Unternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg, einen erfahrenen Fachplaner gewinnen. Herr Augenstein präsentierte die Ergebnisse seiner Analysen aus den letzten Monaten und stellte verschiedene Szenarien für die einzelnen Ortschaften sowie für die Stadt Bad Wurzach vor. Die komplexen Darstellungen basieren sowohl auf dem aktuellen Ist-Zustand als auch auf geplanten Entwicklungen im Hinblick auf Starkregenereignisse.
DryRivers-Projektergebnisse bei „Wasserwirtschaft im Dialog“–Veranstaltung am 25. Juni 2025
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Wasserwirtschaft im Dialog“ werden am 25. Juni 2025 aktuelle Ergebnisse aus dem WaX-Forschungsverbund DryRivers vorgestellt. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf dem Thema „Niedrigwasserrisikomanagement“.
Beginn ist um 13:00 Uhr am Institut für Wasserwirtschaft und Ökotechnologie (IWO) der Hochschule Magdeburg-Stendal. Eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich.
WaX-Abschlusskonferenz: Ergebnisse aus drei Jahren Forschung zum Umgang mit Wasserextremen
Nach rund drei Jahren Laufzeit fand am 12. und 13. März 2025 die Abschlusskonferenz der Fördermaßnahme Wasser-Extremereignisse, kurz WaX, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften in Berlin statt. Seit Februar 2022 forschen in WaX zwölf Verbünde mit insgesamt 81 Partnerinstitutionen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis an Ansätzen, um die negativen Auswirkungen von Dürreperioden, Starkregen- und Hochwasserereignissen zu verringern und neue Perspektiven für die Wasserwirtschaft zu eröffnen.
WBGU-Gutachten „Wasser in einer aufgeheizten Welt“: Dringender Handlungsbedarf für ein zukunftsfähiges Wassermanagement
„Die Auswirkungen des Klimawandels, die Übernutzung der Wasserressourcen, die ungleiche Verteilung von Wasser, der Verlust von Ökosystemleistungen sowie damit verbundene Gesundheitsrisiken führen zunehmend zu regionalen Wassernotlagen.“ Das ist eine der Kernaussagen des neuen WBGU-Gutachtens “Wasser in einer aufgeheizten Welt“. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) wurde im Oktober 2024 veröffentlicht und an das BMUV und das BMBF übergeben. Das Gutachten wirft einen Blick auf den Einfluss des Klimawandels und veränderter Nutzungsmuster auf die globale Wasserverfügbarkeit und bietet klare Handlungs- und Forschungsempfehlungen für die Bundesregierung, um die nationale und internationale Wasserpolitik zu reformieren und ein klimaresilientes Wassermanagement zu etablieren.
InSchuKa4.0: Online-Umfrage zur Festlegung von Anforderungen für dynamische Kanalnetzbewirtschaftung bei extremen Wetterereignissen
Das Projekt InSchuKa4.0 zielt auf ein integriertes und transdisziplinäres Risikomanagement gegensätzlicher hydrologischer und städtischer Wasserextreme ab und konzentriert sich auf die Entwicklung einer KI-basierten Lösung für die dynamische Kanalnetzbewirtschaftung. Diese Lösung kombiniert innovative Sensorsysteme zur Überwachung des Kanals, cyber-physische Ausrüstungselemente zur Kontrolle von Wasserstand und -menge sowie historische und prognostizierte Betriebs- und Wetterdaten. Zudem soll das neu entwickelte System Kommunen ermöglichen, automatische vorbeugende Spülungen von Kanalabschnitten durchzuführen und eine unkontrollierte Ausschwemmung von Schadstoffen bei kurzen, starken Regenschauern durch besseren Rückhalt im Kanalsystem zu verhindern.
Starkregenereignisse werden in Deutschland immer häufiger. Dr. Heiko Sieker, Regenwasserexperte und Honorarprofessor am Fachgebiet für Wasserwirtschaft und Hydrosystemmodellierung der TU Berlin, fordert dringende Maßnahmen zur Risikominimierung und stellt moderne Strategien vor, um sich gegen die Wassermassen zu wappnen. „Zuerst müssen wir die Gefahren durch Starkregen schnellstmöglich identifizieren und entsprechende Risikokarten öffentlich zugänglich machen“, betont Dr. Heiko Sieker, Honorarprofessor am Fachgebiet für Wasserwirtschaft und Hydrosystemmodellierung der TU Berlin. Obwohl einige Kommunen bereits aktiv sind, fehlt es noch an einer flächendeckenden Verfügbarkeit. Diese Karten müssen in Planungsprozesse, besonders in der Bauleitplanung, integriert werden, um Überschwemmungsgebiete nicht zu unterschätzen und neue Baugebiete sicher zu planen.
Zukunftsfähiges Regenwassermanagement: Die Schwammstadt Ein modernes Regenwassermanagement nach dem Schwammstadtprinzip ist essenziell. „Regenwasser sollte vor Ort gespeichert werden, um es in Trockenzeiten nutzen zu können“, erklärt der Experte. Dachbegrünung, Versickerung und Zisternen sind effektive Maßnahmen, um sowohl Starkregenprobleme als auch Hitze und Trockenheit zu bekämpfen. Dies sei besonders in niederschlagsärmeren Regionen wie Berlin notwendig. Die Techniken für nachhaltiges Regenwassermanagement sind bekannt und erprobt, doch veraltete Regelwerke und auf Entwässerung fokussierte Verwaltungsprozesse bremsen deren Umsetzung. „Die öffentliche Hand muss hier mit gutem Beispiel vorangehen“, fordert Sieker.
Aktuelle Forschung und individuelle Maßnahmen Im Forschungsprojekt „Blue-Green-Streets“ wird an der klimaresilienten Gestaltung von Straßen gearbeitet. Ein weiterer Forschungsfokus liegt auf der intelligenten Steuerung von Regenwasserspeichern, um das Regenwasserdilemma zu lösen. Jeder Einzelne kann ebenfalls beitragen: „Informieren Sie sich über Risiken und treffen Sie Vorsorge, z.B. durch Schutz von Eingängen und Kellerräumen“, rät der Experte. „Auch einfache Maßnahmen wie Regentonnen oder Regenwasserkaskaden sind sinnvoll.“
Lesen Sie das vollständige Interview mit Prof. Dr. Heike Sieker https://www.tu.berlin/go266944/ und erfahren Sie mehr über effektive Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen und zur nachhaltigen Nutzung von Regenwasser.
Kontakt: Hon.-Prof. Dr. Heiko Sieker TU Berlin Institut für Bauingenieurwesen Fachgebiet für Wasserwirtschaft und Hydrosystemmodellierung E-Mail: h.sieker@sieker.de