Abwasser ist mehr als eine stinkende giftige Brühe. Es steckt voller Ressourcen und könnte die Lösung für zunehmende Dürren sein.
Abrufbar unter Perspective Daily:
https://perspective-daily.de/article/2456-einmal-kanalisation-und-zurueck-recyceltes-abwasser-wird-fuer-deutschland-immer-wichtiger/ede9uy75
https://www.nutzwasser.org/public/aktuell/news-ansicht/einmal-kanalisation-und-zurueck-recyceltes-abwasser-wird-fuer-deutschland-immer-wichtiger.html
Einmal Kanalisation und zurück: Recyceltes Abwasser wird für Deutschland immer wichtiger
Bottrop: Aufbau einer Power-to-Methanol-Demonstrationsanlage auf Kläranlage
Die Demonstration einer Technologie zur Herstellung von grünem Methanol auf der Kläranlage in Bottrop ist das Ziel des aktuellen Forschungsprojekts „E-BO(2)T“.
Geplant ist der Aufbau einer Power-to-Methanol-Demonstrationsanlage (PtM), die den gesamten Prozess der Herstellung klimaschonenden Methanols abbildet – von der CO2-Abscheidung (Carbon Capture) über die Elektrolyse mit erneuerbarem Überschussstrom bis zur Synthese von Methanol aus CO2 und Wasserstoff. Mit dem Betrieb des Demonstrators will das Forschungskonsortium nachweisen, dass die Methanolherstellung auf Kläranlagen dezentral, ökonomisch und ökologisch effizient realisierbar sowie eine neue Sektorenkopplung zwischen Energie-, Abwasser-, und Verkehrssektor möglich ist. Denn das grüne Methanol bietet sich unter anderem zur Verwendung als Kraftstoff für Ottomotoren an. Auch die Verwendung als Kraftstoff für Netzersatzanlagen und als Basischemikalie in der chemischen Industrie sind denkbar.
Kläranlagen bieten als Standorte für die Methanolherstellung ein hohes Potenzial zur Nutzung stofflicher und energetischer Synergien. So produzieren ihre betriebseigenen Biogas-Blockheizkraftwerke (BHKW) erneuerbaren Überschussstrom, der für die Wasser-Elektrolyse nutzbar ist. Außerdem sind Kläranlagen geeignete Standorte für weitere erneuerbare Energieanlagen, deren Strom für die PtM-Herstellung geeignet ist. Der dabei neben Wasserstoff entstehende reine Sauerstoff kann beispielsweise in der biologischen Abwasserreinigung der Kläranlage zum Einsatz kommen. Das in der Kläranlage entstehende Klär- und Biogas besitzt einen hohen CO2-Anteil von 30 bis 50 %, der bisher ungenutzt ist und damit eine ideale grüne CO2-Quelle für die Methanolsynthese darstellt. Weitere Synergiepotenziale ergeben sich durch den dynamischen Wärmehaushalt der Kläranlage und der PtM-Anlage, welche jeweils sowohl Wärmeenergie produzieren als auch konsumieren. Bei optimaler Systemintegration kann die Effizienz beider Anlagen deutlich gesteigert werden.
Synergien bei der Herstellung von grünem Methanol
Die in der Demonstrationsanlage herstellbaren Methanolmengen werden nur für Test und Erprobungszwecke ausreichen. Daher ist bereits in der Aufbau- und Demonstrationsphase vorgesehen, Konzepte für die Skalierung der Anlage auf großtechnische Maßstäbe und ihre Vervielfältigung zu entwickeln als Blaupause für zahlreiche andere Kläranlagen.
Das Projektkonsortium besteht aus den Partnern Emschergenossenschaft, den Forschungsinstituten FiW (Forschungsinstitut für Wasserwirtschaft und Klimazukunft an der RWTH Aachen e. V.) und OWI Science for Fuels gGmbH sowie dem Elektrolyseurhersteller Aspens GmbH. OWI Science for Fuels ist in E-BO(2)T verantwortlich für die Bewertung der Nutzungsmöglichkeiten des grünen Methanols in kraftstoffbezogenen Anwendungen. Das umfasst sowohl die direkte als auch die indirekte Nutzung von Methanolderivaten wie etwa Methanol-to-Gasoline. Dazu gehört die Bestimmung der Methanolreinheit unter variierenden Betriebsbedingungen des Synthesemoduls vor dem Hintergrund der angestrebten Zertifizierung des Methanolprodukts. Da Methanol von herkömmlichen Kraftstoffen abweichende physikalisch-chemische Eigenschaften besitzt, untersucht OWI auch die Anforderungen an die vorhandene Infrastruktur, Lagerung, Handhabung, Sicherheitsaspekte und die Umweltverträglichkeit.
Das Projekt „E-BO(2)t“ wird im Rahmen des Gesamtkonzepts Erneuerbare Kraftstoffe mit insgesamt 12,45 Mio. € durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Förderrichtlinie für die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe wird von der NOW GmbH koordiniert und durch die Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH sowie die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. umgesetzt.
https://gwf-gas.de/forschung-entwicklung/aufbau-einer-power-to-methanol-demonstrationsanlage-auf-klaeranlage/
Wasserstoff aus Abwasser: Deutsches Leuchtturmprojekt steht vor dem Aus
Ein ambitioniertes Vorhaben zur Wasserstoffgewinnung in einer Kläranlage in Hannover muss einen herben Rückschlag einstecken. Trotz hoher Erwartungen und staatlicher Förderung steht das Projekt wohl kurz vor dem Aus.
In Hannover hatte man große Pläne: Eine Kläranlage sollte als Pionier für die Produktion von grünem Wasserstoff …mehr:
https://www.focus.de/wissen/technik/wasserstoff-aus-abwasser-aus-fuer-deutsches-wasserstoffprojekt-besiegelt_id_259662683.html
Meldungen der VSA 2023
2023
- VSA-Wassertage: Die Netto Null Kläranlage
- Basel 2. Mai 2024 – 80. VSA Mitgliederversammlung und Fachtagung
- «Als Klärwerkfachmann kanns dir nicht langweilig werden»
VSA-Wassertage: Die Netto Null Kläranlage
Im Rahmen der Wassertage 2024 werden zentrale Punkte der Planung der «Netto Null Kläranlage» erläutert, relevante verfahrenstechnische Optionen erklärt sowie auch den Betrieb und die Berichterstattung diskutiert. Die Fachtagung richtet sich an Klärwerkfachpersonen, ARA-Betreiber sowie auch an Planer und Entscheidungsverantwortliche.
Datum
16. Oktober 2024 – 17. Oktober 2024
Beschreibung
Mit der Annahme des Klimaschutzgesetzes mit 59% Ja-Stimmen (Abstimmung vom 18.6.2023) verpflichtet sich die Schweiz bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Dies betrifft alle – auch die gebührenfinanzierten Kläranlagen.
Zielpublikum
Die Tagung richtet sich primär an Betreiber von Kläranlagen, an Klärwerkfachpersonen sowie auch an Planer und Entscheidungsverantwortliche. Die zwei Tage mit Übernachtung am bewährten Standort Emmetten dienen zudem als Austausch- und Netzwerkplattform.
https://www.aquaetgas.ch/agenda-de/vsa-wassertage-2024-1/
Basel 2. Mai 2024 – 80. VSA Mitgliederversammlung und Fachtagung
Die 80. Mitgliederversammlung des VSA mit Fachtagung findet in Basel statt. Das Thema der Fachtagung lautet: «Wie setzt der VSA integrales Wassermanagement um?». Durch die Tagung führt Stefan Hasler
Beschreibung
Nach der Fachtagung lädt der VSA zum statutarischen Teil der 80. Mitgliederversammlung ein. Die Co-Präsidentin, Anja Herlyn, und der Co-Präsident, Mauro Suà, führen durch die Vereinsgeschäfte und die Ehrungen wohlverdienter Fachleute. Es bleibt ausreichend Zeit für das persönliche und berufliche Netzwerken am abschliessenden Apéro-riche.
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle VSA-Mitglieder kostenlos. Den Mitgliedern wird spätestens 30 Tage vor dem Anlass die Einladung mit den dazugehörigen Unterlagen schriftlich zugestellt.
Programm und Anmeldung
https://www.aquaetgas.ch/agenda-de/80-vsa-mitgliederversammlung-und-fachtagung/
«Als Klärwerkfachmann kanns dir nicht langweilig werden»
Mit der Klärwerkfachmann auf ARA stellen wir ein weiteres wichtiges Berufsbild aus der Siedlungswasserwirtschaft vor. Der gelernte Mechaniker und Klärwerkfachmann mit eidg. Fachausweis Marco Moser gibt Einblick in seine Arbeit.
Marco Moser ist stolz, seinen Beitrag zu sauberen Gewässern tagtäglich zu meistern. Im Berufsportrait Klärwerkfachmann zeigt er seine professionelle Arbeit auf der ARA Thunersee. Mit innovativer Technik den Schadstoffen im Wasser den Garaus machen, im Normalbetrieb und bei Störungen auf der Anlage. Herausfordernd und überraschend sei der Arbeitsalltag, man wisse nie, was am nächsten Tag auf einen zukomme.
Aber statt in Worten zu beschreiben, tauchen Sie selbst ein in das jüngste Berufsportrait der Kampagne «Wasser-Berufe.ch»:
https://www.aquaetgas.ch/27477
Meldungen aus der Schweiz 2023
| Meldungen 2012 | Meldungen 2013 | Meldungen 2014 | Meldungen 2015 |
| Meldungen 2016 | Meldungen 2017 | Meldungen 2018 | Meldungen 2019 |
| Meldungen 2020 | Meldungen 2022 |
Oktober 2023
August 2023
Mai 2023
April 2023
März 2023
Februar 2023
Januar 2023
Seuzach: Leitung in Kläranlage verstopft
Mehrere hundert Fische sind am Donnerstag im Chrebsbach in Seuzach gestorben. Weil eine Leitung zur Kläranlage verstopft war, war während einigen Stunden ungeklärtes Wasser in den Bach geflossen.
Rund vierhundert Fische, vorwiegend Bachforellen, seien wegen dieser Gewässerverschmutzung verendet, teilte die Kantonspolizei Zürich….mehr:
https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/leitung-in-klaeranlage-verstopft-400-fische-sterben-in-seuzemer-bach-id18991471.html
Aus- und Weiterbildung
| März 2023 |
| Abwassertechnik-Ausbildungsordnung in Begutachtung |
Abwassertechnik-Ausbildungsordnung in Begutachtung
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlichte im Rahmen der Verordnungen des Lehrberufspakets 1/2023 den Entwurf der neuen Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Abwassertechnik (kurz: Abwassertechnik-Ausbildungsordnung, bisher: Entsorgungs- und Recyclingfachmann/-frau – Abwasser).
Die Abwassertechnik-Ausbildungsordnung sieht vor, dass Personen mit abgeschlossener beruflicher Erstausbildung in einem fachlich nahestehenden Berufsbereich nach Absolvierung des Grundkurses für die Klärwärter/innen-Ausbildung (Abbildung in § 12), der vom ÖWAV angeboten wird (gemäß ÖWAV-Regelblatt 15), zu einer auf den Gegenstand Fachgespräch eingeschränkten Zusatzprüfung antreten können (§ 13).
Die neuen Ausbildungsordnungen sollen mit 1. Mai 2023 in Kraft treten, um bereits für das kommende Schuljahr (Ausbildungsjahr) 2023/24 zur Verfügung zu stehen.
Meldungen zu Energie- und E-Technik 2023
| Meldungen 2011 | Meldungen 2012 | Meldungen 2013 | Meldungen 2014 |
| Meldungen 2015 | Meldungen 2016 | Meldungen 2017 | Meldungen 2018 |
| Meldungen 2019 | Meldungen 2020 | Meldungen 2021 | Meldungen 2022 |
2023
- Wie Kläranlagen zur Energiewende beitragen können
- Baustart für Deutschlands größte schwimmende Solaranlage auf dem Cottbuser Ostsee
- Neues Verbundvorhaben: Sauberes Wasser mit weniger Energie
Wie Kläranlagen zur Energiewende beitragen können
Grünes Methan
Durch innovative Technik könnte jede Kläranlage umweltfreundlich Methan aus Kohlendioxid produzieren. Das Methan kann wiederum wie Erdgas in der vorhandenen Infrastruktur genutzt werden.
Versorgt man die Mikroorganismen, die in Kläranlagen das Wasser aufbereiten, zusätzlich mit etwas Wasserstoff und Kohlendioxid, stellen sie reines Methan her. Damit kommen Erdgasheizungen und -fahrzeuge klar, ohne dass es technischer Anpassungen bedarf. Die beiden Arbeitsgruppen der Ruhr-Universität Bochum von Dr. Tito Gehring bei Prof. Dr. Marc Wichern und Prof. Dr. Ulf-Peter Apfel haben gemeinsam ein technisches Zusatzmodul entwickelt, dass im Prinzip jede Kläranlage auf umweltfreundliche Weise zu einer CO2-Senke und dezentralen Methan-Erzeugungsanlage machen kann. Sie berichten in der Zeitschrift Cell Reports Physical Science vom 16. August 2023.
Schlechter Ruf, gute Eigenschaften
Methan hat als klimaschädliches Gas einen schlechten Ruf. Es bringt aber einige gute Eigenschaften mit, die es dazu befähigen, ein Baustein der Energiewende zu werden: Es ist leichter zu handhaben und besser zu speichern als Wasserstoff, weil die Moleküle größer sind und es daher weniger leicht flüchtig ist. Seine Energiedichte ist viermal höher als die von Wasserstoff, und es lässt sich ohne Anpassung in die vorhandene Erdgasinfrastruktur einspeisen. „Erdgasfahrzeuge oder -heizungen können ohne Schwierigkeiten mit Methan betrieben werden“, verdeutlicht Tito Gehring vom Lehrstuhl Siedlungswasserwirtschaft und Umwelttechnik. Er führt noch einen weiteren Vorteil des Gases gegenüber Wasserstoff an, der in südlichen, wasserarmen Gegenden hergestellt wird: Exportiert man ihn und nutzt ihn hier, hat man gleichzeitig auch Wasser exportiert. Dies wird durch das Methan als Energieträger stark gemildert, wodurch der Wasserverlust um etwa die Hälfte reduziert wird.
Methan kann durch Bakterien sehr effizient hergestellt werden und fällt zum Beispiel in Kläranlagen als Bestandteil von Biogas an. „Manche Kläranlagen gewinnen dadurch ihren eigenen Energiebedarf und sind somit energetisch autark“, erklärt Tito Gehring. Das Biogas enthält allerdings nur 60 Prozent Methan und verschiedene andere Stoffe. Hier kommt das Konzept der Bochumer Arbeitsgruppen ins Spiel: Damit hochkonzentriertes Methan entsteht, brauchen die Mikroorganismen neben CO2 auch Wasserstoff, der dem System zugeführt werden muss. Um ihn herzustellen, entwickelte die Gruppe um Ulf-Peter Apfel von der Arbeitsgruppe Technische Elektrochemie und der Abteilung Elektrosynthese des Fraunhofer UMSICHT eigens einen Elektrolyseur mit einem edelmetallfreien Katalysator, der langlebig und energieeffizient für die Wasserstoffzufuhr sorgt.
Einen Teil des benötigten Erdgases ersetzen
So versorgt produzieren die Bakterien in einem Zusatzmodul, das im Prinzip an jeder beliebigen Kläranlage funktioniert, ein Molekül Methan pro Molekül Kohlendioxid. Dabei verstoffwechseln sie nebenbei auch noch verschiedene Inhaltstoffe des Abwassers und benötigen dabei keine weiteren Nährstoffe. „Viele Kläranlagen sind ans Erdgasnetz angeschlossen und könnten das so erzeugte Methan einfach in die Versorgung einspeisen“, erklärt Tito Gehring.
Er sieht in Grünem Methan aus Kläranlagen einen von mehreren Bausteinen der Energiewende: „Erste Abschätzungen haben ergeben, dass allein durch die CO2-Bindung aus den Abgasen der Schlammbehandlung in Kläranlagen etwa 20 Liter Methan pro Tag und pro Einwohner gewonnen werden könnten.“ Würde man das tun, würde man auch dafür sorgen, dass weniger Methan als schädliches Klimagas in die Atmosphäre gelangt. Denn die Methanfreisetzung bei der Förderung von Erdgas, Öl und Kohle ist eine sehr wichtige Emissionsquelle für dieses Treibhausgas.
Förderung
Die Arbeiten wurden gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (Projektkennziffer: 445401355 – Etablierung einer nachhaltigen methanogenen Kohlendioxidreduktion in bioelektrochemischen Systemen und Identifizierung kinetischer und thermodynamischer Restriktionen).
Originalveröffentlichung
Ramineh Rad, Tito Gehring, Kevinjeorjios Pellumbi, Daniel Siegmund, Edith Nettmann, Marc Wichern, Ulf-Peter Apfel: A hybrid bioelectrochemical system coupling a zero-gap cell and a methanogenic reactor for carbon dioxide reduction using a wastewater-derived catholyte, in: Cell Reports Physical Science, 2023, DOI: 10.1016/j.xcrp.2023.101526
https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2023-09-20-gruenes-methan-wie-klaeranlagen-zur-energiewende-beitragen-koennen
DAT: Worauf es jetzt ankommt
Die Dresdner Abwassertagung (DAT) gehört zu den führenden Fachveranstaltungen für die Wasser- und Abwasserbranche in Deutschland. Sie findet dieses Jahr am 23. und 24. April 2024 im MARITIM Internationales Congress Center Dresden (ICC) statt.
Die DAT dient dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung von Experten aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Die Veranstaltung wird organisiert von der Stadtentwässerung Dresden, der DWA Sachsen/Thüringen, der Technischen Universität Dresden und dem BDEW Mitteldeutschland.
Die Besucher erwartet ein vielfältiges Programm aus Vorträgen, Podiumsdiskussionen, Poster-Präsentationen und Exkursionen zu aktuellen Themen wie Abwasserbehandlung, Gewässerschutz, Energieeffizienz, Ressourcenrückgewinnung oder Digitalisierung.
Worauf es jetzt ankommt
Der Auftakt der Tagung am 24. April 2024 widmet sich der Reform der kommunalen Abwasserrichtlinie der EU – also Theme wie die Herstellerverantwortung für die Kosten der 4. Reinigungsstufe, Verlängerungen der Fristen zur Einführung der 4. Reinigungsstufe und der Energieneutralität sowie der Zukunft des Phosphorrecyclings.
Unter dem Titel „Worauf es jetzt ankommt“ diskutieren dazu:
• Dr. Lisa Broß, Vorstandsmitglied und Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.)
• Birgit Lange, Abteilung Wasser und technischer Umweltschutz, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
• Rainer Köhler, Vorstand HUBER AG
• Dr. Ulrich Meyer, Geschäftsführer, Leipziger Wasserwerke
• Dr. Claus Gerhard Bannick, Umweltbundesamt, Abwassertechnikforschung
Parallel zur Tagung präsentieren mehr als 100 führende Unternehmen der Umweltbranche innovative Produkte und Dienstleistungen in einer Ausstellung, die bereits ausgebucht ist.
Praxis-Forum und Exkursion
Am ersten Veranstaltungstag (23. April 2024) findet ein Praxis-Forum statt. Am gleichen Tag gibt es eine Exkursion zur Baustelle des neuen Industriesammlers Nord. Abends folgt die offizielle Ausstellungseröffnung im ICC. Anschließend geht es zum entspannten Kommunikationsabend in den Club Arteum.
Die Dresdner Abwassertagung verzeichnete 2023 mit 780 Gästen einen Teilnahmerekord. Auch in diesem Jahr rechnen die Veranstalter mit einem ähnlich großen Zuspruch.
Die Anmeldung zur Tagung ist ab sofort möglich unter Dresdner Abwassertagung (dat.info). Dort finden Sie auch das Programm und weitere Informationen zur Veranstaltung. Tickets gibt es ab 140,00 Euro.
https://gwf-wasser.de/events/dat-worauf-es-jetzt-ankommt/
ENVICON GmbH

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Mitarbeit bei der DWA 2023
2023
- Entwurf Merkblatt DWA-M 581 „Wasserkraft – Maßnahmenwahl zur Reduktion der Auswirkungen von Schwall-Sunk“
- Einspeisung von Biogas in Gasversorgungsnetze: Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 362-1 vorgelegt
- Neue Arbeitsgruppe KEK-2.8 „Klärschlammbehandlung in Pflanzenbeeten“
- Neue Arbeitsgruppe KEK-2.7 „Schlammstabilisierung auf Kläranlagen kleiner und mittlerer Größe“
- Entwurf Merkblatt DWA-M 760 „Fetthaltiges Abwasser
- Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 607„Altgewässer – Ökologie, Sanierung und Neuanlage“
- Genehmigungsverfahren für Pumpspeicher: Entwurf Merkblatt DWA-M 580 vorgelegt
- DWA-M 575 „Sedimentdurchgängigkeit an Querbauwerken“
- Aufruf zur Stellungnahme: Entwurf Merkblatt DWA-M 516 „Leitfaden zur Erstellung des Sicherheitsberichts und zur Durchführung der Vertieften Überprüfung von Stauanlagen“
- Entwurf Merkblatt DWA-M 513-3 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 3: Entsedimentierung und Räumung von Seen, Staugewässern und Speicherbecken“
- Merkblatt DWA-M 513-2 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 2: Fallbeispiele“
- Entwurf Merkblatt DWA-M 500 „Betrachtungen zur (n – a) – Bedingung an Stauanlagen“
- Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 716-9 – Anforderungen an „R“-Ölbindemittel zur Anwendung auf Verkehrsflächen (road/Straße)
- Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 716-1 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“
- Überarbeitung der TRwS 792 „Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“
- Überarbeitung KVR-Leitlinien und Zusammenführung mit DWA-M 816
- Entwurf Merkblatt DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“
- Treibhausgase bei der Abwasserbehandlung und in Entwässerungssystemen: Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 230-3
- Gründung der DWA-Arbeitsgruppe „Bereitstellung von Flächen für die Gewässerentwicklung“
- Überarbeitung der DVWK-Regel 127 „Geschiebemessungen“
- Gründung der DWA-Arbeitsgruppe „CO2-Bilanz von Wasserbauwerken“
- Redaktionelle Überarbeitung von Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“
- Moor-Wiedervernässung: Gründung einer DWA-Arbeitsgruppe und Aufruf zur Mitarbeit
- Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
Entwurf Merkblatt DWA-M 581 „Wasserkraft – Maßnahmenwahl zur Reduktion der Auswirkungen von Schwall-Sunk“
Aufruf zur Stellungnahme
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 581 „Wasserkraft – Maßnahmenwahl zur Reduktion der Auswirkungen von Schwall-Sunk“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Aus energie- und klimapolitischer Sicht ist Strom aus Wasserkraft insbesondere aus Speicher- und Pumpspeicherkraftwerken besonders wertvoll zur Sicherstellung der Stromversorgung. Strom aus Wasserkraft ist erneuerbar, nahezu CO2-frei und kann im Vergleich zu anderen Energieträgern zwischengespeichert und bedarfsorientiert produziert werden. Durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland und Österreich bzw. durch das Schweizer Gewässerschutzgesetz sollen negative Auswirkungen des Betriebs von Wasserkraftwerken auf die oberirdischen Gewässer möglichst vermieden werden.
Mit einer energiewirtschaftlichen Nutzung der Fließgewässer, insbesondere dem Betrieb von Speicherkraftwerken, verändern sich die hydrologischen und hydraulischen Bedingungen in den unterliegenden Gewässerabschnitten und damit verbunden auch der Lebensraum für viele Gewässerorganismen. Schwall-Sunk, das heißt unnatürliche und oft mehrmals täglich auftretende hohe Abflussschwankungen, die durch den intermittierenden Betrieb von Speicherkraftwerken entstehen, ist eine von verschiedenen Beeinträchtigungen im Gewässer unterhalb einer Kraftwerksstufe. Während des Abflussanstiegs können Gewässerorganismen ausgewaschen und verdriftet werden. Bei höheren Abflüssen kann es zu Umlagerungen des Sediments kommen, wodurch unter anderem Laichgruben von Fischen und Substratbewohnern geschädigt werden. Geht der Abfluss wieder zurück, sind die Organismen durch Stranden auf Kiesinseln und -bänken sowie in der Uferzone gefährdet.
Das vorliegende Merkblatt dient als Hilfestellung bei der Wahl von geeigneten Maßnahmen zur Schwall-Sunk-Reduktion. Es zeigt auf, welche Aspekte bei der Beurteilung der gewässerökologischen Auswirkungen von Schwall-Sunk zu berücksichtigen sind und welche Maßnahmentypen und Maßnahmenkombinationen im Prinzip möglich sind, um die ökologische Beeinträchtigung der Gewässer zu mindern und den angestrebten Zielzustand zu erreichen.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WW-5.5 „Schwall-Sunk“ (Sprecher: Dr. sc. Michael Müller) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wasserbau und Wasserkraft“ im DWA-Fachausschuss WW-5 „Wasserkraft“ (Obmann Prof. Dr. Gerhard Haimerl) erarbeitet. Es richtet sich an Fachplanerinnen und Kraftwerksbetreiberinnen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben mit der Problematik Schwall-Sunk konfrontiert werden und an Bewilligungsbehörden, die Entscheidungen zur Festlegung des Umweltziels und der für die Sanierung tatsächlich umzusetzenden Maßnahmen zu treffen haben.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 581 „Wasserkraft – Maßnahmenwahl zur Reduktion der Auswirkungen von Schwall-Sunk“ wird bis zum 29. Februar 2023 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Lutz Breuer, M. Sc.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: soelter@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 581 „Wasserkraft – Maßnahmenwahl zur Reduktion der Auswirkungen von Schwall-Sunk“, Dezember 2023, 126 Seiten, ISBN 978-3-96862-637-6, Ladenpreis: 106,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 85,20 Euro; Kombi E-Book & Print: 138,50 Euro; Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 110,80 Euro
Einspeisung von Biogas in Gasversorgungsnetze: Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 362-1 vorgelegt
Aufruf zur Stellungnahme
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 362-1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungsnetze – Teil 1: Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Im Rahmen der mit dem DVGW und dem Fachverband Biogas bestehenden „Kooperation Biogas“ erscheint dieses Arbeitsblatt federführend beim DVGW als Arbeitsblatt DVGW G 265-1 und inhaltsgleich im Regelwerk der DWA als Arbeitsblatt DWA-A 362-1. Wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren. Das vorliegende Arbeitsblatt wurde durch das DVGW-Technische Komitee „Erneuerbare Gase“ im DVGW-Lenkungskomitee „Gasversorgung“ unter Beteiligung der FvB/DVGW/DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“ sowie des DWA-Fachausschusses KEK-8 „Biogas“ im DWA-Hauptausschuss „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ erarbeitet.
Das Arbeitsblatt DWA-A 362-1/DVGW G 265-1 gibt technische Hinweise für die Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme von Anlagen zur Aufbereitung von Biogasen auf die Beschaffenheit von Grundgasen der 2. Gasfamilie (gemäß Arbeitsblatt DVGW G 260) und für Anlagen zur Einspeisung von Biomethan und synthetischem Methan in Gastransport- und Verteilungssysteme. Die technische Regel gilt weiterhin für Anlagen zur Rückspeisung von Gas in vorgelagerte Gasversorgungsnetze und Fernleitungsnetze sowie für mobile Verdichter, die für Überspeisungen in Leitungsnetze eingesetzt werden, um Methanemissionen zu verhindern. Das Arbeitsblatt legt sicherheitstechnische Anforderungen an die genannten Anlagen unter Beachtung von Umweltaspekten fest. Die Anforderungen an Verdichter können sinngemäß auch für die einer Biogasaufbereitungsanlage vorgeschalteten Gebläse angewendet werden.
Auf Basis der langjährigen Erfahrungen bei Betrieb und Instandhaltung von Biogas-Einspeiseanlagen wurde das bisherige Merkblatt DVGW G 265-1 (März 2014) umfassend überarbeitet. Bei der Überarbeitung fanden wesentliche sicherheitstechnische und elektrotechnische Neuerungen, die Reduzierung von Emissionen, neue gesetzliche Regelungen sowie aktuelle Normen und Technische Regeln Beachtung. Umfassende Anpassungen fanden zum Beispiel bei der Definition der „Wesentlichen Änderungen“ statt, die nun alle Änderungen umfasst, die das Sicherheitskonzept der Anlage berühren. Auch wurden weitergehende Anforderungen an die Informationssicherheit und durch Prozessleittechnik gestützte Sicherheitseinrichtungen aufgenommen. Neu aufgenommen wurden Ausführungen zu mobilen Verdichtern zum Einsatz bei temporärer Rückverdichtung, als Umpumpverdichter im Gasnetz oder zur Reduzierung der Methanemissionen bei Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Gasanlagen.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 362-1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungsnetze – Teil 1: Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme“ wird bis zum 4. März 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Für das vorliegende Arbeitsblatt wird im Rahmen der „Kooperation Biogas“ das Beteiligungsverfahren federführend durch den DVGW durchgeführt. Wir bitten Sie, Einsprüche unter Nutzung der unten genannten Vorlage, als Word-Datei per E-Mail an den zuständigen DVGW-Referenten zu senden an:
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), Felix Fahling, M. Sc., Josef-Wirmer-Str. 1–3, 53123 Bonn; E-Mail: felix.fahling@dvgw.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 362-1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungsnetze – Teil 1: Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme“, Dezember 2023, 86 Seiten, ISBN 978-3-96862-668-0, Ladenpreis: 132,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 106 Euro; Kombi E-Book & Print: 172 Euro; Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 137,60 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/einspeisung-von-biogas-in-gasversorgungsnetze-entwurf-arbeitsblatt-dwa-a-362-1-vorgelegt.html
Neue Arbeitsgruppe KEK-2.8 „Klärschlammbehandlung in Pflanzenbeeten“
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA plant die Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 365 „Klärschlammbehandlung in Pflanzenbeeten“ und richtet dazu die neue Arbeitsgruppe KEK-2.8 „Klärschlammbehandlung in Pflanzenbeeten“ ein.
Das Verfahren der Klärschlammbehandlung in Pflanzenbeeten wird heute auf zahlreichen, insbesondere kleinen und mittleren Kläranlagen eingesetzt, um Klärschlämme weiter zu stabilisieren und zu entwässern. Der Fachausschuss KEK-2 „Mechanische und biologische Klärschlammbehandlung“ hat Grundlagen des Verfahrens bereits im Jahr 2001 in einem Arbeitsbericht beschrieben (Korrespondenz Abwasser Abfall, Juli 2001). Aufgrund der bestehenden Verbreitung und auf Basis der inzwischen vorliegenden Praxiserfahrungen soll das Verfahren in einer neuen Arbeitsgruppe vertieft aufgegriffen werden. Der Fachausschuss KEK-2 richtet hierzu die neue Arbeitsgruppe KEK-2.8 „Klärschlammbehandlung in Pflanzenbeeten“ ein. Ziel ist die Erarbeitung eines Merkblatts, das technische Anforderungen für den Bau und Betrieb der Anlagen beschreibt sowie Hinweise zur Räumung der Beete und Entsorgung des behandelten Klärschlamms gibt. Neben technischen Aspekten sollen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet werden. Die neue Arbeitsgruppe KEK-2.8 soll die dargestellten Inhalte in einem DWA-Merkblatt zusammenstellen.
Expertinnen und Experten mit fachlichem Bezug zur Thematik, insbesondere Betreiber dieser Anlagen, sind herzlich eingeladen, sich für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe zu bewerben. Interessierte melden sich hierzu bitte mit einer kurzen themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle. Bewerbungen von jungen Kolleginnen und Kollegen sind herzlich willkommen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-106, Fax 0 22 42/872-135, E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/neue-arbeitsgruppe-kek-2-8-klaerschlammbehandlung-in-pflanzenbeeten.html
Neue Arbeitsgruppe KEK-2.7 „Schlammstabilisierung auf Kläranlagen kleiner und mittlerer Größe“
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA plant die Erarbeitung des DWA-Merkblatts „Simultane aerobe oder anaerobe Stabilisierung auf Kläranlagen kleiner und mittlerer Größe“ und richtet dazu die neue Arbeitsgruppe KEK-2.7 „Schlammstabilisierung auf Kläranlagen kleiner und mittlerer Größe“ ein.
Im Hauptausschuss Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm hat im Jahr 2015 eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe den Themenband „Schlammfaulung oder gemeinsame aerobe Stabilisierung bei Kläranlagen kleiner und mittlerer Größe“ veröffentlicht. Der Themenband gibt Betreibern und Planern von Kläranlagen kleiner und mittlerer Größe (ca. 5000 bis 50 000 Einwohnerwerte) Entscheidungshilfen zur Frage eines Systemwechsel von der gemeinsamen aeroben zu einer anaeroben Stabilisierung (Schlammfaulung). Ziel des Bands ist es, Betreiber dabei zu unterstützen, Potenziale zur Optimierung der Abwasser- und Klärschlammbehandlung zu erkennen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Aufgrund der technischen und rechtlichen Entwicklungen seit Veröffentlichung des Themenbandes hat der Fachausschuss KEK-2 „Mechanische und biologische Schlammbehandlung“ beschlossen, eine neue Arbeitsgruppe einzurichten, die den Themenband grundlegend überarbeiten und aktualisieren soll. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Thematik hinsichtlich der Aspekte des Klimaschutzes sowie der Energie- und Ressourceneffizienz soll der bisherige Themenband künftig im Rahmen des technischen Regelwerkes als DWA-Merkblatt herausgegeben werden.
Für die Bearbeitung dieser Aufgabe richtet der Fachausschuss KEK-2 die neue Arbeitsgruppe KEK-2.7 „Schlammstabilisierung auf Kläranlagen kleiner und mittlerer Größe“ ein. Expertinnen und Experten mit fachlichem Bezug zur Thematik sind herzlich eingeladen, sich für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe zu bewerben. Interessierte melden sich hierzu bitte mit einer kurzen themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle. Bewerbungen von jungen Kolleginnen und Kollegen sind herzlich willkommen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-106, Fax 0 22 42/872-135, E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/neue-arbeitsgruppe-kek-2-7-schlammstabilisierung-auf-klaeranlagen-kleiner-und-mittlerer-groesse.html
Entwurf Merkblatt DWA-M 760 „Fetthaltiges Abwasser
Aufruf zur Stellungnahme
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 760 „Fetthaltiges Abwasser“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das vorliegende Merkblatt gilt für den Anfall von und den Umgang mit fetthaltigem Abwasser sowohl aus privaten als auch aus unterschiedlichen gewerblichen Quellen. So werden Menge und Beschaffenheit von Abwasser in Küchenbetrieben ebenso beschrieben wie Abwasser aus Kindertagesstätten, Bäckereien, Fleischereien oder Supermärkten bis hin zur Beschreibung von Spezialbetrieben mit fetthaltigem Abwasser.
Das Thema „Fetthaltiges Abwasser“ hat für die öffentliche Abwasserbeseitigung aufgrund zurückgehender Abwassermengen, resultierender verstärkter Geruchsbildung und Ablagerungen in Kanalnetz und Pumpwerken in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Insofern werden die Vermeidung und Rückhaltung von Fetten an der Entstehungsquelle immer wichtiger.
Das Merkblatt beschränkt sich jedoch nicht auf die betrieblichen Anfallstellen von Abwasser, sondern beschreibt auch die möglichen Auswirkungen des Fettgehalts für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Kanalsysteme, Pumpwerke, Kläranlagen) und leitet daraus gegebenenfalls die Notwendigkeit der Abwasservorbehandlung ab. Zusätzlich zu den rein abwassertechnischen Betrachtungen werden auch Aspekte der Wärmerückgewinnung aus Küchenabwasser sowie hygienische Aspekte betrachtet. Zudem greift das Merkblatt häufig auftretende Fragestellungen aus der Betriebspraxis von Abscheideranlagen auf.
Um das gegenseitige Verständnis für die Belange der einzelnen Zielgruppen zu fördern, werden in einem umfangreichen Abschnitt Begriffe, die für Abwasserfachleute selbstverständlich, für Gastronomen in der Regel aber unbekannt sind (zum Beispiel CSB oder AOX), erläutert. Umgekehrt hilft den Abwasserfachleuten die Beschreibung unterschiedlicher Küchenbetriebsweisen, wenn sie die mögliche Abwasserbelastung zum Beispiel aus einem „Cook & Freeze-Betrieb“ ableiten sollen.
Planung, Installation und normgerechter Betrieb von Fettabscheidern sind nicht Hauptgegenstand des vorliegenden Merkblatts. Hierzu wird auf bereits bestehende technische Regeln verwiesen wie DIN EN 1825, DIN 4040-100, Merkblatt DWA-M 167-3 sowie den DWA-Arbeitsbericht „Entsorgung der Rückstände aus Fettabscheidern“.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.37 „Fetthaltiges Abwasser“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Veit Flöser) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz im DWA-Fachausschuss IG-2 „Branchenspezifische Industrieabwässer und Abfälle“ erarbeitet. Es richtet sich unter anderem an Betreiber von gastronomischen Einrichtungen, öffentlichen und gewerblichen Küchenbetrieben, Fleischereibetrieben etc., für die Küchen- und Entwässerungsplanung zuständige Fachleute, Anlagenhersteller, betroffene Kanalnetz- und Kläranlagenbetreiber und sonstige der in der Praxis stehenden betroffenen Kreise.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 760 „Fetthaltiges Abwasser“ wird bis zum 29. Februar 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, möglichst in digitaler Form, zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Iris Grabowski, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 760 „Fetthaltiges Abwasser“, November 2023, 139 Seiten, ISBN 978-3-96862-639-0, Ladenpreis: 106,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 85,20 Euro; Kombi E-Book & Print: 138,50 Euro; Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 110,80 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
Zu diesem Thema veranstaltet die DWA am 23. Januar 2024 ein WebSeminar, in dem die Kernthemen des Merkblatts vorgestellt, erläutert und diskutiert werden. Die Veranstaltung kostet für DWA-Mitglieder 165 Euro, für Nicht-Mitglieder 195 Euro. Kontakt:
Franziska Weber, Tel. 0 22 42/872-229, E-Mail: weber@dwa.de
https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/entwurf-merkblatt-dwa-m-760-fetthaltiges-abwasser.html
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 607„Altgewässer – Ökologie, Sanierung und Neuanlage“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 607 „Altgewässer – Ökologie,Sanierung und Neuanlage“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussiongestellt wird. Altgewässer (Altarme und Altwasser) sind Bestandteile natürlicher Flussauen. Sie sind eigenständige Lebensraumtypen mit einer speziellen Flora und Fauna, aber auch Teillebensraum für zahlreiche Tiere des Ökosystems Flussaue. Für Amphibien sind sie Laichgewässer, Lebensraum der Kaulquappen, aber zum Teil im Sommer auch der erwachsenen Tiere. Fische nutzen Altgewässer als Laichgewässer, Aufwuchsgebiet für Jungfische und als Überwinterungshabitat. Natürliche Altgewässer entstehendurch die Dynamik der Fließgewässer. Diese Dynamik ist heute in den Auen unserer Kulturlandschaft kaum mehr vorhanden, da die Flüsse durch Ausbaumaßnahmen in ihrem Gewässerbett weitestgehend festgelegt sind. Bestehende Nutzungen verhindern oft einen Rückbau. Altgewässer können unter diesen Voraussetzungen „natürlich“ kaum mehr entstehen.Im Gegensatz zu natürlichen Flusslandschaften entstanden, auch als Folge der „klassischen Ausbauten“, in den Auen unnatürlich viele Altgewässer durch abgeschnittene Flussschlingen. In der Folgezeit verlandeten diese aber mehr oder weniger, wobei dieser Prozess durch den nutzenden Menschen wesentlich beschleunigt wurde. Darüber hinaus wurden Altgewässer verfüllt oder für die Optimierung der Nutzungen derart umgestaltet („ausgebaut“) und unterhalten, dass sie ihren ökologischen Funktionenin der Flussaue nicht mehr gerecht werden konnten. Heute sind in unseren Flusslandschaften kaum noch Altgewässer zu finden. Sie zählen in quantitativer und qualitativer Sicht zu den gefährdeten Lebensräumen und stellen in vielen Gewässerauen Mangelbiotope dar oder fehlen ganz. Dabei ist jedoch auch zu beachten, dass Altgewässer in einigen Flussabschnitten natürlicherweise nie vorgekommen und folglich dort landschaftsfremd sind. Im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie wird es häufig auch erforderlich sein, Altarme/Alt-wasser zu sanieren oder auf Grundlage ehemaliger Zustände bzw. gemäß dem naturraumbezogenen Leitbild für den betreffenden Gewässerabschnitt neu anzulegen bzw. zu reaktivieren. Die Neuanlage, Entwicklung und „Bewirtschaftung“ von Altgewässern wirft eine Reihe grundsätzlicher und spezieller ökologischer Probleme auf, die oftmals nicht erkannt werden, wenn Nutzungen im Vordergrund stehen. Aufgrund dieser Orientierung haben bei der Konzeption von Sanierungs- und Pflegearbeiten aber ökologische Erfordernisse im Vordergrund zu stehen, insbesondere an solchen Altgewässern, die aufgrund ihrer geschützten Lebensraumtypen als Natura2000-Gebiete gemeldet worden sind bzw. in Natura 2000-Gebieten liegen. Zur Thematik „Altgewässer“ wurde im Jahr 2010 das Merkblatt DWA-M 607„Altgewässer – Ökologie, Sanierung und Neuanlage“ veröffentlicht, das von der DWA-Arbeitsgruppe GB-2.7 „Altgewässer“ im DWA-Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ erarbeitet wurde. Grundlage der damaligen Neubearbeitung war das DVWK-Merkblatt 219/1991 „Ökologische Aspekte zu Altgewässern“ aus dem Jahr 1991. Es zeigte sich, dass dieses Merkblatt in seinen wesentlichen Aussagen immer noch aktuell ist, aber durch anwendungsorientierte Hinweise zur Sanierung und Neuanlage von Altgewässern zu ergänzen war. Die zwischenzeitliche Entwicklung der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse und die Veränderungen im politisch-administrativen und juristischen Bereich sind insbesondere geprägt durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, deren formale, organisatorische und fachliche Umsetzung erhebliche Auswirkungen auf wasserwirtschaftliches Handeln bei Planung,B au, Unterhaltung und Betrieb von Gewässern und Anlagen hat. Insofern sind die im Merkblatt DWA-M 607 (6/2010) enthaltenen Darstellungen nicht in allen Punkten aktuell und entsprechen somit nicht im vollen Umfang dem derzeitigenStand der Fachdiskussion. Das im Jahr 2010 erschienene Merkblatt DWA-M 607 „Altgewässer – Ökologie, Sanierung und Neuanlage“ hat weite Verbreitung gefunden und dient Behörden, Verbänden, Ingenieurbüros, aber auch Lokalpolitikern und interessierten Privatpersonen als Orientierung. Das Merkblatt soll den aktuellen Stand der Technik darstellen und damit Basis für Planung und Durchführung von Maßnahmen sein. Entsprechend wichtig ist die regelmäßige Prüfung der Aktualität. Der Bedarf für die vorliegende Überarbeitung ergab sich aus eingetretenen Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen und vor allem aus dem Zuwachs an Wissen und Erfahrung zugewässerökologischen Grundlagen und zu Planung, Durchführung und Erfolgsaussichten von Maßnahmen zur Sanierung und Neuanlage von Altgewässern. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 607 „Altgewässer– Ökologie, Sanierung und Neuanlage“ wird bis zum 31 Dezember 2023 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweiseund Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Breuer, M. Sc.Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: soelter@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 607„Altgewässer – Ökologie, Sanierung und Neuanlage“, Oktober 2023, 52 Seiten ISBN: 978-3-96862-610-9 Ladenpreis: 75 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 60 Euro Kombi E-Book & Print: 97,50 Euro Kombi für fördernde DWA-Mitglieder:78 Euro Herausgeberin und Vertrieb DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Genehmigungsverfahren für Pumpspeicher: Entwurf Merkblatt DWA-M 580 vorgelegt
Aufruf zur Stellungnahme
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 580 „Pumpspeicher für eine erfolgreiche Energiewende – Empfehlungen zur Verkürzung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Zur Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels ist die Dekarbonisierung des Energiesektors zwingend erforderlich. Dies erfordert unter anderem den beschleunigten Umbau der Stromerzeugung weg von konventionellen, grundlastfähigen Kraftwerken hin zur überwiegend volatilen, das heißt stark schwankenden Stromerzeugung in Photovoltaik (PV)- und Windkraftanlagen. Zum Ausgleich des sich dadurch vergrößernden Ungleichgewichts zwischen Stromerzeugung und -verbrauch sowie zur Speicherung überschüssiger Energie steigt der Bedarf an Energiespeichern. Vor diesem Hintergrund sind der Neu- und Ausbau von Pumpspeichern und Speicherwasserkraftwerken sowie der Weiterbetrieb bestehender Anlagen über das Ende ihrer Genehmigungszeiträume hinaus erforderlich.
Das vorliegende Merkblatt zeigt die bestehenden Problempunkte bei Genehmigungsverfahren auf. Es soll dazu beitragen, dass die Genehmigungsverfahren in den DAICH-Staaten Deutschland, Österreich, Italien und Schweiz verkürzt und vereinfacht werden. Dazu enthält das Merkblatt Empfehlungen an Antragstellende, Genehmigungsbehörden und Gesetzgeber.
Das Merkblatt DWA-M 580 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WW-5.3 „Pumpspeicheranlagen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Andreas Schmidt) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wasserbau und Wasserkraft“ im DWA-Fachausschuss WW-5 „Wasserkraft“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 580 „Pumpspeicher für eine erfolgreiche Energiewende – Empfehlungen zur Verkürzung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz“ wird bis zum 31. Januar 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Lutz Breuer, M. Sc., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; E-Mail: soelter@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 580 „Pumpspeicher für eine erfolgreiche Energiewende – Empfehlungen zur Verkürzung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz“, November 2023, 90 Seiten, ISBN: 978-3-96862-635-2, Ladenpreis: 90 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 72 Euro, Kombi E-Book & Print: 117 Euro; Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 93,60 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop
https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/genehmigungsverfahren-fuer-pumpspeicher-entwurf-merkblatt-dwa-m-580-vorgelegt.html
Entwurf Merkblatt DWA-M 575 „Sedimentdurchgängigkeit an Querbauwerken“
Aufruf zur Stellungnahme
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 575 „Sedimentdurchgängigkeit an Querbauwerken“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Sedimente sind die zentralen Elemente für die Morphologie von Fließgewässern. Ihre Eigenschaften, ihre Bewegung und die daraus resultierende Verteilung im Gewässer prägen die ökologischen Entwicklungsperspektiven von Gewässerlandschaften maßgeblich und definieren bedeutende Randbedingungen für Gewässernutzungen vielfältiger Art. Auf die Morphologie wesentlichen Einfluss haben zum einen natürliche Prozesse, wie insbesondere das Abflussgeschehen. In den heutigen Kulturlandschaften waren und sind zum anderen aber auch in hohem Maß anthropogene Einflüsse bedeutsam. Zu Letzteren zählt beispielsweise die Landnutzung und deren Einfluss auf die Einträge von Sedimenten in Menge und Zusammensetzung in die Gewässer. Im Gewässer sind vielfach umfangreiche Anpassungen und Lauffestlegungen der Fließgewässer sowie weitere gezielte Eingriffe zur Nutzbarmachung der Gewässer zu nennen. Diese wurden unter anderem durch Querbauwerke erreicht, welche die morphologischen Prozesse erheblich verändern. Querbauwerke schränken den Sedimenttransport in Gewässerlängsrichtung oft erheblich ein, sodass der Nachschub von Sedimenten in die Mittel- und Unterläufe der Fließgewässer und in die Delta- und Küstenbereiche über die heute große Zahl an Querbauwerken erheblich eingeschränkt ist.
Eine bedeutende Herausforderung für die Fließgewässerunterhaltung und -entwicklung ist es, den negativen Folgen der anthropogenen Überprägung der Gewässer auf das Sedimenttransportgeschehen und den Sedimenthaushalt wirkungsvoll zu begegnen. Es gilt, weitere negative Auswirkungen auf das Ökosystem und die Nutzungen der Gewässer zu vermeiden und positive Entwicklungen zu initiieren. Sinnvollerweise sollte dies durch die Behandlung der wesentlichen Ursachen geschehen. Die Erhöhung der Sedimentdurchgängigkeit an Querbauwerken ist ein naheliegender und auch bedeutender Ansatz für die Verbesserung der Bedingungen in Fließgewässern. Vor diesem Hintergrund soll das Merkblatt DWA-M 575 zur Verbesserung der Sedimentdurchgängigkeit an Querbauwerken beitragen und damit auch ein wichtiges Element im Rahmen der Erstellung von Sedimentmanagementkonzepten und -plänen darstellen. Es soll belastbare Hilfestellungen bei der Entwicklung von Konzepten und bei Planungen in der Gewässerbewirtschaftung und Gewässerentwicklung liefern.
Mit der anthropogenen Überprägung der Fließgewässer und den intensiven Nutzungen in den heutigen Kulturlandschaften geht eine Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen und auf die Nutzungszwecke ausgerichteten Betrieb von Anlagen und eine Unterhaltung der Gewässer einher. Verändern sich oder entfallen Nutzungen im Gewässer oder der eigentliche Nutzungszweck von Querbauwerken, so ergeben sich für einen Anlagenbetreiber oder Unterhaltungspflichtigen teilweise erhebliche Kosten für die fortgeführte Unterhaltung. An Querbauwerken ist die Freihaltung von Abfluss- und sicherheitsrelevanten Entlastungsorganen eine unverzichtbare Aufgabe. Bauliche Veränderungen an bestehenden Querbauwerken bis hin zu einer Aufgabe in Form eines vollständigen Rückbaus sind aus betrieblicher und damit wirtschaftlicher Sicht zunehmend eine Alternative zum Erhalt. Dabei gilt es jedoch, mögliche Auswirkungen im Gewässer durch eine mit Veränderungen verbundene verbesserte Sedimentdurchgängigkeit zu beachten. Auch für diesen Anlass liefert das vorliegende Merkblatt eine wichtige Unterstützung.
Das von der DWA-Arbeitsgruppe WW-2.8 „Sedimentdurchgängigkeit“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Nils P. Huber) erarbeitete Merkblatt DWA-M 575 hat zum Ziel, mit hauptsächlichem Blick auf die Sedimentquantität und damit auf den Sedimenthaushalt zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sedimentdurchgängigkeit zu motivieren und diese fachlich fundiert zu unterstützen. Die Vereinbarkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Sedimentdurchgängigkeit mit ökologischen Aspekten und den vielfältigen Nutzungen an Fließgewässern in den heutigen Kulturlandschaften – und hier sind sowohl die freifließenden Abschnitte als auch unter Staueinfluss stehende Bereiche zu sehen – ist dabei ein zentrales Element.
Der Fokus dieses Merkblatts liegt auf der Stärkung der longitudinalen Sedimentdurchgängigkeit, die durch Querbauwerke maßgeblich und unmittelbar eingeschränkt wird. Die ebenfalls wichtige laterale Sedimentdurchgängigkeit, das heißt der Sedimenttransfer zwischen dem Gewässerbett und seitlichen Bereichen, wie den Auen, ist nicht Teil dieses Merkblatts. Auch wird die Sedimentqualität, die ein weiterer zentraler Bestandteil eines integralen Sedimentmanagements in Flussgebieten ist, nicht erschöpfend behandelt.
Das Merkblatt richtet sich unmittelbar an jene, die mit dem Betrieb von Stauanlagen oder allgemein der Unterhaltung von Querbauwerken oder davon beeinflussten Fließgewässern betraut und befasst sind. Hierbei kann es sich um Institutionen mit gesetzlichem Auftrag, wie Aufsichts- und Genehmigungsbehörden, Energieerzeuger oder Trinkwasserversorger handeln. Auch Planungsbüros, sowohl aus dem Bereich der Ingenieur- wie auch der Landschafts- und Umweltplanung, welche die beiden vorgenannten Gruppen oftmals unterstützen, werden explizit adressiert.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 575 „Sedimentdurchgängigkeit an Querbauwerken“ wird bis zum 31. Januar 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle, M. Sc. Lutz Breuer, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; E-Mail: soelter@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 575 „Sedimentdurchgängigkeit an Querbauwerken“, November 2023, 100 Seiten, ISBN: 978-3-96862-652-9, Ladenpreis: 90 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 72 Euro, Kombi E-Book & Print: 117 Euro; Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 93,60 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop
https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/entwurf-merkblatt-dwa-m-575-sedimentdurchgaengigkeit-an-querbauwerken.html
(nach oben)
Aufruf zur Stellungnahme: Entwurf Merkblatt DWA-M 516 „Leitfaden zur Erstellung des Sicherheitsberichts und zur Durchführung der Vertieften Überprüfung von Stauanlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 516 „Leitfaden zur Erstellung des Sicherheitsberichts und zur Durchführung der Vertieften Überprüfung von Stauanlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des Merkblatts DVWK-M 231/1995 „Sicherheitsbericht Talsperren – Leitfaden“. Da das bislang bestehende Merkblatt als Ersterscheinung aus dem Jahr 1995 stammt, liegt es nahe, das Merkblatt orientiert an den vorliegenden Erfahrungen und neuen Erkenntnissen anzupassen sowie Querverweise zu relevanten Normen und Regelwerken zu aktualisieren. Insbesondere nachdem bei vielen Stauanlagen die ersten Vertieften Überprüfungen durchgeführt worden sind und bei vielen Anlagen bereits ein weiterer Durchlauf bevorsteht bzw. abgeschlossen worden ist, ist es für Betreiber, unterstützende Ingenieurbüros und auch Aufsichtsbehörden von Interesse, allgemeingültig von den Erkenntnissen und Erfahrungen profitieren zu können. Das Merkblatt DWA-M 516 dient als Leitfaden sowohl für die Erstellung von Sicherheitsberichten als auch für die Durchführung der Vertieften Überprüfung für alle Stauanlagen gemäß der Normenreihe DIN 19700. Sicherheitsberichte und Vertiefte Überprüfungen sind zusammen mit der laufenden Überwachung Bestandteil des mehrstufigen Sicherheitskonzepts bestehend aus Eigen- und Fremdüberwachung. Wesentliche Aufgabe des Sicherheitsberichts ist es, den Zustand und das Verhalten der Stauanlage, die durch die Bauwerksüberwachung erfasst werden, zu dokumentieren, besondere Vorkommnisse bzw. Auffälligkeiten hervorzuheben und die Auswirkungen auf die Betriebssicherheit zu bewerten. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt DVWK-M 231/1995 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
● Änderung der Merkblattnummer und des Merkblatttitels
● Aktualisierung und Anpassung sowohl an neue Erkenntnisse als auch bezogen auf aktuelle Normen und Re-gelwerke
● Erweiterung des Anwendungsbereichs von Talsperren auf alle Stauanlagen gemäß DIN 19700
● Konkretisierung der Inhalte zur Durchführung der Vertieften Überprüfung
● Berücksichtigung der Kategorisierung hinsichtlich der Größe und Bedeutung von Stauanlagen
● Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018. Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WW-4.8 „Betrieb und Organisationsstrukturen großer Stauanlagen“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Bauass. Antje Nielinger-Teuber), einem gemeinsamen Fachgremium mit der Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e. V. (ATT), der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) sowie dem Deutschen Talsperren Komitee e. V. (DTK), im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wasserbau und Wasserkraft“ im DWA-Fachausschuss WW-4 „Stauanlagen und Hochwasserschutzanlagen“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. habil. Reinhard Pohl) erarbeitet. Es richtet sich an die Betreiber von Stauanlagen und alle an der Erstellung von Sicherheitsberichten und der Durchführung von Vertieften Überprüfungen befasste Fachleute und Aufsichtsbehörden.F rist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 516 „Leitfaden zur Erstellung des Sicherheitsberichts und zur Durchführung der Vertieften Überprüfung von Stauanlagen“ wird bis zum 31 Dezember 2023 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Breuer, M. Sc.Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: lutz.breuer@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shopist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 516 „Leitfaden zur Erstellung des Sicherheitsberichts und zur Durchführung der Vertieften Überprüfung von Stauanlagen“ Oktober 2023, 28 Seiten ISBN 978-3-96862-633-8 Ladenpreis: 42 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro Kombi E-Book & Print: 54,50 Euro Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 43,60 Euro Herausgeberin und Vertrieb DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennefel. E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop Veranstaltungshinweis Eine Seminarveranstaltung ist nach Ver-öffentlichung des Entwurfs geplant.
Aufruf zur Stellungnahme: Entwurf Merkblatt DWA-M 513-3 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 3: Entsedimentierung und Räumung von Seen, Staugewässern und Speicherbecken“
Die DWA hat den Entwurf des MerkblattsDWA-M 513-3 „Umgang mit Sedimentenund Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 3: Entsedimentierung und Räumung von Seen, Staugewässern und Speicherbecken“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. An zahlreichen Seen, Stauanlagen und Speicherbecken einschließlich Hochwasser- und Regenrückhaltebecken sind trotz regelmäßigen Sedimenteintrags über lange Zeit keine Entschlammungsmaßnahmen mehr durchgeführt worden. Gleichzeitig steigen im Fall einer Entsorgung von Baggergut die spezifischen Kosten derzeit weiter an. Eine fortschreitende Verlandung schränkt wiederum die Funktion von Seen, Stauanlagen und Hochwasserrückhaltebecken immer weiter ein. Mit dem Merkblatt DWA-M 513-1„Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 1: Handlungsempfehlungen und Untersuchungsprogramm“ liegt bereits eine gute Grundlage zum generellen Umgang mit Sediment und Baggergut vor.
Das Merkblatt DWA-M 513-3 konkretisiert diese Grundlage für die Maßnahmenplanung und -durchführung ausdrücklich an Staugewässern. Es wurde verfasst, um Gewässerverantwortlichen verträgliche Wege zur Lösung von Sedimentationsproblemen praxisgerecht aufzuzeigen. Es behandelt den rechtlichen Rahmen, ökologische Randbedingungen, das Finden wirtschaftlich vorteilhafter Lösungswege und Hinweise für eine effiziente Umsetzung. Den für die Gewässerunterhaltung Verantwortlichen wird so- mit ein Werkzeug für die nachhaltige und langfristige Sicherung der anvertrauten Seen, Staugewässer und Speicherbecken an die Hand gegeben. Das Merkblatt ist in den Rahmen weiterer Merkblätter und anderer Richtlinien eingebunden und gleichzeitig so konzipiert, dass es auch für sich allein als Planungswerkzeug anwendbar ist.
Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WW-2.2 „Entschlammung und Räumung von Seen, Stauanlagen und Speicherbecken“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Michael Detering) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wasserbau und Wasserkraft“ im Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik und Sedimentmanagement“ erarbeitet und richtet sich an Unterhaltungsverantwortliche, an die Gewässeraufsicht sowie an Planungs- und Ingenieurbüros und ausführende Unternehmen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 513-3 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 3: Entsedimentierung und Räumung von Seen, Staugewässern und Speicherbecken“ wird bis zum 31 Dezember 2023 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Lutz Breuer, M. Sc.
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
E-Mail: soelter@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversionoder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 513-3 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 3: Entsedimentierung und Räumung von Seen, Staugewässern und Speicherbecken“, Oktober 2023 38 Seiten, ISBN: 978-3-96862-612-3 Ladenpreis: 60,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 48,40 Euro Kombi E-Book & Print: 78,50 Euro Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 62,80 Euro Herausgeberin und Vertrieb DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop Veranstaltungshinweis: Seminar „Entschlammung und Räumung von Seen, Stauanlagen und Speicherbecken (DWA-M 513-3 (Entwurf))“ am 24.November 2023 in Siegburg
Teilnahmegebühren: DWA-Mitglieder:300 €, Nichtmitglieder: 360 € Kontakt: Angelika Schiffbauer Tel. 0 2242 872-156 E-Mail: schiffbauer@dwa.de
Merkblatt DWA-M 513-2 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 2: Fallbeispiele“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 513-2 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 2: Fallbeispiele“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. In Deutschland fallen im Zuge der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus jährlich erhebliche Mengen Baggergut an, die verwertet oder beseitigt werden müssen. Kommunen, Länder, Betreiber, Wasserwirtschaftsverbände sowie die Wasserverwaltungen stehen entprechend vor der Aufgabe, Baggergutmengen, die bei Unterhaltung, Ausbau der Gewässer und Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele nach Wasserrahmenrichtlinie anfallen, zu bewirtschaften. Diese Aushubmassen werden, soweites umweltverträglich möglich oder aus Gründen des Feststoffhaushalts notwendig ist, im Gewässer umgelagert oder aus dem Gewässer entfernt. Aus dem Gewässer entferntes Baggergut kann verwendet, verwertet oder auf geeigneten Deponien abgelagert werden. Die im Merkblatt DWA-M 513-1 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 1:Handlungsempfehlungen und Untersuchungsprogramm“ (November 2019) gegebenen Empfehlungen werden im Merkblatt DWA-M 513-2 durch Fallbeispiele aus der Praxis untersetzt. Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WW-2.1 „Umgang mit Baggergut“ (stellvertretender Sprecher: Dipl.-Ing. Uwe Hilmer) im DWA-Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik und Sedimentmanagement“ erarbeitet und richtet sich an Baggerguterzeuger, Dienstleister, Genehmigungsbehörden in den Ländern und Kommunen und andere, die mit Baggergut aus Gewässerunterhaltung und -ausbau zu tun haben.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 513-2 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 2: Fallbeispiele“ wird bis zum 31 Dezember 2023 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Breuer, M. Sc.Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: soelter@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlagezur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 513-2 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 2: Fallbeispiele “Oktober 2023, 142 SeitenISBN: 978-3-96862-599-7 Ladenpreis: 105 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 84 Euro Kombi E-Book & Print: 136,50 Euro Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 109,20 Euro Herausgeberin und Vertrieb DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Entwurf Merkblatt DWA-M 500 „Betrachtungen zur (n – a) – Bedingung an Stauanlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 500 „Betrachtungen zur (n – a)-Bedingung an Stauanlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Im Jahr 1990 wurde das Merkblatt DVWK-M 216 „Betrachtung zur (n – 1)-Bedingung an Wehren“ mit dem Ziel erarbeitet, konkrete Hilfestellungen zur Anwendung der in der Normenreihe DIN19700 (Stauanlagen) im Jahre 1986 beschriebenen (n – 1)-Bedingung zur Hochwasserabfuhr an Wehren von Staustufen zu geben. Seit der Erarbeitung des Merkblatts DVWK-M 216/1990 hat sich nun eine Reihe wichtiger Grundlagen geändert. Dies betrifft vornehmlich die Definitionder Hochwasserbemessungsfälle in der Normenreihe DIN 19700 und die Definition und Handhabung der Freibordmaße. Weiter beschränkt DIN 19700-13:2019 den Gesamtausfallwert a für Staustufen in ihrer zulässigen bzw. sinnvollen Größe inzwischen auch explizit aufa ≤ 1. Neben diesen Änderungen in den zugrunde liegenden Stauanlagen-Normen gibt es seit 1990 umfangreiche Betriebserfahrungen an Wehren, relevante Beobachtungen in Extremsituationen sowie technische Weiterentwicklungen im Stahlwasserbau und der Antriebstechnik. Daher hat der Fachausschuss WW-4 „Stauanlagen und Hochwasserschutzanlagen“ der DWA beschlossen, das Merkblatt zu überarbeiten, es damit an den heutigen Stand anzupassen und den Anwendungsbereich des Merkblatts über Wehre hinaus, nun auch auf die anderen Stauanlagen entsprechend der Normenreihe DIN 19700 zu erweitern. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt DVWK-M 216/1990 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
● Anpassung des Titels
● Erweiterung des Anwendungsbe-reichs auf alle Stauanlagen gemäßder Normenreihe DIN 19700
● Anpassung an die neue Definition vonHochwasserbemessungsfällen nachNormenreihe DIN 19700
● Anpassung an die neue Definitionund Handhabung der Freibordmaße
● Berücksichtigung aktueller Praxiserfahrungen beim Betrieb in Extremsituationen
● Berücksichtigung technischer Weiterentwicklungen im Stahlbau und der Antriebstechnik.
Das Merkblatt DWA-M 500 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WW-4.1 „Wehre“ (Sprecher: Dr.-Ing. Jörg Franke) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wasserbau und Wasserkraft“ im DWA-Fachausschuss WW-4 „Stauanlagen undHochwasserschutzanlagen“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. habil. Reinhard Pohl), einem gemeinsamen Fachgremium mit der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) sowie dem Deutschen Talsperren Komitee e. V. (DTK), erarbeitet. Das Merkblatt soll Fachleuten inBehörden und Ingenieurbüros, Eigentümern, Unterhaltungspflichtigen und Betreibern von Stauanlagen sowie allen weiteren interessierten Personen konkrete Hinweise sowie ein Nachweiskonzept für die Hochwasserbemessung entsprechend den Anforderungen der Normenreihe DIN 19700 liefern. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 500 „Betrachtungen zur (n – a)-Bedingung an Stauanlagen“ wird bis zum 31 Dezember 2023 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Breuer, M. Sc.Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: lutz.breuer@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 500 „Betrachtungen zur (n – a)-Bedingung an Stauanlagen“, Oktober 2023, 48 Seiten ISBN 978-3-96862-629-1 Ladenpreis: 60,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 48,40 Euro Kombi E-Book & Print: 78,50 Euro Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 62,80 Euro Herausgeberin und Vertrieb DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shopVeranstaltungshinweis
Eine Seminarveranstaltung ist nach Veröffentlichung des Entwurfs geplant.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 716-9 – Anforderungen an „R“-Ölbindemittel zur Anwendung auf Verkehrsflächen (road/Straße)
Aufruf zur Stellungnahme
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 716-9 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien – Teil 9: Anforderungen an „R“-Ölbindemittel zur Anwendung auf Verkehrsflächen (road/Straße)“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Der Entwurf DWA-A 716-9 ist eine Überarbeitung des 2014 erstmals veröffentlichten Arbeitsblatts. Das Arbeitsblatt DWA-A 716-9 regelt die spezifischen Anforderungen an Ölbindemittel, die auf Verkehrsflächen nach Unfällen mit Mineralölen und -produkten zum Einsatz kommen sollen und formuliert die Prüfkriterien unter Laborbedingungen zur Gewinnung vergleichbarer reproduzierbarer Prüfergebnisse. Es stellt eine Weiterentwicklung der mittlerweile aufgehobenen LTwS-Schriften Nr. 27 und Nr. 31 dar.
Das Arbeitsblatt DWA-A 716-9 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-7.1 „Öl- und Chemikalienbindemittel“ (Sprecher: Dipl.-Umweltwiss. Sebastian Bien) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrie- und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen“ (Obmann: Dipl.-Ing. Michael Bernzen) erarbeitet. Es wendet sich speziell an alle mit Herstellung, Vertrieb und Prüfung von Öl- und Chemikalienbindemitteln befassten Betriebe und Institutionen.
Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 716-9 (12/2014) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
• Anpassung an rechtliche Vorgaben
• Berücksichtigung technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen
• Klarstellung zum Geltungsbereich
• Harmonisierungen innerhalb der Arbeitsblattreihe DWA-A 716
• Modifizierung und Aktualisierung von Prüfmethoden und Bewertungsgrundlagen.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 716-9 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien – Teil 9: Anforderungen an „R“-Ölbindemittel zur Anwendung auf Verkehrsflächen (road/Straße)“ wird bis zum 31. Januar 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Iris Grabowski, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 716-9 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien – Teil 9: Anforderungen an „R“-Ölbindemittel zur Anwendung auf Verkehrsflächen (road/Straße)“, November 2023, 25 Seiten, ISBN 978-3-96862-646-8, Ladenpreis: 42 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro; Kombi E-Book & Print: 54,50 Euro; Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 43,60 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop
https://de.dwa.de/de/regelwerk-news-volltext/entwurf-arbeitsblatt-dwa-a-716-9-anforderungen-an-r-oelbindemittel-zur-anwendung-auf-verkehrsflaechen-road-strasse.html
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 716-1 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“
Aufruf zur Stellungnahme
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 716-1 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Der Entwurf DWA-A 716-1 ist eine Überarbeitung des 2011 erstmalig veröffentlichten Arbeitsblatts. Das Arbeitsblatt DWA-A 716-1 definiert Anforderungen an Feststoffe, die Öle und flüssige Chemikalien aufnehmen können und die in der Praxis als Bindemittel bezeichnet werden.
Der Einsatz von Öl- und Chemikalienbindemitteln für die Schadenbekämpfung bei Unfällen mit Freisetzung von Mineralölen, Mineralölprodukten und flüssigen Chemikalien wurde in Deutschland bislang durch die Regelwerke LTwS 27 und LTwS 31 geregelt, die sukzessive durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgehoben wurden.
Die Arbeitsblattreihe DWA-A 716 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien“ wird die beiden Regelwerke LTwS 27 und LTwS 31 unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse und gesetzlichen Regelungen zusammenführen. Dabei werden die aufgrund der Schadenhäufigkeit bedeutendsten Gruppen vorrangig bearbeitet. Ziel der Arbeitsblätter ist es, durch einheitliche Verfahren zur Prüfung und Bewertung von Bindemitteln die wahrscheinliche Eignung für den angestrebten Einsatzzweck sowie die Zuverlässigkeit solcher Produkte auch unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten vergleichbar zu machen. Auf diese Weise kann der sachlich richtige und schnelle Einsatz sichergestellt und der freie Austausch geeigneter Mittel ermöglicht werden. Dies dient auch der Transparenz im Wettbewerb.
Folgende Teile sind geplant, liegen bereits vor bzw. werden zurzeit überarbeitet (fett markiert):
• Teil 1: Allgemeine Anforderungen
• Teil 2: Anforderungen an „A“ – Bindemittel für saure Flüssigkeiten, z. B. Säuren (acid)
• Teil 3: Anforderungen an „B“ – Bindemittel für basische Flüssigkeiten, z. B. Laugen
• Teil 4: Anforderungen an „F“ – Bindemittel für feuergefährliche, brennbare Flüssigkeiten
• Teil 5: Anforderungen an „H“ – Bindemittel für unpolare, organische, hydrophobe Flüssigkeiten
• Teil 6: Anforderungen an „M“ – Bindemittel für mit Wasser mischbare organische Flüssigkeiten (mixable)
• Teil 7: Anforderungen an „O“ – Bindemittel für oxidative Flüssigkeiten
• Teil 8: Anforderungen an „P“ – Bindemittel für polare Flüssigkeiten
• Teil 9: Anforderungen an „R“ – Ölbindemittel zur Anwendung auf Verkehrsflächen (road)
• Teil 10: Anforderungen an „W“ – Ölbindemittel zur Anwendung auf Gewässern (water)
• Teil 11: Anforderungen an „S“ – Bindemittel für spezielle Anwendungen.
Das Arbeitsblatt DWA-A 716-1 umfasst die allgemeinen Anforderungen und Prüfverfahren für alle Öl- und Chemikalienbindemittel; die speziellen Anforderungen werden in den gruppenspezifischen Arbeitsblattteilen ergänzt. Das Arbeitsblatt DWA-A 716-1 gilt daher nur in Verbindung mit mindestens einem der weiteren Teile der Arbeitsblattreihe DWA-A 716.
Das Arbeitsblatt DWA-A 716-1 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-7.1 „Öl- und Chemikalienbindemittel“ (Sprecher: Dipl.-Umweltwiss. Sebastian Bien) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrie- und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen“ (Obmann: Dipl.-Ing. Michael Bernzen) erarbeitet. Es wendet sich speziell an alle mit Herstellung, Vertrieb und Prüfung von Öl- und Chemikalienbindemitteln befassten Betriebe und Institutionen.
Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 716-1 (7/2011) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
• Anpassung an rechtliche Vorgaben
• Berücksichtigung technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen
• Klarstellung zum Geltungsbereich
• Harmonisierungen innerhalb der Arbeitsblattreihe DWA-A 716
• Verzicht auf die Klassifizierung eines universell einsetzbaren Vielzweckbindemittels.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 716-1 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ wird bis zum 31. Januar 2024 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Iris Grabowski, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 716-1„Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“, November 2023, 25 Seiten, ISBN 978-3-96862-644-4, Ladenpreis: 42 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro; Kombi E-Book & Print: 54,50 Euro; Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 43,60 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333, Fax: 0 22 42/872-100, E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop







