Informationen aus Hessen
Zu den Archiv Meldungen aus 2010 bis 2022.
2025
- BUND Hessen fordert Ausbau der vierten Reinigungsstufe
- Land macht sich für eine krisenfeste Wasserversorgung stark
- Hessen startet weiteres Programm für lebendige Gewässer
- Hochwasserschutz: Land Hessen fördert Schluckbrunnen im Herzen Wiesbadens mit 319.440 Euro
- Hessen tritt für härtere Strafen bei Klimakriminalität ein
2024
- RP erteilt Wasserverband Kinzig Wasserrechte
- Wiesbaden scheitert mit Wassersteuer- Veto der Kommunalaufsicht
- Rheinwasseraufbereitung
- Land fördert Maßnahmen zum Wasserrückhalt
- Weniger Mikroschadstoffe im Landgraben: Inbetriebnahme der vierten Reinigungsstufe für die Zentralkläranlage
- Hinweise zur Phosphorrückgewinnung in Hessen
- Hohe Wasserverluste in hessischen Trinkwasserversorgungsnetzen: BUND fordert Behörden zum Handeln auf
- 155 Kommunen bei der Erstellung von Wasserkonzepten unterstützt
- Kompetenzzentrum Wasser Hessen geht an den Start
2023
- Plattform der regionalen Wasserbeschaffung
- Zweite Fortschreibung der „Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region“ vorgelegt
- Spurenstoff-Minimierer ausgezeichnet
- Hessen veröffentlicht gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Muster-Zisternensatzung
- Erste Kläranlage mit vierter Reinigungsstufe in Betrieb
- Auszeichnung: Saubere Gewässer im Hessischen Ried
- Mehr Geld für kommunale Klimamaßnahmen in Hessen
- Corona im Abwasser: Projekte in Kläranlagen stocken
BUND Hessen fordert Ausbau der vierten Reinigungsstufe
Der BUND Hessen zeigt sich beeindruckt von der Reinigungsleistung der vierten Reinigungsstufe der Kläranlage Mörfelden-Walldorf, die seit etwa zwei Jahren in Betrieb ist, und fordert Tempo beim Ausbau in ganz Hessen. Der BUND-Landesvorsitzende Jörg Nitsch erklärte in einer Mitteilung, die Ablaufwerte der Anlage, die auf eine Kombination von Ozonung, Pulveraktivkohle und Tuchfiltration setzt, hätten sich deutlich verbessert.
Aus Sicht des BUND-Landesverbandes ist es erforderlich, derartige Maßnahmen daher hessenweit zügig umzusetzen, und nennt das EU-Projekt „Lebendige Lahn“ als zentrales Beispiel.
Land macht sich für eine krisenfeste Wasserversorgung stark
Bei der Umweltministerkonferenz im saarländischen Orscholz setzt Landwirtschafts- und Umweltminister Ingmar Jung auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Bund für eine widerstandsfähige Wasserversorgung in Krisenzeiten und bei zivilen Verteidigungsaufgaben.
Bei der 104. Umweltministerkonferenz (UMK) in Orscholz setzt sich Landwirtschafts- und Umweltminister Ingmar Jung für die Sicherung wichtiger Lebensgrundlagen für die Bürgerinnen und Bürger ein: krisenfeste Wasserversorgung, Verlässlichkeit bei Hochwasserschutzmaßnahmen und eine praxistaugliche Luftreinhaltung.
Hessen startet weiteres Programm für lebendige Gewässer
Mit Gewässermanagern sorgt Hessen für lebendige, klimaresiliente und ökologisch intakte Flüsse und Bäche. Als Gewässermanager fungiert die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG). Sie unterstützt Städte, Gemeinden und Wasserverbände aktiv beim Projektmanagement, bei Genehmigungen und Fördermitteln, Flächenmanagement oder in der Öffentlichkeitsarbeit. Wir finanzieren das Projekt vollständig.
mehr: https://landwirtschaft.hessen.de/presse/hessen-startet-weiteres-programm-fuer-lebendige-gewaesser
Hochwasserschutz: Land Hessen fördert Schluckbrunnen im Herzen Wiesbadens mit 319.440 Euro
Hessens Umweltminister Ingmar Jung hat einen Förderbescheid für den Bau eines Hochwasserüberlaufs im Wiesbadener Kurpark übergeben. Durch den sogenannten Schluckbrunnen soll ein Überlaufen des Kurparkweihers bei Starkregenereignissen und Unwetter verhindert werden.
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Landeshauptstadt Wiesbaden hat Hessens Umweltminister Ingmar Jung der Stadt Wiesbaden am Mittwoch einen Förderbescheid in Höhe von 319.440 Euro übergeben Damit wird die Errichtung eines Hochwasserüberlaufs, ein sogenannter Schluckbrunnen, am Kurparkweiher unterstützt. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 1,28 Millionen Euro.
Hessen tritt für härtere Strafen bei Klimakriminalität ein
Länder unterstützen hessische Initiative im Bundesrat, um illegalen Handel mit extrem schädlichen Klimagasen konsequent zu bestrafen.
Auf hessische Initiative hin hat der Bundesrat die Bundesregierung heute zu verstärkten Anstrengungen im Kampf gegen den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) aufgerufen. Unter anderem fordern die Länder, den Strafrahmen für Verstöße gegen die europäische F-Gase-Verordnung deutlich zu erhöhen.
RP erteilt Wasserverband Kinzig Wasserrechte
Das RP Darmstadt hat dem WVK ein Wasserrecht zur Entnahme von Grundwasser aus sieben Brunnen in den Ortsteilen Neuenschmidten und Schlierbach erteilt. Der WVK beliefert seine Verbandsmitglieder, die Stadt Frankfurt und die Stadt Hanau sowie den Main-Kinzig-Kreis, um die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen.
Hierzu hat der Verband für das Fördergebiet Neuenschmidten Nord eine Entnahme von 1.900.000 Kubikmeter und für Neuenschmidten Süd insgesamt 600.000 Kubikmeter Grundwasser pro Jahr beantragt.
Im Zuge des Wasserrechtsverfahrens wurden die vorliegenden Antragsunterlagen sowie auch die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Einwendungen vom RP Darmstadt detailliert geprüft und bewertet. Das Ergebnis: Die Entnahmen werden in der beantragten Gesamthöhe von 2.500.000 Kubikmeter pro Jahr zugelassen, da nach Auswertung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auch unter Berücksichtigung des Klimawandels ausreichend Grundwasser vorhanden ist. Darüber hinaus sorgen eine Vielzahl von Nebenbestimmungen dafür, dass das Grundwasser nachhaltig sowie umweltschonend gewonnen werden kann. Aufbauend auf der Betriebserfahrung, das heißt, den tatsächlichen Fördermengen der vergangenen Jahre, erteilt das RP Darmstadt dem WVK eine gehobene Erlaubnis über 1.400.000 Kubikmeter pro Jahr für die Nordgruppe und 415.000 Kubikmeter pro Jahr für die Südgruppe. Für die darüber hinaus beantragten Mengen in der Höhe von 500.000 Kubikmeter in der Nordgruppe und für 185.000 Kubikmeter pro Jahr in der Südgruppe erhält der WVK nur eine einfache Erlaubnis, in die, im Gegensatz zur gehobenen Erlaubnis, bei Bedarf eingegriffen und gegebenfalls auch widerrufen werden kann.
Die Zulassungen sind an klar definierte Grenzgrundwasserständeoder bei tiefen grundwasserführenden Schichten an maximale Brunnenfördermengen geknüpft. Außerdem sind sie jeweils an ein umfangreiches Monitoring gebunden. Bei einer Unterschreitung der Grenzgrundwasserstände bzw. einer Überschreitung der Brunnenfördermengen muss die Grundwasserentnahme unverzüglich eingestellt werden. Das sorgt dafür, dass eine Übernutzung des Grundwassers und damit negative Einflüsse auf Natur und Umwelt ausgeschlossen werden können. Zudem wurden die Wasserrechte auf 20 Jahre begrenzt. Dies basiert auf den aktuellen Klimaprojektionen, die nach Auswertung des HLNUG sowie anerkannter Fachverbände für diesen Zeitraum eine allenfalls moderate Veränderung der Grundwasserneubildung prognostizieren.
Der Antrag des WVK für das Fördergebiet Neuenschmidten Nord beinhaltet auch eine Grundwasserentnahme an dem neu errichteten Brunnen FB X. Da die Antragsunterlagen zu diesem Aspekt zum Zeitpunkt der Offenlage Ende 2021 nicht vollständig waren, konnte darüber nicht entschieden werden. Der Brunnen FB X ist daher nicht Bestandteil der aktuellen Zulassung. Der WVK wurde aufgefordert, für den Brunnen FB X einen gesonderten Antrag zu stellen.
Die ausführliche behördliche Entscheidung und alle Antragsunterlagen sind im Zuge der aktuell laufenden öffentlichen Bekanntmachung auf der Website des RP Darmstadt veröffentlicht. Vom 2. bis 16. September 2024 liegen alle Informationen im Feuerwehrhaus (Schulungsraum, 1.OG) der Gemeinde Brachttal, Wächtersbachter Straße 48, täglich während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.
https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/rp-erteilt-wasserverband-kinzig-wasserrechte
Umweltministerkonferenz: Umweltminister Ingmar Jung – Wir haben gute Ergebnisse für Hessen erzielt
Der hessische Minister für Landwirtschaft und Umwelt zieht nach seiner ersten Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Dürkheim zufrieden Bilanz. Staatsminister Jung hat dort unter anderem zum Schutz vor dem Wolf, zur Kreislaufwirtschaft und zum Hochwasserschutz gesprochen.
Bei der 73. Umweltministerkonferenz stand aufgrund der aktuellen Ereignisse in Süddeutschland das Thema Hochwasser im Fokus. Unter den Ministerinnen und Ministern der 16 Länder herrschte große Einigkeit, eine Elementarschaden-Pflichtversicherung zu schaffen. Die Länder formulierten eine erneute Aufforderung an den Bund, hierfür ein Konzept vorzulegen und die Anstrengungen für die Klimaanpassung und den Hochwasserschutz zu stärken.
„Klimaanpassung in Verbindung mit einem wirkungsvollen Hochwasserschutz sind elementar. Sie sind notwendig, um unser Leben, unseren Wohlstand und unsere Heimat zu schützen. Aber eine absolute Sicherheit vor Hochwasser und Starkregen wird es nicht geben, deshalb ist Vorsorge so wichtig. Wir brauchen jetzt eine Pflichtversicherung für Eigentümerinnen und Eigentümer. Die große Herausforderung ist, diese verfassungskonform und sozialverträglich zu gestalten.“ Für alle Betroffenen müssen die gleichen Bedingungen gelten, betonte der hessische Umweltminister: „Es ist nicht zu vermitteln, dass der Steuerzahler immer dann einspringt, wenn das Ausmaß groß und die Berichterstattung der Medien besonders intensiv ist, die Betroffenen bei medial weniger beachteten Ereignissen aber oft alleine dastehen.“ Jung appellierte zudem an die Verantwortung in besonders schadensgefährdeten Gebieten: Dort gelte es, alle am Bauplanungsrecht Beteiligten noch mehr zu sensibilisieren.
Beim Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz (ANK) hat sich Hessen für eine Beschleunigung der Mittelausgaben eingesetzt, die jeweilig bestehenden Länder-Förderprogramme sollen mitberücksichtigt werden. Ein Beschluss zu den Umweltwirkungen der EU-Agrarpolitik bestätigt zudem die kürzlich von der Europäischen Kommission geschaffenen Erleichterungen für Landwirtinnen und Landwirte. „Hier freue ich mich, dass uns ein gemeinsamer Beschluss gelungen ist, welcher sich klar für die Unterstützung des Bürokratieabbaus ausspricht, die Nöte unserer Landwirte sieht, und anerkennt, dass wir die Landwirtschaft weiterhin bei der Erbringung ihrer zahlreichen Leistungen für den Umwelt- und Klimaschutz unterstützen müssen“, sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Jung und betonte: „Ich bin fest davon überzeugt: Effektiver Umwelt- und Klimaschutz geht nicht gegen die Landwirtschaft. Nur mit unseren Landwirtinnen und Landwirten werden wir die Herausforderungen schaffen, die vor uns liegen.“
Die von Hessen ausgerufene „Trendwende Wolf“ war auch bei der UMK ein wichtiges Thema. Die Länder waren sich einig, dass das Schnellschussverfahren den Ländern als unbürokratisches und rechtssicheres Verfahren zur Verfügung stehen muss. Ziel aller Länder sind beschleunigte Entnahmen. Dazu soll der Praxisleitfaden zum Wolfsmanagement dringlich präzisiert werden. Sollte auch ein ergänzter Praxisleitfaden nicht rechtssicher angewandt werden können, will der Bund notwendige Rechtsänderungen unter Ausschöpfung des FFH-Rahmens umsetzen. Aus hessischer Sicht sind das erste Schritte, denen weitere folgen müssen. Im Hessischen Landtag hatte sich die christlich-soziale Koalition kürzlich für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ausgesprochen und dafür auch Zustimmung aus der Opposition erhalten. Außerdem sollen Weidetierhalter mit Wolfsrissen unbürokratisch entschädigt und finanziell noch besser bei der Prävention unterstützt werden.
Sehr erfolgreich verlief der hessische Beschlussvorschlag zum besseren Recycling von Matratzen. Alle Länder unterstützten den Vorstoß Hessens. Ziel ist es, Matratzen in einer Kreislaufwirtschaft wieder zu verwerten. Bislang fehlt dazu in Deutschland der rechtliche Rahmen. In Frankreich, Belgien und den Niederlanden werden Matratzen bereits getrennt gesammelt. Flammschutzmittel und andere schädliche Chemikalien in Matratzen blockieren die chemischen Prozesse, die ablaufen müssen, damit aus Schaumstoffmatratzen wieder Schaum für neue Matratzen gewonnen werden kann. Damit mehr Matratzen recycelt werden können, müssen sie zudem getrennt von anderem Sperrmüll gesammelt werden. „Matratzen stellen aktuell zehn Prozent des Sperrmüllaufkommens in Deutschland dar. Die Matratzen sind jedoch oft nass und so stark verschmutzt, dass sie im Allgemeinen nur noch der Verbrennung zugeführt werden können. Somit entgeht der Kreislaufwirtschaft ein gut recyclingfähiger Stoffstrom. „Das wollen wir ändern, denn es ergibt ökonomisch und ökologisch Sinn.“
Zum Abschluss der UMK bilanzierte der hessische Umweltminister: „Wir haben gute Ergebnisse für Hessen erzielt.“
https://landwirtschaft.hessen.de/presse/umweltminister-ingmar-jung-wir-haben-gute-ergebnisse-fuer-hessen-erzielt
Wiesbaden scheitert mit Wassersteuer- Veto der Kommunalaufsicht
Die Hessische Kommunalaufsicht hat die vom Wiesbadener Linksbündnis beschlossene Wassersteuer gekippt. Die Gebühren dürften die städtischen Kosten für Wasser nicht überschreiten.
Die Wiesbadener Bürger müssen vorerst nicht noch mehr Geld für ihr Trinkwasser zahlen. Die hessische Kommunalaufsicht hat die vom Linksbündnis Mitte Dezember 2023 beschlossene Wassersteuer gekippt, nachdem sie schon im März…mehr:
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/stadt-wiesbaden-scheitert-mit-wassersteuer-19742465.html
Rheinwasseraufbereitung
Wasserverband Hessisches Ried übergibt Staatssekretär Ruhl Abschlussbericht
Wasser wird zunehmend zum knappen Gut. Deswegen hat das hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium den Wasserverband Hessisches Ried (WHR) dabei unterstützt, zu prüfen, wie Rheinwasser umfassender genutzt werden kann.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie des WHR wurde untersucht, wie und mit welchem Investitionsbedarf eine erhöhte Aufbereitung von Rheinwasser realisiert werden kann. Der Abschlussbericht wurde heute Staatssekretär Michael Ruhl bei seinem Besuch im Brauchwasserwerk in Biebesheim übergeben. „Angesichts des Klimawandels, der Bevölkerungszunahme und der wirtschaftlichen Entwicklung in Südhessen ist mit steigenden Wasserbedarfen für Landwirtschaft, öffentliche Wasserversorgung und Natur zu rechnen,“ so Staatssekretär Ruhl. „Um zukünftige Herausforderungen bewältigen zu können liegt mit der Machbarkeitsstudie nun eine gute Grundlage vor.“
Nutzung von aufbereitetem Oberflächenwasser
Das Land Hessen hat die Machbarkeitsstudie mit 400.000 EUR gefördert. „Im Zukunftsplan Wasser ist angesichts begrenzter Grundwasserressourcen in den Wasserentnahmegebieten die Prüfung zusätzlicher künstlicher Grundwasseranreicherungen zur Deckung der Wasserversorgung verankert. Mein Dank gilt dem Wasserverband Hessisches Ried für die geleistete Arbeit und der nun erfolgten Vorlage der Machbarkeitsstudie,“ erklärte Staatssekretär Ruhl.
Die Verbandsvorsteherin des WHR, Frau Elisabeth Jreisat hob hervor, dass „mit der Machbarkeitsstudie nun entscheidende Grundlagen für die zukünftigen Planungen vorliegen“ und dankte dem Land Hessen für die finanzielle Unterstützung. Im nächsten Schritt wird der WHR in die Gespräche mit den Wasserbedarfsträgern gehen, um im Herbst konkrete Zusagen zur weiteren Planung zu erhalten.
In den vergangenen Jahrzehnten konnten die Grundwasserstände im Hessischen Ried dank der Infiltration von aufbereitetem Rheinwasser stabil gehalten werden. Biebesheim verfügt über eine Kapazität zur Aufbereitung von 5.400 Kubikmeter – das sind über 5 Mio. Liter – Wasser pro Stunde. „Dadurch ist auch in Trockenzeiten, wie wir sie in den letzten Sommern erlebt haben, Grundwasser und Beregnungswasser vorhanden“, erklärte WHR-Verbandsvorsteherin Elisabeth Jreisat. „Die letzte mehrjährige Trockenphase mit hohen Temperaturen und kontinuierlich steigenden Bedarf haben die Aufbereitungsanlage Biebesheim aber bereits an ihre Grenzen gebracht.“
Drei mögliche Lösungsoptionen
Es konnten bei der Untersuchung drei Alternativen identifiziert werden: ein Ausbau des vorhandenen Brauchwasserwerkes in Biebesheim und somit eine Verdopplung der aktuellen Kapazität, die Neuerrichtung eines zweiten Brauchwasserwerkes im nördlichen Ried oder die Neuerrichtung eines sogenannten Uferfiltratwasserwerkes im südlichen Ried. Die Kosten für die Erweiterung um 5.400 m³/h (entspricht einer Verdoppelung der aktuellen Kapazitäten) werden je nach Aufbereitungstechnik zwischen 150 und rund 170 Mio. EUR abgeschätzt. Für Leitungen und Infiltrationsanlagen fallen zusätzliche Kosten von 69 bis zu 167 Mio. EUR an.
Hintergrund:
Die Studie, an der neben den Experten des Wasserverbandes verschiedene Fachbüros mitarbeiteten und vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt begleitet wurde, förderte das Land Hessen mit 400.000 Euro, das sind 80 % der Gesamtkosten. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde geprüft, welche technischen Maßnahmen die wachsenden Wasserbedarfe decken können. Es wurde bestätigt, dass zusätzlich infiltriertes Brauchwasser aus dem Rhein keine nachteiligen Veränderungen auf die Grundwasserqualität haben wird. Da die Entnahmemengen aus dem Rhein sich im Promillebereich bewegen würden, könnten diese auch bei einer Erweiterung der Rheinwasseraufbereitung unproblematisch entnommen werden.
https://umwelt.hessen.de/presse/wasserverband-hessisches-ried-uebergibt-staatssekretaer-ruhl-abschlussbericht
Land fördert Maßnahmen zum Wasserrückhalt
Damit die Städte und Gemeinden mit der durch trockene Sommer ausgelösten Wasserknappheit besser umgehen könen, fördert das Land Hessen Maßnahmen zum Wasserrückhalt. Das sagte Umweltstaatssekretär Michael Ruhl Anfang März 2024 vor Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft beim Wasserforum in Frankfurt am Main.
Bei der Veranstaltung informierte das Umweltministerium als oberste Wasserbehörde über die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für den guten Zustand von Hessens Flüssen, Seen, Bächen und dem Grundwasser. Für die Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes, die auch dem Wasserrückhalt dienen, stehen Fördermittel in Höhe von rund 40 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, sagte Ruhl. Dazu zählen Maßnahmen der Ufer und Auenrenaturierung oder die Wasserrückhaltung im Wald, bei der das Oberflächenwasser durch Vertiefungen vor dem schnellen Abfließen geschützt wird.
https://flussgebiete.hessen.de/oeffentlichkeitsarbeit/wasserforum/2024
Weniger Mikroschadstoffe im Landgraben: Inbetriebnahme der vierten Reinigungsstufe für die Zentralkläranlage
Weniger Mikroschadstoffe im Abwasser: Nach nur 2 Jahren konnte die Firma Merck die 4. Reinigungsstufe der Zentralkläranlage in Betrieb nehmen. Bei den Bemühungen um den Ausbau von kleineren kommunalen Anlagen geht es deutlich langsamer voran.
Merck klärt sein Abwasser bestmöglich – Umweltministerium bremst den Ausbau kommunaler Kläranlagen
Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Inbetriebnahme der vierten Reinigungsstufe für die Zentralkläranlage des Chemie- und Pharmaunternehmens Merck in Darmstadt am 7. Februar 2024. Nach der Inbetriebnahme werde sich die Konzentration vieler Mikroschadstoffe im Abwasser des Chemie- und Pharmaunternehmens an seinem Stammsitz in Darmstadt deutlich vermindern. Jörg Nitsch, BUND-Landesvorsitzender: „Damit wird ein bedeutender Schritt für die Entlastung des Landgrabens im Hessischen Ried vollzogen. Merck hat mit der Fertigstellung des Kläranlagenausbaus etwas mehr als zwei Jahre nach dem ersten Spatenstich gezeigt, wie schnell daran gearbeitet werden kann. Bei den Bemühungen um den Ausbau von kleineren kommunalen Anlagen geht es deutlich langsamer voran.“ Der Umweltverband fordert vom Hessischen Umweltministerium daher mehr Tempo für den Ausbau der kommunalen Kläranlagen mit der vierten Reinigungsstufe.
Der BUND appelliert besonders an die Stadt Darmstadt: Seit mehreren Jahren werde dort lediglich an einer Machbarkeitsstudie für die vierte Reinigungsstufe ihrer Großkläranlage gearbeitet. In diese Anlage würden auch die Abwässer von großen Industriefirmen der Chemie- und Kosmetikbranche eingeleitet. Ihre bestmögliche Reinigung sei genauso wichtig wie die der Firma Merck.
Nitsch: „Der langsame Fortschritt beim Ausbau der kommunalen Kläranlagen ist auch durch die zeitraubende Arbeitsweise im Umweltministerium bedingt. Durch Bürokratieabbau ließe sich das Arbeitstempo deutlich beschleunigen.“
Der BUND kritisiert, dass die Anforderungen an die Leistungen für die vierte Reinigungsstufe für jede Kläranlage einzeln vorgeschrieben werden. Ein gemeinsamer Anforderungskatalog mit Festlegungen für alle Anlagen in Hessen nach dem Vorbild Baden-Württembergs oder der Schweiz würde die vorbereitenden Arbeiten ohne Qualitätsverlust deutlich beschleunigen.
Nitsch: „In Baden-Württemberg sind bereits 30 Anlagen mit vierter Reinigungsstufe in Betrieb und weitere 27 in Planung oder im Bau. In Hessen arbeitet bisher lediglich eine Anlage, vorbereitende Arbeiten laufen für sechs weitere.“
Nach Kenntnis des BUND werden die Wünsche von Kläranlagenbetreibern außerhalb des Hessischen Rieds nach Festlegung von Anforderungen für den Ausbau ihrer Anlagen mit vierten Reinigungsstufen vom Umweltministerium nicht unterstützt.
https://www.bund-hessen.de/pm/news/mikroschadstoffe-landgraben-inbetriebnahme-vierte-reinigungsstufe-merck/
Hinweise zur Phosphorrückgewinnung in Hessen
Zielsetzung
Vor dem Hintergrund schwindender Akzeptanz der bodenbezogenen Klärschlammverwertung und mit Blick auf die zentrale Bedeutung des endlichen Rohstoffs Phosphor hatte die Bundesregierung das Ziel vorgegeben, die bodenbezogene Klärschlammverwertung in überschaubarer Zeit zu beenden und die Rückgewinnung des Rohstoffs Phosphor aus Gründen des Ressourcenschutzes zu etablieren. Diese Zielsetzungen haben sich mit der Novelle der Klärschlammverordnung aus dem Jahr 2017 (BGBl. I, S. 3465) manifestiert und konkretisiert. Phosphor ist ein unverzichtbarer Nährstoff für unsere Landwirtschaft, um pflanzliche Erträge und damit die Ernährung zu sichern. Er kann durch keinen anderen Stoff ersetzt werden. Gleichzeitig ist Phosphor ein endlicher Rohstoff. Das natürliche Phosphor Vorkommen ist auf nur wenige Länder beschränkt: China, Südafrika, Jordanien, Marokko und die Westsahara besitzen 80 Prozent der weltweiten Vorkommen. Einige dieser Phosphor-Lagerstätten befinden sich in politischen Krisengebieten, wodurch Lieferengpässe nicht auszuschließen sind. Ferner steigt weltweit die Nachfrage nach Phosphor, während die Reserven abnehmen. Dies hat zur Folge, dass Phosphaterz aus immer tiefer liegenden und schwerer zugänglichen Bereichen abgebaut werden muss. Neben den Auswirkungen auf die Preisentwicklung muss damit gerechnet werden, dass die dort geförderten mineralischen Phosphaterze zunehmend mit toxischen Metallen wie Cadmium und radioaktivem Uran belastet sind. Deshalb ist die Gewinnung von Recyclingphosphaten unter umweltverträglichen Bedingungen die Grundlage der nachhaltigen Kreislaufführung.
Die Novelle der Klärschlammverordnung sieht vor, dass Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Größe von über 100.000 Einwohnerwerten ab 01.01.2029 und Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Größe von über 50.000 Einwohnerwerten ab 01.01.2032 die Phosphorrückgewinnung aus ihrem Klärschlamm sicherstellen, sofern der Klärschlamm einen Phosphorgehalt von mindestens 20 g je kg Trockenmasse (TM) enthält.
Das Hessische Umweltministerium möchte im Rahmen der Ressourcenschutzstrategie Hessen seine Kommunen auf dem Weg zu einer ökologisch sinnvollen und wirtschaftlich tragfähigen Phosphorrückgewinnung begleiten und die verantwortlichen Akteure bei der Entwicklung und Realisierung geeigneter Demonstrationsanlagen in Hessen unterstützen. Ein sparsamer Umgang mit dem Rohstoff Phosphor wird dabei angestrebt. Der Kreislauf soll möglichst geschlossen und die Nachfrage nach Primärphosphaten auf diese Weise signifikant gesenkt werden.
Hierzu wurde bereits der Phosphordialog ins Leben gerufen, zu dem das Hessische Umweltministerium nunmehr regelmäßig die hessischen Akteure einlädt.
Noch sind die Übergangsfristen zur Etablierung einer tragfähigen Phosphorrückgewinnung großzügig bemessen. Vor dem Hintergrund aufwändiger Abstimmungsprozesse auf Ebene kommunaler Entscheidungsträger, der Konzeptionierung und Planung von Investitionsvorhaben und der damit verbundenen Zulassungsverfahren, ist es dennoch geboten, frühzeitig die Entwicklung lokaler und interkommunaler Lösungen anzustoßen. Das Land Hessen möchte die Entscheidungsträger…mehr:
Hohe Wasserverluste in hessischen Trinkwasserversorgungsnetzen: BUND fordert Behörden zum Handeln auf
Um die immensen Trinkwasserverluste in den Leitungsnetzen zu verringern, fordert der BUND Hessen die Oberen Wasserbehörden auf, aktiver gegenüber den betroffenen Kommunen zu werden. Mehr:
https://www.bund-hessen.de/pm/news/hohe-wasserverluste-in-hessischen-trinkwasserversorgungsnetzen/
155 Kommunen bei der Erstellung von Wasserkonzepten unterstützt
Trinkwasser ist ein wertvolles Gut und sollte sparsam eingesetzt werden. Um den hessischen Kommunen dabei zu helfen, ihre Wasserversorgung für die Zukunft sicherzustellen, fördert das Land die Erstellung kommunaler und teilräumlicher Wasserkonzepte. „Wir sorgen dafür, dass Hessen immer genügend sauberes Wasser hat“, sagte Umweltministern Priska Hinz. „Die Klimakrise und der demografische Wandel stellen uns bei der Trinkwasserversorgung vor große Herausforderungen. Wir haben als Land Hessen daher bis heute 155 hessische Städte und Gemeinden bei der Erstellung von Wasserkonzepten mit über 4 Millionen Euro finanziell unterstützt.“
Kommunen im ländlichen Raum sind auf Förderung angewiesen
Das Umweltministerium hat die Förderung bis Ende 2023 verlängert. Die Nachfrage war hoch. “In den vergangenen Monaten konnten wir noch eine Vielzahl von Kommunen im ländlichen Raum unterstützen. Ich freue mich besonders, dass wir erst kürzlich einen Förderbescheid für die Erstellung eines Wasserkonzeptes für den Vogelsbergkreis und insgesamt 16 beteiligte Kommunen mit über 475.000 Euro Fördervolumen übergeben konnten“, so die Ministerin weiter.
Die Aufgabe liegt bei den Kommunen als Trägern der Wasserversorgung. Viele sind mit den trockenen und heißen Sommern der vergangenen Jahre an ihre Grenzen gekommen und müssen für die Zukunft neu planen. Für eine genaue Bestandsaufnahme können die Kommunen deshalb das Instrument des Wasserkonzepts nutzen: dafür werden zunächst die Gegebenheiten vor Ort genau erfasst und zukünftige Entwicklungen prognostiziert. Wo kann gespart werden, gibt es Möglichkeiten, Trinkwasser durch Brauchwasser oder Regenwasser zu ersetzen? Solche Optimierungspotentiale und Risiken werden ermittelt, um daraus passende Maßnahmen zu entwickeln. Für die Bewässerung von privaten oder öffentlichen Grünflächen ist der Einsatz von wertvollem Trinkwasser beispielsweise nicht notwendig. So könnten Brauchwasseranlagen auf Sportplätzen oder Friedhöfen eingesetzt werden. Das gilt auch für die Toilettenspülung oder das Wäschewaschen.
„Die ersten Ergebnisse aus den bereits vorliegenden Wasserkonzepten zeigen einen erheblichen Investitionsbedarf“, erläuterte Ministerin Hinz. Die Speicherung und Verteilung von Trinkwasser ist hier eine der größten Herausforderung. Mittel- bis langfristig stehen vielerorts Investitionen in Wasserhochbehälter und Verbindungsleitungen zwischen einzelnen Ortsteilen an. Sofern der Wasserbedarf nicht durch die eigene Wasserförderung gedeckt werden kann, ist unter bestimmten Bedingungen auch der Anschluss an einen Verbund bzw. an benachbarte Kommunen sinnvoll.
„Wassercent“ als sinnvolles Finanzierungsinstrument
„Gerade der ländliche Raum steht bei der zukünftigen Wasserversorgung unter Druck. Bürgerinnen und Bürger würden dort über den Wasserpreis aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte, womit die Kosten auf weniger Nutzer verteilt werden können und der weitläufigen Geografie, was den Bau der Wasserversorgungseinrichtung teuer macht, überproportional pro Kopf belastet werden. Vor diesem Hintergrund würde der ländliche Raum von der Einführung eines sogenannten ‚Wassercents‘ mit dem die Wasserversorgungsinfrastruktur finanziell gefördert werden könnte, ganz erheblich profitieren“, betonte Ministerin Hinz.
Das Hessische Umweltministerium hat kürzlich die Ergebnisse einer Studie vorgestellt, wie Umwelt- und Ressourcenkosten im Zusammenhang mit Wasserentnahmen in Hessen berücksichtigt werden können. Die Einnahmen können dann zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zukunftsplan Wasser beitragen und so die Wasserversorgung in Zeiten des Klimawandels sicherstellen. Praktikable und auch nur konzeptionell überzeugende Alternativen für ein solches Lenkungs- und Finanzierungsinstrument wurden von den Gutachtern nicht gesehen.
Hintergrund
Übersichtskarte zu den geförderten WasserkonzeptenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Die Studie zur Internalisierung von Umwelt- und Ressourcenkosten bei Wasserentnahme
https://umwelt.hessen.de/presse/155-kommunen-bei-der-erstellung-von-wasserkonzepten-unterstuetzt
Kompetenzzentrum Wasser Hessen geht an den Start
Die Wasserwirtschaft in Hessen steht insbesondere durch den Klimawandel vor großen Herausforderungen, damit sie auch zukünftig die Wasserversorgung von Bevölkerung und Unternehmen nachhaltig sichern kann. Heute eröffnete die hessische Umweltministerin Priska Hinz an der Goethe-Universität Frankfurt das Hessische Kompetenzzentrum Wasser (KWH), in dem Akteure aus Wissenschaft und Bildung, Verwaltung, Politik und Wasserwirtschaft vernetzt sind. Die Ziele: Probleme sollen auf Systemebene angegangen, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in die wasserwirtschaftliche Praxis überführt und das Bildungsangebot erweitert werden.
FRANKFURT. Es sind gleich mehrere tiefgreifende Veränderungen, mit denen sich der Wassersektor in Hessen konfrontiert sieht: Der Klimawandel mit seinen häufigeren Extremwetterereignissen erhöht den Druck auf Wasserressourcen und Wasserökosysteme, was wiederum einen Verlust der Biodiversität nach sich zieht. Die Folgen für Mensch und Natur wurden in den Dürresommern der vergangenen Jahre deutlich sichtbar. Dann wiederum gab es vermehrt Starkregenereignisse mit Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Eine weitere Herausforderung für die Wasserwirtschaft ist der demografische Wandel. Die Zunahme der Bevölkerung in den Ballungsräumen führt zu einem steigenden Wasserbedarf in den kommenden Jahren, die Abnahme der Bevölkerung in Teilen des ländlichen Raums dagegen zu steigenden Kosten bei der Bereitstellung einer ausreichenden Wasser- und Abwasserinfrastruktur. Heute schon führen Einträge von Spurenstoffen zum Beispiel durch Arzneimittel im Abwasser zu Problemen in der Abwasserbehandlung und Trinkwasseraufbereitung.
Angesichts dieser Herausforderungen und damit verbundener Zielkonflikte zwischen Schutz und Nutzung der Ressource Wasser sind innovative und nachhaltige Umsetzungslösungen für die vielen beteiligten Akteure zu suchen und zu finden. Hessen geht diese Herausforderungen jetzt durch eine Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit von Wissenschaft, Verwaltung, Politik, Praxis und Bildung an und gründet das Hessische Kompetenzzentrum Wasser (KWH), in dem das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), die Regierungspräsidien, alle hessischen Universitäten, viele hessische Hochschulen sowie die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung und das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) ihre jeweilige Expertise einbringen und kooperieren werden.
Umweltministerin Priska Hinz erläutert: „Mit dem Klimaplan und dem Zukunftsplan Wasser haben wir die Weichen für einen nachhaltigen Schutz und eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen in Hessen gestellt. Das Hessische Kompetenzzentrum Wasser wird uns nun dabei unterstützen, die notwendigen Anpassungen an den Klimawandel umzusetzen und dabei neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und innovative Lösungen zu berücksichtigen.“
Prof. Thomas Schmid, Präsident des HLNUG, ist überzeugt: „Das Hessische Kompetenzzentrum Wasser bietet die Chance, die unterschiedlichen und sehr umfassenden Expertisen im Wassersektor in Hessen zu bündeln, damit die wissenschaftlichen Erkenntnisse auch zu einer praxisnahen Entwicklung konkreter Lösungen mit nachhaltiger Nutzung der Ressource Wasser beitragen können.“
Prof. Enrico Schleiff, Präsident der Goethe-Universität, die die Gründung des KWH wesentlich begleitet hat, erklärt: „Es muss uns gelingen, ‚win-win-Situationen‘ zu schaffen, bei denen einerseits die Wasserressourcen erhalten bleiben und die aquatische Biodiversität geschützt wird, andererseits aber auch der Wasserbedarf der Bevölkerung und der Wirtschaft gesichert bleibt. Mit ihrer Forschung werden die hessischen Universitäten und Hochschulen zum Erreichen dieses Ziels beitragen.“ Auch die Gewinnung von Fachkräften könnten die Universitäten und Hochschulen befördern, so Präsident Schleiff: „Wir arbeiten stetig an der Weiter – und Neuentwicklung von Lehr- und Ausbildungskonzepten, um Expert:innen für Naturschutz und Wasserwirtschaft zu qualifizieren.“ Dabei befürworte er das aktive Mitwirken von Partnerinstitutionen aus Praxis und Behörden in Lehrveranstaltungen relevanter Fachbereiche von Universitäten und Hochschulen sowie beispielsweise die Vergabe externer Abschlussarbeiten: „Damit können wir einen Mehrwert auch aus Sicht der Wissenschaft generieren.“
Enrico Schleiff freut sich über den Auftakt zur Gründung des KWH in seinem Hause: “Die Wasserforschung ist schon seit vielen Jahren fester und wichtiger Bestandteil des Forschungsportfolios der Goethe-Universität. Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen der anderen hessischen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sehen wir uns in der Verantwortung, die Ziele des KWH voranzutreiben und unseren Beitrag zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung der Ressource Wasser in Hessen zu leisten.“
Ziel des KWH ist es, praxistaugliche, wissenschaftlich fundierte, evidenzbasierte und innovative Lösungen entsprechend den Herausforderungen im Wassersektor zu entwickeln. Statt einzelner hydrologischer, ökologischer und technisch-ingenieurwissenschaftlicher Fragestellungen können im KWH die dringenden Probleme zu Prozessen und Dynamiken des Wasserressourcenmanagements interdisziplinär und integriert betrachtet werden. Soziale, ökonomische und politische Aspekte, als weitere wichtige Handlungsfelder in der Wasserwirtschaft, können durch diese übergreifende Zusammenarbeit ebenfalls berücksichtigt werden.
Eine solche Bündelung der hessischen Wasserkompetenz eröffnet neue Perspektiven für die Durchführung von angewandten Forschungsprojekten zu in Hessen relevanten Themen für eine nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser, einschließlich der Vermittlung von entsprechenden Kompetenzen, sowie für die Politikberatung.
Über das Kompetenzzentrum Wasser Hessen (KWH)
Als hessisches Kompetenzzentrum Wasser ist das KWH ein Bindeglied zwischen Akteuren im Wasserbereich aus Wissenschaft, Verwaltung, Politik, Bildung und wasserwirtschaftlicher Praxis. Das KWH wird auch mit assoziierten Partnern kooperieren. Dies können nicht-behördliche Organisationen, Vereine oder im Wassersektor tätige Unternehmen sein. Ein Kooperationsvertrag regelt die künftige Zusammenarbeit der institutionellen Partner:
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
- Regierungspräsidium Darmstadt
- Regierungspräsidium Gießen
- Regierungspräsidium Kassel
- Goethe-Universität Frankfurt am Main
- Justus-Liebig-Universität Gießen
- Philipps-Universität Marburg
- Technische Universität Darmstadt
- Universität Kassel
- Hochschule Darmstadt
- Hochschule Fresenius
- Hochschule Geisenheim University
- Hochschule RheinMain
- Technische Hochschule Mittelhessen
- Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung
- Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
Biologie, Chemie, Meer / Klima, Tier / Land / Forst, Umwelt / Ökologie
überregional
Forschungsprojekte, Organisatorisches
Deutsch
https://idw-online.de/de/news825779
Plattform der regionalen Wasserbeschaffung
Die WRM wurde im Jahre 1978 auf Initiative der Hessischen Landesregierung gegründet. Sie bündelt die Expertise von Wasserbehörden, Verbänden und Institutionen sowie den wichtigsten südhessischen Wasserbeschaffungsunternehmen. Die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main beruht auf freiwilliger Basis und ist unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.
Wesentliche Meilensteine regionaler Wasserplanung wurden durch die WRM erarbeitet und werden kontinuierlich fortgeschrieben, wie z. B. die Wasserbilanz Rhein-Main, die Leitungsverbundstudie oder die „Situationsanalyse Wasserversorgung Rhein-Main“.
Rahmen und Grundlage für die gemeinsame Arbeit ist eine Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Beratungs- und Meinungsbildungsgremium. Sie setzt sich zusammen aus den Unternehmensleitungen sowie Vertretern der institutionellen Mitglieder. Aus der Mitte der Mitgliederversammlung werden jeweils für die Dauer von zwei Jahren ein Vorsitzender sowie drei stellvertretende Vorsitzende gewählt.
Für das operative Geschäft ist eine Geschäftsstelle mit einer Geschäftsführung eingerichtet, die, wie alle Tätigkeiten für die WRM, ehrenamtlich betreut wird.
Zur Bearbeitung bestimmter Aufgaben und Probleme können Arbeitskreise gebildet werden. Für die Mitarbeit in den Arbeitskreisen können auch Personen herangezogen werden, die nicht in den Unternehmen oder Institutionen der Mitglieder tätig sind.
https://www.ag-wrm.de/die-wrm.html
Zweite Fortschreibung der „Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region“ vorgelegt
Die Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM) hat nach 2016 die zweite Fortschreibung der „Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region“ vorgelegt. Für einen Prognosehorizont bis 2050 wird die Entwicklung des Trinkwasserbedarfs im Ballungsraum betrachtet.
Insgesamt wird mit einem Anstieg des Wasserbedarfs in Südhessen gerechnet. Auf der Grundlage der derzeitigen Bevölkerungsprognosen wird bis 2040 ein Mehrbedarf von bis zu 8% erwartet. Der Klimawandel treibe vor allem die Bedarfsspitzen in heißen und trockenen Sommern in die Höhe und bringe damit die Infrastruktur zum Teil an ihre Grenzen.
Unsere gemeinsame Aufgabe ist die Sicherstellung einer zuverlässigen und nachhaltigen Wasserversorgung für die Metropolregion,“ heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des WRM-Vorstands, zu dem neben Elisabeth Jreisat, Joachim Arnold (Vorstandsvorsitzender OVAG), Armin Kromer (Verbandsdirektor WBV Riedgruppe Ost) sowie Bernd Petermann (Geschäftsführer Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach) gehören.
Auf Grundlage aktualisierter Daten wurde der bestehende Maßnahmenkatalog früher Situationsanalysen fortgeschrieben und angepasst. „Im Fokus unserer gemeinsamen Anpassungsstrategie steht weiterhin der Ausbau und die Ertüchtigung der Wasserversorgungsinfrastruktur,“ betont Elisabeth Jreisat. Im Zentrum stehe der regionalen Leitungsverbund als Rückgrat der Versorgung der Metropolregion.
Die Folgen von Klimawandel, Bevölkerungswachstum und verändertem Nutzungsverhalten auf die Verfügbarkeit des Grundwassers als wichtigster Ressource für die Wasserversorgung der Metropolregion habe man dabei fest im Blick. „Die Gewinnung von Grundwasser für die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt bereits seit vielen Jahren unter Beachtung der Nachhaltigkeit. Durch begleitende umwelt- und naturschutzbezogene Nutzungsregeln ist sichergestellt, dass der Entnahmehorizont nicht überbeansprucht wird, keine Schädigung grundwasserabhängiger Ökosysteme stattfindet und eine eventuale verringerte Grundwasserneubildung berücksichtigt wird.,“ stellt Joachim Arnold fest und verweist auf die dazu erfolgreichen Einführungen der OVAG-Wasserampel und des umweltschonenden Grundwassermanagement für seinen Versorgungsbereich. „Mit der Wasserampel, die seit letztem Jahr auf gelb steht, geben wir den von uns versorgten Kommunen ein deutliches Signal, auf ihre Einwohner und Unternehmen hinzuwirken, dass sie sorgsam und verantwortungsvoll mit unserem wichtigsten Lebensmittel dem Trinkwasser umgehen“, betont Arnold.
An Verwaltung und Politik wenden sich die Wasserversorger mit dem dringenden Appell, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine zuverlässige Verfügbarkeit des Grundwassers als wichtigster Ressource für die öffentliche Wasserversorgung im Auge zu behalten. „Eine wichtige Planungsgrundlage für die Siedlungsentwicklung der Kommunen im Ballungsraum ist eine gesicherte Wasserversorgung. Dafür benötigen wir als Dienstleister der Kommunen verlässliche und auskömmliche Wasserrechte,“ betont Bernd Petermann.
Insgesamt gelte es die Belange der Wasserversorgung bei der Regional- und Flächennutzungsplanung wieder stärker als bislang in den Fokus zu nehmen, ergänzt Armin Kromer. „Der Ballungsraum zeigt exemplarisch, wie die Nutzungskonflikte beim Zugriff auf die begrenzte Ressource Grundwasser zunehmen,“ stellt Kromer fest.
„Die Antwort darauf muss ein intensiver Dialog und eine verstärkte Zusammenarbeit auf allen Ebenen sein,“ so das Fazit der WRM-Vorstandsvorsitzenden Elisabeth Jreisat.
https://www.ag-wrm.de/publikationen/publikation-detail.html?tx_news_pi1%5Bnews%5D=681&cHash=611afb8c8968d95aaeee6851a8c2199a
Hessen: Spurenstoff-Minimierer ausgezeichnet
In Hessen wurde erstmals die Auszeichnung „Spurenstoff-Minimierer“ vergeben. Die Firma DAW SE wurde für ihr Sockelschienen Filtersystem „Eco-Safe“ ausgezeichnet, mit der die aus Auswaschungsprozessen freigesetzten Biozide und andere organische Schadstoffe der Fassadenbeschichtung zurückgehalten werden können. Die Firma Merck KGaA wurde für die Errichtung einer weiteren Behandlungsstufe zur Reduzierung von Spurenstoffen ihrer Industriekläranlage in Darmstadt ausgezeichnet.
Im Vordergrund des Wettbewerbs steht die Eigeninitiative und Vorbildfunktion der Teilnehmenden, ihren freiwilligen Beitrag zum Gewässerschutz und Spurenstoffreduktion sichtbar zu machen. Umweltministerin Priska Hinz (Hessisches Umweltministerium) und Thomas Klaßen (Leiter der Geschäftsstelle Umweltallianz Hessen) kürten die Gewinner, die mit ihren Maßnahmen zur Reduzierung des Spurenstoffeintrags in die Gewässer im Hessischen Ried beitragen.
Bewerbungen für die Auszeichnung als Spurenstoff-Minimierer am 22. März 2024 können bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. Voraussetzungen für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Sitz im Hessischen Ried, ein Beitrag zur Spurenstoffreduktion, der weder mit Landesmitteln bezuschusst noch durch gesetzliche Vorgaben initiiert wurde.
https://www.spurenstoff-dialog-hessen.de
Hessen veröffentlicht gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Muster-Zisternensatzung
Das Umweltministerium hat heute gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Muster-Zisternensatzung veröffentlicht. Diese soll dazu beitragen, dass verstärkt Niederschlagswasser für die Gartenbewässerung und zur Toilettenspülung genutzt wird. So kann der Wasserhaushalt geschont und die Kanalisation bei Starkregen entlastet werden. Die Muster-Zisternensatzung für Kommunen ist ein weiterer Baustein der Umsetzung des Maßnahmenplans Trockenheit und Dürre.
Ressource Wasser wird immer wertvoller
„Wer Regenwasser speichert und nutzt, kann einen wichtigen Beitrag zum ökologischen und verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser leisten“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz. „Auch wenn die letzten Wochen in Hessen eher nass und bewölkt waren, hat die Klimakrise uns zu Beginn des aktuellen Sommers und in den trockenen Sommern der Vorjahre deutlich vor Augen geführt, dass wir selbst als wasserreiches Land nicht vor regionaler Dürre und örtlichem Wassermangel geschützt sind. In einigen Kommunen stehen die Wasserampeln weiterhin auf gelb. Umso wichtiger ist der sorgsame Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser.“
Kommunen können mittels einer Zisternensatzung für Neubauvorhaben oder bei grundlegenden Umbauten den Bau einer Zisterne und die Nutzung des Niederschlagswassers vorschreiben. Damit dies rechtssicher gelingen kann, wurde in gemeinsamer Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen eine Muster-Zisternensatzung erstellt und den Kommunen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden noch ergänzende Erläuterungen formuliert, die die Umsetzung in den Kommunen erleichtern sollen.
Regenwasser, das über Dachflächen gesammelt wird, kann für verschiedene Einsatzzwecke – bspw. zur Toilettenspülung oder zur Gartenbewässerung – als Betriebswasser verwendet werden. Durch die Speicherung und die Verwendung von Regenwasser anstelle von Trinkwasser in all jenen Bereichen, wo keine Trinkwasserqualität erforderlich ist, kann der Trinkwasserverbrauch deutlich verringert werden. „Eine Diversifizierung der Wasserressourcen erlaubt es Kommunen, ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Trockenperioden und ihre Versorgungssicherheit zu erhöhen. Darüber hinaus kann die Kanalisation bei Starkregenereignissen durch die Pufferwirkung des Rückhaltevolumens von Zisternen entlastet werden“, so Umweltministerin Hinz. Indem der Trinkwasserverbrauch vor allem während Trocken- und Hitzeperioden verringert wird, gibt es weniger Verbrauchsspitzen und wertvolle Grundwasserressourcen können geschont werden.
Johannes Heger, Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes: „Mittels der neuen Musterzisternensatzung geben wir den Kommunen ein wichtiges Handlungsinstrument an die Hand, die Niederschlagswassernutzung nachhaltig zu gestalten und damit einen essentiellen Beitrag zum Wassersparen zu leisten. Die Kommunen können dabei flexibel zwischen verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten entscheiden, von der reinen Regennutzung zur Gartenbewässerung bis hin zur inhäusigen Brauchwassernutzung. Dies ermöglicht ihnen eine bedarfsgerechte Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.“
„Vor dem Hintergrund des hohen Wertes des immer knapper werdenden Gutes Wasser, ist es wichtig und richtig, dass das Land und die Kommunen ihre Kräfte bündeln und gemeinsam Wege aufzeigen sowie Vorschläge unterbreiten, diese Ressource sinnvoll und sparsam zu bewirtschaften“, sagte der Direktor des Hessischen Städtetages Stephan Gieseler.
Hintergrund
Hessen hat mit dem Klimaplan und dem Zukunftsplan Wasser auf die Auswirkungen der Klimakrise reagiert. Wegen der aktuellen Trockenphase wurden im Maßnahmenplan Trockenheit und Dürre ergänzende Maßnahmen ergriffen und bestehende Projekte priorisiert. Die Muster-Zisternensatzung für Kommunen ist eine von vierzehn Akut-Maßnahmen.
Link:
Umweltministerin stellt Maßnahmenplan vor | umwelt. hessen.de
Weitere Informationen zur nachhaltigen Wasserversorgung und dem Zukunftsplan Wasser:
https://umwelt.hessen.de/wasser/grundwasser-und-wasserversorgung
https://umwelt.hessen.de/presse/hessen-veroeffentlicht-gemeinsam-mit-den-kommunalen-spitzenverbaenden-eine-muster-zisternensatzung
Erste Kläranlage mit vierter Reinigungsstufe in Betrieb
Als erste hessische Kommune hat Mörfelden-Walldorf seine Kläranlage mit einer vierten Reinigungsstufe aufgerüstet, am 7. Juli ist sie mit Pulveraktivkohle und Tuchfiltration in Betrieb gegangen. Im Rahmen der Spurenstoffstrategie Hessisches Ried hat das Land Hessen die Maßnahme mit einer Zuwendung von 4,6 Millionen Euro und 70 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.
Umweltministerin Priska Hinz erklärte: „Wir sorgen für sauberes Trinkwasser. Gerade das Hessische Ried ist dafür besonders wichtig. Die Erfahrungen auf der Kläranlage Mörfelden-Walldorf kann anderen Kommunen und Betreibern bei zukünftigen Planung helfen.“ Im Ried werden ca. 25 Prozent des Trinkwassers in Hessen aus dem Grundwasser des Hessischen Rieds gewonnen. Umso wichtiger ist es, dieses Wasser sauber zu halten.
Bisher gelangen über die mit Abwasser belasteten Fließgewässer immer noch Spuren von Arzneimitteln, Hormonen, Haushalts- und Industriechemikalien, Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, sogenannte „Spurenstoffe“, ins Grundwasser. Dem steuert das Land Hessen seit 2018 mit der „Spurenstoffstrategie Hessisches Ried“ entgegen. Der Ausbau ausgewählter kommunaler Kläranlagen mit neuer vierter Reinigungsstufe ist dabei eine von zahlreichen Maßnahmen, die auch an der Quelle und bei der Anwendung ansetzen.
Spurenstoffstrategie: Hessisches Ried im Fokus
Neben der nun in Betrieb gegangenen Kläranlage in Mörfelden-Walldorf sind weitere sechs Kläranlagen ausgewählt, die zukünftig mit einer vierten Reinigungsstufe ausgerüstet werden sollen: Kläranlage Bickenbach (befindet sich im Bau), Büttelborn (Zuwendungsbescheid erteilt, in Planung), Darmstadt (befindet sich in Planung), Griesheim (in Planung), Langen (in Planung) und Weiterstadt (in Planung). Derzeit baut auch die Firma Merck in Darmstadt eine vierte Reinigungsstufe auf ihrer Industriekläranlage. Diese soll Ende 2023 in Betrieb gehen und wird ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Reinhaltung der Fließgewässer im Ried leisten.
Was bringt die 4. Stufe zusätzlich?
Die vierte Reinigungsstufe der Kläranlage Mörfelden-Walldorf schließt an die bisher üblichen drei Reinigungsstufen einer Kläranlage an. Mit den klassischen Behandlungsstufen werden hauptsächlich Nährstoffe im Abwasser reduziert. Mit der vierten Stufe ist es möglich, zusätzlich sogenannte anthropogene Spurenstoffe (zum Beispiel Arzneimittel- und Hormonrückstände) abzubauen und weitgehend aus dem Abwasser zu entfernen. Um eine möglichst breite Stoffpalette zu erfassen, lassen sich verschiedene Verfahrensarten auch kombinieren. Aus diesem Grund hat man sich bei der Anlage in Mörfelden-Walldorf für eine kombinierte Behandlung mit Ozon (letzte Phase der Inbetriebnahme), Pulveraktivkohle und einer abschließenden Tuchfiltration entschieden. „Damit ist die Kläranlage in Mörfelden-Walldorf nicht nur die erste in Hessen mit einer vierten Reinigungsstufe, sondern auch mit dieser Verfahrenskombination einzigartig in Deutschland“, freute sich Erster Stadtrat Karsten Groß.
Hessen bei Planung fortgeschritten
Hessen liegt mit dem aktuellen Bau von drei Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe und der Planung von weiteren vier vierten Reinigungsstufen bundesweit direkt hinter Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Aktuell überlegt auch die Stadt Frankfurt, eine vierte Reinigungsstufe zu planen, und die Stadt Wiesbaden hat an einem Forschungsvorhaben zu dem Thema teilgenommen.
Hintergrund:
Ein flächendeckender Ausbau der hessischen kommunalen Kläranlagen ist nicht zuletzt aufgrund der hohen Kosten derzeit nicht vorgesehen und unter Umweltgesichtspunkten auch nicht notwendig. Aktuell werden auf EU-Ebene mit der Kommunalabwasserrichtlinie und der Änderung der Wasserrahmenrichtlinie neue rechtliche Regelungen beraten. Diese umfassen auch Vorgaben für den Bau einer vierten Reinigungsstufe auf Kläranlagen. Insbesondere große Kläranlagen ab 100.000 Einwohnenden und Kläranlagen in sensiblen Gebieten sollen zukünftig verbindlich mit einer vierten Reinigungsstufe ausgerüstet werden. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sieht der Vorschlag der Kommunalabwasserrichtlinie die Umsetzung des Verursacherprinzips durch die Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung vor.
https://umwelt.hessen.de/presse/erste-klaeranlage-mit-vierter-reinigungsstufe-in-betrieb
Auszeichnung: Saubere Gewässer im Hessischen Ried
Die Gewinner stehen fest: die Firma Merck und die Firma DAW/RMI wurden für ihre Beiträge zum Gewässerschutz im Hessischen Ried ausgezeichnet. Umweltministerin Priska Hinz hat die Preisträger heute zusammen mit Thomas Klaßen, Leiter der Geschäftsstelle Umweltallianz Hessen, im Regierungspräsidium Darmstadt mit einer Urkunde geehrt.
Im Rahmen des Dialogforums „Spurenstoffe im Hessischen Ried“ wurde erstmalig ein Wettbewerb ausgerufen, bei dem sich Unternehmen, Handwerk, Verbände und Institutionen bewerben konnten, die freiwillig und engagiert dazu beitragen, den Eintrag von Spurenstoffen in die Gewässer im Hessischen Ried zu reduzieren. „Ziel des Wettbewerbs ist es, denjenigen eine Plattform zu bieten, die Eigeninitiative zeigen. Wir wollen für das Thema Spurenstoffe sensibilisieren und auch andere motivieren, sich damit auseinander zu setzen“, betonte Umweltministerin Priska Hinz.
Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid erklärte: „Das Thema Spurenstoffe betrifft uns alle. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen als Vorbilder vorangehen und Wege aufzeigen, Spurenstoffe in unserem Wasser zu minimieren. Daher geht mein Dank an die Teilnehmer des Wettbewerbs.“
Thomas Klaßen bekräftigte: „Die eingereichten Projekte der Unternehmen zeigen einmal mehr, wie kreativ und mit welchem Einsatz Unternehmen unterwegs sind, wenn es darum geht unsere Umwelt zu schützen. Der Umweltallianz Hessen ist es ein zentrales Anliegen zu zeigen, wie betrieblicher Umweltschutz funktionieren kann und deshalb freuen wir uns, diesen Wettbewerb unterstützen zu können.“
Auszeichnung für zwei vorbildliche Unternehmen
„Als erstes Industrieunternehmen in Südhessen, das die vorhandene Abwasserreinigungs¬anlage mit dem freiwilligen Bau einer vierten Behandlungsstufe zur Reduzierung von Spurenstoffen erweitert, setzt die Firma Merck einen wichtigen Baustein unserer Spurenstoffstrategie Hessisches Ried um. Damit übernimmt sie als Industrie¬unternehmen eine Vorreiterrolle im Gewässerschutz und Verantwortung für die Region ‚Hessisches Ried‘“, so Hinz bei der Urkundenübergabe.
Thomas Klaßen vergab die weitere Auszeichnung an die Firma DAW/RMI (Dr. Robert Murjahn-Institut) für ihr Sockelschienen-Filtersystem „Eco-Safe“. „Es ist eine umweltfreundliche und effektive Lösung, um das Risiko der Freisetzung von Bioziden und anderen organisch-chemischen Schadstoffen, die aus Fassadenkonstruktionen ausgewaschen werden, in den Boden und in Gewässer zu reduzieren“, betonte Klaßen.
Auch 2024 soll der Wettbewerb wieder stattfinden, die Auszeichnung soll zukünftig jährlich am „Weltwassertag“, dem 22. März eines jeden Jahres, vergeben werden. https://spurenstoff-dialog-hessen.de
Hintergrund zum Hessischen Ried:
Das Hessische Ried ist wasserwirtschaftlich besonders sensibel. Zum einen bestehen einige Fließgewässer bei Niedrigwasser zu nahezu 100 Prozent aus Einleitungen von geklärtem Abwasser, zum anderen werden rund 25 % des Trinkwassers in Hessen hier gewonnen. Im Abwasser sind Spurenstoffe wie Arzneistoffe, Haushalts- und Industriechemikalien und Pflanzenschutzmittel messbar, die durch die aktuelle Kläranlagentechnik nicht zurückgehalten werden. Gleichzeitig versickert im Hessischen Ried aufgrund der geologischen Bedingungen Wasser aus Oberflächengewässern in Teilbereichen in das Grundwasser.
Vor diesem Hintergrund wurde die
Spurenstoffstrategie für das Hessische Ried vorgelegt, die Maßnahmen zur Spurenstoffreduktion durch den Ausbau einer Reihe von Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe, aber insbesondere auch an der Quelle und bei der Anwendung vorsieht.
https://umwelt.hessen.de/presse/saubere-gewaesser-im-hessischen-ried
Mehr Geld für kommunale Klimamaßnahmen in Hessen
Die Investitionen des Landes zu kommunalen Vorhaben und Projekten für mehr Klimaschutz in Hessen haben sich im Jahr 2022 mehr als verdreifacht. 193 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 18,7 Millionen Euro seien im vergangenen Jahr bewilligt worden, teilte das Umweltministerium der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. 2021 hatte die Summe bei 5,6 Millionen Euro für 71 kommunale Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Hessen gelegen.
Die Investitionen des Landes
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/hessen/projektfoerderung–mehr-geld-fuer-kommunale-klimamassnahmen-in-hessen-33110240.html?utm_campaign=alle-nachrichten&utm_medium=rss-feed&utm_source=standard
Corona im Abwasser: Projekte in Kläranlagen stocken
Wiesbaden – Obwohl der Bund das System ausbauen will, stocken in Hessen die Projekte zur Überwachung von Corona im Abwasser. Zum Jahreswechsel wurde die Probenentnahme an den meisten Standorten eingestellt. Wie es danach weitergeht…mehr:
https://www.op-online.de/hessen/corona-im-abwasser-projekte-in-klaeranlagen-stocken-zr-92018691.html
Vom Bund 2021
Neuartige Plastikverschmutzungen in Gewässern
Plastikkrusten auf Küstenfelsen, Kunststoff verschmolzen mit Kieselsteinen und geschmolzenes Plastik, das Steinen zum Verwechseln ähnlich sieht: Die BfG-Biologin Sonja Ehlers ist bisher weitestgehend unbekannten Formen der Plastikverschmutzung in unseren Gewässern auf der Spur. Zu diesem Thema veröffentlichte sie kürzlich gemeinsam mit dem freien Meeresökologen Dr. Julius Ellrich eine Studie in dem Fachmagazin „Marine Pollution Bulletin“.
Plastikmüll in Ozeanen und Flüssen gehört zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Im Jahr 2019 wurden weltweit circa 368 Millionen Tonnen Kunststoff produziert – rund 18 Millionen Tonnen davon in Deutschland. Hierzulande verbraucht jeder Einwohner alleine rund 39 Kilogramm Verpackungsabfall aus Plastik. Der Anblick von Plastikmüll in Gewässern oder den zugehörigen Auen ist daher leider schon fast zu einem gewohnten Anblick geworden.
Neue Plastikprobleme
Im Fokus der Forschung stehen insbesondere Herkunft, Verbleib und Wirkung von Mikro- und Makroplastik in den Gewässern. Daneben entdecken Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aber zunehmend neuartige Formen der Plastikverschmutzung. Auch in der BfG wird hierzu geforscht.
Die BfG-Biologin Sonja Ehlers ist bisher wenig beachteten Formen von Plastikverschmutzung in Gewässern auf der Spur. Vor wenigen Tagen veröffentlichte Sonja Ehlers gemeinsam mit dem freien Meeresökologen Dr. Julius Ellrich die dritte Studie zu diesem Thema. Sie haben erstmalig sogenanntes Plastiglomerat und Pyroplastik in Kieselstein geprägten Lebensräumen erfasst und nachgewiesen, wie aus Plastiglomerat Pyroplastik entstehen kann (zur Veröffentlichung). Bislang war diese Form der Verschmutzung lediglich an anderen Ufertypen bekannt. Für ihre Untersuchung wählten die beiden Forschenden daher die Insel Madeira im Atlantischen Ozean, die für ihre Kieselstrände berühmt ist.
Pseudo-Steine aus Plastik
Plastiglomerat und Pyroplastik sind zwei neuartige Formen von Plastikmüll, die ursprünglich an Sandstränden auf Hawaii und in Großbritannien entdeckt wurden. Während Plastiglomerat aus mit Steinen oder Kieselsteinen verschmolzenem Kunststoff besteht, handelt es sich bei Pyroplastik um geschmolzenen Kunststoff. Beide Formen von Plastikmüll entstehen vermutlich als Überreste durch absichtliche oder unabsichtliche Verbrennung von Kunststoffen z. B. bei Lagerfeuern. Beide Plastikmüllvarianten lassen sich häufig nur auf den zweiten Blick von echten, bzw. unbelasteten Steinen unterscheiden. Sie werden daher oft bei Plastiksammlungen an Stränden übersehen.
Eine weitere neuartige Form der Plastikverschmutzung sind krustenartige Flecken geschmolzenen Plastiks auf Felsen, auch Plastikkrusten genannt. Diese konnten Sonja Ehlers und Julius Ellrich bei vorangegangenen Studien ebenfalls bereits auf der italienischen Insel Giglio und auf Madeira nachweisen. Solche Krusten entstehen vermutlich durch das Zusammenspiel von Meer und Sonne: Sonja Ehlers, Julius Ellrich und der internationale Kollege Dr. Ignacio Gestoso (MARE-Madeira) fanden heraus, dass Plastikkrusten aus marinen Seilen entstehen, die durch Wellenschlag an den Küstenfelsen entlanggerieben werden. Dieser Abrieb durch Wellen zusammen mit hohen Temperaturen des durch die Sonne erhitzten Gesteins sorgen dann dafür, dass sich das Plastik mit dem Gestein verbindet.
Die von Sonja Ehlers und Julius Ellrich entdeckten „Plastiksteine“ bestanden aus Polyethylen und Polypropylen – zwei der am häufigsten genutzten Kunststoffsorten. Witterung und Reibung sorgen allmählich dafür, dass sich die Plastikklumpen sukzessive zerkleinern, bis letztlich Mikroplastikpartikel (< 5 mm) entstehen.
Sind auch die Bundeswasserstraßen betroffen?
Die ökologischen Wirkungen, die von diesen Formen des Plastikmülls ausgehen, sind noch weitestgehend unbekannt. Bei den Plastikkrusten sei die Wahrscheinlichkeit jedoch groß, dass bestimmte Organismen, etwa Schnecken oder Krabben, Partikel aufnehmen und der Kunststoff so in die Nahrungskette gelange – so die beiden Wissenschaftler.
„Plastikkrusten-ähnliche Spuren wurden schon im limnischen Bereich in einem trockenen Flussbett in Spanien gefunden“, erklärt Sonja Ehlers. Die Biologin hält es daher für möglich, dass sich Plastikkrusten auch in den Bundeswasserstraßen befinden. „Ich gehe zudem davon aus, dass auch hierzulande Pyroplastik z. B. bei einem Lagerfeuer entsteht und dann auch in die Fließgewässer gelangt“, erklärt Sonja Ehlers weiter. Die Biologin verdeutlicht: „Potenziell bergen Plastikkrusten und Pyroplastik ein ökologisches Risiko. So kann Pyroplastik giftiges Blei und Cadmium enthalten. Es besteht daher weiterer Forschungsbedarf. Gleichzeitig müssen jedoch auch Wege gefunden werden, wie sich die Einträge von Kunststoffen in die Gewässer wirksam und nachhaltig reduzieren lassen.“
Neue Stofflisten für die Untersuchung von Bioziden in der Umwelt
Im Jahr 2017 hatte das UBA Empfehlungen zur Erhebung der Umweltbelastung mit Bioziden herausgegeben. Dabei wurden für verschiedene Eintragspfade in die Umwelt und Umweltkompartimente, wie Oberflächengewässer oder landwirtschaftliche Böden, Listen mit vermutlich relevanten und deshalb zu untersuchenden Bioziden erstellt. Diese Stofflisten wurden nun aktualisiert und um zwei neue Listen erweitert.
Biozide in der Umwelt untersuchen: Eine Priorisierung ist nötig!
Biozide sind Substanzen oder Produkte, die dazu eingesetzt werden, um schädliche oder lästige Organismen zu bekämpfen oder abzuschrecken. Sie werden in vielfältiger Weise genutzt, zum Beispiel als Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Antifouling in Bootsanstrichen und in der Insekten- oder Nagetierbekämpfung. Aufgrund ihres breiten Einsatzspektrums können Biozide auf vielfältige Weise in die Umwelt eingetragen werden.
Etwa 360 Biozidwirkstoffe sind auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gelistet. Nicht alle Biozidwirkstoffe und deren Transformationsprodukte haben das gleiche Risikopotential für die Umwelt und nicht alle Umweltkompartimente sind von allen Bioziden gleichermaßen betroffen. Um aus der großen Anzahl gelisteter Wirkstoffe die zu wählen, die beispielsweise in die Oberflächengewässer, den Boden oder das Grundwasser gelangen, ist eine Sortierung notwendig. Und um das Analysespektrum auf die potenziell relevanten zu reduzieren, muss anschließend eine Priorisierung der Biozide durchgeführt werden.
Die UBA-Empfehlungen und -Stofflisten von 2017
Mit der UBA-Veröffentlichung TEXTE 15/2017 hat das UBA im Jahr 2017 Empfehlungen zur Untersuchung von Bioziden in der Umwelt herausgegeben. In diesem Bericht findet man Hintergrundinformationen zu den Eintragspfaden von Bioziden in die Umwelt sowie Arbeitspakete, in denen Strategien zur Untersuchung von Bioziden in der Umwelt vorgeschlagen werden. Die einzelnen Arbeitspakete bilden dabei verschiedene Eintragspfade in die Umwelt und damit verbundene Zielkompartimente ab. Beispielsweise wird auf den Pfad „Kläranlage – Oberflächengewässer“ eingegangen. Jedem Arbeitspaket liegt eine spezifische Stoffliste bei, die maximal 25 priorisierte Substanzen (Biozidwirkstoffe und Transformationsprodukte) enthält. Für die Priorisierung wurden die voraussichtliche Emissionsmenge, die ökotoxikologische Wirkung sowie der Eintrag und das Verhalten im betroffenen Umweltkompartiment berücksichtigt. Eine detaillierte Beschreibung der Priorisierung ist im Bericht dargelegt.
Die Empfehlungen des UBA und besonders die Stofflisten haben in Behörden und Forschung im In- und Ausland großen Anklang gefunden. Die Stofflisten werden genutzt, um in unterschiedlichen Messprogrammen (Routinemessprogramm, Sondermessprogramm) Biozidwirkstoffe und deren Transformationsprodukte zu untersuchen.
Was ist neu?
Seit der Veröffentlichung des Berichts von 2017 sind neue Informationen zu den Bioziden verfügbar. So hat sich beispielsweise der Genehmigungsstatus der Wirkstoffe geändert, neue ökotoxikologische Studien wurden vorgelegt oder die Anzahl der gemeldeten bzw. zugelassenen Biozidprodukte hat sich verändert. Somit war es notwendig, die Stofflisten zu überprüfen und sie zu aktualisieren.
Die aktualisierten Stofflisten (PDF) wurden nun auf der UBA-Website veröffentlicht. Neben den Aktualisierungen wurden zudem zwei neue Stofflisten generiert. Diese betrachten die Belastung von urbanen Böden und der Bodenfauna sowie die Belastung von urbanem Grundwasser.
Wo hat das UBA die Stofflisten bereits eingesetzt?
Auch in UBA-Projekten bilden die Listen die Grundlage für die Stoffauswahl, wenn Einträge von Bioziden in die Umwelt untersucht werden sollen. Anzuführen wären hier unter anderem folgende Projekte:
Projekt zu Biozid-Einträgen über Kläranlagen in Gewässer
Projekt zur Auswaschung von Bioziden aus Fassaden
Projekt zur Belastung von Schwebstoffen in Gewässern (Projektnr. 156318, noch nicht abgeschlossen)
Projekt zum Vorkommen von Bioziden auf landwirtschaftlich genutzten Böden und in der Bodenfauna (Forschungskennzahl 3720634020, noch nicht abgeschlossen)
https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-stofflisten-fuer-die-untersuchung-von-bioziden
Workshop zur Überprüfung der Wasserausnahme VKU legt Kernpositionen der kommunalen Wasserwirtschaft vor
Entsprechend den Verpflichtungen aus der Richtlinie überprüft die EU-Kommission derzeit die Auswirkungen der Wasserausnahme in der EU-Konzessionsrichtlinie. Dazu fand ein Workshop in Brüssel statt. Für die kommunale Wasserwirtschaft bleibt die Ausnahme zentral: Die kommunale Organisationsfreiheit darf nicht beschnitten werden. Kernpositionen zur Wasserausnahme hat der VKU in einem aktuellen Positionspapier gebündelt.
Die EU-Kommission hat Anfang 2021 mit der Überprüfung der Wasserausnahme in der EU-Konzessionsrichtlinie begonnen. Grund dafür ist eine Verpflichtung aus der Richtlinie, die vorsieht, dass die EU-Kommission dem Europäischen Parlament einen Überprüfungsbericht vorlegt, der auch die besonderen Strukturen in der Wasserwirtschaft berücksichtigt. Bei einer Stakeholder-Konferenz hat die EU-Kommission am 15. November 2021 Zwischenergebnisse vorgestellt, die zeigen, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten auf die Ausnahme zurückgreift. Mit Tschechien, Polen und Rumänien wenden nur drei Mitgliedstaaten die Konzessionsrichtlinie im Wassersektor an und drei weitere teilweise (Bulgarien, Frankreich und Spanien). Alle übrigen Mitgliedstaaten machen von der Wasserausnahme Gebrauch. Dieses Zwischenergebnis zeigt deutlich, dass die EU-Kommission bei einer Diskussion zur Abschaffung der Wasserausnahme nicht auf eine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten setzen könnte.
Der VKU begleitet den Prozess zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden eng, hat an der Veranstaltung teilgenommen und steht im Austausch mit den Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene. Vor dem Hintergrund der Arbeiten der EU-Kommission hat der VKU ein Positionspapier erarbeitet, das die Kernpositionen der kommunalen Wasserwirtschaft zur Wasserausnahme bündelt. Darin weist der VKU erneut darauf hin, dass die Ausnahme für einen politischen Konsens steht und bestehen bleiben muss. Die kommunale Organisationsfreiheit darf nicht beschnitten werden. Wie die Wasserver- und Abwasserentsorgung organisiert werden, muss weiterhin vor Ort entschieden werden.
Hintergrund
Die für den Bericht gesetzte Frist verstrich bereits am 19. April 2019. Im Frühling 2021 hat die Kommission einen Fragebogen an die Mitgliedstaaten versandt, um die Auswirkungen der Ausnahme für Wasserkonzessionen in der Konzessionsrichtlinie (Artikel 12), die im deutschen Recht in § 149 Nr. 9 GWB umgesetzt ist, zu erfahren. Der VKU hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zum Fragebogen und den darin bereits hinterlegten Antwortvorschlägen der Kommission gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) kritisch Stellung genommen. Aufgrund der späten Rückmeldung einiger Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission erst Ende August 2021 mit der Auswertung der Rückmeldungen begonnen. Der finale Bericht soll im Sommer 2022 vorgelegt werden.
https://www.vku.de/themen/europa/workshop-zur-ueberpruefung-der-wasserausnahme/
BVerwG: Planfeststellungsbeschluss für A 20 wegen wasserrechtlichem Verschlechterungsverbot rechtswidrig
Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 20 in Schleswig-Holstein ist wegen der Behandlung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots rechtswidrig und nicht zu vollziehen. Diese Feststellung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Urteil getroffen, das dem Planfeststellungsbeschluss einen erheblichen Verfahrensfehler bescheinigt.
Das BVerwG beruft sich dabei auch auf die auf die Rechtsprechung des EuGH zurückgehende Neubewertung
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BUND, UFZ und iDiv starten Citizen Science- Projekt zum Fließgewässermonitoring
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und das Deutsche Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig haben ein umfassendes Monitoring von deutschen Fließgewässern gestartet. Ziel ist es laut einer Mitteilung, die Belastung kleiner Fließgewässer durch Pestizide zu erforschen und die Auswirkungen auf aquatische Insektengemeinschaften zu erfassen. So soll langfristig der Zustand deutscher Kleingewässer untersucht und auf dieser Grundlage die Artenvielfalt gefördert werden. Bürgerwissenschaftler*innen sollen dabei mithelfen.
„Die Kleingewässer in Deutschland sind in einem kritischen Zustand“, erklärte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Insbesondere in landwirtschaftlich geprägten Regionen seien die Belastungen durch Pestizide und andere Schadstoffe besonders hoch. Erst kürzlich hatten Wissenschaftler*innen unter Leitung
Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche. …mehr: https://www.euwid-wasser.de/news/wirtschaft/einzelansicht/Artikel/bund-ufz-und-idiv-starten-citizen-science-projekt-zum-fliessgewaessermonitoring.html
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Schadstoffe in Böden nach Hochwasserereignissen
Extreme Starkregen- und Hochwasserereignisse können einen deutlichen stofflichen Fußabdruck in Böden hinterlassen
Starkregen- und Hochwasserereignisse setzen häufig Schadstoffe infolge Erosion sowie Überflutung von Anlagen, Industrie-
und Gewerbeflächen, öffentlicher und privater Grundstücke sowie Kanalisationen und Kläranlagen frei. Dies kann in den betroffenen Gebieten zu einer Verschleppung und (Wieder)Ablagerung von Schadstoffen in Böden, Sedimenten und Gewässern führen.
Dieses Factsheet fasst die Möglichkeiten von Bodenverunreinigungen nach Hochwasserereignissen zusammen.
Woher kommen Schadstoffe, mit welchen Schadstoffen ist zu rechnen und wie verbreiten sie
sich bei Hochwasserereignissen?
► Aus überschwemmten Wohnsiedlungen kommt es zu einem erhöhten Sperrmüll- und Schlammaufkommen. Private Öltanks können beschädigt werden, auslaufen und große Mengen Heizöl freisetzen. Auch größere Mengen von Haushaltschemikalien, wie Reinigungsmittel, gelagerte Lacke und Düngemittel können durch die Überschwemmungen verbreitet werden.
► Liegen Industriestandorte im Überschwemmungsbereich können dort exponierte oder unsachgemäß gelagerte umweltgefährdende Stoffe austreten und in Gewässer und Böden verlagert werden.
► Tankstellen, aber auch vom Hochwasser mitgerissene Fahrzeuge können beschädigt werden und Treib- und Schmierstoffe freisetzen.
► Durch einen erhöhten Sickerwasseranfall aus Deponien ohne Oberflächenabdichtung können Sickerwasserrückhaltebecken überlaufen und das kontaminierte Deponiesickerwasser kann in den Vorfluter oder auf angrenzende Flächen gelangen.
► Während eines Hochwasserereignisses können sich Bäche und Flüsse zu reißenden Strömen entwickeln und dabei schadstoffbelastete Sedimente im Flusslauf remobilisieren. Durch Überflutungsereignisse können diese Schadstoffe auf und in Böden verlagert werden.► Durch Hochwasser ausgelöste temporär steigende Grundwasserstände aktivieren die bisher in der ungesättigten Bodenzone befindlichen Schadstoffe und werden zur Quelle von Verschmutzungen von Grund- und Oberflächenwasser.
► Die unvorhergesehene (Über-)Flutung von Gruben, Abgrabungen, Restlöchern und nicht beräumten Altlasten kann zum Schadstofftransport und zu komplexen Schadensfällen und schädlichen Bodenveränderungen im Umland führen.
► Durch Oberflächenabfluss, Überschwemmungen und starke Strömung werden landwirtschaftlich genutzte Flächen erodiert und Pestizide und Düngemittel unkontrolliert verlagert oder remobilisiert.
► Die Überlastung von Kanalisationen und die Überschwemmung von Kläranlagen führen zu Austrag ungereinigten Abwassers mit einem breiten Schadstoffspektrum sowie zu erheblichen Keim- und Fäkalienbelastungen.
Welche Auswirkungen haben die Schadstoffumlagerungen auf die Böden und die Umwelt?
► Die Ausbreitung von belasteten Sedimenten und Schlämmen kann punktuell wie auch großflächig schädliche Bodenveränderungen hervorrufen und zur Gefährdung für Mensch und Umwelt führen.
► Öl kann sich als feiner Film auf Bodenteilchen ablagern und so die Wasser – und Nährstoffaufnahme von Pflanzen einschränken und das Pflanzenwachstum beeinträchtigen. Mineralölkohlenwasserstoffe und andere Bestandteile in Diesel, Öl und Heizöl können sich
an der Oberfläche von Pflanzen ablagern.
► Böden können durch ihr Filter- und Puffervermögen Schadstoffe speichern und zurückhalten aber auch deren Abbauprozesse stimulieren. Bei einem erhöhten Schadstoffeintrag durch ein Hochwasserereignis können diese Potenziale jedoch schnell erschöpft sein und Stoffe werden dann schneller wieder freigesetzt (z.B. in das Grundwasser). Einige Schadstoffe können bereits in geringen Konzentrationen eine Störung von Bodenfun ktionen hervorrufen, Bodenorganismen schädigen und so die Biodiversität in Böden vermindern. Dies kann letztendlich Einfluss auf die Bodenfruchtbarkeit haben, ein gesundes Pflanzenwachstum behindern und die Nahrungsmittelsicherheit gefährden sowie Vermarktungsprobleme und Verzehreinschränkungen zur Folge haben.
Was ist bei der Nutzung von Böden nach einem Hochwasserereignis zu beachten? Welche
Handlungsmaßnahmen werden vorgeschlagen?
► Sperrmüll, Kadaver und beschädigte Fahrzeuge sowie zerstörte Anlagen soll ten kurzfristig beräumt und fachgerecht entsorgt oder behandelt werden, um Sekundärkontaminationen und Infektionsrisiken zu verhindern und die lokale Wirkung wirksam einzugrenzen.► Der Faktor „Zeit“ spielt bei der Beräumung eine entscheidende Rolle, denn Wärme, Feuchtigkeit und organische Substanz sind Treiber von Verwesung, Fäulnis, Zersetzung und Schimmelbildung und damit einhergehenden Gesundheitsrisiken.
► Bei konkreten Hinweisen auf Schadstoffeinträge auf Landwirtschaftsflächen sowie private überschwemmte Nutzgärten sind Verzehreinschränkung von Nutzpflanzen und Feldfrüchten zu prüfen und ggf. per Allgemeinverfügung anzuordnen. Vom Hochwasser überschwemmte Böden in Nutzgärten sollten vor dem Anbau von Obst und Gemüse auf eine Schadstoffbelastung hin analysiert werden.
Impressum
Herausgeber Autorenschaft, Institution
Umweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Tel: +49 340-2103-0
Fax: +49 340-2103-2285
buergerservice@uba.de
Internet: www.umweltbundesamt.de
Leonie Rückert, Dr. Annegret Biegel-Engler, Jörg Frauenstein
Umweltbundesamt
Fachgebiet II 2.6
Maßnahmen des Bodenschutzes
II2.6@uba.de
Stand: August/2021
Deutsch-israelische Wassertechnologie-Kooperation öffnet für einen neuen Stichtag
Die deutsch-israelische Wassertechnologie –Kooperation geht in eine neue Runde. Mit Stichtag 07.10.2021 rufen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das israelische Ministerium für Wissenschaft und Technologie (MOST) wieder Forschende aus beiden Ländern auf, Anträge für bilaterale Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Wassertechnologie einzureichen.
Die übergreifenden Ziele der Kooperation sind:
Verbesserung der Wassersituation in Israel und Umgebung und/oder Deutschland. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf vergleichbare Regionen sollte möglichst gewährleistet sein.
Zugang zu neuen Märkten für israelische und deutsche Unternehmen im Wasser- und Umweltsektor
Unterstützung und Stärkung der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit im Wassersektor sowie der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
Für den Stichtag 2021 werden Anträge in den folgenden Themenfeldern gesucht:
Multiresistente Pathogene, Gen- oder Viruslasten in Abwasser und Gewässern: Verfolgung und Gegenmaßnahmen
Quantifizierung und Minderung des Einflusses von persistenten mobilen Schadstoffen und/oder Mikroplastik auf Trinkwasserressourcen und Süßwassersysteme
Die gemeinschaftlichen Projektanträge der deutschen und israelischen Partner werden mithilfe externer Begutachtungen von BMBF und MOST zur Förderung ausgewählt.
Die aktuelle Bekanntmachung, die bis zum 07.10.2021 offen ist, sowie das Antragsformular (jeweils nur auf Englisch verfügbar) finden Sie unter „Weitere Informationen“ rechts auf dieser Seite.
Achtung: Für die Einreichung der Förderanträge auf israelischer Seite gibt es in diesem Jahr zwei Fristen zu beachten: Forschende müssen im ersten Schritt bis spätestens 30.09.2021 eine vorläufige Projektskizze bei der zuständigen Stelle ihrer Forschungseinrichtung über das Antragsportal des MOST enreichen. Der endgültige Antrag erfolgt dann bis spätestens 07.10.2021 durch die jeweilige Forschungsinstitution.
Für deutsche Bewerber gilt die Frist 07.10.2021.
Die bilaterale Zusammenarbeit zwischen dem BMBF und dem MOST mit jährlichen Ausschreibungen zu aktuellen Themenschwerpunkten im Bereich Wassertechnologie besteht bereits seit 1974. Für junge Forschende besteht auch die Möglichkeit einer Bewerbung beim Young Scientist Research Program (YSEP).
Im Jahr 2020 wurde zusätzlich eine multilaterale Kooperation zur Wasserforschung im Nahen und Mittleren Osten mit einer korrespondierenden Bekanntmachung des MOST in Israel initiiert, die ersten Projekte der Fördermaßnahme MEWAC sind nun gestartet.
https://www.fona.de/de/neuer-stichtag-deutsch-israelische-wassertechnologie-kooperation
Dem Plastik in der Umwelt auf der Spur
Start des internationalen Forschungsprojekts „Land-Based Solutions for Plastics in the Sea (LABPLAS). Die Bundesanstalt für Gewässerkunde ist einer von 15 Projektpartnern und bringt ihre Expertise im Bereich Ökotoxikologie sowie der Konzeption und Leitung von Probenahmekampagnen ein.
Trinkhalme, To-Go-Becher, Luftballonstäbe – all das soll bald der Vergangenheit angehören. Denn viele Einwegplastikprodukte und deren Erzeugung sind seit dem 3. Juli 2021 in der EU verboten. Und das aus gutem Grund: Einwegbecher, Wattestäbchen und Co. machen rund 85 Prozent des Meeresmülls aus. Auch Nord- und Ostsee bilden dabei keine Ausnahme. Weniger Wegwerfartikel aus Kunststoff sind ein wichtiger erster Schritt, um das Müllproblem zu lösen. Verbote alleine reichen jedoch nicht aus. Um den kontinuierlichen Kunststoffstrom in die Umwelt wirksam zu unterbinden, sind detaillierte Kenntnisse zu Quellen, Transportpfaden und den Auswirkungen auf Mensch und Natur unerlässlich. Trotz intensiver Forschung in den vergangenen Jahren sind jedoch noch immer viele Prozesse nicht oder nur unzureichend verstanden.
Von der Quelle, über das Meer zurück auf den Teller
Licht ins Dunkel soll ein neues Forschungsprojekt der Europäischen Union bringen, dass am 1. Juni seine Arbeit aufnahm. Unter dem Titel „Land-Based Solutions for Plastics in the Sea“, kurz LABPLAS, erforscht ein internationales Konsortium die Quellen, den Transport, die Verteilung und die Auswirkungen der Plastikverschmutzung in allen Umweltkompartimenten (Wasser, Boden und Luft). LABPLAS soll bis Mai 2025 wichtige Daten zu den Wechselwirkungen unterschiedlich großer Kunststoffpartikel erheben und wirksame Managementoptionen für eine Verringerung der Plastikverschmutzung globaler Ökosysteme aufzeigen. Wesentliches Ziel des Projekts ist es, eine wissenschaftliche Datengrundlage für regulatorische Maßnahmen innerhalb der EU zu erarbeiten.
Das Neue an LABPLAS ist, dass erstmals unterschiedliche Umweltkompartimente gemeinsam untersucht werden. Im Fokus stehen dabei sowohl Nano-, als auch Mikro- und Makroplastik. Denn die Kunststoffteilchen stehen im Verdacht, je nach Größe unterschiedliche negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt zu verursachen.
Mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde beteiligen sich insgesamt 15 Einrichtungen aus acht Nationen an dem Projekt. Aus Deutschland engagieren sich auch das GEOMAR in Kiel, das IOW in Rostock und das Unternehmen BASF in Ludwigshafen. In LABPLAS bringt die BfG ihre Expertise in vier verschiedenen Arbeitspaketen ein: Unter anderem übernimmt sie die Koordination des Arbeitspakets „Field sampling“, ist für die Planung und Durchführung mehrerer Probenahmekampagnen an der Elbe verantwortlich und führt an ausgewählten Modellorganismen ökotoxikologische Untersuchungen mit sehr kleinen Plastikpartikeln durch.
Mikroplastik in Bundeswasserstraßen
Ein wichtiger Eintragspfad für Plastik in die Meere sind Flüsse und damit auch die Bundeswasserstraßen. Die BfG forscht daher bereits seit vielen Jahren zu unterschiedlichen Facetten der Kunststoffbelastung in den großen Fließgewässern in Deutschland. Beispielsweise arbeiteten Forscherinnen und Forscher der BfG im Projekt „MicBin“ an der Bilanzierung von Mikroplastikeinträgen in die Donau als Grundlage für eine Gefährdungsabschätzung und die Ableitung von Minderungsmaßnahmen. Die Ergebnisse des Projekts wurden im Frühjahr 2021 im Rahmen einer Abschlussveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt.
Parallel zu LABPLAS wird derzeit in dem Projekt „Plastikfracht im Rhein“ eine systematische Erfassung der Kunststofffracht im Rhein unter Berücksichtigung der horizontalen und vertikalen Verteilung von Mikroplastik in der Wassersäule bei verschiedenen Abflusssituationen erstellt.
Auch an der Elbe wird aktuell geforscht: In dem Projekt „Mikro- und Makroplastik in Bundeswasserstraßen“ geht es um eine Zustandsbeschreibung, eine Bilanzierung und Modellierung des Eintrags und des Verbleibs von Mikro- und Makroplastik in den Bundeswasserstraßen sowie das Aufzeigen ökologischer Risiken und Managementoptionen am Beispiel der Elbe.
Ansprechperson: Dr. Friederike Stock und Dr. Georg Reifferscheid
Weitere Informationen
Twitter-Account: @LABPLAS_H2020
Projektsteckbrief LABPLAS
https://www.bafg.de/DE/07_Nachrichten/210714_LABPLAS.html;jsessionid=69D41A1CE2503119D614B0978EDBAF32.live21324
Bundesumweltministerin Schulze legt Nationale Wasserstrategie vor
Im Rahmen des 3 . BMU-Wasserforums hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 8. Juni 2021 ihren Entwurf für eine Nationale Wasserstrategie vorgelegt. Mit der Strategie will das Bundesumweltministerium die natürlichen Wasserreserven Deutschlands sichern, Vorsorge gegen Wasserknappheit leisten, Nutzungskonflikten vorbeugen sowie den Zustand der Gewässer und die Wasserqualität verbessern. Mit dem zugehörigen Aktionsprogramm nimmt die Bundesumweltministerin alle beteiligten Akteure in die Pflicht, bis 2050 für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu sorgen. Die Nationale Wasserstrategie des BMU analysiert die Herausforderungen der Wasserwirtschaft in Deutschland bis zum Jahr 2050. Sie gliedert sich in zehn strategische Themenbereiche, die die nötigen Ziele und Maßnahmen umreißen. Im Kern des Entwurfs steht die Daseinsvorsorge. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen auch in Zukunft auf sichere, bezahlbare und leistungsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zählen können. Der Fokus liegt aber auch auf der Vorsorge für Tiere und Pflanzen. Gesunde Gewässer und ein funktionsfähiger Wasserhaushalt sind zentrale Voraussetzungen für den Erhalt einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt. Der Strategieentwurf betont überdies die Bedeutung einer sicheren Versorgung mit Wasser und einer hohen Qualität unser Gewässer als Wirtschaftsfaktor. Ein umfassendes Aktionsprogramm ergänzt den Entwurf der Nationale Wasserstrategie des BMU. Die 57 Maßnahmen sollen bis 2030 schrittweise umgesetzt werden. In einer Pressemitteilung nennt das BMU an Maßnahmen unter anderem: „Das BMU wird die Abwasserabgabe so neugestalten, dass sie stärkere Anreize für eine weitere Verringerung der Gewässerverschmutzung durch kommunales und industrielles Abwasser setzt. Die Einnahmen können unter anderem genutzt werden, um Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe auszustatten.“ „Spuren von Viren können mitt-lerweile im Abwasser gut nachgewiesen werden. An ihrer Konzentration kann man erkennen, ob die Infektionszahlen an einem Ort anziehen oder abflachen, und zwar früher als über Tests beim Menschen. Wie ein bundesweites Monitoring aussehen könnte, untersucht die Bundesregierung gerade in einem Pilotprojekt.“ „Gemeinsam mit den Kommunen und den Fachverbänden entwickelt das BMU ein Konzept für eine gewässersensible Stadtentwicklung (‚Schwammstadt‘). Die bestehenden technischen Regeln werden daraufhin überprüft, ob sie zum Erhalt des natürlichen Wasserhaushalts, Klimaanpassung und Stadtnatur beitragen, und wo nötig überarbeitet. Grundlage des BMU-Entwurfs für eine „Nationale Wasserstrategie“ sind die Ergebnisse eines zweijährigen Nationalen Wasserdialogs. Mehr als 200 Teilnehmende aus Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Forschung, aus Verbänden, Ländern und Kommunen haben in diesem Rahmen zusammen mit dem BMU die wichtigsten Herausforderungen und Ziele für die Entwicklung der Wasser-wirtschaft zusammengetragen. Der Nationale Bürger*innen-Dialog „Wasser“ hat weitere Ideen beigesteuert und die For-derungen der Bevölkerung an die Politik gesammelt. „Die DWA unterstützt die Kerninhalte und Forderungen für die Vision einer nachhaltigen und sicheren Wasserwirtschaft bis zum Jahr 2050 nachdrücklich“, betont DWA-Präsident Uli Paetzel. „In Zeiten des Klimawandels müssen wir ein neues gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die Bedeutung der Ressource Wasser entwickeln. Wasser wird nicht mehr wie selbstverständlich einfach so verfügbar sein. Die Nationale Wasserstrategie benennt viele wichtige Themen, die wir in den kommenden Jahren gemeinsam bearbeiten müssen. Die Finanzierung der Maßnahmen muss auf breiten Schultern verteilt werden. Wasserpolitik lässt sich nur ganzheitlich und integrativ gestalten. Die Ziele des Bundes-umweltministeriums können nur in einer von allen getragenen Nationalen Wasserstrategie erreicht werden, die Umsetzung ist nur in Kooperation mit allen Ministerien möglich. Die DWA steht für diese Gespräche sehr gerne bereit“, so Paetzel.
Weiterführende Informationen: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210608_001
Projekt NOWATER: Übergabe des zweiten Moduls des technischen Demonstrators an die Universität der Bundeswehr München
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ geförderten Projekts NOWATER wurde eine mobile Ultrafiltrationsanlage zur Wasseraufbereitung entwickelt und vom Projektpartner Strecker Wassertechnik GmbH an die Professur für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik der Universität der Bundeswehr München übergeben.
Die Anlage soll Rohwasser aus einem möglichst breiten Spektrum wie Grund-, Quell- und Oberflächenwasser zu Trinkwasserqualität aufzubereiten und kann neben der Filtration zusätzliche Verfahrensschritte wie Dosierung von Pulveraktivkohle oder Flockungsmittel kombinieren. Durch eine zweite Filtrationsstufe sowie eine Luft-Wasser-Spülung ist der Spülwasseranfall der Anlage minimal.
Die Ultrafiltrationsanlage ist Teil des Demonstrators zur Aufbereitung und Einspeisung von Ersatz- bzw. Notwasser im Falle eines Ausfalls der leitungsgebundenen Wasserversorgung. Die einzelnen Module des Demonstrators werden an der Universität der Bundeswehr München einem umfangreichen Versuchsbetrieb unterzogen und evaluiert.
Projekt NOWATER: Übergabe des zweiten Moduls des technischen Demonstrators an die Universität der Bundeswehr München
Wie Künstliche Intelligenz helfen kann, unerwünschte Stoffe im Wasser aufzuspüren
Mit einem virtuellen Kick-off-Meeting ist kürzlich das Projekt „Künstliche und kollektive Intelligenz zum Spurenstoff-Tracking in Oberflächenwasser für eine nachhaltige Trinkwassergewinnung K2I“ gestartet. Das Projekt wird innerhalb der Fördermaßnahme „Digital GreenTech – Umwelttechnik trifft Digitalisierung“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit knapp 1 Million Euro gefördert. Von April 2021 bis März 2023 soll eine laborübergreifende Cloudlösung entwickelt werden, mit der Wasserversorger organische Spurenstoffe schnell entdecken und auf Grundlage einer überregionalen Datenbasis mögliche Quellen eingrenzen können.
Oberflächengewässer wie Flüsse, Seen oder Talsperren sind eine wichtige Ressource für die Trinkwasserversorgung. Derzeit wird in Deutschland etwa ein Drittel des Trinkwassers aus Oberflächenwasser, Uferfiltrat oder oberflächenbeeinflussten Grundwässern gewonnen. Gleichzeitig sind Oberflächengewässer ständig verschiedenartigen Einträgen von organischen Spurenstoffen und Mikroorganismen ausgesetzt. Typische Eintragsquellen sind lokale Einleitungen, z. B. aus der industriellen Produktion oder durch kommunale Kläranlagen sowie diffuse Stoffeinträge, z. B. aus Abschwemmungen, Versickerungen, Erosion oder landwirtschaftlich genutzten Flächen. Hinzu kommen Einträge aus nachgewiesenen, aber auch aus unbemerkten Schadensereignissen wie Unfällen oder Havarien. Unter den gesamten Spurenstoffeinträgen kann derzeit nur ein Bruchteil entdeckt, erkannt und identifiziert werden. Daher bleiben Spurenstoffe in den meisten Fällen unbemerkt und können dann nicht oder erst mit erheblichem instrumentellen und zeitlichem Aufwand einer Eintragsquelle zugeordnet werden. Die Emittenten bleiben oft unentdeckt und eine Reaktion kann nur mit unbefriedigender zeitlicher Verzögerung erfolgen. Umfassendere Erkenntnisse über den Eintrag und die Verbreitung von Spurenstoffen in Oberflächengewässern könnten somit fokussierte Schutzmaßnahmen für Trinkwasserressourcen und die aquatische Umwelt ermöglichen.
In dem neuen BMBF-Verbundprojekt (Förderkennzeichen 02WDG1593A-D) soll ein Demonstrator eines cloudbasierten Systems konzipiert und implementiert werden. Das Ziel ist es, die Daten von örtlich verteilten, hochspezialisierten Laboren der öffentlichen Trinkwasserversorgung in der Cloudlösung zusammenzuführen und so die Quellen von Spurenstoffen in Oberflächengewässern im Kollektiv rascher einzugrenzen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Erfassung organischer Spurenstoffe durch das spezielle analytische Verfahren der hochauflösenden Massenspektrometrie (Non-Target-Screening). Aus der Vernetzung von bestehenden und neu gesammelten Analysedaten und Metainformationen aus unterschiedlichen Laboratorien, also einer kollektiven Intelligenz aus der Wasserversorgung und der künstlichen Intelligenz beim Prozessieren der Daten, entsteht ein erheblicher Mehrwert für die Quellzuordnung und die Identifikation bekannter und unbekannter Substanzen.
Interdisziplinäre Projektpartner aus Wasseranalytik und Digital Science
Für dieses BMBF-Projekt bündeln vier Projektpartner ihre Kompetenzen: die Landeswasserversorgung, das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, die Technische Universität München mit ihrem Lehrstuhl für Analytische Chemie und Wasserchemie, und das TZW: DVGW-Technologiezentrum Wasser. Die entwickelten Lösungsansätze werden mit den assoziierten Projektpartnern aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung Hamburg Wasser, Hessenwasser GmbH, dem Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung und der Westfälischen Wasser- und Umweltanalytik GmbH als Labor der Gelsenwasser AG auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Dadurch wird der Transfer in die Praxis sichergestellt. Perspektivisch soll die Cloudlösung auch für weitere Partner offenstehen.
Die Landeswasserversorgung (LW) ist eine der größten und traditionsreichsten Fernwasserversorgungen Deutschlands und liefert jedes Jahr etwa 100 Millionen m³ Trinkwasser an drei Millionen Menschen in Baden-Württemberg und Bayern. Die LW nutzt
Donauwasser, das in einem aufwändigen Verfahren aufbereitet wird, Karstgrundwasser und Karstquellwasser zur Trinkwasserversorgung. Die LW verfügt über ein eigenes Betriebs- und Forschungslabor in ihrem Wasserwerk Langenau bei Ulm. Mit ihrem Labor hat die LW jahrzehntelange Erfahrung bei der Untersuchung und Überwachung von Spurenstoffen in Roh- und Trinkwässern. Die LW führt auf Basis ihrer langjährigen Erfahrungen bei der Identifikation unbekannter Spurenstoffe das Proof of Concept der Cloudlösung an der Modellregion Donau@Ulm durch. Dabei koordiniert die LW alle Aktivitäten bei der analytischen Qualitätssicherung.
Das Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) ist ein Institut der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Digitalisierungspartner der Münchner Universitäten und weiterer wissenschaftlicher Einrichtungen in Bayern, Deutschland und Europa. Als Bayerisches Big-Data-Kompetenzzentrum bietet das LRZ Beratung und Dienste im Bereich Big Data, Künstliche Intelligenz (KI) und Maschinelles Lernen (ML). Im Projekt liegt der Schwerpunkt des LRZ auf der Planung und Erstellung des cloudbasierten Datenmanagement- und Datenanalysesystems für die Verarbeitung der Analysedaten aus den Wasserlaboren. Die Erfahrung des LRZ im Bereich KI soll für die automatische Mustererkennung aus Analysedaten zur Identifikation unbekannter Spurenstoffe angewandt werden.
Die Technische Universität München (TUM), Lehrstuhl für Analytische Chemie und Wasserchemie entwickelt Laser-, Partikel-, Isotopen- und Bioanalytik für ein besseres Management von Chemikalien in der Umwelt und zur Charakterisierung des Selbstreinigungspotenzials von natürlichen Systemen. Zielgerichtete Bioanalytik von Bakterien und Viren ermöglicht es, biologische Qualitätsparameter rasch und kultivierungsunabhängig zu bestimmen. Im Projekt prüft die TUM eine perspektivische Erweiterung des cloudbasierten Systems auf mikrobiologische Parameter im Rahmen einer Feasibility Studie. Damit könnte künftig neben einer chemischen auch eine umfassende hygienische Bewertung der Oberflächenwässer möglich werden.
Das TZW: DVGW-Technologiezentrum Wasser ist als Einrichtung des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) gemeinnützig und unabhängig. Das TZW mit seinen Standorten in Karlsruhe und Dresden kooperiert bei wissenschaftlich-technischen Themen aktiv mit Wasserversorgungsunternehmen und wirkt an der Regelsetzung des DVGW mit. Die Kompetenz des TZW stützt sich auf die Ergebnisse von etwa 50 Forschungsprojekten, die pro Jahr mit nationaler und internationaler Förderung bearbeitet werden. Im Projekt kooperiert das TZW mit der LW bei der Überwachung und Justierung der von der Cloudlösung berechneten Resultate. Darüber hinaus ist das TZW verantwortlich für die Koordination und die Öffentlichkeitsarbeit des Projektverbundes.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesanstalt für Gewässerkunde
Geplante Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms sind wirksam
Simulationen zeigen: Große Hochwasser an Donau, Elbe und Rhein könnten zukünftig im Ernstfall beträchtlich gesenkt werden.
in besserer überregionaler Hochwasserschutz ist möglich. Das zeigen die Ergebnisse eines fünfjährigen Forschungsvorhabens der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA), in dem die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen im Nationalen Hochwasserschutzprogram (NHWSP) an Donau, Elbe und Rhein überprüft wurden. Demnach könnten durch die Maßnahmen die Pegelstände zukünftiger großer Hochwasser über weite Streckenabschnitte zwischen 10 und 50 cm reduziert werden – unter bestimmten Umständen sogar deutlich mehr. Insgesamt zeigen die NHWSP-Maßnahmen in allen drei Flussgebieten eine deutliche überregionale Wirksamkeit. Zu den knapp 70 untersuchten Maßnahmen zählen Deichrückverlegungen, Hochwasserrückhaltebecken und Flutpolder, die den Flüssen Ausbreitungsraum geben können und teilweise beträchtliche Volumina der Hochwasserwelle aufnehmen sowie zurückhalten können….mehr:
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/geplante-massnahmen-des-nationalen
Projektstart Netzwerk Digital GreenTech: Umwelttechnik trifft Digitalisierung
Mit dem Netzwerk Digital GreenTech unterstützt die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) Forschungsprojekte aus der BMBF-Förderlinie Digital GreenTech
Die GI startet mit dem Netzwerk Digital GreenTech (NetDGT) ein neues wissenschaftliches Querschnittsprojekt. Über drei Jahre wird NetDGT elf Projekte aus der Förderlinie Digital GreenTech des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wissenschaftlich begleiten und unterstützen.
Ziel des Begleitvorhabens an der Schnittstelle von Digitalisierung und Umwelttechnologien ist die Entwicklung von Technologien, die zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zur Verringerung von Umweltbelastungen beitragen. Die verschiedenen Projekte finden sich in den Bereichen Wasserwirtschaft, nachhaltiges Landmanagement und Geotechnologie sowie Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft. Die elf Projekte gliedern sich in die Rahmenstrategie Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ein.
Maike Klein, Projektleiterin: „Ziel des Netzwerks ist es, den Austausch und die Vernetzung unter den beteiligten Projekten zu ermöglichen. Wir möchten die Erkenntnisse und Aktivitäten aus dem Förderprogramm an die Öffentlichkeit herantragen und einen Diskurs über ihre Themen führen. So wollen wir den fachlichen Austausch zwischen den Projekten sowie mit weiteren Expert*innen in den Bereichen Informatik, Digitalisierung und Umwelttechnik befördern.“
Das Projekt wird neben Vernetzungs- und Transferaktivitäten auch eine Synthese und Analyse der Forschungsvorhaben durchführen.
Dazu Nikolas Becker, Projektleiter: „Für die inhaltliche Aufbereitung und Evaluation wird die GI eng mit dem Öko-Institut e.V. zusammenarbeiten. Das Öko-Institut ist eins der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungseinrichtungen für eine nachhaltige Zukunft. Wir freuen uns auf die konstruktive Zusammenarbeit zu diesem wichtigen Thema. Dass Nachhaltigkeit für die Informatik und auch für die GI von großer Bedeutung ist, unterstreicht der Beschluss des GI-Vorstandes, Nachhaltigkeit zum Leitthema für das Jahr 2021 zu erklären.“
Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf der Projektwebseite.
https://www.fona.de/de/projektstart-netzwerk-digital-greentech
350 Millionen Euro für fünf Jahre: Bundesregierung legt Programm für Wasserforschung vor
350 Millionen Euro stehen für das ressortübergreifende Programm „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ zur Verfügung. Das erklärte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek am 22. März 2021, dem Weltwassertag. Das Programm soll über fünf Jahre laufen. Zu den Schwerpunkthemen von „Wasser: N“ gehören sauberes Wasser, intakte Ökosysteme, urbane Wasserinfrastrukturen, ressourceneffiziente Wasserkreisläufe, Wasserextremereignisse sowie optimiertes Wassermanagement. Im Programm „Wasser: N“, das Teil der FONA-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ ist, werden alle Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten systematisch gebündelt und abgestimmt. Dabei sind nationale Belange wie die Spurenstoffstrategie des Bundes, europäische und internationale Fragestellungen – zum Beispiel die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele – gleichermaßen von Bedeutung. Es soll ein interdisziplinärer und sektorübergreifender Austausch zwischen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik initiiert werden.
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierte Regierungsprogramm ist Teil der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit (FONA)“ und bildet für die kommenden Jahre das Rahmenkonzept für die Förderung einer zukunftsfähigen Wasserforschung. Am Programm „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ sind neben dem federführenden BMBF das Auswärtige Amt (AA) sowie die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), für Gesundheit (BMG), für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), für Wirtschaft und Energie (BMWi) und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beteiligt. Es baut auf dem BMBF-Förderschwerpunkt „Nachhaltiges Wassermanagement“ (NaWaM) auf.
Umweltzustand 2020: gemischte Bilanz
Nur wenige Indikatoren werden im „Umweltmonitor 2020“ des Umweltbundesamts (UBA) positiv bewertet. Der im März 2021 veröffentlichte Bericht zeichnet ein gemischtes Bild zum Zustand der Umwelt in Deutschland. Der Umweltmonitor bildet zehn zentrale Themenfelder von Klima, Wasser, Luft bis hin zu Flächenverbrauch und Lärm mit jeweils drei Schlüsselindikatoren ab. Gab es bei der Luftqualität oder den Treibhausgasen zuletzt Verbesserungen, stehen andere Indikatoren schlecht da. Im Themenfeld Wasser zeigt der Umweltmonitor in allen drei Indikatoren „rot“ an. Nur sieben Prozent der Flüsse sind dem Bericht zufolge in einem guten ökologischen Zustand, das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie werde damit weit verfehlt. An knapp 16 Prozent der Messstellen werde der Grenzwert zur Nitratbelastung des Grundwassers überschritten, und das seit Jahren. Grund sei vor allem die immer noch zu hohe Nährstoffbelastung der Gewässer, vor allem verursacht durch die Landwirtschaft. In welchem Umfang die seit Mai 2020 geltende neue Düngeverordnung die Belastung verringern wird, werde sich im Rahmen des vorgesehenen Wirkungsmonitorings zeigen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, statt pauschaler Flächenprämien über die EU-Agrarförderung ökologische Leistungen, wie Gewässserrandstreifen und ökologische Bewirtschaftung zu honorieren. Auch die Ausweitung des Ökolandbaus hätte positive Wirkungen auf die Gewässerqualität. Derzeit wird das Ziel eines 20- %-Anteils an der gesamten Landwirtschaft noch weit verfehlt. Wichtiger Ansatzpunkt für weniger Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft wäre auch ein geringerer Fleischkonsum.
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/daten-zur-umwelt
Neues Bundeszentrum für Spurenstoffe beim UBA nimmt Arbeit auf
Das beim Umweltbundesamt angesiedelte neue „Spurenstoffzentrum des Bundes“ mit Sitz in Leipzig nimmt in den kommenden Monaten sukzessive seine Arbeit auf und wird gemeinsam mit einem Expertengremium weitere relevante Spurenstoffe identifizieren. Unter Einbindung von Herstellern und der Wasserwirtschaft sollen an Runden Tischen weitere Maßnahmen zur Eintragsminderung entwickelt und die Länder bei der Einführung der 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen beraten werden. Zum Aufgabenportfolio des Spurenstoffzentrums gehört auch, die Forschung im Bereich der Spurenstoffe weiter voranzutreiben und einen strukturierten Informationsaustausch zwischen Ländern, Kommunen, Kompetenzzentren und Hochschulen hinsichtlich quellenorientierter und nachgeschalteter Minderungsmaßnahmen zu entwickeln.
Drei-Punkte-Plan für Klimaanpassung in Kommunen vereinbart
Die Bundesumweltministerin und die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände haben am 22. März 2021 einen laut Pressemitteilung der Beteiligten „schnell wirksamen“ Drei-Punkte-Plan zur Anpassung an den Klimawandel vereinbart. Die wesentlichen Elemente sind erstens ein bundesweites Beratungszentrum für Städte, Landkreise und Gemeinden, das bis zum Sommer 2021 seine Arbeit aufnehmen wird. Kommunen aus ganz Deutschland sollen in diesem Zentrum Informationen und Anregungen für Strategien und Projekte zur Klimaanpassung erhalten. Zweitens fördert der Bund den Einsatz von lokalen Anpassungsmanager*innen. So wird sichergestellt, dass die Strategien auch in der Praxis ankommen. Drittens werden besonders innovative Lösungen von Kommunen über den Wettbewerb „Blauer Kompass“ prämiert. Alle drei Punkte sollen noch vor der Sommerpause umgesetzt werden.
Umwelt + Mensch Informationsdienst
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift UMID stellt europäische Hitzeaktionspläne vor und zeigt die Hitzevorsorge in Bundesländern und Kommunen. Ein weiterer Schwerpunkt ist COVID-19: Erkrankungsschwere in der ersten Welle, Corona und die Auswirkungen auf die Luftqualität, Abwassermonitoring, Desinfektion mittels UV-C-Strahlung und der BfR-Corona-Monitor zur Risikowahrnehmung in der Bevölkerung. Mehr:
Bundesregierung: Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist Herausforderung
Die Bundesregierung hält an den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie fest und will diese nicht aufweichen. Dies geht aus der Antwort (Bundestags-Drucksache 19/26097) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Wasserrahmenrichtlinie fordert, dass in den Mitgliedstaaten der EU bis Ende 2027 die Gewässerschutzziele erreicht werden sollen. Die Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie liege vorrangig in der Zuständigkeit der Länder, betont die Bundesregierung. Die Bewirtschaftungspläne müssen demnach bis spätestens 22.März 2022 an die Europäische Kommission berichtet werden.Es sei eine Herausforderung nicht nur für Deutschland, die Bewirtschaftungsziele in allen Wasserkörpern bis zum Jahr 2027 zu erreichen, erklärt die Bundesregierung weiter.
Download der Bundestags-Drucksache:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210128_001
Kommunen können mit Kommunikation Starkregenvorsorge verbessern
Die Verantwortung für Maßnahmen zur Starkregenvorsorge liegt bei Kommunen und Bürger*innen. Kommunen können durch gezielte Kommunikationsinstrumente wie Nachbarschaftsberatungen oder Stadteilworkshops Bürger*innen motivieren, Vorkehrungen für Starkregen (zum Beispiel Einbau von Rückstauklappen, Schaffung von Versickerungsflächen) zu treffen. Das zeigt eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.
Um Städte und Gemeinden wirksam vor den Folgen von Starkregen zu schützen, benötigt es vor Ort gemeinsame Anstrengungen von Kommune und Bürger*innen. Im Vorhaben „Regen//Sicher“ im Auftrag des Umweltbundesamts wurde deshalb ein breites Spektrum an Kommunikations- und Aktivierungsformaten in den Modellkommunen Worms, Lübeck sowie Bad Liebenwerda und Elsterwerda entwickelt und erprobt.
Ein Netzwerk von „Regenwasserberater*innen“ inklusive Fortbildungsangebot, Nachbarschaftsberatungen, Stadtteilworkshops und Infostände am lokalen Baumarkt – das sind einige der Beispiele für die im Vorhaben erprobten Kommunikationsformate. Diese und andere Formate wurden auf ihre Wirkung hin analysiert. Die Evaluation zeigt: wenn klar kommuniziert wird, dass eine effektive Starkregenvorsorge in der gemeinsamen Verantwortung von Bürger*innen und der Kommune liegt, fördert dies die Motivation zur Eigenvorsorge. In den drei Modelkommunen hat sich dabei bewährt, eine Kommunikationsstrategie zu konzipieren. Diese sollte sowohl verhaltenserzeugende (beispielsweise Infostände) als auch verhaltensfördernde (zum Beispiel Workshops, Beratungen) Kommunikationsformate umfassen, in denen Risiko-, Vorsorge- und Verantwortungswissen vermittelt wird.
Im Detail deuten die Ergebnisse der Studie drauf hin, dass insbesondere „aufsuchende“ Beratungsformate (beispielsweise ein Informationsstand am Baumarkt) wirksam sind, Bürgerinnen und Bürger zur Starkregenvorsorge zu motivieren, die bisher keine Absicht zur Vorsorge hatten. Workshops, Veranstaltungen und Informationsmaterialien sind hingegen geeignet, vorhandene Vorsorgeabsichten zu stärken und zu unterstützen. Sie erreichen also eher diejenigen, die bereits beabsichtigen, Vorsorgemaßnahmen umzusetzen.
Empfohlen wird grundsätzlich, dass Kommunen ihre Kommunikations- und Aktivierungsformate kontinuierlich durch verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit begleiten, um das Risikobewusstsein in der Bevölkerung insgesamt zu stärken. Betont werden sollte dabei die Eigenverantwortung der Bürger*innen zur Vorsorge sowie die Verantwortlichkeiten der öffentlichen Hand im Sinne der Daseinsvorsorge.
Zur Entwicklung verschiedener Kommunikationsformate arbeiteten im Projekt Expertinnen und Experten aus den Bereichen Kommunikation und Psychologie zusammen. Auf Basis von wissenschaftlichen Studien wurden Faktoren ermittelt, die besonders wirksam darin sind, durch Kommunikation zum Handeln zu motivieren. Um Bürger*innen an kommunaler Starkregenvorsorge zu beteiligen, sollten die eingesetzten Kommunikationsinstrumente:
persönliche Schadenserfahrungen von Betroffenen vermitteln
die Risikowahrnehmung stärken
Selbstwirksamkeitsüberzeugungen erhöhen
kollektive Wirksamkeitsüberzeugungen fördern
gemeinsame Verantwortung von Staat und Bevölkerung kommunizieren
lokale Identität und soziale Eingebundenheit ausbauen.
Starkregenvorsorge im Porträt – Kurzfilme zeigen Erfahrungen in Worms, Lübeck und Elsterwerda/Bad Liebenwerda
Die im Projekt „Regen//Sicher“ erprobten Aktivierungs- und Beteiligungsprozesse werden in drei Kurzfilmen portraitiert:
Worms sorgt vor – Gemeinsame Starkregenvorsorge von Stadt und Bürgern
Gemeinsam gut gerüstet – Starkregenvorsorge in Lübecker Siedlergemeinschaften
Gut beraten bei Starkregen – Das Netzwerk Regenwasserberatung des Wasser- und Abwasserverbands Elsterwerda
Zudem wurden diverse Materialien, Konzepte und Leitfäden für Kommunen entwickelt, die Bürger*innen bei der Starkregenvorsorge beteiligen wollen. Die Materialien sind auf der Projektwebseite des UBA zu finden.
Durchgeführt wurde das Projekt von Oktober 2016 bis Januar 2020 von ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation und e-fect dialog evaluation consulting eG.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/kommunen-koennen-kommunikation-starkregenvorsorge
Umweltbundesamt legt neue Kostensätze für Umweltschäden vor
Für viele Umweltbelastungen und -schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Dezember 2020 in der neu veröffentlichten Methodenkonvention 3.1 die Kostensätze von Umweltbelastungen aktualisiert und um Kostensätze für Stickstoff-und Phosphoremissionen, Treibhausgase in der landwirtschaftlichen Lieferkette und Baustoffe erweitert.
Ein Beispiel, das das UBA in einer Pressemitteilung nennt: Mit den erweiterten Kostensätzen der „Methodenkonvention 3.1“ ergeben sich für die Ausbringung von einem Kilo Stickstoff in der landwirtschaftlichen Praxis konservativ geschätzt Umweltschadenskosten von 6,30 Euro, die Ausbringung von einem Kilo Phosphor 4,44 Euro. Bei einem durchschnittlichen Stickstoffüberschuss von 94 kg/ha und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 16,5 Mio. ha entspricht das jährlichen Gesamtkosten von ca. 11,5 Milliarden Euro allein in Deutschland.
Download der Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten – Kostensätze:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201222_009
Umweltqualitätsnormen für Binnengewässer – Überprüfung der Gefährlichkeit neuer bzw. prioritärer Substanzen
Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind in der Oberflächengewässer-Verordnung (OGewV) für Schadstoffe Umweltqualitätsnormen (UQN) festzulegen. Für viele Spurenstoffe ist eine realitätsnahe UQN-Ableitung nicht möglich, da valide Testergebnisse fehlen. In einem Projekt im Auftrag des Umweltbundesamts wurden Daten für umweltrelevante Schadstoffe anhand ökotoxikologischen Standardtests (Algen-, Daphnien-, Fischeitest) erhoben und Vorschläge für Umweltqualitätsnormen (UQN-V) abgeleitet. Weiter wurden Untersuchungen zu chronischen, subletalen Wirkungen des Antidiabetikums Metformin sowie Guanylurea an Regenbogenforellen (Oncorhynchus mykiss) über 28 Tage durchgeführt und UQN-V abgeleitet. Die Ergebnisse hat das Umweltbundesamt in der Reihe Texte (233/2020) veröffentlicht:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltqualitaetsnormen-fuer-binnengewaesser
Probebetrieb der weltweit größten solarthemischen Klärschlammtrocknungsanlage gestartet
Die Emschergenossenschaft hat den Probebetrieb ihrer neuen solarthermischen Klärschlammtrocknungsanlage am Standort der Kläranlage Bottrop aufgenommen. Mit einer Fläche von zirka 61 000 m² ist es die weltweit größte Anlage ihrer Art. Im Frühjahr 2019 hatte die Emschergenossenschaft mit der Errichtung der neuen solarthermischen Klärschlammtrocknungsanlage (STT) in Bottrop begonnen. Nach nur eineinhalb Jahren Bauzeit konnte dann der Testbetrieb in der STT starten.
In den ersten Hallen der Anlage wurde der erste entwässerte Klärschlamm eingebracht. In diesen Hallen wird der Schlamm durch die Wendetechnik („elektrische Schweine“) regelmäßig gewendet und somit getrocknet. Gleichzeitig gingen die ersten Abluftbehandlungsanlagen in Betrieb, um eine Beeinträchtigung des Umfelds durch den startenden Betrieb auszuschließen. In den kommenden Wochen und Monaten werden dann Schritt für Schritt weitere Anlagenteile in Betrieb genommen, sodass die Emschergenossenschaft etwa bis Mitte 2021 den Betrieb der STT bis zur vollen Auslastung hochfahren wird.
Bundeskabinett beschließt Entwurf für IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Die Bundesregierung hat im Dezember 2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) beschlossen. Damit unterstreicht sie die hohe Bedeutung der Informations-und Cybersicherheit in Deutschland. Das Gesetz regelt unter anderem den Schutz der Bundesverwaltung, kritischer Infrastrukturen (KRITIS), von Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse und den Verbraucherschutz.
Zum Bereich „kritische Infrastrukturen“ enthält das IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 unter anderem folgende Regelungen: Betreiber Kritischer Infrastrukturen werden verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Über eine Änderung im Gesetz über die Elektrizitäts-und Gasversorgung gilt diese Pflicht auch für Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen. Die bereits für Betreiber Kritischer Infrastrukturen geltenden Meldepflichten gelten künftig auch für Unternehmen, die von besonderem öffentlichen Interesse sind.
Download des Gesetzesentwurfs:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210108_005
Bundesumweltministerium startet „Nationalen Bürger*innen Dialog Wasser“
Das Bundesumweltministerium setzt bei der Gestaltung der zukünftigen Wasserpolitik weiter auf eine breite Einbeziehung aller Interessierten. Nach der Beteiligung der Fachwelt sind nun die Meinungen und Perspektiven von interessierten Bürgerinnen und Bürgern gefragt. Ende Februar 2021 werden an vier unterschiedlichen Standorten in Deutschland per Zufall ausgeloste Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit erhalten, ihre Ansichten zu ausgewählten Themen der Wasserwirtschaft zu äußern. Es geht darum, über mögliche Handlungsoptionen für die Wasserwirtschaft und den wasserbezogenen Umweltschutz zu diskutieren sowie Vorschläge, Ideen und Empfehlungen auszutauschen und zu entwickeln. Die Bürger*innenwerkstätten sollen gemeinsam mit einem Jugendworkshop und einem Online-Dialog die Grundlage für einen „Bürger*innenratschlag“ bilden. Weitere Informationen zum „Nationalen Bürger*innen Dialog Wasser“ findet man auf der Dialog-Plattform des BMU. Diese Dialog-Plattform ist für alle interessierten Akteurinnen und Akteure zugänglich und bietet zudem im Zeitraum vom 27. Januar bis 10. Februar 2021 Möglichkeiten der aktiven Beteiligung in Form einer Ideen-Werkstatt und einer Umfrage.
Zukunftsfähige Technologien und Konzepte zur Erhöhung der Wasserverfügbarkeit durch Wasserwiederverwendung und Entsalzung – WavE
Die Verfügbarkeit von Wasser in ausreichender Menge und Qualität ist entscheidend für das gesundheitliche Wohlergehen des Menschen, für die nachhaltige Entwicklungsfähigkeit von Regionen und eine intakte Umwelt. Die Beeinträchtigung der Wasserressourcen infolge Übernutzung und Verschmutzung einerseits und der weiterhin steigende Wasserbedarf bei begrenzten Ressourcen andererseits stellen eine immense Herausforderung dar. Die Erhöhung der Wasserverfügbarkeit durch Wiederverwendung und Entsalzung gewinnt mit zunehmendem Wasserstress nicht nur in klassischen ariden Gebieten, sondern auch in Wachstumsregionen durch konkurrierende Nutzungen stark an Bedeutung.
Die Fördermaßnahme WavE ist Teil des BMBF-Förderschwerpunktes „Nachhaltiges Wassermanagement“ (NaWaM) des BMBF-Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) und der BMBF-Forschungsagenda Green Economy im Handlungsfeld „Produktion und Ressourcen: Rohstoffe, Wasser und Land“.
Ziel der Fördermaßnahme WavE ist es einen Beitrag zur Erhöhung der Wasserverfügbarkeit und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung von Regionen im In- und Ausland zu leisten, insbesondere auch in Ländern mit ausreichendem Potenzial für deutsche Technikanbieter. Hierfür sollen innovative Technologien, Betriebskonzepte und Managementstrategien für eine nachhaltige Erhöhung der Wasserverfügbarkeit und ein zukunftsfähiges Wassermanagement entwickelt werden.
In WavE widmen sich 13 Verbundprojekte und ein Begleitvorhaben dieser Aufgabe. Die Verbundprojekte arbeiten disziplinübergreifend in transdisziplinären und praxisorientierten Teams, mit Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis. Sie adressieren das Thema „Erhöhung der Wasserverfügbarkeit“ dabei aus verschiedenen Perspektiven und mit unterschiedlichen Herangehensweisen.
Fona: Monatsthema März: Wasser und Klimawandel
Der internationale Weltwassertag der Vereinten Nationen am 22. März steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wasser und Klimawandel“. Welche Lösungen und Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel liefert die Wasserforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)? Mehr:
https://www.fona.de/de/aktuelles/monatsthemen/2020/monatsthema-maerz-wasser.php
Aufbau von zusätzlichen Regenwasserbecken u. Kanaldimensionierung
Starkregenereignisse erhöhen die Menge an Wasser, die von Kanalnetzen aufgenommen werden und sie durchlaufen. In Regenüberlaufbecken wird überschüssiges Wasser gesammelt. Dieses kann nach Ende des Niederschlags in die Kanalisation eingeleitet und dem Klärwerk zugeführt werden, wenn deren Kapazitäten es ermöglichen.
Potentielle Maßnahme
Starkregenereignisse erhöhen die Menge an Wasser, die von Kanalnetzen aufgenommen werden und sie durchlaufen. In Folge dessen tritt überschüssiges Wasser aus den Kanalnetzen aus, was zu Überflutungen und Schadstoffeinträgen in umliegenden Gewässern führt. Dem kann durch den Bau zusätzlicher sogenannter Entlastungsbauwerke (Regenwasserbecken in offener oder geschlossener Bauweise) und der Vergrößerung der Kanaldimensionierung entgegengewirkt werden. In Regenüberlaufbecken wird überschüssiges Wasser gesammelt. Dieses kann nach Ende des Niederschlags in die Kanalisation eingeleitet und dem Klärwerk zugeführt werden, wenn deren Kapazitäten es ermöglichen.
https://www.umweltbundesamt.de/aufbau-von-zusaetzlichen-regenwasserbecken-u#potentielle-massnahme
Klärschlamm als Senke für Mikroplastik jetzt und in Zukunft?
Kunststoffe in der Umwelt –Ein Problem für unsere Böden, oder nur falscher Alarm?
KBU Konferenz, 03.12.2020
Umweltqualitätsnormen für Binnengewässer
Überprüfung der Gefährlichkeit neuer bzw. prioritärer Substanzen
Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) sind in der Oberflächengewässer-Verordnung (OGewV) für Schadstoffe Umweltqualitätsnormen (UQN) festzulegen. Für viele Spurenstoffe ist eine realitätsnahe UQN-Ableitung nicht möglich, da valide Testergebnisse fehlen. In Teilvorhaben A wurden Daten für umweltrelevante Schadstoffe anhand ökotoxikologischen Standardtests (Algen-, Daphnien-, Fischeitest) erhoben und Vorschläge für Umweltqualitätsnormen (UQN-V) abgeleitet. Im Teilvorhaben B wurden Untersuchungen zu chronischen, subletalen Wirkungen des Antidiabetikums Metformin sowie Guanylurea an Regenbogenforellen (Oncorhynchus mykiss) über 28 Tage durchgeführt und UQN-V abgeleitet.
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltqualitaetsnormen-fuer-binnengewaesser
Meldungen zur Arbeitssicherheit 2021
Beschäftigte profitieren, wenn ihre Arbeitszeit erfasst wird
BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019 bezüglich der Arbeitszeiterfassung ausgewertet
Dortmund – Bei der Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland wird die Arbeitszeit erfasst. Dabei weichen Art und Anteile der Erfassung nach Faktoren wie Geschlecht, Alter, Wirtschaftszweig oder Tätigkeit voneinander ab. Beschäftigte, deren Arbeitszeit erfasst wird, berichten deutlich seltener über zeitliche Entgrenzung. Zudem verfügen sie über eine größere zeitliche Flexibilität. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Auswertung der BAuA-Arbeitszeitbefragung, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als baua: Fokus „Arbeitszeiterfassung und Flexibilität – Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019“ veröffentlicht hat.
Die Arbeitszeit ist ein wichtiger Schlüsselfaktor für die körperliche und psychische Gesundheit der Beschäftigten. Mit seinem Urteil vom Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Arbeitgeber zu verpflichten, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung“ einzurichten. Die mit dem Urteil einhergehende Diskussion bewegt sich im Spannungsfeld zwischen zeitlicher Flexibilität und Entgrenzung von Arbeitszeit. Der baua: Fokus „Arbeitszeiterfassung und Flexibilität – Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019“ beschreibt erstmals die Verbreitung, die Varianten und die Auswirkungen einer systematischen Arbeitszeiterfassung für Deutschland. Dazu wurden die Daten von rund 8.400 abhängig Beschäftigten im Alter von 18 bis 65 Jahren ausgewertet.
Die Analyse zeigt, dass bei der Mehrheit der Beschäftigten die Arbeitszeiten bereits betrieblich oder durch eine Selbstaufzeichnung erfasst werden; bei der Arbeit im Homeoffice oder in der Telearbeit jedoch deutlich seltener (80 Prozent im Betrieb, 66 Prozent bei der Arbeit von zuhause). Beschäftigte, deren Arbeitszeit nicht erfasst wird, berichten häufiger über zeitliche Entgrenzung, die sich beispielsweise in überlangen Arbeitszeiten, Pausenausfall oder fehlenden Ruhezeiten zeigen kann. Zeitliche Entgrenzung wirkt sich jedoch negativ auf Wohlbefinden und Gesundheit aus.
Insbesondere Beschäftigte, die von zuhause aus arbeiten, arbeiten häufig länger, wenn ihre Arbeitszeit nicht erfasst wird. Gerade in diesen Fällen bekommt die Arbeitszeiterfassung eine besondere Bedeutung, um eine mögliche zeitliche Entgrenzung sowohl für Beschäftigte, als auch für Betriebe sichtbar zu machen.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Erfassung der Arbeitszeit ein wesentliches Element gesundheitsförderlicher Arbeitszeitgestaltung darstellt und Beschäftigte in verschiedener Weise davon profitieren. Sie haben eine geringere zeitliche Entgrenzung und einen größeren zeitlichen Handlungsspielraum. Auch die Grenzziehung zwischen Privatleben und Beruf, das heißt zwischen Arbeits- und Ruhezeit, gelingt besser. Zudem wird Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit beziehungsweise zu atypischen Zeiten, wie am Wochenende oder außerhalb der Geschäftszeiten, transparent und somit auch für einen betrieblichen Diskurs zugänglich.
Letztlich bietet die systematische Erfassung der Arbeitszeit auch für Betriebe Vorteile: Wenn Beschäftigte variabel an unterschiedlichen Orten ihre Arbeit aufnehmen, unterbrechen und beenden, trägt eine Arbeitszeiterfassung dazu dabei, den Überblick über die geleistete, hochvariable und fragmentierte Arbeitszeit nicht zu verlieren. Die gemessene Arbeitszeit ist deshalb auch ein wichtiges Rückmeldeinstrument und eine hilfreiche Kennzahl für die erbrachte Leistung. Darüber hinaus gibt die Aufzeichnung der Arbeitszeit Hinweise zur Arbeitsintensität und stellt somit einen wichtigen Indikator im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung dar.
Den baua: Fokus „Arbeitszeiterfassung und Flexibilität – Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019“ gibt es im PDF-Format auf der Homepage der BAuA unter www.baua.de/dok/8864868.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 750 Beschäftigte.
https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2021/10/pm038-21.html
Arbeitswelt im Wandel 2021 zeigt Trends auf
BAuA veröffentlicht Zahlen, Daten und Fakten der deutschen Arbeitswelt
Dortmund – Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fasst jährlich die aktuellen Trends der Arbeitswelt unter dem Titel „Arbeitswelt im Wandel“ zusammen. Mit vielen anschaulichen Grafiken informiert die kompakte Broschüre Praktiker des Arbeitsschutzes und die interessierte Öffentlichkeit gleichermaßen. Dabei beruht sie auf dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2019“, deshalb bleiben die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie vollständig unberücksichtigt. Gleichwohl präsentiert die Broschüre übersichtlich und prägnant Zahlen, Daten und Fakten in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
So stieg etwa die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland im Jahr 2019 auf mittlerweile 42,4 Millionen an. Davon arbeiteten 9 von 10 Erwerbstätigen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Mit 77 Prozent hat der Anteil der Erwerbstätigen in der Bevölkerungsgruppe der 15- bis 65-Jährigen einen Höchststand erreicht. Am höchsten ist diese Quote in der Altersgruppe 45 bis 49 Jahre (88 Prozent). Zudem steigen immer weniger frühzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Mittlerweile stehen 62 Prozent der 60- bis 64-Jährigen im Erwerbsleben. Im Jahr 2007 waren es nur 34 Prozent.
Mit einer Unfallquote von 21,9 je 1.000 Vollarbeiter blieb das Arbeitsunfallgeschehen auf einem insgesamt niedrigen Niveau mit leicht abnehmender Tendenz. Durch Arbeitsunfähigkeit fielen 2019 schätzungsweise etwa 712 Millionen Arbeitstage aus. Insgesamt führte das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen zu einem geschätzten Produktionsausfall anhand der Lohnkosten von rund 88 Milliarden Euro. An Bruttowertschöpfung gingen der deutschen Volkswirtschaft rund 149 Milliarden Euro verloren.
Zudem befasst sich die aktuelle Ausgabe mit der Digitalisierung in den Betrieben. Dazu präsentiert sie ausgewählte Daten aus der Befragung „Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung (DiWaBe)“ 2019. Mehr als die Hälfte der befragten Betriebe (58 Prozent) nutzen bereits moderne digitale Technologien, wie vernetzte Wertschöpfungsketten, Big-Data oder künstliche Intelligenz, oder diese sind zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells. In Betrieben mit 4.0-Technologien sind Informations- und Kommunikationstechnologien stärker verbreitet, die Beschäftigten geben seltener gesundheitliche Beschwerden an und fühlen sich tendenziell weniger erschöpft.
„Arbeitswelt im Wandel“ informiert außerdem einfach und verständlich über die Themen Berufskrankheiten, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit. Die handliche Broschüre stellt das Rentenzugangsalter und den demografischen Wandel in Deutschland dar und präsentiert dem Leser außerdem den Ablauf einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung.
Die Broschüre „Arbeitswelt im Wandel – Ausgabe 2021“ kann in gedruckter Form über den Webshop der BAuA bezogen werden. Das PDF kann heruntergeladen werden unter www.baua.de/dok/8855000.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 750 Beschäftigte.
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Telefon: 0231 9071-2330 Fax: 0231 9071-2362
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Statistik: Arbeitsunfallzahlen in der Corona-Krise
Die Corona-Krise schlägt sich in den vorläufigen Unfall- und Berufskrankheitenzahlen für das Jahr 2020 nieder. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist deutlich zurückgegangen, bei den Berufskrankheiten zeigt sich ein Anstieg.
Anfang März 2021 haben die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die vorläufigen Arbeitsunfallzahlen für das Jahr 2020 veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr auf 760.369 Unfälle gesunken. Das ist ein Rückgang um 12,8 Prozent. Vor allem Wegeunfälle sind zurückgegangen. Die Zahl der Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause ereigneten, beläuft sich auf 152.773. Im Vergleich zum Vorjahr 2019 haben sich damit 18,2 Prozent weniger Wegeunfälle ereignet. Auch die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle zeigt eine deutliche Veränderung. So ereigneten sich 397 tödliche Arbeitsunfälle, das sind 100 weniger als im Vorjahr.
»Die vorläufigen Zahlen sind ein Abbild der Corona-Krise«, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. Die Beschäftigten seien weniger mobil gewesen, viele arbeiteten in Kurzarbeit oder im Homeoffice. Aus diesem Grund seien die Arbeitsunfallzahlen gesunken. Andererseits gebe es im Zusammenhang mit Covid 19 überproportional viele Berufskrankheitenanzeigen.
Bedingt durch die Corona-Pandemie liegen die Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit sowie die entschiedenen Berufskrankheitenfälle deutlich höher als bisher. Bis Ende des Jahres 2020 sind 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch Covid-19 eingegangen, wie eine Sondererhebung der Unfallversicherungsträger zeigt. Entscheidungen wurden dazu in 22.863 Fällen getroffen. In 18.069 Fällen wurde die Berufskrankheit anerkannt.
Mit insgesamt 105.759 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit im Jahr 2020 beläuft sich der Anstieg auf 32 Prozent. Die Fälle, in denen eine Entscheidung getroffen wurde, ist um 31 Prozent gestiegen. Fälle, bei denen sich der Verdacht bestätigt hat, haben um knapp 53 Prozent zugenommen. Bei anerkannten Fällen zeigt sich eine Zunahme von knapp 109 Prozent.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Lesen Sie auch »Zahlen zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten«
Nivus: Ex-sicher und berührungslos messen
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Kein Problem. Das geht sogar berührungslos. Mit dem Ex-Trennmodul pXT0 620 können Sie unsere montagefreundlichen Aufschnall-Sensoren in Ex-Ausführung einfach mit unseren Messumformern NivuFlow 600 oder 650 verbinden und in explosionsgefährdeten Umgebungen der Zone 1 und 2 verwenden.
Für eine noch höhere Genauigkeit lassen sich an das Ex-Trennmodul auch zwei Messpfade gleichzeitig anschließen.
Mehr Informationen
Was ist ein Aerosol?
Diese und viele weitere Fragen werden im ausführlichen Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung beantwortet.
Wir haben einige dieser Erkenntnisse in einer Zusammenfassung komprimiert und stellen Ihnen diese kostenlos als Download zur Verfügung: Whitepaper Aerosole (pdf)
Gefährdungsbeurteilung: Neues Handbuch als Hilfestellung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Betriebe dazu, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und Maßnahmen abzuleiten. Ein neues Handbuch unterstützt bei der betrieblichen Umsetzung.
Bisher konnten Verantwortliche den »Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung« der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Nachschlagewerk nutzen. Nun hat die BAuA das Angebot zur Gefährdungsbeurteilung erweitert und das neue »Handbuch Gefährdungsbeurteilung« veröffentlicht. Darin geht es vorrangig um Grundlagen und Prozessschritte. Die Publikation umfasst drei Teile.
Im ersten Teil geht es ganz allgemein um die Gefährdungsbeurteilung. Dafür stehen Informationen und Empfehlungen zur Verfügung. Der zweite Teil des Handbuchs stellt Wissen bereit, das sich stärker auf einzelne Gefährdungsfaktoren bezieht. Gemeint ist damit, wie sich Gefährdungen auswirken und diese sich ermitteln und somit beurteilen lassen. Ebenso gibt dieser Teil Aufschluss über Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Vorschriften und liefert wissenschaftliche Erkenntnisse. Auch geht es um die Themen der psychischen Gesundheit und Arbeitszeit. Der dritte Teil stellt eine Datenbank bereit. Diese beinhaltet qualitätsgesicherte Handlungshilfen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Den ersten und zweiten Teil des »Handbuchs Gefährdungsbeurteilung« stellt die BAuA als kostenfreien Download zur Verfügung.
Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Online-Tool: Psychische Belastungen im Homeoffice ermitteln
Die Arbeitswelt hat sich durch die Corona-Pandemie verändert – sei es mehr Arbeit im Homeoffice oder die Zusammenarbeit auf Distanz im Betrieb. Das kann psychische Belastungen hervorrufen.
Betriebe haben bedingt durch das Corona-Virus ihre Arbeitsorganisation teils grundlegend umgestaltet. Sofern möglich arbeiten Beschäftigte von zu Hause aus. Die Arbeit auf Distanz wirkt sich dabei auf die Kommunikation und das soziale Miteinander aus. Das kann zu einer psychischen Belastung führen, welche die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten gefährden.
Damit Betriebe solche Belastungen feststellen können, hat die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) das vorhandene Online-Tool zur Ermittlung psychischer Belastungen angepasst. Fortan werden auch die Themen Corona und Homeoffice abgedeckt. »Wir wollen damit Betriebe in die Lage versetzen, diese Belastung zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung zu entwickeln«, sagt Isabell Kuczynski, Arbeitspsychologin bei der BG ETEM.
So geht das Online-Tool unter anderem darauf ein, ob die Befragten durch Corona zu wenig Kontakt mit Kollegen haben. Darüber hinaus sind Aussagen zum Homeoffice enthalten. Die Nutzer können bewerten, inwiefern Ziele und Erwartungen bei ihrer Tätigkeit von zu Hause aus geklärt sind. Für Isabell Kuczynski ist es entscheidend, dass Betriebe aus den Erkenntnissen der Befragung auch tatsächlich konkrete Maßnahmen ableiten und umsetzen.
Quelle/Text: BG ETEM / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Thema Arbeitsschutz auf Kläranlagen – Absturzsicherung an den Nachklärbecken in Bad Godesberg erfolgreich abgeschlossen.
Auf der Kläranlage Bonn-Bad Godesberg sind im Bereich der Nachklärbecken in regelmäßigen Zeitabständen Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich.
Aufgrund der konstruktiven Eigenschaften der Nachklärbecken 1, 2 und 3 war dies bisher mit einer Absturzgefährdung für die Beschäftigten verbunden und hat den gültigen Richtlinien des Arbeitsschutzes nicht mehr entsprochen. So hat die äußere Umwehrung der Becken im Mittel nur 0,30 m und die Absturzhöhe an den Ablaufrinnen der Nachklärbecken 1,00 m betragen.
Um den Normativbestimmungen des Gesetzgebers sowie den Anforderungen der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften zu erfüllen, wurde die Hydro-Ingenieure GmbH von der Bundesstadt Bonn mit der Objektplanung und Tragwerksplanung sowie der Fachplanung für die Technische Ausrüstung beauftragt, an den Nachklärbecken der Kläranlage Bad Godesberg entsprechende Maßnahmen durchzuführen.
Als Ergebnis der Untersuchung der baulichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Aspekte wurde festgestellt, dass die Erhöhung der Betonbeckenwände, um sowohl die notwendige Betonsanierung als auch die Aufgabenstellung der Arbeitssicherheit gemeinsam zu lösen, langfristig die wirtschaftlich und technisch sinnvollste Lösung darstellt. Parallel erfolgte hierbei auch die notwendige Ertüchtigung der Räumertechnik.
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Herr Uhlemann unter der Telefonnummer 0211-44.99-112 gerne zur Verfügung.
http://www.hydro-ingenieure.de/arbeitsschutz-klaeranlagen.html
Arbeitsstättenverordnung: Übergangsregelung erlischt
Der 31. Dezember 2020 markiert, streng mathematisch betrachtet, nicht nur das Ende des zweiten Jahrzehnts im laufenden Jahrhundert sondern auch das Ende einer, vor ziemlich genau vier Jahren, in den § 8 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eingefügten Bestandsschutzklausel für Altbetriebe.
Mindestvorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten erlischt
§ 8 Absatz 1 Satz 1 ArbStättV in der Fassung nach Art. 1 der Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom 30. November 2016 (BGBl. I, Seite 2681) lautet wie folgt:
»Soweit für Arbeitsstätten, die am 1. Mai 1976 eingerichtet waren
oder mit deren Einrichtung vor diesem Zeitpunkt (1.5.1976) begonnen worden war
oder die am 20. Dezember 1996 eingerichtet waren,
oder mit deren Einrichtung vor diesem Zeitpunkt (20.12.1996) begonnen worden war und für die zum Zeitpunkt der Errichtung die Gewerbeordnung keine Anwendung fand,
in dieser Verordnung Anforderungen gestellt werden, die umfangreiche Änderungen der Arbeitsstätte, der Betriebseinrichtungen, Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe notwendig machen, gelten hierfür bis zum 31. Dezember 2020 die entsprechenden Anforderungen des Anhangs II der Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (ABl. EG Nr. L 393, Seite 1).«
Betriebliches Eingliederungsmanagement nur selten genutzt
Mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sollen Beschäftigte nach längerer Arbeitsunfähigkeit in den Arbeitsalltag zurückfinden. Doch nicht jeder Anspruchsberechtigte nutzt das Angebot.
Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Dazu ist er nach dem Sozialgesetzbuch IX verpflichtet. Dies soll weitere Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und den Arbeitsplatz erhalten. Eine repräsentative Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liefert Daten, wie häufig ein BEM angeboten und genutzt wurde. Dazu machten rund 18.000 Beschäftigte Angaben zu ihren Arbeitsunfähigkeitszeiten. Die Auswertung bezieht sich auf das Jahr 2018.
Personen-Notsignal-Anlage: Wenn das Smartphone zum Lebensretter wird (Sponsored Post)
Die Personen-Notsignal-Anlage Bosch GuardMe ermöglicht Alleinarbeitern eine schnelle Rettung im Notfall. Foto: © Bosch Service Solutions
Ob Arbeiten an Maschinen, in Umgebungen mit Brand-/Explosionsgefahr oder im Umgang mit Gefahrenstoffen: Sind Arbeitnehmer beim Ausüben gefährlicher Tätigkeiten allein, können betriebliche Unfälle oder Notfälle unbemerkt bleiben und schwere Folgen haben. Daher haben Arbeitgeber großes Interesse daran, ihre Alleinarbeiter zu schützen und eine schnelle Rettung sicherzustellen. Oft zum Einsatz kommen dabei Personen-Notsignal-Anlagen, kurz PNA. Das sind Geräte, die manuell oder automatisch Hilfe anfordern und auch eine Rettung einleiten können, wenn der Alleinarbeiter bewegungs- oder bewusstlos ist. PNA gibt es mittlerweile auch in Verbindung mit einem Smartphone. Eine solche Lösung hat Bosch mit GuardMe auf den Markt gebracht. Der Vorteil: Sie kann mit dem Berufshandy kombiniert werden.
Mit geschätzten 8,5 Millionen Menschen ist in Deutschland jeder fünfte Arbeitnehmer Alleinarbeiter: Er oder sie arbeitet dauerhaft oder zeitweise außer Ruf- und Sichtweite anderer Personen. Üben diese Alleinarbeiter gefährliche Arbeiten aus, sind besondere Vorkehrungen wie eine PNA vorgeschrieben. Solche Tätigkeiten sind zum Beispiel Schweißen und Schneiden in engen Räumen, Sprengarbeiten, Tätigkeiten mit Brand- und Explosionsgefahr bis hin zu Arbeiten mit heißen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder ätzenden Stoffen. Ob eine PNA als Vorkehrungsmaßnahme geeignet ist, wird auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und der individuellen Situation des Alleinarbeiters durch die verantwortliche Fachkraft für Arbeitssicherheit entschieden.
Nachrichten von Verbänden 2021
VKU-Positionspapier Hochwasser, Starkregen, Sturzfluten „Was jetzt zu tun ist: 7 Vorschläge der kommunalen Wasserwirtschaft“
Das aktuelle VKU-Positionspapier „Hochwasser, Starkregen, Sturzfluten“ umfasst sieben Vorschläge der kommunalen Wasserwirtschaft, um die Vorsorge vor Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten zu verbessern und die damit zusammenhängenden Überschwemmungsrisiken und Schäden zu mindern. Diese reichen von Förderung der „Schwammstadt“ über die Stärkung der Eigenvorsorge und den Schutz sensibler Einrichtungen bis hin zur Schaffung eines Sonderprogramms Klimavorsorge zur Finanzierung der Maßnahmen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden wir in die weitere Diskussion auf Bundes- und Landesebene und insbesondere im Rahmen der anstehenden Koalitionsverhandlungen einspeisen.
Extremwetterereignisse wie Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten, aber auch Hitzewellen und Dürren nehmen zu: Der Klimawandel beschleunigt diese Entwicklung. Extremniederschläge und dadurch verursachte Überschwemmungen werden nach den Projektionen des Berichts des Weltklimarats (IPPC) aus dem Jahr 2021 in nahezu allen Regionen zunehmen, sollte die Erderwärmung über 1,5 Grad hinausgehen. Wir werden also weiterhin mit solchen Extremwetterereignissen rechnen müssen. Selbst dann, wenn es gelingen sollte, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen. Ziel muss deshalb neben der Reduktion von CO2-Emissionen auch die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels und Umsetzung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) sein. Dabei kommt es darauf an, die Auswirkungen so weit wie möglich abzumildern und so gering wie möglich zu halten. Daher schlägt die kommunale Wasserwirtschaft eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Vorsorge vor Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten zu verbessern und die damit zusammenhängenden Überschwemmungsrisiken und Schäden zu mindern.
Das VKU-Positionspapier „Hochwasser, Starkregen, Sturzfluten“ umfasst insgesamt folgende sieben Vorschläge:
1. Mehr Raum für Wasser schaffen und Schwammstadt fördern
2. Vorhersagen und Warnungen verbessern
3. Planung und Bebauung auf Extremwetterereignisse ausrichten
4. Eigenvorsorge stärken und sensible Einrichtungen schützen
5. Infrastruktur und Systeme jetzt klimarobust machen
6. Planungs- und Genehmigungsverfahren straffen
7. Sonderprogramm Klimavorsorge zur Finanzierung schaffen
https://www.vku.de/themen/umwelt/vku-positionspapier-hochwasser-starkregen-sturzfluten/
VKU: Umsetzung des Abwassermonitorings auf Corona in Deutschland
Modellprojekte zwischen Gesundheits- und Abwassersektor geplant
Die EU-Kommission hat alle Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die Abwasserüberwachung auf Corona systematischer zu nutzen und sie in ihre nationalen Teststrategien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzubeziehen. Aktuell bereitet die Bundesregierung den Bericht zur Einrichtung eines nationalen Abwasserüberwachungssystems vor. Dazu sollen kommunale Modellprojekte des Gesundheits- und Abwassersektors eingerichtet werden. Dafür erhält Deutschland finanzielle Unterstützung der EU-Kommission in Höhe von 3,6 Millionen Euro.
Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten im Umgang mit der Corona-Pandemie in ihrer Empfehlung vom 17. März 2021 aufgefordert, die Abwasserüberwachung auf SARS-CoV-2 und insbesondere seine Varianten systematischer zu nutzen und die Ergebnisse in ihre nationalen Teststrategien zur Eindämmung der Pandemie einzubeziehen. Zur Umsetzung der Empfehlung haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesforschungsministerium (BMBF) ein Projekt eingerichtet, in dem Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen die weitere Ausgestaltung des Abwassermonitorings erarbeiten. Der VKU bringt sich gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag (DST) in die Steuerungsgruppe und Projektgruppe einschließlich verschiedener Arbeitsgruppen ein. Für den Bund sind auch das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Umweltbundesamt mit Experten vertreten.
Im Rahmen des Projektes sollen Machbarkeit und Notwendigkeit einer Vereinheitlichung der Probenahme- und Analysemethoden untersucht werden. Zudem sollen auch mögliche digitale Schnittstellen der Datenübermittlung und Kommunikation zwischen Abwasser- und Gesundheitssektor (insbesondere Reporting an die Gesundheitsämter sowie Auswertung und Verwendungsmöglichkeiten der Ergebnisse der Abwassertestungen) bewertet werden. Neben der Nutzung des „Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)“ ist geplant, entsprechende Dashboards zu entwickeln. Zudem soll in ausgewählten Gebieten modellhaft die praktische Erprobung eines Abwassermonitorings von Gesundheits- und Abwassersektor durchgeführt und dabei insbesondere die bereits am Forschungsverbund beteiligten Kommunen berücksichtigt werden. Auch die Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und die Machbarkeit eines bundesweit flächendeckenden oder repräsentativen Abwassermonitorings sollen untersucht werden. Abschließend sollen die rechtlichen Regelungen zur Ermöglichung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und Abwasser- und Gesundheitssektor geklärt werden.
In die Umsetzung werden auch die Erkenntnisse der kommunalen Abwasserentsorger, die sich seit Beginn der Pandemie in verschiedenen BMBF-Projekten zur Untersuchung des Abwassers auf SARS-CoV-2 und seine Varianten engagieren, einfließen. Beispielhaft seien hier das Projekt „SARS-CoV-2 Abwassermonitoring“ des Umweltforschungszentrums Leipzig, der Technischen Universität Dresden und der DWA und das Projekt „SARS-CoV-2 Genom im Abwasser – Monitoring der Pandemieentwicklung mittels Sequenzierung“ der Technischen Universität Darmstadt genannt. Im Landkreis Berchtesgadener Land wird eine solches Abwassermonitoring seit Anfang 2021 unter wissenschaftlicher Begleitung durch die Technische Universität München bereits praktisch erprobt. Die Bündelung der Forschungsaktivitäten erfolgt über das Verbundprojekt „CoroMoni“ unter Federführung der DWA, die entsprechend einbezogen wird.
VKU-Position
Der VKU unterstützt grundsätzlich das Anliegen einer systematischen Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser und auch die Einrichtung von aus Forschungsmitteln finanzierten Modellregionen von Gesundheitsbehörden und Abwasserentsorgern. Denn die bisherigen Erfahrungen der VKU-Mitgliedsunternehmen zeigen, dass sich aus den Abwasseruntersuchungen von Corona potenziell frühzeitige Trends im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemie ableiten lassen. Dies ist insbesondere auch bezüglich der Beobachtung der zunehmenden Virus-Variationen und die Erfassung von symptomlosen Infizierten, die aufgrund der steigenden Impfrate zunehmen, bedeutsam. Für eine langfristige Umsetzung ist es jedoch wesentlich, dass die rechtlich-finanziellen Rahmenbedingungen für die kommunalen Abwasserentsorger über Regelungen im Infektionsschutzrecht gesichert sind. Denn: die Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser weist nicht die notwendige Betriebsbezogenheit zur Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf, um die dafür auf Seiten der Abwasserentsorger anfallenden Kosten über Abwasserentgelte refinanzieren zu können. In der weiteren Umsetzung muss daher insbesondere die Frage der Kostenübernahme durch die für die Pandemiebekämpfung zuständigen Stellen bei Bund und Ländern klar geregelt werden. Die Probenahme einschließlich Transport und Analyse kostet nach Erfahrung der Mitgliedsunternehmen etwa 500-700 Euro.
Den Vorschlag der EU-Kommission, eine europaweite Pflicht für ein Abwassermonitoring auf SARS-CoV-2 und seine Varianten in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie einzuführen, lehnen der VKU jedoch ab. Bei der Untersuchung handelt es sich um eine Aufgabenstellung im Rahmen des Infektionsschutzes und der Pandemiebekämpfung. Etwaige Regelungen müssten auch europäisch daher an anderer Stelle diskutiert werden.
Eine Herausforderung stellen zudem sowohl die Probenahme im Zulauf der Kläranlage (Einfluss Niederschlagswasser, Entfernung zu Haushalten) und im Kanal (Durchführung in großer Tiefe), der Transport (Kühlung) sowie die Analyse der Probe (Laborkapazitäten) dar. Insgesamt ist eine enge Abstimmung zwischen den Beteiligten vor Ort erforderlich und die Ausgestaltung der digitalen Schnittstellen sowie die Kommunikation wesentlich. Die geplanten Modellprojekte von Gesundheitsbehörden und Abwasserentsorgern können bei der weiteren Umsetzung des Abwassermonitorings auf Corona die erforderlichen Erkenntnisse bringen und sollten daher möglichst bald gestartet werden.
Hintergrund: Empfehlung der EU-Kommission
Konkret fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf, bis spätestens 1. Oktober 2021 ein nationales Abwasserüberwachungssystem einzurichten, um Daten über SARS-CoV-2 und insbesondere seine Varianten im Abwasser zu erheben. Dazu soll mindestens das Abwasser aus Großstädten mit mehr als 150.000 Einwohnern einbezogen werden und mindestens zwei Mal pro Woche eine Probenahme erfolgen. Die Proben sollen nach Ansicht der EU-Kommission am Kläranlagenzulauf oder bei Bedarf bereits im Kanalisationsnetz entnommen werden. Die Ergebnisse der Abwasserüberwachung sollen unverzüglich auf elektronischem Wege an die zuständigen Gesundheitsbehörden und danach an eine europäische Austauschplattform, die die EU-Kommission einrichten will, übermittelt werden. Zur Frühwarnung sollten die Ergebnisse für jede Probe so bald wie möglich, vorzugsweise spätestens 48 Stunden nach der Probenahme, aufgezeichnet werden.
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Nadine Steinbach
Bereichsleiterin Umweltpolitik Wasser/Abwasser
Telefon: +49 30 58580-153
E-Mail: steinbach@vku.de
https://www.vku.de/themen/europa/umsetzung-des-abwassermonitorings-auf-corona-in-deutschland/
DNR und BDEW fordern neue Strategien für Hochwasser- und Gewässerschutzpolitik
Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben als Konsequenz aus den verheerenden Hochwasserereignissen neue Strategien im Umgang mit Extremwetterereignissen gefordert.
Zu den Schwerpunkten einer gut durchdachten Hochwasser- und Gewässerschutzpolitik müsse …
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BUND Naturschutz fordert bayernweites Moratorium für neue Klärschlammverbrennungsanlagen
Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) fordert von der bayerischen Staatsregierung den sofortigen Stopp aller Planungen und Genehmigungsverfahren für den Aus- und Neubau von Klärschlammverbrennungsanlagen im Freistaat. „Bayern braucht nachhaltige Lösungen
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VKU zur Wasserstrategie: Wasserver- und Abwasserentsorgung muss in kommunaler Verantwortung bleiben
Die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung einschließlich ihrer Organisation muss überall in Deutschland kommunal verantwortet, versorgungssicher und bezahlbar bleiben. Diese Auffassung hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Hinblick auf die von der Bundesregierung angekündigte Wasserstrategie 2050 geäußert.
Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung seien Kernleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge, stellt der VKU fest. Diese Verankerung und Verantwortung vor Ort sei die Basis, damit Zukunftsfestigkeit gelingen könne. Denn viele der Herausforderungen, denen sich die Wasserwirtschaft in den kommenden Jahren stellen müsse, verlangten ein stärkeres Miteinander, um vor Ort akzeptierte und passende Lösungen zu finden. Hier könnten die Unternehmen der Daseinsvorsorge den integrierenden Motor für die relevanten örtlichen Akteure darstellen.
Pandemie zeigt Bürgerinnen und Bürgern Verlässlichkeit der Ver- und Entsorgung
Wie der VKU ausführt, hätten viele Bürgerinnen und Bürger in der Corona-Pandemie erstmals richtig wahrgenommen, welch hohes Gut die Verlässlichkeit und die Versorgungssicherheit der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das tägliche Leben darstelle. „Die Bedeutung der Versorgungssicherheit als stabiler und unverzichtbarer Anker für das tägliche Leben wurde nochmals unterstrichen; für die Wirtschaft genauso, wie für die Menschen vor Ort“, schreibt der Verband.
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AöW-Stellungnahme zum NIS 2-Richtlinien-Vorschlag
Die AöW weist darauf hin, dass durch den Richtlinienvorschlag in die bisherigen Strukturen der öffentlichen Wasserwirtschaft eingegriffen wird, insbesondere wegen der Benachteiligung von Einrichtungen in öffentlicher Hand, die als Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission gelten, während für gleiche private Einrichtungen eine Ausnahme gilt. Unsere Argumente können Sie aus dem beigefügten AöW-Schreiben entnehmen.
BDE begrüßt Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Verband begrüßt Regelungen zur Verbesserung der Sammlung von Elektroaltgeräten als „wichtiges Votum für mehr Recycling“
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat den Beschluss des Bundestages zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz als gutes Signal für mehr Recycling begrüßt.
„Uns ist jede Maßnahme willkommen, die quantitativ für mehr und qualitativ für bessere Sammlung sorgt und eine Verbesserung der Sammlungsinfrastruktur zum Ziel hat“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Freitag in Berlin.
Am Donnerstag hatte das Parlament Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz verabschiedet. Damit können Kunden spätestens ab 1. Juli 2022 alte Elektrogeräte nun auch in Supermärkten zurückgeben. Die Rücknahmepflicht bei kleinen Altgeräten besteht unabhängig vom Neukauf. Bei größeren Gegenständen greift die Pflicht beim Neukauf eines Gerätes.
Kurth: „Der Beschluss ist ein wichtiges Votum für bessere Sammlung und mehr Recycling. Das vorliegende Gesetz ist ein Kompromiss, denn wir hätten uns weitergehende Regelungen vorstellen können. Dennoch hat der Gesetzgeber mit den Änderungen im Paragraphenwerk wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die Sammlung von Elektroaltgeräten quantitativ zu erhöhen und qualitativ zu verbessern. Insofern ist dieser Beschluss eine Chance für mehr Kreislaufwirtschaft auch bei Elektroaltgeräten. Das neue Gesetz unterstreicht den wichtigen Grundsatz, dass am Anfang jeden Recyclings eine gute Sammlung stehen muss. Bei Elektro- und Elektronikaltgeräten wird dies künftig besser gelingen.“
Die Gesetzesänderung soll nach der Befassung im Bundesrat am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Für den Handel ist eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen
https://www.bde.de/presse/aenderungen-elektro-und-elektronikgeraetegesetz/
RES:Z – Das Projekt „BoHei“ im Kurzvideo vorgestellt
In der Fördermaßnahme RES:Z werden 12 inter- und transdisziplinäre Vorhaben unter Beteiligung von über 20 Modellkommunen gefördert. Ziel der Projekte ist es, umsetzungsorientierte Konzepte für Wasserwirtschaft, Flächennutzung und Stoffstrommanagement als Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung von Stadtquartieren zu erforschen und praktisch zu erproben. Das Projekt „BoHei“ ist eines davon. Hier wird mit Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ein ganzes Stadtquartier in Heilbronn nachhaltig gestaltet. Mehr:
https://www.fona.de/de/resz-das-projekt-bohei-im-kurzvideo-vorgestellt
Jetzt sind die Bürger gefragt – Ihre Perspektive auf Wasser(wirtschaft) 2030
Der Wasserstrategie-Prozess des Bundesumweltministeriums (BMU) geht in die finale Phase. Am 8. Juni 2021 will Bundesumweltministerin Schulze die Wasserstrategie des BMU im Rahmen des 3. Nationalen Wasserforums vorstellen. Nach dem breiten Dialogprozess auf Fachebene rückt dafür nun die Perspektive der BürgerInnen in den Fokus. In vier Werkstattgesprächen werden Impulse zu den Themen Wasserqualität, Finanzierung, Klimawandel und Wert des Wassers eingeholt. Darüber hinaus steht eine Dialogplattform des BMU allen Interessierten offen.
Durch einen „Nationalen BürgerInnen Dialog Wasser“ sollen Meinungen und Perspektiven von interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingeholt werden. Ende Februar 2021 sollen dazu BürgerInnenwerkstätten online durchgeführt werden, bei denen über ein Zufallsverfahren der Meldeämter ausgeloste Teilnehmer die Gelegenheit erhalten, ihre Ansichten zu folgenden Themen der Wasserwirtschaft zu äußern:
Wasserqualität,
Finanzierung,
Klimawandel und Nutzungskonkurrenz sowie
Sensibilisierung zum Wert des Wasssers.
Ziel des BMU ist es, über mögliche Handlungsoptionen für die Wasserwirtschaft und den wasserbezogenen Umweltschutz zu diskutieren sowie Vorschläge, Ideen und Empfehlungen auszutauschen und zu entwickeln. Für diese BürgerInnenwerkstätten hat das BMU die folgenden vier Regionen ausgewählt, um eine Vielfalt in den wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die die Bürgereinschätzung besonders prägen könnten, abzudecken:
Region Cottbus (Braunkohle-Austieg, Trockenheit)
Region Oldenburg (Schweinezucht/Nitrat)
Region Würzburg/Franken (naturräumliche Gegebenheiten)
Mannheim (chemische Industrie)
Die Ergebnisse der BürgerInnenwerkstätten sollen dann in einem BürgerInnenratschlag konsolidiert werden, der der Bundesumweltministerin im Rahmen des 3. Nationalen Wasserforums übergeben wird. Hier sollen auch die Ergebnisse eines ergänzend durchgeführten Jugendworkshops einfließen.
Über ein zweites Beteiligungsformat, das über eine Dialog-Plattform des BMU im Zeitraum vom 27.1. bis 10.2.2021 allen Interessierten offenstehen wird, sollen begleitend weitere Impulse eingeholt werden.
Ansprechpartner
Dr. Britta Ammermüller
Stellvertreterin des Abteilungsleiters / Bereichsleiterin Wirtschafts- und Ordnungspolitik
Telefon: +49 30 58580-156
E-Mail: britta.ammermueller@vku.de
Klimaanpassungsgesetz Nordrhein–Westfalen – Wasserwirtschaftsverbände bringen sich aktiv ein
Die Wasserwirtschaftsverbände in NRW sind in ihren Einzugsgebieten für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen verantwortlich. Neben der Abwasserreinigung, der Gewässerentwicklung und der Bereitstellung von Rohwasser und aufbereitetem Trinkwasser kümmern sich die Verbände auch um den Ausgleich der Wasserführung sowie teilweise auch um das Grundwasser. Durch ganzheitliches Flussgebietsmanagement werden die Auswirkungen längerer Trockenphasen und auch andauernder Niederschläge minimiert.
Extremwetterereignisse wie Starkregen und Hitzeperioden stellen die Regionen in NRW vor besondere Herausforderungen und werden sich im Zuge des Klimawandels weiter verstärken. Wetterextreme können zu Überflutungsschäden, gesundheitlichen Risiken sowie negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, die Vegetation und die Grundwasserneubildung führen.
Aus diesem Grund hat das Umweltministerium in NRW hat im Dezember 2020 den Gesetzentwurf für das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz in die Verbändeanhörung gegeben. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung klimaangepasster Strukturen und Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels. Die agw begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Klimaanpassungsgesetz Nordrhein–Westfalen“ vom 21.12.2020 und hat dazu Stellung genommen.
Bei der Bewältigung der jetzt schon bestehenden und künftig zu erwartenden Folgen des Klimawandels können die Wasserverbände in NRW mit ihrer fachlichen Kompetenz, organisationsrechtlichen Strukturen und ihrer städteübergreifenden, flusseinzugsgebietsbezogenen Aufgabenwahrnehmung einen wichtigen Beitrag leisten.
Die Verbände sind durch zahlreiche Maßnahmen und Projekte gut für den Klimawandel gerüstet. Neben dem Bau und der Bewirtschaftung von Talsperren und von Rückhaltemaßnahmen spielen in diesem Zusammenhang auch die naturnahe Umgestaltung der Gewässer im Sinne der WRRL sowie die Initiierung von Forschungsprojekten eine Rolle. In diesen geht es neben der Erforschung der Ursachenvermeidung auch um die Ausgestaltung möglicher Anpassungsstrategien. Als Beispiele sind hier die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ sowie das Projekt BINGO zu nennen.
BUND: Chemikalien im Wasser? BUND kritisiert, wie Merck weiter Abwasser entsorgen darf
Rund 25.000 Produkte stellt der Technologie- und Pharmakonzern Merck an seinem ältesten Standort in Darmstadt her. Dabei fällt auch jede Menge Abwasser an. Dieses wird seit den 1960er Jahren in einer konzerneigenen Kläranlage aufbereitet, Merck leitet es dann in den Darmbach. Die entsprechende Genehmigung…mehr:
VKU: Erfahrungsaustausch Wasser- und Zweckverbände – Wir bleiben im Austausch
Auch und gerade in Zeiten von Corona gibt es einen hohen Bedarf im gegenseitigen Austausch zu bleiben und sich zu den vielfältig aufkommenden Fragen auf kurzen Wegen auszutauschen. Für Wasser- und Zweckverbände gibt es dafür im VKU schon seit Jahrzehnten eine besondere Plattform, die jetzt den Sprung ins Digitale gemacht hat. Im Erfahrungsaustausch der Wasser- und Zweckverbände tauschen sich die Mitglieder regelmäßig über aktuelle Geschehnisse und Herausforderungen aus. Normalerweise trifft sich der Kreis zweimal im Jahr persönlich. Doch auch wenn aktuell keine persönlichen Treffen möglich sind, bleiben wir im engen Austausch und schalten uns regelmäßig per Videokonferenz zusammen, um uns über die aktuelle Situation in den Unternehmen auf dem Laufenden zu halten. Sie sind als Wasser- oder Zweckverband noch nicht Mitglied im Erfahrungsaustausch und wollen sich uns gerne anschließen? Dann melden Sie sich bei uns!
Der Erfahrungsaustausch ist eine eigene Plattform für Zweck-, Wasser- und Bodenverbände im VKU, der sich regelmäßig physisch oder digital zusammenfindet, um sich über aktuelle Entwicklungen der Wasserwirtschaft auszutauschen sowie über Fragestellungen aus den einzelnen Unternehmen zu diskutieren. Dieses Gremium setzt sich aus Geschäftsführern von Wasser- und/oder Abwasserzweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden aus ganz Deutschland zusammen. Die Teilnahme steht allen VKU-Mitgliedern offen. Dem Erfahrungsaustausch werden seitens der Geschäftsstelle wichtige Entscheidungen und Entwicklungen im Bereich der interkommunalen Kooperationen zur Verfügung gestellt.
BDEW und VKU: Vergabe der 450-MHz erfolgreich für Betreiber kritischer Infrastruktur gesichert!
Die derzeitigen Nutzungsberechtigungen von 2×4,74 MHz im 450-MHz-Frequenzband, werden ab 2021 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) neu zugeteilt.
Die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft haben bereits 2017 ihren Bedarf an den Frequenzen bei der BNetzA angemeldet, um darüber das Stromnetz, Erzeugungsanlagen, Ladesäulen oder auch Smart Meter Gateways per Funk überwachen und steuern zu können. Im Zuge der Energiewende und des Umbaus des Energiesystems ist in Zukunft ein höheres Maß an Aktorik und Sensorik für die Systemstabilität notwendig.
Die Verteilnetzbetreiber (VNB) haben einen dringenden Bedarf an der Nutzung der 450-MHz-Funkfrequenz, da sie eine gute Flächen- und Gebäudedurchdringung aufweist und schwarzstartfähig d. h. im Falle eines Stromausfalls schnell wieder verfügbar wäre.
Der Beirat der BNetzA hat die Bedarfe der Energiewirtschaft seit Langem anerkannt und eine alleinige Vergabe an die Branche gefordert. Einige Landesregierungen hatten sich inzwischen zugunsten der Nutzung der Frequenzen für Anwendungen der kritischen Infrastrukturen positioniert. Zugleich hat sich eine Vielzahl der Innenminister der Länder auf der Innenministerkonferenz im Juni 2020 für einen Verzicht auf die 450-MHz-Frequenzen zugunsten der BOS ausgesprochen. Die für die BOS erforderlichen Breitbanddienste können bereits heute in dem technisch und wirtschaftlich besser geeigneten und weltweit vorrangig genutzten 700-MHz-Frequenzband realisiert werden. Dem Aufruf folgend hatte die BNetzA im Juli 2020 die Konsultation der Vergabe- und Ausschreibungsbedingungen gestartet und im September 2020 beendet. Die Konsultation fand – wie bereits vorherige Verfahrensschritte – „unter Vorbehalt einer anderslautenden Entscheidung der Bundesregierung“ statt.
Die Verbände BDEW und VKU haben am 28.08.2020 eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht, welche die skizzierten Vergabemerkmale weitestgehend begrüßt und teilweise konkretisiert, bspw. Anforderungen an einen Funknetzbetreiber. Am 14.09.2020 machte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Vorschlag zur gemeinsamen Nutzung der Frequenzen im Bereich 450 MHz durch Energiewirtschaft und Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. VKU und BDEW lehnte diese erneuten Vorschläge mit gemeinsamer Stellungnahme vom 16.09.2020 aus rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen ab.
Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung haben sich in der ersten Novemberwoche geeinigt, die 450-MHz-Funkfrequenzen ab 2021 vorrangig an die Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Energie- und Wasserwirtschaft zu vergeben.
Am 16.11.2020 erfolgte eine BNetzA-Einigung der Präsidentenkammer mit dem Beirat (sog. „Benehmensentscheidung“), so dass das Vergabeverfahren eröffnet werden kann. Der VKU hat sich hierzu am 16.11.2020 in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem BDEW positiv geäußert und am 17.11.2020 die Mitgliedschaft per Geschäftsführerbrief informiert. Der getroffene politische Kompromiss sieht eine vorrangige Nutzung der 450 MHz-Funkfrequenzen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen, vor allem in der Energie- und Wasserwirtschaft, vor. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sollen verbleibende Kapazitäten prioritär angeboten werden, sofern es keine Beeinträchtigungen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen gibt. Die Details für die Mitnutzung ungenutzter Kapazitäten werden seitens der BNetzA noch dargelegt. Dazu wird die Entscheidung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Vergabe an die Energie- und Wasserwirtschaft ist daher ein wichtiger Erfolg für die VKU-Mitglieder und den VKU selbst. Die Zuteilung der Frequenz an das Branchenunternehmen 450connect GmbH als 4×25-Modell muss nun abschließend umgesetzt werden. Mit einem Anteil von 25 % und verteilt auf zahlreiche kommunale Unternehmen, wird die Versorger-Allianz 450 GmbH Co. KG als ebenfalls kommunales Unternehmen, die Interessen der Kommunalwirtschaft wirksam in dem Gemeinschaftsunternehmen vertreten.
Das Ausschreibungsverfahren zum Aufbau und Betrieb des 450-MHz-Funknetzes ist mit der Benehmensentscheidung eröffnet. Interessierte Unternehmen können bis zum 18.12.2020 ihre Bewerbungen bei der BNetzA einreichen. Für die Zuteilung der Frequenzen muss der erfolgreiche Bewerber eine Gebühr in Höhe von rund 113 Millionen Euro zahlen. Die Gebühr ist damit unerwartet höher als angenommen und hat insbesondere beim 450-MHz-Konsortium für Kritik gesorgt. Nach Auswertung und Bewertung der Bewerbungen entscheidet die Bundesnetzagentur anhand der Ausschreibungskriterien über den Zuschlag an den erfolgreichsten Bewerber und teilt die Frequenzen befristet bis Ende 2040 zu.
Herausforderungen kommunaler Daseinsvorsorge – Fokus Wasserwirtschaft
Am 23. Juni fand bundesweit der fünfte Tag der Daseinsvorsorge statt. Auch in diesem Jahr zeigten die kommunalen Unternehmen im Norden mit vielen Aktionen, wie die Energie-, Wasser- und Internetversorgung sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung in der Praxis funktionieren. Die VKU-Landesgruppe Nord stellte an diesem besonderen Tag, die Wasser- und Abwasserwirtschaft in den Mittelpunkt. Bei einer digitalen Sitzung des Arbeitskreises Wasser/Abwasser/Klärschlamm wurde über aktuelle Herausforderungen der Kommunalbranche in diesem Bereich diskutiert. Hierzu berichteten Fachleute und Unternehmensvertreter:innen aus dem Norden zu politischen Weichenstellungen, Klimafolgenanpassungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Auf bundespolitischer Ebene rückte das Thema Wasser spätestens seit der Veröffentlichung der Nationalen Wasserstrategie Mitte Juni in den Fokus der Öffentlichkeit. Zu den aktuellen politischen Entwicklungen berichtete Thomas Abel, Geschäftsführer Wasser/Abwasser und Telekommunikation des VKU. Er ordnete die hinter dem Entwurf der Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums stehenden strategischen Maßnahmen aus Sicht der Kommunalwirtschaft ein und berichtete über die Diskussionen zur kommunalen Abwasserrichtlinie und die Reform der Abwasserabgabe.
Eine der großen Herausforderungen für kommunale Unternehmen sind die notwendigen Anpassungen der Infrastrukturen in Folge des Klimawandels. Was das konkret für kommunale Unternehmen bedeutet, stellte Christian Günner, Leiter Infrastruktur & Stadthydrologie HAMBURG WASSER in seinem Vortrag eindrucksvoll dar. Die Wasser- und Abwasserwirtschaft sieht sich zum einen mit der Situation anhaltender Hitze und Trockenheit, zum anderen mit Extremwetter- und Starkregenereignissen konfrontiert. Neben allen technischen Anpassungen sieht der Stadthydrologe das größte Potential im Umdenken der Verbraucher:innen. Exemplarisch zeigte er anhand ausgewählter Projekte, wie die Hansestadt sich langfristig auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet. Hierbei betonte er die langen Planungszeiträume und zeigte alternative Nutzungsmöglichkeiten auf. Die notwendigen Investitionen sind enorm und müssen im laufenden Wettbewerb erwirtschaftet werden. Dafür seien verlässliche politische Rahmenbedingungen und der Rückhalt der Kommunalpolitik Schlüsselfaktoren für Innovation und Nachhaltigkeit der kommunalen Unternehmen vor Ort.
Weiteres Thema war das Abwassermonitoring, welches durch die Detektion von Viren im Abwasser in der Coronapandemie erneut in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt ist. In einem breit angelegten bundesweiten Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird derzeit zusammen mit Abwasserentsorgern an einem Frühwarnsystem gearbeitet. Der AZV Südholstein ist mit seinen Anlagen Teil des Projekts. Christine Mesek, Verbandsvorsteherin des AZV stellte im Rahmen der Arbeitskreissitzung erste Ergebnisse und Herausforderungen dar. Dabei wurde deutlich, dass es sich um technisch sehr komplexe und teure Verfahren handelt. Die Bewertungen erster Forschungsergebnisse fielen dabei regional sehr unterschiedlich aus.
In einem abschließenden Erfahrungsaustausch diskutierten die Teilnehmer:innen über die EU-Taxonomie und deren Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen, über coronabedingte Beschaffungsengpässe im Materialbereich sowie über die Schwierigkeiten bei der Entsorgung von Rückständen aus Chemie- und Campingtoiletten durch den angesteigenen Inlandstourismus an den Küsten.
Das nächste Treffen des Arbeitskreises Wasser/Abwasser/Klärschlamm ist für Herbst 2021 geplant.
In der Landesgruppe Nord sind 105 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in der Landesgruppe Nord leisten jährlich Investitionen in Höhe von über einer Milliarde Euro, erwirtschaften einen Umsatz von fast 6 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für über 18.000 Beschäftigte.
Aus- und Weiterbildung 2021
| Kreativität: Eine Frage der Impulsivität |
Kreativität: Eine Frage der Impulsivität
Wie kann die Arbeitszeit von Mitarbeitern so organisiert werden, dass diese die höchstmögliche Leistung bei kreativen und Routineaufgaben zeigen? Dieser Frage sind zwei Wirtschaftswissenschaftler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) experimentell nachgegangen – und haben eine überraschende Entdeckung gemacht: Welches Arbeitsmodell am besten funktioniert, hängt von der Impulsivität der Mitarbeiter ab.
Erst E-Mails beantworten, dann Rechnungen schreiben; wenn das langweilig wird, an der Konzeption einer neuen Kampagne weiterarbeiten – und sobald die Ideen ausgehen, wieder zurück zu den Routineaufgaben? Oder erst die Routineaufgaben abarbeiten und sich dann in festgelegten Zeitfenstern ganz auf die kreative Aufgabe stürzen? Wie Mitarbeiter ihre Arbeitszeit zwischen kreativen und Routineaufgaben einteilen, handhaben Unternehmen unterschiedlich. Ihr Ziel ist es dabei, den Weg zu wählen, der die kreative Leistung am meisten fördert – denn gesicherte Erkenntnisse, was am besten funktioniert, gab es bisher nicht. Nichtsdestotrotz nutzen Unternehmen wie 3M oder Google teilweise schon seit Jahrzehnten Regeln, welche Mitarbeitern 15 bis 20 Prozent ihrer Arbeitszeit für kreatives Denken und Arbeiten zur Verfügung stellen.
Die beiden FAU-Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Alexander Brem, Lehrstuhl für
Technologiemanagement, und Prof. Dr. Verena Utikal, Juniorprofessur für Verhaltensökonomik, sind nun der Frage nachgegangen, wie man kreative Arbeitszeit – und damit gleichzeitig auch Zeit für Routineaufgaben – am besten organisiert, und von welchen Faktoren Höchstleistungen abhängen.
Dafür ließen sie 233 Probanden verschiedene Aufgaben bearbeiten: Einfache Rechenaufgaben zu lösen, stellte die Routineaufgabe dar; aus einem vorgegebenen Set an Buchstaben so viele Wörter wie möglich zu formen, simulierte die kreativen Aufgabe. Während die eine Gruppe zwischen diesen beiden Aufgaben beliebig oft und zu jedem Zeitpunkt wechseln konnte, musste die zweite Gruppe erst die eine Aufgabe erledigen, bevor sie sich der zweiten zuwenden durfte.
Wie impulsiv sind die Beschäftigten?
Das Ergebnis: Ein universell gültiges Arbeitsmodell gibt es nicht. „Welches Modell die besten Ergebnisse bringt, hängt stark von der individuellen Person ab“, erklärt Professor Brem ein zentrales Ergebnis der Studie. In diesem Fall davon, wie impulsiv eine Person ist. „Impulsiv veranlagte Menschen sind kreativer, wenn sie sich ihre Arbeitszeit frei einteilen können, ihrer Impulsivität also keinen Einhalt gebieten müssen. Weniger impulsive Beschäftigte hingegen zeigen genau den gegenteiligen Effekt: Ihre Kreativleistungen sind am schlechtesten, wenn sie Autonomie erhalten.“ Das hat die Forscher durchaus überrascht, denn: „Dieses Ergebnis widerspricht vorherigen Studien, in denen Persönlichkeitseigenschaften wie Durchsetzungsvermögen oder eben Impulsivität wenig Einfluss auf die kreative Leistung nachgesagt wird“, sagt Prof. Utikal.
Und was bedeutet das Ergebnis für Unternehmen, die auf hohe kreative Leistungen Wert legen? „Führungskräfte sollten lernen, ihre Mitarbeiter und die dazugehörigen Teams gut einschätzen zu können, um ihnen das für sie bestmögliche Arbeitsmodell anbieten zu können“, rät Professor Brem. „Oder schon im Bewerbungsgespräch darauf zu achten, ob die Person wohl zum Arbeitszeitmodell des Unternehmens passt.“
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Alexander Brem
Tel.: 0911/65078-64883
alexander.brem@fau.de
Prof. Dr. Verena Utikal
Tel.: 0911/5302-229
verena.utikal@fau.de
Originalpublikation:
Der englischsprachige Zeitschriftenartikel ist unter folgenden Link verfügbar: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/caim.12309
Informationen aus Brandenburg
Zu den Archiv Meldungen aus 2010 bis 2022.
2024
- Klärschlammentsorgung und Phosphorrückgewinnung
- Einwilligung
- Starkregen-Ereignisse Brandenburg stellt 25 Millionen Euro für Schutzmaßnahmen bereit
- Wichtiger Baustein für Wasserverteilung und Ökosystem der Spree – Umweltminister Vogel weiht neues Verteilerwehr Schmogrow ein
- BWK Odertag am 07.06.2024 in Görlitz
- Brandenburg legt als Vorsitz der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften Wasser und Bodenschutz Fokus auf Klimaanpassung
- Bund und Länder bringen Grundwassermodell Lausitz auf den Weg – Projekt dient strategischem Wassermanagement und ist Teil des Strukturwandels in der Lausitz
2023
- Nur 6,2 Prozent der Fließgewässer Brandenburg in gutem Zustand
- Stillgelegtes Klärwerk wird zurückgebaut – Feuchtbiotop entsteht: Minister Vogel übergibt Fördermittel an Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf
- Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz im Oderbruch bleiben gewährleistet
Klärschlammentsorgung und Phosphorrückgewinnung
Nahezu alle brandenburgischen Kläranlagenbetreiber der Größenklasse 4 und 5 haben Berichte gemäß Artikel 4 Paragraf 3a der Klärschlammverordnung erstellt. In Brandenburg haben nahezu alle Betreiber von Kläranlagen der Größenklasse 4 und 5 Berichte gemäß Artikel 4 Paragraf 3a der Klärschlammverordnung erstellt.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Brandenburg%3A+Fast+alle+gro%C3%9Fen+Kl%C3%A4ranlagen+haben+Pl%C3%A4ne+zur+k%C3%BCnftigen+Kl%C3%A4rschlammentsorgung+erstellt+&dlnr=1&sei=B74QZ4LAM9qC9u8P1NuvoA4
Regelungen zum Hochwassermeldedienst aktualisiert
Die Hochwassermeldedienstverordnung des Landes Brandenburg wurde überarbeitet und umfasst nun auch die crossmediale Veröffentlichung der Warnmeldungen. Mit den grundlegend angepassten Regelungen verfügen das Landesamt für Umwelt (LfU) und die Katastrophenschutzbehörden über eine aktuelle Handlungsgrundlage und sind damit besser gerüstet für künftige Hochwasser, so das Landesumweltministerium in einer Pressemitteilung.
Die Hochwassermeldedienstverordnung regelt im Einzelnen, für welche Gewässer Hochwassermeldungen erforderlich sind, wer am Hochwassermeldedienst mitwirkt, in welcher Form die Öffentlichkeit zu unterrichten ist, wie die Alarmstufen festzulegen und wann diese auszurufen sind. Für die Hochwassermeldedienstverordnung aus dem Jahr 1997 bestand ein größerer Anpassungsbedarf: So waren zum Beispiel die heute etablierten technischen Möglichkeiten bei der Digitalisierung der Pegeldaten und moderne Kommunikationsverfahren darin noch nicht berücksichtigt. Einzelheiten des Vollzuges, wie die Festlegung der Hochwassermeldepegel und die jeweiligen Schwellenwerte für das Auslösen von Alarmstufen, werden in den Hochwassermeldeordnungen über eine Verwaltungsvorschrift geregelt.
https://pegelportal.brandenburg.de
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Eine Planungshilfe
Der Schutz der Böden und Gewässer vor Schadstoffeintrag und die Nutzung von Klärschlamm als Sekundärquelle für den lebenswichtigen Nährstoff Phosphor sind das Ziel der geplanten Neuordnung des Umgangs mit Klärschlamm.
Künftig sollen daher alle Klärwerksbetreiber den Weg der Phosphorrückgewinnung beziehungsweise die Rückführung des gewonnenen Phosphors in den Wirtschaftskreislauf anstreben.
Das vorliegende Gutachten dient den Verantwortlichen der Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg und weiteren relevanten Akteurinnen und Akteuren als Informationsgrundlage und Hilfestellung im Umgang mit den gesetzlichen Bestimmungen aus der novellierten Klärschlammverordnung.
Herausgeber
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation
Konzept, Bearbeitung und Redaktion
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Abteilung 5 – Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Referat 52
Abteilung 2 – Wasser und Bodenschutz, Referate 22 und 23
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/ueber-uns/oeffentlichkeitsarbeit/veroeffentlichungen/detail/~14-04-2023-klaerschlammentsorgung-und-phosphorrueckgewinnung-im-land-brandenburg
Starkregen-Ereignisse Brandenburg stellt 25 Millionen Euro für Schutzmaßnahmen bereit
Starkregen-Ereignisse werden in den kommenden Jahren in Brandenburg weiter zunehmen. Das prognostiziert der Deutsche Wetterdienst (DWD). Die Kommunen im Land haben am Donnerstag über Schutzmaßnahmen beraten.
Kommunen in Brandenburg sollen künftig besser auf unvorhersehbare Starkregen-Ereignisse vorbereitet sein. Über entsprechende Konzepte haben 140 Akteure aus Brandenburger Kommunen am Donnerstag auf Einladung des Umwelt-und Klimaschutzministeriums in Potsdam beraten.
Das Ministerium stellt nach eigenen Angaben 25 Millionen Euro bis 2027 bereit, damit Städte und Gemeinden Schutzmaßnahmen erarbeiten und umsetzen können. Dabei geht es unter anderem um mehr Versickerungsflächen und Rückhaltebecken, die vor Überflutungen bei Starkregen schützen sollen.
„Die Klimaveränderungen sorgen dafür, dass Extremwetterereignisse künftig häufiger auftreten“, sagte Umweltminister Axel Vogel (Grüne). Ähnlich wie bei Hochwasser lasse sich Starkregen aber schwer vorhersagen. Deshalb biete das Ministerium den Kommunen eine Förderung für zukunftssichere Konzepte an. Dafür stehen 19 Millionen Euro aus EU-Mitteln und bis zu 6 Millionen Euro vom Umweltministerium zur Verfügung. Zudem ist geplant, ein Starkregen-Netzwerk aufzubauen. Dort sollen Erfahrungen auch aus anderen Bundesländern gebündelt und für Brandenburg angepasst werden.
Drei Kommunen haben bereits Förderanträge gestellt
Seit dem 7. Dezember 2023 können Kommunen in Brandenburg Anträge auf Förderung zur Anpassung an den Klimawandel stellen. Drei Kommunen hätten bereits einen Antrag gestellt und Konzepte oder Baumaßnahmen vorgestellt, wie Ministeriumssprecherin Frauke Zelt sagte. Weitere Details waren zunächst unklar. Die Stadt Altlandsberg im Landkreis Märkisch-Oderland zeigte am Donnerstag Interesse an der Förderung.
Andere Kommunen, darunter Potsdam, begannen schon vor dem Förderungszeitraum mit einer Risikobewertung und erstellten eine sogenannte Starkregenkarte [potsdam.de] – sie zeigt modellhaft, wie eine mögliche Überflutung bei Starkregen aussehen könnte.
In Potsdam setzte Starkregen am Mittwoch eine Kreuzung unter Wasser. Rund um die Landeshauptstadt, im Havelland und in der Prignitz räumte die Feuerwehr umgestürzte Bäume von der Straße.
Wichtiger Baustein für Wasserverteilung und Ökosystem der Spree – Umweltminister Vogel weiht neues Verteilerwehr Schmogrow ein
Burg (Spreewald) OT Schmogrow – Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel hat heute bei der offiziellen Inbetriebnahme das neue Verteilerwehr in Schmogrow eingeweiht. Die Bauwerke sind zentraler Verteilungspunkt für die Abflussaufteilung von Spree und Nordumfluter und leisten einen wichtigen Beitrag zur Steuerung der Spreeabflüsse in Hochwasser- wie auch in Niedrigwassersituationen im Oberspreewald. Zudem wurde mit dem Neubau die ökologische Durchgängigkeit hergestellt und so eine weitere Barriere für wandernde Fische in der Spree beseitigt. Für den Bau der Wehre stellten Bund und das Land Brandenburg finanzielle Mittel in Höhe von 12, 7 Millionen Euro zur Verfügung.
Umweltminister Axel Vogel: „Als zentraler Bestandteil der Abflussaufteilung im Spreewald nehmen die Wehre im Wasserbewirtschaftungskonzept für die Mittlere Spree eine maßgebliche Rolle ein. Dementsprechend wichtig ist die zeitgemäße Steuerfähigkeit, die nun möglich ist. Die modernen Wehre sind zudem Teil der Maßnahmen im Aktionsplan Spreewald und Voraussetzung für eine optimierte Steuerung der Wasserverteilung sowohl bei Niedrig- und Mittelwasserverhältnissen als auch bei Hochwasserabflüssen im Oberspreewald. Beim Bau der alten Wehre aus den 1970er-Jahren hatte man zudem die ökologische Durchgängigkeit noch nicht im Blick. Auch diese wurde nun mit leistungsfähigen Fischaufstiegsanlagen hergestellt. Die so geschaffene Verbindung vom Spreewald zur renaturierten Spreeaue bis nach Cottbus dient damit der Entwicklung weiträumig vernetzter, ökologisch stabiler Lebensräume und der Förderung gefährdeter und bedrohter Arten in ihren Biotopen. Die ökologische Durchgängigkeit von Fließgewässern ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie und steht im Einklang mit den Schutzzwecken des UNESCO-Biosphärenreservates Spreewald.“
Im Zuge des Baus des Nordumfluters wurden in den Jahren 1970 und 1971 das Wehr VII in der Spree sowie das Wehr VI im Nordumfluter errichtet und gemeinsam in Betrieb genommen. Mit diesen Vorhaben wurde der Hochwasserschutz für den Oberspreewald mit seinen Hauptorten Burg und Lübbenau bis nach Lübben für ein 100-jähriges Hochwasser gewährleistet. Die ökologische Durchgängigkeit wurde damals als nicht erforderlich erachtet. Die Wehre wurden daher ohne Fischpass ausgestattet. Im Rahmen einer konzeptionellen Betrachtung des Nordumfluters kam das Landesamt für Umwelt zur Einschätzung, dass der Bauzustand der Wehre unzureichend war und die Wasserverteilung sowie der Hochwasserschutz aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit nur mit großen Anstrengungen realisiert werden kann.
Ziel war daher, die baufälligen Wehre durch moderne Ersatzneubaue mit leistungsfähigen Fischaufstiegsanlagen zu ersetzen. Die ökologische Durchgängigkeit wurde in diesem Zusammenhang unter Beachtung der Zielfischarten für das prioritäre Fließgewässer Spree und den Nordumfluter hergestellt. Die Bauzeit betrug fast sechs Jahre. Insgesamt stellten Bund und Land rund 12,7 Millionen Euro für den Neubau zur Verfügung. Mit dem Ersatzneubau der Wehrgruppe Schmogrow – Wehr VI im Nordumfluter und dem Neubau des Wehres VII in der Spree – wurden wichtige Meilensteine erreicht. Weitere Anlagen werden in den nächsten Jahren in der Spree und im Großen Fließ erneuert, mit dem Ziel, Wassermengenmanagement, Hochwasserschutz und ökologische Durchgängigkeit im Spreewald weiter zu optimieren.
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~08-05-2024-verteilerwehr-schmogrow#
BWK Odertag am 07.06.2024 in Görlitz
Im Jahr 2012 Hut der BWK alle ergangsgebietsbezogene, wasserwirtschaftliche Fachtagung und ein ungensaustausch, mit dem er Informationenraten hydrologisch, ökologischer und verbrütenfacherheimer Ländergrenzenländer amstoßen und dieer Stelle Fachkollegen und Fachkollegs ins es Gespräch will.
Die Erfahrungenn prüfen, die länderländer von Informationen verstärkt m. Heuteender der BWK mit dem Küstentag, dem Elbetag und dem Rheintag 3 nationale Veranstaltungen durch, deren übergeordnetes Ziel der Informations- und Erfahrungsaustauschungen Bundesländern und Fachbereichen der Wasserwirtschaft.
Der BWK Odertag ist der 1. internationale Gewässertag des BWK und im weiteren Bau im Juni 2022 aus Anlass des 25. Jahrestags der Flutkatastrophe an der Oder vom BWK-Landes-Zurichten Brandenburg und Berlin. Das zuzeitende Kooperationswerk mit dem polnischen Verband der Ingenieure und Techniker für Wasser- und Bodenverbesserung, SIT-Scheming, AGB, Veranstaltung die fur. Schwerpunktsteigen der Tagungen in der Ersten Linie wasserwirtschaftliche Infrastruktur, Hochwasserschutz Gewässerunterhaltung, Schiff, Niedrigwasser, Wasserqualität und Ökologie.
Die Fachveranstaltung soll vorrangig dem Informations- und Erlebnissaustauschgebiets im Einzugsgebiets tätigen der Oder Expertinnen und Experten und das fach zuständig für förderungen und schwungen und wasserbauliches in der Gesellschaft, Medien Bewusstsein und Politik zu zu stärken.
Der 2. BWK Odertag wird 2024 mit der ender BWK-Landesverband Sachsen e.V. und das Leitthema „Die Deutsch-Polnische Stromregelungskonzeption für die Grenzoder – Koncepcji regulacji cieku Odry Granicznej“.
Referentinnen und Referenten aus der Republik Polen, der Tschechischen Republik und Deutschland eingeladen sind, konzeptionelle und fachplanerische Ansätze Hinweise die Hinweise Maßnahmen und Umsetzung, und Konsequenzen der Arbeiten zuleuchten. Austragungsort der Veranstaltung ist das Europäische Zentrum für Erinnerung, Bildung, Kultur in Zgorzelec, vorüber für ideale ungenungene / ungenungene / ungene / schlagaktionsaussortisch ein. Konferenzsprachen Polnisch und Deutsch, die Vorträge simultanen…
https://www.bwk-bb.de/news/2-bwk-odertag-am-07-06-2024-in-gorlitz
Brandenburg legt als Vorsitz der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften Wasser und Bodenschutz Fokus auf Klimaanpassung
Potsdam – Das Land Brandenburg hat zum Jahresbeginn 2024 für zwei Jahre den Vorsitz der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften Wasser (LAWA) sowie Bodenschutz (LABO) übernimmen. Die LAWA und die LABO sind Arbeitsgremien der Umweltministerkonferenz für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei länderübergreifenden Themen der Wasserwirtschaft und des Bodenschutzes. Das Umweltministerium wird in der LAWA bis Ende 2025 vor allem die klimabedingten Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Gewässerbewirtschaftung bei Niedrigwasser und Wasserknappheit sowie den Umgang mit Abwassereinleitungen in den Fokus rücken.
Über eine Länderabfrage werden die bereits bestehenden Regelungen zu Abwassereinleitungen bei Niedrigwasser zusammengetragen und dann ausgewertet. Mit dem länderübergreifenden Austausch sollen Best-Practice-Beispiele zusammengestellt sowie eine Orientierungshilfe für den Vollzug und eine Verständigung zum Mindestabfluss von Gewässern erreicht werden.
Das Brandenburger Umweltministerium wird auch die Diskussion zu Nutzungskonkurrenzen und zur Priorisierung von Gewässerbenutzungen bei Wasserknappheit weiterführen. Mit den Klimaveränderungen gehen zunehmend länger anhaltende Niedrigwasserperioden und damit mehr Nutzungskonkurrenzen und Zielkonflikte einher. Das Umweltministerium will mit der LAWA Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen aus rechtlicher Sicht erarbeiten.
Außerdem bringt Brandenburg im Rahmen der Klimaschutzaktivitäten des Bundes verstärkt den Moorschutz als Themenschwerpunkt in LAWA und LABO ein, um wasser- und bodenschutzrechtliche Fragen mit den Ländern zu klären. Die Landesregierung hat am 14. März 2023 ein Moorschutzprogramm verabschiedet.
Brandenburg richtet vom 20. bis 22. März 2024 die 65. LABO-Sitzung und die 167. LAWA-Vollversammlung in Potsdam aus.
Brandenburg hat den Vorsitz der Arbeitsgremien LAWA und LABO vom Land Berlin übernommen. Der Vorsitz wechselt turnusgemäß alle zwei Jahre in alphabetischer Reihenfolge der Ländernamen. Das Amt der LAWA- und LABO-Vorsitzenden hat nun die Leiterin der Abteilung „Wasser und Bodenschutz“ des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Anke Herrmann, inne.
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~01-01-2024-brb-vorsitz-fuer-lawa-und-labo
Bund und Länder bringen Grundwassermodell Lausitz auf den Weg – Projekt dient strategischem Wassermanagement und ist Teil des Strukturwandels in der Lausitz
Potsdam – Das Simulationsmodell „Grundwassermodell Lausitz“ als länderübergreifendes Steuerungs-, Kontroll- und Bewertungsinstrument ist ein entscheidender Schritt für ein strategisches Wassermanagement in der Lausitz. Es trägt wesentlich dazu bei, die Folgen des Braunkohleabbaus zu bewältigen und den Strukturwandel, auch unter den künftigen Anforderungen durch den Klimawandel zu unterstützen. Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) und der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) haben die Verwaltungsvereinbarung für die Durchführung des Projekts „Grundwassermodell Lausitz“ jetzt unterzeichnet.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck: „150 Jahre Braunkohleförderung in der Lausitz haben ihre Spuren nicht nur in der Landschaft, sondern auch insbesondere im Wasserhaushalt hinterlassen. Um die Folgen besser einschätzen zu können, ist das Vorhaben der Grundstein für ein nachhaltiges Wassermanagement in der Lausitz. Damit soll neben einer nachhaltigen Wasserversorgung der Region auch das Wassermanagement für entscheidende Industrieansiedlungen verbessert werden.“
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Mit dem Grundwassermodell Lausitz können die notwendigen Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, um den Wasserhaushalt in der Region nach dem Ende des jahrzehntelangen Bergbaus wiederherzustellen und dauerhaft zu stabilisieren. So werden die Transformation und der Strukturwandel in der Lausitz gelingen.“
Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel bestätigt: „Mit dem absehbaren Ende der Kohlegewinnung kann sich das Grundwasser in der Lausitz wieder erholen. Die Herausforderungen des Klimawandels bleiben allerdings bestehen. Daher gewinnen eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung sowie ein bewusster und sparsamer Umgang mit Wasser immer mehr an Bedeutung. Wasser ist eine wichtige Ressource und Bestandteil des täglichen Lebens, egal ob als Trinkwasser, als Brauch- oder Industriewasser oder als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, insbesondere im Lausitzer Seenland und im Biosphärenreservat Spreewald.“
Sachsens Umweltminister Wolfram Günther: „Der Braunkohlenbergbau hat den natürlichen Wasserhaushalt der Lausitz schwerst gestört. Zudem überlagern sich die Bergbaufolgen und die Klimakrise. Wasser als Lebensgrundlage für Mensch und Natur ist keine gegebene Selbstverständlichkeit mehr. Hier müssen wir dringend handeln. Zugleich ist Wasser ein harter Standortfaktor. Wirtschaft braucht Wasser. In der Lausitz hängt davon auch das Gelingen des Strukturwandels ab. Für das Wassermanagement unter diesen schwierigen Bedingungen schafft das Grundwassermodell wesentliche Grundlagen.“
Das Projekt wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und vom Umweltbundesamt (UBA) sowie den Fachbehörden des Landes Brandenburg und des Freistaates Sachsen fachlich begleitet. Insbesondere die staatlichen geologischen Dienste der involvierten Länder werden maßgeblich an der Bearbeitung mitwirken. Das Projektgebiet umfasst mehr als 5000 Quadratkilometer und das Modell soll bis Ende 2027 fertig gestellt sein. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund neun Millionen Euro, die zu 70 Prozent vom Bund und zu 30 Prozent von den Ländern Brandenburg und Sachsen finanziert werden.
Es handelt sich bei dem Modell um ein Grundwasserströmungsmodell, das Fließpfade, Fließgeschwindigkeiten und Grundwassermengen berechnet. Das Modell baut auf den verfügbaren geologischen und geophysikalischen Daten auf und setzt sich aus einem geologisch-hydrogeologischen Strukturmodell, einem Grundwasserströmungsmodell sowie einem Bodenwasserhaushaltsmodell zusammen. Dabei wird zunächst das Strukturmodell durch die zuständigen Fachbehörden in Brandenburg und Sachsen erarbeitet. Die Bergbauunternehmen in der Lausitz werden fachlich eingebunden und ihre bereits bestehenden Regionalmodelle berücksichtigt.
Weitere Informationen
Für einen sicheren Tagebaubetrieb zum Abbau der Braunkohle muss großräumig Grundwasser in der Lausitz abgesenkt werden. Dieses sogenannte Sümpfungswasser wurde überwiegend in die Flüsse wie Spree und Schwarze Elster eingeleitet. Somit entstanden über die Jahrzehnte enorme Grundwasserdefizite bei gleichzeitig erhöhten Abflussmengen in den Flüssen. Mit dem Ende des Braunkohleabbaus wird die Sümpfung schrittweise eingestellt. Dadurch steigt das Grundwasser langsam über mehrere Jahrzehnte wieder an, um eines Tages wieder durch den Boden in die Flüsse zu sickern.
Während für den Kohleausstieg und den künftigen Strukturwandel in der Lausitz weitreichende Vereinbarungen zur Unterstützung der Wirtschaft getroffen wurden, sind die Auswirkungen des Kohleausstiegs auf den Wasserhaushalt wie die Einstellung der Sümpfungswassereinleitungen, die Füllung der Tagebaurestseen oder die Stofftransporte im Untergrund (vor allem Eisen und Sulfat) noch nicht abschließend betrachtet. Auch die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung eines möglichst naturnahen und sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushaltes sind noch nicht abschließend bestimmt. Ohne die Anpassung des Wasserhaushalts an die nachbergbaulichen Verhältnisse wird die wirtschaftliche Transformation der Region erschwert. Eine gesicherte Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Industrie, Gewerbe, und Landwirtschaft ist die grundlegende Voraussetzung für den Strukturwandel.
Der Entschließungsantrag des Bundestages zum Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) vom 02. Juli 2020 (BT-Drucksache 19/20714 (neu)) spricht folgerichtig diese wasserwirtschaftlichen Belange in der Lausitz direkt an. Darin fordert der Deutsche Bundestag von der Bundesregierung und den betroffenen Ländern unter anderem die Erarbeitung eines überregionalen Wasser- und Untergrundmodells. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, zur Erfüllung der Entschließung auf das bestehende Bewirtschaftungsmodell für das Oberflächenwasser zurückzugreifen sowie ein neues länderübergreifendes Grundwassermodell Lausitz als maßgebliche Grundlage und Kernelement für die Grundwasserbewirtschaftung aufzubauen. Das Modell soll als Schlüsselwerkzeug für eine nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung als Teil eines funktionierenden Wasserhaushalts dienen. Hierzu wird auf wichtige fachliche Grundlagen in den Ländern und bei den Bergbau- und Sanierungsträgern zurückgegriffen. Perspektivisch sollen das Modell für das Oberflächenwasser sowie für das Grundwasser über Schnittstellen miteinander gekoppelt werden.
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~12-01-2024-bund-und-laender-bringen-grundwassermodell-lausitz-auf-den-weg
Nur 6,2 Prozent der Fließgewässer Brandenburg in gutem Zustand
Flüssen und Bächen in Brandenburg geht es schlecht. Nur 6,2 Prozent der Fließgewässer sind zurzeit in gutem oder sehr gutem ökologischen Zustand. Das hat die Antwort auf eine Kleine Anfrage von Benjamin Raschke und Isabell Hiekel ergeben. Eine der zentralen Ursachen sind Stoffeinträge durch die Landwirtschaft.
Stillgelegtes Klärwerk wird zurückgebaut – Feuchtbiotop entsteht: Minister Vogel übergibt Fördermittel an Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf
Amt Döbern-Land – Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel übergab heute im Vorfeld der Kabinett-vor-Ort-Sitzung im Landkreis Spree-Neiße einen Fördermittelbescheid über rund 480.000 Euro aus der LEADER-Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung an die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf. Damit unterstützt das Ministerium die Gemeinde mit EU-Mitteln beim Rückbau der alten Kläranlage am Groß Schacksdorfer Wald, bei der Renaturierung einer artenreichen Feuchtblumenwiese und beim Anlegen eines Umwelt- und Naturlehrpfads. Das Vorhaben der Gemeinde hat einen Gesamtumfang von rund 650.000 Euro.
Die rund 800 Quadratmeter umfassende Kläranlage Groß Schacksdorf-Simmersdorf wurde Mitte der 1950-er Jahre in Betrieb genommen. 2020 wurde sie durch ein modernes, an den aktuellen Stand der Technik angepasstes Klärwerk ersetzt und außer Betrieb genommen. Seit der Nutzungsüberlassung durch den Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband ist die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf nicht mehr nur Eigentümerin des Grundstücks, sondern besitzt auch die ehemalige Kläranlage. Das Gelände eignet sich für eine ökologische, pädagogische und touristische Nachnutzung, wird aber derzeit zu einem großen Teil von versiegelten Flächen und der Altanlage ausgefüllt.
„Ich freue mich“, so der für die ländliche Entwicklung zuständige Minister Axel Vogel, bei der heutigen Übergabe in Groß Schacksdorf „mit Geld aus dem LEADER-Programm sowohl den Rückbau einer Industriebrache zu ermöglichen und das Gelände zu renaturieren als auch mit dem Aufbau eines Infopavillons und Naturlehrpfades Umweltbildungsangebote zu ermöglichen. Damit wird eine großflächige Brache einer neuen, umweltfreundlichen und nachhaltigen Nutzung zugeführt. Davon profitieren Artenschutz und Naherholungsuchende gleichermaßen.“
Die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf beabsichtigt, das stillgelegte Klärwerk zurückzubauen, die überbaute Fläche zu entsiegeln und somit Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Raum für Naherholung und Umweltbildung für Menschen zu schaffen. Auf diese Weise entsteht ein Feuchtbiotop für Amphibien, Insekten und Blühpflanzen. Ein Informationspavillon und ein 2,5 Kilometer langer Naturlehrpfad untersetzen das Naturerleben mit entsprechenden Informationen. An mehreren Punkten des Lehrpfades werden Elemente eingebaut, um für Kinder die Natur spielerisch erlebbar zu machen. Vorgesehen ist auch, dass der Naturschutzbund (NABU) das Areal in seine Bildungsangebote einbezieht.
Darüber hinaus erfolgt im Rahmen des Projekts der Ausbau des Zufahrtsweges und die Schaffung von zwei Stellflächen für barrierefreies Parken.
Das Vorhaben dient der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land.
Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz im Oderbruch bleiben gewährleistet
Potsdam – Vor dem Hintergrund einer Richtlinie für die Unterhaltung von Fließgewässern in Brandenburg und eines Erlasses des Umweltministeriums werden im Oderbruch Auswirkungen auf den Hochwasserschutz befürchtet. Das Umweltressort stellt klar, dass der Erlass zu keiner Verschlechterung der Hochwasserschutzanlagen im Oderbruch und die Richtlinie zu keiner Reduzierung der Gewässerunterhaltung führt. Das Landesamt für Umwelt stimmt sich bei der Erarbeitung des Unterhaltungsrahmens mit dem Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GEDO) ab.
Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz sind zwei verschiedene Aspekte der Wasserwirtschaft. Diese Aspekte überschneiden sich, sie werden aber an unterschiedlichen Stellen geregelt. Zur Gewässerunterhaltung zählen beispielsweise Vorgaben zur Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind beispielsweise die Errichtung und Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen, aber im Einzelfall auch der Ausbau der Gewässer zur Umsetzung des Risikomanagementplanes
Die oben genannte Richtlinie regelt die Gewässerunterhaltung. Aus diesem Grund macht die Richtlinie auch keine Vorgaben für den Hochwasserschutz. Die Richtlinie führt nicht zu einer Reduzierung der Gewässerunterhaltung und auch nicht zu einer Reduzierung des Hochwasserschutzes. Jährlich investiert das Land mehr als 2 Millionen Euro in die Unterhaltung der Gewässer- und Hochwasserschutzanlagen im Oderbruch
Ein Unterhaltungsrahmenplan ist in Vorbereitung. Der GEDO wird in diese Planung einbezogen. Das Landesamt für Umwelt wird darüber hinaus das Gespräch mit dem GEDO suchen, um eventuelle Missverständnisse aufzuklären.
Das Oderbruch ist durch die in den vergangenen Jahren modernisierten Deichanlagen entlang der Oder einer der am besten vor Hochwasser geschützten Bereiche in Brandenburg. Die Deiche sind für ein Hochwasser bemessen, das statistisch alle 200 Jahre vorkommt. In keiner anderen Region des Landes wurde in den vergangenen Jahren so viel und so vorrangig Geld für Maßnahmen zur Verbesserung des Wassermanagements eingesetzt.
Das Land Brandenburg hatte in den letzten Jahren das Investitionsprogramm „Sonderprogramm zur Verbesserung der Vorflutverhältnisse im Oderbruch“ für die Gewässer in Zuständigkeit des Landes aufgelegt. Das Programm umfasst an fast 50 Gewässer-Kilometern unter anderem Profilanpassungen, Böschungsbefestigungen und die Beseitigung von Abflusshindernisse. Die Maßnahmen an etwa 42 Gewässer-Kilometern sind abgeschlossen. Derzeit befinden sich Vorhaben am Letschiner Hauptgraben mit Kosten in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro und am Quappendorfer Kanal mit Kosten in Höhe von 3,9 Millionen Euro in der Umsetzung. Mit diesen Maßnahmen wird die Kapazität der Hauptvorfluter für das Abführen hoher Abflüsse verbessert und damit bei hohen Wasserständen eine Minimierung der Ausuferungsgefahr auf angrenzende Landwirtschaftsflächen sowie Infrastruktur und Siedlungsbereiche mit Wirkung für nahezu das gesamte Oderbruch erreicht. Seit Anbeginn sind etwa 25,8 Millionen Euro investiert worden.
Der Erlass von differenzierten Hochwasserschutzzielen hat für die Hochwasserschutzanlagen an der Oder keine Folgen. Grenzgewässer, für die Hochwasserschutzziele mit anderen Ländern abgestimmt wurden, sind explizit von den Festlegungen ausgenommen. Grundsätzlich hat die Festlegung der Schutzziele im Erlass keinen Einfluss auf solche bestehenden Hochwasserschutzanlagen, deren Schutzniveau höher ist als das angegebene Schutzziel. Ein Rückbau vorhandener Hochwasserschutzanlagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen und nur nach entsprechender Genehmigung in wasserrechtlichen Planfeststellungs- beziehungsweise Plangenehmigungsverfahren möglich. Auch auf die Anforderungen an die Unterhaltung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen hat die Festlegung differenzierter Hochwasserschutzziele keine Auswirkungen. Im Erlass geht es darum, die Bereiche mit hohem Schadenspotenzial zu schützen. Es geht nicht darum, den Schutz eines Bereichs mit geringem Schadenspotenzial zu reduzieren.
Weiterführende Informationen
Gewässerunterhaltungsrichtlinie
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~24-11-2022-gewaesserunterhaltung-und-hochwasserschutz-im-oderbruch#
Informationen aus Berlin
Zu den Archiv Meldungen aus 2010 bis 2022.
2025
- Neue IGB-Studie zu bakteriellen Spuren der Stadtbevölkerung in Berliner Gewässern
- Rekord-Ausgaben für resiliente Versorgung und Infrastruktur
- Rohrbruch: BWB hatte noch keine Austauschgenehmigung beantragt
2024
2023
- Genehmigung der künstlichen Grundwasseranreicherung in Berlin könnte Priorisierung der Wassernutzung minimieren
- Erste Flusswasser-Großwärmepumpe eingetroffen!
Neue IGB-Studie zu bakteriellen Spuren der Stadtbevölkerung in Berliner Gewässern
Wasserproben von Erpe und Panke fehlte das typische aquatische Mikrobiom
In einer neuen Studie des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) geht es um die bakteriellen Spuren der Stadtbevölkerung in Berliner Gewässern. Die Forschenden haben an Berliner Kleingewässern untersucht, wie die Herkunft des Wassers und die mikrobielle Gemeinschaft zusammenhängen. Dabei entdeckten sie Mikroorganismen, die auf einen hohen anthropogenen Einfluss hindeuten. Kleine Fließgewässer wie die Panke oder die Erpe führen hauptsächlich geklärtes Abwasser, was im Sommer bis zu 100 Prozent der Gesamtabflussmenge ausmacht.
Rekord-Ausgaben für resiliente Versorgung und Infrastruktur
Die Berliner Wasserbetriebe stellten bei nahezu konstanten Wasser- und Abwassermengen sowie stabilen Gebühren 2024 erneut einen Investitionsrekord auf. Damit wappnet sich das Unternehmen für anhaltendes regionale Wachstum und die mit der Klimakrise einhergehende Trockenheit.
Im zurückliegenden Jahr investierten die Berliner Wasserbetriebe mehr als 250 Millionen Euro in den Netzausbau. Die eigenfinanzierten Investitionen lagen mit 539,1 Mio. Euro (2023: 474,2 Mio. Euro) erneut deutlich über dem Vorjahresniveau und übersteigen erstmals in der Geschichte des Unternehmens die Summe von einer halben Milliarde Euro. Daran hatten Sanierung, Erneuerung und Erweiterung der inzwischen insgesamt rund 19.000 Kilometer langen Rohr- und Kanalnetze mit 251,4 Mio. Euro den Löwenanteil, dicht gefolgt von 245,5 Mio. Euro, die in den Ausbau und die Erneuerung von Klär-, Pump- und Wasserwerken flossen. Dabei setzt das Unternehmen wesentlich auf neue Technologien, etwa bei zusätzlichen Reinigungsstufen für die Klärwerke, bei weitergehenden Automatisierungen oder bei der KI-gestützten Zustandsanalyse seiner Ver- und Entsorgungsnetze.
mehr: https://www.bwb.de/de/pressemitteilungen_29323.php
Rohrbruch: BWB hatte noch keine Austauschgenehmigung beantragt
Bei der geborstenen Leitung in Berlin handelte es sich um eine Hauptversorgungsader der Innenstadt. Da durch die betroffene Straße auch die Straßenbahn fährt, müssen bei der Nutzung des öffentlichen Raums Kompromisse gemacht werden.
mehr: https://www.zfk.de/wasser-abwasser/rohrbruch-bwb-hatte-keine-genehmigung-zum-austausch-erhalten
Komplett neu, auf neuestem Stand der Technik und doppelt so groß
In Stahnsdorf entsteht bis 2036 ein neues Klärwerk: Planer und Steuerer beauftragt
Das Klärwerk Stahnsdorf südwestlich von Berlin wird bis 2036 durch einen doppelt so großen Neubau auf neuestem Stand der Technik, also inklusive Spurenstoffentfernung, ersetzt. So sichern die Berliner Wasserbetriebe weiter steigende Reinigungsleistungen und damit Ressourcenqualität, aber auch notwendige Kapazitäten für Wachstum und für Flexibilität im Berliner Klärwerksverbund.
Für das neue Werk sind eine Verdopplung der zu reinigenden Abwassermenge auf 100.000 Kubikmeter am Tag geplant sowie vor dem Hintergrund verschärfter bzw. perspektivisch weiter steigender Anforderungen erhöhte Reinigungsleistungen durch die Einbeziehung von Spurenstoffelimination und weitergehende Phosphorelimination. Auch ein innovatives Energiekonzept mit weitreichender Nutzung erneuerbarer Energien wird es geben. Baustart soll 2029 sein, erste Inbetriebnahmen sind für 2034 und die Fertigstellung für 2036 geplant.
„Das neue Klärwerk Stahnsdorf wird nicht nur unsere vorerst größte Einzelinvestition. Im Ergebnis entsteht auch technisch eine Anlage, die das Abwasser unter Einbeziehung innovativer Techniken auf höchstem Standard und weitestgehend energieautark reinigt“, sagt Wasserbetriebe-Vorstandschef Prof. Dr. Christoph Donner.
Die heutige Anlage in Stahnsdorf ist seit ihrer Inbetriebnahme 1931 mehrfach um- und ausgebaut sowie modernisiert worden. Vor allem ihre Becken haben nun ihre Nutzungszeit erreicht. Für einen zeitgemäßen und zugleich aufgrund des Wachstums im Einzugsgebiet – es umfasst neben dem Berliner Südosten und der Gemeinden im Umfeld des Werkes auch etwa die Hälfte der Landeshauptstadt Potsdam – größeren Neubau konnte ein 24 Hektar großes Grundstück gegenüber der heutigen Anlage gesichert werden. Vom Reinigungsvolumen liegt das Werk heute im Vergleich der sechs Berliner Kläranlagen mit rund 52.000 Kubikmetern pro Tag bzw. 410.000 Einwohnerwerten auf Platz 4.
Nach Vorstellung und Diskussion der Neubaupläne in der Gemeindevertreterversammlung von Stahnsdorf wurde im Oktober 2022 mit der Gemeinde Einigkeit über ein gemeinsames Bebauungsplanverfahren erzielt. In den vergangenen Monaten wurden Konsortien für die Generalplanung, die Bauleitplanung und die Projektsteuerung beauftragt.
Neu für Anlagen dieser Größe ist kompakter Bio-Kern mit SBR-Reaktor
Aus einem europaweiten offenen Konzeptwettbewerb erhielt die Arbeitsgemeinschaft H²SA, bestehend aus der Holinger AG und der Holinger Ingenieure aus der Schweiz und Deutschland sowie den deutschen Niederlassungen der schwedischen Unternehmen Sweco und Afry den Zuschlag für die Generalplanung. Sie hatten die Ausführung der biologischen Abwasserreinigung des neuen Werkes mit einem Sequencing Batch Reactor (SBR) im Kern vorgeschlagen. Dabei werden im Unterschied zum konventionellen Durchlaufverfahren die einzelnen Verfahrensschritte zur biologischen Reinigung nicht entlang eines Weges in getrennten Reaktionsräumen (anaerobe, aerobe und anoxische Zonen sowie Nachklärbecken), sondern entlang einer Zeitachse in einem Reaktorbecken absolviert. Diese Technik ist besonders platzsparend und kompakt und damit auch im Vergleich kostensparend und kommt erstmalig für ein deutsches Klärwerk dieser Größenklasse zum Einsatz. Die Entscheidung für diese Technik wurde durch Gutachten u. a. der Hochschule Magdeburg-Stendal und der TU Berlin abgesichert.
Für die Umsetzung dieses Großprojektes wurde die ebenfalls schweizerisch-deutsche Arbeitsgemeinschaft (ARGE) aus TBF und convis für die externe Projektsteuerung, der BIM-Manager Kaulquappe mit Sitz in Zürich sowie für die Bauleitplanung eine weitere ARGE bestehend aus den beiden Berliner Büros Planergemeinschaft Stadt und Raum und Fugmann Janotta Partner gewonnen.
Strategie zum Ausbau aller Berliner Kläranlagen wird bereits umgesetzt
„Der Neubau des Klärwerks Stahnsdorf ist Teil unseres 2017 mit dem Klärwerk Waßmannsdorf begonnenen Programms, das zusätzliche Technik für alle Berliner Kläranlagen umfasst und die Abwasserreinigung auf ein nochmals deutlich höheres Qualitätsniveau führt“, erklärt Wasserbetriebe-Vorstandschef Prof. Dr. Christoph Donner. „Heute drehen sich bereits in den anderen fünf Berliner Kläranlagen die Baukräne.“
Alle Werke bekommen eine Flockungsfiltration, die neben der weitestgehenden Phosphorelimination auch den ohnehin schon hohen Mikroplastik-Rückhalt noch weiter verbessert. Nach und nach werden auch alle Klärwerke vor 2040 eine Anlage zur Entfernung von Spurenstoffen erhalten, die Flockungsfiltrationen dienen dann auch als Nachbehandlung dieser Reinigungsstufe. Damit werden die Berliner Klärwerke auch bei der Phosphor- und Spurenstoffentfernung fit für die zusätzlichen Anforderungen der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie. Außerdem haben die Werke in Wansdorf, Waßmannsdorf und Münchehofe, sowie das „Altwerk“ Stahnsdorf bereits eine Prozesswasserbehandlungsanlage erhalten. Sie rückt hartnäckigen Stickstoffverbindungen aus der Schlammfaulung mit einem spezialisierten Bakterium auf den Leib. Und in Schönerlinde nimmt die Ozon-Anlage zur Entfernung von Spurenstoffen bereits Gestalt an.
Genehmigung der künstlichen Grundwasseranreicherung in Berlin könnte Priorisierung der Wassernutzung minimieren
Hydrogeologin Irina Engelhardt über eine Technologie, mit der in Dürreperioden deutlich weniger Wasser rationiert werden müsste, sondern zusätzlich zur Verfügung stünde / Aufruf zur Beteiligung am Citizen-Science-Projekt „Gewässerbeobachtungen im Gebiet der Unteren Spree“
Um in Berlin und Brandenburg vor Dürreperioden gewappnet zu sein, plädiert die Hydrogeologin Prof. Dr. Irina Engelhardt dafür, die künstliche Grundwasseranreicherung zu nutzen. „Diese Technologie ermöglicht es, in Dürreperioden zusätzliches Wasser zur Verfügung zu stellen“, sagt die Professorin, die an der TU Berlin das Fachgebiet Hydrogeologie leitet. Bei der künstlichen Grundwasseranreicherung wird Oberflächenwasser, was bei Starkregenereignissen im Frühjahr, Herbst und Winter von Dächern und Straßen abfließt und aufgrund der Wassermassen nicht versickert, zwischengespeichert und dann gezielt in den Boden künstlich versickert oder injiziert. Durch die Bodenpassage erfolgt zusätzlich eine Reinigung.
Auf diesem Wege wird die Grundwasserressource künstlich erhöht. Länder wie Spanien, Griechenland, Israel, Jordanien infiltrieren auch gereinigtes Abwasser und nutzen dies nach einer Bodenpassage zur landwirtschaftlichen Bewässerung. Ohne die künstliche Grundwasseranreicherung wären diese Länder kaum mehr in der Lage ihre Landwirtschaft zu versorgen, so Irina Engelhardt im Interview. Israel zum Beispiel recycelt 90 Prozent seines Abwassers. In Deutschland sei diese Technologie bislang nicht umgesetzt, weil die Wasserbehörden eine Verunreinigung des Grundwassers befürchten. Forschungsarbeiten in Spanien und Israel zeigen jedoch, dass diese Methode nur ein geringes Gefährdungspotenzial aufweist. Relevant ist jedoch, geeignete landwirtschaftlichen Kulturen und Bodensubstrate mit einem gutem Abbaupotenzial für Schadstoffe auszuwählen. Zusätzlich ist ein kontinuierliches Monitoring der Wasserqualität unerlässlich.
„Bewässerung des Stadtgrüns zu untersagen ist nicht sinnvoll“
Die Nutzung von recyceltem Grauwasser würde es zum Beispiel auch erlauben, Stadtgrün wie Parks, Friedhöfe und Straßenbäume in Dürreperioden zu bewässern, anstatt verdorren zu lassen, weil es an Wasser mangelt und das Trinkwasser dafür zu schade ist. „Aufgrund des Klimawandels sind städtische Grünflächen extrem wichtig geworden, damit Städte wie Berlin in Hitze- und Dürreperioden lebenswert bleiben und nicht zu einer Gefahr für die Gesundheit werden. Wir brauchen die Parks, die Friedhöfe, die Straßenbäume für das Stadtklima und die Erholung. Die Bewässerung des Stadtgrüns zu untersagen ist für mich nicht sinnvoll im Kontext einer Klimaanpassungsstrategie. Geboten wäre vielmehr überschüssiges Wasser aus den Frühjahr-, Herbst- und Wintermonaten oder gereinigtes Grauwasser zu nutzen, als es ungenutzt in die Kanalisation abfließen zu lassen. Je stärker der Klimawandel durchschlägt, desto stärker werden – so die Prognosen – die Unterschiede hinsichtlich des Niederschlags zwischen Herbst/Winter und Sommer. Und umso dringlicher wird es, die Niederschläge im Frühjahr, Herbst und Winter zwischen zu speichern, um sie in den Sommermonaten dann zu nutzen“, sagt Irina Engelhardt.
Das gesamte Interview mit Prof. Dr. Irina Engelhardt über Wassermanagement in Dürreperioden, die Notwendigkeit von Wasserbilanzen und ein neues Forschungsprojekt zur Abschätzung der Folgen für den Spreewald im Zusammenhang mit dem Braunkohleausstieg und dem Klimawandel lesen Sie unter: https://www.tu.berlin/go228823/
Im Rahmen des Forschungsprojektes SpreeWasser:N sammelt die Forschungsgruppe um Prof. Dr. Irina Engelhardt im Jahr 2023 Beobachtungen der Anwohnerinnen und Anwohner im Einzugsgebiet der Unteren Spree. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Gebiet sind aufgerufen, ihre Gewässerbeobachtungen im Bereich der Unteren Spree zu melden. Weiter Informationen zu diesem Citizen Science-Projekt unter: https://www.spreewasser-n.de/buergermeldungen/
Weitere Informationen erteilt Ihnen gern:
Prof. Dr. Irina Engelhardt
TU Berlin
Fachgebiet Hydrogeologie
Tel.: 030/314-24088
E-Mail: irina.engelhardt@tu-berlin.de
https://idw-online.de/de/news817870
Erste Flusswasser-Großwärmepumpe eingetroffen!
Lang ersehnt und nun endlich da! Einige Tage steckte der Schwertransport mit der großen, rund 42 t. schweren, ca. 9 m langen und 5 m breiten Flusswasserwärmepumpe in Süddeutschland fest. Fehlende Genehmigungen waren der Grund. Der Schwertransport konnte aufgrund der Überbreite beispielsweise nur nachts stattfinden. Am Dienstag, den 10. Mai ist die erste Pumpe endlich im Heizkraftwerk Schöneweide eingetroffen und wurde gleich nach dem Abladen in den Maschinenraum des Neubaus verbracht.
Damit ist das Triple für die erste Stufe des iKWK-Ausbaus (innovative Kraft-Wärme-Kopplung), bestehend aus zwei hochmodernen Blockheizkraftwerken, der vorhandenen Power-to-Heat-Anlage und der Flusswasserwärmepumpe komplett. Bis die erste Probefahrt der Wärmepumpe mit einer Heizleistung zwischen 3 – 4,3 MW starten kann, ist noch viel zu tun. Die Anlage, die von ca. Mitte April bis Mitte September das warme Flusswasser nutzt – und so dazu beiträgt, die Heißwasser-Erzeugung mittels fossiler Energieträger zu reduzieren – muss in die technische Peripherie eingebunden werden und der Anschluss an das Fernwärmeverbundnetz der BTB erfolgen.
„Wir hoffen, dass wir noch im Spätsommer die Anlage ausprobieren können. Da müssen technische Prozesse aufeinander abgestimmt und viele neue Anlagenteile eingebunden werden,“ sagt Kraftwerksleiter Magnus Gößwein, der sich über die regenerative Komponente an seinem bisher konventionell befeuerten Kraftwerks-Standort freut. „Ein Flusswasser-Wärmepumpenprojekt in dieser Dimension ist auch für uns Neuland. Die individuell für die BTB gefertigte Anlage des Herstellers Friotherm kann eine Vorlauftemperatur von bis zu 95 ° Celsius zur Verfügung stellen und wird mit ihrer maximal möglichen Heizleistung zu den größten Anlagen in Deutschland gehören.“
Mit der Realisierung der beiden iKWK-Systeme – neben den innovativen Flusswasserwärmepumpen erweitert die BTB in Adlershof ihr Heizkraftwerk um vier hochmoderne Blockheizkraftwerke – setzt der Berliner Energieversorger seine nachhaltige Ausbau-Strategie fort. Damit wird gewährleistet, dass das stetig wachsende Kundeninteresse an der BTB-Fernwärme weiterhin bedient werden kann.
https://www.btb-berlin.de/aktuelles/detail/erste-flusswasser-grosswaermepumpe-eingetroffen/
Meldungen der DWA 2021
Interaktive Web-Karte mit Gefahrenhinweisen zu Starkregen für NRW
Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie stellt seit Ende Oktober 2021 Starkregengefahrenhinweise für Nordrhein-Westfalen auf dem frei zugängli chen Geoportal des Bundes und der Länder zur Verfügung. Nordrhein-Westfalen ist die erste Teilregion im Projekt „Hinweiskarte Starkregengefahren“. Die Hinweiskarte Starkregengefahren für Nordrhein-Westfalen wird auch vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in das Fachinformationssystem Klimaanpassung integriert und dort der Öffentlichkeit digital zur Verfügung gestellt. In dem Fachinformationssystem (FIS) wird vorhandenes Wissen zu Klimafolgen und der Anpassung an den Klimawandel in Nordrhein-Westfalen zusammengeführt und aufbereitet. Als Grundlagendaten zur Simulation der Starkregengefahren dienen in erster Linie die Geodaten des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere das hochaufgelöste, digitale Geländemodell sowie Informationen des amtlichen Liegenschaftskatasters. Weiterhin gingen die Daten der koordinierten Starkniederschlagsregionalisierung und -auswertung (KOSTRA) des Deutschen Wetterdienstes in die Berechnung ein.
https://geoportal.de/Info/tk_04-starkregengefahrenhinweise-nrw
www.klimaanpassung-karte.nrw.de
EU-Bericht „Water in the Circular Economy policy development“ veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat den Bericht „Water in the Circular Economy policy development“ veröffentlicht. Der Bericht beruht auf den Ergebnissen eines gleichamigen Workshops vom März 2021. Darin werden anhand von Demonstrationsfällen aus Horizont 2020 die politischen Implikationen auf die Umsetzung und Übertragbarkeit von Initiativen zur weiteren Schließung von Wasserkreisläufen, zur Wiederverwendung von Wasser und zur Rückgewinnung von Energie und Nährstoffen aus Abwasser untersucht. Der Bericht enthält nicht nur die diskutierten Themen, sondern auch mehrere Empfehlungen, die aus den Horizont 2020-Projekten abgeleitet wurden.
Download des Berichts: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20211022_022
TSM: Ruhrverband ist technisch und organisatorisch gut aufgestellt
Der Ruhrverband ist von der DWA erneut mit dem Qualitätssiegel Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) in den Sparten Abwasser und Stauanlagen ausgezeichnet worden. Die Bestätigungen nahm Prof. Norbert Jardin, Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands, aus den Händen von Richard Esser, dem Leiter der TSM-Stelle der DWA, entgegen. Norbert Jardin sieht die Rezertifizierung als Bestätigung und Ansporn zugleich: „Die Prüfung des Technischen Sicherheitsmanagements durch externe Fachleute ist für uns ein wichtiges Instrument zur Optimierung unserer innerbetrieblichen Abläufe und der Sicherheit unserer technischen Anlagen.“
Das TSM-Siegel bescheinigt dem Verband eine sichere, wirtschaftliche, nachhaltige und umweltfreundliche Arbeitsorganisation in der Abwasserentsorgung und im Talsperrenbetrieb. Dazu musste sich das Unternehmen vom 18. bis zum 20. Mai 2021 einer freiwilligen Überprüfung durch ein unabhängiges DWA-Prüfteam stellen. Geprüft wurden die Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die organisatorischen Strukturen des Unternehmens. Die Fachleute der DWA kontrollierten zudem den technischen Zustand der Anlagen, das Störungsmanagement und die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsbestimmungen. Dazu mussten rund 297 Fragen zur Organisation der technischen und betrieblichen Abläufe, zur technischen Ausstattung, zu den Qualifikationen des technischen Personals sowie zu Planung, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen beantwortet werden. Außerdem fanden Begehungen der Anlagen statt.
Grundlage für die Überprüfung des Technischen Sicherheitsmanagements sind die Arbeitsblätter DWA-M 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen“ und DWA-M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Talsperren und anderen großen Stauanlagen“.
Die DWA vergibt TSM-Bestätigungen seit 2003. Aktuell sind über 120 Unternehmen mit dem Logo „TSM-bestätigt“ von der DWA ausgezeichnet. Der Ruhrverband stellte sich der Überprüfung bereit zum dritten Mal.
Mit duktilen Gussrohren und Steinwolle zu einem besseren Stadtklima
Das Projekt BoRSiS (Boden-Rohr-System als innovatives Element der klimaangepassten Stadtentwässerung) setzt sich mit Anpassungsstrategien an den Klimawandel auseinander und entwickelt ein marktfähiges und praxisnahes Speicherkonzept aus Steinwolle und duktilen Gussrohren. Neben Professoren der Hochschule Ruhr West sind die Hochschule Bochum, Industrievertreter, ein Baumökologe sowie die Stadt Detmold in das Projekt eingebunden.
Ziel von BoRSiS ist es, im Leitungsgraben von Rohren unter den Gehwegen oder Straßen Wasser zu speichern und zeitverzögert zur Bewässerung von Stadtbäumen abzugeben. Durch die Nutzung des Leitungsgrabens steht ein erweiterter Speicher für Niederschlagswasser und für den Wurzelraum zur Verfügung, ohne dass ein zusätzlicher Platzbedarf auf der Oberfläche (gegenüber Versickerungsmulden) erforderlich ist.
Um den bisher ungenutzten Leitungsgraben überhaupt als Speicher für Niederschlagswasser und Wurzelraum nutzen zu können, ist eine Abkehr von der bisherigen Praxis erforderlich. Derzeit werden Leitungsgräben hoch verdichtet, um eine stabile Bettung der Rohre zu gewährleisten. Wurzeln sollen soweit möglich vom Leitungsgraben ferngehalten werden. Rohre aus duktilem Gusseisen können in porenreiche, grobe Schotter materialien gebettet werden. Sie gelten als wurzelfest, sodass Baumwurzeln in den Leitungsgraben dieses Boden-Rohr- Systems einwachsen können ohne das Rohr zu schädigen. Außerdem wird ein neuartiges Material für den Leitungsgraben getestet. Der Industriepartner Rockflow hat einen Leitungsgraben aus Steinwolle entwickelt, der gegenüber Kieskörpern mit 95 Prozent ein höheres Speichervermögen besitzt.
Das Projekt ist geplant bis September 2024. Finanziert wird das Projekt neben Eigenanteilen der Industriepartner durch eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Förderprogramm „Forschung an Fachhochschulen“.
Prof. Dr. Markus Quirmbach, Institut Bauingenieurwesen der Hochschule Ruhr-West, E-Mail: markus.quirmbach@hs-ruhrwest.de
Kaiserslauterer Forscher optimieren das Benetzungs-und Gleitverhalten von Rohrleitungen
Ein Forschungsteam der TU Kaiserslautern will das Strömungsverhalten von Rohrleitungen optimieren. Ausgangspunkt ist ein zusätzliches, innenliegendes Rohr mit funktionaler Oberfläche, das nicht nur das Benetzungs- und Gleitverhalten gemäß Lotuseffekt optimiert, sondern auch dafür benötigte Lufteinschlüsse stabilisiert. Mithilfe von Lasertechnologie lassen sich die Strukturen auf praxistaugliche Rohrleitungen übertragen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert das Vorhaben mit rund 740 000 Euro.
Zwei Fachbereiche an der TU und ein Kaiserslauterer Institut bündeln für das Projekt „Benetzungs- und Transportverhalten von substratlosen ebenen und gekrümmten hierarchischen Streifenstrukturen“ ihre Kompetenzen: Jun.-Prof. Clarissa Schönecker (Fachgebiet Mikrofluidmechanik), Prof. Dr. Egbert Oesterschulze (Fachgebiet Physik und Technologie der Nanostrukturen) und Priv.-Doz. Dr. Johannes L’huillier (Photonik-Zentrum Kaiserslautern e. V.).
Im Gegensatz zu einem konventionellen Rohr soll durch das Einbringen von einem zusätzlichen perforierten Innenrohr die Rohrströmung gezielt beeinflusst werden, um den Reibungswiderstand zu reduzieren. Dazu wird ein zweites Medium an den perforierten Stellen mit dem im Innenrohr befindlichen Medium in Wechselwirkung treten und auf dessen Benetzungs- und Strömungsverhalten einwirken. Dieser neue Benetzungszustand leitet sich aus dem in der Literatur bekannten „Cassie-Baxter Zustand“ her und wird im Rahmen des interdisziplinären Forschungsvorhabens erweitert zum „substratlosen Cassie-Baxter Zustand“. Zusätzlich soll die Benetzung am Innenrohr durch eine hierarchische Oberflächenstruktur, eine Kombination von Nano- und Mikrostrukturen, gezielt beeinflusst werden.
EU-Bericht: Mitgliedstaaten müssen mehr gegen Nitratbelastung in Gewässern tun
In den letzten zehn Jahren konnten nur geringe Fortschritte bei der Verringerung der Nitratkonzentration in den Gewässern der EU erzielt werden. Das geht aus dem im Oktober vorgelegten Bericht der EU-Kommission über die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie (auf Grundlage von Daten für den Zeitraum 2016–2019) hervor. Demnach stellt besonders die Überdüngung in vielen Teilen der EU nach wie vor ein Problem dar. Deutschland steht neben einer Reihe anderer Mitgliedstaaten vor den größten Herausforderungen bei der Verringerung der Nährstoffbelastung durch die Landwirtschaft. Im Zeitraum 2016–2019 wurde bei 14,1 Prozent des Grundwassers der für Trinkwasser festgelegte Grenzwert für die Nitratkonzentration immer noch überschritten. Den Untersuchungsergebnissen zufolge zählen zu den in der EU als eutroph gemeldeten Gewässern 81 Prozent der Meeresgewässer, 31 Prozent der Küstengewässer, 36 Prozent der Flüsse und 32 Prozent der Seen. Die Kommission teilte mit, sie werde Maßnahmen ergreifen, damit die Anforderungen der Nitrat-Richtlinie besser eingehalten werden.
Download des Berichts: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20211022_015
Berliner Wasserbetriebe prüfen Einleitungen von Niederschlagswasser
Die Berliner Wasserbetriebe beginnen damit, Tausende Einleitungen von Niederschlagswasser in die Kanalisation zu überprüfen, kündigt das Unternehmen in Briefen an mehr als 270 000 Abwasser- Kund*innen an. Ziel ist es, die Verdunstung, Versickerung oder andere Nutzung auf den Grundstücken zu erweitern, um den Folgen des Klimawandels robuster begegnen zu können. Wie die Berliner Wasserbetriebe mitteilen, würden sie „Bezirk für Bezirk [prüfen], ob und auf welcher vertraglichen Grundlage von Grundstücken Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. So wird im Bereich der Trennkanalisation, also in den Bezirken außerhalb des Berliner S-Bahn- Ringes, immer wieder festgestellt, dass Regenwasser offen oder verdeckt in die dafür nicht vorgesehenen Schmutzwasserkanäle fließt.“
Kunstrasenplätze: Drei Tonnen Materialverlust pro Platz und Jahr
Mit der Nutzung von Kunstrasenplätzen gehen negative Umweltwirkungen einher. Das zeigt eine Systemanalyse zu Kunstrasenplätzen, die das Fraunhofer UMSICHT in einem Bericht veröffentlicht hat. Der Bericht benennt Themen wie Freisetzung von Mikroplastik, Recycling oder Standortwahl und liefert gleichzeitig Empfehlungen, wie die Verantwortlichen gegensteuern und die Plätze nachhaltiger gestalten können. Das Team hat insgesamt 19 Kunstrasenplätze in Deutschland und der Schweiz untersucht. Um die Spiel-Performance positiv zu beeinflussen, wird auf Kunstrasenplätzen ein sogenanntes Infill aufgebracht. Es setzt sich bei der Mehrzahl der betrachteten Plätze aus Sand und einem Gummigranulat zusammen. Unverfüllte Plätze und solche, auf denen sich der Naturstoff Kork befindet, bilden aktuell die Ausnahme. Beobachtungen zeigen, dass das Infill gerade bei starkem Regen oder Wind in die Umgebung gelangt, wo es sich sammelt oder auch zum Beispiel in Gewässern landet. Im Durchschnitt lässt sich der experimentell bestimmte jährliche Verlust der untersuchten Kunstrasenplätze auf 2,98 Tonnen Infill pro Jahr beziffern. Kunststofffasern, die während der Beanspruchung eines Platzes ebenfalls abnutzen, sind hier noch nicht berücksichtigt. Unklar bleibt auch nach der Studie, über welche Pfade und in welcher Menge die Verluste von Infill und Fasern in die Böden und Gewässer gelangen. Download der „Systemanalyse Kunstrasenplätze“:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20211026_008
Bundesumweltministerium fördert nachhaltiges Anpassungsmanagement in Kommunen
Städte und Gemeinden können seit dem 1. Dezember 2021 finanzielle Unterstützung für ihre Vorsorge gegen Klimarisiken bekommen. Im Fokus der neuen Förderrunde des BMU-Programms „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ steht der Aufbau eines nachhaltigen Anpassungsmanagements in Kommunen. Darüber hinaus will das Bundesumweltministerium innovative, lokale Modellprojekte gezielt fördern, die vor Schäden durch extreme Wetterereignisse schützen, wie Starkregen oder Hitzewellen. Gesucht werden innovative, nachhaltige Ideen von Städten, Gemeinden und anderen lokalen Akteuren, die beispielgebend für andere Kommunen in Deutschland sind.
Link zum Förderprogramm:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20211110_013
Sonder-Umweltministerkonferenz: Klima-Anpassungsprogramm Wasser beschlossen
Mit einem neuen Klima-Anpassungsprogramm zum Thema Wasser soll der Bund die Länder insbesondere bei der zentralen Zukunftsaufgabe Hochwasserschutz noch besser unterstützen. Dieser Vorschlag Bayerns wurde bei der Sonderkonferenz der Umweltminister im Oktober beschlossen. Das neue umfassende Programm soll als Gemeinschaftsfinanzierung von Bund und Ländern ein Volumen von einer Milliarde Euro pro Jahr haben. Damit sollen zukünftig auch Beratung, Aufstellung von Konzepten und Planungen sowie die Umsetzung von Maßnahmen sowohl in den Bereichen Sturzfluten, Hochwasserschutz als auch Anpassung des Wasserhaushalts an den Klimawandel gefördert werden.
Um Kommunen bestmöglich auf Extremwetterereignisse vorzubereiten, hat das Bayerische Umweltministerium bereits eine Beratungs-Offensive für Kommunen gestartet. Ziel ist es, die kommunale Sturzflut-Beratung weiter zu intensivieren und die Kommunen konkret zu beraten und fördern. Dazu wird beispielsweise seit 2017 die Erstellung von kommunalen Starkregen-Schutzkonzepten gefördert. Die Kommunen haben bisher Mittel im Umfang von rund 12 Millionen Euro beantragt.
Künstliche Intelligenz soll vor Folgen von Starkregen im Verkehrssektor warnen
Am 1. November 2021 startete das Projekt „ISRV – Intelligente starkregenbe dingte Überflutungsrisikowarnung im Verkehrssektor“. Bis 2024 wollen das Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft (IWW) der RWTH Aachen, die Kisters AG, 4traffic und Schwietering Ingenieure GmbH ein Echtzeitvorhersagesystem für Starkregen im Verkehrssektor entwickeln. Durch den Einsatz künstlicher Intelligenz sollen bisherige Niederschlagsvorhersagen durch punktuelle Überflutungswarnungen erweitert und schließlich als Warnungen auf Navigationsgeräte übertragen werden. So könnten bei einem Starkregenereignis je nach Wasserstand, Strömungsgeschwindigkeit und Verkehrsinfrastruktur Verkehrsströme rechtzeitig umgelenkt werden. Das Projekt wird im Rahmen der Förderrichtlinie Modernitätsfonds („mFUND“) durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit rund 500 000 Euro gefördert.
Prof. Dr.-Ing. Holger Schüttrumpf, Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft der RWTH Aachen, E-Mail: schuettrumpf@iww.rwth-aachen.de
Schnelle Erkennung multiresistenter Keime
Forschende des Fraunhofer-Instituts für Physikalische Messtechnik (IPM) haben gemeinsam mit der Universität München ein Verfahren entwickelt, um multiresistente Keime sehr schnell zu erkennen. Die Besonderheit: Bereits ein einzelnes DNA-Molekül genügt für den Erregernachweis. Die Plattform soll künftig in der Point-of-Care-Diagnostik auf Krankenstationen oder in Arztpraxen eingesetzt werden – alternativ zur etablierten PCR-Analyse oder in Kombination mit anderen diagnostischen Methoden.
Die portable, kompakte Test-Plattform verfügt über ein automatisiertes Fluidiksystem. Alle notwendigen Reagenzien werden in dem System vorgelagert. Der spritzgegossene Mikrofluidik- Chip wird in einer Schublade in das Testsystem eingebracht, wo es durch die Fluidik mit den Reagenzien versorgt wird, bevor die optische Auswertung stattfindet. Die Besonderheit der neuen Methode: Die Forscherinnen und Forscher setzen Antennen mit nanometergroßen Kügelchen ein, die die optischen Signale dieser Marker verstärken. Dadurch wird eine chemische Verstärkung über die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) überflüssig. Das patentierte System liegt als Demonstrator vor. Derzeit fehlt noch ein Modul zur Probenaufbereitung.
Bayern: Neue Arbeitshilfe für Kommunen bei Planungen von grüner und blauer Infrastruktur
Mit einer neuen Arbeitshilfe „Instrumente zur Klimaanpassung vor Ort“ sollen Kommunen in Bayern unterstützt werden, die Zukunftsaufgabe der Planung von grüner und blauer Infrastruktur möglichst umfassend anzugehen. Die Arbeitshilfe beschreibt eine Auswahl zentraler Steuerungsinstrumente und erklärt deren Einsatz und Wirkung an konkreten Beispielen aus bayerischen Kommunen. Ziel ist es zu zeigen, wie Kommunen grüne und blaue Infrastrukturmaßnahmen bei Planungen berücksichtigen können und das auch schon tun. Die neue Arbeitshilfe wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag konzipiert und erstellt.
Flutgebiete fit machen für den Klimawandel
Wie kann man beim Wiederaufbau in den Katastrophengebieten an der Ahr und an verschiedenen Flüssen in Nordrhein- Westfahlen die Siedlungs- und Infrastrukturen an künftige Starkregen und Hochwasser anpassen, um Schäden und Opfer zu verringern? Dies untersucht ein Team unter der Leitung des Raumplaners Prof. Jörn Birkmann von der Universität Stuttgart und des Wasserwirtschaftlers Prof. Holger Schüttrumpf von der RWTH Aachen. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit rund fünf Millionen Euro gefördert. Mit beteiligt sind unter anderem auch Forschende der Universität Potsdam, des Deutschen GeoForschungsZentrums (GFZ), des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ), der TU Kaiserslautern, der Hochschule Koblenz sowie weitere Praxispartner.
Erörtert wird zum Beispiel die Frage, wie und wo man Wassermassen ableiten kann, damit diese nicht zu zahlreichen Opfern und massiven Schäden führen. Dies könne unter anderem durch Notwasserwege oder die gezielte Ableitung von Starkregen auf Sportplätze oder Freiflächen in Städten und Dörfern geschehen. Zudem soll untersucht werden, welche Haushalte vom Fluss wegziehen möchten und ob es in den jeweiligen Orten Wohnstandorte gibt, die eine höhere Sicherheit gegenüber Extremereignissen bieten. Dabei geht es nicht nur um die räumliche Exposition eines Standorts, sondern auch um Fragen der Verwundbarkeit.
Prof. Jörn Birkmann, E-Mail: joern.birkmann@ireus.uni-stuttgart.de
„Klanglandschaft der Emscher“ untersucht
In Kooperation mit dem Soundkünstler Nils Mosh widmet sich die Emschergenossenschaft der Klanglandschaft entlang der Emscher und macht über Tonaufnahmen die Artenvielfalt an dem Gewässer hörbar. 57 akustische Aufnahmen hat der Sounddesigner im Auftrag der Emschergenossenschaft entlang des zentralen Flusses des Ruhrgebiets aufgenommen und daraus eine Collage entwickelt, die die Klanglandschaft der Emscher und ihrer Nebenläufe dokumentiert.
„Der Fluss und die Bäche werden nach der ökologischen Verbesserung im Rahmen des Emscher-Umbaus bzw. der Biodiversitätsinitiative von Emschergenossenschaft und Lippeverband nicht nur anders aussehen, sondern auch anders klingen – denn: Die Geräuschkulisse ändert sich mit der größer werdenden Artenvielfalt, die bereits jetzt an der Emscher und ihren Nebenläufen zu verzeichnen ist.“ Mit diesen Worten beschreibt die Emschergenossenschaft in einer Pressemitteilung den Hintergrund des Projekts. Weltweit würden von Wissenschaftlern akustische Daten gesammelt und ausgewertet, um den Zustand der Ökosysteme und deren Artenvielfalt zu erfassen.
Eine Milliarde Euro für 73 Forschungsprojekte zum Europäischen Grünen Deal
Die EU-Kommission hat Ende Oktober auf einer Online-Veranstaltung 73 Forschungsprojekte zum Europäischen Grünen Deal ausgewählt, die mit einer Milliarde Euro gefördert werden. An den Projekten sind auch zahlreiche Forschungsinstitute und KMU aus Deutschland beteiligt.
Überblick über die 73 ausgewählten Projekte:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20211027_005
Viele Kommunen suchen Personal
„Viele Kommunen suchen händeringend nach Personal. In nahezu allen Bereichen fehlen Leute, vor allem aber in den Kindergärten, im Bauamt, dem IT-Bereich oder bei technischen Aufgaben wie im Wasserwerk oder der Umwelttechnik. Selbst attraktive Führungsposten sind immer schwerer zu besetzen. … Zuschaffen macht uns außerdem der demografische Wandel: Rund 25 Prozent der Beschäftigten werden in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen.“ So erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen, Christof Sommer, gegenüber der Rheinischen Post Ausmaß und Auswirkungen des Personalmangels in vielen Städten und Gemeinden. Die Städte und Gemeinden gehen deswegen bei der Personalsuche neue Wege und werben gezielt mit den Vorteilen einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst: familienfreundlich, sicher, flexibel in den Arbeitszeiten und im Dienste des Gemeinwohls.
Keine gravierende langfristige Belastung der Ahr
Die Flutkatastrophe im Ahrtal vom 14./15.07.2021 hat erwartungsgemäß zu höheren Schadstoffwerten in Wasser, Boden und Luft geführt. Allerdings sind diese Werte derzeit nicht beunruhigend und lassen auch keine längerfristigen gravierenden Belastungen befürchten. Seit dem 4. August untersucht das Landesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit der SGD Nord im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität die Umweltfolgen des verheerenden Hochwassers. Für die Gewässeruntersuchung wurden an 14 Messpunkten entlang der Ahr in bislang vier Durchgängen sowie durch das Messschiff MS Burgund an der Ahrmündung in den Rhein Proben entnommen und analysiert. Als größte Quelle der Belastungen haben sich dabei zerstörte Kanäle und nur eingeschränkt funktionsfähige Kläranlagen ergeben. Dabei nehmen die Belastungen vom Oberlauf zum Unterlauf zu. Insbesondere unterhalb der Siedlungsgebiete von Bad Neuenahr und Sinzig steigen die gemessenen Nährstoffeinträge stark an. Bis Jahresende sollen alle Bürgerinnen und Bürger wieder an die Kläranlagen Adenauer Bach im Dümpelfeld, Untere Ahr in Sinzig und an mehrere provisorische Kläranlagen im Bereich der mittleren Ahr angeschlossen sein. Die Sanierung und Erneuerung aller defekten Kanäle und die Neuausrichtung der Abwasserentsorgung insgesamt wird hingegen einige Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin lässt sich nicht vermeiden, dass Abwasser zum Teil unzureichend behandelt oder sogar unbehandelt in die Ahr gelangt und das Gewässer belastet. Nach Regenfällen wurden zudem höhere Konzentrationen von Mineralölen und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gemessen. Diese Schadstoffe werden wahrscheinlich aus Kanälen und von zerstörten Straßen oder Parkplätzen eingeschwemmt werden. Das Monitoring wird in der nächsten Zeit weiter fortgesetzt. Das chemische Monitoring findet momentan alle zwei Wochen statt, weitere biologische Untersuchungen laufen aktuell und sind für das kommende Frühjahr geplant.
Relativ gering ist demgegenüber der Einfluss der Flutkatastrophe auf die Gewässerchemie des Rheins. Aufgrund der großen Verdünnungseffekte sind erhöhte Werte lediglich im Nahbereich der Ahrmündung messbar. Boden- und Staubuntersuchungen haben keine gesundheitsgefährdenden Verschmutzungen ergeben. Lediglich der Messpunkt am „Ahrtor“ zeigte bei den Staubniederschlägen leicht erhöhte Schwermetallwerte (mit fallender Tendenz), die vermutlich auf Abbrucharbeiten und erhöhtes Lkw-Aufkommen zurückzuführen sind. Teilweise sind die gemessenen Werte sogar unterhalb der Nachweisgrenze. Bei den Böden wurde sich auf besonders sensible Bereiche wie Kinderspielflächen und auf Flächen konzentriert, an denen sich viele Sedimente abgelagert haben. Insgesamt wurden rund 120 Flächen in der Westeifel und im Ahrtal beprobt. Leicht erhöhte Messwerte bei Schwermetallen oder PCB sind vermutlich gar nicht auf das Hochwasser zurückzuführen. Bei einzelnen Flächen wurden schon vor der Flutkatastrophe bestehende „Alt“-Bodenbelastungen entdeckt.
Konsultation zur Reform des EU-Arzneimittelrechts gestartet
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts veröffentlicht. Die Konsultation bleibt bis zum 21. Dezember 2021 geöffnet und wendet sich an die breite Öffentlichkeit und Interessenträger. Im Rahmen der Konsultation geht es auch um antimikrobielle Resistenzen und ökologische Herausforderungen.
Aufbauhilfegesetz 2021 verkündet
Das „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Aufbauhilfe 2021‘ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)“ wurde verkündet: Bundesgesetzblatt I, Nr. 63 vom 14. September 2021, S. 4147–4154.
BMBF fördert klimaangepassten Aufbau der Überflutungsgebiete
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat Anfang Oktober eine Initiative zur wissenschaftlichen Begleitung eines klimaangepassten Aufbaus in den Hochwassergebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gestartet. Der Wiederaufbau soll zukunftsfähig und klimaresilient gestaltet werden. Für ein wissenschaftliches Begleitgremium und entsprechende Forschungsprojekte stellt das BMBF fünf Mio. € aus Haushaltsmitteln zur Verfügung. Neben Experten aus der Klima- und Anpassungsforschung und der Stadtplanung ist auch die Wasserwirtschaft in dem Gremium vertreten. Das Gremium soll sehr eng mit den beiden Bundesländern zusammenarbeiten und den betroffenen Kommunen, den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen in den Hochwassergebieten beratend zur Seite stehen.
Neue EU-Missionen zu Klima, Umwelt und Gesundheit gestartet
Die EU-Kommission hat Ende September fünf neue „Missionen“ auf den Weg gebracht, mit denen die größten Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit, Klima und Umwelt angegangen werden sollen. Im Rahmen der Mission zur Anpassung an den Klimawandel sollen mindestens 150 europäische Regionen und Gemeinschaften bei ihren Anstrengungen unterstützt werden, bis 2030 klimaresilient zu werden. 100 Städte sollen bis 2030 „klimaneutral und intelligent“ sein. Ozeane und Gewässer sollen bis 2030 „wiederbelebt“ werden. Im Rahmen eines „Boden-Deals“ für Europa sollen 100 „Living Labs“ und Leuchtturmbetriebe für die Gesundung der Böden bis 2030 eingerichtet werden. Für jede Mission werden ein konkreter Zeitrahmen und spezifische Haushaltsmittel vorgesehen, die auf die jeweilige Herausforderung und den Umsetzungsplan abgestimmt sind.
Missionen wurden im Rahmen des EU-Forschungsprogramms Horizont Europa als ein neues Konzept in der Politikgestaltung der EU eingeführt. Sie wenden sich direkt an die Bürgerinnen und Bürger und binden sie in ihre Gestaltung, Umsetzung und Überwachung ein. Die Mitgliedstaaten, Regionen und ein breites Spektrum von Interessenträgern aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor werden einbezogen, damit sichergestellt wird, dass dauerhafte Ergebnisse für alle EU-Bürger erarbeitet werden, so die EU in einer Mitteilung.
Websites der Missionen:
www.gfa-news.de/gfa/webocde/20210930_001
Beispielloser Anstieg von Hitzerekorden und Extremregen
Die Häufigkeit monatlicher Hitzerekorde hat in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu 1951–1980 um das 90-fache zugenommen. Das haben Forschende in Beobachtungsdaten festgestellt. Die monatlichen so genannten 3-Sigma-Ereignisse – Hitzewellen, die stark von dem abweichen, was in einer bestimmten Region normal ist – betreffen inzwischen im Durchschnitt etwa neun Prozent der gesamten Landfläche. Auch Regenextreme haben zugenommen; im Durchschnitt kann einer von vier rekordhohen Tagesniederschlägen im letzten Jahrzehnt auf den Klimawandel zurückgeführt werden. Schon heute sind Extremereignisse, die mit dem vom Menschen verursachten Klimawandel zusammenhängen, auf einem noch nie dagewesenen Niveau, erklären die Forschenden. Und sie erwarten eine weitere Zunahme. „Noch stärker ist die Veränderung bei den Extremereignissen, die als 4-Sigma- Ereignisse bezeichnet werden, und die es vorher praktisch nicht gab – hier sehen die Forschenenden sogar eine Zunahme um das 1000-fache im Vergleich zum Referenzzeitraum. Sie betrafen 2011–20 in jedem Monat etwa drei Prozent der globalen Landfläche“, sagt der Hauptautor Alexander Robinson von der Complutense-Universität Madrid und dem Potsdam- Institut für Klimafolgenforschung. „Dies bestätigt frühere Ergebnisse, allerdings mit immer höheren Zahlen. Das Jahr 2020 brachte zum Beispiel sowohl in Sibirien als auch in Australien lang anhaltende Hitzewellen, die in beiden Regionen zu verheerenden Waldbränden führten. Beide Ereignisse führten dazu, dass ein lokaler Notstand ausgerufen wurde. Im Jahr 2021 erreichten die Temperaturen in Teilen der USA und Kanadas mit fast 50 °C lebensbedrohliche Werte. Weltweit nahmen rekordstarke Hitzeextreme in den tropischen Regionen am meisten zu, da die Tropen normalerweise eine geringe Variabilität der monatlichen Temperaturen aufweisen. Wo die Schwankungsbreite normalerweise gering ist, können schon vergleichsweise geringe Verschiebungen zu Rekorden führen. Weil die Temperaturen jedoch insgesamt weiter steigen, werden Hitzerekorde durch den menschgemachten Klimawandel auch in nördlichen Regionen mit ihrer größeren natürlichen Variabilität immer häufiger auftreten.
Auch die täglichen Niederschlags- Spitzenwerte haben zugenommen. Im Vergleich zu dem, was in einem Klima ohne globale Erwärmung zu erwarten wäre, ist die Zahl der Regenrekorde um etwa 30 Prozent gestiegen. Dies bedeutet, dass einer von vier Rekorden bereits auf den vom Menschen verursachten Klimawandel zurückzuführen ist. Die Physik dahinter wird durch die Clausius-Clapeyron-Gleichung erklärt: Luft kann pro Grad Celsius Erwärmung sieben Prozent mehr Feuchtigkeit aufnehmen. Wichtig ist dabei, dass in bereits trockenen Regionen wie dem westlichen Nordamerika und Südafrika ein Rückgang rekordstarker Regenfälle zu verzeichnen ist, während in feuchten Regionen wie Mittel-und Nordeuropa eine starke Zunahme auftritt. Generell helfen zunehmende Niederschlagsextreme nicht, um Dürreprobleme zu vermindern.
Vergleicht man die neuen Daten mit dem bereits ziemlich extremen vorangegangenen Jahrzehnt 2000–2010, so zeigen die Daten, dass sich die von Hitzeextremen der 3-Sigma-Kategorie betroffene Landfläche in etwa verdoppelt hat. Diejenigen Abweichungen, die so stark sind, dass sie zuvor praktisch nie auftraten, die 4-Sigma-Ereignisse, tauchen in den Beobachtungen neu auf. Die Regenrekorde haben 2011–2020 gegenüber 2000– 2010 um fünf Prozentpunkte zugenommen. Die scheinbar geringe Erwärmung in den letzten zehn Jahren von nur 0,25°C hat also die Klimaextreme erheblich ansteigen lassen. „Diese Daten zeigen, dass die Extreme jetzt weit außerhalb der historischen Erfahrung liegen. Extreme Hitze und extremer Regen nehmen überproportional zu“, sagt Ko-Autor Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. „Unsere Analyse bestätigt einmal mehr, dass es bei den Auswirkungen der globalen Erwärmung auf uns Menschen wirklich auf jedes Zehntel Grad ankommt.“ Mehr Informationen im Artikel „Increasing heat and rainfall extremes now far outside the historical climate“, npj climate and atmospheric science (doi: 10.1038/s41612- 021-00202-w)“.
Starkregen und Überschwemmungen wegen Klimawandel wahrscheinlicher
Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu extremen Regenfällen kommt wie denen, die im Juli zu Überschwemmungen in Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg geführt haben, hat sich durch den Klimawandel um das 1,2- bis 9-fache erhöht. Das ist das Ergebnis einer neuen Attributionsstudie, die von einem internationalen Team von Klimawissenschaftler*innen veröffentlicht wurde. Aus der Studie geht außerdem hervor, dass sich die Intensität dieser extremen Niederschläge aufgrund der durch den Menschen verursachten globalen Erwärmung in der Region zwischen 3 und 19 Prozent erhöht hat.
Die Ergebnisse untermauern die Schlussfolgerungen des aktuellen Berichts des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC). Demzufolge liegen nun Nachweise vor, dass die Erderwärmung vom Menschen verursacht wird und der daraus resultierende Klimawandel die Hauptursache für die Zunahme extremer Wetterereignisse ist. Laut IPCC-Bericht werden auch West-und Mitteleuropa bei steigenden Temperaturen immer häufiger Starkregenfällen und Überschwemmungen ausgesetzt sein.
Um zu berechnen, welche Rolle der Klimawandel bei der Entwicklung der extremen Regenfälle im Juli und der durch sie hervorgerufenen Überschwemmungen spielt, wurde das heutige Klima mit dem Klima vor dem Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur um 1,2 °C (seit Ende des 19. Jahrhunderts) verglichen. Um die Rolle des Klimawandels zu berechnen, analysierten die Wissenschaftler Wetteraufzeichnungen und Computersimulationen.
Die Hauptschwerpunkte der Studie lagen dabei auf den extremen Regenfällen in den zwei besonders betroffenen Gebieten in Deutschland: den Regionen um die Flüsse Ahr und Erft, in denen pro Tag durchschnittlich 93 Liter Regen pro Quadratmeter fielen, sowie auf der Region um den Fluss Maas in Belgien, in der im Zeitraum von zwei Tagen ein Niederschlag von 106 Liter Wasser pro Quadratmeter gemessen wurde. Da verschiedene Pegelstationen durch die Überschwemmungen zerstört wurden, untersuchten die Wissenschaftler*innen weniger die Pegelstände der Flüsse, sondern die Menge des gefallenen Regens.
Unter den gegenwärtigen Klimabedingungen ist zu erwarten, dass eine bestimmte Region in Westeuropa etwa einmal in 400 Jahren von ähnlichen Ereignissen heimgesucht wird. Das bedeutet, dass in der gesamten Region innerhalb dieses Zeitraums mehrere solcher Ereignisse zu erwarten sind. Mit weiteren Treibhausgasemissionen und einem weiteren Temperaturanstieg werden solche Starkregenereignisse häufiger auftreten.
Die Studie wurde im Rahmen der Arbeit der World Weather Attribution-Initiative von 39 Forscher*innen durchgeführt, darunter Wissenschaftler*innen von Universitäten und meteorologischen und hydrologischen Behörden aus Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, der USA und dem Vereinigten Königreich.
Download der Studie „Rapid attribution of heavy rainfall events leading to the severe flooding in Western Europe June 2021“:
https://www.worldweatherattribution.org/analysis/rainfall
EU hindert Landwirte nicht an übermäßigem Wasserverbrauch
Die EU kann nicht sicherstellen, dass Landwirte Wasser nachhaltig nutzen. Das ist Fazit eines Ende September veröffentlichten Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs. Für Bauern gebe es zu viele Ausnahmen von den Regeln der EU-Wasserpolitik, was den Bemühungen um eine vernünftige Wassernutzung im Wege stehe. Außerdem fördere und unterstütze die EU-Agrarpolitik allzu oft eher eine stärkere als eine effizientere Wassernutzung.
Der Agrarsektor zeichnet für ein Viertel der gesamten in der EU entnommenen Wassermenge verantwortlich. Die Wasserrahmenrichtlinie enthalte Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht nachhaltigen Wassernutzung, heißt es im Prüfbericht. Die Mitgliedstaaten würden ihren Landwirten jedoch zahlreiche Ausnahmen gewähren und Wasserentnahmen genehmigen. Die Prüfer stellten fest, diese Ausnahmen würden Landwirten großzügig gewährt – selbst in Regionen, in denen Wassermangel herrsche. Gleichzeitig würden einige nationale Behörden nur selten Sanktionen gegen die illegale Wassernutzung verhängen. Die Prüfer weisen darauf hin, dass Landwirten oft nicht die tatsächliche Wassermenge in Rechnung gestellt werde.
Im Rahmen der GAP sei die EU-Beihilfe für Landwirte zumeist nicht an Verpflichtungen zu einer effizienteren Wassernutzung geknüpft. Mit einigen Zahlungen würden wasserintensive Kulturen wie Reis, Schalenfrüchte, Obst und Gemüse ohne geografische Beschränkung unterstützt, und damit auch in Gebieten mit Wassermangel. Außerdem habe der sogenannte Cross-Compliance-Mechanismus der GAP (also die Bindung von Zahlungen an bestimmte Umweltauflagen) kaum Auswirkungen, stellen die Prüfer fest. Die Anforderungen würden nicht für alle Landwirte gelten, und die Mitgliedstaaten würden sowieso nicht genügend geeignete Kontrollen durchführen, um wirklich von Wasserverschwendung abzuschrecken.
Download des Sonderberichts Nr. 20/2021 „Nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft: GAP-Mittel fördern eher eine stärkere als eine effizientere Wassernutzung“:
Potenzielle Parasiten in der häufigsten Amöbe in Kläranlagen gefunden
Forschende der Arbeitsgruppe von Prof. Dr. Michael Bonkowski am Institut für Zoologie der Universität zu Köln haben herausgefunden, dass Rhogostoma minus die häufigste Amöbe in Kläranlagen weltweit ist und zudem als Wirt für Legionellales dient. Die in den Amöben identifizierten Legionellales waren bis dato noch unbeschrieben, daher ist nicht klar, ob genau diese Amöben selbst Krankheiten im Menschen verursachen können. Bereits in einem vor kurzem veröffentlichen Artikel derselben Arbeitsgruppe wurde schon gezeigt, dass Rhogostoma auch die gefährlichen Bakterien der Legionellen bewirtet, deren Arten die Legionärskrankheit auslösen. Obwohl Kläranlagen nachweislich gut funktionieren, ist bis heute ein großer Teil der Mikroorganismen in ihnen kaum bekannt. Neben den nützlichen Wasseraufreinigern werden durch Abwässer aber auch Parasiten in Kläranlagen eingeschwemmt. Bis heute ist unklar, wie sie sich im Klärwasser verhalten und wann dadurch eventuell Krankheiten verbreitet werden könnten. Gleiches gilt dafür, wann Legionellales in Klärwerken überhandnehmen und welche Einflüsse dazu führen, dass sie sich stark vermehren. Die Studienergebnisse wurden im Aufsatz „The wastewater protist Rhogostoma minus (Thecofilosea, Rhizaria) is abundant, widespread, and hosts Legionellales“ in der Fachzeitschrift Water Research veröffentlicht:
https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0043135421007612
Willy-Hager-Preis und -Medaille ausgeschrieben
Junge Wasserforscher*innen aus dem Gebiet der Verfahrenstechnik der (industriellen) Wasser- oder Abwasseraufbereitung und Persönlichkeiten, die sich um die Erforschung der Grundlagen und Verfahren zur Wasseraufbereitung und Abwasserreinigung verdient gemacht haben, können sich bis zum 22. November 2021 für den Willy-Hager-Preis bzw. die Willy-Hager-Medaille bewerben. Der Preis ist mit 6000 Euro dotiert, die Medaille mit 15 000 Euro. Weitere Details und Bewerbungsformulare:
https://dechema.de/ehrungen.html
Redispatch 2.0: Verpflichtend für alle EEG-Energieerzeugungsanlagen
Mit der Einführung des Redispatch 2.0 Anfang Oktober sind alle Betreiber von EEG-Energieerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW gesetzlich verpflichtet, an diesem teilzunehmen. Unter Redispatch versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen oder einer Unterdeckung entgegenzuwirken. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke angewiesen, ihre Einspeisung zu erhöhen, bei Überschüssen zu drosseln. Auf diese Weise wird ein Ausgleich im Netz angestrebt. Das bedeutet, dass im Fall von Netzengpässen die geplante Stromproduktion verschoben wird, hierfür werden Vergütungen gezahlt. Ziel des Redispatch 2.0 ist es, lokale Netzengpässe schneller und kosteneffizienter zu beseitigen. Um dies für die jeweilige Anlage abzustimmen, sollte sich jeder Betreiber mit seinem zuständigen Netzbetreiber in Verbindung setzen.
Extremereignisse werden deutlich häufiger – auch Starkregen
Die Kinder von heute werden viel stärker von Klimaextremen betroffen sein als die Erwachsenen von heute. Ein Kind, das im Jahr 2021 geboren wird, wird im Laufe seines Lebens durchschnittlich doppelt so viele Waldbrände, zwei- bis dreimal so viele Dürren, fast dreimal so viele Flussüberschwemmungen und Ernteausfälle sowie siebenmal mehr Hitzewellen erleben als eine Person, die heute zum Beispiel 60 Jahre alt ist. Das ermittelte ein internationales Forscherteam auf der Grundlage von Daten des Inter-Sectoral Impact Model Intercomparison Project (ISIMIP). Dies gilt für ein Szenario, das von den derzeitigen ungenügenden Zusagen der Regierungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen ausgeht, die auf dem bevorstehenden Weltklimagipfel COP26 in Glasgow ein Thema sein werden. Die gute Nachricht: Eine Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 °C reduziert die Risiken deutlich. So könnten die gefährlichen Hitzewellen, von denen heute 15 % der weltweiten Landfläche betroffen sind, bei einem Szenario mit unzureichenden klimapolitischen Maßnahmen bis zum Ende des Jahrhunderts auf 46 % ansteigen und sich somit verdreifachen. Eine Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 Grad, wie sie das von fast allen Ländern der Welt unterzeichnete Pariser Klimaabkommen als anzustrebendes Ziel nennt, würde die betroffene Landfläche hingegen auf 22 % reduzieren. Das ist mehr als heute, aber deutlich weniger als bei einer ungebremsten Erwärmung. Detaillierte Ergebnisse: „Intergenerational inequities in exposure to climate extremes“, erschienen in Science (DOI: 10.1126/science.abi7339).
131 Millionen kWh Strom aus niedersächsischen Kläranlagen im Jahr 2020
Im Jahr 2020 wurden in niedersächsischen Kläranlagen 131 Millionen kWh Strom aus dem bei der Abwasserreinigung entstehenden Klärgas erzeugt. Nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) wurden 91 % des selbsterzeugten Stroms im Jahr 2020 in den Kläranlagen selbst verbraucht, die restliche Strommenge (11 Millionen kWh) wurde an Energieversorgungsunternehmen abgegeben. Gemessen an der aus erneuerbaren Energien erzeugten Gesamtstrommenge ist die Bedeutung der Stromerzeugung aus Klärgas allerdings gering: Der Erzeugungsanteil lag im Jahr 2019 bei 0,3 %. Daten zu der Gesamtstrommenge aus erneuerbaren Energien für 2020 liegen noch nicht vor. Neben der Stromerzeugung wurden im Jahr 2020 aus niedersächsischen Kläranlagen 157 Millionen kWh Wärme erzeugt. Die erzeugte Wärme wird vor allem für die Faulanlage und die Beheizung von Büro- und Betriebsgebäuden auf dem Gelände der Kläranlagen genutzt.
Bodo Ramelow überreicht TSM Abwasser an BEWA Sömmerda
Große Ehre für die DWA und den BEWA Sömmerda. Ende September überreichte Thüringens amtierender Ministerpräsident Bodo Ramelow persönlich die Urkunde für die erfolgreiche Zertifizierung des Technischen Sicherheitsmanagements. Im Bereich Abwasser hat die DWA die Wiederholungsprüfung bei der BEWA Sömmerda durchgeführt, im Bereich Gewässer handelte es sich um die Erstprüfung, zuständig waren ebenfalls die Experten der DWA. Das Technische Sicherheitsmanagement dient dazu, die eigenen Prozesse mit Unterstützung von DWA-Experten zu optimieren und Schwachstellen aufzuspüren und zu beseitigen. Auflagen werden sicher eingehalten, Sicherheit gewährleistet, ein Organisationsverschulden vermieden und das Unfallrisiko gesenkt.
Bewässerung von Stadtbäumen: Wasser sparen mit smarten Bewässerungssystemen
Frankfurt am Main möchte Vorreiter bei der wassersparenden Bewässerung von Stadtbäumen werden: Rund tausend Kubikmeter Wasser könnte die Stadt durch die Optimierung von Bewässerungsvorgängen junger Stadtbäume in Zukunft möglicherweise weniger verbrauchen. Das ist ein erstes Zwischenergebnis des Modellversuchs „Smarte Bewässerung“, den Forschende der Universität Hohenheim in Stuttgart zusammen mit der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH und anderen Projektbeteiligten durchführen. Dabei erfasst ein intelligentes Mess- und Computer-System die aktuelle Wasserversorgung der Bäume. Künftig könnte damit die Bewässerung bedarfsorientiert erfolgen und digital gesteuert werden. Ansprechpartnerin bei der Universität Hohenheim ist Dr. Valerie Graf-Drasch, Fachgebiet Digitales Management.
Bundeskabinett beschließt Ziele für die Cybersicherheit
Das Bundeskabinett hat die „Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021“ beschlossen. Sie schreibt die bestehende Strategie fort und legt grundsätzlich langfristige Ziele fest. Ausgangspunkt ist eine verschärfte Bedrohungslage, so die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 8. September 2021. In der Strategie enthalten sind vier übergreifende Leitlinien: Cybersicherheit als gemeinsame Aufgabe von Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft etablieren; digitale Souveränität von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft stärken, Digitalisierung sicher gestalten; Ziele messbar und transparent ausgestalten. Unter „Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft“ liegt unter anderem ein Fokus auf kritischen Infrastrukturen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu Versorgungsengpässen und damit einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit führen kann. Dabei werden auch kleine und mittlere Unternehmen in den Blick genommen. Die Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft soll hier fortgeführt werden. Die Strategie wurde dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet, damit es noch zu einem Beschluss vor Ende der aktuellen Legislaturperiode kommt.
Stadt Hamm beteiligt sich am Ruhrkonferenz-Projekt „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“
Um die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger auch künftig zu sichern, beteiligt sich die Stadt Hamm am Ruhrkonferenz-Projekt „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) des Landes Nordrhein-Westfalen, das Emschergenossenschaft/Lippeverband gemeinsam mit den Städten umsetzen. Die Stadt Hamm und der Lippeverband wollen gemeinsam in den nächsten Jahren konkrete Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Hammer Stadtgebiet umsetzen. Mit der Verpflichtung zu einer klimagerechten regionalen Entwicklung geht Hamm im Lippeverbandsgebiet als Modellstadt voran.
Die „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) ist ein Projekt der Ruhrkonferenz der Landesregierung. Darüber investieren das Land Nordrhein-Westfalen und die Wasserverbände der Region in den kommenden zehn Jahren rund 250 Millionen Euro in den Ausbau der blauen und grünen Infrastruktur im Ruhrgebiet.
Die Stadt Hamm verpflichtet sich bis 2040 folgende Ziele zu erreichen: 25 Prozent der befestigten Flächen sollen abgekoppelt werden, sodass deutlich weniger Regenwasser in die Mischkanalisation fließt. Außerdem soll die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte erhöht, sollen verrohrte Gewässer als natürliche Wasserläufe reaktiviert sowie Hitzeinseln reduziert und vermieden werden. Als einen weiteren wichtigen Baustein zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels schlägt die Stadt Hamm außerdem vor, deutlich mehr Dachflächen als bisher bei städtischen Immobilien zu begrünen sowie das Förderprogramm für private Hausbesitzer für Dach- und Fassadenbegrünung auszubauen.
Neue Kläranlage Helgoland offiziell eröffnet
Mit einer symbolischen „ersten Abwasserprobe“ wurde der Neubau der Kläranlage Helgoland Anfang September offiziell eingeweiht. Als letzter Bestandteil ist im ersten Halbjahr 2021 eine neue Klärschlammbehandlungsanlage errichtet worden, die die Ende 2020 fertiggestellten Abwasserreinigungsanlagen ergänzt. Der dort entwässerte Klärschlamm wird per Schiff abgefahren und an Land verwertet. In der neuen Kläranlage kommt das SBR-Verfahren für die biologische Reinigung des Abwassers zum Einsatz. Die Abwasserreinigung in Phasen ist bestens für die Insel geeignet: Im Sommer fällt aufgrund des Tourismus viel Abwasser an, im Winter weniger.
Die rund 30-monatige Bauzeit war von zahlreichen Herausforderungen geprägt – von der logistisch anspruchsvollen Insellage über eine aufwendige Kampfmittelräumung bis hin zur Corona-Pandemie. Die alte Kläranlage musste ersetzt werden, weil sie zuletzt schlechte Reinigungsergebnisse aufwies. Insbesondere bei der Stickstoffentfernung zeigt die neue Anlage nun deutlich bessere Ergebnisse, die den heutigen Anforderungen vollständig gerecht werden.
Der AZV Südholstein hat im Jahr 2014 die Verantwortung für die Abwasserentsorgung auf Helgoland übernommen. Vor Ort arbeitet der Verband dafür mit der Inselentsorgungsfirma Karl Meyer zusammen.
Ahr-Hochwasser: Ergebnisse des Sondermessprogramms entsprechen den Erwartungen
Die Hochwasserkatastrophe hatte zu keinen gravierenden chemischen Verunreinigungen geführt. Dies hatte ein Sondermessprogramm in Rheinland-Pfalz direkt nach der Flut belegt. Die hohen Wassermengen und Fließgeschwindigkeiten hatten offenbar die eingetragenen Stoffe schnell verdünnt und mit der Hochwasserwelle fortgespült. Aktuelle Messdaten an der Ahr deuten jetzt aber darauf hin, dass sich die Belastungen im Gewässer erhöhen. Mit der zunehmenden Rückkehr der Bewohnerinnen und Bewohner und den erfreulichen Sanierungsfortschritten bei der Wasserversorgung steigt auch das Abwasseraufkommen. Dieses kann durch die stark geschädigte Abwasserinfrastruktur noch nicht in gewohnter Weise gereinigt werden. Auch die aktuellen Arbeiten im Gewässerbett und im direkten Gewässerumfeld können zu Stoffeinträgen führen.
Diese Entwicklung war erwartet worden und wurde Mitte September durch neue Ergebnisse des Sondermessprogramms bestätigt. Um die weitere Entwicklung zu beobachten, führt Rheinland-Pfalz das Sondermessprogramm weiter fort. Umweltstaatssekretär Erwin Manz. „Die Ergebnisse machen auch deutlich: Der Wiederaufbau der Abwasserinfrastruktur ist essenziell. Das Land unterstützt weiterhin durch das Sonderförderprogramm ‚Starkregen- und Hochwasserschäden‘. Trotz umfassender Anstrengungen vor Ort steht aber fest, der Wiederaufbau braucht Zeit“, so der Umweltstaatssekretär weiter. Im Ahrtal waren alle Kläranlagen von den Überschwemmungen betroffen und wurden beschädigt. Dies waren die Kläranlagen „Untere Ahr“ in Sinzig, „Mittlere Ahr“ in Altenahr sowie die Kläranlagen in Mayschoss und Dümpelfeld. Auf der Kläranlage in Sinzig konnte die mechanische Reinigung und in Dümpelfeld zusätzlich bereits wieder die biologische Reinigung in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme der biologischen Reinigung in Sinzig wird aktuell eingeleitet. Sie wird voraussichtlich Mitte November wieder voll funktionstüchtig sein. Als Ersatz für die Kläranlage Mayschoss ist eine mobile Anlage im Einsatz. Eine weitere Herausforderung sind die zum Teil geschädigten oder zerstörten Kanäle, sodass das Abwasser stellenweise noch nicht wieder an den bisherigen Kläranlagenstandorten ankommt. Dort wo schnelle Lückenschlüsse nicht möglich sind, ist die Einrichtung von mobilen Kläranlagen in Vorbereitung.
Juli-Hochwasser war meteorologisch und hydrologisch ein außergewöhnliches Ereignis
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium, der Deutsche Wetterdienst (DWD) und das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) haben in einem Gespräch über die Starkregen- und Hochwasser-Ereignisse im Juli eine intensive Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung von Prognose-Tools vereinbart. „Rückblickend war es sowohl meteorologisch als auch hydrologisch ein außergewöhnliches Ereignis, das es in dieser Form in Nordrhein-Westfalen so noch nicht gegeben hat. Dass die Auswirkungen der vom DWD vorhergesagten flächendeckenden enormen Niederschläge dann lokal derart extrem ausfallen würden, war im Vorfeld der Hochwasser- Ereignisse nicht vorherzusehen“, erklärten die drei Behörden.
Aktuell arbeitet der DWD unter anderem an einem Projekt namens SINFONY zur verbesserten Vorhersage von Sturzfluten. In diesem Projekt werden Radarmessungen und Simulation der Modelle zusammengeführt. Daneben gibt es weitere Projekte im DWD, die in Verbindung mit der geplanten Verkürzung der Vorhersagezyklen des DWD-Wettervorhersagemodells und unter Einbindung weiterer Datensätze dazu beitragen, das sogenannte Nowcasting (Kurz- und Kürzestfrist, 0 – 6 Stunden) weiter zu verbessern. Auch beim LANUV gibt es bereits einen Testbetrieb für ein Tool, das verbessere Prognosen an Bächen und Flüssen ermöglichen soll. Ganz aktuell hat das Umweltministerium zudem ein neues Modellprojekt mit der Technischen Hochschule Aachen in Stolberg gestartet, das unter anderem auch die Bodenfeuchte mitberücksichtigt.
Bund unterstützt Länder beim Hochwasserschutz
Der Bund unterstützt nach eigenen Angaben Länder und Kommunen bei der Vorbereitung auf mögliche Starkregenereignisse und beim Hochwasserschutz mit Konzepten, Empfehlungen und Förderungen. Die Umsetzung der nötigen Vorkehrungen liege jedoch in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen unter Berücksichtigung der örtlich spezifischen Risiken, heißt es in der Antwort (Bundestags-Drucksache 19/32014) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Gemäß der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung seien für den Katastrophenschutz die Länder sowie die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden zuständig. Dies gelte unabhängig vom Ausmaß des Ereignisses und umfasse auch die Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen. Der Bund könne lediglich etwa mit der Bundeswehr, der Bundespolizei und dem Technischen Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe auf Anforderung der vor Ort zuständigen Behörden unterstützen.
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210826_001
Studie der Strategischen Behördenallianz „Anpassung an den Klimawandel“ vorgelegt
Bei steigenden Temperaturen der Erdatmosphäre verändern sich auch die Niederschläge: Statt großflächigem Dauerregen wird es häufiger kleinräumigen Starkregen geben. Außerdem wird kurzer extremer Starkregen deutlich großflächiger und etwas intensiver werden. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse eines Projekts, das im Rahmen der Strategischen Behördenallianz „Anpassung an den Klimawandel“ Ende August in der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach vorgestellt wurde.
Um valide und fundierte Erkenntnisse zu gewinnen, wurden in dem Projekt „Klassifikation meteorologischer Extremereignisse zur Risikovorsorge gegenüber Starkregen für den Bevölkerungsschutz und die Stadtentwicklung (KlamEx)“ die Niederschlagsdaten von 2001 bis 2020 analysiert. An dem Projekt KlamEx beteiligten sich das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), die Bundesanstalt Technische Hilfswerk (THW) und der Deutsche Wetterdienst (DWD).
Auf Grundlage der radarbasierten Niederschlagsklimatologie entstand ein Katalog extremer Niederschlagsereignisse in Deutschland für die Zeit ab 2001. Die Daten beinhalten neben der Niederschlagsintensität Informationen zur räumlichen Ausdehnung und Dauer der Ereignisse. Der zusätzlich mit einer Vielzahl meteorologischer und geografischer Attribute sowie bereitgestellten Einsatzdaten von Feuerwehren gekoppelte Ereignisdatensatz lieferte die Grundlage für die im Projekt durchgeführten statistischen Auswertungen. Mit der Analyse von Ereignishäufigkeiten wurden regionale Verbreitungsmuster und Hotspots von Stark- und Dauerregenereignissen der letzten 20 Jahre ermittelt.
Nordrhein-Westfalen: zehn Millionen Euro für Klimawandelvorsorge in Kommunen
Das Umweltministerium Nordrhein- Westfalen hat ein neues Förderprogramm zur Stärkung der Klimawandelvorsorge in Kommunen veröffentlicht. Für den Aufruf „Klimaresilienz auf kommunaler und regionaler Ebene“ stehen rund zehn Millionen Euro aus dem EU-Programm zur Bewältigung der COVID- 19-Pandemie zur Verfügung (REACT-EU).
Die Förderung umfasst bis zu 100 Prozent der Ausgaben und richtet sich an Kommunen und kommunale Unternehmen. Förderfähig sind investive Maßnahmen wie die Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen, das Anlegen von Mulden, Rigolen oder Retentionsflächen zum Rückhalt, zur Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser, aber auch das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie die Begrünung von Dächern und Fassaden. Anträge sind bis zum 31. Oktober 2021 möglich.
https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/react-eu
Bessere Förderbedingungen in der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU
Das Bundesumweltministerium hat den Förderaufruf für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte neuveröffentlicht. Der neue Förderaufruf sieht für Anträge, die zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vor. Nachweislich finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum eine Vollfinanzierung beantragen. Noch in diesem Jahr können kommunale Antragsteller Projektskizzen vom 1. September bis zum 31. Oktober einreichen.
https://www.klimaschutz.de/modellprojekte
https://www.klimaschutz.de/projekte/modellprojekte
Pumpwerk Oberhausen in Betrieb genommen – finale Phase der Abwasserfreiheit der Emscher eingeläutet
Es war der größte und wichtigste Meilenstein in der Geschichte des Emscher-Umbaus: Am 20. August 2021 hat die Emschergenossenschaft im Beisein des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet das Pumpwerk Oberhausen und damit den gesamten Abwasserkanal Emscher (AKE) in Betrieb genommen. Bis Ende 2021 wird die Emscher dann sukzessive von ihrer Schmutzfracht befreit werden – zum ersten Mal nach mehr als 170 Jahren.
Der in Tiefenlagen von bis zu 40 Metern quer durchs zentrale Ruhrgebiet verlegte AKE löst den Emscher-Fluss künftig als „abwassertechnische Hauptschlagader“ der Region ab. „Herzstück“ dieser „Hauptschlagader“ ist das Pumpwerk Oberhausen, künftig Deutschlands größtes Schmutzwasserpumpwerk. Dessen Eröffnung bedeutet auch das Finale des Generationenprojekts Emscher-Umbau.
Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz in Kraft getreten
Am 1. September 2021 ist der länderübergreifende Raumordnungsplan des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für den Hochwasserschutz in Kraft getreten. Der Raumordnungsplan trifft neben Regelungen zum Hochwasserrisikomanagement, insbesondere im Hinblick auf Siedlungsentwicklung und kritische Infrastrukturen, auch Regelungen zur Gewinnung und Freihaltung von Retentionsflächen sowie zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögens des Bodens.
Der Raumordnungsplan wurde vom BMI in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entwickelt. Er soll das für den Hochwasserschutz primär zuständige Wasserrecht, aber auch die unterschiedliche Hochwasservorsorge der einzelnen Landesraumordnungsplanungen unterstützen.
Download des Raumordnungsplans: http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210906_001
Starkregen: Brandschützer setzen Expertenkommission ein
Eine unabhängige Expertenkommission aus Vertreterinnen und Vertretern der zivilen Gefahrenabwehr, Wissenschaft und weiteren Fachleuten soll die Erfahrungen der rheinland-pfälzischen und nordrhein-westfälischen Starkregenkatastrophe auswerten. Das hat das Präsidium der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) beschlossen. Aus den Ergebnissen sollen Lösungsvorschläge und Initiativen zur Verbesserung der Gefahrenabwehr erarbeitet werden. Erste Ergebnisse sollen noch im Herbst vorliegen. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) ist einer der Initiatoren der Expertenkommission. Die Expertenkommission „Starkregenkatastrophe 2021“ will problematische Abläufe und Ausstattungsdefizite ermitteln, Lösungen vorschlagen und Initiativen zur Verbesserung der Gefahrenabwehr anstoßen. Der unabhängigen Expertenkommission gehören neben Feuerwehren, Technischem Hilfswerk, Bundeswehr, Behörden und Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz und der Johanniter-Unfall- Hilfe auch Wissenschaftler verschiedener Forschungseinrichtung an. Den Vorsitz der Expertenkommission hat Branddirektor Dr. Ulrich Cimolino, Feuerwehr Düsseldorf.
https://www.vfdb.de/veroeffentlichungen/umfragen/expertenkommission-starkregen
Klärschlammverbrennungsanlage Stavenhagen genehmigt
Die EEW Energy from Waste Stavenhagen GmbH & Co. KG hat Mitte September die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) erhalten. Bereits im Juni konnte EEW mit ersten baufeldvorbereitenden Maßnahmen beginnen. Eine entsprechende Zulassung dafür hatte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde ebenfalls erteilt. Die Anlage in Stavenhagen ist für eine Verwertungskapazität von jährlich 160 000 Tonnen Originalsubstanz geplant. Sie soll 2023 in Betrieb gehen. Neben Stavenhagen plant EEW Anlagen in Stapelfeld bei Hamburg, dem niedersächsischen Helmstedt, der Landeshauptstadt Magdeburg und im niederländischen Delfzijl.
Hessen: Förderung für die Analyse von Gefahren durch Starkregen
Waldsolms und Leun (beide im Lahn- Dill-Kreis) lassen in beiden Kommunen prüfen werden, ob die aus Starkregenereignissen resultierenden Schäden durch gezielte Maßnahmen verhindert oder zu www.dwa.de/KA a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2021 (68) · Nr. 10 mindest begrenzt werden können. Bei der Simulation werden unterschiedliche Annahmen von Starkregenereignissen zugrunde gelegt, um in verschiedenen Szenarien das Abflussverhalten und die Auswirkungen das Kanalsystem zu ermitteln. Dabei sollen auch potenzielle Maßnahmen zur Verbesserung des Abflussverhaltens identifiziert und in ihrer Wirkung simuliert werden. Beide Gemeinden sind Mitglied im Bündnis der Klima- Kommunen. Deshalb erhalten sie eine 100-Prozent-Förderung. Das Land Hessen fördert die Vorhaben mit 50 000 bzw. 33 000 Euro.
https://umwelt.hessen.de/klima/foerderung
„Thürer Runde“ unterstützt den Aufbau der Abwasserentsorgung im Ahrtal
Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Juli wird die Abwasserentsorgung für das Ahrtal neu aufgebaut. Zur Unterstützung und fachlichen Abstimmung wurde dazu eine Projektgruppe Abwasser unter dem Namen „Thürer Runde“ gebildet, der nach dem Ort des ersten Treffens im Landkreis Mayen-Koblenz benannt ist. Ziel der Expertenrunde ist es, die Kommunen bei einem möglichst zügigen Aufbau der Abwasserableitung und -behandlung zu unterstützen.
Im Fokus der bereits stattgefunden ersten beiden Treffen standen die praktischen Abstimmungen zur Umsetzung von Maßnahmen sowie die zukünftige Gesamtausrichtung der Abwasserentsorgung im Ahrtal. Die vielfältigen Aufgaben werden gemeinsam zwischen Vertretern des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, der SGD Nord, der Abwasserwerke Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler, den Verbandsgemeinden Altenahr und Adenau sowie regionalen Ingenieurbüros und Hilfsorganisationen koordiniert.
Erarbeitet wurde der Aufbau einer provisorischen Abwasserableitung, der voraussichtlich noch bis zu sechs Monate dauern wird. Auch eine mögliche Vorgehensweise bei der Verlegung neuer Abwasserleitungen wurde besprochen sowie ein Koordinationskreis Kanalspülung und TV-Befahrung ins Leben gerufen.
Anreizsystem für kommunale Überflutungsvorsorge
Im Verbundprojekt „Anreizsysteme für die kommunale Überflutungsvorsorge (AKUT)“ haben Forscher*innen der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf und der Hochschule Mainz zusammen mit Partnern aus der Praxis und Kommunen ein Beratungstool entwickelt, das Kommunen dabei unterstützt, Überflutungsschäden vorzubeugen. Im Mittelpunkt steht der Ansatz, alle Akteure zusammenzubringen, Zielkonflikte zu überwinden und gemeinsam effiziente Gesamtlösungen zu generieren. Um das zu erreichen, setzt die Methode auf ein ortspezifisches Optimierungs- und Anreizsystem, wesentliche Voraussetzung für eine fruchtbare Zusammenarbeit ist ein Verständnis der Überflutungsvorsorge als kommunale Gemeinschaftsaufgabe. Das Beratungstool AKUT unterstützt Kommunen dabei, geeignete Vorkehrungen zu identifizieren und erleichtert so der lokalen Politik die Entscheidung über umzusetzende Maßnahmen. AKUT berücksichtigt dabei explizit das notwendige Zusammenwirken der verschiedenen Akteure sowie die entsprechenden Anreize, welche diese dazu motivieren sollen, die Schritte umzusetzen. Das Tool kann nach kurzer Einarbeitung auch ohne IT-Fachwissen genutzt werden. Anwender zeichnen zunächst an möglichen Standorten Überflutungsschutzmaßnahmen zur Rückhaltung auf einer interaktiven Karte ein. AKUT bestimmt anschließend mittels eines mathematischen Modells eine optimale Auswahl aus diesen möglichen Maßnahmen. Dabei stellt es verschiedene Zusammenhänge dar, etwa die akteursbezogene Gefährdungslage und das zu erwartende Schadensausmaß, Wirksamkeit und Umsetzbarkeit der Vorsorgemaßnahmen sowie die erforderlichen individuellen Anreize. So ermittelt das Tool unter Berücksichtigung der ortspezifischen Gegebenheiten der Kommune und der Beteiligungsbereitschaft der verschiedenen Akteure eine optimale Handlungsstrategie. Diese beinhaltet eine Kombination baulicher Maßnahmen inklusive der zugehörigen Kosten und erforderlichen Anreize. Kartendarstellungen vor und nach der Optimierung veranschaulichen die zu erwartende Wirkung auf die Gefährdungslage. Das Beratungstool AKUT steht interessierten Kommunen und Fachplaner*innen zur Verfügung.
E-Mail: info-akut@hs-mainz.de
Förderung durch KfW-Umweltprogramm auch für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
Das Bundesumweltministerium erweitert in Zusammenarbeit mit der KfW die Förderung von Umwelt- und Klimaschutz- Investitionen sowie von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Unternehmen, Einzelunternehmer und Gewerbetreibende können seit dem 1. September 2021 das KfW-Umweltprogramm nicht nur zur Finanzierung allgemeiner Umweltschutzmaßnahmen sowie von Maßnahmen zum ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften nutzen, sondern auch für Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden insbesondere Klimaschutzmaßnahmen in energieintensiven Branchen gefördert, die zu einer wesentlichen Reduktion von prozessbedingten Treibhausgasemissionen führen. Zudem unterstützt das Programm Maßnahmen, die Belastungen und Risiken infolge des Klimawandels mindern. Hierzu zählen zum Beispiel Hitzebelastung, Beeinträchtigungen der Wassernutzung durch zunehmende Erwärmung und vermehrte Sommertrockenheit oder Starkregen, Sturzfluten oder Überschwemmungen, verbunden mit Risiken für Menschen, Gebäude und Infrastrukturen. Ein Schwerpunkt der Förderung sind Vorhaben, die naturbasierte Lösungen einsetzen und die zu einer grünen Infrastruktur beitragen, beispielsweise durch die Begrünung von Gebäuden oder Firmengeländen oder Maßnahmen des natürlichen Wasserrückhalts.
Rheinland-Pfalz richtet Wiederaufbauorganisation ein
Die Landesregierung von Rheinland- Pfalz hat eine Wiederaufbauorganisation eingerichtet, um die kommunale Infrastruktur im von der Hochwasserkatastrophe heftig getroffenen Ahrtal voranzutreiben. Die Wiederaufbauorganisation wird unter Leitung von Innenstaatssekretärin Nicole Steingaß arbeiten. Zudem gehören der Wiederaufbauorganisation die neu geschaffene Abteilung „Wiederaufbau 2021“ im Innenministerium, die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz und der Vor-Ort-Beauftragte der Landesregierung an. Für die Aufgabe des Vor-Ort-Beauftragten wurde der ehemalige Landrat und Innenstaatssekretär a. D. Günter Kern vom Ministerrat berufen. Er wird in Sachen Wiederaufbau den engen Kontakt zu den Kommunen halten.
Rheinland-Pfalz fördert Wiederaufbau der Wasserver-und Abwasserentsorgung mit 20 Millionen Euro
Das Klimaschutzministerium Rheinland- Pfalz hat Ende Juli ein für Sonderförderprogramm für Starkregen- und Hochwasserschäden gestartet. Das Programm erweitert bisherige Förderrichtlinie und unterstützt die Instandsetzung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsinfrastruktur mit einer Förderquote von bis zu 100 Prozent. Das Sonderförderprogramm ist vorerst mit 20 Millionen Euro ausgestattet. Anträge für Förderung aus dem Sonderförderprogramm können Kommunale Wasserversorger und Kommunen ab sofort über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung einreichen. Die finanzielle Förderung der Wasserwirtschaft richtet sich grundsätzlich nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung. Durch das Sonderförderprogramm werden die entgeltabhängigen Regelfördersätze bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch einen Sonderzuschuss von bis zu 35 Prozent ergänzt. In Kombination mit einem zinslosen Sonder-Darlehen kann die Förderung auf bis zu 100 Prozent erhöht werden. Die Förderung für die Beseitigung von Extremwetterschäden an Gewässern von 50 Prozent wird mit einem Sonderzuschuss von 20 Prozent ergänzt, sodass eine Förderung von bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich ist. Für Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (zum Beispiel abgebrochene Uferböschungen an Straßen oder Brücken, Beseitigung von Treibgut, Schadensbeseitigung an Leitungen, Kanälen, Kläranlagen) im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn als erteilt. Auch müssen keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden und auch für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte können Leistungen schnell und effizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden.
Link zur Förder-Website: http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210723_003
UFZ: Fünf Prinzipien für klimasichere Kommunen und Städte
Trockenheit 2018 und 2019, extremer Starkregen 2021 – für das UFZ Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) deutliche Belege, dass sich das Klima in Richtung Extremereignisse ändert. Städte und Gemeinden müssen sich darauf nach Ansicht des UFZ entsprechend vorbereiten, fünf Prinzipien haben bei der Klimaanpassung Priorität. So sollen die Frühwarnsysteme verbessert werden, um den Bevölkerungsschutz zu stärken. Neben der Entwicklung von robusten Vorhersage-Modellen ist für das UFZ die Etablierung einer dauerhaften und verlässlichen Kommunikation mit Städten und Gemeinden sowie den Bürger*innen vor Ort unerlässlich. Nur eine Warnung, die Menschen verstehen und der sie vertrauen, wird zu den gewünschten Handlungen führen.
Zweiter Aspekt ist die Schwammfähigkeit und Speicherfähigkeit. Neben etablierten Schutzlösungen wie Deichen, Mauern und Poldern gilt es vermehrt, Gemeinden, Städte und Landschaften wie Schwämme zu konzipieren und den Wasserrückhalt in der Landschaft zu verbessern. Gerade für extreme Niederschläge sind zusätzliche Speicherräume und grüne Infrastrukturen so zu konzipieren, dass diese auch als Notwasserwege im Fall der Fälle vorbereitet sind. Ein hohes Speichervermögen für Wasser hilft nicht nur in Hochwasser-, sondern auch in Trockenzeiten. Des Weiteren schlägt das UFZ für die kritische Infrastruktur eine Klimaprüfung vor. Dies schließt auch die Berücksichtigung von Kaskadeneffekten durch die Unterbrechung von Versorgungsleistungen in Infrastruktursystemen ein. Infrastrukturen (Versorgung mit Wasser, Strom etc.), das Rückgrat unserer modernen Gesellschaft, müssen so konzipiert werden, dass sie auch in extremen Wetterlagen funktionieren oder entsprechende Rückfalloptionen erlauben.
In die gleiche Richtung gehört Forderung Vier, die Klimasicherheit von Gebäuden. Beim Wiederaufbau, Neubau bzw. der Sanierung im Bestand gilt es, die Klimasicherheit von Gebäuden von Anfang an mitzudenken und den Schutzstandard zu erhöhen, insbesondere auch von Einrichtungen, die besonders vulnerable Gruppen wie Kinder, Senioren oder behinderte Menschen beherbergen. Dafür bedarf es, ähnlich wie bei der energieeffizienten Sanierung, finanzieller Förder- und Anreizinstrumente sowie der Etablierung vorsorgeorientierter Versicherungsprämien. Auch bei Bauanträgen und Immobilienverkäufen sollten systematisch entsprechende Informationen über Starkregen- oder Hochwassergefahren bereitgestellt und abgefragt werden. Um dies alles umzusetzen, ist ein Gestaltungs- und Durchsetzungswille ebenso notwendig wie Kooperation und Solidarität (Forderung Fünf). Für den Umbau bedarf es des Innovations- und Gestaltungswillens auf Seiten von Städten, Gemeinden, Investoren und Privatpersonen ebenso des Einsatzes von Finanzierungs- und Anreizinstrumenten auf Seiten des Bundes bzw. der Länder. Es braucht durchsetzungsstarke Instrumente in der Planung sowie kohärente und standardisierte Rahmenwerke und Vorgehensweisen.
Ausführliches Statement des UFZ: https://www.ufz.de/index.php?de=48382
Neue Web-Plattform zur Planung der Hochwasservorsorge in Städten
SaferPlaces, ein neuer Webservice zur Überflutungsvorsorge, soll Städte und Gemeinden künftig dabei unterstützen, gefährdete Bereiche zu identifizieren sowie Schutz- und Vorsorgemaßnahmen systematisch und effizient zu planen, etwa an Gebäuden, Deichen oder durch Schaffung von Versickerungsflächen. Mit SaferPlaces lassen sich Gefahren abbilden und die Effekte von Schutz- und Vorsorgemaßnahmen abschätzen. So können Szenarien bereits in Planungssitzungen online durchgespielt und diskutiert werden. Das interaktive Online-Tool wird im Rahmen der EU-Initiative Climate-KIC unter Mitwirkung des Deutschen GeoForschungsZentrums GFZ Potsdam entwickelt und ist bereits als Prototyp abrufbar. Es stützt sich auf offene Daten und basiert auf neuen klimatischen, hydrologischen und hydraulischen, topografischen und ökonomischen Modellierungstechniken. Projekt-Website: http://www.saferplaces.co
Prototyp des Web-Service: http://platform.saferplaces.co
EU-Kommission: Leitlinien für Investitionen in Infrastrukturen infolge des Klimawandels
Die Europäische Kommission hat Leitlinien dazu veröffentlicht, wie die EU-Klimaziele und die Auswirkungen des Klimawandels bei künftigen Investitionen in Infrastrukturprojekte systematisch einfließen sollten. Es geht um Projekte vonGebäuden über Netzinfrastrukturen bis zu Systemen und Anlagen in der Finanzperiode 2021–2027. Der Leitfaden orientiert sich an dem Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu sein. Er erfüllt die Anforderungen, die in den Rechtsvorschriften für verschiedene EU-Fonds wie InvestEU, die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfonds (KF) und den Fonds für gerechten Übergang (JTF) festgelegt sind.
Link zum Leitfaden: http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210803_002
Visualisierung für Klimawandelrisiken in Deutschland entwickelt
Zahlreiche verschiedene Studien zeigen die Auswirkungen des Klimawandels. Basierend auf den Informationen des Umweltbundesamts hat Sebastian Meier, Gastprofessur an der HafenCity Universität Hamburg, eine Anwendung entwickelt, die die Informationen nach Postleitzahlen darstellt. Die Anwendung unterteilt unter anderem in folgende Herausforderungen: Steigende Temperaturen, vermehrte Extremwettereignisse und andere Veränderungen, die sich auf den fortschreitenden Klimawandel zurückführen lassen. Das Projekt wurde gemeinsam mit Fabian Dinklage entwickelt und ist Teil des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsvorhabens „LoCobSS“.
https://klima-risiken.vislab.io
BMBF startet Umsetzungsprojekte zur Stärkung der Klimaresilienz
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) baut seine Forschungsförderung aus, mit der Kommunen und Städte widerstandsfähig gegen die Folgen des Klimawandels gemacht werden sollen. Mit RESI-extrem geht ein weiteres Umsetzungsprojekt an den Start, das vom BMBF mit insgesamt 1,9 Millionen Euro gefördert wird. Ziel ist es, Stadtplanung und Risikomanagement stärker zu verzahnen. Neben RESI-extrem startet für drei weitere Projekte aus dem Förderschwerpunkt „Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region“ die abschließende Umsetzungs- und Verstetigungsphase. Weitere Projekte folgen im Laufe des Jahres. Für die drei Phasen investiert das BMBF insgesamt rund 42 Millionen Euro. Nach einer dreijährigen Forschungsphase beginnt die reale Umsetzung der erarbeiteten Anpassungsmaßnahmen im Projekt RESI-extrem. In Schwäbisch Gmünd in Baden-Württemberg und Olfen in Nordrhein-Westfalen werden zum Beispiel zwei Stadtquartiere mithilfe von Gefahrenkarten für Starkregen und andere Risiken saniert und somit gegen zukünftigen Starkregen widerstandsfähig gemacht, so das BMBF. Eine Besonderheit ist hier, dass die Einwohnerinnen und Einwohner selbst die Chance haben, einen aktiven Beitrag zur Krisenfestigkeit ihrer Heimat zu leisten. Ein solcher integrative Ansatz trägt zur Risikoaufklärung der Menschen vor Ort bei, sodass sie sich auch selbst auf den Extremfall vorbereiten können. Neben dem Projekt RESI-extrem in Olfen und Schwäbisch Gmünd forscht am Standort Bremen auch das Projekt BREsilient zu Starkregen- und Überflutungen. Aufgrund ihrer exponierten Lage ist die Hansestadt stark von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen und wird insbesondere durch den steigenden Meeresspiegel herausgefordert. Mit einem Frühwarnsystem soll hier zukünftig auf kurzfristige Extremwetterereignisse schneller reagiert werden können. Unter dem Motto „Lebensqualität trotz Sommerhitze“ beschäftigt sich das Projekt HeatResilientCity mit der Frage, wie wirksame, sozial gerechte und nutzerakzeptierte Klimaanpassung in unterschiedlichen Siedlungsstrukturen gelingen kann. So werden beispielsweise in den Kommunalverwaltungen Dresden und Erfurt Gesundheitsnetzwerke sowie Handbücher für lokales Hitzemanagement erstellt und für andere Kommunen aufbereitet. Um die kommunale Klimaresilienz dauerhaft zu stärken, bedarf es außerdem geeigneter Monitoringsysteme, die die Wirksamkeit von Anpassungsmaßnahmen für die Resilienz bewerten. Hier setzt das Projekt MONARES an und entwickelt ein Monitoringsystem, das in den nächsten zwei Jahren für unterschiedlich große Kommunen nutzbar gemacht wird.
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210811_002
Schulungsverbund Biogas gratuliert 10 000. Teilnehmer
Ende Juni konnte der Schulungsverbund Biogas dem 10 000. Teilnehmer zur bestandenen Prüfung gratulieren: Johannes Reitter aus dem südbadischen Ottenheim absolvierte erfolgreich die Grundschulung „Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen gemäß TRGS 529 und TRAS 120“. Seit 2013 schult der Verbund aus 15 anerkannten und qualitätsgesicherten Bildungseinrichtungen die für den Betrieb und die Instandhaltung bzw. Errichtung von Biogasanlagen verantwortlichen Personen sowie die Mitarbeiter gemäß TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe) 529 und TRAS (Technische Regel für Anlagensicherheit) 120. Seit 2015 definiert die TRGS 529 umfangreiche Anforderungen an die Fachkunde und Qualifikation des verantwortlichen Betriebspersonals. Um dies zu gewährleisten, hat der Fachverband Biogas e. V. in Kooperation mit dem DVGW und der DWA bereits 2013 den Schulungsverbund Biogas gegründet. Um den im Laufe der Zeit gestiegenen Fachkundeanforderungen gerecht zu werden, hat der Verbund das Angebot im Jahr 2019 um die neuen Anforderungen der TRAS 120 ergänzt. Zusätzlich wurde speziell für die Mitarbeitenden auf Biogasanlagen die „Mitarbeiterqualifikation“ entwickelt und für Unternehmen zur Errichtung und Instandhaltung zusätzlich das Schulungskonzept „Qualifikation – Fachkunde Sichere Instandhaltung gemäß TRAS 120“ entworfen.
THW-Kräfte setzen Abwassersysteme instand
Seit Mitte Juli sind täglich rund 2700 Helferinnen und Helfer des THW in den Regionen im Süden und Westen Deutschlands im Einsatz, die durch den Starkregen nach Tief „Bernd“ verwüstet wurden. Die Spezialistinnen und Spezialisten des THW unterstützen dabei in verschiedensten Bereichen: „Unsere Einsatzkräfte versorgen nicht nur die Bevölkerung mit Trinkwasser und stellen die Stromversorgung sicher, sondern setzen aktuell auch die Abwasserentsorgung instand“, sagte THW-Präsident Gerd Friedsam. Die öffentliche Infrastruktur wurde in Folge des Starkregens großflächig stark beschädigt oder vollständig zerstört. Stellenweise fließt verunreinigtes Abwasser durch den Ausfall von Kläranlagen oder defekte Abwasserrohre in die umliegenden Bäche und Flüsse. Um betroffene Kläranlagen wieder instand zu setzen, müssen Klär- und Belebungsbecken zunächst leergepumpt werden. THW-Helferinnen und -Helfer setzen hierzu spezielle Schmutzwasserpumpen ein. Im Anschluss kann mit den anstehenden Reparaturen begonnen und ein normaler Betrieb wieder gewährleistet ·
werden. Besonders schwer betroffen ist die Kläranlage Sinzig, auch aufgrund ihrer Lage direkt an der Ahr. Sie reinigt im Normalfall das Abwasser von rund 115 000 Bewohnerinnen und Bewohner in sechs Kommunen. Wie in vielen Orten sind in Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Altenahr zahlreiche Abwasserrohre gebrochen. „Aktuell prüfen Einheiten des THW, inwieweit sich oberirdisch provisorische Rohrverbindungen schaffen lassen, damit das Abwasser wieder aufbereitet werden kann“, teilte THW-Präsident Gerd Friedsam mit. Erste Verbindungen hat das THW schon geschaffen. In Sinzig überquert die erste provisorische Abwasserleitung bereits die Ahr. Wo die Leitungen noch intakt sind, sind sie durch angespülten Unrat häufig verstopft. Dies führt zu Rückstau im Abwassersystem. Dadurch fließt das Abwasser in die Keller der Anwohnerinnen und Anwohner zurück. THW-Helferinnen und -Helfer beräumen großflächig Leitungen und ermöglichen so einen geregelten Abfluss des Abwassers.
Versicherte Hochwasserschäden in NRW und Rheinland-Pfalz im Bereich von 4,5 bis 5,5 Milliarden Euro
Die vom Tiefdruckgebiet „Bernd“ ausgelöste Flutkatastrophe Mitte Juli in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat nach ersten vorläufigen Schätzungen Milliardenschäden verursacht. „Wir rechnen momentan mit versicherten Schäden in Höhe von 4,5 bis 5,5 Milliarden Euro“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. „Die Schäden dürften sogar noch über denen des August-Hochwassers im Jahr 2002 von 4,65 Milliarden Euro liegen. Tief ‚Bernd‘ gehört damit zu den verheerendsten Unwettern der jüngeren Vergangenheit“, so Asmussen. Die Schäden in Sachsen und Bayern sind in dieser ersten Schätzung noch nicht enthalten. „Insgesamt dürfte dieses Jahr mit Stürmen, Überschwemmung, Starkregen und Hagel zum schadenträchtigsten Jahr seit 2002 werden“, sagte Asmussen. Damals lag der versicherte Unwetterschaden bei 10,9 Milliarden Euro. Bereits im Juni hatten Starkregen und Hagel einen geschätzten versicherten Schaden von 1,7 Milliarden Euro verursacht. Zurückhaltend äußerte sich Asmussen zur Debatte um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. „Als einzelnes Instrument lehnen wir sie ab, weil sie den Anreiz nimmt, sich gegen Flut- und andere Extremwetterrisiken abzusichern“, so Asmussen. Eine Pflichtversicherung könne nicht die Kosten der fehlenden Klimafolgenanpassung schultern. „Sie wäre allenfalls dann sinnvoll, wenn sie in ein neues Gesamtkonzept für Flächen- und Bauplanung sowie den Katastrophenschutz eingebunden wäre.“
CEDIM-Analyse zur Hochwasserkatastrophe
Um Hochwassergefahren besser einschätzen zu können, sollen Gefahrenkarten historische Daten einbeziehen. Dafür plädieren Forschende am CEDIM – Center for Disaster Management and Risk Reduction Technology des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Das CEDIM hat einen ersten Bericht zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein- Westfalen vorgelegt. Klares Ergebnis: Die Kombination aus mehr verfügbarem Wasser in der Atmosphäre und einer zunehmenden Beständigkeit von Großwetterlagen birgt ein steigendes Potenzial für extreme Niederschlagsereignisse. An der Ahr haben die Niederschlagsmengen die bisherigen Rekordpegel pulverisiert. Am Pegel Altenahr lag der bisherigen Höchststand bei 3,71 Meter, der Rekordabfluss belief sich auf 236 m³/s (2016): Jetzt fiel die Messstation überflutungsbedingt bei einem Wert von 5,05 Metern (Abfluss: 332 m³/s) aus. Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz kalkulierte aus Modellrechnungen für die Katastrophennacht einen Pegel von bis zu sieben Metern, basierend darauf schätzten die Expertinnen und Experten einen Abfluss zwischen 400 bis 700 m³/s ab. Aus meteorologischer Perspektive führten verschiedene Faktoren zu den extrem hohen Niederschlagssummen. Innerhalb von 48 Stunden fiel in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland- Pfalz mehr Regen, als dort üblicherweise im gesamten Monat Juli niedergeht; der Hauptanteil ging sogar innerhalb von nur rund zehn Stunden nieder. Außerdem verstärkte das stark gegliederte Gelände der betroffenen Regionen, besonders im Landkreis Ahrweiler, mit teils tief eingeschnittenen Flusstälern den Oberflächenabfluss. Der bereits annähernd gesättigte Boden durch teils kräftige Niederschläge in den vorangegangenen Tagen verschärfte die Situation zusätzlich. Um die Überflutungsflächen in den am schwersten betroffenen Gebieten Kreis Ahrweiler und Rhein-Erft-Kreis abzuschätzen, kombinierte das Forschungsteam Satellitendaten mit Luftaufnahmen von (Amateur-)Drohnen und Helikoptern sowie Fotos aus sozialen Medien. Nach diesen geschätzten Überflutungsflächen befinden sich in den betroffenen Gebieten knapp über 19 000 Gebäude mit einem Wert von rund neun Milliarden Euro. In Verbindung mit empirischen Daten vergangener Hochwasserkatastrophen (Infrastrukturschäden, Elementarschäden und andere Schäden) schätzten die Forschenden einen Gesamtschaden zwischen elf und 24 Milliarden Euro (erste CEDIM-Schätzung: 21. Juli 2021). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Überflutungsflächen nur einen Teil der gesamten betroffenen Fläche ausmachen. Ob ein einzelnes Extremereignis oder die Abfolge mehrerer Extreme bereits auf den Klimawandel zurückzuführen sind, lässt sich nach Aussage der Karlsruher Katastrophenforschenden weder exakt belegen noch komplett verneinen, besonders wenn es um Ereignisse auf kurzen Zeit- und Raumskalen geht, die stark von lokalen Faktoren beeinflusst sind. Für die großräumigen Prozesse in der Atmosphäre, die zur Entstehung von Extremereignissen führen, gilt jedoch: Die Kombination aus mehr verfügbarem Wasser in der Atmosphäre infolge der Temperaturzunahme und einer zunehmenden Beständigkeit von Großwetterlagen mit einem sich tendenziell nach Norden verlagerndem Jetstream, dem Starkwindband in der oberen Troposphäre, birgt ein hohes Gefahrenpotenzial. Da für diese drei Faktoren ein positiver Trend zu erwarten ist, wird auch das Potenzial für extreme Niederschlagsereignisse in Zukunft zunehmen. Im Ahrtal gab es bereits in der Vergangenheit zwei besonders bedeutende Hochwasserereignisse, nämlich 1804 und 1910. Ein Vergleich mit historischen Aufzeichnungen lässt annehmen, dass die diesjährigen Werte allerdings niedriger einzuordnen sind als die von 1804“, sagt der stellvertretende CEDIM-Sprecher Dr. James Daniell. Für das Hochwasserereignis von 1804 wurde der Abfluss von der Universität Bonn bereits auf ca. 1100 m³/s geschätzt. Das diesjährige Ereignis könnte hydrologisch betrachtet ein ähnliches Ausmaß wie das von 1910 mit einem Abfluss von 500 m³/s gehabt haben. Die aktuellen Hochwasserkarten für das Ahrtal basieren derzeit auf einer Abflussstatistik mit Daten seit 1947, da seit diesem Zeitpunkt homogene Messreihen zur Verfügung stehen. Dadurch werden die beiden historischen Ereignisse bei der Gefährdungsabschätzung bisher jedoch nicht berücksichtigt. So liegt die aktuelle Schätzung eines hundertjährlichen Hochwassers als Bemessungsgrundlage für den Hochwasserschutz für die Ahr bei 241 m³/s. Die FDA Group des CEDIM plädiert dringend dafür, in Hochwasser-Gefahrenkarten historische Daten einbeziehen, auch aus der Zeit vor der kontinuierlichen Messaufzeichnung, um Hochwassergefahren besser abschätzen zu können. Zwar muss bei den Analysen und Interpretationen der Daten grundsätzlich beachtet werden, dass sich sowohl Infrastrukturen als auch Hochwasserschutzmaßnahmen in den vergangenen Jahren verändert haben. Daher lassen sich die Messwerte direkt schwerer vergleichen. Die Pegelstände von 1804 und 1910 können aber als indirekte Anzeiger herangezogen werden, um Hochwasserjahre zu identifizieren. Messwerte zum Abfluss, über die zeitliche Entwicklung und über die Niederschlagsummen sind für die Interpretation jedoch wichtiger. Letztendlich sollten aber beide historische Größen – Pegel und Abfluss – beim Erstellen von Gefahrenkarten einbezogen werden.
Download der Studie des CEDIM: http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210723_004
Wissenschaftler sieht Wiederaufbau im Ahrtal vor Herausforderungen
„Ohne gravierende bauliche Eingriffe zum Schutz vor Hochwasser halte ich eine Wiederbesiedlung des Ahrtals für sehr schwer“. Das sagt Prof. Dr. Wolfgang Büchs, Biologe und Gastprofessor an der Universität Hildesheim, der seit den 1980er-Jahren im Mittleren Ahrtal forscht. Er ist Hauptautor einer dreibändigen Monographie über die Region in Rheinland-Pfalz, die von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 mit am stärksten betroffen ist. Im Ahrtal kam einiges zusammen: Neben den geologischen und morphologischen Gegebenheiten der von engen Kerbtälern durchzogenen Landschaft hat auch der menschliche Einfluss zum Ausmaß der jüngsten Hochwasserkatastrophe beigetragen, fasst Büchs zusammen. Und nicht zuletzt spiele dabei der Klimawandel eine entscheidende Rolle. „Hochwasser im Ahrtal hat es schon immer gegeben, aber die rezente Flutkatastrophe schlägt alles, was wir aus den Geschichtsbüchern kennen.“ Besiedlung, Versieglung, Flurbereinigung und Flussbegradigungen haben die extremen Folgen des regionalen Starkregens begünstigt, urteilt der Wissenschaftler, der sich mit der landschaftlichen Historie des Ahrtals intensiv beschäftigt hat. Zugleich fehlen technische und bauliche Schutzmaßnahmen, wie sie heute in anderen Regionen – beispielsweise im Harz – üblich sind. „Den Bau von Regenwasserrückhaltebecken im Bereich der Nebenbäche hatte man im Ahrtal schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts geplant, hat sich dann aber entschlossen, stattdessen den Nürburgring zu bauen, um die regionale Wirtschaft zu stärken.“ Das Fazit des Biologen: Ein Wiederaufbau und womöglich gar Ausbau der Besiedlung der Talsohlen im Ahrtal ist ohne gleichzeitige bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz hochgradig riskant. Und auch in anderen Regionen in Deutschland müssen Bauvorhaben in Tälern und Flussniederungen vor dem Hintergrund des Klimawandels Baugebiete künftig anders bewertet werden: „Wir müssen uns darauf einstellen, bestimmte Siedlungsstandort in Deutschland aufzugeben.“
Podcast-Gespräch mit Wolfgang Büchs: http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210806_002
DFG-Förderung für Forschung zur Wasserwiederverwendung
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) richtet 13 neue Forschungsgruppen ein, darunter eine zur Verwendung von behandeltem Abwasser zur Bewässerung in der Landwirtschaft. In der Forschungsgruppe „Interaktionen von Schadstoffen, Antibiotikaresistenz und Pathogenen in einem sich ändernden Abwasserbewässerungssystem“ werden unter anderem die Interaktionen zwischen dem Verhalten unterschiedlicher Schadstoffe und Bakterien untersucht, wobei es insbesondere auch um den weitgehend unbekannten Zusammenhang zwischen Mobilität der Antibiotika und dem horizontalen Gentransfer in Böden geht. Sprecher ist Prof. Dr. Jan Siemens, Universität Gießen.
Wasserforscher veröffentlichen Strategie-Rahmenpapier zur Wasserforschung
Die Water Science Alliance hat im Juni ein Strategiepapier zur Wasserforschung mit dem Titel „Wassersysteme im Wandel – Herausforderungen und Forschungsbedarfe für die deutsche Wasserforschung“ veröffentlicht. Darin werden vier zentrale thematische Herausforderungen genannt: 1. Hydrologische Extreme – nachhaltige Anpassungsoptionen zur Bewältigung immer häufiger und intensiver werdender Hitze-, Dürre-und Starkregenereignisse entwickeln, 2. Wasserqualität – die Qualität von Wasserressourcen und Gewässern unter zunehmenden Nutzungsansprüchen dauerhaft sicherstellen, 3. Biodiversität – die für eine multifunktionale Gewässerbiodiversität nötigen ökologischen Strukturen und Prozesse erhalten und wiederherstellen, 4. Wasserinfrastrukturen – Wasserinfrastruktur anpassen und ihre vernetzte Bewirtschaftung optimieren, um ihre langfristige Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Die Water Science Alliance e. V. mit Geschäftsstelle in Dresden ist eine Initiative zur Stärkung sowie besseren Positionierung und Sichtbarkeit der Wasserforschung in Deutschland und internationalen Kontext. Sie sieht sich nach eigener Beschreibung als Interessenvertretung der deutschen Wasserforschung. Download des Strategiepapiers: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210623_003
Europäischer Rechnungshof: Verursacherprinzip im Umweltbereich unzureichend angewendet
Das Verursacherprinzip decke im Umweltbereich in der Europäischen Union nicht alle Bereiche ab. Außerdem werde es in den einzelnen Bereichen und den einzelnen Mitgliedstaaten uneinheitlich angewandt. Deshalb müssten für Sanierungsmaßnahmen immer wieder die Steuerzahler und nicht die Verursacher der Schäden aufkommen. Das kritisierte der Europäische Rechnungshof im Juli.
Wie die EU-Prüfer feststellten, sind in der EU fast drei Millionen Standorte potenziell kontaminiert, vor allem durch industrielles Gewerbe und durch Abfallbehandlung und -entsorgung. Sechs von zehn Oberflächengewässern wie Flüsse und Seen seien in keinem guten chemischen und ökologischen Zustand. Zudem stelle die Luftverschmutzung nicht nur eines der größten Gesundheitsrisiken in der EU dar, sondern schädige auch die Vegetation und ganze Ökosysteme. All dies sei für die Bürgerinnen und Bürger mit erheblichen Kosten verbunden, obwohl nach dem Verursacherprinzip eigentlich diejenigen, die eine Verschmutzung verursachten, für die entstandenen Umweltschäden haftbar seien. Die meisten Mitgliedstaaten würden Unternehmen nach wie vor nicht für Umweltschäden haftbar machen, die trotz Einhaltung der zulässigen Emissionsgrenzwerte entstünden. Auch die Kosten der Restverschmutzung in Höhe von Hunderten Milliarden Euro gingen laut der Richtlinie nicht zulasten der Industrie.
Auch bei Wasserverschmutzung trügen die Verursacher nicht die vollen Kosten. Am meisten würden in der Regel noch die privaten Haushalte zahlen, obwohl sie nur 10 % des Wassers verbrauchten. Bei Verschmutzungen aus sogenannten diffusen Quellen, besonders in der Landwirtschaft, sei das Verursacherprinzip nach wie vor nur schwer anwendbar.
In sehr vielen Fällen liege die Verschmutzung eines Gebiets so lange zurück, dass die Umweltsünder nicht mehr identifiziert oder haftbar gemacht werden könnten. Auch wegen solcher Altlasten habe die EU Sanierungsprojekte finanzieren müssen, deren Kosten eigentlich von den Verursachern hätten getragen werden müssen. Schlimmer noch: Steuergelder seien auch unter Verstoß gegen das Verursacherprinzip ausgegeben worden, zum Beispiel weil die Behörden in bestimmten EU-Ländern die Umweltvorschriften nicht durchgesetzt und die Verschmutzer nicht zur Kasse gebeten hätten.
Der Sonderbericht Nr. 12/2021 „Das Verursacherprinzip: uneinheitliche Anwendung im Rahmen der umweltpolitischen Strategien und Maßnahmen der EU“ ist auf der Website des Hofes abrufbar: www.eca.europa.eu
Verwaltungs-Dienstleistungen im Umweltbereich sollen bis Ende 2022 online möglich sein
Das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützt die Umweltverwaltungen des Bundes und der Länder beim Einrichten digitaler Serviceangebote, um zum Beispiel Antragsprozeduren und Genehmigungsverfahren vollständig online abwickeln zu können. Dafür stehen über 140 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Folgen zur Verfügung. Damit soll die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschleunigt werden. Das BMU hat zudem eine Geschäftsstelle für das OZG gegründet. Das OZG verpflichtet Bund und Länder, bis Ende 2022 alle Verwaltungs-Dienstleistungen online zugänglich zu machen.
Insgesamt werden 26 Verwaltungsdienstleistungen mit einem Online-Service ausgestattet. Die Projekte folgen dabei dem Nachnutzungsprinzip „Einer für Alle“. Das bedeutet, ein Bundesland setzt eine Leistung für alle anderen Länder um, sodass andere Bundesländer diese einfach nachnutzen können und die Dienste nicht erneut entwickeln müssen.
Überdüngung verursacht Umweltkosten in Milliardenhöhe
Durch die nicht EU-konforme Düngung in der Landwirtschaft entstehen jährlich Umweltschäden, die Kosten in Höhe von etwa drei Milliarden Euro pro Jahr entsprechen. Das zeigt ein Gutachten zum novellierten deutschen Düngerecht von Prof. Dr. Friedhelm Taube von der Christian-Albrechts-Universität Kiel im Auftrag des BDEW. Neben der Düngeverordnung sind wichtige Teile des deutschen Düngerechts in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) und der Stoffstrombilanzverordnung geregelt. Sowohl die Düngeverordnung als auch die Verwaltungsvorschrift setzt laut dem Gutachten das europäische Recht nicht ausreichend um. Taube fordert daher die Aufhebung der AVV GeA. „Die in dieser Verwaltungsvorschrift enthaltenen rechnerischen Modellierungen sind unsicher und nur begrenzt im Detail nachvollziehbar. Sie beabsichtigen offensichtlich primär die Verkleinerung und nicht die tatsächliche Ausweisung gefährdeter Gebiete.“
Download des Gutachtens: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210705_001
DVGW und DWA adressieren Forschungsbedarf der Wasserwirtschaft an die Politik
Die vom DVGW und der DWA getragene Innovationsplattform Water Innovation Circle (WIC) hat im Juni dem Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMBF) den Forschungsbedarf der Wasserwirtschaft vorgestellt. Die „Strategische Innovationsagenda“ (SIA) benennt Forschungsbedarfe für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen, die Schaffung zukunftsfähiger Infrastrukturen sowie den Schutz der Gesundheit von Menschen und Umwelt aus Sicht der Praxis. DVGW und DWA fordern die Politik auf, die aufgezeigten Handlungsfelder bei der Forschungsförderung in den Fokus zu rücken, um auch langfristig eine sichere Wasserwirtschaft in Deutschland zu gewährleisten. Die Wasserwirtschaft befindet sich im Spannungsfeld zwischen knapper werdenden Ressourcen, hohen Nutzungsansprüchen und neuen chemischen und mikrobiologischen Belastungen. Um diesen Herausforderungen zeitnah und sicher begegnen zu können, werden eine zielgerichtete Forschung und Technologieentwicklung mit entsprechend ambitionierten Forschungs-und Entwicklungsbudgets gebraucht. Insbesondere die Dynamik des Klimawandels erfordert eine ganzheitliche Betrachtung und eine mit allen Stakeholdern eng abgestimmte Herangehensweise an die Herausforderungen entlang des kompletten Wasserkreislaufes. Die Strategische Innovationsagenda enthält eine positive Vision. Um diese zu erreichen, sind in den kommenden Jahren verstärkte Anstrengungen aller maßgeblichen Akteure erforderlich, darunter Wasserversorgungsunternehmen und Entsorgungsbetriebe, Behörden, Hersteller, Ingenieurbüros, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. DVGW und DWA haben den Water Innovation Circle (WIC) 2014 gegründet. Im Fokus dieser Austausch-und Transferplattform stehen die Vernetzung und Einbindung aller an der Wasserforschung beteiligten Institutionen und Akteure. Ziel ist, den Forschungs-und Innovationsbedarf der Wasserwirtschaft gemeinsam zu identifizieren, an Forschungsmittelgeber wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung zu adressieren und die Forschung eng mit der wasserwirtschaftlichen Praxis zu verzahnen.
https://de.dwa.de/de/water-innovation-circle.html
Gründächer für Müllverbrennungsanlage in Oberhausen
Auf den Dächern der Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage Niederrhein (GMVA) in Oberhausen gibt es viele „Fette Hennen“, eine Pflanzenart, die zur Begrünung von Dachflächen eingesetzt wird. Seit einem Jahr wachsen sie dort oben und sollen so zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen. Finanziert haben die Maßnahme das Land Nordrhein-Westfalen und die Emschergenossenschaft. Insgesamt sind nun rund 3000 Quadratmeter Dachfläche, verteilt auf sechs Gebäuden, mit der Fetten Henne und anderen Sedum-Arten begrünt worden. Diese Pflanzengattung hat dickfleischige Blätter, die besonders gut Wasser speichern können. Außerdem sollen sich an zwei Fassaden des Kleinen Kühlturms (Süd-und Westseite) die Ranken des Immergrünen Geißblatts (Lonicera henryi) emporwinden.
Rund 240 000 Euro hat die Maßnahme an der GMVA gekostet, finanziert mit Fördermitteln der „Klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) des Landes Nordrhein-Westfalen und von der Emschergenossenschaft. Umgesetzt wird das Ruhrkonferenz-Projekt KRIS unter dem Dach der Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“, die Emschergenossenschaft und Kommunen 2014 ins Leben gerufen haben. Im ersten Jahr der „Klimaresilienten Region“ wurden weitere Maßnahmen in anderen Städten umgesetzt: So zum Beispiel die Begrünung von Dachflächen der Stadtwerke Bochum auf deren Betriebshof in Hamme, der Bau einer Starkregenüberflutungsfläche an einer Straßenverkehrskreuzung in Dinslaken oder die Fassadenbegrünung von Wohnhäusern in Essen. Für den klimafesten Umbau der Städte in den Grenzen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) stehen bis 2030 rund 250 Millionen Euro zur Verfügung.
Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen
Der Bundestag hat am 24. Juni 2021 den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet, und der Bundesrat hat am 25. Juni die vom Bundestag tags zuvor beschlossenen Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Damit kann das Gesetz in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird das Ziel der Klimaneutralität um fünf Jahre auf 2045 vorgezogen. Der Weg dahin wird mit verbindlichen Zielen für die 2020er-und 30er-Jahre festgelegt. Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Die Klimaschutzanstrengungen werden so bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt, so das Bundesumweltministerium in einer Presseerklärung. Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung Ende April aufgefordert. Die Bundesregierung hatte in derselben Sitzung im Rahmen des Haushalts 2022 ein Klimaschutz-Investitionsprogramm beschlossen, das erste Weichenstellungen für die Umsetzung des neuen Ziels vornimmt. Neu ist eine Zielvorgabe für den Erhalt und den Ausbau der sogenannten natürlichen Senken wie Wälder und Moore. Der Senkenausbau benötigt einen langen Vorlauf. Darum beginnt die Bundesregierung schon jetzt, in die Vernässung von Mooren und den notwendigen Waldum-und -ausbau zu intensivieren. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an, dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt. Download der vom Bundestag beschlossenen Fassung: https://dserver.bundestag.de/btd/19/302/1930230.pdf
Nitrat und Phosphat: Schreiben der EU an die Bundesregierung
EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius hat in einem Schreiben vom 24. Juni 2021 Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen in mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebieten geäußert. Darüber informierte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) im Juli. Dazu teilte das BMEL mit, für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebiete seien die Länder verantwortlich. Zur Unterstützung der Bundesländer habe das BMEL im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und den Ländern eine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung erarbeitet, um eine bundeseinheitliche und verursachergerechte Ausweisung der belasteten Gebiete durch die Länder sicherzustellen. Die Verwaltungsvorschrift ist am 11. November 2020 in Kraft getreten. Die Bundesländer hätten bis Ende 2020 Zeit, ihre als belastet ausgewiesenen Gebiete zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Die Kritikpunkte der Europäischen Kommission, nämlich die Ausweisung der mit Nitrat und durch Phosphat belasteten Gebiete zu überprüfen und fundierte Begründungen für die Fälle vorzulegen, in denen belastete Überwachungsstellen außerhalb der ausgewiesenen Gebiete liegen, richten sich nach Auffassung des BMEL damit in erster Linie an die Länder. Die Länder müssten bei der Aufklärung mitwirken, wie die von der Kommission aufgeworfenen Punkte zustande gekommen sind: „Da die Länder wesentlich für die Umsetzung der Vorgaben für die Gebietsausweisung verantwortlich sind, werden wir sie dabei auch in die Pflicht nehmen.“ Und weiter: „Bei den geäußerten Bedenken handelt es sich um sehr technische Vorgänge. Daher ist ein intensiver Austausch mit der Kommission erforderlich. Das BMEL wird daher gemeinsam mit dem BMU der Kommission vorschlagen, zeitnah die angesprochenen Kritikpunkte zu erörtern und auch Ländervertreter an diesen Gesprächen beteiligen.“
Versicherer erweitern Risikoeinschätzung von Naturgefahren
Die deutschen Versicherer wollen Klimarisiken künftig noch genauer in der Risikoanalyse abbilden. Neben der Hochwassergefährdung wird im Geoinformationssystem ZÜRS Geo auch das Risiko für Starkregen mitberücksichtigt. Die Unternehmen bekommen damit die Möglichkeit, extreme Niederschläge als separate Gefahr differenziert in ihrer Risikobewertung zu berücksichtigen.
Bislang wurde ZÜRS Geo zur Einstufung von Gebäuden und Inhaltsrisiken in Hochwassergefährdungsklassen genutzt. Das System hilft den Versicherern bei der Beurteilung, in welchem Ausmaß ein Gebäude hochwassergefährdet ist. In das System wurden insgesamt über 22 Millionen Adressen eingespeist. Die Zuordnung in die Gefährdungsklassen wird jährlich aktualisiert. Darüber hinaus können in ZÜRS Geo Umwelthaftungsrisiken abgefragt werden.
Starkregen und Hitze – neue Details zum Klimawandel
Forschende des Climate Service Center Germany (GERICS), einer Einrichtung des Helmholtz-Zentrums Hereon, haben „Klimaausblicke“ für Regionen und Landkreise entwickelt. Damit stellen sie mögliche Klimaänderungen für die kommenden Jahrzehnte anhand von 17 Kennwerten bereit. Erstmals zeigen die Klimaausblicke des GERICS klimatische Änderungen in dieser regionalen Größenordnung. Jeder der 401 Ausblicke ist auf Landkreis-, Kreis-, Regionalkreis-Ebene oder auf Ebene der kreisfreien Städte gebündelt und fasst die Ergebnisse für 17 Klimakenngrößen wie Temperatur, Hitzetage, Trockentage, Windgeschwindigkeit oder Starkregentage auf mehreren Seiten zusammen. Die Ergebnisse zeigen die projizierten Entwicklungen der Klimakenngrößen im Verlauf des 21. Jahrhunderts: Für ein Szenario mit viel Klimaschutz, ein Szenario mit mäßigem Klimaschutz und ein Szenario ohne wirksamen Klimaschutz. Der Nutzwert: Die Berichte sind einheitlich aufgebaut und erlauben damit einen übersichtlichen Vergleich. „Die Daten zeigen, wie sich das Klima in den einzelnen deutschen Regionen verändern kann. Das bietet nicht nurden Bürgern, sondern auch Entscheidungsträgern in Wirtschaft und Politik eine Faktenbasis für langfristige Entscheidungen. Die Ergebnisse zeigen, wo sich der Klimawandel in Deutschland am stärksten bemerkbar machen könnte. Für jedes der 401 untersuchten Gebiete liegt ein eigener Klimaausblick vor. So zeigt etwa der Klimaausblick für den Landkreis Nordfriesland, dass bei einem weiterhin hohen Ausstoß von Emissionen bis zum Ende des Jahrhunderts verschiedene Klima-und Wetterphänomene zunehmen können. Das gilt für schwüle Temperaturen, tropische Nächte, anhaltende Hitzeperioden und auch für Starkregen. In den Gebirgsregionen der Alpen oder des Schwarzwalds ist unter solchen Bedingungen eine besonders starke Erwärmung zu erwarten.
Die Datenanalyseverfahren der aktuellen Berichte beruhen auf einer eigens dafür im GERICS neu entwickelten Auswerte-Software namens CLIMDEX. Zudem wird mittels statistischer Verfahren eine „Robustheit“ der Modellergebnisse berechnet, und damit die Belastbarkeit der projizierten Klimaänderungen bewertet. Da die Analysen standardisiert und voll automatisiert sind, bieten sie auch in Zukunft eine gute Grundlage für qualitätsgeprüfte Auswertungen. Die Klimaausblicke basieren auf Beobachtungsdaten aus dem HYRAS-Datensatz des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und Zukunftsprojektionen regionaler Klimamodelle. Die insgesamt 85 Simulationen mit einer Auflösung von 12,5 Kilometern erstellten viele europäische Forschungsinstitutionen, indem die Ergebnisse globaler Klimamodelle mit unterschiedlichen regionalen Klimamodellen verfeinert wurden.
Das Helmholtz-Zentrum Hereon ist an der Helmholtz-Klima-Initiative beteiligt, in der Helmholtz-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Klimawandel systemisch erforschen. Insgesamt 15 Helmholtz-Zentren bringen hier in 13 Forschungsprojekten ihre Klima-Expertise zusammen. Das GERICS leitet den Cluster „Netto-Null – Pfade zur Klimaneutralität 2050“.
EU-Kommission schlägt Neuausrichtung von Wirtschaft und Gesellschaft in der EU vor, um Klimaziele zu erreichen
Die Europäische Kommission hat am 15. Juli ein Paket von Vorschlägen angenommen, um die Politik der EU in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Das sei ein entscheidender Schritt auf dem Weg Europas, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu werden und den Europäischen Grünen Deal zu verwirklichen. Damit präsentiert die Kommission die Rechtsinstrumente für die Verwirklichung der Klimaziele, auf die sich das Europäische Parlament und die EU-Staaten auf Vorschlag der Kommission im Europäischen Klimagesetz geeinigt hatte. Sie umfassen eine grundlegende Neuausrichtung von Wirtschaft und Gesellschaft.
Größtes Kanalwärmetauscher- Projekt Berlins geht in Betrieb
E.ON, Signa Real Estate und die Berliner Wasserbetriebe haben am Berliner Ostbahnhof die größte Anlage zum Wärmeaustausch in der Kanalisation in Betrieb genommen. Aus einer ehemaligen „Galeria Kaufhof“-Filiale (Koppenstraße) ist ein modernes Bürogebäude (50 000 m²) entstanden, das jetzt nachhaltig mit Wärme und Kälte aus Abwasser versorgt wird. Möglich macht dies ein 200 Meter langer Wärmetauscher im Abwasserkanal neben dem Gebäude. So werden etwa 50 Prozent des Wärme-und Kältebedarfs des Gebäudes gedeckt.
In dem Vorhaben wird ein 100 Jahre alter Freispiegelkanal mit einem Durchmesser von zwei Metern genutzt. Dieser ermöglicht eine Entzugsleistung von mehr als 600 kW. Ein Edelstahlwärmetauscher entzieht dem Abwasser die vorhandene Wärme. Über eine Großwärmepumpe wird die Temperatur erhöht und das Gebäude beheizt. Im Sommer wird das Prinzip umgekehrt, und der Kanal kann als effiziente Kältequelle genutzt werden. Darüber hinaus werden ein Blockheizkraftwerk zur Versorgung mit Strom, eine Kälteanlage sowie ein Gasbrennwertkessel eingesetzt.
Neue Klärschlammverwertungsanlage im MVV Industriepark Gersthofen geplant
Die MVV Industriepark Gersthofen GmbH plant die Errichtung einer Klärschlamm-Verwertungsanlage am Standort Gersthofen. Hierfür läuft derzeit das Genehmigungsverfahren, die Anlage soll im Sommer 2024 den Betrieb aufnehmen. Im Rahmen der Klärschlamm-Ausschreibung der Stadt Augsburg hat die MVV Umwelt GmbH in Mannheim jetzt den Zuschlag bekommen. Die MVV Umwelt GmbH ist der Teil des MVV-Konzerns, der die zentrale Beschaffung der Klärschlammmengen für den Anlagenbetreiber übernimmt. Mit einer Gesamtmenge von etwa 30 000 Jahrestonnen Klärschlamm ist die Entsorgung für die Stadt Augsburg für die nächsten zehn Jahre sichergestellt. Gleichzeitig stellt diese Menge die Grundlast für die projektierte Klärschlamm-Verwertungsanlage im Industriepark Gersthofen dar. Die MVV Industriepark Gersthofen GmbH ist Standortbetreiber des Industrieparks Gersthofen und Anbieter von Dienstleistungen für die Prozessindustrie.
Bottrop: Weltweit größte solarthermische Klärschlammtrocknungsanlage in Betrieb
Anfang Juli wurde am Standort der Kläranlage Bottrop die weltweit größte Solarthermische Klärschlammtrocknungsanlage (STT) in Betrieb genommen. Sie ist ein Bestandteil des Gesamtpakets „Hybridkraftwerk Emscher“ – Deutschlands erste energieautarke Großkläranlage. In 32 Trocknungshallen mit einer Netto-Trockenfläche von 40 000 Quadratmetern wird der Klärschlamm mittels Sonnen-und Abwärmeenergie getrocknet. Für eine gleichmäßige Trocknung der Schlämme sorgen automatische Wendegeräte – die „elektrischen Schweine“. Der getrocknete Klärschlamm kann künftig ohne Zugabe von Kohle der thermischen Verwertung zugeführt werden, so die Emschergenossenschaft in einer Pressemitteilung.
Bundesweites Zentrum KlimaAnpassung für die Beratung von Kommunen eröffnet
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat im Juli den Startschuss für ein neues Zentrum KlimaAnpassung gegeben. Von zentraler Stelle erhalten nun Städte, Landkreise und Gemeinden kompetente Beratung für ihre eigenen Anstrengungen zur Klimaanpassung. Das Zentrum bündelt einschlägige Kompetenzen, Erfahrungen und Wissen, um mit lokalen Entscheidungsträgern und Entscheidungsträgerinnen individuelle Anpassungskonzepte zu entwickeln, breite öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema zu schaffen und alle betroffenen Akteure zu vernetzen sowie maßgeschneiderte Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten. Das Zentrum KlimaAnpassung ist Teil des Drei-Punkte-Plans des Bundesumweltministeriums und der kommunalen Spitzenverbände zur Anpassung an den Klimawandel.
Bundesumweltministerin Schulze legt Nationale Wasserstrategie vor
Im Rahmen des 3. BMU-Wasserforums hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 8. Juni 2021 ihren Entwurf für eine Nationale Wasserstrategie vorgelegt. Mit der Strategie will das Bundesumweltministerium die natürlichen Wasserreserven Deutschlands sichern, Vorsorge gegen Wasserknappheit leisten, Nutzungskonflikten vorbeugen sowie den Zustand der Gewässer und die Wasserqualität verbessern. Mit dem zugehörigen Aktionsprogramm nimmt die Bundesumweltministerin alle beteiligten Akteure in die Pflicht, bis 2050 für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu sorgen. Die Nationale Wasserstrategie des BMU analysiert die Herausforderungen der Wasserwirtschaft in Deutschland bis zum Jahr 2050. Sie gliedert sich in zehn strategische Themenbereiche, die die nötigen Ziele und Maßnahmen umreißen. Im Kern des Entwurfs steht die Daseinsvorsorge. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen auch in Zukunft auf sichere, bezahlbare und leistungsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zählen können. Der Fokus liegt aber auch auf der Vorsorge für Tiere und Pflanzen. Gesunde Gewässer und ein funktionsfähiger Wasserhaushalt sind zentrale Voraussetzungen für den Erhalt einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt. Der Strategieentwurf betont überdies die Bedeutung einer sicheren Versorgung mit Wasser und einer hohen Qualität unser Gewässer als Wirtschaftsfaktor. Ein umfassendes Aktionsprogramm ergänzt den Entwurf der Nationale Wasserstrategie des BMU. Die 57 Maßnahmen sollen bis 2030 schrittweise umgesetzt werden. In einer Pressemitteilung nennt das BMU an Maßnahmen unter anderem: „Das BMU wird die Abwasserabgabe so neugestalten, dass sie stärkere Anreize für eine weitere Verringerung der Gewässerverschmutzung durch kommunales und industrielles Abwasser setzt. Die Einnahmen können unter anderem genutzt werden, um Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe auszustatten.“ „Spuren von Viren können mittlerweile im Abwasser gut nachgewiesen werden. An ihrer Konzentration kann man erkennen, ob die Infektionszahlen an einem Ort anziehen oder abflachen, und zwar früher als über Tests beim Menschen. Wie ein bundesweites Monitoring aussehen könnte, untersucht die Bundesregierung gerade in einem Pilotprojekt.“ „Gemeinsam mit den Kommunen und den Fachverbänden entwickelt das BMU ein Konzept für eine gewässer-sensible Stadtentwicklung (‚Schwammstadt‘). Die bestehenden technischen Regeln werden daraufhin überprüft, ob sie zum Erhalt des natürlichen Wasserhaushalts, Klimaanpassung und Stadtnatur beitragen, und wo nötig überarbeitet. Grundlage des BMU-Entwurfs für eine „Nationale Wasserstrategie“ sind die Ergebnisse eines zweijährigen Nationalen Wasserdialogs. Mehr als 200 Teilnehmende aus Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Forschung, aus Verbänden, Ländern und Kommunen haben in diesem Rahmen zusammen mit dem BMU die wichtigsten Herausforderungen und Ziele für die Entwicklung der Wasserwirtschaft zusammengetragen. Der Nationale Bürger*innen-Dialog „Wasser“ hat weitere Ideen beigesteuert und die Forderungen der Bevölkerung an die Politik gesammelt. „Die DWA unterstützt die Kerninhalte und Forderungen für die Vision einer nachhaltigen und sicheren Wasserwirtschaft bis zum Jahr 2050 nachdrücklich“, betont DWA-Präsident Uli Paetzel. „In Zeiten des Klimawandels müssen wir ein neues gesamtgesellschaftliches Bewusst-sein für die Bedeutung der Ressource Wasser entwickeln. Wasser wird nicht mehr wie selbstverständlich einfach so verfügbar sein. Die Nationale Wasserstrategie benennt viele wichtige Themen, die wir in den kommenden Jahren gemeinsam bearbeiten müssen . Die Finanzierung der Maßnahmen muss auf breiten Schultern verteilt werden. Wasserpolitik lässt sich nur ganzheitlich und integrativ gestalten. Die Ziele des Bundesumweltministeriums können nur in einer von allen getragenen Nationalen Wasser-strategie erreicht werden, die Umsetzung ist nur in Kooperation mit allen Ministerien möglich. Die DWA steht für diese Gespräche sehr gerne bereit“, so Paetzel. Weiterführende Informationen: http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210608_001
Umweltfreundlich Heizen mit Wärme aus Abwasser
Die neue Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Thekla Walker hat am 21. Mai 2021 in Stuttgart betont. „Deswegen haben wir im neuen Koalitionsvertrag die Nutzung von Wärme aus Kläranlagen auch explizit als wichtigen Baustein der Wärmewende aufgeführt.“ Theoretisch könnte der aus Kläranlagen gewonnene Abwasserstrom mit effizienter Wärmepumpentechnologie und Wärmenetzen zwischen fünf und zehn Prozent aller Gebäude in Baden-Württemberg umweltfreundlich und kostengünstig beheizen. Um die Kommunen bei der Planung und beim Bau von entsprechenden Anlagen zu unterstützen, hat das Umweltministerium das Projekt zur Wärmenutzung aus dem Kläranlagenauslauf mit den Projektpartnern ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, IBS Ingenieurgesellschaft sowie dem DWA-Landesverband Baden-Württemberg, der auch die Projektleitung übernimmt, auf den Weg gebracht. Die Ergebnisse sollen bis zum Sommer 2022 vorliegen. Zunächst beginnt das Projekt mit der Suche nach fünf bis zehn geeigneten Standorten für eine Nutzung von Abwasserwärme im Land. Um diese zu ermitteln, bündeln die Projektpartner ihre vorhandenen Kenntnisse und Daten . Mithilfe der Kläranlagen-Datenbank des DWA-Landesverbands, die rund 900 Kläranlagen in Baden-Württemberg umfasst, erfolgt die Vorauswahl geeigneter Kläranlagen. Diese werden dann in den Wärmeatlas des ifeu-Instituts übernommen, um so potenzielle Wärmeangebote und -bedarfe ermitteln zu können .Sind die Standorte gefunden, kann im nächsten Schritt die Projektumsezung – die konkrete Planung und Installation einer Anlage zur Abwasserwärme-nutzung – angestoßen werden. „Besonders wichtig ist mir, dass wir vom Wissen zum Handeln kommen“, so die Umwelt-ministerin. „Deswegen erhalten Betreiber und Kommunen vor Ort eine Initial-beratung und werden bis zum konkreten Maßnahmenbeginn begleitet. “Die im Projekt gewonnenen Daten können auch genutzt werden, um die Potenziale von Kläranlagen für eine Abwasserwärmenutzung im gesamten Land zu bewerten. Damit liefert das Projekt wichtige Erkenntnisse, die die großen Kreis-städte und Stadtkreise bei der Erstellung ihrer kommunalen Wärmeplanung bis zum Ende des Jahres 2023 nutzen können. Zudem sind Handlungsempfehlungen sowie weitere Publikationen geplant, die die Ergebnisse des Projekts zusammenfassen und allen Kommunen zugänglich gemacht werden sollen. Das Klima und die Umwelt durch Wärmegewinnung aus dem Abwasser zu schonen – darum geht es in dem nun gestarteten Projekt „Lokalisierung von Standorten für den Einsatz von Abwasserwärmenutzung aus dem Auslauf von Kläranlagen in Baden-Württemberg“, das das Umweltministerium mit rund 170000 Euro fördert . Im Fokus stehen dabei die Potenziale und Möglichkeiten, um in Baden-Württemberg Abwärme aus dem Auslauf von Kläranlagen zu nutzen. „Die Technologie der Abwasserwämenutzung ist zwar bekannt, aber sie kommt bisher nur vereinzelt zum Einsatz. Das soll sich ändern, denn so kann Wärme effizient und CO2-arm gewonnen.
EU-Kommission strebt Null-Schadstoff-Ziel für Luft, Wasser und Boden an
Die Europäische Kommission hat denen-Aktionsplan zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden verabschiedet – ein wichtiges Ziel des europäischen Grünen Deals. In dem Aktionsplan wird eine integrierte Vision für 2050 umrissen, von einer Welt, in der die Verschmutzung so gering ist, dass sie für die menschliche Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme keine Gefahr mehr darstellt. Ferner werden die Schritte bis zu diesem Ziel dargelegt. Der Aktions-plan bindet alle einschlägigen EU-Politikfelder bei der Verschmutzungsbekämpfung und -prävention mit ein, und ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Einsatz digitaler Lösungen. Vorgesehen sind auch Überprüfungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, damit noch verbliebene Lücken aufgespürt werden und festgestellt wird, wo eine bessere Umsetzung erforderlich ist, um diesen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Um die EU auf Kurs zu einem gesunden Planeten für gesunde Menschen im Jahr 2050 zu bringen, sieht der Aktionsplan Etappenziele für die Verringerung der Umweltverschmutzung an der Quelle bis 2030 vor. Dazu zählen die Verbesserung der Wasserqualität, indem dafür gesorgt wird, dass weniger Kunststoffabfälle ins Meer (50%) und weniger Mikroplastik in die Umwelt (30%) gelangen sowie die Verbesserung der Bodenqualität, indem Nährstoffverluste und der Einsatz chemischer Pestizide um 50% reduziert werden. Im Aktionsplan sind unter anderem eine Überprüfung der Normen für die Wasserqualität, auch von Flüssen und Meeren in der EU, die Reduzierung der Schadstoffbelastung im Boden und Förderung der Wiederherstellung sowie die Einrichtung von „Living Labs“ für grüne digitale und intelligente Null-Schadstoff-Lösungen vorgesehen.
Weitere Informationen: http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210531_00
Trifluoressigsäure aus fluorierten Kältemitteln belastet Regenwasser
Die Konzentrationen an Trifluoressigsäure (TFA) im Regenwasser haben seit den 1990er-Jahren stark zugenommen. Das zeigen aktuelle Messungen, die im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) durchgeführt wurden. Als Grund nennt das UBA, dass klimaschädliche fluorierte Kälte- und Treibmittel laut F-Gas-Verordnung in der Europäischen Union bis 2030 deutlich abnehmen müssen und Stoffe mit niedrigerem Treibhauspotenzial ersetzt werden. Diese bilden jedoch als Abbauprodukt TFA. TFA ist hochmobil, gilt als wassergefährdend und gelangt bis ins Grund- und Trinkwasser. Derzeit ist keine Methode bekannt, mit der TFA mit verhältnismäßigen Mitteln aus dem Wasserkreislauf entfernt werden könnte – auch nicht bei der Trink-wasseraufbereitung. Das UBA empfiehlt daher, natürliche Kältemittel wie Kohlendioxid oder Kohlenwasserstoffe zu verwenden. Zur Einschätzung des TFA-Eintrages durch den Niederschlag wurden in der UBA-Studie erstmals über zwei Jahre Proben von acht Messstellen des Deutschen Wetterdienstes analysiert. Die mittleren monatlichen TFA-Niederschlagkonzentrationen erreichten bis zu 4,87 Mikrogramm pro Liter. Die TFA-Einträge über ein Jahr beliefen sich für den Messzeitraum 2018/19 auf 190 g/km² und 2019/20 auf 276 g/km². Das ist ein mindestens drei- bis vierfacher Anstieg im Vergleich zum Zeitraum 1995/96 mit 54 bis 69 g/km². Im Jahr 2050 sind nach der Modellrechnung alleine durch das Kältemittel R1234yf TFA-Einträge über die Niederschläge von 2,5 kg/km2 für Europa und bis zu 4 kg/km2 jährlich für Deutschland zu erwarten, was einer Verzehnfachung der heutigen TFA-Einträge entspräche.
Download der Studie: http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210526_004
Machbarkeitsstudie zu Klärschlammverwertung und Phosphorrecycling in Nord- und Osthessen abgeschlossen
Die rechtlich vorgegebene Rückgewinnung des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors ist technologisch und wirtschaftlich auch in Nord- und Osthessen machbar. Damit stehen Alternativen zur bislang vielfach praktizierten Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft zur Verfügung. Dies ist die Kernaussage einer durch das hessische Umweltministerium, durch Kasselwasser und weitere 38 Partner aus Nord- und Osthessen finanzierten Machbarkeitsstudie. Mit der Studie beauftragt wurde nach öffentlicher Ausschreibung die TransMIT GmbH, Gießen, eine Transfer-gesellschaft der mittelhessischen Hochschulen. Projektleiter waren Profes. Ulf Theilen und Harald Weigand von der Technischen Hochschule Mittelhessen sowie Prof .Diedrich Steffens von der Justus-Liebig-Universität in Gießen. In Kassel wird seit 2018 Klärschlamm in einem Fernwärmekraftwerk mitverbrannt. Die Verbrennung von Klär-schlamm im Fernwärmekraftwerk Kassel sei ein entscheidender Baustein zur Decarbonisierung der Fernwärmeerzeugung und zum Ausstieg aus der Kohleverbrennung in Kassel, so die Stadt einer Pressemitteilung. Aktuell würden in dem Kraftwerk jährlich 100000 Tonnen Kohle in ressourcenschonender Kraft-Wärme-Kopplung verbrannt. Bis zum Jahr 2025 soll allerdings vollständig auf Altholz und vor allem auch Klärschlamm umgestellt werde.
Produktion in erster deutscher PHOS4green-Anlage für Recyclingdünger gestartet
Nach 20-monatiger Bauzeit wurde am 31 . Mai 2021 die nach Angaben der Seraplant GmbH erste Produktionsanlage für phosphathaltige Einzel- und Mehrnährstoffdünger aus recycelter Klärschlammasche in Deutschland in Betrieb genommen. Das Unternehmen betreibt die neue Anlage an seinem Hauptsitz in Haldensleben, Sachsen-Anhalt. Für die Prozessentwicklung und den Bau der Wirbelschichtanlage war der Anlagenbauer Glatt Ingenieurtechnik zuständig. In die Realisierung der neuen Produktionsstätte investierte Seraplant mit Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt mehr als 20 Millionen Euro. Über 20 neue Arbeitsplätze sind im Südhafen von Haldensleben entstanden. Pro Jahr sollen 60000 Tonnen Phosphatdünger produziert werden – gebrauchsfertig, handelsüblich und konform zur Düngemittelverordnung, so das Unternehmen. Endkunden sind Agrarbetriebe der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft, der Agrar- und Gartenbaugroßhandel sowie die Düngemittelindustrie duziert werden – gebrauchsfertig, handelsüblich und konform zur Düngemit-telverordnung, so das Unternehmen. Endkunden sind Agrarbetriebe der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft, der Agrar- und Gartenbaugroßhandel sowie die Düngemittelindustrie.
Bundesumweltministerium startet neue Umsetzungsberatung für kommunalen Klimaschutz
Das Bundesumweltministerium (BMU) baut sein Beratungsangebot zum kommunalen Klimaschutz aus. Dadurch kön-nen Klimaschutzmaßnahmen reibungsloser umgesetzt und schneller Erfolge erzielt werden. Bei der Umsetzungsberatung erhalten Kommunen und weitere Akteure Hilfestellung und individuelle Beratung bei Fragen rund um die Themen Projektmanagement, Vergabe und Verwaltungsorganisation. Im Rahmen des Förderprogramms „Kommunalrichtlinie“ der Nationalen Klimaschutzinitiati-ve berät das BMU seit vielen Jahren intensiv zu Fördermöglichkeiten und zu Fragestellungen im Antragsprozess.
IFAT 2022: Ausstellerinteresse auf Vor-Corona-Niveau
Für die nächste IFAT, die vom 30 . Mai bis 3 . Juni 2022 in München stattfindet, verzeichnet die Messe München bereits jetzt einen hohen Anmeldestand und ein Interesse seitens der Aussteller wie vor der Covid-19-Pandemie. Klima- und Umweltschutz drängen trotz der Pandemie wieder ganz nach oben auf die Agenda der gesellschaftlichen Diskussion, so die Messe in einer Mitteilung Ende Mai 2021. Die IFAT 2022 wird eine der ersten Großmessen nach der Pandemie-beding-ten Messepause sein – und „wir sind auf einem guten Weg, das Vor-Corona-Niveau der IFAT zu erreichen“, erklärt Stefan Rummel, Geschäftsführer der Messe München. „Der aktuelle Anmelde-stand entspricht dem der Messe im Jahr 2018. Aussteller aus aller Welt wollen ihre Technologien und Lösungen endlich wieder vor Ort präsentieren. Wir spüren dieses Interesse über alle Angebotsbereiche hinweg .“Die IFAT setzt drei Schwerpunkte.E rstens: Kreislaufwirtschaft. Es geht darum, im Schulterschluss mit der Industrie Rohstoffkreisläufe zu schließen, begonnen beim Produktdesign über das Recycling bis hin zum Einsatz von Rezyklaten.
Göttingen: Förderung für einen Stadtwasser- und Hitzeplan
Die Stadt Göttingen erstellt ihren ersten Stadtwasser- und Hitzeplan . Dafür erhält sie Fördermittel des Bundes in Höhe von 225000 Euro aus dem Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klima-wandel“ und steuert einen Eigenanteil von 25000 Euro bei. Ziel ist es, bis Ende 2023 ein umfangreiches Konzept zu entwickeln, das Wege für ein klimaange-passtes Göttingen aufzeigt. Dabei sollen beispielhafte Maßnahmen verdeutlichen, wie auch andere dringliche Handlungs-felder – etwa der Verlust der Artenvielfalt, die Luftverschmutzung oder die Flächenknappheit – mitberücksichtigt werden können .„Die Förderung ermöglicht, Daten über künftige Hitzewellen, Trockenperioden und Starkregenereignisse im ge-samten Stadtgebiet zu erheben und konkrete Vorsorgemaßnahmen für beson-ders betroffene Standorte zu entwickeln“, unterstreicht Dinah Epperleinvom Referat für Nachhaltige Stadtent-wicklung der Stadt Göttingen. Sie und ihr Team werden das Projekt betreuen. Im neuen Projekt werden Maßnahmen der Stadtplanung, Wasserwirtschaft und Freiraumgestaltung gezielt vereint. Exemplarisch sollen an besonders gefährdeten Standorten Lösungen gefun-den werden, wie künftig Regenwasser gespeichert werden kann, sodass es wäh-rend Hitze und Trockenheit ausreichend vorhanden ist. Dreh- und Angelpunkt sind dabei die städtischen Oberflächen wie Grünflächen, Fassaden oder Dächer. Im neuen Projekt steht die wassersensible Stadtentwicklung deswegen im Mittelpunkt. Ein weiterer Baustein sind naturbasierte Lösungen .
Neue Analyse zeigt Risiken der Erderhitzung für Deutschland
Bei einem ungebremsten Klimawandel würden die Risiken durch Hitze, Tro-ckenheit und Starkregen im gesamten Bundesgebiet künftig stark ansteigen. Das zeigen die Ergebnisse der Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) des Bundes, die Mitte Juni von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt vorgestellt wurde. Die Schäden wirken sich dabei wie bei einem Dominoeffekt von bereits heute stark belasteten Ökosystemen wie Böden, Wäldern und Ge-wässern hin zum Menschen und seiner Gesundheit aus .In der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) für Deutschland wur-den über 100 Wirkungen des Klimawandels und deren Wechselwirkungen untersucht und bei rund 30 davon sehr dringender Handlungsbedarf festgestellt. Dazu gehören tödliche Hitzebelastungen, besonders in Städten, Wassermangel im Boden und häufigere Niedrigwasser, mit schwerwiegenden Folgen für alle Ökosysteme, die Land- und Forstwirtschaft sowie den Warentransport. Es wurden auch ökonomische Schäden durch Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser an Bauwerken untersucht sowie der durch den graduellen Temperaturanstieg verursachte Artenwandel, einschließlich der Ausbreitung von Krankheitsüberträgern und Schädlingen. Die Studie wurde im Auftrag der Bundesregierung durch ein wissenschaftliches Konsortium und unter Einbindung von Expertinnen und Experten aus 25 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts im Behördennetzwerk „Klimawandel und Anpassung“ erarbeitet . Die Ergebnisse der Studie sind eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Deutschen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (DAS).
Download der mehrteiligen Studie: http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210616_004
Regionales Phosphorrecycling im „Mitteldeutschen Dreiländereck“
Eine innovative, wirtschaftlich und tech-nisch tragfähige Prozesskette zur thermi-schen Klärschlammverwertung mit Phos-phorrecycling und Produktverwertung für die Modellregion „Mitteldeutsches Dreiländereck“ zu erproben und zu demonstrieren, das ist das Ziel des Verbundprojekts DreiSATS. Im technisch re-levanten Maßstab soll dabei gezeigt wer-den, dass marktfähige Düngerprodukte aus Klärschlämmen in gleichbleibend gu-ter Qualität und Menge erzeugt und sowohl regional als auch überregional verwertet werden können. Kernelement der Verwertungsstrategie ist die regionale thermische Verwertung. Zur Vermeidung der bei zentralen großen Anlagen oftmals vorhandenen Probleme wie hohes Transportaufkommen und fehlende Wärmelieferanten wird in DreiSATS perspek-tivisch ein Ansatz mit dezentralen Klärschlamm-Verbrennungsanlagen mit geringerer Leistung und vorgeschalteter Trocknung verfolgt .Ein wichtiger Ansatz des Forschungsprojekts ist die Abtrennung/Reduktion von Schwermetallen direkt während der Verbrennung sowie im aschebasierten P-Recycling-Prozess. Dadurch entsteht eine hohe Produktsicherheit unabhängig von den Eigenschaften der Input-Schlämme, und dies erlaubt gleichzeitig Flexibilität in der Einstellung des technischen und betriebswirtschaftlichen Optimums der Prozessführung.
Das Projekt wird vom Bundesministe-rium für Bildung und Forschung in der Fördermaßnahme „Regionales Phosphor-Recycling“ (RePhoR)“ unterstützt und von Veolia koordiniert . Veolia arbeitet hierbei mit den Projektpartnern Carbo-technik GmbH, LTC Lufttechnik Crimmit-schau GmbH, Pontes Pabuli GmbH sowie den Forschungseinrichtungen Fraunho-fer IKTS und MFPA Materialforschungs- und -Prüfanstalt an der Bauhaus-Univer-sität Weimar zusammen.
Rheinland-Pfalz startet Corona-Monitoring über den Abwasserpfad
Rheinland-Pfalz hat Mitte Juni mit der Durchführung von SARS-CoV-2-Analysen im Zu- und Ablauf der Kläranlage Mainz und dem Hauptklärwerk Trier begonnen. Das Monitoring soll mithilfe der über einen längeren Zeitraum durchgeführten Abwasseranalysen einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Früh- und Entwarn-systems des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung auch zur Nutzung bei neuen, zukünftigen Pandemien zu leisten. Das Pilotprojekt soll bis Ende des Jahres laufen. Die Proben werden von ei-nem beauftragten Analyselabor zunächst dahingehend getestet, ob sie positiv oder negativ auf SARS-CoV-2 sind. Falls eine Probe ein positives Ergebnis zeigt, wird zusätzlich die Viruskonzentration ermittelt. Es wird dabei mit der PCR-Technologie gearbeitet. Mithilfe von Langzeit-Daten sollen so Erkenntnisse erlangt werden, die zur Entwicklung eines Warnsys-tems verwendet werden können.
Berlin: Regen soll nicht mehr in Innenstadtkanäle
Regenwasser soll auf den Grundstücken bewirtschaftet oder genutzt und grundsätzlich nicht mehr in die innerstädtische Mischkanalisation eingeleitet werden. Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat ergänzend zu bestehenden Regelungen eine wasserrechtliche Anordnung zur Bewirtschaftung der Mischwasserkanalisation erlassen, die die landespolitischen Ziele zum neuen Umgang mit Regenwasser weiter untersetzt und einer zunehmenden Belastung der Gewässer durch Mischwasserüberläufe infolge der wachsenden Stadt entgegenwirkt. Ein neuer Prüf- und Zustimmungsprozess bei den Berliner Wasserbetrieben für Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben soll das gewährleisten. Künftig erhalten Bauende in Berlin frühzeitig – also noch vor dem Einreichen der Bauanträge – von den Wasserbetrieben sowie von den Bezirksämtern, Hinweise und Informationen zur Regenwasserbewirtschaftung sowie zu den Einleitbeschränkungen. Im Kern besagen sie, dass das Regenwasser auf dem jeweiligen Grundstück verbleiben muss. Wie die Berliner Wasserbetriebe mitteiltionen in der Industrie wie in kommunalen Strukturen notwendig . Drittens: Alternative Antriebsformen in der Kommunaltechnik, unter anderem Wasserstoff und Elektromobilität bei kommunalen Fahrzeugen. Vor-Ort Erlebnis und digitaler Zugang – die IFAT 2022 wird hybrid . Digitale Angebote werden das Messegeschehen in München ergänzen, sodass jeder Interes-sierte vom IFAT-Netzwerk profitieren kann, selbst wenn eine Anreise nicht möglich sein sollte. Highlights des Konferenzprogramms werden online zugänglich sein, Produkte und Innovationen vor Ort und digital präsentiert – und die Teil-nehmer aus aller Welt können sich online vernetzenFür Messen gilt ein ausgefeiltes Schutz- und Hygienekonzept, das gemeinsam mit den zuständigen Behörden laufend an die aktuelle Situation ange-passt und auch auf die IFAT zugeschnitten wird.
Wiesbaden: Abwasseruntersuchung auf Corona-Viren
Seit Ende April wird das Wiesbadener Abwasser sieben Wochen lang auf SARS-CoV-2-Viren und deren Varianten überprüft; das hat der Magistrat am 13. April beschlossen. Ziel ist es, zusätzlich zu den regulären Corona-Testungen ein weiteres Monitoring-System anzuwenden.
Die wöchentlich entnommenen Proben der städtischen Kläranlagen werden auf die Anzahl vorhandener SARS-CoV-2-Viren überprüft und Virusvarianten sequenziert. „Durch regelmäßige Abwasserproben können wir das Infektionsgeschehen unabhängig von Testangeboten und der Testbereitschaft der Bevölkerung gut einschätzen. Zusätzlich erhalten wir weitere Erkenntnisse über die tatsächliche Verbreitung der kritischen Virusvarianten im Stadtgebiet“, so Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.
Vorteil der Abwasserproben ist, dass auch Virusreste von asymptomatischen Personen mit einbezogen werden, die sich gegebenenfalls während der unerkannten Infektion nicht haben testen lassen. In den täglichen Fallzahlen werden diese Fälle nicht erfasst, da die Statistik auf PCR-Testergebnissen basiert. Zusätzlich werden die Ergebnisse der Wasserproben nicht durch Testverfügbarkeiten beeinflusst, sodass auch nach Feiertagen, an denen die Testungen erfahrungsgemäß zurückgehen, verwertbare Daten geliefert werden. Die entnommenen Proben können entsprechend als Warnsystem dienen und einen Anstieg der Corona-Infektionen, sowie der Virusvarianten in der Bevölkerung, frühzeitig erkennen.
Neuer Treppenturm auf der Kläranlage Hannover-Herrenhausen
Auf der Kläranlage Hannover-Herrenhausen entsteht ein Treppenturm von rund 43 Metern Höhe aus Stahlbeton, der dem Betrieb und der Wartung der beiden neuen, eiförmigen Faulbehälter dienen wird. Das Betonieren muss in einem Zug erfolgen und wurde vom 3. bis 9. Mai durchgeführt. Dabei wird mit Hilfe eines Spezialverfahrens, der sogenannten Gleitschalung, im 24-Stunden-Schichtbetrieb ununterbrochen Beton in die Schalung gegossen. Der Beton härtet aus, während die Schalung kontinuierlich nach oben gezogen wird. Der Turm wächst dabei pro Tag etwa sechs Meter in die Höhe. Für den Bau werden knapp 500 Kubikmeter Beton benötigt. Zusätzlich kommen für die Bewehrung des Bauwerks circa 50 Tonnen Stabstahl zum Einsatz.
AZV Südholstein: Förderung für E-Fahrzeuge
Drei E-Autos, drei Pedelecs und zwei elektrisch unterstützte Lastenanhänger: So beginnt die Mobilitätswende beim Abwasser-Zweckverband (AZV) Südholstein. Der Verband hat sich im vergangenen Jahr erfolgreich um die Teilnahme am Förderprojekt „mobil gewinnt“ vom Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beworben. Unter dem Motto „AZV – kommt gut an! Gemeinsam für eine nachhaltige Mobilität“ arbeitet das Verband seitdem an zahlreichen Angeboten und Aktionen für eine nachhaltigere Fortbewegung. Das Ziel des Gesamtprojekts ist ein integratives Mobilitätskonzept für den Verband. Das Projekt „mobil gewinnt“ läuft beim AZV Südholstein noch bis Ende September. Im Sommerhalbjahr wird es sich unter anderem stärker auf die Arbeitswege der Mitarbeitenden und damit auch auf Radfahren und öffentlichen Nahverkehr in der Region fokussieren. Dabei arbeitet der Verband mit zahlreichen Partnern zusammen, zum Beispiel mit Kommunen im Verbandsgebiet und mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV).
Impfpriorisierung: Offener Brief an Ministerpräsident Laschet
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen soll dafür sorgen, dass die Beschäftigten der Ver-und Entsorgungsbetriebe in dem Bundesland bei den Impfungen gegen das Coronavirus vorgezogen werden und, der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgend, in die Priorisierungsgruppe 3 eingestuft werden. Das fordert die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen (agw) in einem Brief vom 6. Mai 2021 an Ministerpräsident Armin Laschet. Die agw kritisiert, dass Nordrhein-Westfalen erst später als andere Bundesländer auch Teilen der Priorisierungsgruppe 3 die Möglichkeit zur Vereinbarung von Impfterminen eingeräumt hat und die Ver-und Entsorgungsbranche dabei nicht berücksichtigt. Dies sei „ein herber Schlag“. Die von der Landesregierung gewählte Impfreihenfolge, die von der Empfehlung der STIKO abweicht, offenbare einen eklatanten Mangel an Wertschätzung gegenüber den systemrelevanten Beschäftigten der kritischen Infrastruktur. Die Landesregierung solle „umgehend zu der wissenschaftlich begründeten und von der STIKO vorgegebenen Impfpriorisierung zurückkehren“, heißt es in dem Brief. Dies schütze nicht nur die Beschäftigten in den Ver-und Entsorgungsbetrieben, sondern sichere auch das weitere reibungslose Funktionieren des Gemeinwesens.
Download des Offenen Briefs:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210507_001
Vorreiter der Nachhaltigkeit unter Deutschlands Kommunen gesucht
Städte und Gemeinden können sich bis zum 20. Juni 2021 um den 14. Deutschen Nachhaltigkeitspreis (DNP) bewerben. Prämiert werden Kommunen jeder Größe, die eine umfassende, nachhaltige Stadtentwicklung betreiben. Die Auszeichnungen werden im Dezember in Düsseldorf übergeben, sind mit insgesamt 60 000 Euro dotiert und werden vergeben von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, kommunalen Spitzenverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forschungseinrichtungen.
http://www.nachhaltigkeitspreis.de/kommunen
Kläranlage Landau: Entfernung von Mikroverunreinigungen mit Silikagel
Der Entsorgungs-und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) testet in der Kläranlage Landau-Mörlheim, wie Silikagel – auch Kieselgel genannt – dazu genutzt werden kann, die Belastung des Wassers mit Mikroschadstoffen und Mikroplastik zu reduzieren. Das Silikagel wird in dem Projekt für die weitergehende Reinigung eingesetzt, nachdem das Wasser in der Kläranlage bereits in drei Stufen gereinigt wurde. Dabei ist das Ziel, dass Mikroschadstoffe an das Silikagel gebunden werden. Mikroplastik hingegen verklumpt durch das Silikagel, sodass die Teilchen danach herausgefiltert werden können. Der EWL war bereits zuvor Kooperationspartner für Pilotversuche mit Kieselgel, allerdings in kleinerem Maßstab. Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz hat für das Projekt Fördermittel in einer Höhe von 193 000 Euro bewilligt.
11. KomS-Technologieforum Spurenstoffe
Am 1./2. Juli 2021 in Friedrichshafen das 11. KomS-Technologieforum Spurenstoffe statt, als Präsenz-und Online-Veranstaltung.
Rückstände von Arzneimittelwirkstoffen, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden, Industrie-und Haushaltschemikalien, synthetischen Süßstoffen und Körperpflegemitteln können trotz flächendeckend vorhandener und gut ausgebauter Kläranlagen nicht restlos aus dem Abwasser entfernt werden und gelangen so in die Gewässer. Einige dieser Spurenstoffe können bereits in sehr geringen Konzentrationen von wenigen Mikro-oder Nanogramm pro Liter nachteilige Wirkungen auf die aquatische Umwelt haben.
Bei der Vielzahl der Stoffe, die sich in den Gewässern finden, ist es daher sinnvoll, die Belastung durch Techniken mit einer Breitbandwirkung vorsorgend zu reduzieren. Baden-Württemberg verfolgt daher bereits seit vielen Jahren das Ziel, Gewässerbelastungen durch abwasserbürtige organische Spurenstoffe aus Vorsorgegründen zu verringern. Ein wichtiger Baustein zur Reduzierung der Spurenstoffe in besonders sensiblen oder stark abwasserbelasteten Gewässern ist eine weitergehende (vierte) Reinigungsstufe auf kommunalen Kläranlagen. Aktuell sind in Baden-Württemberg 21 Anlagen zur gezielten Spurenstoffelimination in Betrieb, weitere 23 Anlagen sind in Bau oder Planung. Damit ist Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter.
Experten aus Wissenschaft, Behörden, Betrieb und Ingenieurbüros stellen im Technologieforum die aktuellen Entwicklungen zur Spurenstoffelimination – auch für kleinere Kläranlagen – und die vielfältigen Erfahrungen aus Planung, Bau und Betrieb vor. Eine begleitende Fachausstellung rundet das Forum ab. Am 1. Juli 2021 ist eine Fachexkursion mit Besichtigung der Ozonanlage auf der Kläranlage Friedrichshafen geplant.
Im KomS-Technologieforum am 2. Juli 2021 in Friedrichshafen werden schwerpunktmäßig die Spurenstoffstrategie für Baden-Württemberg, Synergieeffekte sowie Nachhaltigkeitsaspekte behandelt. Die vielfältigen Erfahrungen aus den Bauprojekten und Inbetriebnahmen von Experten aus der Wissenschaft sowie Betreibern und Planern, runden das Forum ab.
Weitere Informationen:
http://www.koms-bw.de
Konsultation der EU zur Kommunalabwasserrichtlinie
Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur Kommunalabwasserrichtlinie begonnen. Bis zum 21. Juli 2021 können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser wurde vor 30 Jahren verabschiedet mit dem Ziel, die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen der Ableitung von unbehandeltem Abwasser zu schützen. Die 2019 veröffentlichte Evaluierung der Richtlinie ergab, dass diese insgesamt gut funktioniert, in einigen Bereichen aber Verbesserungen erforderlich sind. Auch vor dem Hintergrund des europäischen Grünen Deals muss die Richtlinie mit den neuen Umwelt-und Klimazielen in Einklang gebracht werden. Die Kommission bittet nun um Meinung darüber, wie die festgestellten Probleme am besten angegangen werden sollten, damit die Richtlinie in den kommenden Jahrzehnten ihren Zweck erfüllen kann. Abgegebene Meinungen werden in die Folgenabschätzung einfließen, die die Faktengrundlage für etwaige Änderungen der Richtlinie bilden wird, so die EU-Kommission in ihrer Begründung für Konsultation.
Link zur Konsultation:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210429_001
Bundesverfassungsgericht stärkt Klimaschutz
Das Grundgesetz (Artikel 20) verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität. Das stellt das Bundesverfassungsgericht in den Leitsätzen zu seinem Ende April veröffentlichten Beschluss zu einer Reihe von Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz fest. Darin bestätigt es, dass das Klimaschutzgesetz grundsätzlich ein geeignetes Instrument ist, den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Für die Zeit nach 2030 wird es nun weitere konkrete Vorgaben geben, allerdings wird Deutschland infolge des neuen EU-Klimaziels schon in den 2020er-Jahren seine bisher geplanten Klimaschutz-Anstrengungen erhöhen. Das kündigte Bundesumweltministerin Svenja Schulze an, die den Beschluss als Bestätigung des Klimaschutzgesetzes und als Stärkung für den Klimaschutz begrüßt: „Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber einen klaren Auftrag, auch über das Jahr 2030 hinaus klare gesetzliche Vorgaben für den Weg zur Klimaneutralität zu schaffen. Damit wir keine Zeit verlieren, werde ich noch im Sommer Eckpunkte für ein in diesem Sinne weiterentwickeltes Klimaschutzgesetz vorlegen, das langfristige Planungssicherheit schafft.“
Einen anderen Punkt betont der Sachverständigenrat für Umweltfragen: „Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Klimaschutzgesetz die Rechte junger Menschen und künftiger Generationen unzureichend schützt, weil es die gebotenen Klimaschutzverpflichtungen nur bis 2030 festschreibt und für die Folgezeit nur unzureichende Festlegungen trifft. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf den Umgang mit anderen langfristigen Umweltrisiken haben.“
Download des Beschlusses:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210429_005
Photovoltaikanlage auf den Dächern der Kläranlage Kamen
Auf der Kläranlage in Kamen hat der Lippeverband eine Photovoltaikanlage installiert, um Sonnenlicht in elektrische Energie umzuwandeln. Für den Wasserwirtschaftsverband beginnt damit die Umrüstung des ersten von zunächst 13 Standorten im Verbandsgebiet. Die Photovoltaikanlage in Kamen soll rund 285 000 kWh Strom pro Jahr erzeugen und spart so jährlich 165 Tonnen Kohlendioxid ein. 1050 Module setzen sich auf den Dächern der Kläranlage zu einer Gesamtflächengröße von circa 1750 Quadratmetern zusammen – die Installation dauerte vier Wochen lang. Die Kosten inklusive aller Nebenkosten beziffert der Lippeverband auf rund 400 000 Euro.
Der Verband möchte künftig nicht nur aus Klärgas, sondern auch aus Sonnenenergie direkt auf der Anlage Strom produzieren, um den enormen Eigenbedarf zu decken. Die Photovoltaikanlage und das Blockheizkraftwerk für die Gasverstromung am Standort produzieren dann gemeinsam so viel Strom, dass 70 Prozent des Jahresgesamtbedarfs der Kläranlage Kamen damit gedeckt werden können.
Hessen: Förderung für Machbarkeitsstudien zur Phosphorrückgewinnung
Die hessische Stadt Schlitz will gemeinsam mit benachbarten Gemeinden ein regionales Konzept zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm entwickeln. Eine erste Machbarkeitsstudie zur Phosphorrückgewinnung in Schlitz kam zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben wirtschaftlich darstellbar ist. Diese ersten Untersuchungen haben aber auch gezeigt, dass es in der Region Vogelsberg eine auf natürliche Weise in der Erde entstandene Vorbelastung mit Nickel gibt, die sich im Klärschlamm wiederfindet. Eine herkömmliche thermische Behandlung der Klärschlämme wird deshalb voraussichtlich nicht ausreichen, um den Schwermetallgehalt zu verringern. Um aus diesen Klärschlämmen Düngemittel herzustellen, bedarf es einer besonderen Anlagentechnik. Das Hessische Umweltministerium fördert nun einen großtechnischen Versuch, um zu klären ob die Drehrohr-Technologie dafür in Frage kommt.
Ein weiteres Vorhaben wird im Landkreis Fulda gefördert. Hier wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die 54 Kläranlagen umfasst, ein regionales Konzept zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm für die Kommunen und kreisangehörigen Städte erarbeitet.
Pilotprojekt zur Abwasseruntersuchung auf Coronaviren in Hannover
Die Stadtentwässerung Hannover plant mit Unterstützung des niedersächsischen Umweltministeriums ein Pilotprojekt zur Abwasseruntersuchung auf Coronaviren, kombiniert mit einer Abbildung in einem Monitoringsystem zur Pandemiebekämpfung. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt durch Prof. Thomas Schulz, Direktor des Instituts für Virologie der Medizinischen Hochschule Hannover. Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies kündigte hierzu an, das Niedersachsen beabsichtige „kurzfristig die Förderung durch das Land zu ermöglichen.“ Man erhoffe sich Erkenntnisse, die bei der mittelfristigen Pandemiebekämpfung von großem Nutzen sein könnten. Sollte die Analyse von Abwasser tatsächlich wesentlich früher als die RKI-Zahlen Hinweise auf Hotspots und lokale Ausbrüche liefern, sei der Schritt zu einem intelligenten Frühwarnsystem nicht mehr weit.
Noch am 20. April 2021 hatte das niedersächsische Gesundheitsministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im niedersächsischen Landtag geschrieben, man könne derzeit keinen infektiologischen Zusatznutzen der Abwasseruntersuchungen erkennen. Zudem verweist das Land auf offene Fragen, zum Beispiel, wie die Proben optimal genommen werden können, wie hoch die Kosten sind und wie gesichert der Nutzen. Zur Empfehlung der EU, bis zum 1. Oktober 2021 ein nationales Abwasserüberwachungssystem einzurichten, meint die niedersächsische Regierung, Adressat der Empfehlung der EU sei die Bundesrepublik Deutschland, die im Wasserrecht die volle Gesetzgebungskompetenz besitze: „Derzeit ist nicht bekannt, wann und wie sich die Bundesregierung der Empfehlung der Europäischen Kommission annehmen wird.“ (Landtags-Drucksache 18/9095).
Download der Landtags-Drucksache:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210504_003
DWA gründet Fachausschuss Frauen in der Wasser-und Abfallwirtschaft
Frauen in der Wasser-und Abfallwirtschaft suchen eine gute Vernetzung und streben eine bessere Lobby an. Obwohl die Zahl der gut ausgebildeten Frauen in der Branche steigt, ist die wasserwirtschaftliche Arbeitswelt immer noch deutlich männlich geprägt. Ein Wandel hat allerdings begonnen. Die DWA möchte diesen Prozess fördern, indem sie Belange von Frauen in der Branche unterstützt.
Im August 2020 hat die DWA den Fachausschuss BIZ-14 „Frauen in der Wasser-und Abfallwirtschaft“ gegründet, der sich nun konstituiert hat. Obfrau des Fachausschusses ist Bernadette Godart, im Hauptberuf Bereichsleiterin Managementsysteme beim Wupperverband. Ihre Stellvertretung übernimmt Margit Heinz, Leiterin der Abteilung Digitalisierung und Kommunikation beim Niersverband. Bereits im Februar 2020 hatten sich rund 40 Frauen der Branche aus ganz Deutschland zu einem gemeinsamen Workshop getroffen. Sie haben vier Schwerpunkte herausgearbeitet, die nun in Arbeitsgruppen des Fachausschusses konkretisiert werden sollen.
Die Arbeitsgruppe BIZ-14.1 „Sichtbarkeit von Frauen“ wird sich darum kümmern, dass Frauen der Branche deutlicher wahrgenommen werden. Dadurch bekommen sie eine größere Präsenz in der Fachwelt, sodass sie stärker als bisher gemeinsam mit ihren männlichen Kollegen die inhaltlichen Herausforderungen, Strukturen und Prozesse gestalten können. Sprecherin soll Jutta Lenz werden, Referentin des Vorstands und Koordinierungsstelle Nachhaltigkeit bei den Stadtentwässerungsbetrieben Köln.
Mit der „Ermutigung von Frauen“ wird sich die Arbeitsgruppe BIZ-14.2 beschäftigen. Ziel der Arbeitsgruppe soll es sein, Frauen der Wasser-und Abfallwirtschaft durch Netzwerkarbeit, Mentoring und Bildungsarbeit so zu unterstützen, dass sie sich in ihrem beruflichen Werdegang gezielt weiterentwickeln können. So können sich die Fachfrauen je nach Kompetenz und Erfahrung gegenseitig unterstützen und fördern. Daria Merkens, Projektingenieurin beim Wasserverband Eifel-Rur, ist als Sprecherin der Gruppe vorgesehen.
Die Arbeitsgruppe BIZ-14.3 „Diskriminierung entgegenwirken“ soll daran arbeiten, Nachteile offenzulegen, die Frauen im Berufsleben erfahren, und ihnen entgegenzuwirken. Anzusprechen sind hier beispielsweise Stellenbesetzungen sowie mangelnde berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten bei Familienarbeit und Teilzeit. Zudem soll das Thema Mikroaggressionen gegen Frauen aufgegriffen und publik gemacht werden. Als Sprecherin der Arbeitsgruppe stellt sich Eva Jordan zur Verfügung, Projektleiterin Contracting und Betriebsführung bei der Enviplan Ingenieurgesellschaft.
Um Mädchen und Frauen für die Wasser-und Abfallwirtschaft zu begeistern, wird es in der Arbeitsgruppe BIZ-14.4 „Frauen in die Branche“ gehen. Hier gilt es, zielgruppengerechte Konzepte zu erarbeiten, die Anreize für Frauen schaffen, eine Beschäftigung in der Branche aufzunehmen. Dem zunehmenden Fachkräftemangel kann so entgegengewirkt werden. Jeanette Ehmke, Sekretärin der Betriebsleitung Abwasser Süd und Gleichstellungsbeauftragte beim Niersverband, soll die Sprecherinnen-Funktion übernehmen.
Der Fachausschuss und die Arbeitsgruppen werden Angebote, Aktivitäten und Publikationen erarbeiten, die Frauen dabei unterstützen, die Wasser-und Abfallwirtschaft mit-und auszugestalten. Die Zukunft der Wasser-und Abfallwirtschaft liegt in einem gemeinsamen und sich gegenseitig bereichernden Miteinander von Expertinnen und Experten mit unterschiedlichen Kompetenzen.
Kontakt in der DWA-Bundesgeschäftsstelle:
Elke Uhe, Tel. 0 22 42/872-138 E-Mail: uhe@dwa.de http://www.dwa.de/frauen
Bürgerinitiative „Begrünte Dachflächen“ von der EU registriert
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiativen „Begrünte Dachflächen“ zu registrieren. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, die Anlage von Grüngarten auf den Dächern von Unternehmen zu fördern. Auf diese Weise könnten die nicht genutzten Dächer zum Umweltschutz beitragen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Bürgerinitiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und deshalb rechtlich zulässig ist, und hat daher beschlossen, sie zu registrieren. Eine inhaltliche Prüfung der Bürgerinitiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen. Die Organisator*innen der Bürgerinitiative können nun damit beginnen, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission reagieren. Die Kommission kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Corona-Mutanten im Abwasser: Monitoring durch Sequenzierung
Abwasser enthält viele Informationen über die Entwicklung der Corona-Pandemie im Einzugsgebiet der jeweiligen Kläranlagen. Im neuen Projekt „SARS-CoV-2 Genom im Abwasser – Monitoring der Pandemieentwicklung mittels Sequenzierung“ arbeiten Forschende an der TU Darmstadt jetzt daran, Mutanten des Coronavirus durch Genomanalyse zu identifizieren und deren Verbreitungswege zu verfolgen. In Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft entwickelt im Fachgebiet für Abwasserwirtschaft der TU Darmstadt ein Team um Prof. Susanne Lackner Messverfahren und Konzepte, um über die nächsten Monate und Jahre Mutationen oder Varianten und deren Ausbreitung möglichst großflächig über Abwasseranalytik zu erfassen.
Das Projekt erforscht das Potenzial von Abwasser als Informationsquelle für die Verfolgung des epidemiologischen Geschehens über den gezielten Nachweis von Mutationen und Virusvarianten (Genomsequenzierung). Die Ziele des Projekts liegen darin, Probennahme, Probenaufbereitung und die Sequenziermethoden weiter auf die Matrix Abwasser anzupassen, um damit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie liefern zu können.
Unterstützt wird das Projekt zusätzlich von zwei assoziierten Partnern aus der Industrie, Endress & Hauser Conducta als globalem Anbieter von Prozessmess-und -leittechnik mit Kompetenzen zur automatisierten Probenahme und -aufbereitung und Thermo Fisher Scientific, einem weltweit operierenden Konzern unter anderem im Bereich klinische Diagnostik mit viel Erfahrung beim Nachweis von SARS-CoV-2, der das Projekt sowohl mit neuen Test-Kits als auch beratend bei der Auswertung von Sequenzierergebnissen unterstützen wird. Das Projekt „SARS-CoV-2 Genom im Abwasser – Monitoring der Pandemieentwicklung mittels Sequenzierung“ ist auf eine Laufzeit von einem Jahr ausgelegt und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung innerhalb der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ FONA mit rund 720 000 Euro gefördert.
Pilotprojekt zur Pandemiebekämpfung im Berchtesgadener Land
Die Technische Universität München (Prof. Dr.-Ing. Jörg Drewes), der Sanitätsdienst der Bundeswehr (Oberstveterinär Dr. Katalyn Roßmann) sowie die Kommunen und der Landkreis Berchtesgadener Land arbeiten gemeinsam in einem Forschungsprojekt, um einen möglichen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu leisten. Durch die Analyse von Corona-Viren im Abwasser soll ein Frühwarnsystem zum Schutz der Bevölkerung entwickelt werden. Insgesamt werden Proben an aktuell zwölf Messstellen im Landkreis ausgewertet.
Viele infizierte Personen entwickeln zwar wenig oder kaum Symptome, können das Virus jedoch – oftmals unbemerkt – an Risikogruppen weitergeben. Um die Infektionsketten bereits frühzeitig zu durchbrechen, suchen Wissenschaftler – neben dem strukturierten Testen von Risikopatienten – geeignete Frühwarnsysteme zum Schutz der Bevölkerung. An einem solchen Frühwarnsystem forscht die TU München in Kooperation mit dem Technologiezentrum Wasser (TZW) in Karlsruhe gemeinsam mit Epidemiologen der Bundeswehr im Landkreis Berchtesgadener Land. Flächendeckend werden Abwasserproben analysiert, die durch die Korrelation mit angeschlossenen Einwohnerzahlen sowie positiv bestätigten COVID-19 Fällen Aufschluss über das Infektionsgeschehen vor Ort geben.
Die Kommunen im Berchtesgadener Land, das Landratsamt und die Forscher ziehen hier gemeinsam an einem Strang. Finanziell wird das Projekt durch die Berchtesgadener Landesstiftung unterstützt, die 60 Prozent der anfallenden Kosten für die Probenahmen im Abwassersystem übernimmt, sowie durch das vom Bundesforschungsministerium geförderte Verbundvorhaben Biomarker CoV-2.
Analysiert werden die Proben am Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft der TU München. „Durch diese annähernd flächendeckende Beprobung eines ganzen Landkreises erfassen wir fast die gesamte Bevölkerung und damit auch die Infizierten und können durch die Bestimmung der viralen RNA der Coronaviren den Verlauf des Infektionsgeschehens unmittelbar abschätzen. Damit sind wir deutlich schneller, als auf die offiziellen Ergebnisse der Testungen zu warten“, so Jörg Drewes. Trotzdem sind die Corona-Tests von Einzelpersonen, insbesondere der PCR-Test im kommunalen Testzentrum oder bei den Hausärzten, weiterhin absolut wichtig und notwendig. Denn das Abwasser-Monitoring kann das Infektionsgeschehen nur für größere Siedlungsbereiche anzeigen.
Ein weiteres Projekt, bei dem der Landkreis aktuell Vorreiter ist, ist die Zusammenfassung der aktuellen Corona-Lage im Landkreis mithilfe innovativer und digitaler Werkzeuge. Durch den Einsatz von Geoinformatik wurde ein eigenes Dashboard für den Landkreis Berchtesgadener Land entwickelt, in dem die aktuellen Daten zum Infektionsgeschehen im Landkreis – im Gegensatz zum Dashboard des Robert-Koch-Instituts – auf Gemeindeebene ausgelesen werden können. Dieses Dashboard versteht sich als internes Werkzeug für das Gesundheitsamt und den Krisenstab und ist nicht öffentlich zugänglich. Angezeigt werden hierbei etwa die Verläufe des Infektionsgeschehens in den einzelnen Gemeinden, die Situation in den Krankenhäusern oder die Verteilung der Fälle in den Einrichtungen. Durch die geografische Verortung von SARS-CoV-2-Fällen, können örtliche Cluster punktgenau analysiert werden. Auch das Abwasser-Monitoring ist direkt in das Dashboard eingebunden und liefert dem Gesundheitsamt damit einen gemeindescharfen Überblick über das Infektionsgeschehen.
Beelitz: Altes Klärwerk wird neues Festspielareal
In Beelitz (Landkreis Potsdam-Mittelmark) wird ein altes Klärwerk für die Landesgartenschau 2022 zu einem modernen Open-Air-Veranstaltungsort umgestaltet. Das Klärwerk ist stillgelegt, das Gelände liegt seit mehr als 20 Jahren brach. Das Landwirtschaftsministerium stellt für den Umbau aus der LEADER-Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung Mittel in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro zur Verfügung. Der neue Veranstaltungsort soll auch nach der Landesgartenschau erhalten bleiben und unter anderem als Open-Air-Spielort genutzt werden.
AQUA-Hub − Markterschließung in Indien für Wassertechnologien aus Deutschland
Das Fraunhofer-Institut für Grenzflächen-und Bioverfahrenstechnologie (IGB, Stuttgart), richtet das Innovationsnetzwerk „AQUA-Hub“ ein. Ziel ist es, die umfangreichen Erfahrungen des Instituts in Indien zu nutzen, um deutschen Unternehmen den Marktzugang auf dem wasserwirtschaftlichen Boom-Markt Indien zu erleichtern. Indiens Städte wachsen rasant und benötigen eine leistungsfähige Infrastruktur für die Versorgung mit Wasser und die Entsorgung von Abwasser. Deutsche Unternehmen bieten in diesem Bereich innovative Lösungen, finden aber oft keinen Zugang zum indischen Markt. Das erste AQUA-Hub-Projekt wird im südindischen Coimbatore gemeinsam mit dem ISOE – Institut für sozial-ökologische Forschung in Frankfurt am Main durchgeführt. Beide Partner setzen damit an den Ergebnissen und Bedarfen an, die im vorangehenden Projekt Smart Water Future India zusammen mit Stakeholdern vor Ort erarbeitet wurden. In Coimbatore stehen die Stadtplaner vor dem Problem, dass die lokalen Gewässer durch die städtischen Abwässer stark belastet sind. Die Seen im Stadtgebiet stellen jedoch einen wichtigen natürlichen Regenwasserspeicher für die Stadt dar und leisten als Naherholungsgebiet auch einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität der Bevölkerung. AQUA-Hub wird im Rahmen der Exportinitiative Umwelttechnologien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit knapp 300 000 Euro gefördert.
Umweltzustand 2020: gemischte Bilanz
Nur wenige Indikatoren werden im „Umweltmonitor 2020“ des Umweltbundesamts (UBA) positiv bewertet. Der im März 2021 veröffentlichte Bericht zeichnet ein gemischtes Bild zum Zustand der Umwelt in Deutschland. Der Umweltmonitor bildet zehn zentrale Themenfelder von Klima, Wasser, Luft bis hin zu Flächenverbrauch und Lärm mit jeweils drei Schlüsselindikatoren ab. Gab es bei der Luftqualität oder den Treibhausgasen zuletzt Verbesserungen, stehen andere Indikatoren schlecht da. Im Themenfeld Wasser zeigt der Umweltmonitor in allen drei Indikatoren „rot“ an. Nur sieben Prozent der Flüsse sind dem Bericht zufolge in einem guten ökologischen Zustand, das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie werde damit weit verfehlt. An knapp 16 Prozent der Messstellen werde der Grenzwert zur Nitratbelastung des Grundwassers überschritten, und das seit Jahren. Grund sei vor allem die immer noch zu hohe Nährstoffbelastung der Gewässer, vor allem verursacht durch die Landwirtschaft. In welchem Umfang die seit Mai 2020 geltende neue Düngeverordnung die Belastung verringern wird, werde sich im Rahmen des vorgesehenen Wirkungsmonitorings zeigen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, statt pauschaler Flächenprämien über die EU-Agrarförderung ökologische Leistungen, wie Gewässserrandstreifen und ökologische Bewirtschaftung zu honorieren. Auch die Ausweitung des Ökolandbaus hätte positive Wirkungen auf die Gewässerqualität. Derzeit wird das Ziel eines 20- %-Anteils an der gesamten Landwirtschaft noch weit verfehlt. Wichtiger Ansatzpunkt für weniger Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft wäre auch ein geringerer Fleischkonsum.
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/daten-zur-umwelt
UN-Weltwasserbericht 2021 erschienen: Der Wert von Wasser
Wasser wird weltweit viel zu oft als selbstverständlich angesehen, privatisiert, verschmutzt und verschwendet. Wasser muss einen höheren Stellenwert bekommen. Das fordert der Weltwasserbericht 2021 „Wasser bewerten und wertschätzen“, den die UNESCO im Auftrag der Vereinten Nationen erstellt hat. Der Bericht zeigt, dass zwar ein weltweiter Konsens bestehe, dass Wasser überlebenswichtig und ein Menschenrecht sei, dass aber die praktische Umsetzung bei weitem nicht ausreiche. Der aktuelle Weltwasserbericht wurde am 22. März 2021, dem Weltwassertag, veröffentlicht.
„Man kann die Bedeutung von Wasser eben nicht mit dem Preis der Bereitstellung für Industrie, Landwirtschaft und Haushalte gleichsetzen. Vor allem muss auch berücksichtigt werden, welchen Wert Wasser für Ökosysteme und damit als menschliche Lebensgrundlage hat. Auch werden große Wasserinfrastrukturprojekte wie Staudämme ebenfalls zu selten nach Kosten und Nutzen bewertet. Eine echte Transformation ist erforderlich.“ So kommentierte Ulla Burchardt, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission, den neuen Weltwasserbericht.
Weltweit haben aktuell 2,2 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser. 4,2 Milliarden Menschen – also mehr als 55 Prozent der Weltbevölkerung – haben keine sicheren Sanitäranlagen. Etwa vier Milliarden Menschen leben in Regionen, die in mindestens einem Monat pro Jahr von hoher Wasserknappheit betroffen sind. Die Pro-Kopf-Kapazität von Stauseen nimmt ab, einerseits aufgrund von Bevölkerungswachstum und andererseits wegen der Ablagerung von Sedimenten. Bevölkerungswachstum, Wirtschaftswachstum und veränderte Konsumgewohnheiten führen dazu, dass der globale Wasserverbrauch weiter um etwa ein Prozent pro Jahr ansteigt. Im weltweiten Mittel verbraucht die Landwirtschaft 69 Prozent der Wasservorräte aus Flüssen, Seen und Grundwasserleitern. In Deutschland ist die Lage anders, hier machen Energieversorgung, Bergbau und verarbeitendes Gewerbe 77 Prozent aus. Da die Weltbevölkerung weiter wächst, bräuchte es bei unveränderten Trends 50 Prozent mehr Bewässerung in der Landwirtschaft bis 2050.
Download: http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210322_004
350 Millionen Euro für fünf Jahre: Bundesregierung legt Programm für Wasserforschung vor
350 Millionen Euro stehen für das ressortübergreifende Programm „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ zur Verfügung. Das erklärte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek am 22. März 2021, dem Weltwassertag. Das Programm soll über fünf Jahre laufen. Zu den Schwerpunkthemen von „Wasser: N“ gehören sauberes Wasser, intakte Ökosysteme, urbane Wasserinfrastrukturen, ressourceneffiziente Wasserkreisläufe, Wasserextremereignisse sowie optimiertes Wassermanagement. Im Programm „Wasser: N“, das Teil der FONA-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ ist, werden alle Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten systematisch gebündelt und abgestimmt. Dabei sind nationale Belange wie die Spurenstoffstrategie des Bundes, europäische und internationale Fragestellungen – zum Beispiel die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele – gleichermaßen von Bedeutung. Es soll ein interdisziplinärer und sektorübergreifender Austausch zwischen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik initiiert werden.
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierte Regierungsprogramm ist Teil der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit (FONA)“ und bildet für die kommenden Jahre das Rahmenkonzept für die Förderung einer zukunftsfähigen Wasserforschung. Am Programm „Wasser: N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit“ sind neben dem federführenden BMBF das Auswärtige Amt (AA) sowie die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), für Gesundheit (BMG), für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), für Wirtschaft und Energie (BMWi) und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beteiligt. Es baut auf dem BMBF-Förderschwerpunkt „Nachhaltiges Wassermanagement“ (NaWaM) auf.
Neue EU-Leitlinien erleichtern Klärung der Haftung für Umweltschäden
Die Europäische Kommission hat Leitlinien angenommen, die den Umfang des Begriffs „Umweltschaden“ in der Richtlinie über Umwelthaftung klären. Dadurch können die Mitgliedstaaten besser beurteilen, inwiefern Schäden an Gewässern, Böden, geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen vermieden oder behoben werden müssen. Die Leitlinien sorgen damit für mehr Rechtsklarheit und harmonisieren die Auslegung und Anwendung, so die EU in einer Mitteilung.
Download der Leitlinien: http://www.gfa-news./de/gfa/webcode/20210325_001
Neues Bundeszentrum für Spurenstoffe beim UBA nimmt Arbeit auf
Das beim Umweltbundesamt angesiedelte neue „Spurenstoffzentrum des Bundes“ mit Sitz in Leipzig nimmt in den kommenden Monaten sukzessive seine Arbeit auf und wird gemeinsam mit einem Expertengremium weitere relevante Spurenstoffe identifizieren. Unter Einbindung von Herstellern und der Wasserwirtschaft sollen an Runden Tischen weitere Maßnahmen zur Eintragsminderung entwickelt und die Länder bei der Einführung der 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen beraten werden. Zum Aufgabenportfolio des Spurenstoffzentrums gehört auch, die Forschung im Bereich der Spurenstoffe weiter voranzutreiben und einen strukturierten Informationsaustausch zwischen Ländern, Kommunen, Kompetenzzentren und Hochschulen hinsichtlich quellenorientierter und nachgeschalteter Minderungsmaßnahmen zu entwickeln.
EU-Kommission: Wechsel des Wasser- und Abwasserdienstleisters in Rostock war keine staatliche Beihilfe
Die Übertragung der Wasser-und Abwasserversorgung durch die Stadt Rostock und ihre umliegenden Gemeinden an einen öffentlichen Betreiber beinhaltet keine staatliche Beihilfe. Die gewählte Struktur für die Errichtung und den Betrieb des neuen Wasser-und Abwasserdienstleisters war ein rechtlich gültiges Monopol. Das stellte die Europäische Kommission im März 2021 fest. Aufgrund einer Beschwerde hatten die EU-Wettbewerbshüter untersucht, ob dieVergütung des neuen öffentlichen Dienstleisters und die Gewinnbeteiligungsvereinbarung zwischen seinen beiden Anteilseignern eine staatliche Beihilfe darstellen.
Die Kommission stellte fest, dass die Stadt Rostock und ihre umliegenden Gemeinden eine rechtliche Struktur für die Errichtung und den Betrieb des neuen Wasser-und Abwasserdienstleisters gewählt haben, die den Wettbewerb sowohl auf dem Markt als auch auf dem Markt für diese öffentlichen Dienstleistungen ausschließt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass diese Struktur ein gültiges rechtliches Monopol darstellt, das im Einklang mit den Kriterien der Mitteilung der Kommission über den Begriff der staatlichen Beihilfe geschaffen wurde. Da bei Bestehen eines gültigen gesetzlichen Monopols eine Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen werden kann, liegt keine staatliche Beihilfe vor.
Was die Gewinnbeteiligungsvereinbarung zwischen den beiden öffentlichen Anteilseignern des Dienstleisters betrifft, so haben die zuständigen deutschen Behörden die Zuweisung der Gewinne des neuen Dienstleisters an die entsprechenden Anteile der beiden Anteilseigner angepasst. Dies entsprach den Untersuchungsergebnissen zufolge einem Mechanismus zur Gewinnzuweisung, der normalerweise zwischen unabhängigen Marktteilnehmern Anwendung finden würde. Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass keine der beiden Maßnahmen eine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Beihilfevorschriften darstellt.
Wohin verschwindet der Reifenabrieb?
Der Frage nach dem Verbleib von Reifenabrieb gingen die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gemeinsam in einem Forschungsprojekt des BMVI-Expertennetzwerks nach. Die Ergebnisse zeigen: Der Großteil des Abriebs verbleibt im Boden, circa 12 bis 20 Prozent können in Oberflächengewässer gelangen.
Allein im Jahr 2020 wurden in Deutschland rund 48,5 Millionen Pkw-Reifen abgesetzt – so die aktuelle Schätzung des Branchenverbands Reifenhandel. Fahrzeugreifen bestehen etwa zur Hälfte aus vulkanisiertem Naturkautschuk oder synthetischem Gummi und enthalten darüber hinaus eine Vielzahl von Füllmitteln und anderen chemischen Zusatzstoffen. Der Abrieb von Autoreifen ist damit eine der größten Mikroplastikquellen – deutlich vor Faserabrieb, der beim Waschen von Kleidung aus Kunstfasern entsteht. Bereits bekannt war, dass ein kleiner Anteil des Reifenabriebs von der Straße in die Luft gelangt (5 bis 10 Prozent), wo er zur Feinstaubbelastung beiträgt. Der Weg des weit größeren Anteils von rund 90 Prozent des Reifenabriebes war bisher aber nicht im Detail geklärt.
Nach Berechnungen von BASt und BfG gelangen jährlich 60 000 bis 70 000 Tonnen Reifenabrieb in den Boden und 8700 bis 20 000 Tonnen in Oberflächengewässer. Die Forschungsarbeiten zeigen, dass es maßgeblich darauf ankommt, wo der Reifenabrieb entsteht: Auf Straßen in Ortschaften und Städten spült Regen den Reifenabrieb über kurz oder lang in die Kanalisation. Handelt es sich um ein Mischwassersystem mit Kläranlage, werden dann mehr als 95 Prozent des Reifenabriebs zurückgehalten. An Straßen außerorts findet die Versickerung der Straßenabflüsse in der Regel über Bankett und Böschung statt. Der größte Teil des Reifenabriebs wird so in den straßennahen Boden eingetragen und von der oberen bewachsenen Bodenzone zurückgehalten. Circa 12 bis 20 Prozent des Reifenabriebs können in Oberflächengewässern landen. Dort wird ein Teil der Partikel abgebaut beziehungsweise lagert sich im Sediment ab – die genauen Anteile sind allerdings noch nicht bestimmbar. In einer Modellstudie für das Einzugsgebiet der Seine und der Schelde fanden andere Autoren heraus, dass etwa 2 Prozent der ursprünglich freigesetzten Reifenabriebmenge in das Meer transportiert wird. Für Flüsse in Deutschland liegen noch keine Modellrechnungen vor.
Aufruf zum IFWW-Förderpreis 2022
Das Institut zur Förderung der Wassergüte-und Wassermengenwirtschaft e. V. (IFWW) lobt auch für 2022 wieder einen Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus. Dabei werden Arbeiten ausgezeichnet, die sich mit innovativen Methoden oder Verfahren bzw. neuen Erkenntnissen in den Bereichen Trinkwasser, Grundwasser, Gewässerschutz, Flussgebietsmanagement, Abwasser und Abfall/ Altlasten befassen. Der Förderpreis wird für zwei Kategorien ausgeschrieben:
Promotionen
Diplom-oder Masterarbeiten.
Die Bewerberinnen und Bewerber können die Arbeiten an Universitäten/Hochschulen, Fachhochschulen oder anderen Forschungseinrichtungen in Deutschland angefertigt haben. Zugelassen sind auch Gemeinschaftsarbeiten. Die Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und müssen abgeschlossen sein. Der Förderpreis ist mit insgesamt 4000 Euro dotiert und wird im Rahmen der 55. Essener Tagung verliehen.
Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 30. September 2021. Die Bewerbungsunterlagen sind über das Internet und die IFWW-Geschäftsstelle zu beziehen:
IFWW, c/o Niersverband Am Niersverband 10, 41747 Viersen
E-Mail: wilfried.manheller@ifww-nrw.de
http://www.ifww-nrw.de
Schweiz: Abwassermonitoring auf Coronaviren wird erweitert
In der Schweiz wird das schon laufende Forschungsprojekt zum Monitoring von Abwasserproben auf Coronaviren mit Unterstützung des Bundesamts für Gesundheit von zwei auf sechs Kläranlagen erweitert. Auf den Kläranlagen in Zürich und Lausanne werden seit dem Sommer 2020 regelmäßig Abwasserproben genommen und inzwischen täglich auf das neue Coronavirus untersucht. Das Projekt ist eine Zusammenarbeit zwischen Eawag und der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne. In der ETH Zürich wird das Virengut einzelner Proben auch auf die Varianten sequenziert. Nun wurde das Projekt erweitert. Seit Anfang Februar und noch bis im Juli 2021 wird das Abwasser von vier weiteren Kläranlagen beprobt: in Altenrhein, Chur, Laupen und Lugano. Die Wahl erfolgte nach der geographischen Lage und der Struktur des Einzugsgebiets der Anlagen. Um möglichst viel Erfahrungen sammeln zu können sollen sowohl eher ländlich, aber auch städtisch geprägte Räume untersucht werden.
https://www.eawag.ch/de/abteilung/sww/projekte/sars-cov2-im-abwasser
Drei-Punkte-Plan für Klimaanpassung in Kommunen vereinbart
Die Bundesumweltministerin und die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände haben am 22. März 2021 einen laut Pressemitteilung der Beteiligten „schnell wirksamen“ Drei-Punkte-Plan zur Anpassung an den Klimawandel vereinbart. Die wesentlichen Elemente sind erstens ein bundesweites Beratungszentrum für Städte, Landkreise und Gemeinden, das bis zum Sommer 2021 seine Arbeit aufnehmen wird. Kommunen aus ganz Deutschland sollen in diesem Zentrum Informationen und Anregungen für Strategien und Projekte zur Klimaanpassung erhalten. Zweitens fördert der Bund den Einsatz von lokalen Anpassungsmanager*innen. So wird sichergestellt, dass die Strategien auch in der Praxis ankommen. Drittens werden besonders innovative Lösungen von Kommunen über den Wettbewerb „Blauer Kompass“ prämiert. Alle drei Punkte sollen noch vor der Sommerpause umgesetzt werden.
Innovationsatlas Wasser online
Zum diesjährigen Weltwassertag am 22. März ist die neue Homepage „Innovationsatlas Wasser“ an den Start gegangen. Das frei zugängliche Angebot bietet eine Übersicht zu Produkten und Ergebnissen aus vom Bundesforschungsministerium (BMBF) geförderten Maßnahmen zum Thema Wasser. Dies umfasst neben Technologien und Verfahren auch weitere Produkttypen wie Managementkonzepte, Software-Tools und Bildungsmaterialien. Des Weiteren sind Informationen zu den entsprechenden Fördermaßnahmen gezielt abrufbar. Die Suche ist auf verschiedene Arten möglich. So kann nach Art der Wasserressource – etwa Grundwasser, Abwasser, Trinkwasser –, nach dem Produkttyp oder nach den verschiedenen Anwendungssektoren wie zum Beispiel Industrie, Landwirtschaft oder Wasserwirtschaft, gesucht werden. Alle Informationen können als PDF-Datei heruntergeladen werden. Der Innovationsatlas wird ständig aktualisiert und um relevante Ergebnisse aus aktuellen Fördermaßnahmen erweitert.
https://www.innovationsatlas-wasser.de/de
Baden-Württemberg: 189 Millionen für Hochwasserschutz, Gewässerökologisierung und Altlastensanierung
Das Umweltministerium Baden-Württemberg vergibt in diesem Jahr im Rahmen des Förderprogramms „Wasserwirtschaft und Altlasten“ Zuschüsse in Höhe von rund 189 Millionen Euro an Gemeinden und Städte. Über 88 Millionen Euro fließen dieses Jahr in Maßnahmen im Abwasserbereich. Für den Bereich Hochwasserschutz und Gewässerökologie stellt das Umweltministerium fast 51 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 42 Millionen Euro sind für die Wasserversorgung und den Ausbau der Infrastruktur vorgesehen; etwas über sieben Millionen Euro für die Altlastensanierung. Das teilte das Umweltweltministerium Ende März mit.
Berlin: Ab 2022 Gebühren statt Preise
Ab dem 1. Januar 2022 steigen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) von privatrechtlichen Preisen und Tarifen auf ein öffentlich-rechtliches Gebührensystem für Trink-und Abwasser um. Das kündigte der Vorstandsvorsitzende der BWB, Jörg Simon, auf der Jahrespressekonferenz des Unternehmens im April 2021 an. So könne man im Interesse aller Kund*innen eine Umsatzsteuerpflicht auf Schmutz-und Regenwasser vermeiden, die sonst infolge neuer rechtlicher Regelungen fällig wäre. Für Kund*innen ändere sich praktisch nichts, die Umstellung geschehe automatisch.
https://www.bwb.de/de/gebuehren.php
WebSeminar: Frühwarnung durch Abwassermonitoring
Eine Studie aus dem Berchtesgadener Land zeigt: Änderungen im Infektionsgeschehen können durch Abwassermonitoring bereits rund fünf Tage vor den offiziellen Fallzahlen belegt werden. Bei Analysen der Kläranlage Karlsruhe konnte das Abwassersignal circa eine Woche vor dem Anstieg der Fallzahlen gemessen werden, es gab eine gute Übereinstimmung der gemessenen RNA-Konzentrationen im Abwasser mit den gemeldeten Fallzahlen. Die DWA greift dieses sehr aktuelle Thema im WebSeminar „Etablierung eines Frühwarn- und Entwarnungssystems mittels Abwassermonitoring“ auf. Die Professoren Dr.-Ing. Jörg E. Drewes (Technische Universität München) und Dr. Andreas Tiehm, (Karlsruher Institut für Technologie) erläutern, wie ein abwasserbasiertes Überwachungs- und Frühwarnsystem in ein sehr effizientes, pro-aktives Krisenmanagement münden und eine Blaupause für andere Kommunen in Deutschland abgeben kann.
Das Webseminar findet am 26. Mai 2021 von 10 bis 12 Uhr statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 150 Euro, DWA-Mitglieder zahlen 130 Euro. – Infos: https://de.dwa.de/de/corona-im-abwasser.html – Kontakt: Himani Karjala, Telefon: 02242 872-244, E-Mail: karjala@dwa.de
Weiterführende Links
https://de.dwa.de/de/corona-im-abwasser.html
Stadtwerke Fröndenberg Wickede testen Mitarbeiter wöchentlich
Die Stadtwerke Fröndenberg Wickede (Nordrhein-Westfalen) bieten seit Mitte März allen Mitarbeitern die Möglichkeit, sich wöchentlich auf das Coronavirus testen zu lassen. Möglich wurde dies durch eine Kooperation mit einem Fröndenberger Allgemeinarzt. Die Finanzierung der so gewonnenen zusätzlichen Sicherheit übernimmt das Land. Eingeladen werden alle Mitarbeiter der Stadtwerke, ein Testzwang besteht nicht. Getestet wurde in den Räumlichkeiten der Stadtwerke. Die Stadtwerke Fröndenberg Wickede GmbH haben über 100 Mitarbeiter*innen.
Emscher Ende 2021 abwasserfrei
Bis zum Ende dieses Jahres soll die Emscher, ein zentraler Fluss im Ruhrgebiet, komplett von ihrer Schmutzwasserfracht befreit sein. Das gab die Emschergenossenschaft zum Tag des Wassers bekannt. Seit circa 1850 prägten offene Schmutzwasserläufe das Bild des Ruhrgebiets. Im Zuge des Strukturwandels im Revier nahm seit 1992 ein symbolträchtiges Vorhaben Fahrt auf: das Generationenprojekt Emscher-Umbau. 30 Jahre, versprach die Emschergenossenschaft beim Beschluss des Vorhabens Ende 1991, würde diese Mammutaufgabe in Anspruch nehmen.
Die künftige abwassertechnische Hauptschlagader der Region ist der unterirdische Abwasserkanal Emscher (AKE), der 51 Kilometer weit von Dortmund bis Dinslaken reicht. Er ist bereits auf ganzer Länge verlegt. Im 35 Kilometer langen Abschnitt zwischen Dortmund und Bottrop ist der AKE seit September 2018 bereits in Betrieb. Stück für Stück sind seitdem bereits große Nebenläufe an den unterirdischen Sammler angeschlossen worden. Damit die „abwassertechnische Hauptschlagader“ auf der Gesamtstrecke bis Dinslaken geflutet werden kann, ist ein sprichwörtliches Herzstück notwendig: das Pumpwerk Oberhausen. Deutschlands künftig größtes Schmutzwasserpumpwerk befindet sich in der Fertigstellung. Die vollständige Inbetriebnahme des Pumpwerks Oberhausen plant die Emschergenossenschaft für August 2021. Dann sollen zehn Pumpen das Abwasser aus einer Tiefe von rund 40 Metern zu heben – mit einer Maximalleistung von 16 500 Litern pro Sekunde. Sobald das Pumpwerk läuft, können sukzessive bis Ende 2021 alle noch verbliebenen Abwassereinleitungen in die Emscher an den unterirdischen AKE angebunden werden.
Der 51 Kilometer lange Abwasserkanal Emscher besteht aus Stahlbeton-Rohren mit Innendurchmessern zwischen 1,60 und 2,80 Meter. In acht bis 40 Metern Tiefe fließt das Abwasser mit einer Geschwindigkeit von vier Kilometern in der Stunde. Dafür ist ein Gefälle von 1,5 Promille notwendig. Würde der Kanal mit diesem Gefälle in einer Linie verlaufen, würde er Dinslaken in 80 Metern Tiefe erreichen. Das Gefälle wird künftig stattdessen durch drei Pumpwerke ausgeglichen: in Gelsenkirchen, Bottrop und in Oberhausen. Die Anlagen in Gelsenkirchen und Bottrop sind bereits im September 2018 an den Start gegangen.
EU empfiehlt Monitoring des Virus COVID-19 im Abwasser
Die EU-Kommission hat eine Empfehlung angenommen, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, das COVID-19-Virus und Varianten davon anhand von Abwasseruntersuchungen aufzuspüren, die Daten an die zuständigen Gesundheitsbehörden zwecks Früherkennung eines Auftretens des Virus weiterzugeben und Cluster zu ermitteln. Gefördert werden soll die Anwendung gemeinsamer Probenahme-, Test-und Datenanalysemethoden, unterstützt von einer europäischen Austauschplattform und mit entsprechender finanzieller Unterstützung.
Download der Empfehlung der EU-Kommission: http://www.gfa-news
Forschungsprojekt AMPHORE zum Phosphorrecycling startet in die Planungsphase
Das Forschungsprojekt „Regionales Klärschlamm-und Aschen-Management zum Phosphorrecycling für einen Ballungsraum“ (AMPHORE) geht nach Grundlagenarbeiten nun in die Planungsphase. Bereits seit Juli 2020 arbeiten die Projektbeteiligten – darunter fünf Wasserwirtschaftsverbände aus Nordrhein-Westfalen sowie Forschungsinstitute, Ingenieurgesellschaften und weitere Institutionen – an der Entwicklung neuer, tragfähiger Konzepte zur künftig gesetzlich geforderten Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammaschen. Im Rahmen des Projekts soll auf dem Gelände der Kläranlage Bottrop eine großtechnische Anlage zur Rückgewinnung des in den Klärschlammaschen gebundenen Phosphors entstehen und in Demonstrationsbetrieb gehen.
Als Ergebnis eines mehrstufigen Auswahlverfahrens haben sich die Projektbeteiligten nun auf das anzuwendende Verfahren verständigt. Die Wahl fiel auf einen auf der patentierten PARFORCE-Technologie basierenden nasschemischen Prozess der PARFORCE Engineering & Consulting GmbH (Freiberg). Ziel ist die Erzeugung von Phosphorsäure aus Klärschlammaschen. Nach Abschluss der Vorplanung im Dezember 2020 laufen derzeit die Vorbereitungen für die nächsten Planungsphasen und den Antrag auf Bewilligung von Bau und Betrieb. Bauherrin der Anlage ist die PhosRec Phosphor-Recycling GmbH, eine Tochtergesellschaft der beteiligten Wasserverbände, die eigens für die Forschungsarbeiten gegründet wurde. Die Anlage soll Mitte 2023 in Betrieb gehen.
Bereits Ende 2020 ist ein verbändeübergreifendes Analyseprogramm für Klärschlamm und Klärschlammaschen gestartet. Die erhobenen Messdaten fließen in eine gemeinsame Datenbank ein und werden so unter anderem dem Aufbau eines Klärschlamm-und Klärschlammaschemanagements dienen. Ab Frühjahr 2021 werden gemeinsam mit den assoziierten Unternehmen mögliche Verwertungspfade für die erzeugten Produkte weiter konkretisiert. Im Austausch mit weiteren Forschungsprojekten der Fördermaßnahme „Regionales Phosphor-Recycling“ (RePhoR) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden zusätzlich die Themen „Nachhaltigkeitsbewertung“ und „Rechtliche Randbedingungen“ in den Fokus gestellt.
Das Verbundprojekt AMPHORE wird vom BMBF innerhalb der Fördermaßnahme RePhoR unterstützt. RePhoR ist Teil des BMBF-Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3). Bewilligt wurden zunächst BMBF-Mittel von rund einer Million Euro für die erste zweijährige Projektphase zur Verdichtung von Grundlagendaten, Konzept-und Methodenentwicklung sowie die Planung und Genehmigung der großtechnischen Demonstrationsanlage. Für das Gesamtvorhaben ist ein Fördervolumen von rund sieben Millionen Euro geplant.
https://www.ruhrverband.de/wissen/projekt-amphore
https://www.bmbf-rephor.de
DWA-Landesverbandstagung Sachsen/Thüringen 2021 online
Weil dem veranstaltenden Landesverband die Gesundheit der Teilnehmer und Mitglieder wichtig ist, findet die Tagung aufgrund der hohen Inzidenzwerte in Thüringen in diesem Jahr online statt.
Als Ersatz für die ausgefallene Präsenzveranstaltung wird es am 6. September 2022 eine außerordentliche Landesverbandstagung in Weimar geben.
Am 6.Mai 2021 findet die diesjährige Landesverbandstagung Sachsen/Thüringen online statt.Die Veranstaltung umfasst auch im digitalen Format eine Fachtagung mit virtueller Industrieausstellung, Innovationsforum, Absolventenforum und Mitgliederversammlung.Das Motto der Tagung lautet „Das Kima wandelt sich – was können wir tun?“
Mit Prof.Dr.Dr.h. c.Hans Joachim Schellnhuber ist es gelungen, einen der wohl weltweit renommiertesten Wissenschaftler zur Klimaänderung für den Plenarvortrag auf der Landesverbandstagung zu gewinnen.Von 1992–2018 baute Schellnhuber das Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung (PIK) auf.Er beriet in Klimafragen nicht nur die Bundesregierung und Bundeskanzlerin Angela Merkel, sondern unter anderem auch EU-Kommissionspräsident Baroso, den amerikanischen Präsidenten G.W.Bush und nicht zuletzt Papst Franziskus bei der Abfassung seiner Umweltenzyklika.Er ist Mitglied zahlreicher wissenschaftlicher Organisationen, wie der deutschen Nationalakademie Leopoldina, der US Academy of Sciences und der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften.Das 2°-Ziel, die internationalen Nobelpreisträgersymposien zum globalenWandel und viele andere Initiativen zum Schutz des Erdklimas gehen auf seine Aktivitäten zurück.
Das Kima wandelt sich – was können wir als Wasserwirtschaftler in Sachsen und Thüringen tun, Herr Prof. Schellnhuber?
Programm
Begrüßung
Prof.Dr.-Ing.Hubertus Milke, Vorsitzender des DWA-Landesverbandes Sachsen/ Thüringen
Grußwort
Prof.Dr.Uli Paetzel, DWA-Präsident
Eröffnung der Tagung
Ministerin Anja Siegesmund, Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Plenarvortrag
Herausforderung Klimawandel
Prof.Dr.Dr.h. c.Hans Joachim Schellnhuber, Direktor Emeritus des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Potsdam
Innovationsforum
Innovative Ideen und aktuelle Projekte aus Forschung, Hochschulen, Industrie und Betrieb werden in Kurzvorträgen veranschaulicht und ermöglichen einen Einstieg in das Thema für weitere Diskussionen.
Absolventenforum
Abschlussarbeiten aus dem Landesverband werden in Form von Kurzvorträgen präsentiert.Kommen Sie im Anschluss gern mit den Absolventen zu den Fachthemen und potenziellen Weiterentwicklungen in unserer digitalen Diskussionsrunde ins Gespräch.
Block „Wasserwirtschaft/Wasserbau“
Wie kann Copernicus die Wasserwirtschaft unterstützen?
Wetter und Starkregen – wie ist die Vorhersage?
Niedrigwasser und Trockenheit in Thüringen
Trockenheit – mehr als nur Niedrigwasser?
Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung stärken – Aufbau der Gewässerunterhaltungsverbände in Thüringen
Block „Abwasser“
Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer – Auswirkungen des DWA-A 102 in der Anwendungspraxis
Herausforderungen an die Grundlagenermittlung im Kontext des DWA-A 102 am Beispiel eines Pilotprojektes in Leipzig
Radarregendaten in der Stadtentwässerung
Vertikale KlimaKlärAnlage zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Lebensqualität in urbanen Räumen
Das Abwasser als Informationsquelle – Schätzung des SARS-CoV-2 Infektionsgrades mittels Analysen des Kläranlagenzulaufs
Industrieausstellung
Unternehmen der Branchen Abwasser-und Abfalltechnik sowie des Wasserbaus und der Gewässerunterhaltung präsentieren auch im digitalen Tagungsformat ihre Produkte, Leistungen und Neuentwicklungen.Der Landesverbandsvorsitzende Prof.Dr.-Ing.Hubertus Milke eröffnet die digitale Fachausstellung um 8 Uhr.Es schließt sich ein virtueller Rundgang an.
DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen Niedersedlitzer Platz 13, 01259 Dresden Tel. 03 51/33 94 80 80 Fax 03 51/33 94 80 88 E-Mail: moeller@dwa-st.de
Programm und Anmeldung:
https://www.dwa-st.de/de/lvt.html
Bestens informiert trotz Pandemie
Der DWA-Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland etabliert ein Online-Konzept für das „Best Practice“-Seminar.Damit wird ein kontaktloser Austausch über aktuelle Themen trotz der Corona-Pandemie möglich gemacht.
Der persönliche, zwischenmenschliche Austausch ist die Grundlage der Landesverbandsarbeit in der DWA – und seit Beginn der Corona-Pandemie von Angesicht zu Angesicht beinahe unmöglich geworden.In Zeiten, in denen vielerorts Betriebe heruntergefahren oder Arbeitsplätze ins Home-Office verlegt werden, zeigt sich jedoch auch noch viel deutlicher als vorher die Wichtigkeit der Kläranlagen und deren reibungslose Funktion.
Vortrag und Diskussion
Um auch in Pandemiezeiten auf dem neusten Stand der Abwassertechnik und des Betriebs der Anlage zu bleiben, hat sich der Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland ein neues Format überlegt, das die Grenzen von Corona und die örtliche Begrenzung sprengen soll: Der „Best Practice“-Austausch der Kläranlagen-Nachbarschaften wurde kurzerhand zum „Online-Best Practice“ und findet nun digital statt.Grundlage des einmal im Monat stattfindenden Treffens sind immer Schwerpunktthemen, die den Zuhörer*innen aus vielen Nachbarschaften des Landesverbands durch einen Vortrag über die Online-Plattform „Webex“ digital nähergebracht werden.An den Input anschließend findet eine Diskussionsrunde statt.
Von Winterdienst bis Virenlast
Die Themenauswahl ist dabei stets aktuell und praxisrelevant: Ging es bei den ersten Terminen im späten Herbst letzten Jahres um die kurze Abschaltung einer Kläranlage für den Einbau eines neuen Trafos sowie um die ordentliche Winterräumung, so schloss im Dezember ein Themenvormittag zur Alleinarbeit auf der Anlage an.Die Inputreferate wurden dabei ausschließlich von DWA-Mitgliedern und Mitarbeiter*innen der Anlagen gehalten und kamen so aus der Praxis für die Praxis.Nicht weniger interessant sollte sich die Themenwahl des neuen Jahres gestalten.Die Veröffentlichung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Wasserrahmenrichtlinie im Zyklus 2022–2027 Ende des letzten Jahres gab Veranlassung zur genauen Betrachtung.Die Folgen für und Anforderungen an die Kläranlagen war so Thema des „Online-Best Practice“ im Januar.
Universitäre Unterstützung bekam das Format im Februar durch Prof.Dr.Susanne Lackner von der TU Darmstadt.Die Expertin für Abwasserwirtschaft stellte in ihrer spannenden Präsentation dar, wie Corona-Infektionshotspots durch eine analytische Untersuchung des Abwassers und der Virenlast bestimmt werden können – und zwar schneller als durch eine nachträgliche Infektionsmeldung.Flächendeckend etabliert ist solch ein Nachweissystem bereits in den Niederlanden, und dies könnte auch für Deutschland Vorbild sein.
Flexibel und unkompliziert
Ein großer Vorteil des Onlineformats ist seine örtliche Ungebundenheit.So können im flächenmäßig relativ großen Landesverband auch Vertreter*innen aus Nordhessen ohne lange Anfahrt bei Veranstaltungen in der Pfalz teilnehmen.Das schont die Umwelt, die Nerven und den Geldbeutel.Weiter wird die unkomplizierte Übertragung auf die jeweiligen Endgeräte der Nutzer*innen dem Infektionsschutz gerecht, da auch bequem von Zuhause im Home-Office oder alleine im Büro zugehört und mitdiskutiert werden kann.Der neu erprobte Rahmen erhält dabei nicht nur viele positive Rückmeldungen, auch die Anmeldezahlen sprechen für sich.So konnten beim letzten Vortrag fast 50 Zuhörer*innen begrüßt werden.
An dem neuen Format Interessierte finden weitere Informationen auf der Homepage des Landesverbands:
https://www.dwa-hrps.de/de
oder per E-Mail: info@dwa-hrps.de
Wegweiser zu Klimavorsorgediensten in Deutschland
Gebündelten Daten, Informationen und Werkzeuge zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels – das liefert das Deutsche Klimavorsorgeportal KLiVO der Bundesregierung: Hilfsmittel sowohl für Praxiserfahrene – Vertreterinnen und Vertreter von Schutzorganisationen wie dem Technischen Hilfswerk sowie zuständigen Behörden –, aber auch für Bürgerinnen und Bürger. Auf einer interaktiven Deutschlandkarte ist tagesaktuell zu erkennen, an welchen Flüssen es Hochwasser gibt. Hier werden die Wasserstände an über 1300 Pegeln angezeigt und Warnungen ausgesprochen. Neben den Hochwasserdiensten sind auf dem KLiVO-Portal viele weitere Angebote zu finden – von Arbeitshilfen zu Starkregenvorsorge über Sturmschutzmanagement und Hitzewarnungen bis zu Strategieentwicklungen zur Klimaanpassung. Die Funktionsweise des Portals ist denkbar einfach: Mit Such- und Filterfunktionen werden Leitfäden, Webtools, Karten oder Daten abrufbar, die im Umgang mit den unvermeidbaren Folgen des Klimawandels unterstützen. Informationsdienste liefern dafür aktuelle und zukünftige meteorologische sowie klimatologische Daten unter anderem zu Temperatur, Niederschlag, Wind und Meerestemperatur. Das KLiVO-Portal wird im Auftrag der Bundesregierung vom Umweltbundesamt und Deutschen Wetterdienst betrieben.
Neues UN-Berichtssystem macht Beitrag der Natur zur Wirtschaft sichtbar
Die Vereinten Nationen haben sich auf einen neuen statistischen Rahmen geeinigt, der die Leistungen der Natur, also die Beiträge von Feuchtgebieten, Wäldern, Ozeanen und anderen Ökosystemen, bei der Berechnung der Wirtschaftsleistung besser berücksichtigen wird. Die Europäische Kommission hatte die UN bei der Entwicklung des neuen Systems mit Beiträgen aus Wissenschaft, Statistik und Politik unterstützt. Die Europäische Kommission wird nun vorschlagen, die Verordnung über die Europäischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen zu ändern, um ihren Erfassungsbereich um ein neues Modul zur Bilanzierung von Naturkapital zu erweitern, das vollständig mit dem UN-Rahmenwerk übereinstimmt.
EU-Kommission legt Leitfaden für Umweltziele in den nationalen Aufbauplänen vor
Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien für die Umsetzung der Umweltziele im EU-Aufbauprogramm NextGeneration EU vorgelegt. Sämtliche Investitionen und Reformen der Mitgliedstaaten müssen sich am Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (do no significant harm) orientieren. Die Regierungen müssen also sicherstellen, dass ihre Aufbaupläne die Verwirklichung von Umweltzielen nicht behindern. Dabei soll sie dieser Leitfaden unterstützen.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität, die das Europäische Parlament Anfang Februar 2021 gebilligt hat, wird 672,5 Milliarden Euro an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten bereitstellen. Der neue Leitfaden soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, sicherzustellen, dass alle Investitionen und Reformen, die sie zur Finanzierung durch den EU-Aufbaufonds vorschlagen, die Umweltziele der EU im Sinne der Taxonomie-Verordnung nicht wesentlich beeinträchtigen.
Download des Leitfadens:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210212_003
Umwelttechnikpreis Baden-Württemberg ausgeschrieben
Bis zum 23.April 2021 können sich Unternehmen um den 7.Umwelttechnikpreis Baden-Württemberg bewerben. Der Preis unterstützt Unternehmen dabei, ihre innovativen, umwelt- und klimaschonenden Verfahren und Produkte bekannter zu machen. Er ist mit insgesamt 100 000 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre vergeben. Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg mit neuartigen Produkten oder Verfahren in folgenden Kategorien: Energieeffizienz, Materialeffizienz, Emissionsminderung, Aufbereitung und Abtrennung sowie Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Industrie 4.0.Die Jury vergibt außerdem einen Sonderpreis.
http://www.umwelttechnikpreis.de
Digitale 54. Essener Tagung für Wasserwirtschaft
Wasser in einer veränderten Welt
Wann: 09.06.2021 – 10.06.2021
Die 54. ESSENER TAGUNG wird aufgrund der auch weiterhin nicht vorhersehbaren Entwicklungen erstmals als komplett digitale Veranstaltung am 09. und 10. Juni 2021 durchgeführt.
Der virtuelle Kongress wird in einem neuen zeitlichen Format angeboten: das Live-Programm erstreckt sich über zwei Tage und eine Auswahl weiterer virtueller Räume steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, so dass keine Überschneidungen mehr stattfinden müssen. Bis auf die Live-Tagung können alle anderen Räume jederzeit abgerufen werden.
Im Mittelpunkt stehen Live-Vorträge von namhaften Fachleuten zu den wichtigsten Themen der Wasserwirtschaft. Es liegt auf der Hand, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie dabei in mehreren Vorträgen behandelt werden. Aber auch andere wichtige Fragestellungen wie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Umgang mit Antibiotikaresistenzen und Spurenstoffen im Wasserkreislauf oder die Digitalisierung haben weiterhin einen hohen Stellenwert. Erstmals findet in diesem Jahr eine Podiumsdiskussion zum Leitthema der Tagung statt, prominent eingeleitet durch einen Vortrag aus dem Bundesumweltministerium.
Auch die weiteren, unsere Tagung prägenden Elemente wie die Fachausstellung, die Vorträge von Young Scientists, die Exkursionen und die zwanglosen Pausengespräche werden in die digitale Welt überführt.
Weitere Infos und Anmeldung zur digitalen Essener Tagung 2021 auf https://essenertagung.de
Abwasserbetriebe können Point of Care (PoC)-Antigen-Schnelltests selbst beziehen
Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung und der öffentlichen Abwasserentsorgung dürfen seit dem 2.Februar 2021 Antigen-Schnelltests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 beziehen und nutzen.Das geht aus einer Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) hervor.Die genannten wasserwirtschaftlichen Unternehmen dürfen [Point of Care (PoC)]-Schnelltests direkt vom Hersteller, beim entsprechenden Großhandel oder bei Apotheken selbst beziehen und durch geschultes Personal (das nicht medizinisches Personal sein muss) anwenden (lassen).Bundesgesundheitsminister Jens Spahn führt hierzu in einem Rundschreiben vom 16.Februar 2021 aus: „Das heißt konkret, dass diese Unternehmen und Einrichtungen regelmäßige Testungen für ihre Beschäftigten und Besucherinnen und Besucher anbieten können und diese Tests zum Bestandteil ihres Hygiene-und Schutzkonzeptes machen können, idealerweise unter Beratung durch den jeweiligen betriebsärztlichen Dienst oder die Berufsgenossenschaft.“
Download des Schreibens des Bundesgesundheitsministers:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210216_005
Bewerbungen für den Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt 2022 gesucht
Die Bewerbungsphase für den Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt (IKU) ist gestartet. Bis zum 21.Juni 2021 können sich deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen um den bereits zum achten Mal ausgeschriebenen Preis bewerben. Gesucht werden nachhaltige Lösungen in sieben Kategorien:
Prozessinnovationen für den Klimaschutz
Produkt-und Dienstleistungsinnovationen für den Klimaschutz
Umweltfreundliche Technologien
Umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen
Kooperation mit Entwicklungs-und Schwellenländern bei technischen oder sozialen Innovationen für Umwelt-und Klimaschutz
Innovation und biologische Vielfalt
Nutzung des digitalen Wandels für klima- und umweltfreundliche Innovationen.
Die Preisträger werden insgesamt 175 000 Euro für innovative klima- und umweltfreundliche Prozesse, Produkte und Dienstleistungen sowie Technologietransferlösungen für Schwellen- und Entwicklungsländer erhalten. Die IKU-Mittel stammen aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums (BMU).Am Wettbewerb teilnehmen können alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Einzelpersonen.
http://www.iku-innovationspreis.de
https://www.klimaschutz.de
Rheinland-Pfalz startet Corona-Messungen auf Kläranlagen
Rheinland-Pfalz plant die Durchführung von SARS-CoV-2-Analysen im Zu-und Ablauf von zwei Kläranlagen. Welche Kläranlagen konkret beprobt werden sollen, gibt das zuständige Umweltministerium noch nicht bekannt. Die Messungen im Abwasser sollen begleitend zu den Infektionszahlen der Gesundheitsämter durchgeführt werden und so weitere Aufschlüsse über das Infektionsgeschehen liefern. Langfristig hält das Umweltministerium die Weiterentwicklung zu einem Frühwarnsystem auch für andere Krankheitserregern für denkbar.
Förderung: Nachwuchsgruppe „MINT für die Umwelt“ gesucht
Mit bis zu einer Million Euro fördert die Vector Stiftung den Forschungsnachwuchs in Baden-Württemberg. Exzellente Nachwuchswissenschaftler*innen können sich bis zum 15.Juli 2021 um Fördermittel für den Aufbau einer eigenen Nachwuchsgruppe zum Thema „MINT für die Umwelt“ bewerben. Vorgesehen ist eine Förderung über vier Jahre. Nach erfolgreicher Endevaluierung wird eine mögliche Verlängerung für zwei weitere Jahre geprüft.
https://vector-stiftung.de/foerderbereiche/#ausschreibungen
http://www.umwelttechnikpreis.de
Erweiterung der Kläranlage von Merck um eine vierte Reinigungsstufe
Als erstes Industrieunternehmen in Südhessen will der Darmstädter Wissenschafts-und Technologiekonzerns Merck seine Industriekläranlage um eine vierte Reinigungsstufe erweitern. Die zusätzliche Behandlungsstufe soll aus einer Aktivkohleeinheit mit vorgeschalteter optionaler Tuchfiltration bestehen. Ziel ist eine deutlich höhere Reduktion der organischen Fracht durch die Abwasserbehandlung und somit eine Verbesserung der Gewässerqualität im Darmbach und Landgraben. Aus der Kläranlage von Merck werden bis zu 10 000 Kubikmeter Abwasser pro Tag in den Darmbach eingeleitet. Mit der Genehmigung der Anlage rechnet das Regierungspräsidium Darmstadt im ersten Halbjahr 2021.Merck möchte mit den Bauarbeiten im Sommer 2021 beginnen; die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2023 geplant.
Der Ausbau erfolgt im Rahmen der Spurenstoffstrategie Hessisches Ried. Das Ried hat einen besonderen Stellenwert durch seine Rolle in der Wasserversorgung im Rhein-Main-Gebiet und seine hohe Besiedlungsdichte. Da ein Austausch zwischen den Oberflächengewässern und dem Grundwasser im Hessischen Ried stattfindet, können über das Abwasser von kommunalen sowie industriellen Einleitungen auch Spurenstoffe in Form von Arzneimittelrückständen, Haushalts-und Industriechemikalien, Pflanzenschutzmittel und Biozide, die durch den Boden nur zum Teil zurückgehalten werden, in das Grundwasser eindringen.
Auszeichnung für „Medi-Müll-Boxen“
Für „Medi-Müll“-Boxen zur sicheren Entsorgung alter Arzneimittel sind die Berliner Wasserbetriebe am 10.März 2021 mit dem Deutschen Ideenmanagementpreis 2021 des Deutsches Instituts für Ideen- und Innovationsmanagement gewürdigt worden. Die praktische Sammelbox geht auf einen innerbetrieblichen Verbesserungsvorschlag zurück. Die Medi-Müll-Boxen etwa im Foyer der Wasserbetriebe-Zentrale in Berlin-Mitte gewährleiste eine sichere Entsorgung bei einfachster Handhabung und biete durch ihre Gestaltung und Platzierung Kommunikationsanlässe für das wichtige Thema der Entsorgung von Arzneimittelresten.
Neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel angenommen
Die Europäische Kommission hat eine neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel angenommen.Die Strategie soll den Weg zur Vorbereitung auf die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels weisen.Aufbauend auf die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel von 2013 zielen die neuen Vorschläge darauf ab, den Schwerpunkt vom Verständnis des Problems auf die Entwicklung von Lösungen zu verlagern und von der Planung zur Umsetzung überzugehen.
Die Anpassungsmaßnahmen müssen, so die EU-Kommission, „sich auf solide Daten und Risikobewertungsinstrumente stützen, die allen zur Verfügung stehen – von Familien, die Wohnungen oder Häuser kaufen, bauen oder renovieren, bis hin zu Unternehmen in Küstenregionen oder Landwirten bei der Anbauplanung.Um das zu erreichen, werden in der Strategie Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Grenzen des Wissens über die Anpassung an den Klimawandel verschoben werden sollen, um mehr und bessere Daten zu klimabezogenen Risiken und Verlusten zu erheben und allen zur Verfügung zu stellen.Die Europäische Wissensplattform für Klimaanpassung Climate-ADAPT wird verbessert und erweitert, und es wird eine spezielle Beobachtungsstelle für Gesundheit geben, die der besseren Nachverfolgung, Analyse und Vorbeugung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit dienen soll.“ Die Kommission werde weiterhin in allen relevanten Politikbereichen Klimaresilienzaspekten Rechnung tragen.
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210224_005
Niedersachsen: mehr Klärschlamm als Dünger verwertet
In Niedersachsen wurden im Jahr 2019 im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung rund 161 000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen direkt und ohne Zwischenlagerung entsorgt.Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, ging davon mehr als die Hälfte (rund 86 600 Tonnen) in die stoffliche Verwertung.Dabei war die Landwirtschaft der größte Abnehmer und brachte etwa 62 800 Tonnen als Dünger aus, rund 1,5 % mehr als im Vorjahr.Davon wurden rund 48 100 Tonnen in Niedersachsen aufgebracht und knapp 14 700 Tonnen in anderen Ländern in Deutschland.Der Rest (rund 23 800 Tonnen) diente anderen stofflichen Verwendungen wie Kompostierung, Vererdung oder Verregnung.
Weitere 64 400 Tonnen des im Jahr 2019 angefallenen Klärschlamms wurden thermisch verwertet.Das durch Verbrennung entsorgte Aufkommen fiel im Vergleich zu 2018 um 7,0 % geringer aus.Der Klärschlamm wurde überwiegend in Abfallverbrennungsanlagen und in Energieversorgungsunternehmen mitverbrannt (knapp 58 000 Tonnen).Dieses Aufkommen ging um 9,6 % zurück.In Monoverbrennungsanlagen wurden mit knapp 5000 Tonnen dagegen 8,6 % mehr Klärschlammtrockenmasse als 2018 verwertet.
Sonstige direkte Entsorgungswege, zum Beispiel die Abgabe an Trocknungsanlagen, wurden 2019 in einem Umfang von knapp 9800 Tonnen genutzt.
Tabellarische Übersicht:
http://www.statistik.niedersachsen.de/download/165092
Kampfstoffe: Sanierung des Dethlinger Teichs
Das niedersächsische Umweltministerium hat eine Vereinbarung mit dem Heidekreis unterzeichnet und stellt damit weitere 38,4 Millionen Euro für die vollständige Sanierung des Dethlinger Teichs bereit. Der zehn bis zwölf Meter tiefe Dethlinger Teich ist eine ehemalige Kieselgur-Grube bei Munster, in die während und nach dem zweiten Weltkrieg mehr als 100 000 Stück chemische Kampfmittel entsorgt wurden. Laut Medienberichten wird er von manchen Fachleuten als „giftigster Ort der Welt“ bezeichnet.
Eine Untersuchung eines benachbarten Grundgewässers anhand von 150 Messstellen hatte eine massive Belastung mit Kampfstoff-Abbauprodukten ergeben. Bei der anschließenden Erkundung des Dethlinger Teichs zwischen September 2019 und April 2020 an drei Teilflächen wurden insgesamt 2552 Stücke Kampfstoffmunition geborgen. Die Sanierung soll im Herbst dieses Jahres starten und ist für fünf Jahre angesetzt. In vergangenen Jahren hatte das Umweltministerium bereits 10,3 Millionen Euro bereitgestellt, an denen der Heidekreis mit 1,1 Millionen Euro beteiligt war. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Staatspraxis ebenfalls an den Kosten der Sanierungsmaßnahme.
Hintergrundinformationen:
http://www.gfa-news.de/gfa
Hamburger Wohnquartier nutzt Wärme aus Abwasser
In einem Neubauquartier im Hamburger Stadtteil Barmbek soll Abwasserwärme aus dem Siel (wie die Kanalisation in der Hansestadt genannt wird) als Energie für Heizungen und Warmwasser verwendet werden.Es sollen 149 Miet-und Eigentumswohnungen angeschlossen werden.„Wir haben die Versorgung in unserem Neubauquartier so geplant, dass die Mieter und Eigentümer weitestgehend energieautark wohnen können“, erklärt Maren Grohs, Energieberaterin beim Immobilienunternehmen Frank.Neben einer Photovoltaik-Anlage auf den Dächern, die den Bewohnern Strom liefert, liegt das zentrale Element der Wärmeversorgung, die Wärmeaustauscher, unter dem Asphalt der Straße: Im Siel installiert Hamburg Energie im Auftrag von Frank auf einer Strecke von 106 Metern 53 Wärmetauscher-Module.Durch den Einsatz der Abwasserwärme sollen jährlich 45 Tonnen Kohlendioxid im Vergleich zur herkömmlichen fossilen Fernwärme eingespart werden.Die Bewohner des Quartiers werden dadurch aber nicht finanziell stärker belastet.Sie beziehen die Wärme zu einem Preis, der dem der Fernwärme gleicht.Die Wohnanlage im KfW-40-Effizienzstandard ist seit Ende 2020 im Bau.Etwa zum Jahreswechsel 2022/2023 sollen die Bewohner die Wohnungen beziehen können.
Projektsteckbrief:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210209_002
EU-Kommission legt Digitalziele für 2030 vor
Wie die EU-Mitgliedstaaten den digitalen Wandel bis 2030 gemeinsam meistern können, hat die EU-Kommission am 9.März 2021 in einem Strategiepapier ausgeführt.Bis 2030 sollten mindestens 80 Prozent aller Erwachsenen über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, alle Haushalte in der EU eine Gigabit-Anbindung haben, alle wichtigen öffentlichen Dienste online verfügbar sein und drei von vier Unternehmen Cloud-Computing-Dienste, Big Data und künstliche Intelligenz nutzen.
Die Kommission schlägt einen digitalen Kompass vor, um die Digitalziele der EU für 2030 konkret umzusetzen.Der Kompass sieht eine gemeinsame Governance-Struktur mit den Mitgliedstaaten vor, die auf einem Überwachungssystem mit jährlichen Berichten in Form von „Ampeln“ beruht.Die Ziele werden in einem mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zu vereinbarenden Maßnahmenprogramm verankert.Zur Finanzierung heißt es, für jeden nationalen Plan wurde ein Ausgabenziel von 20 Prozent für digitale Zwecke zusätzlich zur digitalen Komponente des EU-Haushalts 2021–2027 festgelegt.
BSI warnt: Kritische Schwachstellen in Exchange-Servern
Zehntausende Exchange-Server in Deutschland sind nach Informationen des IT-Dienstleisters Shodan über das Internet angreifbar und mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit Schadsoftware infiziert. Betroffen sind Organisationen jeder Größe. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) teilte am 5.März 2021 mit, es habe begonnen, potenziell Betroffene zu informieren. Es empfiehlt allen Betreibern von betroffenen Exchange-Servern, sofort die von Microsoft bereitgestellten Patches einzuspielen. Anfällige Exchange-Systeme sollten aufgrund des sehr hohen Angriffsrisikos dringend auf entsprechende Auffälligkeiten geprüft werden. Erschwerend komme aktuell hinzu, dass tausende Systeme noch Schwachstellen aufweisen, die seit über einem Jahr bekannt sind und noch nicht gepatched wurden. Insbesondere Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) könnten hiervon betroffen sein. Neben dem Zugriff auf die E-Mail-Kommunikation der jeweiligen Unternehmen lässt sich von Angreifern über solche verwundbaren Server-Systeme oftmals auch der Zugriff auf das komplette Unternehmensnetzwerk erlangen.
Aktuelle Warnung des BSI:
http://www.gfa-news.de/
Berlin: Löschwasser aus Fabrikbrand beeinträchtigt Klärwerk
Nach dem Großbrand in einem Galvanik-Betrieb in Berlin-Marienfelde in der Nacht zum 12.Februar 2021 sind mit dem Löschwasser auch Stoffe ins Klärwerk Waßmannsdorf der Berliner Wasserbetriebe gelangt, die die Reinigung des Abwassers beeinträchtigen. Dazu gehören auch Cyanide. Diese haben einige der Mikroorganismen im Klärwerk stark beeinträchtigt. Damit kam es unter anderem auch durch nicht vollständig abgebaute Stoffe in den beiden offen fließenden Ableitern des Klärwerks zu einer starken Sauerstoffzehrung, in den Ableitern sind Fische gestorben. Im Rahmen der Beseitigung der Störung brachten mehr als 20 schwere Tankwagen frischen belebten Schlamm aus dem Klärwerk Ruhleben nach Waßmannsdorf.
BIM-basierte Planungshilfen für Arbeitsstätten machbar?
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den Bericht „Machbarkeitsstudie für BIM-basierte Planungshilfen für Arbeitsstätten“ veröffentlicht. Die Studie fasst die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zusammen, die die BAuA in Auftrag gegeben hatte, um zu prüfen, ob sich die Vorgaben des Arbeitsstättenrechts in digitale Planungshilfen wie das Building Information Modeling (BIM) integrieren lassen. Der Bericht Studie bestätigt den Bedarf an unterstützenden Assistenzsystemen und konkretisiert Einsatzmöglichkeiten aus unterschiedlichen Anwenderperspektiven und zeigt notwendige Handlungsschritte auf. In Deutschland werden jährlich schätzungsweise etwa 25 000 Nichtwohngebäude errichtet. In den meisten Fällen wird es sich um Arbeitsstätten handeln, die gut und sicher gestaltet sein müssen. Dazu macht das Arbeitsstättenrecht Vorgaben. Hier setzt die Idee von BIM-basierten Planungshilfen für Arbeitsstätten an.
Kostenloser Download:
http://www.baua.de/dok/8855390
Zusammenfassender Bericht:
http://www.baua.de/dok/8855560
Bauhauptgewerbe 2020: Umsatzsteigerung beim Bau von Kläranlagen
Der Jahresumsatz im Bauhauptgewerbe ist 2020 um 4,9 % gegenüber dem Jahr 2019 gestiegen. Damit erzielte das Bauhauptgewerbe trotz der Corona-Krise im achten Jahr in Folge einen Umsatzan stieg. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mit. Die Zahl der Beschäftigten stieg um 1,5 % gegenüber dem Vorjahr. Unter den umsatzstärksten Wirtschaftszweigen innerhalb des gesamten Bauhauptgewerbes konnten die Zimmerei mit +13,6 % und der Leitungstiefbau und Kläranlagenbau mit +12,8 % die größten Umsatzsteigerungen im Jahr 2020 verzeichnen. Mit Ausnahme des Baus von Straßen und Bahnverkehrsstrecken konnten alle Wirtschaftszweige des Bauhauptgewerbes im Vorjahresvergleich Umsatzzuwächse verzeichnen.
Im Dezember 2020 fiel der Umsatz im Bauhauptgewerbe 18,0 % höher aus als im Dezember 2019.Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Beschäftigten um 1,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Umsätze der Zimmereibetriebe stiegen im Dezember 2020 mit 41,9 % und beim Leitungstiefbau und Kläranlagenbau mit 35,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat am stärksten. Den geringsten Umsatzzuwachs verzeichnete der „Sonstige Tiefbau“ (zum Beispiel Wasserbau) mit 1,1 %.
Daten und Grafiken:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210310_001
Schleswig-Holstein: Bagger stürzt in Klärschlammbecken
Bei Reinigungsarbeiten an einem Klärschlammbecken in Bredstedt (Landkreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein) stürzte am 15.Februar 2021 ein Baggerfahrer mit seinem Bagger seitlich in das mindestens 1,50 m tiefe Becken und versank zum Teil in diesem. Die Kabinentür befand sich in Richtung Beckengrund, sodass der Baggerfahrer die Kabine nicht verlassen konnte. Die Kabine füllte sich rasch mit Klärschlamm, und nur dem aufmerksamen und beherzten Handeln zweier Mitarbeiter, die auf dem Gelände des Klärwerks arbeiteten, war es zu verdanken, dass der Baggerfahrer gerettet wurde: Als der Bagger plötzlich aus dem Blickfeld der Männer verschwunden war, liefen die beiden zu dem Klärschlammbecken, setzten einen Notruf ab, holten eine Leiter, die sie über den Schlamm in Richtung Fahrerkabine legten, überquerten diese, schlugen eine Seitenscheibe ein und befreiten den bereits bis zur Hüfte im Schlamm steckenden Fahrer. Nur kurze Zeit später wäre eine Rettung vermutlich nicht mehr möglich gewesen. Als die Rettungskräfte und die Polizei am Einsatzort eintrafen, war die Fahrerkabine bereits vollständig mit Schlamm gefüllt. Der Baggerfahrer erlitt leichte Verletzungen und einen Schock.
Bundesregierung: Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist Herausforderung
Die Bundesregierung hält an den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie fest und will diese nicht aufweichen. Dies geht aus der Antwort (Bundestags-Drucksache 19/26097) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Wasserrahmenrichtlinie fordert, dass in den Mitgliedstaaten der EU bis Ende 2027 die Gewässerschutzziele erreicht werden sollen. Die Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie liege vorrangig in der Zuständigkeit der Länder, betont die Bundesregierung. Die Bewirtschaftungspläne müssen demnach bis spätestens 22.März 2022 an die Europäische Kommission berichtet werden.Es sei eine Herausforderung nicht nur für Deutschland, die Bewirtschaftungsziele in allen Wasserkörpern bis zum Jahr 2027 zu erreichen, erklärt die Bundesregierung weiter.
Download der Bundestags-Drucksache:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210128_001
EU-Kommission startet Konsultation zur Umweltkriminalität
Die Europäische Kommission will die EU-Regeln zur Umweltkriminalität überarbeiten und befragt mit einer Konsultation im Vorfeld die interessierte Öffentlichkeit.Die Ergebnisse werden in die Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Umweltkriminalität einfließen.Ein Vorschlag für eine überarbeitete EU-Gesetzgebung wird bis Ende 2021 erwartet.Eine Bewertung der Richtlinie, die 2019– 2020 durchgeführt wurde, kam zu dem Schluss, dass es noch Raum für Verbesserungen gibt, wenn es um die Reduzierung von Umweltkriminalität und die Verfolgung von Straftätern geht.Die Überarbeitung geht auf diese Probleme ein, indem sie die gestärkte Kompetenz der EU im Bereich des Strafrechts nutzt und eine bessere Koordinierung der Vorschriften mit anderen grünen Initiativen sicherstellt.Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist bis zum 4.Mai 2021 möglich.
Link zur Konsultation:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210208_005
20 Jahre Wasserrahmenrichtlinie: Empfehlungen des Umweltbundesamts
„Neun Empfehlungen für den guten Zustand unserer Gewässer“ enthält ein Positionspapier des Umweltbundesamts anlässlich des 20.Jahrestags der Veröffentlichung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.Seit 20 Jahren sei die Wasserrahmenrichtlinie eine Säule des Gewässerschutzes.Es wurde viel erreicht – das Ziel „guter Zustand“ werde aber oft verfehlt.Das Papier des UBA ist ein Plädoyer für eine ambitionierte Wasserpolitik an alle beteiligten Akteure.– Download:
https://www.umweltbundesamt.de/ publikationen/20-jahre-wasserrahmenrichtlinie-empfehlungen
Bund der Steuerzahler NRW ruft zu Widerspruch gegen Abwassergebührenbescheide 2021 auf
Der Bund der Steuerzahlen NRW ruft alle Gebührenzahler in Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich gegen ihren Abwassergebührenbescheid 2021 zu wehren.Der Bund der Steuerzahler kritisiert zweierlei: Bei der Kalkulation der Abwassergebühren werde von den meisten Kommunen ein zu hoher Zinssatz zugrunde gelegt.Und bei der Abschreibung werde nach Wiederbeschaffungszeitwerten statt nach den niedrigeren Anschaffungswerten gerechnet.Ein diesbezüglicher Musterprozess sei beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig (Az.9 A 1019/20).Der Steuerzahlerbund erwartet eine Entscheidung noch im Jahr 2021.
Der Hauptgeschäftsführer des Städte-und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen weist die Kritik zurück: „Die Entsorgung des Abwassers zählt zu den zentralen Elementen der kommunalen Daseinsvorsorge.Vorwürfe, die Städte und Gemeinden würden bei der Berechnung der Gebühren auf Gewinne aus sein, entbehren jeder Grundlage.Bau und Betrieb von Kanalnetzen sind aufwendig.Ihre Finanzierung muss verlässlich und mit langem Horizont geplant sein.Darum orientieren sich Städte und Gemeinden bei der Kalkulation von Abwassergebühren an gemittelten Zinswerten, die den Durchschnitt der vorangegangenen 50 Jahre abbilden.Dieses Verfahren vermeidet kurzfristige Schwankungen und ermöglicht Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Städte und Gemeinden.Die Rechtsprechung hat durchgehend bestätigt, dass die Berechnungsmethoden der Kommunen mit den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes im Einklang stehen, wonach das Gebührenaufkommen die Kosten für Betrieb und Bau der Anlage nicht überschreiten darf.“
http://www.steuerzahler.de/nrw/abwasser
Bayern: Neuer „Schwammstadt“-Leitfaden für Kommunen und Planer vorgestellt
Der Klimawandel ist in den Städten stärker spürbar als auf dem Land.Dieser Effekt soll mit dem Generationenthema „Schwammstadt“ minimiert werden.Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber am 27.Januar 2021 in München anlässlich der Vorstellung eines neuen Leitfadens für Kommunen und Planer: „Der Klimawandel verändert auch das Leben in unseren Siedlungen.Die Sommer werden heißer, die Niederschläge nehmen ab.… Auf der anderen Seite drohen häufigere extreme Hochwasser und Starkregen.Deshalb brauchen wir ein Konzept für die Städte und Gemeinden der Zukunft.Unsere Lösung heißt Schwammstädte.Wir müssen das Wasser in unseren Städten halten wie in einem Schwamm.Dafür dürfen Städte nicht weiter zubetoniert werden.“ Studien zeigen, dass die Temperatur vor Ort um bis zu 3 °C sinken könnte, wenn Städte wieder grüner werden.
Der Leitfaden enthält eine Reihe von Lösungsansätzen und Umsetzungsbeispielen, wie mit den aktuellen Herausforderungen durch den Klimawandel beider Siedlungsentwicklung umgegangen werden kann.Konkret wird beispielswiese vorgeschlagen, schon bei der Bauleitplanung Flächen für den Rückhalt und die Versickerung von Regenwasser festzusetzen oder eine Gebäudebegrünung zu fordern.Auch bei der Stadterneuerung kann durch neu angelegte abgesenkte Grünflächen Regen gespeichert und damit die Hitze- und Starkregenvorsorge verbessert werden.Gleichzeitig werden damit Aufenthaltsqualität und Artenvielfalt erhöht.
Der Leitfaden wurde gemeinsam entwickelt von Umweltministerium, Landesamt für Umwelt, DWA-Landesverband Bayern, Bayerischer Architektenkammer, Bayerischer Ingenieurekammer Bau, Bayerischem Städtetag und Bayerischem Gemeindetag.
Download des Leitfadens:
http://www.stmuv.bayern.de/niedrigwasser.htm
Grüne und blaue Infrastruktur für das Ruhrgebiet
In den kommenden zehn Jahren investieren das Land Nordrhein-Westfalen und die Wasserverbände rund 250 Millionen Euro in den Ausbau der grünen und blauen Infrastruktur im Ruhrgebiet, um die Lebensqualität der Städte zu erhalten und Schäden im Klimawandel zu vermeiden.Auf Beschluss der Landesregierung werden die Projekte „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ und „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ im Rahmen der Ruhrkonferenz mit über 145 Millionen Euro gefördert.Anfang Februar zogen Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser und Prof.Dr.Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft, und weitere Partner ein erstes positives Fazit zu den bereits umgesetzten und gestarteten Projekten und blickten nach vorne.„Klimaschutz und Klimaanpassung sind zentrale Daseinsvorsorge.Weniger Hitzestau, dafür mehr grüne Lebens- und Erholungsräume, weniger Versiegelung, dafür mehr natürliche Versickerungsbereiche, weniger Überflutungen von Straßen, dafür klimafeste Infrastruktur.Mit zahlreichen Maßnahmen und Ideen trägt das Projekt bereits ganz konkret zu einer klimasicheren Zukunft und damit auch zur Lebensqualität der Menschen in der Metropolregion Ruhr bei“, so Heinen-Esser.
Zur Koordinierung und Unterstützung der Ideen und Maßnahmen zur Klimaanpassung hat die Emschergenossenschaft vor einem Jahr eine Service-Organisation in Essen eingerichtet.Als zentrale Anlaufstelle koordiniert sie die Zusammenarbeit der Kommunen und Wasserverbände und ermöglicht mit den Fördermitteln des Landes die Maßnahmen vor Ort.„Ein funktionierendes Modell, das in den vergangenen Monaten im Schatten von Corona bereits viel für die Klimafolgenanpassung in der Region angestoßen und umgesetzt hat.Mit dem Projekt ‚Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft‘ konnten Emschergenossenschaft und Städte ihre Initiativen für eine klimafeste Zukunft deutlich ausbauen“, erklärte Uli Paetzel bei der Jahrespressekonferenz.
Im ersten Jahr haben zahlreiche Kommunen mit Unterstützung der Service- Organisation Dächer und Fassaden begrünt, Bäume gepflanzt, Flächen entsiegelt und Regenwasser abgekoppelt.An 111 Projekten hat die Zukunftsinitiative 2020 gearbeitet, 55 Maßnahmen haben einen Zuwendungsbescheid erhalten.Die Mittel stehen bereit beziehungsweise sind ausgegeben.Rund 5500 Quadratmeter sind bereits bepflanzt und rund 10 000 Quadratmeter sind abgekoppelt oder entsiegelt worden.So kann Regenwasser verdunsten, im Boden versickern oder in ein Gewässer abfließen.Bis 2040 sollen mindestens 25 Prozent der befestigten Flächen vom Kanalnetz abgekoppelt und der Verdunstungsgrad um zehn Prozent in der Region erhöht werden.Weitere Maßnahmen sind bereits für 2021 in der Planung.So prüft eine Machbarkeitsstudie die Begrünung der Fassade des Kohlenbunkers (Green Tower) im Nordsternpark in Gelsenkirchen und des Amphitheater-Parkplatzes in dem Areal.Mit der Baumaßnahme könnte nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung umgesetzt werden.Die Stadtwerke Bochum nutzen eine anstehende Sanierung zweier Dachflächen auf ihrem Betriebshof in Bochum-Hamme, um sich mit einer Dachbegrünung für Klimaschutz und Artenvielfalt einzusetzen.
Baden-Württemberg: 22 Millionen für Projekte zur Gewinnung von Rohstoffen aus Abfall und Abwasser
Das Umweltministerium Baden-Württemberg startet das neue Förderprogramms „EFRE Bioökonomie – Bioraffinerien zur Gewinnung von Rohstoffen aus Abfall und Abwasser – Bio-Ab-Cycling“.Damit sollen innovative Verfahren in Demonstrations- oder Pilotanlagen miteinander verknüpft sowie erforscht und technisch vorangetrieben werden.Insbesondere die Kombination verschiedener Verfahren und biointelligente Ansätze soll erprobt werden.Die Anlagen seien ein Modell für die spätere Anwendung an urbanen und industriellen Standorten.Für das Förderprogramm stehen bis zu 22 Millionen Euro bereit.Davon stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) voraussichtlich zehn Millionen Euro, die mit bis zu zwölf Millionen Euro an Landesmitteln ergänzt werden sollen.So können etwa vier bis sechs Projekte gefördert werden, beispielsweise auf Kläranlagen, in Unternehmen oder in Abfallbehandlungsanlagen sowie in kommunalen Entsorgungsbetrieben.
Weitere Informationen:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210120_002
Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2021“ gestartet
Bis zum 20.April 2021 können Kommunen am Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2021“ des Bundesumweltministeriums und des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) teilnehmen und je 25 000 Euro für vorbildliche Klimaaktivitäten gewinnen.Teilnahmeberechtigt sind Städte, Landkreise und Gemeinden.Ausdrücklich gewünscht sind dabei auch Kooperationsprojekte, bei denen die kommunale Verwaltung mit weiteren Akteuren und/oder mit anderen Kommunen sowie mit kommunalen Unternehmen zusammenarbeitet.
Bewerbungen sind in folgenden Kategorien möglich: Ressourcen- und Energieeffizienz; klimafreundliche Mobilität; Klimaaktivitäten zum Mitmachen; Sonderpreis: Klimaschutz durch Digitalisierung.Die Gewinner werden im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung auf der Kommunalen Klimakonferenz voraussichtlich im November 2021 bekannt gegeben und ausgezeichnet.
https://www.klimaschutz.de/wettbewerb2021
Kommunaler Klärschlamm zu 75 Prozent verbrannt
Die Menge des entsorgten Klärschlamms aus kommunalen Kläranlagen in Deutschland ist im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr mit 1,74 Millionen Tonnen Trockenmasse fast gleichgeblieben. Sie lag um 0,4 % unter dem Wert von 2018. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Ebenso wie im Vorjahr wurden 74 % des entsorgten Klärschlamms verbrannt (1,29 Millionen Tonnen). In der Landwirtschaft, beim Landschaftsbau oder in sonstiger stofflicher Verwertung wurden rund 25 % der kommunalen Klärschlammmenge eingesetzt (0,43 Millionen Tonnen). Sonstige direkte Entsorgungswege wurden selten genutzt. Im Jahr 2019 wurde auf diese Art wie schon in den Vorjahren weniger als 1 % der Klärschlammmenge entsorgt.
Bürger wollen hitzemindernde Maßnahmen
Bei Bürgern besteht eine extrem große Zustimmung zu hitzemindernden Maßnahmen in der Innenstadt.Dies zeigt eineim Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes „HeatResilientCity“ durchgeführte Bürgerbefragung in Erfurt.Unter dem Motto „Platz nehmen – auch bei Hitze“ wurden im August 2020 Maßnahmen zur hitze-angepassten Umgestaltung des Leipziger Platzes erprobt und aktiv durch die Erfurterinnen und Erfurter getestet.Nun hat das Institut für Stadtforschung der Fachhochschule Erfurt (ISP) gemeinsam mit dem Umweltamt der Landeshauptstadt Erfurt die Ergebnisse der insgesamt 900 an der Befragung beteiligten Bewohnerinnen und Bewohner vorgelegt – mit einem mehr als eindeutigen Ergebnis: Die Erfurterinnen und Erfurter wünschen sich mit über 99 % positiven Bewertungen beispielsweise Baumneupflanzungen auf dem Leipziger Platz.Besonders gut wurden zusätzlich Maßnahmen, wie die Pflanzung von Blumen und Gräsern und die Schaffung von beschatteten Sitzplätzen und -gruppen eingeschätzt.95 % der Befragten würden eine Umgestaltung des Leipziger Platzes unterstützen.
Frankreich stellt Abwasserdaten für Corona-Monitoring online
In Frankreich stellen seit Ende Januar rund 40 Kläranlagen ihre Daten zur Überwachung von SARS-CoV-2 online zur Verfügung. Die Probenahme an den Kläranlagen erfolgt nach einem einheitlichen Protokoll im Einlaufbereich. Die Daten des Obépine-Netzwerks sollen einen genauen und unvoreingenommenen Blick auf die Verbreitung des Virus in der Bevölkerung ermöglichen. Die Veröffentlichung der Daten soll schrittweise auf alle 150 von Obépine überwachten Kläranlagen ausgedehnt werden. Geplant ist, Indikatoren für etwa 30 Gemeinden zu veröffentlichen, die in Form von Kurven dargestellt werden sollen. Mit den Daten soll vor allem der Infektionsgrad der Bevölkerung besser abgebildet werden, da bei der normalen Testung der Großteil der asymptomatischen Fälle nicht in die Statistik eingeht. Mit seiner nahezu in Echtzeit erfolgenden Erfassung der Viruszirkulation soll der Indikator im Gegensatz zu Tests und Krankenhausaufenthalten eine frühzeitige Erkennung der Entwicklung der Epidemie ermöglichen.
EIB stellt weiteres Darlehen für Emscher-Renaturierung bereit
Die Europäische Investitionsbank (EIB) stellt der Emschergenossenschaft einen weiteren Darlehensrahmen in Höhe von 500 Millionen Euro für die umfangreiche Neugestaltung des Flusssystems zur Verfügung.Mit dem Darlehensrahmen ko-finanziert die EIB das Investitionsprogramm der Emschergenossenschaft für die Jahre 2020 bis 2024.Es ist nach 2011, 2013 und 2017 bereits die vierte Finanzierung von Seiten der EIB für das umfassende Entwicklungsvorhaben.Insgesamt stellt die EU-Bank für das Generationenprojekt Emscher-Umbau damit 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.Die Darlehen haben eine Laufzeit von bis zu 45 Jahren und können trotz des langen Zeitraums festverzinst werden.Wegen der Absenkungen durch den Kohleabbau ließ sich im Bereich der Emscher kein unterirdisches Abwasserkanalsystem einrichten, sodass die Emscher und ihre Nebenläufe fast ein Jahrhundert lang als offenes Abwassersystem dienen mussten.Erst die Nordwanderung des Bergbaus Ende der 1980er-Jahre ermöglichte den Emscher-Umbau, das heißt Renaturierung des Flusses und Bau einer Abwasserkanalisation.
DWA vernetzt internationale Forschung zum Corona-Monitoring über den Abwasserpfad
Kann das Corona-Monitoring über den Abwasserpfad zu einem die Pandemie begleitendenden Früh- und Entwarnsystem entwickelt werden? Können mit einem solchen System Virusmutationen frühzeitig aufgespürt werden? Kann mit Abwassermonitoring die Dunkelziffer über belastbare Modellberechnungen ermittelt werden? Zur Beantwortung dieser bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie überaus wichtigen Fragen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die DWA mit der Vernetzung der nationalen und internationalen Forschung zu dieser Thematik beauftragt. Ende dieses Jahres sollen konkrete Antworten vorliegen. „Bis zur Praxistauglichkeit eines solchen Abwassermonitoringsystems ist es noch ein sehr langer Weg. Durch die Vernetzung der Forschergruppen und durch den frühzeitigen Austausch der Erkenntnisse hoffen wir jedoch, viel schneller ans Ziel zu kommen“, hebt Johannes Lohaus, Sprecher der DWA-Bundesgeschäftsführung, die Bedeutung des Projekts hervor.
Am 25. Januar 2021 hat die DWA das Projekt CoroMoni „Aufbau einer Kommunikationsplattform zum Thema Abwassermonitoring zur Bestimmung des SARS-CoV-2-Infektionsgrades der Bevölkerung“ mit einer digitalen Auftaktveranstaltung offiziell gestartet. Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden nahmen Vertreter des Robert-Koch-Instituts, des Umweltbundesamtes und der Europäischen Kommission teil. Insbesondere von der EU wird das Projekt sehr begrüßt. „Diese Initiative war überfällig!“, so Bernd Manfred Gawlik, DG Joint Research Centre der Europäischen Kommission, der eine europäische Umbrella-Studie zum gleichen Thema koordiniert. „Die Kommission richtet ihren Fokus derzeit auf den Nachweis der UK-Mutation über Abwasser-Monitoring“, betont Gawlik.
Forschungsprojekte zum Nachweis von Corona-Infektionen über den Abwasserpfad laufen bereits seit dem Frühjahr des letzten Jahres sowohl in Deutschland als auch in vielen anderen Staaten. Die DWA arbeitet beispielsweise seit April 2020 gemeinsam mit dem UFZ Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Leipzig sowie der TU Dresden intensiv diesbezüglich zusammen. Klare Erkenntnis der Projekte: Das Virus ist im Abwasser nicht lebensfähig, eine Infektionsgefahr über den Abwasserpfad besteht nicht. Die Erbinformationen des Virus können im Abwasser aber definitiv an verbliebenen RNA-Fragmenten nachgewiesen werden, über den Abwasserpfad lassen sich Infektionen im Einzugsgebiet bereits vor dem Ausbruch einer Infektionswelle feststellen. Dem Virus einen Schritt voraus zu sein bedeutet, Hotspot- Regionen frühzeitig zu identifizieren, Virus-Mutationen vor einer massiven Ausbreitung aufzuspüren und die Wirkung von Lockdown-Maßnahmen schneller bewerten zu können. Corona-Monitoring über den Abwasserpfad fungiert dann als Pandemie begleitendes System, von der Früherkennung über die Mutationsaufspürung bis zur Entwarnung. Dabei auch im Fokus: Kann das System aufwendige und kostspielige Massentestungen mit hohem Anteil negativer Ergebnisse ergänzen oder sogar ersetzen?
Besonders interessant ist die Einbindung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Österreich, der Schweiz und den Niederlanden mit deren jeweiligen besonderen Wissen. In den Niederlanden bestanden beispielsweise bereits vor der Corona-Pandemie Erfahrungen mit dem Nachweis von Erregern wie Enteroviren bezüglich des Epidemie-Potenzials über Abwasser. Die Niederlande haben daher bereits notwendige Strukturen im Land aufgebaut, um das System flächendeckend zu nutzen. Und auch für die aktuellen Projekte gilt, dass die derzeitigen Forschungsaktivitäten sich nicht allein auf Corona beschränken dürfen und werden. Die Erkenntnisse dienen auch als wertvolle Grundlage für mögliche zukünftige Epidemien bzw. Pandemien.
BBSR sucht Projekte zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ruft Städte und Gemeinden zur Einreichung beispielgebender Projekte zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ auf.Förderfähig sind sowohl investive wie auch investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen zur Stärkung der Vitalität und Funktionsvielfalt von städtischen Grün- und Freiräumen.Voraussetzung für eine Förderungist eine hohe fachliche Qualität, ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder ein hohes Innovationspotenzial der Maßnahmen.„Parks, Gärten und andere Grünanlagen sind den Folgen des Klimawandels ausgesetzt, beispielsweise sommerlicher Trockenheit.Gleichzeitig verringern sie im Sommer die Hitze in der Stadt und sorgen dafür, dass Wasser bei extremem Regen schnell versickert“, sagt der Leiter des BBSR, Dr.Markus Eltges.„Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, dass Grünräume sehr wichtig für gesunde, lebendige und lebenswerte Wohnorte sind.Ihre vielen Funktionen gilt es in den Projekten mitzudenken.“ Das Programm wird aus dem Energie- und Klimafonds des Bundes finanziert.Bundesmittel stehen in den Jahren 2021 bis 2024 bereit.Kommunen sind aufgerufen, bis zum 15.März 2021 Projektvorschläge beim BBSR einzureichen.Alle Informationen zur Förderung und zum Bewerbungsverfahren können Interessierte online hier abrufen:
http://www.bbsr.bund.de/klima-raeume
Beteiligungsverfahren bei Bauvorhaben können weiter digital erfolgen
Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen.Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) werden bis Ende 2022 verlängert.Dies hat das Bundeskabinett Mitte Januar 2021 beschlossen.Das Planungssicherstellungsgesetz wurde im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie erlassen.
Für viele Planungs- und Genehmigungsverfahren ist normalerweise die körperliche Anwesenheit von Personen erforderlich, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei der Durchführung von Erörterungs- und Anhörungsterminen.Aus Gründen des Infektionsschutzes können diese Verfahrensschritte nun schon seit längerer Zeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden.Mit dem Planungssicherstellungsgesetz wurden daher vorübergehende Ersatzmöglichkeiten, zum Beispiel Internetveröffentlichungen oder die Durchführung von Online-Konsultationen, geschaffen.Um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen, soll für Bau-und Investitionsvorhaben weiterhin eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn erhalten bleiben.
Hackathon im Wassermanagement – ACHEMA innovation challenge
Die DECHEMA organisiert im März einen Hackathon zur „predictive maintenance“ in der Industriewasserwirtschaft.Gesucht sind findige und kreative Teams, die innovative und unkonventionelle Lösungsvorschläge erarbeiten.Die Lösungsansätze sollen sich an konkreten Fragestellungen aus der (Ab-)Wasserbehandlung, aber auch der Überwachung von Anlagenkomponenten orientieren.So sollen beispielsweise mithilfe von akustischen und optischen Sensoren Verfahrensschritte der (Ab-)Wasserbehandlung optimiert bzw.Systemstörungen beim Transport flüssiger Medien schneller ermittelt werden.Ausgehend von bereits am Markt verfügbaren Sensoren bzw.Baugruppen soll eine Lösung entwickelt werden, die eine Problemstellung ideal erfasst und in bestehende Datennetze von Unternehmen und Kläranlagen integriert werden kann.Viele potenzielle Einsatzorte sind nicht ohne weiteres zugänglich bzw.verfügen aktuell über keine Schnittstelle zu vorhandenen Datennetzen – Lösungen müssen daher auch den Datentransfer sicherstellen.Der Hackathon wird als Online-Event über einen Zeitraum von zwölf Wochen stattfinden.Die Organisation und Betreuung der einzelnen Teilnehmerteams übernimmt die DECHEMA.In der Fachjury sind Industrieunternehmen wie Covestro, Evonik und EnviroChemie sowie die Hessen Trade & Invest vertreten.Den Gewinnern winkt neben Sachpreisen unter anderem die Möglichkeit, ihre Konzepte einem internationalen Fachpublikum sowie Experten aus der Industriewasserwirtschaft vorzustellen.Die Vorstellung der einzelnen Ideen erfolgt im Rahmen der ACHEMA Pulse in Frankfurt und wird online gestreamt.
https://www.achema.de/de/die-achema/innovation-challenge
Dr. Daniel Frank E-Mail: Daniel.Frank@dechema.de Tel. 069/75 64 -665
Ostfalia startet Forschungsprojekt zur Frühwarnung vor Epidemien mithilfe von Abwasser-Monitoring
Ein Forschungsteam der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften am Standort Suderburg will im Projekt „SCREENING – Frühwarnsystem Kanalnetz am Beispiel SARS-CoV-2“ in den kommenden zwei Jahren die Möglichkeiten eines gezielten Abwasser-Monitorings näher untersuchen. Dahinter stehen Ansätze der abwasserbasierten Epidemiologie: Da infizierte Personen über ihren Stuhl genetisches Material von Viren ausscheiden können, untersuchen Forscher, wie dadurch Rückschlüsse auf das Infektionsgeschehen in den am Kanalnetz angeschlossenen Siedlungsgebieten ermöglicht werden.
Die Erarbeitung der Methoden im SCREENING-Projekt planen Prof. Dr.-Ing. Markus Wallner und Prof. Dr.-Ing. Artur Mennerich anhand der drei niedersächsischen Städte Uelzen, Celle und Hildesheim. Ziel ist die Erstellung eines Leitfadens für Kommunen und Gesundheitsämter, der aufzeigen soll, wie das vorhandene Abwasserkanalnetz im Fall von zukünftigen Epidemien optimal als Frühwarnsystem für lokale Infektionsherde genutzt werden könnte. In dem Forschungsvorhaben soll in Zusammenarbeit mit kooperierenden Abwasserbetrieben unter anderem der Prozess der Probenentnahme im Kanalnetz analysiert werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, an welchen Stellen im Kanalnetz die Proben am besten entnommen werden, um mit möglichst wenig Aufwand den höchsten Informationsgehalt über das regionale Infektionsgeschehen in einem Siedlungsgebiet zu erhalten. Ein weiterer Schwerpunkt des Forschungsvorhabens widmet sich vornehmlich der Probenaufbereitung und der mikrobiologischen Analyse von SARS-CoV-2 im Abwasser. Hierzu arbeitet das Ostfalia-Team mit Forschenden der Leibniz-Universität Hannover zusammen.
Das Projekt mit einem Gesamtvolumen von 735 000 Euro für zwei Jahre wird gefördert durch den Strukturfonds EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), einer Ko-Finanzierung des Landes und durch Eigenmittel der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften sowie der Leibniz Universität Hannover. Partner im Forschungsvorhaben sind der Abwasserzweckverband Uelzen, der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle, die Stadtentwässerung Hildesheim, das Gesundheitsamt Landkreis Hildesheim sowie der DWA-Landesverband Nord.
Prof. Dr.-Ing. Markus Wallner E-Mail: m.wallner@ostfalia.de
Brandenburg: aktualisierte Arbeitshilfe „Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht“ veröffentlicht
Das Umweltministerium Brandenburg hat die Arbeitshilfe „Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht“ aktualisiert. Das Papier richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden und Bauaufsichtsbehörden und erläutert Anforderungen des Hochwasserschutzes, die bei der Bauleitplanung und auch bei einzelnen Bauvorhaben zu beachten sind. Die Arbeitshilfe ersetzt die gleichnamige Version vom November 2009. Die durch die Rechtsanwältepartnerschaft Götze & Müller-Wiesenhaken erstellte Arbeitsgrundlage wurde unterstützt durch die Arbeitsgruppe „Vollzug in Überschwemmungsgebieten“, der neben dem Umwelt-und dem Infrastrukturministerium auch ausgewählte untere Wasserbehörden und das Landesumweltamt angehören.
Die Arbeitshilfe steht im Internet zum Download bereit:
https://mluk.brandenburg.de/info/ueberschwemmungsgebiete
Bundesumweltministerium startet „Nationalen Bürger*innen Dialog Wasser“
Das Bundesumweltministerium setzt bei der Gestaltung der zukünftigen Wasserpolitik weiter auf eine breite Einbeziehung aller Interessierten. Nach der Beteiligung der Fachwelt sind nun die Meinungen und Perspektiven von interessierten Bürgerinnen und Bürgern gefragt. Ende Februar 2021 werden an vier unterschiedlichen Standorten in Deutschland per Zufall ausgeloste Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit erhalten, ihre Ansichten zu ausgewählten Themen der Wasserwirtschaft zu äußern. Es geht darum, über mögliche Handlungsoptionen für die Wasserwirtschaft und den wasserbezogenen Umweltschutz zu diskutieren sowie Vorschläge, Ideen und Empfehlungen auszutauschen und zu entwickeln. Die Bürger*innenwerkstätten sollen gemeinsam mit einem Jugendworkshop und einem Online-Dialog die Grundlage für einen „Bürger*innenratschlag“ bilden. Weitere Informationen zum „Nationalen Bürger*innen Dialog Wasser“ findet man auf der Dialog-Plattform des BMU. Diese Dialog-Plattform ist für alle interessierten Akteurinnen und Akteure zugänglich und bietet zudem im Zeitraum vom 27. Januar bis 10. Februar 2021 Möglichkeiten der aktiven Beteiligung in Form einer Ideen-Werkstatt und einer Umfrage.
4. Reinigungsstufe für Kläranlage Dortmund-Deusen
Um die Gewässerqualität der Emscher weiter zu verbessern, stellt das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen der Emschergenossenschaft 31,4 Millionen Euro für eine Nachrüstung und Optimierung der Kläranlage in Dortmund-Deusen zur Verfügung. Mit den Fördermitteln wird eine vierte Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination realisiert, eine Pulveraktivkohlefiltration mit nachgeschaltetem Tuchfilter und Belüftung. Darüber hinaus erfolgt eine energetische Verbesserung der Anlage. Am 18. Dezember 2020 überreichte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser die Förderbescheide an Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft, und Dr.-Ing. Emanuel Grün, Vorstand für Wassermanagement und Technik. Der Gewässerabschnitt bei Dortmund-Deusen gilt als Musterbeispiel der Emscher-Renaturierung. In Trockenzeiten trägt die Kläranlage zu bis zu 90 Prozent der Gesamtwassermenge bei.
Hamburg: Weltweit erste Phosphor-Recyclinganlage fertiggestellt
Hamburg Wasser und Remondis haben auf dem Hamburger Klärwerk angekündigt, ab Januar 2021 den Betrieb der neu errichteten Anlage mit einer gut dreimonatigen Einfahrphase zu starten. Das Projekt mit Vorzeigecharakter sei bislang weltweit einzigartig: In Hamburg werde Phosphor mit dem von Remondis entwickelten TetraPhos®-Verfahren erstmals wirtschaftlich effizient und im großtechnischen Maßstab aus Abwasser zurückgewonnen. Jährlich soll die Anlage rund 20 000 Tonnen Klärschlammasche verwerten und daraus rund 7000 Tonnen hochreine Phosphorsäure gewinnen. Beim TetraPhos®-Verfahren werden gleich mehrere marktfähige Sekundärrohstoffe in gleichbleibender Qualität und Verfügbarkeit zurückgewonnen, so ll die Betreiber: Phosphor, Eisen-und Aluminiumsalze und Gips.
Bundeskabinett beschließt Entwurf für IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Die Bundesregierung hat im Dezember 2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) beschlossen. Damit unterstreicht sie die hohe Bedeutung der Informations-und Cybersicherheit in Deutschland. Das Gesetz regelt unter anderem den Schutz der Bundesverwaltung, kritischer Infrastrukturen (KRITIS), von Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse und den Verbraucherschutz.
Zum Bereich „kritische Infrastrukturen“ enthält das IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 unter anderem folgende Regelungen: Betreiber Kritischer Infrastrukturen werden verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Über eine Änderung im Gesetz über die Elektrizitäts-und Gasversorgung gilt diese Pflicht auch für Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen. Die bereits für Betreiber Kritischer Infrastrukturen geltenden Meldepflichten gelten künftig auch für Unternehmen, die von besonderem öffentlichen Interesse sind.
Download des Gesetzesentwurfs:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210108_005
Zweckverband zur Kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen (KKT) gegründet
Insgesamt 17 kommunale Aufgabenträger der Abwasserentsorgung in Thüringen haben sich in den vergangenen Jahren intensiv mit Fragen der Klärschlammbeseitigung auseinandergesetzt und im Ergebnis dazu entschlossen, zukünftig die Herausforderungen der deutlich gestiegenen Anforderungen an die Klärschlammverwertung durch Bündelung ihrer Kräfte im Zweckverband zur Kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen (KKT) zu meistern. Ziel des Zusammenschlusses ist es, durch die gemeinsame Aufgabenerfüllung der Teilaufgabe Klärschlammbeseitigung die gebührenseitigen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben so gering wie möglich zu halten, eine langfristig kalkulierbare, wirtschaftliche und auch nachhaltige Strategie zur Umsetzung der Aufgabe zu entwickeln und gemeinsam umzusetzen. Die Gründungsmitglieder des Zweckverbandes sind der Auffassung, dass die interkommunale Zusammenarbeit auf dem hohen Niveau eines gemeinsamen öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens ohne Gewinnerzielungsabsicht am besten geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen.
Die Errichtung einer eigenen Verwertungsanlage des neuen Zweckverbands ist eine der zu untersuchenden Handlungsoptionen. Auch eine mögliche Kooperation mit benachbarten ähnlich organisierten kommunalen Netzwerken in benachbarten Bundesländern wird Gegenstand der Strategieentwicklung sein, genauso wie die Bewertung der Entwicklung des Verwertungsmarkts.
Die Gründungsmitglieder des Zweckverbands zur Kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen realisieren die Abwasserentsorgung für rund 810 000 Einwohner sowie ortsansässigen Betriebe und Einrichtungen. Dabei fallen rund 63 000 Tonnen entwässerter Klärschlamm (circa 35 % des Thüringer Landesaufkommens) an.
Mit der Unterzeichnung der Verbandssatzung durch die Gründungsmitglieder am 1. Oktober 2020 und der Veröffentlichung der Genehmigung der Verbandssatzung durch die Rechtsaufsicht – das Thüringer Landesverwaltungsamt – am 4. Januar 2021 ist der Verband zum 5. Januar 2021 entstanden. Der Verband ist für den Beitritt weiterer Thüringer Aufgabenträger offen.
E-Mail: Andreas.stausberg@zwa-slf-ru.de Tel. 0173/3 79 13 00
Staatenklage Tschechiens gegen Polen wegen Erweiterung des Tagebau Turów vor dem Europäischen Gerichtshof
Tschechien hat in seinem Vorgehen gegen einen weiteren Ausbau des Braunkohletagebaus Turów Rückenwind von der Europäischen Union erhalten. Die Europäische Kommission stellte am 17. Dezember 2020 im Vertragsverletzungsverfahren der Tschechischen Republik gegen die Republik Polen zum Stopp der Erweiterung und Verlängerung des Kohletagebaus Turów am Dreiländereck bei Zittau fest, dass Polen die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen nicht europarechtskonform umgesetzt hat.
Der Betrieb des erweiterten Tagebaus könnte laut einem Gutachten den Boden eines großen Gebietes der Stadt Zittau weiter um bis zu 1,2 Meter absinken lassen. Neben schweren Schäden an Gebäuden im Stadtgebiet würden demnach außerdem große Mengen an durch den Tagebau entstehendem saurem Grubenwasser das ökologische Gleichgewicht der Lausitzer Neiße bedrohen und die umliegenden Schutzgebiete gefährden.
Dem Freistaat Sachsen ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, dem Verfahren als Streithelfer beizutreten. Die Bundesrepublik Deutschland dagegen könnte die Tschechischen Republik als Streithelfer unterstützen.
Baden-Württemberg: Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung ist die Ausnahme
Im Jahr 2019 gingen in Baden-Württemberg rund 99 % des insgesamt im Land erzeugten Klärschlamms in die Mit-oder Monoverbrennung. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes entfielen davon drei Viertel auf die Verwendung als Ersatzbrennstoff – zum Beispiel in Zementwerken oder Kohlekraftwerken – und rund ein Viertel auf die Monoverbrennung an Standorten kommunaler Kläranlagen und industrieller Klärschlamm-Verbrennungsanlagen. Dagegen waren bis Anfang der 2000er-Jahre die stoffliche Verwertung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau sowie die Deponierung die dominierenden Entsorgungswege.
Die Quote für die stoffliche Verwertung betrug 2019 rund 1 % der erzeugten Schlammmenge und erreichte damit in eine ähnliche Größenordnung wie 2018. In zehn der insgesamt 44 baden-württembergischen Stadt-und Landkreise fand eine Abgabe von Klärschlamm zur stofflichen Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen oder im Landschaftsbau statt; sie lag ausnahmslos unter 10 % der jeweiligen Schlammmenge im Kreis. In 31 Kreisen wurde der gesamte Klärschlamm verbrannt. In drei Stadtkreisen wird das Abwasser im Nachbarkreis gereinigt.
Knapp ein Drittel des im Land erzeugten Klärschlamms wurde 2019 außerhalb Baden-Württembergs entsorgt. Davon wurde der überwiegende Teil – gut26 % – an Industrieanlagen und Kraftwerke in anderen Bundesländern und ein kleinerer Teil – rund 1 % – ins Ausland abgegeben. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg weiter feststellt, wurde in zwölf Stadt-und Landkreisen mehr als die Hälfte des Klärschlamms in anderen Bundesländern oder im Ausland entsorgt. Gut 4 % des Klärschlamms aus sieben Landkreisen, insbesondere der gesamte im Landkreis Biberach und der größte Teil des im Alb-Donau-Kreis erzeugten Schlamms, ging an kommunale Kläranlagen in Bayern. Der Anteil des außerhalb der Landesgrenzen entsorgten Klärschlamms bewegte sich 2019 in ähnlicher Größenordnung wie in den Vorjahren.
In den Kläranlagen des Landes wurden 2019 rund 220 000 Tonnen Klärschlamm-Trockenmasse (Tsd. t TM) erzeugt und innerhalb oder außerhalb der Landesgrenzen entsorgt. Hinzu kommen knapp 10 Tsd. t TM Klärschlamm, die insbesondere von Kläranlagen im Landkreis Biberach und im Alb-Donau-Kreis an kommunale Kläranlagen in Bayern abgegeben wurden. In den kommunalen Kläranlagen Baden-Württembergs wurden damit 2019 insgesamt rund 230 Tsd. t TM Klärschlamm erzeugt.
Probebetrieb der weltweit größten solarthemischen Klärschlammtrocknungsanlage gestartet
Die Emschergenossenschaft hat den Probebetrieb ihrer neuen solarthermischen Klärschlammtrocknungsanlage am Standort der Kläranlage Bottrop aufgenommen. Mit einer Fläche von zirka 61 000 m² ist es die weltweit größte Anlage ihrer Art. Im Frühjahr 2019 hatte die Emschergenossenschaft mit der Errichtung der neuen solarthermischen Klärschlammtrocknungsanlage (STT) in Bottrop begonnen. Nach nur eineinhalb Jahren Bauzeit konnte dann der Testbetrieb in der STT starten.
In den ersten Hallen der Anlage wurde der erste entwässerte Klärschlamm eingebracht. In diesen Hallen wird der Schlamm durch die Wendetechnik („elektrische Schweine“) regelmäßig gewendet und somit getrocknet. Gleichzeitig gingen die ersten Abluftbehandlungsanlagen in Betrieb, um eine Beeinträchtigung des Umfelds durch den startenden Betrieb auszuschließen. In den kommenden Wochen und Monaten werden dann Schritt für Schritt weitere Anlagenteile in Betrieb genommen, sodass die Emschergenossenschaft etwa bis Mitte 2021 den Betrieb der STT bis zur vollen Auslastung hochfahren wird.
Thüringen: Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen verlängert
Die Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Thüringen wird für weitere drei Jahre (bis Ende 2023) verlängert. Grundstückseigentümer erhalten damit weiterhin den erhöhten Zuschuss für den Ersatz-Neubau oder die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage. Die Förderung ist für die Grundstückseigentümer möglich, deren Grundstück nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbands oder der eigenentsorgenden Gemeinde dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasserentsorgung angeschlossen werden soll. Anträge für die Förderung von Kleinkläranlagen sind ausschließlich an die Abwasserzweckverbände bzw. eigenentsorgenden Gemeinden zu richten.
Weitere Informationen:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210107_004
Förderung für Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage Helmstedt
Das Projekt Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage (KVA) der EEW Energy from Waste Helmstedt GmbH (EEW) wird mit 1,5 Millionen Euro vom Land Niedersachsen gefördert. Geplant ist, dass die Anlage im Herbst 2021 den kommerziellen Betrieb aufnimmt. Die Fördermittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“. Mit dem Programm stärkt das Wirtschaftsministerium des Landes die Wettbewerbs-und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft in strukturschwachen Regionen. Wie EEW mitteilt, könne der Standort bei passenden Rahmenbedingungen mit einem Partner um eine Phosphorrecyclinganlage erweitert werden. Ferner sei es aufbauend auf der Wasserstoffstrategie des Landes Niedersachsen denkbar, dass die Helmstedter Unternehmen Avacon und EEW die Energiezukunft des Standortes fortschreiben und grünen Wasserstoff mit elektrischer Energie aus Windkraft, Sonne und energetischer Abfallverwertung gewinnen.
2,7 Millionen Euro für Phosphorrückgewinnung im Odenwaldkreis
Mit 2,7 Millionen Euro unterstützt das hessische Umweltministerium das interkommunale Phosphor-Recycling-Projekt (InterPhOs) des Odenwaldkreises und der Stadt Heppenheim an der Bergstraße. Dort beteiligen sich zehn kommunale Kläranlagen an der Phosphorrückgewinnung für die Region. Nach derzeitigem Projektstand soll die Klärschlammverwertung am Standort Michelstadt im Jahr 2022 beginnen. Insgesamt stellt das Land Hessen im Jahr 2021 zwölf Millionen Euro für Demonstrationsvorhaben und Machbarkeitsstudien zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche zur Verfügung.
Klärschlammverwertung OWL – Start frei für die Ausschreibung
Die 47 Gesellschafter der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL; OWL: Region Ostwestfalen – Lippe) haben die Vergabeverfahrensunterlagen freigegeben. Die Veröffentlichung auf dem Vergabeportal erfolgte am 16. Dezember 2020. Damit wird einer der größten Aufträge der kommunalen Entsorgung in dreistelliger Millionenhöhe in den Markt gegeben. In der KSV OWL haben sich über die Gesellschafter 78 Gemeinden, Städte, Kreise sowie Wasser-und Zweckverbände aus den Regierungsbezirken Detmold und Arnsberg sowie Niedersachsen zusammengeschlossen, um gemeinsam langfristig, nachhaltig und wirtschaftlich ihre Klärschlämme zu entsorgen.
Die KSV OWL sucht über ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb einen strategischen Partner, der mit ihr zusammen über ein gemeinsames Tochterunternehmen ab 2024 die Klärschlämme bis 2043 entsorgt. Das zukünftige Unternehmen wird eine Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) planen, bauen und betreiben.
Bayern: Erfolgsprojekt RZWas wird fortgesetzt
Die Förderung nach den RZWas (Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) in Bayern wird mit den neuen „RZWas 2021“ um weitere vier Jahre bis Ende 2024 verlängert. Das Land Bayern hat seine Kommunen beim Bau und bei der Sanierung von Trink-und Abwasseranlagen in den vergangenen Jahrzehnten mit insgesamt 12,5 Milliarden Euro an Zuwendungen unterstützt. Die Förderung nach den RZWas wird nun mit den neuen RZWas 2021 um weitere vier Jahre bis Ende 2024 verlängert. Die neue Richtlinie tritt am 1. April 2021 in Kraft. Sie setzt die bewährte Härtefall-Förderung zur Sanierung der kommunalen Anlagen fort.
Die neuen Zuwendungsbescheide werden künftig – unabhängig von der Laufzeit der Förderrichtlinie – eine Geltungsdauer von vier Jahren haben. Bis 15. Oktober 2021 können die Kommunen eine Umstellung der Förderung von der RZWas 2018 auf die RZWas 2021 beantragen. Die bisherigen Zuwendungsbescheide nach RZWas 2018 gelten ohne Einschränkungen weiter bis 31. Dezember 2021.
Umweltbundesamt legt neue Kostensätze für Umweltschäden vor
Für viele Umweltbelastungen und -schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Dezember 2020 in der neu veröffentlichten Methodenkonvention 3.1 die Kostensätze von Umweltbelastungen aktualisiert und um Kostensätze für Stickstoff-und Phosphoremissionen, Treibhausgase in der landwirtschaftlichen Lieferkette und Baustoffe erweitert.
Ein Beispiel, das das UBA in einer Pressemitteilung nennt: Mit den erweiterten Kostensätzen der „Methodenkonvention 3.1“ ergeben sich für die Ausbringung von einem Kilo Stickstoff in der landwirtschaftlichen Praxis konservativ geschätzt Umweltschadenskosten von 6,30 Euro, die Ausbringung von einem Kilo Phosphor 4,44 Euro. Bei einem durchschnittlichen Stickstoffüberschuss von 94 kg/ha und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 16,5 Mio. ha entspricht das jährlichen Gesamtkosten von ca. 11,5 Milliarden Euro allein in Deutschland.
Download der Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten – Kostensätze:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201222_009
Umweltqualitätsnormen für Binnengewässer – Überprüfung der Gefährlichkeit neuer bzw. prioritärer Substanzen
Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind in der Oberflächengewässer-Verordnung (OGewV) für Schadstoffe Umweltqualitätsnormen (UQN) festzulegen. Für viele Spurenstoffe ist eine realitätsnahe UQN-Ableitung nicht möglich, da valide Testergebnisse fehlen. In einem Projekt im Auftrag des Umweltbundesamts wurden Daten für umweltrelevante Schadstoffe anhand ökotoxikologischen Standardtests (Algen-, Daphnien-, Fischeitest) erhoben und Vorschläge für Umweltqualitätsnormen (UQN-V) abgeleitet. Weiter wurden Untersuchungen zu chronischen, subletalen Wirkungen des Antidiabetikums Metformin sowie Guanylurea an Regenbogenforellen (Oncorhynchus mykiss) über 28 Tage durchgeführt und UQN-V abgeleitet. Die Ergebnisse hat das Umweltbundesamt in der Reihe Texte (233/2020) veröffentlicht:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltqualitaetsnormen-fuer-binnengewaesser
Neue WRRL-Bewirtschaftungspläne veröffentlicht
Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) haben die Landesumweltministerien fristgemäß am 22. Dezember 2020 die Entwürfe zum WRRL-Bewirtschaftungsplan 2022–2027 (3. Bewirtschaftungsplan) veröffentlicht und damit das Beteiligungsverfahren eröffnet. Die Unterlagen zum 3. Bewirtschaftungsplan sind im Internet verfügbar, werden aber nicht unter einzigen Webadresse gesammelt. Stellungnahmen sind in allen Bundesländern bis zum 22. Juni 2021 möglich.
Ansprechpartner bei der DWA:
Ass. jur. Christoph Leptien E-Mail: leptien@dwa.de
Öffentliche Konsultation der EU zum Zero Pollution Action Plan
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum EU-Aktionsplan „Towards a Zero Pollution Ambition for Air, Water and Soil – Building a Healthier Planet for Healthier People“ gestartet. Dieser Plan ist eine der wichtigsten Säulen im Europäischen Green Deal. Die Konsultation läuft bis zum 10. Februar 2021.
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201222_013
Weltwassertag 2021: Wert des Wassers
Um den Wert des Wassers geht es beim Weltwassertag am 22. März 2021; das von den Vereinten Nationen ausgerufene Motto lautet in diesem Jahr „Valuing Water“. Der Weltwassertag findet seit 1993 jedes Jahr am 22. März statt und wird seit 2003 von UN Water organisiert. Ziel ist es, dem global bedeutsamen Thema Wasser Bedeutung und Aufmerksamkeit zu widmen.
Neue Wege für den Wasserschutz in der Weser-Ems-Region
Die Universität Osnabrück und der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) liefern im Rahmen des Forschungsprojektes STEER (Erhöhung der STEuerungskompetenz zur ERreichung der Ziele eines integrierten Wassermanagements) eine Analyse der sektorenübergreifenden Herausforderungen im Grundwasserschutz in der Weser- Ems-Region, die nun als „Analyse und Stellungnahme“ beim Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) veröffentlicht wurde. Der Grundwasserschutz in der Weser-Ems-Region steht seit zwei Jahrzehnten gleichbleibend im Spannungsfeld kaum abgestimmter Politiken aus den Sektoren Wasser, (Bio-)Energie und Landwirtschaft. Für eine langfristige Verringerung der Nitratbelastung des Grundwassers geben die Autorinnen und Autoren Empfehlungen für Politik und Praxis. Neben einer besser abgestimmten Gesetzgebung in den Sektoren Wasser, Energie und Landwirtschaft fordern sie die Ausweitung und Förderung erfolgreicher Projekte wie zum Beispiel des gesamtbetrieblichen Ansatzes sowie eine Transformation der intensiven Landwirtschaft hin zu Geschäftsmodellen, die Wirtschaftlichkeit mit ökologischer Verträglichkeit verbinden. Die Entwicklung neuer Politikinstrumente sollte begleitet werden durch die Einbindung von Praxiswissen sowie die Stärkung von Gewässerschutzthemen in der landwirtschaftlichen Ausbildung. Die vollständige Veröffentlichung kann auf der Internetseite des DIE kostenfrei heruntergeladen werden:
https://doi.org/10.23661/as13.2020
Wasser-Ressourcenpreis 2021 der Rüdiger Kurt Bode-Stiftung ausgeschrieben
Der Wasser-Ressourcenpreis der Rüdiger Kurt Bode-Stiftung geht in eine neue Runde. Der mit 100 000 Euro dotierte Preis wird an Wissenschaftler aus dem Bereich der Lebens-, Natur-, und Ingenieurwissenschaften vergeben, die in interdisziplinärer, praxisorientierter Forschungsarbeit an der Schnittstelle von Wissenschaft und Gesellschaft herausragende Strategien und Konzepte für eine nachhaltige Nutzung der globalen Wasserressourcen entwickelt haben. Die Auszeichnung soll dazu dienen, die Forschungsmöglichkeiten der Preisträger/ innen zu erweitern, die Beschäftigung von Nachwuchswissenschaftlern/innen zu erleichtern und weitere Forschungsinitiativen zu starten. Sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge Dritter sind möglich. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2021.
https://www.deutsches-stiftungszentrum.de/stiftungen/rüdiger-kurt-bode-stiftung
Bonner Water Network
Die Stärkung der Kompetenzen für nachhaltige Lösungen der weltweiten Wasserprobleme, dies ist das Ziel des neuen Bonner Water Networks. Hinter dem Netzwerk stehen sieben in Bonn ansässige international tätige Organisationen und die Universität Bonn, das Internationale Konversionszentrum Bonn (BICC), das German Development Institute/ Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), das Geographische Institut der Universität Bonn (GIUB), des Zentrums für Entwicklungsforschung (ZEF) der Universität Bonn, das International Water Management Institute (IWMI), das Institut der Vereinten Nationen für Umwelt und menschliche Sicherheit (UNU-EHS) und das Sekretariat der Konvention der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD). Die Mitglieder des Netzwerks befassen sich weltweit mit unterschiedlichen Herausforderungen zum Thema Wasser und tragen gemeinsam mit Partnern in Wissenschaft und Praxis dazu bei, umweltfreundliche und sozial angemessene Lösungen zu finden.
Öffentliche Konsultation zum Null-Schadstoff- Aktionsplan der EU
Die EU-Kommission will verhindern, dass Luft, Wasser und Boden weiter verschmutzt werden und bittet in Vorbereitung ihres „Null-Schadstoff“-Aktionsplans Bürgerinnen und Bürgerinnen und Interessenvertreter bis zum 10. Februar 2021 um ihre Beiträge.
Link zur Website der Konsultation: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201112_006
Umweltminister fordern Förderung der 4. Reinigungsstufe
Wenn die Nachrüstung von Kläranlagen mit einer 4. Reinigungsstufe sinnvoll ist, soll diese finanziell gefördert werden. Auf diese Position haben sich die Umweltminister der Länder Mitte November auf der 95. Umweltministerkonferenz (UMK) verständigt. Die Umweltminister fordern den Bund auf, zu prüfen, mit welchen Mitteln und in welcher Form ein „Nationales Gewässerschutzprogramm“ zur finanziellen Förderung durch die EU oder durch den Bund ermöglicht werden kann. Gleichzeitig betonen die Umweltminister, dass eine 4. Reinigungsstufe nicht die ausschließliche Lösung sein kann. Die UMK bittet den Bund, die im Spurenstoffdialog abgeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintrages von Mikroschadstoffen in die Umwelt an der Quelle zu intensivieren. Beispielhaft führt die UMK die Zulassung, Herstellung, Anwendung von Arzneimitteln sowie die fachgerechte Entsorgung von Altmedikamenten an. Auch die Hersteller von Stoffen sollen gebeten werden, ihren Beitrag zu leisten. Aber auch die Wasserwirtschaft ist gefordert. Bei der Ausgestaltung eines Nationalen Gewässerschutzprogrammes soll auch berücksichtigt werden, inwieweit hydromorphologische Maßnahmen die Resilienz der Gewässer verbessern können. Eine Ausweitung auf alle Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie wäre sehr zu begrüßen, heißt es dazu abschließend im UMK-Beschluss.
Pflanzenkläranlage in ehemaliger Sprengstofffabrik in Betrieb
Nach rund 16-monatiger Bauzeit haben Mitte November 2020 das erste Regenrückhaltebecken und die erste Pflanzenkläranlage auf dem Gelände der ehemaligen Sprengstofffabrik „Werk Tanne“ bei Clausthal-Zellerfeld den Betrieb aufgenommen. Nach Angaben der Unteren Bodenschutzbehörde beim Landkreis Goslar handelt es sich um die bisher größte Anlage zur Beseitigung sprengstofftypischer Verbindungen in Deutschland. Insgesamt wurden 28 000 Schilfgewächse eingepflanzt. Dies erfolgte ähnlich wie in der Landwirtschaft mit einer halbautomatischen Pflanzmaschine. Die Kosten für die Errichtung von Regenrückhaltebecken und Pflanzenkläranlage inklusive Vorbereitungsarbeiten belaufen sich auf rund 4,5 Millionen Euro. Diese Summe entspricht rund 50 Prozent der Gesamtkosten für die Sanierung des Werksgeländes. Der Probebetrieb wird mindestens ein Jahr andauern. Nach erfolgreichem Abschluss ist geplant ein zweites Regenrückhaltebecken und eine zweite Pflanzenkläranlage zu errichten. Im Werk Tanne wurden zwischen 1939 und 1945 rund 100 000 Tonnen des Sprengstoffs Trinitrotoluol produziert. Das Werk zählte zu den fünf großen Sprengstofffabriken im ehemaligen Deutschen Reich; das Gelände ist bis heute eine Rüstungsaltlast.
Molkereiabwasser zur Bewässerung von Ackerflächen?
Für die künstliche Beregnung von Feldern hat die Hochwald Foods GmbH den Landwirten in der Zülpicher Börde (Nordeifel, Nordrhein-Westfalen) rund 2500 Kubikmeter gereinigtes Molkereiabwasser täglich angeboten. Das Abwasser würde aus der noch im Bau befindlichen Großmolkerei in der Stadt Mechernich kommen und solle Trinkwasserqualität haben. Der Mechernicher Bürgermeister Hans-Peter Schick, selbst promovierter Agraringenieur, begrüßt das Angebot des Unternehmens. Die Zülpicher Börde ist sehr sonnig und ein äußerst ertragreiches Anbaugebiet für die Landwirtschaft. Sie im Lee der Nordeifel allerdings sehr niederschlagsarm.
Europaweite Auszeichnung für interaktiven Themenspielplatz der Stadtwerke Menden
Bei den diesjährigen European Excellence Awards konnten die Stadtwerke Menden (Nordrhein-Westfalen) mit ihrem innovativen und nachhaltigen Konzept „Interaktiver Themenspielplatz Trinkwasser“ auf europaweiter Ebene überzeugen. Das ganzheitliche Spielplatzkonzept, basierend auf Augmented- Reality-Abenteuern und echtem Spielplatzerlebnis, wurde von der Jury als eines der fünf besten Projekte in der Kategorie „Digitale Umsetzung 2020“ prämiert. Der interaktive Erlebnis-Spielplatz, der auf Augmented-Reality (AR) beruht, wurde am 4. August 2020 an der kleinen Hönne-Insel in Menden offiziell eröffnet. Das europaweit einzigartige Spielplatzkonzept verbindet reales Spielen mit virtuellen Erlebnissen und digitalem Lernen. Mit der kostenlosen App ARvin für Smartphone oder Tablet können Kinder auf dem Spielplatz Abenteuer mit Willi, dem Wassertropfen, erleben. AR-Funktionen mit einer interaktiven Spielfläche und anklickbaren Symbolen sollen ihre Fantasie anregen, eigene Geschichten zu entwickeln und zu spielen. Ziel ist es, Kindern einen nachhaltigen Umgang mit Trinkwasser zu vermitteln. Grundidee und Konzeption lassen sich mit wenig Aufwand auf weitere Themen und Standorte übertragen. Beim Konzept „Interaktiver Themenspielplatz Trinkwasser“ handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Stadtwerke Menden GmbH mit dem dänischen Spielplatzhersteller KOMPAN GmbH, der Dortmunder Agentur für 3D-und Bewegtbildproduktion PUPPETEERS GmbH, dem Soester Büro B.S.L. Landschaftsarchitekten und der Stadt Menden. Die Grundlage für das Konzept bildete die Bachelorarbeit der Mendenerin Julia Bach, die sie 2019 an der FH Nordhessen mit Unterstützung der Stadtwerke Menden verfasste. Begleitend zur Eröffnung realisierte die Zilla Medienagentur GmbH aus Dortmund im Auftrag der Stadtwerke Menden eine bundesweite PR-Kampagne. Die European Excellence Awards würdigen jedes Jahr europaweit herausragende PR- und Kommunikationsprojekte.
Ausrichter des Preises ist die Quadriga Media Berlin GmbH.
Phosphorrückgewinnung in Kiel: Förderung aus dem EU-LIFE-Programm
Das Projekt Sludge2resource der Müllverbrennung Kiel (MVK) und der Firma Remondis wird im Rahmen des EU-LIFE-Programms gefördert. Das teilte die EU-Kommission mit. Schon vor einigen Jahren hatte die MVK angekündigt, eine neue Verbrennungslinie zur thermischen Behandlung von Klärschlämmen (stationäre Wirbelschichtfeuerung) in Kombination mit einer Anlage zur Phosphorrückgewinnung aus der Klärschlammasche bauen zu wollen. Die Kapazität der neuen Linie soll 32 000 Tonnen Trockensubstanz (130 000 Tonnen Originalsubstanz) betragen; sie soll 2023 oder 2024 in Betrieb gehen. Die neue Anlage soll Phosphor zu über 85 % aus der Asche zurückgewinnen. Neben der Phosphorrückgewinnung und der Erzeugung von Fernwärme ist ein weiterer willkommener Bonus für die Umwelt die künftige Gewinnung von jährlich 35 000 Kubikmetern Betriebswasser aus den angelieferten Klärschlämmen. Das Wasser soll zukünftig bei der Müllverbrennung eingesetzt werden und dort den Einsatz von Trinkwasser reduzieren. Nach Einschätzung der EU-Kommission wird das Projektteam in Kiel neue europäische Standards für das Recycling von Klärschlamm setzen.
Wie die Europäische Kommission mitteilte, hat sie ein Investitionspaket in Höhe von mehr als 280 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt für über 120 neue Projekte des LIFE-Programms genehmigt, darunter elf aus Deutschland, aus dem Bereich Siedlungswasser- und Abfallwirtschaft einzig das oben genannte. Diese EU-Mittel werden nach Angaben der Kommission Investitionen in Höhe von insgesamt fast 590 Millionen Euro mobilisieren. Gegenüber dem im Vorjahr bereitgestellten Betrag entspricht dies einem Anstieg um 37 %. Die Projekte werden dazu beitragen, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen, in dem unter anderem die EU-Biodiversitätsstrategie, der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der grüne Wiederaufbau nach der Coronavirus-Pandemie und die Verwirklichung des Ziels, Europa bis 2050 zu einem klimaneutralen Kontinent zu machen, unterstützt werden. Viele der neuen Projekte sind länderübergreifende Projekte, an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind.
Projekt-Website:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201116_002
Konsultation zu EU-Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen
Vor der geplanten Überarbeitung der EU-Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen bittet die Europäische Kommission die Öffentlichkeit um ihre Kommentare. Die Leitlinien ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Umweltschutz- und Energieprojekte unter bestimmten Bedingungen staatlich zu unterstützten. Sie sollen sicherstellen, dass öffentliche Beihilfen zu gemeinsamen europäischen Zielen wie der Dekarbonisierung beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt zu verzerren. Interessierte Kreise können bis zum 7. Januar 2021 an der Konsultation teilnehmen.
Link zur Website der Konsultation: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201112_005
Staffelübergabe von Essen nach Köln
Startschuss für die Initiative „Ganz klar Köln“ Der Staffelstab der Initiative „Essen macht’s klar – Weniger Medikamente im Abwasser“ ist an die neue Initiative „Ganz klar Köln“ übergegangen. Ziel der Initiative ist es, die Bürgerinnen und Bürger für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medikamentenresten zu sensibilisieren. Aufgrund der Corona-Situation überreichten die beteiligten Institutionen den Staffelstab in einer virtuellen Aktion von Essen nach Köln. Das vom Umweltministerium geförderte Projekt „Essen macht’s klar“ wurde von 2017 bis 2019 von den Wasserwirtschaftsunternehmen Emschergenossenschaft und Ruhrverband sowie der Stadt Essen durchgeführt und wird seitdem mit weiteren Aktionen für die Bevölkerung fortgesetzt. Im Zeitraum des Projekts wurden gezielte Kommunikations-und Bildungsmaßnahmen für die Sensibilisierung der Bevölkerung sowie für alle weiteren relevanten Akteure zur Minderung von Medikamentenrückständen im Wasserkreislauf entwickelt. Hieran knüpfen auch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) mit der neuen Initiative „Ganz klar Köln“ an. Mit Hilfe von „Oma Klara“ und einem Augenzwinkern soll die Kampagne Verbraucherinnen und Verbraucher aufklären und sensibilisieren. Die Erfahrungen aus Essen sollen dabei in eine auf Köln zugeschnittene Kampagne einfließen.
Neue SBR-Kläranlage für Helgoland
Auf Helgoland wurde eine neue Kläranlage in Betrieb genommen. Dazu wurde die Anlage Ende November 2020 mit belebtem Schlamm aus dem Klärwerk Hetlingen des AZV Südholstein an der Unterelbe angeimpft. Das Helgoländer Abwasser wird nun in einer SBR-Anlage gereinigt, die über zwei Becken verfügt. In mehreren Tests während der Planungsphase hatte sich das SBR-Verfahren für die Insel als am besten geeignet erwiesen. Es wird zudem der Besonderheit gerecht, dass auf Helgoland wegen des Tourismus’ im Sommer viel und im Winter nur wenig Abwasser anfällt. Die praktischen Vorbereitungen für den Bau der neuen Kläranlage waren bereits 2016 angelaufen. Für das Projekt galt es zahlreiche Hindernisse zu bewältigen. Dazu zählen logistische Herausforderungen – auf die Insel müssen Baumaterial, Gerätschaften und Mitarbeitende stets per Schiff oder Flugzeug gebracht werden – zudem Wind und Wetter, eine aufwendige Kampfmittelräumung und zuletzt die Corona-Pandemie, wegen der es für Helgoland strenge Einreisebeschränkungen gibt. Nach Inbetriebnahme der Abwasserreinigung wird voraussichtlich noch bis zum kommenden Frühjahr an der Schlammaufbereitung der neuen Kläranlage gearbeitet. Dafür wird das Altgebäude saniert. Die bisherige Kläranlage konnte den hohen Anforderungen an die Abwasserreinigung zuletzt nicht mehr gerecht werden. Die Durchlaufanlage, bei der die Reinigungsstufen nacheinander in verschiedenen Becken abliefen, wurde regelmäßig von Krebstierchen befallen, die die nützlichen Bakterien aus der biologischen Reinigungsstufe auffraßen. Das führte zu schlechten Ergebnissen, vor allem bei der Stickstoffentfernung. Der AZV Südholstein hat im Jahr 2014 die Verantwortung für die Abwasserentsorgung auf Helgoland übernommen. Vor Ort arbeitet der Verband dafür mit der Karl Meyer Inselentsorgung GmbH zusammen.
Kläffizient: Klärwerke Akteure am Energiemarkt
Der Lehrstuhl für Energieverfahrenstechnik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) koordiniert das Projekt „Kläffizient“, mit dem das Potenzial von Klärwerken als Strom- und Gasanbieter auf dem Energiemarkt simuliert und experimentell erforscht wird. Das dreijährige Projekt, an dem die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) und die eta Energieberatung GmbH beteiligt sind, startete im Oktober 2020. Es wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit etwa 400 000 Euro gefördert. Im Fokus des Projekts steht die Methanisierung des bei der Klärgasverbrennung entstehenden Kohlendioxids. Der benötigte Wasserstoff stammt idealerweise aus der Elektrolyse von Wasser, die mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben wird. Bei der Elektrolyse entsteht Sauerstoff, den die Kläranlagen zur biologischen Reinigung des Schmutzwassers nutzen können. Der Methanisierungsmodellanlage im Klärwerk Nürnberg wird allerdings keine Elektrolyse vorgeschaltet, der Wasserstoff kommt für den Versuchsbetrieb noch aus Flaschen. Bei der Simulation des Energiesystems der Kläranlage im Modell werde die Elektrolyse jedoch berücksichtigt. Der „digitale Zwilling“ ist neben der Modellanlage die zweite tragende Säule des Projektes. Mit seiner Hilfe soll simuliert werden, wie sich eine Kläranlage flexibel auf die wechselnden Strom- und Gaspreise einstellen kann. Wenn der Strompreis im Winter steigt, weil die Photovoltaikanlagen weniger liefern, könnte die Kläranlage ihre Stromproduktion erhöhen. Im Sommer bietet sie dann Biomethan bzw. Bioerdgas an, das direkt zum Endverbraucher geleitet oder gespeichert wird.
Reststoffe auf Kläranlagen: Start des Verbundprojekts FLXsynErgy
Im Oktober 2020 hat das Verbundprojekt FLXsynErgy (Flexible und vollenergetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe: Faulungen und Biogasanlagen als Energieverbraucher, -speicher und -erzeuger) begonnen. Ziel des Projekts ist ein anwenderbezogener Leitfaden zur Flexibilisierung der Biogaserzeugung auf Kläranlagen. Dafür werden Bemessungsgrößen und Steuerungsmechanismen entwickelt und bereitgestellt. Im Fokus steht dabei die vollenergetische Nutzung (Strom und Wärme) von Klärschlämmen sowie biogenen Rest- und Abfallstoffen. Somit kann die Kläranlage als Energiespeicher, flexibler Energieverbraucher und -erzeuger einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.
FLXsynErgy verknüpft hierfür Betreiber und Planer von repräsentativen Kläranlagen unterschiedlicher Ausbaugröße mit der Wissenschaft unter Berücksichtigung der regulativen Rahmenbedingungen aus dem Bereich Energie und Klärschlammentsorgung. Zusätzlich wird der noch kaum vorhandene Wissensaustausch zwischen land-/abfallwirtschaftlichen Biogasanlagen und Faulungen auf Kläranlagen gefördert. FLXsynErgy identifiziert rechtliche sowie umwelt- und sozialethische Konfliktpotenziale bereits während der technischen Entwicklungsphase. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz soll die Akzeptanz erhöht und die Implementierung erleichtert werden.
Am Projekt FLXsynErgy sind – neben der Universität der Bundeswehr München, die das Vorhaben koordiniert – die Deutsches Biomassenforschungszentrum gemeinnützige GmbH, die Hochschule für Philosophie München sowie die Dr.- Ing. Steinle Ingenieurgesellschaft für Abwassertechnik mbH und die Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB beteiligt. Das Forschungskonsortium wird zusätzlich von acht assoziierten Partnern unterstützt, die vor allem im Bereich der Abwasserbehandlung tätig sind. Das dreijährige Forschungsvorhaben wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms im Themenfeld „Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe“ gefördert.
Universität der Bundeswehr München Professur für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik E-Mail: swa@unibw.de
DBU startet Auswahl für Deutschen Umweltpreis 2021
Zum 29. Mal vergibt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) 2021 den Deutschen Umweltpreis. Das Auswahlverfahren für den mit 500 000 € dotierten Umweltpreis ist jetzt gestartet. Bis zum 1. Februar 2021 können Vorschläge eingereicht werden. Vorschlagsberechtigt sind mehr als 200 Persönlichkeiten und Institutionen, darunter die DWA. Mit dem Deutschen Umweltpreis würdigt die DBU seit 1993 Leistungen von Persönlichkeiten, die vorbildlich zum Schutz der Umwelt beitragen oder beigetragen haben. Die festliche Verleihung findet im kommenden Herbst in Darmstadt statt. https://www.dbu.de/2420.html
Kontakt bei der DWA: Anne Aschenbrenner E-Mail: aschenbrenner@dwa.de
Bewerber für den Umweltcluster-Bayern- Leuchtturm gesucht
Der Umweltcluster Bayern sucht wieder Projekte mit Visionen, innovativen neuen Ideen und Produkte mit Potenzial, die einen vorbildlichen Beitrag zur Entwicklung der Umwelttechnologie leisten. Bis zum 31. Januar 2021 können sich bayerische Umwelttechnologie-Projekte mit Signalwirkung beim Cluster bewerben. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Planer, Kommunen und Konsortien (zum Beispiel Kommunen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen), welche die Entwicklung des Projekts leiten und organisieren.
https://www.umweltcluster.net/de/projekte/leuchtturmprojekt/leuchtturm-bewerbung.html
Erfolgreiche TSM-Überprüfung bei der Stadt Bonn
Der Bereich Stadtentwässerung des Tiefbauamts der Bundesstadt Bonn hat an einer Prüfung seines technischen Sicherheitsmanagements (TSM) teilgenommen und erfüllt die Vorgaben des Merkblatts DWA-M 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen“. Die geplante offizielle Überreichung der TSM-Bestätigung Mitte November 2020 durch den Sprecher der DWA-Bundesgeschäftsführung, Johannes Lohaus, an den Leiter des Tiefbauamts, Peter Esch, im Rahmen einer kleinen Feier musste aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Die TSM-Bestätigung bescheinigt dem rund 950 Kilometer langen Kanalnetz und den vier Kläranlagen der Stadt Bonn die sichere, wirtschaftliche, nachhaltige und umweltfreundliche Entsorgung von rund 17 Millionen Kubikmeter Abwasser pro Jahr. Dazu musste sich die Bonner Stadtentwässerung im Dezember 2019 einer zweitägigen, freiwilligen Überprüfung durch ein unabhängiges DWA-Expertenteam stellen. Die Bonner Stadtentwässerung stellte sich der Überprüfung zum ersten Mal. Geprüft wurden die Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die organisatorischen Strukturen. Die DWA-Experten kontrollierten zudem den technischen Zustand der Anlagen, das Störungsmanagement und die Beachtung der Sicherheitsbestimmungen. Dazu mussten rund 230 Fragen zur Organisation der technischen und betrieblichen Abläufe, zur technischen Ausstattung, zu den Qualifikationen des technischen Personals sowie zu Planung, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen beantwortet werden. Außerdem fand eine Begehung der Anlagen statt.
Bald alle Kläranlagen am Bodensee mit vierter Reinigungsstufe
Das Land Baden-Württemberg fördert den Bau einer vierten Reinigungsstufe im Verbandsklärwerk Uhldingen mit 1,4 Millionen Euro. Die Gesamtkosten liegen bei rund 6,8 Millionen Euro. Damit verfügen alle Kläranlagen im Regierungsbezirk Tübingen, die direkt in den Bodensee einleiten, in absehbarer Zeit über eine Stufe zur Entfernung von Spurenstoffen: Bei den Kläranlagen in Kressbronn- Langenargen und Eriskirch ist die vierte Reinigungsstufe bereits in Betrieb, in Friedrichshafen im Bau und in Immenstaad wie jetzt auch in Uhldingen in der Planung. Auf der Kläranlage in Uhldingen wird zur Spurenstoffelimination eineVerfahrenskombination mit Ozonierung und Aktivkohlefiltration angewendet, die bisher in Baden-Württemberg in dieser technischen Größenordnung noch nicht realisiert worden ist. Damit sollen künftig rund 80 Prozent der Spurenstoffe aus dem Abwasser der Kläranlagen, die im Bodenseekreis direkt in den Bodensee einleiten, entfernt werden.
Zukunft Biogas
Die DWA stellt den diesjährigen BiogasTag unter das Motto „Faulgas auf Kläranlagen, Biogas aus der Vergärung biogener Abfälle und NawaRo“ und gibt damit zugleich die Themen der Veranstaltung am 16. März 2021 in Würzburg vor. Der BiogasTag wird in Kooperation mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und dem Fachverband Biogas ausgerichtet. Im Fokus der Veranstaltung stehen energierechtliche Entwicklungen, der aktuelle Stand der Anlagensicherheit und Emissionsminderung wird vorgestellt. Nach Überarbeitung zahlreicher technischer Regeln werden Inhalte der aktuellen DWA-Merkblätter präsentiert. Das Programm befasst sich zudem mit innovativen Projekten im Bereich von Faulbehältern und Biogas-Speichersystemen. Gastechnische Prüfungen und Emissionen auf Biogas- und Faulgasanlagen werden beleuchtet. Der Biogas richtet sich an Betreiber von Biogas- und Kläranlagen, Ingenieure, Planer, Kommunen sowie an Firmen und Organisationen, die sich mit Energiethemen in der Wasser- und Abfallwirtschaft befassen.
Der BiogasTag soll im Burkhardushaus, Tagungszentrum am Dom, Am Bruderhof 1, 97070 Würzburg, stattfinden. Je nach Entwicklung der Corona-Pandemie ist es möglich, dass die Veranstaltung in einem digitalen Format als Hybrid- oder Online-Tagung zu gegebenenfalls abweichenden Preisenumgesetzt wird. Die DWA wird hierzu informieren. – Die Teilnahmegebühr beträgt 490 Euro, DWA-Mitglieder zahlen 410 Euro. – Kontakt: Milena Seidel, Telefon: 02242 872-181, E-Mail: seidel@dwa.de oder unter www.dwa.de/biogastag
seidel@dwa.de
Weiterführende Links
www.dwa.de/biogastag
https://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20201216_004
Ankündigung einer Umfrage zur Wasserwiederverwendung
Im Dezember 2020 startet die DWA gemeinsam mit der inter 3 GmbH Institut für Ressourcenmanagement eine kurze Online-Umfrage unter Klärwerksbetreibern zum Thema Wasserwiederverwendung. Mitte 2020 verabschiedete die Europäische Union eine neue Verordnung (2020/741), in der sie unter anderem einheitliche Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung festlegte. In die Zukunft gedacht, ermöglicht dies die Entstehung eines neuen Marktes für aufbereitetes Abwasser, wobei Klärwerksbetreibern eine Schlüsselrolle zukommt. Die DWA nimmt dies zum Anlass, ein deutschlandweites Stimmungsbild zu dieser Entwicklung aus Sicht der Betreiber zu zeichnen. Dazu bitten wir Sie um Ihre Einschätzung zu verschiedenen Aspekten der Wasserwiederverwendung, technischen Maßnahmen sowie organisatorischen und finanziellen Gesichtspunkten. Die Betreiber werden seitens der DWA zur Teilnahme an der Umfrage per E-Mail eingeladen. Wir, die DWA, freuen uns auf eine hohe Beteiligung.
Die Betreiber werden seitens der DWA zur Teilnahme an der Umfrage per E-Mail eingeladen. Gerne können Sie aber auch direkt diesen Link: www.dwa.de/reuse-umfrage verwenden, um zur Umfrage zu gelangen. Wir, die DWA, freuen uns auf eine hohe Betiligung.
Mitarbeit bei der DWA 2021
Neue Technologien auf dem Markt? – DWA bittet um Eingaben zu Innovationen in der Schlammbehandlung
Die DWA bittet Entwickler, Hersteller oder Anbieter neuer und innovativer Verfahren in der Klärschlammbehandlung, sich zu melden und ihre Neuentwicklung vorzustellen.
Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-2.6 „Neue Technologien“ (ehemals KEK-1.4) wurde mit dem Ziel gegründet, im Bereich der Klärschlammbehandlung Entwicklungen zu innovativen, bisher nicht bzw. lediglich vereinzelt großtechnisch umgesetzten Verfahren und Verfahrenskombinationen zu identifizieren und hinsichtlich ihres Fortschritts zu dokumentieren. Der Fokus der Arbeitsgruppe liegt dabei nicht auf der Dokumentation von Weiterentwicklungen einzelner Aggregate, sondern der Betrachtung neuer Technologien der Schlammbehandlung, für die relevante Betriebserfahrungen in Einsatzumgebung vorliegen.
Die Arbeitsgruppe bittet Entwickler, Hersteller oder Anbieter neuer und innovativer Verfahren in der Klärschlammbehandlung, sich bei der Arbeitsgruppe zu melden und ihre Neuentwicklung vorzustellen. Bitte beschreiben Sie hierzu Ihr Verfahren einschließlich Verfahrensschema und Zielsetzung sowie die bisher erreichten Ergebnisse und den Realisierungsgrad mit Angabe entsprechender Referenzen/Publikationen unter Nutzung des von der Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellten Formulars.
Der Austausch von Unterlagen oder auch Anfragen an die Arbeitsgruppe erfolgen über das DWA-Transferportal: https://de.dwa.de/de/neue-technologien-zur-klärschlammbehandlung.html (alternativ kann die Seite von der DWA-Homepage http://www.dwa.de über Themen – Klärschlamm – Neue Technologien zur Klärschlammbehandlung – Weitere Infos aufgerufen werden). Dort finden Sie alle Informationen zur Einreichung von Unterlagen sowie das vorgenannte Formular.
Die eingereichten Unterlagen werden gesichtet. Soweit das Verfahren mindestens im halbtechnischen Maßstab umgesetzt ist (Technologiereifegrad 5), wird die Arbeitsgruppe prüfen, ob die eingereichten technischen Informationen in einem einheitlichen Format als „Verfahrensinformation“ aufbereitet werden können. Von den Fachgremien freigegebene Verfahrensinformationen werden im Mitgliederbereich der DWA-Homepage zur Verfügung gestellt und somit einem breiten Fachpublikum zugänglich gemacht.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Reifenstuhl@dwa.de
Aktualisierung von Merkblatt DWA-M 619 „Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“
Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 619 „Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“ zu aktualisieren.
In den letzten Jahren haben die Anforderungen an die ökologischen Belange in der Planung und Umsetzung von Maßnahmen deutlich zugenommen. Hierbei sind die inhaltlichen Anforderungen an die ökologischen Gutachten im Rahmen der Planung (LBP, UVS, ASP) bekannt und vielfältig behandelt. Ein noch relativ neues Element ist die ökologische Baubegleitung (ÖBB). Diese wird zunehmend in den Genehmigungen gefordert, ohne dass für alle Beteiligten damit der konkrete Umfang und die sich daraus ergebenden Aufgaben klar sind. Diese Lücke wurde mit dem vorliegenden Merkblatt DWA-M 619 geschlossen.
Durch die ÖBB sollen sowohl die Umweltverträglichkeit von Bauvorhaben, die Berücksichtigung der Belange des Natur-, Arten-, Gewässer- und Bodenschutzes als auch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bzw. der leitbildtypischen Entwicklungsziele erreicht werden. Damit umfasst die ÖBB alle Maßnahmen, die zu einer möglichst umweltverträglichen Umsetzung der Gewässerplanung und zu einer optimierten Gewässerentwicklung führen.
Im Juni 2015 hat die DWA zu diesem Thema das Merkblatt DWA-M 619 „Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“ veröffentlicht. Im Merkblatt werden umfassend die Leistungen beschrieben, die unter dem Begriff der ökologischen Baubegleitung zu verstehen sind. Es wird angegeben, in welchen Planungs- und Bauphasen eine ÖBB sachlich geboten ist und welche weiteren Tätigkeiten in Betracht kommen können. Des Weiteren werden auch Möglichkeiten zur Beauftragung dieser Leistungen dargestellt.
Die ökologische Baubegleitung ist ein wirksames Mittel, um die ökologischen und naturschutzfachlichen Belange bei der Ausführungsplanung, der Ausschreibung, während und nach der Bauausführung zu berücksichtigen. Sie erstellt und bündelt Informationen und wirkt moderierend und kontrollierend am Umsetzungs-, Bau- und Entwicklungsprozess einer wasserbaulichen Maßnahme mit. Von besonderer Bedeutung ist dabei die (weitere) enge Zusammenarbeit mit dem technischen Planer auch während der Erstellung der Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen.
Der Schwerpunkt des im Jahr 2015 veröffentlichten Merkblatts liegt auf der Darstellung und Beschreibung der einzelnen Leistungen der ÖBB zum Umbau von Fließgewässern sowie der Zuordnung zu den einzelnen Phasen im Bauablauf.
Die Erfahrungen in der Handhabung des Merkblatts und die zwischenzeitliche Entwicklung der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse und die Veränderungen im politisch-administrativen und juristischen Bereich sowie deren formale, organisatorische und fachliche Umsetzung haben erhebliche Auswirkungen auf wasserwirtschaftliches Handeln bei Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Gewässern und Anlagen. Insofern sind die im Merkblatt DWA-M 619 enthaltenen Darstellungen nicht in allen Punkten aktuell und entsprechen somit nicht im vollen Umfang dem derzeitigen Stand der Fachdiskussion.
Dies ist Anlass das Merkblatt DWA-M 619 zu überarbeiten. Weiterhin sollen Querverweise und Begriffe vereinheitlicht die Gliederung „nutzerfreundlicher“ gestaltet werden und kleinere Änderungen vorgenommen werden, die sich aus der praktischen Anwendung des Merkblatts in den vergangenen Jahren ergeben haben.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Aktualisierung von Merkblatt DWA-M 605 „Wirkung, Bemessung und Betrieb von Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren“
Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 605 „Wirkung, Bemessung und Betriebvon Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren“ (August 2005) zu aktualisieren.
Vorsperren und Vorbecken (im Folgenden Vorsperren) sind ein Bestandteil von Talsperren. Sie sind im Regelfall im Überlauf betriebene Staugewässer, die nicht primär der Wassermengenbewirtschaftung unterliegen, sondern vorrangig der Verbesserung der Wasserbeschaffenheit des jeweiligen Talsperrenzuflusses dienen. Bei Trinkwassertalsperren sind sie Teil des Multibarrieresystems, das aus Einzugsgebiet (Wasserschutzgebiet) – Talsperrenzufluss – Vorsperre – Hauptsperre – Wasseraufbereitung und -verteilung besteht.
Neben Vorgaben für die Bemessung gibt das Merkblatt Hinweise, die Wirkung der bestehenden Vorsperren bezüglich der verschiedenen Schwerpunkte der Wasserbeschaffenheit zu ermitteln und diese im Bedarfsfall durch technische Maßnahmen zu verbessern. Es bietet eine Hilfe für die Bemessung und für den Betrieb von Vorsperren unter dem Aspekt der Optimierung ihrer Wirkung zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit der Talsperrenzuflüsse.
Die Erfahrungen in der Handhabung des Merkblattes und die zwischenzeitliche Entwicklung der natur-und ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse und die Veränderungen im politisch-administrativen und juristischen Bereich sowie deren formale, organisatorische und fachliche Umsetzung haben erhebliche Auswirkungen auf wasserwirtschaftliches Handeln bei Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Gewässern und Anlagen. Insofern sind die im Merkblatt DWA-M 605 enthaltenen Darstellungen nicht in allen Punkten aktuell und entsprechen somit nicht im vollen Umfang dem derzeitigen Stand der Fachdiskussion.
Im Hinblick auf die Aktualität des mittlerweile 15 Jahre alten Merkblattes DWA-M 605 hat sich an der grundsätzlichen Gültigkeit nichts geändert, jedoch sind Aktualisierungen erforderlich. Dies betrifft insbesondere Rechtsbezüge und fachliche Ergänzungen wie:
Treibgutrückhaltung und -entnahme
Erweiterung von Sicherheitsberichten bezüglich Ermittlung/Angabe der Verweilzeiten im Sedimentationsraum
Ermittlung/Angabe des Volumens des Sedimentationsraums und auf dessen
Grundlage konkretere Festlegung von Beräumungszyklen für die Vorsperren, was wiederum eine Optimierung der Planung von Finanzmitteln, Mengen und Beräumungstechnologien bei den Betreibern erlaubt
● Bedeutung von Vorsperren für Freizeit und Erholung
● Sanierung von Vorsperren im entleerten Zustand
● ökologische Aspekte.
Ein wesentlicher Punkt ist weiterhin die inhaltliche Anpassung an das vorhandene Regelwerk zum Thema „Umgang mit Sedimenten“, das mittlerweile im Merkblatt DWA-M 513-1 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 1: Handlungsempfehlungen und Untersuchungsprogramm“ (November 2019) geregelt wird.
Dies ist Anlass, das Merkblatt DWA-M 605 „Wirkung, Bemessung und Betrieb von Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren“ zu überarbeiten. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Aktualisierung von Merkblatt DWA-M 503 „Grundlagen zur Überprüfung und Ertüchtigung von Sedimentationsbecken“
Sedimentationsbecken stellen eine Sonderform von Stauanlagen dar. Über den Stand der Technik zu diesen Anlagen liegt neben dem Merkblatt DWA-M 503 „Grundlagen zur Überprüfung und Ertüchtigung von Sedimentationsbecken“ und der DIN 19700 in deutscher Sprache nur in geringem Umfang Literatur vor.
Bedingt durch die Art ihres Aufbaus und ihrer Betriebsweise sowie durch die Beschaffenheit der abgelagerten Sedimente können Sedimentationsbecken eine Gefahr für die Umwelt darstellen, was verschiedene, teilweise verheerende Schadensfälle in den letzten Jahren immer wieder auf das Neue belegt haben. Wenngleich jede Anlage ein Unikat darstellt, werden aus den verschiedenen Schadensfällen immer wieder neue und allgemeingültige Erkenntnisse gewonnen, die es zu berücksichtigen gilt.
Aus diesen Gründen soll das mittlerweile 20 Jahre alte Merkblatt DWA-M 503, an dessen grundsätzlicher Gültigkeit sich nichts geändert hat, um die neu gewonnenen Erfahrungen ergänzt werden. Dies betrifft insbesondere folgende Aspekte:
Überprüfung und gegebenenfalls Erweiterung des Anwendungsbereiches,
Prüfung der Zuverlässigkeit (z. B. Umfang und Intervall),
Berücksichtigung von Extremszenarien, wie z. B. Erdbeben und Starkniederschläge,
Vorgaben zur Anlagenüberwachung inkl. Überwachungskonzept unter Berücksichtigung aktueller messtechnischer Verfahren,
Rechtsbezüge.
Ein wesentlicher Punkt ist weiterhin die inhaltliche Anpassung an das vorhandene nationale und internationale Regelwerk.
Dies ist Anlass, das Merkblatt DWA-M 503 „Grundlagen zur Überprüfung und Ertüchtigung von Sedimentationsbecken“ zu überarbeiten.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche und landschaftsbauliche Verwertung von Klärschlämmen haben sich mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) im Jahr 2017 grundlegend geändert. Für Betreiber von kleinen und mittleren Abwasserbehandlungsanlagen (bis zur Ausbaugröße von 50 000 Einwohnerwerten) wird auch künftig und unbefristet eine bodenbezogene Verwertung nach AbfKlärV unter Beachtung strengerer Auflagen als bisher möglich sein. Für Betreiber größerer Abwasserbehandlungsanlagen ist die bodenbezogene Klärschlammverwertung je nach Anlagengröße nur noch bis 2029 bzw. 2032 möglich.
Das vorliegende Merkblatt wendet sich daher vor allem an kleine und mittlere Abwasserbehandlungsanlagen, um diesen eine Hilfestellung zu den künftig bei der Klärschlammverwertung zu beachtenden Vorgaben und deren Umsetzung in der Praxis zu geben. Soweit nicht gesondert angemerkt, beziehen sich die Ausführungen sowohl auf flüssige, entwässerte und getrocknete Klärschlämme als auch auf Klärschlammgemische und Klärschlammkomposte.
Das Merkblatt hat das Ziel, aufbauend auf den Vorgaben des Abfall-und des Düngerechts die wesentlichen Grundlagen einer künftigen bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen darzustellen. Daneben werden angesichts des steigenden Bedarfs an Zwischenlagerkapazitäten auch baurechtliche Aspekte betrachtet sowie Vorschläge zur Abschätzung des noch bestehenden Absatzpotenzials für die Düngung mit Klärschlämmen vorgestellt. Des Weiteren werden auch die Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung von Klärschlämmen angesprochen sowie der aktuelle Sachstand des Einsatzes von Klärschlamm im Landschaftsbau gegeben.
Das Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“ wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.4 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Rosemarie Christian-Bickelhaupt) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im DWA-Fachausschuss KEK-1 „Kreislaufwirtschaft Klärschlamm und Phosphorrecycling“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen
und ihre Umsetzung in der Praxis“ wird bis zum 31.Oktober 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“, August 2021, 54 Seiten ISBN 978-3-96862-113-5 Ladenpreis: 68,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 54,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
DVWK-Merkblatt M-217 „Gewinnung von Bodenwasserproben mit Hilfe der Saugkerzen-Methode“ zurückgezogen
Die DWA hat das DVWK-Merkblatt M-217 „Gewinnung von Bodenwasserproben mit Hilfe der Saugkerzen-Methode“ (1990) zurückgezogen.
Der Boden hat als Speicher, Filter und Umsetzer von Nähr- und Schadstoffen für ober- und unterirdische Gewässer große Bedeutung. Die Beschaffenheit von oberflächennahen Grundwässern und von quellennahen Fließgewässern wird maßgeblich durch die Bodenpassage geprägt. Daher sind Kenntnisse der Stoffumsetzungen im Boden in Abhängigkeit von Bearbeitung, Nutzung und Düngung und anderen Umwelteinflüssen nicht nur für Agrarwissenschaftler, sondern auch für Wasserwirtschaftler von Bedeutung. Solche Stoffumsetzungen lassen sich durch häufige Untersuchungen von Bodenlösungen aus bestimmten Tiefen ermitteln.
Bodenlösungen werden zum Beispiel durch Extraktion von Bodenproben mit wässrigen Salzlösungen oder mit Lösungen von Komplexbildnern gewonnen und über Saugsonden (Saugkerzen), mit denen dem Boden in situ durch Anlegen eines Unterdrucks Bodenwasser entzogen werden kann. Das vorliegende Merkblatt aus dem Jahr 1990 behandelt die Methode „Saugkerzen“.
Mithilfe dieses Merkblattes sollten unterschiedliche Verfahren gesichtet und bewertet sowie Empfehlungen für den Einsatz geeigneter Messvorrichtungen gegeben werden. Als Grundlage für dieses Merkblatt diente eine 1986 durchgeführte Befragung von ca. 30 Wissenschaftlern und Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland, die Erfahrung mit dem Einsatz und Betrieb von Saugsondenanlagen hatten. Das Merkblatt stellt somit den Kenntnisstand bis zum Jahr 1989 dar. Das Merkblatt sollte helfen, die Saugkerzenmethode für die wissenschaftliche und praktische Anwendung zu vereinheitlichen, damit die Ergebnisse verschiedener Anwender besser vergleichbar werden. Es wendete sich daher sowohl an Agrar- und Forstwissenschaftler als auch an Wasserwirtschaftler oder mit diesen Aufgaben betraute Dienststellen sowie an Wasserversorgungsunternehmen.
Inhalt dieses Merkblatts war es daher, eine Anleitung zur Auswahl des Saugkerzenmaterials, zum Zusammenbau und Einbau von Saugsonden und zum Betrieb der Saugsondenanlage zu liefern. Weiter wurden Hilfen zur Auswertung gegeben und auf Fehlermöglichkeiten hingewiesen.
Im Rahmen der regelmäßigen Prüfungen des DWA-Regelwerks auf Aktualität wurde zwar festgestellt, dass die Saugkerzenmethode noch ein aktuelles Thema ist. Aber die technische Ausführung hat sich zwischenzeitlich erheblich entwickelt, und das Merkblatt ist bei weitem nicht mehr aktuell, da es einen Lysimeterstand widergibt, der vor „einigen Jahren“ aktuell war.
Vor diesen Hintergrund hat der DWA-Hauptausschuss „Gewässer und Boden“ beschlossen, das DVWK-Merkblatt M-217 „Gewinnung von Bodenwasserproben mit Hilfe der Saugkerzen-Methode“ (1990) mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen.
Erarbeitung eines Merkblattes DWA-M 193 „Betriebliche Anforderungen an instandhaltungsgerechte Entwässerungssysteme“
Die Bedeutung der Themen Betrieb und Instandhaltung von Entwässerungssystemen nimmt stetig zu. Es besteht derzeit keine zusammenfassende Darstellung der Kriterien für eine betriebs-und instandhaltungsgerechte Konzeption von Anlagen der Siedlungsentwässerung.
Entwässerungssysteme zeichnen sich durch die langen Nutzungsdauern der einzelnen Komponenten bei hohen Investitionskosten und daraus resultierend langfristigen Betriebsaufwänden aus. Daher hat die betriebs-und instandhaltungsgerechte Gestaltung der Entwässerungssysteme und ihrer einzelnen Komponenten eine sehr große Bedeutung. Sie ergibt sich aus den wirtschaftlichen Dimensionen des Betriebs, der Integration der Anlagen in den öffentlichen Raum, der Minimierung des Energieeinsatzes in Hinblick auf den Ressourcenschutz und der arbeitsschutzgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze des Betriebspersonals.
Hinweise zu Betrieb und Instandhaltung von Entwässerungsanlagen befinden sich an verschiedenen Stellen im DWA-Regelwerk und sind meist auf spezifische Anlagen oder Tätigkeiten bezogen. Ziel des Vorhabens ist es, eine zusammenfassende und übergreifende Darstellung der Kriterien für instandhaltungsgerechte Entwässerungssysteme zusammenzustellen. Dabei sollen keine bauwerksbezogenen, quantitativen Anforderungen entwickelt, sondern die Kriterien und Überlegungen zu einzelnen Themen einer optimalen langfristigen Instandhaltbarkeit zusammengefasst werden. Mit Hilfe dieser Kriterien sollen die Betreiber und die Planer von Entwässerungssystemen bei der Festlegung von Betriebs-und Planungszielen unterstützt werden.
Das zu erarbeitende Merkblatt DWA-M 193 „Betriebliche Anforderungen an instandhaltungsgerechte Entwässerungssysteme“ soll folgende Aspekte der Instandhaltung behandeln:
Lage der Zugänge zu den Anlagen
sicherer Einstieg im/außerhalb des fließenden Verkehrs, gegebenenfalls Seiteneingänge bei häufigem Einstieg, Aufstellmöglichkeit für Betriebsfahrzeugen am Zugang in Abhängigkeit der zu verrichtenden Arbeiten möglichst außerhalb des fließenden Verkehrs
Ausgestaltung der Zugänge zu den Anlagen
Ausreichende Anzahl und Ausgestaltung von Einstiegen und Inspektionsöffnungen, Berücksichtigung von Material-und Gerätetransport (Abdeckung, Durchmesser, Abmessungen) in Abhängigkeit von den zu verrichtenden Arbeiten
Abstände von Schacht-und Inspektionsbauwerken
Kriterien für die Wahl der Abstände unter Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus den eingesetzten Geräten und den Arbeitsschutzvorschriften ergeben
Hinweise bzw. Empfehlungen für die Mindestdimensionierung
Randbedingungen und Kriterien für die Dimensionierung unter den Aspekten Begehbarkeit, Renovierung und Erneuerung
Trassierung der Kanäle und Leitungen
Kriterien für die Trassierung unter Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus dem Einsatz von Geräten zur Instandhaltung ergeben
Umleitungs-und Rückhalteeinrichtungen für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten im abwasserfreien (-armen Zustand) Zustand von Kanälen und Ingenieurbauwerken
In Abhängigkeit der Bedeutung der Anlagen und der durchzuführenden Arbeiten Vorhalten von Einrichtungen zur Abwasserumleitung und –rückhaltung (z. B. redundante Druckleitungen, redundante und einfach zu entleerende Düker, Absperrarmaturen, Umgehungsleitungen, Leerrohre für temporäre Druckleitungen)
Sicherstellen der Durchführung von Betriebs-und Instandhaltungsarbeiten bei Einbauten Dritter
Vorsorgende Regelungen bei z. B. Einbau von Kabeln und Wärmetauschern
Berücksichtigung von zukünftigen Sanierungs-und Erneuerungsmaßnahmen
Vorausschauende Überlegungen, wie geplante Anlagen nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer saniert und erneuert werden können z. B. durch Vorhalten von Ersatzflächen, Freihalten von temporären Zugängen zu den Anlagen, Vorhaltung von Schutzstreifen, Zwei-Kanal-Systeme
Das Merkblatt wird von der bestehenden Arbeitsgruppe ES-7.3 „Betrieb und Unterhalt von Kanalnetzen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Frank Männig) im Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erarbeitet. Zu Belangen des Betriebes von Pumpanlagen soll die Arbeitsgruppe ES-7.4 „Betrieb und Unterhalt von Abwasserpumpanlagen“ einbezogen werden. Die Fachausschüsse ES-3 „Anlagenbezogene Planung“, ES-4 „Zustandserfassung und -beurteilung“ und ES-8 „Sanierung“ sollen ebenso involviert werden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-115, Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 145-3 „Kanalinformationssysteme – Teil 3: Anforderungen an ein Datenmodell und Schnittstelle“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 145-3 „Kanalinformationssysteme – Teil 3: Anforderungen an ein Datenmodell und Schnittstelle“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die automatisierte Datenverarbeitung hat sich überall dort durchgesetzt, wo Anwendungen mit großen Datenmengen, kurzen Zugriffszeiten auf Daten und gleichzeitig eine übersichtliche Datenverwaltung mit hohem Benutzerkomfort verlangt werden. Diese Anforderungen führten zur Entwicklung von generellen Formen und der Organisation der automatisierten Datenverarbeitung von Kanalnetzen. Daraus ist die Konzeption für Kanalinformationssysteme entstanden, die in ihren jeweiligen Ausprägungen den unterschiedlichsten Anforderungen genügen müssen. Ein erster Ansatz zur Festlegung notwendiger Grundanforde rungen wurde mit dem Merkblatt ATV-DVWK-M 145 „Aufbau und Anwendung von Kanalinformationssystemen“ vom November 2000 formuliert.
Die Überarbeitung des Merkblatts ATV-DVWK-M 145 wurde notwendig, da sich, unter anderem bedingt durch die europäische Normung, die gestiegenen fachlichen Anforderungen an Datenauswertung und den technologischen Fortschritt, die automatisierte Datenverarbeitung verändert. Des Weiteren wurde eine Überarbeitung notwendig, um die Merkblätter ATV-DVWK-M 145 und DWA-M 150 in einer Merkblattreihe zusammenzuführen. Die gesamte Merkblattreihe ersetzt das Merkblatt ATV-DVWK-M 145 „Aufbau und Anwendung von Kanalinformationssystemen“ vom November 2000 und das Merkblatt DWA-M 150 „Datenaustauschformat für die Zustandserfassung von Entwässerungssystemen“ vom April 2010. Die den Teil der optischen Inspektion betreffende Austauschformatbeschreibung löst das Merkblatt DWA-M 150 ab, das sich auf Daten zur Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden auf der Grundlage der im September 2003 neu erschienenen DIN EN 13508-2 „Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion“ beschränkte.
Im vorliegenden Teil der Merkblattreihe werden die Anforderungen an das Datenmodell eines Kanalinformationssystems beschrieben. Verbunden mit den Datenmodellanforderungen werden die Grundzüge des allgemeinen DWA-Austauschformats für Daten festgelegt. Die aktuell gültige Fassung der Formatbeschreibung ist im Anhang veröffentlicht. Ziel der Austauschformatbeschreibung dieses Merkblattteils ist die Definition einer einheitlichen Datenschnittstelle für die Daten eines Kanalinformationssystems. Hierbei wird den jeweiligen Fachthemen Rechnung getragen.
In dem vorliegenden Merkblattteil wird der zuvor geschilderte Sachstand zusammengefasst und durch praktische Erfahrungen ergänzt, sodass für den Anwender eine einheitliche Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Mit der Veröffentlichung des Merkblatts werden zwei Zusatzdateien zum Download zur Verfügung gestellt. Die Zusatzdateien „Attributliste der Schnittstelle“ und „Daten-Beispiel“ werden den Käuferinnen und Käufern in einem geschlossenen Benutzerbereich (DWAdirekt) unter https://www.dwadirekt.de zum Download zur Verfügung gestellt. In der Online-Fassung (pdf) ist die „Attributliste der Schnittstelle“ als Anhang A im Merkblatt integriert. Für den Zeitraum des Beteiligungsverfahrens kann der Anhang A im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-1.6 „Kanalinformationssysteme“ (Sprecher Dipl.-Ing. Jörg Otterbach) im DWA-Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“ erstellt und richtet sich an Softwarehersteller und Betreiber von Abwasseranlagen sowie deren Dienstleister.
In der Merkblattreihe DWA-M 145 „Kanalinformationssysteme“ sind erschienen:
Teil 1: Grundlagen und systematische Anforderungen
Teil 2: Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung
Teil 3: Anforderungen an ein Datenmodell und Schnittstelle (Entwurf)
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 145-3 „Kanalinformationssysteme – Teil 3: Anforderungen an ein Datenmodell und Schnittstelle“ wird bis zum 30.November 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf des Merkblatts DWA-M 145-3 „Kanalinformationssysteme – Teil 3: Anforderungen an ein Datenmodell und Schnittstelle“, September 2021 55 Seiten, ISBN 978-3-96862-077-0 Ladenpreis: 74 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 59,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 145-1 „Kanalinformationssysteme – Teil 1: Grundlagen und systemtechnische Anforderungen“
Der DWA-Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“ hat beschlossen, das Merkblatt DWA-M 145-1 „Kanalinformationssysteme – Teil 1: Grundlagen und systemtechnische Anforderungen“ zu überarbeiten.
Der Teil 1 der Merkblattreihe DWA-M 145 enthält maßgebliche Erklärungen, Abgrenzungen zu geografischen Informationssystemen (GIS) sowie Begriffsdefinitionen. Darüber hinaus gibt Teil 1 der Merkblattreihe DWA-M 145 einen Überblick über Anwendungsbereiche, Funktionalitäten, Einsatzgrenzen und systemtechnische Anforderungen eines KIS.
Da das Merkblatt DWA-M 145-1 im Dezember 2013 erschienen ist, sollen eine Überprüfung der Aktualität stattfinden sowie notwendige Ergänzungen hinzugefügt werden. Beispiele sind hier die Digitalisierung, der Building Information Modeling-Prozess, die strukturelle Weiterentwicklung mobiler Systeme und der technologische Fortschritt (zum Beispiel Augmented Reality). Des Weiteren werden Aspekte und Veränderungen durch die danach entstandenen Merkblattteile berücksichtigt.
Ziele des Vorhabens sind die Aktualisierung des Merkblatts, die Ergänzung um aktuelle Entwicklungen und die Betrachtung der Digitalisierungsprozesse.
Das Merkblatt DWA-M 145-1 richtet sich an Kanalnetzbetreiber, Ingenieurbüros, Softwareentwickler und Anwender eines Kanalinformationssystems.
Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-1.6 „Kanalinformationssysteme“ (Sprecher: Dipl.-Ing. (FH) Jörg Otterbach) im Fachausschuss ES-1 „Grundsatzanforderungen/Anforderungen“ (Obmann: Dr.-Ing. Klaus Hans Pecher) erarbeitet.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 129
Der DVGW überarbeitete gemäß DVGW GW 100 in einer Arbeitsgruppe den technischen Hinweis GW 129 als Arbeitsblatt. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe waren Vertreter von Baufirmen sowie mehrerer Organisationen der unterschiedlichen Spartenträger (AGFW, ANGA/Telekom, DWA, CDE/FNN u. a.). Da bei Kanalbauarbeiten immer die Ebenen der Versorgungsleitungen gequert werden müssen, besteht grundsätzlich eine erhöhte Gefahr einer Schädigung der oberhalb liegenden Leitungen. Werden bei Baggerarbeiten Versorgungsleitungen beschädigt, können erhebliche Schäden entstehen. Aufgrund einer zunehmend erhöhten Systemsensibilität reagieren Versorgungsanlagen zunehmend empfindlicher auf Störungen. Neben den Schäden durch Ausfall entstehen dann auch Glaubwürdigkeitsprobleme in der Qualität von Kanalarbeiten.
Das DVGW GW 129 soll als Merkblatt DWA-M 129 „Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation“ inhaltsgleich in das Regelwerk der DWA überführt werden. Sobald eine praktische Bewährtheit des Merkblattes sich ergeben hat, sollen die Regelungen auch im Abwasserbereich als Arbeitsblatt eingeführt werden. Ziel ist es, die ausführenden Personen auf Baustellen (Baggerführer, Bauhandwerker, Kanalbauer, Aufsichtsführende und Auszubildende) zu sensibilisieren. Die Versorgungsunternehmen werden in ihren Zustimmungen zur Durchführung von Bauarbeiten im Straßenraum künftig noch stärker als bisher die Baufirmen davon abhängig machen, dass die Arbeiter und deren Aufsichtsführende eine Schulung im vorsichtigen Umgang bekommen haben. Versäumen Baufirmen sinnvolle organisatorische Maßnahmen, kann sich aufgrund aktueller Rechtsprechung daraus ein Haftungsschaden bei Beschädigungen ergeben.
Damit auch das Regelwerk der DWA die nötigen Anforderungen eines schadensreduzierten Kanalbaus definiert, ist dieses Merkblatt sinnvoll. Das Merkblatt DWA-M 129 richtet sich an alle mit der Anforderung an und der Ausführung von Bauarbeiten beschäftigten Personen sowie die dazu in Ausbildung befindlichen Personen.
Das Merkblatt wird im Fachausschuss ES-5 „Bau“ (Obmann: Dipl.-Ing. Henning Werker) erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme:
Das Merkblatt DWA-M 129 wird bis zum 31.Oktober 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 129 „Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation“ August 2021, 19 Seiten ISBN 978-3-96862-145-6 Ladenpreis: 46,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 37,20 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
DWA-Fachausschuss WW-3 „Flussbau“ sucht engagierte Fachleute
Der DWA-Fachausschuss WW-3 „Flussbau“ strukturiert sich neu und sucht engagierte Fachleute für die anstehenden Aufgaben.
Im DWA-Fachausschuss WW-3 „Flussbau“ sind Fachleute der entsprechenden Ingenieurdisziplinen tätig, die sich mit flussbaulichen Themen und Herausforderungen aus der Praxis und Forschung beschäftigen. Sie decken ein breites Tätigkeitsspektrum von Beratungs- und Ingenieurbüros, Hochschulen bis zu Akteur*innen und Pflichtigen der Wasserwirtschaft ab.
Der Fachausschuss ist dem Hauptausschuss „Wasserbau und Wasserkraft“ zugeordnet. Hier bestehen enge Kontakte zu anderen Fachausschüssen und Arbeitsgruppen, um fachübergreifende Themen umfassend und möglichst ganzheitlich abzudecken. In der Vergangenheit waren dies zum Beispiel Fragestellungen zu biologischen Ufersicherungen oder auch zur technischen und biologischen Funktionsfähigkeit von Sohlengleiten.
Derzeit ist dem Fachausschuss WW-3 die aktive Arbeitsgruppe WW-3.1 „Buhnen“ zugeordnet. Frühere Arbeitsgruppen wurden nach (Teil-)Abschluss ihrer Arbeiten satzungsgemäß aufgelöst. Hierzu gehören „Sohlengleiten“, „Flutpolder“, „Biologische Ufersicherungen“ und „Biologische Qualitätskomponenten“.
Die Mitglieder des Fachausschusses haben im Rahmen der Neustrukturierung des Hauptausschusses „Wasserbau und Wasserkraft“ eine ausführliche Diskussion zu den weiteren Aufgaben im Ausschuss und den damit verbundenen Zukunftsthemen geführt. Kurz- bis mittelfristig werden folgende Schwerpunkte als prioritär angesehen:
adaptive Strukturierungs- und Stabilisierungselemente im Flussbau (wie zum Beispiel Totholz als Strukturierungselement, Nature-Based Solutions, stabilisierende Gewässerbettmaßnahmen, eigendynamische Entwicklung u. a. m.)
nachhaltige Verbesserung von Staustufen im Fließgewässer (Wehre, aber auch kleinere Staustufen, wie Schwellen, Abstürze oder auch Ufermauern etc.)
integrale Betrachtung von flussbaulichen Maßnahmen (zum Beispiel Interaktion/Beeinflussung von Bauwerken, großräumige Betrachtung von Maßnahmen)
Beeinflussung von (Schutzgebieten) Schutzgütern bei flussbaulichen Maßnahmen und sonstigen Nutzungen.
Aufgrund der neuen Themen sowie des altersbedingten Ausscheidens einiger Fachausschussmitglieder ist eine inhaltliche und organisatorische Neustrukturierung geplant. Der Fachausschuss WW-3 sucht für die zukünftigen Arbeiten engagierte Fachleute zu den oben genannten Themen und Aufgaben sowie darüber hinaus. Nähere Auskünfte und Anmeldungen sind über die DWA-Bundesgeschäftsstelle möglich.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen. Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184
Einrichtung der DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.7 „Energie und Ressourceneffizienz der Klärschlammverwertung einschließlich Phosphorrückgewinnung“
Aufgrund der Anforderungen der Klärschlammverordnung an ein künftiges P-Recycling werden Klärschlämme zunehmend einer Trocknung und thermischen Behandlung mit anschließender oder vorgelagerter Phosphorrückgewinnung zugeführt werden. Die Verfahrenskette der Klärschlammbehandlung und -verwertung wird somit erweitert, und in der Regel werden auch relevante Anpassungen in der Schlammbehandlung erforderlich sein. Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahrzehnten mit einem verstärkten Fokus auf Energiegewinnung auch der Betrieb und die Verfahrenspalette von Eindickung, anaerober Stabilisierung, Entwässerung und Trocknung bis zur Verbrennung/Pyrolyse und Entsorgung deutlich verändert und erweitert. Die Gestaltung und Verfahrensauswahl einzelner Behandlungsstufen kann damit kaum noch isoliert ohne Berücksichtigung der gesamten Verfahrenskette bewertet werden – es stellt sich die Frage, welche Optimierungsmöglichkeiten bei der Planung und Realisierung veränderter Verfahrensketten hinsichtlich ihrer Energie- und Ressourceneffizienz bestehen (zum Beispiel Energiebedarf der Verfahrensstufen, Transportwege zwischen den Verfahrensstufen).
Betreibern, Planern und Kommunen soll hierzu eine einheitliche Methodik zur Einschätzung der Energie- und Ressourceneffizienz der Gesamtverfahrenskette im Kontext der neuen Entwicklungen zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollen neben zum Beispiel elektrischer Energie auch die Bereiche Wärme und der Chemikalieneinsatz im Sinne eines Life-Cycle-Assessment berücksichtigt werden.
Zur Bearbeitung dieser Thematik hat der DWA-Fachausschuss KEK-7 „Energie in der Wasser-und Abfallwirtschaft“ beschlossen, die neue Arbeitsgruppe KEK- 7.7 „Energie und Ressourceneffizienz der Klärschlammverwertung einschließlich Phosphorrückgewinnung“ einzurichten. Aufgabe der neuen Arbeitsgruppe wird es sein, die zu betrachtenden Verfahrensschritte und ihre Schnittstellen sowie Vorgehensweisen zur Ermittlung der erforderlichen Daten zu beschreiben, um darauf aufbauend eine Methodik zur Bewertung der Energie- und Ressourceneffizienz verschiedener Verfahrensketten zur Klärschlammentsorgung zu formulieren.
Als kurzfristiges Arbeitsziel ist vorgesehen, einen Arbeitsbericht zur Berücksichtigung insbesondere energetischer Aspekte bei einer Neuaufstellung der Klärschlammentsorgung unter Einbindung der P-Rückgewinnung zu verfassen.
Mittelfristig wird die Erstellung eines DWA-Merkblatts angestrebt, das technische Hinweise gibt, wie die Aspekte der Energie- und Ressourceneffizienz bei Vergleichen von Verfahrensketten nach einer einheitlichen Methodik analysiert und bewertet werden können. Wesentlicher Bestandteil eines solchen Merkblatts werden Strategien zur Datenerhebung und Auswertung sein.
Parallel zu diesen Projekten ist vorgesehen, dass die Arbeitsgruppe auch Zuarbeiten zum Thema Energie-/Ressourceneffizienz für andere DWA-Arbeitsgruppen im Bereich der Phosphorrückgewinnung sowie zu Energieanalysen von Abwasseranlagen einbringt.
Es ist geplant, die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe im Herbst 2021 durchzuführen. Hinweise zur Thematik und Interessensbekundungen für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe können gerne an die Bundesgeschäftsstelle gerichtet werden. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: dahmen@dwa.de Internet: http://www.dwa.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 281 „Bemessung von Tropfkörperanlagen, Anlagen mit Rotationstauchkörpern und Anlagen mit getauchten Festbetten“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 281 „Bemessung von Tropfkörperanlagen, Anlagen mit Rotationstauchkörpern und Anlagen mit getauchten Festbetten“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 281 ist erforderlich geworden, um die Bemessung analog zum Arbeitsblatt DWA-A 131 „Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen“ auf den Parameter CSB umzustellen. Gleichzeitig wurde nunmehr auch der Bemessungsgang für Tropfkörper unter Berücksichtigung der Fraktionierung des CSB von der Raumbelastung auf die Flächenbelastung umgestellt. Erstmalig sind Anlagen mit getauchten Festbetten in das Arbeitsblatt aufgenommen worden.
Das Arbeitsblatt DWA-A 281 gilt grundsätzlich für die Bemessung von Tropfkörpern, Rotationstauchkörpern und getauchten Festbetten sowie der zugehörigen Einrichtungen zur Nachklärung. Für Tropfkörper und Rotationstauchkörper in der zweiten Reinigungsstufe werden Hinweise gegeben. Hinsichtlich mehrstufiger Anlagen, Abwasserteichanlagen mit zwischengeschalteten Tropf- und Rotationstauchkörpern, kleiner Kläranlagen sowie Kleinkläranlagen bis zu 50 Einwohnerwerten ohne Regenzufluss wird auf das geltende Regelwerk verwiesen. Das Arbeitsblatt DWA-A 281 gilt für Abwasser, das im Wesentlichen aus Haushaltungen stammt, oder aus Anlagen, die gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken dienen, sofern die Schädlichkeit dieses Abwassers mittels biologischer Verfahren mit gleichem Erfolg wie bei Abwasser aus Haushaltungen vermindert werden kann.
Wie bei allen aeroben Verfahren zur biologischen Abwasserreinigung sind der Kontakt zwischen Biomasse und Abwasser herzustellen und die Biomasse mit Sauerstoff zu versorgen. Beim Tropfkörperverfahren wird das Abwasser über dem Füllmaterial verregnet, sodass sich während des Durchtropfens der Kontakt zwischen Biomasse und Abwasser ergibt. Die Belüftung erfolgt im Allgemeinen ohne weiteren Energieeinsatz. Bei Rotationstauchkörpern wird das zum Teil getauchte Füllmaterial durch Einsatz von Energie um seine Längsachse gedreht. Während der Auftauchphase des Materials kann der Biofilm aus der Umgebungsluft Sauerstoff und in der Tauchphase die Schmutz- und Nährstoffe aus dem Abwasser aufnehmen. Bei den getauchten Festbetten erfolgt der Aufwuchs der aktiven Biomasse auf Festbetten, die permanent unter Wasser sind. Es ist daher zusätzlich eine getrennte Belüftung erforderlich. Verfahren mit zusätzlicher Schlammrückführung sind nicht Gegenstand des vorliegenden Arbeitsblatts DWA-A 281.
Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 281 (9/2001) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Aufnahme von Anlagen mit getauchten Festbetten
Umstellung der Bemessung auf den Parameter CSB
vollständige Umstrukturierung der Bemessung bei Tropfkörpern
Streichung des bisher enthaltenen Abschnitts 5.2.4 mit Angaben für die Bemessung von Tropfkörpern zur Denitrifikation
Änderung des Titels.
Das Arbeitsblatt DWA-A 281 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-6.3 „Biofilmverfahren“ (Sprecher: Dr.-Ing. Alessandro Meda) im DWA-Fachausschuss KA-6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Burkhard Teichgräber) und im DWA-Fachausschuss KA-5 „Mechanische Vorreinigung und Absetzverfahren“ (Obmann: Dr.-Ing. Winfried Born) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ erarbeitet. Es richtet sich an Betreiber kommunaler Kläranlagen und Mitarbeitende von Ingenieurbüros und Fachbehörden.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 281 „Bemessung von Tropfkörperanlagen, Anlagen mit Rotationstauchkörpern und Anlagen mit getauchten Festbetten“ wird bis zum 30.November 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 281 „Bemessung von Tropfkörperanlagen, Anlagen mit Rotationstauchkörpern und Anlagen mit getauchten Festbetten“ September 2021, 59 Seiten ISBN 978-3-96862-135-7 Ladenpreis: 73 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 58,40 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Aktualisierung von Merkblatt DWA-M 605 „Wirkung, Bemessung und Betrieb von Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren“
Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 605 „Wirkung, Bemessung und Betriebvon Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren“ (August 2005) zu aktualisieren.
Vorsperren und Vorbecken (im Folgenden Vorsperren) sind ein Bestandteil von Talsperren. Sie sind im Regelfall im Überlauf betriebene Staugewässer, die nicht primär der Wassermengenbewirtschaftung unterliegen, sondern vorrangig der Verbesserung der Wasserbeschaffenheit des jeweiligen Talsperrenzuflusses dienen. Bei Trinkwassertalsperren sind sie Teil des Multibarrieresystems, das aus Einzugsgebiet (Wasserschutzgebiet) – Talsperrenzufluss – Vorsperre – Hauptsperre – Wasseraufbereitung und -verteilung besteht.
Neben Vorgaben für die Bemessung gibt das Merkblatt Hinweise, die Wirkung der bestehenden Vorsperren bezüglich der verschiedenen Schwerpunkte der Wasserbeschaffenheit zu ermitteln und diese im Bedarfsfall durch technische Maßnahmen zu verbessern. Es bietet eine Hilfe für die Bemessung und für den Betrieb von Vorsperren unter dem Aspekt der Optimierung ihrer Wirkung zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit der Talsperrenzuflüsse.
Die Erfahrungen in der Handhabung des Merkblattes und die zwischenzeitliche Entwicklung der natur-und ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse und die Veränderungen im politisch-administrativen und juristischen Bereich sowie deren formale, organisatorische und fachliche Umsetzung haben erhebliche Auswirkungen auf wasserwirtschaftliches Handeln bei Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Gewässern und Anlagen. Insofern sind die im Merkblatt DWA-M 605 enthaltenen Darstellungen nicht in allen Punkten aktuell und entsprechen somit nicht im vollen Umfang dem derzeitigen Stand der Fachdiskussion.
Im Hinblick auf die Aktualität des mittlerweile 15 Jahre alten Merkblattes DWA-M 605 hat sich an der grundsätzlichen Gültigkeit nichts geändert, jedoch sind Aktualisierungen erforderlich. Dies betrifft insbesondere Rechtsbezüge und fachliche Ergänzungen wie:
Treibgutrückhaltung und -entnahme
Erweiterung von Sicherheitsberichten bezüglich Ermittlung/Angabe der Verweilzeiten im Sedimentationsraum
Ermittlung/Angabe des Volumens des Sedimentationsraums und auf dessen
Grundlage konkretere Festlegung von Beräumungszyklen für die Vorsperren, was wiederum eine Optimierung der Planung von Finanzmitteln, Mengen und Beräumungstechnologien bei den Betreibern erlaubt
● Bedeutung von Vorsperren für Freizeit und Erholung
● Sanierung von Vorsperren im entleerten Zustand
● ökologische Aspekte.
Ein wesentlicher Punkt ist weiterhin die inhaltliche Anpassung an das vorhandene Regelwerk zum Thema „Umgang mit Sedimenten“, das mittlerweile im Merkblatt DWA-M 513-1 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 1: Handlungsempfehlungen und Untersuchungsprogramm“ (November 2019) geregelt wird.
Dies ist Anlass, das Merkblatt DWA-M 605 „Wirkung, Bemessung und Betrieb von Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren“ zu überarbeiten. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche und landschaftsbauliche Verwertung von Klärschlämmen haben sich mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) im Jahr 2017 grundlegend geändert. Für Betreiber von kleinen und mittleren Abwasserbehandlungsanlagen (bis zur Ausbaugröße von 50 000 Einwohnerwerten) wird auch künftig und unbefristet eine bodenbezogene Verwertung nach AbfKlärV unter Beachtung strengerer Auflagen als bisher möglich sein. Für Betreiber größerer Abwasserbehandlungsanlagen ist die bodenbezogene Klärschlammverwertung je nach Anlagengröße nur noch bis 2029 bzw. 2032 möglich.
Das vorliegende Merkblatt wendet sich daher vor allem an kleine und mittlere Abwasserbehandlungsanlagen, um diesen eine Hilfestellung zu den künftig bei der Klärschlammverwertung zu beachtenden Vorgaben und deren Umsetzung in der Praxis zu geben. Soweit nicht gesondert angemerkt, beziehen sich die Ausführungen sowohl auf flüssige, entwässerte und getrocknete Klärschlämme als auch auf Klärschlammgemische und Klärschlammkomposte.
Das Merkblatt hat das Ziel, aufbauend auf den Vorgaben des Abfall-und des Düngerechts die wesentlichen Grundlagen einer künftigen bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen darzustellen. Daneben werden angesichts des steigenden Bedarfs an Zwischenlagerkapazitäten auch baurechtliche Aspekte betrachtet sowie Vorschläge zur Abschätzung des noch bestehenden Absatzpotenzials für die Düngung mit Klärschlämmen vorgestellt. Des Weiteren werden auch die Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung von Klärschlämmen angesprochen sowie der aktuelle Sachstand des Einsatzes von Klärschlamm im Landschaftsbau gegeben.
Das Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“ wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.4 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Rosemarie Christian-Bickelhaupt) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im DWA-Fachausschuss KEK-1 „Kreislaufwirtschaft Klärschlamm und Phosphorrecycling“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen
und ihre Umsetzung in der Praxis“ wird bis zum 31.Oktober 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen – Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis“, August 2021, 54 Seiten ISBN 978-3-96862-113-5 Ladenpreis: 68,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 54,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Erarbeitung eines Merkblattes DWA-M 193 „Betriebliche Anforderungen an instandhaltungsgerechte Entwässerungssysteme“
Die Bedeutung der Themen Betrieb und Instandhaltung von Entwässerungssystemen nimmt stetig zu. Es besteht derzeit keine zusammenfassende Darstellung der Kriterien für eine betriebs-und instandhaltungsgerechte Konzeption von Anlagen der Siedlungsentwässerung.
Entwässerungssysteme zeichnen sich durch die langen Nutzungsdauern der einzelnen Komponenten bei hohen Investitionskosten und daraus resultierend langfristigen Betriebsaufwänden aus. Daher hat die betriebs-und instandhaltungsgerechte Gestaltung der Entwässerungssysteme und ihrer einzelnen Komponenten eine sehr große Bedeutung. Sie ergibt sich aus den wirtschaftlichen Dimensionen des Betriebs, der Integration der Anlagen in den öffentlichen Raum, der Minimierung des Energieeinsatzes in Hinblick auf den Ressourcenschutz und der arbeitsschutzgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze des Betriebspersonals.
Hinweise zu Betrieb und Instandhaltung von Entwässerungsanlagen befinden sich an verschiedenen Stellen im DWA-Regelwerk und sind meist auf spezifische Anlagen oder Tätigkeiten bezogen. Ziel des Vorhabens ist es, eine zusammenfassende und übergreifende Darstellung der Kriterien für instandhaltungsgerechte Entwässerungssysteme zusammenzustellen. Dabei sollen keine bauwerksbezogenen, quantitativen Anforderungen entwickelt, sondern die Kriterien und Überlegungen zu einzelnen Themen einer optimalen langfristigen Instandhaltbarkeit zusammengefasst werden. Mit Hilfe dieser Kriterien sollen die Betreiber und die Planer von Entwässerungssystemen bei der Festlegung von Betriebs-und Planungszielen unterstützt werden.
Das zu erarbeitende Merkblatt DWA-M 193 „Betriebliche Anforderungen an instandhaltungsgerechte Entwässerungssysteme“ soll folgende Aspekte der Instandhaltung behandeln:
Lage der Zugänge zu den Anlagen
sicherer Einstieg im/außerhalb des fließenden Verkehrs, gegebenenfalls Seiteneingänge bei häufigem Einstieg, Aufstellmöglichkeit für Betriebsfahrzeugen am Zugang in Abhängigkeit der zu verrichtenden Arbeiten möglichst außerhalb des fließenden Verkehrs
Ausgestaltung der Zugänge zu den Anlagen
Ausreichende Anzahl und Ausgestaltung von Einstiegen und Inspektionsöffnungen, Berücksichtigung von Material-und Gerätetransport (Abdeckung, Durchmesser, Abmessungen) in Abhängigkeit von den zu verrichtenden Arbeiten
Abstände von Schacht-und Inspektionsbauwerken
Kriterien für die Wahl der Abstände unter Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus den eingesetzten Geräten und den Arbeitsschutzvorschriften ergeben
Hinweise bzw. Empfehlungen für die Mindestdimensionierung
Randbedingungen und Kriterien für die Dimensionierung unter den Aspekten Begehbarkeit, Renovierung und Erneuerung
Trassierung der Kanäle und Leitungen
Kriterien für die Trassierung unter Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus dem Einsatz von Geräten zur Instandhaltung ergeben
Umleitungs-und Rückhalteeinrichtungen für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten im abwasserfreien (-armen Zustand) Zustand von Kanälen und Ingenieurbauwerken
In Abhängigkeit der Bedeutung der Anlagen und der durchzuführenden Arbeiten Vorhalten von Einrichtungen zur Abwasserumleitung und –rückhaltung (z. B. redundante Druckleitungen, redundante und einfach zu entleerende Düker, Absperrarmaturen, Umgehungsleitungen, Leerrohre für temporäre Druckleitungen)
Sicherstellen der Durchführung von Betriebs-und Instandhaltungsarbeiten bei Einbauten Dritter
Vorsorgende Regelungen bei z. B. Einbau von Kabeln und Wärmetauschern
Berücksichtigung von zukünftigen Sanierungs-und Erneuerungsmaßnahmen
Vorausschauende Überlegungen, wie geplante Anlagen nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer saniert und erneuert werden können z. B. durch Vorhalten von Ersatzflächen, Freihalten von temporären Zugängen zu den Anlagen, Vorhaltung von Schutzstreifen, Zwei-Kanal-Systeme
Das Merkblatt wird von der bestehenden Arbeitsgruppe ES-7.3 „Betrieb und Unterhalt von Kanalnetzen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Frank Männig) im Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erarbeitet. Zu Belangen des Betriebes von Pumpanlagen soll die Arbeitsgruppe ES-7.4 „Betrieb und Unterhalt von Abwasserpumpanlagen“ einbezogen werden. Die Fachausschüsse ES-3 „Anlagenbezogene Planung“, ES-4 „Zustandserfassung und -beurteilung“ und ES-8 „Sanierung“ sollen ebenso involviert werden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-115, Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 129
Der DVGW überarbeitete gemäß DVGW GW 100 in einer Arbeitsgruppe den technischen Hinweis GW 129 als Arbeitsblatt. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe waren Vertreter von Baufirmen sowie mehrerer Organisationen der unterschiedlichen Spartenträger (AGFW, ANGA/Telekom, DWA, CDE/FNN u. a.). Da bei Kanalbauarbeiten immer die Ebenen der Versorgungsleitungen gequert werden müssen, besteht grundsätzlich eine erhöhte Gefahr einer Schädigung der oberhalb liegenden Leitungen. Werden bei Baggerarbeiten Versorgungsleitungen beschädigt, können erhebliche Schäden entstehen. Aufgrund einer zunehmend erhöhten Systemsensibilität reagieren Versorgungsanlagen zunehmend empfindlicher auf Störungen. Neben den Schäden durch Ausfall entstehen dann auch Glaubwürdigkeitsprobleme in der Qualität von Kanalarbeiten.
Das DVGW GW 129 soll als Merkblatt DWA-M 129 „Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation“ inhaltsgleich in das Regelwerk der DWA überführt werden. Sobald eine praktische Bewährtheit des Merkblattes sich ergeben hat, sollen die Regelungen auch im Abwasserbereich als Arbeitsblatt eingeführt werden. Ziel ist es, die ausführenden Personen auf Baustellen (Baggerführer, Bauhandwerker, Kanalbauer, Aufsichtsführende und Auszubildende) zu sensibilisieren. Die Versorgungsunternehmen werden in ihren Zustimmungen zur Durchführung von Bauarbeiten im Straßenraum künftig noch stärker als bisher die Baufirmen davon abhängig machen, dass die Arbeiter und deren Aufsichtsführende eine Schulung im vorsichtigen Umgang bekommen haben. Versäumen Baufirmen sinnvolle organisatorische Maßnahmen, kann sich aufgrund aktueller Rechtsprechung daraus ein Haftungsschaden bei Beschädigungen ergeben.
Damit auch das Regelwerk der DWA die nötigen Anforderungen eines schadensreduzierten Kanalbaus definiert, ist dieses Merkblatt sinnvoll. Das Merkblatt DWA-M 129 richtet sich an alle mit der Anforderung an und der Ausführung von Bauarbeiten beschäftigten Personen sowie die dazu in Ausbildung befindlichen Personen.
Das Merkblatt wird im Fachausschuss ES-5 „Bau“ (Obmann: Dipl.-Ing. Henning Werker) erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme:
Das Merkblatt DWA-M 129 wird bis zum 31.Oktober 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 129 „Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation“ August 2021, 19 Seiten ISBN 978-3-96862-145-6 Ladenpreis: 46,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 37,20 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Rückbau von Wasserbauwerken
Der Bau von Wasserbauwerken wie Talsperren, Wehren, Deichen, Dämmen und anderen wasserbaulichen Infrastrukturen stand im Fokus wasserbaulicher Arbeiten der vergangenen Jahrzehnte und teilweise Jahrhunderte. Ziel war es, die Ressource Wasser besser zu nutzen oder sich besser vor der Ressource Wasser zu schützen.
In den letzten Jahren ist es aufgrund verschiedener Entwicklungen zu einem Paradigmenwechsel gekommen. Insbesondere naturschutzfachliche Aspekte, der demographische Wandel, neue Technologien, aber auch die Auswirkungen des Klimawandels haben in manchen Bereichen zu einem Umdenken in den wasserwirtschaftlichen Planungen geführt, die in Zukunft unter Umständen sogar einen Rückbau wasserbaulicher Infrastrukturen zulassen.
Ein Beispiel für diese Entwicklung sind zum Beispiel Überkapazitäten von Talsperren, die heutzutage aufgrund des reduzierten Wasser-Pro-Kopf-Verbrauchs von ca. 150 l/Einwohner/Tag in den 1970er-Jahren auf 125 l/Einwohner/Tag nicht mehr erforderlich sind. Ein weiteres Beispiel ist der Rückbau von Deichen, um Platz für den Fluss im Hochwasserfall zu schaffen. Als abschließendes Beispiel soll hier der Rückbau von Querbauwerken zur Verbesserung der morphodynamischen Durchgängigkeit sowie der Fischdurchgängigkeit genannt werden.
Der Rückbau von Wasserbauwerken ist mit technologischen, hydraulischen, rechtlichen und naturschutzfachlichen Fragestellungen verbunden, die sehr umfassend sind und derzeit noch keiner ausreichenden Regelung unterworfen sind. Fragen in diesem Zusammenhang ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen des Rückbaus auf das System Fluss einschließlich des Grundwassers, der Nutzung bzw. des Recyclings der Baumaterialien, der Auswirkungen eines Rückbaus auf die Wassernutzung unter-bzw. gegebenenfallls auch oberstrom der Rückbaustelle, naturschutzfachlicher Aspekte bezüglich einer veränderten Artenzusammensetzung nach Rückbau, rechtlicher und sonstiger Fragestellungen.
Der Rückbau eines Wasserbauwerks ist eine komplexe Aufgabe, die vermutlich nicht nur in einem Merkblatt geregelt werden kann, da unter Umständen bauwerksspezifische Randbedingungen zu beachten sind. Daher ist es Ziel, im ersten Schritt einen Themenband zu erarbeiten, in dem bauwerksspezifische Randbedingungen aufgezeigt und eine Klassifizierung vorgenommen werden soll. Darauf aufbauend ist dann eine Merkblattreihe mit mehreren Teilen für bestimmte Bauwerkstypen (zum Beispiel Deich, Damm, Talsperre, Querbauwerke) geplant.
Die Erarbeitung zum Thema „Rückbau von Wasserbauwerken“ erfordert eine inter-und transdisziplinäre Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe aus verschiedenen Fachgebieten (Wasserbau, Naturschutz, Recht, etc.) und Institutionen (Verwaltung, Bauindustrie, Ingenieurbüro, Wissenschaft).
Die DWA möchte gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V. (HTG) und der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) diese Arbeiten in einer Arbeitsgruppe im Fachausschuss WW-6 „Bauwerksmanagement im Wasserbau“ durchführen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Kunststoffe und assoziierte Baustoffe
Mit der Entwicklung der Kunststoffe seit den 1970er-Jahren haben sich vollkommen neue Bauformen und Bauoptionen ergeben. Mehrlagige Abdichtungssysteme aus Kunststoffen zum Schutz des Grundwassers und bei der Bewirtschaftung des Regenwassers, für große Stauhaltungen, Trinkwasserreservoirs und -leitungen dienen unserer Grundversorgung.
Kunststoffbeschichtungen und -auskleidungen von Beton und Stahl zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit tragen durch eine verlängerte Gebrauchstauglichkeit maßgeblich zur Nachhaltigkeit bei. Polymere, Wachse, Harze und Zuschlagstoffe aus Kunststoff beeinflussen die mechanischen und chemischen Eigenschaften von Baustoffen bei der Verarbeitbarkeit und Anwendung.
Ca. 25 % aller Kunststoffe werden im Bausektor eingesetzt, im Wasserbau häufig im direkten Kontakt zu Wasser. Im Gegensatz zu anderen Anwendungen beträgt der Nutzungszeitraum im Wasserbau dabei regelmäßig mehrere Jahrzehnte. Der sorgsame, sichere und nachhaltige Umgang mit diesem Baustoff ist damit eine gesellschaftlich relevante Aufgabe.
Die dabei eingesetzten Zusätze und Formmassen unterliegen umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dennoch ergeben sich bei ganzheitlicher Betrachtung Fragen, die bei der Abwägung von Nutzen und Risiken aus wasserbaulicher Sicht zu beantworten sind.
Notwendig wird die Beschreibung und Bewertung baustoffspezifischer Eigenschaften von Kunststoffen und assoziierter Baustoffe. Dieses sind zum Beispiel Kunststoffprofile, Kunststoffnetze, -taue und -gabionen, Geokunststoffe, Polymere, Beschichtungen, Dicht-und Klebstoffe, Harze, Wachse und Verbundwerkstoffe.
Dabei sind unter anderem die langfristige und detaillierte Dokumentation der Rohstoffe und Eigenschaften, das Management der Baustoffe in der Planungsphase, Möglichkeiten zur Eingrenzung der Freisetzung, CO2-Bilanzierung, Anforderungen an Wartung und Unterhaltung und Bewertung von Umweltauswirkungen in der Betriebsphase anzusprechen. In enger Verzahnung mit der vorgesehenen Arbeitsgruppe „Rückbau von Wasserbauwerken“ wird darüber hinaus die Dokumentation und Entwicklung von umweltverträglichen Methoden des Rückbaus und der Sicherung bzw. Beseitigung angestrebt.
Die aufgezeigten umfangreichen Themen werden in der öffentlichen Debatte derzeit auf das Stichwort Mikroplastik fokussiert. Aus der interdisziplinär und mit Spezialisten besetzten Arbeitsgruppe heraus sollte zunächst ein Themenheft unter Einbeziehung dieses singulären Aspektes erarbeitet werden. Die weiterführende Entwicklung sollte in der Herausgabe eines Merkblatts „Kunststoffe und assoziierte Baustoffe“ mit Handlungsempfehlungen und Leitfaden zur Anwendung münden.
Die DWA möchte das Querschnittsthema gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V. (HTG) und der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) in einer neuen Arbeitsgruppe im Fachausschuss WW-6 „Bauwerksmanagement im Wasserbau“ bearbeiten.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Erosionsschutz im Wasserbau
Der natürliche Kreislauf von Erosion, Transport und Sedimentation wird maßgeblich durch die Schubspannung bestimmt und kann wasserbaulich beeinflusst werden. Die regulierenden Maßnahmen umfassen an Uferböschungen unter anderem Erosionsschutzsysteme über-, inner-und unterhalb der Wasserwechselzone.
In der Vergangenheit wurden diese Wasserrandbereiche vorwiegend auf effiziente Schiffbarkeit, sicheren Betrieb, geringe Unterhaltung und Gewährleistung des Hochwasserschutzes hin optimiert. In den letzten Jahren hat sich das Umweltbewusstsein und die Identifikation mit dem Naturraum verstärkt und fokussiert zunehmend ökologischen Anlagen mit Habitat Entwicklung. Manifestiert wird dieses im Bundesprogramm Blaues Band Deutschland und unter anderem durch den Klimawandel begründet. Die Forderung nach erosionsstabilen Wasserrandbereichen mit hoher Durchlässigkeit und der Sicherung des ökologischen Entwicklungspotenzials sind das Resultat aus altem und neuem Ansatz.
Die Umgestaltung resultiert beispielsweise in einer verbesserten Gewässergüte, die die europäisch initiierte Wasserrahmenrichtlinie fordert. Durch die Entsiegelung der Wasserwechselzone mit Erosionsschutzsystemen wird Erosion vermindert und Habitatraum für Fauna und Flora geschaffen. Die Entwicklung und Sicherung dieser Habitate wird durch wasserbauliche Uferbefestigungen maßgeblich beeinflusst und stärkt die Biodiversität. Der Fokus muss auf einem angepassten Management dieser zeitlich veränderlichen Uferbefestigung über die Gebrauchsdauer liegen.
Dabei sind zeitliche Veränderungen auf technologischer, rechtlicher, morphologischer, naturschutzfachlicher und hydraulischer Ebene abzudecken. Beim planmäßigen Einbau sollte unter anderem auf ingenieurtechnische Planung, die Vegetationsperiode der Bepflanzung, den Einbau, die Wahl und Pflege der Bepflanzung, die Unterhaltung und Dauerhaftigkeit des Erosionsschutzsystems eingegangen werden. Fragen in diesem Zusammenhang ergeben sich für das Management insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen von standortspezifischen Phänomenen. Dabei muss eine hohe Resistenz gegen Extremwetterlagen wie Starkniederschläge bis hin zu langanhaltenden Trockenperioden bei starker Sonneneinstrahlung erreicht und durch ein Bewirtschaftungsprogramm begleitet werden.
Das Gewässerrandbebauungsmanagement mit Erosionsschutzsystemen ist ein komplexes Feld, das die Auswirkungen über-, inner-und unterhalb der Uferzone voll umfassen sollte. Die Erarbeitung eines Merkblatts zum Thema „Erosionsschutz im Wasserbau“ erfordert eine inter-und transdisziplinäre Arbeitsgruppe aus verschiedenen Fachgebieten (Wasserbau, Naturschutz, Recht etc.) und Institutionen (Verwaltung, Bauindustrie, Ingenieurbüro, Wissenschaft).
Die DWA möchte gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V. (HTG) und der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) die Arbeiten in einer Arbeitsgruppe im Fachausschuss WW-6 „Bauwerksmanagement im Wasserbau“ durchführen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Hochverformbare Dichtwandmassen
Anlass/Ausgangssituation
In Vorbereitung auf die Auswirkungen von Klimaveränderungen sind insbesondere Betreiber von Stauhaltungsbauwerken in der Pflicht, vorsorgliche Maßnahmen an bestehenden Anlagen in Angriff zu nehmen bzw. auch neue Anlagen nach dem heutigen Stand der Technik zu planen.
In der Wasserwirtschaft werden folglich auch an die vertikalen Damm-(und Deich-) oder Untergrundabdichtungen (im Folgenden: „Dichtwände“) sehr hohe Anforderungen gestellt; prinzipiell und quasi naturgemäß vor allem an deren Dichtigkeit über die gesamte Nutzungsdauer der wasserbaulichen Anlage unter den gegebenen und zukünftig zu erwartenden Einwirkungen auf die Dichtwand.
Im Rahmen der Planung einer Erhaltungs-, Ertüchtigungs-oder Neubaumaßnahme sind unter anderem die baustofftechnischen Eigenschaften der Dichtwandmassen festzulegen. Werden als vertikale Dichtungselemente hydraulisch gebundene Dichtwandmassen eingesetzt, wie sie etwa im Merkblatt DWA-M 512-1 „Dichtungssysteme im Wasserbau – Teil 1: Erdbauwerke“ als selbsterhärtende Suspension beschrieben sind, sind damit auch spezifische technische Abhängigkeiten der Verformungseigenschaften und der hydraulischen Parameter von der baustofflichen Zusammensetzung verbunden. Nach derzeitigen Erfahrungen fließt das viskoelastische und sogar ausgeprägt plastische Verformungsvermögen von hydraulischen Dichtwandmassen niedriger Festigkeit nicht ausreichend in die Bewertung ein, sondern neben der Anforderung an eine maximale Wasserdurchlässigkeit wird oft zusätzlich nur eine Mindestfestigkeit zur Sicherstellung eines ausreichenden Erosionswiderstands gefordert. Die „vertragliche“ Forderung einer Mindestfestigkeit führt in der Konsequenz – nach Zugabe eines Vorhaltemaßes in der Ausführung – aber zu einer für den eigentlichen Zweck zu hohen Festigkeit und damit auch zu einem weniger duktilen Bauteilverhalten. Für die oben genannte prinzipiell erforderliche Dichtigkeit – unter den üblichen Nutzungsbedingungen – muss aber die Dichtwandmasse gerade auch hochverformbar sein.
Lösungsstrategien/Herausforderungen
Die Herausforderung besteht darin, objektive Kriterien für hochverformbare Dichtwandmassen zu etablieren, die schon in der Planungsphase und Ausschreibung definiert werden. Die Lösungsstrategie kann zumindest teilweise anhand von zwei Praxisbeispielen aus Bayern erarbeitet werden. Am Sylvensteinspeicher (Wasserwirtschaftsamt Weilheim) sowie an der Talsperre Roßhaupten waren Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich, für die unter anderem eine tiefe Dichtwand erstellt wurde. In beiden Fällen wurde im Zuge der Ausschreibung und Festlegung der Qualitätskriterien neben anderen Kenngrößen für die einaxiale Druckfestigkeit der Dichtwandmasse ein „Zielwert“ festgelegt. Gleichzeitig wurden für die wesentlichen Eigenschaften Dichtigkeit und Verformbarkeit direkte Prüfkriterien definiert.
Die Relevanz der baustofflichen Parameter auf die Funktion der geplanten Dichtwand muss präzisiert werden. Entsprechend muss eine hohe Verformbarkeit einer Dichtwandmasse in der Bemessung von Dichtwänden berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollte im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auch der Einfluss solcher hochverformbaren Dichtwandmassen auf die bauliche Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzes aufgezeigt werden. Konkret sind durch eine Reduzierung des Zementgehalts (bei im Mittel geringerer Festigkeitsanforderung) Einsparungen bei der Emission von Treibhausgasen fast in gleicher Größenordnung zu erwarten.
Ziele und Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe
Die DWA möchte gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V. (HTG) und der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) durch die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Bedeutung der Baustofftechnologie für die Robustheit bzw. Resilienz von Dichtwänden und damit der effektiven Dauerhaftigkeit von Wasserbauwerken gerecht werden. Im gleichen Rahmen soll die mögliche zu verbessernde Nachhaltigkeit in der Wasserwirtschaft durch einen ressourcenschonenderen Einsatz von hydraulischen Bindemitteln hervorgehoben werden.
Die Arbeitsgruppe soll sich als nationales Fach-und Expertengremium für den „Hochverformbare Dichtwandmassen im Wasserbau“ den folgenden Inhalten widmen:
Bestandaufnahme Erfassung umgesetzter Best-Practice-Projekte und Kommunikation der Erfahrungen
Potenzialanalyse Bewertung baustofflicher Varianten (unterschiedlich zusammengesetzte hydraulisch gebundene Dichtwandmassen: EDW, HDI, MIP oder Plastic Concrete vs. Beton (= Ref)
Aufzeigen grundsätzlicher Bemessungsvarianten für Dichtwände mit hohen Verformungen
Bewertung der Ressourceneinsparung
Pränormative Formulierung von technischen Anforderungen im Anwendungsbereich Definition wesentlicher Kenngrößen
Vorschlag für Prüfverfahren und -Kriterien
Zusammenstellen von Randbedingungen, Planungskriterien und Ausführungsempfehlungen
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 860-1 „Building Information Modeling (BIM) in der Wasserwirtschaft – Teil 1: Grundlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 860-1 „Building Information Modeling (BIM) in der Wasserwirtschaft – Teil 1: Grundlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
In der Wasserwirtschaft gewinnt das Thema Digitalisierung – in Anlehnung an Industrie 4.0 oft unter der Bezeichnung „Wasser 4.0“ – mehr und mehr an Bedeutung. Es bieten sich neue Wege zur Optimierung von Planung, Bau und Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen. Ein wesentlicher Baustein der Digitalisierung im Bau-und Infrastruktursektor ist die Methode des „Building Information Modeling“ (BIM). Wann und in welchem Umfang die Aktiven in der Wasserwirtschaft letztlich in diese grundlegende Methode einsteigen, ist eine individuelle Entscheidung. Doch schon jetzt muss sich jedes wasserwirtschaftliche Unternehmen mit der Thematik auseinandersetzen, um diese Entscheidung fundiert treffen zu können.
Vor diesem Hintergrund soll die neue Merkblattreihe DWA-M 860 das Potenzial der Digitalisierung in der Wasser-und Abwasserwirtschaft und den Umgang mit BIM aufzeigen. Die in diesem Merkblatt beschriebene BIM-Methode wird durchgreifende Veränderungen bei Planung, Bau, Betrieb und Rückbau wasserwirtschaftlicher Anlagen bewirken. Insofern richtet sich das Merkblatt an alle in der Wasserwirtschaft Tätige von Planenden, Herstellern und Betreibern bis hin zu den Behörden.
Der vorliegende Teil 1 soll einen ersten Einstieg in die BIM-Methode geben, in den weiteren Teilen der Merkblattreihe erfolgt eine vertiefende Auseinandersetzung.
Das Merkblatt DWA-M 860-1 wurde vom DWA-Fachausschuss WI-6 „Building Information Modeling (BIM) in der Wasserwirtschaft“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Markus Schröder) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 860-1 „Building Information Modeling (BIM) in der WasBesuchen serwirtschaft – Teil 1: Grundlagen“ wird bis zum 31.August 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 860-1 „Building Information Modeling (BIM) in der Wasserwirtschaft – Teil 1: Grundlagen“, Mai 2021, 27 Seiten ISBN 978-3-96862-100-5 Ladenpreis: 42 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Ihre Erfahrung ist gefragt! – Überprüfung des DWA-Regelwerks
Wer mit DWA-Arbeits-und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist. Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“ (Mai 2018) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWA-A 400: 6.1). Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits-und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im November 2020.
Tabelle 1 listet alle Arbeits-und Merkblätter auf, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig.
Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits-und Merkblätter gesammelt haben. Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind?
Ihre Anregungen sind willkommen! Schreiben Sie uns!
DWA-Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung Regelwerk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: QS-Regelwerk@dwa.de
Entwurf Arbeitsblattreihe DWA-A 120 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden“
Die DWA hat die Arbeitsblattreihe DWA-A 120 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden“ vorgelegt, die hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Arbeitsblattreihe DWA-A 120 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden“ setzt sich zusammen aus
Teil 1 „Allgemeines“
Teil 2 „Pumpstationen und Drucksysteme“
Teil 3 „Unterdrucksysteme“.
In dieser Arbeitsblattreihe werden die Hinweise aus der europäischen Norm DIN EN 16932 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Pumpsysteme“ mit weiteren Empfehlungen aus der Erfahrung deutscher Betreiber, Hersteller und Wissenschaftler auf dem Gebiet der Abwassertechnik ergänzt, die dem aktuellen Stand der Technik weitestgehend entsprechen.
Die Arbeitsblätter DWA-A 120 Teile 1, 2 und 3 gelten für Planung, Bau und Betrieb von Pumpstationen, Drucksystemen und Unterdrucksystemen und enthalten weitergehende Regelungen und Hinweise.
Gegenüber der Arbeitsblattreihe DWA-A 116 Teile 1, 2 und 3 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Überführung in die Arbeitsblattreihe DWA-A 120 unter neuem Titel
Anpassung der Systeme an den Stand der Technik
Integration von Teilen der Arbeitsblätter DWA-A 116-1 (3/2005), DWA-A 116-2 (5/2007), DWA-A 116-3 (5/2013) und ATV-DVWK-A 134 (6/2000)
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen redaktionelle Überarbeitung.
Um die enge Verzahnung der europäischen Normungsarbeit mit der Regelsetzung der DWA für die Fachöffentlichkeit übersichtlich darzustellen, werden im zukünftigen Weißdruck DIN EN 16932-1 und das Arbeitsblatt DWA-A 120-1, DIN EN 16932-2 und das Arbeitsblatt DWA-A 120-2 sowie DIN EN 16932-3 und das Arbeitsblatt DWA-A 120-3 jeweils im Originaltext in synoptischer Darstellung als Gemeinschaftspublikationen abgedruckt werden. Zielsetzung ist, die in DIN EN 16932 zulässigen Handlungsspielräume erkennbar zu machen.
Die Arbeitsblätter wurden von den DWA-Arbeitsgruppen ES-3.8 „Pumpsysteme“ (Sprecher: MinR a. D., Dipl.-Ing. Jens Jedlitschka), ES-3.9 „Pumpstationen und Drucksysteme“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. habil. Hartmut Eckstädt) und ES-3.10 „Unterdrucksysteme“ (Sprecher: Dr.-Ing. Markus Roediger) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ erarbeitet. Sie richten sich an Planende, Systemanbieter, Behörden, Betreiber und Bauunternehmen.
Frist zur Stellungnahme
Die Arbeitsblattreihe DWA-A 120 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden“ wird bis zum 31.Juli 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens können die Entwürfe kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/ dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop sind die Entwürfe als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 120-1 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Allgemeines“, Mai 2021 40 Seiten, ISBN 978-3-96862-084-8 Ladenpreis: 52 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 41,60 Euro
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 120-2 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Pumpstationen und Drucksysteme“, Mai 2021, 69 Seiten ISBN 978-3-96862-086-2 Ladenpreis: 79,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 63,60 Euro
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 120-3 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 3: Unterdrucksysteme“, Mai 2021 34 Seiten, ISBN 978-3-96862-088-6 Ladenpreis: 45 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 36 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Neu: Merkblatt DWA-M 1200 „Anwendung der Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke“
Im Mai 2020 ist die EU-Verordnung 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung in Kraft getreten. Damit werden erstmals auch für Deutschland Mindestanforderungen an die Wasserqualität sowie über das Risikomanagement und die sichere Verwendung von aufbereitetem Abwasser zur Wiederverwendung gestellt. Die EU-Verordnung gilt ab dem 26.Juni 2023 in allen EU-Mitgliedstaaten.
Für die Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland besteht Bedarf an einer konkreten Handlungshilfe für die mit der Wasserwiederverwendung aufkommenden Planungs- und Betreiberaufgaben sowie die behördlichen Genehmigungsverfahren. Dieser Bedarf wurde in einem von der DWA initiierten Expertengespräch am 9.September 2020 bestätigt. Die benötigte Handlungshilfe soll über ein Merkblatt zur Anwendung der Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und andere Zwecke in Deutschland bereitgestellt werden. Das geplante Merkblatt soll in mehreren Teilen erstellt werden. Die thematische Differenzierung der Teile des neuen Merkblatts basiert auf dem Ergebnis des DWA-Expertengesprächs vom 9.September 2020 sowie daran anschließenden Abstimmungsgesprächen. Das Vorhaben ist hauptausschussübergreifend und besteht aus den folgenden Teilen:
Teil 1: Grundsätze zur Wasserwiederverwendung für unterschiedliche Nutzer (KA-8)
Teil 2: Anforderungen an die weitergehende Abwasserbehandlung (KA-8)
Teil 3: Verwertung von Klarwasser für die Bewässerung in Landwirtschaft, Gartenbau und Grünflächen (GB-5)
Die Vorhabenziele werden im Folgenden näher beschrieben.
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 1200-1 „Anwendung der Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke – Teil 1: Grundsätze zur Wasserwiederverwendung für unterschiedliche Nutzer“
Das Merkblatt legt den Rahmen zu Grunde und zeigt die spezifischen Potenziale und Randbedingungen zur Wasserwiederverwendung in Deutschland für unterschiedliche Nutzungen auf der Grundlage der EU-Verordnung auf. Aufgaben der jeweiligen Akteure und Behörden im Zuge von Genehmigungsverfahren werden skizziert sowie das Risikomanagement unter Einbeziehung des notwendigen Monitorings und der Grundsätze der essentiellen hygienischen Aspekte aufgenommen und beschrieben.
Die Erarbeitung des neuen Merkblatts DWA-M 1200-1 erfolgt unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Jens Haberkamp in einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe im DWA-Fachausschuss KA-8 „Verfahren der weitergehenden Abwasserreinigung nach biologischer Behandlung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Matthias Barjenbruch).
Überarbeitung von DWA-M 708 „Abwasser aus der Milchverarbeitung“
Die DWA wird das Merkblatt DWA-M 708 „Abwasser aus der Milchverarbeitung“ von Oktober 2011 überarbeiten.
Das bisherige Merkblatt DWA-M 708 gibt Hinweise zur Vermeidung, Entstehung, Erfassung und zur Behandlung von Abwasser, das bei der Verarbeitung von Milch und Milchbestandteilen anfällt.Zu den milchverarbeitenden Betrieben gehören Molkereien, Meiereien, Milchwerke und Milchindustriebetriebe (synonyme regionale Bezeichnungen) sowie Käsereien und Trocknungswerke.
Das Merkblatt beschreibt Verfahren zur Vermeidung, Verminderung und Behandlung von Abwasser aus milchverarbeitenden Betrieben nach dem Stand der Technik gemäß § 57 Wasserhaushaltsgesetz und des Anhangs 3 der Abwasserverordnung.Zudem werden Stoffströme sowie innerbetriebliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen unter Berücksichtigung des BVT-Merkblatts „Nahrungsmittel-, Getränke-und Milchindustrie“ dargestellt.
Die im Merkblatt dargelegten Produktions-und Abwasserverhältnisse in milchverarbeitenden Betrieben sollen an die aktuelle Rechtslage und den Stand der Technik angepasst werden.
Das Merkblatt richtet sich an Betriebe der Milchverarbeitung, Fachbehörden der Wasser-und Abfallwirtschaft, Planervon Abwasserreinigungsanlagen, Verbände, beratende Ingenieurbüros, Anlagenhersteller und sonstige in der Praxis stehende betroffene Fachleute.
Die Überarbeitung erfolgt in einer neu einzurichtenden Arbeitsgruppe unter der Leitung von Univ.-Doz.Dipl.-Ing.Dr.Otto Nowak, Eisenstadt, Österreich.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de
Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 350 „Aufbereitung von synthetischen polymeren Flockungsmitteln zur Klärschlammkonditionierung“
Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-2.3 „Konditionierung und Entwässerungskennwerte“ wird im Auftrag und unter der Mitwirkung des Fachausschusses KEK-2 „Mechanische und biologische Klärschlammbehandlung“ das Merkblatt DWA-M 350 überarbeiten.
Das Merkblatt, dessen erste Auflage im November 2013 veröffentlicht wurde, gibt konkrete Empfehlungen zur Auswahl, Lagerung und fachgerechten Aufbereitung von polymeren Flockungsmitteln.Die Aktualisierung des Merkblatts erfolgt unter anderem vor dem Hintergrund der erheblichen Veränderungen in den Entsorgungswegen von Klärschlämmen.Der Wahl des Entwässerungsverfahrens und des sachgerechten Einsatzes von Polymeren kommt hierbei große Bedeutung zu.Auch aufgrund von Änderungen konkreter rechtlicher Vorgaben, zum Beispiel in der Düngemittelverordnung, ist eine Aktualisierung des Merkblatts angezeigt.
DWA-M 350 richtet sich insbesondere an Planer und Betreiber von kommunalen und industriellen Klärschlammbehandlungsanlagen.Das Merkblatt vermittelt ein grundlegendes Verständnis der Vorgänge bei der Schlammkonditionierung, um auf dieser Basis die wesentlichen Aspekte zur Anwendung polymerer Flockungsmittel zu erläutern.Ein besonderes Augenmerk wird auf die Aufbereitung von Pulverprodukten, Polymeremulsionen sowie Kombinationen daraus und die zugehörige Verfahrenstechnik gelegt.Denn die Qualität der maschinellen Eindickung und Entwässerung kann erheblich beeinträchtigt werden, wodurch sich auch die Betriebskosten erhöhen, wenn dieser Verfahrensschritt nicht sachgerecht durchgeführt wird.Weiterhin gibt das Merkblatt Hinweise zur Wirtschaftlichkeit und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, die beim Einsatz polymerer Flockungsmittel zu beachten sind.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Redaktionelle Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 264 „Gasdurchflussmessungen auf Abwasserbehandlungsanlagen“
Die DWA plant, das DWA-M 264 „Gasdurchflussmessungen auf Abwasserbehandlungsanlagen“ redaktionell zu überarbeiten.
Zuverlässige Messeinrichtungen zur Bestimmung des Anfalls und Verbrauchs von Biogas sowie der für die Belüftung bereitgestellten Luftmengen sind eine wesentliche Grundlage für die wirtschaftliche Betriebsführung von Kläranlagen.Die Anzahl der Messprinzipien und die Vielfalt der Messgeräte mit den zugehörigen Anwendungen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen; hierdurch sind auf zahlreichen Kläranlagen in den letzten Jahren zunehmend Erfahrungen mit den Messverfahren, der Wahl des Einbauorts sowie der generellen Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Technologien gewonnen worden.Aus diesem Grund sind im Merkblatt DWA-M 264 redaktionelle Anpassungen in nachfolgenden Themenfeldern erforderlich:
Anpassung der Bewertung hinsichtlich von potenziellen Einsparpotenzialen durch Einsatz von Gasdurchflussmessungen.
Neue Erkenntnisse im Umgang mit Messtechnik bei den Anlagenbetreibern machen es erforderlich, Hinweise zu spezifischen Anforderungen an den Einbauort der Messeinrichtungen zu aktualisieren.
Eine Harmonisierung von Begriffen sowie ein Abgleich von Erfahrungsdaten mit neuen Merk-und Arbeitsblättern (insbesondere dem DWA-A 268 sowie dem DWA-M 363) ist erforderlich.In diesem Zusammenhang ist auch ein Angleich von Einheiten zu nennen.
Zitierte Normen und Regelungen müssen aktualisiert werden.
Die redaktionelle Überarbeitung im beschriebenen Umfang wurde von den zuständigen Fachgremien der DWA, dem Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ und dem Hauptausschuss „Kommunale Abwasserbehandlung“, freigegeben und wird im Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing.Frank Obenaus) umgesetzt.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wilhelm@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 628 „Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern im Wald“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 628 „Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern im Wald“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Forstwirtschaft ist der bedeutsamste Nutzer von Waldflächen.Viele forstliche Maßnahmen, ob Waldbegründung, Pflege, Holzernte oder Bau und Unterhaltung von Forstwegen, wirken sich direkt und indirekt auch auf die Fließgewässer aus.Die Forstwirtschaft hat damit einen wesentlichen Einfluss auf den wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zustand der Fließgewässer.
Der Wald bedeckt 32 Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland.In den Wäldern wachsen rund 90 Milliarden junge und alte Bäume mit einem Holzvorrat von insgesamt 3,7 Milliarden Festmeter.Die Nutzung dieser Ressource ist für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland von großer Bedeutung.
Viele Oberflächengewässer haben ihren Ursprung (Quelle) im Wald und verlaufen, insbesondere im Oberlauf, durch ausgedehnte Waldgebiete.Diese Fließabschnitte sind nicht nur aus wasserwirtschaftlicher, sondern auch aus naturschutzfachlicher Sicht von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des unterhalb liegenden Fließgewässernetzes.
Fließgewässer mit ihren Auen zählen zu den artenreichsten Landschaftsbestandteilen.Sie beherbergen eine Vielzahl von Lebensräumen und sind geprägt durch Abflussdynamik, Feststoffverlagerungen sowie die stete Erneuerung gewässertypischer Strukturen.In der Vergangenheit wurden die natürlichen Abflussverhältnisse vielfach von den Nutzungen überprägt und die Lebensräume oft nutzungsorientiert verändert.Auf diese Weise wurden die natürlichen Prozesse stark eingeschränkt, oft sogar ganz unterbunden.
Um die wasserwirtschaftlichen Ziele im Wald dauerhaft und nachhaltig sicherzustellen, sind oft nur geringe Anpassungen auf Nutzerseite erforderlich, um positive Auswirkungen auf die Entwicklung und den Unterhalt der betroffenen Fließgewässer zu erreichen.Das vorliegende von der DWA-Arbeitsgruppe GB-2.17 „Gewässerunterhaltung im Wald“ (Sprecher Prof.Dr.-Ing.habil.Heinz Patt) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ im Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ erarbeitete Merkblatt DWA-M 628 „Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern im Wald“, enthält Empfehlungen und Beispiele, wie die nutzungsbedingten Eingriffe der Forstwirtschaft modifiziert werden sollten, um gleichzeitig den wasserwirtschaftlichen Zielen dienlich zu sein.
Der Geltungsbereich des Merkblatts umfasst insbesondere den Wald entsprechend der Definition im Bundeswaldgesetz (BWaldG), weil dort die Bestimmungen des BWaldG und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gleichermaßen gelten.Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Empfehlungen auch bei anderen Projekten anwendbar sind.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 628 „Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern im Wald“ wird bis zum 31. Mai 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt.Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 628 „Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern im Wald“ März 2021, 42 Seiten
ISBN 978-3-96862-075-6 Ladenpreis: 59 Euro fördernde DWA-Mitglieder 47,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
WA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de Webshop: http://www.dwa.de/shop
Entwurf Merkblatt DWA-M 256-6 – Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 256-6 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 6: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt DWA-M 256-6 soll Planenden und Betreibern von Kläranlagen eine Hilfe bei der Auswahl von Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll-und Grenzstands unter Berücksichtigung der speziellen Gegebenheiten auf kommunalen oder industriellen Kläranlagen geben.Es formuliert den derzeitigen Stand der Technik und enthält Anforderungen an die Geräte sowie Beschreibungen der Messprinzipien und die daraus resultierenden spezifischen Eigenschaften.Weiterhin werden Hinweise zur Wahl eines geeigneten Messorts, zur Installation und zum Betrieb gegeben.Es ist nur in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 256-1 anzuwenden, in dem die allgemeinen Anforderungen an die Prozessmesstechnik auf Kläranlagen formuliert sind.
Die Kenntnis des Füllstands spielt auf Kläranlagen in den verschiedenen Teilprozessen der Abwasserreinigung, der Schlammbehandlung sowie in der Bewirtschaftung von Speichertanks und Bevorratungsbehältern eine sehr wichtige Rolle.Bei der Messung des Füllstands handelt es sich um die kontinuierliche Erfassung der Standhöhe eines Mediums.Neben der Messung der Füllhöhe kann bei Kenntnis der Behältergeometrie auch das Füllvolumen bestimmt werden.Ferner wird die Füllstandmessung durchgeführt, um zum Beispiel Pegelstände zu überwachen, die verfahrensbedingt schwanken können und daher häufig kontinuierlich erfasst werden müssen.
Das Merkblatt berücksichtigt darüber hinaus auch die Grenzstanddetektion.Mithilfe von Grenzwertgebern (Grenzwertschaltern) wird festgestellt, ob eine festgelegte Füllhöhe erreicht bzw.über-oder unterschritten ist.Diese Prozessinformationen werden beispielsweise für den Überlauf- und Trockenlaufschutz oder für Min-/Max-Steuerungen genutzt.
Die Überwachung des Füll- und Grenzstands auf Kläranlagen zum Beispiel in Gerinnen, Becken, Behältern und Saugräumen kann wie die Grenzstanddetektion für Pumpensteuerungen oder Überfüllsicherungen einen wichtigen Beitrag zur Betriebssicherheit leisten.
Besondere Aufmerksamkeit muss dem Einsatz von Füll- und Grenzstandmesseinrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen gewidmet werden.Anwendungen finden sich hauptsächlich im Einlaufbereich der Kläranlage, zum Beispiel in Pumpensümpfen und Stauräumen sowie im Bereich der Schlammbehandlung.
Für das optimale Zusammenwirken von Prozessschritten ist die Überwachung und Regelung des Füllstands aus verfahrenstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten häufig sinnvoll.Bei der Bewirtschaftung von Behältern kommen Füll- und Grenzstandmessgeräte zum Einsatz, um den Verbrauch von Betriebsmitteln zuverlässig zu überwachen und durch Einbindung in Steuer-und Regelkonzepte den Einsatz von Betriebsmitteln zu optimieren.
Neben den in Teil 6 dargestellten „Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands“ werden allgemeine Anforderungen in Teil 1 und weitere Messeinrichtungen in den Teilen 2 bis 5 und 7 bis 9 behandelt:
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Teil 2: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Sauerstoffgehalts
Teil 3: Messeinrichtungen zur Bestimmung der Leitfähigkeit
Teil 4: Messeinrichtungen zur Bestimmung des pH-Werts und des Redoxpotenzials
Teil 5: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Trockensubstanzgehalts
Teil 6: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands
Teil 7: Messeinrichtungen zur Bestimmung der Trübung
Teil 8: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Schlammspiegels
Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks (in Bearbeitung).
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 256-6 (6/2014) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Überarbeitung und Ergänzung des Abschnitts 2 „Begriffe“, vor allem in Bezug auf das neue Merkblatt DWA-M 256-1
einheitliche und konsistente Verwendung der Begriffe im Text
Überarbeitung des Abschnitts 4 „Messverfahren“, vor allem die Unterabschnitte für die Ultraschall- und Radartechnik
Formulierung der technischen Merkmallisten im Abschnitt 6 „Anforderungen
Anforderungen an die Messtechnik“ als Tabelle anstelle von Unterabschnitten
● inhaltliche Harmonisierung der Merkmallisten der Merkblattreihe, vor allem in Bezug auf das neue Merkblatt DWA-M 256-1
● ergänzende Hinweise im Abschnitt 7.3 „Explosionsschutz“
● Aktualisierung des Abschnitts „Quellen und Literaturhinweise“.
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 256- 6 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA- 13.2 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 6: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands“ (Sprecher: Dr.Achim Gahr) und dem DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.- Ing.Frank Obenaus) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ erarbeitet und richtet sich an Planende und Betreiber von Kläranlagen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 256-6 wird bis zum 31.Mai 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt.Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Tschocke@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 256-6 „Prozessmesstechnik auf Kläranlagen – Teil 6: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands“ März 2021, 41 Seiten ISBN 978-3-96862-073-2 Ladenpreis: 52 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 41,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 226 „Grundsätze für die Abwasserbehandlung in Belebungsanlagen mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung ab 1.000 Einwohnerwerten“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 226 „Grundsätze für die Abwasserbehandlung in Belebungsanlagen mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung ab 1.000 Einwohnerwerten“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Arbeitsblatt DWA-A 226 gilt für Planung, Bau und Betrieb von kleinen Kläranlagen zur biologischen Behandlung von kommunalem Abwasser nach dem Belebungsverfahren mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung bei Ausbaugrößen zwischen 1000 E und 5000 E.Die grundlegende Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 131 „Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen“, bei der vor allem die Bemessung der biologischen Stufe von BSB5 auf CSB umgestellt wurde, ist im vorliegenden Arbeitsblatt DWA-A 226 berücksichtigt und angepasst.
Bei praktischer Anwendung des Arbeitsblatts DWA-A 131 und Anwendung von Arbeitsblatt DWA-A 226 wird deutlich, dass beide Arbeitsblätter nicht in Konkurrenz stehen, sondern das Arbeitsblatt DWA-A 226 die Besonderheiten kleinerer Ausbaugrößen sowie deren spezielle Betriebsanforderungen berücksichtigt.Das vorliegende Arbeitsblatt DWA-A 226 soll diesen Besonderheiten unterhalb einer Ausbaugröße von 5000 E Rechnung tragen.Es regelt Bemessung, Bau und Betrieb der gesamten Kläranlage.Die Regelungen sind bewusst einfach und übersichtlich gehalten.Da kleine Kläranlagen wegen größerer Belastungsschwankungen grundsätzlich betriebsempfindlicher sind als große Anlagen, haben einfache bauliche Gestaltung und robuste maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung sowie einfacher Betrieb Vorrang vor verfeinerter Verfahrenstechnologie.Die Stickstoffentfernung ist bei Kläranlagen < 5000 E nach Anhang 1 Abwasserverordnung gegenwärtig nicht verlangt.Die Abläufe kleiner Kläranlagen tragen für sich genommen untergeordnet, in der Summe jedoch nennenswert, zur Gewässerbelastung bei.Für einen stabilen Reinigungsprozess sollten daher die betrieblichen Vorteile der Denitrifikation genutzt werden.
Für eine gemeinsame aerobe Schlammstabilisierung mit gezielter Denitrifikation ist ein Schlammalter von tTS > 25 d erforderlich.Im Hinblick auf die Forderung nach Einfachheit in baulicher Gestaltung, Ausrüstung und Betrieb ist dazu eine simultane oder intermittierende Betriebsweise zweckmäßig.
Bemessungsgrundsätze in Anlehnung an das Arbeitsblatt DWA-A 131 sind im vorliegenden Arbeitsblatt DWA-A 226 berücksichtigt.
Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 226 (8/2009) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
Anpassung der Bemessung der biologischen Stufe von BSB5 auf CSB nach Arbeitsblatt DWA-A 131
Neuformulierung von Bemessungsvorgaben für quadratische vertikal durchströmte Trichterbecken
Aktualisierung und Neufassung der Ausführungen zum Betrieb
neu aufgenommen: Baugrundsätze und Betriebshinweise zur Phosphorelimination.
Das Arbeitsblatt wurde vom DWA-Fachausschuss KA-10 „Abwasserbehandlung im ländlichen Raum“ (Obmann: Prof.Dr.-Ing.Jens Nowak) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ erarbeitet und richtet sich an Planende, Betreiber*innenund Entscheidungsträger*innen in Behörden.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 226 wird bis zum 31.Mai 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt.Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Tschocke@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 226 „Grundsätze für die Abwasserbehandlung in Belebungsanlagen mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung ab 1.000 Einwohnerwerten“
März 2021, 48 Seiten
ISBN 978-3-96862-071-8
Ladenpreis: 65 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 52 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Entwurf Merkblatt DWA-M 376 „Freistehende Biogasspeicher“
Die DWA hat den Entwurf zur Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 376 „Freistehende Biogasspeicher“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt war erstmals im Oktober 2006 von der DWA unter dem Titel „Sicherheitsregeln für Biogasbehälter mit Membrandichtung“ veröffentlicht worden. Aufgrund der technischen und rechtlichen Weiterentwicklungen, die in den vergangenen Jahren im Bereich Biogas stattfanden, wurde das Merkblatt grundlegend überarbeitet und in seinem Anwendungsbereich erweitert.
Das vorliegende Merkblatt formuliert Mindestanforderungen für die technischen Sicherheitseinrichtungen und den Betrieb oberirdisch aufgestellter, freistehender Biogasspeicher, unabhängig davon, ob diese im wasser-, abfall-oder landwirtschaftlichen Bereich betrieben werden.
Ziel ist es, mögliche Gefahren, die von einem Biogasbehälter für seine Umgebung, und insbesondere für das Betriebspersonal, ausgehen können, zu vermeiden. Im Mittelpunkt steht die Definition von Sicherheitsgrundsätzen zur Vermeidung von Brand-und Explosionsgefährdungen, die entsprechend den heutigen gesetzlichen Regelungen und nach dem aktuellen Kenntnisstand ein ausreichendes Sicherheitsniveau gewährleisten.
Neben den technischen Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung der Anlagen werden auch betriebliche und organisatorische Anforderungen beschrieben. Dabei geben Hinweise zur In-und Außerbetriebnahme, zum Umfang turnusmäßiger Prüfungen sowie zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen dem Praktiker klare Hilfestellungen.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 376 „Sicherheitsregeln für Biogasbehälter mit Membrandichtung“ (10/2006) wurden im vorliegenden Entwurf insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
a) Änderung des Titels und Anwendungsbereichs, sodass grundsätzlich alle freistehenden Biogasspeicher mit Membran im Niederdruckbereich erfasst sind;
b) Abstimmung der Inhalte und entsprechende Verweise zu den Merkblättern
DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“ und
DWA-M 377 „Biogas – Speichersysteme – Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit von Membranabdeckungen“;
c) Abstimmung der Inhalte und entsprechende Verweise auf die DGUV-Regel 113-001 (Früher: BGR 104) „Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)“ und die dortige Beispielsammlung.
Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-8.2 „Biogasspeicherung“ (Sprecher: Dr. rer. nat. Roland Stehle) im DWA-Hauptausschuss „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im Rahmen der „Kooperation Biogas“ gemeinsam im DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ und in der FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“ sowie in Abstimmung mit dem DVGW-Gemeinschaftsausschuss G-GTK-0-1 „Erneuerbare Gase“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme:
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 376 „Freistehende Biogasspeicher“ wird bis zum 30.April 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfs-portal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 376 „Freistehende Biogasspeicher“ Februar 2021, 29 Seiten ISBN 978-3-96862-042-8 Ladenpreis: 41,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 33,20 Euro
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DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
BiogasTag am 16. März 2021 in Würzburg
Ansprechpartnerin:
Milena Seidel, Tel. 0 22 42/872-181 E-Mail: seidel@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 363 „Herkunft und Verwertung von Biogasen“
Die DWA hat den Entwurf zur Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 363 „Herkunft und Verwertung von Biogasen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Der DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ veröffentlichte im August 2002 die erste Ausgabe dieses Merkblatts unter dem Titel „Herkunft, Aufbereitung und Verwertung von Biogasen“. Um die umfangreichen technischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich Biogas abzubilden, hat der Fachausschuss das Merkblatt erstmalig im Jahr 2010 und mit der vorliegenden Fassung erneut im Jahr 2020 aktualisiert.
Das Merkblatt DWA-M 363 beschreibt Grundlagen zur Herkunft, Menge und Qualität sowie zur Speicherung und Verwertung von Biogas aus verschiedenen Herkunftsbereichen wie zum Beispiel aus der Klärschlammfaulung, der Vergärung landwirtschaftlicher Substrate oder der Abfallvergärung. Ausgehend von detaillierten Angaben zu Mengen und Qualitäten wird die gesamte Prozesskette bis zu den verschiedenen Optionen zur Verwertung von Biogas betrachtet. Abschnitte zur Abgasbehandlung, zu sicherheitstechnischen Grundsätzen beim Umgang mit Biogas sowie Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen runden die umfassende Darstellung des Themas ab.
Änderungen
Gegenüber Merkblatt DWA-M 363 „Herkunft, Aufbereitung und Verwertung von Biogasen“ (11/2010) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Änderung des bisherigen Titels „Herkunft, Aufbereitung und Verwertung von Biogasen“ in „Herkunft und Verwertung von Biogasen“, da die Ausführungen zur Aufbereitung von Biogas in das Merkblatt DWA-M 361 „Aufbereitung und Reinigung von Biogas“ überführt wurden
b) Aktualisierung der Angaben zur Biogasausbeute
c) Aktualisierung der Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen
d) Aktualisierung der Bezüge zu anderen technischen Regelwerken.
Seit April 2012 haben der Deutsche Verein des Gas-und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Fachverband Biogas e. V. (FvB) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) eine enge fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren. Die vorliegende, dritte Fassung des Merkblatts DWA-M 363 erscheint daher als gemeinsam von DVGW, DWA und FvB getragenes Merkblatt im Regelwerk von DWA und DVGW.
Dieses Merkblatt wurde im DWA-Hauptausschuss „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im Rahmen der „Kooperation Biogas“ gemeinsam vom DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ (Obmann: Dipl.-Ing. Arnold Schäfer) und der FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“ sowie in Abstimmung mit dem DVGW-Gemeinschaftsausschuss G-GTK-0-1 „Erneuerbare Gase“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 363 „Herkunft und Verwertung von Biogasen“ wird bis zum 30.April 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt
Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 363 „Herkunft und Verwertung von Biogasen“ Februar 2021, 81 Seiten ISBN 978-3-96862-036-7 Ladenpreis: 83 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 66,40 Euro
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Erarbeitung von zwei Merkblättern zum Thema „BIM in der Wasserwirtschaft“
Die DWA plant die Erarbeitung von zwei Merkblättern zum Thema Building Information Modeling (BIM): DWA-M 860-3 „BIM in der Wasserwirtschaft – Teil 3 Besondere Vertragsbedingungen und Auftraggeber Informationsanforderungen“ sowie DWA-M 860-4 „BIM in der Wasserwirtschaft – Teil 4 „BIM-Abwicklungsplan und Anwendungsfälle“.
Die Methode des Building Information Modeling ist ein wesentlicher Bestandteil zur Erzeugung eines digitalen Zwillings, der von der Planung über Bau und Betrieb bis hin zum eventuellen Rückbau einer Anlage fortgeschrieben wird. Damit ist sie wichtiger Bestandteil der Digitalisierung der Wasserwirtschaft und wird diese zukünftig nachhaltig prägen. Nachdem die Arbeiten an Teil 1 der Merkblattreihe mit dem Titel „Building Information Modeling (BIM) in der Abwasserwirtschaft – Teil 1 Grundlagen“ fortgeschritten sind und das Vorhaben an den neuen Fachausschuss WI-6 übergeben wurde, soll nun mit weiteren Teilen der Merkblattreihe DWA-M 860 zügig begonnen werden, auch um der sich rasant entwickelnden Thematik Rechnung zu tragen.
Der Fachausschuss WI-6 wird in einem nächsten Schritt den Teil 2 zu den Datenmodellen, den Teil 3 zu den BVB (Besondere Vertragsbedingungen) und AIA (Auftraggeber-Informationsanforderungen) und den Teil 4 zum BIM-Abwicklungsplan und den BIM-Anwendungsfällen erarbeiten. Zu den Teilen 3 und 4 sollen jeweils Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Darüber hinaus soll das Thema „IT-Technologie und BIM-Schnittstellen“ in einer weiteren Arbeitsgruppe verfolgt werden.
Das DWA-M 860 Teil 3 soll von einer Arbeitsgruppe WI-6.1 „BIM, Besondere Vertragsbedingungen und Auftraggeber Informationsanforderungen“ einschließlich der Durchführung des Beteiligungsverfahrens erarbeitet werden und eine möglichst einheitliche Struktur für BIM-BVB und AIA in der Wasserwirtschaft bereitstellen. Weitere Ziele sind die Erstellung von Empfehlungen zur Berücksichtigung von BIM bereits bei der Bedarfsplanung, die Entwicklung von Textbausteinen für die BVB und AIA sowie die Erstellung von Hinweisen zur Auswahl von Fachkräften für die Koordination und das Management von BIM. Auch sollen Hilfestellungen bei der Anpassung von Prozessen und Prozessbeschreibungen gegeben werden. Der Teil 3 fügt sich dabei in die Merkblattreihe ein und ist hier eng mit den anderen Vorhaben abgestimmt.
Das DWA-M 860 Teil 4 soll von einer Arbeitsgruppe WI-6.2 „BIM-Abwicklungsplan und BIM-Anwendungsfälle“ einschließlich der Durchführung des Beteiligungsverfahrens erarbeitet werden und einen Regelungsrahmen für die BAP (BIM-Abwicklungsplanung) in der Wasserwirtschaft erarbeiten. Weitere Ziele sind unter anderem, Empfehlungen zum Aufbau des BIM-Abwicklungsplans sowie seiner Inhalte zu geben. Die BIM-Anwendungsfälle sollen insbesondere hinsichtlich ihrer Ausprägung in den Projekten der Wasserwirtschaft beschrieben werden. Verfügbare diesbezügliche Papiere und Empfehlungen fokussieren stark auf die Planungs-und Bauphase. Der Teil 4 des DWA-M 860 soll stärker auf die Betriebsphase abzielen und daraus abgeleitet die BAPe für Planung und Bau erarbeiten. Die für die Betriebsphase von wasserwirtschaftlichen Assets sinnvollen BIM-Anwendungsfälle sollen erarbeitet und beschrieben werden. Der Teil 4 fügt sich dabei in die Merkblattreihe ein und ist hier eng mit den anderen Vorhaben abgestimmt. Aus der Arbeit an diesem Merkblatt-Teil kann sich eventuell ergeben, dass eine weitere Aufteilung in die Teile 4a (Planung), 4b (Bau) und 4c (Betrieb) notwendig ist.
Beide Merkblätter wenden sich gleichermaßen an die technischen und kaufmännischen Bereiche in der Wasserwirtschaft.
Bereits beim Aufruf zur Erarbeitung von Teil 1 des DWA-M 860 hat sich eine hohe Resonanz gezeigt. Nicht alle qualifizierten Experten konnten hier eingebunden werden und sollen, soweit möglich, nun berücksichtigt werden. Dennoch hat der Fachausschuss WI-6 entschieden, weiter zur Mitarbeit aufzurufen, da insgesamt drei neue Arbeitsgruppen besetzt werden sollen. Voraussichtlich werden erste Sitzungen Ende April/ Anfang Mai 2021 stattfinden.
Interessierte Fachleute und Vertreter aus den Bereichen Planung, Bau, Betrieb und Universitäten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs und einer Präferenz für die Mitarbeit bei Teil 3 oder 4 bzw. in einer Arbeitsgruppe zum Thema „IT-Technologie und BIM-Schnittstellen“ bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Ass.jur. Christoph Leptien Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-121 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: leptien@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 386 „Thermische Behandlung von Klärschlämmen: Monoverbrennung“
Das Merkblatt DWA-M 386 wurde vom DWA-Fachausschuss KEK-3 „Thermische Klärschlammbehandlung“ erstmals im Dezember 2011 veröffentlicht. Der Fachausschuss plant nun, das Merkblatt umfangreich zu überarbeiten. Für die Aktualisierung des Merkblatts richtet der Fachausschuss die neue Arbeitsgruppe KEK- 3.2 „Klärschlammverbrennung“ ein.
Anlass
Die thermische Behandlung von Klärschlämmen ist in Deutschland bereits seit über zehn Jahren der mengenmäßig wichtigste Entsorgungsweg. Mit Inkrafttreten der neuen Klärschlammverordnung (AbfKlärV 2017) haben sich die Rahmenbedingungen für die Entsorgung von Klärschlämmen grundlegend verändert. Durch die Einschränkung der landwirtschaftlichen Verwertung, die langfristig nur noch für Kläranlagen bis 50 000 EW zur Verfügung stehen wird, wie auch aufgrund stringenterer Regelungen des Düngerechts ist die bodenbezogene Verwertung bereits heute auf einen Anteil unter 25 % zurückgegangen. Im Gegenzug stieg der Anteil thermisch behandelter Schlämme auf ca. 75 %. Heute teilt sich die thermisch behandelte Menge etwa zu gleichen Teilen auf Anlagen zur Mitverbrennung (Kohlekraftwerke, Zementwerke, Abfallverbrennungsanlagen) und auf Klärschlammverbrennungsanlagen auf. Künftig wird jedoch die Kapazität der Monoverbrennungsanlagen deutlich zunehmen. Diese Entwicklung ist einerseits durch die Energiewende bedingt, wodurch es zu einer Verminderung der Mitverbrennungskapazitäten in Kohlekraftwerken kommen wird. Andererseits zeichnet sich ab, dass die Rückgewinnung von Phosphor aus der Asche von Klärschlammverbrennungsanlagen eine wesentliche Option zur Erfüllung der diesbezüglichen Pflichten der AbfKlärV sein wird. In Deutschland befinden sich daher heute über 20 Projekte zum Neubau von Klärschlammverbrennungsanlagen in der Planung oder bereits in der Realisierung.
Aufgaben und Ziel
Das Merkblatt DWA-M 386 gibt grundlegende Hinweise zur technischen Ausführung und zum Betrieb von Anlagen zur Klärschlammverbrennung. Ausgehend von den Brennstoffeigenschaften von Klärschlamm werden verschiedene Feuerungssysteme, die Möglichkeiten zur Nutzung der Abwärme und Verfahren zur Emissionsminderung und Abgasreinigung betrachtet. Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, zur Betriebsorganisation und zu Wirtschaftlichkeitsaspekten sowie die Darstellung mehrerer Praxisbeispiele runden das Merkblatt ab.
Um die oben beschriebenen rechtlichen und technischen Entwicklungen abzubilden, ist nun eine umfassende Aktualisierung des Merkblatts vorgesehen. Hierbei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass künftig die Klärschlammverbrennung in der Regel Teil einer weitergehenden Verfahrenskette sein wird, in der sie als Vorbehandlung vor einer Phosphorrückgewinnung oder einem Phosphorrecycling positioniert wird. Die sich hieraus ergebenden neuen technischen, logistischen und wirtschaftlichen Randbedingungen sollen im Zuge der Aktualisierung besonders betrachtet werden. Weiterhin werden im Zuge der Überarbeitung auch neue Abgasgrenzwerte sowie veränderte Anforderungen an die Messung und Dokumentation von Schadstoffen im Abgas zu berücksichtigen sein, da aus der anstehenden Umsetzung des neuen europäischen BREF-Dokuments zur Abfallverbrennung veränderte nationale Anforderungen resultieren.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Gründung der DWA-Arbeitsgruppe „Gewässerschonendes Phosphormanagement an ackerbaulich genutzten Standorten“
Die DWA plant die Gründung der Arbeitsgruppe „Gewässerschonendes Phosphormanagement an ackerbaulich genutzten Standorten“ (Arbeitstitel) im Fachausschuss GB-7 „Bodenschutz, Bodenfunktionen und Altlasten“.
Phosphor als begrenzter natürlicher Rohstoff ist einerseits ein essentielles Pflanzenhauptnährelement und damit in der landwirtschaftlichen Produktion unverzichtbar. Andererseits führen Phosphorüberschüsse in Oberflächengewässern zu unerwünschten Euthrophierungsreaktionen.
Es gilt, sowohl landwirtschaftliche Erträge zu sichern als auch ökologischen Anforderungen gerecht zu werden. Eine Neubetrachtung des Phosphorthemas erscheint angesichts zahlreicher neuerer, zum Teil noch laufender Forschungsprojekte mit bodenkundlichem bzw. wasserwirtschaftlichem Bezug geboten.
Vor dem Hintergrund des erschienen Merkblattes DWA-M 920-3 „Bodenfunktionsansprache – Teil 3: Funktion des Bodens im Nährstoffhaushalt (N, P, K, Ca, Mg, S) ackerbaulich genutzter Standorte“ (Dezember 2018) soll die neu zu gründende Arbeitsgruppe einen systematischen Leitfaden (Merkblatt) erstellen, der neue Erkenntnisse zu den Themen
P-Analytik Boden
Beurteilung von Boden-P-Gehalten vor dem Hintergrund von Humusstatus, Bodenart und Kennwerten des Bodenwasserhaushalts
Vermeidung von P-Verlusten (Schutz von Grund- und Oberflächengewässern)
Möglichkeiten der Mobilisierung von Boden-P
alternative P-Düngemittel
praxisgerecht zusammenfasst.
Außerdem sollen neue Erkenntnisse zu „wasserseitigen“ Verfahren zur Verringerung von P-Einträgen in Oberflächengewässer so aufbereitet werden, dass anhand der zu erstellenden Publikationen konkrete Planungen von Gewässerschutzmaßahmen durchgeführt werden können [Bezug: DWA-Themen T2/2012 „Reduktion der Stoffeinträge durch Maßnahmen im Drän- und Gewässersystem sowie durch Feuchtgebiete“ (August 2012)]. Für den landwirtschaftlich orientierten Anwender soll das neue Themenheft oder Merkblatt gestaffelt nach bodenkundlichen Standorteigenschaften konkrete Hinweise auf P-Fixierungspotenzial, P-Auswaschungsgefährdung sowie entsprechende Gegenmaßnahmen bereithalten.
Neben Vertretern aus der Wissenschaft und Ressort-Forschung sind Experten aus der landwirtschaftlichen/wasserwirtschaftlichen Beratung (zum Beispiel LUFA) und von landwirtschaftlichen/ wasserwirtschaftlichen Verbänden ebenso wie aus der Ingenieurpraxis willkommen, um ein praxisrelevantes Kompendium erstellen zu können. Interessierte Fachleute werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung zur Person an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu senden. Ebenso sind Hinweise für die Erweiterung des Merkblatts willkommen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-161 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: barion@dwa.de
Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung von ACP-Werten für eine Zustandsbewertung von Fließgewässern nach EG-Wasserrahmenrichtlinien am Beispiel salinarer Ionen
Gemäß Anhang V der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen die allgemeinen chemisch-physikalischen Komponenten Temperaturverhältnisse, Sauerstoffhaushalt, Salzgehalt, Versauerungszustand und Nährstoffverhältnisse in Fließgewässern der unterstützenden Bewertung der biologischen Komponenten. Sie werden im RAKON Arbeitspapier II durch die Messgrößen Temperatur, Delta-Temperatur, BSB5, pH-Wert, Chlorid, Gesamtphosphat, ortho-Phosphat und Ammonium als allgemeine chemisch-physikalische Parameter (ACP) realisiert. Die Auswertung der allgemeinen chemisch-physikalischen Parameter soll die Interpretation der Ergebnisse für die biologischen Qualitätskomponenten unterstützen und der Ursachenklärung bei Zielverfehlung, der Maßnahmenplanung sowie der späteren Erfolgskontrolle dienen. In mehreren Anschlussprojekten haben das umweltbüro essen und das Büro chromgruen (Velbert) Hintergrundwerte (Übergang vom sehr guten zum guten Zustand) und Orientierungswerte (Übergang vom guten zum mäßigen Zustand) für weitere salinare Kat- und Anionen hergeleitet und die Ergebnisse in der KW Korrespondenz Wasserwirtschaft publiziert.
Aspekte, die für die wasserwirtschaftliche Arbeit mit den (salinaren) ACP-Orientierungs- und Hintergrundwerten eine erhebliche Rolle spielen, werden in den offiziellen Abschlussberichten jedoch nur am Rande thematisiert. Das betrifft beispielsweise die Struktur des zugrundeliegenden Datensatzes, die strikte Beachtung der Definitionen von Orientierungs-und Hintergrundwerten einschließlich der Konsequenz, dass es sich hierbei nicht um Grenzwerte handelt, die noch ausstehende toxikologische Absicherung der Ergebnisse, der bislang nicht erbrachte Nachweis der Monokausalität und andere. Dies ist im Hinblick auf wasserwirtschaftliche Einleitgenehmigungen für Salzabwässer, aber auch die Frage, welche Salzkonzentrationen für die einzelnen Salzionen als gewässerökologisch verträglich gelten können, von großer Tragweite.
Die DWA-Arbeitsgruppe GB-5.4 „Salzbelastung der Fließgewässer“ beabsichtigt deshalb, einen Themenband mit dem oben genannten Arbeitstitel zu erarbeiten. Ziel ist es, die Definitionen der einschlägigen Fachtermini wie Orientierungs- und Hintergrundwerte, Schwerpunktkonzentrationen, Richtwerte etc. zu schärfen und dabei auf die Möglichkeiten und Grenzen deren Anwendung hinzuweisen. Weiterhin sollen die in den Projekten hergeleiteten Salzkonzentrationen vor dem Hintergrund der Zustandsbewertung von Fließgewässern in den Kontext von Angaben aus der neueren Fachliteratur gestellt und mit den Ergebnissen des Datenbankprojekts der Arbeitsgruppe abgeglichen werden.
Mit der Herausgabe des Themenbandes soll das Bewusstsein für einen sachgerechten Umgang mit den oben genannten Referenzwerten im Kontext von Salzeinträgen in die Fließgewässer geschärft werden. Insbesondere das Herauslösen einzelner Daten aus dem Kontext, die unsachgemäße Anwendung derselben sowie die Nichtbeachtung von Anwendungsgrenzen haben in der Vergangenheit zu Irritationen geführt. Hier soll der Themenband Klarheit schaffen.
Für die Bearbeitung des neuen Themas ist eine personelle Erweiterung der Arbeitsgruppe sehr willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen – Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 143-1
Die DWA plant die Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 143-1 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen“ und die Erarbeitung einer Gemeinschaftspublikation zu DIN EN 14654-1 und DIN EN 14654-2.
Im Mai 2019 ist der Entwurf der DIN EN 14654-2 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Management und Überwachung von Maßnahmen – Teil 2: Sanierung“ neu erschienen. Mit der Veröffentlichung des Weißdrucks der Norm ist Anfang 2021 zu rechnen. Gegenüber der vorherigen Fassung wurde die Normenreihe neu gegliedert und redaktionell überarbeitet. Dabei wurden allgemeingültige Inhalte für alle Teile von DIN EN 14654-2:2013-03 in die prEN 14654-1 überführt und die spezifischen Anforderungen zur Sanierungsplanung in prEN 14654-2:2019 beibehalten.
Da das Arbeitsblatt DWA-A 143-1 auf diese Normen aufbaut und bereits in einer Gemeinschaftspublikation mit der DIN EN 14654-2 vorliegt, soll dieses überarbeitet werden. Geplant ist eine redaktionelle Anpassung der bisherigen Kommentierung und Ergänzungen der Norminhalte mit den Anforderungen, die derzeit im DWA-Regelwerk festgeschrieben sind.
Konkret sollen folgende Teile der Normreihe redaktionell angepasst und entsprechend integriert werden: DIN EN 14654-1, DIN EN 14654-2. Ziel ist die Erarbeitung einer Gemeinschaftspublikation von DIN EN 14654-1, DIN EN 14654-2 und Arbeitsblatt DWA-A 143-1.
Das Arbeitsblatt wird vom Fachausschuss ES-8 „Sanierung“ (Obmann: Dr.- Ing. Christian Falk) überarbeitet und soll von einer Redaktionsgruppe unter Leitung von Dipl.-Ing. (FH) Markus Vogel für die Besprechung im Fachausschuss ES-8 vorbereitet werden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 803 „Kostenstrukturen in der Abwassertechnik“
Durch das Merkblatt DWA-M 803 „Kostenstrukturen in der Abwassertechnik“ (Stand November 2006) wurde eine einheitliche Grundlage an die Hand gegeben, um Anlagegüter unter Kostengesichtspunkten zu strukturieren. Die letzte Überarbeitung des Merkblatts fand im November 2006 statt. Eine Aktualisierung wird als notwendig angesehen. Im ersten Schritt werden zunächst vor allem eine Straffung und Streichung der nicht mehr sinnvollen Passagen vorgenommen sowie die ergänzenden Hinweise auf das Online-Tool (DWA-Homepage). Im nächsten Schritt sollen aktuelle Anwendungsbereiche zur Anschauung in Praxisbeispielen dargestellt werden und der Grundgedanke einer elementbezogenen Ablage von Daten als strukturelle Basis einer Datenverfügbarkeit über den Lebenslauf eines Bauwerks im Sinne des aktuellen BIM-Ansatzes spezifisch für die Wasserwirtschaft weiterentwickelt werden.
Das Merkblatt DWA-M 803 richtet sich an Betreiber und Planer von wasserwirtschaftlichen Anlagen aus Ingenieurbüros, Verwaltung und Verbänden. Die Überarbeitung erfolgt in der DWA-Arbeitsgruppe WI-2.1 „Kostenstrukturen in der Wasserwirtschaft“ unter der Leitung von Dr.-Ing. Maike Beier. Interessenten an einer Mitarbeit melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-187 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Richard.Esser@dwa.de
Bauwerksüberwachung an Talsperren: Entwurf Merkblatt DWA-M 515-1 vorgelegt
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 515-1 „Bauwerksüberwachung an Talsperren – Teil 1: Messverfahren und -systeme zur Beobachtung von Wirkgrößen, Automatisierung und Datenverarbeitung, visuelle Kontrolle“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Messverfahren und -systeme, deren Automatisierung und visuelle Kontrollen gehören zum Fachgebiet der messtechnischen Bauwerksüberwachung, das – innerhalb des Sicherheitskonzepts von Stauanlagen – der Sicherheitsüberwachung zuzuordnen ist. Die Auswahl des Messverfahrens und -systems wird durch die bautechnische Zielstellung bestimmt. Diesem Grundsatz folgend sind die Messverfahren und -systeme in der Gliederung den jeweiligen bautechnischen Zielstellungen untergeordnet. Messverfahren und -systeme sind das wichtigste Mittel, um langjährige und stetige Messreihen zu gewinnen. Sie sind die Grundlage zur Beschreibung des Verhaltens der Bauwerke von Stauanlagen und dienen der Beurteilung der Zuverlässigkeit (Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit).
Die Bestandteile von Messverfahren und -systemen sind filigraner und sensibler als das Bauwerk selbst und verteilen sich über das gesamte zu überwachende Objekt inklusive seines Widerlagers und Umfelds. Die Forderung nach langjährigen, stetigen Messreihen und der vielfach „verlorene“ Einbau von Sensoren bedingt es, dass vor allem an die Messeinrichtungen, das heißt, an die fest installierten Teile eines Messverfahrens oder -systems, dieselben Anforderungen gestellt werden müssen (zum Beispiel Dauerhaftigkeit) wie an die Bauwerke selbst.
Aus den Forderungen an die Messverfahren und -systeme der Bauerwerksüberwachung, zum Beispiel nach Langjährigkeit oder Stetigkeit der Messreihen, erwachsen besondere Anforderungen, die sich im Konzept, im konstruktiven Detail oder auch in der Messungsdurchführung niederschlagen. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass die gewünschten bautechnischen Zielstellungen mit den gewählten Messverfahren und -systemen aus unterschiedlichsten Gründen nicht immer erreicht werden konnten. Das musste in der Regel dann zur Kenntnis genommen werden, wenn die Investition für das Messverfahren oder -system bereits getätigt und ein Aufwand zur Messungsdurchführung vorangegangen war. Die Autoren des Merkblatts waren bestrebt, aus ihrem Erfahrungsschatz spezielle Hinweise zu formulieren und auf Besonderheiten einzugehen, die es den Anwendern des Merkblatts ermöglichen, die Fehlerrate bei der Auswahl, Konzipierung, Planung und im Umgang mit den Messverfahren und -systemen der Bauwerksüberwachung zu reduzieren. Auswahl, Konzipierung und Planung von Messverfahren und -systemen erfordern erfahrene Ingenieurinnen und Ingenieure, deren Arbeit nur dann von Erfolg gekrönt sein kann, wenn eine fachübergreifende Zusammenarbeit stattfindet. Fast alle Disziplinen, die beim Planen, Bauen und Betreiben von Stauanlagen nötig sind (vor allem Tragwerksplanung, Geotechnik, konstruktiver Wasserbau), müssen der Bauwerksüberwachung grundlegende Informationen zuarbeiten, die zur Auswahl, Konzipierung, Planung von Messverfahren und -systemen notwendig sind.
Im Merkblatt DWA-M 515-1 werden die Häufigsten der Messverfahren- und -systeme zur Erfassung von Einwirkungen auf die Tragwerke von Stauanlagen detaillierter beschrieben, als das im DWA-M 514 wegen seiner Beschränkung auf die Grundsätze beabsichtigt war. Begleitend dazu werden Hinweise gegeben, was bei der Automatisierung von Messungen und dem Datenmanagement möglich und zu beachten ist. Ein weiterer Abschnitt des Merkblatts ist der Durchführung visueller Kontrollen als wesentlichem Element der Bauwerksüberwachung gewidmet.
Da das Merkblatt DWA-M 514 in der Fachwelt eine rege Verbreitung und Anwendung fand, beschloss der DWA-Fachausschuss WW-4 „Stauanlagen und Hochwasserschutzanlagen“, ein gemeinsames Fachgremium mit der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) sowie dem Deutschen TalsperrenKomitee e. V. (DTK), die Thematik zu Messverfahren und -systemen der Bauwerksüberwachung an Talsperren einschließlich der visuellen Kontrolle zu ergänzen. Es ist vorgesehen, eine Merkblattreihe folgenden Inhalts zu erarbeiten:
DWA-M 515-1 „Bauwerksüberwachung an Talsperren – Teil 1: Messverfahren und -systeme zur Beobachtung von Wirkgrößen, Automatisierung und Datenverarbeitung, visuelle Kontrolle“
DWA-M 515-2 „Bauwerksüberwachung an Talsperren – Teil 2: Messverfahren und -systeme zur Beobachtung von Deformationen“
● DWA-M 515-3 „Bauwerksüberwachung an Talsperren – Teil 3: Messverfahren und -systeme zur Beobachtung von hydrometrischen und sonstigen Messgrößen“.
In diesen Merkblättern wird auf die am häufigsten angewendeten Messverfahren und -systeme detaillierter eingegangen, als das im DWA-M 514 mit seiner eher grundsätzlichen Ausrichtung möglich war. Auf den engen Zusammenhang zwischen der Merkblattreihe DWA-M 515 und dem Merkblatt DWA-M 514 wird hingewiesen.
Teil 1 der Merkblattreihe DWA-M 515 umfasst folgende Schwerpunkte:
Messverfahren und -systeme zur Beobachtung von Einwirkungen auf die Bauwerke und Tragwerke an Talsperren
visuelle Kontrolle
Grundsätzliches zur Automatisierung.
Die DWA-Arbeitsgruppe WW-4.2 „Bauwerksüberwachung an Talsperren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Jochen Mehl) und der DWA-Fachausschuss WW-4 „Talsperren und Flusssperren“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. habil. Reinhard Pohl) möchten mit der Merkblattreihe DWA-M 515 Eigentümer und Betreiber von Stauanlagen, Ingenieurbüros, Aufsichtsbehörden, Ausführende von Messungen sowie Hersteller von Messtechnik ansprechen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 515-1 „Bauwerksüberwachung an Talsperren – Teil 1: Messverfahren und -systeme zur Beobachtung von Wirkgrößen, Automatisierung und Datenverarbeitung, visuelle Kontrolle“ wird bis zum 28.Februar 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 515-1 „Bauwerksüberwachung an Talsperren – Teil 1: Messverfahren und -systeme zur Beobachtung von Wirkgrößen, Automatisierung und Datenverarbeitung, visuelle Kontrolle“, Dezember 2020, 67 Seiten ISBN 978-3-96862-034-3 Ladenpreis: 81 Euro Fördernde DWA-Mitglieder 64,80 Euro.
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de Webshop: www.dwa.de/shop
Stellungnahme zur Veröffentlichung von DWA-A 127-10
Im neuen Arbeitsblatt DWA-A 127-10 (KA 10/2020, S. 802) werden die Rechenwerte der Werkstoffe von vorgefertigten Bauteilen für Rohre und Schächte zur Berechnung nach dem DWA-Regelwerk zusammengefasst. Für einige Werkstoffe, aus denen Rohre und Schächte gefertigt werden, gibt es bereits Normen, in denen Werkstoffkennwerte und allgemeine Berechnungsregeln niedergelegt sind. Für Beton/Stahlbeton sind dies DIN EN 1992-1-1 mit NA (Nationalem Anhang) und DIN EN 206 mit DIN 1045- 2. In Produktnormen kann von diesen allgemeinen Werten begründet abgewichen werden, wie zum Beispiel in DIN V 1201.
Bei der Bearbeitung der Werkstofftabellen im Arbeitsblatt DWA-A 127-10 taucht das Problem auf, einen in DWA-A 161 (2014) im normativen Anhang eingeführten, von DIN EN 1992-1-1 abweichenden Wert für die Längsdruckfestigkeit für Stahlbeton-Vortriebsrohre in das neue Arbeitsblatt DWA-A 127-10 zu übernehmen. Die Fachvereinigung Betonrohre und Stahlbetonrohre e. V. (FBS) als Herstellervereinigung möchte die Anwender schon jetzt und vor der Überarbeitung von DWA-A 161 über diese Thematik informieren und darlegen, wie in diesem Falle die Bemessung der Vortriebskraft beim Rohrvortrieb mit Stahlbetonrohren erfolgen kann.
Der im Arbeitsblatt DWA-A 161, Anhang A angegebene Wert für die Längsdruckfestigkeit fk liegt bei den dort angegebenen Betonfestigkeitsklassen C 40/50 und C 50/60 jeweils 10 N/mm² über dem jeweiligen Wert für fck. Dieser erhöhte Wert bezieht sich nur auf das dort beschriebene Berechnungsverfahren und ist seit dem Weißdruck von 2014 eingeführt und hat sich bewährt.
Eine Erläuterung des höheren Wertes gehört richtigerweise in die Bemessungsrichtlinie DWA-A 161 und soll bei der dann dort stattfindenden Fachdiskussion vorgetragen werden. Im Vorgriff auf die Fachdiskussion wird die Begründung für eine höhere Einstufung hier und jetzt schon vorgestellt:
Bei der Bemessung nach Abschnitt 10.3 der Richtlinie DWA-A 161 werden bereits ungewollte Steuerbewegungen und damit unplanmäßige Abwinklungen auf der sicheren Seite berücksichtigt, was eine wesentliche Verschärfung gegenüber der alten, vorher nach ATV-A 161 üblichen Berechnung und gegenüber der Vorgehensweise in DIN EN 1916 darstellt.
Die Berücksichtigung des Werkstoffverhaltens der Druckübertragungsringe führt bei einer Abwinklung in der Rohrfuge am Innenrand des Radius zu einer erhöhten, nahezu punktuellen Spitzenbelastung in Rohrlängsrichtung an der Rohrstirnseite außen, die sowohl in Umfangsrichtung als auch über die Wanddicke rasch abnimmt.
Die maximale Druckkraft tritt nicht als gleichmäßige Flächenlast auf, sondern punktuell als stark erhöhte Last (ähnlich einer Teilflächenbelastung), die sich entlang der Längsrichtung des Rohrs rasch quer zur Rohrwandung und in Umfangsrichtung verteilt (gleichmäßigere Verteilung über eine größere Fläche und damit geringere Werte).
Es liegt ein mehraxialer Spannungs-und Dehnungszustand vor (Vortriebskraft in Rohrlängsrichtung, Krümmung der Rohrwandung und Belastung quer zur Rohrachse, Einschnürung des Druckkörpers durch zwei Bewehrungslagen).
Im Berechnungsverfahren gemäß Arbeitsblatt DWA-A 161 werden zudem Randabplatzungen bzw. Spaltzugrisse sowohl durch Berücksichtigung der Geometrie des Druckübertragungsrings zur Auflagerfläche auf der Rohrstirnseite als auch durch Berücksichtigung der Betonzugfestigkeit vermieden.
Damit ergeben sich deutlich günstigere Randbedingungen als bei einer üblichen Druckbelastung – wie zum Beispiel in einer Betonwand oder bei einer Stütze –, die eine erhöhte, zulässige Betondruckspannung rechtfertigen. Dies gilt aber nur unter folgenden Voraussetzungen:
Die Berechnung erfolgt gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 161/Abschnitt 10.3 und
es liegt eine zweilagige Bewehrung vor (innerer und äußerer Bewehrungskorb).
Unter diesen Randbedingungen kann bei Stahlbeton die charakteristische Festigkeit des Rohrwerkstoffs in axialer Richtung (Längsdruckfestigkeit fk) in Abhängigkeit von der Betonfestigkeitsklasse mit
fk = fck + 10 N/mm²
angesetzt werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die bisher gemäß Arbeitsblatt DWA-A 161, Anhang A zulässige und bewährte, erhöhte Längsdruckfestigkeit weiterhin angesetzt werden kann, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und insbesondere die Berechnung gemäß Abschnitt 10.3 der Richtlinie mit Berücksichtigung von Steuerbewegungen erfolgt und die Ausführung als Stahlbetonrohr mit doppelter Bewehrungslage gesichert ist.
Autoren der Stellungnahme:
Ingenieurbüro Dr. Schmidt-Thrö in Zusammenarbeit mit der FBS
Entwurf Merkblatt DWA-M 102-4/BWK-M 3-4 zur Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 102-4/BWK-M 3-4 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer – Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das vorliegende Merkblatt ergänzt die Arbeitsblätter DWA-A 100, DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/ BWK-A 3-2 mit Grundlagen und methodischen Empfehlungen zur Bewertung der Wasserhaushaltsgrößen in Siedlungsgebieten. Das Arbeitsblatt DWA-A 100 formuliert als übergeordnete Zielsetzung, die Veränderungen des natürlichen Wasserhaushalts durch Siedlungsaktivitäten in mengenmäßiger und stofflicher Hinsicht so gering zu halten, wie es technisch, ökologisch und wirtschaftlich vertretbar ist. Diese Zielsetzung wird in den Arbeitsblättern DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 als Emissionskriterium für die Wassermenge aufgegriffen. Der Wasserhaushalt im bebauten Zustand soll dem des unbebauten Referenzzustands möglichst nahekommen.
Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei folgenden Veranlassungen:
städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen
städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten
Auswahl geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse.
Die Maßnahmen zur Bewirtschaftung des lokalen Wasserhaushalts dienen auch der Minderung der Abflussbereitschaft von Flächen bei Starkregen. Unabhängig davon sind die üblichen Nachweise zum Überflutungsschutz zu führen.
Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-M 3) wurde gemeinsam von der DWA und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Ab
fallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) erarbeitet. Dabei galt es, die Schnittstellen zwischen emissionsorientierten und immissionsorientierten Betrachtungen zu identifizieren, überlappende Erfordernisse eindeutig zuzuweisen, die Regelungsbereiche der Arbeits- und Merkblätter formell und inhaltlich abzustimmen sowie die getroffenen Regelungen wechselseitig „kompatibel“ zu formulieren.
Der Merkblatt-Entwurf wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-2.1 „Systembezogene Anforderungen und Grundsätze“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Theo Schmitt) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ erarbeitet und richtet sich an alle Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe und Aufsichtsbehörden und Hochschulen sowie Hersteller von Behandlungsanlagen, die im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätig sind.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 102-4/BWK-M 3-4 wird bis zum 28.Februar 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef; E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 102-4/ BWK-M 3-4 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer – Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers“, Dezember 2020 44 Seiten, ISBN 978-3-96862-032-9 Ladenpreis: 59 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 47,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Für die Praxisanwendung der im Anhang aufgeführten Berechnungsansätze wurde die Software Wasserbilanz-Expert (WABILA) entwickelt. Alle weiteren Informationen und eine Demoversion:
DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.1 „Wasserstoffbasierte Energiekonzepte“
Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.1 „Wasserstoffbasierte Energiekonzepte“ beobachtet den Stand und die Entwicklung der Wasserstofftechnologie aus Sicht der Abwasserwirtschaft. Aktuell bereitet die Arbeitsgruppe KEK-7.1 zu diesem Thema einen Arbeitsbericht zur Veröffentlichung in der Korrespondenz Abwasser, Abfall bis Ende 2021 vor. Die Arbeitsgruppe beabsichtigt hierzu weitere Aktivitäten. Dabei wird es eine zentrale Fragestellung sein, welche Rolle der Wasserwirtschaft beim Aufbau einer künftigen Wasserstoff-Infrastruktur zukommt. Ziel der Bearbeitung ist es, aktuelle Forschungsergebnisse und den heute erreichten Entwicklungsstand im Bereich wasserstoffbasierter Energiekonzepte zu identifizieren und zusammen zu führen. Dabei sollen insbesondere Schnittstellen zwischen der Wasserwirtschaft und der Wasserstoffwirtschaft identifiziert sowie die Auswirkungen auf und Potenziale für Abwasseranlagen nach der Energiewende aufgezeigt werden. Die Chancen und Hemmnisse sollen aus technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht analysiert und Handlungsbedarf konkretisiert werden.
Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu erweitern, werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, diedie Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich und aktiv mitgestalten wollen. Willkommen sind Fachleute aus dem wissenschaftlichen Bereich, mit Erfahrungen bei Planung, Bau und Betrieb entsprechender Energieanlagen oder Mitarbeiter von Betreibern und Fachbehörden. Bewerber sollten mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein und Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken zur Verwendung von Wasserstoff als Energieträger ist auch Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Josefine Dahmen Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 1001 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Gewässerunterhaltungspflichtigen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Anforderungen bei der Gewässerunterhaltung und beim Gewässerausbau sind:
sach- und ordnungsgemäße Aufgabenerledigung,
sach- und ordnungsgemäßer Betrieb der wasserwirtschaftlichen Anlagen,
sozialkompetente und weitsichtige Führung,
ausreichend qualifiziertes Personal,
gut funktionierende Qualitätssicherungsmaßnahmen,
wirtschaftliches Handeln,
ständige Weiterentwicklung.
Im vorgelegten Merkblatt werden die Anforderungen gewässerunterhaltungspflichtiger Institutionen hinsichtlich der Organisation und der beschäftigten Personen dargestellt.
Das Merkblatt richtet sich an die für die Gewässerunterhaltung und den Gewässerausbau verantwortlichen Personen und unterstützt sie dabei, eine sichere, zuverlässige, umweltgerechte und wirtschaftliche Gewässerunterhaltung durchzuführen. Darüber hinaus gibt es Hilfestellungen für die Planung, den Bau und den Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen am Gewässer im Sinne der gesetzlichen und technischen Regelungen.
Für die Unterstützung bei der Umsetzung der im Merkblatt zusammengestellten Anforderungen steht auch ein fachspezifischer Leitfaden „Gewässer“ zur Verfügung, der zusammen mit dem TSM-Leitfaden „Allgemeiner Teil“ den Gewässerunterhaltungspflichtigen eine systematische Selbstüberprüfung ihrer Organisation ermöglicht. Diese stehen bei der TSM-Stelle (E-Mail: tsm@dwa.de) der DWA zur Verfügung.
Im Merkblatt DWA-M 1001 werden zunächst grundsätzliche Anforderungen für Gewässerunterhaltungspflichtige dargelegt. Die Anforderungen an die Qualifikation der technischen Führungskraft sowie des sonstigen Personals werden dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt sind Aspekte, die zu beachten sind, wenn Dienstleister beauftragt werden.
Im Anhang des Merkblatts ist eine Tabelle enthalten, die darstellt, welches Qualifikationsniveau für technische Führungskräfte erforderlich ist, in Abhängigkeit von den zu erledigenden Aufgaben im jeweiligen Unternehmen.
Das vorliegende Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WI-5.2 „TSM Gewässer“ (Sprecher: Dr. Bernd Bucher) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ im Fachausschuss WI-5 „Managementsysteme/Technisches Sicherheitsmanagement“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 1001 wird bis zum 31.Januar 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: mainka@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www. dwa.de/entwurfsportal. Dort ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 1001 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Gewässerunterhaltungspflichtigen“, November 2020 23 Seiten, ISBN 978-3-96862-040-4 Ladenpreis: 33 Euro Fördernde DWA-Mitglieder 26,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de Webshop: http://www.dwa.de/shop
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 630 „Arbeitsschutz bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Der Arbeitsschutz bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit ist mit einer Reihe von Einflussfaktoren konfrontiert, die in dieser Kombination in anderen Arbeitsbereichen nicht vorzufinden sind. Zu nennen sind hier insbesondere Alleinarbeit, Arbeit an wechselnden Einsatzorten, Arbeit unter stark variierenden Bedingungen (zum Beispiel Witterung, örtliche Gegebenheiten) und natürlich die Arbeit an, in und auf Gewässern. Außerdem werden viele Tätigkeiten als Auftragsarbeiten von kleinen Unternehmen oder sogar von Einzelpersonen durchgeführt, die in der Regel nicht über eine ausgeprägte fachbezogene Infrastruktur des Arbeitsschutzes verfügen.
Das Merkblatt DWA-M 630 soll die Agierenden im Bereich der gewässerbezogenen Freilandarbeit in ihren verschiedenen Rollen als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auftraggebende oder Auftragnehmende bei der Schaffung sicherer und gesunderhaltender Arbeitsbedingungen und den damit verbundenen Aufgaben unterstützen und auf mögliche Gefahren sowie Schutzmaßnahmen hinweisen. Es dient als Orientierung und Hilfestellung, indem es typische Tätigkeiten und Gefährdungen in diesem Arbeitsfeld beschreibt und mögliche Lösungsansätze aufzeigt. Es ist kein Ersatz für gesetzliche oder andere vorgeschriebene Regelungen oder für die Gefährdungsbeurteilung. Dazu behandelt das Merkblatt folgende Punkte: Allgemeine Anforderungen, der Weg zur Einsatzstelle und zurück, Arbeiten an, in und auf Gewässern, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, gefahrbringende Bedingungen, Last Minute Risk Assessment und Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Das vorliegende von der DWA/DGL-Arbeitsgruppe GB-1.9 „Arbeitsschutz bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit“ (Sprecher: Dr. Andreas Müller) erarbeitete Merkblatt DWA-M 630 legt den Schwerpunkt auf die Beschreibung der Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, die bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit auftreten können. Musterhafte Beispiele und Checklisten sollen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes für diese Tätigkeiten unterstützen. Dabei wird den in vielerlei Hinsicht besonderen Bedingungen der gewässerbezogenen Freilandarbeit Rechnung getragen. Daher werden im Merkblatt neben den Anforderungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch Rolle und Pflichten von Auftraggebenden behandelt.
Arbeitsschutz erfordert per se eine interdisziplinäre Herangehensweise. Dementsprechend setzt sich die Arbeitsgruppe aus Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen zusammen. Die Bearbeitung des Merkblatts gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Limnologie e. V. (DGL) unterstreicht den interdisziplinären Charakter der Arbeitsgruppe. Die Koordination der Arbeiten liegt bei der Bundesgeschäftsstelle der DWA.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 630 wird bis zum 31.Januar 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 630 „Arbeitsschutz bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit“, November 2020 75 Seiten, ISBN 978-3-96862-030-5 Ladenpreis: 81 Euro Fördernde DWA-Mitglieder 64,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de Webshop: http://www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
Das Thema „Arbeitsschutz bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit“ wird in einem WebSeminar behandelt, das die DWA im Frühjahr 2021 veranstaltet. Die Veranstaltung kostet für DWA-Mitglieder 90 Euro, für Nichtmitglieder 110 Euro. Kontakt:
Himani Karjala Tel. 0 22 42/872-244 E-Mail: karjala@dwa.de
Biogasspeichersysteme: Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 377 und Aufruf zur Mitarbeit
Das Merkblatt DWA-M 377 „Biogasspeichersysteme – Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit von Membranabdeckungssystemen“ wurde im Rahmen der von DWA, DVGW und FvB (Fachverband Biogas) getragenen „Kooperation Biogas“ in der gemeinsamen Arbeitsgruppe „Gasspeichersysteme“ erarbeitet und erstmals im November 2016 veröffentlicht. Die gemeinsame Arbeitsgruppe plant nun, eine Überarbeitung des Merkblatts vorzunehmen.
Anlass
Das in Biogasanlagen produzierte Biogas wird in der Regel zwischengespeichert, bevor es einer Verwertungsanlage wie zum Beispiel einem BHKW, einem Heizkessel oder einer Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung ins Gasnetz zugeführt wird. Neben externen, freistehenden Speichersystemen (die bereits im Merkblatt DWA-M 376 behandelt werden) haben sich auf Biogasanlagen insbesondere einschalige und zweischalige Membranabdeckungssysteme, die mechanisch oder pneumatisch vorgespannt sein können, etabliert.
Bei solchen Gasspeichersystemen, die auf Gärbehältern und Gärrestelagern montiert sind, müssen insbesondere die regionalen Wind- und Schneelasten für die Berechnung der Standfestigkeit berücksichtigt werden. Außerdem müssen für einen fachgerechten statischen Nachweis die ständigen Lasten durch das System selbst (Eigengewicht, Vorspannung, Systemdruck etc.), Lasten durch sonstige Beanspruchungen wie extreme Temperaturen, Abminderungsfaktoren hinsichtlich der Materialeigenschaften sowie Einflüsse des Materialzuschnittes und des Befestigungssystems eingerechnet werden.
Aufgaben und Ziel
Das Merkblatt DWA-M 377 gibt detaillierte technische Hinweise, wie die genannten Faktoren bei der Planung und Ausführung von Membranabdecksystemen zu berücksichtigen sind, sodass deren Standfestigkeit sicher gewährleistet ist und Schäden durch weggerissene oder eingestürzte Gasspeichersysteme vermieden werden. Auch ist die Alterung der verwendeten Materialien, insbesondere der äußeren Membranabdeckung, zu beachten. Die von der Kommission für Anlagensicherheit im Jahr 2019 veröffentlichte TRAS 120 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ sieht hierzu eine Prüfung der Membran nach sechs Jahren vor. Im Zuge der Überarbeitung von DWA- M 377 sollen technische Empfehlungen aufgenommen werden, um zu konkretisieren, wie die Prüfung fachgerecht durchzuführen ist und wie die Prüfergebnisse einzuordnen sind. Weiterhin formuliert die TRAS 120 Anforderungen, zum Beispiel an Materialeigenschaften, wie die elektrische Ableitfähigkeit oder den Reflexionsgrad, und notwendige Dokumentationen. Es ist daher vorgesehen, im Zuge der Aktualisierung des Merkblatts entsprechende Aussagen zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Die Überarbeitung des Merkblatts erfolgt im Rahmen der von DWA, DVGW und FvB getragenen „Kooperation Biogas“ in der gemeinsamen DWA/FvB/ DVGW-Arbeitsgruppe KEK-8.5 „Gasspeichersysteme“.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen. Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 362-2 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasnetze – Teil 2: Fermentativ erzeugte Gase – Betrieb und Instandhaltung“
Dieses Arbeitsblatt dient als Grundlage für den Betrieb von Biogas-Aufbereitungsanlagen (BGAA), Biogas-Einspeiseanlagen (BGEA) und Wasserstoff-Einspeiseanlagen (WSEA), Einspeiseanlagen für synthetisches Methan (SNG) sowie Rückspeiseanlagen (RSA).
Einen weiteren Beitrag zur Nutzung regenerativer Gase in der öffentlichen Gasversorgung bietet elektrolytisch erzeugter Wasserstoff, der auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dem Biogas unter bestimmten Voraussetzungen gleichgesetzt ist. Entsprechend gelten die Anforderungen des EnWG und seiner Verordnungen. Grundsätzlich kann dieses Arbeitsblatt für Wasserstoff aus anderen, ideal regenerativen Quellen, sinngemäß angewendet werden.
Durch umfangreiche Ansprüche bei der Instandhaltung der Anlagen werden im Arbeitsblatt auch die Anforderungen an die technische Qualifikation des Betriebspersonals gemäß den aktuellen Bedingungen angepasst. Insbesondere wurden die Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person weiter konkretisiert.
Mit der hohen Verantwortung für den Explosionsschutz, die vom Gesetzgeber an den Betreiber übertragen wurde, ist dieses Thema im Arbeitsblatt schwerpunktmäßig überarbeitet und ergänzt worden. Des Weiteren wurden in diesem Arbeitsblatt Schlauchleitungen und Gaskonditionierung und ein neuer Abschnitt zur Biogasaufbereitung neu aufgenommen. Für die vorausbestimmte Instandhaltung wurden übersichtliche Tabellen zu den Prüffristen der Anlagen, den notwendigen Qualifikationen und den notwendigen Tätigkeiten erstellt. Die Arbeiten im Rahmen der Instandhaltung sind nun im neuen Anhang A detailliert aufgelistet.
Aufgrund der nun vorliegenden langjährigen Betriebserfahrungen bei Betrieb und Instandhaltung der Biogas-Einspeiseanlagen wurde das bestehende DVGW-Merkblatt G 265-2 umfassend überarbeitet und in den nun vorliegenden Entwurf eines Arbeitsblatts überführt.
Aufgrund der mit dem DVGW und dem Fachverband Biogas bestehenden Verbändevereinbarung erscheint dieses Arbeitsblatt beim DVGW als DVGW G 265-2 und inhaltsgleich im Regelwerk der DWA als DWA-A 362-2. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren.
Das vorliegende Arbeitsblatt wurde durch folgende Gremien verabschiedet: DVGW-Technisches Komitee: Erneuerbare Gase, DVGW-Lenkungskomitee: Gasversorgung, FvB/DVGW/DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“, DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“, DWA-Hauptausschuss „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 362-2 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasnetze – Teil 2: Fermentativ erzeugte Gase – Betrieb und Instandhaltung“ wird bis zum 31.Januar 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Für das vorliegende Arbeitsblatt wird im Rahmen der „Kooperation Biogas“ das Beteiligungsverfahren federführend durch den DVGW durchgeführt. Einsprüche bitte unter Nutzung der unten genannten Vorlage als Word-Datei per E-Mail an den zuständigen DVGW-Referenten:
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), Finn Grohmann Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn E-Mail: grohmann@dvgw.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 362-2 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasnetze – Teil 2: Fermentativ erzeugte Gase – Betrieb und Instandhaltung“ November 2020, 45 Seiten ISBN 978-3-96862-052-7 Ladenpreis: 66 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 52,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
BiogasTag am 16. März 2021 in Würzburg, Ansprechpartnerin:
Milena Seidel, Tel. 0 22 42/872-181 E-Mail: seidel@dwa.de
Erarbeitung eines Merkblattes DWA-M 138-2 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 2: Erläuterungen und Beispiele“
Das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ wurde umfassend überarbeitet und erscheint als Arbeitsblatt DWA-A 138-1 in der neuen Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 138. Aufgrund der in Arbeitsblatt DWA-A 138-1 geänderten Bemessungsformeln besteht der dringende Bedarf, Bemessungsbeispiele zu erarbeiten. Zusätzliche Hinweise zu Planung Bau und Betrieb, die nicht den Charakter eines Arbeitsblattes erfüllen, sind – u. a. für Planer und Wasserrechtsbehörden – ebenso wesentlich. Die Arbeitsgruppe ES-3.1 wird deshalb ein ergänzendes Merkblatt DWA-M 138-2 erarbeiten.
Das Merkblatt DWA-M 138-2 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 2: Erläuterungen und Beispiele“ wird das Arbeitsblatt DWA-A 138- 1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau und Betrieb“ um Bemessungsbeispiele und zusätzliche Hinweise, die nicht den Charakter eines Arbeitsblattes erfüllen, ergänzen. Planer und Wasserrechtsbehörden erhalten hierdurch weitergehende Hinweise und Beispiele zur stofflichen Belastung von Niederschlagsabflüssen (Schadstoffgruppen, Verfahrenstechniken), deren Eingruppierung in Flächenkategorien und die nachfolgende Verfahrensauswahl. Insbesondere werden Bemessungsbeispiele für alle Typen von Versickerungsanlagen erarbeitet und exemplarische Betrachtungen zum Überflutungsnachweis ergänzt.
Das Merkblatt DWA-M 138-2 richtet sich an alle mit der Planung, dem Bau, dem Betrieb und der wasserrechtlichen Zulassung von Versickerungsanlagen betrauten Fachleute.
Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-3.1 „Versickerung von Niederschlagswasser“ (Sprecherin: Prof. Dr. rer. nat. habil. Brigitte Helmreich) im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: PD Dr.-Ing. Stephan Fuchs) erarbeitet.
Ergänzende Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de Internet: http://www.dwa.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 138 -1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das vorliegende Arbeitsblatt DWA-A 138-1 betrifft die Entwässerungssituation innerhalb von Siedlungsgebieten und gilt für Niederschlagswasser, das aus dem Bereich von befestigten oder bebauten Flächen gesammelt abfließt und gezielt in das Boden-Grundwasser-System versickert wird. Es erklärt Planung, Bau und Betrieb praxisbewährter Maßnahmen und Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser. Das Arbeitsblatt beschreibt außerdem die dabei erforderlichen hydrogeologischen Randbedingungen sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bodenfunktion und des Grundwassers.
Siedlungsgebiete erfahren heute an manchen Orten ein überdurchschnittliches Wachstum und starke Nachverdichtung, an anderen Orten greift der demografische Wandel zunehmend um sich. Gleichzeitig nehmen im Zuge des Klimawandels Häufigkeit, Dauer und Intensität von Wetterextremen wie Starkregenereignisse und Hitzewellen zu und verursachen Überlastungen der Kanalisation oder eine Zunahme von sommerlichem Hitzestress.
Die Regenwasserbewirtschaftung wird damit zunehmend zur Herausforderung, aber zugleich auch zur Chance für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung. Die wassersensitive Zukunftsstadt berücksichtigt den natürlichen Wasserhaushalt und versickert und verdunstet Niederschlagswasser bevorzugt direkt vor Ort. Die wasserwirtschaftlichen Lösungen müssen dabei die neuen Herausforderungen mit technischen Möglichkeiten, hydrogeologischen Randbedingungen sowie boden- und gewässerschutzfachlichen Belangen zusammenführen.
Das Arbeitsblatt DWA-A 138 (Stand 2005) war daher grundlegend zu überarbeiten und an die Fortschreibung verwandter Arbeits- und Merkblätter der DWA anzugleichen. In der vorliegenden, überarbeiteten Version als Teil 1 der neuen Arbeitsblattreihe DWA-A 138 sind aktuelle Hinweise aus Forschung und Praxis sowie neue Erkenntnisse zu Planung, Bau und Betrieb eingeflossen. Weiterhin wurden die Anforderungen an den Grundwasserschutz umfassender definiert.
Das Arbeitsblatt DWA-A 138-1 ist somit eine wesentliche Ergänzung zur Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“, die entsprechende Anforderungen für das Einleiten in Oberflächengewässer erörtert.
Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 138 (4/2005) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Überführung in eine Arbeits- und Merkblattreihe unter neuem Titel
erforderliche Harmonisierung von DIN-Regelungen mit dem Arbeitsblatt
Bestimmung des Durchlässigkeitsbeiwerts nach DIN-Methode
qualitative Bewertung der Niederschlagsabflüsse unterschiedlicher Flächen und Ableitung von Maßnahmen zur Vorbehandlung
Überarbeitung der Bemessungsverfahren
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.
Dieses Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-3.1 „Versickerung von Niederschlagswasser“ (Sprecherin: Prof. Dr. Brigitte Helmreich) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ erarbeitet. Es richtet sich an Planende (Stadtplaner, Architekten, Landschaftsplaner, Bauingenieure), Bauherren und Behörden.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb“ wird bis zum 31.Januar 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung Bau, Betrieb“, November 2020 95 Seiten, ISBN 978-3-96862-018-3 Ladenpreis: 90,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 72,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
Zu diesem Thema finden am 22./23. Juni 2021 die 19. RegenwasserTage in Bremen statt. Ansprechpartnerin:
Himani Karjala Tel. 0 22 42/872-244 E-Mail: karjala@dwa.de
Aufnahme neuer Arbeiten zum Recycling von Phosphor aus Abwasser, Klärschlamm oder Klärschlammaschen
Der DWA-Fachausschuss KEK-1 „Kreislaufwirtschaft Klärschlamm und Phosphorrecycling“ richtet die neue Arbeitsgruppe KEK-1.3 „Standortbestimmung – Klärschlammentsorgung und Phosphorrückgewinnung“ ein. Ziel ist es, einen Leitfaden zu erarbeiten, der nach aktuellem Erkenntnisstand technische Optionen für das Recycling von Phosphor beschreibt, die den geltenden rechtlichen Vorgaben entsprechen. Insbesondere Betreiber von Kläranlagen und Klärschlammverbrennungsanlagen sollen unterstützt werden, für ihre Rahmenbedingungen geeignete Konzepte zu entwickeln und entsprechende Rückgewinnungspfade zu definieren, um die ab 2029 greifenden Anforderungen der Klärschlammverordnung an das Recycling von Phosphor zu erfüllen. Dabei wird neben den technischen Aspekten der Phosphorrückgewinnung aus Abwasser, Klärschlamm oder Klärschlammaschen auch das Recycling der erzeugten Rezyklate und die Entsorgung der Nebenprodukte und Abfälle der Verfahren betrachtet.
Anlass
Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV 2017) verpflichtet ab 2029 grundsätzlich alle Betreiber von Kläranlagen und Klärschlammverbrennungsanlagen, den im Klärschlamm enthaltenen Phosphor mit bestimmten Quoten zu recyceln. Ausnahmen bestehen nur für Schlämme mit sehr niedrigen P-Konzentrationen und im Rahmen von Sondergenehmigungen für kleine Kläranlagen. Die weitaus überwiegende Anzahl der Betreiber ist daher gefordert, bis zum Jahr 2023 Konzepte zu entwickeln und zu beschreiben, wie die Anforderungen der AbfKlärV im Bereich des Phosphorrecyclings erfüllt werden sollen.
Arbeitsgruppen des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ (KEK) haben sich bereits seit vielen Jahren mit der Thematik befasst und ihre Erkenntnisse in mehreren Arbeitsberichten veröffentlicht (insbesondere Arbeitsberichte der Arbeitsgruppe KEK-1.1 in KA 6/2003, 10/2013, 11/2013, 8/2018; Arbeitsbericht Arbeitsgruppe KEK-1.2 in KA 1/2016). Diese Veröffentlichungen, die von den Grundlagen der Verfahrenstechniken über die Verwertung der Recyclate oder die Direktverwertung von Klärschlammaschen viele Aspekte abdecken, werden eine Grundlage für die Arbeiten der neuen Arbeitsgruppe KEK-1.3 bilden. Hierauf aufbauend wird die Arbeitsgruppe auch Erkenntnisse aus aktuellen Forschungsprojekten (zum Beispiel aus der REPHOR-Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) sowie die Erfahrungen aus der Umsetzung bisheriger Pilotprojekte berücksichtigen. Auch ein Austausch mit den in mehreren Bundesländern laufenden Projekten zur Entwicklung von Strategien und Strukturen zur Umsetzung der P-Rückgewinnungspflichten wird angestrebt.
Aufgaben und Ziel
Ziel der neuen Arbeitsgruppe KEK-1.3 ist es, die oben dargestellten Inhalte in einem DWA-Themenband oder DWA-Merkblatt zusammenzustellen. Die Entscheidung über die Publikationsform werden der Fachausschuss KEK-1 und der Hauptausschuss KEK treffen, wenn eine weiter konkretisierte inhaltliche Ausgestaltung vorliegt.
Da die Thematik wesentliche Schnittmengen mit verschiedenen DWA-Fachgremien aufweist, ist vorgesehen, insbesondere Experten aus den Fachgremien zur Phosphorrückgewinnung, Klärschlammverbrennung, Deponierung oder Ausschreibung einzubeziehen. Der Arbeitsgruppe kommt somit auch die Aufgabe zu, die überschneidenden Fachbereiche in der DWA zu integrieren.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen. Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 541 „Statistische Analyse von Niedrigwasserkenngrößen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 541 „Statistische Analyse von Niedrigwasserkenngrößen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Für die Ermittlung von Niedrigwasserkenngrößen und deren statistische Wahrscheinlichkeitsanalyse werden seit mehr als zwei bzw. drei Jahrzehnten die DVWK-Regeln zur Niedrigwasseranalyse 120 (Teil I: Statistische Untersuchung des Niedrigwasserabflusses, 1983) und 121 (Teil II: Statistische Untersuchung der Unterschreitungsdauer und des Abflussdefizits, 1992) herangezogen. Seit dieser Zeit hat sich der Kenntnisstand zur Bearbeitung dieser Fragestellung weiterentwickelt, und die Notwendigkeit zu einem breiter angelegten Ansatz ist deutlich geworden, sodass nach Prüfung der oben genannten Regeln der Vorschlag zu ihrer Überarbeitung durch die DWA-Arbeitsgruppe HW-3.1 „Niedrigwasser“ aufgenommen wurde.
Niedrigwasser ist ein integraler Bestandteil des Abflussregimes, der einen zeitlich und regional begrenzten Zustand in einem oberirdischen Gewässer beschreibt, bei dem der Wasserstand oder der Abfluss einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder unterschreitet. Die Kenntnis der Niedrigwasserverhältnisse in einem Gewässer hat damit große Bedeutung für seine zielgerichtete wasserwirtschaftliche Nutzung und ökologische Bewertung.
Niedrigwasser ist natürlich in erster Linie bedingt durch Niederschlagsmangel, kann sich jedoch auch durch den Rückhalt des Niederschlags in der Schneedecke, in Gletschern oder im gefrorenen Untergrund ergeben. Zudem kann es anthropogen durch diverse Bewirtschaftungsmaßnahmen im Gewässer oder dessen Einzugsgebiet verstärkt oder abgeschwächt werden.
Die wichtigsten Kenngrößen, mit denen Niedrigwasser beschrieben werden können und deren Analyse im Mittelpunkt dieses Merkblatts steht, sind: Niedrigwasserabfluss bzw. -wasserstand, Unterschreitungsdauer, Abflussdefizit sowie aus der Dauerlinie abgeleitete Quantile. Schwellenwerte sind für die Ermittlung der Unterschreitungsdauer und des Abflussdefizits erforderlich und sollten in Abhängigkeit von der Zielstellung der Untersuchung festgelegt werden.
Im vorliegenden Merkblatt werden sowohl die natürlichen und anthropogenen Einflussgrößen auf das Niedrigwasser diskutiert als auch die genannten Kenngrößen und deren Ableitung aus der Ganglinie vorgestellt. Darauf aufbauend entwickeln sich inhaltlich die Kernthemen des Merkblatts: (1) Wahrscheinlichkeitsanalyse von Niedrigwasserabflüssen und (2) Wahrscheinlichkeitsanalyse von Unterschreitungsdauern und Abflussdefiziten. Mithilfe eines Verfahrensablaufs und anhand von Beispielen wird dem Leser schrittweise das jeweilige methodische Vorgehen vermittelt – von der Festlegung der Kenngröße bis hin zur Ermittlung der Quantile/Konfidenzgrenzen. Beide Verfahren setzen Stationarität der zugrundeliegenden Serien voraus, sodass im dritten Kernthema des Merkblatts (instationäre Wahrscheinlichkeitsanalyse) diskutiert wird, welche Möglichkeiten bestehen, um mit signifikanten Instationaritäten im Rahmen der Wahrscheinlichkeitsanalyse umzugehen. Auch die dazu präsentierten Methoden sind mit Beispielen für ein besseres Leseverständnis untersetzt.
Änderungen
Gegenüber den DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft Nr. 120 und 121 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) verstärkte Auseinandersetzung mit der Aufbereitung, Prüfung und Plausibilisierung der Daten
b) Erweiterung um die Analyse von Dauerlinien und daraus abgeleitete Quantile
c) Erweiterung der für die Wahrscheinlichkeitsanalyse nutzbaren theoretischen Verteilungsfunktionen und Parameterschätzverfahren
d) Ablösung des indirekten Verfahrens zur statistischen Analyse von Niedrigwasserdauern und Abflussdefiziten durch ein direktes Verfahren
e) Aufnahme der instationären Wahrscheinlichkeitsanalyse
f) Kurzdarstellung unterschiedlicher Statistikprogramme für die wasserwirtschaftliche Praxis.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe HW-3.1 „Niedrigwasser“ (Sprecherin: Dr.-Ing. Anna-Dorothea Ebner von Eschenbach) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“ im Fachausschuss HW-3 „Wasserbewirtschaftung“ erarbeitet und richtet sich an Wasser-und Umweltbehörden, Fachplaner und Studierende und bietet eine Hilfestellung für die Ableitung von Niedrigwasserkenngrößen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 541 „Statistische Analyse von Niedrigwasserkenngrößen“ wird bis zum 31.Januar 2021 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise undAnregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: barion@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 541 „Statistische Analyse von Niedrigwasserkenngrößen“, Oktober 2020, 112 Seiten ISBN 978-3-88721-986-4 Ladenpreis: 94 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 75,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Entwurf Merkblatt DWA-M 285-2 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen – Teil 2: Einsatz von Aktivkohle – Verfahrensgrundsätze und Bemessung“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 285-2 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen – Teil 2: Einsatz von Aktivkohle – Verfahrensgrundsätze und Bemessung“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
In der Fachwelt wird derzeit für kommunale Kläranlagen sowohl die Anwendung von Aktivkohle als auch der Einsatz von Ozon bzw. eine kombinierte Anwendung beider Betriebsmittel als Möglichkeit angesehen, um gelöste organische Spurenstoffe aus dem Abwasser zu entfernen. In den letzten zehn Jahren sind allein in Deutschland etwa 30 Kläranlagen unterschiedlicher Größenklasse um ein Verfahren zur gezielten Spurenstoffentfernung erweitert worden. Bei etwa zwei Drittel der Kläranlagen kommt Aktivkohle für die Spurenstoffentfernung zur Anwendung. Von rund 60 weiteren Kläranlagen in Deutschland ist Mitte des Jahres bekannt, dass sie in den kommenden Jahren ebenfalls zur gezielten Spurenstoffentfernung erweitert werden sollen. Die DWA hat vor diesem Hintergrund mit der Erarbeitung einer neuen Merkblattreihe DWA-M 285 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen“ begonnen, bei der zunächst folgende Teile erscheinen werden:
Teil 1: Kriterien der Verfahrensauswahl mit ausgewählten Beispielen (in Erarbeitung)
Teil 2: Einsatz von Aktivkohle – Verfahrensgrundsätze und Bemessung
Teil 3: Ozonung – Verfahrensgrundsätze und Bemessung (in Erarbeitung).
Im vorliegenden Merkblatt DWA-M 285‑2 sind die bisherigen Erkenntnisse zur Dimensionierung und Ausbildung von Aktivkohleverfahren zur gezielten Spurenstoffentfernung zusammengefasst sowie Auswirkungen der Verfahren auf den Betrieb der Kläranlage beschrieben. Im Merkblatt finden sich nur Verfahren wieder, die bereits auf mehreren Kläranlagen in Betrieb sind oder für die bereits aus mehreren großtechnischen Untersuchungen ausreichend Erfahrungen vorliegen, um dauerhaft auf einer Kläranlage implementiert zu werden.
Im Mai 2019 erschien der DWA-Themenband „Aktivkohleeinsatz auf kommunalen Kläranlagen zur Spurenstoffentfernung – Verfahrensvarianten, Reinigungsleistung und betriebliche Aspekte“ (DWA-Themen T1/2019), in dem der bis dato vorhandene Wissensstand zum Aktivkohleeinsatz auf Kläranlagen zur gezielten Spurenstoffentfernung dargelegt ist.
Der Merkblattentwurf wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-8.6 „Aktivkohleeinsatz auf Kläranlagen“ (Sprecher: Dr.- Ing. Steffen Metzger) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-8 „Verfahren der weitergehenden Abwasserreinigung nach biologischer Behandlung“ erarbeitet. Es richtet sich an das Personal von Ingenieurbüros, Kläranlagen und Fachbehörden und soll als praxisorientierte, fundierte Arbeitshilfe zur Planung von Aktivkohleverfahren dienen. Unter Berücksichtigung der Auslegungshinweise ist es möglich, mit den vorgestellten Aktivkohleverfahren sehr gut bis gut adsorbierbare Stoffe mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu einem hohen Prozentsatz aus dem Abwasser zu entfernen. Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 285-2 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen – Teil 2: Einsatz von Aktivkohle – Verfahrensgrundsätze und Bemessung“ wird bis zum 31.Dezember 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www. dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 285-2 „Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen – Teil 2: Einsatz von Aktivkohle – Verfahrensgrundsätze und Bemessung“, Oktober 2020, 65 Seiten ISBN 978-3-96862-013-8 Ladenpreis: 74 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 59,20 Euro.
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: http://www.dwa.de/shop
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 227 „Membran-Bioreaktor-Verfahren (MBR-Verfahren)“
Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 227 „Membran-Bioreaktor-Verfahren (MBR-Verfahren)“ zu überarbeiten.
Das aktuell gültige Merkblatt DWA-M 227 „Membran-Bioreaktor-Verfahren (MBR-Verfahren)“ ist im Oktober 2014 erschienen und in seinen Grundzügen ca. zehn Jahre alt. Mittlerweile ist das MBR-Verfahren sowohl für kommunale als auch für industrielle Abwässer Stand der Technik, und viele langjährige Betriebserfahrungen sind verfügbar. Aufgrund des veralteten Merkblatts DWA-M 227 wird von vielen Anwendern/Consultern das MBR-Verfahren immer noch als ein teures Verfahren mit hohen Betriebskosten und aufwendiger Betriebsweise angesehen. Die vorliegenden Betriebserfahrungen zeigen ein anderes Bild.
Zudem kann der Einsatz von Membranen einen deutlichen Beitrag zur Wiederverwendung bzw. Weiterverwendung von Abwasser sowohl in der Industrie als auch in der Landwirtschaft und damit in der Bekämpfung der temporären bzw. regionalen Wasserknappheit resultierend aus dem Klimawandel auch in Mitteleuropa leisten. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen dies deutlich. Auch die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie können durch den Einsatz von Membranen in der Abwasserreinigung unterstützt werden.
Das Merkblatt DWA-M 227 soll insbesondere unter Berücksichtigung von Betriebserfahrungen verschiedener seit mehreren Jahren laufender MBR-Anlagen unter anderem in folgenden Punkten überarbeitet werden:
Bemessung der MBR-Anlage [biologische Stufe (Belebungsbecken), Membranfläche, Sauerstoffbedarf]
Energieverbrauch
Membranstandzeiten
Chemikalienverbrauch
Reinigungsstrategien.
Des Weiteren soll das Merkblatt ergänzt werden zu folgenden Punkten:
Elimination von Mikroschadstoffen
Elimination von Mikroplastik
Rückhalt von Keimen (auch unter Berücksichtigung multiresistenter Keime).
Die Überarbeitung des Merkblatts soll im DWA-Fachausschuss KA-7 „Membranverfahren“ (Obmann Prof. Dr.-Ing. Ulf Theilen) bis Ende 2021 umgesetzt werden. Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen, und sie werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung zur Person zu übersenden. Hinweise für die Überarbeitung bitte ebenfalls an die DWA-Bundesgeschäftsstelle:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 165-2 „Niederschlag-Abfluss-und Schmutzfrachtmodelle in der Siedlungsentwässerung – Teil 2: Beispiele“
Das Merkblatt DWA-M 165-1 „Niederschlag-Abfluss- und Schmutzfrachtmodelle in der Siedlungsentwässerung – Teil 1: Anforderungen“ wurde im August 2020 als Gelbdruck veröffentlicht. Es beschreibt die Anforderungen an entsprechende Niederschlag-Abfluss-Modelle. Im Teil 2 der Merkblattreihe DWA-M 165 soll das Merkblatt DWA-M 165-1 nun um Beispiele zur Modellanwendung ergänzt werden. Dabei stehen die folgend benannten Anwendungsfälle/Inhalte im Vordergrund:
– weitergehende Erläuterung der im Merkblatt DWA-M 165-1 dargestellten Grundlagen anhand praktischer Beispiele
– Erarbeitung von Beispielen zur Modellkalibrierung und -anwendung für Kanalnetz-, Schmutzfracht- und Überflutungsberechnungen
– Erarbeitung von Beispielen zur Modellkalibrierung und -anwendung für Kanalnetz-, Schmutzfracht- und Überflutungsberechnungen- Berücksichtigung von Fremdwasser bei der Kanalnetz- und Schmutzfrachtberechnung
– weitergehende Hinweise zu Parameterwahl.
Das Merkblatt DWA-M 165-2 richtet sich an Ingenieure, die sich mit der Modellierung von Kanalnetzen auseinandersetzen. Es wird von der Arbeitsgruppe ES- 2.6 „Abfluss- und Schmutzfrachtsimulation“ (Sprecher: Dr.-Ing. Lothar Fuchs) im Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) erarbeitet.
Ergänzende Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Optische Inspektion von Entwässerungssystemen: Überarbeitung der Merkblätter DWA-M 149-5 und DWA-M 149-8
Nach turnusmäßiger Überprüfung und auf Beschluss der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.1 sollen die Merkblätter DWA-M 149-5 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden; Teil 5: Optische Inspektion“ und DWA-M 149-8 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden; Teil 8: Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) – Optische Inspektion“ überarbeitet werden. Ziel der Überarbeitungen ist die Aktualisierung der Merkblätter zur Durchführung der optischen Inspektion besonders im Hinblick auf die technische Entwicklung sowie Anpassung an den aktuellen Regelwerksstand. Die Merkblätter DWA-M 149-5 und DWA-M 149-8 sind aufeinander abgestimmt und werden daher parallel bearbeitet.
Zielgruppe sind Betreiber von Entwässerungssystemen, Inspektionsfirmen, Ingenieurbüros, Lieferanten von Gerätetechnik, Hard- und Software.
Die Merkblätter werden von der Arbeitsgruppe ES-8.1 „Zustandserfassung und -beurteilung“ (Sprecher: Dr.-Ing. Martin Keding) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ (Obmann: Dr.-Ing. Christian Falk) überarbeitet
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 816 „Projektbewertung betrieblicher Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auf Basis der dynamischen Kostenvergleichsrechnung – eine praktische Arbeitshilfe“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 816 „Projektbewertung betrieb
licher Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auf Basis der dynamischen Kostenvergleichsrechnung – eine praktische Arbeitshilfe“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt soll helfen, das Wirtschaftlichkeitsgebot bei Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen und Betriebsoptimierungen stärker zu verankern. Derzeit mangelt es an praktischen Arbeitshilfen, die Wirkungszusammenhänge aus der betrieblichen Praxis verdeutlichen und die Folgen von wasserwirtschaftlichen Ersatz- bzw. Erneuerungsinvestitionen auch auf die Finanzierung und Bereitstellung von Liquidität sowie die Entgeltgestaltung möglichst realistisch aufzeigen. Das Merkblatt soll hier Abhilfe schaffen. Grundlage ist die Methodik der dynamischen Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Das Merkblatt DWA-M 816 zeigt nach einer Darstellung der verschiedenen Methoden, der Abgrenzung ihrer Verwendung im Rahmen einer Variantenbewertung und einer Definition der jeweils zu verwendenden Eingangswerte anhand ausgewählter Projektbeispielen das fallspezifische Vorgehen auf Basis einer dynamischen Wirtschaftlichkeitsrechnung auf. Hierbei sollen praxisgerechte Aufbereitungs- und Anwendungshilfen gegeben werden. Diese orientieren sich an der Methodik der Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien). Die Projektbewertung berücksichtigt dabei sowohl die Anschaffungsinvestitionen als auch die in der Folge anfallenden und im Zeitablauf durchaus unterschiedlichen Betriebskosten im Sinne einer umfassenden Gesamtkostenbetrachtung. In die betriebswirtschaftliche Projektbewertung gehen zudem die Zahlungen aufgrund unterschiedlicher Finanzierungsalternativen ebenso ein, wie die Auswirkungen auf das Entgelt.
Das Merkblatt DWA-M 816 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WI-2.2 „Wirtschaftliche Bewertung von (Re-)Investitionsvorhaben“ (Sprecher: Dipl.- Kfm. Adolf-Ernst von Seidlitz), im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ im DWA-Fachausschuss WI-2 „Organisation, Kosten und Finanzierung“ erarbeitet. Das Merkblatt richtet sich an Betreiber, Planer und Controller von wasserwirtschaftlichen Anlagen (aus Ingenieurbüros, Verwaltung und Verbänden) sowie Entscheidungsträger und Finanzfachkräfte.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 816 „Projektbewertung betrieblicher Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auf Basis der dynamischen Kostenvergleichsrechnung – eine praktische Arbeitshilfe“ wird bis zum 30.November 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: mainka@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 816 „Projektbewertung betrieblicher Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auf Basis der dynamischen Kostenvergleichsrechnung – eine praktische Arbeitshilfe“ September 2020, 110 Seiten ISBN 978-3-88721-982-6 Ladenpreis: 98 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 78,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Überarbeitung Arbeitsblatt DWA-A 166 und Merkblatt DWA-M 176
Das Arbeitsblatt DWA-A 166 „Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung – Konstruktive Gestaltung und Ausrüstung“ sowie das Merkblatt DWA-M 176 „Hinweise zur konstruktiven Gestaltung und Ausrüstung von Bauwerken der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung“ wurden im Jahr 2013 veröffentlicht und nun durch das zuständige Fachgremium auf Aktualität überprüft.
Die Überprüfung des Arbeitsblatts DWA-A 166 ergab, dass unter anderem folgende Themenbereiche einer Überarbeitung/Fortschreibung bedürfen:
Schrägklärer, die aktuell nur in Kapitel 6.8 des Merkblatts DWA-M 176 angesprochen werden, sollen mit Anpassungen an den aktuellen Kenntnisstand in das Arbeitsblatt DWA-A 166 aufgenommen werden.
Im Kapitel 5.4 „Retentionsbodenfilteranlagen“ sollen an die aktuellen Regelungen in DWA-A 178 angepasst werden.
Im Kapitel 5.6.5 „Regenklärbecken mit Dauerstau“ müssen Regelungen für eine Entleerung getroffen werden.
Regenüberläufe sollen als Bauwerke eingeordnet werden.
Die Überprüfung des Merkblatts DWA-M 176 ergab, dass unter anderem folgende Themenbereiche einer Überarbeitung bedürfen:
Im Kapitel 6.8 zu Schrägklärern müssen die Ausführungen an das Arbeitsblatt DWA-A 166 angepasst werden.
Eine Überprüfung der Verweise auf Normen und Regeln muss erfolgen.
Beide Regeln enthalten einen hohen Anteil an Detailinformationen, auch in Form von Skizzen, Abbildungen und Verweisen. Dies wird bei der Überarbeitung berücksichtigt werden. Ziel der Überarbeitung ist es, die Erfahrungen der interessierten Fachöffentlichkeit aufzunehmen, zu diskutieren und unter anderem die oben festgestellten Überarbeitungsbedarfe in die Regeln zu integrieren und die Literatur zu aktualisieren. Im Lauf der Überarbeitung wird ebenfalls geprüft, ob die beiden Regeln in eine Arbeits- und Merkblattreihe überführt werden sollen.
Das Arbeitsblatt und das Merkblatt richten sich an Kommunen, Betreiber, Genehmigungsbehörden, Ingenieurbüros, Anlagenhersteller und -ausrüster.
Die beiden Regeln werden von der neu zu konstituierenden DWA-Arbeitsgruppe ES-3.4 „Gestaltung von Regenbecken“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Bernd Haller) im Fachausschuss ES-3 (Obmann: PD Dr.-Ing. Stephan Fuchs) überarbeitet. Ergänzende Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs/einem Kurzlebenslauf bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 02242/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 133 „Wertermittlung von Abwasseranlagen – Systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 133 „Wertermittlung von Abwasseranlagen – Systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Arbeitsblatt soll durch eine systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung dabei unterstützen, die Wertermittlung von Abwasseranlagen durchführen zu können. Es fasst die Grundsätze zur Erfassung, Bewertung und Fortschreibung der Vermögenswerte einschließlich der Abschreibungsberechnung öffentlicher Abwasseranlagen zusammen. Durch das Einhalten dieser Grundsätze wird insbesondere die angemessene Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne von nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelten Entgelten gewährleistet. Des Weiteren ist damit für das Rechnungswesen der Gebietskörperschaften eine sachgerechte Gliederung der Abwasseranlagen zur Aufstellung des Anlagevermögens in Bilanzen und für die Erstellung von Anlagennachweisen gegeben.
Das Arbeitsblatt integriert das Merkblatt ATV-DVWK-M 807 „Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungskosten bei Abwasseranlagen“ aus dem Jahr 2002.
Das Arbeitsblatt DWA-A 133 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WI-2.3 „Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des Vermögens“ (Sprecher: Dipl.-Betriebsw. Joachim Dudey) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ im DWA-Fachausschuss WI-2 „Organisation, Kosten und Finanzierung“ überarbeitet. Es richtet sich an Träger der Abwasserbeseitigung sowie Fachberaterinnen und Fachberater, welche die Vermögenserfassung und -bewertung für Träger der Abwasserbeseitigung vornehmen.
Änderungen
Gegenüber dem Arbeitsblatt DWA-A 133 (8/2005) wurden im vorliegenden Entwurf folgende Änderungen vorgenommen:
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
Aktualisierung der Indexreihen und der Tabellen zur Nutzungsdauer
Aktualisierung der Ausführungen zur Vermögensgliederung
Vorschläge für die Erfassung und Bewertung von Gräben, Dränagen, Rigolen und Gewässern, die Teil der Abwassereinrichtung sind oder mitbenutzt werden
Beschreibung wirtschaftlicher Lösungen für die Nutzungsdauer von Kanalsanierungen
neu aufgenommen: neue Regelungen aus Kommunalabgabengesetzen über die Erfassung und Bewertung von Vermögen
Integration des Merkblatts ATV-DVWK-M 807:2002 „Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand bei Abwasseranlagen“.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 133 „Wertermittlung von Abwasseranlagen – Systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung“ wird bis zum 30.November 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: mainka@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (DWA-direkt): http://www. dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 133 „Wertermittlung von Abwasseranlagen – Systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung, September 2020 59 Seiten, ISBN 978-3-88721-993-2 Ladenpreis: 73 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 58,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
DWA-Arbeitsgruppe WW-2.10 „Umgang mit Baggergut an Land“: Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA möchte gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V.(HTG) und der Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e. V.(ATT) die Bedeutung des ressourcenschonenden Einsatzes von Baggergut in der Kreislaufwirtschaft als einen wesentlichen Bestandteil des Sedimentmanagements durch die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe hervorheben und richtet dazu gemeinsam mit der HTG und der ATT die Arbeitsgruppe WW-2.10 „Umgang mit Baggergut an Land“ ein.
Anlass/Ausgangssituation
Bundesweit besteht an vielen Fließ- und Standgewässern ein hoher und weiter zunehmender Unterhaltungsbedarf in Form des Managements von Sediment und Baggergut.Auch an wasserwirtschaftlichen Anlagen ist dieses Management ein zentraler Aspekt für den ordnungsgemäßen Betrieb.
Im Rahmen des Sedimentmanagements ist idealerweise das Belassen im Gewässer durch eine gewässerverträgliche Umlagerung anzustreben.Aufgrund der Beschaffenheit des Sediments/des Baggerguts, den technischen und infrastrukturellen Randbedingungen sowie den ökologischen Gegebenheiten am Entnahme- und am Unterbringungsort ist eine Umlagerung im Gewässer jedoch nicht immer umsetzbar.Dann bleiben oft nur noch die Verwendung bzw.Entsorgung des Baggerguts an Land.
So werden jährlich Baggergutmengen in Millionenhöhe aus Gewässern entnommen und an Land entsorgt.Hinzu kommt, dass zahlreiche notwendige Unterhaltungsmaßnahmen bislang nicht angegangen worden sind und somit die an Land zu entsorgenden Mengen und Kosten tendenziell weiter steigen werden.
Der Großteil der Baggergutmengen wird dabei als Abfall auf Deponien beseitigt.Alternative Verwendungs- bzw.Verwertungswege werden derzeitig aus unterschiedlichen Gründen viel zu selten genutzt.
Lösungsstrategien/ Herausforderungen
Wir sind davon überzeugt, dass Baggergut in zahlreichen Anwendungsfällen als Alternative zu den klassischen mineralischen Rohstoffen einsetzbar ist und dadurch einen entscheidenden Beitrag zur ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft leisten kann.Es ist an der Zeit, den Übergang weg von einer Baggergutbeseitigung hin zu einer Bereitstellung als wertvolle Ressource zu forcieren.Hier ist insbesondere der Einsatz von Baggergut im Deichbau zu nennen.
Dabei wollen wir komplette Wertschöpfungsketten von der Rohstoffbe reitstellung bis hin zum Einsatz beim Kunden beleuchten und die Kunden mit in die Eröffnung der jeweiligen Verwertungswege einbeziehen.Denn nur gemeinsam lassen sich neue Märkte für den Einsatz von Baggergut öffnen.
Die Vernetzung mit anderen Branchen, wie der Bauindustrie, sollte daher das Ziel sein, um gemeinsam die Politik und gesetzgebenden Ministerien vom Baggerguteinsatz als ressourcenschonende Alternative zu überzeugen.
Ziele und Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe
Die DWA möchte gemeinsam mit der Hafentechnischen Gesellschaft e. V.(HTG) und der Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e. V.(ATT) die Bedeutung des ressourcenschonenden Einsatzes von Baggergut in der Kreislaufwirtschaft als einen wesentlichen Bestandteil des Sedimentmanagements durch die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe hervorheben.Die Arbeitsgruppe soll sich als nationales Fach- und Expertengremium für den „Umgang mit Baggergut an Land“ den folgenden Inhalten widmen:
Bestandaufnahme Erfassung umgesetzter Best- Practice-Projekte und Kommunikation der Erfahrungen
Potenzialanalyse Aufzeigen grundsätzlicher Einsatzmöglichkeiten von Baggergut als ressourceneffiziente Alternative sowie erforderlicher Folgeschritte bis hin zur Umsetzungsreife
proaktive Interessensvertretung Darstellung und Bewertung des rechtlichen Handlungsrahmens
Identifizierung und Bewertung zukünftiger Herausforderungen im Umgang mit Baggergut
frühzeitige Positionierung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren
Zusammenstellen von Bedarfen, Randbedingungen, Planungskriterien und Ausführungsempfehlungen
Förderung der Vernetzung zu internationalen Gremien wie CEDA und SedNet.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie Vertreter/-innen von forstwirtschaftlichen Einrichtungen oder sonstige Interessierte eingeladen.Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 907 „Erzeugung von Biomasse für die Biogasgewinnung unter Berücksichtigung des Boden-und Gewässerschutzes“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 907 „Erzeugung von Biomasse für die Biogasgewinnung unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die bedeutende Bestandsentwicklung von Biogas- und Cofermentationsanlagen, die in den letzten 20 Jahren zu verzeichnen ist, unterstützt die Klimaziele der Europäischen Union und leistet ihren Beitrag zur Diversifizierung des Energieangebots Energieangebots, insbesondere in den regionalen Märkten.Ferner leitet sich aus den politischen Rahmenbedingungen, die unter diesem Blickwinkel geschaffen wurden, speziell für die Landwirtschaft eine ergänzende Möglichkeit zur Existenzsicherung ab.
Gleichzeitig entstehen bei der energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe Gärreste als Endprodukte der Biogasgewinnung.Aufgrund der in den letzten zehn Jahren deutlich angestiegenen Mengen an Gärresten sowie der schlecht steuerbaren Zusammensetzung der Inhaltsstoffe treten diese zunehmend als möglicher Risikofaktor für den Gewässerschutz hervor.Inwieweit sich diese Entwicklung angesichts der sich stürmisch steigernden Nachfrage nach Lebensmitteln und der sich in Folge des Klimawandels verknappenden Agrarflächen und steigenden Boden- und Pachtpreisen fortsetzen wird, bleibt abzuwarten.Die Zuwachsrate der Biogasproduktion verlangsamte sich bereits in den zurückliegenden fünf Jahren deutlich.Weiter bleibt eine offene Frage, wie sich die gesetzlichen Rahmenbedingen und vor allem die agrarpolitischen Maßnahmen der EU auf den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) auswirken werden.
Das Merkblatt bietet Empfehlungen für einen boden- und gewässerschonenden Anbau von Pflanzen zur Biomassegewinnung.Es werden die Inhaltsstoffe von Gärresten betrachtet und im Hinblick auf ihre Rückführung in den Nährstoffkreislauf bewertet.
Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des im April 2010 veröffentlichten Merkblatts DWA-M 907.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 907 (4/2010) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen;
b) weitergehende Ausführungen zu Grundlagen der Bewertung von Gärresten und beispielhafte Düngeplanung zur bedarfsgerechten Ausbringung von Gärresten aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen;
c) Aktualisierung und Neufassung der Ausführungen zu Fruchtfolgen und Flächennutzung sowie Umweltwirkungen und deren Bewertung;
d) neu aufgenommen: Empfehlungen zum Bodenwasserhaushalt;
e) neu aufgenommen: Hinweise zur beispielhaften Düngeplanung;
f) Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 907 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB- 6.6 „Nachwachsende Rohstoffe“ (Sprecher Prof.Dr.Frank Eulenstein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ im Fachausschuss GB-6 „Bodennutzung und Stoffeinträge in Gewässer“ erarbeitet.Das Merkblatt richtet sich an Landwirtschaft, Beratung, Verwaltung sowie Behörden und bietet hier eine Grundlage zur konstruktiven Unterstützung der Landwirtschaft für die Wahl langfristiger Fruchtfolgen beim Anbau von Energiepflanzen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 907 „Erzeugung von Biomasse für die Biogasgewinnung unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes“ wird bis zum 31.Oktober 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt.Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: barion@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal.Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 907 „Erzeugung von Biomasse für die Biogasgewinnung unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes“ August 2020, 88 Seiten ISBN 978-3-88721-984-0 Ladenpreis: 88,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 70,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Erweiterung des Merkblatts DWA-M 765 „Galvanisieren und stromlose Metallabscheidung“ auf die metallverarbeitende, die metallbeschichtende und die Leiterplatten-Industrie
Es ist vorgesehen, das sich derzeit in Überarbeitung befindliche Merkblatt DWA-M 765 „Galvanisieren und stromlose Metallabscheidung“ auf die metallverarbeitende, die metallbeschichtende und Leiterplatten-Industrie zu erweitern.Das Merkblatt soll – neben der Galvanikbranche – auch für die Branchen „Beizerei, Anodisierbetrieb, Brüniererei, Härterei und Leiterplattenherstellung“ des Anhangs 40 der Abwasserverordnung geöffnet werden.Das bestehende Merkblatt 765 stammt aus dem Jahr 2000, ist nicht mehr aktuell und wird von der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.36 „Emissionen aus der metallverarbeitenden Industrie“ seit 2019 überarbeitet.
Die Arbeitsgruppe IG-2.36 hielt eine Zusammenfassung der oben genannten Branchen aus dem Anhang 40 in dem Merkblatt für sinnvoll.Durch die 11.Novelle der Abwasserverordnung wurde dies im Entwurf vom Gesetzgeber überraschenderweise angepasst, denn viele Verfahrensschritte ähneln der Galvanotechnik.Neue Verfahren und der Stand der Technik sollen in diesen Industriezweigen nun zusammenfassend abgebildet werden.Planern, Betreibern und Behörden fehlen derzeit wichtige Entscheidungsgrundlagen und Erkenntnisquellen.Nicht nur aus gesetzlicher und stofflicher Sicht, insbesondere Stoffverbote auf der Basis von REACH, sondern auch hinsichtlich der Aufgabenfelder der genannten Branchen hat sich in den letzten Jahren Entscheidendes verändert.Die Substitution von ChromVI-Verbindungen, die Rückgewinnung von Elektrolyten durch chemische Verfahrenstechnik, Teilstrombehandlungen der Spülwässer zur Wasserrückgewinnung und Elimination von wassergefährdenden Stoffen und auch die bei der Abwasserbehandlung neu hinzugekommenen Verfahren haben zu Ergänzungen des Stands der Technik geführt.Emissionen von Stickstoff- und Phosphorverbindungen spielen zukünftig eine größere Rolle.Des Weiteren führt die 11.Novellierung zur Abwasserverordnung, insbesondere zum Anhang 40, zu weiteren, maßgeblichen rechtlichen Änderungen, die eine Anpassung im Produktionsbetrieb erforderlich machen.Hinweise auf Umsetzung sowie Lösungswege zu den neuen Anforderungen werden derzeit gesucht und sollen im neuen Merkblatt zusammenfassend dargestellt werden.
Das Merkblatt dient somit der Beschreibung von Verfahren nach dem Stand der Technik bzw.den besten verfügbaren Techniken zur Vermeidung gefährlicher Stoffe im Abwasser und zur Behandlung von Abwasser.Möglichkeiten des Recyclings werden dargestellt.Darüber hinaus gibt das Merkblatt Empfehlungen und Hilfen zur Lösung technischer Probleme, zur Dokumentation und Organisation sowie bei der Umsetzung der einschlägigen Vorschriften.Es richtet sich an Behörden, Verbände, Planer und an die einschlägigen Betriebe.
Die Überarbeitung des Merkblatts erfolgt in der Arbeitsgruppe IG-2.36 „Emissionen aus der metallverarbeitenden Industrie“ (Sprecher: Rüdiger Miller).Die Arbeitsgruppe möchte sich um Experten aus den Branchen „Beizerei, Anodisierbetrieb, Brüniererei, Härterei und Leiterplattenherstellung“ verstärken. Interessierte Fachleute werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung zur Person an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu senden.Hinweise für die Erweiterung des Merkblattes bitte ebenfalls an die DWA-Bundesgeschäftsstelle leiten:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102
Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 165 1 „Niederschlag-Abfluss- und Schmutzfrachtmodelle in der Siedlungsentwässerung – Teil 1: Anforderungen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 165-1 „Niederschlag-Abfluss-und Schmutzfrachtmodelle in der Siedlungsentwässerung – Teil 1: Anforderungen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Anwendung von Kanalnetz- und Schmutzfrachtberechnungen zum Leistungsnachweis von Entwässerungssystemen oder dem Nachweis von Regenentlastungsanlagen sind aus der Praxis nicht mehr wegzudenken.Auch zur Überprüfung der Überflutungsgefährdung nach DIN EN 752 sind Simulationsmodelle erforderlich.
Das Merkblatt DWA-M 165-1 befasst sich mit den Anforderungen an Niederschlag-Abfluss-Berechnungen in der Siedlungsentwässerung, das heißt: Entwässerungssystemen, die vorwiegend als Freispiegelsysteme betrieben werden und zur Ableitung von Schmutz-, Regen-und Mischwasser dienen.Die Ausführungen beziehen sich in erster Linie auf öffentliche Entwässerungssysteme.Sie gelten im übertragenen Sinne auch für die Entwässerung größerer privater Flächeneinheiten (Gewerbe-/Industriebetriebe, Wohnanlagen).Das Merkblatt hat insbesondere das Ziel, durch die Beschreibung von Eingangsdaten, Modellansätzen und ihren Grundlagen, den heutigen Stand der Niederschlag-Abfluss-Berechnung darzulegen und zu erläutern.Einen wesentlichen Bestandteil stellen dabei die Dokumentation der Berechnungen und die Bewertung der Ergebnisse dar.
Das Merkblatt wurde erstmals 1994 vorgelegt (ATV-M 165) und legte den Schwerpunkt auf die Anforderungen an
Niederschlag-Abfluss-Berechnungen in der Siedlungsentwässerung.Der Weiterentwicklung dieser Modelle und deren Anwendung wurde in der Veröffentlichung von 2004 Rechnung getragen (ATV-DVWK-M 165), die nun in zwei Teilen überarbeitet wird.Die nunmehr vorliegende Überarbeitung (Teil 1) wurde – im Vergleich zum Vorgängermerkblatt – umfassend erweitert und enthält jetzt Abschnitte zur Modellkalibrierung, Überflutungs- und Schmutzfrachtberechnung.Die darin enthaltene zusammenfassende Darstellung der Methoden und ihrer Grundlagen ist nach wie vor für eine sachgerechte Anwendung wichtig.Teil 2 wird zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen und befasst sich zur Veranschaulichung mit entsprechenden Beispielen.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWK-M 165 (1/2004) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Änderung des Merkblatttitels
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
neu aufgenommen: Abschnitt 2 „Verweisungen“
neu aufgenommen: Unterabschnitt 3.1 „Definitionen“
neu aufgenommen: Hinweise zum Thema „Modellkalibrierung“
neu aufgenommen: Überflutungs-und Schmutzfrachtberechnung
Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 165 1 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES 2.6 „Abfluss- und Schmutzfrachtsimulation“ (Sprecher: Dr.-Ing.Lothar Fuchs) im DWA-Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ im Auftrag des Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ erstellt.Das Merkblatt richtet sich an Ingenieurbüros und Betreiber von Abwasseranlagen und Genehmigungsbehörden.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 165 1 „Niederschlag-Abfluss- und Schmutzfrachtmodelle in der Siedlungsentwässerung – Teil 1: Anforderungen“ wird bis zum 31. Oktober 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt.Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal.Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 165 1 „Niederschlag-Abfluss- und Schmutzfrachtmodelle in der Siedlungsentwässerung – Teil 1: Anforderungen“ August 2020, 96 Seiten ISBN 978-3-88721-969-7 Ladenpreis: 94 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 75,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
DWA Arbeitsgruppe BIZ-11.1 „Abwassersystemlösungen für Schwellen- und Entwicklungsländer“
In vielen Weltregionen werden ganzheitlich zu planende Sanitärkonzepte benötigt, bei denen Systemlösungen für ein „dezentrales Abwassermanagement“ in Synergie mit oder als Alternative zu konventionellen „zentralen“ Systemen entwickelt und umgesetzt sowie deren Betrieb organisiert werden.Solche Lösungen helfen, dem Dilemma langer Planungszyklen konventioneller Systeme und langer Lebens-/Abschreibungsdauern von Infrastruktureinrichtungen gegenüber einer hohen Wachstumsdynamik in urbanen Gebieten (Fläche, Bevölkerung) zu entgehen.Sie liefern einen relevanten Beitrag zur Deckung des Gesamtbedarfes an Abwasserbehandlung in Schwellen- und Entwicklungsländern (SL/EL) und tragen so zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele SDG 6.2 (Zugang zu Sanitärversorgung) und SDG 6.3 (Abwasserbehandlung) bei.Herausforderungen für die Umsetzung ergeben sich insbesondere aus Wissensdefiziten und Unsicherheiten bei Entscheidungsträgern und Bürgern über verfügbare Technologien und deren Bewertungen, Betriebs- und Wartungsstrukturen, sowie Kosten, Finanzierungs- und Verwaltungsstrukturen dezentraler Systeme.Diese führen jedoch dazu, dass solche Systeme international bisher selten zum Einsatz kommen oder häufig nicht ordnungsgemäß betrieben werden.
Vorrangiges Ziel des Vorhabens ist ein Themenband „Dezentrale Abwassersystemlösungen für Schwellen- und Entwicklungsländer“ (Arbeitstitel) in englischer Sprache.Dieser soll dazu beitragen, dass zukünftig dezentrale Abwassersysteme in der Wasserwirtschaft von Schwellen- und Entwicklungsländern frühzeitig in der Planungsphase als Handlungsoption berücksichtigt und in Synergie zu zentralen Abwassersystemen eingesetzt werden.
Der Themenband soll den Systemansatz „Dezentrales Abwassermanagement“ (in Schwellen- und Entwicklungsländern) darstellen und als Entscheidungshilfe bzw.Handlungsempfehlung für relevante Institutionen, öffentliche Träger, Bauherren, Finanziers, Planer, Hersteller und Institutionen der Aus- und Fortbildung dienen.
Einen Schwerpunkt wird die Darstellung von Kriterien und Abläufen von Entscheidungsprozessen (System-/Szenarienvergleiche) unter Berücksichtigung kurz- und langfristiger Wirtschaftlichkeitsaspekte sowie Fragen der Betriebsorganisation und Betriebsqualifikation bilden.Neben technischen Lösungsansätzen werden Fragen der Organisationsform, Finanzierung, Planung sowie der sozialen Akzeptanz von Sanitärsystemen behandelt.Dazu fließen internationale Erfahrungen (z. B.Veröffentlichungn der EAWAG, Studien von Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit) und Publikationen/Regelwerk der DWA (KA-1: NeuartigeSanitärsysteme NASS, KA-10: Abwasserbehandlung im ländlichen Raum) ein.
Das Vorhaben wird von der neuen Arbeitsgruppe BIZ-11.1 „Abwassersystemlösungen für Schwellen- und Entwicklungsländer“ im Fachausschusses BIZ-11 „Internationale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft“ (Obmann Dipl.-Ing.Edgar Firmenich) erarbeitet.Hinweise für die Bearbeitung und Interessensbekundungen zur Mitarbeit am Vorhaben nimmt die Bundesgeschäftsstelle entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geol. Roland Knitschky
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-214
E-Mail: Knitschky@dwa.de
Gründung der DWA-Arbeitsgruppe KA-6.6 „Deammonifikation im Hauptstrom kommunaler Kläranlagen“
Die Stickstoffelimination im Hauptstrom kommunaler Kläranlagen über die Prozessschritte Nitrifikation/Denitrifikation ist ein seit Jahrzehnten bewährtes und über das Arbeitsblatt DWA-A 131 bezüglich Auslegung im technischen Regelwerk detailliert und aktuell beschriebenes Reinigungsverfahren.Mit dem Ziel der Prozessoptimierung gab es aber in den letzten Jahren verschiedene Ansätze der Verfahrensanpassung durch zum Beispiel die Einbindung von Biofilmsystemen, Reduzierung des benötigten Beckenvolumens und/oder der Implementierung der Deammonifikation zur Reduzierung des Energieverbrauchs und Kohlenstoffbedarfs.Während das Thema der Schlammsysteme in der DWA-Arbeitsgruppe KA-6.3 „Biofilmverfahren“ aufgegriffen wird, fehlt eine Arbeitsgruppe, die den aktuellen Stand des Wissens zur Umsetzung neuer (Anammox) oder verkürzter (Nitiritation) Prozessschritte der N-Elimination zusammenfasst.
Im Jahr 2018 wurde für die hochkonzentrierten und temperierten Schlammwässer die Dimensionierung und technische Gestaltung der biologischen N-Elimination im Teilstrom im Merkblatt DWA-M 349 veröffentlicht – mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Deammonifikation.In Ergänzung sollen nun für die Betreiber kommunaler Anlagen die aktuellen Erkenntnisse aus labor-, halb- und großtechnischen Umsetzungen der Deammonifikation im Hauptstrom in einem Arbeitsbericht zusammengestellt werden, um damit ihre Potenziale und Herausforderungen einer Implementierung aufzuzeigen.
Bislang gibt es noch kein einheitliches Verfahrenskonzept zur Umsetzung der Deammonifikation im Hauptstrom.Zunächst sollen in einem Arbeitsbericht die Grundsätze und wesentlichen Prozessparameter für eine Implementierung der Deammonifikation im Hauptstrom beschrieben werden mit Hinweisen zu Beispielen unter Berücksichtigung von:
Anlagen mit und ohne Teilstrombehandlung (downseeding)
Anlagen mit verschiedenen Schlammsystemen
verschiedene klimatische Bereiche.
Im nächsten Schritt ist ein Merkblatt angestrebt, in dem orientierende Werte zur Auslegung der einzelnen Verfahrensschritte der Hauptstrom-N-Elimination je nach Verfahrensverschaltung und Anordnung benannt werden.
Zur Bearbeitung des Vorhabens hat der DWA-Fachausschuss KA 6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ (Obmann Prof.Dr.-Ing.Burkhard Teichgräber) die Arbeitsgruppe KA-6.6 „Deammonifikation im Hauptstrom kommunaler Kläranlagen“ (Sprecherin Dr.- Ing.Maike Beier) gegründet.Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen – Betreiber, Hersteller, Aufsichtsbehörden und Kläranlagenbetreiber – eingeladen und werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung ihrer Person an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu übersenden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: wilhelm@dwa.de
Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 149-10 „Zusammenfassung und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 10: Substanzklassifizierung“
Zur Schaffung eines einheitlichen Verständnisses der Substanzklassifizierung und der Entwicklung einer standardisierten Methodik zur Ermittlung der Substanzklasse von Abwasserkanälen und Schächten soll das Merkblatt DWA-M 149-10 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 10: Substanzklassifizierung“ erarbeitet werden.
Der darin zu erarbeitende Standard soll im Einzelnen die folgenden Eigenschaften aufweisen:
Die Methodik wie auch das Ergebnis muss den Anforderungen von Betreibern und Anwendern an die Praxistauglichkeit genügen.Unter anderem muss die Berechnungsgrundlage der Substanzklassifizierung den allgemein verfügbaren Daten von Betreibern und Anwendern Rechnung tragen.
Aus Gründen der Praxistauglichkeit und Akzeptanz soll die Methodik zur Substanzklassifizierung größtmögliche Analogien zur Methodik der Zustandsklassifizierung gemäß DWA-M 149-3 aufweisen.
Es ist zu prüfen, welchen Beitrag die Substanzbeurteilung zur Aufstellung einer Sanierungsstrategie und der damit verbundenen Finanzplanungen leisten kann.
Die Substanzklasse soll Hinweise darauf geben, welches Sanierungs(haupt)
verfahren für eine Kanalhaltung bzw.einen Schacht aus technischer Sicht wahrscheinlich ist.
Zielgruppe des Merkblatts sind Netzbetreiber und beratende Ingenieurbüros, die sich mit der Erstellung von Sanierungskonzepten für Kanalisationen befassen.
Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-8.9 „Sanierungsstrategien“ (Sprecher: Dipl.-Ing.Hans-Peter Becker) in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe ES-8.1 „Zustandserfassung und-beurteilung“ (Sprecher: Dr.-Ing.Martin Keding) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ (Obmann: Dr.-Ing.Christian Falk) erarbeitet.Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-115 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 174 „Betriebsaufwand für kommunale Entwässerungssysteme – Hinweise zur Ermittlung des Ressourcenbedarfs“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 174 „Betriebsaufwand für kommunale Entwässerungssysteme – Hinweise zur Ermittlung des Ressourcenbedarfs“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt DWA-M 174 ermöglicht zusammen mit dem Arbeitsblatt DWA-A 147 „Betriebsaufwand für kommunale Entwässerungssysteme – Betriebsaufgaben und Häufigkeiten“ die Ermittlung des Personalaufwands sowie des Fahrzeug- und Gerätebedarfs für den Betrieb von Kanalnetzen.Ziel des Merkblatts DWA-M 174 ist es, den Betreibern verschiedene Möglichkeiten der Ermittlung bzw.der Überprüfung des Ressourcen- sowie des Fremdleistungsbedarfs aufzuzeigen.
Im Merkblatt DWA-M 174 wird ein Verfahren vorgestellt, mit dem die Höhe des Ressourcenbedarfs abgeleitet werden kann.Mithilfe der im Merkblatt DWA-M 174 dargestellten Verfahrensweise können verschiedene zentrale Aufgabenstellungen des Betriebsmanagements bearbeitet werden.Es basiert auf Mittelwerten, die auf der Erfahrung zahlreicher Betreiber beruhen und die auch Erkenntnisse aus Benchmarking-Projekten berücksichtigen.
Der Betrieb der Kanalisation ist eine wesentliche Aufgabe der Stadtentwässerung.Alle Kanalisationsanlagen müssen gemeinsam mit den zugehörigen Sonderbauwerken jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden.Zur Umsetzung dieses Ziels gibt das Merkblatt DWA-M 174 mit seinen Ausführungen zum Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf eine wichtige Hilfestellung.Für die Betriebsaufgaben und ihnen zugeordneten Häufigkeiten aus dem Arbeitsblatt DWA-A 147 wird die Ermittlung des Aufwands an Personal, Fahrzeug und Geräten für die Teilprozesse Inspektion, Reinigen, baulicher Unterhalt und Sonderleistungen dargestellt und erläutert.Außerdem werden Hinweise für die Berücksichtigung des Betriebsaufwands weiterer, nicht standardisierbarer Teilprozesse gegeben.So kann der daraus ableitbare Leistungsumfang des Kanalbetriebs individuell zusammengestellt werden.
Je nach örtlichen Gegebenheiten ergeben sich große Spannweiten bei den Tagesleistungen.Dies muss im Einzelfall jeweils sorgfältig berücksichtigt werden.Nichtzutreffende Annahmen können zu erheblichen falschen Kostenberechnungen führen.Die aufgeführten Beispiele dienen dabei zur Erläuterung der angewandten Methodik.
Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des im Oktober 2005 veröffentlichten Merkblatts DWA-M 174 „Betriebsaufwand für die Kanalisation – Hinweise zum Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf“.Dieses Merkblatt war bislang ausschließlich auf einen Anwenderkreis beschränkt, der die relevanten Betriebsarbeiten in Form von Eigenleistungen erbringt.Die betriebliche Praxis zeigt jedoch, dass dies tatsächlich nur eingeschränkt der Fall ist.Gleichfalls fehlen im bisherigen methodischen Ansatz des Merkblatts DWA-M 174 Hinweise zur Ermittlung des Betriebsaufwands in Form von jährlichen Betriebskosten.Ein Ziel des neuen Merkblatts DWA-M 174 ist eine stärkere Fokussierung auf den resultierenden betrieblichen Aufwand sowie die Möglichkeit zu dessen Optimierung.Hierfür ist die systematische Erfassung aller Betriebsarbeiten und Ableitung des erforderlichen Ressourcenbedarfs bzw.der erforderlichen Fremdleistungen notwendig.
Die in diesem Merkblatt beschriebene Vorgehensweise für die Ermittlung des Ressourcenbedarfs kann in Anlehnung an den Geltungsbereich des Arbeitsblatts DWA-A 147 für Entwässerungssysteme im Sinne von DIN EN 752 angewendet werden.Anlagen, die nur der Ableitung von Abwasser von einer Anfallstelle zu einem Abwasserkanal dienen (zum Beispiel Grundstücksentwässerungsanlagen, Anlagen der Straßenentwässerung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortslagen, verrohrte Gewässer), werden in diesem Merkblatt nicht berücksichtigt.Für sie gelten spezielle Regelwerke und Normen (zum Beispiel DIN 1986-30).Für diese Anlagen sind individuelle Betrachtungen oder Abschätzungen in Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 174 erforderlich.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 174 (10/2005) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Änderung des Merkblatttitels
b) Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
c) Ergänzung bzw.Abgrenzung um Anlagen von kommunalen Entwässerungssystemen
d) neu aufgenommen: Hinweise zur Ermittlung des Betriebsaufwands in Form von jährlichen Betriebskosten
e) neu aufgenommen: Verfahren zur Ableitung des Ressourcenbedarfs
f) neu aufgenommen: Hinweise für Optimierungsmöglichkeiten und Anwendungsbeispiele
g) Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA-A 400:2018.
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 174 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES- 7.3 „Betrieb und Unterhalt von Kanalnetzen“ (Sprecher Dipl.-Ing.Frank Männig) unter teilweiser Mitwirkung der DWA-Arbeitsgruppe ES-7.4 „Betrieb und Unterhalt von Abwasserpumpanlagen“ im Auftrag des DWA-Hauptausschusses Entwässerungssysteme im Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erarbeitet. Es richtet sich an Abwasserbeseitigungspflichtige, Kanalnetzbetreiber, Dienstleistungsunternehmen und Ingenieurbüros aus dem Bereich Entwässerung.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 174 „Betriebsaufwand für kommunale Entwässerungssysteme – Hinweise zur Ermittlung des Ressourcenbedarfs“ wird bis zum 30.September 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt.Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt M. SC. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal.Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 174 „Betriebsaufwand für kommunale Entwässerungssysteme – Hinweise zur Ermittlung des Ressourcenbedarfs“, Juli 2020, 49 Seiten ISBN 978-3-88721-965-9 Ladenpreis: 68,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 54,80 Euro.
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Erarbeitung einer Merkblattreihe DWA-M 194 „Multifunktionale Flächen“
Die DWA plant die Erarbeitung einer Merkblattreihe (DWA-M 194) zu dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen in multifunktionalen Flächen.
Die Konkurrenz verschiedener öffentlicher Aufgabenträger um die Nutzung öffentlicher Flächen in größeren Städten für Erholung, Sport, als Grün- und Naturflächen und für wasserwirtschaftliche Zwecke wächst ständig.Städtebauliche und Ingenieurplanungen müssen diese unterschiedlichen Anforderungen berücksichtigen.Zudem erfordert auch der Klimawandel mit ausgeprägten Regenereignissen und langanhaltenden Trockenphasen Anpassungen in der Flächennutzung.Dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen in multifunktionalen Flächen gewinnen hierbei an Bedeutung.Erschwerend wirkt dabei der Umstand, dass die Inanspruchnahme der notwendigen Flächen ereignisabhängig und selten vollumfänglich bzw.langanhaltend ist.Daher hat der DWA-Hauptausschuss „Entwässerungssysteme“ entschieden, dass eine Merkblattreihe zu dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen in multifunktionalen Flächen erarbeitet werden soll.
Die Integration von Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen in multifunktionalen Flächen eröffnet Fragen zu Zuständigkeiten, Finanzierung, Rechten und Pflichten der verschiedenen Akteure in den Kommunen, aber auch in Bezug auf umweltrechtliche Rahmenbedingungen.Vor allem aber dürfen während der Planung dieser Anlagen aus Sicht eines reibungslosen und langfristig gesicherten Betriebs bestimmte funktionale Mindestanforderungen nicht unterschritten werden.
Die zu erarbeitende Merkblattreihe soll folgende Themen behandeln:
Grundlagen multifunktionaler Flächen
Planungshinweise aus verfahrenstechnischer Sicht mit Mindestanforderungen an die Funktionalität (Reinigung, Retention)
Planungshinweise aus betrieblicher Sicht mit Mindestanforderungen an
multifunktionell genutzte Abwasseranlagen
● Erfahrungen im Betrieb und Unterhalt bestehender Anlagen
● Empfehlungen zur Abwicklung der Betriebs- und Unterhaltsarbeiten
● Empfehlungen zur Regelung der Unterhaltungslast zwischen den beteiligten Akteuren
● haftungs- und umweltrechtliche Aspekte.
Die neue Merkblattreihe DWA-M 194 „Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen“ soll wie folgt strukturiert werden:
Merkblatt Teil 1 „Grundlagen“
Merkblatt Teil 2 „Planung und Bau“
Merkblatt Teil 3 „Betrieb und Unterhalt“.
Die Merkblattreihe wird von den neu zu gründenden Arbeitsgruppen ES-7.9 „Betrieb und Unterhalt von multifunktionalen Flächen“ im Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ (Obmann: Dipl.-Ing.Roland Kammerer) und der Arbeitsgruppe ES-3.11 „Planung und Bau von multifunktionalen Flächen“ im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: PD Dr.-Ing.Stephan Fuchs) erarbeitet.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-115 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Überarbeitung des Merkblattes DWA-M 190 als Arbeitsblatt DWA-A 190
Das Merkblatt DWA-M 190 aus dem Jahre 2014 wurde auf seine Aktualität hin überprüft.Es wurde festgestellt, dass neben der Aktualisierung der Verweise und Bezüge zu DWA-Regelwerk, Normen und Gesetzen sowie den Quellen- und Literaturhinweisen insbesondere die folgenden Änderungen durchgeführt werden müssen:
Anpassung der Ausführungsbereiche in Anlehnung an den Güteschutz Grundstücksentwässerung
Überarbeitung der Umsetzungsbeispiele
Aktualisierung des Satzungsvorschlags
Überprüfung und Aktualisierung des Anhangs C „RAL-Gütesicherung für Arbeiten auf Grundstücken – Gütesicherung RAL-GZ 961 und RAL-GZ 968″
Überarbeitung und Zuordnung der Zusammenstellung der relevanten technischen Regeln und Rechtsvorschriften zu den Ausführungsbereichen
Das Merkblatt soll in ein Arbeitsblatt DWA-A 190 überführt werden.Dies liegt darin begründet, dass die RAL-Gütesicherung sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich als allgemein anerkannt gilt und in Normen (wie zum Beispiel DIN 1999-100, DIN 4040-100, DIN 1986-30) sowie im DWA-Regelwerk (wie zum Beispiel Arbeitsblatt DWA-A 139, Arbeitsblatt DWA-A 142) auf sie verwiesen wird.
Zielgruppe sind private/öffentliche Bauherren, Abwasserbeseitigungspflichtige, bauüberwachende Personen sowie Grundstückseigentümer.
Das Arbeitsblatt wird vom Fachausschuss ES-6 überarbeitet und soll von einer Redaktionsgruppe unter Leitung von Dipl.-Ing.Tobias Rottmann für die Besprechung im Fachausschuss ES-6 vorbereitet werden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Jonas Schmitt, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-115 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: Team-ES@dwa.de
Überarbeitung TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“
TRwS 781 aus Dezember 2018 wird überarbeitet.Hauptgrund für die zeitnahe Überarbeitung sind die Ergebnisse aus dem DGMK-Projekt 822 „Fugenumläufigkeit bei Ortbeton an Tankstellen“, die demnächst veröffentlicht werden.Im DGMK-Projekt 822 wurde untersucht, inwieweit Ottokraftstoffe den Bereich der geschützten Fugenflanke bei Abfüllflächen aus FD-Beton umlaufen.Die Ergebnisse dieses Projekts sollen, insbesondere auch auf Wunsch von Bund und Ländern, in der TRwS 781 berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sind die Konsequenzen aus der Aufstellung von gekühlten Hochleistungsladepunkten an Tankstellen zu bewerten und gegebenenfalls in der TRwS zu berücksichtigen.Außerdem haben sich Anmerkungen aus der Fachöffentlichkeit zu verschiedenen Sachverhalten ergeben (unter anderem zur Dichtheitsprüfung von Rückhalteeinrichtungen im Entwässerungssystem), die ebenfalls erörtert werden sollen.
Mit der Überarbeitung der TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ sollen bundesweit wasserrechtlich aktuelle, an die gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen angepasste, einheitliche technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb für Tankstellen für Kraftfahrzeuge sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt werden.
Die TRwS 781 soll wieder als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne von § 62 Abs.2 WHG sein.Sie richtet sich insbesondere an die betroffenen Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.
Die Überarbeitung soll durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.5 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ erfolgen (Sprecher: Dr.-Ing.Hermann Dinkler).Die Arbeitsgruppe soll noch im Juli 2020 ihre Arbeit aufnehmen.Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de
Überprüfung des DWA-Regelwerks – Ihre Erfahrung ist gefragt!
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist.Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“ (Mai 2018) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWA-A 400: 6.1).
Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im November 2019.
Tabelle 1 listet alle Arbeits- und Merkblätter auf, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben.Dabei wird nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig.
Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben.Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind?
Ihre Anregungen sind willkommen! Schreiben Sie uns!
DWA-Bundesgeschäftsstelle . Qualitätssicherung Regelwerk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: QS-Regelwerk@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 159 „Kriterien und Hinweise zur Materialauswahl für Abwasserleitungen und -kanäle“
Das Merkblatt DWA-M 159 „Kriterien und Hinweise zur Materialauswahl für Abwasserleitungen und -kanäle“ wurde im Jahr 2005 veröffentlicht und soll nach Beschluss des Hauptausschusses Entwässerungssysteme aktualisiert werden.
Die Überarbeitung und Ergänzung des Merkblatts DWA-M 159 wird die folgenden Punkte enthalten:
1. Aktualisierung
Aufgrund des Alters des Merkblattes ist eine grundsätzliche Überprüfung des Inhalts und der Struktur sowie der Literaturstellen notwendig.
1. Entscheidungskriterien
Die Entscheidungskriterien zur Materialauswahl werden überprüft, ergänzt und konkretisiert. Dies beinhaltet auch die Erstellung einer Checkliste mit Kriterien zur Materialwahl, welche als Leitfaden zur qualitativen Bewertung genutzt werden kann.
1. Technische Nutzungsdauer
Im Rahmen einer Recherche (Literatur, Betreiber) ist geplant, eine Übersicht zu den verschiedenen Nutzungsdaueransätzen zu erstellen. Diese Übersicht soll mit den vorhandenen Einflussfaktoren auf die Nutzungsdauer ergänzt werden.
Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-1.5 „Materialanforderungen an Abwasserleitungen und -kanäle“ im Fachausschuss ES-1 „Grundsatzanforderungen/Anforderungen“ (Obmann: Dr.-Ing. Klaus Hans Pecher) erarbeitet.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten, insbesondere Materialwissenschaftler, Kanalnetzbetreiber (Kommune, Industrie und Gewerbe), melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs/eines Kurzlebenslaufs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Teamleiter Entwässerungssysteme Fachreferent für Entwässerungssysteme Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: team-es@dwa.de
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Erarbeitung der Merkblätter DWA-M 102-4/BWK-M 3-4 und DWA-M 102-5/BWK-M 3-5
Aufgrund der Vielzahl der Stellungnahmen zum Gelbdruck des DWA-A 102/ BWK-A 3 (10/2016) und der Kritik an der bisherigen Struktur des Arbeitsblatts haben sich die befassten Gremien des BWK (Arbeitsgruppe 2.3) und der DWA (Arbeitsgruppe ES-2.1) darauf verständigt, die Regelungen als Arbeits-und Merkblattreihe DWA-A/M 102/BWK-A/ M 3 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“ wie folgt neu zu strukturieren:
Teil 1: „Allgemeines“ mit grundlegenden Erläuterungen zu den emissions-und immissionsbezogenen Regelungen in den Teilen 2 bis 5 als Arbeitsblatt
Teil 2: „Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen für Regenwetterabflüsse in Siedlungen“ als Arbeitsblatt
Teil 3: „Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen zur Einleitung von Regenwetterabflüssen in Oberflächengewässer“ als Arbeitsblatt
Teil 4: „Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers in Siedlungsgebieten“ als Merkblatt
Teil 5: „Hydromorphologischer und biologischer Nachweis im Rahmen des Immissionsnachweises“ als Merkblatt
Im Zuge der Bearbeitung der zum Gelbdruck eingegangenen Stellungnahmen wurden Teile des Arbeitsblattentwurfs DWA-A 102/BWK-A 3 zur Wasserhaushaltsbilanz (emissionsbezogen) sowie zum hydromorphologischen und biologischen Nachweis (immissionsbezogen) von den zuständigen Gremien bei DWA und BWK in die Merkblätter DWA-M 102-4/BWK-M 3-4 und DWA-M 102-5/BWK-M 3-5 überführt.
Diese beiden neuen Merkblattteile werden der Fachöffentlichkeit in 2020 in einem erneuten Beteiligungsverfahren zur Kommentierung vorgelegt.
Die Stellungnehmenden zum Gelbdruck DWA-A 102/BWK-A 3 (10/2016) werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu den Merkblättern DWA-M 102-4/BWK-M 3-4 und DWA-M 102-5/BWK-M 3-5 ebenfalls berücksichtigt und bekommen die Gelbdrucke unaufgefordert zugesandt.
Die Merkblätter werden von der DWA-Arbeitsgruppe ES-2.1 „Systembezogene Anforderungen und Grundsätze“ (DWA-M 102-4/BWK-M 3-4, Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) und der BWK-Arbeitsgruppe 2.3 „Anforderungen an Misch-und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse“ (DWA-M 102-5/BWK-M 3-5, Vorsitzender: Prof. Dr. Dietrich Borchardt) erarbeitet.
Ansprechpartner DWA:
Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: berger@dwa.de
Ansprechpartner BWK:
Dr. Birgit Schlichtig
E-Mail: schlichtig@bwk-bund.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 791 (TRwS 791) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Heizölverbraucheranlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 791 (TRwS 791) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Heizölverbraucheranlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Zum Schutz der Gewässer werden vonseiten des Gesetzgebers besondere Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen gestellt. Vor dem Hintergrund der spezifischen Regelungen für diese besondere Anlagenart und der Vielzahl der Anlagen (ca. 5,5 Millionen in Deutschland) ist in diesem Zusammenhang eine spezielle TRwS für Heizölverbraucheranlagen auch im Hinblick auf § 15 AwSV notwendig, um ein einheitliches technisches Niveau in Deutschland zu erzielen.
Die TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“ hat den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik und konkretisiert die wasserrechtlichen, technischen und betrieblichen Anforderungen im Sinne § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Mit der TRwS „Heizölverbraucheranlagen“ werden bundesweit wasserrechtlich einheitliche, grundlegende technische und betriebliche Regelungen für neue und bereits in Betrieb befindliche Heizölverbraucheranlagen sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt. Die TRwS „Heizölverbraucheranlagen“ soll des Weiteren Grundlage für weitergehende detaillierte Regelungen für zum Beispiel das Handwerk sein. Eine Abstimmung mit anderen TRwS ist erfolgt, die speziellen Regelungen dieser TRwS gehen anderen voraus.
Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aus anderen Rechtsbereichen, z. B. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und zugehörigen technischen Regelungen, sowie Anforderungen nach kommunalem Satzungsrecht oder abwasserrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.
Änderungen
Gegenüber TRwS 791-1 (02/2015) und TRwS 791-2 (04/2017) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Zusammenführung beider Teile der TRwS
Anpassung an den geänderten § 63 WHG
Klarstellungen zum Begriff „Wesentliche Änderung“
Erweiterung der TRwS um Aussagen zu bestehenden Kunststofftanks
Ergänzung von Festlegungen für Anlagen zum Lagern von Heizöl mit einem Volumen von nicht mehr als 220 l
Berücksichtigung technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen.
Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.13 „Heizölverbraucheranlagen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ (HA IG) im Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erarbeitet. Es richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „Heizölverbraucheranlagen“ berührt sind.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 791 (TRwS 791) wird bis zum 30. Juni 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: gummert@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 791 (TRwS 791) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Heizölverbraucheranlagen“ April 2020, 92 Seiten ISBN 978-3-88721-952-9 Ladenpreis: 88,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 70,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
DWA-Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Frauen in der Wasserwirtschaft“
Den Frauen in der Wasserwirtschaft ein Gesicht und eine Stimme zu geben, ist das Ziel einer neuen DWA-Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die im Hauptausschuss BIZ eingerichtet werden soll.
Facharbeiterinnen, Meisterinnen, Technikerinnen, Ingenieurinnen und auch weibliche Führungskräfte sind in der Wasserwirtschaft immer noch nicht selbstverständlich. Dennoch tragen sie – gemeinsam mit ihren männlichen Kollegen – zum Erfolg der Branche bei. Die Herausforderungen der Wasserwirtschaft, wie die Digitalisierung der Arbeitswelt, der Fachkräftemangel und Klimawandel erfordern auch den Einsatz von Frauen. Deshalb ist es wichtig, die Berufe und das Arbeitsumfeld in der Wasserwirtschaft für Frauen interessant und attraktiv zu beschreiben und zu gestalten. Die Branche braucht weibliche Vorbilder, die Anstöße und Orientierung geben. Sie können von ihren beruflichen Erfahrungen und Erfolgen berichten und zeigen, wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Anreize für Frauen bieten können, um sie als Arbeitskräfte zu gewinnen und zu binden.
Für Frauen, die bereits in der Wasserwirtschaft arbeiten, ist es hilfreich, sich zu vernetzen, auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen. Frauen müssen die Chance erhalten und ergreifen, sich auch in anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgabengebieten zu etablieren. Weibliches Arbeiten und Führen heißt mehr Einfühlungsvermögen, mehr Teamarbeit, konstruktive Konfliktlösung und vernetztes Denken.
Zudem müssen Frauen in der Fachwelt sichtbarer werden, ob in Fachausschüssen oder Gremien, in Nachbarschaften, als Fachreferentinnen in wissenschaftlichen Foren oder in den Führungsetagen der Wasserwirtschaft.
Es ist notwendig, zu sensibilisieren. Alte Denkmuster und Strukturen, die die klassisch männliche Domäne Wasserwirtschaft prägen, sollen in der Arbeitsgruppe hinterfragt und aufgebrochen werden. Männer und Frauen, die ein gleichberechtigtes, kollegiales Miteinander leben, sind zu stärken.
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat den Anspruch, mit dem Thema „Frauen in der Wasserwirtschaft“ auf Veranstaltungen und in Fachpublikationen präsent zu sein sowie Wasserwirtschaftlerinnen zu vernetzen, zu unterstützen und zu beraten.
Wer Anregungen und Ideen hat oder in der Arbeitsgruppe „Frauen in der Wasserwirtschaft“ mitarbeiten möchte, wird gebeten sich bei Anett Baum zu melden (baum@dwa.de). Interessierte Frauen sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen.
Das erste Expertinnen-Treffen wird am 14. Februar 2020 in Hennef stattfinden. Bitte melden Sie sich an, wenn Sie teilnehmen möchten. Wir freuen uns auf Sie, Ihre Ideen und Unterstützung.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-124
Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: baum@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme
Bodenerosion – Kartieranleitung: Entwurf des Merkblatts DWA-M 921 liegt vor
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 921 „Bodenerosion durch Wasser – Kartieranleitung zur Erfassung aktueller Erosionsformen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Mit der Bodenerosion des Wassers werden die durch den Einfluss des Menschen verstärkten abflussbedingten Prozesse der Bodenverlagerung bezeichnet. Diese reichen von der Ablösung über den Transport von Bodenteilchen und der an sie gebundenen Stoffe bis hin zur Akkumulation. Bodenerosion führt zu einer umfassenden Beeinträchtigung von Bodenfunktionen: landwirtschaftliche Kulturen werden geschädigt, und selbst Bauwerke können unterspült werden. Das erodierte Material lagert sich an anderer Stelle wieder ab. So entstehen Schäden sowohl im Abtrags- als auch im Akkumulationsbereich, indem Pflanzen oder Gräben verschüttet sowie Vorfluter und Kanalisationssysteme verstopft werden. Für die realistische Einschätzung der Erosionsursachen, ihrer Auswirkungen und Schäden ist eine umfassende Aufnahme der Erosionsformen, die Bodenerosionskartierung, erforderlich.
Die Kartierung erfolgt heute in der Regel für die digitale Archivierung und umfassende Dokumentation. Für diese digitale Umsetzung der Symbole und Parameter in der Datenverarbeitung sind eindeutige Schlüssel nötig. Dies gilt auch für die Erstellung von Erosionskatastern. Für Geländeaufnahmen stehen inzwischen digitale, hochauflösende Raummodelle zur Verfügung. Diese können durch neue technische Werkzeuge wie Kopter und Airborne Laser Scanning (ALS) ergänzt werden. Mit der vorliegenden Kartieranleitung steht nun ein Werkzeug zur Verfügung, das alle Teilprozesse – von der Ablösung über den Transport bis hin zur Ablagerung – zu erfassen hilft, in den ökosystemaren Zusammenhang stellt und durch eine einheitliche Nomenklatur beschreibt. Diese Anleitung bietet zudem für die Erstellung von Erosionskatastern eine solide Basis und genügt damit auch den rechtlichen Anforderungen an die Erosionskartierung. Eine Arbeitsgruppe der DWA und des Bundesverbands Boden (BVB) hat eine Aktualisierung der Kartieranleitung vorgenommen und das vorliegende DWA-Merkblatt verfasst.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DVWK-M 239/1996 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Berücksichtigung der Anforderungen des Bodenschutzrechts, insbesondere des Bundes-Bodenschutzgesetzes (1998) und der Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung (1999) sowie der Bezüge zu anderen Rechtsbereichen – wie etwa dem Wasserschutz- (EG-WRRL 2000, WHG 2009) und dem Naturschutzrecht (BNatSchG 2009; hier vor allem § 5 „Grundsätze der guten fachlichen Praxis“; vgl. auch „Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft“ nach § 17 BBodSchG 1998)
b) Aktualisierung und Neufassung der Datendokumentation im Gelände, der digitalen Datenverschlüsselung und der Kartenlegende sowie sämtlicher Abbildungen; Anpassung an Anforderungen von Datenbanken und Geoinformationssystemen (GIS)
c) neu aufgenommen: Darstellung des Forschungsstands, Unterscheidung von Übersichts- und Detailkartierung, Mindestdatensätze zur Aufnahme von Erosionsformen bei Übersichts-und Detailkartierungen, Fließdiagramme zum Ablauf der Erosionskartierung, exemplarische Fotos von Erosionsformen, Berücksichtigung neuer Techniken für die Aufnahme von Erosionsformen.
d) begriffliche Vereinheitlichung, Verbesserung der Merkblattsystematik, fachliche Standardisierung der Aufnahme und Darstellung von Erosionsdaten, Vorlage für den Aufbau bundesweit einheitlicher Schadenskataster
e) redaktionelle Überarbeitung des gesamten Texts.
Das Merkblatt DWA-M 921 wurde von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des BVB als BVB-Fachausschuss „Kartieranleitung zur Erfassung aktueller Erosionsformen“ und als DWA-Arbeitsgruppe GB- 6.11 „Erosionskartierung“ erstellt und soll Anwendern aus Wasserwirtschaft, Bodenschutz und Landwirtschaft in der Verwaltung sowie in Planungs- und Ingenieurbüros die Umsetzung des relevanten Rechts (vor allem Boden-, Wasserschutz-, daneben auch Bau- und Naturschutzrecht) erleichtern.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 921 wird bis zum 30. April 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: barion@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 921 „Bodenerosion durch Wasser – Kartieranleitung zur Erfassung aktueller Erosionsformen“, Februar 2020 111 Seiten, ISBN 978-3-88721-853-9 Ladenpreis: 96,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 77,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Merkblatt DWA-M 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen“
Die DWA hat das Merkblatt DWA-M 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen“ veröffentlicht.
Betreiber von Abwasseranlagen haben die Aufgabe, diese so zu betreiben, dass die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes, Kapitel 3, Abschnitt 2 „Abwasserbeseitigung“ und insbesondere §§ 60 und 61 eingehalten werden. In diesem Merkblatt werden die Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen, die beschäftigten Personen und an die für die Planung, den Bau und den Betrieb der Abwasseranlagen verantwortlichen Personen sowie die sicherheitstechnischen und betriebstechnischen Belange für Planung, Bau und Betrieb von Abwasseranlagen dargestellt.
Ziel ist es, eine Grundlage für eine sichere, zuverlässige, umweltgerechte und wirtschaftliche Abwasserentsorgung im Sinne der gesetzlichen und technischen Regelungen zu schaffen. Wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Forderungen sowie der kundenseitigen Qualitätsansprüche bei der Abwasserentsorgung sind:
entsprechend leistungsfähige Einrichtungen und Abwasseranlagen
sozialkompetente und weitsichtige Führung
sach- und ordnungsgemäßer Betrieb
ausreichendes und qualifiziertes Personal
gut funktionierende Qualitätssicherungsmaßnahmen
wirtschaftliches Handeln
ständige Weiterentwicklung.
Zur Umsetzung der Anforderungen im Rahmen eines Technischen Sicherheitsmanagements stehen Leitfäden bei der TSM-Stelle der DWA (E-Mail: tsm@dwa. de) zur Verfügung. Für Unternehmen, die neben der Abwasserentsorgung weitere Sparten betreiben, gelten auch die Anforderungen der jeweiligen entsprechenden Regelwerke.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 1000 (08/2012) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Anpassung an zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze oder technische Regeln
Anpassungen hinsichtlich der zum Merkblatt zugehörigen Leitfäden
Anpassungen hinsichtlich geänderter Berufsbezeichnungen.
Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WI-5.1 „TSM Abwasser“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Bernd Hünting) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wirtschaft“ im DWA-Fachausschuss WI-5 „Managementsysteme/Technisches Sicherheitsmanagement“ erarbeitet. Es richtet sich an alle für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Abwasseranlagen verantwortliche Personen.
Mit dem Erscheinen des Merkblatts DWA-M 1000 (01/2020) wird das Merkblatt DWA-M 1000 (08/2012) zurückgezogen.
Merkblatt DWA-M 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen“ Januar 2020, 21 Seiten ISBN 978-3-88721-922-2 Ladenpreis: 38 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 30,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
Ein kostenfreier Informationstag zum Thema findet in der Bundesgeschäftsstelle der DWA statt. Die Veranstaltung dient als erste Kontaktaufnahme. Sie bietet Ihnen die Gelegenheit, sich über das Thema TSM umfassend zu informieren und mit Experten sowie Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen. Datum: 13. Februar 2020, Anmeldeschluss: 4. Februar 2020
Weitere Informationen erhalten Sie bei Christina Holz Tel. 0 22 42/872-229 E-Mail: holz@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 540 „Mehrdimensionale morphodynamisch-numerische Modelle für Fließgewässer“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 540 „Mehrdimensionale morphodynamisch-numerische Modelle für Fließgewässer“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Selbst wenn heute viele Fließgewässer durch anthropogene Eingriffe wie Begradigung, Uferschutz, Fluss- und Stauregelung, Bewirtschaftung der Sohlensedimente durch Baggern und Verklappen, Renaturierungsmaßnahmen etc. stark überprägt sind, bleibt der Sedimenttransport als treibende Kraft der Morphodynamik meist aktiv und soll zum Beispiel zur ökologischen Aufwertung stark veränderter Gewässer sogar wieder verstärkt werden. Deshalb ist der Geschiebe- und Schwebstofftransport bei allen Gewässern mit konstruktiv nicht völlig unterbundenen bettbildenden Prozessen im Flussbau stets zu berücksichtigen. Dies vor allem, wenn die Nachhaltigkeit von Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen überprüft und durch angepasste Maßnahmen wie zum Beispiel örtliche Sohlenbefestigungen und Feststoffbewirtschaftungen optimiert werden soll. Deshalb ist die problemgerechte Analyse und Prognose des Feststofftransports in allen relevanten Ausprägungen und damit die Morphodynamik, das heißt die Veränderung der Gestalt von Fließgewässern durch bettformende Prozesse, wichtiges Ziel flussbaulicher Untersuchungen. Hierzu werden in der heutigen Ingenieurpraxis überwiegend hydrodynamisch-numerische Strömungs-und Feststofftransportmodelle eingesetzt, wobei zumeist tiefengemittelt-zweidimensionale Modelle verwendet werden, die den Schwerpunkt des vorliegenden Merkblatts bilden.
Mit dem ATV-DVWK-Arbeitsbericht „Feststofftransportmodelle für Fließgewässer“ vom März 2003 wurde das damalige Fachwissen zur Modellierung des Feststofftransports im Sinne eines Nachschlagewerks zusammengestellt. Dabei wurden sowohl physikalische, also maßstäblich verkleinerte Modelle, als auch numerische Modelle betrachtet. Die Erstellung eines Merkblatts zur gewählten Thematik hatten die damaligen Autoren als verfrüht angesehen, da sich insbesondere die numerischen Feststofftransportmodelle noch in stetiger Entwicklung befanden und sich Anwendungen derselben zum Beispiel in Ingenieurbüros noch nicht etabliert hatten. Deshalb war der Kreis der Leser und Anwenderinnen überwiegend beschränkt auf Fachleute, die sich mit der Modellierung von morphodynamischen Vorgängen und der Entwicklung von dazu geeigneten Modellverfahren beschäftigen. Die üblichen Adressaten von DWA-Merkblättern, die in Verwaltungen oder Ingenieurbüros tätigen Ingenieure, die vor praktischen Modellierungsproblemen stehen, für die sie Hilfestellungen benötigen, wurden dadurch nur zum Teil angesprochen.
Dies hat sich grundlegend geändert. Numerische Feststofftransportmodelle haben sich in Ergänzung zu mehrdimensionalen Strömungsmodellen als Standardwerkzeug in der Ingenieurpraxis etabliert. Dies betrifft insbesondere die tiefengemittelten zweidimensionalen Modelle. Eindimensionale Feststofftransportmodelle werden wegen der beschränkten Aussagekraft und, da die Strömungsmodellierung ohnehin meist zweidimensional erfolgt, nur noch für lange Gewässerabschnitte und Langzeitaussagen angewendet. Dreidimensionale Modelle werden wegen des zum Teil erheblichen Rechenzeitaufwands meist nur für Sonderprobleme des Feststofftransports wie lokale Kolkbildung sowie an Hochschulinstituten und vergleichbaren Einrichtungen angewendet. Dies gilt auch für physikalische Modelle. Deshalb liegt der Fokus im vorliegenden neuen Merkblatt DWA-M 540 „Mehrdimensionale morphodynamisch-numerische Modelle für Fließgewässer“, auf tiefengemittelten, zweidimensionalen numerischen Modellen und ihrer Anwendung in der Ingenieurpraxis.
Die erleichterte Anwendung von Feststofftransportmodellen kann aber dazu führen, dass das für Fragestellungen des Feststofftransports fundamentale Fachwissen beim Bearbeiter nicht ausreichend vorliegt. Hinzu kommt, dass der Kostendruck vonseiten der Auftraggebenden einer im Grunde erforderlichen, umfangreichen und damit sachgerechten Modellierung im Wege steht. Die mit solchen Feststofftransportmodellen erzielten Ergebnisse können deshalb nicht in jedem Anwendungsfall einer fachwissenschaftlichen Prüfung standhalten. Hier setzt das vorliegende Merkblatt an. Es vermittelt das aus Sicht erfahrener Ingenieure erforderliche Fachwissen hinsichtlich der semiempirischen Ansätze zum Feststofftransport, der Erhaltungsgleichungen und der numerischen Umsetzung sowie der Anfangs- und Randbedingungen zur Erstellung und zum Betrieb des morphodynamischen Modells. Weiterhin gibt es Hinweise auf die erforderlichen Daten zum Aufbau, zur Kalibrierung und zur Verifikation der Modelle sowie zur problemgerechten Interpretation der Ergebnisse.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WW-2.4 „Feststofftransportmodelle“ (Sprecher PD Dr.-Ing. habil. Peter Mewis) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wasserbau und Wasserkraft“ im Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik der Binnen- und Küstengewässer“ erarbeitet. Es richtet sich an Ingenieure, Umweltwissenschaftler und Gewässerökologen in Verwaltung, Ingenieurbüros und Hochschulen.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 540 „Mehrdimensionale morphodynamisch-numerische Modelle für Fließgewässer“ wird bis zum 30. April 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden (http://www.dwa.de/entwurfsportal). Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 540 „Mehrdimensionale morphodynamisch-numerische Modelle für Fließgewässer“ Februar 2020, 122 Seiten ISBN 978-3-88721-889-8 Ladenpreis: 96,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 77,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern: Entwurf Merkblatt DWA-M 620-2 vorgelegt
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 620-2 „Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Trotz des enormen Potenzials der ingenieurbiologischen Bauweisen im naturnahen Wasserbau und bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie bestehen in der Praxis oft erhebliche Unsicherheiten bezüglich deren Planung, Umsetzung und Pflege. Jeder Anwendungsfall hat seine spezifischen Anforderungen – Patentlösungen zur Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen gibt es nicht.
In der Merkblattreihe DWA-M 620 wird der Komplexität des Themas durch eine weit gespannte Betrachtung verschiedener Aspekte, die bei der Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau eine Rolle spielen, Rechnung getragen. Dazu ist die Merkblattreihe in drei voneinander unabhängig nutzbare Teile gegliedert:
Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl (DWA-M 620-1: Entwurf Februar 2019)
Einführung in das Thema Ingenieurbiologie, Grundprinzipien zur Wirkung und Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau, Erläuterung der grundlegenden abiotischen, biotischen und anthropogenen Rahmenbedingungen, die bei der Anwendung und Auswahl zu beachten sind, Beschreibung er
forderlicher Herstellungsmaterialien, Zusammenwirken lebender und unbelebter Baustoffe und der daraus resultierenden Auswirkungen auf die Bauweisenauswahl, Vorgehensweise zur Bauweisenauswahl aufgrund von Rahmenbedingungen am Einbauort und Bauweiseneigenschaften
Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle (DWA-M 620-2: Entwurf Februar 2020)
Planung ingenieurbiologischer Bauweisen – Leistungsumfang in Grundlagenermittlung und Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Pflege- und Entwicklung, Erfolgskontrolle
Teil 3: Bauweisenbemessung und Anwendungsbeispiele (DWA-M 620-3: in Bearbeitung)
Möglichkeiten der Nachweisführung und Bemessung für die Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen, Berechnungsbeispiele, Anwendungsbeispiele
Querbezüge zwischen den einzelnen Themenfeldern werden durch entsprechende Hinweise in den Teilen 1 bis 3 berücksichtigt. Die Beispiele in Teil 3 verdeutlichen praxisnah die in Teil 1 und 2 erläuterten Grundprinzipien und Vorgehensweisen zur Umsetzung entsprechender Planungsaufgaben und Projekte.
Das vorliegende Merkblatt DWA-M 620-2 (Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle) legt den Schwerpunkt auf die Planungspraxis zur Umsetzung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau. Checklisten zu Gliederungsinhalten und Planunterlagen von der Grundlagenermittlung über die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur Ausführungsplanung und Bauumsetzung ergeben einen Handlungsleitfaden zur Planung und Umsetzung. Durch die Verwendung lebender Baustoffe und Pflanzen endet die erfolgreiche Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen jedoch nicht mit deren Einbau. Entscheidend für den Gesamterfolg der Maßnahmen ist auch die fachgerechte Betreuung der Pflege und Entwicklung der Bauweisen in den ersten Jahren. Daher werden im Merkblatt neben den erforderlichen Planungsleistungen auch ausführlich die Grundprinzipien der Pflege und Erfolgskontrolle beschrieben.
Eine interdisziplinäre Herangehensweise erleichtert angesichts der oben beschriebenen Komplexität die Bearbeitung von Lösungsansätzen. Dementsprechend setzt sich die Arbeitsgruppe aus Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen zusammen. Die Bearbeitung des Merkblatts gemeinsam mit dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) und der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsplanung e. V. (FLL) sowie der Gesellschaft für Ingenieurbiologie e. V. (GfI) unterstreicht den interdisziplinären Charakter der Arbeitsgruppe. Die Koordination der Arbeiten liegt bei der Bundesgeschäftsstelle der DWA.
Das Merkblatt wurde von der DWA/ BWK/FLL/GfI-Arbeitsgruppe GB 2.12 „Ingenieurbiologische Bauweisen“ (Sprecher Dr.-Ing. Andreas Stowasser) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ im DWA-Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ erarbeitet.
Zielgruppe für das Merkblatt sind Baulast- und Unterhaltungslastträger, die für Ausbau sowie Pflege und Entwicklung von Fließgewässern verantwortlich sind (Landes- und Bundesbehörden, Kommunen, Unterhaltungsverbände etc.), Behörden der Wasserwirtschafts-, Naturschutz- und Forstverwaltungen, Flurbereinigungsbehörden, Planungsbüros unterschiedlicher Fachdisziplinen, die mit der Planung von Entwicklungs-, Ausbau- oder Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern beauftragt sind, Ausführungsbetriebe, die an der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen mitarbeiten, Landschaftspflegeverbände, Fischerei- und Angelverbände und Verwaltungen sowie Verbände des Natur- und Landschaftsschutzes.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 620-2 wird bis zum 30. April 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 620-2 „Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle“, Februar 2020, 110 Seiten ISBN 978-3-88721-908-6 Ladenpreis: 94 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 75,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
Das Thema „Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern“ wird als Schwerpunkt im Seminar „Aktuelle Aspekte zu Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ behandelt, das die DWA am 3./4. Juni 2020 in Gera mit Exkursion veranstaltet. Die Veranstaltung kostet für DWA-Mitglieder 390 Euro, für Nichtmitglieder 470 Euro.
Kontakt:
Angelika Schiffbauer Tel. 0 22 42/872-156 E-Mail: schiffbauer@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 609-1 „Entwicklung urbaner Fließgewässer – Teil 1: Grundlagen, Planung und Umsetzung“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 609-1 „Entwicklung urbaner Fließgewässer – Teil 1: Grundlagen, Planung und Umsetzung“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Urbane Räume sind für viele Menschen sowohl Wohn- und Arbeitsstätte und zugleich Teil ihrer Freizeit- und Erholungsaktivitäten. Dieser Nutzungsdichte unterliegen auch urbane Fließgewässer. Einerseits müssen sie die Anforderungen an den Hochwasserschutz und die Siedlungsentwässerung gewährleisten und andererseits attraktiver Raum in einem städtebaulich gestalteten Umfeld sein. Die städtische Bevölkerung findet am Fließgewässer Möglichkeiten der Erholung, Naturerfahrung, Kommunikation und Begegnung mit anderen Besuchern sowie eine starke Identifikation mit ihrer Heimat. Das Merkblatt will Gewässer zur städtebaulichen Chance werden lassen und Möglichkeiten aufzeigen, wie man auch den Belangen der Gewässerökologie unter meist räumlich beengten und anthropogen geprägten Bedingungen gerecht werden kann. Gleichzeitig soll der Dialog mit dem Bürger gefördert werden.
Der Deutsche Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau (DVWK) hat das Thema „Urbane Fließgewässer“ bereits früh aufgegriffen. Im Jahr 1990 wurde der DVWK-Arbeitskreis „Urbane Gewässer“ im Fachausschuss DVWK-4.6 „Unterhaltung und Ausbau von Gewässern (unter Berücksichtigung der Landschaftsgestaltung)“ gegründet und dabei beschlossen, das Thema in folgenden Komplexen zu behandeln:
Stadtplanung, Architektur
Wasserwirtschaft, Wasserbau
Landschaftsgestaltung, Erholung/ Sport
Ökologie.
Nach dieser Vorgabe wurden die DVWK-Materialien Heft 2/1996 zum Themenbereich „Stadtplanung, Architektur, Landschaftsgestaltung, Erholung/ Sport“ erarbeitet, von dem Inhalte auch in das vorliegende Merkblatt mit einflossen. Die mehrjährige Beschäftigung mit der Themenstellung fand ihr Ergebnis in dem im Jahr 2000 erschienenen DVWK-Merkblatt 252 „Gestaltung und Pflege von Wasserläufen in urbanen Gebieten“ mit der Kernaussage, dass die ökologischen Belange der Fließgewässer in urbanen Gebieten nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz und der Vorflutfunktion für Niederschlagswasser und/ oder Mischwasser sowie den ökonomischen und sozialen Belangen der Bewohner und Nutzer behandelt werden können.
Mit dem Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde es notwendig, neue Gesichtspunkte wie den möglichen Sonderstatus „erheblich veränderter Wasserkörper“, den kombinierten Ansatz aus Emission und Immission sowie die neue Stellung der Öffentlichkeitsbeteiligung und sozioökonomischer Abwägungsprozesse im Planungsablauf darzustellen. Dies erforderte eine Überarbeitung des DVWK-Merkblatts 252 zum Merkblatt DWA-M 609, das in zwei Teile unterteilt ist. Teil 1 beschreibt Grundlagen für die Gewässerentwicklung im urbanen Raum und stellt Planung und Umsetzung als Prozess sich gegenseitig beeinflussender Nutzungen dar. Teil 2 schildert als Handbuch Maßnahmen zur Entwicklung urbaner Fließgewässer und verdeutlicht diese an ausgewählten Beispielen.
Der im Juni 2009 erschienene Teil 1 des Merkblatts richtet sich vor allem an diejenigen, denen Ausbau, Unterhaltung und Gestaltung der Fließgewässer in urbanen Gebieten obliegt. Sie haben die anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe, die Gewässer als natürliche Ökosysteme auch im städtischen Umfeld zu entwickeln, wie auch die positiven Wirkungen eines Wasserlaufs für die Bewohner zu stärken.
Die zwischenzeitliche Entwicklung der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnisse und die Veränderungen im politisch-administrativen und juristischen Bereich sind insbesondere geprägt durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, deren formale, organisatorische und fachliche Umsetzung erhebliche Auswirkungen auf wasserwirtschaftliches Handeln bei Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Gewässern und Anlagen hat. Insofern sind die im Merkblatt DWA-M 609-1 (Juni 2009) enthaltenen Darstellungen nicht in allen Punkten aktuell und entsprechen somit nicht im vollen Umfang dem derzeitigen Stand der Fachdiskussion.
Dies ist Anlass, das Merkblatt DWA-M 609-1 „Entwicklung urbaner Fließgewässer -Teil 1: Grundlagen, Planung und Umsetzung“ (Juni 2009) zu überarbeiten. Weiterhin sollen Querverweise und Begriffe vereinheitlicht, die Gliederung „nutzerfreundlicher“ gestaltet werden, und kleinere Änderungen vorgenommen werden, die sich aus der praktischen Anwendung Anwendung des Merkblatts in den vergangenen Jahren ergeben haben.
Änderungen
Gegenüber Merkblatt DWA-M 609-1 (Juni 2009) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anpassung an die nationale und europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen
b) Berücksichtigung neuer Erkenntnisse im Bereich der Gewässerökologie
c) Vereinheitlich von Querverweisen und Begriffen
d) nutzerfreundliche Gestaltung der Gliederung
e) Präzisierungen, Klarstellungen und Verbesserungen der Verständlichkeit.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB-2.2 „Urbane Fließgewässer“ (Sprecherin Dipl.-Ing. Mechthild Semrau) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ im DWA-Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ überarbeitet und wendet sich sowohl an die Fachleute der Wasserwirtschaft und der Landschaftsgestaltung als auch an den Städtebauer, Stadtplaner, Architekten sowie an alle Gruppen, die sich der Aufgabe widmen, in Siedlungsgebieten die dort lebenden Menschen zu Aktivitäten am und mit dem Wasser anzuregen. Das Merkblatt will aufzeigen, welche Methoden genutzt werden können, um Fließgewässer in urbanen Bereichen gleichzeitig sowohl ökologisch als auch für die dort lebenden Menschen aufzuwerten.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 609-1 wird bis zum 31. Mai 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 609-1 „Entwicklung urbaner Fließgewässer – Teil 1: Grundlagen, Planung und Umsetzung“, März 2020, 79 Seiten ISBN 978-3-88721-928-4 Ladenpreis: 83 Euro fördernde DWA-Mitglieder 66,40 Euro.
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de, Webshop: www.dwa.de/shop
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
Arbeitsgruppe „Hochwasser – Alarm- und Einsatzpläne“ in Gründung
Die neu zu gründende DWA-Arbeitsgruppe HW-4.10 „Hochwasser Alarm- und Einsatzpläne“ im DWA-Fachausschuss HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ möchte das Thema Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen für Hochwasserlagen aufgreifen und anwenderbezogene Handlungshilfen für die zuständigen Stellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickeln.
Im Rahmen des Hochwassertrainernetzwerkes der DWA wurde unter den verschiedenen Akteuren der eindeutige Bedarf an einheitlichen Strukturen und Vorgaben zur Koordinierung der Einsätze von Kräften des Katastrophenschutzes identifiziert. Einheitliche Standards zur Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen wären erforderlich, im Hinblick auf das föderale System und die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten scheint dieser Ansatz jedoch zu ambitioniert.
Die hier vorgeschlagene Idee verfolgt daher das Ziel, abgestimmte Empfehlungen zu entwickeln, mit deren Hilfe die zuständigen Stellen der Kreise und kreisfreien Städte Alarm- und Einsatzpläne für Hochwasserereignisse entwickeln können. Die Ergebnisse sollen in Form einer Handlungshilfe (als Themenband) zusammengefasst und veröffentlicht werden. So sollen folgende Dinge sichergestellt werden:
1. Vollständigkeit der notwendigen Inhalte eines Alarm- und Einsatzplans
2. Hinweise und Vorschläge zur praktischen Umsetzung verschiedener Aspekte der Alarm- und Einsatzpläne
3. Sicherstellung der Einbindung aller notwendigen Akteure in der Hochwasservorsorge
4. Beschreibung und Definition der notwendigen Einsatzmaßnahmen bei der Deichverteidigung und im Rahmen von Hochwassereinsätzen generell.
Die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und der damit verbundene Einsatz entsprechender Einheiten steht als ein wichtiger Bestandteil in den Vorgaben zur Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie festgeschrieben. Eine Vereinheitlichung der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen würde zur Optimierung der Einsatzabläufe bei Einsätzen von Einheiten der Gefahrenabwehr führen. Somit kann eine nachhaltige Verbesserung der Abwehrmaßnahmen zum Beispiel in der Deichverteidigung erreicht werden. Zudem stellen Alarm- und Einsatzpläne ein äußerst wichtiges Mittel der Hochwasservorsorge dar, zu dem es bisher aus Sicht der DWA keine detaillierten Regelungen gibt. Die Aufstellung eines solchen Alarm- und Einsatzplans sowie dessen Vollständigkeit und Plausibilität könnten nicht auch zuletzt im Rahmen des DWA-Audits Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen zum Tragen kommen.
Für das DWA-Hochwassertrainer- Netzwerk würden solche Vorgaben gemäß Nr. 3 auch die Möglichkeit bieten, daraus einheitliche Mindeststandards für die Ausbildung im abwehrenden Hochwasserschutz zu entwickeln, insbesondere zur Definition der notwendigen Expertise von Fachberatern für Hochwasserschutz und Deichverteidigung. Diese Mindeststandards sollen durch die Mitglieder des Trainernetzwerkes in den Ausbildungen der jeweiligen Organisationen der Gefahrenabwehr und weiteren Einrichtungen implementiert werden.
Die Festlegung der Expertise für die Fachkräfte des Katastrophenschutzes durch die DWA steht im engen Bezug und in der logischen Schlussfolgerung aus dem Merkblatt DWA-M 507 „Deiche an Fließgewässern – Teil 1: Planung, Bau und Betrieb (Dezember 2011)“ – hier speziell im Zusammenhang mit dem Hinweis auf die Notsicherung von Deichen. Querbezüge gibt es außerdem zu mehreren Arbeitsgruppen der DWA im Fachausschuss HW-4, darunter insbesondere:
DWA-Arbeitsgruppe HW-4.1 „Risikokommunikation“
DWA-Arbeitsgruppe HW-4.4 „Hochwasserschäden“
DWA-Arbeitsgruppe HW-4.6 „Audit Hochwasser“
DWA-Arbeitsgruppe HW-4.8 „Hochwasserpass.
Daher ist die Ansiedlung der neu zu gründenden Arbeitsgruppe im Fachausschuss HW-4 nur folgerichtig und bietet für die Neue so wie die bestehenden Arbeitsgruppen nützliche Synergien.
Als Plantermin für eine konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe „Aufstellen von Alarm- und Einsatzplänen“ haben die Beteiligten den 7. Mai 2020 vorgesehen, in der Bundesgeschäftsstelle der DWA in Hennef. Ergänzende Vorschläge und Hinweise zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Henne Tel. 0 22 42/872-161 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: barion@dwa.de
DWA-Arbeitsgruppe WW-2.5 „Auswirkung von Sedimenten auf den ökologischen und chemischen Zustand von Fließgewässern“ – Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Anlass
Der Umsetzungsprozess der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bedarf der Erarbeitung von Maßnahmenprogrammen für alle Oberflächenwasserkörper, um den geforderten guten ökologischen und chemischen Zustand der Wasserkörper zu erreichen. Gegenwärtig werden zahlreiche Maßnahmen geplant und durchgeführt, die auf die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes bzw. Potenzials nach den Forderungen der WRRL im Jahr 2027 gerichtet sind.
Es ist abzusehen, dass Ursachen für den in vielen Fließgewässern heute noch mäßigen oder schlechten ökologischen Zustand und/oder den schlechten chemischen Zustand auch durch die stofflichen Belastungen der Sedimente gegeben sind (zum Teil auch durch lange zurückliegende Belastungen). Inwieweit die stofflichen Belastungen des Sediments tatsächlich auf den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer einwirken, ist aufgrund der Komplexität der Einflussfaktoren, aber auch aufgrund einer noch fehlenden Methodik häufig schwer einschätzbar.
Andererseits erfordern Maßnahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Eigenschaften die Berücksichtigung der Sedimenteigenschaften (zum Beispiel Altsedimentdepots oberhalb von zurückzubauenden Querbauwerken), um zu vermeiden, dass im Zuge solcher Maßnahmen Schadstoffe (häufig partikulär gebunden) verfrachtet werden und im Unterlauf nachteilige Auswirkungen verursachen.
Aufgaben und Ziel der neuen Arbeitsgruppe
Angesichts der einerseits hohen Komplexität von Wirkungen der Sedimente auf den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer und andererseits der hohen praktischen Relevanz bei der Maßnahmenplanung soll ein allgemeinverständlicher Überblick zu den beteiligten Prozessen und Wirkungen erarbeitet werden. Dies umfasst alle Prozesse, die sich auf den Nährstoff- und Sauerstoffhaushalt eines Fließgewässers sowie das Verhalten von Schadstoffen auswirken.
Weiterhin sollen methodische Empfehlungen erarbeitet werden, die es ermöglichen, den Einfluss der Sedimente auf den ökologischen und chemischen Zustand des Gewässers sowie die Nutzungsanforderungen zu bewerten. Dabei geht es um die Abschätzung
des Schadstoffnachlieferungspotenzials
der Wirkung auf die Gewässerökologie
der Wirkung auf das Gewässer- und Landschaftsbild
der Wirkung auf Gewässernutzungen (zum Beispiel Freizeit/Erholung, Fischerei, Wassernutzung).
Auf dieser Basis werden Handlungsempfehlungen für die Planungen solcher Maßnahmen und der Abschätzung ihrer Erfolgsaussichten abgeleitet.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/ innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 718 – Feuerlöschmittel
Die DWA wird das Merkblatt DWA-M 718 „Üben mit und Erproben von Feuerlöschmitteln (Pulver, Schaum, flüssige Löschmittel und Löschwasserzusätze)“ überarbeiten. Überarbeitungsbedarf besteht insbesondere aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Im Rahmen der Überarbeitung soll zudem eine Diskussion technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen erfolgen. Überarbeitungsziele sind insbesondere
Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Regelungen und Normen
Auswertung bestehender Leitfäden zum Umgang mit Schaumlöschmittel
Konkretisierung verschiedener Regelungen im Merkblatt (Stichwort: „befestigte Fläche“)
Streichung von Anhang A und Anpassung des Merkblatttextes.
Zudem sollen Aussagen bezüglich des Einsatzes auf unbefestigten Flächen und zur Entsorgung/Nachsorge ergänzt werden.
Aussagen zur Löschwasserrückhaltung und zum taktischen Einsatz sind nicht Gegenstand des Merkblatts. Doppelregelungen zu den bereits vorhandenen Leitfäden zur Auswahl von Löschmitteln sollen weitgehend vermieden werden.
Das Merkblatt soll Anwendern (zum Beispiel Freiwilligen, Berufs- und Werkfeuerwehren, Feuerwehrschulen, Anlagenbetreibern, Kläranlagenbetreibern, Umweltbehörden) Empfehlungen zum sach- und umweltgerechten Umgang mit den genannten Feuerlöschmitteln bzw. mit deren Abwässern geben.
Die Überarbeitung des Merkblatts erfolgt durch die Arbeitsgruppe IG-7.4 „Feuerlöschmittel“ im Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“. Sprecher ist Oswald Sthamer, Hamburg. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist Mitte 2022 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Vorhabensbeschreibung
Monitoring der Sedimente in Fließgewässern – Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA plant die Erarbeitung eines Merkblatts zum Monitoring von Sedimenten in Fließgewässern.
Anlass
In Fließgewässern gilt der Gewässerboden als der bevorzugte Lebensraum der wassergebundenen Lebewelt. Die Bodenkontaktzone weist die reichhaltigste Besiedlung auf. Insbesondere die nicht aktiv gegen die Strömung schwimmenden Organismen entnehmen zwar die mit der Strömung herangeführten Nahrungspartikel, versuchen aber, dem Strömungsdruck auszuweichen, indem sie Schutz am Gewässerboden im Kies-Sand- Lückensystem suchen. Insofern ist es ganz wesentlich, dass das Gewässersediment einen intakten Lebensraum hinsichtlich der Struktur und Qualität bietet. Diesem Anspruch steht die Tatsache entgegen, dass sich eine ganze Reihe bedeutsamer Schadstoffe, wie beispielsweise Schwermetalle, vorzugsweise an sinkfähigen Feststoffpartikeln anlagern und deshalb im Sediment wiederfinden. Im Gewässersediment lassen sich vielfach zeitlich zurückliegende Belastungen anhand der stofflichen Merkmale nachweisen. Man spricht beim Sediment auch vom „Langzeitgedächtnis“ eines Gewässers. Neben den physikalisch-chemischen Merkmalen spielt das vorhandene Korngrößenspektrum an der Gewässersohle eine ganz entscheidende Rolle bei der Bewertung der Habitatbedingungen. Überprägungen der natürlichen Sedimentzusammensetzung, zum Beispiel durch Mischwasserentlastungen oder als Folge von erosionsbedingten Bodenverlagerungen, sind entscheidende Einflussfaktoren für degradierte Verhältnisse in Fließgewässern.
Aus dem voran Gesagten wird deutlich, dass bei den Untersuchungen der Beschaffenheit der Fließgewässer den Sedimenten ein hoher Stellenwert zukommt. Gezielte Sedimentuntersuchungen zur Erlangung einer umfassenden Information über die Gewässerbeschaffenheit der Fließgewässer werden, trotz der Bedeutung der Gewässersedimente, eher selten durchgeführt. Bislang beschränken sich diese Untersuchungen zumeist auf wissenschaftliche Studien und Maßnahmen zur Baggergutbewirtschaftung. Sie finden nur vereinzelt Eingang in kohärente Monitoringprogramme zur Flussgebietsbewirtschaftung. Da bislang Sedimentuntersuchungen nicht in den Routineuntersuchungen zur Flussgebietsbewirtschaftung etabliert sind, herrschen Unklarheiten bei der praktischen Durchführung. Deshalb muss bis dato eine uneinheitliche Vorgehensweise bei den Untersuchungen der Gewässersedimente festgestellt werden.
Ziel
Aus den dargelegten Gründen soll im DWA-Fachausschuss GB-5 „Stoffeinträge und Wirkungen auf Fließgewässer“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. In einem Merkblatt wird eine Gruppe von Experten Leitlinien für auf das Flusseinzugsbiet bezogene, qualitätsgesicherte Sedimentuntersuchungen erarbeiten. Schwerpunkte des Merkblatts werden die Methoden der Probenahme und Probenaufbereitung, die Feststoff- und Schadstoffanalytik und die qualifizierte Ergebnisauswertung darstellen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/ innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen, die über entsprechendes Fachwissen verfügen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 719 – Ölschadenbekämpfung an oberirdischen Gewässern – Musterausbildungspläne
Die DWA wird das Merkblatt DWA-M 719 „Musterausbildungspläne zur Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften zur Ölschadenbekämpfung an oberirdischen Gewässern“ von Juni 2011 überarbeiten. Fehlende Anforderungen an die Fachkunde für die Ölbeseitigung sowie uneinheitliche und teilweise unzureichende Lehrinhalte im Rahmen von Aus-und Fortbildungsmaßnahmen haben den DWA-Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“ veranlasst, das ohnehin zur Aktualitätsprüfung anstehende Merkblatt DWA-M 719 zu novellieren.
Es ist eine umfassende Erneuerung und eine Differenzierung in eine Merkblattreihe vorgesehen: DWA-M 719 „Leitfaden für die Aus- und Fortbildung von Beteiligten zur Ölschadenbekämpfung“, Teil 1: Binnen, Teil 2: Küste; Teil 3: Land.
Ziel ist es, im DWA-M 719 „Leitfaden für die Aus- und Fortbildung von Beteiligten zur Ölschadenbekämpfung“ entsprechende Standards zur Fachkunde zu setzen. Weiterhin soll die Basis für eine angemessene Aus- und Fortbildung und der Rahmen für weitestgehend einheitliche Voraussetzungen mit an den Stand der Technik angepassten Lehrinhalten geschaffen werden.
Das Merkblatt richtet sich an alle in diesem Fachgebiet beteiligten Institutionen, zum Beispiel Feuerwehrschulen, THW-Bundesschule, Gefahrenabwehrbehörden und privatwirtschaftliche Unternehmen.
Die Überarbeitung des Merkblatts erfolgt durch die Arbeitsgruppe IG-7.3 „Ausbildung“ im Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“. Sprecher ist Michael Armbrüster, Wuppertal. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist Ende 2023 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und -ausbau – Teil 2: Fallbeispiele“
Die DWA-Arbeitsgruppe WW-2.1 plant die Überarbeitung des Merkblatts ATV-DVWK-M 362-2 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und -ausbau – Teil 2: Fallbeispiele“.
Anlass
Bundesweit besteht an vielen Gewässern ein hoher und weiter zunehmender Unterhaltungsbedarf in Form des Managements von Sediment und Baggergut. Dabei ist die Wiederherstellung und Beibehaltung der Funktionsfähigkeit der Gewässer in hydromorphologischer, ökologischer und sozioökonomischer Hinsicht wünschenswert, dies gerade vor dem Hintergrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Aufgrund empfundener rechtlicher und ökologischer Unsicherheiten, aber auch angenommener hoher Kosten, sind viele notwendige Unterhaltungsmaßnahmen jedoch bislang nicht angegangen worden.
Die DWA hat dazu das Merkblatt DWA-M 513-1 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau im Bereich der Binnengewässer – Teil 1: Handlungsempfehlungen und Untersuchungsprogramm“ im November 2019 veröffentlicht.
Dabei werden Methoden der Erkundung, Untersuchung und Bewertung des Baggerguts vorgestellt sowie der Beurteilungsspielraum aufgezeigt, den der rechtliche Rahmen beim Umgang mit Baggergut ermöglicht. Verschiedene Nutzungsmöglichkeiten sowie prinzipielle Entsorgungsoptionen werden dargestellt.
Mit der Veröffentlichung des neuen Merkblattes soll als weitere Unterstützung für die Umsetzung der Gewässerunterhaltung auch an die Überarbeitung des 2. Teils „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und -ausbau – Teil 2: Fallbeispiele“ herangegangen werden.
Aufgaben und Ziel der neuen Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe WW-2.1 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und -ausbau im Bereich der Binnengewässer“ möchte mit dem geplanten Merkblatt allen für die Unterhaltung und Entwicklung von Fließgewässern Verantwortlichen in Ländern, Kommunen und Verbänden, vornehmlich Fachleuten in wasserwirtschaftlichen Dienststellen und in Ingenieurbüros sowie Aufsichtsbehörden sachgerechte Lösungsansätze in Form von Fallbeispielen aufzeigen.
Dabei soll in einem ersten Schritt geprüft werden, ob eine formale Überarbeitung des Merkblatts ATV-DVWK-M 362-2 „Umgang mit Baggergut, Teil 2: Fallbeispiele“ ausreichend ist oder ob grundlegende Änderungen bei der Darstellung der Fallbeispiele erforderlich werden.
Das Merkblatt soll als gemeinsame Publikation von DWA, Hafentechnischer Gesellschaft e. V. (HTG) und Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e. V. (ATT) erarbeitet und veröffentlicht werden.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/ -innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/ -innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
DWA-Arbeitsgruppe WW-2.9 „Geschiebezugabestrategien“ – Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Ausgangssituation
Praktisch alle bedeutenden mitteleuropäischen Flussgebiete weisen heute in großen Teilen einen empfindlich gestörten Sedimenthaushalt auf. Der Zustand einer erheblich eingeschränkten Sedimentverfügbarkeit erstreckt sich vielfach über nahezu alle natürlicherweise verfügbaren Korngrößen und ist das Resultat der historischen Entwicklung der Kulturlandschaften und des intensiven Ausbaus der Gewässer. Besonders zum Ausdruck kommen die Folgen dieses Defizits unterhalb von Querbauwerken, welche die Durchgängigkeit der Fließgewässer für Sedimente oftmals erheblich einschränken. Dort werden Sohleneintiefungen infolge der Aufnahme von Sedimenten und damit verbunden auch eine Vergröberung des Sohlensubstrats initiiert, deren Folgen wiederum weit nach unterstrom ausstrahlen. Durch die akkumulierende Wirkung unzureichender Sedimenteinträge aus dem Einzugsgebiet prägen diese, schon in den Tributären herrschenden Defizite, die sich in großen Teilen eines Flussgebiets bis in die Unterläufe der großen Flüsse sowie Ästuar-und Küstenbereiche einstellenden Bedingungen. Die negativen Folgen für die Ökologie und letztlich alle Gewässernutzungen sind weitreichend.
Lösungsstrategien
Aus Sicht eines zielführenden Sedimentmanagements sind die Herausforderungen, die mit dem gestörten Sedimenthaushalt einhergehen, flussgebietsbezogen zu sehen. Eine bedeutende Strategie zur Bekämpfung eines nachhaltigen Sedimentdefizits ist die Zugabe von Geschiebe, das heißt grobkörnigerer Sedimente, unterhalb von Querbauwerken bzw. im Flussgebiet verteilt an weiteren Bedarfsstellen. Solche Geschiebezugaben sind mindestens eine wichtige Ergänzung von anderen Maßnahmen, zum Beispiel einer Erhöhung der longitudinalen Sedimentdurchgängigkeit an Querbauwerken, wenn nicht ein zentrales Element der Erhöhung des Geschiebedargebots in Fließgewässern.
Geschiebezugaben werden in Deutschland an verschiedenen größeren Fließgewässern erster Ordnung, zum Beispiel Isar und Saalach, und Wasserstraßen, wie Rhein und Elbe in Deutschland sowie an der Donau in Österreich, praktiziert. So werden am Oberrhein unterhalb der Staustufe Iffezheim im Mittel seit 1978 jährlich über 170 000 m³ an Geschiebematerial zugegeben. Diese Mengen müssen jedoch im weiteren Verlauf des Rheins, insbesondere am deutschen Niederrhein, durch weitere Mengen, die in verschiedenen Streckenbereichen eingebracht werden, ergänzt werden, um Eintiefungstendenzen der Gewässersohle möglichst wirkungsvoll zu begegnen. Neben dem Ausgleich eines Geschiebedefizits sind vielfach auch Bestrebungen zur Sohlenstabilisierung durch eine Vergröberung des Sohlensubstrats Bestandteile von Geschiebezugabestrategien.
Herausforderungen
Geschiebezugaben müssen insbesondere in Bezug auf ihre räumliche Verteilung, die Zeiträume der Zugaben, die jeweilig eingebrachten Mengen und die Korngrößenzusammensetzung des Zugabematerials geplant und häufig langfristig umgesetzt werden. Die hohe Komplexität der durch eine Geschiebezugabe beeinflussten Prozesse in einem morphologisch aktiven Fluss setzt eine zielgerichtete Erfolgskontrolle voraus. Unter Beachtung der Trägheit komplexer morphologischer Systeme einerseits und von Störungen durch hydrologische Extremereignisse andererseits ist die Bereitschaft zur Anpassung einer eingesetzten Zugabestrategie eine wesentliche Voraussetzung.
Der sich aus Sicht des morphologischen Systems ergebende Bedarf an zugegebenem Material stellt in der Umsetzung oftmals eine besondere Herausforderung dar. Die Auswahl und Beschaffung geeigneten Materials, der Transport zu den Zugabestellen, das Einbringen des Materials in das Gewässer und die Gewährleistung eines hydraulischen Abtransports, der unmittelbar von den hydrologischen Bedingungen abhängt, stellen hohe Ansprüche an Planung und Logistik. Während in schiffbaren Flüssen die Zugabe schiffsgestützt in sogenannten Klappschuten erfolgen kann, bieten kleinere Gewässer oftmals nur die Möglichkeit einer Depotschüttung im Gewässer. Solche Strategien verbessern jedoch die abflussgesteuerte Verfügbarkeit von Material auch während Abflüssen, bei denen eine schiffsgestützte Einbringung aufgrund von zum Beispiel Hochwasser nicht mehr möglich wäre. Im Gegenzug haben sich an Wasserstraßen noch keine wirkungsvollen Konzepte durchsetzen können, mit denen sich die erforderlichen und mitunter beträchtlichen Zugabemengen vor dem Hintergrund der Existenz von flussregelnden Elementen wie zum Beispiel Buhnen, der Erfordernis nach einer Aufrechterhaltung der Schifffahrt durch Freihaltung der Fahrrinne und der Einschränkungen durch lange Niedrigwasserperioden von Schiffen unabhängig zuverlässig einbringen ließen.
Zielsetzung und Aufgabenstellung
Die DWA möchte die Bedeutung des Themas Geschiebezugabestrategien als ein Bestandteil des Sedimentmanagements in Flussgebieten durch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe im Zuständigkeitsbereich des Fachausschusses WW-2 „Morphodynamik und Sedimentmanagement“ im Hauptausschuss Wasserbau und Wasserkraft hervorheben. Die Arbeitsgruppe soll sich in Abstimmung mit Haupt- und Fachausschuss sowie in Abgrenzung zu anderen Arbeitsgruppen der DWA folgenden Inhalten widmen, die gegebenenfalls in Absprache mit den zuständigen Fachgremien angepasst bzw. ergänzt werden können:
Erfahrungen aus umgesetzten Geschiebezugaben und gegebenenfalls Beispielprojekte
Anforderungen und Empfehlungen bzw. Auslegungskriterien in Bezug auf die räumliche, zeitliche, mengenmäßige und sedimentologische Gestaltung von Geschiebezugaben, um einem defizitären Sedimenthaushalt wirkungsvoll zu begegnen logistische Aspekte und Umsetzbarkeit von verschiedenen Geschiebezugabeverfahren unter verschiedenen Rahmenbedingungen sowie insbesondere Kriterien für die Auswahl und Gestaltung geeigneter Einbringverfahren
Strategien für Erfolgskontrollen und eine bedarfsgerechte Nachsteuerung von Geschiebezugaben.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Aufruf zur Mitarbeit
Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden, Planungsbüros, wissenschaftlichen Einrichtungen und weitere Interessierte eingeladen. Aufgrund der grenzüberschreitenden Bedeutung des Sedimentmanagements in Flussgebieten richtet sich der Aufruf auch an Interessierte aus zum Beispiel Österreich und der Schweiz. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 206 „Automatisierung der chemischen Phosphatelimination“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 206 „Automatisierung der chemischen Phosphatelimination“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt DWA-M 206 gilt für Belebungs- und Festbettanlagen zur Behandlung von Abwasser. Seit dem Erscheinen des Merkblatts ATV-DVWK-M 206 „Automatisierung der chemischen Phosphatelimination“ im November 2001 hat in diesem Bereich eine technische Weiterentwicklung stattgefunden. Das vorliegende Merkblatt DWA-M 206 wurde infolge der weiteren Verbreitung der Prozessmesstechnik auf Abwasseranlagen, der Weiterentwicklung von Regel-und Steuerstrategien sowie zunehmend erhöhter Anforderungen an die Ablaufqualität im Hinblick auf die Phosphorverbindungen überarbeitet und ergänzt.
Das Merkblatt DWA-M 206 soll zu einer Optimierung und einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Fällungsmitteleinsatzes auf Kläranlagen beitragen. Die verschiedenen Messorte und Dosierstellen werden benannt sowie die möglichen Automatisierungskonzepte für die weitergehende Phosphatelimination vorgestellt und bewertet.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWK-M 206 (11/2001) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
Aktualisierung und Neufassung der Ausführungen zur Prozessmesstechnik
neu aufgenommen: Hinweise zu Mehrpunktfällung, Prozessstabilität, SBR-Anlagen und kleineren Kläranlagen
Hinweise zur Lager- und Dosiertechnik werden nicht mehr berücksichtigt.
Das Merkblatt DWA-M 206 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-13.4 „Automatisierung der chemischen Phosphatelimination“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Peter Baumann) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ im DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ erarbeitet. Es richtet sich an Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen, planende Ingenieure und Genehmigungsbehörden.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 206 wird bis zum 31. März 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: tschocke@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 206 „Automatisierung der chemischen Phosphatelimination“, Januar 2020 25 Seiten, ISBN 978-3-88721-920-8 Ladenpreis: 41 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 32,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
DWA-Arbeitsgruppe WW-7.4 „Gewässerstrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Fischpopulation in großen staugeregelten Flüssen“ – Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA beabsichtigt, eine neue Arbeitsgruppe WW-7.4 „Gewässerstrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Fischpopulation in großen staugeregelten Flüssen“ im Fachausschuss WW-7 „Ökologische Belange im Wasserbau“ einzurichten. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung eines entsprechenden DWA-Themenbandes.
Ausgangssituation
Durch vielfältige Einflussfaktoren im Gewässer sind die Bestände der autochthonen Fischfauna in den letzten Jahrzehnten stark unter Druck geraten. Mit dem Fokus auf die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit und den Fischschutz an den Stau- und Wasserkraftanlagen selbst ist nicht mit einer ausreichenden Erholung der Fischbestände zu rechnen, wenn nicht die wesentlichen Habitatansprüche für die jeweilige Fischfauna im Flussgebiet abgebildet und erreichbar sind.
Lösungsstrategien
Es stehen unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung, um den unterschiedlichen Habitatansprüchen der Fischarten und deren Stadien gerecht zu werden. Dies erfordert eine flussgebietsbezogene Betrachtung, die die wesentlichen Themen im Raum identifiziert, Defizite kennt und Lösungswege aufzeigt. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur können ein wesentlicher Baustein zur Stärkung der Fischpopulationen und damit der Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie sein. Durch Verbesserung der Schlüsselhabitate, der Reproduktions- und der Aufwuchsbedingungen können wesentliche Habitate geschaffen werden. Diese Habitate können gestaltet oder durch angestoßene dynamische Prozessentwicklung entstehen. Maßnahmen umfassen unter anderem die Errichtung von Umgehungsgewässern, den Uferrückbau/die Breitenentwicklung, die Schaffung von Laichplätzen, das Sedimentmanagement, die Errichtung von Flachwasserzonen, die Anbindung von Auengewässern und Seitengewässern, aber auch eine gewässerökologisch optimierte Instandhaltung und Abflussdynamisierung. Diese neuen Strukturen bieten Lebensraum für Arten, die auf dynamische Prozesse und Veränderungen angewiesen sind. In der Praxis stehen das derzeitige wasserwirtschaftliche Handeln und auch die Gewässerunterhaltung teilweise im Widerspruch zu den wesentlichen gewässermorphologischen und habitatspezifischen Anforderungen.
Zielsetzung und Aufgabenstellung
In der neuen Arbeitsgruppe sollen neben einer Beschreibung der fischökologischen Anforderungen, die Identifizierung struktureller Defizite, die Möglichkeiten der Gestaltung sowie konstruktive Hinweise zum Bau und Unterhaltung bearbeitet und an umgesetzten Beispielen exemplarisch aufgezeigt werden. Dabei ist unter anderem ein flussgebietsbezogenes Verständnis des dynamischen Systems Wasser – Sedimente – Aue erforderlich. Nutzungen wie zum Beispiel Schifffahrt, Wasserspeicherung, Energieerzeugung und Naherholung sind dabei hinreichend zu berücksichtigen.
In einem Themenband sollen die wesentlichen Kriterien, Projektansätze, Genehmigungsaspekte, aber auch die wesentlichen Randbedingungen einer flussspezifischen Konzeption anhand von Ausführungsbeispielen dargelegt werden.
Aufruf zur Mitarbeit
Zur Mitarbeit sind Vertreter/innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden oder sonstige Interessierte eingeladen. Aufgrund des stark anwendungsbezogenen Charakters des Arbeitsfelds soll die Arbeitsgruppe mit praxiserfahrenen Fachleuten besetzt werden, die entsprechende, gewässerökologische, ökohydraulische, fischbiologische und/oder wasserbauliche/hydromorphologische Expertise aufweisen. Aufgrund der grenzüberschreitenden Bedeutung des Themas richtet sich der Aufruf auch an Interessierte aus zum Beispiel Österreich und der Schweiz. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 720-2 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern – Teil 2: Ölaufnahmegeräte“
Bei Unfällen mit Mineralöl/Mineralölprodukten auf Gewässern kommt der Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung eine besondere Bedeutung zu. Der sachgerechte Einsatz von Ölsperren und Ölaufnahmegeräten ist dabei entscheidend für den Einsatzerfolg. Der DWA-Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen“ (GMAG) hat entschieden, das Thema in einem Merkblatt mit drei Teilen zu behandeln:
DWA-M 720-1: Ölsperren
DWA-M 720-2: Ölaufnahmegeräte
DWA-M 720-3: Einsatzplanung.
Gestartet wurde mit der Thematik „Ölsperren“. Nach Veröffentlichung von DWA-M 720-1 im August 2019 soll nun die Erarbeitung von DWA-M 720-2 erfolgen.
Die Aufnahme von Öl muss schnell und vollständig erfolgen. Hierzu sind verschiedene Einflussgrößen und Auswahlkriterien zu beachten. Der Stand der Technik in diesem Fachgebiet wurde bisher unter anderem durch die vom Umweltbundesamt herausgegebene Schriftenreihe LTwS beschrieben; diese Schriftenreihe ist eingestellt. Der für die Ölaufnahmegeräte zutreffende Sachstand ist teilweise in den LTwS-Schriften Nr. 27 und 30 aus den Jahren 1997 und 1999 beschrieben. Diese LTwS-Schriften sollen mit dem Merkblatt DWA-M 720-2 aktualisiert und ersetzt werden. Dabei sollen die inzwischen eingetretene technische Entwicklung und die neue internationale Normung Berücksichtigung finden.
Das Merkblatt DWA-M 720-2 soll eine fachlich fundierte und pragmatische Entscheidungshilfe für die Beschaffung von Ölaufnahmegeräten und Hinweise für deren praktischen Einsatz geben. Es werden insbesondere die verschiedenen Arten von Ölaufnahmegeräten beschrieben, die theoretischen physikalischen Grundlagen dargelegt, Hinweise für den Einsatz von Ölaufnahmegeräten gegeben sowie Anforderungen an Ölaufnahmegeräte aufgezeigt. Der Zusammenhang zwischen den physikalischen Grundlagen für die Anwendung der Geräte und deren Anwendung und Einsatz wird für die Anwender in einem verständlichen Umfang dargestellt.
Das Merkblatt richtet sich insbesondere an die Einsatzkräfte und Beschaffungsstellen der Behörden, der Feuerwehr und des THW, die sich mit dieser Thematik beschäftigen.
Die Erarbeitung erfolgt durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-7.2 „Gerätschaften für Gewässer“ unter der Leitung von Bernd Lindow, Landkreis Prignitz. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist Ende 2021 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de
DWA-Arbeitsgruppe WW-2.2 „Entschlammung und Räumung von Seen, Stauanlagen und Speicherbecken“ – Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Die Arbeitsgruppe WW-2.2 „Entschlammung und Räumung“ möchte ein Merkblatt erarbeiten, mit dem allen für die Unterhaltung von Gewässern Verantwortlichen für die Vorbereitung und Durchführung von Entschlammungsmaßnahmen sachgerechte Lösungen aufgezeigt werden.
Anlass
Aufgrund von Kostendruck, Personalengpässen und empfundenen rechtlichen Unsicherheiten sind an zahlreichen Seen, Stauanlagen und Speicherbecken einschließlich Hochwasser- und Regenrückhaltebecken trotz regelmäßigen Sedimenteintrags über lange Zeit keine Entschlammungsmaßnahmen mehr durchgeführt worden. Gleichzeitig steigen im Fall einer Entsorgung von Baggergut die spezifischen Kosten derzeit weiter an. Eine fortschreitende Verlandung schränkt wiederum die Funktion von Seen, Stauanlagen und Speicherbecken immer weiter ein. Mit Fertigstellung des Merkblatts DWA-M 513-1 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau – Teil 1: Handlungsempfehlungen und Untersuchungsprogramm“ liegt eine gute Grundlage zum generellen Umgang mit Sediment und Baggergut vor. Es gilt, diese in Hinblick auf konkrete betriebliche Maßnahmen und Ausführungsplanungen weiter zu konkretisieren.
Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe
Ziel dieser neuen Arbeitsgruppe WW-2.2 „Entschlammung und Räumung“ ist es, grundsätzliche Bedarfe, Randbedingungen, Planungskriterien und Ausführungsempfehlungen zu formulieren sowie Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Schwerpunkt soll dabei auf einer umsetzungsgerechten Ausgestaltung liegen, dies sowohl in Hinblick auf eine langfristige betriebliche Planung als auch die praktische und möglichst kosteneffiziente Umsetzung. Es ist davon auszugehen, dass angesichts der Vielzahl inzwischen anstehender Maßnahmen das Arbeitsergebnis eine entsprechende Verwendung erfahren wird.
Ziel
Die Arbeitsgruppe WW-2.2 „Entschlammung und Räumung“ im DWA-Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik und Sedimentmanagement“ möchte mit dem geplanten Merkblatt allen für die Unterhaltung von Gewässern Verantwortlichen in Ländern, Kommunen und Verbänden, Fachleuten in wasserwirtschaftlichen Dienststellen und in Naturschutzbehörden sowie in Ingenieurbüros und Aufsichtsbehörden für die Vorbereitung und Durchführung von Entschlammungsmaßnahmen sachgerechte Lösungen aufzeigen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Monitoring der Sedimente in Fließgewässern – Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA plant die Erarbeitung eines Merkblatts zum Monitoring von Sedimenten in Fließgewässern.
Anlass
In Fließgewässern gilt der Gewässerboden als der bevorzugte Lebensraum der wassergebundenen Lebewelt. Die Bodenkontaktzone weist die reichhaltigste Besiedlung auf. Insbesondere die nicht aktiv gegen die Strömung schwimmenden Organismen entnehmen zwar die mit der Strömung herangeführten Nahrungspartikel, versuchen aber, dem Strömungsdruck auszuweichen, indem sie Schutz am Gewässerboden im Kies-Sand- Lückensystem suchen. Insofern ist es ganz wesentlich, dass das Gewässersediment einen intakten Lebensraum hinsichtlich der Struktur und Qualität bietet. Diesem Anspruch steht die Tatsache entgegen, dass sich eine ganze Reihe bedeutsamer Schadstoffe, wie beispielsweise Schwermetalle, vorzugsweise an sinkfähigen Feststoffpartikeln anlagern und deshalb im Sediment wiederfinden. Im Gewässersediment lassen sich vielfach zeitlich zurückliegende Belastungen anhand der stofflichen Merkmale nachweisen. Man spricht beim Sediment auch vom „Langzeitgedächtnis“ eines Gewässers. Neben den physikalisch-chemischen Merkmalen spielt das vorhandene Korngrößenspektrum an der Gewässersohle eine ganz entscheidende Rolle bei der Bewertung der Habitatbedingungen. Überprägungen der natürlichen Sedimentzusammensetzung, zum Beispiel durch Mischwasserentlastungen oder als Folge von erosionsbedingten Bodenverlagerungen, sind entscheidende Einflussfaktoren für degradierte Verhältnisse in Fließgewässern.
Aus dem voran Gesagten wird deutlich, dass bei den Untersuchungen der Beschaffenheit der Fließgewässer den Sedimenten ein hoher Stellenwert zukommt. Gezielte Sedimentuntersuchungen zur Erlangung einer umfassenden Information über die Gewässerbeschaffenheit der Fließgewässer werden, trotz der Bedeutung der Gewässersedimente, eher selten durchgeführt. Bislang beschränken sich diese Untersuchungen zumeist auf wissenschaftliche Studien und Maßnahmen zur Baggergutbewirtschaftung. Sie finden nur vereinzelt Eingang in kohärente Monitoringprogramme zur Flussgebietsbewirtschaftung. Da bislang Sedimentuntersuchungen nicht in den Routineuntersuchungen zur Flussgebietsbewirtschaftung etabliert sind, herrschen Unklarheiten bei der praktischen Durchführung. Deshalb muss bis dato eine uneinheitliche Vorgehensweise bei den Untersuchungen der Gewässersedimente festgestellt werden.
Ziel
Aus den dargelegten Gründen soll im DWA-Fachausschuss GB-5 „Stoffeinträge und Wirkungen auf Fließgewässer“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. In einem Merkblatt wird eine Gruppe von Experten Leitlinien für auf das Flusseinzugsbiet bezogene, qualitätsgesicherte Sedimentuntersuchungen erarbeiten. Schwerpunkte des Merkblatts werden die Methoden der Probenahme und Probenaufbereitung, die Feststoff- und Schadstoffanalytik und die qualifizierte Ergebnisauswertung darstellen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/ innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie sonstige Interessierte eingeladen, die über entsprechendes Fachwissen verfügen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Einfluss dynamischer Prozesse auf die Fließgewässerbewertung gemäß WRRL – Ansprüche der Biologie an die hydraulischen Bedingungen
Die neue DWA-Arbeitsgruppe GB-10.3 „Einfluss dynamischer Prozesse auf die Fließgewässerbewertung gemäß WRRL“ plant die Erarbeitung einer neuen Publikation.
Anlass
Mit Blick auf die Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist eine flächendeckende Umsetzung von hydromorphologischen Maßnahmen im Gang. Die damit verbundene Absicht einer Verbesserung des Gewässerzustands stellt sich oftmals auch ein. Allerdings führen diese Maßnahmen nicht in allen Fällen auch zu einem sichtbaren Erfolg in der biologischen Bewertung der Gewässer. Daher hat diese Tatsache, basierend auf einem mittlerweile erweiterten Verständnis für den Zustand und die Funktionen unserer Gewässer, maßgeblichen Handlungsbedarf an der detaillierten Fließgewässertypisierung sowie zur Entwicklung praxistauglicher biologischer Bewertungsverfahren für den Zielzustand in unseren Gewässern aufgezeigt.
Auch wenn das erstmalig flächendeckende Vorliegen einer einheitlichen Bewertung der Bedingungen in unseren Gewässern einen maßgeblichen Erfolg der WRRL darstellt und grundsätzlich daran festgehalten werden soll, gibt es dennoch aktuell einen Wissensbedarf zum quantitativen und zeitlichen Einfluss dynamischer Einflüsse auf die statische biologische Praxis der Fließgewässerbewertung. Diese dynamischen Einflüsse resultieren oftmals aus besonderen hydrologischen oder hydraulischen Belastungssituationen mit Wirkung auf die Habitatebene oder aus Einflüssen von den verschiedenen Bewirtschaftungsmaßnahmen. Zudem scheinen auch die Reihenfolge von Gewässerentwicklungsmaßnahmen und ihre Interaktion mit Maßnahmen zur Beeinflussung der Sedimentdynamik in den zu beurteilenden Fließgewässerstrecken mitunter von Wirkung zu sein. Bezugsebene dieser Einflussfaktoren ist immer die typspezifische Habitatebene.
Vor diesem Hintergrund hat der DWA-Fachausschuss GB-10 „Wasserrahmenrichtlinie“ im Jahr 2018 ein Fachforum „Einfluss dynamischer Prozesse auf die Fließgewässerbewertung gemäß WRRL – Ansprüche der Biologie an die hydraulischen Bedingungen“ durchgeführt. Im Ergebnis dieses Forums konnte die Notwendigkeit einer Systematisierung und einer Handlungsempfehlung für die Praxis eindeutig festgestellt werden.
Aufgaben und Ziele der geplanten Arbeitsgruppe
In ausreichender Anzahl verfügbare und den Ansprüchen der Gewässerbiozönose genügende typspezifische Habitate sind Grundvoraussetzung für die Erreichung des Ziels eines guten Gewässerzustands. Diese Habitate richtig zu beschreiben und diesen dann durch Gewässerumgestaltungsmaßnahmen in ihrer Ausprägung nahe zu kommen ist eine komplexe Aufgabe, da sie infolge der im Gewässer ablaufenden dynamischen Prozesse stetig Veränderungen erfahren. Daher liegt die Aufgabe der Arbeitsgruppe darin, diese Habitatebene und deren räumliche und zeitliche Interaktionen mit der strukturellen und hydraulischen Beschaffenheit von Gewässern für die einzelnen Fließgewässertypen zu konkretisieren und die Wirkungseinflüsse der multiplen Stressoren für die Praxis auszuweisen sowie räumlich und zeitlich einzuordnen……
Aufruf zur Mitwirkung
Zur Mitarbeit in der interdisziplinären Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern jeglicher Art von wasserwirtschaftlichen Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Maßnahmenträgern, Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden eingeladen. Für die Besetzung der Arbeitsgruppe werden Kolleginnen oder Kollegen aus den Bereichen Limnologie, Landschaftsschutz, Ingenieure oder weiteren rund um die Gewässerentwicklung und Fließgewässerbewertung tätigen Berufsgruppen gesucht. Die Arbeiten zur beschriebenen Thematik sollen so ehrenamtlich mitgestaltet werden. Bewerber/innen sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein, als auch Praxiserfahrungen einbringen können.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 776 – Abwasser der Stärke-Industrie
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 776 „Abwasser der Stärke-Industrie – Gewinnung nativer Stärke, Herstellung von Stärkeprodukten durch Hydrolyse und Modifikation“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt DWA-M 776 beschreibt Verfahren nach dem Stand der Technik bzw. den Besten Verfügbaren Techniken zur Behandlung von Abwasser, das bei der Herstellung von Stärke bzw. Stärkeprodukten anfällt. Es gibt einen Überblick über die Verfahren der Stärkeherstellung, benennt die Zusammensetzung der Abwässer und beschreibt die Abwasserbehandlungsverfahren. Zudem werden auch innerbetriebliche Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung anderer Umweltmedien dargestellt.
Seit dem Erscheinen des Merkblatts ATV-DVWK-M 776 „Abwasser der Stärke- Industrie – Gewinnung nativer Stärke, Herstellung von Stärkeprodukten durch Hydrolyse und Modifikation“ im Jahr 2002 haben sich die Produktionsverfahren teilweise geändert. Auch im Bereich der Abwasser- und Abfallbehandlung gibt es Änderungen bei den gesetzlichen Anforderungen.
In dem neuen Merkblatt werden die Produktionsabläufe detailliert beschrieben und die neuen Erkenntnisse zum Abwasseranfall und zur Abwasserbeschaffenheit berücksichtigt. Die innerbetrieblichen Maßnahmen werden bewertet. Energetische Fragen werden betrachtet. Die Nebenprodukte sowie die Abfälle und deren Verwertungswege sind in dem Merkblatt aufgeführt. Außerdem werden in der Anlage typisch ausgeführte Abwasserreinigungsanlagen kurz beschrieben und mit Anlagendaten versehen. Darüber hinaus wurde das EU-Dokument über die Besten Verfügbaren Techniken für diese Branche gemäß der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU vom 24.11.2010) berücksichtigt.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWK-M 776 (4/2002) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze und Verordnungen
teilweise Umstrukturierung
weitergehende Ausführungen zur landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung
Aktualisierung und Neufassung der Ausführungen zu rechtlichen Grundlagen
Aktualisierung der Beispiele
Präzisierungen, Klarstellungen und Verbesserungen der Verständlichkeit an diversen Stellen.
Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.4 „Abwasser aus der Stärke-Industrie“ (Sprecherin: Prof. Dr.- Ing. Ute Austermann-Haun) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ im DWA-Fachausschuss IG-2 „Branchenspezifische Industrieabwässer und Abfälle“ erarbeitet. Das Merkblatt richtet sich an stärkeproduzierende und stärkeverarbeitende Betriebe, Betreiber kommunaler Abwasseranlagen, Fachbehörden der Wasserwirtschaft, Ingenieurbüros und Anlagenhersteller.
Frist zur Stellungnahme:
Das Merkblatt DWA-M 776 „Abwasser der Stärke-Industrie – Gewinnung nativer Stärke, Herstellung von Stärkeprodukten durch Hydrolyse und Modifikation“ wird bis zum 29. Februar 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 776 „Abwasser der Stärke-Industrie – Gewinnung nativer Stärke, Herstellung von Stärkeprodukten durch Hydrolyse und Modifikation“, Dezember 2019 62 Seiten, ISBN 978-3-88721-914-7 Ladenpreis: 73 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 58,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 187 „Retentionsbodenfilteranlagen – Sonderanwendungen, Hinweise und Beispiele“
Bei der Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 178 „Empfehlungen für Planung, Bau und Betrieb von Retentionsbodenfiltern zur weitergehenden Regenwasserbehandlung im Misch- und Trennsystem“ als Arbeitsblatt DWA-A 178 „Retentionsbodenfilteranlagen“ wurden ausschließlich Regelungen für die Standardanwendung des Verfahrens zur Behandlung von Niederschlagsabflüssen aus Trennsystemen und von Straßenflächen sowie zur Mischwasserbehandlung getroffen. Sie beziehen sich auf den effektiven Rückhalt von Feststoffen, die Oxidation von organischen Kohlenstoffverbindungen und Ammonium sowie auf den dauerhaften Rückhalt von partikulären Schadstoffen.
Darüber hinaus gibt es realisierte Retentionsbodenfilteranlagen, die weitere Zielgrößen, wie beispielsweise den Phosphorrückhalt, die Reduzierung der Keimbelastung oder auch den Rückhalt von Spurenstoffen, im Fokus haben. Die hierzu vorliegenden Erfahrungen zu Planung, Bemessung und Betrieb sollen systematisiert zusammengetragen und durch Beispiele belegt werden. Auf diese Weise sollen Regelungslücken, die bei der Erarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 178 „Retentionsbodenfilteranlagen“ entstanden sind, durch ein ergänzendes Merkblatt DWA-M 187 geschlossen werden.
Aufbauend auf das im Juni 2019 veröffentlichte Arbeitsblatt DWA-A 178 „Retentionsbodenfilteranlagen“ sollen die folgenden Inhalte in einem Merkblatt DWA-M 187 „Retentionsbodenfilteranlagen – Sonderanwendungen, Hinweise und Beispiele“ erarbeitet werden:
Anpassung der Bemessungsvorgaben an spezifische Behandlungsziele
Zusammensetzung der Filtermaterialien
Aufbau der Filtermaterialen
Hinweise zur optimalen Betriebsführung
Anwendungsgrenzen
Das Merkblatt richtet sich an Verantwortliche in Genehmigungsbehörden und alle Personenkreise, die Anlagen zur Behandlung von Niederschlagsabflüssen aus Siedlungsgebieten, von Straßen und von Sonderflächen planen und betreiben.
Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-3.5 „Retentionsbodenfilteranlagen“ (Sprecher: PD Dr.-Ing. Stephan Fuchs) im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: PD Dr.- Ing. Stephan Fuchs) erarbeitet.
Ergänzende Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs / einem Kurzlebenslauf bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Teamleiter Entwässerungssysteme
Fachreferent für Entwässerungssysteme
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: team-es@dwa.de
Erarbeitung eines Themenheftes zum Thema „Ökolandbau und Gewässerschutz“
Die DWA-Arbeitsgruppe GB-6.2 „Diffuse Stoffeinträge im Bereich Landwirtschaft“ im DWA-Fachausschuss GB-6 „Bodennutzung und Stoffeinträge in Gewässer“ beabsichtigt die Erarbeitung eines Bandes der DWA-Themen über „Ökolandbau und Gewässerschutz“. Im Fokus der Betrachtung sollen die Nährstoffe Stickstoff und Phosphat, aber auch sonstige umweltrelevante Aspekte des ökologischen Landbaus stehen. Das Ziel dieser Zusammentragung von Fakten und wissenschaftlichen Ergebnissen soll darin münden, konkrete Handlungsempfehlungen zur Implementierung des „Ökologischen Landbaus“ und Produktionsverfahren mit ausgeglichenen Nährstoffbilanzen in Wassereinzugsgebieten zu realisieren.
Hintergrund:
Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat ist die häufigste Ursache für den schlechten chemischen Zustand des Grundwassers in Deutschland. Der Eintrag von stickstoff- und phosphorhaltigen Düngemitteln, chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und Tiermedikamenten gefährdet Grund- und Oberflächengewässer. Die Überdüngung der Weltmeere mit Nährstoffen aus der Landwirtschaft hat bereits an vielen Stellen zur großräumigen Veränderung mariner Öko-Systeme geführt. Gegenwärtig sind ca. 28 % aller deutschen Grundwasserkörper wegen Nitrat in einem schlechten Zustand. In der Regel sind diese Belastungen….
Weitere Informationen und Mitteilungen über Interesse an einer Mitarbeit:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: barion@dwa.de
Messdaten von Entwässerungssystemen: Überarbeitung der Merkblätter DWA-M 151 und DWA-M 181 als Arbeits-und Merkblattreihe DWA-A/M 181
Nahezu jedes wasserwirtschaftliche System wird heute durch mehr oder weniger umfangreiche Messungen überwacht oder der Betrieb wird geregelt. Die Bedeutung der Datenerhebung und -auswertung wird nicht nur mit der Umsetzung der Monitoring- und Maßnahmenprogramme der WRRL weiter an Bedeutung gewinnen. Schon heute schreiben einige Bundesländer eine Datenerfassung und Auswertung für Kläranlagen und für Sonderbauwerke im Kanalnetz in Eigenkontroll- und Selbstüberwachungsverordnungen vor. Diese werden teilweise durch technische Hinweise zur Messung selbst ergänzt. Im Regelwerk der DWA zu Entwässerungssystemen wird bereits seit längerem empfohlen, für die Planung und den Betrieb von Entwässerungssystemen möglichst Messdaten heranzuziehen. Aktuelle Entwicklungen u. a. in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zeigen, dass die Notwendigkeit und Bedeutung guter Messdaten erkannt wird. Mit der Überführung der DWA-Merkblätter DWA-M 151 und DWA-M 181 in eine DWA-Arbeits- und Merkblattreihe wird dieser Entwicklung Rechnung getragen.
Ziel der Überarbeitung ist es, gemeinsame Inhalte der Merkblätter DWA-M 151 und DWA-M 181 verbindlich als Arbeitsblatt zu formulieren und spezifischere Inhalte in vier Merkblätter als Teile 2 bis 5 der neuen Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 181 zu überführen. Hierbei soll insbesondere der Praxisbezug (Beispiele) im Fokus stehen.
Die neue Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 181 „Messdaten für Planung und Betrieb von Entwässerungssystemen“ soll wie folgt strukturiert werden:
Arbeitsblatt Teil 1 „Grundlagen“ Veranlassung und Verweise
Messprogramme, -projekte und -aufgaben
Messtechnische Grundlagen
Datenmanagement und Datenprüfung
Kosten- und Umweltauswirkungen
Merkblatt Teil 2 „Messung von Wasserstand und Durchfluss“ Hydraulische Grundlagen
Messverfahren
Beispiele
Merkblatt Teil 3 „Messung der stofflichen Parameter des Abflusses“
Merkblatt Teil 4 „Planung, Bau, Installation und Betrieb“
Merkblatt Teil 5 „Messdatenmanagementsysteme“
Die Arbeits- und Merkblattreihe richtet sich an Betreiber von Entwässerungssystemen, Ingenieurbüros, Dienstleister im Bereich des Messdatenmanagements, Aufsichtsbehörden, Forschungseinrichtungen sowie Hersteller von Messtechnik.
Die Arbeits-und Merkblattreihe wird von den Arbeitsgruppen ES-1.7 (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Mathias Uhl) und ES- 1.9 (Sprecher: Dr.-Ing. Holger Hoppe) im Fachausschuss ES-1 (Obmann: Dr.-Ing. Klaus Hans Pecher) erarbeitet.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Die Arbeitsgruppen möchten sich personell verstärken und bitten um Interessenbekundungen zur Mitarbeit insbesondere aus Kommunen, Wasserverbänden und Behörden.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs / einem Kurzlebenslauf bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Teamleiter Entwässerungssysteme
Arbeitsblatt DWA-A 102/ BWK-A 3: Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer
Wie DWA und BWK in den Zeitschriften KA 8/2017, S. 717-718, KW 8/2017, S. 496-497, sowie Wasser und Abfall 7-8/2017, S. 41, mitgeteilt haben, sind im Gelbdruckverfahren umfangreiche Stellungnahmen zum Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 102/BWK-A 3 ergangen, was das enorme Interesse der Fachöffentlichkeit und die große Bedeutung der Regelungen für die zukünftige Anwendungspraxis verdeutlicht.
Die Vielzahl der Stellungnahmen mit inhaltlich bedeutsamen Anliegen erfordert eine auch zeitlich sehr aufwendige Überarbeitung des Entwurfs, die in ehrenamtlicher Gremienarbeit erfolgt. Angesichts der zwischenzeitlich verstrichenen Zeit wollen wir die Fachöffentlichkeit über den aktuellen Sachstand informieren.
Die befassten Gremien des BWK (Arbeitsgruppe 2.3) und der DWA (Arbeitsgruppe ES-2.1) haben sich, auch aufgrund der Kritik an der bisherigen Struktur des Arbeitsblatts, darauf verständigt, die Regelungen als Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 bzw. BWK-A/M 3 wie folgt neu zu strukturieren:
DWA-A/M 102/BWK-A/M 3 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“:
Teil 1: „Allgemeines“ mit grundlegenden Erläuterungen zu den emissions-und immissionsbezogenen Regelungen in den Teilen 2 bis 5 als Arbeitsblatt.
Teil 2: „Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen für Regenwetterabflüsse in Siedlungen“ als Arbeitsblatt.
Teil 3: „Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen zur Einleitung von Regenwetterabflüssen in Oberflächengewässer“ als Arbeitsblatt.
Teil 4: „Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers in Siedlungsgebieten“ als Merkblatt.
Teil 5: „Hydromorphologischer und biologischer Nachweis im Rahmen des Immissionsnachweises“ als Merkblatt.
Die weitere Zeitplanung sieht vor, den Stellungnehmenden Anfang 2020 die individuelle Kommentierung ihrer Einwände mit der Entscheidung der Gremien zur Berücksichtigung zusammen mit den überarbeiteten Textfassungen der Teile 1 bis 3 der Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102/BWK-A/M 3 zu übersenden. Die Merkblätter DWA-M 102-4 und DWA-M 102-5 bzw. BWK-M 3-4 und BWK-M 3-5 sollen parallel dazu in eigenständigen Gelbdruckverfahren der Fachöffentlichkeit vorgelegt werden.
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens kann zum jetzigen Zeitpunkt leider kein avisierter Veröffentlichungstermin für die Weißdrucke der Teile 1-3 der Arbeits- und Merkblattreihe bekanntgegeben werden.
Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt, Sprecher DWA-Arbeitsgruppe ES-2.1
Prof. Dr. Dietrich Borchardt, Sprecher BWK-Arbeitsgruppe 2.3
Dipl.-Ing. Christian Berger, Fachreferent Entwässerungssysteme, DWA
Dr.-Ing. Birgit Schlichtig, Technisch-wissenschaftliche Koordinatorin, BWK
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 143-21 – Bauliche Sanierungsplanung
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 143-21 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 21: Bauliche Sanierungsplanung“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Arbeitsblatt konkretisiert die erforderlichen Planungsleistungen zum Beseitigen baulicher Mängel gemäß DIN EN 14654-2 in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DWA-A 143-1. Es befasst sich mit den Teilaspekten zur Ermittlung baulich bedingter Lösungen als Teil des Sanierungskonzepts und der Maßnahmenplanung zur baulichen Sanierung.
Die Anforderungen des Arbeitsblatts DWA-A 143-1 und darauf aufgebaut die spezifischen Inhalte dieses Arbeitsblatts gelten als Mindestanforderung an die bauliche Sanierungsplanung, sofern die Beschaffenheitsanforderung des Vertrags keine abweichenden Regelungen enthält.
Die Inhalte dieses Arbeitsblatts sind grundsätzlich anwendbar, unabhängig ob es sich um öffentliche, industriell/gewerbliche oder private Entwässerungsnetze handelt.
Das Arbeitsblatt DWA-A 143-21 kann von den Vertragspartnern im Sinne einer Beschaffenheitsanforderung an die Planungsleistungen grundsätzlich und im Umfang der konkret vereinbarten Teilleistungen zum Vertragsgegenstand gemacht werden. Es gilt nicht für betrieblich veranlasste Maßnahmen, die keinen Planungsprozess erforderlich werden lassen (zum Beispiel Sofortmaßnahmen wegen „Gefahr in Verzug“).
Der Verband zertifizierter Sanierungs- Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA haben eine Kooperation vereinbart mit dem Ziel, die vom VSB erarbeiteten, bewährten „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ (ZTV) und die „Zusätzlichen Anforderungen an Ingenieurleistungen“ (ZAI) gemeinsam fortzuführen, weiterzuentwickeln und diese in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk zu veröffentlichen.
Das Arbeitsblatt DWA-A 143-21 ist eine Überarbeitung der VSB-Empfehlungen Nr. 0.1 (ZAI Nr. 0.1) und 0.2 (ZAI Nr. 0.2).
Änderungen
Gegenüber den bisherigen Inhalten der VSB-Empfehlungen Nr. 0.1 und 0.2 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Zusammenführung der wesentlichen Inhalte unter neuem Titel
b) Aktualisierung und Neufassung der Inhalte mit unmittelbarem Bezug zur DIN EN 14654-2 in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DWA-A 143-1.
Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erarbeitet und richtet sich an alle im Bereich der baulichen Sanierung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen und Personen.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 143-21 wird bis zum 31. Januar 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle M. Sc. Jonas Schmitt Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: Team-ES@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 143-21 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 21: Bauliche Sanierungsplanung“ November 2019, 46 Seiten ISBN 978-3-88721-903-1 Ladenpreis: 52 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 41,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Veranstaltungshinweis
Zum Thema „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ veranstaltet die DWA den vierwöchigen Lehrgang zum Zertifizierten Kanalsanierungsberater.
Kontakt:
Zvonko Gocev, Tel. 0 22 42/872-217 E-Mail: gocev@dwa.de http://www.zks-berater.de
Überprüfung des DWA-Regelwerks – Ihre Erfahrung ist gefragt!
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist. Damit die Anwenderinnen und Anwender dies auch mit gutem Gewissen können, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks“ (Mai 2018) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWA-A 400:2018, 6.1).
Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im Mai 2019. Tabelle 1 listet alle Arbeits- und Merkblätter auf, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig.
Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben. Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind? Ihre Anregungen sind willkommen! Schreiben Sie uns.
DWA, Qualitätssicherung Regelwerk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: QS-Regelwerk@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 805 – technische Leistungsfähigkeit von Bauunternehmen
Das Merkblatt DWA-M 805 „Technische Leistungsfähigkeit als besonderes Merkmal der Eignung von Bauunternehmen bei der Herstellung und Sanierung von Rohrleitungen und Kanälen“ ist seit August 2011 veröffentlicht und stößt auf große Nachfrage. Da sich seitdem die Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich des Vergabe-und Baurechts kontinuierlich verändert haben und die Anforderungen an die Qualifikation ausführender Firmen weiterentwickelt wurden, soll das Werk nunmehr aktualisiert, neu strukturiert und erweitert werden. Insbesondere haben sich durch vergaberechtliche Änderungen und einer sehr formalisierten und strengen Rechtsprechung die Anforderungen gravierend verschärft. Als neuer Titel des Merkblatts nach der Überarbeitung ist geplant „Technische Leistungsfähigkeit von Bauunternehmen bei der Herstellung und Sanierung von Rohrleitungen und Kanälen“.
Die zu erwartende Qualität der Herstellung und Sanierung von Abwasserleitungen ist entscheidend von der technischen Leistungsfähigkeit der ausführen Firmen abhängig. Das Merkblatt wird praxisorientierte, handhabbare und rechtssichere Eignungskriterien für die Ausschreibungs-und Vergabephase zur Verfügung stellen. Dabei werden die Praxisbedürfnisse und Praxiserfahrungen im Zusammenhang mit den einschlägigen technischen Normen ebenso wie gesetzliche Vorgaben und aktuelle Rechtsprechungen übersichtlich in einer prozessorientierten Gliederung dargestellt. Besonderer Wert wird dabei auch auf die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), PQ-Verfahren, Zertifizierungen sowie auf Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Eignungsleihe sowie das Selbstausführungsgebot gelegt.
Das Merkblatt DWA-M 805 wendet sich an planende und ausführende öffentliche und private Unternehmen im Bereich der Abwasserentsorgung.
Die Überarbeitung erfolgt in der Arbeitsgruppe WI-4.1 „Ausschreibungs-und Ausschreibungs-und Vergabeverfahren“ (Sprecherin Dipl.-Ing. Gabriele Köller), im DWA-Fachausschuss WI-4 „Leistungsqualität und Vergabeverfahren“.
Ansprechpartner:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Richard Esser
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-187
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: Richard.Esser@dwa.de
Überarbeitung DWA-M 768 „Abwasser der Fischverarbeitung“
Das Merkblatt DWA-M 768 „Abwasser aus der Fischverarbeitung“ vom Juni 2000 beschreibt Verfahren zur Behandlung von Abwasser, das bei der Herstellung von Produkten der Fischindustrie anfällt. Es ist nicht nur turnusmäßig zu überarbeiten, sondern soll auch grundsätzlich die neuen Technologien der in den letzten Jahren vermehrt errichteten Fischverarbeitungsanlagen berücksichtigen. Insbesondere der derzeitige Stand der Technik bei der Abwasserreinigung, der im BREF „Food, Drink and Milk Industries“ (2017) beschrieben wurde, ist einzuarbeiten. Dabei sind auch Basisdaten, wie spezifische Wassermengen, Abwasserbelastungen und Energieverbrauch, zu bewerten und gegebenenfalls zu übernehmen. Auch sind Anlagen zur Direkteinleitung auszuwerten und Technologien wie Siebe, Flotationen mit Fällung/Flockung (mit Zugabe von Additiven) sowie biologische Abwassereinigung (aerob und anaerob) neu zu beschreiben und zu bewerten. Ebenfalls müssen Verfahren zur Entwässerung und Behandlung von Schlämmen aufgenommen werden.
Für die Technologien zur Aufbereitung von Abwässern aus Fischzuchtanlagen gibt es im DWA-Regelwerk bisher noch keine Hinweise, so dass hier die Belastungen und auch Reinigungsverfahren komplett neu zu erheben und zu beschreiben sind.
Ziel der Überarbeitung ist die Beschreibung von Verfahren nach dem Stand der Technik bzw. den besten verfügbaren Techniken zur Behandlung von Abwasser, das bei der Herstellung von Produkten der Fischindustrie anfällt. Die Basisdaten (Produktionsverfahren und produktintegrierte Maßnahmen, die spez. Wassermenge, stoffliche Belastung) sowie die mechanischen und biologischen Reinigungsverfahren und die Schlammentwässerung und -entsorgung sollen dargestellt werden. Darüber hinaus soll das Merkblatt Empfehlungen und Hilfen zur Lösung von Problemen im Betrieb geben.
Das Merkblatt richtet sich an Betriebe der Fischproduktion, Betreiber von Fischaufzuchtanlagen, Behörden, Anlagenhersteller, Verbände und beratende Ingenieurbüros.
Die Überarbeitung erfolgt durch die neu einzurichtende DWA-Arbeitsgruppe IG-2.16 „Abwasser der Fischzucht und der Fischverarbeitung“ unter der Leitung von Prof. Barjenbruch.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 777 „Wasser-/Abwasseraufbereitung in der Fischzucht“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 777 „Wasser-/Abwasseraufbereitung in der Fischzucht“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die steigende Nachfrage für Fisch-und Meeresprodukte, kombiniert mit dem überfischten Zustand der natürlichen Gewässer, macht Fischzuchtanlagen (Aquakulturen) aus ernährungstechnischer, wirtschaftlicher und auch ökologischer Hinsicht immer interessanter. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung landgestützter Fischzuchtanlagen gelangen Fragestellungen hinsichtlich der Wasser-und Abwassertechnologie immer mehr in den Fokus.
Das Merkblatt DWA-M 777 „Wasser-/ Abwasseraufbereitung in der Fischzucht“ beschreibt detailliert die Produktionsverfahren einschließlich der prozessbedingten Emissionsquellen in das Abwasser, den Boden und die Luft sowie deren Minderungsmöglichkeiten nach dem Stand der Technik. Die Verfahren zur Behandlung von Kreislaufwasser und Abwasser sowie Schlämmen nach dem Stand der Technik bzw. den Besten Verfügbaren Techniken (BVT) werden beschrieben und Empfehlungen zu Planung und Betrieb der Anlagen gegeben. Es werden produktionsintegrierte Maßnahmen sowohl zur Reduzierung der Abwasserbelastung als auch anderer Umweltmedien dargestellt.
Zur Information, Unterstützung und Entscheidungsfindung der Wasserbehörden, Anlagenbetreiber und Anlagenhersteller werden in diesem Merkblatt Anhaltspunkte und Richtwerte der in Frage kommenden Verfahrensweisen und Parameter für geschlossene Kreislaufanlagen dargestellt. Dabei wird nicht nur der Stand der Technik für die Abwasserbehandlung im Anschluss an die eigentliche Fischproduktionsanlage betrachtet, sondern es wird auch auf die Verfahrensweisen, den Aufbau und die Kennwerte der internen Wasseraufbereitungssysteme eingegangen. Letztere bilden eine wesentliche Grundlage für die Gestaltung und Dimensionierung des Abwasserbehandlungssystems der Anlagen und der erreichbaren Einleitungswerte in die Oberflächengewässer. Zu diesen Anlagentypen und Produktionsformen sind teilgeschlossene Kaltwasser-Kreislaufanlagen zur Salmonidenzucht (überwiegend Forellen) und geschlossene Warmwasser-Kreislaufanlagen zur Aufzucht meist hochpreisiger Warmwasserfische zu zählen.
Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.16 „Abwasser der Fischzucht und der Fischverarbeitung“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Matthias Barjenbruch) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ (HA IG) im Fachausschuss IG-2 „Branchenspezifische Industrieabwässer und Abfälle“ erarbeitet. Die Arbeitsgruppe IG-2.16 „Abwasser der Fischzucht und der Fischverarbeitung“ setzt sich zusammen aus Mitgliedern des DWA-Fachausschusses IG-2 „Branchenspezifische Industrieabwässer und Abfälle“, Vertretern von Fischzüchtern, Futtermittelherstellern, Behörden, Planungsbüros, Anlagenherstellern und Forschungseinrichtungen.
Dieses Merkblatt soll insbesondere eine Hilfestellung in der Genehmigungspraxis bieten und richtet sich insbesondere an Fachbehörden, Verbände, beratende Ingenieurbüros und Forschungseinrichtungen sowie alle Akteure, die sich mit Betrieb, Planung, Anlagenherstellung und -ausrüstung von Aquakulturanlagen beschäftigen.
Frist zur Stellungnahme
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 777 wird bis zum 31. Dezember 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 777 „Wasser-/Abwasseraufbereitung in der Fischzucht“, Oktober 2019, 75 Seiten ISBN 978-3-88721-879-9 Ladenpreis: 77 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 61,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.
Überarbeitung der TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“
Die DWA hat vier Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) für die Betankung von Fahrzeugen erarbeitet:
TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ (12/2018)
TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“(5/2006)
TRwS 783 „Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge“ (12/2005)
TRwS 784 „Betankung von Luftfahrzeugen“ (4/2006).
Nach Vorlage der TRwS 781 im Dezember 2018 wird die DWA als nächste technische Regel für die Betankung von Fahrzeugen TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“ (Mai 2006) überarbeiten. Aufgrund der Novellierung der gesetzlichen Vorgaben und Überarbeitung der TRwS 781 besteht sowohl inhaltlicher als auch formaler Anpassungsbedarf.
TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“ konkretisiert die wasserrechtlichen betankungsspezifischen technischen und betrieblichen Anforderungen zur Betankung von Schienenfahrzeugen (Eisenbahnen und Straßenbahnen) und zur Befüllung der Lagerbehälter aus Straßentankfahrzeugen und Eisenbahnkesselwagen. Der Aufbau der TRwS 782 und die Regelungsinhalte orientieren sich soweit möglich an TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“.
Mit der Überarbeitung der TRwS 782 „Betankung von Schienenfahrzeugen“ sollen bundesweit wasserrechtlich aktuelle, an die gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen angepasste einheitliche technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Tankstellen für Schienenfahrzeuge sowie einheitliche Prüfinhalte vorgelegt werden.
Die TRwS 782 soll wieder als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 (2) WHG sein. Sie richtet sich insbesondere an die betroffenen Wasserbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.
Die Überarbeitung erfolgt durch die neu einzurichtende Arbeitsgruppe IG-6.6 „Tankstellen für Schienenfahrzeuge“ unter der Leitung von Dr.-Ing. Hermann Dinkler, Berlin. Die Arbeiten sollen Anfang 2020 aufgenommen werden.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme
Entwurf Merkblatt DWA-M 370 „Abwässer und Abfälle aus der Reinigung und Entschichtung von Fassaden“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 370 „Abwässer und Abfälle aus der Reinigung und Entschichtung von Fassaden“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das vorliegende Merkblatt DWA-M 370 befasst sich mit Abwässern und Abfällen, die bei der Oberflächenbehandlung, das heißt Reinigung, Entschichtung sowie der pflegenden und schützenden Behandlung der Außenflächen von Bauprojekten anfallen. Das Merkblatt wurde erstmals im September 2001 veröffentlicht. Eine erste Aktualisierung des Merkblatts erfolgte im Jahr 2011. Um den technischen und rechtlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat der Fachausschuss KEK-11 „Infrastrukturabfälle aus Abwasseranlagen und Straßenunterhaltung“ in 2017 beschlossen, das Merkblatt erneut zu aktualisieren.
Das Merkblatt DWA-M 370 gibt einen Überblick über die Fassadenarten und Methoden der Fassadenreinigung, die Auffangtechniken für Abwasser und Abfall und die notwendigen Behandlungsverfahren. Die Beschaffenheit der verwendeten Stoffe, die Verminderung deren Schädlichkeit sowie die Entsorgungsmöglichkeiten der Abfälle und Abwässer werden dargestellt. Es enthält Hinweise zu Ausschreibung, Eigenüberwachung und Zertifizierung. Ein Muster für „Anträge auf die Einleitung von Abwasser aus der Fassadenreinigung“ und „Hinweise einer Genehmigung“ runden das Merkblatt ab.
Beim Umgang mit Abwässern und Abfällen der Fassadenreinigung bewegt man sich in den Rechtsräumen des Abfall- und Wasserrechts, deren Vielzahl von Vorschriften zu beachten ist. Aus diesem Grund wird der rechtliche Rahmen ausführlich erläutert und anhand einzelner Tatbestände konkret dargestellt.
Derzeit existieren verschiedene Richtlinien, Leitfäden und Vorschriften für die umweltschonende Behandlung von Fassaden und den Umgang mit den dabei entstehenden Abwässern und Abfällen. Im Merkblatt DWA-M 370 werden einheitliche Regeln aufgezeigt, um Auftraggeber, Auftragnehmer, Planer und Behörden zu unterstützen, die Maßnahmen zu ergreifen, die bei der ordnungsgemäßen Oberflächenbehandlung von Fassaden und Decken notwendig sind.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-11.4 „Abwässer und Abfälle aus der Fassadenreinigung“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Frederik Slowenski) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Abfall und Klärschlamm“ im DWA-Fachausschuss KEK- 11 „Infrastrukturabfälle aus Abwasseranlagen und Straßenunterhaltung“ erarbeitet.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 370 „Abwässer und Abfälle aus der Reinigung und Entschichtung von Fassaden“ wird bis zum 31. Mai 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Josefine Dahmen Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-186 E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 370 „Abwässer und Abfälle aus der Reinigung und Entschichtung von Fassaden“ März 2019, 44 Seiten ISBN 978-3-88721-777-8 Ladenpreis: 59 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 47,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme
Entwurf Merkblatt DWA-M 144-16 „ZTV – Spachtel- und Verpressverfahren“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 144-16 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 16: Spachtel- und Verpressverfahren“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) „Spachtel- und Verpressverfahren“ gelten für die Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen in geschlossener Bauweise außerhalb von Gebäuden mit einem Durchmesser von DN 100 bis DN 800 und entsprechend großen Ei- und Sonderprofilen, die als Freispiegelkanäle und -leitungen betrieben werden. Sie befassen sich mit Roboterverfahren, die im Sinne von Reparaturen zur Verschließung und Abdichtung einzelner Schadstellen sowie zur Wiederherstellung des Kanalprofils und von Anschlussbereichen/Stutzen in Kanälen eingesetzt werden.
Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle stellen ein Gefahrenpotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden dar. Zur Sanierung von Schäden durch Reparatur liegen für den Einsatz von Spachtel- und Verpressverfahren vielfältige Erfahrungen vor. Teil 16 der Merkblattreihe DWA-M 144 zeigt für diese Verfahren harmonisierte, standardisierte Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) auf. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C: „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ und insbesondere die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Bestandteil des Bauvertrags sind.
Der Verband zertifizierter Sanierungs- Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA haben eine Kooperation vereinbart mit dem Ziel, die vom VSB erarbeiteten, bewährten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) gemeinsam fortzuführen, weiterzuentwickeln und diese in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk in der Merkblattreihe DWA-M 144 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ zu veröffentlichen. Das Merkblatt DWA-M 144-16 ist eine Überarbeitung der VSB-Empfehlung Nr. 1 „Roboterverfahren“ und von Teilen der VSB-Empfehlung Nr. 3 „Zulaufanbindung“.
Durch die Überführung dieser VSB-Empfehlungen in das DWA-Regelwerk entstehen sowohl für Netzbetreiber als auch für Planende und Sanierungsunternehmen Sanierungsunternehmen deutliche Vorteile: Die noch bestehende Lücke im DWA-Regelwerk wird zügig geschlossen und damit die bauvertragliche Sicherheit in Zukunft deutlich erhöht.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 144-16 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 16: Spachtel- und Verpressverfahren“ wird bis zum 31. Mai 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Petra Hess Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872 150 E-Mail: hess@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 144-16 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 16: Spachtel- und Verpressverfahren“, März 2019, 16 Seiten ISBN 978-3-88721-785-3 Ladenpreis: 35,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 28,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Vorhabensbeschreibung und Zurückziehung
Überarbeitung DWA-M 775 „Abwasser aus Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“
Das Merkblatt DWA-M 775 vom Dezember 2010 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen. Gleichzeitig soll es überarbeitet werden.
Das Merkblatt DWA-M 775 „Abwasser aus Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“ beinhaltet Festlegungen zur Abwasserbeseitigung im medizinischen Bereich. Es gibt einen Überblick über die verschiedenen Abwasseranfallstellen und die charakteristischen Inhaltsstoffe der verschiedenen Abwasserteilströme im Krankenhausbereich und anderen medizinischen Einrichtungen. Zudem werden Anleitungen und Hilfen zur Bewertung des Abwassers und zur Abschätzung eventueller Gefährdungspotenziale aufgezeigt.
Das Merkblatt richtet sich an Betreiber von Krankenhäusern und betroffenen medizinischen Einrichtungen, Fachbehörden der Wasser- und Abfallwirtschaft, Ingenieurbüros, Kanalnetz- und Kläranlagenbetreiber, Verbände und sonstige in der Praxis stehende betroffene Fachleute.
Seit der Veröffentlichung des neuen Merkblatts DWA-M 709 „Laborabwasser“ im September 2018 gibt das DWA-Regelwerk widersprüchliche Empfehlungen zum Umgang mit Flüssigresten aus dem Laborbereich „Hämatologie“; es ist daher erforderlich, die Aussagen im Merkblatt DWA-M 775 den aktuellen Erkenntnissen anzupassen. Zudem sind die Aussagen im Merkblatt zur Verwendung von Desinfektionsmitteln in der Dentalmedizin zu aktualisieren.
Bei dieser Gelegenheit sollen auch weitere, inzwischen in Forschungsvorhaben gewonnene Erkenntnisse zu nachstehenden Themen berücksichtigt werden:
Arzneimittelreste im Abwasser, Herkunft, Verbleib, Behandlung
separate Sammlung und Entsorgung von Patientenurin, der Röntgenkontrastmittel enthält
Verbreitung von Antibiotikaresistenzen in der Umwelt.
Die Überarbeitung erfolgt in der wieder einzurichtenden DWA-Arbeitsgruppe IG-2.14 „Krankenhausabwasser“ unter der Leitung von Dipl.-Ing. Veit Flöser (Hannover).
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme
Entwurf Merkblatt DWA-M 144-2 „ZTV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 144-2 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Für die Anwendung von zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen ist es notwendig, die restlichen Ausschreibungsinhalte hierauf abzustimmen. Für die Verfahren der Reparatur ist eine Norm im Teil C der VOB mit spezifischen allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen bislang nicht eingeführt. Ersatzweise zeigt das Merkblatt DWA-M 144-2 für Reparaturverfahren auf, welche Informationen des Ausschreibenden zu Bestand und Ausführung benötigt werden, um die Kalkulation und die Vertragsabwicklung sicher zu gestalten. Im Weiteren sind Vorschläge enthalten, wie die Mengeneinheiten und Abrechnungsregelungen gewählt werden sollten.
Diese ZTV für Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren behandeln die Renovierung und Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden, die als Freispiegelleitungen betrieben werden. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ und insbesondere die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Bestandteil des Bauvertrags sind.
Der Verband zertifizierter Sanierungs- Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) hat in den vergangenen Jahren zu den Verfahren der Innensanierung von Entwässerungssystemen Empfehlungen als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ erarbeitet und den Ausschreibenden an die Hand gegeben oder zur Anwendung empfohlen. Um den Anwendern künftig einheitliche Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur Verfügung zu stellen, haben DWA und VSB sich entschlossen zu kooperieren. Hierzu wird in gemeinsamen Arbeitsgruppen sichergestellt, dass die bewährten und fortentwickelten ZTV-Inhalte in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk in entsprechenden Merkblättern durch die DWA veröffentlicht werden.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 144-2 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren“ wird bis zum 31. Mai 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Petra Hess Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872 150 E-Mail: hess@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 144-2 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren“, März 2019, 10 Seiten ISBN 978-3-88721-779-2 Ladenpreis: 26,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 21,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Vorhabensbeschreibung
Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 197-2 – Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Kanalreinigungsmaßnahmen
Die DWA plant die Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 197-2 „Kanalreinigung – Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Kanalreinigungsmaßnahmen“.
Aufbauend auf den technischen Regeln für Kanalreinigungsmaßnahmen, dem Merkblatt DWA-M 197-1 „Kanalreinigung – Ausschreibung von Kanalreinigungsleistungen mit dem Hochdruckspülverfahren“ sollen mit dem Merkblatt DWA-M 197-2 zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Kanalreinigungsmaßnahmen erarbeitet werden. Ziel ist es, Betreibern von Kanalnetzen bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen standardisierte ZTVen als Bestandteil der Vertragsunterlagen zur Verfügung zu stellen und auf diesem Weg technische Mindeststandards zu definieren. Das Merkblatt richtet sich an Kommunalvertreter sowie Ingenieurbüros, die Ausschreibungen zu Kanalreinigungsmaßnahmen planen und an ausführende Firmen.
Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-7.3 „Betrieb und Unterhalt von Kanalnetzen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Frank Männig) im Fachausschuss ES-7 (Obmann: Dipl.-Ing. Roland Kammerer) erarbeitet.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: berger@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme
Entwurf Merkblatt DWA-M 144-7 „ZTV – Kurzliner, T-Stücke und Hutprofile (Anschlusspassstücke)“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 144-7 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 7: Kurzliner, T-Stücke und Hutprofile (Anschlusspassstücke)“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle stellen ein Gefahrenpotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden dar. Zur Sanierung von Schäden durch Reparatur liegen für den Einsatz von Kurzlinern, T-Stücken und Hutprofilen vielfältige Erfahrungen vor. Teil 7 der Merkblattreihe DWA-M 144 zeigt für dieses Verfahren…
Vorhabensbeschreibung
Erstellung des Merkblatts DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“
Aufgrund zunehmender Risiken für die Stromversorgung zum Beispiel durch Extremwetterereignisse, Veränderungen in den Stromnetzen oder durch Cyberangriffe steht auch die Abwasserentsorgung vor neuen Herausforderungen im Umgang mit Stromausfällen. Wie bereits berichtet (KA 7/2018, S. 630), wurde die Arbeitsgruppe KEK-10.6 „Abwasserentsorgung und Sicherstellung ihrer Energieversorgung“ (Sprecher Dipl.-Ing. Heinz Brandenburg) eingerichtet, um die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Abwasserentsorgung zu betrachten.
Der Fachausschuss KEK-10 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ hat die Arbeitsgruppe nun beauftragt, das Merkblatt DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“ zu erarbeiten. Dieses soll die Auswirkungen von Stromausfällen auf die Abwasserentsorgung aufbereiten und den Verantwortlichen ein Werkzeug an die Hand geben, mit dem sie die Sicherstellung der Energieversorgung ihres Abwasserentsorgungssystems systematisch bewerten können. Darauf aufbauend sollen insbesondere den Betreibern von Abwasseranlagen Hinweise gegeben werden, um Maßnahmen entsprechend einem angestrebten, mit Behörden und gegebenenfalls politischen Entscheidungsträgern abgestimmten, Sicherheitsniveau umzusetzen.
Das von der Arbeitsgruppe zu erstellende Merkblatt soll den Verantwortlichen eine Hilfestellung bieten, um die notwendigen organisatorischen und technischen Vorsorgemaßnahmen treffen zu können. Dabei wird sich das Merkblatt auch an der Systematik von bereits bestehenden Leitfäden im Bereich der Wasserversorgung, unter anderem des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), orientieren.
Hinweise zur Thematik sowie Interessensbekundungen für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Arbeitsgruppe können gerne an die Bundesgeschäftsstelle gerichtet werden.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme
Entwurf Merkblatt DWA-M 144-8 „ZTV – Injektionsverfahren“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 144-8 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 8: Injektionsverfahren“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle stellen ein Gefahrenpotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden dar. Zur Sanierung von Schäden durch Reparatur liegen für den Einsatz von Injektionsverfahren vielfältige Erfahrungen vor. Teil 8 der Merkblattreihe DWA-M 144 zeigt für dieses Verfahren harmonisierte, standardisierte Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) auf. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ und insbesondere die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Bestandteil des Bauvertrags sind.
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Injektionsverfahren in nicht begehbaren Kanälen gelten für die Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen sowie die Anbindung von Seitenanschlüssen (auch an Linersysteme) in Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden mit einem Durchmesser bis DN 800, welche hauptsächlich als Freispiegelleitungen betrieben werden.
Der Verband zertifizierter Sanierungs- Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA haben eine Kooperation vereinbart mit dem Ziel, die vom VSB erarbeiteten, bewährten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) gemeinsam fortzuführen, weiterzuentwickeln und diese in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk in der Merkblattreihe DWA-M 144 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ zu veröffentlichen. Das Merkblatt DWA-M 144-8 ist eine Überarbeitung von Teilen der VSB-Empfehlung Nr. 3 „Zulaufanbindung“ und der VSB-Empfehlung Nr. 4 „Injektionsverfahren mit Isocyanat-Harzen“.
Durch die Überführung dieser VSB-Empfehlungen in das DWA-Regelwerk entstehen sowohl für Netzbetreiber als auch für Planende und Sanierungsunternehmen deutliche Vorteile: Die noch bestehende Lücke im DWA-Regelwerk wird zügig geschlossen und damit die bauvertragliche Sicherheit in Zukunft deutlich erhöht.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 144-8 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 8: Injektionsverfahren“ wird bis zum 31. Mai 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Petra Hess Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-150 E-Mail: hess@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf DWA-M 144-8 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 8: Injektionsverfahren“, März 2019 16 Seiten, ISBN 978-3-88721-783-9 Ladenpreis: 35,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 28,40 Euro Herausgeber und Vertrieb DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Vorhabensbeschreibung Aktualisierung Merkblatt DWA-M 363 „Herkunft, Aufbereitung und Verwertung von Biogasen“
Der DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ hat im November 2010 die zweite Auflage des Merkblatts DWA-M 363 unter gleichnamigem Titel veröffentlicht. Weil sowohl die technische als auch die rechtliche Entwicklung im Bereich Biogas in den vergangenen Jahren wesentliche Neuerungen mit sich brachte, hat der Fachausschuss beschlossen, das Merkblatt zu aktualisieren. Das Merkblatt wendet sich an Planer und Betreiber von Anlagen zur Verwertung von Biogasen aus der anaeroben Behandlung organischer Stoffe. Hierzu gehören neben den Klärschlammfaulbehältern und den landwirtschaftlichen Biogasanlagen auch Anlagen zur Behandlung organisch hochbelasteter Abwässer, Abfallvergärungsanlagen oder Deponiegasanlagen. Das Merkblatt stellt für diese Anwendungsbereiche grundlegende Daten und Informationen für Planung und Betrieb zusammen. Dabei wird die Prozesskette ab der Entstehung des Biogases bis zu dessen Verwertung betrachtet. Realistische Angaben zur Biogasausbeute der verschiedenen Anlagentypen geben wichtige Hinweise auf die zu erwartenden Energieerträge. Das Merkblatt beschreibt die Grundlagen der relevanten Möglichkeiten zur Verwertung, vom einfachen Gaskessel über den Einsatz von Blockheitzkraftwerken bis hin zur Gaseinspeisung. Es bildet damit die Basis für die vertiefenden Betrachtungen der auf bestimmte Verfahrensstufen spezialisierten DWA-Regewerke, wie zum Beispiel zur Speicherung (DWAM 375, 376, 377), zur Aufbereitung (DWA-M 361) oder zu Fackeln (DWAM 305). Im Zuge der Überarbeitung werden auch die Schnittstellen zu diesen – inzwischen teils neu erschienenen – vertiefenden Regelwerken optimiert werden. Hieraus wird sich voraussichtlich auch eine Änderung des Titels des Merkblatts DWA-M 363 ergeben, um die thematische Abgrenzung zwischen den Regelwerken im Bereich Biogas deutlicher zu machen.
Die Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 363 wird im Rahmen der „Kooperation Biogas“ erarbeitet werden, die gemeinsam von der DWA, dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und dem Fachverband Biogas (FvB) partnerschaftlich getragenen wird.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-106
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 143-17 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 17: Beschichtung von Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 143-17 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 17: Beschichtung von Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten“ veröffentlicht. Der vorgelegte Entwurf ist eine Überarbeitung des Merkblatts DWAM 143-17 von Dezember 2006 und befasst sich mit Beschichtungsverfahren durch die Anwendung von mineralischen zementgebundenen Mörteln in Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten und sonstigen Bauwerken. Beschichtungsverfahren können zum Einsatz kommen, wenn die schadhaften Kanäle, Schächte und sonstigen abwas sertechnischen Bauwerke einen ausreichend freien Querschnitt ohne Hindernisse aufweisen oder vorab dieser Querschnitt wieder hergestellt werden kann. Das Merkblatt gilt von dem Punkt an, wo das Abwasser das Gebäude bzw. die Dachentwässerung verlässt oder in einen Straßenablauf fließt, bis zu dem Punkt, wo das Abwasser in eine Behandlungsanlage oder in einen Vorfluter eingeleitet wird. Es kann sinngemäß für den Bereich der Grundstücksentwässerung angewendet werden. Bei den beschriebenen Beschichtungen handelt es sich um Renovierungsverfahren oder Reparaturen gemäß DIN EN 15885 „Klassifizierung und Eigenschaften von Techniken für die Renovierung und Reparatur von Abwasserkanälen und -leitungen“. Sie gruppieren sich ein in „Lining für Beschichtungsverfahren“ oder „Reparatur mit vor Ort härtenden Materialien“. Beschichtungen sind Behandlungen des Untergrunds zur Herstellung einer geschlossenen Schutzoder/ und Tragschicht auf der Oberfläche von Beton, Mauerwerk, Guss, Stahl, und Faserzement. Beschichtungsverfahren sind auch als Oberflächenschutzsystem beim Neubau einsetzbar. Mit Beschichtungsverfahren können nachfolgende Schäden behoben werden:
●● Korrosion
●● mechanischer Verschleiß
●● Undichtheiten.
Für das Beschichtungsverfahren muss die Eignung in Verbindung mit dem verwendeten Mörtel nachgewiesen werden. Der Geltungsbereich umfasst nicht zementfreie Mörtel oder Reaktionsharzmörtel. Die Beschichtungsmörtel werden zur nachträglichen Beschichtung von Beton und Mauerwerk sowie Rohren aus Guss, Stahl und Faserzement in allen Lagen eingesetzt. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-8.14 „Beschichtungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Rainer Hermes) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt und richtet sich an alle im Bereich der Sanierung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen als auch an Sanierungsfirmen. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 143-17 wird bis zum 30. September 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle,
Petra Hess
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-150
E-Mail: hess@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf des Merkblatts DWA-M 143-17 Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 17: Beschichtung von Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten“,
Juli 2017 57 Seiten,
ISBN 978-3-88721-468-5
Ladenpreis: 63,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 50,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Zum Thema „Inspektion und Sanierung von Entwässerungssystemen“ finden am 22./23. November 2017 die IST – Inspektions- und SanierungsTage – der DWA in Dortmund mit begleitender Fachausstellung statt. Preis für Mitglieder 570 €, Nichtmitglieder 690 €.
Weitere Informationen und Anmeldung:
Himani Karjala
Tel. 0 22 42/872-244
E-Mail: karjala@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 793-1 – TRwS Biogasanlagen – Teil 1: Errichtung und Betrieb mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft
Die DWA hat den Entwurf der TRwS 793-1 „Biogasanlagen – Teil 1: Errichtung und Betrieb mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft“ veröffentlicht. TRwS 793-1 konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechend § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Mit der TRwS 793-1 werden erstmals bundeseinheitliche wasserrechtliche technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von neuen Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft der Fachöffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Einheitliche Regeln sind für die Umsetzung der wasserrechtlichen Anforderungen erforderlich, um den Betroffenen eine bundeseinheitliche Planungs- und Handlungsgrundlage zu gegeben. TRwS 793-1 geht auf Anforderungen an den Standort ein und konkretisiert die wasserrechtlichen Anforderungen an verschiedene Anlagenteile in Anlagen zum Herstellen von Biogas, wie beispielsweise an Behälter, Sicherheitseinrichtungen und Rohrleitungen. Zudem werden detaillierte Regelungen für die Ausführung der Umwallung aufgezeigt sowie Regelungen zum Betrieb und zur Sachverständigenprüfung gemäß AwSV getroffen. Dabei werden die aktuellen Erkenntnisse und Regelwerke über Werkstoffe und Bauweisen ebenso berücksichtigt wie die Erfahrungen mit Schadensfällen an bestehenden Anlagen und deren Ursachen. Die Trockenfermentation wird in TRwS 793-1 nicht behandelt. Für technische Regelungen für Anlagen zum Lagern von Gärsubstraten, Anlagen zum Lagern der Gärreste sowie den Anlagen zugehörige Abfüllanlagen von Biogasanlagen mit Gärsubtraten landwirtschaftlicher Herkunft wird TRwS 792 „JGS-Anlagen“ in Bezug genommen, da ein vergleichbares Gefährdungspotenzial vorliegt. Sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in der AwSV oder technischen Besonderheiten von Biogasanlagen abweichende Festlegungen erforderlich, sind diese in TRwS 793 geregelt. Die TRwS 793-1 soll als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik im Sinne von § 62 Absatz 2 WHG bzw. § 15 AwSV besitzen. Der Entwurf der TRwS 793-1 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.15 „TRwS Biogasanlagen“ (Sprecher: Dipl.- Ing. Arnold Niehage) im DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ erstellt und richtet sich an Behörden, Anlagenbetreiber, Planer und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „Landwirtschaftliche Biogasanlagen“ berührt sind. Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 793-1 wird bis zum 31. Oktober 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872 102
E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 793-1 „TRwS Biogasanlagen – Teil 1: Errichtung und Betrieb mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft“,
August 2017 58 Seiten,
ISBN 978-3-88721-516-3
Ladenpreis: 71,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 57,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 720-1 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern – Teil 1: Ölsperren“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 720-1 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern – Teil 1: Ölsperren“ veröffentlicht. Bei Unfällen mit Mineralöl/Mineralölprodukten auf Gewässern kommt der Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung eine besondere Bedeutung zu. Der sachgerechte Einsatz von Ölsperren und Ölaufnahmegeräten ist dabei entscheidend für den Einsatzerfolg. Der DWAFachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“ hat entschieden, das Thema in einem Merkblatt mit drei Teilen zu behandeln:
●● DWA-M 720-1: Ölsperren
●● DWA-M 720-2: Ölaufnahmegeräte
●● DWA-M 720-3: Einsatzplanung.
Gestartet wurde mit der Thematik „Ölsperren“. Ölsperren sollen die Ausbreitung und Verdriftung von Mineralöl/Mineralölprodukten begrenzen und damit deren möglichst schadlose Sammlung und Aufnahme ermöglichen. Hierzu müssen sie bestimmte Bedingungen bei Funktionsweise, Materialeigenschaften und Handhabbarkeit in den jeweiligen Einsatzbereichen erfüllen. Das Merkblatt DWA-M 720-1 soll den mit der Thematik befassten Personen eine fachlich fundierte, aber trotzdem einfache Entscheidungshilfe für die Beschaffung von Ölsperren und Hinweise für deren praktischen Einsatz geben. Es werden insbesondere die verschiedenen Arten von Ölsperren beschrieben, die theoretischen physikalischen Grundlagen dargelegt, Hinweise für den Einsatz von Ölsperren gegeben sowie Anforderungen an Ölsperren aufgezeigt. Der Zusammenhang zwischen den physikalischen Grundlagen für die Anwendung der Geräte und deren Anwendung und Einsatz ist für die Anwender in einem verständlichen Umfang – teilweise vereinfacht – dargestellt. Das Merkblatt DWA-M 720-1 aktualisiert und ersetzt die LTwS-Veröffentlichung 27 Teil 3 „Anforderungen an vorgefertigte, schwimmende Ölsperren für Binnengewässer (Mai 1999)“ und Teil 4 „Merkblatt schwimmende Ölsperren für Binnengewässer (Oktober 1997)“. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe IG-7.2 „Gerätschaften für Gewässer“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Bernd Lindow) im DWA-Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“ erstellt und richtet sich insbesondere an Wasserbehörden, alle Behörden/Institutionen und Einsatzkräfte im Bereich der Gefahrenabwehr, Beschaffungsstellen, die von dieser Thematik betroffen sind, sowie an Hersteller von Ölsperren. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 720-1 wird bis zum 31. Oktober 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872 102
E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf des Merkblatts DWA-M 720-1 „Ölschadenbekämpfung auf Gewässern – Teil 1: Ölsperren“,
August 2017
45 Seiten, ISBN 978-3-88721-501-9
Ladenpreis: 56 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 44,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
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Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 143-15 – Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Berstverfahren
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 143-15 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 15: Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Berstverfahren“ veröffentlicht. Im November 2005 erschien die erste Auflage des Merkblatts zur Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Berstverfahren. Es lagen schon seinerzeit vielfältige Erfahrungen mit der Technik der Verfahren und den unterschiedlichen Altrohr- und Neurohrwerkstoffen vor. Eine Neuauflage ist insbesondere aufgrund der nachfolgend genannten Änderungen und der Aufwertung zu einem Arbeitsblatt erforderlich. Das Arbeitsblatt ergänzt DIN EN 752 hinsichtlich der baulichen Sanierung und kann sinngemäß auch für erdeingebaute Abwasserleitungen und -kanäle unterhalb von Gebäuden angewendet werden. Es befasst sich mit der grabenlosen Erneuerung von erdverlegten Abwasserleitungen und -kanälen von DN 50 bis üblicherweise DN 1200 mit dem Berstverfahren. Im Berstverfahren können generell Rohre aus allen gängigen Werkstoffen mit Ausnahme von Spannbeton mit den nachfolgend aufgelisteten Schäden erneuert werden, sofern sich das Berstgestänge bzw. das Windenseil in das Altrohr einbringen lassen:
●● Rohrbrüche
●● Korrosion
●● Abflusshindernisse
●● nicht fachgerecht ausgeführte Kanalsanierungsmaßnahmen
●● Lageabweichungen (bedingt)
●● Verformungen
●● Risse
●● Undichtheiten
●● mechanischer Verschleiß.
Größere Lageabweichungen in Form von Unter-, Über- und seitlichen Bögen können im Allgemeinen nur teilweise ausgeglichen werden. Betonbettungen und Teil- oder Vollummantelungen mit Beton können einen Einsatz des Verfahrens verhindern. Für den Einbau mittels Berstverfahren eignen sich Rohre aller gängigen Rohrwerkstoffe. Die eingesetzten Rohre müssen für das Verfahren geeignet sein. Bei zu erneuernden Leitungen, die unterhalb des Grundwasserspiegels liegen, sind gegebenenfalls besondere Maßnahmen erforderlich. Das Arbeitsblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-8.11 „Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Berstverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Volkswirt Horst Zech) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ des Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ erstellt und richtet sich an alle mit der Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen befassten Fachleute. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt DWA-M 143- 15 (11/2005) wurden im vorliegenden Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 143-15 folgende Änderungen vorgenommen:
●● Überführung in ein Arbeitsblatt
●● Mitberücksichtigung der Homogenbereiche
●● Übersicht der Altrohre und mögliche Berstverfahren
●● Aktualisierung der Übersicht zu geeigneten Rohrwerkstoffen.
Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 143-15 wird bis zum 31. Oktober 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872 126
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden.
Entwurf Merkblatt DWA-M 709 „Laborabwasser“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 709 „Laborabwasser“ veröffentlicht. Das Merkblatt ATV-M 709 „Abwasser aus gentechnischen Produktionsanlagen und vergleichbaren Laboreinrichtungen“ aus dem Jahr 1996 bedurfte einer grundlegenden Überarbeitung zu fast allen inhaltlichen Aspekten. Im Zuge der Revision des Merkblatts wurde das Merkblatt um die Beschreibung verschiedener Laborarten und deren Abwasserrelevanz erweitert. Daher stellt das Abwasser aus gentechnischen Anlagen, das im alten Merkblatt den inhaltlichen Schwerpunkt bildet, nur noch eine unter vielen verschiedenen Abwasserarten aus Laboratorien dar. Es werden Laboratorien und deren Abwasser aus nachfolgend genannten Branchen und Disziplinen
●● Laboratorien in der chemischen und pharmazeutischen Forschung einschließlich biotechnologischer, mikrobiologischer und gentechnischer Laboratorien
●● medizinische Untersuchungs- und Forschungslabors einschließlich Versuchstierhaltung
●● Apotheken, soweit Laboratorien betrieben werden
●● chemische und mikrobiologische Routineanalytik (Umwelt-, Überwachungs-, Lebensmittellaboratorien etc.)
●● Ausbildungslabors an Schulen, Hochschulen, der Kammern etc.
●● wissenschaftliche Einrichtungen der Materialforschung und -untersuchung
●● Dentallabore.
Dabei werden abwassererzeugende Prozesse, Abwassermenge und -beschaffenheit beschrieben und Aussagen zur Abwasserbehandlung getroffen. Das Merkblatt enthält zudem neben den abwassertechnischen Hinweisen auch abfallrechtliche Empfehlungen, sofern erforderlich. Der neue Merkblattentwurf DWAM 709 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.33 „Abwasser aus Laboreinrichtungen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Veit Flöser) im DWA-Fachausschuss IG-3 „Branchenspezifische Industrieabwasser und Abfälle“ erarbeitet und richtet sich an Betreiber von Laboreinrichtungen, Planer, Kläranlagenbetreiber und Genehmigungs- und Überwachungsbehörden und sonstige in der Praxis stehende betroffene Fachleute. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-M 709 (09/1996) wurden im Entwurf des Merkblatts DWA-M 709 folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels b) grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung c) Erweiterung um andere Laborbereiche wie medizinische Laboratorien, Apotheken, Ausbildungslaboratorien, chemische Routineanalytik, Forschungslaboratorien etc. d) Anpassung an zwischenzeitlich eingetretene rechtliche Änderungen. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 709 wird bis zum 31. Oktober 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872 102
E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden.
Entwurf Merkblatt DWA-M 175-1 „Betriebsführungssysteme – Teil 1: Entwässerungssysteme“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 175-1 „Betriebsführungssysteme – Teil 1: Entwässerungssysteme“ öffentlich zur Diskussion gestellt. In den letzten Jahren sind die Anforderungen an den ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen und rechtssicheren Betrieb und die Instandhaltung von Kanalnetzen aus verschiedenen Gründen merklich gestiegen. In vielen Fällen kann eine zufriedenstellende Erfüllung der komplexen betrieblichen Aufgaben heute nur mithilfe von IT-Lösungen erreicht werden. Das Betriebsführungssystem (BFS) ist ein zentrales Instrument, um Kanalbetriebe bei einer wirtschaftlichen und rechtssicheren Betriebsführung zu unterstützen. Betriebsführungssystemen zur Optimierung des Betriebs und der Instandhaltung von Entwässerungssystemen. Voraussetzungen für die Einführung eines Betriebsführungssystems werden erläutert, ebenso Aufbau und Einzelfunktionen solcher Systeme sowie Anforderungen aus Sicht der Nutzer. Die Einführung eines spezifisch angepassten Betriebsführungssystems wird beschrieben. Erfahrungen von Netzbetreibern bei Einführung und Anwendung dieser Programme werden geschildert. In das Merkblatt sind die in über fünfzehn Jahren gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse bei der praktischen Anwendung solcher Systeme eingeflossen. Das Merkblatt bezweckt nicht, eine Wertung oder Empfehlung verschiedener, auf dem Markt erhältlicher BFS vorzunehmen. Es soll die Vorteile und den Nutzen eines solchen Systems darstellen und insbesondere Hinweise für die Einführung geben. Ein wichtiges Ziel der Kanalnetzbetreiber ist die Steuerung der Prozesse und des Ressourceneinsatzes zur technischen und wirtschaftlichen Optimierung der Betriebsabläufe. Das Merkblatt verfolgt das Ziel, allen interessierten kleinen bis großen Netzbetreibern eine Hilfestellung im Rahmen ihrer Überlegungen zur Anwendung und gegebenenfalls Weiterentwicklung eines Betriebsführungssystems zu geben. Im Rahmen dieses Merkblatts wird die Anwendung von IT-gestützten BFS für den Betrieb und die Instandhaltung von Entwässerungssystemen betrachtet. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-7.6 „Betriebsführungssysteme für Kanalnetze“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Franz-Josef Westerop) im DWAFachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erstellt und richtet sich an die Betreiber von Abwasseranlagen, Ingenieurbüros und Softwarehersteller. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 175-1 wird bis zum 31. Oktober 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Petra Hess
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-150
E-Mail: hess@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden.
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen“
Im Herbst 2017 wird die „Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in Deutschland“ in Kraft treten und den Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung für große Kläranlagen regeln. Während einer Übergangsfrist von zwölf Jahren bleibt die landwirtschaftliche Verwertung jedoch noch für alle Kläranlagen möglich. Für Anlagen zwischen 50 000 EW und 100 000 EW beträgt die Übergangsfrist 15 Jahre und Anlagen unter 50 000 EW können eine landwirtschaftliche oder landschaftsbauliche Verwertung unbefristet fortsetzen. Voraussetzung ist stets die Einhaltung der Vorgaben des Abfallund Düngerechts. Weil mit der Düngeverordnung und der Düngemittelverordnung auch im Bereich des Düngerechts die wesentlichen die Klärschlammverwertung betreffenden gesetzlichen gesetzlichen Grundlagen im Jahr 2017 novelliert wurden, ist davon auszugehen, dass die nun vorliegenden rechtlichen Rahmenbedingungen in ihren Grundzügen mindestens mittelfristig Bestand haben werden. Vor diesem Hintergrund hat der DWA-Fachausschuss KEK-13 „EU-Belange und Strategiekommission Klärschlamm“ beschlossen, die bereits in 2006 begonnen Arbeiten zur Erstellung des Merkblatts DWA-M 384 „Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen“ in seiner gleichnamigen Arbeitsgruppe KEK-13.1 wieder aufzunehmen. Die Aktivitäten waren damals ausgesetzt worden, um abzuwarten, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine ausreichende Planungssicherheit gewährleisten. Das neue Merkblatt DWA-M 384 wird auf Basis der gesetzlichen Vorgaben Anforderungen an die Qualität der zu verwertenden Schlämme wie auch an die Methoden der Ausbringung definieren. Insbesondere den Betreibern der Kläranlagen sowie beauftragten Dritten sollen technische Hinweise zur Umsetzung einer ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung in der Praxis geben und Möglichkeiten eines sinnvollen Klärschlammmanagements aufgezeigt werden, wie zum Beispiel die Teilnahme an Qualitätssicherungssystemen. Das Merkblatt richtet sich an Betreiber von Kläranlagen, an Lohnunternehmen und Maschinenringe, Behörden, Ingenieurbüros sowie an landwirtschaftliche Institutionen. Für die Besetzung der Arbeitsgruppe werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur beschriebenen Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Bewerber/innen sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein als auch Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Fachkenntnissen ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Josefine Dahmen
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: dahmen@dwa.de
Aktualisierung Merkblatt DWA-M 363 „Herkunft, Aufbereitung und Verwertung von Biogasen“
Der DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ hat im November 2010 die zweite Auflage des Merkblatts DWA-M 363 unter gleichnamigem Titel veröffentlicht. Weil sowohl die technische als auch die rechtliche Entwicklung im Bereich Biogas in den vergangenen Jahren wesentliche Neuerungen mit sich brachte, hat der Fachausschuss beschlossen, das Merkblatt zu aktualisieren. Das Merkblatt wendet sich an Planer und Betreiber von Anlagen zur Verwertung von Biogasen aus der anaeroben Behandlung organischer Stoffe. Hierzu gehören neben den Klärschlammfaulbehältern und den landwirtschaftlichen Biogasanlagen auch Anlagen zur Behandlung organisch hochbelasteter Abwässer, Abfallvergärungsanlagen oder Deponiegasanlagen. Das Merkblatt stellt für diese Anwendungsbereiche grundlegende Daten und Informationen für Planung und Betrieb zusammen. Dabei wird die Prozesskette ab der Entstehung des Biogases bis zu dessen Verwertung betrachtet. Realistische Angaben zur Biogasausbeute der verschiedenen Anlagentypen geben wichtige Hinweise auf die zu erwartenden Energieerträge. Das Merkblatt beschreibt die Grundlagen der relevanten Möglichkeiten zur Verwertung, vom einfachen Gaskessel über den Einsatz von Blockheitzkraftwerken bis hin zur Gaseinspeisung. Es bildet damit die Basis für die vertiefenden Betrachtungen der auf bestimmte Verfahrensstufen spezialisierten DWA-Regewerke, wie zum Beispiel zur Speicherung (DWAM 375, 376, 377), zur Aufbereitung (DWA-M 361) oder zu Fackeln (DWAM 305). Im Zuge der Überarbeitung werden auch die Schnittstellen zu diesen – inzwischen teils neu erschienenen – vertiefenden Regelwerken optimiert werden. Hieraus wird sich voraussichtlich auch eine Änderung des Titels des Merkblatts DWA-M 363 ergeben, um die thematische Abgrenzung zwischen den Regelwerken im Bereich Biogas deutlicher zu machen. Die Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 363 wird im Rahmen der „Kooperation Biogas“ erarbeitet werden, die gemeinsam von der DWA, dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und dem Fachverband Biogas (FvB) partnerschaftlich getragenen wird. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-106
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Redaktionelle Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 506 „Injektionen mit hydraulischen Bindemitteln in Wasserbauwerken aus Massenbeton“
Das Merkblatt DWA-M 506 „Injektionen mit hydraulischen Bindemitteln in Wasserbauwerken aus Massenbeton“, wurde in den Jahren 2001 bis 2005 durch die DWA-Arbeitsgruppe WW-4.1 „Injektionen mit hydraulischen Bindemitteln in Wasserbauwerken aus Massenbeton“ unter der Leitung von Dr.-Ing. Harald Wildner im DWA-Fachausschusses WW-4 „Talsperren und Flusssperren“ erstellt und soll durch den jetzt noch aktiven Teil der Arbeitsgruppe redaktionell überarbeitet werden. Anlass ist insbesondere die Überarbeitung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen – Wasserbau (ZTV-W) für Schutz und Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (Leistungsbereich 219) (ZTVW LB 219) durch die Bundesanstalt für Wasserbau, die auch Bezug auf das Merkblatt nimmt. Ein neueres Urteil des Europäischen Gerichtshofs erlaubt keine generellen Materialfestlegungen in den Vorschriften, sondern es dürfen nur noch projekt- bzw. bauwerksbezogen entsprechende Festlegungen getroffen werden. Diesbezüglich wird das Merkblatt DWA-M 506 angepasst. Weiterhin werden Querverweise und Begriffe vereinheitlicht, die Gliederung wird „nutzerfreundlicher“ gestaltet, und es werden kleinere Änderungen vorgenommen, die sich aus der praktischen Anwendung des Merkblatts in den vergangenen Jahren ergeben haben. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 143-17 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 17: Beschichtung von Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 143-17 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 17: Beschichtung von Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten“ veröffentlicht. Der vorgelegte Entwurf ist eine Überarbeitung des Merkblatts DWAM 143-17 von Dezember 2006 und befasst sich mit Beschichtungsverfahren durch die Anwendung von mineralischen zementgebundenen Mörteln in Abwasserleitungen, -kanälen und Schächten und sonstigen Bauwerken. Beschichtungsverfahren können zum Einsatz kommen, wenn die schadhaften Kanäle, Schächte und sonstigen abwas sertechnischen Bauwerke einen ausreichend freien Querschnitt ohne Hindernisse aufweisen oder vorab dieser Querschnitt wieder hergestellt werden kann. Das Merkblatt gilt von dem Punkt an, wo das Abwasser das Gebäude bzw. die Dachentwässerung verlässt oder in einen Straßenablauf fließt, bis zu dem Punkt, wo das Abwasser in eine Behandlungsanlage oder in einen Vorfluter eingeleitet wird. Es kann sinngemäß für den Bereich der Grundstücksentwässerung angewendet werden. Bei den beschriebenen Beschichtungen handelt es sich um Renovierungsverfahren oder Reparaturen gemäß DIN EN 15885 „Klassifizierung und Eigenschaften von Techniken für die Renovierung und Reparatur von Abwasserkanälen und -leitungen“. Sie gruppieren sich ein in „Lining für Beschichtungsverfahren“ oder „Reparatur mit vor Ort härtenden Materialien“. Beschichtungen sind Behandlungen des Untergrunds zur Herstellung einer geschlossenen Schutzoder/ und Tragschicht auf der Oberfläche von Beton, Mauerwerk, Guss, Stahl, und Faserzement. Beschichtungsverfahren sind auch als Oberflächenschutzsystem beim Neubau einsetzbar. Mit Beschichtungsverfahren können nachfolgende Schäden behoben werden:
●● Korrosion
●● mechanischer Verschleiß
●● Undichtheiten.
Für das Beschichtungsverfahren muss die Eignung in Verbindung mit dem verwendeten Mörtel nachgewiesen werden. Der Geltungsbereich umfasst nicht zementfreie Mörtel oder Reaktionsharzmörtel. Die Beschichtungsmörtel werden zur nachträglichen Beschichtung von Beton und Mauerwerk sowie Rohren aus Guss, Stahl und Faserzement in allen Lagen eingesetzt. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-8.14 „Beschichtungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Rainer Hermes) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt und richtet sich an alle im Bereich der Sanierung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen als auch an Sanierungsfirmen. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 143-17 wird bis zum 30. September 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle,
Petra Hess
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-150
E-Mail: hess@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden
Entwurf Merkblatt DWA-M 146 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten – Hinweise und Beispiele“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 146 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten – Hinweise und Beispiele“ veröffentlicht. Das Merkblatt enthält Hinweise und Ausführungsbeispiele in Ergänzung zum Arbeitsblatt DWA-A 142 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten“, die unter Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen in der Wasserschutzzone II ausgeführt werden können. Das Arbeitsblatt DWA-A 142 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten“ erschien im Januar 2016 in einer überarbeiteten Fassung. Die stark veränderten Vorgaben dieses Arbeitsblatts, die dem Wandel der verfügbaren Techniken und einer stärkeren Fokussierung auf das Bauen im Bestand und Sanieren Rechnung tragen, machten es erforderlich, auch das zugehörige Merkblatt ATV-DVWK-M 146 einer Überarbeitung zuzuführen. Einen wesentlichen Schwerpunkt des Merkblatts DWA-M 146 bilden aktuelle Beispiele aus der Praxis zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem neuen Arbeitsblatt DWAA 142. Dabei wurden Fallbeispiele sowohl für Wasserschutzzonen an Trinkwassertalsperren als auch bei Grundwassergewinnungsanlagen gewählt. Hierdurch soll die Anwendung des Arbeitsblatts erleichtert werden und Lösungsansätze für die in der Praxis häufig vorkommenden Randbedingungen aufgezeigt werden. Die Beispiele behandeln Ausführungen in der Wasserschutzzone III und II. Als Ergebnis der Beurteilung des Gefährdungspotenzials enthalten die Beispiele eine Klassifizierung des Gefährdungspotenzials nach Arbeitsblatt DWAA 142 in die Rubriken „sehr hoch“, „hoch“ und „weniger hoch“. In Abhängigkeit dieses Ergebnisses werden hier in der Praxis ausgeführte Schutzsysteme für die jeweiligen Randbedingungen dargestellt. Darüber hinaus gibt das Merkblatt einen Überblick über die derzeit in der Praxis häufig in Wasserschutzzonen verwendeten Ableitungssysteme und stellt für diese bei der Planung und Ausführung zu beachtende Randbedingungen dar. Dies soll dem Anwender die Auswahl eines für den jeweiligen Anwendungsfall geeigneten Ableitungssystems erleichtern. Soweit es möglich war, wurde eine vom Material unabhängige Darstellung gewählt. Das dazu eingebrachte Beispiel ist auch darauf ausgerichtet, dem Anwen der die Berücksichtigung der erforderlichen hydrologischen Aspekte klarzumachen und in einem Anwendungsbeispiel zu verdeutlichen. Zielsetzung ist, dem planenden Bauingenieur eine Entscheidungshilfe zu geben, die auf dem Markt verfügbaren Systeme im Hinblick auf ihre Tauglichkeit und ihre Einsatzmöglichkeiten in Wassergewinnungsgebieten der Schutzzone III und II zu beurteilen. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-5.8 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wasserschutzgebieten“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Heinz Brandenburg) im DWA-Fachausschuss ES-5 „Bau“ erstellt und richtet sich an Kommunen, Betreiber von Abwasseranlagen und Wassergewinnungsanlagen, Ingenieurbüros und Genehmigungsbehörden. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWKM 146 (5/2004) wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an die Vorgaben des Arbeitsblatts DWA-A 142; b) Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen von Gesetzen und Verordnungen; c) Anpassung der Praxisbeispiele in Bezug auf heute häufig verwendete Ausführungsvarianten. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 146 wird bis zum 30. September 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Petra Hess
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-150
E-Mail: hess@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden.
DWA-Arbeitsgruppe GB-5.4 „Salzbelastung der Fließgewässer“
Der Eintrag von Salzen in Süßgewässer stellt eine immer größere ökologische Herausforderung dar. Erhöhte Konzentrationen von Salzionen können zur Folge haben, dass Wasser für wichtige Nutzungen wie Trink-, Beregnungs- oder Tränkwasser nicht mehr verwendet werden kann oder die Existenzgrundlage von Gewässerorganismen zerstört wird. So können geogene und anthropogene Salzeinträge in Fließgewässer regional von erheblicher Bedeutung sein. Im Jahr 1992 wurde beim DVWK der Fachausschuss 4.10 „Salzbelastung der Fließgewässer“ eingerichtet. Aufgabe war die fachtechnische Begleitung der umfangreichen biologischen Untersuchungen, die im Rahmen der Beweissicherung des technischen Konzepts zur Reduzierung der Salzbelastung der Werra durchgeführt wurden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in einem Abschlussbericht „Folgen der Reduktion der Salzbelastung in Werra und Weser für das Fließgewässer als Ökosystem“ veröffentlicht und wurden im Mai 2000 im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung „Salz in Werra und Weser – Maßnahmen, Folgen, Zukunft“ mit der Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Weser (ARGE WESER) in Kassel vorgestellt. Seit dem beschäftigt sich der Fachausschuss, inzwischen als Arbeitsgruppe GB-5.4 „Salzbelastung der Fließgewässer“ der DWA mit den Ergebnissen der biologischen Untersuchungen, die auf der Grundlage der Erlaubniserteilung des Werkes Werra der Kali & Salz AG durchgeführt werden sowie der Befischungen in der Weser, die durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) gewonnen werden. Arbeiten aus weiteren Einzugsgebieten wie Unstrut, Lippe, Niederrhein u. a. bilden einen zusätzlichen Schwerpunkt. Dadurch verfügt die Arbeitsgruppe über detaillierte langjährige Erfahrungen hinsichtlich der Änderung der Artenzusammensetzung in Abhängigkeit von unterschiedlichen Salzkonzentrationen. Diese Kenntnisse flossen in eine Untersuchung zur Klassifizierung der Salztoleranz aquatischer Wirbellosen-Gemeinschaften in Fließgewässern ein. Die Ergebnisse wurden 2015 in einem gemeinsamen Fachgespräch auf der DGLJahrestagung vorgetragen und in einem Schwerpunktheft der KW Korrespondenz Wasserwirtschaft (2016 (9) Nr. 2) im Februar 2016 veröffentlicht. Inzwischen hat sich die Arbeitsgruppe ein weiteres Projekt zum Ziel gesetzt. Unter dem Titel „Auswirkungen von Salzkonzentrationen auf die Lebensgemeinschaften von Fließgewässern“ sollen weitere Auswertungen zur Salztoleranz aquatischer Wirbelloser – auch unter Einbeziehung weiterer salzbelasteter Gewässer – durchgeführt werden. Die Bewertung und Klassifizierung salzbelasteter Fließgewässer sind eine wesentliche Voraussetzung für die Ableitung von Bewirtschaftungszielen und -strategien. Die Bewertung von Chloridund Sulfatbelastungen erfolgte zunächst in Deutschland über das siebenstufige Schema der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Für weitere Klassifizierungen wurden unterschiedliche Ansätze entwickelt, die auf verschiedenen Organismengruppen aufbauen und deren Konzentrationsstufen sich teilweise deutlich unterscheiden. Inzwischen werden gewässertypspezifische Orientierungswerte nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) zur Einordnung von salzbelasteten (Chlorid, Sulfat) Fließgewässern verwendet. Die DWA-Arbeitsgruppe GB-5.4 hat im Zuge ihrer Tätigkeit ein bundesweites Datenbankprojekt initiiert und bearbeitet, in dem Besiedlungsdaten benthischer Makrozoen mit belastbaren Daten zur Salinität der jeweiligen Fließgewässer zusammengeführt wurden. Die Ergebnisse wurden zu einem Salinitätsindex weiterentwickelt, der es ermöglicht, die biologische Wirksamkeit anthropogener Versalzung zu differenzieren und zu klassifizieren. Diese Klassen sind eingegrenzt von Schwellenwerten, die deutliche Veränderungen in der Zusammensetzung der jeweiligen Makrozoengemeinschaften markieren. Die Schwellenwerte bilden somit stressorenbezogene Ursache- Wirkungsbeziehungen ab. Diese Klassifikation von Chloridstufen auf der Basis des Makrozoobenthos konkurriert dabei in keiner Weise mit den Zustandsbewertungen des PERLODES- Verfahrens und stellt diese auch nicht in Frage. Allerdings würde eine Integration des Chloridindex in das PERLODES- Verfahren mit anschließendem Abgleich der Klassengrenzen nach OGewV die Möglichkeit eröffnen, Schwellenbzw. Orientierungswerte für spezifische Salzionen wie z. B. das Chlorid auf der Basis eines biozönotisch begründeten Verfahrens fachlich anzupassen. Damit würde die in der OGewV vorgegebene biozönotisch begründete Zustandsbewertung weiter gestärkt und konsequent umgesetzt. Eine analoge Vorgehensweise wäre auch für die übrigen relevanten biologischen Qualitätskomponenten wünschenswert, wobei sich hier die Diatomeen aufgrund des bereits vorhandenen Halobiensystems in besonderer Weise anbieten würden. Für die Bearbeitung des neuen Themas ist eine personelle Erweiterung der Arbeitsgruppe sehr willkommen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit Neugründung der Arbeitsgruppe KEK-10.5 „Lastmanagement und Interaktionen mit Energienetzen“
Der DWA-Fachausschuss KEK-10 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ richtet die neue Arbeitsgruppe KEK-10.5 „Lastmanagement und Interaktionen mit Energienetzen“ ein und sucht Kolleginnen und Kollegen, die die Arbeiten ehrenamtlich mitgestalten wollen. Abwasserbehandlungsanlagen sind dafür dimensioniert, täglich die anfallende Abwassermenge so zu behandeln, dass negative Auswirkungen auf den Vorfluter sicher vermieden werden. Weitere Ziele wie der energieeffiziente Anlagenbetrieb sind nach derzeitigem Verständnis diesem Ziel untergeordnet. Gleichwohl gewinnen Ziele, die dem Klimaschutz dienen, zunehmend an Bedeutung. Einhergehend mit der Energiewende in Deutschland wird zukünftig der Strommarkt von erneuerbaren Energien, vor allem Wind und Photovoltaik, deren Stromerzeugung stark fluktuiert, dominiert werden. Damit Stromerzeugung und -verbrauch auch dann noch im Einklang stehen, müssen hierfür Flexibilitätstechnologien bereitstehen. Kläranlagen können durch die vorhandene Infrastruktur bereits verschiedene Flexibilitätsbausteine, die es zu identifizieren und zu nutzen gilt, einbringen und Systemrelevanz gewinnen. Aufgabe der Flexibilitätsbausteine ist dabei die Lastreduktion (Abschaltung von Aggregaten sowie Zuschaltung von Blockheizkraftwerken/Netzersatzanlagen) oder die Lasterhöhung (Zuschaltung von Aggregaten sowie Abschaltung von Blockheizkraftwerken). Die Abwasserbehandlungsanlagen können mit ihren vorhandenen Infrastrukturen – durch interne Optimierung und Anpassung an die umgebende Energieinfrastruktur – zukünftig einen Beitrag zur Energiewende leisten. Dies gilt vor allem dann, wenn die Marktanreize dementsprechend gestaltet werden. Der DWA-Fachausschuss KEK-10 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ richtet die neue Arbeitsgruppe KEK-10.5 „Lastmanagement und Interaktionen mit Energienetzen“ ein, um die aktuellen Entwicklungen zum Thema Lastmanagement sowie die Interaktionen mit den Energienetzen (Regelenergie, Stromhandel etc.) zu erfassen und zu bewerten. Ziel ist es, vor allem technische und ökomische Fragestellungen zu analysieren und der Fachöffentlichkeit entsprechende Informationen, zum Beispiel in Form von Fachbeiträgen auf Tagungen oder als DWA-Arbeitsberichte, zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist vorgesehen, für die Arbeitsgruppe sowohl Mitglieder aus dem Bereich der Abwasser- als auch aus der Energiewirtschaft zu gewinnen. Für die Besetzung der Arbeitsgruppe werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur beschriebenen Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Bewerber/innen sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein, als auch Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Fachkenntnissen ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-106
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit im DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“
Die DWA sucht Mitarbeiter für ihren Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“. Der DWA-Fachausschuss KA-13 ist im Wesentlichen mit der Erarbeitung des DWA-Regelwerks für messtechnische Einrichtungen (zum Beispiel Prozessanalysegeräte für N, P und CSB), deren Einbindung in EMSR-technische Systeme auf Abwasseranlagen und die Bereiche Prozessleittechnik sowie Kommunikation auf diesen Anlagen beschäftigt. Ein neuer Schwerpunkt der Ausschussarbeit sind die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Techniktrend „Industrie 4.0“ und die daraus resultierenden Chancen für die Weiterentwicklung der abwassertechnischen Anlagen. Zur Erweiterung der Mitgliederbasis des Fachausschusses werden Interessenten Interessenten gesucht, die in einer multidisziplinär zusammengesetzten Gruppe – bestehend aus Verfahrenstechnikern, Bauingenieuren und Elektrotechnikern – engagiert mitarbeiten wollen. Es werden Persönlichkeiten gesucht, die in ihrer Berufspraxis in den oben genannten Themenbereichen Erfahrungen in der technischen oder betrieblichen Anwendung von Automatisierungssystemen gesammelt haben und dort aktuell tätig sind. Wünschenswert sind eine Ausbildung im Bereich der Elektro- bzw. Automatisierungstechnik sowie eine einschlägige Tätigkeit im Bereich der Automatisierungsund Leittechnikplanung für abwassertechnische Anlagen. Bewerbungen aus den Nachbarländern Deutschlands sind ausdrücklich erwünscht. Interessenten werden gebeten, bis zum 30. Juli 2017 aussagekräftige Unterlagen zu ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit sowie zu ihrer Ausbildung dem Obmann des Fachausschusses KA- 13 über die DWA-Bundesgeschäftsstelle zuzusenden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef E-Mail:
wilhelm@dwa.de
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit Arbeitsgruppe zu zeitvarianten Hochwasserrisikofaktoren
Zeitlich veränderliche Randbedingungen der Bestimmungsgrößen des Hochwasserrisikos können von großer Bedeutung für die langfristig orientierte Beurteilung der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit des Hochwasserrisikomanagements sein. Diese zeitliche Variabilität betrifft flussgebietsweit die Gefährdungsgröße Abfluss, (z. B. infolge von Änderungen der Häufigkeit von Hochwasser durch den Klimawandel oder durch Veränderungen im Einzugsgebiet). Hierzu fördert z. B. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) seit Kurzem eine Forschergruppe, die sich mit der Entstehung, den räumlichen und zeitlichen Verteilungen und der Verbesserung der Prognose von Extremhochwasser beschäftigt. Lokal ergeben sich daraus Veränderungen der Gefährdungsgröße Wasserstand (morphologische Veränderungen im Gewässerbett). In Folge der wirtschaftlichen Entwicklung und des Siedlungsdrucks auf überflutungsgefährdete Gebiete ändert sich aber auch und hier besonders maßgeblich das Schadenspotenzial. Dabei spielt die Flächennutzung und die Akkumulation von Werten in potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen (bis zum Extremhochwasser) eine bislang eher unterschätzte Rolle auf die resultierende Schadenserwartung. Damit wäre das Konzept der Schadenserwartungswerte, die auf Stationaritätsannahmen zu den Schadenswahrscheinlichkeiten und den Schadenshöhen beruhen, zu überprüfen. Dies gilt insbesondere, da jetzt zeitgleich die 2. Umsetzungsphase der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie läuft und Planung und Bau vieler technischer Hochwasserschutzmaßnahmen (Deichrückverlegung, Polderplanungen) im Zuge des Nationalen Hochwasserschutzprogramms auf den Weg gebracht wurden. Es stellt sich somit die Frage, welchen Einfluss die zeitliche Variabilität der o.g. Hochwasserrisikofaktoren auf die langfristige Wirksamkeit dieser Maßnahmen haben wird. Der Fachausschuss HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ im Hauptausschuss „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung“ in der DWA möchte sich der Frage nach den relevanten Auswirkungen zeitvarianter Hochwasserrisikofaktoren auf die praktischen Entscheidungen zu Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements widmen und die aktuellen Forschungen in den Kontext der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie stellen. Dazu wird sich die Arbeitsgruppe intensiv mit der zeitlichen Entwicklung/Veränderung von Belastungsgrößen, Schadenspotenzialen und Widerstandsfähigkeit in hochwassergefährdeten Gebieten befassen. Ziel ist es, die Wirkung zeitvarianter Faktoren nachvollziehbar und allgemeinverständlich aufzuzeigen und Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Hochwasserrisikomanagementplanung abzuleiten. Für die Bearbeitung hat sich bereits eine Kernarbeitsgruppe (Schumann, Disse, Rother, Merz, Bronstert, Müller, Jüpner) gefunden. Herr Dr. Piroth würde die Sprecherschaft übernehmen. Ein Pilotgebiet zur Untersuchung der Schadenspotenzialentwicklung (historisch und prognostiziert) wird noch gesucht. Als Bearbeitungszeitraum ist der 1. Juni 2017 bis 31. Dezember 2018 geplant. Der Aufruf zur Mitarbeit wendet sich an alle Mitarbeiter der an der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie beteiligten Institutionen (Bund, Land, Verbände, Kommunen), Ingenieurbüros, Versicherungen…). Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17,
53772 Hennef
Tel. 02242/872-161
Fax 02242/872-184
E-Mail: barion@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 590 „Wasserwirtschaftliche Bewertung zur Entnahme von Wasser zur Bewässerung“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 590 „Wasserwirtschaftliche Bewertung zur Entnahme von Wasser zur Bewässerung“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Klimawandel, veränderte Landnutzung und steigende Marktanforderungen stellen für die gesamte Wasserwirtschaft und alle Branchen, die auf Wasser in ausreichender Menge und Qualität angewiesen sind, die größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. In besonderem Maß gilt dies für Landwirtschaft und Gartenbau. Zur Sicherung einer nachhaltigen Pflanzenproduktion, vor allem aber zur Gewährleistung der von den Märkten zwingend geforderten Qualitäten, wird in Deutschland zunehmend die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen erforderlich. Anträge auf Erlaubnis zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser zum Zweck der Bewässerung werden von Genehmigungs- und Fachverwaltungen zum Teil kritisch bewertet. Hintergrund dafür sind unter anderem Befürchtungen im Hinblick auf eine Intensivierung der Landwirtschaft, eine Verschlechterung der Nährstoffbilanzen oder Bedenken wegen möglicher Übernutzungen der zur Verfügung stehenden Wasserressourcen. Genehmigungsbehörden stützen ihre Einwände insbesondere auf das Verschlechterungsverbot im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die daraus teilweise resultierende restriktive Genehmigungspraxis steht den Erwartungen der Landwirtschaft, aber auch einer ausgewogenen Ressourcenbewirtschaftung entgegen. Die Bewertungs- und Vorgehensweisen in den einzelnen Bundesländern variieren zum Teil deutlich. Allgemein anerkannte Regeln der Technik, die über rein technische Fragen hinausgehen und die Grundlage einer wasserwirtschaftlichen Bewertung sein könnten, sind nicht eingeführt. Demgegenüber gibt es im Bereich der Landwirtschaft und des Gartenund Landschaftsbaus Veröffentlichungen von Fachvereinigungen, die innerhalb der entsprechenden Fachrichtungen breite Anerkennung genießen. Vor diesem Hintergrund hat die DWA mit dem vorliegenden Merkblatt eine Arbeitsgrundlage geschaffen, in der fachliche Grundlagen und Anforderungen der Bewässerung mit Grundsätzen der Wasserwirtschaft zusammengeführt werden. Auf dieser Grundlage können Bewässerungsprojekte sinnvoll konzipiert und bundesweit einheitlich begutachtet werden. Das Merkblatt DWA-M 590 wurde im Sinne einer angestrebten Zusammenführung von Fachwissen unterschiedlicher Bereiche im DWA-Fachausschuss GB-4 „Bewässerung“ gemeinsam mit Vertretern der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) und der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) erarbeitet. Es wendet sich an Fach- und Genehmigungsbehörden, Antragsteller, Berater und Verbände Verbände, die mit der wasserwirtschaftlichen Bewertung von Anträgen zur Wasserentnahme zum Zweck der Bewässerung befasst sind. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 590 wird bis zum 31. Juli 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872 161
E-Mail: barion@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 590
„Wasserwirtschaftliche Bewertung zur Entnahme von Wasser zur Bewässerung“,
Mai 2017, 79 Seiten
ISBN 978-3-88721-420-3
Ladenpreis: 77 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 61,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 269 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 269 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Seit dem Erscheinen des Merkblatts DWA-M 269 im Jahr 2008 hat in diesem Bereich eine ständige technische Weiterentwicklung stattgefunden. Infolge der zunehmenden Verbreitung der Prozessanalysentechnik auch auf kleineren Abwasseranlagen, der Entwicklung neuer Systeme zur Probenvorbereitung sowie der verstärkten Anwendung von Systemen für In-situ-Messungen wurde eine Überarbeitung und Ergänzung des Merkblatts aus dem Jahre 2008 erforderlich. Um eine effiziente Abwasserreinigung zu ermöglichen, ist es notwendig, optimierte Prozessbedingungen zu schaffen. Die an der Abwasserbehandlung beteiligten Mikroorganismen haben oft sehr unterschiedliche Substrat und Umgebungsansprüche, die in den einzelnen Kompartimenten der Abwasseranlage realisiert werden. Durch eine kontinuierliche Prozessüberwachung kann sehr zeitnah ein Abbild der herrschenden Bedingungen gewonnen und gegebenenfalls steuernd eingegriffen werden. Hierdurch kann auch den Anforderungen der Selbstüberwachungs- bzw. Eigenkontrollverordnungen mit Rechnung getragen werden. Durch die Regelung und Steuerung von Aggregaten ergeben sich bei vergleichbarer Ablaufqualität oft messbare Einsparpotenziale. Beispielsweise kann durch die Automatisierung der Sauerstoffzufuhr die für die Belüftung aufzuwendende Energie optimiert werden. Auch bei anderen Betriebsmitteln, wie zum Beispiel Fällmittel für die chemischphysikalische Phosphatelimination und externe Kohlenstoffverbindungen, können durch einen angepassten Verbrauch Betriebskosten vermindert werden. Das vorliegende Merkblatt enthält umfängliche Informationen darüber, welche Anforderungen Online-Messeinrichtungen für die unterschiedlichen Einsatzzwecke erfüllen sollten. Grundsätzlich kann zwischen Messsystemen, die ausschließlich Überwachungsfunktionen übernehmen und Systemen, die in Steuer- und Regelungsaufgaben eingebunden sind, unterschieden werden. Ein weiterer Unterschied betrifft die Probenahme. Diese entfällt bei Systemen, die direkt im Medium messen (In-situ-Messung). Weiterhin gibt das Merkblatt Hinweise zur Probenzuführung und -aufbereitung. Es beschreibt die Messverfahren zur Bestimmung von Stickstoff- und Phosphorverbindungen sowie der organischen Kohlenstoffbelastung in Form des BSB, CSB, TOC, DOC und SAK. Darüber hinaus enthält es Informationen zur Überwachung bzw. Qualitätssicherung und Dokumentation der Messwerte. Auch Aussagen über die Bewertung der Wirtschaftlichkeit werden getroffen. Das vorliegende Merkblatt gibt Herstellern, Planern und Betreibern von Abwasserbehandlungsanlagen sowie Behörden Hinweise für den zuverlässigen Betrieb der Analysatoren und der dazugehörigen Peripherie. Alle Aussagen sind grundsätzlich sowohl für kommunale wie industrielle Abwasserbehandlungsanlagen gültig, im Einzelfall wird jedoch auf diesbezügliche Einschränkungen hingewiesen. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe KA-13.1 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Peter Baumann) im DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ erstellt. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 269 wird bis zum 31. Juli 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872 144
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 269
„Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen,
Mai 2017, 76 Seiten
ISBN 978-3-88721-451-7
Ladenpreis: 77 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 61,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 02242/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de
Zu diesem Thema veranstaltet die DWA am 30./31. Mai 2017 in Wiesbaden-Niedernhausen
die Gemeinschaftstagung „KläranlagenTage/MSR-Technik in abwassertechnischen Anlagen“. Die Teilnahmegebühr beträgt 570 Euro für DWAMitglieder, 690 Euro für Nicht-Mitglieder.
Informationen hierzu:
Renate Teichmann
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Tel. 0 22 42/872-118
E-Mail: teichmann@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit und Vorhabensbeschreibung Fortschreibung des DWA-Regelwerks zur Schlammbehandlung
Stabilisierung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung sind auf allen Kläranlagen zentrale Verfahrensschritte der Schlammbehandlung. Der Fachausschuss KEK-2 „Stabilisierung, Entseuchung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung von Schlämmen“ bearbeitet diese Themen seit 1974 und hat zu den Verfahren zahlreiche Arbeitsberichte und Merkblätter vorgelegt. Die folgenden aktuellen Merkblätter stellen im DWA-Regelwerk eine solide fachliche Grundlage für die wichtigsten Verfahrensschritte der Schlammbehandlung dar:
●● DWA-M 368 Biologische Stabilisierung von Klärschlamm (2. Auflage, 6/2014)
●● DWA-M 381 Eindickung von Klärschlamm (10/2007)
●● DWA-M 366 Maschinelle Schlammentwässerung (2. Auflage, 2/2013)
●● DWA-M 383 Kennwerte der Klärschlammentwässerung (10/2008)
●● DWA-M 350 Aufbereitung von synthetischen polymeren Flockungsmitteln zur Klärschlammkonditionierung (8/2014)
Zurzeit bearbeiten die Arbeitsgruppen KEK-2.3 „Konditionierung und Entwässerungskennwerte“ und KEK-2.4 „Eindickung und Entwässerung“ die Aktualisierungen der Merkblätter DWA-M 383 und DWA-M 381. Hierbei ist geplant, bereits im Laufe diesen Jahres überarbeitete Fassungen als Gelbdrucke der Fachöffentlichkeit zur Diskussion vorzulegen. Darüber hinaus befasst sich der Fachausschuss sowie insb. die Arbeitsgruppe KEK-2.1 „Stabilisierung“ aktuell mit den Auswirkungen der Mitbehandlung von Co-Substraten auf die Verfahrensstufen der Schlammbehandlung und wird voraussichtlich im Herbst einen entsprechenden Arbeitsbericht in der Korrespondenz Abwasser Abfall veröffentlichen. In dieser Arbeitsgruppe soll weiterhin die Problematik der Stabilisierungskennwerte und ihrer notwendigen Zielwerte unter Berücksichtigung verschiedener Entsorgungswege bearbeitet werden. Einen weiteren wichtigen Aspekt der Arbeit des Fachausschusses KEK-2 bilden die Fragen der Seuchen- und Phytohygiene (AG KEK-2.2 „Entseuchung“). Allerdings haben sich in Deutschland Verfahren für eine weitergehende hygienisierende Behandlung von Klärschlämmen nicht etabliert, da die Klärschlammverordnung für derart behandelte Schlämme keine zusätzlichen Verwertungsoptionen eröffnet. Die Erarbeitung eines technischen Regelwerkes im Bereich Hygiene bleibt daher in Abhängigkeit der gesetzlichen Vorgaben zunächst offen. Schwerpunkt der weiteren Arbeit des Fachausschusses wird die Weiterentwicklung der oben genannten Merkblätter zur Stabilisierung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung sein. Hierbei wird in Zukunft auch zu prüfen sein, welche Merkblätter im Zuge künftiger Aktualisierungen zu DWA-Arbeitsblättern aufgewertet werden sollten. Darüber hinaus wird es in zunehmendem Ausmaß erforderlich sein, die auf nationaler Ebene durch die DWA beschriebenen Regeln der Technik mit den Arbeiten der europäischen und internationalen Normung zu verzahnen. Für die künftige Bearbeitung dieses breiten Aufgabenfeldes im Bereich der Schlammbehandlung ist beabsichtigt, den Mitgliederkreis des Fachausschusses KEK-2 und seiner Arbeitsgruppen kompetent zu erweitern. Hierzu werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Bewerber/ innen sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein als auch umfangreiche Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken der Klärschlammbehandlung ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden internationalen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte bis spätestens 1. September 2017 mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Überprüfung des DWA-Regelwerks
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist. Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“ (Januar 2008) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWAA 400: 4.6). Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im November 2016. Tabelle 1 listet alle Arbeits- und Merkblätter auf, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig. Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben. Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind?
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geol. Bettina Mayer
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: mayer@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWAA 221 „Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen“ veröffentlicht
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 221 „Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen“ veröffentlicht. Die angekündigte Publikation steht im Online- Entwurfsportal der DWA (http://de.dwa. de/regelwerk-fachpublikationen.html) zur Verfügung und ist zum 15. März 2017 auch als Print-Fassung erschienen. Aufgrund von Abstimmungsprozessen mit beteiligten Institutionen und Bundesbehörden hat sich die Veröffentlichung des Entwurfs verzögert. Die Frist des Beteiligungsverfahrens verschiebt sich entsprechend bis zum 15. Juni 2017. Das Arbeitsblatt DWA-A 221 ist eine technische Regel für die Verwendung von Kleinkläranlagen und dient der Überprüfung/ dem Nachweis der Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben. Das Arbeitsblatt richtet sich an Bauherren, Planer, Hersteller und zuständige Aufsichtsbehörden und gibt Hinweise für Bemessung, Bau, Einbau, Betrieb und Wartung. Es regelt aus Gründen des Gewässerschutzes resultierende Anforderungen, die nicht durch europäisch harmonisierte Normen erfasst sind sowohl für CE-gekennzeichnete als auch für nicht CE-gekennzeichnete und für nicht serienmäßig hergestellte Kleinkläranlagen.
Das Arbeitsblatt DWA-A 221 wird bis zum 15. Juni 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst durch Nutzung des im Entwurfsportal zur Verfügung gestellten Formulars.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im pdf-Format erhältlich. Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 221 „Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen“,
März 2017
45 Seiten, ISBN 978-3-88721-466-1
Ladenpreis: 54,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 43,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
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Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit Spurenstoffmonitoring von Eintragspfaden und Fließgewässern
Durch die stetig wachsenden Erkenntnisse zu organischen Spurenstoffen im Wasserkreislauf und den damit einhergehenden rechtlichen Anforderungen (zum Beispiel Oberflächengewässerverordnung) rückt das Thema „Spurenstoffe“ in der Wasserwirtschaft immer mehr in den Fokus. Daraus ergeben sich wasserwirtschaftliche Fragestellungen, für die belastbare Messdaten zur Feststellung der lokalen und regionalen Spurenstoffsituation benötigt werden. Diese Daten bilden eine wesentliche Grundlage für wasserwirtschaftliche Entscheidungen von zum Teil erheblicher Tragweite. Der Eintrag und Verbleib von organischen Spurenstoffen in Fließgewässern ist durch ein hochdynamisches Verhalten geprägt. Abhängig von der Stoffgruppe und den verschiedenen Eintragspfaden können die Einträge in die Fließgewässer kurz- oder langfristigen Schwankungen unterliegen. Im Fließgewässer selbst ist die Spurenstoffsituation durch vielfältige Stoffumsatzprozesse geprägt. Vor diesem Hintergrund wird die Frage nach einer auf Spurenstoffgruppen angepassten, zeitlich repräsentativen Monitoringstrategie diskutiert. Je nach Eintragspfad kann die Etablierung von automatisierten Monitoringsystemen von Vorteil sein. Für die Umsetzung einer kohärenten Vorgehensweise zur Erfassung der Spurenstoffe wird eine geeignete Infrastruktur notwendig, die gegebenenfalls erst errichtet werden muss. Der Einsatz von angepassten Probenahmevorrichtungen auf Basis einer durchdachten Probenahmestrategie bietet entscheidende Vorteile:
●● zuverlässige Erfassung ereignisspezifischer sowie ereignisunabhängiger Proben
●● belastbare Stofffrachtberechnungen in Verbindung mit Wasserstands-Abflussmessungen
●● Erstellung von Emissionsbilanzen auf der Grundlage von umfangreichen Eingangsdaten
●● Kalibrier- und Validierungsdatensätze für den Einsatz von Gewässergütemodellen
●● zuverlässige Basisdatensätze für die Maßnahmenplanung
●● verlässliche Kontrolle des Erreichens der festgelegten Umweltziele. Eine zielgerichtete Anleitung, die vor dem Hintergrund der modernen Monitoring- Methoden die entscheidenden Hinweise für die Konzeption, die Aufstellung und die Durchführung eines Monitorings speziell für Spurenstoffe gibt, liegt bislang nicht vor. Es ist daher das Ziel, in einer DWAArbeitsgruppe Hinweise und Empfehlungen für die Konzeption, die Errichtung sowie die Ausführung von Monitoringmaßnahmen zu geben, mit denen gezielt die Spurenstoffsituation in Flusseinzugsgebieten untersucht werden kann. Geplant sind Hinweise und Empfehlungen zu:
●● Messstellenauswahl
●● Monitoringzeitraum
●● Monitoringintervalle
●● Errichtung einer Infrastruktur
●● Entwicklungsstand der Gerätetechnik
●● Vorgehensweise bei der Probenahme
●● Unterhaltung von automatisierten Probenahmesystemen
●● ressourceneffizientem Monitoring
●● Unsicherheitsanalyse der erhobenen Daten. Fachleute aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Ingenieurbüros und Hochschulinstituten sind zur Mitarbeit eingeladen. Erfahrungen im Bereich des Monitorings von Spurenstoffen sind Voraussetzung. Geräteanbieter werden im Merkblattverfahren in angemessener Form beteiligt.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: schrenk@dwa.de
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit Audit Hochwasser
Die DWA-Arbeitsgruppe HW-4.6 „Audit Hochwasser“ im DWA-Fachausschuss HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ plant aktuell, das Merkblatt DWA-M 551 „Audit Hochwasser – Wie gut sind wir vorbereitet?“ zu überarbeiten. Das Merkblatt bildet die Grundlage für die Initiative der DWA-Audits zur Hochwasservorsorge. Damit erhalten Verwaltungen in Kommunen, Verbänden und Unternehmen Anleitungen für eine umfassende Prüfung und Bewertung der eigenen Betroffenheit von Überschwemmungen aus Hochwassern entlang von Gewässern, aber auch infolge von Starkregen und resultierenden Sturzfluten. Das Merkblatt gibt Hinweise für eine systematische Erfassung und Bewertung des bestehenden Risikos und bietet Antworten auf viele Fragen im Regelfall. Das Merkblatt ist im Jahr 2010 erstmals erschienen. Die zuständige DWA-Arbeitsgruppe hat bei der Revision des Merkblatts Überarbeitungsbedarf erkannt. Speziell in Hinsicht auf die praktischen Erfahrungen aus inzwischen über 40 Audits in Kommunen und Verbänden der unterschiedlichsten Größenordnungen konnte ein großer Erfahrungsschatz aufgebaut werden. Dieser soll in die Überarbeitung des Merkblatts einfließen. Unter anderem wird die Überarbeitung eine Anpassung an die Fortschreibung der rechtlichen Grundlagen und die Aufnahme neuer Erkenntnisse zur Hochwasservorsorge umfassen. Zusätzlich zu den erkannten Erfordernissen einer Fortschreibung der Merkblattinhalte gibt es eine Perspektive, zwei ergänzende Themenfelder zu integrieren, denen aufgrund ihrer umfassenden Auswirkungen eigene Abschnitte in dem zu überarbeitenden Merkblatt gewidmet werden können. Dies sind einerseits hohe Grundwasserstände mit vielfältigen Ursachen (sogenannte „Grundhochwasser“) und andererseits Risiken aus Sturmfluten und Tideeinflüssen im Küstenbereich. Die Arbeitsgruppe wünscht sich für die Bearbeitung dieser Themenfelder Expertise aus den Ländern und Kommunen, aber gerne auch aus Hochschulen, Büros oder auch der Versicherungswirtschaft. Wenn Sie über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, ist Ihre aussagestarke Bewerbung für eine Mitarbeit hoch willkommen. Ergänzende Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-161
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: barion@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Überarbeitung von Arbeitsblatt DWA-A 138 – Versickerung von Niederschlagswasser
Das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ ist inzwischen über zehn Jahre alt und wird aufgrund vorgesehener neuer Regelungen und der Aktualisierung nun überarbeitet. Insbesondere gilt es, Regelungen vom DIN und des Arbeitsblatts zu harmonisieren. Unter anderem sollen in dem neuen Arbeitsblatt DWA-A 138 folgende Themen mit aufgenommen bzw. überarbeitet werden:
●● Bei der Kf-Wert-Bestimmung sollte eine Methode, gegebenenfalls nach DIN, vorgegeben werden.
●● Bewertung von Maßnahmen zur Vorbehandlung
●● Überarbeitung der Bemessungsverfahren
●● Überarbeitung mit Bezug auf die aktuelle Rechtslage.
Das Arbeitsblatt wird von der DWA-Arbeitsgruppe ES-3.1 „Versickerung von Niederschlagswasser“ (Sprecher: Dr.-Ing. Arno Grau) im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Max Dohmann) überarbeitet. Hinweise für die Bearbeitung und Bewerbungen zur Mitarbeit – insbesondere im Bereich der Planung von Versickerungsanlagen – nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA, Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Erarbeitung eines Merkblatts DWA-M 218 – Rohrleitungssysteme für Biogasanlagen
Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen DWA, FVB und DVGW wurde vereinbart, dass gemeinsam getragene Regelwerke für Biogasanlagen erstellt werden. Als ein zentraler Anlagenteil gelten dabei unter anderem die Rohrleitungssysteme. Für Biogasanlagen existieren unter anderem in Abhängigkeit von der Art der Anlage (kommunale Faulgasanlagen, landwirtschaftliche und abfallwirtschaftliche Biogasanlagen), den eingesetzten vielfältigen Medien, aber auch von den Schutzzielen unterschiedlicher Rechtsbereiche (zum Beispiel Vermeidung der Verunreinigung von Gewässern durch wassergefährdende Stoffe, Explosionsschutz, Immissionsschutz) unterschiedliche Vorgaben und Regelwerke zu Rohrleitungen. Daher sollen ein abgestimmtes Regelwerk für die bisher nicht geregelten Bereiche und gegebenenfalls ergänzende Anforderungen bzw. konkrete technische Vorgaben erstellt werden. Ein Merkblatt soll eine Übersicht über die Anforderungen insbesondere im Hinblick auf die technische Ausführung von Rohrleitungssystemen geben. In dem neu zu erarbeitenden Merkblatt DWA-M 218 „Rohrleitungssysteme für den Bereich der technischen Ausrüstung von Biogasanlagen“ sollen für die verschiedenen Arten von Biogasanlagen (kommunale Faulgasanlagen, landwirtschaftliche und abfallwirtschaftliche Biogasanlagen einschl. Gasaufbereitung) insbesondere Empfehlungen und Hinweise zu folgenden Themenfeldern erarbeitet werden: 1. _Definition des Geltungsbereichs in Abhängigkeit von den anlagentechnischen Schnittstellen mit Abgrenzung zu anderen Regelwerken (Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS), DVGW-Regelwerk, gegebenenfalls weitere) 2. _technische Hinweise zur Umsetzung von Anforderungen bzgl. der mechanischen, chemischen und thermischen Belastung, soweit nicht an anderer Stelle eindeutig geregelt 3. _Hinweise zur Ausführung, Verlegung und Prüfung der Rohrleitungen, unter Beachtung anderer geltender Regelwerke 4. _Zuordnung der Medien zu einsetzbaren Rohrleitungswerkstoffen und örtlichem Einsatz, soweit nicht an anderer Stelle eindeutig geregelt In der Arbeitsgruppe sind Mitarbeiter/innen aus DWA, FVB und DVGW vertreten, verstärkt durch weitere Fachkräfte. Die Erarbeitung erfolgt im DWA-Fachausschuss KA-11 „Technische Ausrüstung und Bau von Kläranlagen“ im Austausch mit dem DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ und der DWA-Arbeitsgrupp IG-6.15 „TRwS-Biogasanlagen“.
Hinweise zur Bearbeitung sowie Interessensbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 139 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 139 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ veröffentlicht. Ergänzend zu den europäischen Normen ist es möglich, Festlegungen zu formulieren, die in europäischen Normen nicht oder nicht vollständig enthalten sind, um national erforderliche Inhalte abzudecken. Die seit Dezember 2015 gültige DIN EN 1610 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ beschreibt für den Einbau und die Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden den europäischen Standard. In der Neufassung des nun vorliegenden Arbeitsblatts DWAA 139 werden die aus der Sicht der beteiligten Fachkreise für notwendig erachteten, ergänzenden Hinweise und weitergehenden Ausführungen zur DIN EN 1610 beschrieben. Das Arbeitsblatt gilt für die Herstellung und Prüfung erdüberdeckter, in offener Baugrube und oberirdisch eingebauter Abwasserleitungen und -kanäle außerhalb von Gebäuden. Es soll dem planenden Ingenieur helfen, die in DIN EN 1610 vorhandenen Spielräume zu erkennen und kreativ zu nutzen. Die Ergänzungen und Hinweise beziehen sich auf den Einbau der Rohre, deren Prüfung, auf die zu verwendenden Baustoffe sowie auf die Abnahme des Bauwerks. Anforderungen an die Qualifikation des ausführenden Unternehmens werden ebenso definiert. Die Anhänge des Arbeitsblatts enthalten Anforderungen an Musterbauanleitungen sowie Hinweise auf wirtschaftliche Aspekte. Gemeinsam mit DIN EN 1610 angewendet, bietet dieses Arbeitsblatt Regelungen, um eine qualitativ hochwertige Bauausführung für Entwässerungsleitungen und -kanäle zu erzielen. Die fachgerechte Herstellung von Entwässerungsleitungen und -kanälen ist neben der Verwendung geeigneter und beständiger Bau- und Werkstoffe die Voraussetzung für ein langfristig funktionierendes und wasserdichtes Kanalnetz. Das Arbeitsblatt DWA-A 139 richtet sich an denjenigen Personenkreis, der Planung, Ausschreibung, Bauarbeiten, Qualitätssicherung und -überwachung sowie alle damit zusammenhängenden Arbeiten wahrnimmt. Das Arbeitsblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-5.1 „Allgemeine Richtlinien für den Bau von Entwässerungsanlagen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Jörg Henning Werker) im DWA-Fachausschuss ES-5 „Bau“ erstellt. Änderungen Gegenüber Arbeitsblatt DWA-A 139 (12/2009) enthält das vorliegende redaktionell überarbeitete Arbeitsblatt neben Änderungen auch zusätzliche Ausführungen zu folgenden Themen: ●● Anforderungen an Planung und Ausschreibung
●● Baugrund
●● Kurzbaugruben
●● Herstellung des Leitungsgrabens
●● Verbau
●● selbstverdichtende Verfüllmaterialien
●● weitergehende Aussagen zur Dichtheitsprüfung
●● Qualifikationen
●● Arbeitsschutz. Zusätzliche Anhänge wurden zu folgenden Themen erstellt:
●● Güteüberwachung und Anforderungen beim Einbau „selbstverdichtender“ Verfüllmaterialien
●● Formblätter für die Dichtheitsprüfung
●● Abweichungen/Toleranzen informativ
●● Auszug aus DGUV-Information 201- 052, früher: BGR 236 (Stand: Januar 2006).
Frist zur Stellungnahme Das Arbeitsblatt DWA-A 139 wird bis zum 30. Juni 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872 126 E-Mail: berger@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 139 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“,
April 2017
102 Seiten, ISBN 978-3-88721-470-8
Ladenpreis: 90 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 72 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit Überarbeitung des Arbeitsblatts ATV-A 200 – Abwasserinfrastruktur im ländlichen Raum
Das Arbeitsblatt ATV-A 200 „Grundsätze für die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum“ ist im Mai 1997 erschienen. Angesichts der zwischenzeitlichen technischen Innovationen, aber auch der veränderten Herausforderungen, insbesondere des demografischen Wandels, bedarf das Arbeitsblatt einer grundlegenden Überarbeitung. Das bisherige Arbeitsblatt ist bezüglich sich verändernder Abwassermengen stark auf Kläranlagen und die Abwasserbehandlung ausgerichtet. Entsprechende Betrachtungen zum gesamten Sanitärsystem und der Siedlungsentwässerung mit Überlegungen zur Systemumstellung fehlen weitgehend. Das Arbeitsblatt ATV-A 200 soll unter anderem unter Berücksichtigung der folgenden Punkte und Würdigung der aktuellen Regeln der DWA sowie der Erkenntnisse aus der BMBF-Fördermaßnahme INIS überarbeitet werden zum Arbeitsblatt DWA-A 200 „Strategien und Lösungsansätze zur Anpassung der Abwasserinfrastruktur im ländlichen Raum an sich ändernde Randbedingungen“:
●● Probleme des demografischen Wandels einschließlich Altersstruktur der Bevölkerung speziell im ländlichen Raum
●● Berücksichtigung der spezifischen Abwasserzusammensetzung
●● Aufzeigen funktionaler Anwendungsgrenzen konventioneller („zentraler“) Abwasserentsorgungssysteme
●● Darstellung technischer Möglichkeiten zur Systemumstellung (unter anderem Druck-/Unterdrucksysteme, Flat-Verfahren, Stoffstromtrennung, Regenwasserbewirtschaftung, dezentrale Abwasserentsorgung)
●● Anpassung der Aussagen zu Kleinkläranlagen und kleinen Kläranlagen (Verfahren, Einleitung der gereinigten Abwässer)
●● naturnahe Abwasserbehandlung
●● rechtliche Regelungen für dezentrale Anlagen
●● Beschreibung von Ansätzen zur Systemanpassung (unter anderem DWAA 272, DWA-M 143-18)
●● Aufzeigen von Anwendungsmöglichkeiten neuartiger Sanitärsysteme (NASS) und ressourceneffizienter Lösungen für den ländlichen Raum; Betrachtung etwaiger Rückkopplungen zur Funktionalität der zentralen Wasserversorgung
●● Entwicklung methodischer Ansätze zur Ermittlung optimaler Zeitpunkte/ Zeiträume zur Umsetzung von Maßnahmen der Systemanpassung und Systemumstellung (Hinweise auf Transitionspfade, Ergebnisse aus der INIS-Förderinitiative) ●● spezifische Lösungsansätze zur Gewährleistung der Funktionssicherheit der Anlagen (Wartung und Betrieb, Überwachung) unter Berücksichtigung des bereits veröffentlichten Arbeitsberichts des DWA-Fachausschusses KA-10
●● methodische Ansätze zur Kostenbewertung und Gebührenermittlung bei Bevölkerungsrückgang (in Abstimmung mit den Gremien des DWAHauptausschusses Wirtschaft)
●● Planungsinstrumente zur Erstellung und Bewertung von Lösungsvarianten
Zur Überarbeitung des Arbeitsblatts wurde eine hauptausschussübergreifende Arbeitsgruppe KA-1.5 gegründet. Diese soll unter anderem aus Mitgliedern des Fachausschusses ES-2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt), des Fachausschusses KA-10 „Abwasserbehandlung im ländlichen Raum“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Jens Nowak) und des gemeinsamen Fachausschusses der Hauptausschüsse Entwässerungssysteme und Kommunale Abwasserbehandlung, des Fachausschusses KA- 1 „Neuartige Sanitärsysteme“ (Obfrau: Prof. Dr.-Ing. Heidrun Steinmetz) gebildet werden. Die Arbeitsgruppe KA-1.5 „Strategien zur Anpassung der Abwasserinfrastruktur für den ländlichen Raum“ ist organisatorisch im gemeinsamen Fachausschuss der Hauptausschüsse Entwässerungssysteme und Kommunale Abwasserbehandlung, dem Fachausschuss KA-1 „Neuartige Sanitärsysteme“, eingerichtet. Die Berichtspflicht und die Freigabe der Arbeitsergebnisse erfolgen hauptausschussübergreifend. Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen und werden gebeten, ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Darstellung zur Person zu übersenden.
Hinweise für die Überarbeitung nimmt ebenfalls die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
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53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 622-1 „Marschengräben – Ökologie und Unterhaltung – Teil 1: Ökologische Grundlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 622-1 „Marschengräben – Ökologie und Unterhaltung – Teil 1: Ökologische Grundlagen“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Die Erschließung und Kultivierung der norddeutschen Fluss- und Seemarschen erforderte ein ausgeklügeltes Wassermanagement. Neben dem Schutz vor Überschwemmungen durch Deiche, bedurfte es einer großen Dichte an Gräben. Diese Marschengräben dienten und dienen in Gebieten mit Grünland und Ackerland überwiegend der Entwässerung und der Zuwässerung, inzwischen zunehmend auch der Entwässerung urbaner Gebiete. Gräben prägen bis heute den Wasserhaushalt und das Landschaftsbild der Marschen, sie gelten regional als Kulturgut und weisen eine eigenständige landschaftsökologische Bedeutung als aquatische Lebensräume auf. Heute übernehmen Marschengräben vielerorts wichtige, sehr unterschiedlich ausgeprägte Funktionen als Ersatzlebensräume für die regionale Tier- und Pflanzenwelt, da Belastung, Ausbau und Verfüllung natürlicher Fließ- und Stillgewässer jahrhundertelang nahezu flächendeckend zu einer dramatischen Verarmung natürlicher Auen und ihrer gewässerspezifischen Tier- und Pflanzenwelt führten. Neben ihrer Bedeutung als Refugien für die Tier- und Pflanzenwelt leisten Marschengräben zudem einen erheblichen Beitrag zum Nährstoffrückhalt und zur Vernetzung aquatischer und terrestrischer Biotope. Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass die Erreichung des geforderten „Guten ökologischen Zustands“ bzw. des „Guten ökologischen Potenzials“ in den Gewässern der Marschen nur dann nachhaltig gelingen kann, wenn die an sie angeschlossenen Marschengräben ebenfalls ein entsprechendes ökologisches Potenzial erreichen. Dass Grabensysteme gute ökologische Funktion haben können, zeigen Beispiele in Nordwestdeutschland. Hier existieren Gräben, die als wasserwirtschaftlich gut funktionierende Grabensysteme zugleich zahlreichen Tier- und Pflanzenarten und sogar Arten der FFH-Anhänge und der Roten Listen Lebensräume bieten. Die künstlich geschaffenen Grabensysteme unterliegen jedoch der ständigen Tendenz zur Verlandung. Kleine Querschnitte, geringe Strömungsgeschwindigkeit und ein hohes Nährstoffangebot führen in der Regel zu eutrophen Verhältnissen und intensiver Primärproduktion. Die Unterhaltung der Gräben zur Aufrechterhaltung ihrer hydraulischen Funktionen wurde im Zuge der allgemeinen Mechanisierung zunehmend rigoros durchgeführt – mit der Folge, dass sich die ökologischen Bedingungen vielerorts dramatisch verschlechterten. Im vorliegenden Teil 1 des Merkblatts wird der aktuelle Wissensstand zur Ökologie von Marschengräben ausführlich dargestellt. Darüber hinaus liefert Teil 1 Aussagen über den Einfluss des zentralen Faktors Gewässerunterhaltung auf die Vegetation und Fauna der Marschengräben. Die Autorinnen und Autoren dieses Merkblatts erhoffen sich durch die Publikation des ersten Teils eine veränderte Wahrnehmung der Ökologie und des landschaftsökologischen Werts von Marschengräben. Der sich in Erarbeitung befindende Teil 2 liefert praktische Empfehlungen, die eine zeitgemäße, nachhaltige und ökologisch ausgerichtete Unterhaltung ermöglichen, um Zielkonflikte zu minimieren oder zu vermeiden. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe GB-1.3 „Marschengewässer“ im DWA-Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ (Sprecherin: Prof. Dr. Ellen Kiel) erstellt und richtet sich u. a. an Fachleute in Ländern, Kommunen und Verbänden, die für die Unterhaltung von Marschengräben verantwortlich oder in wasserwirtschaftlichen Dienststellen, Naturschutzbehörden, Ingenieurbüros und Aufsichtsbehörden damit befasst sind. Darüber hinaus sollen auch Studierende, Naturschutzbeauftragte und andere interessierte Bürger angesprochen werden, um ihr Interesse an diesen besonderen Lebensräumen zu wecken. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 622-1 „Marschengräben – Ökologie und Unterhaltung – Teil 1: Ökologische Grundlagen“ wird bis zum 31. Mai 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
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Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf des Merkblatts DWA-M 622-1 „Marschengräben – Ökologie und Unterhaltung – Teil 1: Ökologische Grundlagen“ März 2017, 83 Seiten
ISBN 978-3-88721-428-9
Ladenpreis: 77,00 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 61,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 600 „Begriffe aus der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 600 „Begriffe aus der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Die Anforderungen an die Unterhaltungspflichtigen von Gewässern haben sich aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen in den letzten Jahren grundlegend geändert. Neben der ganzheitlichen Betrachtungsweise von Flussgebietseinheiten unabhängig von politischen Grenzen gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden die Gewässer heute verstärkt unter ökologischen Gesichtspunkten bewirtschaftet. Dabei sollen Hochwasservorsorge, Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerökologie, Naturschutz und vieles mehr gleichberechtigt und ausgewogen im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung berücksichtigt werden. Die Aufgaben der unterhaltungspflichtigen Gebietskörperschaften (Kreise, Städte und Gemeinden sowie Unterhaltungsverbände) sind heute ebenso vielfältig wie anspruchsvoll. Die verstärkt notwendige interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen planenden und ausführenden Ingenieuren, Ökologen, Biologen, Geografen, Landschaftsarchitekten, Vertretern der Behörden u. a. erfordert die Verwendung einheitlicher Fachbegriffe, um die natürlichen morphodynamischen Prozesse an Bächen und Flüssen zu verstehen und die Kommunikation von allen beteiligten Fachdisziplinen zu garantieren. Der vorliegende Entwurf zum Merkblatt DWA-M 600 „Begriffe aus der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung“ enthält eine Auswahl von in der modernen und nachhaltigen Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung der Fließgewässer verwendeten Begriffen. Die vorliegende Zusammenstellung von Fachbegriffen aus dem Bereich der Gewässerentwicklung und Gewässerunterhaltung soll dem Benutzer eine Orientierung und Sicherheit bei der Anwendung der heute gängigen Begrifflichkeiten bieten. Die definierten Begriffe sollen auch zur einheitlichen Handhabung im DWA-Regelwerk beitragen und bei der Überarbeitung von bestehenden Regeln Berücksichtigung finden. Die verwendeten Begriffe entsprechen weitgehend den Normen DIN 19661-1 und -2, DIN EN 1085, DIN 4044, DIN 4047, DIN 4048, DIN 4049, DIN 60000, DIN 61210, DIN 18918, DIN 18919, DIN 19700 und der wissenschaftlichen Fachliteratur. Einige Begriffe wurden speziell für die Verwendung im Bereich der Gewässerentwicklung neu aufgenommen bzw. daran angepasst. Gleichwohl lassen sich die Begriffe auch auf große Fließgewässer und Bundeswasserstraßen, aber auch auf künstliche Fließgewässer wie Gräben beziehen. Die englischen Übersetzungen entstammen den einschlägigen DIN-Normen. War eine passende Übersetzung dort nicht zu finden, wurde die einschlägige Fachliteratur zu Rate gezogen. Bei einigen deutschen Begriffen wird der Nutzer um eine nähere Erläuterung nicht herumkommen, da sich der ein oder andere Begriff noch nicht in der englischsprachigen Fachliteratur etabliert hat. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe BIZ-1.2 „Gewässer-Nachbarschaften“ im DWA-Fachausschuss BIZ-1 „Nachbarschaften“ und der DWAArbeitsgruppe GB-2.16 „Begriffe“ (Sprecher: Dr. rer. nat. Thomas Paulus) im DWA-Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ erstellt und richtet sich an alle, die sich mit modernen und zukunftsorientierten Methoden im Bereich der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung an Fließgewässern beschäftigen. Ziel ist die zukünftige einheitliche und eindeutige Handhabung der definierten Fachbegriffe im DWA-Regelwerk und fachwissenschaftlichen Publikationen. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 600 „Begriffe aus der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung“ wird bis zum 31. Mai 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Tel. 0 22 42/872-210
E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf des Merkblatts DWA-M 600 „Begriffe aus der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung“, März 2017
103 Seiten, ISBN 978-3-88721-396-1
Ladenpreis: 88,00 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 70,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“ veröffentlicht. Biogasanlagen verfügen in aller Regel über ein Speichersystem, um das produzierte Biogas vor der Verwertung zwischenspeichern zu können. Schwankungen in der Biogasproduktion können somit gepuffert werden, bevor das Gas einer Verwertung, zum Beispiel in einem BHKW, zugeführt wird. Das vorliegende Merkblatt DWAM 375 definiert Anforderungen an die Gewährleistung der Dichtheit von (quasi-) drucklosen Biogasspeichersystemen und beschreibt die nach dem Stand der Technik geeigneten Prüfmethoden. Dabei werden die für die Gewährleistung der Dichtheit relevanten technischen Komponenten in Bezug auf dieses Schutzziel betrachtet (Membran, Einspannung, Einbauten, Durchführungen, relevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen). Der Geltungsbereich des Merkblatts fokussiert auf volumetrische Membranspeichersysteme, die zumeist als Dachspeichersysteme, zum Beispiel auf dem Fermenter, Nachgärer oder Gärproduktlager, ausgeführt werden oder aus einer Bodenplatte, die mit einer Membran Membran überspannt ist, bestehen. Darüber hinaus wird auch die Ausführung von Biogasspeichern als Membransack oder Gaskissen berücksichtigt. Mit dem Merkblatt DWA-M 375 legen die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. und der Fachverband Biogas e. V. gemeinsam ein Regelwerk vor, das technische Leitlinien für Planung, Bau und Betrieb von Membranspeichersystemen gibt, um Leckagen und Gasverluste entsprechend dem Stand der Technik zu minimieren. Das Merkblatt soll insbesondere den mit Planung, Bau und Betrieb von Biogasspeichersystemen befassten Fachleuten konkrete technische Hinweise geben, wie die Speichersysteme auszuführen, zu prüfen und instand zu halten sind, um den Anforderungen an die technische Dichtheit gerecht zu werden. Das Merkblatt wurde im Rahmen der Kooperation Biogas von der gemeinsamen DWA-DVGW-FvB-Arbeitsgruppe KEK-8.4 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“ im Auftrag und unter der Mitwirkung des DWA-Fachausschusses KEK-8 „Biogas“, der FvB-DVGWDWA- Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“ und des DVGW-Gemeinschaftsausschusses G-GTK-0-1 „Biogas“ erstellt.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 375 wird bis zum 30. April 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler
Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Josefine Dahmen
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-186
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 375
„Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“,
Februar 2017, 41 Seiten
ISBN 978-3-88721-442-5
Ladenpreis: 48,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 38,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 716-10 Anforderungen an „W“-Ölbindemittel zur Anwendung auf Gewässern (water/Wasser)
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 716-10 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen / Prüfkriterien – Teil 10: Anforderungen / an „W“-Ölbindemittel zur Anwendung auf Gewässern (water/Wasser)“ veröffentlicht. Bei Unfällen mit aufschwimmenden Mineralölprodukten auf Gewässeroberflächen kommt der Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung einschließlich dem vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutz besondere Bedeutung zu. Bei diesen Maßnahmen kann der Einsatz von geeigneten Ölbindemitteln entscheidend sein. Die Bindemittel müssen schwimmfähig sein und nach dem Einsatz wieder mit einfachen Mitteln grundsätzlich vollständig von der Gewässeroberfläche entfernt werden können. Während das Arbeitsblatt DWAA 716-1 die allgemeinen Anforderungen und Prüfverfahren für alle Öl- und Chemikalienbindemittel umfasst, werden die speziellen Anforderungen in gruppenspezifischen Teilen der Arbeitsblattreihe DWA-A 716 ergänzt. Das vorliegende Arbeitsblatt DWAA 716-10 regelt die spezifischen Anforderungen an Ölbindemittel, die auf Gewässern nach Unfällen mit Mineralölen und -produkten zum Einsatz kommen sollen. Es stellt eine Weiterentwicklung der LTwS-Schrift Nr. 27 dar und regelt die Prüfkriterien unter Laborbedingungen zur Gewinnung vergleichbarer und reproduzierbarer Prüfergebnisse. Die praktischen Einsatzmöglichkeiten und insbesondere die Eignung für die jeweils aufzunehmenden Flüssigkeiten/Gemische sind durch den Anwender zu prüfen. Die Typen I, II und IV der bisher gültigen Einteilung nach LTwS 27 werden für den Einsatz auf Gewässern jetzt der Gruppe „W“ zugeordnet. Zur Prüfung werden die folgenden Kategorien eingeführt:
●● Ölbindemittel in loser Form (Granulate, Fasern, Flocken usw.)
●● Ölbindemittel mit definierten Formen (Vliese, Würfel, Schläuche, Kissen usw.) sowie schwimmende Ölsperren mit Bindemittelfunktion (Sorptionsmittel- Ölsperren). Ölsperren ohne Bindemittelfunktion (Sperren usw.) unterliegen der arbeitsmedizinischen und umwelttechnischen Überprüfung nach Arbeitsblatt DWAA 716-1. Prüfungen nach dem Arbeitsblatt DWA-A 716-10 fallen nicht an. Es sind insbesondere Staubungsverhalten, Schüttdichte und Raumgewicht, Korngrößenverteilung, Trockenrückstand, maximale Ölaufnahme, Schwimmfähigkeit und die Aufnahmefähigkeit des Ölbindemittels auf Wasser zu untersuchen. Die Arbeitsblätter DWA-A 716-1 und folgende wenden sich speziell an die Hersteller, Vertreiber und Prüfinstitute von Öl- und Chemikalienbindemitteln. Die Erarbeitung erfolgt durch die Arbeitsgruppe AG 7.1 „Öl- und Chemikalienbindemittel“ im DWA Fachausschuss „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 716-10 wird bis zum 30. April 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 716-10
„Öl- und Chemikalienbindemittel –
Anforderungen/Prüfkriterien – Teil 10:
Anforderungen an „W“-Ölbindemittel zur Anwendung auf Gewässern (water/ Wasser)“,
Februar 2017, 22 Seiten
ISBN 978-3-88721-459-3
Ladenpreis: 32 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 25,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 274 „Einsatz organischer Polymere in der Abwasserreinigung“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 274 „Einsatz organischer Polymere in der Abwasserreinigung“ veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Merkblatt DWA-M 274 sollen Empfehlungen zur Auswahl und zum Einsatz von Flo ckungs- und Flockungshilfsmitteln bei der Reinigung von kommunalen Abwässern gegeben werden. Dafür werden organische Polymere, aber auch Kombinationsprodukte, in denen Metallsalzen (zumeist Aluminiumsalze) organische Polymere beigemischt sind, verwendet. Ein weiterer Anwendungsbereich organischer Polymere bei Flockungsverfahren findet sich in der Industrieabwasserbehandlung. Die im Merkblatt dargestellten Grundlagen gelten analog. Des Weiteren werden Informationen zur Auswahl des für die jeweilige Anwendung wirkungsvollsten Polymertyps sowie erforderliche und übliche Dosiermengen, auch in Abhängigkeit von verschiedenen Kriterien gegeben. Praktische Hinweise zur Einmischung und Dosierung der Polymerlösung, strömungstechnische Aspekte, Auswahl und Ausbildung der Dosierstellen sowie Steuerung und Regelung der Zugabe runden das Merkblatt ab. Der Einsatz von organischen Polymeren zur Konditionierung von Klärschlämmen ist nicht Gegenstand dieses Merkblatts. Hinweise dazu finden sich im Merkblatt DWAM 350 „Aufbereitung von synthetischen polymeren Flockungsmitteln zur Klärschlammkonditionierung“. Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des Merkblattes ATVM 274 (11/1999) und wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-8.2 „Abwasserreinigung durch Fällung und Flockung“ (Sprecher: Dr.-Ing. Bernd Heinzmann) im DWA-Fachausschuss KA-8 „Verfahren der weitergehenden Abwasserreinigung nach biologischer Behandlung“ erstellt. Das Merkblatt richtet sich an Betreiber von Kläranlagen, beratende Ingenieure sowie Lieferanten und Hersteller von entsprechenden Chemikalien. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 274 wird bis zum 30. April 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
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Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
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Entwurf Merkblatt DWA-M 274 „Einsatz
organischer Polymere in der Abwasserreinigung“, Februar 2017
21 Seiten, ISBN 978-3-88721-436-4
Ladenpreis: 32 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 25,60 Euro
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 221 „Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 221 „Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen“ veröffentlicht. Das Arbeitsblatt DWA-A 221 regelt bauwerksbezogene Anforderungen für Kleinkläranlagen bis 50 Einwohnerwerte zur biologischen Behandlung des im Trennverfahren erfassten häuslichen Schmutzwassers [Wasser aus Küchen, Waschräumen, Waschbecken, Badezimmern, Toiletten und ähnlichen Einrichtungen (DIN EN 1085)] aus einzelnen oder mehreren Gebäuden/Grundstücken einschließlich solchem aus Gewerbebetrieben mit einem in Menge und Zusammensetzung häuslichem Abwasser entsprechendem Schmutzwasserzufluss. Die Kleinkläranlagen dienen der Behandlung häuslichen Schmutzwassers mit dem Reinigungsziel der Kohlenstoffelimination entsprechend Anhang 1 Teil C der Abwasserverordnung. Die Zulässigkeit des Einbaus und des Betriebs von Kleinkläranlagen unterliegt den baurechtlichen und wasserrechtlichen Vorschriften (u. a. § 57 und § 60 WHG). Das Arbeitsblatt DWA-A 221 ist eine Hilfestellung für die Verwendung von Kleinkläranlagen. Es regelt aus Gründen des Gewässerschutzes resultierende bauwerksbezogene Anforderungen, die nicht durch europäisch harmonisierte Normen erfasst sind, sowohl für CE-gekennzeichnete als auch für nicht CE-gekennzeichnete Kleinkläranlagen sowie für nicht serienmäßig hergestellte Kleinkläranlagen. Das Arbeitsblatt DWA-A 221 dient der von den Bundesländern beauftragten zentralen Stelle zum Nachweis der Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben. Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des Merkblattes DWAM 221 (2/2012) und wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-10.2 „Kleinkläranlagen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Bodo Heise) im DWA-Fachausschuss KA-10 „Abwasserbehandlung im ländlichen Raum“ erstellt. Es richtet sich an Bauherren, Planer, Hersteller und zuständige Aufsichtsbehörden und gibt Hinweise für Bemessung, Bau, Einbau, Betrieb und Wartung.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 221 wird bis zum 15. Mai 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen
erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
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Tel. 0 22 42/872-144
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
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Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 221
„Grundsätze für die Verwendung von
Kleinkläranlagen“, Februar 2017
46 Seiten, ISBN 978-3-88721-466-1
Ladenpreis: 54,50 Euro
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Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit Aktualisierung von DWA-M 361 „Aufbereitung von Biogas“
Die Nutzung von Biogas aus der Vergärung organischer Stoffe wird auch künftig eine wesentliche Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien spielen. Biogas, das unter anderem auf Kläranlagen, landwirtschaftlichen Biogasanlagen oder Abfallvergärungsanlagen anfällt, kann nach geeigneter Aufbereitung auf den jeweiligen Anlagen zum Beispiel zu Heizzwecken oder zur Stromerzeugung genutzt werden. Alternativ kann das Biogas auch als Biomethan in das Gasnetz eingespeist werden, sodass es ortsunabhängig einer weiteren Nutzung zugeführt werden kann. Die Nutzung von Biogas (zum Beispiel Gasmotor, Gasturbine, Brennstoffzelle) erfordert eine vorherige Aufbereitung des Rohgases. Hierzu bestehen vielfältige bewährte und innovative Techniken und Verfahren. Der DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ und dessen Arbeitsgruppe KEK-8.3 „Aufbereitung von Biogas“ haben zu dieser Thematik im Oktober 2011 das Merkblatt DWA-M 361 „Aufbereitung von Biogas“ veröffentlicht, um insbesondere Planern und Betreibern von Vergärungsanlagen an der Praxis orientierte technische Hinweise zu den Erfordernissen und Möglichkeiten der Aufbereitung von Biogas zu geben. So gibt das Merkblatt unter anderem technische Hinweise
●● zu den Qualitäten des Rohbiogases
●● zu Qualitätsanforderungen für verschiedene Verwertungswege von Biogas
●● zu Techniken der Aufbereitung. Inzwischen haben sich für die Aufbereitung von Biogas neue Techniken etabliert. Weiterhin variieren heute die Konzepte zur Nutzung von Biogas stärker, zum Beispiel ausgelöst durch sich ändernde Fördersätze des EEG. Auch hieraus resultieren veränderte Anforderungen an die Biogasaufbereitung. Der DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ hat vor diesem Hintergrund beschlossen, das bestehende Merkblatt DWA-M 361 zu aktualisieren und hierzu die Arbeitsgruppe KEK-8.3 „Aufbereitung von Biogas“ zu reaktivieren. Im Rahmen der seit 2012 mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und dem Fachverband Biogas (FvB) bestehenden „Kooperation Biogas“ soll die Aktualisierung in der künftig gemeinsam besetzten DWA/DVGW/FvB-Arbeitsgruppe KEK-8.3 „Aufbereitung von Biogas“ erfolgen. Im Zuge dieser Zusammenarbeit wird auch die Verzahnung mit dem DVGW-Regelwerk im Bereich der Einspeisung von Biogas optimiert werden. So sind die im DVGW-Arbeitsblatt G 265- 1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungsnetze; Teil 1: Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme“ beschriebenen Anforderungen an die Aufbereitung von Biogas zur Einspeisung in Erdgasnetze nicht Gegenstand des Merkblatts DWA-M 361. Die Hinweise des Merkblatts DWA-M 361 können für diesen Anwendungsfall als ergänzende Informationen herangezogen werden. Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu erweitern, werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Dabei sollten Bewerber sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein als auch umfangreiche Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken zur Aufbereitung und Verwertung von Biogas ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Josefine Dahmen Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 149-1 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Grundlagen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 149-1 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Grundlagen“ veröffentlicht. Das Merkblatt behandelt die Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb und unterhalb von Gebäuden aus der Sicht des baulichen, betrieblichen und umweltrelevanten Zustands. Es gilt für Freispiegelleitungen und -kanäle sowie Schächte und Inspektionsöffnungen. Eine sinngemäße Übertragung der Aussagen auf andere Teile von Entwässerungssystemen, wie zum Beispiel Düker, Druckleitungen oder Sonderbauwerke, ist ebenfalls möglich, wenn diese ähnliche Merkmale aufweisen (zum Beispiel baulicher Teil von Staukanälen). Für eine umfassende Zustandsbeurteilung dieser Objekte im Sinne der DIN EN 752/DIN EN 13508-1 sind je nach Ausführung und Fragestellung zusätzliche Maßnahmen zur Zustandserfassung und -beurteilung erforderlich. Das Merkblatt gilt im Sinne der DIN EN 752 für Entwässerungssysteme außerhalb und unterhalb von Gebäuden unabhängig von Lage und Eigentumsverhältnissen. Dieses Merkblatt stellt das Grundlagendokument für die Merkblattreihe DWA-M 149 dar und soll unter anderem durch folgende Angaben die Anwendung dieser Merkblattreihe unterstützen:
●● Übersicht über die Thematik Zustandserfassung und -beurteilung,
●● Verweis auf die hier relevanten Regelwerke,
●● ergänzende Informationen zu Aspekten der Zustandserfassung und -beurteilung, die nicht mit zusätzlichen Regelwerken hinterlegt sind,
●● Definition von Begriffen, die für den Themenbereich Zustandserfassung und -beurteilung übergreifend verwendet werden. Die Zustandserfassung und -beurteilung ist Teil eines Gesamtprozesses zum integralen Kanalmanagement wie in DIN EN 752 sowie zum Beispiel in DIN EN 14654-2 in Verbindung mit Arbeitsblatt DWA-A 143-1 beschrieben. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-8.1 „Zustandserfassung und -beurteilung“ (Sprecher: Dr.- Ing. Martin Keding) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 149-1 wird bis zum 30. April 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 149-1
„Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Grundlagen“
Februar 2017, 33 Seiten
ISBN 978-3-88721-449-4
Ladenpreis: 42 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro
Vorhabensbeschreibung Erarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 120-1 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Allgemeines“
Im Dezember 2015 ist der Entwurf DIN EN 16932-1 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Pumpsysteme – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ neu erschienen. Mitte 2017 ist mit der Veröffentlichung des Weißdruckes der Norm zu rechnen. Geplant ist eine Kommentierung und Ergänzung der Norminhalte mit Anforderungen, die derzeit im DWARegelwerk festgeschrieben sind. Dies erfordert gleichzeitig eine Überarbeitung der folgenden Publikationen, die dann in das neue Arbeitsblatt einfließen sollen, und, falls sie vollständig darin aufgehen, die Zurückziehung selbiger. Ziel ist die Erarbeitung einer Gemeinschaftspublikation zu DIN EN 16932-1 und Arbeitsblatt DWA-A 120-1. Das Arbeitsblatt wird von der DWAArbeitsgruppe ES-3.8 „Pumpsysteme“ (Sprecher: MinR a. D. Dipl.-Ing. Jens Jedlitschka) fachausschussübergreifend in Zuordnung zu den Fachausschüssen ES- 2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) und ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Max Dohmann) erarbeitet. Die Arbeitsgruppe ist – aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen der Fachausschüsse – beiden Fachausschüssen ES-2 und ES-3 berichtspflichtig. Die Ergebnisse werden gemeinsam durch die Fachausschüsse ES-2 und ES-3 freigegeben.
Hinweise für die Bearbeitung sowie Interessensbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Ölbindemittel zur Anwendung auf Verkehrsflächen – Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 716-9 Die DWA wird das Arbeitsblatt DWAA 716-9 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien – Teil 9: Anforderungen an ‚R‘-Ölbindemittel zur Anwendung auf Verkehrsflächen (road/Straße)“
überarbeiten. Aufgrund der langen Laufzeit des Beteiligungsverfahrens nach Veröffentlichung des Gelbdrucks (Schiedsverfahren) hat sich bereits jetzt erhöhter Aktualisierungsbedarf für das Arbeitsblatt DWA-A 716-9 ergeben. Des Weiteren ist bei der praktischen Anwendung des Arbeitsblatts weiterer Regelungsbedarf unter anderem für folgende Sachverhalte entstanden:
●● Erweiterung der Prüfvorschriften um Grenz- und Beurteilungswerte (zum Beispiel Staubungsverhalten)
●● Festlegungen zu Umschreibungen von Prüfzeugnissen Bei Anträgen, welche die Prüfung für Anforderungen an „R“-Ölbindemittel zur Anwendung auf Verkehrswegen zum Inhalt haben, ist dem Wunsch des Antragstellers nach Anwendung eines Regelwerks zu entsprechen. Verlängerungsprüfungen nach LTwS 27 sind nach Aufhebung der LTwS 27 durch das Bundesumweltministerium nicht mehr möglich.
●● Einbindung des Beiblatts (Anhang A) in die übliche Arbeitsblattstruktur
●● Harmonisierung von Querverweisen zu aktuellen DWA-Publikationen DWA-A 716-9 richtet sich speziell an Hersteller von Öl- und Chemikalienbindemitteln, Prüfinstitute sowie den Handel. Die Überarbeitung des Arbeitsblatts erfolgt durch die Arbeitsgruppe IG-7.1 „Öl- und Chemikalienbindemittel“ im Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist Ende 2017 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
Fax 0 22 42/872-135 E-Mail:
grabowski@dwa.de
Erarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 120-3 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 3: Unterdrucksysteme“
Im Dezember 2015 ist der Entwurf DIN EN 16932-3 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Pumpsysteme – Teil 3: Unterdruckentwässerungssysteme“ neu erschienen. Mitte 2017 ist mit der Veröffentlichung des Weißdruckes der Norm zu rechnen. Geplant ist eine Kommentierung und Ergänzung der Norminhalte mit Anforderungen, die derzeit im DWA-Regelwerk festgeschrieben sind. Dies erfordert gleichzeitig eine Überarbeitung der folgenden Publikationen, die dann in das neue Arbeitsblatt einfließen sollen, und, falls sie vollständig darin aufgehen, die Zurückziehung selbiger. Ziel ist die Erarbeitung einer Gemeinschaftspublikation zu DIN EN 16932-3 und Arbeitsblatt DWA-A 120-3. Das Arbeitsblatt wird von der DWAArbeitsgruppe ES-3.10 „Unterdrucksysteme“ (Sprecher: Dr.-Ing. Markus Roediger) fachausschussübergreifend in Zuordnung zu den Fachausschüssen ES-2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) und ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Max Dohmann) erarbeitet. Die Arbeitsgruppe ist – aufgrund der in haltlichen Überschneidungen der Fachausschüsse – den Fachausschüssen ES-2 und ES-3 berichtspflichtig. Die Ergebnisse werden gemeinsam durch die Fachausschüsse ES-2 und ES-3 freigegeben.
Hinweise für die Bearbeitung sowie Interessensbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Erarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 120-2 „Pumpsysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Pumpstationen und Drucksysteme“
Im Dezember 2015 ist der Entwurf DIN EN 16932-2 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Pumpsysteme – Teil 2: Druckentwässerungssysteme“ neu erschienen. Mitte 2017 ist mit der Veröffentlichung des Weißdrucks der Norm zu rechnen. Geplant ist eine Kommentierung und Ergänzung der Norminhalte mit Anforderungen, die derzeit im DWARegelwerk festgeschrieben sind. Dies erfordert gleichzeitig eine Überarbeitung der folgenden Publikationen, die dann in das neue Arbeitsblatt einfließen sollen, und, falls sie vollständig darin aufgehen, die Zurückziehung selbiger. Ziel ist die Erarbeitung einer Gemeinschaftspublikation zu DIN EN 16932-2 und DWA-A 120-2. Das Arbeitsblatt wird von der DWAArbeitsgruppe ES-3.9 „Pumpstationen und Drucksysteme“ (Sprecher: Prof. Dr.- Ing. Hartmut Eckstädt) fachausschussübergreifend in Zuordnung zu den Fachausschüssen ES-2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) und ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Max Dohmann) erarbeitet. Die Arbeitsgruppe ist – aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen der Fachausschüsse – den Fachausschüssen ES-2 und ES-3 berichtspflichtig. Die Ergebnisse werden gemeinsam durch die Fachausschüsse ES-2 und ES-3 freigegeben.
Hinweise für die Bearbeitung sowie Interessensbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 767 „Abwasser aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 767 „Abwasser aus Schlachtund Fleischverarbeitungsbetrieben“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Ziel des Merkblattentwurfs DWAM 767 „Abwasser aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben“ ist es, Empfehlungen für die Behandlung von Abwasser zu geben, das in Rinder-, Schweine- und Geflügelschlachtbetrieben sowie bei der Fleischverarbeitung anfällt. Seit dem Erscheinen des Merkblatts ATV-M 767 „Abwasser aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben“ im Jahr 1992 hat sich die Technologie im Bereich der Abwasserbehandlung fortentwickelt, der produktionsintegrierte Umweltschutz eine stärkere Bedeutung gewonnen, und energetische sowie betriebswirtschaftliche Fragen bestimmen heute die alternativen Verwertungskonzepte der Nebenprodukte. Die im Merkblatt aus dem Jahr 1992 getroffenen Aussagen geben nicht mehr den Stand der Technik wieder. Der neue Merkblattentwurf DWAM 767 „Abwässer aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben“ wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.15 „Schlacht- und Fleischverarbeitungsindustrie“ (Sprecherin: Dr.-Ing. Ulrike Abeling) im Fachausschuss IG-2 „Branchenbezogene Industrieabwässer und Abfälle“ erarbeitet und ist eine Fortschreibung der Aussagen des Merkblatts aus dem Jahr 1992. Der Merkblattentwurf DWA-M 767 beschreibt detailliert die Prozesse in Schlachtbetrieben für Rinder, Schweine und Geflügel einschließlich der prozessbedingten Vor- und Nachbereitung und die dabei entstehenden Emissionsquellen ins Abwasser, in den Boden und die Luft sowie deren Minderungsmöglichkeiten nach dem Stand der Technik. Weiterhin werden Aussagen zu den Emissionen bei der Fleischzerlegung nach der Schlachtung und Verfahren zum Räuchern getroffen. Die Verfahren zur Behandlung von Abwasser aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben Fleischverarbeitungsbetrieben bis hin zu Räucheranlagen nach dem Stand der Technik bzw. den besten verfügbaren Techniken (BVT) werden beschrieben und Empfehlungen sowie Hilfen zur Lösung technischer Probleme gegeben. Es werden produktionsintegrierte Maßnahmen sowohl zur Reduzierung der Abwasserbelastung als auch anderer Umweltmedien dargestellt. Die schlachtspezifischen abwassertechnischen Anforderungen des im Jahr 2006 veröffentlichten BVT-Merkblatts über die besten verfügbaren Techniken in der Nahrungsmittelindustrie sind berücksichtigt. Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Schlachtbetriebe und fleischverarbeitende Betriebe, Betreiber kommunaler Abwasseranlagen, Fachbehörden, Ingenieurbüros und Anlagenhersteller/ -ausrüster. Frist zur Stellungnahme:
Das Merkblatt DWA-M 767 wird bis zum 31. März 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
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Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 767
„Abwasser aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben“,
Januar 2017
77 Seiten, ISBN 978-3-88721-405-0
Ladenpreis: 77 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 61,60 Euro
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DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Aufruf zur Mitarbeit Überarbeitung Arbeitsblatt DWA-A 125 „Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“
Seit der Veröffentlichung der aktuellen Fassung des DWA-A 125 „Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“ im Dezember 2008 wurden wesentliche Normen und Regelwerke mit Auswirkungen auf den Inhalt des Arbeitsblatts DWA-A 125 aktualisiert oder es stehen Überarbeitungen an. So soll die Europäische Norm zum Rohrvortrieb – die DIN EN 12889 „Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ – im CEN/TC165 „Abwassertechnik“ überarbeitet werden. Es ist geplant, dass die Inhalte der DIN EN 12889, wie bereits in der bestehenden Gemeinschaftspublikation DIN EN 12889/DWA-A 125 aus Mai 2009, durch die Regelungen des Arbeitsblatts DWA-A 125 kommentiert und ergänzt werden. Dies erfordert eine gleichzeitige Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 125, das möglichst mit dem Weißdruck der EN 12889 erscheinen soll. Weiterhin sollen die Änderungen der VOB/C, DIN 18319 „ATV Rohrvortrieb“ in dem Arbeitsblatt berücksichtigt werden. Zudem soll eine engere Verknüpfung zu dem mittlerweile veröffentlichten Arbeitsblatt DWA-A 161 „Statische Berechnung von Vortriebsrohren“ erzielt werden. Ziel der Überarbeitung ist es, die Inhalte des Regelwerks zu aktualisieren und an den Stand der Technik sowie an aktuelle Regeln anzupassen. Dabei soll besonderes Augenmerk darauf liegen, die Beschreibungen der Vortriebsverfahren zu vervollständigen und zu präzisieren. Zudem sollen Erfahrungswerte zu deren Anwendungsbereich aktualisiert werden. Aus der Einführung der aktuellen Fassung der VOB/C, DIN 18319 „ATV Rohrvortrieb“ ergeben sich ebenfalls Änderungen, die in dem DWA-A 125 berücksichtigt werden müssen. Dies betrifft beispielsweise die Beschreibung des Baugrunds mit Homogenbereichen, woraus ein Bedarf zur Aktualisierung der Angaben zum Einsatzbereich der verschiedenen Vortriebsverfahren folgt. Das Arbeitsblatt richtet sich an Planer, Bauherren, Baufirmen und Betreiber. Die Erarbeitung erfolgt in der neu zu konstituierenden Arbeitsgruppe ES-5.3 „Grabenlose Bauverfahren“ im Fachausschuss ES-5 „Bau“ (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Henning Werker).
Hinweise für die Bearbeitung sowie Interessensbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
DWA Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit DWA-Arbeitsgruppe GB-2.17 „Gewässerunterhaltung in forstwirtschaftlich genutzten Bereichen“
Anlass
Die Gewässerunterhaltung umfasst die Gewässerentwicklung und die Pflege von Oberflächengewässern. In forstwirtschaftlich genutzten Bereichen findet die Gewässerunterhaltung in einem anthropogen überprägten Naturraum statt. Um auch dort die Ziele der EGWasserrahmenrichtlinie dauerhaft und nachhaltig erfüllen zu können, sollen die mit den forstwirtschaftlichen Eingriffen verbundenen naturräumlichen und wasserwirtschaftlichen Veränderungen aufgezeigt und im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Gewässerunterhaltung dargestellt werden. Weiterhin sollen Empfehlungen erarbeitet werden, wie durch eine angepasste Bewirtschaftung diese Auswirkungen reduziert werden können. Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe Ziel der neuen Arbeitsgruppe GB-2.17 „Gewässerunterhaltung in forstwirtschaftlich genutzten Bereichen“ soll sein, grundlegende Wirkungszusammenhänge, Wechselwirkungen sowie direkte und indirekte Auswirkungen auf die Fließgewässer in forstwirtschaftlich genutzten Bereichen darzustellen und gemeinsame Vorgehensweisen von Forst- und Wasser wirtschaft in der Gewässerunterhaltung zu entwickeln. Es sollen konkrete Handlungsoptionen benannt, unterschiedliche Interessen und Widersprüche dargelegt und Gemeinsamkeiten aufgezeigt werden. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die Sensibilisierung für naturnahe Funktionen und Strukturen der Fließgewässer in forstwirtschaftlich genutzten Bereichen zu verbessern und gemeinsame Wege für eine nachhaltige Verbesserung des ökologischen Zustands aufzeigen. Fallbeispiele sollen praxisnah verdeutlichen, welche Wege beschritten werden können.
Ziel
Die Arbeitsgruppe GB-2.17 „Gewässerunterhaltung in forstwirtschaftlich genutzten Bereichen“ im Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ möchte mit dem geplanten Merkblatt interessierte Fachleute der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Forstwirtschaft aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Institutionen, Ingenieurbüros sowie von Forst- und Unterhaltungsbetrieben ansprechen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden sowie Vertreter/-innen von forstwirtschaftlichen Einrichtungen oder sonstige Interessierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit DWA-Arbeitsgruppe GB-6.6 „Wirkungen und Folgen des Anbaus und der Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NAWARO) auf Böden und Grundwasser“
Die DWA-Arbeitsgruppe GB-6.6 „Wirkungen und Folgen des Anbaus und der Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NAWARO) auf Böden und Grundwasser“ plant aktuell, das DWA-Merkblatt M-907 „Erzeugung von Biomasse für die Biogasgewinnung unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes“ zu überarbeiten. Vor dem Hintergrund steigender Preise für fossile Brennstoffe nahm in Deutschland in der ersten Dekade des 21. Jahrhunderts die Flächeninanspruchnahme für die Produktion von Biokraftstoffen rasch zu. Hinzu kam ein sprunghafter Anstieg der Biomasse-Erzeugung für hofeigene Biogasanlagen. Neben der grundsätzlichen, energiepolitisch vorteilhaften Sicht der Einführung dieser landwirtschaftlichen Produktionszweige, treten mit dem intensiven Anbau von Energiepflanzen als nachwachsende Rohstoffe (NAWARO) Fragen des Boden- und Gewässerschutzes in den Vordergrund, die im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelproduktion im Rahmen der guten fachlichen Praxis geregelt waren. Das vorliegende Merkblatt bildet die Dynamik und Entwicklung der Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen mit dem Informationsstand im Jahr 2010 ab. Darin werden die stofflichen und strukturellen Einwirkungen auf die Böden und das Grundwasser bewertet und entsprechende Maßnahmen empfohlen. Diese beziehen die Beurteilung der Wirkung entsprechender landwirtschaftlicher Maßnahmen und Fruchtfolgengestaltung mit ein und geben Hinweise auf eine gewässerschonende Nutzung der Ackerflächen. Die Informationen und Schlussfolgerungen sollen in der Überarbeitung aktualisiert und an die heutigen Rahmenbedingungen angepasst werden. Für die aktuelle Überarbeitung lädt die Arbeitsgruppe Experten aus der Landund Wasserwirtschaft ebenso ein, wie Betreiber von NAWARO-Anlagen und Verwerter von Gärrückständen.
Bei Interesse Interesse an der Mitarbeit und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
E-Mail: barion@dwa.de
Bestimmung des CSB von Schlamm und Co-Substrat
Im Rahmen des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA „Wasseruntersuchung“ im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) wurde ein Arbeitskreis gegründet, der sich mit der Bestimmung des chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) von Schlamm und Co-Substrat befasst. Hierzu soll die Norm DIN 38414-9:1986-09 „Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung – Schlamm und Sedimente (Gruppe S) – Bestimmung des Chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) (S 9)“ überarbeitet werden. Neben der Bestimmung aus der Trockenmasse soll eine Verfahrensvariante zur Bestimmung des CSB direkt aus der Schlammsuspension beschrieben werden. Interessent(inn)en an einer Mitarbeit wenden sich bitte an den Obmann des Arbeitskreises oder an das DIN: Prof. Dr.-Ing. Christian Schaum E-Mail: christian.schaum@unibw.de Silvia Sandner E-Mail: silvia.sandner@din.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWAM 137-1 „Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“
Die DWA hat den Entwurf Merkblatt DWA-M 137-1 „Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Dem Ausbau von Hochgeschwindigkeitskommunikationsnetzen zur flächendeckenden elektronischen Kommunikation wird eine besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung beigemessen. Das Parlament und der Rat der europäischen Union haben am 15. Mai 2014 die Richtlinie 2014/61/EU über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation beschlossen. Vor diesem Hintergrund gewinnen die Fragen der Einbau-, Betriebs- und Instandhaltungsbedingungen bei einer gemeinsamen Nutzung an Bedeutung. Die Notwendigkeit des störungsfreien Betriebs der Abwasserableitung, die Vorschriften des DigiNetzG – edingungen und die Auswirkungen einer gemeinsamen Nutzung von Kanalnetzen zur Abwasserableitung und für den Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen dar und bewertet diese aus Sicht der jeweiligen Betreiber der Systeme (Kanal- und Kommunikationsnetz). Im Merkblatt werden die Anforderungen an Einbau und Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen in Kanalnetzen beschrieben und auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei gemeinsamer Nutzung eine Bewertung der funktionalen Leistungsanforderungen an Kanalnetze unter differenzierter Betrachtung unterschiedlicher Randbedingungen, wie zum Beispiel Profilformen und -abmessungen, Materialien, Abwasserzusammensetzung und hydraulischer Gegebenheiten, getroffen. Im Merkblatt erfolgt die Analyse und Bewertung der Wechselwirkungen bei gemeinsamer Nutzung im Hinblick auf:
●● Betriebssicherheit und Störungsbeseitigung
●● Durchführung von Betriebs-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten
●● Sanierung und nachträgliche Änderung der Kanäle und Kommunikationseinrichtungen
●● Einschätzung der Auswirkungen einer gemeinsamen Nutzung auf die langfristige Entwicklung der Betriebskosten Hinweise zu vertraglichen Regelungen für Einbau und Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen in Abwasseranlagen finden sich im Anhang. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-7.1 „Einbauten Dritter im Kanal“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Joachim Zinnecker) im DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erstellt und richtet sich an Kommunen, Abwasserbeseitigungspflichtige und Kabelnetzbetreiber, die sich mit dem Einbau von Kabeln in Entwässerungssystemen beschäftigen.
Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 137-1 „Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“ wird bis zum 28. Februar 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 E-Mail: berger@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 137-1
„Einbauten Dritter in Abwasseranlagen
– Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“,
Dezember 2016
31 Seiten, ISBN 978-3-88721-432-6
Ladenpreis: 42 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Das Thema wird im Rahmen der Kanal und TiefbauTage am 14. und 15. Februar
2017 in Hürth bei Köln behandelt. Für DWA-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 570 €, für Nichtmitglieder 690 €.
Weitere Informationen hierzu:
Renate Teichmann
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Tel. 0 22 42/872-118
E-Mail: teichmann@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Gasfackelanlagen für Biogasanlagen – Entwurf Merkblatt DWA-M 305 veröffentlicht
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 305 „Gasfackelanlagen als zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen an Biogasanlagen“ veröffentlicht. Biogasanlagen führen das Gas aus der Vergärung über einen Speicher in der Regel einer Verwertungsanlage zu; beispielsweise einem Blockheizkraftwerk, einem Gasmotor oder einer Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung von Biomethan in das Gasnetz. Ist die Verwertung des Biogases aufgrund geplanter oder ungeplanter Ausfälle zeitweise nicht möglich, sind die Betreiber verpflichtet, das Gas – soweit es nicht gespeichert werden kann – einer alternativen Gasverbrauchseinrichtung zuzuführen, insbesondere um Emissionen des im Biogas enthaltenen klimarelevanten Methans zu vermeiden. Zumeist werden hierzu Notfackeln eingesetzt, die das Methan zu Kohlendioxid oxidieren. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fordert daher sowohl für Neu- als auch für Altanlagen, dass auf Biogasanlagen eine alternative Gasverbrauchseinrichtung vorgehalten wird. Neben Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen spielen als Ursache für zusätzliche Ausfallzeiten der regulären Gasverwertung zunehmend Netzengpässe und Einspeisemanagementmaßnahmen eine Rolle. Während dieser Zeiten kann die Stromeinspeisung nicht oder nicht mehr in vollem Umfang erfolgen, sodass für überschüssiges Biogas eine sichere und umweltgerechte Verbrauchseinrichtung vorgehalten werden muss. Ebenso erfordert die immer wichtiger werdende bedarfsgerechte Strombereitstellung die sichere Vermeidung von Methanemissionen in Schwachlastphasen. Mit dem vorliegenden Entwurf des Merkblatts DWA-M 305 legen DVGW, FvB und DWA gemeinsam eine technische Regel für Biogasfackelanlagen als alternative Gasverbrauchseinrichtungen vor. Im Fokus des Merkblatts stehen Notgasfackelanlagen. Seit April 2012 haben der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Fachverband Biogas e. V. (FvB) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) eine enge fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren. Das Merkblatt wurde im Rahmen der „Kooperation Biogas“ von der gemeinsamen FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Gasfackelanlagen an Biogasanlagen“ im Auftrag und unter der Mitwirkung der gemeinsamen FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“, des DVGWGemeinschaftsausschusses G-GTK-0-1 „Biogas“ und des DWA-Fachausschusses KEK-8 „Biogas“ erstellt und gibt Planern, Erstellern, Betreibern und Sachverständigen praxisorientierte Leitlinien für Auslegung, Bau, Betrieb, Wartung und Prüfung dieser Anlagen. latt DWA-M 305 wird bis zum 28. Februar 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-106
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 305
„Gasfackelanlagen als zusätzliche
Gasverbrauchseinrichtungen an
Biogasanlagen“, Dezember 2016
25 Seiten, ISBN 978-3-88721-424-1
Ladenpreis: 38,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 30,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
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(nach oben)
Aufruf zur Mitarbeit Wertermittlung von Abwasseranlagen – Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 133
Durch das Arbeitsblatt DWA-A 133 „Wertermittlung von Abwasseranlagen – Systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung“ wurden die Grundsätze zur Erfassung, Bewertung und Fortschreibung von Vermögenswerten der Abwasserbeseitigung zusammengefasst. Seit dem Jahr 2005 haben sich Änderungen ergeben. Zuletzt ist das Arbeitsblatt im Jahr 2010 auf Aktualität hin überprüft worden. Ergebnis der Überprüfung war der ergänzende Arbeitsbericht „Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen der Abwasserbeseitigung – Folgen der Festlegung und Änderung“, der in KA 4/2012 veröffentlicht wurde. Zwischenzeitlich sind Rückmeldungen und Hinweise aus der Praxis eingegangen, die in eine weitere Überarbeitung einfließen sollen. Mit der Überarbeitung sollen Aktualisierungen der Rechtsbezüge, der Indexreihen und der Tabellen Nutzungsdauer erfolgen. Außerdem werden Vorschläge für die Erfassung und Bewertung unentgeltlich übertragener Anlagen und Vorschläge für die Erfassung und Bewertung von Gräben, Drainungen, Rigolen und Gewässern, die Teil der Abwassereinrichtung sind oder mitbenutzt werden, gemacht. Es soll eine Abgrenzung von Maßnahmen gegen Überflutung ergänzt werden. Neue Regelungen über Erfassung und Bewertung von Vermögen aus Kommunalabgabengesetzen sollen aufgenommen werden. Weiterhin sollen die Ausführungen zur Vermögensgliederung überarbeitet werden und wirtschaftliche Lösungen für die Nutzungsdauer von Kanalsanierungen beschrieben werden. Das DWA-A 133 wendet sich an Träger der Abwasserbeseitigung sowie Fachberater, welche die Vermögenserfassung und -bewertung für Träger der Abwasserbeseitigung vornehmen. Die Überarbeitung erfolgt in einer neu einzurichtenden Arbeitsgruppe WI-2.3 „Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des Vermögens“ unter der Leitung von Dipl.-Betriebswirt Joachim Dudey. Interessenten an einer Mitarbeit melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Richard Esser
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-187
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: Richard.Esser@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWAM 137-1 „Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“
Die DWA hat den Entwurf Merkblatt DWA-M 137-1 „Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Dem Ausbau von Hochgeschwindigkeitskommunikationsnetzen zur flächendeckenden elektronischen Kommunikation wird eine besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung beigemessen. Das Parlament und der Rat der europäischen Union haben am 15. Mai 2014 die Richtlinie 2014/61/EU über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation beschlossen. Vor diesem Hintergrund gewinnen die Fragen der Einbau-, Betriebs- und Instandhaltungsbedingungen bei einer gemeinsamen Nutzung an Bedeutung. Die Notwendigkeit des störungsfreien Betriebs der Abwasserableitung, die Vorschriften des DigiNetzG – edingungen und die Auswirkungen einer gemeinsamen Nutzung von Kanalnetzen zur Abwasserableitung und für den Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen dar und bewertet diese aus Sicht der jeweiligen Betreiber der Systeme (Kanal- und Kommunikationsnetz). Im Merkblatt werden die Anforderungen an Einbau und Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen in Kanalnetzen beschrieben und auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei gemeinsamer Nutzung eine Bewertung der funktionalen Leistungsanforderungen an Kanalnetze unter differenzierter Betrachtung unterschiedlicher Randbedingungen, wie zum Beispiel Profilformen und -abmessungen, Materialien, Abwasserzusammensetzung und hydraulischer Gegebenheiten, getroffen. Im Merkblatt erfolgt die Analyse und Bewertung der Wechselwirkungen bei gemeinsamer Nutzung im Hinblick auf:
●● Betriebssicherheit und Störungsbeseitigung
●● Durchführung von Betriebs-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten
●● Sanierung und nachträgliche Änderung der Kanäle und Kommunikationseinrichtungen
●● Einschätzung der Auswirkungen einer gemeinsamen Nutzung auf die langfristige Entwicklung der Betriebskosten Hinweise zu vertraglichen Regelungen für Einbau und Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen in Abwasseranlagen finden sich im Anhang. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-7.1 „Einbauten Dritter im Kanal“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Joachim Zinnecker) im DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erstellt und richtet sich an Kommunen, Abwasserbeseitigungspflichtige und Kabelnetzbetreiber, die sich mit dem Einbau von Kabeln in Entwässerungssystemen beschäftigen.
Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 137-1 „Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“ wird bis zum 28. Februar 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 137-1
„Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen“,
Dezember 2016
31 Seiten, ISBN 978-3-88721-432-6
Ladenpreis: 42 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Das Thema wird im Rahmen der Kanalund TiefbauTage am 14. und 15. Februar 2017 in Hürth bei Köln behandelt. Für
DWA-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 570 €, für Nichtmitglieder 690 €.
Weitere Informationen hierzu:
Renate Teichmann
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Tel. 0 22 42/872-118
E-Mail: teichmann@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Gasfackelanlagen für Biogasanlagen – Entwurf Merkblatt DWA-M 305 veröffentlicht
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 305 „Gasfackelanlagen als zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen an Biogasanlagen“ veröffentlicht. Biogasanlagen führen das Gas aus der Vergärung über einen Speicher in der Regel einer Verwertungsanlage zu; beispielsweise einem Blockheizkraftwerk, einem Gasmotor oder einer Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung von Biomethan in das Gasnetz. Ist die Verwertung des Biogases aufgrund geplanter oder ungeplanter Ausfälle zeitweise nicht möglich, sind die Betreiber verpflichtet, das Gas – soweit es nicht gespeichert werden kann – einer alternativen Gasverbrauchseinrichtung zuzuführen, insbesondere um Emissionen des im Biogas enthaltenen klimarelevanten Methans zu vermeiden. Zumeist werden hierzu Notfackeln eingesetzt, die das Methan zu Kohlendioxid oxidieren. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fordert daher sowohl für Neu- als auch für Altanlagen, dass auf Biogasanlagen eine alternative Gasverbrauchseinrichtung vorgehalten wird. Neben Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen spielen als Ursache für zusätzliche Ausfallzeiten der regulären Gasverwertung zunehmend Netzengpässe und Einspeisemanagementmaßnahmen eine Rolle. Während dieser Zeiten kann die Stromeinspeisung nicht oder nicht mehr in vollem Umfang erfolgen, sodass für überschüssiges Biogas eine sichere und umweltgerechte Verbrauchseinrichtung vorgehalten werden muss. Ebenso erfordert die immer wichtiger werdende bedarfsgerechte Strombereitstellung die sichere Vermeidung von Methanemissionen in Schwachlastphasen. Mit dem vorliegenden Entwurf des Merkblatts DWA-M 305 legen DVGW, FvB und DWA gemeinsam eine technische Regel für Biogasfackelanlagen als alternative Gasverbrauchseinrichtungen vor. Im Fokus des Merkblatts stehen Notgasfackelanlagen. Seit April 2012 haben der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Fachverband Biogas e. V. (FvB) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) eine enge fachliche Kooperation im Bereich Biogas vereinbart. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen konsistente Mindeststandards zu etablieren. Das Merkblatt wurde im Rahmen der „Kooperation Biogas“ von der gemeinsamen FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Gasfackelanlagen an Biogasanlagen“ im Auftrag und unter der Mitwirkung der gemeinsamen FvB-DVGW-DWA-Arbeitsgruppe „Biogaserzeugung“, des DVGWGemeinschaftsausschusses G-GTK-0-1 „Biogas“ und des DWA-Fachausschusses KEK-8 „Biogas“ erstellt und gibt Planern, Erstellern, Betreibern und Sachverständigen praxisorientierte Leitlinien für Auslegung, Bau, Betrieb, Wartung und Prüfung dieser Anlagen.
DWA-M 305 wird bis zum 28. Februar 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 305
„Gasfackelanlagen als zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen an Biogasanlagen“, Dezember 2016
25 Seiten, ISBN 978-3-88721-424-1
Ladenpreis: 38,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 30,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit Wertermittlung von Abwasseranlagen – Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 133
Durch das Arbeitsblatt DWA-A 133 „Wertermittlung von Abwasseranlagen – Systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung“ wurden die Grundsätze zur Erfassung, Bewertung und Fortschreibung von Vermögenswerten der Abwasserbeseitigung zusammengefasst. Seit dem Jahr 2005 haben sich Änderungen ergeben. Zuletzt ist das Arbeitsblatt im Jahr 2010 auf Aktualität hin überprüft worden. Ergebnis der Überprüfung war der ergänzende Arbeitsbericht „Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen der Abwasserbeseitigung – Folgen der Festlegung und Änderung“, der in KA 4/2012 veröffentlicht wurde. Zwischenzeitlich sind Rückmeldungen und Hinweise aus der Praxis eingegangen, die in eine weitere Überarbeitung einfließen sollen. Mit der Überarbeitung sollen Aktualisierungen der Rechtsbezüge, der Indexreihen und der Tabellen Nutzungsdauer erfolgen. Außerdem werden Vorschläge für die Erfassung und Bewertung unentgeltlich übertragener Anlagen und Vorschläge für die Erfassung und Bewertung von Gräben, Drainungen, Rigolen und Gewässern, die Teil der Abwassereinrichtung sind oder mitbenutzt werden, gemacht. Es soll eine Abgrenzung von Maßnahmen gegen Überflutung ergänzt werden. Neue Regelungen über Erfassung und Bewertung von Vermögen aus Kommunalabgabengesetzen sollen aufgenommen werden. Weiterhin sollen die Ausführungen zur Vermögensgliederung überarbeitet werden und wirtschaftliche Lösungen für die Nutzungsdauer von Kanalsanierungen beschrieben werden. Das DWA-A 133 wendet sich an Träger der Abwasserbeseitigung sowie Fachberater, welche die Vermögenserfassung und -bewertung für Träger der Abwasserbeseitigung vornehmen. Die Überarbeitung erfolgt in einer neu einzurichtenden Arbeitsgruppe WI-2.3 „Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des Vermögens“ unter der Leitung von Dipl.-Betriebswirt Joachim Dudey. Interessenten an einer Mitarbeit melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Richard Esser
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-187
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: Richard.Esser@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 614 – Planungsmanagement bei Maßnahmen an Fließgewässern
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 614 „Planungsmanagement bei Maßnahmen an Fließgewässern – zielorientiert, strukturiert und integriert“ vorgelegt. Die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes, der Landeswassergesetze und nicht zuletzt der Naturschutzgesetzgebung erfordern die angemessene Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von Maßnahmen an Fließgewässern – grundsätzlich unabhängig davon, ob ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht. Die Anforderungen an eine naturnahe und umweltbewusste Ausgestaltung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen wurden in der letzten Zeit in den Wassergesetzen noch verschärft. Der vorliegende Merkblatt-Entwurf zeigt, wie durch einen strukturierten und integrativen Planungsprozess Umweltbelange in geeigneter Weise berücksichtigt werden können. Eine transparente und damit erfolgreiche Planung setzt eine adäquate und wohlabgewogene Beachtung aller Planungsziele, betroffener Belange und Randbedingungen voraus. Dies erfordert eine nachvollziehbare und auch in der Öffentlichkeit gut kommunizierbare Planungsmethodik. Dies umso mehr, als durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) mit ihren Umweltzielen neue Ansprüche an den Planungsprozess gestellt werden. Die praxisorientierten methodischen Ansätze dieses Merkblatts erleichtern den Planungsbeteiligten den Weg durch den gemeinsamen Planungsprozess. Behandelt werden insbesondere die Anforderungen bei Projektplanungen zu Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern. Dazu gehören zum Beispiel die Herstellung oder wesentliche Umgestaltung eines Fließgewässers, aber auch Maßnahmen der Auenentwicklung, wobei die dargestellten Prinzipien grundsätzlich auch auf größere Fließgewässer und stehende Gewässer übertragbar sind. Richtschnur für die Struktur dieses Merkblatts ist ein zielorientierter, strukturierter und integrierender Planungsprozess, der sich inhaltlich in einzelne Planungsschritte gliedert. Die Orientierung aller an der Vorbereitung von Maßnahmen an Fließgewässern Beteiligten an diesen Planungsschritten fördert die Koordination und Kommunikation im Planungsprozess und schafft damit Voraussetzungen für eine gesellschaftlich akzeptable Entscheidung. Die empfohlene Vorgehensweise bei praktischen Planungen wird vor allem für den Umweltbereich konkretisiert und planen“(Sprecher: Dipl.-Geogr. Georg Schrenk) im DWA-Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ erstellt und richtet sich vor allem an Vorhabenträger, Fachplaner und Aufsichtsbehörden. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 614 wird bis zum 30. November 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 614
„Planungsmanagement bei Maßnahmen an Fließgewässern – zielorientiert, strukturiert und integriert“,
September 2016
65 Seiten, ISBN 978-3-88721-318-3
Ladenpreis: 68 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 54,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 609-2 – Entwicklung urbaner Fließgewässer
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 609-2 „Entwicklung urbaner Fließgewässer – Teil 2: Maßnahmen und Beispiele“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Urbane Gebiete, als Wohn- und Arbeitsstätten der Menschen und zugleich Teil ihrer natürlichen Umgebung, sind weltweit Gegenstand von Entwicklungsaktivitäten. Die städtische Bevölkerung findet am Fließgewässer Möglichkeiten der Erholung, Naturerfahrung, Kommunikation und Begegnung mit anderen Besuchern sowie eine starke Identifikation mit ihrer Heimat. Das Merkblatt will Gewässer zur städtebaulichen Chance werden lassen und Möglichkeiten aufzeigen, wie man auch den Belangen der Gewässerökologie unter meist räumlich beengten und anthropogen geprägten Bedingungen gerecht werden kann. Gleichzeitig soll der Dialog mit dem Bürger gefördert werden. Die mehrjährige Beschäftigung mit der Themenstellung fand ihr Ergebnis in dem im Jahr 2000 veröffentlichten Merkblatt DVWK-M 252/2000 „Gestaltung und Pflege von Wasserläufen in urbanen Gebieten“ mit der Kernaussage, dass die ökologischen Belange der Fließgewässer in urbanen Gebieten nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz und der Vorflutfunktion für Niederschlagswasser und/oder Mischwasser sowie den ökonomischen und sozialen Belangen der Bewohner und Nutzer behandelt werden können. Mit dem Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde es notwendig, neue Gesichtspunkte wie der mögliche Sonderstatus „erheblich veränderter Wasserkörper“, der kombinierte Ansatz aus Emission und Immission sowie die neue Stellung der Öffentlichkeitsbeteiligung und sozioökonomischer Abwägungsprozesse im Planungsablauf darzustellen. Dies erforderte eine Überarbeitung des Merkblatts DVWK-M 252 zu dem hiermit vorgelegten Merkblatt DWA-M 609, das in zwei Teile unterteilt ist. Der Teil 1 des Merkblatts (DWA-M 609-1) aus dem Jahr 2009 verdeutlicht somit die verschiedenen Nutzungsanforderungen an urbane Fließgewässer in ihren konträren, aber auch synergistischen Wirkungen und zeigt Lösungsmöglichkeiten für ein ganzheitliches Vorgehen. Dabei wird das Gewässer nicht isoliert betrachtet, sondern soll zur städtebaulichen Chance werden und den Dialog mit dem Bürger fördern. Der nun vorliegende Teil 2 des Merkblatts zeigt zu dem Schwerpunkt „Planung und Umsetzung“ Beispiele von wasserwirtschaftlichen, städtebaulichen und ökologischen Maßnahmen, die geeignet sind, urbane Fließgewässer in Richtung der formulierten Ziele als lebendige offene Ökosysteme – möglichst von der Quelle durchgehend bis zur Mündung – und zum Wohl der Stadtgenese zu entwickeln. Den Zielen des Merkblatts folgend sind alle Abschnitte zu Maßnahmen einheitlich gegliedert:
●● Beschreibung der Maßnahme
●● Ziel der Maßnahme
●● Wirkung der Maßnahme: lokal/regional
●● Voraussetzungen und Planungsschritte zur Umsetzung
●● Erschwernisse bei der Umsetzung
●● Hinweise zur Maßnahmenrealisierung Das vorliegende Merkblatt richtet sich vor allem an diejenigen, denen Ausbau, Unterhaltung und Gestaltung der Fließgewässer in urbanen Gebieten obliegt. Sie haben die anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe, die Gewässer als natürliche Ökosysteme auch im städtischen Umfeld zu pflegen wie auch die positiven Wirkungen eines Wasserlaufs für die Bewohner zu erhalten bzw. zu entwickeln. Das Merkblatt will aufzeigen, welche Methoden genutzt werden können, um Fließgewässer in urbanen Bereichen gleichzeitig sowohl ökologisch als auch für die dort lebenden Menschen aufzuwerten. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe GB-2.2 „Urbane Fließgewässer“ (Sprecherin: Dr. Petra Podraza) im DWA-Fachausschuss GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ erstellt und wendet sich sowohl an Fachleute der Wasserwirtschaft und der Landschaftsgestaltung als auch an Städtebauer, Stadtplaner, Architekten, sowie an alle Gruppen, die sich der Aufgabe widmen, in Siedlungsgebieten die dort lebenden Menschen zu Aktivitäten am und mit dem Wasser anzuregen. Änderungen: Gegenüber dem Merkblatt DVWK-M 252/2000 wurden im vorliegenden Merkblattentwurf DWA-M 609-2 folgende Änderungen vorgenommen:
●● Überarbeitung von Teilbereichen des Merkblatts DVWK-M 252/2000 und Einbindung als Teil 2 in die Merkblattreihe DWA-M 609
●● Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 609-2 wird bis zum 30. November 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens
kann der Entwurf kostenfrei
im DWA-Entwurfsportal eingesehen
werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 609-2
„Entwicklung urbaner Fließgewässer – Teil 2: Maßnahmen und Beispiele“
September 2016, 99 Seiten
ISBN 978-3-88721-355-8
Ladenpreis: 82,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 66 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 277 – Anlagen zur Behandlung und Nutzung von Grauwasser und Grauwasserteilströmen
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 277 „Hinweise zur Auslegung von Anlagen zur Behandlung und Nutzung von Grauwasser und Grauwasserteilströmen“ vorgelegt. Die Siedlungswasserwirtschaft muss sich neuen Herausforderungen stellen. Beispiele hierfür sind die Auswirkungen des demografischen Wandels, des Klimawandels oder Maßnahmen zum Schutz von Ressourcen. Einen möglichen Ansatz stellen Neuartige Sanitärsysteme (NASS) dar, bei denen Technologien zur weitgehenden Schließung von Stoff- und Wasserkreisläufen zur Wiederverwertung der im Abwasser enthaltenen Wertstoffe zum Einsatz kommen und deren Grundsätze für die Planung und Implementierung im Arbeitsblatt DWA-A 272 beschrieben sind. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuartigen Sanitärsysteme gemäß Arbeitsblatt DWA-A 272 ist die Behandlung und Nutzung von Grauwasser. Nach zahlreichen Forschungsvorhaben mit wissenschaftlichen Langzeituntersuchungen sind industriell gefertigte Grauwassernutzungsanlagen zur Behandlung von Grauwasserteilströmen in der Haustechnik auf dem Markt verfügbar. In Deutschland und Europa existieren für Anlagen zur Grauwasserbehandlung/-nutzung kaum Vorgaben zu Nutzungsstandards, zur Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit. Das Merkblatt DWA-M 277 kann zur Anwendung kommen für Anlagen, die Betriebswasser aus Grauwasser für private bzw. öffentlich/gewerblich genutzte Gebäude aufbereiten oder bereitstellen oder Grauwasser behandeln und ableiten. Dies sind unter anderem Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und große Wohnanlagen, Verwaltungsund Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus kann das Merkblatt zum Beispiel auch für Anlagen in gewerblichen Bereichen wie Hotels, Pensionen, Sporteinrichtungen Campingplätzen und in Gastronomiebetrieben angewandt werden. Das vorliegende Merkblatt gibt Hinweise und Hilfen für Planung, Auslegung, Bau und Betrieb sowie zur Wartung von Grauwasserbehandlungs- und -nutzungsanlagen für unterschiedliche Nutzungszwecke. Anlagen, die anfallendes Grauwasser nicht behandeln, sind nicht Gegenstand dieses Merkblatts. Das Merkblatt DWA-M 277 wurde im Rahmen einer Zusammenarbeit der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwasser e. V., Darmstadt (fbr), des Bildungs- und Demonstrationszentrums für dezentrale Abwasserbehandlung e. V., Leipzig (BDZ) und der DWA von der DWA-Arbeitsgruppe KA-1.2 „Grauwasser“ (Sprecher: Dr.- Ing. Heinrich Herbst) im DWA-Fachausschuss KA-1 „Neuartige Sanitärsysteme“ in Zusammenarbeit mit Vertretern von BDZ (Sprecherin: Dr. Martina Defrain) und fbr (Sprecher: Dipl.-Geogr. Dietmar Sperfeld) erstellt. Ziel der Kooperation ist es, die technische Grundlage für Einbau und Betrieb von Grauwassernutzungsanlagen entsprechend der Anwendung als Teilstrombehandlung in NASS und den aktuellen Stand in der Haustechnik zu schaffen und zu regeln und diese in der Fachöffentlichkeit bekannt zu machen. Das Merkblatt richtet sich an Architekten, Planer, Behörden und Entscheidungsträger sowie Hersteller, ausführende Betriebe und Betreiber von Anlagen. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 277 wird bis zum 30. November 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
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Entwurf Merkblatt DWA-M 277
„Hinweise zur Auslegung von Anlagen zur Behandlung und Nutzung von Grauwasser und Grauwasserteilströmen“
September 2016, 35 Seiten
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
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Am 29. September 2016 veranstaltet die DWA in Bonn die Sonderveranstaltung „Regelwerk Belebungsanlagen“, die
sich insbesondere mit der Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen befasst.
Infos hierzu erteilt
Barbara Sundermeyer-Kirstein
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-181
E-Mail: sundermeyer-kirstein@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 260 – Visualisierung und Auswertung von Prozessinformationen auf Abwasseranlagen
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 260 „Visualisierung und Auswertung von Prozessinformationen auf Abwasseranlagen“ vorgelegt. Beim Betrieb von abwassertechnischen Anlagen hat sich der Einsatz der Leit- und Automatisierungstechnik zum Zweck der Prozessführung etabliert. Heute findet man auf nahezu jeder Anlage ein den Erfordernissen angepasstes Leit- und Automatisierungssystem, in das eine Vielzahl von Software-Komponenten integriert ist. Hierzu zählen auch Funktionen des Berichtswesens, der spontanen oder vorbeugenden Wartung, des Dokumentenmanagements und der Software für diverse administrative Aufgaben. Der Fortschritt in der Informationsund Kommunikationstechnik ist durch eine besonders große Dynamik gekennzeichnet, die einen gewichtigen Einfluss auf die Leit- und Automatisierungstechnik mit ihrer starken IT-Durchdringung ausübt. Durch erweiterte Nutzungsmöglichkeiten ist die Komplexität der Lösungen und Produkte stark angestiegen. Strukturfragen, standardisierten Datenschnittstellen sowie durchgängigen und vereinheitlichten Bedienkonzepten gebührt deshalb eine wachsende Beachtung. Das hiermit vorgelegte überarbeitete Merkblatt DWA-M 260 berücksichtigt sowohl die technische Entwicklung als auch die Ansprüche der Nutzer, wobei die Anforderungen der Systementwickler und Anlagenintegratoren aus der Praxis einbezogen wurden. So wurden die in der vorausgegangenen Fassung des Merkblatts teilweise zu konkret oder eng gefassten Vorgaben in einigen Bereichen aufgelöst, da diese nicht mehr praxisrelevant sind. Andererseits wurden die Themen Datensicherheit, Zugriffschutz und Schnittstellen zu anderen Systemen aufgenommen, das Merkblatt komplett überarbeitet und neu strukturiert. Das Erfordernis der Überarbeitung resultiert somit einerseits aus den veränderten technologischen Bedingungen und Möglichkeiten, andererseits aus den veränderten Nutzungsanforderungen der Betreiber. Das Merkblatt DWA-M 260 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-13.2 „Prozessdaten“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Ulrich Jumar) und dem DWA-Fachausschuss KA- 13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing. Frank Obenaus) erstellt und richtet sich an Betreiber von Abwasseranlagen sowie Hersteller, Planer und Dienstleister der Prozessleittechnik. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 260 wird bis zum 30. November 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 260
„Visualisierung und Auswertung von
Prozessinformationen auf Abwasseranlagen“,
September 2016, 95 Seiten
ISBN 978-3-88721-350-3
Ladenpreis: 83 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 66,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Aufruf zur Stellungnahme Grundsätze und Maßnahmen einer gewässerschützenden Landbewirtschaftung
Die DWA hat den Entwurf für das Arbeitsblatt DWA-A 912 „Grundsätze und Maßnahmen einer gewässerschützenden Landbewirtschaftung“ veröffentlicht. Die gewässerschützende Landbewirtschaftung verfolgt das Ziel, Beeinträchtigungen von Grundwasser und Oberflächengewässern weitestgehend zu vermeiden und diese flächendeckend und nachhaltig zu schützen. In diesem Rahmen hat die gewässerschützende Landbewirtschaftung die Aufgabe, die Einhaltung der gültigen wasserrechtlichen Vorgaben und Gesetze zu gewährleisten. Daher sind quantitative und qualitative Beeinträchtigungen von Grund- und Oberflächengewässern, die auf landwirtschaftliche Flächennutzung zurückzuführen sind, zu vermeiden oder zu vermindern. Dies gilt insbesondere für die Vermeidung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in die Gewässer, um einen guten Zustand zu erreichen und zu erhalten. Die Inhalte der guten fachlichen Praxis, die flächendeckend in der Landwirtschaft einzuhalten sind, werden durch das europäische und nationale landwirtschaftliche Fachrecht sowie das Bodenschutzrecht definiert. Darüber hinaus wird in belasteten Gebieten mit Hilfe von Förderprogrammen die freiwillige Umsetzung von zusätzlichen wasserschutzrelevanten Maßnahmen gefördert. Allerdings gibt es spezifische Anforderungen aus dem Wasser- und Umweltrecht, die mit dem landwirtschaftlichen Fachrecht nicht durchgehend kompatibel sind. Neben dem Vollzug des Fachrechts ist deshalb vor allem die Kohärenz der verschiedenen Rechtsbereiche (Wasser, Umwelt und Landwirtschaft) sicherzustellen. Das Arbeitsblatt gibt einen Überblick über die Grundsätze und möglichen Maßnahmen einer gewässerschützenden Landbewirtschaftung. Diese sind insbesondere zur Einhaltung maximal tolerierbarer Emissionswerte erforderlich, um die wasserrechtlichen Qualitätsziele erreichen zu können. Im konkreten Einzelfall ist dabei unter besonderer Berücksichtigung der regionalen Standort- und Nutzungsverhältnisse zu entscheiden, welche der aufgeführten Maßnahmen zielgerichtet einzusetzen sind. Das Arbeitsblatt erscheint inhaltsgleich als DVGW W 104-1. Das Arbeitsblatt ersetzt das DVGW W-104:2004-10. Gegenüber diesem Arbeitsblatt wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) vollständige Aktualisierung und Überarbeitung aller Abschnitte b) zusätzliche Berücksichtigung des Energiepflanzenanbaus und umfassendere Darstellung gartenbaulicher Aspekte. Das Arbeitsblatt richtet sich an alle Akteure der Wasser- und Landwirtschaft, z. B. Wasserversorgungsunternehmen, Landwirte, Gartenbauer, Beratung und Behörden. Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 912 wird bis zum 30. November 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft
Abwasser und Abfall (DWA)
Frau Sylvia Sölter
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-207
E-Mail: soelter@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 912 „Grundsätze und Maßnahmen einer gewässerschützenden Landbewirtschaftung“,
September 2016, 41 Seiten
ISBN 978-3-88721-385-5
Ladenpreis: 58,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 46,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 02 2 42/872-100
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Vorhabensbeschreibung Überarbeitung der Merkblatts ATV-DVWK-M 776 – Abwasser aus der Stärke-Industrie
Die DWA wird das Merkblatt ATV-DVWKM 776 „Abwasser aus der Stärke-Industrie, Gewinnung nativer Stärke, Herstellung von Stärkeprodukten durch Hydrolyse und Modifikation“ vom April 2002 überarbeiten. Das bisherige Merkblatt ATV-DVWKM 776 gibt einen Überblick über die Verfahren der Stärkeherstellung, benennt die Abwasseranfallstellen, die Zusammensetzung der Prozessabwässer und beschreibt die Abwasserbehandlungsverfahren. Neben der Abwasserbehandlung geht das Merkblatt auch auf die Verwertung der Abfälle ein. Im Rahmen der regelmäßigen Aktualitätsprüfung hat der Fachausschuss IG-2 eine Anpassung des Merkblatts an rechtliche und technische Entwicklungen sowie praktische Erfahrungen beschlossen. Das überarbeitete Merkblatt soll Verfahren nach dem Stand der Technik bzw. den besten verfügbaren Techniken zur Behandlung von Abwasser, das bei der Herstellung von Stärke bzw. Stärkeprodukten anfällt, beschreiben. Zudem sollen auch innerbetriebliche Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung anderer Umweltmedien dargestellt werden, soweit sie für dieses Merkblatt relevant und nicht in vergleichbaren Regelwerken beschrieben sind. Darüber hinaus soll das künftige Merkblatt Empfehlungen und Hilfen zur Lösung technischer Probleme sowie bei der Umsetzung der relevanten Vorschriften geben. Das Merkblatt richtet sich an stärkeproduzierende und stärkeverarbeitende Betriebe, Betreiber kommunaler Abwasseranlagen, Fachbehörden der WasserwirtschafWasserwirtschaft, Ingenieurbüros und Anlagenhersteller. Die Überarbeitung erfolgt in einer neu einzurichtenden Arbeitsgruppe IG- 2.4 „Stärkeindustrie“ unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. Ute Austermann-Haun (Hochschule Ostwestfalen-Lippe). Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 143-12 – Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Rohren
Der DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ (Obmann: Dr.- Ing. Christian Falk) sieht die Notwendigkeit, das bestehende Merkblatt DWAM 143-12 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 12: Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Rohren mit und ohne Ringraum (Einzelrohrverfahren)“ (letzte Ausgabe: August 2008) grundlegend zu überarbeiten und an die internationale und europäische Normung anzugleichen. Ziel der Überarbeitung ist es, zum einen das Merkblatt an die aktuelle Gliederungsstruktur der Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 143 sowie an den aktuellen Stand der Technik, insbesondere bezüglich der Präzisierung des Linereinsatzes und der verwendeten Linermaterialien, anzupassen. Zum anderen soll die RSV-Richtlinie zum Verfüllen von Ringräumen eingearbeitet werden und eine Anpassung an die fortgeschrittene Normungsarbeit erfolgen. Sofern es möglich und als sinnvoll erachtet wird, soll eine Gemeinschaftsveröffentlichung zusammen mit der DIN EN ISO 11296-5 erfolgen. Der Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ wird zur Erarbeitung des oben genannten Merkblatts eine neue Arbeitsgruppe einsetzen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden gebeten, sich an die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu wenden. Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA, Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“
Das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“, das nun als Gelbdruckentwurf vorliegt, ist maßgeblich für die Erstellung von Arbeits- und Merkblättern in den DWA-Fachgremien und richtet sich an alle Personen, die an der Erarbeitung, Verabschiedung bzw. Veröffentlichung des Regelwerks beteiligt sind. Gleichzeitig sind die Festlegungen des Arbeitsblatts DWA-A 400 für das Regelwerk und das Erarbeitungsverfahren wichtige Informationen für den Anwender bzw. Nutzer. Der verantwortliche DWA-Hauptausschuss Recht hat das Arbeitsblatt DWAA 400 aktualisiert und an einigen Stellen weiterentwickelt. Dabei ist das Arbeitsblatt DWA-A 400 zur leichteren Verständlichkeit neu gegliedert und transparenter gestaltet worden. Dazu gehört auch eine Schärfung des Profils von Merkblättern. Es wurden Harmonisierungen vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen für die technische Regelsetzung, aber auch Optimierungen aufgrund von Erfahrungen bei der Regelsetzung vorgenommen. Änderungen Die Überarbeitung betrifft im Wesentlichen folgende Punkte: a) Beschreibung der Zielsetzung des Arbeitsblatts DWA-A 400, stärkere Vereinheitlichung des Erscheinungsbilds des Regelwerks, klare Strukturierung durch Standardgliederung, Aufnahme von Begriffsdefinitionen; b) transparente Abbildung von wesentlichen Grundsätzen für die Regelwerksarbeit, nicht nur durch Verweis auf externe Quellen; c) Aufnahme von Compliance-Gesichtspunkten; d) transparente und klare Gestaltung des Merkblattverfahrens ohne Konsenspflicht, aber mit allgemeiner Gelbdruckveröffentlichung; e) Integration von DWA-Entwurfsportal und DWA-Prüflogo; f) Präzisierung des Schiedsverfahrens; g) Einführung von Ergänzungs- und Korrekturblättern; h) Anpassung des Benutzerhinweises; i) ergänzende Regelung zu Urheberrechten Dritter. Das Arbeitsblatt DWA-A 400 wird bis zum 31. Dezember 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Ass. jur. Christoph Leptien
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-121
E-Mail: leptien@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 400
„Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“, Oktober 2016
17 Seiten, ISBN 978-3-88721-394-7
Ladenpreis: 18,00 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 14,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA, Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef, Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 102 – Einleitung von Regenwetterabflüssen in Oberflächengewässer
Das technische Regelwerk für Misch- und Niederschlagswassereinleitungen wurde gemeinsam von der DWA und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK) fortgeschrieben. Ergebnis der Bearbeitung ist das neue Arbeitsblatt DWA-A 102/ BWK-A 3 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“. Es gliedert sich in den Teil A „Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen für Regenwetterabflüsse in Siedlungen“ (Bearbeitung durch DWA) und den Teil B „Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen für Regenwetterabflüsse in Oberflächengewässer“ (Bearbeitung durch BWK). Von der Überarbeitung betroffen waren die nachfolgenden systembezogenen Regeln der DWA und des BWK:
●● das Arbeitsblatt ATV-A 128 „Richtlinien für die Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungsanlagen in Mischwasserkanälen“, das in Verbindung mit dem Merkblatt ATV-DVWKM 177 „Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungsanlagen in Mischwasserkanälen – Erläuterungen und Beispiele“ Regelungen zur Mischwasserbehandlung enthält;
●● das Merkblatt DWA-M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“, das Regelungen zum Umgang mit Niederschlagsabflüssen in modifizierten Entwässerungssystemen oder in Trenngebieten enthält;
●● das Merkblatt BWK-M 3 „Ableitung von immissionsorientierten Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse“ für das vereinfachte Nachweisfahren und ●● das Merkblatt BWK-M 7 „Detaillierte Nachweisführung immissionsorientierter Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen“. Zentrales Anliegen war die inhaltlich koordinierte Bearbeitung der Regelunaressygen. Dabei galt es, die Schnittstellen zwischen emissionsorientierten und immissionsorientierten Betrachtungen zu identifizieren, überlappende Erfordernisse eindeutig zuzuweisen, die Regelungsbereiche beider Arbeitsblätter formell und inhaltlich abzustimmen sowie die getroffenen Regelungen wechselseitig „kompatibel“ zu formulieren. In der organisatorischen Umsetzung übernahm die DWA-Arbeitsgruppe ES- 2.1 „Systembezogene Anforderungen und Grundsätze“ die Erarbeitung der emissionsbezogenen Regelungen und die BWK-Arbeitsgruppe 2.3 „Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse“ die Erarbeitung der immissionsbezogenen Regelungen für niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse im Misch- und Trennverfahren. Das neue Arbeitsblatt wird inhaltsgleich in beiden Verbänden DWA und BWK erscheinen. Das Arbeitsblatt DWA-A 102 wird bis zum 15. Januar 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 102 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“,Oktober 2016, 197 Seiten
ISBN 978-3-88721-383-1
Ladenpreis: 109 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 87,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 143-8 – Injektionsverfahren zur Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen
Die DWA hat den Entwurf Merkblatt DWA-M 143-8 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 8: Injektionsverfahren zur Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen“ veröffentlicht. Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle sind ein Gefährdungspotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden. Zur Behebung von Schäden im Sinne der baulichen Sanierung durch Reparatur, also durch Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden, liegen für den Einsatz von Injektionsverfahren vielfältige Erfahrungen vor. Mit Teil 8 der DWA-Arbeits- und Merkblattreihe A/M 143 wurde für das Injektionsverfahren im August 2004 eine erste standardisierte Beschreibung vorgelegt. In dem nun vorliegenden Entwurf wurden die bereits vorhandenen Abschnitte weitestgehend überarbeitet, erweitert und aktualisiert sowie zwei Themengebiete neu aufgenommen. Das Merkblatt stellt somit den aktuellen Stand der Technik bei Injektionsverfahren dar. Das Merkblatt ergänzt DIN EN 752 hinsichtlich der baulichen Sanierung und kann sinngemäß auch für erdeingebaute Abwasserleitungen und -kanäle unterhalb von Gebäuden angewendet werden. Es behandelt den Einsatz von Injektionsverfahren zur Reparatur schadhafter Abwasserleitungen und -kanäle mit Freispiegelabfluss im begehbaren und nicht begehbaren Bereich. Injektionsverfahren werden angewendet bei punktuellen Schäden, die im Allgemeinen die Standsicherheit des Kanals nicht beeinträchtigen, zum Beispiel schadhafte Rohrverbindungen und Radialrisse. Der Abflussquerschnitt bzw. die Abflussleistung darf durch die Injektion nicht eingeschränkt werden. Der durch Injektionsverfahren reparierte Kanal muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht nur dicht sein, sondern auch resistent gegen physikalische, chemische, biochemische und biologische Angriffe des Abwassers und widerstandsfähig gegen mechanischen Angriff bei der Kanalreinigung. Unter Injektion wird das Einfüllen von Einpressgut oder Füllgut (Injektionsmittel) in Risse und Hohlräume unter Druck über Einfüllgeräte verstanden. Die zu sanierenden Schadstellen der Abwasserleitungen und -kanäle sind vorzubehandeln. In Abhängigkeit von den zu injizierenden Bereichen unterscheidet man zwischen der
●● Boden- und/oder Hohlrauminjektion im Bereich der Leitungszone,
●● Rissinjektion,
●● Injektion der Rohrverbindung.
Das Merkblatt gibt unter anderem einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Injektionsverfahren, die Vorbedingungen für ihre Anwendung und ihre Eignung unter Betriebsbedingungen. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe ES-8.3 „Injektionsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Hermann Maagh) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt und soll insbesondere Planern, Auftraggebern und Ausführenden eine Hilfestellung bei der zielgerichteten Wahl und dem sicheren Einsatz von Injektionsverfahren sein. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWKM 143-8 (08/2004) wurden im vorliegenden Entwurf des Merkblatts DWAM 143-8 folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Merkblatttitels, b) Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen, Verordnungen und des DWARegelwerks, c) neu aufgenommen: Abschnitt „2 Verweisungen“; Abschnitt „3 Begriffe“, Abschnitt „9 Kosten- und Umweltauswirkungen“.
Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 143-8 wird bis zum 31. Oktober 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 143-8 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 8: Injektionsverfahren zur Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen“
August 2016,
32 Seiten
ISBN 978-3-88721-366-4
Ladenpreis: 43,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 34,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Zu diesem Thema bietet die DWA verschiedene Veranstaltungen an, insbesondere den vierwöchigen Lehrgang zum Zertifizierten Kanalsanierungsberater (www. zks-berater.de) sowie die Praxiswoche Kanalsanierung. Informationen hierzu: Zvonko Gocev DWA-Bundesgeschäftsstelle Tel. 0 22 42 872-217
E-Mail: gocev@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 113 – Abwasserdrucksysteme
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 113 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserdrucksystemen“ veröffentlicht. Mit Abwasserdrucksystemen kann Abwasser über große Strecken transportiert werden. Oft dienen sie auch zur Vermeidung von großen Tiefen bei Gefälleentwässerungssystemen. Bei der Abwasserförderung sind unter anderem folgende Problembereiche zu berücksichtigen:
●● intermittierender Betrieb,
●● Ablagerungs- und Verstopfungsgefahr,
●● anaerobe Zersetzung des Abwassers verbunden mit Geruchs- und Korrosionsproblemen, und
●● Gaseinschlüsse in der Druckrohrleitung (aufgrund von H2S-Bildung und biogener Schwefelsäurekorrosion).
Das Abwasserfördersystem kann aus einer Pumpenvorlage, der Pumpanlage der Druckrohrleitung und dem Auslauf bestehen. Es sind aber auch verschiedenartige Kombinationen von Pumpen bzw. Pumpstationen und Druckrohrleitungssystemen möglich. Für die Planung und den Bau von Abwasserpumpanlagen wurde das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 134 „Planung und Bau von Abwasserpumpanlagen“ entwickelt, das die europäische Norm DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ ergänzt. Es beinhaltet jedoch nur die Konstruktion und die Dimensionierung der Pumpstation. Die Abwasserdruckleitung blieb weitgehend unberücksichtigt. Wegen der vielfältigen Betriebsprobleme und des speziellen Fördermediums erschien eine Ergänzung durch die komplexe Betrachtung der Hydraulik und der Leistungsnachweise erforderlich. Das Arbeitsblatt DWA-A 113 soll diese Lücke schließen. Das Arbeitsblatt DWA-A 113 wurde für die hydraulische Dimensionierung und den Leistungsnachweis von Abwasserdrucksystemen außerhalb von Gebäuden entwickelt. Es gilt für die Ableitung von Schmutz-, Regen- und Mischwasser in Druckentwässerungsleitungen sowie in Freigefälleleitungen. Im Einzelnen dient es zur hydraulischen Dimensionierung und zum Leistungsnachweis bei Förderanlagen mit Pumpstationen in Trocken- und Nassaufstellung, mit Siebkesselanlagen, pneumatischen Systemen und Freigefälleanlagen. Es werden ausschließlich Kreiselpumpanlagen betrachtet, da Verdrängerpumpen bei der Abwasserförderung seltener eingesetzt werden. Planungen, Bau und Betrieb von Druckentwässerungsanlagen sind gemäß Arbeitsblatt DWA-A 116-2 „Besondere Entwässerungsverfahren – Teil 2: Druckentwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ vorzunehmen. Für die Druckluftspülung von Abwassertransportleitungen wird auf das Arbeitsblatt DWA-A 116-3 „Besondere Entwässerungsverfahren – Teil 3: Druckluftgespülte Abwassertransportleitungen“ verwiesen. Das Arbeitsblatt DWA-A 113 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-2.7 „Systembezogene Grundsätze von Abwasserdrucksystemen“( Sprecher: Prof. Dr.-Ing. habil. Hartmut Eckstädt) im DWA-Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ erstellt und richtet sich an alle mit der Planung von Abwasserdrucksystemen beschäftige Fachleute, insbesondere an Planer, Systemanbieter, Behörden, Betreiber und Bauunternehmen. Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 113 wird bis zum 31. Oktober 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 113 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserdrucksystemen“, August 2016,
115 Seiten
ISBN 978-3-88721-348-0
Ladenpreis: 87,50 Euro fördernde
DWA-Mitglieder: 70 Euro
Herausgeber und Vertrieb Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWAM 920-3: Funktion des Bodens im Nährstoffhaushalt landwirtschaftlich genutzter Standorte
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 920-3 „Bodenfunktionsansprache – Teil 3: Funktion des Bodens im Nährstoffhaushalt (N, P, K, Ca, Mg, S) landwirtschaftlich genutzter Standorte“ veröffentlicht. Die DWA-Arbeitsgruppe „Bodenfunktionsansprache“ erstellt mit der Überarbeitung der bestehenden DWA-Arbeitsund Merkblätter eine Reihe von Regeln zur Bodenbewertung, deren Gliederung sich an den im Bundes-Bodenschutzgesetz genannten Bodenfunktionen bzw. Gefährdungen orientiert. Die technischwissenschaftliche Bewertung der Funktionen des Bodens und seiner möglichen Gefährdungen ist wesentlicher Bestandteil einer Reihe von Planungsinstrumenten, die im Boden- und Gewässerschutz zum Einsatz kommen. Der vorliegende Entwurf widmet sich der Funktion des Bodens im Nährstoffhaushalt. Er fasst wesentliche Grundlagen Grundlagen der Nährstoff-Nachlieferung aus der Mineralphase und der Speicherung und Transformation von Nährstoffen in landwirtschaftlich genutzten Böden zusammen. Die Arbeit geht weiterhin auf die Problematik von Nähstoffverlusten ein. Für zahlreiche Aspekte liefert das Merkblatt einfach anwendbare Verfahren zur Einschätzung und Bewertung der Funktionen des Bodens im Nährstoffhaushalt. Pflanzen benötigen zum Wachstum zahlreiche Nährstoffe. Die meisten nehmen sie über das Wurzelsystem auf. Dabei spielen die Bodeneigenschaften eine entscheidende Rolle, da diese sowohl die verfügbare Nährstoffmenge beeinflussen als auch die Verfügbarkeit der Nährstoffe. Die Verfügbarkeit von Nährstoffen für die Wurzelaufnahme setzt in der Regel voraus, dass diese Stoffe in der Bodenlösung gelöst vorliegen. Die im Boden gespeicherten Nährstoffvorräte hingegen sind in bzw. an den festen Bodenbestandteilen lokalisiert. Für den Nährstoffhaushalt sind die Speicherform, die Bindungsform und die diese steuernden Prozesse entscheidend. Steuernde Bodeneigenschaften sind neben dem Ausgangssubstrat die Größen Temperatur, Wassergehalt, Durchlüftung und pH-Wert des Bodens, aber auch Körnung und Mineralausstattung des Bodenmaterials und nicht zuletzt anthropogene Einflüsse wie Stoffzufuhr sowie die Art der Nutzung. Die genannten Faktoren beeinflussen weiterhin die Verlustgrößen im Nährstoffhaushalt der Böden, besonders die Nährstoffauswaschung und – sofern Gasphasen von Bedeutung sind – auch gasförmige Verluste. Die in diesem Merkblatt vorgestellten Ansätze zur Ableitung und Bewertung von Funktionen der Böden im Nährstoffhaushalt beschränken sich auf die mengenmäßig bedeutenden Nährstoffe Stickstoff (N), Phosphor (P), Kalium (K), Calcium (Ca), Magnesium (Mg) und Schwefel (S). Weiterhin sind sie auf Böden unter landwirtschaftlicher Nutzung (überwiegend auf Ackerbau) ausgelegt. In der Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M „Bodenfunktionsansprache“ sind bislang erschienen:
●● Arbeitsblatt DWA-A 920-1: „Bodenfunktionsansprache – Teil 1: Ableitung von Kennwerten des Bodenwasserhaushaltes“ (Entwurf Dezember 2013)
●● Arbeitsblatt DWA-A 920-2: „Bodenfunktionsansprache – Teil 2: Filter und Puffer für organische Schadstoffe“ (Entwurf Oktober 2015)
●● Merkblatt DWA-M 920-3: „Bodenfunktionsansprache – Teil 3: Funktion des Bodens im Nährstoffhaushalt (N, P, K, Ca, Mg, S) landwirtschaftlich genutzter Standorte“ (Entwurf Juli 2016) Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB-7.4 „Bodenfunktionsansprache“ (Sprecherin: Prof. Dr. Friederike Lang) im DWA-Fachausschuss GB-7 „Bodenschutz, Boden- und Grundwasserverunreinigungen“ erstellt. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 920-3 wird bis zum 30. September 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872 161 E-Mail: barion@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 920-3 „Bodenfunktionsansprache – Teil 3: Funktion des Bodens im Nährstoffhaushalt (N, P, K, Ca, Mg, S) landwirtschaftlich genutzter Standorte,“
Juli 2016
68 Seiten, ISBN 978-3-88721-298-8
Ladenpreis: 73,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 58,80 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 02242/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Zu diesem Thema bietet die DWA am 28. September 2016 in Ulm die Veranstaltung „Wechselwirkungen zwischen
Grundwasserleitern und Oberflächengewässern“ (10HW302/16) an.
Informationen hierzu:
Angelika Schiffbauer
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Tel. 0 22 42 872-156
E-Mail: schiffbauer@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 511 „Filtern mit Geokunststoffen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 511 „Filtern mit Geokunststoffen“ veröffentlicht. Durch die technische Weiter- und Neuentwicklung von Bauprodukten und Bauweisen war eine Überarbeitung der DVWK-Merkblätter:
●● Nr. 215/1990: Dichtungselemente im Wasserbau,
●● Nr. 221/1992: Anwendung von Geotextilien im Wasserbau,
●● Nr. 223/1992: Asphaltdichtungen für Talsperren und Speicherbecken,
●● Nr. 225/1992: Anwendung von Kunststoffdichtungsbahnen im Wasserbau und für den Grundwasserschutz
●● Nr. 237/1996: Deponieabdichtungen in Asphaltbauweisen dringend erforderlich. Hierzu wurde im Juli 2002 der Fachausschuss/Arbeitskreis „Dichtungssysteme im Wasserbau“ unter kooperativer Obmannschaft als Fachausschuss WW-7 in der DWA bzw. als Arbeitskreis AK-5.4 in der DGGT (Deutsche Gesellschaft für Geotechnik) mit paralleler Anbindung an die Arbeitsgremien der HTG (Hafentechnische Gesellschaft e. V.) gegründet. Hierdurch wird den sich bei diesem Thema überschneidenden Arbeitsfeldern von DWA, DGGT und HTG Rechnung getragen. Die im Jahr 2012 gegründete Arbeitsgruppe WW-7.5 „Filtern mit Geokunststoffen – Regeln und Anwendungen“ hat unter der Leitung von Dr.-Ing. Michael Heibaum, Karlsruhe, das Merkblatt DVWK-M 221/1992 „Anwendung von Geotextilien im Wasserbau“ überarbeitet. Dieses Merkblatt erschien im Jahr 1992 als Grundlage für den kunststoffgerechten Einsatz von Geotextilien im Wasserbau. Es gab Empfehlungen für die Bemessung in Abhängigkeit von der jeweiligen Funktion des Geotextils. Das Merkblatt spiegelte den Stand der Technik und der Forschung der 1980er-Jahre wider. Seitdem hat es weltweit weitreichende Weiterentwicklungen gegeben, und die Filterregeln für Geokunststoffe haben im letzten Jahrzehnt international eine Konsolidierung erfahren. Auf der Grundlage von internationalen Empfehlungen und den Erfahrungen mit geotextilen Filtern in Deutschland hat sich die Arbeitsgruppe WW-7.5 besonders dem Thema „Filtern mit Geokunststoffen“ gewidmet und das vorliegende Merkblatt erarbeitet. Wechselwirkungen von fließendem Poren- oder Oberflächenwasser und Boden können dazu führen, dass Bodenpartikel aus dem Korngerüst gelöst und weitertransportiert werden. Dieser hydrodynamisch induzierte Bodentransport erfolgt als Erosion oder Suffosion. Anlagerungen von Partikeln aufgrund solcher Transportvorgänge führen zu Kolmation. Zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen des Transports von Bodenpartikeln werden mineralische oder geotextile Filter eingesetzt, um die Bodenpartikel zurückzuhalten, aber Wasser passieren zu lassen. Das vorliegende Merkblatt gilt für geotextile Filter. Die Funktionen Trennen (Vermeiden des Mischens aneinandergrenzender verschiedener granularer Medien) und Dränen (Sammeln und Ableiten von Flüssigkeiten) werden nicht behandelt. Im Merkblatt werden Planungsgrundlagen, Materialanforderungen, Bemessung des geotextilen Filters, Hinweise zur Bauausführung und zu Verdingungsunterlagen sowie die Qualitätssicherung behandelt, und die Bemessung wird an konkreten Beispielen dargestellt. Das Merkblatt DWA-M 511 soll Fachleuten in Behörden, Ingenieurbüros und Baufirmen Hinweise bei der Planung, beim Bau und bei der Unterhaltung geben. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe WW-7.5 „Filtern mit Geokunststoffen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Michael Heibaum) des Fachausschusses WW-7 „Dichtungssysteme im Wasserbau“ im DWA-Hauptausschuss „Wasserbau und Wasserkraft“ und der Arbeitskreise 5.1 „Kunststoffe in der Geotechnik und im Wasserbau“ und 5.4 „Dichtungssysteme im Wasserbau“ der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) erstellt. Der DWA-Fachausschuss WW-7 „Dichtungssysteme im Wasserbau“ ist ein gemeinsamer Fachausschuss mit der HTG und der DGGT. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 511 wird bis zum 30. September 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 E-Mail: schrenk@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 511
„Filtern mit Geokunststoffen“, Juli 2016
60 Seiten, ISBN 978-3-88721-361-9
Ladenpreis: 68 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 54,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Fax 02242/872-100
E-Mail: info@dwa.de
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWAM 143-11: Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Rohren ohne Ringraum als Verformungs- und Reduktionsverfahren (Close-Fit-Lining)
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 143-11 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 11: Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Rohren ohne Ringraum als Verformungs- und Reduktionsverfahren (Close- Fit-Lining)“ veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des im August 2004 veröffentlichten Merkblatts ATV-DVWK-M 143-11. Das Merkblatt gilt für Entwässerungssysteme, die hauptsächlich als Freispiegelsysteme betrieben werden, und befasst sich mit der Installation von thermoplastischen Rohren ohne Ringraum in bestehende Kanäle. Diese thermoplastischen Rohre aus PE-HD oder modifiziertem PVC werden vorverformt in die Kanäle eingebracht und rückverformt. Es entsteht ein „Rohr im Rohr“, auch Liner genannt. Das Verfahren ist für die Betriebsbedingungen bei Kanälen mit kommunalem Abwasser einsetzbar. Abweichende Betriebsbedingungen (zum Beispiel industrielle Produktionswässer, erhöhte thermische Belastungen) erfordern eine spezifische Werkstoffauswahl. Die Renovierung von Kanälen mit vorgefertigten Rohren ohne Ringraum hat vorrangig die Abdichtung und Wiederherstellung der statischen Tragfähigkeit der gesamten Haltungslänge zum Ziel, die durch
●● Korrosion,
●● Radialrisse,
●● Längsrisse,
●● Scherbenbildung,
●● Löcher und
●● undichte Rohrverbindungen geschädigt ist. Der Kanal muss zumindest noch vorübergehend standfest sein und das Einbringen des Liningrohrs erlauben. Lining ist daher bei den Schäden
●● Einsturz sowie
●● Hindernisse im Querschnitt nur einsetzbar, wenn diese Schäden vorab ganz behoben werden. Bei den Schäden
●● Lageabweichungen (vertikal, horizontal),
●● Querschnittsverformung und
●● Querschnittsänderung ist der Einsatz der hier behandelten Renovierungsverfahren in Abhängigkeit von der Größe des Schadensausmaßes zu überprüfen. Durch die Renovierung entsteht eine Reduzierung des Kanalquerschnitts, die hydraulisch zu bewerten ist. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWKM 143-11 (August 2004) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
●● Änderung des Merkblatttitels,
●● Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen, Verordnungen und des DWARegelwerks,
●● neu aufgenommen: Abschnitt „2 Verweisungen“; Abschnitt „9 Kosten- und Umweltauswirkungen“,
●● neu aufgenommen: Reduktionsverfahren. Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.4 „Auskleidung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Rohren“ (Sprecher: Dr.-Ing. Peter Drewniok) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt und richtet sich an alle mit der Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen zuständigen Fachleute. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 143-11 wird bis zum 30. September 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 E-Mail: berger@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 143-11 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 11: Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen mit vorgefertigten Rohren ohne Ringraum als Verformungs- und Reduktionsverfahren (Close-Fit-Lining)
Juli 2016, 44 Seiten
ISBN 978-3-88721-357-2
Ladenpreis: 54,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 43,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 02242/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Zu diesem Thema bietet die DWA verschiedenen Veranstaltungen an, insbesondere den vierwöchigen Lehrgang zum Zertifizierten Kanalsanierungsberater (www.zksberater.de) sowie die Praxiswoche Kanalsanierung.
Die Renovierungsverfahren werden im Rahmen der 3. Woche des ZKS-Berater-Lehrgangs vorgestellt. 2016 bieten
wir noch folgende Termine an: 44. KW in Mellendorf bei Hannover und 45. KW in Dresden.
Informationen hierzu:
Zvonko Gocev
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Tel. 0 22 42 872-217
E-Mail: gocev@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 143-7: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Kurzliner, T-Stücke und Hutprofile (Anschlusspassstücke)
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 143-7 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 7: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Kurzliner, T-Stücke und Hutprofile (Anschlusspassstücke)“ veröffentlicht. Im April 2003 erschien erstmals das Merkblatt ATV-DVWK-M 143-7 „Inspektion, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen – Teil 7: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Kurzliner und Innenmanschetten“. Mit Herausgabe des Merkblatts DWA-M 143-5 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 5: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Innenmanschetten“ im Februar 2014 wurde für diese Verfahren eine eigenständige technische Regel veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 143-7 befasst sich ausschließlich mit der grabenlosen Reparatur von erdüberdeckten Abwasserleitungen und -kanälen mittels Kurzliner und den Varianten Hutprofil und T-Stück. Es gilt für Entwässerungssysteme, im Speziellen für Abwasserleitungen und -kanäle, die hauptsächlich als Freispiegelsysteme betrieben werden. Es gilt von dem Punkt an, wo das Abwasser das Gebäude bzw. die Dachentwässerung verlässt oder in einen Straßenablauf fließt, bis zu dem Punkt, wo das Abwasser in eine Behandlungsanlage oder in einen Vorfluter eingeleitet wird. Abwasserleitungen und -kanäle unterhalb von Gebäuden sind hierbei eingeschlossen, sofern sie nicht Bestandteil der Gebäudeentwässerung sind. Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle sind ein Gefährdungspotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden. Zur Behebung von örtlich begrenzten Schäden durch Reparatur liegen für den Einsatz von Kurzlinern, T-Stücken und Hutprofilen vielfältige Erfahrungen vor. Kurzliner aus Edelstahl werden vorrangig zur Reparatur nicht begehbarer Kanäle mit Kreisquerschnitt eingesetzt. Im vorliegenden Arbeitsblatt werden die Voraussetzungen und Anforderungen sowie die Planung und Arbeitsvorbereitung detailliert beschrieben. Die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Varianten, die Vorbedingungen für ihre Anwendbarkeit und ihre Eignung unter Betriebsbedingungen sind in einer übersichtlichen Tabelle zusammengestellt. Zur Gewährleistung einer fachgerechten Reparatur mittels Kurzlinern ist neben einer fachgerechten Planung, Ausführung und Prüfung eine entsprechende Qualitätssicherung erforderlich. Diese zusammen mit den Themen Qualifikation und Arbeitsschutz runden das Arbeitsblatt zu einem umfassenden Werk ab. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWKM 143-7 (April 2003) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Änderung des Titels und Überführung in ein Arbeitsblatt,
b) Anpassung an zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen, DINNormen, des DWA-Regelwerks und der Unfallverhütungsvorschriften,
c) neu aufgenommen sind T-Stücke und Hutprofile,
d) neu beschrieben ist im Anhang das Hutprofil mit thermoplastischem Kragen,
e) weitergehende Ausführungen zu den verschiedenen Systemen und deren Materialien,
f) neue Gliederung nach der für alle zukünftig zu bearbeitenden Produktblätter der Arbeits-/Merkblattreihe DWA-M 143 entwickelten einheitlichen Struktur,
g) neu aufgenommen wurden vertiefte Anforderungen an die Qualität sowie ein Abschnitt zu den Kosten- und Umweltauswirkungen,
h) Neuformulierung von nahezu allen Textpassagen,
i) neue Skizzen.
Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.2 „Innenmanschetten“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Wilfried Gaugele) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt und richtet sich an alle mit der Sanierung von Entwässerungssystemen befassten Fachleute. Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 143-7 wird bis zum 30. September 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-126 E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 143-7 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 7: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Kurzliner, T-Stücke und Hutprofile (Anschlusspassstücke)
Juli 2016, 87 Seiten
ISBN 978-3-88721-333-6
Ladenpreis: 85 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 68 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 02242/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Zu diesem Thema bietet die DWA verschiedenen Veranstaltungen an, insbesondere den vierwöchigen Lehrgang zum
Zertifizierten Kanalsanierungsberater (www.zks-berater.de) sowie die Praxiswoche Kanalsanierung. Die Renovierungsverfahren werden im Rahmen der 3. Woche des ZKS-Berater-Lehrgangs vorgestellt. 2016 bieten wir noch folgende Termine an: 44. KW in Mellendorf bei Hannover und 45. KW in Dresden. Informationen hierzu:
Zvonko Gocev
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Tel. 0 22 42 872-217
E-Mail: gocev@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWAA 203 „Abwasserfiltration durch Raumfilter nach biologischer Reinigung“
Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 203 „Abwasserfiltration durch Raumfilter nach biologischer Reinigung“ veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des im April 1995 veröffentlichten Arbeitsblatts ATV-A 203 und befasst sich mit der Filtration von kommunalem Abwasser. Die Verfahren der Abwasserfiltration zielen im Wesentlichen auf die Elimination partikulärer Inhaltsstoffe (abfiltrierbarer Stoffe) des Abwassers nach biologischer Abwasserreinigung ab. Das Arbeitsblatt bezieht sich auf die Bemessung und Auslegung der Raumfiltration. Über die betrieblichen Erfahrungen mit Raumfilteranlagen ist im Themenband der DWA-Arbeitsgruppe KA-8.3 „Erfahrungen zum Betrieb von Abwasserfilteranlagen“, Mai 2009, ausführlich berichtet worden. Die Flächenfiltration, Siebung, Mikro- und Ultrafiltration sind nicht Gegenstand dieses Arbeitsblatts. Die Bemessungsansätze sind im vorliegenden Arbeitsblatt einer Überprüfung unterzogen worden. Der Stand der Technik zur Abwasserraumfiltration wird dargestellt und für die Anwendung verfügbar. Mit der aktuell diskutierten Thematik der Entfernung von Spurenstoffen, beispielsweise durch den Einsatz von Aktivkohle oder Ozon, wird der Abwasserfilter unter einem neuen Gesichtspunkt betrachtet. Ebenfalls ist mit dem Raumfilter eine verbesserte Entfernung von Mikroplastik möglich, wodurch diese Technik auch zukünftig als ein wichtiges Element der weitergehenden Abwasserreinigung Bestand hat. Änderungen Gegenüber dem Arbeitsblatt ATV-A 203 (April 1995) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
●● Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen der Regelwerke,
●● Differenzierung bei der Wahl der Filtergeschwindigkeit,
●● Einführung einer Raum- und/oder Flächenbelastung bei der Dimensionierung,
●● Darstellung der kontinuierlichen Filtration,
●● Erweiterung und Überarbeitung des Rechenbeispiels,
●● Bezug zur Entfernung von Spurenstoffen und Mikroplastik,
●● Einbindung von Betriebserfahrungen mit der Abwasserfiltration. Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-8.3 „Abwasserfiltration“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Thomas Rolfs) im DWA-Fachausschuss KA-8 „Verfahren der weitergehenden Abwasserreinigung nach biologischer Behandlung“ erstellt und richtet sich an Planer, Betreiber, Hersteller und Fachbehörden. Es soll als praxisorientierte, fundierte Arbeitshilfe zur Bemessung und Auslegung der Raumfiltration dienen. Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWA-A 203 wird bis zum 30. September 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
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Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 203
„Abwasserfiltration durch Raumfilter nach biologischer Reinigung“
Juli 2016, 32 Seiten
ISBN 978-3-88721-353-4
Ladenpreis: 42 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA
Theodor-Heuss-Allee 17
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Aufruf zur Stellungnahme Ermittlung der Verdunstung von Land- und Wasserflächen – Entwurf Merkblatt DWA-M 504-1 veröffentlicht
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 504-1 „Ermittlung der Verdunstung von Land- und Wasserflächen – Teil 1: Grundlagen, experimentelle Bestimmung, Gewässerverdunstung“ veröffentlicht und stellt ihn zur Diskussion. Die Wasserhaushaltsgröße Verdunstung wird für die Lösung vielfältiger wasserwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und weiterer Aufgaben benötigt. Es existierte jedoch bislang kein einheitliches Verfahren für ihre Bestimmung. Vielmehr steht eine Vielfalt von Methoden zur Verfügung. Die existierenden Verfahren umfassen Vorgaben für die Berechnung der potenziellen bzw. maximal möglichen und realen Verdunstung. Sie beziehen sich auf unterschiedliche zeitliche Auflösungen von Stunden- bis zu langjährigen Mittelwerten. Die Verfahren gelten in der Regel für definierte Umweltbedingungen, zum Beispiel für Gewässer, unbewachsene Böden, landwirtschaftliche Kulturen, Waldbestände, versiegelte Flächen, Schneeoberflächen, Deponien oder andere Landnutzungsformen. In der Regel gelten die Berechnungen auch stets für ein definiertes Klima bzw. für regionale Rahmenbedingungen. Schließlich setzen die existierenden Verfahren stets die erprobten – jeweils für die Aufstellung des Verfahrens vorgegebenen Datengegebenheiten voraus. Die Wahl eines geeigneten Berechnungsverfahrens hängt davon ab, unter welchen Bedingungen und Zielvorgaben die Verdunstung bestimmt werden soll. Ihre sachgerechte Anwendung setzt daneben ein Grundverständnis zu den Prozessen im System Boden – Pflanze – Atmosphäre und zu maßgeblichen Einflussfaktoren voraus. Durch die Beteiligung von Fachleuten verschiedener Richtungen war es bereits in den beiden Vorgänger-Merkblättern DVWK-M 238 und ATV-DVWK-M 504 möglich, einen weiten Bereich an Methoden bzw. Landnutzungs- und Vegetationseinflüssen in Mitteleuropa darzustellen. Neben den methodischen Werkzeugen und ihrer praktischen Anwendung in den Bereichen für die die DWA tätig ist, wurden auch die entsprechenden wissenschaftlichen Grundlagen ausführlicher vorgestellt. Der Entwurf Merkblatt DWA-M 504 ist eine Überarbeitung der beiden vorgenannten Merkblätter. Aus Gründen des Umfangs wird die Thematik weiterhin in zwei Teilen abgehandelt. Der vorliegende Teil 1 beschreibt die Grundlagen und experimentelle Bestimmung, speziell der Gewässerverdunstung. Der in Vorbereitung befindliche Teil 2 befasst sich mit Berechnungsverfahren, Modellierung und Anwendungsfällen. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe HW-1.2 „Verdunstung“ (Sprecher: Prof. Dr. Konrad Miegel) im DWA-Fachausschuss HW-1 „Quantitative Hydrologie“ erstellt. Gegenüber dem Merkblatt ATVDVWK- M 504 (09/2002) wurden im vorliegenden Entwurf des Merkblatts DWAM 504-1 folgende Änderungen vorgenommen:
●● Aktualisierung und Zusammenführen der Merkblätter ATV-DVWK-M 504 (09/2002) und DVWK-M 238/1996 in die Merkblattreihe DWA-M 504;
●● vollständige Umstrukturierung und Herausgabe in zwei Teilen;
●● umfangreichere Darstellungen: im vorliegenden Teil 1 u. a. zu den Phänomenen und Prozessen der Verdunstung und zu ihrer Messung über Landflächen;
●● im vorliegenden Teil 1: Darstellungen zur Bilanzierung des Energiehaushalts in einem eigenständigen Kapitel
●● Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen.
Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 504-1 wird bis 31. August 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872 161 E-Mail: barion@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 504-1 „Ermittlung der Verdunstung von Landund Wasserflächen – Teil 1: Grundlagen, experimentelle Bestimmung, Gewässerverdunstung“,
Juni 2016, 139 Seiten
ISBN 978-3-88721-283-4
Ladenpreis: 97 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 77,60 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Aufruf zur Stellungnahme Belüftung und Durchmischung von Belebungsanlagen: Entwurf Merkblatt DWA-M 229-2 veröffentlicht
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 229-2 „Systeme zur Belüftung und Durchmischung von Belebungsanlagen – Teil 2: Betrieb“ veröffentlicht und stellt ihn öffentlich zur Diskussion. Die Belüftung und Durchmischung von Belebungsanlagen zählen mit großem Abstand zu den größten Energieverbrauchern einer Kläranlage. Je nach verfahrenstechnischer Auslegung einer Belebungsanlage entfallen zwischen 50 % und 80 % des Gesamtenergiebedarfs der Abwasserreinigung auf die Belüftung und Durchmischung. Daher kommt einer energieeffizienten Planung nicht nur bei der erstmaligen Erstellung einer Belebungsanlage, sondern zunehmend auch bei anstehenden Reinvestitionsmaßnahmen eine große Bedeutung zu. In diesem Sinn will das vorliegende Merkblatt Hinweise zur verfahrens- und energieoptimierten Auslegung von Belüftungs- und Durchmischungseinrichtungen bei Belebungsanlagen geben. Das Merkblatt DWA-M 229-2 gilt für Belüftungs- und Durchmischungseinrichtungen in kommunalen Belebungsanlagen mit üblichen Feststoffgehalten im Belebungsbecken zwischen TSBB 2 g/l und TSBB 5 g/l. Die Gültigkeit der Betriebsempfehlungen in diesem Merkblatt wird weder durch die Anschlussgröße der Anlage noch durch die Wassertiefe im Belebungsbecken eingeschränkt. Es ergänzt insbesondere das bereits vorliegende Merkblatt DWA-M 209 „Messung der Sauerstoffzufuhr von Belüftungseinrichtungen in Belebungsanlagen in Reinwasser und in belebtem Schlamm“ und das Arbeitsblatt DWA-A 268 „Automatisierung von einstufigen Belebungsanlagen“. Inhaltlich baut es im Wesentlichen auf dem bereits vorliegenden ersten Teil des Merkblatts DWA-M 229 zur Planung, Ausschreibung und Ausführung von Belüftungs- und Durchmischungseinrichtungen auf. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe KA-6.5 „Belüftung und Durchmischung“ (Sprecher: Prof. Dr.- Ing. Norbert Jardin) im DWA-Fachausschuss KA-6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ erstellt. Es richtet sich an Planer, Betreiber, Hersteller und Fachbehörden und soll als praxisorientierte, wissenschaftlich fundierte Arbeitshilfe zum verfahrenstechnischen und energetisch optimierten Betrieb von Belüftungs- und Durchmischungseinrichtungen dienen. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 229-2 wird bis zum 31. August 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr.-Ing. Christian Wilhelm
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
E-Mail: wilhelm@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt.
Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als
E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 229-2
„Systeme zur Belüftung und Durchmischung von Belebungsanlagen – Teil 2: Betrieb“
Juni 2016, 55 Seiten
ISBN 978-3-88721-325-1
Ladenpreis: 63,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 50,80 Euro
Vorhabensbeschreibung Abflusssteuerung in Kanalnetzen: Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 180 als Arbeitsblatt
Die DWA will das Merkblatt DWA-M 180 „Handlungsrahmen zur Planung der Abflusssteuerung in Kanalnetzen“ durch Überarbeitung in das Arbeitsblatt DWAA 180 überführen. Ziel der Überarbeitung ist es, planenden, betreibenden und aufsichtführenden Institutionen eine Arbeitsgrundlage zu schaffen, auf deren Basis auch komplexe Abflusssteuerungen zukünftig sicher betrieben werden können. Aufgrund der in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verankerten integrativen und vorrangig immissionsorientierten Sichtweise sind weitergehende Maßnahmen zur Verringerung der Gewässerbelastung zu erwarten. Kanalnetz, Kläranlage und Gewässer stehen über die Einleitungsstellen in einem engen Bezug. Die Abkehr von der bisherigen, zumeist punktuellen Betrachtungsweise hin zu einer linienförmigen Betrachtungsweise mit der Bezugsgröße Gewässerabschnitt bedarf deshalb eines aufeinander abgestimmten Entwässerungsund Betriebskonzeptes. Mit den heute zumeist statisch wirkenden (ungesteuerten) Entwässerungssystemen lassen sich die zukünftigen Forderungen nicht ohne weiteres widerspruchsfrei erfüllen. Gerade vor dem Hintergrund der ganzheitlichen Betrachtungsweise bietet sich die integrale Abflusssteuerung (iAST) als eine Planungsvariante an. Sie nutzt den sich aus der Diskrepanz zwischen Planungs- und Ist- Zustand bietenden Handlungsspielraum konsequent aus. Das Merkblatt DWA-M 180 hat sich in den letzten Jahren in der Praxis bewährt. In zahlreichen nationalen und internationalen Projekten wird die Abflusssteuerung, also der interaktive Eingriff in das aktuelle Abflussgeschehen, genutzt, um Verbesserungen im Betrieb der Entwässerungssysteme zu erzielen. Die baulichen und softwaretechnischen Einzelkomponenten einer Abflusssteuerung sind seit vielen Jahren Bestandteil der a. a. R. d. T. In Forschungsvorhaben konnte nachgewiesen werden, dass auch ihre kombinierte Nutzung (zum Beispiel Messdaten, SPS und Fernwirktechnik) problemlos möglich ist. Das Arbeitsblatt wird von der DWAArbeitsgruppe ES-2.4 „Integrale Abflusssteuerung“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Ulrich Haas) im Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) erstellt. Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten, sich zu wenden an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Fax 0 22 42/872-184
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 143-4 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden
– Teil 4: Montageverfahren für begehbare Abwasserleitungen und -kanäle und Bauwerke“ veröffentlicht
Die DWA hat den Entwurf für das Merkblatt DWA-M 143-4 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 4: Montageverfahren für begehbare Abwasserleitungen und -kanäle und Bauwerke“ veröffentlicht. Der Entwurf ist eine Überarbeitung des Merkblatts ATV-DVWK-M 143-4 (August 2004). Er gilt für begehbare öffentliche und nicht öffentliche Abwasserleitungen und -kanäle einschließlich der zugehörigen Bauwerke. Bauwerke der Abwasserreinigungsanlagen sind hierbei nicht mit enthalten. Dieses Merkblatt kann aber mit zusätzlichen Überlegungen sinngemäß angewandt werden. Das Merkblatt bezieht sich auf alle Arten der Auskleidung, d. h. Teil- und Vollauskleidungen sowie Ortlaminate in statisch tragfähiger oder nicht tragfähiger Ausführung. Bei den Montageverfahren werden einzelne, selbst- oder nicht selbsttragende Auskleidungselemente in die zu sanierenden Abwasserleitungen und -kanäle eingebracht und haltungsoder abschnittsweise vor Ort zu Teil oder Vollauskleidungen montiert. Sie dienen u. a. der Wiederherstellung oder Erhöhung des Widerstandsvermögens gegen mechanische und/oder chemische bzw. biochemische Angriffe von innen. Der Einsatz von Montageverfahren setzt immer voraus, dass auch länger andauernde Arbeiten im zu sanierenden Kanal vorgenommen werden können und eine Querschnittsminderung in Kauf genommen werden kann. Die Auswahl des Verfahrens hat anhand des Zustands der vorhandenen Kanäle und Bauwerke zu erfolgen. Für die Begehung der zu sanierenden Strecke sind die Standsicherheit und die Kanalatmosphäre vorab zu überprüfen.
Grundsätzlich sind bei der Auswahl des Montageverfahrens:
●● Umweltverträglichkeit,
●● Statische Tragfähigkeit,
●● Hydraulische Anforderungen,
●● Baugrunduntersuchungen,
●● Oberflächenbeschaffenheit (Haftung) zu berücksichtigen.
Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWKM 143-4 (08/2004) wurden im vorliegenden Entwurf des Merkblatts DWAM 143-4 folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen, Verordnungen und des DWARegelwerks;
b) Neu aufgenommen: Abschnitt 2 „Verweisungen“, Abschnitt 9 „Kosten- und Umweltauswirkungen“. Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.7 „Montageverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Franz Hoppe) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt.
Das Merkblatt richtet sich an alle mit der Sanierung von Entwässerungssystemen befassten Fachleute. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 143-4 wird bis zum 31. August 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
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Dipl.-Ing. Christian Berger
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E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 143-4 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 4: Montageverfahren für begehbare Abwasserleitungen und -kanäle und Bauwerke“,
Juni 2016, 29 Seiten
ISBN 978-3-88721-327-5
Ladenpreis: 37,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 30 Euro
Herausgeber und Vertrieb
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Überprüfung des DWA-Regelwerks
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist. Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“ (Januar 2008) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWA-A 400: 4.6). Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im November 2015. Tabelle 1 listet alle Arbeits- und Merkblätter auf, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig. Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben. Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind? Ihre Anregungen sind willkommen!
Schreiben Sie uns!
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geol. Bettina Mayer
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53773 Hennef
Fax 0 22 42/872-184
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Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit DWA/DGL-Arbeitsgruppe GB-1.9 „Arbeitsschutz bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit“
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) beschreibt das Thema „Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer an ‚grünen Arbeitsplätzen‘“ als ein „neu auftretendes Risiko“ (https://osha. europa.eu/de/emerging-risks/green-jobs). Auch der 34. Internationale Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) und der ISSA (Internationale Organisation für Soziale Sicherheit) widmete sich im Oktober 2015 diesem Thema. Allerdings liegt der Fokus praktischer Hinweise fast ausschließlich auf Berufen in „grünen Technologiebereichen“, wie regenerative Energien, Recycling oder nachhaltigem Bauen. Einen wesentlichen Bereich „grüner Arbeitsplätze“ bildet jedoch schon seit vielen Jahren die Freilandarbeit von Biologen, Geographen, Geologen, Limnologen, Landschaftsplanern und anderen ökologisch ausgerichteten Berufsgruppen, die zur Grundlagenerhebung, Erfolgskontrolle oder ähnlich Daten sammeln, Proben nehmen oder sonstige Kartierungen durchführen. Die Gefahren, die mit diesen Tätigkeiten verbunden sind, werden oft unterschätzt. Dabei wirken hier zahlreiche Gefährdungsfaktoren zusammen, wie zum Beispiel unbekannte und ständig wechselnde Arbeitsumgebungen, Nähe zu Gewässern, Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe, schwierige klimatische Bedingungen, unwegsames Gelände und nicht zuletzt oft auch Alleinarbeit. Der Arbeitsschutz in der limnologischen/ ökologischen Freilandarbeit ist daher mit verschiedenen Problemen konfrontiert:
●● Es gibt – im Unterschied zu den meisten handwerklichen oder industriellen Tätigkeiten – keine konkreten Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung oder die Maßnahmenableitung für diese spezifischen Tätigkeiten. Arbeitgeber sind auf oft schwierige Analogieschlüsse aus „vergleichbaren“ Bereichen angewiesen.
●● Bei den Arbeiten besteht ein hoher Konkurrenz- und Kostendruck.
●● Das Problembewusstsein ist bei Auftraggebern und Auftragnehmern nur gering ausgeprägt. Die Arbeitsgruppe wird die vielfältigen Tätigkeiten bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit hinsichtlich ihrer spezifischen Gefährdung beurteilen. Sie wird das bestehende Arbeitsschutz-Regelwerk sowie einschlägige Publikationen von Unfallversicherungsträgern, staatlichen Stellen oder sonstigen Akteuren des Arbeitsschutzes zusammenstellen und hinsichtlich seiner Anwendbarkeit und Relevanz auswerten. Ziel ist die Erstellung eines Merkblatts, das für die spezifischen Tätigkeiten bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit generische Gefährdungsbeurteilungen darstellt und Hinweise zu ihrer Anwendung gibt. Außerdem sollen wirksame und praxisgerechte Schutzmaßnahmen sowie „Best-practice“-Beispiele dargestellt werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird darin liegen, Hinweise zur Berücksichtigung von Arbeitsschutzanforderungen bei Ausschreibungen zu erarbeiten. Es ist beabsichtigt, die Arbeiten gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Limnologie (DGL) in der DWA-Arbeitsgruppe GB-1.9 „Arbeitsschutz bei der gewässerbezogenen Freilandarbeit“ mit dem Ziel der Erarbeitung eines gemeinsamen DWA/DGL-Merkblatts durchzuführen. Die Koordination der Arbeiten liegt bei der Bundesgeschäftsstelle der DWA. Zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in diesem Tätigkeitsfeld soll das oben genannte Merkblatt entwickelt und seine Anwendung in den betroffenen Unternehmen, Behörden, Instituten und sonstigen Einrichtungen gefördert werden. Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Mitarbeiter/- innen von Behörden und Aufgabenträgern Aufgabenträgern der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes oder des Arbeitsschutzes sowie sonstige Interessierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
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Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
Die neu zu gründende DWA-Arbeitsgruppe HW-4.1 „Risikokommunikation“ im DWA-Fachausschuss HW-4 „Hochwasserrisikomanagement“ möchte das Thema Risikokommunikation aufgreifen und systematisch für die Praktiker im Hochwasserrisikomanagement aufarbeiten. Im Rahmen der Umsetzung der EGHochwasserrisikomanagementrichtlinie sind umfassende fachliche Grundlagen und Informationen erstellt worden. Oft kommen diese gut aufbereiteten Informationen hauptsächlich außerhalb der Wasserwirtschaftsverwaltung nicht zur Anwendung. Der schlichte Grund ist meist, dass die Informationen die verschiedenen Zielgruppen nicht erreichen. Hier gilt es die Fachinformationen zielgruppengerecht aufzubereiten und über geeignete Informationswege zu kommunizieren. Insbesondere sollen auch Wege und Methoden der Risikokommunikation gefunden werden, die Akteure außerhalb der Wasserwirtschaft zum hochwassergerechten Handeln führen und die Eigenvorsorge stärken. Als weiteres Bearbeitungsthema sollen die Möglichkeiten der Einflussnahme auf sogenannte ungebundene Helfer untersucht werden, um diese möglichst zu gebundenen Helfern zu machen. Auswertungen der letzten größeren Hochwasserereignisse haben ergeben, dass speziell über soziale Netzwerke Helfer zu kontraproduktiven Aktionen animiert worden sind. Hier sollen Kommunikationsmethoden und Strategien für sinnvolle Hilfseinsätze entwickelt werden. Die Aufklärung und Information der allgemeinen Öffentlichkeit zu Themen des Hochwasserrisikomanagements soll zur Stärkung der Eigenvorsorge ebenfalls mit betrachtet werden. Hierzu soll neben der Schaffung von entsprechenden Methoden und Strategien u. a. eine begonnene Mediensammlung zum Thema erweitert, ergänzt und zur breiten Anwendung verfügbar gemacht werden. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 707 „Abwasser aus der Transportbehälterinnenreinigung“
Der vorliegende Entwurf des Merkblatts DWA-M 707 ist eine Überarbeitung des Merkblatts ATV-M 707 von August 1994. Eine Überarbeitung war sowohl hinsichtlich der veränderten Rechtslage erforderlich als auch der inzwischen geänderten Struktur der Reinigungsbetriebe geschuldet. Das Merkblatt DWA-M 707 „Abwasser aus der Transportbehälterinnenreinigung“ beschreibt den derzeitigen Stand der Technik zur Behandlung von Abwasser, das bei der Innenreinigung von Transportbehältern anfällt. Das Merkblatt betrachtet sowohl Transportmittel für die Straße als auch für die Schiene und den Wasserweg. Es werden Aussagen zu Chemikalientransporten und Lebensmitteltransporten getroffen. Neben Aussagen zur Behälterreinigung, Entrestung und Abwasserbehandlung werden Hinweise auf Anforderungen durch die TA Luft, zu Gefährdungsbeurteilung/ Arbeitsschutz und zur Qualitätssicherung gegeben. Ergänzt wird das Merkblatt durch die Beschreibung der Transportbehälterinnenreinigung und der jeweiligen Abwasserbehandlung anhand einzelner, konkreter Beispiele. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-M 707 (08/1994) wurden im Merkblatt DWA-M 707 folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen, Verordnungen und des DWARegelwerks; b) Neu aufgenommen: Hinweise zu Gefährdungsbeurteilung/ Arbeitsschutz und Qualitätssicherung; c) Neu aufgenommen: Handhabung von Abwässern und Abfällen aus der Reinigung von Schifftanks und anderen Laderäumen. Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG-2.34 „Abwässer aus der Transportbehälterinnenreinigung“ (Sprecher: Prof. Dr. Joachim M. Marzinkowski) im DWA-Fachausschuss IG-2 „Industrieabwasser mit organischen Inhaltsstoffen“ erstellt. Das Merkblatt richtet sich an Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, Betreiber kommunaler Abwasseranlagen, Verbände, Ingenieurbüros, Anlagenhersteller und die einschlägigen Betriebe im Bereich der Transportbehälterinnenreinigung und soll als Leitfaden dienen und einen fachspezifischen Überblick vermitteln. Frist zur Stellungnahme Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 707 wird bis zum 31. Juli 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872 102 Fax 0 22 42 872-184 E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 707
„Abwasser aus der Transportbehälterinnenreinigung Transportbehälterinnenreinigung“,
Mai 2016, 60 Seiten
ISBN 978-3-88721-344-2
Ladenpreis: 66,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 53,20 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 608-1 „Bisam, Biber, Nutria –
Teil 1: Erkennungsmerkmale und Lebensweisen“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 608-1 „Bisam, Biber, Nutria – Teil 1: Erkennungsmerkmale und Lebensweisen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Vom Menschen geschaffene Bauwerke und Landschaftselemente bieten bestimmten Tierarten günstige Lebensräume, in denen sie u. a. Störungen entgehen, Schutz vor Witterungsunbilden finden, Feinden entkommen, Jungtiere aufziehen und Nahrung finden können. Dies gilt auch für Deiche und Dämme, die von einigen Säugetierarten durch ihre Grabaktivitäten so stark in Mitleidenschaft gezogen werden können, dass deren Standsicherheit stellenweise gefährdet sein kann. Die starke Verbreitung des Bisams und die dadurch bedingten Schäden haben den DVWK bereits 1975 veranlasst, Empfehlungen für den bisamsicheren Ausbau von Gewässern, Deichen und Dämmen zu erarbeiten. Nachdem sich der Bisam über ganz Mitteleuropa verbreitet hat und sich andererseits die Ansprüche an den Wasserabfluss bereichsweise stark geändert hatten, galt es, zu einer neuen Beurteilung der Vermeidungs- und Bekämpfungsstrategien zu kommen. Inzwischen ist auch der Biber, das größte heimische semiaquatische Säugetier, infolge umfangreicher Schutzmaßnahmen und erfolgreicher Wiederansiedlungsprojekte an zahlreichen Gewässern wieder anzutreffen. Dem heimischen Biber sind als eine streng geschützte Art ausreichende Habitate zu belassen bzw. neue zu schaffen, während dem Bisam wegen seines oft zahlreichen Auftretens und den damit häufig verursachten Schäden durch geeignete Gewässergestaltungs- und Schutzmaßnahmen oder durch gezielte Bekämpfung Einhalt geboten werden sollte. Ferner ist ein verstärktes Auftreten der Nutria festzustellen, zum Teil hervorgerufen durch die Auflösung der Nutriafarmen in der ehemaligen DDR, aber auch durch die Einwanderung aus dem französischen Raum (Oberrhein- Ebene). Von der Schadenssituation her sind primär Land- und Wasserwirtschaft, aber nicht minder auch das Verkehrswesen und die Kommunen sowie der einzelne Bürger als Eigentümer betroffen. Folgeschäden sind u. a.:
●● Uferabbrüche und -einbrüche, die zur Beeinträchtigung der Bewirtschaftung einer Fläche, Nutzung einer Straße o. Ä. führen und dabei eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit darstellen.
●● Böschungsrutschungen an Deichen und Dämmen, die deren Sicherheitsfunktion gefährden,
●● Unterspülungen in Ufer- und Deichbereichen, die die Fließfunktion eines Gewässers oder die Standfestigkeit nachhaltig bzw. nachteilig verändern,
●● Verklausungen vor Einlaufbauwerken, Wehren und Hochwasser-Entlastungsanlagen durch Bäume und Äste, z. B. von Turbinen-Einlaufrechen bei Flusskraftwerken,
●● Übertragung von Krankheiten Die genannten Arten können Überträger (Vektoren) von für den Menschen gefährlichen Infektionskrankheiten wie „Weilsche Krankheit“ (eine Leptospirose), Fuchsbandwurm oder auch dem HANTA-Virus sein. Neben der aktiven Bekämpfung des Bisams, für die es einschlägige Vorschriften gibt, kann möglichen Schäden durch eine den Erfordernissen angepasste Gestaltung und Pflege von Gewässern sowie Sicherung von Deichen und Dämmen vorgebeugt werden. Es sollte dafür gesorgt werden, dass die Nagetiere gar nicht erst die Voraussetzungen finden, um sich in gefährdeten Bereichen anzusiedeln.
Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden die Wühlaktivitäten der zuvor genannten Tierarten und deren Folgen teilweise unter einem anderen Aspekt betrachtet. Dies hat dazu geführt, dass die Überarbeitung des Merkblatts DVWK-M 247 aus dem Jahr 1997 zum Merkblatt DWA-M 608 in mehreren Teilen erfolgen soll. Konkrete Maßnahmen für eine den Erfordernissen entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser drei Nagetierarten vorliegen und eine entsprechende Identifikation der Wühltiere erfolgen kann. Hierfür wurden die bisher bekannten Daten, Kenntnisse und Erfahrungen, ergänzt durch eigene Untersuchungen, zusammengetragen und ausgewertet. Im vorliegenden Entwurf zum Teil 1 des Merkblatts DWA-M 608 werden die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen von Bisam, Biber und Nutria detailliert beschrieben, um den für die Gewässer Verantwortlichen, den damit befassten Naturschützern, den Gewässeranliegern als unmittelbar Betroffene, aber auch allen anderen Interessierten eine qualifizierte Fachinformation zur sicheren Ansprache dieser drei Tierarten, ihrer Aktivitätsmerkmale am Wasser und zur Lösung der von ihnen verursachten Probleme an die Hand gegeben. Weitere Teile des Merkblatts werden sich mit Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen, Schadens- und Gefährdungspotenzialen, Bestandsregulierung sowie Managementfragen, Schaffung neuer Lebensräume und Verbesserung der Biodiversität sowie Gewässerentwicklung beschäftigen. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 608-1 wird bis zum 31. Juli 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 608-1
„Bisam, Biber, Nutria – Teil 1:
Erkennungsmerkmale und Lebensweisen“
Mai 2016, 75 Seiten
ISBN 978-3-88721-314-5
Ladenpreis: 70,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 56,40 Euro
Herausgeber und Vertrieb
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 721 „Arbeitsschutz und Hygiene an Einsatzstellen mit Ölprodukten“
Bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern besteht eine Vielzahl von Gefährdungen für die im Gefahrenbereich eingesetzten Personen. Dabei wird die Gefährdungsbeurteilung zu oft auf kennzeichnungspflichtige Chemikalien beschränkt, während „harmlose“ Substanzen, wie z. B. wässrige Lösungen, Kühlschmierstoffe und Mineralölprodukte, außen vor bleiben. Die Einwirkung dieser Stoffe auf den Körper kann von leichten Hautirritationen bis hin zu schweren Schädigungen führen. Öl und Ölprodukte sind als solche Gefahrstoffe mit entsprechendem Gefährdungspotenzial zu charakterisieren. Ein sorgloser Umgang mit diesen Stoffen muss, insbesondere bei Einsätzen, vermieden werden. Mit dem Merkblatt sollen leicht verständliche und einfach umsetzbare Regeln und Vorgehensweisen zu Hygiene und Arbeitsschutz an Einsatzstellen mit Ölprodukten aufgestellt werden. Das Merkblatt DWA-M 721 „Arbeitsschutz und Hygiene an Einsatzstellen mit Ölprodukten“ wertet die bestehenden umfangreichen Handbücher und Dienstvorschriften aus und fasst diese in einer für die Einsatzkräfte vor Ort geeigneten Form als Empfehlung zusammen. Dazu gehört die Extraktion der wichtigsten Punkte in Form einer Taschenkarte, die im späteren Weißdruck herausnehmbar sein wird, damit Sie im Einsatzfall an jede Einsatzkraft ausgegeben und leicht mitgeführt werden kann. Das Merkblatt gilt nur für Einsätze zur unmittelbaren Gefahrenabwehr und befasst sich nicht mit Arbeitseinsätzen im Sinne gewerblicher Tätigkeiten. Betrachtet werden Einsätze mit Kraft- und Betriebsstoffen auf Mineralölbasis inklusive Biodiesel, die nicht als Ladung transportiert oder gelagert werden. Das Merkblatt gilt ausschließlich bei deren Freisetzung an Land oder auf Gewässern außerhalb geschlossener oder enger Räume. Beispiele sind der Einsatz von Ölbindemitteln bei einem Verkehrsunfall und die Beseitigung einer „klassischen Ölspur“. Das Merkblatt DWA-M 721 richtet sich insbesondere an Einsatzkräfte, die bei der unmittelbaren Gefahrenabwehr einer Exposition mit Ölprodukten unterliegen können. Dies können neben Feuerwehr und THW auch Polizei, Rettungsdienste und Mitarbeiter der Straßenbaulastträger bzw. der zuständigen Behörden sein. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe IG-7.7 „Arbeitsschutz und Hygiene“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Martin Siebert) im DWA-Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“ erstellt. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 721 „Arbeitsschutz und Hygiene an Einsatzstellen mit Ölprodukten“ wird bis zum 31. Juli 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42 872-102
Fax 0 22 42 872-184
E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 721 „Arbeitsschutz und Hygiene an Einsatzstellen mit Ölprodukten“, Mai 2016 21 Seiten, ISBN 978-3-88721-323-7 Ladenpreis: 31 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 24,80 Euro
Vorhabensbeschreibung Neue DWA-Arbeitsgruppe WW-4.1 „Wehre“ überarbeitet DVWK-Merkblatt 216
Das DVWK-Merkblatt 216 „Betrachtung zur (n-1)-Bedingung an Wehren“ wurde vor mehr als 25 Jahren mit dem Ziel erarbeitet, konkrete Hilfestellungen zur Anwendung der in der DIN 19700 (Stauanlagen) im Jahre 1986 konkretisierten (n-1)-Bedingung zur Hochwasserabfuhr an Wehren zu geben. Grundsätzlich besagt die (n-1)-Bedingung, dass Wehre mit beweglichen Verschlüssen so bemessen werden müssen, dass der Bemessungshochwasserabfluss auch bei Ausfall des leistungsstärksten Wehrfeldes ohne Überschreitung des für diesen Fall festgelegten Stauziels schadlos für die Stauanlage abgeführt werden kann. Im DVWK-Merkblatt 216 wird gezeigt, dass bei der Anwendung dieser Bestimmung sowohl der planmäßige Revisionsfall als auch der unerwartete Störfall zu berücksichtigen sind. Den unterschiedlichen Bauweisen von Wehrverschlüssen sind verschiedene Öffnungsrisiken zuzuordnen. Diese können bei einem alternativen Nachweis der Hochwassersicherheit unter Verwendung der (n-a)-Bedingung berücksichtigt werden. Die (n-a)-Bedingung wurde insbesondere zur Anwendung an bestehenden Wehranlagen formuliert. Das DVWK-Merkblatt 216 findet in der Fachwelt im In- und Ausland umfassend Anwendung. Der Anwendungsbereich wurde sowohl in der wasserbaulichen Praxis als auch im Rahmen von Querverweisen in den allgemein gültigen Regeln der Technik auch auf Hochwasserentlastungsanlagen an Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken ausgedehnt. Da sich seit der Erarbeitung des DVWK-Merkblatts 216 nun eine Reihe wichtiger Grundlagen geändert haben (unter anderem die Definition der Hochwasserbemessungsfälle und der grundsätzliche grundsätzliche Umgang mit Risikobetrachtungen), ist eine Überarbeitung notwendig. In einer aktualisierten Form des Merkblatts sollen unter anderem gut dokumentierte Betriebserfahrungen, relevante Beobachtungen in Extremsituationen, aktuelle hydrologische Erkenntnisse sowie technische Weiterentwicklungen im Stahlwasserbau und der Antriebstechnik Berücksichtigung finden. Die Anpassungen im Merkblatt sollen in Abstimmung mit der Expertengruppe zur Überarbeitung der DIN 19700-13 (Stauanlagen – Staustufen) erarbeitet werden. Zukünftig soll auch der bereits Realität gewordenen Anwendung des Merkblatts 216 bei neuen Wehranlagen (zum Beispiel einfeldrige Schlauchwehre) und nach Möglichkeit auch bei der Bemessung von Hochwasserentlastungsanlagen an Talsperren Rechnung getragen werden. Die Überarbeitung soll in einer neu zu bildenden Arbeitsgruppe WW-4.1 „Wehre“ des DWA-Fachausschusses WW- 4 „Talsperren und Flusssperren“ erfolgen und soll Eigentümer und Betreiber der Anlagen, Wasserwirtschaftsverbände, Hochwasserschutz-Zweckverbände sowie beratende Ingenieurbüros oder Aufsichtsbehörden der Kommunen und Länder ansprechen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Merkblatt zur dezentralen Niederschlagswasserbehandlung in Arbeit
Die DWA-Arbeitsgruppe ES-3.7 „Dezentrale Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung“ setzt sich aus 13 Mitgliedern, die Forschung, Kommunen, Genehmigungsbehörden und Ingenieurbüros repräsentieren, zusammen. Themenbezogen werden Anlagenhersteller/-anbieter in die Arbeit der Gruppe einbezogen werden. Als Ergebnis der Zusammenarbeit soll ein Merkblatt (DWA-M 179) entstehen, das einen allgemeinen Regelungsrahmen für die dezentrale Niederschlagsbehandlung bereitstellt.
Hierzu gehören unter anderem:
●● die Definition der Behandlungsziele und der daraus resultierenden Anforderungen für die verschiedenen Zielkompartimente und Wirkprinzipien
●● die Festlegung der Rahmenbedingungen für die wirksame Umsetzung verschiedener Verfahrensoptionen (zum Beispiel Durchfluss-/Filtergeschwindigkeit)
●● die Erarbeitung von Empfehlungen für die Bewertung der Wirksamkeit für reale Niederschlagsabflüsse
●● die Einordnung dezentraler Anlagen in die Systematik der Regenwasserbehandlung
●● Hinweise zu Planung, Einbau und Betrieb.
In den ersten Sitzungen der Arbeitsgruppe wurden insbesondere die Erfahrungen der Betreiber dezentraler Anlagen zu den Themen Anwendungsbereiche, Betriebsaufwand und Standzeit diskutiert. Als insgesamt defizitär muss die Datenlage zur Beurteilung der Anlagenwirksamkeit unter realen Betriebsbedingungen sowie zum Betriebsverhalten der unterschiedlichen Anlagen angesehen werden. Die Arbeitsgruppe bittet daher Betreiber, Aufsichtsbehörden und Hersteller um ihre Unterstützung. Die starken einzugsgebietsabhängigen Schwankungen der Regenabflussbelastung kleiner Gebiete erfordert, dass die Erfahrungen und Betriebsergebnisse mehrerer Anlagen herangezogen werden, um die Belastungsgrenzen, Einsatzgebiete und den Betriebsaufwand einschätzen zu können. Um die Befunde vergleichbar zu halten, sollten die Untersuchungen mit der gleichen Vorgehensweise durchgeführt werden und sich auf den Feinpartikelrückhalt sowie die hydraulische Betriebsleitfähigkeit (Filteranlagen) konzentrieren. Einzelne Anlagen sollten mindestens über ein Betriebsjahr untersucht werden, um sowohl die Periode geringer (Sommer) als auch hoher Feinpartikelbelastung (Winter) zu erfassen. Zudem wurde ein Erhebungsbogen zur Erfassung der verschiedenen Behandlungssysteme erstellt, der zeitnah an die Hersteller versendet wird. Auch an dieser Stelle bittet die Arbeitsgruppe um Mithilfe.
Hinweise und Anregungen nimmt die DWA entgegen: DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Erarbeitung eines Merkblatts zu Schwall und Sunk
Die DWA-Arbeitsgruppe WW-5.5 „Schwall und Sunk“ plant die Erarbeitung eines Merkblatts zur instationären Wasserabgabe (Schwall und Sunk) beim Betrieb von Speicherkraftwerken.
In Europa stellt die Wasserkraft zurzeit immer noch die wichtigste erneuerbare Energiequelle dar. Dabei sind Speicherkraftwerke für die Erzeugung von Spitzenstrom und die Netzregulierung von zentraler Bedeutung. Die durch den Klimawandel veränderte Wasserverfügbarkeit sowie neue rechtliche, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen konfrontieren die Wasserkraft heute und in Zukunft mit großen Herausforderungen.
Die unterhalb liegenden Fließgewässer werden durch den Betrieb von Speicherkraftwerken beeinträchtigt. Die in-stationäre Wasserabgabe, genannt Schwall und Sunk, erzeugt erhebliche Veränderungen im Abflussregime des Vorfluters und beeinträchtigt somit das aquatische Ökosystem. Obwohl die biotischen Beeinträchtigungen bis heute qualitativ und quantitativ nicht vollständig verstanden werden, schreibt beispiels-weise das neue Schweizerische Gewässerschutzgesetz eine Reduktion der negativen Auswirkungen von Schwall und Sunk mit baulichen oder auf Kraftwerksantrag auch mit betrieblichen Maßnahmen vor.
Das zu erarbeitende DWA-Merkblatt soll erlauben, in Abhängigkeit von den vorhandenen Randbedingungen (Gesetzesgrundlagen, Zielarten, Morphologie, Kraftwerksbetrieb, Platzverhältnisse etc.) praxisorientierte Lösungsansätze zu beschreiben, damit die Problematik Schwall und Sunk optimal und zielgerichtet für einen betroffenen Flussabschnitt angegangen werden kann. Aus dem Zusammenspiel von Spezialisten aus verschiedenen Fachgebieten soll da-bei ein möglichst umfassender multidisziplinärer Ansatz resultieren.
In einer ersten Phase sollen in der Arbeitsgruppe die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich Schwall und Sunk im deutschsprachigen Raum zusammengetragen und festgehalten werden. Da-nach gilt es, die Auswirkungen von Schwall und Sunk in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren zu beschreiben.
Einerseits reagieren die verschiedenen Arten von Fischen und Makroinvertebraten mit unterschiedlichen Sensibilitäten auf veränderte Abflussregime. Des-halb ist ein Minimum an ökologischem Wissen unabdingbar, um festlegen zu können, ob und in welchem Maß die Abfluss- und Pegelschwankungen in Abhängigkeit von den vorhandenen heimischen Arten einzuschränken sind. Idealerweise werden Zielwerte bezüglich optimaler und maximal zulässiger Fließgeschwindigkeiten, Wassertiefen etc. für diverse Arten dokumentiert, die als Richtwerte für die Auslegung und Bewertung der Schwall-/Sunkmaßnahmen beigezogen werden können.
Andererseits spielt die Gewässermorphologie des betroffenen Flussabschnitts sowohl bezüglich der Beeinträchtigung durch die instationären Strömungsbedingungen als auch bezüglich der Effizienz allfälliger Maßnahmen zur Schwall- und Sunkreduktion eine wesentliche Rolle. Entsprechend wichtig ist eine vorgängige Beurteilung der Morphologie und damit verbunden eine erste Abschätzung der Wirksamkeit baulicher und/oder betrieblicher Maßnahmen.
Schlussendlich soll ein Katalog mit möglichen Lösungsansätzen präsentiert werden, der sowohl bauliche als auch betriebliche Maßnahmen beinhaltet und deren jeweiligen Vor- und Nachteile erläutert. So stellen beispielsweise Ausgleichs- bzw. Beruhigungsbecken oder
(un)regulierte Unterwasserstollen ein Puffervolumen zur Verfügung, das die Abflussspitzen unterstrom sehr effizient zu dämpfen erlaubt. Der Bau eines solchen Speichers erfordert jedoch häufig viel Platz und hat hohe Kosten zur Folge. Bauliche Maßnahmen im Flussbett, also eine Anpassung der Gewässermorphologie, können allenfalls ein wesentlich kostengünstigeres Mittel sein, das zwar weniger stark dämpft, den zu schützenden Zielarten jedoch bereits genügend Unterschlupf und Schutz vor Abfluss- und Pegelschwankungen bietet.
Schlussendlich kann durch eine An-passung des Kraftwerksbetriebs eine Entschärfung der Schwall-/Sunkproblematik erfolgen. In welcher Art dies möglich ist, hängt jedoch stark von der Anlage ab. Hier sind allenfalls ökonomische Überlegungen zusammenzutragen, um den Kraftwerksbesitzern aufzuzeigen, ob und mit welchen Kostenfolgen der Betrieb der Anlage gestaltet werden kann, um die Beeinträchtigung der unterhalb liegenden Gewässer zu minimieren.
Die Arbeitsgruppe WW-5.5 „Schwall und Sunk“ im Fachausschuss WW-5 „Wasserkraft“ möchte mit diesem geplanten Merkblatt interessierte Fachleute in Aufsichtsbehörden, Verbänden, Institutionen, Ingenieurbüros sowie von Seiten der Anlagenbetreiber ansprechen. Es wird angestrebt die Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit dem VGB PowerTech e. V. durchzuführen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themen-bezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de .
Pumpspeicher: Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA-Arbeitsgruppe WW-5.3 „Pumpspeicher“ im DWA-Fachausschuss WW-5 „Wasserkraft“ möchte die Themen Genehmigungstatbestand, Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und Akzeptanzkommunikation von Pumpspeicher-kraftwerken bearbeiten. Ziel der Arbeits-gruppe ist es, die Defizite bei den Genehmigungstatbeständen aufzuzeigen und in einem DWA-Merkblatt Handreichungen zum pragmatischen Vorgehen bei Genehmigungsverfahren sowohl im Hin-blick auf die zügige Durchführung von Untersuchungen, das Genehmigungsverfahren selbst als auch die Kommunikation zur Verfügung zu stellen. Die Energiewende führt zu einem Umbau der Stromerzeugung weg von den grundlastfähigen Anlagen zur volatilen Erzeugung in Fotovoltaik- und Windkraftanlagen. Hierdurch steigt der Speicherbedarf. Pumpspeicherkraftwerke erfüllen typischerweise zwei zentrale Aufgaben für die Integration von erneuerbaren Energien. Diese sind zum einen der Ausgleich von Erzeugung und Last und zum anderen die Bereitstellung von Regelenergie zur Sicherung der Netzstabilität. Dies gilt für die traditionellen An-lagen mit oberirdischen Speicherbecken genau wie Anlagen, für die vorhandene oder neu zu schaffende unterirdische Wasserspeicher genutzt werden sollen. Die Vorlaufzeit für Planung und Genehmigung von Pumpspeicherkraftwerken hat sich durch die Ansprüche der natur-schutzfachlichen Themen enorm erhöht. Sie liegt meist in der gleichen Größen-ordnung wie der Zeitbedarf für den Bau der Anlagen, in vielen Fällen sogar darüber. Gewässers gemäß § 68 Abs. 1 WHG oder bei künstlichen Wasserbecken hilfsweise ein Antrag auf Planfeststellung gemäß § 20 UVPG zu stellen. Eigentlich handelt es sich bei Anträgen nach UVPG um un-selbstständige Verfahren, die im Rahmen des Trägerverfahrens behandelt werden. Nur wenn für Anlagen eine UVP durchzuführen ist und es keine Trägerverfahren gibt, wird hilfsweise ein Planfeststellungsverfahren nach UVPG durchgeführt. Oft handelt es sich bei oberirdischen Pumpspeicherkraftwerken beim Oberbecken um ein künstliches Wasserbecken, während beim Unterbecken ein Gewässerausbau mit Gewässerbewirtschaftung stattfindet. Damit müssen also beide Antragsarten bedient werden. Bei den unterirdischen Pumpspeicherkraftwerken verhält es sich meist gerade andersherum. Aber auch hier müssen dann für manche Anlagenteile Planfeststellungs-verfahren gemäß WHG und für andere Anlagenteile Planfeststellungsverfahren nach UVPG beantragt werden. Darüber hinaus gibt keine einheitlichen Anforderungen an die Gliederung oder den In-halt der Anträge. Diese Ansprüche wer-den von Bundesland zu Bundesland, ja sogar von Genehmigungsbehörde zu Genehmigungsbehörde, neu definiert. Die zu erstellenden Antragsunterlagen und beizubringenden Gutachten vermehren sich im Laufe der Planungszeit. Vor diesem Hintergrund ist es äußerst schwierig eine transparente Kommunikation mit den Stakeholdern zu etablieren. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themen-bezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Vorhabensbeschreibung DWA-Publikation zu Rechen und Rechenreinigungsanlagen wird erarbeitet
Die Anforderungen an Rechen an wasserbaulichen Anlagen werden derzeit im Kontext von Fischschutz und Fischabstieg intensiv diskutiert. In aktuellen Gesetzen und Regelwerken existieren bereits konkrete, aber unterschiedliche Vorgaben für die konstruktive Gestaltung, allen voran der Stababstand und die Anströmgeschwindigkeit. Ziel der DWA-Arbeitsgruppe WW-5.6 „Rechen und Rechenreinigungsanlagen“ ist es, die technischen (Hydraulik, Strömungsverteilung, Konstruktion …) und betrieblichen (Rechenreinigung, Verklausung, Wartung, Dauerhaftigkeit …) Grundlagen und Erfahrungen von Vertikal- und Horizontalrechen in diesem Kontext aktuell aufzuarbeiten und zusammenzufassen. Neben den theoretischen, modellversuchstechnischen und numerischen Untersuchungen soll die Übertragbarkeit auf den Einsatz an Wasserkraftanlagen, Pumpanlagen und Entnahmebauwerken thematisiert werden. Dabei sollen die Anforderungen und Grenzen in der praktischen Umsetzung und im dauerhaften Betrieb einschließlich der dazugehörigen Rechenreinigungssysteme identifiziert werden. Auf die Anlagengröße (geometrische Abmessungen, Durchflussmenge) ist dabei differenziert einzugehen. Die Thematik „Rechen und Rechenreinigungsanlagen“ soll in Abstimmung mit der DWA-Arbeitsgruppe WW-8.1 „Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen“ diskutiert und Schnittstellen definiert werden. Da bei der neu zu gründenden Arbeitsgruppe WW-5.6 „Rechen und Rechenreinigungsanlagen“ die technischen und betrieblichen Belange im Vordergrund stehen, wird die Arbeitsgruppe im Fachausschuss WW-5 „Wasserkraft“ installiert. Die Arbeitsergebnisse sollen in einer DWA-Publikation transparent und praxiskonform veröffentlicht und im Rahmen von Veranstaltungen positioniert werden, wobei insbesondere interessierte Fachleute in Aufsichtsbehörden, Verbänden, Institutionen, Ingenieurbüros sowie von Seiten der Anlagenbetreiber angesprochen werden sollen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf DWA-M-543: „Geodaten in der Fließgewässermodellierung“
Teil 1: Grundlagen und Verfahren
Teil 2: Bedarfsgerechte Datenerfassung und -aufbereitung
Teil 3: Aspekte der Strömungsmodellierung und Fallbeispiele
Die DWA hat die Entwürfe für Teil 1 „Grundlagen und Verfahren“, Teil 2 „Bedarfsgerechte Datenerfassung und -aufbereitung“ sowie Teil 3 „Aspekte der Strömungsmodellierung und Fallbeispiele“ des Merkblatts DWA-M 543 „Geodaten in der Fließgewässermodellierung“ veröffentlicht. Numerische Modelle zur Simulation von Strömungsvorgängen in Fließgewässern werden nunmehr seit mehreren Jahrzehnten als Analyse- und Prognosewerkzeug in nahezu allen Bereichen des Wasserbaus und der Wasserwirtschaft eingesetzt. Aufgrund begrenzter Rechnerleistungen war die computergestützte Abbildung hydraulischer Prozesse dabei zunächst nur näherungsweise mittels starker Vereinfachungen in den physikalischen Grundgleichungen möglich. Mittlerweile lassen sich jedoch auch aufwendige mehrdimensionale Modellsysteme mit hoher Auflösung und Genauigkeit auf handelsüblichen Computern effizient einsetzen. Neben der fachlich fundierten Auswahl und Handhabung von Modellierungsmethodik und Simulationssoftware hängt die Qualität einer hydraulischen Untersuchung maßgeblich von der adäquaten Abbildung der topografischen bzw. geometrischen Randbedingungen der zu modellierenden Gewässerstrecke ab. Hier treffen nun zwei Fachdisziplinen aufeinander: Auf der einen Seite der Geodät bzw. Geoinformatiker, der mit der Erfassung und Bereitstellung der geometrischen Eingangsgrößen beauftragt wurde – auf der anderen Seite der Hydrauliker, der die Daten zur Erstellung seiner Modellgeometrie nutzen möchte und letztendlich den Anforderungen des Auftraggebers an die Genauigkeit der Modellierungsergebnisse gerecht werden muss. Hierbei sind nicht zuletzt zeitliche und ökonomische Zwänge, aber auch Fragen der technischen Machbarkeit sowohl in Bezug auf die Datenerhebung als auch die hydraulische Modellierung zu berücksichtigen und fachgebietsübergreifend zielführende Lösungen zu finden. Das Merkblatt DWA-M 543 richtet sich daher gleichermaßen an Geodäten bzw. Geoinformatiker sowie Hydrauliker, um beiden Seiten zu einem vertieften Einblick in die Anforderungen und Möglichkeiten der Fließgewässermodellierung sowie die dazu benötigte Datenbasis zu verhelfen. Darüber hinaus bietet die Schrift aber auch Hilfestellungen für Fachleute aus allen anderen Disziplinen, die fließgewässerbezogene Geodaten und/oder hydraulische Modellierungsergebnisse für ihre weiterführenden Expertisen bzw. Entscheidungsfindungen nutzen und mehr Sicherheit in der eigenen Bewertung der Genauigkeit und Aussagekraft topografischer Informationen und darauf aufbauender Strömungssimulationen gewinnen möchten. Nicht zuletzt ist die Auseinandersetzung mit den Methoden der Datenerfassung und Modellierungstechnik aber auch für die Verantwortlichen in Behörden und Unternehmen bedeutsam, um Auftragsvergaben fachlich und ökonomisch abzusichern und ein fundiertes Qualitätsmanagement gewährleisten zu können. Das Merkblatt wird in folgenden drei Teilen veröffentlicht: Teil 1: Grundlagen und Verfahren (DWA-M 543-1) Teil 2: Bedarfsgerechte Datenerfassung und -aufbereitung (DWA-M 543-2) Teil 3: Aspekte der Strömungsmodellierung und Fallbeispiele (DWA-M 543-3) Teil 1 erläutert die grundlegenden fachspezifischen Terminologien und gibt eine Übersicht in Bezug auf Verfahren der Strömungsmodellierung sowie Vermessungsmethoden zur Erhebung fließgewässerbezogener Geodaten. Der zweite Teil des Merkblatts liefert konkrete Handlungsempfehlungen zur Erfassung und Aufbereitung der Geodatenbasis in Abhängigkeit der einer Modelluntersuchung zugrunde liegenden Anforderungen. Teil 3 behandelt fortführende Arbeitsschritte zur Erstellung und Gütesicherung des Strömungsmodells und illustriert den im Rahmen des Merkblatts behandelten Themenkomplex anhand ausgewählter Praxisbeispiele. Das Merkblatt richtet sich an Behörden, Ingenieurbüros, Firmen und Verbände, die sich mit den Anforderungen und Möglichkeiten der Fließgewässermodellierung sowie der dazu benötigten Datenbasis beschäftigen. Vor diesem Anwendungshintergrund soll das Merkblatt als Informationsquelle für praxisnahe Ansätze dienen. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe WW-3.2 „Mehrdimensionale numerische Modelle“ (Sprecher: Dr.-Ing. Peter Oberle) im DWA-Fachausschuss WW-3 „Hydraulik“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Andreas Dittrich) erarbeitet. Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 543, Teile 1 bis 3 wird bis zum 29. Februar 2016 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWAShop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Entwurf Merkblatt DWA-M 543-1 „Geodaten in der Fließgewässermodellierung – Teil 1: Grundlagen und Verfahren“, Dezember 2015, 77 Seiten ISBN 978-3-88721-246-9 Ladenpreis: 75 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 60 Euro Entwurf Merkblatt DWA-M 543-2 „Geodaten in der Fließgewässermodellierung – Teil 2: Bedarfsgerechte Datenerfassung und -aufbereitung“, Dezember 2015 81 Seiten, ISBN 978-3-88721-248-3 Ladenpreis: 75 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 60 Euro Entwurf Merkblatt DWA-M 543-3 „Geodaten in der Fließgewässermodellierung – Teil 3: Aspekte der Strömungsmodellierung und Fallbeispiele“
Dezember 2015, 39 Seiten
ISBN 978-3-88721-249-0
Ladenpreis: 47,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 38 Euro
Herausgeber und Vertrieb:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
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Vorhabensbeschreibung Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen“
Die DWA plant die Aktualisierung des Merkblatts DWA-M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen“. Die Co-Vergärung fester und flüssiger biogener Abfälle ist für die Betreiber von Vergärungsanlagen sowohl im wasserund abfallwirtschaftlichen, als auch im landwirtschaftlichen Bereich eine interessante Option. Freie Kapazitäten bestehender Anlagen lassen sich nutzen und zusätzliche Energie kann umweltverträglich erzeugt werden. Gleichzeitig bietet die Co-Vergärung biogener Abfälle wirtschaftliche Anreize für den Betreiber der Vergärungsanlage, aber auch für den Abfallproduzenten. Das Merkblatt DWA-M 380 mit Hinweisen zu den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Co- Vergärung in kommunalen Kläranlagen, Bioabfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen wurde vom DWA-Fachausschuss KEK-14 „Behandlung biogener Abfälle“ und dessen Arbeitsgruppe KEK-14.2 „Vergärung“ erarbeitet und erstmals in 2009 veröffentlicht. Es beschreibt einen für die genannten Bereiche aufeinander abgestimmten Mindeststandard, der im Rahmen der nun anstehenden Aktualisierung fortgeschrieben werden soll. Bei der Aktualisierung des Merkblatts werden zahlreiche fachübergreifende Fragestellungen im Fokus stehen, zu deren Bearbeitung vorgesehen ist, weitere DWA-Fachausschüsse als auch Vertreter anderer Fachverbände einzubeziehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen bei der Co-Vergärung eine besondere Rolle, da zahlreiche Schnittstellen des Wasser-, Abfall- und Immissionschutzrechts sowie umfangreiche Fachgesetze (z. B. zu Hygieneanforderungen) zu beachten sind. Weiterhin gelten neben den europäischen und nationalen Regelungen in vielen Bundesländern zusätzliche Vorgaben. Die Aktualisierung der komplexen rechtlichen Grundlagen wird daher wieder im engen fachlichen Austausch mit dem DWA-Fachausschuss RE- 4 „Rechtsfragen zu Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz“ erfolgen. Die technischen Abschnitte zur Funktionsweise der Co-Vergärung und ihrer Eingliederung in den Anlagenbetrieb sollen unter anderem um Ausführungen zu möglichen Auswirkungen der Mitbehandlung von Co-Substraten auf die dem Gärprozess vor- und nachgelagerten Verfahrensstufen ergänzt werden (z. B. Entwässerbarkeit des Gärrückstands, bei Kläranlagen Rückbelastung der Abwasserreinigung). Weiterhin sollen Hinweise zur Bemessung der in einer Anlage einsetzbaren Co-Substratmengen entwickelt werden. Hierbei ist vorgesehen, den Bemessungsansatz zur Auslegung von Faulbehältern des Merkblatts DWA-M 368 „Biologische Stabilisierung von Klärschlamm“ zu berücksichtigen. Um die für die Stabilisierung von Klärschlämmen entwickelten verfahrenstechnischen Lösungen mit den bei der Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen und Bioabfällen eingesetzten Techniken aufeinander abzustimmen, sollen bei der Bearbeitung der entsprechenden technischen Fragestellungen die für die Verfahrenstechnik der Klärschlammbehandlung zuständigen DWAFachausschüsse einbezogen werden. Weiterhin ist vorgesehen, die Auswirkungen des für den Gärrückstand bzw. Klärschlamm gewählten Entsorgungswegs auf das einsetzbare Spektrum der Co-Substrate bzw. auf die verfahrenstechnischen Erfordernisse der Gesamtanlage näher zu betrachten. Nicht im Fokus des Merkblatts DWAM 380 stehen jedoch detaillierte Fragen zur fachgerechten landwirtschaftlichen Verwertung oder thermischen Behandlung von Gärrückständen bzw. Klärschlämmen, da dieser Themenkomplex in anderen Publikationen behandelt wird. Insbesondere Mitglieder von DWAFachausschüssen mit fachlichen Schnittstellen zum Thema Co-Vergärung sind eingeladen, sich für die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe KEK-14.2 „Vergärung“, die die Aktualisierung des Merkblatts federführend durchführen wird, zu bewerben. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Vorhabenbeschreibung Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“
Die DWA plant ein Merkblatt DWAM 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“ zu erarbeiten. Biogasanlagen verfügen in aller Regel über ein Speichersystem, um das produzierte Biogas vor der Verwertung zwischenspeichern zu können. Schwankungen in der Biogasproduktion können somit gepuffert werden, bevor das Gas einer Verwertung z. B. in einem BHKW oder einer Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung ins Gasnetz zugeführt wird. Im Fokus des neuen Merkblatts DWAM 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“ steht die Definition von Anforderungen, um die technische Dichtheit von Biogasspeichersystemen zu prüfen und zu bewerten, um folgend sachgerechte Maßnahmen festzulegen. Neben Anforderungen an die Ausführung und Dichtheit von Verbindungen, Anschlüssen oder Durchführungen einschließlich deren Prüfung bei Bau, Betrieb und Instandhaltung sind auch Aussagen zu angemessenen Permeationsraten, insbesondere der eingesetzten Membranwerkstoffe vorgesehen. Der Geltungsbereich des Merkblatts wird sich auf volumetrische Membranspeichersysteme erstrecken, die zumeist als Dachspeichersysteme, z. B. auf dem Fermenter, Nachgärer, oder Gärproduktlager ausgeführt werden oder aus einer Bodenplatte, die mit einer Membran überspannt ist, bestehen. Darüber hinaus wird das Merkblatt unter dem Aspekt der Dichtheit auch die Ausführung von Biogasspeichern als Membransack oder Gaskissen betrachten. Das Merkblatt soll insbesondere den mit Planung, Bau und Betrieb von Biogasspeichersystemen befassten Fachleuten konkrete technische Hinweise geben, wie die Speichersysteme auszuführen, zu prüfen und instand zu halten sind, um den Anforderungen an die technische Dichtheit gerecht zu werden. Das neue Merkblatt DWA-M 375 „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“ wird im Rahmen der „Kooperation Biogas“ erarbeitet, die gemeinsam von der DWA, dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und dem Fachverband Biogas (FvB) partnerschaftlich getragen wird. Die Arbeiten erfolgen in der gemeinsamen DWA/ DVGW/FvB-Arbeitsgruppe „Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen“, die seitens der DWA dem Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ zugeordnet ist. Hinweise zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 920-2 – Bodenfunktionsansprache – Filter und Puffer für organische Schadstoffe
Die DWA stellt den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 920-2 „Bodenfunktionsansprache – Teil 2: Filter und Puffer für organische Schadstoffe“ öffentlich zur Diskussion.
Die technischwissenschaftliche Bewertung der Funktionen des Bodens und seiner möglichen Gefährdungen sind wichtige Bestandteile von einer Reihe von Planungsinstrumenten, die im Boden und Gewässerschutz zum Einsatz kommen. Im Mittelpunkt des Bodenschutzes stehen der Schutz seines natürlichen Filter und Puffervermögens sowie die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen. Diese Ziele sind auf nationaler Ebene unter anderem im Bundes-Bodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung verankert.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die DWA mit der Arbeits- und Merkblattreihe zur Bodenfunktionsansprache das Ziel, allgemeingültige wissenschaftliche Grundlagen der Bewertungsmethoden zusammenfassend zu erläutern. Dabei werden sowohl verbindliche Verfahrensweisen der in den einzelnen Bundesländern einschlägig verwendeten Anleitungen herangezogen als auch Ergänzungen zu diesen Verfahren dargestellt, die durch aktuelle Forschungsergebnisse erforderlich wurden.
Die Ansprache und die Bewertung von Böden hat in der DWA eine lange Tradition. Die aktuelle Überarbeitung orientiert sich an der Systematik und den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Der vorliegende Teil 2 „Filter und Puffer für organische Schadstoffe“ widmet sich der Fähigkeit von Böden, organische Schadstoffe zu retardieren wie auch durch abiotische und biotische Prozesse abzubauen.
Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB7.4 „Bodenfunktionsansprache“ (Sprecherin: Prof. Dr. Friederike Lang) im DWA-Fachausschuss GB7 „Bodenschutz, Boden und Grundwasserverunreinigungen“ (Obmann: Prof. Dr.
Bernd Lennartz) erstellt.
Frist zur Stellungnahme: Das Arbeitsblatt DWAA 9202 wird bis zum 31. Dezember 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl. Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872161
E-Mail: barion@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 920-2
„Bodenfunktionsansprache – Teil 2: Filter und Puffer für organische
Schadstoffe“
Oktober 2015, 48 Seiten
ISBN 978-3-88721-242-1 Ladenpreis: 53,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 42,80 Euro Herausgeber und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 022 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
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Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit DWA-Arbeitsgruppe GB-2.15 „Einflüsse der Gewässerunterhaltung auf Hydromorphologie und Ökologie“
Anlass
Sowohl begrenzte lokale Eingriffe als auch großräumige Unterhaltungsmaßnahmen an Fließgewässern haben häufig weit reichende Auswirkungen auf die Hydromorphologie eines Gewässers. Die Hydromorphologie bildet, zusammen mit dem eng verknüpften Sedimenthaushalt, die Basis für physikalische Habitatgrundlagen und steht in enger Wechselwirkung mit dem ökologischen Zustand des Gewässers.
Die Gewässerunterhaltung umfasst heute neben den traditionellen Aufgaben nach § 39, Absatz 4, 5 des WHG auch die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit, insbesondere des Lebensraumes von wild lebenden Tieren und Pflanzen. Die Abschätzung und Prognose der mit den Eingriffen verbundenen morphologischen und ökologischen Veränderungen ist eine entscheidende und gleichzeitig schwierige Komponente für die Machbarkeit, Planung und Nachhaltigkeit der Gewässerunterhaltung. Häufig stellt sich die Frage, ob eine Verbesserung ein zufälliges Ergebnis optimierter Unterhaltung ist oder eine geplante Entwicklung.
Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe
Ziel dieser neuen Arbeitsgruppe soll sein, grundlegende Wirkungszusammenhänge, Wechselwirkungen sowie direkte und indirekte Auswirkungen der Gewässerunterhaltung auf die Hydromorphologie und deren Einflüsse auf die Ökologie darzustellen und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Es sollen konkrete Handlungsoptionen genannt, Widersprüche (z. B. Zulassen von mehr Morphodynamik kontra Stabilisierung durch z. B. harten Uferverbau und Fixierung) dargelegt und Grenzen erläutert werden. Die Arbeitsgruppe soll dazu beitragen, die Gewässerunterhaltung gezielt für einen verbesserten Zustand der Hydromorphologie und Ökologie einzusetzen und die Sensibilisierung in der Praxis für naturnahe Funktionen und Strukturen zu verbessern. Des Weiteren sollen Werkzeuge und Methoden, mit denen morphologische Entwicklungen infolge der Gewässerunterhaltung prognostiziert werden können, identifiziert und bereitgestellt werden. Verschiedene Fallbeispiele sollen praxisnah die Bedeutung der Hydromorphologie bei der Gewässerunterhaltung aufzeigen.
Ziel
Die Arbeitsgruppe GB2.15 „Einflüsse der Gewässerunterhaltung auf Hydromorphologie und Ökologie“ im Fachaus
schuss GB2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ möchte mit diesem geplanten Merkblatt interessierte Fachleute aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Institutionen, Ingenieurbüros sowie von Seiten der Anwender ansprechen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWABundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden oder sonstige Interessierte eingeladen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de www.dwa.de
Erarbeitung eines DWA- Themenbands zu Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen
Die DWA plant, einen Themenband mit dem Titel „Entwässerungspass – Beurteilung und Dokumentation des ordnungsgemäßen Zustandes von Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen“ zu erarbeiten.
Aufgrund der unterschiedlichen Landeswassergesetze, zugehöriger Verordnungen und der verschiedensten Vorgaben aus den kommunalen Abwassersatzungen existieren bundesweit keine einheitlichen Regelungen bezüglich der Nachweispflicht und Dokumentation neu erstellter bzw. überprüfter und gegebenenfalls sanierter Grundstücksentwässerungen. Da jedoch die technischen Regelwerke grundsätzlich gleich angewandt werden, bietet es sich an, erforderliche Standards für die Dokumentation und Bestätigung des ordnungsgemäßen Zustandes einer Grundstücksentwässerung auf Grundlage dieser technischen Regelwerke zu entwickeln. Somit können einheitliche Dokumente und Arbeitshilfen für die Zielgruppe zur Verfügung gestellt werden, die für alle Beteiligten transparent und überall anwendbar sind.
Die Erarbeitung des oben genannten DWA-Themenbandes zur Beurteilung und Dokumentation des ordnungsgemäßen Zustands von neu errichteten, bestehenden oder sanierten Grundstücksentwässerungen, der Arbeitshilfen zur Beurteilung und Vorlagen zur einheitlichen Dokumentation zur Verfügung stellt, soll in der neu zu gründenden Arbeitsgruppe ES6.6 „Dokumentation von Grundstücksentwässerungen“ (Sprecher: Dipl. Ing. Tobias Rottmann) im Fachausschuss ES6 „Grundstücksentwässerung“ (Obmann: Dipl. Ing. Klaus Platzbecker) erfolgen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden gebeten, sich bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle zu melden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme: Nachweiskonzept mit Teilsicherheitsbeiwerten für Staudämme und Staumauern – Entwurf Merkblatt DWA-M 542
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 542 „Nachweiskonzept mit Teilsicherheitsbeiwerten für Staudämme und Staumauern“ vorgelegt, der hiermit öffentlich zur Diskussion gestellt wird.
Im Zuge der Einführung der europäischen Normen (Eurocodes) wurden mittlerweile die meisten Baunormen und Regelwerke hinsichtlich der Zuverlässigkeitsnachweise an das Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte angepasst. Für Talsperren ist die Vorgehensweise bei der Erstellung von Tragfähigkeits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweisen in DIN 19700-10:2004 und DIN 19700-11:2004 geregelt. Maßgebend ist hierbei Ab-schnitt 7 „Sicherheitsnachweise“ in DIN 19700-11:2004. Es ist nachzuweisen, dass die vorgegebenen globalen Sicherheiten eingehalten werden. Im Abschnitt 7.1.2.1 wird zusätzlich die Anwendung des Nachweiskonzepts mit Teilsicherheitsbeiwerten zugelassen, wobei jedoch gefordert wird, dass dann ein Sicherheitsniveau erreicht werden muss, das demjenigen bei Ansatz von globalen Sicherheiten gleichwertig ist.
Bislang wurden für Absperrbauwerke von Talsperren die Tragfähigkeitsnach-weise ausschließlich nach dem Konzept mit Gesamtsicherheitsbeiwerten geführt. Um auch für Talsperren dem europäischen Konzept mit Teilsicherheitsbeiwerten gerecht zu werden, wurde im Rahmen der Erstellung dieses Merkblatts eine Vorgehensweise entwickelt, die es er-möglicht, auch für Staumauern und Staudämme Sicherheitsberechnungen unter Berücksichtigung von Teilsicherheitsbeiwerten entsprechend den Euro-codes durchzuführen.
Inwieweit zukünftig für Neubauten von Staumauern und Staudämmen sowie für bestehende Anlagen ein Konzept
mit Teilsicherheitsbeiwerten angewendet werden muss, ist durch die zuständigen Behörden zu regeln. Das Merkblatt kann dazu als Grundlage dienen.
In DIN 1054:2010, Unterabschnitt 12.1.1 sind Regelungen für Verkehrs-dämme sowie für zeitweise oder ständig wasserbelastete geschüttete Dämme und Deiche mit einer Höhe des maßgebenden Stauwasserspiegels von 15 m über dem luftseitigen Böschungsfuß enthalten. Unabhängig hiervon berücksichtigt dieses Merkblatt die besonderen Anforderungen bei Talsperren und enthält im Hinblick auf die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit die notwendigen Regelungen.
Das Merkblatt behandelt Absperrbau-werke von Talsperren, die nach dem europäischen Konzept mit Teilsicherheitsbeiwerten bemessen bzw. nachgerechnet werden sollen. Es ist als ergänzendes Anwendungsdokument für DIN 19700-11:2004 (Talsperren) zu betrachten. Das Merkblatt gilt sowohl für Staudämme als auch für Staumauern.
Das Merkblatt kann auch für Absperr-bauwerke von Hochwasserrückhaltebecken und Pumpspeicherbecken verwendet werden, da in DIN 19700-12:2004 (Hochwasserrückhaltebecken) und DIN 19700-14:2004 (Pumpspeicherbecken) wiederum auf den hier maßgeblichen Teil 11 (Talsperren) verwiesen wird.
Für kleine Talsperren und kleine Hochwasserrückhaltebecken ist eine modifizierte Vorgehensweise im Merkblatt DWA-M 522 enthalten.
Für Sedimentationsbecken gemäß DIN 19700-15:2004 kann das Merkblatt sinngemäß angewandt werden. Es sind jedoch ergänzende Überlegungen erforderlich, die beispielsweise Unsicherheiten beim Ansatz der Eigenschaften des Sedimentationsmaterials (Wichte, Fest-stoffgehalt etc.) und beim grundsätzlichen Aufbau des Absperrbauwerks berücksichtigen.
Die DWA-Arbeitsgruppe WW-4.7 „Teilsicherheitskonzepte“ im DWA-Fach-ausschuss WW-4 „Fluss- und Talsperren“, einem gemeinsamen Fachgremium mit der deutschen Gesellschaft für Geotechnik (DGGT) sowie dem Deutschen Talsperren Komitee (DTK), möchte mit diesem Merkblatt Eigentümer, Unterhaltungspflichtige und Betreiber der Anlagen, Aufsichtsbehörden sowie Wasserwirtschaftsverbände, Hochwasserschutz-Zweckverbände und Ingenieurbüros an-sprechen.
Frist zur Stellungnahme: Das Merk-blatt DWA-M 542 wird bis zum 30. November 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Herausgeber und Vertrieb
DWA, Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef, Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
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Entwurf Merkblatt DWA-M 542 Nachweiskonzept mit Teilsicherheitsbei-werten für Staudämme und Staumauern,
September 2015, 21 Seiten ISBN 978-3-88721-257-5 Ladenpreis: 31 Euro
Aufruf zur Stellungnahme: Gestaltung und Nutzung von Baggerseen Entwurf Merkblatt DWA-M 615
Bei der Gewinnung von Kies und Sand durch Abgrabungen unterhalb des
Grundwasserspiegels wird in das Grund-wasser irreversibel eingegriffen. Das Resultat sind künstliche Oberflächenwasserkörper, Baggerseen. Diese Gewässer können entweder zu „Wunden in der Landschaft“ oder zu wertvollen Ersatzlebensräumen oder wichtigen Erholungs-gebieten für den Menschen werden. Entscheidend ist eine umfassende Planung, die von Anfang an nicht nur den Abbau des Rohstoffs, sondern auch die Wiedereinbindung und die Konzeption der Folgenutzung mit in die Gestaltung des Baggersees und seines Umfeldes einbezieht. Ebenso bedeutend ist die Sicherung einer guten Wasserbeschaffenheit im frei-gelegten Wasserkörper und im angrenzenden überdecken Grundwasser. Auch dieser Gesichtspunkt muss bereits vor Beginn der Abgrabung einfließen und in allen Phasen der Planung und Durchführung eine wesentliche Rolle spielen. Das Merkblatt macht sich zur Aufgabe aufzuzeigen, wo und wann während der vorbereitenden Planungen, der Auskiesung und der Realisierung der Nachnutzung Weichen gestellt werden müssen, um aus einer notwendigen Veränderung der
Landschaft ein möglichst positives Ergebnis werden zu lassen.
Dieses Merkblatt ist für eigenständige Baggerseen zusammengestellt worden, die durch Gewinnung von Sand und Kies im Grundwasserbereich entstehen und auf Dauer erhalten bleiben sollen. Dies schließt auch die Möglichkeit von Teil-verfüllungen mit ein. Dieses Merkblatt kann sinngemäß herangezogen werden für Seen, bei denen die genannten Bedingungen nur teilweise erfüllt sind, z. B. bei Seen, die wegen ihrer Verbindung zu einem Fließgewässer als dessen Teil an-zusehen sind, oder bei Seen älterer Abbauvorhaben, deren landschaftsgerechte Einbindung aus heutiger Sicht unbefriedigend ist. Seen, die durch eine Abgrabung von Braunkohle unter Absenkung des Grundwasserspiegels entstehen, sind aufgrund der speziellen Bedingungen nicht Gegenstand der Betrachtungen.
Die Kies- und Sandgewinnung dient der Bereitstellung von Baumaterial. Sie stellt daher einen bedeutsamen Faktor der Volkswirtschaft dar. Mit dem Kies- und Sandabbau ist andererseits immer ein Eingriff in Natur und Landschaft sowie die Wasserwirtschaft verbunden, so dass bei der Zulassung eines Abbauvor-habens stets die Forderungen des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen sind. Maßgeblich sind hierbei die Gesichtspunkte des Grundwasser- und Bodenschutzes, sowie des Landschafts- und Naturschutzes.
Das vorgelegte Merkblatt zeigt im Wesentlichen Möglichkeiten auf, wie im Falle einer grundsätzlichen Zustimmung für den Kies- und Sandabbau die Eingriffe in die Landschaft und in die wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten des betroffenen Bereiches minimiert werden können. Es widmet der Wasserwirtschaft, und hier insbesondere dem Gewässerschutz, einen breiten Raum. In gleicher Weise werden die Gesichtspunkte des Naturschutzes und der Landschaftspflege angesprochen. Daneben ist versucht worden, unter Beachtung der Belange der Volkswirtschaft den Gesichtspunkten der Raumordnung, der Bauleitplanung und den Erholungs-bedürfnissen der Bevölkerung das gebührende Gewicht zu geben. Besonderer Wert ist dabei darauf gelegt worden, dass schon vor und während des Abbaus
rechtzeitig die Weichen für die angestrebte Folgenutzung gestellt werden.
Die DWA-Arbeitsgruppe GB-3.1 „Abgrabungsseen“ will mit dem vorliegen-den Merkblatt eine Fortführung des mit vier Auflagen sehr erfolgreichen Vorgängerblattes, der DVWK-Regel 108 „Gestaltung und Nutzung von Baggerseen“, zu-letzt 1992 erschienen, zur Verfügung stellen. Auch das neue Merkblatt soll als eine Informationshilfe zu den Grundsätzen von Abbau und Wiedereinbindung unter Berücksichtigung der Folgenutzung angesehen werden. Unverändert stehen vor allem der Gewässerschutz und die Raumplanung sowie landschafts-pflegerische Gesichtspunkte im Vorder-grund. Zusätzlich werden bau- und betriebstechnische Aspekte angesprochen. Weggefallen sind Anmerkungen zur öffentlich-rechtlichen Zulassung im Einzel-fall vor dem Hintergrund sehr unter-schiedlicher Landesgesetzgebungen und Erweiterung der grundsätzlichen Hin-weise zu den rechtlichen Vorgaben vom Raumordnungsverfahren bis hin zum Zulassungsverfahren.
Das Merkblatt soll Abbauunternehmen und Planungsbüros ebenso ansprechen wie die zuständigen Fachleute bei den Prüfungs- und Genehmigungsbehörden. Ebenso sollen die Natur- und Umweltorganisationen sowie weitere Beteiligte informiert werden, die gegebenen-falls bei einem Vorhaben zur Stellung-nahmen aufgefordert sind. Es sollen An-leitung und Anregungen für die Beurteilung von einschlägigen Anträgen geboten werden.
Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 615 wird bis zum 31. Oktober 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872 210
E-Mail: schrenk@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: http://www.dwa.de/dwadirekt. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Herausgeber und Vertrieb
DWA Deutsche Vereinigung für Wasser-wirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
August 2015, 50 Seiten
ISBN 978-3-88721-235-3 Ladenpreis: 62 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 49,60 Euro
Aufruf zur Mitarbeit Thematische Ausweitung der Arbeitsgruppe KEK-1.1 „Wertstoffrückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm“
Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.1 „Wertstoffrückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm“ des Fachausschusses KEK-1 „Zukunftstechnologien und übergreifende Fragestellungen“ ist seit über 10 Jahren aktiv und hat u. a. zwei Arbeitsberichte in der Korrespondenz Abwasser, Ab-fall veröffentlicht. Gegenstand der Arbeit und der Berichte des KEK-1.1 war bislang ausschließlich die Rückgewinnung des Wertstoffes Phosphor aus Abwasser, Klärschlamm und Klärschlammasche. So endet der zweite Arbeitsbericht von Ende des Jahres 2013 mit klaren Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise im B-reich der Phosphorrückgewinnung.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Themas, die sich nicht zuletzt an den aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung zeigt, rechtliche Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung zu erlassen, werden die Aktivitäten der Arbeitsgruppe im Bereich Phosphorrückgewinnunng durch die derzeitigen Mitglieder der Arbeitsgruppe fortgesetzt.
Neben Phosphor und anderen Nährstoffen sind im Abwasser bzw. Klär-schlamm jedoch auch weitere Wertstoffe enthalten. Hierzu gehören insbesondere Technologiemetalle und Seltene Erden.
Gerade die Industrieländer stehen in der Verantwortung, Recyclingpotenziale mit Hilfe moderner Technik auszuschöpfen, um die begrenzten natürlichen Vorräte, auch zugunsten von Ländern, denen diese Möglichkeiten nicht offen stehen, zu schonen. Zukünftig wird sich die Arbeits-gruppe daher verstärkt der Erfassung und Bewertung von Potenzialen und Technologien zur Rückgewinnung dieser Wertstoffe widmen, die mitunter sehr kurze statische Reichweiten aufweisen und/oder vergleichsweise teure Rohstoffe sind. Für die Ausweitung der Tätigkeiten in diesen Bereich sucht die Arbeitsgruppe nun personelle Unterstützung.
Klärschlamm“ des Fachausschusses KEK-1 „Zukunftstechnologien und übergreifende Fragestellungen“ ist seit über 10 Jahren aktiv und hat u. a. zwei Arbeitsberichte in der Korrespondenz Abwasser, Ab-fall veröffentlicht. Gegenstand der Arbeit und der Berichte des KEK-1.1 war bislang ausschließlich die Rückgewinnung des Wertstoffes Phosphor aus Abwasser, Klärschlamm und Klärschlammasche. So endet der zweite Arbeitsbericht von Ende des Jahres 2013 mit klaren Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise im Bereich der Phosphorrückgewinnung.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Themas, die sich nicht zuletzt an den aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung zeigt, rechtliche Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung zu erlassen, werden die Aktivitäten der Arbeitsgruppe im Bereich Phosphorrückgewinnunng durch die derzeitigen Mitglieder der Arbeitsgruppe fortgesetzt.
Neben Phosphor und anderen Nährstoffen sind im Abwasser bzw. Klärschlamm jedoch auch weitere Wertstoffe enthalten. Hierzu gehören insbesondere Technologiemetalle und Seltene Erden.
Gerade die Industrieländer stehen in der Verantwortung, Recyclingpotenziale mit Hilfe moderner Technik auszuschöpfen, um die begrenzten natürlichen Vorräte, auch zugunsten von Ländern, denen die-se Möglichkeiten nicht offen stehen, zu schonen. Zukünftig wird sich die Arbeits-gruppe daher verstärkt der Erfassung und Bewertung von Potenzialen und Technologien zur Rückgewinnung dieser Wertstoffe widmen, die mitunter sehr kurze statische Reichweiten aufweisen und/oder vergleichsweise teure Rohstoffe sind. Für die Ausweitung der Tätigkeiten in diesen Bereich sucht die Arbeitsgruppe nun personelle Unterstützung.
Fachleute, die Erfahrung mit anderen Wertstoffen als Phosphor aufweisen und Interesse an der ehrenamtlichen Mitarbeit in der Arbeitsgruppe haben, melden sich bitte mit kurzem themenbezogenen Lebenslauf bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Fachreferent Abteilung
Wasser- und Abfallwirtschaft Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Überarbeitung der Merkblatts ATV-M 709 „Abwasser aus gentechnischen Produktionsanlagen und vergleichbaren Laboreinrichtungen“
Die Deutsche Vereinigung für Wasser-wirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) wird das Merkblatt „Abwasser aus gentechnischen Produktionsanlagen und vergleichbaren Laboreinrichtungen“ (ATV-M 709) von September 1996 über-arbeiten.
Das bisherige Merkblatt behandelt vorwiegend Abwasser aus gentechnischen Produktionsanlagen. Es fehlt bis-lang ein zusammenfassender Überblick über Art und Menge des in unterschiedlichen Laboratorien anfallenden Abwassers sowie Regelungen hinsichtlich einer evtl. erforderlichen Vorbehandlung. Lediglich einzelne Spezialbereiche (z. B. medizinische Laboratorien) sind in branchenspezifischen Merkblättern (z. B. DWA-M 775 „Abwasser aus Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“) berücksichtigt. Ansonsten gibt es zu Laborabwasser weder technische Regeln noch spezifische Rechtsvorschriften. Die für die öffentliche Abwasserbeseitigung relevanten Stoffe aus Labors sind häufig nicht bekannt, daher fehlen auch Konzepte zu einer gegebenenfalls erforderlichen Vorbehandlung.
Ein umfassendes Merkblatt „Laborabwasser“ ist deshalb für alle Adressaten eine wertvolle Hilfestellung. Das bisherige Merkblatt soll um abwasserspezifische
Festlegungen für weitere, häufig anzutreffende Laborbereiche erweitert werden:
●● Forschung und Lehre in den Naturwissenschaften (Schulen, Hochschulen etc.)
●● Chemische Analytik, Umweltanalytik
●● Zahntechnik
●● pharmazeutische Forschung und Analytik
●● medizinische Forschung und Diagnostik
Ziel sollte es z. B. sein, den Anwender des Merkblattes in die Lage zu versetzen, in einem Labor gezielte Fragen nach der Verwendung bestimmter abwasserrelevanter Stoffe oder nach labortypischen, abwasserrelevanten Verfahren zu stellen, um so die Abwasserrelevanz besser ein-schätzen zu können.
Im Rahmen der Überarbeitung von
ATV-M 709 sollen zudem die bisherigen Regelungen auf Aktualität überprüft werden. Darüber hinaus ist der rechtliche Teil zu überarbeiten.
Das Merkblatt richtet sich an Betreiber von Laboreinrichtungen, Planer, betroffene Kläranlagenbetreiber und Genehmigungs- und Überwachungsbehörden sowie sonstige der in der Praxis stehenden betroffenen Fachleute.
Die Überarbeitung erfolgt in einer neu einzurichtenden Arbeitsgruppe AG IG-2.33 „Abwasser aus Laboreinrichtungen“ unter der Leitung von Herrn Dipl.-Ing. Veit Flöser, Hannover. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist Ende 2018 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle,
Dipl.-Ing. Iris Grabowski,
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Merkblatt DWA-M 377 (Entwurf): Biogas-Speichersysteme – Membranabdeckungen
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 377 „Biogas-Speichersysteme – Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit von Membranabdeckungen“ vorgelegt und bittet die Fach-welt um Stellungnahme.
Biogasanlagen verfügen in aller Regel über ein Speichersystem, um das produzierte Biogas vor der Verwertung zwischenspeichern zu können. Schwankungen in der Biogasproduktion können so gepuffert werden, und die Verwertung des Biogases – zum Beispiel in einem Blockheizkraftwerk – kann in gewissem Umfang dem Energiebedarf angepasst werden.
Auf landwirtschaftlichen Biogasanlagen haben sich insbesondere einschalige und zweischalige integrierte Dachspeichersysteme etabliert, die auf Fermentern, Nachgärern oder Gärrestelagern montiert sein können. Diese Speichersysteme finden inzwischen auch auf Kläranlagen oder abfallwirtschaftlichen Biogasanlagen Anwendung.
Das vorliegende Merkblatt gibt Planern, Betreibern und Sachverständigen praxisorientierte Leitlinien für die Auslegung und den sicheren Betrieb dieser Dachspeichersysteme. Es werden Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit und die Tragfähigkeit des Membranabdeckungssystems definiert, einschließlich der Anbindung an die Behälterkonstruktion. Den Schwerpunkt des Merkblatts bilden zum einen die technischen Hin-weise für einen fachgerechten statischen Nachweis der ständigen Lasten wie Eigengewicht, Vorspannung und Systemdruck und zum anderen regionale Wind- und Schneelasten oder geeignete Abminderungsfaktoren hinsichtlich der Materialeigenschaften für die Berechnung der Standfestigkeit.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA entgegen. Das Merkblatt DWA-M 377 wird bis zum 30.
September 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen bitte schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Josefine Dahmen
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-106
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA direkt eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort und unter
http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann außerdem im DWA-Shop als Printversion oder digital erworben werden.
Herausgeber und Vertrieb:
DWA, Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Merkblatt DWA-M 377 (Entwurf) „Biogas-Speichersysteme – Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähig-keit von Membranabdeckungen“ Juli 2015, 33 Seiten
ISBN 978-3-88721-237-7 Ladenpreis: 41 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 32,80 Euro
Aufruf zur Stellungnahme Merkblatt DWA-M 149-6 (Entwurf): Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden -Prüfung mit Wasser, Luft-über- und Unterdruck
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWAM 1496 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 6: Prüfung bestehender Entwässerungssysteme mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck“ vorgelegt und bittet die Fachwelt um Stellungnahme.
Es ist nicht nur ein Gebot der Vorsorge, sondern eine Notwendigkeit, dass Abwasserleitungen, -kanäle und Schächte nach dem Stand der Technik „dicht“ sind. Andererseits sollten aus wirtschaftlichen Gründen Sanierungen vorrangig bei umwelttechnisch relevanten Schadstellen erfolgen. Nur so können die verfügbaren Mittel und Kapazitäten mit sinnvollen Prioritäten eingesetzt werden.
Das neue Merkblatt DWAM 1496 soll das Merkblatt ATVM 1436 „Inspektion, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung von Abwasserkanälen und -leitungen – Teil 6: Dichtheitsprüfungen bestehender, erdüberschütteter Abwasserleitungen und -kanäle und Schächte mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck“ vom Juni 1998 ersetzen. Es ist Teil der Arbeits- und Merkblattreihe DWAA/M 149 zur Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden.
Das Merkblatt gilt für die Prüfung von in Betrieb befindlichen, erdüberschütteten, als Freispiegelleitungen betriebenen Abwasserleitungen und -kanälen einschließlich der Schächte mit den Prüfmedien Wasser und Luft. Die im Merkblatt definierten Kriterien dienen der Beurteilung des Handlungsbedarfs von in Betrieb befindlichen Entwässerungssystemen. Kriterien für Prüfungen an Abwasserleitungen und -kanälen sowie an Schächten in Wassergewinnungsgebieten legt das Arbeitsblatt DWAA 142 fest.
Die optische Inspektion (DIN EN 135082 in Verbindung mit dem Merkblatt DWAM 1492) kann Aussagen zur Dichtheit nur in begrenztem Umfang liefern. So bedingen sichtbare Schäden nicht immer eine mangelnde Dichtheit. Andererseits sind undichte Stellen, insbesondere im Bereich von Rohrverbindungen, kaum visuell erkennbar. Daher ist zur Festlegung von Sanierungsprioritäten gegebenenfalls eine ergänzende Prüfung mit einem Druckmedium sinnvoll.
Für die Festlegung sinnvoller Sanierungsprioritäten wurden im vorliegenden Merkblatt zwei Prüfkriterien definiert. Prüfkriterium I basiert auf den vorherigen Regelungen in ATVM 1436. Das zusätzliche Prüfkriterium II bezieht neben der Ökologie die Wirtschaftlichkeit in die Betrachtung mit ein. Hier wurde auf der Basis einer fiktiven zulässigen Leckagegröße (4 mm Leckagedurchmesser je Rohrverbindung und 2,5 m Rohrlänge bei DN 300 bis DN 500) ein Grenzwert für die Wasserzugabewerte bzw. die Druckdifferenz bei der Prüfung mit Luftüber bzw. -unterdruck berechnet. Bei Nichteinhaltung des Prüfkriteriums II ist ein kurzfristiger Handlungsbedarf angezeigt.
Wenn für den konkreten Einzelfall die Entscheidung getroffen wurde, dass der Zustand von in Betrieb befindlichen Netzen mittels Druckprüfung beurteilt werden soll, wird die Anwendung der in diesem Merkblatt definierten Kriterien zur Beurteilung des Handlungsbedarfs angeraten.
Das Merkblatt richtet sich an alle im Bereich der Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen als auch an Firmen, die mit der Zustandsbeurteilung betraut werden.
Das Merkblatt DWAM 1496 wird bis zum 30. September 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DW direkt eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt. Dort und unter
http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinter-legt. Der Entwurf kann außerdem im DWA-Shop als Printversion oder digital erworben werden.
Herausgeber und Vertrieb:
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DWA-M 149-6 (Entwurf) „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von
Gebäuden – Teil 6: Prüfung bestehender
Entwässerungssysteme mit Wasser,
Luftüber- und Unterdruck“, Juli 2015
28 Seiten, ISBN 978-3-88721-241-4 Ladenpreis: 37,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 30 Euro
Aufruf zur Stellungnahme: Merkblatt DWA-M 119 (Entwurf): Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge – Bewertung von Überflutungsrisiken
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge – Analyse von Überflutungsgefährdungen und Schadenspotenzialen zur Bewertung von Überflutungsrisiken“ vorgelegt und bittet die Fachwelt um Stellungnahme.
In den zurückliegenden Jahren haben lokal auftretende Starkniederschläge mehrfach schwere Überflutungen mit erheblichen Sachschäden verursacht. Die große Relevanz derartiger Überflutungs-ereignisse wird durch die mögliche Zunahme von Starkregen infolge des Klima-wandels verstärkt. Gleichzeitig rücken die Ungewissheiten bei den Planungsgrundlagen und Eingangsgrößen zur maßgeblichen Niederschlagsbelastung stärker in den Fokus. Diese Sachverhalte bedingen eine Neuorientierung der bis-lang auf bestimmte statistische Wiederkehrzeiten ausgerichteten Bemessungs-ansätze und Nachweiskriterien.
Das Merkblatt DWA-M 119 befasst sich mit der Analyse der Überflutungsgefährdung und des Schadenspotenzials zur Bewertung der daraus resultierenden Überflutungsrisiken durch lokale Stark-regen in Bezug auf kommunale Entwässerungssysteme. Es baut unmittelbar auf den Vorgaben und Empfehlungen der Norm DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ sowie des Arbeitsblatts DWA-A 118 „Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen“ zur hydraulischen Leistungsfähigkeit dieser Systeme auf.
Es enthält Erläuterungen, Empfehlungen und Hinweise zur methodisch fundierten Bearbeitung der Überflutungs-problematik mit Erarbeitung qualifizierter Planungsgrundlagen zur Entwicklung wirkungsvoller, wirtschaftlich vertretbarer notwendiger Schutzmaßnahmen.
Entsprechend dem Anwendungsbereich des Arbeitsblatts DWA-A 118 und abweichend vom Gültigkeitsbereich der DIN EN 752 gelten die Ausführungen in erster Linie für öffentliche Entwässerungssysteme. Sie gelten im übertragenen Sinne auch für Bewertungen der Überflutungsgefährdung größerer privater Flächeneinheiten (Gewerbe- und Industriebetriebe, Wohnanlagen etc.).
Das Merkblatt richtet sich sowohl an planende Ingenieure, kommunale Entwässerungsbetriebe und fachlich zuständige Behörden als auch an die mit der Risikokommunikation befassten oder von ihr angesprochenen Gruppen, wie zum Beispiel:
●● kommunalpolitische Entscheidungs- und Funktionsträger
●● kommunale Fachplanungsstellen,
Ämter und Betriebe
●● betroffene (regionale) Planungsverbände, Straßenbaulastträger, Verkehrsbetriebe
●● Grundstückseigentümer, Kanalanschlussnehmer.
Das Merkblatt DWA-M 119 wird bis zum 30. September 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen bitte schriftlich, möglichst in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA direkt eingesehen werden: www. dwa.de/dwadirekt. Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann außerdem im DWA-Shop als Printversion oder digital erworben werden.
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Merkblatt DWA-M 119 (Entwurf)
„Risikomanagement in der kommunalen
Überflutungsvorsorge – Analyse von
Überflutungsgefährdungen und
Schadenspotenzialen zur Bewertung von
Überflutungsrisiken“, Juli 2015
40 Seiten, ISBN 978-3-88721-243-8 Ladenpreis: 47,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 38 Euro
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 269 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“
Das Merkblatt DWA-M 269 „Prozessmessgeräte für Stickstoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“ vom März 2008 soll durch die neu zu konstituierende DWA-Arbeitsgruppe KA-13 .1 „Prozessmessgeräte für Stick-stoff, Phosphor und Kohlenstoff in Abwasserbehandlungsanlagen“ (Sprecher: Dr.-Ing . Peter Baumann) im Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“ (Obmann: Dr.-Ing. Frank Obenaus) überarbeitet werden. Anlass zur
Überarbeitung des Merkblatts sind neuere Entwicklungen, die sich gegenüber dem Stand der Technik bei der Erstellung des derzeitig gültigen Merkblatts ergeben haben.
Das Merkblatt befasst sich mit Prozessanalysegeräten zur Erfassung von Stickstoff- und Phosphorverbindungen sowie der organischen Kohlenstoffbelastung in Abwasserbehandlungsanlagen. Es soll alle im Bereich der Prozessmess-technik von Kläranlagen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen und Firmen ansprechen.
An der Mitarbeit interessierte Fach-leute werden gebeten, sich an die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu wenden, die auch gerne Hinweise für die Bearbeitung entgegennimmt. Der Bearbeitungs-zeitraum ist von Mitte 2015 bis Ende 2016 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr. agr. Stefanie Budewig
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144 Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: budewig@dwa.de
Ihre Erfahrung ist gefragt! Überprüfung des DWA-Regelwerkes
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der In-halt stets aktuell ist. Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regel-werkes“ (Januar 2008) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWA-A 400:4 .6) .
Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im November 2014.
In Tabelle 1 finden Sie alle Arbeits- und Merkblätter, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15, und 20 Jahren überschritten haben. Dabei haben wir nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig
Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben. Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind?
Ihre Anregungen sind willkommen! Schreiben Sie uns!
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geol. Bettina Mayer
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: mayer@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Merkblatt DWA-M 302 „Klärschlammdesintegration“ liegt als Gelbdruck vor
Im Rahmen des DWA-Regelwerks liegt das Merkblatt DWA-M 302 „Klärschlammdesintegration“ als Gelbdruck vor. Alle Verfahren zur Desintegration basieren darauf, im Rohschlamm enthaltene Strukturen bzw. (Mikro-)Organismen zu zerstören (zu desintegrieren). Dadurch werden die Schlammeigenschaften verändert und die Inhaltsstoffe der Zellen den biochemischen Abbauprozessen der Faulung besser zugänglich gemacht. Meist ist das Ziel, den Schlamm weitgehender zu stabilisieren bzw. zu mineralisieren, sodass eine höhere Bio-gasausbeute erzielt und die Schlamm-masse verringert wird. Darüber hinaus zeigt die Desintegration auch in anderen Bereichen positive Effekte, wie beispiels-weise bei der Bekämpfung von Schaumproblemen.
Ende der 1990er-Jahre war das Verfahren noch weitgehend unbekannt und Gegenstand intensiver Forschungen. Heute hat sich die Desintegration mit verschiedenen Verfahrensvarianten bereits auf einer Vielzahl von Kläranlagen etabliert. Vor diesem Hintergrund hat die DWA-Arbeits-gruppe KEK-1 .6 „Klärschlammdesintegration“ das gleichnamige nun im Entwurf vorliegende Merkblatt DWA-M 302 erarbeitet. Das Merkblatt gibt einen Über-blick der zahlreichen Desintegrationsverfahren und unterstützt Planer und Betreiber, die verschiedenen Techniken hin-sichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Anwendbarkeit unter den Rahmenbedingungen einer konkreten Kläranlage ein-schätzen zu können. Hierbei bilden Fragen der Energieeffizienz und der Wirtschaftlichkeit einen Schwerpunkt des Merkblatts. Darüber hinaus werden Hin-weise für den praktischen Betrieb von Anlagen zur Klärschlammdesintegration gegeben.
Der Entwurf des Merkblatts DWA- M 302 „Klärschlammdesintegration“ wird bis zum 31. Juli 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Josefine Dahmen
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt www.dwa.de/dwadirekt eingesehen werden. Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt.
Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme) als Print-version oder digital käuflich erworben werden.
Entwurf Merkblatt DWA-M 302
„Klärschlammdesintegration“
Mai 2015, 80 Seiten
ISBN 978-3-88721-227-8 Ladenpreis: 75 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 60 Euro Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Erarbeitung von DWA-M 135-1:
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen – Kanalbau in offener Bauweise
In der Arbeitsgruppe ES-5.1 „Allgemeine Richtlinien für den Bau von Entwässerungsanlagen“ (Sprecher: Dipl.¬Ing. Jörg Henning Werker) im Fachausschuss ES-5 „Bau“ (Obmann: Dipl.¬Ing. Jörg Henning
Werker) soll das Merkblatt DWA-M 135-1 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Entwässerungssysteme – Teil 1: Kanalbau in offener Bauweise“ erarbeitet werden. Die Arbeitsgruppe ES-5.1 hat nach intensiver Prüfung die Machbarkeit von ZTVen bestätigt und schlägt vor, das Regelwerk zum Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen um ZTVen zu ergänzen.
Derzeit werden von vielen ausschreibenden Stellen individuell formulierte ZTVen für die Vertragsunterla¬gen von Maßnahmen des offenen Kanalbaus verwendet. Dadurch existieren viele unterschiedliche Formulierungen und Beschreibungen für gleiche Anforderungen oder Sachverhalte, die von den Vertragspartnern unterschiedlich interpretiert werden. Einheitliche ZTVen sollen für Auftraggeber und Auftragnehmer zukünftig die Vertragsgestaltung vereinfachen und vereinheitlichen.
An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden gebeten, sich bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle zu melden. Diese
nimmt auch Hinweise für die Bearbeitung gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126 Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Aktualisierung des Merkblatts DWAM 379 „Klärschlammtrocknung“
Der DWAFachausschuss KEK3 „Energetische Verwertung und thermische Behandlung“ hat im Februar 2004 die erste Auflage des Merkblatts DWAM 379 „Klärschlammtrocknung“ veröffentlicht. Inzwischen hat nicht nur die technische Entwicklung wesentliche Neuerungen mit sich gebracht. Der Wegfall der Entsorgungsoption der Deponierung sowie die zunehmenden Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen und landschaftsbaulichen Verwertung führen für die Entsorgung von Klärschlämmen zu veränderten Rahmenbedingungen, die den Bau von Trocknungsanlagen wieder stärker in den Fokus rücken lassen. Denn mit dem Verfahren der Trocknung wird die Vielfalt und Flexibilität der Entsorgungsoptionen erweitert, da der getrocknete Schlamm wesentliche Vorteile hinsichtlich Lagerung, Transport, Umschlag und Einsatzfähigkeit als Ersatzbrennstoff in verschiedenen Verbrennungsanlagen aufweist. So führt die Trocknung von Klärschlamm zu einer weitgehenden Gewichts und Volumenreduktion sowie zur Erzeugung eines heizwertreichen Brennstoffs. Je nach gewähltem Trocknungsverfahren und Trocknungsgrad kann ein hygienisch unbedenkliches lager und transportfähiges Gut erzeugt werden, wodurch sich der Fächer der nachfolgenden Behandlungs und Entsorgungsmöglichkeiten verbreitert.
Vor diesem Hintergrund hat der Fachausschuss KEK3 beschlossen, die Arbeitsgruppe KEK3.1 „Klärschlammtrocknungsanlagen“ zu reaktivieren, um das Merkblatt DWAM 379 grundlegend zu überarbeiten. Die im Merkblatt zusammengefassten technischen Ausführungen zu den etablierten Verfahren der Klärschlammtrocknung sollen dabei gemäß dem Stand der Technik aktualisiert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, das Merkblatt um Ausführungen zu den inzwischen stärker verbreiteten Verfahren der solaren oder thermosolaren Trocknung zu ergänzen.
Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe KEK3.1 „Klärschlammtrocknung“ kompetent zu erweitern, werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Dabei sollten Bewerber sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein als auch umfangreiche Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken der Klärschlammtrocknung ist auch Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWABundesgeschäftsstelle
Dipl.Ing. Reinhard Reifenstuhl
TheodorHeussAllee 17
53773 Hennef
EMail: reifenstuhl@dwa.de
Neue Arbeitsgruppe BIZ11.1 „Dezentrales Abwassermanagement in Entwicklungs und Schwellenländern“
Eines der weltweit angestrebten Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG 6.3) für den Zeitraum 2015 bis 2030 richtet sich erstmals auf die Abwasserbehandlung. Zur Umsetzung dieses SDG werden in den kommenden 15 Jahren gerade in Entwicklungs und Schwellenländern komplementär zu den üblichen Lösungen der
Entwässerungskanalisation und zentralen Abwasserbehandlung nach europäischen Standards verstärkt auch kleinere, dezentrale Systemlösungen für bis zu 5000 E implementiert werden.
Die DWA beabsichtigt, die deutsche und internationale Entwicklungszusammenarbeit beim Ausbau der dezentralen Abwasserwirtschaft mit einem englischsprachigen DWAThemenband, Arbeitstitel „Dezentrales Abwassermanagement in Entwicklungs und Schwellenländern“, zu unterstützen. Dazu wird sich im FA BIZ11 „Internationale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft“ die neue Arbeitsgruppe BIZ11.1 „Dezentrales Abwassermanagement in Entwicklungs und Schwellenländern“ konstituieren.
Die neue DWAArbeitsgruppe wird die deutschen und internationalen Erfahrungen der Abwasserwirtschaft bis 5000 E analysieren und für den internationalen Markt aufbereiten sowie geeignete, mittelfristig umsetzbare Verfahren dezentraler Abwasserbehandlung in Entwicklungs und Schwellenländern aufzeigen. Die Arbeitsergebnisse bieten Entscheidungsträgern, Firmen, Entwicklungsbanken und Institutionen der Aus und Weiterbildung eine praxisnahe Orientierung bei der Umsetzung nachhaltiger kommunaler Daseinsvorsorge in anderen Kulturräumen. Sie dienen so zukünftig auch als Referenz für Projekte im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und Forschung.
An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden gebeten, sich bei der DWABundesgeschäftsstelle bis zum 10. April 2015 zu melden. Weitere Hinweise und Aufruf zur Mitarbeit
Neue Arbeitsgruppe BIZ11.1 „Dezentrales Abwassermanagement in Entwicklungs und Schwellenländern“
Eines der weltweit angestrebten Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG 6.3) für den Zeitraum 2015 bis 2030 richtet sich erstmals auf die Abwasserbehandlung. Zur Umsetzung dieses SDG werden in den kommenden 15 Jahren gerade in Entwicklungs und Schwellenländern komplementär zu den üblichen Lösungen der
Entwässerungskanalisation und zentralen Abwasserbehandlung nach europäischen Standards verstärkt auch kleinere, dezentrale Systemlösungen für bis zu 5000 E implementiert werden.
Die DWA beabsichtigt, die deutsche und internationale Entwicklungszusammenarbeit beim Ausbau der dezentralen Abwasserwirtschaft mit einem englischsprachigen DWAThemenband, Arbeitstitel „Dezentrales Abwassermanagement in Entwicklungs und Schwellenländern“, zu unterstützen. Dazu wird sich im FA BIZ11 „Internationale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft“ die neue Arbeitsgruppe BIZ11.1 „Dezentrales Abwassermanagement in Entwicklungs und Schwellenländern“ konstituieren.
Die neue DWAArbeitsgruppe wird die deutschen und internationalen Erfahrungen der Abwasserwirtschaft bis 5000 E analysieren und für den internationalen Markt aufbereiten sowie geeignete, mittelfristig umsetzbare Verfahren dezentraler Abwasserbehandlung in Entwicklungs und Schwellenländern aufzeigen. Die Arbeitsergebnisse bieten Entscheidungsträgern, Firmen, Entwicklungsbanken und Institutionen der Aus und Weiterbildung eine praxisnahe Orientierung bei der Umsetzung nachhaltiger kommunaler Daseinsvorsorge in anderen Kulturräumen. Sie dienen so zukünftig auch als Referenz für Projekte im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und Forschung.
An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden gebeten, sich bei der DWABundesgeschäftsstelle bis zum 10. April 2015 zu melden. Weitere Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nehmen wir gerne entgegen.
DWABundesgeschäftsstelle
Dipl.Geol. Roland Knitschky
TheodorHeussAllee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872214
EMail: knitschky@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf zum Arbeitsblatt DWAA 792 „Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) – JGSAnlagen“ liegt vor
Jauche, Gülle, Silagesickersäfte sind wertvolle Wirtschaftsdünger für den landwirtschaftlichen Betrieb. Sie können aber bei nicht sachgemäßem Lagern oder Abfüllen die Gewässer gefährden. JGSAnlagen müssen deshalb gemäß § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften erreicht wird.
Mit dem Entwurf der Technischen Regel wassergefährdender Stoffe 792 (TRwS 792) „JGSAnlagen“ werden erstmals bundeseinheitliche Konkretisierungen für die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung von neuen Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersaft und Festmist der Fachöffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Für bestehende JGSAnlagen, die nicht entsprechend dem künftigen Anforderungsniveau der TRwS 792 für Neuanlagen ausgebildet sind, werden Lösungen aufgezeigt, mit denen der bestmögliche Schutz dennoch gegeben ist.
Mit dem Entwurf der TRwS 792 „JGSAnlagen“ werden vorhandene technische Regelungen aus den landesrechtlichen Vorschriften über Lager und Abfüllanlagen für Jauche, Gülle und Silagesickersäfte auf Basis der Vorgaben der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) harmonisiert. Dabei werden die aktuellen Erkenntnisse und Regelwerke über Werkstoffe und Bauarten sowie die Fortentwicklung der traditionellen Bauweisen ebenso berücksichtigt wie die Erfahrungen mit Schadensfällen an bestehenden Anlagen und deren Ursachen.
Einheitliche wasserrechtliche technische Regeln sind für die Umsetzung der wasserrechtlichen Anforderungen erforderlich, um den Betroffenen eine bundeseinheitliche Planungs und Handlungsgrundlage und Rechtssicherheit zu gegeben.
Der Gelbdruck der TRwS 792 ist auf Grundlage der BundesratsDrucksache 77/14 einschließlich des Beschlusses des Bundesrates vom 23. Mai 2014 erarbeitet worden. Da die Annahme des Beschlusses des Bundesrates durch die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht erfolgt ist, gelten die landesrechtlichen Vorschriften über Lager und Abfüllanlagen für Jauche, Gülle und Silagesickersäfte weiter.
Die TRwS 792 soll als DWAArbeitsblatt veröffentlicht werden und den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik im Sinne § 62 Absatz 2 WHG besitzen. Sie richtet sich insbesondere an Behörden, Landwirte, Fachbetriebe, Hersteller, Planer und Sachver
ständigenorganisationen, die von der Thematik „JGSAnlagen“ berührt sind.
Die Festlegungen der TRwS 792 sollen grundsätzlich ebenfalls für Anlagen zum Lagern von Gärsubstraten und Gärresten sowie zugehörige Abfüllanlagen in landwirtschaftlichen Biogasanlagen gelten. Hiervon abweichende spezifische Besonderheiten werden in der sich noch in Erarbeitung befindlichen TRwS 793 „Biogasanlagen“ geregelt.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWABundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWAA 792 wird bis zum 15. Juni 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWABundesgeschäftsstelle
Dipl.Ing. Iris Grabowski
TheodorHeussAllee 17, 53773 Hennef
EMail: grabowski@dwa.de Fax 0 22 42/872184
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWAEntwurfsportal unter DWAdirekt eingesehen werden: www.dwa.de/dwa-direkt
Entwurf des Arbeitsblatts DWAA 268 „Automatisierung von einstufigen Belebungsanlagen“ liegt vor
Durch hohe Anforderungen an die Nährstoffelimination sind zur Einhaltung von Überwachungswerten geeignete Steuerungs und Regelungsstrategien notwendig; die Automatisierung gewinnt hierdurch weiter an Bedeutung. Dies gilt, unabhängig von der Größe der Abwasserbehandlungsanlagen, ebenso für Zielvorgaben zur Erhöhung der Energieeffizienz, zur Reduzierung des Personalaufwands oder der Kosten für die Abwasserabgabe. Im neu erarbeiteten Arbeitsblatt DWAA 268 wurden maßgebliche Inhalte des DWARegelwerks zur Automatisierung verschiedener Teilprozesse integriert und mit einem Schwerpunkt auf Steuerungs und Regelungskonzepten unter Berücksichtigung der Praxis dargestellt.
Die DWAArbeitsgruppe KA13.4 „Automatisierung von einstufigen Belebungsanlagen“ und der DWAFachausschuss KA13 „Automatisierung von Kläranlagen“ haben daher in diesem Arbeitsblatt aktualisierte Anforderungen an Verfahren und Einrichtungen zur Automatisierung der Nährstoffelimination beim Belebungsverfahren formuliert. Da sich die Automatisierung der Teilprozesse der N und PElimination, der Sauerstoffzufuhr wie des Feststoffmanagements zunehmend gegenseitig beeinflussen, wurden die maßgeblichen Inhalte der bisherigen Merkblätter ATVDVWKM 265 (Automatisierung der Sauerstoffzufuhr), DWAM 268 (Automatisierung der NElimination) und ATVM 266 (Regelung des TSGehalts) in das neu erarbeitete Arbeitsblatt integriert und überarbeitet.
Das Arbeitsblatt stellt zunächst die wesentlichen Grundlagen der Stickstoffelimination, der Phosphorelimination, der Säurekapazitätspufferung und des Schlammmanagements und die im praktischen Einsatz bewährten Verfahrenstechniken zusammen. Im Anschluss wird auf die wichtigsten Messeinrichtungen eingegangen, wobei bezüglich der Stickstoffelimination neben den OnlineMessgeräten zur direkten Bestimmung der relevanten Stickstofffraktionen auch auf Einrichtungen zur Messung von Ersatzgrößen verwiesen wird. Der Schwerpunkt des Arbeitsblatts liegt auf der verfahrensorientierten Zusammenstellung der Steuerungs und Regelungsstrategien, wobei die Zielgrößen, die Regel und Messgrößen, die möglichen Messorte und die Stellgrößen detailliert beschrieben werden. Damit unterstützt das Arbeitsblatt die Entscheidung über die Steuerungs und Regelungskonzepte. Ausführungen zur Projektabwicklung und Wirtschaftlichkeit ergänzen die technischen Aspekte.
Ziel des Arbeitsblatts ist, Planern und Betreibern von Kläranlagen sowie Behörden Orientierungshilfen zur Auswahl geeigneter Automatisierungsstrategien und der dazu erforderlichen Messtechnik zu geben.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWABundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWAA 268 wird bis zum 30. Juni 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWABundesgeschäftsstelle
Dr. Stefanie Budewig
TheodorHeussAllee 17, 53773 Hennef
EMail: budewig@dwa.de Fax 0 22 42/872184
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWAEntwurfsportal unter DWAdirekt eingesehen werden: www.dwa.de/dwa-direkt
Entwurf des Arbeitsblatts DWAA 131 „Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen“ liegt vor
Mit den in diesem Arbeitsblatt empfohlenen Bemessungswerten lassen sich für kommunales Abwasser mit einstufigen Belebungsanlagen die rechtlichen Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene einhalten bzw. unterschreiten. Das Arbeitsblatt DWAA 131 wurde in Zusammenarbeit der Fachausschüsse KA5 „Absetzverfahren“ und KA6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ überarbeitet und aktualisiert.
Das Arbeitsblatt beinhaltet seit 1991 den Bemessungsgang für nitrifizierende und denitrifizierende Belebungsanlagen, aufbauend auf der gemessenen BSB5Fracht; dieser wurde knapp zehn Jahre später durch einen Bemessungsgang über die CSBFracht im Anhang ergänzt. Da der BSB5 keine vollständige Aufruf zur Stellungnahme
Entwurf des Arbeitsblatts DWAA 131 „Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen“ liegt vor
Mit den in diesem Arbeitsblatt empfohlenen Bemessungswerten lassen sich für kommunales Abwasser mit einstufigen Belebungsanlagen die rechtlichen Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene einhalten bzw. unterschreiten. Das Arbeitsblatt DWAA 131 wurde in Zusammenarbeit der Fachausschüsse KA5 „Absetzverfahren“ und KA6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ überarbeitet und aktualisiert.
Das Arbeitsblatt beinhaltet seit 1991 den Bemessungsgang für nitrifizierende und denitrifizierende Belebungsanlagen, aufbauend auf der gemessenen BSB5Fracht; dieser wurde knapp zehn Jahre später durch einen Bemessungsgang über die CSBFracht im Anhang ergänzt. Da der BSB5 keine vollständige Bilanzierung des Schlammanfalls und des Sauerstoffbedarfs ermöglicht und zudem in der Praxis nicht mehr flächendeckend gemessen wird, wird nun die Bemessung ausschließlich auf den CSB aufgebaut.
Beibehalten wird der statische Bemessungsansatz für das Belebungsbeckenvolumen aufgrund der guten weltweiten Erfahrungen mit dem bisherigen Arbeitsblatt ATVDVWKA 131. Die Parametrierung des statischen Ansatzes wurde aus dem bisherigen Verfahren und begleitenden dynamischen Simulationen abgeleitet.
Das Arbeitsblatt DWAA 131 befasst sich, neben der Beschreibung des Verfahrens, dem Ablauf der Bemessung und den Bemessungsgrundlagen, mit der Berechnung der Schlammmasse und der Bemessung der Nachklärung und Belebung. Ergänzend wird auf planerische und betriebliche Aspekte eingegangen, und die Möglichkeiten der Simulation, zum Beispiel Szenarienvergleiche oder die Berücksichtigung und Quantifizierung der Wirkung weitergehender Automatisierungsfunktionen und Betriebsführungskonzepte, werden erläutert.
Das Arbeitsblatt richtet sich an Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen, planende Ingenieure, Hochschulen und Genehmigungsbehörden.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWABundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWAA 131 wird bis zum 30. Juni 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWABundesgeschäftsstelle
Dr. Stefanie Budewig
TheodorHeussAllee 17, 53773 Hennef
EMail: budewig@dwa.de Fax 0 22 42/872184
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWAdirekt eingesehen werden: www.dwa.de/
Expertengespräch „Das Kooperations- und Freiwilligkeitsprinzip bei der Maßnahmenumsetzung nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie“
Die Wasserwirtschaft steckt in einem Dilemma von Kooperations- und Freiwilligkeitsprinzip einerseits und frist- und sanktionsbewehrten Gewässerschutzund Umweltzielen andererseits. Dies wird aktuell mit der derzeit laufenden Aufstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) deutlich. Besonders bei hydromorphologischen Maßnahmen, die den Schwerpunkt im Bewirtschaftungsplan nach WRRL bilden, ist die Anwendung des Ordnungsrechts (zunächst) nicht vorgesehen. So bleibt allerdings die Umsetzung vielfach hinter den ursprünglichen Erwartungen und Planungen zurück oder wird gänzlich ausgesetzt. Im Ergebnis des ersten Bewirtschaftungszyklus seit 2009 sind deshalb ausweislich der Monitoring-Ergebnisse keine signifikanten Verbesserungen des Zustands der Oberflächengewässer zu konstatieren. Hier gilt es, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, die vorzugsweise nicht hoheitliche, strafbewehrte Vorgabe, sondern eher Werkzeuge und Anreize zur Maßnahmenumsetzung sein sollten. Neuere Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung (zum Beispiel neue Medien) spielen dabei eine Rolle, aber auch tradierte Formen wie zum Beispiel ehrenamtliches Engagement. Darüber hinaus gilt es, Finanzierungsmöglichkeiten bzw. -instrumente (zum Beispiel als Umlagemodelle) aufzuzeigen, die ein kooperatives Handeln unterstützen. Kooperation und Freiwilligkeit im Sinne von „Good Governance“ ist nur über eine gute Kommunikation, Beteiligung und Bewusstseinsbildung in allen gesellschaftlichen Bereichen möglich. Die DWA will dieses Thema aufgreifen und zunächst in einem offenen Expertengespräch die verschiedenen Aspekte diskutieren. In einem nächsten Schritt ist die Bildung einer Arbeitsgruppe geplant, die auf den bisherigen Arbeiten der DWA-Arbeitsgruppe GB-1.5 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ aufbaut. Aufruf Zu dem Expertengespräch „Kooperations- und Freiwilligkeitsprinzip bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Das Expertengespräch ist geplant für Donnerstag, 19. Februar 2015, 10.30 bis ca. 15.30 Uhr, an der Universität Freiburg im Breisgau. Angesprochen sind insbesondere Vertreter von Maßnahmenträgern, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Behörden, Ingenieur- und Beratungsbüros, Verbänden und einschlägigen wissenschaftlichen Institutionen. Wünsche und Anregungen zum Veranstaltungsprogramm werden bis zum 16. Januar 2015 gerne entgegengenommen.
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Merkblatts DWA-M 544-2 „Ausbreitungsprobleme von Einleitungen – Prozesse, Methoden und Modelle – Teil 2: Mehrdimensionale Modelle“ liegt vor
Einleitungen von Stoffen und/oder Wärme haben – mitunter gravierende – Konsequenzen für die Qualität des im Gewässer herrschenden chemischen und ökologischen Zustands. Für die Planung von Einleitungen oder auch die Beurteilung unplanmäßiger, etwa unfallbedingter Gewässerverunreinigungen ist ein Verständnis der maßgebenden, den Transport und die Ausbreitung bestimmenden Prozesse sowie, darauf aufbauend, die Anwendung geeigneter Methoden und Modelle erforderlich. „Ausbreitungsvorgänge“ bzw. „Ausbreitungsprobleme“ umfassen in ihrer vollen Allgemeinheit deutlich mehr als in dem vorliegenden Merkblatt abgedeckt werden konnte. Gegenstand beider Teile des Merkblatts ist die Behandlung der Ausbreitungs- und Transportvorgänge von gelösten Stoffen und Wärme, nicht aber von Feststoffen (Geschiebe, Schwebund Schwimmstoffen), Gasbläschen („bubble plumes“) oder Öl. Genauigkeitsanforderungen und zweckmäßiger Detaillierungsgrad einer Ausbreitungsuntersuchung, aber auch die Komplexität der zugrunde liegenden Strömungs- und Transportprozesse können sich je nach praktischer Aufgabenstellung ganz erheblich voneinander unterscheiden. Während für manchen Anwendungshintergrund mit einer einfachen Schätzformel das Auslangen gefunden werden kann, erfordern andere Situationen eine wesentlich detailliertere Erfassung der maßgebenden Prozesse. Im hier gegenständlichen zweiten Teil (Merkblatt DWA-M 544-2) wird der schon in Teil 1 vorgestellte Stufenaufbau der Methoden weiterverfolgt und abgeschlossen. Den Schwerpunkt des zweiten Teils bilden Strahlintegral- und Längenmaßstabsmodelle, Methoden der Hydroinformatik und prozessorientierte Detailuntersuchungen. Zusammen verfolgen beide Teile des Merkblatts das Ziel, Anwendern eine fachlich fundierte Hilfestellung für die Behandlung von Ausbreitungsproblemen zu geben. Das Merkblatt richtet sich an Fachleute in Behörden, Ingenieurbüros, Firmen und Verbänden, die mit der Lösung von Ausbreitungsproblemen bei Einleitungen betraut sind. Vor diesem Anwendungshintergrund soll das Merkblatt als Informationsquelle für praxisnahe Ansätze dienen. Das Merkblatt DWA-M 544-2 Ausbreitungsprobleme von Einleitungen – Prozesse, Methoden und Modelle – Teil 2: Mehrdimensionale Modelle wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WW-3.4 „Ausbreitungsprobleme von Einleitungen“ (Sprecher Prof. Bernhard Schmid) erarbeitet. Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 544-2 wird bis zum 31. März 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt http://www.dwa.de/dwadirekt eingesehen werden. Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme) als Printversion oder digital käuflich erworben werden. Entwurf Merkblatt DWA-M 544-2 „Ausbreitungsprobleme von Einleitungen – Prozesse, Methoden und Modelle – Teil 2: Mehrdimensionale Modelle“ Dezember 2014, 78 Seiten ISBN 978-3-944328-95-9 Ladenpreis: 73,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 58,80 Euro Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Am 8. Dezember 2014 veranstaltet die DWA in Darmstadt ein eintägiges Seminar zum Thema „Einleitungen in Gewässer – Methoden, Modelle und Anwendungen“. Informationen erteilt: Angelika Schiffbauer Tel. 0 22 42/872-156 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: schiffbauer@dwa.de
Das Merkblatt DWA-M 544-1 wird bis zum 31. März 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt http://www.dwa.de/dwadirekt eingesehen werden. Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme) als Printversion oder digital käuflich erworben werden. Entwurf Merkblatt DWA-M 544-1 „Ausbreitungsprobleme von Einleitungen – Prozesse, Methoden und Modelle – Teil 1: Anwendungsgrundlagen, Schätz- formeln und eindimensionale Modelle“ Dezember 2014, 46 Seiten ISBN 978-3-944328-94-2 Ladenpreis: 52,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 42 Euro Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Am 8. Dezember 2014 veranstaltet die DWA in Darmstadt ein eintägiges Seminar zum Thema „Einleitungen in Gewässer – Methoden, Modelle und Anwendungen“. Informationen erteilt: Angelika Schiffbauer Tel. 0 22 42/872-156 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: schiffbauer@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Merkblatts DWA-M 149-7 „Zustandserfassung und Bewertung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 7: Beurteilung der Umweltrelevanz des baulich/betrieblichen Zustands“ liegt vor
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 149- 7 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 7: Beurteilung der Umweltrelevanz des baulich/betrieblichen Zustands“, der nun vorliegt, wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.1 „Zustandserfassung und -beurteilung von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden“ (Sprecher: Dr.-Ing. Martin Keding) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ (Obmann Dr.-Ing. Christian Falk) erarbeitet. Das Merkblatt befasst sich mit der Beurteilung der Auswirkungen von nicht den Anforderungen entsprechenden Entwässerungssystemen auf die Umwelt. Es ist damit Teil des integralen Kanalmanagements wie in DIN EN 752:2008 beschrieben. Ein Ziel von Entwässerungssystemen ist der Schutz der Umwelt durch schadlose Ableitung von Abwasser. Dies bedingt auch, dass der Betrieb von Entwässerungssystemen nicht selbst die Umwelt gefährdet, in dem zum Beispiel Abwasser aus den Systemen austritt oder unverschmutztes Wasser in diese eintritt. Als Funktionalanforderung an Entwässerungssysteme unter dem Aspekt des Umweltschutzes werden daher unter anderem folgende Teilbereiche in DIN EN 752:2008 benannt:
●● Schutz des Oberflächengewässers,
●● Grundwasserschutz. Der Ablauf der Zustandsbeurteilung besteht aus den Teilschritten Zustandserfassung, Vergleich mit den Anforderungen und Ermittlung von Zuständen, die signifikant von den Anforderungen abweichen (Mängel). Für diese ist ein Konzept zur Behebung aufzustellen. Hierbei wird nach den Teilaspekten hydraulische Leistungsfähigkeit, Auswirkungen auf die Umwelt, baulicher Zustand und betriebliche Mängel unterschieden. Für den Teilbereich Auswirkungen auf die Umwelt enthält das Merkblatt unter anderem Hinweise zu folgenden Aspekten:
●● Aufzeigen des Kenntnisstands über die Randbedingungen und Zusammenhänge möglicher Umweltauswirkungen,
●● Hinweise zu Informations- und Datengrundlagen,
●● Hilfestellung für die Abschätzung der Auswirkungen, Wechselwirkungen und Gefährdungen von schadhaften Entwässerungssystemen,
●● Hinweise zur Ermittlung des Handlungsbedarfs. Ziel des Merkblatts ist die Unterstützung bei der Erarbeitung von begründeten Handlungsprioritäten aus Sicht der Umweltrelevanz. Die Ergebnisse können zum Beispiel Eingang in übergreifende Bedarfsplanungen zur Sanierung finden. Das Merkblatt hat keinen direkten Bezug zur Maßnahmenplanung. Es ist nicht Gegenstand des Merkblatts, absolute Aussagen zur Umweltrelevanz zu treffen. Das Merkblatt richtet sich an Ingenieure, die mit der Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierungsbedarfsplanung befasst sind und bei Netzbetreibern, in Beratungsunternehmen oder bei Aufsichtsbehörden arbeiten. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Das Merkblatt DWA-M 149-7 wird bis zum 31. März 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt http://www.dwa.de/dwadirekt eingesehen werden. Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme) als Printversion oder digital käuflich erworben werden.
Entwurf Merkblatt DWA-M 149-7 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 7: Beurteilung der Umweltrelevanz des baulich/betrieblichen Zustands“, Dezember 2014, 39 Seiten ISBN 978-3-88721-213-1 Ladenpreis: 46,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 37,20 Euro Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de
Aufnahme neuer Arbeiten Neue Arbeitsgruppe KEK-10.4 „Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen“
Der dem DWA-Hauptausschuss „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ angehörende Fachausschuss KEK-10 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ hat die neue Arbeitsgruppe KEK-10.4 „Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen“ gegründet. Ziel ist es, in dieser Gruppe das Fachwissen für diesen wichtigen Bereich der Energieproduktion und -nutzung auf Kläranlagen zu bündeln. Eine nachhaltige Energieproduktion und -nutzung bedingt neben einer Senkung des Verbrauchs die effiziente Verwendung der dabei entstehenden Wärme. Diese Wärme sollte nicht möglichst kostengünstig entsorgt, das heißt an die Atmosphäre abgegeben, sondern einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Die Nutzungsmöglichkeiten reichen dabei von einer direkten Nutzung zu Heizoder Kühlzwecken bis hin zur Umwandlung in andere Energieformen. Kläranlagen sind durch ihren hohen Stromverbrauch – die elektrische Energie wird zum Beispiel in mechanische Arbeit umgewandelt – grundsätzlich Wärmeproduzenten. Bei Anlagen mit anaerober Schlammstabilisierung und anschließender Faulgasverstromung fällt zusätzlich Abwärme aus dem Verbrennungsprozess an. Gleichzeitig haben Kläranlagen aber auch einen Wärmebedarf für die Heizung von Betriebsgebäuden, Faulbehältern etc. Darüber hinaus nimmt der Bedarf an Kühlleistung für Schaltanlagen, Serverräume und Betriebsgebäude auf Kläranlagen stetig zu. Neben klassischen Kompressions- Kälteanlagen sind inzwischen auch alternative Technologien wie die Ad- und Absorptionskühlung ausgereift. Diese nutzen Wärme zur Kälteerzeugung. Auch für die Rückkühlung von Kreisprozessen, wie sie unter anderem bei der Verstromung verwendet werden, sind Wärmesenken erforderlich. Hier können Klärschlammkonditionierungsverfahren (thermische Trocknung, SolidStream-Verfahren, HTCVerfahren), Fernwärmenetze oder ORCAnlagen zur Wärmenutzung eingesetzt werden. Kläranlagen haben also ideale Voraussetzungen, neben der Substitution fossiler Energieträger durch die Faulgasverstromung ihren Beitrag zum Klimaschutz durch eine gezielte Nutzung der produzierten Wärme zu erhöhen. Dazu muss die Wärme als Energieform in Konzepte und zukünftige Planungen einbezogen werden. Eine Wärmebilanz sollte Bestandteil einer Energieanalyse sein, und eine Energieoptimierung sollte mit einer Optimierung des Wärmebedarfs, der -produktion und der -nutzung gekoppelt werden. Unter Beachtung der speziellen örtlichen Gegebenheiten können systemische Lösungen erarbeitet werden, die das bestmögliche Energiekonzept für den Standort aufzeigen. Die neue Arbeitsgruppe KEK-10.4 „Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen“ wird sich vornehmlich mit den Bereichen Wärmebilanzierung, Wärmemanagement, Wärmenutzung sowie Kälteanwendungen und Wärmesenken beschäftigen. Geplant ist zunächst die Erstellung von Arbeitsberichten, in denen diese Bereiche aufbereitet und der Fachöffentlichkeit übersichtlich präsentiert werden sollen. Darüber hinaus soll ein Modulbaukasten erstellt werden, der als Entscheidungshilfe für eine sinnvolle, effiziente Wärmenutzung an dem jeweiligen Standort dienen soll. Beispiele realisierter Konzepte sollen die Anwendung erleichtern und zum „Querdenken“ animieren.
Hinweise zu diesem Vorhaben an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Merkblatts DWA-M 751 „Abwasser aus der Gemüseverarbeitung und Sauerkrautbereitung“ liegt vor
Ziel des Merkblattentwurfs DWA-M 751 „Abwasser aus der Gemüseverarbeitung und Sauerkrautbereitung“ ist es, Verfahren zur Behandlung von Abwasser zu beschreiben, das bei der Gemüseverarbeitung und der Sauerkrautbereitung anfällt. Seit dem Erscheinen des Merkblatts ATV-M 751 „Abwasser der Sauerkrautfabriken“ im Jahr 1988 haben sich die Produktionsverhältnisse und -verfahren teilweise geändert. Auch im Bereich der Wasser-, Abwasser- und Abfallbehandlung haben verschärfte gesetzliche Anforderungen und die Entwicklung neuer Technologien zu Verbesserungen geführt. Dies gilt auch für die Gemüseverarbeitung, deren Produktions- und Entsorgungsverhältnisse bislang in keinem Merkblatt beschrieben worden sind. Um den Anforderungen an ein eigenes Merkblatt für Gemüseverarbeitung und der dringlichen Überarbeitung des Merkblatts zu Sauerkrautfabriken gerecht zu werden, hat sich die Erarbeitung eines gemeinsamen Merkblatts für die Gemüseverarbeitung und die Sauerkrautbereitung angeboten. In dem neuen Merkblattentwurf werden die Produktionsabläufe detailliert beschrieben und die aktuellen Erkenntnisse zum Abwasseranfall und zur Abwasserbeschaffenheit berücksichtigt. Es wird dargestellt, wie die Abwässer aus diesem Industriebereich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu behandeln sind. Die innerbetrieblichen Maßnahmen werden stärker bewertet und energetische Fragen berücksichtigt. Die Nebenprodukte sowie die Abfälle und deren Verwertungswege sind aufgeführt. Darüber hinaus werden Hinweise auf die Belastung anderer Umweltmedien gegeben. Zudem werden typisch ausgeführte Abwasserreinigungsanlagen kurz beschrieben und mit Anlagendaten versehen. Das EU-Dokument über die besten verfügbaren Techniken für diese Branche wurde berücksichtigt. Nicht erfasst werden im Merkblatt DWA-M 751:
●● Abwässer aus Kühlsystemen (siehe hierzu Anhang 31 der Abwasserverordnung),
●● Abwässer der Erfrischungsgetränke-, der Fruchtsaftindustrie und der Mineralbrunnen (Merkblatt DWA-M 766),
●● Abwässer aus der Kartoffelverarbeitung (Merkblatt DWA-M 753),
●● Abwässer aus der Frischsalat- und Feinkostherstellung,
●● Abwässer aus der Obstkonservenverarbeitung,
●● Abwässer aus der Tomatenverarbeitung.
Das Merkblatt richtet sich insbesondere an einschlägige Betriebe, Betreiber kommunaler Abwasseranlagen, Fachbehörden der Wasserwirtschaft, Ingenieurbüros und Anlagenhersteller. Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 751 wird bis zum 31. Januar 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt: http://www.dwa Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme) als Printversion oder digital käuflich erworben werden.
Entwurf Merkblatt DWA-M 751
„Abwasser aus der Gemüseverarbeitung
und Sauerkrautbereitung“
November 2014, 66 Seiten
ISBN 978-3-944328-90-4
Ladenpreis: 70,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 56,40 Euro
Zu beziehen bei:
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“ liegt vor
Durch Unfälle im öffentlichen Straßenverkehr können wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden, die zu Gefahren für Mensch und Umwelt führen. Mengenmäßig sind Mineralöle und – produkte als Betriebsstoffe und Transportgut von besonderer Bedeutung. Der Merkblattentwurf DWA-M 715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“ gibt Empfehlungen und Hinweise zur Abwehr von Verkehrs- bzw. Umweltgefährdungen durch Ölunfälle sowie zur Reinigung ölverschmutzter Verkehrsflächen. Dabei geht es zum einen um die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, zum anderen darum, Böden, Grundwasser und Oberflächengewässer vor den Folgen von Ölverunreinigungen zu bewahren. Im Entwurf des Merkblatts DWA-M 715 werden die rechtlichen Grundlagen skizziert und Hinweise zur Zuständigkeit gegeben. Es wird ausführlich auf die Maßnahmen zur Beseitigung von Ölverunreinigungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei dem Einsatz von Ölbindemitteln und der maschinellen Nassreinigung eingegangen. Die Vorgehensweise und die Abläufe der Reinigungsverfahren sowie Aussagen zur Handhabung werden beispielhaft an Schadenereignissen dargestellt. Der vorliegende Entwurf ist eine Aktualisierung und Verifizierung des 2007 veröffentlichten Merkblatts DWA-M 715. Der Merkblattentwurf richtet sich insbesondere an Feuerwehrangehörige, Vertreter der Wasserwirtschaft, Angehörige von Autobahnmeistereien und Straßenbetriebsdiensten, Angehörige von Straßenreinigungsfirmen sowie Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes, die mit der Ölbekämpfung betraut sind. Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 715 wird bis zum 28. Februar 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: grabowski@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt http://www.dwa.de/dwadirekt eingesehen werden. Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme) als Printversion oder digital käuflich erworben werden.
Entwurf Merkblatt DWA-M 715
„Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“
November 2014, 21 Seiten
ISBN 978-3-944328-98-0
Ladenpreis: 30,50 Euro
fördernde DWA-Mitglieder 24,40 Euro
Zu beziehen bei:
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Merkblatt DWA-M 553 „Hochwasserangepasstes Planen und Bauen“ liegt vor
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie in Deutsches Recht kommt dem hochwasserangepassten Planen und Bauen – nun auch gesetzlich untermauert – eine besondere Bedeutung zu. Die hiermit verbundenen Maßnahmen sichern langfristig eine Verbesserung der Hochwasservorsorge. Mit angepassten Bauweisen werden vor allem Siedlungen und Infrastrukturanlagen weniger anfällig gegen das Naturereignis „Hochwasser“ gestaltet. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser hat in ihren „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen“ im Jahr 2010 den „Handlungsbereich Bauvorsorge“ definiert, der den Teilbereich „Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren“ enthält. Für die wasserwirtschaftliche Praxis wird mit dem vorliegenden Merkblatt eine fundierte und strukturierte Darstellung des Themas vorgelegt, auf deren Grundlage angemessene Planungen und bauliche Umsetzungen im gesamten Themenspektrum des hochwasserangepassten Planens und Bauens durchgeführt werden können. Das Merkblatt beschreibt die wichtigsten Strategien zur Risikominderung und ihre grundsätzlichen Handlungsoptionen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Themen „Raumplanung in Risikogebieten“ und „Hochwasserangepasstes Bauen“. Auf die spezifischen Bedingungen beim „Bauen im Bestand“ wird dabei jeweils vertiefend eingegangen. Das Merkblatt ist Teil des DWA-Hochwasser- Kompendiums und bildet einen wichtigen Baustein für die Bereiche Bauvorsorge und Risikovorsorge. Das Merkblatt ist eine wichtige Informationsquelle für Planer und Entscheider in Verwaltungen und Büros, die mit der Aufgabe betraut sind, Bebauungsgebiete, einzelne Bauwerke oder Infrastrukturanlagen zu planen. Dabei dienen die Hinweise in besonderem Maße dazu, den Lastfall Überschwemmungsereignisse aus Starkregen oder durch Flusshochwasser zu berücksichtigen. Das Merkblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe HW-4.7 „Hochwasserangepasstes Planen und Bauen“ (Sprecher: Prof. Dr. Robert Jüpner) im Fachausschuss HW-4 „Hochwasservorsorge“ (Obmann: Dr.-Ing. Klaus Piroth) erstellt und wird der Fachöffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 553 wird bis zum 28. Februar 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-161
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: barion@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt http://www.dwa.de/dwadirekt eingesehen werden. Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme) als Printversion oder digital käuflich erworben werden.
Entwurf Merkblatt DWA-M 553
„Hochwasserangepasstes Planen und Bauen“, November 2014, 62 Seiten
ISBN 978-3-944328-99-7
Ladenpreis 65 Euro
fördernde DWA-Mitglieder 52 Euro
Die oben beschriebenen Inhalte werden im DWA-Seminar „Hochwasserangepasstes Planen und Bauen“ (10HW208/15)
behandelt.
Wir bieten folgende Termine an:
28.04.2015 in Berlin
18.09.2015 in Köln
10.11.2015 in Regensburg
Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Vorhabenbeschreibung: Membranabdeckungssysteme für Biogasspeichersysteme
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 377
Das in Biogasanlagen produzierte Biogas wird in der Regel zwischengespeichert, bevor es einer Verwertungsanlage wie zum Beispiel einem BHKW, einem Heizkessel oder einer Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung ins Gasnetz zugeführt wird. Neben externen Speichersystemen (die bereits im Merkblatt DWA-M 376 behandelt werden) haben sich auf Biogasanlagen insbesondere einschalige und zweischalige integrierte Haubensysteme, die mechanisch oder pneumatisch vorgespannt sein können etabliert. Bei solchen Gasspeichersystemen, die auf Gärbehältern und Gärrestelagern montiert sind, müssen insbesondere die regionalen Wind- und Schneelasten für die Berechnung der Standfestigkeit berücksichtigt werden. Außerdem müssen für einen fachgerechten statischen Nachweis die ständigen Lasten durch das System selbst (Eigengewicht, Vorspannung, Systemdruck etc.), Lasten durch sonstige Beanspruchungen wie extreme Temperaturen, Abminderungsfaktoren hinsichtlich der Materialeigenschaften sowie Einflüsse des Materialzuschnitts und des Befestigungssystems eingerechnet werden. Das neue Merkblatt DWA-M 377 „Biogasspeichersysteme – Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit von Membranabdeckungssystemen“ wird detaillierte technische Hinweise geben, wie diese Faktoren bei der Planung und Ausführung von Membranabdecksystemen zu berücksichtigen sind, sodass deren Standfestigkeit sicher gewährleistet ist und Schäden durch weggerissene oder eingestürzte Gasspeichersysteme vermieden werden. Die Erarbeitung des Merkblatts erfolgt im Rahmen der von DWA, DVGW und FvB getragenen „Kooperation Biogas“ in der gemeinsamen FvB/DVGW/ DWA-Arbeitsgruppe „Gasspeichersysteme“. Weil bisher noch keine detaillierte technische Regel zur statischen Auslegung sowie dem Bau und Betrieb dieser Gasspeichersysteme vorliegt, wurde das Vorhaben vom „Koordinierungskreis Biogas“ initiiert und vom DWA-Hauptausschuss „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ bestätigt.
Hinweise zu dieser Thematik an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit Leitfaden zur richtigen Einstufung von Bau- und Bodenabfällen
Für viele Abfallerzeuger handelt es sich bei der Abfalleinstufung häufig um eine schwierige Aufgabe mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen sofern dies nicht richtig erfolgt. Um die Abfallerzeuger bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat der Fachausschuss KEK-12 „Bau- und Bodenabfälle“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. mit der Erarbeitung eines Leifadens zur Einstufung von Bau- und Bodenabfällen begonnen. Der Leitfaden mit dem Arbeitstitel „Vom Abfall zum Abfallschlüssel – Leitfaden zur richtigen Einstufung von Bauund Bodenabfällen“ soll dem Abfallerzeuger als praxisnahes Hilfsmittel für alle Abfalltypen aus dem Baubereich dienen. Neben allgemeinen technischen und rechtlichen Aspekten der Abfalleinstufung sowie konkreten Einstufungsbeispielen wird besonderer Wert auf die Darstellung länderspezifischer Regelungen gelegt. Um alle Aspekte dieser Materie hinsichtlich ihrer Komplexität und Relevanz angemessen abdecken zu können, ruft der Fachausschuss fachkundige und interessierte Personen zur Mitarbeit auf. Der Fachausschuss KEK-12 besteht derzeit aus fünf Mitgliedern und trifft sich zweimal jährlich an wechselnden Orten.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Neue Arbeitsgruppe KEK-10.4 „Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen“
Der dem DWA-Hauptausschuss „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ (HA KEK) angehörende Fachausschuss KEK-10 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ hat die neue Arbeitsgruppe KEK-10.4 „Wärme und Kältekonzepte auf Kläranlagen“ gegründet. Ziel ist es, in dieser Gruppe das Fachwissen für diesen wichtigen Bereich der Energieproduktion und -nutzung auf Kläranlagen zu bündeln. Eine nachhaltige Energieproduktion und -nutzung bedingt neben einer Senkung des Verbrauchs die effiziente Verwendung der dabei entstehenden Wärme. Diese Wärme sollte nicht möglichst kostengünstig entsorgt, das heißt an die Atmosphäre abgegeben, sondern einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Die Nutzungsmöglichkeiten reichen dabei von einer direkten Nutzung zu Heizoder Kühlzwecken bis hin zur Umwandlung in andere Energieformen. Kläranlagen sind durch ihren hohen Stromverbrauch – die elektrische Energie wird zum Beispiel in mechanische Arbeit umgewandelt – grundsätzlich Wärmeproduzenten: Bei Anlagen mit anaerober Schlammstabilisierung und anschließender Faulgasverstromung fällt zusätzlich Abwärme aus dem Verbrennungsprozess an. Gleichzeitig haben Kläranlagen aber auch einen Wärmebedarf für die Heizung von Betriebsgebäuden, Faulbehältern etc. Darüber hinaus nimmt der Bedarf an Kühlleistung für Schaltanlagen, Serverräume und Betriebsgebäude auf Kläranlagen stetig zu. Neben klassischen Kompressions- Kälteanlagen sind inzwischen auch alternative Technologien wie die Ad- und Absorptionskühlung ausgereift. Diese nutzen Wärme zur Kälteerzeugung. Auch für die Rückkühlung von Kreisprozessen, wie sie unter anderem bei der Verstromung verwendet werden, sind Wärmesenken erforderlich. Hier können Klärschlammkonditionierungsverfahren (thermische Trocknung, Solid- Stream-Verfahren, HTC-Verfahren), Fernwärmenetze oder ORC-Anlagen zur Wärmenutzung eingesetzt werden. Kläranlagen haben also ideale Voraussetzungen, neben der Substitution fossiler Energieträger durch die Faulgasverstromung ihren Beitrag zum Klimaschutz durch eine gezielte Nutzung der produzierten Wärme zu erhöhen. Dazu muss die Wärme als Energieform in Konzepte und zukünftige Planungen einbezogen werden. Eine Wärmebilanz sollte Bestandteil einer Energieanalyse sein, und eine Energieoptimierung sollte mit einer Optimierung des Wärmebedarfs, der -produktion und der -nutzung gekoppelt werden. Unter Beachtung der speziellen örtlichen Gegebenheiten können systemische Lösungen erarbeitet werden, die das bestmögliche Energiekonzept für den Standort aufzeigen. Die neue Arbeitsgruppe KEK-10.4 „Wärme und Kältekonzepte auf Kläranlagen“ wird sich vornehmlich mit den Bereichen Wärmebilanzierung, Wärmemanagement, Wärmenutzung sowie Kälteanwendungen und Wärmesenken beschäftigen. Geplant ist zunächst die Erstellung von Arbeitsberichten, in denen diese Bereiche aufbereitet und der Fachöffentlichkeit übersichtlich präsentiert werden sollen. Darüber hinaus soll ein Modulbaukasten erstellt werden, der als Entscheidungshilfe für eine sinnvolle, effiziente Wärmenutzung an dem jeweiligen Standort dienen soll. Beispiele realisierter Konzepte sollen die Anwendung erleichtern und zum „Querdenken“ animieren.
Hinweise zu diesem Vorhaben an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef E-Mail:
reifenstuhl@dwa.de
Überprüfung des DWA-Regelwerkes
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist. Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen tun kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWARegelwerkes“ (Januar 2008) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (Arbeitsblatt DWAA 400, Abschnitt 4.6). Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im Mai 2014. In der nachfolgenden Tabelle sind alle Arbeits- und Merkblätter zusammengestellt, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei haben wir nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig. Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben! Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind? Ihre Anregungen sind willkommen. Schreiben Sie uns.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geol. Bettina Mayer
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: mayer@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Berstverfahren: vom Merkblatt zum Arbeitsblatt
Das Merkblatt DWA-M 143-15 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 15: Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Berstverfahren“ soll in der neu zu konstituierenden Arbeitsgruppe ES- 8.11 „Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Berstverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Volksw. Horst Zech) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ (Obmann: Dr.-Ing. Christian Falk) überarbeitet werden. Das Merkblatt zu Berstverfahren soll als Arbeitsblatt überarbeitet werden, da es sich in der Praxis bewährt und seit längerem den Stand der allgemein anerkannten Regel der Technik erreicht hat. Zudem sollen die an erneuerte Abwasserleitungen gestellten Qualitätsanforderungen präzisiert werden. Dies soll vor allem Planern die Ausschreibung von Projekten erleichtern und ihnen auch die erforderliche Sicherheit bei der Verfahrensauswahl geben. Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten, sich zu wenden an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit DWA-Arbeitsgruppe WI-5.4 „Cyber-Sicherheit”
Die DWA beabsichtigt, eine Arbeitsgruppe „Cyber-Sicherheit“ im Fachausschuss WI-5 „Managementsysteme/Technisches Sicherheitsmanagement“ neu einzurichten. Die Informationstechnologie ist heute aus der Wasserwirtschaft nicht mehr wegzudenken. Die IT-gestützte Steuerung von Anlagen und Regelung von Prozessen, die automatische Datenverarbeitung und die Verknüpfung mit Informations- und Kommunikationssystemen, die in der Wasser- und Abwasserwirtschaft Anwendung finden, haben maßgeblich zur Modernisierung und zur Qualitätssicherung in der Branche beigetragen, bergen aber auch Gefahren, die im schlimmsten Falle zum Ausfall von Ver- und Entsorgungseinrichtungen führen können. Umso wichtiger ist es, die Sicherheit der verwendeten IT Systeme kritisch zu hinterfragen und diese gegebenenfalls zu verbessern, um Ausfälle aufgrund von Versehen oder gar aufgrund krimineller Attacken zu vermeiden. Folgerichtig wurde die Wasserwirtschaft vom Bundesinnenministerium als kritikale Infrastruktur eingestuft, denn um die nationale Daseinsvorsorge zu garantieren, spielt die IT-Sicherheit in der Wasserwirtschaft eine entscheidende Rolle. Die DWA setzt sich zum Ziel, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie zukünftiger technischer Entwicklungen in der IT Gefahrenpotenziale zu definieren, zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten für branchenspezifische Schutzmaßnahmen zu erarbeiten. Themen der Arbeitsgruppe werden sein:
●● Bestandsanalyse
●● Gefährdungsabschätzung für Anlagen der Abwasser- und Wasserwirtschaft
●● Risikopotenzial unterschiedlicher Anlagentypen definieren
●● Erarbeitung organisatorischer Anforderungen und Lösungsansätze. Bewerbungen um eine Mitarbeit in der Arbeitsgruppe WI-5.4 mit einer themenbezogenen Beschreibung des beruflichen Werdegangs nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gern entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr. Friedrich Hetzel
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-245
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: hetzel@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Sohlengleiten, Raugerinne, Verbindungsgewässer
Die DWA beabsichtigt, eine Arbeitsgruppe WW-1.2 „Sohlengleiten, Raugerinne, Verbindungsgewässer“ im Fachausschuss WW-1 „Flussbau“ neu einzurichten. Ziel der Arbeitsgruppe ist die weitere Bearbeitung des DWA-Themenbands „Naturnahe Sohlengleiten“ zu einem DWA-Merkblatt, wobei das Themenfeld auf Raugerinne und Verbindungsgewässer erweitert wird. Behandelt werden somit folgende flussbaulichen Bauwerke:
●● Naturnahe Sohlengleiten: Aus Steinmaterial bestehende flach geneigte Sohlenstufen über die gesamte Gewässerbreite. Sohlengleiten haben eine Mehrfachfunktion (Haltung Stauziel, Sohlstabilisierung, ökologische Durchgängigkeit).
●● Raugerinne: Gerinne mit einer rauen Sohle (Steine, Blöcke), zumeist in einem Teilbereich des Gewässers angeordnet (Teilrampe, Raugerinne-Beckenpass).
●● Verbindungsgewässer: Eigenständiges Gewässer, das ein Wehr oder eine Wasserkraftanlage relativ weiträumig umgeht und so eine Verbindung der Gewässerstrecken oberhalb und unterhalb des Querbauwerks herstellt. In der Arbeitsgruppe sollen vorrangig die konstruktive Gestaltung, Bau und Wartung der Anlagen sowie die hydraulische und konstruktive Bemessung bearbeitet werden. Die fischökologischen Anforderungen werden nicht vertieft behandelt, vielmehr soll die Übertragbarkeit der Ergebnisse vorhandener DWA-Veröffentlichungen/Arbeitsgruppen auf die genannten Anlagentypen überprüft werden. Die Hydraulik von Fischaufstiegsanlagen wird vorrangig in der Arbeitsgruppe WW-3.7 bearbeitet, mit der ein intensiver Informationsaustausch geplant ist. Zur Mitarbeit sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden oder sonstige Interessierte eingeladen. Aufgrund des stark anwendungsbezogenen Charakters des Arbeitsfelds soll die Arbeitsgruppe mit praxiserfahrenen Fachleuten besetzt werden, die entsprechende, ökohydraulische und/oder wasserbauliche Expertise aufweisen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf
Merkblatt DWA-M 519 „Technisch-biologische Ufersicherungen an großen und schiffbaren Binnengewässern“
Mit Einführung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind an schiffbaren Gewässern neue Konzepte der Ufersicherung gefragt, die neben den technischen Anforderungen auch ökologische Belange berücksichtigen. Hierzu gehören technisch- biologische Ufersicherungen als Alternative zu üblichen Schüttstein- Deckwerken, die insbesondere an Binnenwasserstraßen zum Einsatz kommen. Für solche Ufersicherungen liegt ein umfänglicher Erfahrungsschatz für nicht schiffbare, vor allem für kleinere Gewässer vor. Für große und schiffbare Binnengewässer, zu denen vor allem die Bundeswasserstraßen gehören, gab es jedoch noch keine verlässlichen Bemessungsgrundlagen, vor allem wenn Pflanzen die Ufersicherungsfunktion überwiegend übernehmen sollen. Deshalb wurde im Jahr 2008 von den DWA-Fachausschüssen „Flussbau“ (WW-1) und „Morphodynamik der Binnen- und Küstengewässer“ (WW-2) des DWA-Hauptausschusses „Wasserbau und Wasserkraft“ die DWA-Arbeitsgruppe WW-1.5/2.5 „Alternative Ufersicherungen“ eingerichtet. Sie wurde mit der Aufgabe betraut, das bestehende Wissen insbesondere zur nachhaltigen Gewährleistung der Ufersicherungsfunktion, unter besonderer Beachtung schiffsinduzierter Wellen- und Strömungsbelastungen, zur ökologischen Wertigkeit und Wirksamkeit solcher Ufersicherungen sowie zum Unterhaltungsaufwand insbesondere von Bauweisen mit lebenden Pflanzen zusammenzutragen, auf große und schiffbare Gewässer zu übertragen, erste Ergebnisse aus einem laufenden F&E-Projekt der Bundesanstalt für Wasserbau und der Bundesanstalt für Gewässerkunde zum gleichen Thema „Technisch-biologische Ufersicherungen an Binnenwasserstraßen“ aufzugreifen und diese Ergebnisse in einem Merkblatt für Bemessungszwecke verfügbar zu machen. Parallel dazu wurde die DWA/BWK/FLL/ GFI-Arbeitsgruppe GB-2.12 „Ingenieurbiologische Bauweisen im Wasserbau“ des DWA-Fachausschusses GB-2 „Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ im DWA-Hauptausschuss „Gewässer und Boden“ gegründet. Diese Arbeitsgruppe ergänzt das hier betrachtete Merkblatt um Aspekte wie Bauweisen, Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle sowie Ausschreibung technisch-biologischer Ufersicherungen. Nach nunmehr 17 Arbeitsgruppensitzungen, einem Kolloquium im November 2013, das gemeinsam von DWA, BAW, BfG und der Gesellschaft für Ingenieurbiologie veranstaltet wurde und weiteren drei Abstimmungsrunden mit Vertretern der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung kann nunmehr der Entwurf des geplanten Merkblatts vorgelegt werden. Dabei sind sich die Arbeitsgruppenmitglieder bewusst, dass sich der Stand des Wissens und der Technik zum betrachteten Thema zurzeit schnell erweitert, weshalb eine zeitnahe Fortschreibung bereits eingeplant ist. Ungeachtet dessen erschien es vor dem Hintergrund der Fortschreibung der zweiten Bewirtschaftungspläne gemäß Wasserrahmenrichtlinie ab 2014 geboten, den aktuellen Wissensstand zum jetzigen Zeitpunkt zusammenzustellen. Absicht des Merkblatts ist es, den Planer und Bewirtschafter zu ermutigen, alternative Ufersicherungen anzuwenden sowie gegebenenfalls über die hier empfohlenen Maßnahmen hinauszugehen oder Kombinationen zu verwenden, für die es nur wenige Erfahrungen gibt. Ziel ist es, in wenigen Jahren auf möglichst viele neue Erfahrungen zurückgreifen zu können. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 519 wird bis zum 31. Januar 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme) als Printversion oder digital käuflich erworben werden. Entwurf Merkblatt DWA-M 519 „Technisch-biologische Ufersicherungen an großen und schiffbaren Binnengewässern“, Oktober 2014, 154 Seiten ISBN 978-3-88721-209-4 Ladenpreis:116,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 93,20 Euro Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf
Merkblatt DWA-M 389 „Trockenvergärung biogener Abfälle und nachwachsender Rohstoffe“
Als Trockenvergärung werden anaerobe Verfahren zur Ausfaulung biogener Substrate mit vergleichsweise geringem Wasseranteil bezeichnet. Mit diesen Verfahren wird durch die mikrobielle Aktivität Biogas gewonnen, und die anfallenden Restsubstrate werden in eine umweltverträglichere Beschaffenheit versetzt. Das neue Merkblatt DWA-M 389 behandelt die in der Praxis relevanten Verfahren der Trockenvergärung, die bisher vor allem zur Bio- und Restabfallbehandlung eingesetzt werden. Darüber hinaus wird auch der Einsatz der Trockenvergärung zur Behandlung von nachwachsenden Rohstoffen betrachtet. Die Ausbaugrößen der verschiedenen Anlagentypen reichen von kleinvolumigen Garagenfermentern bis zu Großanlagen mit Jahresdurchsätzen bis zu 70 000 Mg/a Rohmaterial. Das Merkblatt stellt die bevorzugten Einsatzbereiche, Leistungsdaten sowie Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren dar und gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen. Das Merkblatt DWA-M 389 „Trockenvergärung biogener Abfälle und nachwachsender Rohstoffe“ wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-14.2 „Vergärung“ im Auftrage und unter der Mitwirkung des DWA-Fachausschusses KEK-14 „Behandlung biogener Abfälle“ erstellt und wird nun in der Fachöffentlichkeit zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 389 wird bis zum 31. Dezember 2014 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Josefine Dahmen Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-186 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: dahmen@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt eingesehen werden: www.dwa.de/dwadirekt Dort und unter http://de.dwa.de/themen.html ist eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme) als Printversion oder digital käuflich erworben werden. Entwurf Merkblatt DWA-M 389 „Trockenvergärung biogener Abfälle und nachwachsender Rohstoffe“ Oktober 2014, 53 Seiten ISBN 978-3-944328-66-9 Ladenpreis: 60,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 48,40 Euro Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Vorhabensbeschreibung Betriebsaufwand für die Kanalisation:
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 174
Das Merkblatt DWA-M 174 „Betriebsaufwand für die Kanalisation – Hinweise zum Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf“ soll durch die bestehende Arbeitsgruppe ES-7.3 „Betrieb und Unterhalt von Kanalnetzen“ [Sprecher: Dipl.-Ing. (FH) Robert Hertler] im Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ (Obmann: Dipl.-Ing. Roland Kammerer) überarbeitet werden. Der Betrieb der Kanalisation ist eine wesentliche Aufgabe der Stadtentwässerung. Der dafür erforderliche Aufwand ist im DWA-A 147 „Betriebsaufwand für die Kanalisation – Betriebsaufgaben und Häufigkeiten“ beschrieben und ergibt sich aus den Mindestanforderungen in Gesetzen und Normen sowie den individuell gesetzten Qualitätszielen. Das überarbeitete Arbeitsblatt DWA-A 147 ist im Juli 2014 als Gelbdruck erschienen. Mithilfe der Tabellen und Kalkulationsempfehlungen des DWA-M 174 kann der Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf für die vorgegebene Zielerreichung ermittelt werden. Das Merkblatt DWA-M 174 soll nun anhand der Vorgaben des überarbeiteten DWA-A 147 angepasst werden, damit der Anwender mithilfe eines Kalkulationsmodells auf Basis der Einzeltätigkeiten den Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf einfach ermitteln kann.
Hinweise für die Bearbeitung an die:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian
Berger Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Niederschlag-Abfluss-Berechnungen:
Überarbeitung des Merkblatts ATV-DVWK-M 165
Das Merkblatt ATV-DVWK-M 165 „Anforderungen an Niederschlag-Abfluss-Berechnungen in der Siedlungsentwässerung“ soll durch die bestehende Arbeitsgruppe ES-2.6 „Abfluss- und Schmutzfrachtsimulation“ (Sprecher: Dr.-Ing. Lothar Fuchs) im Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) überarbeitet werden. Zur Anwendung des Merkblatts konnten in den letzten zehn Jahren etliche Erfahrungen gesammelt werden, die in die Überarbeitung mit einfließen sollen. Außerdem hat sich die Modelltechnik deutlich weiterentwickelt. Schmutzfrachtberechnungen mit hydrodynamischen Modellen sind inzwischen weiter verbreitet und wurden bisher im Merkblatt nicht dargestellt. Auch die Methoden zur Gefährdungsanalyse/ Überflutungsberechnung sind im noch aktuellen Merkblatt nicht dargestellt und müssen dort ergänzt werden. Vertieft behandelt werden muss auch der Abschnitt Modellkalibrierung.
Hinweise für die Bearbeitung an die:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 133 „Wertermittlung von Abwasseranlagen – Systematische Erfassung, Bewertung und Fortschreibung“
Durch das Arbeitsblatt DWA-A 133 wurden die Grundsätze zur Erfassung, Bewertung und Fortschreibung von Vermögenswerten der Abwasserbeseitigung zusammengefasst. Seit dem Jahr 2005 haben sich Änderungen ergeben. Zuletzt ist DWA-A 133 im Jahr 2010 auf Aktualität überprüft worden. Ergebnis der Überprüfung war der ergänzende Arbeitsbericht „Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen der Abwasserbeseitigung – Folgen der Festlegung und Änderung“, der in der KA 4/2012 veröffentlicht wurde. Weitergehende Rechtsvorschriften und Erläuterungen gibt es im Bereich der Kommunalen Doppik. Eine Überprüfung im Hinblick auf etwaige Unrichtigkeiten und notwendige Ergänzungen soll nun erneut mit dem Ziel erfolgen, den Überarbeitungsbedarf festzustellen. Der zuständige Fachausschuss und die Arbeitsgruppe wünschen sich dabei Rückmeldungen und Hinweise aus der Praxis. Eine Überprüfung bzw. Überarbeitung soll sich streng an den Bewertungsvorschriften des Kommunalabgabenrechts orientieren. Redaktionelle Änderungen wie die Streichung von „nicht“ beim Anwendungsbereich des Indexverfahrens in der Tabelle 4.3.5 aber auch aktuelle Verweisungen sollen mit aufgenommen werden. DWA-A 133 wendet sich an Träger der Abwasserbeseitigung sowie Fachberater, welche die Vermögenserfassung und -bewertung für Träger der Abwasserbeseitigung vornehmen. Die DWA-Fachgremien WI-3 und WI- 3.3 werden auf der Grundlage der Rückmeldungen und Fachbeiträge den Rahmen einer Überarbeitung festlegen.
Ihre Anmerkungen richten Sie bitte an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Ass. Christoph Leptien Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-121 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: leptien@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 160 „Fräs- und Pflugverfahren für den Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen“
Von der DWA-Arbeitsgruppe ES-5.1 „Allgemeine Richtlinien für den Bau von Entwässerungsanlagen“ wurde im Fachausschuss ES-5 „Bau“ (Obmann des Fachausschusses und Sprecher der Arbeitsgruppe: Dipl.-Ing. Jörg Henning Werker) das Arbeitsblatt DWA-A 160 „Fräs- und Pflugverfahren für den Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen“ als Entwurf erstellt. Fräs- und Pflugverfahren werden seit Jahren insbesondere im ländlichen Raum zum Bau von Abwasserleitungen und -kanälen eingesetzt. Sie haben den Stand als allgemein anerkannte Verfahren erreicht. Aus diesem Grund wurde die vormals als Merkblatt veröffentlichte DWARegel nun als Arbeitsblatt überarbeitet und wird gemäß Arbeitsblatt DWA-A 400 der Fachöffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Das vorliegende Arbeitsblatt ergänzt die Gemeinschaftspublikation der Norm DIN EN 1610 „Verlegung und Prüfung und des Arbeitsblatts DWA-A 139 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“. Es behandelt Planung und Bau von Abwasserleitungen und -kanälen aus vorgefertigten Rohren mit Kreisquerschnitt im Fräs- und Pflugverfahren. Darunter werden Verfahren zusammengefasst, bei denen Rohrleitungen durch Lösen bzw. Verdrängen des Erdreichs in nicht betretbaren Gräben eingefräst oder in Schlitzen eingepflügt bzw. eingezogen werden. Die Auswahl des Rohrwerkstoffs und der Verbindungsart erfolgt entsprechend dem verwendeten Verfahren. Die Einbauverfahren werden hauptsächlich in ländlich strukturierten Gebieten und in der Regel außerhalb von Verkehrsflächen eingesetzt. Die Oberfläche wird im Anschluss sofort wieder verschlossen. Gegenüber dem Merkblatt ATVDVWK- M 160 (10/2003) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
●● Anpassung an zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen, DINNormen und des DWA-Regelwerks,
●● In VOB DIN 18300 sind die Bodenklassen entfallen. Die Einsatzbereiche von Fräs- und Pflugverfahren sind in Homogenbereichen beschrieben. Das Arbeitsblatt informiert alle am Bau beteiligten Interessengruppen über die Verfahrensweise und Einsatzbereiche des Fräs- und Pflugverfahrens und zeigt Abweichungen zum Rohreinbau nach DIN EN 1610 und Arbeitsblatt DWA-A 139 bzw. DIN EN 12889 und Arbeitsblatt DWA-A 125 auf. Zusätzlich werden Hinweise zur Planung und Baudurchführung sowie spezielle Anforderungen an die eingesetzten Rohrwerkstoffe angegeben. Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Das Arbeitsblatt DWA-A 160 wird bis zum 15. Dezember 2014 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef E-Mail: berger@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt: www.dwa.de/dwadirekt eingesehen werden. Dort und unter http:// de.dwa.de/themen.html findet man eine digitale Vorlage für Stellungnahmen.
Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme) als Printversion oder digital käuflich erworben werden. Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 160 „Fräs- und Pflugverfahren für den Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen“ September 2014, 28 Seiten ISBN 978-3-944328-87-4 Ladenpreis: 36,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 29,20 Euro Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Merkblatts DWA-M 733 „Abwasser aus der Herstellung Technischer Textilien“
Ziel des Merkblattentwurfs DWA-M 733 „Abwasser aus der Herstellung Technischer Textilien“ ist es, Verfahren nach dem Stand der Technik bzw. den besten verfügbaren Techniken zur Behandlung von Abwasser, das bei der Herstellung von technischen Textilien anfällt, zu beschreiben. Zudem werden auch innerbetriebliche Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung anderer Umweltmedien angesprochen. Abwässer bei der Herstellung technischer Textilien haben wegen des zunehmenden Umsatzes dieser Sparte eine wachsende Bedeutung, insbesondere für eine betriebliche Vorbehandlung vor einer Indirekteinleitung bzw. Entsorgung als Abfall. Technische Textilien werden vielfältig eingesetzt. Beispielsweise in speziellen Bereichen technischer Anwendungen in der Industrie (Transportbänder, Leitungssysteme), zu Verpackungszwecken, als Scheidewände in Batterien, Schutzplanen, Arbeitsschutz, Arbeitsbekleidung, Objekt- und Bautextilien, im Garten-/ Landschaftsbau und in der Landwirtschaft, als Sonnen- und Wetterschutz, als Zelte und als Flächen für die Außenwerbung, im Fahrzeugbau (Airbag, Innenraumtextilien, Planenaufbauten), im Umweltschutz (Membranstützgewebe, Filtertücher), in Medizin und Hygiene oder als moderne Verbundmaterialien für den Leichtbau. Ungefähr 150 überwiegend mittelständische Unternehmen zählen in der Bundesrepublik zu den Herstellern von technischen Textilien. Etwa die Hälfte der Unternehmen erzeugt bei der Herstellung der Textilien in unterschiedlichen Aufmachungsarten durch Wasch-, Färbe- und Reinigungsprozesse Abwasser. Es gibt nur eine kleine Zahl ( 5) Betriebe, die ihr Abwasser in einer betrieblichen Abwasserreinigungsanlage behandeln und direkt einleiten. Je nach Umfang der nasschemischen Behandlungsprozesse beträgt der tägliche Abwasseranfall von 5 m3/d (Reinigung der Auftragsaggregate von der Appretur und Beschichtung) bis . 500 m3/d (Färberei und Veredlung). Der Merkblattentwurf dient der Beschreibung von Verfahren nach dem Stand der Technik bzw. den besten verfügbaren Techniken zur Behandlung von Abwasser, das bei der Herstellung von technischen Textilien anfällt. Zudem werden Stoffströme sowie innerbetriebliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen nach den besten verfügbaren Techniken (BVT) dargestellt. Ein besonderer Blick wird auf abwasserrelevante Prozesse, die bei der Appretur und Beschichtung von Bedeutung sind, gelegt. Der Geltungsbereich erstreckt sich in technischer Hinsicht, aber auch auf die Vorbehandlung von flächenförmigen Textilien aus unterschiedlichen Fasermaterialien, auf die Färberei und die dadurch verursachten Emissionen. Darüber hinaus gibt der Merkblattentwurf Empfehlungen und Hilfen zur Lösung technischer Probleme sowie bei der Umsetzung der einschlägigen Vorschriften. Der Merkblattentwurf vermittelt einen fachspezifischen Überblick und richtet sich insbesondere an Behörden, Verbände, Planer von Abwasseranlagen, Fachberater zum betrieblichen Umweltschutz und Umweltbeauftragte sowie an die einschlägigen Betriebe. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Das Merkblatt DWA-M 733 wird bis zum 15. Dezember 2014 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: grabowski@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt: www.dwa.de/dwadirekt eingesehen werden. Dort und unter http:// de.dwa.de/themen.html findet man eine digitale Vorlage für Stellungnahmen.
Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme) als Printversion oder digital käuflich erworben werden. Entwurf Merkblatt DWA-M 733 „Abwasser aus der Herstellung Technischer Textilien“, September 2014 71 Seiten, ISBN 978-3-944328-74-4 Ladenpreis: 70,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 56,40 Euro
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 147 „Betriebsaufwand für die Kanalisation – Betriebsaufgaben und Häufigkeiten“ liegt vor
Das Arbeitsblatt DWA-A 147 „Betriebsaufwand für die Kanalisation – Betriebsaufgaben und Häufigkeiten“ wurde von den DWA-Arbeitsgruppen ES-7.3 „Betrieb und Unterhalt von Kanalisationen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Robert Hertler) und ES-7.4 „Betrieb und Unterhalt von Abwasserpumpanlagen“ (Sprecher: Dipl.- Ing. Gert Bamler) im Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ (Obmann: Dipl.- Ing. Roland Kammerer) erarbeitet und wird nun zur Stellungnahme vorgelegt. Daueraufgabe Betrieb und Instandhaltung Der Betrieb und die Instandhaltung von Kanalisationen stellen Kernaufgaben der Abwasserentsorgung dar. Aus den gesetzlichen Vorgaben und von den Betreibern selbst definierten Anforderungen resultieren Betriebsaufgaben, die rechtssicher und wirtschaftlich abgewickelt werden müssen. Die Abwicklung der generellen Betriebsaufgaben erfolgt durch eine Vielzahl von einzelnen Betriebsarbeiten, die entweder vorausschauend aufgrund von definierten Auslösekriterien bzw. festgelegter Häufigkeiten geplant oder ereignisabhängig ausgeführt werden müssen. Inhalt des Arbeitsblattes Dieses Arbeitsblatt enthält Anforderungen an den Betrieb und die Instandhaltung von öffentlichen Kanalisationen im Sinne der DIN EN 752. Anlagen, die nur der Ableitung von Abwasser von einer Anfallstelle zu einem Abwasserkanal dienen (z. B. Straßen- und Grundstücksentwässerungsanlagen, verrohrte Gewässer), werden in diesem Arbeitsblatt nicht berücksichtigt. Weiterhin werden nur Anlagen behandelt, die üblicherweise in Kanalisationen vorhanden sind. Für besondere Anlagen, wie z. B. Sandfänge, Rechen usw., lassen sich aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausführung und Einsatzbedingungen keine allgemein gültigen Angaben zu notwendigen Betriebsarbeiten machen; in diesen Fällen muss eine Einzelfallbetrachtung erfolgen. Es werden Betriebsarbeiten benannt und Kriterien bzw. Bandbreiten für die Festlegung der Häufigkeit ihrer Durchführung beschrieben. Die Anwendung der Regelungen dieses Arbeitsblattes stellt somit für die Betreiber eine Möglichkeit dar, einen rechtssicheren und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Betrieb im Sinne der Anforderungen des § 60 Abs. 1 WHG zu gewährleisten. Die Regelungen in diesem Arbeitsblatt enthalten keine starren Vorgaben für die Häufigkeiten einzelner Arbeiten. Ziel ist es vielmehr, die Bandbreite der Häufigkeiten und die Kriterien für deren Festlegung zu benennen, um den Betreibern eine auf den Einzelfall bezogene Ausgestaltung der vorhandenen Spielräume zu ermöglichen. Dabei wird, soweit möglich, eine Mindesthäufigkeit benannt, die erforderlich ist, um den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen zu können. Änderungen zum Arbeitsblatt DWA-A 147 Das Arbeitsblatt DWA-A 147 „Betriebsaufwand für die Kanalisation – Betriebsaufgaben und Häufigkeiten“ beschreibt die für den Betrieb und die Instandhaltung von Kanalnetzen erforderlichen Betriebsaufgaben. Gegenüber der Ausgabe April 2005 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
●● Bezug der Betriebsarbeiten auf die wesentlichen Instandhaltungsobjekte der Kanalisation
●● Begrenzung des Anwendungsbereichs auf öffentliche Abwasserkanäle im Sinne der DIN EN 752
●● Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Abwasserpumpanlagen, besondere Entwässerungsverfahren und Außenanlagen
●● Differenzierte Kriterien zur Festlegung der Häufigkeiten, mit denen Betriebsarbeiten durchgeführt werden sollen
●● Anpassung an die europäische Normung und die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen von Gesetzen und Verordnungen. Zielgruppe Das Arbeitsblatt richtet sich vornehmlich an die Betreiber von öffentlichen Kanalisationen. Es kann sinngemäß von Betreibern großer Grundstücksentwässerungsanlagen angewandt werden. Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Das Arbeitsblatt DWA-A 147 wird bis zum 15. Oktober 2014 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Eine digitale Vorlage für Ihre Stellungnahme finden Sie unter http://de.dwa.de/themen.html oder im DWA-Entwurfsportal. Für die Dauer der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme steht der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWAdirekt
http://www.dwa.de/dwadirekt als Leseversion zur Verfügung. Der Entwurf kann jederzeit im DWA-Shop (auch nach Ablauf der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme) als Printversion oder digital käuflich erworben werden. Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 147 „Betriebsaufwand für die Kanalisation – Betriebsaufgaben und Häufigkeiten“ Juli 2014, 48 Seiten ISBN 978-3-944328-72-0 Ladenpreis: 60,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 48,40 Euro Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Vorhabensbeschreibung Erarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 305 „Alternative Gasverbrauchseinrichtungen für Biogasanlagen“
Biogasanlagen führen das Gas aus der Vergärung über einen Speicher in der Regel einer Verwertungsanlage zu, beispielsweise einem Blockheizkraftwerk, einem Gasmotor oder einer Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung von Biomethan in das Gasnetz. Ist die Verwertung des Biogases aufgrund geplanter oder ungeplanter Ausfälle zeitweise nicht möglich, sind die Betreiber verpflichtet das Gas – soweit es nicht gespeichert werden kann – einer alternativen Gasverbrauchseinrichtung zuzuführen, insbesondere um Emissionen des im Biogas enthaltenen klimarelevanten Methans (THG-Faktor 21) zu vermeiden. Zumeist werden hierzu Notfackeln eingesetzt, die das Methan zu Kohlendioxid oxidieren. Das Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) fordert daher sowohl für Neu- als auch für Altanlagen, dass auf Biogasanlagen eine alternative Gasverbrauchseinrichtungen vorgehalten wird. Neben Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen spielen als Ursache für zusätzliche Ausfallzeiten der regulären Gasverwertung zunehmend Netzengpässe und Einspeisemanagementmaßnahmen eine Rolle. Während dieser Zeiten kann die Stromeinspeisung nicht oder nicht mehr in vollem Umfang erfolgen, sodass für überschüssiges Biogas eine sichere und umweltgerechte Verbrauchseinrichtung vorgehalten werden muss. Ebenso erfordert die immer wichtiger werdende bedarfsgerechte Strombereitstellung die sichere Vermeidung von Methanemissionen in Schwachlastphasen. Da bisher noch keine detaillierte technische Regel zu Auslegung, Bau und Betrieb alternativer Gasverbrauchseinrichtungen vorliegt, hat der DWA-Fachausschuss KEK-8 „Biogas“ beschlossen, das neue Arbeitsblatt DWA-A 305 „Alternative Gasverbrauchseinrichtungen für Biogasanlagen“ in Kooperation mit dem Fachausschuss KA-11 „Technische Ausrüstung und Bau von Kläranlagen“ zu erarbeiten. Die Erarbeitung erfolgt im Rahmen der von DWA, DVGW und FvB (Fachverband Biogas) getragenen „Kooperation Biogas“ in der gemeinsamen FvB/DVGW/DWA-Arbeitsgruppe „Alternative Gasverbrauchseinrichtungen“.
Hinweise zu diesem Vorhaben an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Aufruf zur Mitarbeit in der DWA-Arbeitsgruppe BIZ-12.2 „GIS & GDI“
Die DWA-Arbeitsgruppe BIZ-12.2 „GIS & GDI“ (Geographische Informationssysteme und Geodateninfrastruktur) erwägt die Erstellung einer Handlungsempfehlung zur Implementierung eines Web-Service-basierten Datenaustauschs in der wasserbezogenen Umweltüberwachung. Der standardisierte Web-Service-basierte Austausch von Messdaten im Umweltbereich ist bisher nur rudimentär in Deutschland entwickelt. Dieser technische Ansatz bietet jedoch unter anderem interessante Potenziale zur Automatisierung des Datenaustausches und zur Datenmodellierung unter Berücksichtigung dezentraler Datenquellen. Das OGC hat im Sommer 2013 im Rahmen der SWEInitiative mit dem O&M-Profil WaterML2.0 einen wichtigen Meilenstein in diesem Kontext geschaffen. Darüber hinaus verweist die INSPIRE-Richtlinie im Zusammenhang mit dem Annex-Thema III „Umweltüberwachung“ explizit auf diesen neuen Standard. Nicht zuletzt verfolgt auch die WMO aktiv und weltweit die Etablierung dieses Ansatzes bei den hydro-meteorologischen Mitgliedsinstitutionen. Um dem technisch dokumentierten Thema eine reale Chance zu geben, fehlt eine einschlägige, deutschsprachige Handlungsanweisung, auf die zum Beispiel im Rahmen einer Leistungsbeschreibung zur Implementierung eines SOS-Servers oder -Clients durch einen Softwarehersteller oder einer hausinternen Umsetzung verwiesen werden kann. Die Arbeitsgruppe möchte prüfen, ob es im Rahmen der DWA möglich ist, eine solche Handlungsanweisung in Form einer DWA-Veröffentlichung zu erstellen, um damit einen substanziellen Beitrag zur Steigerung der Interoperabilität beim Datenaustauschs in der wasserbezogenen Umweltüberwachung zu leisten.
Wer Interesse an der Mitarbeit in der DWA-Arbeitsgruppe BIZ-12.2 „GIS & GDI“ im oben genannten Kontext hat, möge sich per E-Mail melden bei: busskamp@bafg.de Die Mitarbeit in der DWA-Arbeitsgruppe ist auch für Nicht-DWA-Mitglieder möglich. Ralf Busskamp (Sprecher der DWA-Arbeitsgruppe BIZ-12.2)
Aufruf zur Mitarbeit Einrichtung einer DWA-Arbeitsgruppe WW-1.1 „Buhnen“
Buhnen werden bereits seit Jahrhunderten zum Uferschutz und zur Geschieberegulierung an Fließgewässern unterschiedlicher Größe und Naturräume eingesetzt, gerieten dann jedoch weitgehend in Vergessenheit. Erst seit dem Aufkommen des naturnahen Flussbaus werden Buhnen wieder vermehrt verwendet, da sie insbesondere gegenüber harten Längsverbauungen auch ökologische Vorteile aufweisen. Die Anwendungsbereiche, Aufgaben und Wirkungsweisen der Buhnen sollen in der neu eingerichteten Arbeitsgruppe WW-1.1 untersucht und die Ergebnisse abschließend in einem DWA-Merkblatt zusammengefasst werden. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeiten auf Buhnen, die als flussbauliche Gestaltungselemente zur Gewässerstabilisierung und -strukturierung dienen, verkehrswasserbauliche Fragestellungen werden nicht behandelt. Für das geplante Merkblatt ist zunächst eine Systematik (zum Beispiel nach Form, Anordnung, Aufbau, Anwendungsbereich der Buhnen) zu entwickeln, und die grundlegenden Buhnenparameter (Inklinationswinkel, Länge etc.) sind zu benennen. Darauf aufbauend wird der Einfluss von Buhnen auf die Hydraulik (Wasserstand, Sekundärströmungen, Geschwindigkeitsverteilung), die Morphologie (Kolke, Flachwasserzonen) und den Geschiebetransport beschrieben. Ein wichtiger Schwerpunkt ist auch die ökomorphologische Wirkung der Buhnen. Das Kernstück des Regelwerks bildet die Zusammenstellung von Bemessungsansätzen, mit denen die optimale Anordnung (Abstand, Inklinationswinkel) und Geometrie (Länge, Höhe) der Buhnen bestimmt werden kann. Dabei werden auch die Buhnenform (Hakenbuhne, durchlässige Buhne, Lenkbuhne), bauliche Besonderheiten (zum Beispiel Kolkschutz, Einbindung ins Ufer) und das verwendete, möglichst gewässertypische Baumaterial berücksichtigt. Abschließend werden Empfehlungen zur Ausschreibung und zu den Bauabläufen gegeben und Möglichkeiten zur gezielten Vergrößerung der Strukturvielfalt (zum Beispiel durch Kombination mit Totholz) aufgezeigt. Die Arbeitsgruppe WW-1.1 „Buhnen“ im Fachausschuss WW-1 „Flussbau“ möchte mit diesem Merkblatt interessierte Fachleute aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Institutionen sowie von Seiten der Anwender ansprechen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit Ökologische Durchgängigkeit von Fließgewässern
Die DWA beabsichtigt, einen Fachausschuss „Ökologische Durchgängigkeit von Fließgewässern“ im Hauptausschuss „Wasserbau und Wasserkraft“ neu einzurichten. Dem Fachausschuss werden die bisherigen Arbeitsgruppen WW-8.1 „Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen“ und WW-8.2 „Funktionskontrolle von Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen“ zugeordnet. Überdies wird eine neue Arbeitsgruppe „Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke“ gebildet. Ziel des Fachausschusses und der Arbeitsgruppen ist es, ein besseres Verständnis über die ökologische Durchgängigkeit von Fließgewässern zu vermitteln und entsprechende Handreichungen zu geben.
●● Fachausschuss „Ökologische Durchgängigkeit von Fließgewässern“: Der Fachausschuss wird primär eine koordinierende Funktion haben und ein Forum für den breiteren fachlichen Austausch darstellen. Ferner kommt ihm eine Querschnittsfunktion zu anderen Aspekten der Durchgängigkeit zu, die in anderen Fachausschüssen bzw. Arbeitsgruppen bearbeitet werden.
●● Arbeitsgruppe „Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen“: Die personell zu ergänzende Arbeitsgruppe soll den Themenband „Fisch schutz- und Fischabstiegsanlagen – Bemessung, Gestaltung und Funktionskontrolle“ aus dem Jahr 2005 überarbeiten, um Lösungen für die Erfüllung der §§ 34 und 35 WHG zu entwickeln bzw. zu beschreiben. Die Arbeitsgruppe wird dabei die Ergebnisse des Forums Fischschutz & Fischabstieg (F+E-Vorhaben des Umweltbundesamts) nutzen und fortsetzen.
●● Arbeitsgruppe „Funktionskontrolle von Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen“: Die Funktionskontrolle hat eine zunehmende Bedeutung für die Beurteilung und Verbesserung von neuen und bestehenden Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen sowie zur Weiterentwicklung der fachlichen Grundlagen. Bisher konnte in Deutschland keine eindeutige Bewertungsphilosophie für die Funktionsfähigkeit entwickelt werden. Daher stehen diese Thematik sowie die Zusammenstellung und Beschreibung geeigneter Methoden zur Durchführung von Funktionskontrollen im Zentrum der Arbeit der personell zu erweiternden Arbeitsgruppe.
●● Arbeitsgruppe „Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke“: Wesentlicher Inhalt der Arbeit der neu zu besetzenden Arbeitsgruppe wird die weitere Betreuung des aktuellen Merkblatts DWA-M 509 „Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke – Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung (Mai 2014)“ sowie die Weiterentwicklung der ökologischen Grundlagen für den Fischaufstieg und der daraus resultierenden Anforderungen an Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Querbauwerke sein. Kurzfristig sind die sprachlichen Übersetzungen dieser Publikation zu betreuen und Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen. Die Überarbeitung bzw. Fortschreibung des Merkblatts soll mittelfristig erfolgen. Zur Mitarbeit sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden oder sonstige Interessierte eingeladen. Aufgrund des stark interdisziplinären Charakters des Arbeitsfelds sollen der Fachausschuss und die Arbeitsgruppen mit praxiserfahrenen Fachleuten besetzt werden, die entsprechende, ökohydraulische, biologische und/oder wasserbauliche Expertise aufweisen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs und Angabe der gewünschten Mitarbeit in Fachausschuss oder Arbeitsgruppe bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Arbeitsschutz und Hygiene an Einsatzstellen mit Ölprodukten Merkblatt DWA-M 721
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) wird ein neues Merkblatt „Arbeitsschutz und Hygiene an Einsatzstellen mit Ölprodukten“ (DWA-M 721) für Einsatzkräfte, die zur unmittelbaren Gefahrenabwehr an Schadensstellen mit Ölprodukten tätig sind, erarbeiten. Ziel des neuen Merkblattes ist es, in Abhängigkeit von Einsatzlage und -dauer leicht verständliche und einfach umsetzbare Regeln und Vorgehensweisen zu Hygiene und Arbeitsschutz aufzustellen. Die bisher bekannten Veröffentlichungen sind für diesen Zweck zu umfangreich und eher für Führungskräfte in der Einsatzvorbereitung geeignet, sollen aber Grundlage des Merkblattes sein. Es sollen möglichst alle denkbaren Schadenszenarien abgedeckt werden. Das Merkblatt soll auch der Kurzunterweisung dienen können. Ergänzend soll eine Kurzfassung beispielsweise in Form einer Taschenkarte erstellt werden. Das Merkblatt ist aber nicht für Arbeitseinsätze im Sinne gewerblicher Tätigkeit vorgesehen. DWA-M 721 richtet sich insbesondere an Einsatzkräfte, die bei der unmittelbaren Gefahrenabwehr einer Exposition mit Ölprodukten unterliegen können. Dies können neben Polizei, Feuerwehr, THW und Hilfsorganisationen auch Mitarbeiter der Straßenbaulastträger bzw. der zuständigen Behörden sein. Die Erstellung des Merkblattes erfolgt durch eine neu eingerichtete Arbeitsgruppe IG-7.7 „Arbeitsschutz und Hygiene“ unter der Leitung von Herrn Martin Siebert (Burgkirchen) im Fachausschuss IG-7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist Ende 2015 vorgesehen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-102
Fax 0 22 42/872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit Arbeitsgruppe GB-6.7 „Klimawandel und Sickerwasserbeschaffenheit“ in Gründung
Klimawandel und dessen Einfluss auf den Wasserhaushalt ist seit Jahren Kernthema vieler Studien und Projekte. Weniger im Fokus der Arbeiten stehen bisher die Einflüsse bzw. Auswirkungen, die der Klimawandel auf die Beschaffenheit der Sickerwässer haben kann. Obwohl derzeit bundesweit Maßnahmenpläne zur Verbesserung der Gewässerqualität im Zusammenhang mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden, findet dabei der Aspekt des Klimawandels kaum Beachtung. Gerade die Sickerwasserbeschaffenheit wird maßgeblich von witterungsabhängigen Prozessen gesteuert. Da der Klimawandel über die Temperatur und die Niederschlagsveränderungen auf alle biologischen Prozesse, die wiederum in Verbindung mit der Sickerwasserqualität stehen, einen Einfluss ausübt, wäre es mehr als wünschenswert, wenn zu diesem Themenkomplex eine aktuelle Zusammenstellung der wichtigsten Eckpunkte erfolgen würde.
Themenkomplex Boden
Der Bodenwasserhaushalt sowie der jahreszeitliche Gang der Bodentemperaturen beeinflusst im hohen Maße die biologischen Umsetzungsprozesse und damit die Freisetzung bzw. Lösung von Stoffen.
Mögliche Themenfelder:
●● Beeinflussung von Mineralisationsprozessen (Nitratfreisetzung)
●● Beeinflussung von Denitrifikationsprozessen (Umwandlung zu N2)
●● Freisetzung klimarelevanter Gase
(N2O)
●● Veränderungen im Humusabbau und dessen Konsequenzen
●● Ausnutzung der Niederschläge (z. B. Erosion, Oberflächenabfluss)
●● Auswirkungen auf Sickerwasserbildung und Sickerwasserqualität
Themenkomplex Pflanze
Das Pflanzenwachstum ist eng mit der jeweiligen
Jahreswitterung bzw. sich verändernden
Klimageschehen verknüpft.
Die Veränderung der Vegetationsphasen
(früherer Start vieler Kulturen) sowie Ertragseinbrüche
in Trockenphasen zeigen
eindrucksvoll, dass eine direkte Beziehung
zwischen Klimawandel und Pflanzenwachstum
existiert. Auch die erhöhte
CO2-Konzentration beeinflusst Wachstum
und Stoffwechsel der Vegetation.
Mögliche Themenfelder:
●● Einfluss unterschiedlicher CO2-Konzentrationen auf das Wachstum von Pflanzen
●● Face-Versuche und deren Ergebnisse
●● Veränderung der Transpiration
●● Veränderungen/Anpassung hinsichtlich des Wasserverbrauchs
●● Einfluss auf die Nährstoffaufnahme
●● Auswirkungen auf den Nährstoffentzug bzw. die Ertragsbildung
●● Veränderungen der Wirkungsfunktionen von Stickstoff auf den Ertrag
●● Veränderungen der Anbauverhältnisse und -zeiträume
Themenkomplex Modellierung
Die Modellierungswerkzeuge müssen
den unterschiedlichen Anforderungen
an landwirtschaftliche Kulturen gerecht
werden und zusätzlich die Möglichkeit
bieten, den „Klimawandel“ abzubilden.
Dies stellt besondere Anforderungen an
die Komplexität von Modellen.
Mögliche Themenfelder:
●● Erfassung unterschiedlicher Vegetationszeiten in den Modellen
●● Wasserverbrauch verschiedener Kulturen
●● Einbeziehung der Nährstoffanlieferung
●● Berücksichtigung der Mineralisation (Nährstoffanlieferung der Böden)
●● Phasenspezifische Empfindlichkeit von Pflanzen gegenüber Klimavariablen (Trockenstress, Hitzestress)
●● Modellierung von Fruchtfolgeoptionen
●● Berücksichtigung von Extremereignissen
●● Modellqualität bzw. Vergleich verschiedener Modelle
Der zu erstellende Themenband „Klimawandel und Sickerwasserbeschaffenheit“ soll über einen breiten allgemeinen Teil verfügen, der den derzeitigen Wissensstand zu den vorstehenden Themen abbildet. Gleichfalls soll der Themenband eine Auswahl von „Fallstudien“ beinhalten, die idealerweise den Sachstand der Forschung wiedergeben. Wenn Sie über Expertise in den genannten Themenfeldern verfügen und Interesse an der Mitarbeit in der neu zu konstituierenden DWA-Arbeitsgruppe haben, wenden Sie sich bitte an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle,
Dipl.-Geogr. Dirk Barion (barion@dwa.de).
Georg Berthold, Christian Kersebaum, Otmar Löhnertz
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des überarbeiteten Arbeitsblatts DWA-A 704 „Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“ liegt vor
Die Betriebsanalytik hat sich zu einem anerkannten Instrument der Anlagensteuerung und -überwachung entwickelt und hat Eingang in viele rechtliche Regelungen gefunden. Das im Entwurf vorliegende Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“ definiert Randbedingungen, die dem Anwender die Möglichkeit bieten, seine Betriebsanalytik qualitätsgesichert und wohl dokumentiert durchzuführen. Bei der überwiegenden Zahl der öffentlichen und industriellen Abwasseranlagen wird die Selbstüberwachung vom Betriebspersonal durchgeführt. Um den analytischen Gesamtaufwand zu reduzieren und zu vereinfachen, wurden hierfür unter dem Oberbegriff „Betriebsanalytik“ Messverfahren entwickelt – die Betriebsmethoden für die Analytik im Betriebslabor und die Prozessanalytik für kontinuierliche Messungen auf der Anlage. Zur Vervollständigung der analytischen Qualitätssicherung ist in der vorliegenden überabeiteten Fassung des Arbeitsblatts neben der Labor- nun auch die Prozessanalytik einbezogen, sodass mit dem neuen Arbeitsblatt DWA-A 704 nun ein praxisnaher Rahmen für die gesamte Betriebsanalytik besteht. Die Anforderungen des Arbeitsblatts sind so gestaltet, dass bei minimalem Aufwand maximale Qualität erzielt wird. Die Mitwirkung zahlreicher Anwender bei der Erstellung des Arbeitsblatts stellt sicher, dass die Anforderungen praxisnah und realisierbar geblieben sind. Dies zeigt sich auch an der zunehmenden Verwendung seit der Veröffentlichung des Arbeitsblatts und der durchweg positiven Resonanz der Anwender. Anhand von Musterkarten zur internen Qualitätskontrolle (IQK-Karten), ausgefüllten Beispielen zu kommunalen und industriellen Abwasseranlagen sowie ausführlichen Erläuterungen bietet das Arbeitsblatt den Anwendern eine Hilfestellung bei der Umsetzung der analytischen Qualitätssicherung. Die insgesamt zwölf IQK-Karten stellen Bausteine dar, die je nach Anforderungen der betreffenden Anlage individuell zusammengestellt werden können. Vorgefertigte IQK-Karten (Tabellen) stehen als Excel- Anwendungen zur Verfügung, die als Hilfsmittel zur Dokumentation der Maßnahmen des Betreibers im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung dienen. Der Anwender kann auf diese Tabellen zurückgreifen und sie seinen Anforderungen anpassen. Das Arbeitsblatt richtet sich an Betreiber und Betriebspersonal kommunaler und industrieller Abwasseranlagen sowie an die für den Vollzug der Überwachung zuständigen Behörden. Das Arbeitsblatt wurde von der DWAArbeitsgruppe KA-12.1 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“ (Sprecher: Dr. Klaus Furtmann) im DWA-Fachausschuss „Betrieb von Kläranlagen“ (Obmann: Dipl.-Ing. Werner Kristeller) erstellt. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWA-A 704 wird bis zum 15. Juni 2014 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr. Stefanie Budewig
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
E-Mail: budewig@dwa.de
Digitale Vorlage für Stellungnahmen:
http://de.dwa.de/themen.html
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 704
„Betriebsmethoden für die Abwasseranalytik“,
März 2014, 70 Seiten
ISBN 978-3-944328-45-4
Ladenpreis: 66 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 52,80 Euro
Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Aufruf zur Stellungnahme Gelbdruck des Merkblatts DWA-M 149-3 liegt vor
Der neu vorliegende Entwurf des Merkblatts DWA-M 149-3 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 3: Beurteilung nach optischer Inspektion“ wurde in der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.1 „Zustandserfassung und -bewertung von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden“, Sprecher, Dr.-Ing. Martin Keding, im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“, Obmann, Dr.-Ing. Christian Falk, erarbeitet. Das im Entwurf vorliegende Merkblatt wird das Merkblatt DWA-M 149-3 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 3: Zustandsklassifizierung und -bewertung“ vom November 2007 ersetzen. Die Überarbeitung wurde notwendig, da sich bedingt durch die Überarbeitung der europäischen Normung, insbesondere DIN EN 13508-2: 2011 in Verbindung mit Merkblatt DWAM 149-2:2013, die Grundlagen für die Zustandsbeurteilung verändert haben. Fortgeschrieben wurde insbesondere das Anwendungsbeispiel in Anhang A. Das vorliegende aktualisierte Merkblatt gewährleistet auf der Grundlage des Kodiersystems nach DIN EN 13508- 2:2011 in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149-2:2013 einen abgestimmten Arbeitsablauf zur Zustandserfassung und -beurteilung. Es berücksichtigt weiterhin eine sinnvolle Einordnung der Teilaufgabe „Zustandsbeurteilung“ in den Gesamtarbeitsablauf zur Sanierung von Entwässerungssystemen, wie er in DIN EN 752 beschrieben ist. Das Merkblatt ist aufgegliedert in einen allgemeinen Teil und ein Anwendungsbeispiel im Anhang. Der allgemeine allgemeine Teil stellt grundsätzliche Anforderungen an die Zustandsklassifizierung und -bewertung, die unabhängig vom Beurteilungsmodell im Sinne einer Vergleichbarkeit eingehalten werden sollten. Im Anhang wird ein mögliches Verfahren zur Umsetzung der Anforderungen aufgezeigt. Andere Beurteilungsmodelle können, soweit diese die grundsätzlichen Anforderungen erfüllen, ebenfalls angewandt werden. Das Merkblatt richtet sich an alle im Bereich der Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen wie auch an Firmen, die mit der Zustandsbeurteilung betraut werden. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 149-3 wird bis zum 15. Juli 2014 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
E-Mail: berger@dwa.de
Digitale Vorlage für Stellungnahmen:
http://de.dwa.de/themen.html
Entwurf Merkblatt DWA-M 149-3 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 3: Beurteilung nach optischer Inspektion“,
April 2014 69 Seiten,
ISBN 978-3-944328-62-1
Ladenpreis: 66 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 52,80 Euro
Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop Kanalinspektions-Expert ist die passende DWA-Software für Durchführung und Beurteilung von Kanalinspektionen nach den Merkblättern DWA-M 149-2 und -3 sowie Merkblatt DWA-M 150.
Weitere Informationen inklusive kostenloser Demoversion erhalten Sie unter www.dwa.de/software. Am 6. und 7. November 2014 bietet die DWA in Leipzig ein Seminar für Ingenieure zum Thema „Durchführung und Zustandsbeurteilung von Kanalinspektionen“ an.
Ansprechpartnerin: DWA-Bundesgeschäftsstelle Petra Heinrichs Tel. 0 22 42/872-215 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: petra.heinrichs@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Merkblatt DWA-M 196 „Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen“
Im Dezember 2012 wurde in der Korrespondenz Abwasser, Abfall der Arbeitsbericht „Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen“ der DWA-Arbeitsgruppe ES-7.4 „Betrieb und Unterhalt von Abwasserpumpanlagen“ veröffentlicht. In diesem Arbeitsbericht werden die gesetzlichen Bestimmungen und das technische Regelwerk für die Inspektion und die Wartung von Abwasserdruckleitungen aufgeführt. Er enthält weiterhin eine Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten zur Inspektion und Wartung mit und ohne Systemeingriff einschließlich Empfehlungen für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen sowie ein Praxisbeispiel. Der Arbeitsbericht wurde in der Fachöffentlichkeit positiv aufgenommen. Als Fazit bleibt festzuhalten, dass in der Praxis der Aufwand und die Aufmerksamkeit für die Instandhaltung von Abwasserdruckleitungen häufig auf ein Minimum beschränkt werden. Konstruktionsbedingt sind Wartungs- und Inspektionsarbeiten an vielen in Betrieb befindlichen Abwasserdruckleitungen nur schwer durchführbar. Schäden werden daher oft nicht oder erst spät erkannt. Der Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen sollte daher im Hinblick auf die Betriebssicherheit und zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen ein höherer Stellenwert zukommen. Die gesetzlichen Bestimmungen und das technische Regelwerk enthalten nur wenige konkrete Vorgaben für die Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen, so dass die Betreiber über entsprechende Handlungsspielräume verfügen. Die Arbeitsgruppe ES-7.4 „Betrieb und Unterhalt von Abwasserpumpanlagen“ im Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhaltung“ beabsichtigt daher, aufbauend auf dem Arbeitsbericht, die Hinweise und Empfehlungen für die Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen in einem Merkblatt „Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen“ (DWA-M 196) zu vertiefen. Das Merkblatt richtet sich an die Betreiber von Abwasserdruckleitungen sowie an die mit der Planung befassten Fachleute, um zukünftig bessere Voraussetzungen für eine praxisgerechte Instandhaltung zu ermöglichen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten sich an die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu wenden. Der Bearbeitungszeitraum ist von 2014 bis Ende 2015 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-126
Fax 0 22 42/872-184
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Merkblattes DWA-M 522 „Kleine Talsperren und kleine Hochwasserrückhaltebecken“ liegt vor
Anlagen zum Aufstau von Flüssen oder Bächen werden in verschiedenen Bauwerksabmessungen und mit unterschiedlichsten Stauvolumina errichtet und betrieben. Gerade der Bau von kleinen Stauanlagen kann in Deutschland auf eine Tradition von mehreren hundert Jahren zurückschauen. Die technischen Regeln zum Bau von Stauanlagen werden in Deutschland in der Normenreihe der DIN 19700 beschrieben, die Stauanlagen nach Größe, Funktion und Gefährdungspotenzial klassifiziert und hieran angepasste Anforderungen stellt. In der Praxis besteht jedoch häufig die Unsicherheit, ob kleine oder kleinste Stauanlagen überhaupt unter die Regelungen der DIN 19700 fallen und wie Klassifizierungen und entsprechende Anforderungen konkret anzuwenden sind. Auch von Fachleuten dem Wasserbau nahestehender Disziplinen wird gelegentlich die Meinung vertreten, dass kleinste Stauanlagen, wie z. B. Fischteiche, Mühlenteiche oder kleinste Hochwasserrückhaltebecken, keine Stauanlagen nach DIN 19700 seien und somit ohne deren Beachtung gebaut und betrieben werden könnten. Hierbei wird übersehen, dass gerade diese kleinen Anlagen wesentlich häufiger Probleme bereiten als große Talsperren und auch häufiger brechen. Allerdings wird über derartige Ereignisse selten berichtet. Allein während der Zeit, in der dieses Merkblatt erarbeitet wurde, erfuhr die Arbeitsgruppe von mehreren solcher Ereignisse, die glücklicherweise nie mit dem Verlust von Menschenleben jedoch zum Teil mit beträchtlichen Sachschäden verbunden waren. Die Errichtung einer Stauanlage in einem Gewässer stellt nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes grundsätzlich und damit unabhängig von der Größe der Anlage einen Gewässerausbau dar. Sie unterliegt zudem den jeweiligen Landeswassergesetzen, die zum Teil festlegen, dass dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen hat. Die Normen des DIN als allgemein anerkannte Regeln der Technik kennen für Stauanlagen keine Untergrenzen. Auf der Grundlage von DIN EN 1997-1 ordnet DIN 1054 wasserbelastete Dämme anhand der Stauhöhe Geotechnischen Kategorien (GK) zu, legt aber für die untere Kategorie GK 1 nur die Obergrenze von 2 m Stauhöhe fest, ohne eine Untergrenze anzugeben. DIN 19700 „Stauanlagen“ behandelt Anlagen nach verschiedenen Kriterien, ebenfalls ohne Untergrenze. Im Teil 11 „Talsperren“ unterscheidet DIN 19700 zwei Klassen nach Größe des Stauraums der Talsperre und Höhe des Absperrbauwerks. Talsperrenklasse 1 gilt für große Talsperren, mit einer Bauwerkshöhe von über 15 m oder einem Stauvolumen von über 1 Mio. m³. Talsperrenklasse 2 fasst mittlere und kleine Talsperren, die diese Kriterien nicht erreichen, zusammen. Weitere Unterscheidungen werden nicht getroffen, sind jedoch grundsätzlich zulässig. In ähnlicher Weise werden im Teil 12 der DIN 19700 „Hochwasserrückhaltebecken“ Größeneinteilungen getroffen, jedoch wird hier weiter in mittlere, kleine und sehr kleine Becken differenziert. In der Praxis besteht oft die Unsicherheit, wie mit kleinen Anlagen umzugehen ist, da in der Realisierung der Vorschriften oft auf mehrere Teile der Norm zurückgegriffen werden muss. Zudem erlaubt die Norm Abminderungen verschiedener Forderungen entsprechend der Größe und des Gefährdungspotenzials der Anlagen, ohne dies weiter zu untersetzen. In diesem Merkblatt wird empfohlen, die formale Untergrenze für Stauanlagen nach DIN 19700 bei Anlagen mit einem Stauraum bei Vollstau von 500 m³ anzunehmen. Dieser durchaus geringe Wert entspricht internationalen Gepflogenheiten, z. B. der Schweiz. Unbeschadet hiervon sind gemäß den Bauordnungen der Länder jegliche baulichen Anlagen, also auch Staudämme, standsicher auszuführen. Für kleine Stauanlagen untersetzt das Merkblatt die Regelungen der Fachnormen DIN 19700-11 für Talsperren und DIN 19700-12 für Hochwasserrückhaltebecken. Es berücksichtigt zudem die relevanten Regelungen des EC 7-1. In der Gesamtsicht dieser Normen gibt es Empfehlungen zur Planung, zum Bau und zum Betrieb kleiner Stauanlagen unter Beachtung von Sicherheitsaspekten und Wirtschaftlichkeit. Im DWA-Regelwerk sind gerade in den letzten Jahren verschiedene Merkblätter erschienen, die ähnliche Themen auch für kleine wasserbauliche Anlagen behandeln. Von besonderer Bedeutung sind:
●● Merkblatt DWA-M 507-1 „Deiche an Fließgewässern – Teil 1: Planung, Bau und Betrieb“ sowie
●● Merkblatt DWA-M 512-1 „Dichtungssysteme im Wasserbau – Teil 1: Erdbauwerke“. Einige der z. B. in diesen beiden Merkblättern behandelten Themen wären auch im Merkblatt DWA-M 522 darzustellen. Um hier Irritationen durch unnötige Doppelungen zu vermeiden, verweist das Merkblatt DWA-M 522 zu diesen und anderen Themen auf die entsprechenden Veröffentlichungen der DWA und stellt selbst nur die grundlegenden Dinge dar. Die Arbeitsgruppe WW-4.5 „Kleine Stauanlagen“ im Fachausschuss WW-4 „Fluss- und Talsperren“ möchte mit diesem Merkblatt Eigentümer, Unterhaltungspflichtige und Betreiber der Anlagen, Aufsichtsbehörden sowie Wasserwirtschaftsverbände, Hochwasserschutz- Zweckverbände und Ingenieurbüros ansprechen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die DWA das Merkblatt DVWK-202/1991 „Hochwasserrückhaltebecken“ im Dezember 2005 ersatzlos zurückgezogen hat. Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 522 wird bis zum 28. Februar 2013 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Eine digitale Vorlage für Ihre Stellungnahme
finden Sie unter http://de.dwa.
de/themen.html
Entwurf Merkblatt DWA-M 522
„Kleine Talsperren und kleine Hochwasserrückhaltebecken“,
Dezember 2013
66 Seiten, ISBN 978-3-944328-36-2
Ladenpreis: 66 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 52,80 Euro
Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
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DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Merkblatts DWA-M 217 „Explosionsschutz für abwassertechnische Anlagen“
Das Merkblatt DWA-M 217 „Explosionsschutz für abwassertechnische Anlagen“ soll Grundsätze und Lösungsmöglichkeiten für den Explosionsschutz abwassertechnischer Anlagen in Form konkreter Hinweise für eine rechtssichere und fachlich angemessene Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung stellen. Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-11.4 „Sicherheitstechnik“ im DWA Fachausschuss KA-11 „Technische Ausrüstung und Bau von Kläranlagen“ erstellt und schreibt den DWA-Arbeitsbericht „Erstellen von Explosionsschutzdokumenten für abwassertechnische Anlagen“ fort, wobei die Inhalte deutlich erweitert wurden. Im vorliegenden Merkblatt wird neben der Darstellung der Rechtsgrundlagen und einem Überblick über die relevanten fachlichen Grundlagen, insbesondere die abwasserspezifische Anwendung der Prinzipien des Explosionsschutzes beschrieben. Es werden Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung, zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und dem Explosionsschutzdokument selbst gegeben. Auf Unterschiede zwischen dem Betrieb von Entwässerungssystemen und Kläranlagen wird in den einzelnen Kapiteln eingegangen. Explosionsereignisse sind auf abwassertechnischen Anlagen, zum Beispiel aufgrund der Bildung und Freisetzung von Biogas/Faulgas oder der Einleitung brennbarer Flüssigkeiten in die Kanalisation, nicht auszuschließen. Unfallstatistiken zeigen, dass es sich dabei zwar um seltene Ereignisse handelt, die jedoch aufgrund der meist großen Schäden dennoch ein hohes Risiko darstellen. Ein Blick in benachbarte Bereiche, etwa Biogasanlagen außerhalb von abwassertechnischen Anlagen, verdeutlicht dieses Risiko. Nach der Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002, zuletzt geändert am 8. November 2011, haben die Betreiber von Abwasseranlagen für Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, in dem die Beurteilung der Explosionsgefahren und die Festlegung von Schutzkonzepten dargestellt werden. In der Praxis ergeben sich große Unsicherheiten und Probleme bei der angemessenen Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen. Entsprechend unterschiedlich sind die von den Betreibern zum Teil mit externer Unterstützung verfolgten Lösungsansätze. Das vorliegende Merkblatt soll dem Betreiber eine Hilfestellung bei der Sicherstellung eines angemessenen Explosionsschutzes geben. Zielgruppe des Merkblatts sind die Betreiber aller abwassertechnischen Anlagen. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 217 wird bis zum 31. Januar 2014 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr. Stefanie Budewig
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: budewig@dwa.de
Digitale Vorlage für Stellungnahmen:
http://de.dwa.de/themen.html
Entwurf Merkblatt DWA-M 217
„Explosionsschutz für abwassertechnische
Anlagen“, November 2013, 36 Seiten
ISBN 978-3-944328-24-9
Ladenpreis: 38 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 30,40 Euro
Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Themenband „Bemessung von Kläranlagen in warmen und kalten Klimazonen“ wird erarbeitet
Die DWA wird einen neuen Themenband „Bemessung von Kläranlagen in warmen und kalten Klimazonen“ erarbeiten. Die bewährten deutschen Bemessungsregeln für biologische Kläranlagen müssen im Ausland bei abweichenden klimatischen Bedingungen angepasst werden. Daraus ergeben sich Nachteile für die exportorientierte deutsche Abwasserwirtschaft. Das BMBF fördert daher das Forschungsvorhaben EXPOVAL („Exportorientierte Forschung und Entwicklung im Bereich Abwasser – Validierung an technischen Anlagen“, www.expoval.de) zur Entwicklung von weltweit einsetzbaren Bemessungsregeln. Dies betrifft insbesondere die Erweiterung für Abwassertemperaturen von 5 °C bis 30 °C sowie erhöhte Salzgehalte. Die Ergebnisse des EXPOVAL-Projekts sollen als praxistaugliche Bemessungsalgorithmen und Betriebshinweise in einem DWA-Themenband zusammenfassend dargestellt und einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Fokus liegt dabei auf international gängigen Verfahren der kommunalen Abwasserreinigung, wie zum Beispiel Belebungsverfahren, Tropfkörperverfahren, Anaerobverfahren und Abwasserteichen. Neben der Auslegung der biologischen Stufen dieser Verfahren werden unter anderem auch Fragen der Belüftungstechnik, die Verwertung bzw. Behandlung von Klärschlämmen und die Abwasserdesinfektion betrachtet. Zielgruppe des Themenbands sind Fachleute bei international tätigen Ingenieurbüros und Ausrüstern sowie Fachorganisationen beispielsweise der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Zur Erarbeitung des Themenbands wurde die DWA-Arbeitsgruppe BIZ-11.3 „Bemessung von Kläranlagen in warmen und kalten Klimazonen“ gegründet, deren konstituierende Sitzung im Oktober 2012 stattfand. Der Bearbeitungszeitraum ist parallel zum EXPOVAL-Vorhaben bis Anfang 2016 terminiert. Sprecher der Arbeitsgruppe BIZ-11.3
ist Prof. Dr.-Ing. Holger Scheer, Emscher Wassertechnik GmbH, Essen, E-Mail:
scheer@ewlw.de
Hinweise und Anregungen zu diesem
Vorhaben an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-124
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: baum@dwa.de
Hydraulik von Fischaufstiegsanlagen Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Im Rahmen der Bearbeitung des DWAMerkblatt- Entwurfes M-509 hat sich bestätigt, dass zahlreiche Aspekte in Bezug auf die Hydraulik von Fischaufstiegsanlagen (FAA) seit der Veröffentlichung des DVWKMerkblattes 232/1996 durch Messungen und Versuche besser beschrieben und manche damals aufgekommenen Fragestellungen inzwischen gelöst wurden. Gleichzeitig wurde aber auch deutlich, dass einige Themen eine detailliertere Betrachtung erfordern. Dies betrifft insbesondere Aspekte, die die Interaktion zwischen Hydraulik und Fischverhalten beschreiben. Da momentan weltweit die Gestaltung von FAA ein wichtiges Forschungsgebiet darstellt, ist in den nächsten Jahren mit einer nochmaligen, deutlichen Verbesserung des Wissensstandes zu rechnen. Ziel ist die Weiterentwicklung der hydraulischen Aspekte des DWA M-509 unter Berücksichtigung des zu erwartenden Wissensfortschritts. Das zu bearbeitende Themenfeld umfasst dabei alle Fragen zur Auffindbarkeit und Passierbarkeit von FAA, die für deren Bemessung Relevanz besitzen. So sollen beispielsweise die Ergebnisse laufender und zukünftiger Untersuchungen zur Gestaltung der Einstiegsbauwerke sowie zu der für die Auffindbarkeit von FAA benötigten Wassermengen betrachtet werden. Bezüglich der hydraulischen Verhältnisse innerhalb von FAA und deren geometrischer Gestaltung besteht der Wissensstand, wie er durch das DWA M-509 repräsentiert wird, in einer Zusammenstellung von Richtwerten aus verschiedenen Quellen. Die Überprüfung der bislang verwendeten Ansätze vor dem Kontext laufender Untersuchungen ist ebenfalls Aufgabe der neuen AG. Das durch die neu einzurichtende AG WW-3.7 „Hydraulik von Fischaufstiegsanlagen“ im Fachausschuss WW-3 „Hydraulik“ zu entwickelnde Merkblatt soll Planer und Fachgutachter sowie Betreiber von Fischaufstiegsanlagen ansprechen. Aufgrund des stark interdisziplinären Charakters des Arbeitsfelds soll die Arbeitsgruppe mit Mitgliedern besetzt werden, die hydraulische und/oder biologische Expertise aufweisen können. Die Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse ist für 2019 vorgesehen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 920-1 „Bodenfunktionsansprache – Teil 1: Ableitung von Kennwerten des Bodenwasserhaushaltes“
Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 920-1 „Bodenfunktionsansprache – Teil 1: Ableitung von Kennwerten des Bodenwasserhaushaltes“ wurde von der DWAArbeitsgruppe GB-7.4 „Bodenfunktionsansprache“ (Sprecherin: Prof. Dr. Friederike Lang) im DWA-Fachausschuss GB-7 „Bodenschutz, Boden- und Grundwasserverunreinigungen“ (Obmann: Prof. Dr. Bernd Lennartz) erstellt und liegt nun vor. Die technisch-naturwissenschaftliche Bewertung der Funktionen des Bodens und seiner möglichen Gefährdungen sind wichtige Bestandteile einer Reihe von Planungsinstrumenten, die im Boden- und Gewässerschutz zum Einsatz kommen. Im Mittelpunkt des Bodenschutzes stehen der Schutz seines natürlichen Filter- und Puffervermögens sowie die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen. Diese Ziele sind auf nationaler Ebene unter anderem im Bundes-Bodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung verankert. Vor diesem Hintergrund verfolgt die DWA mit der Arbeits- und Merkblattreihe zur Bodenfunktionsansprache das Ziel, allgemeingültige wissenschaftliche Grundlagen der Bewertungsmethoden zusammenfassend zu erläutern. Dabei werden sowohl verbindliche Verfahrensweisen der in den einzelnen Bundesländern einschlägig verwendeten Anleitungen herangezogen als auch Ergänzungen zu diesen Verfahren dargestellt, die durch aktuelle Forschungsergebnisse erforderlich wurden. Die Ansprache und Bewertung von Böden hat in der DWA eine lange Tradition. Die aktuelle Überarbeitung der Arbeitsblätter DVWK-R 129/1995 und DVWK-R 136/1999 orientiert sich an der Systematik und den Vorgaben des Bundes- Bodenschutzgesetzes. Mit Teil 1 „Ableitung von Kennwerten des Bodenwasserhaushaltes“ erscheint die Zusammenstellung der zentralen Erläuterungen zur Erfassung, Beschreibung und Bewertung der Funktionen des Bodens im Wasserhaushalt. Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWA-A 920-1 wird bis zum 28. Februar 2014 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-161
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: barion@dwa.de
Ihre Erfahrung ist gefragt! – Überprüfung des DWA-Regelwerkes –
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist. Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen tun kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWARegelwerkes“ (Januar 2008) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (Arbeitsblatt DWAA 400, Abschnitt 4.6). Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im Mai 2013. In Tabelle 1 finden Sie alle Arbeits- und Merkblätter, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei haben wir nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig. Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben! Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind? Ihre Anregungen sind willkommen. Schreiben Sie uns.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geol. Bettina Mayer
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Fax: 0 22 42/872-184
E-Mail: mayer@dwa.de
Pflanzenkläranlagen: Workshop zur Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 262
Seit dem Erscheinen des DWA-A 262 „Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Pflanzenkläranlagen mit bepflanzten Bodenfiltern zur biologischen Reinigung kommunalen Abwassers“ im März 2006 haben sich zahlreiche neue Erkenntnisse zu bepflanzten Bodenfiltern ergeben, die eine Überarbeitung, Aktualisierung und Erweiterung des Arbeitsblatts erforderlich machen. Der DWA-Fachausschuss KA-10 „Abwasserbehandlung im ländlichen Raum“ plant die Aktualisierung des Arbeitsblatts. Hierzu soll im Rahmen eines offenen Workshops der Stand der aktuellen Forschungsergebnisse zu bepflanzten Bodenfiltern präsentiert und diskutiert werden. Im Ergebnis der Veranstaltung soll der Bedarf zur Überarbeitung und Erweiterung des DWA-A 262 präzisiert werden, um im Anschluss den Prozess der Regelwerksarbeit aufzunehmen. Der Workshop findet am 24. Januar 2014 in der Fachhochschule Potsdam (Campus) statt und wendet sich an alle interessierten Fachkolleg/inn/en. Vortragsbeiträge zum Thema sind erbeten.
Anmeldungen von Vorträgen und zur Teilnahme bitte bis zum 31. Dezember 2013:
Dr.-Ing. Jens Nowak, E-Mail: Nowak@fh-potsdam.de
Überarbeitung des Merkblattes 224/1992 „Methoden und ökologische Auswirkungen der maschinellen Gewässerunterhaltung“
Mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kommt dem Schutz der Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen eine große Bedeutung zu. Intakte Gewässerstrukturen sind für das Vorkommen und Überleben der Lebensgemeinschaften am Gewässer entscheidend. Vor allem bei ausgebauten Gewässern sind zur Aufrechterhaltung der hydraulischen Funktionen besonders im Bereich von Siedlungsgebieten regelmäßige Gewässerunterhaltungsarbeiten notwendig, die heute weitestgehend unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit Maschinen ausgeführt werden und oft einen gravierenden Eingriff in den Naturhaushalt darstellen. Entscheidende Verbesserungen können bereits erreicht werden, wenn die Gewässerunterhaltung möglichst naturschonend ausgeführt wird. Hierfür sind maßgeblich der Umfang, der Zeitpunkt, die Art der Unterhaltungsarbeit und die Auswahl des richtigen Arbeitsgerätes. Die Gewässerunterhaltung umfasst heute neben der traditionellen Aufgabe, den erforderlichen Hochwasserabfluss sicherzustellen, auch die Bewahrung des naturnahen Zustandes und die Förderung der ökologischen Entwicklung der Gewässer. Maßnahmen der Gewässerunterhaltung können deshalb auch das Ziel haben, naturferne Strukturen zu verbessern und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie. Das Merkblatt 224/1992 „Methoden und ökologische Auswirkungen der maschinellen Gewässerunterhaltung“ soll überarbeitet und an die Veränderungen der Zielsetzungen angepasst werden. Bedeutende Veränderungen haben sich heute auch durch die Weiterentwicklung der Maschinentechnik ergeben. Die Arbeitsgruppe GB-2.14 „Maschinelle Gewässerunterhaltung“ im Fachausschuss GB-2 „Unterhaltung und Ausbau von Fließgewässern“ möchte mit diesem Merkblatt interessierte Fachleute aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Institutionen sowie von Seiten der Anwender ansprechen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
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„Fremdwasser“ und § 54 Wasserhaushaltsgesetz Erläuterungen zum Umgang mit dem im DWA-Regelwerk verwendeten Begriff „Fremdwasser“ in Bezug auf § 54 Wasserhaushaltsgesetz aus Sicht der Hauptausschüsse ES, IG und KA.
Das Wasserhaushaltsgesetz, in Kraft seit 1. März 2010, sorgt mit einigen Neuerungen für intensive Diskussionen. Dabei hat die neu aufgenommene Begriffsdefinition „Abwasser“ in § 54 bei den Betroffenen, insbesondere bei den Betrei-bern kommunaler Entwässerungsnetze, zu Verunsicherungen geführt. (1) Begriffsdefinition „Abwasser“, WHG § 54 (1) (1) Abwasser ist 1. das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie 2. das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Das WHG enthält mit § 54 (1) eine bundesweit geltende Definition von „Abwasser“; im Wortlaut nahezu identisch mit der seit 1976 im Abwasserabgabengesetz enthaltenen etablierten Begriffsdefinition und weitgehend wortgleich mit daran angelehnten Definitionen in den Landeswassergesetzen. § 54 (1) WHG definiert „Schmutzwasser“ und „Niederschlagswasser“ als Abwasserkomponenten. Der im DWA-Regelwerk enthaltene Begriff Fremdwasser fehlt in der WHG-Definition und wird inhaltlich mit der Formulierung „… und das bei Trockenwetter damit abfließende Wasser…“ dem Schmutzwasser zugerechnet. Diese Zuordnung des Fremdwassers im WHG folgt der Definition im Abwasserabgabegesetz und dem dort verwendeten Begriff „Jahresschmutzwassermenge“, die ebenfalls den Fremdwasserabfluss (bei Trockenwetter) beinhaltet. Im DWA-Regelwerk (zum Beispiel Merkblatt DWA-M 182 „Fremdwasser in Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ und Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 198 „Vereinheitlichung und Herleitung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen“) kann der Begriff Fremdwasser je nach Kanalart (Schmutz-, Regen-, Mischwasserkanal) Wasserzuflüsse unterschiedlicher Herkunftsbereiche umfassen. Grundsätzlich gilt als Fremdwasser dasjenige in einem Kanal abgeführte Wasser, das nicht zu dem ursprünglich diesem Kanal zugeordneten Wasser gehört, aber in der Regel auch nicht vollständig vermieden werden kann. In Anbetracht der fundamentalen Stellung des Fremdwasserbegriffs im DWA-Regelwerk erscheint es angezeigt, die bisherige abwassertechnische Differenzierung des Abwasserbegriffs beizubehalten. Sie erscheint auch aufgrund des Aufbaus der Berechnungsansätze sachlich geboten und notwendig. Um einen Einklang mit dem WHG herzustellen, sollte der Begriff „Schmutzwasser“ um die Herkunftsbereiche „häuslich“ und „betrieblich“ erweitert verwendet werden. Das Symbol „QS“ kann dann – entsprechend definiert – in Gleichungen im DWA-Regelwerk weiterhin verwandt werden:
●● QH – häuslicher Schmutzwasserabfluss (oder „häusliches Abwasser“)
●● QG – betrieblicher (gewerblicher und industrieller) Schmutzwasserabfluss
●● QS – Summe aus häuslichem und betrieblichem Schmutzwasserabfluss (QH QG)
●● QT – Trockenwetterabfluss (QS QF) Schmutzwasserabfluss nach WHG und AbwAG
●● QF – Fremdwasserabfluss Der Begriff Schmutzwasserabfluss des WHG entspricht dem Trockenwetterabfluss QT des DWA-Regelwerks.
Vorhabensbeschreibung Merkblatt DWA-M 816 „ Projektbewertung betrieblicher Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auf Basis der dynamischen Kostenvergleichsrechnung – eine praktische Arbeitshilfe“
In den kommenden Jahren sind umfängliche wasserwirtschaftliche Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum wirtschaftlichen Anlagenbetrieb unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts, zum Vermögenswerterhalt oder zur Gewährleistung der Betriebssicherheit zu tätigen. Hieraus ergeben sich vielfältige Anforderungen bei der Identifikation nicht nur technisch, sondern auch betriebswirtschaftlich optimierter Lösungen. Besonderes Augenmerk gilt neben der Bewertung der Investitionskosten einer Maßnahme insbesondere auch einer Bewertung der resultierenden fortlaufenden Betriebskosten. Es mangelt an praktischen Arbeitshilfen, die Wirkungszusammenhänge verdeutlichen und die Folgen von Ersatzbzw. Erneuerungsinvestitionen auch auf die Finanzierung und Bereitstellung von Liquidität sowie die Entgeltgestaltung aufzeigen. Das Merkblatt soll hier Abhilfe schaffen und helfen, das Wirtschaftlichkeitsgebot bei Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen und Betriebsoptimierungen stärker zu verankern. Nach einer Darstellung der verschiedenen Methoden, der Abgrenzung ihrer Verwendung im Rahmen einer Variantenbewertung und einer Definition der jeweils zu verwendenden Eingangswerte soll anhand ausgewählter Projektbeispiele wie der Erneuerung einer Faulungsanlage (Wirtschaftlichkeit der anaeroben Schlammstabilisierung) sowie der Kanalsanierung (Vergleich Sanierungskonzepte vs. Erneuerung) das fallspezifische Vorgehen auf Basis einer dynamischen Wirtschaftlichkeitsrechnung aufgezeigt werden. Hierbei sollen praxisgerechte Aufbereitungs- und Anwendungshilfen gegeben werden, deren Aufbau die Übertragung auch auf andere Projektbeispiele ermöglicht. Diese orientieren sich an der Methodik der Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen der LAWA (KVR-Leitlinien). Die Projektbewertung berücksichtigt dabei sowohl die Anschaffungsinvestition als auch die in der Folge anfallenden und im Zeitablauf durchaus unterschiedlichen Betriebskosten im Sinne einer umfassenden Gesamtkostenbetrachtung. Die Aspekte der Qualitätssicherung bei der Ermittlung der Betriebskosten sollen vertieft betrachtet werden. Das Merkblatt wird durch die Arbeitsgruppe WI-2.2 „Wirtschaftliche Bewertung von (Re-) Investitionsvorhaben“ (Sprecher: Dipl.-Kfm. A.-E. von Seidlitz) im FA WI-2 „Investitionen und Betriebskosten in der Abwasserwirtschaft“ (Obmann: Bauass. Dr.-Ing. P. Evers) erarbeitet. Das Merkblatt richtet sich an Betreiber, Planer und Controller von wasserwirtschaftlichen Anlagen (aus Ingenieurbüros, Verwaltung und Verbänden) sowie Entscheidungsträger und Finanzfachkräfte. Hinweise für die Überarbeitung und Interessensbekundungen für eine Mitarbeit in der Arbeitsgruppe nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Der Bearbeitungszeitraum ist bis Ende 2015 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr. Stefanie Budewig
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242/872-144
Fax: 02242/872-184
E-Mail: budewig@dwa.de
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Merkblatts DWA-M 550 „Dezentrale Maßnahmen zur Hochwasserminderung“
Die DWA-Arbeitsgruppe HW-4.3 „Dezentraler Hochwasserschutz“ im DWA-Fachausschuss „Hochwasservorsorge“ hat den Entwurf für ein neues Merkblatt vorgelegt, das dezentrale Maßnahmen zur Hochwasserminderung vorstellt und hinsichtlich hydrologischer Wirkung, Umweltwirkung sowie der Kosten beschreibt. Das Merkblatt DWA-M 550 befasst sich mit Möglichkeiten, die Hochwasserwelle zu reduzieren, also mit Maßnahmen, die durch Abflussminderung und verstärkte Retention Scheitelabflüsse und Wellenvolumen verringern und so einen Beitrag zur Eindämmung von Hochwasserschäden leisten. Dies sind meist integrative Maßnahmen, die auch positiv auf den Wasserkreislauf wirken, insbesondere auf die Grundwasserneubildung und auf die Umwelt. Dabei liegt der Schwerpunkt in der Entwicklung und Bewertung kleinerer Rückhaltemaßnahmen in der Fläche und in Siedlungsgebieten. Das Merkblatt leistet zudem einen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, die zur Verminderung der potenziellen hochwasserbedingten Schadfolgen nichtbauliche Maßnahmen der Hochwasservorsorge sowie Maßnahmen zur Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit fordert. Das Merkblatt richtet sich an Fachplaner in Länderverwaltungen, in Regierungspräsidien, Kreisen und Kommunen sowie an alle, die mit der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie befasst sind. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 550 wird bis zum 15. Januar 2014 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-161
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: barion@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Überarbeitung des Arbeitsblattes DWA-A 262 „Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Pflanzenkläranlagen mit bepflanzten Bodenfiltern zur biologischen Reinigung kommunalen Abwassers“
Seit dem Erscheinen des DWA-A 262 im März 2006 haben sich bepflanzte Bodenfilter betreffend eine ganze Reihe neuer Erkenntnisse ergeben, die eine Überarbeitung, Aktualisierung und Erweiterung des Arbeitsblattes erforderlich machen. In das DWA-A 262 sollen insbesondere die Erkenntnisse des DBU-Vorhabens „Auswirkungen der Vorreinigung auf bepflanzte Bodenfilter – Eignung von Mehrkammerabsetzgruben” (DBU-Az. 25524) einfließen. Wesentliche Erkenntnis des Vorhabens war: „Nach den Gesamtuntersuchungen im Projekt „VKBF“ ist ein Arbeitsbereich zwischen 0,5 und 2,5 m³/E Nutzvolumen möglich. Die spezifische und absolute Größe der Vorklärung und des schlammfreien Volumens, die Art der Durchführung und auch die prozentuale Füllung der Kammern mit Schlamm haben keinen signifikanten Einfluss auf die AFS im Ablauf.“ Daher ist eine Anpassung der Vorgaben für die Vorbehandlung bei Kleinkläranlagen mit bepflanzten Bodenfiltern notwendig. Maßgeblich für das Vorklärvolumen ist nach diesen Erkenntnissen primär ein geeigneter Räumzyklus, wobei die Schlammräumung abweichend von den bisherigen Vorgaben im DWA-A 262 erst bei halber Füllung der Vorklärung mit Schlamm ausreichend erscheint. Des Weiteren sollen die vorliegenden Erkenntnisse zu bepflanzten Bodenfiltern mit Rohschlammbeschickung zusammengefasst werden und Eingang ins DWA-A 262 finden. Ebenfalls aufgenommen werden sollen Erkenntnisse zur Abwasserbehandlung in bepflanzten Bodenfiltern im Mischsystem. In Vorbereitung der Überarbeitung ist geplant, Ende 2013/Anfang 2014 voraussichtlich in Potsdam im Rahmen einer Seminarveranstaltung alle auf dem Gebiet bepflanzte Bodenfilter aktiven Fachleute zu einem Erfahrungsaustausch einzuladen. Bei dieser Veranstaltung soll über den Überarbeitungs- und Ergänzungsbedarf des A 262 diskutiert werden. Das Merkblatt wird durch die Arbeitsgruppe KA-10.1 „Abwasserbehandlung in bepflanzten Bodenfiltern“ (Sprecher: Dr.- Ing. Jens Nowak) im FA KA-10 „AbwasserbehandlungAbwasserbehandlung im ländlichen Raum“ (Obmann: Dr.-Ing. Jens Nowak) überarbeitet. Das Merkblatt richtet sich an Planer und Betreiber von bepflanzten Bodenfiltern sowie Genehmigungsbehörden. Hinweise für die Überarbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Der Bearbeitungszeitraum ist bis Ende 2014 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr. Stefanie Budewig
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Fax: 02242/872-184
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 143-1 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen“
Der Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 143- 1 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen“ wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.17 „Allgemeine Anforderungen an die Sanierung von Entwässerungssystemen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. (FH) Markus Vogel) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ (Obmann Dr.-Ing. Christian Falk) erarbeitet. Die Europäische Norm DIN EN 14654-2 „Management und Überwachung von betrieblichen Maßnahmen in Abwasserleitungen und -kanälen – Teil 2: Sanierung“ stellt die allgemeinen Verfahren zu Management und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen in Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden auf und legt Anforderungen an die Entwicklung und Umsetzung von Arbeitsprogrammen und die Auswahl von Techniken fest. Sie ergänzt die DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ und gilt für Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, die hauptsächlich als Freispiegelleitungen betrieben werden, und zwar ab der Stelle, an der das Abwasser ein Gebäude, eine Dachentwässerung oder eine befestigte Fläche verlässt, bis zu dem Punkt, an dem es in eine Behandlungsanlage oder einen Vorfluter eingeleitet wird. Abwasserleitungen und -kanäle unterhalb von Gebäuden sind hierbei eingeschlossen, solange sie nicht Bestandteil der Gebäudeentwässerung sind. Das Arbeitsblatt DWA-A 143-1 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen“ gilt in Verbindung mit DIN EN 14654-2 und DIN EN 752. Das Arbeitsblatt nimmt im Sinne der DIN EN 14654-2 Bezug auf alle relevanten Planungsaspekte (Hydraulik, Betrieb, Bauzustand sowie Umweltrelevanz) der Netzunterhaltung und -entwicklung. Es verdeutlicht den Zusammenhang der Teilaspekte und insbesondere den mehrstufigen Prozess der Gesamtplanung. Für die Prozessschritte der Maßnahmenplanung und der Maßnahmenumsetzung wird der Fokus auf den Teilaspekt der baulichen Sanierung gelegt. Das Arbeitsblatt gilt nicht für betrieblich veranlasste Maßnahmen, die keinen Planungsprozess erforderlich werden lassen (zum Beispiel Sofortmaßnahmen wegen „Gefahr in Verzug“). Das Arbeitsblatt richtet sich an alle im Bereich der Sanierung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWA-A 143-1 wird bis zum 31. Dezember 2013 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: berger@dwa.de
Digitale Vorlage für Stellungnahmen:
http://de.dwa.de/themen.html
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 143-1
„Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen“, Oktober 2013
24 Seiten, ISBN 978-3-944328-12-6
Ladenpreis: 29 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 23,20 Euro.
Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-184
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Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 142 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten“
Von der DWA-Arbeitsgruppe ES-5.8 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wasserschutzgebieten“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Heinz Brandenburg) wurde im Fachausschuss ES-5 „Bau“ (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Henning Werker) das Arbeitsblatt DWA-A 142 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten“ als Entwurf erstellt. Abwasserleitungen und -kanäle werden für sehr lange Zeiträume geplant und gebaut. Um die angestrebten langen Lebensdauern auch zu erreichen, ist bereits im Planungsstadium, und selbstverständlich auch bei der Bauausführung und im Betrieb, besondere Sorgfalt notwendig. Mitunter ist es unvermeidbar, Abwasserleitungen und -kanäle auch in Wasserschutzgebieten zu verlegen. Bei Planung und Bau solcher Leitungen sind zusätzliche Randbedingungen zu beachten. Im überarbeiteten Arbeitsblatt DWA-A 142, das nun als Entwurf vorliegt, sind Hinweise für Planung, Ausführung und Betrieb von Abwasserleitungen und -kanälen in Wasserschutzgebieten enthalten. Das Arbeitsblatt DWA-A 142 wurde in Zusammenarbeit mit dem AK 5.5.1 „Straßen in Wasserschutzgebieten“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) sowie des DVGW und der Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e. V. (ATT) überarbeitet. Dieses Arbeitsblatt regelt die zusätzlichen Anforderungen für Neubau, Betrieb und Unterhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen in Trinkwassergewinnungsgebieten. Das Arbeitsblatt bezieht sich auch auf den Bestand von Abwasserleitungen und -kanälen einschließlich der Schachtbauwerke einschließlich deren Reparatur und Renovierung. Auf die Heilquellenschutzgebiete kann das Arbeitsblatt sinngemäß angewandt werden. Wegen der besonderen Verhältnisse sind dort Einzelfallbetrachtungen erforderlich, die zu Abweichungen führen können. Während das bisherige Arbeitsblatt ausschließlich Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb von neu zu errichtenden Abwasserleitungen und -kanälen enthielt, definiert das neue Arbeitsblatt ausdrücklich auch Anforderungen an bestehende Anlagen. Darüber hinaus werden detaillierte Hinweise für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten anhand einer Bewertungsmatrix gegeben. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an Planung, Bau, Material und Betrieb auf Basis des aktuellen Wissensstands und des bestehenden Regelwerks überarbeitet und um Anforderungen an die Sanierung ergänzt. Das Arbeitsblatt richtet sich an Kommunen, Betreiber von Abwasseranlagen und Wassergewinnungsanlagen, Genehmigungsbehörden sowie Ingenieurbüros. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWA-A 142 wird bis zum 31. Dezember 2013 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: berger@dwa.de Digitale Vorlage für Stellungnahmen:
http://de.dwa.de/themen.html Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 142 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten“
Oktober 2013, 28 Seiten
ISBN 978-3-944328-25-6
Ladenpreis: 34 Euro
fördernde DWA-Mitglieder: 27,20 Euro
Zu beziehen bei:
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Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-184
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Aufruf zur Stellungnahme Merkblatt DWA-M 369 „Abfälle aus kommunalen Abwasseranlagen – Rechen- und Sandfanggut, Kanal- und Sinkkastengut“
Das Merkblatt DWA-M 369 „Abfälle aus kommunalen Abwasseranlagen – Rechen- und Sandfanggut, Kanal- und Sinkkastengut“ wurde vom Fachausschuss KEK-11 „Infrastrukturabfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen und Straßenunterhaltung“ erarbeitet und erstmals im Mai 2003 veröffentlicht. Es wurde nun von der Arbeitsgruppe KEK-11.1 „Abfälle aus öffentlichen Abwasseranlagen ausgenommen Klärschlamm“ umfangreich überarbeitet, unter anderem weil sich mit Ablauf der Übergangsfrist der TA Siedlungsabfall seit Juni 2005 die rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben. Insbesondere ist seit diesem Datum die direkte Ablagerung der im Merkblatt behandelten Abfälle auf Deponien nicht mehr möglich. Dieser veränderten Situation wurde mit der Überarbeitung Rechnung tragen, indem die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen aktualisiert wurde und eine vertiefte Betrachtung der möglichen Aufbereitungsverfahren erfolgt. Das Merkblatt DWA-M 369 beschreibt die Herkunft und Zusammensetzung sowie die Mengen und Entsorgungsverfahren für Abfälle aus öffentlichen Abwasseranlagen. Ein Schwerpunkt ist den Möglichkeiten zur Aufbereitung durch thermische, mechanische oder mechanisch- biologische Verfahren gewidmet. Somit gibt das Merkblatt insbesondere Betreibern und Planern von Abwasseranlagen konkrete Empfehlungen zur umweltgerechten Verwertung oder Beseitigung von Rechen- und Sandfanggut sowie Kanal- und Sinkkastengut. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 369 wird bis zum 15. September 2013 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Josefine Dahmen Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de Digitale Vorlage für Stellungnahmen: http://de.dwa.de/themen.html
Entwurf Merkblatt DWA-M 369 „Abfälle aus kommunalen Abwasseranlagen – Rechen- und Sandfanggut, Kanal- und Sinkkastengut“, Juni 2013, 31 Seiten ISBN 978-3-942964-97-5 Ladenpreis: 38 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 30,40 Euro Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Überarbeitung ATV-M 774 „Abwässer aus lederherstellenden Betrieben“
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) wird das Merkblatt „Abwasser aus lederherstellenden Betrieben “ (ATVM 774) von Juni 2001 überarbeiten. Ziel des neuen Merkblatts ist die Aktualisierung der derzeitigen Fassung. Das überarbeitete Merkblatt soll Verfahren nach dem Stand der Technik bzw. den besten verfügbaren Techniken zur Behandlung von Abwasser, das bei lederherstellenden Betrieben anfällt, beschreiben. Das jüngst erschienene BVT-Merkblatt soll durch Praxisbeispiele aus dem deutschsprachigen Raum ergänzt und die im BVT-Merkblatt gegebenen Schlussfolgerungen sollen durch Umsetzungshinweise und -beispiele konkretisiert werden. Zudem sollen auch innerbetriebliche Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung anderer Umweltmedien dargestellt werden, soweit sie für dieses Merkblatt relevant und nicht in vergleichbaren Regelwerken beschrieben sind. Darüber hinaus wird das zu überarbeitende DWA- Merkblatt Empfehlungen und Hilfen zur Lösung technischer Probleme sowie bei der Umsetzung der relevanten Vorschriften geben. Das Merkblatt soll Behörden, Verbänden, Planern und den einschlägigen Betrieben als Leitfaden dienen und einen fachspezifischen Überblick vermitteln. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist im Herbst 2015 vorgesehen. Die Überarbeitung erfolgt durch die neu einzurichtende DWA-Arbeitsgruppe IG-2.22 „Lederfabriken/Pelzindustrie“ unter der Leitung von Frau Prof. Austermann Haun, Fachhochschule Ostwestfalen- Lippe.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 02242/872-102, Fax 02242/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de www.dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Merkblatts DWA-M 570 „Begriffe in der Gewässermorphologie und im Flussbau“ liegt vor
Die Auslegung von Maßnahmen an Fließgewässern hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert und im Sinne der Ökologie weiterentwickelt. Bedingt durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und Wasserrahmenrichtlinie gibt es eine Vielzahl neu entwickelter Vor- und Herangehensweisen in und an den Gewässern. Bedingt durch die geforderte transdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Ingenieuren, Biologen, Ökologen, Geografen und den weiteren beteiligten Disziplinen resultieren häufig Verständnisprobleme bei der Benutzung gleicher Begriffe – aber mit unterschiedlicher Bedeutung – in der jeweiligen Fachdisziplin. Das vorliegende Merkblatt umfasst eine Auswahl in der Gewässermorphodynamik und im Flussbau verwendeter Begriffe und soll hier Abhilfe schaffen und Orientierung sowie Sicherheit bei der Verwendung von Begriffen aus der Gewässermorphodynamik und des Flussbaus bieten. Das Verständnis für gewässermorphodynamische Prozesse und flussbauliche Maßnahmen, wie auch das Verständnis der beteiligten Fachdisziplinen untereinander, setzen die einheitliche Kenntnis entsprechender Begrifflichkeiten voraus. Die genannten Definitionen entsprechen weitgehend den Normen DIN 4044, DIN 4047 und DIN 4049. Einige Begriffe wurden speziell für die Verwendung im Flussbau aufgenommen bzw. daran angepasst. Die definierten Begrifflichkeiten sollen zukünftig einer eindeutigen Handhabung im DWA-Regelwerk dienen und bei der Überarbeitung bestehender Arbeits- und Merkblätter entsprechende Berücksichtigung finden. Das Merkblatt soll weiterhin die Arbeit anderer Fachgremien unterstützen und die Anfertigung gesonderter gewässermorphodynamischer und flussbaulicher Glossars in Veröffentlichungen und im Regelwerk der DWA erübrigen. Es soll dazu beitragen Missverständnisse zu beseitigen, die auf ein unterschiedliches Verständnis gewässermorphodynamischer und flussbaulicher Begriffe von Ingenieuren und anderen Fachdisziplinen zurückgehen. Das vorliegende Merkblatt richtet sich an alle, die sich mit Themen im Bereich der Gewässermorphodynamik und des Flussbaus beschäftigen oder ein sonstiges Interesse haben. Ziel ist die zukünftige einheitliche und eindeutige Handhabung der definierten Fachbegriffe im DWA-Regelwerk. Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 570 wird bis zum 15. September 2013 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Entwurf DWA-M 570 „Begriffe in der Gewässermorphologie und im Flussbau“ Juni 2013, 29 Seiten ISBN 978-3-942964-90-6 Ladenpreis: 34 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 27,20 Euro Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme Merkblatt DWA-M 526 „Grundlagen morphodynamischer Phänomene in Fließgewässern“
Lokale Eingriffe oder großräumige Umgestaltungsmaßnahmen an Flussläufen haben häufig weitreichende Auswirkungen auf das hydraulisch-sedimentologische Gleichgewicht und auf die Gewässermorphologie. Die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Erreichung des guten ökologischen/morphologischen Zustands bis zum Jahr 2015 (EG-Wasserrahmenrichtlinie), setzt deshalb grundlegende Kenntnisse über die in den Gewässern zu beobachtenden morphodynamischen Phänomene und die damit verbundenen Prozesse voraus. Die Morphologie von Fließgewässern steht mit der Strömung in komplexer Wechselwirkung. Eine hinreichend große Strömungsbelastung führt an der Gewässersohle zur Umlagerung des dort vorhandenen Materials und damit verbunden zur Ausbildung von morphologischen Strukturen, die wesentlicher Bestandteil der morphodynamischen Phänomene sind. In Abhängigkeit vom betrachteten Naturraum bilden sich verschiedenste solcher Strukturen aus. Je nach Randbedingung (zum Beispiel Gefälle, Korngrößenspektrum, Kornmaterial) können sogenannte Step-Pool-Systeme, Deckschichten oder Transportkörper auftreten, und die zugehörigen Laufformen reichen von Verzweigungen bis zu Mäandern. Die Größenordnung dieser morphologischen Strukturen reicht hierbei von zentimetergroßen Riffeln bis zu meterlangen Dünen, hundertmeterlangen Bänken und kilometerlangen Mäandern. Unter dem Begriff „Phänomen“ wird das Ergebnis aus einzelnen Prozessen verstanden. Neben der verbalen Beschreibung der Phänomene werden auch die dafür erforderlichen Parameter aufgeführt. Auf Formeln wird dagegen verzichtet. Zahlreiche morphodynamische Phänomene werden in signifikanter Weise durch die aufkommende oder vorhandene Vegetation beeinflusst bzw. geprägt. Hierzu zählen unter anderem die Rehnen- und Inselbildung. Der Vegetationseinfluss wird in denjenigen Kapiteln aufgezeigt und erläutert, in denen er für die Morphodynamik der Fließgewässer von Bedeutung ist. Die Erfassung und Beschreibung morphodynamischer Phänomene in Fließgewässern erfordert die Berücksichtigung der relevanten Maßstabsebene, das heißt der zeitlichen und räumlichen Auflösung der zugrunde liegenden Prozesse. Dabei bemisst sich die Dauerhaftigkeit in Wochen und Monaten bis hin zu Jahrhunderten, und die räumlichen Ausmaße reichen von wenigen Zentimetern bis zu vielen Kilometern. Die Festlegung der Skalenhierarchie ist nicht einheitlich, sondern hängt von der Fragestellung sowie von der Ausdehnung des zu untersuchenden Fließgewässers ab. Auf kontinentaler bis regionaler Ebene beeinflussen geologische Randbedingungen die Entstehung von Landformen und typischen Gewässernetzen, die wiederum Einfluss auf die Phänomene kleinerer Maßstabsebenen haben. Das vorliegende Merkblatt beinhaltet die Beschreibung und Erläuterung der „natürlichen“ morphodynamischen Phänomene in Fließgewässern, die für das Prozessverständnis der Entstehung und des Zerfalls morphologischer Strukturen sowie des Sedimenttransportes erforderlich sind. Zusätzlich wird als bauwerksbedingtes Phänomen die Buhnenfeldverlandung behandelt, da Buhnen den Flusslauf über lange Strecken festlegen und somit die Uferstruktur prägen. Die Beschreibungen und Erläuterungen konzentrieren sich auf die morphodynamischen Phänomene im Flussschlauch der Gewässer. Die Arbeitsgruppe WW-2.2 „Grundlagen morphodynamischer Phänomene in Fließgewässern“ im Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik der Binnen- und Küstengewässer“ möchte mit diesem neuen Merkblatt Kommunen, Länder, Wasserwirtschaftsverbände, Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen sowie Ingenieurbüros ansprechen. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 526 wird bis zum 31. Oktober 2013 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: schrenk@dwa.de Fax: 0 22 42/872-184
Digitale Vorlage für Stellungnahmen: http://de.dwa.de/themen.html Entwurf Merkblatt DWA-M 526 „Grundlagen morphodynamischer Phänomene in Fließgewässern“ August 2013, 67 Seiten ISBN 978-3-944328-07-2 Ladenpreis: 71 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 56,80 Euro Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme Merkblatt DWA-M 388 „ Mechanisch-biologische Restabfallbehandlung (MBA)“
In Deutschland werden ca. 50 Anlagen zur mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung (MBA) betrieben, die ca. 5,6 Millionen Tonnen Siedlungsabfälle behandeln. Ziel ist es, die Abfälle so aufzubereiten, dass eine möglichst große Fraktion einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden kann. Das verbleibende Material wird biologisch stabilisiert, sodass es auf Deponien abgelagert werden kann. Aufgrund der in Deutschland bestehenden Behandlungskapazitäten für Hausmüll ist davon auszugehen, dass in Zukunft keine nennenswerten neuen MBA-Kapazitäten geschaffen werden, sodass der Neubau von Anlagen in Deutschland nicht im Fokus des Merkblatts liegt. Vielmehr zielt das vom DWA-Fachausschuss KEK-14 „Behandlung biogener Abfälle“ und dessen Arbeitsgruppe KEK- 14.3 „Mechanisch-Biologische Restabfallbehandlung“ erarbeitete Merkblatt DWAM 388 darauf ab, auf Basis der vorhandenen umfangreichen Betriebserfahrungen die Potenziale für technische und organisatorische Optimierungen der MBA zu identifizieren und Planern und Betreibern entsprechende Empfehlungen zu geben. Neben den technischen Grundlagen der verschiedenen Verfahrensvarianten werden detailliert die Energie- und Stoffströme beleuchtet und die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 388 wird bis zum 31. Juli 2013 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Josefine Dahmen Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Digitale Vorlage für Stellungnahmen: http://de.dwa.de/themen.html Entwurf Merkblatt DWA-M 388 „Mechanisch-biologische Restabfallbehandlung (MBA)“, Mai 2013, 46 Seiten ISBN 978-3-942964-98-2 Ladenpreis: 49 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 39,20 Euro Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme Merkblatt DWA-M 368 „Biologische Stabilisierung von Klärschlamm“
Die Stabilisierung von Klärschlämmen ist die wichtigste Grundoperation der gesamten Klärschlammbehandlung. Die biologischen Verfahren haben sich weltweit als die am meisten verbreitete Prozessart zur Klärschlammstabilisierung durchgesetzt. Sie werden seit Jahrzehnten nach empirischen Ansätzen bemessen und betrieben. Das Merkblatt DWA-M 368 „Biologische Stabilisierung von Klärschlamm“, das jetzt als Gelbdruck vorliegt, gibt, aufbauend auf einer Erläuterung der wichtigsten biochemischen Grundlagen, neue praxisorientierte Empfehlungen für die Bemessung und den Betrieb von Anlagen zur biologischen Klärschlammstabilisierung entsprechend dem Stand der Technik. Dabei werden auch neue Entwicklungen, wie die Bestrebungen zur weitergehenden Verringerung des Stabilisierungsvolumens oder die Einflüsse einer Klärschlammdesintegration betrachtet. Hinweise zu hygienischen Aspekten und den alternativen Einsatzbereichen der wichtigsten Varianten der biologischen Klärschlammstabilisierung runden die umfassende Darstellung des Themas ab. Das Merkblatt richtet sich vor allem an den Praktiker auf der Kläranlage sowie an planende und ausführende Ingenieure und Techniker. Um den technischen Weiterentwicklungen und den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, wurde das Merkblatt grundlegend aktualisiert und erweitert. Die Aktualisierung wurde von der Arbeitsgruppe KEK-2.1 „Stabilisierung“ im Auftrag und unter Mitwirkung des Fachausschusses KEK-2 „Stabilisierung, Entseuchung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung von Schlämmen“ erarbeitet. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 368 wird bis zum 15. November 2013 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Josefine Dahmen Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-186 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: dahmen@dwa.de
Digitale Vorlage für Stellungnahmen: http://de.dwa.de/themen.html Entwurf Merkblatt DWA-M 368 „Biologische Stabilisierung von Klärschlamm“, August 2013, 56 Seiten ISBN 978-3-944328-03-4 Ladenpreis: 57 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 45,60 Euro Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Merkblatts DWA-M 151 „Messdatenmanagementsysteme (MDMS) in Entwässerungssystemen“ liegt vor
Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 151 „Messdatenmanagementsysteme (MDMS) in Entwässerungssystemen“ wurde von der Arbeitsgruppe ES-1.9 „Messdaten in Entwässerungssystemen“ (Sprecher: Dr.-Ing. Holger Hoppe) im Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/ Anforderungen“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Rosenwinkel) erarbeitet. Hintergrund Grundlage für die Planung und den Betrieb entwässerungstechnischer Anlagen sind Messdaten, die in unterschiedlicher Form und Qualität erhoben und verwaltet werden. Nutzbar werden Informationen aus Messdaten aber erst, wenn die Messdaten zeitnah geprüft, gegebenenfalls korrigiert und nachvollziehbar archiviert werden, um von dem Betreiber, Planer und den Behörden in einen Bedeutungskontext gestellt werden zu können. Um diese Prozesse effizient zu organisieren und zu unterstützen, hat die DWAArbeitsgruppe ES-1.9 „Messdaten in Entwässerungssystemen“ die Bearbeitung des neuen Merkblatts DWA-M 151 „Messdatenmanagementsysteme (MDMS) in Entwässerungssystemen“ übernommen. Nutzen Der Nutzen von Messdaten ist inzwischen von vielen Betreibern, Planern und Behörden erkannt worden, sodass der Umfang von temporären und dauerhaften Messungen in den letzten Jahren weiter zugenommen hat und im Regelwerk der DWA verankert wurde. Technische Hinweise zum Betrieb von Messungen und der erforderlichen Datenprüfung sind zuletzt im Merkblatt DWA-M 181 in Bezug auf Wasserstands- und Durchflussmessungen beschrieben worden. Hinweise zum Umgang mit Messdaten als „Massendaten“ unterschiedlichster Quellen fehlten jedoch bisher und werden im vorliegenden Merkblatt erstmals dargestellt. Die notwendigen Grundfunktionalitäten eines MDMS gehen in der Regel über die Funktionalitäten eines reinen Prozessleitsystems hinaus. Messdaten müssen zukünftig – mehr als bisher – als wertvolle Ressource verstanden und vor diesem Hintergrund der Wert der Messdaten sichergestellt und erhalten werden. Die Datenqualität und die Qualitätssicherung sind in den Mittelpunkt des Messens zu stellen. Dies erfordert die Erstellung einer Prozessbeschreibung zum Umgang mit den Messdaten (Management) im Sinne eines Geschäftsprozesses. Geltungsbereich und Inhalt des Merkblatts Das Merkblatt befasst sich mit den Anforderungen an Messdatenmanagementsysteme (MDMS) und Funktionalitäten zur Unterstützung von Erfassung, Prüfung und Korrektur (Datenqualität), Dokumentation und Archivierung sowie Austausch (Datenimport und -export) von Messdaten und zugehörigen Metadaten im Planungsraum der Siedlungsentwässerung. Das Merkblatt beschreibt gängige Anwendungsbereiche, Einsatzmöglichkeiten, gibt Hinweise zu Nutzen, Erfordernissen und Einsatzgrenzen eines MDMS und enthält Vorschläge zur Vorbereitung und Durchführung einer Systemeinführung sowie eines Systemwechsels. Zielgruppe Das Merkblatt richtet sich an Anwender, Administratoren und Betreiber, Entwickler und Hersteller, Planer und Aufsichtsbehörden, die grundlegende Informationen und Hilfestellungen insbesondere zu Konzeption, Aufbau, Pflege, Anwendung und Fortschreibung von MDMS sowie zum Datenaustausch und Integration in bestehende Softwareumgebungen (z. B. vorhandene Prozessleitsysteme, Kanal- und Betriebsinformationssysteme, Abrechnungs- und Simulationsprogramme) benötigen. Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 151 wird bis zum 15. September 2013 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef E-Mail: berger@dwa.de
Eine digitale Vorlage für Ihre Stellungnahme finden Sie unter http://de.dwa.de/themen.html
Entwurf Merkblatt DWA-M 151 „Messdatenmanagementsysteme (MDMS) in Entwässerungssystemen“, Juni 2013 49 Seiten, ISBN 978-3-944328-01-0 Ladenpreis: 57 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 45,60 Euro Zu beziehen bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Gewässermorphologie: Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Sowohl begrenzte lokale Eingriffe als auch großräumige Umgestaltungsmaßnahmen an Flussläufen haben häufig weit reichende Auswirkungen auf das hydraulisch-sedimentologische Gleichgewicht und die Gewässermorphologie. Dies trifft somit auch auf naturnahe Umgestaltungsmaßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Zustands nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) zu. Deren Planung und Umsetzung setzt die Abschätzung und Prognose der mit den Eingriffen verbundenen morphodynamischen Veränderungen voraus. Dieses Wissen ist wiederum entscheidend, um die Nachhaltigkeit geplanter Maßnahmen beurteilen zu können. Die Morphologie von Fließgewässern steht mit der Strömung und den mit der Strömung transportierten Sedimenten in komplexer Wechselwirkung. Eine hinreichend große Strömungsbelastung führt an den Ufern zu Abbrüchen und an der Gewässersohle zur Umlagerung des dort vorhandenen Materials und damit verbunden zu dynamischen Laufformen (zum Beispiel Mäander oder Nebengerinne) sowie zur Ausbildung morphologischer Strukturen (zum Beispiel Transportkörper). In Bereichen geringer Strömungsbelastung können sich dagegen zum Beispiel Sand- und Kiesbänke (Gewässersohlen in Aufweitungen) oder Rehnen (Übergangszone Gewässerbett – Vorland) ausbilden. Die Abfluss- und Morphodynamik bestimmt damit in Fließgewässern in entscheidender Weise die Habitateignung und -dynamik im Flussschlauch wie auch in der aquatischterrestrischen Wechselzone und somit den ökologischen Zustand. Bis heute sind bereits eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der naturnahen Umgestaltung von Gewässern durchgeführt worden. Jedoch wurde dabei im Planungszustand der mit den Maßnahmen verbundenen Morphodynamik nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, sich mit der Entwicklung von Umgestaltungsmaßnahmen unter morphodynamischen Gesichtspunkten auseinander zu setzen. Diese Aufgabe soll eine neu einzurichtende Arbeitsgruppe zum Thema „Berücksichtigung von morphologischen Entwicklungen bei der Planung von naturnahen Umgestaltungsmaßnahmen/ Maßnahmen zur Erreichung eines guten Gewässerzustandes“ übernehmen. Im Einzelnen soll diese Arbeitsgruppe beitsgruppe ihre Schwerpunkte an folgenden Themenstellungen orientieren:
●● Zusammenstellung und Aufbereitung wesentlicher Aspekte der Morphodynamik und Erläuterung ihrer Bedeutung für die Planung von Umgestaltungsmaßnahmen an den Fließgewässern,
●● Zusammenstellung von Parametern, die zur Abschätzung morphologischer Entwicklungen erforderlich sind,
●● Entwicklung von Monitoring-Programmen zur Erfassung der maßgebenden morphodynamischen Parameter,
●● Identifizierung und Bereitstellung von Werkzeugen (zum Beispiel numerische Programme, Labor- und Feldexperimente oder ähnlich), mit denen morphologische Entwicklungen prognostiziert werden können, ●● anhand von Fallbeispielen soll die Bedeutung der Morphodynamik bei der Entwicklung von Umgestaltungsmaßnahmen aufgezeigt werden. Im Ergebnis soll die Arbeit der Gruppe dazu beitragen, ein besseres Verständnis über die Bedeutung morphologischer Entwicklungen bei Umgestaltungsmaßnahmen und deren Prognose zu vermitteln. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind Vertreter/-innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/-innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden oder sonstige Interessierte eingeladen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Georg Schrenk Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-210 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: schrenk@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 906 (inhaltsgleich zu DVGW W 105 (A))
„Grundsätze und Maßnahmen einer Gewässer schützenden Waldbewirtschaftung“ liegt vor
Wälder und Forsten erfüllen im Landschaftswasserhaushalt eine Vielfalt von Funktionen. Zugleich bestehen umfassende Anforderungen der Gesellschaft an den Wald unter den Aspekten: Nutz-, Schutz-, und Erholungsfunktion. Die Art und Weise der Waldbewirtschaftung kann bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung dieser Funktionen erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Quantität von Gewässern, d. h. sowohl Oberflächen- als auch Grundwasser, haben. Daher kommt der Wasserschutzfunktion eine besondere Bedeutung innerhalb der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zu. Vor diesem Hintergrund definiert das vorliegende Arbeitsblatt Anforderungen an eine Gewässer schützende Waldbewirtschaftung im Sinne einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft und benennt Maßnahmen für deren Umsetzung in der Praxis. Ziel dieses Arbeitsblatts ist es daher, die Wasserschutzfunktion des Waldes zu konkretisieren und Notwendigkeiten in der Bewirtschaftung der Wälder zu definieren, bei deren Einhaltung unter dem Aspekt der Wasserschutzfunktion eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft eingehalten ist. Dieses Arbeitsblatt, das inhaltsgleich auch als DVGW-Arbeitsblatt W 105 veröffentlicht wird, wurde von einem Projektkreis des gemeinsamen DVGW-Technischen Komitees/DWA-Fachausschusses „Grundwasser und Ressourcenmanagement“ unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der Trinkwassertalsperren e. V. (ATT) und Fachleuten aus der Forstwirtschaft erarbeitet. Das Arbeitsblatt richtet sich an Waldbesitzer, Talsperrenbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen sowie wasserwirtschaftliche und forstliche Fachbehörden für die Planung, Genehmigung, Ausführung und Begleitung waldbaulicher Aktivitäten.
Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWA-A 906 wird bis zum 15. September 2013 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-161
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: barion@dwa.de
Eine digitale Vorlage für Ihre Stellungnahme finden Sie unter http://de.dwa.de/themen.html
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 906 „Grundsätze und Maßnahmen einer Gewässer schützenden Waldbewirtschaftung“, Juni 2013, 16 Seiten ISBN 978-3-944328-05-8 Ladenpreis: 31 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 24,80 Euro
Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: info@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 216 „Energiecheck und Energieanalyse– Instrumente zur Energieoptimierung von Abwasseranlagen“ liegt vor
Der weltweit steigende Energiebedarf, die Endlichkeit fossiler Ressourcen, steigende Energiekosten und die Sorge um die Auswirkungen auf das Klima erfordern einen deutlichen Wandel in der Energieversorgung und im Energieverbrauch – auch im Bereich der Abwasserbeseitigung. Hierbei dürfen die Bestrebungen zur Verbesserung der Energieeffizienz jedoch nicht dem eigentlichen Zweck der Abwasserbeseitigung, das heißt der Ableitung und Reinigung mit dem Ziel des Gewässerschutzes, zuwiderlaufen. Der Gesamtstromverbrauch der rund 10 000 Abwasserbehandlungsanlagen in Deutschland liegt in einer Größenordnung von 4200 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr. Die Abwasserbehandlung zählt zu den größten Energieverbrauchern einer Kommune. Die Ergebnisse durchgeführter Energieanalysen zeigen Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz auf. Angesichts der komplexen Verfahrensabläufe in der Abwasserbeseitigung sind eine systematische Vorgehensweise und umfangreiches Fachwissen für die Energieoptimierung von Abwasseranlagen erforderlich. Bisher gab es keine bundesweit einheitliche Methodik zur Einschätzung der Energieeffizienz von Abwasseranlagen. Mit dem Arbeitsblatt DWA-A 216 werden Energiecheck und Energieanalyse als Instrumente zur Energieoptimierung von Abwasseranlagen eingeführt und Anforderungen an die Ausführung formuliert. Der Geltungsbereich des Arbeitsblatts bezieht sich auf Anlagen zur Abwasserbehandlung und -ableitung. Die für Pumpwerke auf Kläranlagen vorgestellten Ansätze sind analog für Pumpwerke im Bereich der Abwasserableitung anwendbar. Im Bereich der Regenwasser Regenwasserund Mischwasserbehandlungsanlagen (zum Beispiel Retentionsbodenfilter etc.) existieren derzeit keine ausreichend systematisch erhobenen Betriebserfahrungen. Gleiches gilt für Druckluftspülung, pneumatische Förderung, Vakuumentwässerung und Druckleitungsnetze. Dieses Arbeitsblatt richtet sich an Planer, Betreiber und Fachbehörden und stellt eine praxisorientierte, wissenschaftlich fundierte Arbeitshilfe zur verfahrenstechnischen und energetischen Optimierung von Abwasseranlagen und eine einheitliche Methodik zur Verfügung. Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWA-A 216 wird bis zum 15. Juli 2013 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form, an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr. agr. Stefanie Budewig
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-144
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: budewig@dwa.de
Eine digitale Vorlage für Stellungnahmen finden Sie im Internet:
http://de.dwa.de/themen.html
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 216 „Energiecheck und Energieanalyse – Instrumente zur Energieoptimierung von Abwasseranlagen“,
April 2013, 47 S.
ISBN 978-3-942964-87-6
Ladenpreis: 50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 40 Euro
Aufruf zur Mitarbeit Audit „Hochwasser – wie gut sind wir vorbereitet“
Auditorinnen und Auditoren gesucht Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.- DWA hat mit dem Merkblatt DWA-M 551 Audit „Hochwasser – wie gut sind wir vorbereitet“ (Dezember 2010) ein Instrument entwickelt, mit dem der Status der kommunalen Hochwasservorsorge bestimmt und öffentlichkeitswirksam diskutiert werden kann. Nach Abschluss einer von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten Pilotphase von 20 Audits werden Auditorinnen und Auditoren gesucht, die sich auf dem Feld der kommunalen Hochwasservorsorge für die DWA engagieren wollen. Das Audit ist Teil der Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken und soll Kommunen insbesondere dabei unterstützen, sich aktiv in deren Umsetzung einzubringen. Das Audit wird jeweils von zwei Auditorinnen bzw. Auditoren an zwei aufeinander folgenden Tagen bei der zu auditierenden Kommune abgenommen und mündet im Ergebnis in einer Hochwasservorsorge- Ampel, mit der der aktuelle Status der Hochwasservorsorge in der Kommune für alle Beteiligten nachvollziehbar visualisiert wird, ggfls. verbunden mit konkreten Perspektiven, den Status der Hochwasservorsorge noch zu verbessern. Voraussetzung für die Autorisierung als Auditorin bzw. Auditor durch die DWA sind mehrjährige einschlägige berufliche Erfahrungen in der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Hochwasservorsorge. Wegen des fachund zuständigkeitsübergreifenden Anspruchs der Hochwasservorsorge ist der Fachhintergrund ausdrücklich nicht auf die Ingenieurdisziplinen beschränkt. Für die Abnahme des Audits wird von der DWA eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Eine Zusammensetzung der Auditorenschaft aus Vertreterinnen und Vertretern von Ingenieurbüros, Hochschulen und Verwaltung wird angestrebt.
Interessierte melden sich bitte mit einem kurz gefassten Lebenslauf bei der
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
E-Mail: barion@dwa.de
Aufnahme neuer Arbeiten Neue Arbeitsgruppe KEK-13.2 „Ausschreibung der Klärschlammentsorgung“
Der Fachausschuss KEK-13 „EU-Belange und Strategiekommission Klärschlamm“ hat im Jahr 1998 den Arbeitsbericht „Empfehlungen zur Ausschreibung und Vergabe bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung“ veröffentlicht. Auch heute wird der Arbeitsbericht für die Erstellung neuer Ausschreibungen oftmals noch als Orientierung verwendet. Seit 1998 hat es viele Veränderungen der Rechtslage, der Entsorgungswege und in der Zusammenarbeit zwischen Schlammproduzenten und Entsorgern gegeben. Um diesen neuen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, hat der Fachausschuss KEK-13 beschlossen, den Arbeitsbericht grundlegend zu überarbeiten und hierfür die Arbeitsgruppe KEK-13.2 „Ausschreibung der Klärschlammentsorgung“ einzurichten. Im Zuge der Überarbeitung soll der Anwendungsbereich auch auf Ausschreibungen und Vergaben zur thermischen Behandlung ausgeweitet werden. Weiterhin wird der Fachausschuss im Rahmen der Überarbeitung prüfen, ob die Empfehlungen künftig in Form eines Merkblatts herausgegeben werden können.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen: DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Aufruf zur Mitarbeit Neue DWA-Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Hygiene in der Wasser- und Abfallwirtschaft“
Das wiederholte Auftreten von Krankheitserregern, wie zum Beispiel im Fall der Vogelgrippe, des EHEC-Erregers oder von Salmonellen im Schulessen, weist deutlich darauf hin, dass hygienisch einwandfreie Umweltbedingungen keine Selbstverständlichkeit sind, sondern ständige Anstrengungen erfordern. Gleichzeitig sind Fragen der Umwelthygiene extrem vielschichtig, denn sie müssen sich mit Wasser, Boden oder Luft gleichermaßen auseinandersetzen. Des Weiteren sind bei den unterschiedlichsten technischen Prozessen wie dem Anbau und der Verarbeitung von Lebensmitteln, der Bereitstellung von Trinkwasser oder der Behandlung von Abwässern und Abfällen sehr differenzierte Techniken notwendig. Bearbeitung des Themas „Hygiene“ in der DWA Es überrascht daher nicht, dass die Thematik „Hygiene“ bereits in über 20 Fachgremien der DWA unter den verschiedensten Blickwinkeln bearbeitet wird. Allerdings ist zu konstatieren, dass jeweils spezialisierte Teilaspekte betrachtet werden und bisher keine zielgerichtete Analyse der übergreifenden Zusammenhänge erfolgte. Die DWA hat daher am 8. November 2012 unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. Norbert Dichtl das Expertengespräch „Hygiene in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ durchgeführt. Zu dem Gespräch waren prominente Fachexperten und insbesondere die Vorsitzenden von DWAFachgremien mit engem Bezug zum Thema „Hygiene“ eingeladen. Die Vorträge und Diskussion dieses Expertenkreises machten sehr deutlich, dass sich die Wasserwirtschaft den gewaltigen Herausforderungen zu den Fragen der Hygiene stellen muss. So führt zum Beispiel der globalisierte Waren- und Personenverkehr dazu, dass Krankheitserreger heute sehr viel schneller international verbreitet werden können, auch das zunehmende Auftreten multiresistenter Keime kann neue Gefahrenpotenziale bergen. Die Präsentationen zu den vielfältigen Arbeiten der DWA-Fachgremien zeigten, dass die Fachausschüsse und Arbeitsgruppen bei der Bearbeitung fachspezifischer Fragestellungen gut aufgestellt sind. Gleichzeitig bestand Konsens, dass darüber hinaus Bedarf besteht, die Thematik der Umwelthygiene in einem übergreifenden Ansatz zu bearbeiten. Die Vorsitzenden der DWA-Hauptausschüsse haben daraufhin auf ihrer letzten Sitzung beschlossen, eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe einzurichten, die das Thema hauptausschussübergreifend bearbeiten und sich im ersten Halbjahr 2013 konstituieren soll. Arbeitsauftrag der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Zunächst wird es Aufgabe der Arbeitsgruppe sein, eine Übersicht zu erstellen, in der die für die Arbeit der DWA wichtigen Medien und Stoffströme mit ihrer Relevanz hinsichtlich des Themas „Umwelthygiene“ dargestellt werden. Darauf aufbauend wird eine Analyse der bestehenden einschlägigen gesetzlichen Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene ein wichtiger Baustein sein. Auch werden Methoden der Risikobewertung zu thematisieren sein, um Schutzziele und praxistaugliche Maßnahmen zu deren Umsetzung ableiten zu können. Ziel der neuen Ad-hoc-Arbeitsgruppe ist es, eine fachliche Grundlage der DWA im Bereich der Umwelthygiene zu erarbeiten, die beispielsweise in Form eines DWA-Themenbands veröffentlicht wird. Darüber hinaus sollte die Ad-hoc-Gruppe auch aktuelle Diskussionsbeiträge in den DWA-Verbandszeitschriften KA und KW oder auf Tagungen und Seminaren einbringen, um die Mitglieder der DWA hinsichtlich des Themas zu sensibilisieren und über wichtige aktuelle Entwicklungen zu informieren. Aufruf zur Mitarbeit Um den Mitgliederkreis der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Hygiene in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ kompetent zu besetzen, werden Kolleginnen oder Kollegen gesucht, die diese Arbeiten ehrenamtlich mitgestalten wollen. Willkommen sind Fachleute beispielsweise aus den Bereichen der Planung, des Baus und Betriebes entsprechender technischer Anlagen zur Hygienisierung bzw. Desinfektion von Abwässern oder Abfällen oder von wissenschaftlichen Institutionen und Fachbehörden. Bewerber sollten mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein und Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen zur Mikrobiologie und/oder den entsprechenden Verfahrenstechniken ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Josefine Dahmen
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
E-Mail: dahmen@dwa.de
Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit Arbeitsgruppe KEK-11.6 „Abfälle aus Fettabscheideranlagen“
Die DWA-Arbeitsgruppe KEK-11.6 „Abfälle aus Fettabscheideranlagen“ hat sich Ende 2012 neu konstituiert und beabsichtigt, einen Arbeitsbericht oder DWAThemenband zum Anfall und der Entsorgung von Rückständen aus Fettabscheideranlagen zu erstellen. Dabei sollen als inhaltliche Schwerpunkte insbesondere unterschiedliche Entsorgungs- und Verwertungswege vorgestellt werden. Zudem ist das Thema „Abfälle aus mobilen Fettabscheidern“ zu erörtern. Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu erweitern, werden Kolleginnen und Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich und aktiv mitgestalten wollen. Willkommen sind insbesondre Fachleute von einschlägigen Entsorgungsunternehmen sowie von Planern, Herstellern oder Betreibern von Fettabscheideranlagen. Ebenso sind Fachkräfte aus dem wissenschaftlichen Bereich oder Mitarbeiter/ innen von Fachbehörden willkommen. Bewerber/innen sollten mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein und Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften technischen Kenntnissen ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Josefine Dahmen
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
E-Mail: dahmen@dwa.de
Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit DWA-Arbeitsgruppe GB-1.8 „Neobiota“
Anlass Jährlich gelangt eine Vielzahl von nicht heimischen Arten nach Deutschland. Nur wenige dieser Neobiota – Neophyhten und Neozooen – können sich hier dauerhaft etablieren. Unter den aquatischen Neobiota findet sich allerdings eine Reihe von (mittlerweile) etablierten, invasiven Arten, die auch aus wasserwirtschaftlicher Sicht von Bedeutung sind, insbesondere wegen ihrer Beeinträchtigung von Wasser- und Gewässernutzungen als auch ihrer Auswirkungen auf die heimischen, gewässertypspezifischen Biozönosen. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die für die Wasserwirtschaft in Deutschland geltendes Recht ist und deren Umsetzung seitens der DWA von Anfang begleitet wird, behandelt die Neobiota nur randlich. So besteht insbesondere EU-weit kein Konsens darüber, wie die Neobiota in den Bewertungsverfahren berücksichtigt werden sollen. Auch zu dem Punkt, ob das Vorkommen von Neobiota bekämpft werden sollte und falls ja, welche Maßnahmen dafür effizient oder überhaupt zielführend sind, bestehen unterschiedliche Einschätzungen. Um bislang bestehende Standpunkte und Sichtweisen zusammenzutragen, zu erörtern und konkrete Hinweise zur zukünftigen Behandlung dieses Themenfeldes zu geben, wird eine neue Arbeitsgruppe „Neobiota“ im DWA-Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ eingerichtet. Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe Mit der Einrichtung dieser neuen Arbeitsgruppe soll innerhalb der Wasserwirtschaft ein Diskussionsforum für Fachleute geschaffen werden, die sich mit dem Themenkomplex der aquatischen Neobiota auseinander setzen und konkrete Vorschläge für Definition, Bewertung, Maßnahmen und Management, u. a. im Rahmen der Umsetzung der WRRL, entwickeln. Die Arbeitsgruppe der DWA strebt eine enge fachliche Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Limnologie e. V. (DGL) an. Mögliche Themen der neuen Arbeitsgruppe Die Arbeitsgruppe soll ihre Schwerpunkte an folgenden Aufgaben orientieren:
● Sichtung und Zusammenstellung des Umgangs mit Neobiota in verschiedenen Normen, Regelwerken und Konventionen (z. B. Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Biodiversitätskonvention usw.)
● Zusammenstellung und Charakterisierung der aktuellen und zukünftig wasserwirtschaftlich bedeutsamen Neobiota-Arten in Deutschland (z. B. Invasionswege, bevorzugt besiedelter Gewässertyp, Gewässerzustand)
● Zusammenstellung der vorhandenen Kenntnisse, aber auch der bestehenden Wissensdefizite, z. B. zur Autökologie der Arten, zu (kosten)effizienten Maßnahmen, zu Ursache-Wirkungszusammenhängen
● Sichtung und Zusammenstellung des Umgangs mit den Neobiota in aktuellen bundesweit gültigen Bewertungsverfahren der biologischen Qualitätskomponenten zur Umsetzung der WRRL
● Sichtung und Zusammenstellung von präventiven und repressiven Maßnahmen oder best practice-Strategien zur Eindämmung oder Bekämpfung von Neobiota
● Vorbereitung und Durchführung eines Workshops zum Thema „Aquatische Neobiota“
● Erarbeitung einer Publikation, welche die bestehenden Erkenntnisse zu den oben genannten Punkten zusammenstellt
● Entwicklung eines Strategiepapiers zum Umgang mit Neobiota für die Verwendung durch die DWA Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/ -innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/ -innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden oder sonstige Inte ressierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr.
Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Arbeitsgruppe „Neobiota“ im DWA-Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die für die Wasserwirtschaft in Deutschland geltendes Recht ist und deren Umsetzung seitens der DWA von Anfang begleitet wird, behandelt die Neobiota nur randlich. So besteht insbesondere EU-weit kein Konsens darüber, wie die Neobiota in den Bewertungsverfahren berücksichtigt werden sollen. Auch zu dem Punkt, ob das Vorkommen von Neobiota bekämpft werden sollte und falls ja, welche Maßnahmen dafür effizient oder überhaupt zielführend sind, bestehen unterschiedliche Einschätzungen. Um bislang bestehende Standpunkte und Sichtweisen zusammenzutragen, zu erörtern und konkrete Hinweise zur zukünftigen Behandlung dieses Themenfeldes zu geben, wird eine neue Arbeitsgruppe „Neobiota“ im DWA-Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ eingerichtet. Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe Mit der Einrichtung dieser neuen Arbeitsgruppe soll innerhalb der Wasserwirtschaft ein Diskussionsforum für Fachleute geschaffen werden, die sich mit dem Themenkomplex der aquatischen Neobiota auseinander setzen und konkrete Vorschläge für Definition, Bewertung, Maßnahmen und Management, u. a. im Rahmen der Umsetzung der WRRL, entwickeln. Die Arbeitsgruppe der DWA strebt eine enge fachliche Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Limnologie e. V. (DGL) an. Mögliche Themen der neuen Arbeitsgruppe Die Arbeitsgruppe soll ihre Schwerpunkte an folgenden Aufgaben orientieren:
● Sichtung und Zusammenstellung des Umgangs mit Neobiota in verschiedenen Normen, Regelwerken und Konventionen (z. B. Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Biodiversitätskonvention usw.)
● Zusammenstellung und Charakterisierung der aktuellen und zukünftig wasserwirtschaftlich bedeutsamen Neobiota-Arten in Deutschland (z. B. Invasionswege, bevorzugt besiedelter Gewässertyp, Gewässerzustand)
● Zusammenstellung der vorhandenen Kenntnisse, aber auch der bestehenden Wissensdefizite, z. B. zur Autökologie der Arten, zu (kosten)effizienten Maßnahmen, zu Ursache-Wirkungszusammenhängen
● Sichtung und Zusammenstellung des Umgangs mit den Neobiota in aktuellen bundesweit gültigen Bewertungsverfahren der biologischen Qualitätskomponenten zur Umsetzung der WRRL
● Sichtung und Zusammenstellung von präventiven und repressiven Maßnahmen oder best practice-Strategien zur Eindämmung oder Bekämpfung von Neobiota
● Vorbereitung und Durchführung eines Workshops zum Thema „Aquatische Neobiota“ ● Erarbeitung einer Publikation, welche die bestehenden Erkenntnisse zu den oben genannten Punkten zusammenstellt
● Entwicklung eines Strategiepapiers zum Umgang mit Neobiota für die Verwendung durch die DWA
Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/ -innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/ -innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden oder sonstige Inte ressierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit Neue Arbeitsgruppe „Treibhausgasemissionen bei der Abwasserbehandlung“
Die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen in Form von CO2-Äquivalenten (global warming potential, GWP) gewinnt auch für die Siedlungswasserwirtschaft immer mehr an Bedeutung. Neben den indirekten Emissionen aus der Erzeugung der benötigten elektrischen Energie und Wärmeenergie für den Betrieb der kommunalen Kläranlage sind hierbei auch direkte Emissionen zu berücksichtigen, die durch die biologischen Umsetzungsprozesse entstehen. Von Bedeutung sind hier CH4 (GWP _ 25), das bei Bildung anaerober Verhältnisse in der Vorklärung, den Stufen zur biologischen Phosphorelimination oder Klärschlammstabilisierung sowie Vor- und Nacheindickern ungezielt gebildet werden kann, sowie N2O (GWP _ 298) aus der biologischen Stickstoffelimination. Beide Gase können darüber hinaus auch bei der thermischen Verwertung des Klärgases und bei der thermischen oder landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm freigesetzt werden. Bei Rückgriff auf derzeit vorliegende Literaturangaben (Stowa, 2010, VROM, 2008, IPCC, 2006) ergibt sich für die direkten Emissionen ein Anteil von mehr als 50 % an der gesamten CO2-Bilanz einer Kläranlage. Der Fachausschuss KA-6 „Aerobe biologische Abwasserreinigungsverfahren“ plant daher, gemeinsam mit dem Fachausschuss KEK-1 „Zukunftstechnologien und übergreifende Fragestellungen“ eine neue Arbeitsgruppe KA-6.7 „Treib hausgasemissionen bei der Abwasser be handlung“ einzurichten. Im Arbeitsbericht des DWA-Fachausschusses KA-14 „Emissionen aus Abwasseranlagen“ wurden im Jahr 2004 bereits einige grundlegende Informationen zu CO2, CH4 und N2O-Emissionen zusammengestellt. Hinweise zu den konkreten Möglichkeiten zur Ermittlung dieser Emissionen waren jedoch nicht Gegenstand dieses Berichts. Während für die Berechnung der indirekten Emissionen auf die Energiebilanzen und Kennwerte aus der Stromerzeugung zurückgegriffen werden kann, sind die direkten Emissionen schwerer zu quantifizieren, da sie verfahrens- und anlagenspezifisch sind und häufig keine eindeutige Ursache- Wirkungs-Beziehung definiert werden kann. Aktuell gibt es weder gesicherte Standardrechenwerte noch eine standardisierte Messtechnik zur Bestimmung der Emissionen. Ziel der Arbeitsgruppe wird es daher zunächst sein, einen Leitfaden über die „Erstellung von CO2,Eq-Bilanzen für kommunale Kläranlagen“ zu erarbeiten. Insbesondere die Verfahrensklärung und Abstimmung des Vorgehens bei der Bestimmung der direkten Emissionen, die Definition der relevanten Emissionsarten und Bilanzräume sowie eine Methodik zur Datenaufnahme, Durchführung von Messungen und Berechnung der Emissionen werden Schwer punkte bilden. Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu erweitern, werden Kolleginnen und Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich und aktiv mitgestalten wollen. Willkommen sind Fachleute aus dem wissenschaftlichen Bereich, mit Erfahrungen bei der Planung und dem Betrieb von Kläranlagen, mit Kenntnissen der Energie- und CO2-Bilanzierung oder Emissionsmessung sowie Mitarbeiter/innen von Fachbehörden. Bewerber/innen sollten mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein und Praxiserfahrungen einbringen können.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dr. agr. Stefanie Budewig
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
E-Mail: budewig@dwa.de
Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit DWA-Arbeitsgruppe GB-10.1 „Erfolgsbewertung von Maßnahmen zur Erreichung eines guten Gewässerzustands“
Die Inhalte der ersten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie – EG-WRRL – zeigen eindeutig auf, dass die Gewässer in Deutschland unter den derzeitigen Gegebenheiten den guten ökologischen Zustand verfehlen. Ursache hierfür sind vor allem die in der Vergangenheit erfolgten massiven, nutzungsbedingten Veränderungen der Gewässerstrukturen. Daher enthält das Maßnahmenprogramm vor allem Maßnahmen zur Beseitigung hydromorphologischer Defizite. Ähnliches gilt für das Grundwasser, das sich überwiegend aus Gründen eines zu hohen Nährstoffeintrags nicht in einem guten chemischen Zustand befindet. Bis heute sind bereits eine Vielzahl von Maßnahmen sowohl im Bereich der naturnahen Umgestaltung von Gewässern als auch zur Reduzierung der qualitativen Grundwasserbelastung durchgeführt worden. Dennoch zeigt ein Vergleich der Ergebnisse des ersten und des zweiten Monitoring- Zyklus, die bekanntlich die Basis für die Einstufung der Gewässer in eine entsprechende Zustandsklasse darstellen, klar auf, dass bislang eher nur marginale Klassenverbesserungen auf einen guten Gewässerzustand festzustellen sind. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, sich mit der potenziellen Wirksamkeit von Maßnahmen gemäß Wasserrahmenrichtlinie und den möglichen Kriterien für die Bewertung des Erfolgs von Maßnahmen auseinanderzusetzen. Diese Aufgabe soll eine neu einzurichtende Arbeitsgruppe GB-10.1 „Erfolgsbewertung von Maßnahmen zur Erreichung eines guten Gewässerzustands“ im DWA-Fachausschuss GB- 10 „Wasserrahmenrichtlinie“ übernehmen.
Im Einzelnen soll diese Arbeitsgruppe ihre Schwerpunkte an folgenden Themenstellungen orientieren:
● Darlegung verschiedener Effekte realisierter Maßnahmen hinsichtlich eingetretener oder nicht eingetretener Änderung des Gewässerzustands anhand von Beispielen,
● Zusammentragung der Kriterien, die bislang zur Bewertung von Maßnahmen verfügbar sind,
● Analyse der Eignung dieser Kriterien zur Beurteilung des Erfolgs von Maßnahmen,
● Erarbeitung neuer bzw. Weiterentwicklung bestehender Kriterien, die auf Basis fachlicher Aspekte eine Erfolgskontrolle von Maßnahmen ermöglichen. Im Ergebnis soll die Arbeit der Arbeitsgruppe dazu beitragen, ein besseres Verständnis für die bestehenden ökosystemaren Zusammenhänge zu vermitteln und Hilfestellung zu leisten bei der zukünftigen Aufgabe der Maßnahmenfindung. Hiermit werden alle Interessenten, die sich dieser anspruchsvollen Aufgabe stellen wollen und bereits über entsprechende Erfahrungen in diesem Themenkomplex verfügen, zur Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe aufgerufen.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Aktualitätsprüfung des Merkblatts DWA-M 160 sowie normenbegleitende Arbeiten zur DIN EN 1610 und Machbarkeitsstudie ZTV „Kanalbau“
Derzeit wird die DIN EN 1610 „Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ in der europäischen Arbeitsgruppe WG 10 „Einbau von Entwässerungssystemen als Freispiegelsysteme“ im CEN/TC 165 „Abwassertechnik“ unter deutscher Beteiligung überarbeitet. Aus Sicht der DWA sind durch technische Fortschritte im Bereich der Verfüllmaterialien und Einbauarten sowie im Bereich der geltenden Normen und Arbeitsschutzvorschriften Anpassungen an den Stand der Technik der DIN EN 1610 notwendig. Die neu zu gründende Arbeitsgruppe wird diese Arbeiten begleiten und die Notwendigkeit der Fortschreibung des Arbeitsblatts DWA-A 139 „Einbau- und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ prüfen. Das Merkblatt DWA-M 160 „Fräs- und Pflugverfahren für den Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen“ (veröffentlicht: Oktober 2003) ist nunmehr knapp neun Jahre alt. Die Arbeitsgruppe wird den Überarbeitungsbedarf des Merkblatts DWA-M 160 „Fräs- und Pflugverfahren für den Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen“ prüfen und dem Fachausschuss einen Vorschlag unterbreiten, wie mit dem Merkblatt verfahren werden soll. Im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ wird eine Merkblattreihe zu „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Sanierungsmaßnahmen“ erarbeitet. Die neu zu gründende Arbeitsgruppe hat den Auftrag des Fachausschuss ES-5, eine Machbarkeitsstudie zu einem Merk- oder Arbeitsblatt zu „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Kanalbaumaßnahmen in offener Bauweise“ zu erarbeiten. Die oben genannten Themenkomplexe werden durch die neu zu gründende Arbeitsgruppe ES-5.1 „Allgemeine Richtlinien für den Bau von Entwässerungsanlagen“ im Fachausschuss ES-5 „Bau“ bearbeitet werden. Hinweise zu den genannten Themenbereichen nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten sich an die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu wenden.
Als Bearbeitungszeitraum ist Anfang 2013 bis Ende 2015 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126
Fax (0 22 42) 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 149-3 – Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden: Zustandsklassifizierung und -bewertung Anlass zur Überarbeitung des Merkblattes DWA-M 149-3
Vorhabensbeschreibung
„Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden; Teil 3: Zustandsklassifizierung und -bewertung“ ist die Abstimmung auf die DIN EN 13508 „Untersuchung und Beurtei- lung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion“; Deutsche Fassung EN 13508- 2:2003_A1:2011 sowie das entsprechend angepasste DWA-M 149-2 „Kodiersystem für die optische Inspektion“. Das Merkblatt muss überarbeitet werden, um bei der Zustandserfassung und -bewertung einen einheitlichen Arbeitsablauf zu gewährleisten. Das Merkblatt wird durch die Arbeitsgruppe ES-8.1 „Zustandserfassung und -bewertung von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden“ (Sprecher: Dr.-Ing. Martin Keding) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ (Obmann: Dr.-Ing. Christian Falk) überarbeitet. Hinweise für die Überarbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
Der Bearbeitungszeitraum ist von Ende 2012 bis Ende 2013 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126
Fax (0 22 42) 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Sonderbauwerke in Entwässerungssystemen: Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 109
Vorhabensbeschreibung
Die Erarbeitung des Merkblattes DWA-M 109 „Hinweise zu hydraulischen Kriterien bei der Berechnung von Sonderbauwerken in Entwässerungssystemen“ ist notwendig, da unter anderem in den Arbeitsblättern DWA-A 111 „Hydraulische Dimensionierung und betrieblicher Leistungsnachweis von Anlagen zur Abflussund Wasserstandsbegrenzung in Entwässerungssystemen“, Arbeitsblatt DWA-A 112 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Sonderbauwerken in Abwasserleitungen und -kanälen“, Arbeitsblatt ATV-A 128 „Richtlinien für die Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungsanlagen in Mischwasserkanälen“ und Arbeitsblatt ATV-A 166 „Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung“ merkblattrelevante Ausführungen zu hydraulischen Kriterien bei der Berechnung von Sonderbauwerken nicht aufgenommen werden konnten. Diese sollen nun im Merkblatt DWA-M 109 niedergeschrieben werden. Das Merkblatt soll Hilfestellung zur Berechnung folgender hydraulisch wirksamer Systeme und Bedingungen geben:
● Einlaufgestaltung,
● Verwirbelungen im Bauwerk,
● Klärbedingungen,
● Nachweise für Überläufe,
● Tauchwand,
● Wehrschwellenbeschickung,
● Einleitung ins Gewässer,
● Absturzbauwerke.
Es sollen Bewertungskriterien zur Beurteilung der Wirkung rechnerisch ausgelasteter Sonderbauwerke formuliert werden. Außerdem sollen weitere praxisrelevante hydraulische Aspekte näher erläutert werden. Das Merkblatt wird durch die Arbeitsgruppe ES-2.2 „Hydraulische Grundlagen“ im FA ES-2 „Systembezogene Planung“ überarbeitet.
Hinweise für die Überarbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
Der Bearbeitungszeitraum ist von Mitte 2012 bis Ende 2014 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126
Fax (0 22 42) 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung Grundstücksentwässerungsanlagen:
Überarbeitung des Merkblattes DWA-M 190
Das Merkblatt DWA-M 190 „Eignung von Unternehmen für Herstellung, baulichen Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungen“ wurde im September 2009 als Weißdruck veröffentlicht. Im Mai 2011 wurden die Gütegemeinschaft RAL-GZ 968 „Grundstücksentwässerung“ gegründet und deren „Güte-und Prüfbestimmungen für Grundstücksentwässerung“ veröffentlicht. Im Merkblatt DWA-M 190 werden Anforderungen an die Eignung von Unternehmen für die Herstellung, den baulichen Unterhalt, die Sanierung und die Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen gestellt, und wie in Tabelle 1 gezeigt, gegliedert. Die in Tabelle 1 genannten Ausführungsbereiche sind die Grundlage für den Nachweis von Qualifikationen. In den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-GZ 968 sind die Anforderungen an die Betriebe, die im Bereich der Grundstücksentwässerung tätig sind und die Prüfkriterien für die Betriebe festgeschrieben. Die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung basieren weitestgehend auf den Inhalten des Merkblattes DWA-M 190 und wurden im RAL-Beteiligungsverfahren der Fach- und Verkehrskreise den Erfordernissen der praktischen Umsetzung angepasst. Da beide Regelwerke eng miteinander korrespondieren, ist eine Anpassung des DWA-M 190 dringend geboten, zumal ein Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Regelsetzer weiter gegeben sein muss. Weiterhin soll eine Ergänzung in Bezug auf Hinweise zur Umsetzung von Fachbetriebsanforderungen in Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Abwassersatzungen sowie in Ausschreibungen und Vergabeentscheidungen erfolgen. Zielgruppe des Merkblattes sind: private/ öffentliche Bauherren, Abwasserbeseitigungspflichtige, bauüberwachende Personen sowie Grundstückseigentümer. Der geplante Bearbeitungszeitraum liegt zwischen Mai 2012 und September 2013. Das Merkblatt wird vom Fachausschuss ES-6 „Grundstücksentwässerung“ überarbeitet werden. Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
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Tel. (0 22 42) 872-126
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DWA-Arbeitsgruppe AK-1.5 „Wasserstoffbasierte Energiekonzepte“: Aufnahme neuer Arbeiten und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA-Arbeitsgruppe AK-1.5 „Wasserstoffbasierte Energiekonzepte“ hat zuletzt im Juni 2006 das Merkblatt DWAM 299 „Einsatz von Brennstoffzellen auf Kläranlagen“ veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe beabsichtigt nun, neben der mittelfristig geplanten Aktualisierung des Merkblattes DWA-M 299, neue Aktivitäten aufzunehmen. Dabei wird es eine zentrale Fragestellung sein, welche Rolle der Wasserwirtschaft beim Aufbau einer künftigen Wasserstoff-Infrastruktur zukommt. Ziel der Arbeitsgruppe wird es zunächst sein, aktuelle Forschungsergebnisse und den heute erreichten Entwicklungsstand im Bereich wasserstoffbasierter Energiekonzepte in einem Arbeitsbericht oder Themenband zusammen zu fassen. Dabei sollen insbesondere Schnittstellen zwischen der Wasserwirtschaft und der Wasserstoffwirtschaft identifiziert sowie die Auswirkungen auf und Potenziale für Abwasseranlagen nach der Energiewende aufgezeigt werden. Die Chancen und Hemmnisse sollen aus technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht analysiert und Handlungsbedarf konkretisiert werden. Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu erweitern, werden Kolleginnen und Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich und aktiv mitgestalten wollen. Willkommen sind Fachleute aus dem wissenschaftlichen Bereich, mit Erfahrungen bei Planung, Bau und Betrieb entsprechender Energieanlagen oder Mitarbeiter/innen von Fachbehörden. Bewerber/innen sollten mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein und Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken zur Verwendung von Wasserstoff als Energieträger, ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Josefine Dahmen
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
E-Mail: dahmen@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 127-4 „Statische Berechnung von zylindrischen, erdeingebauten Schächten“
Entwässerungssysteme bestehen unter anderem aus Rohren und Schächten. Die statische Berechnung von Rohren ist im Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127 „Statische Berechnung von Abwasserkanälen und -leitungen“ geregelt. Für Schächte gibt es bis dato keine rechtsverbindliche Regel für deren statische Berechnung. Für Deponieschächte wurden ab 1990 zahlreiche theoretische und experimentelle Untersuchungen durchgeführt. Dazu existieren einige nationale und internationale Veröffentlichungen, die unter anderem im ASTM Standard F 1759 „Standard Practice for Design of High-Density Polyethylene (HDPE) Manholes for Subsurface Applications“ dokumentiert sind. Die fehlende Regelung für die Tragfähigkeitsnachweise ist Ursache sehr vieler Schäden in der Praxis. Diese müssen unter zum Teil schwierigen Bedingungen, zum Beispiel anstehendem Grundwasser, aufwendig saniert werden. Diese Gründe haben die DWA dazu bewegt, eine Regel zur statischen Berechnung von zylindrischen Schächten für alle im Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127 gelisteten Materialien zu erstellen. Die Regel soll für den Schachtmantel und die Bodenplatte gelten. In der Bearbeitung sollen folgende Themenbereiche erörtert werden:
●● Festlegung der Einbaubedingungen und der Einwirkungen sowie deren Einleitung in die Schachtkonstruktion,
●● Nachweis für Auftrieb,
●● Festlegung der erforderlichen Nachweise in radialer, axialer Richtung sowie der Interaktion beider Lastarten. Bei den Thermoplasten sollen auch profilierte Schachtwände berücksichtigt werden. Das Merkblatt wird von der bestehenden Arbeitsgruppe ES-5.5 „Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen – offene Bauverfahren“ (Sprecher: Dipl.- Ing. Peter Brune) im Fachausschuss ES-5 „Bau“ (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Henning Werker) erarbeitet. Eine Abstimmung mit dem DIN-Normenausschuss 119-05-05- 04UA „Statik“ ist vorgesehen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute wie zum Beispiel Bauherren, Kommunen, Planer, Schachthersteller, DIBt sowie EBA werden ebenfalls gebeten, sich an die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu wenden. Hinweise für die Erarbeitung nimmt die Bundesgeschäftsstelle entgegen. Die Erarbeitung ist bis Ende 2014 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126,
Fax 872-184
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Unterdruckentwässerung: Überarbeitung des Arbeitsblatts DWA-A 116-1
Das Arbeitsblatt DWA-A 116-1 „Besondere Entwässerungsverfahren; Teil 1: Unterdruckentwässerung außerhalb von Gebäuden“ ergänzt die DIN EN 1091 „Druckentwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ und gilt nur in Verbindung mit dieser Norm für Planung, Bau und Betrieb von Unterdruckentwässerungssystemen. Es enthält hinsichtlich der europäischen Normung weitergehende Regelungen und Hinweise. Da sich der Stand der Technik in den Jahren seit Veröffentlichung des Arbeitsblatts weiterentwickelt hat, wird das Arbeitsblatt überarbeitet. Bei der Überarbeitung sollen Ergänzungen zu technischen Anforderungen in das Arbeitsblatt eingearbeitet und die Inhalte des Arbeitsblatts aktualisiert werden. Das Arbeitsblatt soll durch die bestehende Arbeitsgruppe ES-2.3 „Besondere Entwässerungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Jens Jedlitschka) im Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) überarbeitet werden. Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten, sich an die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu wenden.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
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Vorhabensbeschreibung Überflutung kommunaler Entwässerungssysteme – Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 119
Die mögliche Häufung extremer Niederschlags- und Überflutungsereignisse infolge des Klimawandels bedingt in der Siedlungsentwässerung die Frage nach Konsequenzen für die Bemessung kommunaler Entwässerungssysteme. Der aktuelle Kenntnisstand zum Klimawandel zeigt, dass sowohl die Datenlage als auch die international angewandten Klimamodelle keine gesicherten Projektionen zukünftiger Entwicklungen für die Siedlungsentwässerung erlauben. Die resultierende Ungewissheit erfordert eine größere Flexibilität der Entwässerungssysteme. Dabei kommt der ortsbezogenen Analyse konkreter Überflutungsgefährdungen besondere Bedeutung zu. Ergänzend müssen, bei Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit, die Risikowahrnehmung von Starkregen und Überflutungen und die Notwendigkeit eigenverantwortlicher Gefahrenabwehr stärker verankert werden. Mit dem neuen Merkblatt DWAM 119 „Gefährdungsanalyse zur Überflutungsvorsorge kommunaler Entwässerungssysteme“ sollen in Ergänzung zum Arbeitsblatt DWA-A 118 „Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen“ weiterführende Regelungen zur Bearbeitung der vielfältigen Fragestellungen der kommunalen Überflutungsvorsorge erarbeitet werden. Im Ergebnis sollen Empfehlungen und „ Arbeitsanleitungen“ zur Durchführung einer systematischen, im Detaillierungsgrad abgestuften Gefährdungsanalyse zur kommunalen Überflutungsvorsorge formuliert werden. Damit soll die Grundlage für ein Risikomanagement in Bezug auf die kommunalen Entwässerungssysteme und urbane Sturzfluten geschaffen werden. Dazu soll das neue Merkblatt die Vorgaben in der Neufassung der DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ (2008) zur Gefährdungsanalyse und Risikobewertung von Überflutungen aufgreifen, die Ungewissheit bei den Planungsgrundlagen und Eingangsgrößen zur Niederschlagsbelastung berücksichtigen und methodische Ansätze zur systematischen Gefährdungsanalyse für Siedlungsgebiete in Bezug auf lokale Starkregen und urbane Sturzfluten beschreiben. Die neuen Regelungen sollen in der Praxis mithelfen:
●● die Überflutungsproblematik in Bezug auf DWA-A 118 fachlich qualifiziert und methodisch fundiert zu bearbeiten,
●● den Herausforderungen der kommunalen Überflutungsvorsorge wirkungsvoll zu begegnen und effiziente, ortsbezogene und notwendige Schutzmaßnahmen wirtschaftlich vertretbar zu entwickeln. Im Merkblatt sollen Empfehlungen und Hinweise mit der Verbindlichkeit des technischen Regelwerks erarbeitet werden. Die zugehörigen Methoden und Modellanwendungen werden über den Charakter der allgemein anerkannten Regeln der Technik hinausgehen. Das Merkblatt DWA-M 119 wird durch die Arbeitsgruppe ES-2.5 „Anforderungen und Grundsätze der Entsorgungssicherheit“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) im Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Theo G. Schmitt) in Abstimmung mit der DWA-BWK-Arbeitsgruppe „Starkregen und Überflutungsvorsorge“ erarbeitet.
Hinweise für die Erarbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen.
An der Mitarbeit interessierte Fachleute…. Der Bearbeitungszeitraum ist von Anfang 2012 bis Juni 2014 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Erarbeitung eines DWA-Merkblattes „Tragsicherheitsnachweise bei Absperrbauwerken von Talsperren – Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte“
Im Zuge der Einführung des Eurocodes wurden während der letzten Jahre die meisten Baunormen und Regelwerke für Tragsicherheitsberechnungen an das Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte angepasst. Für Talsperren sind in der DIN 19700- 11:2004-07 bereits heute auch Nachweise mit Teilsicherheitsbeiwerten zulässig. Konkrete Hilfestellungen zu dieser Thematik werden in der DIN 19700 derzeit nicht gegeben. Ziel ist es, eine methodische Vorgehensweise bei der Durchführung von Tragsicherheitsnachweisen für Absperrbauwerke von Talsperren zu erarbeiten, die dem Konzept der Teilsicherheitsbeiwerte folgt. Die Tätigkeit betrifft die Inhalte der DIN 19700 und hier insbesondere den Teil 11 für Talsperren. Da die Teile 12 (Hochwasserrückhaltebecken), Teil 14 (Pumpspeicherbecken) und Teil 15 (Sedimentationsbecken) wiederum auf den Teil 11 verweisen, werden nach derzeitigem Stand auch Hochwasserrückhaltebecken, Pumpspeicherbecken und Sedimentationsbecken mit erfasst. Der Teil 13 der DIN 19700 (Staustufen) wird hier ausgenommen, da im Hinblick auf die Tragsicherheitsnachweise für Wehre, Schleusen etc. auf die DIN 19702 und für Stauhaltungsdämme auf die DIN 1054 und die DIN 4084 zurückgegriffen werden kann. Ziel ist es, mit der neuen Nachweismethodik das sich aus der vorhandenen Normung (insbesondere DIN 19700) ergebende Sicherheitsniveau grundsätzlich beizubehalten. Es ist vorgesehen, dass beide Typen von Stauanlagen (Dämme und Mauern) – wo erforderlich – wie bisher getrennt behandelt werden. Das Arbeitsvorhaben soll Grundlagen für eine entsprechende Anpassung der DIN 19700 an das Teilsicherheitskonzept der Eurocodes liefern. Zu diesem Zweck wird von der Arbeitsgruppe auch eine Zusammenarbeit mit den betreffenden Gremien des DIN NAW angestrebt. Die Arbeitsgruppe WW-4.7 „Teilsicherheitskonzepte“ im Fachausschuss WW-4 „Fluss- und Talsperren“, der gemeinsam von DWA, DGGT und DTK getragen wird, möchte mit diesem Merkblatt interessierte Fachleute von Stauanlagenbetreibern, Fachgutachter, Planungsbüros und Aufsichtsbehörden ansprechen. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Ende 2013 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben sowie Interessenbekundungen zur Mitarbeit nimmt die DWA gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an die DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-210,
Fax 872-135
E-Mail: schrenk@dwa.de
www.dwa.de
Überarbeitung des DWA-Merkblattes DWA-M 715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“
Vorhabensbeschreibung
Im Juni 2007 wurde die erste Ausgabe des DWA-Merkblattes DWA-M 715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“ veröffentlicht, worin bereits Handlungsanweisungen zur sachgerechten Reinigung ölverschmutzter Verkehrsflächen unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit sowie des Boden- und Gewässerschutzes beschrieben sind. Dabei wird sowohl der Einsatz von Ölbundemittel als auch die maschinelle Ölspurbeseitigung angesprochen DWA/THW-Fachausschuss „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“ hat sich nunmehr für eine Anpassung des Merkblattes an rechtliche und technische Entwicklungen sowie praktische Erfahrungen ausgesprochen. Neben der Verifizierung der bisherigen Aussagen wird eine Aktualisierung angestrebt. Das DWA-M 715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“ soll Empfehlungen und Hinweise zur Abwehr von Verkehrs- bzw. Umweltgefährdungen durch Ölunfälle sowie zur Reinigung ölverschmutzter Verkehrsflächen geben. Dabei geht es zum einen um die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, zum anderen darum, Böden, Grundwasser und Oberflächengewässer vor den Folgen von Ölverunreinigungen zu bewahren. Die Betroffenen sollen sowohl über den Umgang mit Ölbindemitteln als auch über den Gebrauch von Reinigungsfahrzeugen informiert werden. Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Feuerwehrangehörige, Vertreter der Wasserwirtschaft, Angehörige von Autobahnmeistereien und Straßenbetriebsdiensten, Angehörige von Straßenreinigungsfirmen sowie Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes, die mit der Ölbekämpfung betraut sind. Die Überarbeitung erfolgt durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-7.6 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“ unter der Leitung von Michael Bernzen, Münster. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Mitte 2013 vorgesehen. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-102,
Fax 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Überarbeitung des Merkblatts DWA-M 143-9
Das Merkblatt DWA-M 143-9 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden; Teil 9: Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Wickelrohrverfahren“ soll überarbeitet werden. Anlass hierfür sind neue Entwicklungen, die sich gegenüber dem Stand der Technik bei der Erstellung des derzeit gültigen Merkblatts ergeben haben. Insbesondere sind dies Entwicklungen, die aus der Verwendung von selbstfahrenden Wickelmaschinen im Rohr sowie aus den dabei zur Anwendung kommenden Werkstoffen und Profilen resultieren. Seit Veröffentlichung des Merkblatts liegen zusätzliche, umfangreiche Erfahrungen in Deutschland sowie weltweit vor, die sich in der Überarbeitung niederschlagen sollen. Ferner soll die Möglichkeit einer Sanierung unter Aufrechterhaltung der Vorflut unter verfahrenstechnischen und Sicherheitsaspekten erörtert und gegebenenfalls aufgenommen werden. Die Überarbeitung des Merkblatts wird neben der Berücksichtigung neuer Entwicklungen sowie dem veränderten Stand der europäischen Normung auch die neue Gliederung der Merkblätter der Reihe DWA-M 143 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ berücksichtigen. Diese beinhaltet neben der einheitlichen Gliederung der Merkblätter auch die Integration weitergehender Angaben zur Qualitätssicherung. Das Merkblatt wird durch die DWAArbeitsgruppe ES-8.5 „Auskleidung von Abwasserleitungen und -kanälen mit örtlich hergestellten Rohren“ im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ (Obmann: Dr.-Ing. Christian Falk) überarbeitet. Hinweise für die Überarbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten sich an die Bundesgeschäftstelle der DWA zu wenden. Der Bearbeitungszeitraum ist von Anfang 2012 bis Ende 2013 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126
Erarbeitung der Merkblattreihe DWA-M 144 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“
Vorhabensbeschreibung
In Kürze werden die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für die Kanalsanierung (ATV) als DIN 18326 innerhalb der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) veröffentlicht. Bereits während der Erarbeitungsphase dieser Norm wurde durch die DWA beschlossen, parallel zum technischen Regelwerk der Merkblattreihe DWA-M 143 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ eine Merkblattreihe DWA-M 144 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ zu erarbeiten, die aufbauend auf die ATV zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Kanalsanierung regelt. Zunächst wurden in dieser Reihe ZTV für vor Ort härtendes Schlauchlining (Merkblatt DWA-M 144- 3) verfasst und das Grundkonzept für die Erarbeitung der weiteren Papiere festgeschrieben. Zwischenzeitlich wurde zwischen DWA und VSB vertraglich geregelt, die VSB-Empfehlungen in das Regelwerkder DWA zu überführen. Aus diesem Grund werden im Weiteren unter anderem die VSB-Empfehlungen als Arbeitsgrundlage zur Erarbeitung der Merkblattreihe DWA-M 144 dienen. Im nächsten Schritt soll das Merkblatt DWA-M 144-1 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden; Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ neu erarbeitet werden, das den Planungsprozess für eine Kanalsanierungsmaßnahme beschreibt. Parallel sollen die weiteren Merkblätter der Merkblattreihe DWA-M 144 zu Sanierungsverfahren der Merkblattreihe DWAM 143 erarbeitet werden. Dies erfolgt durch eine Kernarbeitsgruppe, die sich für verschiedene Fachthemen jeweils Fachleute als Gäste hinzuziehen wird. Die Merkblattreihe DWA-M 144 wird durch die Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ (Obmann: Dr.-Ing. Christian Falk) erarbeitet. Hinweise für die Erarbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten, sich an die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu wenden. Der Bearbeitungszeitraum ist von Anfang 2012 bis Ende 2015 geplant.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126,
Fax 872-184
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung eines DWA-Merkblattes DWA-M 720
„Anforderungen an vorgefertigte, schwimmende Ölsperren und deren Anwendung“
Im Oktober 1997 hat der seinerzeit noch im BMU – Beirat „Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe (LTwS)“ angesiedelte Fachausschuss „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“ die LTwS-Veröffentlichung 27, Teil 4 „Merkblatt Schwimmende Ölsperren für Binnengewässer erarbeitet. Im Mai 1999 wurde die LTwS-Veröffentlichung 27, Teil 3 „Anforderungen an vorgefertigte, schwimmende Ölsperren für Binnengewässer“ vorgelegt. Im Zuge der Auflösung des LTwS haben die DWA und das Technische Hilfswerk (THW) eine Kooperation vereinbart, um die Arbeiten des Fachausschusses GMAG fortzuführen und weiterzuentwickeln. Der gemeinsame gleichnamige Fachausschuss „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“ hat sich unter dem neuen Dach aufgrund rechtlicher und technischer Entwicklungen für eine Aktualisierung der LTwS 27, Teile 3 und 4 und Überführung in ein DWA-Merkblatt DWA-M 720 „Anforderungen an vorgefertigte, schwimmende Ölsper ren und deren Anwendung“ ausgesprochen. Ziel des Merkblattes ist die Beschreibung von Anforderungen an vorgefertigte, schwimmende Ölsperren zur Sicherstellung von Mindeststandards bei der Anwendung. Zudem sollen Information für Einsatzkräfte zum Umgang mit Ölsperren unter Beachtung des Arbeits- und Umweltschutzes sowie rechtlicher Aspekte bereitgestellt werden. Das DWA-M 720 soll Anwendern (Wasserbehörden, Behörden / Institutionen im Bereich der Gefahrenabwehr, Anlagenbetreibern) für den Anwendungsfall sachgerechte und praxisbezogene Lösungen aufzeigen. Hersteller sollen sich an den Anforderungen und den hydrodynamischen Rahmenbedingungen orientieren können, um bei der Konstruktion und Herstellung Mindeststandards sicherstellen zu können. Die Überarbeitung erfolgt durch die neu eingerichtete Arbeitsgruppe AG 7.2 „Gerätschaften für Gewässer“ unter der Leitung von Herrn Dipl.-Ing. Thomas Janke, Bremen. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Ende 2 013 vorgesehen. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242 872-102, Fax. 02242 872-135
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Aufruf zur Stellungnahme: Merkblatt DWA-M 366 „Maschinelle Schlammentwässerung“ liegt als Gelbdruck vor
Die Entwässerung von Klärschlämmen ist eine der wichtigsten Grundoperationen der gesamten Klärschlammbehandlung. Seit Jahrzehnten werden auf Kläranlagen zur Entwässerung verschiedene maschinelle Verfahren eingesetzt und betrieben. Das Merkblatt DWA-M 366 stellt die verschiedenen Verfahren und deren Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit dar. Darüber hinaus gibt es Hinweise zu den betrieblichen Anforderungen, insbesondere zu der beim Einsatz maschineller Entwässerungsaggregate erforderlichen Konditionierung des Schlamms. Über die Vorstellung der unterschiedlichen Verfahrenstechniken wie Zentrifugen oder Filterpressen hinaus, gibt das Merkblatt Hinweise zu langfristigen Betriebserfahrungen und widmet sich auch der Frage der Optimierung des Energieverbrauchs. Das Merkblatt richtet sich damit vor allem an den Praktiker auf der Kläranlage sowie an planende und ausführende Ingenieure und Techniker.
Der DWA-Fachausschuss AK-2 „Stabilisierung, Entseuchung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung von Schlämmen“ hat im Oktober 2000 erstmals das Merkblatt ATV-DVWK-M 366 „Maschinelle Schlammentwässerung“ veröffentlicht. Um den technischen Weiterentwicklungen und den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, wurde das Merkblatt nun grundlegend bearbeitet und wird zur Diskussion gestellt.
Frist zur Stellungnahme: Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 366 wird bis zum 31. Dezember 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an die DWA-Bundesgeschäftsstelle:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
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Tel.: 02242 872-106, Fax: 02242 872-135
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 366 „Maschinelle Schlammentwässerung“, Oktober 2011, 54 Seiten, ISBN 978-3-942964-05-0, Ladenpreis: XX Euro, fördernde DWA-Mitglieder: XX,XX Euro. können Sie beziehen in der
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Fax: 02242 872-100
Vorhabensbeschreibung und Rückziehung: Rückziehung des Merkblattes M 362 „Umgang mit Baggergut
Teil 3: Mindestuntersuchungsprogramm“ und Aktualisierung des Merkblattes M 362 „Umgang mit Baggergut – Teil 1 Handlungsempfehlungen“
Der DWA-Fachausschuss AK-7 „Baggergut aus Gewässerunterhaltung und -ausbau“ hat im April 1999 das Merkblatt ATV-M 362 „Umgang mit Baggergut – Teil 3: Mindestuntersuchungsprogramm für Baggergut“ veröffentlicht. Insbesondere aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen sind die Empfehlungen dieses Merkblattes heute nicht mehr aktuell. Der Fachausschuss AK-7 hat daher beschlossen, das Merkblatt M 362-Teil 3 in der Fassung vom April 1999 zurückzuziehen und die Inhalte grundlegend zu überarbeiten.
Der Fachausschuss plant in diesem Zusammenhang den Teil 1 des Merkblattes neu zu fassen, sodass dieser die bisherigen Inhalte der Teile 1 und 3 zusammenführt und unter dem neuen Titel „Umgang mit Baggergut – Teil1: Handlungsempfehlungen und Mindestuntersuchungsprogramm“ erscheint. Das neu gefasste Merkblatt soll insbesondere Praktikern einen Leitfaden zum Umgang mit Baggergut sowie zur Einschätzung der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten und den prinzipiellen Unterbringungsmöglichkeiten an die Hand geben. Gleichzeitig wird es Hinweise zum jeweils erforderlichen Untersuchungsumfang, der fachgerechten Probenahme und den anzuwendenden Analyseverfahren geben. Der Teil 2 des Merkblattes mit dem Untertitel „Fallbeispiele“ vom Oktober 2004 ergänzt weiterhin die Handlungsanweisungen des Teils 1 um zahlreiche in der Praxis realisierte Projekte, die die Möglichkeiten zum Umgang mit Baggergut von der Vermeidung über die Umlagerung und die Verwertung bis zur Beseitigung verdeutlichen.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA gerne entgegen:
DWA – Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
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Erarbeitung eines DWA – Themenbandes „Sicherheit von Stauanlagen bei Überschreitung der Bemessungsgrenzen nach DIN 19700″
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Bemessungsverfahren für Stauanlagen
Stauanlagen nach DIN 19700 werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, gebaut, betrieben und überwacht. Die Standsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit von Stauanlagen (insbesondere von deren Absperrbauwerken) sind mittels geeigneter Bemessungs- und Berechnungsverfahren nachzuweisen. Zum Grenzzustand des Versagens muss stets ein Sicherheitsabstand gewahrt bleiben. Ein Überschreiten von Bemessungsvorgaben und -grenzen infolge nicht vorhersehbarer Extremsituationen (z. B. extreme Naturereignisse, Gewalteinwirkungen) kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies kann im ungünstigsten Fall dazu führen, dass die vorhandenen Sicherheitsreserven nicht ausreichen, um ein Bauwerksversagen oder -teilversagen zu verhindern.
Anforderungen an Stauanlagensicherheit
Die für die Stauanlagensicherheit relevanten deutschen allgemein anerkannten Regeln der Technik – insbesondere die einschlägige DIN 19700 „Stauanlagen“ (Teile 10 „Gemeinsame Festlegungen“ und 11 „Talsperren“) – fordern die Beurteilung verbleibender Risiken bei Überschreitung der Bemessungswerte für die Einwirkungen Hochwasser und Erdbeben und – falls erforderlich – die Prüfung von Maßnahmen zur Risikoverminderung. Zur Risikoverminderung können sowohl Maßnahmen zur Reduzierung der Gefahr eines Anlagenversagens als auch Maßnahmen zur Reduzierung der Schadfolgen eines potenziellen Versagens beitragen. Dies setzt eine Abschätzung der potentiellen Versagensszenarien und -folgen voraus. Im Hinblick auf derartige Betrachtungen bieten die aktuellen einschlägigen technischen Regelwerke nur wenig Unterstützung.
Deshalb hat es sich der FA WW-4 „Fluss- und Talsperren“ unter der Leitung von Herrn Dr. Sieber zur Aufgabe gemacht, einen DWA-Themenband dafür zu erarbeiten. Gegenstand des beabsichtigten Vorhabens ist es, sich mit der Sicherheit von Stauanlagen jenseits der durch die technischen Regelwerke bestimmten Bemessungsgrenzen auseinanderzusetzen und Grundlagen für weiterführende Betrachtungen zur Verfügung zu stellen.
Bestandteile dieser Betrachtungen sind die Beschreibung möglicher Extremsituationen sowie Hinweise zum anlagenbezogenen Umgang damit. Darüber hinaus sollen Versagensszenarien und -mechanismen dargestellt und Hinweise zu Flutwellenberechnungen und zur Erstellung von Überflutungskarten gegeben werden. Der Themenband zeigt Stauanlagenbetreibern Möglichkeiten der Eigenvorsorge beim Umgang mit Extremsituationen auf und gibt Katastrophenschutzbehörden Orientierung für eine angemessene Katastrophenschutzplanung. Er richtet sich darüber hinaus an die Öffentlichkeit, Genehmigungsbehörden, Ingenieurbüros und alle, die mit Stauanlagensicherheit betraut sind.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
E-Mail: baum@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit DWA-Arbeitsgruppe ES-7.4 „Betrieb und Unterhalt von Abwasserpumpanlagen“
Die seit vielen Jahren bestehende DWAArbeitsgruppe ES-7.4, Sprecher: Dipl.- Ing. Gert Bamler (Dresden), bearbeitet innerhalb des Fachausschusses ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ im Hauptausschuss Entwässerungssysteme unterschiedliche Fragen der Instandhaltung und des Betriebs von Abwasserpumpanlagen. Dazu zählen insbesondere Dienst- und Betriebsanweisungen (DWA-A 199-3), Betriebskosten, Energieoptimierung, Explosionsschutz, Inspektion und Wartung von Druckleitungen und ähnliche Themen. Mitglieder der Arbeitsgruppe wirken auch als Referenten bei Weiterbildungsangeboten der DWA mit. Um die kompetente Besetzung der Arbeitsgruppe auch zukünftig sichern zu können, ist eine Verstärkung mit neuen Mitgliedern vorgesehen, nachdem mehrere bisherige Mitglieder altersbedingt leider nicht mehr zur Verfügungstehen. Aufgerufen zur Mitarbeit sind vorrangig Fach- und Führungskräfte aus Kommunen, Verbänden und Unternehmen, die für Betrieb und Instandhaltung von Pumpanlagen zuständig sind und entsprechende Informationen und Erfahrungen in die Arbeitsgruppe einbringen können. Besonders erwünscht sind dabei Meldungen kleinerer und mittelgroßer Betreiber, um deren spezifische Rahmenbedingungen besser berücksichtigen zu können. Bei entsprechendem Tätigkeitsund Erfahrungsspektrum besteht auch Interesse an Meldungen aus Hochschulen und Ingenieurbüros. Kontaktadresse für nähere Auskünfte und bei Interesse an einer Mitarbeit: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126,
Fax 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblattes DWA-M 388 „Mechanisch-biologische Restabfallbehandlung“
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Der gemeinsam von der DWA und dem Arbeitskreis zur Nutzbarmachung von Siedlungsabfällen (ANS) getragene Fachausschuss AK-14 „Behandlung biogener Abfälle“ hat vor einem Jahr die neue Arbeitsgruppe AK-14.3 „Mechanisch-biologische Restabfallbehandlung“ eingerichtet. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, ein Merkblatt zum Stand der Technologie der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung zu erstellen.
In der Vergangenheit wurden in Deutschland ca. 50 Anlagen zur mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung errichtet. In diesen Anlagen werden heute etwa 5,6 Mio. Tonnen Siedlungsabfälle behandelt. Die aufbereiteten Stoffströme können zum Teil einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden. Das verbleibende biologisch stabilisierte Material ist auf Deponien abzulagern. Für die Ablagerung muss das Material die Anforderungen der Deponieverordnung erfüllen. Darüber hinaus sind für den Betrieb von Anlagen zur mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung insbesondere die Vorgaben der 30. BImSchV zu beachten.
Aufgrund der in Deutschland bestehenden Behandlungskapazitäten für Hausmüll, ist davon auszugehen, dass in Zukunft keine nennenswerten neuen MBA-Kapazitäten geschaffen werden, so dass der Neubau von Anlagen in Deutschland nicht im Fokus der Arbeitsgruppe liegt. Ziel der Arbeitsgruppe ist es daher, auf Basis der vorhandenen umfangreichen Betriebserfahrungen aus Deutschland und Österreich, die Potenziale für technische und organisatorische Optimierungen der MBA zu identifizieren und entsprechende Empfehlungen in dem neuen Merkblatt M 388 zusammen zu stellen.
Dabei soll u.a. auch betrachtet werden, unter welchen Rahmenbedingungen bzw. mit welchem Ausbaustandard die MBA-Technologie für weitere europäische und nicht-europäische Länder, insbesondere auch Schwellen- und Entwicklungsländer, als angepasste Abfallbehandlungstechnologie empfohlen werden kann, um einen sinnvollen Beitrag zum Aufbau einer funktionierenden Abfallentsorgung zu leisten.
DWA-Bundesgeschäftsstelle:
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl, Prof. Dr.-Ing. Rainer Wallmann
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 102 „Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Stauanlagenbetreibern als Grundlage für ein Technisches Sicherheitsmanagement (TSM)“
Vorhabensbeschreibung
Das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) hat sich mittlerweile im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung als ein nützliches Instrument zur Überprüfung der Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens bewährt und wurde bereits auf den Bereich Gewässerunterhaltung ausgedehnt. Aufgrund der positiven Erfahrungen soll es nun auch um den Bereich Stauanlagen erweitert werden. Als Grundlage dafür ist ein Merkblatt DWA-M 1002 erforderlich, in dem die Anforderungen an die Betreiber von Stauanlagen hinsichtlich der Organisation sowie der Qualifikation der beschäftigten Personen sowie die sicherheitstechnischen und betriebstechnischen Belange für den Betrieb, die Unterhaltung und die Überwachung dargestellt werden. Des Weiteren soll zur Erläuterung ein branchenspezifischer Fragenkatalog erarbeitet werden.
Mit den Arbeiten werden folgende Ziele angestrebt:
• Formulierung der Anforderungen an das TSM im Kontext zu Aufgaben und Nutzungen von Stauanlagen
• Definition von Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation
• Erstellung eines Anhanges mit einer Matrix, die die notwendigen Anforderungen an die Technische Führungskraft definiert in Abhängigkeit von Art, Aufgaben und Größe des Unternehmens
• Formulierung der erforderlichen Personalqualifikationen
• Erstellung eines branchenspezifischen Leitfadens zur Beschreibung der erforderlichen Anforderungen und Unterstützung der Umsetzung
Eine neue verbändeübergreifende Arbeitsgruppe, AG-WW-4.8 „TSM-Stauanlagen“ der Verbände DWA, Deutsches Talsperrenkomitee (DTK), Deutsche Gesellschaft für Geotechnik (DGGT) und Arbeitsgemeinschaft der Trinkwassertalsperren (ATT), erarbeitet im Fachausschuss WW-4 „Fluss- und Talsperren“ dieses Merkblatt, unter der Leitung von Frau BauAss. Dipl.-Ing. Antje Nielinger, Stellv. Abteilungsleiterin der Betriebsabteilung Talsperren und Stauseen beim Ruhrverband.
Damit sollen Stauanlagenbetreiber, Consulting-Gesellschaften, Wasserwirtschaftsverwaltungen, Kommunen und die Länderverwaltungen angesprochen werden. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftstelle gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an
DWA-Bundesgeschäftsstelle,
Dipl.-Ing. Anett Baum,
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: baum@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme
Arbeitsblatt DWA-A 116-3 „Besondere Entwässerungsverfahren – Teil 3: Druckluftgespülte Abwassertransportleitungen“
liegt als Gelbdruck vor Von der Arbeitsgruppe ES-2.3 „Besondere Entwässerungsverfahren“, Sprecher: Dipl.-Ing. Jens Jedlitschka, wurde im Fachausschuss ES-2 „Systembezogene Planung“, Obmann: Prof. Theo G. Schmitt, das Arbeitsblatt DWA-A 116-3 „Besondere Entwässerungsverfahren – Teil 3: Druckluftgespülte Abwassertransportleitungen“ als Entwurf erstellt. Die Arbeitsblattreihe DWA-A 116 besteht aus drei Teilen:
● Teil 1: Unterdruckentwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden,
● Teil 2: Druckentwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden,
● Teil 3: Druckluftgespülte Abwassertransportleitungen (vorliegender Gelbdruck). Druckluftgespülte Abwassertransportleitungen gibt es in Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre. Sie können im Trenn- oder Mischsystem eingesetzt werden. Zu den Abwassertransportsystemen mit Druckluftspülung zählen Druckleitungen mit hydraulischer Förderung (Pumpen), Druckleitungen mit pneumatischer Förderung, Gefälledruckleitungen und Düker. Durch regelmäßige Druckluftspülungen sollen insbesondere Probleme durch Ablagerung, Verstopfung, Geruch und Korrosion vermieden werden, indem die notwendige Mindestfließgeschwindigkeit in der Rohrleitung erreicht, das Abwasser belüftet und die Durchflusszeit verkürzt wird. Ablagerungen und Inkrustationen werden durch Turbulenz aufgewirbelt und entfernt. Druckluft kann entweder über einen Druckluftbehälter, in dem die erforderliche Spülluftmenge zwischengespeichert wird, oder direkt mit einen Drucklufterzeuger in die Leitung eingetragen werden. Mit einem Druckregler wird der Druck in einem Druckbehälter auf den erforderlichen Spülüberdruck reduziert. Druckluftgespülte Abwassertransportleitungen haben ihre Bedeutung dadurch erlangt, dass Übertiefen vermieden werden können und unabhängig von den topografischen Verhältnissen dietopografischen Verhältnissen die Einleitung auch in höher gelegene Kanäle ermöglicht und Abwasser über weite Strecken gefördert werden kann. Das Arbeitsblatt DWA-A 116-3 beinhaltet:
● praktische Erfahrungen,
● Anforderungen an Funktionen, Planung, Werkstoffe und Bauteile, ● Bemessungsregeln,
● Einbauhinweise,
● Erläuterungen zur Qualitätssicherung, ● Definition von Prüfverfahren,
● Hinweise zur Übergabe, zum Betrieb und Unterhalt,
● Grenzwerte für Immissionen/Emissionen sowie
● Bemessungsbeispiele. Das Arbeitsblatt richtet sich an planende Ingenieure, Aufsichtsbehörden, Kommunen und Anlagenausrüster. Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWA-A 116-3 wird bis zum 30. September 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-126, Fax 872-135
E-Mail: berger@dwa.de
Bitte benutzen Sie für Ihre Stellungnahme
die digitale Word-Vorlage, die Sie unter
www.dwa.de im Bereich „Fachthemen“,
Auswahl „Entwässerungssysteme“,
Auswahl „Aus der Facharbeit“ herunterladen
können.
Aufruf zur Mitarbeit
Neue DWA-Arbeitsgruppe „Diffuse Stoffeinträge aus urbanen Nutzungen“
Durch die fortschreitende Flächenversiegelung des Bodens durch Siedlungs- und Verkehrsflächen kommt es über den Regenwasserabfluss zu einem erhöhten Eintrag von Nährstoffen und zum Teil wassergefährdenden Inhaltsstoffen (zum Beispiel Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe) in den Untergrund und in die Gewässer. Gegenwärtig fehlen Datengrundlagen, mit denen sich die Auswirkungen der urbanen Nutzung auf die Gewässer (Grundwasser und Oberflächenwasser) vorhersagen und bewerten lassen. Zur Klärung der damit verbundenen Fragestellungen soll daher im Rahmen des Fachausschusses GB-6 „Bodennutzung und Stoffeinträge in Gewässer“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die im Wesentlichen eine Verknüpfung zwischen den verschiedenen urbanen Nutzungsarten mit deren Flächenanteilen (in m²) und deren Stoffaustrag (mg/l) herstellt. Bei der Bewertung des Gefahrenpotenzials ist darüber hinaus zu klären, welche möglichen Wege des Stoffaustrages von der Fläche und des Stoffeintrages in das Gewässer existieren. Über eine Abschätzung der Regenwasserfracht der jeweiligen Nutzfläche (in mg/ (m²•a)) ist sogar eine flächendifferenzierte Bewertung möglich. Diese Verknüpfung könnte jede Kommune mittels GIS-basierten Daten herstellen. Die Arbeitsgruppe soll zum Abschluss ihrer Arbeit den Handlungsbedarf klären und Empfehlungen für Kommunen herausarbeiten. Im Detail seien folgende Aufgaben genannt:
● Auflistung der verschiedenen Nutzungsarten im urbanen Raum: – Diskussion der Auswahlkriterien, – Verfügbare digitale Flächennutzungsdaten, – Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Erfordernisse, – Berücksichtigung der verbauten Materialien, – Diskussion über einen Differenzierungsvorschlag der relevanten Flächen in Freiflächen, Dachflächen, Verkehrsflächen (und dem Regenwasser), – Ermittlung der Flächenanteile urbaner Nutzung für repräsentative Beispielstädte sowie – Ermittlung der Flächenanteile für Dachflächen.
● Stoffaustrag im urbanen Bereich: – Literatur-Zusammenstellung von Stoffen (fest, flüssig, gasförmig), die sich im Regenwasserabfluss von urbanen Flächen befinden (_ Stoffaustrag) in Form einer Belastungsmatrix, – Aufnahme weiterer moderner Stoffe in die Belastungsmatrix sowie – Einführung von urbanen Leit- Indices.
● Mögliche Wege des Stoffaustrages von der Fläche und Stoffeintrage in das Gewässer: – Zusammenstellung der möglichen Wege und Beeinträchtigung von Boden, Grundwasser oder Oberflächenwasser durch Verrieselung, Versickerung, direkte Einleitung in Gräben oder Gewässer, Überlauf der Kanalisation, Leckagen der Kanalisation, etc.
● Bewertung des Gefahrenpotenzials: – Erstellung eines GIS-basierten Berechnungsschlüssels zur flächendifferenzierten Frachtabschätzung sowie – Diskussion über Wirksamkeitsschwellenwerte und weitere Richtwerte.
● Handlungsbedarf: – Erarbeitung von allgemeinen und flächenspezifischen Empfehlungen für Kommunen und Behörden. Es sind alle Fachleute aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Ingenieurbüros und Hochschulinstituten zur Mitarbeit eingeladen, die mit Daten und Erfahrungen zum Gelingen der Arbeitsgruppe beitragen können und wollen. Für weitere Informationen über die Arbeitsgruppe oder bei Interesse an einer Mitarbeit wenden Sie sich bitte an die
DWA-Bundesgeschäftstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (02242) 872-161, Fax 872-135
E-Mail: barion@dwa.de
oder
PD Dr. Patricia Göbel
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblattes DWA-M 389 „Vergärung biogener Stoffe bei hohen Feststoffgehalten – Trockenvergärung“
Zur Vergärung von biogenen Abfällen, nachwachsenden Rohstoffen oder auch industriellen Substraten steht eine Reihe von Verfahrensvarianten zur Verfügung. Grundsätzlich werden nasse und trockene Verfahren unterschieden. Als Nassfermentation werden Verfahren bezeichnet, bei denen das Substrat mit Flüssigkeit angemaischt wird bzw. der Gehalt an Trockensubstanz im Substrat weniger als 30% beträgt. Bei höheren Feststoffgehalten spricht man von einer Trockenfermentation. Die meisten Biogasanlagen sowie Abfallvergärungsanlagen und praktisch alle Klärschlammfaulungsanlagen fallen in die Kategorie der Nassvergärung.
Bei der Trockenvergärung ist eine kontinuierliche Durchmischung durch Rühren in der Regel nicht möglich. Diese Verfahren sind weniger verbreitet, weil die Bedingungen für den anaeroben Faulungsprozess zunächst ungünstiger erscheinen, so dass geringere spezifische Gasausbeuten zu erwarten sind. Diese Nachteile können jedoch durch verschiedene Strategien kompensiert werden. Einerseits können durch relativ aufwändige Verfahrenstechniken vergleichbare spezifische Gaserträge erreicht werden; andererseits erlaubt die Trockenvergärung auch einfache Anlagen mit oftmals geringeren Investitions- und Betriebskosten, so dass die Wirtschaftlichkeit auch bei einer verminderten Gasausbeute erreicht werden kann.
Die DWA Arbeitsgruppe AK 14.2 „Vergärung“ des Fachausschusses AK-14 „Behandlung biogener Abfälle“ hat zuletzt das Merkblatt DWA-M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen“ erarbeitet. Auf Basis dieser Arbeiten beginnt die Gruppe nun die Erstellung des neuen Merkblattes DWA-M 389 „Vergärung biogener Stoffe bei hohen Feststoffgehalten – Trockenvergärung“. Ziel ist es, einen Überblick der im Bereich der Trockenvergärung etablierten Verfahren zu geben. Aufgrund vorliegender Betriebserfahrungen sollen praxisgerechte Hinweise und Entscheidungshilfen für Planer und Betreiber gegeben werden. Insbesondere soll der Leser in die Lage versetzt werden, abschätzen zu können, für welche Substrate und Einsatzbereiche sich eine Trockenvergärung eignet, welche Gasausbeuten und Energieerträge erwartet werden können und wo Vor- und Nachteile verschiedener Verfahren liegen. Weiterhin sollen Hinweise zur Wirtschaftlichkeit und zu den genehmigungsrechtlichen Anforderungen gegeben werden.
Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu besetzen, werden Fachleute gesucht, die die Arbeiten ehrenamtlich mitgestalten wollen. Willkommen sind Kollegen und Kolleginnen, die intensiv mit Planung, Bau und Betrieb von Vergärungsanlagen befasst sind, sowie aus dem wissenschaftlichen Bereich, von Fachbehörden oder Sachverständigenorganisationen. Bewerber sollten mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein, aber auch umfangreiche Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechnik ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung eines DWA-Themenbandes „Aktuelle flussbauliche Maßnahmen – Flussbau heute“
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Unsere Gewässer wurden durch einschneidende flussbauliche Aktivitäten insbesondere am Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts wesentlich verändert. Begradigungen, Einengungen und Nutzbarmachung für Wasserkraft und Schifffahrt standen im Vordergrund und wurden durch harte bauliche Eingriffe, wie starke Uferbefestigungen oder Stauanlagen umgesetzt. Die Ziele heutiger flussbaulicher Maßnahmen sind völlig andere: Der nach WRRL definierte gute ökologische Zustand steht im Fokus und dazu werden andere Bauweisen um- und andere Baustoffe eingesetzt, wie z.B. Ingenieurbiologische Bauweisen. Aktuell findet sich in verschiedenen Quellen die Beschreibung einzelner Komponenten des modernen Flussbaus. Es gibt aber kein Kompendium, das den aktuellen Stand zusammengefasst darstellt. Deshalb hat sich der FA WW-1 „Flussbau“ unter der Leitung von Frau Prof. Wieprecht zur Aufgabe gemacht, einen DWA-Themenband dafür zu erarbeiten.
Einsatz und Wirkungsweise wasserbaulicher Maßnahmen – Darstellung des Gesamtsystems
In dem Kompendium wird zunächst der klassische Flussbau der letzten Jahrhunderte analysiert und dessen Folgen für unsere Gewässer kurz dargestellt und die Ziele des heutigen Flussbaus abgeleitet.
Aufgrund der mannigfaltigen Nutzungen des Gewässers ergeben sich weitreichende Konflikte zwischen einerseits Rückführung zur Naturnähe eines Gewässers und andererseits Nutzungen z.B. aus Hochwasserschutz, Schifffahrt, Wasserkraftnutzung, Siedlungsdruck, usw. anhand derer die Anforderungen an den heutigen Flussbaus definiert werden. Dazu werden die ökologische Verträglichkeit der Maßnahmen, sowie deren Beitrag zu einer Verbesserung des ökologischen Zustands und der Einsatz flexibler Bauweisen näher betrachtet. Moderner Flussbau sollte jedoch als Maßnahme in einem Gesamtsystem verstanden werden und nicht nur als einzelne, lokale Verbesserung. In diesem Sinne wird der Einsatz und die Wirkungsweise von Aufweitungen, Reaktivierung von Verzweigungen, Geschiebeaktivierung, Durchgängigkeit und Anforderungen an Querbauwerke sowie Ufergestaltung und laterale Vernetzung näher beleuchtet. Auf die Ergebnisse aus anderen Arbeitsgruppen (z.B. Sohlengleiten, Fischab- und -aufstieg, Biologische Qua-litätskomponenten, Sedimentmanagement) wird hingewiesen oder sie werden praxisnah zusammengefasst. Schlussendlich wird versucht die Frage des monetären Werts flussbaulicher Maßnahmen zu beantworten.
Der Themenband bietet eine Zusammenfassung und Handreichung insbesondere für den Planer aktueller flussbaulicher Maßnahmen, aber auch Behörden gibt er die Möglichkeit deren Wirkung einschätzen zu können. Er richtet sich insbesondere an die Öffentlichkeit, Genehmigungsbehörden, Ingenieurbüros und alle, die mit Gewässerunterhaltung und Ausbau zu tun haben.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftstelle gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an
DWA-Bundesgeschäftstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: baum@dwa.de,
Internet: www.dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Erstellung eines neuen DWA-Merkblattes DWA-M 777 „Abwasser der Fischzucht“
Die steigende Nachfrage für Fisch- und Meeresprodukte, kombiniert mit dem überfischten Zustand der natürlichen Gewässer, macht Fischzuchtanlagen (Aquakulturen) aus wirtschaftlicher wie auch aus ökologischer Hinsicht immer interessanter. Derzeit wird weltweit jede zweite Tonne Fisch in Fischzuchtanlagen produziert. Man unterscheidet Netzgehegehaltung, Durchlaufanlagen, und Kreislaufanlagen. Als Probleme wurden die Fütterung, die Überdüngung, und die Belastung mit Schadstoffen erkannt. Es sind Basisdaten – wie spezifische Wassermengen, Abwasserbelastungen und Energieverbrauch – zu bewerten und aufzunehmen. Die Technologien zur Wasser- und Abwasseraufbereitung wie Feststoffabtrennung (Siebe, Schrägklärer, Flotationen etc.), biologische Abwassereinigung (aerob und anaerob) sowie Verfahren zur Desinfektion sind zu beschreiben und Auslegungsdaten aufzunehmen. Ebenfalls müssen Verfahren zur Entwässerung und Behandlung der Reststoffe aufgenommen werden. Für die Technologien zur Aufbereitung von Abwässern aus Fischzuchtanlagen gibt es im DWA-Regelwerk bisher noch keine Hinweise, so dass hier die Belastungen und auch Reinigungsverfahren komplett neu zu erheben und zu erfassen sind. Das Merkblatt dient der Beschreibung von Verfahren nach dem Stand der Technik bzw. den besten verfügbaren Technologien zur Aufbereitung von Abwasserund Kreislaufwasser aus Fischzuchtanlagen. Die Basisdaten (Produktionsverfahren und produktintegrierte Maßnahmen, die spezifische Wassermenge sowie die stoffliche Belastung) sowie die mechanisch und biologischen Reinigungsverfahren und die Schlammentwässerung und -entsorgung sollen dargestellt werden. Darüber hinaus soll das Merkblatt Empfehlungen und Hilfen zur Lösung von Problemen im Betrieb geben und auch die Thematik Spurenstoffe/Antibiotika nicht aussparen. Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Betreiber von Fischaufzuchtsanlagen, Behörden, Anlagenhersteller, Verbände und beratende Ingenieurbüros sowie Forschungseinrichtungen. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist Mitte 2013 vorgesehen. Die Erstellung des Merkblatts erfolgt in einer neu einzurichtenden DWA-Arbeitsgruppe „Abwasser der Fischzuchtund Fischverarbeitung“ unter der Leitung von Prof. Matthias Barjenbruch. Hiermit werden interessierte Fachleute zur ehrenamtlichen Mitarbeit aufgerufen, wobei auch Hygieniker gefragt sind. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-102, Fax 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Merkblatt DWA-M 707 „Abwasser aus der Transportbehälterinnenreinigung“ wird überarbeitet
Das bestehende Merkblatt DWA-M 707 „Abwasser aus der Transportbehälterinnenreinigung“ ist August 1994 erschienen. Seither hat sich nicht nur aus gesetzlicher Sicht und hinsichtlich der Struktur der Reinigungsbetriebe in den letzten – fast 20 – Jahren einiges verändert. Insbesondere der derzeitige Stand der Technik bei der Abwasserreinigung ist durch eine Reihe von neu errichteten Anlagen von selbstständigen Betrieben (unter anderem kleinen und mittelständischen Unternehmen – KMU) gegenüber den im derzeitigen Merkblatt dargestellten Verfahrensweisen für die Indirekt- und Direkteinleitung von gereinigten Abwässern fortentwickelt worden (zum Beispiel zur Entwässerung von Schlämmen aus der Fällung/Flockung und Filtration, zur AOX-Elimination über Aktivkohle-Filter, zur Berücksichtigung von Anforderungen durch die TA Luft, zu Gefährdungsbeurteilung/ Arbeitsschutz). An heutige Anlagenbetreiber wird die Anforderung der Erfassung und Dokumentation aller Stoffströme gestellt, unter anderem durch die Überwachung des gereinigten Abwassers. Mehr:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-102, Fax 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme: Merkblatt DWA-M 612-1 „Gewässerrandstreifen und
Entwicklungskorridore für Fließgewässer – Teil 1:
Grundlagen und Funktionen, Entwicklungsziele, Planung und Realisierung“ liegt als Gelbdruck vor Fließgewässer mit ihren Auen sind Landschaftselemente, die aufgrund ihrer Bedeutung für Mensch und Natur eines besonderen Schutzes bedürfen. Aufgrund der vielfältigen Wechsel beziehungen zwischen Fluss und Aue werden sie in modernen Gewässerentwicklungskonzepten als Einheit gesehen. Die entsprechenden Planungen sind deshalb auf eine gemeinsame Entwicklung dieser Bereiche angelegt. Fließgewässer und Auen bilden einen zusammenhängenden Biotopkomplex, der vielfältige Funktionen erfüllt. Dazu gehören: Natürlicher Uferschutz, Vergrößerung des Rückhalteraumes bei Hochwasser, Schaffung von Lebensräumen für eine Vielzahl von Arten, Abstandshalter und Puffer gegen Stoffeinträge und anderem mehr. In der Vergangenheit sind die gewässernahen Flächen durch anthropogene Einflüsse ständig reduziert bzw. in ihren Funktionalitäten stark eingeschränkt worden (zum Beispiel Ausweisung von Siedlungs- und Gewerbegebieten, Verkehrsflächen und landwirtschaftliche Nutzung). Die Ausweisung von Gewässerrandstreifen bzw. Entwicklungskorridoren ist vor Ort vielfach kurzfristiger realisierbar. Gewässerrandstreifen bewirken ein Abrücken der angrenzenden Nutzungen vom Fließgewässer und eröffnen Möglichkeiten für eigendynamische Gewässerentwicklungen. Das neue Merkblatt DWA-M 612-1 „Gewässerrandstreifen und Entwicklungskorridore für Fließgewässer“ soll das DVWK-Merkblatt 244 „Uferstreifen an Fließgewässern – Funktion, Gestaltung und Pflege“ aus dem Jahre 1997 ersetzen. Es soll die Funktionen von Gewässerrandstreifen beschreiben, wie sie gestaltet, entwickelt und gepflegt werden können. Zusätzlich werden verschiedene Elemente zur Planung und Realisierung aufgezeigt. Das aktualisierte Merkblatt ist inhaltlich auch eine Fortschreibung des Merkblattes DVWK-M 204 „Ökologische Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ aus dem Jahr 1984 und detailliert das Merkblatt DWA-M 610 „Neue Wege der Gewässerunterhaltung – Pflege und Entwicklung von Fließgewässern“ aus dem Jahr 2010 in Bezug auf die Gestaltung der gewässernahen Flächen (auch als Uferstreifen bzw. Uferrandstreifen bezeichnet). Darüber hinaus ergänzt es unter anderem die Merkblätter DWA-M 607 „Altgewässer – Ökologie, Sanierung und Neuanlage“ und DWA-M 609 „Entwicklung urbaner Fließgewässer“ und dient der weiteren Komplettierung der DWAVeröffentlichungen zum Themenbereich „Ausbau- und Unterhaltung von Fließgewässern“. Das Merkblatt DWA-M 612-1 „Gewässerrandstreifen und Entwicklungskorridore für Fließgewässer – Teil 1: Grundlagen und Funktionen, Entwicklungsziele, Planung und Realisierung“ wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB-2.10 „Gewässerrandstreifen – Entwicklungskorridore für Bäche und Flüsse“ erarbeitet. Frist zur Stellungnahme Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 612-1 wird bis zum 31. Juli 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Stellungnahmen richten
Sie bitte schriftlich, nach Möglichkeit in
digitaler Form an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-210, Fax 872-200
E-Mail: schrenk@dwa.de
6.1 Entwurf des Merkblattes DWA-M 162
Von der Arbeitsgruppe ES-3.6 „Baumstandorte, Kanäle und Leitungen“, Sprecher: Herr Dr.-Ing. Bert Bosseler, wurde im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“, Obmann: Herr Prof. Dr.-Ing. Max Dohmann, das Merkblatt DWA-M 162 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ als Entwurf erstellt.
Hintergrund der Überarbeitung
Bäume und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen tragen auf unterschiedliche Weise maßgeblich zur Steigerung bzw. zum Erhalt der Lebensqualität bei. Die Ziele müssen jeweils im Einzelfall in Einklang gebracht werden. Praxiserfahrungen und aktuelle Forschungsergebnisse erforderten die Überarbeitung von ATV-H 162 / DVGW GW 125 (H) / FGSV Nr. 939 (alle textgleich). Hierzu wurde in der konstituierenden Sitzung am 12. Mai 2006 die DWA-Arbeitsgruppe ES-3.6 „Baumstandorte, Kanäle und Leitungen“ gegründet.
Zusammensetzung und Ziel der Arbeitsgruppe
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe vertreten die unmit-telbar von der Aufgabenstellung betroffenen Fachrichtungen, wie Ver- und Entsorgungstechnik, Tiefbau, Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau, Biologie und Grünflächenplanung. An der Überarbeitung des ATV-Hinweises wirkten u.a. mit:
• DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
• DVGW – Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
• FGSV – Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.
• FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.
• GSTT – German Society for Trenchless Technology e. V.
• GALK – Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz
• FNN – Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE-Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.
Wesentliches Ziel der Zusammenarbeit der o. g. Verbände war, die Hintergründe, Problemstellungen und Lösungsansätze so aufzuarbeiten, dass sie von den verschiedenen Fachrichtungen gemeinsam getragen werden können.
Aus dem Inhalt
DIN 1998 „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen“ und DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ stellen hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit zwischen Planung und Bau unterirdischer Leitungen und Kanäle sowie dem Schutz von Bäumen. Gerade in den beengten Bereichen von Verkehrsflächen in Siedlungsgebieten lassen sich die gestellten Forderungen, z. B. nach Mindestabständen und gleichermaßen ausreichendem Raum für Bäume sowie unterirdische Leitungen und Kanäle, häufig nicht miteinander vereinbaren. Um dennoch mögliche Wege zur gemeinsamen Nutzung des Raums durch Bäume sowie unterirdische Leitungen und Kanäle zu verdeutlichen, wurden im vorliegenden Merkblatt die Zusammenhänge zwischen Trassen und Wurzelwachstum kompakt dargestellt und Empfehlungen für Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt (Instandhaltung) und Sanierung gegeben.
Zielgruppen des Merkblattes
Das Merkblatt richtet sind an Netzbetreiber, Grünflächen- und Forstverwaltungen, Straßenbaulastträger, Kommunalverwaltungen, Garten-/Landschaftsbaubetriebe und Tiefbauunternehmen sowie allgemein an Bauingenieure, Landschaftsarchitekten, Planer und Sachverständige.
Frist zur Stellungnahme
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 162 wird bis zum 31. Juli 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich, an die DWA-Bundesgeschäftsstelle:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel.:02242/872-126, Fax: 02242/872-135
E-Mail: berger@dwa.de
Aufruf zur Stellungnahme: Merkblatt DWA-M 162„Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ liegt als Gelbdruck vor
Von der Arbeitsgruppe ES-3.6 „Baumstandorte, Kanäle und Leitungen“
Sprecher: Dr.-Ing. Bert Bosseler, wurde im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“, Obmann: Prof. Max Dohmann, das Merkblatt DWA-M 162 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ als Entwurf erstellt. Bäume und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen tragen auf unterschiedliche Weise maßgeblich zur Steigerung bzw. zum Erhalt der Lebensqualität bei. Die Ziele müssen jeweils im Einzelfall in Einklang gebracht werden. Praxiserfahrungen und aktuelle Forschungsergebnisse erforderten die Überarbeitung von ATV-H 162 / DVGW GW 125 (H) / FGSV Nr. 939 (alle textgleich). Hierzu wurde in der konstituierenden Sitzung am 12. Mai 2006 die DWA-Arbeitsgruppe ES-3.6 „Baumstandorte, Kanäle und Leitungen“ gegründet. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe vertreten die unmittelbar von der Aufgabenstellung betroffenen Fachrichtungen – Ver- und Entsorgungstechnik, Tiefbau, Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau, Biologie und Grünflächenplanung. An der Überarbeitung des ATV-Hinweises wirkten unter anderem mit: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV), Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), German Society for Trenchless Technology e. V. (GSTT), Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) und Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE-Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (FNN). Wesentliches Ziel der Zusammenarbeit der genannten Verbände war, die Hintergründe, Problemstellungen und Lösungsansätze so aufzuarbeiten, dass sie von den verschiedenen Fachrichtungen gemeinsam getragen werden können. DIN 1998 „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen“ und DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ stellen hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit zwischen Planung und Bau unterirdischer Leitungen und Kanäle sowie dem Schutz von Bäumen. Gerade in den beengten Bereichen von Verkehrsflächen in Siedlungsgebieten lassen sich die gestellten Forderungen, zum Beispiel nach Mindestabständen und gleichermaßen ausreichendem Raum für Bäume sowie unterirdische Leitungen und Kanäle, häufig nicht miteinander vereinbaren. Um dennoch mögliche Wege zur gemeinsamen Nutzung des Raums durch Bäume sowie unterirdische Leitungen und Kanäle zu verdeutlichen, wurden im vorliegenden Merkblatt die Zusammenhänge zwischen Trassen und Wurzelwachstum kompakt dargestellt und Empfehlungen für Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt (Instandhaltung) und Sanierung gegeben. Das Merkblatt richtet sind an Netzbetreiber, Grünflächen- und Forstverwaltungen, Straßenbaulastträger, Kommunalverwaltungen, Garten-/Landschaftsbaubetriebe und Tiefbauunternehmen sowie allgemein an Bauingenieure, Landschaftsarchitekten, Planer und Sachverständige. Frist zur Stellungnahme Das Merkblatt DWA-M 162 wird bis zum 31. Juli 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt.
Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich,
an die
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Dipl.-Ing. Christian Berger
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Tel. (0 22 42) 872-126, Fax 872-135
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Arbeitsblatt DWA-A 786(TRwS 786) „Ausführung von Dichtflächen“ wird überarbeitet
Das Wasserrecht verlangt bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, dass austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten werden. Die zur Rückhaltung erforderlichen Dichtflächen müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (WHG und VAwS) für die Dauer der Beanspruchung flüssigkeitsundurchlässig (dicht und beständig) sein. Im Oktober 2005 wurde die zweite Ausgabe der TRwS 786 „Ausführung von Dichtflächen“ vorgelegt. In der TRwS 786 sind Vorgaben zum Nachweis der Flüssigkeitsundurchlässigkeit und Anforderungen an verschiedene Bauausführungen festgelegt. In Abhängigkeit der Beanspruchung und der Funktion der Dichtfläche werden geeignete Bauausführungen aufgezeigt. Des Weiteren sind Konkretisierungen für Leitungen zu Auffangräumen, die nur im Schadensfall beaufschlagt werden, sowie Anforderungen an bestehende Dichtflächen aufgeführt. Neben einer Anpassung an die künftige Rechtslage liegen neue technische Entwicklungen vor, die eine Überarbeitung der TRwS 786 erforderlich machen. Bei der TRwS 786 hat beispielsweise eine Anpassung der Festlegungen zu den verschiedenen Bauweisen an aktuelle technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen zu erfolgen, dabei sind auch Ergebnisse der überarbeiteten DAfStb-Richtlinie zu berücksichtigen. Die Festlegungen zu Leitungen sind mit den Regelungen der TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ und TRwS 787 „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ sowie mit allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen abzustimmen. Zudem sollen Aussagen zu festen Stoffen, die in Gebinden/Verpackungen gelagert werden, ergänzt werden; das heißt, solche Dichtflächen für feste Stoffein Gebinden/Verpackungen gelagert werden, ergänzt werden; das heißt, solche Dichtflächen für feste Stoffe geregelt werden, die die sekundäre Barriere bilden. Das DWA-Arbeitsblatt richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind. Die TRwS 783 soll nach Fertigstellung den Charakter allgemein anerkannter Regeln der Technik haben, wie sie gemäß § 62 WHG zu beachten sind. Die Überarbeitung erfolgt durch die Arbeitsgruppe AG 6.2 „Ausführung von Dichtflächen“. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Anfang 2013 vorgesehen. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-102, Fax 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Teil 1 und 2 des Arbeitsblattes DWA-A 780 (TRwS 780)
„Oberirdische Rohrleitungen“
werden überarbeitet Die Verordnungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Bundesländer verlangen unterhalb von Rohrleitungen, in denen wassergefährdende Flüssigkeiten der Wassergefährdungsklassen 2 und 3 befördert werden, grundsätzlich eine Rückhaltung für austretende Flüssigkeiten. Zudem besteht die Möglichkeit, auf flüssigkeitsundurchlässige Flächen und auf ein Rückhaltevolumen zu verzichten, wenn mittels einer Gefährdungsabschätzung nachgewiesen wird, dass eine gleichwertige Sicherheit erzielt wird. Die Konkretisierung dieser Gefährdungsabschätzung erfolgt durch die TRwS 780. Im Dezember 2001 wurde die erste Fassung der TRwS 780 „Oberirdische Rohrleitungen“ (Teil 1: „Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen und Teil 2: „Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen“) vorgelegt. Neben einer Anpassung an die aktuelle Rechtslage liegen neue technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen vor, die eine Überarbeitung der TRwS 780 erforderlich machen. Beispielsweise sind im Rahmen der Überarbeitung die aktuellen Entwicklungen bei Verbindungen zu diskutieren und eine Berücksichtigung aktueller Regeln (zum Beispiel VDI 2440) zu prüfen. Zudem hat eine Anpassung an die novellierten gesetzlichen Regelungen insbesondere der künftigen Bundesverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung zu erfolgen. Das DWA-Arbeitsblatt richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind. Die TRwS 780 soll nach Fertigstellung den Charakter allgemein anerkannter Regeln der Technik haben, wie sie gemäß § 62 WHG zu beachten sind. Die Überarbeitung erfolgt durch die neu einzurichtende Arbeitsgruppe AG 6.1 „Oberirdische Rohrleitungen“ unter der Leitung von Herrn Oswald, Mineralölwirtschaftsverband. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Anfang 2013 vorgesehen. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an die
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Dipl.-Ing. Iris Grabowski
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Tel. (0 22 42) 872-102, Fax 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
6.1 Neues DWA-Arbeitsblatt A 531 „Starkregen in Abhängigkeit von Wiederkehrzeit und Dauer“ liegt im Gelbdruck vor
Starkregenangaben gehören zu den wichtigsten Planungskenngrößen in der wasserwirtschaftlichen und wasserbaulichen Praxis. Sie werden u. a. in urbanen Gebieten bei der Bemessung von Regenentwässerungssystemen und an Fließgewässern bei der Dimensionierung von Wasserbauwerken als Ausgangsparameter benötigt. Von ihrer Genauigkeit hängt ganz entscheidend die Genauigkeit der Zielgrößen entsprechender Berechnungsverfahren und Modelle ab. Ihre Überschätzung kann zu erheblichen Mehrkosten bei der baulichen Umsetzung führen, ihre Unterschätzung zu einem nicht vertretbaren, überhöhten Restrisiko des Versagens während des Betriebs wasserwirtschaftlicher und wasserbaulicher Anlagen.
Trotz der flächendeckenden Verfügbarkeit von Starkregenangaben durch „Koordinierte Starkniederschlags-Regionalisierungs-Auswertungen“ (KOSTRA) gibt es nach wie vor Bedarf an lokalen Stationsanalysen, um z. B. die inzwischen verlängerten Datenreihen auszuwerten, jüngere Entwicklungen zu bewerten oder lokale Besonderheiten im Vergleich zu den KOSTRA-Angaben einzuordnen. Dies ist jedoch nur dann uneingeschränkt möglich, wenn man dem im Arbeitsblatt empfohlenen methodischen Vorgehen folgt.
Im Arbeitsblatt DWA-A 531 werden wesentliche Grundzüge des im Jahre 1985 erschienenen Arbeitsblattes ATV-A 121 der ATV bzw. des textgleichen Heftes 124 der DVWK-Regeln zur Wasserwirtschaft „Starkregenauswertung nach Wiederkehrzeit und Dauer“ beibehalten. Die Überarbeitung hat zum Ziel, aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ohne aber die seinerzeit angestrebte Vereinheitlichung des Vorgehens bei statistischen Starkregenanalysen in Frage zu stellen.
Frist zur Stellungnahme
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWA-A 531 wird bis zum 31. August 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
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Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel.:02242/872-161, Fax: 02242/872-200
E-Mail: barion@dwa.de
Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 531 „Starkregen in Abhängigkeit von Wiederkehrzeit und Dauer“, Juni 2011, 28 Seiten, ISBN 978-3-941897-85-4, Ladenpreis: 32 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 25,60 Euro.
Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: kundenzentrum@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Ihre Erfahrung ist gefragt! – Überprüfung des DWA-Regelwerkes
Wer mit DWA-Arbeits- und Merkblättern arbeitet, verlässt sich darauf, dass der Inhalt stets aktuell ist. Damit der Anwender dies auch mit gutem Gewissen kann, sieht das Arbeitsblatt DWA-A 400 „Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerkes“ (Januar 2008) regelmäßige Prüfungen auf Aktualität vor; spätestens nach fünf Jahren (DWA-A 400, Abschnitt 4.6).
Seit einiger Zeit erscheinen deshalb regelmäßig Informationen darüber, welche Arbeits- und Merkblätter aufgrund ihres Alters einer Prüfung zu unterziehen sind, zuletzt im November 2010.
In Tabelle 1 finden Sie alle Arbeits- und Merkblätter, die seit dem letzten Aufruf das Alter von 5, 10, 15 und 20 Jahren überschritten haben. Dabei haben wir nicht unterschieden, ob die Überarbeitung bereits aufgenommen wurde oder nicht, denn auch Hinweise zu Papieren, an denen bereits gearbeitet wird, sind wichtig.
Bitte teilen Sie uns mit, welche Erfahrungen Sie bei der Anwendung der aufgelisteten Arbeits- und Merkblätter gesammelt haben! Welche Papiere können unverändert beibehalten werden? Wo sehen Sie Überarbeitungsbedarf? Gibt es in den genannten Papieren Passagen, die schwer verständlich oder nicht eindeutig sind?
Ihre Anregungen sind willkommen! Schreiben Sie uns!
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Aufruf zur Stellungnahme: Gelbdruck DWA-M 525 „Sedimentmanagement in Fließgewässern – Grundlagen, Methoden, Fallbeispiele“ liegt vor
Der Gelbdruck des Merkblattes DWA-M 525 „Sedimentmanagement in Fließgewässern – Grundlagen, Methoden, Fallbeispiele“ ist nun erschienen. Den Entwurf dieses Merkblattes hat die Arbeitsgruppe WW-2.1 „Sedimentmanagement in Flussgebieten“ unter der Sprecherschaft von Professor Emil Gölz im Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik der Binnen- und Küstengewässer“ erarbeitet.
Aufgabe Sedimentbewirtschaftung
Vielfältige Nutzungen haben den Sedimenthaushalt und die Sedimentqualität der Fließgewässer über Jahrhunderte hinweg gravierend verändert mit der Folge, dass Sedimente im Rahmen der Gewässerunterhaltung bewirtschaftet werden müssen. Aus gesellschaftlicher Perspektive ist der Umgang mit Sedimenten in vielerlei Hinsicht relevant, da er unmittelbar die Interessen so bedeutsamer Bereiche wie Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verkehr sowie mittelbar über Stoffkreisläufe die Trinkwassergewinnung und Abwasserbeseitigung berührt. Sedimentbewirtschaftung ist deshalb Aufgabe aller für die Gewässer zuständiger Verwaltungen aber auch der unterschiedlichen Gewässernutzer wie z. B. Betreiber von Hafen- und Wasserkraftanlagen.
Eingriffe in den Sedimenthaushalt haben häufig überregionale und langfristige Folgen sowohl im Hinblick auf die multiple Funktion des Gewässers als auch auf seine Nutzung. Mit der Erkenntnis, dass der gute ökologische Zustand eines Fließgewässers wesentlich von den morphologischen Verhältnissen und damit vom Sedimenthaushalt abhängt, ist im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie die Sedimentbewirtschaftung in den Fokus der Gewässerunterhaltung gerückt. Auch wenn Sedimente in der Richtlinie nicht hervorgehoben genannt sind, wird wegen der Schlüsselfunktion der Sedimente für den angestrebten guten chemischen und ökologischen Zustand der Gewässer die Notwendigkeit eines koordinierten und an ökologischen Belangen ausgerichteten Sedimentmanagements intensiv diskutiert und bei der Umsetzung teilweise schon berücksichtigt. Jüngste Aktivitäten zielen darauf ab, den Umgang mit Sedimenten explizit in die europäische Gesetzgebung aufzunehmen.
Vor diesem Hintergrund stellte sich für die DWA-Arbeitsgruppe WW-2.1 die Aufgabe, die derzeitige Praxis des Sedimentmanagements in Deutschland und in angrenzenden Nachbarländern einer vertieften Betrachtung zu unterziehen, um damit den Grundstein zu legen zur Entwicklung von Konzepten für größere Flussabschnitte oder gar ganze Einzugsgebiete. Dementsprechend hat das Merkblatt DWA-M 525 den Charakter eines „state-of-the-art“-Berichts, in dem die unterschiedlichen Methoden und Vorgehensweisen des Sedimentmanagements in Fließgewässern beschrieben und bezüglich ihrer Eignung und Wirksamkeit bewertet werden. Dabei wird einerseits auf die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen Bezug genommen und andererseits der Praxisbezug durch Untersetzung mit aussagekräftigen Fallbeispielen sichergestellt.
Frist zur Stellungnahme: Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 525 wird bis zum 15. Juni 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form, an die DWA-Bundesgeschäftsstelle:
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Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242/872-124, Fax 02242/872-135
E-Mail: baum@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 525 „Sedimentmanagement in Fließgewässern – Grundlagen, Methoden, Fallbeispiele“, März 2011, 156 Seiten, ISBN 978-3-941897-72-4, Ladenpreis: 86 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 68,80 Euro
Zu beziehen bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
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Tel. 0 22 42/872-333, Fax 0 22 42/872-100
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Gelbdruck des Merkblattes DWA-M 182 „Fremdwasser in Entwässerungssystemen“ liegt vor Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Das Merkblatt DWA-M 182 „Fremdwasser in Entwässerungssystemen“ wurde von der Arbeitsgruppe ES-1.3 „Fremdwasser“ (Sprecher: Dr.-Ing. Klaus Hans Pecher) im Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/ Anforderungen“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Rosenwinkel) erarbeitet.
Historie
Nachdem in Deutschland die Abwasserreinigung sowie die Regenwasserbehandlung zwischenzeitlich einen hohen Standard erreicht haben, ist festzustellen, dass nicht überall die gewünschten Erfolge beim Gewässerschutz erreicht werden konnten. Insbesondere der im Vergleich zu den ursprünglichen Bemessungsannahmen höhere Fremdwasseranfall kann erhebliche Betriebsprobleme verursachen und dort die Wirksamkeit der bisher realisierten Maßnahmen in Frage stellen.
Durch die in den letzten Jahren zunehmend intensivere Diskussion über das Thema Fremdwasser und über die durch Fremdwasser verursachten Probleme hat sich gezeigt, dass nicht nur einzelne Kommunen betroffen sind, sondern dass Fremdwasser in weiten Regionen Deutschlands ein Problem darstellt. Bei den betroffenen Netzbetreibern steht daher eine gezielte Fremdwassersanierung häufig im Fokus ihrer Tätigkeiten. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen jedoch, dass die Fremdwassersanierung eine sehr komplexe Aufgabenstellung ist, die nur bei umfassender und systematischer Herangehensweise erfolgreich gelöst werden kann.
Die DWA hat aufgrund dieser Erkenntnisse im Jahr 2000 die Arbeitsgruppe ES-1.3 „Fremdwasser“ eingerichtet. Bislang wurden vier Arbeitsberichte veröffentlicht:
• „Fremdwassersituation in Deutschland“ (1. Arbeitsbericht, 2003), veröffentlicht in: KA – Abwasser, Abfall 2003 (50), Nr. 1, S. 70-81
• „Auswirkungen von Fremdwasser und Hinweise zum Erkennen kritischer Fremdwasserverhältnisse“ (2. Arbeitsbericht, 2004), veröffentlicht in: KA – Abwasser, Abfall 2004 (51), Nr. 6, S. 664-667 sowie als eigene Publikation der ATV-DVWK, ISBN 3-937758-08-9, März 2004
• „Konzepte und Maßnahmen zur Lösung von Fremdwasserproblemen“ (3. Arbeitsbericht, 2005), veröffentlicht im Internetportal der DWA
• „Rechtliche Aspekte der Fremdwasserthematik“ (4. Arbeitsbericht, 2007), veröffentlicht in: KA – Abwasser, Abfall 2007 (54), Nr. 5, S. 488-492
Mögliche Auswirkungen von Fremdwasser
Der Abfluss von Fremdwasser kann in Entwässerungssystemen folgende Auswirkungen haben:
• Betriebsprobleme bei den vorhandenen Abwasseranlagen
• erhöhte Gewässerbelastungen durch eine verstärkte Entlastungstätigkeit der Mischwasserbehandlungsanlagen oder durch unzulässige Entlastungen aus dem Schmutzwasserkanalnetz des Trennsystems
• erhöhte Gewässerbelastungen aufgrund der schlechteren Reinigungsleistung der Kläranlagen
• hydraulische Überlastungen, insbesondere im Schmutzwasserkanal des Trennsystems sowie unterhalb von stark gedrosselten Regenüberlaufbecken und Stauraumkanälen des Mischsystems
• erhöhte Betriebskosten
Geltungsbereich und Inhalt des Merkblattes
Das Merkblatt DWA-M 182 fasst die wesentlichen Arbeitsergebnisse der bisher veröffentlichten Arbeitsberichte unter Berücksichtigung des aktuellen Wissenstandes und neuerer Erkenntnisse zusammen. Der Geltungsbereich erstreckt sich entsprechend der Normenreihe DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ von dem Punkt an, wo das Abwasser das Gebäude bzw. die Dachentwässerung verlässt oder in einen Straßeneinlauf fließt bis zu dem Punkt, wo das Abwasser in eine Behandlungsanlage oder in ein Gewässer eingeleitet wird. Abwasserleitungen und -kanäle unter Gebäuden sind hierbei eingeschlossen, soweit sie nicht Bestandteil der Gebäudeentwässerung sind. Die Ausführungen gelten dabei sowohl für öffentliche als auch private Entwässerungssysteme, da die Lösung von Fremdwasserproblemen nur durch eine ganzheitliche Betrachtung möglich ist. Der Anteil und Effekt einer möglichen Exfiltration werden in diesem Merkblatt nicht behandelt.
Das Merkblatt gibt Hinweise, wie die aktuelle Fremdwassersituation in Entwässerungssystemen beurteilt werden kann, wann Handlungsbedarf besteht und wie eine zielorientierte Fremdwassersanierung durchgeführt werden kann. Dies beinhaltet auch die bisher oft vernachlässigte Erfolgskontrolle von Fremdwassersanierungsmaßnahmen.
Zielgruppe
Das Merkblatt richtet sich an Abwasserbeseitigungspflichtige – wie Kommunen oder Betreiber -, an Genehmigungsbehörden und an die mit der Planung sowie Fortschreibung von Fremdwasserbeseitigungskonzepten beauftragten Ingenieurbüros.
Frist zur Stellungnahme
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 182 wird bis zum 28. Februar 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen können schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel.:02242 872-126, Fax: 02242 872-135
E-Mail: berger@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 182 „Fremdwasser in Entwässerungssystemen“, Dezember 2010, 66 S., ISBN 978-3-941897-57-1, Ladenpreis: 58 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 46,20 Euro.
Zu beziehen bei:
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Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: kundenzentrum@dwa.de
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Neugründung einer Arbeitsgruppe „Anthropogene Spurenstoffe und gewerblich/ industrielle Indirekteinleiter“ in Nachfolge der Arbeitsgruppe IG-4.2 „Gefährliche Stoffe in kommunalen Kläranlagen“
Die Thematik von anthropogenen Spurenstoffen im kommunalen Abwasser wird heutzutage in Fachkreisen, aber auch in der Öffentlichkeit, intensiv diskutiert. Häufig steht das Thema mit der Frage in Verbindung, ob kommunale Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe zur Elimination von Mirkroverunreinigungen ausgestattet werden sollen, da einige Stoffe, wie zum Beispiel Hormone aus Kontrazeptiva und Menopausepräparaten nicht an der Quelle fassbar sind. Für einige Stoffe stellt sich die Frage, ob zusätzliche Maßnahmen bei Indirekteinleitern aus dem gewerblich/ industriellen Bereich erforderlich und sinnvoll sind. Die DWA möchte zur Sachaufklärung und Bewertung dieses Themas eine Arbeitsgruppe „Anthropogene Spurenstoffe und gewerblich/industrielle Indirekteinleiter“ einrichten. Diese soll die Bedeutung anthropo gener Spurenstoffe aus gewerblichen und industriellen Abwässern für den Klär anlagenbe trieb, das Gewässer und die Klärschlammverwertung und -entsorgung darlegen. Darüber hinaus ist auch das Thema der Entfernung solcher Stoffe aus dem gewerblichen/ industriellen Abwasser sowohl in verfahrenstechnischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu behandeln. Daher werden Experten der verschiedensten Fachbereiche (Biologie, Chemie, Toxikologie, Verfahrenstechnik, Betriebswirtschaft und anderen) zur ehrenamtlichen Mitarbeit aufgefordert. Für eine ausgewogene Besetzung der Arbeitsgruppe, die innerhalb der DWA-Fachausschüsse dem Hauptausschuss „Industrieabwasser und anlagenbezogener Gewässerschutz ange gliedert ist, werden Interessenten aus Behörden, Wissenschaft und Gewerbe/Industrie gesucht.
Diese wenden sich bitte an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-102, Fax 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit Neue Arbeitsgruppe „Schlammbehandlungskonzepte für kleine Kläranlagen
Im Hauptausschuss „Abfall/Klärschlamm“ soll eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Schlammbehandlungskonzepte für kleine Kläranlagen“ eingerichtet werden. Es ist geplant, dass die Arbeitsgruppe im Herbst 2010 die Arbeiten aufnimmt. In Deutschland sind zur Reinigung der kommunalen Abwässer knapp 10 000 Kläranlagen in Betrieb. Dabei handelt es sich bei der weitaus überwiegenden Anzahl um Anlagen mit einer Ausbaugröße unter 7 000 E. Gerade für Anlagen mit geringen Anschlussgrößen stellt die Frage der Schlammbehandlung eine besondere Herausforderung dar, da es gilt, mehrere divergierende Anforderungen zu erfüllen. So ist es in der Regel erforderlich, den Klärschlamm möglichst weitgehend zu stabilisieren. Gleichzeitig sollen aber die Verfahren einen geringen Energieverbrauch aufweisen und in der täglichen Praxis so robust sein, dass mit der auf diesen Anlagen üblichen geringen personellen Ausstattung ein zuverlässiger Betrieb möglich ist. Zudem spielt die Wirtschaftlichkeit der Verfahren eine besondere Rolle. Heute wird auf Anlagen dieser Größenordnung meist die simultane aerobe Schlammstabilisierung als Hauptstufe der Schlammbehandlung eingesetzt. Dieses Verfahren hat sich insbesondere aufgrund seiner hohen Betriebssicherheit etabliert. Allerdings bedingt es einen hohen Energieverbrauch. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes stellt sich daher die Frage, ob neue Konzepte der Schlammbehandlung dieses Problem reduzieren können. Aktuell sehen sich die Betreiber dieser Kläranlagen zusätzlich in einer schwierigen Situation: Weil der Gesetzgeber künftig strengere Anforderungen an die bisher in dieser Größenklasse übliche landwirtschaftliche Verwertung stellen wird, sehen viele Betreiber für diesen Weg die Entsorgungssicherheit zukünftig nicht mehr als ausreichend gegeben. Eine Umstellung des Entsorgungsweges zum Beispiel von einer regionalenlandwirtschaftlichen Nassschlammverwertung auf eine thermische Behandlung erfordert in der Regel erhebliche Veränderungen der Anlagentechnik zur Schlammbehandlung. Somit besteht auch vor diesem Hintergrund ein großer Informationsbedarf, welche Konzepte zur Schlammbehandlung möglich und unter den jeweiligen Randbedingungen sinnvoll sind. Ziel der neuen Arbeitsgruppe „Schlammbehandlungskonzepte für kleine Kläranlagen“ ist es daher, die verschiedenen heute möglichen Konzepte zur Schlammbehandlung darzustellen und deren spezifische Möglichkeiten bzw. Einschränkungen zu beleuchten. Schwerpunkte werden dabei die Fragen sein, wie die Schlammbehandlung energetisch effizienter gestaltet werden kann, wann eine Umrüstung auf anaerobe Verfahren sinnvoll ist und welche innovativen Techniken und konkreten Lösungsansätze für kleine Anlagen in Frage kommen. Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu besetzen, werden neben Mitgliedern der Fachausschüsse AK 1, AK 2, AK 13 und KA 10 Kolleginnen oder Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Willkommen sind Fachleute aus den Bereichen des Kläranlagenbetriebes, aus dem wissenschaftlichen Bereich, von Fachbehörden oder aus dem Bereich Planung und Bau von Anlagen. Bewerber sollten mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein, aber auch umfangreiche Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken zur Schlammbehandlung ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges an die DWA-Bundesgeschäftsstelle.
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-106
Neue Mitarbeiter für den DWA-Fachausschuss KA-3
„Einleiten von Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage“ gesucht
Der DWA-Fachausschuss KA-3 „Einleiten von Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben in eine öffentliche Abwasseranlage“ sucht neue Mitarbeiter, die über spezielle Kenntnisse zu den Abwässern einzelner Industriebranchen und Gewerbebereiche verfügen, aber trotzdem über den Rand ihres speziellen Erfahrungshorizontes blicken können. Hilfreich könnte auch ein Generalist in Sachen Industrieabwasser sein. Dies kann zum Beispiel ein Hochschul- oder Behördenvertreter sein. Der Fachausschuss setzt sich intensiv mit Fragen und Problemstellungen der Indirekteinleitung von Industrieabwässern in eine öffentliche Abwasseranlage auseinander. In diesem Zusammenhang hat er federführend an der dreiteiligen Merkblattreihe DWA-M 115 „Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers“ mitgewirkt. Im Teil 2 „Anforderungen“ sind für die verschiedenen Abwasserparameter Richtwerte festgelegt, die bei der Gestaltung der kommunalen Entwässerungssatzungen herangezogen werden können. Über zahlreiche Meldungen freuen wir uns sehr. Bitte wenden Sie sich an folgende Kontaktadresse:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Biol. Sabine Thaler
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-142
E-Mail: thaler@dwa.de
Leitfaden für Abwasseranlagen – Arbeitsblatt DWA-A 199-1 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen – Teil 1: Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Um die einwandfreie Funktion und den störungsfreien Betrieb von Kläranlagen zu gewährleisten, muss das Personal über detaillierte Kenntnisse der Anlagenteile und der technischen Zusammenhänge verfügen. Zudem setzt ein wirtschaftlicher, sicherer Betrieb eine genaue Abgrenzung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Betriebspersonals voraus. Grundlage hierfür bildet eine auf die jeweiligen Verhältnisse abgestimmte Dienst- und Betriebsanweisung.
Das in überarbeiteter Fassung als Entwurf vorliegende Arbeitsblatt DWA-A 199-1 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen – Teil 1: Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ soll Betreibern von Abwasseranlagen als Vorlage und Leitfaden zur Erarbeitung einer eigenen Dienstanweisung dienen. Im Anhang ist als Hilfestellung ein Mustertext beigefügt.
Mindestanforderungen an Dienstanweisungen
Das neue Arbeitsblatt DWA-A 199 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ enthält in Teil 1 Mindestanforderungen an die Inhalte von Dienstanweisungen für das Personal von Abwasseranlagen, die unabhängig von der jeweiligen Organisations- und Gesellschaftsform für alle Betreiber bindend sind. Sie beziehen sich auf alle abwassertechnischen Anlagen wie Kanalnetze – einschließlich Regenwasserbehandlungsanlagen – Abwasserpumpanlagen und Kläranlagen.
Arbeitsabläufe optimieren
In Dienstanweisungen müssen grundlegende und anlagenübergreifende Bestimmungen zur Organisation des Dienstbetriebes sowie zur Abgrenzung der Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Mitarbeiter/innen enthalten sein. Hierdurch werden Arbeitsabläufe gestrafft, innerbetriebliche Schnittstellenprobleme reduziert und Mehrkosten vermieden. Zudem verbessert eine transparente Organisation die Kundenorientierung.
Unfälle vermeiden
Darüber hinaus verpflichtet die Unfallverhütungsvorschrift „Abwassertechnische Anlagen“ (GUV-V C5) den Betreiber, eine Dienstanweisung in verständlicher Form aufzustellen, um das Verhalten im Betrieb zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsgefahren zu regeln.
Betriebsanweisungen
Das vierteilige Arbeitsblatt besteht neben der Dienstanweisung aus drei Teilen mit Betriebsanweisungen, die die speziellen Regelungen für die einzelnen Teilbereiche Kanalnetz und Kläranlagen behandeln:
- Teil 2: Betriebsanweisung für das Personal von Kanalnetzten und Regenwasserbehandlungsanlagen (Juli 2007)
- Teil 3: Betriebsanweisung für das Personal von Abwasserpumpanlagen (Juni 2007)
- Teil 4: Betriebsanweisung für das Personal von Kläranlagen (August 2006).
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Arbeitsblatt DWA-A 199-1 wird bis zum 31. August 2010 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an die DWA-Bundesgeschäftsstelle:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Biol. Sabine Thaler
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-142, Fax.: 02242 872-135
E-Mail: thaler@dwa.de
Das Arbeitsblatt erhalten Sie im DWA-Shop.
Entwurf des Arbeitsblattes DWA-A 199-1 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen – Teil 1: Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“,
Juni 2010, 28 Seiten, ISBN 978-3-941897-15-1
Ladenpreis: € 34,-, fördernde DWA-Mitglieder: € 27,20.
DWA-Bundesgeschäftsstelle,
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef,
Tel. 0 22 42/872-333
Fax 0 22 42/872-100
E-Mail: kundenzentrum@dwa.de
DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Aufruf zur Stellungnahme: Entwurf des Merkblatts DWA-M 509 „Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke – Konstruktion, Bemessung, Qualitätssicherung“ liegt vor (Gelbdruck)
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie definiert den guten ökologischen Zustand von Fließgewässern anhand des qualitativen und quantitativen Zustands der aquatischen Lebensgemeinschaften, der nur geringfügig von dem jeweils gewässertypspezifischen Zustand abweichen darf. Eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen dieses Zieles ist die Durchgängigkeit der Flusssysteme für aquatische Organismen, die aktuell durch eine Vielzahl von Wanderbarrieren unterbrochen wird.
Der nun erschienene Gelbdruck des Merkblatts DWA-M 509 „Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke – Bemessung, Gestaltung, Qualitätssicherung“ ist die stark erweiterte, vollständige Überarbeitung des im Jahr 1996 erschienenen DVWK-Merkblatts 232. Auf 287 Seiten werden in dem Entwurf für das neue Regelwerk Vorgaben für den Bau von Fischaufstiegsanlagen formuliert. Darüber hinaus werden Kriterien für die Umgestaltung von Quer- und Kreuzungsbauwerken, Siel- und Schöpfbauwerken, Hochwasserrückhaltebecken, Schiffsschleusen und Bootsgassen benannt. Ziel hierbei ist es, dass sowohl Fischaufstiegsanlagen als auch fischpassierbare Bauwerke an mindestens 300 Tagen im Jahr gleichermaßen für die größten, als auch für die leistungsschwächsten Arten auffindbar und passierbar sind.
Die Ausführungen berücksichtigen konsequent die Anforderungen der aquatischen Organismen, die sich aus ihren Orientierungsmechanismen, ihrer Gestalt und Größe sowie ihrer Leistungsfähigkeit ableiten. Unabhängig von Konstruktionsweise oder Baumaterialien werden diese biologisch begründeten Anforderungen in Kriterien zur Positionierung sowie in geometrische und hydraulische Grenzwerte übersetzt. Damit diese Grenzwerte an der realisierten Anlage trotz erfahrungsgemäß auftretender Unwägbarkeiten bei Bau und Betrieb eingehalten werden, wurden als Neuerung gegenüber dem bisherigen Regelwerk Bemessungswerte eingeführt, die der Planung zugrunde zu legen sind.
Ein gesondertes Kapitel ist der Qualitätssicherung gewidmet, die während der Planungs- und Bauphase sowie im Betrieb der Anlage dazu dient, die Einhaltung aller dieser Vorgaben zu gewährleisten, so dass sich nachträgliche „Funktionskontrollen“ durch Zählung der aufwandernden Fische erübrigen. Dessen ungeachtet können biologische Untersuchungen einen wertvollen Beitrag zum Verständnis von Fischwanderungen sowie der Wirkweise von Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbaren Bauwerken leisten. Die hierfür geeigneten Methoden werden ebenfalls dargestellt.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 509 wird bis zum 30. April 2010 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form, an die DWA-Bundesgeschäftsstelle:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872 -124, Fax: 02242 872 -135
E-Mail: baum@dwa.de
Strategien und Maßnahmenempfehlungen zur Unterhaltung von Gräben im Bereich der Küsten- und Flussmarschen
Die DWA-Arbeitsgruppe GB-1.3 „Marschengewässer“
widmet sich zukünftig
dem Thema „Gräben der Marschengebiete“.
Ziel ist die Analyse und Entwicklung
von Strategien und Maßnahmenempfehlungen
für die ökologisch verträgliche
Unterhaltung von Gräben im Bereich der
Küsten- und Flussmarschen.
Die Ergebnisse sollen in Form eines
Merkblattes veröffentlicht werden. Adressaten
sind zunächst kommunale Gebietskörperschaften
wie zum Beispiel Unterhaltungsverbände,
Wasser- und Bodenverbände
sowie die Wasserwirtschaftsverwaltungen.
Weiterhin werden aber auch
all jene angesprochen, die sich – beispielsweise
im Zusammenhang mit naturschutzfachlichen
Fragen oder Planungsprozessen
– mit Gräben der Küsten- und
Flussmarschen, deren Ökologie oder deren
Unterhaltung befassen. Mit dieser Arbeit
wird angestrebt, einen Leitfaden zur
Verfügung zu stellen, der Maßnahmen zur
differenzierten, ökologisch verträglichen
Unterhaltung von Gräben unterstützt. Er
soll die Auswahl und Anwendung von
Planungs- und Gestaltungskriterien darstellen
und bewerten und dadurch als
Entscheidungshilfe dienen.
Das geplante Merkblatt bildet eine
notwendige Ergänzung der bereits bestehenden
Regelwerke, indem hier eine differenzierte
Auseinandersetzung mit den
Gräben des nordwestdeutschen Raumes
erfolgt. Die spezifische Landschaftsentwicklung
in den Küsten- und Flussmarschen
(unter anderem Eindeichung,
Landsackungen) und die zahlreichen
dort auftretenden Besonderheiten der
Gräben erfordern eine systematische
Analyse und angepasste Managementempfehlungen.
Wachsender Handlungsbedarf
resultiert aus den Folgen des Klimawandels.
Sie lassen für diese Region
besondere und gravierende wasserwirtschaftliche
Konsequenzen erwarten, diehier vor allem mit Fragen des Grabenmanagements
verknüpft werden sollen.
Weiterer Bedarf ergibt sich aus der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Leitbilder für diese Gewässer lassen sich
direkt weder aus der limnologischen
noch der naturschutzfachlichen Grundlagenliteratur
ableiten. Eindeutig ist allerdings,
dass Gräben keine gewässerökologisch
klar abgrenzbare Einheit bilden, regional
erhebliche Unterschiede bestehen
und selbst innerhalb kleinerer regionaler
Einheiten erhebliche Heterogenität und
Dynamik festzustellen ist. Deshalb soll
zunächst ermittelt werden, welche Konsequenz
dies für die zukünftige Richtlinien-
konforme Bewirtschaftung der Gräben
dieses Raumes hat.
Interessierte, die an einem der genannten
Themen mitarbeiten wollen,
wenden sich bitte an
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-210, Fax 872-135
E-Mail: schrenk@dwa.de
Überarbeitung des Merkblattes ATV-M 773 „Abwasser aus der Weinbereitung“
Vorhabensbeschreibung
Nach dem Erscheinen des Merkblatts
ATV-M 773 „Abwasser aus der Weinbereitung“
im Jahr 1999 haben sich in der
Zwischenzeit die Produktionsverhältnisse,
teilweise auch die Produktionsverfahren
geändert. Zu Abwasseranfall und
-beschaffenheit liegen neuere Ergebnisse
vor, die eine Überarbeitung des Merkblattes
sinnvoll erscheinen lassen. Zudem
sind innerbetriebliche Maßnahmen
stärker zu bewerten und energetische
und betriebswirtschaftliche Fragen aufzunehmen.
Darüber hinaus liegt inzwischen auch
das EU-Dokument über die besten verfügbaren
Techniken (BAT) für diese Branche
gemäß der IVU-Richtlinie 96/61 vor.
Bei Betreibern, Ingenieurbüros und Behörden
gibt es erhebliche Unsicherheiten
hinsichtlich der Umsetzung der EU-Dokumente.
Mit der Überarbeitung des
Merkblattes soll unter anderem der heutige
Stand der Technik unter Berücksichtigung
der BAT-Dokumente für diese
Branche besser herausgearbeitet werden.
Das überarbeitete Merkblatt soll Verfahren
nach dem Stand der Technik bzw.
den besten verfügbaren Techniken zur
Behandlung von Abwasser, das bei der
Weinbereitung anfällt, beschreiben. Zudem
sollen innerbetriebliche Maßnahmen
zur Reduzierung der Belastung anderer
Umweltmedien dargestellt werden,
soweit sie für dieses Merkblatt relevant
und nicht in vergleichbaren Regelwerken
beschrieben sind. Darüber hinaus soll
das Merkblatt Empfehlungen und Hilfen
zur Lösung technischer Probleme sowie
bei der Umsetzung der einschlägigen
Vorschriften geben.
Das Merkblatt richtet sich insbesondere
an Betreiber von Anlagen zur Weinund
Sektbereitung, Behörden, Planer
von Anlagen zur Emissionsminderung
(Abwasser, Abluft, Abfall und Lärm) und
sonstige in der Praxis stehenden Fachleute.
Die Überarbeitung erfolgt in der
DWA-Arbeitsgruppe IG-2.17 „Weinbereitung“
unter der Leitung von Dipl.-Ing.
Thorsten Pollatz, Neustadt/Weinstraße.
Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in
der Fachöffentlichkeit ist für Ende 2010
vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu dieser
Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle
gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-102
Naturschutzfachliche Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern
Vorhabensbeschreibung
Im Sommer 2009 wurde die gemeinsame
Arbeitsgruppe GB-2.9 „Naturschutzfachliche
Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung
von Fließgewässern“ von DWA und
Bundesverband Beruflicher Naturschutz
(BBN) gegründet.
Diese Arbeitsgruppe wird sich zunächst
dem Thema „Naturschutzfachliche
Aspekte bei der Planung und Umsetzung
von Fließgewässerrenaturierungen“
stellen. Das zu diesem Thema zu erarbeitende
Merkblatt soll den an wasserwirtschaftlichen
Genehmigungsverfahren
Beteiligten aufzeigen, zu welchem
Zeitpunkt welche naturschutzfachlichen
Belange mit Hilfe welcher vorhandenen
Instrumente berücksichtigt werden sollten.
Somit soll das Merkblatt auch den
„Durchblick im Verfahrensdschungel“ befördern.
Stichworte sind hier zum Beispiel
die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls
nach dem UVPG, die FFH-Vorund
FFH-Verträg lichkeitsprüfung, die Berücksichtigung
des Artenschutzrechtes
nach BNatschG, oder der sinnvolle Umfang
und Inhalt eines Landschaftspflegerischen
Begleitplans mit Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung. Ziel ist es – auch
vor dem Hintergrund des neuen Umwelthaftungsrechtes
– Renaturierungsvorhaben
rechtlich abgesichert und zwischen
Wasserwirtschafts- und Naturschutzbelangen
umfassend abgestimmt umsetzen
zu können. Dabei soll das Merkblatt auch
helfen, unnötige Verzögerungen im Planungsprozess
aufgrund nicht rechtzeitig
berücksichtigter Belange zu verhindern.
Gleichzeitig soll es den Blick auf die relevanten
zu bearbeitenden Inhalte lenken.
Anlass für die Erarbeitung eines Merkblattes
sind die ab Ende des Jahres 2009
behördenverbindlichen Bewirtschaftungspläne
und Maßnahmenprogramme
gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie.
Dann beginnt der erste Bewirtschaftungszyklus,
innerhalb dessen bis
2012, dann auch fortlaufend, bundesweit
an vielen Fließgewässern Maßnahmen
zur ökologischen Verbesserung verstärkt
umgesetzt werden sollen. Es handelt
sich dabei vielfach um Maßnahmen,
die der Verbesserung der Durchgängigkeit,
der morphologischen Verbesserung
oder der Reduzierung diffuser Stoffeinträge
dienen. Ziel der anstehenden Maßnahmenumsetzung
ist die Erreichung eines guten
ökologischen Zustands an natürlichen
Gewässern, bzw. das Erreichen eines guten
ökologischen Potenzials an erheblich
veränderten bzw. künstlichen Gewässern
bis 2015 (2027). Die Verbesserungsmaßnahmen
zielen an den Fließgewässern
vor allem darauf ab, bestimmte biologische
Qualitätskomponenten – unter andrem
die Fischfauna, das Makrozoobenthos
oder die höheren Wasserpflanzen –
in einen guten Zustand zu versetzen. Damit
gehen diese wasserwirtschaftlichen
Ziele und Maßnahmen vielfach mit Naturschutzbemühungen
der letzten Jahrzehnte
einher.
Die unterschiedlichen Maßnahmen
werden auch künftig im Rahmen der Gewässerunterhaltung
gemäß § 39 WHG,
aber auch im Rahmen von Gewässerausbauverfahren
nach §§ 67 ff. WHG umgesetzt.
Hierbei ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte
zwischen wasserwirtschaftlichen
und naturschutzfachlichen
Belangen. So können sich für Wasserwirtschaft
und Naturschutz umfangreiche
Synergieeffekte bei der naturnahen
Entwicklung von Fließgewässern und
Auen, zum Beispiel innerhalb von NATURA-
2000-Gebieten ergeben. Dazu müssen
allerdings die Anforderungen beider
Akteure gewässerbezogen definiert und
aufeinander abgestimmt werden.
Die neu gegründete DWA-/BBN-Arbeitsgruppe
GB-2.9 „Naturschutzfachliche
Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung
von Fließgewässern“ will unter der Leitung
ihres Sprechers, Dipl.-Ing. Bernd
Schackers, Mitgesellschafter des Ingenieur-
und Planungsbüros Umwelt Institut
Höxter (UIH), dazu Hilfestellungen entwickeln
und die Kommunikation zwischen
beiden „Bündnispartnern“ fördern.
Weitere angedachte Themenbereiche,
denen sich die Arbeitsgruppe künftig
widmen will, sind „Gewässerentwicklung
und -unterhaltung in NATURA 2000- und
weiteren Schutzgebieten“ oder das Thema
„Verwendung autochthoner Gehölze
bei der Gewässerrenaturierung“. Interessierte,
die an einem der genannten Themen
mitarbeiten wollen, wenden sich
bitte an die
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (02242) 872-210, Fax
Naturschutzfachliche Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern
Aufruf zur Mitarbeit
Im Sommer 2009 wurde die DWA/BBN Arbeitsgruppe GB-2.9 „Naturschutzfachliche Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ gegründet.
Diese Arbeitsgruppe wird sich zunächst dem Thema „Naturschutzfachliche Aspekte bei der Planung und Umsetzung von Fließgewässerrenaturierungen“ stellen. Das zu diesem Thema zu erarbeitende Merkblatt soll den an wasserwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren Beteiligten aufzeigen, zu welchem Zeitpunkt welche naturschutzfachlichen Belange mit Hilfe welcher vorhandenen Instrumente berücksichtigt werden sollten. Somit soll das Merkblatt auch den „Durchblick im Verfahrensdschungel“ befördern. Stichworte sind hier z.B.
– die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG
– die FFH-Vor- und FFH-Verträglichkeitsprüfung
– die Berücksichtigung des Artenschutzrechtes nach BNatschG oder
– der sinnvolle Umfang und Inhalt eines Landschaftspflegerischen Begleitplans mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
Ziel ist es – auch vor dem Hintergrund des neuen Umwelthaftungsrechtes – Renaturierungsvorhaben, rechtlich abgesichert und zwischen Wasserwirtschafts- und Naturschutzbelangen umfassend abgestimmt, umsetzen zu können. Dabei soll das Merkblatt auch helfen, unnötige Verzögerungen im Planungsprozess aufgrund nicht rechtzeitig berücksichtigter Belange zu verhindern. Gleichzeitig soll es den Blick auf die relevanten zu bearbeitenden Inhalte lenken.
Anlass für die Erarbeitung eines Merkblattes sind die ab Ende des Jahres 2009 behördenverbindlichen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Dann beginnt der erste Bewirtschaftungszyklus innerhalb dessen bis 2012, dann auch fortlaufend, bundesweit an vielen Fließgewässern Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung verstärkt umgesetzt werden sollen. Es handelt sich dabei vielfach um Maßnahmen, die der Verbesserung der Durchgängigkeit, der morphologischen Verbesserung oder der Reduzierung diffuser Stoffeinträge dienen.
Ziel der anstehenden Maßnahmenumsetzung ist die Erreichung eines guten ökologischen Zustands an natürlichen Gewässern bzw. das Erreichen eines guten ökologischen Potenzials an erheblich veränderten bzw. künstlichen Gewässern bis 2015 (2027). Die Verbesserungsmaßnahmen zielen an den Fließgewässern vor allem darauf ab, bestimmte biologische Qualitätskomponenten, u.a. die Fischfauna, das Makrozoobenthos oder die höheren Wasserpflanzen, in einen guten Zustand zu versetzen. Damit gehen diese wasserwirtschaftlichen Ziele und Maßnahmen vielfach mit Naturschutzbemühungen der letzten Jahrzehnte einher.
Die unterschiedlichen Maßnahmen werden auch künftig im Rahmen der Gewässerunterhaltung gem. § 39 WHG, aber auch im Rahmen von Gewässerausbauverfahren nach §§ 67 ff WHG, umgesetzt.
Hierbei ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte zwischen wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Belangen. So können sich für Wasserwirtschaft und Naturschutz umfangreiche Synergieeffekte bei der naturnahen Entwicklung von Fließgewässern und Auen, z.B. innerhalb von NATURA 2000-Gebieten, ergeben. Dazu müssen allerdings die Anforderungen beider Akteure gewässerbezogen definiert und aufeinander abgestimmt werden. Die neu gegründete DWA / BBN Arbeitsgruppe GB-2.9 „Naturschutzfachliche Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ will unter der Leitung ihres Sprechers, Dipl.-Ing. Bernd Schackers, Mitgesellschafter des Ingenieur- und Planungsbüros Umwelt Institut Höxter (UIH), dazu Hilfestellungen entwickeln und die Kommunikation zwischen beiden „Bündnispartnern“ fördern.
Weitere angedachte Themenbereiche, denen sich die Arbeitsgruppe künftig widmen will, sind „Gewässerentwicklung und -unterhaltung in NATURA 2000-Gebieten und weiteren Schutzgebieten“ oder das Thema „Verwendung autochthoner Gehölze bei der Gewässerrenaturierung“.
Interessierte, die an einem der genannten Themen mitarbeiten wollen, wenden sich bitte an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242 872-210, Fax 02242 872-135
E-Mail: schrenk@dwa.de
EU-Projekt zur Entwicklung eines Kompetenzmodells (Fragebogen) für Kläranlagen-Leiter und Betriebspersonal
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Die DWA wirkt in einem EU-Projekt zur Entwicklung eines Kompetenzmodells (Fragebogen) für Kläranlagen-Leiter und Betriebspersonal mit. Anwendung findet der als Resultat des Projekts erarbeitete Fragebogen:
– bei Einstellungsgesprächen
– zur Defizitfeststellung
– Erstellung von Weiterbildungsangeboten
– Arbeitsplatzbeschreibung
– zur europäischen Vergleichbarkeit
Bei diesem Projekt wird das schon auf EU-Ebene bestehende (allgemeine) Kompetenzmodell (Fragebogen zur beruflichen Kompetenz) auf die Wasserwirtschaft angepasst und in einem Pilotprojekt evaluiert. In einem ersten Schritt in der Anpassung sollen diejenigen, die mit den Kompetenzen in der Wasserwirtschaft zu tun haben, gehört werden, und zwar in einem (kostenlosen) halbtägigen Workshop am 18.01.2010 von 10.30 – 15.30 Uhr bei der DWA in Hennef.
Die Experten haben die Gelegenheit, ihre Vorstellungen von Fähigkeiten/Voraussetzungen beruflicher Qualifikation im Wassersektor (KA) einzubringen. Die dann gefundenen Anpassungen/Änderungen/Ergänzungen des allgemeinen Kompetenzmodells werden in dem für die Wasserwirtschaft bestimmten Modell berücksichtigt und in einem Pilotprojekt evaluiert.
Eingeladen sind alle, die mit beruflichen Kompetenzen in der Wasserwirtschaft zu tun haben und ihre Vorstellungen einbringen möchten: Anmeldung bei Gabriele Martens, DWA, Tel. 02242-872-115, E-Mail: martens@dwa.de, detaillierte Tagesordnung folgt.
Überarbeitung des ATV-DVWKA203 „Abwasserfiltration durch Raumfilter nach biologischer Reinigung“
Vorhabensbeschreibung
Das Arbeitsblatt ATV-A 203 „Abwasserfiltration
durch Raumfilter nach biologischer
Reinigung“ aus dem Jahr 1995 entspricht
nicht mehr den allgemein anerkannten
Regeln der Technik und bedarf
der Überarbeitung in folgenden Punkten:
● Bezüglich des maßgeblichen Dimensionierungskriteriums
muss geprüft
werden, ob hierzu neue Erkenntnisse
in der Fachwelt verfügbar sind.
● Die Angaben in der DIN EN 12255-16
und Veröffentlichungen zur Filtration
sollen hinsichtlich der Auslegung
durchgesehen werden.
● Es ist zu diskutieren, die Filterbeladung
oder weitere Kriterien als zusätzliche
Auslegungsgröße zu integrieren.
● Es muss eine deutliche Abgrenzung
zur Membrantechnik (Mikro-/Nano-/
Ultrafiltration) definiert werden.
● Es ist zu klären, ob Tuchfilter oder
Siebe mit betrachtet werden sollen,
da es sich hierbei um Flächenfilter
handelt.
● Das Verfahren der Trockenfiltration
soll nicht weiter verfolgt werden.
● Die Erkenntnisse aus dem Arbeitsbericht
„Erfahrungen zum Betrieb von
Abwasserfilteranlagen“ der DWA-Arbeitsgruppe
KA-8.3 „Abwasserfiltration“
(KA 6/2009, S. 600) sollen mit
eingebunden werden.
● Denitrifizierende Filter sind im Arbeitsblatt
bisher nicht beschrieben. Eine
Abgrenzung zur AG KA-6.3 „Biofilmverfahren“
soll festgelegt werden.
Das Arbeitsblatt richtet sich an Planer,
Betreiber von Kläranlagen und Behörden.
Mit der Fertigstellung ist bis November
2010 zu rechnen. Die Bearbeitung erfolgt
in der AG KA-8.3 „AbwasserfiltratiAbwasserfiltration“
unter der Leitung von Dipl.-Ing. Thomas
Rolfs (Wasserverband Eifel-Rur,
Düren) in Zusammenarbeit mit Mitgliedern
des FA KA-8 „Verfahren der weitergehenden
Abwasserreinigung nach biologischer
Behandlung“. Anregungen zur
inhaltlichen Überarbeitung werden gerne
entgegengenommen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Biol. Sabine Thaler
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. (0 22 42) 872-142, Fax 872-135
E-Mail: thaler@dwa.de
Erstellung des Merkblatts DWA-M 811 „Betriebswirtschaftliche Begriffe in der Wasserwirtschaft“
Vorhabensbeschreibung:
Bei der Erstellung des DWA-M 803 „Kostenstrukturen in der Abwassertechnik“ wurde auf ein Glossar verzichtet, da man nach Diskussionen festgestellt hatte, dass eine Vielzahl von Begriffen bei Kaufleuten und Ingenieuren mit unterschiedlicher Bedeutung besetzt ist. Diese Problematik beschäftigt zum Teil auch die DWA-Arbeitsgruppe WI-2.2 „Wirtschaftliche Bewertung von Investitionsvorhaben“ bei der Überarbeitung der KVR-Leitlinien. Daraufhin wurde durch die Bundesgeschäftsstelle der DWA eine Regelwerks-Recherche durchgeführt. Die in Rede stehenden Begriffe finden demnach im DWA-Regelwerk häufig keine einheitliche Verwendung. Darüber hinaus finden sich in der wasser-/abwasserwirtschaftlichen Praxis regelmäßig Begriffe wie Rückstellung/Rücklage, Investitions-/Kapitalkosten, Auszahlung/Aufwand Anwendung, die häufig weit auseinander klaffende Vorstellungen ersichtlich werden lassen.
Die im Bereich der Wasser-/Abwasserwirtschaft häufig verwendeten betriebswirtschaftlichen Begriffe sollen zwar nach der betriebswirtschaftlichen Lehre, jedoch aus technischer und auch juristischer Sicht verständlich, definiert oder überarbeitet werden. Zur besseren Veranschaulichung sollen einige Beispiele dienen. Gegebenenfalls sind weitere in diesem Zusammenhang wesentliche Begriffe zu definieren, wobei der Gesamtumfang auf etwa 50 Begriffe begrenzt werden soll. Auf Bedeutungsunterschiede nach handelsrechtlicher, steuerlicher bzw. betriebswirtschaftlicher und technischer Auslegung soll hingewiesen werden. Die definierten Begrifflichkeiten sollen zukünftig einer eindeutigen Handhabung im DWA-Regelwerk dienen und bei der Überarbeitung bestehender Regelwerke entsprechende Berücksichtigung finden.
Ein entsprechendes Vorhaben könnte auch die Arbeit anderer Fachgremien erleichtern. Teilweise können schon konkrete Hinweise auf Verständnisunterschiede weiterhelfen, wenn einheitliche Definitionen nicht möglich sind. Das Merkblatt kann die Kommunikation zwischen Ingenieuren und Kaufleuten verbessern. Es soll Wert darauf gelegt werden, dass bei fachlichen Auseinandersetzungen über die Auslegung von Begriffen die betriebswirtschaftliche vor der technischen Sicht Geltung erhält.
Zielgruppe sind insbesondere Planer, Controller und Betreiber wasserwirtschaftlicher Anlagen (aus Ingenieurbüros, Verwaltung und Verbänden), sowie Fachkräfte für Finanzfragen und Entscheidungsträger.
Federführend ist die Arbeitsgruppe WI-2.3 „Definition betriebswirtschaftlicher Begriffe in der Wasserwirtschaft“ (Sprecher: Dipl.-Kfm. Adolf-Ernst von Seidlitz) im Fachausschuss WI-2 „Investitionen und Betriebskosten in der Wasserwirtschaft“ (Obmann: Dr.-Ing. Peter Evers). Im Bedarfsfall erfolgt eine Abstimmung mit anderen betroffenen Fachgremien. Die Fertigstellung des Entwurfs ist bis Dezember 2009 geplant. Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gern entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Cornelia Hollek
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-202, Fax 02242 872-135
E-Mail: hollek@dwa.de
Erarbeitung des Arbeitsblatts „Energieanalysen von Abwasseranlagen“
Vorhabensbeschreibung:
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Energieeffizienz der kommunalen Abwasserbeseitigung einschließlich Klärschlammbehandlung“ hat der DWA das Mandat erteilt, ein bundeseinheitliches Instrument zur Energieanalyse von Abwasseranlagen zu entwickeln und in Form eines technischen Standards darzustellen. Den einzelnen Bundesländern soll damit eine einheitliche Basis für ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der Energieanalyse geboten werden.
Hauptaufgabe soll es sein, Anforderungen an Energieanalysen sowie die Qualität der Arbeit von Beratern/Betreibern zu entwickeln. Dabei wird zwischen einem Energiecheck auf Basis vom Betreiber selbst errechneter Werten und der eigentlichen Energie(Fein-)analyse unterschieden. Die Energieanalyse gliedert sich in die Bestandsaufnahme, die Bewertung und die Konkretisierung von Optimierungsmaßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Um die Variantendiskussion bei der Auswahl von Verfahren transparenter zu gestalten, sollten verfahrensbezogene Kennwerte definiert werden. Der Geltungsbereich des Regelwerksblatts sollte sich auf Abwasseranlagen insgesamt, also Entwässerungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen und Kläranlagen beziehen. Abwasserwärmepumpen und neuartige Sanitärsysteme fallen nicht unter den Geltungsbereich des Arbeitsblatts.
Die Bearbeitung erfolgt in einer hauptausschussübergreifenden Arbeitsgruppe, die federführend dem DWA-Hauptausschuss KA „Kommunale Abwasserbehandlung“ zugeordnet ist. Sprecherin ist Dipl.-Ing. Andrea Kaste, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Arbeitsblattentwurf wird voraussichtlich Ende 2009 erscheinen und öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise zu dem Vorhaben können an folgende Adresse gerichtet werden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Biol. Sabine Thaler
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-142
E-Mail: thaler@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit in der DWA-Arbeitsgruppe WW-3.4 „Ausbreitungsprobleme von Einleitungen“
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde durch eine im Dezember vergangenen Jahres verabschiedete Tochterrichtlinie (2008/105/EG) erweitert und konkretisiert. Diese Tochterrichtlinie beinhaltet neben zusätzlichen und neuen Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe auch eine Regelung zur Ausweisung von Durchmischungsbereichen an Einleitungspunkten (Artikel 4, im englischen Sprachraum „Mixing Zones“) und schafft damit neue Mechanismen für das Gewässergütemanagement.
Es wurde hiermit einem Defizit bei der Umsetzung des „kombinierten Ansatzes“ Rechnung getragen, bei dem Einleitungen sowohl durch die Vorgabe von Emissionsgrenzwerten als auch durch die Festlegung von Umweltqualitätsnormen (Immissionsgrenzwerten) kontrolliert und bewertet werden. Die nun empfohlene Ausweisung von Durchmischungsbereichen würde eine klare Definition ermöglichen, wo im Gewässer und relativ zum Einleitungspunkt die Umweltqualitätsnormen einzuhalten sind und wie und wann bei einem Erlaubnisverfahren oder der Ermittlung der signifikanten Belastungen die Beweisführung erfolgen soll.
Für die EU-Mitgliedsstaaten und auch für Deutschland und seine Bundesländer besteht nun ein weiterer Anreiz, diese für die Bundesrepublik neuen Kontrollmechanismen zu schaffen und auszugestalten.
Ziele der Arbeitsgruppe:
Die Arbeitsgruppe möchte dafür in Deutschland, aber durchaus auch im europäischen Rahmen, Sachgrundlagen erarbeiten und strebt dazu eine Verstärkung durch neue Mitglieder aus Behörden, Industrie, Umweltanstalten und Wissenschaft an. Interessierte melden sich bitte mit Zusendung eines kurzen Lebenslaufs an den Schriftführer der AG: Tobias Bleninger, E-Mail: bleninger@ifh.uka.de.
Unter den Zielen der geplanten Arbeiten in diesem Zusammenhang sind:
a) Die Ausarbeitung fachlicher Grundlagen zur Beurteilung von Mischungsproblemen nach Einleitungen sowie bei der Ausweisung von Durchmischungsbereichen;
b) in weiterer Folge die Erstellung eines DWA Merkblattes zur Unterstützung wasserrechtlicher Erlaubnisverfahren für Einleitungen mit Hilfe von Berechnungsverfahren zur Bestimmung der physikalischen Mischungseigenschaften und Ermittlung der Gewässerreaktion auf die Einleitung. Für letzteren Punkt hat die Arbeitsgruppe schon diverse gestufte Ansätze und zugehörige Berechnungsverfahren entwickelt (siehe unter www.cormix.de);
c) die Erarbeitung hydraulischer Grundlagen für die Herstellung von Kausalbeziehungen bei unplanmäßigen, etwa unfallbedingten Schadstoffeinleitungen;
d) Überarbeitung der Ansätze zur Reduzierung und Kontrolle der Wärmeausbreitung infolge von Kühlwassereinleitungen.
Die Arbeitsgruppe ermutigt alle Leserinnen und Leser zu Rückmeldungen und freut sich auf die Diskussion der angesprochenen Punkte.
Wenn Sie noch Fragen haben oder im Vorfeld weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die:
DWA-Bundesgeschäftstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
E-Mail: baum@dwa.de.
Vorhabensbeschreibung: Merkblatt DWA-M 811 „Betriebswirtschaftliche Begriffe in der Wasserwirtschaft“
Bei der Erstellung des Merkblattes DWA-M 803 „Kostenstrukturen in der Abwassertechnik“ wurde auf die Erstellung eines Glossars verzichtet, da man nach Diskussionen festgestellt hatte, dass eine Vielzahl von Begriffen bei Kaufleuten und Ingenieuren mit unterschiedlicher Bedeutung besetzt ist. Diese Problematik beschäftigt zum Teil auch die AG WI-2.2 „Wirtschaftliche Bewertung von Investitionsvorhaben“ bei der Überarbeitung der KVR-Leitlinien. Daraufhin wurde durch die Bundesgeschäftsstelle der DWA eine Regelwerks-Recherche durchgeführt. Die in Rede stehenden Begriffe finden demnach im DWA-Regelwerk häufig keine einheitliche Verwendung. Darüber hinaus finden in der wasser-/ abwasserwirtschaftlichen Praxis regelmäßig Begriffe wie Rückstellung/Rücklage, Investitions-/Kapitalkosten, Auszahlung/Aufwand Anwendung, die häufig weit auseinander klaffende Vorstellungswelten ersichtlich werden lassen.
Es sollen die im Bereich der Wasser-/Abwasserwirtschaft häufig verwendeten betriebswirtschaftlichen Begriffe zwar nach der betriebswirtschaftlichen Lehre, jedoch aus technischer und auch juristischer Sicht verständlich, definiert bzw. überarbeitet werden. Zur besseren Veranschaulichung sollen einige Beispiele dienen. Ggf. sind weitere in diesem Zusammenhang wesentliche Begriffe zu definieren, wobei der Gesamtumfang auf etwa 50 Begriffe begrenzt werden soll. Auf Bedeutungsunterschiede nach handelsrechtlicher, steuerlicher bzw. betriebswirtschaftlicher und technischer Auslegung soll hingewiesen werden. Die definierten Begrifflichkeiten sollen zukünftig einer eindeutigen Handhabung im DWA-Regelwerk dienen und bei der Überarbeitung bestehender Regelwerke entsprechende Berücksichtigung finden.
Ein entsprechendes Vorhaben könnte auch die Arbeit anderer Fachgremien erleichtern. Teilweise können schon konkrete Hinweise auf Verständnisunterschiede weiterhelfen, wenn einheitliche Definitionen nicht möglich sind. Das Merkblatt kann die Kommunikation zwischen Ingenieuren und Kaufleuten verbessern.
Es soll Wert darauf gelegt werden, dass bei fachlichen Auseinandersetzungen über die Auslegung von Begriffen die betriebswirtschaftliche vor der technischen Sicht Geltung erhält.
Zielgruppe sind insbesondere Planer, Controller und Betreiber wasserwirtschaftlicher Anlagen (aus Ingenieurbüros, Verwaltung und Verbänden), sowie Fachkräfte für Finanzfragen und Entscheidungsträger. Federführend ist die Arbeitsgruppe WI-2.3 „Definition betriebswirtschaftlicher Begriffe in der Wasserwirtschaft“ (Sprecher: Dipl.-Kfm. A.-E. von Seidlitz) im Fachausschuss WI-2 „Investitionen und Betriebskosten in der Wasserwirtschaft“ (Obmann: Dr.-Ing. Peter Evers). Im Bedarfsfall erfolgt eine Abstimmung mit anderen betroffenen Fachgremien. Die Fertigstellung des Entwurfes ist bis Dezember 2009 geplant.
Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gern entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Cornelia Hollek
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-202
Fax: 02242 872-135
E-Mail: hollek@dwa.de.
Erarbeitung des DWA-M 523 „Maritime Wasserkraft: Maschinenbau, Hydromechanik und Hydraulik“
Die Forschung und Entwicklung zur Nutzung maritimer Energiequellen erfährt zunehmenden Zuspruch. Die AG „Maritime Wasserkraft“ hat sich vorgenommen, die Informationen über diese technischen Verfahren und die Konsequenzen ihrer Anwendung zusammenzufassen und vor allem den Zugang dazu zu vereinfachen.
Es soll der Stand der Technik in einem Merkblatt zusammengestellt werden. Das Merkblatt DWA-M 523 soll sowohl in deutscher wie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden. Als Zwischenschritt wird zunächst ein Wiki-System erstellt, das zunächst nur für die Mitglieder der AG zugänglich ist. Die AG entscheidet über die Freigabe des WiKis oder von dessen Teilen für einen allgemeinen Zugang.
Die Arbeitsgruppe WW-6.3 „Maritime Wasserkraft“ im Fachausschuss WW-6 „Küsteningenieurwesen“ möchte mit diesem Merkblatt Entscheidungsträger (politisch, kaufmännisch und administrativ), Anlagenhersteller, Technickentwickler sowie Berater ansprechen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftstelle gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an:
DWA-Bundesgeschäftstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: baum@dwa.de
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 175 „Betriebsführungssysteme für Kanalnetze“
Ein wichtiges Ziel der Kanalnetzbetreiber ist die Steuerung der Prozesse und des Ressourceneinsatzes zur technischen Optimierung der Betriebsabläufe. Der wirtschaftliche Betrieb von Kanalnetzen erfordert eine umfangreiche Dokumentation und Auswertung von Betriebsdaten. Wie alle Unternehmen müssen Betriebe der Entsorgungswirtschaft hochqualitative Leistungen zu niedrigen Kosten erbringen, damit sie sich in ihrem Wettbewerbsumfeld behaupten können. Da auch vielfältige gesetzliche Anforderungen zu erfüllen sind, kann der Einsatz eines Betriebsführungssystems dazu dienen, Anlagen und Entsorgungsnetze sicher und effizient zu betreiben. Solche Systeme können die komplette Organisation, Darstellung und Ausgabe aller Aktivitäten übernehmen. Eine integrierte Terminplanung kann dabei helfen, die Sanierungsplanung, verfügbares Personal, Fahrzeuge sowie Sachmittel effizient zu steuern.
In vielen Betrieben sind für die oben genannten Problemstellungen bereits Betriebsführungssysteme eingeführt worden. Die dabei gemachten Erfahrungen sowie die Anforderungen an Betriebsführungssysteme sollen in dem neuen geplanten Merkblatt DWA-M 175 „Einsatz von Betriebsführungssystemen zur Optimierung des Betriebs und der Instandhaltung von Kanalnetzen – Betriebsführungssysteme“ dargestellt werden. Es verfolgt ebenso das Ziel, den Netzbetreibern eine Hilfestellung zum Einsatz solcher Systeme zu geben.
Der Bearbeitungszeitraum des Merkblatts DWA-M 175 ist bis Ende 2011 geplant.
Das Merkblatt wird von einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe im Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erstellt. Bewerbungen zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sowie Anregungen und Hinweise für die Erarbeitung des Merkblattes nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Überarbeitung des Arbeitsblatts ATV-DVWK-A 157 und des Merkblatts DWA-M 158 – Bauwerke der Kanalisation
Das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 157 „Bauwerke der Kanalisation“ (Ausgabe: November 2000) ersetzte in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 158 „Bauwerke der Kanalisation – Beispiele“ (Ausgabe: März 2006) das ehemalige Arbeitsblatt ATV-A 241 „Bau in Entwässerungsanlagen“ (Ausgabe: März 1994). In den Jahren 2007 und 2008 wurden intensive Schulungen durchgeführt, um die Inhalte des Arbeitsblatts zusammen mit dem Merkblatt dem Anwender näher zu bringen. In diesen Seminaren wurden viele Anregungen zur Ergänzung der genannten DWA-Regelwerksblätter an die Arbeitsgruppe herangetragen.
Der DWA-Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ hat diese Anregung zum Anlass genommen, dem Hauptausschuss „Entwässerungssysteme“ vorzuschlagen, die vorgenannten Regelwerksblätter zu überarbeiten und die technischen Inhalte des Arbeitsblatts um folgende Themenbereiche zu erweitern:
– Fließgeschwindigkeit,
– Straßenablauf,
– Dichtheitsprüfung von Schächten,
– wasserundurchlässiger Beton,
– Fertigteile,
– Schachtsanierung,
– Außerbetriebname/Stilllegung/Rückbau,
– Vermessungstechnische Erfassung,
– statische Belange aus Bau, Inspektion und Betrieb.
Daneben ist eine Aktualisierung der Normen, die ebenfalls wie das Regelwerk der DWA einer ständigen Weiterentwicklung unterliegen, notwendig geworden.
Das zum Arbeitsblatt ergänzend erschienene Merkblatt, in dem die Art der Ausführung von Bauwerken in verschiedenen Beispielzeichnungen dargestellt ist, wird als Merkblattreihe überarbeitet, um zukünftig die schnellere Überarbeitung von einzelnen Merkblattteilen zu ermöglichen. Die Merkblattreihe soll wie folgt strukturiert werden:
Teil 1: Rechtliche und normative Verweise,
Teil 2: Schachtbauwerke,
Teil 3: Schachtabdeckungen und Straßenabläufe,
Teil 4: Schachtsanierung,
Teil 5: Verwendung von Fertigteilen,
Teil 6: Detaillösungen.
Aufgrund der umfangreichen Überarbeitung der beiden DWA-Regelwerksblätter ist der Bearbeitungszeitraum des Arbeitsblatts sowie des Merkblatts bis Ende 2012 geplant.
Das Arbeits- und das Merkblatt werden durch die Arbeitsgruppe ES-3.3 „Bauwerke in Entwässerungsanlagen“ im Fachausschuss ES-3 „Anlagenbezogene Planung“ parallel überarbeitet. Hinweise für die Überarbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 151 „Messdaten in Entwässerungssystemen“
Das geplante Merkblatt DWA-M 151 „Erfassung, Prüfung und Archivierung von Messdaten in Entwässerungssystemen“ soll neben Hinweisen zur Einführung und Umsetzung auch Möglichkeiten und Grenzen einer angemessenen und zielorientierten Datenerfassung und -prüfung aufzeigen. Hierzu sollen besonders folgende Inhalte abgedeckt werden:
– Grundlagen des Datenmanagements,
– Umfang und Einführung eines Datenmanagementsystems (Checkliste),
– Hinweise zur Datenerfassung (Messketten),
– Hinweise zu Datenprüfungen (automatisch/manuell),
– Datenarchivierung – Datentausch.
Die Zusammenfassung von Hinweisen zu den Vorteilen einer Einführung und Umsetzung eines ganzheitlichen Datenmanagements ist zudem die konsequente Ergänzung der aktuell in Bearbeitung befindlichen Merkblätter der Arbeitsgruppen ES-1.6 „Kanalinformationssysteme“ und ES-1.7 „Quantitative und qualitative Abflussmessung“.
Der Bearbeitungszeitraum des Merkblatts ist bis Ende 2012 geplant. Eine enge Abstimmung innerhalb des Fachausschusses ES-1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“ sowie mit den Fachausschüssen ES-2 „Systembezogene Planung“ und ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ ist dringend erforderlich.
Das Merkblatt wird durch eine neu zu gründende Arbeitsgruppe im Fachausschuss ES-1 erarbeitet. Wünschenswert wäre es, wenn sich Betreiber von Entwässerungssystemen, Ingenieurbüros, Dienstleister im Bereich des Messdatenmanagements, Aufsichtsbehörden und Forschungseinrichtungen an der Erarbeitung des Merkblatts beteiligen würden. Bewerbungen zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sowie Hinweise für die Erarbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
„Richtlinien für den ländlichen Wegebau“ – Überarbeitung des Arbeitsblattes DWA-A 904
In Deutschland werden rund 80 % der Fläche von der Land- und Forstwirtschaft genutzt. Diese Flächen werden durch ein Netz ländlicher Wege erschlossen. Für die leistungsfähige und umweltverträgliche Land- und Forstbewirtschaftung sind ein bedarfsgerechtes Wegenetz und eine leistungsfähige Trassenführung zwingende Voraussetzungen. Durch zunehmende Achslasten, Zugkräfte und Fahrgeschwindigkeiten sind die Anforderungen an die ländlichen Wege in den letzten Jahren wesentlich gestiegen. Auch die ökologischen Belange begründen heute bei der Anlage und Unterhaltung ländlicher Wege entscheidende Kriterien. Die Verbindung vielfältiger Nutzungsansprüche an die Wegeführung, den Ausbau und die Gestaltung ländlicher Wege hat in den letzten Jahren einen Wandel der Vorgaben bedingt.
Die DWA greift mit ihrer jetzigen Initiative zur Überarbeitung der bestehenden Richtlinien für den Ländliche (RLW 1999 – Arbeitsblatt DWA-A 904) Anregungen aus der Praxis der Landesentwicklung und der Infrastrukturplanung auf.
Die bestehende Richtlinie soll im Hinblick auf die Harmonisierung mit dem Normenwerk des DIN, sowie unter Berücksichtigung der Fortentwicklungen in der Landmaschinentechnik überprüft werden. Die enge Anbindung an die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege wird traditionell durch die personelle Verbindung und den fachlichen Austausch sichergestellt.
Die DWA bringt ihre Fachkenntnisse im Kontext des Wasserrückhaltes in der Fläche und der ökologischen Belange bei der Planung im ländlichen Raum ein. Die RLW dienen in diesem Zusammenhang der Ausgestaltung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf der Ebene der Flusseinzugsgebiete. Darüber hinaus sind die hier zu treffenden Regelungen in den Kontext der Europäischen Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie zu betrachten.
Fachleute aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Ingenieurbüros, Hochschulinstituten und der Versicherungswirtschaft sind zur Mitarbeit eingeladen. Praxiserfahrungen in Planung und Bau ländlicher Wege und ländlicher Infrastruktur sind Voraussetzung.
Wünschen Sie weitere Informationen über die Arbeitsgruppe oder haben Sie Interesse an der Mitarbeit, so wenden Sie sich bitte an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: barion@dwa.de
Überarbeitung des Arbeitsblattes DWA-A 779 (TRwS 779) „Allgemeine Technische Regelungen“
Mit der ersten Fassung der Technischen Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) 779 „Allgemeine Technische Regelungen“ wurden die vorhandenen technischen Regelungen aus den Verwaltungsvorschriften der Länder sowie aus den entsprechenden Erlassen, Anhängen von Länderverordnungen und Handlungsempfehlungen vereinheitlicht. Die Fortschreibung der bestehenden technischen Regelungen sowie die Ausfüllung bestehender Regelungslücken gehörte seinerzeit nicht zum Arbeitsumfang des Vorhabens.
Bereits bei der Erarbeitung der ersten Fassung der TRwS 779 wurden zahlreiche Diskussionspunkte für eine Fortschreibung der TRwS 779 identifiziert. Durch die Er- bzw. Überarbeitung anderer TRwS sind weitere Regelungslücken bzw. Konkretisierungspunkte festgestellt worden. Genannt seinen hier beispielhaft die Hochwasserschutzgebiete bzw. überschwemmungsgefährdete Gebiete, Niederschlagswasser und gasförmige Stoffe.
Im Rahmen der Überarbeitung der TRwS 779 soll zum einen diese Fortschreibung erfolgen. Eine zweite bedeutende Aufgabe wird die Anpassung der TRwS 779 an Vorgaben der künftigen Bundesverordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darstellen, die sich derzeit in Erarbeitung befindet. Die nach den Regularien der DWA erforderliche fünfjährige Aktualitätsprüfung soll mit eingeschlossen werden.
Die TRwS 779 hat nach Überarbeitung den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik, die gemäß Wasserhaushaltsgesetz für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorgeschrieben sind. Sie richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- und Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen.
Die Überarbeitung erfolgt durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.7 „Allgemeine Technische Regelungen“. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Ende 2011 vorgesehen. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-102, Fax: 02242 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Erarbeitung der Arbeitsblattreihe DWA-A 615 „Abgrabungsseen“ einschließlich der Überarbeitung der DVWK-Regel 108 „Gestaltung und Nutzung von Baggerseen“
Die erstmals 1978 erschienene DVWK-Regel 108 „Gestaltung und Nutzung von Baggerseen“ (letzte Auflage 1992) ist immer noch von großem Interesse, jedoch überarbeitungsbedürftig. Eine Bearbeitung bliebe jedoch unvollständig, wenn das Thema nicht auf alle Typen von Abgrabungsseen erweitert würde, wobei insbesondere der Typ der Tagebaurestseen zu berücksichtigen ist.
Jede Abgrabung zur Gewinnung von Bodenschätzen stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar, dessen Folgewirkungen einem zu erzielenden Nutzen gegenübergestellt werden müssen. Jeder neuen Abgrabung ist ein Konzept zur Durchführung und zur Nachsorge voranzustellen. Ist die Abgrabung bereits erfolgt, ist die Folgenutzung ausführlich zu planen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Gesichtspunkte des Grundwasserschutzes und des Landschafts- und Naturschutzes.
Die zu erarbeitende Arbeitsblattreihe wird diejenigen Abgrabungen behandeln, bei denen in das Grundwasser eingegriffen wird und bei denen der Eingriff auf Dauer erhalten bleibt, so dass ein Abgrabungssee entsteht. Sie soll einen Überblick über die Zulassung von Abgrabungen, über die Grundsätze der Abgrabung und Wiedereinbringung von Material, und insbesondere über die Anforderungen an mögliche Folgenutzungen geben.
Der erste Teil ist den Baggerseen gewidmet, die durch die Abgrabung von Sand und Kies entstanden sind bzw. entstehen. Dieser Teil entspricht überwiegend der Überarbeitung der DVWK-Regel 108 „Gestaltung und Nutzung von Baggerseen“. In einem zweiten Teil „Gestaltung und Bewirtschaftung von Tagebaurestseen“ werden die Tagebaurestseen behandelt, die vor allem aufgrund ihrer enormen Größe und der aktuell anstehenden Frage der Folgenutzung ein drängendes Problem darstellen.
Die Arbeitsgruppe GB-3.1 „Künstliche Seen“ im Fachausschuss GB-3 „Natürliche und künstliche Seen“ möchte mit diesem Merkblatt interessierte Fachleute aus Unternehmen, technischen und ökologischen Planungsbüros, Verbänden, Wasserwirtschaftsverwaltungen, Genehmigungsbehörden, Kommunen und Naturschutzbehörden ansprechen.
An der Mitarbeit interessierte Fachleute aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Institutionen sowie von Seiten der Anwender können sich wenden an die:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: schrenk@dwa.de
„Tensidbasierte Mittel zur Reinigung ölverschmutzter Verkehrsflächen“
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblattes DWA-M 717
Sofern für die Reinigung von Verkehrsflächen nach Ölunfällen tensidhaltige Reinigungsmittel eingesetzt werden, ist grundsätzlich zu beachten, dass die bei der Reinigung anfallenden Gemische aus Tensiden und Restölmengen wassergefährdende Stoffe sind. Diese Gemische sind aufzunehmen und schadlos zu verwerten bzw. sachgerecht zu entsorgen. Der Eintrag in den Boden, in Gewässer oder in die Kanalisation ist zu verhindern.
Ziel des Merkblattes ist es, die Anforderungen an tensidbasierte Reinigungsmittel aufgrund der Belange des Umweltschutzes, insbesondere des Gewässerschutzes und des Arbeitschutzes darzustellen sowie sachgerechte Entsorgungswege aufzuzeigen. Ferner sollen praxisgerechte Anwendungsregelungen für den Einsatz von tensidbasierten Reinigungsmitteln gegeben werden.
Das Merkblatt soll sich insbesondere an die für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit verantwortlichen Behörden (zum Beispiel Polizei und Straßenbaulastträger), sowie an die Ölspurreinigungsbetriebe und an die Hersteller von Nassreinigungsmaschinen richten. Ebenso soll es den Angehörigen der Feuerwehren, Vertretern der Wasserwirtschaft sowie Einsatzkräften des Katastrophenschutzes, die mit der Ölbekämpfung betraut sind, Empfehlungen zum sach- und umweltgerechten Umgang mit tensidbasierten Mitteln zur Reinigung ölverschmutzter Verkehrsflächen geben.
In einem weiteren Arbeitsschritt ist beabsichtigt, die 1991 vom BMU veröffentlichten Prüfanforderungen aufgrund novellierter rechtlicher Vorgaben wie zum Beispiel des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes und neuerer technischer Entwicklungen zu überarbeiten.
Die Erarbeitung erfolgt durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-7.5 „Tenside“. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Ende 2010 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-102, Fax: 02242 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 149-5 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden; Teil 5: Auswirkungen auf die Umwelt“
Im Rahmen der Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 149-3 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden; Teil 3: Zustandsklassifizierung und -bewertung“ wurde zur besseren inhaltlichen Abgrenzung zunächst nur der baulich/betriebliche Zustand behandelt. Die Beurteilung der Auswirkungen baulich/betrieblicher Schäden auf die Umwelt ist aber von besonderer Bedeutung, wenn Sanierungsprioritäten differenziert und schutzzielbezogen festgelegt werden sollen. Aus diesem Grund soll ein weiteres Merkblatt in der Merkblattreihe DWA-M 149 entsprechende Informationen und Hilfestellungen liefern.
Inhaltlich steht bei der Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 149-5 die Beurteilung der Auswirkungen schadhafter Kanäle, Leitungen, Schächte und Inspektionsöffnungen auf die Umwelt im Sinne von DIN EN 752 zur Vermeidung von schädlichen Beeinträchtigungen von Boden, Grund- und Oberflächenwasser im Vordergrund. Ebenfalls sollen Handlungsempfehlungen für die Erfassung und Berücksichtigung der relevanten Einflussgrößen zur Sicherung der maßgeblichen Schutzziele in das Merkblatt integriert werden.
Der Bearbeitungszeitraum des Merkblatts DWA-M 149-5 ist bis Ende 2010 geplant. Das Merkblatt wird von der Arbeitsgruppe ES-8.1 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ erstellt. Anregungen und Hinweise für die Erarbeitung des Merkblattes nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Überarbeitung und Zusammenführung der Merkblätter ATV-DVWK-M 143-3, -7 und -20
Die Merkblätter ATV-DVWK-M 143 „Teil 3: Schlauchlining“ und „Teil 7: Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen durch Kurzliner und Innenmanschetten“ sollen überarbeitet und mit „Teil 20: Prüfung und Beurteilung von Sanierungsverfahren, Anforderungen, Prüfkriterien und Prüfempfehlungen – Schlauchlinerverfahren und Kurzliner“ der Merkblattreihe DWA-M 143 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ zusammen geführt werden.
Inhaltlich sollen bei der Überarbeitung der Merkblätter ATV-DVWK-M 143-3 und ATV-DVWK-M 143-7 folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Berücksichtigung von Hinweisen aus der Praxis für einen Überarbeitsbedarf der Merkblätter,
2. Vereinheitlichung der Anforderungen an die Qualitätssicherung der einzelnen Verfahren,
3. Aktualisierung der Merkblätter hinsichtlich neuer Normen,
4. Berücksichtigung der neuen, einheitlichen Gliederung der Merkblattreihe DWA-M 143,
5. Abgrenzung und Abstimmung mit den laufenden Arbeiten der Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“,
6. Abstimmung der Anforderungen an die statische Tragfähigkeit (in Eignungsprüfungen und Verfahrensbeschreibungen) mit der Arbeitsgruppe ES-5.4 „Statische Berechnung von Entwässerungsanlagen – Koordinierung“ unter Berücksichtigung der beabsichtigten Neuauflage des Merkblattes ATV-M 127-2 „Statische Berechnung zur Sanierung von Abwasserkanälen und -leitungen mit Lining- und Montageverfahren“.
Als Bearbeitungszeitraum ist für das Merkblatt DWA-M 143-3 Ende 2011 und für das Merkblatt DWA-M 143-7 Ende 2012 vorgesehen.
Anregungen und Hinweise zur Erarbeitung der Merkblätter sind – gerne auch per E-Mail – an die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu richten. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls können sich wenden an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: DWA-Merkblatt „Maßnahmen an Fließgewässern umweltverträglich planen“
Die DVWK-Schrift 121 „Maßnahmen an Fließgewässern umweltverträglich planen“ wurde im Jahr 1999 veröffentlicht und wurde nun daraufhin geprüft, ob eine Aktualisierung und Neuauflage infrage kommt. Eine Umfrage des FA GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ hat ein positives Votum ergeben. Die Planungshilfe bietet auch vor dem Hintergrund gestiegener Umweltanforderungen insbesondere auch durch die WRRL bei der Planung von Maßnahmen an Gewässern eine geeignete Vorgehensweise an.
Die Planung von Maßnahmen an Fließgewässern unterliegt zahlreichen gesetzlichen Prüfanforderungen, insbesondere was Auswirkungen auf die Umwelt anbelangt (WRRL, UVP, FFH-VP, Eingriffsregelung, Artenschutz). Die Anforderungen an das Projektmanagement sind dadurch kontinuierlich gestiegen, da zahlreiche Belange im Genehmigungsverfahren parallel bearbeitet und integriert betrachtet werden müssen. So sind nun auch verstärkt Maßnahmen zu planen, die die ehrgeizigen Umweltziele der WRRL an Fließgewässern umsetzen und diese wiederum müssen mit naturschutzfachlichen Zielen abgestimmt werden. Die vorgestellte Methode trägt zur Optimierung dieses Prozesses bei. Durch die Überarbeitung soll die Vorgehensweise an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden.
Die Arbeitsgruppe GB-1.7 „Maßnahmen an Fließgewässern umweltverträglich planen“ im Fachausschuss GB-1 möchte mit diesem Merkblatt alle Träger von Maßnahmen an Fließgewässern wie z. B. Kommunen, Bewirtschaftungsverbände, Wasserwirtschaftsverwaltungen, Ingenieurbüros ansprechen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftstelle gerne entgegen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute aus Kommunen, Behörden, Verbänden, Institutionen sowie von Seiten der Anwender werden gebeten, sich wenden an die
Bundesgeschäftsstelle der DWA
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
E-Mail: schrenk@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit: Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Reduktion von diffusen Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer
Die DWA-Fachausschüsse GB-6 „Bodennutzung und Wirkungen auf das Grundwasser“ und GB 7 „Bodenschutz, Boden- und Grundwasserverunreinigungen“ planen ein Expertengespräch zum Thema „Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Reduktion von diffusen Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer“ im Sommer 2009 durchzuführen mit dem Ziel, eine Arbeitsgruppe zu etablieren, die sich mit den verschiedenen Verfahren auseinandersetzt, um letztendlich den Stand des Wissens zusammenzufassen und verbindliche Empfehlungen herauszugeben. Interessierte, die sich in die Diskussion und die Verbandsarbeit einbringen möchten, nehmen bitte Kontakt mit der DWA auf:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel.: 02242 872-161, Fax: 02242 872-135
E-Mail: barion@dwa.de
Aufruf zur Beteiligung: DWA-Softwareführer 2009
Der DWA-Softwareführer ist eine kompakte Marktübersicht über Experten- und Ingenieursoftwarelösungen im Bereich der Themenschwerpunkte der DWA. Die zuletzt im Jahr 2002 erschienene Übersicht hätte zur IFAT 2008 überarbeitet werden sollen. Dies wurde wegen zunächst zu geringer Beteiligung verschoben. Der Erscheinungstermin wurde jetzt auf März/April 2009 gelegt, so dass der neue DWA-Softwareführer auf der WASSER BERLIN 2009 präsentiert werden kann.
Anbieter von Softwarelösungen in den Bereichen Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall sind aufgerufen und eingeladen, ihre Produkte kurz vorzustellen.
Weitere Informationen bei der
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Infostelle – Sebastian Förster
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblattes DWA-M 526 „Grundlagen morphodynamischer Phänomene in Fließgewässern“
Lokale Eingriffe oder großräumige Umgestaltungsmaßnahmen an Flussläufen haben häufig weit reichende Auswirkungen auf das hydraulisch-sedimentologische Gleichgewicht und auf die Gewässermorphologie. Die Planung und Umsetzung von Maßnahmen setzt deshalb grundlegende Kenntnisse über die in den Gewässern zu beobachtenden morphodynamischen Phänomene und die damit verbundenen Prozesse voraus. Diese sind weiterhin für eine gezielte messtechnische Erfassung und Analyse relevanter Größen des Sedimenttransportes notwendig.
Das Merkblatt beinhaltet die Beschreibung und Erläuterung der „natürlichen“ morphodynamischen Phänomene in Fließgewässern, die für das Prozessverständnis des Sedimenttransportes erforderlich sind. Zusätzlich wird als bauwerksbedingtes Phänomen die Buhnenfeldverlandung behandelt, da Buhnen den Flusslauf über lange Strecken festlegen und somit die Uferstruktur prägen. Die Beschreibungen und Erläuterungen konzentrieren sich auf die morphodynamischen Phänomene im Flussschlauch alluvialer Gewässer.
Unter dem Begriff „Phänomen“ wird das Ergebnis einzelner Prozesse verstanden. Neben der verbalen Beschreibung der Phänomene werden auch die dafür erforderlichen Parameter aufgeführt. Auf Formeln wird verzichtet.
Die Arbeitsgruppe WW-2.2 „Grundlagen morphodynamischer Phänomene in Fließgewässern“ im Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik der Binnen- und Küstengewässer“ möchte mit diesem neuen Merkblatt Kommunen, Länder, Wasserwirtschaftsverbände, Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen sowie Ingenieurbüros ansprechen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftstelle gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an die
DWA-Bundesgeschäftstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblattes DWA-M 518 „Biologische Qualitätskomponenten im Wasserbau“
Die DWA-Arbeitsgruppe WW-1.4 „Biologische Qualitätskomponenten im Wasserbau“ erarbeitet das neue Merkblatt DWA-M 518 „Biologische Qualitätskomponenten im Wasserbau“.
Um die gewässermorphologischen und habitatsspezifischen Anforderungen an ein ausgebautes Fließgewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie definieren zu können, bedarf es der Kenntnis der hydraulischen und strukturellen Ansprüche der Gewässerflora und -fauna an ihre Lebensräume. Zudem sind Modellkonzepte und Methoden zu entwickeln, die (gegebenenfalls artenspezifische) Verhaltensprognosen unter Berücksichtigung eigendynamischer Prozessentwicklungen ermöglichen.
In der Vergangenheit blieben diese Ansprüche meist unberücksichtigt. Neue Leitlinien und Fachpublikationen zeigen deutlich die Notwendigkeit des Verständnisses der oben genannten Verhaltensmerkmale und Wirkungsgefüge auf, damit eine ingenieurtechnische Planung und Bemessung den gewässerökologischen Anforderungen gerecht werden kann.
Die Zielsetzung der Arbeitsgruppe besteht darin, das Wirkungsgefüge zwischen einwirkenden Aktionen (z. B. Strömung, Turbulenz) auf die gewässerfaunistischen Reaktionen (Verhalten, Orientierung, Habitatsanspruch, Anpassungsstrategie, etc.) zu diskutieren, zu untersuchen und auf gängige Bemessungsansätze zu transferieren. Dabei werden sowohl die Themenbereiche „Durchgängigkeit“ im Sinne einer Evaluationsmethodik von Fischauf- und -abstiegsanlagen als auch die „Gewässerentwicklung“ im Sinne von Anforderungen an Renaturierungsmaßnahmen interdisziplinär bearbeitet.
Die Arbeitsergebnisse werden im Rahmen dieses DWA-Merkblattes transparent und praxiskonform für Kommunen, Länder, Wasserwirtschaftsverbände, Ingenieurbüros, Fachbehörden, Wasserkraftanlagenbetreiber und Universitäten veröffentlicht.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftstelle gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an die
DWA-Bundesgeschäftstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
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Erarbeitung einer Technischen Regel wassergefährdender Stoffe für Biogasanlagen – TRwS 793 „Biogasanlagen“
Vorhabensbeschreibung:
Auf Initiative des DWA-Fachausschusses IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ und mit Unterstützung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wird von der DWA eine Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) für Biogasanlagen erarbeitet, mit der die wasserrechtlichen Anforderungen im Sinne § 19 g WHG ff. und den VAwS der Bundesländer für Biogasanlagen konkretisiert werden sollen.
Mit der TRwS 793 „Biogasanlagen“ sollen im Sinne § 19 g WHG ff. bundesweit einheitliche, grundlegende technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen sowie die Fremdüberwachung vorgelegt werden. Vorhandene unterschiedliche Festlegungen für Biogasanlagen sollen vereinheitlicht werden und unvollständige Regelungen konkretisiert werden. Die TRwS 793 soll sowohl landwirtschaftlich genutzte Biogasanlagen als auch industrielle Biogasanlagen behandeln.
Vor dem Hintergrund von spezifischen Regelungen der Bundesländer zu dieser besonderen Anlagenart sowie mit Blick auf die beabsichtigten Änderungen im Zuge der Einführung des Umweltgesetzbuches erscheint eine spezielle TRwS sinnvoll und erforderlich. Die TRwS 793 soll als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik im Sinne § 19g (3) WHG besitzen. Sie richtet sich insbesondere an Behörden, Anlagenbetreiber, Planer und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „Biogasanlagen“ berührt sind.
Die Erarbeitung erfolgt durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.15 „Biogasanlagen“ unter der Leitung von Dr.-Ing. Ralph von Dincklage, R + D Industrie Consult, Adelebsen. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für 2010 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-102, Fax: 02242 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Merkblatt ATV-DVWK-M 358 „Behandlung, Verwertung und Beseitigung produktionsspezifischer Abfälle: Schlämme aus Zink und Eisenphosphatieranlagen“
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Vorhabensbeschreibung
Die Phosphatierung ist ein Verfahren zur Oberflächenbehandlung von Metallen und dient der Verbesserung des Korrosionsschutzes und der Lackhaftung. Der Fachausschuss AK-4 „Produktionsspezifische Industrieabfälle“ hat im Dezember 2003 das Merkblatt ATV-DVWK-M 358 vorgelegt, das dem Anwender dieser Verfahren prozess- und verfahrenstechnische Hinweise z. B. zur Reduzierung des Schlammanfalls oder einer sortenreinen Entsorgung gibt. Aufgrund des technischen Fortschrittes im Bereich der Metalloberflächenbehandlung sowie einer veränderten Rechtslage hat der Fachausschuss beschlossen, das Merkblatt grundlegend zu überarbeiten.
Zudem wurde im August 2006 von der Europäischen Kommission das neue BREF-Dokument „Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen“ veröffentlicht. Entsprechend der „Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ (IVU-Richtlinie) werden in den BREF Dokumenten die besten verfügbaren Techniken (BVT) dokumentiert, an denen sich auch die Festlegung des Standes der Technik nach Bundesimmissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz orientiert.
Der Fachausschuss beabsichtigt, im Zuge der Aktualisierung den Anwendungsbereich des Merkblattes auch auf moderne Konversionsverfahren auszudehnen. Zur Durchführung der Arbeiten wurde die neue Arbeitsgruppe AK-4.4 „Metalloberflächenbehandlungsverfahren“ eingerichtet.
Weitere Informationen und Mitarbeit:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-106, Fax: 02242 872-135
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Aufruf zur Mitarbeit: Neue DWA-Arbeitsgruppe WW-1.3 „Flutpolder“
Hochwasser und Hochwasserschäden haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Um künftigen Hochwasserschäden vorzubeugen werden derzeit in Deutschland umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen geplant und gebaut. Dabei wird nach zwei grundlegenden Möglichkeiten vorgegangen, dem Prinzip der Hochwasserableitung folgend oder dem der Hochwasserrückhaltung. Wo die Anwendung möglich ist bietet das Rückhalteprinzip Vorteile. Wenn dazu Flutpolder benützt werden, auch Hochwasserrückhaltebecken im Nebenschluss genannt, lassen sich sogar ökologische Belange mit dem Hochwasserschutz verbinden. Da hier jedoch die Prioritäten strittig sind, bleiben eine Reihe von Fragen offen, die zur Zeit wegen der Dringlichkeit der Maßnahmenplanung und deren Verwirklichung schnell beantwortet werden müssen. Um diese Fragen in breiter Beteiligung der damit befassten Fachkreise zu diskutieren und dazu Lösungen anzubieten, hat die DWA die Arbeitsgruppe „Flutpolder“ gegründet. Nach einer konstituierenden Sitzung
im Hydrolabor Schleusingen der Bauhaus-Universität Weimar hat die Arbeitsgruppe Flutpolder bereits ihre Arbeit aufgenommen.
Weitere Informationen sind unter www.wbbau.de/dwa-flutpolder verfügbar.
Interessierte und motivierte Personen aus Forschung und Praxis, aus Behörden und Ingenieurbüros, die mit Planung, Ausschreibung und Nutzung von Flutpoldern befasst sind und in dieser Arbeitsgruppe mitwirken möchten, wenden sich bitte an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Anett Baum
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-124, Fax: 02242 872-135
E-Mail: baum@dwa.de
http://www.dwa.de/news/news-ref.asp?ID=4092
Überarbeitung der TRwS 130 „Bestehende unterirdische Rohrleitungen“ (zukünftig TRwS 789) und TRwS 135 „Bestehende einwandige unterirdische Behälter“ (zukünftig TRwS 790)
Vorhabensbeschreibung:
In den Jahren 1996 und 1997 wurden die TRwS 130 und TRwS 135 vorgelegt. Sie beschreiben technische und organisatorische Maßnahmen für den Weiterbetrieb bestehender unterirdischer Rohrleitungen und Behälter, die nicht den Anforderungen der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) entsprechen.
Nach nunmehr über zehn Jahren ist eine Anpassung der beiden TRwS an rechtliche und technische Entwicklungen sowie praktische Erfahrungen erforderlich. Eine Aktualitätsprüfung des Fachausschusses IG-6 „Wassergefährdender Stoffe“ hat Überarbeitungsbedarf bei beiden TRwS ergeben. Neben der Verifizierung der bisherigen Aussagen wird beispielsweise die Ergänzung der TRwS 130 um Regelungen für Rohrleitungen geringeren Durchmessers oder eine Berücksichtigung der Schallemissionsprüfung bei der Lebensdauerabschätzung zu diskutieren sein. Außerdem ergibt sich aus der Novellierung der Anlagenverordnung (VAwS) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe (VwVwS) redaktioneller Überarbeitungsbedarf bei beiden TRwS.
Die TRwS 789 und 790 sollen als DWA-Arbeitsblätter veröffentlicht werden und damit den Charakter allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne § 19g (3) WHG besitzen. Sie richten sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 19 l WHG, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19 g WHG tätig und von der Thematik berührt sind.
Die Überarbeitung erfolgt durch eine neu einzurichtende DWA-Arbeitsgruppe IG-6.16 „Unterirdische Rohrleitungen und Behälter“ unter der Leitung von Dr.-Ing. Hermann Dinkler (Berlin). Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für 2009 vorgesehen. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-102, Fax: 02242 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Aufruf zur Mitarbeit: Neue DWA-Arbeitsgruppe HW-3.3 „Entscheidungsunterstützungssysteme“
Ziel der DWA-Arbeitsgruppe HW-3.3 „Entscheidungsunterstützungssysteme (EUS)“ ist die Verbesserung der Information über EUS, um deren Einsatzmöglichkeiten in der wasserwirtschaftlichen Praxis besser beurteilen zu können. Wesentliche Kernpunkte sind dabei die Formulierung von Bedingungen, Anforderungen, Funktionalitäten und Auswahlkriterien für den Einsatz von EUS. Neben einer Einschätzung ausgewählter Systemansätze sollen insbesondere praxisorientierte Handlungsempfehlungen für Entwicklung und Anwendung gegeben werden. Der Fokus wird auf strategische Entscheidungsprobleme vor allem im Flussgebietsmanagement und im Hochwasserrisikomanagement gelegt. Dabei sollen auch externe Einflüsse auf den Entscheidungsprozess, z. B. infolge von sozioökonomischen Entwicklungen oder aufgrund des Klimawandels, berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse der Arbeit der Arbeitsgruppe sollen der Öffentlichkeit in Form eines Themenheftes präsentiert werden. Bisher wurden Erfahrungen der Arbeitsgruppen-Mitglieder mit EUS ausgetauscht, bestehende Systeme aus Forschung und Praxis zusammengetragen und der Inhalt des geplanten Themenheftes abgestimmt. Der weitere Zeitplan sieht vor, auf der Wasser Berlin 2009 erste Ergebnisse zu präsentieren und im vierten Quartal des Jahres 2009 einen Entwurf des Themenheftes im Fachausschuss zur Diskussion zu stellen. Begleitend dazu ist in Zusammenarbeit mit der Fachgemeinschaft Hydrologische Wissenschaften ein eintägiges Seminar vorgesehen.
Derzeit hat die Arbeitsgruppe elf aktive Mitglieder aus Hochschule, Privatwirtschaft, Verbänden und Verwaltung. Die Wasserwirtschaftsverwaltung der Länder ist bisher mit nur einer Person unterdurchschnittlich repräsentiert. An einer Mitarbeit interessierte Personen, insbesondere aus diesem Kreis, können sich gerne mit dem Arbeitsgruppensprecher in Verbindung setzen. Das nächste Treffen ist für den 19. September 2008 in Hannover geplant.
Dr.-Ing. Jörg Dietrich (Sprecher der AG HW-3.3 EUS)
Leisewitzstraße 1, 38102 Braunschweig
Tel.: 0163 4818137
E-Mail: joerg.dietrich@hydroskript.de
Vorhabensbeschreibung: Grundlagen der Sanierung von Entwässerungssystemen – Überarbeitung des Merkblatts ATV-DVWK-M 143-1
Der Teil 1 „Grundlagen“ der Merkblattreihe DWA-M 143 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ ergänzt die DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ für den Bereich der Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen. Die Teile 1 bis 7 der DIN EN 752 wurden überarbeitet und zu einem Gesamtwerk zusammengefasst. Das bestehende Merkblatt ATV-DVWK-M 143 Teil 1 muss somit aktualisiert und an die neue DIN EN 752 sowohl redaktionell als auch inhaltlich angepasst werden.
Hierbei sollen die Zusammenhänge der in der DIN EN 752 zitierten Normen dargestellt und um die nationalen Besonderheiten (Merkblattreihe DWA-M 143, Merkblattreihe DWA-M 149 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“, Arbeitsblatt DWA-A 139 „Allgemeine Richtlinien für den Bau von Entwässerungsanlagen“, Arbeitsblatt DWA A-125 „Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“ und Arbeitsblatt DWA-A 100 „Leitlinien der integralen Siedlungsentwässerung (ISiE)“) ergänzt werden. Hierdurch sollen die derzeit noch offenen Fragen zu strategischer, konzeptioneller und anlagenbezogener Planung geschlossen werden.
In diesem Zusammenhang können die Merkblattreihe DWA-M 143 hinsichtlich einer neuen Strukturierung geprüft und Vorschläge für generelle Anforderungen der Merkblätter (im Anhang des Merkblatts DWA-M 143-1) aufgestellt werden. Im Merkblatt sollen die ergänzenden nationalen generellen Anforderungen bei der anlagenbezogenen Maßnahmenumsetzungen mittels Erneuerung, Renovierung und Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen definiert werden.
Der Bearbeitungszeitraum ist bis Mitte 2010 geplant. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden gebeten, sich an die Bundesgeschäftstelle der DWA zu wenden. Anregungen und Hinweise zur Überarbeitung des Merkblattes an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblattes „Dezentraler Hochwasserschutz“
Dezentrale Maßnahmen zur Hochwasserminderung leisten einen wichtigen Beitrag zum Wasserrückhalt in der Fläche und zur Verhinderung von Hochwasserschäden – gerade in kleinen Einzugsgebieten, in denen technische Maßnahmen nicht greifen. Gleichzeitig ist mit vielen dezentralen Maßnahmen auch ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bzw. zur Stärkung des Wasserhaushaltes verbunden. Die Wirkung dezentraler Maßnahmen wird jedoch immer wieder auch kontrovers diskutiert.
Deshalb plant die DWA, ein Merkblatt „Dezentraler Hochwasserschutz“ herauszugeben. Grundlage bilden die DWA-Themen „Dezentrale Maßnahmen zur Hochwasserminderung“ vom April 2006 sowie die Erkenntnisse aus den zwei durchgeführten Seminaren.
Unter dem Begriff „dezentrale Maßnahmen“ sollen behandelt werden:
– Maßnahmen in Siedlungsgebieten (Regenwasserbewirtschaftung),
– Maßnahmen in der Landwirtschaft,
– Maßnahmen auf Waldflächen,
– Maßnahmen an Gewässern und in den Auen,
– Maßnahmen an Infrastruktureinrichtungen,
– Retentionsmaßnahmen sowie
– lokale Maßnahmen zur Schadensminderung.
Nicht Gegenstand des Merkblattes sind Maßnahmen an Deichen, mittlere und große Hochwasserrückhaltebecken, sowie der Objektschutz. Für jeden Maßnahmentyp sollen Angaben zu Potenzialen, hydrologischer Wirkung, Abbildung in hydrologischen Modellen, Kosten, Umweltwirkung sowie Bemessung und Umsetzung ausgearbeitet werden.
Die Bearbeitung des Merkblattes erfolgt in der DWA-Arbeitsgruppe HW 4.3 „Dezentraler Hochwasserschutz“, Sprecher ist Dr.-Ing. Klaus Röttcher, Kassel. Mit der Fertigstellung ist 2010 zu rechnen.
Anregungen und Hinweise zur Erarbeitung des Merkblattes sollen an die Bundesgeschäftsstelle der DWA gerichtet werden. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten, sich an die Bundesgeschäftsstelle zu wenden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Dirk Barion
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-161, Fax: 02242 872-135
E-Mail: barion@dwa.de
Entseuchung von Klärschlamm
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Der Fachausschuss AK-2 „Stabilisation, Entseuchung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung von Schlämmen“ wird seine Arbeitsgruppe AK-2.2 „Entseuchung“ wieder aktivieren.
Die Arbeitsgruppe hatte Ende der 80-er Jahre drei Arbeitsberichte zur Entseuchung von Klärschlämmen vorgelegt. Mit der Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 ist jedoch die zuvor gegebene Möglichkeit, seuchenhygienisch unbedenkliche Schlämme auf Grünland und Feldfutteranbauflächen auszubringen, entfallen. Da für die verbleibenden Verwertungswege eine Entseuchung nicht erforderlich ist, sind seitdem in Deutschland Verfahren zur Entseuchung von Klärschlämmen praktisch bedeutungslos geworden. Vor diesem Hintergrund ruhten die Arbeiten des Gremiums.
Inzwischen wird jedoch sowohl auf europäischer Ebene, als auch im Zusammenhang mit der beabsichtigten Novellierung der nationalen Klärschlammverordnung, wieder intensiv über erweiterte Verwertungsmöglichkeiten für entseuchte Klärschlämme diskutiert. Es ist daher davon auszugehen, dass künftig Verfahren zur Entseuchung von Klärschlämmen wieder einen höheren Stellenwert erlangen können.
Vor diesem Hintergrund hat der Fachausschuss AK-2 beschlossen, seine Arbeitsgruppe zur Entseuchung von Klärschlämmen zu reaktivieren. Ziel der Arbeitsgruppe wird es sein, die zur Entseuchung von Schlämmen geeigneten Verfahrenstechniken darzustellen und hinsichtlich Ihrer Wirksamkeit, Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten.
Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu erweitern, werden Kolleginnen und Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Dabei sollten Bewerber sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein, als auch umfangreiche Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken der Klärschlammbehandlung – insbesondere hinsichtlich der Entseuchung und Verwertung von Klärschlämmen – ist auch Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-106, Fax: 02242 872-135
E-Mail: reifenstuhl@dwa.de
Aufbereitung von Biogas
Der Fachausschuss AK-8 „Biogas“ hat in Abstimmung mit dem Hauptausschuss „Abfall/Klärschlamm“ beschlossen, die Arbeitsgruppe AK-8.3 „Aufbereitung von Biogas“ einzurichten.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung regenerativer Energiequellen wird durch den Gesetzgeber – analog zum EEG für die Einspeisung von Strom – bereits eine Regelung über die Vergütung von Biogas, das in öffentliche Gasnetze eingespeist wird, diskutiert. Dies zeigt, dass dieser Weg zur Nutzung von Biogas in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird.
Für Betreiber von Kläranlagen, landwirtschaftlichen oder abfallwirtschaftlichen Biogasanlagen dürfte sich daher künftig die Einspeisung ins Gasnetz häufig als eine vorteilhafte Alternative zur Verstromung z. B. in Blockheizkraftwerken anbieten. Insbesondere hat die Einspeisung ins Gasnetz den Vorteil, dass die energetische Nutzung an einem Ort erfolgen kann, wo sowohl der Strom als auch die entstehende Wärme mit hoher Effizienz genutzt werden kann.
Bevor Biogas in das öffentliche Gasnetz eingespeist wird, muss dieses entsprechend bestimmter Qualitätsstandards aufbereitet werden. Die neue Arbeitsgruppe AK-8.3 wird sich insbesondere dieser Fragestellung widmen, aber auch die notwendige Aufbereitung vor anderweitigen Nutzungen (Gasmotor, Gasturbine, Brennstoffzelle) behandeln. Ziel ist es, in einem Merkblatt den Anlagenbetreibern praxisgerechte Hinweise insbesondere zu folgenden Aspekten zu geben:
– Qualität des Rohbiogases,
– Qualitätsanforderungen für verschiedene Verwertungswege von Biogas,
– Techniken der Aufbereitung sowie
– wirtschaftliche Aspekte der Biogasaufbereitung.
Um den Mitgliederkreis der Arbeitsgruppe kompetent zu erweitern, werden Kolleginnen und Kollegen gesucht, die die Arbeiten zur genannten Thematik ehrenamtlich mitgestalten wollen. Dabei sollten Bewerber sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein, als auch umfangreiche Praxiserfahrungen einbringen können. Neben vertieften Kenntnissen der Verfahrenstechniken zur Aufbereitung und Verwertung von Biogas ist auch das Interesse für die im Zusammenhang stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte erwünscht.
Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdeganges bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-106, Fax: 02242 872-135
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Vorhabensbeschreibung: Überarbeitung des Merkblattes ATV-DVWK-M 145 „Aufbau und Anwendung von Kanalinformationssystemen“ und Überführung in die Merkblattreihe DWA-M 145 „Kanalinformationssysteme“
Mit dem Merkblatt ATV-DVWK-M 145 „Aufbau und Anwendung von Kanalinformationssystemen“ (November 2000) wurden die Grundlagen geschaffen, einen einheitlichen Ordnungsrahmen für Kanalinformationssysteme festzuschreiben. Durch die insbesondere im EDV-Bereich schnelle und ständige Weiterentwicklung und die stärkere Verzahnung mit anderen Informationssystemen hält es die DWA für notwendig, das genannte Merkblatt einerseits zu aktualisieren und andererseits zu erweitern. Die Aktualisierung ist besonders durch die Veröffentlichung des Merkblatts ATV-DVWK-M 150-1 „Datenaustauschformat, Teil 1: Zustandserfassung von Entwässerungssystemen“ und den durch die Arbeitsgruppe ES-8.1 „Zustandserfassung und -bewertung von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden“ erstellten und in KA 1/2008 erschienenen Arbeitsbericht „Aktualisierung des Merkblatts ATV-DVWK-M 150-1“ notwendig geworden.
Die Merkblattreihe DWA-M 145 soll beinhalten:
– Grundlagen zum Aufbau eines Kanalinformationssystems
– Datenstrukturen (Grunddaten, Sachdaten etc.)
– Schnittstellen zu unter anderem Zustands-, Betriebs-, Sanierungs-, Hydraulik-, Kosten- und Vermessungsdaten
– Schnittstellen zu anderen Informationssystemen (z.B. Gewässer, Kläranlage, Indirekteinleiter etc.)
– Verknüpfungen zu anderen Regelwerksblättern der DWA (z. B. DWA-M 803 „Kostenstrukturen in der Abwassertechnik“).
Die Erarbeitung der Merkblattreihe erfolgt im Hauptausschuss „Entwässerungssysteme“, dort im Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“ (Obmann: Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Rosenwinkel) durch eine neu zu gründende Arbeitsgruppe ES-1.6 „Kanalinformationssysteme“.
Die Arbeitsgruppe sollte sich insbesondere aus folgenden Fachleuten zusammensetzen: Kommunalvertreter, Netzbetreiber, Verbände, Softwareentwickler, Berater/Ingenieurbüros, Mitarbeiter der Wasserwirtschaftsverwaltung, Hochschulenvertreter sowie Anwender. Der Bearbeitungszeitraum ist bis Mitte/Ende 2012 geplant.
Anregungen und Hinweise zur Erarbeitung des Merkblattes sollen an die Bundesgeschäftsstelle der DWA gerichtet werden. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten, sich an die Bundesgeschäftstelle zu wenden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Überarbeitung und Ergänzung des Merkblattes DWA-M 159 „Kriterien zur Materialauswahl für Abwasserleitungen und -kanäle“
Der DWA-Hauptausschuss „Entwässerungssysteme“ hat die Überarbeitung des Merkblattes DWA-M 159 (Dezember 2005) beschlossen. In der überarbeiteten Fassung des Merkblatts sollen insbesondere Hinweise gegeben werden, welche die Entscheidungskriterien zur Materialauswahl argumentativ unterstützen. Dies beinhaltet, dass ein Leitfaden zur Vorgehensweise einer quantitativen Bewertung erarbeitet werden soll. Ein weiteres Ziel der Überarbeitung ist es, ein Kapitel über Materialkennwerte und eine Übersicht, die als Grundlage zur Auswahl von Materialien im Kanalbau dienen soll, in das Merkblatt zu integrieren. Im Rahmen der Überarbeitung ist eine Literaturrecherche geplant, um die Lebens- und Nutzungsdaueransätze in Bezug auf die Materialauswahl zusammenzutragen. Diese Übersicht soll Aussagen dazu enthalten, welche Faktoren die Lebens- und Nutzungsdauer beeinflussen und wie sich diese auf die Lebens- und Nutzungsdauer der Materialien auswirken.
Die Erarbeitung des Merkblattes erfolgt im Hauptausschuss „Entwässerungssysteme“, dort im Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“ durch die Arbeitsgruppe ES-1.5 „Materialanforderungen an Abwasserleitungen und -kanäle“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Robert Brenner). Der Bearbeitungszeitraum ist bis Mitte/Ende 2011 geplant.
Anregungen und Hinweise zur Überarbeitung des Merkblattes erbitten wir an die Bundesgeschäftsstelle der DWA zu richten. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten sich an die Bundesgeschäftstelle der DWA zu wenden.
Anregungen und Hinweise zur Erarbeitung des Merkblattes sollen an die Bundesgeschäftsstelle der DWA gerichtet werden. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten, sich an die Bundesgeschäftstelle zu wenden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Erstellung des Merkblattes DWA-M 182 „Fremdwasser in Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“
In vielen Entwässerungssystemen führt ein erhöhter Fremdwasserabfluss zu Problemen beim Betrieb vorhandener Abwasseranlagen, zu erhöhten Gewässerbelastungen durch verstärkte Entlastungstätigkeit der vorhandenen Regenwasserbehandlungsanlagen beziehungsweise zu schlechteren Reinigungsleistungen der Kläranlagen sowie zu erhöhten Betriebskosten. Die Fremdwassersanierung ist daher häufig ein Ziel der betroffenen Netzbetreiber. Erfahrungen der Vergangenheit zeigten jedoch, dass die Fremdwassersanierung eine sehr komplexe Aufgabe ist, die nur bei umfassender und systematischer Herangehensweise erfolgreich gelöst werden kann.
Das Merkblatt DWA-M 182 „Fremdwasser in Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ soll Planer, Ingenieurbüros, Kommunen, Verbände sowie Betreiber von Entwässerungssystemen ansprechen und diesen Personengruppen eine Hilfestellung für den Umgang mit Fremdwasserproblemen geben. Weiterhin soll eine systematische Vorgehensweise bei einer Fremdwassersanierung beschrieben werden, bei der – aufgrund weniger, aber objektiver Auswertungen zu bisherigen Sanierungserfolgen – auch ein Schwerpunkt auf die bisher oft vernachlässigte Erfolgskontrolle geworfen werden soll.
Die Erarbeitung des Themas erfolgt im Hauptausschuss „Entwässerungssysteme“, dort im Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“ durch die bestehende Arbeitsgruppe ES-1.3 „Fremdwasser“ (Sprecher: Dr.-Ing. Klaus Hans Pecher). Der Bearbeitungszeitraum ist bis Mitte/Ende 2010 geplant.
Anregungen und Hinweise zur Erarbeitung des Merkblattes sollen an die Bundesgeschäftsstelle der DWA gerichtet werden. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten, sich an die Bundesgeschäftstelle zu wenden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, Fax: 02242 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Erarbeitung des Merkblattes DWA-M 221 „Qualitätskriterien für den Einsatz von Kleinkläranlagen“
Die Betreiber von Kleinkläranlagen müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen entsprechend den Zulassungen (gemäß AbwV, allgemeine bauaufsichtliche oder europäische technische Zulassung) betrieben und gewartet werden. Es kommen nur Wartungsfirmen in Frage, die über die geforderte Fachkunde verfügen. Vorgaben zur Erlangung der Fachkunde bestehen jedoch nur vereinzelt. Auch für den Einbau von Kleinkläranlagen oder deren Komponenten existieren derzeit keinerlei Anforderungen an die Qualifikation der ausführenden Firma bzw. deren Mitarbeiter.
Um diese Lücke zu schließen, plant die DWA ein Merkblatt DWA-M 221 „Qualitätskriterien für den Einsatz von Kleinkläranlagen“ auf Basis des gleichnamigen Arbeitsberichtes, der im Oktober 2006 veröffentlicht wurde.
Ziele der Erarbeitung sind:
– die Festlegung von Qualitätskriterien für Einbau, Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Überwachung von Kleinkläranlagen, DWA-Bundesgeschäftsstelle
– Anforderungen an die rechtlichen und technischen Grundkenntnissen von Personen zu spezifizieren, die Wartungsarbeiten durchführen, DWA-Bundesgeschäftsstelle
– Empfehlungen zur inhaltlichen Gestaltung von Wartungsverträgen zu formulieren. DWA-Bundesgeschäftsstelle
Das Merkblatt richtet sich an Wartungsfirmen für Kleinkläranlagen und Behörden. Die Erarbeitung erfolgt in der DWA-Arbeitsgruppe KA-10.2 „Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen“ unter der Leitung von Dipl.-Ing. Ralf Hilmer. Mit der Fertigstellung ist Ende 2008 zu rechnen.
Anregungen und Hinweise zur Erarbeitung des Merkblattes sollen an die Bundesgeschäftsstelle der DWA gerichtet werden. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden ebenfalls gebeten, sich an die Bundesgeschäftstelle zu wenden:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Biol. Sabine Thaler
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-142, Fax: 02242 872-135
E-Mail: thaler@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Technische Regel wassergefährdender Stoffe für Jauche, Gülle und Silagesickersäfte
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Auf Initiative des DWA-Fachausschusses IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ und mit Unterstützung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wird von der DWA eine Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) für JGS-Anlagen erarbeitet, mit der die wasserrechtlichen Anforderungen im Sinne §§ 19 g WHG ff und den VAwS der Bundesländer an JGS-Anlagen konkretisiert werden.
Mit der TRwS 792 „JGS-Anlagen“ sollen bundesweit wasserrechtlich einheitliche, grundlegende technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb für JGS-Anlagen sowie die Fremdüberwachung vorgelegt werden. Vorhandene unter-schiedliche technische und organisatorische Lösungen für JGS-Anlagen sollen vereinheitlicht werden und unvollständige Regelungen konkretisiert werden.
Vor dem Hintergrund von spezifischen Regelungen der Bundesländer zu dieser besonderen Anlagenart sowie mit Blick auf die beabsichtigten Änderungen im Umweltgesetzbuch erscheint eine spezielle TRwS sinnvoll und erforderlich. Die TRwS soll als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik im Sinne von § 19g (3) WHG besitzen. Sie richtet sich insbesondere an Behörden, Anlagenbetreiber, Planer und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „JGS-Anlagen“ berührt sind.
Die Erarbeitung erfolgt durch eine neu einzurichtende DWA-Arbeitsgruppe IG-6.14 „JGS-Anlagen“ unter der Leitung von Dipl.-Ing. Klaus Zöller, Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für 2010 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Iris Grabowski
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-102, Fax: 02242 872-135
E-Mail: grabowski@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Überarbeitung des Merkblattes ATV-DVWK-M 253 „Automatisierungs- und Leittechnik auf Abwasseranlagen“
Angebote zur Mitwirkung bei DWA-Fachvorhaben
Die technische Entwicklung der Leittechnik, insbesondere auf dem Gebiet der Vernetzung, der IPC-Systeme sowie der sogenannten „smart-Transmitter“ erfordert die Überarbeitung des Merkblattes ATV-DVWK-M 253 „Automatisierungs- und Leittechnik auf Abwasseranlagen“ aus dem Jahr 1999. Die klassische Gliederung der Leittechnik in Feldebene, Controller als SPS oder IPC auf der Steuerungs- und Automatisierungsebene und schließlich der Leitebene zur Prozessführung und Dokumentation ist durch die Vernetzung auf Basis des Ethernet und die Verlagerung von „Intelligenz“ in die Prozessebene abgelöst und systemtechnisch vollständig verändert worden. Die beschriebene Entwicklung macht eine grundlegende Überarbeitung des ATV-DVWK-M 253 erforderlich.
Bei der Überarbeitung sollen u. a. folgende Punkte berücksichtigt werden:
– Beschreibung der neuen technischen Entwicklungen,
– Berücksichtigung der neuen Fassung von DWA-M 207 im Hinblick auf Überschneidungen und das Thema „Netzwerke“,
– Ergänzung um Netzwerksysteme, Feldbusse, WLAN und Sicherheitsaspekte bei der Nutzung von Web-Technologien und Gerätebeschreibungssprachen,
– betriebliche Anforderungen und Kostenaspekte, Innovationszyklen und Investitionsschutz, heterogene Systeme im Bereich der Leittechnik.
Das Merkblatt richtet sich an Planer, Betreiber von Kläranlagen und Behörden. Die Bearbeitung erfolgt unter der Federführung des DWA-Fachausschuss KA-13 „Automatisierung von Kläranlagen“, der von Dr.-Ing. Joachim Reichert (Viersen) geleitet wird. Der Fachausschuss wird zu diesem Zweck eine eigene Arbeitsgruppe gründen.
Die überarbeitete Merkblattfassung soll Ende 2009 vorliegen. An der Mitarbeit interessierte Fachleute werden gebeten, sich bis Ende März 2008 zu wenden an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Biol. Sabine Thaler
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-142, Fax: 02242 872-135
E-Mail: thaler@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Merkblatt DWA-M 149-1 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen, Teil 1: Optische Inspektion“
Die optische Inspektion war bisher im Merkblatt ATV-M 143-2 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Optische Inspektion“ (zuletzt Ausgabe 1999) geregelt. Wesentlicher Gegenstand des Merkblattes waren die Anforderungen an die Durchführung sowie die Beschreibung eines Kodiersystems. Bedingt durch die Veröffentlichung von DIN EN 13508-2 „Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion“ im September 2003 war das Merkblatt ATV-M 143 – Teil 2 zu überarbeiten. Eine Anwendungshilfe zum Kodiersystem nach DIN EN 13508-2 wurde als Teil 2 der neuen Merkblattreihe DWA-M 149 „Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen“ im November 2007 veröffentlicht. Das Thema „Optische Inspektion“ selbst soll als Teil 1 dieser Reihe veröffentlicht werden, zumal sich auch hinsichtlich der Verfahren zur optischen Inspektion neue Entwicklungen ergeben haben.
Die Erarbeitung des Merkblattes erfolgt durch die Arbeitsgruppe ES 8.1 „Zustandserfassung und -bewertung von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden“. Sprecher der Arbeitsgruppe ist Dr.-Ing. Martin Keding, Obmann des zuständigen Fachausschusses ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ ist Dr.-Ing. Christian Falk. Der Bearbeitungszeitraum ist bis Dezember 2008 geplant.
Anregungen und Hinweise zur Erarbeitung erbitten wir an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu richten. An der Mitarbeit interessierte Fachleute aus Kommunen, Behörden und Instituten sowie von Seiten der Anwender werden gebeten, sich ebenfalls an die Bundesgeschäftsstelle zu wenden.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, 872-184
E-Mail: berger@dwa.de
Vorhabensbeschreibung: Überarbeitung des Merkblattes ATV-DVWK-M 127-2 und Anpassung an bestehende europäische Berechnungsvorschriften und Normen
Die DWA plant die Fortschreibung des Merkblattes ATV-DVWK-M 127-2 „Statische Berechnung zur Sanierung von Abwässerkanälen und -leitungen mit Lining- und Montageverfahren“. Dieser Schritt ist aus Sicht der DWA aufgrund neuer europäischer Normen und Berechnungsvorschriften notwendig geworden. In ihnen wurden unter anderem das Sicherheitskonzept sowie die Lastannahmen (EC 1 und DIN-Fachbericht 101:2003), die Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau (DIN 1054:2003) und die Bemessungsverfahren (z. B. EC 2 und DIN 1045-1:2001) neu formuliert.
Die Überarbeitung des Merkblattes erfolgt durch die Arbeitsgruppe ES 5.4 „Statische Berechnung von Abwasserleitungen und -kanälen“. Sprecher der Arbeitsgruppe ist Prof. Bernhard Falter, Obmann des zuständigen Fachausschusses ES-5 „Bau“ ist Dipl.-Ing. Jörg-Henning Werker. Der Bearbeitungszeitraum ist bis Dezember 2008 geplant.
Anregungen und Hinweise zur Überarbeitung erbitten wir an die DWA-Bundesgeschäftsstelle zu richten. An der Mitarbeit interessierte Fachleute aus Kommunen, Behörden und Instituten sowie von Seiten der Anwender werden gebeten, sich ebenfalls an die Bundesgeschäftsstelle zu wenden.
DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Ing. Christian Berger
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.: 02242 872-126, 872-184
E-Mail: berger@dwa.de








