Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser aus Hessen gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#hessen
Mehr Geld für kommunale Klimamaßnahmen in Hessen
Die Investitionen des Landes zu kommunalen Vorhaben und Projekten für mehr Klimaschutz in Hessen haben sich im Jahr 2022 mehr als verdreifacht. 193 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 18,7 Millionen Euro seien im vergangenen Jahr bewilligt worden, teilte das Umweltministerium der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. 2021 hatte die Summe bei 5,6 Millionen Euro für 71 kommunale Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Hessen gelegen.
Die Investitionen des Landes
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/hessen/projektfoerderung–mehr-geld-fuer-kommunale-klimamassnahmen-in-hessen-33110240.html?utm_campaign=alle-nachrichten&utm_medium=rss-feed&utm_source=standard
Hessen: Corona im Abwasser: Projekte in Kläranlagen stocken
Wiesbaden – Obwohl der Bund das System ausbauen will, stocken in Hessen die Projekte zur Überwachung von Corona im Abwasser. Zum Jahreswechsel wurde die Probenentnahme an den meisten Standorten eingestellt. Wie es danach weitergeht…mehr:
https://www.op-online.de/hessen/corona-im-abwasser-projekte-in-klaeranlagen-stocken-zr-92018691.html
Desinfektionsmittel in hessischen Böden
Forscherteam weist Wirkstoffe in 97 Prozent der Proben nach
In Pandemiezeiten waren und sind sie unentbehrlich und allgegenwärtig: Desinfektionsmittel. Doch wie wirkt sich der massenhafte Gebrauch auf unsere Umwelt aus? Dieser Frage ist nun ein gemeinsames Forscherteam der Justus-Liebig-Universität (JLU) Gießen und des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auf den Grund gegangen: In einer breit angelegten Studie untersuchten sie das Vorkommen wichtiger Wirkstoffe von Desinfektionsmitteln und Tensiden, den Quartären Alkylammoniumverbindungen (kurz QAAV), in hessischen Böden. Das Ergebnis: In 97 % der 65 untersuchten Bodenproben konnten QAAV nachgewiesen werden. Dabei zeigte sich, dass sowohl Acker-, als auch Grünland-, Wald- und Weinbaustandorte mit dem Fremdstoff belastet waren. Die Gehalte der Des-infektionsmittel überschritten teilweise Werte von 1 mg kg-1 – und liegen damit zwei bis drei Größenordnungen oberhalb von Gehalten, wie sie für Arzneimittel und Antibiotika in Böden nachgewiesen wurden.
Problematisch an QAAV und ihrem Vorkommen in der Umwelt ist, dass sie Antibiotika-resistenzen verursachen können. Eine Verbreitung dieser Desinfektionsmittelgruppe in Böden ist deshalb kritisch zu sehen und könnte – wie der missbräuchliche Einsatz von Antibiotika – das Problem der Antibiotikaresistenzen zusätzlich verschärfen. Aktuelle Vorhersagen gehen davon aus, dass bereits im Jahr 2050 jährlich 10 Millionen Menschen weltweit durch antibiotikaresistente Keime sterben werden.
Da die Stoffgruppe der QAAV analytisch nur schwer zugänglich ist, steht die Forschung zu deren Verbreitung und Effekten in Böden noch ganz am Anfang. In einer an der JLU betreuten Doktorarbeit konnte gezeigt werden, dass vor allem Böden, die regelmäßig durch Hochwasser der Flüsse Rhein und Main überschwemmt werden, stark mit QAAV kontaminiert sind. Überraschend war hierbei, dass QAAV selbst in Waldböden nachgewiesen werden konnten, obwohl ein unmittelbarer Eintrag durch Überschwemmungen oder beispielsweise über Gülle-, Klärschlamm- oder Pestizidausbringung wie auf landwirtschaftlichen Flächen in Wäldern allgemein nicht gegeben ist. Die Untersuchungsstandorte liegen unter anderem in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Gießen, der Wetterau, dem Vogelsberg, Kassel und dem Raum Frankfurt. Die Mehrheit der Bodenproben wurde durch das HLNUG zur Verfügung gestellt und ist Teil des umfangreichen Probenarchivs der hessischen Bodendauerbeobachtung. Finanziert wurde das Projekt durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft.
Ob und in welcher Weise die teils sehr hohen QAAV-Gehalte in hessischen Böden zu Resistenzen in Mikroorganismen und Pathogenen beitragen, ist noch nicht bekannt. Alle Ergebnisse sind im Fachmagazin „Science of the Total Environment“ publiziert und können unter https://doi.org/10.1016/j.scitotenv.2022.159228 eingesehen werden (dort auch eine Karte von Hessen mit alle beprobten Standorten und gemessenen Gehalten).
https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/desinfektionsmittel-in-hessischen-boeden
Starkregenfrühalarmsystem im Landkreis Fulda im Einsatz
Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat sich am Mittwoch gemeinsam mit dem Landrat des Kreises Fulda, Bernd Woide, über die Installation des Starkregenfrühalarmsystems in Eichenzell im Landkreis Fulda informiert, das in den vier Pilotkommunen Eichenzell, Ebersburg, Burghaun und Neuhof einsatzbereit ist.
Bis Ende 2023 soll es in den weiteren 19 Städten und Gemeinden des Landkreises verfügbar und auch auf andere Landkreise in Hessen übertragbar sein. Das System misst in Echtzeit Niederschlag, Pegelstände und Abflussverhalten und kombiniert diese Daten mit den Werten des Deutschen Wetterdienstes. Aktuell ist es das einzige System auf dem Markt, das flächig einen kompletten Landkreis bei drohender Gefahr in mehreren Stufen Behörden, Rettungskräfte sowie Bürgerinnen und Bürger alarmiert. Mit knapp 830.000 Euro fördert die Hessische Digitalministerin das Alarmsystem im Landkreis Fulda aus dem Programm ‚Starke Heimat Hessen‘. „Die Kommunen haben hervorragende Ideen, wie sie die Digitalisierung voranbringen und wir mit unserem Förderprogramm das dazu passende Werkzeug. Gemeinsam zeigen wir Bürgerinnen und Bürgern konkret, wie die Digitalisierung dem Menschen effektiv nutzen kann. Das System kann den Katastrophenfall nicht verhindern, aber verschafft einen wichtigen Zeitvorsprung, um sofort alle Beteiligten zu warnen und damit Menschenleben zu retten.“
Sekundenschneller Alarm bei Bürgerinnen und Bürgern, Rettungskräften und Verwaltung
Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Fulda hat zu Beginn ein interdisziplinäres Team aus Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Bodenmanagement Fulda, der Firma Spekter und der EDAG PS zusammengestellt. Weitere Unterstützer im Projekt sind der „Runde Tisch Geodateninfrastruktur (GDI) sowie fachlich das RP Kassel, das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) und verschiedenste Fachbüros. Bis Ende 2023 werden im Landkreis rund 200 Sensoren in Abwasserkanälen, an Brücken, öffentlichen Gebäuden und an Gewässern betriebssicher installiert, die vor allem die Niederschlagsmengen, die Gewässerpegel und das Abflussverhalten in Echtzeit messen. Die Messdaten werden in eine Cloud übertragen, analysiert, mit Daten des Deutschen Wetterdienstes kombiniert und im Bedarfsfall löst das System in Sekundenschnelle ein Alarm bei Bürgerinnen und Bürger, Rettungskräfte und Verwaltung per SMS, E-Mail oder VoiceCall aus.
„In diesem Projekt geht es auch um Teilhabe und Sensibilisierung für die Folgen von Extremwetterlagen. So wurden und werden beispielsweise bei der Auswahl der Standorte der Sensoren neben den Erfahrungen der Gemeindeverwaltungen und aussagekräftigen Starkregen-Hot-Spot-Karten auch die Bürgerinnen und Bürger über eine digitale Beteiligungsplattform eingebunden“, so die Fachdienst- und Projektleiterin Ramona-Margarita Ruppert.
„Als Landkreis wollen wir die Kommunen in ihrer Klimaresilienz stärken und bringen mit dem Starkregenfrühalarmsystem Anpassungsstrategie und Digitalisierung unter Verwendung der neusten Technologien optimal zusammen. Dank der Förderung des Landes bleibt es bei dem Alarmsystem nicht bei einer punktuellen Betrachtung und einer reinen Pilotphase, sondern der gesamte Landkreis Fulda darf im nächsten Jahr 2023 von dem System profitieren“, erklärte Herr Landrat Bernd Woide.
Hessen zukunftssicher aufstellen
„Digitalisierung ist ein Gemeinschaftsprojekt, das nur über Kooperation funktioniert. Sei es Mobilfunk, Breitbandausbau oder die Digitalisierung des ländlichen Raums. Seit Bekanntgabe unseres Programms wurden 49 Anträge genehmigt, von den bewilligten Mitteln fließen mehr als 70 Prozent in den ländlichen Raum. Das Programm ‚Starke Heimat Hessen‘ ist schon jetzt ein großer Erfolg und kann vor Ort für wichtige kommunale Aufgaben eingesetzt werden. Daher haben wir auch im Doppelhaushalt 2023/2024 weitere 40 Millionen Euro dafür eingeplant“, hob die Digitalministerin hervor.
„Im Zentrum unserer Digitalpolitik stehen der Mensch und der Alltagsnutzen der Digitalisierung. Und hier sind wir auf einem guten Weg, dass sowohl städtische als auch ländliche Regionen in Hessen zu sicheren Zukunftsorten mit hoher Lebensqualität und Nachhaltigkeit werden“, schloss Sinemus.
https://www.hessen.de/presse/starkregenfruehalarmsystem-im-landkreis-fulda-im-einsatz
Zukunftsplan Wasser: Umsetzung startet
Mit einer Veranstaltung in der Kongresshalle in Gießen ist heute der Startschuss für die Umsetzung des Zukunftsplan Wasser des Landes Hessen erfolgt. „Wir sorgen dafür, dass Hessen immer genügend sauberes Wasser hat. Der Zukunftsplan Wasser legt dafür die Grundlage. Die Klimakrise, das Bevölkerungswachstum im Rhein-Main-Gebiet und die Belastung der Gewässer, beispielsweise durch Spurenstoffe, sind Herausforderungen, die wir angehen“, erklärte die Ministerin.
Im Rahmen der Veranstaltung in Gießen stellten die an der Erarbeitung beteiligten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Wasserwirtschaft, der Umweltverbände sowie des Umweltministeriums vor, welche Maßnahmen für ein nachhaltiges Wasserressourcen-Management umgesetzt werden sollen.
„Der Trockensommer 2022 hat uns erneut eindrücklich vor Augen geführt, dass wir einer Wasserknappheit während der Sommermonate aufgrund zurückgehender Wassermengen durch den Klimawandel und steigender Bedarfe rechtzeitig gegensteuern müssen, damit Hessen auch zukünftig über ausreichend und sauberes Wasser verfügt. Alle Akteure sind jetzt im Rahmen ihrer Verantwortungsbereiche, aber auch gemeinsam gefordert, das Notwendige zu veranlassen“, so die Umweltministerin.
Land und Kommunen stellen sich gemeinsam den Herausforderungen
Das Land Hessen und die hessischen Kommunen haben in einem mehrjährigen Prozess ein Leitbild und einen Plan für die Wasserversorgung der Zukunft aufgestellt. Unter Einbindung zahlreicher Akteure aus Wasserwirtschaft, Umwelt, Landwirtschaft, Industrie, Handwerk und Verwaltung wurde der Zukunftsplan Wasser des Landes Hessen erarbeitet. Zu den im Zukunftsplan benannten Maßnahmen zählen unter anderem die Mobilisierung von Einspar- und Substitutionsmöglichkeiten von Trinkwasser, wie beispielsweise die vermehrte Nutzung von Betriebswasser, die Förderung der Grundwasserneubildung durch Retention und Versickerung, der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen, um Knappheit durch Verschmutzung zu verhindern oder der Ausbau von kommunenübergreifenden Verbundsystemen, die zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Trockenperioden beitragen.
Organisation und Finanzierung der Umsetzung
Die Umsetzung des Zukunftsplan Wasser wird durch eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Wasserwirtschaftsverwaltung, dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie sowie dem Hessischen Umweltministerium begleitet.
Der Zukunftsplan Wasser priorisiert die Maßnahmen, ordnet sie relevanten Teilräumen zu, in denen sie umgesetzt werden sollen, und weist sie Maßnahmenträgern zu. Weiterhin benennt der Plan die erforderlichen Instrumente zu deren Umsetzung.
Zur Finanzierung bestehen heute schon unter anderem Landesförderungen im Bereich des Klimaschutzes, der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes. Auch kommunale Wasserkonzept werden bereits gefördert.
Der Zukunftsplan sieht zusätzlich eine Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des qualitativen und quantitativen Grundwasserschutzes und der effizienten Ressourcennutzung und -verwendung vor.
Hintergrund
Die Hessische Landesregierung hat im Juli 2022 den Zukunftsplan Wasser beschlossen und veröffentlicht.
https://umwelt.hessen.de/presse/umsetzung-startet
Kein Klärwerk in Hessen speziell für Spurenstoffe gerüstet
In Hessen hat bislang noch kein Klärwerk eine sogenannte vierte Reinigungsstufe, mit der beispielsweise Spurenstoffe eliminiert werden können. Bei drei Klärwerken sei eine solche Anlage derzeit im Bau, erklärte das Umweltministerium in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion. Dies seien die kommunalen Kläranlagen in Mörfelden-Walldorf (Kreis Groß-Gerau), Bickenbach (Kreis Darmstadt-Dieburg) sowie die Anlage der Firma Merck in Darmstadt.
Wiesbaden – In fünf weiteren Kommunen werde der Betrieb einer vierten Reinigungsstufe im Klärwerk …mehr:
2,8 Millionen Euro Förderung für Phosphorrückgewinnung
Düngemittelversorgung
Das Hessische Umweltministerium fördert die Realisierung eines Demonstrationsvorhabens zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm auf dem Klärwerk Schlitz. Staatssekretär Oliver Conz überreichte am Dienstag einen Förderbescheid über 2,8 Millionen Euro an die Stadt.
Wir sorgen dafür, dass die natürlichen Lebensgrundlagen in Hessen krisensicher werden. Dazu gehört auch die Versorgung mit Phosphor. Phosphor ist als Düngemittel für die Landwirtschaft unverzichtbar. Zugleich ist es ein knapper Rohstoff, der nur aus wenigen Ländern bezogen werden kann. Mit der Rückgewinnung vor Ort sichern wir die Versorgung“, erklärte der Staatssekretär. Die Nachfrage nach Phosphor steigt, während die Reserven abnehmen. Weder Deutschland noch die Europäische Union verfügen über eigene Lagerstätten zur Gewinnung von Rohphosphat. Daher zählt Phosphatgestein in der EU bereits seit 2014 zu den kritischen Rohstoffen. Weltweit wird Phosphaterz aus immer tiefer liegenden und schwerer zugänglichen Bereichen abgebaut. Neben den Auswirkungen auf die Preisentwicklung muss damit gerechnet werden, dass die dort geförderten mineralischen Phosphaterze zunehmend mit toxischen Metallen wie Cadmium und radioaktivem Uran belastet sind.
Entscheidender Schritt für Ressourcen- und Umweltschutz und Lebensmittelversorgung
Die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm ist daher für den Ressourcen- und Umweltschutz, aber auch für die Lebensmittelversorgung entscheidend. Klärschlamm ist eine der größten sekundären Rohstoffquelle für Phosphor. Mit der am 03. Oktober 2017 in Kraft getretenen Novelle der Klärschlammverordnung wird ab 2029 für alle kommunalen Klärschlammerzeuger die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm oder Klärschlammasche eingeführt. „So kann der Klärschlamm genutzt werden, ohne ihn direkt auf die Felder aufzubringen. Die direkte Nutzung wurde stark eingeschränkt, weil dabei neben Phosphor auch schädliche Stoffe wie Schwermetalle, Arzneimittelrückstände, oder Kunststoffreste in den Boden gelangen können“, erläuterte der Staatssekretär.
Mit dem Vorhaben in Schlitz wird zudem unter Beweis gestellt, dass die Phosphorrückgewinnung auch auf kleineren Kläranlagen technisch machbar und wirtschaftlich tragfähig ist. Auch kleinere Anlagen können eine beachtliche Phosphor-Ausbeute bringen, die hilft den Phosphor-Engpass zu überwinden. Das Umweltministerium fördert in Schlitz 45 Prozent der Gesamtausgaben, sodass das Vorhaben gebührenneutral für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt realisiert werden kann. „Mit diesem Vorhaben hat sich die Stadt Schlitz ein Großprojekt vorgenommen. Die positiven Erfahrungen aus der seit vielen Jahren praktizierten interkommunalen Zusammenarbeit geben uns ebenso wie die finanzielle Unterstützung durch das Land Hessen den notwendigen Rückenwind zur Umsetzung dieses innovativen und wegweisenden Projekts“, resümierte Bürgermeister Heiko Siemon bei der Überreichung des Förderbescheids. „Gern nehmen wir hier eine Vorreiterrolle für das dezentrale Phosphorrecycling in Hessen ein“, ergänzte der projektverantwortliche Leiter der Stadtwerke Frank Jahn.
Besondere Herausforderungen der Region Vogelsberg
Das Klärschlammverwertungskonzept in Schlitz sieht vor, im Verbund mit seinen Nachbarkommunen und Partnerschaften einen pflanzenverfügbaren Phosphordünger herzustellen und regional zu vermarkten. Besondere Herausforderung ist die bodenbedingte Nickelbelastung der Vogelsbergregion, die sich auch im Klärschlamm zeigt. In einem großtechnischen Vorversuch konnte bestätigt werden, dass durch Anpassung der thermischen Behandlungstechnik die Schwermetallgehalte verringert und die Grenzwerte für eine Verwendung der Klärschlammaschen als Düngemittel eingehalten werden.
Hintergrund
Am 3. Oktober 2017 ist die Verordnung vom Deutschen Bundestag zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in Kraft getreten. Die bodenbezogene Klärschlammaufbringung wird weitgehend beendet und eine Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm eingeführt. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist von 12 Jahren bzw. 15 Jahren für Kläranlagen über 100.000 bzw. über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Phosphor aus dem Abwasser, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen werden muss. Kleineren Abwasserbehandlungsanlagen ist es weiterhin unter strengen Bedingungen erlaubt, den Klärschlamm auf die Felder zu bringen.
Seit dem Jahr 2017 fördert das Hessische Umweltministerium Demonstrationsprojekte zur Phosphorrückgewinnung sowie Machbarkeitsstudien für regionale und interkommunale Lösungen in Hessen.
Weitere Informationen
Artikel zur Phosphorrückgewinnung des HMUKLV
Umwelt
https://hessen.de/presse/28-millionen-euro-foerderung-fuer-phosphorrueckgewinnung
Land unterstützt Fortsetzung des Corona-Abwassermonitorings
Das Projekt zur hessenweiten Untersuchung von Abwasser auf Varianten und Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 kann bis Ende 2022 weitergeführt werden. Ermöglicht wird das durch eine zusätzliche Förderung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI). Mehr:
https://hessen.de/presse/land-unterstuetzt-fortsetzung-des-corona-abwassermonitorings
Mörfelden-Walldorf wird Modellkommune des Dialogforums „Spurenstoffe im Hessischen Ried“
„Sauberes Grundwasser ist ein wertvolles Gut. Für Menschen, Pflanzen und Tiere ist es lebensnotwendig. Ein wichtiger Beitrag zum Grundwasserschutz ist die Vermeidung und Verringerung des Spurenstoffeintrags wie beispielsweise von Arzneistoffen oder Haushalts- und Industriechemikalien. In diesem Zusammenhang haben wir im Jahr 2018 die ‚Spurenstoffstrategie Hessisches Ried‘ entwickelt. Vor allem die Kommunen vor Ort sind bei der Umsetzung wichtige Partner. Deswegen freue ich mich heute der Stadt Mörfelden-Walldorf die Urkunde zur ‚Modellkommune des Dialogforums Spurenstoffe im Hessischen Ried‘ zu überreichen“, sagte Umweltstaatssekretär Oliver Conz anlässlich der Übergabe an Bürgermeister Thomas Winkler.
Im Rahmen des im Jahr 2021 ins Leben gerufenen Dialogforums soll mit Beteiligten von Kommunen, Industrie, Verbänden, Verbraucherzentralen, vom Gesundheits- und Bildungsbereich, Behörden und vielen weiteren gemeinsam nach Lösungen für den richtigen Umgang und die Entsorgung von problematischen Spurenstoffen wie Haushalts- und Industriechemikalien, Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln und Bioziden gesucht werden. Die Umsetzung der Lösungen sollen unter anderem durch engagierte Modellkommunen im Ried erprobt werden.
Mörfelden-Walldorf geht mit gutem Beispiel voran
Die Benennung als Modellkommune erfolgt aufgrund der Bereitschaft, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung des Spurenstoffeintrags in die Gewässer des Hessischen Rieds in Angriff zu nehmen. „Damit setzt Mörfelden-Walldorf neben dem aktuell laufenden Bau einer vierten Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination, mit Hilfe von Ozon und Aktivkohle zur Verringerung bzw. sogar teilweise Entfernung von Spurenstoffen auf seiner Kläranlage, einen zweiten wichtigen Baustein unserer Spurenstoffstrategie um“, betonte Conz.
„Die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage ist aktuell unser größtes Bauprojekt in Mörfelden-Walldorf. Die Reduzierung von Spuren- und Schadstoffen hat dabei oberste Priorität. Die 4. Reinigungsstufe, die aktuell neu entsteht und vom Land Hessen stark gefördert wird, verbessert die Reinigungsleistung sehr deutlich“, sagte Erster Stadtrat Karsten Groß.
„Ich rufe alle Kommunen im Hessischen Ried dazu auf, diesem guten Beispiel zu folgen. Denn die Vermeidung und Verminderung des Eintrags von Spurenstoffen in die Gewässer ist kein Selbstzweck, sondern trägt auch zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei“, sagte Conz. Bewerbungen als Modellkommune können beim Umweltministerium eingereicht werden (WasserundBoden@umwelt.hessen.de).
Bürgermeister Winkler erklärt: „Wir wollen nun erste Maßnahmen auf den Weg bringen. Das könnte beispielsweise eine stärkere Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die richtige Entsorgung von Arzneimitteln oder ein umweltgerechter Umgang mit Reinigungsmitteln sein. Mörfelden-Walldorf hat darüber hinaus bereits festgelegt, dass auf städtischen Flächen keine Pestizide eingesetzt werden.“
Hintergrund zum Hessischen Ried
Das Hessische Ried ist wasserwirtschaftlich besonders sensibel. Zum einen bestehen einige Fließgewässer bei Niedrigwasser zu nahezu 100 Prozent aus Einleitungen von geklärtem Abwasser, zum anderen werden rund 25 % des Trinkwassers in Hessen hier gewonnen. Im Abwasser sind Spurenstoffe wie Arzneistoffe, Haushalts- und Industriechemikalien und Pflanzenschutzmittel messbar, die durch die aktuelle Kläranlagentechnik nicht zurückgehalten werden. Gleichzeitig versickert im Hessischen Ried aufgrund der geologischen Bedingungen Wasser aus Oberflächengewässern in Teilbereichen in das Grundwasser.
Vor diesem Hintergrund wurde die Spurenstoffstrategie für das Hessische RiedÖffnet sich in einem neuen Fenster vorgelegt, die Maßnahmen zur Spurenstoffreduktion durch den Ausbau einer Reihe von Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe, aber insbesondere auch an der Quelle und bei der Anwendung vorsieht.
Schlammfaulung und Blockheizkraftwerk für größte kommunale Kläranlage in Hessen
Mit einer Schlammfaulungsanlage und einem Blockheizkraftwerk wird die Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Frankfurt-Niederrad und Sindlingen mit insgesamt circa 1,8 Mio. angeschlossen Einwohnerinnen und Einwohnern neu geordnet. In den beiden Anlagen fallen circa 38 000 Tonnen Schlamm (bezogen auf die Trockensubstanz) pro Jahr an, dies entspricht circa 25 Prozent des Klärschlammanfalls in ganz Hessen. Für die Abwasser- und Schlammbehandlung werden bislang viel Strom und Wärme benötigt – mit einem großen Einsparpotenzial. Das bei der Schlammfaulung anfallende Methan wird in dem neu errichteten Heizwerk verbrannt. Die entstehende Wärme wird zum einen Teil in Strom umgesetzt und dient zum anderen Teil der Energiezufuhr für den Faulungsprozess sowie der Heizung von Betriebsräumen der Kläranlage. In dem Kraftwerk wird Strom in einer Menge von circa 35 Millionen Kilowattstunden pro Jahr erzeugt, was dem Verbrauch von 10 000 Vier-Personen-Haushalten entspricht.
Hessen plant hohe Investitionen in den Hochwasserschutz
In Hessen sind hohe Investitionen in den Hochwasserschutz erforderlich. In den nächsten vier Jahren ist in dem Bundesland mit Gesamtinvestitionen in den baulichen Hochwasserschutz wie den Bau von Hochwasserrückhaltebecken und Deichen in Höhe von 208 Mio. Euro zu rechnen. Das geht aus der Antwort des Landes-Umweltministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im hessischen Landtag hervor. Für Maßnahmen des ökologischen Hochwasserschutzes und der Auenrenaturierung sei für diesen Zeitraum in den Haushaltsplanungen ein Gesamtinvestitionsbedarf von ca. 30 Mio. Euro ermittelt worden, heißt es in der Antwort…
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Förderung für die Analyse von Gefahren durch Starkregen
Waldsolms und Leun (beide im Lahn- Dill-Kreis) lassen in beiden Kommunen prüfen werden, ob die aus Starkregenereignissen resultierenden Schäden durch gezielte Maßnahmen verhindert oder zu mindest begrenzt werden können. Bei der Simulation werden unterschiedliche Annahmen von Starkregenereignissen zugrunde gelegt, um in verschiedenen Szenarien das Abflussverhalten und die Auswirkungen das Kanalsystem zu ermitteln. Dabei sollen auch potenzielle Maßnahmen zur Verbesserung des Abflussverhaltens identifiziert und in ihrer Wirkung simuliert werden. Beide Gemeinden sind Mitglied im Bündnis der Klima- Kommunen. Deshalb erhalten sie eine 100-Prozent-Förderung. Das Land Hessen fördert die Vorhaben mit 50 000 bzw. 33 000 Euro.
https://umwelt.hessen.de/klima/foerderung
Überdüngung in hessischen Gewässern – Wenn der Weiher wie eine Kläranlage stinkt
Wieder einmal ist der Aueweiher in Fulda umgekippt. Angelverein und Feuerwehr versuchen zu retten, was zu retten ist. Eine Ursache: zu viele Nährstoffe im Wasser. Ein hessenweites Problem. Mehr:
Hessens Umweltministerium unterstützt Kommunen Waldsolms und Leun bei der Erstellung von Starkregenanalysen
Hessens Umweltministerium unterstützt die Kommunen Waldsolms und Leun bei der Erstellung von Starkregenanalysen. Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) hat Mitte August zunächst in Waldsolms einen Förderbescheid über 50.000 Euro und
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Klimakommunen Leun und Waldsolms erhalten Förderung zur Starkregenanalyse
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Umweltministerin Priska Hinz hat zwei Förderbescheide über rund 83.000 im Rahmen der Klimarichtlinie überreicht.
„Die extremen Wetterereignisse und die furchtbaren Folgen in diesem Sommer haben uns einmal mehr gezeigt, wie wichtig engagierter Klimaschutz ist. Leider müssen wir auch in Hessen angesichts der Klimakrise vermehrt mit Starkregen rechnen und uns an diese veränderten Bedingungen anpassen. Städte und Gemeinden können sich für Starkregenereignisse wappnen und vor Überflutung schützen. Der erste Schritt ist eine Analyse der möglichen Gefahren, um dann die passenden Maßnahmen ergreifen zu können. Bei beidem unterstützt das Land die Kommunen beratend und finanziell“, sagte Umweltministerin Priska Hinz, die heute zunächst in Waldsolms einen Förderbescheid über 50.000 Euro für die Erstellung einer Starkregenanalyse an Waldsolms übergab und anschließend einen weiteren Förderbescheid über 33.000 Euro der Stadt Leun überbrachte.
Mittels der Starkregenanalyse soll in beiden Kommunen geprüft werden, ob die aus derartigen Starkregenereignissen resultierenden Schäden durch gezielte Maßnahmen verhindert oder zumindest begrenzt werden können. Bei der Simulation werden unterschiedliche Annahmen von Starkregenereignissen zugrunde gelegt, um in verschiedenen Szenarien das Abflussverhalten und die Auswirkungen das Kanalsystem zu ermitteln. Dabei sollen auch potenzielle Maßnahmen zur Verbesserung des Abflussverhaltens identifiziert und in ihrer Wirkung simuliert werden.
Beide Gemeinden sind Mitglied im Bündnis der Klima-Kommunen. Deshalb erhalten sie eine 100-Prozent-Förderung: Das heißt das Land übernimmt die Kosten für die Starkregenanalyse komplett. In den Jahren 2021 und 2022 stellt das Land zusätzlich 4 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen für Klimamaßnahmen den Kommunen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird die Förderung über die Klima-Richtlinie aufgestockt. Insgesamt stehen jährlich 7,5 Millionen Euro bereit. Klima-Kommunen erhalten eine 100-Prozent-Förderung und bis zu 400.000 Euro für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, alle anderen Kommunen erhalten eine 80-Prozent-Förderung.
Starkregenanalyse für Waldsolms
Einzelne Ortsteile Waldsolms weisen eine Kessellage auf, die zu Abfluss- und Überschwemmungsrisiken von verschiedenen Höhenlagen und Richtungen führt. Daher möchte die Gemeinde Waldsolms ein kommunales Starkregenrisikomangement aufbauen um Gefahrenbereiche zu identifizieren, Risiken zu erheben und um entsprechende Maßnahmen und Handlungskonzepte zu entwickeln. Insbesondere im Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten sind neue Entwässerungskonzepte gefragt, um Überflutungen zu reduzieren. Mittels einer Simulation soll geprüft werden, ob die aus derartigen Starkregenereignissen resultierenden Schäden durch gezielte Maßnahmen verhindert oder zumindest begrenzt werden können.
Starkregenanalyse für Leun
Aufgrund der topografischen Gegebenheiten zwischen den Ausläufern des nördlichen Taunus und des Westerwaldes im Lahntal gibt es in Leun große Höhenunterschieden und die Ortschaften liegen meist in Tallage neben Fließgewässern. Viele der Hänge sind nicht bewaldet und werden als landwirtschaftliche Flächen genutzt. Entsprechend ist die Aufnahmefähigkeit und Rückhaltewirkung dieser Flächen gegenüber Niederschlägen begrenzt. Bei derartigen Rahmenbedingungen kann es im Falle von Starkregenereignissen in kurzen Zeiträumen zu sehr großen Veränderungen bei den abfließenden Wassermengen kommen. Aufgrund der Erfahrungen vergangener Starkregenereignissse will die Stadt ein kommunales Starkregenrisikomangament aufbauen.
Die Nachfrage des bestehenden Förderangebotes ist seit Einführung der Klimarichtlinie in 2016 von 4 Bewilligungen auf 70 Projekte mit über 5,3 Millionen Euro Fördermittel im Jahr 2020 deutlich gestiegen. Von 2016 bis 2020 konnten insgesamt 162 kommunale Vorhaben mit einem Fördervolumen von über 13 Millionen Euro bewilligt werden. In der ersten Jahreshälfte 2021 wurden bereits über 2,4 Millionen Euro für 31 Projekte bewilligt, davon 30 in Klima-Kommunen. Auch die Bedeutung von Maßnahmen zur Klimaanpassung wie beispielsweise Studien und Analysen zum Gefährdungspotential durch Starkregenereignisse ist deutlich gestiegen. Waren es im Zeitraum 2017 bis 2020 jährlich 1 bis 2 Anträge liegt die Anzahl im ersten Halbjahr 2021 bereits bei 11 bewilligten Maßnahmen.
Aktuell sind bereits 295 Kommunen im Bündnis der Klima-Kommunen vertreten, was rund ¾ aller hessischen Kommunen entspricht. Dabei wird das Angebot für die Klima-Kommunen fortlaufend weiterentwickelt, zuletzt durch zusätzliches Personal für Beratung und Unterstützung der Kommunen bei der kommunalen Treibhausgas-Bilanzierung. Außerdem gibt es seit diesem Frühjahr als zusätzliches Angebot eine vorkonzipierte Photovoltaik-Kampagne, die Kommunen anpassen und zur Ansprache der Bevölkerung direkt verwenden können.
Weitere Informationen: http://www.umwelt.hessen.de/klima/foerderung
Hintergrund
Mit der Klimarichtlinie werden seit 2016 investive Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen hessischer Kommunen gefördert. Außerdem können Öffentlichkeitsarbeit, Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich sowie die Beteiligung an Wettbewerben finanziell unterstützt werden.
Die seit 2016 bestehende kommunale Klimarichtlinie des hessischen Umweltministeriums wurde im September 2019 überarbeitet, um Kommunen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzpläne noch effektiver unterstützen zu können. Kommunen und kommunale Unternehmen können hierüber Fördermittel u. a. zur Umsetzung ihrer Klimaschutzpläne beantragen.
In den Jahren 2021und 2022 stellt das Land jetzt weitere 4 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen für Klimamaßnahmen den Kommunen zur Verfügung. Damit stehen jährlich zu den bestehenden 5,5 Millionen Euro zusätzlich weitere 2 Millionen Euro bereit. Mit diesen Mitteln wird die Förderung über die Klima-Richtlinie aufgestockt.
Folgende Erhöhungen der Fördersätze und der maximalen Förderbeträge gelten seit 01.01.2021:
Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert. Bisher waren es 90 Prozent Förderung.
Für alle anderen Kommunen und kommunale Unternehmen werden die Fördersätze von derzeit 70 auf 80 Prozent erhöht.
Zur Förderung von investiven Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgt eine Erhöhung der maximalen Förderbeträge für Kommunen von derzeit 250.000 Euro auf 400.000 Euro.
Diese Änderungen der Richtlinie sind bis zum 31.12.2022 befristet.
Was wird durch diese Richtlinie gefördert?
Es werden kommunale Vorhaben unterstützt, die folgende Zielsetzungen verfolgen:
Klimaschutzmaßnahmen, wie z. B. energetische Sanierung einer Sporthalle;
Kommunale Verleihsysteme bspw. von Fahrrädern oder Lastenfahrrädern (z. B. E-Lastenfahrräder) oder deren Anschaffung zum innerkommunalen Gebrauch
Klimaanpassungsmaßnahmen, wie z. B. Dachbegrünungen und Analysen, wie sich der Klimawandel auf eine Kommune auswirken wird, Entsiegelungen, Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen, Ausbau des Trinkbrunnennetzes
Förderung für Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer über ein kommunales Förderprogramm
Pilot- und Demonstrationsvorhaben für Klimaschutz oder Anpassung
Informationskampagnen und Bildungsmaßnahmen wie z.B. Klimawochen oder Aktionstage für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort
Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen mit Windenergieanlagen
Antragsberechtigt sind jetzt auch Kommunen, in deren Gemarkung sich repowerte Anlagen befinden. Die Entfernung zur geschlossenen Wohnbebauung wurde auf 3 km angehoben
Weitere Vorteile:
Kostenlose Beratung der Kommunen im Vorfeld
Fördermittel können mit Fördermitteln des Bundes kombiniert werden
Grundsätzlich antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.
Studien und Analysen im Bereich Klimaanpassung werden mit bis zu 100.000 Euro finanziell unterstützt.
Kommunale Informationsinitiativen über Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen werden mit bis zu 100.000 Euro gefördert
Von 2016 bis 2020 konnten insgesamt 162 kommunale Vorhaben mit einem Fördervolumen von über 13 Millionen Euro bewilligt werden.
Förderung für Machbarkeitsstudien zur Phosphorrückgewinnung
Die hessische Stadt Schlitz will gemeinsam mit benachbarten Gemeinden ein regionales Konzept zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm entwickeln. Eine erste Machbarkeitsstudie zur Phosphorrückgewinnung in Schlitz kam zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben wirtschaftlich darstellbar ist. Diese ersten Untersuchungen haben aber auch gezeigt, dass es in der Region Vogelsberg eine auf natürliche Weise in der Erde entstandene Vorbelastung mit Nickel gibt, die sich im Klärschlamm wiederfindet. Eine herkömmliche thermische Behandlung der Klärschlämme wird deshalb voraussichtlich nicht ausreichen, um den Schwermetallgehalt zu verringern. Um aus diesen Klärschlämmen Düngemittel herzustellen, bedarf es einer besonderen Anlagentechnik. Das Hessische Umweltministerium fördert nun einen großtechnischen Versuch, um zu klären ob die Drehrohr-Technologie dafür in Frage kommt.
Ein weiteres Vorhaben wird im Landkreis Fulda gefördert. Hier wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die 54 Kläranlagen umfasst, ein regionales Konzept zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm für die Kommunen und kreisangehörigen Städte erarbeitet.
Schwerpunkt: Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm – Ressourcenschutz
Endliche Rohstoffe in geschlossenen Kreisläufen
Die am 29. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossene Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung ist am 3. Oktober 2017 in Kraft getreten. Sie wird in den kommenden Jahren einschneidende Veränderungen bei der Nutzung anfallender Klärschlämme in Deutschland mit sich bringen.
Die bodenbezogene Klärschlammaufbringung wird weitgehend beendet und eine Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm eingeführt. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist von 12 Jahren bzw. 15 Jahren für Kläranlagen über 100.000 bzw. über 50.000 Einwohnerwerten Phosphor aus dem Abwasser, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen werden muss. Kleineren Abwasserbehandlungsanlagen ist es weiterhin unter strengen Bedingungen erlaubt, den Klärschlamm auf die Felder zu bringen.
Der fachübergreifende Arbeitskreis Phosphor im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat Hinweise zur Phosphorrückgewinnung erarbeitet, die einen Überblick über Pflichten, Fristen und Optionen geben. Die Hinweise werden regelmäßig fortgeschrieben und neuen Entwicklungen angepasst.
Auf dem Markt existieren bereits vielfältige Phosphorrückgewinnungsverfahren, die mehr oder weniger ausgereift sind. Der Entwicklungsstand bzw. die Anwendungsreife der Verfahren sind sehr unterschiedlich. Die Wahl des Verfahrens richtet sich stark nach den regionalen und örtlichen Gegebenheiten vor Ort.
Wesentliche Kriterien für die Bewertung des Rückgewinnungsverfahrens und Kreislaufführung des Pflanzennähstoffs Phosphor sind der Nährstoffreichtum, die Pflanzenverfügbarkeit und die Schadstoffarmut des Rezyklats.
Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) in einem Gefäßversuch die Pflanzenverfügbarkeit von Recyclingphosphaten in einem Leistungsvergleich zu Triple Superphosphat (TSP) sowie im Vergleich zu Klärschlamm durchgeführt. Es wurden vier Rezyklate und zwei Klärschlämme in die Versuchsreihe aufgenommen.
In dem Gefäßversuch wurden über eine gesamte Vegetationsperiode mit der Versuchspflanze Weidelgras die Phosphoraufnahme und der Phosphorentzug auf zwei verschiedenen Böden untersucht. Ferner wurden in den chemischen Analysen die verschiedenen Phosphor-Verfügbarkeiten im Vergleich zum Gesamtphosphat, Nährstoffgehalte und Gehalte an Schwermetallen und organischen Schadstoffen ermittelt.
Der Abschlussbericht des LHL „Bestimmung der Pflanzenverfügbarkeit von ausgewählten Recycling-Phosphaten aus Klärschlämmen und Klärschlammaschen“
Neben dem Nachweis, dass Phosphorrezyklate als Düngemittel geeignet sind, müssen für deren tatsächlicher Anwendung in der Landwirtschaft Absatz- und Vermarktungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Zu diesem Zweck wurde ein Fachgutachten in Auftrag gegeben, das Vermarktungsstrukturen von Düngemitteln und Düngemittelkomponenten darstellt sowie Potentiale bei der Entwicklung neuer Wege zur regionalen Wertschöpfung bei der Verwendung von Recyclingphosphaten sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Landbau aufzeigt.
Das Fachgutachten „Absatz- und Vermarktungsmöglichkeiten von Phosphorrezyklaten aus der Klärschlammaufbereitung“ steht zur Verfügung.
Das HMUKLV hat zur Unterstützung der Hessischen Kommunen bei dieser neuen Aufgabe einen Phosphordialog seit Mitte 2016 gestartet und mehrere zentrale und regionale Veranstaltungen für die betroffenen Akteure durchgeführt. Informationen zu diesen Veranstaltungen sowie die Vorträge finden Sie unter der Rubrik Phosphordialog.
Förderungen
Seit dem Jahr 2017 kann das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Demonstrationsprojekte zur Phosphorrückgewinnung sowie Machbarkeitsstudien für regionale und interkommunale Lösungen in Hessen fördern. Im Haushaltsplan 2018/2019 stehen hierzu jeweils 10 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen (gestaffelt über drei Jahre) zur Verfügung.
Die Mittel können verwendet werden für Zuweisungen an Kommunen und kommunale Zweckverbände.
Förderfähig sind:
Großtechnische Demonstrationsvorhaben zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammaschen
Machbarkeitsstudien zur Entwicklung regionaler Konzepte zur Phosphorrückgewinnung
Nicht gefördert werden:
Nicht gefördert werden:
Neue Verbrennungsanlagen
Zwischenlagerung von Klärschlamm-Verbrennungsaschen
Versuchsanlagen
Voraussetzungen:
Kein Vorhabenbeginn vor Förderbescheid
Antrag mit Projektbeschreibung und Finanzierungs- und Kostenplan
Förderquote:
bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Hier finden Sie die abgeschlossene Machbarkeitsstudie über die „Verwertung Kommunaler Klärschlämme als Phosphor-Ressource und klimaneutraler Energieträger für Mittelhessen“.
Wie geht es weiter?
Das Umweltministerium wird in den kommenden Monaten in einen intensiven Dialog mit den Betreibern von Kläranlagen, Klärschlammverbrennungs- und Phosphorrückgewinnungsanlagen treten. Ziel ist es, gemeinsam kluge regionalbezogene Lösungen zu finden und die anfallenden Klärschlämme als Rohstoffquelle für Phosphor zu etablieren.
Ansprechpartner:
Referat I 1 Internationale Zusammenarbeit, Planungsangelegenheiten, fachübergreifende Umweltangelegenheiten
Holger Diehl
Tel.: 0611 / 815 – 1176 Email: Holger.Diehl@umwelt.hessen.de
Maria Ertl
Tel.: 0611 / 815 – 1240 Email: Maria.Ertl.@umwelt.hessen.de
Simone Apitz
Tel.: 0611 / 815 – 1262 Email: Simone.Apitz@umwelt.hessen.de
Hinweise zur Phosphorrückgewinnung
Fachgutachten „Absatz- und Vermarktungsmöglichkeiten von Phosphorrezyklaten“
Endbericht MWB Machbarkeitsstudie kommunaler Klärschamm
2,7 Millionen Euro für Phosphorrückgewinnung im Odenwaldkreis
Das Umweltministerium fördert ein interkommunales Phosphor-Recycling-Projekt (InterPhOs).
„Phosphor ist ein wichtiger und ebenso knapper Rohstoff. Er wird vor allem als Düngemittel benötigt. Weltweit werden die Phosphor-Vorräte knapper und für die Düngung gibt es keine alternativen Stoffe. Phosphor ist in Klärschlämmen enthalten, ein Großteil der Schlämme wird allerdings verbrannt, ohne dass der darin enthaltene Phosphor genutzt wird. Hessen setzt sich mit der Ressourcenschutzstrategie für einen sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen ein. Dazu gehört auch die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm. Mit 2,7 Millionen Euro unterstützen wir nun das interkommunale Phosphor-Recycling-Projekt (InterPhOs) des Odenwaldkreises und der Stadt Heppenheim. Dort beteiligen sich zehn kommunale Kläranlagen an der Phosphorrückgewinnung für die Region“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.
Phosphor wird dringend in der Landwirtschaft benötigt, da es entscheidend für das Pflanzenwachstum ist. Bisher wurden der Landwirtschaft relevante Mengen über die Aufbringung von Klärschlamm als Düngemittel zur Verfügung gestellt. Da Klärschlamm aber auch schädliche Stoffe enthält wie Schwermetalle oder Antibiotikarückstände, wurde 2017 die Klärschlammverordnung entsprechend angepasst und die Aufbringung von Klärschlamm als Düngemittel drastisch eingeschränkt. „Das ist wichtig für den Schutz unserer Böden und Gewässer. Dadurch wird aber wiederum eine Phosphorrückgewinnung aus Kläranlagen umso wichtiger, um diesen wertvollen Stoff nutzen zu können. Deshalb fördern wir seit 2017 die Phosphorrückgewinnung. Mit dem mehrere Millionen Euro schweren Förderprogramm können Demonstrationsvorhaben und Machbarkeitsstudien zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche finanziell unterstützt werden“, erklärte Hinz. Im Jahr 2021 stellt das Land Hessen hierfür 12 Millionen Euro zur Verfügung.
Hintergrund
Gemäß Klärschlammverordnung besteht ab 2029 eine grundsätzliche Pflicht zur Phosphorrückgewinnung. Die Klärschlammverordnung sieht ferner vor, dass Klärschlämme aus Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 100.000 Einwohnerwerten oder mehr ab 2029 und Klärschlämme aus Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 50.000 Einwohnerwerten oder mehr ab 2032 nicht mehr direkt bodenbezogen verwertet werden dürfen. Auch kleinere Anlagen können eine Phosphor-Ausbeute bringen, die helfen kann, den Phosphor-Engpass zu überwinden.
Mehr Geld zur Beseitigung von Spurenstoffen mit Kläranlage – RP passt Förderung für 4. Reinigungsstufe in Bickenbach an
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat den Förderbescheid für den Bau einer 4. Reinigungsstufe auf der Kläranlage Bickenbach angepasst. Statt bis zu 2,7 Millionen Euro bekommt der Abwasserverband Bickenbach-Seeheim-Jugenheim dafür nun bis zu 4,9 Millionen Euro vom Land Hessen – 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit der Nachrüstung sollen die Spurenstoffeinträge in die Gewässer des Hessischen Rieds minimiert werden.
In den kommenden Monaten soll mit dem Bau einer 4. Reinigungsstufe zur Entfernung von Spurenstoffen mittels Ozonierung und granulierter Aktivkohlefilter einschließlich Vorfiltration begonnen werden. Das Vorhaben, das in Zusammenarbeit mit dem RP wissenschaftlich begleitet wird, soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.
„Das Wasser hier bei uns in der Region soll möglichst sauber sein und frei von Belastungen“, so Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid, die den ursprünglichen Bescheid 2017 vor Ort übergeben hatte. Nun sei die Förderung an die tatsächlichen, heute anfallenden Baukosten angepasst worden. „Das Land kommt damit seiner Verantwortung im vorsorgenden Gewässerschutz im Hessischen Ried nach“, so Lindscheid.
Der Abwasserverband Bickenbach-Seeheim-Jugenheim ist einer der Vorreiter beim Bau einer 4. Reinigungsstufe in Südhessen. Bei dem Projekt handelt es sich um ein Pilotvorhaben, durch das Erfahrungen mit dem Betrieb einer 4. Reinigungsstufe und den Einsatz neuer Verfahren gewonnen werden sollen. Neben Bickenbach gibt es weitere geförderte Projekte dieser Art in Büttelborn und in Mörfelden-Walldorf (Kreis Groß-Gerau).
Hintergrund: Reinigungsstufen in Kläranlagen
1.) Mechanisch: Ungelöste Stoffe werden aus dem Abwasser mechanisch entfernt, z. B. durch Rechenanlagen und Absetzeinrichtungen
2.) Biologisch: Mikroorganismen bauen gelöste Stoffe auf biologischem Wege ab und entfernen Stickstoffverbindungen; schlecht lösliche Verbindungen werden z. T. an den Klärschlamm gebunden und mit diesem entfernt
3.) Chemisch: Zur Elimination von Phosphor-Verbindungen wird das Abwasser chemisch „gefällt“
4.) Vierte Reinigungsstufe: Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände, Pflanzenschutzmittel oder Industrie- und Haushaltschemikalien im Abwasser werden durch zusätzliche Verfahren – meist unter Zuhilfenahme von Aktivkohle – entfernt
Wetzlar geht wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Bodenschutz
„Böden stellen wie Luft und Wasser eine existenzielle Lebensgrundlage für den Menschen sowie Tiere und Pflanzen dar: Sie speichern Niederschläge und Kohlenstoff. Böden sind die zentrale Produktionsgrundlage für Nahrungsmittel und nachwachsende Rohstoffe. Außerdem sind sie Lebensraum für unzählige Organismen und damit einen wichtigen Baustein der Biodiversität. Gerade in besiedelten Gebieten haben sie eine hohe Bedeutung für die Lebensqualität der Menschen, denn unversiegelte Böden wirken kühlend auf die Umgebung und bieten gleichzeitig Standorte für Pflanzen und Grünanlagen. Bei Starkregen halten sie das Wasser in der Fläche und tragen so zum Schutz vor Überflutungen bei. Damit erfüllen Böden auch eine wichtige Funktion für den Klimaschutz und die Klimaanpassung. Gemeinsam mit der Stadt Wetzlar haben wir nun in einem Pilotvorhaben ein Bodenschutzkonzept erstellen lassen. Das Projekt hat Vorbildcharakter und ist ein Ansporn für andere Kommunen, ihre Böden als kostbares Gut zu erkennen und stärker zu schützen“, sagte Umweltministerin Priska Hinz.
Kommunen kommt eine besondere Funktion beim Umgang mit Böden zu. Daher unterstützt das hessische Umweltministerium deren Bemühungen. Insgesamt wurden dafür 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Zur Erstellung des Bodenschutzkonzeptes für Wetzlar wurden die bodenbezogenen Aufgaben in der Stadt analysiert, die Eigenschaften der Böden, ihre Beschaffenheit und Empfindlichkeit bewertet und eine Bodenfunktionsbewertungskarte erstellt sowie ein detaillierter Maßnahmenkatalog entwickelt.
Norbert Kortlüke, Umweltdezernent der Stadt Wetzlar, bedankte sich bei der Ministerin. „Vor dem Hintergrund der lange zurückreichenden industriellen Geschichte Wetzlars standen bei uns in Wetzlar bisher vor allem mögliche Schadstoffbelastungen von Böden im Mittelpunkt des Verwaltungshandelns. Der oftmals sorglose Umgang mit Boden in der Vergangenheit und die aus heutiger Sicht dabei begangenen Fehler haben uns darin bestärkt, an dem Pilotprojekt teilzunehmen. Das Bodenschutzkonzept ist für uns nun eine hervorragende Grundlage, zukünftig die natürlichen Leistungen der Böden bei unseren städtischen Planungen viel besser berücksichtigen zu können, neue Fehler im Umgang mit Boden zu vermeiden und so eine nachhaltige Stadtentwicklung weiter voran zu treiben“, unterstrich Kortlüke die Ausführungen der Ministerin.
„Kommunale Bodenschutzkonzepte sind wichtig, um leistungsfähige Böden zu erhalten. Die Erkenntnisse können dann in die Stadtplanung einfließen“, erklärte Hinz. Neben der Bauleitplanung können auch andere Verwaltungsbereiche, die beispielsweise Grünflächenunterhaltung oder Hochwasservorsorge betreffen, von dem Bodenschutzkonzept profitieren. Zum Beispiel kann bei der Erschließung neuer Bauflächen bereits darauf geachtet werden, dass der Boden geschont wird, wo später Grünflächen entstehen sollen. Außerdem können bei der Entscheidung über die Lage späterer Grünflächen die Bodenfunktionen berücksichtigt werden, um möglichst geeignete Standorte auszuwählen. Um eine Versickerung von Niederschlagswasser als Beitrag zum Hochwasserschutz zu gewährleisten, liefert ein Bodenschutzkonzept der Kommune belastbare Grundlagen um, Böden mit hoher Wasserspeicherkapazität nicht zu überbauen.
Hintergrund
Die Aufstellung des umfassenden Bodenschutzkonzepts für die Stadt Wetzlar begründet sich aus der seit 2018 bestehenden Kooperation zwischen dem Hessischen Umweltministerium und der Stadt Wetzlar. Die Grundlage bilden gesetzlich verankerte Ziele zum Bodenschutz, denen auch die Kommunen verpflichtet sind. Das Hessische Altlasten und Bodenschutzgesetz bestimmt zudem, dass auch Städte und Gemeinden vorbildhaft zur Erreichung dieser Zielsetzungen beizutragen haben.
Weitere Informationen und Broschüren
https://umwelt.hessen.de/presse/pressemitteilung/wetzlar-geht-wichtigen-schritt-auf-dem-weg-zu-mehr-bodenschutz
Schäden durch Starkregen vorbeugen
KLIMPRAX-Projekt des HLNUG bietet hessischen Kommunen Unterstützung
Geht in kürzester Zeit sehr viel Regen an einem Ort nieder, werden Straßen überflutet, Bäche zu reißenden Flüssen, Schlammlawinen ausgelöst, Keller und Tiefgaragen laufen voll. Starkregenereignisse werden infolge des Klimawandels immer häufiger, auch in Hessen, und sie richten erheblichen Schaden an: So manche hessische Ortschaft hat das in der Vergangenheit schon leidvoll erfahren, etwa Wetzlar und Kirchhain (2018) oder der Kreis Offenbach im Sommer 2019.
Vermeiden können wir Starkregen nicht, aber anpassen können wir uns: Schäden vorzubeugen und hessischen Kommunen dabei zu helfen, sich auf Starkregenereignisse einzustellen, ist deshalb das Ziel des Projekts „KLIMPRAX Starkregen und Katastrophenschutz in Kommunen“, welches das Fachzentrum Klimawandel und Anpassung im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) gemeinsam mit verschiedenen Partnern seit 2015 realisiert hat.
Da die ursprünglich für den 18. März 2020 geplante Abschlussveranstaltung wegen der Corona-Beschränkungen abgesagt werden musste, wurden die Ergebnisse des Projekts heute gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) in einer telefonischen Pressekonferenz vorgestellt. „Es ist wichtig und hilfreich,“ so Umweltministerin Priska Hinz in ihrer Begrüßung, „dass die durch KLIMPRAX Starkregen erarbeiteten Werkzeuge unsere hessischen Kommunen ab sofort dabei unterstützen, Schäden durch Starkregen abzumildern oder zu vermeiden. Die Klimakrise bringt immer häufiger extreme Wetterereignisse mit sich, an die wir uns auch in Hessen anpassen müssen. Daher investieren wir jährlich rund 20 Millionen Euro in den Hochwasserschutz und die Gewässerentwicklung.“
Ein Novum: Starkregen-Hinweiskarte
Zu den im Projekt erarbeiteten Instrumenten gehört eine Starkregen-Hinweiskarte, die besonders gefährdete Gebiete ausweist – in dieser Form ein Novum in den deutschen Bundesländern. Sie basiert auf Niederschlagsbeobachtungen, Topographie und Versiegelungsgrad und enthält darüber hinaus auch Daten zur Vulnerabilität der betreffenden Region (kritische Infrastrukturen, Bevölkerungsdichte und Erosionsgefahr). Anhand dieser Karte können besonders gefährdete Kommunen ihre eigene Situation besser einschätzen und Vorsorge treffen. Auch bei großräumigen Planungen kann die Starkregen-Hinweiskarte von großem praktischem Nutzen sein.
Außerdem wurden Daten und Methoden zur Erstellung von kommunalen Fließpfadkarten sowie hochaufgelösten kommunalen Starkregen-Gefahrenkarten erarbeitet, um Schwerpunkte der Starkregengefährdung innerhalb einer Kommune zu identifizieren. Diese Karten sollen Abflusswege, Abflusstiefen und Wasserstände in den betroffenen Bereichen visualisieren. Für die wasserwirtschaftliche Planung sind solche Erkenntnisse von besonderem Interesse. Stadtplaner, Straßenplaner, Grünflächenplaner, Gebäudeplaner und Grundstückseigentümer bekommen so konkrete Hinweise auf Gefahrenpunkte durch Sturzfluten. Auch für den Katastrophenschutz sind diese Informationen sehr nützlich. Mit den Pilotkommunen Schotten und Witzenhausen wurde im Rahmen des Projektes die neue Vorgehensweise zur Erstellung kommunaler Starkregen-Gefahrenkarten erprobt.
HLNUG-Präsident Prof. Dr. Thomas Schmid: „Mit der neuen Starkregen-Hinweiskarte ermöglichen wir den Kommunen eine erste Gefährdungseinschätzung. Die vom HLNUG auf Anfrage zur Verfügung gestellten kommunalen Fließpfadkarten geben dann einen ersten Eindruck, welche Wege das Wasser bei Starkregen nehmen kann. Mit den Starkregen-Gefahrenkarten lässt sich schließlich aufzeigen, wo es konkrete Gefahrenpunkte gibt und damit Handlungsbedarf besteht. Damit stellt das HLNUG den Kommunen ein Instrumentarium zur Verfügung, mit dem sie sich besser auf Starkregenereignisse vorbereiten können.“
Das HLNUG plant, die abgesagte Abschlussveranstaltung im Herbst nachzuholen und drei Regionalkonferenzen in Nord-, Mittel- und Südhessen abzuhalten, auf denen die Kommunen über die Projektergebnisse sowie die konkrete Anwendung der Karten vor Ort informiert werden sollen.
Projektgruppe KLIMPRAX Starkregen:
• Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie – Fachzentrum Klimawandel und Anpassung (Projektleitung)
• Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
• Deutscher Wetterdienst
• Hessischer Städtetag
• Hessischer Städte- und Gemeindebund
• Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport
• Hochschule RheinMain
• Leibniz Universität Hannover
• Forschungszentrum Jülich
• Ing. Büro Infrastruktur und Umwelt, Prof. Böhm & Partner
Links:
• Weitere Informationen zum Projekt „KLIMPRAX Starkregen“
https://umwelt.hessen.de/presse/pressemitteilung/schaeden-durch-starkregen-vorbeugen
45.000 Euro für Brauchwasseranlagen in Geisenheim
Kommune profitiert von Klimaschutzrichtlinie des Landes Hessen
Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel werden in den kommenden Jahren immer wichtiger. Das Land Hessen unterstützt die Kommunen bei dieser Herausforderung. Engagierte Klimaschutzprojekte und Projekte, die sich der Anpassung an den Klimawandel widmen, werden deshalb mit der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen“ gefördert.
Ein Beispiel hierfür sind die neuen Brauchwasseranlagen der Hochschulstadt Geisenheim. Die heißen Sommermonate der vergangenen zwei Jahre haben nicht nur hier dazu geführt, dass der Trinkwasserbedarf erheblich angestiegen ist. Die Stadt Geisenheim ist dadurch im Sommer 2019 bei der kommunalen Trinkwasserversorgung an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangt. Ein Aufruf an die Bevölkerung zur Trinkwassereinsparung hat keine große Wirkung gezeigt. Um in den zukünftig zu erwartenden heißen Sommern die Trinkwasserversorgung sicherzustellen, soll die Nutzung von Trinkwasser an geeigneten Stellen, wie beispielweise der Gartenbewässerung, durch Brauchwasser ersetz werden. Damit das Angebot für Brauchwasser erweitert werden kann, sollen neben der bereits vorhandenen Anlage im Ortsteil Johannisberg-Grund, zwei weitere Anlagen errichtet werden. Das Land Hessen fördert dieses Projekt im Rahmen der kommunalen Klimarichtlinie mit 45.000 Euro und einer Förderquote von 90 Prozent.
Hintergrund:
Zum 01. Januar 2016 trat die Förderrichtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen in Kraft. Mit der Erneuerung im Jahr 2019 wurden neben der Festlegung neuer Förderschwerpunkte, wie dem Ausbau des Trinkbrunnennetzes und des Haus und Hofbegrünung, auch die Förderquote erhöht. Für Mitgliedskommunen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ liegt diese bei 90 Prozent. Alle anderen Kommunen erhalten eine Förderquote von 70 Prozent.
Links:
• Informationen zur Förderbedingung und Antragsstellung
https://umwelt.hessen.de/presse/pressemitteilung/45000-euro-fuer-brauchwasseranlagen-geisenheim
Der Klimawandel macht das Wasser in Hessen teurer
In Hessen müssen die Leitungen ausgebaut werden, neue Sammelbehälter werden gebraucht. Und sogar das Abwasser aus den Kläranlagen könnte eine neue Bestimmung erhalten.
Der Klimawandel bringt mehr heiße und trockene Sommer, aber auch mehr Starkregen. Für den Umgang mit Wasser bedeutet das eine doppelte Herausforderung: Es muss genügend Trinkwasser zur Verfügung stehen, und die Wassermassen…mehr:
https://www.fr.de/rhein-main/klimawandel-macht-wasser-hessen-teurer-13778891.html?cmp=defrss
KLIMPRAX – Projekt zu Starkregen und Katastrophenschutz in Kommunen abgeschlossen
Schäden vorzubeugen und hessischen Kommunen dabei zu helfen, sich auf Starkregenereignisse einzustellen, ist das Ziel des Projekts „KLIMPRAX Starkregen und Katastrophenschutz in Kommunen“, das das Fachzentrum Klimawandel und Anpassung im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) gemeinsam mit verschiedenen Partnern seit 2015 realisiert hat.Da die ursprünglich für den 18.März 2020 geplante Abschlussveranstaltung wegen der Corona-Beschränkungen abgesagt werden musste, wurden die Ergebnisse des Projekts Anfang Mai gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) in einer telefonischen Pressekonferenz vorgestellt.
Zu den im Projekt erarbeiteten Instrumenten gehört eine Starkregen-Hinweiskarte, die besonders gefährdete Gebiete ausweist – in dieser Form ein Novum in den deutschen Bundesländern.Sie basiert auf Niederschlagsbeobachtungen, Topographie und Versiegelungsgrad und enthält darüber hinaus auch Daten zur Vulnerabilität der betreffenden Region (kritische Infrastrukturen, Bevölkerungsdichte und Erosionsgefahr).Anhand dieser Karte können besonders gefährdete Kommunen ihre eigene Situation besser einschätzen und Vorsorge treffen.Auch bei großräumigen Planungen kann die Starkregen-Hinweiskarte von großem praktischem Nutzen sein.
Außerdem wurden Daten und Methoden zur Erstellung von kommunalen Fließpfadkarten sowie hochaufgelösten kommunalen Starkregen-Gefahrenkarten erarbeitet, um Schwerpunkte der Starkregengefährdung innerhalb einer Kommune zu identifizieren.Diese Karten sollen Abflusswege, Abflusstiefen und Wasserstände in den betroffenen Bereichen visualisieren.Stadtplaner, Straßenplaner, Grünflächenplaner, Gebäudeplaner und Grundstückseigentümer bekommen so konkrete Hinweise auf Gefahrenpunkte durch Sturzfluten.Auch für den Katastrophenschutz sind diese Informationen sehr nützlich.Mit den Pilotkommunen Schotten und Witzenhausen wurde im Rahmen des Projektes die neue Vorgehensweise zur Erstellung kommunaler Starkregen-Gefahrenkarten erprobt.
Das HLNUG plant, die abgesagte Abschlussveranstaltung im Herbst nachzuholen und drei Regionalkonferenzen in Nord-, Mittel- und Südhessen abzuhalten, auf denen die Kommunen über die Projektergebnisse sowie die konkrete Anwendung der Karten vor Ort informiert werden sollen.
https://www.hlnug.de/?id=11199
Das war der Summit Umweltwirtschaft.NRW 2019
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Netzwerkpartner,
wir bedanken uns ganz herzlich bei allen 550 Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Summit Umweltwirtschaft.NRW 2019 im Foyer des Congress Centers Ost der Messe Essen. Sie alle waren Teil des größten Gipfeltreffens der Umweltwirtschaft in NRW. Wir hoffen, Sie konnten viele positive Erfahrungen und Begegnungen sowie neue Anregungen, Motivation und Kontakte gewinnen.
Für uns als Veranstalter waren es zwei spannende Tage mit vielen neuen und zuvor so nicht da gewesenen Formaten und Erfahrungen.
Lesen Sie in diesem Newsletter eine kurze Rückschau zum Summit Umweltwirtschaft.NRW 2019. Erfahren Sie auch, wie Sie sich als Gründerin oder Gründer um einen Platz am Gemeinschaftsstand des Kompetenznetzwerks Umweltwirtschaft.NRW auf der kommenden Hannover Messe vom 20. – 24. April 2020 im Rahmen der Young Tech Enterprises bewerben können.
Sind Sie in den Sozialen Medien aktiv? Dann folgen Sie gerne den Hashtags des letzten #SKNUW19 und des kommenden Summits #SKNUW20 und verpassen Sie keine Neuigkeiten des Netzwerks.
Hessen will Plastikabfälle vermindern
Das Bundesland Hessen hat eine Plastikvermeidungsstrategie erarbeitet. Vor allem sollen Verpackungen sowie Wegwerfprodukte reduziert werden. Zugleich sollen auch die wichtigsten Ursachen für Mikroplastik in der Umwelt bekämpft werden. Als besonders relevante Eintragsquelle von Mikroplastik sieht man in Hessen Kunstrasenplätze. Auf einem Fußballplatz würden, so das Landesumweltministerium, mindestens 35 Tonnen Kunststoffgranulat verstreut. Vom Platz gerät das Plastikgranulat durch Wind und Wetter oder auch durch die Schuhe der Spieler in die Umwelt. „Mit dem Hessischen Sportministerium haben wir daher vereinbart, dass das Land neue Plätze ab sofort nur noch fördert, wenn anstelle des Kunststoffgranulats geeignete, natürliche Materialien wie Kork oder Sand verwendet werden. Auch die Sanierung bestehender Plätze wird nur noch bei Verwendung von umweltfreundlichen Alternativen gefördert“, erklärte Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne). Zudem geben die Umweltministerin und der Sportminister Empfehlungen zum Umgang mit bestehenden Plätzen aus. Weiteres zentrales Thema beim Mikroplastik ist der Reifenabrieb. Um auszuloten, welche Möglichkeiten es bei der Reduzierung des Abriebs gibt, wird ein Dialogforum mit Reifenherstellern im Rahmen der Umweltallianz Hessen eingerichtet.
Mikroplastik: Hessen will über den Bundesrat Einsatz von Polymeren deutlich beschränken
Mit Blick auf den Gewässerschutz will Hessen über den Bundesrat erreichen, dass der Einsatz von gelöstem und flüssigem Plastik in Waschmitteln und Kosmetika drastisch reduziert wird.
Die allermeisten dieser …mehr: https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/mikroplastik-hessen-will-ueber-den-bundesrat-einsatz-von-polymeren-deutlich-beschraenken.html
Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.
Kläranlagen: Forschung zu resistenten Keimen in Hessen beendet
Wiesbaden/Langen – Das Land Hessen hat Forschungen zur Aufrüstung von Kläranlagen gegen antibiotikaresistente Keime beendet. Laut einem ersten Fazit könnten verschiedene Adsorptions-, Oxidations…mehr:
Hessen stellt Weichen für nachhaltigen Umgang mit Wasser
Das Leitbild für ein Integriertes Wasserressourcen-Management Rhein-Main wurde veröffentlicht unter:
Neues Wassergesetz beschlossen
Hessen bekommt ein neues Wassergesetz.Die Novellierung wurde am 24.Mai 2018 im Landtag beschlossen.„Mit den Änderungen im Wassergesetz sind Gülle und Pflanzenschutzmittel im Gewässerrandstreifen zukünftig verboten“, sagte Umweltministerin Priska Hinz.„Außerdem werden unsere Flüsse und Bäche barrierefrei und bieten Lebensraum für Lachs, Forelle und Äsche.Die Förderung der Eigendynamik, die wir damit erreichen, ist ein Erfolgsrezept für die Renaturierung unserer Bäche“, ergänzte Hinz.
„Das neue Wassergesetz stärkt die Funktion des Gewässerrandstreifens.So stellen wir sicher, dass Schadstoffe erst gar nicht in unsere Gewässer gelangen und die Gewässer sich freier entwickeln können“, erklärte Ministerin Hinz.Künftig werden der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Vier-Meter-Bereich des Gewässerrandstreifens untersagt.Auch darf auf diesen Flächen kein Pflug mehr eingesetzt werden, um den Eintrag von Boden in angrenzende Gewässer zu verringern.Zudem darf im Gewässerrandstreifen keine Ausweisung von Baugebieten mehr vorgenommen werden.Ebenfalls gelten hier strengere Regeln für die Errichtung von baulichen Anlagen.
Neben diesen Vorgaben greift der Gesetzentwurf auch das Prinzip der Freiwilligkeit auf.Bei Aufgabe jeglicher landwirtschaftlicher Nutzung von Ackerflächen in einem Bereich von vier Metern entlang eines Fließgewässers soll ab 2022 ein angemessener Geldausgleich bereitgestellt werden.Außerdem wird ein Vorkaufsrecht für Flächen im Gewässerrandstreifen zugunsten der gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen aufgenommen.Dies wird flankiert durch die Bereitstellung finanzieller Förderung des Landes für den Flächenankauf durch die Kommunen.
Ergänzend zu den Änderungen im Wassergesetz hat die Landesregierung eine verbesserte Förderung von Renaturierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und die Unterstützung der Kommunen durch Gewässerberater ausgeweitet.
Mit technischen Innovationen Ressourcen schonen
Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser eröffnet gemeinsam mit Staatssekretär Dr. Thomas Griese den Länderabend von Hessen und Rheinland-Pfalz auf der IFAT
„Der verantwortungsvolle Umgang mit unseren Ressourcen ist eine bedeutende, gesellschaftliche Aufgabe. Unternehmen, Verbände und wissenschaftliche Einrichtungen aus Hessen, die sich auf der IFAT präsentieren, tragen mit ihren Technologien, Produkten und Dienstleistungen dazu bei, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, die Effizienz zu steigern und langfristig intelligente Stoffkreisläufe zu etablieren“, sagte Dr. Beatrix Tappeser, Staatssekretärin im Hessischen Umweltministerium, die heute gemeinsam mit Dr. Thomas Griese, Staatssekretär im Umweltministerium von Rheinland-Pfalz, den Länderabend auf dem Gemeinschaftsstand der beiden Bundesländer auf der Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft (IFAT) eröffnete.
Die in München stattfindende IFAT hat sich in den letzten Jahren als weltweit führende Messe der Umwelttechnologiebranche etabliert. 2016 wurden über 136.000 Besucher gezählt. Hessen finanziert aus Mitteln der Förderung von Umwelttechnologien Stände in den Bereichen Abfall/Recycling/Energie und Wasser/Abwasser.
Ein Beispiel für Technologien, die zur Ressourcenschonung beitragen sind Anlagen zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm. „Hierzu hat Hessen einen Phosphor-Dialog etabliert mit dem Ziel, regional zielführende Konzepte zu entwickeln, die wir mit einem Förderprogramm begleiten“, erklärte die Staatssekretärin. Damit können sowohl regionale Machbarkeitsstudien als auch großtechnische Demonstrationsanlagen gefördert werden. Eine erste Machbarkeitsstudie für Mittelhessen ist bereits in Arbeit. „Phosphor ist ein endlicher Stoff und gleichzeitig für alle Lebensprozesse essentiell. Deshalb sind wir in engem Austausch mit den Betreibern von Kläranlagen, Klärschlammverbrennungs- und Phosphorrückgewinnungsanlagen, um gemeinsam kluge regionalbezogene Lösungen zu finden und die anfallenden Klärschlämme als Rohstoffquelle für Phosphor zu etablieren“, sagte Staatssekretärin Tappeser abschließend.
https://umwelt.hessen.de/presse/pressemitteilung/mit-technischen-innovationen-ressourcen-schonen
Pressestelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Land unterstützt Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm
Umweltministerin Priska Hinz: „Phosphor ist ein wichtiger und ebenso knapper Rohstoff. Kommunen, die sich um die Rückgewinnung von Phosphor bemühen, gehen einen zukunftsweisenden Weg.“
Phosphor wird vor allem als Düngemittel benötigt. Pflanzen verkümmern, wenn sie nicht genügend Phosphate aufnehmen können. Weltweit werden die Phosphor-Vorräte knapper und für die Düngung gibt es keine alternativen Stoffe. „Phosphor ist ein wichtiger und ebenso knapper Rohstoff. Er ist in Klärschlämmen enthalten, ein Großteil der Schlämme wird allerdings verbrannt, ohne dass der darin enthaltene Phosphor genutzt wird“, sagte Umweltministerin Priska Hinz während der Übergabe eines Förderbescheids in Gießen. „Kommunen, die sich um die Rückgewinnung von Phosphor bemühen, schonen unsere natürlichen Ressourcen und gehen damit einen zukunftsweisenden Weg.“
Die Mittelhessischen Wasserbetriebe (MWB) erhalten die Landesförderung für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie über die Verwertung kommunaler Klärschlämme als Phosphor-Ressource und klimaneutraler Energieträger für Mittelhessen im Rahmen der Ressourcenschutzstrategie des Landes Hessen. Die Studie soll unter Einbindung von Kommunen und Verbänden Handlungsoptionen für Mittelhessen aufzeigen und auf ähnlich strukturierte Regionen im ländlichen Raum übertragbar sein. „In Hessen werden Lösungen mit möglichst vielen Kläranlagen entwickelt, die für die regionalen Gegebenheiten entsprechend ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll sind“, so Hinz. Die Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie belaufen sich auf 330.000 Euro. Das Umweltministerium übernimmt die Hälfte der Kosten in Höhe von 165.000 Euro. Das Projekt wird im Rahmen der Ressourcenschutzstrategie umgesetzt, mit der das Land Hessen einen sparsamen Umgang mit und eine effiziente Nutzung von natürlichen Ressourcen anstrebt.
Ab 2029 wird die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen außerdem Pflicht für Kläranlagen von Gemeinden ab 100.000 Einwohnern. Das nun vom hessischen Umweltministerium geförderte Vorhaben schließt ebenfalls die rechtlich nicht verpflichteten Kläranlagen in die Phosphor-Rückgewinnung ein. „Auch kleine Kläranlagen können eine beachtliche Phosphor-Ausbeute erbringen, die helfen kann, den heimischen Phosphor-Bedarf zu decken. Um dieses Potential auszuschöpfen, unterstützen wir hessische Kommunen und kommunale Kläranlagenbetreiber bei der Erstellung und Umsetzung regionaler Konzepte“, ergänzte die Umweltministerin.
„Ich freue mich über die Weitsicht, mit der die Gießener Akteure ein kommunales Konzept für Mittelhessen entwickeln wollen, um die Klärschlammverwertung sicher und zukunftsfähig zu gestalten“, resümierte die Ministerin, „ich hoffe, dass dieses gute Beispiel im Sinne des Ressourcenschutzes Schule machen wird.“
Hessisches Wassergesetz wird novelliert
Das Hessische Wassergesetz (HWG) wird novelliert. Die erste Lesung im Hessischen Landtag fand am 13. Dezember 2017 statt. Im Vordergrund der Novelle steht die Verbesserung der natürlichen Entwicklung der oberirdischen Gewässer. Stoffliche Belastungen aus der Bewirtschaftung der an die Gewässer angrenzenden Flächen sollen reduziert werden.
Konkret wird im neuen HWG der Schutzbereich des Gewässerrandstreifens erweitert. Bislang ist generell nur der Außenbereich im Rahmen eines Zehn-Meter-Streifens erfasst. Mit der Novelle wird grundsätzlich auch ein Fünf- Meter-Streifen am Gewässer im innerörtlichen Bereich einbezogen. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln soll künftig sogar im Vier-Meter-Bereich des Gewässerrandstreifens untersagt werden. Auch darf künftig auf diesen Flächen kein Pflug mehr eingesetzt werden, um den Eintrag von Boden in angrenzende Gewässer zu verringern. Zudem darf auf Gewässerrandstreifen keine Ausweisung von Baugebieten mehr vorgenommen werden. Ebenfalls gelten strengere Regeln für die Errichtung oder für wesentliche Änderung von baulichen oder sonstigen Anlagen.
Neben ordnungsrechtlichen Vorgaben greift der Gesetzentwurf auch das Prinzip der Freiwilligkeit auf. Bei Aufgabe jeglicher landwirtschaftlicher Nutzung von Ackerflächen in einem Bereich von vier Metern entlang eines Fließgewässers soll ab 2022 ein angemessener Geldausgleich bereitgestellt werden.
Zur Unterstützung der Gewässerentwicklung wird ein Vorkaufsrecht für Flächen im Gewässerrandstreifen zugunsten der gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen aufgenommen. Dies wird aktuell flankiert durch die Bereitstellung finanzieller Förderung des Landes für den Flächenankauf durch die Kommunen. Eine Reihe weiterer Einzelregelungen werden angepasst, um die Erreichung des guten Zustands der Gewässer zu unterstützen. In Anpassung an den Klimawandel werden Wasserentnahmen aus den oberirdischen Gewässern ohne vorherige Erlaubnisse beschränkt. Dies dient insbesondere dem Ziel, ein Trockenfallen kleinerer Gewässer im Sommer zu verhindern. Der Gesetzentwurf umfasst ergänzend Anpassungen des Hessischen Wassergesetzes aufgrund der neuen bundesrechtlichen Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes II.
Lebensraum Kläranlage
Rückzugsgebiet für seltene Tier- und Pflanzenarten
Dem flächendeckenden Bau von leistungsfähigen Kläranlagen sowie dazugehörigen Kanalsystemen ist es zu verdanken, dass die Verschmutzung unserer hessischen Gewässer in den letzten Jahrzehnten stetig reduziert werden konnte.
Mithilfe der Kläranlagen wurden im Jahr 2009 in Hessen 95 % der organischen Stoffe (CSB) sowie ca. 87 % der Phosphor- und 80 % der Stickstofffrachten aus den kommunalen Abwässern entfernt und so von den Gewässern ferngehalten. Neben Ihrer Hauptfunktion – der Reinigung von Abwässern – haben Kläranlagen jedoch noch weitere wichtige Funktionen, die man auf den ersten Blick so mit Sicherheit nicht vermutet und die für den normalen Betrachter zunächst verblüffend sind: Kläranlagen sind ein wertvoller und wichtiger Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
Zu diesem Ergebnis kam ein vom Regierungspräsidium Gießen initiiertes Gutachten des Marburger Biologen Dr. Martin Kraft. Was macht Kläranlagen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen so attraktiv? Kläranlagen befinden sich in den Auen und an natürlichen Gewässern. Nicht selten verfügen sie über Abwasser- bzw. Schönungsteiche mit offenen Wasserflächen.
Durch diesen Nährstoffreichtum bieten sie Tieren reichlich Nahrung. Darüber hinaus sind Kläranlagen eingezäunt und meist mit einheimischen Gehölzen begrünt. Sie gewähren damit Ruhe und bieten Schutz vor Feinden – quasi eine Art Rettungsinsel für seltene Pflanzen und Tiere in unserer sonst so ausgeräumten und intensiv genutzten Kulturlandschaft.
Gemeinsam mit den drei Kläranlagenbetreibern Zweckverband Lollar-Staufenberg, Stadt Lauterbach und Knochen- und Fettunion Schwalmtal-Hopfgarten und unterstützt durch die Umweltallianz Hessen hat sich das Regierungspräsidium Gießen zum Ziel gesetzt, diesen theoretischen Erkenntnissen Taten folgen zu lassen.
Auf den drei Kläranlagen wurden daher u.a. folgende Maßnahmen realisiert:
• Schaffung eines Feuchtbiotops mit flachen Uferzonen und tieferen Zentralbereichen
• Vergrößerung und Umgestaltung eines nicht mehr benötigten Schönungsteiches
• Anlage von Steinschüttungen an sonnenexponierten Plätzen
• Entwicklung von Sukzessionsflächen innerhalb und ausserhalb der Kläranlagen
• Umwandlung von pflegeaufwändigen Rasenflächen in ökologisch wertvolle Blumenwiesen
Die Ergebnisse und Erfahrungen aus diesem Projekt möchten wir Ihnen in der Broschüre „Lebensraum Kläranlage gestalten“ vorstellen. Sie soll Anregung und erste Informationen geben und gleichzeitig zum Handeln motivieren.
Diese, sowie die einführende Broschüre „Lebensraum Kläranlagen“, könnes Sie sich im Bereich „Download“ herunterladen.
Vierte Reinigungsstufen im Hessischen Ried
Der Abwasserverband Bickenbach-Seeheim- Jugenheim bekommt vom Land Hessen über 2,7 Millionen Euro zum Bau einer vierten Reinigungsstufe auf der Verbandskläranlage Bickenbach. Damit finanziert das Land Hessen 55 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit diesem Pilotprojekt wird „erstmals in Hessen ein innovatives Reinigungsverfahren zur vorsorglichen Beseitigung von Spurenstoffen aus dem Abwasser begonnen“, wie Landesumweltministerin Priska Hinz sagte. Neben Bickenbach wird auch in Büttelborn der Bau einer vierten Reinigungsstufe auf Kläranlagen im Hessischen Ried gefördert. Das Hessische Ried ist besonders sensibel, da die Oberflächengewässer bis zu 80 bis 100 Prozent durch Kläranlageneinleitungen gespeist und 50 bis 60 Prozent des Trinkwassers für den Ballungsraum Rhein-Main hier gewonnen werden. Gleichzeitig gelangen im Hessischen Ried aufgrund der geologischen Bedingungen die Oberflächengewässer in Teilbereichen durch Infiltration in das Grundwasser. Die Hessische Landesregierung lässt derzeit eine Spurenstoffstrategie für das Hessische Ried bis Ende 2017 entwickeln. Die Strategie soll sich an die „Empfehlungen des Stakeholder-Dialogs zu einer Spurenstoffstrategie des Bundes“ anlehnen, mit dem Ziel, Handlungsempfehlungen zur Vermeidung und zur Verminderung der Einträge von relevanten Spurenstoffen in die Oberflächengewässer und das Grundwasser im Ried vorzulegen. Hierbei sollen neben der teuren nachgeschalteten Abwasserbehandlung vor allem auch Maßnahmen an der Quelle und der Anwendung der relevanten Stoffe betrachtet werden.
Projekt zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm gestartet
Das hessische Umweltministerium hat ein Gutachten erstellen lassen, mit dem die Voraussetzungen für eine Phosphorrückgewinnung in Hessen aus dem Abwasser, dem Klärschlamm beziehungsweise der Klärschlammasche detailliert untersucht und bewertet werden. Es berücksichtigt insbesondere die regionale Siedlungsstruktur und die demografische Entwicklung. Die Landesumweltministerin kündigte an, ihr Haus werde in den kommenden Monaten mit allen betroffenen Akteuren themenbezogen und regional ausgerichtet in einen Dialog treten. Dabei würden auch die möglichen finanziellen Auswirkungen berücksichtigt. „Mein Anliegen ist es, die anfallenden Kosten für die Umstellung auf eine Phosphorrückgewinnung in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Dazu werden kluge und auf die regionalen Verhältnisse angepasste Lösungen erarbeitet werden, um Synergieeffekte zu erzielen“, so die Ministerin.
Hessen und KS wollen Salzwasserproblematik dauerhaft lösen
Das Bundesland Hessen und der Düngemittelhersteller KS haben sich Ende September auf einen Vier-Phasen-Plan zur Lösung der Salzabwasserproblematik verständigt. Langfristig sollen dadurch Werra und Oberweser wieder Süßwasserqualität erreichen. Der in einem Eckpunktepapier vereinbarte Regelungszeitraum reicht bis 2075. Der Eckpunkteplan sieht vor, die Versenkung von Salzabwässern im Untergrund bis 2021 zu beenden. Ab 2021 soll die lokale Entsorgung dann durch den bis 2060 befristeten Betrieb einer Leitung zur Oberweser ergänzt werden, um Flexibilität bei der Entsorgung der Abwässer zu gewinnen. Bereits ab 2017 soll eine neu entwickelte Anlage – eine Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage am Standort Hattorf – den Salzwasseranfall von bisher sieben Millionen Kubikmeter um 1,5 Millionen m³ auf 5,5 Millionen m³ pro Jahr verringern. Zudem soll eine Haldenabdeckung den Haldenwasseranfall reduzieren. Diese Eckpunkte sollen in den nächsten Wochen in einem öffentlich- rechtlichen Vertrag ausgearbeitet und festgeschrieben werden. Für KS bedeutet diese Vereinbarung zusätzliche Investitionen in Höhe von rund 400 Millionen Euro, die hauptsächlich in den Jahren 2018 bis 2021 getätigt werden sollen. Ein erheblicher Teil davon fließt in die Planung, den Bau und den Betrieb der befristeten Ergänzungsleitung an die Oberweser. Im Gegenzug soll KS eine letztmalige und bis Ende 2021 befristete Versenkererlaubnis erhalten. Voraussetzung hierfür ist die Unbedenklichkeit der Einleitung für Grundund Trinkwasser. KS muss dies unter anderem durch ein 3D-Modell nachweisen. Der Umfang der Versenkung wird in sechs Jahren insgesamt circa zwölf Millionen Kubikmeter betragen (jährlich etwa zwei Millionen Kubikmeter). Für das Jahr 2014 liegt das genehmigte Versenkvolumen bei 4,5 Millionen Kubikmeter. Mit Inbetriebnahme der Oberweser-Fernleitung sollen in Phase 2 der Planungen, ab 2021, dann die Grenzwerte zur Einleitung in die Werra im Vergleich zur ersten Phase gesenkt werden: Chlorid von 2500 mg/l auf 1700 mg/l, Kalium von 200 mg/l auf 150 mg/l und Magnesium von 340 mg/l auf 230 mg/l. In der Phase 3 ab 2032 soll dann die Salzbelastung der Werra auf 1000 mg/l Chlorid zurückgehen. Hintergrund ist, dass die Rohsalzaufbereitung am Standort Unterbreizbach/ Thüringen aller Voraussicht nach im Jahr 2032 eingestellt wird. Dies würde die Produktionsabwässer um eine weitere Million Kubikmeter verringern. In der Phase 4 ab Ende 2060 soll die Werra dann Süßwasserqualität erreichen. KS geht davon aus, dass in diesem Zeitraum mit Erschöpfung der Lagerstätten die Kaliproduktion im Werk Werra eingestellt wird und somit keine Produktionsabwässer mehr entstehen. Zudem soll dann die Abdeckung von 60 Prozent der Haldenfläche abgeschlossen sein. Diese Maßnahme soll das Haldenabwasser auf 1,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr bis spätestens 2075 senken. Am Pegel Gerstungen sollen dann die Grenzwerte 800 mg/l Chlorid, 70 mg/l Kalium und 90 mg/l Magnesium erreicht werden. Die jetzt zwischen Hessen und KS getroffene Vereinbarung ist in anderen Ländern allerdings nicht unumstritten. Der Weser-Anrainer Niedersachsen begrüßt zwar den geplanten Bau einer neuen Anlage zur Reduzierung des Salzwasseranteils. Gleichzeitig meldet das Umweltministerium des Landes aber Zweifel an, ob der Stufenplan die Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt. Das Land will daher den Plan sorgfältig prüfen. Gleichzeitig zeigt sich Niedersachsen erstaunt darüber, dass Hessen die Versenkung der Salzabwässer bis 2021 genehmigen will. Eine Verlängerung der Versenkung über 2015 hinaus sei bisher vom Land Hessen immer ausgeschlossen worden, so das niedersächsische Umweltministerium.
Hessen: Al-Wazir fordert Nachbesserungen beim Eigenstrom
Der kontinuierliche Ausbau von Anlagen zur Eigenstromerzeugung ist aus Sicht des hessischen Wirtschafts- und Energieministers Tarek Al-Wazir (Grüne) für den Erfolg der Energiewende von zentraler Bedeutung. „Gerade in der Eigenstromfrage ist die Landesregierung … der Auffassung, dass weitere Veränderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung nötig sind. Selbst erzeugter und verbrauchter Strom aus Erneuerbaren Energien und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungs- Anlagen (KWK) darf nicht über Gebühr belastet werden“, sagte der Minister Mitte Mai in Wiesbaden. „Hier muss der Bundesgesetzgeber dringend nachbessern.“ Bislang ist Strom, der zum eigenen Verbrauch produziert wird, vollständig von der EEG-Umlage befreit. Dieser Strom wird nicht ins Netz eingespeist und damit auch nicht über das EEG gefördert, sondern direkt vor Ort verbraucht. Nach dem aktuellen EEG-Entwurf sollen jedoch künftig selbst grüne und nachhaltige Energiequellen, die zur Eigenstromerzeugung genutzt werden, mit 50 Prozent der regulären EEG-Umlage belastet werden. Vollständig ausgenommen werden nur Kleinstanlagen.
Thema „Wasser“ im Koalitionsvertrag in Hessen
Ein „umfassender Schutz aller Gewässer und des Grundwassers ist ein wichtiges Anliegen der Koalition“ aus CDU und Grünen in Hessen, so steht es im Koalitionsvertrag der Partner, der für 2014 bis 2019 gelten soll. Entsprechend gibt es in dem Vertrag eine Reihe von Aussagen zum Thema Wasser: „Wir wollen unsere Gewässer mit vielfältigen Maßnahmen in einem guten ökologischen Zustand erhalten beziehungsweise versetzen. Zum Erhalt und zur Schaffung natürlicher Lebensräume werden wir die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie engagiert voran bringen. Für Maßnahmen wie beispielsweise Verbesserung der Durchlässigkeit, Renaturierungen, Kauf oder freiwilligen Flächentausch, Schaffung von Anreizen zur extensiven Bewirtschaftung für Landwirte sowie Beratung kombinieren wir die bereitstehenden Fördermittel von Bund und EU. Im Sinne eines vorsorgenden Hochwasserschutzes wollen wir unseren Flüssen wieder mehr Raum geben. Dafür werden wir das hessische Hochwasserschutzkonzept, das auf einer Vielzahl von Maßnahmen und Projekten basiert, hinsichtlich des vorbeugenden Hochwasserschutzes, des baulichen Hochwasserschutzes sowie der Eigenvorsorge der Betroffenen evaluieren und weiterentwickeln. Sommerdeiche werden wir grundsätzlich erhalten.“ Zum „Schutz von Werra und Weser“: „Die Koalition verfolgt das Ziel, die Belastung des Grundwassers und des Oberflächenwassers im Naturraum Werra-Weser durch Salzabwässer dauerhaft zu beenden. Dies wollen wir im Einklang mit der Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Kali-Standortes in Nordhessen und der vielen tausend Arbeitsplätze erreichen. Grundlage für unser Handeln sind die Empfehlungen des Runden Tisches ‚Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion‘. Dabei unterstützen die Koalitionspartner auf der Grundlage der bestehenden Genehmigungen alle Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Beendigung der Salzabwassereinleitung in die Werra führen. Hier erwarten wir – auch aufgrund der absehbaren Beendigung der Versenkung – seitens des Unternehmens KS weiterhin entsprechende Anstrengungen. Die Hessische Landesregierung wird ihrerseits in Verhandlungen mit den Anrainerländern alles tun, um die Voraussetzungen für eine zügige umweltgerechte Entsorgung der Salzabwässer zu schaffen (u. a. Pipeline an die Oberweser oder an die Nordsee).“ Zur Wasserkraft: „Die Belange hessischer Fischerinnen und Fischer werden wir beim Interessenausgleich mit der Energieerzeugung durch Wasserkraftwerke und mit dem Gewässertourismus berücksichtigen. … Wasserkraftanlagen sollen im Rahmen der neuen europäischen Wasserrichtlinien und im Einklang mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt bestehen bleiben und ausgebaut werden.“ Zum Fracking: „Die Landesregierung lehnt die Förderung von Schiefergas aus tieferen Gesteinsschichten, das so genannte Fracking, ab. Dies geschieht auf der Grundlage, dass Gesundheits- und Umweltrisiken nicht ausgeschlossen werden können. Wir wollen deshalb bereits die Aufsuchung rechtssicher unterbinden. Auf Bundesebene wollen wir uns für eine Änderung des Bundesbergrechts im folgenden Sinne einsetzen: Der Einsatz von umwelttoxischen Substanzen beim Fracking muss ausgeschlossen sein. Auch die Entsorgung des Flow-Back bei Frack- Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien ist wegen nicht auszuschließender Risiken nicht verantwortbar. Darüber hinaus wollen wir eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung einführen und das Wasserhaushaltsgesetz ändern.“ Zum Thema „Schutz von Böden und Gewässern in der Landwirtschaft“ heißt es: „Unser Ziel ist es, zum Schutz der Böden, des Wassers und der Artenvielfalt den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln in der Landwirtschaft zu reduzieren.“ Generell: „Eine weitere Privatisierung öffentlicher Einrichtungen wird in der Regel nicht angestrebt.“
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20140117_007
Kartellverfahren: Landeskartellbehörde Hessen und HSE AG einigen sich
Das Hessische Wirtschaftsministerium und der Darmstädter Wasserversorger HSE AG haben das seit 2009 anhängige Wasserkartellverfahren am 20. September 2013 mit einem Vergleich beendet. Kernpunkt der Einigung: Die HSE AG senkt zum 1. Januar 2014 sowohl den Mengenpreis als auch die zählerbezogenen Grundpreise um jeweils 20 Prozent. Damit spart ein Vier-Personen-Haushalt rund 75 Euro pro Jahr. Die Vereinbarung zwischen der Landeskartellbehörde und der HSE hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. „Das ist ein guter Tag für viele südhessische Wasserkunden und ein weiterer Erfolg unseres Vorgehens gegen überhöhte Wasserpreise“, sagte Hessens Wirtschaftsstaatssekretär Steffen Saebisch. Dr. Marie-Luise Wolff- Hertwig, Vorstandsvorsitzende der HSE AG, hingegen meinte: „Wir haben nach einer zehnprozentigen Preissenkung im Jahr 1999 die Preise 14 Jahre lang stabil gehalten, obwohl in der Zwischenzeit die Kosten um über 20 Prozent gestiegen sind. … Wir haben der Preisreduktion um 20 Prozent zugestimmt, um das langjährige Verfahren zu beenden, einen langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreit zu vermeiden und um endlich Planungssicherheit zu bekommen.“
Einigung im Wasserkartellverfahren zwischen dem Land Hessen und der enwag,Wetzlar
Die Hessische Landeskartellbehörde und die enwag Energie- und Wassergesellschaft mbH (Wetzlar) haben ihr Wasserkartellverfahren im August 2013 durch einen Vergleich beendet. Das Unternehmen musste seine Preise für die Jahre 2009 und 2010 um 33 % senken und die dann zu viel verlangten Summen – rund vier Millionen Euro – sofort zurückzahlen. Da seit dem 1. Januar 2011 in Wetzlar statt Preisen Gebühren für den Bezug von Wasser berechnet werden, versuchte die Landeskartellbehörde, auch diese „Flucht in die Gebühr“ kartellrechtlich anzugreifen. Schon 2007 hatte die Landeskartellbehörde das Unternehmen zu einer Preissenkung von rund 29 % verpflichtet. Diese Entscheidung war in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Im Rahmen des Vergleichs verzichtet die Landeskartellbehörde darauf, die jetzt geltenden Gebühren in Wetzlar kartellrechtlich prüfen zu wollen. Der hessische Wirtschaftsminister Florian Rentsch erklärte dazu, er sehe keine Alternative, nachdem Bundesrat und Bundestag bei der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen klar festgelegt haben, dass die Kontrolle von Wassergebühren nicht dem Kartellrecht unterlege. In Hessen laufen sieben weitere Kartellverfahren wegen des Verdachts überhöhter Wasserpreise. Dies betrifft neben den Wasserversorgern in Kassel, Wiesbaden und Darmstadt auch die Versorgungsunternehmen in Oberursel, Eschwege, Herborn und Gießen.
Hessen: Zuleitungskanäle zur öffentlichen Kanalisation aus EKVO ausnehmen?
„Ein … Entwurf zur Änderung der EKVO [Abwassereigenkontrollverordnung] mit dem Ziel, die Zuleitungskanäle für die Ableitung häuslicher Abwässer in den öffentlichen Kanal insgesamt aus dem Anwendungsbereich der Abwassereigenkontrollverordnung auszunehmen, befindet sich in der Abstimmung.“ Diesen Satz enthält die Antwort der hessischen Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) auf die Frage einer SPD-Abgeordneten im hessischen Landtag zur Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen (Hessischer Landtag, Drucksache 18/5121).
www.gfa-news.de Webcode: 20120628_003
Land Hessen und Mainova AG beenden ihren Rechtsstreit:
Mainova senkt die Wasserpreise
Mit einem Vergleich zwischen der Hessischen Landeskartellbehörde und der Mainova AG wird ein Schlussstrich unter das Verfahren vor dem Oberlandesgericht um die Frankfurter Wasserpreise gezogen. Die Mainova AG wird dazu eine Verpflichtungszusage gegenüber der Landeskartellbehörde abgeben, die von dieser akzeptiert wird. Dies teilte das hessische Wirtschaftsministerium am 22. Mai 2012 mit. „Die Mainova AG wird ihre Wasserpreise in den Jahren 2012, 2013 und 2014 real um jeweils 25 % gegenüber 2011 senken. Darüber hinaus verpflichtet sich die Mainova, für die Jahre 2008 und 2009 zusätzliche Preissenkungen von ebenfalls jeweils 25 Prozent zu leisten. Diese Preissenkung erfolgt in 2012 in Höhe von 33 %, in 2013 in Höhe von 17 %. Auch für die kommenden Jahre erfolgt eine Senkung der Wasserpreise gegenüber dem heutigen Preisniveau. Für einen vierköpfigen Haushalt in einem Einfamilienhaus mit 150 m³ Jahresabnahme, summiert sich dies für 2012, 2013 und 2014 auf rund 430 Euro. Damit legen die Mainova AG und das Land Hessen ihren Rechtsstreit bei. Die Mainova versorgt die Stadt Frankfurt am Main mit 42 Millionen Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr. Das Land Hessen führt sieben weitere Kartellverfahren wegen des Verdachts überhöhter Wasserpreise. Betroffen sind Versorgungsunternehmen aus Kassel, Oberursel, Eschwege, Herborn, Gießen, Wiesbaden und Darmstadt. Mit dem Wetzlarer Versorger Enwag laufen Vergleichsverhandlungen.
www.gfa-news.de Webcode: 20120601_003 A
Hessen: Standards bei der Kontrolle von privaten Kanälen werden überprüft
Die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) setzt die nach der hessischen Eigenkontrollverordnung (EKVO) vorgesehene Dichtheitskontrolle der privaten Hausanschlüsse an den öffentlichen Abwasserkanal aus. „Im Rahmen des Dialogverfahrens Standardabbau wird überprüft, ob der Nutzen der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht“, sagte Puttrich am 23. März 2012 in Wiesbaden. Die Spitzenverbände seien über dieses Vorgehen bereits mündlich informiert. Das Dialogverfahren Standardabbau begleitet in verschiedenen Arbeitsgruppen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Gesetzesvorhaben. Die hessische EKVO sieht vor, dass die Pflicht der Hauseigentümer, die Zuleitungskanale zu überwachen, durch die Kommunen oder deren Verbände kontrolliert wird. „Eigentum verpflichtet, darüber besteht kein Zweifel. Ob die privaten Anschlüsse an den öffentlichen Kanal aber in der gleichen Weise überwacht werden müssen wie das öffentliche Kanalnetz, ist aber prüfen,“ so Puttrich abschließend.
Energieanalysen auf Kläranlagen
Die Erstellung von Energieanalysen wird vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziell gefördert.
Die „Verwaltungsvorschrift für die Förderung der Erstellung von Energieanalysen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Abwasserbehandlungsanlagen“ wurde am 14. September 2011 erlassen. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2016.
Anträge auf die Gewährung einer Zuwendung sind an die zuständige Wasserbehörde zu richten.
Übersteigen die tatsächlichen Kosten für die Energieanalyse einen Betrag von 35.000 Euro, so wird eine pauschale Begrenzung der zuwendungsfähigen Kosten auf 35.000 Euro festgesetzt.
Der Fördersatz beträgt in der Regel 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Zuwendungsfähig sind die Kosten für die Erstellung der Energieanalyse.
Mehr zum dem Thema finden Sie hier oder downloaden Sie unseren Flyer.
Hessen fördert Energieeinsparungen bei Kläranlagen
Der Staatssekretär im hessischen Umweltministerium, Mark Weinmeister, übereichte heute in Bebra dem Abwasserbetrieb der Stadt Bebra einen Förderbescheid über 26.175 Euro. Mit den Landesmitteln soll eine Energieanalyse zur Verbesserung der Energieeffizienz der Abwasserbehandlungsanlage Bebra erstellt werden. Laut einer Studie der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) liegt der Stromverbrauch aller kommunalen Kläranlagen in Deutschland bei 4.400 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr. Sie sind damit die größten kommunalen Energieverbraucher. Im Vergleich verbrauchen Schulen jährlich 3.000 GWh und die Straßenbeleuchtung 3.400 GWh. In der genannten Studie wird geschätzt, dass durch Energiesparmaßnahmen und Optimierung des Betriebes bis zu 25 Prozent des gesamten Stromverbrauchs von Kläranlagen eingespart werden können. „Mit den Fördermitteln möchte die hessische Landesregierung zur Ausschöpfung dieses Einsparpotentials beitragen“, so Weinmeister.
Die Fördermittel aus dem Landesprogramm „Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Kläranlagen“, decken 75 Prozent der veranschlagten Investitionskosten in Höhe von etwa 34.900 Euro. Grundsätzlich kann die Energieeffizienz von Kläranlagen durch verstärkte Nutzung regenerativer Energien in Form der Verstromung von Klärgas oder durch die Senkung des Energieverbrauchs verbessert werden. „Für die Erfassung der Möglichkeiten und die Planung von Maßnahmen sind jeweils Untersuchungen vor Ort erforderlich. Die geförderten Analysen sind ein erster Schritt zu Einsparungen beim Energieverbrauch von Kläranlagen“, so der Staatssekretär abschließend.
Neues Wassergesetz in Hessen
In Hessen gilt seit dem 15. Dezember 2010 ein neues Wassergesetz. Seine Gültigkeit ist bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Das Gesetz wurde veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, Nr. 23 vom 23. Dezember 2010, Seite 548 bis 583. Im selben Gesetzblatt (Seite 584 bis 586) wurde das Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) veröffentlicht.
Die Gesetze stehen im Internet zum Download bereit:
www.rv.hessenrecht.hessen.de
Wasser- und Abwasserentgelte in Hessen
Im Jahr 2010 bezahlte jeder Hesse im Durchschnitt 114 Euro für die Trinkwasserversorgung, teilte das Hessische Statistische Landesamt im Dezember 2010 mit. Hinzu kamen knapp 162 Euro für die Abwasserentsorgung. Die gesamten Wasser- und Abwasserentgelte waren damit seit 2008 im Mittel um 0,8 Prozent pro Jahr auf durchschnittlich 276 Euro gestiegen. Diese Ergebnisse beruhen auf den Angaben von allen 426 Gemeinden des Landes.
Die Entgelte für die Abwasserentsorgung wiesen große Differenzen auf. Gegenüber 1,15 Euro je Kubikmeter Schmutz- oder Abwasser in Alsbach-Hähnlein musste in Modautal mit 7,28 Euro mehr als der sechsfache Preis bezahlt werden. Sechs Gemeinden berechneten ein zusätzliches mengenbezogenes Entgelt, beispielsweise für Brauchwasser. In 146 Gemeinden wurde für die Entsorgung von Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser je Quadratmeter versiegelter oder sonstiger Fläche zwischen 0,26 Euro in Wabern und 1,21 Euro in Bad Soden am Taunus in Rechnung gestellt. 47 Gemeinden erhoben – unabhängig von anderen Bezugsgrößen – eine Grundgebühr. Sie betrug für das Jahr 2010 zwischen 1,50 Euro in Hirzenhain und 120 Euro in Rosenthal.
Die Ergebnisse aller Gemeinden sind im Statistischen Bericht „Wasser- und Abwasserentgelte in Hessen 2008 bis 2010″ enthalten.
Die elektronische Version des Berichts steht im Internet zum Download bereit:
www.hsl.de/publikationen/download/343/index.html
E-Mail: umwelt@statistik-hessen.de
Vollzug des Gebots zur Rückhaltung von verunreinigtem Löschmittel im Brandfall
Hessische Handlungsempfehlung
Die Präsentation des Vortrags von Dipl.-Ing. Gerd Hofmann MBA
Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
16.11.2010 anlässlich eines workshops im Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz findet man unter:
Inhalte
1. Einführung
2. Rechtliche Grundsätze
3. Technische Anforderungen
• Rückhaltevolumen/Bemessungsansätze
• Dichtheit von Rückhalteeinrichtungen
• Art der Rückhaltung
• Löschwasserrückhaltekonzept
4. Organisatorische Anforderungen
5. Zulassungsverfahren
6. Überwachung
7. Entsorgung
8. Zusammenfassung
Hessen: 15 Millionen zur Verbesserung der Gewässerentwicklung
Die Hessische Landesregierung fördert Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahmen im Jahr 2010 mit 15 Millionen Euro. Dies teilte der hessische Umweltstaatssekretär Mark Weinmeister am 9. April 2010 in Bad Wildungen mit. Durch die Renaturierungsmaßnahmen sollen laut dem Staatssekretär Hessens Flüsse und Bäche in einen guten ökologischen Zustand gebracht und die Gewässerstruktur in Hessens Flüssen und Bächen verbessert werden. Im Kampf gegen die Hochwassergefahr an Flüssen und Bachläufen hat die hessische Landesregierung seit 1999 insgesamt 195 Millionen Euro investiert. Neben Deichverstärkungsmaßnahmen an Rhein und Main lag der Schwerpunkt dabei auf dem Bau von Rückhaltebecken und Schutzwällen in Nord- und Mittelhessen.
Quelle:http://www.dwa.de/
Energie aus Biomasse
„Die Errichtung eines Nahwärmenetzes für die von der Hessischen Landesregierung mit 75.000 Euro geförderte Biogasanlage in Alheim dient unmittelbar der Einsparung fossiler Primärenergie und der CO2-Minderung und leistet somit einen hervorragenden Beitrag zum Klimaschutz und der regionalen Wertschöpfung“, betonte heute der Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wilhelm Dietzel, bei der Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes der BPA Biopower. Aufgrund der positiven Umweltwirkungen wurde die Errichtung des Nahwärmenetzes durch die Biopower Alheim GmbH&Co. KG mit 100.000 Euro von Seiten des Landes gefördert.
Zukünftig sollen sechs Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude mit Wärme versorgt werden. „Dieses Vorhaben dient unmittelbar der Umweltentlastung. Durch die Errichtung eines Nahwärmenetzes ist es möglich, einen Teil der ohnehin anfallenden Abwärme der Biogasanlage sinnvoll für die Beheizung zu nutzen. Außerdem kann durch diese Maßnahme der bisherige Brennstoffbedarf auf der Basis von Heizöl reduziert werden, was wiederum zu einer Verringerung der sonst bei der Verbrennung freigesetzten Abgase führt“, erläuterte der Minister. Durch die Realisierung des Nahwärmenetzes werden 45.000 Liter Heizöl sowie 124 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart.
„Die Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung ist ein Schwerpunkt der hessischen Umweltpolitik. Die Energieerzeugung aus Biorohstoffen leistet einen erheblichen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärkung des ländlichen Raumes. Wertschöpfung in der Region durch neue Investitionen wie beispielsweise Biogasanlagen stärken die Wirtschaftskreisläufe und geben wirtschaftliche Impulse in Industrie, Mittelstand, Handwerk, Handel und vor allem in der Land- und Forstwirtschaft neue Geschäftsfelder und damit Einkommensalternativen für die Landwirte“, betonte Umweltminister Dietzel abschließend.
Pressestelle: Umweltministerium
Pressesprecher: Torsten Volkert
Telefon: (0611) 815 10 20, Fax: (0611) 815 19 43
E-Mail: pressestelle@hmulv.hessen.de
Hessen darf Wasserpreise kontrollieren
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 18. November 2008 die Untersagungsverfügung der Landeskartellbehörde gegen den Wasserversorger enwag wegen zu hoher Wasserpreise in Wetzlar bestätigt. Das Hessische Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde Energie und Wasser hatte mit Verfügung vom 9. Mai 2007 der enwag befristet bis zum 31. Dezember 2008 untersagt, für die Lieferung von Trinkwasser zu allgemeinen Tarifpreisen mehr als 1,66 €/m³ im Typfall 1 (Jahresverbrauch 150 m³, Wasserzähler bis 5 m³/h) und mehr als 1,48 €/m³ im Typfall 2 (Jahresverbrauch 400 m³, Wasserzähler bis 5 m³/h) zu verlangen. Gleichzeitig hat die Landeskartellbehörde festgestellt, dass die Wasserpreise der enwag für die Zeit ab dem 1. Juli 2005 insoweit missbräuchlich überhöht waren, als sie die vorstehenden Beträge überstiegen haben.
Gegen diese Verfügung hatte die enwag sofortige Beschwerde eingelegt, die der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch Beschluss vom 18. November ganz überwiegend zurückgewiesen hat. Die Untersagungsverfügung der Landeskartellbehörde ist nach Meinung des 1. Kartellsenats berechtigt. Die kartellrechtliche Kontrolle der Endkundenpreise von Wasserversorgungsunternehmen richte sich nach den Vorschriften des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in der Fassung des Jahres 1998. Danach liege hier ein Preismissbrauch vor. Die enwag fordere nämlich ungünstigere Preise als gleichartige Versorgungsunternehmen und habe nicht nachgewiesen, dass der Preisunterschied auf abweichenden Umständen beruht, die ihr nicht zurechenbar sind (§ 103 V 2 Nr. 2 GWB 1998).
Die Anforderungen an die Gleichartigkeit der für den Preisvergleich heranzuziehenden Wasserversorger sind nach Auffassung des 1. Kartellsenats nicht übermäßig hoch anzusetzen. Insbesondere könnten Strukturunterschiede der Versorgungsgebiete nur dann berücksichtigt werden, wenn der Wasserversorger genau nachweist, wie sie sich im Einzelnen auf die Preise auswirken.
Nur die Feststellungsentscheidung der Landeskartellbehörde hat der 1. Kartellsenat aufgehoben. Eine solche Entscheidung komme nur dann in Betracht, wenn keine Untersagungsverfügung mehr ergehen kann, weil das beanstandete Verhalten bereits beendet ist. Dies sei hier nicht der Fall.
Der Senat hat gegen seine Entscheidung die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Nach Medienberichten will die enwag diese Möglichkeit nutzen.
Nach Angaben des hessischen Wirtschaftsministeriums laufen in Hessen sieben Verfahren gegen Wasserunternehmen. In drei Fällen habe Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) Preissenkungen verfügt. Zwei der Unternehmen hätten dagegen Beschwerde erhoben; die Verfahren seien ebenfalls beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig. Hingegen hätten sich die Stadtwerke Gelnhausen und das hessische Wirtschaftsministerium im Dezember 2007 auf eine „freiwillige Senkung“ der Wasserpreise um 20 Prozent geeinigt.
Fortbildung im Umweltsektor in der Stadthalle Friedberg
„Welche katastrophalen Auswirkungen beim Brand einer Industrieanlage entstehen können, musste der Rhein im November 1986 erleben. Durch den Brand bei der Firma Sandoz bei Basel flossen große Mengen Löschwasser in den Rhein. Die Folge war eine lang andauernde erhebliche Schädigung des Ökosystems“, darauf wies heute der Hessische Umweltminister Wilhelm Dietzel anlässlich einer Fortbildungsveranstaltung zum Rückhalt von verunreinigtem Löschwasser im Brandfall in Friedberg hin.
Umweltminister Dietzel führte dazu vor Augen: „Dieser Brand war Anlass, die deutschen Umweltgesetze zu überprüfen und zu verschärfen. Neben der Verbesserung der Anlagensicherheit wurden auch Maßnahmen bei Unfällen oder Störfällen vorgeschrieben. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen deshalb zum Beispiel doppelwandig sein oder in einer Auffangwanne stehen. Auch durch den Brand in einer Industrieanlage darf es nicht zu einer Boden- oder Gewässerverunreinigung kommen. Anfallendes Löschwasser und auslaufende, wassergefährdende Stoffe sind deshalb zurück zu halten und ohne Gefahren für die Umwelt zu entsorgen.“ Die Einhaltung dieser Anforderungen ist eine sogenannte gesetzlich vorgeschriebene Betreiberpflicht. Ob die Betreiber ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, wird bei betrieblichen Gewässerschutzinspektionen von den Wasserbehörden überprüft.
„Um diese Anforderung zu erfüllen“, so der hessische Umweltminister weiter, „wurden von der hessischen Industrie, insbesondere von der hessischen Großindustrie am Untermain, erhebliche Anstrengungen unternommen. Insbesondere wurden Auffangbecken für kontaminiertes Löschwasser gebaut. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wurde vor einigen Jahren bei dem Brand auf dem Industriepark Kalle – Albert eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Es konnte das gesamte Löschwasser zurück gehalten werden, eine Verunreinigung des Rheins und ein mögliches Fischsterben wurden vermieden!“
Um einen einheitlichen Verwaltungsvollzug in Hessen sicher zu stellen wurde von der Wasserwirtschaftsverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Brandschutz eine Handlungsempfehlung erarbeitet. Diese wird sowohl aus Sicht des Brandschutzes als auch aus der Sicht der Wasserbehörden bei der heutigen Veranstaltung vorgestellt. Der Schwerpunkt dieser Handlungsempfehlung liegt dabei auf der Beschreibung der behördlichen Verfahrensabläufe und dem Zusammenwirken der Wasserbehörden mit den Bauaufsichtsbehörden und den Brandschutzdienststellen.
HINTERGRUND: Von der hessischen Umweltverwaltung wird am 25. November 2008 in der Stadthalle Friedberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Rückhalt von verunreinigtem Löschwasser im Brandfall durchgeführt. Diese Fortbildung richtet sich an die für den Umweltschutz Verantwortlichen in den Betrieben und der Verwaltung sowie bei den Feuerwehren. Zu der Fortbildung haben sich 200 Personen angemeldet.
Neben diesen „trocknen“ gesetzlichen Grundlagen werden bereits umgesetzte Konzepte vorgestellt und diskutiert. Als Beispiel für die hessischen Industrieparks wird das Brandschutzkonzept des Industrieparks Kalle – Albert in Wiesbaden vorgestellt. Zum Vergleich erläutert ein mittelständiges Unternehmen seinen Weg zur Löschwasserrückhaltung. Im Gegensatz zu den Industrieparks verfügen diese kleinen und mittleren Unternehmen nicht über eine eigene Werksfeuerwehr, die in kürzester Zeit mit der Brandbekämpfung beginnen kann.
Zur Abrundung wird das Vorgehen der Feuerwehr bei Bränden in Gefahrstofflagern vorgestellt. Im Mittelpunkt steht dabei, wie die Feuerwehreinsätze vorbereitet werden, welche Vorschriften zu beachten sind und welche Taktik bei einem Brand angewandt wird.
Die Fortbildung wird auch genutzt, die neuesten rechtlichen Entwicklungen auf Bundesebene vorzustellen. Nach der Änderung des Grundgesetzes ist der Bund für den anlagen- und stoffbezogenen Gewässerschutz zuständig. Hessische Regelungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden künftig von einer Bundesregelung abgelöst. Über die ersten Überlegungen des Bundes zu dieser Verordnung und den Stand der Bearbeitung wird kurz informiert.
Pressestelle: Umweltministerium
Pressesprecher: Torsten Volkert
Telefon: (0611) 815 10 20, Fax: (0611) 815 19 43
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Klage gegen Kapazitätserweiterung der Klärschlammverbrennungsanlage im Industriepark Höchst abgewiesen
RP Darmstadt erläutert Zusammenhänge und Abläufe
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH) hat mit Urteil vom 24. September 2008 die Klage einer Anwohnerin gegen die Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt für die Kapazitätserweiterung der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) im Industriepark Frankfurt-Höchst abgewiesen. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung möchte das Regierungspräsidium (RP) nochmals zur Aufklärung der Öffentlichkeit auf die Zusammenhänge und Verfahrensabläufe aufmerksam machen.
Die Klärschlammverbrennungsanlage war im Jahre 1991 für einen Mengendurchsatz von 130.000 Jahrestonnen (t/a) genehmigt worden. Bei den zugelassenen gefährlichen Abfällen handelte es sich hauptsächlich um industrielle Klärschlämme. In den Folgejahren wurden Anzeige- und Änderungsgenehmigungsverfahren durchgeführt, wobei u.a. die Jahresverbrennungskapazität im Jahre 2001 auf 160.000 t/a und 2005 auf 190.000 t/a angehoben wurde.
Im Jahre 2006 beantragte die Infraserv GmbH & Co Höchst KG als Betreiberin eine Erhöhung der Verbrennungskapazität auf 225.000 t/a. Es wurde daraufhin vom Regierungspräsidium ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und am 27. Juni 2007 eine Änderungsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt. Hiergegen richtete sich die Klage der etwa 250 m entfernt von der Anlage in Frankfurt-Sindlingen wohnenden Nachbarin.
Hauptkritikpunkte der Klägerin waren die angeblich mangelnde Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und die befürchtete Zunahme von Schadstoff- und Lärmbelastungen. Das RP hatte die Genehmigung erteilt, da nach dem Ergebnis der Prüfung im Genehmigungsverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren, insbesondere keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu besorgen waren.
Die RP-Genehmigung erlaubt innerhalb der erhöhten Gesamtkapazität auch die Mitverbrennung von bis zu 45.000 t/a anderer fester Abfälle als Klärschlämmen und maximal 20.000 t/a flüssiger Abfälle. Eine solche Mitverbrennung hatte schon die ursprüngliche Anlagengenehmigung der KVA bei entsprechender Zustimmung der Behörde nicht ausgeschlossen. Seit 2004 war die Menge dieser Zusatzstoffe auf bis zu 30.000 t/a fester und 5.000 t/a flüssiger Abfälle festgelegt. Der Einsatz dieser Abfälle – vor allem Kunststoffe und Lösemittel wie Methanol – dient zur Verbesserung der Verbrennungsbedingungen und zum Ersatz des dafür bisher verwendeten Erdgases.
Der VGH hat die Nachbarklage nun in vollem Umfang abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, so das RP abschließend.
Pressemitteilung
Pressestelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Pressesprecher: Gerhard Müller
Telefon: 06151-125412E-Mail: pressestelle@rpda.hessen.de
Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der WRRL
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde übergab der Präsident des HLUG, Dr. Thomas Schmid, den Entwurf für das Maßnahmenprogramm und den Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Hessen, an den Leiter der Abteilung Wasser und Boden im hessischen Umweltministerium (HMULV), Wenzel Mayer. Dieser Entwurf sei ein Meilenstein auf dem Weg zu einem der Wasserrahmenrichtlinie der EG entsprechenden guten ökologischen Zustand der hessischen Gewässer, betonte Schmid in seiner Begrüßung.
In der vom Leiter der Abteilung Wasser im HLUG, Rainer Fuchs, moderierten Veranstaltung, wurden die Ergebnisse und Arbeitsprozesse des Projektes vorgestellt, an dem unter Federführung des HLUG insbesondere die Abteilungen Umwelt und Arbeitsschutz der Regierungspräsidien beteiligt waren. Der Zeitplan, um das Maßnahmenprogramm zu erarbeiten, war sehr eng, angesichts der Komplexität der Aufgabe. Schmid, Mayer und Fuchs hoben deshalb auch hervor, dass der vorliegende Entwurf nur dank des enormen Engagements aller Beteiligten fristgerecht fertiggestellt werden konnte. Die dem Ministerium übergebene Dokumentation spiegelt das hervorragende Fachwissen der hessischen Wasserwirtschaftsverwaltung wider, sagte Mayer.
Das HMULV muss nun die notwendigen politischen Abstimmungen herbeiführen. In diesem Prozess kann es noch zu einigen Veränderungen an dem nun vorgelegten Programm kommen, bevor der endgültige Entwurf dann im Dezember 2008 veröffentlicht wird.
Umfangreiche Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen.
Quelle: http://www.hlug.de
Neuer Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft in Hessen / Rheinland-Pfalz
Erdgas, Strom und Fernwärme, Wasser und Abwasser:
Verband mit mehr als 300 Unternehmen gegründet / Mitglieder aus Hessen und Rheinland-Pfalz
Mainz, 6. August 2008 – Die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft in Hessen und Rheinland-Pfalz werden künftig von einem einheitlichen Verband vertreten: Mit der Fusion der bislang getrennten Bereiche Strom und Fernwärme auf der einen sowie für Erdgas, Wasser und Abwasser auf der anderen Seite, entstand der neue Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen / Rheinland-Pfalz – LDEW – mit Geschäftsstellen in Frankfurt am Main und Mainz. Am Mittwoch, 6. August 2008, stimmten die Vertreter der mehr als 300 Mitgliedsunternehmen in ihren Mitgliederversammlungen mit großer Mehrheit der neuen Organisation zu.
Zu den Vorsitzenden des Landesverbandes wurden Klaus Werth, Mitglied des Vorstands der EWR AG Worms, und Andreas Helbig, Vorsitzender des Vorstands der Städtische Werke AG Kassel, gewählt. Ihre Stellvertreter sind Reinhard Schüler, Mitglied des Vorstands der Gasanstalt Kaiserslautern AG, und Albert Filbert, Vorstandsvorsitzender der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt.
„In unserem neuen Landesverband sind jetzt die Bereiche Energie, Wasser und Abwasser unter einem Dach. Wir können dadurch Synergien erschließen und werden wesentlich effizienter – und das wird allen Mitgliedsunternehmen zu Gute kommen, den kleinen ebenso wie den großen“, kommentierten die Vorsitzenden den Zusammenschluss. In dieser Konstellation könne in Hessen und Rheinland-Pfalz einiges bewegt werden.
Weitere Informationen:
Michaela Schmidt-Schlaeger
Geschäftsstelle BDEW-Landesgruppe Hessen/Rheinland-Pfalz Strom-Fernwärme, Kleyerstr. 88, 60326 Frankfurt am Main
Telefon 0 69 / 63 04-234
E-Mail michaela.schmidt-schlaeger@bdew.de
Heinz Flick
Geschäftsstelle BDEW-Landesgruppe Hessen Gas-Wasser-Abwasser und
LGW Rheinland-Pfalz, Weberstr. 1, 55130 Mainz
Telefon 0 61 31 / 62 769-0
E-Mail flick@lgw-dvgw-mz.de
SCA baut Industriekläranlage um
Nicht nur witterungsbedingt stehen dem schwedischen Konzern SCA an seinem Standort im Wiesbadener Stadtteil Kostheim „heiße Tage“ bevor: Der Umbau und die Erweiterung ihrer biologischen Kläranlage treten in die entscheidenden Inbetriebnahmephasen ein.
Nachdem die SCA Hygiene Products GmbH – z. Zt. der größte europäische Lieferant von Hygienepapierprodukten – Ende August letzten Jahres einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung (incl. Umweltverträglichkeitsprüfung) gestellt und Anfang Dezember von der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden des Regierungspräsidiums Darmstadt den vorzeitigen Baubeginn zugelassen bekommen hat, laufen die Arbeiten im Südwesten des Werksgeländes auf Hochtouren.
Grund des Ausbaus sind Veränderungen der Anforderungen auf dem Hygienepapiersektor, aktuell wird am Markt vermehrt „hochweißes Papier“ nachgefragt. Die Umstellung der Produktion auf diese Papiere wird die Kläranlage stärker belasten, die dazu modernisiert wird. Damit verbunden ist eine Erhöhung der Reinigungsleistung, von vergleichbaren ca. 140.000 auf etwa 180 000 Einwohnerwerte.
Den vorbereitenden Maßnahmen wie Abbruch eines ehemaligen Lagergebäudes und Fundamentarbeiten folgte, nach abschließender wasserbehördlicher Genehmigung Ende März, die Rohbaufertigstellung sowie die Montage der neuen Behälter und Anlagenteile.
Zurzeit bemühen sich Taucher um die Entfernung von störendem, kalkhaltigem Schlamm aus dem sog. Belebungsbecken, in dem zukünftig eine weitergehende Reinigung (Nitrifikation und Denitrifikation) erfolgt. In der 24. KW wird hier, bei laufendem Anlagenbetrieb, ein tonnenschwerer Innenring eingebaut werden. Dazu wird im „Grüngürtel“ außerhalb des Werksgeländes ein Montagefeld errichtet, das aber direkt im Anschluss wieder zurückgebaut und in den ursprünglichen Zustand gebracht wird.
Herzstücke der Anlage sind aber die anaerobe Reinigungsstufe mit zwei über 20 m – 2 – hohen Reaktoren – in denen Bakterien die organischen Schadstoffe im Abwasser (unter Ausschluss von Sauerstoff) in methanhaltiges Klärgas umwandeln – sowie ein Blockheizkraftwerk, das seine Energie völlig aus diesem Klärgas und damit der Kläranlage beziehen wird. Das Aggregat wird den elektrischen Strom (etwa 350 Kilowatt) ins öffentliche Netz einspeisen. Mit den Stadtwerken Mainz hat die SCA hierzu einen Stromeinspeisevertrag abgeschlossen. Die durch Kraft-Wärme-Kopplung anfallende thermische Prozesswärme (ca. 1200 KW) wird intern für die Papierherstellung benötigt.
Die Arbeiten liegen völlig im Zeitplan: Die Inbetriebnahme der Reaktoren ist für Mitte Juli angedacht. Die Fertigstellung, Abnahme und Übergabe der etwa 2,7 Mio. Euro teuren Gesamtanlage ist Ende September geplant.
Hinweis: Am Standort Kostheim der SCA Hygiene Products GmbH sind zurzeit ca. 450 Mitarbeiter/Innen beschäftigt, wobei hier seit 1969 Hygienepapiere mit umweltschonenden Produktionsverfahren und ausschließlich aus Altpapier hergestellt werden. Die jährliche Produktionskapazität mit 3 Papiermaschinen beträgt ca. 100.000 Tonnen Hygienepapiere, wobei ca. 65.000 t Tissue- und ca. 35.000 t Krepp-Hygienepapiere pro Jahr produziert werden. Die meisten hier hergestellten Hygienepapiere (Einmalhandtücher aus Krepp und Tissue, Putzrollen für Industrie und Handwerk, Ärztekrepp für Liegenabdeckung etc.) sind mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ für umweltfreundliche Produkte aus 100% ausgezeichnet.
Pressestelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Pressesprecher: Gerhard Müller
Telefon: 06151-125412E-Mail: pressestelle@rpda.hessen.de
Quelle:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Bilanz des Regierungspräsidiums Gießen
„Insgesamt rund 92 Mio. € wurden 2007 in Mittelhessen zum Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer in den Abwassersektor investiert“, erläutert jetzt Dipl.-Ing. Carl Anger, Mitarbeiter des zuständigen RP-Umweltdezernates „Kommunales Abwasser/Gewässergüte“, in einem kleinen Rückblick auf das vergangene Jahr. Mehrere Kläranlagen seien für rund 18 Mio. € erweitert worden, um den heutigen Anforderungen zu genügen. Und zur Rückhaltung von Mischwasser, das bei extremen Regenfällen die Qualität der Gewässer gefährden kann, seien zudem rund 14 Mio. € zum Bau von Regenentlastungsanlagen ausgegeben worden.
Die größte Investitionssumme – mit rund 60 Mio. € – stelle aber die Sanierung von maroden Kanalsystemen dar, erläutert der RP-Fachmann weiter. Allgemein werde davon ausgegangen, dass etwa 17 Prozent des öffentlichen Kanalnetzes in Mittelhessen kurz- oder mittelfristig saniert werden müssten. „Die finanziellen Anstrengungen der Gemeinden im Kanalbereich lassen sich daran erkennen, dass gegenüber dem letzten Jahr 10 Mio. € mehr ausgegeben wurden“, so Anger zu dieser positiven Tendenz.
Wie es weiter aus dem RP heißt, laufe das Finanzierungsprogramm des Landes Hessen zum Bau von Abwasseranlagen aus. In Mittelhessen würden im Jahr 2008 nochmals Maßnahmen zum Gewässerschutz mit Gesamtbaukosten von 47 Mio. € gefördert. Ein Beispiel dafür sei die Kläranlage Hungen-Utphe, die der Abwasserverband Hungen derzeit (bis Ende 2009) erweitere. Das Land Hessen habe für diese Maßnahme eine Baukostensumme von 6,5 Mio. € anerkannt (die Gesamtkosten liegen deutlich höher) und fördere hierbei den Bau von Feinrechen, Vorklärbecken, Belebungsbecken, Sandfilter, Faulturm und Betriebsgebäude – zugunsten der Gewässerqualität der Horloff im Südteil des Landkreises Gießen.
„Mittelhessen hat in der Gewässerreinhaltung einen Standard erreicht, der sich in der Tat sehen lassen kann“, unterstreicht Regierungspräsident Wilfried Schmied anhand dieser Zahlen. „Infolge des zielgerichteten und zügigen Ausbaus der Kläranlagen wird inzwischen das häusliche Abwasser von 99 % der Bevölkerung in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen mechanisch-biologisch behandelt.“
Bioabfälle sollen in Hessen verstärkt zur Energiegewinnung genutzt werden
„Das energetische Potenzial von Bioabfällen soll künftig in Hessen verstärkt genutzt werden. Hierbei handelt es sich um jährlich rund 700.000 Tonnen Bioabfälle aus privaten Haushalten und öffentlichen Einrichtungen, die seit 1990 getrennt gesammelt und kompostiert werden,“ erklärte heute der Hessische Umweltminister, Wilhelm Dietzel in Wiesbaden bei der Vorstellung einer aktuellen Studie zur „Optimierung der biologischen Abfallbehandlung in Hessen“.
„Wir werden alle Initiativen und Maßnahmen zur energetischen Nutzung von organischen Reststoffen und zur Effizienzsteigerung der Biomasseverwertung nachhaltig unterstützen. Auch dies ist ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Landes Hessen. Die Landesregierung Hessen will in einer gemeinsamen Anstrengung durch neue Strukturen der Zusammenarbeit die nachhaltige Entwicklung des Landes voranbringen und Hessen vor allem zu einem Musterland der regenerativen Energien machen. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes wird durch konkrete Maßnahmen und Projekte umgesetzt“, stellt der Minister fest.
„Zahlreiche kleinere Kompostierungsanlagen, die seit Beginn der 90er Jahre betriebenen werden, müssen kurz- bis mittelfristig ausgebaut und erneuert werden. 26 hessische Anlagen weisen eine durchschnittliche Betriebsdauer von 13,5 Jahren und eine durchschnittliche Durchsatzleistung von 13.000 Tonnen pro Jahr auf. Da diese Anlagen weitgehend abgeschrieben sind und in absehbarer Zukunft nachgerüstet werden müssen, bietet sich die Chance, die stoffliche und energetische Verwertung von Bioabfällen verfahrenstechnisch miteinander zu verknüpfen“, so Umweltminister Dietzel und weiter: „Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Kompostierung der Bioabfälle durch das Vorschalten einer Vergärungsstufe sinnvoll ergänzt werden kann.“
„Die energetische Verwertung sollte alle organischen Abfälle einbeziehen. Neben der Vergärung von organischen Speiseabfällen und entsprechenden Gewerbeabfällen müssen auch pflanzliche Rückstände zur Energiegewinnung genutzt werden“, führte der Minister weiter aus. Von den ermittelten 1,56 Mio. Tonnen organischer Abfällen (ohne Aufwuchs von Naturschutzflächen) steht mittelfristig etwa die Hälfte als nutzbares Potenzial für die energetische Verwertung zur Verfügung. „Wir reden hier von 200.000 MWh pro Jahr Strom und 308.000 MWh pro Jahr Wärme, die mittelfristig generiert werden könnten. Dies entspricht einer installierten Leistung von 25 MW elektrisch und 39 MW thermisch.“
Auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse werden wir nun das Gespräch mit interessierten Anlagenbetreibern und Entsorgungsunternehmen sowie Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger suchen“, betonte der Umweltminister. „Dabei gilt es auszuloten, wie die energetische Verwertung von Bioabfällen durch entsprechende Entsorgungskonzepte und Anlagenplanungen verwirklicht werden kann“, so Dietzel. Dies bedeutet konkret, dass die Entscheidungsträger vor Ort zeitnah prüfen sollten, wie die Erfassung von Bioabfällen noch verbessert und die stoffliche und energetische Verwertung dieser Abfälle weiter optimiert werden kann. Hierbei werden Sie von uns durch zeitnahe Beratungsgespräche wirksam unterstützt“, erläuterte der Minister abschließend.
Hintergrund: Die vorgestellte Studie wurde vom Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH in Zusammenarbeit mit der Ingenieurgemeinschaft Witzenhausen (IGW) Fricke & Turck GmbH, Witzenhausen, erstellt. Sie wurde mit dem Ziel erstellt, die Gesamtmasse der biogenen (organischen) Abfallstoffe zu ermitteln und mögliche energetische Nutzungspotenziale offen zu legen. Hierauf aufbauend wird der Stand der Kompostierung und Vergärung in Hessen dargestellt und bewertet. Es folgt eine Beschreibung der technischen Konzepte zur Weiterentwicklung der biologischen Abfallbehandlung und ihrer Konsequenzen für den Energie- und Stoffkreislauf. Abschließend werden das energetische Potenzial einer optimierten Behandlung von biogenene Abfallstoffen in Hessen auf der Grundlage verschiedener Szenarien ermittelt und konkrete Empfehlungen zur Umsetzung gegeben.
Pressestelle: Umweltministerium
Pressesprecher: Torsten Volkert
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Runder Tisch „Gewässerschutz für Werra, Weser und Kaliproduktion“
Am 18. März 2008 konstituierte sich auf Initiative der hessischen und thüringischen Landesregierung und der KS Aktiengesellschaft erstmalig der Runde Tisch „Gewässerschutz für Werra, Weser und Kaliproduktion“. Beteiligt sind rund 25 Vertreter von Umweltverbänden, Kommunen und Landkreisen an Werra und Weser sowie Behörden der betroffenen Bundesländer. Die Leitung des Runden Tisches hat der Jurist und Ingenieur Prof. Dr. Hans Brinckmann (Kassel) übernommen. Der Runde Tisch verfolgt das Ziel, die in der Region und in der Fachwelt geführte Diskussion über die Verbesserung der Gewässerqualität von Werra und Weser und die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung der Region zu versachlichen, Vertrauen und Akzeptanz zu schaffen und tragfähige Lösungsvorschläge zu entwickeln. Die hessische und die thüringische Landesregierung und der Vorstandsvorsitzende von KS stimmten in dem gemeinsamen Willen überein, die Kaliproduktion in Hessen und Thüringen im Sinne nachhaltigen wirtschaftlichen Handelns und eines schonenden Umgangs mit der Natur für die künftigen Jahrzehnte zu sichern, so die beiden beteiligten Umweltministerien in einer Pressemitteilung.
Bei der Förderung der gesamten Erneuerbaren Energien an zweiter Stelle!
„Ich fühle mich durch den kürzlich erschienen Bericht des Bundesumweltministeriums in meiner Politik bestätigt, den Ausbau der Bioenergie als wichtigster erneuerbarer Energie im Wärme- und im Kraftstoffsektor und als zweitwichtigster erneuerbarer Energie im Stromsektor konsequent auszubauen und in Forschung und Praxis zu fördern“, erklärte heute der Hessische Umweltminister, Wilhelm Dietzel, in Wiesbaden und zeigte sich damit erfreut, dass Hessen laut Forschungsbericht des Bundesumweltministeriums 2007 „Innovation durch Forschung“ in der Spitzengruppe der Bundesländer ist, wenn es um die Forschungsaktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien geht.
„Laut dieses Forschungsberichtes investierte das Land Hessen im Jahr 2006 mit etwa 6 Millionen Euro nach Niedersachsen mit 9,5 Millionen Euro im Vergleich der Bundesländer am meisten in die Forschung zu Erneuerbaren Energiequellen. Es folgen Sachsen mit 3,6 Millionen Euro und NRW mit 2,9 Millionen Euro. Betrachtet man alleine die Förderung der Biomasseforschung, so liegt die Landesförderung in Hessen mit rund 4,3 Millionen Euro sogar im Bundesländervergleich an erster Stelle! Dies bestätigt die Landesregierung in ihrem eingeschlagenen Kurs beim Ausbau der erneuerbaren Energien in eindrucksvoller Weise!“, so der Minister.
Dietzel verwies weiter auf einige in Hessen entwickelte innovative Produkte: „Das Institut für Solare Energieversorgungstechnik – ISET aus Kassel – wird im Bericht mehrmals erwähnt, beispielsweise in der Offshore-Windanlagenforschung und in der Netzintegration von einzelnen, unstetigen erneuerbaren Energieformen sowie in der Optimierung der Stromnachfrage.“
„Aber auch aus der außeruniversitären Forschung gibt Hessen bahnbrechende Impulse. Erwähnt ist beispielsweise im Scheitholzbereich die Sturzbrandfeuerung der Firma Specht, die den Feinstaubausstoß allein durch eine optimierte Feuerung und Gasführung auf ein Minimum reduziert. Im Kraft-Wärme-Kopplungs-Bereich ist in Hessen der innovative Stirlingmotor sowohl im kleinen – für ein Ein- bis Mehrfamilienhaus – sowie im mittleren Bereich – für kommunale Einrichtungen und das Kleingewerbe – mit Holzpelletenergie in Erprobung. Mit einem Durchbruch rechne ich in Kürze!“, betonte der Minister.
„Neben der Innovationsförderung ist Hessen aber auch bei der Umsetzung der erneuerbaren Energien treibend. Wie die Clusterstudie Bioenergie Hessen zeigt, liegen die Zuwachsraten bei der Stromerzeugung seit 2004 aus Biogas um etwa 25 Prozent und aus Holz um sogar rund 85 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. So wurden beispielsweise 2004 in Hessen 67 Gigawattstunden aus der Nutzung von fester Biomasse ins allgemeine Stromnetz eingespeist, im Jahr 2006 schon 217 Gigawattstunden was einem Anstieg um 222 Prozent in zwei Jahren entspricht! Es gibt wohl kaum einen anderen Bereich, der solche Zuwachsraten zu verzeichnen hat“, erläuterte Dietzel weiter.
„Darüber hinaus wirkt das Kompetenzzentrum HessenRohstoffe (HeRo) e.V. in Witzenhausen bei der Umsetzung der Landesprogramme und des Landesziels mit, den Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien stark zu steigern“, betonte der Minister abschließend.
Weitere Informationen sowie der gesamte Bericht des BMU ist erhältlich unter: http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40964/4595/
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Fachsymposium „Biomasse für SunFuel®“
Hessische Forschungsergebnisse auf Hannover Messe vorgestellt
Am 23. April 2008 wurden die Ergebnisse der Forschungskooperation der Bundesländer Niedersachsen, Brandenburg, Hessen und der Volkswagen AG im Rahmen eines Fachsymposiums „Biomasse für SunFuel®“ auf der Hannover Messe der Öffentlichkeit vorgestellt.
„Die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern und der Volkswagen AG sowie der FNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe), die Teile der hessischen Projekte kofinanziert hat, war ausgezeichnet. Es ist im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Bioenergie für den Klimaschutz wichtig, alle Kräfte zu bündeln und frühzeitig Kooperationen zwischen kompetenten Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft zu bilden, um die Entwicklung wissenschaftlicher Grundlagen für neue Technologien sicherzustellen“, erklärte heute der Hessische Umweltminister, Wilhelm Dietzel, in Wiesbaden.
Die Förderung der Bioenergienutzung trägt wesentlich dazu bei, den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2015 auf 15 Prozent zu steigern. Hessen beschreitet bei der Förderung der Nutzung der Bioenergie vielfältige Wege.
Neben der intensiven Förderung des Einsatzes von Holz in öffentlichen Einrichtungen zur Wärmegewinnung wird im Rahmen verschiedener Initiativen geprüft, inwieweit man Biomasse – vor allem in den biomassereichen Regionen Nordhessens – auch für die Produktion von Biokraftstoffen nutzen kann. Anfang 2006 ist das Land Hessen der Übereinkunft der Bundesländer Niedersachsen und Brandenburg mit der Volkswagen AG zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zur Herstellung von synthetischen Kraftstoffen beigetreten.
SunFuel® gehört zu den synthetischen Biokraftstoffen (-auch BtL, Biomass to Liquid genannt-), die aus verschiedensten organischen Ausgangmaterialien gewonnen werden kann. Holz und Stroh sind besonders geeignet. Im Vorfeld der geplanten großtechnischen Produktion müssen neben Forschungsarbeiten zur Anlagen- und Prozesstechnik auch Lösungen zu Fragen einer umweltverträglichen sowie kostengünstigen Produktion und Bereitstellung von Biomasse gefunden werden. Dabei sind die bearbeiteten Aufgaben so vielfältig wie die einsetzbare Rohstoffpalette.
Die von den Universitäten Gießen und Kassel bearbeiteten Fragestellungen befassen sich mit Untersuchungen zum Anbau und Züchtung von Energiepflanzen. Es wurden Triticale- und Weizensorten identifiziert, die hohe Biomasseerträge pro Fläche liefern. Darüber hinaus wurden auch Weizen-Genotypen gefunden, die schon zu einem relativ frühen Zeitpunkt in der Vegetationsperiode erntefähig sind und damit den Anbau einer Zweitkultur und somit höhere Ganzjahreserträge pro Flächeneinheit ermöglichen. Die erfolgversprechenden Triticale- und Weizensorten lassen sich auch für die Produktion anderer Kraftstoffe, insbesondere dem vielfältig einsetzbaren Biogas nutzen.
Das Kompetenzzentrum HessenRohstoffe (HeRo) e.V. führt ein Forschungsvorhaben zu schnellwachsenden Baumarten auf dem landwirtschaftlichen Versuchsgut Eichhof durch. Es wurde eine Pappelsortenschau mit dem Ziel angelegt, neben dem Erhalt von vorselektierten Kreuzungsnachkommen auch die derzeit bestehende Sortenbasis um leistungsstarke und resistente Kreuzungsnachkommen zu erweitern. Inzwischen konnten zur Vorbreitung auf die Sortenzulassung 14 ertragsstarke Klone identifiziert werden. Damit wird den Landwirten die Auswahl aus einer größeren Palette von gesunden und ertragsstarken Pappelsorten ermöglicht werden. Zudem hat sich die Pappelsortenschau als Modellfläche für interessierte Landwirte zu einem stark frequentierten Exkursionsziel entwickelt.
„Wir sind offen für alle Verwertungsmöglichkeiten von Biomasse, werden die neuesten Entwicklungen aufmerksam beobachten und zugunsten von Umwelt, Land- und Forstwirtschaft aussichtsreiche Verfahren auch zukünftig unterstützen“, betonte der Minister abschließend.
Hinweis: Nach Abschluss aller Projekte ist für Ende 2008 eine Fachpublikation der wissenschaftlichen Ergebnisse der Forschungskooperation „Biomasse für SunFuel®“ geplant.
Pressestelle: Umweltministerium
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Umweltminister Wilhelm Dietzel: „Hessische Landesregierung setzt sich in der Kaliproduktion für eine ökologische, ökonomische und soziale Harmonisierung ein“
„Am heutigen Tag konstituiert sich auf Initiative der hessischen und thüringischen Landesregierung und der K+S Aktiengesellschaft erstmalig der Runde Tisch. Die rund 25 Vertreter von Umweltverbänden, Kommunen und Landkreisen an Werra und Weser sowie Behörden der betroffenen Bundesländer werden sich schwerpunktmäßig mit dem Thema des Gewässerschutzes an Werra und Weser und der Kaliproduktion befassen“, erklärte heute der Hessische Umweltminister, Wilhelm Dietzel, im Regierungspräsidium in Kassel.
Die Leitung des Runden Tisches wird Professor Dr. Hans Brinckmann (Kassel) übernehmen. Die beiden Landesregierungen haben in einem Dokument „Grundsätze für die Arbeit des Runden Tisches“ einige wichtige Leitlinien für den Runden Tisch festgelegt wie zum Beispiel zu den thematischen Schwerpunkten, zum Empfehlungscharakter seiner Arbeitsergebnisse, zum Konsensprinzip und zur Öffentlichkeitsarbeit. Der Runde Tisch soll sich auf dieser Grundlage dann auf Vorschlag seines Leiters selbst eine Geschäftsordnung geben.
„Der Runde Tisch verfolgt das Ziel, die in der Region und in der Fachwelt geführte Diskussion über die Verbesserung der Gewässerqualität von Werra und Weser und die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung der Region zu versachlichen, Vertrauen und Akzeptanz zu schaffen und tragfähige Lösungsvorschläge zu entwickeln“, betonte der Minister.
Dabei geht es vorrangig um die langfristige nachhaltige Entsorgung der Produktionsrückstände, die Reduzierung der Salzbelastung und die Verbesserung der Gewässerqualität von Werra und Weser wie auch um die Sicherung der Arbeitsplätze im Kalibergbau und die wirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven der Region.
„Die hessische und die thüringische Landesregierung und der Vorstandsvorsitzende von K+S stimmten in dem gemeinsamen Willen überein, die Kaliproduktion in Hessen und Thüringen im Sinne nachhaltigen wirtschaftlichen Handelns und eines schonenden Umgangs mit der Natur für die künftigen Jahrzehnte zu sichern. Vor diesem Hintergrund bekennen sie sich zur Erhaltung bestehender und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in Hessen und Thüringen als Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, zur fortschreitenden Reduzierung von Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch und zur Verantwortung für Erhaltung und Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität auch gegenüber künftigen Generationen“, führte der Minister abschließend aus.
Hintergrund: Das Land Hessen, der Freistaat Thüringen und die K+S AG unterstützen den Runden Tisch mit Sachleistungen. K+S beteiligt sich an den entstehenden Kosten in einer Höhe von bis zu 2 Millionen Euro.
Pressestelle: Umweltministerium
Pressesprecher: Torsten Volkert
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6. Hanauer Dialog 2008 zum Thema „Biogasaufbereitung zu Biomethan“
Staatssekretär Karl-Winfried Seif: „Hessisches Landesregierung wird weiter an der Förderung von Biogasanlagen festhalten und Fokus auf Spitzenauslastung und Rentabilität richten“
„Die diesjährige Veranstaltung ist eine besondere, denn mit ihr verbunden ist das 20-jährige Bestehen des Instituts für Solare Energieversorgungstechnik. Und es freut mich, dass Hessen über ein derart renommiertes Institut verfügt, welches sich kompetent und seit Jahren herausragend aktuellen Fragestellungen im Bereich der Bioenergie widmet. Auch das Thema des heutigen Hanauer Dialogs greift wieder eine aktuelle Fragestellung aus dem Bereich der Bioenergie auf, insbesondere die Bedeutung von Biogas in Hessen“, erklärt heute der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Karl-Winfried Seif, anlässlich des 6. Hanauer Dialoges des Instituts für Solare Energieversorgung (ISET) an der Universität Kassel.
„Die Umwandlung von organischer Masse in Strom, Wärme oder Treibstoff, kurz ‚Grüne Energie‘, ist in den vergangenen Jahren immer stärker in den Fokus der umwelt- und energiepolitischen Diskussion getreten. Die Politik hat auf unterschiedlichen Ebenen über verschiedene Zeiträume Zielgrößen definiert: Bis zum Jahr 2020 wollen wir in Hessen 20 Prozent des Endenergieverbrauchs durch erneuerbare Energien abdecken“, so Seif.
Neben der weiteren Steigerung der Nutzung von erneuerbaren Energien wie etwa der Solarenergie, der Erdwärme, der Wasser- und Windkraft, fällt dem Ausbau der Biomassenutzung dabei eine besondere Schlüsselrolle zu. Denn das Biomassepotenzial Hessens wird in den kommenden Jahren ausreichend für Vorhaben zur stofflichen und energetischen Nutzung vorhanden sein.
„Die hessische Landesregierung setzt mit der Intensivierung der Biorohstoffe auch klare wirtschaftspolitische Akzente. Von ihnen erwarten wir einen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärkung des ländlichen Raumes. Wertschöpfung in der Region durch neue Investitionen sollen die Wirtschaftskreisläufe stärken, den Abfluss von Kaufkraft aus der Region verringern und Industrie, Mittelstand, Handwerk, Handel und vor allem der Land- und Forstwirtschaft neue wirtschaftliche Impulse geben“, führte der Staatssekretär weiter aus.
Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer Bemühungen, den Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergiemix des Landes zu erhöhen, die Förderung der Errichtung von Biogasanlagen fortgesetzt. Zum Stichtag 31. August 2007 gab es in Hessen insgesamt 66 Biogasanlagen, heute sind es rund 70, die über eine elektrische Leistung von 20,1 MW. In Frankfurt-Höchst wird darüber hinaus eine Anlage zur Abfallverwertung mit einer Leistung von rund 20 MW betrieben. Weitere 11 Biogasanlagen mit 3.1 MW elektrischer Leistung befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Bau. Insgesamt wurde zum Stichtag der Bau von 60 Biogasanlagen in Hessen mit rund 5,9 Millionen Euro gefördert. Die Gesamtinvestitionen beliefen sich auf rund 45 Millionen Euro. Diese Anlagen erzielen eine Primärenergieeinsparung von rd. 222.000 MWh und eine CO2-Einsparung von rund 54.000 Tonnen pro Jahr.
„Neben der gezielten Investitionsförderung wollen wir zukünftig auch die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung von hoch gereinigtem Biogas und dessen Einspeisung in das Erdgasnetz aufmerksam begleiten und unterstützen“, betonte Seif.
Eine verstärkte dezentrale Einspeisung aus verschiedenen, zunehmend auch regenerativen, Quellen führt zu wachsenden Anforderungen an die Netzbetreiber zur Sicherung der Netzstabilität. Insbesondere die Last- und Einspeisespitzen können besondere Probleme bereiten. Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ein Projekt zur Entwicklung und Demonstration eines Energiemanagementsystems (EMS), das dazu dienen soll, die durch den steigenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien entstehenden, veränderten Anforderungen an den Netzbetrieb zu bewältigen.
„Auch dieses zukunftsweisende Projekt, das vom Institut für Solare Energieversorgungstechnik (ISET) auf dem Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld durchgeführt wird, stellt einen wichtigen Schritt bei der Bewältigung der Herausforderungen dar, die durch den steigenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien an den Netzbetrieb zu meistern sind“, betonte der Staatssekretär abschließend.
Pressestelle: Umweltministerium
Pressesprecher: Torsten Volkert
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Aktive Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der EG-Wasser-rahmenrichtlinie in Hessen
Bereits im letzten Jahr hat das Hessische Umweltministerium ein dreistufiges Anhörungsverfahren begonnen, welches die EG-Wasserrahmenrichtlinie und das Hessische Wassergesetz zur aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeben. Die Veröffentlichung des „Überblicks über die festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in den hessischen Anteilen der Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ ist der zweite Baustein im Beteiligungsverfahren. Die Landesregierung führt nun ab dem 22. Dezember zum Überblick der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen eine Offenlegung durch, bei der alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme erhalten.
Die Unterlagen können zu den üblichen Geschäftszeiten im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz und bei den drei Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel eingesehen werden. Als besonderer Service ist das Dokument aber auch im Internet zum Einsehen und Herunterladen eingestellt. Interessierte finden es im Webauftritt zur hessischen Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie unter www.flussgebiete.hessen.de „Offenlegung „Konzeption und Aktivitäten“ „Öffentlichkeitsbeteiligung“ (wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen)“.
Bis zum 22. Juni 2008 haben dann alle Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit zum Überblick der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen schriftlich Stellung zu nehmen.
21.12.2007 – Pressemitteilung
Pressestelle: Umweltministerium
Pressesprecher: Torsten Volkert
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Neue Forschungskooperation zwischen Universität und südhessischem Energieversorger begründet
Wirtschaftsminister Rhiel betont die Bedeutung einer umweltgerechten Energiepflanzenproduktion beim Betrieb von Biogasanlagen
Der Startschuss für eine Forschungskooperation zwischen der Universität Gießen und dem südhessischen Energieversorger HSE ist gefallen: Der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel betonte am Freitag bei der offiziellen Auftaktveranstaltung zum Transferbereich „Energiepflanzen, Wirtschaft und Umwelt“: „Hessen setzt auf Biorohstoffe, denn schon heute deckt Bioenergie in Hessen ca. 75 Prozent der regenerativen Energieerzeugung ab. Der neue Transferbereich an der Universität Gießen wird uns helfen, den Ausbau der Biomassenutzung in Hessen planvoll voranzutreiben.“ Der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Transferbereich untersucht die mit einer verstärkten Energiepflanzenproduktion verbundenen wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Baus von Biogasanlagen. Die Ergebnisse werden für die Entwicklung nachhaltiger Anbauverfahren von Energiepflanzen sowie für die umweltverträgliche Standortbestimmung zukünftiger Biogasanlagen verwendet.
Das Land Hessen will bis zum Jahr 2015 den Anteil der erneuerbaren Energien an der Primärenergieerzeugung auf bis zu 15 Prozent steigern. Der größte Teil davon soll durch Bioenergie gedeckt werden. „Vor dem Hintergrund aktuell hoher Agrarmarktpreise und einer Nutzungskonkurrenz zur Nahrungs- und Futtermittelerzeugung stellt sich die Frage nach den ökonomischen Risiken eines verstärkten Anbaus von Energiepflanzen für landwirtschaftliche Betriebe“, so Prof. Dr. Hans-Georg Frede, Sprecher des neuen Transferbereichs. Auch ökologische Belange der Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen zum Energiepflanzenanbau werden kontrovers diskutiert. Neben möglichen Risiken seien je nach durchgeführtem Anbauverfahren auch positive Wirkungen möglich, so Frede weiter. Für die Bewertung derartiger Fragen wurden im Sonderforschungsbereich 299 der Universität Gießen computergestützte Methoden entwickelt. Diese werden zur Analyse der vielfältigen Funktionen von Landschaften im Rahmen des Transferbereichs angewendet, um privatwirtschaftliche Investitionsentscheidungen sowohl bezüglich agrarökonomischer Belange als auch hinsichtlich Artenvielfalt, Gewässerschutz und Stoffhaushalt zu bewerten und zu optimieren.
Der Transferbereich kooperiert mit der HEAG Südhessische Energie AG (HSE). Die HSE plant, bis Ende 2012 rund 13 Millionen Euro in den Ausbau der Nutzung von Bioenergie zu investieren. In Südhessen gibt es nach einer Analyse der HSE rund 3.600 Hektar stillgelegte Ackerfläche, die für die Erzeugung von Bioenergie genutzt werden können. „Die HSE geht beim Bau von Biogasanlagen mit Augenmaß und Umsicht vor, weil wir negative Nebeneffekte verhindern wollen. Wir wollen nicht die Umwelt schädigen, während wir das Klima schützen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der HSE, Albert Filbert.
Im Transferbereich wird die Leistungsfähigkeit der Computermodelle unter den Anforderungen und Einsatzbedingungen einer konkreten Anwendungssituation, nämlich dem Bau von Biogasanlagen in der Region Südhessen durch die HSE, demonstriert. Die Zusammenarbeit des Transferbereichs mit der HSE stellt eine viel versprechende Möglichkeit dar, die Ergebnisse der Grundlagenforschung in die Praxis zu übertragen. Dabei steht neben der Bewertung bestehender Anbauverfahren auch die Entwicklung ökonomisch und ökologisch nachhaltiger Bewirtschaftungsmethoden im Vordergrund, um die bezüglich des Klimaschutzes positiven Aspekte der Biogaserzeugung durch geeignete Landbewirtschaftung zu unterstützen.
Kontakt:
Prof. Dr. Hans-Georg Frede,
Institut für Landschaftsökologie und Ressourcenmanagement
Sonderforschungsbereich 299
Heinrich-Buff-Ring 26-32, 35392 Gießen
Telefon: 0641 99-37380
E-Mail: hansgeorg.frede@agrar.uni-giessen.de
Weitere Informationen:
http://www.sfb299.de (mehr zum Sonderforschungsbereich 299 und dem Transferbereich)
URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news239401
Schulungsangebot über Controllingsysteme
Die kleineren Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung will das hessische Umweltministerium so schulen, dass sie mittels moderner Controllingsysteme an Benchmarkingprojekten teilnehmen können. Damit soll ein Hindernis ausgeräumt werden, nämlich die Unkenntnis moderner Anforderungen an die Kostenrechnung, Betriebsdatenerfassung und des Berichtswesens. Hier sollen nun Leitfäden konkrete Unterstützung anbieten. Landesweit bietet das Umweltministerium Schulungen zur Anwendung dieser Leitfäden an. Um die Unternehmen zur Teilnahme zu motivieren, wird auch ein wesentlichen der Teil der anfallenden Kosten übernommen. Ziel ist es, dass die Teilnehmer anschließend ein modernes Controllingsystem aufbauen und mehr Transparenz bei den Betriebsdaten und Kostenstrukturen darstellen können.
Informationen zu den Schulungsinhalten, Schulungsterminen und den Orten findet man auf der Homepage des hessischen Umweltministeriums unter dem Punkt Umwelt/Wasser/Nachhaltiges Wirtschaften /Kostenrechnung und Betriebsdatenerfassung.
Erste industrielle Biogasanlage in Hessen in Betrieb
Bis 2015 will die hessische Landesregierung den Anteil der erneuerbaren Energien auf 15 Prozent erhöhen. Daran soll Biogas einen Anteil von mindestens 30 Prozent haben, sagte er Umweltminister Dietzel anlässlich der Inbetriebnahme der neuen Biogasanlage von Infraserv Höchst. In zwei 30 m hohen Behältern werden zukünftig pro Jahr 300.000 Kubikmeter Klärschlamm und 90.000 Kubikmeter organische Abfälle vergoren. Dabei kommt der Klärschlamm direkt aus der benachbarten Industrie-Kläranlage, die Speisereste und Abfälle stammen aus den umliegenden Unternehmen.
Die Biogas-Anlage sei eine “ Verknüpfung von Ökologie und Ökonomie „, sagte der Infraserv-Geschäftsführer Roland Mohr .Als nächsten Schritt plane man eine Müllverbrennungsanlage.
Innovations Radar Umweltrecht
Nennt sich ein kostenloser Service des hessischen Wirtschaftsministeriums. Dort kann man sich über neue und geplante Entwicklungen des Umweltrechts der EU, des Bundes und des Landes Hessen informieren. Für die wesentlichen Umweltbereiche werden Informationen über kommende Vorschriften sowie daraus resultierende Marktchancen für hessische Umwelttechnologieanbieter dargestellt. Die “ aktuellen Vorschriften“ stehen im Internet geordnet nach den Segmenten Energie und Klima, Luft und Industrieanlagen, Wasser und Abwasser, Abfall, Bodenschutz, Altlasten, Chemie, Produkte und Verkehr zur Verfügung.
Zu finden unter www.hessen-umwelttech.de