Beschäftigte profitieren, wenn ihre Arbeitszeit erfasst wird
BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019 bezüglich der Arbeitszeiterfassung ausgewertet
Dortmund – Bei der Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland wird die Arbeitszeit erfasst. Dabei weichen Art und Anteile der Erfassung nach Faktoren wie Geschlecht, Alter, Wirtschaftszweig oder Tätigkeit voneinander ab. Beschäftigte, deren Arbeitszeit erfasst wird, berichten deutlich seltener über zeitliche Entgrenzung. Zudem verfügen sie über eine größere zeitliche Flexibilität. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Auswertung der BAuA-Arbeitszeitbefragung, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als baua: Fokus „Arbeitszeiterfassung und Flexibilität – Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019“ veröffentlicht hat.
Die Arbeitszeit ist ein wichtiger Schlüsselfaktor für die körperliche und psychische Gesundheit der Beschäftigten. Mit seinem Urteil vom Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Arbeitgeber zu verpflichten, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung“ einzurichten. Die mit dem Urteil einhergehende Diskussion bewegt sich im Spannungsfeld zwischen zeitlicher Flexibilität und Entgrenzung von Arbeitszeit. Der baua: Fokus „Arbeitszeiterfassung und Flexibilität – Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019“ beschreibt erstmals die Verbreitung, die Varianten und die Auswirkungen einer systematischen Arbeitszeiterfassung für Deutschland. Dazu wurden die Daten von rund 8.400 abhängig Beschäftigten im Alter von 18 bis 65 Jahren ausgewertet.
Die Analyse zeigt, dass bei der Mehrheit der Beschäftigten die Arbeitszeiten bereits betrieblich oder durch eine Selbstaufzeichnung erfasst werden; bei der Arbeit im Homeoffice oder in der Telearbeit jedoch deutlich seltener (80 Prozent im Betrieb, 66 Prozent bei der Arbeit von zuhause). Beschäftigte, deren Arbeitszeit nicht erfasst wird, berichten häufiger über zeitliche Entgrenzung, die sich beispielsweise in überlangen Arbeitszeiten, Pausenausfall oder fehlenden Ruhezeiten zeigen kann. Zeitliche Entgrenzung wirkt sich jedoch negativ auf Wohlbefinden und Gesundheit aus.
Insbesondere Beschäftigte, die von zuhause aus arbeiten, arbeiten häufig länger, wenn ihre Arbeitszeit nicht erfasst wird. Gerade in diesen Fällen bekommt die Arbeitszeiterfassung eine besondere Bedeutung, um eine mögliche zeitliche Entgrenzung sowohl für Beschäftigte, als auch für Betriebe sichtbar zu machen.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Erfassung der Arbeitszeit ein wesentliches Element gesundheitsförderlicher Arbeitszeitgestaltung darstellt und Beschäftigte in verschiedener Weise davon profitieren. Sie haben eine geringere zeitliche Entgrenzung und einen größeren zeitlichen Handlungsspielraum. Auch die Grenzziehung zwischen Privatleben und Beruf, das heißt zwischen Arbeits- und Ruhezeit, gelingt besser. Zudem wird Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit beziehungsweise zu atypischen Zeiten, wie am Wochenende oder außerhalb der Geschäftszeiten, transparent und somit auch für einen betrieblichen Diskurs zugänglich.
Letztlich bietet die systematische Erfassung der Arbeitszeit auch für Betriebe Vorteile: Wenn Beschäftigte variabel an unterschiedlichen Orten ihre Arbeit aufnehmen, unterbrechen und beenden, trägt eine Arbeitszeiterfassung dazu dabei, den Überblick über die geleistete, hochvariable und fragmentierte Arbeitszeit nicht zu verlieren. Die gemessene Arbeitszeit ist deshalb auch ein wichtiges Rückmeldeinstrument und eine hilfreiche Kennzahl für die erbrachte Leistung. Darüber hinaus gibt die Aufzeichnung der Arbeitszeit Hinweise zur Arbeitsintensität und stellt somit einen wichtigen Indikator im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung dar.
Den baua: Fokus „Arbeitszeiterfassung und Flexibilität – Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019“ gibt es im PDF-Format auf der Homepage der BAuA unter www.baua.de/dok/8864868.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 750 Beschäftigte.
https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2021/10/pm038-21.html
Arbeitswelt im Wandel 2021 zeigt Trends auf
BAuA veröffentlicht Zahlen, Daten und Fakten der deutschen Arbeitswelt
Dortmund – Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fasst jährlich die aktuellen Trends der Arbeitswelt unter dem Titel „Arbeitswelt im Wandel“ zusammen. Mit vielen anschaulichen Grafiken informiert die kompakte Broschüre Praktiker des Arbeitsschutzes und die interessierte Öffentlichkeit gleichermaßen. Dabei beruht sie auf dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2019“, deshalb bleiben die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie vollständig unberücksichtigt. Gleichwohl präsentiert die Broschüre übersichtlich und prägnant Zahlen, Daten und Fakten in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
So stieg etwa die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland im Jahr 2019 auf mittlerweile 42,4 Millionen an. Davon arbeiteten 9 von 10 Erwerbstätigen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Mit 77 Prozent hat der Anteil der Erwerbstätigen in der Bevölkerungsgruppe der 15- bis 65-Jährigen einen Höchststand erreicht. Am höchsten ist diese Quote in der Altersgruppe 45 bis 49 Jahre (88 Prozent). Zudem steigen immer weniger frühzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Mittlerweile stehen 62 Prozent der 60- bis 64-Jährigen im Erwerbsleben. Im Jahr 2007 waren es nur 34 Prozent.
Mit einer Unfallquote von 21,9 je 1.000 Vollarbeiter blieb das Arbeitsunfallgeschehen auf einem insgesamt niedrigen Niveau mit leicht abnehmender Tendenz. Durch Arbeitsunfähigkeit fielen 2019 schätzungsweise etwa 712 Millionen Arbeitstage aus. Insgesamt führte das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen zu einem geschätzten Produktionsausfall anhand der Lohnkosten von rund 88 Milliarden Euro. An Bruttowertschöpfung gingen der deutschen Volkswirtschaft rund 149 Milliarden Euro verloren.
Zudem befasst sich die aktuelle Ausgabe mit der Digitalisierung in den Betrieben. Dazu präsentiert sie ausgewählte Daten aus der Befragung „Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung (DiWaBe)“ 2019. Mehr als die Hälfte der befragten Betriebe (58 Prozent) nutzen bereits moderne digitale Technologien, wie vernetzte Wertschöpfungsketten, Big-Data oder künstliche Intelligenz, oder diese sind zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells. In Betrieben mit 4.0-Technologien sind Informations- und Kommunikationstechnologien stärker verbreitet, die Beschäftigten geben seltener gesundheitliche Beschwerden an und fühlen sich tendenziell weniger erschöpft.
„Arbeitswelt im Wandel“ informiert außerdem einfach und verständlich über die Themen Berufskrankheiten, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit. Die handliche Broschüre stellt das Rentenzugangsalter und den demografischen Wandel in Deutschland dar und präsentiert dem Leser außerdem den Ablauf einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung.
Die Broschüre „Arbeitswelt im Wandel – Ausgabe 2021“ kann in gedruckter Form über den Webshop der BAuA bezogen werden. Das PDF kann heruntergeladen werden unter www.baua.de/dok/8855000.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 750 Beschäftigte.
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Statistik: Arbeitsunfallzahlen in der Corona-Krise
Die Corona-Krise schlägt sich in den vorläufigen Unfall- und Berufskrankheitenzahlen für das Jahr 2020 nieder. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist deutlich zurückgegangen, bei den Berufskrankheiten zeigt sich ein Anstieg.
Anfang März 2021 haben die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die vorläufigen Arbeitsunfallzahlen für das Jahr 2020 veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr auf 760.369 Unfälle gesunken. Das ist ein Rückgang um 12,8 Prozent. Vor allem Wegeunfälle sind zurückgegangen. Die Zahl der Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause ereigneten, beläuft sich auf 152.773. Im Vergleich zum Vorjahr 2019 haben sich damit 18,2 Prozent weniger Wegeunfälle ereignet. Auch die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle zeigt eine deutliche Veränderung. So ereigneten sich 397 tödliche Arbeitsunfälle, das sind 100 weniger als im Vorjahr.
»Die vorläufigen Zahlen sind ein Abbild der Corona-Krise«, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. Die Beschäftigten seien weniger mobil gewesen, viele arbeiteten in Kurzarbeit oder im Homeoffice. Aus diesem Grund seien die Arbeitsunfallzahlen gesunken. Andererseits gebe es im Zusammenhang mit Covid 19 überproportional viele Berufskrankheitenanzeigen.
Bedingt durch die Corona-Pandemie liegen die Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit sowie die entschiedenen Berufskrankheitenfälle deutlich höher als bisher. Bis Ende des Jahres 2020 sind 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch Covid-19 eingegangen, wie eine Sondererhebung der Unfallversicherungsträger zeigt. Entscheidungen wurden dazu in 22.863 Fällen getroffen. In 18.069 Fällen wurde die Berufskrankheit anerkannt.
Mit insgesamt 105.759 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit im Jahr 2020 beläuft sich der Anstieg auf 32 Prozent. Die Fälle, in denen eine Entscheidung getroffen wurde, ist um 31 Prozent gestiegen. Fälle, bei denen sich der Verdacht bestätigt hat, haben um knapp 53 Prozent zugenommen. Bei anerkannten Fällen zeigt sich eine Zunahme von knapp 109 Prozent.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Lesen Sie auch »Zahlen zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten«
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Gefährdungsbeurteilung: Neues Handbuch als Hilfestellung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Betriebe dazu, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und Maßnahmen abzuleiten. Ein neues Handbuch unterstützt bei der betrieblichen Umsetzung.
Bisher konnten Verantwortliche den »Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung« der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Nachschlagewerk nutzen. Nun hat die BAuA das Angebot zur Gefährdungsbeurteilung erweitert und das neue »Handbuch Gefährdungsbeurteilung« veröffentlicht. Darin geht es vorrangig um Grundlagen und Prozessschritte. Die Publikation umfasst drei Teile.
Im ersten Teil geht es ganz allgemein um die Gefährdungsbeurteilung. Dafür stehen Informationen und Empfehlungen zur Verfügung. Der zweite Teil des Handbuchs stellt Wissen bereit, das sich stärker auf einzelne Gefährdungsfaktoren bezieht. Gemeint ist damit, wie sich Gefährdungen auswirken und diese sich ermitteln und somit beurteilen lassen. Ebenso gibt dieser Teil Aufschluss über Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Vorschriften und liefert wissenschaftliche Erkenntnisse. Auch geht es um die Themen der psychischen Gesundheit und Arbeitszeit. Der dritte Teil stellt eine Datenbank bereit. Diese beinhaltet qualitätsgesicherte Handlungshilfen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Den ersten und zweiten Teil des »Handbuchs Gefährdungsbeurteilung« stellt die BAuA als kostenfreien Download zur Verfügung.
Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Online-Tool: Psychische Belastungen im Homeoffice ermitteln
Die Arbeitswelt hat sich durch die Corona-Pandemie verändert – sei es mehr Arbeit im Homeoffice oder die Zusammenarbeit auf Distanz im Betrieb. Das kann psychische Belastungen hervorrufen.
Betriebe haben bedingt durch das Corona-Virus ihre Arbeitsorganisation teils grundlegend umgestaltet. Sofern möglich arbeiten Beschäftigte von zu Hause aus. Die Arbeit auf Distanz wirkt sich dabei auf die Kommunikation und das soziale Miteinander aus. Das kann zu einer psychischen Belastung führen, welche die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten gefährden.
Damit Betriebe solche Belastungen feststellen können, hat die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) das vorhandene Online-Tool zur Ermittlung psychischer Belastungen angepasst. Fortan werden auch die Themen Corona und Homeoffice abgedeckt. »Wir wollen damit Betriebe in die Lage versetzen, diese Belastung zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung zu entwickeln«, sagt Isabell Kuczynski, Arbeitspsychologin bei der BG ETEM.
So geht das Online-Tool unter anderem darauf ein, ob die Befragten durch Corona zu wenig Kontakt mit Kollegen haben. Darüber hinaus sind Aussagen zum Homeoffice enthalten. Die Nutzer können bewerten, inwiefern Ziele und Erwartungen bei ihrer Tätigkeit von zu Hause aus geklärt sind. Für Isabell Kuczynski ist es entscheidend, dass Betriebe aus den Erkenntnissen der Befragung auch tatsächlich konkrete Maßnahmen ableiten und umsetzen.
Quelle/Text: BG ETEM / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Thema Arbeitsschutz auf Kläranlagen – Absturzsicherung an den Nachklärbecken in Bad Godesberg erfolgreich abgeschlossen.
Auf der Kläranlage Bonn-Bad Godesberg sind im Bereich der Nachklärbecken in regelmäßigen Zeitabständen Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich.
Aufgrund der konstruktiven Eigenschaften der Nachklärbecken 1, 2 und 3 war dies bisher mit einer Absturzgefährdung für die Beschäftigten verbunden und hat den gültigen Richtlinien des Arbeitsschutzes nicht mehr entsprochen. So hat die äußere Umwehrung der Becken im Mittel nur 0,30 m und die Absturzhöhe an den Ablaufrinnen der Nachklärbecken 1,00 m betragen.
Um den Normativbestimmungen des Gesetzgebers sowie den Anforderungen der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften zu erfüllen, wurde die Hydro-Ingenieure GmbH von der Bundesstadt Bonn mit der Objektplanung und Tragwerksplanung sowie der Fachplanung für die Technische Ausrüstung beauftragt, an den Nachklärbecken der Kläranlage Bad Godesberg entsprechende Maßnahmen durchzuführen.
Als Ergebnis der Untersuchung der baulichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Aspekte wurde festgestellt, dass die Erhöhung der Betonbeckenwände, um sowohl die notwendige Betonsanierung als auch die Aufgabenstellung der Arbeitssicherheit gemeinsam zu lösen, langfristig die wirtschaftlich und technisch sinnvollste Lösung darstellt. Parallel erfolgte hierbei auch die notwendige Ertüchtigung der Räumertechnik.
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Herr Uhlemann unter der Telefonnummer 0211-44.99-112 gerne zur Verfügung.
http://www.hydro-ingenieure.de/arbeitsschutz-klaeranlagen.html
Arbeitsstättenverordnung: Übergangsregelung erlischt
Der 31. Dezember 2020 markiert, streng mathematisch betrachtet, nicht nur das Ende des zweiten Jahrzehnts im laufenden Jahrhundert sondern auch das Ende einer, vor ziemlich genau vier Jahren, in den § 8 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eingefügten Bestandsschutzklausel für Altbetriebe.
Mindestvorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten erlischt
§ 8 Absatz 1 Satz 1 ArbStättV in der Fassung nach Art. 1 der Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom 30. November 2016 (BGBl. I, Seite 2681) lautet wie folgt:
»Soweit für Arbeitsstätten, die am 1. Mai 1976 eingerichtet waren
oder mit deren Einrichtung vor diesem Zeitpunkt (1.5.1976) begonnen worden war
oder die am 20. Dezember 1996 eingerichtet waren,
oder mit deren Einrichtung vor diesem Zeitpunkt (20.12.1996) begonnen worden war und für die zum Zeitpunkt der Errichtung die Gewerbeordnung keine Anwendung fand,
in dieser Verordnung Anforderungen gestellt werden, die umfangreiche Änderungen der Arbeitsstätte, der Betriebseinrichtungen, Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe notwendig machen, gelten hierfür bis zum 31. Dezember 2020 die entsprechenden Anforderungen des Anhangs II der Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (ABl. EG Nr. L 393, Seite 1).«
Betriebliches Eingliederungsmanagement nur selten genutzt
Mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sollen Beschäftigte nach längerer Arbeitsunfähigkeit in den Arbeitsalltag zurückfinden. Doch nicht jeder Anspruchsberechtigte nutzt das Angebot.
Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Dazu ist er nach dem Sozialgesetzbuch IX verpflichtet. Dies soll weitere Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und den Arbeitsplatz erhalten. Eine repräsentative Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liefert Daten, wie häufig ein BEM angeboten und genutzt wurde. Dazu machten rund 18.000 Beschäftigte Angaben zu ihren Arbeitsunfähigkeitszeiten. Die Auswertung bezieht sich auf das Jahr 2018.
Personen-Notsignal-Anlage: Wenn das Smartphone zum Lebensretter wird (Sponsored Post)
Die Personen-Notsignal-Anlage Bosch GuardMe ermöglicht Alleinarbeitern eine schnelle Rettung im Notfall. Foto: © Bosch Service Solutions
Ob Arbeiten an Maschinen, in Umgebungen mit Brand-/Explosionsgefahr oder im Umgang mit Gefahrenstoffen: Sind Arbeitnehmer beim Ausüben gefährlicher Tätigkeiten allein, können betriebliche Unfälle oder Notfälle unbemerkt bleiben und schwere Folgen haben. Daher haben Arbeitgeber großes Interesse daran, ihre Alleinarbeiter zu schützen und eine schnelle Rettung sicherzustellen. Oft zum Einsatz kommen dabei Personen-Notsignal-Anlagen, kurz PNA. Das sind Geräte, die manuell oder automatisch Hilfe anfordern und auch eine Rettung einleiten können, wenn der Alleinarbeiter bewegungs- oder bewusstlos ist. PNA gibt es mittlerweile auch in Verbindung mit einem Smartphone. Eine solche Lösung hat Bosch mit GuardMe auf den Markt gebracht. Der Vorteil: Sie kann mit dem Berufshandy kombiniert werden.
Mit geschätzten 8,5 Millionen Menschen ist in Deutschland jeder fünfte Arbeitnehmer Alleinarbeiter: Er oder sie arbeitet dauerhaft oder zeitweise außer Ruf- und Sichtweite anderer Personen. Üben diese Alleinarbeiter gefährliche Arbeiten aus, sind besondere Vorkehrungen wie eine PNA vorgeschrieben. Solche Tätigkeiten sind zum Beispiel Schweißen und Schneiden in engen Räumen, Sprengarbeiten, Tätigkeiten mit Brand- und Explosionsgefahr bis hin zu Arbeiten mit heißen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder ätzenden Stoffen. Ob eine PNA als Vorkehrungsmaßnahme geeignet ist, wird auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und der individuellen Situation des Alleinarbeiters durch die verantwortliche Fachkraft für Arbeitssicherheit entschieden.