Zu den Archiv Meldungen aus 2010 bis 2022.
2024
- Starkregen-Ereignisse Brandenburg stellt 25 Millionen Euro für Schutzmaßnahmen bereit
- Wichtiger Baustein für Wasserverteilung und Ökosystem der Spree – Umweltminister Vogel weiht neues Verteilerwehr Schmogrow ein
- BWK Odertag am 07.06.2024 in Görlitz
- Brandenburg legt als Vorsitz der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften Wasser und Bodenschutz Fokus auf Klimaanpassung
- Bund und Länder bringen Grundwassermodell Lausitz auf den Weg – Projekt dient strategischem Wassermanagement und ist Teil des Strukturwandels in der Lausitz
2023
- Nur 6,2 Prozent der Fließgewässer Brandenburg in gutem Zustand
- Stillgelegtes Klärwerk wird zurückgebaut – Feuchtbiotop entsteht: Minister Vogel übergibt Fördermittel an Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf
- Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz im Oderbruch bleiben gewährleistet
Starkregen-Ereignisse Brandenburg stellt 25 Millionen Euro für Schutzmaßnahmen bereit
Starkregen-Ereignisse werden in den kommenden Jahren in Brandenburg weiter zunehmen. Das prognostiziert der Deutsche Wetterdienst (DWD). Die Kommunen im Land haben am Donnerstag über Schutzmaßnahmen beraten.
Kommunen in Brandenburg sollen künftig besser auf unvorhersehbare Starkregen-Ereignisse vorbereitet sein. Über entsprechende Konzepte haben 140 Akteure aus Brandenburger Kommunen am Donnerstag auf Einladung des Umwelt-und Klimaschutzministeriums in Potsdam beraten.
Das Ministerium stellt nach eigenen Angaben 25 Millionen Euro bis 2027 bereit, damit Städte und Gemeinden Schutzmaßnahmen erarbeiten und umsetzen können. Dabei geht es unter anderem um mehr Versickerungsflächen und Rückhaltebecken, die vor Überflutungen bei Starkregen schützen sollen.
„Die Klimaveränderungen sorgen dafür, dass Extremwetterereignisse künftig häufiger auftreten“, sagte Umweltminister Axel Vogel (Grüne). Ähnlich wie bei Hochwasser lasse sich Starkregen aber schwer vorhersagen. Deshalb biete das Ministerium den Kommunen eine Förderung für zukunftssichere Konzepte an. Dafür stehen 19 Millionen Euro aus EU-Mitteln und bis zu 6 Millionen Euro vom Umweltministerium zur Verfügung. Zudem ist geplant, ein Starkregen-Netzwerk aufzubauen. Dort sollen Erfahrungen auch aus anderen Bundesländern gebündelt und für Brandenburg angepasst werden.
Drei Kommunen haben bereits Förderanträge gestellt
Seit dem 7. Dezember 2023 können Kommunen in Brandenburg Anträge auf Förderung zur Anpassung an den Klimawandel stellen. Drei Kommunen hätten bereits einen Antrag gestellt und Konzepte oder Baumaßnahmen vorgestellt, wie Ministeriumssprecherin Frauke Zelt sagte. Weitere Details waren zunächst unklar. Die Stadt Altlandsberg im Landkreis Märkisch-Oderland zeigte am Donnerstag Interesse an der Förderung.
Andere Kommunen, darunter Potsdam, begannen schon vor dem Förderungszeitraum mit einer Risikobewertung und erstellten eine sogenannte Starkregenkarte [potsdam.de] – sie zeigt modellhaft, wie eine mögliche Überflutung bei Starkregen aussehen könnte.
In Potsdam setzte Starkregen am Mittwoch eine Kreuzung unter Wasser. Rund um die Landeshauptstadt, im Havelland und in der Prignitz räumte die Feuerwehr umgestürzte Bäume von der Straße.
Wichtiger Baustein für Wasserverteilung und Ökosystem der Spree – Umweltminister Vogel weiht neues Verteilerwehr Schmogrow ein
Burg (Spreewald) OT Schmogrow – Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel hat heute bei der offiziellen Inbetriebnahme das neue Verteilerwehr in Schmogrow eingeweiht. Die Bauwerke sind zentraler Verteilungspunkt für die Abflussaufteilung von Spree und Nordumfluter und leisten einen wichtigen Beitrag zur Steuerung der Spreeabflüsse in Hochwasser- wie auch in Niedrigwassersituationen im Oberspreewald. Zudem wurde mit dem Neubau die ökologische Durchgängigkeit hergestellt und so eine weitere Barriere für wandernde Fische in der Spree beseitigt. Für den Bau der Wehre stellten Bund und das Land Brandenburg finanzielle Mittel in Höhe von 12, 7 Millionen Euro zur Verfügung.
Umweltminister Axel Vogel: „Als zentraler Bestandteil der Abflussaufteilung im Spreewald nehmen die Wehre im Wasserbewirtschaftungskonzept für die Mittlere Spree eine maßgebliche Rolle ein. Dementsprechend wichtig ist die zeitgemäße Steuerfähigkeit, die nun möglich ist. Die modernen Wehre sind zudem Teil der Maßnahmen im Aktionsplan Spreewald und Voraussetzung für eine optimierte Steuerung der Wasserverteilung sowohl bei Niedrig- und Mittelwasserverhältnissen als auch bei Hochwasserabflüssen im Oberspreewald. Beim Bau der alten Wehre aus den 1970er-Jahren hatte man zudem die ökologische Durchgängigkeit noch nicht im Blick. Auch diese wurde nun mit leistungsfähigen Fischaufstiegsanlagen hergestellt. Die so geschaffene Verbindung vom Spreewald zur renaturierten Spreeaue bis nach Cottbus dient damit der Entwicklung weiträumig vernetzter, ökologisch stabiler Lebensräume und der Förderung gefährdeter und bedrohter Arten in ihren Biotopen. Die ökologische Durchgängigkeit von Fließgewässern ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie und steht im Einklang mit den Schutzzwecken des UNESCO-Biosphärenreservates Spreewald.“
Im Zuge des Baus des Nordumfluters wurden in den Jahren 1970 und 1971 das Wehr VII in der Spree sowie das Wehr VI im Nordumfluter errichtet und gemeinsam in Betrieb genommen. Mit diesen Vorhaben wurde der Hochwasserschutz für den Oberspreewald mit seinen Hauptorten Burg und Lübbenau bis nach Lübben für ein 100-jähriges Hochwasser gewährleistet. Die ökologische Durchgängigkeit wurde damals als nicht erforderlich erachtet. Die Wehre wurden daher ohne Fischpass ausgestattet. Im Rahmen einer konzeptionellen Betrachtung des Nordumfluters kam das Landesamt für Umwelt zur Einschätzung, dass der Bauzustand der Wehre unzureichend war und die Wasserverteilung sowie der Hochwasserschutz aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit nur mit großen Anstrengungen realisiert werden kann.
Ziel war daher, die baufälligen Wehre durch moderne Ersatzneubaue mit leistungsfähigen Fischaufstiegsanlagen zu ersetzen. Die ökologische Durchgängigkeit wurde in diesem Zusammenhang unter Beachtung der Zielfischarten für das prioritäre Fließgewässer Spree und den Nordumfluter hergestellt. Die Bauzeit betrug fast sechs Jahre. Insgesamt stellten Bund und Land rund 12,7 Millionen Euro für den Neubau zur Verfügung. Mit dem Ersatzneubau der Wehrgruppe Schmogrow – Wehr VI im Nordumfluter und dem Neubau des Wehres VII in der Spree – wurden wichtige Meilensteine erreicht. Weitere Anlagen werden in den nächsten Jahren in der Spree und im Großen Fließ erneuert, mit dem Ziel, Wassermengenmanagement, Hochwasserschutz und ökologische Durchgängigkeit im Spreewald weiter zu optimieren.
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~08-05-2024-verteilerwehr-schmogrow#
BWK Odertag am 07.06.2024 in Görlitz
Im Jahr 2012 Hut der BWK alle ergangsgebietsbezogene, wasserwirtschaftliche Fachtagung und ein ungensaustausch, mit dem er Informationenraten hydrologisch, ökologischer und verbrütenfacherheimer Ländergrenzenländer amstoßen und dieer Stelle Fachkollegen und Fachkollegs ins es Gespräch will.
Die Erfahrungenn prüfen, die länderländer von Informationen verstärkt m. Heuteender der BWK mit dem Küstentag, dem Elbetag und dem Rheintag 3 nationale Veranstaltungen durch, deren übergeordnetes Ziel der Informations- und Erfahrungsaustauschungen Bundesländern und Fachbereichen der Wasserwirtschaft.
Der BWK Odertag ist der 1. internationale Gewässertag des BWK und im weiteren Bau im Juni 2022 aus Anlass des 25. Jahrestags der Flutkatastrophe an der Oder vom BWK-Landes-Zurichten Brandenburg und Berlin. Das zuzeitende Kooperationswerk mit dem polnischen Verband der Ingenieure und Techniker für Wasser- und Bodenverbesserung, SIT-Scheming, AGB, Veranstaltung die fur. Schwerpunktsteigen der Tagungen in der Ersten Linie wasserwirtschaftliche Infrastruktur, Hochwasserschutz Gewässerunterhaltung, Schiff, Niedrigwasser, Wasserqualität und Ökologie.
Die Fachveranstaltung soll vorrangig dem Informations- und Erlebnissaustauschgebiets im Einzugsgebiets tätigen der Oder Expertinnen und Experten und das fach zuständig für förderungen und schwungen und wasserbauliches in der Gesellschaft, Medien Bewusstsein und Politik zu zu stärken.
Der 2. BWK Odertag wird 2024 mit der ender BWK-Landesverband Sachsen e.V. und das Leitthema „Die Deutsch-Polnische Stromregelungskonzeption für die Grenzoder – Koncepcji regulacji cieku Odry Granicznej“.
Referentinnen und Referenten aus der Republik Polen, der Tschechischen Republik und Deutschland eingeladen sind, konzeptionelle und fachplanerische Ansätze Hinweise die Hinweise Maßnahmen und Umsetzung, und Konsequenzen der Arbeiten zuleuchten. Austragungsort der Veranstaltung ist das Europäische Zentrum für Erinnerung, Bildung, Kultur in Zgorzelec, vorüber für ideale ungenungene / ungenungene / ungene / schlagaktionsaussortisch ein. Konferenzsprachen Polnisch und Deutsch, die Vorträge simultanen…
https://www.bwk-bb.de/news/2-bwk-odertag-am-07-06-2024-in-gorlitz
Brandenburg legt als Vorsitz der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften Wasser und Bodenschutz Fokus auf Klimaanpassung
Potsdam – Das Land Brandenburg hat zum Jahresbeginn 2024 für zwei Jahre den Vorsitz der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften Wasser (LAWA) sowie Bodenschutz (LABO) übernimmen. Die LAWA und die LABO sind Arbeitsgremien der Umweltministerkonferenz für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei länderübergreifenden Themen der Wasserwirtschaft und des Bodenschutzes. Das Umweltministerium wird in der LAWA bis Ende 2025 vor allem die klimabedingten Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Gewässerbewirtschaftung bei Niedrigwasser und Wasserknappheit sowie den Umgang mit Abwassereinleitungen in den Fokus rücken.
Über eine Länderabfrage werden die bereits bestehenden Regelungen zu Abwassereinleitungen bei Niedrigwasser zusammengetragen und dann ausgewertet. Mit dem länderübergreifenden Austausch sollen Best-Practice-Beispiele zusammengestellt sowie eine Orientierungshilfe für den Vollzug und eine Verständigung zum Mindestabfluss von Gewässern erreicht werden.
Das Brandenburger Umweltministerium wird auch die Diskussion zu Nutzungskonkurrenzen und zur Priorisierung von Gewässerbenutzungen bei Wasserknappheit weiterführen. Mit den Klimaveränderungen gehen zunehmend länger anhaltende Niedrigwasserperioden und damit mehr Nutzungskonkurrenzen und Zielkonflikte einher. Das Umweltministerium will mit der LAWA Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen aus rechtlicher Sicht erarbeiten.
Außerdem bringt Brandenburg im Rahmen der Klimaschutzaktivitäten des Bundes verstärkt den Moorschutz als Themenschwerpunkt in LAWA und LABO ein, um wasser- und bodenschutzrechtliche Fragen mit den Ländern zu klären. Die Landesregierung hat am 14. März 2023 ein Moorschutzprogramm verabschiedet.
Brandenburg richtet vom 20. bis 22. März 2024 die 65. LABO-Sitzung und die 167. LAWA-Vollversammlung in Potsdam aus.
Brandenburg hat den Vorsitz der Arbeitsgremien LAWA und LABO vom Land Berlin übernommen. Der Vorsitz wechselt turnusgemäß alle zwei Jahre in alphabetischer Reihenfolge der Ländernamen. Das Amt der LAWA- und LABO-Vorsitzenden hat nun die Leiterin der Abteilung „Wasser und Bodenschutz“ des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Anke Herrmann, inne.
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~01-01-2024-brb-vorsitz-fuer-lawa-und-labo
Bund und Länder bringen Grundwassermodell Lausitz auf den Weg – Projekt dient strategischem Wassermanagement und ist Teil des Strukturwandels in der Lausitz
Potsdam – Das Simulationsmodell „Grundwassermodell Lausitz“ als länderübergreifendes Steuerungs-, Kontroll- und Bewertungsinstrument ist ein entscheidender Schritt für ein strategisches Wassermanagement in der Lausitz. Es trägt wesentlich dazu bei, die Folgen des Braunkohleabbaus zu bewältigen und den Strukturwandel, auch unter den künftigen Anforderungen durch den Klimawandel zu unterstützen. Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) und der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) haben die Verwaltungsvereinbarung für die Durchführung des Projekts „Grundwassermodell Lausitz“ jetzt unterzeichnet.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck: „150 Jahre Braunkohleförderung in der Lausitz haben ihre Spuren nicht nur in der Landschaft, sondern auch insbesondere im Wasserhaushalt hinterlassen. Um die Folgen besser einschätzen zu können, ist das Vorhaben der Grundstein für ein nachhaltiges Wassermanagement in der Lausitz. Damit soll neben einer nachhaltigen Wasserversorgung der Region auch das Wassermanagement für entscheidende Industrieansiedlungen verbessert werden.“
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Mit dem Grundwassermodell Lausitz können die notwendigen Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, um den Wasserhaushalt in der Region nach dem Ende des jahrzehntelangen Bergbaus wiederherzustellen und dauerhaft zu stabilisieren. So werden die Transformation und der Strukturwandel in der Lausitz gelingen.“
Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel bestätigt: „Mit dem absehbaren Ende der Kohlegewinnung kann sich das Grundwasser in der Lausitz wieder erholen. Die Herausforderungen des Klimawandels bleiben allerdings bestehen. Daher gewinnen eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung sowie ein bewusster und sparsamer Umgang mit Wasser immer mehr an Bedeutung. Wasser ist eine wichtige Ressource und Bestandteil des täglichen Lebens, egal ob als Trinkwasser, als Brauch- oder Industriewasser oder als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, insbesondere im Lausitzer Seenland und im Biosphärenreservat Spreewald.“
Sachsens Umweltminister Wolfram Günther: „Der Braunkohlenbergbau hat den natürlichen Wasserhaushalt der Lausitz schwerst gestört. Zudem überlagern sich die Bergbaufolgen und die Klimakrise. Wasser als Lebensgrundlage für Mensch und Natur ist keine gegebene Selbstverständlichkeit mehr. Hier müssen wir dringend handeln. Zugleich ist Wasser ein harter Standortfaktor. Wirtschaft braucht Wasser. In der Lausitz hängt davon auch das Gelingen des Strukturwandels ab. Für das Wassermanagement unter diesen schwierigen Bedingungen schafft das Grundwassermodell wesentliche Grundlagen.“
Das Projekt wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und vom Umweltbundesamt (UBA) sowie den Fachbehörden des Landes Brandenburg und des Freistaates Sachsen fachlich begleitet. Insbesondere die staatlichen geologischen Dienste der involvierten Länder werden maßgeblich an der Bearbeitung mitwirken. Das Projektgebiet umfasst mehr als 5000 Quadratkilometer und das Modell soll bis Ende 2027 fertig gestellt sein. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund neun Millionen Euro, die zu 70 Prozent vom Bund und zu 30 Prozent von den Ländern Brandenburg und Sachsen finanziert werden.
Es handelt sich bei dem Modell um ein Grundwasserströmungsmodell, das Fließpfade, Fließgeschwindigkeiten und Grundwassermengen berechnet. Das Modell baut auf den verfügbaren geologischen und geophysikalischen Daten auf und setzt sich aus einem geologisch-hydrogeologischen Strukturmodell, einem Grundwasserströmungsmodell sowie einem Bodenwasserhaushaltsmodell zusammen. Dabei wird zunächst das Strukturmodell durch die zuständigen Fachbehörden in Brandenburg und Sachsen erarbeitet. Die Bergbauunternehmen in der Lausitz werden fachlich eingebunden und ihre bereits bestehenden Regionalmodelle berücksichtigt.
Weitere Informationen
Für einen sicheren Tagebaubetrieb zum Abbau der Braunkohle muss großräumig Grundwasser in der Lausitz abgesenkt werden. Dieses sogenannte Sümpfungswasser wurde überwiegend in die Flüsse wie Spree und Schwarze Elster eingeleitet. Somit entstanden über die Jahrzehnte enorme Grundwasserdefizite bei gleichzeitig erhöhten Abflussmengen in den Flüssen. Mit dem Ende des Braunkohleabbaus wird die Sümpfung schrittweise eingestellt. Dadurch steigt das Grundwasser langsam über mehrere Jahrzehnte wieder an, um eines Tages wieder durch den Boden in die Flüsse zu sickern.
Während für den Kohleausstieg und den künftigen Strukturwandel in der Lausitz weitreichende Vereinbarungen zur Unterstützung der Wirtschaft getroffen wurden, sind die Auswirkungen des Kohleausstiegs auf den Wasserhaushalt wie die Einstellung der Sümpfungswassereinleitungen, die Füllung der Tagebaurestseen oder die Stofftransporte im Untergrund (vor allem Eisen und Sulfat) noch nicht abschließend betrachtet. Auch die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung eines möglichst naturnahen und sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushaltes sind noch nicht abschließend bestimmt. Ohne die Anpassung des Wasserhaushalts an die nachbergbaulichen Verhältnisse wird die wirtschaftliche Transformation der Region erschwert. Eine gesicherte Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Industrie, Gewerbe, und Landwirtschaft ist die grundlegende Voraussetzung für den Strukturwandel.
Der Entschließungsantrag des Bundestages zum Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) vom 02. Juli 2020 (BT-Drucksache 19/20714 (neu)) spricht folgerichtig diese wasserwirtschaftlichen Belange in der Lausitz direkt an. Darin fordert der Deutsche Bundestag von der Bundesregierung und den betroffenen Ländern unter anderem die Erarbeitung eines überregionalen Wasser- und Untergrundmodells. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, zur Erfüllung der Entschließung auf das bestehende Bewirtschaftungsmodell für das Oberflächenwasser zurückzugreifen sowie ein neues länderübergreifendes Grundwassermodell Lausitz als maßgebliche Grundlage und Kernelement für die Grundwasserbewirtschaftung aufzubauen. Das Modell soll als Schlüsselwerkzeug für eine nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung als Teil eines funktionierenden Wasserhaushalts dienen. Hierzu wird auf wichtige fachliche Grundlagen in den Ländern und bei den Bergbau- und Sanierungsträgern zurückgegriffen. Perspektivisch sollen das Modell für das Oberflächenwasser sowie für das Grundwasser über Schnittstellen miteinander gekoppelt werden.
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~12-01-2024-bund-und-laender-bringen-grundwassermodell-lausitz-auf-den-weg
Nur 6,2 Prozent der Fließgewässer Brandenburg in gutem Zustand
Flüssen und Bächen in Brandenburg geht es schlecht. Nur 6,2 Prozent der Fließgewässer sind zurzeit in gutem oder sehr gutem ökologischen Zustand. Das hat die Antwort auf eine Kleine Anfrage von Benjamin Raschke und Isabell Hiekel ergeben. Eine der zentralen Ursachen sind Stoffeinträge durch die Landwirtschaft.
Stillgelegtes Klärwerk wird zurückgebaut – Feuchtbiotop entsteht: Minister Vogel übergibt Fördermittel an Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf
Amt Döbern-Land – Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel übergab heute im Vorfeld der Kabinett-vor-Ort-Sitzung im Landkreis Spree-Neiße einen Fördermittelbescheid über rund 480.000 Euro aus der LEADER-Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung an die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf. Damit unterstützt das Ministerium die Gemeinde mit EU-Mitteln beim Rückbau der alten Kläranlage am Groß Schacksdorfer Wald, bei der Renaturierung einer artenreichen Feuchtblumenwiese und beim Anlegen eines Umwelt- und Naturlehrpfads. Das Vorhaben der Gemeinde hat einen Gesamtumfang von rund 650.000 Euro.
Die rund 800 Quadratmeter umfassende Kläranlage Groß Schacksdorf-Simmersdorf wurde Mitte der 1950-er Jahre in Betrieb genommen. 2020 wurde sie durch ein modernes, an den aktuellen Stand der Technik angepasstes Klärwerk ersetzt und außer Betrieb genommen. Seit der Nutzungsüberlassung durch den Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband ist die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf nicht mehr nur Eigentümerin des Grundstücks, sondern besitzt auch die ehemalige Kläranlage. Das Gelände eignet sich für eine ökologische, pädagogische und touristische Nachnutzung, wird aber derzeit zu einem großen Teil von versiegelten Flächen und der Altanlage ausgefüllt.
„Ich freue mich“, so der für die ländliche Entwicklung zuständige Minister Axel Vogel, bei der heutigen Übergabe in Groß Schacksdorf „mit Geld aus dem LEADER-Programm sowohl den Rückbau einer Industriebrache zu ermöglichen und das Gelände zu renaturieren als auch mit dem Aufbau eines Infopavillons und Naturlehrpfades Umweltbildungsangebote zu ermöglichen. Damit wird eine großflächige Brache einer neuen, umweltfreundlichen und nachhaltigen Nutzung zugeführt. Davon profitieren Artenschutz und Naherholungsuchende gleichermaßen.“
Die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf beabsichtigt, das stillgelegte Klärwerk zurückzubauen, die überbaute Fläche zu entsiegeln und somit Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Raum für Naherholung und Umweltbildung für Menschen zu schaffen. Auf diese Weise entsteht ein Feuchtbiotop für Amphibien, Insekten und Blühpflanzen. Ein Informationspavillon und ein 2,5 Kilometer langer Naturlehrpfad untersetzen das Naturerleben mit entsprechenden Informationen. An mehreren Punkten des Lehrpfades werden Elemente eingebaut, um für Kinder die Natur spielerisch erlebbar zu machen. Vorgesehen ist auch, dass der Naturschutzbund (NABU) das Areal in seine Bildungsangebote einbezieht.
Darüber hinaus erfolgt im Rahmen des Projekts der Ausbau des Zufahrtsweges und die Schaffung von zwei Stellflächen für barrierefreies Parken.
Das Vorhaben dient der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land.
Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz im Oderbruch bleiben gewährleistet
Potsdam – Vor dem Hintergrund einer Richtlinie für die Unterhaltung von Fließgewässern in Brandenburg und eines Erlasses des Umweltministeriums werden im Oderbruch Auswirkungen auf den Hochwasserschutz befürchtet. Das Umweltressort stellt klar, dass der Erlass zu keiner Verschlechterung der Hochwasserschutzanlagen im Oderbruch und die Richtlinie zu keiner Reduzierung der Gewässerunterhaltung führt. Das Landesamt für Umwelt stimmt sich bei der Erarbeitung des Unterhaltungsrahmens mit dem Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GEDO) ab.
Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz sind zwei verschiedene Aspekte der Wasserwirtschaft. Diese Aspekte überschneiden sich, sie werden aber an unterschiedlichen Stellen geregelt. Zur Gewässerunterhaltung zählen beispielsweise Vorgaben zur Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind beispielsweise die Errichtung und Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen, aber im Einzelfall auch der Ausbau der Gewässer zur Umsetzung des Risikomanagementplanes
Die oben genannte Richtlinie regelt die Gewässerunterhaltung. Aus diesem Grund macht die Richtlinie auch keine Vorgaben für den Hochwasserschutz. Die Richtlinie führt nicht zu einer Reduzierung der Gewässerunterhaltung und auch nicht zu einer Reduzierung des Hochwasserschutzes. Jährlich investiert das Land mehr als 2 Millionen Euro in die Unterhaltung der Gewässer- und Hochwasserschutzanlagen im Oderbruch
Ein Unterhaltungsrahmenplan ist in Vorbereitung. Der GEDO wird in diese Planung einbezogen. Das Landesamt für Umwelt wird darüber hinaus das Gespräch mit dem GEDO suchen, um eventuelle Missverständnisse aufzuklären.
Das Oderbruch ist durch die in den vergangenen Jahren modernisierten Deichanlagen entlang der Oder einer der am besten vor Hochwasser geschützten Bereiche in Brandenburg. Die Deiche sind für ein Hochwasser bemessen, das statistisch alle 200 Jahre vorkommt. In keiner anderen Region des Landes wurde in den vergangenen Jahren so viel und so vorrangig Geld für Maßnahmen zur Verbesserung des Wassermanagements eingesetzt.
Das Land Brandenburg hatte in den letzten Jahren das Investitionsprogramm „Sonderprogramm zur Verbesserung der Vorflutverhältnisse im Oderbruch“ für die Gewässer in Zuständigkeit des Landes aufgelegt. Das Programm umfasst an fast 50 Gewässer-Kilometern unter anderem Profilanpassungen, Böschungsbefestigungen und die Beseitigung von Abflusshindernisse. Die Maßnahmen an etwa 42 Gewässer-Kilometern sind abgeschlossen. Derzeit befinden sich Vorhaben am Letschiner Hauptgraben mit Kosten in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro und am Quappendorfer Kanal mit Kosten in Höhe von 3,9 Millionen Euro in der Umsetzung. Mit diesen Maßnahmen wird die Kapazität der Hauptvorfluter für das Abführen hoher Abflüsse verbessert und damit bei hohen Wasserständen eine Minimierung der Ausuferungsgefahr auf angrenzende Landwirtschaftsflächen sowie Infrastruktur und Siedlungsbereiche mit Wirkung für nahezu das gesamte Oderbruch erreicht. Seit Anbeginn sind etwa 25,8 Millionen Euro investiert worden.
Der Erlass von differenzierten Hochwasserschutzzielen hat für die Hochwasserschutzanlagen an der Oder keine Folgen. Grenzgewässer, für die Hochwasserschutzziele mit anderen Ländern abgestimmt wurden, sind explizit von den Festlegungen ausgenommen. Grundsätzlich hat die Festlegung der Schutzziele im Erlass keinen Einfluss auf solche bestehenden Hochwasserschutzanlagen, deren Schutzniveau höher ist als das angegebene Schutzziel. Ein Rückbau vorhandener Hochwasserschutzanlagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen und nur nach entsprechender Genehmigung in wasserrechtlichen Planfeststellungs- beziehungsweise Plangenehmigungsverfahren möglich. Auch auf die Anforderungen an die Unterhaltung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen hat die Festlegung differenzierter Hochwasserschutzziele keine Auswirkungen. Im Erlass geht es darum, die Bereiche mit hohem Schadenspotenzial zu schützen. Es geht nicht darum, den Schutz eines Bereichs mit geringem Schadenspotenzial zu reduzieren.
Weiterführende Informationen
Gewässerunterhaltungsrichtlinie
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~24-11-2022-gewaesserunterhaltung-und-hochwasserschutz-im-oderbruch#