Oberverwaltungsgericht NRW legt EuGH Fragen zu Maßnahmenprogrammen für den Rhein vor
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vorgelegt. Dieser soll insbesondere klären, ob die WRRL die Erstellung eines einzigen Maßnahmenprogramms durch eine zentrale zuständige Behörde verlangt, das alle grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen für die gesamte Flussgebietseinheit umfasst, teilte das Gericht in Münster mit.
Wasserrecht: Zur Unionsrechtskonformität des wasserrechtlichen Gestattungsverfahrens für den Betrieb von Wasserkraftanlagen
Konkurrentenverdrängungsklage Zustellungsfiktion Wasserrechtliche Bewilligung Konzession Transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.12.2024, Az. 8 BV 22.1880
Leitsatz: Die (Neu-)Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung an den bisherigen Betreiber und Eigentümer einer Wasserkraftanlage ohne vorherige Durchführung eines neutralen und transparenten Bewerberauswahlverfahrens verstößt nicht gegen Art. 12 der Richtlinie 2006/123/EG, Art. 8 der Richtlinie (EU) 2019/944, Art. 49 AEUV und Art. 16, 20 GRC.
Abfall aus Kläranlagen entsorgen und gleichzeitig weißen Phosphor gewinnen: Wie das funktioniert, zeigt das neue thermochemische Verfahren FlashPhos. Es ist derzeit die einzige Technologie in Europa, die es ermöglicht, diesen wichtigen Rohstoff umweltfreundlich, effizient und kostengünstig für industrielle Anwendungen herzustellen. Ein europaweites Konsortium hat unter Koordination der Universität Stuttgart die FlashPhos-Technologie erforscht und entwickelt.
Unverzichtbarer Rohstoff Weißer Phosphor (P₄) ist für die Chemie-, Pharma-, Lebensmittel- und Elektronikindustrie ein unverzichtbarer Rohstoff. „Wir wollen eine nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen sicherstellen, die für die Wirtschaft wichtig, aber schwer zugänglich sind und nur noch begrenzt zur Verfügung stehen“, sagt Prof. Markus Reinmöller, Leiter des Instituts für Energieverfahrenstechnik und Dynamik in Energiesystemen (IED) der Universität Stuttgart. „Das gelingt aber nur, wenn wir diese kritischen Rohstoffe in einer Kreislaufwirtschaft herstellen – so wie mit dem neuen FlashPhos-Verfahren. Herkömmliche Methoden gewinnen Phosphor aus Klärschlamm zurück, um damit Düngemittel herzustellen. FlashPhos produziert mit P₄ einen Grundstoff für eine Vielzahl industrieller Anwendungen, unter anderem für die Herstellung von Autobatterien, Flammschutzmitteln, Katalysatoren und Computerchips. Die Abhängigkeit von diesem Ausgangsstoff ist hoch, da der globale P4-Bedarf aktuell von nur vier produzierenden Ländern gedeckt wird.
Klärschlamm entsorgen und Kreislaufwirtschaft stärken Wirtschaftlich abbaubare Phosphatvorkommen sind global ungleich verteilt. In ganz Europa gibt es, bis auf kleinere Vorkommen in Finnland, keine aktuell abbaubaren Vorkommen. Auch bekannte Vorkommen in Norwegen sind nur schwer zu erschließen. Seit 2012 der letzte P4-produzierende Ofen geschlossen wurde, ist die Europäische Union (EU) vollkommen von Importen abhängig. Wegen seiner hohen wirtschaftlichen Bedeutung, der Abhängigkeit von Importen und der begrenzten Ressourcen, stuft die EU weißen Phosphor als kritischen Rohstoff ein. Gleichzeitig sind die phosphorhaltigen Klärschlämme, die bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen anfallen, ein wachsendes Umwelt- und Entsorgungsproblem. Deswegen ist in Deutschland ab 2029 eine Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm verpflichtend vorgeschrieben.
FlashPhos-Anlagen sollen zukünftig eine umweltfreundliche Klärschlammentsorgung mit einer vollkommenen Nutzung der enthaltenen Stoffe ermöglichen. Neben dem weißen Phosphor liefert der Prozess nutzbare Stoffe, mit denen CO₂-intensive Rohstoffe ersetzt werden können. „Damit machen wir uns unabhängiger von Importen und stärken eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft“, erläutert Christian Schmidberger, Wissenschaftler am IED und FlashPhos-Koordinator.
Innovatives Verfahren in drei Schritten Das FlashPhos-Verfahren besteht aus drei Prozessschritten, in denen die Abtrennung des Phosphors vom Klärschlamm vorbereitet und durchgeführt wird. Als erstes wird in einem neu entwickelten Mahltrockner („Dryer-Grinder“) aus dem feuchten Klärschlamm ein feines, nahezu wasserfreies Pulver gewonnen. Dieses Pulver wird dann im „Flash-Reaktor“ in Millisekunden in ein brennbares Gas und phosphathaltige Klärschlammschlacke umgewandelt. Der Prozess findet bei Temperaturen von 1.600°C statt. Die benötigte Energie stammt aus den organischen (kohlenstoffhaltigen) Bestandteilen des Klärschlammpulvers. Die Klärschlammschlacke wird im letzten Prozessschritt, dem sogenannten „Refiner“, bei ähnlichen Temperaturen „veredelt“. Als Hauptprodukt entsteht elementarer weißer Phosphor. Weitere Produkte sind ein klimafreundlicher Zementersatz, eine Eisenlegierung und ein Schwermetallkonzentrat für die Metallindustrie. Gase und Abwärme, die während des FlashPhos-Prozesses entstehen, können in weiteren industriellen Prozessen Anwendung finden und fossile Brennstoffe ersetzen.
Skalierung für die industrielle Produktion Der vom Projektpartner Buss-SMS-Canzler GmbH (SMS) entwickelte Mahltrockner wurde am Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft (ISWA) der Universität Stuttgart erprobt und optimiert. Die Demonstratoren des Flash- und Refiner-Reaktors wurden gemeinsam von zahlreichen Projektpartnern entwickelt und beim Projektpartner Aufbereitung Recycling und Prüftechnik GmbH (ARP) im österreichischen Leoben aufgebaut. Die Pilotanlage verarbeitet bis zu 250 kg Klärschlammpulver pro Stunde.
Im nächsten Schritt soll eine erste große Produktionsanlage entwickelt und gebaut werden. 2028 wollen die an FlashPhos beteiligten Industriepartner beginnen, weißen Phosphor im industriellen Maßstab herzustellen. Eine Herausforderung ist unter anderem noch die Beschaffung des Klärschlamms. Das Aufkommen ist nur in dicht besiedelten Regionen hoch genug. „Ballungszentren wie das Ruhrgebiet, Barcelona, Madrid oder Mailand wären prädestiniert dafür“, sagt Schmidberger. Bis 2050 sollen FlashPhos-Anlagen die Hälfte des europäischen P₄-Bedarfs decken können. Das Forschungsteam denkt bereits über weitere Anwendungen nach. „Am IED ist unser langfristiges Ziel, auch weitere kritische Rohmaterialien aus Abfallströmen zu gewinnen“, sagt Reinmöller.
Zum Verbundprojekt FlashPhos Das Projekt FlashPhos (Laufzeit: Mai 2021 bis April 2026) wird im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizon 2020“ (Fördervereinbarung 958267) von der Europäischen Union mit rund 12 Millionen Euro gefördert. Unter Koordination der Universität Stuttgart beteiligen sich insgesamt 17 Partner aus Industrie und Wissenschaft aus Österreich, Deutschland, Belgien, Italien und Spanien an dem Projekt. Die Abschlusskonferenz des Projekts findet am 21.04.2026 im Communications Center Donawitz in Leoben statt, inklusive einer Führung durch die Versuchshallen.
Wissenschaftliche Ansprechpartner: Christian Schmidberger, Universität Stuttgart, Institut für Energieverfahrenstechnik und Dynamik in Energiesystemen, Tel: +49 711 685-67762, christian.schmidberger@ied.uni-stuttgart.de
Prof. Markus Reinmöller, Universität Stuttgart, Institut für Energieverfahrenstechnik und Dynamik in Energiesystemen, Tel: +49 711 685-63488, E-Mail: markus.reinmoeller@ied.uni-stuttgart.de
Wie der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. berichtet, untersucht eine Studie von Ramboll Civity Management Consulting, unter welchen ökologischen und wirtschaftlichen Bedingungen Phosphor aus Klärschlamm erfolgreich recycelt werden kann. Phosphor gilt als strategischer und nicht ersetzbarer Rohstoff für Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Industrie. Da Deutschland vollständig von Importen abhängig ist und globale Lieferketten als risikobehaftet gelten, rückt die Nutzung heimischer Ressourcen stärker in den Fokus.
Eine bislang kaum genutzte Ressource liegt laut Studie im Klärschlamm. Durch Recycling aus Klärschlamm oder dessen Aschen könnte ein erheblicher Teil des nationalen Phosphorbedarfs gedeckt werden. Vor dem Hintergrund der ab 2029 geltenden Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm untersucht die Studie daher, wie eine funktionierende Kreislaufwirtschaft aufgebaut und zugleich eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung von recyceltem Phosphor erreicht werden kann.
Zu den zentralen Ergebnissen zählt, dass nur hochreine und schadstoffarme Phosphorrezyklate ökologisch vertretbar und breit einsetzbar sind. Die DPP teilt nicht die Annahme, dass nur hochreine Rezyklate relevant sind. Auch andere qualifizierte Recyclingformen leisten einen Beitrag zum Phosphorkreislauf, und jede praktikable und gesetzeskonforme Umsetzung von P-Recycling ist ein Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft.
Zudem empfiehlt die Studie eine gesetzlich verankerte Rezyklatquote im Phosphathandel, um die Rückgewinnung wirtschaftlich zu machen und einen stabilen Markt für Recyclingphosphor zu schaffen. Darüber hinaus könne Phosphorrecycling einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und die Resilienz der Phosphorversorgung in Deutschland und Europa stärken.
Kläranlagen stoßen mehr Emissionen aus als gemeldet: Bis zu 150 Millionen Tonnen CO₂ fehlen jährlich in Klimabilanzen Kläranlagen gehören zur unsichtbaren Infrastruktur unseres Alltags. Sie reinigen Abwasser zuverlässig und sorgen dafür, dass Flüsse und Grundwasser sauber bleiben. Damit sind sie ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheits- und Umweltschutzes. Gleichzeitig sind ihre Emissionen deutlich höher, als bislang angegeben wird. Für das Klima spielt die Abwasserreinigung deshalb eine größere Rolle, als bisher in den offiziellen Zahlen sichtbar wird.
Eine neue Untersuchung der Princeton University, Engineering School zeigt: Viele Länder unterschätzen die Treibhausgase aus ihrem Abwassersektor um 19 bis 27 Prozent. Weltweit fehlen dadurch jedes Jahr zwischen 94 und 150 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente in den offiziellen Klimabilanzen. Das entspricht ungefähr den Emissionen des internationalen Luftverkehrs.
BDEW und VKU fordern zügige Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), die Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie gegen zentrale Elemente der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig abzuweisen. Insgesamt 16 Verfahren, die in drei Hauptverfahren zusammengefasst wurden – unter Beteiligung von Branchenverbänden und Unternehmen aus der Pharma- und Kosmetikindustrie – zielten darauf ab, die in der Kommunalabwasserrichtlinie festgelegte Herstellerverantwortung aufzuheben.
Die Gerichtsentscheidung entspricht der Rechtsauffassung von BDEW und VKU, wonach die Klagen vor dem europäischen Gericht keinen Bestand haben konnten. Vor diesem Hintergrund hatten die beiden Verbände den Streitbeitritt vor dem Europäischen Gericht gegen die Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie beantragt.
Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Bedeutung der Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie als umweltökonomischen Meilenstein für den Gewässer- und Gesundheitsschutz in Europa. Jetzt kommt es darauf an, die Vorgaben zügig und ohne nationale Sonderwege in deutsches Recht umzusetzen. Ein zentraler Fortschritt bleibt die Erweiterte Herstellerverantwortung: Sie setzt das Verursacherprinzip konsequent um und beteiligt Hersteller erstmals systematisch an den Kosten der vierten Reinigungsstufe.
Die Stuttgarter Kläranlagen reinigen jedes Jahr 85 Millionen Kubikmeter Abwasser. Dabei setzen die Kläranlagen auch Treibhausgase in Form von Kohlenstoffdioxid, Methan und Lachgas frei. In Stuttgart sollen nun innovative Maßnahmen entwickelt werden, um Treibhausgasemissionen aus Kläranlagen zu senken.
Das ist die erste „Stuttgart Challenge“: Gewässer‐ und Klimaschutz zugleich. Erstmals können sich Unternehmen, Start‐ups und Forschungseinrichtungen aus ganz Europa für die „Stuttgart Challenge“ bewerben. Gesucht sind Innovationen, die die Stuttgarter Klärwerke klimafreundlicher machen. Die geförderten Projekte sollen möglichst schnell die Klimabilanz verbessern und auf andere Klärwerke übertragbar sein. Sie unterstützt der Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds mit bis zu 500.000 Euro.
Das Besondere: Die besten Innovationen können im größten Klärwerk Baden‐Württembergs in Stuttgart‐Mühlhausen umgesetzt werden und sich dort in der Praxis beweisen. Das Klärwerk betreibt die Stadtentwässerung Stuttgart (SES), die in diesem Jahr Partner der „Stuttgart Challenge“ ist. „Wir sind gespannt auf innovative Lösungen, die einen positiven Effekt auf unsere Klimabilanz haben“, sagt Boris Diehm, Leiter der Abteilung Klärwerke und Kanalbetrieb der SES. „Unsere Mitarbeitenden unterstützen gerne die geförderten Projekte mit ihrer Fachkompetenz. Wir stellen unsere Anlagen zur Verfügung, damit aus den kreativen Ideen emissionsmindernde Erfolgsprojekte werden, die im Anschluss auf andere Kläranlagen ausgeweitet werden können.“
Repräsentative Befragung unter 1.000 Menschen ab 18 Jahren in Hamburg – Feuchttücher beliebt, werden aber in der Kanalisation zum Problem. Denn das Klo ist kein Mülleimer: Vieles, was in der Toilette landet, gehört dort nicht hinein.
Das sind die Ergebnisse Fast ein Drittel der Befragten (31 Prozent) greift gern zu feuchtem Toilettenpapier. Besonders beliebt ist es bei 18- bis 39-Jährigen (37 %). Am wenigsten beliebt ist es bei den über 60-Jährigen, hier gibt ein Fünftel an, es zu benutzen. Etwa 5 % gibt der Befragten gibt außerdem an, regelmäßig auch Baby- oder Abschmink-Feuchttücher über die Toilette zu entsorgen. In einer Stadt mit fast zwei Millionen Einwohnern kommt dabei eine erhebliche Menge zusammen. Das Problem: Verzopfung und Verstopfung
Mit Blick auf eine reibungslose und zuverlässige Abwasserentsorgung stellt die Entsorgung feuchten Toilettenpapiers und von Feuchttüchern über die Toilette ein Problem dar. Im Gegensatz zu trockenem Toilettenpapier, das aus Zellulose besteht, sind sie meist aus Vlies gefertigt.
Diese robusten Textilfasern verbinden sich in den Abwasserleitungen miteinander und bilden zusammen mit anderen Dingen wie Haaren, Zahnseide oder Kondomen sogenannte Verzopfungen. Diese verfangen sich in den Abwasserpumpen und verstopfen sie, was die reibungslose Abwasserentsorgung beeinträchtigt und zu Beseitigungs- und Reparatureinsätzen führt.
Zehn Jahre Fristaufschub bei P-Rückgewinnung gefährdet Planungssicherheit, Investitionen und Ressourcensicherung. BMUKN soll am Zeitplan festhalten.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. spricht sich entschieden gegen den Vorschlag der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) aus, die gesetzlichen Fristen zur Phosphorrückgewinnung um zehn Jahre zu verschieben. Der BDE fordert, den seit der Novelle 2017 bekannten Zeitplan einzuhalten, um Ressourcensicherung, Planungssicherheit und notwendige Marktimpulse nicht zu gefährden.
Die von der DWA geforderte Verschiebung des Umsetzungszeitpunkts von 2029 auf 2039 bewertet der BDE als fatales Signal für Umwelt- und Ressourcenschutz sowie für den Investitionsstandort Deutschland. Eine Umsetzung ab 2029 sei anspruchsvoll – eine Aushöhlung oder Verschleppung der Pflichten würde jedoch insbesondere jene Marktteilnehmer benachteiligen, die frühzeitig in neue Verwertungswege und in Anlagen sowie Rückgewinnungstechnologien investiert haben. Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammaschen kann zudem dazu beitragen, Importe des kritischen Rohstoffs zu reduzieren und Abhängigkeiten vom Ausland zu verringern.
Überwachung von Krankheitserregern im Abwasser Infektionserreger gelangen unter anderem über den Stuhl ins Abwasser und können dort nachgewiesen werden. Die systematische Überwachung von Abwasser auf Infektionserreger mit dem Ziel, Entscheidungen für bevölkerungsbezogene Maßnahmen zu treffen, wird als abwasserbasierte Surveillance (auch kurz Abwassersurveillance) bezeichnet. Die erhobenen Daten erlauben Rückschlüsse zum Trend der Infektionsdynamik. Die Messwerte können mit Angaben aus bereits bestehenden Überwachungssystemen verglichen und gemeinsam analysiert werden. Expertinnen und Experten können so die Lage vor Ort umfassender bewerten.
AMELAG AMELAG (Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung) überwacht die Viruslasten von SARS-CoV-2, Influenzavirus und Respiratorischem Synzytialvirus (RSV) im kommunalen Abwasser.
Durchgeführt wird AMELAG von Robert Koch-Institut (RKI) und Umweltbundesamt (UBA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), den 16 Bundesländern, ihren Landeslaboren und den Betreibenden der teilnehmenden Kläranlagen mit Unterstützung von Logistik- und Labordienstleistenden.
Seit 2025 werden bis zu 70 ausgewählte Kläranlagen wöchentlich beprobt.
Kommunalabwasserrichtlinie und Tag der Daseinsvorsorge am 23. Juni: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert Verlässlichkeit
AöW-Präsidentin Claudia Ehrensberger: „Kommunen und öffentliche Unternehmen brauchen Planungssicherheit statt neuer Unsicherheiten“
Anlässlich der vom Europäischen Parlament am 18. Juni 2026 verabschiedeten Resolution zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie warnt die AöW vor neuen Unsicherheiten für Kommunen und öffentliche Wasserwirtschaft.
„Die Resolution ist rechtlich nicht bindend. Sie setzt aber politische Signale, die vor Ort Fragen aufwerfen und neue Unsicherheiten schaffen“, erklärte Claudia Ehrensberger, Präsidentin der AöW. „Kommunen und Abwasserbetriebe bereiten sich seit Inkrafttreten der Richtlinie auf die schrittweise Einführung der vierten Reinigungsstufe vor. Dafür sind langfristige Investitionsentscheidungen und verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich.“
AöW-Präsidentin Ehrensberger begrüßte, dass das Europäische Parlament die Umweltziele der Kommunalabwasserrichtlinie, die Notwendigkeit der vierten Reinigungsstufe und das Verursacherprinzip grundsätzlich bestätigt hat. Kritisch seien jedoch Forderungen nach einer erneuten Folgenabschätzung und einer vorübergehenden Aussetzung zentraler Regelungen zur Herstellerverantwortung.
„Die Diskussion darf nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen verzögert oder die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe infrage gestellt wird. Die öffentliche Wasserwirtschaft und die Kommunen benötigen Klarheit darüber, wie die Herstellerverantwortung konkret umgesetzt wird“, so Ehrensberger.
Neue VKU-Grafik: Wasserentnahmeentgelte der Bundesländer 2026 im Vergleich
Bayern führt den Wassercent ein, andere Länder passen ihre Sätze an: Die neue VKU-Grafik gibt einen aktuellen Überblick zu Wasserentnahmeentgelten in den Bundesländern.
LAGA veröffentlicht Statusbericht zur Umsetzung der Phosphorrückgewinnung
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat einen Statusbericht zur Sicherstellung der Phosphorrückgewinnung ab 2029 veröffentlicht. Darin fasst der zuständige Ad-hoc-Ausschuss den Stand der Arbeiten zu Gebührenregelungen, Ausschreibungen für die Klärschlammentsorgung und zur Langzeitlagerung von Klärschlammverbrennungsaschen zusammen. Konkrete Maßnahmen seien wegen komplexer rechtlicher und technischer Fragen bislang nur eingeschränkt entwickelt worden.
Nach Angaben des Ausschusses könnten Kosten der Phosphorrückgewinnung grundsätzlich bereits vor 2029 über Abwassergebühren umgelegt werden. Zudem sollten laufende Ausschreibungen die spätere Rückgewinnung verbindlich berücksichtigen. Die Langzeitlagerung von Aschen sei rechtlich und technisch möglich, komme laut Bericht aber nur als befristete Übergangslösung infrage. Belastbare Aussagen zu den tatsächlichen Kosten seien derzeit noch nicht möglich.
Kommunalabwasserrichtlinie beim EuGH und im Europäischen Parlament
Arzneimittelhersteller aus der EU und Deutschland haben im Rechtsstreit um die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof eingelegt. Hintergrund ist die in der Richtlinie verankerte erweiterte Herstellerverantwortung, nach der Pharma- und Kosmetikunternehmen einen Großteil der Kosten für den Ausbau kommunaler Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe tragen sollen. Zuvor hatte das Gericht der Europäischen Union die Klagen der Unternehmen gegen die Regelung als unzulässig zurückgewiesen.
Nach Angaben des Branchenverbands Pharma Deutschland soll nun gerichtlich geklärt werden, ob die Herstellerverantwortung in ihrer derzeitigen Form rechtlich anwendbar ist. Die Unternehmen verweisen demnach auf offene Rechtsfragen sowie mögliche Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung.
Parallel dazu wird über eine Resolution zu KARL im Europäischen Parlament beraten. Im Mittelpunkt stehen Forderungen nach einer erneuten Folgenabschätzung sowie nach einer Verschiebung der Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung. Eine ursprünglich für Ende Mai vorgesehene Abstimmung über eine entsprechende Resolution im Plenum wurde nach vorliegenden Informationen erneut vertagt. Gegen die Resolution haben sich 16 kommunale Verbände aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen und Schweden in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewandt. Sie fordern, auf einen sogenannten „Stop-the-Clock“-Mechanismus für die erweiterte Herstellerverantwortung zu verzichten, die Verknüpfung zwischen Herstellerverantwortung und den Vorgaben zum Ausbau der Abwasserreinigung ausdrücklich beizubehalten sowie den Kommunen die erforderliche rechtliche und finanzielle Planungssicherheit für die Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten. Nach Auffassung der Verbände könne die Richtlinie ihre Ziele nur erreichen, wenn Zuständigkeiten, Pflichten und Finanzierungsmechanismen unverändert aufeinander abgestimmt bleiben.
AöW fordert Neubewertung der Phosphorrückgewinnungspflicht ab 2029
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) hält eine Neubewertung der ab 2029 geltenden Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm für erforderlich. Nach Auffassung der AöW hat sich die bei der Novellierung der Klärschlammverordnung zugrunde gelegte Annahme, bis 2029 stünden ausreichend marktreife Technologien zur Verfügung, bislang nicht erfüllt. Die Frist ist deshalb unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht einzuhalten.
Zur Begründung verweist die AöW darauf, dass sich bislang kein Verfahren im großtechnischen Maßstab durchgesetzt hat und tragfähige Absatzmärkte für rückgewonnene Phosphorprodukte noch fehlen. Zudem sind viele Forschungsarbeiten noch nicht abgeschlossen und Genehmigungszeiten weiterhin lang. Die AöW spricht sich auch gegen ein Fondsmodell für Betreiber ohne Phosphorrückgewinnung aus und fordert stattdessen den Abbau regulatorischer Hemmnisse, eine stärkere Förderung der Technologieentwicklung sowie rechtliche Klarstellungen für Investitionen. Bereits getätigte Vorleistungen dürfen bei einer Anpassung des Rechtsrahmens nicht entwertet werden.
Erweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie umsetzen
Der VKU hat ein gemeinsames Schreiben aus einem Bündnis von 16 kommunalen Verbänden aus zehn EU-Staaten initiiert, in dem eine zügige Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie inkl. der darin verankerten erweiterten Herstellerverantwortung gefordert wird. Ein „Stop-the-Clock“-Mechanismus wird kritisiert. Die Abstimmung über eine Resolution im Europäischen Parlament ist für Mai geplant.
Experten sehen Wasserwirtschaft vor tiefgreifendem Wandel
Die Wasserwirtschaft in Deutschland steht nach Einschätzung von Fachleuten vor tiefgreifenden Veränderungen. Bei einem Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen erklärten Vertreter aus Wissenschaft und Wasserwirtschaft, die bislang angenommene Stabilität hydrologischer Systeme gelte angesichts der Klimakrise nicht mehr.
Laut dem Co-Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen, Jörg Drewes, nehmen Extremwetterereignisse mit Phasen von Trockenheit und Starkregen zu. Daraus ergäben sich neue Risiken für Versorgung, Infrastruktur und Wasserqualität. Erforderlich seien anpassungsfähige Systeme, mehr Wasserrückhalt in Städten sowie eine konsequente Vermeidung von Schadstoffeinträgen.
Der Präsident der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall), Uli Paetzel, erklärte, Wasser werde künftig ein zentrales Thema bei Infrastruktur- und Industrieansiedlungen sein. Zugleich verwies er auf das Konzept der „Schwammstadt“, dessen Wirksamkeit bekannt sei, dessen Umsetzung jedoch häufig an unklaren Zuständigkeiten und mangelnder Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren scheitere. Die Anpassung an die Folgen der Klimakrise müsse daher als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und durch neue Formen verbindlicher Zusammenarbeit mit klarer Verantwortung organisiert werden.
Neue UBA-Empfehlung zu PFAS-Abweichungen – VKU informiert am 11.02.2026
Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine Empfehlung zum „Umgang mit Abweichungen in Bezug auf die Parameter Summe PFAS-20 und Summe PFAS-4 – Vollzug der §§ 62 bis 68 TrinkwV“ nach Anhörung der Trinkwasserkommission veröffentlicht. Mit der Empfehlung möchte das UBA ein einheitliches und nachvollziehbares Vorgehen für den Umgang mit PFAS-Abweichungen etablieren. Sie enthält jedoch umfassende und teils komplizierte Vorgaben zu: zeitliche Begrenzung, Kombination aus Summenparametern und Einzelsubstanz-Grenzen, Minimierungsgebot sowie Nutzungseinschränkungen bei hohen Belastungen. Damit sollen Gesundheitsämter und Wasserversorger in die Lage versetzt werden, PFAS-Kontaminationen kontrolliert zu bewältigen und die Trinkwasserqualität langfristig zu sichern.
Gemeinsam mit dem UBA informiert der VKU seine Mitglieder am Mittwoch, 11. Februar 2026, von 08:30 bis 09:30 Uhr via Microsoft Teams in einer digitalen Veranstaltung über das Konzept, die Anwendung des Excel-Tools und die sich daraus ergebenden Auswirkungen. Die Teilnahme ist kostenlos. Ihre Anmeldung können Sie über den Link: Digitale Stunde zu PFAS | UBA Empfehlung und Vorstellung Excel Tool – VKU e.V. : Veranstaltungen vornehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website.
Einladung zur digitalen Infoveranstaltung „Spendenplattform Ukraine“ am 12. Januar 2026
Der VKU hat gemeinsam mit den anderen Verbänden der Wasserwirtschaft im Dezember 2025 einen erneuten Spendenaufruf gestartet, um dringend benötigte technische Hilfsgüter für die Wasser- und Energieversorgung in der Ukraine bereitzustellen. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit der kritischen Infrastruktur zu stärken und die Versorgung der Bevölkerung insbesondere während der Wintermonate zu sichern. Falls Sie eine Spende in Erwägung ziehen, kommen sicherlich einige praktische Fragen auf. Vor diesem Hintergrund laden wir Sie herzlich zu unserer digitalen Infoveranstaltung „Spendenplattform Ukraine“ ein. Diese findet am Montag, den 12. Januar 2026 von 12:00–13:00 Uhr via MS Teams statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Agenda und den Einwahllink finden Sie hier *Infoveranstaltung: Spendenplattform Ukraine am 12. Januar 2026 | VKU