Donnerstag, Oktober 23, 2025
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Meldungen zur Nutzung von Abwärme 2012

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September 2012
11.09.2012 Abwasserwärmenutzung noch weitgehend unbekannt 
August 2012
17.08.2012 Mitglied des Cluster-Arbeitskreises Abwasserwärmenutzung mit Cramer-Klett Preis 2012 ausgezeichnet
12.08.2012 Wärme aus Abwasser in Industrieanwendungen – endlich sinnvolle Nutzung möglich 
Mai 2012
30.05.2012 Wärmerückgewinnung aus Abwasser 
Februar 2012
27.02.2012 Abwärmenutzung im Betrieb: Klima schützen – Kosten senken 

Abwasserwärmenutzung noch weitgehend unbekannt

Eine aktuelle Umfrage bei deutschen Kommunen zeigt: Die Nutzung der Wärme aus Abwasser ist weitestgehend unbekannt Was Sie schon immer Über Wärme aus Abwasser wissen wollten, das erfahren Sie hier!

• Wärme aus Abwasser? Ja, aber wie?
http://www.systemtechnik.net/fileadmin/pdf/publikationen/abwasserwaerme/awn-waerme_aus_abwasser-aber_wie.pdf
• Ist Abwasser als Wärmequelle für meine Belange nutzbar?
http://www.systemtechnik.net/fileadmin/pdf/publikationen/abwasserwaerme/awn-abwasserwaerme-nutzbar_oder_nicht.pdf
• ….mehr unter:

Quelle: http://www.systemtechnik.net/aktuell/aktuelles/artikel/abwasserwaermenutzung-noch-weitgehend-unbekannt/

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Mitglied des Cluster-Arbeitskreises Abwasserwärmenutzung mit Cramer-Klett Preis 2012 ausgezeichnet

Christian Frommann, Mitarbeiter der HUBER SE und Mitglied im Cluster-Arbeitskreis Abwasserwärmenutzung, wurde für sein herausragende Leistung auf dem Gebiet der Abwasserwärmerückgewinnung mit dem Thoedor-von Cramer-Klett-Preis ausgezeichnet.
Der Theodor-von Cramer-Klett-Preis wird im zweijährigen Turnus vom VDI Bayern Nordost an herausragende Nachwuchswissenschaftler und Ingenieure verliehen. Namensgeber des Preises ist der Nürnberger Unternehmer Theodor von Cramer-Klett, der in der Zeit von 1817 – 1884 lebte und zu den herausragenden Persönlichkeiten der damaligen Zeit zählt. Mit seinem unternehmerischen Weitblick initiierte er zahlreiche Projekte und Unternehmen und legte auch den Grundstein für das heute international bekannte Unternehmen MAN. Aufgrund dieser historischen Zusammenhänge ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass die Preisverleihung traditionell auf dem Werksgelände der MAN in Nürnberg stattfindet. Nach einer kurzen Begrüßung der anwesenden Gäste würdigte Herr Volker Thomas in seiner Funktion als Vorsitzender des VDI Bayern Nordost in seiner Laudatio die herausragende Leistung von Herrn Christian Frommann auf dem Gebiet der Abwasserwärmerückgewinnung.

Abwasser, wie es in der Kanalisation fließt, hat meist das ganze Jahr über eine Temperatur von mind. 10-12 Grad Celsius. Berücksichtigt man dann noch die enormen Mengen, welche hier fließen, so stellt man fest, dass sich unter unseren Füssen ein enormer Energiestrom befindet, der – die richtige Technologie vorausgesetzt – für die Beheizung von Gebäuden benutzt werden kann. Herr Frommann hat sich dieser Herausforderung gestellt und in seiner Funktion als Geschäftsbereichsleiter der HUBER SE für das Unternehmen ein neues zukunftsträchtiges Geschäftsfeld erschlossen. Kernstück der innovativen Technik ist der HUBER Abwasserwärmetauscher RoWin, der ganz speziell für diese Anwendung mit Abwasser konzipiert wurde. Mittels des einzigartigen und auch patentierten Wärmetauscher wird nun in Kombination mit einer Wärmepumpe dem Abwasser thermische Energie entzogen und diese Wärme dann für die Beheizung eines Gebäudes zur Verfügung gestellt. Das Abwasser kühlt sich dabei nur um wenige Grad ab. Interessant ist hier auch, dass dieses Prinzip auch für die Kühlung von Gebäuden verwendet werden kann. In diesem Fall wird über die Wärmepumpe dem Gebäude thermische Energie entzogen und diese Wärme über den Abwasserwärmetauscher an das Abwasser übertragen.

Im Lichte der aktuellen Diskussion um das Ende der fossilen Brennstoffe, dem drohnenden Klimawandel und der Energiewende gilt diese Technoligie als absolut nachhaltig und zukunftsorientiert.

Durch die Abwasserwärmenutzung werden die mit konventioneller Heizung notwendigen Brennstoffe wie Öl oder Gas überflüssig und die CO2-Emissionen werden deutlich gesenkt.

Kommunales Abwasser wird zum Heizen und Kühlen eines Bürogebäudes mit ca. 22.000 m2 genutzt

In einem Vortrag erläuterte Herr Fromman dann auch seine gesamten HUBER-Entwicklungsaktivitäten der Abwasserwärmerückgewinnung von den Anfängen 2006 bis zum heutigen Tage. Anhand zahlreicher Bilder und Beispiele erklärte er den interessierten Anwesenden, welche Hindernisse es zu überwinden galt und welche technischen und verfahrenstechnischen Herausforderungen zu meistern waren, bis aus der ersten Idee ein funktionierendes und marktfähiges Verfahren entstand – und vorallem dann auch die ersten Aufträge an Land gezogen werden konnten.

Im Anschluss an den Vortrag folgte nun die Preisverleihung. Herr Volker Thomas übergab zunächst die Urkunde „Cramer-Klett-Preis 2012″ und lüftete dann das Geheimnis des „Überraschungs-Sachpreises“: Herr Frommann und seine Frau werden eingeladen zu einem Luxus-Wochenende in Dresden mit 2-Übernachtungen, speziellen Besichtigungen inklusive Tickets für die berühmte Semper-Oper.

Der Preisverleihung folgte dann eine interessante Werksführung durch die Motorenfertigung der MAN und abschließend lud der Hausherr und Gastgeber Herr Dr.-Ing. Ulrich Dilling (Direktor MAN Truck&Bus AG) zum festlichen Mittagessen, womit die Preisverleihung einen würdigen Abschluss fand.

http://www.umweltcluster.net/de/news/296-mitglied-des-cluster-arbeitskreises-abwasserwaermenutzung-mit-cramer-klett-preis-2012-ausgezeichnet

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Wärme aus Abwasser in Industrieanwendungen – endlich sinnvolle Nutzung möglich

In vielen Unternehmen sind Produktionsprozesse anzutreffen, bei denen Abwärme im Abwasser auf einem niedrigen Temperaturniveau entsteht oder Kälte benötigt wird. Sehr häufig finden sich für diese Temperaturniveaus zwischen -10 °C und 40 °C keine sinnvollen industriellen Nutzungsmöglichkeiten.

Die Firma thermea. aus Freital bei Dresden hat ein Wärmepumpenkonzept für Industrieunternehmen entwickelt, bei dem Kälte bis – 10 °C erzeugt werden kann und die anfallende Abwärme auf hohem Temperaturniveau auf bis 90 °C als Prozesswärme nutzbar wird. Damit kann die Abwasserwärme als ideale Energiequelle genutzt werden.

Mit der Entwicklung der Hochtemperaturwärmepumpen und Kältemaschinen für den industriellen Einsatz hat thermea in nur 2 Jahren eine absolute Weltneuheit auf den Markt gebracht. Anlagen dieser Baugröße mit CO2 als natürlichem Arbeitsstoff waren bisher am Markt nicht verfügbar.

„Damit können wir Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz mit hohen Vorlauftemperaturen bis 90 °C verbinden“, sagt Geschäftsführer Steffen Oberländer (47). So benötigen diese Wärmepumpen für das Aufheizen von Wasser, Luft und anderen Fluiden prozessbedingt weniger Antriebsenergie als herkömmliche Wärmepumpen mit Arbeitsstoffen auf Fluorkohlenwasserstoff-Basis. Die innovative Technik wurde vom deutschen Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) mit dem Kältepreis ausgezeichnet.

Die Anlagen sind in Baureihen bis 1000 kW verfügbar und wurden speziell für Industrieunternehmen entwickelt, die einen großen Bedarf an Heiz- und Prozesswärme und/oder Prozesskälte haben.

Besonders effizient ist die Anwendung bei gleichzeitigem Wärme- und Kältebedarf. Auch Einsatzfälle in der Gebäudewirtschaft und in Nahwärmenetzen sind denkbar.
http://www.thermea.de/waermepumpen/alleinstellungsmerkmal
http://www.waerme-aus-abwasser.de/index.php?ID=102&action=article&articles_ID=10

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Wärmerückgewinnung aus Abwasser

Für manchen überraschend: Der Schlauchliner kann nicht nur Abwasser ableiten, sondern ist durchaus ein Multitalent, wie Dipl.-Ing. Joachim Schulte, Stadtwerke Schwerte GmbH, zeigte. Er thematisierte einerseits die keineswegs völlig neue Rolle des Abwasserkanals als „Leerrohr“ für Glasfaser-Datenleitungen und präsentierte noch einmal den status quo in dieser Frage. Sehr viel Bewegung ist derzeit in einer anderen technologischen Sonderentwicklung, nämlich der Wärmerückgewinnung aus Abwasser – und auch hier spielt Schlauchliner-Technik ihre innovative Rolle. Schulte stellte ein Pilotprojekt in Hamburg vor, bei dem eine Wärmetauschermatte in Verbindung mit einem Glasfaser-Schlauchliner in einen Abwasserkanal …mehr:

http://www.this-magazin.de/artikel/tis_Kanalsanierung_im_Zeichen_des_Adlers__1313576.html

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Abwärmenutzung im Betrieb: Klima schützen – Kosten senken

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat eine Publikation zum Thema Abwärmenutzung im Betrieb veröffentlicht. Der Leitfaden informiert mittels unterschiedlicher Schwerpunkte über eine Abwärmenutzung und stellt typische Beispiele für Unternehmen dar (Quelle: LfU).

http://www.izu.bayern.de/aktuelles/detail_aktuelles.php?pid=01030101001987

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Beiträge zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

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2021
EEG 2021 in Kraft getreten
2017
Geplante EEG-Umlage gefährdet hocheffiziente Klärgas-KWK 
2014
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 und seine Auswirkungen 
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: Die Politik unterschätzt die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung und begibt sich auf verfassungsrechtlich kritisches Terrain
Ein Verschiebebahnhof von Strompreisen zu Gebühren bringt Stromkunden keine Entlastung!  
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: Energiewende braucht mehr dezentrale Versorgungsstrukturen 
„Wasser und Energie“ das Motto des Weltwassertags 2014 droht in Deutschland unterzugehen 
2011
Energiewende fordert Anstrengungen von allen Beteiligten
Bundesrat verabschiedet EEG 2012 
Stärkere Förderung von Klärgas im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) – fordert AöW
2010
Netz- und Speicherausbau dringend erforderlich 
2009
Bundeskabinett verabschiedet zwei EEG-Verordnungen 
Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Biogasanlagen 
2008
EEG 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht 
Firmenbeirat des Fachverbandes Biogas e.V. erwartet neuen Aufschwung in der Biogasbranche 
BEE zur Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Auch Kläranlagen können Energie erzeugen
Solarenergieforscher unterstützen die Weiterentwicklung des EEG 
Parlamentarisches Verfahren zum EEG beginnt 
Lackmann: Kommissionsentwurf schafft Grundlage für 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020 
2007
Stellungnahme der AöW zum EEG-Entwurf 
Handlungsempfehlungen zur EEG-Novelle bieten keine Perspektive für Biogasbranche
Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 

EEG 2021 in Kraft getreten

Zum 1. Januar 2021 ist das novellierte EEG in Kraft getreten. Unter anderem gibt es für die Eigenversorgung Änderungen im EEG 2021. Die Bagatellgrenze für eigenverbrauchten Strom aus kleinen Anlagen wird angehoben und orientiert sich dabei an den Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union. Die Bagatellgrenze wird von 10 auf 30 Kilowatt für die installierte Leistung privilegierter Anlagen angehoben und es wird ein Verbrauch von 30 Megawattstunden im Jahr von der EEG-Umlage befreit. Geht der Verbrauch über die 30 Megawattstunden hinaus oder sind mehr als 30 Kilowatt Leistung installiert, werden wie gehabt 40 Prozent der EEG-Umlage auf den gesamten Eigenverbrauch fällig. Die Ausweitung der Bagatellgrenze gilt dabei sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen (§ 100 Abs. 2 Nr. 14a). Somit ist die Eigenversorgung mit ausgeförderten Anlagen kleiner 30 Kilowatt ebenfalls vollständig von der EEG-Umlage befreit.

Quelle und weitere Informationen:
Blog Erneuerbare Energien.NRW, EEG 2021: Die wichtigsten Änderungen, Stand 18.12.2020

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Geplante EEG-Umlage gefährdet hocheffiziente Klärgas-KWK

BDEW setzt sich für Bestandsschutz der KWK-Anlagen und Investitionssicherheit ein
Der BDEW fordert von der Bundesregierung, Pläne für die massive Mehrbelastung der Abwasserentsorgungsunternehmen bei der Nutzung von Klärgas in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ad acta zu legen. „Wir sehen die Gefahr, dass mit der geplanten Einführung der EEG-Umlage viele hocheffiziente KWK-Anlagen der Abwasserunternehmen unrentabel werden könnten. Der Gesetzgeber würde mit dieser Neuregelung bereits getätigte Investitionen entwerten und falsche Signale senden: Anstatt das bei der Klärschlammaufbereitung anfallende Klärgas wie bisher umweltschonend und energieeffizient in KWK-Anlagen einzusetzen und zur Eigenstromversorgung zu nutzen, wäre der Anreiz groß, das Klärgas wieder abzufackeln. Zudem würde der Gesetzgeber immense CO2-Einsparpotenziale verschenken. Das wäre ein Schildbürgerstreich“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, mit Blick auf die Diskussionen zum KWKG-/EEG-Änderungsgesetz.
Kläranlagen haben einen hohen Stromverbrauch. Durch den Einsatz von Klärgas in KWK-Anlagen können sie ihren Strom- und Wärmebedarf zum Teil selbst decken. „Die geplante Abgabenbelastung würde auch den Weg zu einer energieautarken Kläranlage verbauen“, so Weyand.

Der aktuelle Entwurf für das KWKG-/EEG-Änderungsgesetz sieht vor, dass KWK-Anlagen mit Klärgas-Nutzung, bei denen Maßnahmen zur Erneuerung bzw. Austausch von Komponenten durchgeführt werden, künftig mit 20 Prozent der EEG-Umlage belastet werden. Bei Erweiterung der Kapazität sollen laut Gesetzentwurf sogar 40 Prozent EEG-Umlage anfallen.

https://www.bdew.de/internet.nsf/id/20161129-pi-geplante-eeg-umlage-gefaehrdet-hocheffiziente-klaergas-kwk-de

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 und seine Auswirkungen

Zusammenfassung
Zum 1. August 2014 trat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) in Kraft. Die Gesetzesnovelle bringt viele auch für die Wasserwirtschaft bedeutende Neuerungen mit sich.
Dies betrifft zum einen die allgemeine Fördersystematik des Gesetzes, zum anderen die künftige Belastung der Eigenversorgung mit Strom mit der EEG-Umlage.
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 9-2014 ab Seite 802

Autor
Rechtsanwalt Julian Heß, LL. M.
Becker Büttner Held
Rechtsanwälte • Wirtschaftsprüfer • Steuerberater | Partnerschaft
KAP am Südkai
Agrippinawerft 26-30
50678 Köln
E-Mail: julian.hess@bbh-online.de

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Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: Die Politik unterschätzt die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung und begibt sich auf verfassungsrechtlich kritisches Terrain

Berlin, Parlamentarischer Abend B.KWK, BDH: EEG-Umlage auf die Eigenstromerzeugung verstößt gegen das Grundgesetz

„Die Einbeziehung der Eigenerzeugung in die EEG-Umlagepflicht ist verfassungsrechtlich nicht vereinbar, zudem verstößt die jetzige Bagatellgrenze gegen den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz“, so kritisiert Prof. Dr. Maslaton, Vize-Präsident des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK ) das Vorhaben der Bundesregierung, den aktuellen Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2014.

Dies ist auch die Quintessenz aus einem Gutachten, das der B.KWK auf dem heutigen Parlamentarischen Abend zusammen mit dem Bundesindustrieverbandes Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V (BDH) vorgestellt hat. Gegenstand des Gutachtens ist die verfassungsrechtliche Prüfung der geplanten EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Erneuerbaren-Energien-Anlagen.
Die Novelle des Erneuerbaren-Energien Gesetzes soll zum 01. August 2014 in Kraft treten, doch durch die Neuregelung wird die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen nachhaltig beeinträchtig und ein weiterer Zubau von dezentraler und bürgernaher Energieversorgungseinrichtungen wird massiv erschwert.
„Dabei trägt die Kraft – Wärme – Kopplung mit ihrem netzdienlichen Verhalten viel zur Stabilität unserer Stromnetze bei und verringert zudem den Ausbaubedarf bei großen Überlandleitungen!“ so Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK. Dieses netzdienliche Verhalten lässt sich wissenschaftlich und wirtschaftlich belegen und wird von der Politik aktuell glatt übersehen. Zu diesem Schluss kommt auch die Unternehmensberatung bofestConsult. Eine neue Studie der Unternehmensberatung, die einen Blick auf diesen konkreten Zusatznutzen der KWK wirft, wurde ebenfalls im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Öffentlichkeit in der Berlin Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Berliner Gendarmenmarkt vorgestellt.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. befürchtet vom Entwurf des EEG 2014 in derzeitiger Fassung negative Wirkungen in größerem Ausmaß für den Ausbau der KWK und besonders im Hinblick auf das Ausbauziel 25% KWK im Jahr 2020. „Wir werden auch nicht müde, in Erinnerung zu rufen, dass die wahre Energiewende am Wärmemarkt vollzogen werden muss“, gibt zudem Hagen Fuhl, Vize-Präsident des B.KWK, zu bedenken, „hier sind die großen Effizienzpotenziale zu heben. Dies wurde auf EU-Ebene schon erkannt, aber wir warten in Deutschland noch immer auf die Umsetzung der EU Effizienzrichtlinie.“
Obwohl die KWK die geborene Partnerin der fluktuierenden Erneuerbaren Energien ist und dem bereits gefürchteten Netzausbau durch mehr Dezentralität viel von seinem Schrecken nehmen kann, hat die Politik die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt und versucht, mit verfassungsrechtlich fragwürdiger Gesetzgebung der KWK zusätzlich Steine in den Weg zu rollen. „Dies wird mit viel Kopfschütteln in der Branche quittiert“, sagt Heinz Ullrich Brosziewski, Vize-Präsident des B.KWK, „denn die KWK ist bereits ein Stück vollendete und gelebte Energiewende!“
• Rechtsgutachten „ Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenstromversorgung im EEG 2014″, Untersuchung im Auftrag des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK); erstellt von MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH
• Kurzstudie „Beitrag von zentralen und dezentralen KWK-Anlagen zur Netzstützung“, Untersuchung im Auftrag des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK); erstellt von bofest consult GmbH
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 600 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.

http://www.bkwk.de/presse_oeffentlichkeit/pressemitteilungen/detail/artikel/die-politik-unterschaetzt-die-bedeutung-der-kraft-waerme-kopplung-und-begibt-sich-auf-verfassungsrec/

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Ein Verschiebebahnhof von Strompreisen zu Gebühren bringt Stromkunden keine Entlastung!

– Eigenversorgung im § 58 EEG-E 2014
Brief der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

Sehr geehrter Herr Becker,
im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (BT-Drs. 18/1304; nachfolgend „EEG-E 2014″) soll in § 58 EEG-E 2014 erstmals eine Regelung aufgenommen werden, nach der von einem Eigenversorger selbst erzeugter und verbrauchter Strom grundsätzlich mit der EEG-Umlage belastet wird und nur für begrenzte Ausnahmefälle ist eine vollständige oder teilweise Entlastung vorgesehen.
Problemstellung
In der Abwasserwirtschaft werden in erheblichem Umfang Erzeugungsanlagen zur Eigenversorgung z.B. von Kläranlagen betrieben, in denen das bei der Faulung des anfallenden Klärschlammes entstehende Faulgas (ein erneuerbarer Energieträger) als Brennstoff eingesetzt wird. Diese Erzeugungsanlagen sollen künftig mit der EEG-Umlage (teil)belastet werden. Auch bereits errichtete Bestandsanlagen müssen künftig unter bestimmten Voraussetzungen für eigenerzeugten und -verbrauchten Strom EEG-Umlage zahlen (z.B. bei Erneuerung von Anlagen).
Wir sehen daher im Gesetzesverfahren noch Änderungsbedarf
§ 58 EEG-E 2014 muss dahingehend angepasst werden, dass der Strom, der in mit erneuerbaren Energien betriebenen Erzeugungsanlagen auf Kläranlagen erzeugt und vor Ort selbst verbraucht wird, nicht mit der EEG-Umlage (teil)belastet wird.

Unsere Argumente
• Mit dem bei der Abwasserreinigung anfallenden, erneuerbaren Energieträger Faulgas werden hocheffiziente KWK-Anlagen zur Versorgung der Kläranlagen mit Strom und Wärme betrieben. Diese Energieerzeugung ist einerseits besonders energieeffizient (Betrieb als KWK-Anlagen) und andererseits ressourcenschonend und vermeidet Treibhausgasemissionen (gekoppelte Erzeugung). Dies sind alles gesetzliche Ziele (vgl. KWKG, TEHG, usw.), zu denen die EEG-Umlage auf Eigenstromverbrauch im Widerspruch stehen würde.

• Bei Bestandsanlagen ist für Abwasserbetriebe bei Modernisierungs- und Effizienzsteige-rungsmaßnahmen der nach § 58 Abs. 2 EEG-E 2014 vorgesehene räumliche Zusammenhang sehr problematisch. Kläranlagen eines Abwasserbetriebes werden nicht nur auf einem einzigen Betriebsgelände betrieben, sondern sind nach Gesichtspunkten einer technisch und wirtschaftlich sinnvollen Ableitung des Abwassers bei möglichst geringer Geruchsbelastung der Einwohner auf das Areal einer Kommune oder eines Zweckverbandes verteilt, manchmal sogar auch außerhalb des Gemeindegebiets. Alle Anlagen dienen der Aufgabe einer hygienisch einwandfreien Abwasserentsorgung. Durch die vorgesehene enge Fassung des Bestandsschutzes würden zügige Modernisierungs-maßnahmen mit größtmöglichem Nutzen für die Gebührenzahler erschwert.

• Auf ca. 1.000 Kläranlagen werden in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang derzeit je rund 1,1 TWh Strom und Wärme aus Faulgas insbesondere in KWK-Anlagen selbst erzeugt (rund 1/4, bzw. 1/3 des Gesamtbedarfs an Strom bzw. Wärme). Durch Modernisierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen und durch Neubau von KWK-Anlagen auf kleineren Kläranlagen besteht erhebliches Potenzial, die Stromerzeugung auf 3 TWh pro Jahr zu erhöhen und damit diese ressourcen- und umweltschonende Erzeugung auszubauen. Unter den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist das allerdings nur mit einer EEG-umlagefreien Eigenerzeugung wirtschaftlich umsetzbar. Die geplanten Änderungen im § 58 Abs. 6 EEG-E 2014 erschweren somit die Hebung weiterer Energiepotenziale in der Wasser-wirtschaft.

• Die novellierte Abwasserverordnung (BRat Drs. 162/14 vom 11.04.2014) sieht vor, dass Abwasseranlagen so errichtet, betrieben und benutzt werden sollen, dass eine energieeffiziente Betriebsweise ermöglicht wird, wobei die bei der Abwasserbeseitigung entstehenden Energiepotenziale genutzt werden sollen. Gerade durch den Betrieb von hocheffizienten KWK-Anlagen zur Eigenerzeugung auf Kläranlagen können erhebliche Energiepotenziale erschlossen werden. Eine Belastung mit der EEG-Umlage würde diesem in der Abwasserverordnung formulierten Ziel allerdings zuwiderlaufen.

• Die auf Kläranlagen mit dem erneuerbaren Energieträger Klärgas (= Faulgas) betriebenen Erzeugungsanlagen erhalten regelmäßig keine Förderung durch das EEG, verursachen also keine Förderkosten. Auf der anderen Seite sollen gerade diese Anlagen nun aber mit der EEG-Umlage (teil)belastet werden. Das EEG – das Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern – würde insoweit ins Gegenteil verkehrt – faulgasbetriebene Anlagen erhalten keine Förderung, sondern werden sogar belastet. Das EEG wäre insoweit ein Gesetz zur Belastung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

• Nach § 58 Abs. 4 wird der Kraftwerkseigenverbrauch, der in Neben- und Hilfsanlagen verbraucht wird, gänzlich von der EEG-Umlage ausgenommen. Die Erzeugung von Strom für den Eigenverbrauch zum Beispiel aus Klärgas entsteht in Kläranlagen im Abwasserreinigungsprozess und ist integrierter Bestandteil zwangsläufig ablaufender Prozesse. Er wird auch in den Kläranlagen in Neben- und Hilfsanlagen genutzt, zum Beispiel für die Klärschlammtrocknung oder Pumpen und Rührwerke. Der Eigenstromverbrauch in Anlagen der Wasserwirtschaft sollte dem Kraftwerkseigenverbrauch gleichgestellt werden.

• Durch die Ausweitung der EEG-Umlage sollen die Kosten der Stromkunden reduziert werden. Die Stromkunden würden mit der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Kläranlagen aber über die Abwassergebühren indirekt doch wieder belastet werden. Genau betrachtet, würde die EEG-Umlage nur verschoben werden.

Aus der Tagesordnung für die Öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 2. Juni 2014 können wir ersehen, dass im Themenblock 3 kein Vertreter aus unserer Branche angehört wird. Wir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, uns bzw. einen Vertreter der öffentlichen Kläranlagenbetreiber dazu zu laden.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Hecht
Geschäftsführerin

AöW
Allianz der öffentlichen
Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a
10117 Berlin
Tel.: 030 397436-06
Fax: 030 397436-83
www.aoew.de

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Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: Energiewende braucht mehr dezentrale Versorgungsstrukturen

KWK-Branche und Energiedienstleister sehen sich durch EEG-Novellierung ausgebremst

„Kraft-Wärme-Kopplung ist der ‚Enabler‘ für die notwendige Transformation des Energieversorgungssystems im Rahmen der Energiewende“, so charakterisiert Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V., die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung für eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung. „Durch die geplanten Belastungen im aktuellen Entwurf des EEG 2014 kann das Know-how der Hersteller von Anlagen für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK) sowie der Energiedienstleister allerdings nur noch sehr begrenzt zum Einsatz kommen“, sieht Müller-Urlaub drastische Auswirkungen der Energiepolitik auf die Branche zukommen. Wir betrachten den aktuellen Entwurf des EEG 2014 als verfassungsrechtlich kritisch, untauglich als Strompreisbremse und kontraproduktiv für die Energiewende“, urteilt Müller-Urlaub.

Marcus Bort, Vorstandsvorsitzender des ESCO Forum im ZVEI sieht mit dem neuen EEG 2014 eine schlechte Tradition fortgesetzt: „Die im ESCO Forum organisierten Energiedienstleister (Contractoren) beklagen, dass wir immer noch nicht auf dem Weg zu einer ‚Energiepolitik aus einem Guss‘ sind. Die Förderung hocheffizienter KWK durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) und die EEG-Umlage sind nicht aufeinander angestimmt. Was das KWK-G gibt, nimmt die EEG-Umlage. Daher
sprechen wir von einem ‚Fördermittel-Kreislauf-Gesetz‘, das es endlich zu durchbrechen gilt.“ Bort erwartet von der Politik auch, dass bei Effizienzsteigerungsmaßnahmen die Eigentümerlösung mit der Dienstleistungslösung gleichgestellt wird, um Wettbewerbsneutralität zu schaffen und dass für den Betrieb von KWK-Anlagen Betreiberneutralität hergestellt wird.

Auch Müller-Urlaub kritisiert massiv die mangelnde Planungssicherheit für Investitionen in KWK. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das EEG 2014 sieht z.B. vor, dass der jährliche Ausbau der KWK-Stromerzeugung im Biomassebereich auf maximal 100 MW begrenzt wird bei Streichung sämtlicher Boni und bei einer Konzentration auf die Verwertung von Abfall- und Reststoffen.
Für den Ausbau der KWK mit fossilen Einsatzstoffen erwartet Müller-Urlaub weitaus größere negative Auswirkungen. Denn im EEG 2014 geplant ist eine Belastung des von Eigenerzeugern selbst verbrauchten Stroms bei neu zugebauten Anlagen.

Eines steht für Müller-Urlaub jetzt schon fest: Die geplante Neuregelung für die EEG-Umlage würde die Zielsetzungen eines anderen Gesetzes konterkarieren. Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz von 2012 zielt auf eine Erhöhung des KWK-Anteils an der Stromerzeugung auf 25 % im Jahr 2020 ab. Dieses Ziel wird unter den aktuellen Umständen verfehlt werden.

Die „Strompreisbremse“ funktioniert nicht – bremst aber den KWK-Zubau aus
Auch hinsichtlich der Kostendämpfungswirkung des EEG 2014 kann Müller-Urlaub nicht die erwartete Wirkung erkennen. Die geplante Belastung der KWK-Eigenerzeugung mit einer EEG-Umlage ist definitiv ein Schritt in die falsche Richtung. Ein merklicher Beitrag zur Entlastung der Stromkunden lässt sich auf diesem Wege keinesfalls erreichen. Die vorgesehene Regelung für Neuanlagen könnte allenfalls einen marginalen Beitrag zu der politisch gewollten Verlangsamung des Anstiegs der EEG-Umlage bringen. Allerdings würde die Belastung von Neuanlagen in vielen Bereichen den Anreiz für Neuinvestitionen in KWK-Anlagen stark vermindern. Vor allem im Bereich kleiner Leistung müsste in der Folge mit einem drastischen Rückgang des Zubaus gerechnet werden.

Dr. Jobst Klien, ebenfalls Vorstandsvorsitzender des ESCO Forum im ZVEI, stellt trotz der Widrigkeiten durch die politischen Rahmenbedingungen für das Contracting-Geschäft fest, dass die Entwicklung des Energiedienstleistungs-Markts weiterhin dynamisch ist. „Seit Mitte der neunziger Jahre verzeichnet die Branche zumeist zweistellige Wachstumsraten. Bei einem Marktvolumen von etwa vier Milliarden Euro werden über 100.000 Contracting-Verträge in Deutschland gemanagt.“ Und Klien bewertet die Ergebnisse einer ZVEI-Umfrage zu Energiekennzahlen der Elektroindustrie im Jahr 2013 als einen Beleg, dass die Contractoren ihre bisherige Marktnische verlassen haben. „Jetzt schon betreiben mehr als 25 Prozent der Unternehmen in der Elektroindustrie Effizienzprojekte mit Contractoren oder stehen darüber in Verhandlungen.“

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 560 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.

http://www.bkwk.de/presse_oeffentlichkeit/pressemitteilungen/detail/artikel/energiewende-

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„Wasser und Energie“ das Motto des Weltwassertags 2014 droht in Deutschland unterzugehen

Die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes macht die bereits erreichte Nutzung der Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft zunichte. Eine Belastung der Eigenversorgung mit Strom in Kläranlagen mit der EEG-Umlage verlagert diese Kosten auf die Gebührenzahler.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. betont als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserversorger, Abwasserbetriebe und der verbandlichen Wasserwirtschaft in Deutschland, dass ihre Mitgliedsunternehmen in der Steigerung der Energieeffizienz und der Hebung der Energiepotenziale im Wasser in den vergangenen Jahren viel erreicht haben. Energieautarke Kläranlagen sind mittlerweile nicht nur Vision, sondern schon möglich. Um diese Potenziale weiter nutzen und ausbauen zu können, sind entsprechende Rahmenbedingungen erforderlich.

Dem Motto des Weltwassertages 2014 – Wasser und Energie – steht die geplante Novelle des EEG diametral gegenüber. Von einigen geplanten Änderungen des EEG befürchtet die AöW negative Auswirkungen auf die öffentlichen Unternehmen und Betriebe in der Wasserwirtschaft, obwohl sie nicht Teil der Probleme sind, die mit einer Reform des EEG behoben werden sollen.
Bei Unternehmen in öffentlicher Hand kommt bisher die Energiewende direkt den Bürgern und übrigen Nutzern zugute und entlastet sie nachhaltig von höheren Preisen/Gebühren, weil mit diesen Leistungen keine Gewinne erzielt werden, und sie dem Gemeinwohl dienen.

Die zwei wichtigsten Kritikpunkte der AöW sind:
1. Geplante EEG-Umlage auf Eigenversorgung
Besonders betroffen von einer EEG-Umlage auf Eigenversorgung wären die öffentlichen Abwasserbetriebe. Sie sind bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe auf elektrischen Strom angewiesen (der Eigenbedarf ergibt sich somit aus der Pflichtaufgabe). Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§60 WHG) muss das aus der Abwasserreinigung anfallende Klärgas verwertet werden. Der Gesamtwirkungsgrad aus Strom- und Wärmenutzung ist besonders hoch, da Wärme- und Strombedarf, anders als bei vielen anderen Stromerzeugern, zeitlich und mengenmäßig enger mit der Bereitstellung der Prozessgase aus der Klärschlammverwertung verknüpft sind.
Die Erzeugung von Klärgas aus Faulschlamm und die Nutzung für den elektrischen Eigenverbrauch ist integrierter Prozess aller größeren Kläranlagen und ökologisch sinnvoll im Sinne der nachhaltigen Nutzung von Abwasser als Rohstoff. Damit werden die Energieressourcen aus dem Abwasser genutzt und die CO2-Emmission einer ansonsten externen Stromversorgung vermieden. Die dezentrale Stromerzeugung aus Klärgas kann gegenüber Sonnen- und Windenergie Bestandteil der kontinuierlichen Grundversorgung sein. Durch die Eigenverwertung des Stroms entfallen auch die Aufwendungen für den Transport des Stroms.

Die Stromkunden und Gebührenzahler hätten von der EEG-Umlage auf Eigenversorgung in Kläranlagen keinen Nutzen, denn aufgrund des gebührenrechtlichen Kostendeckungsprinzips müssten die höheren Kosten ohnehin auf die Nutzer durchgereicht werden. Den Gebührenschuldnern werden mit der Belastung des Eigenstromverbrauchs in Kläranlagen mit der EEG-Umlage Kosten aufgebürdet und belegt die Abwasserkunden verursacherfremd mit Kosten, die nicht in der Abwasserreinigung begründet sind. Sie leistet auch keinen Beitrag zur Entlastung des Bürgers, sondern verschiebt Lasten der Grünstromsubventionierung auf die Abwasserkunden. Indirekt würde dadurch für Stromvielverbraucher ein Teil der Kosten zulasten von Abwassergebühren in den Kommunen verlagert.

Die AöW fordert, die Eigenversorgung für den Eigenbedarf bei Anlagen der öffentlichen Wasserwirtschaft von einer EEG-Umlage freizustellen.
2. EEG-Vergütung für Klärgas im Verhältnis zu Biogas

Die Nutzung von Klärgas wird nach wie vor im Verhältnis zur Biogasnutzung schlechter gestellt, was sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Eine höhere EEG-Vergütung von Klärgas würde hingegen weitere Vorteile mit sich bringen.

Es würden bessere Möglichkeiten zur Mitverwertung von Bioabfallstoffen in der thermischen Klärschlammverwertung geschaffen werden (Umverteilung der Stoffströme). Da der in der Kläranlage erzeugte Eigenstrom selbst verbraucht wird, kann Strom z.B. aus Braunkohle und importiertem Erdöl und Erdgas ersetzt werden. Gleichzeitig wird die erzeugte Prozesswärme selbst genutzt und anders als bei Biogasanlagen wird keine landwirtschaftliche Fläche verbraucht.

Es werden keine belastenden Gärreste erzeugt. Boden und Gewässer werden nicht durch Pestizide, organisch problematische Verbindungen und Überdüngung geschädigt und die Böden nicht versauert. Durch neue Verfahren erfolgt die Verwertung des Klärschlamms zukünftig sogar nahezu rückstandsfrei (Stickstoff- und Phosphorelimination). Aus den Faulresten in den Kläranlagen können auch die Inhaltsstoffe wieder zu hochwertigem Dünger verarbeitet werden. Der technische Standard, die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Klärgasverwertung sind nach Auffassung der AöW zudem oft höher als die Biogasbewirtschaftung landwirtschaftlicher Anlagen.

Die AöW fordert daher, die EEG-Vergütung von Klärgas zu erhöhen.

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Energiewende fordert Anstrengungen von allen Beteiligten

Heute haben die Betreiber der Stromübertragungsnetze die Höhe der Erneuerbaren-Energien-Umlage (EEG-Umlage) für das Jahr 2012 bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar 2012 beträgt die EEG-Umlage 3,592 Cent pro Kilowattstunde.

Die jährliche Anpassung der Umlage sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Das Gesetz schafft Marktanreize für eine nachhaltige Energieversorgung, indem es Mindestpreise festlegt, die für Strom aus erneuerbaren Energien gezahlt werden. Finanziert wird diese Förderung über die so genannte EEG-Umlage, die beim Endverbraucher erhoben wird. Trotz aller Versuche der Politik, die Umlage klein zu halten, ließ sich ein Anstieg der EEG-Umlage, gerade auch wegen des fortgeschrittenen Ausbaus der erneuerbaren Energien, nicht vermeiden.

Dazu Hans-Joachim Reck, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Die Stadtwerke unterstützen den Ausbau der erneuerbaren Energien ohne Wenn und Aber. Er fordert erhebliche Anstrengungen und Beiträge – auch in finanzieller Hinsicht – von allen Beteiligten.“ Die EEG-Umlage wird weder von den Stadtwerken festgelegt, noch profitieren sie davon. Die Umlage wird direkt an die Betreiber der Übertragungsnetze weitergegeben.

Stromanbieter werden in den kommenden Monaten prüfen, ob sie ihre Strompreise anpassen müssen. Reck gibt zu bedenken, dass die Energiewende von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müsse und diese daher nicht über Gebühr belastet werden sollten: „Obwohl wir die mit dem Ausbau der Erneuerbaren verbundenen Ziele des Klima- und Umweltschutzes mit Nachdruck unterstützen, appellieren wir dennoch an die Bundesregierung, in den kommenden Jahren bei der Umlage mit Augenmaß zu handeln und für eine effiziente Ausgestaltung der Umlagesystematik zu sorgen. Insbesondere bei der Vermarktung der erneuerbaren Energien an der Börse gibt es Nachbesserungsbedarf.“

Die Stadtwerke verstehen sich als strategische Partner bei der Energiewende. Sie setzen vor allem auf die erneuerbaren Energien, auf Gas als Brückentechnologie und auf die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Derzeit sind mehr 3.000 Megawatt an Erzeugungsanlagen im Bau oder im konkreten Genehmigungsverfahren. Davon entfällt ein Drittel auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Insgesamt wenden die kommunalen Versorger bereits 6,7 Milliarden Euro auf, und weitere Milliardeninvestitionen werden dazu kommen.

Quelle: VKU

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Bundesrat verabschiedet EEG 2012

+++ Nun herrscht Klarheit für Biogasbranche +++ EEG 2012 mit einigen Fehlern
behaftet +++ Biogaszubau wird auf niedrigerem Niveau weitergehen +++

Berlin. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Energiewendepaket einschließlich
des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 2012 verabschiedet. „Für die Biogasfirmen in
Deutschland sowie für all diejenigen, die nach dem 31.12.2011 in Biogasanlagen investieren
möchten, herrscht nun Klarheit über die Bedingungen ab 2012″, kommentiert Dr. Claudius da
Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas, das Ergebnis.
Insgesamt stellt der Fachverband Biogas e.V. fest, dass weder die Bundesministerien und
Bundestagsabgeordneten noch die Länder genügend Zeit hatten, das EEG mit der
notwenigen Sorgfalt zu überarbeiten. „Resultat ist ein EEG 2012, das eine weitere
Entwicklung der Biogasbranche zulässt, den Neuanlagenzubau jedoch spürbar verringern
wird“, so da Costa Gomez. Viele Formulierungen seien nicht präzise, daher gehe es jetzt
darum, diese Auslegungsfragen zu klären. Der Fachverband Biogas wird in den kommenden
Wochen, wie schon im Jahr 2008, eine EEG-Tour durchführen. In einer Reihe von
Infoveranstaltungen werden die neuen Rahmenbedingungen des EEG 2012 erläutert und
diskutiert. Ein Terminplan dazu wird noch veröffentlicht.
Weiterhin kritisch sieht der Fachverband die Vorgaben zur Wärmenutzung im EEG 2012 mit
der überzogenen Strafsanktion des Vergütungswegfalls bei Nichteinhaltung von 60 Prozent
Wärmenutzung. „Ein Wert von 50 Prozent und eine Vergütungskürzung um drei Cent pro
Kilowattstunde, wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme bei Unterschreitung der
Wärmenutzungsvorgabe gefordert hatte, hätten auch ausgereicht, um den nötigen Druck zur
Wärmenutzung aufzubauen“, kritisiert der Geschäftsführer. Jetzt müsse man mit Hilfe der
KWK-Positivliste bewerten, wie Wärmekonzepte entwickelt werden können, die die
Finanzierung von Biogasprojekten gewährleisten.
Ebenso ist die Regelung, dass zukünftig Substrate mit tierischen Bestandteilen auch in
landwirtschaftlichen Anlagen mit Energiepflanzen (NawaRo-Anlagen) eingesetzt werden
können, nicht nachvollziehbar. „Damit werden den bestehenden reststoffvergärenden
Biogasanlagen die Einsatzstoffe entzogen, weil Neuanlagen für die gleichen Substrate eine
deutlich höhere Vergütung erhalten können“, macht da Costa Gomez deutlich. So würden
Altanlagen in ihrer Existenz gefährdet und die EEG-Umlage unnötig erhöht.
Neben weiteren Kritikpunkten wertet der Fachverband Biogas die Regelung für
standortangepasste kleinere Biogasanlagen auf Güllebasis positiv. „Über landwirtschaftliche
Gülle-Biogasanlagen werden klimaschädliche Methanemissionen aus der Güllelagerung und
Geruchsbelästigungen bei der Gülleausbringung vermieden“, erklärt da Costa Gomez.
Ebenfalls zu begrüßen sei die Einführung der so genannten Flexibilitätsprämie, die es
Biogasanlagenbetreibern ermögliche in Gasspeicher und zusätzliche Motorkapazität zu
investieren, um den Strom bedarfsgerecht in das Stromnetz einzuspeisen. Leider gilt diese
Regelung nur für Anlagen, die in die Marktprämie wechseln.
Mit der Bundesratsverabschiedung haben Biogasunternehmen und potenzielle Investoren
nun sechs Monate Zeit, sich auf die neuen EEG-Regelungen einzustellen. Für die weitere
Branchen- und Arbeitsplatzentwicklung ist diese Vorlaufzeit ein wichtiger Faktor.
Kurzinfo Fachverband Biogas e.V.
Der Fachverband Biogas e.V. ist mit rund 4.400 Mitgliedern Europas größte Interessenvertretung
der Biogas-Branche. Er vertritt bundesweit Hersteller, Anlagenbauer und
landwirtschaftliche wie industrielle Biogasanlagenbetreiber. Die Biogas-Branche hat
inzwischen über 40.000 Arbeitsplätze zumeist in ländlichen Regionen geschaffen.
www.biogas.org

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Stärkere Förderung von Klärgas im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) – fordert AöW

Die AöW hat auf den vom BMU eingebrachten Referentenentwurf zum EEG innerhalb der relativ kurzen Frist von wenigen Tagen ihre Stellungnahme abgegeben. Die AöW fordert im EEG eine stärkere Berücksichtigung folgender Punkte:

1. Die Förderung von Biomasse bei nachhaltiger Auswirkung auf den Gewässerschutz,
2. die Förderung von Kläranlagen, in deren Faultürmen auch Biomasse verwendet werden kann,
3. die Förderung von Strom aus Klärgas und
4. die Förderung von Strom aus Wasserkraft.

Die Förderung von Energiepotenzialen in der Wasserwirtschaft muss im Rahmen des EEG stärker im Vordergrund stehen. Energie aus der Wasserwirtschaft steht ohne große Schwankungen konstant zur Verfügung und kann einen Anteil an der Grundlast übernehmen. Bei einer gleich hohen Förderung von Klärgas und Biogas wäre die Wirtschaftlichkeit von energieoptimierten Anlagen in der Wasserwirtschaft schneller gegeben, und die Gebührenzahler könnten als Abwasserkunden an anderer Stelle wieder entlastet werden. Hierdurch wären bundesweit energieautarke Kläranlagen praktisch erreichbar. Die effektive Nutzung und der Ausbau vorhandener Ressourcen und Netze der Wasserwirtschaft kann die Errichtung neuer Biogasanlagen mit weit höheren Kosten vermeiden helfen, ebenso die mittlerweile erheblichen Umweltbelastungen durch die Biomasseproduktion aus nachwachsenden Rohstoffen verringern. Bei der Wasserwirtschaft und der Nutzung von biogenem Abfall- und Reststoffen (Klärschlamm) gibt es auch keine Nutzungskonkurrenzen wie beim Anbau von Energiepflanzen, da Wasser und Abwasser als Teil der Daseinsvorsorge ohnehin gefördert, verteilt, gesammelt und behandelt werden muss.

Quellen und weitere Informationen:
Der Referentenentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien v. 17.5.2011 ist auf der Internetseite www.clearingstelle-eeg.de abrufbar unter:
http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/stand

Die AöW-Stellungnahme v. 23.5.2011 zum Referentenentwurf […]
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/media/Aktuelles/AoeW%20Stellungnahme%20EEG%202011_05_23.pdf
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 6.6.2011 (BT-Drs. 17/6071)
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/060/1706071.pdf

Quelle: http://www.aoew.de/

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Netz- und Speicherausbau dringend erforderlich

Vernünftiger Energiemix aus regenerativer und konventioneller Erzeugung notwendig

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) grundsätzlich ein Erfolg. Auch mit Hilfe des EEG seien aus einer Vision anwendungsfähige Technologien geworden, die zusammen mit konventioneller Erzeugung eine echte Perspektive für das Industrieland Deutschland bieten. „Jetzt stehen wir an einem Wendepunkt: Das große Thema der letzten zehn Jahre war, den Erneuerbaren Energien den entscheidenden Entwicklungsschub zu geben. Das große Thema der nächsten zehn Jahre wird der dringend notwendige Ausbau der Stromnetze und der Ausbau und die Erforschung von neuen Speichertechnologien sein“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über das zehnjährige Bestehen des EEG.

Ohne neue Stromautobahnen werde es zum Beispiel nicht möglich sein, den vor allem im Norden produzierten Windstrom in die Verbrauchszentren in West- und Süddeutschland zu transportieren. Auch in den Verteilungsnetzen, also in Nieder-, Mittel- und Hochspannung, sei an immer mehr Orten ein verstärkter Netzausbau zum Transport von Photovoltaik-, Biomasse- oder Windstrom nötig. „Wir brauchen außerdem neue Speicherkapazitäten und neue Speichertechnologien, ohne die es nicht gelingen wird, den wachsenden Anteil der stark wetterabhängigen Einspeisung von Ökostrom sicher in die Energieversorgung Deutschlands zu integrieren“, betonte Müller.

Das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 einen Anteil der Erneuerbaren von 30 Prozent zu erreichen, sei ambitioniert, aber machbar. „Wir bekennen uns klar zum Klimaschutz. Es muss aber allen klar sein: Allein mit Erneuerbaren werden wir auf sehr lange Sicht nicht klarkommen. Wir können uns nicht den Luxus leisten, nur die Zukunft einiger weniger Erzeugungsarten zu diskutieren. Die Kombination aus Erneuerbaren Energien und effizienter konventioneller Erzeugung – das ist der Weg“, sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Ein wichtiger Aspekt dürfe zudem nicht übersehen werden: Die Verbraucher in Deutschland hätten seit dem Inkrafttreten des EEG eine Menge Geld gezahlt, um den Erneuerbaren zum Durchbruch zu verhelfen. Allein im Jahr 2009 betrugen die Mehrkosten durch Ökostrom rund 4,9 Milliarden Euro, für 2010 ist mit Mehrkosten von 8,2 Milliarden Euro zu rechnen. „Es kommt jetzt darauf an, die Erneuerbaren marktfähig zu machen: Schritt für Schritt sollten die Erneuerbaren aus dem derzeitigen Subventionsmodell in den Wettbewerbsmarkt integriert werden“, so Müller.

Weitere Informationen

Jan Ulland
Stv. Pressesprecher
Telefon 0 30 / 300 199-1162
E-Mail presse@bdew.de

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Bundeskabinett verabschiedet zwei EEG-Verordnungen

Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll auch in Zukunft die Stabilität der Elektrizitätsnetze nicht beeinträchtigen und so effizient wie möglich vorangetrieben werden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zwei Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet: Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen und die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des EEG. „Beide Verordnungen werden dafür sorgen, dass sich die erneuerbaren Energien im Strombereich weiter dynamisch entwickeln“, so Gabriel. Die Systemdienstleistungsverordnung regelt technische Anforderungen für Windenergieanlagen, die verstärkt Kraftwerkseigenschaften wahrnehmen sollen. Mit der Verordnung über den Ausgleichsmechanismus wird die bisher physikalische auf eine finanzielle Wälzung umgestellt.

(Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von EUWID Neue Energien.)

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Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Biogasanlagen

Antrag der Beschwerdeführer gegen § 19 EEG vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Anlagensplitting“ begrüßt. Die Richter hatten heute den Eilantrag eines großen Biogasanlagenparks zurückgewiesen, der die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz für verfassungswidrig hielt. „Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir diese genau prüfen“, sagte Gabriel.
Das neu am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat klargestellt, dass das „Anlagensplitting“ unzulässig ist – und zwar auch für bereits bestehende Anlagen. Dabei geht es um das in der Vergangenheit praktizierte Aufteilen großer Anlagenparks in mehrere Anlagen, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Gegen diese Regelung wandten sich die Beschwerdeführer mit ihrem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihr Antrag auf Einstweilige Anordnung wurde nunmehr vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
Nach Auffassung der Bundesregierung war das „Anlagensplitting“ bereits nach der vorherigen Fassung des EEG aus dem Jahr 2004 unzulässig. Dies hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren wiederholt öffentlich deutlich gemacht.

https://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/43213.php

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EEG 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Der Bundespräsident hat das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EEG 2009) am 25. Oktober 2008 unterschrieben. Es ist heute, 31.10.2008, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2074.pdf

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Firmenbeirat des Fachverbandes Biogas e.V. erwartet neuen Aufschwung in der Biogasbranche

Freising. Der Firmenbeirat des Fachverbandes Biogas e.V. begrüßt die Beschlüsse
des neuen EEG, wie sie zum 1. Januar 2009 in Kraft treten werden.
Die Mitglieder des Firmenbeirates freuen sich über das positive Ergebnis der
intensiven und konstruktiven Gespräche der vergangenen Wochen, die mit
vielen Wahlkreisabgeordneten und Interessenvertretern geführt worden sind.
Das EEG gibt viele neue Impulse, um die Biogasbranche in Deutschland
nachhaltig zu beeinflussen.
Aufgrund der Gesetzesfestlegung im Juni hat sich die Nachfrage bisher deutlich
belebt, wobei durchaus noch eine Verunsicherung am Markt zu spüren
ist. Zu bedauern ist hier insbesondere, dass ein gesundes Grundvertrauen
des Marktes in das EEG durch das lange Tauziehen in Mitleidenschaft gezogen
worden ist. Besonders wichtig ist es deshalb jetzt, den NawaRo-
Preisschock des vergangenen Jahres zügig zu überwinden, wofür die Novelle
zweifelsohne eine Reihe geeigneter Instrumente bereithält.
Um dieses Ziel schnellstmöglich umzusetzen, müssen die neuen Regelungen
des EEG wie beispielsweise der Gülle-, Landschaftspflege und
Luftreinhaltebonus im Detail geklärt und auch kommuniziert werden. Nur so
lässt sich die noch bestehende Diskrepanz zwischen dem hohen Nachfrageaufkommen
einerseits und der zugleich erkennbaren Zurückhaltung bei der
Umsetzung andererseits, überwinden. Der Firmenbeirat begrüßt daher die
konsequente Aufklärungsarbeit des Fachverbandes Biogas durch bundesweite
EEG Informationsveranstaltungen und erwartet, dass die noch fehlende
Investitionsbereitschaft damit überwunden wird.
Des weiteren erwartet der Fachverband Biogas, dass insbesondere landwirtschaftlich
integrierte Hofanlagen bis 150 kWel die Triebkraft der mittelfristigen
Marktentwicklung darstellen werden. Es ist davon auszugehen, dass in diesem
Leistungsbereich die stärkste Nachfrage erfolgen wird. Gerade veredelungsintensive
Betriebe können trotz der weiterhin bestehenden Unsicherheit
durch die Rohstoffpreise wirtschaftlich ertragreiche Biogasprojekte realisieren.
Parallel wird aufgrund der Gasnetzzugangsverordnung, des ebenfalls verabschiedeten
Wärmegesetztes und der nun geklärten Bedingungen im EEG
auch die Gaseinspeisung weiter an Bedeutung gewinnen.
Als grundsätzliche Tendenz ist zu erwarten, dass sich das Auftragsvolumen
der gesamten Branche nun auf viele kleinere Projekte verteilen wird und hierdurch
ebenso mit einem steigenden Personalaufwand zu rechnen ist. Inwieweit
diese Entwicklungen Auswirkungen auf die Preisgestaltung der Hofanlagen
haben werden oder ob Kostensenkungseffekte durch Serienproduktion
diese kompensieren können, bleibt zunächst abzuwarten.
In der Summe der ersten Reaktionen kommt der Firmenbeirat des Fachverbandes
Biogas deshalb zu dem Schluss, dass nach anfänglichen Informationsdefiziten
der Markt sich erholen wird. Das volle Potenzial wird sich jedoch
erst im Jahr 2009 entfalten, mit einem neuen Bau-Boom ist allerdings nicht zu
rechnen. Insgesamt wird nach den Einbrüchen im Jahr 2008 erwartet, dass
sich das zukünftige Gesamtvolumen des Marktes eher auf einem mit 2007
vergleichbaren Niveau weiter entwickeln wird. Äußere Markteinflüsse wie Ölpreisentwicklung
und Klimaschutzanreize könnten die Marktentwicklung positiv
beeinflussen.

Kontakt:
Andrea Horbelt Hendrik Becker
Pressesprecherin Sprecher Firmenbeirat
Geschäftsstelle Freising PlanET GmbH
Tel.: 0 81 61 /98 46 63 Tel.: 0 25 64 / 39 50 0
E-Mail: ho@biogas.org E-Mail: info@planet-biogas.com

Der Fachverband Biogas e.V. ist mit über 3.000 Mitgliedern die größte deutsche Interessenvertretung
der Biogas-Branche. Er vereint Betreiber, Planer und Anlagenbauer.

http://www.biogas.org/

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BEE zur Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Wachstum Erneuerbarer Energien kommt mit Verzögerung

Berlin, 06. Juni 2008 Die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) macht den Weg frei für weiteres Wachstum der Erneuerbaren Energien in Deutschland. „Mit dem neuen EEG hat die Erneuerbare-Energien-Branche klare Investitionsbedingungen. Der Ausbau der klimafreundlichen Stromversorgung kann weiter gehen“, freut sich Dietmar Schütz, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) über das Gesamtergebnis der EEG-Debatte. Das EEG legt neue Vergütungssätze für Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Bioenergie und Geothermie fest. Leichte Erhöhungen für Windstrom und Biomasse sollen die massiven Preissteigerungen auf den Rohstoffmärkten teilweise kompensieren. Diese hatten sich zuletzt als Wachstumsbremse erwiesen.

„Leider konnte sich die Koalition nicht darauf verständigen, die dringend notwendigen Verbesserungen sofort wirksam werden zu lassen“, kritisiert Dietmar Schütz. Das Gesetz wird erst zum 01. Januar 2009 in Kraft treten. Nun ist zu befürchten, dass insbesondere viele Biogasanlagen bis zum Jahresende in große wirtschaftliche Probleme geraten. In allen Teilbranchen, für die Verbesserungen beschlossen worden sind, droht ein Aufschub der Investitionen auf das nächste Jahr. Entsprechend verschiebt sich mit dem Wachstum dieser Branchen auch ihr Beitrag zu den deutschen Klimaschutzzielen.

Neues EEG entlastet Verbraucher
Das EEG und der weitere Ausbau Erneuerbarer Energien ermöglichen dem Stromverbraucher einen Weg aus der Kostenfalle der Stromproduktion auf Basis fossiler Brennstoffe. Zudem vermindern sie die Importabhängigkeit von diesen Rohstoffen. Heute beträgt die EEG-Umlage etwa 0,7 Cent pro Kilowattstunde. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt damit nicht mehr als 2 Euro pro Monat für die Förderung Erneuerbarer Energien. Der Anteil an der Stromrechnung beträgt damit nur etwa 3 Prozent. Die EEG-Umlage gibt die Differenzkosten zwischen EEG-Vergütung und übrigen Strombezugskosten an die Verbraucher weiter. Nach Berechnungen des BEE wird sie nicht über das heutige Niveau steigen und bereits ab 2012 wieder absinken. Grund sind die ständig steigenden Marktpreise für konventionellen Strom, während auch das neue EEG jährlich sinkende Vergütungssätze vorschreibt. Zuletzt hatte mit E.ON der größte deutsche Energieversorger zugegeben, dass er die Energiepreisexplosion in keinem seiner Szenarien berücksichtigt habe. Aus demselben Grund sind viele Abschätzungen der EEG-Umlage, die in den letzten Tagen kursierten, völlig überhöht. Tatsächlich wird der Mix aus Erneuerbaren Energien bereits deutlich vor dem Jahr 2020 günstiger sein als Strom aus konventionellen Quellen.

Pressekontakt:
Björn Klusmann, BEE-Geschäftsführer
030-27 58 17 00
presse@bee-ev.de

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Auch Kläranlagen können Energie erzeugen

Erste Aufgabe von Kläranlagen ist die Reinigung von Abwasser. Daneben leisten Kläranlagen schon seit vielen Jahrzehnten einen Beitrag zur Stromerzeugung durch Verstromung des bei der Klärschlammbehandlung anfallenden Klärgases. Auf diese Weise waren die Kläranlagen im Jahr 2006 mit 1,3 Prozent an der Stromerzeugung aus regenerativen Energien beteiligt. Über Blockheizkraftwerke tragen Kläranlagen aber auch zur Wärmeerzeugung bei. Der gesamte Wärmebedarf in Deutschland wird auf das etwa Dreifache des Stromverbrauchs beziffert.
Durch Ausrüstung aller 2 200 großen Kläranlagen (größer als 10 000 Einwohnerwerte) mit Blockheizkraftwerken und durch Verbesserung der bestehenden Anlagen ließe sich die Stromproduktion aus Klärgas verdoppeln. Hierzu müssten allerdings staatlicherseits Anreize geschaffen werden. Die aktuellen Entwürfe zum Erneuerbare-Energien-Gesetz sehen weiterhin eine Schlechterstellung von „Klärgas-“ gegenüber „Biogasstrom“ vor, worauf die DWA bereits im Dezember 2007 in einer an die Bundesregierung gerichteten Stellungnahme aufmerksam gemacht hat. Andererseits sind Kläranlagen die größten kommunalen Energieverbraucher. Ihr Stromverbrauch liegt bei 4,4 TWh pro Jahr (zum Vergleich: Schulen 3 TWh jährlich, Straßenbeleuchtung 3,4 TWh jährlich). Es wird geschätzt, dass durch Energiesparmaßnahmen und Optimierung des Betriebes bis zu 25 Prozent des gesamten Stromverbrauchs von Kläranlagen eingespart werden können. Bei verbesserten Rahmenbedingungen könnten auch in Faulbehältern auf Kläranlagen zusätzlich geeignete Bioabfälle behandelt werden (Co-Fermentation). Die Stromerzeugung aus den entstehenden Gasen könnte so um mehr als 25 Prozent gesteigert werden, ohne dass wesentliche bautechnische Erweiterungen auf den Kläranlagen erfolgen müssten. Weitere Argumente für die verstärkte Verwertung von Bioabfällen auf Kläranlagen sind die hohen Sicherheitsstandards und die gesicherte Reststoff- und Abwasserentsorgung.
Quelle: Korrespondenz Abwasser Heft 6/08

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Solarenergieforscher unterstützen die Weiterentwicklung des EEG

Am 5. Mai werden im Bundestag Interessengruppen und Sachverständige angehört zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Anpassung seiner Vergütungssätze. Für die Solarenergieforscher nimmt Prof. Dr. Eicke Weber als Sprecher des ForschungsVerbunds Sonnenenergie (FVS) Stellung: „Der FVS unterstützt eine Weiterentwicklung des EEG, insbesondere die aus dem Erfahrungsbericht des Bundesumweltministeriums resultierenden Vorschläge zur Novellierung. Durch die vorgesehene Neuregelung des EEG werden sowohl den Marktteilnehmern als auch der Forschung die richtigen Signale gegeben, um Kostensenkung und Innovation voranzutreiben.“ Weber gibt aber zu bedenken: „Die Anpassung der Vergütungsstruktur des …
Lesen Sie weiter unter:
http://idw-online.de/pages/de/news257811

Weitere Informationen im Internet unter
http://www.FV-Sonnenenergie.de.

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Parlamentarisches Verfahren zum EEG beginnt

Am Donnerstag, den 21.2.2008 berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Regierungsentwurf des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG). Die erste Lesung dient lediglich der Überweisung an die zuständigen Bundestagsausschüsse und einer ersten inhaltlichen Diskussion von Grundsatzfragen. Die inhaltliche Arbeit findet in den kommenden Wochen nach der ersten Lesung in den Ausschüssen, federführend durch den Umweltausschuss, statt. In den Ausschüssen wird der Gesetzentwurf von Fachpolitikern aller Fraktionen überprüft. Änderungen und Vorschläge werden in der zweiten Lesung behandelt.
Lesen Sie HIER die aktuelle Stellungnahme des Fachverband Biogas e.V.
www.biogas.org/datenbank/file/notmember/fach/FvB-Kurzstellungnahme_EEG-190208.pdf

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Lackmann: Kommissionsentwurf schafft Grundlage für 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020

Die EU-Kommission hat heute den Richtlinienentwurf zur Förderung Erneuerbarer Energien in Europa vorgelegt. Danach soll sich der Anteil Erneuerbarer Energien am deutschen Endenergieverbrauch auf mindestens 18 Prozent im Jahre 2020 verdoppeln. „Der heutige Richtlinienentwurf der EU-Kommission bietet eine gute Grundlage, um 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020 in der Europäischen Union zu erreichen. In den jetzt anstehenden Beratungen im Ministerrat und im Europäischen Parlament müssen allerdings einige Details präzisiert und verbessert werden„, sagte Johannes Lackmann, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie. „Die vorgeschlagenen Regelungen erlauben es, Erneuerbare Energien im Strom-, Wärme und Kraftstoffbereich EU-weit auszubauen. Die deutsche Gesetzgebung muss nun mit der EEG-Novelle, dem Erneuerbaren Wärmegesetz und der Biokraftstoffförderung den richtigen Rahmen setzen, damit Deutschland die wirtschaftlich und technisch problemlos zu erreichenden Ziele auch schafft.“

Im Vorfeld des heutigen Richtlinienvorschlags drohte Deutschland ein verpflichtender Zertifikate-Handel für Erneuerbare Energien. Dieser hätte das weltweit in über 40 Staaten übernommene För-dersystem Deutschlands für Erneuerbare Energien (EEG) ausgehöhlt, ihren Ausbau in Europa gebremst und deutlich zu Lasten der Verbraucher verteuert. „Es ist insbesondere dem Engagement des Bundesumweltministers zu verdanken, dass die EU-Kommission von ihren ursprünglichen Plänen Abstand genommen hat“, so Lackmann.

Der heute von der EU-Kommission ebenfalls vorgestellte Vergleich europäischer Fördersysteme Erneuerbarer Energien betont die Überlegenheit der Einspeisesysteme. Als besonders effizient und wirksam hat sich das deutsche EEG erwiesen. Bereits knapp ein Fünftel der Erneuerbaren Energien in der EU kommen aus Deutschland. „Der heutige Richtlinienentwurf garantiert das erfolgreiche Modell der Einspeisevergütung, das in den meisten EU-Staaten inzwischen angewendet wird. So kann die Branche der Erneuerbaren Energien in Europa weiterhin Vorreiter für innovative Technolo-gien und Klimaschutz bleiben. Wenn in den nächsten Jahren über ein einheitliches Fördersystem in der EU entschieden wird, kann dies nur ein EU-weites Einspeisesystem sein“, betonte Lackmann.

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Stellungnahme der AöW zum EEG-Entwurf

Das Ministerium begründet die Neufassung damit, dass es „ …effizienter und einfacher (wird). Die bewährten Grundstrukturen bleiben erhalten. Gerade weil das EEG so erfolgreich ist, sind jedoch Anpassungen notwendig geworden. Die Effizienz wird gesteigert, indem die einzelnen Erneuerbaren zielgenauer gefördert werden“.Die öffentliche Wasserwirtschaft will mit der verstärkten Nutzung von Klärgas einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Damit dies gelingt, fordert die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. die Bundesregierung auf, die Potentiale zur Gewinnung von Energie aus Kläranlagen stärker zu fördern und energetisch und volkswirtschaftlich sinnvolle Regelungen zu treffen. Leider verschlechtert sich die Förderung bei Klärgas erheblich, so dass durch den aktuellen Gesetzesentwurf eher mit einem Rückgang der energetischen Nutzung von Klärgas zu rechnen ist. Dies ist umso bedauerlicher, als dass in Deutschland erhebliche Klärgaspotenziale noch nicht genutzt werden. Die Potenziale der Klärgasnutzung könnten gesteigert werden:

  • Derzeit sind nur bei den großen Kläranlagen Blockheizkraftwerke vorhanden. Die meisten Anlagen sind bereits mehrere Jahre im Einsatz, so dass die elektrischen Wirkungsgrade im Mittel bei 30% liegen. Moderne Blockheizkraftwerke können jedoch einen Wirkungsgrad von 35 % bis 40% erreichen.
  • Kleinere Kläranlagen mit Ausbaugröße von 10.000 bis 100.000 Einwohnerwerten verfügen in der Regel nicht über ein Blockheizkraftwerk, da bei der heutigen Fördermöglichkeit eine Investition in die Anlagen nicht wirtschaftlich ist.
  • Ein weiteres erhebliches Potenzial besteht in den Faulraumkapazitäten vieler Kläranlagen. Die vorhandenen Anlagen können im Rahmen der bestehenden Prozesse weitere organische Abfälle aufnehmen (z. B. Bioabfälle, Fette etc.). Das dadurch anfallende höhere Gasaufkommen von bis zu 100% ließe sich kurzfristig energetisch nutzen.

Um diese zusätzlichen Potenziale wirtschaftlich nutzen zu können, müsste das Gesetz einige Voraussetzungen schaffen. Klärgasgewinnung aus nach hohen Umweltstandards errichteten Anlagen ist ökologisch höher zu bewerten als der Bau zusätzlicher Anlagen. Es nicht nachzuvollziehen, warum ausgerechnet die Nutzung von Klärgas gewonnen aus Siedlungsabwässern wesentlich schlechter vergütet wird als die Verwertung von Gülle oder nachwachsenden Rohstoffen. Zur Gleichbehandlung des Gases aus Kläranlagen sind daher

  • die Einspeisevergütungen in § 29 an die in § 31 anzupassen,
  • auch bei Klärgasnutzung eine zusätzliche Förderung bei Kraftwärmekopplung analog § 31 (4) und
  • die gleiche Degression der Vergütungssätze in Höhe von 1% gemäß § 24 vorzusehen.

Die Förderung erneuerbarer Energien darf nicht nur davon abhängen, ob die gewonnene Energie in Netze eingespeist wird. Damit werden mit der Überleitung verbundene Leitungsverluste gefördert. Der Entwurf sieht vor, Strom erzeugt auf Klärgasbasis mit 7,11 ct/kWh (bis 500 kW) beziehungsweise 6,16 ct/kWh (zwischen 500 kW und 5 MW) zu vergüten. Werden von diesen Vergütungssätzen bei Selbstnutzung 18 ct/kWh allerdings abgezogen, ist jegliche Förderung für Strom aus klärgasbetriebenen Energieerzeugungsanlagen ausgeschlossen.

Durch die vorgelegte Definition des Anlagebegriffes in § 22 würden die selbständigen BHKW-Module zusammen gerechnet und somit die Vergütungssätze reduziert werden. Größere Anlagen fallen komplett aus der Förderung. Gerade im Bereich der klärgasbetriebenen EEG-Anlagen gibt es allerdings häufig mehrere BHKW-Module, die in einem Klärwerk betrieben werden.

Gemäß § 19 (1) erfolgt ein Anspruch auf EEG-Vergütung nur bei ausschließlicher Verwendung von erneuerbaren Energien. Diese Ausschließlichkeitsbedingung wird den Anforderungen der Praxis nicht gerecht. Für den Fall von Klärgasmangel, bei erhöhtem Wärmebedarf oder Stromausfall müssen viele Anlagen so ausgerichtet sein, dass ein zweiter Energieträger verwendet werden kann. Diese notwendige zusätzliche Sicherheit für den Betrieb darf nicht zu einem generellen Ausschluss der Förderung führen, da hierdurch innovative Erzeugungskonzepte mit hoher Versorgungssicherheit verhindert werden.

Die in § 20 vorgesehene ausschließliche Lieferung an den Netzbetreiber bzw. die Verpflichtung zur Vorankündigung einer Veräußerung an Dritte zum 30.09. des Vorjahres behindern massiv die Förderung von erneuerbaren Energien. Dort, wo Erneuerbare Energien einen günstigen Marktpreis erzielen, wird durch diese Regelung zu Gunsten der Netzbetreiber die Veräußerung zu Marktpreisen verhindert.

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Handlungsempfehlungen zur EEG-Novelle bieten keine Perspektive für Biogasbranche

Die am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten
Handlungsempfehlungen zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) sind eine Enttäuschung für die deutsche Biogasbranche. „Mit einem Plus
von einem Cent beim Bonus für Nachwachsende Rohstoffe und bei der
Grundvergütung für Kleinanlagen sowie einem Cent bei einem Gülleeinsatz von
mindestens 30 % ist der Branche nicht geholfen. Dabei handelt es sich wohl eher
um Symbolpolitik als um den ernsthaften Versuch, der in der schwersten Krise
seit ihrem Bestehen steckenden Biogasbranche eine Zukunftsperspektive
aufzuzeigen,“ kommentierte der Präsident des Fachverbandes Biogas e.V., Josef
Pellmeyer, die Empfehlungen zur Überarbeitung des EEG.

Wichtig sei, dass der Bonus für Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) die Kosten für den Anbau oder Einkauf dieser Einsatzstoffe abdecke. Dies sei am einfachsten und gerechtesten mit der vom Fachverband Biogas e.V. vorgeschlagenen Einführung einer Biomassemarktkomponente möglich.
Diese Marktkomponente zeichnet für die Höhe des NawaRo-Bonus in
abgeschwächter und geglätteter Form die Entwicklung des
Erzeugerpreisdurchschnitts für pflanzliche Produkte nach. Die jährliche
automatische Anpassung würde der Biogasbranche Investitionssicherheit geben
und Verwerfungen innerhalb der Landwirtschaft vermeiden, weil sich die
Konkurrenzfähigkeit der Biogasanlagen gegenüber Vieh haltenden Betrieben
nicht erhöhen würde. Darüber hinaus müsse die Gülleverwendung in kleinen,
Standort angepassten Biogasanlagen reizvoller werden. Pellmeyer machte ganz
deutlich, „wenn das erneuerbare Multitalent Biogas in Deutschland politisch
weiterhin gewollt ist, dann müssen die Empfehlungen deutlich nach oben
korrigiert werden“.

7.11.2007.
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Andrea Horbelt
Tel.: 08161/984663
E-Mail: ho@biogas.org
Der Fachverband Biogas e.V. ist mit knapp 3.000 Mitgliedern die größte deutsche
Interessenvertretung der Biogas-Branche. Er vereint Betreiber, Planer und Anlagenbauer.
Fachverband Biogas e.V. Angerbrunnenstr. 12 D-85356 Freising
Tel.: +49 (0) 8161 / 98 46 60 Fax: +49 (0) 8161 / 98 46 70 www.biogas.org

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Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz

gemäß § 20 EEG
vorzulegen dem Deutschen Bundestag durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
im Einvernehmen mit Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Beschlossen vom Bundeskabinett am 7. November 2007

Einführung zum Bericht:
Angesichts des dynamischen Ausbaus der Erneuerbaren Energien (EE) ist ein regelmäßiges
Monitoring der bestehenden Förderinstrumente notwendig, das im Bedarfsfall in einer
Anpassung der bestehenden Regelungen an die tatsächlichen Entwicklungen mündet. Das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein wichtiges und erfolgreiches Instrument zur
Förderung Erneuerbarer Energien und hat dazu geführt, dass im Strombereich eine
besondere Dynamik zu beobachten ist. Nach § 20 EEG vom 21. Juli 2004 ist dem Deutschen
Bundestag durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) bis zum 31.12.2007 (und danach alle vier Jahre) ein Erfahrungsbericht zum EEG
vorzulegen.
Der vorliegende Erfahrungsbericht beschreibt neben den politischen Rahmenbedingungen
die Entwicklung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie die Wirkungen des EEG.
Neben spartenübergreifenden Aspekten werden insbesondere die Entwicklungen der
einzelnen Sparten beschrieben und darauf aufbauend Handlungsempfehlungen formuliert,
die insbesondere die Entwicklung der Stromgestehungskosten in den vergangenen Jahren
sowie wünschenswerte Entwicklungen für die Zukunft berücksichtigen. Mit der Umsetzung
dieser Handlungsempfehlungen im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle sowie durch
flankierende Maßnahmen außerhalb des EEG soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien
im Strombereich weiter optimiert werden.
Ziel des geltenden EEG ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten
Stromversorgung auf mindestens 12,5 % bis 2010 und mindestens 20 % bis 2020 zu
steigern. Diese Ziele sind jetzt fortzuschreiben. Die Fortschreibung des EEG ist auch vor
dem Hintergrund zu sehen, dass der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs im
Frühjahr 2007 unter deutscher Präsidentschaft das verbindliche Ziel beschlossen hat, bis
2020 20 % des gesamten Energieverbrauchs (Strom, Wärme/Kälte, Treibstoffe) der EU mit
Erneuerbaren Energien zu decken.
Entwicklung der Erneuerbaren Energien:
Ziel für 2010 schon vorzeitig erreicht
Seit Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 hat sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am
Primärenergieverbrauch von 2,6 % auf rund 5,8 % im Jahr 2006 und am gesamten
Endenergieverbrauch von 3,8 % auf rund 8,0 % im Jahr 2006 mehr als verdoppelt. Fast
verdoppelt hat sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch:
von 6,3 % im Jahr 2000 auf rund 11,6 % im Jahr 2006. Für 2007 werden über
13 % erwartet, womit das Ausbauziel des EEG bis 2010 bereits 2007 überschritten wird.

Download des ganzen Berichts:
(http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/erfahrungsbericht_eeg_2007.pdf)

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Meldungen zur Aus- und Fortbildung 2012

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Übersicht über alle Meldungen und Zugang zum Archiv
Meldungen zur Aus- und Weiterbildung 2008
Meldungen zur Aus- und Weiterbildung 2009
Meldungen zur Aus- und Weiterbildung 2010
Meldungen zur Aus- und Weiterbildung 2011

Oktober 2012
03.10.2012 „Chance für Fachkräftenachwuchs“ 
September 2012
29.09.2012 Betriebliche Weiterbildung gelingt gemeinsam besser 
August 2012
26.08.2012 Berufseinstiegsbegleitung bleibt erhalten 
17.08.2012 25. Treffen des Ver- und Entsorgerlehrgangs von 1987  
17.08.2012 Ein würdiger Champion  
März 2012
26.03.2012  BIBB-Hauptausschuss fordert Änderungen am geplanten neuen EU-Bildungsprogramm „Erasmus für alle“ 
26.03.2012  Berufsbildungsbericht 2012: BIBB-Hauptausschuss nimmt Stellung zum Entwurf der Bundesregierung 
26.03.2012 Jeder dritte Betrieb hat Schwierigkeiten bei der Suche nach Fachkräften und Auszubildenden 
26.03.2012 BMBF und Nachhaltigkeitsrat starten Wettbewerb zur Förderung von Bildungsnetzwerken 
26.03.2012 Migrantinnen sind oft hochqualifiziert – und werden ausgebremst 
26.03.2012 Bundesregierung plant Grundgesetzänderung 
Februar 2012
29.02.2012  Weiterbildung per Fernlernen immer beliebter – Begleitung der Lernprozesse durch Bildungsberatung erforderlich 
29.02.2012  Mit beruflicher Kompetenz im Studium punkten: Initiative ANKOM fördert Übergänge zwischen Beruf und Hochschule 
29.02.2012  Berufsausbildung 
29.02.2012 Jeder 7. Deutsche engagiert sich ehrenamtlich im Bildungsbereich 
Januar 2012
27.01.2012 Präsident Esser: „Demografische Entwicklung wird Beschäftigungschancen Ungelernter nicht verbessern“ 
27.01.2012 Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2011: Azubi-Gehälter legen deutlich zu 
27.01.2012 Im Alter selbstbestimmt leben 
27.01.2012 Sauberes Wasser für China 
27.01.2012 Wer sieht wen über Facebook? 

 


„Chance für Fachkräftenachwuchs“

Neues Sonderprogramm soll ab 2013 junge Menschen aus EU-Staaten unterstützen, eine Ausbildung oder Beschäftigung aufzunehmen

Junge Europäaer am Computer

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet im Januar 2013 gemeinsam mit der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Sonderprogramm, das ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus EU-Staaten eine berufliche Perspektive in Deutschland bieten soll. Das Programm gliedert sich in zwei Phasen: Zunächst werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihrem Herkunftsland in Orientierungs- und Sprachkursen auf eine Ausbildung bzw. Tätigkeit in Deutschland vorbereitet. In einem zweiten Schritt werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf entsprechende freie Plätze vermittelt. Um die Sprachbarriere dauerhaft zu überwinden, können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch nach der Vermittlung weiterhin Sprachkurse besuchen. Für das auf zwei Jahre ausgelegte Programm stehen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis zu 40 Mio. Euro p.a. zur Verfügung. In Kürze werden Bundesarbeitsministerium, BA und ZAV mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) über die konkreten Umsetzungsschritte sprechen.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen:

Schon heute können jedes Jahr Zehntausende Ausbildungsplätze in Deutschland nicht besetzt werden. Gleichzeitig bekommen im Süden Europas viele junge Menschen trotz guter Abschlüsse in ihrer Region keine Chance. Wir können beide Probleme angehen: Solidarität üben und den jungen Menschen eine berufliche Perspektive bieten und gleichzeitig dem Mangel an qualifizierten Fachkräften hierzulande entgegenwirken. Da auf dem europäischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Freizügigkeit herrscht, ist die Sprachbarriere das größte Hindernis. Das räumen wir jetzt beiseite.

Während Deutschland weiterhin einen stabilen Arbeitsmarkt und die geringste Arbeitslosenquote unter Jugendlichen in der EU vorweisen kann, sind junge Menschen etwa in Spanien, Griechenland oder Italien weitaus stärker von Arbeitslosigkeit betroffen. So liegt in Spanien und Griechenland die Arbeitslosenquote junger Menschen unter 25 Jahren bei über 50 Prozent, in Italien liegt sie bei rund 35 Prozent.

In einigen Branchen und Regionen Deutschlands fehlen bereits heute qualifizierte Fachkräfte. Um diesem Trend entgegenzuwirken und den Fachkräftebedarf für den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig zu sichern, haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Fachkräfte-Offensive gestartet.

Weitere Informationen über Initiativen und Maßnahmen im Rahmen der Fachkräfte-Offensive finden Sie unter:

www.fachkraefte-offensive.de

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Betriebliche Weiterbildung gelingt gemeinsam besser

Ziel der Fachtagung vom 27. September 2012 von Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zum ESF-Förderprogramm „weiter bilden“ ist es, die Nachhaltigkeit der ersten Programmerfolge langfristig zu sichern und den Transfer in die Unternehmen zu fördern.

Gerd Hoofe, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

„Weiterbildung liegt in erster Linie in der Verantwortung der Betriebe und Beschäftigten selbst. Aber: Die öffentliche Hand kann durch geeignete Anreiz- und Unterstützungsstrukturen gute und erfolgversprechende Rahmenbedingungen schaffen und ein Impulsgeber für die Verankerung einer Kultur des lebenslangen Lernens in Deutschland sein. Hier leistet das Förderprogramm „weiter bilden“ einen wertvollen Beitrag.“

Seit 2009 sind 68 neue Vereinbarungen der Sozialpartner zur Weiterbildung abgeschlossen worden. Nach ersten vorsichtigen Schätzungen werden mehr als 100.000 Beschäftigte und über 2.500 Unternehmen unterstützt. Die zur Förderung ausgewählten 194 Projekte weisen die gewünschte Branchenvielfalt auf und binden auch klein- und mittelständischen Unternehmen gut ein. Die eingeplanten Fördermittel wurden vollständig ausgeschöpft. Mit der Richtlinie ist es dem BMAS erstmalig gemeinsam mit BDA und DGB gelungen, deutschlandweit die Anstrengungen der Sozialpartner zur Stärkung der betrieblichen Weiterbildung mit konkreten Maßnahmen flächendeckend zu unterstützen.

Die Sozialpartner greifen mit ihren Projekten die zentralen Herausforderungen für Unternehmen und Belegschaften auf: demografischer Wandel und Fachkräftesicherung, internationale Wettbewerbsfähigkeit, technischer Fortschritt und Strukturwandel.

Die Beschäftigten profitieren vom Aufbau von Personalentwicklungsstrukturen, der Ermittlung des branchenspezifischen Qualifizierungsbedarfs sowie dem Aufbau von Netzwerkstrukturen.

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Berufseinstiegsbegleitung bleibt erhalten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt die Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung für die in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 startenden Jugendlichen.

Lehrer hilft Schüler

Berufseinstiegsbegleiter können auch in den kommenden beiden Schuljahren an den bereits etablierten Modellschulen wieder Jugendliche begleiten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt die Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung für die in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 startenden Jugendlichen.

Die Berufseinstiegsbegleitung wurde in den letzten Jahren in rund 1000 ausgewählten Haupt- und Förderschulen oder vergleichbaren Schulen praktiziert. Mehr als 50.000 Schüler waren involviert. Die Bundesregierung hat sie zum 1. April 2012 als Regelmaßnahme dauerhaft ins Arbeitsförderungsrecht übernommen. Voraussetzung ist jetzt aber erstmals, dass ein Dritter die Maßnahme kofinanziert. Da vielen Bundesländern das kurzfristig nicht möglich war, springt für die kommenden beiden Schuljahre der Bund ein und übernimmt die Finanzierung. Darauf haben sich Bund und Bundesländer verständigt.

Berufseinstiegsbegleiter sollen leistungsschwächere Schüler der allgemeinbildenden Schulen ab der Vorabgangsklasse bis zum ersten halben Jahr der Berufsausbildung oder – wenn der Übergang nicht unmittelbar klappt – bis zu maximal 24 Monate nach Schulabgang – individuell und kontinuierlich beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung begleiten. Die Kofinanzierungszusage bezieht sich auf die in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 beginnenden Maßnahmen und gilt für die gesamte Laufzeit der Begleitung der Jugendlichen. So können pro Schuljahrgang bis zu 10.000 Schülerinnen und Schüler davon profitieren. Das Sonderprogramm Berufseinstiegsbegleitung in der Initiative Bildungsketten läuft daneben wie vorgesehen weiter.

Ursula von der Leyen:

Mit der Berufseinstiegsbegleitung haben wir eine intensive Unterstützungsmöglichkeit für Jugendliche an Haupt- und Förderschulen verankert, die auf Hilfe und Begleitung angewiesen sind und diese auch gern annehmen. Ich freue mich sehr, dass wir mit Geldern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine nahtlose Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung an den bereits erprobten Schulen sicherstellen können.

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25. Treffen des Ver- und Entsorgerlehrgangs von 1987

In die Jahre gekommen Gemeinsam weiter… Es ist jetzt 25 Jahre her, dass der 4. ATV-Lehrgang für Ver- und Entsorger in Essen-Heidhausen stattfand. Wir 32 Teilnehmer hatten uns so gut verstanden, dass wir beschlossen, uns regelmäßig zu treffen. Oft bleibt es ja nur bei dem Vorsatz. Nicht so bei unserer Klasse. Auch nach dieser langen Zeit treffen wir uns regelmäßig, wie am Wochenende vom 13. bis 15. April 2012. Da die Altersbandbreite unserer Truppe 50 bis 75 Jahre beträgt, ist mittlerweile der größte Teil schon im verdienten Ruhestand, doch der Zusammenhalt ist geblieben. Zu unserem 25. Klassentreffen hatten wir einen besonderen Ort ausgesucht, nämlich Cochem an der Mosel. Das Treffen war wie jedes Jahr gut organisiert. Zwölf Kollegen mit ihren Partnerinnen waren gekommen (Abbildung 1). Sogar das Wetter spielte mit. Freitags war Treffpunkt im Hotel zur Weinhexe mit Begrüßung und Tanz. Am Samstag war bei strahlendem Sonnenschein die Besichtigung einer historischen Senfmühle, in der auch heute noch wie im Mittelalter Senf hergestellt wird. Anschließend war eine Stadtbesichtigung in Cochem mit dem Mosel- Wein-Express angesagt. Eine Schifffahrt brachte uns nach Beilstein, der Perle an der Mosel mit schönen Fachwerkbauten. Am Abend ging es feucht-fröhlich bis spät in die Nacht weiter. Natürlich wurde dabei auch etwas fachgesimpelt, aber Themen über die Arbeit standen an diesen Tagen nicht so im Vordergrund. Am Sonntag hieß es dann schon wieder Abschied nehmen, aber nicht bevor das nächste Treffen in Berching in Bayern festgelegt wurde. Unsere Geschichte dürfte wohl einmalig sein, doch würden wir uns freuen, wenn es die eine oder andere Truppe geben würde, die uns nacheifert.

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2012 Klassensprecher Guido Heil Oberdorfstraße 28, 55262 Heidesheim, Deutschland E-Mail: guido_heil@web.de  

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Ein würdiger Champion

Nach intensiven Nachforschungen unserer Redaktion ist nun klar, dass Hannes Felber (Bayern) mit Viktor Schweizer (Baden- Württemberg) gleichgezogen hat und jetzt seit 35 Jahren als Nachbarschaftslehrer tätig ist. Er ist damit auf dem besten Weg, neuer alleiniger Champion zu werden, denn er macht noch lange nicht Schluss! Sein ganzes Berufsleben hat er sich für die Interessen des Betriebspersonals eingesetzt. Über 160 Klärwärter-Grundkurse hat er geleitet und 15 Jahre als Obmann den DWA-Fachausschuss BIZ-2 „Grundkurse“ geführt. Längst mit der Ehrennadel der DWA ausgezeichnet, galt es für den bayerischen Landesverband im Februar 2012, Hannes Felber für sein Wirken zu danken. Der Landesverbandsvorsitzende Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Günthert und der Leiter der Nachbarschaften, Hardy Loy freuen sich sichtlich mit ihrem Champion.

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2012

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BIBB-Hauptausschuss fordert Änderungen am geplanten neuen EU-Bildungsprogramm „Erasmus für alle“

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat auf seiner Sitzung am 15. März 2012 in Bonn den Entwurf der EU-Kommission für das neue europäische Bildungsprogramm „Erasmus für alle“ beraten. In seiner ohne Gegenstimme und mit einer Enthaltung verabschiedeten Stellungnahme begrüßt der Hauptausschuss den neuen Programmentwurf im Grundsatz, sieht aber seine Erwartungen insgesamt als „nicht erfüllt“ an. Da weite Teile des Vorschlags konkrete Aussagen zu Ausgestaltung und Umsetzung vermissen ließen, fordert der Hauptausschuss Änderungen am Programmentwurf.

So hält es das auch als „Parlament der Berufsbildung“ bezeichnete oberste BIBB-Gremium „für erforderlich, an den Bildungsbereichen als Gliederungsstruktur des Programms festzuhalten“. Dies müsse auch durch eine angemessene Budgetaufteilung zwischen den Bildungsbereichen sichergestellt werden. So seien mindestens 25 % des Budgets für die berufliche Bildung vorzusehen. Der BIBB-Hauptausschuss plädiert darüber hinaus „mit Nachdruck für eine Öffnung des Programms für die internationale Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der EU im Bereich der beruflichen Bildung“.

Die neue Programmbezeichnung „Erasmus für alle“ hält das BIBB-Gremium für „nicht geeignet“. Diese habe in der Öffentlichkeit zu großen Missverständnissen geführt. Der Hauptausschuss plädiert vielmehr nachhaltig dafür, die etablierten Markennamen COMENIUS, ERASMUS, LEONARDO DA VINCI, GRUNDTVIG und ERASMUS Mundus für die Aktionen in den jeweiligen Bildungsbereichen beizubehalten.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dem Ausschuss gehören zu gleichen Teilen Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder und des Bundes an.

Zum Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat am 23. November 2011 den Entwurf für das neue Programm „Erasmus für alle“ für den Zeitraum von 2014 bis 2020 vorgelegt. Der Vorschlag sieht ein Finanzvolumen von 17,3 Mrd. Euro vor. Das neue Programm soll alle bisherigen Programme strukturell zu einem einzigen großen Bildungsrahmenprogramm zusammenfassen.

Die Stellungnahme des BIBB-Hauptausschusses im Wortlaut
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA_Stellungnahme_EU_Bildungsprogramm.pdf

Quelle: BiBB

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Berufsbildungsbericht 2012: BIBB-Hauptausschuss nimmt Stellung zum Entwurf der Bundesregierung

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat am 15. März 2012 in Bonn den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegten Entwurf des Berufsbildungsberichts 2012 beraten. In seiner gemeinsamen Stellungnahme betont das auch als „Parlament der Berufsbildung“ bezeichnete oberste BIBB-Gremium:

„Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) begrüßt den Entwurf des Berufsbildungsberichts und dankt dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem BIBB für die umfassende und detaillierte Information. Die Gruppen im Hauptausschuss nehmen wie folgt zu dem Entwurf Stellung:“

Stellungnahmen der Gruppen im Hauptausschuss zum Berufsbildungsbericht 2012
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/Stellungnahmen_der_Gruppen_im_Hauptausschuss_zum_Berufsbildungsbericht_2012.pdf

Hintergrund:
Der Berufsbildungsbericht 2012 wird im April nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett vom Bundesbildungsministerium veröffentlicht. Gegenstand der Beratungen war der vom BMBF herausgegebene politische Teil des Berufsbildungsberichts, zu dem der BIBB-Hauptausschuss nun Stellung bezog. Ergänzt wird dieser Teil durch einen „Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2012. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung“, den das BIBB herausgibt und der parallel zum Berufsbildungsbericht erscheinen wird. Die 2009 erstmals umgesetzte Teilung des Berufsbildungsberichts in einen politischen und einen eigenständigen, Indikatoren gestützten Daten-Teil hat sich nach Auffassung aller Beteiligten „sehr gut bewährt“.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dazu gehört laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch die Stellungnahme zum Entwurf des jährlichen Berufsbildungsberichts.

 

Quelle: BiBB

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Jeder dritte Betrieb hat Schwierigkeiten bei der Suche nach Fachkräften und Auszubildenden

Bundesweit hat im Jahr 2010 etwa jeder dritte Betrieb entweder keine oder nicht genügend Bewerberinnen oder Bewerber gefunden, um offene Arbeitsstellen zu besetzen. Besonders häufig betroffen sind dabei Betriebe im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe sowie bei unternehmensnahen Dienstleistungen. Hier fehlen vor allem betrieblich qualifizierte Fachkräfte. Auch die Schwierigkeiten, alternativ zur Einstellung externer Fachkräfte Jugendliche für die eigene Ausbildung zu gewinnen, sind inzwischen immens. Hier berichtet ebenfalls jedes dritte Unternehmen (35 %) über eine fehlende Nachfrage nach seinen Ausbildungsangeboten. Vor allem Betriebe mit personenbezogenen und anderen Dienstleistungen klagen über fehlenden Fachkräftenachwuchs.

Dies sind Ergebnisse einer repräsentativen Betriebsbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Arbeitsmarkt- und Ausbildungsmarktsituation in Deutschland. Im Rahmen des so genannten „BIBB-Qualifizierungspanels“ wurden im vergangenen Jahr mehr als 2.000 Betriebsinhaber, Personalverantwortliche und Geschäftsführer zur Aus- und Weiterbildung im eigenen Unternehmen befragt.

Welchen hohen Nutzen Betriebe mit der Ausbildung eigener Fachkräfte verbinden, zeigen die Angaben der befragten Betriebe zur Produktivität ihrer Auszubildenden. Schon im ersten Ausbildungsjahr können sie im Durchschnitt zu 50 % ihrer Zeit produktiv eingesetzt werden und somit den betrieblichen Qualifizierungs- und Fachkräftebedarf decken helfen. Ausbildung geht somit über die Rekrutierungsfunktion hinaus und dient den Betrieben als Instrument zur Fachkräftesicherung. Problematisch ist jedoch, dass eine Mehrheit der befragten Betriebe (58 %) davon ausgeht, dass sich die Schwierigkeiten auf dem Ausbildungsstellenmarkt bei der Suche nach geeigneten Jugendlichen in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung weiter verschärfen werden. Etwa 12 % der Betriebe beabsichtigen auch deshalb, die Zahl ihrer derzeitigen Ausbildungsplatzangebote zu reduzieren oder die betriebliche Ausbildung einzustellen.

Zum Hintergrund:
Das „BIBB-Qualifizierungspanel“ ist eine jährliche Befragung zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert wird und mit der repräsentative Daten zum Qualifizierungsgeschehen von Betrieben in Deutschland erhoben werden. Bei der ersten Erhebungswelle im Frühjahr 2011 nahmen mehr als 2.000 Betriebe teil. Die Auswahl erfolgte anhand einer Zufallsstichprobe aus der Grundgesamtheit aller Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Weitere Informationen unter www.qualifizierungspanel.de

Quelle: BiBB

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BMBF und Nachhaltigkeitsrat starten Wettbewerb zur Förderung von Bildungsnetzwerken

Jeweils bis zu 35.000 Euro für bis zu 30 Preisträger / Bewerben können sich u.a. Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Kirchen, Kommunen und NGOs

Was können Schülerinnen und Schüler zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Stadt beitragen? Wie können Unternehmen und Universitäten gemeinsam nachhaltige Mobilität fördern? Wie wird eine Gemeinde zum Vorreiter bei der Energiewende, und was können Bürger, Politik und Verwaltung dabei voneinander lernen?

Bildung ist die Basis für eine nachhaltige Entwicklung. Deshalb haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Rat für Nachhaltige Entwicklung zu einem „Wettbewerb zur Förderung von lokalen Bildungs- und Kompetenznetzwerken für Nachhaltigkeit“ aufgerufen. Bis zu 30 Preisträger werden je mit bis zu 35.000 Euro gefördert.

Um teilzunehmen, müssen sich mindestens vier Partner zu einem lokalen Netzwerk zusammenschließen. Neben klassischen Bildungseinrichtungen können sich auch Kommunen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure wie etwa Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Stadtteilgruppen, Kirchen oder Kulturinitiativen beteiligen. Im Fokus des Wettbewerbs stehen nachhaltige und innovative Technologien.

„Es ist von großer Bedeutung, dass wir verstehen, wie wir mit unserer Umwelt und den vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst umgehen können“, so der Parlamentarische Staatssekretär im BMBF, Dr. Helge Braun. „Der Wettbewerb fördert die Bildung von Netzwerken, welche für die Entwicklung neuer Ideen und Innovationen besonders wichtig sind.“

Auch Walter Hirche, Mitglied im Rat für Nachhaltige Entwicklung und Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission, begrüßt den Wettbewerb: „Wir alle müssen lernen abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf künftige Generationen und Menschen in anderen Ländern auswirkt. Mit dem Wettbewerb sollen innovative Ansätze der Bildung für nachhaltige Entwicklung – formeller und informeller Art – unterstützt werden.“

Die Initiative zu diesem Wettbewerb kam aus dem Parlamentarischen Beirat für Nachhaltige Entwicklung im Deutschen Bundestag, einem Zusammenschluss von Bundestagsabgeordneten, die sich für soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit einsetzen. Die Parlamentarier wollen damit – anlässlich der im Juni 2012 stattfindenden Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro – für die nachhaltige Entwicklung in Deutschland ein Zeichen setzen.

Die Bewerbungsfrist zur Einreichung von Projektskizzen läuft bis zum 31.05.12. Die Bewertung der eingereichten Projekte erfolgt durch eine ehrenamtliche Jury unter Vorsitz von Walter Hirche.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie auf der Internetseite des BMBF unter http://www.bmbf.de/foerderungen/18428.php sowie http://www.bmbf.de/de/18448.php

Quelle: BMBF

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Migrantinnen sind oft hochqualifiziert – und werden ausgebremst

Ministerin Schavan weist zum Weltfrauentag auf den Beitrag von Migrantinnen in Wirtschaft und Gesellschaft hin. BMBF-Broschüre zur Arbeitsmarktintegration hochqualifizierter Migrantinnen in Berlin vorgestellt.

Hochqualifizierte Frauen aus dem Ausland wollen in Deutschland weiterhin auf hohem Niveau berufstätig sein. Allzu häufig sieht die Realität jedoch anders aus. Dies belegt eine Studie, die von der HU Berlin, der TU Hamburg-Harburg und der RWTH Aachen im Rahmen eines von Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Forschungsprojekts erstellt wurde.

Die Studie zeigt, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für hochqualifizierte Migrantinnen mit ausländischen Bildungsabschlüssen bisher schwierig ist: Der Umzug nach Deutschland bedeutete für sie häufig einen Einbruch in der Karriere oder sogar eine Beschäftigung weit unterhalb des Qualifikationsniveaus. Dabei ist unter den im Rahmen der Studie untersuchten Frauen aus den ehemaligen Ostblockstaaten der Anteil an promovierten Natur- und Ingenieurwissenschaftlerinnen deutlich höher als im deutschen und sogar im europäischen Durchschnitt.

„Die Integration hochqualifizierter Migrantinnen bietet eine doppelte Chance“, betonte Bundesbildungsministerin Annette Schavan: „Sie bringt hervorragende Fachkräfte in die naturwissenschaftlich-technischen Bereiche unserer Wirtschaft – was wir in Zeiten des Fachkräftemangels dringend nötig haben. Dieses Potential müssen wir nutzen! Und sie wirkt sich positiv auf die Zufriedenheit der Betroffenen und ihrer Familien aus. Nicht zuletzt geht es auch darum, die Leistungen der Migrantinnen für unsere Gesellschaft und unseren Wohlstand hier in Deutschland zu würdigen.“

Die Ursache dafür, dass Migrantinnen oft unter ihrem Qualifikationsniveau beschäftigt sind, liegt vor allem darin, dass die im Ausland erworbene Qualifikation in Deutschland bislang nicht anerkannt wird. Dies ändert sich ab dem 1. April mit dem neuen Anerkennungsgesetz, das unter der Federführung des BMBF entstand und zum Ziel hat, Migrantinnen und Migranten besser in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren. (http://www.bmbf.de/de/15644.php)

Darüber hinaus berichten hochqualifizierte Migrantinnen in der Studie auch, dass sie mit ihrer Vorstellung, eine Familie und eine zufriedenstellende Berufstätigkeit gehöre für sie gleichermaßen zu einem erfüllten Leben, in der deutschen Arbeitswelt auf Vorbehalte und Hindernisse gestoßen seien. So würden beispielsweise ein Vollzeitjob und eine zusätzliche Bereitschaft für Überstunden gewissermaßen als Voraussetzung für eine Berufstätigkeit in der Technologiebranche angesehen.

Weitere Ergebnisse des Forschungsprojekts werden in der neuen Broschüre „Arbeitsmarktintegration hochqualifizierter Migrantinnen – Berufsverläufe in Naturwissenschaften und Technik“ vorgestellt. Sie macht die Potenziale von hochqualifizierten Migrantinnen deutlich und zeigt auf, was getan werden muss, damit mehr Frauen mit Migrationshintergrund einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben schaffen und ihre Karriereperspektiven verwirklichen.

Die Broschüre steht ab sofort als Download unter www.bmbf.de/publikationen zur Verfügung. Kostenlose Exemplare können per E-mail an books@bmbf.bund.de, telefonisch unter 01805-262 302 oder per Telefax an 01805-262 303 angefordert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.bmbf.de/pub/arbeitsmarktintegration_hochqualifizierter_migrantinnen.pdf

Quelle: BMBF

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Bundesregierung plant Grundgesetzänderung

Universitäten und Fachhochschulen können dann vom Bund auch dauerhaft gefördert werden / Schavan: „Deutliche Stärkung der Hochschulen.“

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat gestern Abend beschlossen, die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich zu erweitern. Eine entsprechende Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes soll noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Künftig sollen Bund und Länder gemeinsam nicht nur „Vorhaben“, sondern – dauerhaft – auch „Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen“ fördern können. Bislang können vom Bund Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung nur außerhalb von Hochschulen gefördert werden.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Bund wesentlich stärker als bisher sowohl Verbindungen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als auch zwischen Hochschulen unterstützen kann. Künftig kann er nicht nur – zeitlich und thematisch begrenzte – Projekte wie zum Beispiel die Exzellenzinitiative oder den Hochschulpakt fördern, sondern auch dauerhaft Institutionen. „So viel Kooperation war noch nie“, sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung. Bund und Länder hätten damit nach einer solchen Grundgesetzänderung mehr Möglichkeiten zur Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich als vor der Föderalismusreform 2006.

„Die Grundgesetzänderung bedeutet eine deutliche Stärkung der Hochschulen, die das Herzstück unseres Wissenschaftssystems sind“, sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan. „Damit kommt sie den Studentinnen und Studenten zugute.“ 2017 laufe die Exzellenzinitiative aus, mit der der Bund im Rahmen der bisherigen Möglichkeiten – über Projektmittel – einzelne Vorhaben an Hochschulen fördert. Deshalb stelle sich die Frage nach einer langfristigen, nachhaltigen Finanzierung, so Schavan. „Wir wollen eine stärkere Internationalisierung unseres Wissenschaftssystems und brauchen eine dauerhafte, an den Hochschulen angesiedelte Spitzenforschung, die weltweit wahrnehmbar ist.“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird nun einen Referentenentwurf erarbeiten, der anschließend zwischen den Ressorts abgestimmt wird. Danach werden die Länder und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden. Die Abstimmungen in Bundesrat und Bundestag sind für den Herbst geplant. In Kraft treten würde die Grundgesetzänderung nach diesem Zeitplan zum 1. März 2013.

Quelle: BMBF

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Weiterbildung per Fernlernen immer beliebter – Begleitung der Lernprozesse durch Bildungsberatung erforderlich

Neue BIBB-Veröffentlichung mit Beiträgen aus der Bildungsforschung

Während die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland – insgesamt betrachtet – seit Jahren stagniert, belegen gleichzeitig immer mehr Menschen einen Fernlehrgang. Auch die Zahl der Fernstudierenden und die Ausdifferenzierung der Bildungsangebote nimmt zu. Wie aber finden Interessierte das passende Angebot? Wie vereinbart man Fernlernen mit Beruf und Familie – und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bildungsberatung? Diesen und anderen Fragen, die bei Auswahl und Teilnahme an Fernlehrgängen und Fernstudienangeboten auftreten, geht der Sammelband „Bildungsberatung im Fernlernen. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) nach.

Innerhalb der letzten Jahre ist die geschätzte Zahl der Fernlernenden und Fernstudierenden von ca. 265.000 in 2003 auf knapp 400.000 in 2010 gestiegen. Die Mehrzahl der Teilnehmer/-innen bilden dabei Erwerbstätige, die sich berufsbegleitend und weitgehend orts- und zeitunabhängig fortbilden und (anerkannte) Abschlüsse erwerben. Auffallend ist ein hoher Anteil an Fernstudierenden ohne formale Hochschulzulassung – damit leisten diese Bildungsangebote einen wichtigen Beitrag zum lebensbegleitenden Lernen und zur Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.

Neben einem Überblick zur historischen Entwicklung und zu didaktischen Besonderheiten dieser Bildungsmethode umfassen die Buchbeiträge ein breites thematisches Spektrum – von empirisch fundierten Erkenntnissen zur Perspektive der Nachfragenden bis zu Einblicken in die Praxis und zur Erörterung von konzeptionellen, didaktischen und organisatorischen Aspekten aus hochschulischer Sicht.

Beispielhaft seien hier zwei Themen herausgegriffen, die jeweils anhand eines Praxisbeispiels untersucht wurden:

Vorteile und Grenzen von netzgestützter Bildungsberatung:
Forschungsergebnisse des BIBB, die auf einer Befragung von 8.611 Interessierten und Teilnehmenden Ende 2009 beruhen, ermöglichen differenzierte Aussagen zu individuellen Beratungsanliegen und zur Nutzung von Informationsquellen im Vorfeld der Kursbelegung. So zeigt sich beispielsweise zum Thema Internetnutzung, dass internetbasierte Formen der neutralen, d.h. trägerunabhängigen Bildungsberatung bisher kaum etabliert sind – andererseits sind netzgestützte Technologien aus dem Bildungssegment Fernlernen nicht mehr wegzudenken. Dies betrifft sowohl die didaktische Aufbereitung der Lehr- oder Studieninhalte als auch ihre Nutzung für Recherche- oder Beratungszwecke. So ergab die Onlinebefragung, dass mehr als 70% der Befragten eine Suchmaschine im Vorfeld der Belegung eines berufsbildenden Fernlehrgangs oder eines Fernstudiums nutzten. Zugleich waren neutrale Angebote der Bildungsberatung kaum bekannt (ca. 28%) und wurden nur selten genutzt (von ca. 6% der Befragten).
Lernprozessbegleitende Unterstützung:
Zur Vermeidung von Lernabbrüchen bei Fernlehrgängen und Fernstudienangeboten, die mitunter mehrjährige Laufzeiten haben, müssen die Teilnehmer/-innen den schwierigen Spagat zwischen Erwerbstätigkeit, Familienleben, Freizeit und Lernen meistern. Für die Bildungsberatung gilt es, Motivationstiefs entgegenzuwirken und lernprozessbegleitende Unterstützung anzubieten. Wie dies gehen kann, zeigen ein Abriss über die Entwicklung des Tele-Tutoring sowie ein Beitrag zur Praxis eines Fernlehrinstitutes – mit Anregungen zu einer vertiefenden Auseinandersetzung.

Weitere Beiträge beschäftigen sich unter anderem mit der Nutzung von Weiterbildungsdatenbanken und Aspekten der Transparenz von Weiterbildung.

Weiterführende Informationen und Materialien – auch zum BIBB-Forschungsprojekt „Personenbezogene (Weiter-)Bildungsberatung im Fernlernen“ – finden Sie unter www.bibb.de/bildungsberatungfernlernen

Ansprechpartnerin:
Angela Fogolin

Die Veröffentlichung „Bildungsberatung im Fernlernen. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis“ ist in der BIBB-Schriftenreihe „Berichte zur beruflichen Bildung“ (ISBN 978-3-7639-1150-9 erschienen.
Bestellmöglichkeit zum Preis von 27,90 Euro über www.bibb.de/veroeffentlichungen und – mit weiteren Informationen zu den einzelnen Beiträgen – beim W. Bertelsmann Verlag (wbv) über www.wbv.de

Informationen zu Weiterbildungsbeteiligung und Fernunterrichtsstatistik finden Sie im BIBB-Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2011 (S. 285 ff.) unter www.bibb.de/datenreport und im Trendbericht zum Adult Education Survey (AES) 2010 „Weiterbildungsverhalten in Deutschland“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter www.bmbf.de/pub/trendbericht_weiterbildungsverhalten_in_deutschland.pdf

Quelle: BIBB

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Mit beruflicher Kompetenz im Studium punkten: Initiative ANKOM fördert Übergänge zwischen Beruf und Hochschule

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Projektträgerschaft für die neue Phase der Initiative ANKOM „Übergänge von der beruflichen in die hochschulische Bildung“ übernommen. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Initiative hat das Ziel, den Zugang von beruflich Qualifizierten an die Hochschulen zu fördern. In 20 Projekten wird ermittelt und erprobt, wie die Rahmenbedingungen für die Studienaufnahme von Berufstätigen verbessert werden können. Dazu werden Studienorganisation, Lehrmethoden, Beratung, Coaching sowie Fortbildungen untersucht. Die Projekte laufen bis Ende 2014. Schwerpunktthemen des BIBB im Rahmen von ANKOM sind insbesondere die verbesserte Information und Beratung von interessierten Berufstätigen, die Ermittlung von Möglichkeiten der Verzahnung von beruflichen und hochschulischen Bildungsmaßnahmen sowie die auf die Berufspraxis zugeschnittene Gestaltung dualer Studienangebote.

„Mit der Initiative ANKOM werden stabile Brücken zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung gebaut“, erklärt BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser. „Wir wollen, dass mehr beruflich Qualifizierte, die studieren wollen, auch studieren können.“ Noch nie waren die Voraussetzungen so gut, beruflich Gelerntes durch Anrechnungsverfahren im Studium geltend zu machen. „Wer gut ausgebildet ist, hat beste Chancen, erfolgreich ein Studium zu absolvieren“, betont Esser. So seien mittlerweile wichtige Schnittmengen zwischen beruflichen Qualifikationen und hochschulischen Anforderungen ermittelt, die auf ein Studium angerechnet werden können.

Positiv ist, dass sich der Anteil von beruflich Qualifizierten an den Studienanfängern nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von knapp 0,5 % im Jahr 2001 auf rund 1,9 % in 2010 fast vervierfacht hat. Mit einem Anteil von nur knapp 1 % aller Studierenden werden die Chancen allerdings immer noch zu wenig genutzt. „Um mehr beruflich Qualifizierte für ein Studium zu gewinnen, müssen die spezifischen Bedürfnisse bereits Berufstätiger im Studium und in der Hochschule berücksichtigt werden“, so Esser. Deshalb sei es wichtig, dass auch die Hochschulen sich hierfür öffnen und Angebote entwickeln, die ein berufsbegleitendes oder berufsintegriertes Studium ermöglichen. Der BIBB-Präsident verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Notwendigkeit, mehr Angebote zum Erlernen von Studiertechniken zu schaffen. „Die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung ist eine wichtige Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung einer Berufsausbildung und damit zur Fachkräftesicherung“, ist Esser überzeugt.

2005 hatte das BMBF die Initiative ANKOM („Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge“) gestartet, um die Übergänge zwischen Beruf und Hochschule zu fördern. In der ersten Förderphase ging es vor allem darum, Modelle zu entwickeln, mit denen berufliche Qualifikationen für das Studium – pauschal oder individuell – anerkannt werden. Diese Anrechnungsverfahren sind mittlerweile an einigen Hochschulen eingeführt. Auf dieser Grundlage sollen in der aktuellen Förderphase die Rahmenbedingungen sowie unterstützende Maßnahmen für ein erfolgreiches Studium unter Berücksichtigung der besonderen Lebensumstände bereits Berufstätiger entwickelt werden.

Wissenschaftlich begleitet wird die Initiative vom Institut für Hochschulforschung des Hochschul-Informationssystems (HIS-HF), unter dessen Leitung auch die Auftaktveranstaltung zur neuen Förderphase am 29. Februar in Berlin stattfindet.

Weitere Informationen zu ANKOM finden Sie unter www.bibb.de/ankom und http://ankom.his.de/

Quelle: BIBB

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Berufsausbildung

Erstes Jahr des erneuerten Ausbildungspaktes: Die Ausbildungschancen für junge Menschen haben sich im Jahr 2011 weiter verbessert.

Teilnehmer/-innen der Pressekonferenz zum Ausbildungspakt am 1. Februar 2012 Teilnehmer/-innen der Pressekonferenz zum Ausbildungspakt am 1. Februar 2012: Raimund Becker (Vorstandsmitglied der BA), Martin Wansleben (Hauptgeschäftsführer DIHK), Gerd Hoofe (Staatsekretär im BMAS), Dr. Angelika Hüfner (Stellvertretende Generalsekretärin der Kultusministerkonferenz). Foto: R. Deischl

So kann nach mehr als einem Jahr Paktverlängerung mit zwei neuen Partnern – der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz – erneut eine positive Bilanz der gemeinsamen Paktaktivitäten gezogen werden. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum Stand 30. September 2011 ist gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent auf 570.000 gestiegen (betrieblich: +4,0 Prozent; außerbetrieblich: -25,7 Prozent) – bei gleichzeitigem Bewerberrückgang um 2,5 Prozent. Allerdings hatten Betriebe in manchen Branchen und Regionen zunehmend Schwierigkeiten, passende Bewerber zu finden, und insbesondere schwächeren Jugendlichen fiel der Einstieg in eine Ausbildung nach wie vor schwer. Im Vordergrund der Bemühungen der Paktpartner steht deshalb die Ausschöpfung des gesamten Ausbildungspotenzials.

Mit großem Engagement erfüllen die ausbildenden Unternehmen, Schulen, Paktpartner und die Bundesagentur für Arbeit die Paktzusagen:

o Ausbildungsreife sicherstellen und Berufsorientierung verbessern:

Durch das Arbeitsförderungsrecht und die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ sind an 2.000 Schulen insgesamt 1.900 Berufseinstiegsbegleiter/innen für rund 38.000 Schüler/innen eingesetzt. Das Gesetz ermöglicht ab April die Förderung von Berufseinstiegsbegleitung an weiteren Schulen.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Bildungsketten gemeinsam mit den Ländern systematische Potenzialanalysen an über 1.000 Schulen unterstützt. Zudem hat sie weitere 120.000 Schüler/innen ab der 8. Klasse in Berufsorientierungsmaßnahmen gefördert. Darüber hinaus hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2011 rund 61 Millionen Euro für Maßnahmen der (erweiterten) vertieften Berufsorientierung eingesetzt.
Die Umsetzung der gemeinsamen Förderstrategie der Länder für leistungsschwächere Schüler/innen setzt Schwerpunkte verstärkt auf die praxisnahe Gestaltung des Unterrichts (z. B. durch die Ausweitung der Berufsorientierung an den Schulen). Zudem werden inzwischen in allen Ländern Verfahren der systematischen Kompetenzprofilerstellung (z. B. Kompetenzpass, Kompetenzportfolio oder Profilpass) als Grundlage für individuelle Förderung eingesetzt.

o Alle Potenziale erschließen:

Jedem Jugendlichen, der zu den Nachvermittlungen von Kammern und Agenturen für Arbeit erschien, wurde mindestens ein Angebot auf Ausbildung oder betriebliche Einstiegsqualifizierung unterbreitet.

Bundesregierung und Wirtschaft starteten die gemeinsame Informationsoffensive „Berufliche Bildungpraktisch unschlagbar“ zur Verdeutlichung der Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung führte Ausbildungskonferenzen zur Verbesserung der Eingliederung junger Migrant/innen in Ausbildung durch, u. a. mit dem Schwerpunkt interkultureller Elternkooperation. Auch das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT setzte einen Themenschwerpunkt „Migration.Qualifikation.Integration“.
Mit dem Beschluss zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vom 20. Oktober 2011 öffnet die Kultusministerkonferenz verstärkt auch für Jugendliche mit Behinderungen den Weg in Ausbildung, z. B. durch den Ausbau praxisorientierter Angebote.

o Neue Ausbildungsplätze und neue Ausbildungsbetriebe gewinnen:

71.300 neue Ausbildungsplätze und 43.600 neue Ausbildungsbetriebe wurden von Kammern und Verbänden eingeworben.
Für die Einstiegsqualifizierungen (EQ) stellten Betriebe 25.600 Plätze zur Verfügung, darunter erstmals 4.600 Plätze EQ-Plus speziell für förderungsbedürftige Jugendliche.
Die Ausbildungsquote der Bundesverwaltung lag 2011 mit 7,6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über der im Pakt gegebenen Zusage von mindestens 7 Prozent.

Die verbesserten Ausbildungschancen der Jugendlichen spiegeln sich auch in der Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge wider: 2011 sind 2,2 Prozent mehr neue Verträge geschlossen worden als 2003, dem letzten Jahr vor dem Ausbildungspakt, obwohl die Zahl der Schulabgänger deutlich (-6,4 Prozent) abgenommen hat (alte Bundesländer: +8,0 Prozent; neue Bundesländer: -52,6 Prozent). Die Zahl der nicht studienberechtigten Schulabgänger nahm sogar um 21,3 Prozent ab.

Nach der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit hat sich die Zahl der zum 30. September 2011 unversorgten Bewerber/innen erneut verringert. Als unversorgt waren – bei 29.700 unbesetzten Ausbildungsplätzen – noch 11.400 Bewerber/innen erfasst, das sind 500 weniger als im Vorjahr. Bis zum Ende der Nachvermittlung konnte diese Zahl auf 5.700 unversorgte Bewerber/innen reduziert werden (Januar 2011: 5.800). Diesen Jugendlichen stehen noch ausreichend Angebote zur Verfügung, darunter 8.500 unbesetzte EQ-Plätze. Die Jugendlichen sind aufgerufen, diese Angebote noch kurzfristig zu nutzen. Die Einstiegsqualifizierung hat sich für unversorgte Ausbildungsbewerber/innen als erfolgreiche Brücke in die betriebliche Berufsausbildung erwiesen.

Die Partner des Ausbildungspaktes

Die Partner im Ausbildungspakt wollen auch die Ausbildungschancen von Bewerbern/innen verbessern, die Ende September einen anderen Weg eingeschlagen haben (z. B. weiterer Schulbesuch) und dennoch ihren Wunsch nach Vermittlung in Ausbildung aufrechthalten. Auch ihre Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 9,9 Prozent verringert. Ebenso wurden die Bemühungen weiter verstärkt, Jugendliche, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme in Aussicht hatten, in der Nachvermittlung gezielt anzusprechen. Insgesamt hat sich die Zahl der Bewerber/innen, die Ende September 2011 für eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme vorgemerkt waren, um 25,5 Prozent auf 14.000 verringert. Damit leisten die Paktpartner einen Beitrag dazu, dass Jugendliche schneller eine Ausbildung beginnen.

 

Quelle: BMAS

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Jeder 7. Deutsche engagiert sich ehrenamtlich im Bildungsbereich

Bundesweiter Wettbewerb „Ideen für die Bildungsrepublik“ geht in die zweite Runde / 88 Prozent halten außerschulische Angebote für wichtig

Gute Bildung ist unverzichtbar – für unsere Gesellschaft und für jede und jeden Einzelnen. Zugleich ist die Vermittlung von Bildung ein wichtiges Betätigungsfeld für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement. Jeder siebte Deutsche engagiert sich im Bereich Bildung. Von den übrigen ist jeder zweite bereit, ehrenamtlich für Bildungsprojekte tätig zu sein. 88 Prozent halten außerschulische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche für wichtig, 77 Prozent wünschen sich hier ein größeres Angebot. Dies ergab eine repräsentative Meinungsumfrage, die zum Auftakt der zweiten Runde des Wettbewerbs „Ideen für die Bildungsrepublik“ durchgeführt wurde.

„Die Ergebnisse zeigen, dass sich im deutschen Bildungsbereich enorm viel bewegt. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in kleinen und großen Projekten und Initiativen dafür, Kindern und Jugendlichen zusätzliche Chancen zu eröffnen“, kommentierte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. Der Wettbewerb „Ideen für die Bildungsrepublik“ hat das Ziel, diese Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement in der Bildung weiter zu stärken und vorbildliche Projekte besser bekannt zu machen. Ausgelobt wird der Wettbewerb, der am 8. Februar in die 2. Runde geht, von der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Vodafone Stiftung Deutschland ist Kooperationspartner.

„Mit dem Wettbewerb suchen wir die Vorreiter einer lebendigen Bildungskultur. Ihre Arbeit wollen wir würdigen“, erläutert Schavan, die gleichzeitig Schirmherrin des Wettbewerbs ist. Prof. Dr. mult. Wassilios E. Fthenakis, Entwicklungspsychologe und Juryvorsitzender des Wettbewerbs, betont die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements und die Ausweitung des außerschulischen Bildungsangebots: „Schule ist längst nicht mehr alleiniger Bildungsort. Ein umfassendes Angebot vor Ort, das allen Kindern von Anfang an ein Höchstmaß an Bildungsqualität bietet, ist einer der wichtigsten Impulse für Bildungsgerechtigkeit.“

Unter http://www.bildungsideen.de können sich bis zum 2. April 2012 Projekte und Initiativen bewerben, die sich nachhaltig für mehr Bildungsgerechtigkeit engagieren. Nach Ende der Bewerbungsfrist wählt eine Expertenjury die 52 besten „Bildungsideen“ aus. Von September an wird Woche für Woche ein Preisträger ausgezeichnet.

Quelle: BMBF

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Präsident Esser: „Demografische Entwicklung wird Beschäftigungschancen Ungelernter nicht verbessern“

BIBB-Analyse zur Situation ungelernter Erwerbstätiger

Ungelernte Erwerbstätige sind im Vergleich zu ausgebildeten Fachkräften deutlich häufiger in geringfügigen und damit zumeist auch in prekären Beschäftigungsverhältnissen anzutreffen. Ihre Erwerbstätigkeit konzentriert sich zudem auf nur wenige Berufsfelder. Dies sind Ergebnisse einer Analyse des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Situation ungelernter beziehungsweise geringqualifizierter Erwerbstätiger, die in der neuen Ausgabe von BIBB REPORT, Heft 17/12, veröffentlicht sind. Die Auswertungen lassen erkennen, dass die Erwerbssituation der Ungelernten durch den anhaltenden Abbau von Arbeitsplätzen, auf denen sie überhaupt Beschäftigung finden, zusätzlich verschärft wird. So liegt das Risiko einer Arbeitslosigkeit bei ihnen etwa dreimal so hoch wie bei Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Daran wird sich nach Auffassung von BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser auch durch die demografische Entwicklung grundsätzlich nichts ändern. „Gefragt sind qualifizierte Fachkräfte, die die Anforderungen am Arbeitsplatz erfüllen können. Das Risiko, dass Ungelernte auch in Zukunft keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, bleibt groß.“

Nach den Daten des Mikrozensus aus dem Jahr 2007 gelten rund 5,3 Millionen Menschen als „formal nicht qualifiziert“ – jeweils zur Hälfte Männer (50,8 %) und Frauen (49,2 %). Drei von vier Ungelernten haben einen Haupt- oder Realschulabschluss, rund 12 % eine Studienberechtigung und etwa jeder Sechste verfügt über keinen Schulabschluss. Unter den Ungelernten befinden sich 2,2 Millionen junge Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren, von denen 1,2 Millionen erwerbstätig waren.

Im Vergleich zu jungen Menschen mit Berufsabschluss kommen ungelernte junge Erwerbstätige in nur wenigen Wirtschaftszweigen unter: im Gastgewerbe (11,5 %), im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (11,2 %), im Einzelhandel (10,8 %), in der „Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen“ (9,8 %) oder im Baugewerbe (5,5 %). Auffallend ist dabei die hohe Quote der geringfügig Beschäftigten (17,7 %), während dieser Wert bei „Gelernten“ bei 5,4 % liegt.

Um den künftigen Fachkräftebedarf zu sichern, muss nach den Worten von BIBB-Präsident Esser der Anteil der Ungelernten an der Erwerbsbevölkerung nachhaltig gesenkt werden. „Etwa jeder siebte Erwerbstätige hat keinen beruflichen Abschluss. Hier liegen große Potenziale brach, die es zu fördern gilt. Die Qualifizierung dieser Zielgruppe ist die große Herausforderung für die Aus- und Weiterbildung.“ Es gelte, die vorhandenen beziehungsweise informell erworbenen Kompetenzen von Ungelernten besser zu erfassen und systematische Qualifizierungen darauf aufzubauen.

„Angesichts der Vielfalt und Unterschiedlichkeit dieser Zielgruppe sind flexible Qualifizierungsangebote erforderlich, die einen niedrigschwelligen Einstieg erlauben und bis zu einem anerkannten Berufsabschluss führen können“, so Esser weiter. Hier sollten sich Bildungsanbieter und Betriebe in Zukunft verstärkt engagieren. Notwendig seien Qualifizierungskonzepte „von unten nach oben“. So könnten bislang ungelernte Erwerbstätige durch geeignete – möglichst betriebsnahe – Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu Fachkräften aufsteigen und für Entlastung auf der Fachkräfteebene sorgen.

Hinweis:
Als „Ungelernte“ werden „nicht formal qualifizierte, (erwerbsfähige) Personen“ bezeichnet, die keine duale oder schulische Berufsausbildung beziehungsweise kein Fachhochschul- oder Hochschulstudium abgeschlossen haben. Auch Personen mit einer „Anlernausbildung“, beruflicher Grundbildung oder mit einem Praktikum gelten als „nicht formal qualifiziert“.

Die Ergebnisse der neuen BIBB-Studie sind veröffentlicht in BIBB REPORT, Heft 17/12: „Erwerbstätigkeit ohne Berufsabschluss – Welche Wege stehen offen?“. Die Ausgabe kann unter www.bibb.de/bibbreport kostenlos heruntergeladen werden.

Quelle: BIBB

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Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2011: Azubi-Gehälter legen deutlich zu

708 € brutto im Monat verdienten die Auszubildenden 2011 durchschnittlich in Westdeutschland. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen erhöhten sich um 2,9 % und damit stärker als im Jahr 2010 mit 1,3 % (siehe Schaubild 1). In Ostdeutschland stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2011 sogar um 4,9 % auf durchschnittlich 642 € im Monat – und somit ebenfalls deutlich mehr als im Jahr zuvor (2,9 %). Der Abstand zum westlichen Tarifniveau hat sich weiter verringert: Im Osten werden jetzt 91 % der westlichen Vergütungshöhe erreicht (2010: 89 %). Für das gesamte Bundesgebiet lag der tarifliche Vergütungsdurchschnitt 2011 bei 700 € pro Monat und damit um 3,2 % über dem Vorjahreswert von 678 €. Zu diesen Ergebnissen kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in der Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen für das Jahr 2011.

Zwischen den Ausbildungsberufen gibt es jedoch erhebliche Unterschiede in der Vergütungshöhe (siehe Schaubild 2). So waren 2011 in den Berufen des Bauhauptgewerbes (zum Beispiel Maurer/Maurerin) hohe Ausbildungsvergütungen vor allem in Westdeutschland tariflich vereinbart: Sie lagen dort mit durchschnittlich 943 € pro Monat noch deutlich höher als in Ostdeutschland mit 750 €. Ebenfalls hoch waren die Vergütungen beispielsweise in den Berufen Mechatroniker/Mechatronikerin (West: 868 €, Ost: 847 €) und Industriemechaniker/Industriemechanikerin (West: 865 €, Ost: 826 €); die Ost-West-Abweichungen fielen hier wesentlich geringer aus. Einheitlich hohe Vergütungen in West- und Ostdeutschland waren zum Beispiel in den Berufen Medientechnologe/Medientechnologin Druck mit jeweils 885 € sowie Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen mit jeweils 853 € zu verzeichnen.

Eher niedrige Ausbildungsvergütungen wurden dagegen zum Beispiel in den Berufen Tischler/Tischlerin (West: 543 €, Ost: 433 €), Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin (West und Ost: 528 €), Bäcker/Bäckerin (West: 500 €, Ost: 463 €), Florist/Floristin (West: 460 €, Ost: 312 €) und Friseur/Friseurin (West: 456 €, Ost: 269 €) gezahlt.

Bei den ermittelten berufsspezifischen Durchschnittswerten ist jedoch zu beachten, dass häufig auch im gleichen Beruf die tariflichen Ausbildungsvergütungen je nach Branche und Region erheblich voneinander abweichen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen nur in der betrieblichen Ausbildung gelten. In der aus öffentlichen Mitteln finanzierten außerbetrieblichen Ausbildung erhalten die Auszubildenden in der Regel erheblich niedrigere Vergütungen, die hier nicht mit einbezogen sind.

Insgesamt verteilen sich die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den untersuchten Berufen im Jahr 2011 wie folgt: In Westdeutschland bewegten sich die Vergütungen für 59 % der Auszubildenden zwischen 500 und 799 €. Weniger als 500 € erhielten 3 % der Auszubildenden, 800 € und mehr gingen an 38 % der Auszubildenden. In Ostdeutschland waren für 51 % der Auszubildenden Vergütungen von 500 bis 799 € zu verzeichnen. Unter 500 € lagen die Vergütungen für 27 % der Auszubildenden, 22 % erhielten eine Vergütung von 800 € und mehr.

Auch zwischen den Ausbildungsbereichen bestanden 2011 in West- und Ostdeutschland deutliche Unterschiede (siehe Schaubild 3). Überdurchschnittlich hohe Ausbildungsvergütungen wurden in Industrie und Handel (West: 781 €, Ost: 701 €) und im Öffentlichen Dienst (West und Ost: 760 €) erreicht. Unter dem Gesamtdurchschnitt lagen dagegen die Vergütungen im Handwerk, bei den Freien Berufen und in der Landwirtschaft. Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass insbesondere in den Bereichen Industrie und Handel sowie Handwerk die Vergütungen zwischen den einzelnen Berufen stark differieren.

Das BIBB errechnet auch die Vergütungsdurchschnitte für die weiblichen und männlichen Auszubildenden: Danach kamen 2011 in Westdeutschland die männlichen Auszubildenden auf durchschnittlich 721 €, die weiblichen auf 688 €. In Ostdeutschland betrug der tarifliche Durchschnittswert für männliche Auszubildende 658 € und für weibliche 614 €. Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte erklären sich dadurch, dass junge Frauen häufiger in Berufen mit einer eher niedrigeren Ausbildungsvergütung anzutreffen sind als junge Männer.

Bei allen Beträgen handelt es sich jeweils um die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen während der gesamten Ausbildungszeit. Für die einzelnen Ausbildungsjahre ergeben sich für 2011 folgende Werte:

In Westdeutschland betrugen die Vergütungen im 1. Ausbildungsjahr durchschnittlich 633 €, im zweiten 703 € und im dritten 785 € pro Monat.
In Ostdeutschland beliefen sich die Ausbildungsvergütungen im 1. Ausbildungsjahr auf durchschnittlich 571 €, im zweiten auf 642 € und im dritten auf 706 € pro Monat.

Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/ausbildungsverguetung

Quelle: BIBB

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Im Alter selbstbestimmt leben

AAL-Kongress in Berlin diskutiert technische Lösungen für Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft / Rachel: „Schwerpunkt der Forschungsförderung“

Über 800 Expertinnen und Experten aus Forschung, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft diskutieren auf dem „Ambient Assisted Living“ (AAL)-Kongress heute und morgen in Berlin über technische Lösungen für eine älter werdende Gesellschaft. Unter AAL versteht man Konzepte, Produkte und Dienstleistungen, die neue Technologien und soziales Umfeld miteinander verbinden, um die Lebensqualität für Menschen in allen Lebensabschnitten zu erhöhen.

„Menschen wollen auch im Alter selbstbestimmt leben. Technik kann den Wunsch vieler älterer Menschen nach einem möglichst langen selbstständigen Leben unterstützen – egal ob im Beruf, zu Hause, oder unterwegs. Darum setzen wir hier einen Schwerpunkt in der Forschungsförderung“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Thomas Rachel, bei der Eröffnung des Kongresses, der vom BMBF und vom VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V.) veranstaltet wird. Der AAL-Kongress findet in diesem Jahr zum 5. Mal statt.

„Wir wollen die Herausforderungen der alternden Gesellschaft meistern“, sagte der VDE-Vorstandsvorsitzende Hans Heinz Zimmer. „Dazu gehört, Menschen bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und den Alltag komfortabler, sicherer und energieeffizienter zu machen. Es geht um das Zusammenwachsen von Querschnittstechnologien. Wir wollen aber auch wirtschaftliche Potenziale nutzen“, so Zimmer.

In diesem Jahr starten über 20 neue vom BMBF geförderte Forschungsprojekte für altersgerechte Assistenzsysteme. Ein Schwerpunkt lautet: „Mobil bis ins hohe Alter“. Das Projekt ACCESS zum Beispiel entwickelt ein elektronisches Leitsystem zur barrierefreien Routenplanung und Navigation durch Städte und Gebäude für gehbehinderte Senioren. Andere Projekte werden technische Assistenzsysteme für die ambulante Pflege in strukturschwachen Regionen entwickeln.

Der demographische Wandel ist ein Schwerpunkt der Forschungsförderung des BMBF. Die im November 2011 vom Bundeskabinett verabschiedete „Forschungsagenda für den demographischen Wandel: Das Alter hat Zukunft“ benennt dazu sechs Handlungsfelder:

1. Grundsatzfragen einer Gesellschaft des längeren Lebens
2. Kompetenzen und Erfahrungen älterer Menschen für Wirtschaft und Gesellschaft nutzen
3. Älter werden bei guter Gesundheit
4. Gesellschaftliche Teilhabe: Mobil in Verbindung bleiben
5. Sicher und unabhängig Wohnen
6. Mit guter Pflege zu mehr Lebensqualität.

Zur erfolgreichen Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen gehört auch, ältere Menschen direkt einzubinden. Dem engen Dialog von Forschern und Nutzern wird insbesondere der morgige Senioren-Technik-Tag des AAL-Kongresses dienen. Die Teilnehmer werden Exponate aus verschiedenen Forschungsprojekten ausprobieren und bewerten. „Uns ist wichtig, die Betroffenen zu Beteiligten zu machen“, sagte Rachel. „Wir wollen die wertvollen Fähigkeiten älterer Menschen erhalten, nutzen und ausbauen. Wenn dies gelingt, profitieren hiervon alle Generationen. Das stärkt insgesamt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Informationen zum Kongress finden Sie unter: http://www.aal-kongress.de/

Informationen zur Forschungsagenda finden Sie unter: http://www.bmbf.de/pub/alter_hat_zukunft.pdf

Quelle: BMBF

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Sauberes Wasser für China

Bundesforschungsministerin Schavan startet bei China-Besuch gemeinsames Forschungsprogramm / Schavan: „Nachhaltiger Umgang mit Wasser und Energie auch für schnell wachsende Regionen“

Vom 10. bis 11. Januar besucht Bundesforschungsministerin Annette Schavan China, auf persönliche Einladung des chinesischen Forschungsministers Wan Gang. Ihre Reise nach Schanghai, Wuxi und Guilin steht ganz im Zeichen des Themas „Sauberes Wasser“. An der Tongji Universität in Schanghai haben beide Minister dazu heute ein chinesisch-deutsches Forschungs- und Innovationsprogramm gestartet. Denn Wasser ist eine Ressource, die weltweit sowohl in Qualität als auch in Quantität bedroht ist. Der Schutz des Wassers ist deshalb eine Aufgabe, die keine Ländergrenzen kennen darf. Wissenschaft, Politik und Wirtschaft aus Deutschland und China können dazu gemeinsam beitragen.

„Unser Ziel ist es, die Entwicklung neuer Ideen zu fördern und die maßgeblichen Akteure zusammenzubringen. China ist unser wichtigster Partner in Asien. Wir möchten der Weltöffentlichkeit gemeinsam zeigen, dass nachhaltiger Umgang mit Wasser und Energie auch in schnell wachsenden Regionen möglich ist. Das ist fundamental. Denn ohne Wasser gibt es kein Leben“, erklärte Schavan. „Gerade im Wissenschaftsjahr der Nachhaltigkeit, das am 8. Februar 2012 in Berlin unter dem Motto „Zukunftsprojekt Erde“ eröffnet wird, freue ich mich über diese chinesisch-deutsche Zusammenarbeit.“

Minister Wan betonte: „Wasserressourcen sind für China eine zentrale Herausforderung, die möglicherweise sogar noch wichtiger sein kann als das Thema Energie.“ Beispielhaft soll im Rahmen der Weltgartenbauausstellung 2014 in Qingdao gezeigt werden, wie mit einem semizentralen Ver- und Entsorgungszentrum durch Wiederverwertung bis zu 30 Prozent Trinkwasser eingespart, sekundäre Wertstoffe im Gartenbau verwendet und ein energieautarker Betrieb realisiert werden können. Hierzu unterzeichneten die Präsidenten der Tongji Universität in Schanghai und der Technischen Universität Darmstadt zusammen mit dem Bürgermeister der Stadt Qingdao eine Vereinbarung im Beisein der Minister. Weitere gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die an der Lösung konkreter Probleme orientiert sind, werden vorbereitet.

Forschung, Entwicklung und Implementierung innovativer Wassertechnologien erfordern auch künftig gut ausgebildete Fachkräfte. Deshalb haben die Tongji Universität und die Technische Universität Darmstadt heute die Einrichtung eines gemeinsamen Doktorandenkollegs „Clean Water China“ vereinbart.

Damit wird die gemeinsame Erklärung beider Forschungsministerien zum Thema „Sauberes Wasser“ umgesetzt, die im Rahmen der ersten deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen im Juni letzten Jahres unterzeichnet wurde.

Die deutsch-chinesische Zusammenarbeit zum Thema Wasser hat bereits eine langjährige Tradition: Schon 1988 haben beide Länder mit Unterstützung der jeweiligen Forschungsministerien mit der gemeinsamen Wasserforschung begonnen. Diese Kooperation hat unter anderem dazu beigetragen, dass China in den vergangenen zehn Jahren mehr als 2500 neue, moderne Kläranlagen errichtet hat. Deutsche Experten haben geholfen, das Wassermanagementkonzept des Olympischen Parks in Peking 2008 zu realisieren. Und auf der Weltausstellung EXPO wurde gemeinsam ein semizentrales Ver- und Entsorgungszentrum präsentiert.

Quelle: BMBF

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Wer sieht wen über Facebook?

Informatik-Wettbewerb „Biber“ begeistert Mädchen und Jungen mit Fragen aus dem täglichen Leben/Rekordteilnahme: Mehr als 150.000 Schüler aus rund 1000 Schulen

Wer ist für wen sichtbar in einem sozialen Netzwerk wie Facebook? Nach welchen Prinzipien funktioniert die Datenübertragung im Internet? Wen muss man um Genehmigung bitten, wenn man das Klassenfoto im Internet veröffentlichen möchte? Mit Fragestellungen wie diesen, die zumeist im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden sollen, begeistert der Online-Wettbewerb „Informatik-Biber“ zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen für die Informatik. Im vergangenen Jahr 2011 verzeichnete der seit 2007 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Wettbewerb eine neue Rekordbeteiligung von 150.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus rund 1000 Schulen.

„Die enorme Resonanz des Informatik-Biber hat alle Erwartungen übertroffen“, erklärte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. „Besonders freut mich, dass fast die Hälfte der Teilnehmer Mädchen sind.“

Der Wettbewerb wird in vier Altersstufen durchgeführt. Die Fragen können alleine oder in Teams innerhalb von 40 Minuten online beantworten werden. Dafür sind keine fachlichen Vorkenntnisse nötig, es kommt allein auf strukturiertes und logisches Denken an. Die Fragen geben auf anschauliche Weise Einblicke in den Aufbau und die Arbeitsweise von Computerprogrammen und Internet, machen aber auch darauf aufmerksam, bei welchen Aufgaben Computer heute noch Schwierigkeiten haben und welche rechtlichen Aspekte beispielsweise bei der Nutzung des Internets berücksichtigt werden müssen.

„Schülerinnen und Schüler frühzeitig für Informatik zu begeistern, ihnen die theoretischen Grundlagen moderner Informationstechnologien zu eröffnen und sie zu einem souveränen Umgang mit ihnen zu befähigen, ist ein zentrales Anliegen dieses Wettbewerbs“, betonte Schavan. Die Ministerin unterstrich auch die generelle Bedeutung von Schülerwettbewerben für die Nachwuchsförderung in Deutschland: „Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik und Technik sind von entscheidender Bedeutung für die Innovationsfähigkeit unseres Landes. Deshalb ist es wichtig, junge Menschen möglichst früh an diese Schlüsseltechnologien heranzuführen und ihr Interesse dafür zu wecken.“

Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich im September über ihre Lehrer und Schulen anmelden. Der Wettbewerb ist Bestandteil der vom BMBF geförderten Initiative „Bundesweit Informatiknachwuchs fördern“ (BWINF) von der Gesellschaft für Informatik (GI), des Fraunhofer-Verbunds IuK-Technologie und des Max-Planck-Instituts für Informatik.

Das BMBF unterstützt eine Vielzahl anspruchsvoller nationaler und internationaler Schülerwettbewerbe. Sie haben eine messbare Bedeutung für das bleibende Interesse von Kindern und Jugendlichen an Wissenschaft und Forschung und prägen die Biografien der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.

Weitere Informationen über den Informatik-Biber finden Sie unter: http://www.informatik-biber.de

Eine Übersicht über die BMBF-geförderten nationalen und internationalen Jugendwettbewerbe ist abrufbar unter http://www.bmbf.de/de/432.php

Quelle: BMBF

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Neues von den Tarifparteien und dem Gesetzgeber 2009

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Januar 2009
Februar 2009
März 2009
April 2009
Mai 2009
Juni 2009
Juli 2009
August 2009
September 2009
Oktober 2009
November 2009
Dezember 2009
Dezember 2010
27.12.2009 Zumeldung: Breymaier zu Schäuble 
19.12.2009 Arbeitgeber vermissen Augenmaß 
19.12.2009 Tarifinfo extra 01/2009:
Bundestarifkommission beschließt Forderungspaket von 5 %
19.12.2009 ver.di beschließt Tarifforderung für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen
04.12.2009 Öffentlicher Dienst: Bundestarifkommission beschließt Forderung am 15. Dezember
04.12.2009 ver.di im Land für eine Forderung von mindestens 150 Euro mehr Gehalt im öffentlichen Dienst 
04.12.2009 Positionierung zur Tarifrunde 2010 
Oktober 2009
29.10.2009 Die Termine der Tarifrunde 2010 stehen fest 
29.10.2009 Tarifrunde 2010 Bund und Kommunen 
29.10.2009 Tarifrunde 2010 Bund und Kommunen: Bundestarifkommission diskutiert Forderungen 
Juli 2009
31.07.2009 Pension mit 67 
Juni 2009
14.06.2009 Verhandlungen zum Allgemeinen Teil der Entgeltordnung am 20. April 2009
April 2009
06.04.2009 Bsirske will „krisenfeste Organisation von Ausbildungsplätzen“ – Altersteilzeitförderung als Beschäftigungsbrücke 
März 2009
19.03.2009 68,8 Prozent der Mitglieder billigen den Länder-Abschluss
04.03.2009 Tarif- und Besoldungsrunder der Länder 
Februar 2009
06.02.2209 Nächste Woche Warnstreiks in ganz Baden-Württemberg 
06.02.2009 Perspektive 50plus: Erfolgreich und gestärkt in die Zukunft 
06.02.2009 Mindestlohn-Gesetze beschlossen
Januar 2009
27.01.2009 Tarif- und Besoldungsrunde Länder ver.di kündigt beim Land Warnstreiks an 
27.01.2009 Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst der Länder 
18.01.2009 Mindestlohn für die Abfallwirtschaft vereinbart 
18.01.2009 Zwei neue Wege zu Mindestlöhnen 

Zumeldung: Breymaier zu Schäuble

Zumeldung zur Zurückweisung der ver.di Gehaltsforderung im öffentlichen Dienst durch Finanzminister Schäuble und zu seiner Ankündigung eines Sparpaketes für den Sommer 2010

Leni Breymaier, ver.di Landesbezirksleiterin in Baden-Württemberg:
„Ich hätte mir Schäubles Veto beim Wachstumsbeschleunigungsgesetz und nicht beim Entgelt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gewünscht. Jede Entgelterhöhung beschleunigt das Wachstum im Land mehr als Steuersenkungen für Wohlhabende.
Das zu Ende gehende Krisenjahr 2009 zeigt, wie wichtig Inlandsnachfrage ist. Das darf im Krisenjahr 2010 von den Verantwortlichen nicht schon wieder verdrängt werden.“

Breymaier kritisiert auch die Ankündigung Schäubles, im Sommer 2010 ein Sparpaket schnüren zu wollen: „Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Die Steuersenkungen für die Besserverdienenden werden durch umfangreiche Kürzungen in den öffentlichen Haushalten finanziert. Eine solche Politik fördert den Reichtum Weniger und schafft öffentliche Armut zu Lasten Vieler.“

Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Königstr.10a
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/88788-2390
Fax: -282390
Email: andreas.henke@verdi.de

Quelle: (Verdi.de)

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Arbeitgeber vermissen Augenmaß

Frankfurt am Main. Zu den heute bekannt gewordenen Gewerkschaftsforderungen, die die Gewerkschaften selbst mit einem Gesamtvolumen von 5 Prozent beziffern, sagte VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle:

„Ich vermisse bei den Gewerkschaften Augenmaß. Wir befinden uns in der größten Finanz- und Wirtschaftskrise, die wir je erleben mussten. Die kommunalen Haushalte sind extrem belastet. Der Schuldenstand wird weiter ansteigen. Angesichts dieser Rahmenbedingungen lassen sich Forderungen, die die Kommunen und ihre Unternehmen überschlägig 3,7 Milliarden Euro im Jahr kosten würden, nicht ohne Personalabbau und der Einschränkung öffentlicher Dienstleistungen finanzieren. Beides wollen wir nicht. Wir sollten, gerade in der Krise, die Modernisierung des Tarifrechts vorantreiben und den öffentlichen Dienst zukunftsfähig machen. Die kommunalen Arbeitgeber sehen deshalb den Ausbau der leistungsorientierten Bezahlung als vorrangiges Ziel der Tarifrunde.“

Daten zur Tarifrunde

Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen startet am 13. Januar 2010 in Potsdam. Für den 31. Januar/1. Februar sowie den 11. und 12. Februar sind zwei weitere Verhandlungstermine vereinbart.

Die Tarifverhandlungen betreffen die rund 1,9 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Kommunen und ihrer wirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen sowie die rund 160.000 Tarifbeschäftigten des Bundes.

Die Schulden der Kommunen betragen derzeit rund 112 Milliarden Euro (Kreditmarktschulden und Kassenkredite). Die kommunalen Steuereinnahmen sanken 2009 um zehn Prozent. Für 2010 wird mit einem weiteren Rückgang von vier Prozent gerechnet.

Der Tarifabschluss 2008 brachte kräftige Lohnerhöhungen im Volumen von 8,65 Prozent. Gleichzeitig ist der öffentliche Dienst einer der wenigen Bereiche, die auch in der Krise keine Massenentlassungen, Kurzarbeit oder Lohnkürzungen drohen.

Ein Prozent der Lohnsumme wird bereits leistungsorientiert ausgeschüttet. Im Tarifvertrag ist festgelegt, dass dieser Anteil auf acht Prozent (ein Monatsgehalt) ansteigen soll.

Quelle: (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA))

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Tarifinfo extra 01/2009: Bundestarifkommission beschließt Forderungspaket von 5 %

Die Bundestarifkommission hat am 15. Dezember ein Forderungspaket für die Tarifrunde 2010 beschlossen. Wie setzt sich das Forderungspaket für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, im Personennahverkehr (TV-V), bei der Kommunalen Versorgung (TV-V) sowie für die Beamtinnen und Beamten, zusammen?

Tarifinfo extra vom 15. Dezember 2009 allgemein
http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen/materialien/data/Tarifinfo-extra-vom-15.-Dezember-2009-allgemein.pdf

Quelle: (Verdi.de)

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ver.di beschließt Tarifforderung für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat heute die Forderung für die Tarifrunde 2010 im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen beschlossen. Die Mitglieder der Tarifkommission verständigten sich auf ein Forderungspaket mit einem Gesamtvolumen von fünf Prozent – bestehend aus einer spürbaren Gehaltserhöhung (mit einer sozialen Komponente) und verschiedenen qualitativen Tarifverbesserungen. Dazu gehört unter anderem die Forderung nach einer tariflichen Altersteilzeitregelung als Beschäftigungsbrücke für Jüngere. Dies soll mit einer Regelung zur verbindlichen Übernahme von Auszubildenden verbunden werden. Außerdem fordert ver.di, dass die Bewährungsaufstiege wieder in Kraft gesetzt werden. Diese waren mit der Tarifreform 2005 in Erwartung einer zeitnahen Einigung auf eine neue Entgeltordnung ausgesetzt worden. Da es diese neue Entgeltordnung bisher noch nicht gibt, sollen die Bewährungsaufstiege zunächst weiter gelten. Für die neuen Bundesländer soll zudem die Angleichung des Tarifrechts an das Westniveau thematisiert werden.

Hinzu kommen in einzelnen Bereichen des öffentlichen Dienstes Sonderentwicklungen, die zusätzliche Forderungen begründen. So ist beispielsweise die Personaldecke in Krankenhäusern so dünn, dass Pflegerinnen und Pfleger ständig aus ihren freien Tagen zurückgerufen werden. Diese kurzfristigen Sondereinsätze sollen künftig höher bewertet werden. Ähnliches gilt für die Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten in Krankenhäusern.

„Die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst ist – trotz steigender Belastung für die Beschäftigten – in den vergangenen zehn Jahren hinter der durchschnittlichen Entwicklung aller anderen Branchen zurückgeblieben. Wir wissen allerdings auch um die angespannte Finanzsituationen von Bund und Kommunen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Spürbare Lohnerhöhungen seien aber gerade angesichts der schwachen Binnennachfrage nötig, um die beginnende wirtschaftliche Erholung zu stabilisieren. „Sozial ist, was Kaufkraft schafft“, so Bsirske.

ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der GdP, der GEW und der dbb-tarifunion im Deutschen Beamtenbund. Die Verhandlungen für die knapp zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen beginnen am 13. Januar 2010.
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V.i.S.d.P.:
Christoph Schmitz
ver.di-Bundesvorstand
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Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.deTarifinfos

Quelle: (Verdi.de)

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Öffentlicher Dienst: Bundestarifkommission beschließt Forderung am 15. Dezember

Die Tarifforderung zur Tarifrunde 2010 im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wird am 15. Dezember 2009 durch die Bundestarifkommission beschlossen. Darauf weist Achim Meerkamp, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und Verhandlungsführer für den öffentlichen Dienst, hin. Derzeit finde ein breiter Meinungsbildungsprozess im Rahmen von Mitgliederdiskussionen statt, die noch bis zum 10. Dezember fortgeführt würden. „Wir werden sehr genau auf die nötige Balance zwischen den berechtigten Interessen der Beschäftigten und den besonderen Anforderungen in der aktuellen wirtschaftlichen und finanziellen Lage achten“, sagte Meerkamp.

Derzeit kommen aus den ver.di-Bezirken unterschiedlichste Forderungsempfehlungen mit einer großen Bandbreite bei Forderungshöhe, Forderungsstrukturen und zur qualitativen Tarifpolitik wie etwa der Altersteilzeit oder dem Eingruppierungsrecht. Es werde die Aufgabe der Bundestarifkommission sein, aus den verschiedenen Komponenten eine Gesamtforderung zu entwickeln, so Meerkamp. Diese Forderung der Bundestarifkommission wird am 15. Dezember im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz von ver.di zusammen mit der GEW und der GdP sowie dem Deutschen Beamtenbund offiziell vorgestellt und erläutert.
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Quelle: (Verdi.de)

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ver.di im Land für eine Forderung von mindestens 150 Euro mehr Gehalt im öffentlichen Dienst

Fünf Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 150 Euro im Monat als soziale Komponente, soll ver.di in der kommenden Tarifrunde im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen fordern. Diese Empfehlung sprachen heute die Delegierten auf der baden-württembergischen Tarifkonferenz in Stuttgart aus. Die endgültige Forderung beschließt die Bundestarifkommission am 15. Dezember.

„Wir haben im öffentlichen Dienst keinen Grund für Bescheidenheit“, sagt Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Baden-Württemberg. „Die Beschäftigten schuften in der Krise mehr denn je – dafür wollen wir einen Ausgleich.“ ver.di weist auch auf den einbrechenden privaten Konsum hin: „Steigende Einkommen sind nach wie vor das beste Konjunkturprogramm.“

Neben dem Gehalt soll auch qualitative Tarifpolitik eine große Rolle spielen: Echte Übernahmeperspektiven für die Auszubildenden, der Ausbau unbefristeter Beschäftigung – zur Zeit arbeitet jeder zehnte Beschäftigte befristet – sowie auch kürzere Arbeitszeiten in Form von fünf zusätzlichen freien Tagen.

Ein weiterer Schwerpunkt, so die Einschätzung von ver.di, werden noch vorhandene Ungerechtigkeiten des Tarifvertrags TV ÖD sein.
Schorsch-Brandt: „Wir akzeptieren nicht mehr, dass die Arbeitgeber ihre Zusagen vergessen.“

Pressekontakt: Andreas Henke 0170 / 2212331
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Quelle: (Verdi.de)

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Positionierung zur Tarifrunde 2010

Speyer / Frankfurt am Main. Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst wird unter dem Eindruck der Finanz- und Wirtschaftskrise stehen. Das machten die kommunalen Arbeitgeber auf ihrer heutigen Mitgliederversammlung in Speyer deutlich.

„Die kommunalen Haushalte sind in einer extrem schwierigen Situation. Die Steuereinnahmen brechen weg, gleichzeitig steigen die Ausgaben für Sozialleistungen“, so Dr. Thomas Böhle, der von der Mitgliederversammlung einstimmig als Präsident der VKA wiedergewählt wurde.

Zur Tarifrunde 2010 sagte Böhle weiter: „Gleichwohl sehen wir Chancen für eine weitere Modernisierung des Tarifrechts. Wir setzen auf die Leistungsorientierung. Hierauf müssen wir uns konzentrieren.“ Entgegen der Privatwirtschaft kennt der öffentliche Dienst üblicherweise keine Kurzarbeit, und das bei einer hohen Arbeitsplatzsicherheit.

Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Kommunen beginnt am 13. Januar 2010 in Potsdam. Die Verhandlungen betreffen rund zwei Millionen Beschäftigte der Kommunen und ihrer Betriebe. Hinzu kommen die Beschäftigten des Bundes.

Die Lage der Kommunen in Zahlen

Rückgang der Steuereinnahmen:
• in 2009 um zehn Prozent von 77 Milliarden Euro auf 69,3 Milliarden Euro.
• weitere minus vier Prozent in 2010 auf nur noch 66,5 Milliarden Euro.
• Die Verschuldung der Kommunen beträgt insgesamt 79 Milliarden Euro.
• Zusätzlich sind die Kommunen mit 32,6 Milliarden Euro Kassenkredite verschuldet.

Steigende Ausgaben für Sozialleistungen:
• Die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stiegen seit Ende 2008 um knapp 300 Millionen Euro auf 3,8 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anstieg um 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
• Das ist seit ihrer Einführung im Jahr 2003 eine Verdreifachung.

Reallöhne der Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst kräftig gestiegen:
• Der Tarifabschluss 2008 brachte für 2008 und 2009 durchschnittlich 8,65 Prozent Entgeltsteigerung.
• Die Inflationsrate liegt derzeit nahe null.

Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

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Die Termine der Tarifrunde 2010 stehen fest

Die Termine für die kommende Tarifrunde 2010 stehen fest:
Mittwoch, 13. Januar 2010,
Sonntag und Montag, 31. Januar und 1. Februar 2010,
Donnerstag und Freitag, 11. und 12. Februar 2010.

Verhandlungsort ist wie in der Tarifrunde 2008 Potsdam. Verhandlungspartner sind die VKA und der Bund sowie die Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion.

Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

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Tarifrunde 2010 Bund und Kommunen

Altersteilzeit und Aufstiege: Die Bringschuld der Arbeitgeber!
In einer Tarifrunde geht es fast nie nur um höhere Einkommen. Sondern es kommen auch die Fragen auf den Tisch, die bislang noch nicht gelöst werden konnten. So war es 2008. Und so wird es auch 2010 sein. Neben der eigentlichen Lohnforderung in dieser Tarifrunde könnten die Altersteilzeit und die noch immer offene Frage der „Aufstiege“ in Zusammenhang mit der zum TVöD stehen.

Zum Tarifinfo 2
https://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen/materialien/data/Tarifinfo%20Nr.%202,%20Oktober%202009

Quelle: (Verdi.de)

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Tarifrunde 2010 Bund und Kommunen: Bundestarifkommission diskutiert Forderungen

Am 7. und 8. Oktober 2009 hat die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst die Forderungsdiskussion für die Tarifrunde 2010 begonnen. Gewerkschaftliche Kernforderungen und tarifliche Gestaltungsfelder wurden umfassend diskutiert – die Weichen für die Tarifrunde 2010 bei Bund und Kommunen sind nun gestellt. Neben einer Entgelterhöhung standen Themen wie z. B. die Fortführung der Altersteilzeit oder die Weitergeltung der Zeit- und Bewährungsaufstiege im Mittelpunkt. Einstimmig wurde die Kündigung der Entgeltregelungen beschlossen. Damit ist der Grundstein gelegt für eine breite Mitgliederdiskussion in Nord, Süd, Ost und West, z. B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, in kommunalen Verwaltungen oder Bundesverwaltungen, im Nahverkehr oder Ver- und Entsorgungsbereich. Die Beschlussfassung über die Forderungen erfolgt am 15. Dezember 2009. Bis dahin haben alle Mitglieder die Möglichkeit, vor Ort an Regionalkonferenzen und anderen Veranstaltungen teilzunehmen und sich aktiv in die Forderungsdiskussion einzumischen.

Tarifinfo 1 vom Oktober 2009
https://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/2010-bund-und-kommunen/materialien/data/Tarifinfo%20Nr%201,%20Oktober%202009

Quelle: (Verdi.de)

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Pension mit 67

Nicht auf unserem Rücken: ver.di lehnt Sonderopfer für Beamte bei der Dienstrechtsreform ab

ver.di fordert, auf Sonderopfer der Landes- und Kommunalbeamtinnen bei der anstehenden Dienstrechtsreform zu verzichten. Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di: „Wer wie die Landesregierung die Pension mit 67 vorziehen will und gleichzeitig die Verursacher der Finanz- und Wirtschaftskrise schont, lässt die Beamtinnen und Beamten die Zeche zahlen.“ Nicht jeder Beamte sei im höheren Ministerialdienst tätig und könne bis zum 67. Lebensjahr und darüberhinaus arbeiten, so Schorsch-Brandt.

ver.di fordert deshalb insbesondere auf die Anhebung der Sonderaltersgrenzen für Feuerwehrbeamte von 60 auf 62 Jahre zu verzichten, da viele unter 60jährige Feuerwehrbeamte nicht mehr voll einsatzdiensttauglich sind. Feuerwehrleute müssen in regelmäßigen Abständen ihre Atemschutztauglichkeit überprüfen lassen, die mit zunehmendem Alter oft nicht mehr erreicht wird. Eine ausreichende Anzahl an Ersatzarbeitsplätzen bei der Feuerwehr steht nicht zur Verfügung, so dass eine Anhebung der Sonderaltersgrenze einer Pensionskürzung gleichkäme. Schorsch-Brandt: „Wer regelmäßig sein Leben riskiert um andere zu retten, darf nicht durch Pensionskürzungen bestraft werden.“

Darüberhinaus lehnt ver.di ein Leistungsentgelt für Beamte ab. „Statt Nasenprämien einzuführen, wäre die Landesregierung gut beraten, mehr Beförderungsstellen zu schaffen“, so Schorsch-Brandt. „Zum Beispiel sitzen in der Finanzverwaltung viele Beamtinnen und Beamte auf höheren Dienstposten, sie werden aber nur entsprechend ihrem zugewiesenen Amt bezahlt. Ihre Leistungsbereitschaft wird nicht ausreichend gewürdigt.“

Quelle: (Verdi.de)

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Verhandlungen zum Allgemeinen Teil der Entgeltordnung am 20. April 2009

Die gute Nachricht: Arbeitgeber legen Modell vor
Die Schlechte: Rückschritt in jedem Punkt

Nach unserer Kritik an VKA und Bund im September 2007 (!), über kein eigenes Modell für das zukünftige Eingruppierungsrecht zu verfügen, haben die Arbeitgeber nun ein eigenes Modell vorgelegt. Ursprünglich waren zwei Jahre als Zeitrahmen für die Verhandlungen – gerechnet ab dem Jahre 2005 – geplant worden. Die dritte Runde nach dem Neustart im Dezember 2008 gestaltete sich jedoch ausgesprochen zäh.

Erneute Verhandlungen zum Allgemeinen Teil der Entgeltordnung
http://tarif-oed.verdi.de/entgeltordnung/data/2009_04_flugbl_at_ego.pdf

Quelle: (Verdi.de)

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Bsirske will „krisenfeste Organisation von Ausbildungsplätzen“ – Altersteilzeitförderung als Beschäftigungsbrücke

Angesichts der dramatischen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske eine „krisenfeste Organisation von Ausbildungsplätzen“ gefordert. „Wenn die Wirtschaft jetzt noch weniger ausbildet, verlieren wir eine ganze Generation“, erklärte der ver.di-Vorsitzende. „Eine Verlängerung der Altersteilzeitförderung als Beschäftigungsbrücke zwischen den Generationen wäre ein wichtiger Hebel zur Schaffung von Ausbildungsplätzen“, sagte Bsirske. Die Förderung der Altersteilzeit bei Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes durch eine Auszubildende oder einen Auszubildenden soll am Jahresende auslaufen. Bsirske rief die CDU auf, ihren Widerstand gegen die Verlängerung der Altersteilzeit aufzugeben. Schon jetzt würden Zweidrittel aller Ausgebildeten nicht übernommen. „Vor dem Hintergrund des Anstiegs der Arbeitslosigkeit ist ein Auslaufen der geförderten Altersteilzeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertretbar“, erklärte der Gewerkschaftschef.

Dem aufgrund des demografischen Wandels drohenden Fachkräftemangel in Deutschland will ver.di das „Grundrecht auf Ausbildung“ entgegen stellen. Um kleinere und mittlere Unternehmen gezielt bei ihrem Ausbildungsengagement zu unterstützen, fordert die Gewerkschaft eine Umlagefinanzierung. Alle Unternehmen sollen dabei in einen Fond einzahlen, aus dem ausbildende Betriebe finanzielle Unterstützung erhalten. „Wir brauchen endlich gesetzliche Regelungen statt leerer Versprechen von Seiten der Wirtschaft“, so Bsirske.

Bereits heute haben rund 1,5 Millionen junge Erwachsene zwischen 20 und 29 Jahren keinen Berufsabschluss. Nach einer DGB-Studie sind fast zwei Drittel der jungen Menschen unter 30 von unsicheren Einkommens- und Arbeitsbedingungen betroffen.

Quelle: (Verdi.de)

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68,8 Prozent der Mitglieder billigen den Länder-Abschluss

Das am 1. März in Potsdam mit den Ländern erreichte Verhandlungsergebnis kann nun zum Tarifvertrag werden: Die betroffenen und vom 3. bis zum 12. März dazu befragten Mitglieder haben es mit 68,8 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt. Ihrem Votum folgte am 13. März in Berlin auch die ver.di-Bundestarifkommission – bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung.

Zuvor war aus den ver.di-Landesbezirken berichtet worden, wie die Mitglieder das Verhandlungsergebnis aufgenommen haben: „Von A wie Ablehnung bis Z wie Zustimmung“ reichte die Palette, so Roland Wegener aus Hamburg. Wo die Teilnahme an den Warnstreiks stärker war, zeigten die Beschäftigten sich oft weniger zufrieden mit dem Kompromiss als dort, wo nur schwach mobilisiert werden konnte. Schwierige Diskussionen gab’s zum Beispiel bei Straßenmeistereien, Küstenschutz und Theatern; in der allgemeinen Landesverwaltung hingegen herrschte die Ansicht vor, angesichts der Umstände ein gutes Ergebnis erreicht zu haben.

Häufig kritisiert aber wurde dessen Darstellung: Bei der Angabe des durchschnittlichen Anstiegs des Tabellenentgelts um 5,8 Prozent sei der Wegfall der Leistungszulage zu wenig deutlich geworden. Manche Mitglieder hätten aber auch die (nicht wegfallende) Jahressonderzahlung verwechselt mit dem Leistungsentgelt. Vielen sei der Anstieg um 1,2 Prozent im Jahre 2010 zu gering, die zweijährige Laufzeit zu lang. Ein Blick in die Tabelle aber habe manchen positiv überrascht, dessen persönlicher Zuwachs sogar noch höher sei als der im Flugblatt vermittelte Durchschnittswert.

Durchweg viel gebracht habe es während der Befragung, den Mitgliedern das Ergebnis erklären zu können. In der Ruhr-Universität Bochum beispielsweise sei es gelungen, so Reinhard Dudzik, „fast alle Auszubildenden in ver.di aufzunehmen“. Kein Verständnis zeigte die Bundestarifkommission indes gegenüber jenen Nichtmitgliedern, die das Erreichte besonders harsch kritisierten, ohne dafür überhaupt etwas getan zu haben.

Aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland kam die Nachricht, die dortigen Landesregierungen wollten den Tarifabschluss nicht inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen, sondern den Sockelbetrag von 40 Euro halbieren. Hier habe die Gewerkschaft noch eine Aufgabe vor sich.

Noch besser als bei ver.di wurde das Verhandlungsergebnis von den Mitgliedern der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aufgenommen: GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad konnte berichten, dass bei ihrer Befragung knapp 84 Prozent zugestimmt hätten.

90 Prozent waren es sogar bei den schriftlich befragten Beamtinnen und Beamten in ver.di – allerdings unter Voraussetzung einer entsprechenden Übertragung des Ergebnisses.

Keine Mitgliederbefragung gab’s hingegen bei der Gewerkschaft der Polizei und bei der dbb tarifunion.

Auf die für ver.di sehr positive Berichterstattung in den Medien verwies Achim Meerkamp. Der ver.di-Verhandlungsführer räumte aber auch ein, dass die interne Kommunikation nicht so optimal geglückt sei. Dennoch sei das Ergebnis der Mitgliederbefragung erfreulich angesichts der Tatsache, dass „wir das erstmals flächendeckend im Länderbereich gemacht haben“. Zwei weitere Flugblätter würden folgen – eines sofort, das zweite nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen.

„Der Wert der Mitgliederbefragung ist unverkennbar“, bilanzierte Frank Bsirske, „denn darüber kommen wir ins Gespräch mit den Mitgliedern“ – vor allem auch mit jenen, die „nicht so gut finden, was wir gemacht haben“. Zugleich betonte der ver.di-Vorsitzende, dass die Gewerkschaft mit diesem Ergebnis ihre Kernziele erreicht habe:

* bei den Einkommen Anschluss gehalten ans Niveau bei Bund und Kommunen,
* die Reallöhne gesteigert,
* die Ausbildungsvergütungen deutlich angehoben,
* die „Doppel-Null“ weggekriegt,
*die Abkoppelung des Ostens vom Westen überwunden,
* Vergütungsgruppenzulagen, Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiege gesichert.

Die Bilanz sei also „ziemlich gut“ – allerdings mit „zwei Haken“: nur 1,2 Prozent im Jahre 2010 und der materielle Wegfall der Leistungszulage.

Text: Hermann Schmid

Quelle: (Verdi.de)

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Tarif- und Besoldungsrunde der der Länder

ver.di im Land zum Tarifergebnis: tragfähiger Kompromiss

ver.di Baden-Württemberg bewertet das heute am Morgen in Potsdam erzielte Tarifergebnis in der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder als tragfähigen Kompromiss. Die Gehälter der Beschäftigten steigen demnach ab 1. März um einen Sockelbetrag von 40 EUR plus zusätzlich 3 %. Für die ersten zwei Monate des Jahres gibt es zwei Einmalzahlungen von je 20 Euro. Im Gegenzug wird das Leistungsentgelt abgeschafft. 2010 werden die Gehälter im März nochmals um 1,2 % erhöht, die Laufzeit beträgt 24 Monate. Auszubildende erhalten ab 1. März 2009 60 Euro mehr, 2010 ebenfalls 1,2 %.

„Wir machen keine Purzelbäume, im Keller verstecken müssen wir uns
mit diesem Ergebnis aber auch nicht“, so ver.di Landeschefin Leni
Breymaier heute in Potsdam. „Mehr war in diesem schwierigen Umfeld
nicht drin.“
ver.di forderte Ministerpräsident Oettinger auf, nun unverzüglich den
Abschluss zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten im
Land zu übertragen. „Wir vertrauen jetzt auf sein Wort“, so Dagmar
Schorsch-Brandt, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di.
„Unsere Warnstreiks haben offenbar Wirkung gezeigt“, so
Schorsch-Brandt weiter. „Nur so konnten wir die soziale Komponente
durchsetzen, die wir in den unteren Entgeltgruppen so dringend
brauchen, und haben für die Laufzeit eine Erhöhung der
Tabellenentgelte um über fünf Prozent erreichen können.“

ver.di wird zum Tarifergebnis von Potsdam in den kommenden Tagen eine
bundesweite Befragung unter allen betroffenen Mitgliedern
durchführen. Ein positives Votum der Mitgliedschaft ist Bedingung für
eine endgültige Zustimmung von ver.di.

Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Königstr.10a
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/88788-2390
Fax: -282390
Email: andreas.henke@verdi.de

Mehr Infos:

Bericht über die vierte Runde und das Ergebnis
(http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/oed-tarifrunde_laender_2009/verhandlungen/vierte_runde_28._februar_und_1._maerz_in_potsdam)

inform Nr. 5 für Beamtinnen und Beamte
(http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/oed-tarifrunde_laender_2009/materialien/data/beamteninform_5.pdf)

Quelle: (Verdi.de)

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Nächste Woche Warnstreiks in ganz Baden-Württemberg

Tarif- und Besoldungsrunde Länder

In der kommenden Woche plant ver.di im Vorfeld der dritten und vorerst letzten Verhandlungsrunde in der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder Warnstreiks im ganzen Land. In vielen Städten im Südwesten werden Beschäftigte aus allen Bereiche des öffentlichen Dienstes der Länder im Ausstand sein: betroffen sind Universitäten und Studentenwerke, Straßenmeistereien, die Zentren für Psychiatrie, Regierungspräsidien, das statistische Landesamt und andere Verwaltungen sowie viele weitere Dienststellen.

„Am 14. und 15. Februar haben wir die letzte Chance in freien
Verhandlungen eine Lösung zu erreichen“, so die stellvertretende
ver.di Landeschefin Dagmar Schorsch-Brandt, „darum werden wir nächste
Woche den Druck auf die Arbeitgeber im Land deutlich erhöhen.“
ver.di fordert 8 % mehr Gehalt, mindestens aber 200 EUR, sowie eine
zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die
Beamtinnen und Beamten der Kommunen und des Landes.

Warnstreiks nächste Woche:
Schwerpunkte sind Freiburg, Ulm, Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart.
Warnstreiks finden unter anderem statt:

Montag, 9. Februar
Freiburg: u.a. Universität und Studentenwerk, Regierungspräsidium,
Feuerwehr, einige Heimsonderschulen. Landesbehörden
Kundgebung um 12. 00 Uhr am Stadthotel Kolpinghaus mit dem ver.di
Verhandlungsführer Achim Meerkamp
Kontakt Reiner Geis: 0171 / 6805000

Emmendingen: Zentrum für Psychiatrie (ZfP)
Kontakt Reiner Geis: 0171 / 6805000

Dienstag, 10. Februar
Ulm: Universität und Hochschule, Kundgebung um 5 vor 12 am Weinhof in
Ulm (Platz vor dem Schwörhaus)
Kontakt Maria Winkler 0171 / 6206030

Mittwoch, 11. Februar
Mannheim/Heidelberg: Warnstreik Universität Mannheim, Hochschule
Mannheim, Studentenwerk und die Länderbeschäftigten der Uniklinik
Heidelberg
mit zentraler Kundgebung in Mannheim (9.30 Uhr im Innenhof der
Hochschule)
Kontakt: Peter Erni 0170 / 9157473

Heidenheim-Oggenhausen: Autobahnmeisterei
Kontakt Maria Winkler 0171 / 6206030

Weinsberg: Klinikum am Weissenhof, Kundgebung um 12.30
Kontakt: Anton-Eugen Schmid 0171 / 7617586

Tübingen: Universität und Fachhochschulen, Kundgebung wahrscheinlich
um 12.30 in der Uhlandstraße
Kontakt: Martin Gross 0151 / 12107133

Zwiefalten: ZfP, Warnstreik zwischen 11 und 15 Uhr Kundgebung 13 Uhr
Kontakt: Klaus Biener 0175 / 1854086

Donnerstag, 12. Februar:
Karlsruhe: Warnstreiks am Donnerstag und Freitag, Streikbetriebe
werden erst am Mittwoch bekanntgegeben, Kundgebung am Donnerstag auf
dem Marktplatz mit ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier um
13.30
Kontakt: Jürgen Ziegler 0171 / 3321585

Konstanz, Warnstreik u.a. Universität und FH, Studentenwerk ,ZfP
Reichenau, Polizei, Lehrer von 12:00 – 16:00 Uhr, Kundgebung auf der
Marktstätte in Konstanz um 12.15 Uhr
Sperrfrist bis 11.2.09 24;00 Uhr
Kontakt: Margrit Zepf 07531 984512

Freitag, 13. Februar
Stuttgart: ganztägige Warnstreiks, Statistisches Landesamt,
Universität Stuttgart und Hohenheim, Landesmuseum, Staatliche Münze,
Wilhelma, Regierungspräsidium, Staatsgalerie und Staatstheater, ZfP
Winnenden
ab 12.00 Demonstration und ca. 13.00 Uhr Kundgebung Schlossplatz
Zur Demonstration sind auch die Landes- und Kommunalbeamten
aufgerufen
Kontakt: Bernd Riexinger 0175 / 2969751

Weissenau und Bad Schussenried: Warnstreik bei den ZfPs
Kontakt Werner Herkert 0170 / 9231102

Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Königstr.10a
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/88788-2390
Fax: -282390
Email: andreas.henke@verdi.de

Quelle: (Verdi.de)

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Perspektive 50plus: Erfolgreich und gestärkt in die Zukunft

BMAS baut Aktivitäten zur Vermittlung älterer Langzeitarbeitsloser aus

Das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verstärkt sein Engagement für das Bundesprogramm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ um ältere Langzeitarbeitslose noch besser in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Im laufenden Jahr wird es zu den Schwerpunkt­themen Gesundheit, Mobilität sowie fachliche und soziale Kompetenzen zahlreiche Aktivitäten geben. Zudem werden etablierte Veranstaltungs­reihen ausgebaut, um an die bisherigen Erfolge anzuknüpfen. Die Erfolge sprechen für sich: Seit Beginn der zweiten Programmphase im Januar 2008 konnten 73.808 Langzeit­arbeitslose aktiviert und bis heute 19.386 Frauen und Männer vermittelt werden. Ein Erfolg, der auch auf den Ausbau der Grundsicherungsstellen bei den 62 Beschäftigungspakten in dieser Zeit zurückzuführen ist – von 194 auf nunmehr 237 Arbeits­gemeinschaften.

„Mit dem Ausbau des Bundes­programms setzen wir in der aktuellen Situation ein klares Zeichen für die Zielgruppe der über 50-Jährigen: Wir lassen Sie bei der Arbeitssuche nicht allein“, erklärt Bundesminister Olaf Scholz. Und weiter: „Die Vermittlung älterer Langzeit­arbeitsloser ist für alle Beteiligten ein Gewinn. Und dank Perspektive 50plus wissen immer mehr Arbeitgeber die Qualitäten dieser Frauen und Männer mit ihrer Berufserfahrung und Loyalität zu schätzen.“

In diesem Jahr konzentriert sich das Programm auf die Förderung von Aspekten rund um die Schwerpunkte Gesundheit, Mobilität sowie fachliche und soziale Kompetenzen. Hiermit sollen die Leistungs- und Beschäfti­gungsfähigkeit der über 50-Jährigen gefördert und der

Vermittlungserfolg gesteigert werden. Ebenfalls seit diesem Jahr
neu sind Botschafterinnen und Botschafter, die von den Pakten eingesetzt werden. Deren Aufgabe ist es, als Multiplikatoren für das Bundesprogramm zu begeistern und alle potenziellen Beteiligten – vom Langzeitarbeitslosen über Unternehmen bis hin zu Institutionen als Netzwerkpartner – zur Partizipation zu motivieren. Zudem wird es noch mehr Veranstaltungen, Workshops und individuelle Hilfestellungen für ältere Langzeitarbeitslose geben.

„Neben dem Ausbau der Maßnahmen, ist es unser Ziel, dass Perspektive50plus bis Ende 2010 flächendeckend agiert“, so Scholz. Hierfür möchte das BMAS noch mehr Grundsiche­rungsstellen einbinden sowie weitere strategische Partner wie Gewerkschaften oder Wohlfahrtsverbände gewinnen. Das Ziel bis zum Ende des Jahres ist, über 86.000 Langzeit­arbeits­lose angesprochen und mehr als 26.000 Frauen und Männer in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu haben.

Zu den geplanten Aktivitäten zählt auch eine länderübergreifende Aktion: Im Frühjahr dieses Jahres wird in der deutschen Botschaft in Wien ein Austausch über Herangehens­weisen und Praxisbeispiele zwischen dem deutschen und dem österreichischen Modell des Programms stattfinden, um voneinander zu lernen und neue Ansätze für Vermittlungsideen zu erhalten.

Über das Bundesprogramm des BMAS

„Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Es soll die Beschäftigungsfähigkeiten und -chancen älterer Langzeitarbeitsloser verbessern. Das Bundesprogramm basiert auf einem regionalen Ansatz und wird von 62 regionalen Beschäftigungspakten unterstützt. Dieser Ansatz erlaubt es, gezielt auf die regionalen Besonderheiten einzugehen.

Quelle: (BMAS)

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Mindestlohn-Gesetze beschlossen

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz wurden heute in 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossen.

„Das ist heute ein guter Tag für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für viele Unternehmerinnen und Unternehmer“, erklärt Bundesminister Olaf Scholz, „die beiden Gesetze sind Teil eines klugen gesetzlichen Rahmens für das Wirtschaftsleben. Die Politik greift dort sozial regulierend ein, wo persönliches Engagement und Leistungswille nicht mehr mit dem Versprechen einhergehen, dass sich Arbeit auch auszahlt. Dass diese Anstrengung sich lohnt, ist für eine soziale Marktwirtschaft unverzichtbar. Gleichzeitig schaffen diese Bedingungen einen unternehmerischen Handlungsrahmen, der fairen Wettbewerb überhaupt erst möglich macht.“

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet einen Rechtsrahmen, um tarifvertragliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einer Branche verbindlich zu machen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Durch die Neufassung wird das Gesetz klarer und verständlicher gestaltet.

Sechs weitere Branchen werden mit der heutigen Neuregelung in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen:

* Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege)
* Sicherheitsdienstleistungen
* Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
* Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
* Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst)
* Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch

Insgesamt neun Branchen sind damit über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Mindestlöhne vor Lohndumping geschützt. Zu Beginn dieser Legislatur regelte das Gesetz Mindestlöhne für 700.000 Beschäftigte des Baugewerbes. Im weiteren Verlauf wurden es rund 1,8 Millionen. Jetzt kommen mit den sechs neuen Branchen noch einmal rund 1,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinzu, die durch Mindestlöhne über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geschützt sind.

Das Mindestarbeitsbedingungengesetz hingegen ermöglicht die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten für die Wirtschaftszweige, in denen die tarifgebundenen Arbeitgeber bundesweit weniger als 50 % der unter den Geltungsbereich aller Tarifverträge fallenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen.

Ein dauerhaft einzurichtender Hauptausschuss prüft, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und entscheidet, ob in diesem Wirtschaftszweig Mindestarbeitsentgelte festgesetzt, geändert oder aufgehoben werden. Ein Fachausschuss kann dann die konkrete Höhe des jeweiligen Mindestlohns anhand vorgegebener Kriterien durch Beschluss festlegen. Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann die Bundesregierung die vom Fachausschuss beschlossenen Mindestarbeitsentgelte als Rechtsverordnung erlassen.

Die Mindestarbeitsentgelte sind für alle in- und ausländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zwingend und unabdingbar. Aus Gründen des Vertrauensschutzes gehen zu einem Stichtag bestehende Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz für die Zeit ihres Bestehens den festgesetzten Mindestarbeitsentgelten vor. Tarifverträge, mit denen die Tarifvertragsparteien diese ablösen, genießen ebenfalls Vorrang.

Die Gesetzentwürfe bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: (BMAS)

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Tarif- und Besoldungsrunde Länder ver.di kündigt beim Land Warnstreiks an

Als „Schlag ins Gesicht der Beschäftigten“ wertete ver.di, dass die Arbeitgeber heute in Potsdam kein Angebot in der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder vorgelegt haben. „So wird es nichts mit der von den Ministerpräsidenten gewünschten kurzen Gehaltsrunde“, so die stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Baden-Württemberg, Dagmar Schorsch-Brandt, heute in Potsdam. Sie kündigte für die kommenden 14 Tage Warnstreiks in allen betroffenen Bereichen im Land an: „Die Beschäftigten sind nicht mehr bereit, zweiter Klasse bezahlt zu werden. Das werden sie in den nächsten Tagen zeigen“, so Schorsch-Brandt. Die Verhandlungen wurden auf den 14. und 15. Februar vertagt, nachdem heute keinerlei Annäherung beim Entgelt stattgefunden hatte.

ver.di fordert eine Erhöhung der Gehälter um 8 Prozent, mindestens aber 200 Euro. In Baden-Württemberg betrifft dies rund 260.000 Angestellte und Beamte. ver.di legt auf eine Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst wert: „Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten der Länder schlechter bezahlt werden als die von Bund und Kommunen, zum Teil aber sogar, wie in Folge der Flurneuordnung, die gleiche Arbeit haben“, so Schorsch-Brandt. Im öffentlichen Dienst gelten unterschiedliche Tarifverträge. Bei Bund und Kommunen gilt der TVÖD, beim Land der TVL.

Herausgeber:

Andreas Henke
Pressestelle
ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Königstr.10a
70173 Stuttgart
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Email: andreas.henke@verdi.de

Quelle: (Verdi.de)

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Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst der Länder

Bsirske: Arbeitgeber müssen Verweigerungshaltung aufgeben

Nach der erneuten Vertagung der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder hat sich der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, verärgert über die „Verweigerungshaltung“ der Länder gezeigt. In den Kernfragen trete man auf der Stelle, erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende. „Die Beschäftigten sind nicht bereit, sich diese Prozedur teilnahmslos anzusehen,“ erklärte Bsirske. Die Arbeitgeber wollten den Ernst der Lage offenbar nicht verstehen, hieß es nach den Gesprächen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am Montag in Potsdam.

Die Verhandlungen waren in der zweiten Runde ohne Annäherung vertagt worden. Am Rande der Gespräche hatte eine Delegation von Feuerwehrleuten aus allen Bundesländern die Arbeitgeber zum Einlenken aufgefordert.

Die Gewerkschaften fordern in der Tarifrunde mit den Ländern acht Prozent, mindestens aber 200 Euro mehr Gehalt monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.

Die dritte Verhandlungsrunde soll am 14./15. Februar 2009 erneut in Potsdam stattfinden. Wenn es dabei keine Annäherung gäbe, „sind wir auf einem gefährlichen Weg“, sagte Bsirske.
Herausgeber:

V.i.S.d.P.:
Günter Isemeyer
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de

Quelle: (Verdi.de)

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Mindestlohn für die Abfallwirtschaft vereinbart

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Arbeitgeberverbände VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft) haben sich heute auf einen Mindestlohn für die Abfallwirtschaft geeinigt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darüber informiert. Die Einigung konnte in letzter Minute vor der Sitzung des Koalitionsausschusses getroffen werden, der heute Nachmittag über die Aufnahme der Branchen in das Arbeitnehmerentsendegesetz entscheiden wird.

„Mit unserer Einigung im Bereich der Abfallwirtschaft ist es gelungen, eine Branche einzubeziehen, die weit über 130.000 Beschäftigte umfasst“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott. „Damit werden zukünftig alle die Beschäftigten vom Mindestlohn profitieren können, deren Arbeitgeber bisher nicht tarifgebunden sind und den Wettbewerb in der Branche bislang mit Dumpinglöhnen betreiben.“ Sobald das Ministerium eine Verordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz erlasse, werde fortan allen Beschäftigten in der Entsorgungswirtschaft ein Stundenlohn von mindestens 8,02 Euro zustehen.

„Damit soll es gelingen, die bestehenden Schmuddelecken in der Branche weitestgehend einzudämmen und sicherzustellen, dass Beschäftigte aus der Müllbranche ein Einkommen erhalten, von dem sie sich und ihre Familie ernähren können“, so Ott weiter.
Beschäftigte, die aufgrund Tarifbindung einen höheren Stundenlohn erhalten, würden von der Vereinbarung selbstverständlich unberührt bleiben, erklärte Ott.

Mit dem Tarifvertrag sei es gelungen, weit über 20 Prozent der Beschäftigten in der Branche bessere Löhne zu garantieren. Insbesondere die hohe Zahl der Leiharbeitnehmer, die bislang häufig mit Dumpinglöhnen zwischen vier und sieben Euro abgespeist wurden, würden vom Mindestlohn profitieren. Die Tarifvertragsparteien hätten mit ihrer Vereinbarung, die ab 1. Mai 2009 gelte, ein deutliches Signal gegen einen Wettbewerb zu Dumpinglöhnen gesetzt. Zukünftig müssten insbesondere auch in der privaten Abfallwirtschaft höhere Löhne gezahlt werden.

Für Rückfragen: Ellen Naumann 0175/ 5871637
Herausgeber:

V.i.S.d.P.:
Martina Sönnichsen
ver.di-Bundesvorstand
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Quelle: (Verdi.de)

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Zwei neue Wege zu Mindestlöhnen

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz

Das Bundeskabinett hat am 16. Juli 2008 zwei Gesetzentwürfen zur Regelung von Mindestlöhnen zugestimmt, die Bundesarbeitsminister Olaf Scholz erarbeitet und vorgelegt hat. Die Entwürfe betreffen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz. Beide Entwürfe schaffen, wenn sie von Bundestag und Bundesrat endgültig verabschiedet sind, keinen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland geltenden einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, wie es ihn in Großbritannien und vielen anderen Staaten gibt.

Mit den am 16. Juli 2008 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwürfen soll es vielmehr erleichtert werden, Mindestlöhne für bestimmte Branchen festzusetzen. Diese Mindestlöhne gelten dann jeweils nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer ganz bestimmten Branche. Sie unterscheiden sich auch in der Höhe.

In Zukunft soll es mithin zwei Wege geben, um zu branchenbezogenen Mindestlöhnen zu kommen. Beide Wege sind nicht leicht zu gehen. Bis es in einer Branche zu Mindestlöhnen kommt, müssen viele Schritte gegangen werden.

Weg 1: Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sorgt seit über zehn Jahren dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen Mindestlöhne erhalten, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat. Seit dem 1. Juli 2007 gilt das Gesetz auch für die Gebäudereinigung, seit dem 1. Januar 2008 auch für Briefdienstleister.

Die von der Bundesregierung am 16. Juli 2008 beschlossene Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll es nun weiteren Branchen ermöglichen, Mindestlöhne festzusetzen. Damit können sie für faire Wettbewerbsbedingungen in ihrem Bereich sorgen und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping schützen. Dazu muss zunächst die Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Die Tür steht allen Branchen offen, in denen die Tarifbindung mindestens 50% beträgt.

Für die Branchen, die jetzt schon im Arbeitnehmer-Entsendegesetz stehen – also Bau, Gebäudereinigung und Briefdienstleitungen – bleibt der äußere Ablauf des Verfahrens zum Mindestlohn im Wesentlichen gleich. Sie können wie bisher Mindestlohntarifverträge schließen, und diese können wie bisher auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche erstreckt werden. Für die Branchen, die jetzt neu hinzukommen, gilt eine Besonderheit: Wenn sie erstmals beantragen, dass ein Mindestlohntarifvertrag erstreckt werden soll, wird zunächst der sog. Tarifausschuss mit dem Antrag befasst. Der Tarifausschuss soll die Gelegenheit haben, aus gesamtwirtschaftlicher Sicht zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Danach kann das Verfahren in der Regel wie bei den alten Branchen fortgesetzt werden. Schon beim zweiten Antrag aus einer neu hinzugekommenen Branche läuft das Verfahren vollständig wie in den alten Branchen ab.

Der Regierungsentwurf – Arbeitnehmer-Entsendegesetz (PDF)
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/27306/property=pdf/2008__07__16__aentg__entwurf.pdf

Weg 2: Mindestarbeitsbedingungengesetz

Das seit 1952 bestehende Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen war auf die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Nachkriegszeit zugeschnitten. Es sollte den Arbeitnehmern damals ein würdiges Auskommen auch in solchen Wirtschaftszweigen sichern, in denen sich noch keine Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gebildet hatten. Da sich die Tariflandschaft in der Nachkriegszeit zügig entwickelte, ist das Mindestarbeitsbedingungengesetz in der Praxis bisher nicht zur Anwendung gekommen. In den letzten Jahren hat sich die Tariflandschaft gewandelt. Die Koalition hat deshalb beschlossen, das Mindestarbeitsbedingungengesetz zu modernisieren. Am Grundsystem wird festgehalten, jedoch wird das Verfahren entbürokratisiert. Das Mindestarbeitsbedingungengesetz wird auf die Festlegung von Mindestlöhnen beschränkt. Sonstige Arbeitsbedingungen – wie z.B. Urlaub oder Arbeitszeit – sind mittlerweile Gegenstand besonderer arbeitsrechtlicher Gesetze. Mit der Modernisierung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes wird die Festlegung von Mindestlöhnen dort ermöglicht, wo Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sozial verträgliche Arbeitsentgelte nicht gewährleisten können.

Der Regierungsentwurf – Mindestarbeitsbedingungengesetz (PDF)
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/27308/property=pdf/2008__07__16__mia__entwurf.pdf

Informationen zum Mindestlohn

Die Förderung von „guter Arbeit“ ist zentrales Ziel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Der Begriff „Gute Arbeit“ beschreibt Beschäftigungsverhältnisse, die Mindestanforderungen bei den Arbeitsbedingungen, aber auch an Qualifizierung und Weiterbildung erfüllen. Eine dritte Dimension, die Arbeit zu „guter Arbeit“ macht, ist die faire Entlohnung. Daten und Fakten zum Mindestlohn:

Mindestlöhne – ein zentraler Baustein für mehr „gute Arbeit“ in Deutschland
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/25930/property=pdf/daten__fakten.pdf

Durch zwei Gesetzesvorhaben – die Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und die Novellierung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiA) – will die Bundesregierung die Grundlage dafür schaffen, dass Unternehmen nicht durch Lohndumping bedroht werden, dass Arbeit anständig bezahlt wird und dass der Staat nicht dauerhaft zum Lohnzahler wird.

Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zum Mindestlohn
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/25932/property=pdf/faq.pdf

Quelle: (BMAS)

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Meldungen zur Aus- und Fortbildung 2009

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Januar 2009
Februar 2009
März 2009
April 2009
Mai 2009
Juni 2009
Juli 2009
August 2009
September 2009
Oktober 2009
November 2009
Dezember 2009
November 2009
22.11.2009 Allen Vorurteilen zum Trotz: Auszubildende wollen ‚richtig mit anpacken‘ 
22.11.2009 Mit dem richtigen Beruf erfolgreich starten 
22.11.2009 Ausbildungspakt auch im Krisenjahr 2009 erfolgreich 
Juli 2009
31.07.2009 BMAS startet Weiterbildungs-Programm mit Sozialpartnern 
31.07.2009 Erfolgreiche Halbzeitbilanz für das Jahr der Kreativität 
31.07.2009 Zusatzqualifikationen und duale Studiengänge sind ‚in‘ – Teilnehmerrekord bei ‚AusbildungPlus‘ 
31.07.2009 Viel Licht – aber auch Schatten: Qualität dualer Berufsausbildung aus Sicht der Auszubildenden 
31.07.2009 AEVO: BIBB-Hauptausschuss beschließt neuen Rahmenplan für die Ausbildung der Ausbilder/-innen 
Juni 2009
21.06.2009 Das Ansehen zählt: Berufe mit Imageproblemen von Bewerberrückgang besonders hart betroffen 
21.06.2009 Schavan: „Fachkräfte für die Zukunft sichern“ 
21.06.2009 „Mit 20 muss jeder Abitur oder Berufsausbildung haben“ 
14.06.2009 Schavan: „Wichtiger Beitrag für den Ausbildungsstellenmarkt Ost“ 
07.06.2009 BIBB-Datenreport: Neues Standardwerk zur Berufsbildung 
07.06.2009 Storm: „Berufsorientierungsprogramm ist Erfolgsmodell“ 
07.06.2009 „Studieren in Fernost“: Hochschulinitiative Neue Bundesländer prämiert innovative Marketingkonzepte für Studieninteressierte 
07.06.2009 Storm: „Deutschland braucht international qualifizierte Fachkräfte“
07.06.2009 Berufsbildung ohne Grenzen – Mobilitätsberatung für Auszubildende startet 
Mai 2009
17.05.2009 Gute Chancen für Frauen in technischen Berufen verbessern 
17.05.2009 BIBB-Präsident Kremer: ‚Duale Berufsausbildung so wichtig wie nie zuvor‘ – Sieben neue Berufe ab Herbst 2009 
17.05.2009 BIBB-Präsident Manfred Kremer: Es muss keine Krise auf dem Lehrstellenmarkt geben, wenn alle gemeinsam handeln 
17.05.2009 In der Krise nicht nachlassen – Ausbildung für den Fachkräftenachwuchs! 
17.05.2009 Auch in der Krise ausbilden und Fachkräftenachwuchs sichern! 
17.05.2009 Chancen schaffen für junge Menschen 
April 2009
19.04.2009 „Ausbildungsniveau halten!“ 
19.04.2009 Neues Programm soll mehr Auslandsaufenthalte für Auszubildende ermöglichen 
06.04.2009 Storm: „Motivierte Mitarbeiter entscheiden über Erfolg“
06.04.2009 „Wir haben die Trendwende am Ausbildungsmarkt geschafft“ 
06.04.2009 Ausbilden: Eine Investition für Betriebe, die sich auszahlt! 
06.04.2009 G8 Sozialgipfel in Rom zur weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 
06.04.2009 Neues Programm soll mehr Auslandsaufenthalte für Auszubildende ermöglichen 
März 2009
19.03.2009 Storm: „99 Tage Bildungsprämie – Weiterbildung ist attraktiver geworden“
19.03.2009 Berufsbildungsbericht 2009: BIBB Hauptausschuss nimmt Stellung zum Entwurf der Bundesregierung 
04.03.2009 Ziel von 100.000 zusätzlichen Lehrstellen nur mit verstärkten Anstrengungen erreichbar
04.03.2009 Verfahren zur Hochschulzulassung wird entscheidend verbessert 
04.03.2009 Mehr Flexibilität für den BMBF-Bildungskredit 
04.03.2009 Gemeinsame Erklärung der Partner des Ausbildungspaktes 
Februar 2009
06.02.2009 Größte Langzeitstudie über Bildungsverläufe gestartet 
06.02.2009 Schavan: „Positive Ausbildungsbilanz 2008 – Ausbildungsjahr 2009 mit neuen Herausforderungen“
06.02.2009 Betriebliche Weiterbildung: Fachübergreifende Kompetenzen werden immer wichtiger
06.02.2009 „Abenteuer Ausbildung – auch für behinderte Jugendliche“ 
Januar 2009
27.01.2009 Entschließung des BIBB-Hauptausschusses: Alle Kompetenzniveaus für alle Bildungs- und Karrierewege offen halten 
27.01.2009 Gegen den Trend: Weiterbildungsbranche erwartet positive wirtschaftliche Entwicklung
27.01.2009 Den Schulabschluss nachholen wird einfacher 
18.01.2009 Neue Ausgabe des BMBF-Magazins erschienen 
18.01.2009 Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2008: Anstieg im Osten etwas stärker als im Westen 

Allen Vorurteilen zum Trotz: Auszubildende wollen ‚richtig mit anpacken‘

Mangelnde Leistungsbereitschaft ist ein Vorwurf, mit dem sich junge Menschen in den Medien häufig konfrontiert sehen. Die repräsentative Studie „Ausbildung aus Sicht der Auszubildenden“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeichnet dagegen ein anderes Bild. Demnach sind Auszubildende durchaus bereit, hohe Leistungen zu erbringen – allerdings erwarten sie dafür im Gegenzug, intensiv in die betrieblichen Geschäftsabläufe eingebunden zu werden und eine Anerkennung ihrer Leistungen. Gerade die Verzahnung von Lern- und Arbeitsprozessen im Betrieb wird von den Jugendlichen sehr geschätzt. Vorgestellt werden diese Ergebnisse und zahlreiche weitere Studien aus Berufsbildungs- und Jugendforschung auf der Fachtagung „Neue Jugend? Neue Ausbildung?“, die das BIBB zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) am 28. und 29. Oktober in Bonn durchführt. Rund 200 Teilnehmende aus Forschung, Politik und Praxis diskutieren darüber, mit welchem Selbstverständnis und welchen Kompetenzen Jugendliche heute ihre Lebenswege beschreiten, wie Übergänge zwischen Schule und Ausbildung angesichts des demografischen Wandels verlaufen und vor welchen Herausforderungen Bildungsverantwortliche in Betrieben und Berufsschulen stehen.

Wenn es um die Frage geht, wodurch sich eine „gute“ duale Berufsausbildung auszeichnet, sind in der Fachöffentlichkeit viele Kriterien im Gespräch. Doch auf welche Ausbildungsbe-dingungen legen die Auszubildenden selbst besonderen Wert? Und wie gut gelingt es den Betrieben und Berufsschulen, den Ansprüchen der Auszubildenden gerecht zu werden? Um diese Fragen zu klären, wurden in der BIBB-Studie rund 6.000 Auszubildende aus 15 dualen Ausbildungsberufen befragt.

Auszubildende wünschen sich intensive Einbindung in das Betriebsgeschehen
Auszubildende legen einen sehr hohen Wert auf ihre betriebliche Einbindung. Sie wollen „echte Arbeit“ für die Betriebe leisten und dabei auch in größere Aufgaben mit einbezogen werden. Dafür sind sie bereit, Belastungen wie Überstunden oder die alleinige Verantwortung für Aufgaben auf sich zu nehmen. Bedingung für diese hohe Leistungsbereitschaft ist allerdings, dass nicht nur eine Integration in die Arbeitsabläufe, sondern gleichzeitig eine gute soziale Integration in den Betrieben erfolgt. Die Auszubildenden wünschen sich, dass sie bei guten Leistungen auch einmal gelobt werden und dass ihre Kolleginnen und Kollegen insgesamt respektvoll mit ihnen umgehen.

Integration gelingt häufig, Zeit- und Leistungsdruck sind oft zu hoch
Bei der Beurteilung der tatsächlichen Ausbildungspraxis bescheinigen die Auszubildenden vielen Betrieben, dass die Integration in die Geschäftsabläufe und in den Kollegenkreis gut gelingt. Über die Hälfte (53 %) bewertet ihre Einbindung mit „(sehr) gut“, rund ein Drittel (33 %) empfindet sie als „befriedigend“, 14 % vergeben allerdings nur noch ein „ausreichend“ bis „ungenügend“. Am besten fühlen sich die angehenden Bankkaufleute und Industriemechaniker/-innen eingebunden. Kritischer beurteilen hingegen die Auszubildenden zum/zur „Anlagenmechaniker/-in für Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik“ sowie angehende Kraftfahrzeugmechatroniker/-innen, Maler/-innen und Lackierer/-innen ihre Integration im Betrieb.

Die Auszubildenden weisen auch auf die Gefahren einer allzu intensiven Einbindung in Arbeitsabläufe hin. Viele Jugendliche berichten davon, dass sie unter starkem Zeitdruck arbeiten müssen, auch bei neuen Aufgaben wenig Zeit zum Ausprobieren bleibt und sie teilweise das Gefühl haben, keine Fehler machen zu dürfen. Der Zeit- und Leistungsdruck, unter dem die Ausbildungen in vielen Betrieben ablaufen, erschwert offenbar die betriebliche Ausbildungsorganisation, die insgesamt nur die Durchschnittsnote 3,9 von den Auszubildenden erhielt. Viele Auszubildende bemängeln, dass ihre Ausbildung relativ ungeplant verläuft und Besprechungen über den Ausbildungsverlauf selten stattfinden.

Feedbackkultur in der Ausbildung fördern
Die BIBB-Studie zeigt, dass der Kerngedanke des dualen Berufsbildungssystems – die möglichst enge Verzahnung von Lern- und Arbeitsprozessen – den Wünschen der Auszubildenden entspricht und von den Betrieben recht gut umgesetzt wird. Allerdings wird auch deutlich, dass diese Verzahnung dazu führen kann, dass Auszubildende überfordert werden, was den Lernprozess gefährden kann. Daher müssen Betriebe darauf achten, sowohl ihren Auszubildenden als auch ihrem Ausbildungspersonal trotz des hohen Zeit- und Leistungsdrucks genügend pädagogische Freiräume zu gewähren. In diesen sollten dann die betrieblichen Arbeitsprozesse mit den Auszubildenden besprochen, die Arbeitsergebnisse der Auszubildenden bewertet und der weitere Ausbildungsverlauf auf den Lernstand der Auszubildenden hin abgestimmt werden. Insbesondere die Stärkung der Feedbackkultur in der Ausbildung kann dazu beitragen, die Qualität der betrieblichen Ausbildung zu fördern. In der seit dem 1. August 2009 wieder eingeführten neuen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wurde diese Anforderung bereits umgesetzt. Im Handlungsfeld 3 „Ausbildung durchführen“ wird die Bedeutung von Feedbackprozessen mit den Auszubildenden betont.

Weitere Ergebnisse der BIBB-Studie „Ausbildung aus Sicht der Auszubildenden“ unter www.bibb.de/de/wlk29213.htm

Die Ergebnisse der Fachtagung werden in der ersten Novemberhälfte im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/de/15806.htm dokumentiert.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Mit dem richtigen Beruf erfolgreich starten

Bund und Länder starten zweitägige Fachkonferenz zum Thema Berufsorientierung und präsentieren bestehende Programme und Konzepte

Junge Menschen sind mehr denn je gefordert, sich den steigenden Anforderungen der Arbeitswelt zu stellen. Sie müssen Kompetenzen entwickeln, um unterschiedliche berufliche Situationen zu bestehen. In der Qualifizierungsinitiative für Deutschland wird daher die Weiterentwicklung der Berufsorientierung als wesentliches Ziel für einen guten Start in die Ausbildung gesehen. „Wir können es uns im globalen Wettbewerb nicht mehr leisten, Talente links liegen zu lassen. Deshalb ist es wichtig, Jugendlichen eine Orientierung über die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten zu geben. So findet man die Ausbildung, die zu einem passt und erfolgreich absolviert“, sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan.

Am heutigen Montag starten daher Bund und Länder eine zweitägige gemeinsame Konferenz zur Berufsorientierung in Kiel. Die Fachkonferenz soll einen Überblick über die Vielfalt der bereits umgesetzten Programme und Projekte liefern. Vorgestellt werden die pädagogischen Konzeptionen, die Methoden und Instrumente und die Formen der Kooperation, in denen die Programme und Projekte umgesetzt werden. Dazu werden das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), alle Länder und die Bundesagentur für Arbeit ihre Konzepte und best-practice-Beispiele in Fachforen und auf einem „Markt der Möglichkeiten“ vorstellen und vor Bildungsexperten zur Diskussion stellen. Das Spektrum der Projekte reicht von Konzepten, die die Stärkung der Persönlichkeit und die Entwicklung von Kompetenzen in den Vordergrund rücken, bis zu Projekten, die an der Schulqualität ansetzen.

Vorgestellt werden auch die vom BMBF initiierten und geförderten Projekte und Programme, wie beispielsweise das Berufsorientierungsprogramm (BOP) in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten, ein regionales Übergangsmanagement im Rahmen des Programms „Perspektive Berufsabschluss“, die jährlichen Veranstaltungen zur Erweiterung des Berufsspektrums im Rahmen des Girls‘ Day oder das Studien- und berufsorientierende Praktikum für junge Menschen mit Hochschulreife im Rahmen des „Technikums“.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Ausbildungspakt auch im Krisenjahr 2009 erfolgreich

Weniger unversorgte Bewerber und noch zahlreiche Ausbildungsplatzangebote

Trotz ungünstiger konjunktureller Entwicklung im Jahr 2009 ist eine gute Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildung gelungen. Gleichzeitig lässt sich vor allem demografiebedingt ein spürbarer Bewerberrückgang beobachten. Die Paktpartner stehen auch in diesen schwierigeren Zeiten zu ihrer Paktzusage, jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen ein Ausbildungsangebot zu machen. Die aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass dies gelingt. Ende September gab es erneut mehr unbesetzte Berufsausbildungsstellen als unversorgte Bewerber. Das starke Engagement der Paktpartner und der Bundesagentur für Arbeit zahlt sich auch in diesem Jahr aus.

Im Berufsberatungsjahr 2008/2009 ist der Rückgang der Bewerber gegenüber dem Vorjahr (-14,0%) stärker ausgefallen als der Rückgang der gemeldeten Berufsausbildungsstellen (-7,1%). Dabei betrug der Rückgang der betrieblichen Berufsausbildungsstellen (-5,6%); die der außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen (-15,1%). Im Ergebnis gab es Ende September noch 17.300 unbesetzte Berufsausbildungsstellen, 2.300 weniger als vor einem Jahr. Ihnen standen noch 9.600 unversorgte Bewerber gegenüber. Das sind 4.900 weniger als im Vorjahr. Nachdem bereits im vergangenen Jahr mehr unbesetzte Berufsausbildungsstellen als unversorgte Bewerber registriert worden waren, hat sich dieser Trend in diesem Jahr noch verstärkt: Das Angebot übersteigt die Nachfrage sogar um 7.700 (2008: 5.000).

Das Zwischenergebnis bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen spiegelt die Aussagen der BA-Statistik wider: In Industrie und Handel wurden 311.825 Ausbildungsverträge, das sind 31.434 (-9,2%) weniger als im Vorjahr, und im Handwerk 143.121 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Damit ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 9.324 (-6,1%) zu verzeichnen. Bei den Freien Berufen wurden 42.501 Verträge abgeschlossen, ein Minus von 873 (-2,0%). Das überaus erfolgreiche Vorjahresergebnis konnte nicht wiederholt werden. Einige Betriebe, die stark von einem Umsatzrückgang betroffen sind, können nicht mehr auf dem hohen Niveau der Vorjahre ausbilden. Auffällig ist zudem, dass in einigen Regionen die Zahl der Bewerber deutlich zurückgegangen ist. Der überregionale Ausgleich der angebotenen Berufsausbildungsstellen mit den Ausbildungsplatz suchenden Bewerbern bleibt eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft.

Auch die Situation der Bewerber aus früheren Schulentlassjahren hat sich trotz der wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen verbessert. 2008 waren 320.500 Bewerber (von insg. 620.000 Bewerbern) aus früheren Schulentlassjahren gemeldet. Aktuell sind es noch 243.800 (von insg. 533.400 Bewerbern). Damit ist der Anteil der Altbewerber auf 46% in diesem Jahr gesunken. Aufgrund von Veränderungen im Berichtswesen ist ein unmittelbarer Vorjahresvergleich jedoch nicht möglich. Es bleibt weiter eine wichtige Aufgabe der Paktpartner und der Bundesagentur für Arbeit, sich um diese Bewerber zu kümmern.

Die Paktverpflichtungen wurden mit der Einwerbung von 60.000 neuen Ausbildungsplätzen und 37.500 neuen Ausbildungsbetrieben schon jetzt erreicht. 23.200 Stellen für Einstiegsqualifizierungen sind bereits eingeworben. Das Engagement wird fortgesetzt.

Die Perspektiven für die Nachvermittlung sind aus Bewerbersicht gut – es gibt noch zahlreiche offene Ausbildungsangebote: Im Rahmen der Nachvermittlung der noch 9.600 unversorgten Bewerber stehen zum einen noch 17.300 unbesetzte Berufsausbildungsstellen zur Verfügung. Zum anderen kann ein erheblicher Teil der zugesagten 40.000 Plätze für betriebliche Einstiegsqualifizierungen, die eine erfolgreiche Brücke in betriebliche Ausbildung bilden, noch besetzt werden.

Die Aktivitäten zur Nachvermittlung von Arbeitsagenturen, Arbeitsgemeinschaften und Kammern laufen bereits seit Wochen auf Hochtouren: Dazu gehören vor allem Einladungen zur Nachvermittlung, Kompetenzchecks, Last-Minute-Lehrstellenbörsen. Angesichts der noch vorhandenen unbesetzten Berufsausbildungsstellen steht dabei die Vermittlung in betriebliche Berufsausbildung im Vordergrund. Denn die Ausbildung im Betrieb muss Dreh- und Angelpunkt des dualen Systems bleiben.

Wir rufen die Jugendlichen auf, aktiv an ihrem erfolgreichen Berufseinstieg mitzuwirken. Wer regional und auch hinsichtlich des angestrebten Berufs flexibel ist, erhöht seine Chancen. Wir rufen zudem die Betriebe auf, in ihrem Engagement nicht nachzulassen. Sie bieten damit Jugendlichen eine Zukunftschance und sichern den eigenen künftigen Fachkräftenachwuchs.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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BMAS startet Weiterbildungs-Programm mit Sozialpartnern

140 Millionen Euro zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) startet gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ein umfangreiches Programm zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung in Deutschland. In den kommenden Jahren werden für das neu aufgelegte Programm weiter bilden 140 Millionen Euro aus Bundesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereit gestellt.

Das Programm „weiter bilden“ ist gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt worden. Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen sowie Vorhaben, die die Rahmenbedingungen für betriebliche Weiterbildung verbessern sollen. Voraussetzung für eine Beteiligung an dem Programm ist eine Vereinbarung der jeweils zuständigen Sozialpartner. Diese Vereinbarung muss die Prioritäten und Qualifikationsbedarfe für die einzelnen Branchen benennen.

Bund und Länder hatten sich im Oktober letzten Jahres beim Bildungsgipfel in Dresden verständigt, die Weiterbildung zu stärken. Als Ziel war vereinbart worden, die Beteiligung der Erwerbsbevölkerung an Weiterbildung bis zum Jahr 2015 von derzeit 43 auf 50 Prozent zu steigern.

Dazu erklärt Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Soziales: „Unternehmen, Gewerkschaften und Bundesregierung sind sich einig, dass die berufliche Weiterbildung in Deutschland weiter nach vorn gebracht werden muss. Wir müssen stärker in Weiterbildung investieren. Qualifizierte und gut motivierte Belegschaften sind im internationalen Wettbewerb ein wichtiger Standortvorteil für Deutschland. Deshalb brauchen wir neben zeitlich befristeten Sofortmaßnahmen auch Instrumente, die auf eine längerfristige Entwicklungen hin ausgerichtet sind. Der Ansatz dieses Programms stärkt die Rolle der Sozialpartner im Bereich der betrieblichen Weiterbildung.“

Anträge für die erste Auswahlrunde können bis zum 15. August 2009 eingereicht werden. Sie sind zu richten an die Regiestelle Weiterbildung (info@regiestelle-weiterbildung.de) Die nötigen Formulare für die Antragstellung sind unter www.regiestelle-weiterbildung.de abrufbar.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Erfolgreiche Halbzeitbilanz für das Jahr der Kreativität

Schavan: „Bildung ist Schlüssel für Förderung von Kreativität und Innovation“ / BMBF koordiniert die europäische Initiative in Deutschland

Das Europäische Jahr der Kreativität und Innovation 2009 kann in Deutschland eine erfolgreiche Halbzeitbilanz vorlegen: Rund 200 Veranstaltungen und 60 Dauerprojekte laden hier zum Mitmachen ein. Dabei werden alle Facetten der Kreativität und Innovation von Kunst und Design über Wissenschaft bis hin zur unternehmerischen Kreativität abgedeckt.

Ziel der Initiative ist es, Kreativität und Innovation als wichtige Faktoren für die Entwicklung von persönlichen, beruflichen, sozialen und unternehmerischen Kompetenzen herauszustellen. Die Umsetzung des Europäischen Jahres 2009 in Deutschland wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) koordiniert, unterstützt durch die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan betonte am Donnerstag die wichtige Rolle der Bildung bei der Förderung von Kreativität: „Hier nimmt Bildung eine Schlüsselrolle ein. Durch Bildung kann jeder Einzelne in jedem Lebensabschnitt seine Kreativität erheblich steigern. Davon profitieren alle, denn kreative Menschen tragen entscheidend zur Innovationsleistung und Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft bei. Ich freue mich sehr über die positive Resonanz der Initiative hier in Deutschland. Gerade in der Krise müssen wir verstärkt auf unsere wichtigsten Ressourcen setzen – und dazu gehört eine gute Bildung, die Kreativität schon früh fördert.“

Im europäischen Vergleich hat Deutschland ausgesprochen viele und sehr vielfältige Veranstaltungen im Programm. In den kommenden Wochen werden noch zahlreiche künstlerische Workshops, Ideen- und Musik-Wettbewerbe, wissenschaftliche Konferenzen, Architekturprojekte sowie weitere Aktionen angeboten.
Dazu kommen Aktivitäten der EU-Kommission in Brüssel sowie Veranstaltungen anderer Länder, die auf der Internetseite der Kommission einsehbar sind. Insgesamt sind hier rund 600 Veranstaltungen in ganz Europa aufgelistet. Aus Deutschland wurden durch die Europäische Kommission neun herausragende Projekte ausgewählt, die auf der Website veröffentlicht wurden, zu finden unter „Über das Europäische Jahr / Teilnehmende Länder / Deutschland“. Auf dieser Liste steht auch das vom BMBF geförderte „Haus der kleinen Forscher“, das die Begeisterung für naturwissenschaftliche und technische Phänomenen schon bei Kindergartenkindern auf spielerische Weise fördert und ihren Forscherdrang und ihre Kreativität auf diesem Gebiet stimuliert.

Auf dem Rat der Bildungsminister der Europäischen Union im Mai 2009 wurde die Förderung von Kreativität und Innovation als eines der vier strategischen Ziele festgelegt, die in der europäischen Bildungszusammenarbeit bis 2020 Leitcharakter haben.

Kontakt: Nationale Agentur Bildung für Europa, Franziska Bopp, Tel.: (0228) 107-1670, E-Mail: bopp@bibb.de.

Mehr Informationen zur Umsetzung des Europäischen Jahrs in Deutschland finden Sie im Internet unter http://www.ejki2009.de
und auf der Internetseite der EU unter http://create2009.europa.eu.
Informationen zum Haus der Kleinen Forscher: www.haus-der-kleinen-forscher.de.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Zusatzqualifikationen und duale Studiengänge sind ‚in‘ – Teilnehmerrekord bei ‚AusbildungPlus‘

Immer mehr Auszubildende erwerben ergänzend zu ihrer dualen Berufsausbildung eine Zusatzqualifikation oder beginnen einen dualen Studiengang. Nach einer Auswertung der Datenbank „AusbildungPlus“ nutzen aktuell rund 130.000 Auszubildende und Studierende derartige, unter www.ausbildungplus.de registrierte Angebote. Dies bedeutet eine Steigerung von mehr als 6 % im Vergleich zum Vorjahr. Aktuelle Entwicklungstrends beim Erwerb von Zusatzqualifikationen und bei den dualen Studiengängen dokumentiert der Bericht „AusbildungPlus in Zahlen 2008/2009“. „AusbildungPlus“ ist ein Projekt des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird.

Bei den Zusatzqualifikationen haben die Betriebe ihre Angebote von April 2008 bis April 2009 um 5,7 % ausgeweitet. Die Zahl der Teilnehmer/-innen stieg um 4,3 %. Eine Sonderauswertung für das Handwerk bestätigt den Trend. Hauptanbieter von Zusatzqualifikationen im Handwerk sind Betriebe mit 43 %, gefolgt von den Handwerkskammern mit 21 %. Die verbleibenden 36 % werden von Berufsschulen und sonstigen Anbietern vermittelt. Von den in der Datenbank registrierten 2.253 Zusatzqualifikationen sind 139 speziell für Berufe des Handwerks.

Mit Zusatzqualifikationen können Auszubildende über ihre reguläre Ausbildung hinaus zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben. So wird die Ausbildung attraktiver und zugleich eine engere Verzahnung von Aus- und Weiterbildung ermöglicht. Die in-haltlichen Schwerpunkte der in der Datenbank dokumentierten Zusatzqualifikationen liegen in den Bereichen Internationales, Technik, Informationstechnologie und Betriebswirtschaft.

Ungebremst ist auch das Interesse an dualen Studiengängen. Hier wuchs die Zahl der Angebote um 3,6 % auf insgesamt 712 und die der Studierenden um rund 11 %. Erfreulich ist auch das verstärkte Engagement der Betriebe, denn die Zahl der Unternehmen, die duale Studiengänge zur Qualifizierung des Nachwuchses nutzen, stieg um 6,3 %.

Duale Studiengänge fördern die Durchlässigkeit im Bildungsbereich, weil sie eine Berufsausbildung oder berufliche Fortbildung mit einem Studium verbinden. Gelernt wird in der Hochschule, Berufs- oder einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie und im Betrieb. Spitzenreiter bei dualen Studiengängen sind Wirtschaftswissenschaften, Informatik und Maschinenbau.

„AusbildungPlus“ ist mit mehr als 41.000 Ausbildungsangeboten eine der größten Ausbildungsdatenbanken in Deutschland.

Weitere Informationen unter www.ausbildungplus.de

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Viel Licht – aber auch Schatten: Qualität dualer Berufsausbildung aus Sicht der Auszubildenden

Aus der Perspektive der Auszubildenden variiert die Qualität dualer Berufsausbildung in Deutschland beträchtlich. Mehr als die Hälfte der Auszubildenden (53 %) beurteilt die Qualität ihrer Ausbildung als „befriedigend“. Jede/r Vierte (24 %) schätzt die Ausbildung als „gut“ ein, jede/r Fünfte (21 %) dagegen nur als „ausreichend“. Ein Prozent bewertet die Ausbildung als „mangelhaft“. Dies sind Ergebnisse der repräsentativen Studie „Ausbildung aus Sicht der Auszubildenden“, für die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) rund 6.000 Auszubildende befragt hat. Die Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr aus 15 dualen Ausbildungsberufen beurteilten eine Vielzahl von unterschiedlichen Qualitätsaspekten ihrer Ausbildung. Die Ergebnisse der BIBB-Studie sind veröffentlicht in der neuesten Ausgabe des BIBB REPORT, Heft 9/2009.

Gute betriebliche Ausbilder/-innen – Kooperation der Lernorte verbesserungsbedürftig

Gefragt zu den Ausbildungsbedingungen in den Betrieben beurteilen die Auszubildenden vor allem die Eignung und das Verhalten der Ausbilder und Ausbilderinnen sowie die materiellen Bedingungen (z. B. Ausstattung der Arbeitsplätze) positiv. Weniger günstig schneiden hingegen die inhaltliche und methodische Umsetzung der Ausbildung und das Lernklima im Betrieb ab. Die größten Schwierigkeiten innerhalb der Betriebe sehen die Auszubildenden bei der Ausbildungsorganisation: Relativ selten werde der Ausbildungsverlauf genau geplant und eingehalten, und regelmäßige „Feedback“-Gespräche darüber, wie Auszubildende mit der Ausbildung zurechtkommen, finden nur in wenigen Betrieben statt.

Die Berufsschulen punkten aus Sicht der Auszubildenden vor allem mit einem guten Klassenklima. Problematisch schätzen sie allerdings die materiellen Bedingungen an den Schulen ein. Oftmals würden Werkzeuge und technische Ausstattungen genutzt, die nicht auf dem neuesten Stand seien – die Betriebe schneiden hier viel besser ab. Auch kommt das Lehrpersonal in den Berufsschulen im Hinblick auf ihre fachlichen Qualifikationen sowie ihre Fähigkeit, Lerninhalte verständlich zu erklären, nach Meinung der Auszubildenden nicht an die von betrieblichen Ausbildern und Ausbilderinnen heran.

Von allen untersuchten Qualitätsbereichen schneidet die Kooperation der Lernorte Betrieb und Berufsschule bei den Auszubildenden am schlechtesten ab. Die Arbeiten, die in den Betrieben auszuführen sind, werden nach Wahrnehmung der Auszubildenden „eher selten“ in den Berufsschulen behandelt. Umgekehrt haben die Auszubildenden auch den Eindruck, dass sie die schulischen Lerninhalte oft nicht in den Betrieben anwenden können. Ausbildungsprojekte, die von Betrieben und Berufsschulen gemeinsam durchgeführt werden, stellen eher die Ausnahme dar.

Vergleich von 15 Ausbildungsberufen: Bankkaufleute und Industriemechaniker vorn

Ein Vergleich der 15 untersuchten dualen Ausbildungsberufe von „Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik“ bis „Medizinische/-r Fachangestellte/-r“ zeigt, dass es keinen Beruf mit durchgängig guten oder schlechten Bewertungen in allen Qualitätsbereichen gibt. Bestimmte Klischeevorstellungen oder Vorurteile gegenüber einzelnen Berufen werden nicht bestätigt. Stattdessen zeigt sich ein buntes Bild mit vielfältigen Abstufungen. Zu den Berufen, deren Ausbildungsbedingungen eher besser bzw. eher schlechter eingeschätzt werden, zählen sowohl kaufmännische als auch gewerblich-technische Berufe.

Die beiden am besten bewerteten Berufe – „Bankkaufmann/-frau“ und „Industriemechaniker/-in“ – sind dem Ausbildungsbereich „Industrie und Handel“ zuzurechnen. Jedoch gibt es in diesem Bereich auch weniger günstig beurteilte Berufe wie zum Beispiel „Fachinformatiker/-in“ und „Industriekaufmann/-frau“. Die Berufe des Handwerks – zum Beispiel „Friseur/-in“, „Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk“ und „Maler/-in und Lackierer/-in“ – liegen im mittleren und unteren Bereich. Positiv ist, dass es keinen Beruf gibt, der von der Gesamtbeurteilung her sehr schlecht abschneidet.

Weiterführende Informationen enthält der neue BIBB REPORT, Heft 9/2009: „Viel Licht – aber auch Schatten. Qualität dualer Berufsausbildung in Deutschland aus Sicht der Auszubildenden“. Die Ausgabe kann im Internetangebot des BIBB kostenlos unter www.bibb.de/bibbreport heruntergeladen werden.

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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AEVO: BIBB-Hauptausschuss beschließt neuen Rahmenplan für die Ausbildung der Ausbilder/-innen

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat auf seiner Sitzung Ende Juni 2009 in Bonn den neuen Rahmenplan zum Erwerb der Ausbildereignung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) beschlossen und seine Anwendung empfohlen. Damit ist der Novellierungsprozess der AEVO, die zum 1. August 2009 wieder in Kraft tritt, abgeschlossen. Ziel des neuen Rahmenplans ist die Sicherung von bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards bei der Durchführung von Lehrgängen zum Erwerb der Ausbildereignung. Mit dem modernisierten Rahmenplan, der unter der Leitung des BIBB von einem Fachbeirat erarbeitet wurde, werden die zukünftigen Ausbilder und Ausbilderinnen besser auf ihre Aufgaben vorbereitet. Dem Fachbeirat gehörten Sachverständige von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen an.

Veränderte und vermehrte Aufgaben an die Ausbildung – bedingt durch kürzere Innovationszyklen, neue Formen der Arbeitsorganisation, eine stärkere Ausrichtung auf Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie demografische Veränderungen – machten es erforderlich, die inhaltliche Gestaltung der Lehrgänge zu modernisieren. Mit der novellierten AEVO und dem neuen Rahmenplan werden die Weichen für mehr Qualität in der Ausbildung gesetzt. Sie tragen wesentlich dazu bei, die betriebliche Ausbildung zukunftsfest zu machen. So werden im neuen Rahmenplan die Anforderungen an die berufs- und arbeitspädagogische Eignung der Ausbilder/-innen neu strukturiert, ihr Anforderungsprofil in Form von Kompetenzen beschrieben und ihre Rolle als „Lernprozessbegleiter“ der Auszubildenden stärker hervorgehoben.

Der neue Rahmenplan wurde als Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses verabschiedet. Das Gremium hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Es ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder sowie des Bundes besetzt. Hauptausschuss-Empfehlung und Rahmenplan sind im Internetangebot des BIBB abrufbar unter www.bibb.de/de/32327.htm

Weitere Informationen zur AEVO enthält auch das aktuelle Heft 3, Juni 2009, der BIBB-Fachzeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP“ im Artikel „Die Ausbilder-Eignungsverordnung 2009 – was ist neu?“. Der Beitrag kann im Internetangebot des BIBB kostenlos unter www.bibb.de/bwp/aevo abgerufen werden.

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Das Ansehen zählt: Berufe mit Imageproblemen von Bewerberrückgang besonders hart betroffen

Nicht nur die Wirtschaftskrise und der drohende Lehrstelleneinbruch im kommenden Herbst setzen dem Ausbildungsmarkt momentan zu, sondern mancherorts auch ein Bewerberschwund. Dies gilt vor allem für Ostdeutschland. Ende Mai 2009 verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit (BA) dort 27 % weniger Lehrstellenbewerberinnen und -bewerber als im Vorjahresmonat. In fünf der 37 Arbeitsagenturbezirke wurden bereits weniger Bewerber/-innen als betriebliche Ausbildungsstellen registriert. Die rückläufigen Zahlen sind Vorboten eines Problems, das in naher Zukunft ganz Deutschland treffen wird. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden es die Betriebe deutlich schwerer haben, Nachwuchs zu rekrutieren. „Allerdings werden nicht alle Berufe gleich stark davon betroffen sein“, so Manfred Kremer, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). „Maßgeblich ist hier das Image der Berufe, denn das spielt für die zu erwartenden Bewerberzahlen eine wichtige Rolle.“

Ausbildungsberufe wie Gestalter/-in für visuelles Marketing, Mediengestalter/-in Digital und Print, Tierpfleger/-in oder auch Fotograf/-in sind bei den Jugendlichen weiterhin sehr gefragt – und dies wird nach Einschätzung des BIBB auch so bleiben. Große Nachwuchsprobleme haben dagegen bereits heute verschiedene Ausbildungsberufe im gewerblichen Bereich – insbesondere im Reinigungsgewerbe und im Nahrungsmittelhandwerk. Aber auch in den Gastronomieberufen sieht es nicht besonders gut aus. In manchen Berufen entfielen Ende Mai noch nicht einmal 50 Bewerberinnen und Bewerber auf 100 Ausbildungsstellen.

Nur zum Teil hängt die geringe Nachfrage damit zusammen, dass den Jugendlichen das Interesse an den für die Berufe typischen Arbeiten fehlt. Dies ergab eine Befragung des BIBB unter Schülerinnen und Schülern aus den höheren Klassen der allgemeinbildenden Schulen. Eine wichtige Rolle spielt dagegen, wie anerkannt die Berufe aus Sicht der Jugendlichen in unserer Gesellschaft sind.

Nach Meinung der Jugendlichen genießen vor allem jene Berufsinhaberinnen und -inhaber ein hohes Ansehen, die als überdurchschnittlich gebildet, intelligent, einkommensstark und ehrgeizig gelten. Tugenden wie Geschicklichkeit, körperliche Fitness, Fleiß, Kontaktfreudigkeit und auch Selbstlosigkeit spielen dagegen aus Sicht der Jugendlichen für das Ansehen eines Berufes keine große Rolle. Die Folge: Büroberufe mit kreativer Tätigkeit gelten als besonders imageförderlich und sind unter den Jugendlichen dementsprechend begehrt. Berufe, bei denen körperliche Arbeit, manuelles Geschick und soziale Tätigkeiten im Vordergrund stehen, haben das Nachsehen.

Das Grundproblem – die offenbar unzureichende Würdigung der Arbeit in einigen gewerblich-industriellen Berufen – kann durch neue Ausbildungsordnungen bzw. neue Berufsbezeichnungen allerdings nur bedingt gelöst werden. Hier ist ein allgemeiner Bewusstseinswandel erforderlich. Dabei helfen manchmal auch – wie aus früheren Studien bekannt – die Unterhaltungsserien der Fernsehsender. Denn für die Jugendlichen haben Medien eine große Bedeutung, um sich gesellschaftlich zu orientieren. Ist nun z. B. eine praktisch arbeitende Person der Protagonist bzw. die Protagonistin einer beliebten Unterhaltungsserie, kann dies auch das Image des entsprechenden Berufs beeinflussen.

Weitere Informationen zum Thema „Berufe – Entwicklungen und Perspektiven“ enthält das neue Heft 3/2009 der BIBB-Fachzeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP“. Der entsprechende Artikel zur Bedeutung des Images als Berufswahlkriterium steht unter www.bibb.de/bwp/image als kostenloser Download zur Verfügung.

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Schavan: „Fachkräfte für die Zukunft sichern“

BMBF-Programme stärken die berufliche Ausbildung

Mit Blick auf den morgigen Ausbildungspakt-Sondergipfel betonte am Donnerstag Bundesbildungsministerin Annette Schavan die Wichtigkeit der dualen Ausbildung: „Ausbildung ist eine gute Investition – für Auszubildende wie für Unternehmen. Jetzt gilt es, die künftigen Nachwuchskräfte zu sichern, die bei einer anziehenden Konjunktur dringend benötigt werden. Gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten sind besondere Anstrengungen erforderlich, um jedem Jugendlichen ein adäquates Ausbildungs- oder Qualifizierungsangebot zu machen. Daher appelliere ich an die Unternehmen, ihre Ausbildungsleistungen zu verstärken, um dem absehbaren und in einigen Branchen und Regionen bereits spürbaren Fachkräftemangel zu begegnen.“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat mehrere Programme gestartet, die dabei helfen, Jugendlichen eine Ausbildungsstelle zu vermitteln. „Unser Ziel hat sich aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Lage nicht verändert: Jeder Jugendliche, der ausbildungswillig und -fähig ist, soll eine adäquate Ausbildung erhalten. Daher sind alle Partner des Ausbildungspaktes aufgerufen, in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen und diese sogar zu verstärken“, sagte Schavan.

Mit dem Programm „JOBSTARTER“ unterstützt das BMBF besonders kleine und mittlere Betriebe. „Wir fördern bislang 200 Berufsbildungsprojekte in allen 16 Ländern. Die Projekte richten sich vor allem an Unternehmen, die sich bisher gar nicht oder nur unterdurchschnittlich an Ausbildung beteiligt haben“, sagte Schavan. „Wir helfen diesen Unternehmen bei der Organisation und Durchführung der Ausbildung.“ Die Bilanz ist positiv: Seit 2006 konnten rund 32.000 Ausbildungsplätze akquiriert werden. „JOBSTARTER“ wird mit 125 Millionen Euro aus Mitteln des BMBF und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Nun startet eine neue Förderrunde. Die neue Förderrunde zielt auf Ausbildungsinitiativen in ausgewählte Branchen, auf betriebliche Ausbildungsangebote für ausgewählte Zielgruppen sowie auf die Entwicklung und Stabilisierung regionaler Ausbildungsstrukturen.

„Vielen jungen Menschen gelingt der unmittelbare Einstieg in eine Berufsausbildung nicht Diese Jugendlichen müssen wir gezielt unterstützen. Hier setzt unser neues Programm, JOBSTARTER-Connect‘ an“, erklärte Schavan. Insbesondere Altbewerberinnen und Altbewerber werden erstmals über bundesweit standardisierte Ausbildungsbausteine in bisher 14 Ausbildungsberufen qualifiziert. JOBSTARTER-Connect wird mit 60 Millionen Euro aus Mitteln des BMBF und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Zudem werden in den neuen Ländern 5.000 zusätzliche Ausbildungsplätze mit dem Ausbildungsprogamm Ost 2009/2010 geschaffen.

Um sicher zu stellen, dass alle Jugendliche die Ausbildung erfolgreich abschließen können, startete das BMBF zudem gemeinsam mit dem Senior Experten Service (SES) eine Pilotinitiative zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen („VerA“). Dabei stehen Ausbildungsbegleiter, so genannte Mentoren, denjenigen Auszubildenden zur Seite, bei denen sich während der Ausbildung berufliche Schwierigkeiten abzeichnen. Bund und Länder haben sich auf dem Bildungsgipfel im Herbst 2008 zum Ziel gesetzt, die Zahl der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss bis zum Jahr 2015 von im Bundesdurchschnitt 17 Prozent auf 8,5 Prozent zu halbieren.

Das BMBF-Programm „Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung“ setzt dagegen bereits in der Schule an. Bislang haben rund 50.000 Schülerinnen und Schüler durch das Programm einen ersten Einblick in verschiedene Berufe erhalten, in dem sie ihre persönlichen Fähigkeiten und Stärken konkret erproben können. „Bis Ende des Jahres werden rund 70.000 Jugendliche von unserem Programm profitiert haben“, so Schavan. Erste Erfolge zeigen sich schon jetzt: Immer mehr Jugendliche treten direkt mit den Betrieben in Kontakt, die sie während der Berufsorientierung kennen gelernt haben, und benötigen nicht mehr den Vermittlungsweg über die Agenturen für Arbeit. Das BMBF finanziert das Programm mit jährlich bis zu 15 Millionen Euro.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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„Mit 20 muss jeder Abitur oder Berufsausbildung haben“

Arbeits- und Sozialminister Olaf Scholz im Interview mit der Bild-Zeitung am 19. Juni 2009

BILD: Herr Arbeitsminister, Sie fordern im Ausbildungspakt von den Unternehmen 2009 mindestens 600 000 Ausbildungsplätze. Aus der Wirtschaft heißt es: In der Krise schaffen wir das nicht. Was nun?

Olaf Scholz: Die meisten Unternehmen sind trotz Krise in der Lage, genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Also meine Bitte an die Chefs: Tut trotz Krise, was ihr könnt!

BILD: Die Zahl der Schulabgänger geht zurück. Reichen da nicht weniger Plätze?

Scholz: Nein. Wir brauchen trotzdem mindestens 600 000 Plätze. Schon heute gibt es fast 1,5 Millionen junge Leute zwischen 20 und 29 Jahren ohne Berufsabschluss. Die haben kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Es muss unser Ziel sein, dass jeder mit 20 entweder Abitur hat oder eine Berufsausbildung. Sonst produzieren wir Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel. Das wäre Irrsinn.

BILD: Viele Betriebe leiden aber unter der Krise und haben vielleicht keine Ausbildungskapazitäten…

Scholz: Wir tun viel, um die Betriebe in der Krise zu unterstützen. Darüber kann sich niemand beschweren. Aber: An der Ausbildung dürfen wir nicht sparen. Und der Staat und die Bundesagentur für Arbeit leisten den Betrieben vielfältige Unterstützung, damit sie auch in dieser schwierigen Zeit ausbilden. Wer jetzt nicht ausbildet, ist außerdem sehr kurzsichtig. Denn in wenigen ]ahren fehlen uns Fachkräfte. Unternehmen, die nach der Krise freie Stellen nicht mit qualifizierten Leuten besetzen können, kriegen dann richtig Probleme.

BILD: Die Wirtschaft hält viele Jugendliche nicht für ausbildungsfähig. Ist das übertrieben?

Scholz: Es stimmt, dass viele junge Leute nicht alles mitbringen, was sich ein Ausbildungsbetrieb wünscht. Die Kritik an den Ergebnissen der Schulpolitik ist berechtigt. Dass 80 000 junge Leute jährlich die Schule ohne Abschluss verlassen, ist nicht naturgegeben, sondern Staatsversagen.

Das Gespräch führte Andreas Thewalt.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Schavan: „Wichtiger Beitrag für den Ausbildungsstellenmarkt Ost“

Bund-Länder-Programm finanziert 5.000 zusätzliche Ausbildungsplätze

5.000 zusätzliche Ausbildungsplätze werden in den neuen Bundesländern mit dem Ausbildungsplatzprogramm Ost 2009/2010 geschaffen. Bund und Länder haben heute das Programm unterzeichnet. „Mit der Fortsetzung der Förderung leisten Bund und Länder gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Bundesregierung, dass kein Jugendlicher unter 25 Jahren länger als drei Monate ohne Ausbildung oder Arbeit bleiben soll. Wir wollen damit die Flucht der jungen Generation aus den neuen Bundesländern verhindern“, sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. Unvermittelte Bewerberinnen und Bewerber in den neuen Bundesländern und Berlin bekommen damit die Chance auf einen betriebsnahen oder außerbetrieblichen Ausbildungsplatz.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die beteiligten Länder finanzieren die 5.000 Plätze mit knapp 68 Millionen Euro. Bund und Länder tragen hiervon jeweils die Hälfte. In Sachsen stehen 1.079, in Brandenburg 989, in Sachsen-Anhalt 824, in Mecklenburg-Vorpommern 821, in Berlin 698 und in Thüringen 589 Programmplätze zur Verfügung. Gefördert wird die Berufsausbildung in anerkannten Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung sowie eine schulische Berufsausbildung, die zu einem Abschluss nach Landes- oder Bundesrecht führt.

Annette Schavan: „Die Bundesregierung hat durch die mit den Ländern vereinbarte nationale Qualifizierungsinitiative und die Konjunkturpakete bereits wichtige Weichen für ein weiteres gutes Ausbildungsjahr gestellt. Dennoch sind aufgrund der konjunkturellen Lage besondere Anstrengungen erforderlich, um das Ziel zu erreichen, jedem Jugendlichen, der ausbildungswillig und -fähig ist, eine adäquate Ausbildung anzubieten. Daher appelliere ich an die Unternehmen, ihre Ausbildungsleistungen zu verstärken, um dem absehbaren und in einigen Branchen und Regionen bereits spürbaren Fachkräftemangel jetzt schon zu begegnen.“

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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BIBB-Datenreport: Neues Standardwerk zur Berufsbildung

Welche Berufe waren 2008 die mit den meisten Ausbildungsverträgen bei jungen Männern und Frauen? Wie hoch waren die Einmündungsquoten in eine duale Ausbildung bei den unterschiedlichen Schultypen und wie wird sich die Nachfrage nach einer dualen Berufsausbildung in den nächsten Jahren entwickeln? Antworten auf diese und weitere aktuelle Fragen zur beruflichen Bildung liefert der Datenreport des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Als Grundlage zum „Berufsbildungsbericht 2009“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bietet der in diesem Jahr erstmals erscheinende Datenreport des BIBB umfassende Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung in Deutschland.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat in der Vergangenheit zum jährlich im April erscheinenden Berufsbildungsbericht des BMBF umfangreiche wissenschaftliche Analysen und Statistiken zugeliefert. Aufgrund einer Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses hat das Bundesbildungsministerium im April 2008 eine Neustrukturierung beschlossen. Ab diesem Jahr erscheint der Berufsbildungsbericht in zwei Teilen: einem politischen Teil, der vom BMBF erarbeitet und von der Bundesregierung beschlossen wird, und einem indikatorengestützten Datenteil, der eigenverantwortlich vom BIBB herausgegeben wird. Dadurch erfolgt eine klare Trennung zwischen der wissenschaftlichen Analyse und den daraus abgeleiteten politischen Bewertungen.

Der Datenreport des BIBB besteht aus vier Kapiteln. Er umfasst ca. 400 Seiten und rund 250 Übersichten, Schaubilder und Tabellen mit aktuellen Daten zur beruflichen Bildung. In den ersten beiden Kapiteln werden zentrale Indikatoren zur beruflichen Ausbildung (Kapitel A) und zur beruflichen Weiterbildung (Kapitel B) dargestellt und Entwicklungen im Zeitverlauf abgebildet. Darüber hinaus greift der Datenreport jeweils unterschiedliche Schwerpunktthemen auf. Schwerpunktthema der diesjährigen Ausgabe sind „Ausbildungsbausteine“ (Kapitel C). Entwicklungen in der europäischen und internationalen Zusammenarbeit in der Berufsbildung sind Gegenstand des Kapitels D und runden den neuen Datenreport des BIBB ab.

Eine Vorabversion des „Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung“ des BIBB steht in einem pdf-Format unter www.bibb.de/datenreport zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung.

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Storm: „Berufsorientierungsprogramm ist Erfolgsmodell“

Staatssekretär begrüßt in Dresden den 50.000. Jugendlichen

„Schülerinnen und Schüler nehmen praxisnahe Angebote zur Berufsorientierung dankbar an: Das zeigt die hohe Resonanz auf unser Berufsorientierungsprogramm“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär für Bildung und Forschung, Andreas Storm, MdB, am Mittwoch in Dresden. Neben der Übergabe eines Zuwendungsbescheids in Höhe von 60.000 Euro aus dem Berufsorientierungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an die Handwerkskammer Dresden begrüßte Storm außerdem den 50.000sten Teilnehmer des Programms.

Seit dem Start des Programms am 1. April 2008 konnten bereits über 160 Zuwendungen und mehr als 15 Millionen Euro bewilligt werden. „Das ist in der kurzen Laufzeit ein großer Erfolg. Damit verstärken wir im Rahmen der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung die frühzeitige Unterstützung junger Menschen beim schwierigen Übergang von Schule in Ausbildung“, sagte Storm.

Das Pilotprojekt, das bis Ende 2010 läuft, bietet Schülerinnen und Schülern schon während des Schulbesuchs die Möglichkeit, vor allem im handwerklichen Bereich mindestens drei Berufe in einer überbetrieblichen Bildungsstätte oder einer ähnlichen Einrichtung kennen zu lernen. Auf diesem Wege werden erste praktische Erfahrungen vermittelt und Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben vorbereitet; im günstigsten Fall ist dies sogar der erste Schritt in eine Berufsausbildung.

Das Programm sieht ein 80-stündiges Praktikum vor, das die Möglichkeit bietet, an der Werkbank selbst zu erleben, welcher Beruf Spaß und Freude vermitteln kann, aber auch, welche Anforderungen konkret gestellt werden. Dadurch sollen die Motivation der Schülerinnen und Schüler gesteigert und die Schulabbrecherquote gesenkt werden. Storm: „Wer von einem Ausbildungsmeister gesagt bekommt, dass er für den von ihm gewünschten Beruf gut rechnen können muss, strengt sich im Mathematikunterricht im eigenen Interesse oft besonders an. Und in der Ausbildung selbst kann durch eine treffgenauere Berufswahl die Abbrecherquote gesenkt werden. Die Jugendlichen erhalten dadurch wertvolle Orientierung für das spätere Berufsleben.“

Die Jugendlichen erhalten nach der Maßnahme ein Zertifikat, das ihnen ihre individuellen Kompetenzen, vor allem ihre Neigungen, Eignungen und Entwicklungspotentiale bescheinigt. Somit können Betriebe nicht nur Zeugnisnoten, sondern auch persönliche Einschätzungen und Beurteilungen von Ausbildern bei der Auswahl von geeigneten Bewerbern für freie Ausbildungsplätze zugrunde legen.

Die Durchführung des Programms sowie die Evaluierung einschließlich der Untersuchung der Auswirkungen auf die Motivation der Jugendlichen erfolgt durch das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB). Nähere Informationen siehe unter www.bibb.de.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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„Studieren in Fernost“: Hochschulinitiative Neue Bundesländer prämiert innovative Marketingkonzepte für Studieninteressierte

Vier ostdeutsche Hochschulen ausgezeichnet/Umfrage unter Schülern legt Vorurteile westdeutscher Jugendlicher offen

Westdeutsche Studienanfänger werden von der Universität Leipzig mit dem Trabi abgeholt und in eine „Abenteuer-WG“ gebracht. Die Technische Universität Dresden wendet sich unter dem Motto „Hilfe, mein Kind hat Abitur!“ direkt an die Eltern von Studieninteressierten. Bereits zugelassene Studierende möchte die Brandenburgische Technische Universität Cottbus mit speziellen Vorkursen frühzeitig überzeugen, sich auch tatsächlich bei ihr einzuschreiben. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg begleitet Studieninteressierte mit einem personalisierten Internetportal Schritt für Schritt bis zur Einschreibung. Professor Dr. Jan-Hendrik Olbertz, Kultusminister von Sachsen-Anhalt, und Andreas Storm, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), zeichneten am Freitag die Gewinner des Hochschulwettbewerbs „Schneller ins Studium“ der Kampagne „Studieren in Fernost“ aus. Zur Umsetzung der Projekte erhält der erste Sieger 100.000 Euro (Universität Leipzig), der zweite 50.000 Euro (Technische Universität Dresden), der dritte und vierte jeweils 25.000 Euro (Brandenburgische Technische Universität Cottbus und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg). Minister Jan-Hendrik Olbertz dazu: „Die Kreativität der eingereichten Konzepte ist beeindruckend. Sie zeigen, wie innovativ die ostdeutschen Hochschulen sind, um auf die Attraktivität ihrer Studienplätze aufmerksam zu machen.“

Insgesamt beteiligten sich 25 ostdeutsche Hochschulen an dem Wettbewerb und reichten umfangreiche Marketingkonzepte ein, die zeigen, wie dem erwarteten Rückgang der Studienanfängerzahlen an ostdeutschen Hochschulen wirkungsvoll begegnet werden kann.
„Hochqualifizierte Menschen sind das Fundament unseres Wohlstands. Mit den zusätzlichen Studienmöglichkeiten, die unser Hochschulpakt schafft, geben wir jungen Menschen eine gute Perspektive und sichern somit den Innovationsstandort Deutschland. Gerade für die neuen Länder bieten sich dank hervorragender Studienbedingungen große Chancen. Doch die Vorzüge eines Studiums in Ostdeutschland sind noch zu wenig bekannt. Dies zu ändern ist Ziel dieser Marketingkampagne, die vom Bundesbildungsministerium mit insgesamt 10 Millionen Euro finanziert wird. Ich bin mir sicher: Das Geld ist gut angelegt. Denn der Hochschulpakt steht für Zukunftssicherung in Deutschland“, sagte Staatssekretär Andreas Storm.

Unter dem Motto „Schneller ins Studium“ waren 44 staatliche Fachhochschulen und Universitäten der ostdeutschen Bundesländer eingeladen, Ideen und Konzepte zur weiteren Verbesserung der Betreuung von Studieninteressierten und Studienanfängern an der jeweiligen Hochschule einzureichen. Mit der Umsetzung der Gewinnerkonzepte werden „Best Practice“-Projekte geschaffen, die für andere ostdeutsche Hochschulen bei der Verbesserung ihrer Marketing- und Servicequalität anregend sein können.

Jährliche Hochschulwettbewerbe wie „Schneller ins Studium“ sind ein zentraler Bestandteil der Kampagne „Studieren in Fernost“, die über die Vorteile eines Studiums in Ostdeutschland informieren und die Vorurteile gegenüber den neuen Bundesländern abbauen soll. „Manch ein Vorurteil gegenüber den neuen Ländern“, so Minister Olbertz, „beruht gar nicht auf eigenen Erfahrungen, sondern wird durch Eltern und Verwandte transportiert. Die Hochschulkampagne soll die jungen Leute auch neugierig machen auf den gefühlsmäßig ,fernen Osten‘ und ermutigen, ihn auf eigene Faust zu entdecken.“

Wie wenig sie mitunter darüber wissen, zeigen die Ergebnisse einer aktuellen, bundesweiten Umfrage der Hochschulinitiative Neue Bundesländer unter Schülerinnen und Schülern zum Thema Hochschulwahl.

Zwanzig Jahre nach dem Mauerfall können sich derzeit nur 5 Prozent der befragten westdeutschen Jugendlichen vorstellen, im Osten Deutschlands zu studieren. Dies liegt nicht daran, dass die Befragten Auslandspläne haben, in der Heimatregion bleiben wollen oder die neuen Bundesländer schlicht nicht kennen. Vielmehr schreiben die größtenteils nach 1989 geborenen Jugendlichen Ostdeutschland am häufigsten Attribute wie „alt“, „heruntergekommen/marode“, „arm“, „grau“, „trist“ und „trostlos“ zu. Auch eine gute Ausstattung und Betreuung wird eher den westdeutschen Hochschulen zugetraut. Diese Einschätzung steht im Kontrast nicht nur zu den tatsächlichen Verhältnissen, sondern auch zur Bewertung durch die Studierenden in Ostdeutschland selbst, die insgesamt zufriedener als ihre westdeutschen Kommilitonen sind, das zeigt eine Studie der HIS Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) zur „Studienqualität in Ost- und Westdeutschland“.

„Die Vorzüge eines Studiums im Osten müssen offensiver bekannt gemacht und kommuniziert werden“, kommentierte Minister Olbertz die Zahlen der Umfrage. „Gerade deswegen müssen wir ungewöhnliche Wege gehen – so wie es die prämierten Projekte tun, um bei den Jugendlichen im Westen auf die Stärken der ostdeutschen Hochschulen aufmerksam zu machen“, sagte Minister Olbertz abschließend.

Die Hochschulinitiative Neue Bundesländer ist ein Projekt der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ziel ist es, mehr Studieninteressierte für ein Studium in Ostdeutschland zu gewinnen.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Storm: „Deutschland braucht international qualifizierte Fachkräfte“

Auslandsaufenthalte deutscher Auszubildende auf Rekordniveau / Zusatzförderung des BMBF für fast 500 Auszubildende

Angesichts der steigenden Nachfrage nach Auslandsaufenthalten in der beruflichen Erstausbildung stockt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das europäische Berufsbildungsprogramm LEONARDO DA VINCI mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt auf. Mit rund 800.000 Euro können in diesem Jahr fast 500 Auszubildende zusätzlich gefördert werden. Sie haben die Möglichkeit, einen Teil ihrer dualen Ausbildung – zwischen drei Wochen und neun Monaten – in einem ausländischen Betrieb absolvieren. Damit werden in diesem Jahr erstmals mehr als 10.000 Auszubildende aus Deutschland im Rahmen von LEONARDO DA VINCI an einem Ausbildungsaufenthalt im europäischen Ausland teilnehmen.

„Die Auszubildenden verbessern neben ihren fachlichen Kenntnissen insbesondere auch die immer wichtiger werdenden internationalen Qualifikationen und Schlüsselkompetenzen. Sie kommen mit mehr Wissen, gestärktem Selbstbewusstsein und neuen Ideen in ihre Ausbildungsbetriebe zurück. Dies ist nicht nur für ihre persönlichen Karrierechancen wichtig. Die Betriebe profitieren unmittelbar, indem etwa Geschäftskontakte mit ausländischen Betrieben oder öffentlichen Einrichtungen erstmals oder leichter möglich sind,“ sagte der Parlamentarische Staatssekretär im BMBF, Andreas Storm, MdB, am Mittwoch in Berlin. „Gerade die exportorientierte deutsche Wirtschaft braucht international qualifizierte Fachkräfte. Ein Ausbildungsaufenthalt im Ausland ermöglicht jungen Menschen, internationale Berufskompetenzen zu erwerben und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.“

Mit der Förderung von 500 zusätzlichen Auszubildenden leistet das BMBF einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Empfehlungen des Innovationskreises Berufliche Bildung. Der Innovationskreis hatte sich 2007 in seinen Empfehlungen für die weitere europäische Öffnung der beruflichen Bildung ausgesprochen und eine Verdoppelung der Zahl von Auslandsqualifizierungen bis 2015 gefordert.

Die Zusatzmittel kommen den qualitativ besten LEONARDO DA VINCI-Projekten aus dem dualen Ausbildungssystem zugute und honorieren so auch vorbildliche Vorbereitung und Durchführung von Auslandsaufenthalten. Die Nachfrage von Ausbildungsbetrieben nach einer Förderung aus dem LEONARDO DA VINCI-Programm ist in diesem Jahr überproportional gestiegen.

Das BMBF fördert darüber hinaus bilaterale Austauschprogramme mit Frankreich, Großbritannien, Norwegen und den Niederlanden. Hier erhalten jedes Jahr weitere 2.000 Auszubildende aus Deutschland die Möglichkeit, einen Ausbildungsabschnitt in diesen Ländern zu absolvieren. Im Gegenzug kommen aus diesen Ländern Auszubildende nach Deutschland. Insgesamt nehmen demnach im Jahr 2009 über 12 500 deutsche Auszubildende in 31 europäischen Staaten einen Teil ihrer Ausbildung wahr.

Beispiele guter Projekte können von der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) abgefragt werden. Weitere Informationen: www.na-bibb.de/leonardo_da_vinci_3.html

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Berufsbildung ohne Grenzen – Mobilitätsberatung für Auszubildende startet

Die deutsche Wirtschaft will mit Unterstützung der Bundesregierung Auszubildende verstärkt ins Ausland schicken. Mit einer Fachkonferenz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet das bundesweite Programm zur Beratung von Auszubildenden bei Auslandsaufenthalten.

Detlef Scheele, Staatssekretär im gastgebenden Bundesministerium, Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), und Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) gaben den Startschuss.

„Die Qualität der Ausbildung muss gerade auch in diesen Krisenzeiten verbessert werden, um Wettbewerbsvorteile gewinnen zu können. Dazu können Auslandsaufenthalte von Jugendlichen einen wichtigen Beitrag leisten“ sagte Staatssekretär Scheele. „Will Deutschland Exportweltmeister bleiben, brauchen gerade kleine und mittlere Unternehmen mehr Auszubildende mit Auslandserfahrung“, betont DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. „Derzeit absolvieren nur etwa zwei Prozent der Jugendlichen einen Teil ihrer Berufsausbildung oder ein Praktikum im Ausland. Gleichzeitig orientieren sich aber immer mehr Unternehmen auf internationale Märkte oder kooperieren mit weltweit aufgestellten Firmen. Das passt nicht zusammen,“ so Wansleben. Das Mobilitätsberater-Projekt werde dazu beitragen, dass deutlich mehr Auszubildende Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen und auslandsbezogenes Fachwissen erwerben.

Schleyer betonte, dass es auch im Handwerk wachsenden Bedarf an Fachkräften mit internationalem Know-how gibt. „Um dem zu entsprechen, müssen wir eine neue Mobilitätskultur im Rahmen der Aus- und Weiterbildung entwickeln“, sagte er. In diesem Punkt stehe das Handwerk noch am Anfang. „Das liegt nicht zuletzt auch an einem Defizit an entsprechenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen“, so Schleyer. Er begrüßte daher ausdrücklich, dass diese Beratungslücke mit dem Mobilitätsberaterprogramm nun geschlossen werde. Staatssekretär Scheele zeigte sich zuversichtlich, dass durch dieses Programm die Zahl der Auslandsaufenthalte von Jugendlichen in den kommenden Jahren verdoppelt werden kann.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit dem DIHK und dem ZDH das Programm zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten für Auszubildende und Berufsanfänger ins Leben gerufen. Für 16 Millionen Euro wird in den kommenden Monaten eine bundesweite Beratungsstruktur für Unternehmen aufgebaut. Ein Netzwerk von 40 Mobilitätsberatern in den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern betreut dann die Betriebe vor Ort, um Auszubildenden und Berufsanfängern in größerem Umfang als bisher berufliche Erfahrungen im Ausland zu ermöglichen. Neben der Beratung und Motivation der Unternehmen und Auszubildenden gehört auch die Information über Förderprogramme oder die Unterstützung bei der Organisation der Auslandsaufenthalte zu den Aufgaben. Das Programm wird finanziert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Kammern beteiligen sich mit 20 Prozent an den Kosten.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS))

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Gute Chancen für Frauen in technischen Berufen verbessern

Hohe Erwerbstätigkeit in Ingenieurs- und Naturwissenschaften/ Karriereverläufe von Männern und Frauen sind jedoch unterschiedlich

Absolventinnen und Absolventen von MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) nehmen besonders schnell und zu weit mehr als neunzig Prozent eine Arbeit auf. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Hochschul-Informations-Systems (HIS) zur „Berufseinmündung und Erwerbstätigkeit in den Ingenieur- und Naturwissenschaften“. „Dies ist ein deutlicher Beleg für den ausgeprägten Fachkräftebedarf bei den Ingenieurwissenschaften, den technischen Berufen und den Naturwissenschaften in Deutschland“, sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan am Mittwoch in Berlin.

Das Potenzial der MINT-Absolventinnen, deren Erwerbsquote um ungefähr zehn Prozentpunkte unter der der Männer liegt, wird nicht ausgeschöpft. Frauen aus den MINT-Fächern erreichen seltener eine Leitungsposition; selbst wenn ihnen das gelingt, benötigen sie dafür mehr Zeit als ihre Kollegen. Ein wichtiger Grund für diese Unterschiede im Berufsverlauf sind traditionelle Muster der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung: Die Kindererziehung wird auch in den MINT-Fachrichtungen vor allem von den Frauen übernommen.

Schavan betonte die Chancen, die in den MINT-Berufen liegen: „Wir müssen noch mehr Frauen für Naturwissenschaften und Technik gewinnen. Ein Studium dieser Fächer lohnt sich, weil der Arbeitsmarkt hier sehr gut aufgestellt ist. Wir müssen aber auch bessere Bedingungen für eine dauerhafte Beschäftigung von Frauen in diesen Berufen schaffen. Sie müssen die gleichen Chancen im Erwerbsleben erhalten, vor allem gleiche Verdienstmöglichkeiten und gleiche Aufstiegschancen.“

Während das Brutto-Jahreseinkommen von MINT-Absolventen des Jahrgangs 2001 in der privaten Wirtschaft fünf Jahre nach Studienabschluss bei durchschnittlich rund 54.000 Euro liegt, erhalten Frauen bei gleicher studienfachlicher Qualifikation lediglich 46.400 Euro im Jahr. Dabei lassen sich Einkommensunterschiede bei MINT-Absolventinnen und Absolventen auch innerhalb gleicher Tätigkeitsschwerpunkte feststellen. Insgesamt ist der Jahresverdienst der Frauen mit erfolgreich abgeschlossenem MINT-Studium allerdings höher als der allgemeine durchschnittliche Jahresverdienst der Akademikerinnen. Dieser liegt fünf Jahre nach Studienabschluss bei etwa 42.000 Euro.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) setzt sich mit vielen Maßnahmen und Initiativen für eine höhere Chancengerechtigkeit von Frauen in naturwissenschaftlich-technischen Berufen ein. Dazu zählt unter anderem der nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen. Das Bündnis mit zahlreichen Partnern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und den Medien setzt an den Schnittstellen von Schule und Hochschule sowie Hochschule und Beruf an und versucht, Mädchen und Frauen gezielt für eine naturwissenschaftlich-technische Ausbildung zu gewinnen.

Die Studie ist abrufbar unter: http://www.his.de/pdf/22/MINT_Gesamt_20090512.pdf

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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BIBB-Präsident Kremer: ‚Duale Berufsausbildung so wichtig wie nie zuvor‘ – Sieben neue Berufe ab Herbst 2009

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) setzt die Modernisierung der dualen Berufsausbildung in Deutschland mit Nachdruck fort. Zu Beginn des Ausbildungsjahres 2009 gehen am 1. August voraussichtlich sieben neue oder modernisierte Ausbildungsberufe an den Start. Manfred Kremer, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), sieht die berufliche Bildung dadurch gestärkt. Aus Anlass des „Tags des Ausbildungsplatzes“ am 14. Mai eklärte er: „Die duale Berufsausbildung ist aktuell und modern. Sie ist gerade in der momentan wirtschaftlich schwierigen Zeit so wichtig wie nie zuvor.“ Seit 1996 habe das BIBB gemeinsam mit von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften benannten Sachverständigen insgesamt 82 Berufe neu entwickelt und weitere 219 modernisiert. „Dies unterstreicht, wie wandlungs-, leistungs- und innovationsfähig die duale Berufsausbildung ist.“

Der BIBB-Präsident hob den hohen Praxisbezug der beruflichen Bildung und die enge Zusammenarbeit mit Bund, Ländern, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bei der Gestaltung neuer Berufsbilder hervor. „So entsteht ein praxisnahes, zukunftsträchtiges Angebot für Betriebe und Unternehmen – und nicht zuletzt für die junge Generation.“ Kremer appellierte an die Wirtschaft, in den neuen Ausbildungsberufen auszubilden und gerade jetzt, wo die Situation auf dem Arbeits- und Lehrstellenmarkt schwierig sei, die Ausbildungsbereitschaft insgesamt hoch zu halten: „Denn nur durch eine qualifizierte duale Berufsausbildung sichern die Betriebe auf Dauer ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit und wirken dem Fachkräftemangel entgegen. Damit schaffen sie die Grundlagen, die sie beim nächsten Aufschwung benötigen.“

An die junge Generation gewandt appellierte Manfred Kremer, sich in der Phase der Berufsorientierung umfassend zu informieren, möglichst viele praktische Erfahrungen zu sammeln und Alternativen zum „Traumberuf“ im Blick zu haben. „Denn noch immer“, so Manfred Kremer, „drängen Jahr für Jahr rund ein Drittel der jungen Männer und mehr als die Hälfte der jungen Frauen in die jeweils zehn beliebtesten Berufe. Dadurch bringen sich die jungen Leute um vielfältige Chancen. Es gibt bei rund 350 dualen Ausbildungsberufen oft ähnliche oder verwandte Berufe, in denen die Aussichten besser sind als in den ,Top Ten‘.“

Die sieben neuen bzw. modernisierten Ausbildungsberufe ab 1. August 2009 im Überblick:

* Bergbautechnologe / Bergbautechnologin (neu)
* Industrieelektriker / Industrieelektrikerin (neu)
* Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau (neu)
* Fotograf / Fotografin
* Keramiker / Keramikerin
* Musikfachhändler / Musikfachhändlerin
* Technischer Modellbauer / Technische Modellbauerin

Umfassende Beschreibungen der neuen und modernisierten Ausbildungsberufe 2009 enthält eine gleichnamige Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung. Sie kann im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/berufe heruntergeladen werden.

Weitere Informationen bietet auch der „BIBB-Datenreport: Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung“, Kapitel A 5. Die Veröffentlichung kann unter www.bibb.de/datenreport heruntergeladen werden.

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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BIBB-Präsident Manfred Kremer: Es muss keine Krise auf dem Lehrstellenmarkt geben, wenn alle gemeinsam handeln

BIBB-Umfrage zur Ausbildungssituation 2009

Trotz der Wirtschaftskrise, die inzwischen auch den Lehrstellenmarkt erreicht hat, unternehmen die Betriebe große Anstrengungen, ihr Ausbildungsengagement aufrechtzuerhalten. So wollen 22 % der Betriebe ihr Ausbildungsplatzangebot im Vergleich zum letzten Ausbildungsjahr steigern, und weitere 32 % geben an, ihr Engagement auf dem Niveau des Vorjahres zu halten. Allerdings beabsichtigen 25 % der Betriebe, weniger Ausbildungsplätze anzubieten, weitere 20 % konnten sich noch nicht abschließend äußern. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Frühjahr unter rund 1.000 Unternehmen zur Entwicklung der betrieblichen Ausbildungsbereitschaft in diesem Jahr. Trotz der schwierigen Lage ist BIBB-Präsident Manfred Kremer zuversichtlich, dass die Probleme auf dem Lehrstellenmarkt gelöst werden können. „Voraussetzung ist jedoch, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen und alle Möglichkeiten zur Stabilisierung des Ausbildungsplatzangebotes genutzt werden.“

Besonders schwierig ist laut BIBB-Befragung die Situation bei Betrieben aus dem Bereich Industrie und Handel. Hierzu zählen viele export- und konsumabhängige Branchen. 31 % der Unternehmen aus diesem Bereich planen eine Verringerung des Ausbildungsplatzangebotes in diesem Jahr, lediglich 15 % wollen ihr Angebot steigern. Demgegenüber ist die Situation im Handwerk positiver. Hier wollen mehr Betriebe (29 %) ihr Ausbildungsengagement im Vergleich zum Vorjahr ausweiten als reduzieren (21 %).

Gefragt nach den Gründen für ein reduziertes Ausbildungsplatzangebot zeigen sich deutliche Spuren der aktuellen Wirtschaftskrise. Fast jeder dritte Betrieb gibt die momentane wirtschaftliche Situation als Grund für seine Zurückhaltung an. Vergleicht man West- und Ostdeutschland miteinander, so zeigt sich, dass es überwiegend Betriebe aus Westdeutschland sind, die ihr Ausbildungsplatzangebot reduzieren wollen.

2009 wird die Lehrstellennachfrage aufgrund der demografischen Entwicklung weiter um etwa 30.000 Bewerber/-innen sinken. Die aktuelle BIBB-Umfrage zeigt laut Präsident Kremer jedoch, dass die Zahl der neuen Ausbildungsverträge im Vergleich zum Vorjahr (rund 616.000) um bis zu 50.000 (-8 %) sinken könnte, wenn Politik und Wirtschaft jetzt nicht durch gezielte und konzertierte Maßnahmen gegensteuern.

Manfred Kremer: „Bei vielen Betrieben ist das deutliche Bemühen zu erkennen, die Ausbildung auf einem hohen Stand zu halten und nicht von einer kurzfristig schwierigen Geschäftslage abhängig zu machen. Diese Bemühungen müssen mit aller Kraft durch die Kammern, Verbände und Arbeitsagenturen bei der Akquise von betrieblichen Ausbildungsplätzen unterstützt werden.“ Alle bereits vorhandenen Instrumente, wie zum Beispiel der Ausbildungsbonus für Altbewerber, sollten intensiver beworben und von den Betrieben auch genutzt werden. An Bund und Länder gerichtet appelliert der BIBB-Präsident, alle vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen, um die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt zu stabilisieren.

Laut BIBB-Befragung würde ohne zusätzliche Anstrengungen die Zahl der Ausbildungsverträge 2009 im Bereich Industrie und Handel voraussichtlich deutlich unter Vorjahresniveau liegen (-10 %). Das Handwerk hingegen würde sich voraussichtlich auf dem – allerdings vergleichsweise niedrigen – Vorjahresniveau halten können. Der Rückgang würde in den westlichen Bundesländern mit -9 % mehr als doppelt so hoch ausfallen wie in den östlichen (-4 %). Während Großbetriebe mit über 500 Beschäftigten den Stand des Vorjahres voraussichtlich halten können, ist insbesondere bei Klein- und Mittelbetrieben aus dem Bereich Industrie und Handel mit einem Rückgang des Ausbildungsplatzangebots zu rechnen.

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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In der Krise nicht nachlassen – Ausbildung für den Fachkräftenachwuchs!

Die Ausbildungsanstrengungen der Unternehmen dürfen nicht nachlassen. Das gilt auch in Zeiten der Krise! Die Zielmarke von 600.000 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen muss auch für das Jahr 2009 erreicht werden.

Durch geburtenschwache Jahrgänge wird in den kommenden Jahren die Zahl der Schulabgänger und damit der Ausbildungsplatzbewerber zurückgehen. Gleichzeitig gehen ältere Fachkräfte in den Ruhestand. Daher sind die Unternehmen aufgerufen, auch in der Krise in die Ausbildung der jungen Menschen zu investieren.

Der „Tag des Ausbildungsplatzes¿ am 14. Mai 2009 ist dafür ein wichtiger Baustein. Zum 14. Mal in Folge werben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften – vielfach gemeinsam mit den regionalen Kammern und Verbänden – bundesweit mit gezielten Aktionen um Ausbildungsplätze.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fordert alle Akteure am Ausbildungsmarkt auf, im Sinne des „Tag des Ausbildungsplatzes¿ aktiv zu werden – Unternehmen genauso wie Verbände, Kammern, Agenturen für Arbeit und Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Den Agenturen für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht ein breites, auf individuelle Unterstützung ausgerichtetes Förderinstrumentarium zur Verfügung. Damit kann sowohl die Aufnahme einer Berufsausbildung gefördert als auch die erfolgreiche Absolvierung der Berufsausbildung unterstützt werden. Exemplarisch hierfür stehen die folgenden Leistungen:

Ausbildungsbonus

Arbeitgeber, die für förderungsbedürftige Ausbildungssuchende aus früheren Schulentlassjahren in ihrem Betrieb zusätzliche Ausbildungsplätze im dualen System schaffen, werden mit einem einmaligen Ausbildungsbonus in Höhe von 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro je zusätzlichem Auszubildenden unterstützt.

Mit dem Ausbildungsbonus können auch Arbeitgeber unterstützt werden, die Auszubildenden, die ihre Berufsausbildung in Folge einer Insolvenz, Stilllegung oder Schließung ihres ursprünglichen Ausbildungsbetriebes abbrechen mussten, zusätzlich eine Fortführung ihrer Berufsausbildung ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Vermittlung des Auszubildenden wegen in seiner Person liegenden Umstände erschwert ist.

Auch viele Länder haben Programme, die Insolvenzlehrlingen helfen.

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Benachteiligte Jugendliche können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten, wenn sie zusätzliche Unterstützung benötigen, ohne die der Ausbildungserfolg gefährdet wäre. Unterstützt werden Maßnahmen, die über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z. B. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung.

Sozialpädagogische Begleitung während einer Berufsausbildungsvorbereitung

Benachteiligte Jugendliche können auch bereits während einer Berufsausbildungsvorbereitung oder einer Einstiegsqualifizierung sozialpädagogisch begleitet werden.

Organisatorische Unterstützung bei Berufsausbildungsvorbereitung und betrieblicher Berufsausbildung

Klein- und Mittelbetriebe können bei der Administration und Organisation der Durchführung einer betrieblichen Berufsausbildung, einer Berufsausbildungsvorbereitung oder einer Einstiegsqualifizierung benachteiligter Jugendlicher unterstützt werden.

Einstiegsqualifizierung

Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 212 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Auszubildenden gefördert werden. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung, die mindestens sechs aber längstens zwölf Monate dauert, dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen benachteiligten jungen Menschen und unversorgten Ausbildungsplatzbewerbern den Übergang von allgemein bildenden Schulen in Ausbildung oder Arbeit erleichtern. Neben einer fundierten Eignungsanalyse und einer kontinuierlichen Bildungsbegleitung sind Qualifizierungs- und Fördersequenzen, die je nach individuellem Förderbedarf unterschiedlich lange betriebliche Qualifizierungsanteile und Berufsorientierungs- bzw. Berufswahlelemente enthalten können, fester Bestandteil einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Darüber hinaus kann auch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet werden. Für junge Menschen ohne Schulabschluss gibt es hierauf seit dem 1. Januar 2009 einen Rechtsanspruch.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

Für benachteiligte Jugendliche, bei denen eine Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und nach Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme nicht erfolgreich ist, kann eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung gefördert werden.

Ab dem 1. August 2009 kann auch nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortgesetzt werden, wenn eine Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung aussichtslos ist. Der Auszubildende braucht in diesem Fall kein benachteiligter Jugendlicher zu sein. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z. B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein.

Des Weiteren kann ab dem 1. August 2009 bis zum 31. Dezember 2010 in begründeten Ausnahmefällen zugunsten von sozial benachteiligten Jugendlichen vom Erfordernis der vorherigen Teilnahme an einer auf einen Beruf vorbereitenden Maßnahme mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten abgesehen werden.

Berufsausbildungsbeihilfe

Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Auszubildenden eine Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Auszubildende, die über 18 Jahre alt sind, verheiratet sind oder waren oder mindestens ein Kind haben, können auch BAB erhalten, wenn sie nicht im Elternhaus leben. Darüber hinaus wird einkommensunabhängig die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gefördert.

Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Bei der Anbahnung oder Aufnahme einer Berufsausbildung können Ausbildungsuchende aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Förderung umfasst die notwendigen und angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Hierzu kann auch die Übernahme notwendiger Umzugskosten gehören.

Eingliederungstitel

Die Aufstockung der Eingliederungstitel im SGB II und SGB III im Rahmen des Konjunkturpakets II räumt den Agenturen für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende größeren finanziellen Spielraum für individuelle Unterstützung ein.

Kurzarbeit und Auszubildende

Grundsätzlich ist auch für Auszubildende Kurzarbeit möglich. Jedoch sind dem Arbeitergeber besondere Maßnahmen zur Fortsetzung der Berufsausbildung trotz Kurzarbeit im Betrieb zumutbar (z. B. Versetzung der Auszubildenden in andere Abteilungen oder Lehrwerkstatt).

Wenn die Berufsausbildung nicht fortgesetzt werden kann, haben die Auszubildenden einen Vergütungsanspruch nach dem Berufsbildungsgesetz. Solange ein Vergütungsanspruch besteht, kann kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld entstehen, da kein Entgeltausfall vorliegt.

Für Auszubildende, die nach Beendigung ihres Berufsausbildungsverhältnisses eine versicherungspflichtige Beschäftigung bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber aufnehmen, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Auch in der Krise ausbilden und Fachkräftenachwuchs sichern!

Aufruf der Partner des Ausbildungspaktes zum Tag des Ausbildungsplatzes

Ausbildung ist eine gute Investition – auch in der Krise. In den kommenden Jahren wird es kaum möglich sein, jetzt unterlassene Ausbildung nachzuholen. Denn demografiebedingt werden sich immer weniger Jugendliche um Ausbildungsplätze bewerben. Darum sollten sich die Unternehmen bereits in diesem Jahr die künftigen Fachkräfte sichern, die sie bei anziehender Konjunktur dringend benötigen. Die Partner des Ausbildungspakts appellieren daher an alle Unternehmen, trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage möglichst viele Ausbildungsplätze bereitzustellen – im Interesse der Jugendlichen, aber auch im Eigeninteresse.

Auch im Krisenjahr 2009 bekräftigen wir als Paktpartner unser Ziel, allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Ausbildungs- oder Qualifizierungsangebot zu machen. Daher unterstützen die Paktpartner auch in diesem Jahr den „Tag des Ausbildungsplatzes“ der Bundesagentur für Arbeit am 14. Mai 2009. Zum 14. Mal in Folge werben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften – vielfach gemeinsam mit den regionalen Kammern und Verbänden – bundesweit mit gezielten Aktionen um Ausbildungsplätze.

Wir appellieren an Unternehmen, Freiberufler und Behörden: Schaffen Sie auch bei den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen neue Ausbildungsplätze! Bilden Sie möglichst auch über den eigenen Bedarf hinaus aus und melden Sie Ihre Ausbildungsplätze den Agenturen für Arbeit. Und geben Sie auch Jugendlichen mit schwierigen Voraussetzungen eine Chance. Die Ausbildungsberater Ihrer Kammer unterstützen Sie gerne bei allen organisatorischen Fragen rund um die Ausbildung. Nutzen Sie auch die Möglichkeiten einer Verbundausbildung, wenn Ihr Betrieb nicht alle Ausbildungsinhalte eigenständig vermitteln kann. Für die Ausbildung von insbesondere leistungsschwächeren Altbewerbern und Insolvenzlehrlingen steht der Ausbildungsbonus zur Verfügung; zudem können Betriebe mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) bei der Ausbildung benachteiligter Jugendlicher unterstützt werden.

Unser Appell richtet sich gleichzeitig an Jugendliche: Bewerben Sie sich rechtzeitig und intensiv! Gerade in diesem Jahr ist es besonders hilfreich, bei der Suche das breite Berufespektrum und nicht nur einen Wunschberuf im Blick zu haben. Wer flexibel und mobil ist, hat auch im Jahr 2009 gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Dabei sollten auch die Ausbildungsmöglichkeiten in den neuen Ländern genutzt werden. Unterstützung bei der Ausbildungssuche erhalten Sie vor Ort von den Agenturen für Arbeit, den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende und den Kammern. Dazu kann auch eine finanzielle Unterstützung bei einem notwendigen Umzug gehören. Zudem appellieren wir an Sie, nicht durch Mehrfachzusagen an Betriebe Ausbildungsplätze zu blockieren. In Krisenzeiten ist dies umso mehr ein Gebot der Fairness gegenüber den Jugendlichen, die noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Aber auch Arbeitgeber sollten möglichst frühzeitig ihre Entscheidung treffen, um den Jugendlichen Klarheit über den Stand ihrer Bewerbung zu geben und sich ihre künftigen Fachkräfte zu sichern.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Chancen schaffen für junge Menschen

Zur Jahreskonferenz des Europäischen Sozialfonds und den Zielen einer besseren Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Jungen Menschen eine Perspektive zu geben und sie zu fördern, das sind die Schwerpunkte der ESF-Jahreskonferenz in der European School of Management and Technology (esmt) in Berlin . Mit Programmen zur Unterstützung beim Schulabschluss, zur Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche und zur Unterstützung bei schulischen und sozialen Problemen stehen benachteiligte Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf im Fokus.

In der laufenden ESF-Förderperiode wird der Bund rund 600.000 Jugendliche mit Mitteln des ESF bei der Vorbereitung für und der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Die ersten bundesweit anlaufenden Programme zur Förderung junger Menschen haben bislang ein Gesamtvolumen von über 600 Millionen Euro.

„Jungen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen, ist eine Voraussetzung für gerechte Teilhabe – dafür dass jeder sein Leben später selbstbestimmt in die Hand nehmen kann. Wir wollen jedem die gleiche Chance geben, seine Fähigkeiten und Talente zu entwickeln. Keinen zurückzulassen ist ein Gebot sozialer Gerechtigkeit. Es ist aber auch ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.“ Mit diesen Worten eröffnete Bundesarbeits- und Sozialminister Olaf Scholz die Jahreskonferenz des Europäischen Sozialfonds.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im vergangenen Jahr – gemeinsam mit vier weiteren Ressorts – über 50 ESF-Programme auf den Weg gebracht. Dreieinhalb Milliarden Euro stellt die Europäische Kommission im Rahmen des ESF bis zum Jahr 2013 zur Verfügung, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, Beschäftigung zu sichern und die soziale Eingliederung voranzutreiben.

Der ESF ist das wichtigste beschäftigungspolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Ergänzend zur nationalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik werden mit ESF-Mitteln zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützt, die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt verbessert und die soziale Eingliederung gesellschaftlicher Gruppen über Beschäftigungsimpulse begleitet.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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„Ausbildungsniveau halten!“

Arbeits- und Sozialminister Olaf Scholz im Interview mit der Rheinischen Post

Rheinische Post: Herr Scholz, Sie hatten noch vor Jahresfrist verkündet, Vollbeschäftigung sei möglich. Jetzt drohen fünf Millionen Arbeitslose im Herbst.

Scholz: Ich halte nichts von einem Wettlauf der Horrormeldungen. Und solche Zahlen sind nicht plausibel. Aber: Niemand kann derzeit seriöse Prognosen abgeben.

Rheinische Post: Ist die von der Bundesregierung erwartete Zahl von durchschnittlich 3,6 Millionen Arbeitslosen noch zu halten?

Scholz: Vermutlich nicht ganz. Wir wissen nicht, wie sich die Wirtschaftskrise entwickeln wird. Aber wir wissen, wie sie zustande gekommen ist. Da sind einige Finanzakteure unakzeptable Risiken eingegangen, um übermäßige Renditen zu erzielen. Und jetzt müssen Millionen von Arbeitnehmern in aller Welt ausbaden, was sie hinterlassen haben.

Rheinische Post: Gibt es ein Rezept gegen die Massenarbeitslosigkeit im Herbst?

Scholz: Wir haben die Kurzarbeit massiv ausgeweitet – die hilft. Ich freue mich über jede Meldung, dass die Kurzarbeiterzahl steigt. Denn das bedeutet weniger Kündigungen, weniger Arbeitslose.

Rheinische Post: Reicht das?

Scholz: Ich glaube, es war eine wichtige und wirksame Maßnahme, das Kurzarbeitergeld von sechs auf 18 Monate auszuweiten. Sollte das nicht genügen, können wir auch auf 24 Monate gehen. Aber derzeit steht das nicht zur Debatte.

Rheinische Post: Wenn die Krise andauert, werden viele Mittelständler trotz der großzügigen Kurzarbeiterregelungen entlassen müssen. Dann brennt im Wahljahr die Hütte.

Scholz: Kurzarbeit rechnet sich für viele Betriebe eher als Entlassungen. Wir übernehmen die Hälfte der Sozialbeiträge, bei Qualifikationen den gesamten Satz. Wenn die Unternehmen selber glauben, dass es nach der Krise gut für sie weitergeht, ist Kurzarbeit die bessere Wahl. Panik ist unangebracht.

Rheinische Post: Wann wird es wieder besser?

Scholz: Die Wirtschaft wird sich wieder fangen, unser Konjunkturpaket wirkt fast punktgenau. Spätestens 2010 geht es wieder aufwärts. Vielleicht sind schon in diesem Jahr erste Anzeichen zu spüren.

Rheinische Post: Die Ausbildungssituation könnte sich im Gefolge der Krise drastisch verschlechtern. Haben Sie das bedacht?

Scholz: Ja. Und ich bin ganz besorgt. Die aktuellen Meldungen über eine zurückgehende Ausbildungsbereitschaft müssen jeden alarmieren.

Rheinische Post: Was muss geschehen?

Scholz: Wir brauchen eine neue Runde im Ausbildungspakt mit der Wirtschaft. Jetzt müssen sich alle Beteiligten verpflichten, das bisherige Ausbildungsniveau mindestens zu halten, wenn nicht zu erhöhen. Sonst droht ein schlimmer Fachkräftemangel in der Zukunft. Und vor allem geht es um das Schicksal junger Leute. Das darf uns nicht gleichgültig sein.

Rheinische Post: Wie viele Ausbildungsplätze streben Sie an?

Scholz: Wir müssen mehr als 600 000 Ausbildungsplätze auch in der Krise schaffen. Dazu müssen die Paktmitglieder bald zusammenkommen.

Rheinische Post: In der Krise haben die Kapitalvertreter versagt. Bricht jetzt eine neue Epoche der Arbeitnehmer an?

Scholz: Viele der Schwierigkeiten sind Ergebnis von Fehlentscheidungen der Kapitalseite, ja.

Rheinische Post: Ein Plädoyer für mehr Mitbestimmung?

Scholz: Die Krise ist ausgebrochen in Ländern, in denen die Belegschaften wenig zu sagen haben. Die deutsche Mitbestimmung kann solche Übertreibungen verhindern. Jetzt ist die Stunde der Mitbestimmung. Sie kann zu einem politischen Exportschlager des Exportweltmeisters Deutschland werden.

Rheinische Post: Die Mitbestimmung wurde immer nach Wirtschaftskrisen ausgeweitet. Nach dem Zweiten Weltkrieg, nach der Öl-Krise 1976…

Scholz: …übrigens von einer Regierung aus SPD und FDP…

Rheinische Post: …und jetzt von der großen Koalition?

Scholz: Ich finde es gut, wenn Gewerkschaften jetzt die Ausweitung der Mitbestimmung fordern. Das ist der richtige Weg.

Rheinische Post: Bei Opel haben die Mitarbeiter sogar angekündigt, dass sie sich an einem neuen Unternehmen beteiligen wollen. Ist das auch ein Weg?

Scholz: Warum nicht? Wir müssen dafür sorgen, dass wegen der Schwierigkeiten des US-Mutterkonzerns General Motors nicht ein Unternehmen wie Opel verschwindet.

Rheinische Post: Könnte der Staat zusammen mit den Mitarbeitern Opel retten, bis sich ein Investor findet?

Scholz: Wenn ein Unternehmen verschwunden ist, kommt es nicht wieder. Ich bin dafür, dass sich der Staat alle Möglichkeiten, von der Bürgschaft bis zur direkten Beteiligung, offenhält, um Opel zu erhalten. Es kann doch sein, dass sich ein industrieller Investor nicht schnell genug findet. Wenn der Staat befristet bei Opel einsteigt und später wieder an einen Investor verkauft, wäre das auch eine gute Lösung.

Rheinische Post: Die Kanzlerin und die Unions-Bundestagsfraktion hat die von Ihnen ausgehandelte Neuregelung bei den Jobcentern gekippt. Sind Sie sauer?

Scholz: Dass sich 16 Ministerpräsidenten und die Bundesregierung einig sind und sich dann eine Fraktion querstellt, ist – höflich gesagt – ungewöhnlich. Da haben sich einige aufgeführt, wie der Suppenkasper.

Rheinische Post: Richtet sich Ihr Frust an Ihre Kabinettschefin?

Scholz: Auch. Leadership, Führungsqualität, besteht nicht nur darin, dass man von anderen etwas fordert, sondern, dass man auch den eigenen Leuten etwas abverlangt.

Rheinische Post: Wäre Schröder aus Ihrer Sicht der bessere Krisenkanzler?

Scholz: Auf seine Kraft in einer Krise konnte man sich jedenfalls verlassen. Steinmeier ist auch so.

Rheinische Post: Was machen Sie nach dem 27. September 2009?

Scholz: In der Demokratie entscheiden das die Wähler. Ich will weiter Arbeitsminister sein.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Neues Programm soll mehr Auslandsaufenthalte für Auszubildende ermöglichen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein Programm zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten für Auszubildende und Berufsanfänger.

Zum Start des Programms zur Förderung beruflicher Mobilität von jungen Beschäftigten erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein Programm zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten für Auszubildende und Berufsanfänger. Mit Gesamtkosten von 16 Mio. Euro wird in den kommenden Monaten eine bundesweite Beratungsstruktur für eine professionelle Mobilitätsberatung aufgebaut.

Ziel ist es, Unternehmen dabei zu beraten, Auszubildenden und Berufsanfängern im weitaus größerem Umfang als bisher berufliche Erfahrungen im Ausland zu ermöglichen. Gegenwärtig machen nur zwei Prozent aller Auszubildenden, etwa 30.000 junge Menschen, beschäftigungsrelevante Erfahrungen im Ausland. Das neue Programm zielt darauf, diese Zahl in den kommenden Jahren deutlich zu steigern.

Bereits im Mai werden bundesweit rund 40 Beraterinnen und Berater von den Kammern eingesetzt, um insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen zu informieren, wie ihre Auszubildenden und Berufsanfänger einen längeren Auslandsaufenthalt wahrnehmen können. Davon profitieren auch die Unternehmen, die zunehmend auf die internationalen Märkte und damit auf Fachkräfte mit Fremdsprachenkenntnissen, interkulturellen Kompetenzen und auslandsbezogenem Fachwissen angewiesen sind.

Die Mobilitätsberater unterstützen die Unternehmen bei der Suche nach Partnerbetrieben im Ausland und helfen bei den konkreten Planungen und Vorbereitungen des Mitarbeiteraustauschs. Sie informieren über Auslandspraktika und über verschiedene Möglichkeiten beruflicher Auslandsaufenthalte und die dafür in Deutschland zur Verfügung stehenden Förderungen.

Das Programm wird unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und hat eine Laufzeit bis 2012.
Die Kammern beteiligen sich mit 20 Prozent an den Kosten. Es unterstützt die Zielsetzungen auf europäischer Ebene zur Erhöhung der grenzüberschreitenden beruflichen Mobilität.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Storm: „Motivierte Mitarbeiter entscheiden über Erfolg“

Wie Unternehmen ihre Personalpolitik in der Krise meistern

In Zeiten der Wirtschaftskrise steigen auch die Anforderungen an die Unternehmen, eine zukunftsorientierte und nachhaltige Personalpolitik zu betreiben. „Motivierte und kompetente Mitarbeiter entscheiden letztlich über Erfolg oder Misserfolg im globalen Wettbewerb“, sagte Andreas Storm (MdB), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), am Donnerstag in Berlin anlässlich der Eröffnung des 2. Zukunftsforums „Innovationsfähigkeit“ des BMBF. Storm weiter: „Deshalb steht die Stärkung der Innovationskraft von Beschäftigten und Unternehmen ganz oben auf der politischen Agenda. Wenn das gut gelingt, können wir gestärkt aus der Krise hervorgehen.“ Auf dem Zukunftsforum in Berlin werden bis Freitag herausragende Forschungsergebnisse zur Stärkung der Innovationsfähigkeit präsentiert. Grundlage des Zukunftsforums ist die gemeinsame Erkenntnis, dass qualifizierte Fachkräfte und wandlungsfähige Unternehmen gerade in Zeiten der weltweiten Wirtschaftskrise entscheidende Faktoren im Innovationswettbewerb sind.

Zentrale Fragen des Forums sind: Wie kann die Innovationsfähigkeit der Unternehmen angesichts der demografischen Entwicklung gesichert werden? Welchen Beitrag können dafür Unternehmenskultur, innovationsfreundliche Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte, die aktive Beteiligung der Beschäftigten sowie betriebliche Gesundheitsförderung leisten? Welches sind die besten Methoden und Instrumente, um die Wissensarbeitsplätze der Zukunft optimal zu gestalten?

Das BMBF unterstützt die Beantwortung dieser Fragen mit dem Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Arbeiten – Lernen – Kompetenzen entwickeln. Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“. Das Ministerium fördert mit jährlich 22,5 Millionen Euro Projekte, die in enger Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft praxistaugliche Lösungen erarbeiten.

Nationale und internationale Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik präsentieren in Berlin Ergebnisse der Forschungsarbeiten in Plenarveranstaltungen und 14 thematischen Foren. Zudem bietet ein Marktplatz Einblicke in die Projekte und stellt neue Instrumente, Methoden und Anwendungen zum Innovationsmanagement vor, die besonders für kleine und mittlere Unternehmen geeignet sind.

Weitere Informationen gibt es unter www.arbeiten-lernen-kompetenzen-entwickeln.de.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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„Wir haben die Trendwende am Ausbildungsmarkt geschafft“

Ministerin legt im Bundeskabinett Berufsbildungsbericht vor / Schavan: „Unternehmen müssen gerade in der Krise in Fachkräfte investieren“

Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat am Mittwoch im Bundeskabinett den Berufsbildungsbericht 2009 vorgelegt. „Die Bilanz für das Jahr 2008 zeigt, dass der Ausbildungspakt von Regierung und Wirtschaft wirkt“, sagte Schavan. „Die Bundesregierung hat mit ihren bildungspolitischen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag geleistet, eine Trendwende am Ausbildungsmarkt zu schaffen.“ Nun komme es darauf an, diesen Trend fortzusetzen. „Gerade in der Krise müssen wir in unsere Zukunft investieren“, sagte die Ministerin. „Hier ist eine vorausschauende Personalpolitik der Unternehmen entscheidend, die bei ihren Ausbildungsleistungen trotz des konjunkturellen Abschwungs nicht nachlassen dürfen. Dieser strategische Aspekt der Personalentwicklung ist der Schlüssel, um den künftigen Fachkräftebedarf zu sichern.“

Im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30. September 2008 wurden dem Berufsbildungsbericht zufolge rund 616.000 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies zwar 1,5 Prozent weniger. Die demografische Entwicklung führt jedoch auch zu einer geringeren Nachfrage an Ausbildungsplätzen. Die Lage ist aus Sicht der Jugendlichen damit deutlich besser als noch vor einigen Jahren. Erstmals seit dem Jahr 2001 übertraf Ende September 2008 die Anzahl der noch unbesetzten Ausbildungsplätze (rund 19 500) sogar die Zahl der noch unversorgten Bewerberinnen und Bewerber (rund 14 500).

Während die Zahl der Ausbildungsverträge in Westdeutschland um 0,3 Prozent stieg, sank die Zahl in Ostdeutschland um neun Prozent. Die Zahl von mehr als 502 000 neuen Ausbildungsverträgen ist für die alten Länder das beste Ergebnis seit 1992. In den neuen Ländern dagegen macht sich die demografische Entwicklung bereits jetzt mit sinkenden Bewerberzahlen auf dem Markt deutlich bemerkbar.

Der Berufsbildungsbericht 2009 erscheint erstmals in einer neuen Form: einem politischen Teil, der vom BMBF erarbeitet und von der Bundesregierung beschlossen wird – und einem Datenreport, der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erstellt wird.

Der Berufsbildungsbericht steht als Download zur Verfügung unter http://www.bmbf.de/pub/bbb_09.pdf.

Der Datenreport zum Bericht ist abrufbar unter www.bibb.de/datenreport.

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Ausbilden: Eine Investition für Betriebe, die sich auszahlt!

Die Berufsausbildung lohnt sich für ausbildende Betriebe, auch wenn sie zunächst Kosten verursacht. Dies ist vor allem dem Nutzen der Ausbildung zu verdanken, der durch die Übernahme der Auszubildenden erfolgt: So spart der Betrieb Kosten für die Personalgewinnung ein, und selbst Ausgebildete sind besser mit den betrieblichen Anforderungen vertraut als vom externen Arbeitsmarkt eingestellte Fachkräfte. Nicht zu vernachlässigen sind der Imagegewinn und die Attraktivität des ausbildenden Betriebes als Arbeitgeber. In einer repräsentativen Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), bei der rund 3.000 Betriebe zu Kosten und Nutzen der Ausbildung im Jahr 2007 befragt wurden, gab daher eine große Mehrheit an, dass sie mit dem Verhältnis von Aufwand und Ertrag „sehr zufrieden“ bzw. „zufrieden“ ist. Nur 10 % zeigten sich unzufrieden. Die Ergebnisse der BIBB-Befragung sind veröffentlicht in der neuesten Ausgabe des BIBB REPORT, Heft 8/2009.

Danach entstanden den Betrieben 2007 im Durchschnitt pro Auszubildendem und Jahr Bruttokosten von 15.288 Euro. Davon entfielen 9.490 Euro (61 %) auf die Personalkosten der Auszubildenden und 3.292 Euro (22 %) auf die der Ausbilder. Mit 691 Euro (5 %) schlugen die Anlage- und Sachkosten und mit 1.814 Euro (12 %) die sonstigen Kosten zu Buche. Hierzu gehören zum Beispiel Kammergebühren oder Kosten für externe Lehrgänge und die Ausbildungsverwaltung.

Doch die Auszubildenden verursachen nicht nur Kosten, sie leisten durch ihre Arbeit auch einen Beitrag zur Produktivität des Betriebes. Die produktiven Leistungen in Höhe von durchschnittlich 11.692 Euro müssen von den Bruttokosten abgezogen werden, so dass sich für 2007 für die Betriebe durchschnittliche Nettokosten von 3.596 Euro pro Jahr und Auszubildendem ergeben.

In den neuen Bundesländern betrugen die Nettokosten durchschnittlich 2.557 Euro, während sie in den alten Ländern bei 3.880 Euro lagen. Wesentlicher Grund hierfür ist das unterschiedliche Niveau der Ausbildungsvergütungen sowie der Löhne und Gehälter. Zwischen den Ausbildungsbereichen weichen die Nettokosten stark ab. Die höchsten Nettokosten fielen im Öffentlichen Dienst (7.234 Euro) und in Industrie und Handel (4.607 Euro) an. In der Landwirtschaft (962 Euro) und in den Freien Berufen (268 Euro) waren sie eher gering. Im Handwerk lagen die Nettokosten bei 2.513 Euro.

Den Nettokosten stehen aber auch Einsparungen für die Unternehmen gegenüber. So müssen bei einem Verzicht auf die eigene Ausbildung Kosten für die Personalgewinnung berücksichtigt werden, die anfallen, um externe Fachkräfte vom Arbeitsmarkt einzustellen. Hierfür wendet ein Betrieb laut BIBB-Befragung durchschnittlich 4.214 Euro auf. Als wichtigster Faktor fielen hierbei mit 2.319 Euro die Kosten ins Gewicht, die durch die Leistungsunterschiede zwischen einer neu eingestellten und einer im Betrieb ausgebildeten Fachkraft entstehen, da die externe Fachkraft erst eingearbeitet werden muss. Das Bewerbungsverfahren selbst verursachte Kosten in Höhe von durchschnittlich 1.191 Euro. In die Weiterbildung ihrer neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der notwendigen Einarbeitungszeit investierten die Betriebe darüber hinaus im Durchschnitt 704 Euro. In den neuen Ländern waren die Personalgewinnungskosten mit 3.032 Euro um rund 30 % geringer als in den alten Ländern (4.447 Euro). Ausschlaggebend ist auch hierfür wieder das Lohngefälle.

Durch die Übernahme der Auszubildenden ergeben sich weitere Vorteile für die Betriebe, deren Wert sich aber nicht in Euro und Cent berechnen lässt:

* Laut BIBB-Befragung gibt es auch nach der Einarbeitung noch Leistungsunterschiede zwischen den im eigenen Betrieb Ausgebildeten und den über den Arbeitsmarkt extern eingestellten Fachkräften.
* Das Fehlbesetzungsrisiko und die Fluktuation liegen für die im eigenen Betrieb ausgebildeten Fachkräfte deutlich niedriger als bei Einstellungen über den Arbeitsmarkt.
* Ausfallkosten werden vermieden, die entstehen, wenn der Fachkräftebedarf extern nicht gedeckt werden kann und es zum Beispiel zu Produktionsengpässen kommt oder Leistungen nicht fristgerecht erbracht werden können.
* Der Betrieb erhält durch die Ausbildung einen Imagegewinn in der Öffentlichkeit, bei Kunden und Lieferanten.

Detaillierte Informationen enthält der neue BIBB REPORT, Heft 8/2009: „Betriebliche Berufsausbildung: Eine lohnende Investition für die Betriebe. Ergebnisse der BIBB-Kosten- und Nutzenerhebung 2007“. Die Ausgabe kann im Internetangebot des BIBB kostenlos heruntergeladen werden unter www.bibb.de/bibbreport

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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G8 Sozialgipfel in Rom zur weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und der Parlamentarische Staatssekretär Klaus Brandner im Gespräch mit US-Arbeitsministerin Hilda Solis Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und der Parlamentarische Staatssekretär Klaus Brandner im Gespräch mit US-Arbeitsministerin Hilda Solis Gezielte Qualifizierung und Ausbildung, sowie effektive Systeme des Sozialschutzes sind die geeigneten Instrumente, um Menschen in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise in Beschäftigung zu halten – so das Fazit der G8 Arbeits- und Sozialminister auf dem von der italienischen Präsidentschaft vom 29. bis 31. März in Rom ausgerichteten G8 Sozialgipfel. Zuvor hatten die G8 Arbeitsminister mit hochrangigen Vertretern der internationalen Sozialpartner, den Arbeitsministern aus Brasilien, China, Indien, Mexiko, Südafrika und Ägypten, sowie den Chefs von ILO, OECD und IWF intensiv über mögliche Wege aus der Krise diskutiert.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz erwartet nun von den Staatschefs auf dem G20 Weltfinanzgipfel am 2.-3. April in London und dem G8 Gipfel der Staatsschefs vom 8.-10. Juli in la Maddalena entschiedenes Handeln: „Die Krise kam nicht aus dem Nichts, es gibt klare Verantwortlichkeiten. Deshalb müssen die G8 jetzt handeln . Die Arbeitnehmer dürfen nicht die Hauptleidtragenden sein. Staat und Unternehmen müssen Arbeitsplätze soweit wie möglich erhalten. Qualifizieren statt entlassen ist die Devise, um für den Wiederaufschwung gerüstet zu sein.“ Die deutschen Erfahrungen bei der Ausweitung von staatlich geförderter Kurzarbeit und damit gekoppelten Ausbildungsanreizen für die Unternehmen stießen in Rom auf großes Interesse, berichtete der Minister.

Die sozialen Folgen der Krise sollten die gleiche Beachtung finden wie die Risiken für die Finanzmärkte und der Einbruch des Wirtschaftswachstums, darin waren sich die G8 Arbeitsminister und ihre Kollegen aus den großen Schwellenländern einig. Es gehe jetzt darum, sozialpolitische Maßnahmen weltweit richtig einzusetzen. Die Hauptbetroffenen, darunter die ärmsten Menschen in den Entwicklungsländern, können sich nicht selbst helfen, wenn Arbeit und Einkommen unerreichbar werden.

Bundesarbeitsminister Scholz unterstrich:
„Die globale Dimension der Krise erfordert auch global abgestimmte Aktionen. Es liegen gute Ideen zur Neuregelung der Finanzmärkte auf dem Tisch, sie müssen nun rasch umgesetzt werden. Nur dann können Investitionsprogramme und Rettungspakete weiter Arbeitsplätze sichern und Privathaushalten ermöglichen, den Konsum anzukurbeln. Nach den Sofortmaßnahmen ist es jetzt besonders wichtig, auch zu globalen Grundsätzen für ein zukunftsorientiertes und nachhaltiges Wirtschaften zu finden. In diesen kommt der Beschäftigungs- und Sozialpolitik eine entscheidende Bedeutung zu.“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium Klaus Brandner warnte: „Die Krise darf nicht dazu missbraucht werden, um Arbeits- und Sozialstandards zu senken.“ Er forderte den IWF auf, seine Frühwarnsysteme deutlich zu verbessern und bekräftigte die zentrale Bedeutung internationaler Zusammenarbeit: „Der Global Jobs Pact der ILO zeigt auf, wie auch die Menschen außerhalb der regulären Arbeitsmärkte erreicht werden können.“
Infos und Materialien zum Thema

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Neues Programm soll mehr Auslandsaufenthalte für Auszubildende ermöglichen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein Programm zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten für Auszubildende und Berufsanfänger.

Zum Start des Programms zur Förderung beruflicher Mobilität von jungen Beschäftigten erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein Programm zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten für Auszubildende und Berufsanfänger. Mit Gesamtkosten von 16 Mio. Euro wird in den kommenden Monaten eine bundesweite Beratungsstruktur für eine professionelle Mobilitätsberatung aufgebaut.

Ziel ist es, Unternehmen dabei zu beraten, Auszubildenden und Berufsanfängern im weitaus größerem Umfang als bisher berufliche Erfahrungen im Ausland zu ermöglichen. Gegenwärtig machen nur zwei Prozent aller Auszubildenden, etwa 30.000 junge Menschen, beschäftigungsrelevante Erfahrungen im Ausland. Das neue Programm zielt darauf, diese Zahl in den kommenden Jahren deutlich zu steigern.

Bereits im Mai werden bundesweit rund 40 Beraterinnen und Berater von den Kammern eingesetzt, um insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen zu informieren, wie ihre Auszubildenden und Berufsanfänger einen längeren Auslandsaufenthalt wahrnehmen können. Davon profitieren auch die Unternehmen, die zunehmend auf die internationalen Märkte und damit auf Fachkräfte mit Fremdsprachenkenntnissen, interkulturellen Kompetenzen und auslandsbezogenem Fachwissen angewiesen sind.

Die Mobilitätsberater unterstützen die Unternehmen bei der Suche nach Partnerbetrieben im Ausland und helfen bei den konkreten Planungen und Vorbereitungen des Mitarbeiteraustauschs. Sie informieren über Auslandspraktika und über verschiedene Möglichkeiten beruflicher Auslandsaufenthalte und die dafür in Deutschland zur Verfügung stehenden Förderungen.

Das Programm wird unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und hat eine Laufzeit bis 2012.
Die Kammern beteiligen sich mit 20 Prozent an den Kosten. Es unterstützt die Zielsetzungen auf europäischer Ebene zur Erhöhung der grenzüberschreitenden beruflichen Mobilität.

Quelle: (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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Storm: „99 Tage Bildungsprämie – Weiterbildung ist attraktiver geworden“

Staatssekretär zieht positive Zwischenbilanz anlässlich des Besuchs einer Beratungsstelle zur Bildungsprämie in Hessen

Eine positive Bilanz zur Bildungsprämie konnte Andreas Storm, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, am Montag in Erbach verkünden: „Bereits nach – auf den Tag genau – 99 Tagen stoßen wir auf eine höchst erfreuliche Resonanz: 237 Beratungsstellen sind schon aktiv und können Prämiengutscheine ausgeben, weitere 128 haben sich angemeldet und werden in den nächsten Wochen ihre Arbeit aufnehmen. Damit hat sich bereits ein Großteil der geplanten 600 bundesweiten Beratungsstellen dafür qualifiziert, an dem Programm Bildungsprämie teilzunehmen.“ Anlass war der Besuch des Staatssekretärs an der Volkshochschule Odenwaldkreis im südhessischen Erbach, die seit Januar als Beratungsstelle für die Bildungsprämie tätig ist. Storm verwies zudem darauf, dass in den 99 Tagen schon über 650 Prämiengutscheine ausgegeben wurden: „Das heißt, 650 Menschen kommen in den Genuss einer deutlich verbilligten Bildungsmaßnahme. Sie können Englisch lernen, einen Schweißerkurs machen, ihre EDV-Kenntnisse vertiefen oder sich pädagogisches Know-how aneignen – und wir beteiligen uns an den Kosten.“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im vergangenen Jahr die Bildungsprämie eingeführt, mit der die individuelle berufliche Weiterbildung gefördert wird. Eine wichtige Komponente sind die Prämiengutscheine in Höhe von bis zu 154 Euro zur Ko-Finanzierung der individuellen beruflichen Weiterbildung, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird. Seit dem 01. Dezember 2008 sind diese Prämiengutscheine bei ausgewählten Beratungsstellen erhältlich.

Dem Erhalt eines Prämiengutscheins ist ein Gespräch in einer der ausgewählten Beratungsstellen vorgeschaltet. „Die Beratungsstellen müssen ein strenges Qualitätsprüfungsverfahren durchlaufen, um für die Bildungsprämie beraten und Prämiengutscheine ausstellen zu dürfen. Vor diesem Hintergrund ist es sehr erfreulich, dass die Anfragen nicht abreißen und immer mehr erfahrene Anbieter von Bildungsorientierung sich für dieses Programm bewerben“, sagte Storm in Erbach.

Insgesamt gibt es allein in Hessen schon 15 Stellen, weitere Bewerbungen liegen vor. „Sollte sich die starke Nachfrage in den nächsten Wochen unverändert fortsetzen, werden wir die geplante Anzahl von 600 Beratungsstellen bundesweit schon sehr bald erreichen. Damit werden wir ein dichtes Beratungsnetzwerk schaffen, so dass alle Menschen, die sich weiterbilden möchten, eine Beratungsstelle in ihrer Nähe haben.“

Weitere Informationen zur Bildungsprämie und eine Übersicht zu den einzelnen Beratungsstellen finden Sie unter: http://www.bildungspraemie.info/

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Berufsbildungsbericht 2009: BIBB Hauptausschuss nimmt Stellung zum Entwurf der Bundesregierung

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat in seiner Frühjahrssitzung am 5. März 2009 in Bonn den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegten Entwurf des Berufsbildungsberichts 2009 beraten. Die Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer sowie der Länder beschlossen eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Berufsbildungsberichts. Darüber hinaus brachten die Beauftragten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils eigene Stellungnahmen ein.

Der Berufsbildungsbericht wird im April nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett vom Bundesbildungsministerium veröffentlicht. Gegenstand der Beratungen im Hauptausschuss war der vom BMBF zu verantwortende politische Teil des Berufsbildungsberichts, zu dem das BIBB-Gremium Stellung bezog. Ergänzt wird dieser Teil durch einen neuen „Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung“, den das BIBB in eigener Verantwortung herausgibt und der ebenfalls im Frühjahr veröffentlicht wird. Die Neustrukturierung des Berichts geht auf eine Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses zurück. Die Aufteilung in einen politischen und einen indikatorengestützten Daten-Teil soll die Les- und Nutzbarkeit des Berufsbildungsberichts erhöhen.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dazu gehört laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch die Stellungnahme zum Entwurf des jährlichen Berufsbildungsberichts. Der Hauptausschuss ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Ländern sowie des Bundes besetzt.

Die gemeinsame Stellungnahme des BIBB-Hauptausschusses zum Entwurf des Berufsbildungsberichts 2009 sowie die jeweiligen Voten der Beauftragten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Wortlaut
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pm_9_2009_stellungnahme_ha.pdf

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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BIBB-Präsident Kremer: Ziel von 100.000 zusätzlichen Lehrstellen nur mit verstärkten Anstrengungen erreichbar

BIBB-Befragung zum Ausbildungsbonus: Betriebe reagieren zurückhaltend

Der Ausbildungsbonus soll kurzfristig die beruflichen Integrationschancen von Altbewerberinnen und Altbewerbern auf dem Lehrstellenmarkt verbessern. Bisher haben aber nur rund zwei Prozent der Betriebe den Bonus genutzt, um zusätzliche Ausbildungsangebote für Altbewerberinnen und Altbewerber zu schaffen. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) unter mehr als 1.000 Betrieben. Die Auswertungen des BIBB-„Ausbildungsmonitors“ sind in der neuesten Ausgabe der BIBB-Fachzeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP“, Heft 1/2009, veröffentlicht. Seit Sommer 2008 können Betriebe, die ihr Lehrstellenangebot für förderungsbedürftige Jugendliche ausweiten, einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro pro Jugendlichem beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt hierfür bis 2010 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung.

„Die Einführung des Ausbildungsbonus“, so BIBB-Präsident Manfred Kremer, „kommt bisher nur schleppend voran. Um die angestrebte Zahl von 100.000 versorgten Altbewerberinnen und Altbewerbern bis zum Jahr 2010 noch zu erreichen, muss die Werbetrommel deutlich kräftiger gerührt werden.“ Manfred Kremer appellierte an Sozialpartner, Kammerverbände und Kammern vor Ort, die Arbeitsagenturen dabei tatkräftiger zu unterstützen. Die Unternehmen forderte er auf, den Ausbildungsbonus in der derzeitigen Wirtschaftskrise und mit Blick auf den demografiebedingten Rückgang der Bewerberzahlen als Chance zu nutzen, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. „Die Altbewerberinnen und Altbewerber haben diese Chance verdient, denn alles in allem sind ihre Schulabschlüsse nicht schlechter als die anderer Bewerberinnen und Bewerber.“

Zwei Prozent der vom BIBB im Herbst 2008 befragten Betriebe hatten einen Antrag auf Bezuschussung ihrer zusätzlichen Ausbildungsstellen für Altbewerberinnen und Altbewerber bei der BA gestellt. Hinzu kommen weitere 2,6 Prozent, die sich zum Befragungszeitpunkt noch nicht endgültig festlegen wollten. Insgesamt würde nach dem Ergebnis des BIBB-„Ausbildungsmonitors“ eine durchschnittliche Aufstockung der betrieblichen Ausbildungsplätze um eine Lehrstelle pro beantragendem Betrieb erfolgen. Laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums wurden seit Sommer 2008 insgesamt 11.584 Anträge zur Leistung eines Ausbildungsbonus bewilligt (Stand: 29.01.2009). Rechnerisch entspricht dies ebenfalls knapp zwei Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge.

Ein überdurchschnittliches Interesse am Ausbildungsbonus zeigten laut BIBB-Befragung Handwerksbetriebe, die bis Oktober 2008 zusätzliche Ausbildungsplätze für Altbewerberinnen und Altbewerber eingerichtet hatten. Hier liegt das Potenzial weiterer Anträge zudem am höchsten. Besonders interessiert zeigten sich Betriebe aus dem Baugewerbe, der Produktionsgüterindustrie, der Land- und Forstwirtschaft und zu einem geringeren Teil aus dem Verkehrs- und Nachrichtengewerbe.

Über den Ausbildungsbonus sollten auch nicht ausbildende Betriebe für die Ausbildung von Jugendlichen gewonnen werden. Die BIBB-Befragung zeigt jedoch, dass bis jetzt fast ausschließlich ausbildende Betriebe den Ausbildungsbonus in Anspruch genommen haben und sich eine Ausweitung ihres Stellenangebots vorstellen konnten. Auch hat sich die Erwartung bislang nicht erfüllt, dass ostdeutsche Betriebe diese Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in besonderer Weise nutzen.

Manfred Kremer: „Die BIBB-Befragung gibt damit auch Hinweise darauf, bei welchen Betrieben es sich besonders lohnen könnte, den Ausbildungsbonus gezielt bekannter zu machen, um die Zahl der Altbewerberinnen und Altbewerber ohne Ausbildungsplatz erheblich zu senken.“

Beim BIBB-„Ausbildungsmonitor“ handelt es sich um eine repräsentative, internetgestützte Mehrfachbefragung von Personal- und Ausbildungsverantwortlichen sowohl in ausbildenden als auch in nicht ausbildenden Betrieben. Das BIBB führt diese Befragungen seit 2007 regelmäßig durch, um Entwicklungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt zeitnah beobachten und analysieren zu können.

* Weitere Informationen unter http://www.bwp-zeitschrift.de/

Den kostenlosen Download des Artikels „Ausbildungsbonus: Ausschöpfung des betrieblichen Ausbildungsstellenpotenzials für Altbewerber/-innen?“ in Heft 1/2009 der BWP finden Sie unter www.bibb.de/bwp/ausbildungsbonus

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Verfahren zur Hochschulzulassung wird entscheidend verbessert

Ministerin Schavan: „Vergabe von Studienplätzen wird übersichtlich und zuverlässig koordiniert, die Autonomie der Hochschulen gewahrt“

Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat am Dienstag in Berlin mit Hochschulrektoren aus allen 16 Ländern sowie mit Vertretern der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Zustimmung zu folgender Verabredung erreicht, die das Verfahren der Hochschulzulassung entscheidend verbessern wird.

Schavan sagte: „Wir haben uns im Konsens auf ein Verfahren geeinigt, das transparent und klar das Angebot und die Nachfrage an Studienplätzen in Deutschland regelt. Wir nehmen damit die Autonomie der Hochschulen ernst, und wir schaffen dadurch Transparenz und Ordnung im Sinne der Studierenden. Denn die Studierenden haben Anspruch darauf, dass es ein funktionierendes System der Hochschulzulassung gibt. Wenn dieses System bei uns etabliert ist wird es eines der modernsten überhaupt sein.“

Die beschlossenen Eckpunkte:

1.
Die HRK mit ihren Mitgliedshochschulen setzt sich ebenso wie die KMK unverändert dafür ein, das im Juni 2008 beschlossene dialogorientierte Serviceverfahren für die Zulassung in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen möglichst bald anwenden zu können. Das Lastenheft, das die Vorstellungen der HRK vollständig berücksichtigt, liegt vor. Die zur technischen Realisierung der notwendigen Software erforderlichen Schritte werden jetzt umgehend eingeleitet.

2.
Die KMK wird darauf hinwirken, dass dieses neue Verfahren flächendeckend genutzt wird.

3.
Die Hochschulen verständigen sich auf einheitliche Termine für die Zulassung ab dem Jahr 2009: 15. Juli Bewerbungsschluss, Mitte August Zulassungsbescheide.

4.
Die Studienplätze, die danach noch frei sind, werden in den ersten Septembertagen über das Internet in einer „Börse“ bekannt gegeben. Studierwillige, die noch keinen Studienplatz erhalten haben, können sich dann unmittelbar bei den jeweiligen Hochschulen um freie Plätze bewerben.

5.
Die KMK und die HRK werden sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass sich alle Hochschulen dieser Vorgehensweise anschließen.

Die endgültige Regelung soll zum Wintersemester 2011/2012 in Kraft treten. Bis dahin wird ein Übergangsverfahren eingerichtet, das wesentliche Elemente des endgültigen Systems beinhaltet. Es startet zum Wintersemester 2009/2010.

Mit dieser Absprache werden Verfahren etabliert, bei denen Dezentralität und der unterstützende Service der ZVS ineinandergreifen. Das gemeinsame Anliegen, den Nachweis eines Studienplatzes und das Auswahlrecht der Hochschulen so zu verbinden, dass für alle Beteiligten gute Bedingungen herrschen, kann erreicht werden, wenn sich möglichst alle Hochschulen daran beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmbf.de/de/2570.php

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Mehr Flexibilität für den BMBF-Bildungskredit

Schavan: „Wir machen die Darlehensvergabe für Auszubildende attraktiver“

Das Bildungskreditprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird zum April dieses Jahres durch neue Regelungen flexibler. Bundesbildungsministerin Annette Schavan sagte dazu in Berlin: „Mit den Änderungen schaffen wir mehr Flexibilität für die Auszubildenden und gehen so besser auf ihre Wünsche und Bedürfnisse ein.“ Die neuen Förderbestimmungen wurden gemeinsam mit dem für die Durchführung des Programms zuständigen Bundesverwaltungsamt und der für die Darlehensvergabe zuständigen KfW-Bankengruppe entwickelt. Es wird in Zukunft leichter, auf einen Darlehensbedarf punktgenau einzugehen. Zielgruppe für den BMBF-Bildungskredit sind Schülerinnen, Schüler und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphase. Das Kreditprogramm ist eine Ergänzung zur Förderung nach dem BAföG und kann unabhängig davon beantragt werden.

Bei einer maximalen Kreditsumme von 7.200 Euro pro Ausbildungsabschnitt können Auszubildende künftig bis zu 24 gleich bleibende Monatsraten von 100, 200, oder 300 Euro frei wählen. Zudem können sie – unter Beachtung der maximalen Darlehenssumme von 7200 Euro – stattdessen oder daneben eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro beantragen, wenn sie glaubhaft machen, dass sie die Einmalzahlung etwa für besondere Ausbildungszwecke benötigen. Die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer können den Bildungskredit jederzeit zum Ende eines Monats kündigen. Die Rückzahlungspflicht beginnt vier Jahre nach dem Tag, an dem die Auszahlung der ersten Kreditrate fällig wurde.

Weitere Informationen zum Bildungskreditprogramm finden Sie im Internet unter:
http://www.das-neue-bafoeg.de/

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Gemeinsame Erklärung der Partner des Ausbildungspaktes

Am 2. Februar 2009 fand die Sitzung des Pakt-Lenkungsausschusses mit anschließender Pressekonferenz statt. Verabschiedet wurden neben der Pakt-Bilanz die Papiere „Potenziale erschließen, Integration fördern – Mehr Bildung und Ausbildung für Jugendliche aus Zuwandererfamilien!“ und „Berufswegeplanung ist Lebensplanung – Partnerschaft für eine kompetente Berufsorientierung von und mit Jugendlichen“. Die Papiere finden Sie nachstehend zum Download.
Infos und Materialien zum Thema

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Größte Langzeitstudie über Bildungsverläufe gestartet

BMBF eröffnet heute in Bamberg Nationales Bildungspanel / 150 Wissenschaftler untersuchen 60.000 Bildungsbiografien

Wie entwickeln sich Kompetenzen im Lauf eines Lebens, welche Faktoren spielen für den Bildungserfolg eine Rolle? Und welchen Einfluss haben Bildungseinrichtungen auf diese Entwicklung? Diese und andere Fragen der Bildungsforschung wird das Nationale Bildungspanel untersuchen und analysieren. Mit einer Auftaktveranstaltung in Bamberg startet Bundesforschungsministerin Annette Schavan am Dienstag die langfristig angelegte Untersuchung. 60000 Bürgerinnen und Bürger verschiedenen Alters werden über mehrere Jahre hinweg begleitet, um den Verlauf ihrer Bildungswege nachzuvollziehen. Mehr als 150 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den besten Forschungsinstituten Deutschlands sind dabei vertreten.

Schavan betonte: „Deutschland erhält mit dem Nationalen Bildungspanel einen neuen Leuchtturm in der Bildungsforschung, der auch im internationalen Vergleich Maßstäbe setzt.“ So hat es ein internationales Gutachtergremium, das durch die DFG einberufen wurde, bestätigt. „Die Längsschnittstudie wird der Bildungsforschung umfassende Grundlagendaten liefern, die uns bei der Umsetzung unserer Bildungskonzepte helfen“, sagte die Ministerin. Schavan wies auch auf die Bedeutung der Studie in Zeiten der Krise hin: „Der Start des nationalen Bildungspanels ein guter und wichtiger Schritt. Denn Investitionen in Bildung und Forschung sichern unsere Zukunft. Sie tragen dazu bei, dass wir gestärkt aus dieser Wirtschaftskrise hervorgehen.“

Das Nationale Bildungspanel für die Bundesrepublik Deutschland (National Educational Panel Study, NEPS) misst die Kompetenzentwicklung im Lebenslauf und wird Antworten auf zentrale bildungspolitische Fragen geben. So kann beispielsweise erstmalig beobachtet werden, wie sich Kinder aus gleichen Herkunftsfamilien und mit gleichen Kompetenzen in unterschiedlichen Bildungseinrichtungen entwickeln, welche Faktoren positive Entwicklungen begünstigen, mit welchen Einflüssen Scheitern verbunden ist und wie so genannte „Risikofälle“ aufgefangen werden können.

Das Panel wird von einem interdisziplinär zusammengesetzten Forschungsnetzwerk unter der Leitung des Bamberger Soziologen Prof. Hans-Peter Blossfeld organisiert. Das Bundesbildungsministerium finanziert die Arbeit in 2009 mit rund 7,5 Millionen Euro. Die zur Verfügung gestellten Mittel sollen bis 2013 kontinuierlich auf gut 16 Millionen Euro jährlich steigen. Das Land Bayern und die Universität Bamberg unterstützen das nationale Bildungspanel ebenfalls erheblich.

Das Besondere des Nationalen Bildungspanels ist die Längsschnittperspektive der Studie, vergleichbar mit einem Dokumentarfilm: Dieselben Menschen werden über längere Zeiträume regelmäßig befragt und gestestet. So lässt sich nachvollziehen, wie sich Kompetenzen im Lebenslauf entfalten, wie Kompetenzen Entscheidungen an den Übergängen der Bildungskarriere beeinflussen und wie stark sie von der Familie sowie den Bildungseinrichtungen geprägt werden. Schavan: „Genau hierin liegt der große Fortschritt beispielsweise im Vergleich zu den internationalen Querschnittstudien PISA und IGLU, die – ähnlich einer Fotografie – immer nur Momentaufnahmen der Situation zum jeweiligen Untersuchungszeitpunkt liefern können.“

Das Nationale Bildungspanel wird außerdem wichtige Datengrundlagen liefern für die Umsetzung der von Bund und Ländern beschlossenen Strategie zum lebenslangen Lernen und den sich ergebenen Anforderungen an den Einzelnen und an das Bildungssystem.

Olbertz erklärte dazu: „Ich sehe in dem Ansatz des Nationalen Bildungspanels, individuelle Lebens- und Bildungswege von Schülerinnen und Schülern bis in das Erwachsenenalter zu verfolgen, eine außerordentlich gute Möglichkeit, sich über neue Förderstrategien, über notwendige Schritte der Öffnung des Bildungssystems und über die Gestaltung seiner Übergänge und Anschlüsse Gewissheit zu verschaffen.“ Die Panel-Daten sollen der Wissenschaft breit zugänglich gemacht werden. Sie werden umfangreiches Material für verschiedene an Bildungs- und Ausbildungsprozessen interessierte Disziplinen bieten und die Grundlagen für eine verbesserte Bildungsberichterstattung und Politikberatung in Deutschland schaffen. Das Nationale Bildungspanel wird erheblich zur strukturellen Weiterentwicklung der Bildungsforschung in Deutschland sowie zu deren internationaler Vernetzung und zur Nachwuchsentwicklung beitragen.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Schavan: „Positive Ausbildungsbilanz 2008 – Ausbildungsjahr 2009 mit neuen Herausforderungen“

Ausbildungsbegleiter stehen Jugendlichen mit Schwierigkeiten zur Seite

„Die Bundesregierung will sich im neuen Ausbildungsjahr noch stärker um diejenigen Jugendlichen kümmern, die es schwer haben auf dem Ausbildungsmarkt“, sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan am Montag in Berlin anlässlich des Gipfeltreffens von Bundesregierung und Wirtschaft zum Ausbildungspakt. „Das ist nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch ökonomisch wichtig. Denn wir werden aufgrund der demografischen Entwicklung schon sehr bald auf jeden jungen Menschen im Land angewiesen sein.“

Die Bundesregierung startet daher mit den Ländern eine bundesweite Initiative „Abschluss und Anschluss“, um gemeinsam mit der Wirtschaft die Ausbildungsvorbereitung und den Übergang in die Berufsausbildung zu verbessern.
Das Übergangssystem soll zu einem Einstiegssystem werden, das anschluss- und anrechnungsfähig zur betrieblichen Ausbildung ist.
Gemeinsam mit den Ländern soll erreicht werden, dass die Schülerinnen und Schüler vor dem Schulabschluss systematisch ein Kompetenzprofil erstellen können. Damit wird es für sie leichter, nach der Schule in die berufliche Ausbildung zu wechseln.
Mit der erfolgreich angelaufenen Initiative des BMBF zur Berufsorientierung können pro Jahr rund 50.000 Schüler und Schülerinnen praxisnah Ausbildungsberufe kennenlernen und ihre Fähigkeiten erproben.
Mit „JOBSTARTER CONNECT“, einem neuen BMBF-Programm im Rahmen der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung, werden bundeseinheitliche Ausbildungsbausteine eingesetzt, damit junge Menschen frühzeitig in die duale Ausbildung integriert werden oder Berufsabschlüsse nachholen können.

Das BMBF hat außerdem in Kooperation mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft eine Pilotinitiative zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen („VerA“) gestartet. Sie stellt Auszubildenden, bei denen sich während der Ausbildungszeit berufliche Schwierigkeiten abzeichnen, einen Ausbildungsbegleiter zur Seite. Die Begleiter arbeiten ehrenamtlich und werden aus den Experten des Senior Experten Service (SES) gewonnen. Sie sind als unabhängige Mentoren für diese Aufgabe besonders geeignet, weil sie langjährige wirtschaftliche Erfahrung und soziale Kompetenz mitbringen und über ausreichend Zeit verfügen, sich den Jugendlichen intensiv zu widmen.

Das Ausbildungsjahr 2009 stellt alle Akteure aufgrund der Konjunkturlage vor besondere Herausforderungen. Deshalb sind in diesem Jahr besondere Anstrengungen erforderlich, um das Ziel zu erreichen, jedem eine adäquate Ausbildung anzubieten. „An die Unternehmen appelliere ich, ihre Ausbildungsleistungen schon aus ökonomischem Eigennutz fortzusetzen und zu verstärken, um dem absehbaren und zum Teil bereits spürbaren demografiebedingten Fachkräftemangel jetzt zu begegnen“, so die Ministerin.

Im Rahmen des Bildungsgipfels haben Bund und Länder sich auf das Ziel verständigt, die Zahl der ausbildungsfähigen jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss bis zum Jahr 2015 im Bundesdurchschnitt von 17 Prozent auf 8,5 Prozent zu halbieren. Für 2008 wurde bereits eine erfolgreiche Ausbildungsbilanz erreicht. Allein mit den beiden BMBF-Programmen „Ausbildungsplatzentwickler Ost“ und „JOBSTARTER“ wurden insgesamt 27.000 neue Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen (7.000 und 20.000).

Weitere Informationen zu dem Projekt „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ finden Sie auf der Seite www.ses-bonn.de

Informationen zum Programm „Verbesserung der Beruforientierung gibt es unter www.bibb.de/berufsorientierung

Zu dem Jobstarter Projekt können Sie sich auf folgender Seite informieren: http://www.jobstarter.de/de/1208.php

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Betriebliche Weiterbildung: Fachübergreifende Kompetenzen werden immer wichtiger

Der Stellenwert fachübergreifender Kompetenzen („soft skills“) in der betrieblichen Weiterbildung nimmt deutlich zu. Laut einer Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) steigt der Anteil der Unternehmen, die bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sozialkompetenzen für besonders wichtig halten, von gegenwärtig 30 auf künftig 40 % an. Bei den personalen Kompetenzen ist ein Anstieg von 20 auf 26 % zu verzeichnen und bei den Methodenkompetenzen von 13 auf 19 %. Unangefochten auf Platz 1 stehen aber weiterhin die Fachkompetenzen mit gegenwärtig 77 %. Ihre Bedeutung in der betrieblichen Weiterbildung wird jedoch nach Einschätzung der befragten Unternehmen in Zukunft leicht (auf 75 %) abnehmen. Veröffentlicht sind die Ergebnisse der BIBB-Studie in der neuesten Ausgabe des BIBB REPORT, Heft 7/2009.

Erstmals wurden in der BIBB-Untersuchung auch Daten darüber erhoben, welche der in den Unternehmen angebotenen Lernformen in der betrieblichen Weiterbildung die fachübergreifenden Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am besten fördern. Demnach werden personale Kompetenzen nach Auffassung der Betriebe am stärksten durch „interne Lehrveranstaltungen“ gefördert. Sozialkompetenzen lassen sich am stärksten durch „Job-Rotation“ und/oder „Austauschprogramme“ fördern, und zur Verbesserung der Methodenkompetenz schätzen die Unternehmen die Lernformen „Lern- und/oder Qualitätszirkel“, „Job-Rotation“ und „Unterweisung und/oder Einarbeitung“ am meisten.

Die aktuellen Ergebnisse der mit finanzieller Unterstützung des Bundesbildungsministeriums durchgeführten nationalen Zusatzerhebung des BIBB unter mehr als 300 Unternehmen stärken frühere Erkenntnisse europäischer Studien über die betriebliche Weiterbildung in Unternehmen (CVTS = Continuing Vocational Training Survey). Ein Vergleich der europäischen Haupterhebungen aus den Jahren 1999 und 2005 durch das BIBB bestätigt die zunehmende Bedeutung von „soft skills“ in der betrieblichen Weiterbildung sowohl in Deutschland als auch in allen anderen west- und nordeuropäischen Ländern. So stieg der Anteil der Teilnahmestunden im Bereich „Persönlichkeitsentwicklung, Qualitätsmanagement, Arbeitstechniken, Kooperationstraining und Gesprächsführung“ von 12 % auf 16 %. Gleichzeitig sank im selben Zeitraum die Teilnahme an Schulungen zum Thema „EDV, Informationstechnik und Computerbedienung“ im europäischen Durchschnitt von 17 auf 11 %.

Die neueste Ausgabe des BIBB REPORT, Heft 7/2009, zur betrieblichen Weiterbildung in Deutschland kann im Internetangebot des BIBB kostenlos heruntergeladen werden unter www.bibb.de/bibbreport

Inhaltliche Auskünfte im BIBB erteilt:

* Dick Moraal, Tel.: 0228 / 107-2602

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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„Abenteuer Ausbildung – auch für behinderte Jugendliche“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke führt in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 02. März 2009 im Neuen Rathaus in Leipzig die Veranstaltung „Abenteuer Ausbildung – auch für behinderte Jugendliche!“ durch.

Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit zur Information und Diskussion. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir uns der Frage, inwieweit das im Rahmen der Initiative »job – Jobs ohne Barrieren« gesetzte Ziel der Förderung behinderter Jugendlicher in den letzten vier Jahren umgesetzt wurde und richten unsere Aufmerksamkeit darauf, wie die berufliche Situation von jungen Menschen mit Behinderung weiter verbessert werden kann.

Hierzu können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Personalverantwortliche, Arbeitnehmer- und Schwerbehindertenvertrauensperson oder als Vertreter von Organisationen, Institutionen und Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben einen wichtigen Beitrag leisten.

Wir freuen uns, Sie am Montag, den 02. März 2009, in Leipzig begrüßen zu dürfen.
Anmeldeverfahren

* Sie können sich mit der beigefügten Anmeldekarte per FAX oder auch gerne online anmelden.
* Zur Online-Anmeldung gelangen Sie über diesen Link: http://www.anmeldung.bmas.de
* Mit dem Passwort „Abenteuer“ können Sie Ihre Online-Anmeldung durchführen.

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Entschließung des BIBB-Hauptausschusses: Alle Kompetenzniveaus für alle Bildungs- und Karrierewege offen halten

Einjährige Erprobungsphase zur Gestaltung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) sieht in einem bildungsbereichsübergreifenden Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ein wichtiges Instrument für eine Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und der Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und allgemeiner Bildung. Um die Praxistauglichkeit eines DQR zu prüfen, unterstützt der Hauptausschuss eine einjährige Erprobungsphase im Jahr 2009. Die Erprobungsphase solle Bildungspolitik und -praxis Aufschluss darüber geben, ob die ausgewählten Deskriptoren die gewünschte Zuordnung von Qualifikationen ermöglichten und die Anschlussfähigkeit zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) gewährleistet sei. Insbesondere, so die Forderung des BIBB-Hauptausschusses, sei in der Erprobungsphase sicherzustellen, dass „grundsätzlich alle Kompetenzniveaus des DQR auf schulischen, betrieblichen, hochschulischen und beruflichen Bildungs- und Karrierewegen erreichbar“ und „prinzipiell keine Reservierungen bestimmter Niveaus für bestimmte Qualifikationen möglich sind“.

Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für das Bildungs- und Beschäftigungssystem empfiehlt der Hauptausschuss der Bundesregierung, die Umsetzung des DQR ressortübergreifend anzulegen. Gleichzeitig fordert das höchste Beschlussorgan des Bundesinstituts für Berufsbildung die Bundesregierung auf, die Empfehlungen des Ausschusses in die jetzt anstehenden Beschlüsse zum DQR aufzunehmen und seine Gremien kontinuierlich in die weitere Entwicklung einzubinden.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Er ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder sowie des Bundes besetzt.

Die Entschließung des BIBB-Hauptausschusses zur Gestaltung einer Erprobungsphase für den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) im Wortlaut

TIPP: Alle Beschlüsse und Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB): www.bibb.de/beschluesse (auch als RSS-Feed abonnierbar)

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Gegen den Trend: Weiterbildungsbranche erwartet positive wirtschaftliche Entwicklung

Trotz Wirtschafts- und Finanzkrise: Mit 42 Punkten auf einer Skala von -100 bis +100 signalisiert der wbmonitor Klimaindex für das Jahr 2008 eine ausgeprägt positive wirtschaftliche Stimmung in der Weiterbildungsbranche in Deutschland. Erhoben wurden diese Daten allerdings im Mai 2008 – als der Konjunkturmotor noch lief. Jedoch: Während der ifo Geschäftsklimaindex für das Dienstleistungsgewerbe in der Zeit von Mai 2007 bis Mai 2008 bereits von 27 auf 19 Punkte sank, stieg der wbmonitor Klimaindex in derselben Zeitspanne von 30 auf 42 Punkte an und erreichte eine neue Höchstmarke. Die Weiterbildungsanbieter in Deutschland schätzen demnach ihre aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation deutlich positiver ein als das übrige Dienstleistungsgewerbe. Dies ist das Ergebnis der wbmonitor Umfrage 2008 unter mehr als 1.800 Anbietern beruflicher und allgemeiner Weiterbildung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und das Deutsches Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen (DIE) ermitteln hieraus den wbmonitor Klimaindex

Große Mehrheit der Weiterbildungsanbieter aktiv in der Personalentwicklung

Personalentwicklung war ein weiterer Schwerpunkt der wbmonitor Umfrage. Demnach unterstützt eine Mehrheit der Anbieter die Weiterbildung ihrer Lehrenden – insbesondere die größeren Anbieter liegen hier vorn. In erster Linie geschieht dies durch die Bereitstellung von Fachpublikationen, von der alle Lehrendengruppen bei der Mehrzahl der Einrichtungen profitieren. Die fest angestellten Lehrkräfte, die in dieser Branche jedoch in der Minderheit sind, werden darüber hinaus bei der Teilnahme an Fachtagungen, Vorträgen oder Bildungsmessen durch Freistellung und/oder Kostenbeteiligung unterstützt. Auch die Durchführung interner Weiterbildungen und die Anrechnung von Seminarteilnahmen als Arbeitszeit haben einen hohen Stellenwert.

Weiterbildungsbedarf sieht jeder zweite Anbieter beim Thema „Erfolgreich lehren“ – der Kernaufgabe von pädagogisch Tätigen. Hier dürften sich neue methodisch-didaktische Anforderungen zum Beispiel durch den Einsatz neuer (Selbstlern-)Medien niederschlagen. Fortbildungen zur besseren Marktpositionierung der eigenen Einrichtung stehen bei den Weiterbildungsanbietern ebenfalls ganz oben auf der Agenda.

Erstmals liefert die wbmonitor Umfrage von BIBB und DIE empirische Daten zu den Anforderungen an die Kompetenzen des leitenden Weiterbildungspersonals. Für diese Beschäftigten werden vor allem personale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Kreativität und Durchsetzungsstärke als wichtig erachtet. Berufserfahrungen und Abschlüsse bestimmter Studienrichtungen spielen dagegen für die Weiterbildungsanbieter bei der Einstellung von Leitungskräften eine unterschiedlich bedeutsame Rolle. Der pädagogische Hochschulabschluss wird hier am häufigsten genannt.

Weitere Informationen zur wbmonitor Umfrage 2008 von BIBB und DIE unter www.wbmonitor.de und www.bibb.de/wbmonitor

Inhaltliche Auskünfte im BIBB erteilen:

* Dr. Gisela Feller, Tel.: 0228 / 107-1124
* Hans Joachim Schade, Tel.: 0228 / 107-1117

Pressemitteilung als pdf-Datei mit vergrößerten Schaubildern
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pressemitteilung_3_2009.pdf

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Den Schulabschluss nachholen wird einfacher

Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen startet neues Online-Angebot

Wer einen Hauptschulabschluss nachholen möchte, erhält jetzt zusätzliche Unterstützung. Das Lernportal „ich-will-lernen.de“ des Deutschen Volkshochschul-Verbandes (DVV) wird um eine wesentliche Funktion erweitert: In dem Bereich „Förderung der Abschluss- und Beschäftigungsfähigkeit“ finden Interessierte ab sofort Hilfe bei der Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss. „Wir wollen Wege aufzeigen, wie sich ein Schulabschluss einfacher nachholen lässt“, sagte Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). „Das neue Angebot hilft jungen Menschen, ihre zweite Chance auf einen Schulabschluss zu nutzen und sich damit auch für eine Berufsausbildung zu qualifizieren.“ Das vom BMBF geförderte Lernportal „ich-will-lernen.de“ bietet kostenlos interaktive Lernmaterialien an – Schwerpunkte sind Deutsch, Mathematik und Englisch.

Die Bundesregierung hat als Beitrag zur Weltalphabetisierungsdekade einen eigenen Förderschwerpunkt zu diesem Thema eingerichtet. Dabei geht es um Forschungs- und Entwicklungsaufgaben bei der Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen. Im Zeitraum von 2007 bis 2012 unterstützt das BMBF 27 Verbundvorhaben mit mehr als 100 Einzelprojekten mit insgesamt mehr als 30 Millionen Euro. In diesen Projekten haben sich Einrichtungen aus der Wissenschaft und der Weiterbildungspraxis zusammengeschlossen, um gemeinsam neue Wege bei der Arbeit für die Grundbildung von Erwachsenen zu gehen.

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Neue Ausgabe des BMBF-Magazins erschienen

Schwerpunktthema: Die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung

Im Mittelpunkt der neuen Ausgabe des Magazins des Bundesministeriums für Bildung und Forschung steht die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Das Magazin präsentiert die Programme und Projekte der Qualifizierungsinitiative und stellt wichtige Initiativen vor, die das gemeinsame Ziel verfolgen, allen Menschen in Deutschland Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen. Mit der Qualifizierungsinitiative bündelt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen, um die Bildungschancen aller zu stärken, die Durchlässigkeit im Bildungssystem zu erhöhen und innovative Impulse zu unterstützen. Die Qualifizierungsinitiative umfasst Aktivitäten zur Förderung und Unterstützung über den gesamten Lebensweg von der frühkindlichen Bildung bis zur Weiterbildung im Beruf. Im Interview erläutert Ministerin Dr. Annette Schavan die wichtigsten Programme und Zielsetzungen.

Darüber hinaus stellt die aktuelle Magazinausgabe das Wissenschaftsjahr 2009 vor, beleuchtet die Erkenntnisse der deutschen Nobelpreisträger Peter Grünberg (Physik) und Harald zur Hausen (Medizin) und informiert über neue Projekte der Spitzenforschung in den neuen Bundesländern.

Das Magazin kann kostenlos bestellt werden unter:

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postfach 30 02 35
53182 Bonn
Tel.: 01805 – 262 302
Fax: 01805 – 262 303 (jeweils 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz)
E-Mail: impuls@bmbf.bund.de

Zum Download steht das Magazin bereit unter: http://www.bmbf.de/publikationen/4167.php

Quelle: (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2008: Anstieg im Osten etwas stärker als im Westen

Pressemitteilung als pdf-Datei mit vergrößerten Schaubildern

657 € brutto im Monat verdienten die Auszubildenden 2008 durchschnittlich in Westdeutschland. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen erhöhten sich im Durchschnitt um 2,0 % und damit etwas weniger als im vorangegangenen Jahr mit 2,4 % (siehe Schaubild 1). In Ostdeutschland stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2008 um 2,9 % auf durchschnittlich 567 € im Monat – und somit etwa gleich stark wie im Jahr zuvor (2,8 %). Der Abstand zum westlichen Tarifniveau hat sich nicht verändert: Wie im Vorjahr wurden auch 2008 im Osten 86 % der westlichen Vergütungshöhe erreicht. Für das gesamte Bundesgebiet lag der tarifliche Vergütungsdurchschnitt 2008 bei 642 € pro Monat und damit um 2,2 % über dem Vorjahreswert von 628 €. Zu diesen Ergebnissen kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in der Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen für das Jahr 2008.

Ermittelt wurden die durchschnittlichen Vergütungen für 185 Berufe in West- und 152 Berufe in Ostdeutschland. In diesen Berufen werden 89 % der Auszubildenden ausgebildet. Die in ungefähr 5 % der Tarifverträge vereinbarten erhöhten Beträge für Auszubildende ab 18 Jahren wurden jeweils eingerechnet.

Erhebliche Unterschiede in der Vergütungshöhe gibt es zwischen den Ausbildungsberufen (siehe Schaubild 2). Die mit Abstand höchsten Ausbildungsvergütungen wurden in West- und Ostdeutschland im Beruf Binnenschiffer/Binnenschifferin mit jeweils 925 € pro Monat erzielt. Hohe Vergütungen sind seit langem auch in den Berufen des Bauhauptgewerbes (zum Beispiel Maurer/Maurerin) tariflich vereinbart: sie betrugen 2008 in Westdeutschland durchschnittlich 873 € und in Ostdeutschland 679 € pro Monat. Ebenfalls hoch waren die Vergütungen in West- und Ostdeutschland mit durchschnittlich jeweils 815 € im Beruf Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen.

Eher niedrige Ausbildungsvergütungen wurden dagegen zum Beispiel in den Berufen Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin (West: 409 €, Ost: 376 €), Florist/Floristin (West: 424 €, Ost: 312 €), Friseur/Friseurin (West: 438 €, Ost: 269 €) und Bäcker/Bäckerin (West: 478 €, Ost: 390 €) gezahlt.

Bei den ermittelten berufsspezifischen Durchschnittswerten ist zu beachten, dass häufig auch im gleichen Beruf die tariflichen Ausbildungsvergütungen je nach Region und Wirtschaftszweig erheblich voneinander abweichen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen nur in der betrieblichen Ausbildung gelten. In der aus öffentlichen Mitteln finanzierten außerbetrieblichen Ausbildung erhalten die Auszubildenden in der Regel erheblich niedrigere Vergütungen, die hier nicht mit einbezogen sind.

Insgesamt verteilen sich die Ausbildungsvergütungen in den untersuchten Berufen im Jahr 2008 wie folgt: In Westdeutschland bewegten sich die Vergütungen für 55 % der Auszubildenden zwischen 500 und 749 €. Weniger als 500 € erhielten 10 % der Auszubildenden, wobei Vergütungen unter 400 € selten waren; 750 € und mehr gingen an 35 % der Auszubildenden. In Ostdeutschland waren für 38 % der Auszubildenden Vergütungen von 500 bis 749 € zu verzeichnen. Unter 500 € lagen die Vergütungen für 45 % der Auszubildenden, für 15 % sogar unter 400 €. 17 % der Auszubildenden erhielten eine Vergütung von 750 € und mehr.

Das BIBB errechnete auch die Vergütungsdurchschnitte für die weiblichen und männlichen Auszubildenden: Danach kamen in Westdeutschland die männlichen Auszubildenden auf durchschnittlich 672 €, die weiblichen auf 635 €. In Ostdeutschland betrug der Durchschnitt für männliche Auszubildende 577 € und für weibliche 548 €. Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte erklären sich dadurch, dass junge Frauen häufiger in Berufen mit einer niedrigeren Ausbildungsvergütung anzutreffen sind als junge Männer.

Auch zwischen den Ausbildungsbereichen bestanden 2008 in West- und Ostdeutschland deutliche Unterschiede im Vergütungsniveau (siehe Schaubild 3). Überdurchschnittlich hohe Ausbildungsvergütungen wurden in Industrie und Handel (West: 730 €, Ost: 632 €) und im Öffentlichen Dienst (West: 724 €, Ost: 719 €) erreicht. Unter dem jeweiligen Gesamtdurchschnitt lagen dagegen die Vergütungen im Handwerk, bei den Freien Berufen und in der Landwirtschaft. Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass insbesondere in den Bereichen Industrie und Handel sowie Handwerk die Vergütungen in den einzelnen Berufen sehr stark differieren.

Bei allen Beträgen handelt es sich jeweils um die durchschnittlichen Vergütungen während der gesamten Ausbildungszeit. Für die einzelnen Ausbildungsjahre ergeben sich für 2008 folgende Werte:

* In Westdeutschland betrugen die Vergütungen im 1. Lehrjahr durchschnittlich 584 €, im zweiten 652 € und im dritten 728 € pro Monat.
* In Ostdeutschland beliefen sich die Ausbildungsvergütungen im 1. Lehrjahr auf durchschnittlich 503 €, im zweiten auf 570 € und im dritten auf 630 € pro Monat.

Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter: www.bibb.de/ausbildungsverguetung

Pressemitteilung als pdf-Datei mit vergrößerten Schaubildern
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pressemitteilung_1_2009.pdf

Quelle: (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB))

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Meldungen zur Schlammbehandlung 2009

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Dezember 2009
05.12.2009 Lumda: Neue Klärschlammvererdungsanlage steht kurz vor der Inbetriebnahme 
November 2009
29.11.2009 In Bothel läuft die dritte Klärschlammvererdungsanlage auf Landkreisgebiet  
29.11.2009 Forschungsprojekt für optimierte Schlammbehandlung Kläranlage in Förste will Schlamm-Kontrolle verbessern  
15.11.2009 Balingen: Vertrag zur Erweiterung der Klärschlammvergasungsanlage unterzeichnet 
Oktober 2009
04.10.2009 Schilfbeete entwässern Klärschlamm ganz natürlich 
September 2009
08.09.2009 Vorschlag: Neuen Grenzwert in der Abwasserverordnung und der Klärschlammverordnung für PFC einführen 
August 2009
12.08.2009 Überarbeitung der EU-Klärschlammrichtlinie 
Juni 2009
21.06.2009 Dietz Automation GmbH entwickelt energieeffiziente Anlage zur Rohstoff- und Wertstoffgewinnung 
12.06.2009 (Nichts) Neues zur EG-Klärschlammrichtlinie 
Mai 2009
26.05.2009 Einigkeit über Bedeutung der Phosphorrückgwinnung 
09.05.2009 Klärschlämme in Schleswig-Holstein überwiegend gering belastet 
März 2009
26.03.2009 EUWID-Internet-Umfrage zur Klärschlammentsorgung: 
14.03.2009 Dezentrale Klärschlammverwertung wird an Bedeutung gewinnen
Januar 2009
16.01.2009 Durchmischung, das Stiefkind der Schlammfaulung?

Lumda: Neue Klärschlammvererdungsanlage steht kurz vor der Inbetriebnahme

Bepflanzung als letzten Schritt durchgeführt
Bereits im Jahr 2007 wurde die Entscheidung gefällt, die Klärschlammbehandlung der Kläranlage Lumda des Abwasserverbandes Ohm-Seenbach zu modernisieren. Sie ist für die Grünberger Stadtteile Lumda – Stangenrod und Beltershain sowie für den Mücker Ortsteil Atzenhain zuständig.
Der Grund für diese langfristige Investition waren die steigenden Anforderungen bei der Klärschlammbehandlung und -verwertung, insbesondere im Hinblick auf Kostenstabilität und Verwertungssicherheit vor dem Hintergrund der Diskussion über die Zukunft der landwirtschaftlichen Ausbringung von Klärschlamm. Mit dem sowohl umweltfreundlichen als auch wirtschaftlichen Verfahren der Klärschlammvererdung wurde letztendlich die passende Lösung für die Zukunft gefunden.

Am 19. Juni 2009 erfolgte nun als eine der letzten notwendigen Maßnahmen vor Inbetriebnahme der neuen Anlage der Beginn der Bepflanzung der drei 0,75 ha großen Beete. Der Vorsteher des Abwasserverbandes Ohm-Seenbach Herr Bürgermeister Weitzel der Gemeinde Mücke sowie dessen Stellvertreter Herr Bürgermeister Ide der Stadt Grünberg haben an diesem Tag mit Unterstützung von Sabine Bork, der Geschäftsführerin des Abwasserverbandes, Projektsteuerer Armin Uhrig und Karl-Toni Zöller von der ausführenden Firma Eko-Plant symbolisch die ersten Pflanzen gesetzt.

Die Vorgeschichte

Bei der Reinigung von Abwasser entsteht Klärschlamm mit einem hohen Wasseranteil. Seit 2006 fielen in der Kläranlage Lumda im Schnitt 2.200 m³ dieses Nassschlamms mit einem Wassergehalt von 94-98% an. Durch das geringe Lagervolumen der vorhandenen Behälter war es nicht möglich, die gesamte Schlammmenge landwirtschaftlich in nasser Form auszubringen. Deshalb musste rund die Hälfte des anfallenden Schlamms zum Pressen nach Nieder-Ohmen transportiert werden. Der so entwässerte Schlamm wurde wiederum in der Landwirtschaft verwertet.  Die gesamten Bruttokosten für dieses Verfahren betrug im Jahre 2007 32.344,13 Euro. Davon entfielen 19.072,13 Euro auf die Verwertung von 1.100 m³  Nassschlamm in der Landwirtschaft, 9.654,40 Euro auf den Transport von 1.228 m³ Nass-schlamm nach Nieder-Ohmen und 3.617,60 Euro auf dessen Weiterverarbeitung und Verwertung in der Landwirtschaft.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Abwasserverband Ohm-Seenbach bereit 2005 entschlossen, sich über eine Studie Möglichkeiten aufzeigen zu lassen, die zu einem kostengünstigeren und verwertungssichereren Weg für die Zukunft führen. Dazu wurden einerseits durch das Ingenieurbüro Olsen verschiedene Möglichkeiten berechnet, mehr Schlamm landwirtschaftlich zu verwerten, um den Transport nach Nieder-Ohmen zu minimieren. Andererseits hat die Firma Eko-Plant den konventionellen Schlammbehandlungsmethoden den Bau einer Klärschlammvererdungsanlage gegenübergestellt. Nachdem die Verbandver-sammlung im April 2007 zwei Referenzanlagen besichtigt hat, stimmte sie im Mai 2007 der Systematik „Klärschlammvererdung“ zu. Mit Hilfe eines Projektsteuerers, der Ingenieurgesellschaft Müller aus Schöneck, sowie einer angesehenen Anwaltskanzlei wurde das komplizierte Vergabeverfahren durchgeführt und der Auftrag im Oktober 2008 letztendlich an die Firma Eko-Plant für einen Pauschalbetrag von 583.100 Euro vergeben, nachdem im Mai 2008 nach der Genehmigungsplanung durch das Ingenieurbüro Infu der Landrat des Kreises Gießen die Baugenehmigung erteilt hatte.

Ab Mitte 2009 wird nun der Klärschlamm der Kläranlage Lumda in die bepflanzten Schilfbeete eingeleitet statt wie bislang direkt landwirtschaftlich ausgebracht. Für diesen Entwässerungsprozess werden natürliche Kräfte genutzt, die auch bei einer Kompostierung wirken. Die Vorgänge laufen jedoch in großem Maßstab und technisch gesteuert ab.
Der flüssige Schlamm verteilt sich in den Beeten und sickert dabei langsam durch die Wurzelschicht, über der die Feststoffanteile zurückgehalten werden. Durch Sonneneinstrahlung und die Verdunstungsleistung des Schilfs wird der Entwässerungsvorgang zusätzlich gesteigert. Gleichzeitig versorgt das Schilf die Bodenorganismen mit Sauerstoff, die den Schlamm langsam zu Klärschlammerde umbauen. Durch den Abbau von organischen Anteilen im Klärschlamm weist dieses Verfahren eine im Vergleich zu anderen Schlammbehandlungsverfahren deutlich verringerte Restmenge auf. Darüber hinaus ist Klärschlammerde geruchsneutral und bietet höchstmögliche Verwertungssicherheit für den Betreiber.

Quelle:  http://www.eko-plant.com/cms/content/view/142/106/lang,de/


In Bothel läuft die dritte Klärschlammvererdungsanlage auf Landkreisgebiet

16000 Helfer haben viel Hunger
Bothel (woe) Nach gut sechsmonatiger Bauzeit hat die Klärschlammvererdungsanlage Bothel am Klärwerk offiziell ihren Betrieb aufgenommen. Die ersten Minuten verfolgten Samtgemeindebürgermeister Rüdiger Woltmann, Bauamtsleiter Volker Löber und Andreas Denell, Betriebsleiter der Kläranlage, und von der ausführenden Firma Eko-Plant waren die Vertriebsingenieurin Tomma Freesemann und Harald Best als Bauleiter der Anlage vertreten.
Die offizielle Einweihung erfolgt allerdings erst im Frühjahr des nächsten Jahres. Drei bepflanzte Schilfbeete wurden seit Mai 2008 direkt an der Kläranlage Bothel errichtet. Jedes Beet ist etwa 2450 Quadratmeter groß. Damit bieten sie genug Raum für die erforderlichen rund 16000 Schilfpflanzen.

Pro Jahr werden in die bepflanzten und abgedichteten Becken nun 7500 Kubikmeter Klärschlamm eingeleitet. Bei der Reinigung von Abwasser entsteht Klärschlamm mit einem hohen Wasseranteil. Bei der Schlammbehandlung in Schilfbeeten werden für die nötige Entwässerung natürliche Kräfte genutzt, die auch bei einer Kompostierung wirken. Diese Vorgänge laufen jedoch in großem Maßstab und technisch gesteuert ab. Der flüssige Schlamm verteilt sich in den Beeten und sickert dabei langsam durch die Wurzelschicht. Dadurch werden die Feststoffanteile zurückgehalten. Das dabei abgetrennte und auch gereinigte Filtratwasser wird wieder dem Reinigungsprozess der Kläranlage zugeführt. Durch …mehr unter:
http://www.eko-plant.com/cms/content/view/138/106/lang,de/

Quelle: Kreiszeitung Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 2008

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Forschungsprojekt für optimierte Schlammbehandlung  Kläranlage in Förste will Schlamm-Kontrolle verbessern

Bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen fällt Klärschlamm an. Schwankende Qualitäten des Klärschlammes können problematisch sein, denn sie führen zu einer Beeinträchtigung des Entwässerungsverhaltens, des Geruchs und der Pflanzenverträglichkeit.
Auch auf der Abwasserreinigungsanlage in Förste bestand dieses Problem. Eine starke Belastung der Kläranlage machte häufig die Einleitung von nicht ausreichend stabilisiertem Klärschlamm auf die daran seit 2003 angeschlossene Klärschlamm-Vererdungsanlage notwendig. Dies wirkte sich zeitweilig sichtbar auf den Schilfbestand in den Vererdungsbeeten aus. Mittlerweile wurde die Situation verbessert.

Kläranlage in Förste beteiligt sich praktisch
In der kürzlich stattgefunden Sitzung des Werksausschusses der Samtgemeindewerke Bad Grund (Harz) wurde von dem Vertreter der Firma EKO-PLANT GmbH, Herrn Dipl.-Ing. Stefan Rehfus berichtet, dass für eine Verbesserung der Kontrolle der Stabilität bei der Schlammbehandlung auf Kläranlagen  jetzt ein neues Verfahren entwickelt wurde, an der sich auch die Kläranlage in Förste beteiligt. Die auf die Klärschlammbehandlung spezialisierte Firma EKO-PLANT GmbH (die auch die Klärschlammvererdungs-Anlage in Förste errichtete) entwickelte mit dem Stabilomat® ein innovatives Messverfahren der Schlammstabilisierung auf Kläranlagen. Die Samtgemeindewerke Bad Grund als Kläranlagenbetreiber beteiligen sich an diesem umfassenden Forschungsvorhaben und werden das System in der Praxis auf Herz und Nieren testen. Die Kläranlage Förste verspricht sich vom kostenlos bereitgestellten Stabilomat® eine weitere Verbesserung der Betriebsparameter der Kläranlage wie Belüftungszeiten, -intensität und -taktung. Diese Optimierung kann zu einer Senkung des Energieverbrauchs der Kläranlage und damit auch im Sinne von Gebührenzahler und Umwelt beitragen.

Das insgesamt auf einen Zeitraum von 18 Monaten angelegte Forschungsvorhaben beläuft sich auf ein Gesamtvolumen von rund 130.000 €. Das Projekt wird von der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto v. Guericke e.V“ (AiF) mit 47.000 € gefördert. Die Restsumme wird von der EKO-PLANT GmbH und dem Kaufunger EDV-Unternehmen Eiling & Lody GbR finanziert bzw. in Eigenleistung erbracht. Neben der Kläranlage in Förste sind auch zwei weitere Kläranlagen in Hessen und Norddeutschland beteiligt. Die Mitglieder der Werksausschusses konnten zur Kenntnis nehmen, dass abgesehen vom zeitlichen Engagement des Personals keine Kosten für die Samtgemeindewerke entstehen werden.

Quelle: http://www.eko-plant.com/cms/content/view/137/106/lang,de/

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Balingen: Vertrag zur Erweiterung der Klärschlammvergasungsanlage unterzeichnet

Am 15.10.2009 unterzeichneten der Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes Abwasserreinigung Balingen, Oberbürgermeister Helmut Reitemann sowie die Geschäftsführer der Kopf Klärschlammverwertungs-GmbH & Co. KG, Dietmar Anders und Christian Burgbacher, den Vertrag zur Erweiterung der Balinger Klärschlammvergasungsanlage. Ende 2010 sollen durch die Erweiterung der Anlage insgesamt 2.200 Mg getrockneter Klärschlamm bzw. 6.700 Mg Presschlamm pro Jahr verwertet werden.
Die Erweiterung Klärschlammvergasungsanlage ist Teil des vom Ingenieurbüro Dr.-Ing. W. Götzelmann & Partner GmbH entwickleten Projektes zur gemeinsamen Klärschlammverwertung für die Mittelbereiche Balingen und Hechingen, bei dem auch die Städte Hechingen, Bisingen, Geislingen, Rosenfeld und der Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal beteiligt sind. Eine Schlüsselkomponente des Verfahrens ist der Vergasungsreaktor, in dem in einer stationären Wirbelschicht bei Temperaturen von bis zu 900°C aus dem getrockneten Klärschlamm ein brennbares Gas entsteht. Es wird in der Rohgasquenche abgekühlt und dann durch Filtern und Trocknen weiter aufbereitet. Aus diesem Gas werden in einem Blockheizkraftwerk Strom und Wärme erzeugt, welche wiederum direkt zu Klärschlammtrocknung verwendet werden kann. Nach einer Verweilzeit von etwa 30 Minuten im Reaktor verbleibt vom Klärschlamm nur noch ein inertes Granulat. Es hat einen hohen Gehalt an wertvollem Phosphor, der mit neuen Verfahren extrahiert und anschließend zu Düngemittel verarbeitet werden kann. Das Balinger Endprodukt wird deshalb auch in einer Monodeponie eingelagert, um diese wertvolle Phosphorrückgewinnung zukünftig zu ermöglichen. Letztlich übrig bleibt ein Mineralgranulat, das als Zuschlagstoff zur Herstellung von Asphalt und als Verfüllmaterial im Straßen- und Tiefbau hervorragende Einsatzmöglichkeiten bietet. Das Verfahren stellt deshalb eine nachhaltige und zugleich wirtschaftlich sinnvolle und umweltverträgliche Verwertungsmöglichkeit von Klärschlamm dar.
Entwickelt wurde das Verfahren von der Firma Kopf aus Sulz und fand im Rahmen eines bundesweiten Pilotprojektes im Jahre 2002 erstmals seine Verwendung auf der Kläranlage Balingen. Die in den vergangenen Jahren gesammelten Daten und Erfahrungen waren wichtiger Grundstein für die weitere Entwicklung der Klärschlammvergasungsanlage. Derzeit wird eine weitere Anlage in Mannheim gebaut. Noch zwei weitere Anlagen befinden sich im Genehmigungsverfahren, davon eine im Ausland. Für dieses Verfahren besteht weltweit Interesse. So waren bereits viele Besucher aus allen Kontinenten auf der Anlage in Balingen. Die Firma Kopf unterhält in Balingen einen Fertigungsstandort, in dem alle wesentlichen Komponenten gefertigt werden.
Der Zusammenschluss der Kläranlagenbetreiber und die Verwertungsart fanden auch beim Land Baden-Württemberg …mehr unter:

http://www.klaeranlage-balingen.de/index.php?key=wir_aktuelles

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Schilfbeete entwässern Klärschlamm ganz natürlich

Das Schilf in den Beeten wiegt sich sacht im Wind.
Der Stoff, der hier auf natürliche Weise bearbeitet wird, ist dazwischen kaum zu sehen.
Erst beim genauen Blick entdeckt man den Klärschlamm. „Der Probebetrieb ist erfolgreich
verlaufen, heute nehmen wir die Vererdungsanlage offiziell in Betrieb“
, erklärt
Verbandsvorsteher Hans-Hermann Baas den Hintergrund des Ortstermins am 1. September
in Soßmar. Dazu hat der Verband Gäste eingeladen: Bürgermeister Erwig,
Ortsbürgermeister Könnecker, Mitglieder des Ortsrates sowie Vertreter der Baufirmen
machen sich selbst ein Bild von der neuen Anlage.
Moderne Klärschlammbehandlung ist ein Muss
Klärschlamm ist ein Abfallprodukt, aber eines mit Potential! Er ist ein wertvoller Dünger für
die Landwirtschaft und wichtiger Phosphor-Träger. Er kann die Bodenqualität auf den Äckern
verbessern. Viel zu schade zum Verbrennen – auch das eine seiner Verwendungen. „Moderne
Verfahren wie die Trocknung oder die Vererdung sind heutzutage zwingend notwendig –
und vereinen zugleich mehrere Vorteile“, erklärt Henning Schaare, Technischer Leiter des
Wasserverbandes Peine. „Die effektive Behandlung des Klärschlamms ist positiv für den
Stoffkreislauf, spart Folgekosten bei der Entsorgung und eröffnet zudem verschiedene Verwertungsmöglichkeiten.“
Drei Becken mit rund 6.400 Quadratmetern Behandlungsfläche
Die Vererdung benötigt im Vergleich zur Klärschlammtrocknung mehr Platz – rund 10.500
Quadratmeter sind in Soßmar in der Nähe der Kläranlage dafür eingeplant worden. Der Bau
begann im Oktober 2008, im Mai 2009 wurden die spezialisierten Schilfpflanzen in die Beete
eingesetzt, ab Ende Mai konnte der Probebetrieb starten.
Der natürliche Abbauprozess läuft in den drei jeweils rund 2100 Quadratmeter großen Schilfbeeten
ab. Sie werden abwechselnd mit Klärschlamm beschickt. Dieser enthält zunächst
noch einen hohen Wasseranteil, lediglich etwa zwei Prozent sind Trockensubstanz (TS).
Durch Verdunstung und die Mikroorganismen wird der Klärschlamm umgebaut und sein
Volumen reduziert. Das durch den Boden absinkende Filtratwasser wird über unterirdische
Leitungen zur Kläranlage zurückgeführt. Durch die Volumenreduktion werden aus über
10.000 Kubikmetern statisch eingedicktem Klärschlamm rund 210 Tonnen Klärschlammerde
pro Jahr.
Runde 875.000 Euro investiert der Wasserverband Peine in diese moderne Anlage. „Gut
angelegtes Geld“, betont Schaare, „denn die Behandlung von Klärschlamm ist heutzutage
einfach zwingend notwendig. Mit der Klärschlammerde aus dieser Vererdungsanlage steht
ein vielseitig einsetzbares Endprodukt zur Verfügung.“ Es kann in der Landwirtschaft, im
Gartenbau, für Abdeckungen und die Verbrennung genutzt werden.
Bereits vierte Vererdungsanlage des Wasserverbandes
Die Vererdung ist eine erprobte und effektive Variante der Behandlung von Klärschlamm.
Die Anlage in Soßmar ist bereits die vierte des Wasserverbandes Peine nach dem patentierten
Verfahren von Eko-Plant. „Mit den spezialisierten Pflanzen in dieser natürlichen
Schilfbeet-Methode haben wir bereits gute Erfolge in Uetze, Hänigsen und Baddeckenstedt
gemacht“, so Schaare. Langlebigkeit, ganzjährige Nutzung und geringe Betriebskosten
zeichnen diese Anlagen aus.

Weitere Informationen durch:
Wasserverband Peine, Sandra Ramdohr, Öffentlichkeitsarbeit
Horst 6, 31226 Peine, Tel. 05171 956 – 317, Fax 05171 956 – 254
E-Mail: ramdohr@wasserverband.de, www.wasserverband.de

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Vorschlag: Neuen Grenzwert in der Abwasserverordnung und der Klärschlammverordnung für PFC einführen

Per- und polyfluorierte Chemikalien: Einträge vermeiden – Umwelt schützen

Umweltbundesamt empfiehlt Grenzwerte zum Schutz von Umwelt und Gesundheit
Die Meldungen über per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) in der Umwelt reißen nicht ab. Neue Messungen in Kläranlagen, Gewässern, im Trinkwasser, in der Innenraumluft und vor allem im menschlichen Blut halten die Diskussion in Gang.
Zwar werden toxikologisch kritische Konzentrationen nur in einzelnen Fällen erreicht, aber: „Perfluorierte Chemikalien in Umwelt, Trinkwasser und Blut sind bedenklich, auch weil wir sie oft an entlegenen Orten finden, fernab der Produkte, die mit perfluorierten Chemikalien behandelt sind. Diese Fremdstoffe gehören eindeutig nicht in die Umwelt und schon gar nicht ins Blut von Menschen“, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) anlässlich der Veröffentlichung „Perfluorierte Verbindungen: Einträge vermeiden – Umwelt schützen“.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit empfehlen das UBA und die Trinkwasserkommission (TWK) die Einhaltung eines lebenslang gesundheitlich duldbaren Trinkwasserleitwertes von 0,3 Mikrogramm PFC pro Liter Wasser. Als Vorsorgewert schlagen die Expertinnen und Experten einen Jahresmittelwert von maximal 0,1 Mikrogramm PFC pro Liter vor.
Wegen ihrer wasser-, schmutz- oder fettabweisenden Eigenschaften kommen verschiedene PFC in Bekleidung und anderen Textilien, Kochgeschirr, Papier oder vielen anderen Verbraucher¬produkten zum Einsatz. Neue Studien zeigen: Flüchtige PFC können aus Verbraucherprodukten entweichen und eingeatmet werden. Der Körper wandelt diese Vorläuferverbindungen dann zu langlebigen PFC um. Weltweit finden sich perfluorierte Chemikalien aus verschiedenen Quellen im Blut der Menschen, werden nur langsam wieder ausgeschieden und reichern sich so im Laufe der Zeit dort an. PFOS, ein prominenter Vertreter der PFC, wurde deshalb jüngst in die Verbotsliste der Stockholm-Konvention für POPs (persistente organische Schadstoffe) aufgenommen.
PFC gelangen auch über das Abwasser aus Haushalten und der Industrie in die Klärwerke. Da die meisten PFC chemisch sehr stabil sind, werden sie nicht abgebaut. Wasserlösliche PFC werden so in Flüsse, Seen und das Meer eingetragen. PFC reichern sich auch im Klärschlamm an. Wird derart kontaminierter Klärschlamm dann landwirtschaftlich verwertet, könnten perfluorierte Chemikalien auch in Boden, Oberflächen- oder Grundwasser gelangen.
Dass PFC auf diese Weise auch ins Trinkwasser für den Menschen gelangen können, zeigte sich im Jahr 2006 am Möhnestausee in Nordrhein-Westfalen: Landwirte setzten Bodenver¬besserer in der Nähe dieses Trinkwasserspeichers ein, die – für sie unerkannt – mit stark PFC-haltigen als Bioabfallgemisch deklariertem Klärschlamm versetzt waren. In der Folge gelangten die PFC bis ins Trinkwasser – und dann auch ins Blut der Bevölkerung. Obwohl dies ein Einzelfall war, steht er doch beispielhaft für die Herausforderungen der landwirtschaftlichen Klärschlamm-Verwertung: Da Klärschlamm eine universelle Schadstoffsenke ist, besteht die Gefahr, dass auch bei Einhaltung aktuell gültiger Grenzwerte und sonstiger Beschränkungen neue, bislang nicht bekannte und geregelte Schadstoffe in unbekannter Menge in Wasser und Böden gelangen.
Um die negativen Eigenschaften der PFC bereits an der Wurzel zu packen, schlägt das UBA rechtlich verbindliche Qualitätsstandards und Minderungsziele für Gewässer, Abwasser, Klärschlamm und Böden vor. In der Düngemittelverordnung wurde bereits ein Grenzwert von 100 Mikrogramm pro Kilogramm Trockensubstanz aufgenommen. Ergänzend sollten zum Beispiel in die Abwasserverordnung und die Klärschlammverordnung abgestimmte PFC-Grenzwerte aufgenommen werden. Für industrielle Prozesse, etwa in der Textil- oder Papierindustrie, setzt sich das UBA für geschlossene Wasserkreisläufe ein. Außerdem sollten Länderbehörden Gewässer, Abwasser und Klärschlämme routinemäßig auf PFC untersuchen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten genau überlegen, ob schmutz-, fett- und wasserabweisende Eigenschaften in alltäglichen Produkten wie Textilien wirklich notwendig sind. „Perfluorierte Chemikalien begegnen uns täglich und die Segnungen der Fluorchemie sind unbestritten. Doch wie immer gilt: Weniger ist manchmal mehr und unbehandelte Haushaltsprodukte und -textilien sind für viele Zwecke völlig ausreichend“, so UBA-Vizepräsident Holzmann.
Das neue Hintergrundpapier „Perfluorierte Verbindungen: Einträge vermeiden – Umwelt schützen“ steht unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3812.pdf kostenlos zum Download bereit.
Die Trinkwasserkommission ist eine nationale Fachkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die beim UBA angesiedelt ist. Sie berät beide Behörden in den Fragen der Trinkwasserhygiene. Das BMG beruft unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der zuständigen obersten Landesbehörden die Mitglieder der Kommission für drei Jahre: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/trinkwasserkommission.htm

Martin Ittershagen, Pressestelle
Umweltbundesamt (UBA)

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Überarbeitung der EU-Klärschlammrichtlinie

Die EU-Klärschlammrichtlinie wird überarbeitet. Dabei soll die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung im Mittelpunkt stehen. Für September 2009 wird eine Online-Konsultation erwartet. Bis Jahresende 2009 könnte eine Folgenabschätzung und 2010 ein Richtlinienvorschlag vorliegen. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird 2012 gerechnet. Diesen Zeitplan nennt der Europa-Abgeordnete Dr. Karsten Hoppenstedt (EVP-ED/CDU) in dem von ihm herausgegebenen

Informationsdienst EUKommunal

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Dietz Automation GmbH entwickelt energieeffiziente Anlage zur Rohstoff- und Wertstoffgewinnung

Die Dietz Automation GmbH aus Neukirchen-
Riebelsdorf entwickelt eine energieeffiziente Trocknungsanlage für
recycelbare Wertstoffe wie Holzabfälle, Gärreste, Grünschnitt und
Klärschlamm auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage in Bad
Wildungen. In der Anlage wird die energieeffiziente Nutzung
verschiedener alternativer Energiequellen am Beispiel der Trocknung
aufgezeigt und erprobt.
Getrocknete Stoffe wie Holzabfälle, Gärreste, Grünschnitt und Klärschlamm
werden pelletiert und stehen als lagerbare Energieträger oder Dünger zur
Verfügung. Dadurch können fossile Brennstoffe eingespart und kostengünstige
Naturdünger gewonnen werden. Die für den Betrieb notwendige Wärmeenergie
wird mit Biogas, Solartechnologie oder aus den Trocknungsprodukten selber
gewonnen. In der Trocknungsanlage werden rund 10.000 Tonnen Feuchtgüter im
Jahr getrocknet. Dabei sind die deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs
gegenüber herkömmlichen Trocknern und die daraus resultierende Verbesserung
der Energieeffizienz das Ziel der Anlage.
In einer zweiten Entwicklungsstufe wird die Rückgewinnung von anderen
Rohstoffen, wie etwa Phosphor untersucht und realisiert. Phosphor gehört neben
Stickstoff und Kalium zu den wichtigsten Düngemitteln, aber auch zu den zuerst
erschöpften Ressourcen der Erde.
Die Dietz Automation GmbH hat die Brache der ehemaligen Kläranlage kürzlich
gekauft. Drei neue Mitarbeiter sind bereits eingestellt, weitere hochqualifizierte
Arbeitsplätze werden bis zur Fertigstellung der Anlage geschaffen.
Speziell für den ländlichen Raum in Kombination mit Kläranlagen oder
Biogasanlagen hat die Anlage Modellcharakter. Sie leistet einen wesentlichen
Beitrag zur effizienten Energiegewinnung durch erneuerbare Energien und
soll die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen signifikant verbessern.
Dietz Automation GmbH:
Die Dietz Automation GmbH aus Neukirchen Riebelsdorf ist seit 1997
Dienstleister für die Automatisierungs- und Netzwerktechnik. Angesichts der
weltweiten Energieverknappung beschäftigt sie sich mit der Entwicklung
alternativer Energiekonzepte für die Wirtschaft. Zurzeit sind 15 Mitarbeiter bei
der Dietz Automation GmbH angestellt.

Kontakt:
Norbert Dietz
Dietz Automation GmbH, Gilsarteich 3, 34537 Bad Wildungen
Tel. +49 (0) 6694-919101
info@dietz-automation.de, www.dietz-automation.de
http://www.dietz-energie.de/index.php?option=com_content&view=article&id=3

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(Nichts) Neues zur EG-Klärschlammrichtlinie

Keine konkreten Fortschritte scheint es zu geben bei der Novellierung der EG-Klärschlammrichtlinie. Dies geht jedenfalls aus dem „Bericht der Bundesregierung über die Weiterentwicklung der europäischen Abfallpolitik“ vom 6. Mai 2009 hervor (Bundestags-Drucksache 16/12890). Wörtlich heißt es in dem Bericht: „Nunmehr hat die Kommission verlauten lassen, dass sie derzeit eine Abschätzung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgen einer Revision der Richtlinie vornehme und mögliche Regelungsvorschläge vorbereite. Hierzu würden auch die bereits vorliegenden Arbeitspapiere und Vorschläge aus den Jahren 1999 bis 2003 sowie weiterführende Studien ausgewertet. Zudem werde bald eine Studie zur Bewertung der Risiken der Klärschlammverwertung erarbeitet.“ Und weiter: „Alternativ sei jedoch auch denkbar, dass sich die Vorschläge der Kommission nur auf grundlegende Qualitätsbestimmungen beschränken könnten und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Festlegung weiterer Vorgaben in Abhängigkeit von der Beschaffenheit ihrer Böden eingeräumt würde.“
Zu Bioabfällen wird in dem Papier gesagt, die EU-Kommission plane, „bis Ende 2009 Vorschläge für eine EU-Strategie über die Bewirtschaftung von Bioabfällen vorzulegen.“
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612890.pdf

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Einigkeit über Bedeutung der Phosphorrückgwinnung

Der Nutzung des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors soll unter Kreislaufwirtschafts- und Ressourcenaspekten in Zukunft eine verstärkte Bedeutung zukommen. Darüber sind sich, wie Gespräche über das Thema Klärschlamm als Dünger kürzlich gezeigt hätten, die Bundesministerien für Umwelt und für Landwirtschaft, die Bundesländer sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) einig…
mehr unter
http://www.euwid-wasser.de/

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Klärschlämme in Schleswig-Holstein überwiegend gering belastet

Die Schadstoffbelastung schleswig-holsteinischer Klärschlämme ist überwiegend gering, so dass eine landwirtschaftliche Verwertung weiterhin möglich ist. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Ergebnis eines Untersuchungsprogramms in der vergangenen Woche mit.

Mehr unter:
http://www.euwid-wasser.de/nachrichten.html Heft 15/09 

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EUWID-Internet-Umfrage zur Klärschlammentsorgung:

Direkt online abstimmen unter:

http://www.euwid-wasser.de/umfrage.html

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Dezentrale Klärschlammverwertung wird an Bedeutung gewinnen

Für die dezentrale Verbrennung von Klärschlämmen in Deutschland und Österreich besteht neben dem aktuellen Bedarf ein „solides Marktpotenzial“. Darauf verwies Ulrich Jacobs von dem Unternehmen EcoSystemsInternational im Rahmen der Waste to energy in Bremen. Jacobs erwartet vor allem eine zunehmende Bedeutung thermischer Verfahren in kleineren Anlagen, für die seitens der Kommunen und Abwasserverbänden eine erhöhte Nachfrage bestehe.
…mehr unter: http://www.euwid-wasser.de/nachrichten.html?&tx_ttnews[pointer]=2&cHash=02d6932cad

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Durchmischung, das Stiefkind der Schlammfaulung?

In Zeiten stetig steigender Strompreise wird ein Plädoyer für mehr Durchmischung
des Faulschlamms vielleicht zu einem Stirnrunzeln bei so manchem
Anlagenbetreiber führen. Aber ist es wirklich der richtige Weg, Störungen, wie
etwa ein regelmäßiges Überschäumen des Faulturmes, zu riskieren, nur um etwas
Strom zu sparen? Es ist zwar allgemein anerkannt, dass eine ausreichende
Durchmischung bei der Faulung wichtig ist, aber leider wird diese Tatsache in
der Praxis viel zu wenig beachtet., mehr unter:

http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_0308/wl08_durchmischung.pdf

Autor:
Dipl.-Ing. Bianka Muckenschnabl
UAS Messtechnik GmbH
Verfahrenstechnik, Wasser-,
Abwasserbehandlung
Prof.-Hermann-Staudinger-Str. 4
D-94227 Zwiesel
Tel.: +49 (0)9922 500943-13
Fax: +49 (0)9922 500943-10
em@il: info@uas.de
www.uas.de

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Meldungen zu Biogas 2009

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Übersicht über alle Meldungen und Zugang zum Archiv

Meldungen zu Biogas 2008

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Juni 2009
Juli 2009
August 2009
September 2009
Oktober 2009
November 2009
Dezember 2009

November 2009
22.11.2009 Aktuelle Branchenzahlen dokumentieren positive Entwicklung für Biogasnutzung 
06.11.2009 Tagung Dezentrale Energieversorgung: Bioenergie-Partnerschaften 
August 2009
08.08.2009 Fachverband Biogas fordert neue Anreize für Wettbewerb im Gassektor 
08.08.2009 Fachverband Biogas fordert Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz 
08.08.2009 Fachverband Biogas hebt große Bedeutung des EEG für Landwirtschaft hervor 
08.08.2009 Fachkongress „Biogas in der Landwirtschaft – Stand und Perspektiven“ 
08.08.2009 DVD stellt mustergültige Biogasanlagen vor 
Juli 2009
20.07.2009 Forum Nachhaltige Biogaserzeugung in Baden-Württemberg 
Juni 2009
06.06.2009 Biogasbranche über Verhandlungsergebnis der Koalition zur besseren Netzintegration Erneuerbarer enttäuscht 
Mai 2009
11.05.2009 Erneuerbare Energien: ThyssenKrupp Nirosta liefert Material für eine der größten Biogasanlagen der Welt 
März 2009
26.03.2009 Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Biogasanlagen 
Januar2009
16.01.2009 Energiepflanzen und Gewässerschutz 

 


Aktuelle Branchenzahlen dokumentieren positive Entwicklung für Biogasnutzung

Fachverband Biogas stellt neu aufgelegte Broschüre „Multitalent Biogas“ vor
Freising. Die Biogasbranche nimmt nach zwei schwierigen Jahren wieder Fahrt auf. Laut
aktueller Erhebung des Fachverbandes Biogas e.V. sind derzeit in Deutschland 4.344
Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.597 Megawatt elektrisch in Betrieb. Das
entspricht einem Zuwachs von gut 450 Anlagen und einer Zunahme der Leistung um 220
Megawatt im Vergleich zu Ende 2008. Die meisten Biogasanlagen stehen nach wie vor in
Bayern (rund 1.500), die größte installierte Gesamtleistung kann Niedersachsen mit 365 MW
vorweisen.
Bis zum Jahresende prognostiziert der Fachverband Biogas e.V. einen Anlagenbestand von
rund 4.500 und eine Gesamtleistung von über 1.650 Megawatt. „Mit rund 600 Neuanlagen
bis Ende 2009 können wir mehr als zufrieden sein“, freut sich der Präsident des
Fachverbandes Biogas, Josef Pellmeyer. „Trotz Wirtschaftskrise und immer komplexeren
und längeren Genehmigungsverfahren kann die Branche in diesem Jahr endlich wieder
deutlich zulegen.“
Basis für die aktuelle Entwicklung sind die seit dem 1. Januar 2009 geltenden Bedingungen
des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2009). Allerdings hat das Gesetz
aufgrund seiner Komplexität und vieler auslegungsbedürftiger Regelungen später gegriffen
als erwartet. Zudem mussten die geplanten Anlagen erst die zunehmenden bürokratischen
Genehmigungsschritte durchlaufen. „Für viele Firmen war es allerhöchste Zeit, dass die
lange Durststrecke zu Ende ging. Nun, im letzten Quartal 2009, ist ein spürbarer Bauboom
zu registrieren“, so Pellmeyer.
Dies bestätigt auch eine Umfrage unter den Mitgliedsfirmen im Fachverband Biogas e.V., die
für das Jahr 2009 einen Umsatzzuwachs von durchschnittlich 30 Prozent erwarten. Bei der
Mitarbeiterzahl ist eine Zunahme um rund zehn Prozent zu erwarten. Hier wird die Prognose
des Fachverbandes Biogas aus 2008 von gut 11.000 Beschäftigten in der Biogasbranche
erreicht werden. 70 Prozent der befragten Unternehmen beurteilen das Jahr 2009 besser als
das Jahr 2008. Allerdings sagen auch 19 Prozent, dass es in diesem Jahr schlechter lief. Für
manche Firmen war die Krisenzeit mit den Jahren 2007, 2008 und den ersten sechs bis
neuen Monaten in 2009 zu lang.
Doch bei vielen zeigt sich jetzt eine Trendwende. Zahlreiche Unternehmen können sich
derzeit über volle Auftragsbücher freuen. Es sind vor allem die kleineren Anlagen bis 250
Kilowatt (kW) elektrischer Leistung, die stark nachgefragt sind. Hier hat sich der Güllebonus
als neues Instrument des EEG 2009 bewährt. Vor allem in Veredlungsgebieten werden
Biogasanlagen gebaut. Das zusätzliche Standbein Biogas schafft eine
Einkommensdiversifizierung und hilft Viehhaltungsbetriebe in Zeiten schlechter Milch- oder
Fleischpreise sich zu stabilisieren.

Fachverband Biogas e.V.
Angerbrunnenstraße 12
85356 Freising
Telefon +49(0)81 61/98 46 60
Telefax +49(0)81 61/98 46 70
E-Mail info@biogas.org

Mehr als die Hälfte der deutschen Biogasanlagen liegt im Leistungsbereich 151 – 500 kW,
nur drei Prozent bei mehr als einem Megawatt. Es sind vor allem die Gaseinspeiseanlagen,
die im Megawatt-Bereich produzieren. Zu den derzeit gut 20 Einspeiseanlagen werden im
Jahr 2010 voraussichtlich mehr als 30 neue hinzukommen. Um die Biogaseinspeisung ins
Erdgasnetz auf eine breitere Basis zu stellen, fordert der Fachverband Biogas nach dem
Vorbild des EEG ein Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz (EGE).
Einen guten Überblick über die aktuelle Situation der Biogasanlagen in Deutschland
vermittelt die druckfrisch erschienene Branchenübersicht „Multitalent Biogas“, die der
Fachverband Biogas e.V. in Kooperation mit der Solarpraxis AG produziert hat. Bereits in
zweiter Auflage verschafft das Heft einen fundierten Überblick über die Funktionsweise einer
Biogasanlage, die vielfältigen Nutzungsformen dieses regenerativen Energieträgers, die
Effizienz der Anlagen und die ökonomischen Chancen für den ländlichen Raum. „Die
überarbeitete Auflage des „Multitalent Biogas“ dokumentiert die hohe Effizienz der modernen
Biogasanlagen“, sagt der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas e.V., Dr. Claudius da
Costa Gomez. „Leistungsfähige Wärmenetze, Satelliten-BHKW und modernste Rühr- und
Verstromungstechniken sind nur einige Beispiele der konsequenten Weiterentwicklung in der
Branche.“
Im zweiten Teil der Broschüre stellen sich mehr als 100 namhafte Unternehmen der
Biogasbranche vom Komplettanlagen- und Komponentenhersteller bis hin zum Planer,
Berater und Betreiber vor.
Kurzinfo Fachverband Biogas e.V.
Der Fachverband Biogas e.V. ist mit rund 3.500 Mitgliedern die größte deutsche und
europäische Interessenvertretung der Biogas-Branche. Er vertritt bundesweit Hersteller,
Anlagenbauer und landwirtschaftliche wie industrielle Biogasanlagenbetreiber. Die Biogas-
Branche hat in den vergangenen Jahren ca. 11.000 krisensichere Arbeitsplätze zumeist in
ländlichen Regionen geschaffen. Weitere Informationen unter www.biogas.org
19. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas unter dem Motto „Biogas – die Energie
künftiger Generationen“ mit großer Biogas-Fachmesse, Workshops und Lehrfahrt vom
2.-4.02.2010 im Congress Center Leipzig. Infos unter: www.biogastagung.org 

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Tagung Dezentrale Energieversorgung: Bioenergie-Partnerschaften

Kooperation zwischen Land-/Forstwirtschaft und Stadtwerken

8./9. Dezember 2009 Kassel

Die DLG e.V. veranstaltet gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Fachverband Power Systems des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA Power Systems) eine Tagung, um den Erfahrungsaustausch zwischen Land- und Forstwirten, Anlagenherstellern sowie Stadtwerken und Kommunen bei dezentralen Bioenergielösungen zu fördern.

Ziel der Veranstaltung ist es aufzuzeigen, wie die Land- und Forstwirte mit Stadtwerken langfristig und erfolgreich kooperieren können. Im Mittelpunkt der Tagung sollen daher mögliche Kooperationsformen sowie die Finanzierung von Bioenergieanlagen stehen.

Von der Erzeugung von Biogas und Holzhackschnitzeln sowie den systembedingten Problemen bis zu Qualitätsunterschieden bei den Substraten, Lieferschwierigkeiten sowie technischen Einschränkungen und Akzeptanzproblemen in der Gesellschaft werden nahezu alle Themen angesprochen. Darüber hinaus werden auch Kooperationsmodelle zwischen Stadtwerken und Land- und Forstwirten erläutert.

Die Tagung richtet sich an Land- und Forstwirte sowie an Stadtwerke und Kommunen in Deutschland, die sich für das Themenfeld Bioenergie interessieren, bereits eine Bioenergieanlage
betreiben oder Investitionen planen. Auch freiberufliche und kommunale Energieberater sind angesprochen, aktuelle Entwicklungen kennenzulernen und Erfahrungen mit anderen Teilnehmern auszutauschen. Der Programmablauf sieht ausreichend Zeit für Gespräche der Teilnehmer untereinander vor.

Kontakt/Anmeldung:
Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Christiane Zeidler
Hausvogteiplatz 3 – 4
10117 Berlin
Fax: 030/58580-180
E-Mail: zeidler@vku.de

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Fachverband Biogas fordert neue Anreize für Wettbewerb im Gassektor

BGH-Urteil gegen Gaspreis-Erhöhung greift zu kurz – Erneuerbares-Gas-
Einspeisegesetz als Motor für Wettbewerb, Transparenz und Versorgungssicherheit

Berlin. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Gaspreis-Rechtsprechung
wird nach Ansicht des Fachverbandes Biogas e.V. kaum Auswirkungen auf die Anpassung
der Endkundenpreise für Gas haben. Damit bekräftigt der Fachverband, der als größte
deutsche und europäische Interessenvertretung für die Nutzung von Biogas eintritt, die
Einschätzung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen vom Vortag. „Erst wenn der
Wettbewerb auf dem Gasmarkt in Gang kommt, werden auch die Gaskunden in den Genuss
von Wettbewerbspreisen kommen“, fasst Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes
Biogas, die Situation im Gassektor zusammen.

Die bisherigen Regelungen zur Öffnung des Gasnetzes haben nicht dazu beigetragen, die
starren Strukturen auf dem Gasmarkt, der von wenigen Netzbetreibern und Versorgern geprägt
wird, zu erneuern. Die öffentliche Debatte um die – nur teilweise bzw. verzögert stattfindende
– Weitergabe von gesunkenen Weltmarktpreisen an die Gaskunden in den vergangenen
Jahren unterstreicht dies. Auch die ehrgeizigen Pläne der Bundesregierung, bis
2020 sechs Milliarden Kubikmeter Biomethan pro Jahr in das Erdgasnetz einzuspeisen, sind
in Gefahr, da mangels Investitionssicherheit für die Biogas-Branche Ende 2008 erst
0,7 Prozent erreicht waren (Quelle: Bundesnetzagentur). Aus diesen Gründen forderte der
Fachverband Biogas e.V. jüngst ein eigenständiges Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz
(EGE), das nach den Erfolgsprinzipien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gestaltet
sein soll.

„Wir müssen den Erfolg des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom Stromsektor auf den
Gasmarkt übertragen“, sagt Josef Pellmeyer. Innerhalb von neun Jahren hat das EEG dafür
gesorgt, dass bereits 18 Prozent des deutschen Strombedarfs durch erneuerbare Energien
gedeckt wird. Weltweit wurden Festvergütungssysteme nach dem Vorbild des deutschen
EEG in über 40 Ländern eingeführt. Zudem ist in Deutschland eine stark wachsende,
dezentral aufgestellte Industriebranche entstanden, die aktuell über 285.000 Menschen
krisensichere Jobs gibt. Die Biogas-Branche will mit dem Erneuerbaren-Gas-Einspeisegesetz
an diese Erfolgsgeschichte anknüpfen und bis 2030 mindestens 10 Prozent des
deutschen Gasverbrauchs in Form von „erneuerbarem“ Biomethan in das Erdgasnetz
einspeisen.
Nach Einschätzung des Fachverbandes Biogas e.V. wird das Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz
bis 2020 Investitionen von mindestens zehn Milliarden Euro auslösen, neue
Arbeitsplätze – vor allem in strukturschwachen ländlichen Regionen – schaffen und die klimaschädlichen
CO2-Emissionen deutlich reduzieren. Zu den bisherigen ca. 11.000 Arbeitsplätzen
in der Biogasbranche werden bis 2020 rund 10.000 Stellen neu hinzukommen.
Der Fachverband Biogas e.V. versteht das Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz als
innovative und notwendige Maßnahme des Gesetzgebers, um die Gasnetze auch für
kleine und mittelständische Produzenten zu öffnen. „Von einem Erneuerbaren-Gas-
Einspeisegesetz wird das ganze Land profitieren“, sagt Josef Pellmeyer. „Mehr Wettbewerb
beim Gas sorgt für günstigere und transparente Preise. Mehr Biogas im Erdgasnetz senkt
unsere wirtschaftliche Abhängigkeit von Erdgas-Importen aus anderen Ländern.“ Die aktuelle
Debatte um die Zementierung von Abhängigkeiten durch das Nord Stream- und Nabucco-
Projekt zeigen dies deutlich.

Hintergrundinformation Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz (EGE)
Ziel der Gesetzesinitiative ist es, den Anteil Erneuerbarer Energie im Gasnetz zu steigern
und die Verwertungsoptionen von Biogas über das Erdgasnetz zu erweitern. Damit sollen die
enormen wirtschaftlichen Potenziale von Biogas gezielt erschlossen werden. Biogas wird
bisher vor allem zur Stromerzeugung und gleichzeitigen Bereitstellung von Wärmeenergie
am Ort der Biogasanlage genutzt. Zukünftig soll es über das Erdgasnetz neben der
Erschließung neuer Wärmeabnehmer in der Kraft-Wärme-Kopplung verstärkt auch als
Grundstoff in der chemischen Industrie und als Kraftstoff in Erdgasfahrzeugen eingesetzt
werden. Vor dem Transport durch das Erdgasnetz wird das Biogas zu Biomethan aufbereitet,
das die gleiche Qualität hat wie das Erdgas in dem Gasnetz, in das eingespeist wird. Nach
der Forderung des Fachverbandes Biogas sollen die Eckpfeiler des EEG im Grundsatz in
das Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz übernommen werden. Das sind im Wesentlichen die
Anschluss- und Abnahmepflicht sowie feste Vergütungssätze für Biogas und andere
erneuerbare Gase. Zur Vermeidung eines Investitionsstaus sollen Biogaseinspeiseprojekte,
die im Vorfeld der Gültigkeit des Erneuerbaren-Gas-Einspeisegesetzes realisiert wurden, das
Wahlrecht zum Eintritt in die zukünftige gesetzliche Regelung erhalten. Dieses Wahlrecht soll
auch für Neuanlagen gelten. Das Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz wird so gestaltet sein,
dass es sich sinnvoll mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ergänzt und die besonders
klimaeffiziente Nutzung von Biomethan in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) attraktiv
bleibt. Ein interessengerechter Wälzungsmechanismus soll die Umlagekosten so gering
halten, dass der Energieträger Gas gegenüber Öl nicht an Wettbewerbsfähigkeit verliert. 

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Fachverband Biogas fordert Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz

Erfolg des EEG soll auf Gas-Sektor übertragen werden – 10.000 neue
Arbeitsplätze und 10 Mrd. Euro Investitionen bis 2020

Berlin. Der Anteil Erneuerbarer Energien im Stromnetz wächst trotz der anhaltenden Wirtschafts-
und Finanzkrise weiterhin deutlich. Aktuell werden rund 18 Prozent des bundesweiten
Strombedarfs durch klimafreundliche Energien, wie Wind, Sonne, Wasser und
Biogas, gedeckt. Maßgeblicher Motor für den enormen Aufschwung dieser Branche – mit
mittlerweile 285.000 Arbeitsplätzen in Deutschland – ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG).

Mit dem Anteil Erneuerbarer Energie im Gasnetz sieht es dagegen ganz anders aus. Nach
den Plänen der Bundesregierung sollen bis 2020 sechs Milliarden Kubikmeter Biomethan pro
Jahr in das Erdgasnetz eingespeist werden. Davon waren Ende 2008 nach Auskunft der
Bundesnetzagentur erst 0,7 Prozent erreicht. Trotz der seit dem 1. April 2008 geltenden
positiven Regelungen für Biogas in der Gasnetzzugangsverordnung sind Biogaseinspeiseprojekte
sehr schwierig zu realisieren. „Wir liegen mit der Biogaseinspeisung weit hinter dem,
was möglich und politisch gewollt ist“, sagt Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes
Biogas. Daher fordert der Fachverband Biogas e.V. nun ein eigenständiges Erneuerbares-
Gas-Einspeisegesetz (EGE), das nach den Erfolgsprinzipien des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes gestaltet sein soll.

Ein Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz kann jetzt die nötige Investitionssicherheit für
Anlagenhersteller und -betreiber bieten und somit die Grundlage für einen neuen
Wachstumsmarkt schaffen. „Mit einem effizienten Erneuerbaren-Gas-Einspeisegesetz kann
die Biogas-Branche bis zum Jahr 2030 mindestens zehn Milliarden Kubikmeter Biomethan
jährlich – das sind zehn Prozent des derzeitigen deutschen Erdgasverbrauchs – in das
deutsche Erdgasnetz einspeisen“, sagt Pellmeyer. Damit werden die Technologieentwicklung
im Bereich Biogasaufbereitung und -einspeisung beschleunigt und Kostensenkungen
erzielt. So sind auch viele Biogaseinspeiseanlagen kleiner und mittlerer Größe
deutlich schneller realisierbar.
Ziel der Gesetzesinitiative ist es, den Anteil Erneuerbarer Energie im Gasnetz zu steigern
und die Verwertungsoptionen von Biogas über das Erdgasnetz zu erweitern. Damit sollen die
enormen wirtschaftlichen Potenziale von Biogas gezielt erschlossen werden. Biogas wird
bisher vor allem zur Stromerzeugung und gleichzeitigen Bereitstellung von Wärmeenergie
am Ort der Biogasanlage genutzt. Zukünftig soll es über das Erdgasnetz neben der
Erschließung neuer Wärmeabnehmer in der Kraft-Wärme-Kopplung verstärkt auch als
Grundstoff in der chemischen Industrie und als Kraftstoff in Erdgasfahrzeugen eingesetzt
werden. Vor dem Transport durch das Erdgasnetz wird das Biogas zu Biomethan aufbereitet,
das die gleiche Qualität hat wie das Erdgas in dem Gasnetz, in das eingespeist wird.
Nach Einschätzung des Fachverbandes Biogas e.V. wird das Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz
bis 2020 Investitionen von mindestens zehn Milliarden Euro auslösen, neue Arbeitsplätze
– vor allem in strukturschwachen ländlichen Regionen – schaffen und die klimaschädlichen
CO2-Emissionen deutlich reduzieren. Zu den bisherigen ca. 11.000 Arbeitsplätzen
in der Biogasbranche werden bis 2020 rund 10.000 Stellen neu hinzukommen.
„Mit dem EGE kann Deutschland die Erfolgsgeschichte der erneuerbaren Stromerzeugung
auf den Gassektor übertragen. Unsere Abhängigkeit von Erdgas-Importen aus Krisenregionen
können wir damit deutlich verringern“, so Präsident Josef Pellmeyer. Erst Anfang
Juli war das Stichwort Gaskrise in Verbindung mit Russland und der Ukraine wieder einmal
in den Medien präsent.

Der Fachverband Biogas versteht das Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz (EGE), gemeinsam
mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, als innovative Doppelstrategie, um den nachhaltigen
und klimafreundlichen Umbau der Energieversorgung in Deutschland voranzubringen. Derzeit
erstellt der Verband einen ersten Entwurf als Grundlage für die Ausarbeitung des EGE.
Eckpfeiler des Erneuerbaren-Gas-Einspeisegesetzes (EGE).

Nach der Forderung des Fachverbandes Biogas sollen die Eckpfeiler des EEG im Grundsatz
in das Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz übernommen werden. Das sind im Wesentlichen
die Anschluss- und Abnahmepflicht sowie feste Vergütungssätze für Biogas und andere
erneuerbare Gase. Zur Vermeidung eines Investitionsstaus sollen Biogaseinspeiseprojekte,
die im Vorfeld der Gültigkeit des Erneuerbaren-Gas-Einspeisegesetzes realisiert wurden, das
Wahlrecht zum Eintritt in die zukünftige gesetzliche Regelung erhalten. Das Erneuerbare-
Gas-Einspeisegesetz wird so gestaltet sein, dass es sich sinnvoll mit dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz ergänzt und die besonders klimaeffiziente Nutzung von Biomethan in Kraft-
Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) attraktiv bleibt. Ein interessengerechter Wälzungsmechanismus
soll die Umlagekosten so gering halten, dass der Energieträger Gas
gegenüber Öl nicht an Wettbewerbsfähigkeit verliert. 

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Fachverband Biogas hebt große Bedeutung des EEG für Landwirtschaft hervor

Negative Äußerungen zum NawaRo-Bonus schädlich für Bauern und ländlichen Raum
Berlin. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG) bietet große Diversifizierungs- und
auch Spezialisierungschancen für Vieh haltende Landwirtschaftsbetriebe. „Mit dem neu
eingeführten Güllebonus und dem NawaRo-Bonus ist es insbesondere für Viehhalter eine
interessante Option, mit dem Betriebszweig Biogas die niedrigen Milch- und Fleischpreise zu
kompensieren“, macht Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas e.V., deutlich.
Vor allem der dritte Grassschnitt und die großen Güllemengen stellen in viehstarken
Regionen ein großes und leicht erschließbares Inputpotenzial für landwirtschaftliche
Biogasanlagen dar. Die energetische Verwertungsmöglichkeit von landwirtschaftlichen
Produkten trägt als flexibles Ventil zur Preisstabilisierung bei. Insofern hilft das EEG 2009 mit
seinen Biogasvergütungen landwirtschaftlichen Betrieben.

Die Biogasproduktion ist keineswegs verantwortlich dafür, dass Landwirtschaftsbetriebe in
Schwierigkeiten geraten. Ganz im Gegenteil: Der Betriebszweig Biogas stützt die Milch- und
Fleischproduktion in Zeiten ruinöser Erzeugerpreise. Deshalb bietet Biogas als zweites oder
drittes Standbein eine gute Zukunftsperspektive und Chancen für die weitere betriebliche
Entwicklung von Viehhaltern. Auch für Betriebe ohne Biogasanlage ergeben sich aufgrund
verbesserter Vermarktungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Biomasse oft wirtschaftliche
Vorteile. Viele Beispiele zeigen, dass Milchvieh- wie Schweinehalter mit Hilfe ihrer
Biogasanlagen die Niedrigpreisperioden im Milch- und Fleischmarkt besser überstehen
konnten. „Es geht uns um das Miteinander, um die Nutzung der Synergien von Viehhaltung
und Biogaserzeugung, die überwiegend bestens funktioniert und damit die gesamte
Landwirtschaft stärkt“, appelliert Josef Pellmeyer an die Bauernschaft und Politik.

Der Ruf nach Kürzung oder gar Abschaffung des NawaRo-Bonus im EEG, der von einzelnen
CDU-Agrarpolitikern in den vergangenen Tagen erhoben wurde, ist daher nicht
nachvollziehbar und schädlich für die Landwirtschaft. Eine unnötige Debatte um EEGVergütungshöhen
würde das Vertrauen in die Verlässlichkeit der deutschen Politik weiter
schmälern. Wie andere Wirtschaftszweige braucht auch die Biogasbranche und die
Landwirtschaft verlässliche Rahmenbedingung für Investitionen in neue Anlagen, neue
Technologien und Produktionsstätten. Mit Aussagen über eine notwendige Senkung der
EEG-Vergütungen zum jetzigen Zeitpunkt werden ohne Not Arbeitsplätze gefährdet, vor
allem in ländlichen, strukturschwachen Räumen, in welchen erneuerbare Energien aus
Biogas bereits heute ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor sind. 

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Fachkongress „Biogas in der Landwirtschaft – Stand und Perspektiven“

Biogas hat sich in den letzten Jahren als Energieträger etabliert – mehr als 4.000 realisierte Anlagen in Deutschland zeugen davon. Heute erweitern neue Technologien von der Brennstoffzelle bis zur Biogasaufbereitung als Kraftstoff oder Erdgassubstitut das Verwertungsspektrum. Dies sowie die ökonomischen Rahmenbedingungen und höhere Umweltanforderungen lassen die Anforderungen an die Biogaserzeugung und -nutzung wachsen.

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) nehmen dies zum Anlass, den Fachkongress „Biogas in der Landwirtschaft – Stand und Perspektiven“ auszurichten.

Der von der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) als ideellem Partner unterstützte Kongress findet am 15. und 16. September 2009 in Weimar im Congress Centrum in der neuen Weimarhalle statt und widmet sich den aktuellen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis sowie den Fortschritten und Entwicklungspotenzialen der Biogaserzeugung und -nutzung. Begleitend dazu werden aktuelle Forschungsergebnisse im Rahmen einer Posterausstellung vorgestellt und die Möglichkeit zur Besichtigung zweier Biogasanlagen geboten. Die Veranstaltung wendet sich vornehmlich an Vertreter aus Beratung, Planung, Wissenschaft, Verwaltung und Politik sowie an Biogasanlagenbetreiber und solche, die es werden wollen.

Programm, weitere Informationen und Anmeldungsmöglichkeiten finden Sie auf
www.fnr.de/biogaskongress .

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DVD stellt mustergültige Biogasanlagen vor

Der aid Infodienst veröffentlicht DVD mit Ergebnissen des Wettbewerbs „Musterlösungen zukunftsfähiger Biogasanlagen“

Fünf Kurzfilme und dazugehörige Kurzbeschreibungen portraitieren die auf der Fachmesse Eurotier 2008 gekürten Preisträger des Bundeswettbewerbs „Musterlösungen zukunftsfähiger Biogasanlagen“. Wer Hintergrundinformationen zum Bundeswettbewerb und die Kennzahlen der Preisträgerbetriebe sucht, wird auf der DVD ebenfalls fündig. Literaturhinweise und Internetlinks komplettieren das Angebot.

Der Bundeswettbewerb „Musterlösungen zukunftsfähiger Biogasanlagen“ wurde 2008 bereits zum 2. Mal vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL), mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), durchgeführt und ist mit jeweils 2.500 Euro Preisgeld für insgesamt 5 Preisträger dotiert.

Ein weiteres Highlight auf der DVD ist der 30-minütige Dokumentarfilm „Vom Landwirt zum Energiewirt“ aus dem Jahr 2004. Ein Jahr lang hat die Regisseurin Cornelia Wiese und die Produktionsfirma fechnerMEDIA den Energiewirt Hans-Walter Körber-Harriehausen bei der Errichtung einer eigenen Biogasanlage begleitet.

Die DVD kann nun, unter dem Stichwort „FNR“ zum Vorzugspreis von 34,00 Euro beim aid unter folgender Adresse bestellt werden: c.weinert@aid-mail.de

Weitere Infos zur DVD siehe www.aid-medienshop.de

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Forum Nachhaltige Biogaserzeugung in Baden-Württemberg

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2008 das „Forum Nachhaltige Biogaserzeugung in Baden-Württemberg“, das sich aus Vertretern verschiedener Ministerien, Behörden und Verbände zusammensetzt, gegründet. Die Landesregierung beabsichtigt damit, Instrumente zum nachhaltigen Ausbau und zur Weiterentwicklung der Biogasnutzung in Baden-Württemberg zu schaffen. Dabei soll auch der Gewässerschutz Berücksichtigung finden. Bei der Erzeugung erneuerbarer Energien sind Produktionstechniken anzuwenden, die die Umwelt schützen, Energie sparen und Ressourcen schonen. Als Folge der bislang festzustellenden Zuwachsraten bei der Biogaserzeugung und des damit verbundenen Flächenbedarfs sowie sonstiger Auswirkungen auf die Umwelt wurden bislang Fragen der Rentabilität und der CO2-Bilanz vermehrt diskutiert. Die Interessen der Wasserversorger spielten dabei eher eine untergeordnete Rolle. Das TZW befasste sich in mehreren DVGW-Forschungsvorhaben mit den Auswirkungen der Biogasproduktion auf die Gewässer, insbesondere wurden die möglichen Folgen der Gärresteverwertung in der Landwirtschaft auf das Grundwasser betrachtet. Gärreste können vor allem bei Verwendung von Abfällen in der Biogasanlage mit Schwermetallen oder organischen Schadstoffen belastet sein. Diese Erkenntnisse werden in eine Arbeitsgruppe des Forums eingebracht, die sich der Bereitstellung von Gärsubstraten und der Gärresteverwertung widmet. Dabei stehen Fragen zur Schadstoffproblematik und zur Qualitätssicherung der Substrate und Gärreste im Fokus der Betrachtungen. Durch seine Mitarbeit trägt das TZW zur Stärkung des Gewässerschutzes vor Emissionen aus der landwirtschaftlichen Verwertung von Gärresten bei.

Dipl.-Geol. J. Kiefer

Quelle: TZW Technologiezentrum Wasser
Karlsruher Straße 84
D-76139 Karlsruhe
Tel.: (0721) 9678-0
Fax: (0721) 9678-101
Mail: info@tzw.de
Web: http://www.tzw.de

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Biogasbranche über Verhandlungsergebnis der Koalition zur besseren Netzintegration Erneuerbarer enttäuscht

Entwicklung von Speichertechnologien wird gebremst

Gestern sind die Verhandlungen der Koalitionsfraktionen um ein Instrument zur verbesserten Netz- und Marktintegration von Erneuerbaren Energien (EE) vorerst gescheitert. Beide Regierungsparteien waren sich zwar einig, dass mit dem so genannten Kombikraftwerksmodell Speichertechnologien sowie die intelligente Zusammenschaltung von Windkraftanlagen mit größeren Stromverbrauchern oder mehrerer Erneuerbaren Energien-Anlagen untereinander etabliert werden. Es bietet die notwendige Investitionssicherheit für diese Technologieentwicklung. So wird eine bedarfsgerechte und an der Auslastung des Stromnetzes orientierte Einspeisung von Strom aus EE ermöglicht
Quelle:
http://www.biogas.org/

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Erneuerbare Energien: ThyssenKrupp Nirosta liefert Material für eine der größten Biogasanlagen der Welt

Erik Walner, Öffentlichkeitsarbeit und Vorstandsbüro
ThyssenKrupp Stainless AG

Eine der größten Biogasanlagen der Welt entsteht derzeit in Sachsen-Anhalt. Im August sollen die ersten Aggregate in Betrieb gehen. Der 13 Hektar große Biogas-Park wird in der
8000-Einwohner-Stadt Könnern bei Halle von der Firma WELtec BioPower errichtet. Besonderheit dieses umweltschonenden Projekts ist die innovative Gasaufbereitung, die eine Direkteinspeisung in das Erdgasnetz ermöglicht. Das Herz einer Biogasanlage ist der sogenannte Fermenter, in dem die biologischen Abläufe stattfinden. Da die bei der Entstehung sehr aggressive Gaszusammensetzung viele Werkstoffe angreift, setzt WELtec BioPower im Bereich Behälter und Einbauten auf nichtrostenden Edelstahl. Das Material für die Kernelemente der umweltschonenden Anlage, die 16 Fermenter, lieferte die ThyssenKrupp Nirosta.

Natur trifft Technologie: Rund 120.000 Tonnen Gülle und Mais, von 30 Landwirten aus der Umgebung angeliefert, wird der neue Biogas-Park nach der vollständigen Inbetriebnahme im Jahr 2009 verarbeiten. Dabei kommen spezielle Bakterien zum Einsatz. Daraus entstehen rund 30 Millionen Kubikmeter Bio-Rohgas pro Jahr. Dies wird in einem innovativen Verfahren zu ca. 15 Millionen Kubikmetern Biomethan aufbereitet und dann in das Erdgasnetz eingespeist. Genug Heizwärme, um etwa 10.000 Haushalte ein Jahr lang zu versorgen. So wird die im Methan gespeicherte Energie optimal genutzt. Bei der Biomethangewinnung wird zudem CO2-neutral gearbeitet, was die Umwelt zusätzlich schont. Der andere Teil des Biogases wird energetisch umgewandelt und daraus Strom gewonnen.

Die zentralen Elemente der Anlage sind die 16 Fermenter (lat. Fermentum = Sauerteig). Diese riesigen Behälter sind 6,30 Meter hoch und haben einen Durchmesser von 25 Metern. Bei der Biogasherstellung entstehen stets auch unerwünschte Bestandteile wie Schwefel oder Ammoniak. „Diese Zusätze sind sehr korrosiv. An das Material für die Fermenter werden daher höchste Ansprüche gestellt. Aus diesem Grund setzen wir bei unseren Anlagen ganzheitlich auf Edelstahl“, erklärt Hajo Schierhold, Leiter Vertrieb und Marketing WELtec BioPower. „Vergleichbare Lösungen aus Beton oder emaillebeschichteten Blechen sind entweder zu korrosionsanfällig oder wesentlich teurer.“

Exklusiver Edelstahl-Zulieferer der WELtec BioPower ist die ThyssenKrupp Nirosta. In den vergangenen zwei Jahren wurden insgesamt rund 1.500 Tonnen Material für verschiedene Projekte des Anlagenbauers aus Vechta geliefert. Dabei handelt es sich je nach Beanspruchung um unterschiedliche Edelstahl-Güten, z. B. für die Behälterwände im Bereich der Flüssigkeit oder der Gasphase. „Den Großteil der Lieferung machen Bleche unseres auf den Anwendungsfall otpimierten Standardwerkstoffs Nirosta 4301 aus“, berichtet Martin Stöckl vom Vertrieb der ThyssenKrupp Nirosta. „Besonders wichtig für WELtec BioPower ist der kaltverfestigte Zustand 2H. Mit dieser Ausführungsart können dünnere Bleche beim Bau der Fermenter verwendet werden und das bei gleichbleibender Stabilität. Dies bringt auch eine deutliche Kostenersparnis mit sich.“ Ein weiterer Vorteil: die äußerst glatte Oberfläche. „Der Nirosta 4301 2H gibt aggressiven Bestandteilen durch die verdichtete Oberfläche keine Angriffsmöglichkeit“, so Schierhold. „Bakterien finden keinen Halt, um sich festzusetzen und einzunisten. Korrosion wird so direkt im Keim erstickt. Ein wichtiger Faktor für Langlebigkeit und Effizienz“, betont der Vertriebs-Chef von WELtec BioPower.

Die Zahl umweltschonender Biogasanlagen wird im Zuge des neuen Erneuerbare Energien Gesetzes, das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, weiter steigen. So rechnet der Fachverband Biogas in diesem Jahr mit einem Zuwachs von weiteren 780 Biogasanlagen mit einer elektrischen Leistung von mindestens 200 Megawatt. Insgesamt wären dann 4.780 Anlagen in Betrieb, die drei Millionen Haushalte rund um die Uhr mit Strom versorgen könnten.

Die ThyssenKrupp Nirosta GmbH, das größte Einzelunternehmen der ThyssenKrupp Stainless, gehört zu den weltweit führenden Herstellern von nichtrostenden Edelstahl-Flacherzeugnissen mit Werken in Krefeld, Bochum, Düsseldorf-Benrath und Dillenburg. Im Geschäftsjahr 2007/08 erwirtschafteten die rund 4700 Mitarbeiter einen Umsatz von etwa 3,2 Milliarden Euro.
Die WELtec BioPower GmbH wurde 2001 durch ihre Muttergesellschaften Stallkamp und WEDA gegründet. Seitdem plant und produziert das Unternehmen aus Vechta Biogas-Komplettanlagen aus Edelstahl und ist in diesem Bereich einer der Weltmarktführer: Mit rund 50 Mitarbeitern wurden bereits mehr als 200 Anlagen in Europa, den USA, Japan und auf Zypern realisiert.

ThyssenKrupp Stainless AG
Erik Walner
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 203 52 – 45130, Fax: – 45132
E-Mail: erik.walner@thyssenkrupp.com

(Quelle: Informationsdienst Wissenschaft)

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Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Biogasanlagen

Antrag der Beschwerdeführer gegen § 19 EEG vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Anlagensplitting“ begrüßt. Die Richter hatten heute den Eilantrag eines großen Biogasanlagenparks zurückgewiesen, der die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz für verfassungswidrig hielt. „Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir diese genau prüfen“, sagte Gabriel.
Das neu am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat klargestellt, dass das „Anlagensplitting“ unzulässig ist – und zwar auch für bereits bestehende Anlagen. Dabei geht es um das in der Vergangenheit praktizierte Aufteilen großer Anlagenparks in mehrere Anlagen, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Gegen diese Regelung wandten sich die Beschwerdeführer mit ihrem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihr Antrag auf Einstweilige Anordnung wurde nunmehr vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
Nach Auffassung der Bundesregierung war das „Anlagensplitting“ bereits nach der vorherigen Fassung des EEG aus dem Jahr 2004 unzulässig. Dies hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren wiederholt öffentlich deutlich gemacht.
https://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/43213.php 

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Energiepflanzen und Gewässerschutz

Kein spezieller Regelungsbedarf beim Anbau von Energiepflanzen, aber Lücken bei Regelungen für Gärreste
Der Anbau von Energiepflanzen und die Produktion von Biogas erleben seit wenigen Jahren einen Boom. Welche Auswirkungen dies auf den Gewässerschutz hat, wurde bisher kaum untersucht. Eine vom Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI) veröffentlichte Studie beleuchtet jetzt diese Aspekte.

Die Studie „Aspekte des Gewässerschutzes und der Gewässernutzung beim Anbau von Energiepflanzen“ wurde im vTI-Institut für Ländliche Räume in Zusammenarbeit mit der Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt (IGLU) erstellt. Die Autoren bewerten nicht nur, welche Auswirkungen die energetische Nutzung von landwirtschaftlicher Biomasse auf die Gewässer haben kann, sie stellen auch Möglichkeiten des gewässerschonenden Anbaus, wie ein Anbau von Zwischenfrüchten oder eine reduzierte Stickstoffdüngung, vor. Literaturanalysen und statistische Auswertungen wurden durch die Ergebnisse schriftlicher und telefonischer Expertenbefragungen ergänzt.

Handlungsbedarf wurde vor allem bei der Lagerung und Ausbringung von Gärresten, der Überwachung von Nährstoffströmen im Zusammenhang mit Biogasanlagen und beim Grünlandschutz ausgemacht sowie – unabhängig vom Verwendungszweck des Aufwuchses – bei der Verbreitung gewässerschonender Anbaupraktiken. In diesem Zusammenhang nimmt der Bericht bestehende Förder- und Steuerinstrumente aus Agrar-, Umwelt- und Energiepolitik unter die Lupe und diskutiert, welche Möglichkeiten für Anpassungsmaßnahmen sie bieten. „Es besteht kein Bedarf an spezifischen Regelungen für den Anbau von Energiepflanzen“, betont Heike Nitsch vom Johann Heinrich von Thünen-Institut. Handlungsbedarf sieht sie aber bei der Lagerung und düngerechtlich relevanten Anrechnung von Gärresten: „Hier sollten die Auflagen an die bestehenden Standards für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft angeglichen werden.“ Dies betrifft beispielsweise eine Mindestlagerdauer von sechs Monaten oder die Anrechnung auch der pflanzlichen Anteile von Gärrückständen auf die maximale Ausbringungsmenge für organischen Stickstoff mit Wirtschaftsdünger sowie konkrete Vorgaben zur Berücksichtigung von Gärrückständen im Nährstoffvergleich in der Düngeverordnung.

Um den Vollzug wasserrechtlicher Auflagen zu unterstützen, schlagen die Autoren vor, bei der Überprüfung von Biogasanlagen, die im Rahmen der Stromeinspeisevergütung durchgeführt werden muss, Standards bezüglich der Lagerung von Gärsubstraten und -rückständen einzubeziehen. Ferner regen sie eine verpflichtende Nährstoffbuchführung an.

Die Studie kann von der Homepage des Institutes in der Rubrik „Publikationen“ unter „Downloads“ herunter geladen werden. „Aspekte des Gewässerschutzes und der Gewässernutzung beim Anbau von Energiepflanzen“, Arbeitsberichte aus der vTI-Agrarökonomie 3/2008. Braunschweig.
http://www.vti.bund.de/de/institute/lr/publikationen/bereich/ab_03_2008_de.pdf

Dr. Michael Welling, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Pressemitteilung

Weitere Informationen:
http://www.vti.bund.de/de/institute/lr/publikationen/bereich/ab_03_2008_de.pdf – Die Studie im Internet

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news291785

http://idw-online.de/pages/de/news291785

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Meldungen zu Abwasserreingung 2009

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Übersicht über alle Meldungen und Zugang zum Archiv

Meldungen zur Abwasserreinigung 2008

Januar 2009
Februar 2009
März 2009
April 2009
Mai 2009
Juni 2009
Juli 2009
August 2009
September 2009
Oktober 2009
November 2009
Dezember 2009

 

Dezember 2009
24.12.2009 Intelligentes Abwassermanagement 
24.12.2009 Neue Ergebnisse des PFT-Messprogramms: Werte der Industriechemikalie gehen im Klärschlamm und im Abwasser weiter zurück 
November 2009
29.11.2009 Belüftung mit vor Ort erzeugtem Reinsauerstoff 
September 2009
18.09.2009 Abwassergebührenvergleich: Die Zahlen sind korrekt 
Juli 2009
20.07.2009 Machbarkeitsstudie über die Optimierung von Abwasseranlagen dient der Zukunftssicherung 
10.07.2009 Vorschlag: Neuen Grenzwert in der Abwasserverordnung und der Klärschlammverordnung für PFC einführen 
Juni 2009
12.06.2009 Erste Anzeichen einer Verknappung von Produkten auf dem Fällmittelmarkt 
06.06.2009 Riechst du das auch? 
06.06.2009 Waßmannsdorf: Reinigung von keramischen Belüfterkerzen 
Mai 2009
26.05.2009 Fragen und Antworten zum Thema Splittung der Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasseranteil 
März 2009
04.03.2009 Entwicklungen auf dem Gebiet der Kleinkläranlagen 
04.03.2009 Neu entwickeltes Verfahren vermindert Schadstoffeintrag von Industriechemikalie um über 87 Prozent 
Januar 2009
16.01.2009 Erfahrungen mit der biologischen Phosphorelimination im Klärwerk Regensburg 
16.01.2009 Kreide im Einsatz auf Kläranlagen 

 


Intelligentes Abwassermanagement

Bei der Weinproduktion fallen große Abwassermengen an, die teilweise hohe Mengen an festen organischen Substanzen enthalten. Da die Produktionsabläufe saisonal ablaufen, können in Hochzeiten Schock-Belastungen der kommunalen Abwasserbehandlungssysteme auftreten.
Dringender Optimierungsbedarf zeigt sich also auch hier.
Im EU-Projekt Sustavino wird eine differenzierte Optimierung entwickelt, um das Abwasser- und Reststoff-Management effizienter zu gestalten. Um die wissenschaftlichen Werte zu ermitteln, wurden auf Weingütern in Spanien, Rumänien, Ungarn und Deutschland Proben entnommen.
Weitere Informationen unter:

http://www.sustavino.eu/uploads/download/2009_DDWB.pdf

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Neue Ergebnisse des PFT-Messprogramms: Werte der Industriechemikalie gehen im Klärschlamm und im Abwasser weiter zurück

Deutlicher Rückgang bei PFOS – Messprogramm wird weitergeführt
Die Situation bei der Durchführung des dritten Messprogramms für Perfluorierte Tenside (PFT) im Frühjahr 2009 hat sich nach den nun vorliegenden Ergebnissen weiter verbessert. Es wurde an 61 Kläranlagen Proben an den Abwasserabläufen und im Klärschlamm genommen, im Jahr 2008 geschah dies an 47 Anlagen. Beim Technologiezentrum Wasser in Karlsruhe wurden diese Proben auf 18 verschiedene PFT-Verbindungen analysiert, unter anderem auf Perfluorierte Organische Substanzen (PFOS). Bei vier Kläranlagen wurden Gesamt-PFT-Gehalte von mehr als 1.000 Nanogramm pro Liter gefunden. Bei 42 Kläranlagen lag der Wert zwischen 100 und 1.000 und 15 Kläranlagen lagen unter 100 Nanogramm pro Liter. Beim Klärschlamm sind die Verhältnisse vergleichbar. Die Rückgänge bei der von der Chemikalien-Verbotsverordnung erfassten Stoffgruppe der PFOS sind mit fast 80 Prozent deutlich. Dies ist neben Verminderungsmaßnahmen in den Betrieben auch auf den Umstieg auf Ersatzstoffe zurückzuführen.

Bei den Kläranlagen mit höheren Werten wird seitens der Behörden weiterhin nach möglichen Quellen von PFT-Stoffen gesucht, um dann Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen einzuleiten. Das Umweltuntersuchungsprogramm wird weitergeführt. Es sollen die Veränderungen festgestellt werden, damit entsprechend reagiert werden kann. Auch wenn es keine konkrete gesundheitliche Gefährdung gibt, bleibt es das Ziel, eine weitere Verbreitung der Industriechemikalie in der Umwelt und in den Naturkreisläufen vorzubeugen.

Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg

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Belüftung mit vor Ort erzeugtem Reinsauerstoff

Bei den biologischen Verfahren der Abwasserreinigung spielt der Eintrag von Sauerstoff in
die Belebungsbecken von Kläranlagen eine entscheidende Rolle für den Abbau von unerwün- schten Wasserinhaltsstoffen. Da die Belüftung als größter Einzelenergieverbraucher einer Kläranlage je nach Verfahren zwischen 40 und 80 % des Energieverbrauchs verursacht, wirken sich Innovationen in diesem Bereich besonders stark auf die Gesamtenergiebilanz einer Kläranlage aus.

Ein Ansatz zur Senkung des Energieverbrauchs besteht in der Verwendung von Reinsauer- stoff (technischer Sauerstoff mit einem Sauerstoffanteil von mehr als 90 %), durch dessen Einsatz der spezifische Energieeintrag deutlich reduziert werden kann. Bisherige Systeme zur Reinsauerstoffbelüftung waren im Vergleich zu konventionellen Belüftungssystemen jedoch oft zu aufwändig und für breitere Anwendungen nicht wirtschaftlich, weshalb solche Anlagen nur im industriellen Bereich oder für Sonderanwendungen zu finden sind.

Ein innovatives System auf Vakuumbasis (VSA = Vacuum-Swing-Adsorption) ermöglicht die lieferantenunabhängige Erzeugung von Reinsauerstoff vor Ort. Mit der neuen Technologie ergeben sich in Kombination mit steigenden Energiepreisen auch auf kleineren industriellen und kommunalen Kläranlagen neue Anwendungspotentiale für den Einsatz von Reinsauer- stoff.

Neben Energieeinsparungen können durch die Reinsauerstoffbelüftung weitere Vorteile im Bereich des vorsorgenden Umweltschutzes und bei der Betriebsführung realisiert werden. Der bessere Sauerstoffübergang führt nicht nur zu einer massiven Verringerung des eingesetzten Gasvolumens und damit auch zu einer Emissionsminderung bei austretenden, geruchs- beladenen Gasen und Aerosolen aus dem Belebungsbecken um mehr als 90 %, sondern es lassen sich aufgrund der bis zu fünffach höheren Sauerstoffverfügbarkeit auch deutlich höhere Abbauraten erzielen. Mit der Reduzierung des Anfalls an Überschussschlamm ergibt sich zudem ein verringerter Entsorgungsaufwand.

Durch das von der DBU geförderte Forschungsprojekt soll gemeinsam mit dem Industrie- partner HST Hydro-Systemtechnik GmbH der Einsatz der neuen Technik für die Vor-Ort-Erzeugung von Reinsauerstoff wissenschaftlich untersucht und die für Anlagenbetreiber relevanten technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen …mehr unter:
Quelle: http://www.uni-wh-utm.de/html/de/forschung/reinsauerstoff.html

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Abwassergebührenvergleich: Die Zahlen sind korrekt

Wer hat denn nun Recht? Das mögen sich viele Bonner Bürger fragen. Der Bund der Steuerzahler NRW erklärt, dass ihre Stadt mit den Abwassergebühren Überschüsse erziele, die Stadt dagegen sagt, der Verband arbeite mit falschen Zahlen und unseriösen Berechnungen. Auch die Bürger aus Münster, Bochum und St. Augustin dürften irritiert sein. Klarheit verschafft ein Blick in die Haushaltspläne der genannten Städte.
Bonn
Im Bonner Haushaltsplan 2008/2009 geht es in der so genannten Produktgruppe 1.11.03 um die Kosten für die Entwässerung und Abwasserbeseitigung. Unter Ziffer 4 finden sich die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Gebühren), die Bonn voraussichtlich einnehmen wird. Für 2009 setzt die Stadt 66,16 Millionen Euro an. Unter Ziffer 17 finden sich die so genannten ordentlichen Aufwendungen. Dies sind unter anderem die Kosten für das Personal, für Sachleistungen und die Abschreibung. Die Summe beträgt: 46,39 Millionen Euro. Hinzu kommt der Aufwand für die so genannten internen Leistungsbeziehungen. Sie finden sich unter Ziffer 28 und betragen 1,678 Millionen Euro. Addiert man diese Aufwendungen, erhält man einen Gesamtaufwand von 48,063 Millionen Euro. 
Genau diese Zahl nennt der Bund der Steuerzahler NRW in seiner Tabelle, in der die Überschüsse einiger Städte dargestellt werden. Subtrahiert man diese Zahl von den Gebühren, die die Stadt nach ihren eigenen Angaben einnehmen wird, ergibt sich der genannte Überschuss von 18,1  Millionen Euro. Und das entspricht 27 Prozent der eingenommenen Gebühren.
Weiter nennt die Stadt bei den statistischen Kennzahlen (Seite 3 des Auszugs aus dem Haushalt) unter Ziffer 1 den voraussichtlichen Deckungsgrad der Kosten für die Abwasserentsorgung. Für 2009 setzt die Stadt ihn bei 167,83 Prozent an. Zur Erklärung: Bei einem Deckungsgrad von 100 Prozent sind die Kosten voll gedeckt. Alles was darüber liegt, ist also Überschuss.
Bochum, Münster, St. Augustin
Die Haushaltspläne der Städte Bochum, Münster und St. Augustin sind fast identisch aufgebaut. Die entscheidenden Zahlen (Entgelte also Gebühren und Aufwendungen) finden sich jeweils unter den Ziffern 4, 17 und 28. Dann ist der Taschenrechner oder Kopfrechnen gefragt: Die Beträge von Ziffer 17 und 18 müssen addiert werden. Beim Ergebnis handelt es sich um den von BdSt genannten Gesamtaufwand. Dieser muss nun noch vom Betrag, der unter Ziffer 4 genannt wird, abgezogen werden und heraus kommt: der Überschuss.
Wie Bonn nennt Bochum übrigens auch den Deckungsgrad für die Abwasserkosten. Er liegt bei 212 Prozent.

http://www.steuerzahler-nrw.de/index.asp?id=1407&action=swtext&la=5001 

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Machbarkeitsstudie über die Optimierung von Abwasseranlagen dient der Zukunftssicherung

Vor dem Hintergrund
der demografischen Entwicklung hat der Geschäftsbereich
Entwässerung des Zweckverbandes
Ostholstein (ZVO) zusammen mit den
Entsorgungsbetrieben Lübeck (EBL) ein
Hochschulprojekt gestartet. Studenten der
Hochschule Bremerhaven sollen in einer
Machbarkeitsstudie untersuchen, ob es möglich
ist, einzelne Klärwerke aus dem Netz zu
nehmen und die Abwässer in andere bestehende
Klärwerke zu reinigen. Im Ergebnis soll
das Projekt sowohl technische als auch betriebswirtschaftliche
Erkenntnisse aufzeigen.
Der ZVO möchte durch die Zusammenarbeit
mit der Hochschule an wissenschaftlichen
Entwicklungen teilhaben und dies möglichst
mit der Praxis verzahnen. Mehr unter:

http://www.zvo.com/content/holding/presseinformation.php

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Vorschlag: Neuen Grenzwert in der Abwasserverordnung und der Klärschlammverordnung für PFC einführen

Per- und polyfluorierte Chemikalien: Einträge vermeiden – Umwelt schützen

Umweltbundesamt empfiehlt Grenzwerte zum Schutz von Umwelt und Gesundheit
Die Meldungen über per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) in der Umwelt reißen nicht ab. Neue Messungen in Kläranlagen, Gewässern, im Trinkwasser, in der Innenraumluft und vor allem im menschlichen Blut halten die Diskussion in Gang.
Zwar werden toxikologisch kritische Konzentrationen nur in einzelnen Fällen erreicht, aber: „Perfluorierte Chemikalien in Umwelt, Trinkwasser und Blut sind bedenklich, auch weil wir sie oft an entlegenen Orten finden, fernab der Produkte, die mit perfluorierten Chemikalien behandelt sind. Diese Fremdstoffe gehören eindeutig nicht in die Umwelt und schon gar nicht ins Blut von Menschen“, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) anlässlich der Veröffentlichung „Perfluorierte Verbindungen: Einträge vermeiden – Umwelt schützen“.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit empfehlen das UBA und die Trinkwasserkommission (TWK) die Einhaltung eines lebenslang gesundheitlich duldbaren Trinkwasserleitwertes von 0,3 Mikrogramm PFC pro Liter Wasser. Als Vorsorgewert schlagen die Expertinnen und Experten einen Jahresmittelwert von maximal 0,1 Mikrogramm PFC pro Liter vor.
Wegen ihrer wasser-, schmutz- oder fettabweisenden Eigenschaften kommen verschiedene PFC in Bekleidung und anderen Textilien, Kochgeschirr, Papier oder vielen anderen Verbraucher¬produkten zum Einsatz. Neue Studien zeigen: Flüchtige PFC können aus Verbraucherprodukten entweichen und eingeatmet werden. Der Körper wandelt diese Vorläuferverbindungen dann zu langlebigen PFC um. Weltweit finden sich perfluorierte Chemikalien aus verschiedenen Quellen im Blut der Menschen, werden nur langsam wieder ausgeschieden und reichern sich so im Laufe der Zeit dort an. PFOS, ein prominenter Vertreter der PFC, wurde deshalb jüngst in die Verbotsliste der Stockholm-Konvention für POPs (persistente organische Schadstoffe) aufgenommen.
PFC gelangen auch über das Abwasser aus Haushalten und der Industrie in die Klärwerke. Da die meisten PFC chemisch sehr stabil sind, werden sie nicht abgebaut. Wasserlösliche PFC werden so in Flüsse, Seen und das Meer eingetragen. PFC reichern sich auch im Klärschlamm an. Wird derart kontaminierter Klärschlamm dann landwirtschaftlich verwertet, könnten perfluorierte Chemikalien auch in Boden, Oberflächen- oder Grundwasser gelangen.
Dass PFC auf diese Weise auch ins Trinkwasser für den Menschen gelangen können, zeigte sich im Jahr 2006 am Möhnestausee in Nordrhein-Westfalen: Landwirte setzten Bodenver¬besserer in der Nähe dieses Trinkwasserspeichers ein, die – für sie unerkannt – mit stark PFC-haltigen als Bioabfallgemisch deklariertem Klärschlamm versetzt waren. In der Folge gelangten die PFC bis ins Trinkwasser – und dann auch ins Blut der Bevölkerung. Obwohl dies ein Einzelfall war, steht er doch beispielhaft für die Herausforderungen der landwirtschaftlichen Klärschlamm-Verwertung: Da Klärschlamm eine universelle Schadstoffsenke ist, besteht die Gefahr, dass auch bei Einhaltung aktuell gültiger Grenzwerte und sonstiger Beschränkungen neue, bislang nicht bekannte und geregelte Schadstoffe in unbekannter Menge in Wasser und Böden gelangen.
Um die negativen Eigenschaften der PFC bereits an der Wurzel zu packen, schlägt das UBA rechtlich verbindliche Qualitätsstandards und Minderungsziele für Gewässer, Abwasser, Klärschlamm und Böden vor. In der Düngemittelverordnung wurde bereits ein Grenzwert von 100 Mikrogramm pro Kilogramm Trockensubstanz aufgenommen. Ergänzend sollten zum Beispiel in die Abwasserverordnung und die Klärschlammverordnung abgestimmte PFC-Grenzwerte aufgenommen werden. Für industrielle Prozesse, etwa in der Textil- oder Papierindustrie, setzt sich das UBA für geschlossene Wasserkreisläufe ein. Außerdem sollten Länderbehörden Gewässer, Abwasser und Klärschlämme routinemäßig auf PFC untersuchen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten genau überlegen, ob schmutz-, fett- und wasserabweisende Eigenschaften in alltäglichen Produkten wie Textilien wirklich notwendig sind. „Perfluorierte Chemikalien begegnen uns täglich und die Segnungen der Fluorchemie sind unbestritten. Doch wie immer gilt: Weniger ist manchmal mehr und unbehandelte Haushaltsprodukte und -textilien sind für viele Zwecke völlig ausreichend“, so UBA-Vizepräsident Holzmann.
Das neue Hintergrundpapier „Perfluorierte Verbindungen: Einträge vermeiden – Umwelt schützen“ steht unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3812.pdf kostenlos zum Download bereit.
Die Trinkwasserkommission ist eine nationale Fachkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die beim UBA angesiedelt ist. Sie berät beide Behörden in den Fragen der Trinkwasserhygiene. Das BMG beruft unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der zuständigen obersten Landesbehörden die Mitglieder der Kommission für drei Jahre: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/trinkwasserkommission.htm

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news324038
Martin Ittershagen, Pressestelle
Umweltbundesamt (UBA)

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Erste Anzeichen einer Verknappung von Produkten auf dem Fällmittelmarkt

Diverse Kläranlagenbetreiber und Aufsichtsbehörden wurden in den letzten Monaten durch europaweit tätige Lieferanten über Engpässe bei der Lieferung von Fällmitteln zur Phosphat-Entfernung (Metallsalze) informiert. Ursachen für diese Entwicklung auf dem Fällmittelmarkt sind einerseits der konjunkturelle Abschwung und andererseits Verschiebungen von Produkten (Metallsalzen) in andere Marktsegmente. Diese Situation führt bei zahlreichen Kläranlagenbetreibern zu einer gewissen Verunsicherung, da sie mit der Frage konfrontiert sind, wie vorzugehen ist, falls die bisher eingesetzten Produkte nicht mehr in gewohnter Menge verfügbar sind.
Den Betreibern wird empfohlen, frühzeitig mit diversen Fällmittellieferanten Verbindung aufzunehmen und auch die Verwendung alternativer Produkte zu prüfen.
In jedem Fall dürfen nur vorregistrierte Produkte eingesetzt werden (siehe REACH-Verordnung). Kann aus betriebstechnischen Gründen nicht auf andere Produkte ausgewichen werden, ist die zuständige Wasserbehörde umgehend über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen und das weitere Vorgehen abzusprechen.
DWA-Arbeitsgruppe KA-8.2 „Abwasserreinigung durch Fällung und Flockung“

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Riechst du das auch?

Dynamische Olfaktometrie nach DIN

Auf der Kläranlage stinkt’s“, so oder so ähnlich lautet
der erste Gedanke vieler Leute, wenn es um das
Thema Kläranlage geht. Der typische Geruch, der
bei der Abwasserreinigung auftritt, wird von jedem
Menschen anders wahrgenommen. Manchen wird
übel vom Gestank, andere empfinden ihn als angenehm
und wieder andere riechen ihn nach einiger
Zeit gar nicht mehr. Man könnte sagen, der Geruch
lässt sich nicht objektiv bestimmen. Diese Aussage
ist jedoch laut DIN EN 13725:2003 falsch!
Quelle:

http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_0909/riechstdudasauch.pdf

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Waßmannsdorf: Reinigung von keramischen Belüfterkerzen

Im biologisch aktiven Milieu des Belebtschlammbeckens haben Belüfterkerzen
zwangsläufig eine begrenzte Lebensdauer. Wenn Blasenbild und Druckverlust
nicht mehr den geforderten Ansprüchen genügen, war bisher die Erneuerung
der Belüfterkerzen geboten. Nun existiert jedoch mit der Reinigung und Wiederinstandsetzung
der verschmutzten Kerzen eine wirtschaftlich interessante und nachhaltige Alternative.

http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_0909/wassmannsdorf.pdf

Ansprechpartner:
E&P Anlagenbau GmbH, Frau John

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Fragen und Antworten zum Thema Splittung der Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasseranteil

Warum interessiert der Staat sich für Oberflächenwasser?
Ziel der Europäischen Union und damit auch der Bundesrepublik ist die Reduzierung der Flächenversiegelungen um den Grundwasserhaushalt zu stabilisieren, um die durch den Klimawandel und die Menschen verursachten starken Belastungen von Grund- und Oberflächenwässern zu verringern.
Dies geht nur, wenn alle auch jeder einzelne Bürger eingebunden wird.

Wie will man das erreichen?
Unter anderem durch die Trennung von Schmutzwasserleitungen und Niederschlagswasserleitungen bei Bauvorhaben und damit verbunden eine Reduzierung des Aufwandes zur Behandlung von Abwasser (kleinere Anlagen, geringere Kosten).

Warum?
Die Rechtssprechung im Bundesgebiet und damit auch in Thüringen hat sich dafür ausgesprochen, dass eine Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser für die Gebührenzahler gerechter ist.

Beispiel für die Entscheidung: Die Klage eines Eigenheimbesitzers, der es als ungerecht empfunden hatte, dass ein benachbarter Supermarkt bei gleicher bezogener Menge Trinkwasser die gleiche Abwassergebühr zahlen sollte wie er, obwohl der durch die riesigen versiegelten Flächen ein Vielfaches von Niederschlagswasser der Oberflächen eingeleitet hatte und somit einen weit aus höheren Aufwand zur Ableitung und Klärung von Abwässern verursachte.

Bürgerinitiativen und PDS-Landtagsfraktion haben eine gerechtere Verteilung der Gebühren erstritten und nach der Überprüfung des WAZ hat der Verband die Aufteilung der vorhandenen Abwasserkosten in Schmutz- und Niederschlagswasser als zwingende Auflage erhalten. Eine alternative Lösung hat sich nicht ergeben, da eindeutig mehr als 12 % der Kosten der Abwasserbeseitigung auf die Behandlung und Betreibung von Anlagen, resultierend aus Einbringung von Niederschlagswasser, in das öffentliche Abwassersystem entfallen.

Was hat der WAZ davon?
Gar nichts! Keinen wirtschaftlichen Vorteil, sondern nur mehr Aufwand, mehr Kosten und mehr Ärger und letztendlich eine Umschichtung der Kosten, Gerechtigkeit zum Ärger der Menschen im ländlichen Raum, Besitzer großer Gebäude und Flächen und Nutzer von Altbrachen.

Kann der WAZ sich vor der Splittung der Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasser drücken?
Nein. Es ist eine Auflage des Innenministeriums, die zwingend umzusetzen ist! Der WAZ hatte bis zu diesem Zeitpunkt an einer solidarischen Mischwassergebühr festgehalten, in der alle Aufwendungen, bedingt durch den hohen Anteil an Mischabwasser im Verbandsgebiet, in gleichem Maße nach dem Verbrauch an Frischwasser berechnet wurden.
Die u.a. von BIZ und PDS eingeforderte gerechtere Verteilung der Kosten führt zur Aufteilung der bisherigen Abwassergebühr in einen Schmutzwasseranteil, der wie bisher nach dem Verbrauch von Frischwasser gerechnet wird und ca. 1,80 € nach bisheriger Hochrechnung beträgt (für Volleinleiter) und einen Niederschlagswasseranteil, der nach bisherigen Schätzungen 0,60 €/m² nicht übersteigt, dieser wird nach dem Anteil an versiegelter Fläche gerechnet,

Wer hat etwas davon?
Der WAZ nicht und am Ende der Gebührenzahler auch nicht. Nur wenige WAZ-Kunden z.B. Mieter in großen Mietshäusern, kleinste Flächen und nicht versiegelte Flächen, profitieren von der Reduzierung des Schmutzwasserkostenanteils im Abwasser, da sie nur wenig oder gar kein Niederschlagswasser in Kanäle einleiten. Was nicht in das Kanalnetz eingeleitet wird, wird also auch nicht bezahlt.
Welche Auswirkungen kann dies für das Verbandsgebiet haben?
Entsiegelung von Flächen, Versickerung von Niederschlagswasser, bei unsachgemäßer Ableitung Grundwasserschäden im bewohnten Bereichen, Verschlechterung der Qualität der Teiche.

Muss man die Info-Briefe des WAZ zur Erfassung beantworten?
Sie werden darum gebeten, damit die durch die Luftaufnahme bedingten Fehler korrigiert werden können. Bei der gesetzlich zugelassenen Auflösung bei Luftaufnahmen werden im Interesse der Wahrung des Datenschutzes alle Grundflächen exakt erfasst, aber es kann nicht immer sicher entschieden werden, was unter der sich abzeichnenden Fläche befindet und ob diese das Oberflächenwasser einer Versickerung oder einer Einleitung in einen Kanal zuführt.
In Ihrem Interesse bitten wir um Ihre Mitwirkung.

Was passiert, wenn sie diese Infobriefe zurückgesandt haben?
Diese werden ausgewertet und sie erhalten einen Brie£ in dem dann steht wie sich ihre Abwassergebühr in Zukunft berechnet, angepasst an die Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten, gemäß der jeweiligen Satzungsregelung.

Was passiert wenn Sie Dachflächen oder befestigte Flächen aus der Entsorgung in eine öffentliche Entsorgungsanlage herausnehmen (Niederschlagswasser nach dem Stand der Technik versickern)?
Bitte informieren Sie umgehend den WAZ, damit dieser auf Grund der neuen Bedingungen ihren Leistungsbescheid (ihre Abrechnung) korrigieren, d.h. reduzieren kann. Bitte prüfen Sie aber vorher, ob die Kosten für solche Vorhaben sich für Sie auch langfristig lohnen.

Gibt es eine Anpassung der Gebühren, wenn es gravierende Änderungen gibt?
Wie immer wird der WAZ auch in diesem Fall aufgefordert Überprüfungen der Gebühren durchzuführen und bei Änderungen diese der tatsächlichen Situation anpassen.
Der WAZ ist verpflichtet kostendeckend, den tatsächlichen Aufwendungen entsprechend und nicht gewinnerwirtschaftend zu arbeiten.

An wen kann man sich wenden, wenn man Hilfe möchte?
Jeder Verbandsrat (in der Regel die Bürgermeister der Gemeinden, die von Amts wegen diese im WAZ zu vertreten haben).
Die zuständigen Mitarbeiter im WAZ (z.B. Herr Bloß, Herr Gerstenberger).
Die Firma TRIGIS, die die Auswertung der Aufnahmen macht

gez. Steinwachs
Verbandsvorsitzender

http://www.zv-waz.de/data/aktuelles.php?id=71530

WAZ-Werke Zeulenroda

Erläuterung und Musterrechnung zur Berücksichtigung von Auffangbehältern bei der Berechnung der Flächen zur Abrechnung der Niederschlagswassergebühr

Eigenbetrieb des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda

Nach § 14 a der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung –

Einleitungsgebühr (Mengengebühr) Niederschlagswasserentsorgung – Absatz 4, gilt:

Wenn auf dem Grundstück Niederschlagswasser, das von bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen nach Absatz

1 abfließt, in einer Regenwasserrückhalteanlage (z.B. einer Zisterne) oder einer Brauchwasseranlage gesammelt wird, die mit

einem (Not-)Überlauf an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind und deren Rückhaltevolumen eine Mindestgröße

von 30 Litern Niederschlagswasser pro qm dieser bebauten oder künstlich befestigten Grundstücksflächen aufweist, werden auf

Antrag des Gebührenpflichtigen nur 50 % dieser Grundstücksflächen als gebührenpflichtig veranlagt.

Voraussetzung für die Anwendung der vorgenannten Regelung ist, dass das Speichervolumen der Anlage mindestens 3 Kubikmeter

beträgt. Befinden sich auf dem Grundstück des Gebührenpflichtigen mehrere Anlagen, sind die jeweiligen Speichervolumina

Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungswerke
Zeulenroda
Eigenbetrieb des Zweckverbandes Wasser / Abwasser Zeulenroda
Alleestraße 9
07937 Zeulenroda
Fon: 036628/88-0
Fax: 036628/88-299
info@zv-waz.de

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Entwicklungen auf dem Gebiet der Kleinkläranlagen

Mit großem Erfolg verteidigte Dipl.-Ing. Andrea Straub aus dem Fachbereich Architektur/ Bauingenieurwesen/ Versorgungstechnik der Hochschule Lausitz (FH) in Cottbus an der Fakultät für Umweltwissenschaften und Verfahrenstechnik der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus ihre Dissertation „Einfache Messmethoden zur Charakterisierung sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit biologischer Kleinkläranlagen“.
Die Gutachter, Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Koch von der BTU Cottbus sowie Prof. Dr.-Ing. Matthias Barjenbruch von der TU Berlin, waren sich mit den anwesenden Vertretern von Unternehmen und Kommunen darin einig, dass die Betriebsführung bestehender Anlagen wie auch die Konzeption der Anlagen durch diese Arbeit praktisch relevante sowie theoretisch begründete Impulse erhält.

Die Ergebnisse zu den Kleinkläranlagen haben ihr weit über die Region hinaus in Verbänden, öffentlichen Institutionen sowie bei Firmen eine bemerkenswerte Aufmerksamkeit und Anerkennung verschafft. Ausdruck dessen sind Anfragen zu Vorträgen, Veröffentlichungen und Gutachten. Mit Vorlesungsreihen an der BTU Cottbus und gemeinsamen Projekten hält sie seit mehreren Jahren eine für den Fachbereich Architektur/ Bauingenieurwesen/ Versorgungstechnik wichtige enge Partnerschaft in Lehre und Forschung und leistet einen beispielhaften Beitrag zur Bündelung der fachlichen Kompetenzen von BTU Cottbus und Hochschule Lausitz.

Weitere Informationen:
http://www.hs-lausitz.de/versorgungstechnik.html – Internetseiten des Studiengangs Versorgungstechnik

Ralf-Peter Witzmann, Pressse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hochschule Lausitz (FH)

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news302380

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Neu entwickeltes Verfahren vermindert Schadstoffeintrag von Industriechemikalie um über 87 Prozent

Tanja Gönner lobt mitwirkendes Unternehmen Hansgrohe: Beispielhaftes Umweltengagement
Ein neu entwickeltes Verfahren zur Reinigung von Industrieabwässern reduziert den Eintrag der umwelt- und gesundheitsgefährdenden Industriechemikalie Perfluoroctylsulfonat (PFOS) um über 87 Prozent. Dies ist nach heutiger Mitteilung (20. Februar 2009) des Umweltministeriums in Stuttgart das Ergebnis eines bei der Firma Hansgrohe AG in Schiltach (Landkreis Rottweil) durchgeführten Pilotprojekts. „Die gemeinsam mit dem Unternehmen gewonnenen Erkenntnisse können uns beim vorbeugenden Gewässer- und Umweltschutz einen wichtigen Schritt voranbringen“, erklärte Umweltministerin Tanja Gönner bei der Vorstellung des Projektberichts.

PFOS wird unter anderem in der metallverarbeitenden Industrie eingesetzt und zählt zur Chemikaliengruppe der perfluorierten Tenside (PFT). Nachdem vor zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen erhöhte Konzentrationen dieser Chemikalien in Gewässern festgestellt wurden, startete das Umweltministerium ein landesweites Messprogramm: In jeder fünften der gezielt untersuchten Klärschlammproben wurden erhöhte PFT-Werte festgestellt. In der kommunalen Kläranlage in Schiltach wurden erstmals im Frühjahr 2007 erhöhte PFOS-Werte gefunden, bei denen ein Zusammenhang mit dem Abwasser des Produktionsbetriebs der Hansgrohe AG möglich erschien. Für Industrieabwasser gibt es bislang noch keine verbindlichen PFT-Grenzwerte.

Umweltministerin Tanja Gönner lobte das Umweltengagement des Bad- und Sanitärspezialisten Hansgrohe. „Das Unternehmen hat offensiv und dabei ohne rechtliche Verpflichtung die Herausforderung aufgegriffen, die Schadstoffbelastung zu senken.“ Für einen wirksamen Schutz der Umwelt sei es entscheidend, dass es gelinge, an der Quelle der Schadstoffeinleitung anzusetzen, so Gönner. In dem neuen Verfahren wird die Industriechemikalie über eine zweistufige Aktivkohlefilteranlage aus dem Abwasser abgetrennt. Vorausgegangenen waren eingehende Analysen der Abwasser- und Spülströme des gesamten Produktionsprozesses. Die konstruktive Zusammenarbeit der Hansgrohe AG mit den Umweltbehörden sei beispielhaft, so Gönner. „Ich setze darauf, dass auch andere Unternehmen mit PFT-belastetem Abwasser, Interesse an dem neuen Verfahren zeigen.“ Das Projekt wurde vom Umweltministerium mit 150.000 Euro gefördert.

Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg

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Erfahrungen mit der biologischen Phosphorelimination im Klärwerk Regensburg

Nach der umfangreichen Erweiterung der Kläranlage in den Jahren 1999-2002 konnte erstmals eine biologische Phosphor-Elimination durchgeführt werden. Es traten jedoch erhebliche unerwünschte Begleiterscheinungen wie stark erhöhter Schlammindex, Schaumbildung und Probleme beim Betrieb des Faulturms auf, die den gesamten Anlagenbetrieb behinderten. Erst durch die Reduzierung der biologischen P-Elimination und gezielten Fällmitteleinsatz konnten die Problemewieder beseitigt werden. Schlussfolgerung Am Ende bleiben jedoch die Vorteile eines stabileren Betriebes der Biologie. Damit verbunden ist jedoch auch deutlich weniger „man power“ erforderlich, die man zur Bekämpfung der unangenehmen Begleiterscheinungen der Bio-P einbringen muss. Es stellt sich also abschließend die Frage …

Den ganzen Artikel lesen Sie unter: http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_0308/wl08_praktiker.pdf

Autor:
Johann Nuber
Klärwerk Regensburg
Am Kreuzhof 2
93055 Regensburg
Tel.: +49 (0)941-5071831
Fax: +49 (0)9410941-5071849
em@il: Nuber.Johann.Amt65@regensburg.de 

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Kreide im Einsatz auf Kläranlagen

Ein Naturprodukt als Trägermaterial für die Belebungs-Biologie Die Mikrostruktur der Kreide zeigt heute ihre Vorteile bei dem Einsatz in Kläranlagen. Zum einen besitzen die Partikel von Natur aus eine Teilchengröße von wenigen Mikrometern, zum anderen ist damit eine für Calciumcarbonate außergewöhnlich große Oberfläche von bis zu 6 m2/g verbunden. Das natürliche Produkt Kreide hat sich als gut suspendierbarer Stoff für den Einsatz in der biologischen Abwasserbehandlung bewährt. Kreide eignet sich hervorragend zur Bildung eines Kalk-Kohlensäure- Gleichgewichtes. Es löst sich gerade soviel der Kreide, wie zur Bindung der aggressiven Kohlensäure notwendig ist. CaCO3 + CO2 = Ca(HCO3)2 Der nicht gelöste Anteil stützt die Flockenstruktur der Biologie und bietet den Bakterien eine ideales Gerüst zum Aufwachsen. Viele Betreiber von Kläranlagen kennen die Probleme, die starke Regenfälle besonders im Herbst oder Frühjahr mit sich bringen. Die erhöhten Wassermassen bringen für so manchen Kläranlagenmeister ernsthafte Probleme mit sich. Aufgrund der hydraulischen Belastung kommt es schnell zu Abtrieb von Suspensa. Handelt es sich dann noch um sehr weiches Wasser, fehlt die Säurekapazität, um eine ausreichende Nitrifikation zu erzielen. Schnell läuft man Gefahr, die Ablaufwerte nicht einhalten zu können und bis Gegenmaßnahmen wirken, kann es manchmal schon zu spät sein. Kommt dann noch mit dem Temperaturwechsel im Frühjahr verstärktes Fadenwachstum dazu, lässt sich der ordnungsgemäße Betrieb der Kläranlage meist nur noch mit einem hohen Aufwand an Additiven und Arbeitszeit gewährleisten. Als Beispiel für den Einsatz von Kreide sollen hier zwei Kläranlagen genannt werden…

Den ganzen Artikel lesen Sie unter: http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_0308/wl08_kreide.pdf

Wolfgang Kallen Abwassertechnologie & EDV
Dirk Kosemund Vereinigte Kreidewerke Dammann KG

Kontakt:
Vereinigte Kreidewerke Dammann KG
Hildesheimer Straße 3
31185 Söhlde

Andrea Ermer Tel.: +49 (5129) 78204
Dirk Kosemund Tel.: +49 (5129) 78221

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Meldungen zu Energie- und E-Technik 2012

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November 2012
26.11.2012 „Power to gas“-Prinzip – Kläranlagen als Energiespeicher 
07.11.2012 Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft stärker nutzennutzen – das bringt Vorteile für alle! 
04.11.2012 Bei Stromausfällen effizienter handeln 
02.11.2012 Energiewirtschaft erwartet konkrete gesetzgeberische Schritte zur Umsetzung der Energiewende 
02.11.2012 BDEW schafft neue Stabsstelle für Erneuerbare Energien 
02.11.2012 Anteil von Steuern und Abgaben am Strompreis steigt 2013 auf Rekordniveau von rund 50 Prozent 
02.11.2012 Energiekosten systematisch senken 
September 2012
24.09.2012 Neuer Rahmen für Erneuerbare Energien notwendig 
24.09.2012 BDEW zum Start der Konsultation des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom der Bundesnetzagentur 
24.09.2012 Wasserwirtschaft diskutiert Energieeffizienz-Potenziale 
24.09.2012 Zukünftiges Strommarktdesign 
21.09.2012 Übersicht Energierecht 
August 2012
26.08.2012 Funksteckdosen mit Köpfchen
17.08.2012 Elektronische Vorschaltgeräte verringern den Energieverbrauch 
Juli 2012
23.07.2012 Große Potenziale für Kommunen bei der Abwasserbehandlung um den Stromverbrauch zu senken – Deutsche Bank Research 
Juni 2012
09.06.2012 Optimierungspotenziale, Forschung, Wasserstofftechnologie, Benchmarking 
09.06.2012 Energieoptimierung der Kläranlage Blümelstal
Mai 2012
25.05.2012 Effizienz ist die größte Energiequelle  
März 2012
01.03.2012 Energie und Phosphor aus Klärschlamm  
Februar 2012
13.02.2012 Hessen fördert Energieeinsparungen bei Kläranlagen 
Januar 2012
29.01.2012 Alleskönner im Abwasser – Bakterien erzeugen Strom 
08.01.2012 Tagung: Energieeffizienz von Kläranlagen kann landesweit gesteigert werden 

„Power to gas“-Prinzip – Kläranlagen als Energiespeicher

Emden. Mit Unterstützung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, der Stadtwerke Emden (SWE) und anderer regionaler Partner kann die Hochschule Emden/Leer ein weiteres innovatives Projekt auf den Weg bringen. Die Idee ist, bei der Energiegewinnung durch das „Power to gas“-Prinzip, also der Umwandlung überschüssiger Windenergie in speicherbares Erdgas, das im Faulturm eines Klärwerks anfallende Kohlendioxid zu nutzen. Insgesamt stehen dafür Mittel in Höhe von fast 200 000 Euro zur Verfügung.

Da Strom aus Windkraft nur bedingt verfügbar ist, werden neue Wege gesucht, Energie zu speichern. Einer davon geht mit der Umwandlung von Windstrom in Erdgas einher. Dabei wird die überschüssige Energie genutzt, um Wasserelektrolyse zu betreiben, also Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff zu spalten. Der Wasserstoff wird dann im nächsten Schritt durch die Zugabe von Kohlendioxid aus dem Emder Klärwerk in Methan, also künstliches Erdgas, umgewandelt. Dieses ist im Gegensatz zur Windenergie speicherbar. Und die Speicherkapazitäten für Erdgas sind hierzulande groß. „Mit diesem Projekt gehen wir über ,Power-to-gas‘ hinaus“, sagt Prof. Dr. Sven Steinigeweg vom Emder Institut für Umwelttechnik (EUTEC) an der Hochschule Emden/Leer. Da das Faulgas neben Kohlendioxid auch selbst Methan enthält, kann eine noch größere Energieeffizienz erzielt werden. Vor Ort wird es in Strom und Wärme umgewandelt oder gespeichert. In der Vergangenheit hatte Prof. Dr. Steinigeweg sich bereits mit dem energieeffizienten Betrieb von Kläranlagen befasst. Weiterhin wird untersucht, wie sich der sichere Betrieb der Kläranlage an die Verfügbarkeit von Windstrom anpassen lässt. Es wird beispielsweise getestet, ob energieintensive Schritte in Zeiten hohen Stromangebots durchgeführt werden können.

Als nächstes wird die Hochschule einen Ingenieur beauftragen, sich zwei Jahre lang mit dem Projekt zu befassen. „Wir sind froh, durch unsere Projektpartner eine so große Unterstützung zu erfahren“, so Steinigeweg. Die Projektkosten von insgesamt rund 185 000 Euro werden zu einem Großteil (125 000 Euro) vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) getragen. Die Differenz teilen sich die Projektpartner. Neben den Stadtwerken und dem Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden (BEE) sind das die Gesellschaft für Abwasserberatung in Langenhagen, die Firma Ibis Umwelttechnik in Riepe und das Unternehmen Thalen Consult aus Neuenburg.

Ansprechpartner:
Hochschule Emden/Leer
Prof. Dr. Sven Steinigeweg
Tel. (04921) 807-1513
E-Mail: sven.steinigeweg@hs-emden-leer.de
http://www.hs-emden-leer.de

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Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft stärker nutzennutzen – das bringt Vorteile für alle!

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert von der Bundesregierung und den Bundesländern die Einbindung in die Energiepolitik und mehr Unterstützung für die Wasserwirtschaft zur Nutzung der Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft. Die dafür vorhandenen Beschränkungen müssen endlich wegfallen. Die AöW weist auf die Vorteile dieser regenerativen dezentralen Energiegewinnung für die Bürger, die Umwelt und den Klimaschutz hin.

Berlin. Anlässlich der Sitzung des Präsidiums der AöW in dieser Woche in Berlin forderte Dr. Jochen Stemplewski, Präsident der AöW und Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft / Lippeverband, dass in der Diskussion über die Energiewende und die Kosten der Nutzung erneuerbarer Energie endlich die Energiepotenziale der Wasserwirtschaft stärker beachtet werden.

„Die Wasserwirtschaft betreibt schon lange Eigenenergieerzeugung aus klimafreundlichen, regenerativen Energieträgern und trägt zur Energieversorgung in Form von Strom und Wärme bei. Abwasserbetriebe nutzen die in den Kläranlagen anfallenden Klärschlämme und das Klärgas energetisch zur Strom- und Wärmeerzeugung. Damit werden nennenswerte Anteile des eigenen Eigenenergiebedarfs bei der Abwasserreinigung gedeckt, die Ressourcen geschont und der CO2-Ausstoss reduziert. Zudem sichern wir damit stabile Gebühren“, so Dr. Stemplewski.

Die AöW hatte bereits vor zwei Jahren auf die energiewirtschaftliche Bedeutung der Wasserwirtschaft hingewiesen. Zwar seien nun weitere Forschungsprogramme zur Hebung der Potenziale angelaufen und auch verschiedene Projekte in Angriff genommen worden, dies reiche aber bei Weitem nicht aus, konstatierte das AöW-Präsidium.

Dabei liegen die Vorteile auf der Hand. Die Wasserwirtschaft ist ein wesentlicher Faktor der kommunalen Daseinsvorsorge, dezentral angesiedelt und langfristig angelegt. Wo Menschen leben, wird beständig Wasser gebraucht und Abwasser entsorgt werden müssen. So kann ein Teil der Grundlast allein in der Eigenenergienutzung mit den Energiepotenzialen der Wasserwirtschaft abgedeckt werden. Durch die Ortsnähe bestehen zudem Chancen, die Kläranlagen für die Speicherung der zeitweiligen Überschüsse aus den Schwankungen in der aus Wind- und Photovoltaikanlagen erzeugten Energie zu nutzen und bei Bedarf schnell regional zu verteilen. Da die Anlagen bereits an die örtlichen Stromnetze angebunden sind, können sie auch leicht in Verteilnetze integriert werden. Überschüssige Wärme aus Kläranlagen und Kanälen kann durch direkte Anbindung für die Heizung von Wohnungen, Schulen, Museen und Verwaltungen genutzt werden. In Pilotanlagen wird sogar aus der Abwasserreinigung Wasserstoff als Energierohstoff gewonnen.

Verfahren zur Covergärung von unterschiedlicher Biomasse und Abfällen in Kläranlagen können durch Beschränkungen jedoch derzeit nicht voll ausgenutzt werden, obwohl dies für die Umwelt mehr bringen würde. Der Betrieb von Kläranlagen und die Entsorgung von Restklärschlamm erfüllen sehr hohe Umweltauflagen, die sogar weit über die Standards für Biogasanlagen hinausgehen. Trotzdem wird die Klärgasnutzung nach dem EEG geringer vergütet als Biogas. Dies bedeutet für die Wasserwirtschaft eine strukturelle Benachteiligung und Ungleichbehandlung. Die AöW betrachtet es daher als Fehlentwicklung, dass der Bau von Biogasanlagen auf der grünen Wiese gefördert wurde, die Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft aber übersehen werden. Auch in der Wasserversorgung schlummern noch weitere Potenziale.

„Es war schon immer unser Bestreben, die Energiequellen, die in Wasser und Abwasser liegen, zu nutzen. Wir stehen bereit, unsere Möglichkeiten noch weiter auszuschöpfen. Bisher werden wir dabei aber durch die Ungleichbehandlung gegenüber anderen erneuerbaren Energien gebremst. Statt über die EEG-Umlage und den Netzausbau zu streiten und die Energiewende immer wieder in Frage zu stellen, fordern wir die Einbeziehung in die energiewirtschaftlichen Entscheidungen“, war die einhellige Feststellung des AöW-Präsidiums.

Deshalb fordert die AöW:

• Rechtliche Gleichstellung der Energie aus der Wasserwirtschaft mit anderen Erneuerbaren Energien und adäquate Erhöhung der Einspeisevergütungen für Strom aus der Wasserwirtschaft, insbesondere aus Klärgas und Wasserkraft
• Gleichstellung der Klärgasnutzung mit Biogas
• Förderung der Erstellung von Energiekarten für die Erschließung der Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft
• Einbeziehung der öffentlichen Wasserwirtschaft in ein regionales Energiemanagement und Energienetze

Über Beispiele können Sie sich informieren unter:

http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/pages/themen/energie-und-wasserwirtschaft/beispiele-von-mitgliedern.php

oder vor Ort bei den Abwasserbetrieben oder Wasserversorgern.

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Bei Stromausfällen effizienter handeln

Energieversorger, Behörden und Rettungskräfte müssen bei Stromausfällen schnell und koordiniert zusammenarbeiten. Forscher haben eine neue Planungssoftware entwickelt, mit der sich alle Beteiligten besser auf den Ernstfall vorbereiten können.

Die Stromversorgung ist das Rückgrat unserer modernen Volkswirtschaft. Nahezu alle Lebensbereiche sind abhängig von elektrisch betriebenen Geräten. Wenn der Stromfluss stoppt, geht nicht nur das Licht aus. Es funktionieren weder Geldautomaten, noch Kassensysteme in Supermärkten. Auch Telefon, Radio und Fernseher sind lahm gelegt. Bei einem länger anhaltenden Ausfall ist die Versorgung mit Warmwasser, Gas oder Treibstoff und der Betrieb von Beatmungsgeräten auf Intensivstationen oder in Pflegeheimen gefährdet.

Ursachen für dieses erschreckende Szenario können Naturkatastrophen, Terroranschläge oder technische Probleme sein. Wie real die Gefahr auch hier in Deutschland ist, zeigen aktuelle Beispiele. Der letzte größere Vorfall ereignete sich 2011 in Hannover. Dort waren 650 000 Menschen bis zu 90 Minuten ohne Strom, nachdem ein Block in einem Steinkohlekraftwerk und eine Netzkupplung in einem Umspannwerk streikten. Noch viel weitreichendere Folgen hatte der größte Stromausfall der Nachkriegsgeschichte, als 2005 im Münsterländer Schneechaos reihenweise Hochspannungsmasten umknickten. 250 000 Menschen waren teilweise bis zu fünf Tage ohne Strom. Der wirtschaftliche Schaden belief sich auf über 100 Millionen Euro.

Feuerwehrmänner als Prozessmanager
Im Ernstfall sehen sich Energieversorger, Behörden und Einsatzkräfte mit einer Vielzahl von Aufgaben konfrontiert: Wer ist am intensivsten betroffen, wo besteht der größte Handlungsbedarf, wie lange reicht der Notstrom aus, wer übernimmt welche Fahrten, wie lange reicht der Treibstoff? Nur ein Bruchteil der Fragen, auf die rasch Antworten gefunden werden müssen. »Um die Dauer des Crashs zu minimieren, müssen Einsatzleiter bei Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten wie Prozessmanager agieren«, so Prof. Dr. Thomas Rose, Leiter des Forschungsbereichs Risikomanagement und Entscheidungsunterstützung am Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT in Sankt Augustin.

Während Prozessmanager in Unternehmen jedoch auf spezialisierte Softwaretools zurückgreifen können, steht den Einsatzkräften kein modernes IT-gestütztes Prozessmanagement für Krisenfälle zur Verfügung. »Die aktuell erhältlichen Lösungen für Industrie und Wirtschaft sind zu komplex und passen nicht zu den speziellen Anforderungen von Polizei, Feuerwehr & Co. Und auch Programme wie Excel stoßen bei großen, sich ständig ändernden Datenmengen schnell an ihre Grenzen. Unsere IT-Sicherheitsplattform stößt genau in diese Lücke«, erklärt Rose.

Die Software vom FIT gibt Energieversorgern, Behörden und Einsatzkräften bundesweit die Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld – also noch bevor der Strom ausfällt – optimal auf die gemeinsame Zusammenarbeit in Krisenfällen vorzubereiten. Kernstück, der im Forschungsprojekt InfoStrom entwickelten IT-Lösung, sind rollenbasierte Checklisten. Diese enthalten nicht nur detaillierte Handlungsanweisungen über das, was die eigene Stelle zu tun hat, sondern auch darüber, welche Punkte mit anderen Stellen abgestimmt werden müssen.
Tests in zwei Landkreisen

Zum Beispiel weiß das Technische Hilfswerk dadurch genau, wie viele Fahrzeuge die örtliche Feuerwehr plant einzusetzen. »Checklisten eignen sich für das Krisenmanagement am besten. Sie standen bisher aber lediglich auf Papier zur Verfügung. Auch der organisationsübergreifende Ansatz fehlte. Zusätzlich haben wir ein Glossar integriert. Denn die unterschiedlichen Einsatzkräfte nutzen meist unterschiedliche Begrifflichkeiten«, so Rose. Die Einsatzfähigkeit der Software wurde im städtisch geprägten Rhein-Erft-Kreis und im ländlichen Kreis Siegen-Wittgenstein erfolgreich evaluiert.

Quelle: Fraunhofer-Gesellschaft

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Energiewirtschaft erwartet konkrete gesetzgeberische Schritte zur Umsetzung der Energiewende

Müller: Es gibt Grund zur Hoffnung / Wir können uns keinen Stillstand leisten

„Es ist erfreulich, dass Bund und Länder bei einigen wichtigen Themen jetzt an einem Strang ziehen wollen. Doch müssen bald Taten folgen. Bund und Länder sollten die Zeit bis zu den nächsten Treffen im Kanzleramt Anfang Dezember und im März nutzen, um die noch offenen beziehungsweise strittigen Punkte zu klären. Es gibt berechtigten Grund zur Hoffnung nach den heutigen Erklärungen, dass wichtige Fragen zur Umsetzung der Energiewende von Bund und Ländern zügig beantwortet werden. Aber es müssen jetzt konkrete gesetzgeberische Schritte folgen, damit die Umsetzung weitergehen kann. Einen Stillstand, der sonst für die nächsten zwei Jahre drohen würde, können wir uns nicht leisten.“ Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zum heutigen Treffen der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Länder im Kanzleramt.

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BDEW schafft neue Stabsstelle für Erneuerbare Energien

Müller: Unternehmen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien können bei wichtigen Zukunftsfragen an übergreifenden Branchenlösungen mitwirken

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) baut seine Kompetenz im Bereich der Erneuerbaren Energien weiter aus und schafft mit sofortiger Wirkung eine neue Stabsstelle für Erneuerbare Energien. Das hat heute der BDEW-Vorstand als höchstes Gremium des Branchenverbandes einstimmig in Berlin beschlossen. Die Leitung der Stabsstelle für Erneuerbare Energien wird Dr. Maren Hille in Ergänzung ihrer Aufgaben als Geschäftsbereichsleiterin Erzeugung beim BDEW übertragen. Die Stabsstelle ist direkt der Vorsitzenden der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Hildegard Müller, unterstellt.

„Der BDEW versteht sich als der integrative Ansprechpartner der Energiewirtschaft für Politik und Öffentlichkeit über alle Sparten, Wertschöpfungsstufen und Unternehmensformen hinweg“, erklärte Hildegard Müller. Schon längst gehöre der Bereich der Erneuerbaren Energien zum täglichen Geschäft der BDEW-Mitgliedsunternehmen. „Jetzt geht es darum, zunehmend auch die Unternehmen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien zu integrieren, damit sie bei den wichtigen Zukunftsfragen der Energieversorgung wie zum Beispiel dem Netzausbau, der Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der Entwicklung eines neuen Marktdesigns an übergreifenden Lösungen mitwirken können“, erläuterte Hildegard Müller.

Es gehe vor allem darum, bei den energiewirtschaftlichen Fragestellungen der Zukunft ein Gemeinschaftsmodell zu schaffen. „Neben den genannten, zentralen Herausforderungen geht es beispielsweise auch um neue Vermarktungsmodelle sowie rechtliche, betriebswirtschaftliche und sicherheitstechnische Fragen. Hier können wir aufgrund der Expertise in den unterschiedlichen Bereichen, die der BDEW abdeckt, die Lerneffekte zwischen den Sparten und Wertschöpfungsstufen nutzen. Damit bieten wir den Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien einen echten Mehrwert im Vergleich zu einem reinen Ein-Sparten-Verband. Auch politisch ist für die Gestaltung und Umsetzung der Energiewende die Vertretung von Partikularinteressen häufig nicht mehr zielführend. Daher soll der BDEW als die übergreifende und integrative Branchenplattform weiter ausgebaut werden“, so Müller.

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Anteil von Steuern und Abgaben am Strompreis steigt 2013 auf Rekordniveau von rund 50 Prozent

EEG-Fördersumme erreicht im nächsten Jahr rund 20,4 Milliarden Euro

Im Zusammenhang mit der Diskussion um den starken Anstieg der EEG-Umlage 2013 weist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) darauf hin, dass der Anteil der staatlichen Steuern und Abgaben am Strompreis für Privatkunden im nächsten Jahr erstmalig auf voraussichtlich rund 50 Prozent steigen wird. Gründe dafür sind nach ersten Berechnungen des BDEW die stark gestiegene EEG-Umlage für das Jahr 2013 mit 5,277 Cent pro Kilowattstunde und weitere gesetzliche Umlageregelungen. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass auch die Netzentgelte, die heute veröffentlicht werden, im nächsten Jahr steigen. Auf der Basis der Netzentgelte wiederum werden in den nächsten Wochen weitere staatlich festgelegte Preisbestandteile wie die Umlagen nach Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ermittelt. In die Netzentgelte wird auch die neue Offshore-Haftungsregelung aufgenommen. All diese Strompreisbestandteile werden entsprechend ansteigen. Allein für die Förderung der Ökostromerzeugung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen die Stromkunden im Jahr 2013 voraussichtlich insgesamt etwa 20,4 Milliarden Euro (Mrd. Euro) aufbringen (2012: 14,1 Mrd. Euro, 2011: 13,4 Mrd. Euro, 2010: 8,3 Mrd. Euro), so der BDEW.

„Es ist klar, dass die Unternehmen diese stark steigenden, vom Staat festgelegten beziehungsweise regulierten Bestandteile des Strompreises nicht mehr kompensieren können und an die Kunden weitergeben müssen“, erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die Politik habe es in der Hand, diese staatlichen Strompreisbelastungen für die Haushaltskunden zu reduzieren.

Die EEG-Umlage 2013 hat wie zuletzt erwartet die 5-Cent-Marke überschritten. „Ich teile die Sorgen der Verbraucher, die mit dem sprunghaften Anstieg der EEG-Umlage verbunden sind. Notwendig ist eine umfassende Reform des EEG. Bundesumweltminister Altmaier hat dazu in der vergangenen Woche richtige und wichtige Punkte angesprochen: Mit Blick auf die dynamisch steigenden Kosten des Ausbaus und der Systemintegration liegt es auf der Hand, dass die Erneuerbaren Energien künftig marktfähig, effizienter gefördert und mit dem Netzausbau synchronisiert werden müssen“, erläuterte Müller.

Im Zusammenhang mit dem dringend notwendigen Netzausbau plädiert die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung für eine Flexibilisierung des EEG: „Ich denke, dass man in Regionen, in denen der Netzausbau mit dem rasanten Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht Schritt halten kann, nicht weiter ungehemmt regenerative Anlagen zubauen kann. Man sollte in Regionen, die zeitweise schon heute über ihren eigenen Bedarf hinaus Strom erzeugen, die Ampeln auf gelb oder rot schalten, bis entsprechende Leitungen zum Stromtransport fertig gestellt sind.“

„Die Markt- und Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien ist Voraussetzung, wenn sie in Zukunft das Rückgrat der Energieversorgung werden und wie von der Bundesregierung geplant bis zum Jahr 2050 80 Prozent der Stromerzeugung liefern sollen. Dafür müssen die Erneuerbaren schrittweise weiter in den Markt integriert werden, bezahlbar bleiben und Systemdienstleistungen erfüllen, um zukünftig verlässlich Strom zu liefern so wie es derzeit größtenteils nur die konventionellen Kraftwerke leisten können“, erklärte Hildegard Müller.

Müller verwies auch auf die noch anstehenden Ermittlungen und Veröffentlichungstermine weiterer staatlich induzierter Strompreisbestandteile: „In der nächsten Zeit werden zum Beispiel die Netzentgelte, die Umlagen aus Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung, aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie für die in die Netzentgelte einzurechnende neue Offshore-Haftung bekanntgegeben. Dies alles wird weitere Auswirkungen auf die Kalkulation der Strompreise haben. Diese Situation stellt Verbraucher und Energieversorger vor große Herausforderungen.“

Weitergehende BDEW-Informationen

Zu Veröffentlichungsterminen von staatlichen Strompreisbestandteilen:
EEG-Umlage: Veröffentlichung am 15. Oktober 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013.

Netzentgelte: Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte bis zum 15. Oktober 2012 – endgültig bis zum 31. Dezember 2012 – mit Wirkung zum 1. Januar 2013.

KWK-G-Aufschlag: Für die Veröffentlichung gibt es keinen verbindlichen Termin – bei rechtzeitiger Vorlage der Daten streben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) eine Veröffentlichung Ende Oktober 2012 an – Wirkung zum 1. Januar 2013.

Umlage Paragraph 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV): Veröffentlichung am 20. Oktober 2012 durch die ÜNB mit Wirkung zum 1. Januar 2013.

Neue Offshore-Haftungsumlage (bzw. EEG-Haftungsumlage) nach Paragraph 17f EnWG-Änderungsgesetz-Entwurf: Veröffentlichung durch die ÜNB auf Basis des Paragraphen 17 EnWG-Änderungsgesetz-Entwurf am 15. Oktober 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013.

Zur Ermittlung der EEG-Umlage:
Die EEG-Umlage wird nach klaren Vorgaben des Gesetzgebers von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern ermittelt. Als zuständige Behörde überwacht die Bundesnetzagentur die Ermittlung, Festlegung und Veröffentlichung der EEG-Umlage. Die Energieversorger profitieren von dieser Umlage nicht, sondern reichen diese ausschließlich an die Kunden weiter. Die Verbraucher bezahlen bundesweit einheitlich über einen Ausgleich immer nur für die prognostizierte Erzeugung aus Erneuerbaren Energien. Die Differenz aus dieser Prognose und der tatsächlichen Entwicklung wird, egal ob die EEG-Umlage zu hoch oder wie im Jahr 2010 zu niedrig geschätzt worden war, nachträglich inklusive möglicher Zinsen für die Kunden in Form der sogenannten Nachholung entweder positiv oder negativ verrechnet und fließt in die EEG-Umlage des jeweiligen Folgejahres ein. Die Kunden können also in diesem System keinen Verlust machen, sondern zahlen für die tatsächlich entstandenen Kosten.

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Energiekosten systematisch senken

Leitfaden ‚Energiemanagementsysteme‘ zeigt Einsparpotentiale für Betriebe und Behörden

Energieintensive Unternehmen sind vielfach dazu verpflichtet, Energiemanagementsysteme, kurz EMS, einzuführen. Dies ist notwendig, wenn sie sich von der EEG-Umlage oder von der Stromsteuer befreien lassen wollen. Angesichts steigender Energiepreise und Verpflichtungen zum Klimaschutz lohnen sich EMS auch für mittelständische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Wie sie systematisch ihre Energieeffizienz verbessern können, zeigt ein neuer gemeinsamer Leitfaden des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums. „Unternehmen jeglicher Größe und Branchenzugehörigkeit erhalten eine strukturierte und für jedermann verständliche Gebrauchsanleitung für Energiesparmanagementsysteme. Damit können sie ihre Energiesparpotentiale einfach erkennen und Effizienzsteigerungen zielgerichtet umsetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Für einheitliche Anforderungen an EMS sorgt seit diesem Jahr der neue internationale Standard ISO 50001. Derzeit sind weltweit bereits 900 Unternehmensstandorte gemäß ISO 50001 zertifiziert – davon allein 470 Standorte in Deutschland.

Energiesparpläne entwerfen, umsetzen und die Ergebnisse kontrollieren – diese Schrittfolge steckt hinter dem Begriff „Energiemanagementsystem“. Praxisbeispiele zeigen, welches Potential hier schlummert: ein Baustoffhersteller reduzierte seine Energiekosten durch den Einsatz von Wärmetauschern um 450.000 Euro pro Jahr und stieß 3.225 Tonnen CO2 weniger aus. Die Investition amortisierte sich schon nach zwei Jahren. Ein Versandhandel konnte sogar ohne finanziellen Aufwand 5.500 Euro im Jahr einsparen, indem er die Beleuchtung in seiner Möbelhalle überprüfen ließ und optimal einstellte.

Der gemeinsame Leitfaden des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums „Energiemanagementsysteme in der Praxis – ISO 50001: Leitfaden für Unternehmen und Organisationen“ zeigt, wie es geht. Er bietet eine übersichtliche und praxisorientierte Hilfestellung, wie Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen ein EMS einführen können – unabhängig vom Status quo des Energieverbrauchs, der Größe oder der Branche.

Zertifizierte EMS müssen gemeinsame Standards erfüllen. Im April 2012 wurde die europäische Norm EN 16001 durch die internationale Norm ISO 50001 abgelöst. Dadurch erhielten EMS erstmalig einheitliche Kriterien, die in allen Ländern für alle Unternehmen und Organisationen gelten. ISO 50001 beschreibt – wie auch die europäische Vorläufernorm EN 16001 – die Anforderungen eines Energiemanagementsystems (EMS). Anhand dessen kann ein Unternehmen eine Energiepolitik entwickeln und einführen, strategische und operative Ziele sowie Aktionspläne bezüglich des Energieeinsatzes festlegen. Mit der Umsetzung der Norm können Unternehmen und Organisationen Energieeinsparpotenziale erkennen und ihre Energieeffizienz verbessern. Der Energieverbrauch lässt sich sehr gezielt senken und die Effizienz auch langfristig deutlich verbessern. Eine Checkliste und ein tabellarischer Vergleich der ISO 50001 mit ISO 14001 und EMAS, den beiden etablierten Umweltmanagementsystemen, geben darüber hinaus eine Orientierung zum Verhältnis von Energie- und Umweltmanagementsystem an die Hand.

Weitere Informationen und Links:

Die Publikation kann auf der Internetseite des Umweltbundesamtes heruntergeladen werden:

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/3959.html

Weitere Hinweise zu EMAS und ISO 50001 finden Sie auch auf der Website des beim BMU eingerichteten Umweltgutachterausschusses: www.emas.de

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Neuer Rahmen für Erneuerbare Energien notwendig

Müller: Erneuerbare müssen auf lange Sicht verlässlich Strom bereitstellen / Bessere Koordination zwischen Bund und Ländern erforderlich

„Wir müssen über einen neuen Rahmen für die Erneuerbaren Energien reden und die nächste Stufe ihrer Marktintegration vorbereiten. Die Erneuerbaren müssen schrittweise Funktionen erfüllen, die bisher nur von den konventionellen Energieträgern geleistet wurden.“ Das erklärte heute Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zur Eröffnung der Messe Husum WindEnergy 2012. Darüber hinaus sei für das Gelingen der Energiewende auch eine bessere Koordination zwischen Bund und Ländern beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze entscheidend. Für die Energiewende spiele die Windenergie eine zentrale Rolle.

„Es müssen Lösungen entwickelt werden, die die Erneuerbaren Energien auf lange Sicht verpflichten, Systemdienstleistungen zu liefern und – beispielsweise zusammen mit geeigneten Speichern – so verlässlich Strom bereit zu stellen, wie es heute die konventionellen Kraftwerke tun. Denn nur so können sie zum Rückgrat der Energieversorgung werden“, sagte Müller auch mit Blick auf ein neues Energiemarktdesign, das es zu entwickeln gelte. „Wie gehen wir zum Beispiel in Zukunft mit den Effekten innerhalb des jetzigen Systems um, wenn mehr Strom aus Erneuerbaren im System ist als transportiert, gespeichert, verbraucht oder exportiert werden kann“, fragte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Es gebe Anpassungsbedarf sowohl kurz- bis mittelfristig beim Erneuerbare-Energien-Gesetz, als auch langfristig in Bezug auf das Marktdesign für den Strommarkt als Ganzes. Denn konventionelle Stromerzeugungsanlagen würden im Jahr 2020 rund 40 Prozent weniger in Betrieb sein als heute und damit immer unwirtschaftlicher werden. Müller: „Wir tun jedoch gut daran, die hier anstehenden Entscheidungen nicht übereilt zu treffen, sondern uns ausreichend Zeit zu nehmen, ein integriertes Marktdesign zu entwickeln, das erneuerbare und konventionelle Erzeugung zukunftsfest verbindet. Dies muss daher eine der ersten Aufgaben der nächsten Wahlperiode werden.“

Mit den Bundesländern müsse dringend abgestimmt werden, wie ein möglichst effizienter und gleichzeitig volkswirtschaftlich verträglicher Ausbau Erneuerbarer Energien zu schaffen ist. „Die Pläne der Bundesländer beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und hier vor allem bei der Windenergie übertreffen die des Bundes nach jetzigem Stand um etwa 60 Prozent“, erläuterte Müller. Anstatt eine möglichst große Energieautarkie anzustreben, sollten sich die Bundesländer lieber an Modellen zum länderübergreifenden Netzausbau beteiligen.

Darüber hinaus veröffentlichte der BDEW in Husum aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Windenergie in Deutschland: Zwischen Januar und August 2012 wurden insgesamt 29,697 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom mit Wind erzeugt. Das waren 1,1 Prozent mehr als im selben Zeitraum im Jahr 2011 (29,385 Mrd. kWh). Die Stromerzeugung aus Wind lag im August 2012 aufgrund der Witterungsverhältnisse bei nur 2,165 Milliarden Kilowattstunden; im August 2011 waren es 3,055 Mrd. kWh.

Quelle: bdew

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BDEW zum Start der Konsultation des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom der Bundesnetzagentur

„Die Energiewirtschaft wird den von der Bundesnetzagentur eingeleiteten Dialog zwischen den Bürgern und der interessierten Öffentlichkeit weiter konstruktiv begleiten. Der durch die Bundesnetzagentur am Ende des Konsultationsprozesses zu bestätigende Netzausbauplan wird die verbindliche Grundlage für den Netzausbau der Übertragungsnetzbetreiber. Die darin enthaltenen, bundesländerüber-greifenden und grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen werden separat erfasst und als Entwurf eines Bundesbedarfsplans der Bundesregierung zugeleitet, der dann vom Deutschen Bundestag zu verabschieden ist. Wir erhoffen uns am Ende von diesem gesetzlichen Verfahren eine hohe Verbindlichkeit und eine Beschleunigung des Netzausbaus in Deutschland, was zum Gelingen der Energiewende existenziell ist.

Der BDEW weist aber auch darauf hin, dass eine wesentliche Rahmenbedingung für den Ausbau auf der Übertragungsnetzebene die Entwicklungen in den regionalen Verteilnetzen sind. Daher sollte im Auge behalten werden, dass nicht nur der Um- und Ausbau des Übertragungsnetzes, sondern auch des Verteilnetzes vorangetrieben wird. Denn nahezu alle Solar-Anlagen und weit über 90 Prozent der Nettoleistung aller Windkraftanlagen sind an das Verteilnetz angeschlossen. Aufgrund der richtungswechselnden und schwankenden Lastflüsse der dezentralen erneuerbaren Erzeugungsanlagen auf dieser Ebene ist deren Einfluss auf die Übertragungsnetze im Verlauf des weiteren Verfahrens unbedingt ausreichend zu berücksichtigen.

Der Netzentwicklungsplan zeigt diejenigen Projekte auf, die in den nächsten drei Jahren für einen sicheren Systembetrieb zwingend umgesetzt werden müssen. Er kann als die Blaupause für den Bundesbedarfsplan zum Netzausbau angesehen werden. Dieser Bundesbedarfsplan muss so schnell wie möglich verabschiedet werden. Wir appellieren daher an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Dazu ist der Netzausbau zu dringlich.

Mit Blick auf die Diskussion über die Grundannahmen des Netzentwicklungsplans zum Übertragungsbedarf von Strom aus den verschiedenen Erzeugungsquellen verzeichnen wir einen rasanten Zubau an Erneuerbaren Energien. Dieser hat bislang alle Erwartungen übertroffen. Es ist deshalb nur konsequent, dieser Entwicklung auch im Netzentwicklungsplan Rechnung zu tragen. Der von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelte Bedarf zur Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetzes für die Jahre 2022 und 2032 spiegelt richtigerweise auch die Erfordernisse einer jederzeit sicheren Stromversorgung wider. Darauf können wir als viertgrößte Volkswirtschaft der Welt nicht verzichten.

Der Netzentwicklungsplan weist darüber hinaus zu Recht auf die Wechselwirkung zwischen Übertragungs- und Verteilungsnetz hin. Es müssen jetzt schnellstmöglich die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die neben dem Um- und Ausbau der Übertragungsnetze auch den zukünftig dringend erforderlichen Aus- und Umbau der Verteilernetze vorantreiben. In der BDEW-Verteilnetzstudie haben die Gutachter alleine durch den Ausbau von Photovoltaik- und Windenergieanlagen einen Ausbaubedarf des Netzes auf über 380.000 Kilometer ermittelt, wenn das Leitszenario des Bundesumweltministeriums zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bis 2020 zugrunde gelegt wird. Die daraus entstehenden Kosten belaufen sich nach den Schätzungen der Studie auf bis zu 27 Milliarden Euro. Die Entwicklungen in den Verteilnetzen müssen aufgrund der vorhanden Schnittstellen daher sachgerecht im Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber abgebildet werden.

Es ist bislang vorgesehen, den Netzentwicklungsplan künftig jährlich vorzulegen. Zusätzlich soll auch der Szenariorahmen, in dem die Übertragungsnetzbetreiber die wahrscheinlichen Entwicklungen bei Energieverbrauch und Erzeugung darstellen, jährlich aktualisiert werden. Hinzu kommt die alle drei Jahre vorgesehene Anpassung des Bundesbedarfsplans. Dieses Verfahren bedeutet eine erhebliche organisatorische Herausforderung für alle beteiligten Akteure, die möglicherweise außer Verhältnis zu den jeweils aktuellen Erkenntnisgewinnen in einem unterjährigen Anpassungszeitraum liegen. Der BDEW regt daher an, zukünftig nur noch alle zwei Jahre einen Netzentwicklungsplan zu erstellen. Dies würde erhebliche organisatorische Erleichterungen bedeuten und den Konsultationsprozess weiter verbessern. Auch die Ergebnisse des ebenfalls alle zwei Jahre vom Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E vorgelegten ‚Ten Year Network Development Plan‘ könnten dann besser berücksichtigt werden.“

Quelle: bdew

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Wasserwirtschaft diskutiert Energieeffizienz-Potenziale

Pro-Kopf-Energiebedarf für die Trinkwasserversorgung liegt in Deutschland bei 29 kWh pro Jahr

Die Steigerung der Energieeffizienz in der Wasser- und Abwasserwirtschaft gehört zu den zentralen Themen des Weltwasserkongresses der ‚International Water Association‘, der heute im südkoreanischen Busan beginnt. „Die Senkung des Energieverbrauches und damit der Kosten sowie eine verstärkte Energieerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien rückt zunehmend auch bei Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen in den Fokus“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zum Auftakt des Kongresses. Der Weltwasserkongress gilt als eine der wichtigsten internationalen wasserwirtschaftlichen Veranstaltungen, auf dem rund 3.000 Experten aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Wasserversorgungsunternehmen, Technologieproduzenten und industriellen Wassernutzern aktuelle Trends und Entwicklungen diskutieren.

„Die Bandbreite der Verfahren zur Energiegewinnung und zum Energiesparen im Wasser- und Abwasserbereich ist inzwischen enorm. Als fast unumgänglich wird heute beim Energiesparen im Abwasserbereich der Austausch von Anlagenteilen durch energieeffizientere Komponenten angesehen“, so Weyand. Bekanntestes Beispiel seien die Anlagenteile zur Belüftung in der Kläranlage, denn diese können bis zu 40 Prozent der Gesamtenergie einer Kläranlage verbrauchen. Im Wasserwerksbereich komme insbesondere dem Wechsel von Bauteilen wie Pumpen eine besondere Bedeutung zu. Eine deutliche Reduzierung des Stromverbrauches sei auch durch eine Umgestaltung und Nutzung der Hochbehälterdrücke zur Einspeisung von Wasser in das Trinkwassernetz möglich.

In Deutschland wird für die Bereitstellung von 1000 Litern Trinkwasser durchschnittlich 0,51 kWh Strom benötigt. Der spezifische Pro-Kopf-Energiebedarf für die Trinkwasserversorgung liegt bei 29 kWh pro Jahr. Zum Vergleich: Der Stromverbrauch einer modernen Kühl-/Gefrierkombination der Energieeffizienzklasse A++ liegt bei ca. 170 kWh pro Jahr. Abwasserbeseitigungsanlagen gehören zu den größten infrastrukturellen Energieverbrauchern, so dass die weitere energetische Optimierung neben eigener Energieerzeugung im Mittelpunkt steht. „Die Kläranlagen in Deutschland haben sich hier in den vergangenen Jahren erheblich verbessert, so etwa bei der Wärmeerzeugung: Die aus Klärgas erzeugte Wärme hat einen Anteil von 1,1 Prozent der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland. Neben bewährten Verfahren entwickeln die Unternehmen neue Technologien, um Energie einzusparen oder zu gewinnen, beispielsweise im Bereich der Wärmerückgewinnung aus Abwasser“, erläuterte Weyand abschließend.

Quelle: bdew

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BDEW zum EWI-Gutachten: Zukünftiges Strommarktdesign

EWI-Gutachten zum Marktdesign lässt Fragen offen

Gutachten „Untersuchungen zu einem zukunftsfähigen Strommarktdesign“ praktikabel ausgestalten / Zunächst kurzfristige Lösungen notwendig

Die vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln (EWI) aktuell gemachten Vorschläge zur Einführung eines umfassenden Kapazitätsmechanismus in Deutschland sind aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in der vorgeschlagenen Form nicht praktikabel umsetzbar.

Das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte EWI-Gutachten schlägt die Einführung von Versorgungssicherheitsverträgen nach dem Jahr 2020 vor. „Der BDEW sieht in dem Gutachten noch viele offene Fragen. So brauchen wir beispielsweise eine Lösung, in der auch die erneuerbaren Energien Verantwortung für die Versorgungssicherheit übernehmen“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung anlässlich der Übersendung der BDEW-Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium.

Darüber hinaus sei auch noch nicht abschließend geklärt, ob ein umfassender Kapazitätsmechanismus in Zukunft notwendig sein wird. Der BDEW beschäftige sich intensiv mit dem Thema einer sicheren Energieversorgung und ist mit allen beteiligten Akteuren im Gespräch. Im Herbst werde der Verband dazu konkrete Vorstellungen der Branche vorlegen.

Aus Sicht des BDEW gehe es zunächst um Lösungen für eine stabile Energieversorgung in den kommenden Wintern. Anders als im sehr langfristig angelegten Modell des EWI, müsse sehr rasch eine pragmatisch umsetzbare Brückenlösung gefunden werden. Für den Fall, dass ein umfassender Kapazitätsmechanismus nach 2020 notwendig wird, könnten Versorgungssicherheitsverträge eine Option sein – hierzu müsste das EWI-Modell, das in dieser Form zudem mit hohen administrativen Kosten verbunden wäre, jedoch deutlich praktikabler ausgestaltet und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt werden.

Quelle: bdew

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Übersicht Energierecht

Wir haben für Sie eine Übersicht über die aktuelle Entwicklung zum Energierecht erstellt,
soweit die Richtlinien, Gesetze und Verordnungen für den Bereich Wasser-/Abwasser
relevant sind.

Aktuelle Hinweise: Die Novelle des KWKG ist am 19. Juli 2012 in Kraft getreten. Für Kläranlagenbetreiber dürfte besonders die höhere KWK-Zulage im Bereich von 50 – 250 kW interessant sein. Mehr:

http://www.setacon.de/index.php?option=com_content&view=article&id=92&Itemid=194

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Funksteckdosen mit Köpfchen

Von unterwegs per Smartphone die Waschmaschine starten, weil die Photovoltaikanlage auf dem Dach gerade viel Strom liefert – solchen Komfort wünschen sich viele Hausbewohner. Dank intelligent vernetzter Steckdosen können Verbraucher künftig ihre Haushaltsgeräte fernbedienen und so nebenbei ihre Energiekosten senken.

Beleuchtung und Haushaltsgeräte lassen sich künftig komfortabel per Smartphone oder PC steuern, spezielle Fernbedienungen braucht man nicht mehr. Möglich wird dies durch internetfähige Funksteckdosen, die das neue Internetprotokoll IPv6 unterstützen. Forscher an der Fraunhofer-Einrichtung für Systeme der Kommunikationstechnik ESK in München haben die Steckdosen in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik ITWM und der embedded brains GmbH entwickelt. »Es ist uns gelungen, Steckdosen mit IPv6-fähigem Funk zu vernetzen«, sagt Günter Hildebrandt, Ingenieur an der ESK. »Alle daran angeschlossenen Haushaltsgeräte lassen sich über IPv6-fähige Endgeräte wie Smartphones oder Laptops ein- und ausschalten – auch von unterwegs.«

Die Funksteckdosen sind Bestandteil des Hausautomatisierungssystems HexaBus vom ITWM, das im Projekt »mySmartGrid« (www.mysmartgrid.de) entwickelt wurde. »Mit den HexaBus-Komponenten wird das Smart Home der Zukunft Wirklichkeit. Mit ihnen steuern wir Haushaltsgeräte so, dass der Energieverbrauch optimiert oder gesenkt wird. Zum Beispiel können Hausbewohner die Waschmaschine dann starten, wenn der Strom billig ist oder ihre Spülmaschine betreiben, wenn die Photovoltaikanlage auf dem Dach entsprechend viel Strom produziert«, sagt Mathias Dalheimer, Wirtschaftsingenieur am ITWM in Kaiserslautern, mySmartGrid-Projektleiter und -Chefprogrammierer.
Strom intelligent steuern und messen

Das HexaBus-System besteht neben der Funksteckdose aus einem eigens entwickelten USB-Stick, der sich an einen handelsüblichen Router anschließen lässt. Den Befehl zum Einschalten gibt der Verbraucher über den Webbrowser oder eine Android-kompatible Smartphone-App, anschließend leiten Router und Stick die Daten an die Steckdose weiter. Umgekehrt kann diese an das Smartphone funken, wieviel Strom Tiefkühltruhe und Co. aktuell verbrauchen. Der Nutzer hat so die Möglichkeit, seinen Stromkonsum zu optimieren. »Die Kombination vom parallelen Steuern und Messen von Strom ist ein Novum. Keine Funksteckdose vereint bislang diese beiden Funktionen«, sagt Hildebrandt.

Da das HexaBus-System zum Datenaustausch IPv6 nutzt, erhält jede einzelne Steckdose – und somit jedes Gerät – eine eigene IP-Adresse. Dadurch lässt sie sich direkt ansprechen. Doch wie ist es den Forschern gelungen, die Funksteckdosen und USB-Sticks internetfähig zu machen? Hierfür haben Hildebrandt und sein Team eine spezielle Protokollsoftware entwickelt und das Betriebssystem Contiki um das Kommunikationsprotokoll 6LoWpan erweitert, kurz für IPv6 over Low power Wireless Personal Area Network. Contiki ist ein Open-Source-Betriebssystem für Mikrocontroller, die auf den Steckdosen und USB-Sticks laufen. Über ein weiteres Protokoll können Anwender im Webbrowser jede einzelne Steckdose mit einem eigenen Namen versehen – etwa »waschmaschine.keller«.
Datensicherheit gewährleistet

Um die Sicherheit ihrer Daten müssen sich die Verbraucher nicht sorgen – die Informationen werden verschlüsselt übertragen. Hierfür haben die Experten das Betriebssystem Contiki mit einer AES-128-Verschlüsselung (Advanced Encryption Standard) ausgestattet. Gefunkt wird im 868MHz-Frequenzband. »Damit erhält der Konsument die Möglichkeit, weiträumig verteilte Geräte an- und abzuschalten. Die Reichweite zwischen Steckdose und Router kann durchaus 30 Meter betragen«, erläutert Hildebrandt.

Die HexaBus-Steckdosen sind mittlerweile einsatzbereit. Für die Hardwareentwicklung sowie die Serienfertigung von Steckdosen und USB-Sticks ist der Industriepartner embedded brains GmbH verantwortlich. Doch die Forscher haben schon neue Ideen: Im nächsten Schritt wollen sie ihr System um eine Multihop-Vernetzung erweitern: Mehrere Steckdosen sollen sich dann miteinander verknüpfen lassen, so dass der Router Nachrichten von einer Steckdose zur nächsten weiterleiten kann, um so die Reichweite des Systems zu erhöhen – ein interessantes Szenario für Büroanlagen und Industrieflächen.

Quelle: Fraunhofer-Gesellschaft

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Elektronische Vorschaltgeräte verringern den Energieverbrauch

Der Oxidationsgraben des Lehr- und Forschungsklärwerks (LFKW) der Universität Stuttgart ist eine separate Kläranlage mit einem Reaktorvolumen von etwa 114 m³ und einer Nachklärung mit einem Volumen von 24 m³. Im Oxidationsgraben werden täglich rund 100 m³ Abwasser gereinigt. Die Sauerstoffzufuhr erfolgt als Oberflächenbelüftung über einen Mammutrotor der Fa. Passavant. Die Belüftung wird intermittierend betrieben. In den nicht belüfteten Phasen erfolgt die Umwälzung über ein Rührwerk. Die Beschickung der Nachklärung und die Schlammrückführung werden mithilfe eines Schneckenhebewerkes durchgeführt. Während des gesamten betrachteten Zeitraums wurden die Beschickung und die Betriebsweise nicht verändert. Abbildung 1 zeigt den Oxidationsgraben. In der Bildmitte sind die Nachklärbecken mit der Beschickungsschnecke zu sehen, auf der rechten Seite des Umlaufbeckens ist das Brückenbauwerk des Mammutrotors erkennbar. Der Steuerschrank für die Aggregate ist unter dem Becken angebracht. Für den Mammutrotor und das Rührwerk sind getrennte Energie- und Betriebsstundenzähler installiert. Da der Mammutrotor überproportional viel Energie verbraucht, wurde schon seit längerem überlegt, wie diese Reinigungsstufe energetisch optimiert werden kann. Eine deutliche Einsparung konnte bereits durch die intermittierende Betriebsweise erzielt werden. Eine Verringerung der Drehzahl des Mammutrotors verringert auch den Energieverbrauch. Dadurch wird aber der Sauerstoffeintrag wesentlich schlechter. Deshalb suchten wir nach einem Vorschaltgerät, das in die Energiezuführung eingeschleift werden kann und den Energieverbrauch verringert.

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2012

Autor
Dipl.-Ing. Peter Maurer Lehr- und Forschungsklärwerk Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart Bandtäle 1 70569 Stuttgart, Deutschland Tel. ++49 (0)711 685 637 24 E-Mail: peter.maurer@iswa.uni-stuttgart.

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Große Potenziale für Kommunen bei der Abwasserbehandlung um den Stromverbrauch zu senken – Deutsche Bank Research

In der aktuellen Studie der Deutsche Bank Research wird die Rolle der Kommunen und Stadtwerke bei der Energiewende untersucht. Ausgangspunkt der Analyse ist, dass die Kommunen und Stadtwerke neben dem Wärmesegment und dem Verkehrssektor am stärksten auf die Elektrizitätsversorgung einwirken können. Wichtigster Engpass für die regionale Energiewende sei dabei der hohe Investitionsbedarf.
In der Studie werden die Möglichkeiten für die Kommunen, stärker aktiv zu werden, aufgezeigt. Auch könnten sich Investitionen lohnen, die den eigenen Stromverbrauch senken. Dies wird unter anderem insbesondere im Bereich der Straßenbeleuchtung und Abwasserbehandlung gesehen.
Nach Ansicht der Verfasser sollte es entscheidend sein, welche Maßnahmen die regionale Energiewende am meisten forcieren. Berücksichtigt werden müsste, dass ökologische, ökonomische und soziale Ziele nicht per se miteinander vereinbar sind. Damit andere kommunale Aufgaben nicht darunter leiden, sei eine Priorisierung der ökologischen Komponente abzulehnen. Auch sehen die Verfasser in Kooperationen mit anderen Kommunen und/oder Stadtwerken einen Beitrag, die Aufgaben effizienter zu bewältigen.

Quelle und weitere Informationen:
Deutsche Bank AG, DB Research (Auer, Josef/ Heymann, Eric), Energiewende fordert Kommunen und Stadtwerke, 11.7.2012, abrufbar unter folgendem Link der DB Research
http://www.dbresearch.de/MAIL/DBR_INTERNET_DE-PROD/PROD0000000000290904.pdf

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Optimierungspotenziale, Forschung, Wasserstofftechnologie, Benchmarking

in der kommunalen Abwasserbehandlung sind die Themen von „Wasser spezial“ einer Sonderpublikation 2012 von EUWID.
Die interessanten Beiträge lesen Sie unter:

http://www.euwid-wasser.de/fileadmin/data/Wasser_special/WAS_2012-01_online.pdf

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Energieoptimierung der Kläranlage Blümelstal

Der Fokus dieses Konzeptes liegt auf der energetischen Optimierung der Kläranlage Blümeltal. Die verschiedenen Stoffströme der Kläranlage wurden ganzheitlich betrachtet. Die Neuerung dieses Verfahrens liegt in der Erstellung eines Lastprofils und seiner Nutzung. Die eigentliche Innovation besteht aus dem anlagenübergreifenden Gedanken, das Lastprofil der biologischen Reinigungsstufe als interaktiven Koordinator für den nachfolgenden Betrieb der Anlagenkomponenten zu verwenden.

Weitere ausfürliche Informationen:

BMU-Umweltinnovationsprogramm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben
– Pilotanlage zur Energieoptimierung auf Kläranlagen…mehr:
http://www.pirmasens.de/dante-cms/app_data/adam/repo/tempmedia/1339000068.LYVMJMYZFFIUIXAZYDTGWJHEWMZEDXOO/48690_pilotanlage_zur_energieoptimierung_auf_klranlagen_.pdf

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Effizienz ist die größte Energiequelle

Dass sich Energieeffizienz rechnet, ist nach Ansicht des Elektrotechnikverbands bei vielen noch nicht angekommen. Oft zählen nur die Kosten für die Investition statt für den laufenden Betrieb. Auf der Hannover Messe präsentiert der Verband ein neues Verfahren zur Entscheidungshilfe.
Die Stadtväter von Böblingen-Sindelfingen haben begriffen, wie es geht. Sie haben 25.000 Euro ausgegeben und sparen dafür in den kommenden 24 Jahren 200.000 Euro ein. Dabei haben sie keine riskante Geldanlage einer Bank gekauft, sondern haben ihre Kläranlage renoviert. Technisch gesehen haben sie nur Rückschlagklappen an Pumpen gegen Schieber mit pneumatischen Antrieben ausgetauscht. Das hat 25.000 Euro gekostet und führt zu einer Energieeinsparung im Wert von gut 11.000 Euro im Jahr…mehr:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/hannover-messe-effizienz-ist-die-groesste-energiequelle-1626699.html

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Energie und Phosphor aus Klärschlamm

Nach erfolgreichem Probelauf wurde in Straubing Ende Januar die neue Klärschlammentsorgung eingeweiht. Die deutschlandweit einzigartige Anlage verbrennt Klärschlamm zu phosphorreicher Klärschlammasche und erzeugt gleichzeitig Strom und Wärme.
Im Jahr 2008 war der Spatenstich für das 6 Millionen Euro teure Projekt erfolgt, das auf beispielhafte Weise das Entsorgungsproblem von Klärschlamm löst. Ein Großteil des erzeugten Stroms wird direkt an Ort und Stelle für den laufenden Betrieb der gesamten Anlage genutzt, mit dem Überschuss kalkuliert die Stadt bei der Einspeisung immerhin Einnahmen von 220.000 Euro pro Jahr. Noch positiver fällt die Bilanz im Bereich der Wärmegewinnung aus, hier werden Einkünfte von über einer halben Million Euro pro Jahr erwartet. Professor Martin Faulstich, Geschäftsführender Direktor des Wissenschaftszentrums in Straubing und wissenschaftlicher Leiter des ATZ Entwicklungszentrums, ist Ideengeber des Vorhabens „sludge2energy“ und freut sich über den Erfolg des Projekts: „Die Anlage ist schon jetzt ein herausragendes Beispiel, wie die thermische Klärschlammverwertung auch wirtschaftlich profitabel zur Energiewende beitragen kann.“ Zugleich denkt Faulstich bereits an neue Möglichkeiten, wie die Kläranlage in Straubing einen weiteren wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Industriegesellschaft leisten kann: „Das nächste Projekt, das an der Kläranlage in Straubing in Angriff genommen werden sollte, ist die Rückgewinnung von Phosphor aus der Klärschlammasche.“ Phosphor ist ein lebensnotwendiger Dünger, dessen natürliche Vorkommen begrenzt sind, während die weltweite Nachfrage in den kommenden Jahren deutlich steigen wird.
Entwicklung und Bau der Anlage zur thermischen Verwertung des Klärschlamms wurden gemeinschaftlich vom Freistaat Bayern und von der Europäischen Union gefördert. Nach dem erfolgreichen Probelauf konnte diese vom Bayerischen Umweltminister Dr. Marcel Huber eingeweiht werden.

Mehr:
http://www.atz.de/news/de/energie-und-phosphor-aus-kl%C3%A4rschlamm-0

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Hessen fördert Energieeinsparungen bei Kläranlagen

Der Staatssekretär im hessischen Umweltministerium, Mark Weinmeister, übereichte heute in Bebra dem Abwasserbetrieb der Stadt Bebra einen Förderbescheid über 26.175 Euro. Mit den Landesmitteln soll eine Energieanalyse zur Verbesserung der Energieeffizienz der Abwasserbehandlungsanlage Bebra erstellt werden. Laut einer Studie der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) liegt der Stromverbrauch aller kommunalen Kläranlagen in Deutschland bei 4.400 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr. Sie sind damit die größten kommunalen Energieverbraucher. Im Vergleich verbrauchen Schulen jährlich 3.000 GWh und die Straßenbeleuchtung 3.400 GWh. In der genannten Studie wird geschätzt, dass durch Energiesparmaßnahmen und Optimierung des Betriebes bis zu 25 Prozent des gesamten Stromverbrauchs von Kläranlagen eingespart werden können. „Mit den Fördermitteln möchte die hessische Landesregierung zur Ausschöpfung dieses Einsparpotentials beitragen“, so Weinmeister.
Die Fördermittel aus dem Landesprogramm „Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Kläranlagen“, decken 75 Prozent der veranschlagten Investitionskosten in Höhe von etwa 34.900 Euro. Grundsätzlich kann die Energieeffizienz von Kläranlagen durch verstärkte Nutzung regenerativer Energien in Form der Verstromung von Klärgas oder durch die Senkung des Energieverbrauchs verbessert werden. „Für die Erfassung der Möglichkeiten und die Planung von Maßnahmen sind jeweils Untersuchungen vor Ort erforderlich. Die geförderten Analysen sind ein erster Schritt zu Einsparungen beim Energieverbrauch von Kläranlagen“, so der Staatssekretär abschließend.

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Alleskönner im Abwasser – Bakterien erzeugen Strom

Die mikrobielle Brennstoffzelle könnte einen Beitrag zur nachhaltigen Energiewende leisten. Bakterien reinigen dabei in Kläranlagen nicht nur das Abwasser, sondern erzeugen darin zusätzlich noch Strom.

Es ist eine Option für das nächste Jahrzehnt: Die kommunale Kläranlage als neue Energiequelle. Bakterien können nämlich nicht nur Abwasser reinigen, sondern dabei auch Strom erzeugen – vor allem wenn sie Metalle mögen. Forscher arbeiten in aller Welt an der Entwicklung von mikrobiellen Brennstoffzellen, einer Technologie, die einen weiteren Beitrag zur Energiewende leisten könnte.
Eines der führenden Teams forscht an der Technischen Universität Braunschweig und arbeitet dabei eng mit Wissenschaftlern in Marburg, Leipzig und Darmstadt zusammen. Allerdings wird es noch dauern, bis aus den heutigen Mini-Zellen im Labor großtechnische Anlagen werden. Professor Uwe Schröder vom TU-Institut für Ökologische und Nachhaltige Chemie nennt einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren.
Strom aus Urin

Dabei ist das Grundphänomen der Bio-Brennstoffzelle …mehr:
http://www.n-tv.de/wissen/Bakterien-erzeugen-Strom-article5106616.html

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Tagung: Energieeffizienz von Kläranlagen kann landesweit gesteigert werden

Umweltstaatssekretär Thomas Griese hat heute auf der gemeinsamen Tagung der Technischen Universität Kaiserslautern, der Universität Luxemburg sowie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten zur Energieeffizienz von Kläranlagen mit dem Tagungstitel „Schlammfaulung statt aerobe Stabilisierung – Trend der Zukunft?“ ein Grußwort gesprochen.

Griese erklärte: „Die Steigerung der Energieeffizienz von Kläranlagen ist aus Sicht des Umweltministeriums außerordentlich wichtig. Wasser und Energie sind die beiden Schlüsselthemen der Menschheit, denen wir uns global und national stellen müssen. Die Universität Kaiserslautern hat im Jahr 2007 im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz die Broschüre „Steigerung der Energieeffizienz von Abwasseranlagen“ erstellt. Dies hat mit dazu beigetragen, dass viele Kommunen die Optimierung ihrer Abwasseranlagen zielgerichtet angehen. Aber es besteht noch ein beträchtliches Optimierungspotenzial. Es geht darum, für alle 700 Kläranlagen in Rheinland-Pfalz hohe Energieeinsparungen zu erreichen.“

Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt alleine das Einsparpotenzial im Landesdurchschnitt bei 30 Prozent des Verbrauchs. Die größten Potenziale für Abwasseranlagen liegen hier bei der Umstellung der Verfahrenstechnik und einer Optimierung der Maschinentechnik.
Bei der Kläranlage Kaiserslautern wurde zum Beispiel der Energieverbrauch alleine durch neue Belüfter für die Sauerstoffversorgung um 35 Prozent reduziert.

Das zweite wichtige Standbein ist die Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Als Hauptenergiequelle gilt vor allem die im Abwasser enthaltene organische Biomasse. Das in der Faulungstechnik anfallende Faulgas (Biogas) kann zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt werden. Die bei der Verstromung von Faulgas (Biogas) entstehende Abwärme wird überwiegend für die Heizung von Gebäuden, die Faulturmheizung und die Klärschlammtrocknung genutzt.

Das Land Rheinland-Pfalz hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse anlässlich der Tagung präsentiert wurden. Sie zeigt das vorhandene Potenzial in Rheinland-Pfalz bei der Umstellung von Kläranlagen auf die sogenannte Faulungstechnik auf. Die Landesregierung wird in Kürze in einem Landesprojekt weitere Energiekennwerte für die rheinland-pfälzischen Kläranlagen ermitteln. Den Gemeinden wird damit noch gezielter als bisher der Handlungsbedarf aufgezeigt werden können.

Griese: „Ziel ist es, dass auf unseren Kläranlagen nicht nur Energie eingespart sondern auch erzeugt wird. Wir müssen lernen, die im Abwasser und im Klärschlamm vorhandene Energie umweltfreundlich und CO2-neutral zu nutzen, statt Abwasser und Klärschlamm unter hohem Energieeinsatz zu „beseitigen“. Einige Standorte werden sich sogar zu energieautarken Kläranlagen entwickeln können.“

http://www.mulewf.rlp.de/no_cache/aktuelles/einzelansicht/archive/2011/november/article/umweltstaatssekretaer-griese-tagung-energieeffizienz-von-klaeranlagen-kann-landesweit-gesteigert/

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Meldungen zur Abwasserreinigung 2012

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November 2012
25.11.2012 „Erneuerung von Belüftungseinrichtungen auf Kläranlagen“ 
03.11.2012 Französisches Start-up macht Abwasser zu Gold 
Oktober 2012
06.10.2012 Phosphor-Recycling aus Abwasser 
06.10.2012 Abwasser – ein Wertstoff! 
August 2012
26.08.2012 Abwasser als Pflanzendünger 
17.08.2012 Phosphatfällung auf Kläranlagen kleiner 10 000 Einwohner 
17.08.2012 Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen  
17.08.2012 Abgetauchte Räumerfahrbahn
17.08.2012 Beseitigung von Ablagerungen im Belebungsbecken während des Betriebs 
17.08.2012 Eine Arbeitshilfe der DWA zur Beurteilung der chemischen und biologischen Phosphorelimination bei der Abwasserreinigung
Juni 2012
14.06.2012 Neue Strategien gegen Fadenbildung? 
07.06.2012 Bilanzierung und Optimierung eines Magnesiumammoniumphosphat-Fällungsreaktors im Hinblick auf die Phosphatrückgewinnung aus Urin 
April 2012
22.04.2012 Fördermittel für nachhaltige Entwicklungen in der Wasserwirtschaft 
Februar 2012
10.02.2012 Umbau einer Kläranlage während des laufenden Betriebs – eine große Herausforderung
10.02.2012 Wirkungsvolle Schwimmschlammräumung mit neuem System 
10.02.2012 Kosten und Leistungen der Abwasserentsorgung 
10.02.2012 Erfolgreiche Sanierung einer kleinen Kläranlage 
10.02.2012 „Intelligente“ Flotationsanlage löst Fettproblem 
Januar 2012
04.01.2012 DFG bewilligt Forschergruppe „Internano“

„Erneuerung von Belüftungseinrichtungen auf Kläranlagen“

Dr. Peter Baumann berichtete auf den 26. Karlsruher Flockungstagen am 13.11.2012 vor ca. 160 Teilnehmern über die sachgerechte Vorgehensweise zur „Erneuerung von Belüftungseinrichtungen auf Kläranlagen“.

Innerhalb des Vortages wurden auch aktuelle Erfahrungen bei Projekten für Kläranlagen von 80.000 – 250.000 E dargestellt. Dies betrifft auch den Einsatz der mathematischen Simulation in Zusammenarbeit mit dem ifak (Magdeburg) zur Abschätzung des Sauerstoffbedarfes in unterschiedlichen Beckenzonen einer Anlage.
Der Beitrag wurde im Tagungsband in der Schriftenreihe des SWW (Band 143) am KIT in Karlsruhe veröffentlicht.

Mehr:
http://www.weber-ing.de/de/news/newsansicht.html?news_id=83

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Französisches Start-up macht Abwasser zu Gold

Effizientere Filterung von Edelmetallen aus Industrieabwässern.

Das französische Start-up Magpie Polymers hat eine Technik entwickelt, mit der winzige Spuren von wertvollen Metallen effizienter aus Industrieabwässern gefiltert werden können. Dazu werden verschiedene Filter aus Polymer-Kügelchen installiert, mit denen sich Metalle selektiv verbinden. In Zukunft kann der Prozess auch verwendet werden, um schwer zu beseitigende Verunreinigungen mit giftigen Metallen zu entfernen. Zur Filterung kleinster Mengen von Edelmetallen ist die Technologie bereits in einigen europäischen Unternehmen im Einsatz.

Effizienter als Konkurrenz

„Unsere weißen Polymerperlen, die einen Durchmesser von 0,5 bis einem Milimeter haben,können pro Liter rund 50 bis 100 Gramm an Gold, Palladium, Platin oder Rhodium aufnehmen. Die Technologie ist dabei selektiver und effizienter als bisherige Verfahren. Wir können gezielt Edelmetalle aus Abwässern holen, die auch andere Metalle enthalten. Es bleibt maximal ein Milligramm des gefilterten Metalls pro Liter im gefilterten Abwasser. Das ist bedeutend weniger als bei herkömmlichen Verfahren. Firmen, die schon bisher Edelmetalle aus ihren Abwässern gefiltert haben, verdienen mit unserem effizienteren Verfahren Geld“, sagt Magpie-Mitgründer Etienne Almoric.

Magpie arbeitet derzeit hauptsächlich mit Unternehmen aus der Metall-Raffination zusammen, will sein neues Verfahren aber längerfristig auch in den Bereichen Oberflächenbearbeitung und Bergbau etablieren, wo ebenfalls Edelmetalle aus Abwässern gewonnen werden. „Wir werden keine bestehenden Verfahren ersetzen, können mit unserer Effizienz aber eine willkommene Ergänzung sein“, so Almoric. Bei steigenden Rohstoffpreisen zählt jedes Gramm an verschwendetem Edelmetall.

Die 50 bis 100 Gramm, die ein Liter Polymer aufnehmen können, haben einen Wert von 3.000 bis 5.000 Euro, allerdings dauert es je nach Ausgangskonzentration sehr lange, bis der Filter voll ist. Da die Mengen an Edelmetallen in den Abwässern sehr gering sind, war es bisher nicht möglich, die Edelmetalle so effizient herauszufiltern.

Giftige Metalle

Neben dem Einsatz als Filter für wertvolle Metalle ist auch ein Einsatz zum Beseitigen von Verunreinigungen mit giftigen Metallen möglich. „Die selektiven Polymere erlauben nicht nur eine Anpassung an die individuelle Abwasserzusammensetzung, sondern auch einen Einsatz als Filter für…
http://www.sonnenseite.com/Aktuelle+News,Franzoesisches+Start-up+macht+Abwasser+zu+Gold,6,a23693.html

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Phosphor-Recycling aus Abwasser

Europäisches Verbundforschungsvorhaben P-REX wird die Entwicklung der Anlagentechnik zur Rückgewinnung von Phosphor aus Abwasser vorantreiben

Abwasser ist nicht nur einfach Abfall, der bei der Abwasserbehandlung anfallende Klärschlamm enthält neben viel Energie auch lebenswichtige Nährstoffe wie zum Beispiel Phosphor und Stickstoff. Daher war es lange Tradition, den Schlamm direkt als Dünger auf den Feldern auszubringen. Diese Praxis ist allerdings immer mehr umstritten. Denn im Schlamm können neben erwünschten Nährstoffen auch Schadstoffe wie Schwermetalle oder organische Spurenstoffe enthalten sein, die möglichst nicht in die Nahrungskette gelangen sollten.

In der Landwirtschaft wird daher heute überwiegend mit künstlichen Pflanzendüngern gearbeitet. Hierbei gibt es allerdings ein Problem: die Verfügbarkeit des zugesetzten Phosphors, der in nur wenigen Regionen der Erde wie z.B. China oder Marokko bergmännisch als Rohphosphat abgebaut wird, ist begrenzt. Dies hat sich in den letzten Jahren schon deutlich auf den Rohstoffmärkten bemerkbar gemacht. Kostete eine Tonne Rohphosphat 2006 durchschnittlich 35€, lag der Preis für die gleiche Menge 2008 schon um ein Vielfaches höher mit steigender Tendenz.

Europa ist zu 90% von importiertem Rohphosphat abhängig. Deutschland importiert jährlich 120 Tausend Tonnen dieses Pflanzennährstoffs in Form von Mineraldünger. Gleichzeitig sind 70 Tausend Tonnen Phosphor im Abwasserstrom enthalten und werden meist nicht genutzt. Ein gezieltes Recycling dieses Stoffs aus Abwasser könnte in Deutschland bis zu 60% des Bedarfs decken. Zahlreiche Verfahren wurden bereits in Pilotvorhaben entwickelt, allerdings kam bisher kaum ein Verfahren in großtechnischem Maßstab zur Anwendung.

Dies liegt laut Andreas Hartmann, Geschäftsführer des Kompetenzzentrums Wasser Berlin, vor allem daran, dass in der bisherigen Forschung der Fokus bislang zu einseitig auf die Phosphorausbeute, aber zu wenig aber auf die Praktikabilität von Verfahren gelegt wurde.

Dies soll sich nun ändern. Die vom Kompetenzzentrum Wasser Berlin geleitete europäische Forschungsinitiative P-REX ist angetreten, die Entwicklung von effizienten technischen Lösungen des Phosphor-Recyclings aus Abwasser in Europa zu beschleunigen.

In enger Zusammenarbeit von Wissenschaft, Unternehmen und Fachleuten aus der Landwirtschaft sollen die besten verfügbaren Recycling-Verfahren bewertet werden. Dazu zählt neben verfahrenstechnischen Lösungen explizit auch die Option der direkten landwirtschaftlichen Verwertung. Ziel ist es, die bisher unter 10% liegende Recyclingquote von Phosphor aus Abwasser auf 80% zu erhöhen. Die Phosphor-Ausbeute ist aber nicht das einzige Bewertungskriterium. Mit auf dem Prüfstand steht die tatsächliche Wirksamkeit der Recyclingprodukte als Düngemittel.

Weiterhin soll das Markpotenzial von einzelnen Recycling-Verfahren und Recycling-Produkten untersucht werden.

Das Projekt bearbeiten 15 Partner aus sieben europäischen Ländern, darunter sind neun mittelständische Unternehmen, Das Projektvolumen beträgt 4,4 Mio.€ über 3 Jahre Projektdauer; die EU-Förderung beträgt 2,9 Mio.€.

„P-Rex“ auf einen Blick:“
Projekttitel:

Nachhaltiges Klärschlammmanagement zur Förderung des Phosphorrecyclings und der Energieeffizienz (P-REX)

Volumen:
4,4 Mio.€ über 3 Jahre Projektdauer; die EU-Förderung beträgt 2,9 Mio.€

Konsortium:
15 Partner aus 7 Ländern, darunter 9 KMU.

Ziele:
Demonstration und systematische Validierung von technischen Prozessen und Anlagen;
Systematische Bewertung der Recyclingprodukte hinsichtlich ihrer Wirkung als Düngemittel; Untersuchung des Marktpotenzials für Recycling-Technik und Recyclingprodukte; Entwicklung von Strategien der Phosphor-Rückgewinnung aus Abwässern unter Berücksichtigung von regionalen Randbedingungen

Web:
http://www.p-rex.eu

Leitung:
Dr. Christian Kabbe
christian.kabbe@kompetenz-wasser.de

Partner:
Agro Plus Handelsunternehmen eU (Österreich), ASIO, spol. s r.o. (Tschechien,
BSH Umweltservice AG (Schweiz), Berliner Wasserbetriebe (assoziierter Partner) (Deutschland), BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Deutschland,
Fachhochschule Nordwestschweiz (Schweiz), Ingitec GmbH (Deutschland), IASP an der Humboldt-Universität zu Berlin (Deutschland), Kompetenzzentrum Wasser Berlin gGmbH (Deutschland),LimCo International GmbH (Deutschland), Outotec Oy (Finnland), P.C.S. Pollution Control Service GmbH (Deutschland), PFI Planungsgemeinschaft GbR (Deutschland), Proman Management GmbH (Österreich), Solintel M&P, S.L. (Spanien), Veolia Eau (Frankreich
Dr.-Ing. Bodo Weigert

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Abwasser – ein Wertstoff!

Kompetenzzentrum Wasser Berlin leitet neues europäisches Demonstrationsvorhaben zur Rückgewinnung von Phosphor aus Abwasser
Ohne Phosphor kein Leben. Phosphor ist daher auch wesentlicher Bestandteil von Pflanzendünger. Jeder Bundesbürger nimmt täglich ungefähr zwei Gramm dieses Elements mit der Nahrung zu sich. Was der Körper nicht braucht, wird über die Toilette ausgeschieden und landet in der Kläranlage. Da Phosphor als knapper Rohstoff auf dem Weltmarkt zu immer höheren Preisen gehandelt wird, ist es mehr denn je geboten, diesen Stoff aus Abwasser zurückzugewinnen.
Die europäische Forschungsinitiative P-REX, die vom Kompetenzzentrum Wasser Berlin geleitet wird, soll in Europa die Entwicklung von effizienten technischen Lösungen des Phosphor-Recyclings aus Abwasser beschleunigen. Am Vorhaben, das von der EU mit 2,9 Mio. € finanziert wird, sind 15 europäische Forschungseinrichtungen, Unternehmen sowie auch die Berliner Wasserbetriebe beteiligt, die im Klärwerk Waßmannsdorf nach einem eigenen Patent bereits täglich zwei Tonnen Phosphordünger aus Klärschlamm gewinnen.

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Abwasser als Pflanzendünger

Klärschlamm, Abwässer und Gülle sind wertvolle Quellen, aus denen sich Dünger für die Nahrungsmittelproduktion gewinnen lässt. Forscher haben jetzt ein chemikalienfreies und umweltschonendes Verfahren entwickelt, mit dem rückgewonnene Salze direkt zu Dünger umgesetzt werden.

Phosphor ist nicht nur für Pflanzen, sondern für alle Lebewesen wichtig. Doch das für die Nahrungsmittelproduktion unverzichtbare Element wird knapper. Ein Indiz dafür sind die stetig steigenden Preise für phosphathaltige Düngemittel. Höchste Zeit also, nach Alternativen zu suchen. Keine leichte Aufgabe – denn Phosphor lässt sich nicht durch einen anderen Stoff ersetzen. Eine Lösung haben Forscher vom FraunhoferInstitut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB in Stuttgart gefunden. Sie nutzen hierzulande vorhandene Ressourcen – und die finden sich ausgerechnet in Abwässern von Klärwerken oder Gärresten von Biogasanlagen. Die vermeintliche Dreckbrühe lässt sich hervorragend wiederverwerten. Dafür haben die Wissenschaftler um Jennifer Bilbao, die am IGB die Gruppe für Nährstoffmanagement leitet, ein neues Verfahren entwickelt. »Dabei werden Nährstoffe so gefällt, dass sie direkt als Dünger zur Verfügung stehen«, sagt Jennifer Bilbao.
Mobile Pilotanlage für Tests

Kern der patentierten Methode, die die Experten derzeit in einer mobilen Pilotanlage erproben, ist ein elektrochemischer Prozess, mit dem per Elektrolyse Stickstoff und Phosphor als Magnesium-Ammonium-Phosphat – auch als Struvit bekannt – ausgefällt werden. Das Salz Struvit wird aus dem Prozesswasser in Form kleiner Kristalle ausgeschieden, womit es sich direkt als Pflanzendünger einsetzen lässt. Der Clou der Methode: Im Gegensatz zu herkömmlichen Verfahren müssen die Forscher keine Salze oder Laugen zugeben. Bilbao: »Es handelt sich um einen komplett chemikalienfreien Prozess.«

In der mannshohen Elektrolysezelle der Versuchsanlage, durch die das Abwasser geleitet wird, befindet sich eine Opferanode aus Magnesium und eine metallische Kathode. Im Verlauf der Elektrolyse wird am negativ geladenen Pol, der Kathode, das Wasser aufgespalten. Dabei werden unter anderem Hydroxidionen gebildet. Am positiv geladenen Pol, der Anode, findet eine Oxidation statt: Magnesiumionen wandern durch das Wasser und reagieren dabei mit dem in der Lösung enthaltenen Phosphat und Ammonium zu Struvit.

Stromsparender, chemikalienfreier Prozess

Da die Magnesiumionen im Prozesswasser der Anlage besonders reaktionsfreudig sind, wird für dieses Verfahren sehr wenig Energie benötigt. Deshalb wird weniger Strom für die elektrochemische Aufspaltung gebraucht als bei üblichen Methoden. Bei allen bisher untersuchten Abwässern lag die erforderliche Leistung unter 70 Wattstunden pro Kubikmeter – ein äußerst niedriger Wert. Langzeitversuche zeigten zudem, dass die Phosphor-Konzentration im Reaktor der Pilotanlage um 99,7 Prozent auf unter 2 Milligramm pro Liter sinkt. Damit unterschritten die Forscher vom IGB den Grenzwert der Abwasserverordnung (AbwV) für Kläranlagen bis 100 000 Einwohner. »Kläranlagenbetreiber wären somit in der Lage, die Abwasserreinigung mit der lukrativen Düngemittelproduktion zu verbinden«, benennt Bilbao den entscheidenden Vorteil. Das Produkt Struvit ist für die Landwirtschaft attraktiv, da es als hochwertiges Düngemittel gilt, das Nährstoffe langsam freisetzt. Wachstumsexperimente der Fraunhofer-Forscher bestätigten die Wirksamkeit: Ertrag und Nährstoffaufnahme der Pflanzen waren mit Struvit bis zu viermal höher als mit kommerziellen Mineraldüngern.

In den nächsten Monaten wollen die Experten die mobile Pilotanlage in verschiedenen Kläranlagen testen, bevor sie sie gemeinsam mit Industriepartnern Anfang nächsten Jahres auf den Markt bringen. »Unser Verfahren eignet sich übrigens auch für die Lebensmittelindustrie und die landwirtschaftliche Biogasproduktion«, so Bilbao. Einzige Bedingung: Deren Prozesswässer müssen reich an Ammonium und Phosphat sein.

Quelle: Fraunhofer-Gesellschaft

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Phosphatfällung auf Kläranlagen kleiner 10 000 Einwohner

Einleitung – Gesetzliche Vorgaben Am 1. März 2010 trat ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes in Kraft. Die Abwasserverordnung (AbwV) gilt weiter in der Fassung vom 17. Juni 2004. Im Anhang 1 „Häusliches und kommunales Abwasser“ zur AbwV (Abschnitt „C Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle“, dort Ziffer 1) werden an das Abwasser für die Einleitungsstelle in das Gewässer für den Phosphor gesamt (Pges) die in Tabelle 1 genannten Anforderungen gestellt. Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2012 Fazit Mit dem Betrieb der chemischen Fällungsanlagen auf den kleineren Abwasseranlagen zeigen sich im praktischen Klärbetrieb positive Nebenerscheinungen, wie besserer Schlammindex sowie auch kaum mehr Bläh- und Schwimmschlammbildung im Nachklärbecken. Eine geringere Abwasserabgabe für das Einleiten in das Gewässer sollte ebenfalls erwähnt werden. Der verbesserte Gewässerschutz durch weniger Algenwuchs und gute Sauerstoffversorgung bringt unseren Bächen und Flüssen mehr Lebensqualität zurück.

Autor
Peter Strauß, Abteilungsleiter Stadtwerke Aalen 73433 Aalen, Deutschland Tel. ++49 (0)73 6195 21 45 E-Mail: p.strauss@sw-aalen.de  

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Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen

Situation
In Österreich werden derzeit etwa 15 000 Kleinkläranlagen < 51 EW (Einwohnerwerte) betrieben. Abbildung 1 zeigt ein Beispiel. Diese dezentralen Abwasserreinigungsanlagen sind vor allem in dünn besiedelten Gebieten eine Alternative gegenüber der Errichtung von langen, teuren Kanalsträngen für nur wenige Anschlussnehmer. Die Bildung von Genossenschaften zur Abwasserbehandlung von mehreren Objekten mit einer gemeinsamen Kleinkläranlage bietet gegenüber Einzelanlagen für jedes Objekt deutliche Vorteile. Hier sind nicht nur günstigere Errichtungs-, Betriebs- und Wartungskosten zu nennen, sondern auch eine höhere Betriebssicherheit der Kläranlage. Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2012 Zusammenfassung Für einen optimalen Betrieb einer Kleinkläranlage ist somit der innige Informationsaustausch zwischen Betreiber, Wartungspersonal (Fachfirma, Klärwärter der Orts- oder Verbandskläranlage), Anlagenhersteller und Sachverständigen erforderlich. Die Wartungsverantwortung kann nicht allein durch den Abschluss eines Vertrags gelöst werden. Der Wartungsanspruch ist viel komplexer. Der Betreiber muss unbedingt mit einbezogen werden. Nur wenn dieser bei den Wartungsterminen regelmäßig geschult wird, kann erreicht werden, dass sich der Betreiber seiner Verantwortung auf Dauer bewusst bleibt.

Autor Ing. Raimund Herndl Magistrat der Stadt Wien MA 45 – Wiener Gewässer Wilhelminenstraße 93, 1160 Wien, Österreich Tel. ++ 43 (0)1 4000 965 48 E-Mail: raimund.herndl@wien.gv.at

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Abgetauchte Räumerfahrbahn

Bei jedem stärkeren Winter klagen Betriebsleute auf ihren Kläranlagen über Probleme mit Räumerbahnvereisungen. Eine mögliche Abhilfe stellt eine unter den Wasserspiegel abgesenkte Räumerfahrbahn dar. Da diese Konstruktion nicht sehr verbreitet ist, wurde ich ersucht, über unsere Einrichtung zu berichten. Bereits vor über 20 Jahren wurde bei uns die Entscheidung getroffen, die Räumerbahn des Nachklärbeckens unter die Wasseroberfläche zu legen. Es handelt sich um ein Rundbecken mit einem Durchmesser von rund 30 m. Die Idee dazu stammt von der TU Wien. Die praktischen Erfahrungen von mehr als 20 Jahren haben gezeigt, dass sich die Konstruktion bestens bewährt und die in sie gestellten Erwartungen erfüllt. Abb. 1: Die tiefer liegende Räumerbahn Wie in der Abbildung 1 ersichtlich, laufen die Räumer auf einer Bahn, die etwa 10 bis 20 cm unter dem Wasserspiegel der Nachklärbecken liegt. Selbst bei Tiefsttemperaturen im Winter und sich dabei einstellenden Ablauftemperaturen von 15 °C ist nichts eingefroren. Damit sind Maßnahmen wie Beheizung, Enteisung sowie die Behebung von daraus resultierenden Folgeschäden nicht erforderlich. Es kann lediglich passieren, dass die Räumerbahn durch leichten biologischen Aufwuchs oder sich absetzenden Schwimmschlamm rutschig wird und somit die Antriebsräder zeitweise durchdrehen. Das wirkt sich dann allenfalls auf eine verringerte Räumergeschwindigkeit aus. Dies ist aber insofern unangenehm, als geringere Räumergeschwindigkeiten dazu führen

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2012

Autor Dr. Klaus Götzendorfer Jungbunzlauer Austria AG & Co. KG Werk Pernhofen 2064 Wulzeshofen, Österreich Tel.: ++43 (0)25 27 200-0 E-Mail: klaus.goetzendorfer@jungbunzlauer.com

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Beseitigung von Ablagerungen im Belebungsbecken während des Betriebs

Ein nicht alltäglicher Einsatz „im Dunkeln“ Ausgangssituation Im Jahr 1998 ging die Kläranlage des Marktes Zusmarshausen (9000 EW) in Bayern in Betrieb. Sie reinigt das Abwasser vom Hauptort Zusmarshausen und von weiteren sechs Ortsteilen. Das ländliche Einzugsgebiet befindet sich im westlichen Landkreis von Augsburg. Die Anlage ist als einstraßige Belebungsanlage mit gemeinsamer aerober Schlammstabilisierung konzipiert (Abbildung 1). Das Abwasser wird über eine Rechen- Sandfang-Kompaktanlage direkt zur Belebung geführt. Eine Vorklärung ist nicht vorhanden. Das Belebungsbecken mit einem Außendurchmesser von 44,6 m hat ein Volumen von 2970 m³. Nachdem im Rücklaufschlamm immer mehr feinste Sandanteile zu finden waren, haben wir im Jahr 2007 das Belebungsbecken auf Ablagerungen untersucht. Dabei wurden von der Räumerbrücke aus im Abstand von etwa 2 m mit einer langen Holzlatte an 150 Stellen im Belebungsbecken die Ablagerungen abgetastet und auf einer Skizze dargestellt. Durch diese Vorgehensweise stellten wir teilweise bis zu 70 cm hohe Ablagerungen fest. Die Gesamtmenge der Ablagerungen im Belebungsbecken errechneten wir auf ca. 50 m³ bis 60 m³. Im September 2010 untersuchten wir das Becken mit derselben Methode erneut auf Ablagerungen. Dabei stellten wir fest, dass sich die Ablagerungen in den vergangenen drei Jahren auf ca. 100 bis 120 m³ verdoppelt haben. Die Ablagerungen waren bis zu 1,10 Meter hoch! Selbst im belüfteten Teil des Belebungsbeckens konnten wir Ablagerungen bis zu einer Höhe von 40 cm feststellen (Abbildung 2). Aufgrund der enormen Zunahme der Ablagerungen konnten wir abschätzen, dass in naher Zukunft Teile der Belüftungskerzen überlagert werden würden. Wir mussten also dringend handeln. Fazit Bei diesen Arbeiten hat sich gezeigt, wie wichtig ein geräumiges Betriebsgelände ist. Ohne die Bereitstellung dieser Flächen wäre die ganze Aktion mit Saugwagen, Fahrzeugen, Gerätschaften, Sandlagerfläche nicht möglich gewesen. Da das Abwasser teilweise in den Regenüberlaufbecken tagsüber zurückgehalten wurde, war natürlich Trockenwetter Voraussetzung. Aber Petrus hatte ein Einsehen, und wir mussten aufgrund des Wetters die Arbeiten nicht unterbrechen oder gar verschieben. Damit solche nicht alltäglichen Arbeitseinsätze ohne Einbußen des Gewässerschutzes ablaufen können, ist ein gutes Zusammenarbeiten aller Beteiligten Voraussetzung. Die Firmen, das Zusatzpersonal aus dem Bauhof und das Betriebspersonal müssen sich genau abstimmen. Dieses Ereignis hat uns gezeigt, dass gerade auf einer Kläranlage, in der Anlagenteile aufgrund ihrer einstraßigen Bauweise nicht außer Betrieb genommen werden können, fortlaufend Untersuchungen, Überwachungen und Maßnahmen jeglicher Art getätigt werden müssen. Nur dann kann das Betriebspersonal frühzeitig auf anstehende Probleme und Störungen reagieren. Ein zurückgeschraubter Betrieb nur nach der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV), aufgrund von Personal- und somit Kosteneinsparungen, kann in solchen Fällen fatale Folgen haben.

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2012

Autor Robert Wiedemann, Abwassermeister Kläranlage Markt Zusmarshausen Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen, Deutschland Tel. ++49 (0)8291 790 755 E-Mail: klaeranlage@zusmarshausen.net

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Eine Arbeitshilfe der DWA zur Beurteilung der chemischen und biologischen Phosphorelimination bei der Abwasserreinigung

Fällmittel sparen – Bio-P nutzen Einleitung Zur Entfernung von Phosphor (P) aus kommunalem Abwasser werden in vielen Kläranlagen Metallsalze als Fällmittel zudosiert. Neben dieser chemischen Elimination werden Phosphate teilweise aber auch biologisch entfernt, da die Organismen im belebten Schlamm für ihr Wachstum P benötigen, den sie dem Abwasser entziehen. Diese biologische Phosphorelimination kann oftmals gesteigert werden, wenn die Kläranlage entsprechend betrieben wird. Dadurch können Fällmittelkosten gespart und die Fällschlammmenge reduziert werden. Die DWA-Arbeitsgruppe KA-8.2 hat eine Arbeitshilfe in Form einer anwenderfreundlichen Excel-Tabelle geschaffen. Mit dieser kann das Betriebspersonal jeweils den chemischen Anteil und den biologischen Anteil bei der P-Elimination ermitteln und prüfen, ob diesbezüglich ein Optimierungspotenzial besteht. Erforderlich sind dazu die Daten aus dem Betriebstagebuch (Monatsberichte) von Kläranlagen mit chemischer und/oder biologischer P-Elimination. Anlagen mit Vorfällung, Flockungsfiltration oder Nachfällung können ebenfalls bewertet werden. Im zugehörigen Arbeitsbericht werden an konkreten Beispielen (Anlage mit alleiniger chemischer Fällung, Bio-P-Anlage, Anllage mit Denitrifikation sowie Bio-P-Anlage mit Flockungsfiltration) die Auswertungen beurteilt und diskutiert. Die Grundlagen, die sich hinter der Auswerte-Tabelle verbergen, werden im Arbeitsbericht ebenfalls ausführlich erklärt. 2 Voraussetzungen für eine verlässliche Auswertung Die Arbeitshilfe eignet sich für Kläranlagen, die über eine genügende Anzahl auswertbarer Betriebsdaten verfügen.
Für eine verlässliche Auswertung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
• Messeinrichtungen für die Ermittlung der Abwasser- und Fällmittelmengen sowie der Temperatur in der Belebung,
• Probenahmegeräte an den Messstellen: Zulauf Kläranlage, Zulauf biologische Stufe, gegebenenfalls Zulauf nachgeschaltete

Wo kann die Arbeitshilfe bezogen werden? Die Excel-Tabelle, eine detaillierte Anleitung zur Auswertung sowie der zugehörige Arbeitsbericht sind unter folgenden Adressen zugänglich: www.dwa-bayern.de/nachbarschaften www.kan.at www.vsa.ch Eine weitere Tabelle für Auswertungen über mehrere Jahre ist derzeit in Bearbeitung. DWA-Arbeitsgruppe KA-8.2 „Abwasserreinigung durch Fällung und Flockung“
Sprecher: Georg Schwimmbeck Wasserwirtschaftsamt Weilheim Pütrichstraße 15, 82362 Weilheim, Deutschland E-Mail: georg.schwimmbeck@wwa-wm.bayern.de

Den ganzen Artikel lesen Sie in: Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 3-2012

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Neue Strategien gegen Fadenbildung?

Das fadenbildende Bakterium Microthrix parvicella ist eine Herausforderung für zahlreiche Kläranlagen. Eine gute Grundlage für erfolgreiche Bekämpfungsstrategien sind präzise wissenschaftliche Untersuchungen, wie sie sowohl Martin Lebek (ISAH, 2003) als auch Stefania Paris (TUM, 2004 Dissertation) vorgelegt haben. Weitergehende Studien führte auch Tobias Knaf durch (Uni Würzburg,
Vortrag 2008 Who-is-who in Beilngries). Was sie für die Praxis bedeuten …den Artikel lesen Sie unter:

http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_1412/2012_Wasserlinse_final_3_neue_Strategien.pdf

Autorin:

Dipl.-Biol. Karin Kulicke
Süd-Chemie AG – a Clariant Group Company
Trink- und Abwasserbehandlung
Verkauf und Projektleitung
Ostenrieder Str. 15
85368 Moosburg
Telefon: 08761 82 617
Karin.Kulicke@clariant.com

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Bilanzierung und Optimierung eines Magnesiumammoniumphosphat-Fällungsreaktors im Hinblick auf die Phosphatrückgewinnung aus Urin

Matthias Hartmann konnte mit seiner Diplomarbeit am MAP-Reaktor zum Thema „Bilanzierung und Optimierung eines Magnesiumammoniumphosphat-Fällungsreaktors im Hinblick auf die Phosphatrückgewinnung aus Urin“ zu einer weiteren Optimierung des Anlagenbetriebs beitragen.

Eine Zusammenfassung seiner Arbeit ist hier verfügbar
http://www.saniresch.de/index.php?option=com_content&view=article&id=13&Itemid=16

Matthias Hartmann
aus Friedensdorf (Lahn)

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Fördermittel für nachhaltige Entwicklungen in der Wasserwirtschaft

Das BMBF fördert Projekte, die einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Wasserversorgung und Abwasserbehandlung leisten. Dabei sollen innovative Technologien bzw. Verfahren, Konzepte und Strategien für einen effizienten und ressourcenschonenden Umgang mit Energie im Vordergrund stehen. Gefördert werden über Zuwendungen Personal- und Sachaufwand sowie Geräteinvestitionen. Die Zuwendungen dafür können als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werde. Es wird jedoch nach den BMBF-Grundsätzen eine angemessene Eigenbeteiligung (mindestens 50%) vorausgesetzt. Das Verfahren ist zweistufig angelegt. Die Frist für die erste Verfahrensstufe (Einreichung von Projektskizzen) ist der 15. Juni 2012.

Weitere Informationen und Hintergründe können Sie hier nachlesen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/18326.php
http://www.bio-pro.de/artikel/07775/index.html?lang=de

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Umbau einer Kläranlage während des laufenden Betriebs – eine große Herausforderung

Das Gruppenklärwerk (GKW) Memmingen im bayerischen
Schwaben wurde in den letzten neun Jahren für rund 42
Millionen Euro in allen Bereichen auf den neuesten Stand
der Technik gebracht. Dabei wurden sowohl die Abwasserreinigung
als auch die Schlammbehandlung von Grund auf
modernisiert und erweitert.
Angeschlossen an das 14 ha große Gruppenklärwerk mit
rund 230 000 EW und einer SBR-Anlage mit 45 000 EW
sind die Stadt Memmingen als größter Einleiter sowie die
Abwasserverbände Memmingen-Land, Fellheim-Pless, Boos-
Niederrieden und die Gemeinde Buxheim. Der Industrieanteil
liegt bei über 70 %.
Unsere Herausforderung war es, das GKW während der langen
Umbauphase noch ordnungsgemäß zu betreiben und
die Bescheidswerte einzuhalten. Ehe die eigentlichen Planungen
und Baumaßnahmen aufgenommen wurden, sollten
im Groben die Maßnahmen festgelegt werden. Die Wirtschaftlichkeit
spielte ebenso eine Rolle, wie die zukünftige
Betriebssicherheit. Es sollte eine Anlage geschaffen werden,
die soviel wie möglich die vorhandene Bausubstanz nutzt
und trotzdem den modernen Anforderungen gerecht wird.
Das bedeutete aber gleichzeitig, dass eine gute Kooperation
zwischen dem Team Gruppenklärwerk und dem Planer stattfinden
musste. Eine sinnvolle Lösung wurde gefunden, …
Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2012

Autor
Dipl.-Ing. Raimund Rau, Betriebsleiter
Stadt Memmingen
Amt 61 Technischer Umweltschutz
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. ++49 (0)83 31/850-611

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Wirkungsvolle Schwimmschlammräumung mit neuem System

Die Kläranlage Boltenhagen mit einer Ausbaugröße von
15 000 EW liegt in Mecklenburg-Vorpommern an der Ostsee.
Aufgrund der starken saisonalen Schwankungen sind
extreme Belastungsänderungen, die oft mit verstärkter
Schwimmschlammbildung verbunden sind, zu beherrschen.
Im Zuge einer notwendigen Sanierung der Anlage wollten
wir auch die Schwimmschlammräumung erneuern lassen.
Denn bis dato konnte der Schwimmschlamm nur im kleinen
Kreislauf (Schwimmschlammräumung zurück in den Königsstuhl)
zerschlagen werden. Hierdurch war nur eine sehr eingeschränkte
Schwimmschlammentfernung möglich.
Ziel der Sanierung war es, den anfallenden Schwimmschlamm
aus dem Abwasserprozess endgültig zu entfernen.
Dazu brauchten wir ein System mit einer wirkungsvollen
Schwimmschlammräumung. Die Lösung sollte aber
keinesfalls zu einer stärkeren hydraulischen Belastung der Kläranlage führen.
Unser Wunsch war, dass der Schwimmschlamm nach dem
Umbau zum Zulauf des Vorklärbeckens gepumpt oder wahlweise
in eine Vorlage für den Eindicker gefördert werden
sollte. Ein Engpass in unserer Anlage war auch die recht
kleine Anschlussleitung …
Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2012

Autor
Tilmann Lucas
Zweckverband Grevesmühlen
Karl-Marx-Straße 7/9
23936 Grevesmühlen
Tel. ++ 49 (0)38 81/757-704

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Kosten und Leistungen der Abwasserentsorgung

Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute

Vorwort
Vor Ihnen liegt die neuste Erhebung über die Kosten und
Leistungen der öffentlichen Abwasserentsorgung in der
Schweiz. Erfreulicherweise ist es gelungen, aus allen
Kantonen Daten zu erhalten, so dass die Resultate auf
lächendeckenden und mit 80 Prozent der angeschlossenen
Einwohnerinnen und Einwohnern repräsentativen
Grundlagen beruhen.
Die Arbeit ist federführend durch den Verband Schweizer
Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA)
und die Fachorganisation Kommunale Infrastruktur (KI)
entstanden. Die umfangreiche Datenerhebung ist der
aktiven Unterstützung durch das Bundesamt für Umwelt
(BAFU), die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter
(KVU) und die kantonalen

Mehr zu der Broschüre unter:
http://www.vsa.ch/publikationen/shop/

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Erfolgreiche Sanierung einer kleinen Kläranlage

Am 24. März 2010 fand auf unserer Kläranlage in Gleißenberg
ein Treffen im Rahmen der Kanal- und Kläranlagen-
Nachbarschaften des DWA-Landesverbands Bayern statt.
Zahlreiche Kollegen nahmen die Gelegenheit wahr, die umgerüstete
Kläranlage in Augenschein zu nehmen.
Nach einer kurzen Begrüßung durch den Lehrer sowie unsere
Gemeinde folgten einleitende Ausführungen zu Art und
Umfang der Sanierungsarbeiten durch den Geschäftsführer
des Anlagenbauunternehmens EvU, Tino Koch.
Natürlich konzentrierten sich die Fragen während des Rundgangs
auf den umgebauten Bioreaktor. Vor allem praktische
Fragen zur Dauer und zum Ablauf der Umbaumaßnahmen
im Anlagenbetrieb, zur gewählten Verfahrenstechnik und
zum Biofilm-Trägermaterial, aber auch zu Bemessungsund
Auslegungsfragen, standen im Mittelpunkt. Von großem
Interesse waren natürlich die ersten Betriebserfahrungen
nach Wiederinbetriebnahme der Anlage im Sommer 2009.

Ausgangssituation

In Deutschland wird ein Großteil des kommunalen Abwassers
in kleinen und mittleren Kläranlagen behandelt. Daran
wird sich auch zukünftig …
Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 1-2012

Autor
Klärwärter Alfons Greil
Gemeinde Gleißenberg
Wiesenweg 11
93477 Gleißenberg
Tel. ++49 (0)99 73/53 54
E-Mail: info@gleissenberg.de
Co-Autor:
Tino Koch
EvU Innovative Umwelttechnik GmbH
Albert-Niethammer-Straße 8
01609 Gröditz
Tel. ++49 (0)3 52 63/4 52 41
E-Mail: t.koch@evu-umwelttechnik.de

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„Intelligente“ Flotationsanlage löst Fettproblem

Problemstellung:
Viele Betreiber von Kanalnetzen und Klärwerken haben mit dem Problem „Fett im Abwasser“ zu kämpfen. In diesem Bericht soll über eine Maßnahme berichtet werden, wie der WZV Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode (Sachsen-Anhalt)seinem Fettproblem erfolgreich begegnet ist.In der KA-Betriebs-Info wurde bereits vor einiger Zeit (unter anderem in Folge 1/2009) auf die Broschüre „Fett imbAbwasser“ des Abwasserverbands Achental-Inntal-Zillertalb(www.aiz.at) hingewiesen. Darin wird intensiv und umfassend über Grundlagen der Thematik (zum Beispiel Emulgierung der Fette) informiert. Deshalb soll an dieser
Stelle nicht noch einmal auf die Einzelheiten eingegangen werden.Die Probleme, die durch zu hohe Konzentrationen an Fett im Abwasser verursacht werden, sind sehr unterschiedlich und sollen hier nochmals kurz zusammengefasst werden:
Fette verursachen Ablagerungen in Kanälen und Leitungen
teure Entfernung der Ablagerungen durch HD-Technik
Reduzierung der Pumpenförderleistung
erhöhte Stromaufnahme der Pumpen
erhöhter Wartungsaufwand…
Den ganzen Artikel lesen Sie in:
Betriebsinfo Informationen für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen Heft 4-2011

Autoren
Michael Peschka, GeschäftsführerWasserzweckverband Oranienbaum-Wörlitz-VockerodeKlärwerk Prinzenstein,

Friedrich Kramer Ingenieurbüro für Abwasserflotation

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DFG bewilligt Forschergruppe „Internano“

(Nanowerk News) Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Einrichtung der Forschergruppe „INTERNANO: Mobility, aging and functioning of engineered inorganic nanoparticles at the aquatic-terrestrial interface“ bewilligt. In den kommenden drei Jahren werden Wissenschaftler um die Umweltchemie-Professorin Dr. Gabriele Schaumann vom Institut für Umweltwissenschaften der Universität Koblenz-Landau die Wege von Nanopartikeln vom Wasser durch den Boden, ihre Wechselwirkungen mit dem Boden und ihre Wirkung auf Organismen untersuchen.

Nano ist derzeit in aller Munde, die Verheißungen der Werbung sind groß. So soll Nano Kleidung Schmutz abweisend, Sonnencremes noch wirksamer gegen Sonne und Autolacke robuster machen. Doch wie sich die Nanopartikel verhalten, wenn sie über Abwasser oder Badeseen in die Umwelt gelangen, darüber ist noch relativ wenig bekannt. Die Frage nach Reaktionen dieser Kleinstpartikel und ihren Wechselwirkungen mit der Umwelt steht daher im Zentrum des Forschungsvorhabens der INTERNANO-Gruppe. Exemplarisch anhand synthetischer Nanopartikel aus Titandioxid und Silber in verschiedenen Produkt-typischen Ausführungen wollen die Wissenschaftler in den kommenden drei Jahren die Prozesse identifizieren, die für den Verbleib dieser Stoffe an der Schnittstelle von aquatischen und terrestrischen Ökosystemen, sprich in Uferregionen und Überschwemmungsgebieten, relevant sind.

Mit dem Ziel, Handlungsoptionen für Wirtschaft und Stakeholder zu entwickeln, soll das erzielte System- und Partikelverständnis Aufschluss über die ökologische Bedeutung synthetischer Nanopartikel geben und die von ihnen ausgehenden Risiken bewerten.

INTERNANO ist die erste DFG-Forschergruppe an der Universität Koblenz-Landau. „Die Förderung dieser neuen Forschungsgruppe durch die DFG bescheinigt die steigende Forschungsqualität und die innovativen Forschungsansätze an unserer noch jungen Universität“, unterstreicht Prof. Dr. Roman Heiligenthal, Präsident der Universität Koblenz-Landau. Er sieht darin eine Bestätigung der Strategie der Universität, die Forschung auf ausgewählte Bereiche zu konzentrieren. Neben den Umweltwissenschaften zählen zu diesen Bereichen die Psychologie, die Informatik und die Bildungsforschung.

Die Forschergruppe wird bis zum Jahr 2014 mit 1,5 Millionen Euro von der DFG unterstützt. An der Forschungsgruppe beteiligt sind Wissenschaftler aus den Bereichen Umweltchemie, Wasserforschung, Bodenkunde, Mikrobiologie und Ökotoxikologie der Universität Koblenz-Landau (Sprecherfunktion), der Technischen Universitäten München und Berlin und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung UFZ.
Source: Universität Koblenz-Landau

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