EEG 2021 in Kraft getreten
Zum 1. Januar 2021 ist das novellierte EEG in Kraft getreten. Unter anderem gibt es für die Eigenversorgung Änderungen im EEG 2021. Die Bagatellgrenze für eigenverbrauchten Strom aus kleinen Anlagen wird angehoben und orientiert sich dabei an den Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union. Die Bagatellgrenze wird von 10 auf 30 Kilowatt für die installierte Leistung privilegierter Anlagen angehoben und es wird ein Verbrauch von 30 Megawattstunden im Jahr von der EEG-Umlage befreit. Geht der Verbrauch über die 30 Megawattstunden hinaus oder sind mehr als 30 Kilowatt Leistung installiert, werden wie gehabt 40 Prozent der EEG-Umlage auf den gesamten Eigenverbrauch fällig. Die Ausweitung der Bagatellgrenze gilt dabei sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen (§ 100 Abs. 2 Nr. 14a). Somit ist die Eigenversorgung mit ausgeförderten Anlagen kleiner 30 Kilowatt ebenfalls vollständig von der EEG-Umlage befreit.
Quelle und weitere Informationen:
Blog Erneuerbare Energien.NRW, EEG 2021: Die wichtigsten Änderungen, Stand 18.12.2020
Geplante EEG-Umlage gefährdet hocheffiziente Klärgas-KWK
BDEW setzt sich für Bestandsschutz der KWK-Anlagen und Investitionssicherheit ein
Der BDEW fordert von der Bundesregierung, Pläne für die massive Mehrbelastung der Abwasserentsorgungsunternehmen bei der Nutzung von Klärgas in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ad acta zu legen. „Wir sehen die Gefahr, dass mit der geplanten Einführung der EEG-Umlage viele hocheffiziente KWK-Anlagen der Abwasserunternehmen unrentabel werden könnten. Der Gesetzgeber würde mit dieser Neuregelung bereits getätigte Investitionen entwerten und falsche Signale senden: Anstatt das bei der Klärschlammaufbereitung anfallende Klärgas wie bisher umweltschonend und energieeffizient in KWK-Anlagen einzusetzen und zur Eigenstromversorgung zu nutzen, wäre der Anreiz groß, das Klärgas wieder abzufackeln. Zudem würde der Gesetzgeber immense CO2-Einsparpotenziale verschenken. Das wäre ein Schildbürgerstreich“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, mit Blick auf die Diskussionen zum KWKG-/EEG-Änderungsgesetz.
Kläranlagen haben einen hohen Stromverbrauch. Durch den Einsatz von Klärgas in KWK-Anlagen können sie ihren Strom- und Wärmebedarf zum Teil selbst decken. „Die geplante Abgabenbelastung würde auch den Weg zu einer energieautarken Kläranlage verbauen“, so Weyand.
Der aktuelle Entwurf für das KWKG-/EEG-Änderungsgesetz sieht vor, dass KWK-Anlagen mit Klärgas-Nutzung, bei denen Maßnahmen zur Erneuerung bzw. Austausch von Komponenten durchgeführt werden, künftig mit 20 Prozent der EEG-Umlage belastet werden. Bei Erweiterung der Kapazität sollen laut Gesetzentwurf sogar 40 Prozent EEG-Umlage anfallen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 und seine Auswirkungen
Zusammenfassung
Zum 1. August 2014 trat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) in Kraft. Die Gesetzesnovelle bringt viele auch für die Wasserwirtschaft bedeutende Neuerungen mit sich.
Dies betrifft zum einen die allgemeine Fördersystematik des Gesetzes, zum anderen die künftige Belastung der Eigenversorgung mit Strom mit der EEG-Umlage.
Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 9-2014 ab Seite 802
Autor
Rechtsanwalt Julian Heß, LL. M.
Becker Büttner Held
Rechtsanwälte • Wirtschaftsprüfer • Steuerberater | Partnerschaft
KAP am Südkai
Agrippinawerft 26-30
50678 Köln
E-Mail: julian.hess@bbh-online.de
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: Die Politik unterschätzt die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung und begibt sich auf verfassungsrechtlich kritisches Terrain
Berlin, Parlamentarischer Abend B.KWK, BDH: EEG-Umlage auf die Eigenstromerzeugung verstößt gegen das Grundgesetz
„Die Einbeziehung der Eigenerzeugung in die EEG-Umlagepflicht ist verfassungsrechtlich nicht vereinbar, zudem verstößt die jetzige Bagatellgrenze gegen den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz“, so kritisiert Prof. Dr. Maslaton, Vize-Präsident des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK ) das Vorhaben der Bundesregierung, den aktuellen Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2014.
Dies ist auch die Quintessenz aus einem Gutachten, das der B.KWK auf dem heutigen Parlamentarischen Abend zusammen mit dem Bundesindustrieverbandes Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V (BDH) vorgestellt hat. Gegenstand des Gutachtens ist die verfassungsrechtliche Prüfung der geplanten EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Erneuerbaren-Energien-Anlagen.
Die Novelle des Erneuerbaren-Energien Gesetzes soll zum 01. August 2014 in Kraft treten, doch durch die Neuregelung wird die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen nachhaltig beeinträchtig und ein weiterer Zubau von dezentraler und bürgernaher Energieversorgungseinrichtungen wird massiv erschwert.
„Dabei trägt die Kraft – Wärme – Kopplung mit ihrem netzdienlichen Verhalten viel zur Stabilität unserer Stromnetze bei und verringert zudem den Ausbaubedarf bei großen Überlandleitungen!“ so Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK. Dieses netzdienliche Verhalten lässt sich wissenschaftlich und wirtschaftlich belegen und wird von der Politik aktuell glatt übersehen. Zu diesem Schluss kommt auch die Unternehmensberatung bofestConsult. Eine neue Studie der Unternehmensberatung, die einen Blick auf diesen konkreten Zusatznutzen der KWK wirft, wurde ebenfalls im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Öffentlichkeit in der Berlin Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Berliner Gendarmenmarkt vorgestellt.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. befürchtet vom Entwurf des EEG 2014 in derzeitiger Fassung negative Wirkungen in größerem Ausmaß für den Ausbau der KWK und besonders im Hinblick auf das Ausbauziel 25% KWK im Jahr 2020. „Wir werden auch nicht müde, in Erinnerung zu rufen, dass die wahre Energiewende am Wärmemarkt vollzogen werden muss“, gibt zudem Hagen Fuhl, Vize-Präsident des B.KWK, zu bedenken, „hier sind die großen Effizienzpotenziale zu heben. Dies wurde auf EU-Ebene schon erkannt, aber wir warten in Deutschland noch immer auf die Umsetzung der EU Effizienzrichtlinie.“
Obwohl die KWK die geborene Partnerin der fluktuierenden Erneuerbaren Energien ist und dem bereits gefürchteten Netzausbau durch mehr Dezentralität viel von seinem Schrecken nehmen kann, hat die Politik die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt und versucht, mit verfassungsrechtlich fragwürdiger Gesetzgebung der KWK zusätzlich Steine in den Weg zu rollen. „Dies wird mit viel Kopfschütteln in der Branche quittiert“, sagt Heinz Ullrich Brosziewski, Vize-Präsident des B.KWK, „denn die KWK ist bereits ein Stück vollendete und gelebte Energiewende!“
• Rechtsgutachten „ Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenstromversorgung im EEG 2014″, Untersuchung im Auftrag des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK); erstellt von MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH
• Kurzstudie „Beitrag von zentralen und dezentralen KWK-Anlagen zur Netzstützung“, Untersuchung im Auftrag des Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK); erstellt von bofest consult GmbH
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 600 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.
Ein Verschiebebahnhof von Strompreisen zu Gebühren bringt Stromkunden keine Entlastung!
– Eigenversorgung im § 58 EEG-E 2014
Brief der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Sehr geehrter Herr Becker,
im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (BT-Drs. 18/1304; nachfolgend „EEG-E 2014″) soll in § 58 EEG-E 2014 erstmals eine Regelung aufgenommen werden, nach der von einem Eigenversorger selbst erzeugter und verbrauchter Strom grundsätzlich mit der EEG-Umlage belastet wird und nur für begrenzte Ausnahmefälle ist eine vollständige oder teilweise Entlastung vorgesehen.
Problemstellung
In der Abwasserwirtschaft werden in erheblichem Umfang Erzeugungsanlagen zur Eigenversorgung z.B. von Kläranlagen betrieben, in denen das bei der Faulung des anfallenden Klärschlammes entstehende Faulgas (ein erneuerbarer Energieträger) als Brennstoff eingesetzt wird. Diese Erzeugungsanlagen sollen künftig mit der EEG-Umlage (teil)belastet werden. Auch bereits errichtete Bestandsanlagen müssen künftig unter bestimmten Voraussetzungen für eigenerzeugten und -verbrauchten Strom EEG-Umlage zahlen (z.B. bei Erneuerung von Anlagen).
Wir sehen daher im Gesetzesverfahren noch Änderungsbedarf
§ 58 EEG-E 2014 muss dahingehend angepasst werden, dass der Strom, der in mit erneuerbaren Energien betriebenen Erzeugungsanlagen auf Kläranlagen erzeugt und vor Ort selbst verbraucht wird, nicht mit der EEG-Umlage (teil)belastet wird.
Unsere Argumente
• Mit dem bei der Abwasserreinigung anfallenden, erneuerbaren Energieträger Faulgas werden hocheffiziente KWK-Anlagen zur Versorgung der Kläranlagen mit Strom und Wärme betrieben. Diese Energieerzeugung ist einerseits besonders energieeffizient (Betrieb als KWK-Anlagen) und andererseits ressourcenschonend und vermeidet Treibhausgasemissionen (gekoppelte Erzeugung). Dies sind alles gesetzliche Ziele (vgl. KWKG, TEHG, usw.), zu denen die EEG-Umlage auf Eigenstromverbrauch im Widerspruch stehen würde.
• Bei Bestandsanlagen ist für Abwasserbetriebe bei Modernisierungs- und Effizienzsteige-rungsmaßnahmen der nach § 58 Abs. 2 EEG-E 2014 vorgesehene räumliche Zusammenhang sehr problematisch. Kläranlagen eines Abwasserbetriebes werden nicht nur auf einem einzigen Betriebsgelände betrieben, sondern sind nach Gesichtspunkten einer technisch und wirtschaftlich sinnvollen Ableitung des Abwassers bei möglichst geringer Geruchsbelastung der Einwohner auf das Areal einer Kommune oder eines Zweckverbandes verteilt, manchmal sogar auch außerhalb des Gemeindegebiets. Alle Anlagen dienen der Aufgabe einer hygienisch einwandfreien Abwasserentsorgung. Durch die vorgesehene enge Fassung des Bestandsschutzes würden zügige Modernisierungs-maßnahmen mit größtmöglichem Nutzen für die Gebührenzahler erschwert.
• Auf ca. 1.000 Kläranlagen werden in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang derzeit je rund 1,1 TWh Strom und Wärme aus Faulgas insbesondere in KWK-Anlagen selbst erzeugt (rund 1/4, bzw. 1/3 des Gesamtbedarfs an Strom bzw. Wärme). Durch Modernisierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen und durch Neubau von KWK-Anlagen auf kleineren Kläranlagen besteht erhebliches Potenzial, die Stromerzeugung auf 3 TWh pro Jahr zu erhöhen und damit diese ressourcen- und umweltschonende Erzeugung auszubauen. Unter den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist das allerdings nur mit einer EEG-umlagefreien Eigenerzeugung wirtschaftlich umsetzbar. Die geplanten Änderungen im § 58 Abs. 6 EEG-E 2014 erschweren somit die Hebung weiterer Energiepotenziale in der Wasser-wirtschaft.
• Die novellierte Abwasserverordnung (BRat Drs. 162/14 vom 11.04.2014) sieht vor, dass Abwasseranlagen so errichtet, betrieben und benutzt werden sollen, dass eine energieeffiziente Betriebsweise ermöglicht wird, wobei die bei der Abwasserbeseitigung entstehenden Energiepotenziale genutzt werden sollen. Gerade durch den Betrieb von hocheffizienten KWK-Anlagen zur Eigenerzeugung auf Kläranlagen können erhebliche Energiepotenziale erschlossen werden. Eine Belastung mit der EEG-Umlage würde diesem in der Abwasserverordnung formulierten Ziel allerdings zuwiderlaufen.
• Die auf Kläranlagen mit dem erneuerbaren Energieträger Klärgas (= Faulgas) betriebenen Erzeugungsanlagen erhalten regelmäßig keine Förderung durch das EEG, verursachen also keine Förderkosten. Auf der anderen Seite sollen gerade diese Anlagen nun aber mit der EEG-Umlage (teil)belastet werden. Das EEG – das Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern – würde insoweit ins Gegenteil verkehrt – faulgasbetriebene Anlagen erhalten keine Förderung, sondern werden sogar belastet. Das EEG wäre insoweit ein Gesetz zur Belastung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.
• Nach § 58 Abs. 4 wird der Kraftwerkseigenverbrauch, der in Neben- und Hilfsanlagen verbraucht wird, gänzlich von der EEG-Umlage ausgenommen. Die Erzeugung von Strom für den Eigenverbrauch zum Beispiel aus Klärgas entsteht in Kläranlagen im Abwasserreinigungsprozess und ist integrierter Bestandteil zwangsläufig ablaufender Prozesse. Er wird auch in den Kläranlagen in Neben- und Hilfsanlagen genutzt, zum Beispiel für die Klärschlammtrocknung oder Pumpen und Rührwerke. Der Eigenstromverbrauch in Anlagen der Wasserwirtschaft sollte dem Kraftwerkseigenverbrauch gleichgestellt werden.
• Durch die Ausweitung der EEG-Umlage sollen die Kosten der Stromkunden reduziert werden. Die Stromkunden würden mit der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Kläranlagen aber über die Abwassergebühren indirekt doch wieder belastet werden. Genau betrachtet, würde die EEG-Umlage nur verschoben werden.
Aus der Tagesordnung für die Öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 2. Juni 2014 können wir ersehen, dass im Themenblock 3 kein Vertreter aus unserer Branche angehört wird. Wir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, uns bzw. einen Vertreter der öffentlichen Kläranlagenbetreiber dazu zu laden.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Hecht
Geschäftsführerin
AöW
Allianz der öffentlichen
Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a
10117 Berlin
Tel.: 030 397436-06
Fax: 030 397436-83
www.aoew.de
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: Energiewende braucht mehr dezentrale Versorgungsstrukturen
KWK-Branche und Energiedienstleister sehen sich durch EEG-Novellierung ausgebremst
„Kraft-Wärme-Kopplung ist der ‚Enabler‘ für die notwendige Transformation des Energieversorgungssystems im Rahmen der Energiewende“, so charakterisiert Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V., die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung für eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung. „Durch die geplanten Belastungen im aktuellen Entwurf des EEG 2014 kann das Know-how der Hersteller von Anlagen für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK) sowie der Energiedienstleister allerdings nur noch sehr begrenzt zum Einsatz kommen“, sieht Müller-Urlaub drastische Auswirkungen der Energiepolitik auf die Branche zukommen. Wir betrachten den aktuellen Entwurf des EEG 2014 als verfassungsrechtlich kritisch, untauglich als Strompreisbremse und kontraproduktiv für die Energiewende“, urteilt Müller-Urlaub.
Marcus Bort, Vorstandsvorsitzender des ESCO Forum im ZVEI sieht mit dem neuen EEG 2014 eine schlechte Tradition fortgesetzt: „Die im ESCO Forum organisierten Energiedienstleister (Contractoren) beklagen, dass wir immer noch nicht auf dem Weg zu einer ‚Energiepolitik aus einem Guss‘ sind. Die Förderung hocheffizienter KWK durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) und die EEG-Umlage sind nicht aufeinander angestimmt. Was das KWK-G gibt, nimmt die EEG-Umlage. Daher
sprechen wir von einem ‚Fördermittel-Kreislauf-Gesetz‘, das es endlich zu durchbrechen gilt.“ Bort erwartet von der Politik auch, dass bei Effizienzsteigerungsmaßnahmen die Eigentümerlösung mit der Dienstleistungslösung gleichgestellt wird, um Wettbewerbsneutralität zu schaffen und dass für den Betrieb von KWK-Anlagen Betreiberneutralität hergestellt wird.
Auch Müller-Urlaub kritisiert massiv die mangelnde Planungssicherheit für Investitionen in KWK. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das EEG 2014 sieht z.B. vor, dass der jährliche Ausbau der KWK-Stromerzeugung im Biomassebereich auf maximal 100 MW begrenzt wird bei Streichung sämtlicher Boni und bei einer Konzentration auf die Verwertung von Abfall- und Reststoffen.
Für den Ausbau der KWK mit fossilen Einsatzstoffen erwartet Müller-Urlaub weitaus größere negative Auswirkungen. Denn im EEG 2014 geplant ist eine Belastung des von Eigenerzeugern selbst verbrauchten Stroms bei neu zugebauten Anlagen.
Eines steht für Müller-Urlaub jetzt schon fest: Die geplante Neuregelung für die EEG-Umlage würde die Zielsetzungen eines anderen Gesetzes konterkarieren. Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz von 2012 zielt auf eine Erhöhung des KWK-Anteils an der Stromerzeugung auf 25 % im Jahr 2020 ab. Dieses Ziel wird unter den aktuellen Umständen verfehlt werden.
Die „Strompreisbremse“ funktioniert nicht – bremst aber den KWK-Zubau aus
Auch hinsichtlich der Kostendämpfungswirkung des EEG 2014 kann Müller-Urlaub nicht die erwartete Wirkung erkennen. Die geplante Belastung der KWK-Eigenerzeugung mit einer EEG-Umlage ist definitiv ein Schritt in die falsche Richtung. Ein merklicher Beitrag zur Entlastung der Stromkunden lässt sich auf diesem Wege keinesfalls erreichen. Die vorgesehene Regelung für Neuanlagen könnte allenfalls einen marginalen Beitrag zu der politisch gewollten Verlangsamung des Anstiegs der EEG-Umlage bringen. Allerdings würde die Belastung von Neuanlagen in vielen Bereichen den Anreiz für Neuinvestitionen in KWK-Anlagen stark vermindern. Vor allem im Bereich kleiner Leistung müsste in der Folge mit einem drastischen Rückgang des Zubaus gerechnet werden.
Dr. Jobst Klien, ebenfalls Vorstandsvorsitzender des ESCO Forum im ZVEI, stellt trotz der Widrigkeiten durch die politischen Rahmenbedingungen für das Contracting-Geschäft fest, dass die Entwicklung des Energiedienstleistungs-Markts weiterhin dynamisch ist. „Seit Mitte der neunziger Jahre verzeichnet die Branche zumeist zweistellige Wachstumsraten. Bei einem Marktvolumen von etwa vier Milliarden Euro werden über 100.000 Contracting-Verträge in Deutschland gemanagt.“ Und Klien bewertet die Ergebnisse einer ZVEI-Umfrage zu Energiekennzahlen der Elektroindustrie im Jahr 2013 als einen Beleg, dass die Contractoren ihre bisherige Marktnische verlassen haben. „Jetzt schon betreiben mehr als 25 Prozent der Unternehmen in der Elektroindustrie Effizienzprojekte mit Contractoren oder stehen darüber in Verhandlungen.“
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist ein breites gesellschaftliches Bündnis von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen zur Förderung des technischen Organisationsprinzips der Kraft-Wärme-Kopplung, unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten Energieträger. Der Verband wurde 2001 in Berlin gegründet und zählt mittlerweile mehr als 560 Mitglieder. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen.
http://www.bkwk.de/presse_oeffentlichkeit/pressemitteilungen/detail/artikel/energiewende-
„Wasser und Energie“ das Motto des Weltwassertags 2014 droht in Deutschland unterzugehen
Die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes macht die bereits erreichte Nutzung der Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft zunichte. Eine Belastung der Eigenversorgung mit Strom in Kläranlagen mit der EEG-Umlage verlagert diese Kosten auf die Gebührenzahler.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. betont als Interessenvertretung der öffentlichen Wasserversorger, Abwasserbetriebe und der verbandlichen Wasserwirtschaft in Deutschland, dass ihre Mitgliedsunternehmen in der Steigerung der Energieeffizienz und der Hebung der Energiepotenziale im Wasser in den vergangenen Jahren viel erreicht haben. Energieautarke Kläranlagen sind mittlerweile nicht nur Vision, sondern schon möglich. Um diese Potenziale weiter nutzen und ausbauen zu können, sind entsprechende Rahmenbedingungen erforderlich.
Dem Motto des Weltwassertages 2014 – Wasser und Energie – steht die geplante Novelle des EEG diametral gegenüber. Von einigen geplanten Änderungen des EEG befürchtet die AöW negative Auswirkungen auf die öffentlichen Unternehmen und Betriebe in der Wasserwirtschaft, obwohl sie nicht Teil der Probleme sind, die mit einer Reform des EEG behoben werden sollen.
Bei Unternehmen in öffentlicher Hand kommt bisher die Energiewende direkt den Bürgern und übrigen Nutzern zugute und entlastet sie nachhaltig von höheren Preisen/Gebühren, weil mit diesen Leistungen keine Gewinne erzielt werden, und sie dem Gemeinwohl dienen.
Die zwei wichtigsten Kritikpunkte der AöW sind:
1. Geplante EEG-Umlage auf Eigenversorgung
Besonders betroffen von einer EEG-Umlage auf Eigenversorgung wären die öffentlichen Abwasserbetriebe. Sie sind bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe auf elektrischen Strom angewiesen (der Eigenbedarf ergibt sich somit aus der Pflichtaufgabe). Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§60 WHG) muss das aus der Abwasserreinigung anfallende Klärgas verwertet werden. Der Gesamtwirkungsgrad aus Strom- und Wärmenutzung ist besonders hoch, da Wärme- und Strombedarf, anders als bei vielen anderen Stromerzeugern, zeitlich und mengenmäßig enger mit der Bereitstellung der Prozessgase aus der Klärschlammverwertung verknüpft sind.
Die Erzeugung von Klärgas aus Faulschlamm und die Nutzung für den elektrischen Eigenverbrauch ist integrierter Prozess aller größeren Kläranlagen und ökologisch sinnvoll im Sinne der nachhaltigen Nutzung von Abwasser als Rohstoff. Damit werden die Energieressourcen aus dem Abwasser genutzt und die CO2-Emmission einer ansonsten externen Stromversorgung vermieden. Die dezentrale Stromerzeugung aus Klärgas kann gegenüber Sonnen- und Windenergie Bestandteil der kontinuierlichen Grundversorgung sein. Durch die Eigenverwertung des Stroms entfallen auch die Aufwendungen für den Transport des Stroms.
Die Stromkunden und Gebührenzahler hätten von der EEG-Umlage auf Eigenversorgung in Kläranlagen keinen Nutzen, denn aufgrund des gebührenrechtlichen Kostendeckungsprinzips müssten die höheren Kosten ohnehin auf die Nutzer durchgereicht werden. Den Gebührenschuldnern werden mit der Belastung des Eigenstromverbrauchs in Kläranlagen mit der EEG-Umlage Kosten aufgebürdet und belegt die Abwasserkunden verursacherfremd mit Kosten, die nicht in der Abwasserreinigung begründet sind. Sie leistet auch keinen Beitrag zur Entlastung des Bürgers, sondern verschiebt Lasten der Grünstromsubventionierung auf die Abwasserkunden. Indirekt würde dadurch für Stromvielverbraucher ein Teil der Kosten zulasten von Abwassergebühren in den Kommunen verlagert.
Die AöW fordert, die Eigenversorgung für den Eigenbedarf bei Anlagen der öffentlichen Wasserwirtschaft von einer EEG-Umlage freizustellen.
2. EEG-Vergütung für Klärgas im Verhältnis zu Biogas
Die Nutzung von Klärgas wird nach wie vor im Verhältnis zur Biogasnutzung schlechter gestellt, was sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Eine höhere EEG-Vergütung von Klärgas würde hingegen weitere Vorteile mit sich bringen.
Es würden bessere Möglichkeiten zur Mitverwertung von Bioabfallstoffen in der thermischen Klärschlammverwertung geschaffen werden (Umverteilung der Stoffströme). Da der in der Kläranlage erzeugte Eigenstrom selbst verbraucht wird, kann Strom z.B. aus Braunkohle und importiertem Erdöl und Erdgas ersetzt werden. Gleichzeitig wird die erzeugte Prozesswärme selbst genutzt und anders als bei Biogasanlagen wird keine landwirtschaftliche Fläche verbraucht.
Es werden keine belastenden Gärreste erzeugt. Boden und Gewässer werden nicht durch Pestizide, organisch problematische Verbindungen und Überdüngung geschädigt und die Böden nicht versauert. Durch neue Verfahren erfolgt die Verwertung des Klärschlamms zukünftig sogar nahezu rückstandsfrei (Stickstoff- und Phosphorelimination). Aus den Faulresten in den Kläranlagen können auch die Inhaltsstoffe wieder zu hochwertigem Dünger verarbeitet werden. Der technische Standard, die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Klärgasverwertung sind nach Auffassung der AöW zudem oft höher als die Biogasbewirtschaftung landwirtschaftlicher Anlagen.
Die AöW fordert daher, die EEG-Vergütung von Klärgas zu erhöhen.
Energiewende fordert Anstrengungen von allen Beteiligten
Heute haben die Betreiber der Stromübertragungsnetze die Höhe der Erneuerbaren-Energien-Umlage (EEG-Umlage) für das Jahr 2012 bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar 2012 beträgt die EEG-Umlage 3,592 Cent pro Kilowattstunde.
Die jährliche Anpassung der Umlage sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Das Gesetz schafft Marktanreize für eine nachhaltige Energieversorgung, indem es Mindestpreise festlegt, die für Strom aus erneuerbaren Energien gezahlt werden. Finanziert wird diese Förderung über die so genannte EEG-Umlage, die beim Endverbraucher erhoben wird. Trotz aller Versuche der Politik, die Umlage klein zu halten, ließ sich ein Anstieg der EEG-Umlage, gerade auch wegen des fortgeschrittenen Ausbaus der erneuerbaren Energien, nicht vermeiden.
Dazu Hans-Joachim Reck, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Die Stadtwerke unterstützen den Ausbau der erneuerbaren Energien ohne Wenn und Aber. Er fordert erhebliche Anstrengungen und Beiträge – auch in finanzieller Hinsicht – von allen Beteiligten.“ Die EEG-Umlage wird weder von den Stadtwerken festgelegt, noch profitieren sie davon. Die Umlage wird direkt an die Betreiber der Übertragungsnetze weitergegeben.
Stromanbieter werden in den kommenden Monaten prüfen, ob sie ihre Strompreise anpassen müssen. Reck gibt zu bedenken, dass die Energiewende von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müsse und diese daher nicht über Gebühr belastet werden sollten: „Obwohl wir die mit dem Ausbau der Erneuerbaren verbundenen Ziele des Klima- und Umweltschutzes mit Nachdruck unterstützen, appellieren wir dennoch an die Bundesregierung, in den kommenden Jahren bei der Umlage mit Augenmaß zu handeln und für eine effiziente Ausgestaltung der Umlagesystematik zu sorgen. Insbesondere bei der Vermarktung der erneuerbaren Energien an der Börse gibt es Nachbesserungsbedarf.“
Die Stadtwerke verstehen sich als strategische Partner bei der Energiewende. Sie setzen vor allem auf die erneuerbaren Energien, auf Gas als Brückentechnologie und auf die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Derzeit sind mehr 3.000 Megawatt an Erzeugungsanlagen im Bau oder im konkreten Genehmigungsverfahren. Davon entfällt ein Drittel auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Insgesamt wenden die kommunalen Versorger bereits 6,7 Milliarden Euro auf, und weitere Milliardeninvestitionen werden dazu kommen.
Quelle: VKU
Bundesrat verabschiedet EEG 2012
+++ Nun herrscht Klarheit für Biogasbranche +++ EEG 2012 mit einigen Fehlern
behaftet +++ Biogaszubau wird auf niedrigerem Niveau weitergehen +++
Berlin. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Energiewendepaket einschließlich
des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 2012 verabschiedet. „Für die Biogasfirmen in
Deutschland sowie für all diejenigen, die nach dem 31.12.2011 in Biogasanlagen investieren
möchten, herrscht nun Klarheit über die Bedingungen ab 2012″, kommentiert Dr. Claudius da
Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas, das Ergebnis.
Insgesamt stellt der Fachverband Biogas e.V. fest, dass weder die Bundesministerien und
Bundestagsabgeordneten noch die Länder genügend Zeit hatten, das EEG mit der
notwenigen Sorgfalt zu überarbeiten. „Resultat ist ein EEG 2012, das eine weitere
Entwicklung der Biogasbranche zulässt, den Neuanlagenzubau jedoch spürbar verringern
wird“, so da Costa Gomez. Viele Formulierungen seien nicht präzise, daher gehe es jetzt
darum, diese Auslegungsfragen zu klären. Der Fachverband Biogas wird in den kommenden
Wochen, wie schon im Jahr 2008, eine EEG-Tour durchführen. In einer Reihe von
Infoveranstaltungen werden die neuen Rahmenbedingungen des EEG 2012 erläutert und
diskutiert. Ein Terminplan dazu wird noch veröffentlicht.
Weiterhin kritisch sieht der Fachverband die Vorgaben zur Wärmenutzung im EEG 2012 mit
der überzogenen Strafsanktion des Vergütungswegfalls bei Nichteinhaltung von 60 Prozent
Wärmenutzung. „Ein Wert von 50 Prozent und eine Vergütungskürzung um drei Cent pro
Kilowattstunde, wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme bei Unterschreitung der
Wärmenutzungsvorgabe gefordert hatte, hätten auch ausgereicht, um den nötigen Druck zur
Wärmenutzung aufzubauen“, kritisiert der Geschäftsführer. Jetzt müsse man mit Hilfe der
KWK-Positivliste bewerten, wie Wärmekonzepte entwickelt werden können, die die
Finanzierung von Biogasprojekten gewährleisten.
Ebenso ist die Regelung, dass zukünftig Substrate mit tierischen Bestandteilen auch in
landwirtschaftlichen Anlagen mit Energiepflanzen (NawaRo-Anlagen) eingesetzt werden
können, nicht nachvollziehbar. „Damit werden den bestehenden reststoffvergärenden
Biogasanlagen die Einsatzstoffe entzogen, weil Neuanlagen für die gleichen Substrate eine
deutlich höhere Vergütung erhalten können“, macht da Costa Gomez deutlich. So würden
Altanlagen in ihrer Existenz gefährdet und die EEG-Umlage unnötig erhöht.
Neben weiteren Kritikpunkten wertet der Fachverband Biogas die Regelung für
standortangepasste kleinere Biogasanlagen auf Güllebasis positiv. „Über landwirtschaftliche
Gülle-Biogasanlagen werden klimaschädliche Methanemissionen aus der Güllelagerung und
Geruchsbelästigungen bei der Gülleausbringung vermieden“, erklärt da Costa Gomez.
Ebenfalls zu begrüßen sei die Einführung der so genannten Flexibilitätsprämie, die es
Biogasanlagenbetreibern ermögliche in Gasspeicher und zusätzliche Motorkapazität zu
investieren, um den Strom bedarfsgerecht in das Stromnetz einzuspeisen. Leider gilt diese
Regelung nur für Anlagen, die in die Marktprämie wechseln.
Mit der Bundesratsverabschiedung haben Biogasunternehmen und potenzielle Investoren
nun sechs Monate Zeit, sich auf die neuen EEG-Regelungen einzustellen. Für die weitere
Branchen- und Arbeitsplatzentwicklung ist diese Vorlaufzeit ein wichtiger Faktor.
Kurzinfo Fachverband Biogas e.V.
Der Fachverband Biogas e.V. ist mit rund 4.400 Mitgliedern Europas größte Interessenvertretung
der Biogas-Branche. Er vertritt bundesweit Hersteller, Anlagenbauer und
landwirtschaftliche wie industrielle Biogasanlagenbetreiber. Die Biogas-Branche hat
inzwischen über 40.000 Arbeitsplätze zumeist in ländlichen Regionen geschaffen.
www.biogas.org
Stärkere Förderung von Klärgas im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) – fordert AöW
Die AöW hat auf den vom BMU eingebrachten Referentenentwurf zum EEG innerhalb der relativ kurzen Frist von wenigen Tagen ihre Stellungnahme abgegeben. Die AöW fordert im EEG eine stärkere Berücksichtigung folgender Punkte:
1. Die Förderung von Biomasse bei nachhaltiger Auswirkung auf den Gewässerschutz,
2. die Förderung von Kläranlagen, in deren Faultürmen auch Biomasse verwendet werden kann,
3. die Förderung von Strom aus Klärgas und
4. die Förderung von Strom aus Wasserkraft.
Die Förderung von Energiepotenzialen in der Wasserwirtschaft muss im Rahmen des EEG stärker im Vordergrund stehen. Energie aus der Wasserwirtschaft steht ohne große Schwankungen konstant zur Verfügung und kann einen Anteil an der Grundlast übernehmen. Bei einer gleich hohen Förderung von Klärgas und Biogas wäre die Wirtschaftlichkeit von energieoptimierten Anlagen in der Wasserwirtschaft schneller gegeben, und die Gebührenzahler könnten als Abwasserkunden an anderer Stelle wieder entlastet werden. Hierdurch wären bundesweit energieautarke Kläranlagen praktisch erreichbar. Die effektive Nutzung und der Ausbau vorhandener Ressourcen und Netze der Wasserwirtschaft kann die Errichtung neuer Biogasanlagen mit weit höheren Kosten vermeiden helfen, ebenso die mittlerweile erheblichen Umweltbelastungen durch die Biomasseproduktion aus nachwachsenden Rohstoffen verringern. Bei der Wasserwirtschaft und der Nutzung von biogenem Abfall- und Reststoffen (Klärschlamm) gibt es auch keine Nutzungskonkurrenzen wie beim Anbau von Energiepflanzen, da Wasser und Abwasser als Teil der Daseinsvorsorge ohnehin gefördert, verteilt, gesammelt und behandelt werden muss.
Quellen und weitere Informationen:
Der Referentenentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien v. 17.5.2011 ist auf der Internetseite www.clearingstelle-eeg.de abrufbar unter:
http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/stand
Die AöW-Stellungnahme v. 23.5.2011 zum Referentenentwurf […]
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/media/Aktuelles/AoeW%20Stellungnahme%20EEG%202011_05_23.pdf
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 6.6.2011 (BT-Drs. 17/6071)
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/060/1706071.pdf
Quelle: http://www.aoew.de/
Netz- und Speicherausbau dringend erforderlich
Vernünftiger Energiemix aus regenerativer und konventioneller Erzeugung notwendig
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) grundsätzlich ein Erfolg. Auch mit Hilfe des EEG seien aus einer Vision anwendungsfähige Technologien geworden, die zusammen mit konventioneller Erzeugung eine echte Perspektive für das Industrieland Deutschland bieten. „Jetzt stehen wir an einem Wendepunkt: Das große Thema der letzten zehn Jahre war, den Erneuerbaren Energien den entscheidenden Entwicklungsschub zu geben. Das große Thema der nächsten zehn Jahre wird der dringend notwendige Ausbau der Stromnetze und der Ausbau und die Erforschung von neuen Speichertechnologien sein“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über das zehnjährige Bestehen des EEG.
Ohne neue Stromautobahnen werde es zum Beispiel nicht möglich sein, den vor allem im Norden produzierten Windstrom in die Verbrauchszentren in West- und Süddeutschland zu transportieren. Auch in den Verteilungsnetzen, also in Nieder-, Mittel- und Hochspannung, sei an immer mehr Orten ein verstärkter Netzausbau zum Transport von Photovoltaik-, Biomasse- oder Windstrom nötig. „Wir brauchen außerdem neue Speicherkapazitäten und neue Speichertechnologien, ohne die es nicht gelingen wird, den wachsenden Anteil der stark wetterabhängigen Einspeisung von Ökostrom sicher in die Energieversorgung Deutschlands zu integrieren“, betonte Müller.
Das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 einen Anteil der Erneuerbaren von 30 Prozent zu erreichen, sei ambitioniert, aber machbar. „Wir bekennen uns klar zum Klimaschutz. Es muss aber allen klar sein: Allein mit Erneuerbaren werden wir auf sehr lange Sicht nicht klarkommen. Wir können uns nicht den Luxus leisten, nur die Zukunft einiger weniger Erzeugungsarten zu diskutieren. Die Kombination aus Erneuerbaren Energien und effizienter konventioneller Erzeugung – das ist der Weg“, sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Ein wichtiger Aspekt dürfe zudem nicht übersehen werden: Die Verbraucher in Deutschland hätten seit dem Inkrafttreten des EEG eine Menge Geld gezahlt, um den Erneuerbaren zum Durchbruch zu verhelfen. Allein im Jahr 2009 betrugen die Mehrkosten durch Ökostrom rund 4,9 Milliarden Euro, für 2010 ist mit Mehrkosten von 8,2 Milliarden Euro zu rechnen. „Es kommt jetzt darauf an, die Erneuerbaren marktfähig zu machen: Schritt für Schritt sollten die Erneuerbaren aus dem derzeitigen Subventionsmodell in den Wettbewerbsmarkt integriert werden“, so Müller.
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Jan Ulland
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Bundeskabinett verabschiedet zwei EEG-Verordnungen
Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll auch in Zukunft die Stabilität der Elektrizitätsnetze nicht beeinträchtigen und so effizient wie möglich vorangetrieben werden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zwei Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet: Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen und die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des EEG. „Beide Verordnungen werden dafür sorgen, dass sich die erneuerbaren Energien im Strombereich weiter dynamisch entwickeln“, so Gabriel. Die Systemdienstleistungsverordnung regelt technische Anforderungen für Windenergieanlagen, die verstärkt Kraftwerkseigenschaften wahrnehmen sollen. Mit der Verordnung über den Ausgleichsmechanismus wird die bisher physikalische auf eine finanzielle Wälzung umgestellt.
(Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von EUWID Neue Energien.)
Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Biogasanlagen
Antrag der Beschwerdeführer gegen § 19 EEG vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Anlagensplitting“ begrüßt. Die Richter hatten heute den Eilantrag eines großen Biogasanlagenparks zurückgewiesen, der die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz für verfassungswidrig hielt. „Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir diese genau prüfen“, sagte Gabriel.
Das neu am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat klargestellt, dass das „Anlagensplitting“ unzulässig ist – und zwar auch für bereits bestehende Anlagen. Dabei geht es um das in der Vergangenheit praktizierte Aufteilen großer Anlagenparks in mehrere Anlagen, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Gegen diese Regelung wandten sich die Beschwerdeführer mit ihrem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihr Antrag auf Einstweilige Anordnung wurde nunmehr vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
Nach Auffassung der Bundesregierung war das „Anlagensplitting“ bereits nach der vorherigen Fassung des EEG aus dem Jahr 2004 unzulässig. Dies hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren wiederholt öffentlich deutlich gemacht.
https://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/43213.php
EEG 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Der Bundespräsident hat das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EEG 2009) am 25. Oktober 2008 unterschrieben. Es ist heute, 31.10.2008, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2074.pdf
Firmenbeirat des Fachverbandes Biogas e.V. erwartet neuen Aufschwung in der Biogasbranche
Freising. Der Firmenbeirat des Fachverbandes Biogas e.V. begrüßt die Beschlüsse
des neuen EEG, wie sie zum 1. Januar 2009 in Kraft treten werden.
Die Mitglieder des Firmenbeirates freuen sich über das positive Ergebnis der
intensiven und konstruktiven Gespräche der vergangenen Wochen, die mit
vielen Wahlkreisabgeordneten und Interessenvertretern geführt worden sind.
Das EEG gibt viele neue Impulse, um die Biogasbranche in Deutschland
nachhaltig zu beeinflussen.
Aufgrund der Gesetzesfestlegung im Juni hat sich die Nachfrage bisher deutlich
belebt, wobei durchaus noch eine Verunsicherung am Markt zu spüren
ist. Zu bedauern ist hier insbesondere, dass ein gesundes Grundvertrauen
des Marktes in das EEG durch das lange Tauziehen in Mitleidenschaft gezogen
worden ist. Besonders wichtig ist es deshalb jetzt, den NawaRo-
Preisschock des vergangenen Jahres zügig zu überwinden, wofür die Novelle
zweifelsohne eine Reihe geeigneter Instrumente bereithält.
Um dieses Ziel schnellstmöglich umzusetzen, müssen die neuen Regelungen
des EEG wie beispielsweise der Gülle-, Landschaftspflege und
Luftreinhaltebonus im Detail geklärt und auch kommuniziert werden. Nur so
lässt sich die noch bestehende Diskrepanz zwischen dem hohen Nachfrageaufkommen
einerseits und der zugleich erkennbaren Zurückhaltung bei der
Umsetzung andererseits, überwinden. Der Firmenbeirat begrüßt daher die
konsequente Aufklärungsarbeit des Fachverbandes Biogas durch bundesweite
EEG Informationsveranstaltungen und erwartet, dass die noch fehlende
Investitionsbereitschaft damit überwunden wird.
Des weiteren erwartet der Fachverband Biogas, dass insbesondere landwirtschaftlich
integrierte Hofanlagen bis 150 kWel die Triebkraft der mittelfristigen
Marktentwicklung darstellen werden. Es ist davon auszugehen, dass in diesem
Leistungsbereich die stärkste Nachfrage erfolgen wird. Gerade veredelungsintensive
Betriebe können trotz der weiterhin bestehenden Unsicherheit
durch die Rohstoffpreise wirtschaftlich ertragreiche Biogasprojekte realisieren.
Parallel wird aufgrund der Gasnetzzugangsverordnung, des ebenfalls verabschiedeten
Wärmegesetztes und der nun geklärten Bedingungen im EEG
auch die Gaseinspeisung weiter an Bedeutung gewinnen.
Als grundsätzliche Tendenz ist zu erwarten, dass sich das Auftragsvolumen
der gesamten Branche nun auf viele kleinere Projekte verteilen wird und hierdurch
ebenso mit einem steigenden Personalaufwand zu rechnen ist. Inwieweit
diese Entwicklungen Auswirkungen auf die Preisgestaltung der Hofanlagen
haben werden oder ob Kostensenkungseffekte durch Serienproduktion
diese kompensieren können, bleibt zunächst abzuwarten.
In der Summe der ersten Reaktionen kommt der Firmenbeirat des Fachverbandes
Biogas deshalb zu dem Schluss, dass nach anfänglichen Informationsdefiziten
der Markt sich erholen wird. Das volle Potenzial wird sich jedoch
erst im Jahr 2009 entfalten, mit einem neuen Bau-Boom ist allerdings nicht zu
rechnen. Insgesamt wird nach den Einbrüchen im Jahr 2008 erwartet, dass
sich das zukünftige Gesamtvolumen des Marktes eher auf einem mit 2007
vergleichbaren Niveau weiter entwickeln wird. Äußere Markteinflüsse wie Ölpreisentwicklung
und Klimaschutzanreize könnten die Marktentwicklung positiv
beeinflussen.
Kontakt:
Andrea Horbelt Hendrik Becker
Pressesprecherin Sprecher Firmenbeirat
Geschäftsstelle Freising PlanET GmbH
Tel.: 0 81 61 /98 46 63 Tel.: 0 25 64 / 39 50 0
E-Mail: ho@biogas.org E-Mail: info@planet-biogas.com
Der Fachverband Biogas e.V. ist mit über 3.000 Mitgliedern die größte deutsche Interessenvertretung
der Biogas-Branche. Er vereint Betreiber, Planer und Anlagenbauer.
BEE zur Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Wachstum Erneuerbarer Energien kommt mit Verzögerung
Berlin, 06. Juni 2008 Die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) macht den Weg frei für weiteres Wachstum der Erneuerbaren Energien in Deutschland. „Mit dem neuen EEG hat die Erneuerbare-Energien-Branche klare Investitionsbedingungen. Der Ausbau der klimafreundlichen Stromversorgung kann weiter gehen“, freut sich Dietmar Schütz, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) über das Gesamtergebnis der EEG-Debatte. Das EEG legt neue Vergütungssätze für Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Bioenergie und Geothermie fest. Leichte Erhöhungen für Windstrom und Biomasse sollen die massiven Preissteigerungen auf den Rohstoffmärkten teilweise kompensieren. Diese hatten sich zuletzt als Wachstumsbremse erwiesen.
„Leider konnte sich die Koalition nicht darauf verständigen, die dringend notwendigen Verbesserungen sofort wirksam werden zu lassen“, kritisiert Dietmar Schütz. Das Gesetz wird erst zum 01. Januar 2009 in Kraft treten. Nun ist zu befürchten, dass insbesondere viele Biogasanlagen bis zum Jahresende in große wirtschaftliche Probleme geraten. In allen Teilbranchen, für die Verbesserungen beschlossen worden sind, droht ein Aufschub der Investitionen auf das nächste Jahr. Entsprechend verschiebt sich mit dem Wachstum dieser Branchen auch ihr Beitrag zu den deutschen Klimaschutzzielen.
Neues EEG entlastet Verbraucher
Das EEG und der weitere Ausbau Erneuerbarer Energien ermöglichen dem Stromverbraucher einen Weg aus der Kostenfalle der Stromproduktion auf Basis fossiler Brennstoffe. Zudem vermindern sie die Importabhängigkeit von diesen Rohstoffen. Heute beträgt die EEG-Umlage etwa 0,7 Cent pro Kilowattstunde. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt damit nicht mehr als 2 Euro pro Monat für die Förderung Erneuerbarer Energien. Der Anteil an der Stromrechnung beträgt damit nur etwa 3 Prozent. Die EEG-Umlage gibt die Differenzkosten zwischen EEG-Vergütung und übrigen Strombezugskosten an die Verbraucher weiter. Nach Berechnungen des BEE wird sie nicht über das heutige Niveau steigen und bereits ab 2012 wieder absinken. Grund sind die ständig steigenden Marktpreise für konventionellen Strom, während auch das neue EEG jährlich sinkende Vergütungssätze vorschreibt. Zuletzt hatte mit E.ON der größte deutsche Energieversorger zugegeben, dass er die Energiepreisexplosion in keinem seiner Szenarien berücksichtigt habe. Aus demselben Grund sind viele Abschätzungen der EEG-Umlage, die in den letzten Tagen kursierten, völlig überhöht. Tatsächlich wird der Mix aus Erneuerbaren Energien bereits deutlich vor dem Jahr 2020 günstiger sein als Strom aus konventionellen Quellen.
Pressekontakt:
Björn Klusmann, BEE-Geschäftsführer
030-27 58 17 00
presse@bee-ev.de
Auch Kläranlagen können Energie erzeugen
Erste Aufgabe von Kläranlagen ist die Reinigung von Abwasser. Daneben leisten Kläranlagen schon seit vielen Jahrzehnten einen Beitrag zur Stromerzeugung durch Verstromung des bei der Klärschlammbehandlung anfallenden Klärgases. Auf diese Weise waren die Kläranlagen im Jahr 2006 mit 1,3 Prozent an der Stromerzeugung aus regenerativen Energien beteiligt. Über Blockheizkraftwerke tragen Kläranlagen aber auch zur Wärmeerzeugung bei. Der gesamte Wärmebedarf in Deutschland wird auf das etwa Dreifache des Stromverbrauchs beziffert.
Durch Ausrüstung aller 2 200 großen Kläranlagen (größer als 10 000 Einwohnerwerte) mit Blockheizkraftwerken und durch Verbesserung der bestehenden Anlagen ließe sich die Stromproduktion aus Klärgas verdoppeln. Hierzu müssten allerdings staatlicherseits Anreize geschaffen werden. Die aktuellen Entwürfe zum Erneuerbare-Energien-Gesetz sehen weiterhin eine Schlechterstellung von „Klärgas-“ gegenüber „Biogasstrom“ vor, worauf die DWA bereits im Dezember 2007 in einer an die Bundesregierung gerichteten Stellungnahme aufmerksam gemacht hat. Andererseits sind Kläranlagen die größten kommunalen Energieverbraucher. Ihr Stromverbrauch liegt bei 4,4 TWh pro Jahr (zum Vergleich: Schulen 3 TWh jährlich, Straßenbeleuchtung 3,4 TWh jährlich). Es wird geschätzt, dass durch Energiesparmaßnahmen und Optimierung des Betriebes bis zu 25 Prozent des gesamten Stromverbrauchs von Kläranlagen eingespart werden können. Bei verbesserten Rahmenbedingungen könnten auch in Faulbehältern auf Kläranlagen zusätzlich geeignete Bioabfälle behandelt werden (Co-Fermentation). Die Stromerzeugung aus den entstehenden Gasen könnte so um mehr als 25 Prozent gesteigert werden, ohne dass wesentliche bautechnische Erweiterungen auf den Kläranlagen erfolgen müssten. Weitere Argumente für die verstärkte Verwertung von Bioabfällen auf Kläranlagen sind die hohen Sicherheitsstandards und die gesicherte Reststoff- und Abwasserentsorgung.
Quelle: Korrespondenz Abwasser Heft 6/08
Solarenergieforscher unterstützen die Weiterentwicklung des EEG
Am 5. Mai werden im Bundestag Interessengruppen und Sachverständige angehört zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der Anpassung seiner Vergütungssätze. Für die Solarenergieforscher nimmt Prof. Dr. Eicke Weber als Sprecher des ForschungsVerbunds Sonnenenergie (FVS) Stellung: „Der FVS unterstützt eine Weiterentwicklung des EEG, insbesondere die aus dem Erfahrungsbericht des Bundesumweltministeriums resultierenden Vorschläge zur Novellierung. Durch die vorgesehene Neuregelung des EEG werden sowohl den Marktteilnehmern als auch der Forschung die richtigen Signale gegeben, um Kostensenkung und Innovation voranzutreiben.“ Weber gibt aber zu bedenken: „Die Anpassung der Vergütungsstruktur des …
Lesen Sie weiter unter:
http://idw-online.de/pages/de/news257811
Weitere Informationen im Internet unter
http://www.FV-Sonnenenergie.de.
Parlamentarisches Verfahren zum EEG beginnt
Am Donnerstag, den 21.2.2008 berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Regierungsentwurf des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG). Die erste Lesung dient lediglich der Überweisung an die zuständigen Bundestagsausschüsse und einer ersten inhaltlichen Diskussion von Grundsatzfragen. Die inhaltliche Arbeit findet in den kommenden Wochen nach der ersten Lesung in den Ausschüssen, federführend durch den Umweltausschuss, statt. In den Ausschüssen wird der Gesetzentwurf von Fachpolitikern aller Fraktionen überprüft. Änderungen und Vorschläge werden in der zweiten Lesung behandelt.
Lesen Sie HIER die aktuelle Stellungnahme des Fachverband Biogas e.V.
www.biogas.org/datenbank/file/notmember/fach/FvB-Kurzstellungnahme_EEG-190208.pdf
Lackmann: Kommissionsentwurf schafft Grundlage für 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020
Die EU-Kommission hat heute den Richtlinienentwurf zur Förderung Erneuerbarer Energien in Europa vorgelegt. Danach soll sich der Anteil Erneuerbarer Energien am deutschen Endenergieverbrauch auf mindestens 18 Prozent im Jahre 2020 verdoppeln. „Der heutige Richtlinienentwurf der EU-Kommission bietet eine gute Grundlage, um 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020 in der Europäischen Union zu erreichen. In den jetzt anstehenden Beratungen im Ministerrat und im Europäischen Parlament müssen allerdings einige Details präzisiert und verbessert werden„, sagte Johannes Lackmann, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie. „Die vorgeschlagenen Regelungen erlauben es, Erneuerbare Energien im Strom-, Wärme und Kraftstoffbereich EU-weit auszubauen. Die deutsche Gesetzgebung muss nun mit der EEG-Novelle, dem Erneuerbaren Wärmegesetz und der Biokraftstoffförderung den richtigen Rahmen setzen, damit Deutschland die wirtschaftlich und technisch problemlos zu erreichenden Ziele auch schafft.“
Im Vorfeld des heutigen Richtlinienvorschlags drohte Deutschland ein verpflichtender Zertifikate-Handel für Erneuerbare Energien. Dieser hätte das weltweit in über 40 Staaten übernommene För-dersystem Deutschlands für Erneuerbare Energien (EEG) ausgehöhlt, ihren Ausbau in Europa gebremst und deutlich zu Lasten der Verbraucher verteuert. „Es ist insbesondere dem Engagement des Bundesumweltministers zu verdanken, dass die EU-Kommission von ihren ursprünglichen Plänen Abstand genommen hat“, so Lackmann.
Der heute von der EU-Kommission ebenfalls vorgestellte Vergleich europäischer Fördersysteme Erneuerbarer Energien betont die Überlegenheit der Einspeisesysteme. Als besonders effizient und wirksam hat sich das deutsche EEG erwiesen. Bereits knapp ein Fünftel der Erneuerbaren Energien in der EU kommen aus Deutschland. „Der heutige Richtlinienentwurf garantiert das erfolgreiche Modell der Einspeisevergütung, das in den meisten EU-Staaten inzwischen angewendet wird. So kann die Branche der Erneuerbaren Energien in Europa weiterhin Vorreiter für innovative Technolo-gien und Klimaschutz bleiben. Wenn in den nächsten Jahren über ein einheitliches Fördersystem in der EU entschieden wird, kann dies nur ein EU-weites Einspeisesystem sein“, betonte Lackmann.
Stellungnahme der AöW zum EEG-Entwurf
Das Ministerium begründet die Neufassung damit, dass es „ …effizienter und einfacher (wird). Die bewährten Grundstrukturen bleiben erhalten. Gerade weil das EEG so erfolgreich ist, sind jedoch Anpassungen notwendig geworden. Die Effizienz wird gesteigert, indem die einzelnen Erneuerbaren zielgenauer gefördert werden“.Die öffentliche Wasserwirtschaft will mit der verstärkten Nutzung von Klärgas einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Damit dies gelingt, fordert die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. die Bundesregierung auf, die Potentiale zur Gewinnung von Energie aus Kläranlagen stärker zu fördern und energetisch und volkswirtschaftlich sinnvolle Regelungen zu treffen. Leider verschlechtert sich die Förderung bei Klärgas erheblich, so dass durch den aktuellen Gesetzesentwurf eher mit einem Rückgang der energetischen Nutzung von Klärgas zu rechnen ist. Dies ist umso bedauerlicher, als dass in Deutschland erhebliche Klärgaspotenziale noch nicht genutzt werden. Die Potenziale der Klärgasnutzung könnten gesteigert werden:
- Derzeit sind nur bei den großen Kläranlagen Blockheizkraftwerke vorhanden. Die meisten Anlagen sind bereits mehrere Jahre im Einsatz, so dass die elektrischen Wirkungsgrade im Mittel bei 30% liegen. Moderne Blockheizkraftwerke können jedoch einen Wirkungsgrad von 35 % bis 40% erreichen.
- Kleinere Kläranlagen mit Ausbaugröße von 10.000 bis 100.000 Einwohnerwerten verfügen in der Regel nicht über ein Blockheizkraftwerk, da bei der heutigen Fördermöglichkeit eine Investition in die Anlagen nicht wirtschaftlich ist.
- Ein weiteres erhebliches Potenzial besteht in den Faulraumkapazitäten vieler Kläranlagen. Die vorhandenen Anlagen können im Rahmen der bestehenden Prozesse weitere organische Abfälle aufnehmen (z. B. Bioabfälle, Fette etc.). Das dadurch anfallende höhere Gasaufkommen von bis zu 100% ließe sich kurzfristig energetisch nutzen.
Um diese zusätzlichen Potenziale wirtschaftlich nutzen zu können, müsste das Gesetz einige Voraussetzungen schaffen. Klärgasgewinnung aus nach hohen Umweltstandards errichteten Anlagen ist ökologisch höher zu bewerten als der Bau zusätzlicher Anlagen. Es nicht nachzuvollziehen, warum ausgerechnet die Nutzung von Klärgas gewonnen aus Siedlungsabwässern wesentlich schlechter vergütet wird als die Verwertung von Gülle oder nachwachsenden Rohstoffen. Zur Gleichbehandlung des Gases aus Kläranlagen sind daher
- die Einspeisevergütungen in § 29 an die in § 31 anzupassen,
- auch bei Klärgasnutzung eine zusätzliche Förderung bei Kraftwärmekopplung analog § 31 (4) und
- die gleiche Degression der Vergütungssätze in Höhe von 1% gemäß § 24 vorzusehen.
Die Förderung erneuerbarer Energien darf nicht nur davon abhängen, ob die gewonnene Energie in Netze eingespeist wird. Damit werden mit der Überleitung verbundene Leitungsverluste gefördert. Der Entwurf sieht vor, Strom erzeugt auf Klärgasbasis mit 7,11 ct/kWh (bis 500 kW) beziehungsweise 6,16 ct/kWh (zwischen 500 kW und 5 MW) zu vergüten. Werden von diesen Vergütungssätzen bei Selbstnutzung 18 ct/kWh allerdings abgezogen, ist jegliche Förderung für Strom aus klärgasbetriebenen Energieerzeugungsanlagen ausgeschlossen.
Durch die vorgelegte Definition des Anlagebegriffes in § 22 würden die selbständigen BHKW-Module zusammen gerechnet und somit die Vergütungssätze reduziert werden. Größere Anlagen fallen komplett aus der Förderung. Gerade im Bereich der klärgasbetriebenen EEG-Anlagen gibt es allerdings häufig mehrere BHKW-Module, die in einem Klärwerk betrieben werden.
Gemäß § 19 (1) erfolgt ein Anspruch auf EEG-Vergütung nur bei ausschließlicher Verwendung von erneuerbaren Energien. Diese Ausschließlichkeitsbedingung wird den Anforderungen der Praxis nicht gerecht. Für den Fall von Klärgasmangel, bei erhöhtem Wärmebedarf oder Stromausfall müssen viele Anlagen so ausgerichtet sein, dass ein zweiter Energieträger verwendet werden kann. Diese notwendige zusätzliche Sicherheit für den Betrieb darf nicht zu einem generellen Ausschluss der Förderung führen, da hierdurch innovative Erzeugungskonzepte mit hoher Versorgungssicherheit verhindert werden.
Die in § 20 vorgesehene ausschließliche Lieferung an den Netzbetreiber bzw. die Verpflichtung zur Vorankündigung einer Veräußerung an Dritte zum 30.09. des Vorjahres behindern massiv die Förderung von erneuerbaren Energien. Dort, wo Erneuerbare Energien einen günstigen Marktpreis erzielen, wird durch diese Regelung zu Gunsten der Netzbetreiber die Veräußerung zu Marktpreisen verhindert.
Handlungsempfehlungen zur EEG-Novelle bieten keine Perspektive für Biogasbranche
Die am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten
Handlungsempfehlungen zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) sind eine Enttäuschung für die deutsche Biogasbranche. „Mit einem Plus
von einem Cent beim Bonus für Nachwachsende Rohstoffe und bei der
Grundvergütung für Kleinanlagen sowie einem Cent bei einem Gülleeinsatz von
mindestens 30 % ist der Branche nicht geholfen. Dabei handelt es sich wohl eher
um Symbolpolitik als um den ernsthaften Versuch, der in der schwersten Krise
seit ihrem Bestehen steckenden Biogasbranche eine Zukunftsperspektive
aufzuzeigen,“ kommentierte der Präsident des Fachverbandes Biogas e.V., Josef
Pellmeyer, die Empfehlungen zur Überarbeitung des EEG.
Wichtig sei, dass der Bonus für Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) die Kosten für den Anbau oder Einkauf dieser Einsatzstoffe abdecke. Dies sei am einfachsten und gerechtesten mit der vom Fachverband Biogas e.V. vorgeschlagenen Einführung einer Biomassemarktkomponente möglich.
Diese Marktkomponente zeichnet für die Höhe des NawaRo-Bonus in
abgeschwächter und geglätteter Form die Entwicklung des
Erzeugerpreisdurchschnitts für pflanzliche Produkte nach. Die jährliche
automatische Anpassung würde der Biogasbranche Investitionssicherheit geben
und Verwerfungen innerhalb der Landwirtschaft vermeiden, weil sich die
Konkurrenzfähigkeit der Biogasanlagen gegenüber Vieh haltenden Betrieben
nicht erhöhen würde. Darüber hinaus müsse die Gülleverwendung in kleinen,
Standort angepassten Biogasanlagen reizvoller werden. Pellmeyer machte ganz
deutlich, „wenn das erneuerbare Multitalent Biogas in Deutschland politisch
weiterhin gewollt ist, dann müssen die Empfehlungen deutlich nach oben
korrigiert werden“.
7.11.2007.
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Andrea Horbelt
Tel.: 08161/984663
E-Mail: ho@biogas.org
Der Fachverband Biogas e.V. ist mit knapp 3.000 Mitgliedern die größte deutsche
Interessenvertretung der Biogas-Branche. Er vereint Betreiber, Planer und Anlagenbauer.
Fachverband Biogas e.V. Angerbrunnenstr. 12 D-85356 Freising
Tel.: +49 (0) 8161 / 98 46 60 Fax: +49 (0) 8161 / 98 46 70 www.biogas.org
Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz
gemäß § 20 EEG
vorzulegen dem Deutschen Bundestag durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
im Einvernehmen mit Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Beschlossen vom Bundeskabinett am 7. November 2007
Einführung zum Bericht:
Angesichts des dynamischen Ausbaus der Erneuerbaren Energien (EE) ist ein regelmäßiges
Monitoring der bestehenden Förderinstrumente notwendig, das im Bedarfsfall in einer
Anpassung der bestehenden Regelungen an die tatsächlichen Entwicklungen mündet. Das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein wichtiges und erfolgreiches Instrument zur
Förderung Erneuerbarer Energien und hat dazu geführt, dass im Strombereich eine
besondere Dynamik zu beobachten ist. Nach § 20 EEG vom 21. Juli 2004 ist dem Deutschen
Bundestag durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) bis zum 31.12.2007 (und danach alle vier Jahre) ein Erfahrungsbericht zum EEG
vorzulegen.
Der vorliegende Erfahrungsbericht beschreibt neben den politischen Rahmenbedingungen
die Entwicklung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie die Wirkungen des EEG.
Neben spartenübergreifenden Aspekten werden insbesondere die Entwicklungen der
einzelnen Sparten beschrieben und darauf aufbauend Handlungsempfehlungen formuliert,
die insbesondere die Entwicklung der Stromgestehungskosten in den vergangenen Jahren
sowie wünschenswerte Entwicklungen für die Zukunft berücksichtigen. Mit der Umsetzung
dieser Handlungsempfehlungen im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle sowie durch
flankierende Maßnahmen außerhalb des EEG soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien
im Strombereich weiter optimiert werden.
Ziel des geltenden EEG ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten
Stromversorgung auf mindestens 12,5 % bis 2010 und mindestens 20 % bis 2020 zu
steigern. Diese Ziele sind jetzt fortzuschreiben. Die Fortschreibung des EEG ist auch vor
dem Hintergrund zu sehen, dass der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs im
Frühjahr 2007 unter deutscher Präsidentschaft das verbindliche Ziel beschlossen hat, bis
2020 20 % des gesamten Energieverbrauchs (Strom, Wärme/Kälte, Treibstoffe) der EU mit
Erneuerbaren Energien zu decken.
Entwicklung der Erneuerbaren Energien:
Ziel für 2010 schon vorzeitig erreicht
Seit Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 hat sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am
Primärenergieverbrauch von 2,6 % auf rund 5,8 % im Jahr 2006 und am gesamten
Endenergieverbrauch von 3,8 % auf rund 8,0 % im Jahr 2006 mehr als verdoppelt. Fast
verdoppelt hat sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch:
von 6,3 % im Jahr 2000 auf rund 11,6 % im Jahr 2006. Für 2007 werden über
13 % erwartet, womit das Ausbauziel des EEG bis 2010 bereits 2007 überschritten wird.
Download des ganzen Berichts:
(http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/erfahrungsbericht_eeg_2007.pdf)