Donnerstag, Oktober 23, 2025
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Beiträge zur Abwasserabgabe

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2016
Novelle der Abwasserverordnung im Bundeskabinett beschlossen  
Änderungen in WHG und Abwasserabgabengesetz eingeleitet 
2015
Verbesserter Abwasserkanal verringert Abwasserabgabe 
Gutachten zur Weiterentwicklung der Abwasserabgabe vorgelegt 
Grundstein für die Diskussion um zukünftige Wassernutzungsabgaben in Deutschland gelegt 
BDEW fordert Abschaffung der Abwasserabgabe 
Oberverwaltungsgericht NRW zur Ermittlung der Abwasserabgabe 
REDUZIERUNG DES FREMDWASSERANTEILS – ÜBERLEGUNGEN ZU §119 DES NEUEN WASSERGESETZES. DWA UND GEANETZ ERNEUT BEI VERBÄNDEANHÖRUNG  
Gutachten zur Reform der Abwasserabgabe veröffentlicht  
2014
Reform der Abwasserabgabe: Optionen, Szenarien und Auswirkungen einer fortzuentwickelnden Regelung 
2013
Gutachten zur Weiterentwicklung der Abwasserabgabe vorgelegt 
Neues Gutachten zur Weiterentwicklung der Abwasserabgabe: für eine moderate Stärkung der Lenkungsfunktion  
Vorläufiger Abschlussbericht zur Weiterentwicklung der Abwasserabgabe vorgelegt 
BDEW: Stellungnahme anlässlich des Zwischenberichts „Praktische Ausgestaltung einer fortzuentwickelnden Abwasserabgabe sowie mögliche Inhalte einer Regelung“ zum Forschungsvorhaben des UBA 
2012
Kann die Abwasserabgabe zukünftig wieder die Ziele der Wasserwirtschaft unterstützen? 
Zur Lenkungswirkung der Abwasserabgabe 
Keine Bereicherung der Kommunen durch überhöhte Gebührensätze 
Zur Verrechnung von Abwasserabgaben 
2011
Verrechnung der Abwasserabgabe mit Kosten für Grundstücksanschlüsse 
Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe 
Die Abwasserverordnung trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bereits Rechnung  
„ Neue alte Instrumente: Die Zukunft der Abwasserabgabe“  

 


Novelle der Abwasserverordnung im Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2016 die siebte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes beschlossen (Bundesrats-Drucksache 63/16). Mit der vorliegenden Novelle der Abwasserverordnung werden für die Reinigung der Abwässer aus der Lederindustrie und aus Industriebetrieben der Chloralkaliherstellung neue Anforderungen aus dem europäischen Recht in deutsches Recht umgesetzt. Die neuen europäischen Vorgaben, die einen einheitlichen Stand der Technik für Europa festlegen, werden konsistent in die geltende Abwasserverordnung eingefügt, die zum Schutz der Umwelt bereits jetzt umfassende Regelungen für die Behandlung und Einleitung von Abwasser enthält. Wesentliche Neuerungen betreffen die betrieblichen Anforderungen, die zum Beispiel durch den Einsatz umweltschonender Techniken oder Stoffe im Herstellungsprozess zur Verringerung der Schadstoffbelastung im Abwasser führen.

www.gfa-news.de/gfa/  

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Änderungen in WHG und Abwasserabgabengesetz eingeleitet

Die Bundesregierung hat im Dezember Änderungen in Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Abwasserabgabengesetz beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Die Änderungen im WHG dienten der Umsetzung der Begriffsdefinitionen der Wasserdienstleistungen und der Wassernutzungen nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Regelungen zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen.
Die Änderungen im Abwasserabgabengesetz ergeben sich aus den Vorgaben aus der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) und den von der Europäischen Kommission beschlossenen Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT). Diese müssten in deutsches Recht umgesetzt werden. In den BVT-Schlussfolgerungen werden demnach für verschiedene Industriebranchen zunehmend Langzeitmittelwerte wie Jahres- und Monatsmittelwerte als einzuhaltende Emissionsbandbreiten eingeführt. Diese Jahres- und Monatsmittelwerte müssten ergänzend auch in die Abwasserverordnung übernommen werden. Diese Änderungen können laut Gesetzesbegründung jedoch auch Auswirkungen auf die Höhe der Abwasserabgabe haben.

Allerdings wird in der Begründung auch klargestellt, dass keine grundlegende Änderung im Hinblick auf die Überwachungswerte im Sinne des Abwasserabgabengesetzes und damit auf die Höhe der Abgabe angestrebt ist. In diesem Sinne sollen Überwachungswerte weiterhin über die in den Anhängen der Abwasserverordnung bisher festgelegten Verfahren (qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe) festgestellt werden. Dies sei auch mit dem EU-Recht vereinbar, da das EU-Recht keine Abwasserabgabe kenne.
Dem Gesetzentwurf wurde am 13. Januar im federführenden Umweltausschuss des Bundestages in „geänderter Fassung“ zugestimmt.
Quelle: [AöW] Rundbrief Ausgabe 1/2016

Quellen und weitere Informationen [Extern]:
Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/6986 v. 09.12.2015,
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/069/1806986.pdf
hib-Meldung vom 13.01.2016, Änderungen im Wasserrecht,
http://www.bundestag.de/presse/hib/201601/-/401604

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Verbesserter Abwasserkanal verringert Abwasserabgabe

Investitionskosten zur Verbesserung einer Abwasserkanalisation dürfen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden. Das hat der für das Abgabenrecht zuständige 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 06.03.2012 entschieden. Er hat damit die Berufung des Landes Baden-Württemberg (Beklagter) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13.12.2010 zurückgewiesen, das einen Abgabenbescheid des Landratsamts Konstanz aufhebt, der eine solche Verrechnung ablehnt.

Der Abwasserverband Radolfzeller Aach (Kläger) betreibt die Kläranlage Moos. Das Regen- und Schmutzwasser in seinem Gebiet fließt in einem Mischwasserkanal zu dieser Kläranlage. Es wird dort gereinigt und anschließend in den Bodensee eingeleitet. Für diese Einleitung erheben die Bundesländer eine jährlich zu zahlende Abwasserabgabe, die an den Schadstoffgehalt des eingeleiteten Abwassers anknüpft. Die Abgabe soll einen Anreiz dafür bieten, in Kläranlagen und das Kanalsystem zu investieren, um Schadstoffe in Gewässern zu verringern. Der Kläger investierte im Jahr 2006 über 400.000 Euro in die Modernisierung seines Mischwasserkanals. Die Maßnahmen bewirken, dass ein bei Regenfällen auftretender…mehr:

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/verbesserter-abwasserkanal-verringert-abwasserabgabe-394895

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Gutachten zur Weiterentwicklung der Abwasserabgabe vorgelegt

Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes prüft alternative Reformszenarien und spricht sich für eine moderate Stärkung der Lenkungsfunktion aus

Leipzig. Die Abwasserabgabe leistet als ökonomischer Hebel unverzichtbare Beiträge zum Gewässerschutz. Sie sollte daher beibehalten, aber effektiver gestaltet und an veränderte Anforderungen und Bedingungen angepasst werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und der Universität Leipzig im Auftrag des Umweltbundesamtes. Die Untersuchung zeigt hierzu unterschiedliche Gestaltungsoptionen auf.

Die Abwasserabgabe wird seit 1981 erhoben. Die letzte Novellierung des Abwasserabgabengesetzes liegt fast 20 Jahre zurück. Seither haben sich die technischen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen verändert. Diese Entwicklungen geben Anlass zu einer grundlegenden Überprüfung des Instruments. Deshalb hat das Umweltbundesamt (UBA) das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und das Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement (IIRM) der Universität Leipzig beauftragt, verschiedene Alternativen zu prüfen und konzeptionelle Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Abwasserabgabe vorzulegen.

Der vorläufige Abschlussbericht liegt nunmehr vor und zeigt auf, dass sich die Abwasserabgabe als ökonomisches Anreizinstrument in der vorsorgenden Gewässergütepolitik im Verbund mit dem Wasserordnungsrecht grundsätzlich bewährt hat. Die Abgabe sollte daher erhalten und in ihrer Lenkungswirkung gestärkt werden. Dafür sprechen auch die Vorgaben des europäischen Rechts aus der Wasserrahmenrichtlinie. „Dieser Anreiz kann nur durch eine das Ordnungsrecht ergänzende Abgabe bereitgestellt werden“ ist eine Kernaussage des Gutachtens. Ganz im Sinne des umfassenden Kostendeckungsgrundsatzes der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, der eine Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten verlangt, trägt die Abwasserabgabe dazu bei, dass schädliche Einleitungen in unsere Gewässer einen Preis erhalten. Dieser zeigt die gesellschaftlichen Folgekosten der Verschmutzung an und wirkt auch dann über Markt- und Innovationseffekte langfristig lenkend, wenn kurzfristige Maßnahmen (noch) nicht wirtschaftlich sind. „Von einer Erschöpfung des ökonomischen Lenkungszwecks kann daher gar keine Rede sein“, widerspricht Professor Erik Gawel, der das Forschungsprojekt geleitet hat, einer oftmals geäußerten Kritik, „dieser muss aber wieder klarer zum Ausdruck kommen. Das Bekenntnis zu marktwirtschaftlichem Umweltschutz und zu kosteneffizienter Zielerfüllung in der Wasserwirtschaft bedeutet zugleich ein Bekenntnis zu einer spürbaren Zahllast auf die Nutzung einer Wasserressource. Dieser Anreiz kann nur durch eine Abgabe bereitgestellt werden. Die Abgabe trägt aber auch durch Unterstützung des Verwaltungsvollzugs dazu bei, die Gewässerschutzziele zu erreichen und das erreichte Niveau zu sichern.“

Das Gutachten entwickelt und prüft drei verschiedene Szenarien einer Weiterentwicklung der Abwasserabgabe. Die drei Szenarien unterscheiden sich in der jeweiligen Gewichtung der Ziele Lenkungsertüchtigung, Vollzugsunterstützung des Wasserrechts und Verwaltungsvereinfachung. Auf diese Weise sollen die bisher vielfach kritisierten konzeptionellen Brüche im Gesetz verringert werden und eine möglichst stimmige Neuausrichtung gelingen. Prüfmaßstäbe sind neben der Kosteneffizienz u. a. auch die ausgelösten Belastungen für die Abgabepflichtigen. Die Gutachter sprechen sich aufgrund der vergleichenden Analyse der Szenarien klar für eine moderate Lenkungsertüchtigung aus. Diese entspreche in besonderer Weise dem Profil einer lenkenden Abgabe und könne die von ihr erwarteten Kosteneffizienz- und Innovationsleistungen am besten sicherstellen. „Bestehende Mängel der Abwasserabgabe geben Veranlassung zu ihrer Ertüchtigung, nicht zu ihrer Abschaffung“, stellt das Gutachten klar. Im Rahmen der Reformszenarien wird u. a. die Aufnahme relevanter neuer Schadstoffe, die Ausrichtung der Abgabe an den gemessenen Einleitungen (sog. Messlösung), die Anpassung der Abgabesätze an die Inflation, die Reduzierung von Ausnahme- und Verrechnungsmöglichkeiten, aber auch die Deckelung von Strafzuschlägen als Optionen für eine verbesserte Wirksamkeit bei der Zielerfüllung geprüft. Auch für die pauschalierten Abgaben für Niederschlagswasser und Kleineinleitungen entwickelt das Gutachten Reformvorschläge. Von einer Indirekteinleiterabgabe raten die Gutachter gegenwärtig ab.

„Die Studie dient nicht dazu, das Aufkommen aus der Abgabe gezielt zu erhöhen“, stellt Bettina Rechenberg vom Umweltbundesamt klar. Be- und entlastende Reformelemente werden gleichermaßen geprüft und in Beispielrechnungen konkret belegt. Im Vordergrund steht vielmehr der Anspruch, das Gesetz in sich schlüssiger zu gestalten, um so auch mehr Akzeptanz zu gewinnen. „Die Studie legt ein hervorragendes Fundament für eine dringend notwendige Versachlichung der Debatte über die künftige Ausgestaltung der Abgabe“, betont Fritz Holzwarth, zuständiger Unterabteilungsleiter im Bundesumweltministerium.

Die vorläufigen Ergebnisse der Studie wurden am 11. November 2013 mit über 100 Teilnehmern aus Bundes- und Landesministerien, Abwasser- und Umweltverbänden, Behörden, Kommunen und wissenschaftlichen Einrichtungen in Leipzig diskutiert.

Mehr:
http://www.ufz.de/index.php?de=32140

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Abwasserabgabe: Grundstein für die Diskussion um zukünftige Wassernutzungsabgaben in Deutschland gelegt

Vor dem Hintergrund geänderter Rahmenbedingungen und neuer europäischer Anforderungen an die Wasserwirtschaft besteht 30 Jahre nach Erhebung der ersten Abwasserabgabe in Deutschland der Bedarf nach einer Prüfung sowohl der existierenden Abgaben als auch möglicher neuer Abgabekonzepte für Wassernutzungen. Deshalb hat das Umweltbundesamt das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) beauftragt, die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Weiterentwicklung der bestehenden Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelte zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe zu untersuchen.

Ausgangspunkt war die Frage, ob und wie alle Wassernutzer wie z. B. Abwassereinleiter und Wasserentnehmer einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten in der Wasserwirtschaft leisten sollten. Die Ergebnisse der Studie wurden am 18. Februar 2011 mit über 100 Teilnehmern aus Verbänden, Behörden, Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen in Leipzig diskutiert.
Danach bestand zumindest in einem Punkt Einigkeit: Die Studie legt ein gutes Fundament für eine weitere sachbezogene Debatte über die Chancen und Grenzen von Wassernutzungsabgaben.

Die wesentlichen Aussagen des Gutachtens sind: Die bestehenden Wassernutzungsabgaben in Deutschland haben sich grundsätzlich bewährt. Sie sollten erhalten und in ihrer Lenkungswirkung gestärkt werden. Insbesondere die bisherige Abwasserabgabe habe den Vollzug gestärkt und seit ihrer Einführung 1981 erheblich mit zu den Erfolgen der Wasserwirtschaft im Hinblick auf die Verbesserung der Gewässergüte beigetragen. Es gehe jetzt jedoch darum, unter Beibehaltung der Vorteile der existierenden Abgaben das Verursacherprinzip ernster zu nehmen und die Inanspruchnahme der Umwelt zu monetarisieren und gleichzeitig Anreize zur Reduzierung von Umweltkosten zu setzen. Auch andere relevante Wassernutzer sollten wie Abwassereinleiter und Wasserentnehmer einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten in der Wasserwirtschaft leisten.

Wasserentnahmeentgelte im Landesrecht und Abwasserabgabe im Bundesrecht werden als wichtige Lenkungs- und Finanzierungsmittel angesehen, um die Bewirtschaftungsziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie, d.h. den guten Zustand der Gewässer, zu erreichen. „Das Bekenntnis zu marktwirtschaftlichem Umweltschutz und zu effizienter Zielerfüllung in der Wasserwirtschaft bedeutet zugleich ein Bekenntnis zu einer spürbaren Zahllast auf die Restinanspruchnahme einer Wasserressource“, erklärte Professor Erik Gawel, der das Forschungsprojekt geleitet hat. „Dieser Anreiz kann nur durch eine Abgabe bereitgestellt werden“.

„Bestehende Mängel der Abwasserabgabe geben Veranlassung zu ihrer Ertüchtigung, nicht zu ihrer Abschaffung“, stellt das Gutachten klar, und nennt die Aufnahme zusätzlicher Schadstoffe, die Ausrichtung der Abgabe an den tatsächlich eingeleiteten Konzentrationen, die Anpassung der Abgabesätze an die Inflation und die Reduzierung von Ausnahme- und Verrechnungsmöglichkeiten als Stellschrauben für eine größere Wirksamkeit. Bei den bisher nicht in allen Bundesländern erhobenen Wasserentnahmeentgelten sieht das Gutachten Harmonisierungsbedarf, da hier erhebliche, jedenfalls nicht regionalspezifisch zu rechtfertigende, Unterschiede bestehen. Ein weiteres Problem ist aus Sicht der Wissenschaftler, dass sich die Landwirtschaft bisher kaum an den Kosten der Wasserdienstleistungen, insbesondere den Aufbereitungskosten für durch Nitrat und Pestizide verunreinigtes Wasser, beteiligt. Ist doch gerade sie es, die mitunter zu erhöhtem Aufwand führt. In der Diskussion wurde allerdings auf Wertungswidersprüche zwischen der Subventionierung der Landwirtschaft auf der einen Seite und der Forderung nach deren Kostenbeteiligung auf der anderen Seite hingewiesen.

Bei der Wasserkraftnutzung und der Binnenschifffahrt, die ebenfalls gravierende Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer haben, sieht das Gutachten allerdings Abgabenlösungen als weniger zielführend an, da diese kaum Vorteile gegenüber dem Ordnungsrecht haben, die Steuerungswirkung begrenzt und Zielkonflikte mit anderen Umweltschutzzielen programmiert wären.

Die Diskussion zu den Inhalten der Studie fand auf einem hohen fachlichen Niveau statt und machte auf den schon in der Studie hingewiesenen weiteren Prüfbedarf für einige Themen aufmerksam. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung einer Abgabenlösung für Indirekteinleiter und Wassernutzungen der Landwirtschaft, die Ermittlung von Vor- und Nachteilen einer Messlösung gegenüber der bisher angewandten Bescheidlösung bei der Erhebung der Abwasserabgabe sowie mögliche Harmonisierungen der Wasserentnahmeentgelte.

Der Entwurf des Abschlussberichts sowie eine Kurzzusammenfassung kann unter
http://www.ufz.de/data/ENDBERICHT_WNA_201114364.02.06.pdf heruntergeladen werden.
Das Programm der Abschlusstagung findet man unter http://www.ufz.de/index.php?de=20791
http://www.ufz.de/data/Flyer_Tagung_Wassernutzungsabgaben14017.pdf
Ein zusammenfassender Tagungsbericht wird demnächst auch dort eingestellt.

Weitere fachliche Informationen:
Prof. Dr. Erik Gawel
Stellvertretender Leiter UFZ-Department Ökonomie & Direktor des Instituts für Infrastruktur- und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig
Telefon: 0341-235-1940
http://www.ufz.de/index.php?de=17273
und
Prof. Dr. Wolfgang Köck
Leiter UFZ-Department Umwelt- und Planungsrecht & Professur für Umweltrecht an der Universität Leipzig
Telefon: 0341-235-1232
http://www.ufz.de/index.php?de=1777
sowie
Tilo Arnhold (UFZ-Pressestelle)
Telefon: 0341-235-1635
E-mail: presse@ufz.de

Im Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) erforschen Wissenschaftler die Ursachen und Folgen der weit reichenden Veränderungen der Umwelt. Sie befassen sich mit Wasserressourcen, biologischer Vielfalt, den Folgen des Klimawandels und Anpassungsmöglichkeiten, Umwelt- und Biotechnologien, Bioenergie, dem Verhalten von Chemikalien in der Umwelt, ihrer Wirkung auf die Gesundheit, Modellierung und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen. Ihr Leitmotiv: Unsere Forschung dient der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und hilft, diese Lebensgrundlagen unter dem Einfluss des globalen Wandels langfristig zu sichern. Das UFZ beschäftigt an den Standorten Leipzig, Halle und Magdeburg 1000 Mitarbeiter. Es wird vom Bund sowie von Sachsen und Sachsen-Anhalt finanziert.
http://www.ufz.de/
Die Helmholtz-Gemeinschaft leistet Beiträge zur Lösung großer und drängender Fragen von Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft durch wissenschaftliche Spitzenleistungen in sechs Forschungsbereichen: Energie, Erde und Umwelt, Gesundheit, Schlüsseltechnologien, Struktur der Materie, Verkehr und Weltraum. Die Helmholtz-Gemeinschaft ist mit fast 28.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 16 Forschungszentren und einem Jahresbudget von rund 2,8 Milliarden Euro die größte Wissenschaftsorganisation Deutschlands. Ihre Arbeit steht in der Tradition des Naturforschers Hermann von Helmholtz (1821-1894).

http://www.helmholtz.de

Weitere Informationen:
http://www.ufz.de/index.php?de=20791

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BDEW fordert Abschaffung der Abwasserabgabe

Einnahmen fließen größtenteils in allgemeine Haushalte der Länder /
Erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung der EU-Abwasserrichtlinie

„Die Abwasserabgabe als Teil der Abwassergebühren macht heute schlichtweg keinen Sinn mehr und belastet unnötig den Geldbeutel des Bürgers. Die 1976 eingeführte Abgabe hat ihren Zweck erfüllt: Die entsprechenden Investitionen sind umfassend vorgenommen worden und hatten den gewünschten umweltpolitischen Erfolg. Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe werden heute nicht mehr für den Umweltschutz verwendet, sondern fließen größtenteils in die allgemeinen Landeshaushalte. Nach unserer Ansicht sollte diese Abgabe daher abgeschafft werden. Sie hat ihre umweltpolitische Lenkungswirkung inzwischen verloren“, forderte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Vorfeld der Weltleitmesse für Wasserver- und Abwasserentsorgung IFAT, die am kommenden Montag in München beginnt. Die Abwasserabgabe wurde vor mehr als 30 Jahren eingeführt. Ursprüngliches Ziel war es, Schadstoffeinleitungen in die Gewässer zu verringern und gleichzeitig entsprechende Investitionen bei den Abwasserunternehmen zu fördern.

In Deutschland wird Abwasser heute im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten fast flächendeckend mit dem höchsten EU-Reinigungsstandard behandelt. Das Abwasser von insgesamt 98,9 Prozent der Bevölkerung wird hierzulande von den Abwasserentsorgern aufbereitet. Fast 10.000 Kläranlagen sorgen in Deutschland für die Aufbereitung von Abwasser. Die jährlich von den Abwasserentsorgern behandelte Wassermenge beträgt über 10 Milliarden Kubikmeter. Die Zahlen sind der neuen, vom BDEW gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt aufgelegten Broschüre „Abwasserdaten Deutschland – Zahlen und Fakten der Abwasserentsorgung“ entnommen.

Die Unternehmen seien verpflichtet, die Abwasserabgabe dem Kunden in Rechnung zu stellen, um die eingenommenen Gelder dann umgehend an den Staat weiterzuleiten. Allerdings werde dies für den Kunden auf der Rechnung nicht sichtbar, da die Abwasserabgabe in die allgemeinen Abwassergebühren kalkulatorisch einbezogen werde, kritisierte der Verband. Auch für die Abwasserqualität sei die Abgabe nicht mehr erforderlich. „Die deutschen Abwasserentsorgungsunternehmen reinigen bereits heute nach dem höchsten EU-Standard. Es kann deshalb nicht sein, dass die Abwasserabgabe den Kunden trotzdem weiterhin in Rechnung gestellt werden muss“, betonte Weyand.

Der BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser wies auf bestehende Umsetzungsdefizite in der Europäischen Union hinsichtlich der europäischen Standards der Abwasserbehandlung hin. Dies sei auch im Bericht der EU-Kommission über die Lage in den einzelnen Ländern bei der Behandlung von kommunalen Abwässern deutlich geworden.

Auch wenn es seit dem letzten Bericht schon erhebliche Fortschritte gegeben hat, sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Nationen immer noch sehr deutlich: Während beispielsweise in Deutschland, Österreich, Dänemark und den Niederlanden fast 100 Prozent der Abwässer einer zweiten Behandlungsstufe unterzogen werden, sind es in Frankreich nur 64 Prozent und in Portugal sogar nur 41 Prozent. Noch stärker hinken die neuen EU-Mitgliedstaaten hinter den Anforderungen der EU-Richtlinie hinterher. „Die deutsche Wasserwirtschaft drängt darauf, dass die EU-Kommission alles daran setzt, um in allen Mitgliedstaaten die hohen Standards für eine nachhaltige Abwasserbehandlung durchzusetzen“, so Weyand.

Weitere Informationen

Jan Ulland
Stv. Pressesprecher
Telefon 0 30 / 300 199-1162
E-Mail presse@bdew.de

http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20100910_PM_BDEW_fordert_Abschaffung_der_Abwasserabgabe?open&l=DE&ccm=250010020009

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Oberverwaltungsgericht NRW zur Ermittlung der Abwasserabgabe

Das OVG NRW hat sich in seinem Urteil vom 24.06.2015 (Az. 20 A 1707/12) mit der Ermittlung der Abwasserabgabe auseinandergesetzt. Hierbei hat es festgestellt, dass die Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge bei Einleitung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser (JSM-VwV) des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landschaft NRW „methodische Defizite“ aufweist. Den durch die Bezirksregierung erlassenen Abwasserabgabenbescheid hat das OVG NRW hinsichtlich der Festsetzung der Jahresschmutzwassermenge und der Festsetzung der Verwaltungsgebühr für rechtswidrig erklärt.

Die JSM-VwV weise insofern Mängel auf, als dass nach der dort aufgeführten Ermittlungsmethode nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch Niederschlagswasser in die Berechnung einbezogen würde (z. B. bei Schneefällen) und so die Jahresschmutzwassermenge erhöhe. Dies sei jedoch nicht mit den Vorgaben des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 AbwAG vereinbar. Dieser stelle zwar die Ermittlungsmethode frei, gebe jedoch strikt vor, dass zur Ermittlung ausschließlich die Schmutzwassermenge herangezogen werden dürfe. Das OVG kommt in seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass letztlich ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab angewendet werden müsste, da der bisherige Wirklichkeitsmaßstab offensichtlich ungeeignet ist.

Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr wurde ebenfalls für unzulässig erklärt. Das OVG hat hierzu festgestellt, dass es für die Gebührenerhebung an einer entsprechenden Rechtsgrundlage fehle. Die Tarifstelle 28.1.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs sei aufgrund seiner Unbestimmtheit unwirksam. „Die Tarifstelle 28.1.2.1 versetzte den Gebührenschuldner auch im Zusammenwirken mit der Tarifstelle 28.1.1.1 nicht in die Lage, die auf ihn entfallende Gebühr zumindest in gewissem Umfang vorauszuberechnen. Die wertbestimmenden Faktoren nach der Tarifstelle 28.1.1.1, denen allenfalls ein die Höhe der Gebühr wirksam steuernder Maßstab entnommen werden könnte, schließen eine willkürliche Handhabung durch die Behörde nicht hinreichend aus“, so das OVG NRW.
Az.: II/2 qu-ko

http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/ovg-nrw-zur-ermittlung-der-abwasserabgabe.html?cHash=9a144da4b2514d7231e56fbc144de736

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REDUZIERUNG DES FREMDWASSERANTEILS – ÜBERLEGUNGEN ZU §119 DES NEUEN WASSERGESETZES. DWA UND GEANETZ ERNEUT BEI VERBÄNDEANHÖRUNG

Das neue Wassergesetz (WG) in Baden-Württemberg ist seit 1.1.2014 in Kraft. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es u.a., den Fremdwasseranteil in den Abwassersystemen zu ver-ringern. § 119 Abs. 2 WG regelt, dass eine Verrechnung von Investitionen zur Verringerung des Fremdwasseranteils mit der Abwasserabgabe möglich ist. Nach § 119 Abs. 3 WG kann bei Kanalsanierungen die Hälfte der Aufwendungen verrechnet werden. Die Aufwendungen werden nach Pauschalen verrechnet, die in einer Verwaltungsvorschrift noch abschließend festgelegt werden müssen. In der Realität bedeutet dies, dass die Regelungen zur Verrechenbarkeit von Aufwendungen zur Kanalsanierung mit der Abwasserabgabe und die zulässige Verdünnung bei der Bemessung der Abwasserabgabe geändert wurden, was zunächst eine Verschlech-terung für die Kommunen bedeutet. Dennoch: Die Aufwendungen für Maßnahmen zur Reduzierung von Fremdwasser können weiterhin (wenn auch geringer) verrechnet werden.
Im § 119 (1) legt das WG neue Grenzwerte für die Berücksichtigung der Verdünnung fest, was sich auf die die Höhe der Abwasserabgabe auswirkt. Genau heißt es: …“eine Verdünnung kann … nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn im Jahresmittel der Verdünnungsanteil ab dem Jahr 2015 45 % und ab dem Jahr 2020 40 % des Abwasserabflusses bei Trockenwetter nicht übersteigt“. D.h.: Liegt der Fremdwasseranteil unter diesen definierten Werten, wird die Verdünnung bei der Festlegung der Abwasserabgabe nicht berücksichtigt. Bei Überschreitung dieser Werte wird die Verdünnung heraus gerechnet. Die dadurch höheren Ablaufkonzentrationen könnten dann dazu führen, dass eine Halbierung der Abwasserabgabe nicht mehr möglich ist.
Zu § 119 (3) wurde zu Beginn d.J. ein Entwurf der angekündigten Verwaltungsvorschrift veröffentlicht. Die ansetzbaren Aufwendungen wurden pauschaliert, um den Verwaltungsaufwand beim Prüfen der Unterlagen zu verringern.
Der Entwurf beziffert die Pauschalen für Erneuerung, Renovierung bzw. Reparatur von Kanälen unterschiedlicher Nennweiten. Hieraus ergibt sich der um 50% reduzierte Verrechnungssatz. Multipliziert mit der Kanallänge errechnet sich damit der Betrag, um den die Abwasserabgabe reduziert wird.
Die DWA / geanetz wurden im Rahmen der Verbändeanhörung zu einer Stellungnahme aufgefordert, die in enger Abstimmung mit den Kommunen eingereicht wurde.

Schwerpunkte dieser gemeinsamen Stellungnahme sind:
zu gering angesetzte Pauschalen
fehlende Regelungen für Schächte
Pauschalen für die Abrechnung von Reparaturmaßnahmen unüblich und ungeeignet
Tabelle für Renovierung und Reparatur endet bei DN 1000, soll erweitert werden
Erweiterung der Liste der Erschwernisse, bei denen eine Erhöhung der anrechenbaren Pauschale möglich wird
Inanspruchnahme der Erhöhung für Erschwernisse soll auch für Renovierungs- und Reparaturverfahren möglich sein
Streichung oder Herabsetzung der Bagatellgrenze
Berücksichtigung von Kostensteigerungen
Klärung / Konkretisierung einiger Begriffe

Der Handlungsbedarf für die Reduzierung von Fremdwasser wächst. Abgesehen von den fremdwasserbedingt erhöhten Betriebskosten und damit einhergehender betrieblicher Probleme ergeben sich weitreichende finanzielle Konsequenzen:

http://www.dwa-bw.de/tl_files/_media/content/PDFs/LV_Baden-Wuerttemberg/Homepage/BW-Dokumente/Homepage%202013/Home/2014_WG-Par.119-VwV-Kanalsanierung.pdf

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Gutachten zur Reform der Abwasserabgabe veröffentlicht

Im Juli 2014 hat das Umweltbundesamt ein 538 Seiten umfassendes Gutachten „Reform der Abwasserabgabe: Optionen, Szenarien und Auswirkungen einer fortzuentwickelnden Regelung“ vorgelegt (UBA-Texte 55/2014). Das Gutachten analysiert mögliche Reformschritte unter den Aspekten einer Modernisierung der Abgabe, ihrer Effektivierung als Lenkungsinstrument und der Verbesserung der zielbezogenen Stimmigkeit (Konsistenz) der gesamten Abgabenkonstruktion. Es werden drei Reformszenarien entworfen (Lenkungsertüchtigung, Vollzugsunterstützung und Vollzugsvereinfachung) und nach insgesamt fünf Kriterien (Lenkung, Vollzugshilfe, Verwaltungsaufwand, Belastung und Akzeptanz) bewertet. Die Studie spricht sich für ein Reformszenario der Lenkungsertüchtigung der Abwasserabgabe aus. In der Zusammenfassung des Gutachtens heißt es wörtlich: „Die Abwasserabgabe ist als lenkende Umweltabgabe ein Instrument zur verursachergerechten Anlastung der volkswirtschaftlichen Zusatzkosten der Abwassereinleitung (Umwelt- und Ressourcenkosten – URK) und entspricht insoweit den Intentionen des Art. 9 WRRL.“

Kostenloser Download: www.gfa-news.de 

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Reform der Abwasserabgabe: Optionen, Szenarien und Auswirkungen einer fortzuentwickelnden Regelung

Das Gutachten analysiert mögliche Reformschritte unter den Aspekten einer Modernisierung der Abgabe, ihrer Effektivierung als Lenkungsinstrument und der Verbesserung der zielbezogenen Stimmigkeit (Konsistenz) der gesamten Abgabenkonstruktion. Es werden drei Reformszenarien entworfen (Lenkungsertüchtigung, Vollzugsunterstützung und Vollzugsvereinfachung) und nach insgesamt fünf Kriterien (Lenkung, Vollzugshilfe, Verwaltungsaufwand, Belastung und Akzeptanz) bewertet. Die Studie spricht sich für ein Reformszenario der Lenkungsertüchtigung der Abwasserabgabe aus. Mehr:

http://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/reform-der-abwasserabgabe-optionen-szenarien

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Gutachten zur Weiterentwicklung der Abwasserabgabe vorgelegt

Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes prüft alternative Reformszenarien und spricht sich für eine moderate Stärkung der Lenkungsfunktion aus

Leipzig. Die Abwasserabgabe leistet als ökonomischer Hebel unverzichtbare Beiträge zum Gewässerschutz. Sie sollte daher beibehalten, aber effektiver gestaltet und an veränderte Anforderungen und Bedingungen angepasst werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und der Universität Leipzig im Auftrag des Umweltbundesamtes. Die Untersuchung zeigt hierzu unterschiedliche Gestaltungsoptionen auf.

Die Abwasserabgabe wird seit 1981 erhoben. Die letzte Novellierung des Abwasserabgabengesetzes liegt fast 20 Jahre zurück. Seither haben sich die technischen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen verändert. Diese Entwicklungen geben Anlass zu einer grundlegenden Überprüfung des Instruments. Deshalb hat das Umweltbundesamt (UBA) das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und das Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement (IIRM) der Universität Leipzig beauftragt, verschiedene Alternativen zu prüfen und konzeptionelle Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Abwasserabgabe vorzulegen.

Der vorläufige Abschlussbericht liegt nunmehr vor und zeigt auf, dass sich die Abwasserabgabe als ökonomisches Anreizinstrument in der vorsorgenden Gewässergütepolitik im Verbund mit dem Wasserordnungsrecht grundsätzlich bewährt hat. Die Abgabe sollte daher erhalten und in ihrer Lenkungswirkung gestärkt werden. Dafür sprechen auch die Vorgaben des europäischen Rechts aus der Wasserrahmenrichtlinie. „Dieser Anreiz kann nur durch eine das Ordnungsrecht ergänzende Abgabe bereitgestellt werden“ ist eine Kernaussage des Gutachtens. Ganz im Sinne des umfassenden Kostendeckungsgrundsatzes der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, der eine Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten verlangt, trägt die Abwasserabgabe dazu bei, dass schädliche Einleitungen in unsere Gewässer einen Preis erhalten. Dieser zeigt die gesellschaftlichen Folgekosten der Verschmutzung an und wirkt auch dann über Markt- und Innovationseffekte langfristig lenkend, wenn kurzfristige Maßnahmen (noch) nicht wirtschaftlich sind. „Von einer Erschöpfung des ökonomischen Lenkungszwecks kann daher gar keine Rede sein“, widerspricht Professor Erik Gawel, der das Forschungsprojekt geleitet hat, einer oftmals geäußerten Kritik, „dieser muss aber wieder klarer zum Ausdruck kommen. Das Bekenntnis zu marktwirtschaftlichem Umweltschutz und zu kosteneffizienter Zielerfüllung in der Wasserwirtschaft bedeutet zugleich ein Bekenntnis zu einer spürbaren Zahllast auf die Nutzung einer Wasserressource. Dieser Anreiz kann nur durch eine Abgabe bereitgestellt werden. Die Abgabe trägt aber auch durch Unterstützung des Verwaltungsvollzugs dazu bei, die Gewässerschutzziele zu erreichen und das erreichte Niveau zu sichern.“

Das Gutachten entwickelt und prüft drei verschiedene Szenarien einer Weiterentwicklung der Abwasserabgabe. Die drei Szenarien unterscheiden sich in der jeweiligen Gewichtung der Ziele Lenkungsertüchtigung, Vollzugsunterstützung des Wasserrechts und Verwaltungsvereinfachung. Auf diese Weise sollen die bisher vielfach kritisierten konzeptionellen Brüche im Gesetz verringert werden und eine möglichst stimmige Neuausrichtung gelingen. Prüfmaßstäbe sind neben der Kosteneffizienz u. a. auch die ausgelösten Belastungen für die Abgabepflichtigen. Die Gutachter sprechen sich aufgrund der vergleichenden Analyse der Szenarien klar für eine moderate Lenkungsertüchtigung aus. Diese entspreche in besonderer Weise dem Profil einer lenkenden Abgabe und könne die von ihr erwarteten Kosteneffizienz- und Innovationsleistungen am besten sicherstellen. „Bestehende Mängel der Abwasserabgabe geben Veranlassung zu ihrer Ertüchtigung, nicht zu ihrer Abschaffung“, stellt das Gutachten klar. Im Rahmen der Reformszenarien wird u. a. die Aufnahme relevanter neuer Schadstoffe, die Ausrichtung der Abgabe an den gemessenen Einleitungen (sog. Messlösung), die Anpassung der Abgabesätze an die Inflation, die Reduzierung von Ausnahme- und Verrechnungsmöglichkeiten, aber auch die Deckelung von Strafzuschlägen als Optionen für eine verbesserte Wirksamkeit bei der Zielerfüllung geprüft. Auch für die pauschalierten Abgaben für Niederschlagswasser und Kleineinleitungen entwickelt das Gutachten Reformvorschläge. Von einer Indirekteinleiterabgabe raten die Gutachter gegenwärtig ab.

„Die Studie dient nicht dazu, das Aufkommen aus der Abgabe gezielt zu erhöhen“, stellt Bettina Rechenberg vom Umweltbundesamt klar. Be- und entlastende Reformelemente werden gleichermaßen geprüft und in Beispielrechnungen konkret belegt. Im Vordergrund steht vielmehr der Anspruch, das Gesetz in sich schlüssiger zu gestalten, um so auch mehr Akzeptanz zu gewinnen. „Die Studie legt ein hervorragendes Fundament für eine dringend notwendige Versachlichung der Debatte über die künftige Ausgestaltung der Abgabe“, betont Fritz Holzwarth, zuständiger Unterabteilungsleiter im Bundesumweltministerium.

Die vorläufigen Ergebnisse der Studie werden am 11. November 2013 mit über 100 Teilnehmern aus Bundes- und Landesministerien, Abwasser- und Umweltverbänden, Behörden, Kommunen und wissenschaftlichen Einrichtungen in Leipzig diskutiert.

Mehr:
http://www.ufz.de/index.php?de=32140

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Neues Gutachten zur Weiterentwicklung der Abwasserabgabe: für eine moderate Stärkung der Lenkungsfunktion

Die Abwasserabgabe leistet als ökonomischer Hebel unverzichtbare Beiträge zum Gewässerschutz. Sie sollte daher beibehalten, aber effektiver gestaltet und an veränderte Anforderungen und Bedingungen angepasst werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und der Universität Leipzig im Auftrag des Umweltbundesamts. Die Untersuchung zeigt hierzu unterschiedliche Gestaltungsoptionen auf. Laut dem vorläufigen Abschlussbericht habe sich die Abwasserabgabe als ökonomisches Anreizinstrument in der vorsorgenden Gewässergütepolitik im Verbund mit dem Wasserordnungsrecht grundsätzlich bewährt. Von einer Erschöpfung des ökonomischen Lenkungszwecks könne keine Rede sein. Das Gutachten entwickelt und prüft daher drei verschiedene Szenarien einer Weiterentwicklung der Abwasserabgabe. Diese Szenarien unterscheiden sich in der jeweiligen Gewichtung der Ziele Lenkungsertüchtigung, Vollzugsunterstützung des Wasserrechts und Verwaltungsvereinfachung. Im Rahmen der Reformszenarien wird unter anderem die Aufnahme relevanter neuer Schadstoffe, die Ausrichtung der Abgabe an den gemessenen Einleitungen (Messlösung), die Anpassung der Abgabesätze an die Inflation, die Reduzierung von Ausnahme- und Verrechnungsmöglichkeiten, aber auch die Deckelung von Strafzuschlägen als Optionen für eine verbesserte Wirksamkeit bei der Zielerfüllung geprüft. Auch für die pauschalierten Abgaben für Niederschlagswasser und Kleineinleitungen entwickelt das Gutachten Reformvorschläge. Von einer Indirekteinleiterabgabe raten die Gutachter gegenwärtig ab. Die Abwasserabgabe wird seit 1981 erhoben. Die letzte Novellierung des Abwasserabgabengesetzes liegt fast 20 Jahre zurück.

Download des Gutachtens: www.gfa-news.de/gfa/ webcode/20131104_001 

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Vorläufiger Abschlussbericht zur Weiterentwicklung der Abwasserabgabe vorgelegt

Anfang November haben das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), das Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement (IIRM) und die Universität Leipzig den vorläufigen Abschlussbericht „Praktische Ausgestaltung einer fortzuentwickelnden Abwasserabgabe sowie mögliche Inhalte einer Regelung“ vorgelegt. Das Gutachten wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Abwasserabgabe als „ökonomischer Hebel“ unverzichtbare Beiträge zum Gewässerschutz leistet. Deshalb sollte nach Ansicht der Gutachter die Abwasserabgabe beibehalten, „aber effektiver gestaltet und an veränderte Anforderungen und Bedingungen angepasst werden“. Von einer Erschöpfung des ökonomischen Lenkungszwecks könne nicht die Rede sein, so Prof. Gawel, der das Forschungsprojekt leitet.
Im Gutachten werden unterschiedliche Gestaltungsspielräume aufgezeigt. Geprüft werden u.a. in Form von Reformszenarien folgende Punkte:
– die Aufnahme relevanter neuer Schadstoffe,
– die Ausrichtung der Abgabe an den gemessenen Einleitungen (sog. Messlösung),
– die Anpassung der Abgabesätze an die Inflation,
– die Reduzierung von Ausnahme- und Verrechnungsmöglichkeiten und
– die Deckelung von Strafzuschlägen.
Vorschläge für pauschalierte Abgaben für Niederschlagswasser und Kleineinleitungen wurden ebenfalls entwickelt. Die Gutachter raten zunächst von einer Indirekteinleiterabgabe ab.
Am 11. November 2013 wurden die vorläufigen Ergebnisse der Studie mit Teilnehmern aus Bundes- und Landesministerien, Abwasser- und Umweltverbänden, Behörden, Kommunen und wissenschaftlichen Einrichtungen in Leipzig diskutiert. Die AöW war hierbei auch vertreten.

Quelle und weitere Informationen:
UFZ, Pressemitteilung vom 04.11.2013, Gutachten zur Weiterentwicklung der Abwasserabgabe vorgelegt

http://www.ufz.de/index.php?de=32140

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BDEW: Stellungnahme anlässlich des Zwischenberichts „Praktische Ausgestaltung einer fortzuentwickelnden Abwasserabgabe sowie mögliche Inhalte einer Regelung“ zum Forschungsvorhaben des UBA (FKZ 3711 26 202)

Hintergrund und Anlass zur Stellungnahme
Derzeit wird im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung
– UFZ Leipzig unter der Federführung von Prof. Dr. Erik Gawel in Zusammenarbeit
mit verschiedenen anderen Institutionen ein Gutachten zur praktischen Ausgestaltung einer
fortzuentwickelnden Abwasserabgabe sowie zu möglichen Inhalten einer Neuregelung erstellt.
Ziel des Vorhabens ist es, auf der Grundlage der theoretischen Erkenntnisse des Berichts
konkrete Vorschläge zur „Ertüchtigung (Effektivierung)“ der Abwasserabgabe zu erarbeiten.
Die Vorschläge sollen der Vorbereitung der Novellierung des Abwasserabgabengesetzes
(AbwAG) durch den Deutschen Bundestag dienen.
Ein Zwischenbericht zu diesem Gutachten wurde im Oktober 2012 veröffentlicht. Der entsprechende
Abschlussbericht soll dem Umweltbundesamt im Sommer 2013 vorgelegt werden.
Die Ergebnisse des Vorhabens will das Umweltbundesamt der Bundesregierung (bzw.
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) als Vorschlag für die
inhaltliche Ausgestaltung einer Gesetzesnovelle verwenden.
Den vom UBA vorgegebenen Schwerpunkt der Untersuchung soll die kritische Überprüfung
– der Abgabensätze,
– der Einführung einer Messlösung statt Bescheidlösung,
– der Optimierung der Verzahnung mit dem Wasserordnungsrecht, insbesondere mit der Abwasserverordnung,
– der Praktikabilität einer Einbeziehung der Indirekteinleiter,
– der angemessenen Parameterauswahl unter Berücksichtigung neuerer Erkenntnisse
sowie von Effizienzgesichtspunkten,
– der Ermäßigungs- und Ausnahmemöglichkeiten,
– der Verrechnungsmöglichkeiten, insbesondere unter Erwägung der Einbeziehung der…mehr unter:

http://www.bdew.de/internet.nsf/id/BE6D51CF9677703BC1257B7F004BFA0B/$file/130527_BDEW_Stellungnahme_AbwAG_final.pdf
 
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Kann die Abwasserabgabe zukünftig wieder die Ziele der Wasserwirtschaft unterstützen?

Zusammenfassung
Es besteht Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der Abwasserabgabe: Voraussetzung für eine zielorientiertere Ausrichtung der Lenkungsfunktion – die der heutigen Regelung nur noch sehr eingeschränkt zugestanden werden kann – ist eine sachbezogene und gesetzlich zu normierende Abstimmung der AbwAG-Regelungen auf die erreichten wasserwirtschaftlichen Verhältnisse und insbesondere eine Verbesserung der Akzeptanz für die grundsätzliche Beibehaltung eines Abgabensystems. In einem neuen Abwasserabgabengesetz erscheint eine eindeutige Zielvorgabe notwendig. Weitere Aspekte einer Fortschreibung sehen die Verfasser insbesondere im Hinblick auf die Auswahl der Parameter und die Ausgestaltung einer Messlösung zur Bemessung der Schmutzwasserabgabe, die Vollzugsregelungen ohne exorbitante Steigerung der Zahlpflicht, den Bezug der Niederschlagswasserabgabe zur Gewässerbelastung, die Aufgabe der Abgabe auf Kleineinleitungen und die Herleitung nachvollziehbarer Abgabensätze. Weiterhin wird der Bedarf im Umgang mit Ermäßigungs- und Ausnahmemöglichkeiten und mit Verrechnungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 11 -2012 ab Seite 1048

Autoren
Dr.-Ing. Natalie Palm,
Dipl.-Ing. Paul
Wermter Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft (FiW) e. V.
Kackertstraße 15–17,
52056 Aachen

Dr.-Ing. Thomas Grünebaum,
Dipl.-Ing. Peter Lemmel
Dr. jur. Peter Nisipeanu
Ruhrverband Kronprinzenstraße 37,
45128 Essen

Dr. Bernd Pehl,
Norbert Amrath
Stadtentwässerungsbetrieb
Landeshauptstadt Düsseldorf
Auf´m Hennekamp 47,
40200 Düsseldorf  

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Zur Lenkungswirkung der Abwasserabgabe

Teil 1: Lenkungszwecke und Substitutionseffekte

Zusammenfassung
Die Abwasserabgabe als Pionier ökonomischer Instrumente im Gewässerschutz blickt auf mittlerweile mehr als 30 Jahre Erfahrungen im Vollzug zurück. Seither wird die Direkteinleitung von Abwasser mit einer nach der Schädlichkeit bemessenen Abgabepflicht belegt, die im Zusammenspiel mit ordnungsrechtlichen Anforderungen ökonomische Lenkungsanreize im Interesse des Gewässerschutzes setzen soll. Im Zentrum der ökonomischen Rechtfertigung der lange umstrittenen Abgabe stehen ihre Lenkungswirkungen. Der vorliegende Beitrag skizziert zunächst theoretisch die vielfältigen Lenkungszwecke einer solchen Abgabe und geht der Frage nach, inwieweit empirisch nachweisbare Effekte gegeben sind. Auch wenn ein empirischer Lenkungsnachweis mit erheblichen methodischen Problemen verbunden ist, so zeigt die Untersuchung vielfältige Evidenzen für die Wirksamkeit der Abwasserabgabe und erlaubt zugleich Rückschlüsse für Reformansätze und künftige Weiterentwicklungen des Abwasserabgabengesetzes vor dem Hintergrund des preispolitischen Auftrags aus Art. 9 Wasserrahmenrichtlinie.

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 11 -2012 ab Seite 1060

Autoren
Univ.-Prof. Dr. Erik Gawel
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ,
Department Ökonomie
Permoser Straße 15,
04318 Leipzig

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Marcel Fälsch
Universität Leipzig,
Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement
Grimmaische Straße 12,
04109 Leipzig  

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Keine Bereicherung der Kommunen durch überhöhte Gebührensätze

Die Aussage des Landesvorsitzenden des Bundes der Steuerzahler NRW, Heinz Wirz, Kommunen würden Überschüsse durch ihre Abfall- und Abwassergebühren erwirtschaften und damit Dienstwagen der Bürgermeister finanzieren, ist ein Griff in die unterste Schublade der Polemik, so der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Hans-Gerd von Lennep.

Die Städte und Gemeinden halten sich bei der Bemessung der Gebühren an Recht und Gesetz. Im Gebührenrecht gilt das Prinzip der Kostendeckung und das Äquivalenzprinzip. Das Kostendeckungsprinzip beinhaltet, dass das Gebührenaufkommen die Kosten der gebührenpflichtigen Einrichtung in der Regel decken soll, jedoch nicht übersteigen darf. Das Äquivalenzprinzip bezieht sich auf die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall; also auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Die Rechtsprechung toleriert eine Kostenüberschreitung von maximal drei Prozent der voraussichtlichen Kosten der gebührenpflichtigen Einrichtung.

Kostenunterdeckungen oder Kostenüberdeckungen sind lediglich die kalkulationsbedingten Differenzen zwischen Soll-Ergebnissen (die Gebührenkalkulation mit den Kostenpositionen als Kostenprognose) und Ist-Ergebnissen (Ist-Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten). Kostenunterdeckungen wie Kostenüberdeckungen können insofern nur entstehen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass entweder die im Bemessungszeitraum kalkulierten Kosten oder die tatsächliche Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung höher oder niedriger ausgefallen sind, als dies geplant. Der Kalkulationszeitraum darf höchstens auf drei Jahre festgelegt werden. Soweit Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums festzustellen sind, sind sie innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Die gesetzlichen Vorgaben werden durch die Rechnungsprüfungsämter überprüft.
Im Übrigen können nur in „geklonten“ Kommunen mit identischer Ausgangslage und deckungsgleicher Siedlungsstruktur die Abwasser- und Abfallgebühren gleich hoch sein, so Geschäftsführer Hans-Gerd von Lennep. Bei der Abwassergebühr bilden die geographischen Gegebenheiten den entscheidenden Kostenfaktor. Ein kompaktes Gemeindegebiet verursacht naturgemäß geringere Kosten als ein großflächiges Gemeindegebiet mit vielen kleinen Ortschaften. In Trinkwassergewinnungsgebieten werden zudem schärfere Anforderungen an die Abwasserbeseitigung gestellt als anderswo.
Bei den Abfallgebühren bilden die Kosten für die Entsorgung von Abfällen – beispielsweise in Müllverbrennungsanlagen – den Hauptteil der Kosten. Die Interessenlagen der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Abfuhrintervalle ist durchaus unterschiedlich. Eine bloße Verlängerung der Abfuhrintervalle für das Restmüllgefäß bewirkt grundsätzlich keine erhebliche Kosteneinsparung.

http://www.kommunen-in-nrw.de/presse/pressemitteilungen/detail/dokument/keine-bereicherung-der-kommunen-durch-ueberhoehte-gebuehrensaetze.html
 
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Zur Verrechnung von Abwasserabgaben

4 L 224/11 Urteil vom 30.05.2012 –
Eine Verrechnung nach § 10 Abs. 3 AbwAG kann nicht lediglich im Wege einer bloßen Willenserklärung des Abgabenschuldners bewirkt werden, sondern setzt den Erlass eines Verwaltungsakts voraus; denn die Investitionsaufwendungen begründen keine selbständige Forderung des Abgabenschuldners gegenüber der Abgabenbehörde, die der Abgabenforderung entgegengehalten werden könnte, um zu einer vereinfachten Erfüllung zu gelangen.

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=55412
 
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Verrechnung der Abwasserabgabe mit Kosten für Grundstücksanschlüsse

In einem Rechtsstreit vor dem OVG Sachsen- Anhalt stellte sich die Rechtsfrage, ob die Kosten für die Erstellung von Grundstücksanschlüssen mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können. Das OVG Sachsen-Anhalt hat das mit Beschluss vom 5. Mai 2011 (Aktenzeichen 4 L 259/10) bejaht, nachdem bereits die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Halle zum gleichen Ergebnis gekommen war. Sinn und Zweck der Verrechnungsvorschriften ist es, Maßnahmen zur Verringerung der Abwasserschädlichkeit anzustoßen, sodass eine Anreizwirkung zur Durchführung von Gewässerschutzmaßnahmen gegeben wird. Im Einzelnen hat der rechtskräftige Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt folgende Gründe: „Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass zur öffentlichen Einrichtungder abwasserabgabepflichtigen Körperschaft gehörende Grundstücksanschlüsse und -anschlussleitungen als Teil der Zuführungsanlage i. S. d. § 10 Abs. 4 AbwAG anzusehen sind. Nach dieser Bestimmung gilt für Anlagen, die das Abwasser vorhandener Einleitungen einer Abwasserbehandlungsanlage zuführen, die den Anforderungen des § 60 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes entspricht oder angepasst wird, § 10 Abs. 3 AbwAG entsprechend mit der Maßgabe, dass bei den Einleitungen insgesamt eine Minderung der Schadstofffracht zu erwarten ist. Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich aus dem Wortlaut der Regelung trotz der Verwendung des Begriffes ‚vorhandener Einleitungen’ nicht, dass es sich ‚wenigstens um zwei vorhandene Einleitungen (Gewässerbenutzungen) handeln muss, die entfallen, und dass das Abwasser dann über eine gemeinsame Leitung im Sinne von Sammeln einer Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird’. Zwar hätte durch andere Formulierungen (zum Beispiel ‚einer oder mehrerer vorhandener Einleitungen’ oder ‚mindestens einer vorhandenen Einleitung’) klargestellt werden können, dass einzelne….

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 11-2011 ab Seite 1073 

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Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe

Den ganzen Artikel lesen Sie unter:

http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4189.pdf

Zusammenfassung
Der Einsatz von ökonomischen Instrumenten in der Gewässerschutzpolitik hat in Gestalt der bundesrechtlichen Abwasserabgabe und der verschiedenen landesrechtlichen Wasserentnahmeentgelte in Deutschland bereits eine längere Tradition. Ebenso lang ist freilich die kritische Begleitung dieser Instrumente in Wissenschaft und Politik. Eine umfassende, neuere Analyse der Erfahrungen mit den Instrumenten Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelte in Deutschland stand bislang noch aus. Insbesondere Art. 9 der EG-Wasserrahmenrichtlinie, der u. a. eine Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostendeckung für Wasserdienstleistungen (einschließlich von Umwelt- und Ressourcenkosten) verlangt, gibt Veranlassung, diese Instrumente erneut auf den Prüfstand zu stellen: Inwieweit tragen Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelte zur neuen gemeinschaftsrechtlich formulierten Zielerreichung in der Gewässergütepolitik bei? Lassen sich Effektivität und Effizienz durch Ausgestaltungsänderungen verbessern, sind sie gar Vorbild für eine Ausdehnung von Abgabepflichten auf weitere Wassernutzungen? Auch hier bietet die WRRL Anlass, darüber nachzudenken, auf welche Inanspruchnahmen aquatischer Ökosystemdienstleistungen die Anwendung ökonomischer Steuerungsmechanismen ausgedehnt werden sollte. Bei einer Reform und Modernisierung dieser Abgaben, wie auch der Einführung neuer Abgaben, müssen neben den europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben auch ökonomisch-finanzwissenschaftliche Lenkungsaspekte sowie veränderte wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen Beachtung finden. In einer interdisziplinären Analyse untersucht das Gutachten vor diesem Hintergrund die Leistungsfähigkeit und Reformoptionen bestehender sowie die Einführung neuartiger Wassernutzungsabgaben in den Bereichen Landwirtschaft, Schifffahrt und Wasserkraft.
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4189.pdf

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Die Abwasserverordnung trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bereits Rechnung

VGH Baden-Württemberg Urteil vom 16 . 3 . 2011 , 3 S 2668 / 08

Leitsätze
Soweit die Einleitung von Abwasser aus einem bestimmten Herkunftsbereich sich nicht erheblich von den in den Anhängen der Abwasserverordnung typisierten Fallkonstellationen unterscheidet , bedarf eine wasserrechtliche Anordnung , die die dortigen Regelungen umsetzt , grundsätzlich keiner Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall . Denn die Abwasserverordnung trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bereits dadurch auf normativer Ebene Rechnung , dass die in den Anhängen zur Abwasserverordnung ( hier : Anhang 38 ) aufgeführten Mindestanforderungen je nach Herkunft des Abwassers differenziert geregelt werden.

Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 4 . Juli 2007 – 7 K 732 / 05 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand
1 Die Klägerin wendet sich gegen wasserrechtliche Anordnungen des Beklagten.
2 Die Klägerin gehört zu den größten Textilveredelungsbetrieben in Deutschland und Europa. Sie verarbeitet innerhalb ihres Betriebes in Lörrach Web-und Maschenware , die hauptsächlich aus Viskose und Baumwolle besteht.
3 Wesentliche Produktionsabschnitte zur Veredelung der Textile sind: Mehr unter:

http://www.jusmeum.de/urteile/vgh_baden-w%C3%BCrttemberg/2741c020471875abd21f16aba68fc80aceba8c10bdd569ff1fbec63c03449906

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„ Neue alte Instrumente: Die Zukunft der Abwasserabgabe“ 

Hofgeismarer Forum für Gewässermanagement
Vortrag von Dr. Natalie Palm, FiW Geschäftsführerin

Die Anforderung der europäischen Wasserrahmenrichtlinien für die Integration ökonomischer Überlegungen in das Gewässermanagement verursachen immer noch erhebliche Unsicherheiten in der Praxis. Die Tagung vermochte das rechtliche Gebotene und das ökonomisch Sinnvolle mit dem – in der Praxis der Bewirtschaftung und Maßnahmenumsetzung – administrativ Leistbaren abstimmen.

http://www.fiw.rwth-aachen.de/cms/fileadmin/pdf/Hofgeismar_Abwasserabgabe.pdf

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Meldungen zur Nutzung von Abwärme 2011

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Juni 2011
13.06.2011 Projektstudie zur Abwärmenutzung von Drehkolbengebläsen kommunaler Kläranlagen 
04.06.2011 Kongress „Wärmegewinnung aus Abwasser“

Projektstudie zur Abwärmenutzung von Drehkolbengebläsen kommunaler Kläranlagen

Kläranlagen zählen mitunter zu den größten Energieverbrauchern der Kommunen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass zur optimalen Reinigung des Abwassers eine komplexe und leistungsstarke Maschinentechnik notwendig ist.
Beim Einsatz von Pumpen, Motoren und anderen Aggregaten entsteht Abwärme, die zumeist ungenutzt verloren geht.
Um zu ermitteln, in welchem Maße die Abwärme zur verfahrenstechnischen
und/oder energetischen Optimierung
der Kläranlage genutzt werden kann, wurde eine 2-stufige
Belebungsanlage des Abwasserzweckverbandes Zellertal mit
einer Ausbaugröße von 9.500 EW genauer untersucht.
Mit den drei installierten Drehkolbengebläsen (zwei Aerzener
GMA 12,6; Nennleistung je 10 kW; eine GM25S; Nennleistung
22,7 kW) und der daraus rührenden Raumtemperatur von
wohlig-warmen 38°C und einer Oberflächentemperatur der
Rohrleitung am Gebläseaustritt von bis zu 90°C waren sowohl
die größten „Stromfresser“ als auch die größten Abwärmequellen
schnell gefunden. Die Arbeit konnte somit beginnen.
Die Projektarbeit bestand aus zwei Teilen. Im ersten Teil
wurde überprüft, welche Apparate zur Wärmerückgewinnung
für den Anwendungsfall überhaupt geeignet sind. Hierbei
wurden drei verschiedene Typen von Wärmeübertauschern
sowie eine Wärmepumpe für den Einsatz im Gebläseraum
ausgelegt. Anhand von Berechnungen wurden danach deren
Eignung für den Anwendungsfall, ihr Leistungspotential sowie
ihre Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Einsparung von Primärenergie,
Investitions- und Betriebskosten ermittelt.
Da es sich bei der gewonnenen Energie um thermische
Energie handelt, die schlecht gespeichert oder transportiert
werden kann, muss sie direkt nach der Gewinnung an der
Kläranlage eingesetzt werden oder geht für die technische
Nutzung verloren.
Im zweiten Schritt wurden deshalb verschiedene Nutzungspotentiale
der Abwärme am Beispiel der untersuchten
Anlage aufgezeigt, und es wurde überprüft, für welche dieser
Einsatzmöglichkeiten ausreichend Energie aus der Gebläseabwärme
zur Verfügung gestellt werden kann.
In Kombination dieser beiden Teile konnte ermittelt werden,
welche Apparate zur Wärmerückgewinnung überhaupt geeignet
sind und wie die gewonnene Energie sinnvoll eingesetzt
werden kann.
Wärmetauscher im Vergleich
Die Rentabilität der Apparate wurde über die Ersparnis an
Heizöl …mehr:

http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_1311/wl13_09.pdf

Autor:
Florian Stadler
UAS Messtechnik GmbH
Energie- und Umwelttechnik
Tel. +49 (0)9942/9486-0
fstadler@uas.

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Kongress „Wärmegewinnung aus Abwasser“

Umweltministerium wirbt verstärkt Energie aus Abwasser zu nutzen

Ministerialdirektor Bernhard Bauer: Weiterer Baustein für Energiewende und Klimaschutz
In Stuttgart findet auf Einladung des Umweltministeriums der zweite Kongress „Wärmegewinnung aus Abwasser“ statt. Das Ministerium will mit der Veranstaltung bei Städten und Gemeinden dafür werben verstärkt die im Abwasser enthaltene Energie über Wärmetauscher zu nutzen. „Bislang wird das Abwasser von privaten Haushalten und der Industrie über die kommunalen Kanalnetze überwiegend direkt in die Kläranlagen geleitet. Die enthaltene Wärme geht so ungenutzt verloren. Dabei gibt es zwischenzeitlich ausgereifte neue Umwelttechniken, die es möglich machen, die Wärmeenergie zur Wärmeversorgung von Gebäuden zu nutzen und so Gas und Öl einzusparen“, so der Amtschef des Ministeriums, Ministerialdirektor Bernhard Bauer.

Die vermehrte Wärmegewinnung aus Abwasser sei ein weiterer Baustein der notwendigen Energiewende und leiste zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz, so Bauer. Weniger Gas- und Ölverbrauch bedeuteten nämlich zugleich weniger Emissionen des klimaschädlichen Treibhausgases Kohlendioxid. „Die Nutzung von Wärme aus Abwasser ist Teil einer Gesamtstrategie auf dem Weg, den CO2-Ausstoß weiter zu verringern.“ Rund 100 Experten und Vertreter aus Städten und Gemeinden werden zu dem Fachkongress erwartet. „Der Kongress bietet die Möglichkeit sich über neue technische Entwicklungen zu informieren und über praktische Erfahrungen auszutauschen.“

Das Verfahren eigne sich vor allem für das Beheizen größerer Gebäude wie Schulen und Krankenhäuser, so Bauer. Die Wärme könne außerdem alternativ in ein Nahwärmenetz eingespeist werden. Und so funktioniert das Prinzip: Wasser wird im Winter mit einer Temperatur von sechs bis zehn Grad Celsius in das Versorgungsnetzt gepumpt. Je nach Nutzung in privaten Haushalten oder in industriellen Prozessen wird das Wasser aufgeheizt, sodass sich nach Ableitung im Kanalnetz im Winter eine Durchschnittstemperatur von etwa 12 bis 15 Grad ergibt. Über im Kanalnetz installierte Wärmetauscher kann dem Abwasser diese Wärme wieder entzogen und über Wärmepumpen zum Heizen nutzbar gemacht werden. Die Wärmepumpe wird dabei zwar in der Regel mit Strom betrieben. Gegenüber einer herkömmlichen Wärmeversorgung kann der CO2-Ausstoß dennoch um mindestens 25 Prozent gesenkt werden. „Auf Grund der konstant erhöhten Temperaturen des Abwassers können bei den Wärmepumpen hohe Jahresarbeitszahlen und damit häufig eine gute Effizienz erzielt werden“, so Bauer.

Nach einem vom Städtetag und dem Umweltministerium aufgelegten Impulsprogramm sind im vergangenen Jahr landesweit drei Anlagen zur Wärmegewinnung aus Abwasser in Betrieb gegangen; weitere vier befinden sich in Planung oder im Bau. Außerdem würden in 19 Kommunen derzeit Potenzial- und Machbarkeitsstudien zur Wärmegewinnung aus Abwasser durchgeführt. „Damit ist Baden-Württemberg auf dem Gebiet der Wärmegewinnung aus Abwasser bundesweit führend“, so Bernhard Bauer. „Die künftige Landesregierung kann an dem bisher Erreichten ansetzen und die Vorreiterrolle des Landes weiter ausbauen.“

Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg

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Meldungen zu Gaserzeugung und BHKW 2011

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Übersicht über alle Meldungen und Zugang zum Archiv

Meldungen zu Biogas 2008
Meldungen zu Biogas 2009
Meldungen zu Biogas 2010

Dezember 2011
18.12.2011 Redoxpotenzial als Mess- und Steuergröße für Biogasanlagen 
Oktober 2011
22.10.2011 Druck im Gärbehälter war nicht zu hoch 
August 2011
05.08.2011 Bundesministerin Aigner startet Kommunales Informationssystem der Bioenergieregion Bayreuth 
Juli 2011
25.07.2011 Siemens: Effizientere Biogasanlagen mit optischen Analysen 
Juni 2011
23.06.2011 Stärkere Förderung von Klärgas im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) – fordert AöW 
Mai 2011
02.05.2011 Jetzt auch FuE zu dezentralen Biogasanlagen mit Methanaufbereitung förderfähig 

 


Redoxpotenzial als Mess- und Steuergröße für Biogasanlagen

Dr. Torsten Gabriel
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

Ascorbinsäure/Ascorbat erfolgreiches Reduktionsmittel im Technikumsversuch

Die Schmack Biogas GmbH hat umfangreiche Versuche zur Beeinflussung des Redoxpotenzials in Biogasanlagen durchgeführt. Als geeignetes Mittel zu dessen Erhöhung und damit zur Steigerung der Biogasproduktion erwies sich das Reduktionsmittel Ascorbinsäure in Kombination mit Ca-L-Ascorbat. Die Versuche wurden in einem Technikumsfermenter mit Maissilage durchgeführt, die Übertragung auf Praxisanlagen mit diesem Substrat steht noch aus.
Gefördert wurde das Vorhaben vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über seinen Projektträger, die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR). Der Abschlussbericht steht auf www.fnr.de – Projekte & Förderung – Projekte unter dem Förderkennzeichen 22014008 zur Verfügung.

Das Redoxpotenzial ist eine elektrochemische Größe, die in Millivolt gemessen wird. Ein Stoff oder eine Flüssigkeit mit einem stark negativen (= hohen) Redoxpotenzial von zum Beispiel -400 mV ist reich an Elektronen und arm an Sauerstoff. Ein stark negatives Redoxpotenzial ist somit ein Indikator für ein anaerobes, sauerstoffarmes Milieu. Reduktionsmittel wiederum sind in der Lage, das Redoxpotenzial von Stoffen oder Flüssigkeiten „negativer werden zu lassen“, also zu erhöhen, in dem sie ihnen Sauerstoff entziehen und Elektronen an sie abgeben.

Diese Phänomene will die Schmack Biogas GmbH für die Steuerung von Biogasprozessen nutzen. Denn die Mikroorganismen insbesondere der letzten Stufe der Vergärung, der Methanogenese, sind strikt anaerob. Bei Anwesenheit von Luftsauerstoff kommt ihr Stoffwechsel zum Erliegen, die Biogasproduktion ist gestört. Bei einer stabilen Vergärung hingegen liegen die Redoxpotenziale etwa in einem Bereich von -350 bis -550 mV.

In dem Projekt untersuchten die Forscher anhand mehrerer mit Maissilage befüllten Laborfermenter, welche Reduktionsmittel geeignet sind, das Redoxpotenzial zu erhöhen und die Biogasproduktion positiv zu beeinflussen. Im Ergebnis erhöhte sich zum Beispiel nach Einsatz des sehr starken Reduktionsmittels Natriumsulfid die Gasausbeute deutlich, gleichzeitig stiegen jedoch auch die Schwefelwasserstoffgehalte im Gas. Dies kann bei Anlagen ohne Entschwefelung Probleme bei der Verbrennung im BHKW verursachen. Als bestes Reduktionsmittel erwies sich schließlich Ascorbinsäure in Kombination mit Ca-L-Ascorbat, allerdings musste parallel die Raumbelastung des Fermenters verringert werden.

Als Praxisanlage stand im Projekt nur eine Anlage mit dem Substrat Gülle zur Verfügung. Hier erzielte die Ascorbinsäure keine vergleichbaren Effekte, was die Wissenschaftler auf das elektropositive Redoxpotenzial der Gülle und die zu geringe Reduktionskraft der Ascorbinsäure zurückführten.

Die Forscher testeten auch die Presssäfte verschiedener Substrate selbst auf ihr Redoxpotenzial. Im Ergebnis liegt Maissilage bei -134 mV, während Welsches Weidelgras und Senf mit Schoten ein besonders hohes Redoxpotenzial von -400 bzw. -434 mV aufweisen. Versuche zeigten, dass sich durch Zugabe dieser Substrate ein optimales Milieu im Fermenter einstellen lässt, wenngleich der Effekt langsamer eintritt als bei der Gabe von Reduktionsmitteln.

Noch sind weitergehende Versuche zur Übertragung auf Praxisanlagen notwendig. Wenn sich die positiven Erfahrungen aus dem Technikum bestätigen, steht mit der Einstellung des Redoxpotenzials über chemische Zusätze ein direkt und schnell wirkendes Mittel zur Verfügung, um Störungen im Biogasprozess zu beheben.

Nicole Paul

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
OT Gülzow
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen
Tel.: 03843/69 30-0
Telefax: 03843/69 30-102
e-Mail: info@fnr.de
Internet: http://www.fnr.de

Weitere Informationen:
http://www.fnr.de
http://www.biogasportal.info
http://www.nachwachsenderohstoffe.de/projekte-foerderung/projekte/suche/

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Druck im Gärbehälter war nicht zu hoch

Nach dem Gülleunfall in Krebsstein, bei dem 1,5 Millionen Liter Jauche aus der dortigen Biogasanlage ausgelaufen sind, schließt die Polizei eine Schuld des Besitzers aus. Nach bisherigem Ermittlungsstand brach der Gärbehälter wegen eines Konstruktionsfehlers auseinander.

In dem Gärbehälter der Biogasanlage (rechts im Bild) in Krebsstein klaffen große Löcher. Die Polizei geht bisher davon aus, dass
Lenningen. Unterhalb der erst drei Monate alten Biogasanlage in Krebsstein hat sich weithin sichtbar eine zehn Meter breite und 250 Meter lange braune Schneise in den Hang gefressen. Sie stammt vom vergangenen Donnerstag, als um 16.50 Uhr der 18 Meter breite und sechs Meter hohe Gärbehälter auseinanderbrach und 1,5 Millionen Liter Jauche, die darin enthalten waren, den Hang hinunterflossen. Seitdem sind der Besitzer der Biogasanlage und andere Landwirte damit beschäftigt, die Gülle abzupumpen und auf den Feldern zu verteilen.

Biogasanlage – Hof Maier – in KrebssteinHelmut Maiererneuerbare Energien
Die Polizeidirektion Esslingen, die die Ermittlungen aufgenommen hat,

mehr…
http://www.teckbote.de/nachrichten/stadt-kreis_artikel,-Druck-im-Gaerbehaelter-war-nicht-zu-hoch-_arid,69636.html

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Bundesministerin Aigner startet Kommunales Informationssystem der Bioenergieregion Bayreuth

Ab sofort ist das Kommunale Informationssystem für Erneuerbare Energie www.kommunales-informationssystem.de online. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner startete am 21. 7. 2011 im Rahmen Ihres Besuches dieses neue Info- und Kommunikationsportal der Bioenergieregion Bayreuth. Das kommunale Informationssystem unterstützt Kommunen bei ihrer Energiepolitik.

In zahlreichen Städten, Märkten und Gemeinden des ländlichen Raumes sind in den letzten Jahren Erfahrungen mit Projekten der erneuerbaren Energieversorgung gemacht worden. Biogasanlagen, Hackschnitzelheizungen, Windkraftanlagen, Bürgersolaranlagen, Nahwärmenetze, Bioenergiedörfer – die Liste ist lang. Und in vielen Kommunen stehen Projekte dieser Art ins Haus oder sind für die nächsten Jahre geplant, denn ein breiter „Strom“ von Aktivitäten wird erforderlich sein, wenn die Energiewende Realität werden soll. Oft aber sind die kommunalen Vertreter in den ländlichen Regionen überfordert. „Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt, welche Lösung ist die Beste, wie kann ich das Projekt am besten umsetzen, wen muss ich beteiligen und wer hilft mir dabei?“, sind Fragen, die vor Ort gestellt werden. Vor allem aber: „Wo bekomme ich seriöse, fachkompetente und verlässliche Informationen?“ Hier setzt das Kommunale Informationssystem an. Es soll die Erfahrungen und Kompetenzen, die von kommunalen Vertretern gemacht wurden, an deren Kollegen in anderen Kommunen vermitteln. So entsteht eine Drehscheibe mit wertvollen praktischen Tipps, ein Ort, an dem interessierte Kommunen Entscheidungshilfen zur Gestaltung ihrer Energiepolitik finden.

Das Kommunale Informationssystem ist ein Projekt der Bioenergieregion Bayreuth und des Wirtschaftsbandes A9. Mit der Konzeption wurde das Büro Landimpuls Gesellschaft für regionale Entwicklung mbH in Regenstauf beauftragt, die technische Realisierung und Programmierung erfolgte durch die Kommunikationsagentur Birke|Partner GmbH in Erlangen. Bayreuth gehört zu den 25 Bioenergie-Regionen, die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz jeweils mit bis zu 400.000 Euro unterstützt. Weitere Informationen unter www.bioenergieregion-bayreuth.de

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Siemens: Effizientere Biogasanlagen mit optischen Analysen

Siemens entwickelt optische Messtechniken, um Biogasanlagen genauer auszusteuern und damit ihre Effizienz zu erhöhen. Beim Vergären von Biomasse zu Methan bilden sich Säuren. Wird ihre Konzentration zu hoch, kippt der Prozess und die Anlage muss gereinigt und neu angefahren werden. Heute prüfen die Betreiber die Chemie im Kessel alle paar Tage anhand von Stichproben, die sie zur Analyse in ein Labor geben. Das neue Verfahren der Siemens- Forscher bei Corporate Technology misst den Säuregehalt direkt am Fermenter. Das Risiko einer unerwarteten Übersäuerung fällt weg, und die Anlagen können voll ausgefahren werden. Experten schätzen, dass dadurch der Energieertrag um fünf bis zehn Prozent steigt. Nach erfolgreichen Labortests soll nun ein Pilotprojekt starten, wie die jüngste Ausgabe des Forschungsmagazins Pictures of the Future berichtet.

In Biogasanlagen verarbeiten Bakterien organisches Material wie Mais, Holz oder Gülle zu Methangas. Zunächst entstehen dabei verschiedene Säuren, die in weiteren Reaktionsstufen zu Methan abgebaut werden. Bilden sich zu viele Säuren in zu kurzer Zeit, sinkt die Effizienz der Methanproduktion. Es wird noch weniger Säure abgebaut und der Prozess kommt zum Erliegen. Die Betreiber können der Übersäuerung durch Zugabe geeigneter Biomasse – beispielsweise von schwer abbaubarem Holz – entgegensteuern. Gleichzeitig aber arbeitet die Anlage am effizientesten nahe der Belastungsgrenze. Weil sie den aktuellen Säuregehalt im Fermenter nicht kennen, halten viele Betreiber sicheren Abstand zu einem möglichen Ausfall und nehmen dabei Verluste von bis zu hunderttausenden Euro in Kauf.

Infrarot-Spektroskopie kann dieses Problem lösen. Moleküle emittieren charakteristische Lichtspektren, wenn sie mit infrarotem Licht bestrahlt werden. Diese Spektren liefern Informationen über chemische Bindungen, woraus auf bestimmte Elemente oder Stoffgruppen geschlossen werden kann. Das von Siemens entwickelte Gerät strahlt infrarotes Licht durch ein Glasfenster in den Fermenter und misst so den Säuregehalt. Die Forscher entwickeln auch einen Test für die Güte von Biomasse, damit eine Anlage gezielter gefüttert werden kann.

Techniken zur Anlagensteuerung sind ein wichtiger Beitrag, um Biostrom wirtschaftlich konkurrenzfähig zu machen. Heute produzieren mehr als 5000 Biogasanlagen über vier Prozent des deutschen Stroms. Experten erwarten, dass sich ihre Zahl bis 2020 verdoppelt.

Dr. Norbert Aschenbrenner

Corporate Communications, Corporate Technology

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Stärkere Förderung von Klärgas im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) – fordert AöW

Die AöW hat auf den vom BMU eingebrachten Referentenentwurf zum EEG innerhalb der relativ kurzen Frist von wenigen Tagen ihre Stellungnahme abgegeben. Die AöW fordert im EEG eine stärkere Berücksichtigung folgender Punkte:

1. Die Förderung von Biomasse bei nachhaltiger Auswirkung auf den Gewässerschutz,
2. die Förderung von Kläranlagen, in deren Faultürmen auch Biomasse verwendet werden kann,
3. die Förderung von Strom aus Klärgas und
4. die Förderung von Strom aus Wasserkraft.

Die Förderung von Energiepotenzialen in der Wasserwirtschaft muss im Rahmen des EEG stärker im Vordergrund stehen. Energie aus der Wasserwirtschaft steht ohne große Schwankungen konstant zur Verfügung und kann einen Anteil an der Grundlast übernehmen. Bei einer gleich hohen Förderung von Klärgas und Biogas wäre die Wirtschaftlichkeit von energieoptimierten Anlagen in der Wasserwirtschaft schneller gegeben, und die Gebührenzahler könnten als Abwasserkunden an anderer Stelle wieder entlastet werden. Hierdurch wären bundesweit energieautarke Kläranlagen praktisch erreichbar. Die effektive Nutzung und der Ausbau vorhandener Ressourcen und Netze der Wasserwirtschaft kann die Errichtung neuer Biogasanlagen mit weit höheren Kosten vermeiden helfen, ebenso die mittlerweile erheblichen Umweltbelastungen durch die Biomasseproduktion aus nachwachsenden Rohstoffen verringern. Bei der Wasserwirtschaft und der Nutzung von biogenem Abfall- und Reststoffen (Klärschlamm) gibt es auch keine Nutzungskonkurrenzen wie beim Anbau von Energiepflanzen, da Wasser und Abwasser als Teil der Daseinsvorsorge ohnehin gefördert, verteilt, gesammelt und behandelt werden muss.

Quellen und weitere Informationen:
Der Referentenentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien v. 17.5.2011 ist auf der Internetseite www.clearingstelle-eeg.de abrufbar unter:
http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/stand

Die AöW-Stellungnahme v. 23.5.2011 zum Referentenentwurf […]
http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/media/Aktuelles/AoeW%20Stellungnahme%20EEG%202011_05_23.pdf
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 6.6.2011 (BT-Drs. 17/6071)
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/060/1706071.pdf

Quelle: Informationsdienst Wissenschaft

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Jetzt auch FuE zu dezentralen Biogasanlagen mit Methanaufbereitung förderfähig

Dr. Torsten Gabriel
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

Bioenergie-Förderschwerpunkte im Energie- und Klimafonds erweitert

Von Algen bis Züchtung – das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wirbt nach wie vor FuE-Projekte zum Thema Bioenergie ein. Ab diesem Jahr stehen dafür Mittel – in 2011 9 Millionen Euro – aus dem neu eingerichteten Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung zur Verfügung.
Konkret sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu fünf thematischen Schwerpunkten gefragt; neu aufgenommen wurde das Teilthema „Entwicklungsbedarf kleiner, dezentraler Biogasanlagen mit Aufbereitung und Einspeisung ins Erdgasnetz“.

Die Förderung erfolgt auf Basis des „Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und wird von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), dem Projektträger des BMELV, abgewickelt.

Folgende Schwerpunkte sind förderfähig:

• Züchtung zur Anpassung von Energiepflanzen an den Klimawandel
• Intelligente Lösungen zur kombinierten Nutzung von Bioenergie und anderen erneuerbaren Energien
• Effizienzsteigerung für dezentrale Bioenergie-Nutzungskonzepte
• Entwicklung von Konversionsrouten zur Bereitstellung von Energieträgern aus nachwachsenden Rohstoffen mittels Algen
• Effizienzsteigerung, Reduzierung von Treibhausgasemissionen und innovative Produktionsverfahren im Bereich Biokraftstoffe

Das Thema kleiner Methan-Einspeisungsanlagen wurde vor folgendem Hintergrund neu in den 3. Förderschwerpunkt „Effizienzsteigerung für dezentrale Bioenergie-Nutzungskonzepte“ aufgenommen: Bislang rentiert sich die Einspeisung ins Erdgasnetz ausschließlich für Biogasanlagen im industriellen Maßstab. Für kleinere landwirtschaftliche Anlagen wurden erste Ansätze für eine wirtschaftliche Biogasaufbereitung und -einspeisung entwickelt, die sich zum Teil in der Praxiserprobung befinden. Im Rahmen des EKF sind verschiedene Maßnahmen förderfähig, von der Studie über die wissenschaftliche Begleitung bestehender Anlagen bis hin zu technischen Konzepten. Auch Vorschläge im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Geschäftsmodelle können eingereicht werden.

Nähre Informationen stehen auf www.fnr.de im Menü Projekte & Förderung – Energie- und Klimafonds bereit

Weitere Informationen:
http://www.fnr.de

Quelle: Informationsdienst Wissenschaft

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Meldungen zu Kanal und Entwässerung 2013

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Dezember 2013
21.12.2013 Veröffentlichung „Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ 
08.12.2013 Pecher: Förderzusage für Regenwasserbehandlung in einer Großfilteranlage 
Oktober 2013
02.10.2013 Hamburg: Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung: Halbzeit auf der Suche nach Umsetzungswegen 
September 2013
22.09.2013 Internet-Seite Kanalinspekteure  
21.09.2013 Kostengünstige Nachrüstung macht Regenüberlauf fit für die Aufzeichnung von Entlastungsereignissen
21.09.2013 Klimawandel in Stadtentwässerung und Stadtentwicklung 
21.09.2013 Sorgen mit dem Kanalräumgut
August 2013
11.08.2013 London: 15-Tonnen-Fettberg verstopft Abwasserrohr 
April 2013
29.04.2013 Wie effektiv ist eine Schwallspülung? 
29.04.2013 Bedarfsorientierte Kanalreinigung

Veröffentlichung „Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“

Schon im August 2013 hat die DWA in Kooperation mit dem BWK das Themenheft „Starkregen und urbane Sturzfluten – Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ veröffentlicht. Vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren Starkniederschläge wiederholt schwere Überschwemmungen mit enormen Sachschäden verursacht haben, hat die DWA-BWK Arbeitsgruppe HW 4.2 „Starkregen und Überflutungsvorsorge“ seit 2011 den o.a. Praxisleitfaden erarbeitet. Dass urbane Sturzfluten erhebliche volkwirtschaftliche Schäden hervorrufen, belegen die langjährigen Erfahrungen der deutschen Versicherungen. Demnach resultiert etwa die Hälfte der regulierten Überflutungsschäden aus derartigen lokal begrenzten Extremereignissen, die auch fernab von Gewässern zu Überschwemmungen führen können.
Das veröffentliche Themenheft stellt eine praxisorientierte Hilfestellung für kommunale Fachplaner und Entscheidungsträger dar, die sich mit dem Thema „Überflutungsvorsorge“ beschäftigen. Anhand von anschaulichen Beispielen wird u.a. gezeigt, wie Überflutungsgefahren in Siedlungsgebieten erkannt werden sowie infrastruktur- und objektbezogene Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge konkret aussehen können.
Herr Gert Graf-van Riesenbeck von der Dr. Pecher AG ist Mitglied der Arbeitsgruppe HW 4.2 und hat intensiv an der Erarbeitung des Praxisleitfadens mitgewirkt. Bei Fragen zum Thema „Überflutungsvorsorge“ steht er Ihnen gerne zur Verfügung (Tel: 02104/93 96 59).
Mehr:

http://www.pecher.de/aktuelles2.php?id=233

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Pecher: Förderzusage für Regenwasserbehandlung in einer Großfilteranlage

Von den der WSW Energie & Wasser AG (Wuppertal) wurde in den letzten Monaten eine Großfilteranlage nach dem System FiltaPex zur Niederschlagswasserbehandlung für ein Einzugsgebiet mit rd. 17,2 ha abflusswirksamer Fläche gebaut, welche gegenüber klassischen Verfahren deutliche Kosteneinsparungen ermöglicht hatte. Diese Anlage wird nun zeitnah in Betrieb gehen und dann die größte technische Filteranlage zur Niederschlagswasserbehandlung in Deutschland sein. Gegenüber herkömmlichen Regenwasserbehandlungsanlagen kann hier ein sehr weitgehender Rückhalt von Feinststoffen sowie im Niederschlagswasser gelösten Schwermetallen und sonstigen Spurenstoffen erfolgen. Damit kann eine solche Anlage eine Vorbildfunktion übernehmen, insbesondere bei Niederschlagswassereinleitungen in empfindliche Gewässer oder in Gewässer mit Defiziten gem. WRRL aufgrund von Niederschlagswassereinleitungen. Vor diesem Hintergrund wurde der Stadt Wuppertal vom Land Nordrhein-Westfalen nun eine Förderzusage zur Betriebsbegleitung der Anlage über einen Zeitraum von 2 Jahren gegeben.

Innerhalb des Zeitraumes sollen durch die WSW Energie & Wasser AG, die Dr. Pecher AG sowie die Fachhochschule Münster der Betrieb der Anlage untersucht sowie mögliche Ansätze zur weiteren Minimierung des Betriebs- und Wartungsaufwandes getestet werden. Der Fokus liegt dabei auf der systematischen Erfassung des erforderlichen Wartungs- und Betriebsaufwandes sowie der Minimierung der Betriebskosten bei gleichzeitig möglichst hohen Stoffrückhalt. Neben den klassischen Stoffen AFSfein, Schwermetallen sowie Mineralölkohlenwasserstoffen soll im Vorhaben auch die Relevanz weiterer Spuren- und Mikroschadstoffe im Niederschlagsabfluss näher untersucht werden.

http://www.pecher.de/aktuelles2.php?id=234

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Hamburg: Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung: Halbzeit auf der Suche nach Umsetzungswegen

Hamburg will sich mit dem neuen naturnahen Regenwasserbewirtschaftungskonzept RISA für künftige Starkregenereignisse rüsten. Technisch ist das kein Problem. Doch die Umstellung auf neue Organisations-, Betreiber- und Finanzierungsmodelle ist eine Herausforderung. inter 3 sucht im Gespräch mit vielen Beteiligten nach tragfähigen Modellen. …mehr

http://www.inter3.de/de/aktuelles/details/article/naturnahe-regenwasserbewirtschaftung-in-hamburg-umsetzungswege-gesucht.html

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Internet-Seite Kanalinspekteure

Unter http://www.kanalinspekteure.de/content.php

sind viele Informationen rund um Kanalisatio zu finden.

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Kostengünstige Nachrüstung macht Regenüberlauf fit für die Aufzeichnung von Entlastungsereignissen

Nach den Forderungen der Regierungspräsidien und der zuständigen Landratsämter sind die Betreiber von Regenüberlaufbauwerken und Regenüberlaufbecken (RÜB) in Baden-Württemberg aufgefordert, die Entlastungsereignisse an den Entlastungsschwellen zu messen und zu dokumentieren. Dazu wurden Arbeitsmaterialien erstellt, die als Richtlinie für die Überwachungseinrichtungen dienen sollen. Unsere Gemeinde Schönbrunn im Rhein-Neckar-Kreis betreibt eine Vielzahl von Regenbecken sowie Regenüberläufen, die nicht an eine Stromversorgung angeschlossen sind. Eine Fernwirktechnik, die zur Erfassung und Übertragung von Messwerten hätte genutzt werden können, ist nicht vorhanden.
Mehr unter: https://klaerwerk.info/DWA-Informationen/KA-Betriebs-Infos
KA-Betriebs-Info Heft 2 – 2013

Autor
Gemeinde Schönbrunn
Herdestraße 2
69436 Schönbrunn,
Deutschland
Tel. + 49 (0)62 72/93 00-0
E-Mail: info@gemeinde-schoenbrunn.de

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Klimawandel in Stadtentwässerung und Stadtentwicklung

Die seit Jahren beobachteten Veränderungen der Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse haben Auswirkungen sowohl auf die Natur wie auch auf die urban geprägten Räume (s. LANUV-Klimabericht). In dem Sinne erfordern sie auch eine Anpassung in der Planung der Stadtentwässerung und -entwicklung. Viele Maßnahmenoptionen, die in den urbanen Räumen berücksichtigt werden können, wurden im Handbuch Stadtklima aufgezeigt.
• LANUV-Fachbericht 27: Klima und Klimawandel in Nordrhein-Westfalen, Daten und Hintergründe
• Handbuch Stadtklima
Vorliegende Untersuchungen in Rahmen des Projektes ExUS erlauben die Schlussfolgerung, dass extreme Niederschlagsereignisse in den vergangenen Jahrzehnten zwar nicht unbedingt noch intensiver, aber doch etwas häufiger geworden sind. Infolge des Klimawandels wächst somit die Wahrscheinlichkeit der Gefährdung durch urbane Überflutungen.
• Projekt ExUS
Starke Regenfälle in Städten können Gefahren für Bewohner und für materielle Güter bedeuten. Die Gefährdung ist dabei nicht – wie bei Hochwasser – allein an den Ufern der Gewässer, sondern in der Fläche gegeben, weil Schäden sowohl durch unkontrollierten Oberflächenabfluss als auch durch überlastete Kanalisationen oder Gewässerläufe entstehen können. Signifikante Schäden treten vor allem dort auf, wo wertvolle bzw. empfindliche Bauwerke oder Infrastruktur von Überflutungen betroffen sind.

Das LANUV hat im Rahmen des Klima-Innovationsfonds das Projekt „Klimawandel in Stadtentwässerung und Stadtentwicklung“ (KISS) initiiert, mit dem Handlungsgrundlagen für die siedlungswasserwirtschaftliche Planung bereit gestellt werden sollen, um Schäden durch extreme Niederschläge in Städten mindern zu können.
Das Projekt fasst Inhalte vorliegender Projekte zusammen, die sich mit dem Thema extreme Niederschläge im Hinblick auf städtische Bereiche beschäftigen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Gefährdungsanalysen, der dafür erforderlichen Datenbasis, den hierfür einsetzbaren Modellen und dem Regelwerk, das in diesem Zusammenhang gilt. Ein wichtiges Ergebnis ist auch der Maßnahmenkatalog zur Schadensvermeidung bzw. -minimierung.
Bei der Neubemessung bzw. Überprüfung der Kanalnetzberechnung werden Sensitivitätsanalysen empfohlen. Sie schärfen die Aussagen bezüglich der Gefährdung und ihrer Auswirkungen. Ergebnisse der Analysen und Überprüfungen können z.B. als urbane Gefahrenkarten dargestellt werden, in denen Fließwege, überflutungsgefährdete Bereiche und maximale Wasserstände sichtbar werden.
Der Bericht Klimawandel in Stadtentwässerung und Stadtentwicklung steht zum Download bereit.

Interessante Links:
www.anpassung.net
www.klimawandel.nrw.de
http://www.lanuv.nrw.de/klima/home_klima.htm
www.dynaklim.de

http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/klimawandel.htm

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Sorgen mit dem Kanalräumgut

Einleitung
Wir, die Stadt Niederstetten mit ca. 6000 Einwohnern, betreiben drei Kläranlagen, ein Hauptklärwerk mit 8900 EW und noch zwei weitere mit 1200 EW und 450 EW. Für den Betrieb und die Wartung sind zwei Personen verantwortlich. Auch unser Kanalnetz und die Regenüberlaufbecken betreuen wir selbst. Die Kanalspülung und Reinigung der Regenüberlaufbecken haben wir an Fremdfirmen vergeben. Soweit sind die Aufgaben klar verteilt. Doch nach jeder Kanalspülung oder Beckenreinigung standen wir vor der Frage: Wohin mit dem Räumgut? Ob es Sand/ Schlamm-Gemische, Kiesberge oder die Reinigungsreste eines Saugwagens sind, irgendwo müssen die Rückstände ja hin. Bei kleineren Mengen haben wir Container …mehr
https://klaerwerk.info/DWA-Informationen/KA-Betriebs-Infos
KA-Betriebs-Info Heft 2 – 2013

Fazit
Ich bin sehr zufrieden, dass wir uns eine solche Einrichtung zum Entleeren der Saugwagen geschaffen haben. Da wir ja nicht jeden Tag Kanalräumgut auf den Hof angeliefert bekommen, hat das Material genügend Zeit, zu entwässern. Das funktioniert in der Praxis ausgezeichnet .

Autor
Friedhart Roth,
Ver- und Entsorger
Betriebsleiter Kläranlage Niederstetten
Albert-Sammt-Straße 1
97996 Niederstetten,
Deutschland
E-Mail: klearanlage@niederstetten.de

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London: 15-Tonnen-Fettberg verstopft Abwasserrohr

Fett ist in der Küche nahezu allgegenwärtig – und deshalb auch im Abwasser. Das hat Folgen, und eine besonders unappetitliche hat sich in der Londoner Kanalisation zusammengefunden: ein Fettberg von den Ausmaßen eines Busses.

Landen kleinere Speisereste im Spülbecken, überlässt mancher sie aus reiner Bequemlichkeit dem Abfluss, statt sie aufzusammeln und sie in den Mülleimer zu werfen. Die kleinen Brocken, könnte man meinen, fallen nicht weiter ins Gewicht. Doch viele kleine können sich zu einem gewaltigen Brocken zusammenfinden – und der Beweis dafür wurde jetzt im Abwassersystem von Kingston gefunden… mehr

http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/london-busgrosser-fettberg-verstopft-abwasserrohr-a-914911.html

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Wie effektiv ist eine Schwallspülung?

Ein spezielles Einbauverfahren und die gelungene Renaturierung (Teil 3)*)
Bei der wasserwirtschaftlichen Abnahme des Stauraumkanals am 18. Mai 2011 fand ich die in Abbildung 1 dargestellte Situation vor: nichts mehr zu erkennen von dem tiefen, 105 m langen Rohrgraben sowie dem Kanal mit der Schwallspülung. Für mich eine gut gelungene Renaturierung der Baustelle, die ich am 6. Oktober 2009 besichtigt habe. Ich berichtete in der Folge 4/2012 darüber. Damals haben wir vom Dezernat 41.3 des Regierungspräsidiums Gießen das innovative Einbauverfahren der großen Kanalrohre DN 2400 angesehen. Auf der Baustelle angekommen, erhielten wir eine kurze Einführung durch den Bauleiter in die Besonderheit der Baustelle und des Einbauverfahrens. In den nächsten zwei Stunden erlebten wir dann, wie ein Rohr eingebaut wurde. Die wesentlichsten Arbeitsschritte sind im Folgenden beschrieben:

Mehr: http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={42c2b8f2-f058-483f-a8e1-4ca29c31774d}

Autor
Dipl.-Ing.(FH) Hans-Jürgen Hering
Sachbearbeiter beim Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 41.3 – Kommunales Abwasser, Gewässergüte
Marburger Straße 91,
35396 Gießen,
Deutschland
E-Mail: hans-juergen.hering@rpgi.hessen.de

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Bedarfsorientierte Kanalreinigung

Unser Abwasserverband Völkermarkt – Jaunfeld liegt in Kärnten, dem südlichsten Bundesland Österreichs. Er betreibt Kanalisationsanlagen für acht Mitgliedsgemeinden. Des Weiteren werden die Kanalisationsanlagen einer privaten Abwassergenossenschaft sowie einer weiteren Gemeinde betreut. Der Verband ist privatwirtschaftlich organisiert und für weitere Gemeinden beratend tätig. Seit 2012 ist der Verband auch als Ingenieurbüro tätig. Der gesamte Betrieb des Verbandes umfasst sieben Kläranlagen, ca.520 km Freispiegelkanäle, ca. 175 km Druckrohrleitungen sowie ca. 350 Pumpstationen. Die Abwassergebühren betragen derzeit rund 3,50 €/m3. Sie sind in eine Benützungs- und eine Bereitstellungsgebühr aufgeteilt. Laut Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz darf die Bereitstellungsgebühr maximal 50 % betragen. Ein erheblicher Teil der Einnahmen aus der Kanalgebühr muss für die Rückzahlung von Darlehen aufgewendet werden. Seitens der politisch Verantwortlichen wird immer wieder gefordert, die Kanalgebühren so lange wie möglich auf dem derzeit noch vertretbaren Ausmaß von etwa 420 € pro Haushalt zu belassen. Somit muss der Betrieb der Kanalisationsanlagen so kostengünstig wie nur möglich durchgeführt werden.

Mehr unter: http://www.kan.at/Kontext/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={42c2b8f2-f058-483f-a8e1-4ca29c31774d}

Autor
Richard Roithner
Abwasserverband Völkermarkt – Jaunfeld Geschäftsleitung
Kohldorf 77,
9125 Kühnsdorf,
Österreich
Tel. +43 (0)42 32/8 95 70
E-Mail: roithner@awv-vj.at  

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Meldungen zu Biogas

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Übersicht über alle Meldungen und Zugang zum Archiv

Meldungen zu Biogas 2008
Meldungen zu Biogas 2009

August 2010
04.08.2010 Bundesweites Biogasregister im Aufbau 
Juni 2010
03.06.2010 Erneuerbare Energie im Wärmemarkt 
April 2010
10.04.2010 FNR veröffentlicht ersten Newsletter zum Wettbewerb „Bioenergie-Regionen“ 
März 2010
28.03.2010 Missbrauchsverfahren gegen E.ON Avacon AG erfolgreich 
28.03.2010 Energiepflanzen erstmalig in einem deutschlandweiten Vergleich 
Februar 2010
27.02.2010 „Förderung der Energieeinsparung und Umstellung von Energieträgern“ 
27.02.2010 Fachverband Biogas e.V. nimmt BfN-Positionspapier unter die Lupe 

 



Bundesweites Biogasregister im Aufbau

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) baut zusammen mit Partnern aus der Wirtschaft ein bundesweites Biogasregister auf. Das Ziel ist, einen branchenübergreifenden Standard zur Dokumentation des Herkunfts- und Eigenschaftsnachweises von Biogas einzuführen. Dieses sogenannte „Biogasregister Deutschland“ soll voraussichtlich ab Mitte 2010 im Internet zur Verfügung stehen.
Hintergrund
Mit Hilfe des Biogasregisters können Produzenten, Händler und Verbraucher auf einfache Weise dokumentieren, welche Art von Biogas sie herstellen, handeln oder verwenden. Nach einer Prüfung durch unabhängige Gutachter sind entsprechende Dokumentationen zur Ausbuchung aus dem System verfügbar. Das Konzept für das Biogasregister hat die dena im Jahr 2009 mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums und im Dialog mit Marktteilnehmern und Experten aus Politik und Wirtschaft entwickelt.

Weiteres Vorgehen
Der Aufbau das Bioregisters soll Mitte 2010 abgeschlossen sein.

Mehr:
Quelle: http://www.izu.bayern.de/aktuelles/

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Erneuerbare Energie im Wärmemarkt

Marktzugang über Erdgasnetz für alle Akteure öffnen

Über die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland resultiert aus der Bereit­stellung von Wärme zur Wohnraumbeheizung und Warmwasserbereitstellung. Dennoch steht der Wärmesektor in der öffentlichen Wahrnehmung ebenso wie beim Anteil der Erneuerbaren Energien weit hinter dem Strombereich zurück. „Während heute bereits über 16 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Biogas und Solarenergie stammen, sind es in der Wärmebereitstellung im Jahr 2009 nur 8,4 Prozent gewesen“, erläutert Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas e.V. Lediglich im Kraftstoffbereich lag der Anteil Erneuerbarer Energien mit 5,5 Prozent im Jahr 2009 noch niedriger. Der Kraftstoffsektor ist der einzige Energiebereich, der in den letzten Jahren rückläufige Anteile an Erneuerbarer Energie zu verzeichnen hat. Konkrete sind die Zahlen seit der Einführung der Quotenregelung für Biokraftstoffe im Jahr 2007 rückläufig. Diese Quotenregelung hat die klein- und mittelständische Biokraftstoffindustrie in Deutsch­land völlig zerstört und das Biokraftstoffgeschäft in die Hände der Mineralölindustrie getrieben.

Biogas kann alle drei Energiesegmente (Strom, Wärme und Kraftstoff) bedienen. Aus dem erneuerbaren Energieträger Biogas entsteht im so genannten Blockheizkraftwerk (BHKW), der Einheit aus Verbrennungsmotor und Stromgenerator, Strom und Wärme (= gekoppelte Kraft- und Wärmeproduktion [KWK]). Es kann zu reinem Biomethan aufbereitet werden und so als vollkommen kompatibler Kraft- und Brennstoff das Erdgas in BHKW´s, Gaskraftfahrzeugen, im Brennwertkessel oder in industriellen Produktionsprozessen ersetzen. Da Biogas heute teurer ist als Erdgas, braucht es Instrumente, die den Einsatz von Biogas wirtschaftlich interessant machen. Ohne entsprechende Anreize oder Verpflichtungen ist Biomethan noch nicht marktfähig. Bei der Stromerzeugung aus Biogas hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine breite Akteursvielfalt mit zahlreichen Arbeitsplätzen und regionaler Wertschöpfung vor allem in ländlich geprägten Gebieten ermöglicht. Die aus Biogas produzierten Strom- und Wärmemengen sind seit der Einführung des EEG 2004 stark gestiegen, weil die Einspeisevergütungen des EEG eine Investitionssicherheit für dezentrale und Standort angepasste Biogasprojekte bietet.

Bislang ist die Menge an Biomethan im Erdgasnetz verschwindend gering. Welches Instrument ist nun geeignet, um Biomethan – neben dem Stromnetz – auch in diesem zweiten großen Energienetz nach vorne zu bringen? Der Biogasrat, der die Interessen von E.ON, RWE und Vattenfall vertritt, fordert die Öffnung des Erneuerbare Energien Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) für die rein thermische Verwertung von Biomethan. Jeder Hausbesitzer, der die Mindestmengen an Erneuerbarer Energien nach dem EEWärmeG bei der Beheizung seines Hauses erfüllen muss, bräuchte nur noch seinen Gastarif auf beispielsweise „Erdgas plus 10 % Biomethan“ umzustellen. Und schon hätte er die Verpflichtung nach dem Gesetz erfüllt. Auf den ersten Blick charmant. Der Haken dabei: dem Klimaschutz dient dies herzlich wenig.

Da bei der reinen Wärmeerzeugung aus Biomethan nur die Hälfte oder gar nur ein Drittel der CO2-Emissionen vermieden werden, die bei der gekoppelten Strom- und Wärmeproduktion (KWK) im BHKW eingespart werden könnten. Gleichzeitig könnte der Hausbesitzer auf die Isolierung seines Hauses verzichten, was das oberste Gebot der Energieeinsparung völlig ad Absurdum führen würde. „Mittel- und langfristig würde die Verheizung des wertvollen Biomethans in energetisch nicht optimierten Gebäuden zur Produktion von Niedertemperaturwärme für die Wohnraumheizung in die Sackgasse führen“, so da Costa Gomez.

Darüber hinaus käme die Öffnung des EEWämeG für die bloße Verbrennung des Biomethans in der Gasheizung einer Quotenregelung, ähnlich wie im Biokraftstoffbereich, gleich. Damit würden wie im Biokraftstoffsektor der Klein- und Mittelstand aus dem Markt gedrängt. Aufgrund des derzeit noch nicht diskriminierungsfrei geregelten Zugangs zum bestehenden Gasnetz würden große, von der konventionellen Energiewirtschaft betriebene Biogas-Einspeiseanlagen entstehen und so zu massiven Verwerfungen in der Landwirtschaft führen. Mit der Quote über das EEWärmeG wäre die Landwirtschaft beim wichtigen Thema Biomethaneinspeisung in Erdgasnetze außen vor. „Statt den gleichen Fehler wie in der Biokraftstoffpolitik zu wiederholen, sollte sich die Politik Gedanken machen, wie das erfolgreiche EEG auf das Gasnetz übertragen werden kann. Nur so ist eine breite Akteursstruktur bei der Biomethaneinspeisung und das Ziel der Bundesregierung von jährlich sechs Milliarden Kubikmeter Biomethaneinspeisung ins Erdgasnetz im Jahr 2020 zu erreichen“, mahnt der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. Daher fordert der Fachverband Biogas ein Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz (EGE), das den diskriminierungsfreien Zugang von Biogasanlagen ans Erdgasnetz, die Biomethanabnahme und eine verlässliche Vergütung nach dem Vorbild des schlanken EEG 2004 regelt.

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FNR veröffentlicht ersten Newsletter zum Wettbewerb „Bioenergie-Regionen“

Der jetzt erschienene Newsletter „News 25 – Bioenergie-Regionen“ zum Wettbewerb „Bioenergie-Regionen“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert künftig alle drei Monate über Neuigkeiten aus den Bioenergie-Regionen Deutschlands. Nachrichten aus der Geschäftsstelle, Links, Tipps und ein Kalender zu Themen der Regionalentwicklung runden den Newsletter ab.
News 25 erscheint in Online- und Printform und kann unter www.bioenergie-regionen.de/presse/newsletter heruntergeladen oder bestellt werden.

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Missbrauchsverfahren gegen E.ON Avacon AG erfolgreich

Fachverband Biogas: Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz erforderlich
Mit Beschluss vom 03.03.2010 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) über einen Missbrauchsantrag nach § 31 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eines Biogasanlagenbetreibers entschieden, der aufbereitetes Biogas in das Gasnetz der E.ON Avacon AG einspeisen möchte. Das Verfahren betraf das Verhalten der E.ON Avacon AG bei den Verhandlungen über den Gasnetzanschlussvertrag, die konkrete Ausgestaltung des Gasnetzanschlussvertrages sowie die Umsetzungsmaßnahmen bei der Errichtung des Gasnetzanschlusses.
Der Anlagenbetreiber Horst Seide hat das Missbrauchsverfahren gegen E.ON Avacon angestrengt, nachdem die Verhandlungen mit dem Netzbetreiber über den vorgelegten Netzanschlussvertrag zu einer mehrmonatigen Verzögerung bei der Projektrealisierung geführt hatten. „Mit der Entscheidung der BNetzA haben wir im Sinne der Biogaseinspeisung einen Teilerfolg errungen“, so Seide. In dem Beschluss sei die E.ON Avacon AG unter Androhung eines Zwangsgeldes verpflichtet worden, einige Regelungen des dem Biogas-Einspeiser vorgelegten Netzanschlussvertrages zu streichen oder abzuändern. Seide erklärte der Beschluss stelle klar, dass es hinsichtlich des Grenzwertes für den Wassergehalt nicht auf das vorgelagerte Netz, sondern allein auf den Druck im Einspeisenetz ankomme. Diese Unbeachtlichkeit des vorgelagerten Netzes sei auch auf andere Fragestellungen übertragbar und daher von grundsätzlicher Bedeutung. Ferner erleichtere es die Biogaseinspeisung, dass der Einspeiser hinsichtlich des CO2-Gehaltes ausschließlich die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 262, nämlich einen Grenzwert von maximal 6 Prozent Kohlendioxid, einzuhalten habe. Das die E.ON Avacon AG alle Planungsunterlagen hinsichtlich des Baus des Netzanschlusses zur Verfügung zu stellen hat, hält Herr Seide für selbstverständlich. Die E.ON Avacon AG hat nach seiner Ansicht an dieser Stelle eine ausdrückliche Regelung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ignoriert.

Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt diesen Teilerfolg außerordentlich, zumal er zeigt, dass Missbrauchsverfahren gegen Gasnetzbetreiber ein sinnvolles Instrument sein können, um den Privilegierungsvorschriften der GasNZV Geltung zu verschaffen. Weitere durch Herrn Seide mitgeteilte Inhalte der Entscheidung zeigen nach Ansicht des Fachverbandes Biogas e.V. allerdings auch, dass die derzeit geltenden Bestimmungen noch nicht ausreichend sind, um die in der GasNZV festgelegten Ziele zu erreichen. Zudem hat die BNetzA einige Regelungen sehr restriktiv interpretiert. Die BNetzA hat ihre Prüfungskompetenz, so die Meinung des Fachverband Biogas, in dieser Hinsicht sehr eingeschränkt ausgelegt. Die Entscheidung der BNetzA wird, laut der Biogas-Branchenvertretung, dazu führen, dass die Regelungen der GasNZV, die dem Netzbetreiber eigentlich klare Handlungsfristen auferlegen, weitgehend ins Leere laufen. Dadurch fördert sie nach Ansicht des Fachverbandes Biogas e.V. die starke Stellung der Gasnetzbetreiber und die monopolistischen Hürden bei der Biogaseinspeisung in bestehende Gasnetze. Nicht nachvollziehbar ist für den Fachverband Biogas e.V. auch, warum die BNetzA eine kaum interessengerechte und pauschale einseitige Haftungsregelung des Netzbetreibers zulasten des Einspeisers nicht vollständig für rechtswidrig hält. Hier sieht der Fachverband Biogas e.V. noch erheblichen Gesprächsbedarf. Die Entscheidung der BNetzA bestärkt den Fachverband Biogas e.V. in seiner Forderung nach einem Erneuerbaren-Gas-Einspeisegesetz (EGE) für Biogas. In diesem Gesetz sollen neben einer Anschluss-, Abnahme- und Durchleitungspflicht auch verlässliche Vergütungen für das eingespeiste Biogas geregelt werden und so einen diskriminierungsfreien Zugang zum Gasnetz sicher stellen. Abzuwarten bleibt, ob die Entscheidung der BNetzA Bestand haben wird, da beide Parteien binnen einer Frist von einem Monat Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen können. Die Veröffentlichung der Entscheidung durch die BNetzA wird in den nächsten Tagen erwartet.

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Energiepflanzen erstmalig in einem deutschlandweiten Vergleich

FNR und TLL legen Ergebnisse des bundesweiten Anbauversuchs für Energiepflanzen vor

Standortangepasste Anbausysteme für Energiepflanzen, 3. Auflage, FNR 2010, ISBN 978-3-942147-02-6, FNR-Bestellnummer: 335

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) veröffentlich aktuell die Broschüre „Standortangepasste Anbausysteme für Energiepflanzen“. Sie fasst die Ergebnisse des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Vorhabens „Entwicklung und Vergleich von optimierten Anbausystemen für die landwirtschaftliche Produktion von Energiepflanzen unter den verschiedenen Standortbedingungen Deutschlands“ (EVA) zum Energiepflanzenanbau zusammen.

2009 endete das vierjährige bundesweite Verbundprojekt, das den Anbau von Energiepflanzen in verschiedenen, breit angelegten Anbausystemen sowie vielfältigen Einzelkulturen an den unterschiedlichsten landwirtschaftlichen Standorten Deutschlands verglich. Darin gelang es, neben etablierten Kulturen auch neue Arten einzubinden. Ökonomische und ökologische Aspekte des Anbaus von Biogassubstraten standen bei den Untersuchungen im Vordergrund.

Mittlerweile werden die Ergebnisse der Anbauforschung im Folgeprojekt EVA II mit insgesamt 14 beteiligten Institutionen deutschlandweit weiter abgesichert.

Im Zentrum des Projektes stand ein einheitlicher Fruchtfolgeversuch für Energiepflanzen. An ihm beteiligten sich sieben Landeseinrichtungen, die wesentliche Ackerbauregionen Deutschlands repräsentierten und so erstmals in einem bundesweiten und interdisziplinären Projektansatz den Vergleich des Energiepflanzenanbaus bei stark variierenden Klima- und Bodenbedingungen ermöglichten. Daraus ergeben sich wichtige Fakten und Erkenntnisse für Praktiker, die Landwirtschaft ökologisch verträglich und dennoch nicht weniger gewinnbringend betreiben.

Wie erwartet ist die Bedeutung von Mais als ertragsstärkste und ökonomisch vorteilhafteste Kultur besonders groß. Dennoch zeigen sich auch andere Kulturarten als interessante Ergänzungen, mit denen die Vielfalt in Anbausystemen bei gleichzeitig hohem Ertragsniveau gesteigert und Anbaurisiken gesenkt werden können.

So lassen sich z. B. Sorghumarten hervorheben, die besonders an trocken-warmen Standorten gute Ergebnisse aufweisen, wobei noch erhebliche Potenziale für eine züchterische Verbesserung des Sortenmaterials festzustellen sind. Perspektivisch können sich die gegenüber Sommertrockenheit sehr toleranten Sorghumarten so zu wertvollen Maisalternativen entwickeln. Nicht zuletzt reduzieren die geringeren Reihenweiten beim Anbau von Sorghum deutlich die Erosionsrisiken.

Auch Wintergetreidearten konnten erfolgreich in die Fruchtfolgesysteme eingebunden werden und zeigten insbesondere auf den besseren Standorten Ostdeutschlands hohe Erträge bei vergleichsweise geringen Kosten.

Ebenfalls als Biogassubstrat ökonomisch und ökologisch interessant zeigten sich standortangepasste Ackerfuttermischungen.

Bei dem als Anbausystem getesteten Zweikultur-Nutzungssystem stehen den höheren Erträgen zunächst höhere Kosten gegenüber, die sich nur bei eindeutiger Steigerung der Flächenleistung rentieren.

Keineswegs vernachlässigen sollten Landwirte die pflanzenbaulichen und ökologischen Vorteile, die abwechslungsreiche Anbausysteme von Energiepflanzen bieten und die letztlich eine Verbesserung der Ertragssicherheit bewirken. Es gibt durchaus vielfältigste Ansätze, die besonders ertragsstarken Kulturen wie Mais in nachhaltige Fruchtfolgesysteme zu integrieren.

In der Broschüre „Standortangepasste Anbausysteme für Energiepflanzen“ werden konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis gegeben, die mit wissenschaftlichen Ergebnissen untersetzt sind und die auf die wesentlichen zu beachtenden Bereiche bei der Erzeugung von Biogassubstraten eingehen. Zu nennen sind u. a. die Rückführung von Gärresten als Voraussetzung für eine ausreichende Humusreproduktion, der Wasserbedarf verschiedener Kulturen, die Fruchtfolgegestaltung bis hin zum Mischfruchtanbau, erosionsmindernde Maßnahmen und die Wirkungen auf die Biodiversität.

Die bisherigen Versuchsergebnisse bestätigen die Bedeutung der Fruchtfolgegestaltung ganz besonders im Hinblick auf die Biodiversität. So fördern unterschiedliche Anbauzeiträume und Vegetationsstrukturen das Vorkommen einer Vielzahl wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Hierzu trägt auch der Energiemais bei, sofern bestimmte Anbaukonzentrationen in der Agrarlandschaft nicht überschritten werden.

Die Broschüre „Standortangepasste Anbausysteme für Energiepflanzen“ kann kostenlos bei der FNR über www.fnr.de, Bereich Mediathek, angefordert werden. Die Abschlussberichte und weitere Informationen zum Verbundvorhaben EVA finden Sie unter den Förderkennzeichen FKZ 22002305 ff. in der Projektdatenbank auf: www.fnr.de (Menüpunkt „Projekte und Förderung“) sowie unter www.tll.de/vbp.

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„Förderung der Energieeinsparung und Umstellung von Energieträgern“

Neue Broschüre des BMELV Bioenergie

das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat eine neue Broschüre zum Thema „Förderung der Energieeinsparung und Umstellung von Energieträgern“ herausgegeben. Die Broschüre richtet sich an Bürger und insbesondere auch an Landwirte, die Investitionen zur Energieeinsparung planen und im Bereich der Wärme- und Stromversorgung auf die Nutzung Erneuerbarer Energien umstellen möchten.

Die Broschüre informiert in übersichtlicher Form über die verschiedenen Förderprogramme des BMELV und weiterer Ministerien sowie Angebote von Förderbanken wie Kreditanstalt für Wiederaufbau und Landwirtschaftliche Rentenbank . Neben Programminformationen werden in der Broschüre auch auswählte Beispiele aus der Praxis vorgestellt.

Hervorzuheben sind die verschienenen Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ wie zum Beispiel:

* Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP). .
* Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (Diversifizierungsförderung)
* Förderung der einzelbetrieblichen Energieberatung
* Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung (ILE)
* Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
* Förderung von Innovationen aus Mitteln des Zweckvermögens des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Die Broschüre geht zudem auf die gesetzlichen Regelungen zur Förderung der Erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich ein sowie auf die Förderung der Biogaseinspeisung ins Erdgasnetz. Enthalten sind auch Informationen zur Förderung des energieeffizienten Bauens und Sanierens. Im Adressteil der Veröffentlichung werden die Ansprechpartner für weiterführende Information bzw. die Beantragung einer Förderung benannt.

Als pdf-Version steht die Broschüre hier zum Download zur Verfügung. Weiterführende Informationen bieten BMELV (www.bmelv.de) und FNR (www.bio-energie.de) auf Ihren Internetseiten.

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Fachverband Biogas e.V. nimmt BfN-Positionspapier unter die Lupe

Am Dienstag, den 09.02.2010, hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sein neues Positionspapier „Bioenergie und Naturschutz – Synergien fordern, Risiken vermeiden“ vorgestellt. Das 30-seitige Dokument fasst die Forderungen des BfN nach einer naturver­träglichen Bioenergienutzung zusammen. Der Fachverband Biogas e.V. unterstützt viele Punkte in diesem Papier, so z.B. die Aussage, dass „beim Ausbau der Bioenergienutzung stets die unterschiedlichen standörtlichen und landschaftlichen Ausgangsbedingungen des jeweiligen Raumes bzw. der Landschaft berücksichtigt werden sollten“. Auch nach Auffassung des Fachverbandes Biogas sollte „das Spektrum der energetisch nutzbaren Biomasse möglichst breit gestaltet werden“.

„Die Biogasnutzung macht natürlich nur Sinn, wenn der Energiepflanzenanbau umweltver­träglich erfolgt“, betont der Präsident des Fachverbandes Biogas e.V., Josef Pellmeyer, selbst Landwirt und Biogasanlagen-Betreiber. Beim Umbruch von Dauergrünland beispiels­weise würde so viel Treibhausgas freigesetzt, dass die Klimabilanz beim späteren Anbau von Energiemais kaum positiv ausfalle. Eine derartige Nutzungsoption sei daher kritisch zu bewerten. In einigen Bundesländern ist in den letzten Jahren vermehrt Grünland umge­brochen worden. Gerade in Regionen mit einer hohen Viehdichte, wie in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind neben Biogasanlagen auch viele neue Schweine- und Milchviehställe beantragt und gebaut worden. Der Grünlandumbruch kann daher nicht allein der Biogasnutzung angelastet werden. Dass hier die bestehende Auflage von Cross-Compliance (CC) und damit das landwirtschaftliche Fachrecht greift, zeigt die Tatsache, dass in Schleswig-Holstein im Frühjahr 2008 die Dauer­grünlanderhaltungsverordnung erlassen worden ist und somit seit beinahe zwei Jahren ein Grünlandumbruchverbot besteht. Seit 22.10.2009 gilt dies auch für Niedersachsen.

Der im BfN-Papier teilweise dargestellte Zusammenhang, dass die Intensivierung in der Landwirtschaft überwiegend der Bioenergienutzung mit ihrem verstärktem Maisanbau zuzu­schreiben ist, wird der Realität jedoch nicht gerecht. Für die Biogaserzeugung werden in Deutschland derzeit ca. 0,5 Millionen Hektar Acker- und Grünlandflächen genutzt. In 2009 wurde Mais für Biogas­anlagen auf rund 380.000 Hektar angebaut. Zwar ist die Fläche für Energiemais damit im Vergleich zu 2008 gestiegen, insgesamt aber hat sich die Maisanbaufläche in Deutschland in 2009 gegenüber 2008 sogar verringert (von 2,083 auf 2,081 Mio. ha.). Darüber hinaus stellt die Ausweitung der Energiemaisanbauflächen noch kein Kriterium für die Intensität des Ackerbaus dar. Im Gegenteil: da, wo im Vorhinein klar ist, dass der Mais in der Biogasanlage genutzt wird, werden durch den Einsatz der Gärprodukte und die höhere Wildkrauttoleranz weniger synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel eingesetzt als in andern Maiskulturen.

Der regionale Anstieg an Maisflächen ruft derzeit Kritik hervor, vor allem von Seiten der Naturschutzverbände. Der Mais hat sein schlechtes Image heute jedoch zu Unrecht. Der moderne Maisanbau hat mit überdüngten Flächen aus den 70er Jahren nichts mehr zu tun. Mais ist eine sehr ressourceneffiziente Pflanze, die aus der gleichen Menge Dünger beispielsweise doppelt so viel Biomasse aufbauen kann, wie ertragreiche Grasarten.
Allerdings sieht auch der Fachverband Biogas wie das BfN noch viel Forschungs- und Entwicklungsbedarf, um langfristig Alternativen zum Mais zu schaffen und die Fruchtfolgen damit weiter zu öffnen.

Kurzfristig lässt sich durch Mischkulturen (z.B. Mais mit Sonnenblumen), durch Randstreifen­begrünungen oder so genannte „Lerchenfenster“ sowie Untersaaten das Landschaftsbild und die Biodiversität beim Maisanbau verbessern. Entsprechende Programme werden vom Fachverband Biogas befürwortet und von vielen Landwirten bereits umgesetzt. Wie das BfN richtig feststellt, bestehen gerade beim Energiepflanzenanbau noch große Chancen, mehr Artenvielfalt auf den Feldern zu etablieren, sowohl was die Kulturpflanzen- als auch die Tierarten angeht, die in der Kulturlandschaft leben. Die Entwicklung neuer Energiefrucht­folgen mit neuen bzw. alten reaktivierten Pflanzenarten steht zwar nicht mehr am Anfang, aber es wird noch dauern, bis praxisrelevante Ergebnisse vorliegen. Allerdings sollte sich sowohl die Bevölkerung als auch die Politik darüber im Klaren sein, dass Naturschutz etwas kostet. Eine Extensivierung der Landwirtschaft bedeutet für den Landwirt Einnahmeausfälle, die kompensiert werden müssen. Dies gilt gleichermaßen für die Nahrungsmittel- wie für die Energiepflanzenerzeugung.

„Grundsätzlich fordert der Fachverband Biogas eine Gleichbehandlung der Biogas-Bauern mit den Nahrungsmittel-Erzeugern“, unterstreicht Pellmeyer. Es könne nicht sein, dass es zwei unterschiedliche Standards zur Erzeugung von Pflanzen in der Landwirtschaft gebe. Oftmals sei bei der Aussaat der Feldfrüchte noch gar nicht festgelegt, in welchen Verwertungsweg die Biomasse geht. Die Landwirte entscheiden kurzfristig nach Marktlage und erzielbaren Preisen, ob z.B. die „Biomasse“ Getreide im Nahrungs-, Futtermittel- oder Bioenergiebereich verwertet wird. Und auch die Nachhaltigkeitsverordnungen beziehen sich in der Regel nur auf die Erzeugung von Energiepflanzen.

Der Forderung des BfN, die „landwirtschaftliche Beratung zum Thema Erweiterung von Fruchtfolgen zu stärken“ kann sich der Fachverband Biogas nur anschließen. „Nur gemeinsam mit unseren 3.700 Mitgliedern kann eine naturverträgliche Bioenergienutzung umgesetzt werden – und damit das Ziel, mit Biogas den Klimaschutz und die regionale Wertschöpfung voranzutreiben, realisiert werden“, so Pellmeyer.

Kurzinfo Fachverband Biogas e.V.
Der Fachverband Biogas e.V. ist mit rund 3.700 Mitgliedern Europas größte Interessenvertretung der Biogas-Branche. Er vertritt bundesweit Hersteller, Anlagenbauer und landwirtschaftliche wie industrielle Biogasanlagenbetreiber. Die Biogas-Branche hat in den vergangenen Jahren ca. 11.000 krisensichere Arbeitsplätze zumeist in ländlichen Regionen geschaffen.

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Meldungen zur Aus- und Fortbildung 2011

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Übersicht über alle Meldungen und Zugang zum Archiv
Meldungen zur Aus- und Weiterbildung 2008
Meldungen zur Aus- und Weiterbildung 2009
Meldungen zur Aus- und Weiterbildung 2010

September 2011
22.09.2011 Ausbildungsstellenmarkt: Zahl der Jugendlichen im Übergangsbereich geht stark zurück 
22.09.2011 BIBB fördert neue Modellversuche zur Qualitätsentwicklung der betrieblichen Berufsausbildung 
22.09.2011 Bildungsministerin Schavan und BIBB-Präsident Esser sehen positive Entwicklung am Ausbildungsstellenmarkt 
22.09.2011 40 Jahre BAföG -eine Investition in die Zukunft 
22.09.2011 Ausbilden und Fachkräftenachwuchs sichern! 
Februar 2011
06.02.2011 Ausbildungspakt 2010 erfolgreich: Chancen für Bewerber erneut verbessert 
Januar 2011
30.01.2011 Doppelt so viele deutsche Studierende gehen ins Ausland 
30.01.2011 Ministerpräsident Mappus und BIBB-Präsident Kremer verleihen ‚Weiterbildungs-Innovations-Preis 2011‘ 
30.01.2011 Übergangssystem zwischen Schule und Ausbildung dringend reformbedürftig 
30.01.2011 Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2010: Deutlich geringerer Anstieg als im Vorjahr 

 


Ausbildungsstellenmarkt: Zahl der Jugendlichen im Übergangsbereich geht stark zurück

Die Zahl der Jugendlichen, die nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle zunächst erfolglos bleiben, ist stark rückläufig. Mündeten 2005 noch mehr als 417.600 Jugendliche in das so genannte „Übergangssystem“ ein, so waren dies 2010 nach Berechnungen der „integrierten Ausbildungsberichterstattung“ (iABE) „nur“ noch rund 323.700 (-22,5 %). Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), begrüßt diese Entwicklung, mahnt jedoch zugleich mit Blick auf das am 1. August beginnende neue Ausbildungsjahr: „Wenn diese Zahl weiter sinken soll, muss die Wirtschaft im Zuge der in Kürze beginnenden Nachvermittlungsaktion alles daran setzen, dass die noch offenen Ausbildungsstellen besetzt werden. Dabei müssen alle Potenziale genutzt werden. Ausbildungswillige und ausbildungsfähige Jugendliche gehören nicht in ,Warteschleifen‘ des Übergangs, sondern müssen gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung für den betrieblichen Fachkräftebedarf der Zukunft qualifiziert werden.“

Bund und Länder forderte der BIBB-Präsident auf, bei der dringend gebotenen Verbesserung des Übergangsmanagements „an einem Strang zu ziehen“. Ziel müsse es sein, den bestehenden Förderdschungel zu lichten. „Die unüberschaubare Vielfalt der Angebote muss reduziert und auf die Jugendlichen konzentriert werden, für die die Maßnahmen des Übergangsmanagements auch sinnvoll sind.“ Der „Bildungsketten“-Ansatz der Bundesregierung sei der richtige Weg, der aber von Bund und Ländern gemeinsam „nachhaltig in die Fläche getragen werden müsse“, so Präsident Esser.

Die in Westdeutschland durch doppelte Abiturjahrgänge und die Aussetzung der Wehrpflicht entstehenden Bewerberspitzen müssen nach Auffassung des BIBB-Präsidenten dringend für die Rekrutierung von zukünftigen Fach- und Führungskräften in den Betrieben genutzt werden. „Jugendlichen, aber auch den Eltern, empfehle ich, sich über die bestehenden Möglichkeiten breit zu informieren. Die duale Berufsausbildung bietet gerade auch für Abiturienten attraktive Alternativen zu einem Studium“, wirbt der BIBB-Präsident. Hierfür sei es aber erforderlich, dass die Betriebe die Zahl der Ausbildungsplatzangebote auf einem hohen Niveau hielten. Sonst drohe ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten der weniger qualifizierten Schüler. Dass man sich aber auf dem „richtigen Weg“ befinde, zeigten auch die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA), wonach die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplatzangebote im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 40.000 gestiegen ist.

17 neue oder modernisierte Ausbildungsordnungen treten am 1. August in Kraft

Derweil setzt das Bundesinstitut für Berufsbildung die Modernisierung der dualen Berufsausbildung fort. Am 1. August treten 17 neue beziehungsweise modernisierte Ausbildungsordnungen in Kraft:

Augenoptiker / Augenoptikerin
Bootsbauer / Bootsbauerin
Buchbinder / Buchbinderin
Buchhändler / Buchhändlerin
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Überführung in Dauerrecht)
Fachkraft für Lederverarbeitung
Mechatroniker / Mechatronikerin
Mediengestalter Flexografie / Mediengestalterin Flexografie
Medientechnologe Druck / Medientechnologin Druck
Medientechnologe Druckverarbeitung / Medientechnologin Druckverarbeitung (neu)
Medientechnologe Siebdruck / Medientechnologin Siebdruck
Packmitteltechnologe / Packmitteltechnologin
Schifffahrtskaufmann / Schifffahrtskauffrau
Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin
Technischer Systemplaner / Technische Systemplanerin
Textilgestalter im Handwerk / Textilgestalterin im Handwerk
Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) / Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)

Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/neue-berufe-2011

Zum Hintergrund:
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt zur „integrierten Ausbildungsberichterstattung“ (iABE) ermöglicht einen Überblick über alle Ausbildungs- und Qualifizierungsformen, die für junge Menschen nach dem Verlassen der allgemeinbildenden Schule zur Verfügung stehen. Aktuelle Daten – sowohl zur dualen Ausbildung als auch zu vollqualifizierenden Bildungsgängen an beruflichen Schulen, zum Übergangsbereich sowie weiteren Qualifizierungswegen – werden in einen gemeinsamen Rahmen gestellt. Auf der Basis amtlicher Statistiken kann somit der Verbleib eines Altersjahrgangs vollständig erfasst werden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung führt dieses Projekt gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder seit 2009 durch.
Weitere Daten und Fakten enthält auch der Beitrag „Einmündungen im Übergangsbereich rückläufig“ (www.bibb.de/bwp/iabe), der in der kommenden Woche in der aktuellen Ausgabe der BIBB-Fachzeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis – BWP“ erscheinen wird.

Quelle: BIBB

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BIBB fördert neue Modellversuche zur Qualitätsentwicklung der betrieblichen Berufsausbildung

Bundesregierung stellt 5 Millionen Euro zur Verfügung

Die Zahl der Schulabgänger geht weiter zurück, Betriebe werden größere Anstrengungen unternehmen müssen, um Auszubildende zu gewinnen und ihren Fachkräftenachwuchs zu sichern. Um sich künftig bei Jugendlichen als attraktiver Ausbildungsbetrieb zu präsentieren, wird die Qualität der Berufsausbildung eine immer größere Rolle spielen. Der Frage, wie diese Qualität – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – gesichert und kontinuierlich weiterentwickelt werden kann, widmen sich bundesweit zehn neue Modellversuche, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gefördert werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt hierfür in den nächsten Jahren rund 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Um die Qualität der betrieblichen Berufsausbildung weiterzuentwickeln, optimieren die Projekte vorhandene Kommunikations- und Kooperationsstrukturen. Sie konzipieren und erproben neue Maßnahmen und Instrumente und entwickeln neue Qualifizierungskonzepte für das Ausbildungspersonal. Durch die Beteiligung unterschiedlicher Branchen und Akteure – wie zum Beispiel Handwerks- und Industriebetriebe sowie Altenpflege- und Bildungseinrichtungen – steht der neue Modellversuchsschwerpunkt auf einer breiten Grundlage. Für das BIBB ist dies eine wichtige Voraussetzung, um beim Transfer der Ergebnisse die größtmögliche Reichweite zu erzielen.

Im Einzelnen werden im Bereich des Handwerks gefördert:

Die Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg entwickelt und erprobt neue Instrumente, Feedbacksysteme und Methoden der Lernprozessbegleitung, um die Qualität der Ausbildung im Maler- und Lackierer-Handwerk weiterzuentwickeln (Kontakt: Helmut-Schmidt-Universität, Prof. Dr. Karin Büchter, buechter@hsu-hh.de).
Im Projekt der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) aus Düsseldorf und der Handwerkskammer Hannover steht neben der Qualifizierung des Ausbildungspersonals die Fortbildung der Ausbildungsberater/-innen im Mittelpunkt (Kontakt: ZWH e.V., Dr. Beate Kramer, bkramer@zwh.de).
Das Innovationstransfer- und Forschungsinstitut (ITF) und die Kreishandwerkerschaft Schwerin initiieren einen gewerkeübergreifenden Erfahrungsaustausch zu Ausbildungsfragen und entwickeln Kriterien für die Vergabe eines Qualitätspreises, mit dem die Ausbildungspraxis in Handwerksunternehmen verbessert werden soll (Kontakt: itf Schwerin e.V., Pamela Buggenhagen, p.buggenhagen@itf-schwerin.de).

Im Bereich der Industrie und Dienstleistungen werden folgende Projekte gefördert:

Die Grundig-Akademie für Wirtschaft und Technik aus Nürnberg entwickelt und erprobt ein ganzheitliches, lernorientiertes Qualitätsmanagementsystem für die Berufsausbildung in KMU (Kontakt: Grundig-Akademie für Wirtschaft und Technik, Werner Böhner, boehner@grundig-akademie.de).
Ausbilder werden künftig verstärkt Jugendliche ausbilden müssen, die über sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen verfügen. Die Universität Erfurt entwickelt deshalb ein neues Qualifizierungskonzept, das diese Herausforderungen stärker berücksichtigt (Kontakt: Universität Erfurt, Prof. Dr. Manfred Eckert, manfred.eckert@uni-erfurt.de).
Gemeinsam mit Betriebsleitungen, dem Ausbildungspersonal und Auszubildenden entwickeln die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) und die Arbeit, Technik und Bildung GmbH (ATB) aus Chemnitz in Qualitätszirkeln neue Standards für die betriebliche Berufsausbildung (Kontakt: FAW, Dr. Georg Gräßler, chemnitz@faw.de).
Ein Leitbild für die Ausbildungsqualität in Betrieben entwickeln die Koordinierungsstelle Qualität (k.o.s) und das ABB Training Center in Berlin. Anschließend werden gemeinsam mit allen am Ausbildungsprozess Beteiligten Entwicklungsziele formuliert sowie Instrumente und Verfahren zur betrieblichen Qualitätssicherung erarbeitet und erprobt (Kontakt: k.o.s GmbH, Christel Weber, c.weber@kos-qualitaet.de).
Wie kann vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der daraus entstehenden besonderen Situation für die Altenpflege in dieser Branche künftig qualitätsgesichert ausgebildet werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Institut für Gerontologische Forschung, Standort München. Das Projekt wird in den drei Modellregionen Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen durchgeführt (Kontakt: IGF München, Tina Knoch, knoch@igfberlin.de).

Darüber hinaus werden folgende berufsübergreifende Konzepte gefördert:

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bodensee-Oberschwaben entwickelt das Berichtsheft zu einem ganzheitlichen Ausbildungsnachweis weiter, um so den Ausbildungsprozess sowie den aktuellen Ausbildungsstand besser und jederzeit nachvollziehbar abbilden zu können (Kontakt: IHK Bodensee-Oberschwaben, Markus Brunnbauer, brunnbauer@weingarten.ihk.de).
Die Qualität der Beziehungen zwischen dem Ausbildungspersonal und den Auszubildenden steht im Mittelpunkt des Modellversuchs der Gesellschaft für Ausbildungsforschung und Berufsentwicklung (GAB) in München. Darüber hinaus werden neue Qualifizierungskonzepte für Absolventinnen und Absolventen der neuen Fortbildungen zum Geprüften Berufspädagogen beziehungsweise zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen entwickelt (Kontakt: GAB München, Prof. Dr. Michael Brater, info@gab-muenchen.de).

Weitere Informationen sowie Broschüre „Qualitätsentwicklung und -sicherung in der betrieblichen Berufsausbildung“ im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/qualitaet

Quelle: BIBB

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Bildungsministerin Schavan und BIBB-Präsident Esser sehen positive Entwicklung am Ausbildungsstellenmarkt

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) rechnen trotz doppelter Abiturjahrgänge und der Aussetzung der Wehrpflicht in diesem Jahr mit einer aus Sicht der Jugendlichen weiter deutlich verbesserten Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt. Dies erklären Bundesbildungsministerin Annette Schavan und BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser auf einer gemeinsamen Pressekonferenz zum Auftakt des 6. BIBB-Berufsbildungskongresses am Montag in Berlin.

BIBB-Präsident Esser: „Den Beratungs- und Vermittlungsdiensten wurden bis Ende August rund 50.000 betriebliche Ausbildungsstellen mehr gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die positiven Signale lassen uns auf eine deutliche Steigerung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge hoffen.“ Schavan und Esser gehen übereinstimmend davon aus, dass auch die Zahl der Jugendlichen, die sich in diesem Jahr vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemühen, deutlich sinken wird. Ein „Wermutstropfen“ in der zu erwartenden „guten Bilanz“ blieben aber die wachsenden Rekrutierungsprobleme der Betriebe, die sich voraussichtlich in einer deutlichen Steigerung der Zahl der Ausbildungsstellen niederschlagen werde, die die Betriebe nicht besetzen können.

„So günstig wie jetzt war die Lage für junge Leute auf dem Ausbildungsmarkt lange nicht mehr“, sagte Schavan. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt in Deutschland mit 9,5 Prozent weit unter dem EU-Durchschnitt. „Das deutsche duale Ausbildungssystem übernimmt zunehmend eine Vorbildfunktion in Europa“, betonte die Ministerin. „Nun geht es darum, alle Potenziale zu erschließen und neue Zielgruppen für die berufliche Bildung zu gewinnen“. Dies geschehe zum einen durch die präventive Bildungsketten-Initiative, bei der Schülerinnen und Schüler bereits ab der 7. Klasse individuell bis in die Ausbildung hinein gefördert werden. „Zum anderen gilt: Wir werden die Attraktivität des dualen Systems im Wettbewerb mit anderen Bildungsbereichen erhöhen“, erklärte Schavan. Dies werde künftig auch durch den Europäischen Qualifikationsrahmen geschehen, der für ganz Europa festlegt, welche Abschlüsse welchen Wert haben. „In den Zeugnissen wird dann klar sein, dass eine anspruchsvolle dreijährige Berufsausbildung auf der gleichen Stufe steht wie die Gymnasialausbildung. Dann ist Schwarz auf Weiß festgehalten, dass ein Abschluss als Mechatroniker genau so viel wert ist wie das Abitur“, so Schavan.

Für BIBB-Präsident Esser ist es darüber hinaus eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre, das Aus- und Weiterbildungssystem in Deutschland „zukunftsfest zu machen“. „Die berufliche Bildung muss sich weiter entwickeln und auf seine vielfältigen Stärken setzen. Eines der vorrangigsten Ziele ist es, der beruflichen Bildung zu mehr Gleichwertigkeit, Anerkennung und Durchlässigkeit zu verhelfen“, betonte Esser. „Letztlich müssen wir allen Jugendlichen den Weg bis zu ihrer individuell höchstmöglichen Qualifikationsstufe ebnen.“ Esser verwies in diesem Zusammenhang auf die zunehmende „Entsäulung“ im Bildungssystem, die zu mehr Durchlässigkeit zwischen Schule, Berufsbildung und Hochschule führen werde.

Rund 1.200 Expertinnen und Experten der beruflichen Bildung treffen sich am 19. und 20. September aus Anlass des 6. BIBB-Berufsbildungskongresses in Berlin. Unter dem Motto „Kompetenzen entwickeln – Chancen eröffnen“ diskutieren sie aktuelle Fragestellungen und Perspektiven der beruflichen Bildung aus nationalem und internationalem Blickwinkel.

Die Ergebnisse des Kongresses werden demnächst im Internetangebot des BIBB unter http://www.bibb.de/berufsbildungskongress dokumentiert.

Quelle: BMBF

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40 Jahre BAföG -eine Investition in die Zukunft

Schavan: „Das BAföG ist und bleibt eine Erfolgsgeschichte, weil es für mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem steht.“

Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat zum 40sten Geburtstag des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dessen Leistung gewürdigt. Millionen Jugendliche und junge Erwachsene, darunter allein über 4 Millionen Studierende, haben in 40 Jahren mit Hilfe des BAföG eine gute Ausbildung absolviert. Allein in den vergangenen fünf Jahren ist die die Studienanfängerquote um 10 Prozentpunkte auf heute 46 Prozent eines Jahrgangs gestiegen – sicher auch ein Verdienst des BAföG. „Das BAföG ist und bleibt eine Erfolgsgeschichte, weil es für mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem steht“, sagte Schavan, die zu Studienzeiten selbst BAföG-Empfängerin war.

Am 1. September 1971 trat das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als „BAföG“, in Kraft. Kerngedanke der Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist, dass eine qualifizierte Ausbildung nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern darf. Alle jungen Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. „Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor – sowohl für den Einzelnen wie für unsere Gesellschaft insgesamt“, so Ministerin Schavan. „Wir brauchen dringender denn je qualifizierte Fachkräfte. Das BAföG ist damit eine wichtige Investition in die Zukunft unseres Landes und wird fester Bestandteil unserer Bildungspolitik bleiben.“

Im Jahr 2010 erhielten rund 324.000 Schülerinnen und Schüler sowie knapp 600.000 Studierende Förderung nach dem BAföG. Mit den insgesamt gut 916.000 Geförderten ist der Höchststand seit der Wiedervereinigung erreicht. Auch die Gesamtausgaben des Bundes, der 65 Prozent der Kosten trägt, und der Länder (Finanzierungsanteil 35 Prozent) erreichten mit knapp 2,9 Milliarden Euro im Jahr 2010 einen Rekordstand.
Schülerinnen und Schüler brauchen grundsätzlich später nichts zurückzuzahlen. Studierende erhalten BAföG im Normalfall zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.

Rückblick auf 40 Jahre BAföG
Das BAföG wurde im Laufe der Zeit den sich wandelnden Rahmenbedingungen im Schul- und Hochschulbereich, der zunehmenden Internationalisierung und der Steigerung der Lebenshaltungskosten angepasst:
1971 wurde durch das BAföG erstmals ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung verankert und die Förderung nicht mehr von einer besonderen Begabung abhängig gemacht wie noch in dem vorher praktizierten „Honnefer Modell“. 1972 erhielten bereits rund 500.000 Schülerinnen, Schüler und Studierende Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Die Förderung wurde in den ersten Jahren als Vollzuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt, was sich jedoch auf Dauer als nicht finanzierbar erwies. Ab 1983 wurde die Förderung nach dem BAföG für Studierende ausschließlich als zinsloses Darlehen gewährt und die Schülerförderung weitgehend aufgegeben. Das Ausbildungsförderungsreformgesetz führte 1990 die Schülerförderung vornehmlich für den Bereich beruflicher Schulen wieder ein, stellte die Förderung für Studierende zur Hälfte auf Zuschuss um und begrenzte später den zurückzuzahlenden Darlehensanteil auf 10.000 Euro. Ferner wurden die Freibeträge angehoben, so dass auch Schüler/innen und Studierende aus mittleren Einkommensschichten Leistungen nach dem BAföG erhalten können.

Weitere Anhebungen der Bedarfssätze und Freibeträge sowie erhebliche strukturelle Verbesserungen brachte die Reform des Jahres 2008 mit sich. Das BAföG leistet seither einen wichtigen Beitrag zur Integration von Migranten. Der Kreis der förderungsberechtigten Ausländer wurde deutlich ausgeweitet. Förderungsberechtigt sind jetzt alle Ausländer, die aufgrund ihres Aufenthaltstitels eine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Durch diese Neuregelung konnte die Zahl der Geförderten gegenüber 2007 um fast 42 Prozent gesteigert werden – auf jetzt über 60.000 Personen. Das BAföG hat sich zudem zu einem wichtigen Instrument für mehr internationale Mobilität entwickelt: Seit 2008 kann ein vollständig im EU-Ausland oder der Schweiz durchgeführtes Studium mit Leistungen nach dem BAföG gefördert werden. Bereits von 2009 auf 2010 stieg die Zahl der geförderten Auslandsaufenthalte um mehr als 16 Prozent. Schließlich wurden durch die BAföG-Reform 2008 für Auszubildende mit Kindern ein neuer, nicht zurückzuzahlender Kinderbetreuungszuschlag eingeführt und die Bedarfssätze (um 10 Prozent) sowie die Freibeträge (um 8 Prozent) deutlich erhöht.

Zuletzt setzte Bundesbildungsministerin Schavan im Oktober 2010 mit dem inzwischen 23. Änderungsgesetz weitere strukturelle Verbesserungen durch. So wurde die Altersgrenze für Masterstudierende auf 35 Jahre bei Beginn des Masterstudiums angehoben und die Altersgrenze bei Kinderbetreuung weitergehend flexibilisiert. Begabungs- und leistungsabhängige Stipendien sind nunmehr bis 300 Euro monatlich anrechnungsfrei, die Bedarfssätze und Freibeträge wurden erneut angehoben.
Der Förderungshöchstsatz für Auszubildende im Inland beträgt jetzt 670 Euro pro Monat. Hinzu kommt ggf. ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere eigene Kind, das im Haushalt von Auszubildenden lebt und unter 10 Jahre alt ist.

Den Ausbau des BAföG hat das BMBF im Bereich der Begabtenförderung und Bildungsdarlehen durch weitere Instrumente der individuellen Ausbildungsfinanzierung flankiert. So wurde das Deutschland-Stipendium ins Leben gerufen (2011), das Bildungskreditprogramm des Bundes erweitert und im Jahr 2006 der einkommensunabhängige allgemeine KfW-Studienkredit eingeführt. Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung wurde zugleich das Meister-BAföG erheblich verbessert und die Aufstiegsstipendien für beruflich Qualifizierte und die Bildungsprämie eingeführt (seit 2008).

Die im Koalitionsvertrag von 2009 getroffene Vereinbarung, das BAföG zu sichern und weiterzuentwickeln, ist Programmauftrag. Auch in Zukunft wird der Dreiklang aus BAföG, Bildungsdarlehen und Stipendien dafür sorgen, dass der Bildungsaufstieg nicht an finanziellen Hürden scheitert.
„Das BAföG wird in Zukunft genau so bedeutend sein wie in den zurück liegenden Jahrzehnten – aber es wird anders sein, es wird offener sein: weltoffener und internationaler, offener für unterschiedliche Bildungswege. Und es wird die Menschen und ihre unterschiedlichen Lebenssituationen stärker in den Mittelpunkt stellen.“ – so der Ausblick der Bundesbildungsministerin auf die Zukunft.

Weitere Informationen zum BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de.

Quelle: BMBF

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Ausbilden und Fachkräftenachwuchs sichern!

Aufruf der Partner des Ausbildungspaktes zum Tag des Ausbildungsplatzes

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, des Bundesverbandes der Freien Berufe, des Deutschen Industrie und Handelskammertages, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Kultusministerkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und der Bundesagentur für Arbeit.

Als Paktpartner bekräftigen wir unser gemeinsames Ziel, auch 2011 allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Angebot auf Ausbildung oder Qualifizierung zu machen. Daher unterstützen die Paktpartner den „Tag des Ausbildungsplatzes“ der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter am 18. Mai 2011. Wir appellieren an Unternehmen, Freiberufler und Behörden: Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Fachkräftenachwuchs! Schaffen Sie Ausbildungsplätze! Bilden Sie möglichst über den eigenen Bedarf hinaus aus und melden Sie Ihre Ausbildungsplätze den Agenturen für Arbeit und den Lehrstellenbörsen der Kammern und Verbände. Geben Sie verstärkt auch Jugendlichen mit schwierigen Voraussetzungen eine Chance.

Wenn Sie einen benachteiligten Jugendlichen ausbilden, können Sie dabei mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) unterstützt werden. Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Kammern und Verbände informieren und beraten Sie bei allen Fragen rund um die Ausbildung. Geben Sie Bewerbern möglichst frühzeitig Klarheit über den Stand ihrer Bewerbung. So sichern Sie sich die Jugendlichen, die am besten zu Ihnen passen, und Jugendliche wissen, ob sie ihren Bewerbungsprozess fortsetzen müssen.

Unser Appell richtet sich auch an die Jugendlichen: Bewerben Sie sich rechtzeitig und intensiv! Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist es hilfreich, das breite Spektrum der Berufe und nicht nur einen Wunschberuf im Blick zu haben. Oft lohnt sich auch ein Blick in eine andere als die unmittelbare Heimatregion. Bei der Suche unterstützen Sie die Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Kammern und Verbände. Wir appellieren zudem an Sie, nicht durch Mehrfachzusagen an Betriebe Ausbildungsplätze zu blockieren. Dies ist ein Gebot der Fairness gegenüber den Jugendlichen, die noch einen Ausbildungsplatz suchen und gegenüber den Betrieben, die sich auf ihre Ausbildung einstellen.

Quelle: BMAS

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Ausbildungspakt 2010 erfolgreich: Chancen für Bewerber erneut verbessert

Ausbildungsmarkt hat sich 2010 weiter verbessert. So kann erneut eine positive Bilanz der gemeinsamen Paktbemühungen gezogen werden.

Logos der Partner des Ausbildungspaktes Die Situation auf dem Dies ist umso bemerkenswerter, als in vielen Betrieben die Entscheidung über Ausbildung noch im Schatten der Finanz- und Wirtschaftskrise getroffen wurde. Die demografische Entwicklung mit dem einhergehenden Bewerberrückgang führte in manchen Regionen sogar dazu, dass zahlreiche ausbildungswillige Betriebe keine passenden Bewerber/innen finden konnten.

Mit großem Engagement haben die ausbildenden Unternehmen, die Paktpartner und die Bundesagentur für Arbeit die Paktzusagen erfüllt:

* Jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen konnte ein Angebot auf Ausbildung oder Qualifizierung gemacht werden.
* 70.300 neue Ausbildungsplätze wurden von Kammern und Verbänden eingeworben.
* 42.800 Betriebe konnten erstmalig für Ausbildung gewonnen werden.
* Für die Einstiegsqualifizierungen (EQ) stellten Betriebe 29.010 Plätze zur Verfügung.
* Die Ausbildungsquote der Bundesverwaltung lag 2010 mit 7,7 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über der im Pakt gegebenen Zusage von 7 Prozent.
* Bund und Länder haben das Bund-Länder-Ausbildungsprogramm Ost 2009/2010 mit insgesamt 5.000 Plätzen fortgeführt.
* Die Bundesagentur für Arbeit hat im Jahr 2010 40.000 Eintritte in außerbetriebliche Ausbildung gefördert.

Laut der Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zum 30. September 2010 wurden 560.073 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Der Rückgang der Gesamtvertragszahl (-0,8 %) ist auf die besondere Situation in den neuen Ländern zurückzuführen und stellt eine unmittelbare Folge der demografischen Entwicklung dar (neue Länder: Vertragszahl -7,4 %). Erfreulich ist die leichte Steigerung der betrieblichen Ausbildungsvertragszahlen gegenüber dem Vorjahr (+0,1 %). Im Zuge des demografie-bedingten Bewerberrückgangs konnte in den neuen Bundesländern die Zahl öffentlich geförderter Ausbildungsplätze deutlich reduziert werden (-19,0 %).

Bemerkenswert ist auch, dass die Zahl der Verträge leicht über dem Niveau von 2003 – dem letzten Jahr vor dem Ausbildungspakt – liegt, obwohl gleichzeitig die Zahl der Schulabgänger deutlich (-9%) zurückgegangen ist; letztere hat sich in den neuen Bundesländern sogar nahezu halbiert.

Laut Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit hat sich die Zahl der zum 30. September 2010 unversorgten Bewerber erneut verringert. Als unversorgt waren zu diesem Zeitpunkt noch 12.300 Bewerber erfasst, das sind 3.400 weniger als im Vorjahr. Bis zum Ende der Nachvermittlung konnte diese Zahl auf 5.800 unversorgte Bewerber reduziert werden (Januar 2010: 8.100). Diesen Jugendlichen stehen noch ausreichend Angebote zur Verfügung, darunter 9.700 unbesetzte EQ-Plätze. Die Jugendlichen sind aufgerufen, diese Angebote noch kurzfristig zu nutzen. Die Einstiegsqualifizierungen haben sich für unversorgte Ausbildungsbewerber als erfolgreiche Brücke in die betriebliche Berufsausbildung erwiesen.

Wie in den Vorjahren konnte jedem Jugendlichen, der zu den Nachvermittlungen von Kammern und Agenturen für Arbeit erschien, mindestens ein Angebot unterbreitet werden. 98 Prozent bekamen dabei einen Ausbildungsplatz oder eine betriebliche Einstiegsqualifizierung angeboten.

Die Paktpartner werden ihre Anstrengungen zur Einwerbung von Ausbildungsangeboten und deren Besetzung in diesem Jahr intensiv fortsetzen. Zwar wird die Zahl der Schulabgänger insbesondere aufgrund doppelter Abiturjahrgänge in großen Bundesländern insgesamt ansteigen, bei den nicht-studienberechtigten Schulabgängern – den Hauptnachfragern nach Ausbildungsplätzen – sinkt sie allerdings weiter.

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht kann es zwar zu einer zwischenzeitlich leichten Zunahme der Ausbildungsplatznachfrage kommen, allerdings ist von insgesamt weiter sinkenden Schulabgängerzahlen auszugehen, sobald die doppelten Abiturjahrgänge vom Ausbildungsmarkt aufgenommen sind. Daher kommt es zukünftig noch stärker darauf an, alle Potenziale auf dem Ausbildungsmarkt – sowohl bei leistungsstarken wie auch -schwächeren Jugendlichen – besser als bisher zu erschließen.

Der Ausbildungspakt 2010 bis 2014, der im Oktober 2010 mit der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung als neue Paktpartner verabredet wurde, nimmt dieses Ziel dementsprechend verstärkt in den Blick. Im Fokus der Paktbemühungen stehen daher insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund, Altbewerber sowie lernbeeinträchtigte, sozial benachteiligte und behinderte Jugendliche.

http://www.bmas.de/portal/50430/

Quelle: BMAS

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Doppelt so viele deutsche Studierende gehen ins Ausland

Bericht „Internationalisierung des Studiums“ von BMBF, DSW und HIS vorgelegt. Deutsche Hochschulen gehören zu den beliebtesten der Welt

Deutsche Studentinnen und Studenten zieht es immer stärker ins Ausland. Sie sind wesentlich mobiler als ihre Kommilitonen aus vergleichbaren Industrieländern. Zwischen 2000 und 2008 hat sich die Zahl deutscher Studierender im Ausland von 52.200 auf 102.800 nahezu verdoppelt. Nur aus China, Indien und Südkorea gehen noch mehr Studierende ins Ausland. Das geht aus einer Studie hervor, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Hochschul-Informations-System (HIS) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) heute vorstellen. Der Bericht „Internationalisierung des Studiums“ basiert auf der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, einer Befragung von 16.370 Studierenden im Sommer 2009 zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage. Das BMBF fördert die Befragung, die HIS wissenschaftlich durchführt.

Drei Viertel der mobilen Studierenden werden von ihren Eltern unterstützt, mehr als die Hälfte arbeitet vor oder während des Auslandsstudiums, 60 Prozent erhalten ein Stipendium, 30 Prozent Auslands-BAföG. „Unser Auslands-BAföG und die Förderung durch Stipendien haben sich bewährt“, sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan. „Die Studie liefert uns die empirische Grundlage, um diese Erfolge auch in Zukunft zu sichern.“

Insgesamt haben 15 Prozent der Studentinnen und Studenten einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt hinter sich. Dazu zählt ein Teil des Studiums, ein Praktikum oder ein Sprachkurs. Beliebteste Zielländer für ein temporäres Studium sind Spanien, Frankreich und Großbritannien. Ein Auslandspraktikum wurde am häufigsten in den USA, in Großbritannien und Frankreich absolviert. Studentinnen sind mobiler als Studenten, Studierende an Universitäten mobiler als Studierende an Fachhochschulen.

Das Interesse an einem Auslandsaufenthalt ist dabei bei allen Studierenden ähnlich groß. Während bei Diplom- und Magisterstudierenden bereits 23 Prozent im Ausland waren, sind es bei denen, die ein Staatsexamen anstreben, 18 Prozent und bei den Bachelor- Studierenden sieben Prozent. Allerdings plant ein großer Teil der Bachelor-Studierenden, noch ins Ausland zu gehen. Damit würde sich die Mobilitätsquote zwischen neuen und alten Studiengängen angleichen.

Ob Studierende ins Ausland gehen, hängt stark von der sozialen Herkunft ab. Junge Menschen aus hochschulnahen, einkommensstarken Familien tun dies fast doppelt so häufig wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen aus bildungsferneren Haushalten mit geringerem Einkommen. „Die soziale Selektivität des deutschen Hochschulsystems schlägt auch bei der Mobilität durch“, so DSW-Präsident Rolf Dobischat.

Umgekehrt studieren auch immer mehr ausländische Studierende an deutschen Hochschulen. Ihre Zahl stieg von 1997 bis 2008 von 100.033 auf 245.522. Damit belegt Deutschland hinter den USA und Großbritannien weltweit den dritten Platz. „Deutschland hat sich auf dem internationalen Bildungsmarkt als attraktiver Standort weiter etabliert“, sagte Schavan. „Das ist für eine Exportnation besonders wichtig: Auch wer nach dem Studium in sein Heimatland zurückkehrt, behält meistens einen engen Draht nach Deutschland“, so Schavan weiter. „Gleichzeitig müssen wir denjenigen, die sich bei uns qualifiziert haben, die Chance geben, zu bleiben und ihr Wissen bei uns einzubringen.“

Die Gründe für ein Studium in Deutschland sind vielfältig. Sie reichen vom Wunsch nach einer Vertiefung der Sprachkenntnisse und dem Interesse, spezielle Fachkenntnisse zu erwerben hin zu der Erwartung, durch einen Studienaufenthalt in Deutschland die eigenen Berufschancen zu verbessern. Besonders junge Menschen aus Schwellen- und Entwicklungsländern sowie Osteuropa sind an einem Studium in Deutschland interessiert. Die meisten von ihnen stammen aus China, gefolgt von Russland, Polen, Bulgarien und der Türkei.

Ihre wichtigsten Finanzierungsquellen sind die eigene Erwerbstätigkeit, die Unterstützung der Eltern und Stipendien. Ausländische, ledige Studierende im Erststudium haben im Durchschnitt 725 Euro pro Monat zur Verfügung, bei den deutschen Kommilitonen und Kommilitoninnen sind es 812 Euro. Als größte Schwierigkeit nennen ausländische Studierende an erster Stelle die Orientierung im deutschen Studiensystem, gefolgt von der Studienfinanzierung und mangelndem Kontakt zu ihren deutschen Kommilitonen. „Hier sind alle gefragt, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, aber auch die deutschen Studierenden selbst“, kommentierte DSW-Präsident Dobischat die Ergebnisse.
Das Studentenwerks-Wohnheim ist für ausländische Studierende die mit Abstand beliebteste Wohnform; 41 Prozent leben im Wohnheim. „Das zeigt, wie wichtig die soziale Infrastruktur der Studentenwerke gerade für die 181.000 Bildungsausländer ist“, betonte Dobischat.

Die Studie „Internationalisierung des Studiums“ zum Download (98 Seiten): http://www.studentenwerke.de/pdf/Internationalisierungbericht.pdf

Quelle: BMBF

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Ministerpräsident Mappus und BIBB-Präsident Kremer verleihen ‚Weiterbildungs-Innovations-Preis 2011‘

Das BIBB auf der Bildungsmesse „didacta“ in Stuttgart

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Stefan Mappus, und der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), Manfred Kremer, werden am 24. Februar 2011 den diesjährigen „Weiterbildungs-Innovations-Preis“ (WIP) verleihen. Mit dem WIP (www.bibb.de/wip) zeichnet das BIBB seit dem Jahr 2000 innovative und zukunftsweisende Konzepte der beruflichen und betrieblichen Weiterbildung aus. Die WIP-Preisverleihung an sechs herausragende Projekte (Beginn: 14:15 Uhr, Halle 7, Stand A 69) ist einer der Höhepunkte der BIBB-Aktivitäten auf der Bildungsmesse „didacta 2011“ in Stuttgart. Vom 22. bis 26. Februar präsentiert sich das BIBB auf der größten Bildungsmesse Europas wieder mit aktuellen Informationen, Vorträgen und Präsentationen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Auf dem Ausstellungsstand des BIBB (Halle 7, Stand B 59) können Sie sich unter anderem informieren über:

* die aktuellen nationalen und internationalen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten des Instituts,
* das breite Spektrum der BIBB-Materialien zur beruflichen Aus- und Weiterbildung,
* das Angebot der Literaturdatenbank Berufliche Bildung (www.ldbb.de),
* das Good Practice Center im BIBB mit vielfältigen Informationen zur Förderung junger Menschen am Übergang Schule – Arbeitswelt (www.good-practice.bibb.de),
* das Portal „AusbildungPlus“ mit Informationen für junge Leute zu den Themen „Zusatzqualifikationen in der Berufsausbildung“ und „Duale Studiengänge“ (www.ausbildungplus.de).

Zeitgleich organisiert das BIBB wieder das Forum „Ausbildung/Qualifikation“ (Halle 7, Stand A 69). In einem täglich wechselnden Vortrags- und Präsentationsprogramm stellen Expertinnen und Experten der beruflichen Aus- und Weiterbildung den aktuellen Forschungsstand und die neuesten Aktivitäten vor. Themenschwerpunkte sind:

* Ergebnisse aus der Berufsbildungsforschung (Dienstag, 22. Februar)
* Informationen für Ausbilderinnen und Ausbilder (Mittwoch, 23. Februar)
* Neue Entwicklungen in der beruflichen Weiterbildung (Donnerstag, 24. Februar)
* Berufsorientierung (Freitag, 25. Februar)
* Naturwissenschaft und Technik zum Anfassen (Samstag, 26. Februar)

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Vorträgen und Präsentationen finden Sie unter www.bibb.de/messen

Das vom BIBB durchgeführte Programm der Bundesregierung zur Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP) finden Sie ebenso am Stand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Halle 7, Stand D 61 wie das Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER – Für die Zukunft ausbilden.

Abgerundet wird das BIBB-Angebot durch die Nationale Agentur Bildung für Europa, die am Stand der Europäischen Kommission, Generaldirektion Bildung und Kultur (Halle 7, Stand B 89) über die europäischen Bildungsprogramme und den Europass informiert. Schwerpunktthema wird dabei die neue EU-Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ sein.

Quelle: bbib

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Übergangssystem zwischen Schule und Ausbildung dringend reformbedürftig

Ergebnisse einer Expertenbefragung von BIBB und Bertelsmann Stiftung:

Das Übergangssystem zwischen Schule und Berufsausbildung ist dringend reformbedürftig. Zu diesem Schluss gelangen rund 500 Berufsbildungsexpertinnen und -experten, die im Rahmen einer aktuellen Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bertelsmann Stiftung die gegenwärtigen Bedingungen beim Übergang Schule – Berufsausbildung bewerteten. Eine große Mehrheit von 89 % gibt an, dass es beim Einsatz von finanziellen Mitteln und Personal im Übergangssystem an Effektivität mangelt. Mehr als drei Viertel der Fachleute kritisieren, dass die zahlreichen unterschiedlichen Maßnahmen und Bildungsgänge inzwischen kaum noch zu überblicken sind. Trotz aller notwendigen Reformen ist das Übergangssystem aber grundsätzlich unverzichtbar: 81 % der Berufsbildungsfachleute sind der Meinung, dass auch in Zukunft Maßnahmen und Aktivitäten erforderlich sein werden, um Jugendliche beim Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung zu unterstützen.

Im Jahr 2009 begannen immer noch rund 347.000 Jugendliche mit einer Übergangsmaßnahme zwischen Schule und Berufsausbildung. Nach Schätzungen von Fachleuten führt dies zu Kosten von jährlich über 4 Milliarden Euro. Oft sind es Jugendliche aus weniger privilegierten Familien, die Probleme bei der Berufswahl und Ausbildungssuche haben. Vor diesem Hintergrund fordern die Expertinnen und Experten, bereits in den allgemeinbildenden Schulen mehr für die Prävention zu tun: Mehr als 80 % wünschen sich ein eigenständiges Fach „Berufsorientierung“. Dieses sollte von allen Schülerinnen und Schülern über mehrere Jahre besucht werden. Zudem sollte für alle gefährdeten Jugendlichen eine individuelle Übergangsbegleitung von der Schule in die Ausbildung mit einer festen Vertrauensperson erfolgen. Betriebe sollten bei Schwierigkeiten in der Ausbildung, bei denen zum Beispiel ein Ausbildungsabbruch droht, kostenfrei auf einen externen persönlichen Ansprechpartner zurückgreifen können, so die Forderung von 85 % der Fachleute.

Nach Auffassung von Dr. Jörg Dräger, Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung, könne es sich Deutschland schlichtweg nicht mehr leisten, viele Jugendliche erst über Umwege oder Warteschleifen in eine Ausbildung zu bringen oder sie sogar ganz ohne Berufsausbildung auf den Arbeitsmarkt zu entlassen. „Wir brauchen klare und transparente Übergangswege, die den Jugendlichen nützen und ihnen die Chance auf einen Ausbildungsplatz geben“, so Dräger.
„Die vielen Programme und Initiativen, die schon heute neue Ansätze zur Unterstützung der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung erproben, müssen besser miteinander verbunden werden“, sagte BIBB-Präsident Manfred Kremer. Vieles laufe zu unkoordiniert nebeneinander her und selbst Fachleuten falle es mittlerweile schwer, den Überblick zu behalten. Die Studie zeige nun, welche der vorhandenen Ansätze aus der Perspektive der verschiedenen Akteure in der Berufsbildung ausgeweitet und verstetigt werden sollten.

Für die Studie wurden innerhalb des „Expertenmonitors Berufliche Bildung“ des BIBB im Herbst 2010 deutschlandweit rund 500 Berufsbildungsfachleute befragt. Die Fachleute stammen aus unterschiedlichsten Institutionen wie zum Beispiel Betrieben, Schulen, überbetrieblichen Bildungsstätten, Kammern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Forschungseinrichtungen.

Die gemeinsame Studie des BIBB und der Bertelsmann Stiftung „Reform des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung: Aktuelle Vorschläge im Urteil von Berufsbildungsexperten und Jugendlichen“ kann kostenlos unter www.expertenmonitor.de abgerufen werden.

Quelle: bbib

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Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2010: Deutlich geringerer Anstieg als im Vorjahr

688 € brutto im Monat verdienten die Auszubildenden 2010 durchschnittlich in Westdeutschland. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen erhöhten sich im Durchschnitt um 1,3 % und damit deutlich geringer als im Jahr 2009 mit 3,3 % (siehe Schaubild 1). In Ostdeutschland stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2010 um 2,9 % auf durchschnittlich 612 € im Monat – und somit ebenfalls geringer als im Jahr zuvor (4,9 %). Der Abstand zum westlichen Tarifniveau hat sich 2010 weiter vermindert: Im Osten werden jetzt 89 % der westlichen Vergütungshöhe erreicht (2009: 88 %). Für das gesamte Bundesgebiet lag der tarifliche Vergütungsdurchschnitt 2010 bei 678 € pro Monat und damit um 1,8 % über dem Vorjahreswert von 666 €. Zu diesen Ergebnissen kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in der Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen für das Jahr 2010.

Ermittelt wurden die durchschnittlichen Vergütungen für 186 Berufe in West- und 151 Berufe in Ostdeutschland. In diesen Berufen werden 88 % der Auszubildenden ausgebildet.

Erhebliche Unterschiede in der Vergütungshöhe gibt es zwischen den Ausbildungsberufen (siehe Schaubild 2). Die mit Abstand höchsten Ausbildungsvergütungen wurden in West- und Ostdeutschland im Beruf Binnenschiffer/Binnenschifferin mit jeweils 978 € pro Monat erzielt. Hohe Vergütungen sind seit langem auch in den Berufen des Bauhauptgewerbes (zum Beispiel Maurer/Maurerin) tariflich vereinbart: Sie betrugen 2010 in Westdeutschland durchschnittlich 916 € und in Ostdeutschland 725 € pro Monat. Ebenfalls hoch waren die Vergütungen beispielsweise im Beruf Mechatroniker/Mechatronikerin mit durchschnittlich 843 € im Westen und 823 € im Osten sowie im Beruf Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen mit jeweils 837 €.

Eher niedrige Ausbildungsvergütungen wurden dagegen zum Beispiel in den Berufen Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin (West: 421 €, Ost: 388 €), Friseur/Friseurin (West: 451 €, Ost: 269 €), Florist/Floristin (West: 460 €, Ost: 312 €) und Bäcker/Bäckerin (West: 500 €, Ost: 390 €) gezahlt.

Bei den ermittelten berufsspezifischen Durchschnittswerten ist zu beachten, dass häufig auch im gleichen Beruf die tariflichen Ausbildungsvergütungen je nach Branche und Region erheblich voneinander abweichen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen nur in der betrieblichen Ausbildung gelten. In der aus öffentlichen Mitteln finanzierten außerbetrieblichen Ausbildung erhalten die Auszubildenden in der Regel erheblich niedrigere Vergütungen, die hier nicht mit einbezogen sind.

Insgesamt verteilen sich die Ausbildungsvergütungen in den untersuchten Berufen im Jahr 2010 wie folgt: In Westdeutschland bewegten sich die Vergütungen für 67 % der Auszubildenden zwischen 500 und 799 €. Weniger als 500 € erhielten 6 % der Auszubildenden, wobei Vergütungen unter 400 € kaum vorkamen; 800 € und mehr gingen an 27 % der Auszubildenden. In Ostdeutschland waren für 46 % der Auszubildenden Vergütungen von 500 bis 799 € zu verzeichnen. Unter 500 € lagen die Vergütungen für 37 % der Auszubildenden, für 10 % sogar unter 400 €. 17 % der Auszubildenden erhielten eine Vergütung von 800 € und mehr.

Das BIBB errechnete auch die Vergütungsdurchschnitte für die weiblichen und männlichen Auszubildenden: Danach kamen in Westdeutschland die männlichen Auszubildenden auf durchschnittlich 702 €, die weiblichen auf 667 €. In Ostdeutschland betrug der Durchschnitt für männliche Auszubildende 628 € und für weibliche 584 €. Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte erklären sich dadurch, dass junge Frauen häufiger in Berufen mit einer niedrigeren Ausbildungsvergütung anzutreffen sind als junge Männer.

Auch zwischen den Ausbildungsbereichen bestanden 2010 in West- und Ostdeutschland deutliche Unterschiede im Vergütungsniveau (siehe Schaubild 3). Überdurchschnittlich hohe Ausbildungsvergütungen wurden in Industrie und Handel (West: 759 €, Ost: 670 €) und im Öffentlichen Dienst (West und Ost: 750 €) erreicht. Unter dem Gesamtdurchschnitt lagen dagegen die Vergütungen im Handwerk, bei den Freien Berufen und in der Landwirtschaft. Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass insbesondere in den Bereichen Industrie und Handel sowie Handwerk die Vergütungen zwischen den einzelnen Berufen sehr stark differieren.

Bei allen Beträgen handelt es sich jeweils um die durchschnittlichen Vergütungen während der gesamten Ausbildungszeit. Für die einzelnen Ausbildungsjahre ergeben sich für 2010 folgende Werte:

* In Westdeutschland betrugen die Vergütungen im 1. Lehrjahr durchschnittlich 614 €, im zweiten 685 € und im dritten 761 € pro Monat.
* In Ostdeutschland beliefen sich die Ausbildungsvergütungen im 1. Lehrjahr auf durchschnittlich 544 €, im zweiten auf 615 € und im dritten auf 672 € pro Monat.

Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/ausbildungsverguetung

Quelle: bbib

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Neues von den Tarifparteien und dem Gesetzgeber 2011

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September 2011
22.09.2011 Zusatzversorgung: Verbesserungen bei der betrieblichen Altersversorgung 
22.09.2011 Arbeitgeberrichtlinie zur Entgeltumwandlung 
März 2011
13.03.2011 „Passgenaue Besetzung offener Stellen ist die größte Herausforderung“ 
13.03.2011 Bildungspaket und Regelsatz beschlossen 
Februar 2011
06.02.2011 Tarifrunde Länder: Auftakt in Berlin – Arbeitgeber legen kein Angebot vor 
06.02.2011 Nach mehr als neun Monaten Verhandlungen konnte eine längere Streikphase abgewendet werden 
Januar 2011
28.01.2011 2010 war Erfolgsjahr am Arbeitsmarkt 
28.01.2011 Tarifrunde Länder 2011 
28.01.2011 Zusatzversorgung: Verhandlungen wieder aufgenommen
28.01.2011 Kommunale Arbeitgeber fordern zügige Verhandlungen der Entgeltordnung 

Zusatzversorgung: Verbesserungen bei der betrieblichen Altersversorgung

Am 4. August 2011 hat die Bundestarifkommission der am 30. Mai 2011 erreichten Einigung mit dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu Veränderungen bei der Zusatzversorgung zugestimmt. Sie beinhalten Nachbesserungen zu den Themen Startgutschriften, Lebenspartnerschaften, Mutterschutzzeiten sowie beitragsfrei Versicherte.

Quelle: ver.di

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Arbeitgeberrichtlinie zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag entbindet nicht von der Pflicht zur Ausschreibung

Die Durchführung der Entgeltumwandlung unterliegt nach dem Urteil des EuGH vom 15. Juli 2010 – C-271/08 – dem europäischen Vergaberecht. Die Europäische Kommission hat daraufhin die Anpassung des § 6 des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 gefordert. Der darin vorgesehene Durchführungsweg sieht eine europaweite Ausschreibung in den Fällen, in denen durch öffentliche Auftraggeber der maßgebliche Schwellenwert erreicht oder überschritten wird, bislang nicht vor. Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften zur Änderung des § 6 TV-EUmw/VKA waren erfolglos geblieben. Zur Vermeidung des von der Euro-päischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland angedrohten Zwangsgeldverfahrens vor dem EuGH setzt die VKA diese Forderung nun durch folgenden Beschluss ihrer Mitgliederversammlung in einer Arbeitgeberrichtlinie um:

„§ 6 des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 findet keine Anwendung, wenn aus europarechtlichen Gründen ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden muss.“

Die Arbeitgeberrichtlinie hat für die Mitglieder der Mitgliedverbände der VKA bindende Wirkung.

>> Link zum Tarifvertrag
http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/betriebliche_altersversorgung/

Quelle: VKA

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„Passgenaue Besetzung offener Stellen ist die größte Herausforderung“

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen kommentiert die Arbeitsmarktzahlen für Februar 2011

„Der Arbeitsmarkt im Februar ist weiter im Aufschwung. Vor allem die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger ist zurückgegangen. Hier zeigen sich Nachholeffekte aus der Krise. Alle Indikatoren am Arbeitsmarkt weisen in die richtige Richtung. Besonders erfreulich ist der deutliche Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit, die nunmehr auf dem niedrigsten Stand in einem Februar seit der Wiedervereinigung liegt. Die größte Herausforderung liegt zunehmend in der stetig wachsenden Zahl offener Stellen. Jetzt gilt es rasch Menschen zu finden und zu qualifizieren, die diese Stellen passgenau besetzen können.

Die Auswirkungen des jetzt mit Begründung vorliegenden Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaften in der Zeitarbeit werden zur Zeit eingehend geprüft. Grundsätzlich gilt, dass die Unternehmen Schulden bei der Solidargemeinschaft begleichen müssen. Hier gibt es für niemanden eine Carte Blanche. Sollten Unternehmen im Einzelfall durch notwendige Rückzahlungen in ihrer Existenz bedroht sein, können auf Antrag fällige Beiträge nach bestehenden gesetzlichen Regeln gestundet oder in Raten gezahlt werden.“

Infos und Materialien zum Thema:

* Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Februar 2011
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27030/zentraler-Content/Pressemeldungen/2011/Presse-11-013.html

Quelle: bmas

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Bildungspaket und Regelsatz beschlossen

Der Bundesrat hat der Neuregelung der Regelsätze im SGB II und der
Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zugestimmt. Die
Neuregelungen werden erst nach der Verkündung des Gesetzes wirksam.
Die neuen Regelsätze gelten dann rückwirkend zum 1. Januar 2011 und
werden erstmals Anfang April ausgezahlt. Das Bildungspaket für
bedürftige Kinder wird ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt.
Die praktischen Fragen, die sich für die Kinder und ihre Eltern – aber
auch für Vereine, Kitas und Schulen – damit eröffnen, werden auf der
Internetseite www.bildungspaket.bmas.de beantwortet.

Quelle: bmas

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Tarifrunde Länder: Auftakt in Berlin – Arbeitgeber legen kein Angebot vor

Das war zu erwarten: In der ersten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder gab es keine Ergebnisse.

https://tarif-oed.verdi.de/tarifrunden/tarifrunde-laender-2011/materialien/data/Tarifinfo-extra-1-2011.pdf

Quelle: verdi

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Nach mehr als neun Monaten Verhandlungen konnte eine längere Streikphase abgewendet werden

BDE und ver.di einigen sich auf neuen Entgelttarifvertrag für Entsorgungsbranche

Nach intensiven Verhandlungen haben sich der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. in seiner Funktion als Arbeitgeberverband der privaten Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft sowie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am Dienstag (01.02.2011) auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der bis zum 31.12.2011 gelten soll. Am 8. Februar beginnen die erneuten Verhandlungen zwischen ver.di, BDE und der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) zur Fortsetzung des Mindestlohns für die Abfallwirtschaft über August 2011 hinaus.

Die rund 20.000 Beschäftigten der Privaten Abfallwirtschaft erhalten rückwirkend für die Monate Mai bis Dezember 2010 eine Einmalzahlung von 350 Euro. Ab Januar 2011 erhalten sie eine lineare Erhöhung von zwei Prozent bezogen auf die Ecklohngruppe 5. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011. Die Einstiegsentgelte werden dahingehend verändert, dass für neu Einzustellende ab 1. Februar 2011 eine Stufensteigerung über zehn Jahre erfolgt, statt wie bisher über sieben Jahre. Die Auszubildenden erhalten eine Einmalzahlung von 100 Euro, die Ausbildungsvergütung steigt ebenfalls um zwei Prozent.

Außerdem sind sich die Tarifvertragsparteien darüber einig geworden, dass trotz der erfolgten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Altersteilzeit eine Inanspruchnahme nach dem Tarifvertrag möglich bleiben muss.

Beide Seiten verständigten sich zudem darauf, die so genannte Tarifautomatik zeitlich zu strecken. Während die Löhne neuer Arbeitnehmer bislang innerhalb von sieben Jahren automatisch von 80 Prozent des Tarifentgelts (Einstiegsentgelt) auf 100 Prozent des Tarifentgeltes anstiegen, wird dieser Prozess ab sofort 10 Jahre dauern.

Die Arbeitgeber hatten ursprünglich eine zweite Lohnebene und Absenkungen in Höhe von 20 Prozent gefordert. Dies konnte erfolgreich abgewendet werden. „Es ist gelungen, die Lohndumpingspirale aufzuhalten und das Einziehen einer zweiten Lohnebene mit erheblichen Absenkungen für die Beschäftigten zu verhindern“, so Erhard Ott, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes. „Die Warnstreiks im letzten Jahr und die Ankündigung, den Arbeitskampf auszuweiten, haben den Arbeitgebern deutlich gemacht, dass die Beschäftigten nicht bereit sind, den bestehenden harten Wettbewerb in der Branche auf ihrem Rücken austragen zu lassen“, betonte Ott.

Der Verhandlungsführer des BDE, Dr. Thorsten Grenz (Veolia Umweltservice GmbH), bezeichnete das Ergebnis als „mit Bedenken vertretbar“. Es entspreche der wirtschaftlichen Situation, sei aber ungeeignet, die Tarifbindung grundsätzlich zu stärken. Gleichwohl empfehle er den Verbandsgremien die Annahme der erzielten Einigung.

„Im Sinne der Beschäftigten und tarifgebundenen Unternehmen der Branche muss es nunmehr gelingen, differenzierte Löhne nach Tätigkeiten festzulegen, damit dem Kampf um die Aufträge endlich Einhalt geboten werden kann und der Wettbewerb nicht mehr zu Lasten der Beschäftigten ausgetragen wird“, forderte Ott.

Die Parteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 15. Februar 2011 vereinbart.

Quelle: europaticker

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2010 war Erfolgsjahr am Arbeitsmarkt

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen kommentiert die Arbeitsmarktzahlen für Dezember 2010

„Trotz des sehr harten Winterwetters hat sich der Arbeitsmarkt im Dezember als robust erwiesen: Die Zahl der Arbeitslosen ist im Dezember 2010 wieder knapp über die Marke von drei Millionen gestiegen. Sie lag im Dezember bei 3.016.000.

Saisonbereinigt bedeutet das einen moderaten Zuwachs um rund 3.000 Arbeitslose. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,2 %.

Die wirtschaftliche Entwicklung ist ungebrochen gut. Die Dezemberflaute beim Abbau der Arbeitslosigkeit hat vor allem zwei Sonderfaktoren:

* Schnee und Frost machten vor allem den grünen Berufen und der Bauwirtschaft zu schaffen.
* Zum anderen ist ein auffällig starker Rückgang bei den 1-Euro-Jobs zu nennen. Viele Jobcenter reduzierten im Dezember diese Maßnahme.

Unterm Strich ist die aktuelle Entwicklung am Arbeitsmarkt aber positiv:

* Die Zahl der Erwerbstätigen ist im November gegenüber Oktober saisonbereinigt gestiegen (+28.000).
* Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist nach den aktuellsten vorliegenden Daten (Oktober) gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt gestiegen (+18.000)
* Im jeweiligen Vorjahresvergleich haben beide Größen ebenfalls deutlich zugenommen – die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sogar stärker als die Erwerbstätigkeit insgesamt.
* Beide Indikatoren haben inzwischen das Vorkrisenniveau von 2008 überschritten.

Im Vergleich zum Oktober 2008 hat die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stark zugelegt (+264.000). Das zeigt, wir reden hier nicht über Billigjobs, sondern über gute Arbeit.

Mit den Zahlen für Dezember endet ein Jahr, das die kühnsten Erwartungen aller Arbeitsmarktexperten übertroffen hat. Fast alle Prognosen zu Jahresbeginn gingen von einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit aus.

Für 2010 zeigen sich vier große positive Tendenzen:

* Junge Menschen unter 25 Jahren waren besonders stark von der Krise betroffen. Doch mittlerweile liegt die Arbeitslosigkeit bei ihnen sogar unter dem Wert von 2008. Seit dem Frühjahr 2010 werden hier Rückgänge der Arbeitslosenzahlen im zweistelligen Prozentbereich verzeichnet.
* Ebenfalls erfreulich ist der Rückgang der Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern. 2010 gelang ein deutlicher Abbau der Arbeitslosigkeit, der relativ betrachtet sogar stärker ausfiel als in Westdeutschland.
* Die Zahl der konjunkturellen Kurzarbeiter hat sich seit ihrem Höchststand im Mai 2009 (1,44 Mio.) deutlich verringert und liegt nach Hochrechnungen für Oktober 2010 bei nur noch rund 220.000. Dass gleichzeitig die Arbeitslosigkeit zurückging und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kontinuierlich steigt, zeigt deutlich, dass die Kurzarbeit ihre Brückenfunktion über die Krise erfüllt hat.
* Nicht nur die Arbeitslosigkeit ist gesunken. Auch die Unterbeschäftigung hat sich 2010 gegenüber 2009 merklich verringert. Zusammen mit dem Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist dies ein Beleg, dass der Arbeitsmarkt 2010 tatsächlich und rasch von der wirtschaftlichen Erholung profitiert hat.

Heute können wir feststellen: Im Jahresschnitt 2010 gab es mit 3.244.000 Arbeitslosen rund 180.000 oder 5 % weniger als 2009. Auch wenn die Dynamik im letzten Quartal 2010 abgenommen hat, dürfen wir mit Zuversicht ins neue Jahr schauen.

Nach den jüngsten Angaben des IAB lag das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot für den ersten Arbeitsmarkt im dritten Quartal 2010 bei 824.000 offenen Stellen. Das waren 177.000 oder satte 27 % mehr als noch vor einem Jahr.

Wir stehen Ende 2010 auch bei Arbeitslosigkeit und Beschäftigung besser da als vor der Krise.“

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Tarifrunde Länder 2011

ver.di beschließt Tarifforderung für öffentlichen Dienst der Länder

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geht mit einer Forderung nach einem Sockelbetrag von 50 Euro plus drei Prozent mehr Gehalt in die Tarifrunde für die rund 585.000 Tarifbeschäftigten im unmittelbaren öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen und Berlin). Für Auszubildende soll es zusätzlich eine Übernahmegarantie geben. Das hat die Bundestarifkommission am Dienstag auf ihrer Sitzung in Berlin beschlossen.

„Kostensteigerungen bei Energie, Lebenshaltung und Gesundheit treffen alle Beschäftigten – dafür dient der Sockelbetrag als sozialer Ausgleich“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Bei den Gehältern der Länderbeschäftigten habe sich ein erheblicher Nachholbedarf im Vergleich zum öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aufgebaut. „Diese Gerechtigkeitslücke muss endlich geschlossen werden“, forderte Bsirske. Eine bessere Bezahlung für den öffentlichen Dienst der Länder helfe zudem, dem bislang vor allem vom Export getriebenen Wirtschaftswachstum eine Basis auf dem Binnenmarkt zu verschaffen. „Was wir jetzt brauchen, ist ein Schutzschirm für den Aufschwung“, sagte Bsirske.

Zudem gelte es, Tausenden von Auszubildenden nachhaltige Chancen zu geben. „Ein fester Arbeitsplatz nach der Ausbildung eröffnet nicht nur individuelle Lebensperspektiven, sondern macht den öffentlichen Dienst langfristig zukunftsfest“, erklärte Bsirske. Gleichzeitig setzt sich die Bundestarifkommission für eine Öffnung zugunsten regionaler Tarifverträge zur Altersteilzeit ein.

ver.di strebt eine Laufzeit des Tarifvertrags von 14 Monaten an. Das Tarifergebnis soll zeit- und inhaltsgleich auf die rund 1,07 Millionen Beamtinnen und Beamten der Länder (ohne Hessen und Berlin) übertragen werden.

ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der GdP, der GEW und der dbb-tarifunion im Deutschen Beamtenbund. Die erste Runde findet am 4. Februar 2011 in Berlin statt.

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Zusatzversorgung: Verhandlungen wieder aufgenommen

Am 9. Dezember 2010 wurden mit dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände VKA) die seit Frühjahr 2009 unterbrochenen Gespräche zur Zusatzversorgung wieder aufgenommen. Es wurde vereinbart, zunächst erste Gespräche zur Anpassung des Tarifrechts aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidungen der letzten Jahre zu führen.

Info zur Zusatzversorgung: Gespräche am 9.12.2010 wieder aufgenommen
https://tarif-oed.verdi.de/bund_laender_gemeinden/altersversorgung/data/Info-zur-Zusatzversorgung-Gespraeche-am-9.12.2010-wieder-aufgenommen.pdf

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Kommunale Arbeitgeber fordern zügige Verhandlungen der Entgeltordnung

Kommunale Arbeitgeber haben sich zu ihren Herbstsitzungen vom 10. bis 12. November 2010 in Wolfsburg getroffen.

Wolfsburg. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände hat sich zu ihren Herbstsitzungen vom 10. bis 12. November 2010 in Wolfsburg getroffen. Einen Schwerpunkt bildeten dabei die Beratungen über die Verhandlungen der Entgeltordnung zum TVöD. Weitere Themen der Sitzungen waren unter anderem die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft und Entwicklungen in den Sparten Krankenhäuser, Versorgungsbetriebe und Nahverkehr.

In einen Beschluss verurteilt die Mitgliederversammlung der VKA die fehlende Bereitschaft der Gewerkschaften zu einer zukunftsorientierten Neuregelung des Eingruppierungsrechts. Um in den Verhandlungen dennoch weiterzukommen unterstützt sie daher einen pragmatischen Zugang im Sinne eines Relaunch des jetzigen Eingruppierungsrechts. Dieser soll sich an den bisherigen Regelungen orientieren, muss aber notwendige Modernisierungen im Eingruppierungsrecht ermöglichen. Die VKA fordert die Gewerkschaften auf, die Entgeltordnungsverhandlungen zügig und ergebnisorientiert zu führen.

Die Mitgliederversammlung unterstützt außerdem in einem Beschluss Maßnahmen zur Wiederherstellung der Tarifeinheit. „Während der Laufzeit eines Tarifvertrages muss Verlässlichkeit und Arbeitsfrieden gelten. Die kommunalen Arbeitgeber sehen die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit durch das Bundesarbeitsgericht und die dadurch gegeben Gefahr ständiger Tarifauseinandersetzungen und Streiks mit großer Sorge“, heißt es in dem Beschluss.

Die Mitgliederversammlung wählte außerdem Manfred Hoffmann erneut zum Hauptgeschäftsführer der VKA.

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Neues von den Tarifparteien und dem Gesetzgeber 2012

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Juni 2012
07.06.2012 Redaktionsverhandlungen
April 2012
01.04.2012 Stöhr: Tragfähiger Kompromiss erreicht – Tarifergebnis jetzt auf Beamte übertragen
01.04.2012 Tarifabschluss in der Gesamtabwägung für die Arbeitgeber vertretbar 
01.04.2012 Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: Gehaltserhöhung von insgesamt 6,3 Prozent – deutlich verbesserte Übernahme von Auszubildenden 
März 2012
29.03.2012 Öffentlicher Dienst: Jetzt laufen die Verhandlungen 
24.03.2012 Kommunale Arbeitgeber wollen Einigung in der kommenden Woche 
24.03.2012 Urteil zum Urlaubsanspruch: Teure Auswirkungen befürchtet 
24.03.2012 Warnstreiks im öffentlichen Dienst im Saarland am 27. März 2012 
24.03.2012 2.000 Streikende in Freiburg 
20.03.2012 „Für die Warnstreiks kann es kein Verständnis geben“ 
20.03.2012 Mehr als 20.000 Beschäftigte beteiligen sich am Ausstand zu Beginn der zweiten Warnstreikwelle 
19.03.2012 Öffentlicher Dienst: Zweite Warnstreikwelle beginnt am Montag
14.03.2012 Arbeitgeber rufen zu Kompromissbereitschaft auf
14.03.2012 Zweite Warnstreikwelle steht bevor 
12.03.2012 Arbeitgeber bieten 3,3 Prozent mehr
12.03.2012 Arbeitgeber legen Angebot vor
11.03.2012 Rund 130.000 Teilnehmer bei Warnstreiks: ver.di erwartet verhandlungsfähiges Angebot der öffentlichen Arbeitgeber 
08.03.2012 10.000 beteiligen sich am Warnstreik 
07.03.2012 Warnstreikwelle im öffentlichen Dienst erreicht Baden-Württemberg 
06.03.2012 Scharfe Kritik an den Warnstreiks 
06.03.2012 Warnstreikwelle im öffentlichen Dienst angelaufen 
03.03.2012 Ab Dienstag Warnstreik
02.03.2012 „Abwegige Forderungen bieten keine Grundlage für ein Angebot“ 
02.03.2012 Öffentlicher Dienst: Kein Arbeitgeberangebot – ver.di ruft zu Warnstreiks auf 
01.03.2012 „Unser Ziel ist ein Abschluss mit Augenmaß“ 
Februar 2012
28.02.2012 Kommunale Arbeitgeber: Forderungen sind illusorisch 
28.02.2012 Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst – Forderungen werden an die Verhandlungspartner im Arbeitgeberverband überbracht
28.02.2012 Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst 2012 
Januar 2012
26.01.2012 Tarifrunde 2012 Bund und Kommunen 
26.01.2012 Zulage für IT-Fachkräfte bei kommunalen Arbeitgebern 

Redaktionsverhandlungen

Die Redaktionsverhandlungen am 30. und 31.05. brachten noch kein abschließendes Ergebnis. Derzeit ist nach Angaben des kommunalen Arbeitgeberverbandes Rheinland Pfalz die Ausgestaltung der folgenden Punkte offen:

– Neuregelung des Urlaubsanspruchs
– Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden
– einmalige Pauschalzahlung

Quelle: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2012/

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Stöhr: Tragfähiger Kompromiss erreicht – Tarifergebnis jetzt auf Beamte übertragen

Die Einigung im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ist vom dbb-Verhandlungsführer Frank Stöhr als „Sieg der Vernunft und Gewinn für den öffentlichen Dienst“ bezeichnet worden. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich in der dritten Verhandlungsrunde in der Nacht vom 30. zum 31. März 2012 in Potsdam auf tabellenwirksame Einkommenssteigerungen von insgesamt 6,4 Prozent, bei einer Laufzeit von 24 Monaten, geeinigt.

„Mit diesem Tarifabschluss ist ein echter Interessenausgleich gelungen, der den berechtigten Forderungen der Kolleginnen und Kollegen ebenso Rechnung trägt wie der schwierigen Finanzlage vor allem der Kommunen“, so Stöhr. „Die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen halten damit Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung. Alles andere wäre nicht nur ungerecht und unsozial gewesen, sondern mit Blick auf die Zukunft des öffentlichen Dienstes auch vollkommen unvertretbar. Schließlich sorgt der öffentliche Dienst tagtäglich für ein starkes Land, in dem Gesundheit, Bildung und Sicherheit keine Luxusgüter sind. Dafür sind faire Löhne nur angemessen“, sagte Stöhr.

Zudem berücksichtige die Tarifeinigung auch die demographische Herausforderung. Stöhr: „Angesichts von mehr als 700.000 Beschäftigten, die in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, sind die deutlich verbesserten Einkommens- und Übernahmeregelungen für die Auszubildenden ein wichtiger Katalysator für die Nachwuchsgewinnung.“

Stöhr, Zweiter Vorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, forderte, nun, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die rund 360.000 Beamtinnen und Beamten des Bundes zu übertragen: „Erst mit der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten kommt diese Einkommensrunde zu einem gerechten Abschluss“, machte Stöhr deutlich.

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern (Stand: 31.03.2012, 7.00 Uhr)
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2012/120331_tarifabschluss.pdf

Quelle: komba Gewerkschaft

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Tarifabschluss in der Gesamtabwägung für die Arbeitgeber vertretbar

VKA-Präsident: „Kommunen gehen an ihre Schmerzgrenze“ / Pluspunkte: Stufenweise Lohnerhöhungen über 24 Monate, kein Mindestbetrag, keine Streiks und erfolgreiche Neuregelung des Urlaubsanspruchs

Potsdam. Die Tarifparteien im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben einen Tarifabschluss ohne weiteren Arbeitskampf erzielt. Das Ergebnis: 3,5 Prozent Lohnerhöhung ab März 2012, 1,4 Prozent ab Januar 2013 und weitere 1,4 Prozent ab August 2013. Ein von den Gewerkschaften geforderter Mindestbetrag, der insbesondere für die kommunalen Arbeitgeber schädliche Auswirkungen gehabt hätte, wurde nicht vereinbart.

„Die Pluspunkte des Abschlusses sind für die Arbeitgeber die relativ lange Laufzeit, die Stückelung der Tariferhöhungen und dass es uns gelungen ist, die Forderung nach einem Mindestbetrag abzuwehren“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. „Bei der linearen Steigerung gehen die kommunalen Arbeitgeber an ihre Schmerzgrenze. In der Gesamtbetrachtung ist der Abschluss aber vertretbar, auch weil wir den Bürgerinnen und Bürgern mit diesem Abschluss die Belastungen eines Flächenstreiks ersparen.“

Die Kosten der linearen Erhöhung liegen für die kommunalen Arbeitgeber im Jahr 2012 bei rund 2,2 Milliarden Euro, im Jahr 2013 bei rund 4,3 Milliarden Euro. Die Gewerkschaften hatten Gehaltssteigerungen von 6,5 Prozent und mindestens 200 Euro gefordert, was eine Kostenbelastung in Höhe von sechs Milliarden Euro allein für zwölf Monate bedeutet hätte.
„Es ist ein gutes Zeichen für das Funktionieren der Tarifautonomie im öffentlichen Dienst, dass wir die Tarifrunde ohne Schlichtungsverfahren und ohne Streik zum Abschluss bringen konnten“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. „Wichtig für die kommunalen Arbeitgeber ist zudem, dass wir eine Neuregelung des Urlaubsanspruches vereinbaren konnten. Künftig erhalten alle Beschäftigten 29 Urlaubstage, über 55-Jährige 30 Tage und Auszubildende 27 Tage.“ Das Bundesarbeitsgericht hatte die bisherige Staffelung in der vergangenen Woche verworfen. Es stand die flächendeckende Anpassung des Anspruchs auf 30 Tage für alle Beschäftigten im Raum. Mit der Neuregelung haben die Tarifvertragsparteien nun Rechtssicherheit geschaffen.

Eckpunkte des Tarifabschlusses:

Entgelt: 3,5 Prozent ab März 2012, weitere 1,4 Prozent ab Januar 2013 und weitere 1,4 Prozent ab August 2013.
Auszubildende: ab März 2012: 50 Euro; ab August 2013: 40 Euro.
Übernahme von Auszubildenden für die Dauer von 12 Monaten bei dienstlichem/betrieb¬lichem Bedarf; Entfristung, wenn sich der Auszubildende bewährt hat; Regelungen zur Fahrtkostenerstattung.
Gesonderte Regelungen, jedoch nicht bezogen auf die Entgeltentwicklung, für die Versorgungsbetriebe, die Flughäfen und die Theater und Bühnen.
Neuregelung des Urlaubsanspruchs auf 29 Tage; 30 Tage für über 55-Jährige; 27 Tage für Auszubildende. Vorhandene Beschäftigte über 40 Jahre behalten den bisherigen Anspruch auf 30 Tage.

Quelle: VKA

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Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: Gehaltserhöhung von insgesamt 6,3 Prozent – deutlich verbesserte Übernahme von Auszubildenden

Die Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen haben in der dritten Verhandlungsrunde ein Ergebnis gebracht. Danach sollen die Löhne und Gehälter zum 1. März 2012 um 3,5 Prozent steigen, ab 1. Januar 2013 um 1,4 Prozent und ab 1. August 2013 um weitere 1,4 Prozent. Damit haben die Beschäftigten nach zehn Monaten 4,9 Prozent mehr Gehalt und nach 18 Monaten eine dauerhafte tabellenwirksame Gehaltssteigerung um 6,3 Prozent (mit Zinseszins 6,42 Prozent). „Das ist ein beachtliches Ergebnis, das sich vor allem der großen Entschlossenheit der Streikenden der letzten Wochen verdankt“, sagte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, in der Nacht zu Samstag in Potsdam.

Die Auszubildenden haben bei bedarfsgerechter Ausbildung einen Anspruch auf eine unbefristete Anstellung, wenn sie sich im ersten Jahr nach dem Ausbildungsende bewährt haben. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. März 2012 um 50 Euro und zum 1. August 2013 um weitere 40 Euro. Bei den Fahrtkosten für Auszubildende zu auswärtigen Berufsschulen übernehmen die Arbeitgeber künftig die Kosten oberhalb eines Eigenanteils.

„Die kategorische Weigerung der Arbeitgeber, einem Mindestbetrag zuzustimmen, ist außerordentlich bedauerlich, weil gerade untere Einkommensgruppen durch Preissteigerungen stärker belastet wurden. Allerdings ist es mit dem Abschluss gelungen, die Reallöhne für 2012 und 2013 nachhaltig zu sichern“, betonte Bsirske. So steigen die Gehälter in der untersten Entgeltgruppe über die Laufzeit um rund 100 Euro. Eine Erzieherin im fünften Berufsjahr hat dann 154 Euro monatlich mehr.

Weiter wurde vereinbart, dass die Beschäftigten an Flughäfen mit mindestens fünf Millionen Passagieren 2012 eine Sonderzahlung von 600 Euro erhalten (bei weniger Passagieren: 200 Euro). Verhandlungen über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen ab 2013 werden 2012 geführt. Weitere Verbesserungen gab es auch für die Beschäftigten im Bereich der Versorgungsbetriebe (TV-V). Zudem wurde die Urlaubsregelung aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angepasst. Danach erhalten ab 2013 alle Beschäftigten einheitlich 29 Tage Urlaub (ab 55 Jahre: 30 Tage). Wer nach der bisherigen Regelung schon jetzt Anspruch auf 30 Tage Urlaub hatte oder ihn 2012 erlangt, behält diesen Anspruch auch künftig (Besitzstand).

Die ver.di-Bundestarifkommission hat den Mitgliedern die Annahme des Ergebnisses empfohlen. Die endgültige Entscheidung über die Einigung treffen jetzt die ver.di-Mitglieder in einer Mitgliederbefragung.

Tarifinfo extra 5/2012 zum Tarifkompromiss vom 31.3.2012
https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/tarifrunde-oed-2012/++co++6f6eb018-7b0a-11e1-42fa-0019b9e321cd/Tarifinformation-extra-5-2012-zur-Tarifeinigung-im-ffentlichen-Dienst-vom-31.3.2012.pdf

Quelle: ver.di

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Öffentlicher Dienst: Jetzt laufen die Verhandlungen

Am heutigen Mittwoch, dem 28. März, gingen die Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen in die dritte Runde. ver.di hatte den Druck auf die Arbeitgeber in der zweiten Warnstreikwelle noch einmal erhöht: Rund 215.000 Beschäftigte zeigten der Arbeitgeberseite, dass sie 6,5 Prozent mehr Geld – mindestens aber 200 Euro monatlich mehr – wert sind. Die ver.di-Jugend hat darüber hinaus im ganzen Land deutlich gemacht, dass sie die unbefristete Übernahme der Auszubildenden fordert.

Wie die Arbeitgeber auf das eindeutige Zeichen aus den Betrieben reagieren, wird diese dritte Verhandlungsrunde zeigen.

Quelle: VKA

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Kommunale Arbeitgeber wollen Einigung in der kommenden Woche

VKA: „Wir müssen uns aufeinander zubewegen“ / „Andauernde Warnstreiks sind weder zielführend noch angebracht“ / Nächste Verhandlungsrunde am 28./29. März

Frankfurt am Main. Die kommunalen Arbeitgeber fordern im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes Kompromissbereitschaft und Einigungswillen. „Wir wollen beim nächsten Verhandlungstermin zu einer Einigung kommen. Das setzt Kompromissbereitschaft auf allen Seiten voraus“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. Die Arbeitgeber hatten in der zweiten Verhandlungsrunde ein Angebot vorgelegt, wonach es Entgeltsteigerungen von 3,3 Prozent in zwei Stufen bei einer Laufzeit von 24 Monaten sowie eine Einmalzahlung von 200 Euro geben soll. Die Gewerkschaften beharren auf ihren Ausgangsforderungen vom 9. Februar – Gehaltssteigerungen von 6,5 Prozent, mindestens 200 Euro.

„Bei den Verhandlungen in der kommenden Woche müssen wir uns aufeinander zubewegen. Die Arbeitgeber sind dazu bereit“, so Hoffmann. „Die andauernden Warnstreiks sind weder zielführend noch in irgendeiner Form angebracht. Die Arbeitgeber haben in dieser Tarifrunde von Anfang an Entgegenkommen signalisiert. Die Gewerkschaften müssen nun ihrerseits auf Kompromissbereitschaft umschalten.“

Die dritte Verhandlungsrunde findet am 28./29. März 2012 in Potsdam statt.

Quelle: VKA

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Urteil zum Urlaubsanspruch: Teure Auswirkungen befürchtet

Arbeitgeber müssen mit beträchtlichen Kosten rechnen / Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst bis zu zwei Wochen über dem gesetzlichen Mindestanspruch

Frankfurt am Main. Das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Unwirksamkeit der altersabhängigen Staffelung des Urlaubsanspruchs dürfte massive Auswirkungen für die kommunalen Arbeitgeber haben.

In einer ersten Stellungnahme sagte der Hauptgeschäftsführer der VKA, Manfred Hoffmann: „Das Urteil bedeutet eine weitere beträchtliche Belastung für die kommunalen Arbeitgeber. Es ergeben sich zusätzliche Kosten und insbesondere der Verlust von Arbeitszeit. Die genauen Auswirkungen und den sich daraus ergebenden tarifpolitischen Handlungsbedarf haben wir jetzt zu prüfen.“ Und weiter: „Wir rechnen damit, dass eine Erhöhung des Urlaubsanspruchs für alle Beschäftigten auf 30 Tage bei den kommunalen Arbeitgebern zu einem Verlust von 1,6 Millionen Arbeitstagen pro Jahr führt. Dies bedeutet Mehrkosten von rund 250 Millionen Euro jährlich.“

Seit über 60 Jahren kennt das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes eine Staffelung des Ur-laubsanspruchs nach Alter. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der im Jahr 2005 in Kraft trat, sieht wie auch das frühere Tarifrecht einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen (bis zum 30. Lebensjahr), 29 Tage (bis zum 40. Lebensjahr) und 30 Tage (ab 40. Lebensjahr) vor. Für alle Beschäftigten liegt der Urlaubsanspruch damit nach dem TVöD über dem gesetzlichen Anspruch von 24 Werktagen. Das BAG hat heute entschieden, dass die Altersstaffelung eine Benachteiligung von Beschäftigten sei, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Urlaubsansprüche:

Gesetzlicher Anspruch nach dem BUrlG: 24 Werktage in einer 6-Tage-Woche (= 4 Wochen)
TVöD, bis zum vollendeten 30. Lebensjahr: 26 Arbeitstage in einer 5-Tage-Woche
TVöD, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr: 29 Tage in einer 5-Tage-Woche
TVöD, nach dem vollendeten 40. Lebensjahr: 30 Tage in einer 5-Tage-Woche (= 6 Wochen)

Quelle: VKA

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Warnstreiks im öffentlichen Dienst im Saarland am 27. März 2012

ver.di ruft für Dienstag, 27. März 2012, die Beschäftigten der Kommunen, des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit, der Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Rentenversicherung im Saarland zu ganztägigen Warnstreiks auf.

In den kommunalen Krankenhäusern und Knappschaftskrankenhäusern, mit ihren Servicegesellschaften, wird es lediglich eine Notversorgung geben. Unter anderem werden Kitas in Saarbrücken, Neunkirchen, Bous, Saarlouis, Völklingen und Bexbach geschlossen bleiben. Auch die Müllabfuhr wird u. a. in Saarbrücken, Völklingen, Saarlouis und Neunkirchen bestreikt. Betroffen sind auch Stadt- und Gemeindewerke, der Entsorgungsverband sowie Bürgerämter, Bau- und Friedhöfe und die Müllverbrennungsanlage Velsen.

Um 12:00 Uhr ist in Saarbrücken eine Kundgebung auf dem Tbilisser Platz u. a. mit dem ver.di-Bundesvorsitzenden Frank Bsirske und dem 2. Vorsitzenden der dbb tarifunion, Willi Russ, geplant. Am Vormittag wird es mehrere Demonstrationszüge durch Saarbrücken geben, die zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen führen werden.

ver.di will auch im Saarland vor der dritten Verhandlungsrunde in Potsdam, am 28. und 29. März 2012, den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Staudt bezeichnete das Angebot der Arbeitgeber aus der zweiten Verhandlungsrunde als eine Provokation. Die Arbeitgeberofferte bedeutet eine durchschnittliche Erhöhung von 1,77 %, unter Berücksichtigung der Laufzeit. Damit wollen die Arbeitgeber den Beschäftigten Reallohnverluste auch in Zukunft zumuten. Deshalb werden die Beschäftigten am Dienstag im Saarland hierauf die passende Antwort geben.

ver.di fordert in den Tarifverhandlungen 6,5 %, mindestens 200 Euro, außerdem die unbefristete Übernahme der Auszubildenden sowie eine spürbare Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro.

Die Entgelttabellen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst im Bereich der Kommunen und des Bundes wurden zum 29. Februar 2012 gekündigt. Im Saarland sind hiervon ca. 50.000 Beschäftigte betroffen.

Für Staudt sind deutliche Entgelterhöhungen nicht nur ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, sondern angesichts der Rezession in weiten Teilen Europas auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. Der Export boome im Gegensatz zur Binnenkonjunktur. Deshalb sei auch eine Stärkung der Kaufkraft notwendig. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben in den vergangenen Jahren Reallohnverluste hinnehmen müssen. Der Einkommensabstand zur Privatwirtschaft hat sich vergrößert. Das muss ein Ende haben.

Abschließend bat Staudt die Eltern, sich in ihren Kindertageseinrichtungen im Vorfeld zu informieren und die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die streikbedingten Beeinträchtigungen am kommenden Dienstag.

Quelle: ver.di

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2.000 Streikende in Freiburg

Höhepunkt der Warnstreiks am kommenden Montag

Die Warnstreiks im öffentlichen Dienst wurden heute in Südbaden und Karlsruhe fortgesetzt. An einer gemeinsamen Kundgebung in Freiburg auf dem Rathausplatz nahmen laut ver.di und Polizei 2.000 Streikende teil – doppelt so viele wie im Vorfeld erwartet wurden. Gestreikt wurde in Freiburg heute unter anderem im Nahverkehr, bei der Müllentsorgung, der Verwaltung, in Rehakliniken, Kindertagesstätten und vielen anderen Dienststellen. Aus Karlsruhe kamen Streikende aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes sowie des KIT und weiterer Gemeinden.

Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende Landesbezirksleiterin: „Die Preise für die Waren des täglichen Bedarfs steigen rasant. Die realen Einkommen sinken seit Jahren. Deshalb brauchen gerade Beschäftigte mit unteren und mittleren Einkommen ein deutliches Plus in der Lohntüte.“
Um dies auszugleichen fordert ver.di 6,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 200 Euro.
„Wenn Spitzenmanager Gehaltssteigerungen von bis zu 100 Prozent bekommen, auch und gerade in Unternehmen, die in der Krise massiv mit Steuern unterstützt wurden, dann dürfen die, die den Laden am Laufen halten, nicht mit Reallohnverlusten abgespeist werden“, so Schorsch-Brandt.

Am Montag ist der Höhepunkt der zweiten Streikwelle im Land. In Stuttgart findet um 12 Uhr eine zentrale Kundgebung mit Streikenden aus vielen Regionen Baden-Württembergs mit dem ver.di Vorsitzenden Frank Bsirske statt, der bereits um 8:30 Uhr in Mannheim an einer Streikkundgebung teilnimmt. In Ulm spricht die ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier auf dem Münsterplatz.

Quelle: ver.di

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„Für die Warnstreiks kann es kein Verständnis geben“

Arbeitgeber fordern Gewerkschaften zu Kompromissbereitschaft auf / Nächste Verhandlungsrunde am 28./29. März

Frankfurt am Main. Die kommunalen Arbeitgeber kritisieren die neuerlichen Warnstreiks in allen Bundesländern: „Die Streiks richten sich wieder gegen die Bürgerinnen und Bürger. Die Einschränkungen betreffen unter anderem den Nahverkehr, Kindertagesstätten, Krankenhäuser und weitere kommunale Leistungen für die Bürger. Ein Verständnis hierfür kann es nicht geben“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann.

In aktuellen Verlautbarungen postulieren die Gewerkschaften, es werde keine vierte Verhandlungsrunde und keine Schlichtung geben. Hierzu VKA-Hauptgeschäftsführer Hoffmann: „Wir rufen die Gewerkschaften zur Kompromissbereitschaft am Verhandlungstisch auf. Ziel der Arbeitgeber ist eine Einigung in der dritten Verhandlungsrunde, wobei der Tarifabschluss für die kommunalen Arbeitgeber finanzierbar sein muss. An diesem Ziel halten wir fest.“ Hoffmann weiter: „Wir streben ein Ergebnis ohne Schlichtung an. Wenn es zur Vermeidung eines Flächenstreiks notwendig wäre, würden wir aber auf eine Schlichtung setzen. Unser Ziel ist das nicht.“

Die Gewerkschaften beharren nach wie vor auf ihren Maximalforderungen vom 9. Februar – Gehaltssteigerungen von 6,5 Prozent, mindestens 200 Euro. Die Arbeitgeber haben in der zweiten Verhandlungsrunde ein Angebot vorgelegt, wonach es Entgeltsteigerungen von 3,3 Prozent in zwei Stufen bei einer Laufzeit von 24 Monaten sowie eine Einmalzahlung von 200 Euro geben soll.

Die dritte Verhandlungsrunde findet am 28./29. März 2012 in Potsdam statt.

Quelle: VKA

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Mehr als 20.000 Beschäftigte beteiligen sich am Ausstand zu Beginn der zweiten Warnstreikwelle

In der Tarifauseinandersetzung für die zwei Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen sind zum Auftakt der zweiten Warnstreikwelle mehr als 20.000 Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen und Bremen dem Aufruf der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gefolgt. „Wir rechnen mit weiteren klaren und starken Signalen aus den Betrieben“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. „Die Arbeitgeber müssen ihre Haltung grundlegend ändern. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit sowie der Ernsthaftigkeit und Wertschätzung gegenüber der Arbeit und Leistung von Millionen von Krankenschwestern, Erzieherinnen, Berufsfeuerwehrleuten, Müllwerkern und vielen, vielen anderen im öffentlichen Dienst“, unterstrich Bsirske.

Die Warnstreiks werden bundesweit in allen Ländern bis unmittelbar vor Beginn der dritten Verhandlungsrunde am 28. und 29. März fortgesetzt. Am morgigen Dienstag wird der Schwerpunkt in Bayern, Hessen und Teilen Baden-Württembergs liegen, am Mittwoch folgen Warnstreiks in Nordrhein-Westfalen. Aufgerufen sind Beschäftigte aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, u.a. in Verwaltungen, Nahverkehr, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Kitas, kommunalen Krankenhäusern, Theatern, Jobcentern, Sparkassen, aber auch in Einrichtungen der Bundeswehr sowie bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. „Nach Jahren des Reallohnverlustes haben die Beschäftigten einen Anspruch darauf, dass sich der Wert ihrer Arbeit auch durch ein echtes Plus in den Portemon-naies widerspiegelt“, sagte Bsirske.

ver.di fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen 6,5 Prozent mehr Gehalt. Zur Stärkung unterer und mittlerer Einkommen soll die Erhöhung mindestens 200 Euro monatlich betragen. Weiterhin will ver.di die unbefristete Übernahme der Auszubildenden, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro monatlich sowie eine Übernahme der Fahrtkosten zu auswärtigen Berufsschulen durch die Arbeitgeber erreichen. Die Verhandlungen werden am 28. und 29. März in Potsdam fortgesetzt.

Quelle: ver.di

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Öffentlicher Dienst: Zweite Warnstreikwelle beginnt am Montag

Mit einer zweiten Welle von Warnstreiks wollen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen für spürbar mehr Geld kämpfen: „Ob in Kitas, bei der Müllabfuhr, in Stadtwerken oder kommunalen Krankenhäusern – die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes fühlen sich vom Angebot der Arbeitgeber provoziert. Zwei weitere Jahre mit Reallohnverlusten sind nicht hinnehmbar. Die Antwort auf diese Zumutung kommt jetzt aus den Betrieben“, sagte Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am Freitag.

Der Warnstreikauftakt mit ganztägigen Arbeitsniederlegungen findet in Niedersachsen und Bremen statt. Am Dienstag rollt die Warnstreikwelle in den Süden: In Bayern sind praktisch alle Regionen von Arbeitsnieder-legungen betroffen. In München wird unter anderen der ver.di-Vorsitzende Bsirske auf einer Streikkundgebung sprechen. In Baden-Württemberg wird am gleichen Tag Heilbronn im Mittelpunkt der Warnstreiks stehen. Außerdem wird in Hessen landesweit in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes gestreikt. Am Mittwoch wird der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen ganztägig bestreikt. Für die Hauptstadt werden die Warnstreiks in der kommenden Woche zurzeit vorbereitet. Am Donnerstag gerät der Osten Deutschlands in den Fokus unter anderem mit einer Aktion in Potsdam. Gestreikt wird zudem in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Am Montag, den 26. März 2012, wird der Schwerpunkt der Warnstreiks in Baden-Württemberg liegen.

ver.di fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen Gehalts- und Besoldungssteigerungen von 6,5 Prozent. Als soziale Komponente soll die Erhöhung mindestens 200 Euro monatlich betragen. Außerdem verlangt ver.di die unbefristete Übernahme der Auszubildenden und eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro monatlich.

Quelle: ver.di

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Arbeitgeber rufen zu Kompromissbereitschaft auf

VKA: „Angebot bietet gute Grundlage für zügige Einigung“ / Nächste Verhandlungsrunde am 28./29. März

Potsdam. In der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben die kommunalen Arbeitgeber am Ende der zweiten Verhandlungsrunde die Gewerkschaften zu Kompromissbereitschaft aufgerufen. „Wir bieten mit unserem Angebot ein Plus in Höhe von 3,3 Prozent. Wir erwarten von den Gewerkschaften, dass sie sich nun ihrerseits bewegen und nicht weiter auf Eskalation setzen“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. „Wir bleiben dabei, dass wir eine zügige Tarifrunde mit einem Ergebnis noch im März und ohne Schlichtung erreichen wollen. Unser Angebot bietet hierfür eine gute Grundlage.“

Die VKA kritisiert, dass die Gewerkschaften bereits vor der zweiten Verhandlungsrunde neue Warnstreiks geplant haben: „Es ist nicht die Zeit für weitere Eskalation, sondern für Kompromissbereitschaft am Verhandlungstisch“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. „Warnstreiks ändern an der Finanzsituation der Kommunen nichts. Sie erweitern nicht unsere Spielräume.“

Die Arbeitgeber haben bereits im ersten Verhandlungstermin deutlich gemacht, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben sollen, trotz der schwierigen Finanzsituation der Kommunen. Zu Beginn der zweiten Verhandlungsrunde haben VKA und Bund ein entsprechendes Angebot vorgelegt. Demnach soll es Entgeltsteigerungen von 3,3 Prozent (2,1 Prozent ab Mai 2012, weitere 1,2 Prozent ab März 2013, Laufzeit insgesamt: 24 Monate) und eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro geben.

Die dritte Verhandlungsrunde findet am 28./29. März 2012 in Potsdam statt.

Quelle: VKA

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Zweite Warnstreikwelle steht bevor

In der Tarifrunde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen steht eine zweite Warnstreikwelle bevor. „Mit ihrer Weigerung, in den Tarifverhandlungen ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen, provozieren die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes eine Antwort aus den Betrieben“, erklärte Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), am Dienstag in Potsdam. Zuvor war die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen betroffenen Beschäftigten ohne Ergebnis vertagt worden.

Das bislang vorliegende Angebot der Arbeitgeber sei weder in der Höhe, der Laufzeit noch in der Struktur akzeptabel. „Nach einem Jahrzehnt der Reallohnverluste wollen die öffentlichen Arbeitgeber ihren Beschäftigten weitere zwei Jahre Einkommenseinbußen zumuten“, sagte Bsirske. Gerade im Hinblick auf die Sicherung der Einkommen sei das Arbeitgeberangebot selbst bei zwölfmonatiger Laufzeit absolut unzureichend. Bsirske kritisierte zudem, dass es die Arbeitgeber ablehnten, die Auszubildenden im öffentlichen Dienst selbst bei Bedarf unbefristet zu übernehmen.

„Wie in den Kitas, auf den Flughäfen, bei Nahverkehrsunternehmen oder in kommunalen Krankenhäusern über das Arbeitgeberangebot gedacht wird, werden die Beschäftigten in den nächsten Tagen zum Ausdruck bringen“, betonte Bsirske. Nachdem bereits in der vergangenen Woche rund 130.000 Beschäftigte dem ver.di-Aufruf zu Warnstreiks gefolgt waren, rechnet Bsirske für die zweite Warnstreikwelle mit einer „Intensivierung“.

Die dritte Runde der Tarifverhandlungen wird am 28. März 2012 um 14 Uhr in Potsdam fortgesetzt.
ver.di fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen Gehalts- und Besoldungssteigerungen von 6,5 Prozent. Als soziale Komponente soll die Erhöhung mindestens 200 Euro monatlich betragen. Außerdem verlangt ver.di die unbefristete Übernahme der Auszubildenden und eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro monatlich.

Quelle: ver.di

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Arbeitgeber bieten 3,3 Prozent mehr

VKA: „Die Beschäftigten an der allgemeinen Lohnentwicklung beteiligen“ / Tarifverhandlungen werden heute und morgen in Potsdam fortgesetzt

Potsdam. In der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. VKA und Bund bieten 3,3 Prozent Entgeltsteigerung sowie weitere Verbesserungen.

„Wir halten damit an unserer Aussage fest, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben sollen. Mit Gehaltssteigerungen von 3,3 Prozent wird dies voll erfüllt“, so der Präsident und Verhandlungsführer der VKA, Dr. Thomas Böhle. „Wir fordern die Gewerkschaften auf, sich konstruktiv an der Kompromisssuche zu beteiligen und nicht weiter auf Eskalation zu setzen.“

Die Eckpunkte des Angebots:

3,3 Prozent Entgeltsteigerungen, verteilt auf zwei Stufen: 2,1 Prozent ab 1. Mai 2012, weitere 1,2 Prozent ab 1. März 2013 (gleiche Erhöhungen für Auszubildenden und Praktikanten).
Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro (Auszubildende: 40 Euro).
Verbindliche Regelungen zur Übernahme nach der Ausbildung (bei entsprechendem dienstlichem/betrieblichem Bedarf für die Dauer von 12 Monaten sowie mindestens der Abschlussnote „befriedigend“).
Regelungen zur teilweisen Fahrtkostenerstattung für Auszubildende bei Berufsschulblockunterricht.
Laufzeit: 24 Monate.

„Mit diesem Angebot kommen wir den Gewerkschaften weit entgegen, gerade vor dem Hintergrund, dass die finanziellen Spielräume der Kommunen außerordentlich begrenzt sind“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. Der Schuldenstand der Kommunen liegt derzeit bei 128,7 Milliarden Euro und damit so hoch wie nie zuvor.
Die Tarifverhandlungen werden heute und morgen in Potsdam fortgesetzt.

Quelle: VKA

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Arbeitgeber legen Angebot vor

In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen haben die Arbeitgeber ein Angebot gemacht. „Ein Angebot, das weder in der Höhe, noch in der Laufzeit, noch in der Struktur akzeptabel ist“, sagt der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

„Nicht akzeptabel ist auch, dass das Angebot der Arbeitgeber keine soziale Komponente enthält.“
Frank Bsirske, ver.di-Vorsitzender

„Es ist ein Angebot, dass die Situation der Beschäftigten nicht verbessern würde.“ Linear 3,3 Prozent mehr Lohn mit einer Laufzeit von 24 Monaten bieten die Arbeitgeber, also ab Mai diesen Jahres 2,1 Prozent und dann nochmal 1,2 Prozent ab März 2013. „Nicht akzeptabel ist auch, dass das Angebot der Arbeitgeber keine soziale Komponente enthält“, so Bsirske weiter. ver.di fordert 6,5 Prozent mehr Gehalt, aber mindestens 200 Euro mehr pro Monat. Die Arbeitgeber bieten als soziale Komponenten eine Einmalzahlung von 200 Euro an. Frank Bsirske macht an einem Rechenbeispiel deutlich, wie schlecht das Angebot ist: „Ein Beschäftigter, der nach 14 Jahre in der Entgeltgruppe 5, Stufe 6 ist, würde im Jahr 2012 nach diesem Angebot 50,80 Euro monatlich mehr bekommen und 2013 nur 20,69 Euro. Dass das Angebot der Arbeitgeber selbst bei einer Laufzeit von 12 Monaten nicht akzeptabel ist, werden wir den Arbeitgebern jetzt in den Verhandlungen deutlich machen.“

Quelle: ver.di

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Rund 130.000 Teilnehmer bei Warnstreiks: ver.di erwartet verhandlungsfähiges Angebot der öffentlichen Arbeitgeber

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat an die Arbeitgeber von Bund und Kommunen appelliert, zur zweiten Verhandlungsrunde Anfang kommender Woche ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. „Die Beschäftigten haben eindrucksvoll deutlich gemacht, dass sie sich von den Arbeitgebern nicht hinhalten lassen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Freitag in Berlin. „Ich kann nur hoffen, dass die Arbeitgeber das Signal aus den Verwaltungen und Betrieben verstanden haben.“

In dieser Woche waren bundesweit rund 130.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen den ver.di-Aufrufen zu Warnstreiks gefolgt. Dabei legten sie unter anderem in Stadtverwaltungen, Stadtwerken, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Nahverkehrsbetrieben, Kitas, kommunalen Krankenhäusern, Bundeswehreinrichtungen, Wasser- und Schifffahrtsämtern und Jobcentern jeweils tageweise die Arbeit nieder. Am Freitag waren Beschäftigte in Niedersachsen und Baden-Württemberg im Ausstand.

„Die Kolleginnen und Kollegen sind nicht länger bereit, Reallohnverluste hinzunehmen“, betonte Bsirske. Die Beschäftigten seien sich bewusst, dass sie zentrale öffentliche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbrächten und einen entscheidenden Beitrag für die Daseinsvorsorge sowie den Zusammenhalt und das Funktionieren der Gesellschaft leisteten. „Sie können deshalb selbstbewusst sagen: Wir sind es wert!“, unterstrich Bsirske. Angesichts der Milliarden, die in kürzester Zeit für die Rettung von Banken und zur Stützung der Wirtschaft mobilisiert worden seien, gebe es in den öffentlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben jetzt die klare Erwartung: „Die nächsten Milliarden sind für uns.“

Die Verhandlungen werden am kommenden Montag und Dienstag, 12. und 13. März 2012, in Potsdam fortgesetzt. ver.di fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen eine Entgelt- und Besoldungserhöhung von 6,5 Prozent. Zur Stärkung insbesondere unterer und mittlerer Einkommen soll die Erhöhung mindestens 200 Euro monatlich betragen. Außerdem sollen Auszubildende unbefristet übernommen und die Ausbildungsvergütungen um 100 Euro erhöht werden.

Quelle: ver.di

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10.000 beteiligen sich am Warnstreik

10.000 Beschäftigte von Bund und Kommunen folgten heute dem Warnstreikaufruf von ver.di. Allein im Raum Stuttgart beteiligten sich rund 7.000 Erzieherinnen, Bus- und Stadtbahnfahrer, Pflegekräfte der Kliniken, Angestellte der Verwaltungen, Müllwerker, Schleusenwärter und viele andere Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes am ganztägigen Arbeitskampf.

Leni Breymaier, ver.di Landesbezirksleiterin, sagte heute Mittag auf der Kundgebung am Stuttgarter Marktplatz: „Heute fehlt ein wichtiger Service für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Aber heute merken wir auch deutlich, dass unser öffentlicher Dienst viel mehr ist als nur ein Kostenfaktor: Ohne ihn läuft nichts.“ Die gewerkschaftliche Forderung nach einem Mindestbetrag von 200 Euro begründete Breymaier auch mit der Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern, die am morgigen Weltfrauentag von allen Seiten beklagt werde. Tarifverhandlungen seien ein wichtiger Ort, diese Benachteiligung zu verringern.
Erfreut zeigte sich Breymaier über die starke Beteiligung.

Weitere Warnstreiks fanden heute in Karlsruhe, wo unter anderem alle kommunalen Kitas geschlossen blieben und alle Busse und Straßenbahnen im Depot, sowie in Esslingen, Göppingen, Geislingen, in Ulm und Schwäbisch Gmünd und in Konstanz und Friedrichshafen statt.
Mehrere Einrichtungen der Diakonie Württemberg haben sich in einem Partizipationsstreik den Warnstreiks angeschlossen. Damit wurde erstmals bei einem kirchlichen Arbeitgeber in Stuttgart für mehr Gehalt gestreikt.

Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin, sagte heute bei einer Kundgebung in Esslingen: „Nächsten Montag erwarten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, was sie mehr als verdient haben: Ein verhandlungsfähiges Angebot.“

Quelle: ver.di

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Warnstreikwelle im öffentlichen Dienst erreicht Baden-Württemberg

weitere Arbeitsniederlegungen angekündigt

Die erste Warnstreikwelle im öffentlichen Dienst hat heute am späten Vormittag Baden-Württemberg erreicht. Im Laufe des Tages werden sich rund 1.000 Beschäftigte an den ersten mehrstündigen Warnstreiks überwiegend im Süden des Landes beteiligen. Aufgerufen sind heute Beschäftigte unter anderem in Lörrach, Offenburg, Waldshut, Bad Säckingen und Sigmaringen. In Radolfzell und Ummendorf sowie bei den SLK Kliniken in Heilbronn haben die Streiks bereits begonnen. Der Schwerpunkt der ersten Streikwelle im Land ist am morgigen Mittwoch in Stuttgart, Karlsruhe, Esslingen, Ulm und vielen weiteren Städten. Betroffen sind dann von den meist ganztägigen Arbeitsniederlegungen alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, zum Teil auch der Nahverkehr, Kliniken und Kindertagesstätten. Für Ende der Woche hat ver.di heute weitere Arbeitsniederlegungen angekündigt.

Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Die Botschaft der Warnstreiks in dieser Woche aus den Dienststellen ist eindeutig: Wir meinen es ernst mit unseren Forderungen.“

ver.di fordert 6,5 Prozent Entgelterhöhung. Zur Stärkung der unteren Einkommen soll die Steigerung mindestens 200 Euro betragen. Außerdem fordert ver.di die unbefristete Übernahme der Auszubildenden sowie eine spürbare Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro.

Warnstreiks gegliedert nach ver.di Bezirken und Datum:

Mittwoch, 7. März

Stuttgart:
Ganztägiger Warnstreik: u.a. Nahverkehr, Müll, Kitas, Klinikum, Stadtverwaltung in Stuttgart, weitere Kommunen und Landratsämter aus der Region, Wasser- und Schifffahrtsamt, Arbeitsagentur, Sparkasse Ludwigsburg
In Stuttgart ab 9:30 Uhr Streikversammlung DGB Haus,
Ab 11 Uhr Demo, 12 Uhr Kundgebung Marktplatz u.a. mit ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier und ver.di Bezirksgeschäftsführer Bernd Riexinger

Mittelbaden-Nordschwarzwald:
Ganztägiger Warnstreik und Kundgebung in Karlsruhe auf dem Marktplatz am Vormittag, die meisten Bereiche inklusive Nahverkehr; weitere Streiks in Gaggenau und Rastatt.

Fils-Neckar-Alb:
Ganztägiger Warnstreik in Esslingen, 11.30 Uhr Demo ab Gewerkschaftshaus, 12.30 Uhr Kundgebung vor dem Alten Rathaus, betroffen sind vor allem die Stadtverwaltung, Klinikum, SVE (Omnibusse)
Göppingen: Ganztägiger Warnstreik in mehreren Dienststellen, auch in Eislingen
Stadtverwaltung Geislingen: Ganztägiger Warnstreik

Ostwürttemberg-Ulm:
Zum Teil ganztägiger Warnstreik in Ulm sowie Schwäbisch Gmünd in allen Bereichen, Kundgebung in Schwäbisch Gmünd, öffentliche Streikversammlung in Ulm

Oberschwaben:
Einstündiger Warnstreik Baubetriebsamt Friedrichshafen

Schwarzwald-Bodensee:
Ab 6.00 Uhr Warnstreik bei EBK und TBK Konstanz
11.00 – 12.30 Uhr Warnstreik und Kundgebung in Konstanz auf der Marktstätte, mit EBK und TBK, Stadtverwaltung Konstanz, dem Krankenhaus Konstanz, Landratsamt, Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter.

Donnerstag, 8. März

Schwarzwald-Bodensee:
11.00 – 12.30 Uhr Warnstreik und Kundgebung in Villingen-Schwenningen
Betroffen in den Landkreisen Villingen-Schwenningen und Rottweil alle Landratsämter, Bundesagentur für Arbeit, Technische Betriebe und Stadtwerke aus dem Raum Villingen-Schwenningen/Rottweil
Kliniken Landkreis Tuttlingen, Ganztägig von 8:00 Uhr an, 8:45 Uhr Kleine Kundgebung vor dem Klinikum mit Schülern, 10 Uhr Abfahrt zur Kundgebung nach VS

Oberschwaben
Kundgebung beim Städtischen Krankenhaus Friedrichshafen um 14 Uhr.

Freitag, 9. März

Rhein-Neckar:
Ganztägiger Warnstreik in Mannheim, alle Bereiche mit Demo am Vormittag

Fils-Neckar-Alb:
Ganztägige Warnstreiks in Reutlingen und Tübingen, Demo ab Franz K. um 11.30 Uhr, Kundgebung auf dem Reutlinger Marktplatz um 12 Uhr mit Dagmar Schorsch-Brandt, stellv. ver.di Landesbezirksleiterin. Betroffen sind die Kreissparkasse Tübingen, Stadtverwaltung Tübingen und Reutlingen mit technischen Betrieben, Stadtwerke Reutlingen, Klinikum Reutlingen.

Schwarzwald-Bodensee:
10.00 – 12.00 Warnstreik und Kundgebung in Singen, betroffen sind die Stadtverwaltung Singen und die Stadtwerke Singen

Quelle: ver.di

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Scharfe Kritik an den Warnstreiks

Kommunale Arbeitgeber verurteilen Eskalation auf dem Rücken der Bürger / Gewerkschaften streiken länger als sie bisher verhandelt haben

Frankfurt am Main. Die kommunalen Arbeitgeber verurteilen die von den Gewerkschaften veranstalteten Warnstreiks in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst. „Eine derartige Eskalation der gerade begonnenen Tarifverhandlungen ist in keiner Weise gerechtfertigt“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. „Nach nur vier Stunden Verhandlungen rufen die Gewerkschaften zu einem ganztägigen Streik auf. Damit streiken sie länger als sie bislang verhandelt haben. Das ist absurd.“

„Die Warnstreiks in den Kommunen und kommunalen Unternehmen, unter anderem im Nahverkehr und Kindertagesstätten, sind Stimmungsmache auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger ohne jeglichen Bezug zum Verhandlungsstand“, so Hoffmann weiter. Die Arbeitgeber wären bereits in der Auftaktrunde der Tarifverhandlungen zu einem Angebot bereit gewesen. Das ist an den unrealistischen Forderungen der Gewerkschaften gescheitert. Hoffmann: „Wir wollen angemessene Entgelterhöhungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen. Zu den Forderungen von 6,5 Prozent, mindestens 200 Euro führt jedoch kein Weg.“

Gehaltssteigerungen in der Größenordnung der Gewerkschaftsforderungen hätten unweigerlich Leistungskürzungen für die Bürger, Personalabbau und den Abbau von Ausbildungsplätzen zur Folge. Die kommunalen Arbeitgeber fordern die Gewerkschaften auf, sich an einer konstruktiven Kompromisssuche in den Verhandlungen zu beteiligen und nicht auf Eskalation zu setzen.

Die Auftaktveranstaltung der Tarifrunde fand am 1. März 2012 in Potsdam statt. Zwei weitere Verhandlungsrunden für den 12./13. März und den 28./29. März 2012 sind bereits vereinbart.

Quelle: VKA

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Warnstreikwelle im öffentlichen Dienst angelaufen

Die Warnstreiks im öffentlichen Dienst, zu denen die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für diese Woche aufgerufen hat, sind am heutigen Montag in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland angelaufen. Insgesamt waren mehr als 10.000 Beschäftigte an den Aktionen beteiligt. Die Warnstreiks bildeten den Auftakt einer Protestwoche, die morgen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg Vorpommern, Baden-Württemberg und Hamburg fortgesetzt wird.

Regionale Schwerpunkte waren heute in Rheinland-Pfalz beispielsweise Mainz und Ludwigshafen mit Warnstreiks in Kindertagesstätten, insgesamt betrafen die Aktionen jedoch den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes. Das gleiche gilt auch für Hessen, hier lag ein Schwerpunkt in Frankfurt/Main, wo nahezu der gesamte Straßen- und U-Bahnverkehr vom Warnstreik betroffen war. Im Saarland bildete die Stadt Saarbrücken einen besonderen Schwerpunkt, hier blieben alle Bürgerämter geschlossen.

ver.di hatte zu den Warnstreiks aufgerufen, weil die Arbeitgeber von Bund und Kommunen in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst am 1. März kein Angebot vorgelegt hatten. Sie verlangten stattdessen von der Gewerkschaft, ihre Forderungen herunterzuschrauben.

„Die Streiks sind eine Reaktion auf die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber, die von den Beschäftigten als gezielte Provokation empfunden wird“, betont der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Er hoffe, dass die Arbeitgeber das Signal verstehen und in der zweiten Runde ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen würden.

ver.di fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen eine Entgelt- und Besoldungserhöhung von 6,5 Prozent. Als soziale Komponente soll die Erhöhung mindestens 200 Euro monatlich betragen. Außerdem sollen Auszubildende unbefristet übernommen und die Ausbildungsvergütungen um 100 Euro erhöht werden. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 12. und 13. März in Potsdam statt.

Quelle: ver.di

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Ab Dienstag Warnstreik

Nachdem die Arbeitgeber gestern in Potsdam kein Angebot für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Gemeinden vorgelegt haben, kündigte ver.di Warnstreiks in ganz Baden-Württemberg an. Ab kommenden Dienstag wird es deshalb in vielen Städten im Land zu erheblichen Behinderungen kommen. Der Schwerpunkt der zum Teil ganztägigen Warnstreiks liegt am Mittwoch. Aufgerufen sind alle Bereiche des öffentlichen Dienstes. Im Ausstand sind unter anderem Beschäftigte der kommunalen Kliniken, der Verwaltungen, der Kindertagesstätten und der Müllabfuhr. In einigen Städten werden auch Busse und Straßenbahnen in den Depots bleiben. Im Bereich des Bundes streiken unter anderem Arbeitsagenturen und die Bundeswehr sowie Beschäftigte im Bereich der Wasserschifffahrt.

ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier: „Für die Verursacher der Krise gibt es Milliarden im Wochentakt, für die, die den Karren wieder aus dem Dreck ziehen müssen, gestern nicht einmal ein Angebot. Wir werden nächste Woche ein erstes klares Zeichen setzen, wer in diesem Land wirklich dafür sorgt, dass der Laden läuft.“

ver.di fordert 6,5 Prozent Entgelterhöhung. Zur Stärkung der unteren Einkommen soll die Steigerung mindestens 200 Euro betragen. Außerdem fordert ver.di die unbefristete Übernahme der Auszubildenden sowie eine spürbare Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro.

Warnstreiks gegliedert nach ver.di Bezirken und Datum:

Dienstag, 6. März

Südbaden:
Truckaktion mit mehrstündigen Warnstreiks in Lörrach mit Betrieben auch aus Waldshut, Kundgebung um 12.30 Uhr vor dem Rathaus Lörrach
Truckaktion in Offenburg am Busbahnhof, dort um 17.30 Uhr Demo mit Beschäftigten aus der Ortenau, anschließend Kundgebung vor dem Rathaus in Offenburg

Oberschwaben:
Mehrstündiger Warnstreik bei der Bundeswehr in Ummendorf, Aktion des Landratsamtes Sigmaringen mit anschließendem Demozug durch die Stadt Sigmaringen (Beginn 15.30 Uhr vor dem Landratsamt Sigmaringen)

Schwarzwald-Bodensee:
11.00 – 12.30 Uhr mehrstündiger Warnstreik und Kundgebung in Radolfzell, betroffen sind die Stadtverwaltung Radolfzell, das Krankenhaus, die Stadtwerke Radolfzell, das Versorgungsamt

Mittwoch, 7. März

Stuttgart:
Ganztägiger Warnstreik: u.a. Nahverkehr, Müll, Kitas, Klinikum, Stadtverwaltung in Stuttgart, weitere Kommunen und Landratsämter aus der Region, Wasser- und Schifffahrtsamt, Arbeitsagentur, Sparkasse Ludwigsburg
Ab 9:30 Uhr Streikversammlung DGB Haus,
Ab 11 Uhr Demo, 12 Uhr Kundgebung Marktplatz u.a. mit ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier und ver.di Bezirksgeschäftsführer Bernd Riexinger

Mittelbaden-Nordschwarzwald:
Ganztägiger Warnstreik und Kundgebung in Karlsruhe auf dem Marktplatz am Vormittag, die meisten Bereiche inklusive Nahverkehr; weitere Streiks in Gaggenau, Rastatt und Pforzheim.

Fils-Neckar-Alb:
Ganztägiger Warnstreik in Esslingen, 11 Uhr Demo ab Gewerkschaftshaus, 12 Uhr Kundgebung vor dem Alten Rathaus, betroffen sind vor allem die Stadtverwaltung, das Klinikum, SVE (Omnibusse), Kitas, Stiftung Jugendhilfe Aktiv Esslingen
Göppingen: Ganztägiger Warnstreik in mehreren Dienststellen, auch in Eislingen
Stadtverwaltung Geislingen: Ganztägiger Warnstreik

Quelle: ver.di

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„Abwegige Forderungen bieten keine Grundlage für ein Angebot“

Arbeitgeber stellen Eckpunkte für die weiteren Verhandlungen vor / „Zu den Forderungen von 6,5 Prozent, mindestens 200 Euro führt kein Weg“

Potsdam. Die erste Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist ohne Ergebnis vertagt worden. Die Arbeitgeber haben – entgegen ihrer ursprünglichen Planung – kein förmliches Angebot abgegeben, sondern Eckpunkte für die weiteren Verhandlungen vorgestellt.

„Die vollkommen abwegigen Forderungen der Gewerkschaften bieten keine Grundlage für ein förmliches Angebot. Wir haben die Gewerkschaften deshalb heute dazu aufgefordert, ihre Forderungen auf ein realistisches Maß zu reduzieren. Dazu sind sie nicht bereit gewesen“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. „Die Gewerkschaften blenden bei ihren Forderungen alle maßgeblichen Faktoren aus. Nichts rechtfertigt Lohnerhöhungen in der geförderten Höhe oder ermöglicht die Finanzierung derartiger Personalkostensteigerungen – weder die erwartete Inflation, noch die allgemeine Lohnentwicklung, noch die wirtschaftliche Lage der Kommunen und der kommunalen Unternehmen.“

In den Verhandlungen haben die Arbeitgeber erklärt, bei Vorlage einer verhandlungsfähigen Forderung folge die kurzfristige Abgabe eines verhandlungsfähigen förmlichen Angebotes. Grundlage sind die folgenden Punkte:
– Angemessene Entgelterhöhung, keine Nullrunde
– Gleiche lineare Erhöhung für alle Beschäftigten, kein Mindest- oder Sockelbetrag
– Verbesserungen für die Auszubildenden
– Keine gesonderte Erhöhung bei den Versorgungsbetrieben

„Wir wollen angemessene Entgelterhöhungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen. Zu den Forderungen von 6,5 Prozent, mindestens 200 Euro führt jedoch kein Weg“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. „Unser Ziel bleibt eine zügige Tarifrunde, ohne Schlichtung.“

Die zweite Verhandlungsrunde findet am 12. und 13. März 2012 in Potsdam statt.

Quelle: VKA

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Öffentlicher Dienst: Kein Arbeitgeberangebot – ver.di ruft zu Warnstreiks auf

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Haltung der Arbeitgeber von Bund und Kommunen scharf kritisiert, in der ersten Verhandlungsrunde kein Angebot vorzulegen. „Statt konstruktiv zu verhandeln, erwarten die Arbeitgeber als Vorbedingung eine Demutsgeste der Gewerkschaften. Dies ist kein Signal für die Wertschätzung der Beschäftigten“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Donnerstag in Potsdam. Die Antwort auf diese Verweigerungshaltung der Arbeitgeber würden die Beschäftigten jetzt in den Betrieben geben. „Wir werden in der kommenden Woche in allen Bundesländern zu Warnstreiks im öffentlichen Dienst aufrufen“, so Bsirske.

„Wenn die Beschäftigten morgens in den Nachrichten lesen und hören, dass der Bundespräsident für 20 Monate Amtszeit 199.000 Euro Ehrensold bekommt und dass die Europäische Zentralbank innerhalb weniger Wochen über eine Billion Euro ohne jede Bedingung und Gegenleistung für ein Prozent Zinssatz an die privaten Banken verteilt, dann ist es nicht nachvollziehbar, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst kein Geld da sein soll“, betonte Bsirske. Jetzt sei es Zeit für einen „Ehrensold für Krankenschwestern, Müllmänner, Erzieherinnen, Berufsfeuerwehrleute und alle anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst“. Sie leisteten mit ihrer Arbeit tagtäglich einen entscheidenden Beitrag für den Zusammenhalt und das Funktionieren der Gesellschaft. Keinesfalls dürften sich die deutlichen Reallohnverluste der letzten Jahre fortsetzen. Nötig seien spürbare Gehaltserhöhungen, auch um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft zu sichern.

ver.di fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen eine Entgelt- und Besoldungserhöhung von 6,5 Prozent. Als soziale Komponente soll die Erhöhung mindestens 200 Euro monatlich betragen. Außerdem sollen Auszubildende unbefristet übernommen und die Ausbildungsvergütungen um 100 Euro erhöht werden. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 12. und 13. März 2012 in Potsdam statt.

Quelle: ver.di

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„Unser Ziel ist ein Abschluss mit Augenmaß“

Start der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst / Deutliche Kritik an Gewerkschaftsforderungen

Frankfurt am Main. Morgen beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen in Potsdam. Hierzu der Präsident und Verhandlungsführer der kommunalen Arbeitgeber, Dr. Thomas Böhle: „Unser Ziel ist ein Abschluss mit Augenmaß. Das vermissen wir bei den Gewerkschaften derzeit noch. Gehaltssteigerungen in der Größenordnung der Gewerkschaftsforderungen hätten unweigerlich Leistungskürzungen für die Bürger, Personalabbau und den Abbau von Ausbildungsplätzen zur Folge. Das kann nicht in unserem Interesse liegen und wir lehnen die Forderungen deshalb ab.“

Die Gewerkschaften fordern „6,5 Prozent, mindestens 200 Euro“ und somit eine durchschnittliche Erhöhung von acht Prozent.

Die kommunalen Arbeitgeber wenden sich insbesondere gegen den geforderten Mindestbetrag, der zu überproportionalen Steigerungen in den unteren und mittleren Entgeltgruppen führt. Das betrifft vor allem kommunale Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, zum Beispiel im Nahverkehr, in der Entsorgungswirtschaft oder bei den Bodenabfertigungsdiensten der Flughäfen. „Die Anstrengun¬gen der kommunalen Arbeitgeber, diese Unternehmensbereiche in der öffentlichen Tarifbindung zu halten, würden mit einem Mindestbetrag zunichte gemacht“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. Für die Forderungen gilt insgesamt: „Die Gewerkschaften fordern ausgerechnet in jenen Bereichen überproportionale Steigerungen, in denen die Bezahlung im öffentlichen Dienst ohnehin über der Privatwirtschaft liegt: Im Bereich der unteren Entgeltgruppen, bei kommunalen Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, und bei den Auszubildenden.“

Zur VKA-Pressemappe zur Tarifrunde
http://www.vka.de/site/home/vka/presse/pressemappe_der_vka/

Quelle: VKA

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Kommunale Arbeitgeber: Forderungen sind illusorisch

VKA: „Keine Erwartungen wecken, die wir nicht erfüllen können“ / Verschuldung der Kommunen so hoch wie noch nie / Tarifrunde startet am 1. März

„Die von den Gewerkschaften erhobenen Forderungen sind angesichts der Rekordverschuldung der Kommunen vollkommen illusorisch und inakzeptabel – bei allem Verständnis für den Wunsch nach mehr Geld“, so der Präsident und Verhandlungsführer der VKA, Dr. Thomas Böhle, zu den heute veröffentlichten Gewerkschaftsforderungen in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.

„Die Forderungshöhe der Gewerkschaften ist völlig aus der Luft gegriffen. Sie steht in keinem Verhältnis zu den finanziellen Möglichkeiten der Kommunen“, so Böhle weiter. „Unser Ziel für die Tarifrunde ist, in dem außerordentlich begrenzten Rahmen einen Kompromiss zu finden, der die Belange der Beschäftigten angemessen berücksichtigt. Jedoch sollten wir keine Erwartungen wecken, die wir nicht erfüllen können.“

Die Gewerkschaftsforderungen – 6,5 Prozent, mindestens 200 Euro – würden die Kommunen insgesamt gut sechs Milliarden Euro kosten. Durch den geforderten Mindestbetrag von 200 Euro liegt das Gesamtvolumen bei 8 Prozent und somit noch höher als die Tarifforderung in der Metall- und Elektroindustrie. Dabei haben die Kommunen im vergangenen Jahr keine Gewinnsteigerungen verzeichnen können. Ihre „Finanzkrise“ besteht unverändert fort. Der Schuldenstand der Kommunen hat 2011 einen neuen Rekord von 128,7 Milliarden Euro erreicht.

Die Darstellung der Gewerkschaften, es bestehe ein Nachholbedarf im öffentlichen Dienst weisen die Arbeitgeber als sachlich falsch zurück: „Ein Nachholbedarf würde bedeuten, dass die Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst geringer waren als in der Gesamtwirtschaft und dass nun genügend Geld da sei, einen Nachschlag zu finanzieren. Beides trifft nicht zu“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. Seit Einführung des Tarifvertrages TVöD 2005 stiegen die Gehälter der Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst um 10,2 Prozent, in den unteren Gehaltsgruppen war der Anstieg noch stärker (bis zu 12,66 Prozent). Zusätzlich gab es seit 2005 Einmalzahlungen in Höhe von 1.365 Euro. Die Bruttolöhne und gehälter je Arbeitnehmer sind nach dem Statistischen Bundesamt im gleichen Zeitraum um 9,6 Prozent gestiegen.

Quelle: VKA

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Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst – Forderungen werden an die Verhandlungspartner im Arbeitgeberverband überbracht

Am 09. Februar 2012 beschloss die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst die Tarifforderungen für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen.

Noch am gleichen Tag startete in Berlin der ver.di-Truck mit der Botschaft „Wir sind es wert“ seine Deutschland-Tour durch zahlreiche Städte der Republik.

Im ver.di-Bezirk Leipzig-Nordsachsen wird der Truck am 23. Februar 2012 vor dem Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, der Stadtreinigung, in der Geithainer Straße 60, um 14.30 Uhr Station machen.

Eingeladen dazu ist auch der Vertreter in der Verhandlungskommission der Arbeitgeberseite, Herr Frank Pörner.

„Herr Pörner ist hauptberuflich Personalamtsleiter in der Stadtverwaltung Leipzig. Von daher ist er ganz nah dran an den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und kann ihre Leistungsbereitschaft sicher mit am besten einschätzen“, meint Ines Jahn vom ver.di-Bezirk Leipzig-Nordsachsen.

Die Beschäftigten der Stadtreinigung wollen nach ihrer Frühschicht den Truck in Empfang nehmen und eine Botschaft an Herrn Pörner auf den Weg bringen.

Quelle: ver.di

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Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst 2012

Im März 2012 beginnen die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen. Die Bundestarifkommission (BTK) hat am 9. Februar ihre Forderungen für die Beschäftigten unter dem Motto „Wir sind es wert“ in Berlin bekannt gegeben. ver.di fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten eine Entgelterhöhung von 6,5 Prozent. Für untere Einkommen soll die Steigerung mindestens 200 Euro betragen. Die erste Verhandlungsrunde wird am 1. März in Potsdam stattfinden.

Zur Pressemitteilung vom 9. Februar 2012 (Forderungsaufstellung)
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++de858a48-531f-11e1-4491-0019b9e321cd

Daten und Fakten zum öff. Dienst
http://www.verdi.de/presse/aktuelle-themen/++co++359d7e38-377f-11e1-7888-0019b9e321cd/Daten-und-Fakten-zum-ff.-Dienst.pdf

Quelle: ver.di

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Tarifrunde 2012 Bund und Kommunen

Die Vorbereitungen für die Tarifrunde 2012 für Bund und Kommunen laufen bereits. Die neue Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK) hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 26./27. Oktober 2011 die Kündigung der Entgelttabellen zum 29. Februar 2012 beschlossen. Die Forderungen für die Tarif- und Besoldungsrunde 2012 werden am 9. Februar 2012 von der BTK aufgestellt. Basis dafür sind die Forderungsvorschläge, die in Betrieben und Regionalkonferenzen bis dahin diskutiert werden. Doch schon jetzt sind sich die Mitglieder der Bundestarifkommission einig: WIR SIND ES WERT. Wir leisten gute Arbeit und gute Arbeit muss ordentlich bezahlt werden!
Bundestarifkommission ö.D. stellt die Weichen für die Tarifrunde 2012: Deutliche Einkommenszuwächse erforderlich!

Quelle: ver.di

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Zulage für IT-Fachkräfte bei kommunalen Arbeitgebern

Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik kann ab sofort angewendet werden

Auf dem Arbeitsmarkt gibt es eine erheblich gestiegene Nachfrage nach Fachkräften im IT-Bereich. Um bei der Gewinnung und der Bindung von IT-Fachkräften marktfähig zu sein und mit anderen Arbeitgebern konkurrieren zu können, bedarf es nach Tätigkeiten und Regionen unterschiedlicher Anreize, die mit den tariflichen Arbeitsbedingungen nicht immer abzubilden sind.

Die Mitgliederversammlung der VKA hat deshalb in ihrer Sitzung am 11. November 2011 eine „Arbeitgeberrichtlinie zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik (IT-RL)“ beschlossen. Die IT-Fachkräftezulage kann bis zu 1.000 Euro monatlich betragen und für einen Zeitraum von längstens fünf Jahren gewährt werden.

Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von IT-Fachkräften im begründeten Einzelfall notwendig ist, können kommunale Arbeitgeber ab sofort die Regelungen dieser Arbeitgeberrichtlinie für den Geltungsbereich des TVöD und des TV-V anwenden. Die Richtlinie bezieht sich auf die in den Entgeltgruppen 9 bis 15 eingruppierten IT-Fachkräfte mit einschlägiger Fachhochschul- oder Hochschulausbildung und Beschäftigte mit gleichwertigen Kenntnissen sowie auf Fachinformatiker.

Hinweise zur Anwendung der Richtlinie erhalten kommunale Arbeitgeber bei ihrem kommunalen Arbeitgeberverband.

Die Richtlinie als Download: http://www.vka.de/media/exe/18/e9a37a0a5a6bc5da9e3f5c10f86b6568/it-richtlinie_2011.pdf

Quelle: VKA

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Meldungen zu Abwasserreingung 2010

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Übersicht über alle Meldungen und Zugang zum Archiv

Meldungen zur Abwasserreinigung 2008
Meldungen zur Abwasserreinigung 2009

Mai 2010
03.05.2010 Ozon zur Reinigung von Abwässern aus Produktionen ohne Altpapiereinsatz 
April 2010
10.04.2010 Aktivkohle aus dem Wasserwerk in der Abwasserbehandlung 
07.04.2010 Thema Abwasser binational betrachtet 
März 2010
27.03.2010 Engelsbrand: Optimierung der Energieeffizienz der Gemeinde Engelsbrand 
Februar 2010
26.02.2010 Effektive Behandlung von Nanofiltrationsretentaten in der ARA 
Januar 2010
08.01.2010 Praxistest eines Pflanzen-Bodenfilters 

 


Ozon zur Reinigung von Abwässern aus Produktionen ohne Altpapiereinsatz

Ziel des Forschungsvorhabens IGF 15372 war die Bewertung der Wirkung von Ozon auf relevante Abwasserparameter (CSB, BSB5, Färbung, Toxizität, etc.) aus Papierproduktionen mit überwiegendem Frischfasereinsatz.
Ferner sollten die Kriterien für eine Ozonbehandlung dieser Abwässer als effiziente weitergehende Abwasserreinigungsmaßnahme ermittelt werden. Hierzu zählen neben dem Einfluss von Ozon auf die Abwassereigenschaften auch die Ermittlung der benötigten Ozonmenge und Aufenthaltszeit.
Die untersuchten Abwässer waren gut bis sehr gut zur Ozonbehandlung mit anschließender biologischer Behandlung als weitergehende Reinigung geeignet, wenn zuvor ein vollständiger biologischer Abbau stattgefunden hat. Durch Ozonbehandlung und nachfolgende biologische Behandlung lassen sich die CSB-Konzentrationen im Gesamtabwasser um bis zu 80 % reduzieren. Dabei wird der Erfolg der Ozonbehandlung ausschließlich von der Ozondosis bestimmt. Die hydraulische Verweilzeit hat im untersuchten Rahmen keine Auswirkung auf den Reinigungserfolg.
Durch Ozonbehandlung war bei den Versuchen eine Reduzierung der Substanzen, die zum AOX beitragen, um bis zu 70 % möglich. Bei den durchgeführten Versuchen konnten keine toxischen Wirkungen des behandelten Abwassers auf aquatische Organismen nachgewiesen werden.
Mit zunehmender CSB-Elimination steigen jedoch auch die Behandlungskosten, so dass bei einer Anlagenerweiterung die Wirksamkeit gegenüber der Wirtschaftlichkeit abgewogen werden muss. Die Betriebsmittelkosten für eine weitergehende Abwasserreinigung mit Ozon und nachgeschaltetem Biofilter betragen in einem beispielhaft betrachteten Fall 0,17 – 0,39 €/m³ Abwasser.
Das Forschungsvorhaben IGF 15372N der AiF-Forschungsvereinigung PTS wurde im Programm zur Förderung der „Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie über die AiF finanziert. Dafür sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Unser Dank gilt außerdem den beteiligten Firmen der Papier- und Zellstoffindustrie für die Unterstützung der Arbeiten.

Quelle: http://www.ptspaper.de/news_archiv.html?status=details&news_id=784
 
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Aktivkohle aus dem Wasserwerk in der Abwasserbehandlung

Erschöpfte Aktivkohlen aus der Trinkwasseraufbereitung werden zur weitergehenden Abwasserbehandlung eingesetzt

Die Adsorption mittels Kornaktivkohle dient in zahlreichen Wasserwerken der Entfernung organischer Spurenstoffe bzw. als Sicherheitsstufe, um einer bestehenden Gefährdung des Rohwassers begegnen zu können. Früher wurden Aktivkohlen nach Erschöpfung meist einer thermischen Reaktivierung unterzogen und danach als Reaktivate erneut eingesetzt. Aus betriebswirtschaftlichen bzw. technischen Gründen entfällt heute in den meisten Fällen eine Reaktivierung beladener Wasserreinigungskohlen, sodass im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nach entsprechenden Verwertungsmöglichkeiten gesucht wurde. Eine Option wird darin gesehen, erschöpfte Aktivkohlen aus Trinkwasseraufbereitung zur weitergehenden Abwasserreinigung zu nutzen.
Nach der Theorie zur Adsorption erhöht sich die Beladungskapazität von Aktivkohlen mit zunehmender Rohwasserbelastung. Da in Abwässern vergleichsweise deutlich höhere Spurenstoffkonzentrationen vorliegenden wurde im Rahmen eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Vorhabens die Eignung des Einsatzes erschöpfter Aktivkohlen aus der Trinkwasseraufbereitung zur weitergehenden Abwasserbehandlung untersucht.
Nach Festlegung der verfahrenstechnischen Kenngrößen zur Vorgehensweise beim Mahlprozess der Kornaktivkohle wurden mit der konditionierten Pulverkohle adsorptionstechnische Untersuchungen im Labormaßstab durchgeführt.
Dazu wurden Aktivkohlen verschiedener Wasserwerke aus adsorptionstechnischer Sicht bezüglich der Entfernung pharmazeutische Wirkstoffe, Röntgenkontrastmittel und Korrosionsschutzmittel bewertet. Abhängig vom Beladungsgrad und der Aktivkohlesorte ergeben sich unterschiedliche Leistungsdaten der erschöpften Wasserreinigungskohlen nach der Mahlung.
Nach den bislang vorliegenden Resultaten erscheint eine Verwertung erschöpfter Aktivkohlen aus der Trinkwasseraufbereitung zur weitergehenden Abwasserbehandlung Ziel führend. Auf kommunalen Kläranlagen können damit nicht biologisch abbaubare Spurenstoffe adsorptiv eliminiert und somit aus Oberflächenwässern, die als Rohwasserressource für die Trinkwassergewinnung dienen, ferngehalten werden.
Die Untersuchungen werden unter praxisnahen Bedingungen durchgeführt, mit dem Ziel, die Erkenntnisse im Rahmen eines konkreten Projektes großtechnisch umzusetzen. Dazu werden im weiteren Projektverlauf auch …mehr:

http://www.tzw.de/de/abteilungen/technologie/aktivkohle_aus_dem_wasserwerk-259/

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Thema Abwasser binational betrachtet

Nahezu in allen Grenzgebieten Deutschlands gibt es beim
Thema Gewässerschutz Kontakte mit den Nachbarn. Über die
DWA-Nachbarschaften findet ein reger Erfahrungsaustausch
statt. Wir informieren Sie, liebe Leser, immer wieder gernedarüber.
Die gemeinsamen Interessen beim Gewässerschutz auf
beiden Seiten des Rheins standen im Mittelpunkt des ersten
deutsch-französischen Nachbarschaftstags des Betriebspersonals.
Zu diesem hatte der DWA-Landesverband Baden-
Württemberg auf Initiative des Landratsamtes Breisgau-
Hochschwarzwald nach Neuenburg und Chalampé eingeladen.
Dabei ging es um einen Einblick in die Abwasser- und
Klärtechnik sowie um die Arbeit der Aufsichtsbehörden.
Außerdem besichtigten die Teilnehmer die Kläranlage von
Chalampé.
Die badischen und die elsässischen Kläranlagen benutzen
für die Einleitung ihrer gereinigten Abwässer den Rhein als
Gewässer. Beide Seiten sind schon aus diesem Grund an einem
wirksamen Gewässerschutz interessiert. Der hohe Wirkungsgrad
kommunaler Kläranlagen ist nicht nur ein Ergebnis
der Investitionen in die Abwassertechnik, sondern
auch das Resultat regelmäßiger Fortbildungsveranstaltungen
für das Betriebspersonal. Deswegen hatte die DWA bereits
vor mehr als 30 Jahren die Kläranlagen-Nachbarschaften
gegründet.
Das Treffen in Neuenburg und Chalampé war die erste grenzüberschreitende
Veranstaltung dieser Art. Im Rahmen dieses
Treffens erläuterten Arno Schlecht vom Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald und Georges Walter vom Conseil
Général Haut Rhin die Arbeit der Aufsichtsbehörden.
Die rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vereinbarten
für 2010 ein zweites deutsch-französisches Kläranlagen-
Nachbarschaftstreffen. Der regelmäßige Erfahrungsaustausch
soll zu optimierten Planungs- und Genehmigungsverfahren
beiderseits des Rheins beitragen. Die Verantwortlichen
in den Verwaltungen erhoffen sich dadurch
Kosteneinsparungen bei Bau und Unterhalt von Kläranlagen

Auszugsweise aus Oberbadisches Volksblatt,
26. November 2009, Pressemitteilung des Landratsamts
Breisgau-Hochschwarzwald

Quelle: http://www.kan.at/upload/medialibrary/KA-Betriebs-Info2-2010.pdf

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Engelsbrand: Optimierung der Energieeffizienz der Gemeinde Engelsbrand 

Nachhaltige Energiepolitik ist ein Thema, das nur mit gesamtgesellschaftlichem Engagement umgesetzt werden kann. Die Gemeinde hat sich im letzten Jahr dazu entschlossen, ihrer Verantwortung auf kommunaler Ebene durch die Teilnahme am European Energy Award gezielt und langfristig nachzukommen. Zur Unterstützung dieses Vorhabens hat man sich die Hochschule Pforzheim als kompetenten Partner zur Seite gestellt.

Unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Guy Fournier haben sich der Wirtschaftsingenieurwesen-Student Dominik Bischoff  und die Maschinenbau-Studierenden Julian Wahl, Michael Kuntzer und Matthias Schwarz im Rahmen eines interdisziplinären Projekts mit der Wasserversorgung und Wasserentsorgung  in Engelsbrand im Hinblick auf deren Energie- und CO2 -Effizienz beschäftigt. Konkret geht es dabei um die sanierungsbedürftige Kläranlage der Gemeinde.

Bei ihrer Projektpräsentation in der Alten Turnhalle Grunbach stellten die Studierenden gestern ihre ökologisch wie ökonomisch effiziente Alternative zu einer Sanierung vor. Das innovative Konzept besteht darin, die Kläranlage in Engelsbrand zu schließen und stattdessen die vorhandene Klärkapazität der Stadt Neuenbürg zu nutzen. Aufgrund der geographischen Lage wäre es möglich, das Engelsbrander Abwasser auf der Gefällstrecke nach Neuenbürg durch eine Turbine zu leiten und dadurch emissionsfrei Strom zu erzeugen. Darüber hinaus könnte das im Klärprozess frei werdende Methan durch den in Neuenbürg vorhandenen Faulturm als Biogas zur Energiegewinnung genutzt werden. Ein derartiges Projekt wurde in Deutschland bisher noch nicht umgesetzt, würde jedoch die Energie- und CO2-Bilanz der Wasserversorgung erheblich verbessern.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Studentengruppe konnten schließlich deutlich zeigen, dass ökologische Ziele auch einen wirtschaftlichen Nutzen bringen können. Neben der beträchtlichen Einsparung von CO2 und der emissionsfreien Stromerzeugung kann das Klärwerk Neuenbürg durch die Zuführung des Engelsbrander Abwassers deutlich effizienter eingesetzt werden und dadurch zum finanziellem Nutzen für beide Gemeinden beitragen.

Ob die Vorschläge der Pforzheimer Studentengruppe in der Gemeinde Engelsbrand umgesetzt werden, entscheidet der Gemeinderat. Das große Interesse der Bürger an der öffentlichen Projektpräsentation und die intensive Diskussion an diesem Abend haben gezeigt, dass das Interesse an ökologisch sinnvollen Energiekonzepten in jedem Fall vorhanden ist.

http://www.fh-pforzheim.de/De-de/Technik/Wirtschaftsingenieurwesen/nachrichten/Seiten/Klimaschutzkonzeptf%C3%BCrdieGemeindeEngelsbrand.aspx

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Effektive Behandlung von Nanofiltrationsretentaten in der ARA

Im Rahmen dieses Projektes wurden Behandlungsmethoden identifiziert, mit denen die speziellen NF-Konzentrate aus der weitergehenden Abwasserbehandlung gleichzeitig wirtschaftlich und effektiv behandelt werden können, so dass sie bei der Rückführung in die biologische Stufe keine Störungen hinsichtlich der Ablaufqualität des Abwassers hervorrufen.
Im Rahmen dieses Projektes wurden Behandlungsmethoden identifiziert, mit denen die speziellen NF-Konzentrate aus der weitergehenden Abwasserbehandlung gleichzeitig wirtschaftlich und effektiv behandelt werden können, so dass sie bei der Rückführung in die biologische Stufe keine Störungen hinsichtlich der Ablaufqualität des Abwassers hervorrufen.

Die im Konzentrat enthaltenen Stoffe sind biologisch inert, d.h. biologisch nicht weiter abbaubar. Dies würde bei einer einfachen Rückführung zu einer Aufkonzentrierung in der biologischen Stufe führen. Im Rahmen des Projektes wurden zur Lösung dieses Problems zwei Ansätze verfolgt:

Die unmittelbare Entfernung von Schadstoffen durch Flockung/Fällung:
1. Bis zu 50 % des CSB können so entfernt werden. Der restliche Anteil verbleibt im Konzentrat, wodurch sich dieses Verfahren v. a. eignet wenn die NF nur für einen Teilstrom eingesetzt wird und nur geringe Konzentratvolumina anfallen.
2. Die Crackung der refraktären CSB-Verbindungen durch oxidative Verfahren, verbunden mit einem nachfolgenden biologischen Abbau der wieder bioverfügbaren Moleküle: In der Summe aus direkter Oxidation und nachfolgendem anaeroben/aeroben Abbau können so, abhängig von den aufzuwendenden Betriebskosten, 40 – 80 % des CSB ohne Anfall von Reststoffen eliminiert werden.
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über alle Versuchsergebnisse:

Zur Behandlung der untersuchten Konzentrate sind verschiedene Verfahren prinzipiell verfügbar und geeignet. Bei den oxidativen Verfahren ist die Wirksamkeit v. a. von den akzeptierten Betriebskosten abhängig. Die Simulation zeigte, dass für kleine Teilströme u. U. sogar eine Rückführung des unbehandelten Teilstromes unkritisch sein kann.

Das Forschungsvorhaben IGF 15290N der Forschungsvereinigung PTS wurde im Programm zur Förderung der „Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie über die AiF finanziert. Dafür sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Unser Dank gilt außerdem den beteiligten Firmen der Papier- und Zulieferindustrie für die Unterstützung der Arbeiten.

Quelle: http://www.ptspaper.de/news_archiv.html?status=details&news_id=779

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Praxistest eines Pflanzen-Bodenfilters

In Hamburg-Volksdorf wurde ein mehrjähriger Praxistest eines Hochleistungs-Pflanzen-Bodenfilters durchgeführt. Neben den obligatorischen Standardparametern wurden in das umfassende Untersuchungsprogramm auch prioritäre Substanzen gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie aufgenommen. Weitere Informationen enthält das Internet:

www.umweltpilot.de  

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Neues von den Tarifparteien und dem Gesetzgeber 2013

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März 2013
12.03.2013 ver.di plädiert für Umlagefinanzierung: Wer nicht ausbildet, muss zahlen

ver.di plädiert für Umlagefinanzierung: Wer nicht ausbildet, muss zahlen

„Nicht ausbilden zu wollen und sich gleichzeitig über einen Fachkräftemangel beschweren, das passt für uns nicht zusammen“, betont Beate Mensch, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). „Die aktuellen Zahlen belegen, dass es keine ausreichenden Anreize für Unternehmen gibt, um auszubilden – trotz des oft beklagten Fachkräftemangels. Hier muss dringend nachgesteuert werden.“

Hintergrund ist eine Veröffentlichung im Handelsblatt vom heutigen Dienstag, nach dem das Ausbildungsplatzangebot 2012 um insgesamt 2,4 Prozent zurückgegangen ist. Für 2013 erwarte das Bundesbildungsministerium danach erneut einen Rückgang um weitere drei Prozent. Die veröffentlichten Zahlen bestätigen eine Entwicklung, die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bereits im Herbst 2012 hervorgehoben hatte. Bereits damals wurde auf einen Abbau von 10.000 betrieblichen Ausbildungsplätzen hingewiesen. Das entspräche einem Minus von 1,8 Prozent.

Die für den Bereich Jugend in ver.di zuständige Gewerkschafterin bekräftigte die Forderung nach einer Ausbildungsumlagefinanzierung: Alle Unternehmen, die nicht ausbilden, sollen in einen gemeinsamen Topf einzahlen, aus dem ausbildende Unternehmen finanzielle Unterstützung für eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhalten. „Wer nicht ausbildet, muss zahlen“, fasst das Bundesvorstandsmitglied die Forderung der ver.di-Jugend zusammen.

Trotz öffentlicher Diskussion um einen drohenden Fachkräftemangel sei die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland weiter zurückgegangen. „Nur noch knapp 22 Prozent aller deutschen Betriebe bilden aus“, kritisierte die Gewerkschafterin. ver.di mache sich daher für gesetzliche Regelungen zur Schaffung zusätzlicher, qualitativ hochwertiger Ausbildungsplätze stark und fordere finanzielle Anreize für ausbildungswillige Unternehmen, so Beate Mensch weiter.

Sie kritisierte, dass sich Unternehmen immer mehr aus gesellschaftlichen Verantwortungsbereichen wie der Ausbildung von Nachwuchskräften zurückzögen. Diese Tendenz der letzten Jahre führe auch zu einer Gefährdung des sozialen Friedens in Europa. Die Politik sei gefordert, für eine andere Form des Wirtschaftens einzutreten. Aus diesem Grund beteilige sich die ver.di-Jugend an den Aktionstagen des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) unter dem Motto „Gemeinsam für eine bessere Zukunft: Nein zum Spardiktat“ am 13. und 14. März 2013 im Vorfeld des geplanten EU-Gipfels.

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