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Meldungen zur Abwasserreinigung 2008
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Intelligentes Abwassermanagement
Bei der Weinproduktion fallen große Abwassermengen an, die teilweise hohe Mengen an festen organischen Substanzen enthalten. Da die Produktionsabläufe saisonal ablaufen, können in Hochzeiten Schock-Belastungen der kommunalen Abwasserbehandlungssysteme auftreten.
Dringender Optimierungsbedarf zeigt sich also auch hier.
Im EU-Projekt Sustavino wird eine differenzierte Optimierung entwickelt, um das Abwasser- und Reststoff-Management effizienter zu gestalten. Um die wissenschaftlichen Werte zu ermitteln, wurden auf Weingütern in Spanien, Rumänien, Ungarn und Deutschland Proben entnommen.
Weitere Informationen unter:
http://www.sustavino.eu/uploads/download/2009_DDWB.pdf
Neue Ergebnisse des PFT-Messprogramms: Werte der Industriechemikalie gehen im Klärschlamm und im Abwasser weiter zurück
Deutlicher Rückgang bei PFOS – Messprogramm wird weitergeführt
Die Situation bei der Durchführung des dritten Messprogramms für Perfluorierte Tenside (PFT) im Frühjahr 2009 hat sich nach den nun vorliegenden Ergebnissen weiter verbessert. Es wurde an 61 Kläranlagen Proben an den Abwasserabläufen und im Klärschlamm genommen, im Jahr 2008 geschah dies an 47 Anlagen. Beim Technologiezentrum Wasser in Karlsruhe wurden diese Proben auf 18 verschiedene PFT-Verbindungen analysiert, unter anderem auf Perfluorierte Organische Substanzen (PFOS). Bei vier Kläranlagen wurden Gesamt-PFT-Gehalte von mehr als 1.000 Nanogramm pro Liter gefunden. Bei 42 Kläranlagen lag der Wert zwischen 100 und 1.000 und 15 Kläranlagen lagen unter 100 Nanogramm pro Liter. Beim Klärschlamm sind die Verhältnisse vergleichbar. Die Rückgänge bei der von der Chemikalien-Verbotsverordnung erfassten Stoffgruppe der PFOS sind mit fast 80 Prozent deutlich. Dies ist neben Verminderungsmaßnahmen in den Betrieben auch auf den Umstieg auf Ersatzstoffe zurückzuführen.
Bei den Kläranlagen mit höheren Werten wird seitens der Behörden weiterhin nach möglichen Quellen von PFT-Stoffen gesucht, um dann Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen einzuleiten. Das Umweltuntersuchungsprogramm wird weitergeführt. Es sollen die Veränderungen festgestellt werden, damit entsprechend reagiert werden kann. Auch wenn es keine konkrete gesundheitliche Gefährdung gibt, bleibt es das Ziel, eine weitere Verbreitung der Industriechemikalie in der Umwelt und in den Naturkreisläufen vorzubeugen.
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg
Belüftung mit vor Ort erzeugtem Reinsauerstoff
Bei den biologischen Verfahren der Abwasserreinigung spielt der Eintrag von Sauerstoff in
die Belebungsbecken von Kläranlagen eine entscheidende Rolle für den Abbau von unerwün- schten Wasserinhaltsstoffen. Da die Belüftung als größter Einzelenergieverbraucher einer Kläranlage je nach Verfahren zwischen 40 und 80 % des Energieverbrauchs verursacht, wirken sich Innovationen in diesem Bereich besonders stark auf die Gesamtenergiebilanz einer Kläranlage aus.
Ein Ansatz zur Senkung des Energieverbrauchs besteht in der Verwendung von Reinsauer- stoff (technischer Sauerstoff mit einem Sauerstoffanteil von mehr als 90 %), durch dessen Einsatz der spezifische Energieeintrag deutlich reduziert werden kann. Bisherige Systeme zur Reinsauerstoffbelüftung waren im Vergleich zu konventionellen Belüftungssystemen jedoch oft zu aufwändig und für breitere Anwendungen nicht wirtschaftlich, weshalb solche Anlagen nur im industriellen Bereich oder für Sonderanwendungen zu finden sind.
Ein innovatives System auf Vakuumbasis (VSA = Vacuum-Swing-Adsorption) ermöglicht die lieferantenunabhängige Erzeugung von Reinsauerstoff vor Ort. Mit der neuen Technologie ergeben sich in Kombination mit steigenden Energiepreisen auch auf kleineren industriellen und kommunalen Kläranlagen neue Anwendungspotentiale für den Einsatz von Reinsauer- stoff.
Neben Energieeinsparungen können durch die Reinsauerstoffbelüftung weitere Vorteile im Bereich des vorsorgenden Umweltschutzes und bei der Betriebsführung realisiert werden. Der bessere Sauerstoffübergang führt nicht nur zu einer massiven Verringerung des eingesetzten Gasvolumens und damit auch zu einer Emissionsminderung bei austretenden, geruchs- beladenen Gasen und Aerosolen aus dem Belebungsbecken um mehr als 90 %, sondern es lassen sich aufgrund der bis zu fünffach höheren Sauerstoffverfügbarkeit auch deutlich höhere Abbauraten erzielen. Mit der Reduzierung des Anfalls an Überschussschlamm ergibt sich zudem ein verringerter Entsorgungsaufwand.
Durch das von der DBU geförderte Forschungsprojekt soll gemeinsam mit dem Industrie- partner HST Hydro-Systemtechnik GmbH der Einsatz der neuen Technik für die Vor-Ort-Erzeugung von Reinsauerstoff wissenschaftlich untersucht und die für Anlagenbetreiber relevanten technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen …mehr unter:
Quelle: http://www.uni-wh-utm.de/html/de/forschung/reinsauerstoff.html
Abwassergebührenvergleich: Die Zahlen sind korrekt
Wer hat denn nun Recht? Das mögen sich viele Bonner Bürger fragen. Der Bund der Steuerzahler NRW erklärt, dass ihre Stadt mit den Abwassergebühren Überschüsse erziele, die Stadt dagegen sagt, der Verband arbeite mit falschen Zahlen und unseriösen Berechnungen. Auch die Bürger aus Münster, Bochum und St. Augustin dürften irritiert sein. Klarheit verschafft ein Blick in die Haushaltspläne der genannten Städte.
Bonn
Im Bonner Haushaltsplan 2008/2009 geht es in der so genannten Produktgruppe 1.11.03 um die Kosten für die Entwässerung und Abwasserbeseitigung. Unter Ziffer 4 finden sich die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Gebühren), die Bonn voraussichtlich einnehmen wird. Für 2009 setzt die Stadt 66,16 Millionen Euro an. Unter Ziffer 17 finden sich die so genannten ordentlichen Aufwendungen. Dies sind unter anderem die Kosten für das Personal, für Sachleistungen und die Abschreibung. Die Summe beträgt: 46,39 Millionen Euro. Hinzu kommt der Aufwand für die so genannten internen Leistungsbeziehungen. Sie finden sich unter Ziffer 28 und betragen 1,678 Millionen Euro. Addiert man diese Aufwendungen, erhält man einen Gesamtaufwand von 48,063 Millionen Euro.
Genau diese Zahl nennt der Bund der Steuerzahler NRW in seiner Tabelle, in der die Überschüsse einiger Städte dargestellt werden. Subtrahiert man diese Zahl von den Gebühren, die die Stadt nach ihren eigenen Angaben einnehmen wird, ergibt sich der genannte Überschuss von 18,1 Millionen Euro. Und das entspricht 27 Prozent der eingenommenen Gebühren.
Weiter nennt die Stadt bei den statistischen Kennzahlen (Seite 3 des Auszugs aus dem Haushalt) unter Ziffer 1 den voraussichtlichen Deckungsgrad der Kosten für die Abwasserentsorgung. Für 2009 setzt die Stadt ihn bei 167,83 Prozent an. Zur Erklärung: Bei einem Deckungsgrad von 100 Prozent sind die Kosten voll gedeckt. Alles was darüber liegt, ist also Überschuss.
Bochum, Münster, St. Augustin
Die Haushaltspläne der Städte Bochum, Münster und St. Augustin sind fast identisch aufgebaut. Die entscheidenden Zahlen (Entgelte also Gebühren und Aufwendungen) finden sich jeweils unter den Ziffern 4, 17 und 28. Dann ist der Taschenrechner oder Kopfrechnen gefragt: Die Beträge von Ziffer 17 und 18 müssen addiert werden. Beim Ergebnis handelt es sich um den von BdSt genannten Gesamtaufwand. Dieser muss nun noch vom Betrag, der unter Ziffer 4 genannt wird, abgezogen werden und heraus kommt: der Überschuss.
Wie Bonn nennt Bochum übrigens auch den Deckungsgrad für die Abwasserkosten. Er liegt bei 212 Prozent.
http://www.steuerzahler-nrw.de/index.asp?id=1407&action=swtext&la=5001
Machbarkeitsstudie über die Optimierung von Abwasseranlagen dient der Zukunftssicherung
Vor dem Hintergrund
der demografischen Entwicklung hat der Geschäftsbereich
Entwässerung des Zweckverbandes
Ostholstein (ZVO) zusammen mit den
Entsorgungsbetrieben Lübeck (EBL) ein
Hochschulprojekt gestartet. Studenten der
Hochschule Bremerhaven sollen in einer
Machbarkeitsstudie untersuchen, ob es möglich
ist, einzelne Klärwerke aus dem Netz zu
nehmen und die Abwässer in andere bestehende
Klärwerke zu reinigen. Im Ergebnis soll
das Projekt sowohl technische als auch betriebswirtschaftliche
Erkenntnisse aufzeigen.
Der ZVO möchte durch die Zusammenarbeit
mit der Hochschule an wissenschaftlichen
Entwicklungen teilhaben und dies möglichst
mit der Praxis verzahnen. Mehr unter:
http://www.zvo.com/content/holding/presseinformation.php
Vorschlag: Neuen Grenzwert in der Abwasserverordnung und der Klärschlammverordnung für PFC einführen
Per- und polyfluorierte Chemikalien: Einträge vermeiden – Umwelt schützen
Umweltbundesamt empfiehlt Grenzwerte zum Schutz von Umwelt und Gesundheit
Die Meldungen über per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) in der Umwelt reißen nicht ab. Neue Messungen in Kläranlagen, Gewässern, im Trinkwasser, in der Innenraumluft und vor allem im menschlichen Blut halten die Diskussion in Gang.
Zwar werden toxikologisch kritische Konzentrationen nur in einzelnen Fällen erreicht, aber: „Perfluorierte Chemikalien in Umwelt, Trinkwasser und Blut sind bedenklich, auch weil wir sie oft an entlegenen Orten finden, fernab der Produkte, die mit perfluorierten Chemikalien behandelt sind. Diese Fremdstoffe gehören eindeutig nicht in die Umwelt und schon gar nicht ins Blut von Menschen“, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) anlässlich der Veröffentlichung „Perfluorierte Verbindungen: Einträge vermeiden – Umwelt schützen“.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit empfehlen das UBA und die Trinkwasserkommission (TWK) die Einhaltung eines lebenslang gesundheitlich duldbaren Trinkwasserleitwertes von 0,3 Mikrogramm PFC pro Liter Wasser. Als Vorsorgewert schlagen die Expertinnen und Experten einen Jahresmittelwert von maximal 0,1 Mikrogramm PFC pro Liter vor.
Wegen ihrer wasser-, schmutz- oder fettabweisenden Eigenschaften kommen verschiedene PFC in Bekleidung und anderen Textilien, Kochgeschirr, Papier oder vielen anderen Verbraucher¬produkten zum Einsatz. Neue Studien zeigen: Flüchtige PFC können aus Verbraucherprodukten entweichen und eingeatmet werden. Der Körper wandelt diese Vorläuferverbindungen dann zu langlebigen PFC um. Weltweit finden sich perfluorierte Chemikalien aus verschiedenen Quellen im Blut der Menschen, werden nur langsam wieder ausgeschieden und reichern sich so im Laufe der Zeit dort an. PFOS, ein prominenter Vertreter der PFC, wurde deshalb jüngst in die Verbotsliste der Stockholm-Konvention für POPs (persistente organische Schadstoffe) aufgenommen.
PFC gelangen auch über das Abwasser aus Haushalten und der Industrie in die Klärwerke. Da die meisten PFC chemisch sehr stabil sind, werden sie nicht abgebaut. Wasserlösliche PFC werden so in Flüsse, Seen und das Meer eingetragen. PFC reichern sich auch im Klärschlamm an. Wird derart kontaminierter Klärschlamm dann landwirtschaftlich verwertet, könnten perfluorierte Chemikalien auch in Boden, Oberflächen- oder Grundwasser gelangen.
Dass PFC auf diese Weise auch ins Trinkwasser für den Menschen gelangen können, zeigte sich im Jahr 2006 am Möhnestausee in Nordrhein-Westfalen: Landwirte setzten Bodenver¬besserer in der Nähe dieses Trinkwasserspeichers ein, die – für sie unerkannt – mit stark PFC-haltigen als Bioabfallgemisch deklariertem Klärschlamm versetzt waren. In der Folge gelangten die PFC bis ins Trinkwasser – und dann auch ins Blut der Bevölkerung. Obwohl dies ein Einzelfall war, steht er doch beispielhaft für die Herausforderungen der landwirtschaftlichen Klärschlamm-Verwertung: Da Klärschlamm eine universelle Schadstoffsenke ist, besteht die Gefahr, dass auch bei Einhaltung aktuell gültiger Grenzwerte und sonstiger Beschränkungen neue, bislang nicht bekannte und geregelte Schadstoffe in unbekannter Menge in Wasser und Böden gelangen.
Um die negativen Eigenschaften der PFC bereits an der Wurzel zu packen, schlägt das UBA rechtlich verbindliche Qualitätsstandards und Minderungsziele für Gewässer, Abwasser, Klärschlamm und Böden vor. In der Düngemittelverordnung wurde bereits ein Grenzwert von 100 Mikrogramm pro Kilogramm Trockensubstanz aufgenommen. Ergänzend sollten zum Beispiel in die Abwasserverordnung und die Klärschlammverordnung abgestimmte PFC-Grenzwerte aufgenommen werden. Für industrielle Prozesse, etwa in der Textil- oder Papierindustrie, setzt sich das UBA für geschlossene Wasserkreisläufe ein. Außerdem sollten Länderbehörden Gewässer, Abwasser und Klärschlämme routinemäßig auf PFC untersuchen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten genau überlegen, ob schmutz-, fett- und wasserabweisende Eigenschaften in alltäglichen Produkten wie Textilien wirklich notwendig sind. „Perfluorierte Chemikalien begegnen uns täglich und die Segnungen der Fluorchemie sind unbestritten. Doch wie immer gilt: Weniger ist manchmal mehr und unbehandelte Haushaltsprodukte und -textilien sind für viele Zwecke völlig ausreichend“, so UBA-Vizepräsident Holzmann.
Das neue Hintergrundpapier „Perfluorierte Verbindungen: Einträge vermeiden – Umwelt schützen“ steht unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3812.pdf kostenlos zum Download bereit.
Die Trinkwasserkommission ist eine nationale Fachkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die beim UBA angesiedelt ist. Sie berät beide Behörden in den Fragen der Trinkwasserhygiene. Das BMG beruft unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der zuständigen obersten Landesbehörden die Mitglieder der Kommission für drei Jahre: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/trinkwasserkommission.htm
URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news324038
Martin Ittershagen, Pressestelle
Umweltbundesamt (UBA)
Erste Anzeichen einer Verknappung von Produkten auf dem Fällmittelmarkt
Diverse Kläranlagenbetreiber und Aufsichtsbehörden wurden in den letzten Monaten durch europaweit tätige Lieferanten über Engpässe bei der Lieferung von Fällmitteln zur Phosphat-Entfernung (Metallsalze) informiert. Ursachen für diese Entwicklung auf dem Fällmittelmarkt sind einerseits der konjunkturelle Abschwung und andererseits Verschiebungen von Produkten (Metallsalzen) in andere Marktsegmente. Diese Situation führt bei zahlreichen Kläranlagenbetreibern zu einer gewissen Verunsicherung, da sie mit der Frage konfrontiert sind, wie vorzugehen ist, falls die bisher eingesetzten Produkte nicht mehr in gewohnter Menge verfügbar sind.
Den Betreibern wird empfohlen, frühzeitig mit diversen Fällmittellieferanten Verbindung aufzunehmen und auch die Verwendung alternativer Produkte zu prüfen.
In jedem Fall dürfen nur vorregistrierte Produkte eingesetzt werden (siehe REACH-Verordnung). Kann aus betriebstechnischen Gründen nicht auf andere Produkte ausgewichen werden, ist die zuständige Wasserbehörde umgehend über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen und das weitere Vorgehen abzusprechen.
DWA-Arbeitsgruppe KA-8.2 „Abwasserreinigung durch Fällung und Flockung“
Riechst du das auch?
Dynamische Olfaktometrie nach DIN
Auf der Kläranlage stinkt’s“, so oder so ähnlich lautet
der erste Gedanke vieler Leute, wenn es um das
Thema Kläranlage geht. Der typische Geruch, der
bei der Abwasserreinigung auftritt, wird von jedem
Menschen anders wahrgenommen. Manchen wird
übel vom Gestank, andere empfinden ihn als angenehm
und wieder andere riechen ihn nach einiger
Zeit gar nicht mehr. Man könnte sagen, der Geruch
lässt sich nicht objektiv bestimmen. Diese Aussage
ist jedoch laut DIN EN 13725:2003 falsch!
Quelle:
http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_0909/riechstdudasauch.pdf
Waßmannsdorf: Reinigung von keramischen Belüfterkerzen
Im biologisch aktiven Milieu des Belebtschlammbeckens haben Belüfterkerzen
zwangsläufig eine begrenzte Lebensdauer. Wenn Blasenbild und Druckverlust
nicht mehr den geforderten Ansprüchen genügen, war bisher die Erneuerung
der Belüfterkerzen geboten. Nun existiert jedoch mit der Reinigung und Wiederinstandsetzung
der verschmutzten Kerzen eine wirtschaftlich interessante und nachhaltige Alternative.
http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_0909/wassmannsdorf.pdf
Ansprechpartner:
E&P Anlagenbau GmbH, Frau John
Fragen und Antworten zum Thema Splittung der Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasseranteil
Warum interessiert der Staat sich für Oberflächenwasser?
Ziel der Europäischen Union und damit auch der Bundesrepublik ist die Reduzierung der Flächenversiegelungen um den Grundwasserhaushalt zu stabilisieren, um die durch den Klimawandel und die Menschen verursachten starken Belastungen von Grund- und Oberflächenwässern zu verringern.
Dies geht nur, wenn alle auch jeder einzelne Bürger eingebunden wird.
Wie will man das erreichen?
Unter anderem durch die Trennung von Schmutzwasserleitungen und Niederschlagswasserleitungen bei Bauvorhaben und damit verbunden eine Reduzierung des Aufwandes zur Behandlung von Abwasser (kleinere Anlagen, geringere Kosten).
Warum?
Die Rechtssprechung im Bundesgebiet und damit auch in Thüringen hat sich dafür ausgesprochen, dass eine Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser für die Gebührenzahler gerechter ist.
Beispiel für die Entscheidung: Die Klage eines Eigenheimbesitzers, der es als ungerecht empfunden hatte, dass ein benachbarter Supermarkt bei gleicher bezogener Menge Trinkwasser die gleiche Abwassergebühr zahlen sollte wie er, obwohl der durch die riesigen versiegelten Flächen ein Vielfaches von Niederschlagswasser der Oberflächen eingeleitet hatte und somit einen weit aus höheren Aufwand zur Ableitung und Klärung von Abwässern verursachte.
Bürgerinitiativen und PDS-Landtagsfraktion haben eine gerechtere Verteilung der Gebühren erstritten und nach der Überprüfung des WAZ hat der Verband die Aufteilung der vorhandenen Abwasserkosten in Schmutz- und Niederschlagswasser als zwingende Auflage erhalten. Eine alternative Lösung hat sich nicht ergeben, da eindeutig mehr als 12 % der Kosten der Abwasserbeseitigung auf die Behandlung und Betreibung von Anlagen, resultierend aus Einbringung von Niederschlagswasser, in das öffentliche Abwassersystem entfallen.
Was hat der WAZ davon?
Gar nichts! Keinen wirtschaftlichen Vorteil, sondern nur mehr Aufwand, mehr Kosten und mehr Ärger und letztendlich eine Umschichtung der Kosten, Gerechtigkeit zum Ärger der Menschen im ländlichen Raum, Besitzer großer Gebäude und Flächen und Nutzer von Altbrachen.
Kann der WAZ sich vor der Splittung der Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasser drücken?
Nein. Es ist eine Auflage des Innenministeriums, die zwingend umzusetzen ist! Der WAZ hatte bis zu diesem Zeitpunkt an einer solidarischen Mischwassergebühr festgehalten, in der alle Aufwendungen, bedingt durch den hohen Anteil an Mischabwasser im Verbandsgebiet, in gleichem Maße nach dem Verbrauch an Frischwasser berechnet wurden.
Die u.a. von BIZ und PDS eingeforderte gerechtere Verteilung der Kosten führt zur Aufteilung der bisherigen Abwassergebühr in einen Schmutzwasseranteil, der wie bisher nach dem Verbrauch von Frischwasser gerechnet wird und ca. 1,80 € nach bisheriger Hochrechnung beträgt (für Volleinleiter) und einen Niederschlagswasseranteil, der nach bisherigen Schätzungen 0,60 €/m² nicht übersteigt, dieser wird nach dem Anteil an versiegelter Fläche gerechnet,
Wer hat etwas davon?
Der WAZ nicht und am Ende der Gebührenzahler auch nicht. Nur wenige WAZ-Kunden z.B. Mieter in großen Mietshäusern, kleinste Flächen und nicht versiegelte Flächen, profitieren von der Reduzierung des Schmutzwasserkostenanteils im Abwasser, da sie nur wenig oder gar kein Niederschlagswasser in Kanäle einleiten. Was nicht in das Kanalnetz eingeleitet wird, wird also auch nicht bezahlt.
Welche Auswirkungen kann dies für das Verbandsgebiet haben?
Entsiegelung von Flächen, Versickerung von Niederschlagswasser, bei unsachgemäßer Ableitung Grundwasserschäden im bewohnten Bereichen, Verschlechterung der Qualität der Teiche.
Muss man die Info-Briefe des WAZ zur Erfassung beantworten?
Sie werden darum gebeten, damit die durch die Luftaufnahme bedingten Fehler korrigiert werden können. Bei der gesetzlich zugelassenen Auflösung bei Luftaufnahmen werden im Interesse der Wahrung des Datenschutzes alle Grundflächen exakt erfasst, aber es kann nicht immer sicher entschieden werden, was unter der sich abzeichnenden Fläche befindet und ob diese das Oberflächenwasser einer Versickerung oder einer Einleitung in einen Kanal zuführt.
In Ihrem Interesse bitten wir um Ihre Mitwirkung.
Was passiert, wenn sie diese Infobriefe zurückgesandt haben?
Diese werden ausgewertet und sie erhalten einen Brie£ in dem dann steht wie sich ihre Abwassergebühr in Zukunft berechnet, angepasst an die Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten, gemäß der jeweiligen Satzungsregelung.
Was passiert wenn Sie Dachflächen oder befestigte Flächen aus der Entsorgung in eine öffentliche Entsorgungsanlage herausnehmen (Niederschlagswasser nach dem Stand der Technik versickern)?
Bitte informieren Sie umgehend den WAZ, damit dieser auf Grund der neuen Bedingungen ihren Leistungsbescheid (ihre Abrechnung) korrigieren, d.h. reduzieren kann. Bitte prüfen Sie aber vorher, ob die Kosten für solche Vorhaben sich für Sie auch langfristig lohnen.
Gibt es eine Anpassung der Gebühren, wenn es gravierende Änderungen gibt?
Wie immer wird der WAZ auch in diesem Fall aufgefordert Überprüfungen der Gebühren durchzuführen und bei Änderungen diese der tatsächlichen Situation anpassen.
Der WAZ ist verpflichtet kostendeckend, den tatsächlichen Aufwendungen entsprechend und nicht gewinnerwirtschaftend zu arbeiten.
An wen kann man sich wenden, wenn man Hilfe möchte?
Jeder Verbandsrat (in der Regel die Bürgermeister der Gemeinden, die von Amts wegen diese im WAZ zu vertreten haben).
Die zuständigen Mitarbeiter im WAZ (z.B. Herr Bloß, Herr Gerstenberger).
Die Firma TRIGIS, die die Auswertung der Aufnahmen macht
gez. Steinwachs
Verbandsvorsitzender
http://www.zv-waz.de/data/aktuelles.php?id=71530
WAZ-Werke Zeulenroda
Erläuterung und Musterrechnung zur Berücksichtigung von Auffangbehältern bei der Berechnung der Flächen zur Abrechnung der Niederschlagswassergebühr
Eigenbetrieb des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda
Nach § 14 a der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung –
Einleitungsgebühr (Mengengebühr) Niederschlagswasserentsorgung – Absatz 4, gilt:
Wenn auf dem Grundstück Niederschlagswasser, das von bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen nach Absatz
1 abfließt, in einer Regenwasserrückhalteanlage (z.B. einer Zisterne) oder einer Brauchwasseranlage gesammelt wird, die mit
einem (Not-)Überlauf an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind und deren Rückhaltevolumen eine Mindestgröße
von 30 Litern Niederschlagswasser pro qm dieser bebauten oder künstlich befestigten Grundstücksflächen aufweist, werden auf
Antrag des Gebührenpflichtigen nur 50 % dieser Grundstücksflächen als gebührenpflichtig veranlagt.
Voraussetzung für die Anwendung der vorgenannten Regelung ist, dass das Speichervolumen der Anlage mindestens 3 Kubikmeter
beträgt. Befinden sich auf dem Grundstück des Gebührenpflichtigen mehrere Anlagen, sind die jeweiligen Speichervolumina
Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungswerke
Zeulenroda
Eigenbetrieb des Zweckverbandes Wasser / Abwasser Zeulenroda
Alleestraße 9
07937 Zeulenroda
Fon: 036628/88-0
Fax: 036628/88-299
info@zv-waz.de
Entwicklungen auf dem Gebiet der Kleinkläranlagen
Mit großem Erfolg verteidigte Dipl.-Ing. Andrea Straub aus dem Fachbereich Architektur/ Bauingenieurwesen/ Versorgungstechnik der Hochschule Lausitz (FH) in Cottbus an der Fakultät für Umweltwissenschaften und Verfahrenstechnik der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus ihre Dissertation „Einfache Messmethoden zur Charakterisierung sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit biologischer Kleinkläranlagen“.
Die Gutachter, Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Koch von der BTU Cottbus sowie Prof. Dr.-Ing. Matthias Barjenbruch von der TU Berlin, waren sich mit den anwesenden Vertretern von Unternehmen und Kommunen darin einig, dass die Betriebsführung bestehender Anlagen wie auch die Konzeption der Anlagen durch diese Arbeit praktisch relevante sowie theoretisch begründete Impulse erhält.
Die Ergebnisse zu den Kleinkläranlagen haben ihr weit über die Region hinaus in Verbänden, öffentlichen Institutionen sowie bei Firmen eine bemerkenswerte Aufmerksamkeit und Anerkennung verschafft. Ausdruck dessen sind Anfragen zu Vorträgen, Veröffentlichungen und Gutachten. Mit Vorlesungsreihen an der BTU Cottbus und gemeinsamen Projekten hält sie seit mehreren Jahren eine für den Fachbereich Architektur/ Bauingenieurwesen/ Versorgungstechnik wichtige enge Partnerschaft in Lehre und Forschung und leistet einen beispielhaften Beitrag zur Bündelung der fachlichen Kompetenzen von BTU Cottbus und Hochschule Lausitz.
Weitere Informationen:
http://www.hs-lausitz.de/versorgungstechnik.html – Internetseiten des Studiengangs Versorgungstechnik
Ralf-Peter Witzmann, Pressse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hochschule Lausitz (FH)
URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news302380
Neu entwickeltes Verfahren vermindert Schadstoffeintrag von Industriechemikalie um über 87 Prozent
Tanja Gönner lobt mitwirkendes Unternehmen Hansgrohe: Beispielhaftes Umweltengagement
Ein neu entwickeltes Verfahren zur Reinigung von Industrieabwässern reduziert den Eintrag der umwelt- und gesundheitsgefährdenden Industriechemikalie Perfluoroctylsulfonat (PFOS) um über 87 Prozent. Dies ist nach heutiger Mitteilung (20. Februar 2009) des Umweltministeriums in Stuttgart das Ergebnis eines bei der Firma Hansgrohe AG in Schiltach (Landkreis Rottweil) durchgeführten Pilotprojekts. „Die gemeinsam mit dem Unternehmen gewonnenen Erkenntnisse können uns beim vorbeugenden Gewässer- und Umweltschutz einen wichtigen Schritt voranbringen“, erklärte Umweltministerin Tanja Gönner bei der Vorstellung des Projektberichts.
PFOS wird unter anderem in der metallverarbeitenden Industrie eingesetzt und zählt zur Chemikaliengruppe der perfluorierten Tenside (PFT). Nachdem vor zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen erhöhte Konzentrationen dieser Chemikalien in Gewässern festgestellt wurden, startete das Umweltministerium ein landesweites Messprogramm: In jeder fünften der gezielt untersuchten Klärschlammproben wurden erhöhte PFT-Werte festgestellt. In der kommunalen Kläranlage in Schiltach wurden erstmals im Frühjahr 2007 erhöhte PFOS-Werte gefunden, bei denen ein Zusammenhang mit dem Abwasser des Produktionsbetriebs der Hansgrohe AG möglich erschien. Für Industrieabwasser gibt es bislang noch keine verbindlichen PFT-Grenzwerte.
Umweltministerin Tanja Gönner lobte das Umweltengagement des Bad- und Sanitärspezialisten Hansgrohe. „Das Unternehmen hat offensiv und dabei ohne rechtliche Verpflichtung die Herausforderung aufgegriffen, die Schadstoffbelastung zu senken.“ Für einen wirksamen Schutz der Umwelt sei es entscheidend, dass es gelinge, an der Quelle der Schadstoffeinleitung anzusetzen, so Gönner. In dem neuen Verfahren wird die Industriechemikalie über eine zweistufige Aktivkohlefilteranlage aus dem Abwasser abgetrennt. Vorausgegangenen waren eingehende Analysen der Abwasser- und Spülströme des gesamten Produktionsprozesses. Die konstruktive Zusammenarbeit der Hansgrohe AG mit den Umweltbehörden sei beispielhaft, so Gönner. „Ich setze darauf, dass auch andere Unternehmen mit PFT-belastetem Abwasser, Interesse an dem neuen Verfahren zeigen.“ Das Projekt wurde vom Umweltministerium mit 150.000 Euro gefördert.
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg
Erfahrungen mit der biologischen Phosphorelimination im Klärwerk Regensburg
Nach der umfangreichen Erweiterung der Kläranlage in den Jahren 1999-2002 konnte erstmals eine biologische Phosphor-Elimination durchgeführt werden. Es traten jedoch erhebliche unerwünschte Begleiterscheinungen wie stark erhöhter Schlammindex, Schaumbildung und Probleme beim Betrieb des Faulturms auf, die den gesamten Anlagenbetrieb behinderten. Erst durch die Reduzierung der biologischen P-Elimination und gezielten Fällmitteleinsatz konnten die Problemewieder beseitigt werden. Schlussfolgerung Am Ende bleiben jedoch die Vorteile eines stabileren Betriebes der Biologie. Damit verbunden ist jedoch auch deutlich weniger „man power“ erforderlich, die man zur Bekämpfung der unangenehmen Begleiterscheinungen der Bio-P einbringen muss. Es stellt sich also abschließend die Frage …
Den ganzen Artikel lesen Sie unter: http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_0308/wl08_praktiker.pdf
Autor:
Johann Nuber
Klärwerk Regensburg
Am Kreuzhof 2
93055 Regensburg
Tel.: +49 (0)941-5071831
Fax: +49 (0)9410941-5071849
em@il: Nuber.Johann.Amt65@regensburg.de
Kreide im Einsatz auf Kläranlagen
Ein Naturprodukt als Trägermaterial für die Belebungs-Biologie Die Mikrostruktur der Kreide zeigt heute ihre Vorteile bei dem Einsatz in Kläranlagen. Zum einen besitzen die Partikel von Natur aus eine Teilchengröße von wenigen Mikrometern, zum anderen ist damit eine für Calciumcarbonate außergewöhnlich große Oberfläche von bis zu 6 m2/g verbunden. Das natürliche Produkt Kreide hat sich als gut suspendierbarer Stoff für den Einsatz in der biologischen Abwasserbehandlung bewährt. Kreide eignet sich hervorragend zur Bildung eines Kalk-Kohlensäure- Gleichgewichtes. Es löst sich gerade soviel der Kreide, wie zur Bindung der aggressiven Kohlensäure notwendig ist. CaCO3 + CO2 = Ca(HCO3)2 Der nicht gelöste Anteil stützt die Flockenstruktur der Biologie und bietet den Bakterien eine ideales Gerüst zum Aufwachsen. Viele Betreiber von Kläranlagen kennen die Probleme, die starke Regenfälle besonders im Herbst oder Frühjahr mit sich bringen. Die erhöhten Wassermassen bringen für so manchen Kläranlagenmeister ernsthafte Probleme mit sich. Aufgrund der hydraulischen Belastung kommt es schnell zu Abtrieb von Suspensa. Handelt es sich dann noch um sehr weiches Wasser, fehlt die Säurekapazität, um eine ausreichende Nitrifikation zu erzielen. Schnell läuft man Gefahr, die Ablaufwerte nicht einhalten zu können und bis Gegenmaßnahmen wirken, kann es manchmal schon zu spät sein. Kommt dann noch mit dem Temperaturwechsel im Frühjahr verstärktes Fadenwachstum dazu, lässt sich der ordnungsgemäße Betrieb der Kläranlage meist nur noch mit einem hohen Aufwand an Additiven und Arbeitszeit gewährleisten. Als Beispiel für den Einsatz von Kreide sollen hier zwei Kläranlagen genannt werden…
Den ganzen Artikel lesen Sie unter: http://www.die-wasserlinse.de/download/ausgabe_0308/wl08_kreide.pdf
Wolfgang Kallen Abwassertechnologie & EDV
Dirk Kosemund Vereinigte Kreidewerke Dammann KG
Kontakt:
Vereinigte Kreidewerke Dammann KG
Hildesheimer Straße 3
31185 Söhlde
Andrea Ermer Tel.: +49 (5129) 78204
Dirk Kosemund Tel.: +49 (5129) 78221