Bakterien, die häufig im Abwasser vorkommen, können Plastik zersetzen. Allerdings muss noch viel optimiert werden, um die Geschwindigkeit des Prozesses zu erhöhen.
Wissenschaftler haben herausgefunden, dass Bakterien, die häufig im Abwasser vorkommen, Plastik zersetzen können, um es in eine Nahrungsquelle umzuwandeln. Diese Erkenntnis könnte eine
vielversprechende Antwort auf eines der größten Umweltverschmutzungsprobleme der Erde sein, so die Hoffnung der Forscher.
https://www.az-online.de/welt/koennten-umweltverschmutzung-bekaempfen-plastikfressende-bakterien-zr-93352291.html
Plastikfressende Bakterien könnten Umweltverschmutzung bekämpfen
Trockene Sommer: Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser könnte helfen
Mit dem Klimawandel nehmen heisse und trockene Sommer zu, in denen auch in der Schweiz regional das Wasser knapp wird. Die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser könnte zur Lösung dieses Problems beitragen. Das hat ein Team der Eawag im Auftrag des BAFU und einiger Kantone gezeigt. Die Forschenden erläutern auch, was noch getan werden muss, damit aus der Option Realität wird.
Die Schweiz wird gern als das «Wasserschloss Europas» bezeichnet. Aber die heissen und trockenen Sommer der letzten Jahre haben gezeigt, dass auch in unserem wasserreichen Land regional zeitweise das Wasser knapp werden kann. Bedingt durch den Klimawandel werden solche Situationen zunehmen. Neben der Verknappung des Wasserangebots steigt in solchen Perioden gleichzeitig der Wasserbedarf, etwa für die Bewässerung in der Landwirtschaft oder für Kühlwasser. Um sich für die Zukunft zu wappnen, braucht es eine nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung von Wasserressourcen. Das Wasserforschungsinstitut Eawag hat im Rahmen des kürzlich abgeschlossenen Projekts «Wasserwiederverwendung in der Schweiz» untersucht, ob dabei auch die Wiederverwendung von gereinigtem häuslichem Abwasser eine Option sein könnte. Dieses Wasser würde etwa für die Bewässerung von Landwirtschafts- und Grünflächen, im Haushalt für Waschmaschine und Toilettenspülung oder in der Industrie als Kühl- und Prozesswasser zur Verfügung stehen. Das reduziert die Wassermenge, die zur Deckung des Bedarfs aus dem Grundwasser oder aus Gewässern entnommen werden muss.
https://www.eawag.ch/de/info/portal/aktuelles/news/trockene-sommer-wiederverwendung-von-gereinigtem-abwasser-koennte-helfen/
Schwermetalle im Meer werden giftiger: Wie der Klimawandel Schadstoffe im Meer beeinflusst
Giftige Spurenelemente wie Blei, Quecksilber, Arsen oder Cadmium kommen in Küstenmeeren in kleinen Mengen natürlich vor. Eine bedeutend größere Menge wird durch menschliche Einflüsse wie Industrie und Landwirtschaft freigesetzt. Wie sich der Klimawandel auf die Verteilung und Ablagerung dieser Elemente bereits auswirkt und in Zukunft auswirken könnte, hat jetzt eine Studie untersucht. Ein Ergebnis: Klimabedingte Naturereignisse setzen vermehrt Schadstoffe frei, die die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden. Noch gibt es aber zu wenig Wissen darüber, wie sich diese Schadstoffe in Zukunft verhalten werden.
Der Ozean wird wärmer, er wird saurer, und er verliert Sauerstoff. All diese Folgen des Klimawandels sind bekannt. Was noch wenig untersucht wurde: Gleichzeitig wirken sich diese Veränderungen auf Schadstoffe in den Meeren aus. „Auswirkungen des Klimawandels auf Transport, Verbleib und Biogeochemie von Spurenstoff-Kontaminanten in küstennahen marinen Ökosystemen“ heißt eine neue Studie, die die Wechselwirkungen der Spurenelemente mit dem Klimawandel untersucht hat. Sie ist jetzt in der Nature-Fachzeitschrift Communications Earth & Environment erschienen.
Klimabedingte Ereignisse setzen vermehrt Schadstoffe frei
„Wir haben uns gefragt, wie sich die Spurenelemente im Klimawandel verändern – dazu gibt es noch sehr wenig Forschung“, sagt Dr. Rebecca Zitoun, Meereschemikerin am GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel, die zusammen mit ihrer kroatischen Kollegin Dr. Saša Marcinek vom Ruđer Bošković Institut in Zagreb Erstautorin der Studie ist. „Dabei haben wir uns die durch den Menschen verursachten und die natürlichen Quellen angeschaut.“ Denn Metalle wie Blei, Quecksilber und Cadmium gelangen nicht nur durch menschliche Aktivitäten wie Industrie, oder das Verbrennen von fossilen Brennstoffen in den Ozean. Auch die natürlichen Quellen verändern sich im Klimawandel: Der Meeresspiegel steigt, Flüsse treten über die Ufer oder trocknen aus, Meereis und Gletscher schmelzen – all das mobilisiert und erhöht Schadstoffflüsse.
Die Studie fasst die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe der UN-Expert:innen zu wissenschaftlichen Fragen des Meeresschutzes (Joint Group of Experts on the Scientific Aspects of Marine Environmental Protection, GESAMP) zusammen, die sich mit Metallkontaminanten im Ozean beschäftigt. Initiiert wurde die Arbeitsgruppe von Dr. Sylvia Sander, Professorin für Marine Mineralische Rohstoffe am GEOMAR und ehemalige Leiterin der Marinen Umweltstudienlabore der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA) in Monaco. Aus Deutschland ist zudem Christoph Völker vom Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI), beteiligt.
„Unsere Arbeitsgruppe hat sich mit den Auswirkungen des Klimawandels und treibhausgasbedingten Veränderungen auf Schadstoffe im Ozean beschäftigt“, erklärt Sylvia Sander. Ein Beispiel für diese Auswirkungen ist der steigende Quecksilber-Gehalt in den arktischen Gewässern: Durch schmelzende Gletscher, das Auftauen des Permafrosts und Küstenerosion wird mehr Quecksilber aus natürlichen Quellen freigesetzt. Das bedroht insbesondere traditionell fischende Bevölkerungen, denn das Schwermetall reichert sich über die Nahrungskette an und gelangt über den Verzehr belasteter Fische auch auf unsere Teller.
Menschengemachte Quellen toxischer Metalle
„Menschliche Aktivitäten haben die globalen Flüsse toxischer Metalle wie Blei um das Zehnfache und Quecksilber um das Drei- bis Siebenfache im Vergleich zu vor-industriellen Zeiten erhöht“, sagt Professorin Sander und nennt ein weiteres Beispiel: „Toxische Elemente wie Silber können zunehmend in Küstengewässern nachgewiesen werden. Sie stammen aus der Kohleverbrennung und dem verstärkten Einsatz von Silber-Nanopartikeln in antibakteriellen Produkten.“ Außerdem trügen die Schifffahrt und der Einsatz von Plastik zur Verbreitung von Schwermetallen bei. Plastik kann Metalle wie Kupfer, Zink und Blei aus dem Wasser an sich binden. Diese gebundenen Schadstoffe können dann ebenfalls weiter in die Nahrungskette gelangen. In Zukunft könnte der menschliche Eintrag von Schwermetallen durch die weiter zunehmende Nutzung der Meere noch steigen.
Spurenelemente im Meerwasser reagieren besonders sensibel auf Klimaänderungen
Klimaänderungen wie steigende Meerestemperaturen, die Ozeanversauerung und Sauerstoffverarmung haben auf verschiedene Weise Auswirkungen auf die Spurenelemente.
Höhere Wassertemperaturen erhöhen die Bioverfügbarkeit und Aufnahme von Spurenelementen wie Quecksilber durch Meereslebewesen. Dies geschieht, weil höhere Temperaturen den Stoffwechsel steigern, die Sauerstofflöslichkeit verringern und die Ventilation der Kiemen erhöhen. Dies führt dazu, dass mehr Metalle in die Organismen gelangen und sich dort anreichern.
Da der Ozean den größten Teil des vom Menschen freigesetzten Kohlendioxids (CO2) aufnimmt, wird er saurer – der pH-Wert sinkt. Dies erhöht die Löslichkeit und die Bioverfügbarkeit von Metallen wie Kupfer, Zink oder Eisen. Besonders ausgeprägt ist dieser Einfluss bei Kupfer, das bei höheren Konzentrationen sehr giftig für viele Meereslebewesen ist.
Auch durch die zunehmende Sauerstoffarmut, insbesondere in küstennahen Zonen und am Meeresboden, wird die giftige Wirkung von Spurenelementen verstärkt. Dies belastet Organismen, die direkt im oder am Meeresboden leben, wie Muscheln, Krabben und andere Krustentiere.
Doppelte Belastung durch Schadstoffeinträge und Klimawandel
Menschliche Aktivitäten beeinflussen die Menge an Schadstoffen in Küstenregionen also gewissermaßen von zwei Seiten: Direkt durch Einleiten und Freisetzen von Schadstoffen in die Umwelt und indirekt durch die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels auf die natürlichen Quellen.
Die Studie ergab aber auch, dass es noch nicht genug Daten zum Einfluss des Klimawandels auf Schadstoffe im Ozean gibt. Daher fordert die Arbeitsgruppe, die Forschung stärker auf neue und bisher wenig erforschte Schadstoffe zu konzentrieren. Gleichzeitig sollen bessere Modelle entwickelt und Gesetze angepasst werden, um den Einfluss von Schadstoffen in den Meeren besser zu kontrollieren. Rebecca Zitoun: „Um die Auswirkungen auf Ökosysteme und die menschliche Gesundheit besser zu verstehen, müssen Wissenslücken zu den Wechselwirkungen zwischen Schadstoffen und Klimawandel geschlossen und standardisierte Methoden entwickelt werden, die weltweit vergleichbare Daten liefern.“ Dies sei ein wichtiger Schritt, den Meeresschutz zu stärken und nachhaltige Lösungen für gefährdete Küstengebiete zu entwickeln.
Hintergrund:
Die Studie ist Teil der Ergebnisse der Arbeitsgruppe 45 (WG45: „Climate Change and Greenhouse Gas Related Impacts on Contaminants in the Ocean“) der UN-Expert:innengruppe zu wissenschaftlichen Fragen des Meeresschutzes (GESAMP). GESAMP („Joint Group of Experts on the Scientific Aspects of Marine Environmental Protection“) wurde 1969 von den Vereinten Nationen gegründet, um wissenschaftlichen Rat zum Schutz der Meeresumwelt zu geben. Das Hauptziel der Organisation ist es, neue Bedrohungen für die Ozeane zu erkennen und Lösungen vorzuschlagen, um diese Herausforderungen zu bewältigen und die Meere zu schützen.
https://idw-online.de/de/news840937
Originalpublikation:
https://www.nature.com/articles/s43247-024-01679-y
Öffentliche Abwasserbehandlung 2022: Über 8,3 Milliarden Kubikmeter Abwasser in Kläranlagen behandelt
Abwassermenge im Vergleich zu 2019 um 7,9 % gesunken
Im Jahr 2022 wurden in den rund 8 700 öffentlichen Kläranlagen in Deutschland über 8,33 Milliarden Kubikmeter Abwasser behandelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die behandelte Abwassermenge damit gegenüber der vorherigen Erhebung im Jahr 2019 deutlich um 0,72 Milliarden Kubikmeter oder 7,9 %. Das Abwasser setzte sich 2022 aus 4,82 Milliarden Kubikmeter häuslichem und betrieblichem Schmutzwasser, 2,02 Milliarden Kubikmeter Niederschlagswasser und 1,49 Milliarden Kubikmeter Fremdwasser (zum Beispiel in Abwasserkanäle eindringendes Grundwasser) zusammen. Im Vergleich zu 2019 reduzierte sich die Menge des Schmutzwassers um 0,31 Milliarden Kubikmeter (-6,1 %), des Niederschlagswassers um 0,33 Milliarden Kubikmeter (-14,0 %) und des Fremdwassers um 0,07 Milliarden Kubikmeter (-4,8 %).
In den öffentlichen Kläranlagen wurde 2022 das Abwasser von 80,2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern behandelt. Damit waren 96,3 % der Bevölkerung an eine zentrale, inländische Kläranlage angeschlossen. Praktisch alle zentralen Kläranlagen (99,7 %) setzten biologische Verfahren mit Mikroorganismen zur Reinigung des Abwassers ein. Weitere 3,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner waren an eine anderweitige Abwasserentsorgung angeschlossen, am häufigsten an Kleinkläranlagen (2,3 % der Bevölkerung beziehungsweise 1,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner).
Öffentliche Abwasserkanäle in Deutschland über 15-mal so lang wie der Äquator
Das öffentliche Kanalnetz in Deutschland hatte im Jahr 2022 eine Länge von rund 619 000 Kilometern. Dies entspricht über 15-mal der Länge des Äquators (40 075 Kilometer). Rund 249 000 Kilometer wurden als Mischwasserkanalisation betrieben. Darin werden Regen- und Schmutzwasser gemeinsam zur Kläranlage abgeleitet. Die restlichen rund 370 000 Kilometer wurden als Trennkanalisation eingesetzt, davon waren 226 000 Kilometer Schmutzwasser- und 144 000 Kilometer Niederschlagswasserkanäle.
5,7 % mehr Regenentlastungsanlagen als im Jahr 2019
Im Jahr 2022 gegenüber 2019 deutlich zugenommen hat die Zahl der Regenentlastungsanlagen, wie zum Beispiel Regenrückhaltebecken oder Regenüberläufe. Im Jahr 2022 existierten in Deutschland rund 81 550 solcher Anlagen, das waren 4 370 oder 5,7 % mehr als im Jahr 2019. Darunter hatten Bauwerke, die zur Regenwasserspeicherung dienten, ein Fassungsvolumen von 68,29 Millionen Kubikmetern, das waren 3,71 Millionen Kubikmeter oder 5,7 % mehr als im Jahr 2019.
Methodische Hinweise:
Der Erhebung für das Berichtsjahr 2022 liegt der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2021 zugrunde.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zum Berichtsjahr 2022 sind auf der Themenseite „Wasserwirtschaft“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.
Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:
In der zweiten Oktoberhälfte 2024 geht die neue Nutzeroberfläche unserer Datenbank online und verlässt das Beta-Stadium. Die neue Oberfläche bietet schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten von Tabellen. Zudem ändern sich auch die Struktur des maschinenlesbaren Flatfile-CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen-Downloads. Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release bietet die Infoseite zum neuen GENESIS-Online.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/10/PD24_382_32311.html
Neues von den Tarifparteien und zu Arbeitsrecht 2023
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Tarifeinigung öffentlicher Dienst: 3000 Euro Inflationsprämie, 200 Euro Sockelbetrag, 5,5 Prozent mehr Gehalt
Im öffentlichen Dienst gibt es eine TVöD-Tarifeinigung: Demnach gibt es einen Mix aus insgesamt 3000 Euro Inflationsausgleichprämie, einem Sockelbetrag von 200 Euro und einer tabellenwirksamen Erhöhung der Gehälter von 5,5 Prozent ab 1. März 2024.
Gewerkschaften und öffentliche Arbeitgeber (VKA und Bund) haben sich auf ein Tarifergebnis für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen geeinigt. Die Tarifparteien folgen weitestgehend dem Schlichtervorschlag.
Erste Auszahlung nach der Tarifeinigung: 1240 Euro Prämie für öffentlichen Dienst Juni 2023
Laut der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst soll im Juni 2023 die erste Auszahlung der Inflationausgleichsprämie an die Beschäftigten bei Kommunen und Bund erfolgen. Insgesamt erhalten die Angestellten, die nach dem TVöD bezahlt werden, eine steuer- und abgabenfreie Bonuszahlungen in Höhe von 3000 Euro. Ab Juli erfolgt dann eine monatsweise Zahlung in Höhe von 220 Euro. Diese werden bis Februar 2024 auf die Gehaltskonten überwiesen. Ab dem 1. März 2024 gilt dann die tabellenwirksame Gehaltserhöhung – mit einem Sockelbetrag von 200 Euro, plus 5,5 Prozent.
Tarifeinigung öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Bis zu 16,9 Prozent mehr Gehalt ab März 2024
Die Details der Tarifeinigung sehen folgendermaßen aus:
– die Beschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro.
– Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023.
– In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.
– Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.
– Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
– Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht.
– Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
Quelle: https://oeffentlicher-dienst-news.de/tarifergebnis-oeffentlicher-dienst-2023/
Tarifrunde TVöD 2023
22.04.2023 Update 23:52 Uhr: Die Tarifeinigung ist erfolgt. Deren Eckpunkte sind:
Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 01.01.2023 bis 31.12.2024 (24 Monate)
Entgelterhöhung:
01.01.2023: keine Erhöhung („Nullrunde“)
01.03.2024: +200 €, anschließend +5,5%; insgesamt mindestens 340 €
steuerfreie Einmalzahlung („Inflationsausgleichsgeld“): insgesamt 3000 € verteilt auf 9 Monate: 01.06.2023: 1240 €
jeden Monat von Juli 2023 bis Februar 2024: 220 €
keine Verlängerung der bestehenden Regelung zur Altersteilzeit
Auszubildende:
01.01.2023: keine Erhöhung („Nullrunde“)
01.03.2024: +150 €
Inflationsausgleichsgeld: insgesamt 1500 € verteilt auf 9 Monate: 01.06.2023: 620 €
jeden Monat von Juli 2023 bis Februar 2024: 110 €
Verlängerung der bestehenden Regelung zur Übernahme der Auszubildenden
Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigt die Übernahme des Tarifergebnisses auf die Besoldung der Bundesbeamten an.
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/
Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023
Einigung erzielt!
Danach erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
Zu der Tarifeinigung startet am 4. Mai eine Mitgliederbefragung. Vorher gibt es Gelegenheit, sich darüber umfassend zu informieren und die Einigung zu diskutieren. Am 15. Mai 2023 entscheidet die BTK öD final.
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/
Schlichter legen Empfehlung vor
Stand: 15.04.2023 13:56 Uhr
Einmalzahlung und Gehaltserhöhungen: Die Schlichtungskommission hat ihre Empfehlung für den Konflikt im öffentlichen Dienst vorgelegt. Die Tarifparteien beraten in einer Woche wieder.
In den Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen kommt Bewegung. Die von Arbeitgebern und Gewerkschaften eingesetzte Schlichtungskommission hat eine Einigungsempfehlung vorgelegt. Demnach sollen die rund 2,5 Millionen Beschäftigten in einem ersten Schritt ein in mehreren Raten bis Februar 2024 ausgezahltes steuerfreies Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3000 Euro erhalten. Die erste Zahlung soll es im Juni 2023 geben in Höhe von 1240 Euro. Von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 sollen dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet werden.
Ab März 2024 soll es der Empfehlung nach dann einen Sockelbeitrag von 200 Euro geben und eine anschließende Erhöhung um 5,5 Prozent. Der Erhöhungsbetrag solle mindestens 340 Euro erreichen. Die Laufzeit der Vereinbarung soll laut Schlichterspruch 24 Monate betragen mit Geltung ab Januar 2023.
Für Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten sollen abweichende Regeln gelten. Sie sollen laut Schlichtungsempfehlung im Juni ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli bis Februar 2024 monatlich 110 Euro bekommen. Ab März 2024 sollen die Ausbildungsentgelte um 150 Euro steigen.
Quelle: tageschau.de
Pressemitteilung der kommunalen Arbeitgeberverbände VKA vom 23.02.2023
Zweite Verhandlungsrunde der Tarifrunde 2023: Angebot der Arbeitgeber beinhaltet spürbares Plus von rund 12 Prozent
Inflationsausgleichsgeld von 2.500 Euro und Erhöhung der Tabellenentgelte/Laufzeit von 27 Monaten gibt kommunalen Arbeitgebern Planungssicherheit/Zügiger Abschluss der Tarifrunde erwartet
Berlin. Die zweite Tarifverhandlungsrunde für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen ist heute nach zwei intensiven Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund haben den Gewerkschaften am zweiten Tag ein abschlussfähiges Angebot unterbreitet.
VKA-Präsidentin Karin Welge: „Im Zuge der zweiten Verhandlungsrunde haben wir heute den Gewerkschaften wie von ihnen eingefordert ein Angebot vorgelegt. In diesem haben wir erstens die Zahlung eines Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 2.500 Euro, zweitens zwei lineare Erhöhungsschritte in einer Gesamthöhe von 5 Prozent und drittens durch die Erhöhung der Jahressonderzahlung auch eine Verbesserung für den Fachkräftebereich vorgesehen. Zudem enthält es die für die kommunalen Arbeitgeber wichtigen Punkte, die die Bereiche der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, der Sparkassen und Versorgungsbetriebe betreffen. Am Ende hat das Angebot ein Volumen von rund 12 Prozent und würde die Arbeitgeber mehr als 11,7 Milliarden Euro kosten. Das ist kein Pappenstiel. Mit dem Inflationsausgleichsgeld schaffen wir eine schnelle, unmittelbare und deutliche Entlastung für unsere Beschäftigten. Gleichzeitig hätten wir mit der angebotenen Laufzeit die für uns so notwendige Planungssicherheit. Nun sind die Gewerkschaften am Zug, sich gemeinsam mit uns auf den Weg zu einer schnellen Tarifeinigung zu machen. Nicht nur fordern, sondern auch liefern.“
Mehr: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/pressemitteilung.vka.2.html
Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern und für Heimat vom 23.02.2023
Bund und Kommunen legen Angebot in Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vor: Fünf Prozent Entgelterhöhung und 2.500 Euro steuerfreie Einmalzahlung
Seit gestern werden in Potsdam die Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) fortgesetzt. Für den Bund führt Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Verhandlungen, für die Kommunen verhandelt die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Am zweiten Verhandlungstag haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. Das Angebot sieht im Kern Folgendes vor:
Lineare Entgelterhöhung von insgesamt 5 % in zwei Schritten (3 % zum 1. Oktober 2023 und weitere 2 % zum 1. Juni 2024)
Inflationsausgleichszahlung: Steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 2.500 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (1.500,00 Euro unmittelbar sowie 1.000,00 Euro im Jahr 2024)
Anhebung der Jahressonderzahlung für alle Beschäftigten.
Mehr: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/pressemitteilung.bmi.2.html
Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di vom 23.02.2023
Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: Arbeitgeber verschärfen Tarif-konflikt – Angebot völlig unzureichend – Warnstreiks werden ausgeweitet
In den Tarifverhandlungen für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen ist eine Einigung in weite Ferne gerückt. „Das Angebot der Arbeitgeber sorgt, was Höhe, Laufzeit und den fehlenden sozialen Ausgleich betrifft, bei den Beschäftigten für Enttäuschung und Ablehnung. Das empfinden die Menschen als respektlos und werden sich nicht damit abfinden“, erklärte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), am Donnerstag (23. Februar 2023) in Potsdam: „Mit den Inhalten ihres Angebots lösen die Arbeitgeber den Tarifkonflikt nicht. Die Konsequenz ist: Die Warnstreiks werden ausgeweitet.“
Mehr: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/pressemitteilung.verdi.2.html
Arbeitszeitkontrolle als Standardfall bedeutet nicht die Rückkehr zur Stechuhr
Claudia Staat Kommunikation
Frankfurt University of Applied Sciences
Arbeitsrechtler Prof. Dr. Peter Wedde erläutert die Entscheidungsgründe des Bundesarbeitsgericht-Urteils zur Zeiterfassung / Experte sieht Gesetzgeber in der Pflicht: „Ohne klare gesetzliche Vorschriften droht ein Wildwuchs an Ausgestaltungen, der den angestrebten Arbeitszeitschutz nicht herbeiführen wird“
Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit seiner am 13. September 2022 verkündeten Entscheidung alle Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer/-innen zu erfassen. Der Beschluss des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, der inhaltlich der Linie eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 zur Arbeitszeiterfassung folgt, ließ bislang Detailfragen offen. Seit kurzem sind nun die in Fachkreisen und bei Betroffenen mit Spannung erwarteten Entscheidungsgründe bekannt. Arbeitsrechtler Prof. Dr. Peter Wedde, emeritierter Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS), hat diese analysiert.
„Das Bundesarbeitsgericht verlangt von Arbeitgebern keine Rückkehr zur Stechuhr, sondern eine nachvollziehbare, ehrliche und moderne Form der Erfassung der individuellen Arbeitszeiten ausnahmslos aller Arbeitnehmer/-innen“, erläutert Wedde. „Dafür müssen in allen Betrieben oder Dienststellen objektive, verlässliche und zugängliche Systeme zur Zeitmessung eingeführt werden. Diese Systeme müssen auch bei speziellen Ausgestaltungen wie der so genannten Vertrauensarbeitszeit oder bei Tätigkeiten auf Basis vereinbarter Zielvorgaben zum Einsatz kommen. Das Gericht geht vom Regelfall einer automatisierten Erfassung aus. Nur in kleinen Betrieben soll eine manuelle Erfassung möglich bleiben, beispielsweise in Form einer Excel-Tabelle.“
Aus Sicht der Arbeitgeber bedeutet die Einführung der notwendigen Messsysteme und -prozesse einen erhöhten Aufwand. Diese Belastung wird nach Weddes Ansicht durch einen positiven Aspekt aufgewogen. „Die Messung der tatsächlichen Arbeitszeiten wird dazu beitragen, dass gesetzliche Höchstarbeitszeiten und zwingende Ruhezeiten besser eingehalten werden als bisher. Das dient dem Gesundheitsschutz und reduziert auf Dauer die Zahl von Krankheitstagen.“ Verstöße gegen gesetzliche Arbeitszeitregeln können für Arbeitgeber allerdings künftig teuer werden: „Wird bei Messungen festgestellt, dass Beschäftigte über die vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinaus tätig waren, können diese je nach konkreter Vertragssituation von ihrem Arbeitgeber einen Zeitausgleich oder Nachzahlungen verlangen.“
Die notwendige Erfassung der Arbeitszeit hält Wedde in der Praxis für durchführbar. „In vielen Betrieben gibt es bereits Arbeitszeiterfassungssysteme, welche die vom Bundesarbeitsgericht formulierten Anforderungen erfüllen. Wo sie fehlen, kann für die Messungen in der Regel auf Zeitinformationen zurückgegriffen werden, die in unterschiedlichen für die Arbeit verwendeten Softwareanwendungen verarbeitet werden. Diese Daten lassen sich mit speziellen Programmen so aufbereiten, dass Beginn und Ende der Arbeit sowie Pausen dokumentiert werden können.“
Vermieden werden muss nach Weddes Auffassung, dass dabei eine Art „Totalkontrolle“ der Betroffenen erfolgt: „Es geht nur um die genaue Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeit, nicht aber um eine minutiöse Dokumentation jeder Arbeitshandlung. Eine umfassende und dauerhafte Erfassung einer Tätigkeit würde Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten verletzen und wäre unzulässig.“
Insoweit sieht Wedde, der auch Experte für Beschäftigtendatenschutzrecht ist, den Gesetzgeber in der Pflicht. „Es müssen umgehend gesetzliche Rahmenbedingungen zu Art und Umfang von Arbeitszeitmessungen geschaffen werden, an denen sich Arbeitgeber sowie Beschäftigte und deren Interessenvertretungen orientieren können. Ohne klare gesetzliche Vorschriften droht ein Wildwuchs an Ausgestaltungen, der den angestrebten Arbeitszeitschutz nicht herbeiführen wird.“
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts geht auf die Klage eines Betriebsrats zurück, der die Einführung eines elektronischen Verfahrens einseitig durchsetzen wollte. Deshalb weist Wedde auf einen Wermutstropfen für Betriebsräte im Beschluss hin: „Nach Feststellung des Gerichts kann ein Betriebsrat die Einführung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems nicht gegen den Willen eines Arbeitgebers erzwingen, weil es hierfür kein Mitbestimmungsrecht gibt. Ist hingegen die Einführung eines solchen Systems für einen Betrieb geplant, kann der zuständige Betriebsrat dessen konkrete Ausgestaltung mitbestimmen.“
Zur Person:
Prof. Dr. Peter Wedde war bis zum Sommersemester 2021 Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt UAS. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören das individuelle und kollektive Arbeitsrecht sowie Daten- und Beschäftigtendatenschutz. Er ist Herausgeber von juristischen Fachkommentaren zum gesamten Individualarbeitsrecht, zum Betriebsverfassungs- und zum Datenschutzrecht sowie Autor zahlreicher Buch- und Zeitschriftenbeiträge und Onlinepublikationen. Als Referent vertritt er seine Schwerpunktthemen regelmäßig auf Fachkonferenzen und in Praxisforen.
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 2: Informatik und Ingenieurwissenschaften, Prof. Dr. Peter Wedde, Telefon: +49 171 3802499, E-Mail: wedde@fb2.fra-uas.de
DBFZ Jahrestagung 2024: Welchen Anforderungen kann/muss Biomasse gerecht werden?
Biomasse ist ein besonderer Baustein der nationalen Energieversorgung und nimmt für die wachsende Bioökonomie eine zentrale Rolle mit wachsenden Nachfragen ein. Im Rahmen der Jahrestagung des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) diskutierten am 11./12. September vor diesem Hintergrund rund 160 Teilnehmende aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zum Thema „Multitalent Biomasse: Basisrohstoff, Kohlenstoffträger und Energieoption“.
In seinem Grußwort zur diesjährigen DBFZ Jahrestagung verwies der sächsische Staatssekretär für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Dr. Gerd Lippold, darauf, das Wissen über die Endlichkeit der fossilen Ressourcen sei der zentrale Ausgangspunkt für Zukunftsstrategien. Die Bioökonomie spiele dabei eine entscheidende Rolle als Lösungspfad für eine nachhaltigere und zukunftsfähigere Wirtschaft: „Für Biomasse braucht es eine optimale Kaskadennutzung und kluge Ideen bei der Nutzung von Resten und der Minimierung von Abfällen. Unser Ziel ist es, den innovativen Energie- und Wirtschaftsstandort Sachsen mit konkreten Strategien und Maßnahmenplänen im Rahmen des Energie- und Klimaprogramms sowie der Rohstoffstrategie weiter zu gestalten und die Potenziale der Bioökonomie dabei als Standortvorteil zu nutzen“, so Dr. Lippold.
In einer anschließenden Podiumsdiskussion mit Dr. Gerd Lippold (SMEKUL), Friedrich Nollau (BALANCE Erneuerbare Energien GmbH), Prof. Dr. Nicolaus Dahmen (Karlsruher Institut für Technologie), Dr. René Backes (DBFZ) und Prof. Dr. Michael Nelles (DBFZ/Universität Rostock), wurden in Bezugnahme auf das Tagungsthema verschiedene Herausforderungen in Hinsicht auf die energetische und stoffliche Biomassenutzung umrissen. Einig waren sich die Teilnehmenden u.a. darin, dass es bereits regionale Kreisläufe für Nachwachsende Rohstoffe gibt, die Kunst müsse es nun sein, diese nicht durch neue Regulatorik zu zerstören. Weitere Themen drehten sich um grüne Produkte und die Forschungsfrage, wie Biomasse in Systeme überführt werden kann, die eine kostengünstige und international konkurrenzfähige Nutzung ermöglichen: „Erdöl ist viel einfacher umzusetzen, und alle Prozesse der chemischen Industrie sind darauf abgestimmt. Biomasse ist kompliziert – und bislang fehlen Anreize, sie zu nutzen. Kaskaden werden sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bilden. Beeinflussen können wir es forschungsseitig über kreative Nutzung von biogenen Abfällen und Reststoffen– wenn das Abfallrecht es künftig zulässt“, so Dr. René Backes vom DBFZ.
In insgesamt drei Sessions, vierzehn Fachvorträgen zu den Themen „Zukunft Biomethan –Entdeckungsreise der Möglichkeiten“, „Biobasierte Lösungen für negative Emissionen“ und „Biomassekreisläufe“, einer Postersession und begleitenden Workshops wurde an insgesamt zwei Veranstaltungstagen nicht nur die große Breite der Anwendungsmöglichkeiten von Biomasse, sondern auch deren wichtiger Beitrag zum Klimaschutz zum Ausdruck gebracht. In seiner Präsentation machte u.a. Prof. Dr. Jakob Hildebrandt von der Hochschule Zittau/Görlitz deutlich, CO2-negative Baumaterialien könnten dann klimawirksam skaliert werden, wenn faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, welche negative Externalitäten wie graue Emissionen strikt einpreisen und CDR-Maßnahmen streng verifiziert werden, basierend auf regionalen Baselines und Additionalitätsnachweisen.
In seinem Abschlussstatement fasste der Leiter des DBFZ-Forschungsbereiches „Thermo-chemische Konversion“, Dr. Volker Lenz, zusammen, dass angesichts vieler vorgestellter spannender Anwendungen für stoffliche, energetische und gekoppelte Produkte und Prozesse aus und mit Biomasse, wir alle endlich ins „Machen“ kommen müssen: „Wir brauchen mit einer breiten Vielfalt der wissenschaftlichen Disziplinen einen konstruktiven Wettbewerb konkreter Umsetzungen, sowohl im regionalen als auch im nationalen Kontext, der alle beteiligten Akteursgruppen der Gesellschaft einbindet und der durch vorbildhafte Lösungsbeispiele Zuversicht schafft.“
Den Preis für das beste wissenschaftliche Poster erhielt Dr. Stefan Lukas für seinen Beitrag zum Thema „Neuwerg – Das Netzwerk für Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie im Land Brandenburg“.
Im Nachgang der Veranstaltung wird ein kostenfrei verfügbarer Tagungsreader veröffentlicht, in dem alle Abstracts, Präsentationsfolien sowie Posterbeiträge der Referent:innen nachzulesen sind: www.dbfz.de/tagungsreader
https://idw-online.de/de/news839671
Aus der EU Vietnam
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Demonstrationsanlage zum Industrieabwasser-Recycling in Vietnam fertiggestellt
Für einen Industriepark nahe Ho-Chi-Minh City wurde im Rahmen des EXI-Projekts InReUse eine neue Anlage zum Industrieabwasser-Recycling fertiggestellt. Ziel des Projekts ist es, verschmutztes Industrieabwasser so aufzubereiten, dass es als Prozesswasser wiederverwendet werden kann.
Im Industriepark in Le Minh Xuan müssen Abwässer aus der Textilindustrie, der Galvanik, der Metallverarbeitung und der Pestizidproduktion behandelt werden. Derzeit erfolgt diese Behandlung mittels einer gängigen Kombination aus Fällung und Sedimentation sowie Belebtschlammverfahren. Anschließend wird das gereinigte Abwasser in Flüsse abgeleitet.
Das InReuse-Projekt strebt an, das anfallende Industrieabwasser so gezielt aufzubereiten, dass es als Prozesswasser für die verschiedenen Produktionszweige des Industrieparks wiederverwendet werden kann. Dadurch wird der Bedarf an Frischwasser für die Produktionsprozesse sowie die Menge des zu reinigenden und in Flüsse eingeleiteten Industrieabwassers reduziert. Dies führt zu einem insgesamt geringeren Wasserverbrauch des Industrieparks und ermöglicht Kosteneinsparungen. Die Anlage ist zudem platzsparend konzipiert und kann ohne Umbauten als zusätzliche Reinigungsstufe im laufenden Betrieb des Parks integriert werden.
Zur Anpassung der Demonstrationsanlage an den Standort wurden vorab umfangreiche Analysen durchgeführt. Anhand der Ergebnisse wurde eine Anlage konzipiert, die aus zwei Teilen besteht: einem Membranbioreaktor und einem Umkehrosmosesystem.
Der Membranbioreaktor wurde von Martin Membrane Systems konstruiert. Ausgestattet nach dem neuesten Stand der Technik und mit einer Membranfläche von 50 m2 ermöglicht er im vollautomatisierten Betrieb die Behandlung von ca. 5 m3 Abwasser pro Tag. Im Bioreaktor werden organische Komponenten und anorganische Nährstoffe im Abwasser durch bakterienhaltigen Aktivschlamm abgebaut. Die Membran hält ungelöste Stoffe zurück, die größer als die Poren der Membran sind.
Als letzte Reinigungsstufe zur Entfernung nicht abbaubarer organischer und anorganischer Verunreinigungen dient die Umkehrosmoseanlage, zusammengestellt von Delta Umwelttechnik.
Die in Deutschland konstruierte Demonstrationsanlage wird nun nach Vietnam transportiert, um vor Ort in Betrieb genommen zu werden. Sie soll zur Wasserverfügbarkeit für die Herstellungsprozesse beitragen und die Einleitung von verschmutztem Industriewasser in Gewässer durch innovative Reinigungs- und Wiederverwendungskonzepte reduzieren.
https://www.exportinitiative-umweltschutz.de/aktuelles/news/artikel/demonstrationsanlage-zum-industrieabwasser-recycling-in-vietnam-fertiggestellt/
Naturnaher Küstenschutz bei steigendem Meeresspiegel
Das Deichvorland mit seinen Salzwiesen spielt eine zentrale Rolle im vorbeugenden Küstenschutz an der Nordsee. Mit dem klimabedingten Anstieg des Meeresspiegels kann das Vorland jedoch nicht überall schnell genug mitwachsen. Lahnungsfelder können hier unterstützen. Die Wirkungsweise und Optimierung dieser Bauwerke untersuchen Wissenschaftlerinnen der TU Braunschweig gemeinsam mit Partnern. Ziel ist es, Küstenschutzbehörden und Planerinnen Computermodelle an die Hand zu geben, mit denen sie die Auswirkungen von Bauwerksveränderungen und Meeresspiegelanstieg auf die Sedimentablagerung und damit auf die Verschlickung von Lahnungsfeldern besser vorhersagen können.
Der Klimawandel beschleunigt die Erosion der Küste. Insbesondere Ökosysteme im Deichvorland wie Salzwiesen sind dadurch zunehmend bedroht. Salzwiesen dienen als natürliches Küstenschutzelement, weisen eine hohe Biodiversität und Lebensraumvielfalt auf und wirken zudem als Kohlenstoffsenke zur Speicherung von klimarelevanten Kohlenstoffen. Das Deichvorland hat in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, zu einem gewissen Grad mit dem steigenden Meeresspiegel mitwachsen zu können. An manchen Küstenabschnitten geschieht dies jedoch nicht schnell genug. Hier können Lahnungsfelder eingesetzt werden.
Lahnungsfelder als „Sedimentfalle“
Lahnungsfelder sind heute seeseitig des Deiches zumeist rechteckige Felder, die aus einer Kombination von Holzpfählen und Buschpackungen, sogenannten Faschinen, bestehen. Sie dienen als „Sedimentfalle“ und verstärken die lokale Ablagerungsrate von im Wasser schwebenden Sedimenten. Schon vor mehreren Jahrhunderten wurden solche Felder angelegt, um über mehrere Jahrzehnte hinweg Meer in Land zu verwandeln. Die Landgewinnung hat in der Vergangenheit weite Teile der norddeutschen Küste geprägt.
Heute ist diese Landgewinnung im Weltnaturerbe Wattenmeer jedoch kein Ziel mehr. Die Lahnungsfelder werden jetzt ausschließlich als naturnahes Küstenschutzelement erhalten. „Als Anpassungsmaßnahme an den steigenden Meeresspiegel bieten Lahnungsfelder das Potenzial, Salzwiesen weiter zu sichern und hiermit die Belastung auf Deiche zu verringern“, sagt Felix Spröer, Projekt-Mitarbeiter am Leichtweiß-Institut für Wasserbau der TU Braunschweig.
Bau und Erhalt der Lahnungsfelder basieren überwiegend auf jahrhundertelang überliefertem Wissen und wenigen vorhandenen Forschungsberichten. Die wissenschaftlich begleitete Analyse von Lahnungsfeldern hat daher das Ziel, die Wirkungsweise dieses Küstenschutzelements besser zu verstehen und weiter zu verbessern.
Messkampagne im Watt
Zusammen mit dem Ludwig-Franzius-Institut für Wasserbau und Ästuar- und Küsteningenieurwesen der Leibniz Universität Hannover (LUFI), dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) haben die Wissenschaftler*innen der TU Braunschweig bereits erste Messungen vor Ort durchgeführt.
Während das LUFI in einem Lahnungsfeld auf der nordfriesischen Insel Pellworm und an der Küste bei Hilgenriedersiel periodisch Messungen vorgenommen hat, errichtete die Abteilung Hydromechanik, Küsteningenieurwesen und Seebau des LWI eine dauerhafte Messeinheit zusammen mit dem LKN.SH im Watt. Der Messturm misst berührungslos dauerhaft die Wellenbewegung und -richtung, wird im Sinne des Naturschutzes über eine Brennstoffzelle mit Strom versorgt und liefert über das Mobilfunknetz Daten in Echtzeit direkt in die Büros der Wissenschaftler*innen nach Braunschweig. „So können vor allem auch Sturmflutereignisse sicher vermessen werden“, erklärt Felix Spröer. Aus den gesammelten Messdaten erhoffen sich die Forschenden Erkenntnisse über die hydraulisch-morphologischen Wechselwirkungen zwischen Lahnungsfeldern und Deichvorland.
Versuche am Leichtweiß-Institut für Wasserbau
Zusätzlich zu den Feldmessungen finden Experimente in den Wellenkanälen in Braunschweig und Hannover statt, um die detaillierte Interaktion von Wellen und Strömungen mit Lahnungen und auch Lahnungsfeldern zu untersuchen. In der Natur überlagern sich komplexe Prozesse – wie Strömung, Wellen, Wind, lokale Boden- und Sedimentbeschaffenheit und menschliche Einflüsse –, was eine Detailanalyse im Labor erleichtert.
Aus den Erkenntnissen aus Feldforschung und Laborversuchen wollen die Wissenschaftler*innen schließlich Variationen des Aufbaus von Lahnungsfeldern in detaillierten Computermodellen evaluieren. Diese sollen die Interaktion von Lahnungen, Strömung und Wellen, Sediment und lokaler Vegetation für verschiedene Varianten abbilden. Auf diese Weise wollen die Forschenden Verbesserungsmöglichkeiten für die Lahnungsfelder herausarbeiten, die dann in Reallaboren weiter getestet werden können. Die Forschungsergebnisse können ein weiteres Element für einen naturnahen, nachhaltigen Küstenschutz zur Anpassung an den Klimawandel sein.
Projektdaten
Das Forschungsprojekt VeMoLahn wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) von November 2022 bis Oktober 2025 mit rund 315.700 Euro gefördert (Förder-Kennzeichen: 03F0929A). „VeMoLahn“ steht für Interaktion von Vegetation und Morphodynamik in Lahnungsfeldern. Neben der Abteilung Hydromechanik, Küsteningenieurwesen und Seebau des Leichtweiß-Instituts für Wasserbau, sind das Ludwig-Franzius-Institut für Wasserbau und Ästuar- und Küsteningenieurwesen der Leibniz Universität Hannover, der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz beteiligt.
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Felix Spröer
Technische Universität Braunschweig
Leichtweiß-Institut für Wasserbau
Abteilung Hydromechanik, Küsteningenieurwesen und Seebau
Beethovenstraße 51a
38106 Braunschweig
Tel.: 0531 391-3966
E-Mail: felix.sproeer@tu-braunschweig.de
www.tu-braunschweig.de/lwi/hyku
Dr.-Ing. Oliver Lojek
Technische Universität Braunschweig
Leichtweiß-Institut für Wasserbau
Abteilung Hydromechanik, Küsteningenieurwesen und Seebau
Beethovenstraße 51a
38106 Braunschweig
Tel.: 0531 391-7923
E-Mail: o.lojek@tu-braunschweig.de
www.tu-braunschweig.de/lwi/hyku
Prof. Dr.-Ing. Nils Goseberg
Technische Universität Braunschweig
Leichtweiß-Institut für Wasserbau
Abteilung Hydromechanik, Küsteningenieurwesen und Seebau
Beethovenstraße 51a
38106 Braunschweig
Tel.: 0531 391-3930
E-Mail: n.goseberg@tu-braunschweig.de
www.tu-braunschweig.de/lwi/hyku
Qualität der Abwasserreinigung: eine Frage der Probennahme?
Die deutsche Wasserwirtschaft und kommunale Spitzenverbände fordern die Abschaffung der qualifizierten Stichprobe zur Überwachung der Qualität der Abwasserreinigung. Der Grund: sie sei viel aufwändiger als die durch die EU vorgegebene Überwachung zur 24h-Mischproben auf Basis von Jahresmittelwerten, führe aber nicht zu mehr Gewässerschutz.
Worum geht es?
Die aktuelle EU-Kommunalabwasserrichtlinie gibt für die Überwachung der Phosphor- und Stickstoffgehalte gereinigten Abwassers die Analyse von 24h-Mischproben auf der Basis von Jahresmittelwerten vor. Einzig Deutschland setzt auf die anspruchsvollere Überwachung auf Basis der qualifizierten Stichprobe beziehungsweise auf Basis einer 2 h- Mischprobe auf Basis einer 4-aus-5-Regel.
• Qualifizierte Stichprobe: eine Mischprobe aus mindestens fünf Stichproben, die in einem Zeitraum von höchstens zwei Stunden im Abstand von nicht weniger als zwei Minuten entnommen und gemischt werden (Quelle: LANUV NRW).
• 4- aus 5-Regel: Die vorgeschriebenen Überwachungswerte gelten als eingehalten, wenn die Ergebnisse der letzten fünf im Rahmen der staatlichen Gewässeraufsicht durchgeführten Überprüfungen in vier Fällen diesen Wert nicht überschreiten und kein Ergebnis diesen Wert um mehr als 100 % übersteigt.
Nach Ansicht der Wasserverbände habe die qualifizierte Stichprobe vor allem einen vollzugsunterstützenden Hintergrund (zur Bestimmung der Abwasserabgabe), trage aber nicht zu mehr Gewässerschutz bei. Denn hier sei die eutrophierungsrelevante Nährstoffbelastung im Mittel eines längeren Zeitraums entscheidend, nicht aber mögliche Ablaufspitzen, wie sie über die Stichprobenüberwachung eher erfasst werden können.
Um die Ablaufwerte auch in Kurzzeitproben jederzeit einhalten zu können, betreiben deutsche Abwasserunternehmen einen deutlich höheren Aufwand bei der Auslegung biologischer Reinigungsstufen und bei deren Betrieb (z.B. durch höheren Strom- und Fällmitteleinsatz), ohne damit mehr Gewässerschutz zu erreichen.
Strengere Ablaufgrenzwerte verstärken das Problem
Europa erwartet die Veröffentlichung der neuen Kommunalabwasserrichtlinie im Oktober 2024. Dort sind auch deutlich höhere Anforderungen an die Ablaufqualität hinsichtlich der Konzentrationen an Phosphor und Stickstoff im Vergleich zur geltenden Richtlinie formuliert. Im Zuge der anstehenden Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht fordern die Verbände eine Angleichung der deutschen an die europäische Überwachungsmethodik.
https://gwf-wasser.de/branche/qualitaet-der-abwasserreinigung-eine-frage-der-probennahme/
Gerichtsentscheide
2025
Wasserrecht: Zur Unionsrechtskonformität des wasserrechtlichen Gestattungsverfahrens für den Betrieb von Wasserkraftanlagen
Konkurrentenverdrängungsklage
Zustellungsfiktion
Wasserrechtliche Bewilligung
Konzession
Transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.12.2024, Az. 8 BV 22.1880
Leitsatz:
Die (Neu-)Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung an den bisherigen Betreiber und Eigentümer einer Wasserkraftanlage ohne vorherige Durchführung eines neutralen und transparenten Bewerberauswahlverfahrens verstößt nicht gegen Art. 12 der Richtlinie 2006/123/EG, Art. 8 der Richtlinie (EU) 2019/944, Art. 49 AEUV und Art. 16, 20 GRC.
(nach oben)
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