Dienstag, Oktober 28, 2025
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Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

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Bild Akt-Kommunen.jpg Unter diesem Titel findet man eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft, die heruntergeladen werden kann. Aus der Entwicklung der Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit leitet die Studie die Zunahme der wirtschaftlichen Tätigkeit der Kommunen ab. Als besonders stark wachsende Gruppe trat der kommunale Entsorgungs- und Versorgungsbereich hervor. Aus den Zahlen des Statistischen Bundesamts leitet das IW neben der Zunahme der wirtschaftlichen Tätigkeit eine gleichzeitige Reduzierung der kommunalen Investitionstätigkeit ab. In Zahlen sieht das so aus, dass im Zeitraum 1999 bis 2004 die Einnahmen der Kommunen aus der Abwasserbeseitigung in den alten Bundesländern um 239 Prozent auf 123,2 Millionen € stieg. In den neuen Bundesländern war der Anstieg mit 276 Prozent noch höher.

“ Ein weiteres Manko ist, dass die Gemeinden ihre Ausflüge in die Welt der Wirtschaft auch deshalb ausweiten, weil sie ausgerechnet an einem Posten sparen, der für private Wirtschaft besonders wichtig ist; den Investitionen “ so die Folgerung des Instituts. Allerdings liegen keine Zahlen über die Investitionen privater Unternehmen vor, so dass diese Aussage nicht objektiv bewertet werden kann.

Die gesamte Analyse findet man unter www.iwkoeln.de

Pro und Contra wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

Von 1999 bis 2004 haben Städte und Gemeinden ihre Einkünfte aus eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) um fast elf Prozent auf rund 8,8 Milliarden Euro gesteigert. Je nach Bundesland stammten im Jahr 2004 bis zu acht Prozent der gesamten kommunalen Einnahmen aus unmittelbaren unternehmerischen Tätigkeiten. Besonders kräftig expandierten die Geschäfte mit der Abwasserversorgung – in Westdeutschland im Schnitt um rund 240 Prozent, in Ostdeutschland sogar um 280 Prozent. Aber auch die staatlichen Versorgungsunternehmen konnten mit Einnahmezuwächsen von mehr als 20 Prozent in nur fünf Jahren ordentlich zulegen, so das IW.
Das IW hält die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen für problematisch, vor allem aufgrund ihrer Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht, die den Wettbewerb mit den privaten Unternehmen verzerre. Ein weiteres Manko sei, dass die Gemeinden parallel den Anteil der Investitionen an den Gesamtausgaben zurückgefahren hätten – von 23,5 Prozent im Jahr 1992 auf 12,3 Prozent im Haushaltsjahr 2007. Ausbleibende Investitionen – vor allem in die Infrastruktur – ließen jedoch am Ende die Steuereinnahmen sinken. Außerdem führe eine Kommunalisierung von Aufgaben, die durchaus von privaten Firmen übernommen werden könnten, meist zu überhöhten Preisen.
Eine ausführlichere Darstellung der Positionen des IW enthält der Beitrag „Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen“ von Hubertus Bardt und Winfried Fuest in der Zeitschrift IW-Trends 3/2007, der zum kostenlosen Download bereitsteht:
www.iwkoeln.de , dort: Informationen, Wissenschaftliche Publikationen, IW-Trends

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) weist die Ausführungen des IW als „verzerrte Darstellung“ zurück und antwortet mit dreiseitigen Anmerkungen „aus steuerrechtlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht“: www.vku.de/vku/presse/vku_kommentar.pdf
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der „ordnungspolitische Einspruch“, den der Direktor des IW, Prof. Dr. Michael Hüther , unter der Überschrift „Genug Staat!“ im Handelsblatt vom 7. September 2007 einlegt. Sein Schlusssatz: „Es ist endlich an der Zeit, die Mottenkiste kollektiver Daseinsvorsorge zu schließen und konsequent auf Wettbewerb zu setzen.“ Dieser Artikel steht ebenfalls zum kostenlosen Download bereit:
www.iwkoeln.de , dort: Presselounge, Kolumnen & Interviews
Hüther bezieht sich in seinem „Einspruch“ übrigens auf eine Initiative gegen die Privatisierung öffentlicher Leistungen, die die Gewerkschaft ver.di und der Deutsche Beamtenbund mit dem Slogan „Genug gespart“ ins Leben gerufen haben:
www.genuggespart.de/initiative-oeffentliche-dienste

FDP gegen erwerbswirtschaftliche Betätigung von Kommunen

Die FDP-Fraktion im Bundestag will die erwerbswirtschaftliche Betätigung von Kommunen einschränken. Dazu hat sie einen Antrag (Bundestags-Drucksache 16/5963) vorgelegt, in dem sie eine Klarstellung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verlangt. Die Abgeordneten stellen fest, dass sich die Kommunen in einem Umfang wirtschaftlich betätigen, der weit über den „Kernbereich der Daseinsvorsorge“ hinausgeht. Derzeit sei sogar eine Ausweitung festzustellen. Dadurch würden vor allem kleine und mittlere Betriebe im Mittelstand und im Handwerk benachteiligt und in ihrer Wettbewerbsfreiheit beeinträchtigt. Anders als die kommunalen Unternehmen hätten sie weder eine garantierte Finanzausstattung noch günstige Finanzierungsmöglichkeiten und zudem ein Insolvenzrisiko. Es gebe keine Chancengleichheit im Wettbewerb zwischen privatwirtschaftlichen und kommunalen Betrieben, schreiben die Abgeordneten. Die derzeitige Rechtslage sei so, dass private Konkurrenten nicht mit Erfolg gegen eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen vor den Verwaltungsgerichten klagen könnten. Sie hätten daher meist keine Möglichkeit, sich gegen einen Marktzutritt kommunaler Wirtschaftsunternehmen zu wehren, der die Grenzen der jeweiligen Gemeindeordnung überschreitet. Die FDP vermisst einen „angemessenen Rechtsschutz“ privatwirtschaftlicher Unternehmen gegen den „rechtswidrigen Marktzutritt“ kommunaler Wirtschaftsunternehmen. Erforderlich sei daher eine gesetzliche Klausel, die einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegenüber der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden und vor allem ihrer privatrechtlich organisierten Tochtergesellschaften begründen kann.
http://dip.bundestag.de/btd/16/059/1605963.pdf

 

 

HochwasserKompetenzCentrum in Köln eröffnet

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Bild Akt-Hochwasser-J.jpg Seit September 2007 arbeitet das neue HKC, dessen Ziel der Vorstandsvorsitzende der Stadtentwässerungsbetriebe Köln folgendermaßen beschrieb: Die Verbindung von Wissenschaft und Praxis soll auf den Gebieten Entwicklung, Vorhaltung und Bereitstellung von Kompetenz im Bereich eines ganzheitlichen Hochwasserschutzes gefördert und aufgebaut werden. Anlässlich der Eröffnung wurden auch Informationsgewinnung und Informationsweitergabe als wesentliche Punkte der Arbeit genannt, dazu sollen Forschungsprojekte und Studien entwickelt und durchgeführt werden. Um schnell und effizient zu arbeiten, soll darüber hinaus ein europäisches Netzwerk aufgebaut werden. Dessen Ziel liegt darin, erfolgreiche Ideen und Projekte der unterschiedlichen Regionen allen zugänglich zu machen. Veranstaltung und Symposium werden zur Veröffentlichung des vorhandenen Wissens durchgeführt werden. Außerdem soll die Bildungs- und Ausbildungsarbeit im Hochwasserschutz unterstützt und gefördert werden. So sollen beispielsweise die Zusammenhänge zwischen Umwelt, Klima und Hochwasser intensiver erforscht und vor allem Strategien zur Vermeidung entwickelt werden.

Die Mitgliedschaft von über 100 Unternehmen, Städten, Verbänden, Forschungseinrichtungen und Initiativen gewährleisteten einen erfolgreichen Start. So gehören beispielsweise auch die AXA Versicherung AG Köln, die Ford Werke Köln, die RWTH Aachen und die Universitäten Köln und Bonn zu den Mitgliedern. Geleitet wird das KHC von Reinhard Vogt, der bei der Stadtentwässerung Köln die Hochwasserschutzzentrale leitet. Wie Vogt berichtete, hat das Ausland bereits Interesse angemeldet.

Mitglieder können beispielsweise in auch Privatpersonen, Wasserverbände und Unternehmen werden.

Weitere Informationen unter www.hkc-koeln.de

Privatisierung und ÖPP als Ausweg? Kommunalfinanzen unter Druck – Handlungsoptionen für Kommunen

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Bild Akt-Privatisierung-J.jpg Mit diesem Thema beschäftigt sich eine Studie, die auf der Homepage von Ernst &Young heruntergeladen werden kann. Die Studie basiert auf einer Umfrage von 300 deutschen Städten (> 20.000 Einwohner). Daraus geht hervor, dass es jede dritte deutsche Großstadt Privatisierungen plant, 16 Prozent der Kommunen mit Privatisierungsplänen geben an, dass sie auch die Abwasserentsorgung im Blick haben. In den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner und wollen sogar 31 Prozent Privatisierungen durchführen. Als Möglichkeiten werden genannt:

kommunales Vermögen oder kommunaler Unternehmen zu verkaufen oder auch Aufgaben staatlicher Einrichtungen an Private zu vergeben.

Interessant ist auch, einen Blick auf die erfolgten Privatisierungen zu werfen. An der Spitze stehen hier Immobilien, gefolgt von Energieversorgung, Müllabfuhr und Straßenreinigung. Der Anteil der Privatisierungen im Abwasserbereich liegt bei 15 Prozent, der der Wasserversorgung bei sieben Prozent. Positiv werden die Ergebnisse von 87% der Befragten bewertet, 21 Prozent finden die Entscheidung „sehr positiv“. Die Befragung ergab auch, dass nur 3 Prozent die durchgeführten Privatisierungen wieder rückgängig machen wollen.

Derzeit beträgt der Anteil der Städte, die bereits Privatisierung durchgeführt haben 31 Prozent. Ernst & Young geht davon aus, dass im Jahr 2013 der Anteil auf  41 Prozent gestiegen sein wird. Weiter wird daraufhingewiesen, dass für die Zukunft der Privatisierung im Bereich Abwasser und Trinkwasser die Entwicklung der steuerlichen Rahmenbedingungen von großer Bedeutung sind.

Die gesamte Studie findet man als Download unter  www.ey.com

Vergleichende Prüfung der Qualität von Reparaturverfahren für Hauptkanäle (IKT-Warentest)

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Bild FW-KAN-Pruefung-F.JPG Die Aufwendungen für die Reparatur von Schäden in Kanalisationsnetzen sind verbunden mit einem hohen Investitionsrisiko, da zahlreiche Reparaturverfahren mit z. T. wesentlichen technischen Unterschieden am Markt angeboten werden und bei Netzbetreibern erhebliche Unsicherheiten bzgl. der Qualität dieser Verfahren bestehen. Durch die Behebung örtlich begrenzter Schäden mit Hilfe von Reparaturverfahren soll der Sollzustand des Netzes mit geringem Aufwand wiederhergestellt und der Betrieb der Kanalisation langfristig sichergestellt werden. Die Erfahrungen der Praxis zeigen jedoch häufig bereits unmittelbar nach Einbau erhebliche Mängel; spätestens die betrieblichen Beanspruchungen führen dann zu weiteren Schäden an der Sanierung. Ziel dieses Projektes ist es, gemeinsam mit Kanalnetzbetreibern die am Markt angebotenen Reparaturverfahren für Hauptkanäle zu prüfen und deren Qualität vergleichend gegenüberzustellen.
Kontakt:
Dipl.-Ing. Gunter Kaltenhäuser
E-Mail: kaltenhaeuser@ikt.de
Telefon: 0209/17806-47

Löschschaum verursachte PFT- Kontamination

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Bild FW-Schla-PFT-Loeschschaum-F.JPGChemikalienhaltiger Schaum und Löschwasser waren in die Kläranlage Geiselbullach/Bayern geflossen und führten im Klärschlamm zu stark erhöhten PFT-Werten, die bis zu 220 Mikrogramm/kg Feststoff betrugen. Etwa sechs Wochen vor der  behördlichen Beprobung war das Löschwasser in die Anlage gelangt. Inzwischen sind die Werte wieder auf 10 Mikrogramm zurückgegangen. Zu weiteren Belastungen kam es nicht, da der Klärschlamm der Anlage grundsätzlich verbrannt wird.

Diskussion um Arzneimittel im Trinkwasser

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Bild Nuet-Wissen-Arzneimittel2-J.jpg In seinem Vortrag  „Arzneimittel und Industriechemikalien ein Abwasserproblem „ Anfang September anlässlich des  25. Bochumer Workshops, betonte Prof. Wolfgang Kühn vom DVGW Technologiezentrum Wasser, Karlsruhe, dass Arzneimittelrückstände aus toxikologischer Sicht nicht relevant seien.

Er begründete es damit, dass die Tagesdosen der einzelnen Wirkstoffe als Medikament zumeist in einer Größenordnung von 10 bis 1000 Milligramm lägen, die höchste Einzelstoffkonzentration, die im Trinkwasser gemessen wurde betrage hingegen weniger als 0,1 Mikrogramm /L. Aus diesem Vergleich leitet Prof. Kühn ab, dass von Arzneimittelrückständen im Trinkwasser keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu befürchten sei. Diese toxikologische Einschätzung bedeute aber nicht, dass man das Thema ignorieren könne. Er empfiehlt der Wasserwirtschaft, sich stärker für den Einsatz von „umweltfreundlichen“ Arzneimittel einzusetzen. Die Entfernung von Arzneimitteln an der Quelle, das heißt bei Krankenhäusern und Röntgenpraxis wäre aus seiner Sicht der richtige Ansatz. Bessere Möglichkeiten bei der Abwasserbehandlung in den Kläranlagen wären ein weiterer Punkt, das Problem anzugehen.

Umweltschadensgesetz tritt in Kraft

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Bild FW-Rech-Umweltschadensgesetz-2-F.jpg Mit dem “ Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz) “ werden ab 14. November 2007 neue Bestimmungen wirksam.

Es gelten dann einheitliche Anforderungen für die Sanierung von Schäden an der Umwelt, die durch Unfälle entstanden sind. Umweltverbände haben zukünftig das Recht Sanierungsmaßnahmen vor Gericht durchsetzen zu können, was bisher nur Privatpersonen möglich war. Mit dem neuen Gesetz wird die EG-Richtlinie über die Umwelthaftung ein deutsches Recht umgesetzt.

In der Richtlinie werden beispielsweise Tätigkeiten, die durch Unfälle die Umwelt beeinträchtigt können im Einzelnen festgelegt. Beispiele sind

– der Betrieb von Chemiefabriken

– Gefahrgutbeförderung auf der Straße und dem Wasser

– Verwendung gentechnisch veränderter Organismen

Entstandener Umweltschaden muss vom Schadensverursacher beseitigt werden.

Eine besondere Verantwortung, die im Tatbestand “ Erhebliche Schädigung von Lebensräumen und Arten “ besteht besagt, dass derjenige haftet, der durch eigenes Verschulden den Schaden durch eine berufliche Aktivität verursacht hat.

Forscher untersuchen die Donau

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Bild Nuet-Welt-Donau-J.jpg Mitte August sind 18 Forscher aus acht europäischen Staaten zur größten Donau-Expedition gestartet. Von Regensburg bis zum Donaudelta soll die Wasserqualität an 95 Messstellen untersucht werden. Auf Basis der Ergebnisse der Forschungsfahrt auf 2375 km soll dann ein Konzept für einen verbesserten Schutz erstellt werden. Der Fluss ist relativ stark belastet, besonders ab Budapest wird die Wasserqualität problematisch. Abwasser aus Städten, Industrie und Landwirtschaft belasten den Fluss. Vor allem die Konzentrationen an Phosphor und Stickstoff liegen heute höher als vor 50 Jahren, bedingt durch zunehmenden Waschmittelverbrauch der osteuropäischen Länder. Auch das längst verbotene DDT findet man in den Proben.

Die Donau verbindet mehr Staaten mit seinem Einzugsgebiet als jeder andere Fluss der Welt. Zehn Länder durchfließt die Donau und weitere vier Staaten zählen zum Einzugsgebiet, das macht ein Schutzprogramm nicht einfacher.

Gesetze und Verordnungen zur Arbeitssicherheit

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Nationale Gesetze,Verordnungen und Regeln zum Thema Arbeitssicherheit
Chemikalienrecht 
Gefahrstoffdatenbanken
CE, Gerätesicherheitsgesetz und Maschinenrichtlinie 

 

Nationale Gesetze, Verordnungen und Regeln zum Thema Arbeitssicherheit

BioStoffV – Biostoffverordnung – Vom 27. Januar 1999 (BGBl. I S. 50)
  www.sidi.de/info-rom/arb_re/arbs_v/biostv_f.htm
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BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung 
  http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrsichv_2015/gesamt.pdf
 
TRBS 1201 – Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen 
  www.baua.de/nn_57264/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/pdf/TRBS-1201.pdf 
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TRBS 1201 Teil 1 – Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen 
  www.baua.de/nn_57272/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/pdf/TRBS-1201-Teil-1.pdf 
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•  TRBS 1203 Befähigte Personen – Allgemeine Anforderungen 
  www.baua.de/nn_57280/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/pdf/TRBS-1203.pdf 
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ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz
  http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/asig/gesamt.pdf
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ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz 
  http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbschg/gesamt.pdf
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ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung
  http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf 
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•  PSA-BV – PSA-Benutzungsverordnung
  http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/psa-bv/gesamt.pdf

Chemikalienrecht

•  GefStoffV – Gefahrstoffverordnung 
  http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gefstoffv_2010/gesamt.pdf
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TRGS – Technische Regeln Gefahrstoffe
  www.baua.de/prax/ags/trgs.htm 
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TRBA – Technische Regeln biologische Arbeitsstoffe
  www.baua.de/prax/abas/trba.htm 

Gefahrstoffdatenbanken

Gefahrstoffdatenbank der Länder – Gemeinsame Gefahrstoffdatenbank aller Bundesländer
  www.gefahrstoff-info.de/
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GESTIS-Stoffdatenbank – Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  http://www.dguv.de/ifa/GESTIS/GESTIS-Stoffdatenbank/index.jsp
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CE, Gerätesicherheitsgesetz und Maschinenrichtlinie 

•  GPSG – Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
  http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodsg_2011/gesamt.pdf
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7. GPSGV – Gasverbrauchseinrichtungsverordnung
  http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gsgv_7/gesamt.pdf 
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9. GPSGV – Maschinenverordnung 
  http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gsgv_9/gesamt.pdf 
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11. GPSGV – Explosionsschutzverordnung
  http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gsgv_11/gesamt.pdf 

 

 

Liste der großen Irrtümer

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Der Irrtum hat einen schlechten Ruf, egal ob privat oder bei der Arbeit, in der Forschung oder in der Politik oder gar in der Philosophie, überall heißt die Parole kein Irrtum.

Es gibt viele Aussagen von Prominenten und weniger Prominenten, die uns im Rückblick schmunzeln lassen.

Deshalb folgt hier eine kleine Liste großer Irrtümer, die sich jeden Tag verlängern ließe.

Gottlieb Daimler: “ Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird 1 Million nicht überschreiten– allein schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren

Konrad Adenauer: “ Kinder bekommen die Menschen immer.“

Lord Kelvin, er erfand die Temperaturskala: “ Diese Strahlen des Herrn Röntgen werden sich als Betrug herausstellen.“

Aristoteles: „Männer haben mehr Zähne als Frauen“ und “ Im hinteren Teil des menschlichen Schädels herrscht Leere.“

Unbekannt:

„Das Radio hat keine Zukunft.“

„Es ist unmöglich, Flugmaschinen zu bauen, die schwerer als die Luft sind.“

„Das Erdinnere ist eiskalt.“

„Es gibt Leben auf dem Jupiter.“