Die Okeanos Smart Data Solutions GmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Umwelttechnologen/in (m/w/d) Biosensorik & Umweltmesstechnik in Vollzeit oder Teilzeit am Standort Bochum.
AUF EINEN BLICK Was? Umwelttechnologe (m/w/d) Biosensorik Wo? Bochum Wann? Zum nächstmöglichen Zeitpunkt Wie? Vollzeit / Teilzeit Worum geht’s? Neuartige Biotechnologie für die Abwasserbewirtschaftung Dein Einsatz? Kläranlage, Büro & im mobilen Arbeiten
Gestalte mit uns die nächste Generation des Abwassermonitorings.
Okeanos ist ein junges, innovatives Unternehmen an der Schnittstelle von Wasserwirtschaft, Umweltmesstechnik und Künstlicher Intelligenz. Mit 28 Mitarbeiter:innen an unseren zwei Standorten Bochum (Hauptsitz) und München bearbeiten wir spannende Projekte und Aufträge in ganz Deutschland. Unser weltweit einzigartiges eVide® Biomonitoring System ermöglicht es erstmals, mikrobiologische Prozesse auf Kläranlagen kontinuierlich und in Echtzeit sichtbar zu machen. Damit schaffen wir neue Möglichkeiten für eine effizientere, nachhaltigere, datenbasierte und moderne Abwasserreinigung. Als junges Unternehmen entwickeln wir unsere Technologie selbst – von der Sensorik über die Datenauswertung bis zur Anwendung auf der Kläranlage. Unsere Lösungen entstehen dort, wo sie gebraucht werden: im engen Austausch mit unseren Kunden und direkt im Praxiseinsatz. Du möchtest nicht nur bestehende Anlagen betreuen, sondern eine neue Technologie praktisch mitgestalten? Bei Okeanos verbindest Du Wissen aus der Abwasserwirtschaft mit moderner Sensorik und er- lebst unsere Technologie direkt im Einsatz auf kommunalen und industriellen Kläranlagen. Einen Überblick über unser Sensorsystem findest Du unter https://evide-sensor.okeanos.ai.
Deine Aufgaben
Installation, Inbetriebnahme und Überwachung unserer Biosensorsysteme auf kommunalen und industriellen Kläranlagen
Selbstständige Durchführung von Service-, Wartungs- und Kalibrierungsarbeiten
Technische Betreuung und Unterstützung unserer Kunden vor Ort und remote
Unterstützung bei Messungen und der Qualitätssicherung der Messdaten
Auswertung und Aufbereitung von Messdaten
Schulung und Einweisung von Anwendern in die Bedienung der Messsysteme
Dokumentation von Einsätzen
Unterstützung bei Messkampagnen und der Weiterentwicklung unserer Biosensortechnologie
Enge Zusammenarbeit mit unserem interdisziplinären Team aus Wasserexperten, Softwareentwicklern und Data Scientists
Dein Profil
Abgeschlossene Ausbildung als Umwelttechnologe (m/w/d) für Abwasserbewirtschaftung oder vergleichbar.
Idealerweise Erfahrung im Betrieb von Kläranlagen und/oder der Umweltmesstechnik
Interesse an biologischen Prozessen sowie moderner Sensor- und Messtechnik
Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
Freude an der Auswertung und verständlichen Präsentation von Messdaten
Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
Teamfähigkeit sowie Interesse daran, technische Lösungen gemeinsam mit unseren Kunden direkt vor Ort umzusetzen
Bereitschaft zu Außendiensteinsätzen
Führerschein Klasse B
Gute Deutschkenntnisse
Wir bieten
Eine abwechslungsreiche Tätigkeit, die praktische Arbeit auf Kläranlagen mit moderner Biosensortechnik und Datenauswertung verbindet
Eine umfassende Einarbeitung in unsere innovative Sensorik
Kurze Entscheidungswege – Deine Ideen und Erfahrungen aus der Praxis fließen direkt in die Weiterentwicklung unserer Produkte ein
Mitarbeit in einem innovativen und interdisziplinären Team mit flachen Hierarchien
Individuelle fachliche und persönliche Weiterentwicklung in einem wachsenden Unternehmen
Regelmäßige persönliche Feedback- und Entwicklungsgespräche
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitsmodelle, z.B. mobiles Arbeiten
Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss
Leistungsgerechte Vergütung in Anlehnung an den TVöD-VKA (EG 5-7)
30 Urlaubstage sowie halbtägige Arbeitsbefreiung an Heiligabend und Silvester
Perspektivisch die Möglichkeit auf einen Dienstwagen für Außendiensteinsätze
Wenn Du Interesse an einer abwechslungsreichen Tätigkeit in einem innovativen Unternehmen hast und mit uns die Zukunft der intelligenten Wasserwirtschaft gestalten möchtest, freuen wir uns auf Deine Bewerbung. Sende diese an bewerbung@okeanos.ai. Okeanos ist ein Arbeitgeber, der Vielfalt schätzt, und ermutigt alle qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber, sich unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Behinderung zu bewerben.
Okeanos Smart Data Solutions GmbH Viktoriastr. 29 44787 Bochum www.okeanos.ai
WIR GESTALTEN ZUKUNFT. IM RAHMEN DER ORGANISATIONSREFORM 2026+ SUCHEN WIR SIE
Elektriker*in für Betriebstechnik, Vollzeit (m/w/d)
Der interkommunale Abwasserbetrieb TEO in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts sorgt für die umweltgerechte und sichere Ableitung und Reinigung der Abwässer der über 47.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Telgte, Everswinkel, Ostbevern und Beelen. Diese in Nordrhein-Westfalen einmalige Kooperation für einen Abwasserbetrieb wurde im Jahr 2012 gegründet und ist heute in seinem Organisationsaufbau und seiner Organisationsgröße mehr als auf der Höhe der Zeit. Das Unternehmen ist ein gutes praxisbewährtes Muster für die Stärke der interkommunalen Zusammenarbeit.
Ihre Aufgaben:
Kontrolle, Instandhaltung und Wartung der abwassertechnischen Anlagen
Unterhaltung und Überwachung der Pumpwerke und Regenbauwerke
Mitwirkung bei der allgemeinen Kanalnetzunterhaltung
elektrotechnische Arbeiten
und ein gutes Team!
Einsatzgebiet Telgte und Ostbevern
Sie bringen mit:
Abgeschlossene Ausbildung als Elektroniker*in für Betriebstechnik
EDV-Kenntnisse (Prozessleitsystem)
eine kooperative Zusammenarbeit mit Kolleg*innen und Vorgesetzten
Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft nach einer umfangreichen Einarbeitungszeit
Führerschein der Klasse III (aller Art) bzw. B und BE
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, die selbstverständlich diskret behandelt wird.
Die Abwasserbetrieb TEO AöR fördert die Gleichstellung aller Beschäftigten und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Die individuellen Arbeitszeitwünsche von Frauen und Männern mit Familienpflichten sollen sich in allen Ebenen wiederfinden.
Der interkommunale Abwasserbetrieb TEO in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts sorgt für die umweltgerechte und sichere Ableitung und Reinigung der Abwässer der über 47.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Telgte, Everswinkel, Ostbevern und Beelen. Diese in Nordrhein-Westfalen einmalige Kooperation für einen Abwasserbetrieb wurde im Jahr 2012 gegründet und ist heute in seinem Organisationsaufbau und seiner Organisationsgröße mehr als auf der Höhe der Zeit. Das Unternehmen ist ein gutes praxisbewährtes Muster für die Stärke der interkommunalen Zusammenarbeit.
Ihre Aufgaben:
Prüfung, Bewertung und Festlegung der Niederschlagswassergebühr für sämtliche Anschlussnehmer in den Entsorgungsgebieten Everswinkel und Beelen unter Berücksichtigung rechtlicher, technischer und geographischer Aspekte
Organisation der Abfuhr der Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben, Abfuhrmanagement und Gebührenvorbereitung für die Entsorgungsgebiete Everswinkel und Beelen
Technische Sachbearbeitung und Maßnahmensteuerung der Sofortmaßnahmen im Hausanschlussnetz und die technische Sachbearbeitung mit der dazugehörigen Maßnahmensteuerung der Fehleinleitungen für die Entsorgungsgebiete Everswinkel, Ostbevern und Beelen
Bewertung, Prüfung und Entscheidung über Entwässerungsanträge sowie Einleitgenehmigungen unter Berücksichtigung der einschlägigen wasserrechtlichen Vorschriften (WHG/LWG)
Sie bringen mit:
Abgeschlossene Ausbildung zur/m Techniker*in Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau oder Meister*in – Tiefbau bzw. Abwasser
Führerschein der Klasse B
Offener, freundlicher und respektvoller Umgang intern und extern
Zuverlässigkeit in Verbindung mit Gelassenheit und Humor
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, die selbstverständlich diskret behandelt wird.
Die Abwasserbetrieb TEO AöR fördert die Gleichstellung aller Beschäftigten und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Die individuellen Arbeitszeitwünsche von Frauen und Männern mit Familienpflichten sollen sich in allen Ebenen wiederfinden.
Du möchtest mit Deiner Arbeit wirklich etwas bewirken? Bei uns trägst Du dazu bei, dass die Stadtentwässerung für alle funktioniert und die Entwässerung „abläuft“ wie geplant.
Deine Aufgaben
Du leitest den Eigenbetrieb Stadtentwässerung mit rund 12 Mitarbeitenden und entwickelst Strukturen, Prozesse und Projekte zukunftsorientiert weiter.
Du setzt gemeinsam mit deinem Team gesetzliche, hoheitliche und politische Vorgaben um.
Du bist verantwortlich für die konzeptionelle Planung, Weiterentwicklung und Steuerung der Entwässerungsinfrastruktur einschließlich der Erstellung und Fortschreibung des Generalentwässerungsplans (GEP).
Du steuerst und überwachst den Betriebsführungsvertrag mit der Badenova Netze GmbH inkl. Schnittstellenmanagement, Abstimmungen und operativer Koordination.
Du vertrittst den Eigenbetrieb souverän nach innen und außen und stehst in engem Austausch mit dem Dezernatsbüro, städtischen Dienststellen, politischen Gremien, der Öffentlichkeit und externen Partnern und übernimmst dabei Verhandlungs- und Kommunikationsaufgaben.
Das bringst Du mit
Du verfügst über eine der folgenden Qualifikationen o Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor oder Master) in den Fachrichtungen Bauingenieurswesen, Infrastrukturmanagement, Umweltingenieurwesen, Umwelttechnik, Siedlungswasserwirtschaft, Hydrologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder o Die Laufbahnbefähigung für den höheren bautechnischen Dienst
Du hast mehrjährige Führungs- und Berufserfahrung, idealerweise in der Planung, dem Bau, Betrieb oder der Instandhaltung von abwassertechnischen Anlagen, z. B. Kanalnetze, Kläranlagen, Regenwasserbewirtschaftung, Starkregen- oder Hochwasserschutzmaßnahmen.
Du hast umfassende Kenntnisse im Wasser- und Kommunalrecht, der kommunalen Abwasserwirtschaft sowie der technischen Regelwerke.
Du kommunizierst adressatengerecht und bewegst Dich sicher im Zusammenspiel von Verwaltung, Politik und weiteren Stakeholdern.
Das bieten wir Dir
Eine nach A 15 LBesO bewertete Stelle bzw. eine unbefristete Vollzeitstelle mit Bezahlung bis Entgeltgruppe 15 TVöD, je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen.
Eine Tätigkeit in einer verantwortungsvollen Führungsposition als Betriebsleitung, mit einem hohen Maß an Verantwortung.
Mit unseren rund 4.500 Kolleg*innen arbeiten wir fürs Gemeinwohl und bieten einen sicheren Arbeitsplatz.
Mobiles Arbeiten und unsere flexiblen Arbeitszeiten (im Arbeitszeitrahmen von 6 bis 22 Uhr, ohne Kernarbeitszeiten) ermöglichen Dir eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Als Führungskraft nimmst Du an unserem internen Vernetzungs- und Qualifizierungsprogramm teil.
Mit einem hohen Zuschuss zum JobTicket bzw. Deutschlandticket entlasten wir Dein Konto und schützen gemeinsam das Klima.
Hansefit (für aktuell 37 €/Monat) sorgt für mehr Bewegung und (D)einen Ausgleich im Alltag.
JobRad ermöglicht Dir, mit Deinem Wunsch-Fahrrad bequem und klimafreundlich an Deinen Arbeitsplatz zu kommen.
Jede Menge Kolleg*innenstehen für Dich, Deine Fragen und Anliegen bereit: Unser Betrieblicher Sozialdienst, unsere Betriebsärzt*innen, die Schwerbehindertenvertretung, der Personalrat, die Stelle für Inklusion und Gesundheit sowie die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, die Frauenbeauftragte, das Gender&Diversity-Team, das Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt, unser Arbeitsschutz, …
Und unser Betriebliches Gesundheitsmanagement bietet Dir viele verschiedene Bewegungs- und Workshop-Angebote.
Noch offene Fragen? Frank Uekermann, 0761/201-4600, beantwortet sie Dir gerne! Bewirb Dich hier bis zum 27.09.2026 (Kennziffer E8581).
In Sölden ( Bezirk Imst ) wird es nach dem Murenabgang am 29. Juli noch dauern, bis die Kläranlage wieder im Vollbetrieb laufen kann. Bis Ende nächster Woche soll zumindest eine „Grobreinigung“ möglich sein, so hofft die Gemeinde. Bis dahin fließt das Abwasser weiter in die Ötztaler Ache.
Kläranlage soll nun stufenweise in Betrieb gehen Das Abwasser des gesamten hinteren Ötztals fließt momentan noch weiter ungeklärt in die Ötztaler Ache. Es sei „eine Notsituation und momentan nicht anders möglich“, sagt Maximilian Riml, Vizebürgermeister von Sölden. Bis zum Winter soll die Kläranlage stufenweise wieder in Betrieb gehen. „Die erste Stufe wäre eine sogenannte Grobreinigung, wo die Feststoffe herausgesiebt werden“. Das will man in Sölden „bis zum Ende der nächsten Woche hinbekommen“, so Riml.
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. unterstützt das Ziel der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen ausdrücklich. Phosphor ist ein endlicher und als kritisch eingestufter Rohstoff, dessen Rückgewinnung einen wesentlichen Beitrag zur Ressourcensicherung, zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft sowie zur Verringerung externer Abhängigkeiten leistet. Die im Jahr 2017 mit der Novellierung der Klärschlammverordnung* eingeschlagene Zielrichtung ist daher fachlich richtig und umweltpolitisch geboten.
Trifluoressigsäure (TFA) zählt zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS). Für die Umwelt ist TFA ein Problem, der Stoff besitzt fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) sowie umweltkritische Stoffeigenschaften. Um Umwelt und Trinkwasserressourcen nachhaltig zu schützen, müssen die Einträge in die Umwelt schnellstmöglich gesenkt werden.
Sie wird direkt als Reagenz und Zwischenprodukt in der chemischen Industrie sowie in Synthese- und Analyseverfahren verwendet und kann dabei über industrielle Abwasserströme in die Umwelt gelangen.
Premiere nach mehr als 100 Jahren: In Paris ist das Baden in der Seine wieder erlaubt. Drei überwachte Badestellen sind gratis zugänglich – eine davon beim Eiffelturm. Wie reagieren die Menschen?
1,4 Milliarden Euro für eine saubere Seine Offiziell verboten wurde das Schwimmen in der Seine 1923. Der lang gehegte Wunsch, wieder in dem Fluss schwimmen zu können, wurde erst nach Investitionen von rund 1,4 Milliarden Euro Wirklichkeit, die in die Modernisierung von Kläranlagen und das Abwassersystem flossen. Die Qualität des Flusswassers wurde für den Betrieb der Freibäder engmaschig kontrolliert. Schwerwiegende Erkrankungen wurden von den Badegästen nicht gemeldet, teilten die örtlichen Gesundheitsbehörden mit.
Dass die Seine deutlich sauberer geworden ist, zeigt sich auch daran, dass die Zahl der dort vorkommenden Fischarten von drei auf wieder über 30 gestiegen ist. Auch drei vom Aussterben bedrohte Muschelarten wurden in dem Fluss entdeckt.
TV-V: Erste Verhandlungsrunde zur Entgeltordnung ohne Ergebnis
Die erste Verhandlungsrunde zur Anlage 1 – Entgeltordnung zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) ist aus Sicht von ver.di enttäuschend verlaufen. Trotz klarer Erwartungen und umfassender Vorschläge der Gewerkschaft haben die kommunalen Arbeitgeber keinerlei eigene inhaltliche Beiträge vorgelegt und eine grundlegende Überarbeitung der Entgeltordnung abgelehnt.
ver.di fordert seit Langem eine Modernisierung der Entgeltordnung, die die heutige Arbeitsrealität in den Ver- und Entsorgungsbetrieben abbildet. Ziel ist es, transparente und nachvollziehbare Eingruppierungen zu schaffen, Fach- und Arbeitskräfte besser zu gewinnen und zu halten und Entwicklungsperspektiven im Tarifvertrag klar erkennbar zu machen. Davon profitieren sowohl die Beschäftigten als auch die Betriebe – unter anderem durch weniger Abwanderung und weniger Wildwuchs bei übertariflichen Regelungen.
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erklärte hingegen, sie wolle die Anlage 1 grundsätzlich nicht anfassen. Eigene Vorschläge legte sie nicht vor. Als einzig möglicher Gesprächsgegenstand wurden einzelne Tätigkeitsbeispiele genannt. Zudem war die Arbeitgeberseite nicht in der Lage, weitere Verhandlungstermine zu benennen.
Nach acht langen Verhandlungsrunden in der Redaktion sind die Änderungstarifverträge endlich unterschriftsreif. In weiten Teilen war dabei die „Redaktion“ die Fortsetzung einer langwierigen und schwierigen Tarifrunde, in der sich Bund und VKA oftmals nicht einig waren. Dies führt im Ergebnis zu zahlreichen unterschiedlichen Regelungen bei beiden Arbeitgebern.
Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst: So gehen Kommunen nun vor
Doch wann kommen die höheren Entgelte tatsächlich auf den Lohnabrechnungen der kommunalen Beschäftigten an? Die Antwort ist komplex, denn obwohl die Einigung steht, ist sie technisch und rechtlich noch nicht umgesetzt. Mehrere Städte geben nun erste Einblicke. Die Stadt Flensburg erklärt, dass die Auszahlung der erhöhten Entgelte frühestens nach dem Ablauf der Erklärungsfrist (9. Mai 2025) und den anschließenden Redaktionsverhandlungen der Tarifparteien über den neuen TVöD beginnen könne. Realistisch sei eine technische Umsetzung durch den Softwareanbieter und die Freigabe durch die VKA oder den jeweiligen Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) bis spätestens zur Abrechnung Juli oder August 2025. Eine Auszahlung rückwirkend zum 1. April 2025 sei dann vorgesehen – allerdings verbunden mit Differenzabrechnungen.
Auch die Landeshauptstadt München rechnet frühestens mit einer Auszahlung im Juni 2025. Voraussetzung sei ein entsprechendes Rundschreiben des kommunalen Arbeitgeberverbandes KAV, das für Ende Mai oder Anfang Juni erwartet werde. Sollte sich die Umsetzung verzögern, werde die Auszahlung spätestens im Juli 2025 erfolgen – rückwirkend für alle ab April. Bestandteile des Tarifabschlusses, die erst ab 2026 greifen (z. B. Jahressonderzahlung, Zulagen oder neue Arbeitszeitmodelle), sollen anschließend schrittweise umgesetzt werden.
Warum dauert die Umsetzung der Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst so lange?
Die Umsetzung eines Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst folgt einem komplexen Ablauf:
Erklärungsfrist: Bis zum 9. Mai 2025 können die Tarifparteien dem Schlichterspruch zustimmen oder widersprechen. Dazu befragt unter anderem ver.di die Mitglieder im Rahmen einer Online-Abstimmung.
Redaktionsverhandlungen: Im Anschluss werden die Details des Tarifvertrags sprachlich und juristisch präzisiert – eine Phase, die in der Vergangenheit oft mehrere Wochen in Anspruch nahm.
Unterschrift und Freigabe: Erst nach finaler Ausfertigung wird der Tarifvertrag offiziell unterzeichnet und ein entsprechendes Rundschreiben an alle öffentlichen Arbeitgeber verschickt.
Technische Umsetzung: Die neuen Tabellenwerte müssen in die Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme eingespielt, geprüft und getestet werden.
Erst wenn all diese Schritte abgeschlossen sind, kann eine Abrechnung mit den neuen Werten erfolgen. Dabei ist entscheidend, welcher Abrechnungsmonat technisch noch erreichbar ist – je nachdem, wann die finalen TVöD-Tabellen vorliegen.
Nach vier Verhandlungsrunden, neun Tagen (und Nächten) und einer Schlichtung gibt es ein Verhandlungsergebnis
Das Verhandlungsergebnis, dem die Mehrheit der Mitglieder der Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) zugestimmt hat, setzt auf der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission von Ende März auf. Es sieht ab April 2025 drei Prozent mehr Geld vor, mindestens aber 110 Euro, davon profitieren besonders die unteren Lohngruppen. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent erfolgt ab Mai 2026. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 27 Monate, bis zum 31. März 2027. Darüber hinaus steigen die Zulagen für besonders belastende Arbeitszeiten deutlich: von 40 auf 100 Euro monatlich für Schichtdienste, von 105 auf 200 Euro für Wechselschichtdienste, in Krankenhäusern von 155 auf 250 Euro. Alle Zuschläge werden dynamisiert, steigen also bei künftigen Tariferhöhungen prozentual mit. Für Auszubildende, Praktikant*innen und dual Studierende gibt es insgesamt 150 Euro mehr, jeweils 75 Euro ab April 2025 und ab Mai 2026.
Bei der Arbeitszeit wurde ein zusätzlicher Urlaubstag ab dem Jahr 2027 vereinbart. Daneben verständigten sich die Tarifparteien auf die Einführung eines Langzeitkontos sowie verbesserter Regelungen bei der Gleitzeit. Zudem kann die Jahressonderzahlung (13. Monatsgehalt) künftig in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden, um mehr Flexibilität und Zeitsouveränität zu erreichen. Die Jahressonderzahlung wird dafür insgesamt erhöht: bei den kommunalen Arbeitgebern einheitlich auf 85 Prozent, beim Bund auf 75 bis 95 Prozent des Monatsgehalts.
VKA: Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst: Ausgewogenes Gesamtpaket im Interesse der Kommunen und Beschäftigten
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Bund und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifabschluss für die rund 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst geeinigt. Die Einigung in den Mittagsstunden des 6. April 2025 in Potsdam im Rahmen der 4. Verhandlungsrunde, die im Anschluss an das Schlichtungsverfahren stattfand.
Der Tarifabschluss sieht im Kern folgende Regelungen vor:
Eine lineare Entgelterhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich, ab dem 1. April 2025
Eine weitere Entgelterhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026
Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026
Die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln
Die Möglichkeit, auf beidseitig freiwilliger Basis die wöchentliche Arbeitszeit befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen
Einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Kalenderjahr 2027
Erhöhte Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025
Die Ausbildungs- und Studienentgelte steigen ab dem 1. April 2025 um 75 Euro monatlich und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro monatlich. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt.
Tarifrunde öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen: Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission
Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens in der Tarifrunde für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde in der Nacht von Donnerstag auf Freitag eine Einigungsempfehlung beschlossen. Die Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mehrheitlich verabschiedet.
„Angesichts der sehr weit auseinandergehenden Positionen der Tarifvertragsparteien war ein Ausgleich für beide Seiten herausfordernd. Das Ergebnis liegt im Bereich der zuletzt erzielten Einigungen und gibt zugleich neue Perspektiven für flexibles Arbeiten und auch für die Möglichkeit, mehr zu arbeiten. Die Einigungsempfehlung hat eine Laufzeit von 27 Monaten. Ab 1. April 2025 gibt es eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro. Ab 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere Entgelterhöhung in Höhe von 2,8 %. Für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen wird die Jahressonderzahlung erhöht. Beschäftigte werden künftig einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage eintauschen können. Andererseits können die Beschäftigten mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit bis zu 42 Wochenstunden vereinbaren. Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite haben zur Vermeidung eines Arbeitskampfes erhebliche Zugeständnisse in Kauf nehmen müssen. Aber jetzt muss in den kommenden zwei Jahren niemand mehr Einschränkungen durch Arbeitskämpfe im bei Weitem größten Tarifbereich Deutschlands befürchten.“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. Dr. h.c. mult. Roland Koch. Der frühere hessische Ministerpräsident (CDU) war von der Arbeitgeberseite als Schlichter benannt worden.
„Der Abschluss von Tarifverträgen ist in der aktuellen gesellschaftlichen Situation ein komplizierter und herausfordernder Prozess. Nach dem Scheitern der Verhandlungen ist es in der Schlichtung gelungen, einen Kompromiss in den Schlüsselthemen Arbeitszeit und Bezahlung zu finden. Die Weiterentwicklung der souveränen Gestaltung der individuellen Arbeitszeit macht die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiver“, betonte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige Staatsrat Prof. Dr. Henning Lühr. Ihn hatte die Arbeitnehmerseite als Schlichter berufen.
Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor: Die Beschäftigten erhalten ab 1. April 2025 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie eine weitere Entgelterhöhung ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 %.
Die Jahressonderzahlung wird für die Beschäftigten von Bund und Kommunen ab dem Jahr 2026 erhöht. Zudem erhalten Beschäftigte außerhalb der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage zu tauschen. Ab dem Jahr 2027 erhalten sie einen weiteren Urlaubstag.
Es wird zudem ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Schließlich empfehlen die Schlichter, die Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu verbessern.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Zulagen für die Schichtarbeit auf 100 Euro und für die Wechselschichtarbeit auf 200 Euro angehoben.
Für die Beschäftigten des Bundes werden bisher unterschiedliche Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost und West angeglichen. Im Bereich der Kommunen werden die Eingruppierungsregelungen für Hebammen und Entbindungspfleger modernisiert.
Die Tabellenentgelte werden für Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten ab 1. April 2025 um 75 Euro sowie um weitere 75 Euro ab 1. Mai 2026 angehoben. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt. Die Bestimmungen zu Verpflegungszuschüssen bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen werden ebenfalls verbessert.
Der Schlichterspruch empfiehlt eine Laufzeit der Vereinbarung von 27 Monaten, von Januar 2025 bis Ende März 2027. Über die Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am Samstag, dem 5. April 2025, erneut in Potsdam verhandeln. Die bestehende Friedenspflicht dauert an.
Das Schlichtungsverfahren war von den Arbeitgebern am 17. März 2025 auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden, nachdem sie das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt hatten. Die Beratungen der Schlichtungskommission wurden am 24. März 2025 aufgenommen.
Scheitern der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
Nach einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur tritt die Schlichtungskommission am kommenden Montag zusammen und soll innerhalb einer Woche eine Einigungsempfehlung vorlegen. Die Tarifverhandlungen gehen am 05.04. weiter.
Am 24. Januar 2025 starten die Tarifverhandlungen für rund 2,6 Millionen Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verhandelt dabei zusammen mit dem Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion über neue Arbeitsbedingungen und Gehälter.
Die Gewerkschaften fordern unter anderem eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Zusätzlich sollen Beschäftigte unter anderem drei weitere freie Tage erhalten. Allein die Entgeltforderungen sowie die zusätzlichen freien Tage würden die kommunalen Arbeitgeber mit Mehrkosten von rund 14,88 Milliarden Euro belasten.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Updates rund um die Tarifrunde.
Beginn der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Kommunen und Bund
Kommunale Arbeitgeber fordern ein der haushälterisch prekären Lage angemessenes Gesamtpaket +++ Entgeltforderung und drei zusätzliche freie Tage haben Mehrkosten von fast 15 Milliarden Euro zufolge
Berlin. Im Kongresshotel Potsdam haben am heutigen Nachmittag die Tarifverhandlungen für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen begonnen, die die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gemeinsam mit ihrem Verhandlungspartner, dem Bund, sowie den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion, führt.
Die Gewerkschaftsseite gibt ihre Forderungen zur Tarifrunde TVöD 2025 bekannt: 24.01.2025: Die erste Verhandlungsrunde endet ohne Ergebnis. Die Gewerkschaftsseite bekräftig ihr Forderung nach einer Entgelterhöhung im Volumen von 8%, mindestens aber 350 Euro monatlich. Seitens der Arbeitgeber wird kein Angebot vorgelegt.
09.10.2024: Die Gewerkschaftsseite gibt ihre Forderungen zur Tarifrunde TVöD 2025 bekannt: +8%, mindestens 350 € 3 zusätzliche freie Tage für alle Mitarbeiter 1 weiteren zusätzlichen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder Verringerung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden für Beamte [Regelungen für Beamte sind nicht Gegenstand der Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaften haben diese Forderung dennoch gestellt.] Einführung Zeitkonto Laufzeit 12 Monate Auszubildende: +200 €
Zum Start der Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung mit einem Volumen von acht Prozent mehr Geld, mindestens aber 350 Euro für Lohnerhöhungen und Zuschläge für besonders belastende Arbeit sowie mehr Zeitsouveränität bekräftigt. Die Arbeitgeber sind gefordert, in der nächsten Runde ein ordentliches Angebot vorzulegen: Schluss mit den Ritualen! In den Betrieben und Dienststellen machen wir jetzt deutlich, wie ernst es uns ist.
TVöD-Tarifverhandlungen 2027: Die Termine stehen fest
Die Tarifvertragsparteien haben sich laut KAV Hessen auf drei Verhandlungsrunden verständigt. Diese finden wie auch in den Vorjahren im Kongresshotel Potsdam statt. Die erste Runde am 9. April 2027 eröffnet die Verhandlungen, der letzte reguläre Termin ist für den 26. Mai 2027 angesetzt. Verhandelt wird über den TVöD und den TV-V für die Beschäftigten von Bund und Kommunen. Beide Verträge laufen bis zum 31. März 2027.