Montag, Oktober 27, 2025
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Die Unterhaltungspflicht für ein Stauwehr

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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 10. Dezember 2008 – Aktenzeichen 13 LC 171/06) hatte sich mit der Rechtsfrage zu befassen, ob ein Gewässerunterhaltungsverband auch für die Unterhaltungsmaßnahmen zur Sanierung eines Stauwehrs zuständig ist. Die Aufsichtsbehörde über den Gewässerverband vertrat diese Auffassung und wies den Verband an, das Wehr zu sanieren. Dagegen klagte der Unterhaltungsverband. Er sei zwar für die Unterhaltung des Gewässers, der O., zuständig, nicht jedoch des Stauwehrs. Die Klage hatte Erfolg, und zwar aus folgenden Gründen: „Die Berufung des Beklagten ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat der Klage gegen die Verfügung des Beklagten vom 7. März 2001 im Ergebnis zu Recht stattgegeben. Dem Kläger obliegt als Unterhaltungsverband nach § 100 Abs. 1 NdsWG in dem hier streitbefangenen Bereich zwar die Unterhaltung der O., jedoch nicht die Unterhaltung des O.-Wehres in H. Der Beklagte ist gemäß § 1 Abs. 1 NdsAGWVG Aufsichtsbehörde über den klagenden Unterhaltungsverband nach § 72 Abs. 1 Satz 1 WVG, nimmt daneben aber auch die Aufgaben der unteren Wasserbehörde wahr (§ 168 NdsWG). Er ist hier als Aufsichtsbehörde im Rahmen der Verbandsaufsicht tätig geworden und hat die angefochtene Verfügung ausdrücklich als ‚Weisung’ auf § 72 Abs. 1 Satz 1 WVG gestützt. Die Aufsichtsbefugnis umfasst zwar auch das Recht der Aufsichtsbehörde, im Rahmen der ihr obliegenden Rechtsaufsicht dem Verband konkrete Anweisungen zu erteilen. Dies folgt schon aus § 76 WVG, wonach die Aufsichtsbehörde anstelle des Verbandes das Erforderliche anordnen kann, sofern der Verband einer Anweisung der Aufsichtsbehörde nicht nachkommt. Der Senat hat allerdings Bedenken, der allgemeinen Anordnungsbefugnis des Beklagten im Rahmen seiner Rechtsaufsicht ihm als Aufsichtsbehörde auch solche Anordnungen und Entscheidungen zu unterwerfen, für die das Niedersächsische Wassergesetz – gegebenenfalls unter besonderen, nach dem WVG nicht geforderten Voraussetzungen – spezielle Ermächtigungsgrundlagen bereitstellt. In diesem Zusammenhang wendet der Kläger zu Recht ein, dass ein rechtswidriges Verhalten und damit der maßgebliche Anlass für ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde das Bestehen der Unterhaltungspflicht an dem O.-Wehr voraussetzt, die er hier jedoch konkret bestreitet. In derartigen Streitfällen räumt § 118 Abs. 1 NdsWG der unteren Wasserbehörde die Möglichkeit einer Entscheidung ein. Danach kann sie nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen, wem und in welchem Umfang ihm die Unterhaltung, eine Kostenbeteili-gung oder eine besondere Pflicht im Interesse der Unterhaltung obliegt. Ein Streit i. S. von § 118 Abs. 1 NdsWG erfordert nicht, dass zwischen mehreren denkbaren Unterhaltungspflichtigen darüber gestritten wird, wer unterhaltungspflichtig ist. Die Vorschrift findet vielmehr bereits dann Anwendung, wenn – wie hier – der von der Wasserbehörde als unterhaltungspflichtig Angesehene die Unterhaltung ablehnt. § 118 NdsWG ist angesichts seines konkreten Regelungsinhalts gerade im Verhältnis zu § 72 WVG die speziellere Vorschrift, die entgegen der Auffassung des Beklagten vorrangig anzuwenden ist. Demgegenüber gibt es hier keinen Vorrang des Bundesrechts. Es ist auch ohne Bedeutung, ob in anderen Bundesländern vergleichbare landesrechtliche Ermächtigungen bestehen. Auf die Frage, ob die Entscheidung nach § 118 Abs. 1 NdsWG auch im Rahmen der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörde nach § 72 Abs. 1 WVG getroffen werden kann, kommt es hier letztlich aber nicht mehr an, weil sich die Rechtswidrigkeit der Verfügung bereits aus der fehlenden Pflicht des Klägers zur…

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2010 ab Seite
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Das Urteil steht im Volltext zum
Download im Internet bereit:
www.dbovg.niedersachsen.de/index.asp

Mitgeteilt von Rechtsanwalt
Reinhart Piens (Essen

 

Plasma-Verfahren zur Abwasserreinigung – Kooperationsprojekt

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Zurzeit werden zum Thema „Plasma“ drei Forschungsvorhaben an der Universität Duisburg-Essen bearbeitet. Neben einem Grundlagenforschungsantrag werden ein Hardwareentwicklungsvorhaben und ein Anwendungsvorhaben bearbeitet. Die bisherigen Ergebnisse sind für die Teilnehmer von hohem Interesse. Für viele Kunden und Anwendungsgebiete können Plasma-Verfahren eine Lösung darstellen. So wurden Beispiele wie die dezentrale Behandlung und die Elimination von Farbstoffen angesprochen. Die Teilnehmer dieses Kooperationsprojekts haben in den bisherigen Treffen als gemeinsames Ziel die Unterstützung der Erforschung zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Plasmen vereinbart.

Weiter haben sie sich darauf verständigt, Ergebnisse der Vorhaben und Anforderungen an die weitere Anwendungsunterstützung auf der Jahresveranstaltung des Clustermanagements Umwelttechnologien. NRW am 22. November einem breiteren Kreis vorzustellen.

PFOS bei der Klärschlammtrocknung

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Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) empfiehlt aus Vorsorgegründen, künftig in Klärschlammtrocknungsanlagen ohne geeignete Abgasreinigungseinrichtung nur Klärschlämme bis zu einem Höchstgehalt von 125 µg/kg Trockensubstanz an perfluorierten Tensiden (PFT) einzusetzen. Höher belastete Klärschlämme sollten in entwässerter Form direkt thermisch entsorgt werden. Die Empfehlung beruht auf einem Versuch zur Trocknung von Klärschlamm bei verschiedenen Temperaturen. Der eingesetzte Klärschlamm wies erhöhte Gehalte an Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) auf. Eine relevante Flüchtigkeit von PFOS konnte ab einer Trocknungstemperatur von 60 °C festgestellt werden. Die Ergebnisse sind in der Broschüre „Flüchtigkeit von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) bei der Klärschlammtrocknung“ des LfU zusammengefasst.

www.bestellen.bayern.de
dort: Abfallwirtschaft, Klärschlamm

Quelle: http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=0FB23AC453591E12C12573C500445187

Gutachten zur Hygienisierung von Klärschlämmen erschienen

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Klärschlämme können eine Vielzahl von Krankheitserregern enthalten. Trotzdem gibt es bei der Verwertung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft noch keine Hygieneanforderungen. Das am 8. Juni 2010 veröffentlichte Gutachten „Anforderungen an die Novellierung der Klärschlammverordnung unter besonderer Berücksichtigung von Hygieneparametern“ dokumentiert den aktuellen Wissensstand und zeigt Möglichkeiten für die Einführung strengerer Hygienevorschriften bei der bevorstehenden Novellierung der Klärschlammverordnung auf. Das Gutachten wurde im Auftrag des Umweltbundesamts von Mitarbeitern des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL, Darmstadt) und des Ingenieurbüros iat (Stuttgart und Darmstadt) erarbeitet. Es steht im Internet zum kostenlosen Download bereit:

www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3742.pdf

Quelle: http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=0FB23AC453591E12C12573C500445187

Europäisches Projekt zur Aus- und Weiterbildung in der Wasserwirtschaft

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Das neue, von der Europäischen Kommission geförderte Projekt WACOM (Water Competences Model Transfer) beabsichtigt, interessierte Kreise und Personen aus dem Bereich Wassermanagement zusammenzuführen, um eine Sammlung („Set“) von Kompetenzen zu formulieren, die die idealen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiter in diesem Bereich eindeutig beschreibt. Dieses Set verbindet das European Qualification Framework (EQF) und den deutschen Referenzrahmen für Kompetenzmodellierung PAS 1093 miteinander und wird in die europäische Berufsbildung transferiert. Schließlich wird es eine standardisierte Methode für die Definition, Messung und Sicherstellung von Kompetenzen für das Wassermanagement generell und speziell für Kläranlagen darstellen, so eine Pressemitteilung über das Projekt. Der Fokus soll auf der Verbesserung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von Aus- und Weiterbildungsprogrammen in Europa liegen. Das Pilotprojekt läuft bis Oktober 2011 und schließt sieben Organisationen aus Deutschland, Griechenland, Ungarn und Rumänien ein, darunter die DWA. Koordinator ist Christian M. Stracke, Fachgebiet Wirtschaftsinformatik der Produktionsunternehmen der Universität Duisburg-Essen.

www.wacom-project.eu

Quelle: http://www.dwa.de

Unterstützung von Wasserlaboratorien im südlichen und östlichen Afrika

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Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit fördert die Physikalisch-Technische Bundesanstalt den Aufbau von nationaler und regionaler Qualitätsinfrastruktur in den Ländern der Southern African DevelopmentCommunity(SADC) und der East African Community(EAC). Da die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch zu den wichtigsten Dingen überhaupt gehört und der Zugang zu geeignetem Wasser für alle Menschen zu den unveräußerlichen Menschenrechten gehört, ist ein zentraler Punkt dabei der Aufbau eines Ringversuchs-Systems für Laboratorien in diesen Ländern für die chemische und mikrobiologische Analytik von Wasser. Die bisher durchgeführten 4 Ringversuche zur chemischen Analytikhaben gezeigt, dass viele Laboratorien mit mangelhafter Ausrüstung und fehlenden Chemikalien zu kämpfen haben.
An Ausrüstung werden vor allem grundlegende Geräte wie Photometer, AAS-Geräte, aber auch einfache Laborausrüstung benötigt. Selbstverständlich sind auch Geräte wie Gaschromatographen etc. willkommen.

Falls Sie gebrauchte, aber funktionsfähige(!) Geräte übrig haben und Laboratorien in Afrika helfen möchten, würden wir uns über die Spende sehr freuen. Die PTB ist bereit, bei Bedarf den Transport nach Afrika zu finanzieren. Sie wollen sich persönlich engagieren. Möglich wäre auch eine Patenschaft für ein Labor in diesen Ländern. Sie können dann direkt und gezielt helfen. Interessiert? Dann sprechen Sie uns an oder schreiben uns:

Michael.Koch@iswa.uni-stuttgart.de

Mehr unter:

http://www.iswa.uni-stuttgart.de/ch/aqs/pdf/PT%20Afrika-Flyer.pdf

Mikrobielle Brennstoffzellen

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(GEFÖRDERT DURCH DIE OSWALD SCHULZE-STIFTUNG)

Ende letzten Jahres wurde ein Forschungsvorhaben bei der Oswald Schulze-Stiftung mit dem Thema: „Betrieb und Optimierung der mikrobiellen Brennstoffzellentechnik im Labormaßstab“ eingereicht und bewilligt. Die angesetzte Projektlaufzeit beträgt sechs Monate. Im Rahmen dieses Projektes soll die Technik der mikrobiellen Brennstoffzellen (MBZ) erforscht und weiterentwickelt werden. Bei diesem Verfahren werden unter anaeroben Bedingungen arbeitende Mikroorganismen eingesetzt, welche als Biokatalysatoren dienen. Als mögliches Substrat kommen unter anderem die Kohlenstoffverbindungen des kommunalen Abwassers (CSB) in Frage. Der Vorteil bei diesem Verfahren ist, dass der CSB zur Energiegewinnung genutzt und gleichzeitig aus dem Abwasser eliminiert wird. Die Art der Energiegewinnung wird seit einigen Jahren an diversen internationalen Forschungseinrichtungen untersucht. Bis heute hat sich noch kein standardisierter Reaktoraufbau durchsetzen können und die Literatur liefert eine Vielzahl von unterschiedlichen Reaktorkonfigurationen und Elektrodenmaterialien. Für den biochemischen Prozess sind jedoch in der Regel eine Anode und ein Kathode und eine Membran erforderlich. In dem FuE-Vorhaben wird die Funktionsweise eines Zwei-Kammer-Systems untersucht und optimiert. Diese Art der MBZ wird bei Laboruntersuchungen häufig eingesetzt, da sie als sog. Batchreaktor betrieben werden kann. In der…mehr:

http://www.ruhr-uni-bochum.de/siwawi/Download/Newsletter%20April%202010.pdf

Dr. Arnold : Zukunftsweisendes Projekt

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Dr. Arnold Technische Unternehmensberatung GmbH hat für die Verbandsgemeindewerke Kröv-Bausendorf – an der Mosel und ihren Seitentälern gelegen – erstmals ein GPRS-gestütztes Überwachungssystem realisiert, bei dem drei verschiedene Service-Provider und Funk-DSL-Technologie für die Leittechnik in einem einheitlichen System zusammengeführt sind. Hierdurch konnten 30 Unterstationen im Kanalnetz und in der Trinkwasserversorgung trotz schlechter Funkausleuchtung in das GPRS-Netz integriert und ausgelagerte Arbeitsplätze versorgt werden, obwohl Draht-gebundene DSL-Anschlüsse nicht verfügbar waren.

Das neue System ersetzt die Telefonwählnetz-gestützte Fernwirktechnik Siemens SINAUT ST 1 und nutzt weiterhin die vorhandene Hardware Siemens S5-100 in den Unterstationen. Die Prozesswerte aus den S5-100-Stationen der lokalen Automatisierung werden in den web-Connector der Firma Baade ausgelesen und per GPRS kontinuierlich an die Leitstellenzentrale übertragen. In der Zentrale
wurde die Leitstellensoftware iFIX der GE-Fanuc mit dem Berichtssystem ACRON eingesetzt, zusammen mit dem Baade M2M-Manager zur Kommunikationssteuerung zu den Unterstationen. Zwei außenliegende Arbeitsplätze in einem Klärwerk und in der Verwaltung sind über Satelliten-DSL an die Zentrale angeschlossen.

Durch die weitgehende Nutzung der vorhandenen Hardware in den Unterstationen ergaben sich Kosten- und Zeiteinsparungen bei der Migration durch Vereinfachungen bei Test und Inbetriebnahme sowie eine vereinfachte Generierung.

Trotz der ungünstigen topografischen Verhältnisse konnte durch die Kombination unterschiedlicher Service-Provider (mit unterschiedlichen SIM-Karten) eine flächendeckende Erreichbarkeit der Unterstationen mit einem einheitlichen GPRS-gestützten Fernwirk-Kommunikationssystem erreicht werden.

Quelle: http://www.dr-arnold-tub.de/aktuell/zukunftsweisendes-projekt.html

Rechtsverordnungen zum Wasserhaushaltsgesetz

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Die Bundesregierung bereitet derzeit vier Rechtsverordnungen auf Grundlage von § 23 Wasserhaushaltsgesetz vor. Dies sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser am 23. März 2010 in ihrer Antwort auf die Frage einer Bundestagsabgeordneten (Bundestags-Drucksache 17/1248, Fragen 111/112). Im Einzelnen sind vorgesehen: Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers (soll möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2010 verabschiedet werden), Rechtsverordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (in Vorbereitung in einem Bund-Länder-Arbeitskreis, mit der Verabschiedung ist im dritten Quartal 2010 zu rechnen), Rechtsverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (derzeit laufen die Schlussberatungen für den Referentenentwurf, Verabschiedung bis Ende 2010), Rechtsverordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (geplante Verabschiedung im Jahr 2011).

Mit der letztgenannten Richtlinie sollen schon existierende Regelungen in der Abwasserverordnung aufgrund des § 7a WHG a. F. überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Besonderer Wert wird dabei auf die Beachtung medienübergreifender Auswirkungen gelegt. In die Regelung sollen auch Anforderungen zur Anlagenüberwachung integriert werden. An zwei Beispielen (Metallverarbeitung, Papiererzeugung) werden Vorschläge für die entsprechenden Regelungen erarbeitet.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701248.pdf

Einfluss der Kanalreinigung auf Spülstoßfrachten in Mischwassersystemen

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Lange, Ruben Laurids; Orth, Hermann; Bosseler, Bert; Schlüter, Marco; Wichern, Marc;

Die Einführung einer bedarfsorientierten Reinigungsstrategie bietet für Kommunen, die ihr Kanalnetz unabhängig vom Ablagerungszustand alle zwei Jahre oder öfter komplett reinigen, Potential für hohe Kosteneinsparungen. Weitgehend unbekannt ist jedoch, inwiefern eine Veränderung (in der Regel eine Verlängerung) der Reinigungsintervalle negative Auswirkungen, bspw. durch erhöhte Schmutzfrachtentlastungen aus dem Kanalnetz in die Gewässer, hat. Für die untersuchten Einzugsgebiete zeigte sich, dass die Menge der im Mischwasserabfluss transportierten Schmutzfrachten maßgeblich von Einflussgrößen wie den Einzugsgebietseigenschaften oder der Dauer der Trockenperiode vor einem Regenereignis …mehr:

http://www.baufachinformation.de/zeitschriftenartikel.jsp?z=2010029011203

Artikel aus der Zeitschrift: GWF Wasser Abwasser
ISSN: 0016-3651
Jg.: 151, Nr.1, 2010
Seite 84-91, Abb.,Tab.,Lit.