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2025


Gravierende Mängel in BUND-Studie „Grundwasserstress“

Am 16. Juni 2025 veröffentlichte der BUND eine Studie zum Thema „Grundwasserstress in Deutschland“, beauftragt beim Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE). Ziel der Publikation sei u.a., „erstmals systematisch deutschlandweit zu zeigen, wo und warum Grundwasserstress entsteht.“ Das Fazit sei, „dass in 201 von 401 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland Grundwasserstress herrscht.“

Der DVGW begrüßt grundsätzlich alle Bemühungen, auf den Wert des Wassers und mögliche Risiken für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Wasserressourcen aufmerksam zu machen. Er sieht jedoch in der Studie gravierende Mängel in der Auslegung und Interpretation bestehender Bewertungsparameter, die im Ergebnis zu falschen und nicht haltbaren Aussagen eines Grundwasserstresses in Deutschland führen. Dies sind zum Beispiel:

der etablierte Wassernutzungsindex wird falsch interpretiert (GW-Neubildung aus Niederschlag statt erneuerbare Wasserressourcen aus Oberflächen- und Grundwasser)
der Bezug auf Verwaltungsgrenzen (Landkreise) passt nicht bei Bilanzierungen für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungsanlagen
die Grundwasserbilanzierung erfolgt nur für die obersten GW-Leiter auf Basis der GW-Neubildung durch Niederschlag. Notwendige Grundlagen einer Bilanzierung sind aber die Parameter nutzbares GW-Dargebot und GW-Entnahmen in den zu betrachtenden GW-Leitern; dabei ist zwischen dem obersten GW-Leiter und den tieferen GW-Leitern zu unterscheiden

Der DVGW ist deshalb im Gespräch mit dem BUND, um das Thema fachlich-inhaltlich fundiert anzugehen und haltbare Erkenntnisse zum Thema Bilanzierung des Grundwasserhaushaltes in Deutschland abzuleiten.

mehr: https://www.dvgw.de/der-dvgw/aktuelles/meldungen/meldung-vom-24062025-bund-studie-grundwasserstress

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Mehrheit der Deutschen weiß, was nicht ins Klo gehört – trotzdem landen Feuchttücher, Speisereste und Co. immer noch im Abfluss

Zum heutigen Tag des Toilettenpapiers zeigt eine aktuelle repräsentative Befragung im Auftrag des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): Obwohl die überragende Mehrheit der Bevölkerung weiß, dass Hygieneartikel, Speisereste und Medikamente nicht in die Toilette gehören, landen diese Stoffe dennoch zu häufig im Abfluss. Die Folge sind erhebliche Belastungen für Kanalisation, Kläranlagen und Umwelt – und hohe Kosten für die Allgemeinheit.

Wissen vorhanden
Erfreulicherweise wissen 90,8 Prozent der Befragten, dass Hygieneartikel, Medikamente, Speisereste und Zigarettenkippen nicht in die Toilette gehören. Dieses Wissen ist über alle Altersgruppen hinweg hoch ausgeprägt – bei den 18- bis 29-Jährigen liegt der Anteil bei 83,0 Prozent, bei den über 65-Jährigen sogar bei 93,5 Prozent.

Feuchttücher und Speisereste besonders häufig entsorgt
45 Prozent der Deutschen haben bereits Speisereste wie Soßen oder Öl über die Toilette entsorgt. Auch Feuchttücher (20,9 Prozent), Tampons, Binden oder Kondome (6,8 Prozent) sowie Zigarettenkippen (4,7 Prozent) wurden schon einmal über das stille Örtchen entsorgt. Der Anteil derjenigen, die Feuchttücher über die Toilette entsorgt haben, ist bei jüngeren Menschen ausgeprägter als bei älteren. Während 37,2 Prozent der 18- bis 29-Jährigen dies bereits getan haben, liegt der Anteil in der Altersgruppe 30 bis 49 Jahre bei rund 25 Prozent. Ab 50 Jahren sinkt der Wert: 17,3 Prozent der 50- bis 64-Jährigen und nur 15,3 Prozent der über 65-Jährigen geben an, Feuchttücher über die Toilette entsorgt zu haben.

mehr: https://www.vku.de/presse/pressemitteilungen/tag-des-toilettenpapiers-mehrheit-der-deutschen-weiss-was-nicht-ins-klo-gehoert-trotzdem-landen-feuchttuecher-speisereste-und-co-immer-noch-im-abfluss/

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Nutzung von Klärgas: Entscheidend ist, ob und für welche Tätigkeiten Energiesteuer anfällt

Im Nachgang an unser Schreiben vom 26.06.2025 zur Fristigkeit der Emissionsgenehmigung nach TEHG haben wir zahlreiche Nachfragen von VKU-Mitgliedern der Sparte Wasser/Abwasser erhalten, ob sie ggf. durch den neuen europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) verpflichtet werden. Hiermit erhalten Sie ergänzende Informationen der DEHSt.

mehr: https://www.vku.de/themen/energiewende/artikel/nutzung-von-klaergas-entscheidend-ist-ob-und-fuer-welche-taetigkeiten-energie-steuer-anfaellt/

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AöW: UBA veröffentlicht FAQ zur neuen Abwasserrichtlinie

Auf seiner Website hat das Umweltbundesamt (UBA) eine FAQ-Seite zur neuen Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) veröffentlicht. Dort werden Fragen zu den Zielen der Richtlinie, den neuen Anforderungen an Kläranlagen, der Einführung einer vierten Reinigungsstufe, dem Umgang mit Mikroschadstoffen sowie zur erweiterten Herstellerverantwortung beantwortet. Auch Aspekte des Gesundheits- und Klimaschutzes wie das Monitoring von Krankheitserregern und die Energieneutralität von Kläranlagen werden behandelt. Die Mitgliedstaaten müssen KARL bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umsetzen.

Quelle: AöW
FAQ zur Kommunalabwasserrichtlinie (KARL)

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VKU: DWA-Abwasserwärme-Tag am 5. November 2025 in Essen

Mit der Informationsbroschüre “Abwasserwärme effizient nutzen” haben VKU und DWA bereits im vergangenen Jahr eine Hilfestellung für kommunale Unternehmen veröffentlicht. Neben der Beantwortung der wichtigsten rechtlichen- und steuerrechtlichen Fragen stellt die Broschüre auch die wesentlichen technischen Aussagen des DWA M-114 zusammenfassend dar.

Der DWA-Abwasserwärme-Tag am 5. November 2025 in Essen greift den aktuellen Stand sowie die wichtigsten Fragen auf. Mit Praxisbeispielen, rechtlichen Einblicken und technischen Innovationen richtet sich das Programm gezielt an Fachleute aus Wasserwirtschaft, Energie und Umwelt. Die Tagung bietet zusätzlich eine Exkursion zu den Wasserwelten Bochum sowie eine begleitende Fachausstellung. Der VKU unterstützt gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbanden als Kooperationspartner die Veranstaltung. VKU-Mitglieder erhalten daher bei Anmeldung den vergünstigten Teilnahmepreis.

mehr: https://www.vku.de/themen/umwelt/artikel/dwa-abwasserwaerme-tag-am-5-november-2025-in-essen/

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AöW-Stellungnahme zum Errichtungsgesetz eines Sondervermögens: Öffentliche Wasserwirtschaft stärken

Die AöW hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG) verfasst. Darin begrüßen wir ausdrücklich das Ziel, langfristige Investitionen in zentrale Zukunftsaufgaben zu ermöglichen.
Zugleich sprechen wir uns dafür aus, die öffentliche Wasserwirtschaft als Teil der Kritischen Infrastrukturen im Gesetz explizit zu berücksichtigen. Die sichere Versorgung mit Trinkwasser und die Entsorgung von Abwasser sind Grundvoraussetzungen für Daseinsvorsorge, Bevölkerungsschutz und wirtschaftliche Entwicklung – besonders angesichts zunehmender Extremwetterlagen, Cyberrisiken und der Folgen des Klimawandels.
Um auch künftig verlässlich, bezahlbar und resilient arbeiten zu können, bedarf es gezielter öffentlicher Investitionen – flankiert durch politische Priorisierung, vereinfachte Planungsverfahren und rechtliche Absicherung.

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DVGW fordert Durchsetzung der Ankündigungen: Wasserresilienz muss einen hohen Stellenwert in der europäischen Politik bekommen

Heute stellt die EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall, die “Europäische Strategie zur Wasserresilienz“ (European Water Resilience Strategy) vor. Das Dokument unterstreicht den hohen Stellenwert, den eine sichere Wasserversorgung in Europa hat. Es tritt dafür ein, dass Wasser im Fokus des politischen Handelns der EU und seiner Mitgliedstaaten steht. Dazu erklärt Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.:

„Mit der Wasserresilienz-Strategie schafft die Kommission ein Novum und bündelt erstmals alle wasserrelevanten Themen vom Wasserkreislauf bis zur Wasserversorgung in einem High-Level-Dossier. Die Thematik Wasserresilienz bekommt nun eine angemessene Stimme auf der politischen Agenda. Damit setzt die Kommission ein wichtiges Signal und zeigt ihre politische Verpflichtung beim Thema Wasser. Jetzt gilt es, die ambitionierten Ankündigungen auch durchzusetzen.”

Drei wesentliche Ziele werden im Zentrum der Wasserresilienz-Strategie des laufenden Mandats der EU-Kommission bis 2029 stehen: den Wasserkreislauf schützen und stärken, allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu sauberem und bezahlbarem Trinkwasser sowie zu sanitären Anlagen ermöglichen und eine wettbewerbsfähige europäische Wasserversorgungsbranche sowie die Kreislaufwirtschaft fördern. Die EU-Kommission will diese Ziele in fünf politischen Aktionsfeldern realisieren und stellt rund 70 Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten ins Zentrum ihres Engagements. Dazu zählen u.a. die Implementierung von wasserrelevanten Aspekten des EU-Rechtes auf nationaler Ebene, eine wasserresiliente Infrastruktur, die nötige Finanzierung und Investitionen für wasserrelevante Projekte zum Schutz des Wasserkreislaufs und der Wasserversorgung sowie die Entwicklung innovativer Wassertechnologien.

mehr: https://www.dvgw.de/der-dvgw/aktuelles/presse/presseinformationen/dvgw-presseinformation-vom-04062025-stellenwert-wasserresilienz-staerken

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EU-Kommunalabwasserrichtlinie jetzt inklusive Herstellerverantwortung zügig in nationales Recht umsetzen!

Der Weltumwelttag 2025 in Deutschland steht unter dem Motto „Unser Wasser wertschützen“. Dieser notwendige Schutz umfasst auch die zunehmende Beeinträchtigung der Gewässer durch Spurenstoffe, die durch Produkte der Pharma- und Kosmetikindustrie verursacht werden. Die durch die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie eingeführte Erweiterte Herstellerverantwortung stellt daher einen Meilenstein in der europäischen Gewässerpolitik dar und muss zügig in Nationales Recht umgesetzt werden. Aktuellen Bestrebungen auf europäischer Ebene, die Herstellerverantwortung noch vor Ihrer Umsetzung wieder abzuschaffen, ist eine klare Absage zu erteilen. Diese für den Gewässerschutz wichtige Regelung stellt sicher, dass zukünftig nicht die Gebührenzahlerinnen und -zahler, sondern die Produzenten von Arzneimitteln und Körperpflegeprodukten für die Kosten aufkommen, die durch die Beseitigung der aus ihren Produkten resultierenden Verunreinigungen im Abwasser dadurch entstehen, dass Kläranlagenbetreiber zur Nachrüstung ihrer Anlagen verpflichtet werden (sog. Viertbehandlung).

mehr: https://www.vku.de/themen/umwelt/artikel/umwelttag-tag-der-umwelt-2025-appell-verbaende-kommunalabwasserrichtlinie/

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UBA zur Relevanzbewertung von Pestizid-Metaboliten im Trinkwasser

Das Umweltbundesamt (UBA) hat kürzlich einen Sachstand der trinkwasserrechtlichen Relevanzbewertung von Metaboliten von Pestizid-Wirkstoffen veröffentlicht. Dieser ist seit kurzem auf der UBA-Webseite unter dem folgenden Link eingestellt: Sachstand der trinkwasserrechtlichen Relevanzbewertung von Metaboliten von Pestizid-Wirkstoffen | Umweltbundesamt.

In diesem Zusammenhang weist das UBA richtigerweise darauf hin, dass die im Pflanzenschutzrecht erfolgenden Relevanzeinstufungen von Pestizid-Metaboliten nicht 1:1 auf das Trinkwasserrecht übertragen werden können. Insbesondere in Bezug auf S-Metolachlor als auch TFA hatten wir hierauf gegenüber BMG und UBA immer hingewiesen.

Das UBA kündigt auch an, dass zu dem Entwurf einer UBA-Empfehlung nach § 18 TrinkwEGV in Kürze ein erstes Abstimmungsverfahren eingeleitet werden soll, zunächst mit den Ländern, sodann mit Verbänden wie dem VKU. Hierzu steht der VKU bereits mit dem Bundesgesundheitsministerium im Austausch.

mehr: https://www.vku.de/themen/umwelt/artikel/uba-zur-relevanzbewertung-von-pestizid-metaboliten-im-trinkwasser/

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Koalitionsvertrag 2025: Wichtige Weichenstellungen für die öffentliche Wasserwirtschaft

Die Einigung der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag enthält aus Sicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) wichtige Weichenstellungen. Jetzt kommt es darauf an, die im Vertrag angelegten Handlungsspielräume aktiv zu nutzen und mit konkreten Maßnahmen zu unterlegen.

Dazu erklärt Claudia Ehrensberger, Präsidentin der AöW:

„Der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Ansätze, die wir ausdrücklich begrüßen. Jetzt kommt es darauf an, diese Vorhaben auch konsequent umzusetzen. Eine zukunftsfähige Wasserwirtschaft braucht verlässliche politische Rahmenbedingungen, langfristige Finanzierungsperspektiven und eine klare Prioritätensetzung für Investitionen in die öffentliche Wasserwirtschaft.

mehr: https://aoew.de/daseinsvorsorge/wasser_in_oeffentlicher_hand/pressemitteilung-zum-koalitionsvertrag-2025/

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Helmholtz und Umweltbundesamt schließen Partnerschaft

Helmholtz und das Umweltbundesamt (UBA) wollen in der Wasserforschung enger zusammenarbeiten. In Berlin unterzeichneten die Präsidenten beider Organisationen eine entsprechende Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU). Neben dem Wissenstransfer und gemeinsamer Forschung steht die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Fokus.

mehr: https://www.helmholtz.de/newsroom/2025/helmholtz-und-umweltbundesamt-vereinbaren-zusammenarbeit/

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500 Milliarden für Infrastruktur: Wasserverbände drängen auf konkrete Projekte

Die Verbände VKU, DVGW und BDEW äußern sich grundsätzlich zufrieden mit den im Koalitionsvertrag angesprochenen Themen, die für die Wasserwirtschaft relevant sind. Allerdings geben sie der Politik mahnende Worte mit und vermissen ein Thema ganz.
Nationale Wasserstrategie bereits in der dritten Legislatur

Angesichts der verstärkten Auswirkungen des Klimawandels müsste „die im Koalitionsvertrag angesprochene Umsetzung der priorisierten Maßnahmen zur Nationalen Wasserstrategie beschleunigt realisiert werden“, forderte der BDEW. Das betreffe zum Beispiel Leitlinien für die Wasserknappheit und den dringend erforderlichen Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung.

Die Nationale Wasserstrategie soll laut Koalitionsvertrag umgesetzt und gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt werden, stellte der VKU fest. „Das bewerten wir positiv. Aber Papier ist geduldig: Der Prozess muss beschleunigt und über konkrete Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Wir reden bereits in der dritten Legislaturperiode über die Strategie.“

mehr: https://www.zfk.de/wasser-abwasser/500-milliarden-fuer-infrastruktur-wasserverbaende-draengen-auf-konkrete-projekte

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Exporte von Wasser- und Abwassertechnik verbleiben auf hohem Niveau

Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland ist im Jahr 2024 weltweit nahezu ebenso stark nachgefragt war wie im Vorjahr. Das teilte der VDMA-Fachverband Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate mit. Trotz vielfältiger politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten sowie Investitionszurückhaltung vielerorts, mit denen sich die Hersteller von Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland konfrontiert sahen, konnten die internationalen Märkte überwiegend erfolgreich bearbeitet und damit das Rekordniveau der Exporte aus dem Vorjahr von rund 1,3 Milliarden Euro erneut fast erreicht werden. Im Vergleich zum Jahr 2023 sanken die Ausfuhren der Branche um 0,8 Prozent, und damit weniger als im gesamten Maschinenbau (minus 5,1 Prozent) oder für den gesamten deutschen Außenhandel (minus 1,7 Prozent).

mehr: https://www.gfa-news.de/news/vdma-exporte-von-wasser-und-abwassertechnik-verbleiben-auf-hohem-niveau

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Langfristige Klärschlammverwertung jetzt ausschreiben

Eine langfristige Ausschreibung der Klärschlammverwertung mit verpflichtender Phosphorrückgewinnung ab 2029 ist bereits heute möglich. Kommunen können frühzeitig Planungssicherheit schaffen, wirtschaftlich attraktive Verwertungsmöglichkeiten nutzen und sich rechtzeitig auf die kommenden Anforderungen vorbereiten.

Die Klärschlammverwertung stellt Kommunen vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die ab 2029 verpflichtende Phosphorrückgewinnung. Eine davon ist die bislang üblicherweise durchgeführte begrenzte Ausschreibung zur thermischen Verwertung. Dazu stellen wir fest, dass bereits heute langfristige Ausschreibungen für die thermische Verwertung und Phosphorrückgewinnung erfolgen können – selbst wenn die notwendigen Anlagen noch nicht realisiert sind. Mehrere Kommunen haben diesen Schritt erfolgreich umgesetzt und langfristige Verträge mit Laufzeiten bis zu 10 Jahren abgeschlossen.

mehr: https://www.deutsche-phosphor-plattform.de/pressemitteilung-langfristige-klaerschlammverwertung-jetzt-ausschreiben/

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Branchenleitfaden der deutschen Wasserwirtschaft zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit den europäischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das Thema auch für viele Unternehmen der kommunalen Wasser- und Abwasserwirtschaft in den Fokus gerückt. In einer verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe wurde deshalb ein Branchenleitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erarbeitet. Obwohl auf europäischer Ebene aktuell eine Abschwächung der Vorgaben der CSRD sowie eine Verkleinerung des Adressatenkreises diskutiert wird, lohnt ein Blick in den Leitfaden und das Unterstützungstool, um sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Vor über einem Jahr hat sich eine verbändeübergreifende Arbeitsgruppe, bestehend aus ehren- und hauptamtlichen Vertretern der Verbände BDEW, DVGW, DWA und VKU gegründet und intensiv mit den Erfordernissen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für die deutsche Wasserwirtschaft befasst. Ergebnis der Arbeiten ist ein Branchenleitfaden der deutschen Wasserwirtschaft zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie ein dazugehöriges Unterstützungstool zur Wesentlichkeitsanalyse. Diese Dokumente finden Sie im geschlossenen Mitgliederbereich.

mehr: https://www.vku.de/themen/preise-und-gebuehren/artikel/verbaendeuebergreifende-branchenleitfaden-der-deutschen-wasserwirtschaft-zur-nachhaltigkeitsberichterstattung/

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Neuer Masterstudiengang Kommunalwirtschaft – Jetzt informieren!

Ab September 2025 startet der VKU in Kooperation mit der Zeppelin Universität Friedrichshafen (ZU) den Masterstudiengang „Public Management mit Schwerpunkt Kommunalwirtschaft“. Kommunale Mitarbeiter erhalten damit eine gezielte Möglichkeit zur Weiterentwicklung. Arbeitgeber profitieren von einer neuen Maßnahme zur Förderung und Bindung ihres Führungskräftenachwuchses.

mehr: https://www.vku.de/themen/kommunale-arbeitgeber/personalmanagement/neuer-masterstudiengang-kommunalwirtschaft-jetzt-informieren/

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IGB: Zu viel Phosphor im Arendsee: Forschende empfehlen Gegenmaßnahmen

Neues IGB Dossier gibt umfassenden Überblick zu Ursachen und Handlungsoptionen
Der Arendsee, auch bekannt als die „Perle der Altmark“, ist der größte natürliche See Sachsen-Anhalts. Für die Region und auch darüber hinaus ist er von hoher ökologischer, kultureller, touristischer und damit auch wirtschaftlicher Relevanz. Doch wie viele andere Seen in Deutschland und Europa ist er von Überdüngung betroffen: Zu viel Phosphor im See führt vor allem in den Frühjahrs- und Sommermonaten zu Algenblüten und beeinträchtigt nicht nur den ökologischen Zustand des Sees stark, sondern auch seine Attraktivität für die Besucherinnen und Besucher. Doch woher kommt die hohe Phosphorlast und welche Gegenmaßnahmen sind geeignet? Ein neues Dossier des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) fasst das Forschungswissen zum Zustand des Sees zusammen und zeigt Handlungsoptionen für Politik und Behörden auf.

mehr: https://www.igb-berlin.de/news/zu-viel-phosphor-im-arendsee-forschende-empfehlen-gegenmassnahmen

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AöW: Weltwassertag 2025: Fokus auf Gletscherschutz

Am 22. März 2025 steht der Weltwassertag unter dem Motto „Glacier Preservation“. Gletscher speichern 70 % des Süßwassers der Erde und sichern Ökosysteme, Trinkwasser und Landwirtschaft. Ihr rascher Rückgang bedroht die Wasserverfügbarkeit, gefährdet die Landwirtschaft und erhöht das Risiko von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Erdrutschen. Das Internationale Jahr des Gletscherschutzes 2025 fördert nachhaltige Maßnahmen zur Erhaltung von Gletschern, stärkt die internationale Zusammenarbeit und vertieft das wissenschaftliche Verständnis der Gletscherprozesse.

mehr: https://www.un.org/en/observances/water-day

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AöW: AöW veröffentlicht Impulspapier zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand

Berlin. Am 13. Januar 2025 hat die AöW ihr neues Impulspapier „Politische Impulse zur Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand: Starke Partnerin für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Mit diesem Papier unterstreicht die AöW die zentrale Bedeutung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für das Gemeinwohl und die nachhaltige Ressourcensicherung. Es richtet sich an die Politik von Bund und Ländern und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen, um die zukünftigen Herausforderungen im Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser zu bewältigen.

Claudia Ehrensberger, Präsidentin der AöW, betont: „Das Impulspapier unterstreicht die Bedeutung einer gemeinwohlorientierten Wasserwirtschaft, die nicht kurzfristigen Gewinnen, sondern langfristigen gesellschaftlichen Zielen verpflichtet ist. Wasser ist ein Menschenrecht und keine Ware. Wir laden Bund und Länder ein, gemeinsam die Weichen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wasserwirtschaft zu stellen.“

mehr: https://aoew.de/daseinsvorsorge/wasser_in_oeffentlicher_hand/aoew-veroeffentlicht-impulspapier-zur-staerkung-der-wasserwirtschaft-in-oeffentlicher-hand/

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KNUW: Neue internationale Broschüre „Greentech made in Germany“

Die internationale Broschüre „GreenTech made in Germany“ beleuchtet ausführlich die wirtschaftliche Situation der Green Economy in Nordrhein-Westfalen.

Nordrhein-Westfalen ist die Industrieregion Nummer eins in Deutschland. Waren früher Bergbau und Stahlindustrie die tragenden Säulen der Wirtschaft, sind es heute hunderttausende kleine und mittlere Unternehmen, die das größte deutsche Bundesland nicht nur zu einer Hochburg des Mittelstands, sondern auch zu einem begehrten Standort für Unternehmen der Green Economy machen. Diese verzeichnet eine jährliche Wachstumsrate von 4,3 Prozent. Sie liegt damit konstant über der Gesamtwirtschaft. Und die Nachfrage nach Umweltgütern steigt weiter. Auch bei den weltweiten Patentanmeldungen belegt Deutschland im internationalen Vergleich Spitzenplätze: Mit 17,4 Prozent liegt es auf Platz drei hinter den USA und Tokio mit jeweils 18,7 Prozent.

mehr: https://www.knuw.nrw/news/artikel/neue-internationale-broschuere-greentech-made-in-germany.html

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BUND: Gewässerschutz: Europäisches Parlament stimmt endlich für Verhandlungen über Gesetzespaket

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte gestern für die Aufnahme von Trilog-Verhandlungen zur Aktualisierung der Richtlinie zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen.

Mit diesem sogenannten EU Water Package sollen prioritäre Stoffe und Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer und das Grundwasser aktualisiert werden, aber auch Regeln zum Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie präzisiert werden. Die formelle Zustimmung des Umweltausschusses zur Verabschiedung wurde lange erwartet und ist begrüßenswert. Jedoch haben die zahlreichen Verzögerungen das Dossier des Parlaments belastet und gefährden sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung im kommenden Jahrzehnt.

Im Oktober 2022 schlug die Europäische Kommission vor, die Liste der prioritären Schadstoffe, die in der Wasserrahmenrichtlinie geregelt sind, zu aktualisieren. Die Aktualisierung umfasste mehrere besorgniserregende Stoffe. Darunter fallen PFAS (sogenannte Ewigkeitschemikalien), Glyphosat und Arzneimittel. Obwohl der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Aktualisierung der prioritären Stoffe und Umweltqualitätsnormen unterstützenswert ist, kam er leider erst nach dem gesetzlich vorgegebenen Zeitpunkt zur Überprüfung nach sechs Jahren.

mehr: https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/gewaesserschutz-europaeisches-parlament-stimmt-endlich-fuer-verhandlungen-ueber-gesetzespaket/

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VKU: Weichenstellung für eine resiliente Wasserwirtschaft

Die EU-Kommission plant für Sommer 2025 die Vorlage einer Strategie für Wasserresilienz. Das Ziel dieser ist es, die Wasserversorgung für die Bevölkerung und die Wirtschaft angesichts von Wasserknappheit und dem notwendigen Schutz der Gewässer vor Verunreinigung sicherzustellen. Damit soll zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beigetragen werden.

Wasserqualität und Wasserverfügbarkeit gleichermaßen sicherstellen
Die EU-Kommission plant im Sommer 2025 eine nicht-legislative Strategie für Wasserresilienz vorzulegen. Mit dieser soll durch Empfehlungen und Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu einer sicheren und nachhaltigen Wasserversorgung beigetragen werden. Diese betrifft sowohl die Verfügbarkeit von Wasser als auch die Qualität der Gewässer. Der VKU hat sich gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund mit einer Stellungnahme zu Wasserresilienz an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission beteiligt und wirbt darin für die Berücksichtigung der kommunalen und kommunalwirtschaftlichen Belange.

mehr: https://www.vku.de/themen/europa/artikel/weichenstellung-fuer-eine-resiliente-wasserwirtschaft/

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AöW: Verlängerung der Übergangsfrist für § 2b UStG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber die Übergangsfrist für die Anwendung des § 2b UStG bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Ab dem 1. Januar 2027 soll die neue Regelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand verbindlich gelten. Dies ist die dritte Verlängerung, um den juristischen Personen des öffentlichen Rechts mehr Zeit für die Umstellung zu geben. Eine vorzeitige Anwendung ist weiterhin möglich.

Zur Begründung heißt es, dass die juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach wie vor vor administrativen und finanziellen Herausforderungen stehen. Zwar seien viele Umsetzungsprobleme bereits gelöst, es bestünden aber weiterhin grundlegende Unsicherheiten sowie offene Rechtsfragen. Eine rechtssichere flächendeckende Umsetzung sei daher ab dem 1. Januar 2025 nicht gewährleistet. Mit der Verlängerung sollen die verbleibenden Herausforderungen bewältigt werden.

Das Jahressteuergesetz wurde am 5. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.

mehr: https://aoew.de/?mailpoet_router&endpoint=track&action=click&data=WyI5MzQiLCIxN2h5Zmo0eGpxNWNnY2NvOGdrdzBrOHM4d28wMGs0ZyIsIjU5IiwiOGU1MzM5NDczMzc4IixmYWxzZV0

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AöW: Erweiterte Herstellerverantwortung kommt ein Jahr später

Die Kommunalabwasserrichtlinie wurde am 12. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später, am 1. Januar 2025, in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die wesentlichen Bestimmungen der Richtlinie bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen, wobei für die einzelnen Verpflichtungen unterschiedliche Fristen gelten.

Eine wesentliche Änderung betrifft die erweiterte Herstellerverantwortung, die nach der Richtlinie erst Ende 2028 in Kraft tritt, ein Jahr später als ursprünglich geplant. Nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Hersteller, die bestimmte Produkte in Verkehr bringen, bis zum 31. Dezember 2028 die erweiterte Herstellerverantwortung übernehmen. Diese Verpflichtung umfasst 80 % der Gesamtkosten.

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AöW: AöW-Position: Anpassung der Überwachungsmethodik an europäische Standards

Die AöW hat am 10.12.2024 bekräftigt, den deutschen Sonderweg der qualifizierten Stichprobe schrittweise an europäische Standards anzupassen. Ziel ist eine nachhaltige und effiziente Überwachung, die sowohl den Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (AbwRL) entspricht als auch Betreiber entlastet. Bereits die Stellungnahme der Verbände vom 07.06.2024 forderte die Abschaffung der qualifizierten Stichprobe/2h-Mischprobe zugunsten eines zukunftsorientierten Ansatzes. Durch eine Angleichung können Effizienz und Transparenz europaweit gestärkt und die Anlagenleistung gerecht bewertet werden. Die AöW unterstützt daher ausdrücklich die Fortführung der Diskussionen.

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VKU-Position zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie

Die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie wurde am 12. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage später, also am 1. Januar 2025 in Kraft (Art. 34 Satz 1). Die wesentlichen Regelungen der Richtlinie (Art. 2 bis 11 und 14 bis 26 sowie die Anhänge I, III, V und VI) müssen dementsprechend bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt worden sein (Art. 33 Abs. 1 Satz 1). Der Umstand, dass die Richtlinie nicht mehr im Jahr 2024 in Kraft tritt, hat aber auch zur Folge, dass die Hersteller die erweiterte Herstellerverantwortung ein Jahr später, nämlich erst zum Ende des Jahres 2028 übernehmen müssen (Art. 9 Abs. 1 Satz 1).

mehr: https://www.vku.de/themen/umwelt/artikel/vku-position-zur-umsetzung-der-kommunalabwasserrichtlinie/
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202403019

VKU-Positionspapier: https://www.vku.de/fileadmin/user_upload/Verbandsseite/Positionen/Kommunale_Wasserwirtschaft/241205_VKU-Positionspapier_Umsetzung_KARL_final.pdf

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