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Mai 2025

April 2025

Januar 2025


VDMA: Exporte von Wasser und Abwassertechnik verbleiben auf hohem Niveau

Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland ist im Jahr 2024 weltweit nahezu ebenso stark nachgefragt war wie im Vorjahr. Das teilte der VDMA Fachverband Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate mit. Trotz vielfältiger politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten sowie Investitionszurückhaltung vielerorts, mit denen sich die Hersteller von Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland konfrontiert sahen, konnten die internationalen Märkte überwiegend erfolgreich bearbeitet und damit das Rekordniveau der Exporte aus dem Vorjahr von rund 1,3 Milliarden Euro erneut fast erreicht werden. Im Vergleich zum Jahr 2023 sanken die Ausfuhren der Branche um 0,8 Prozent, und
damit weniger als im gesamten Maschinenbau (minus 5,1 Prozent) oder für den gesamten deutschen Außenhandel (minus 1,7 Prozent).
Bezüglich der Entwicklung einzelner Absatzregionen bietet der Blick in die Statistik kein einheitliches Bild. In die die EU-Staaten, die weiter mit Abstand wichtigste Absatzregion, stieg das Exportvolumen der heimischen Hersteller leicht um 0,9 Prozent auf 631 Millionen Euro. Damit wurden 49 Prozent aller Exporte von Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland in die anderen EU-Staaten ausgeführt. Für die ebenfalls wichtige Abnehmerregion Nordamerika (plus 23,1 Prozent) steht eine noch deutliche positivere Veränderungsrate zu Buche,
für das Sonstige Europa (minus 6,5 Prozent) und Ostasien (minus 12,1 Prozent) ist eine negative Entwicklung zu konstatieren.
Die deutlichsten positiven Veränderungen gab es in den vergleichsweise kleinen Absatzregionen Mittelamerika (plus 84,5 Prozent), Sonstiges Afrika (plus 50,6 Prozent) und Australien-Ozeanien (plus 23,9 Prozent). Die stärksten Rückgänge wurden in Nordafrika (minus
40,5 Prozent) und Südostasien (minus 35,6 Prozent) verbucht Von den zehn wichtigsten Einzelmärkten für Wasser- und Abwassertechnik aus Deutschland entwickelten sich 2024 die Ausfuhren in sechs Märkte positiv und in vier Märkte negativ. Darunter ist auch China, 2020 noch der wichtigste Markt. China rangiert damit nur noch auf Platz 9 der wichtigsten Absatzmärkte vor Spanien.
Verändert wurde auch die Rangfolge der fünf wichtigsten Exportmärkte. Mittlerweile führen die USA die Rangfolge an. Wasser- und Abwassertechnik im Wert von 115 Millionen Euro wurden 2024 aus Deutschland in die USA geliefert.

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Bayern: RZWas-Förderung wird fortgesetzt

Die Kommunen in Bayern werden auch weiterhin bei den Pflichtaufgaben Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch den Freistaat unterstützt. Dazu werden die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) zum 1. April 2025 nahtlos fortgeführt. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber am 1. April in München. Die Förderung wasserwirtschaftlicher Projekte nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) ist die bedeutendste Förderrichtlinie im Bereich
des Umweltministeriums. Jährlich werden bis zu 180 Millionen Euro an Zuwendungen an die bayerischen Kommunen für den nichtstaatlichen Wasserbau und für Härtefälle bei der Sanierung kommunaler Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie für Pilot- und
Sonderprogramme bewilligt. Die neuen Richtlinien „RZWas 2025“ gelten bis zum 31.Dezember 2028. Eine zentrale Neuerung ist beispielsweise der neue Fördergegenstand für die interkommunale Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Betriebsführung.

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    Niederschlagsdaten präzise akustisch erfassen und Wettervorhersagen verbessern

    Das Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie IDMT (Ilmenau) hat gemeinsam mit der Pan Acoustics GmbH aus Wolfenbüttel das Forschungsprojekt „lokalRAIN“ gestartet. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines akustischen Regensensors und eines kostengünstigen
    Sensornetzwerks zur präzisen Erfassung und Übertragung von Niederschlagsdaten in Echtzeit. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und läuft bis Juni 2026.
    Die Idee ist es, die akustischen Schwingungen, die beim Aufprall der Regentropfen auf Oberflächen entstehen, mit Schwingungsaufnehmern zu erfassen und mit Methoden des maschinellen Lernens und Deep Learning in Echtzeit auszuwerten. Basierend auf dieser Idee wollen die Forschenden am Beispiel eines Photovoltaikmoduls ein neues Sensorsystem zur Erfassung und Analyse von räumlich verteiltem Niederschlag entwickeln. Dafür soll neben einer Technologie für effizientes maschinelles Lernen auch eine kosten- und energieoptimierte Rechenhardware für den Einsatz in der Sensorik entwickelt werden.

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    Grauwasser für grüne Städte: Reallabor in Weimar

    Fassadenbegrünungen könnten den urbanen Raum beleben und zugleich das Mikroklima verbessern. Wie können die modernen Stadtpflanzen ressourcenschonend bewässert werden? Mit Grauwasser, lautet ein Forschungsansatz aus Weimar. Um die langfristigen Effekte
    wissenschaftlich zu erproben, erhält das Verbundprojekt „Reallabor GrayToGreen“ unter Leitung der Bauhaus-Universität Weimar bis 2027 rund 770000 Euro Fördermittel von der Thüringer Aufbaubank. Neben der Bauhaus-Universität Weimar ist das IAB-Institut für angewandte Bauforschung Weimar als Kooperationspartner beteiligt.
    Der Ansatz: Gering verschmutztes Abwasser, das beispielsweise beim Duschen, Baden, Hände- oder Wäschewaschen entsteht, wird durch ein integriertes Reinigungssubstrat aufbereitet und zur Bewässerung wieder nutzbar gemacht. Zusätzlich erzeugen vorgehängte, bewegliche Photovoltaik-Elemente Energie und schützen die dahinter wachsenden Pflanzen vor Hitze, Starkregen oder Wind. Ein Prototyp der sogenannten „vertikalen Klimakläranlage“ (VertiKKA) steht seit September 2024 in Weimar
    Durch Langzeitversuche unter realen Bedingungen soll die Reinigungsleistung optimiert und die Anlage technologisch weiterentwickelt werden.

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    Niedersachsen: Offene Liste von Ingenieurbüros, die im Starkregenbereich tätig sind

    Auf Wunsch der Mitglieder des Starkregen-Netzwerks Niedersachsen gibt die Kommunale Umwelt-AktioN (UAN) im Frühjahr 2025 eine offene Liste der Ingenieurbüros heraus, die im Bereich Starkregen tätig sind. Ziel dieser Liste ist es, den Netzwerkmitgliedern Ansprechpartner zu nennen, die bei der Erstellung kommunaler Starkregenvorsorgekonzepte helfen können, auch im Hinblick auf die aktuelle Förderrichtlinie kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen.
    Diese Liste der Ingenieurbüros wird eine offene Liste sein, ohne fachliche Prüfung durch die UAN und ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit. Ingenieurbüros, die auf dieser Liste geführt werden möchten, melden sich per E-Mail: starkregen@uan.de
    https://www.uan.de/starkregen-netzwerk

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    Mit neuem Regenwassermanagement: Gendarmenmarkt wiedereröffnet

    Der Berliner Gendarmenmarkt ist wiedereröffnet. In rund zweijähriger Bauzeit wurden unter anderem neue Strom-, Trink- und Abwasserleitungen unter der Platzfläche verlegt. Mit einem wirtschaftlich effizienten und innovativen Regenwassermanagement ist der Platz zukünftig auch ein Vorreiter für die klimaangepasste Schwammstadt, so die Berliner Senatsverwaltung. Dank eines Regenwassermanagement-Systems wird der Niederschlag gespeichert, über einen Substratfilter gereinigt und an den darunterliegenden Boden abgegeben. Das Fassungsvermögen der unterirdischen Anlage beträgt 480 Kubikmeter. Der Gendarmenmarkt zählt zu den wichtigsten Touristen-Hotspots in Berlin. Daher wurde das Projekt mit einem Gesamtvolumen von 21 Millionen Euro zu 90 Prozent von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gefördert. Die Mittel stammen aus dem Bund-Länder-Förderprogramm zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), ergänzt durch Landesmittel.

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    Vierte Reinigungsstufe auf der Kläranlage Bickenbach in Betrieb genommen

    Auf der Kläranlage Bickenbach (32000 EW) in Hessen wurde Anfang April 2025 eine vierte Reinigungsstufe offiziell in Betrieb gegangen. Die Anlage entfernt Mikroverunreinigungen wie Medikamentenreste, Haushaltschemikalien und Hormone mit einer Kombination aus Ozonierung und Aktivkohlefiltration aus dem Abwasser und trägt so zum Schutz der Gewässer im Hessischen Ried bei.
    Die Emschergenossenschaft hat auf der Kläranlage Dortmund-Deusen eine vierte Reinigungsstufe zur Eliminierung von
    Spurenstoffen in Betrieb genommen. Das Klärwerk, ausgelegt für 705000 Einwohnerwerte, wurde seit 2022 um eine Pulveraktivkohledosierung mit Tuchfiltration erweitert. Die Pulveraktivkohle – täglich zwei Tonnen – bindet die Schadstoffe. Im Tuchfilter wird die Kohle mitsamt den an sie adsorbierten Schadstoffen zurückgehalten. Mit einer Filterfläche von insgesamt 2880 Quadratmetern, verteilt auf 24 Becken, handelt es sich bei der Anlage in Dortmund-Deusen um die weltweit größte Tuchfiltration. Darüber hinaus erhält die Kläranlage eine weitere Belüftung, die zwischen der Pulveraktivkohledosierung und der Tuchfiltration angeordnet ist. Mit dieser zusätzlichen Belüftung will die Emschergenossenschaft zur Förderung von Gewässerlebewesen den Sauerstoffeintrag in die Emscher erhöhen.
    Zur offiziellen Inbetriebnahme am 4. April 2025 kam Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer. Das Land Nordrhein-Westfalen förderte die Nachrüstung und Optimierung der Kläranlage sowie die energetische Verbesserung mit 31,4 Millionen Euro – das entspricht ca. 70 Prozent der Gesamtkosten der Spurenstoffelimination. Die Zuwendungen erfolgten aus der Förderrichtlinie „Zuwendungen des Landes NRW für eine Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II (ResA II)“. Die Abwicklung der Förderung erfolgte gemäß der Richtlinie über die NRW.BANK.

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    Hessen: Zehn Millionen Euro Förderung für vierte Reinigungsstufe auf der Kläranlage Langen

    Das Land Hessen fördert mit rund 10,6 Millionen Euro den Bau einer vierten Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination auf der Kläranlage Langen. Hier sollen zukünftig mittels granulierter Aktivkohle Spurenstoffe wie Medikamente und Chemikalien entfernt werden. Neben der Errichtung einer Spurenstoffelimination wird auch eine verbesserte Phosphorelimination gefördert. Das Hessische Ried, in dem die Kläranlage Langen liegt, ist wasserwirtschaftlich besonders sensibel. Viele Gewässer führen bei Niedrigwasser fast ausschließlich geklärtes Abwasser. Zudem wird hier ein großer Teil des Trinkwassers für die RheinMain-Region aus dem Grundwasser gewonnen.

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    Gutachten: 800 Milliarden Euro für sichere Wasser- und Abwasserinfrastruktur bis 2045 notwendig

    In den nächsten 20 Jahren muss die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland 800 Milliarden Euro investieren, um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der gewohnten Qualität und Sicherheit am Laufen zu halten. Diese Zahl nennt eine Studie von Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB, die im Auftrag des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) erstellt und am 10. März 2025 veröffentlicht wurde.
    Heute investiert die Branche den Autoren der Studie zufolge jährlich 10 Milliarden Euro, um ihre Netze und Anlagen zu erhalten und an den Klimawandel anzupassen. Die Studie zeigt jedoch, dass die Investitionen auf durchschnittlich 40 Milliarden Euro pro Jahr steigen müssen, um zukünftige Herausforderungen zu meistern. Bis 2045 ergibt sich daraus eine Gesamtsumme von 800 Milliarden Euro, wobei etwa 65 Prozent auf die Abwasserentsorgung und 35 Prozent auf die Trinkwasserversorgung entfallen.
    Als Gründe für den steigenden Investitionsbedarf nennt die Studie: Die Infrastrukturen kämen vielfach an das Ende ihrer Nutzungsdauer und müssten gleichzeitig an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden. Die Gutachter schätzen die zusätzlichen Investitionskosten allein für die beschleunigten Anpassungen an den Klimawandel auf 10 bis 15 Prozent der Gesamtsumme von 800 Milliarden Euro.
    Theoretisch bedeute dies einen Investitionsbedarf von 10000 Euro pro Kopf in den nächsten 20 Jahren. Allerdings werden die Kosten über die Nutzungsdauer der Anlagen und Netze abgeschrieben und von allen Nutzern der Infrastruktur getragen, sodass die Kunden jährlich nur einen Teil der Investitionen tragen.

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    Pharmaunternehmen klagen wegen Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie

    Pharma Deutschland und sechs Mitgliedsunternehmen gehen juristisch gegen die EU-Kommunalabwasserrichtlinie vor und haben Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben. Pharma Deutschland wird diesen Klagen als Streithelfer beitreten. Dafür wird der Verband einen entsprechenden Antrag beim Gericht der Europäischen Union stellen. Das teilte Pharma Deutschland am 10. März 2025 mit. Der Europäische Verband Medicines for Europe unterstützt das Vorhaben ebenfalls. Die Pharmaunternehmen stören sich an der erweiterten Herstellerverantwortung, nach der ihre Industrie einen großen Anteil der Kosten der Spurenstoffentfernung auf kommunalen Kläranlagen übernehmen soll. Ebenfalls am 10. März teilte der Verband Cosmetics Europe mit, dass auch er Klage wegen der Herstellerverantwortung eingereicht hat.

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    Membranbelegung: Stilllegung der Kläranlage Titz-Rödingen

    Der Erftverband (Nordrhein-Westfalen) plant die Stilllegung der Kläranlage Titz-Rödingen und die Überleitung der dort anfallenden Abwasser zur leistungsfähigeren und größeren Kläranlage Elsdorf. Die Kläranlage Titz-Rödingen wurde Ende der 1990er-Jahre mit dem damals innovativen Membranbelebungsverfahren als Pilotanlage ausgebaut. Die Erfahrungen mit dieser Anlage haben entscheidend zur Etablierung dieser Technik in Deutschland beigetragen. Nach mehr als 25 Jahren Betrieb hat die Anlage nun das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht. Der Energieverbrauch der Anlage ist nach heutigen Maßstäben zu hoch, viele Neuerungen und Verbesserungen des Membranverfahrens lassen sich in der vorhandenen Anlage nicht mehr realisieren, sodass eine umfangreiche Sanierung nach Mitteilung des Erftverbands nicht mehr sinnvoll erscheint.

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    Extremwetter: Hamburg stellt umfassende Strategie zur Klimaanpassung vor

    Der Hamburger Senat hat Ende Februar 2025 eine neue Strategie beschlossen, um Hamburg auf die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten. Die Strategie legt den Grundstein für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, um die Bevölkerung, die
    Wirtschaft und die Umwelt vor Gefährdungen durch Extremwetterereignisse wie Sturmfluten, Starkregen, Hitze und Dürre zu schützen, die Funktionsfähigkeit der Stadt zu gewährleisten, die Lebensqualität zu bewahren und die private Eigenvorsorge zu stärken.
    www.hamburg.de/go/extremwetter
    www.hamburg.de/go/870690

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    Sachsen-Anhalt: Umweltministerium unterstützt Projekt zur Phosphorrückgewinnung

    Im Chemiepark Schkopau im Saalekreis wird in den kommenden zwei Jahren eine Anlage zur Phosphorrückgewinnung entstehen. Unterstützung erhält die dort tätige Phosphorgewinnung Schkopau GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Partner EasyMining und Gelsenwasser, vom Umweltministerium Sachsen-Anhalt, das das Projekt mit 27 Millionen Euro aus dem Just Transition Fund (JTF) der EU fördert. Den entsprechenden Bescheid hat Landesumweltminister Armin Willingmann am 13. Februar 2025 überreicht.
    Die Gesamtinvestition für die Anlage liegt im hohem zweistelligen Millionenbereich, sie soll Anfang 2027 in Betrieb gehen. Am Standort soll nach Angaben der Unternehmen erstmals die „Ash-2Phos-Technik“ zur Phosphorrückgewinnung eingesetzt werden. Der aus Klärschlammasche gewonnene Phosphor soll eine hochwertige Qualität haben und kann den Angaben zufolge direkt sowohl als Düngemittel, aber auch in der chemischen Industrie eingesetzt werden. Mit dem Verfahren könnten auch weitere nutzbare Stoffe gewonnen werden, wie
    zum Beispiel Eisen(III)chlorid für den Wiedereinsatz als Fällmittel auf Kläranlagen und Sand.

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    Natürlicher Klimaschutz in Kommunen: Neustart und Erweiterung des BMUV-Förderprogramms

    Das Bundesumweltministerium und die KfW setzen die im vergangenen Jahr im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gestartete und stark nachgefragte Fördermaßnahme „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ fort. Neu hinzugekommen ist die Finanzierung von Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen. Die Förderung von Entsiegelungskonzepten für bebaute Räume soll die vorhandenen Potenziale zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen erschließen. Gleichzeitig sollen Hitzestress sowie Lufttrockenheit im Siedlungsraum anhaltend reduziert werden. Für 2025 stehen für das neue Förderfenster insgesamt 178 Millionen Euro bereit, davon etwa 33 Millionen Euro für Entsiegelungsmaßnahmen und -konzepte.
    2025 stehen für das neue Förderfenster insgesamt 178 Millionen Euro bereit, davon etwa 33 Millionen Euro für Entsiegelungsmaßnahmen und -konzepte.

    https://www.bmuv.de/natuerlicher-klimaschutz

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    Klimaschutz als Sicherheitspolitik: Erste nationale interdisziplinäre Klima-Risikoeinschätzung veröffentlicht

    Klimapolitik ist Sicherheitspolitik – das verdeutlicht die Nationale interdisziplinäre Klima-Risikoeinschätzung (NiKE), die am 12. Februar 2025 veröffentlicht und im Anschluss auf der Münchner Sicherheitskonferenz offiziell vorgestellt wurde. Die Analyse zeigt, wie die Klimakrise die Sicherheit in Deutschland und Europa bedroht. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Bruno Kahl, sagte dazu „Gesetzlicher Auftrag des BND ist es, außen- und sicherheitspolitische Entwicklungen zu erkennen und zu analysieren. Dabei ist der Klimawandel ein zunehmend wichtiger Faktor, der ohnehin schon bestehende Herausforderungen für Gesellschaften auf der ganzen Welt weiter verschärft. Wenn wir uns ein realistisches Bild von Sicherheitsrisiken für die Bundesrepublik Deutschland machen wollen, müssen wir die
    vielfältigen und weitreichenden Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigen und auch die Klimapolitik weltweit mit einbeziehen. Der BND sieht die Folgen des Klimawandels wie Destabilisierung und Migration neben einem aggressiv-expansiven Russland, weltpolitischen
    Ambitionen Chinas, zunehmenden Cyber-Gefahren sowie dem weiterhin virulenten internationalen Terrorismus als eine der fünf großen externen Bedrohungen für unser Land.“ Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung hatten im Zuge der Nationalen Sicherheitsstrategie ein unabhängiges Konsortium, bestehend aus dem Metis Institute für Strategie und Vorausschau der Universität der Bundeswehr München, dem Think Tankadelphi sowie dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), beauftragt, eine nationale, interdisziplinäre Klima-Risikoeinschätzung (NiKE) zu erarbeiten. Auch der BND war beteiligt. Deutschland ist mit der Studie internationaler Vorreiter und nach den USA das zweite Land weltweit, das eine solche systematische Untersuchung beauftragt.
    Download der Studie:
    https://metis.unibw.de/assets/pdf/National_Interdisciplinary_Climate_Risk_Assessment.pdf

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    Hessen: Mehr als zehn Millionen Euro vierte Reinigungsstufe in Weiterstadt

    Die Kläranlage Weiterstadt (Hessen) wird um eine Reinigungsstufe zur Entfernung von Spurenstoffen erweitert. Einen Förderbescheid des Landes in Höhe von rund 10,3 Millionen Euro hat Umweltstaatssekretär Michael Ruhl am 19. Februar 2025 übergeben. Neben der Erwterung um eine Reinigungsstufe werden gleichzeitig Maßnahmen zur verbesserten Phosphorelimination umgesetzt.
    Auch diese Maßnahmen werden durch das Land Hessen gefördert. Geplant sind in Weiterstadt eine Flockungsfiltration sowie eine Aktivkohle- und Ozonbehandlung.

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    Klärwerk Augsburg bekommt vierte Reinigungsstufe

    Der Freistaat Bayern fördert am Klärwerk Augsburg den Bau einer vierten Reinigungsstufe zur Elimination von Spurenstoffen mit bis zu 19,8 Millionen Euro. Den entsprechenden Förderbescheid hat Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber am 26. Februar 2025 in Augsburg übergeben. Von den rund 2300 Kläranlagen in Bayern sollen, derzeit noch auf freiwilliger Basis, etwa 90 strategisch ausgewählte Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe nachgerüstet werden. Dreizehn Kläranlagen, darunter das Augsburger Klärwerk, wurden als besonders relevant identifiziert. Im Ergebnis können so mit nur vier Prozent der Kläranlagen 40 Prozent des bayerischen Abwassers weitestgehend gereinigt werden, so das Landesumweltministerium in einer Mitteilung.
    www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/abwasser/spurenstoffe.htm

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    Abwasser-Surveilliance: Neues Dashboard der EU zur Verfolgung von Infektionskrankheiten

    Das neue European Wastewater Surveilliance Dashboard bietet nahezu Echtzeit- Einblicke in die Ausbreitung von Krankheitserregern, so die EU-Kommission und das Joint Research Centre (JRC) in einer Mitteilung Ende Januar 2025. Das Dashboard zeigt Daten aus der gesamten EU an, indem bestehende nationale und forschungsbasierte Dashboards zusammengeführt werden. So sollen die Gesundheitsbehörden bei ihren Bemühungen unterstützt werden, Krankheitsausbrüche zu verfolgen, vorherzusagen und umgehend darauf zu reagieren.
    Das Dashboard wurde vom EU Wastewater Observatory for Public Health des JRC in Zusammenarbeit mit der europäischen Health Emergency Prepardness and Response Authority (HERA) entwickelt. Gemäß der überarbeiteten EU-Kommunalabwasserrichtlinie müssen die
    Mitgliedstaaten künftig nationale Systeme für die Überwachung des kommunalen Abwassers zur Überwachung der Parameter der öffentlichen Gesundheit einrichten, um im Fall einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit eine rasche Entscheidungsfindung zu unterstützen. Durch die Verfolgung der Verbreitung von Krankheitserregern kann die abwasserbasierte Überwachung den Gesundheitsbehörden einen Vorsprung bei der Identifizierung potenzieller Krankheitswellen verschaffen und bekannte Virusvarianten erkennen, bevor sie in klinischen Umgebungen auftreten. Das European Wastewater Surveillance Dashboard enthält derzeit Daten zu drei wichtigen Krankheitserregern [SARS-CoV-2, Respiratory Syncytial Virus (RSV) und Influenza] in elf europäischen Ländern. Das Dashboard könnte auch Datenquellen aus anderen Weltregionen im Rahmen des Global Consortium for Wastewater and Environmental Surveillance for Public Health (GLOWACON) verbinden.
    https://wastewater-observatory.jrc.ec.europa.eu

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    EU-Überwachungsliste für Oberflächengewässer aktualisiert

    Die EU-Kommission hat eine neue Beobachtungsliste von Stoffen in Oberflächengewässern angenommen, die im Verdacht stehen, eine Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darzustellen. Die Liste enthält zwölf Stoffe, darunter Pestizide und Arzneimittel,
    ein Sonnenschutzmittel und ein Antioxidationsmittel, das in Reifen verwendet wird. Die Mitgliedstaaten werden die gelisteten Stoffe mindestens in den nächsten zwei Jahren an einer begrenzten Anzahl von Überwachungsstationen in ausgewählten repräsentativen Oberflächengewässern überwachen, um Daten über ihre Konzentrationen und ihr Vorkommen in der Umwelt zu erhalten.
    https://data.europa.eu/doi/10.2760/956398

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    Neuorganisation der Stadtentwässerung und Trinkwasserversorgung in Bremen beschlossen

    Die Stadtentwässerung in Bremen soll zum Jahr 2029, wenn die bestehenden Verträge auslaufen, neuorganisiert werden. Das hat der Senat in Bremen am 11.Februar 2025 beschlossen. In einem Gutachten aus dem vergangenen Jahr wird die sogenannte Variante I2b als die Variante herausgearbeitet, die die Gebühren zahlenden und der Stadt die meisten Vorteile bringe. Dabei übernimmt die kommunale Hand die Anteile an der hanseWasser GmbH vollständig. Hier sei- en wirtschaftliche Vorteile in Millionenhöhe zu erwarten. Eine Bedingung für das Eintreten dieser wirtschaftlichen Vorteile ist das Entfallen der Umsatzsteuer. Ob die dafür notwendigen steuerrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird durch das zuständige Finanzamt geprüft werden. Sollten diese Voraussetzungen nicht bestätigt werden, kommt auch die Neuausschreibung eines Kooperationsmodells unter Beteiligung eines privatwirtschaftlichen Partners in Betracht. Mit der Übernahme der heute nicht der Stadtgemeinde Bremen gehörenden Gesellschaftsanteile an der hanseWasser Bremen GmbH soll die operative Organisation der Stadtentwässerung zum 1. Januar 2029 bestehen bleiben. Das gut funktionierende Unternehmen bliebe also weitgehend erhalten und die Interessen der Mitarbeitenden der hanseWasser Bremen GmbH blieben wirksam berücksichtigt.
    Bei der Trinkwasserversorgung läuft der Konzessionsvertrag mit der wesernetz Bremen GmbH automatisch Ende 2028 aus. Bisher ist nicht die Stadt Bremen Vertragspartnerin der niedersächsischen Wasservorlieferanten, sondern die swb AG als Holdinggesellschaft der wesernetz Bremen GmbH. Das Gutachten schlägt vor, dass die Stadt Bremen künftig in die Trinkwasserbezugsverträge eintritt. In Zeiten der Klimakrise und einer damit verbunden erhöhten Nutzungskonkurrenz um Wasser könnten sich so mehr Einflussmöglichkeiten für die Stadt Bremen ergeben. Daher wird diese Variante nun als Vorzugsvariante weiter geprüft. Hinsichtlich der eigentlichen Trinkwasserbelieferung an die einzelnen Haushalte in Bremen und des dafür erforderlichen Netzbetriebs ist erneut eine Konzessionsvergabe im Rahmen einer Ausschreibung vorgesehen. Die konkreten Planungsschritte werden in einer Staatsrätelenkungsgruppe festgelegt. Insgesamt hatte ein Gutachten 22 Organisationsformen für die Stadtentwässerung und die Trinkwasserversorgung in der Stadt Bremen untersucht. Abgeprüft wurden quantitative Kriterien wie die Wirtschaftlichkeit, aber auch qualitative Kriterien. Zu nennen ist hier unter anderem die Frage, wie viel Einfluss die Kommune künftig auf die Stadtentwässerung und Trinkwasserversorgung erhält. Die vom Senat ausgewählten Varianten sollen nun in der nächsten Phase weiter vorangebracht werden.

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    Geschäftsführung von Hamburg Wasser verlängert Verträge nicht

    Hamburg Wasser steht vor Veränderungen in der Geschäftsführung: Ingo Hannemann, Sprecher der Geschäftsführung und Technischer Geschäftsführer, und Gesine Strohmeyer, Kaufmännische Geschäftsführerin des Unternehmens, haben dem Aufsichtsrat des Unternehmens am 6. März 2025 mitgeteilt, dass sie ihre zum Jahresende auslaufenden Verträge nicht verlängern werden. Gesine Strohmeyer und Ingo Hannemann haben dabei betont, dass sie dem Unternehmen bis zur Klärung der Nachfolge zur Verfügung stehen.
    Ingo Hannemann ist seit Januar 2018 Technischer Geschäftsführer von Hamburg Wasser. Seit September 2021 ist er zudem als Sprecher der Geschäftsführung tätig. Der studierte Elektrotechniker verfügt über langjährige Erfahrung in der Energie- und Wasserbranche. Gesine
    Strohmeyer ist seit Dezember 2022 Kaufmännische Geschäftsführerin bei Ham- burg Wasser. Davor war sie seit 2015 zunächst sechs Jahre lang Verbandsvorsteherin beim Zweckverband Ostholstein (ZVO), ehe sie dort die Geschäftsführung der Wasser- und Energiesparte über- nahm. Seit 2003 ist sie als Geschäftsführerin in Unternehmen der Wasserversorgung tätig.

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    Branchenleitfaden Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Die DWA hat gemeinsam mit dem BDEW, dem DVGW und dem VKU den „Branchenleitfaden der deutschen Wasserwirtschaft zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards)“ vorgelegt. Der Leitfaden dient als Überblicks- und Einstiegsinstrument für eine erste Beschäftigung mit den ESRS auf Unternehmensebene und kann als unterstützendes Nachschlagewerk und Orientierung im Zuge der eigenen Berichterstattung genutzt werden. Der Leitfaden unterstützt die Unternehmen der Wasserwirtschaft bei der individuellen Nachhaltigkeitsberichterstattung und gliedert sich in zwei Hauptteile. Teil A enthält eine Zusammenfassung der relevanten Anforderungen an einen Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS sowie eine Erläuterung der entwickelten Methodik zur Wesentlichkeitsanalyse. Teil B geht auf die einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte sowie auf deren Bedeutung für die Wasserwirtschaft dezidiert ein. Ergänzt wird der eigentliche Leitfaden durch ein Excel-Tool, das von den Unternehmen der Trink- und Abwasserbranche kostenfrei für die eigene Wesentlichkeitsanalyse und anschließende Ermittlung der Berichtspunkte genutzt werden kann. Auf deutscher Ebene fehlt bis heute ein verabschiedetes Gesetz zur Umsetzung der „EU Corporate Sustainability Reporting Directive“. In diesem CSRD- Umsetzungsgesetz sollen die notwendigen Anpassungen in der Bilanzrichtlinie und dem Handelsgesetzbuch sowie der Transparenz- und Abschlussprüfungsrichtlinie festgelegt werden, auch um Klarheit für einige kommunale Unternehmen zu schaffen. Der Branchenleitfaden baut auf der bisherigen europäischen Beschlusslage zu den ESRS-Standards auf, die per delegiertem Rechtsakt unmittelbare Gültigkeit haben

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    Bau einer Großwärmepumpe am Klärwerk Hannover

    In Hannover beginnen die Infrastrukturmaßnahmen für den Anschluss einer Großwärmepumpe an das Strom- und Fernwärmenetz. Die Anlage wird auf dem Gelände des städtischen Klärwerks im Stadtteil Herrenhausen voraussichtlich ab dem Jahr 2027 zur Wärmeversorgung Hannovers auf Basis erneuerbarer Energien beitragen. Insgesamt investiert der kommunale Energiedienstleister enercity 56 Millionen Euro für Infrastruktur und Wärmepumpenanlage, die eine thermische Leistung von 30 Megawatt haben wird. Das Energiepotenzial des Abwassers wird genutzt, um das für die Fernwärme benötigte Wasser auf eine Betriebstemperatur von 95 °C Grad Celsius zu erwärmen. Das Projekt wird durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt und mit insgesamt 22,5 Millionen Euro gefördert. Die nun anstehenden Baumaßnahmen umfassen die Fernwärmeleitungen sowie die Stromversorgung der Wärmepumpe und haben eine Länge von mehr als vier Kilometer. Einen Teil dieser Arbeiten machen zudem spezielle Bohrarbeiten aus, bei denen die Leine an drei Stellen in einer Tiefe von rund zehn Metern unterhalb der Sohle unterquert wird. Durch diese Tunnel werden Rohrstränge gezogen, durch die die Fernwärme- und Stromleitungen führen werden. Fernwärme ist elementarer Baustein der Wärmeplanung für die Landeshauptstadt Hannover. Ziel ist, bis Mitte der 2030er-Jahre Klimaneutralität in der Erzeugung zu erreichen. Insgesamt werden künftig 14 nachhaltige Wärmequellen das Fernwärmenetz der Landeshauptstadt speisen. Das Portfolio umfasst unter anderem Lösungen wie Klärschlammverwertung, Klarwasser- und Flussgroßwärmepumpen, Biomethan-Blockheizkraftwerke sowie ein Biomasse-Heizkraftwerk und Geothermie. Bis 2040 sollen rund 18 000 Gebäude in Hannover von klimaneutraler Fernwärme profitieren – fünfmal so viele wie heute. Bundesregierung sieht Gefahren für europäisches Normungssystem Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort
    (Bundestags-Drucksache 20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Auch ein im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 2020 erstelltes Rechtsgutachten einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zum europäischen System der harmonisierten Normen sei zu dem Schluss gekommen, dass harmonisierte Normen nicht mit dem sonstigen Unionsrecht gleichzusetzen seien und keine Rechtsakte der Europäischen Kommission darstellen würden. Auf die Frage nach den Konsequenzen des sogenannten „Malamud-Urteils“ vom März 2024, mit dem bisher vier harmonisierte europäische Normen kostenfrei veröffentlicht werden mussten, erklärt die Bundesregierung, durch das Urteil und die Einsehbarkeit von harmonisierten europäischen Normen könne mittelbar die Finanzierung des privatwirtschaftlichen Systems der europäischen Normung insgesamt in Frage gestellt werden. Alternative Finanzierungsquellen wie durch die öffentliche Hand würden dem „wirtschaftsgetriebenen und innovationspolitischen Charakter“ der privatwirtschaftlichen Normung widersprechen und zudem die Steuerzahler belasten. Eine rein unternehmerische Finanzierung der Normung kann nach Ansicht der Regierung eine Zutrittsbarriere für kleine und mittlere Unternehmen darstellen. Zu den weiteren möglichen Folgen heißt es in der Antwort, das Urteil könne die Zusammenarbeit mit den internationalen Normungsorganisationen, der Internationalen Organisation für Standardisierung (ISO) und der Internationalen Kommission (IEC), beeinträchtigen. Die europäischen Normungsorganisationen, das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC), würden internationale Normen übernehmen, um europäische und internationale Normen in Einklang zu halten. Sollten ISO und IEC ihre Zustimmung zur Übernahme verweigern, um ihre Normen urheberrechtlich und ihre wirtschaftlichen Interessen zu schützen, könnte dies zu einer Abwei- chung europäischer Normen von internationalen Normen führen. Dies könne den weltweiten Marktzugang für europäische Unternehmen erschweren. ISO und IEC hätten bereits Verletzungen ihrer Urheberrechte gerichtlich geltend gemacht, berichtet die Bundesregierung.

    https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015026.pdf

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    UBA-Bericht zu nicht-chemischen Alternativen der Schädlingsbekämpfung erschienen

    Das Umweltbundesamt hat den Abschlussbericht „Nicht-chemische Alternativen der Schädlingsbekämpfung: Methoden zur Prüfung und Bewertung von nichtchemischen Verfahren zur Bekämpfung von Nagetieren“ veröffentlicht (Reihe Texte, 33/2025). Nagetierfallen sind eine umwelt- und tierfreundliche Alternative zu chemischen Giften (Rodentizide), die häufig bei einer Bekämpfung von Mäusen und Ratten eingesetzt werden. Nagetierfallen unterliegen in Deutschland aber keiner Zulassung, sodass bisher wenig über deren Wirksakeit und tierschutzgerechte Tötungswirkung bekannt ist. In einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt wurde ein Messgerät entwickelt, mit dem vor allem die mechanischen Kräfte von Schlagfallen gemessen werden können.
    Mit dieser Methode können zukünftig ungeeignete Fallen anhand ihrer technischen Parameter ausgeschlossen werden, bevor diese in den Tierversuch gehen.

    https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/nicht-chemische-alternativen-der 

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    EU-Kommunalabwasserrichtlinie: Deutsche Pharmaverbände kritisieren „einseitige Kostenbelastung“

    Die deutschen Pharmaverbände Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Pharma Deutschland und Pro Generika fordern eine Aufnahme der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in eines der sogenannten Omnibus-Verfahren. Dafür haben die Verbände ein Schreiben an die Europäische Kommission und die Vorsitzenden der deutschen Gruppen des Europäischen Parlamentes geschickt. Das Omnibus-Verfahren ist ein Instrument der Europäischen Kommission zur Simplifizierung und Nachbesserung von bestehenden Rechtsakten. Aus Sicht de drei Pharmaverbände müssen schnelle Verbesserungen an zentralen Kritikpunkten der Richtlinie erreicht werden. Die Verbände befürchten, dass die Richtlinie in ihrer jetzigen Fassung hohe unkalkulierbare Kosten erzeugt und die Versorgung mit Human-Arzneimitteln in Europa bedroht.
    Zentrale Elemente der Kommunalabwasserrichtlinie, die die Finanzierung einer vierten Klärstufe betreffen, seien bis heute nicht ausgearbeitet worden. Für die Hersteller von Human-Arzneimitteln führe das bei den kommenden Ausschreibungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, die eine Laufzeit von zwei bis drei Jahren haben, zu einer nicht überschaubaren Planungs- und Rechtsunsicherheit. Die Verbände warnen davor, dass bereits Ende dieses Jahres die ersten Folgen der Erweiterten Herstellerverantwortung auftreten können, wenn sich betroffene Unternehmen nicht mehr auf die Bieterverfahren bewerben werden, da sie wegen der zusätzlichen Kosten durch die Richtlinie Wirkstoffe zukünftig nicht mehr auskömmlich produzieren können. Dies werde, insbesondere in der Basisversorgung, Lieferengpässe zur Folge haben, weshalb die Verbände jetzt von der Europäischen Kommission schnelles Handeln fordern.
    Aus Sicht der Pharmaverbände muss das System der erweiterten Herstellerverantwortung in einem Omnibus-Verfahren durch ein praktikables Gebührensystem zur Finanzierung einer vierten Klärstufe ersetzt werden. Ein Beispiel für einen praktikablen Weg sei die Schweiz. Dort würden die Kosten einer vierten Klärstufe in die gesetzlichen Abwassergebühren aufgenommen.

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    DWA-Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 „Verantwortung für die Lebensgrundlagen übernehmen“

    Mit elf Kernforderungen wendet sich die DWA an die Parteien zur Bundestagswahl und an eine neue Bundesregierung. Die Schwerpunkte bilden Forderungen im Zusammenhang mit der Klimafolgenanpassung und der Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie. Dazu betont Dr.-Ing. Lisa Broß, Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung: „Klima- und Umweltschutz sind von der bundespolitischen Agenda gestrichen. Ob Wahlplakate oder Kanzlerduelle, umweltpolitische Themen werden weder diskutiert noch werden Lösungen angeboten. Klimaschutz und Klimaanpassung dulden aber keinen Aufschub. Wir brauchen eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung, um Deutschland klimasicher aufzustellen. Wasser spielt dabei eine Schlüsselrolle. Wir brauchen bundesweite verbindliche Regeln für eine Hochwasser- und Starkregenvorsorge, um Überflutungsschäden zu vermeiden oder mindestens deutlich zu vermindern. Und wir brauchen eine pragmatische Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie, um unsere Gewässer bestmöglich und effizient vor Schadstoffeinleitungen zu schützen. Klima- und Umweltschutz sind keine zweitrangigen Themen, Klima- und Umweltschutz müssen im Fokus der Wahlentscheidung und im Fokus der folgenden Koalitionsgespräche stehen.“
    www.dwa.de/positionen

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    Kölner Design Preis für Photobioreaktor

    Die Arbeit „Kühe machen Mühe“ von Theresa Tropschuh, Absolventin der Köln International School of Design (KISD) der TH Köln wurde am 21. November 2024 im Rahmen des Köln Design Preises mit dem ersten Preis, dotiert mit 1200 Euro, ausgezeichnet. Mit einem interdisziplinären Ansatz aus Design und Ingenieurwissenschaften entwickelte die Preisträgerin eine Möglichkeit, Abwässer aus der landwirtschaftlichen Kuhhaltung wie Kuh-Urin zu behandeln. So entstand das Modell eines Photobioreaktors, der Nährstoffe mithilfe von Mikroalgen und Bakterien in Biomasse umwandelt. Zudem setzt der Reaktor Sauerstoff aus Kohlendioxid frei. Der Kölner Design Preis wird von der Prof. Dr.-Ing. R. G. Winkler-Stiftung ausgelobt. Er würdigt herausragende Abschlussarbeiten der Designstudiengänge an Kölner Hochschulen.

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    Poliovirus im Abwasser von drei EU-Ländern nachgewiesen

    In drei EU-Ländern wurde in mehreren Abwasserproben zwischen September und November 2024 das Poliovirus nachgewiesen. Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) hat daraufhin alle relevanten Interessenträger aufgefordert, die Situation wachsam zu beobachten und weiterhin eine strenge Überwachung und Impfung durchzuführen. Das ECDC empfiehlt, dass die Gesundheitsbehörden in der EU sensible und effiziente Überwachungssysteme, einschließlich Umweltüberwachung, aufrechterhalten. Europa ist seit 2002 poliofrei.

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    Abwasserzweckverbände können sich bei eigener Einleitung nicht auf die Vorschriften zur Kleineinleitung berufen

    Abwasserzweckverbände können sich bei eigener Einleitung nicht auf die Vorschriften zur Kleineinleitung berufen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 13. November 2024 entschieden (BVerwG 9 C 3.23). Geklagt hatten zwei Abwasserzweckverbände mit Sitz in Sachsen. In dem einen Verfahren wendet sich der Kläger gegen die Festsetzung einer Abwasserabgabe im Veranlagungsjahr 2016 für die Einleitung von Schmutzwasser über die von ihm betriebene Kleinkläranlage Pyrna. Der andere Kläger wendet sich gegen die Festsetzung einer Abwasserabgabe im Veranlagungsjahr 2006 für die Einleitung aus drei Kanaleinleitstellen in Rochlitz. Beide Kläger tragen vor, dass sie nur in kleinen Mengen Abwasser einleiteten und sich deshalb auf die aus ihrer Sicht günstigere Bestimmung des § 8 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) berufen könnten. Dieser sieht zur Vereinfachung unter bestimmten Voraussetzungen für Kleineinleitungen von Schmutzwasser statt einer Bemessung nach der Schädlichkeit Pauschalierungen bis hin zu einer vollständigen Abgabefreiheit vor. Auf die Revisionen des Freistaats Sachsen in zweiter Instanz hat das Bundesverwaltungsgericht die Abgabenerhebung in der praktizierten Form, also die Berechnung nach der Schädlichkeit, für rechtmäßig erklärt. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts können sich die Kläger nicht auf die Ausnahmevorschrift des § 8 AbwAG berufen. Diese greift nach ihrem klaren Wortlaut nur ein, wenn es sich um Einleitungen von
    Schmutzwasser handelt, für das eine Körperschaft des öffentlichen Rechts „an Stelle der Einleiter“ abgabepflichtig ist. Die Kläger sind hier aber nicht stellvertretend für fremde Einleitungen abgabepflichtig, sondern werden – für das unmittelbare Verbringen von Abwasser in Gewässer – selbst als Einleiter in Anspruch genommen. Diese gesetzliche Differenzierung ist auch sachgerecht, weil die Abwasserzweckverbände die Abwasserbeseitigung nach ihren Vorstellungen organisieren und gegebenenfalls optimieren können, während Privathaushalte ihren Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht erzwingen können. Zudem bedürfen die Zweckverbände keiner Vereinfachung, wenn sie nicht für fremde, sondern für eigene Einleitungen abgabenpflichtig sind. Hiermit wird auch dem Lenkungszweck eines bestmöglichen Gewässerschutzes Rechnung getragen.

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    IFAT Munich ab 2026 einen Tag kürzer

    Die IFAT Munich findet zukünftig Montag bis Donnerstag statt, im Jahr 2026 vom 4. bis 7. Mai. Das teilt die Messe München „nach umfangreicher Auswertung sowie in Abstimmung mit Unternehmen und Verbänden“ mit. „Durch die neue Laufzeit gewinnt die IFAT Munich weiter an Effizienz“, sagt Stefan Rummel, Geschäftsführer der Messe München. „Gleichzeitig schonen wir damit die Ressourcen unserer Austeller und Besucher. Das anstehende Jubiläum im Jahr 2026 – 60 Jahre IFAT Munich – haben wir zum Anlass genommen, um Abläufe zu optimieren und vor diesem Hintergrund die Messe-Laufzeit angepasst.“ Im Jahr 2026 wird die IFAT Munich auch mit einer geänderten Selbstbeschreibung auftreten. Künftig firmiert die Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft unter dem Titel: IFAT Munich: Solutions for Water, Recycling and Circularity.

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    Pharmaindustrie zweifelt an Kostenprognosen des VKU zur vierten Reinigungsstufe

    Pharma Deutschland, ein Branchenverband der Pharmaindustrie, stellt die Kostenschätzungen des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) zur Einführung der vierten Reinigungsstufe im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie infrage. Der Verband meint, eine aktuelle Analyse von ihm zeige, dass die in der VKU-Studie (Herstellerverantwortung: Was kostet die Pflicht zur vierten Reinigungsstufe?) prognostizierten Bau- und Betriebskosten deutlich unter den tatsächlich veranschlagten Kosten lägen. Dazu hat Pharma Deutschland die Annahmen der VKU-Studie zu den Aufbau-, Bau- und Betriebskosten mit öffentlichen Daten von 25 zwischen 2018 und 2024
    geplanten sowie bereits gebauten Klärwerksprojekten verglichen. Für den Bau und Betrieb der vierten Klärstufe kalkuliert die VKU-Studie eine Gesamtkostenspanne von 0,40 Euro bis 2,60 Euro pro Kubikmeter Abwasser, abhängig von der jeweiligen Klärwerksgröße. Die von Pharma Deutschland untersuchten Klärwerksprojekte unterschiedlicher Größe wiesen dagegen bereits für den Bau Kostenspannen von 2,02–3,91 Euro pro Kubikmeter Abwasser auf. Auch bei den Gesamtbaukosten klafft eine Lücke: Während der VKU von 4 Milliarden Euro für 570 Klärwerke ausgeht, liegen die Hochrechnungen durch Pharma Deutschland auf Basis realer Projektkosten bei 10,5 Milliarden Euro. Pharma Deutschland meint weiter, dass die Umsetzung der vierten Reinigungsstufe und damit verbundene Folgen für die Pharmaindustrie bisher massiv von der Bundesregierung unterschätzt würden und fordert daher die künftige Bundesregierung auf, bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie in den Dialog mit der Pharmaindustrie zu treten.
    Anfang November 2024 hatten Pharma Deutschland und weitere Branchenverbände bereits kritisiert, dass die Hersteller von Humanpharmazeutika und Kosmetika durch die neue Kommunalabwasserrichtlinie verpflichtet werden, mindestens 80 Prozent der Kosten zum Aufbau der vierten Reinigungsstufe zu tragen. Die damit zu entfernenden Verunreinigungen würden auch aus anderen Bereichen – etwa aus Pflanzenschutzoder Reinigungsmitteln oder aus dem Verkehr – stammen.

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    Open-Source-Software zur Erkennung von Cyberattacken

    Cyberangriffe haben sich zu einem großen Risiko für Unternehmen und andere Organisationen entwickelt. Um Datendiebstahl, Sabotage und Erpressung vorzubeugen, nutzen viele Firmen und Behörden deshalb Sicherheitsinformations- und Ereignismanagement-Systeme (SIEM), die Cyberattacken mithilfe von Detektionsregeln bzw. Signaturen entdecken können. Forschende des Fraunhofer FKIE haben jedoch in umfangreichen Tests nachgewiesen, dass Angreifende viele solcher Signaturen leicht umgehen können. Ein neues Open-Source-System des Fraunhofer FKIE soll hier Abhilfe schaffen: Auf Basis von KI erkennt AMIDES (Adaptive Misuse Detection System) Angriffe, die klassische Signaturen übersehen. Die frei verfügbare Open-Source-Software wendet sich vor allem an größere Organisationen, die bereits über ein zentrales Sicherheitsmonitoring verfügen und dieses verbessern möchten. Die Software führt eine Merkmalsextraktion auf Daten sicherheitsrelevanter Ereignisse durch, zum Beispiel auf der Befehlszeile neu gestarteter Programme Mithilfe von Machine Learning werden dann Befehlszeilen erkannt, die denen ähneln, auf die die Detektionsregeln anschlagen, die aber nicht genau diese Signaturen treffen. In diesem Fall würde AMIDES einen Alarm auslösen. Der Ansatz wird als adaptive Missbrauchserkennung bezeichnet, da er sich an die Zielumgebung anpasst, indem er auf ihr Normalverhalten trainiert wird, um potenzielle Angriffe von harmlosen Ereignissen richtig zu unterscheiden. Im Rahmen eines umfangreichen Tests mit Echtdaten einer deutschen Behörde konnte AMIDES bereits evaluiert werden. Mit seiner Standardempfindlichkeit erkannte AMIDES erfolgreich 70 Prozent der Umgehungsversuche ohne Fehlalarme. In puncto Geschwindigkeit zeigten die Messungen, dass das System schnell genug für den Livebetrieb auch in sehr großen Unternehmensnetzen ist.

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    Regierungsentwurf des KRITISDachgesetzes vorgelegt

    Die Bundesregierung hat den Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie der EU und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen vorgelegt (Bundestags-Drucksache 20/13961). Mit diesem Gesetzentwurf soll laut Bundesinnenministerium erstmals bundesweit festgelegt werden, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Außerdem enthält es den Angaben zufolge Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen und sieht eine Meldepflicht für Vorfälle vor.

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    Cybersicherheit und Resilienz kritischer Einrichtungen

    EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
    Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere 22 Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie die NIS-2 Richtlinie zur Cybersicherheit nicht vollständig umgesetzt haben. In einem weiteren Fall geht es um die Umsetzung der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen („CERRichtlinie“). Hier hat die Kommission Deutschland und weitere 23 Mitgliedstaaten aufgefordert, die vereinbarten Vorschriften zum Schutz kritischer Infrastrukturen umzusetzen. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten. Die Mitgliedstaaten mussten die NIS2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Mit der NIS2-Richtlinie soll ein hohes Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU sichergestellt werden. Sie gilt für Einrichtungen
    in wesentlichen Sektoren wie öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten, aber auch in den Bereichen Abwasser- und Abfallbewirtschaftung und öffentliche Verwaltung. Die Frist für die Umsetzung der CERRichtlinie endete ebenfalls am 17. Oktober 2024. Der Ansatz dieser Richtlinie verlagert den Schwerpunkt vom Schutz kritischer Infrastrukturen hin zur Stärkung der Resilienz von Einrichtungen, die diese Infrastrukturen betreiben.

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    Bundesregierung sucht internationale Vorreiterprojekte für Biodiversitätsund Klimaschutz

    Auf der Weltklimakonferenz in Baku haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Auswärtige Amt (AA) den Themencall 2024 der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) veröffentlicht. Mit dem Ideenwettbewerb sucht die IKI weltweit nach ambitionierten und innovativen Projektideen zur Bekämpfung der Klimakrise und zum Schutz der Biodiversität in Entwicklungsund Schwellenländern. Ziel ist es, die Partnerländer bei der Minderung von Treibhausgasemissionen und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu unterstützen, natürliche Kohlenstoffsenken zu stärken und die biologische Vielfalt zu schützen. Die IKI wird seit dem Jahr 2022 vom BMWK in enger Zusammenarbeit mit dem BMUV und dem AA umgesetzt. Insgesamt stellen BMWK, BMUV und AA gut 200 Millionen Euro für Projekte in neun Themenschwerpunkten zur Verfügung. Projektskizzen können bis zum 18. Februar 2025 eingereicht werden.

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    Methan aus organischen Abfällen soll weltweit reduziert werden

    Erstmalig auf einer Weltklimakonferenz wurde auf der COP29 in Baku eine politische Erklärung bekannt gegeben, die den Zusammenhang zwischen Klimaschutz und Abfallwirtschaft adressiert. Im Rahmen einer hochrangigen Veranstaltung hat Deutschland zusammen mit über 30 Ländern aus allen Regionen der Vereinten Nationen den Beitritt zur „Deklaration zur Eliminierung von Methan aus organischen Abfällen“ verkündet. Die Deklaration geht auf die Initiative der aserbaidschanischen COP29-Präsidentschaft zurück und soll ein Schlaglicht werfen auf die globalen Aktivitäten zur Methanminderung durch die Abfallwirtschaft, auf eine bessere Finanzierung und auf Synergien mit anderen wichtigen Umwelt- und Entwicklungszielen, insbesondere Bodenschutz und Ernährungssicherheit. Außerdem flankiert sie die Arbeiten des Global Methane Pledges (GMP), der weltweiten Initiative, die Methanemissionen aus den Sektoren Landwirtschaft, Energie und Abfall bis 2030 um 30 Prozent im Vergleich zu 2020 zu senken

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    Fördermittel: neue Kommunalrichtlinie veröffentlicht

    Die Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) wurde veröffentlicht (Bundesanzeiger, 13. November 2024). Die Förderrichtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen, Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren. Darüber hinaus soll die Zahl der insgesamt mit der Förderung der Kommunalrichtlinie seit 2008 erreichten Kommunen bis zum Jahr 2027 auf 6000 steigen. Förderfähig sind zum Beispiel: die Errichtung von zusätzlichen befestigten Sammelplätzen für Garten- und Grünabfälle mit gebundener Decke und einer Erfassung des Niederschlagwassers; die Errichtung von emissionsarmen, effizienten Bioabfallvergärungsanlagen; Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung (hier ist verschiedentlich Klärschlamm erwähnt, etwa die Klärschlammverwertung im Verbund, die Umstellung von aerober zu anaerober Klärschlammbehandlung durch Faulung, die Umstellung der Schlammtrocknung auf erneuerbare Energien); energieeffiziente Abwasserpumpen. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden.

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    Reform des Vergaberechts vom Bundeskabinett beschlossen

    Das Bundeskabinett hat am 27. November 2024 den Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt, bürokratische Hürden abgebaut, Gesamtvergaben etwa zum Zweck beschleunigter Transformations-, Infrastruktur- und Verteidigungsprojekte erleichtert und Nachprüfungsverfahren digitalisiert werden. Bei dem neuen Regelfall einer nachhaltigen Beschaffung können die Auftraggeber über die bestmögliche Umsetzung selbst entscheiden. Neben dem nun beschlossenen Vergaberechtstransformationsgesetz zur Reform der Regelungen oberhalb der EU-Schwellenwerte ist eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung vorgesehen. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen basieren maßgeblich auf den Vorschlägen und über 450 Stellungnahmen aller relevanten Fachkreise im Rahmen einer öffentlichen Konsultation im Jahr 2023, so das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung. Dabei sei insbesondere Wert auf die Vereinfachung der Vergabever Abbau überschüssiger Bürokratie sowie auf einfach umsetzbare, praxisnahe Regelungen für eine nachhaltigere Beschaffung gelegt worden. Dies sei der erste und wichtigste Baustein des Vergabetransformationspakets.

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    Umweltministerkonferenz fordert verstärkten Hochwasserschutz

    Die Umweltministerinnen und Umweltminister von Bund und Ländern fordern angesichts der Häufung schwerer Hochwasser- und Starkregenereignisse verstärkte Anstrengungen beim Hochwasserschutz. „Die Umweltministerkonferenz (UMK) sieht es angesichts des Klimawandels als dringend geboten an, den Hochwasserschutz weiter zu stärken und seine Umsetzung konsequent voranzutreiben“, heißt es im Abschlusspapier der Ende November 2024 zu Ende gehenden UMK in Bad Neuenahr. Die verheerende Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hatte 2021 zu insgesamt 135 Todesopfern und Schäden in Höhe von rund knapp 9 Milliarden Euro geführt. Zwar hätten Bund und Länder in der Folge auf Grundlage der Nationalen Wasserstrategie und des bundesweiten Klimaanpassungsgesetzes eine Reihe von Maßnahmen unternommen, etwa durch Stärkung der Hochwasser- und Starkregenvorsorge, Veröffentlichung von Starkregengefahrenhinweiskarten und diversen Förderprogrammen. Dennoch müssten insbesondere Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Hochwasserschutz beschleunigt werden, und es fehlten Regelungen zur Finanzierung der verpflichtenden Starkregenvorsorgekonzepte in den Kommunen. „Hochwasserschutzmaßnahmen sollten als Projekte von überragendem öffentlichem Interesse eingestuft werden“, heißt es im Abschlussdokument. Im Grundgesetz soll es außerdem eine neue Gemeinschaftsaufgabe geben, die es dem Bund erlaubt, Kommunen beim Klimaschutz, der Klimaanpassung und dem Naturschutz auch direkt zu fördern. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der senator der Länder einigten sich darauf, schnellstmöglich konkrete Textbausteine für einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Werden der Naturschutz, der Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert, würde das für eine dauerhafte Finanzierung in diesen Bereichen sorgen. Denn bislang gibt es folgendes Problem: Der Bund kann Kommunen nicht direkt fördern – egal, ob es um Regenrückhaltebecken, eine Flussrenaturierung, um einen Deich oder um die Kühlung von Innenstädten mit mehr Grün geht. Andere Förderungen über das Land oder über die EU beinhalten in der Regel einen gewissen Eigenanteil. Ist die Kommune aber eher finanzschwach, ist mitunter schon der Eigenanteil zu hoch, den sie aufbringen müsste. Dem Bund ist es nicht erlaubt, finanzschwache Kommunen direkt zu fördern. Das zweite Problem ist: Förderprogramme sind immer zeitlich begrenzt. Damit ist es kaum planbar, ob es Nachfolge-Programme gibt und was sie künftig fördern. Denn oftmals ist es mit einer einzelnen Investition nicht getan, Deiche müssen in Stand gehalten werden oder Regenrückhaltebecken saniert werden, wenn sie in die Jahre gekommen sind.

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    Bayern: Abwasser-Innovationspreise 2024 verliehen

    Die Preisträger das bayerischen Abwasser-Innovationspreises 2024 stehen fest: die Marktgemeinde Untergriesbach, die GEA Holzkirchen KU und das AWA Ammersee. Mit der Preisverleihung ist eine Zusage für eine finanzielle Förderung in Höhe von insgesamt rund 780000 Euro
    verbunden. Die Gemeindewerke Karlsfeld haben für ein bereits abgeschlossenes Projekt einen Prämienpreis in Höhe von 25000 Euro erhalten. Die Marktgemeinde Untergriesbach plant durch eine innovative Verknüpfung von Schlamm- und Umwälzbecken, Schwerkraftabscheider und anaerobem Selektor die Schlammabsetzeigenschaften zu verbessern. Dadurch wird weniger Fällmittel benötigt und die Kapazität der Anlage vergrößert. So kann ein Regenüberlaufbecken eingespart werden. Das Umweltministerium unterstützt dieses Projekt mit bis zu 200000 Euro. Die GEA Holzkirchen KU will eine „Plus-Energie-Kläranlage“ verwirklichen. Das Klärgas wird hierbei vollständig genutzt, und durch eine ausgeklügelte Verbindung von Blockheizkraftwerk, Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, eigener Strom- und Wärmenutzung können Stromüberschüsse ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die GEA Holzkirchen KU erhält dafür bis zu 380000 Euro Fördermittel. Das AWA Ammersee gKU wird in Bayern die erste schwimmende Photovoltaik-Anlage auf einem Schönungsteich bauen und den Stromverbrauch der Kläranlage klimafreundlicher decken. Der Platzierung auf einem Teich spart Fläche auf der grünen Wiese. Die Anlage wird so konstruiert, dass Wasservögel unter der Anlage schwimmen und nisten können. Das AWA Ammersee erhält für die Anlage eine Förderung bis zu 200000 Euro. Die Gemeindewerke Karlsfeld erhalten einen Prämien-Preis für einen neu gebauten Faulbehälter. Durch eine innovative Verrohrung wird Schlamm direkt aus dem Faulbehälter entnommen, und sowohl der warme Schlamm als auch das warme Prozesswasser werden weiterverwendet. Jährlich werden so 200000 Kilowattstunden an thermischer Energie eingespart. Die Prämie beträgt 25000 Euro.

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    Deutscher Nachhaltigkeitspreis für Hamburg Wasser

    Mit dem diesjährigen Deutschen Nachhaltigkeitspreis in der Kategorie für internationale Zusammenarbeit wurde die Partnerschaft zwischen Hamburg Wasser und der Jordan Water Company „Miyahuna“ ausgezeichnet. Als „Water Operators Partnership“ steht das Projekt für die konsequente grenzübergreifende Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in Ländern, die stark vom Klimawandel betroffen sind. Überreicht wurde der in Zusammenarbeit mit dem Industrieunternehmen Wilo ausgelobte Preis am 29. November 2024 in Düsseldorf durch Dr. Gerd Müller, Generalsekretär der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO). Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis wird im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitstages verliehen und ist in der Satzung des Stiftungsvereins festgelegt. Die Bundesregierung begleitet und unterstützt den Preis von Beginn an im Jahr 2008.

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    Baden-Württemberg: Ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz ausgezeichnet

    Insgesamt 32 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hat Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl am 20. November 2024 als „Ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz“ ausgezeichnet. Mit Bezug zur Wasserwirtschaft dabei: die Kuhn GmbH Technische Anlagen aus Höpfingen und GEMÜ Gebr. Müller Apparatebau GmbH & Co. KG. Einer der beiden Geschäftsführer der Kuhn
    GmbH, Dr.-Ing. Michael Kuhn, ist Vorsitzender des Beirats der DWA. Die Kuhn GmbH fertigt Maschinen für die Einlaufgruppe von Abwasserreinigungsanlagen, wie Rechen, Waschpressen und Sandwäschen. Die Auszeichnung wird vom Land Baden-Württemberg jährlich an Unternehmen verliehen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Ausübung des Ehrenamts im Bevölkerungsschutz unterstützen. So können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel bei Notfällen unverzüglich in den Einsatz gehen

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