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Januar 2025


Kölner Design Preis für Photobioreaktor

Die Arbeit „Kühe machen Mühe“ von Theresa Tropschuh, Absolventin der Köln International School of Design (KISD) der TH Köln wurde am 21. November 2024 im Rahmen des Köln Design Preises mit dem ersten Preis, dotiert mit 1200 Euro, ausgezeichnet. Mit einem interdisziplinären Ansatz aus Design und Ingenieurwissenschaften entwickelte die Preisträgerin eine Möglichkeit, Abwässer aus der landwirtschaftlichen Kuhhaltung wie Kuh-Urin zu behandeln. So entstand das Modell eines Photobioreaktors, der Nährstoffe mithilfe von Mikroalgen und Bakterien in Biomasse umwandelt. Zudem setzt der Reaktor Sauerstoff aus Kohlendioxid frei. Der Kölner Design Preis wird von der Prof. Dr.-Ing. R. G. Winkler-Stiftung ausgelobt. Er würdigt herausragende Abschlussarbeiten der Designstudiengänge an Kölner Hochschulen.

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Poliovirus im Abwasser von drei EU-Ländern nachgewiesen

In drei EU-Ländern wurde in mehreren Abwasserproben zwischen September und November 2024 das Poliovirus nachgewiesen. Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) hat daraufhin alle relevanten Interessenträger aufgefordert, die Situation wachsam zu beobachten und weiterhin eine strenge Überwachung und Impfung durchzuführen. Das ECDC empfiehlt, dass die Gesundheitsbehörden in der EU sensible und effiziente Überwachungssysteme, einschließlich Umweltüberwachung, aufrechterhalten. Europa ist seit 2002 poliofrei.

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Abwasserzweckverbände können sich bei eigener Einleitung nicht auf die Vorschriften zur Kleineinleitung berufen

Abwasserzweckverbände können sich bei eigener Einleitung nicht auf die Vorschriften zur Kleineinleitung berufen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 13. November 2024 entschieden (BVerwG 9 C 3.23). Geklagt hatten zwei Abwasserzweckverbände mit Sitz in Sachsen. In dem einen Verfahren wendet sich der Kläger gegen die Festsetzung einer Abwasserabgabe im Veranlagungsjahr 2016 für die Einleitung von Schmutzwasser über die von ihm betriebene Kleinkläranlage Pyrna. Der andere Kläger wendet sich gegen die Festsetzung einer Abwasserabgabe im Veranlagungsjahr 2006 für die Einleitung aus drei Kanaleinleitstellen in Rochlitz. Beide Kläger tragen vor, dass sie nur in kleinen Mengen Abwasser einleiteten und sich deshalb auf die aus ihrer Sicht günstigere Bestimmung des § 8 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) berufen könnten. Dieser sieht zur Vereinfachung unter bestimmten Voraussetzungen für Kleineinleitungen von Schmutzwasser statt einer Bemessung nach der Schädlichkeit Pauschalierungen bis hin zu einer vollständigen Abgabefreiheit vor. Auf die Revisionen des Freistaats Sachsen in zweiter Instanz hat das Bundesverwaltungsgericht die Abgabenerhebung in der praktizierten Form, also die Berechnung nach der Schädlichkeit, für rechtmäßig erklärt. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts können sich die Kläger nicht auf die Ausnahmevorschrift des § 8 AbwAG berufen. Diese greift nach ihrem klaren Wortlaut nur ein, wenn es sich um Einleitungen von
Schmutzwasser handelt, für das eine Körperschaft des öffentlichen Rechts „an Stelle der Einleiter“ abgabepflichtig ist. Die Kläger sind hier aber nicht stellvertretend für fremde Einleitungen abgabepflichtig, sondern werden – für das unmittelbare Verbringen von Abwasser in Gewässer – selbst als Einleiter in Anspruch genommen. Diese gesetzliche Differenzierung ist auch sachgerecht, weil die Abwasserzweckverbände die Abwasserbeseitigung nach ihren Vorstellungen organisieren und gegebenenfalls optimieren können, während Privathaushalte ihren Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht erzwingen können. Zudem bedürfen die Zweckverbände keiner Vereinfachung, wenn sie nicht für fremde, sondern für eigene Einleitungen abgabenpflichtig sind. Hiermit wird auch dem Lenkungszweck eines bestmöglichen Gewässerschutzes Rechnung getragen.

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IFAT Munich ab 2026 einen Tag kürzer

Die IFAT Munich findet zukünftig Montag bis Donnerstag statt, im Jahr 2026 vom 4. bis 7. Mai. Das teilt die Messe München „nach umfangreicher Auswertung sowie in Abstimmung mit Unternehmen und Verbänden“ mit. „Durch die neue Laufzeit gewinnt die IFAT Munich weiter an Effizienz“, sagt Stefan Rummel, Geschäftsführer der Messe München. „Gleichzeitig schonen wir damit die Ressourcen unserer Austeller und Besucher. Das anstehende Jubiläum im Jahr 2026 – 60 Jahre IFAT Munich – haben wir zum Anlass genommen, um Abläufe zu optimieren und vor diesem Hintergrund die Messe-Laufzeit angepasst.“ Im Jahr 2026 wird die IFAT Munich auch mit einer geänderten Selbstbeschreibung auftreten. Künftig firmiert die Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft unter dem Titel: IFAT Munich: Solutions for Water, Recycling and Circularity.

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Pharmaindustrie zweifelt an Kostenprognosen des VKU zur vierten Reinigungsstufe

Pharma Deutschland, ein Branchenverband der Pharmaindustrie, stellt die Kostenschätzungen des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) zur Einführung der vierten Reinigungsstufe im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie infrage. Der Verband meint, eine aktuelle Analyse von ihm zeige, dass die in der VKU-Studie (Herstellerverantwortung: Was kostet die Pflicht zur vierten Reinigungsstufe?) prognostizierten Bau- und Betriebskosten deutlich unter den tatsächlich veranschlagten Kosten lägen. Dazu hat Pharma Deutschland die Annahmen der VKU-Studie zu den Aufbau-, Bau- und Betriebskosten mit öffentlichen Daten von 25 zwischen 2018 und 2024
geplanten sowie bereits gebauten Klärwerksprojekten verglichen. Für den Bau und Betrieb der vierten Klärstufe kalkuliert die VKU-Studie eine Gesamtkostenspanne von 0,40 Euro bis 2,60 Euro pro Kubikmeter Abwasser, abhängig von der jeweiligen Klärwerksgröße. Die von Pharma Deutschland untersuchten Klärwerksprojekte unterschiedlicher Größe wiesen dagegen bereits für den Bau Kostenspannen von 2,02–3,91 Euro pro Kubikmeter Abwasser auf. Auch bei den Gesamtbaukosten klafft eine Lücke: Während der VKU von 4 Milliarden Euro für 570 Klärwerke ausgeht, liegen die Hochrechnungen durch Pharma Deutschland auf Basis realer Projektkosten bei 10,5 Milliarden Euro. Pharma Deutschland meint weiter, dass die Umsetzung der vierten Reinigungsstufe und damit verbundene Folgen für die Pharmaindustrie bisher massiv von der Bundesregierung unterschätzt würden und fordert daher die künftige Bundesregierung auf, bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie in den Dialog mit der Pharmaindustrie zu treten.
Anfang November 2024 hatten Pharma Deutschland und weitere Branchenverbände bereits kritisiert, dass die Hersteller von Humanpharmazeutika und Kosmetika durch die neue Kommunalabwasserrichtlinie verpflichtet werden, mindestens 80 Prozent der Kosten zum Aufbau der vierten Reinigungsstufe zu tragen. Die damit zu entfernenden Verunreinigungen würden auch aus anderen Bereichen – etwa aus Pflanzenschutzoder Reinigungsmitteln oder aus dem Verkehr – stammen.

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Open-Source-Software zur Erkennung von Cyberattacken

Cyberangriffe haben sich zu einem großen Risiko für Unternehmen und andere Organisationen entwickelt. Um Datendiebstahl, Sabotage und Erpressung vorzubeugen, nutzen viele Firmen und Behörden deshalb Sicherheitsinformations- und Ereignismanagement-Systeme (SIEM), die Cyberattacken mithilfe von Detektionsregeln bzw. Signaturen entdecken können. Forschende des Fraunhofer FKIE haben jedoch in umfangreichen Tests nachgewiesen, dass Angreifende viele solcher Signaturen leicht umgehen können. Ein neues Open-Source-System des Fraunhofer FKIE soll hier Abhilfe schaffen: Auf Basis von KI erkennt AMIDES (Adaptive Misuse Detection System) Angriffe, die klassische Signaturen übersehen. Die frei verfügbare Open-Source-Software wendet sich vor allem an größere Organisationen, die bereits über ein zentrales Sicherheitsmonitoring verfügen und dieses verbessern möchten. Die Software führt eine Merkmalsextraktion auf Daten sicherheitsrelevanter Ereignisse durch, zum Beispiel auf der Befehlszeile neu gestarteter Programme Mithilfe von Machine Learning werden dann Befehlszeilen erkannt, die denen ähneln, auf die die Detektionsregeln anschlagen, die aber nicht genau diese Signaturen treffen. In diesem Fall würde AMIDES einen Alarm auslösen. Der Ansatz wird als adaptive Missbrauchserkennung bezeichnet, da er sich an die Zielumgebung anpasst, indem er auf ihr Normalverhalten trainiert wird, um potenzielle Angriffe von harmlosen Ereignissen richtig zu unterscheiden. Im Rahmen eines umfangreichen Tests mit Echtdaten einer deutschen Behörde konnte AMIDES bereits evaluiert werden. Mit seiner Standardempfindlichkeit erkannte AMIDES erfolgreich 70 Prozent der Umgehungsversuche ohne Fehlalarme. In puncto Geschwindigkeit zeigten die Messungen, dass das System schnell genug für den Livebetrieb auch in sehr großen Unternehmensnetzen ist.

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Regierungsentwurf des KRITISDachgesetzes vorgelegt

Die Bundesregierung hat den Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie der EU und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen vorgelegt (Bundestags-Drucksache 20/13961). Mit diesem Gesetzentwurf soll laut Bundesinnenministerium erstmals bundesweit festgelegt werden, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Außerdem enthält es den Angaben zufolge Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen und sieht eine Meldepflicht für Vorfälle vor.

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Cybersicherheit und Resilienz kritischer Einrichtungen

EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere 22 Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie die NIS-2 Richtlinie zur Cybersicherheit nicht vollständig umgesetzt haben. In einem weiteren Fall geht es um die Umsetzung der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen („CERRichtlinie“). Hier hat die Kommission Deutschland und weitere 23 Mitgliedstaaten aufgefordert, die vereinbarten Vorschriften zum Schutz kritischer Infrastrukturen umzusetzen. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten. Die Mitgliedstaaten mussten die NIS2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Mit der NIS2-Richtlinie soll ein hohes Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU sichergestellt werden. Sie gilt für Einrichtungen
in wesentlichen Sektoren wie öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten, aber auch in den Bereichen Abwasser- und Abfallbewirtschaftung und öffentliche Verwaltung. Die Frist für die Umsetzung der CERRichtlinie endete ebenfalls am 17. Oktober 2024. Der Ansatz dieser Richtlinie verlagert den Schwerpunkt vom Schutz kritischer Infrastrukturen hin zur Stärkung der Resilienz von Einrichtungen, die diese Infrastrukturen betreiben.

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Bundesregierung sucht internationale Vorreiterprojekte für Biodiversitätsund Klimaschutz

Auf der Weltklimakonferenz in Baku haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Auswärtige Amt (AA) den Themencall 2024 der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) veröffentlicht. Mit dem Ideenwettbewerb sucht die IKI weltweit nach ambitionierten und innovativen Projektideen zur Bekämpfung der Klimakrise und zum Schutz der Biodiversität in Entwicklungsund Schwellenländern. Ziel ist es, die Partnerländer bei der Minderung von Treibhausgasemissionen und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu unterstützen, natürliche Kohlenstoffsenken zu stärken und die biologische Vielfalt zu schützen. Die IKI wird seit dem Jahr 2022 vom BMWK in enger Zusammenarbeit mit dem BMUV und dem AA umgesetzt. Insgesamt stellen BMWK, BMUV und AA gut 200 Millionen Euro für Projekte in neun Themenschwerpunkten zur Verfügung. Projektskizzen können bis zum 18. Februar 2025 eingereicht werden.

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Methan aus organischen Abfällen soll weltweit reduziert werden

Erstmalig auf einer Weltklimakonferenz wurde auf der COP29 in Baku eine politische Erklärung bekannt gegeben, die den Zusammenhang zwischen Klimaschutz und Abfallwirtschaft adressiert. Im Rahmen einer hochrangigen Veranstaltung hat Deutschland zusammen mit über 30 Ländern aus allen Regionen der Vereinten Nationen den Beitritt zur „Deklaration zur Eliminierung von Methan aus organischen Abfällen“ verkündet. Die Deklaration geht auf die Initiative der aserbaidschanischen COP29-Präsidentschaft zurück und soll ein Schlaglicht werfen auf die globalen Aktivitäten zur Methanminderung durch die Abfallwirtschaft, auf eine bessere Finanzierung und auf Synergien mit anderen wichtigen Umwelt- und Entwicklungszielen, insbesondere Bodenschutz und Ernährungssicherheit. Außerdem flankiert sie die Arbeiten des Global Methane Pledges (GMP), der weltweiten Initiative, die Methanemissionen aus den Sektoren Landwirtschaft, Energie und Abfall bis 2030 um 30 Prozent im Vergleich zu 2020 zu senken

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Fördermittel: neue Kommunalrichtlinie veröffentlicht

Die Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) wurde veröffentlicht (Bundesanzeiger, 13. November 2024). Die Förderrichtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen, Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren. Darüber hinaus soll die Zahl der insgesamt mit der Förderung der Kommunalrichtlinie seit 2008 erreichten Kommunen bis zum Jahr 2027 auf 6000 steigen. Förderfähig sind zum Beispiel: die Errichtung von zusätzlichen befestigten Sammelplätzen für Garten- und Grünabfälle mit gebundener Decke und einer Erfassung des Niederschlagwassers; die Errichtung von emissionsarmen, effizienten Bioabfallvergärungsanlagen; Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung (hier ist verschiedentlich Klärschlamm erwähnt, etwa die Klärschlammverwertung im Verbund, die Umstellung von aerober zu anaerober Klärschlammbehandlung durch Faulung, die Umstellung der Schlammtrocknung auf erneuerbare Energien); energieeffiziente Abwasserpumpen. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden.

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Reform des Vergaberechts vom Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 27. November 2024 den Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt, bürokratische Hürden abgebaut, Gesamtvergaben etwa zum Zweck beschleunigter Transformations-, Infrastruktur- und Verteidigungsprojekte erleichtert und Nachprüfungsverfahren digitalisiert werden. Bei dem neuen Regelfall einer nachhaltigen Beschaffung können die Auftraggeber über die bestmögliche Umsetzung selbst entscheiden. Neben dem nun beschlossenen Vergaberechtstransformationsgesetz zur Reform der Regelungen oberhalb der EU-Schwellenwerte ist eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung vorgesehen. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen basieren maßgeblich auf den Vorschlägen und über 450 Stellungnahmen aller relevanten Fachkreise im Rahmen einer öffentlichen Konsultation im Jahr 2023, so das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung. Dabei sei insbesondere Wert auf die Vereinfachung der Vergabever Abbau überschüssiger Bürokratie sowie auf einfach umsetzbare, praxisnahe Regelungen für eine nachhaltigere Beschaffung gelegt worden. Dies sei der erste und wichtigste Baustein des Vergabetransformationspakets.

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Umweltministerkonferenz fordert verstärkten Hochwasserschutz

Die Umweltministerinnen und Umweltminister von Bund und Ländern fordern angesichts der Häufung schwerer Hochwasser- und Starkregenereignisse verstärkte Anstrengungen beim Hochwasserschutz. „Die Umweltministerkonferenz (UMK) sieht es angesichts des Klimawandels als dringend geboten an, den Hochwasserschutz weiter zu stärken und seine Umsetzung konsequent voranzutreiben“, heißt es im Abschlusspapier der Ende November 2024 zu Ende gehenden UMK in Bad Neuenahr. Die verheerende Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hatte 2021 zu insgesamt 135 Todesopfern und Schäden in Höhe von rund knapp 9 Milliarden Euro geführt. Zwar hätten Bund und Länder in der Folge auf Grundlage der Nationalen Wasserstrategie und des bundesweiten Klimaanpassungsgesetzes eine Reihe von Maßnahmen unternommen, etwa durch Stärkung der Hochwasser- und Starkregenvorsorge, Veröffentlichung von Starkregengefahrenhinweiskarten und diversen Förderprogrammen. Dennoch müssten insbesondere Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Hochwasserschutz beschleunigt werden, und es fehlten Regelungen zur Finanzierung der verpflichtenden Starkregenvorsorgekonzepte in den Kommunen. „Hochwasserschutzmaßnahmen sollten als Projekte von überragendem öffentlichem Interesse eingestuft werden“, heißt es im Abschlussdokument. Im Grundgesetz soll es außerdem eine neue Gemeinschaftsaufgabe geben, die es dem Bund erlaubt, Kommunen beim Klimaschutz, der Klimaanpassung und dem Naturschutz auch direkt zu fördern. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der senator der Länder einigten sich darauf, schnellstmöglich konkrete Textbausteine für einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Werden der Naturschutz, der Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert, würde das für eine dauerhafte Finanzierung in diesen Bereichen sorgen. Denn bislang gibt es folgendes Problem: Der Bund kann Kommunen nicht direkt fördern – egal, ob es um Regenrückhaltebecken, eine Flussrenaturierung, um einen Deich oder um die Kühlung von Innenstädten mit mehr Grün geht. Andere Förderungen über das Land oder über die EU beinhalten in der Regel einen gewissen Eigenanteil. Ist die Kommune aber eher finanzschwach, ist mitunter schon der Eigenanteil zu hoch, den sie aufbringen müsste. Dem Bund ist es nicht erlaubt, finanzschwache Kommunen direkt zu fördern. Das zweite Problem ist: Förderprogramme sind immer zeitlich begrenzt. Damit ist es kaum planbar, ob es Nachfolge-Programme gibt und was sie künftig fördern. Denn oftmals ist es mit einer einzelnen Investition nicht getan, Deiche müssen in Stand gehalten werden oder Regenrückhaltebecken saniert werden, wenn sie in die Jahre gekommen sind.

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Bayern: Abwasser-Innovationspreise 2024 verliehen

Die Preisträger das bayerischen Abwasser-Innovationspreises 2024 stehen fest: die Marktgemeinde Untergriesbach, die GEA Holzkirchen KU und das AWA Ammersee. Mit der Preisverleihung ist eine Zusage für eine finanzielle Förderung in Höhe von insgesamt rund 780000 Euro
verbunden. Die Gemeindewerke Karlsfeld haben für ein bereits abgeschlossenes Projekt einen Prämienpreis in Höhe von 25000 Euro erhalten. Die Marktgemeinde Untergriesbach plant durch eine innovative Verknüpfung von Schlamm- und Umwälzbecken, Schwerkraftabscheider und anaerobem Selektor die Schlammabsetzeigenschaften zu verbessern. Dadurch wird weniger Fällmittel benötigt und die Kapazität der Anlage vergrößert. So kann ein Regenüberlaufbecken eingespart werden. Das Umweltministerium unterstützt dieses Projekt mit bis zu 200000 Euro. Die GEA Holzkirchen KU will eine „Plus-Energie-Kläranlage“ verwirklichen. Das Klärgas wird hierbei vollständig genutzt, und durch eine ausgeklügelte Verbindung von Blockheizkraftwerk, Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, eigener Strom- und Wärmenutzung können Stromüberschüsse ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die GEA Holzkirchen KU erhält dafür bis zu 380000 Euro Fördermittel. Das AWA Ammersee gKU wird in Bayern die erste schwimmende Photovoltaik-Anlage auf einem Schönungsteich bauen und den Stromverbrauch der Kläranlage klimafreundlicher decken. Der Platzierung auf einem Teich spart Fläche auf der grünen Wiese. Die Anlage wird so konstruiert, dass Wasservögel unter der Anlage schwimmen und nisten können. Das AWA Ammersee erhält für die Anlage eine Förderung bis zu 200000 Euro. Die Gemeindewerke Karlsfeld erhalten einen Prämien-Preis für einen neu gebauten Faulbehälter. Durch eine innovative Verrohrung wird Schlamm direkt aus dem Faulbehälter entnommen, und sowohl der warme Schlamm als auch das warme Prozesswasser werden weiterverwendet. Jährlich werden so 200000 Kilowattstunden an thermischer Energie eingespart. Die Prämie beträgt 25000 Euro.

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Deutscher Nachhaltigkeitspreis für Hamburg Wasser

Mit dem diesjährigen Deutschen Nachhaltigkeitspreis in der Kategorie für internationale Zusammenarbeit wurde die Partnerschaft zwischen Hamburg Wasser und der Jordan Water Company „Miyahuna“ ausgezeichnet. Als „Water Operators Partnership“ steht das Projekt für die konsequente grenzübergreifende Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in Ländern, die stark vom Klimawandel betroffen sind. Überreicht wurde der in Zusammenarbeit mit dem Industrieunternehmen Wilo ausgelobte Preis am 29. November 2024 in Düsseldorf durch Dr. Gerd Müller, Generalsekretär der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO). Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis wird im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitstages verliehen und ist in der Satzung des Stiftungsvereins festgelegt. Die Bundesregierung begleitet und unterstützt den Preis von Beginn an im Jahr 2008.

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Baden-Württemberg: Ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz ausgezeichnet

Insgesamt 32 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hat Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl am 20. November 2024 als „Ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz“ ausgezeichnet. Mit Bezug zur Wasserwirtschaft dabei: die Kuhn GmbH Technische Anlagen aus Höpfingen und GEMÜ Gebr. Müller Apparatebau GmbH & Co. KG. Einer der beiden Geschäftsführer der Kuhn
GmbH, Dr.-Ing. Michael Kuhn, ist Vorsitzender des Beirats der DWA. Die Kuhn GmbH fertigt Maschinen für die Einlaufgruppe von Abwasserreinigungsanlagen, wie Rechen, Waschpressen und Sandwäschen. Die Auszeichnung wird vom Land Baden-Württemberg jährlich an Unternehmen verliehen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Ausübung des Ehrenamts im Bevölkerungsschutz unterstützen. So können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel bei Notfällen unverzüglich in den Einsatz gehen

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