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Meldungen zu Hochwasser

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Zu den Archiv Meldungen aus 2010 bis 2022.

2025

2024

2023


Hochwasserschutz, Artenvielfalt, Klimaschutz: Wie ein zurückgebauter Deich das Leben an der Elbe verändert und was Deutschland aus diesem Projekt lernen kann

Vor rund zwanzig Jahren begann der BUND, den Deich in Lenzen an der Elbe auf einer Länge von sieben Kilometern nach hinten zu verlegen und die Fläche zu einer Auenwildnis zu entwickeln. Das Ergebnis: Wo einst Sandsäcke nötig waren, schützt heute die Natur selbst vor Hochwasser.
420 Hektar ehemaliges Grünland in der Lenzener Elbaue wurden der Elbe wieder überlassen. Die Fläche ist etwa so groß wie 587 Fußballfelder. Der Rückbau des Deiches und die Auenrenaturierung wurden von 2002 bis 2011 vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) aus Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Gut zehn Jahre nach Projektabschluss wurde geprüft, was sich an der Lenzener Elbaue konkret verändert hat. Die Resultate sind nun veröffentlicht.

mehr: https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/hochwasserschutz-artenvielfalt-klimaschutz-wie-ein-zurueckgebauter-deich-das-leben-an-der-elbe-veraendert-und-was-deutschland-aus-diesem-projekt-lernen-kann/

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Baustart des Hochwasserschutzes an der Weißen Elster/ Gera-Zwötzen bis Gera-Liebschwitz

Im Stadtgebiet von Gera wird Schritt für Schritt der Hochwasserschutz verbessert. 2013 waren im Einzugsgebiet der Weißen Elster mehrere Städte und Gemeinden vom dem Jahrhundert-Hochwasser betroffen.
egonnen wurde heute mit einem weiteren Abschnitt zum Hochwasserschutz vom Ortsteil Zwötzen, rechte Gewässerseite bis zum Ortsteil Liebschwitz in Gera.

Dazu erklärt Umweltstaatssekretärin Karin Arndt: „Heute wird ein weiterer Puzzle-Baustein vom Hochwasserschutz im Stadtgebiet Gera gesetzt. Es geht darum, Stadt und Land besser auf die Herausforderungen von Hochwasser vorzubereiten, die die Klimaveränderungen mit sich bringen. Thüringen investiert in den Hochwasserschutz nicht nur in Gera, sondern an vielen Risikogewässern unseres Landes, diese Maßnahmen sind im Landesprogramm Hochwasserschutz gebündelt.“

mehr: https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/medieninformation-baustart-des-hochwasserschutzes-an-der-weissen-elster-gera-zwoetzen-bis-gera-liebschwitz

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GDV-Naturgefahrenstatistik 2024: Hochwasserschäden mehr als verdoppelt

Die deutschen Versicherer verzeichnen einen deutlichen Anstieg bei Elementarschäden. Vor allem in Süddeutschland richteten Überschwemmungen hohe Schäden an.
Starkregen, Überschwemmungen, Sturm und Hagel haben 2024 in Deutschland versicherte Schäden in Höhe von 5,7 Mrd. Euro verursacht – genauso viel wie in 2023. Besonders schwer traf es die Menschen in Süddeutschland. „Allein Starkregenereignisse und Überschwemmungen schlugen mit 2,6 Mrd. Euro zu Buche – rund eine Milliarde Euro mehr als im langjährigen Durchschnitt“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Das geht aus der jährlichen GDV-Naturgefahrenstatistik hervor.

mehr: https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/gdv-naturgefahrenstatistik-2024-hochwasserschaeden-mehr-als-verdoppelt-188734

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So rüsten sich die Gemeinden für zukünftige Hochwasserereignisse

Das vergangene Jahr war von verheerenden Unwettern geprägt. Die Gemeinden Wald am Schoberpass, Mautern, Traboch, Kalwang und Trofaiach bereiten sich schon jetzt auf den kommenden Sommer vor.

Die Bilder der schweren Unwetter und Überschwemmungen, die sich im vergangenen Sommer in der gesamten Steiermark ereignet haben, sind vielen Menschen im Gedächtnis geblieben. Im Bezirk Leoben waren besonders Wald am Schoberpass, Mautern und Kalwang, die kurzzeitig zu Katastrophengebieten erklärt wurden, sowie Traboch und Trofaiach betroffen. Seitdem wurde viel wiederhergestellt und aufgebaut, …

mehr: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/leoben/19470095/so-ruesten-sich-die-gemeinden-fuer-zukuenftige-hochwasserereignisse

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Experten: Mehr Schutz vor Hochwasser und Starkregen nötig

Bayern wird immer häufiger von Hochwasser und Überschwemmungen heimgesucht. Schutzmaßnahmen gibt es schon viele – es gibt aber auch noch einiges zu tun, wie in einer Anhörung im Landtag deutlich wird.

mehr: https://www.sueddeutsche.de/bayern/anhoerung-im-landtag-experten-mehr-schutz-vor-hochwasser-und-starkregen-noetig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250206-930-367107

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Experte: Hochwasser wie 2021 hätte heute fast gleiche Folgen

Mehr als drei Jahre nach der Hochwasserkatastrophe fehlt es in NRW weiterhin an ausreichend Schutz. Warum es nur schleppend vorangeht – und welche Rolle dabei ein seltenes Moos in der Eifel spielt.
Mehr als drei Jahre nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe wäre Nordrhein-Westfalen bei einem vergleichbaren Ereignis nach Ansicht eines Experten heute kaum besser vorbereitet. „Die Warnsysteme haben sich verbessert, aber beim Hochwasserschutz selbst sind wir noch nicht viel weiter“, sagte der Hochwasserexperte Holger Schüttrumpf von der RWTH Aachen der Deutschen Presse-Agentur. Sollte es noch mal zu einer Katastrophe kommen, würde die Zahl der Todesopfer dank besserer Warnungen wahrscheinlich geringer ausfallen, die Sachschäden jedoch wären wohl genauso hoch.

mehr: https://www.sueddeutsche.de/panorama/papier-schuetzt-nicht-experte-hochwasser-wie-2021-haette-heute-fast-gleiche-folgen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250104-930-334445

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Internationale Flussgebietskommissionen IKSR für den Rhein und IKSMS für Mosel und Saar beraten in Luxemburg über Lösungen für aktuelle wasserwirtschaftliche Herausforderungen

Das Großherzogtum Luxemburg war 2024 Gastgeber der Plenarsitzung der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) und der Vollversammlung der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar (IKSMS). Beide zwischenstaatliche Kommissionen tagten am 5. und 6. Dezember in Luxemburg-Stadt.
„Der Wechsel von Phasen mit Dürre und Hochwasser sowie der Verlust an Biodiversität zeigen, dass wir in der Wasserwirtschaft vor großen Herausforderungen stehen. Diese können wir als Nachbarstaaten gemeinsam am wirkungsvollsten lösen.“ Mit diesen Worten begrüßte Tom Schaul vom luxemburgischen Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität die Delegierten und anerkannten Beobachter zusammen mit IKSR-Präsidentin Miriam Haritz und IKSMS-Präsident Marc Hoeltzel.

Die IKSR präsentierte anlässlich ihrer Plenarsitzung einen Bericht über die bisherige Entwicklung der Wassertemperaturen des Rheins seit den 1970er Jahren, einen Bericht über das extreme Niedrigwasser 2022 im Rheineinzugsgebiet sowie den Ergebnisbericht des Workshops „Starkregen und Sturzfluten“. Außerdem haben die Fachleute der IKSR erstmals Empfehlungen für den Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen erarbeitet.

mehr: https://www.iksr.org/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-einzeldarstellung/internationale-flussgebietskommissionen-iksr-fuer-den-rhein-und-iksms-fuer-mosel-und-saar-beraten-in-luxemburg-ueber-loesungen-fuer-aktuelle-wasserwirtschaftliche-herausforderungen

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Stellungnahme der agw zum Referentenentwurf der Bundesregierung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes“ vom 18.09.2024

Die großräumige länderübergreifende Hochwassersituation in der Jahresmitte 2024, die Hochwasserkatastrophe 2021 in Rheinland Pfalz und Nordrhein-Westfalen, deutlich häufigere lokale Starkregenereignisse aber auch langanhaltende Trockenperioden in den vergangenen Jahren erfordern von der Wasserwirtschaft, den weiteren beteiligten Akteuren, vor allem aber auch von Politik und Verwaltung ein entschlossenes Vorgehen für eine Beschleunigung und Verbesserung des richtigerweise eingeschlagenen Transformationsprozesses hin zu einem effektiven und starken Hochwasserschutz.
In diesem Sinne ist die Novellierung der bestehenden Gesetze im Bereich des Hochwasserschutzes grundsätzlich zu begrüßen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist darauf zu achten, …

https://www.agw-nw.de/fileadmin/pdf/Dokumente_extern_2024/agw_stellungnahme_hochwasserschutzgesetziii_entg_041124.pdf

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AöW-Pressemitteilung: AöW fordert nachhaltigen Hochwasserschutz durch Flussgebietspartnerschaften

Berlin. Angesichts zunehmender Hochwasser- und Starkregenereignisse fordert die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) in ihrem aktuellen Positionspapier die Einrichtung und Förderung von Flussgebietspartnerschaften, um den Hochwasserschutz in Deutschland nachhaltig zu sichern. Die AöW sieht diese Form der Kooperation als wichtigen Beitrag, um Maßnahmen im gesamten Flusseinzugsgebiet koordiniert und effizient umzusetzen. Hochwasserschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die über die kommunale Ebene hinausreichen müsse. Flussgebietspartnerschaften böten die Möglichkeit, Hochwasserschutzmaßnahmen überregional abzustimmen und so eine ganzheitliche Planung zu fördern.

https://aoew.de/umweltschutz/klimafolgenanpassung/aoew-pressemitteilung-aoew-fordert-nachhaltigen-hochwasserschutz-durch-flussgebietspartnerschaften/

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VKU-Stellungnahme zum Hochwasserschutzgesetz III

Der Klimawandel und die damit einhergehenden extremen Wetterereignisse wie Starkregen und Hochwasser zeigen, dass ein ganzheitlicher und präventiver Ansatz im Hochwasserschutz für die Daseinsvorsorge unerlässlich ist. In seiner Stellungnahme fordert der VKU, dass die Vorgaben zur Starkregenvorsorge präzisiert und die Finanzierung der Maßnahmen sichergestellt wird. Ob und wann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wird, ist derzeit kaum vorherzusagen.

Der VKU hat in seinem Positionspapier Hochwasser, Starkregen, Sturzfluten insbesondere auf das notwendige Vorsorge- und Risikomanagement vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse hingewiesen und darin gefordert, Planung und Bebauung besser auf die sich ändernden Klimaverhältnisse abzustimmen. Nunmehr greift der vorliegende Referentenentwurf des Hochwasserschutzgesetzes III (HWG III) wesentliche Punkte des VKU-Positionspapiers Starkregenkarten auf.

https://www.vku.de/themen/umwelt/artikel/vku-stellungnahme-zum-hochwasserschutzgesetz-iii/

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Kälteschutz in Hochwassergebieten

Prof. Norbert Gebbeken von der Universität der Bundeswehr München ist Experte für Baustatik. Er gibt Tipps, wie Gebäude in den Hochwassergebieten angesichts der drohenden Kälte geschützt werden können.
Kälte nicht in das Material lassen

„Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich um zehn Prozent aus“, so der Bauingenieur Prof. Norbert Gebbeken: „Und diese Ausdehnung kann einen so hohen Druck erzeugen, dass Material oder Bauteile wirklich zerstört werden. Vor allem, wenn Gebäudeteile bereits durchfeuchtet sind. Wenn nun mehrere Tage und Nächte mit Minusgraden um die zehn Grad kommen, muss man versuchen, dass die Kälte nicht in die durchnässten Gebäudeteile eindringen kann. Im ländlichen Raum könne man dazu Stroh- und Heuballen verwenden, ansonsten eignen sich Wärmedämmplatten aus dem Baumarkt. Wenn man diese Wärmedämmplatten von außen an die Bauteile bringt, sodass die niedrigen Temperaturen die Baumaterialien nicht gefrieren lassen, dann kann man eine Menge schützen.“
Bedarf messen

Wer unsicher ist, ob Handlungsbedarf besteht, etwa weil der Keller schon ausgepumpt ist, kann das überprüfen: „Man kann im Baumarkt für wenige Euro ein Feuchtemessgerät kaufen. Bei diesen Geräten ist meistens eine Beschreibung dabei, was eine normale und was eine zu hohe Feuchte ist, sodass man auch im Übergangsbereich dessen, wo Wasser gestanden hat oder noch immer steht, sehen kann, wo etwas abgedämmt werden sollte.“

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Süddeutschland unter Wasser – auch Schweiz betroffen

• Der Süden Deutschlands hat mit einem schweren Hochwasser zu kämpfen.
• Auch in der Schweiz haben starke Niederschläge am Samstagmorgen in der Ost-und Teilen der Innerschweiz sowie im Mittelland zu zahlreichen Überschwemmungen, Erdrutschen und überfluteten Kellern geführt.
• Die Hochwasserlage bleibt angespannt. Denn bereits für Sonntag sind weitere Regenfälle angesagt.
In der Ostschweiz waren am Samstag mehrere Verkehrswege wegen Erdrutschen oder Hochwasser vorübergehend unpassierbar. Betroffen waren einzelne Kantonsstrassen in den Kantonen Zürich, St. Gallen und Thurgau, wie der Touring Club Schweiz (TCS) mitteilte.
Seit Freitagabend gilt am Rhein vom Bodensee bis nach Basel und an der Thur von der Mündung Sitter bis zum Rhein erhebliche Hochwassergefahr.
https://www.srf.ch/news/schweiz/hochwasser-sueddeutschland-unter-wasser-auch-schweiz-betroffen

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Land unter: –Was extreme Überschwemmungen verursacht

UFZ-Forschende haben gezeigt, dass Hochwasser umso extremer ausfallen, je mehr Faktoren dafür eine Rolle spielen.
Wenn Flüsse über die Ufer treten, können die Folgen verheerend sein, wie beispielsweise das katastrophale Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vor drei Jahren gezeigt hat. Um in Zukunft die Überschwemmungsschäden in Grenzen zu halten und die Bewertung von Hochwasserrisiken zu optimieren, muss besser verstanden werden, welche Variablen in welchem Ausmaß zu extremen Ausprägungen von Überflutungen führen können. Mit Methoden des Erklärbaren Maschinellen Lernens haben Forschende des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) nachgewiesen, dass Überschwemmungen extremer ausfallen, wenn mehrere Faktoren an deren Entstehung beteiligt sind. Die Forschungsarbeit wurde im Fachjournal Science Advances veröffentlicht.
Halle (Juni 2013). Die Saale zählt nach den Ergebnissen der UFZ-Wissenschaftler zu den Flüssen mit einer hohen Hochwasserkomplexität.
Foto: André Künzelmann / UFZ Das Zusammenspiel mehrerer Variablen spielt eine entscheidende Rolle bei der Entstehung von Hochwasser. Fallen die Hochwasser in einem Flusseinzugsgebiet extremer aus, je mehr Variablen beteiligt sind, dann hat dieses eine hohe Hochwasserkomplexität. In Deutschland sind u.a. der Oberlauf der Elbe, die Saale und die Mosel Flusseinzugsgebiete mit einer hohen Hochwasserkomplexität. Zu den Flüssen mit einer niedrigen Hochwasserkomplexität in ihren Einzugsgebieten zählen dagegen z.B. die Havel und die Zusam (Nebenfluss der Donau).

Die Lufttemperaturen, die Bodenfeuchte und die Höhe der Schneedecke sowie die tägliche Niederschlagsmenge in den Tagen vor einem Hochwasser – sie alle sind Variablen, die bei der Entstehung von Hochwasser eine wichtige Rolle spielen. Um zu verstehen, welchen Anteil die einzelnen Faktoren an Überschwemmungen haben, haben Forschende des UFZ mehr als 3.500 Flusseinzugsgebiete weltweit untersucht und für jedes von ihnen Hochwasserereignisse zwischen den Jahren 1981 und 2020 analysiert. Das Ergebnis: Lediglich für rund ein Viertel der fast 125.000 Hochwasserereignisse war die Niederschlagsmenge der alleinig ausschlaggebende Faktor. Die Bodenfeuchte war in etwas mehr als zehn Prozent der Fälle entscheidend, Schneeschmelze und Lufttemperatur spielten als alleiniger Faktor nur jeweils bei etwa 3 Prozent eine Rolle. Dagegen waren für etwas mehr als die Hälfte der Überschwemmungen (51,6 Prozent) mindestens zwei Faktoren verantwortlich. Dabei tritt mit etwa 23 Prozent die Kombination aus Niederschlagsmenge und Bodenfeuchte am häufigsten auf.
Allerdings fanden die UFZ-Forschenden bei der Datenanalyse auch heraus, dass drei oder sogar alle vier Variablen gemeinsam für ein Hochwasserereignis verantwortlich sein können. So sind zum Beispiel Temperatur, Bodenfeuchte und Schneedecke immerhin für rund 5.000 Überschwemmungen entscheidend gewesen, während alle vier Faktoren bei etwa 1.000 Hochwasserereignissen bestimmend waren. Und nicht nur das: „Wir konnten auch zeigen, dass die Hochwasserereignisse immer extremer ausfallen, je mehr Variablen dafür ausschlaggebend waren“, sagt Prof. Jakob Zscheischler, Leiter des UFZ-Departments „Compound Environmental Risks“ und Letztautor des Artikels. Lag der Anteil mehrerer Variablen an einem 1-jährlichen Hochwasser bei 51,6 Prozent, waren es bei einem 5-Jahres-Hochwasser 70,1 Prozent und bei einem 10-Jahres-Hochwasser 71,3 Prozent. Je extremer die Hochwasser also ausfallen, desto mehr treibende Faktoren gibt es und desto wahrscheinlicher ist es, dass sie bei der Entstehung des Ereignisses zusammenwirken. Dieser Zusammenhang gilt oft auch für einzelne Flusseinzugsgebiete und wird von den Autoren als Hochwasserkomplexität bezeichnet.
Als Flusseinzugsgebiete mit geringer Hochwasserkomplexität stuften die Forscher zum Beispiel die nördlichen Regionen Europas und Amerikas sowie den Alpenraum ein, weil dort die Schneeschmelze als entscheidender Faktor für die meisten Hochwasser unabhängig von der Abflussmenge dominiert. Ähnliches gilt für das Amazonasbecken, wo oft die hohe Bodenfeuchte infolge der Regenzeit ein wesentlicher Auslöser von Überschwemmungen unterschiedlicher Ausprägung ist. In Deutschland sind zum Beispiel die Havel und die Zusam, ein Nebenfluss der Donau in Bayern, Flusseinzugsgebiete mit einer niedrigen Hochwasserkomplexität. Zu den Regionen mit einer hohen Hochwasserkomplexität in den Flusseinzugsgebieten zählen dagegen vor allem Ostbrasilien, die Anden, Ostaustralien, die Rocky Mountains bis zur US-Westküste sowie die west- und mitteleuropäischen Ebenen. In Deutschland gehören dazu beispielsweise die Mosel und der Oberlauf der Elbe. „Einzugsgebiete in diesen Regionen weisen in der Regel mehrere Überflutungsmechanismen auf“, sagt Jakob Zscheischler. So können Flusseinzugsgebiete in den europäischen Ebenen von Überschwemmungen betroffen sein, die durch das Miteinander von hohen Niederschlägen, Schneeschmelze und hoher Bodenfeuchte verursacht werden.
Entscheidend für die Frage, wie komplex Hochwasserprozesse sind, ist aber auch die Beschaffenheit der Landoberfläche. Denn jedes Flusseinzugsgebiet hat seine eigenen Besonderheiten. Dazu zählten die Forschenden unter anderen den Klima-Feuchtigkeits-Index, die Bodentextur, die Waldbedeckung, die Größe des Flusseinzugsgebiets und das Flussgefälle. „In trockeneren Regionen etwa sind die Mechanismen, die zur Entstehung des Hochwassers führen, heterogener. Für moderate Hochwasser reichen dort schon wenige Tage mit viel Regen, während es für extreme Hochwasser länger auf feuchte Böden regnen muss“, sagt der Erstautor Dr. Shijie Jiang, der mittlerweile nicht mehr am UFZ, sondern am Max-Planck-Institut für Biogeochemie in Jena tätig ist.
Die Wissenschaftler:innen nutzten für die Analyse das sogenannte Explainable Machine Learning, also erklärbares maschinelles Lernen. „Dabei sagen wir zuerst aus den zehn Treibern – Lufttemperatur, Bodenfeuchte und Schneedecke sowie dem wöchentlichen Niederschlag, der für jeden Tag als einzelner Treiber genutzt wird -, die Abflussmenge und damit die Größe des Hochwassers vorher“, erläutert Jakob Zscheischler. Anschließend wird quantifiziert, welche Variablen und Variablenkombinationen wie viel zu der Abflussmenge eines bestimmten Hochwassers beigetragen haben. Erklärbares maschinelles Lernen nennt sich dieser Ansatz, weil man so versuche, die Black Box des trainierten Modells zwischen Hochwassertreibern und Abflussmenge im Hochwasserfall zu verstehen. „Mit dieser neuen Methodik können wir quantifizieren, wie viele Treiber und Treiberkombinationen relevant für die Entstehung und die Intensität von Überschwemmungen sind“, ergänzt Shijie Jiang.
Helfen sollen die Ergebnisse der UFZ-Forschenden künftig bei der Vorhersage von Hochwasserereignissen. „Unsere Studie leistet einen Beitrag, besonders extreme Hochwasser besser abschätzen zu können“, sagt Klimaforscher Jakob Zscheischler. Denn bislang erfolge die Abschätzung von Hochwasser, indem man weniger extreme Werte extrapoliere und so zu neuen Abschätzungen zur Abflussmenge komme. Das sei aber zu ungenau, da bei sehr extremen Hochwasserereignissen die einzelnen Faktoren einen anderen Einfluss bekommen könnten.

Publikation:
Shijie Jiang, Larisa Tarasova, Guo Yu, Jakob Zscheischler (2024): Compounding effects in flood drivers challenge estimates of extreme river floods. Science Advances, https://www.science.org/doi/10.1126/sciadv.adl4005
https://www.ufz.de/index.php?de=36336&webc_pm=13/2024

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Operativer Hochwasserschutz beginnt bei der Qualifizierung von Einsatzkräften: RPTU entwickelt Weiterbildungsprogramm

Wie lassen sich Hochwasser- und Starkregenereignisse bewältigen? Hierzu forscht das Fachgebiet Wasserbau und Wasserwirtschaft an der RPTU – aktuell im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Verbundprojekts KAHR (Klima-Anpassung, Hochwasser, Resilienz) zur wissenschaftlichen Begleitung des Wiederaufbaus nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Ein Weiterbildungsprogramm für Einsatzkräfte ist bereits entstanden. Ebenso hat Fachgebietsleiter Professor Dr. Robert Jüpner gemeinsam mit Partnern im Ahrtal wie THW und Feuerwehr das Katastrophenschutz-Netzwerk „H-Kat-Net“ gegründet, um den Wissenstransfer zu fördern.
Das Weiterbildungsprogramm, welches das Fachgebiet Wasserbau und Wasserwirtschaft im Rahmen des KAHR-Forschungsverbundvorhabens bereitgestellt hat, befasst sich mit dem operativen Hochwasserschutz.

Hierzu Professor Jüpner, der seit dem Hochwasserereignis an der Elbe 2002 regelmäßig selbst Mitglied in Katastrophenstäben war: „Operativer Hochwasserschutz vereint alle vorbereitenden und durchführenden Maßnahmen und Planungen an der Schnittstelle zwischen Katastrophenschutz und Wasserwirtschaft mit dem Ziel, Risiken vorzubeugen und Schäden durch Hochwasser und Starkregen – über die rein wasserwirtschaftliche Hochwasservorsorge hinaus – zu reduzieren. So richtet sich unser Bildungsmodul insbesondere an Personen aus THW-Ortsverbänden, Berufsfeuerwehren, freiwilligen Feuerwehren sowie weitere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und ebenso an Verantwortliche in Kommunen und Städten. Wir sind überzeugt, dass eine intensive und fachlich fundierte Vorbereitung der Schlüssel für effektives, koordiniertes und zielführendes Handeln im Einsatzfall ist.“

Dabei spielt der Umgang mit Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten zur Lagebeurteilung ebenso eine Rolle wie das Vermitteln von Wissen und Erfahrungen aus der Einsatzpraxis.

Erfahrung mit Bildungsprojekten vorhanden
Es handelt sich dabei nicht um das erste Bildungsmodul, welches Professor Jüpner und seine Arbeitsgruppe konzipiert haben. Bereits seit 2021 bieten sie gemeinsam mit dem Fachgebiet Siedlungswasserwirtschaft an der RPTU und dem Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz „BiWaWehr“ als festes Weiterbildungsangebot an. Über 500 Einsatzkräfte von Feuerwehr und THW haben das Training bereits absolviert.

Auf Vorschlag des Umweltbundesamts bewarben sich die Forschenden mit ihrem Bildungsprojekt für die Feuerwehr um den Bundespreis „Blauer Kompass“ 2022 und erreichten die Endausscheidung (20 aus 240 Bewerbungen; Beschreibung der Maßnahme einsehbar in der KomPass-Tatenbank des Umweltbundesamtes).

Regionales Wissen aktivieren
Bilateraler Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis ist ein weiterer Aspekt, der für Professor Jüpner mit Blick auf die Katastrophenvorsorge in Risikogebieten entscheidend ist. Mit „H-Kat-Net“ hat er den Anstoß für ein Katastrophenschutz-Netzwerk für das Ahrtal gegeben, welches er gemeinsam mit zwei THW-Ortsverbänden, dem Kreisverbindungskommando Ahrweiler der Bundeswehr sowie der Feuerwehr Sinzig und dem Brand- und Katstrophenschutz des Landkreises Ahrweiler gegründet hat.

„Mit dem Netzwerk schlagen wir die Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis. Wir lernen aus dem Wissen der Einsatzkräfte für die Forschung und können andererseits unsere Forschungsergebnisse direkt dorthin bringen, wo sie gebraucht werden“, unterstreicht der Wissenschaftler. Dabei unterstützen ihn die Partner aus dem KAHR-Projekt – wie etwa der Sprecher des Forschungsverbundvorhabens Professor Dr.-Ing. Jörn Birkmann, der bei der Auftaktveranstaltung am 17. Oktober ein Grußwort sprach und über seine Forschung berichtete.

Über KAHR
Das vom BMBF geförderte Projekt KAHR soll mit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen die Aufbaumaßnahmen in den von der Flutkatastrophe im Juli 2021 zerstörten Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz unterstützen. Bis Ende 2024 werden in dem Verbundprojekt mit insgesamt 13 Partnern aus Wissenschaft und Praxis Fragen zur Klimaanpassung, der risikobasierten Raumplanung und zum Hochwasserschutz erarbeitet. Ziel ist es, konkrete Maßnahmen für einen klimaresilienten und zukunftsorientierten Wieder- und Neuaufbau zu schaffen. Weiterführende Informationen unter: https://hochwasser-kahr.de/index.php/de/

Pressekontakt:
Prof. Dr. Robert Jüpner
RPTU Kaiserslautern-Landau, Fachgebiet Wasserbau und Wasserwirtschaft
Tel.: 0631/205-3805
E-Mail: robert.juepner@rptu.de

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Verbändebündnis fordert praxisnahe, verursachergerechte und nährstoffeffiziente Düngepolitik

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Ein breites Bündnis aus Verbänden der Bereiche Umwelt, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft sowie eine Gewerkschaft machen sich in einem gemeinsamen Appell an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses für eine verursachergerechte, bürokratiearme, umwelt- und gewässerschonende Düngepolitik stark.
Anlass ist das noch immer offene Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Düngegesetzes. Mit dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf sollten Zusagen an die EU-Kommission zum Wirkungsmonitoring in nationales Recht umgesetzt und durch das Zusammenspiel aus Stoffstrombilanz und Monitoring Verursachergerechtigkeit in der Düngepolitik geschaffen werden. Doch mit der Ablehnung des Bundesrates im vergangenen Juli rückt diese dringend notwendige Reform zur Bewältigung der Nährstoffüberschüsse wieder in weite Ferne. Am 2. Oktober 2024 wurde der Vermittlungsausschuss einberufen. Ob und wann dieser eine Kompromisslösung erarbeiten wird, ist bisher nicht bekannt.
Das Bündnis, das auch von Agrarwissenschaftlern unterstützt wird, ruft in seinem Appell die Mitglieder des Vermittlungsausschusses deshalb dazu auf, die Interessen von Landwirtschaft, Umwelt, Gewässerschutz sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammenzudenken. Konkret fordert das Bündnis:
Den Gesetzgebungsprozess im Vermittlungsausschuss zeitnah fortzusetzen und eine verursachergerechte Grundlage zur Reduktion der in der Landwirtschaft entstehenden Stickstoff- und Phosphorüberschüsse zu schaffen
Die der EU-Kommission versprochene Monitoringverordnung zügig auf den Weg zu bringen, um kein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren und sich an die Europäischen Gewässer- und Umweltschutzziele zu halten
Preissteigerungen für Trinkwasser durch wirksame düngepolitische Maßnahmen zu vermeiden
Ein verlässliches, verursachergerechtes und bürokratiearmes Düngerecht auf den Weg zu bringen
Eine bundesweit einheitliche Stoffstrom-/Nährstoffbilanzierung umzusetzen, die z.B. an den in Vorschlag II erarbeiteten Bewertungskriterien des Evaluierungsberichts der Stoffstrombilanzierung orientiert ist.
Den vollständigen Appell mit den Namen der beteiligten Verbände und Gewerkschaften finden Sie im Anhang.
https://www.bdew.de/presse/verbaendebuendnis-fordert-praxisnahe-verursachergerechte-und-naehrstoffeffiziente-duengepolitik/

Studie enthüllt: Mikroplastik schützt Krankheitserreger vor Abwasserreinigung

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Viren schlüpfen durch Kläranlagen
Mikroplastik im Abwasser kann dazu führen, dass Viren und Bakterien in Kläranlagen nicht abgetötet werden. Das zeigt eine Studie aus Norwegen. Eingebettet in eine hauchdünne Schleimschicht auf den kleinen Plastikteilchen schlüpfen die Krankheitserreger durch die Abwasserreinigung von Kläranlagen hindurch.
Eine Studie der Norwegischen Universität für Biowissenschaften, geleitet von Mikrobiologin Ingun Lund Witsø, fand heraus, dass Krankheitserreger wie Noroviren, Adenoviren und das Darmbakterium Escherichia coli auf Mikroplastik überleben. Im Labor konnte das Team auch Bakterien wie Klebsiella pneumoniae und Acinetobacter spp. im gereinigten Abwasser nachweisen.

https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0312157

Plastikfressende Bakterien könnten Umweltverschmutzung bekämpfen

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Bakterien, die häufig im Abwasser vorkommen, können Plastik zersetzen. Allerdings muss noch viel optimiert werden, um die Geschwindigkeit des Prozesses zu erhöhen.
Wissenschaftler haben herausgefunden, dass Bakterien, die häufig im Abwasser vorkommen, Plastik zersetzen können, um es in eine Nahrungsquelle umzuwandeln. Diese Erkenntnis könnte eine
vielversprechende Antwort auf eines der größten Umweltverschmutzungsprobleme der Erde sein, so die Hoffnung der Forscher.
https://www.az-online.de/welt/koennten-umweltverschmutzung-bekaempfen-plastikfressende-bakterien-zr-93352291.html

Trockene Sommer: Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser könnte helfen

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Mit dem Klimawandel nehmen heisse und trockene Sommer zu, in denen auch in der Schweiz regional das Wasser knapp wird. Die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser könnte zur Lösung dieses Problems beitragen. Das hat ein Team der Eawag im Auftrag des BAFU und einiger Kantone gezeigt. Die Forschenden erläutern auch, was noch getan werden muss, damit aus der Option Realität wird.
Die Schweiz wird gern als das «Wasserschloss Europas» bezeichnet. Aber die heissen und trockenen Sommer der letzten Jahre haben gezeigt, dass auch in unserem wasserreichen Land regional zeitweise das Wasser knapp werden kann. Bedingt durch den Klimawandel werden solche Situationen zunehmen. Neben der Verknappung des Wasserangebots steigt in solchen Perioden gleichzeitig der Wasserbedarf, etwa für die Bewässerung in der Landwirtschaft oder für Kühlwasser. Um sich für die Zukunft zu wappnen, braucht es eine nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung von Wasserressourcen. Das Wasserforschungsinstitut Eawag hat im Rahmen des kürzlich abgeschlossenen Projekts «Wasserwiederverwendung in der Schweiz» untersucht, ob dabei auch die Wiederverwendung von gereinigtem häuslichem Abwasser eine Option sein könnte. Dieses Wasser würde etwa für die Bewässerung von Landwirtschafts- und Grünflächen, im Haushalt für Waschmaschine und Toilettenspülung oder in der Industrie als Kühl- und Prozesswasser zur Verfügung stehen. Das reduziert die Wassermenge, die zur Deckung des Bedarfs aus dem Grundwasser oder aus Gewässern entnommen werden muss.
https://www.eawag.ch/de/info/portal/aktuelles/news/trockene-sommer-wiederverwendung-von-gereinigtem-abwasser-koennte-helfen/

Schwermetalle im Meer werden giftiger: Wie der Klimawandel Schadstoffe im Meer beeinflusst

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Giftige Spurenelemente wie Blei, Quecksilber, Arsen oder Cadmium kommen in Küstenmeeren in kleinen Mengen natürlich vor. Eine bedeutend größere Menge wird durch menschliche Einflüsse wie Industrie und Landwirtschaft freigesetzt. Wie sich der Klimawandel auf die Verteilung und Ablagerung dieser Elemente bereits auswirkt und in Zukunft auswirken könnte, hat jetzt eine Studie untersucht. Ein Ergebnis: Klimabedingte Naturereignisse setzen vermehrt Schadstoffe frei, die die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden. Noch gibt es aber zu wenig Wissen darüber, wie sich diese Schadstoffe in Zukunft verhalten werden.

Der Ozean wird wärmer, er wird saurer, und er verliert Sauerstoff. All diese Folgen des Klimawandels sind bekannt. Was noch wenig untersucht wurde: Gleichzeitig wirken sich diese Veränderungen auf Schadstoffe in den Meeren aus. „Auswirkungen des Klimawandels auf Transport, Verbleib und Biogeochemie von Spurenstoff-Kontaminanten in küstennahen marinen Ökosystemen“ heißt eine neue Studie, die die Wechselwirkungen der Spurenelemente mit dem Klimawandel untersucht hat. Sie ist jetzt in der Nature-Fachzeitschrift Communications Earth & Environment erschienen.

Klimabedingte Ereignisse setzen vermehrt Schadstoffe frei
„Wir haben uns gefragt, wie sich die Spurenelemente im Klimawandel verändern – dazu gibt es noch sehr wenig Forschung“, sagt Dr. Rebecca Zitoun, Meereschemikerin am GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel, die zusammen mit ihrer kroatischen Kollegin Dr. Saša Marcinek vom Ruđer Bošković Institut in Zagreb Erstautorin der Studie ist. „Dabei haben wir uns die durch den Menschen verursachten und die natürlichen Quellen angeschaut.“ Denn Metalle wie Blei, Quecksilber und Cadmium gelangen nicht nur durch menschliche Aktivitäten wie Industrie, oder das Verbrennen von fossilen Brennstoffen in den Ozean. Auch die natürlichen Quellen verändern sich im Klimawandel: Der Meeresspiegel steigt, Flüsse treten über die Ufer oder trocknen aus, Meereis und Gletscher schmelzen – all das mobilisiert und erhöht Schadstoffflüsse.

Die Studie fasst die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe der UN-Expert:innen zu wissenschaftlichen Fragen des Meeresschutzes (Joint Group of Experts on the Scientific Aspects of Marine Environmental Protection, GESAMP) zusammen, die sich mit Metallkontaminanten im Ozean beschäftigt. Initiiert wurde die Arbeitsgruppe von Dr. Sylvia Sander, Professorin für Marine Mineralische Rohstoffe am GEOMAR und ehemalige Leiterin der Marinen Umweltstudienlabore der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA) in Monaco. Aus Deutschland ist zudem Christoph Völker vom Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI), beteiligt.

„Unsere Arbeitsgruppe hat sich mit den Auswirkungen des Klimawandels und treibhausgasbedingten Veränderungen auf Schadstoffe im Ozean beschäftigt“, erklärt Sylvia Sander. Ein Beispiel für diese Auswirkungen ist der steigende Quecksilber-Gehalt in den arktischen Gewässern: Durch schmelzende Gletscher, das Auftauen des Permafrosts und Küstenerosion wird mehr Quecksilber aus natürlichen Quellen freigesetzt. Das bedroht insbesondere traditionell fischende Bevölkerungen, denn das Schwermetall reichert sich über die Nahrungskette an und gelangt über den Verzehr belasteter Fische auch auf unsere Teller.

Menschengemachte Quellen toxischer Metalle
„Menschliche Aktivitäten haben die globalen Flüsse toxischer Metalle wie Blei um das Zehnfache und Quecksilber um das Drei- bis Siebenfache im Vergleich zu vor-industriellen Zeiten erhöht“, sagt Professorin Sander und nennt ein weiteres Beispiel: „Toxische Elemente wie Silber können zunehmend in Küstengewässern nachgewiesen werden. Sie stammen aus der Kohleverbrennung und dem verstärkten Einsatz von Silber-Nanopartikeln in antibakteriellen Produkten.“ Außerdem trügen die Schifffahrt und der Einsatz von Plastik zur Verbreitung von Schwermetallen bei. Plastik kann Metalle wie Kupfer, Zink und Blei aus dem Wasser an sich binden. Diese gebundenen Schadstoffe können dann ebenfalls weiter in die Nahrungskette gelangen. In Zukunft könnte der menschliche Eintrag von Schwermetallen durch die weiter zunehmende Nutzung der Meere noch steigen.

Spurenelemente im Meerwasser reagieren besonders sensibel auf Klimaänderungen
Klimaänderungen wie steigende Meerestemperaturen, die Ozeanversauerung und Sauerstoffverarmung haben auf verschiedene Weise Auswirkungen auf die Spurenelemente.

Höhere Wassertemperaturen erhöhen die Bioverfügbarkeit und Aufnahme von Spurenelementen wie Quecksilber durch Meereslebewesen. Dies geschieht, weil höhere Temperaturen den Stoffwechsel steigern, die Sauerstofflöslichkeit verringern und die Ventilation der Kiemen erhöhen. Dies führt dazu, dass mehr Metalle in die Organismen gelangen und sich dort anreichern.

Da der Ozean den größten Teil des vom Menschen freigesetzten Kohlendioxids (CO2) aufnimmt, wird er saurer – der pH-Wert sinkt. Dies erhöht die Löslichkeit und die Bioverfügbarkeit von Metallen wie Kupfer, Zink oder Eisen. Besonders ausgeprägt ist dieser Einfluss bei Kupfer, das bei höheren Konzentrationen sehr giftig für viele Meereslebewesen ist.

Auch durch die zunehmende Sauerstoffarmut, insbesondere in küstennahen Zonen und am Meeresboden, wird die giftige Wirkung von Spurenelementen verstärkt. Dies belastet Organismen, die direkt im oder am Meeresboden leben, wie Muscheln, Krabben und andere Krustentiere.

Doppelte Belastung durch Schadstoffeinträge und Klimawandel
Menschliche Aktivitäten beeinflussen die Menge an Schadstoffen in Küstenregionen also gewissermaßen von zwei Seiten: Direkt durch Einleiten und Freisetzen von Schadstoffen in die Umwelt und indirekt durch die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels auf die natürlichen Quellen.

Die Studie ergab aber auch, dass es noch nicht genug Daten zum Einfluss des Klimawandels auf Schadstoffe im Ozean gibt. Daher fordert die Arbeitsgruppe, die Forschung stärker auf neue und bisher wenig erforschte Schadstoffe zu konzentrieren. Gleichzeitig sollen bessere Modelle entwickelt und Gesetze angepasst werden, um den Einfluss von Schadstoffen in den Meeren besser zu kontrollieren. Rebecca Zitoun: „Um die Auswirkungen auf Ökosysteme und die menschliche Gesundheit besser zu verstehen, müssen Wissenslücken zu den Wechselwirkungen zwischen Schadstoffen und Klimawandel geschlossen und standardisierte Methoden entwickelt werden, die weltweit vergleichbare Daten liefern.“ Dies sei ein wichtiger Schritt, den Meeresschutz zu stärken und nachhaltige Lösungen für gefährdete Küstengebiete zu entwickeln.

Hintergrund:
Die Studie ist Teil der Ergebnisse der Arbeitsgruppe 45 (WG45: „Climate Change and Greenhouse Gas Related Impacts on Contaminants in the Ocean“) der UN-Expert:innengruppe zu wissenschaftlichen Fragen des Meeresschutzes (GESAMP). GESAMP („Joint Group of Experts on the Scientific Aspects of Marine Environmental Protection“) wurde 1969 von den Vereinten Nationen gegründet, um wissenschaftlichen Rat zum Schutz der Meeresumwelt zu geben. Das Hauptziel der Organisation ist es, neue Bedrohungen für die Ozeane zu erkennen und Lösungen vorzuschlagen, um diese Herausforderungen zu bewältigen und die Meere zu schützen.
https://idw-online.de/de/news840937

Originalpublikation:
https://www.nature.com/articles/s43247-024-01679-y

Öffentliche Abwasserbehandlung 2022: Über 8,3 Milliarden Kubikmeter Abwasser in Kläranlagen behandelt

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Abwassermenge im Vergleich zu 2019 um 7,9 % gesunken
Im Jahr 2022 wurden in den rund 8 700 öffentlichen Kläranlagen in Deutschland über 8,33 Milliarden Kubikmeter Abwasser behandelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die behandelte Abwassermenge damit gegenüber der vorherigen Erhebung im Jahr 2019 deutlich um 0,72 Milliarden Kubikmeter oder 7,9 %. Das Abwasser setzte sich 2022 aus 4,82 Milliarden Kubikmeter häuslichem und betrieblichem Schmutzwasser, 2,02 Milliarden Kubikmeter Niederschlagswasser und 1,49 Milliarden Kubikmeter Fremdwasser (zum Beispiel in Abwasserkanäle eindringendes Grundwasser) zusammen. Im Vergleich zu 2019 reduzierte sich die Menge des Schmutzwassers um 0,31 Milliarden Kubikmeter (-6,1 %), des Niederschlagswassers um 0,33 Milliarden Kubikmeter (-14,0 %) und des Fremdwassers um 0,07 Milliarden Kubikmeter (-4,8 %).
In den öffentlichen Kläranlagen wurde 2022 das Abwasser von 80,2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern behandelt. Damit waren 96,3 % der Bevölkerung an eine zentrale, inländische Kläranlage angeschlossen. Praktisch alle zentralen Kläranlagen (99,7 %) setzten biologische Verfahren mit Mikroorganismen zur Reinigung des Abwassers ein. Weitere 3,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner waren an eine anderweitige Abwasserentsorgung angeschlossen, am häufigsten an Kleinkläranlagen (2,3 % der Bevölkerung beziehungsweise 1,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner).

Öffentliche Abwasserkanäle in Deutschland über 15-mal so lang wie der Äquator
Das öffentliche Kanalnetz in Deutschland hatte im Jahr 2022 eine Länge von rund 619 000 Kilometern. Dies entspricht über 15-mal der Länge des Äquators (40 075 Kilometer). Rund 249 000 Kilometer wurden als Mischwasserkanalisation betrieben. Darin werden Regen- und Schmutzwasser gemeinsam zur Kläranlage abgeleitet. Die restlichen rund 370 000 Kilometer wurden als Trennkanalisation eingesetzt, davon waren 226 000 Kilometer Schmutzwasser- und 144 000 Kilometer Niederschlagswasserkanäle.

5,7 % mehr Regenentlastungsanlagen als im Jahr 2019
Im Jahr 2022 gegenüber 2019 deutlich zugenommen hat die Zahl der Regenentlastungsanlagen, wie zum Beispiel Regenrückhaltebecken oder Regenüberläufe. Im Jahr 2022 existierten in Deutschland rund 81 550 solcher Anlagen, das waren 4 370 oder 5,7 % mehr als im Jahr 2019. Darunter hatten Bauwerke, die zur Regenwasserspeicherung dienten, ein Fassungsvolumen von 68,29 Millionen Kubikmetern, das waren 3,71 Millionen Kubikmeter oder 5,7 % mehr als im Jahr 2019.

Methodische Hinweise:
Der Erhebung für das Berichtsjahr 2022 liegt der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2021 zugrunde.

Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zum Berichtsjahr 2022 sind auf der Themenseite „Wasserwirtschaft“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:
In der zweiten Oktoberhälfte 2024 geht die neue Nutzeroberfläche unserer Datenbank online und verlässt das Beta-Stadium. Die neue Oberfläche bietet schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten von Tabellen. Zudem ändern sich auch die Struktur des maschinenlesbaren Flatfile-CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen-Downloads. Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release bietet die Infoseite zum neuen GENESIS-Online.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/10/PD24_382_32311.html

Neues von den Tarifparteien und zu Arbeitsrecht 2023

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Meldungen 2009 Meldungen 2010 Meldungen 2011 Meldungen 2012
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Mai 2023
Tarifeinigung öffentlicher Dienst
April 2023
Tarifrunde TVöD 2023
Ta­rif- und Be­sol­dungs­run­de öf­fent­li­cher Dienst Bund und Kom­mu­nen 2023
Schlichter legen Empfehlung vor
März 2023
Pressemitteilung der kommunalen Arbeitgeberverbände VKA vom 23.02.2023
Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern und für Heimat vom 23.02.2023
Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di vom 23.02.2023
Januar 2023
Arbeitszeitkontrolle als Standardfall bedeutet nicht die Rückkehr zur Stechuhr

 


Tarifeinigung öffentlicher Dienst: 3000 Euro Inflationsprämie, 200 Euro Sockelbetrag, 5,5 Prozent mehr Gehalt

Im öffentlichen Dienst gibt es eine TVöD-Tarifeinigung: Demnach gibt es einen Mix aus insgesamt 3000 Euro Inflationsausgleichprämie, einem Sockelbetrag von 200 Euro und einer tabellenwirksamen Erhöhung der Gehälter von 5,5 Prozent ab 1. März 2024.

Gewerkschaften und öffentliche Arbeitgeber (VKA und Bund) haben sich auf ein Tarifergebnis für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen geeinigt. Die Tarifparteien folgen weitestgehend dem Schlichtervorschlag.

Erste Auszahlung nach der Tarifeinigung: 1240 Euro Prämie für öffentlichen Dienst Juni 2023
Laut der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst soll im Juni 2023 die erste Auszahlung der Inflationausgleichsprämie an die Beschäftigten bei Kommunen und Bund erfolgen. Insgesamt erhalten die Angestellten, die nach dem TVöD bezahlt werden, eine steuer- und abgabenfreie Bonuszahlungen in Höhe von 3000 Euro. Ab Juli erfolgt dann eine monatsweise Zahlung in Höhe von 220 Euro. Diese werden bis Februar 2024 auf die Gehaltskonten überwiesen. Ab dem 1. März 2024 gilt dann die tabellenwirksame Gehaltserhöhung – mit einem Sockelbetrag von 200 Euro, plus 5,5 Prozent.

Tarifeinigung öffentlicher Dienst Bund und Kommunen: Bis zu 16,9 Prozent mehr Gehalt ab März 2024

Die Details der Tarifeinigung sehen folgendermaßen aus:
– die Beschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro.
– Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023.
– In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.
– Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.
– Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
– Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht.
– Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

Quelle: https://oeffentlicher-dienst-news.de/tarifergebnis-oeffentlicher-dienst-2023/

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Tarifrunde TVöD 2023

22.04.2023 Update 23:52 Uhr: Die Tarifeinigung ist erfolgt. Deren Eckpunkte sind:

Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 01.01.2023 bis 31.12.2024 (24 Monate)
Entgelterhöhung:
01.01.2023: keine Erhöhung („Nullrunde“)
01.03.2024: +200 €, anschließend +5,5%; insgesamt mindestens 340 €
steuerfreie Einmalzahlung („Inflationsausgleichsgeld“): insgesamt 3000 € verteilt auf 9 Monate: 01.06.2023: 1240 €
jeden Monat von Juli 2023 bis Februar 2024: 220 €
keine Verlängerung der bestehenden Regelung zur Altersteilzeit

Auszubildende:
01.01.2023: keine Erhöhung („Nullrunde“)
01.03.2024: +150 €
Inflationsausgleichsgeld: insgesamt 1500 € verteilt auf 9 Monate: 01.06.2023: 620 €
jeden Monat von Juli 2023 bis Februar 2024: 110 €
Verlängerung der bestehenden Regelung zur Übernahme der Auszubildenden

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigt die Übernahme des Tarifergebnisses auf die Besoldung der Bundesbeamten an.

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/

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Ta­rif- und Be­sol­dungs­run­de öf­fent­li­cher Dienst Bund und Kom­mu­nen 2023

Einigung erzielt!
Danach erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

Zu der Tarifeinigung startet am 4. Mai eine Mitgliederbefragung. Vorher gibt es Gelegenheit, sich darüber umfassend zu informieren und die Einigung zu diskutieren. Am 15. Mai 2023 entscheidet die BTK öD final.

https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/

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Schlichter legen Empfehlung vor

Stand: 15.04.2023 13:56 Uhr
Einmalzahlung und Gehaltserhöhungen: Die Schlichtungskommission hat ihre Empfehlung für den Konflikt im öffentlichen Dienst vorgelegt. Die Tarifparteien beraten in einer Woche wieder.

In den Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen kommt Bewegung. Die von Arbeitgebern und Gewerkschaften eingesetzte Schlichtungskommission hat eine Einigungsempfehlung vorgelegt. Demnach sollen die rund 2,5 Millionen Beschäftigten in einem ersten Schritt ein in mehreren Raten bis Februar 2024 ausgezahltes steuerfreies Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3000 Euro erhalten. Die erste Zahlung soll es im Juni 2023 geben in Höhe von 1240 Euro. Von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 sollen dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet werden.

Ab März 2024 soll es der Empfehlung nach dann einen Sockelbeitrag von 200 Euro geben und eine anschließende Erhöhung um 5,5 Prozent. Der Erhöhungsbetrag solle mindestens 340 Euro erreichen. Die Laufzeit der Vereinbarung soll laut Schlichterspruch 24 Monate betragen mit Geltung ab Januar 2023.

Für Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten sollen abweichende Regeln gelten. Sie sollen laut Schlichtungsempfehlung im Juni ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli bis Februar 2024 monatlich 110 Euro bekommen. Ab März 2024 sollen die Ausbildungsentgelte um 150 Euro steigen.

Quelle: tageschau.de

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Pressemitteilung der kommunalen Arbeitgeberverbände VKA vom 23.02.2023

Zweite Verhandlungsrunde der Tarifrunde 2023: Angebot der Arbeitgeber beinhaltet spürbares Plus von rund 12 Prozent

Inflationsausgleichsgeld von 2.500 Euro und Erhöhung der Tabellenentgelte/Laufzeit von 27 Monaten gibt kommunalen Arbeitgebern Planungssicherheit/Zügiger Abschluss der Tarifrunde erwartet 

Berlin. Die zweite Tarifverhandlungsrunde für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen ist heute nach zwei intensiven Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund haben den Gewerkschaften am zweiten Tag ein abschlussfähiges Angebot unterbreitet. 

VKA-Präsidentin Karin Welge: „Im Zuge der zweiten Verhandlungsrunde haben wir heute den Gewerkschaften wie von ihnen eingefordert ein Angebot vorgelegt. In diesem haben wir erstens die Zahlung eines Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 2.500 Euro, zweitens zwei lineare Erhöhungsschritte in einer Gesamthöhe von 5 Prozent und drittens durch die Erhöhung der Jahressonderzahlung auch eine Verbesserung für den Fachkräftebereich vorgesehen. Zudem enthält es die für die kommunalen Arbeitgeber wichtigen Punkte, die die Bereiche der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, der Sparkassen und Versorgungsbetriebe betreffen. Am Ende hat das Angebot ein Volumen von rund 12 Prozent und würde die Arbeitgeber mehr als 11,7 Milliarden Euro kosten. Das ist kein Pappenstiel. Mit dem Inflationsausgleichsgeld schaffen wir eine schnelle, unmittelbare und deutliche Entlastung für unsere Beschäftigten. Gleichzeitig hätten wir mit der angebotenen Laufzeit die für uns so notwendige Planungssicherheit. Nun sind die Gewerkschaften am Zug, sich gemeinsam mit uns auf den Weg zu einer schnellen Tarifeinigung zu machen. Nicht nur fordern, sondern auch liefern.“

Mehr: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/pressemitteilung.vka.2.html

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Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern und für Heimat vom 23.02.2023

Bund und Kommunen legen Angebot in Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vor: Fünf Prozent Entgelterhöhung und 2.500 Euro steuerfreie Einmalzahlung

Seit gestern werden in Potsdam die Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) fortgesetzt. Für den Bund führt Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Verhandlungen, für die Kommunen verhandelt die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Am zweiten Verhandlungstag haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. Das Angebot sieht im Kern Folgendes vor: 

Lineare Entgelterhöhung von insgesamt 5 % in zwei Schritten (3 % zum 1. Oktober 2023 und weitere 2 % zum 1. Juni 2024)
Inflationsausgleichszahlung: Steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 2.500 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (1.500,00 Euro unmittelbar sowie 1.000,00 Euro im Jahr 2024)
Anhebung der Jahressonderzahlung für alle Beschäftigten.

Mehr: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/pressemitteilung.bmi.2.html

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Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di vom 23.02.2023

Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: Arbeitgeber verschärfen Tarif-konflikt – Angebot völlig unzureichend – Warnstreiks werden ausgeweitet

In den Tarifverhandlungen für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen ist eine Einigung in weite Ferne gerückt. „Das Angebot der Arbeitgeber sorgt, was Höhe, Laufzeit und den fehlenden sozialen Ausgleich betrifft, bei den Beschäftigten für Enttäuschung und Ablehnung. Das empfinden die Menschen als respektlos und werden sich nicht damit abfinden“, erklärte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), am Donnerstag (23. Februar 2023) in Potsdam: „Mit den Inhalten ihres Angebots lösen die Arbeitgeber den Tarifkonflikt nicht. Die Konsequenz ist: Die Warnstreiks werden ausgeweitet.“

Mehr: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/pressemitteilung.verdi.2.html

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Arbeitszeitkontrolle als Standardfall bedeutet nicht die Rückkehr zur Stechuhr

Claudia Staat Kommunikation
Frankfurt University of Applied Sciences
Arbeitsrechtler Prof. Dr. Peter Wedde erläutert die Entscheidungsgründe des Bundesarbeitsgericht-Urteils zur Zeiterfassung / Experte sieht Gesetzgeber in der Pflicht: „Ohne klare gesetzliche Vorschriften droht ein Wildwuchs an Ausgestaltungen, der den angestrebten Arbeitszeitschutz nicht herbeiführen wird“

Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit seiner am 13. September 2022 verkündeten Entscheidung alle Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer/-innen zu erfassen. Der Beschluss des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, der inhaltlich der Linie eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 zur Arbeitszeiterfassung folgt, ließ bislang Detailfragen offen. Seit kurzem sind nun die in Fachkreisen und bei Betroffenen mit Spannung erwarteten Entscheidungsgründe bekannt. Arbeitsrechtler Prof. Dr. Peter Wedde, emeritierter Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS), hat diese analysiert.

„Das Bundesarbeitsgericht verlangt von Arbeitgebern keine Rückkehr zur Stechuhr, sondern eine nachvollziehbare, ehrliche und moderne Form der Erfassung der individuellen Arbeitszeiten ausnahmslos aller Arbeitnehmer/-innen“, erläutert Wedde. „Dafür müssen in allen Betrieben oder Dienststellen objektive, verlässliche und zugängliche Systeme zur Zeitmessung eingeführt werden. Diese Systeme müssen auch bei speziellen Ausgestaltungen wie der so genannten Vertrauensarbeitszeit oder bei Tätigkeiten auf Basis vereinbarter Zielvorgaben zum Einsatz kommen. Das Gericht geht vom Regelfall einer automatisierten Erfassung aus. Nur in kleinen Betrieben soll eine manuelle Erfassung möglich bleiben, beispielsweise in Form einer Excel-Tabelle.“

Aus Sicht der Arbeitgeber bedeutet die Einführung der notwendigen Messsysteme und -prozesse einen erhöhten Aufwand. Diese Belastung wird nach Weddes Ansicht durch einen positiven Aspekt aufgewogen. „Die Messung der tatsächlichen Arbeitszeiten wird dazu beitragen, dass gesetzliche Höchstarbeitszeiten und zwingende Ruhezeiten besser eingehalten werden als bisher. Das dient dem Gesundheitsschutz und reduziert auf Dauer die Zahl von Krankheitstagen.“ Verstöße gegen gesetzliche Arbeitszeitregeln können für Arbeitgeber allerdings künftig teuer werden: „Wird bei Messungen festgestellt, dass Beschäftigte über die vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinaus tätig waren, können diese je nach konkreter Vertragssituation von ihrem Arbeitgeber einen Zeitausgleich oder Nachzahlungen verlangen.“

Die notwendige Erfassung der Arbeitszeit hält Wedde in der Praxis für durchführbar. „In vielen Betrieben gibt es bereits Arbeitszeiterfassungssysteme, welche die vom Bundesarbeitsgericht formulierten Anforderungen erfüllen. Wo sie fehlen, kann für die Messungen in der Regel auf Zeitinformationen zurückgegriffen werden, die in unterschiedlichen für die Arbeit verwendeten Softwareanwendungen verarbeitet werden. Diese Daten lassen sich mit speziellen Programmen so aufbereiten, dass Beginn und Ende der Arbeit sowie Pausen dokumentiert werden können.“

Vermieden werden muss nach Weddes Auffassung, dass dabei eine Art „Totalkontrolle“ der Betroffenen erfolgt: „Es geht nur um die genaue Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeit, nicht aber um eine minutiöse Dokumentation jeder Arbeitshandlung. Eine umfassende und dauerhafte Erfassung einer Tätigkeit würde Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten verletzen und wäre unzulässig.“
Insoweit sieht Wedde, der auch Experte für Beschäftigtendatenschutzrecht ist, den Gesetzgeber in der Pflicht. „Es müssen umgehend gesetzliche Rahmenbedingungen zu Art und Umfang von Arbeitszeitmessungen geschaffen werden, an denen sich Arbeitgeber sowie Beschäftigte und deren Interessenvertretungen orientieren können. Ohne klare gesetzliche Vorschriften droht ein Wildwuchs an Ausgestaltungen, der den angestrebten Arbeitszeitschutz nicht herbeiführen wird.“

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts geht auf die Klage eines Betriebsrats zurück, der die Einführung eines elektronischen Verfahrens einseitig durchsetzen wollte. Deshalb weist Wedde auf einen Wermutstropfen für Betriebsräte im Beschluss hin: „Nach Feststellung des Gerichts kann ein Betriebsrat die Einführung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems nicht gegen den Willen eines Arbeitgebers erzwingen, weil es hierfür kein Mitbestimmungsrecht gibt. Ist hingegen die Einführung eines solchen Systems für einen Betrieb geplant, kann der zuständige Betriebsrat dessen konkrete Ausgestaltung mitbestimmen.“

Zur Person:
Prof. Dr. Peter Wedde war bis zum Sommersemester 2021 Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt UAS. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören das individuelle und kollektive Arbeitsrecht sowie Daten- und Beschäftigtendatenschutz. Er ist Herausgeber von juristischen Fachkommentaren zum gesamten Individualarbeitsrecht, zum Betriebsverfassungs- und zum Datenschutzrecht sowie Autor zahlreicher Buch- und Zeitschriftenbeiträge und Onlinepublikationen. Als Referent vertritt er seine Schwerpunktthemen regelmäßig auf Fachkonferenzen und in Praxisforen.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 2: Informatik und Ingenieurwissenschaften, Prof. Dr. Peter Wedde, Telefon: +49 171 3802499, E-Mail: wedde@fb2.fra-uas.de

https://idw-online.de/de/news806218

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DBFZ Jahrestagung 2024: Welchen Anforderungen kann/muss Biomasse gerecht werden?

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Biomasse ist ein besonderer Baustein der nationalen Energieversorgung und nimmt für die wachsende Bioökonomie eine zentrale Rolle mit wachsenden Nachfragen ein. Im Rahmen der Jahrestagung des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) diskutierten am 11./12. September vor diesem Hintergrund rund 160 Teilnehmende aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zum Thema „Multitalent Biomasse: Basisrohstoff, Kohlenstoffträger und Energieoption“.
In seinem Grußwort zur diesjährigen DBFZ Jahrestagung verwies der sächsische Staatssekretär für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Dr. Gerd Lippold, darauf, das Wissen über die Endlichkeit der fossilen Ressourcen sei der zentrale Ausgangspunkt für Zukunftsstrategien. Die Bioökonomie spiele dabei eine entscheidende Rolle als Lösungspfad für eine nachhaltigere und zukunftsfähigere Wirtschaft: „Für Biomasse braucht es eine optimale Kaskadennutzung und kluge Ideen bei der Nutzung von Resten und der Minimierung von Abfällen. Unser Ziel ist es, den innovativen Energie- und Wirtschaftsstandort Sachsen mit konkreten Strategien und Maßnahmenplänen im Rahmen des Energie- und Klimaprogramms sowie der Rohstoffstrategie weiter zu gestalten und die Potenziale der Bioökonomie dabei als Standortvorteil zu nutzen“, so Dr. Lippold.

In einer anschließenden Podiumsdiskussion mit Dr. Gerd Lippold (SMEKUL), Friedrich Nollau (BALANCE Erneuerbare Energien GmbH), Prof. Dr. Nicolaus Dahmen (Karlsruher Institut für Technologie), Dr. René Backes (DBFZ) und Prof. Dr. Michael Nelles (DBFZ/Universität Rostock), wurden in Bezugnahme auf das Tagungsthema verschiedene Herausforderungen in Hinsicht auf die energetische und stoffliche Biomassenutzung umrissen. Einig waren sich die Teilnehmenden u.a. darin, dass es bereits regionale Kreisläufe für Nachwachsende Rohstoffe gibt, die Kunst müsse es nun sein, diese nicht durch neue Regulatorik zu zerstören. Weitere Themen drehten sich um grüne Produkte und die Forschungsfrage, wie Biomasse in Systeme überführt werden kann, die eine kostengünstige und international konkurrenzfähige Nutzung ermöglichen: „Erdöl ist viel einfacher umzusetzen, und alle Prozesse der chemischen Industrie sind darauf abgestimmt. Biomasse ist kompliziert – und bislang fehlen Anreize, sie zu nutzen. Kaskaden werden sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bilden. Beeinflussen können wir es forschungsseitig über kreative Nutzung von biogenen Abfällen und Reststoffen– wenn das Abfallrecht es künftig zulässt“, so Dr. René Backes vom DBFZ.

In insgesamt drei Sessions, vierzehn Fachvorträgen zu den Themen „Zukunft Biomethan –Entdeckungsreise der Möglichkeiten“, „Biobasierte Lösungen für negative Emissionen“ und „Biomassekreisläufe“, einer Postersession und begleitenden Workshops wurde an insgesamt zwei Veranstaltungstagen nicht nur die große Breite der Anwendungsmöglichkeiten von Biomasse, sondern auch deren wichtiger Beitrag zum Klimaschutz zum Ausdruck gebracht. In seiner Präsentation machte u.a. Prof. Dr. Jakob Hildebrandt von der Hochschule Zittau/Görlitz deutlich, CO2-negative Baumaterialien könnten dann klimawirksam skaliert werden, wenn faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, welche negative Externalitäten wie graue Emissionen strikt einpreisen und CDR-Maßnahmen streng verifiziert werden, basierend auf regionalen Baselines und Additionalitätsnachweisen.

In seinem Abschlussstatement fasste der Leiter des DBFZ-Forschungsbereiches „Thermo-chemische Konversion“, Dr. Volker Lenz, zusammen, dass angesichts vieler vorgestellter spannender Anwendungen für stoffliche, energetische und gekoppelte Produkte und Prozesse aus und mit Biomasse, wir alle endlich ins „Machen“ kommen müssen: „Wir brauchen mit einer breiten Vielfalt der wissenschaftlichen Disziplinen einen konstruktiven Wettbewerb konkreter Umsetzungen, sowohl im regionalen als auch im nationalen Kontext, der alle beteiligten Akteursgruppen der Gesellschaft einbindet und der durch vorbildhafte Lösungsbeispiele Zuversicht schafft.“

Den Preis für das beste wissenschaftliche Poster erhielt Dr. Stefan Lukas für seinen Beitrag zum Thema „Neuwerg – Das Netzwerk für Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie im Land Brandenburg“.

Im Nachgang der Veranstaltung wird ein kostenfrei verfügbarer Tagungsreader veröffentlicht, in dem alle Abstracts, Präsentationsfolien sowie Posterbeiträge der Referent:innen nachzulesen sind: www.dbfz.de/tagungsreader
https://idw-online.de/de/news839671

Aus der EU Vietnam

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Demonstrationsanlage zum Industrieabwasser-Recycling in Vietnam fertiggestellt

Für einen Industriepark nahe Ho-Chi-Minh City wurde im Rahmen des EXI-Projekts InReUse eine neue Anlage zum Industrieabwasser-Recycling fertiggestellt. Ziel des Projekts ist es, verschmutztes Industrieabwasser so aufzubereiten, dass es als Prozesswasser wiederverwendet werden kann.
Im Industriepark in Le Minh Xuan müssen Abwässer aus der Textilindustrie, der Galvanik, der Metallverarbeitung und der Pestizidproduktion behandelt werden. Derzeit erfolgt diese Behandlung mittels einer gängigen Kombination aus Fällung und Sedimentation sowie Belebtschlammverfahren. Anschließend wird das gereinigte Abwasser in Flüsse abgeleitet.
Das InReuse-Projekt strebt an, das anfallende Industrieabwasser so gezielt aufzubereiten, dass es als Prozesswasser für die verschiedenen Produktionszweige des Industrieparks wiederverwendet werden kann. Dadurch wird der Bedarf an Frischwasser für die Produktionsprozesse sowie die Menge des zu reinigenden und in Flüsse eingeleiteten Industrieabwassers reduziert. Dies führt zu einem insgesamt geringeren Wasserverbrauch des Industrieparks und ermöglicht Kosteneinsparungen. Die Anlage ist zudem platzsparend konzipiert und kann ohne Umbauten als zusätzliche Reinigungsstufe im laufenden Betrieb des Parks integriert werden.
Zur Anpassung der Demonstrationsanlage an den Standort wurden vorab umfangreiche Analysen durchgeführt. Anhand der Ergebnisse wurde eine Anlage konzipiert, die aus zwei Teilen besteht: einem Membranbioreaktor und einem Umkehrosmosesystem.
Der Membranbioreaktor wurde von Martin Membrane Systems konstruiert. Ausgestattet nach dem neuesten Stand der Technik und mit einer Membranfläche von 50 m2 ermöglicht er im vollautomatisierten Betrieb die Behandlung von ca. 5 m3 Abwasser pro Tag. Im Bioreaktor werden organische Komponenten und anorganische Nährstoffe im Abwasser durch bakterienhaltigen Aktivschlamm abgebaut. Die Membran hält ungelöste Stoffe zurück, die größer als die Poren der Membran sind.
Als letzte Reinigungsstufe zur Entfernung nicht abbaubarer organischer und anorganischer Verunreinigungen dient die Umkehrosmoseanlage, zusammengestellt von Delta Umwelttechnik.
Die in Deutschland konstruierte Demonstrationsanlage wird nun nach Vietnam transportiert, um vor Ort in Betrieb genommen zu werden. Sie soll zur Wasserverfügbarkeit für die Herstellungsprozesse beitragen und die Einleitung von verschmutztem Industriewasser in Gewässer durch innovative Reinigungs- und Wiederverwendungskonzepte reduzieren.
https://www.exportinitiative-umweltschutz.de/aktuelles/news/artikel/demonstrationsanlage-zum-industrieabwasser-recycling-in-vietnam-fertiggestellt/

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