Samstag, September 13, 2025
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„Wollmäuse“ im Meer: Die Nordsee flockt aus

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Kleine „Wollmäuse“ in küstennahen Bereichen der Nordsee können zu großen Veränderungen führen. In einer aktuellen Studie weisen Geesthachter Forscher nach, wie abgestorbenes organisches Material zusammen mit Sand in Form von Flocken auf den Meeresboden sinkt. Das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Deutsche Bucht.

Geesthacht – Durch den Wind und die Gezeiten wird die Nordsee ständig aufgewühlt. Im Nordseewasser treiben daher viele kleinere und größere Sandkörner, Schlickteilchen und organische Reste von Algen und Mikroorganismen. Die feinen Teilchen und die Nährstoffe haben große, geladene Oberflächen, dadurch kleben sie ähnlich wie Wollmäuse…mehr:

https://www.laborpraxis.vogel.de/wollmaeuse-im-meer-die-nordsee-flockt-aus-a-860923/?cmp=nl-297&uuid=1DC4B9E7-1718-4A70-B3EA-0C6A17F0F654

Drogen werden überall konsumiert, aber nicht überall dieselben

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Eine der beliebtesten Drogen in Mittel- und Südeuropa ist Kokain. In Osteuropa hingegen wird vor allem Methamphetamin konsumiert, bekannter als Crystal Meth. Das bestätigen Daten einer sieben Jahre dauernden Abwasserstudie.

Wie seit nunmehr acht Jahren hat das internationale Forscherteam SCORE https://www.eawag.ch/typo3/#_msocom_1 (Sewage analysis CORe group Europe), das Christoph Ort von der Eawag mitgegründet hat, auch in diesem Frühjahr das Abwasser von europäischen Metropolen auf Spuren von vier illegalen Drogen untersucht, nämlich Amphetamin, Kokain, MDMA (Ecstasy) und Methamphetamin. Erstmals präsentieren sie die Daten als Summe von typischen täglichen Dosen in Kreisdiagrammen auf einer Karte. Somit lässt sich auf den ersten Blick klar erkennen: Drogen werden überall konsumiert. Aber je nach Ort unterscheidet sich die Vorliebe für gewisse Substanzen: Während die Forschenden im Osten vor allem Spuren von Metamphetaminen im Abwasser detektierten, fanden sich in den Abwasserkanälen Nordosteuropas vorranging Amphetamine, in Mittel- und Südeuropa vorwiegend Kokain. Die Ergebnisse 2011-2017 werden heute im Fachjournal «Addiction» publiziert.

Seit 2011 wird im Rahmen eines von EMCDDA https://www.eawag.ch/typo3/#_msocom_1(Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht) unterstützten Projekts jeweils im Frühjahr das Abwasser während einer Woche in mehreren Städten analysiert. Seither haben Forschende Proben Abwasser von rund 60 Millionen Leuten in 120 Städten im Einzugsgebiet von insgesamt 143 Kläranlagen gesammelt. Für die Schweiz führten die Universität Lausanne und die Eawag die Analysen und Auswertungen des Abwassers durch.

Xenius: Drogenrückstände im Abwasser
Das deutsch-französische Wissenschaftsmagazin Xenius von Arte begleitete unseren Abwasseringenieur Christoph Ort während einem Tag bei der Probennahme im Kanal und der folgenden Analyse im Labor. Er erklärt unter anderem wieso für ihn vor allem der Biofilm aus dem Kanal und nicht das Abwasser von Bedeutung ist. Mehr unter:

https://www.eawag.ch/de/news-agenda/news-plattform/news/news/drogen-werden-ueberall-konsumiert-aber-nicht-ueberall-dieselben/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=b1a54c30babf62eb86e643a52043c110

vertECO: Wiener Pflanzen-Kläranlage für zu Hause

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Als „vertikales Ökosystem für die Grauwasser-Reinigung“ bezeichnet das Unternehmen hinter der vertECO-Technologie die Erfindung. Die alchemia-nova GmbH aus Wien hat es sich zur Aufgabe gemacht, Abwasser beziehungsweise Grauwasser wieder aufzubereiten – und zwar mit Hilfe speziell angeordneter Pflanzen. Dadurch soll eine Wassereinsparung von bis zu 50 Prozent möglich sein.

„Wir versuchen Lösungen, die die Natur bereits hat, zu instrumentalisieren“, erklärt Heinz Gattringer von der alchemia-nova GmbH. Die Reinigung von Wasser …mehr:

https://www.trendingtopics.at/verteco-wiener-pflanzen-klaeranlage-fuer-zu-hause

Mehr als in der Kläranlage

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Forscher finden gefährliche Bakterien-Mischung in Flugzeugtoiletten. Krankheitserreger, gegen die kein Antibiotikum mehr wirkt, werden zu einer immer größeren Gefahr.
Das WC im Flieger trägt womöglich zur Verbreitung bei. In einer Untersuchung …mehr:

https://www.focus.de/finanzen/boerse/mehr-als-in-der-klaeranlage-resistente-bakterien-die-gefaehrliche-mischung-in-flugzeugtoiletten_id_11633638.html

Kläranlagen: Die heimlichen Gasproduzenten

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Methan und Lachgas aus Kläranlagen und Mülldeponien sind schädlich für das Klima. Man kann mit Methan aber zum Beispiel Strom herstellen oder heizen – das soll die Bilanz zumindest verbessern.
Kläranlagen und Mülldeponien sind stille, aber intensive Produzenten von Treibhausgasen. Insbesondere Methan…mehr:

https://www.wort.lu/de/lokales/klaeranlagen-die-heimlichen-gasproduzenten-5db316b0da2cc1784e34e6ed

Geld motiviert – wenn man mehr bekommt als der Kollege

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Frank Luerweg, Abteilung Presse und Kommunikation
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Mit welchen Gefühlen man auf seinen Gehaltscheck reagiert, hängt maßgeblich davon ab, wie viel der Kollege verdient. Das legt ein Experiment von Ökonomen und Hirnforschern der Universität Bonn nahe. Darin ließen sie Versuchspersonen paarweise gegen Bezahlung eine einfache Aufgabe durchführen. Die Forscher untersuchten währenddessen die Hirnaktivität ihrer Probanden mit einem Magnetresonanz-Tomographen. Ergebnis: Bekam ein Teilnehmer mehr Geld als sein Mitspieler, zeigte sein „Belohnungszentrum“ eine weit stärkere Aktivierung, als wenn beide dieselbe Summe erhielten. Die Studie erscheint am Freitag, 23.11., in der renommierten Wissenschaftszeitschrift Science.

Die Publikation ist das erste Resultat einer neuen Forschungsrichtung, die sich momentan an der Uni Bonn etabliert: Wissenschaftler um den Epileptologen Professor Dr. Christian Elger und den Ökonomen Professor Dr. Armin Falk wollen zusammen herausfinden, wie der „Homo oeconomicus“ genau tickt. Dazu nutzen sie moderne bildgebende Verfahren, um ihren Testpersonen ins Gehirn zu schauen.

Für das jetzt publizierte Experiment mussten sich die Teilnehmer in zwei nebeneinander stehende Hirnscanner legen. Darin sollten sie parallel dieselbe Aufgabe durchführen: Auf einem Bildschirm erschien eine gewisse Anzahl Punkte, deren Menge die Probanden schätzen mussten. Danach wurden sie informiert, ob sie richtig getippt hatten. Falls ja, erhielten sie eine Belohnung, die von 30 bis 120 Euro reichte. Gleichzeitig wurde ihnen mitgeteilt, ob ihr Spielpartner erfolgreich gewesen war und welchen Lohn er dafür einstreichen konnte.

Der Tomograph erfasste derweil, in welchen Hirnregionen der Testpersonen sich die Durchblutung änderte. In gut durchbluteten Gebieten gelten die Nervenzellen als besonders aktiv. Insgesamt 38 Männer nahmen an dem Versuch teil. „Wir registrierten bei ihnen während des Experiments in verschiedenen Hirnbereichen eine verstärkte Aktivität“, erklärt der Bonner Neurowissenschaftler Dr. Bernd Weber. „Einer davon war das ventrale Striatum – eine Region, in der ein Teil des so genannten Belohnungssystems sitzt.“

Immer wenn wir eine erstrebenswerte Erfahrung machen, wird das Belohnungssystem aktiv. „Wir beobachteten dort beispielsweise eine Aktivierung, wenn der Spieler die Aufgabe richtig gelöst hatte“, sagt der Leiter der Arbeitsgruppe NeuroCognition-Imaging am Life&Brain Institut. Hatte der Teilnehmer dagegen mit seiner Schätzung daneben gelegen, nahm die Aktivität seines ventralen Striatum ab. Erstaunlicherweise spielte aber auch eine Rolle, wie der Teilnehmer im zweiten Scanner abgeschnitten hatte: „Am höchsten war die Aktivierung bei denjenigen, die richtig getippt hatten, während ihr Mitspieler sich verschätzt hatte“, fasst Webers Kollege Dr. Klaus Fließbach das Ergebnis zusammen.

Die Forscher nahmen nun die Fälle genauer unter die Lupe, bei denen beide Partner die Zahl der Punkte korrekt geschätzt hatten. Erhielten die Teilnehmer dafür dieselbe Bezahlung, kam es zu einer vergleichsweise geringen Aktivierung des Belohnungszentrums. Anders, wenn der eine Spieler beispielsweise 120 Euro bekam, sein Partner aber nur 60: Dann fiel die Aktivierung bei Spieler 1 viel höher aus. Bei Spieler 2 nahm die Durchblutung des ventralen Striatum dagegen sogar ab – und das, obwohl er die Aufgabe richtig gelöst hatte und dafür auch belohnt worden war.

Männer wollen sich im Wettbewerb behaupten

„Dieses Ergebnis steht im klaren Widerspruch zur traditionellen ökonomischen Theorie“, erklärt der Bonner Wirtschaftswissenschaftler Professor Dr. Armin Falk. „Danach sollte es nur auf die absolute Höhe der Entlohnung ankommen. Der Vergleich mit Anderen sollte dagegen für die Motivation keine Rolle spielen.“ Es ist das erste Mal, dass diese These mit Hilfe eines derartigen Experiments widerlegt wurde. Allerdings hat auch die absolute Höhe der Bezahlung einen Einfluss auf das Belohnungszentrum: Über 60 Euro freut man sich mehr als über 30. „Das Interessante an unserer Studie ist aber, dass die relative Höhe des Einkommens eine so bedeutsame Rolle spielt“, betont Falk.

„Zumindest Männer scheinen eine große Motivation aus dem Wettbewerb zu ziehen“, resümiert Dr. Bernd Weber. Die Forscher wollen nun herausfinden, ob das auch bei Frauen so ist. Außerdem planen sie eine Versuchsreihe mit asiatischen Probanden, um herauszufinden, ob Konkurrenzdenken auch durch kulturelle Faktoren beeinflusst wird.

Social Comparison Affects Reward-Related Brain Activity in the Human Ventral Striatum. K. Fliessbach, B. Weber, P. Trautner, T. Dohmen, U. Sunde, C. E. Elger, A. Falk. Science, 23.11.2007

Kontakt:
Professor Dr. Christian Elger
Direktor der Klinik für Epileptologie, Universität Bonn
Telefon: 0228/287-15727; E-Mail: christian.elger@ukb.uni-bonn.de

Professor Dr. Armin Falk
Institut für Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften, Universität Bonn
Telefon: 0228/73-9240; E-Mail: armin.falk@uni-bonn.de

Dr. Klaus Fließbach
Life&Brain-Center
Telefon: 0228/6885-264; E-Mail: Klaus.Fliessbach@ukb.uni-bonn.de

Dr. Bernd Weber
Life&Brain-Center
Telefon: 0228/6885-262; E-Mail: bweber@lifeandbrain.com

Pressemitteilung

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news235924

Download-Berichte zu Labor

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Sollten Sie weitere Links zum Thema haben so senden Sie diese an fachwissen@klaerwerk.info.

Methoden zur Untersuchung verschlammter Gewässer: Volumen und Qualität der Sedimente 
Identifizierung und Quantifizierung von Verbindungen mit östrogener Wirkung im Abwasser
Entwicklung eines Summenparameters für potenziell bioakkumulierbare Stoffe (PBS) im Abwasser
Lokalisierung organischer Schadstoffemissionen in kommunale Abwasserkanäle durch Sielhautuntersuchungen
Methoden zur Untersuchung verschlammter Gewässer: Volumen und Qualität der Sedimente 
– Passen Ausrüstung und Gewässer zusammen?
– Das Ergebnis – Die Auswertung
– Ein Beispiel
http://www.kls-gewaesserschutz.de/fileadmin/user_upload/kls/veroeffentlichungen/13-062_Vortrag.pdf
Membrangestützte Probenvorbereitung für die Ionenchromatographie 
– Arten der IC, Chromatographische Grundgrößen
– Membrangestützte Probenvorbereitung
– In-line Kopplung von Gasdiffusion und Ionenchromatographie
http://opus.kobv.de/tuberlin/volltexte/2008/1839/pdf/kiesow_tatjana.pdf 
Identifizierung und Quantifizierung von Verbindungen mit östrogener Wirkung im Abwasser 
– Verbindungen mit hormoneller Wirkung – Definitionen
– Entwicklung und Optimierung einer HPLC-Methode zur Fraktionierung von Abwasser aus Kläranlagenabläufen
– Ergebnisse der GC-MS-Analyse für die einzelnen Fraktionen
http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2001/854/pdf/diss_ges.pdf 
Entwicklung eines Summenparameters für potenziell bioakkumulierbare Stoffe (PBS) im Abwasser 
– Gemeinsamkeiten Uunf Unterschiede bei der Entwicklung von Bioakkumulations-Summenparametern
– Trennung Uund Definition Des Lipophilenfensters
– PBS-Bestimmungen in Abwasserproben aus Kläranlagenabläufen in Baden-Württemberg
http://w210.ub.uni-tuebingen.de/dbt/volltexte/2001/263/pdf/PBS_Dissertation.pdf 
Lokalisierung organischer Schadstoffemissionen in kommunale Abwasserkanäle durch Sielhautuntersuchungen 
– Charakteristika von organischen Schadstoffen (PAK, AOX, MKW, PCB, FSM …)
– Analytik von Mikroschadstoffen aus Stoffgemischen mit hohem Anteil an bioorganischer Matrix
– Lokalisierung einer AOX-Emission
http://digbib.ubka.uni-karlsruhe.de/volltexte/documents/2963

Mitarbeit bei der DWA 2023

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Überarbeitung der TRwS 792 „Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“

Die DWA plant, die TRwS 792 „Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“ zu überarbeiten.

Zum Schutz der Gewässer werden von Seiten des Gesetzgebers in § 62 Was­serhaushaltsgesetz (WHG) und in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) besondere Anforderungen an JGS-Anla­gen gestellt. Im August 2018 wurde die erste Fassung der TRwS 792 vorgelegt, in der technische und betriebliche Lösun­gen beschrieben sind, bei deren Anwen­dung in der Regel davon auszugehen ist, dass die oben genannten gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind.

Zur Minderung der Ammoniakemissionen wird künftig eine Ansäuerung von Gülle erfolgen. Durch eine Zugabe von Säure wird der pH-Wert des Wirtschafts­düngers gesenkt und das Ammonium/ Ammoniak-Gleichgewicht in Richtung Ammonium verschoben. Folglich werden Ammoniakemissionen reduziert. Dazu wird überwiegend Schwefelsäure ver­wendet. Die Gülle wird im Stall, bei der Lagerung oder während der Ausbrin­gung angesäuert.

Eine Aktualitätsprüfung hat darüber hinaus zu verschiedenen Regelungsin­halten Überarbeitungs- bzw. Ergänzungs­bedarf ergeben.

Der DWA-Fachausschuss IG-6 „Was­sergefährdende Stoffe“ hat sich aufgrund der klimapolitischen Relevanz und der Ergebnisse der Aktualitätsprüfung für ei­ne Überarbeitung der TRwS 792 ausge­sprochen.

Es ist eine Anpassung an technische Entwicklungen zum Beispiel zur Le­ckageerkennung und an praktische Er­fahrungen vorgesehen. Zudem soll eine Erweiterung um Regelungen zur Güllese­parierung und eine Konkretisierung der Ausgestaltung der JGS-Anlagen für den Fall der Ansäuerung von Gülle erfolgen.

Die TRwS 792 soll wieder als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 Abs. 2 WHG sein. Sie richtet sich insbesondere an die Wasser- und Landwirtschaftsbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.

Die Überarbeitung soll durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.14 „JGS-Anla­gen“ erfolgen (Sprecher Dipl.-Ing. Klaus Zöller, Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Weimar). Die Arbeitsgruppe wird im Februar 2023 ihre Arbeit aufnehmen. Es ist eine zweijähri­ge Überarbeitungszeit vorgesehen.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de

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Überarbeitung KVR-Leitlinien und Zusammenführung mit DWA-M 816

Die DWA-Arbeitsgruppe WI-2.2 „Wirt­schaftliche Bewertung von (Re-)Investitionsvorhaben“ wird im Auftrag des Fach­ausschusses WI-2 „Organisation, Kosten und Finanzierung“ die Anpassung der Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien) an weitergehende Möglichkeiten von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und die Zusammenführung mit dem Merk­blatt zur Projektbewertung betrieblicher Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auf Basis der dynamischen Kostenvergleichs­rechnung – eine Arbeitshilfe für die Praxis (DWA-M 816) vornehmen.

Innerhalb der nächsten Jahre, aber auch in weiterer Zukunft sind umfängli­che wasserwirtschaftliche Ersatz- und Er­neuerungsinvestitionen zur Verbesse­rung der Energieeffizienz, zum wirt­schaftlichen Anlagenbetrieb unter Be­rücksichtigung des technischen Fort­schritts, zum Vermögenswerterhalt oder zur Gewährleistung der erforderlichen Betriebssicherheit zu tätigen. Hieraus er­geben sich vielfältige Anforderungen bei der Identifikation nicht nur technisch, sondern auch betriebswirtschaftlich opti­mierter Lösungen. Besonderes Augen­merk gilt neben der Bewertung der In­vestitionskosten einer Maßnahme insbe­sondere auch einer Bewertung der durch die Umsetzung der Maßnahme erwach­senden fortlaufenden Betriebskosten wie auch der Frage der Finanzierung und der Auswirkungen auf das spätere Entgelt.

Mit der Veröffentlichung des Merk­blattes zur Projektbewertung betriebli­cher Ersatz- und Erneuerungsinvestitio­nen auf Basis der dynamischen Kosten­vergleichsrechnung (DWA-M 816) wur­de eine praktische Arbeitshilfe geschaf­fen, die anhand von Praxisbeispielen die Wirkungszusammenhänge verdeutlicht und die Folgen von Ersatz- bzw. Erneue­rungsinvestitionen auch auf die Finan­zierung und Bereitstellung von Liquidität sowie die Entgeltgestaltung aufzeigt und insoweit die Möglichkeiten der KVR-Leit­linien zur Durchführung von Wirtschaft­lichkeitsbetrachtungen weiterentwickelt und deutlich erweitert.

Die Anpassung der KVR-Leitlinien soll der Zusammenführung der KVR-Leitlini­en mit dem DWA-M 816 dienen und so eine Weiterführung der etablierten Mar­ke „KVR-Leitlinien“ entsprechend den heutigen Anforderungen ermöglichen.

Das Merkblatt DWA-M 816 zeigt die betriebswirtschaftlichen Grundlagen so­wie das fallspezifische Vorgehen auf Ba­sis einer dynamischen Wirtschaftlich­keitsrechnung anhand ausgewählter Pro­jektbeispiele wie der Erneuerung oder Errichtung einer Faulungsanlage (Wirt­schaftlichkeit der anaeroben Schlamm­stabilisierung) sowie der Kanalsanierung (Vergleich relevanter Sanierungskonzep­te vs. Erneuerung) ausführlich auf. Zu­dem werden praxisgerechte Aufberei­tungs- und Anwendungshilfen gegeben. Für die Berechnungsbeispiele wird auf die sich eines hohen Verbreitungsgrades und einer hohen Akzeptanz erfreuenden Standardsoftware Excel zurückgegriffen. Entsprechende Berechnungsbeispiele und Anwendungshilfen in Form einer standardisierten, weitgehend automati­sierten Excel-Berechnungshilfe sind dem Merkblatt beigefügt. DWA-M 816 spie­gelt auch insoweit den aktuellen Stand der Wirtschaftlichkeitsrechnung wider.

Die KVR-Leitlinien erfreuen sich eines hohen Verbreitungs- und Bekanntheits­grades. Mit der Zusammenführung der KVR-Leitlinien und des DWA-M 816 wer­den die Vorteile beider Publikationen in einem Merkblatt vereinigt.

Die KVR-Leitlinien richten sich an Be­treiber, Planer und Controller von was­serwirtschaftlichen Anlagen (aus Ingeni­eurbüros, Verwaltung und Verbänden) sowie Entscheidungsträger und Finanz­fachkräfte.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entge­gen:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: richard.esser@dwa.de

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Entwurf Merkblatt DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“

Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwas­serentsorgung bei Stromausfall“ vorge­legt, der hiermit zur öffentlichen Diskus­sion gestellt wird.

Das Merkblatt DWA-M 320 stellt Be­treibern von abwassertechnischen Anla­gen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, an­hand derer sie sich auf mögliche Strom­ausfälle vorbereiten können. Es orien­tiert sich an der Systematik der Leitfäden des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie des Bundes­ministeriums des Innern und für Heimat.

Ein Ausfall der Stromversorgung wirkt sich auf alle Sektoren Kritischer In­frastrukturen aus. Auch die Abwasserentsorgung ist von einer funktionieren­den Stromversorgung abhängig. Die meisten stromversorgten Anlagen der Abwasserableitung wie Pump-, Schie­ber-, Regen- und Mischwasserbehand­lungsanlagen sowie Messeinrichtungen funktionieren bei Ausfall der Stromver­sorgung nicht mehr. In gleicher Weise kann die Funktionsfähigkeit von Abwas­serbehandlungsanlagen betroffen sein. Dies kann unter anderem zu Gefahren durch Rückstau von Abwasser, zu Über­flutungen und/oder zu Gewässerbelas­tungen durch Störungen der Abwasser­behandlung führen.

Das vorliegende Merkblatt bereitet die Auswirkungen von Stromausfällen auf die Abwasserentsorgung systema­tisch auf und gibt den Verantwortlichen ein Werkzeug an die Hand, mit dem sie die Sicherstellung der Energieversor­gung ihres Abwasserentsorgungssystems systematisch bewerten und die erforder­lichen Maßnahmen zur Erreichung eines angestrebten Sicherheitsniveaus entwickeln können.

Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.6 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“ (Sprecher Dipl.-Ing. Heinz Brandenburg) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im DWA-Fachausschuss KEK-7 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ (Obmann Dr.-Ing. Dieter Thöle) erarbeitet. Es rich­tet sich an Betreiber und Planende von Abwasseranlagen sowie Vertreter*innen der Aufsichts- und Katastrophenschutz­behörden.

Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 320 „Sicherstel­lung der Abwasserentsorgung bei Strom­ausfall“ wird bis zum 30. April 2023 öf­fentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vor­zugsweise in digitaler Form, zu richten an:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de

Für den Zeitraum des öffentlichen Betei­ligungsverfahrens kann der Entwurf kos­tenfrei im DWA-Entwurfsportal eingese­hen werden: www.dwa.de/entwurfspor­tal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhält­lich.

Entwurf Merkblatt DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“, Februar 2023 71 Seiten, ISBN: 978-3-96862-569-0 Ladenpreis: 79,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 63,60 Euro Kombi E-Book & Print. 103,50 Euro Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 82,80 Euro

Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop

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Treibhausgase bei der Abwas­serbehandlung und in Entwäs­serungssystemen: Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 230-3

Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 230-3 „Treibhausgase bei der Abwas­serbehandlung und in Entwässerungssys­temen – Teil 3: Vorgehensweise bei der CO2e-Bilanzierung für Entwässerungs­systeme“ zu erarbeiten.

Der Hauptausschuss „Entwässerungs­systeme“ beschäftigt sich mit dem Thema „CO2e-Bilanzierung für Entwässerungs­systeme“ und hatte den Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“ gebeten, hierzu ein Expertengespräch durchzuführen.In dem Expertenge­spräch, das am 27.Oktober 2022 statt­fand, wurden unter anderem die Ergeb­nisse eines durch die Stadtentwässe­rungsbetriebe Köln (StEB) beauftragten Gutachtens zur CO2e-Bilanzierung sowie die Erfahrungen der Stadtentwässerung Frankfurt a. M.zur Ökobilanzierung ver­schiedener Bauweisen vorgestellt.In dem vorgenannten Gutachten wurden unter anderem Bauverfahren und einge­setzte Materialien hinsichtlich ihrer Bi­lanz bewertet.Hierdurch wurde eine Ba­sis geschaffen, um die CO2-Äquivalente der StEB zu ermitteln und Maßnahmen hinsichtlich ihrer CO2e-Bilanz bewerten zu können.Der Fachausschuss ES-8 „Sa­nierung“ beschäftigt sich mit der CO2e- Bilanz insbesondere vor dem Hinter­grund des Vergleichs von geschlossenen und offenen Bauverfahren.

Als Ergebnis des Expertengespräches wurde festgehalten, dass die Merkblatt­reihe DWA-M 230 mit einem Teil 3, der unter anderem die Vorgehensweise bei der CO2e-Bilanzierung für Entwässe­rungssysteme beschreibt, fortgeschrie­ben werden soll.

In Anlehnung an die Merkblattreihe DWA-M 230 sollen u. a.folgende Punkte bearbeitet werden:

Darstellung der Vorgehensweise bei der CO2e-Bilanzierung bei Bau, Be­trieb und Sanierung von Entwässe­rungssystemen

Kriterien für die CO2e-Bilanzierung

Festlegung des Bilanzrahmens und der Bezugsgrößen bei der Erstellung von CO2e-Bilanzen

Berechnungsgrundlagen bei der CO2e-Bilanzierung

Hinweise für Bau, Betrieb und Sanie­rung von Entwässerungssystemen.

Das Merkblatt DWA-M 230-3 richtet sich an Kommunen, Entwässerungsbetriebe, Ingenieurbüros, ausführende Firmen und Hersteller.

Für die Bearbeitung des Themas soll federführend eine neu zu gründende Ar­beitsgruppe ES-1.10 „Treibhausgasemis­sionen bei Entwässerungssystemen“ im Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/ Anforderungen“ eingerichtet werden.Die weiteren Fachausschüsse des Haupt­ausschusses Entwässerungssysteme wer­den im Beteiligungsverfahren eingebun­den und werden gebeten, Fachleute zu entsenden.

Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.Interessenten mel­den sich bitte mit einer themenbezoge­nen Beschreibung ihres beruflichen Wer­degangs/einem Kurzlebenslauf bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger E-Mail: team-es@dwa.de

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Gründung der DWA-Arbeits­gruppe „Bereitstellung von Flächen für die Gewässerentwicklung“

Die DWA plant, eine neue Arbeitsgruppe im Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ zu gründen.

Die Arbeitsgruppe soll sich mit Fra­gen zur „Bereitstellung von Flächen für die Gewässerentwicklung“ beschäftigen. Gemäß dem Zeitplan der EG-Wasserrah­menrichtlinie (WRRL) sollen bis 2027 unter anderem alle Fließgewässerwas­serkörper einen guten ökologischen Zu­stand oder ein gutes ökologisches Poten­zial aufweisen. Dieses Umweltziel errei­chen aktuell aber deutlich weniger als 10 Prozent dieser Wasserkörper. Der geringe Prozentsatz ist unter anderem auf hydro­morphologische Defizite zurückzufüh­ren.

Im dritten Bewirtschaftungszyklus der WRRL wird es daher in verstärktem Umfang notwendig sein, Maßnahmen zur Minderung dieser gewässerstruktu­rellen Defizite in einem erheblichen Um­fang zu planen und umzusetzen, um das Erreichen des guten ökologischen Zu­stands/Potenzials zu ermöglichen.

Bereits im Jahr 2010 hat die DWA da­rauf hingewiesen, dass zahlreiche Maß­nahmen zur Beseitigung dieser Defizite mit einem nicht unerheblichen Flächen­bedarf einhergehen und dass die Flä­chenbereitstellung für die Gewässerent­wicklung „eines der drängendsten Probleme bei der Umsetzung der WRRL“ ist (DWA-M 610 „Neue Wege der Gewässerunterhaltung – Pflege und Entwicklung von Fließgewässern“, Juni 2010) und dieses Thema regelmäßig im Rahmen von Seminaren zur „Flächenbereitstel­lung zur Fließgewässerentwicklung“ be­handelt. Seitdem ist eine Reihe weiterer Aktivitäten erfolgt, weitere Publikatio­nen sind erschienen, ohne dass sich die eigentliche Situation der Flächenbereit­stellung für die Gewässerentwicklung grundlegend verändert hat.

Dabei hat die zeitliche Dringlichkeit zugenommen, und es haben sich – neben den vielfältigen bereits bestehenden – neue Konkurrenzsituationen mit weite­ren Nutzungs- und/oder Schutzansprü­chen entwickelt, wie zum Beispiel der Ausbau von Energie- und Verkehrsinfra­struktur, die Neuausweisung von Bauge­bieten, räumlich fixierte Schutzgebiete, oder auch Maßnahmen zum Hochwas­serschutz.

Der typgemäße Flächenbedarf für die Gewässerentwicklung ist mittlerweile in mehreren Bundesländern mit einem ein­heitlichen, 2019 von der LAWA empfoh­lenen und erprobten Verfahren berech­net worden. Das Umweltbundesamt führt derzeit ein mehrjähriges F+E-Vor­haben „Den Gewässern mehr Raum ge­ben“ durch, in dem die Flächenkulisse für alle berichtspflichtigen Fließgewässer ermittelt wird.

Die bei der DWA bestehende Experti­se sollte nun darauf aufbauend genutzt werden, um die Problemlage und die besten Praktiken zur Bereitstellung von Flächen für die Gewässerentwicklung zu­sammen mit potenziellen Konkurrenzen, aber auch Synergien aufzuzeigen.

Im Zentrum der Arbeiten soll dabei die Gewässer- und Auenentwicklung ste­hen. Im Einzelnen sollten zum Beispiel folgende Aspekte von der zu gründenden Arbeitsgruppe analysiert und in einem Themenband dargestellt werden:

Bedeutung der Flächenbereitstellung für die Gewässer- und Auenökosyste­me, den Landschaftswasserhaushalt sowie für Unterhaltungs- und Ent­wicklungsmaßnahmen

Synergien und Konkurrenzen bei der Deckung des Flächenbedarfs für Ge­wässerentwicklung und -unterhal­tung

Bewertung der Optionen zur Flächensicherung/-bereitstellung in Bezug auf die verschiedenen Maß­nahmen der Gewässerentwicklung/ -unterhaltung

Zusammenstellung der Rechtsgrund­lagen, Programme und Projekte für die verschiedenen Möglichkeiten der Flächensicherung/-bereitstellung

Möglichkeiten der Integration von Flächensicherung/-bereitstellung zur Gewässerentwicklung/-unterhaltung in das Flussgebietsmanagement

in die Raum-, Regional- und Stadt­entwicklungsplanung

Aufzeigen des rechtlichen und plane­rischen Handlungsbedarfs

effektive Kommunikation zur Flächensicherung/-bereitstellung für die Gewässerentwicklung/-unterhal­tung

Zusammenstellung von „best practice“-Beispielen als positive Anre­gung, aber auch von gescheiterten Ansätzen zur Fehlervermeidung („Does and Don’ts“) aus dem nationa­len und europäischen Raum.

In der Arbeitsgruppe sollen neben Vertreter*innen aus der Wissenschaft auch Ingenieur- und Planungsbüros, Ver­bände und kommunale bzw. staatliche Stellen beteiligt sein. Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute mit entsprechen­den Kenntnissen oder „best practice“-Bei­spielen eingeladen.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge­schäftsstelle gerne entgegen.

Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkom­men.

Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschrei­bung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1. Juni 2023 bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Breuer, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-305 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: lutz.breuer@dwa.de

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Überarbeitung der DVWK-Regel 127 „Geschiebemessungen“

Die DWA plant, die DVWK-Regel 127 „Geschiebemessungen“ aus dem Jahr 1992 zu überarbeiten.

Anlass
Die DVWK-Regel 127 „Geschiebemessun­gen“ wurde im Jahr 1992 herausgege­ben.Die Schrift liefert eine wesentliche Arbeitsgrundlage für diese Aufgabenstel­lung, indem sie wertvolle praktische Er­fahrungen und Hinweise zusammen­fasst.Der DWA-Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik und Sedimentmanage­ment“ sieht nach nunmehr 30 Jahren die Notwendigkeit einer Überarbeitung die­ser Regel.Dazu wird eine neue Arbeits­gruppe WW-2.11 eingerichtet.Der Fach­ausschuss lädt zu dieser Arbeit Expert*innen und Interessierte aus der Praxis zur Mitwirkung an der Überarbeitung ein.

Die Messung des Geschiebetranspor­tes im Fließgewässer ist mit einem er­heblichen Aufwand und stets auch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.Diese sind stark vom Messverfahren so­wie von der Messposition und dem Mess­zeitpunkt abhängig.Ein ständiges Moni­toring der Geschiebetransportraten wird bislang nur an wenigen Positionen der Fließgewässer vorgenommen.

Geschiebefrachten bestimmen die Entwicklung der Sohllagen und somit die Morphodynamik und den Sedimenthaus­halt von Fließgewässern sowie Stauhal­tungen.Im Kontext von Gewässerma­nagement, Renaturierung, Stauraumver­landung und Klimawandel sind Geschie­bemessungen als eine grundlegende Grö­ße anzusehen.

Aufgaben und Ziel der neuen Arbeitsgruppe

Das Ziel der Überarbeitung der DVWK-Regel 127 ist die Aktualisierung der be­stehenden Regel hinsichtlich neuerer Er­kenntnisse, neuer Geräte und Verfahren.Dazu werden die bestehenden Kapitel kritisch und selektiv überarbeitet.

Im Bereich der Geschiebemessungen sind neuere Entwicklungen bekannt, die in die Arbeit einfließen sollen.Dies be­trifft insbesondere neue Erkenntnisse im Bereich der quantitativen Methoden durch innovative Techniken wie das „Du­ne-Tracking“-Verfahren, akustische Ge­schiebemessungen, den Einsatz der Doppler-Akustik sowie die Telemetri­schen Tracer-Methoden.Diese sollen im Merkblatt neu bzw.besser berücksichtigt werden.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge­schäftsstelle gerne entgegen.

In der Arbeitsgruppe sollen neben Vertreter*innen aus wissenschaftlichen Einrichtungen, Ingenieur- und Planungs­büros, Verbände und kommunale bzw.staatliche Stellen beteiligt sein.Zur Mit­arbeit sind alle interessierten Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen eingela­den.Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkom­men.

Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschrei­bung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1.Juni 2023 bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Breuer, M. Sc.Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-305 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: lutz.breuer@dwa.de

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Gründung der DWA-Arbeits­gruppe „CO2-Bilanz von Wasserbauwerken“

Die DWA plant, eine neue Arbeitsgruppe im Fachausschuss WW-6 „Bauwerksma­nagement im Wasserbau“ des DWA-Hauptausschusses „Wasserbau und Was­serkraft“ zu gründen.Die Arbeitsgruppe soll sich mit Fragen zur „CO2-Bilanz von Wasserbauwerken“ beschäftigen.

Es ist wissenschaftlich unumstritten, dass Treibhausgase (THG) die Treiber der Erderwärmung sind. Um den Temperatur­ anstieg zu begrenzen, wurde durch die Europäische Union beschlossen, Kli­maneutralität bis zum Jahr 2050 zu errei­chen.Bauwerke im Allgemeinen, damit auch Wasserbauwerke, hinterlassen einen CO2-Fußabdruck, der einen Einfluss auf die Klimaerwärmung hat.Um die verein­barten Klimaziele zur Verringerung der Klimaerwärmung zu erreichen, muss die THG-Emission verringert werden.Dies gilt äquivalent für die Errichtung von Wasserbauwerken.Zurzeit kann eine CO2- Bilanzierung auf Basis des Informations­portals für nachhaltiges Bauen „ÖKOBAU­DAT“ erfolgen.Dieses ist allerdings im Wesentlichen für den Hochbau entwickelt worden, wodurch für den Wasserbau we­sentliche Herstellprozesse und Materiali­en nicht berücksichtigt werden.

Um die Bautätigkeit im Bereich des Wasserbaus bezüglich THG-Emissionen zu bewerten, gibt es erste Ansätze.Diese müssen voraussichtlich zur Bewertung künftiger Baumaßnahmen weit mehr Be­achtung finden, als sie es heute tun.Die existierenden Regelungen geben erste Fingerzeige, die aber für eine relative Spezialdisziplin, wie den Wasserbau, nur sehr begrenzt anwendbar sind.

Ziel der Arbeitsgruppe soll es entspre­chend sein, auf Grundlage der bestehen­den Ansätze die Wissenslücken bezüglich der CO2-Bilanzierung von Wasserbau­werken aufzuzeigen und darauf aufbau­end Anregungen für Ergänzungen oder eine Beschreibung einer (neu) abgeleite­ten Methode geben zu können.

In der Arbeitsgruppe sollen neben Vertreter*innen aus der Bauindustrie auch Ingenieur- und Planungsbüros, Ver­bände, kommunale bzw.staatliche Stel­len und Vertreter*innen aus der Wissen­schaft beteiligt sein.Zur Mitarbeit sind alle interessierten Fachleute mit entspre­chenden Kenntnissen eingeladen.Hin­weise und Anregungen zu diesem Vorha­ben nimmt die DWA-Bundesgeschäfts­stelle gerne entgegen.

Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkom­men.Interessent*innen melden sich bit­te mit einer themenbezogenen Beschrei­bung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1.Juni 2023 bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Breuer, M. Sc.Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-305 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: lutz.breuer@dwa.de

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Redaktionelle Überarbeitung von Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“

Die DWA plant, das Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsanalytik für Abwasseran­lagen“ zu überarbeiten.
Das Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“ wurde im April 2016 zuletzt umfassend überarbeitet. Die Aktualitätsprüfung durch die DWA-Arbeitsgruppe KA-12.1 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“ im DWA-Fachausschuss KA-12 „Betrieb von Kläranlagen“ hat ergeben, dass eine redaktionelle Überarbeitung des Arbeits­blattes notwendig ist. Das Arbeitsblatt muss in folgenden Punkten redaktionell überarbeitet werden:

Aktualisierung der Referenzen

Rechtschreibfehler müssen korrigiert und einige missverständliche Formu­lierungen müssen umgeschrieben werden.

Allgemein gültige Bezeichnungen müssen auf den aktuellen Stand ge­bracht werden sowie auf genderge­rechte Schreibweisen gemäß den Vor­gaben der DWA muss umgesetzt wer­den.

Die Klimakennung des DWA-Regel­werks wird ergänzt.

Die redaktionelle Überarbeitung im be­schriebenen Umfang wird in der DWA-Arbeitsgruppe KA-12.1 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“ (Sprecher: Dr. Klaus Furtmann) im DWA-Fachausschuss KA-12 „Betrieb von Kläranlagen“ (Ob­mann: Dipl.-Ing. Jörg Broll-Bickhardt) umgesetzt.

Ansprechpartner:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 537

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Moor-Wiedervernässung: Gründung einer DWA-Arbeits­gruppe und Aufruf zur Mitarbeit

Die DWA gründet eine Arbeitsgruppe „Moor-Wiedervernässung“ (Arbeitstitel) in ihrem Fachausschuss GB-7 „Boden­schutz, Bodenfunktionen und Altlasten“.

Moorstandorte in Deutschland wur­den zu über 90 % entwässert, um die Bö­den landwirtschaftlich nutzen zu kön­nen.Die Entwässerung geht mit der Zer­setzung des Torfes einher, in deren Folge CO2 freigesetzt, die Bodenoberfläche ab­gesenkt und das Wasserspeichervermö­gen reduziert wird, um nur einige Konse­quenzen der Torfmineralisierung zu nen­nen.Die Moorentwässerung steht außer­dem im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Klimawandel.Einerseits sind entwässerte Moore Treiber des Klima­wandels, weil sie maßgeblich zur Erhö­hung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre beitragen, andererseits können sie Extremwetterereignisse (zum Beispiel Starkregen) weniger abpuffern, sodass die Landschaft insgesamt weniger elastisch auf solche Ereignisse reagieren kann.

Die herausragende Funktion intakter Moore in der Landschaft und für die Menschen wurde seitens der Wissen­schaft, aber auch der Gesellschaft, er­kannt.Aktuell gibt es einen starken poli­tischen Willen, Moore zu schützen und ihre Funktionen wiederherzustellen.Ers­te Moor-Wiedervernässungsprojekte wurden bereits in den 1990er-Jahren durchgeführt, allerdings mit unterschied­lichen Erfolgen.Teilweise wurde das Pro­jektziel, nämlich die Funktionen natur­naher Moore wiederherzustellen, nicht erreicht, auch weil die Wiedervernäs­sungsmaßnahmen unsachgemäß durch­geführt wurden.

Ziel der neu zu gründenden Arbeits­gruppe ist es, Publikationen in der Reihe der DWA-Themen und/oder Merk- bzw.Arbeitsblätter zu diesem Thema zu er­stellen, um Planung und Umsetzung von Moor-Wiedervernässungsprojekten mit praxisgerechten Informationen zu unter­stützen.Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei zum Beispiel:

Ziele der Moor-Wiedervernässung und Zielkonflikte
rechtliche Grundlagen
Torfböden; Bildung und Degradie­rung, Torftypen und -ansprache, hydraulische Eigenschaften und ihre Be­stimmung
Hydrologie von Mooren und „optima­le“ Pegelstände in Nieder- und Hoch­mooren
vorhandene bauliche Entwässerungs­maßnahmen
hydrologische und hydraulische Vor­aussetzung für die Wiedervernässung
bauliche Maßnahmen zur Anhebung der Grundwasserstände
Indikatoren einer erfolgreichen Wie­dervernässung
langfristige Überwachung und Ma­nagement
natürliche Sukzession und Nutzung wiedervernässter Moorstandorte; Pa­ludikultur
Beispiele erfolgreicher und geschei­terter Moor-Wiedervernässungspro­jekte.

Neben dem Einsatz in Planung und Aus­führung sollen die zu erstellenden Hefte auch als Ausbildungsmaterial dienen.

Aufruf zur Mitwirkung
Zur Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe sind neben Vertretern/innen aus der Wis­senschaft und Ressortforschung Exper­ten/innen aus der landwirtschaftlichen/ wasserwirtschaftlichen Beratung bzw.von wasserwirtschaftlichen/Naturschutz Verbänden, ebenso wie aus der Ingenieurpraxis willkommen, um ein praxis­relevantes Kompendium erstellen zu können.

Bewerber/innen sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden ver­traut sein als auch Praxiserfahrungen einbringen können.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge­schäftsstelle gerne entgegen.

Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkom­men.

Interessenten/innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschrei­bung ihres beruflichen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-161 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: barion@dwa.de

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Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit

Gründung einer DWA-Arbeits­gruppe „Umwelthygiene“

Die DWA plant, eine neue Arbeitsgruppe für Hygienefragen im Fachausschuss GB- 5 „Stoffeinträge und Wirkungen auf Fließgewässer“ des DWA-Hauptaus­schusses „Gewässer und Boden“ zu grün­den.

Mit Abschluss des Themenbandes T1/2022 „Hygiene in der Wasser-, Ab­wasser- und Abfallwirtschaft“ im Früh­jahr 2022 wurde die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Hygiene“ aufgelöst. Aktuelle Hy­gienefragen sind damit jedoch nicht au­tomatisch erschöpfend bearbeitet. Grundsätzlich besteht seitens der DWA der Wunsch, Hygienethemen weiterhin zu verfolgen. Der Fachausschuss GB-5 „Stoffeinträge und Wirkungen auf Fließ­gewässer“ befasst sich zurzeit bereits mit Spurenstoffmonitoring, Monitoring der Sedimente in Fließgewässern und Salz­belastung der Fließgewässer. Eine die bisherigen Themen dieses Fachausschus­ses übergreifende Bearbeitung hygieni­scher Fragestellung ist dennoch gewollt und wegen der vielfältigen Verflechtun­gen von Mensch und Umwelt wün­schenswert.

Die identifizierten Themen mit dem Fokus auf Hygiene in der aquatischen Umwelt sind vielfältig. Zunächst sollen Antibiotikaresistenzen näher beleuchtet werden, ein hoch aktuelles Thema, das durch die Corona-Pandemie kurzfristig in der öffentlichen Wahrnehmung in den Schatten gedrängt wurde. Multi-Resis­tenzen verbreiten sich weiterhin welt­weit auf unterschiedlichsten Verbrei­tungspfaden in die Umwelt und zurück zum Menschen. Trotz vielfältiger und umfangreicher wissenschaftlicher For­schungsvorhaben in den letzten Jahren etabliert sich das Thema nur langsam in der Praxis. Anders als chemische Stoffe können sich Mikroorganismen nicht nur vermehren oder absterben, sie sind auch in der Lage, ihre Resistenzen untereinan­der weiterzugeben (horizontaler Gen­transfer) und neu zu kombinieren, so­dass Multi-Resistenzen entstehen. Elimi­nationsstrategien, die sinnvoll für Spu­renstoffe sind, greifen bei Resistenzen daher nicht automatisch ebenso. Dies zeigt sich nicht nur an unterschiedlichen Reduktionseigenschaften in der vierten Reinigungsstufe in der Abwasserbehand­lung. Ein umfassender Transfer der The­matik von der Forschung in die Praxis ist notwendig, um eine echte Trendwende einzuleiten. Dabei muss das Thema Re­sistenzen aus unterschiedlichsten Blick­winkeln beteiligter Akteure betrachtet werden.

Der One-Health-Ansatz versucht zum Beispiel, Verbindungen zwischen Men­schen und Tiergesundheit zu klären und Probleme wie Synergien aufzuzeigen. Sozioökologische und sozioökonomische Studien zum Thema beziehen den Men­schen sowie sein Handeln und seine Mo­tivation in die Betrachtungen ein. Durch die Globalisierung einerseits und den global verbundenen Wasserkreislauf an­dererseits ist das Resistenzproblem zu­dem nur bedingt räumlich begrenzt zu lösen. Es ist vielmehr eine umfassende Betrachtung im Sinne von Global Health bzw. Planetary Health sinnvoll. Dabei ist zu bedenken, dass die Wasserwirtschaft in der Praxis meist raumbasiert, zum Bei­spiel auf Ebene von Einzugsgebieten, agiert.

Neben der Sammlung bereits vorhan­dener wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen daher Möglichkeiten des Wissen­stransfers in die Praxis thematisiert und analysiert werden. Ziel ist es, eine Hilfe­stellung für verschiedene Akteure der Wasser- und Abfallwirtschaft mit dem (Arbeits-)Titel „Auswirkungen von und Umgang mit Antibiotika und Antibiotika- Resistenzen im Wasserkreislauf“ zu erar­beiten, die den Anwender befähigt, die komplexe Resistenzproblematik aus ver­schiedenen Blickwinkeln möglichst um­fassend zu verstehen und den für die je­weilige individuelle Fragestellung pas­sendsten Lösungsweg zu finden.

Zudem sind bereits weitere Themen für die neu zu gründende Arbeitsgruppe aus dem Bereich Umwelthygiene für eine zukünftige Bearbeitung aus heutiger Sicht auf der Agenda. Dabei ist immer der Bezug zum Klimawandel zu beach­ten:

Legionellen im Wasserkreislauf – Mo­nitoring – Bekämpfung – Biozide Ein­satz und Folgen
Brutgewässer von Stechmücken – (Neue) Insektenarten in Mitteleuropa als mögliche Überträger von Krank­heiten
Bewertung / Einordnung von wirbel­losen Organismen in Grundwasser, Roh-, Trinkwasser
Blaualgen/Cyanobakterien.

In der Arbeitsgruppe sollen neben For­schungstreibenden aus Universitäten und Hochschulen auch Ingenieurbüros, Verbände, Hygieniker, Umweltmediziner, Veterinärmediziner, Biologen, Geogra­phen und staatliche Stellen beteiligt sein. Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleu­te mit entsprechenden Kenntnissen ein­geladen.

Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesge­schäftsstelle gerne entgegen. Bewerbun­gen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen. Interessent*innen melden sich bitte mit einer the­menbezogenen Beschreibung ihres be­ruflichen Werdegangs bis zum 1. März 2023 bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Becker, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-305 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: becker@dwa.de

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Neues von den Tarifparteien und zu Arbeitsrecht 2020

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Meldungen 2009 Meldungen 2010 Meldungen 2011
Meldungen 2012 Meldungen 2013 Meldungen 2014
Meldungen 2015 Meldungen 2016 Meldungen 2018
 
Dezember 2020
Tarifergebnis angenommen
Oktober 2020
Entgelterhöhungen mit sozialer Komponente, Laufzeit bis Ende 2022
Entgelterhöhung um 3,5 Prozent/300 Euro „Corona-Prämie“/umfangreiche Verbesserungen für alle Beschäftigtengruppen, insbesondere für die Pflege/Laufzeit bis Ende August 2023
Die Arbeitgeberseite legt ein erstes Angebot vor
September 2020
Auch die zweite Verhandlungsrunde endet ergebnislos.
Die erste Verhandlungsrunde wurde nach einigen Stunden ergebnislos vertagt
August 2020
Die Gewerkschaftsseite gibt ihre Forderungen zur Tarifrunde TVöD bekannt:
 

 


Tarifergebnis angenommen

Mit überwältigender Mehrheit hat die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK) das Tarifergebnis für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen vom 25. Oktober angenommen. 86 Kolleg*innen stimmten am 24. November 2020 mit Ja, dazu gab es jeweils eine Nein-Stimme bzw. eine Enthaltung.

Einigung in der Tarifverhandlung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen

Einigungspapier – Vergütungstabellen

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Entgelterhöhungen mit sozialer Komponente, Laufzeit bis Ende 2022

Die Arbeitgeber hatten eine sehr lange Laufzeit bis Ende 2023 gefordert und für die nächsten beiden Jahre nur eine Erhöhung der Tabellenentgelte von jeweils 1 Prozent. Hier konnten wir spürbare Verbesserungen erreichen:

Die Tabellenentgelte werden
ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro und

ab dem 1. April 2022 um 1,8 Prozent steigen

Laufzeit bis 31. Dezember 2022.
Der Mindestbetrag in Höhe von 50 Euro bedeutet bis in die Entgeltgruppe 11, Stufe 2 eine Erhöhung, die über 1,4 Prozent liegt.

Da die Arbeitgeber sich sehr hartnäckig gegen einen höheren Mindestbetrag gewehrt haben, haben wir eine Erhöhung der Jahressonderzahlung vorgeschlagen. Die Jahressonderzahlung ist nach Einkommensgruppen gestaffelt: Die Entgeltgruppen 1 bis 8 erhalten 79,51 Prozent, EG 9a bis 12 erhalten 70,28 und EG 13 bis 15 erhalten 51,78 Prozent des monatlichen Entgelts. Eine einheitliche prozentuale Erhöhung wirkt daher im unteren und mittleren Einkommensbereich stärker, als im oberen Einkommensbereich.

Erreichen konnten wir eine Erhöhung der Jahressonderzahlung ab 2022 um 5 Prozent. Die Kolleginnen und Kollegen in Ostdeutschland erhalten ab 2022 bereits eine Erhöhung um 6 Prozentpunkte aus der schon früher vereinbarten Angleichung der Jahressonderzahlung Ost-West. Für sie erfolgt die jetzt vereinbarte zusätzliche Erhöhung in zwei Schritten: um 2 Prozent ab 2022 und 3 Prozent ab 2023. Die Verschiebung der endgültigen Angleichung auf 2023 haben wir in Kauf genommen, weil am Ende alle etwas davon haben.

Für das Jahr 2020 wird es außerdem eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Prämie geben, die steuer- und abgabenfrei ist und noch dieses Jahr ausgezahlt wird. Sie beträgt:

600 Euro für die Entgeltgruppen 1 bis 8

400 Euro für die Entgeltgruppen 9 bis 12 und

300 Euro für die Entgeltgruppen 13 bis 15.

Dazu gesagt werden muss allerdings, dass die Bundesregierung eine Steuer- und Abgabenfreiheit für die Corona-Prämien bis zu einer Höhe von 1.500 Euro für dieses Jahr beschlossen hat. Falls Kolleginnen und Kollegen bereits Prämien erhalten haben und mit der in der Tarifeinigung beschlossene Prämie über 1.500 Euro hinauskommen, müssten für den darüber liegenden Teil Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden.

Die Änderungen an einem Beispiel: Ein Müllwerker der in der EG 3 Stufe vier heute 2.670 Euro verdient, hätte ab April 2022 insgesamt 4,12 Prozent mehr: Fast 100 Euro pro Monat durch die Tabellenerhöhung und 170 Euro in diesem Jahr durch die höhere Sonderzahlung. 2020 erhält er außerdem einmalig 600 Euro Corona-Prämie.

Verbesserungen für Azubis
Auszubildende und Praktikant*innen erhalten zum 1. April 2021 und 2022 jeweils eine Erhöhung von 25 Euro und für 2020 eine Corona-Prämie von 225 Euro im Bereich der Kommunen und 200 Euro beim Bund.

Neben der Verlängerung der Regelung zur Übernahme von Azubis ist es trotz vorigen Widerstands außerdem gelungen, in die Tarifierung der praxisintegrierten Studiengänge einzusteigen. Zeitnah sollen Verhandlungen aufgenommen werden. Damit würden Studierende einen tariflichen Anspruch auf Vergütung erhalten und wären nicht mehr auf Wohlwollen der Arbeitgeber angewiesen.

Durchbruch bei der Arbeitszeit Ost-West
Endlich konnten wir durchsetzen, dass die Kolleginnen und Kollegen in den ostdeutschen Kommunen bald nicht mehr länger arbeiten müssen, als im Westen. Ab Januar 2022 und Januar 2023 sinkt die Arbeitszeit der Beschäftigten im Osten jeweils eine halbe Stunde und liegt ab 2023 mit 39 Stunden auf Westniveau. In den Krankenhäusern gilt für die Kolleginnen und Kollegen im Westen die 38,5-Stunden-Woche. Um auf diese Stundenzahl zu kommen, sinkt die Arbeitszeit im Osten ab 2023 in drei Schritten jährlich um jeweils eine halbe Stunde und erreicht 2025 Westniveau.

Deutliche Verbesserungen im Bereich Pflege und Gesundheit
Sie wurden besonders beklatscht – die Kolleginnen und Kollegen in der Pflege und im Gesundheitsbereich. Nun haben sie auch was vom Beifall: Pflegekräfte erhalten ab März 2021 eine monatliche Pflegezulage von 70 Euro und ab März 2022 nochmals 50 Euro mehr. Bei künftigen prozentualen Entgelterhöhungen erhöhen sich die Zulagen mit.

Die Zulage im Bereich Intensivmedizin steigt ab März 2021 von 46,02 auf 100 Euro, die Wechselschichtzulage von 105 auf 155 Euro und in Betreuungseinrichtungen gibt es eine Pflegezulage von 25 Euro. Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitsämtern erhalten ebenfalls ab März 2021 eine Zulage von 300 Euro im Monat. Kolleginnen und Kollegen, die in der Pandemie im öffentlichen Gesundheitsbereich aushelfen, erhalten für jeden Monat ihres Einsatzes ein Plus von 50 Euro.

Leistungsorientierte Bezahlung (LoB) – das ungeliebte Kind
Die kommunalen Arbeitgeber legten Wert darauf, mit Anreizen wie Zuschüsse für Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern. Diese sollen aus dem Budget für die leistungsorientierte Bezahlung (§ 18 TVöD) finanziert werden. Für uns war wichtig, dass bestehende Dienstvereinbarungen zu Leistungen aus diesem Budget nicht in Frage gestellt werden. Und vor allem war uns wichtig, dass auch pauschale Ausschüttungen aus dem LoB-Budget möglich werden. Die Anliegen beider Seiten sind in der Einigung nun enthalten.

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Entgelterhöhung um 3,5 Prozent/300 Euro „Corona-Prämie“/umfangreiche Verbesserungen für alle Beschäftigtengruppen, insbesondere für die Pflege/Laufzeit bis Ende August 2023

Berlin. Im Rahmen der Tarifrunde für die mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Kommunen und Bund hat die Arbeitgeberseite, vertreten durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium, den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion im Vorfeld der dritten Verhandlungsrunde am 22. und 23. Oktober 2020 ein Angebot unterbreitet. Dieses sieht eine Laufzeit von 36 Monaten vor. Es wird eine Erhöhung der Entgelte in drei Schritten angeboten, und zwar zum 1. März 2021 um 1,0 Prozent, zum 1. März 2022 um weitere 1,0 Prozent und zum 1. März 2023 um weitere 1,5 Prozent. Der erste Erhöhungsschritt wird mit einem Mindestbetrag von 30 Euro verbunden.

Dazu VKA-Präsident und Verhandlungsführer Ulrich Mädge: „Mit unserem Angebot an die Gewerkschaften zeigen wir mehr als deutlich, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Bereich der Daseinsvorsorge wertvolle und unverzichtbare Arbeit für die Gesellschaft leisten. Wir haben ein umfassendes und attraktives Paket entwickelt. Dieses enthält neben der Entgelterhöhung erhebliche Verbesserungen insbesondere für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Zugleich berücksichtigt es die besonderen Situationen in den einzelnen Sparten der kommunalen Arbeitgeber. Das Angebot kostet uns insgesamt 4,8 Milliarden Euro, und das mitten in der schlimmsten Rezession seit Gründung der Bundesrepublik. Nun ist es an den Gewerkschaften, kompromissbereit zu sein und dieses umfassende Angebot anzunehmen.“

Eckpunkte des Angebots:

Laufzeit: 1. September 2020 bis 31. August 2023
Lineare Erhöhung:ab dem 1. März 2021 um 1,0 Przent, mindestens aber 30 Euro,
ab dem 1. März 2022 um weitere 1,0 Przent und
ab dem 1. März 2023 um weitere 1,5 Przent.
Corona-Sonderzahlung für alle Beschäftigten zur Abmilderung der Belastung durch die Corona-Krise, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt wird, in Höhe von 300 Euro.
Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost in zwei Schritten (2023 und 2024) auf 39 Stunden wöchentlich.
Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflege- und Betreuungseinrichtungen eine neu geschaffene monatliche Zulage von 50 Euro, die Pflegezulage. Die Zulage für den regelmäßigen Einsatz in Wechselschichten wird von 105 Euro auf 155 Euro erhöht. Schließlich wird die Intensivzulage von 46,02 Euro auf 96 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Für Beschäftigte in der Intensivpflege, die alle drei Zulagen erhalten, ergibt sich allein daraus eine Entgelterhöhung um monatlich 150 Euro. Zusammen mit der Erhöhung der Entgelte führt das zu einem Gehaltsplus von bis zu 8,5 Prozent.

Alle Beschäftigten in den Gesundheitsämtern erhalten für ihren besonderen Einsatz in der Corona-Pandemie in den nächsten zwei Jahren Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1.200 Euro. Die Fachärztinnen und Fachärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten zusätzlich eine monatliche Zulage von 150 Euro.

Zudem wird mit der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für Fahrräder und eBikes das Tarifrecht modernisiert. Ebenso schaffen die kommunalen Arbeitgeber die Möglichkeit, Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung und der Nachhaltigkeit zu verwenden.

VKA-Präsident Ulrich Mädge: „Das Angebot ist mehr als nur fair, gerade vor dem Hintergrund der über Jahre eingebrochenen Finanzen der Kommunen. Damit wollen wir auch die Beschäftigung im öffentlichen Dienst attraktiver machen. Wir erwarten, dass wir auf der Basis dieses Angebots in der nächsten Verhandlungsrunde eine schnelle Einigung erzielen werden.“

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten.

Quelle VKA

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Die Arbeitgeberseite legt ein erstes Angebot vor



01.03.2021: +1,0%, mindestens 30 €
01.03.2022: +1,0%
01.03.2023: +1,5%
Einmalzahlung 2020: 300 €
Verringerung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost auf 39 Wochenstunden bis 2024
Laufzeit: 36 Monate (01.09.2020 bis 31.08.2023)

Die Gewerkschaftsseite weist das Angebot umgehend zurück und bezeichnet es als „geradezu respektlos“.

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Auch die zweite Verhandlungsrunde endet ergebnislos.

Die Arbeitgeber legen weiterhin kein Angebot vor. Die Gewerkschaftsseite kündigt umgehend erste Warnstreiks ab Dienstag an.

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Die erste Verhandlungsrunde wurde nach einigen Stunden ergebnislos vertagt

Die Gewerkschaftsseite hielt an ihrer Forderung vom 26.08. fest, die Arbeitgeberseite brachte nach Angaben des Beamtenbundes dbb eine Nullrunde ins Spiel und strebt dazu noch eine lange Laufzeit an. Ulrich Silberbach, Chef des dbb, dazu: „Leider setzen zumindest die Kommunen lieber aufs Mauern. […] Die wollen eine Nullrunde mit langer Laufzeit.“
Ulrich Mädge, Präsident der VKA und Verhandlungsführer der kommunalen Arbeitgeber: „Bereits in der ersten Runde zeigte sich, wie schwierig die überzogenen Forderungen der Gewerkschaften für uns sind. […] Wir werden nun die Steuerschätzung im September abwarten.“
Für die beiden Bereiche Pflege und Sparkassen werden in den nächsten Verhandlungsterminen gesonderte Verhandlungstische eingerichtet.

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Die Gewerkschaftsseite gibt ihre Forderungen zur Tarifrunde TVöD bekannt:


Entgelterhöhung: +4,8% mit einem Mindesterhöhungsbetrag von 150 €
Ausbildungsvergütungen: +100 € pauschal
Arbeitszeitangleichung im Osten ans Tarifgebiet West
Laufzeit: 1 Jahr

Die Arbeitgeberseite weist diese Forderung umgehend zurück. Ulrich Mädge, Präsident der VKA und Verhandlungsführer der kommunalen Arbeitgeber: „Die Forderungen der Gewerkschaften sind völlig überzogen und würden zu Mehrkosten in Höhe von mindestens 5,7 Milliarden Euro führen. Dies zeigt, dass die Gewerkschaften den Ernst der Lage offensichtlich nicht erkannt haben – und das in der schlimmsten Rezession seit Gründung der Bundesrepublik. Fakt ist: Die Lage der kommunalen Arbeitgeber ist wegen der Corona-Krise dramatisch. Wir haben massive finanzielle Einbrüche zu verzeichnen. Die Kassen sind leer, einen Verteilungsspielraum sehe ich nicht“. Mägde erklärt seine Bereitschaft zu konstruktiven Verhandlunge und betont: „Wir brauchen einen Tarifabschluss, der in diese besondere Zeit passt mit einer langen Laufzeit, die uns Planungssicherheit gibt.“ 

Der Vorsitzende des Beamtenbundes dbb, Ulrich Silberbach, weist auf den erheblichen Beitrag der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst hin, ohne die die Corona-Krise bis zum heutigen Tag „niemals so gut gemeistert“ worden wäre. Silberbach: „Diese Forderungen erheben wir also nicht trotz, sondern wegen Corona.“

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Entgelttabellen TVöD ab 2025

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Entgelttabellen 2023 zum TVöD

Entgelttabelle TVöD – VKAab 01.04.2025 bis 30.04.2026
Entgelttabelle TVöD – VKAab 01.03.2024
Entgelttabelle TV-Vab 01.06.2025 bis 31.05.2026
Entgelttabelle TV-Vab 01.03.2024
Entgelttabelle Auszubildende TVAöD‐BBiG (bei Bund und Kommunen)ab 01.04.2025 bis 30.04.2026
Entgelttabelle Auszubildende TVAöD‐BBiG (bei Bund und Kommunen)ab 01.03.2024

Entgelttabelle TVöD – VKA
Gültigkeit der Tabelle: 01.04.2025 bis 30.04.2026 (vorbehaltlich der Zustimmung der BTK)

 123456
E15Ü6.955,187.685,878.378,118.839,658.947,29
E155.669,126.039,846.453,367.017,897.598,617.980,65
E145.153,965.489,645.928,036.414,516.956,787.346,09
E134.747,625.135,535,554,356.009,066.544,146.834,5
E124.295,434.718,785.213,525.762,476.406,616.712,24
E114.153,354.542,724.908,595.305,545.848,796.154,45
E104.012,194.317,644.664,105.040,245.459,105.596,64
E9c3.901,484.173,284.469,614.788,535.153,375.377,14
E9b3.676,893.929,004.089,074.592,794.843,495.168,65
E9a3.558,963.772,323.986,064.461,844.569,484.844,33
E83.391,443.596,593.738,683.883,664.040,374.115,73
E73.205,233.441,583.582,943.724,473.860,943.935,06
E63.152,043.346,553.482,943.617,923.750,493.819,26
E53.038,993.227,673.355,113.490,063.615,473.680,28
E42.912,623.103,553.263,753.363,483.463,203.521,60
E32.872,693.078,023.127,993.242,213.327,923.406,43
E2Ü2.711,602.945,823.031,623.146,033.224,633.339,97
E22.692,162.894,282.944,673.016,583.174,633.339,97
E12.465,522.498,862.540,552.579,422.679,47

Quelle: Öffentlicher-Dienst Info, ohne Gewähr, Stand: 13.04.2025

(nach oben)


Entgelttabelle TVöD – VKA
Gültigkeit der Tabelle: ab 01.03.2024 bis 31.03.2025

 123456
E15Ü6.752,607.462,028.134,098.582,188.686,69
E155.504,005.863,926.265,406.813,497.377,297.748,20
E145.003,845.329,755.755,376.227,686.754,167.132,13
E134.628,764.985,955.392,575.834,046.353,536.635,44
E124.170,324.581,345.061,675.594,636.220,016.516,74
E114.032,384.410,414.765,625.151,015.678,445.975,19
E103.895,334.191,534.528,254.893,445.300,105.433,63
E9c3.787,844.052,084.339,434.649,064.981,915.220,52
E9b3.566,893.814,563.969,974.429,894.702,425.018,11
E9a3.448,963.662,323.869,964.331,884.436,394.703,23
E83.281,443.486,593.628,683.770,543.922,693.995,85
E73.095,233.331,583.472,383.614,473.748,493.820,45
E63.042,043.236,553.372,943.507,923.640,493.708,02
E52.928,993.117,673.245,113.380,063.505,473.570,28
E42.802,622.993,553.153,753.253,483.353,203.411,60
E32.762,692.968,023.017,993.132,213.217,923.296,43
E2Ü2.601,602.835,822.921,623.036,033.114,633.229,97
E22.582,162.784,282.834,672.906,583.064,633.229,97
E12.355,522.388,862.430,552.469,422.569,47

Quelle: verdi, ohne Gewähr, Stand: 23.04.2023

(nach oben)


Entgelttabelle TV-V
Gültigkeit der Tabelle: 01.06.2025 bis 31.05.2026 (vorbehaltlich der Zustimmung der BTK)

 123456
EG 156.729,117.451,508.145,008.773,419.286,509.799,59
EG 146.295,706.912,137.509,308.071,278.539,379.007,47
EG 135.910,416.488,357.046,967.495,127.819,228.143,33
EG 125.525,136.035,656.522,966.919,047.197,917.478,63
EG 115.187,985.659,976.009,896.288,896.534,166.777,35
EG 104.850,895.293,985.622,745.842,026.038,446.178,70
EG 94.561,914.947,215.217,695.421,185.514,715.655,00
EG 84.227,474.425,524.614,594.803,604.990,945.131,25
EG 73.939,414.128,474.289,484.429,754.523,364.616,84
EG 63.696,393.876,414.027,594.158,524.233,364.298,84
EG 53.462,313.624,383.765,733.887,293.962,124.083,70
EG 43.273,303.426,303.559,933.672,173.777,383.948,41
EG 33.057,253.176,483.298,043.400,963.471,303.606,69
EG 22.886,193.021,253.139,073.241,963.307,423.344,82
EG 12.572,36

Quelle: Öffentlicher-Dienst Info, ohne Gewähr, Stand: 13.04.2025

(nach oben)


Entgelttabelle TV-V
Gültigkeit der Tabelle: ab 01.03.2024 bis 31.05.2025

 123456
EG 156.239,866.909,727.552,808.151,248.705,019.214,10
EG 145.837,966.409,576.963,327.499,258.008,348.472,79
EG 135.480,686.016,606.534,607.043,707.436,687.758,26
EG 125.123,415.596,826.070,156.472,106.865,107.141,79
EG 114.810,785.248,455.632,495.963,036.239,866.472,10
EG 104.498,204.909,075.310,955.578,905.766,475.900,41
EG 94.230,234.587,514.935,895.177,015.266,335.400,30
EG 83.962,334.194,514.391,024.578,614.766,154.900,14
EG 73.694,363.908,704.096,284.230,234.319,574.408,90
EG 63.471,043.667,543.846,193.971,224.042,694.105,22
EG 53.247,783.435,323.596,123.712,213.783,673.899,77
EG 43.069,103.247,783.399,593.506,783.578,233.747,93
EG 32.890,513.033,413.149,503.247,783.310,293.444,24
EG 22.711,842.863,692.997,693.095,943.158,453.194,17
EG 12.456,502.456,502.456,502.456,502.456,502.456,50

Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion, ohne Gewähr, Stand 28.05.2023

(nach oben)


Entgelttabelle Auszubildende TVAöD‐BBiG (bei Bund und Kommunen)
Gültigkeit der Tabelle: ab 01.04.2025 bis 30.04.2026
(vorbehaltlich der Zustimmung der BTK)

1. Ausbildungsjahr1.293,26
2. Ausbildungsjahr1.343,20
3. Ausbildungsjahr1.389,02
4. Ausbildungsjahr, falls vorhanden1.452,59

Quelle: Öffentlicher-Dienst Info, ohne Gewähr, Stand: 13.04.2025

(nach oben)


Entgelttabelle Auszubildende TVAöD‐BBiG (bei Bund und Kommunen)
Gültigkeit der Tabelle: ab 01.03.2024 bis 31.03.2025

1. Ausbildungsjahr1.218,26
2. Ausbildungsjahr1.268,20
3. Ausbildungsjahr1.314,02
4. Ausbildungsjahr, falls vorhanden1.377,59

Quelle: verdi + eigene Berechnung, ohne Gewähr, Stand: 23.04.2023

(nach oben)