Überarbeitung der TRwS 792 „Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“
Die DWA plant, die TRwS 792 „Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“ zu überarbeiten.
Zum Schutz der Gewässer werden von Seiten des Gesetzgebers in § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) besondere Anforderungen an JGS-Anlagen gestellt. Im August 2018 wurde die erste Fassung der TRwS 792 vorgelegt, in der technische und betriebliche Lösungen beschrieben sind, bei deren Anwendung in der Regel davon auszugehen ist, dass die oben genannten gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind.
Zur Minderung der Ammoniakemissionen wird künftig eine Ansäuerung von Gülle erfolgen. Durch eine Zugabe von Säure wird der pH-Wert des Wirtschaftsdüngers gesenkt und das Ammonium/ Ammoniak-Gleichgewicht in Richtung Ammonium verschoben. Folglich werden Ammoniakemissionen reduziert. Dazu wird überwiegend Schwefelsäure verwendet. Die Gülle wird im Stall, bei der Lagerung oder während der Ausbringung angesäuert.
Eine Aktualitätsprüfung hat darüber hinaus zu verschiedenen Regelungsinhalten Überarbeitungs- bzw. Ergänzungsbedarf ergeben.
Der DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ hat sich aufgrund der klimapolitischen Relevanz und der Ergebnisse der Aktualitätsprüfung für eine Überarbeitung der TRwS 792 ausgesprochen.
Es ist eine Anpassung an technische Entwicklungen zum Beispiel zur Leckageerkennung und an praktische Erfahrungen vorgesehen. Zudem soll eine Erweiterung um Regelungen zur Gülleseparierung und eine Konkretisierung der Ausgestaltung der JGS-Anlagen für den Fall der Ansäuerung von Gülle erfolgen.
Die TRwS 792 soll wieder als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 Abs. 2 WHG sein. Sie richtet sich insbesondere an die Wasser- und Landwirtschaftsbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.
Die Überarbeitung soll durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.14 „JGS-Anlagen“ erfolgen (Sprecher Dipl.-Ing. Klaus Zöller, Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Weimar). Die Arbeitsgruppe wird im Februar 2023 ihre Arbeit aufnehmen. Es ist eine zweijährige Überarbeitungszeit vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de
Überarbeitung KVR-Leitlinien und Zusammenführung mit DWA-M 816
Die DWA-Arbeitsgruppe WI-2.2 „Wirtschaftliche Bewertung von (Re-)Investitionsvorhaben“ wird im Auftrag des Fachausschusses WI-2 „Organisation, Kosten und Finanzierung“ die Anpassung der Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien) an weitergehende Möglichkeiten von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und die Zusammenführung mit dem Merkblatt zur Projektbewertung betrieblicher Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auf Basis der dynamischen Kostenvergleichsrechnung – eine Arbeitshilfe für die Praxis (DWA-M 816) vornehmen.
Innerhalb der nächsten Jahre, aber auch in weiterer Zukunft sind umfängliche wasserwirtschaftliche Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum wirtschaftlichen Anlagenbetrieb unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts, zum Vermögenswerterhalt oder zur Gewährleistung der erforderlichen Betriebssicherheit zu tätigen. Hieraus ergeben sich vielfältige Anforderungen bei der Identifikation nicht nur technisch, sondern auch betriebswirtschaftlich optimierter Lösungen. Besonderes Augenmerk gilt neben der Bewertung der Investitionskosten einer Maßnahme insbesondere auch einer Bewertung der durch die Umsetzung der Maßnahme erwachsenden fortlaufenden Betriebskosten wie auch der Frage der Finanzierung und der Auswirkungen auf das spätere Entgelt.
Mit der Veröffentlichung des Merkblattes zur Projektbewertung betrieblicher Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auf Basis der dynamischen Kostenvergleichsrechnung (DWA-M 816) wurde eine praktische Arbeitshilfe geschaffen, die anhand von Praxisbeispielen die Wirkungszusammenhänge verdeutlicht und die Folgen von Ersatz- bzw. Erneuerungsinvestitionen auch auf die Finanzierung und Bereitstellung von Liquidität sowie die Entgeltgestaltung aufzeigt und insoweit die Möglichkeiten der KVR-Leitlinien zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen weiterentwickelt und deutlich erweitert.
Die Anpassung der KVR-Leitlinien soll der Zusammenführung der KVR-Leitlinien mit dem DWA-M 816 dienen und so eine Weiterführung der etablierten Marke „KVR-Leitlinien“ entsprechend den heutigen Anforderungen ermöglichen.
Das Merkblatt DWA-M 816 zeigt die betriebswirtschaftlichen Grundlagen sowie das fallspezifische Vorgehen auf Basis einer dynamischen Wirtschaftlichkeitsrechnung anhand ausgewählter Projektbeispiele wie der Erneuerung oder Errichtung einer Faulungsanlage (Wirtschaftlichkeit der anaeroben Schlammstabilisierung) sowie der Kanalsanierung (Vergleich relevanter Sanierungskonzepte vs. Erneuerung) ausführlich auf. Zudem werden praxisgerechte Aufbereitungs- und Anwendungshilfen gegeben. Für die Berechnungsbeispiele wird auf die sich eines hohen Verbreitungsgrades und einer hohen Akzeptanz erfreuenden Standardsoftware Excel zurückgegriffen. Entsprechende Berechnungsbeispiele und Anwendungshilfen in Form einer standardisierten, weitgehend automatisierten Excel-Berechnungshilfe sind dem Merkblatt beigefügt. DWA-M 816 spiegelt auch insoweit den aktuellen Stand der Wirtschaftlichkeitsrechnung wider.
Die KVR-Leitlinien erfreuen sich eines hohen Verbreitungs- und Bekanntheitsgrades. Mit der Zusammenführung der KVR-Leitlinien und des DWA-M 816 werden die Vorteile beider Publikationen in einem Merkblatt vereinigt.
Die KVR-Leitlinien richten sich an Betreiber, Planer und Controller von wasserwirtschaftlichen Anlagen (aus Ingenieurbüros, Verwaltung und Verbänden) sowie Entscheidungsträger und Finanzfachkräfte.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: richard.esser@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt DWA-M 320 stellt Betreibern von abwassertechnischen Anlagen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, anhand derer sie sich auf mögliche Stromausfälle vorbereiten können. Es orientiert sich an der Systematik der Leitfäden des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Ein Ausfall der Stromversorgung wirkt sich auf alle Sektoren Kritischer Infrastrukturen aus. Auch die Abwasserentsorgung ist von einer funktionierenden Stromversorgung abhängig. Die meisten stromversorgten Anlagen der Abwasserableitung wie Pump-, Schieber-, Regen- und Mischwasserbehandlungsanlagen sowie Messeinrichtungen funktionieren bei Ausfall der Stromversorgung nicht mehr. In gleicher Weise kann die Funktionsfähigkeit von Abwasserbehandlungsanlagen betroffen sein. Dies kann unter anderem zu Gefahren durch Rückstau von Abwasser, zu Überflutungen und/oder zu Gewässerbelastungen durch Störungen der Abwasserbehandlung führen.
Das vorliegende Merkblatt bereitet die Auswirkungen von Stromausfällen auf die Abwasserentsorgung systematisch auf und gibt den Verantwortlichen ein Werkzeug an die Hand, mit dem sie die Sicherstellung der Energieversorgung ihres Abwasserentsorgungssystems systematisch bewerten und die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung eines angestrebten Sicherheitsniveaus entwickeln können.
Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.6 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“ (Sprecher Dipl.-Ing. Heinz Brandenburg) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im DWA-Fachausschuss KEK-7 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ (Obmann Dr.-Ing. Dieter Thöle) erarbeitet. Es richtet sich an Betreiber und Planende von Abwasseranlagen sowie Vertreter*innen der Aufsichts- und Katastrophenschutzbehörden.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“ wird bis zum 30. April 2023 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“, Februar 2023 71 Seiten, ISBN: 978-3-96862-569-0 Ladenpreis: 79,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 63,60 Euro Kombi E-Book & Print. 103,50 Euro Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 82,80 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Treibhausgase bei der Abwasserbehandlung und in Entwässerungssystemen: Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 230-3
Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 230-3 „Treibhausgase bei der Abwasserbehandlung und in Entwässerungssystemen – Teil 3: Vorgehensweise bei der CO2e-Bilanzierung für Entwässerungssysteme“ zu erarbeiten.
Der Hauptausschuss „Entwässerungssysteme“ beschäftigt sich mit dem Thema „CO2e-Bilanzierung für Entwässerungssysteme“ und hatte den Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“ gebeten, hierzu ein Expertengespräch durchzuführen.In dem Expertengespräch, das am 27.Oktober 2022 stattfand, wurden unter anderem die Ergebnisse eines durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) beauftragten Gutachtens zur CO2e-Bilanzierung sowie die Erfahrungen der Stadtentwässerung Frankfurt a. M.zur Ökobilanzierung verschiedener Bauweisen vorgestellt.In dem vorgenannten Gutachten wurden unter anderem Bauverfahren und eingesetzte Materialien hinsichtlich ihrer Bilanz bewertet.Hierdurch wurde eine Basis geschaffen, um die CO2-Äquivalente der StEB zu ermitteln und Maßnahmen hinsichtlich ihrer CO2e-Bilanz bewerten zu können.Der Fachausschuss ES-8 „Sanierung“ beschäftigt sich mit der CO2e- Bilanz insbesondere vor dem Hintergrund des Vergleichs von geschlossenen und offenen Bauverfahren.
Als Ergebnis des Expertengespräches wurde festgehalten, dass die Merkblattreihe DWA-M 230 mit einem Teil 3, der unter anderem die Vorgehensweise bei der CO2e-Bilanzierung für Entwässerungssysteme beschreibt, fortgeschrieben werden soll.
In Anlehnung an die Merkblattreihe DWA-M 230 sollen u. a.folgende Punkte bearbeitet werden:
Darstellung der Vorgehensweise bei der CO2e-Bilanzierung bei Bau, Betrieb und Sanierung von Entwässerungssystemen
Kriterien für die CO2e-Bilanzierung
Festlegung des Bilanzrahmens und der Bezugsgrößen bei der Erstellung von CO2e-Bilanzen
Berechnungsgrundlagen bei der CO2e-Bilanzierung
Hinweise für Bau, Betrieb und Sanierung von Entwässerungssystemen.
Das Merkblatt DWA-M 230-3 richtet sich an Kommunen, Entwässerungsbetriebe, Ingenieurbüros, ausführende Firmen und Hersteller.
Für die Bearbeitung des Themas soll federführend eine neu zu gründende Arbeitsgruppe ES-1.10 „Treibhausgasemissionen bei Entwässerungssystemen“ im Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/ Anforderungen“ eingerichtet werden.Die weiteren Fachausschüsse des Hauptausschusses Entwässerungssysteme werden im Beteiligungsverfahren eingebunden und werden gebeten, Fachleute zu entsenden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs/einem Kurzlebenslauf bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger E-Mail: team-es@dwa.de
Gründung der DWA-Arbeitsgruppe „Bereitstellung von Flächen für die Gewässerentwicklung“
Die DWA plant, eine neue Arbeitsgruppe im Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ zu gründen.
Die Arbeitsgruppe soll sich mit Fragen zur „Bereitstellung von Flächen für die Gewässerentwicklung“ beschäftigen. Gemäß dem Zeitplan der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen bis 2027 unter anderem alle Fließgewässerwasserkörper einen guten ökologischen Zustand oder ein gutes ökologisches Potenzial aufweisen. Dieses Umweltziel erreichen aktuell aber deutlich weniger als 10 Prozent dieser Wasserkörper. Der geringe Prozentsatz ist unter anderem auf hydromorphologische Defizite zurückzuführen.
Im dritten Bewirtschaftungszyklus der WRRL wird es daher in verstärktem Umfang notwendig sein, Maßnahmen zur Minderung dieser gewässerstrukturellen Defizite in einem erheblichen Umfang zu planen und umzusetzen, um das Erreichen des guten ökologischen Zustands/Potenzials zu ermöglichen.
Bereits im Jahr 2010 hat die DWA darauf hingewiesen, dass zahlreiche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Defizite mit einem nicht unerheblichen Flächenbedarf einhergehen und dass die Flächenbereitstellung für die Gewässerentwicklung „eines der drängendsten Probleme bei der Umsetzung der WRRL“ ist (DWA-M 610 „Neue Wege der Gewässerunterhaltung – Pflege und Entwicklung von Fließgewässern“, Juni 2010) und dieses Thema regelmäßig im Rahmen von Seminaren zur „Flächenbereitstellung zur Fließgewässerentwicklung“ behandelt. Seitdem ist eine Reihe weiterer Aktivitäten erfolgt, weitere Publikationen sind erschienen, ohne dass sich die eigentliche Situation der Flächenbereitstellung für die Gewässerentwicklung grundlegend verändert hat.
Dabei hat die zeitliche Dringlichkeit zugenommen, und es haben sich – neben den vielfältigen bereits bestehenden – neue Konkurrenzsituationen mit weiteren Nutzungs- und/oder Schutzansprüchen entwickelt, wie zum Beispiel der Ausbau von Energie- und Verkehrsinfrastruktur, die Neuausweisung von Baugebieten, räumlich fixierte Schutzgebiete, oder auch Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
Der typgemäße Flächenbedarf für die Gewässerentwicklung ist mittlerweile in mehreren Bundesländern mit einem einheitlichen, 2019 von der LAWA empfohlenen und erprobten Verfahren berechnet worden. Das Umweltbundesamt führt derzeit ein mehrjähriges F+E-Vorhaben „Den Gewässern mehr Raum geben“ durch, in dem die Flächenkulisse für alle berichtspflichtigen Fließgewässer ermittelt wird.
Die bei der DWA bestehende Expertise sollte nun darauf aufbauend genutzt werden, um die Problemlage und die besten Praktiken zur Bereitstellung von Flächen für die Gewässerentwicklung zusammen mit potenziellen Konkurrenzen, aber auch Synergien aufzuzeigen.
Im Zentrum der Arbeiten soll dabei die Gewässer- und Auenentwicklung stehen. Im Einzelnen sollten zum Beispiel folgende Aspekte von der zu gründenden Arbeitsgruppe analysiert und in einem Themenband dargestellt werden:
Bedeutung der Flächenbereitstellung für die Gewässer- und Auenökosysteme, den Landschaftswasserhaushalt sowie für Unterhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Synergien und Konkurrenzen bei der Deckung des Flächenbedarfs für Gewässerentwicklung und -unterhaltung
Bewertung der Optionen zur Flächensicherung/-bereitstellung in Bezug auf die verschiedenen Maßnahmen der Gewässerentwicklung/ -unterhaltung
Zusammenstellung der Rechtsgrundlagen, Programme und Projekte für die verschiedenen Möglichkeiten der Flächensicherung/-bereitstellung
Möglichkeiten der Integration von Flächensicherung/-bereitstellung zur Gewässerentwicklung/-unterhaltung in das Flussgebietsmanagement
in die Raum-, Regional- und Stadtentwicklungsplanung
Aufzeigen des rechtlichen und planerischen Handlungsbedarfs
effektive Kommunikation zur Flächensicherung/-bereitstellung für die Gewässerentwicklung/-unterhaltung
Zusammenstellung von „best practice“-Beispielen als positive Anregung, aber auch von gescheiterten Ansätzen zur Fehlervermeidung („Does and Don’ts“) aus dem nationalen und europäischen Raum.
In der Arbeitsgruppe sollen neben Vertreter*innen aus der Wissenschaft auch Ingenieur- und Planungsbüros, Verbände und kommunale bzw. staatliche Stellen beteiligt sein. Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen oder „best practice“-Beispielen eingeladen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.
Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1. Juni 2023 bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Breuer, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-305 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: lutz.breuer@dwa.de
Überarbeitung der DVWK-Regel 127 „Geschiebemessungen“
Die DWA plant, die DVWK-Regel 127 „Geschiebemessungen“ aus dem Jahr 1992 zu überarbeiten.
Anlass
Die DVWK-Regel 127 „Geschiebemessungen“ wurde im Jahr 1992 herausgegeben.Die Schrift liefert eine wesentliche Arbeitsgrundlage für diese Aufgabenstellung, indem sie wertvolle praktische Erfahrungen und Hinweise zusammenfasst.Der DWA-Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik und Sedimentmanagement“ sieht nach nunmehr 30 Jahren die Notwendigkeit einer Überarbeitung dieser Regel.Dazu wird eine neue Arbeitsgruppe WW-2.11 eingerichtet.Der Fachausschuss lädt zu dieser Arbeit Expert*innen und Interessierte aus der Praxis zur Mitwirkung an der Überarbeitung ein.
Die Messung des Geschiebetransportes im Fließgewässer ist mit einem erheblichen Aufwand und stets auch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.Diese sind stark vom Messverfahren sowie von der Messposition und dem Messzeitpunkt abhängig.Ein ständiges Monitoring der Geschiebetransportraten wird bislang nur an wenigen Positionen der Fließgewässer vorgenommen.
Geschiebefrachten bestimmen die Entwicklung der Sohllagen und somit die Morphodynamik und den Sedimenthaushalt von Fließgewässern sowie Stauhaltungen.Im Kontext von Gewässermanagement, Renaturierung, Stauraumverlandung und Klimawandel sind Geschiebemessungen als eine grundlegende Größe anzusehen.
Aufgaben und Ziel der neuen Arbeitsgruppe
Das Ziel der Überarbeitung der DVWK-Regel 127 ist die Aktualisierung der bestehenden Regel hinsichtlich neuerer Erkenntnisse, neuer Geräte und Verfahren.Dazu werden die bestehenden Kapitel kritisch und selektiv überarbeitet.
Im Bereich der Geschiebemessungen sind neuere Entwicklungen bekannt, die in die Arbeit einfließen sollen.Dies betrifft insbesondere neue Erkenntnisse im Bereich der quantitativen Methoden durch innovative Techniken wie das „Dune-Tracking“-Verfahren, akustische Geschiebemessungen, den Einsatz der Doppler-Akustik sowie die Telemetrischen Tracer-Methoden.Diese sollen im Merkblatt neu bzw.besser berücksichtigt werden.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
In der Arbeitsgruppe sollen neben Vertreter*innen aus wissenschaftlichen Einrichtungen, Ingenieur- und Planungsbüros, Verbände und kommunale bzw.staatliche Stellen beteiligt sein.Zur Mitarbeit sind alle interessierten Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen.Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.
Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1.Juni 2023 bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Breuer, M. Sc.Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-305 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: lutz.breuer@dwa.de
Gründung der DWA-Arbeitsgruppe „CO2-Bilanz von Wasserbauwerken“
Die DWA plant, eine neue Arbeitsgruppe im Fachausschuss WW-6 „Bauwerksmanagement im Wasserbau“ des DWA-Hauptausschusses „Wasserbau und Wasserkraft“ zu gründen.Die Arbeitsgruppe soll sich mit Fragen zur „CO2-Bilanz von Wasserbauwerken“ beschäftigen.
Es ist wissenschaftlich unumstritten, dass Treibhausgase (THG) die Treiber der Erderwärmung sind. Um den Temperatur anstieg zu begrenzen, wurde durch die Europäische Union beschlossen, Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen.Bauwerke im Allgemeinen, damit auch Wasserbauwerke, hinterlassen einen CO2-Fußabdruck, der einen Einfluss auf die Klimaerwärmung hat.Um die vereinbarten Klimaziele zur Verringerung der Klimaerwärmung zu erreichen, muss die THG-Emission verringert werden.Dies gilt äquivalent für die Errichtung von Wasserbauwerken.Zurzeit kann eine CO2- Bilanzierung auf Basis des Informationsportals für nachhaltiges Bauen „ÖKOBAUDAT“ erfolgen.Dieses ist allerdings im Wesentlichen für den Hochbau entwickelt worden, wodurch für den Wasserbau wesentliche Herstellprozesse und Materialien nicht berücksichtigt werden.
Um die Bautätigkeit im Bereich des Wasserbaus bezüglich THG-Emissionen zu bewerten, gibt es erste Ansätze.Diese müssen voraussichtlich zur Bewertung künftiger Baumaßnahmen weit mehr Beachtung finden, als sie es heute tun.Die existierenden Regelungen geben erste Fingerzeige, die aber für eine relative Spezialdisziplin, wie den Wasserbau, nur sehr begrenzt anwendbar sind.
Ziel der Arbeitsgruppe soll es entsprechend sein, auf Grundlage der bestehenden Ansätze die Wissenslücken bezüglich der CO2-Bilanzierung von Wasserbauwerken aufzuzeigen und darauf aufbauend Anregungen für Ergänzungen oder eine Beschreibung einer (neu) abgeleiteten Methode geben zu können.
In der Arbeitsgruppe sollen neben Vertreter*innen aus der Bauindustrie auch Ingenieur- und Planungsbüros, Verbände, kommunale bzw.staatliche Stellen und Vertreter*innen aus der Wissenschaft beteiligt sein.Zur Mitarbeit sind alle interessierten Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen.Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1.Juni 2023 bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Breuer, M. Sc.Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-305 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: lutz.breuer@dwa.de
Redaktionelle Überarbeitung von Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“
Die DWA plant, das Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“ zu überarbeiten.
Das Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“ wurde im April 2016 zuletzt umfassend überarbeitet. Die Aktualitätsprüfung durch die DWA-Arbeitsgruppe KA-12.1 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“ im DWA-Fachausschuss KA-12 „Betrieb von Kläranlagen“ hat ergeben, dass eine redaktionelle Überarbeitung des Arbeitsblattes notwendig ist. Das Arbeitsblatt muss in folgenden Punkten redaktionell überarbeitet werden:
Aktualisierung der Referenzen
Rechtschreibfehler müssen korrigiert und einige missverständliche Formulierungen müssen umgeschrieben werden.
Allgemein gültige Bezeichnungen müssen auf den aktuellen Stand gebracht werden sowie auf gendergerechte Schreibweisen gemäß den Vorgaben der DWA muss umgesetzt werden.
Die Klimakennung des DWA-Regelwerks wird ergänzt.
Die redaktionelle Überarbeitung im beschriebenen Umfang wird in der DWA-Arbeitsgruppe KA-12.1 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“ (Sprecher: Dr. Klaus Furtmann) im DWA-Fachausschuss KA-12 „Betrieb von Kläranlagen“ (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Broll-Bickhardt) umgesetzt.
Ansprechpartner:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 537
Moor-Wiedervernässung: Gründung einer DWA-Arbeitsgruppe und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA gründet eine Arbeitsgruppe „Moor-Wiedervernässung“ (Arbeitstitel) in ihrem Fachausschuss GB-7 „Bodenschutz, Bodenfunktionen und Altlasten“.
Moorstandorte in Deutschland wurden zu über 90 % entwässert, um die Böden landwirtschaftlich nutzen zu können.Die Entwässerung geht mit der Zersetzung des Torfes einher, in deren Folge CO2 freigesetzt, die Bodenoberfläche abgesenkt und das Wasserspeichervermögen reduziert wird, um nur einige Konsequenzen der Torfmineralisierung zu nennen.Die Moorentwässerung steht außerdem im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Klimawandel.Einerseits sind entwässerte Moore Treiber des Klimawandels, weil sie maßgeblich zur Erhöhung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre beitragen, andererseits können sie Extremwetterereignisse (zum Beispiel Starkregen) weniger abpuffern, sodass die Landschaft insgesamt weniger elastisch auf solche Ereignisse reagieren kann.
Die herausragende Funktion intakter Moore in der Landschaft und für die Menschen wurde seitens der Wissenschaft, aber auch der Gesellschaft, erkannt.Aktuell gibt es einen starken politischen Willen, Moore zu schützen und ihre Funktionen wiederherzustellen.Erste Moor-Wiedervernässungsprojekte wurden bereits in den 1990er-Jahren durchgeführt, allerdings mit unterschiedlichen Erfolgen.Teilweise wurde das Projektziel, nämlich die Funktionen naturnaher Moore wiederherzustellen, nicht erreicht, auch weil die Wiedervernässungsmaßnahmen unsachgemäß durchgeführt wurden.
Ziel der neu zu gründenden Arbeitsgruppe ist es, Publikationen in der Reihe der DWA-Themen und/oder Merk- bzw.Arbeitsblätter zu diesem Thema zu erstellen, um Planung und Umsetzung von Moor-Wiedervernässungsprojekten mit praxisgerechten Informationen zu unterstützen.Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei zum Beispiel:
Ziele der Moor-Wiedervernässung und Zielkonflikte
rechtliche Grundlagen
Torfböden; Bildung und Degradierung, Torftypen und -ansprache, hydraulische Eigenschaften und ihre Bestimmung
Hydrologie von Mooren und „optimale“ Pegelstände in Nieder- und Hochmooren
vorhandene bauliche Entwässerungsmaßnahmen
hydrologische und hydraulische Voraussetzung für die Wiedervernässung
bauliche Maßnahmen zur Anhebung der Grundwasserstände
Indikatoren einer erfolgreichen Wiedervernässung
langfristige Überwachung und Management
natürliche Sukzession und Nutzung wiedervernässter Moorstandorte; Paludikultur
Beispiele erfolgreicher und gescheiterter Moor-Wiedervernässungsprojekte.
Neben dem Einsatz in Planung und Ausführung sollen die zu erstellenden Hefte auch als Ausbildungsmaterial dienen.
Aufruf zur Mitwirkung
Zur Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe sind neben Vertretern/innen aus der Wissenschaft und Ressortforschung Experten/innen aus der landwirtschaftlichen/ wasserwirtschaftlichen Beratung bzw.von wasserwirtschaftlichen/Naturschutz Verbänden, ebenso wie aus der Ingenieurpraxis willkommen, um ein praxisrelevantes Kompendium erstellen zu können.
Bewerber/innen sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein als auch Praxiserfahrungen einbringen können.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.
Interessenten/innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-161 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: barion@dwa.de
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
Gründung einer DWA-Arbeitsgruppe „Umwelthygiene“
Die DWA plant, eine neue Arbeitsgruppe für Hygienefragen im Fachausschuss GB- 5 „Stoffeinträge und Wirkungen auf Fließgewässer“ des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ zu gründen.
Mit Abschluss des Themenbandes T1/2022 „Hygiene in der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft“ im Frühjahr 2022 wurde die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Hygiene“ aufgelöst. Aktuelle Hygienefragen sind damit jedoch nicht automatisch erschöpfend bearbeitet. Grundsätzlich besteht seitens der DWA der Wunsch, Hygienethemen weiterhin zu verfolgen. Der Fachausschuss GB-5 „Stoffeinträge und Wirkungen auf Fließgewässer“ befasst sich zurzeit bereits mit Spurenstoffmonitoring, Monitoring der Sedimente in Fließgewässern und Salzbelastung der Fließgewässer. Eine die bisherigen Themen dieses Fachausschusses übergreifende Bearbeitung hygienischer Fragestellung ist dennoch gewollt und wegen der vielfältigen Verflechtungen von Mensch und Umwelt wünschenswert.
Die identifizierten Themen mit dem Fokus auf Hygiene in der aquatischen Umwelt sind vielfältig. Zunächst sollen Antibiotikaresistenzen näher beleuchtet werden, ein hoch aktuelles Thema, das durch die Corona-Pandemie kurzfristig in der öffentlichen Wahrnehmung in den Schatten gedrängt wurde. Multi-Resistenzen verbreiten sich weiterhin weltweit auf unterschiedlichsten Verbreitungspfaden in die Umwelt und zurück zum Menschen. Trotz vielfältiger und umfangreicher wissenschaftlicher Forschungsvorhaben in den letzten Jahren etabliert sich das Thema nur langsam in der Praxis. Anders als chemische Stoffe können sich Mikroorganismen nicht nur vermehren oder absterben, sie sind auch in der Lage, ihre Resistenzen untereinander weiterzugeben (horizontaler Gentransfer) und neu zu kombinieren, sodass Multi-Resistenzen entstehen. Eliminationsstrategien, die sinnvoll für Spurenstoffe sind, greifen bei Resistenzen daher nicht automatisch ebenso. Dies zeigt sich nicht nur an unterschiedlichen Reduktionseigenschaften in der vierten Reinigungsstufe in der Abwasserbehandlung. Ein umfassender Transfer der Thematik von der Forschung in die Praxis ist notwendig, um eine echte Trendwende einzuleiten. Dabei muss das Thema Resistenzen aus unterschiedlichsten Blickwinkeln beteiligter Akteure betrachtet werden.
Der One-Health-Ansatz versucht zum Beispiel, Verbindungen zwischen Menschen und Tiergesundheit zu klären und Probleme wie Synergien aufzuzeigen. Sozioökologische und sozioökonomische Studien zum Thema beziehen den Menschen sowie sein Handeln und seine Motivation in die Betrachtungen ein. Durch die Globalisierung einerseits und den global verbundenen Wasserkreislauf andererseits ist das Resistenzproblem zudem nur bedingt räumlich begrenzt zu lösen. Es ist vielmehr eine umfassende Betrachtung im Sinne von Global Health bzw. Planetary Health sinnvoll. Dabei ist zu bedenken, dass die Wasserwirtschaft in der Praxis meist raumbasiert, zum Beispiel auf Ebene von Einzugsgebieten, agiert.
Neben der Sammlung bereits vorhandener wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen daher Möglichkeiten des Wissenstransfers in die Praxis thematisiert und analysiert werden. Ziel ist es, eine Hilfestellung für verschiedene Akteure der Wasser- und Abfallwirtschaft mit dem (Arbeits-)Titel „Auswirkungen von und Umgang mit Antibiotika und Antibiotika- Resistenzen im Wasserkreislauf“ zu erarbeiten, die den Anwender befähigt, die komplexe Resistenzproblematik aus verschiedenen Blickwinkeln möglichst umfassend zu verstehen und den für die jeweilige individuelle Fragestellung passendsten Lösungsweg zu finden.
Zudem sind bereits weitere Themen für die neu zu gründende Arbeitsgruppe aus dem Bereich Umwelthygiene für eine zukünftige Bearbeitung aus heutiger Sicht auf der Agenda. Dabei ist immer der Bezug zum Klimawandel zu beachten:
Legionellen im Wasserkreislauf – Monitoring – Bekämpfung – Biozide Einsatz und Folgen
Brutgewässer von Stechmücken – (Neue) Insektenarten in Mitteleuropa als mögliche Überträger von Krankheiten
Bewertung / Einordnung von wirbellosen Organismen in Grundwasser, Roh-, Trinkwasser
Blaualgen/Cyanobakterien.
In der Arbeitsgruppe sollen neben Forschungstreibenden aus Universitäten und Hochschulen auch Ingenieurbüros, Verbände, Hygieniker, Umweltmediziner, Veterinärmediziner, Biologen, Geographen und staatliche Stellen beteiligt sein. Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen. Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1. März 2023 bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Becker, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-305 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: becker@dwa.de