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Kläranlage spart durch Ammonium-Messung über 25 % Energiekosten

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Autor
Betriebsleiter Martin Berndl
Gemeinde Fürstenstein
94538 Fürstenstein

Im vergangenen Jahr wurden die Kläranlagen Fürstenstein und Nammering im niederbayerischen Landkreis Passau mit einer Ammoniumsonde und einer einfachen Sauerstoffeintragsregelung nachgerüstet. Dadurch sparen die beiden Kläranlagen jetzt viel Geld und haben außerdem eine hohe Betriebssicherheit gewonnen. Über die Erfahrungen mit der Auswahl, dem Einsatz einer Ammonium-Messung und einer einfachen Sauerstoffeintragsregelung wird im Folgenden berichtet. Vorgeschichte – und wie die Auswahl erfolgte Die Kläranlage Fürstenstein, eine Belebungsanlage mit aerober Schlammstabilisierung (System Schreiber), ist für 4 000 EW ausgelegt; sie war bisher mit dem sogenannten O2-Minimator zur Steuerung des Sauerstoffeintrags ausgerüstet. Die Kläranlage Nammering, ebenfalls eine Belebungsanlage mit aerober Schlammstabilisierung, ist für 1 200 EW ausgelegt; sie ist mit Fuchs-Oberflächenbelüftern ausgestattet, die über eine Zeitsteuerung ein- und ausgeschaltet wurden. Seit geraumer Zeit hatte der Betriebsleiter beider Anlagen den Wunsch, die Anlagen bezüglich Energieeinsatz und Ablaufwerten zu optimieren. Ein aufwändiger und teurer Umbau schied schon aus Kostengründen aus. Nach umfangreichen Informationen bei den Kollegen in der Nachbarschaft, bei Seminaren und der IFAT reifte das Konzept. Die Optimierung sollte mittels Ammonium-Messung im….mehr unter:

http://www.dwa-st.de/fachbas/kan/Binfo_3_2006_Internet.pdf

Der Nachklärbeckenräumer: Oft ein Sorgenkind im Winter

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Autor
Andreas Reindl
Reinhalteverband Gallneukirchner Becken
Reichenauerstraße 1
A-4210 Gallneukirchen

Auf der Kläranlage des Reinhalteverbandes Gallneukirchner Becken (Oberösterreich) befinden sich im alten Teil der Anlage drei Nachklärbecken (Rechteckbecken). Diese wurden im Zuge der Kläranlagenerweiterung 2002 mit neuen Balkenräumern ausgestattet. Im darauffolgenden Winter kam es zu massiven Eisbildungen auf den Antriebswellen der Räumer (Abbildung 1). Jedes Mal, wenn die Räumerbalken aus dem Wasser tauchten, nahmen sie etwas Wasser mit und dieses tropfte auf die Antriebswelle des Räumers. Da die Antriebswellen oberhalb des Wasserspiegels angeordnet sind, kam es im Winter auf diesen zu so starker Eisbildung, dass die Räumer abgeschaltet werden mussten. Mittels Hochdruckdampfreiniger mussten wir jeweils nach ca. vier Tagen die Antriebswellen vom Eis befreien, um den…mehr unter:

http://www.dwa-st.de/fachbas/kan/Binfo_1_2006_Internet.pdf

Entwicklung eines „Ersatzteil-Kits“ für Abwasserpumpen

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Autor

Dipl.-Ing. Axel Borges
Stadtentwässerungsbetrieb Landeshauptstadt Düsseldorf
Abteilung Kanalbetrieb
40200 Düsseldorf

Der Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf betreibt ein ca. 1 550 km langes, sehr flaches Kanalnetz. In dieses Netz sind 90 Pumpstationen mit unterschiedlichen Förderaufgaben integriert. In der Zeit von 1960 bis 2001 wurden insgesamt 185 Pumpen in „schwerer Ausführung“ der Firma Hannibal-Pumpen GmbH und Co. eingebaut. Leider ist diese Firma 2001 in Konkurs gegangen. Diese Tatsache hinterließ bei uns eine schmerzhafte Lücke in der Ersatzteilversorgung, denn diese Firma war für den Stadtentwässerungsbetrieb nahezu der einzige Lieferant von Abwasserpumpen der Nennweite 150 bis 400 mm gewesen. Das Schließen dieser Lücke bedeutete eine technische und finanzielle Herausforderung. Die erforderliche Betriebssicherheit ist jedoch nur durch einen einwandfreien Zustand der Anlagen zu gewährleisten. Da aber bekanntlich Abwasseranlagen und besonders Abwasserpumpen hohen mechanischen und chemischen Beanspruchungen unterliegen, ist dies nur durch eine stetige Wartung und wenn notwendig durch eine schnelle Reparatur sicherzustellen. Gesucht wurde daher nach einer Alternative, die den aufwendigen und teuren Ersatz aller 185 Pumpen, wenn auch über mehrere Jahre verteilt, durch…mehr unter:

http://www.kan.at/upload/medialibrary/KA-Betriebs-Info_2-2008.pdf

Die Schmutzfrachten im Kläranlagenzulauf Ein Vergleich verschiedener Berechnungsmethoden

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Autoren

Dipl.-Ing (FH) Hannes Felber
Münchner Stadtentwässerung, MSE-3
Autor des Betriebstagebuchs nach Hirthammer

Abwassermeister Walter Mend
Kläranlage Uffenheim
Lehrer der DWA-Kläranlagen- Nachbarschaften

Wie groß ist die Schmutzfracht, die einer Kläranlage zufließt und dort behandelt werden muss? Diese Frage war in den früheren Jahren kaum von Interesse. Solange die Reinigungswirkung in Ordnung war, interessierten die Zulaufwerte für den Betrieb wenig. Lediglich die BSB5- Schmutzfracht spielte wegen des Vergleichs mit der Ausbaugröße und des Auslastungsgrades eine gewisse Rolle. Doch welche Schmutzfracht im Zulauf ist gemeint, wenn von der Schmutzfracht pro Tag die Rede ist? Von der höchsten Fracht eines Monats oder eines Jahres, einer mittleren Fracht, einer gewichteten Fracht oder gar einem 85-%-Wert? Wir sind dieser Frage nachgegangen und wollten wissen, wie stark sich die Ergebnisse dieser Berechnungen voneinander unterscheiden – oder sind die Unterschiede vernachlässigbar? Wir haben dazu die verschiedenen Möglichkeiten zur Frachtberechnung ausgewählt und mit realistischen Zahlen durchgerechnet. Um den Auslastungsgrad einer Kläranlage zu ermitteln, muss ein bestimmter Zeitraum betrachtet werden. In der Regel wird dabei ein Kalenderjahr gewählt. Es war also die Frage zu prüfen, welche repräsentativen Schmutzfrachten in diesem Zeitraum der Kläranlage zugeflossen sind. Zur Verfügung stehen in der Regel die Messergebnisse der Kläranlage, wie sie im Betriebstagebuch eingetragen werden. Um den Vergleich übersichtlich zu gestalten, haben wir uns auf einen Schmutzparameter beschränkt. Wir entschieden uns für den BSB5. Dieser Parameter hat im Zulauf bisher den Unternehmensträger am meisten interessiert, weil hier der unmittelbare Vergleich mit der Ausbaugröße und dem Wasserrechtsbescheid möglich ist. Selbstverständlich können in gleicher Weise andere relevante Parameter wie der CSB, der Phosphor oder die Stickstoffverbindungen ausgewertet werden. 2 Situation Die Berechnung der BSB5-Zulauffracht wird im Betriebstagebuch mehr unter:

http://www.kan.at/upload/medialibrary/KA-Betriebs-Info_4-07.pdf

Drucklufteinpressung für den reibungslosen Betrieb einer Waschpresse

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Im Jahr 1996 wurde im Rahmen des kompletten Umbaus der Kläranlage Meldorf (Schleswig-Holstein) im Zulauf der alte Kettenrechen gegen eine neue Doppelsiebschnecke ausgetauscht. Das Siebgut der beiden Siebschnecken war jedoch so nass, dass unser Containerplatz jedes Mal schwamm, wenn die Müllabfuhr das Siebgut übernahm. Denn sobald der Pressvorgang des Müllwagens begann, wurde das Wasser ausgepresst. Es landete natürlich auf dem Containerplatz, den wir anschließend wieder reinigen mussten – eine äußerst unangenehme Arbeit. Auch bei anderen Kunden der Müllabfuhr sah es ähnlich aus. So wurden wir aufgefordert, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um diesen Zustand abzustellen. Andernfalls sollte unser Siebgut nicht mehr mit dem normalen Hausmüll abgefahren werden. Wir kauften daraufhin eine Waschpresse, die uns aller Sorgen entledigte. Die Müllabfuhr war zufrieden, die Menge wurde geringer und die Container erheblich leichter. Allerdings hatten wir anfangs mit dem Programmablauf der Waschpresse einige Probleme, denn bei Regenwetter lief sie ständig, obwohl kaum Siebgut anfiel. Sobald aber viel Siebgut anfiel, arbeitete die Waschpresse nicht und der Trichter lief über. Um den Höhenstand besser

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http://www.dwa-st.de/fachbas/kan/Binfo_2_2007_Internet.pdf

Schnellnachweis von Bakterien im Wasser

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Im BMBF-geförderten Verbund­projekt Optozell wird ein Bio­sensor zum Schnell­nachweis von Bakterien in Wasserproben entwickelt. Bisherige Tests basieren auf der Vermehrung der Bakterien auf Nährböden im Brutschrank über einen Zeitraum von 24 h bis zu 72 h und anschließendem Auszählen der entstandenen Bakterienkolonien unter einem Mikroskop.
 
In dem Verbundprojekt sollen die Bakterien auf der Oberfläche einer mikro­mechanisch hergestellten Silizium-Sterilfiltermembran mit einheitlichem Porendurchmesser angereichert und anschließend mit einem fluoreszierenden Farbstoff markiert. Das Fluoreszenzlicht wird in einem hochsensitiven Messaufbau erfasst. Die automatisiert durchgeführte Messung ist in 1 h bis 2 h abgeschlossen.
 
Projektpartner: EADS, Institut für Wasserforschung (IFW), Universität Regensburg (RIMMH)
Ansprechpartner:

Dr.-Ing. Karlheinz Bock
Telefon +49 89 54759-506
E-Mail senden
Hansastr. 27 d
80686 München

Quelle:
http://www.izm.fraunhofer.de/fue_ergebnisse/system_integration/SchnellnachweisvonBakterienimWasser.jsp

BGH-Urteil: Keine Zahlungspflicht von Grundstückseigentümern

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Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 10.12.2008 (Az. VIII ZR 293/07) entschieden, dass eine Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers für Kosten der Wasserversorgung und -entsorgung bei einem schon bestehenden Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Versorgungsunternehmen nicht besteht.
Streitig war im Verfahren die Frage, ob zwischen einem Versorgungsunternehmen und einem Grundstückseigentümer allein schon durch die erfolgte Belieferung des Grundstücks mit Wasser und die Entsorgung des hier angefallenen Abwassers ein Vertragsverhältnis zustande kommt, wenn es zwischen dem nutzungsberechtigten Mieter und dem Versorgungsunternehmen an einem ausdrücklichen Vertragsschluss fehlt.
Die Beklagte ist Eigentümerin eines Grundstücks in Berlin. Mieterin dieses Grundstücks war die C. GmbH. Die Klägerin, die Berliner Wasserbetriebe, versorgte das Grundstück mit Trinkwasser und entsorgte das auf dem Grundstück anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser. Das Entgelt stellte sie der inzwischen insolventen C. GmbH in Rechnung. Diese hat die Rechnungen bis auf die hier eingeklagten Beträge auch bezahlt. Für die offenen, im Zeitraum von Ende 2004 bis Herbst 2005 angefallenen Entgelte in Höhe von rund 81.000 € nimmt die Klägerin nunmehr die Beklagte in Anspruch. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hatte Erfolg. Sie führte zur Aufhebung des Urteils und zur Abweisung der Klage.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung des Entgelts für die Ver- und Entsorgungsleistungen gegen die Beklagte ausscheidet. Zwar kommt in § 2 Abs. 2 AVBWasserV der Rechtsgrundsatz zum Ausdruck, dass in dem Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens ein Vertragsangebot liegt, das durch die Entnahme aus dem Leitungsnetz angenommen wird. Dieses Vertragsangebot richtet sich dabei typischerweise an den Grundstückseigentümer. Ein Anspruch gegen ihn ist jedoch ausgeschlossen, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem zur Nutzung des Grundstücks berechtigten Dritten besteht. Zur Vermeidung unterschiedlicher Versorgungsverträge für das gleiche Versorgungsverhältnis kommt diesem Vertrag der Vorrang zu. Dafür ist es nicht erforderlich, dass zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Dritten ein Vertragsverhältnis aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung besteht; es genügt bereits, dass sich ein solcher Vertragsschluss aus den Umständen entnehmen lässt. Nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen lagen solche Umstände vor, weil die Klägerin ihre Leistungen über die gesamte Zeit ausschließlich gegenüber der C. GmbH abgerechnet und diese hierbei auch sonst immer als ihre Kundin behandelt hatte.
Schriftlich abgesetzte Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Quelle:
http://www.vku.de/vkuGips/Gips?SessionMandant=VKU&Anwendung=CMSTickerEintrag&Methode=ShowHTMLAusgabe&SessionMandant=VKU&RessourceID=259496&WebPublisher.NavId=-1

Ihr VKU-Ansprechpartner:
Andreas Seifert
Bereich Recht
Tel.: 02 21 / 37 70 – 2 12
Email: seifert@vku.de

Erfindergeist contra Wasserpest

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Insgesamt 5.000 € Preisgeld bei Ideenwettbewerb zu gewinnen

Die Schmalblättrige Wasserpest macht sich in Deutschlands Seen und Flüssen breit. Da sie sich rasant vermehrt, sind die Flachwasserbereiche der Seen aber auch die langsam fließenden oder rückgestauten Bereiche der Flüsse in kurzer Zeit vollkommen zugewachsen. Die für Schwimmer und Boote fast unpassierbaren Pflanzenteppiche schmälern deutlich das Freizeitvergnügen im und auf dem Wasser und können auch weitere Nutzungen einschränken. Gesucht wird deshalb eine Vorrichtung oder ein Verfahren zur Ernte von Unterwasserpflanzen, insbesondere der Schmalblättrigen Wasserpest (Elodea nuttallii).

Folgende Vorrausetzungen sollen erfüllt werden – auch Lösungen, die sich möglichst weit den beschriebenen Anforderungen nähern, sind möglich:

  • Die Vorrichtung oder das Verfahren muss innovativ sein, es soll ein Nachweis erbracht werden, wie sich die Vorrichtung oder das Verfahren vom Stand der Technik abhebt, also keine bereits käuflich zu erwerbenden Mähboote oder Schleppsensenboote.

  • Die Ernte der Unterwasserpflanzen muss bis in maximal 5 Meter Tiefe möglich sein, die Pflanzen sollen auch bei wechselnder Beschaffenheit des Gewässeruntergrundprofils möglichst vollständig geerntet werden. Das Abschneiden der Pflanzen schädigt diese nicht, sondern die im Sediment verbliebenen Pflanzenreste wachsen weiter. Nur die vollständige Ernte verhindert eine rasche Wiederverkrautung.

  • Die Ernte der Unterwasserpflanzen sollte so erfolgen, dass dabei das Sediment, in dem die Pflanzen wurzeln, möglichst nicht aufgewirbelt wird.

  • Das abgeerntete Material soll eingesammelt werden, um es aus dem See entfernen zu können (abgeschnittene Pflanzenteile schwimmen auf), ein Zerkleinern der Sprosse in viele Bruchstücke sollte vermieden werden.

  • Die Erntetechnik soll Absperrungen erkennen, die Bereiche mit nicht zu erntenden Pflanzen charakterisieren (möglichst durch Koordinaten definierte Areale, die z.B. durch Taucher ermittelt wurden).

  • Eine Ernteleistung von mindestens 1/2 Hektar in 8 Stunden sollte erreicht werden, wobei die Erntezeit in den Monaten Juni bis Oktober liegt und mit 3 bis 6 kg Frischmasse pro Quadratmeter zu rechnen ist. Da besonders größere Gewässer betroffen sind, ist von einem kontinuierlichen Ernteeinsatz auszugehen.

  • Die Vorrichtung oder das Verfahren soll kostengünstig sein und mit möglichst geringem Personalaufwand funktionieren.

  • Die Vorrichtung oder das Verfahren soll umweltfreundlich sein und einen möglichst geringen Energiebedarf haben.

Vorschläge mit einer Beschreibung von maximal 3 Seiten, einer aussagekräftigen Skizze und einer Abschätzung der Kosten, des Leistungsbedarfs und des Gewichts der Vorrichtung / des Verfahrens senden Sie bitte an eine der Koordinationsstellen:

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ
Umwelt- und Biotechnologisches Zentrum
Herr Dr.-Ing. Andreas Zehnsdorf
Permoserstraße 25
04347 Leipzig
andreas.zehnsdorf@ufz.de

oder:
Ruhrverband
Frau Dr. Podraza
Kronprinzenstraße 37
45128 Essen
ppd@ruhrverband.de

Die drei brauchbarsten Vorschläge werden aus allen Einsendungen von einer Jury aus Wissenschaftlern und Praktikern ermittelt.

Zielgruppe sind Studenten oder andere kreative Menschen.

Einsendeschluss ist der 30. April 2009.

Anreiz für die Teilnehmer:
Der Sieger des Ideenwettbewerbs soll 2500,- € erhalten, der Zweitplazierte soll 1500,- € und der Drittplazierte 1000,-€ bekommen.
Das Preisgeld wird gestiftet vom Ruhrverband Essen, der Entwicklungs-, Betreiber- und Verwertungsgesellschaft Goitzsche mbH, dem Verein der Freunde und Förderer des UFZ e. V und der Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer.

http://www.ufz.de/index.php?de=17486

„Energiegewinnung aus Trinkwasser und Abwasser“ am 20. und 21. Januar 2009 in Hof

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Die Fachtagung „Energiegewinnung aus Trinkwasser und Abwasser“ ermöglicht einen lebendigen Technologietransfer in der Wasserwirtschaft. Fast 20 Referenten, darunter Kommunalvertreter aus unseren Nachbarländern, z. B. der Schweiz und Polen, aber auch Hersteller und Planer geben ihre Erfahrungen und ihr Praxiswissen an die Teilnehmer weiter. Die Wärme- und Stromgewinnung in den Bereichen Abwasser und Trinkwasser werden umfassend behandelt, eine Fachausstellung begleitet die Vorträge und Diskussionen.

TTW organisiert die zweitägige Veranstaltung gemeinsam mit dem Umweltcluster Bayern und dem Institut EnergieSchweiz für Infrastrukturanlagen. Der Bayerische Gemeindetag hat die die Schirmherrschaft für die Fachtagung übernommen.

Am Dienstag, dem 20. Januar 2009 wird die Tagung um 9.30 Uhr im Festsaal der Freiheitshalle Hof (Kulmbacher Str. 4) eröffnet und dauert bis etwa 17 Uhr. Am Mittwoch, dem 21. Januar 2009 beginnt das Programm um 9.00 Uhr und endet zirka 13 Uhr.

Die Teilnahmegebühr beträgt 250 Euro und beinhaltet den Tagungsband, Getränke und Verpflegung sowie die Teilnahme an der Abendveranstaltung im Restaurant Kreuzstein (Hofer Altstadt, Kreuzsteinstraße 1).

Für die Teilnehmer gewährt das Hotel Central Sonderkonditionen (EZ 65,- Euro/Nacht).

Anmeldungen senden Sie bitte an den Umweltcluster Bayern, die Anmeldeformalitäten finden Sie auf dem
Ansprechpartnerin bei TTW: Wenke Berling, Tel. +49 9281 / 891 – 268

Quelle: http://www.wwa-ho.bayern.de/projekte_und_programme/ttw/aktivitaeten/index.htm

Umweltgesetzbuch: Bundesregierung vor Offenbarungseid

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Zentrales umweltpolitisches Reformprojekt der laufenden Legislaturperiode vor dem Aus – Öko-Institut, Deutsche Umwelthilfe und Unabhängiges Institut für Umweltfragen kritisieren „innere Widersprüche und Klientelpolitik statt Konzentration auf Klarheit und Zukunftsfähigkeit“ – „lose-lose“ Situation droht
Mit dem bevorstehenden Aus für das in ungezählten politischen Gremien und Juristenrunden seit Jahren vorbereitete einheitliche Umweltgesetzbuch droht die Bundesregierung an ihren inneren Widersprüchen und der Klientelpolitik zu scheitern. Das erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung das Öko-Institut, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU), nachdem die Verabschiedung der UGB-Vorlage heute zum wiederholten Mal von der Tagesordnung der Kabinettssitzung genommen wurde. In jedem Fall ist damit ein echtes parlamentarisches Verfahren und ein angemessener Diskurs zum Entwurf nicht mehr möglich, selbst wenn die Koalition in einigen Wochen in einer Notoperation noch einen an den Bedürfnissen der Industrie orientierten Entwurf ins Verfahren einbringen sollte.

Seit der Anhörung der Verbände im Juni 2008 war hinter den Kulissen der Koalition geschachert worden. Es wurden Forderungen nach so weitgehenden Zugeständnissen erhoben, dass deren Umsetzung die Grundausrichtung des Entwurfs erheblich verändern würde. Was als transparentes Verfahren begann, endet enttäuschend wie jedes der jüngsten Reformwerke und die Föderalismusreform: ohne externe oder parlamentarische Reflexion des Ergebnisses. Experten der drei Institute und Organisationen hatten die Diskussionen über eine Vereinheitlichung des deutschen Umweltrechts seit Antritt der Großen Koalition kontinuierlich fachlich begleitet.

Die Rechtsexperten der Institute und der Umweltorganisation bedauern insbesondere, dass Teile des Regelwerks immer wieder aus dem Landwirtschafts- und dem Wirtschaftsministerium in Frage gestellt worden seien, zuletzt auch von der Bundestagsfraktion der Union und vor allem der CSU. „Wir haben von Anfang kritisiert, dass die Bundesregierung keine umweltpolitischen Ansprüche an das Gesetzbuch formuliert hat, sondern vor allem rechtspolitische. Statt das UGB als Chance für ein echtes Reformwerk zu nutzen, führte die selbst auferlegte Restriktion, auch Standardänderungen zugunsten der Umwelt auszuschließen, in die Sackgasse. Denn auf Druck der Industrie sowie von Lobbyisten aus Bayern – teilweise unter Berufung auf angeblich entstehende Unsicherheiten, ob Gerichte hierin eine Erhöhung sehen könnten – enthielt Version um Version des Entwurfs weniger rechts-konsolidierende oder innovative Elemente, sondern zitierte lediglich das geltende Recht. Damit ist nun sogar der rechtspolitische Nutzen der Reform fraglich. Ganz zu schweigen davon, dass dabei die großen Zukunftsfragen wie der Klimawandel, der Verlust an Biodiversität oder der nach wie vor viel zu hohe Flächenverbrauch unter die Räder gerieten“. Hingegen waren keine der von Umweltseite im Verlauf des bisherigen Verfahrens eingebrachten Forderungen berücksichtigt worden.

Regine Barth, die Leiterin Umweltrecht beim Öko-Institut, erinnerte daran, dass die Bundesregierung an dem Reformwerk trotz starker Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat und trotz einer selten einmütigen Unterstützung des Vorhabens in der Wissenschaft und aus den Umweltverbänden zu scheitern drohe. „Angesichts der historischen Herausforderungen beim Klimaschutz und dem Erhalt der Biodiversität war es das Gebot der Stunde, Deutschland fit zu machen für die Zukunft und seine umweltpolitische Vorreiterrolle in der EU zu sichern.“ Stattdessen habe die Regierung alle Versuche, das „umweltpolitische Anforderungsniveau“ anzuheben aufgegeben und damit die ursprüngliche Intention ad absurdum geführt. Barth: „Ein Reformwerk, das auf jegliche Reform verzichtet und faktisch nur bestehende Gesetze hintereinander reiht, macht sich letztlich überflüssig“.

Enttäuscht zeigten sich DUH, UfU und Öko-Institut vor allem, weil die Fachabteilungen im Bundesumweltministerium in Abstimmung mit den Umweltministerien der Länder zunächst ein zwar umweltpolitisch angesichts der Vorgaben der Koalition enttäuschendes, aber noch vertretbares Paket zur fachlichen Diskussion vorgelegt hatten. Leider habe die Bundesregierung es nicht geschafft, diesen Aufschlag zu nutzen und damit eine Grundlage für mögliche Weiterentwicklungen und Ergänzungen in den nächsten Jahren zu schaffen. Ganz offensichtlich verkenne die Bundesregierung, dass dieses Scheitern die Idee des UGB über ein Jahrzehnt oder länger zurückwirft.

„Nach zwei Jahrzehnten der Diskussion ist die Zeit überreif für ein einheitliches Umweltgesetzbuch, das sich nicht begnügt mit einer Zusammenfassung des Bestehenden, sondern entschieden die großen Zukunftsherausforderungen annimmt“, sagte Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH. Deutschland müsse sich auch in seinem Umweltrechtssystem auf die großen Zukunftsherausforderungen einstellen. Die Genehmigungspraxis für klimarelevante Kraftwerke, die Eingriffsregelung im Naturschutzrecht oder die Einführung einer Grundpflicht zur Minimierung des Flächenverbrauchs seien nur einige Beispiele, wo dringender Handlungsbedarf bestehe. „Die Große Koalition wird im Wahljahr zu einer Belastung für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands“, sagte Nicklas angesichts der drohenden Aufgabe des UGB-Projekts in der laufenden Legislaturperiode.

Auf vielen Gebieten würden mögliche Fortschritte im deutschen Rechtssystem erneut auf unbestimmte Zeit verschoben, beklagte Michael Zschiesche, der Leiter Fachgebiet Umweltrecht & Partizipation des UfU. So „sollte mit dem UGB endlich eine wirksame Bürgerbeteiligung im Umweltrecht für alle Vorhaben eingeführt werden, die für Nachbarn oder die Umwelt relevante Folgen haben können und daher eine vorherige Konsultation erfordern. Dazu gehören mehr Transparenz und mehr Erläuterung und Dialog mit den Bürgern und den Umweltgruppen. Stattdessen plant die Regierung jetzt für weitere Verfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung abzuschaffen und auch die europarechtswidrige Umgehung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn verschiedene Anlagen im räumlichen Zusammenhang betrachtet werden müssen, wird beibehalten.“

Nachdem der nahezu fertig gestellte Entwurf des Umweltgesetzbuches in diesem Jahr nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird, dürfte eine fristgerechte Verabschiedung vor der Bundestagswahl kaum mehr möglich sein. Die Verabschiedung fände zudem ohne jegliche externe fachliche Reflexion des im Geschacher substanziell geänderten Entwurfs statt. Ein solches Vorgehen hat sich schon bei der Föderalismusreform als schwere Hypothek erwiesen. Die längst überfällige Kodifizierung des deutschen Umweltrechts wird faktisch erneut um ein Jahrzehnt oder länger zurückgeworfen.

Öko-Institut, Deutsche Umwelthilfe und Unabhängiges Institut für Umweltfragen erinnern daran, dass das im Rahmen der Föderalismusreform verabredete Moratorium für Abweichungsrechte der Länder beim Wasser- und Naturschutzrecht am 31. Dezember 2009 ende. Dafür sei das bisherige Rahmenrecht nicht gerüstet. Ohne Umweltgesetzbuch drohten langwierige Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung der Verfassung zu den abweichungsfesten Kernen, unnötige Kosten und eine Vervielfachung möglicher Unsicherheiten bei der Umsetzung des europäischen Rechts. Es droht der worst case, die „lose – lose“ Situation: Übereilte Verabschiedung eines in wesentlichen Elementen den Anforderungen nicht gerecht werdenden Umweltgesetzbuchs oder verfassungsrechtliches Chaos beim Wasserrecht und Naturschutz, beides Materien, die in nahezu allen Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Rollen einnehmen.

Für Rückfragen stehen die aufgeführten Personen zur Verfügung:

Regine Barth, Leiterin Forschungsbereich Umweltrecht & Governance, Öko-Institut e. V. – Büro Darmstadt, Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt, Tel.: 06151 8191-30, Fax: 06151 8191-33, E.Mail: r.barth@oeko.de

Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht, Deutsche Umwelthilfe e. V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-18; Fax: 030 2400867-19, E-Mail: nicklas@duh.de

Michael Zschiesche, Geschäftsführer Unabhängiges Institut für Umweltfragen e. V., Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, Tel.: 030 4284993-31, Fax: 030 428004-85, E-Mail: recht@ufu.de

http://www.oeko.de/aktuelles/dok/859.php