Sonntag, September 15, 2024
StartFachwissenRecht und GesetzeBeiträge zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Beiträge zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

2021
Neue WRRL-Bewirtschaftungs­pläne veröffentlicht
2017
Zustand deutscher Wasserkörper  
Eingriffsregelung und Kompensation bei der Umsetzung von EG-WRRL-Maßnahmen 
2016
Diskussionsstand: Nitratbelastung 
Tag des Wassers 2016 – Haben wir die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie unterschätzt? 
2015
Neue Studie zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie erschienen 
Die WRRL in der Umsetzung – Verbände Hauptakteure in NRW 
Webinar einfach sehenswert: Die EU Wasserrahmenrichtlinie 
EU-Kommission: Vierter Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmen- und Hochwasserrichtlinie 
Phasing-Out-Verpflichtung im Anlagengenehmigungsrecht 
Entwürfe der Bewirtschaftungspläne des zweiten Zyklus veröffentlicht 
Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie 
2014
Maßnahmenprogramm WRRL 2015 und Mikroschadstoffreduzierung 
2013
Liste prioritärer Stoffe erweitert  
DWA-Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten 
Kostendeckungsprinzip nach WRRL wird doch „noch“ nicht umgesetzt 
2012
Multifunktionale Ersatzaue  
EG-Wasserrahmenrichtlinie Bericht zur Bestandsaufnahme 
Europäisches Parlament bringt Initiativbericht zur Wassergesetzgebung ein 
Neue Studie zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie erschienen 
Untersuchung von energieeffizienten Verfahrenskombinationen der Abwasserbehandlung zur Verbesserung der Gewässerqualität 
Umwelt und Ressourcenkosten
Keine Auskunft zum Vertragsverletzungsverfahren wegen EU-Wasserrahmenrichtlinie
2011
Grüne fragen nach Ermahnung Deutschlands wegen unzureichender Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie 
2010
Bundesregierung: Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 erreicht 
2009
Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie 
2008
Regierungspräsidium Stuttgart stellt Maßnahmenpaket vor – Langfristiges Ziel ist der gute Zustand unserer Gewässer 
Ökonomische Aspekte der Wasser -Rahmen -Richtlinie 
Umweltgutachten 2008 
Kommission begrüßt Abstimmung des Europäischen Parlaments über Wasserqualitätsnormen 
DWA-Themen GB 1.5 – April 2008
Kompensation von Strukturdefiziten in Fließgewässern durch Strahlwirkung 
Der Prozess der Bewirtschaftungsplanung gemäß Europäische Wasserrahmen -Richtlinie – Handlungsempfehlungen aus Sicht der DWA 
Aktivitäten im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 
2007
Wasserrahmenrichtlinie: Die Zeit läuft!

Neue WRRL-Bewirtschaftungs­pläne veröffentlicht

Im Rahmen der Umsetzung der Wasser­rahmenrichtlinie (WRRL) haben die Lan­desumweltministerien fristgemäß am 22. Dezember 2020 die Entwürfe zum WRRL-Bewirtschaftungsplan 2022–2027 (3. Bewirtschaftungsplan) veröffentlicht und damit das Beteiligungsverfahren er­öffnet. Die Unterlagen zum 3. Bewirt­schaftungsplan sind im Internet verfüg­bar, werden aber nicht unter einzigen Webadresse gesammelt. Stellungnahmen sind in allen Bundesländern bis zum 22. Juni 2021 möglich. – Ansprechpartner bei der DWA:
Ass. jur. Christoph Leptien E-Mail: leptien@dwa.de

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Zustand deutscher Wasserkörper

Die Wasserkörper in Deutschland verfehlen überwiegend die Zielvorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Nur 765 von 9804 Wasserkörpern befinden sich in dem geforderten guten beziehungsweise sehr guten ökologischen Zustand. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/12692) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Demnach befinden sich 3528 in einem mäßigen, 3309 in einem unbefriedigenden und 1886 Wasserkörper in einem schlechten ökologischen Zustand. 314 Wasserkörper wurden nicht bewertet.

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Eingriffsregelung und Kompensation bei der Umsetzung von EG-WRRL-Maßnahmen

Hintergrund
Naturschutz und Wasserwirtschaft haben beide Aufgabenbereiche von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Das sind in der Wasserwirtschaft beispielsweise Wasserversorgung, Gewässerausbau und -unterhaltung sowie Hochwasserschutz und im Naturschutz die Erhaltung der Biologischen Vielfalt, Landschaftspflege, Gewässerschutz und Erholung in der Natur. Berührungspunkte zwischen beiden Bereichen gab es schon immer. Zu nennen wären hier der Gewässer- und Auenschutz, die Wassergüte oder die Gewässerstrukturgüte. Bei der Wassergüte ist in den letzten Jahrzehnten eine erhebliche Verbesserung erreicht worden. In Bezug auf die Struktur, den Nährstoffeintrag und die Biologische Vielfalt bleibt jedoch noch einiges zu tun. Seit Inkrafttreten der EG-WRRL und der daraus folgenden Änderung der deutschen Wassergesetzgebung haben die Berührungspunkte zwischen den Aufgabenbereichen deutlich zugenommen. Der gute ökologische Zustand der Gewässer ist seither ein neues Bewirtschaftungsziel in der Wasserwirtschaft. Als einer der wesentlichen Gradmesser dafür wird die Besiedlung der Gewässer mit heimischen Pflanzen und Tieren herangezogen. Sie hat sich zudem über den Gewässerschlauch hinaus stärker an Einzugsgebieten zu orientieren. Damit ist die Tätigkeit der Wasserwirtschaft stärker als zuvor von ökologischen Zusammenhängen bestimmt und ihr Einfluss auf den dem Naturschutz zufallenden Arten- und Biotopschutz im Gewässerund Auenbereich nimmt zu. Der gute mengenmäßige Zustand des Grundwassers als Ziel der WRRL und der davon abhängige Zustand von naturschutzrelevanten Landökosystemen gibt ebenfalls Anlass zu gemeinsamem Handeln. In Natura 2000-Gebieten ist die Wasserwirtschaft nun mitverantwortlich für den Zustand der Gebiete, soweit es dabei um die Wassermenge und -dynamik und die Verbindung zum Grundwasser geht. Natürlich bleiben auch potenzielle Konfliktfelder weiter bestehen, so beim Umgang mit dem Gewässerausbau und dem technischen Hochwasserschutz. Ein Gewässerausbau ist regelmäßig als Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG einzustufen. Der Tatbestand einer Veränderung der Gestalt einer Grundfläche ist regelmäßig gegeben, die auch erhebliche beeinträchtigende Wirkungen mindestens während der Bauphase nach sich ziehen kann. Daher bedarf es bei Maßnahmen des Gewässerausbaus….

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Diskussionsstand: Nitratbelastung

Die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Bezug auf die Grundwasserqualität und die zulässigen Stickstoffeinträge in Nord- und Ostsee würden auch mit der novellierten Düngeverordnung (DüV) nicht eingehalten, wenn nicht strikter kontrolliert wird und spürbare Sanktionen eingeführt werden. Dies geht aus dem im Juni 2016 erschienen UBA-Bericht „Bewertung von Maßnahmen zur Verminderung von Nitrateinträgen in die Gewässer auf Basis regionalisierter Stickstoff-Überschüsse – Teil I: Beitrag zur Entwicklung einer ressortübergreifenden Stickstoffstrategie“ hervor.

Im Bericht wird zudem in Frage gestellt, ob das benutzte Modell MoRE (Modelling Regionalized Emissions) den adäquaten Modellansatz darstellt. In MoRE würden erheblich niedrigere Nitrat-Konzentrationen im Grundwasser berechnet, als tatsächlich gemessen werden.
Auf der Umweltministerkonferenz am 17.06.2016 wurde die Bundesregierung aufgefordert, das Novellierungsverfahren zu beschleunigen und den Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung nachzubessern, um die erheblichen ökologischen Folgen und Strafzahlungen wegen Gewässerverunreinigung zu vermeiden (wir berichteten im Rundbrief Nr. 7/2016 v. 17.05.2015).

Für die Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Nord- und Ostsee besteht in deutschen Flussgebieten erheblicher Handlungsbedarf, um unter anderem die im Mai im Kabinett beschlossenen Zielkonzentrationen für Gesamtstickstoff in der Novelle der Oberflächengewässerverordnung (Nordsee: 2,8mg/l, Ostsee: 2,6 mg/l im Jahresmittel) zu erreichen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Die Bundesregierung hält danach eine Minderung der Stickstoffeinträge neben der Flussgebietseinheit (FGE) Schlei/Trave (Minderungsbedarf: 32 Prozent) und EMS (48 Prozent) auch in den FGE Eider (Minderungsbedarf: 16 Prozent), Elbe (22 Prozent), Maas (zwei bis 18 Prozent), Warnow/Peene (24 bis 62 Prozent) und Weser (26 bis 36 Prozent) für notwendig.

Das Bundesumweltministerium erarbeitet zudem eine nationale, sektorübergreifende, Stickstoffminderungsstrategie für reaktive Stickstoffverbindungen in Wasser, Luft und Boden. Dafür wurden bereits zwei Dialogforen durchgeführt und zwei weitere sollen im Juli und September folgen.

Quellen und weitere Informationen:
UBA, Zwischenbericht, Bewertung von Maßnahmen zur Verminderung von Nitrateinträgen in die Gewässer auf Basis regionalisierter Stickstoff-Überschüsse, Teil I: Beitrag zur Entwicklung einer Ressortübergreifenden Stickstoffstrategie
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bewertung-von-massnahmen-zur-verminderung-von

Umweltministerkonferenz, Ergebnisprotokoll vom 17.06.2016,
https://www.umweltministerkonferenz.de/documents/UMK_Protokoll_Juni2016.pdf

BMUB, Meldung vom 24.06.2016, Hendricks: Wir brauchen für die Minderung der Stickstoffemissionen eine übergreifende Strategie,
http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/hendricks-wir-brauchen-fuer-die-minderung-der-stickstoffemissionen-eine-uebergreifende-strategie/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=4281

Heute im Bundestag, Meldung vom 15.06.2016, Hoher Minderungsbedarf bei Stickstoff,
https://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/427874

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Tag des Wassers 2016 – Haben wir die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie unterschätzt?

Der Gewässertyp des Jahres ist eine Aktion des Umweltbundesamtes zum Internationalen Weltwassertag, der jedes Jahr am 22. März begangen wird. Naturnahe Gewässer beherbergen eine Vielzahl von Arten und stellen damit äußerst wertvolle Lebensräume dar. Sie werden nach Landschaften, Höhenlagen, Größen, Lebensräumen und Lebensgemeinschaften 50 Typen zugeordnet. Alljährlich am Tag des Wassers kürt das Umweltbundesamt einen dieser Typen. In diesem Jahr ist die Wahl auf die großen, von Kies geprägten Ströme gefallen, zu denen Vertreter wie Rhein, Main und Elbe zählen. Wie kaum ein anderer Gewässertyp illustrieren diese allseits bekannten Flüsse die seit Jahrhunderten währende Erschließung und Kultivierung der Gewässerlandschaften für Siedlungen, Landwirtschaft, Stromerzeugung und Gütertransport sowie die Folgen eines restriktiven Hochwasserschutzes und stofflicher Belastungen. Ihr Zustand ist daher nur selten als gut zu bezeichnen. Der gute Zustand ist jedoch das Ziel, das sich der Gewässerschutz bis 2027 auferlegt hat. Bis dahin liegen noch große Herausforderungen vor uns! Mit dem Internationalen Weltwassertag machen die Vereinten Nationen auf die Bedeutung des Wassers für das Leben auf unserem Planeten, auf den nötigen Schutz der Wasservorkommen und deren nachhaltiger Nutzung aufmerksam. Eines der wichtigsten und eingängigsten Ziele ist es, eine nachhaltige Trinkwasser- und Sanitärversorgung zu erreichen, die allen gleichberechtigt und dauerhaft zur Verfügung steht. Rund 780 Millionen Menschen haben derzeit keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und 2,5 Milliarden Menschen müssen ohne ausreichende sanitäre Grundversorgung auskommen. Die Vereinten Nationen erwarten zwar weitere Verbesserungen, doch das Problem wird nicht morgen gelöst sein. Am Weltwassertag sollten auch wir unseren Umgang mit den Gewässern in Augenschein nehmen. Flüsse, Seen und Küstengewässer sind vielfältige und ökologisch äußerst wertvolle Lebensräume, die im Naturhaushalt eine zentrale Rolle spielen. Mit der Aktion „Gewässertyp des Jahres“ möchte das Umweltbundesamt zeigen, was in Deutschland für den Schutz und die Entwicklung unserer Gewässer getan wird, was erreicht wurde und vor welchen Herausforderungen wir stehen. Das wichtigste und umfassendste Rechtsinstrument, das dem Gewässerschutz zur Verfügung steht, ist die EGWasserrahmenrichtlinie. Just zum Weltwassertag, am 22. März 2016 wurden die Bewirtschaftungspläne an die Europäische Kommission übermittelt und die zweite Bewirtschaftungsrunde eingeläutet. Die Bilanz der ersten Bewirtschaftungsrunde ist leider ernüchternd. Wir haben uns dem Bereich, der den guten Zustand markiert, nicht in dem Maße angenähert, wie wir es uns vorgenommen haben. Wie kann das sein? Neben der Verringerung punktueller und diffuser Stoffeinträge in unsere Gewässer wurden die Verbesserungen der Gewässerstrukturen und die Herstellung der Durchgängigkeit als wesentlich für das Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erkannt. Dennoch sind trotz ambitionierter Förderprogramme und zahlreicher Aktivitäten der Länder, Kommunen und Verbände nur ein Bruchteil der erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen realisiert worden. Als Gründe sind Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von finanziellen und personellen Ressourcen, die fehlende Akzeptanz der Maßnahmen und Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Flächen zu nennen. Haben wir die Schwere unserer vielfältigen Eingriffe in die Gewässerlandschaften und die Beharrlichkeit gewachsener Strukturen und Werte also unterschätzt? In Bezug auf die Ziele lautet die Antwort mit Sicherheit: “Nein!“. Es wird aber notwendig sein, darüber nachzudenken, die Bewirtschaftungszyklen der EG-Wasserrahmenrichtlinie über das Jahr 2027 hinaus zu verlängern. Letztendlich müssen wir unseren Gewässern mehr Raum und Zeit für ihre Regeneration lassen. Dies ist auch im Hinblick auf eine hohe Maßnahmeneffizienz, den Hochwasserschutz und die Herausforderungen des Klimawandels sinnvoll. Darüber hinaus ist es nötig, unseren Umgang und unsere Wahrnehmung von Gewässern zu ändern. Häufig treten Gewässer nur im seltenen Extremfall von Hochoder Niedrigwasser in das öffentliche Bewusstsein. Das alltägliche Gewässer wird nicht mehr wahrgenommen, weil es im ausgebauten Trapezprofil nicht mehr erlebbar ist. Mit der Aktion „Gewässertyp des Jahres“ möchten wir für lebenswerte Gewässer und für das Anliegen des Gewässerschutzes werben. Mit der Bekanntgabe des „Gewässertyp des Jahres“ werden Informationen zu besonderen Eigenschaften, Nutzungsaspekten und Gefährdungspotenzialen des Typs bereitgestellt. Eine interaktive Karte zum chemischen und ökologischen Zustand lädt zum tieferen Abtauchen in die Wasserwelt ein.

Link: http://www.umweltbundesamt.de/ wasser-und-gewaesserschutz/index.htm

Maria Krautzberger
Präsidentin des Umweltbundesamtes

Quelle Korrespondenz Abwasser Heft 4-2016 Seite 241

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Neue Studie zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie erschienen

Wasserwirtschaft soll Synergien mit dem Naturschutz nutzen
In einer neuen Studie hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die europäische Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht des Naturschutzes untersucht. Sie analysiert, wie Naturschutzbelange in die Entwicklung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flüsse einbezogen wurden und welche zusätzlichen Möglichkeiten künftig dafür bestehen. Die Wasserrahmenrichtlinie vertritt einen integrativen und flussgebietsbezogenen Ansatz der Gewässerbewirtschaftung. „Die Studie macht deutlich, dass es prinzipiell viele gute Ansätze zur gemeinsamen Zielerreichung zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz gibt, die aber noch konsequenter umgesetzt werden sollten. Zudem gibt es in den Planungen der Länder in den untersuchten naturschutzfachlich bedeutsamen Teilen teilweise deutliche Unterschiede was die adäquate Berücksichtigung auch von Naturschutzaspekten betrifft“, sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.

Insgesamt ist jedoch zu erwarten, dass neben den Gewässerorganismen auch die zahlreichen Lebensräume der Gewässerlandschaften, in denen viele weitere Tier- und Pflanzenarten beheimatet sind, von der Bewirtschaftungsplanung und der Maßnahmenumsetzung profitieren. Die Umsetzung der Richtlinie bietet deshalb die Möglichkeit verstärkter Kooperationen zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz, damit sowohl wasserwirtschaftliche als auch Naturschutzziele verwirklicht werden können.
Für die Fortschreibung der Bewirtschaftungsplanung im Jahr 2015 zeigt die Studie Möglichkeiten auf, die bisherigen Ansätze zu konkretisieren und in der Bewirtschaftungsplanung noch bessere Synergien mit dem Naturschutz zu verankern. Dies kann z. B. durch eine klare räumliche Zuordnung der Planinhalte und eine transparentere Darstellung der Planung erreicht werden.

Die Studie „Die Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht des Naturschutzes“, die in der Schriftenreihe des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erschienen ist, formuliert Kernempfehlungen zu sechs Themenbereichen. Diese umfassen neben den drei vertieft betrachteten Schnittstellen „Natura 2000″, „Auen und Biotopverbund“ sowie „grundwasserabhängige Landökosysteme und Feuchtgebiete“ auch den inhaltlichen Detaillierungsgrad und die räumliche Zuordnung der Planinhalte, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Aspekte strategische Umweltprüfung (SUP), FFH-Verträglichkeitsprüfung und Klimacheck.

Hintergrund
Die Bewirtschaftungsplanungen der Wasserwirtschaftsbehörden sind Ende 2009 für alle zehn Flussgebietseinheiten in Deutschland fertig gestellt worden. Ziel dieses „Fahrplans“ und der bereits laufenden Maßnahmenumsetzung ist es, bis zum Jahr 2015, spätestens aber in den nachfolgenden Bewirtschaftungszyklen bis 2021 bzw. 2027, einen „guten Zustand“ der Gewässer und des Grundwassers zu erreichen. Die Gewässer sollen durch insgesamt 99 unterschiedliche Maßnahmentypen verbessert werden, die zahlreiche Überschneidungen mit dem Naturschutz aufweisen. So ergeben sich Schnittstellen beim Natura-2000-Gebietsschutz, beim Auenschutz und beim Biotopverbund.
Die Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie ist das zentrale Instrument mit dem die Gestalt und die Lebensraumqualität unserer Fließgewässer entwickelt werden und das Grundwasser geschützt wird. Aufgrund ihres ökosystemaren und flächenbezogenen Ansatzes weist sie zahlreiche Schnittstellen zum Naturschutz auf, die größtenteils Synergiepotenziale beinhalten.

Bibliographische Angaben:
ALBRECHT, JULIANE; SCHMIDT, CATRIN; STRATMANN, LARS; HOFMANN, MARTIN; POSSELT, SANDRA; WENDLER, WIEBKE; ROßNER, DOROTHEA UND WACHS, ANNE (2012): Die Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht des Naturschutzes – Analyse der Bewirtschaftungsplanung 2009. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 120.

Bezug:
Die Veröffentlichung kostet 24,- Euro und kann über den Landwirtschaftsverlag bezogen werden: BfN-Schriftenvertrieb im Landwirtschaftsverlag
48084 Münster,
Tel.: 02501/801-2482,
Fax: 02501/801-247
oder im Internet: www.lv-h.de/bfn

Franz August Emde
Bundesamt für Naturschutz

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Die WRRL in der Umsetzung – Verbände Hauptakteure in NRW

Bergheim, den 19.06.2015: Die Frist zur Beteiligung der Öffentlichkeit für den „Entwurf des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms in NRW“ endet am 22. Juni 2015. Mit diesem Entwurf kommt das Land NRW seiner Pflicht nach, bis zum 22. Dezember 2015 gemeinsam mit allen anderen Bundesländern seine Vorstellungen und Maßnahmen für die Erreichung des guten ökologischen Zustands, bzw. des guten ökologischen Potenzials der Gewässer nach Brüssel zu melden.
Die von der agw erarbeitete Stellungnahme zu dem insgesamt mehr als 4000 Seiten umfassenden Berichtsentwurf können Sie hier einsehen.
Der Bericht des Ministerium kann auf der Seite des Umweltministeriums unter www.flussgebiete.nrw.de abgerufen werden.

http://www.agw-nrw.de/home/

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Webinar einfach sehenswert: Die EU Wasserrahmenrichtlinie

Kennen Sie die neuen Anforderungen der WRRL, die Sie und Ihre Anlage betreffen?
Schauen Sie sich die Aufzeichnung unseres Webinars vom 19.03.15 zum Thema an!

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands aller Gewässer zum Ziel. Da dieser in Deutschland aktuell nur für 10% aller Gewässer gegeben ist, sind verschiedene weiterführende Maßnahmen zur Zielerreichung notwendig.

Ein wichtiges Thema ist dabei der Phosphateintrag in die Gewässer, wobei hier neben diffusen Quellen (Landwirtschaft) besonderes Augenmerk auf die sogenannten Punktquellen, d.h. kommunale und industrielle Kläranlagen, gelegt wird.
Nachdem im Dezember 2014 die Veröffentlichung der Entwürfe der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne in den Ländern stattgefunden hat welche im Dezember 2015 in Kraft treten werden, haben einige Länder, wie z.B. Baden-Württemberg, bereits mit der Umsetzung, d.h. mit der Einführung neuer P-Grenzwerte begonnen.
In dem ca. 45 minütigen Webcast erläutert Klaus D. Schmidt Ihnen den Zusammenhang zwischen der Wasserrahmenrichtlinie und weitergehenden Anforderungen, z.B. neuen Zielwerte für Gesamt-Phosphat zur Zielerreichung des Guten Zustands im Gewässer.

Zu finden unter:
http://www.hach-lange.de/eu-wasserrahmenrichtlinie

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EU-Kommission: Vierter Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmen- und Hochwasserrichtlinie

Die Europäische Kommission hat Anfang März 2015 ihren Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmen- und Hochwasserrichtlinie in Form einer Mitteilung veröffentlicht. Die Mitteilung wird durch zwei Arbeitsdokumente ergänzt.
Gegenüber Deutschland wird vor allem empfohlen, aktiver gegen Überdüngung von Böden mit Stickstoffen und Phosphaten tätig zu werden. Auch wird empfohlen, die Gesetzgebung zum Pestizideinsatz zu überarbeiten. Es sollten auch stoffspezifische und generelle Maßnahmen ergriffen werden, um Verschmutzungen an bereits ihrer Quelle zu vermeiden.

Die Berichte können hier abgerufen werden:
Mitteilung der EU-Kommission, Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie – Maßnahmen zum Erreichen eines guten Gewässerzustands in der EU und zur Verringerung der Hochwasserrisiken, COM(2015) 120 final, 09.03.2015 [Extern | PDF]
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/pdf/4th_report/COM_2015_120_de.pdf
EU-Kommission, Arbeitsdokument: Report on the progress in implementation of the Water Framework Directive Programmes of Measures, SWD(2015) 50 final, 09.03.2015 (relevant sind insbes. Pdf-S. 96ff.) [Extern | PDF]
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/pdf/4th_report/CSWD%20Report%20on%20WFD%20PoMs.pdf
WRc, Assessment of Member States‘ progress in the implementation of Programmes of Measures during the first planning cycle of the Water Framework Directive, Member State Report: Germany (DE), März 2015 [Extern | PDF]
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/pdf/4th_report/country/DE.pdf
Weitere Informationen auf der Internetseite der EU-Kommission Umwelt (Extern):
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/impl_reports.htm

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Phasing-Out-Verpflichtung im Anlagengenehmigungsrecht

Die wasserrechtlichen Vorgaben aus dem Europarecht wirken sich auf das nationale Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz aus. Die PhasingOutVerpflichtung der Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass Einträge von prioritären gefährlichen Stoffen in Oberflächengewässer langfristig zu beenden sind. In dem Buch „Die Beachtung der wasserrechtlichen PhasingOutVerpflichtung im Anlagengenehmigungsrecht“ stellt Andreas Pieper umfassend die Vorgaben der PhasingOutVerpflichtung sowie deren Bedeutung für das nationale Anlagengenehmigungsrecht dar. Nach Einschätzung des Autors muss die PhasingOutVerpflichtung bereits heute auch von den nationalen Genehmigungs-behörden beachtet werden.
Andreas Pieper: Die Beachtung der wasserrechtlichen PhasingOutVerpflichtung im Anlagengenehmigungsrecht broschiert, 234 Seiten, 64 Euro Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden
ISBN-13 978-3848712502

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Entwürfe der Bewirtschaftungspläne des zweiten Zyklus veröffentlicht

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie sieht eine Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für den Zeitraum 2016 bis 2021 vor. Nach Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne, die ab dem 22. Dezember 2015 gelten sollen, läuft derzeit eine sechsmonatige Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 22. Juni 2015. Im WasserBLIcK, der BundLänderInformations- und Kommunikationsplattform, die von der Bundesanstalt für Gewässerkunde als „nationales Berichtsportal Wasser“ betrieben wird, wurde für alle zehn betroffenen Flussgebietseinheiten eine Link¬Sammlung zum Informationangebot der beteiligten Institutionen zusammengestellt. Aus Sicht der DWA – auch mit Blick auf das im März in den DWA-Zeitschriften veröffentlichte Leitbild der DWA – ist es wünschenswert, wenn sich möglichst viele Fachleute (und Mitglieder der DWA) in den Diskussionprozess und das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen und ihre Stellungnahme abgeben.

www.wasserblick.net

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Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Regierungspräsidium Karlsruhe informiert und beteiligt die Öffentlichkeit;

Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms für die Oberflächengewässer und das Grundwasser

Am Nachmittag des 21. Juli 2014 fand in Mosbach im Rathaussaal mit einem Info- und Ideenabend Gewässer die letzte von insgesamt drei regionalen Veranstaltungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie statt. Mit der Veranstaltung informierte das Regierungspräsidium über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2013 zum Gewässerzustand sowie über den Umsetzungsstand und die Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms für die Einzugsgebiete des Rheins unterhalb der Neckareinmündung, des Neckars unterhalb des Kochers sowie des Mains unterhalb der Tauber.

Die Veranstaltung wurde mit Begrüßungs- und Einführungsworten durch den Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Mosbach Michael Jann, den Ersten Landesbeamten des Neckar-Odenwald-Kreises Martin Wuttke und Renate Adler-Kuhn, Leiterin des Referates Gewässer und Boden im Regierungspräsidium Karlsruhe eröffnet. Sie konnten Vertreter von Kommunen, Behörden, Verbänden und Vereinen sowie interessierte Privatpersonen im Unteren Rathaussaal der Kommune begrüßen.

Im Informationsblock der Veranstaltung wiesen die Vertreter des Regierungspräsidiums auf das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie hin. Danach sollen alle Gewässer in Europa einen guten Zustand erreichen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat hierzu für die Einzugsgebiete des Rheins zwischen Mannheim und Landesgrenze, des Neckars unterhalb des Kochers sowie des Mains unterhalb der Tauber Maßnahmenpakete entwickelt, die in die Bewirtschaftungspläne Oberrhein, Neckar und Main eingeflossen sind. Diese wurden Ende 2009 von den Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart veröffentlicht. Sie sind bis Ende 2015 zu überprüfen und zu aktualisieren. Bereits bei der Aufstellung der ersten Bewirtschaftungspläne zwischen 2006 und 2008 boten die Regierungspräsidien allen Interessierten an, sich bei regionalen Öffentlichkeitsveranstaltungen mit eigenen Vorschlägen am Planungsprozess zu beteiligen. „Mit dem heutigen Info- und Ideenabend Gewässer“ so Renate Adler-Kuhn, „führt das Regierungspräsidium diese gelebte Bürgerbeteiligung fort“.

Wie Dr. Berthold Kappus, Gewässerbiologe beim Regierungspräsidium, in seinem Kurzvortrag darstellte, wurden in den betrachteten Einzugsgebieten bislang rund elf Prozent der vorgesehenen 150 Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit, des Mindestwasserabflusses und der Gewässerstruktur realisiert. Die Umsetzung erfolgte je nach Gewässereinstufung und Eigentumsverhältnissen durch Kommunen, private Nutzer wie etwa die Betreiber von Wasserkraftanlagen oder das Land selbst. Bei den vorgesehenen abwassertechnischen Maßnahmen, die von kommunaler Seite durchzuführen sind, beträgt der Umsetzungsstand derzeit etwa 20 Prozent. Als gelungene Beispiele für umgesetzte gewässerökologische Maßnahmen nannte Dr. Berthold Kappus die Herstellung der Durchgängigkeit am Oberen E-Werk an der Elsenz in Bammental durch den Anlagenbetreiber, die Anlage einer Schlut am Neckar in Mannheim durch die Stadt, sowie die Herstellung der Durchgängigkeit und die Anlage eines Niedrigwassergerinnes in der Elz an der Deetkenmühle in Mosbach durch das Land. Weitere Maßnahmen, so ergänzte der Biologe, seien in Vorbereitung oder in der laufenden Umsetzung.

Die aktuellen Gewässerdaten zeigen, dass – trotz der bisherigen Anstrengungen – der gute Gewässerzustand in den Oberflächengewässern noch nicht erreicht ist. Es bestehen weiterhin Defizite bei der ökologischen Durchgängigkeit, der Mindestwasserführung und der Gewässerstruktur, im Einzugsgebiet der Weschnitz auch bei der Gewässergüte. Zudem wurde durch den Einsatz neu entwickelter biologischer Bewertungsverfahren deutlich, dass viele Gewässereinzugsgebiete im Land noch zu hohe Phosphatgehalte aufweisen. Dies führt in den Gewässern zu vermehrtem Wachstum von Algen und zu Veränderungen der typischen Wasserpflanzengesellschaften.

Für die anstehende Aktualisierung der Maßnahmenprogramme bedeutet dies in erster Linie, dass an den Oberflächengewässern die Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen des ersten Bewirtschaftungsplans konsequent fortzusetzen ist. Nur so lassen sich Lebensräume für Fische und andere Wasserorganismen weiter aufwerten. Zudem ist es aus derzeitiger Sicht erforderlich, zusätzliche gewässerökologische Maßnahmen an Neckar, Elsenz, Kanzelbach, Mühlbach und Elz aufzugreifen. Außerdem wird es darauf ankommen, die Phosphateinträge aus der Abwasserbehandlung und der Landwirtschaft über den bisher vorgesehenen Umfang hinaus weiter zu reduzieren.

Für den Bereich Grundwasser zeigt die Bestandaufnahme 2013 erste positive Entwicklungen auf. In drei von vier regional abgegrenzten Grundwasservorkommen, die 2009 wegen zu hoher Nitratbelastungen den guten Zustand verfehlten, wird dieses Ziel zwischenzeitlich erreicht. Dies sind die Gundwasserkörper „Kraichgau“, „Kraichgau-Unterland“ und „Sandsteinspessart“. Bei dem verbliebenen defizitären Grundwasservorkommen, das im intensiv landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Rhein-Neckar-Raum liegt, ist eine weitere Verringerung der Nitrateinträge ins Grundwasser durch schonende Bewirtschaftungsmaßnahmen geboten.

Den sich an den Infoteil anschließenden aktiven Teil der Veranstaltung nutzten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um sich an Schautafeln und im Gespräch mit den Experten des Regierungspräsidiums und der Landratsämter eingehend über den Gewässerzustand und das aktualisierte Maßnahmenprogramm zu informieren und eigene Maßnahmenvorschläge einzubringen.

Zum Abschluss der Veranstaltung ermunterte Renate Adler-Kuhn die Bürgerinnen und Bürger, sich auch weiterhin aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. „Ihre heutigen Vorschläge werden wir mitnehmen, fachlich bewerten und das Ergebnis für Sie zur Einsicht ins Internet stellen“, so Renate Adler-Kuhn. Sie wies ergänzend darauf hin, dass die Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart die Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne für die baden-württembergischen Einzugsgebiete von Oberrhein, Neckar und Main bis Ende 2014 fertig stellen und im Internet veröffentlichen werden. Anschließend besteht die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten zu den Dokumenten Stellung zu nehmen.

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1391530/index.htm

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Maßnahmenprogramm WRRL 2015 und Mikroschadstoffreduzierung

Veranstaltungen in den Bezirksregierungen NRW
Mit dem Programm Reine Ruhr wurde ein Konzept zur Verminderung des Eintrags von Mikroschadstoffen in die Gewässer vorgestellt. Bei einer Umsetzung dieses Konzeptes müssen die Zielsetzungen der WRRL im Fokus bleiben. Auf Basis der nun vorliegenden Ergebnisse des 2. Monitoringzyklus sind bis zum Jahr 2015 konkrete Maßnahmen- und Bewirtschaftungspläne zu erstellen.
Im Rahmen der Workshops in den Bezirksregierungen werden die Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Sanierung und Ertüchtigung kommunaler Kläranlagen diskutiert. Dabei werden u.a. folgende Fragen behandelt:
• Welche Maßnahmen sollen und müssen durch kommunale Kläranlagen-Betreiber geprüft werden?
• Welche Kosten entstehen und welche Finanzierungsinstrumente sind vorhanden?
• Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten?

Quelle:
http://www.masterplan-wasser.nrw.de/data/files/700/Newsletter_1_2013_final.pdf

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Wasserrahmenrichtlinie: Liste prioritärer Stoffe erweitert

Ein Dutzend neuer Stoffe, die eine Gefahr für die Gewässer darstellen könnten, werden der EU-Liste prioritärer Stoffe hinzugefügt (Anhang X der EU-Wasserrahmenrichtlinie). Das hat das Europäische Parlament am 2. Juli 2013 beschlossen. Neu eingeführt wird eine Überwachungsliste, die auch drei Arzneimittelwirkstoffe enthält. Diese Substanzen werden überwacht und eventuell später in die Liste prioritärer Stoffe aufgenommen. Das neue Gesetz (eine Richtlinie) verweist auf das Risiko, das die drei weit verbreiteten Arzneistoffe (die Hormonpräparate 17-Ethinylestradiol und 17-Estradiol sowie das Schmerzmittel Diclofenac) darstellen, und fordert die Kommission auf, eine Strategie zu entwickeln, um den Risiken von Pharmazeutika für die Gewässer besser begegnen zu können. Für neu identifizierte Substanzen werden die maximal zulässigen Konzentrationen im Wasser, die in den Umweltqualitätsnormen (UQN) festgelegt wurden, ab 2018 in Kraft treten. Bis 2027 soll ein guter chemischer Zustand der Gewässer im Hinblick auf diese Stoffe erreicht werden. Aus diesem Grund sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission bis 2018 zusätzliche Maßnahmen- und Überwachungsprogramme vorzulegen. Überarbeitete UQN für bestehende prioritäre Stoffe müssen in die Bewirtschaftungspläne der Flusseinzugsgebiete für die Jahre 2015 bis 2021 aufgenommen werden, um einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer für diese Stoffe bis 2021 zu erreichen.

www.gfa-news.de

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DWA-Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die für die Wasserwirtschaft in Deutschland geltendes Recht ist und deren Umsetzung seitens der DWA von Anfang begleitet wird, behandelt die Neobiota nur randlich. So besteht insbesondere EU-weit kein Konsens darüber, wie die Neobiota in den Bewertungsverfahren berücksichtigt werden sollen. Auch zu dem Punkt, ob das Vorkommen von Neobiota bekämpft werden sollte und falls ja, welche Maßnahmen dafür effizient oder überhaupt zielführend sind, bestehen unterschiedliche Einschätzungen. Um bislang bestehende Standpunkte und Sichtweisen zusammenzutragen, zu erörtern und konkrete Hinweise zur zukünftigen Behandlung dieses Themenfeldes zu geben, wird eine neue Arbeitsgruppe „Neobiota“ im DWA-Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ eingerichtet.

Aufgaben der neuen Arbeitsgruppe
Mit der Einrichtung dieser neuen Arbeitsgruppe soll innerhalb der Wasserwirtschaft ein Diskussionsforum für Fachleute geschaffen werden, die sich mit dem Themenkomplex der aquatischen Neobiota auseinander setzen und konkrete Vorschläge für Definition, Bewertung, Maßnahmen und Management, u. a. im Rahmen der Umsetzung der WRRL, entwickeln. Die Arbeitsgruppe der DWA strebt eine enge fachliche Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Limnologie e. V. (DGL) an.

Mögliche Themen der neuen Arbeitsgruppe Die Arbeitsgruppe soll ihre Schwerpunkte an folgenden Aufgaben orientieren:
● Sichtung und Zusammenstellung des Umgangs mit Neobiota in verschiedenen Normen, Regelwerken und Konventionen (z. B. Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Biodiversitätskonvention usw.)
● Zusammenstellung und Charakterisierung der aktuellen und zukünftig wasserwirtschaftlich bedeutsamen Neobiota-Arten in Deutschland (z. B. Invasionswege, bevorzugt besiedelter Gewässertyp, Gewässerzustand)
● Zusammenstellung der vorhandenen Kenntnisse, aber auch der bestehenden Wissensdefizite, z. B. zur Autökologie der Arten, zu (kosten)effizienten Maßnahmen, zu Ursache-Wirkungszusammenhängen
● Sichtung und Zusammenstellung des Umgangs mit den Neobiota in aktuellen bundesweit gültigen Bewertungsverfahren der biologischen Qualitätskomponenten zur Umsetzung der WRRL
● Sichtung und Zusammenstellung von präventiven und repressiven Maßnahmen oder best practice-Strategien zur Eindämmung oder Bekämpfung von Neobiota
● Vorbereitung und Durchführung eines Workshops zum Thema „Aquatische Neobiota“
● Erarbeitung einer Publikation, welche die bestehenden Erkenntnisse zu den oben genannten Punkten zusammenstellt
● Entwicklung eines Strategiepapiers zum Umgang mit Neobiota für die Verwendung durch die DWA

Zur Mitarbeit in der AG sind Vertreter/ -innen von wissenschaftlichen Einrichtungen, Planungsbüros, Betreibern wasserwirtschaftlicher Anlagen, Mitarbeiter/ -innen von Gewässerunterhaltungspflichtigen und Behörden oder sonstige Inte ressierte eingeladen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

DWA-Bundesgeschäftsstelle
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773
Hennef Tel. 0 22 42/872-210
Fax 0 22 42/872-184
E-Mail: schrenk@dwa.de

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Kostendeckungsprinzip nach WRRL wird doch „noch“ nicht umgesetzt

Im Rahmen der Änderung des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes war vorgesehen, dass in den WHG das Kostendeckungsprinzip aus der WRRL zumindest formal umgesetzt wird. Im Gesetzgebungsverfahren wurden diese Regelungen nun gestrichen. Nach der Ausschussempfehlung des Bundesrats war zwar die Anrufung des Vermittlungsausschusses auch dafür empfohlen worden, dem sind Länder jedoch in ihrem Bundesratsbeschluss vom vergangenen Freitag nicht gefolgt.
Damit sollte EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abgewendet werden.

Weitere Informationen:
Bundesrat, Empfehlungen der Ausschüsse, Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften, BR-Drs. 707/1/12 vom 03.12.2012 [extern]
http://www.bundesrat.de/cln_330/SharedDocs/Drucksachen/2012/0701-800/707-1-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/707-1-12.pdf

Beschluss des Bundesrates, Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften, BR-Drs. 707/12(Beschluss) vom 14.12.2012 [extern]
http://www.bundesrat.de/cln_330/SharedDocs/Drucksachen/2012/0701-800/707-12_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/707-12(B).pdf

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Multifunktionale Ersatzaue

Den Vortrag von Prof. Dr.-Ing. Dietmar Schitthelm,
Vorstand Niersverband

lesen Sie unter:

http://www.hydro-ingenieure.de/img/pdf_HI30/121022_schitthelm.pdf

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EG-Wasserrahmenrichtlinie Bericht zur Bestandsaufnahme

Teilbearbeitungsgebiet 33 Acher-Rench 

Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) wurde der Gewässerschutz
europaweit auf ein einheitliches Fundament gestellt. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
ist die Erreichung des guten Zustands in allen Gewässern, also in Oberflächengewässern und
im Grundwasser innerhalb von 15 Jahren. Dabei ist in Oberflächengewässern sowohl der gute
ökologische als auch der gute chemische Zustand, im Grundwasser der gute chemische
Zustand und der gute mengenmäßige Zustand zu erreichen. Bei steigenden Trends von
Schadstoffbelastungen des Grundwassers ist eine Trendumkehr einzuleiten. Bei künstlichen
oder stark veränderten Gewässern, bei denen der definierte gute Zustand nicht erreicht
werden kann, ist das „gute ökologische Potential“ zu erreichen. Die WRRL sieht für die
Gestaltung der Wasserpreise das Verursacher- und das Kostendeckungsprinzip als Leitlinie
vor. Weiterhin sind die Betriebs-, die Umwelt- und die Ressourcenkosten zu berücksichtigen.
Zukünftige Gewässerschutzmaßnahmen sind nach Kosteneffizienzkriterien durchzuführen.
Die WRRL beinhaltet ein ambitioniertes Arbeitsprogramm für die Staaten in den
Flusseinzugsgebieten. Baden-Württemberg hat Anteile an den beiden größten internationalen
Flussgebietseinheiten in EU- Europa, der Donau und dem Rhein.
Neben der Umsetzung in jeweilig nationales Wasserrecht bis Ende 2003 sollen zunächst in
einer umfassenden Bestandsaufnahme bis 2004 alle Belastungsfaktoren für die Gewässer
aufgezeigt werden. Zeigen sich Defizite in der Zielerreichung des guten Zustands, sind diese
durch geeignete Monitoringprogramme, die bis 2006 einsatzbereit sein müssen, zu
verifizieren. Die bestätigten Defizite sind mit Maßnahmenprogrammen im Rahmen von
Bewirtschaftungsplänen – dem eigentlichen Kernstück der WRRL – zu beseitigen. Die
Bewirtschaftungspläne für die gesamten Flussgebietseinheiten sind bis 2009 aufzustellen, bis
2012 umzusetzen und die Ziele bis 2015 zu erreichen. Die WRRL sieht zu begründende
Verlängerungsmöglichkeiten um zwei mal 6 Jahre vor.
Die WRRL sieht in Art. 3 die internationale Koordination der Anforderungen der Richtlinie zur
Erreichung der Umweltziele Art. 4 und die Koordination der Maßnahmenprogramme Art. 11
vor.
Während die…

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1192735/rpk52_tbg33.pdf

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Europäisches Parlament bringt Initiativbericht zur Wassergesetzgebung ein

Das Europäische Parlament hat Anfang Juli den sogenannten Seeber-Bericht über die Wassergesetzgebung mit großer Mehrheit angenommen. Der Bericht zielt darauf ab, Positionen und Vorschläge an die EU-Kommission heranzutragen, die für den Herbst 2012 den „Blueprint“ für die europäische Wassergesetzgebung vorlegen wird.

In der Entschließung wird die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als Rechtsgrundlage positiv bewertet. Allerdings werden Probleme in der Umsetzung erkannt. Im Bericht wird auf die Bedeutung der Wassereffizienz hingewiesen und sich für eine rationellere Wassernutzung in den Sektoren, insbesondere Energie und Landwirtschaft ausgesprochen. Auch auf die Bedeutung von Wasser in den Ökosystemen wird aufmerksam gemacht. Hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Ziele ist es nach Ansicht des Parlaments wichtig, Kohärenz in unterschiedlichen Bereichen und Ebenen zu erreichen. Auch fordert das Parlament die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Preisgestaltung die Kosten der Wassernutzung entsprechend der WRRL abzudecken.

Bedeutsam für die öffentliche Wasserwirtschaft ist, dass das Europäische Parlament anerkannt hat, „dass Wasser eine gemeinsame Ressource der Menschheit und ein öffentliches Gut ist und dass der Zugang zu Wasser ein universelles Grundrecht sein sollte“. Weiter heißt es, dass das Parlament die Notwendigkeit bekräftigt, „die Regeln des Binnenmarktes an die ausgeprägten Merkmale des Wassersektors anzupassen“ (Punkt 2. des Seeber-Berichts), und die Mitgliedstaaten auffordert, Wasser und Wasserversorgung unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips gemäß Artikel 9 der WRRL zu bewirtschaften. (Anmerkung AöW: Dieser Standpunkt des Parlaments ist besonders wichtig. Denn bisher hatten wir den Eindruck, dass die Kommission genau umgekehrt, den Wassersektor an die Binnenmarktregeln anpassen will).

Quelle und weitere Informationen:
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2012 zur Umsetzung der Wassergesetzgebung der EU im Vorfeld einer notwendigen Gesamtstrategie zur Bewältigung der europäischen Wasserproblematik (2011/2297(INI)), abrufbar unter folgendem Link des Europäischen Parlaments
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2012-0273&language=DE&ring=A7-2012-0192

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Neue Studie zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie erschienen

Wasserwirtschaft soll Synergien mit dem Naturschutz nutzen
In einer neuen Studie hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die europäische Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht des Naturschutzes untersucht. Sie analysiert, wie Naturschutzbelange in die Entwicklung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flüsse einbezogen wurden und welche zusätzlichen Möglichkeiten künftig dafür bestehen. Die Wasserrahmenrichtlinie vertritt einen integrativen und flussgebietsbezogenen Ansatz der Gewässerbewirtschaftung. „Die Studie macht deutlich, dass es prinzipiell viele gute Ansätze zur gemeinsamen Zielerreichung zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz gibt, die aber noch konsequenter umgesetzt werden sollten. Zudem gibt es in den Planungen der Länder in den untersuchten naturschutzfachlich bedeutsamen Teilen teilweise deutliche Unterschiede was die adäquate Berücksichtigung auch von Naturschutzaspekten betrifft“, sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.

Insgesamt ist jedoch zu erwarten, dass neben den Gewässerorganismen auch die zahlreichen Lebensräume der Gewässerlandschaften, in denen viele weitere Tier- und Pflanzenarten beheimatet sind, von der Bewirtschaftungsplanung und der Maßnahmenumsetzung profitieren. Die Umsetzung der Richtlinie bietet deshalb die Möglichkeit verstärkter Kooperationen zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz, damit sowohl wasserwirtschaftliche als auch Naturschutzziele verwirklicht werden können.
Für die Fortschreibung der Bewirtschaftungsplanung im Jahr 2015 zeigt die Studie Möglichkeiten auf, die bisherigen Ansätze zu konkretisieren und in der Bewirtschaftungsplanung noch bessere Synergien mit dem Naturschutz zu verankern. Dies kann z. B. durch eine klare räumliche Zuordnung der Planinhalte und eine transparentere Darstellung der Planung erreicht werden.

Die Studie „Die Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht des Naturschutzes“, die in der Schriftenreihe des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erschienen ist, formuliert Kernempfehlungen zu sechs Themenbereichen. Diese umfassen neben den drei vertieft betrachteten Schnittstellen „Natura 2000″, „Auen und Biotopverbund“ sowie „grundwasserabhängige Landökosysteme und Feuchtgebiete“ auch den inhaltlichen Detaillierungsgrad und die räumliche Zuordnung der Planinhalte, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Aspekte strategische Umweltprüfung (SUP), FFH-Verträglichkeitsprüfung und Klimacheck.

Hintergrund
Die Bewirtschaftungsplanungen der Wasserwirtschaftsbehörden sind Ende 2009 für alle zehn Flussgebietseinheiten in Deutschland fertig gestellt worden. Ziel dieses „Fahrplans“ und der bereits laufenden Maßnahmenumsetzung ist es, bis zum Jahr 2015, spätestens aber in den nachfolgenden Bewirtschaftungszyklen bis 2021 bzw. 2027, einen „guten Zustand“ der Gewässer und des Grundwassers zu erreichen. Die Gewässer sollen durch insgesamt 99 unterschiedliche Maßnahmentypen verbessert werden, die zahlreiche Überschneidungen mit dem Naturschutz aufweisen. So ergeben sich Schnittstellen beim Natura-2000-Gebietsschutz, beim Auenschutz und beim Biotopverbund.
Die Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie ist das zentrale Instrument mit dem die Gestalt und die Lebensraumqualität unserer Fließgewässer entwickelt werden und das Grundwasser geschützt wird. Aufgrund ihres ökosystemaren und flächenbezogenen Ansatzes weist sie zahlreiche Schnittstellen zum Naturschutz auf, die größtenteils Synergiepotenziale beinhalten.

Bibliographische Angaben:
ALBRECHT, JULIANE; SCHMIDT, CATRIN; STRATMANN, LARS; HOFMANN, MARTIN; POSSELT, SANDRA; WENDLER, WIEBKE; ROßNER, DOROTHEA UND WACHS, ANNE (2012): Die Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht des Naturschutzes – Analyse der Bewirtschaftungsplanung 2009. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 120.

Bezug:
Die Veröffentlichung kostet 24,- Euro und kann über den Landwirtschaftsverlag bezogen werden: BfN-Schriftenvertrieb im Landwirtschaftsverlag
48084 Münster,
Tel.: 02501/801-2482,
Fax: 02501/801-247
oder im Internet: www.lv-h.de/bfn

Franz August Emde
Bundesamt für Naturschutz

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Untersuchung von energieeffizienten Verfahrenskombinationen der Abwasserbehandlung zur Verbesserung der Gewässerqualität

Gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sollen die Oberflächengewässer durch geeignete Maßnahmen spätestens im Jahr 2027 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand gebracht werden. Obwohl in Berlin die Reinigungsleistung der Klärwerke in der letzten Dekade erheblich verbessert wurde, kann in den hier sehr langsam fließenden Gewässern dieses Ziel nur durch weitere technische Maßnahmen zum Nährstoffrückhalt erreicht werden. Insbesondere muss in Spree und Havel die Konzentration von Phosphor unter eine Schwelle von 60 bis 90 Mikrogramm Phosphor pro Liter gesenkt werden, damit Algenmassenentwicklungen als wesentlicher Qualitätsfaktor langfristig unterdrückt werden kann. Dieses Ziel lässt sich neben umfassenden Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge aus der Landwirtschaft und aus Regenwassereinleitungen nur durch den weiteren Ausbau der Berliner Klärwerke erreichen.

http://www.kompetenzwasser.de/fileadmin/user_upload/pdf/veranstaltungen/OXERAM_Info-Tag/20110525_Infotag_Oxeram_Senat.pdf 

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Umwelt und Ressourcenkosten

Angemessene Berücksichtigung zum Nachweis der Kostendeckung gem. Artikel9 WRRL

FiW-Geschäftsführerin Dr.-Ing. Natalie Palm trägt bei den 5. Wirtschaftstagen der DWA vor

Vom 06. bis 07. März fanden die fünften Wirtschaftstage der DWA in Hamburg statt. Die Veranstaltung setzte diesmal den Schwerpunkt beim Thema „Abwasserbeseitigung und Interkommunale Zusammenarbeit“ sowie beim Thema „Abwasserentgelte“.

Den oben genannten Vortrag von Frau Dr. Palm lesen Sie unter:
http://www.fiw.rwth-aachen.de/cms/fileadmin/pdf/120307_DWA_WT_Palm.pdf

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Keine Auskunft zum Vertragsverletzungsverfahren wegen EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die Bundesregierung gibt derzeit keine Auskunft über ein Schreiben der Europäischen Kommission an die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. „Der Schriftverkehr zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei Vertragsverletzungsverfahren unterliegt grundsätzlich der Vertraulichkeit“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags- Drucksache 17/8036) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Derzeit würde innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern eine gemeinsame Position erarbeitet, heißt es in der Antwort weiter. Umstritten ist zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung unter anderem die Auslegung des Begriffs der Wasserdienstleistungen durch Deutschland. Er führt nach Meinung der Kommission zu einer unzureichenden Kostendeckung und verhindere, dass in Deutschland bis 2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht werde. Deutschland ist der Meinung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie in vollem Umfang umgesetzt habe.

http://dipbt.bundestag.de

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Grüne fragen nach Ermahnung Deutschlands wegen unzureichender Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Umwelt/Kleine Anfrage – 22.11.2011
Berlin: (hib/AS) Die Ermahnung Deutschlands durch die EU-Kommission wegen einer unzureichenden Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/7724). Umstritten ist zwischen Kommission und Bundesregierung die Auslegung des Begriffs der Wasserdienstleistungen durch Deutschland. Er führt nach Meinung der Kommission zu einer unzureichenden Kostendeckung und verhindert, dass in Deutschland bis 2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht wird. Deutschland muss bis Ende November 2011 auf die Mahnung reagieren, ansonsten könne die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen, heißt es in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage. Konkret möchte die Fraktion wissen, wie der Wortlaut des Schreibens der Kommission an die Bundesregierung lautet und wie die Regierung darauf reagieren will. Zudem erkundigen sich die Grünen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus der Tatsache zieht, dass die Ziele der EU-Wasserrichtlinie für 2015 voraussichtlich nicht erreicht werden.

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Bundesregierung: Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 erreicht

„Es ist damit zu rechnen, dass unter Berücksichtigung der verschiedenen Verlängerungs- und Ausnahmeregelungen der Wasserrahmenrichtlinie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 erreicht werden können.“ Dies schrieb die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen zum Stand der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Alle 45 Fragen – darunter zum Beispiel solche nach Querbauwerken in Gewässern – und die Antworten der Regierung enthält auf elf Seiten die Bundestags-Drucksache 17/360 vom 23. Dezember 2009:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700360.pdf

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Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bedeutet den Durchbruch zu einem umfassenden, wirksamen Gewässerschutz in Europa, zum Nutzen von Mensch und Natur. Sie ordnet, vereinheitlicht und vernetzt den Schutz aller Gewässer, vom Grundwasser über die Seen und Fließgewässer bis zu den Küstengewässern. Alle Gewässer der Europäischen Union sollen bis 2015 in einem „guten Zustand“ sein.

Bis zum 30. Juni 2009 läuft das dritte Anhörungsverfahren (Quelle: LfU). Mehr unter:

http://www.izu.bayern.de/aktuelles/detail_aktuelles.php?ID=339&kat=1&th=-1

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Regierungspräsidium Stuttgart stellt Maßnahmenpaket vor – Langfristiges Ziel ist der gute Zustand unserer Gewässer

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am heutigen Dienstag in der Gemeindehalle Kirchheim unter Teck – Jesingen den Entwurf des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Einzugsgebiet des Neckars zwischen Rottenburg und Plochingen vorgestellt.
Die Veranstaltung ist der Schlusspunkt der vorgezogenen aktiven Öffentlichkeitsbeteiligung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für bedeutsame Gewässer im genannten Einzugsgebiet. Begonnen wurde die Veranstaltungsreihe bereits am 06. Februar 2007 mit der Auftaktveranstaltung. Bei dieser Veranstaltung konnten die Bürgerinnen und Bürger, Wassernutzer, Verbände, Vereine und Kommunen ihre Vorschläge zur Verbesserung der Gewässer einbringen.
Bürgermeister Günter Riemer von der Stadt Kirchheim unter Teck und Klaus Hofmann vom Referat Gewässer und Boden des Regierungspräsidiums Stuttgart begrüßten die Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Verbänden und Vereinen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Alle Teilnehmer waren sehr daran interessiert, zu sehen, wie sich ihre Ideen und Vorschläge in den Planungen der Flussgebietsbehörde niedergeschlagen haben.
Der jetzt vorgestellte Programmentwurf führt viele Vorschläge zusammen und sieht im Einzugsgebiet des Neckars mit seinen Zuflüssen zwischen Rottenburg und Plochingen rund 20 Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung, wie z. B. Uferumgestaltungen oder die Herstellung naturnaher Gewässerläufe vor. Ferner enthält der Entwurf die Wiederherstellung der für die Fische und andere Lebewesen so wichtigen Durchgängigkeit an rund 150 Stellen sowie an etwa 17 Stellen die Verbesserung des Mindestwasserabflusses. Zudem sind rund 50 Maßnahmen im Bereich der kommunalen Abwasserreinigung vorgesehen. Durch begleitende Beobachtungsprogramme wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft, so dass Anpassungen und Optimierungen möglich sind.
In der von einer sachlichen Atmosphäre geprägten Veranstaltung bestand Einigkeit über die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Dabei standen die Themen Durchgängigkeit, Struktur, Wasserhaushalt und Gewässergüte im Vordergrund. Darüber hinaus wurde die Frage nach der Finanzierung eingehend diskutiert. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart zeichnen sich für Kommunen konkrete Finanzierungsmöglichkeiten durch Zuschüsse des Landes ab. Hierzu könnten Geldmittel des Landes als auch Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen der EU in die Projekte fließen. Private Nutzer, fast ausnahmslos Wasserkraftnutzer, erhalten erhöhte Vergütungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), wenn sie ihre Anlagen entsprechend den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie umbauen und betreiben.
Klaus Hofmann wies bei der Veranstaltung noch einmal auf das langfristige Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie hin. Bis zum Jahr 2015 soll danach für alle Gewässer in Europa ein guter Zustand erreicht werden. Fristverlängerungen von bis zu zwei Mal sechs Jahren, d.h. Zielzeitpunkt dann 2027, sind in begründeten Fällen möglich. Eine erste grobe Kostenschätzung z. B. für die Umsetzung der hydromorphologischen Maßnahmen beläuft sich voraussichtlich auf rund 15 Millionen Euro. Je nach Gewässereinstufung sind dafür das Land oder die Kommunen und im Übrigen die Nutzer an Gewässern, z. B. bei Wasserkraftanlagen, verantwortlich.
An den Gewässern erster Ordnung, bei denen das Land selbst in der Pflicht steht, hat das Land bereits mit den Vorbereitungen zur Umsetzung begonnen. Insbesondere die Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer an Pegelanlagen und die damit verbundene Beseitigung von Querbauwerken wurde bereits angegangen. Derselbe Auftrag gilt natürlich auch für Kommunen und Wasserkraftbetreiber.
Über die Veranstaltung hinaus wird die Möglichkeit bestehen, innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne ab Ende Dezember 2008 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Flussgebietsbehörde Regierungspräsidium Stuttgart Stellung zu nehmen (gemäß § 3e Abs. 2 und 3 Wassergesetz Baden-Württemberg).
Weitere Informationen zur EU-Wasserrahmenrichtlinie erhalten Sie im Internet:
www.rp-stuttgart.de -> Abteilungen -> Abteilung 5 -> Referat 52 -> EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Für Rückfragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr David Bösinger, Pressereferent, unter
0711/904-10002 gerne zur Verfügung.
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1037142/index.html

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Ökonomische Aspekte der Wasser -Rahmen -Richtlinie

Die Europäische Wasser -Rahmen -Richtlinie verlangt die kombinierte Betrachtung ökologische und ökonomische Aspekte als Instrument einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Flussgebietseinheiten. Diese Fragen werden in einem Beitrag unter dem Gesichtspunkt der Kostenverursachung und- beteiligung dargestellt und im Hinblick auf ihre Umsetzung in Deutschland bewertet.
Unterpunkte sind beispielsweise:
– die wirtschaftliche Analyse als unterstützendes Instrument der nachhaltigen Bewirtschaftung von Flussgebieten
-gegenwärtig Unterstützung Wasserwirtschaftliche Ziele durch ökonomische und umweltpolitische Instrumente
– Motivation zur Einführung eines neuen Abgabesystems für die Nutzung von Oberflächengewässer und Grundwasser (Wassernutzungsabgabe)

Den ganzen Artikel der Autoren vom Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen lesen Sie in der KA Korrespondenz Abwasser Abfall Heft 7/2008 ab Seite 782.

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Umweltgutachten 2008

Umweltschutz im Zeichen des KlimawandelsGewässerschutz

Botschaften
Im Gewässerschutz sind in den vergangenen Jahren durchaus einige Fortschritte zu
verzeichnen. Das betrifft insbesondere die Schad- und Nährstoffemissionen aus
Punktquellen, die seit Jahren rückläufig sind. Kommunale Kläranlagen haben sich auf
einem sehr hohen Qualitätsniveau stabilisiert und hinsichtlich der Stickstoffelimination
sogar noch weiter verbessert. Dagegen gelang es nicht, die Nährstoffeinträge aus
diffusen Quellen in gleicher Weise zu reduzieren. So sind die Stoffeinträge aus der
Landwirtschaft mittlerweile das Hauptproblem für die Wasserqualität nicht nur in
Deutschland, sondern in ganz Europa geworden. Neben den diffusen Stoffeinträgen
stellt die Verbesserung der Gewässermorphologie und dabei vor allem die Durchgängigkeit
der Gewässer die zweite große Herausforderung im Gewässerschutz dar.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) steht neben den genannten
Herausforderungen vor der Schwierigkeit, eine möglichst effiziente Umsetzung der
Maßnahmenprogramme zu gewährleisten. Hierfür fehlen in den meisten Fällen noch
adäquate Kosten-Nutzen-Betrachtungen. Außerdem ist es unerlässlich, bei der Umsetzung
der Bewirtschaftungspläne folgendes zu beachten:
– die Erstellung umfassender Maßnahmenpakete zur Minderung diffuser Stoffeinträge
und für die Renaturierung der Gewässermorphologie;
– die Einbettung der Bewirtschaftungspläne, in enger Kooperation mit allen Umweltverwaltungen,
in ein integriertes Gesamtkonzept der räumlichen Umweltentwicklung,
das Eingang in die Regional- und Bauleitplanung finden kann;
– eine stärkere Einbeziehung der Akteure auf Ebene der Teilflussgebietseinheiten,
ohne dass dabei die Verantwortung der Länder für die Umsetzung der politischen
Ziele der Wasserrahmenrichtlinie vernachlässigt wird, und
– in Anlehnung an die Umsetzungen der WRRL in Großbritannien und den
Niederlanden sollten Kosten-Nutzen-Betrachtungen als Grundlage für die Bereitstellung
von Finanzmitteln dienen.
Die vielfältigen ökologischen und funktionalen Verflechtungen in Flusseinzugsgebieten
machen ein integriertes Landschaftsmanagement in besonderem Maße notwendig,
um die Ziele im Gewässerschutz zu erreichen.
Zur Verbesserung der Situation sollte die Umsetzung der HochwasserRL in nationales
Recht explizit einen engen Bezug zur Raumplanung und zum Naturschutz und
Bodenschutz . Den ganzen Artikel lesen Sie unter:

http://www.umweltrat.de/02gutach/downlo02/umweltg/UG_2008.pdf

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Kommission begrüßt Abstimmung des Europäischen Parlaments über Wasserqualitätsnormen

Die Europäische Kommission begrüßt die Abstimmung in zweiter Lesung im Europäischen Parlament am 18. Juni 2008, bei der die Einigung mit dem Rat über die vorgeschlagene Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik angenommen wird. Die Richtlinie werde für einen besseren Schutz von Flüssen, Seen und Küstengewässern vor der Verschmutzung durch eine Reihe chemischer Stoffe sorgen, so die Kommission.

Die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik ist die letzte größere Rechtsvorschrift, die für die Vollendung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) noch erforderlich war. Der WRRL zufolge sollen alle Gewässer in der EU bis 2015 einen „guten Zustand“ erreicht haben. Sie legt eine neue Regelung für die Vermeidung und Verminderung der chemischen Verschmutzung von Wasser fest. Mit der neuen Richtlinie wird dies nun für Oberflächengewässer umgesetzt, indem für eine Liste von derzeit 33 prioritären Stoffen harmonisierte Qualitätsnormen aufgestellt werden.

Mit der neuen Richtlinie werden fünf bestehende Richtlinien aufgehoben, und die Berichterstattung über wasserbezogene Fragen im Rahmen des neu geschaffenen Wasserinformationssystems für Europa (WISE) wird erleichtert. Die Texte der Richtlinien können über die Website EUR-Lex abgerufen werden (hier findet man auch das Amtsblatt der Europäischen Union); die einzelnen Etappen können über PreLex verfolgt werden. Nützlich ist auch eine spezielle Website des Bundesumweltministeriums:
http://eur-lex.europa.eu
http://ec.europa.eu/prelex
www.bmu.de/gewaesserschutz/doc/3935.php
WISE: http://water.europa.eu/

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DWA-Themen GB 1.5 – April 2008

Titel:  Aktive Beteiligung fördern! Ein Handbuch für die bürgernahe Kommune zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Ausgabe: April 2008
Verlag: DWA
ISBN: 978-3-940173-37-9
Format: DIN A4
Seitenzahl: 64
Preis: 56,00 € *
* Fördernde DWA-Mitglieder erhalten auf den Ladenpreis 20% Rabatt.

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Kompensation von Strukturdefiziten in Fließgewässern durch Strahlwirkung

Heft 81 der Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege (DRL):
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand aller Gewässer bis 2015. Der Deutsche Rat für Landespflege (DRL) stellt in seinem aktuellen Gutachten dar, wie durch Berücksichtigung von Strahlwirkung in Fließgewässersystemen die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie wesentlich kosteneffizienter gestaltet werden kann.
Notwendig dafür sind gezielte, räumlich begrenzte Maßnahmen zur Ausdehnung und Vernetzung von Gewässer-Lebensräumen und eine darauf ausgerichtete Unterhaltung,die zur flächendeckenden Verbesserung des ökologischen Zustands führen können. Der Mitteleinsatz kann optimiert werden, indem die Maßnahme im umzugestaltenden Abschnitt auf die erforderliche Mindestgröße zur Aktivierung der Strahlwirkung beschränkt bleibt, vorausgesetzt, dass ergänzend unterstützende Maßnahmen (z. B. Wegnahme von Barrieren oder Hinzufügen von Trittsteinen) auf dem Strahlweg im Fließgewässersystem umgesetzt werden.
Sogar „harte Restriktionsbereiche“ sind demnach möglicherweise für eine Verbesserung des ökologischen Zustands zugänglich, indem ein hierauf wirkender Strahlursprung geschaffen oder verbessert wird und in den Restriktionsbereich Trittsteine eingebracht werden.
Gewässerentwicklung im ökologischen Sinn und im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie kann keine sektorale Aufgabe sein, sondern ist in die Planungsprozesse der Raumordnung, der Landespflege und des Städtebaus einzubinden. Dabei sind Renaturierungsmaßnahmen für Gewässer neu auszurichten: Statt der derzeitigen isolierten Betrachtung einzelner Gewässerabschnitte müssen benachbarte Abschnitte oder Wasserkörper mitberücksichtigt werden.
Der DRL regt an, die Maßnahmen nach Kenntnis der funktionalen Zusammenhänge des Fließgewässerökosystems und nach dem Maximalprinzip der Ökonomie durchzuführen und liefert umsetzungsorientierte Vorschläge zur räumlichen Dimensionierung von Maßnahmen.
Das Projekt wurde gefördert durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und durch Mittel der Lennart-Bernadotte-Stiftung.
Das Heft „Kompensation von Strukturdefiziten in Fließgewässern durch Strahlwirkung“, herausgegeben vom Deutschen Rat für Landespflege, ist in der Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege unter der Nummer 81 mit 138 Seiten Umfang und zahlreichen farbigen Abbildungen erschienen.
http://www.landespflege.de/aktuelles/strahlwirkung/Strahl_publik.html

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Der Prozess der Bewirtschaftungsplanung gemäß Europäische Wasserrahmen -Richtlinie – Handlungsempfehlungen aus Sicht der DWA

In der KA Korrespondenz Abwasser Heft 4/2008 findet man einen Arbeitsbericht der DWA-Projektgruppe “ Koordinierung Aktivitäten WRRL.

Zusätzlich zu dem Beitrag können Mitglieder die Langfassung dieses Arbeitsberichts auf der DWA-Homepage (www.dwa.de Auswahl Mitglieder) herunterladen. Nichtmitglieder können die Langfassung über “ Regelwerk-Online “ bestellen.

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Aktivitäten im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

In der KA Korrespondenz Abwasser Abfall Heft 4/2008 berichtet die DWA-Projektgruppe “ Koordinierung Aktivitäten Wasser Rahmen Richtlinie „. Die Projektgruppe wurde 2001 gegründet, ihre Aufgabe umfasst die Sichtung und Strukturierung der diversem Tätigkeitsfelder der verschiedenen Arbeitsgruppen, Fachausschüsse und Hauptausschusses sowie deren Spiegelungen an den Zielvorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Sie sichtet auf Europäischer-, Landes -und Bundesebene laufend die fachlichen Entwicklungen und leitet hieraus Impulse für die Arbeit der TWA und deren Positionierung im Umsetzungsprozess in Deutschland.
Den ganzen Bericht findet man ab Seite 343

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Wasserrahmenrichtlinie: Die Zeit läuft!

FAL hat Orientierungshilfe für die Auswahl von Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer erarbeitet

Bis 2015 muss Grund- und Oberflächengewässer in der EU in einem guten quantitativen bzw. ökologischen und chemischen Zustand sein. Signifikante Belastungstrends sind umzukehren. So sieht es die 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor. Für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie stellen Gewässerbelastungen durch diffuse Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft eine besondere Herausforderung dar. Welche Wasserschutzmaßnahmen sollten künftig umgesetzt werden? Hierzu wurden am Institut für Ländliche Räume der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro INGUS eine Maßnahmenübersicht erarbeitet und vertiefende Analysen durchgeführt. Die Ergebnisse sind jetzt als Sonderheft 307 der Landbauforschung Völkenrode publiziert worden. Ausgangspunkt war das Projekt „Kosteneffiziente Maßnahmenkombinationen nach Wasserrahmenrichtlinie zur Nitratreduktion in der Landwirtschaft“, das von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) finanziert wurde.

Der erste Beitrag des von Bernhard Osterburg und Dr. Tania Runge herausgegebenen Sonderhefts enthält standardisierte Maßnahmenbeschreibungen und Bewertungen, die für die Auswahl geeigneter Maßnahmen herangezogen werden können. Die Einschätzung der ökologischen Wirksamkeit und der Kosten der Einzelmaßnahmen ermöglicht es, Maßnahmen mit günstiger Kostenwirksamkeit zu identifizieren. Da eine Maßnahmenauswahl nicht allein anhand der Kostenwirksamkeit vorgenommen werden sollte, werden ergänzende Angaben zur Umsetzbarkeit und zu anderen Umwelteffekten gemacht. Darüber hinaus werden geeignete Maßnahmenkombinationen vorgestellt und eine Übersicht über die politischen Instrumente zur Umsetzung der WRRL im Bereich Landwirtschaft gegeben. Die gewählte Vorgehensweise gibt eine schnelle Übersicht über das bisher verfügbare Maßnahmenspektrum, dessen Wirksamkeit und Kosten.

Im zweiten Beitrag werden die Ergebnisse einer ausführlichen Literaturrecherche zur ökologischen Wirksamkeit und Eignung von Wasserschutzmaßnahmen vorgestellt. Demnach gibt es zwar eine Vielzahl von Publikationen zu möglichen Wasserschutzmaßnahmen. Einer Systematisierung von Ergebnissen und der Quantifizierung statistisch signifikanter Wirkungen sind aber Grenzen gesetzt. Eine Expertenbefragung hat zur Absicherung der Maßnahmenbewertung durch fachliche Einschätzungen und Erfahrungswerte beigetragen. Systematische, statistische Nachweise der Maßnahmenwirkung unter Praxisbedingungen stehen bisher aber noch aus.

Vor diesem Hintergrund wurden zwei massenstatistische Analysen durchgeführt, mit deren Hilfe statistisch signifikante Minderungen der N-Belastung für die wichtigsten Grundwasserschutz-Maßnahmengruppen sowie für die Agrarumweltförderung nachgewiesen werden konnten (dritter und vierter Beitrag des Sonderheftes). So ergab die statistische Auswertung langjähriger Herbst-Nmin-Werte aus der niedersächsischen Wasserschutzgebietsberatung deutliche Maßnahmenwirkungen. Die Ergebnisse der Betriebsdaten-Analysen zeigen, dass Agrarumweltzahlungen dort besonders hohe Entlastungswirkungen bezüglich der Stickstoffbilanz und eine günstige Kostenwirksamkeit entfalten, wo sie nicht zur Extensivierung, sondern zur Steigerung der N-Ausnutzung bei hoher Viehbesatzdichte und Produktionsintensität beigetragen haben. Der Steigerung der gesamtbetrieblichen N-Effizienz sollte daher künftig mehr Beachtung geschenkt werden, da sie im Vergleich zur meist auf Grenzstandorte konzentrierten Extensivierung flächendeckend greifen kann. Gerade in Räumen mit hohen Belastungen bietet die N-Effizienzsteigerung ein bedeutendes Potenzial zur Minderung von Stickstoffemissionen.

Die Düngeverordnung nimmt bei der Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer einen besonderen Stellenwert ein. Sie ist als die wichtigste grundlegende Maßnahme der WRRL im Landwirtschaftsbereich anzusehen. Daher werden im fünften Teil des Sonderheftes ausgewählte Aspekte der im Jahr 2006 novellierten Düngeverordnung und ihre zu erwartenden Auswirkungen auf die Stickstoffbilanzen analysiert.

„Mit unserer Studie haben wir keine abschließende Bewertung von Wasserschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft vorgelegt.“, so Projektleiter Bernhard Osterburg. „Systematische, auf ein umweltbezogenes Wirkungsmonitoring aufbauende und überregional geltende Wirkungsnachweise liegen bisher nicht in umfassender Weise vor. Zukünftig sollte – ausgehend von den Experteneinschätzungen zur Maßnahmenwirksamkeit – eine verstärkte statistische Überprüfung auf Basis vorhandener Daten erfolgen.“ Die Implementierung der novellierten Düngeverordnung und die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen, beispielsweise der zunehmende Anbau nachwachsender Rohstoffe und der Wegfall der obligatorischen Flächenstilllegung können das Referenzsystem für die Bewertung von Wasserschutzmaßnahmen verändern und machen eine Fortschreibung der Maßnahmenbewertung notwendig.

Das Sonderheft 307 kann über die Homepage der FAL zum Preis von 15 € bestellt werden (http://www.fal.de) und ist kostenlos als PDF-Datei erhältlich.
Bernhard Osterburg und Tania Runge (Herausgeber) (2007): Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer – eine wasserschutzorientierte Landwirtschaft zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 307.

Kontaktadresse: Bernhard Osterburg, Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), Institut für Ländliche Räume, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, Tel: 0531 596 5211, E-Mail: bernhard.osterburg@fal.de

Weitere Informationen:
http://www.fal.de/cln_044/nn_787784/SharedDocs/00__FAL/DE/Publikationen/Landbauforschung__Sonderheft/lbf__sh__307.html – hier kann die Studie kostenlos als pdf-Datei heruntergeladen werden

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news234468

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