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2024


Die häufigsten Fragen zum TOC beantwortet

Shimadzu-laborwelt: Die häufigsten Fragen zum TOC beantwortet
Was ist der TOC?

Der TOC ist ein Summenparameter in der chemischen Analyse. In einem Analysenwert wird die gesamte Konzentration des aus organischen Verbindungen stammenden Kohlenstoffs angegeben. „TOC“ ist die Abkürzung für „total organic carbon“ (gesamt organischer Kohlenstoff).

Was ist ein Summenparameter?
In einem Summenparameter werden verschiedene Verbindungen einer Stoffgruppe oder Verbindungen mit gleichen Eigenschaften als Summe (ein Analysenwert) gemeinsam erfasst.

Worin wird der TOC bestimmt?
Der TOC wird in Flüssigkeiten, vornehmlich im Wasser bestimmt, aber auch in verschiedenen Feststoffen, wie Böden oder Abfällen. Er gilt als Maß der Verunreinigung durch organische Komponenten in der jeweiligen Matrix.

Wie wird der TOC bestimmt?
Grundsätzlich gilt: die organischen Verbindungen werden zu Kohlenstoffdioxid oxidiert und das entstehende CO2 mit einem geeigneten Detektor erfasst. Es haben sich zwei verschiedene Oxidationstechniken durchgesetzt: die nasschemische UV-Oxidation und die katalytische Verbrennungsoxidation. Neben den unterschiedlichen Oxidationstechniken gibt es 3 verschiedene TOC-Bestimmungsmethoden: Differenzmethode, Additionsmethode und die Direktmethode (auch NPOC-Methode genannt).

Wie funktioniert die nasschemische UV-Oxidation?
Bei der nasschemischen UV-Oxidation wird die Probe in einem Reaktor in Anwesenheit von Persulfat-Ionen bei einer erhöhten Temperatur (z.B. 80°C) mit UV-Licht bestrahlt. Dabei entstehen OH-Radikale, die die organischen Substanzen zu CO2 umsetzten.

Wie funktioniert die katalytische Verbrennungsoxidation?
Bei der katalytischen Verbrennungsoxidation wird die Probe in sauerstoffhaltiger Atmosphäre bei hohen Temperaturen (z.B. 680°C) auf einem Katalysator (z.B. Platin-Katalysator) verbrannt und zu Kohlenstoffdioxid umgesetzt.

Wie wird das CO2 bei der TOC-Analyse detektiert?
Die zumeist verwendete Detektionsart, um in TOC-Analysatoren das CO2 zu detektieren ist die NDIR-Technik (non dispersiv infrared). Ein NDIR-Detektor besteht u.a. aus drei wichtigen Komponenten:
a.) Die Lichtquelle dir IR-Licht emittiert.
b.) Die Mess-Zelle durch die das Mess-Gas strömt
c.) Der Messsensor

Warum gibt es verschiedene TOC-Bestimmungsmethoden?
Bei der Bestimmung des organischen Kohlenstoffs (TOC) muss der anorganische Kohlenstoffanteil entweder (rechnerisch) berücksichtigt oder vor der Bestimmung eliminiert werden. Wenn er eliminiert wird, z.B. durch ansäuern der Probe und anschließendem Ausgasen (Carbonate und Hydrogencarbonate werden als CO2 ausgetrieben), muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es auch leichtausblasbare organische Substanzen gibt, die bei der Probenvorbereitung entweichen können. Was bedeuten die Abkürzungen der Parameter im TOC-Kohlenstoff-Modell?
TC (total carbon): Die Summe aus organisch und anorganisch gebundenen Kohlenstoff sowie elementarem Kohlenstoff.
IC (inorganic carbon ) oder auch TIC (total inorganic carbon): Die Gesamtmenge an Kohlenstoff aus Kohlendioxyd, Kohlenmonooxid, Cyaniden, Cyanaten und Thiocyanaten. TOC-Analysatoren erfassen beim TIC in der Regel nur die Salze der Kohlensäure (Carbonate und Hydrogencarbonaten) sowie gelöstes CO2.
TOC (total organic carbon): Die Gesamtmenge an organischem Kohlenstoff in gelöster oder suspendierter Matrix. Ebenso elementarer Kohlenstoff, Cyanate und Thiocyanate.
NPOC (non purgeable organic carbon): nicht ausblasbarer organischer Kohlenstoff
POC (purgeable organic carbon): ausblasbarer organischer Kohlenstoff

Wie funktioniert die Differenzmethode zur Bestimmung des TOC?
Bei der Differenzmethode werden die zwei verschiedene Parameter TC und IC einzeln bestimmt. Der TOC wird durch Differenzbildung berechnet. TOC = TC – TIC
TC: Die Bestimmung des Gesamtkohlenstoffanteils erfolgt durch Oxidation (thermisch oder nass-chemisch) und anschließender Detektion des entstandenen Kohlendioxids.
TIC: Die Bestimmung des anorganischen Kohlenstoffanteils durch Ansäuern der Probe mit einer Mineralsäure bei Raumtemperatur und anschließender Detektion des ausgetriebenen Kohlendioxids.

Wo liegen die Grenzen der TOC-Differenzmethode?
Der Anteil des anorganischen Kohlenstoffs (TIC) darf im Vergleich zum TOC nicht zu hoch sein. Durch die Fehlerfortpflanzung kann sich für den errechneten TOC-Wert eine zu hohe Unsicherheit ergeben. Die EN 1484 empfiehlt, dass der TOC-Wert bei Anwendung der Differenzmethode größer oder gleich dem IC-Wert sein soll (TOC ≥ TIC).
Beispiel:
TC – Gehalt = 100 mg/l (RSD = 2%) ± 2 mg/l (98 – 102 mg/l)
TIC – Gehalt = 98 mg/l (RSD= 2%) ± 1,96 mg/l (96,04 – 99,96mg/l)
TOC = 2 mg/l ± 3,96mg/l (- 1,96 – 5,96 mg/l)
Durch die Fehler-Fortpflanzung beträgt der Gesamt-Fehler in diesem Beispiel ± 3,96 mg/l. Nach der Differenzmethode ist hier der Fehler des Gesamtergebnisses größer als der errechnete TOC – Gehalt.

Wie funktioniert die Additionsmethode zur Bestimmung des TOC?
Bei der Additionsmethode werden die beiden Parameter POC und NPOC einzeln – hintereinander -bestimmt. Der TOC wird durch Addition beider Ergebnisse berechnet: TOC = POC + NPOC
Zur POC-Bestimmung wird die Probe angesäuert und anschließend mit einem Trägergas ausgeblasen. In diesem Schritt werden sowohl das CO2 aus den Carbonaten und Hydrogencarbonaten wie auch die ausblasbaren organischen Substanzen (POC) ausgetrieben. Eine CO2-Falle (z.B. mit LiOH gefüllt) bindet das CO2 aus dem Gasgemisch (aus dem TIC stammend), die flüchtigen organischen Substanzen passieren die Falle und gelangen auf den Katalysator, werden dort zu Kohlenstoffdioxid oxidiert und anschließend detektiert (= POC). Im nächsten Schritt wird ein Aliquot der angesäuerten und ausgeblasenen Probe auf den Katalysator injiziert. Das hieraus entstehende CO2 entspricht dem NPOC. Die Summer beider Konzentrationswerte ergeben den TOC.

Wie funktioniert die Direktmethode oder NPOC-Methode zur Bestimmung des TOC?
Bei der Verwendung der Direkt- oder NPOC-Methode gilt die Annahme, dass keine bzw. keine nennenswerten Mengen an flüchtigen bzw. ausblasbaren organischen Verbindungen in der Probe enthalten sind. Der TOC wird in dieser Annahme als NPOC direkt bestimmt. Dazu wird die Probe mit einer Mineralsäure angesäuert und ausgegast. Dabei werden Carbonate und Hydrogencarbonate vollständig zu Kohlenstoffdioxid umgesetzt. Dann wird Kohlenstoffdioxids aus der Probenlösung durch ein Spülgas ausgetrieben. Es erfolgt die direkte Messung des NPOC (wie des TC) durch Oxidation zu CO2 und anschließender Detektion. Der TOC entspricht dem NPOC. TOC = NPOC

Was ist der TNb?
Der TNb ist ein Summenparameter aus der chemischen Analyse. Er vereint in einem Analysenwert den gebundenen Stickstoff, d.h. aus Nitrat, Nitrit, Ammonium und organischen stickstoffhaltigen Verbindungen. Die Abkürzung bedeutet „total bound nitrogen“ (gesamt gebundener Stickstoff). Elementarer Stickstoff (N2) wird dabei nicht erfasst.

Worin wird der TNb bestimmt?
Der TNb ist ein Parameter der vornehmlich im Wasser untersucht wird. Er gilt als Maß für die Verunreinigung von Wasser durch Stickstoffverbindungen. Am häufigsten wird er in der Abwasser -Analytik eingesetzt.

Wie funktioniert die Bestimmung des TNb?
Die Bestimmung des TNb kann simultan zur TOC-Bestimmung erfolgen – und zwar unter Verwendung der katalytischen Verbrennungsoxidation. Bei der Verbrennung der Wasserprobe entsteht aus den Stickstoffverbindungen bei Temperaturen von mehr als 700°C (z.B. 720°C) NO, das zur Quantifizierung detektiert wird. Moderne TOC-Analysatoren werden dafür mit speziellen TN-Modulen zur Bestimmung des TNb ausgestattet.

Wie wird der TNb detektiert?
Bei der Verbrennung der Stickstoffkomponenten entsteht NO. Dieses kann auf unterschiedliche Art und Weise detektiert werden. Es hat sich aber ein Detektions-Verfahren durchgesetzt, das auch in den entsprechenden Normen (EN 12260 und ISO 20236) beschrieben wird: die Chemilumineszenz-Detektion. Dabei wird das im Mess-Gas enthaltene NO mit Ozon vermengt; es entsteht NO2. Bei dieser Reaktion werden Lichtquanten freigesetzt (Chemilumineszenz) die am CLM-Detektor erfasst werden.
Quelle: https://shimadzu-laborwelt.de/die-haeufigsten-fragen-zum-toc-beantwortet/

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Wie man Krankheitserreger, Medikamentenrückstände und Mikroplastik aus dem Abwasser filtert

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Hochschule Osnabrück forscht an Membrantechnologie für Kläranlagen
Die Abwasserreinigung in Kläranlagen ist essenziell für den Umwelt- und Gesundheitsschutz. Bevor geklärtes Wasser in Flüsse oder Seen eingeleitet werden darf, muss es strenge Qualitätsvorgaben erfüllen. Diese legen zum Beispiel genau fest, wie viel Kohlenstoff oder Stickstoff noch enthalten sein darf. Während organische Stoffe wie Kohlenstoff zuverlässig biologisch abgebaut werden können, stellen Medikamentenrückstände, Hormone, multiresistente Keime und Viren sowie Mikroplastik die konventionellen Kläranlagen vor besondere Herausforderungen.

Daher forscht die Hochschule Osnabrück aktuell gemeinsam mit MANN+HUMMEL Water & Fluid Solutions GmbH an Membranmodulen, die in sogenannten Membranbelebungsreaktoren eingesetzt werden. „Dieser Prozess bietet viele Vorteile. Neben einer sehr hohen Ablaufqualität des geklärten Wassers und einem geringeren Flächenbedarf in den Kläranlagen werden zuverlässig Bakterien, Viren, Mikroplastik und teilweise Medikamentenrückstände zurückgehalten“, sagt Prof. Dr. Sandra Rosenberger, Professorin für Nachhaltige Energietechnik und Leiterin des Projektes seitens der Hochschule.

Abwasserreinigung: Mehrstufiger Prozess für sauberes Wasser
Die Abwasserreinigung erfolgt in mehreren Stufen. Zunächst werden grobe Feststoffe entfernt. Danach folgt die Reinigung in Belebungsbecken, in denen Mikroorganismen die im Abwasser enthaltenen organischen Stoffe abbauen. Anschließend müssen diese Mikroorganismen wieder vom gereinigten Wasser getrennt werden. Hierzu arbeitet man in konventionellen Kläranlagen mit Sedimentation: Man wartet, bis die Mikroorganismen sich durch die Schwerkraft am Boden der Nachklärbecken absetzen, und scheidet das geklärte Wasser darüber ab.

Anstelle der Nachklärbecken können aber auch Membranmodule eingesetzt werden. Hier übernehmen poröse Membranen die Aufgabe, Mikroorganismen und kleinste Partikel wie beispielsweise Bakterien oder Mikroplastik zurückzuhalten und von dem gereinigten Abwasser zu trennen.

mehr: https://www.hs-osnabrueck.de/nachrichten/2025/10/wie-man-krankheitserreger-medikamentenrueckstaende-und-mikroplastik-aus-dem-abwasser-filtert/

Feuchttücher: EU-Kommission konkretisiert Herstellerverantwortung

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Die Europäische Kommission hat am 24.10.2025 neue Leitlinien zur Festlegung von Kriterien für die Kosten von Reinigungsaktionen gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2019/904 zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt veröffentlicht (C/2025/5646). Darin präzisiert sie, dass Hersteller von Einwegkunststoffprodukten wie auch von Feuchttüchern künftig auch die Kosten für Reinigungsaktionen im Zusammenhang mit Abfällen aus diesen Produkten tragen sollen. Dies schließe laut Kommission ausdrücklich auch Abfälle ein, die in der Abwasserinfrastruktur anfallen.

Feuchttücher, die in Regenwasserkanälen, Straßenabläufen oder an Zuläufen der Kanalisation entsorgt werden, gelten demnach als Müll im Sinne der Einwegkunststoffrichtlinie. Auch Abfälle, die aus Kanalisations- und Abwassersystemen nach der Ableitung des Regenwassers zurückgewonnen werden, fallen darunter. Zu den relevanten Reinigungsaktivitäten zählen laut Leitlinie insbesondere Maßnahmen zur Entfernung solcher Abfälle aus kommunalen Abwassersammelnetzen und Kläranlagen sowie erforderliche Instandhaltungsarbeiten, um Betriebsstörungen zu vermeiden.

mehr: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202505646
Quelle: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

Kommunales Abwasser als Ressourcenquelle nutzen

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Kläranlagen reinigen nicht nur Abwasser, sie sind auch Rohstofflieferanten. Im Projekt KoalAplan gewinnen Forschende des Fraunhofer-Instituts für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB gemeinsam mit Partnern hochwertige Produkte aus kommunalem Abwasser. Dazu gehören Ammonium und Wasserstoff sowie Polyhydroxyalkanoate (PHA), aus denen sich biobasierte und bioabbaubare Kunststoffe herstellen lassen.
In unserem Abwasser stecken nicht nur Schmutz und Ausscheidungen, sondern auch wertvolle Rohstoffe wie Stickstoff und organische Kohlenstoffverbindungen. Mithilfe chemischer, biologischer und physikalischer Verfahren können daraus Wasserstoff, Ammonium und Polyhydroxyalkanoate (PHA) zurückgewonnen werden. Das zurückgewonnene Ammonium lässt sich als Stickstoffdünger für den Landbau verwenden, PHA sind der Rohstoff für Biokunststoffe. Diese Prozesse untersuchen die Forschenden im Projekt KoalAplan (siehe unten). Schauplatz für die interdisziplinäre Forschungsarbeit der Projektpartner ist das Lehr- und Forschungsklärwerk der Universität Stuttgart in Büsnau. Unter realen Bedingungen wird getestet, wie sich die Rückgewinnung von Rohstoffen in Klärwerken realisieren lässt. Hierfür wurde eine Bioraffinerie als Pilotanlage eingerichtet, die 2024 über ein halbes Jahr betrieben wurde.

mehr: https://www.igb.fraunhofer.de/de/presse-medien/presseinformationen/2025/kommunales-abwasser-als-ressourcenquelle-nutzen.html

Kreislaufwirtschaft: Nutzung von Abwasser, Abfall und Abgas

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Für die Transformation zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sind neue Verfahren zur Nutzbarmachung von Rest- und Abfallstoffen erforderlich. Das Fraunhofer IGB entwickelt Verfahren zur Rückgewinnung wertvoller Inhaltsstoffe aus Abwasser, Abfall und Abgas – vom Labor- über den Technikums- bis zum Pilotmaßstab. Mit seinem Know-how zur Digitalisierung und Skalierung von Prozessen sowie eigenen Pilotanlagen unterstützt das Fraunhofer IGB Start-ups, KMU sowie Kommunen, Stadtwerke und Zweckverbände bei der Umsetzung neuer Technologien.

Entwicklung, Pilotierung und Markteinführung nachhaltiger Verfahren zur Nutzung und Rückgewinnung von Reststoffen
Bisher werden in der Industrie und in den Kommunen anfallende Nebenprodukte oder Abfälle häufig noch entsorgt. In einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft stellen Rest- und Abfallstoffe dagegen eine wichtige Ressource dar.

mehr: https://www.igb.fraunhofer.de/de/ueber-uns/fokusthemen/kreislaufwirtschaft-nutzung-von-abwasser-abfall-und-abgas.html

Mikroplastik im Abwasser und im Rhein – LANUK legt Analyse zum Eintrag in den Rhein vor

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Im Rhein und erstmals auch direkt in den Abwassereinleitungen von Industriestandorten hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) gezielt nach industriell hergestellten Mikroplastikpartikeln – sogenannten Pellets und Beads – gesucht. Die Untersuchung ist Teil einer neuen LANUK-Studie, deren Ergebnisse Umweltminister Oliver Krischer und die Präsidentin des LANUK, Elke Reichert, am Mittwoch, 13. August 2025, an Bord des Laborschiffs Max Prüss der Öffentlichkeit vorgestellt haben.

„Die Studie zeigt deutlich: Mikroplastik gelangt nicht nur über diffuse Einträge, sondern auch direkt und punktuell über industrielle Abwassereinleitungen in den Rhein“, sagte Umweltminister Krischer. „Mikroplastik darf nicht zusammen mit dem anfallenden Abwasser in die Gewässer eingeleitet werden – unser oberstes Ziel muss die Vermeidung von Verlusten aus Herstellungs- und Transportprozessen sein. Das ist ein entscheidender Hebel, um unsere Gewässer wirksam zu schützen.“

Auch deshalb sei, so Krischer, neben technischen Maßnahmen vor allem das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen gefragt: „Produzentinnen, Betreiber und Logistikunternehmen – alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette müssen dafür Sorge tragen, dass mit Kunststoffpartikeln verantwortungsvoll umgegangen wird.“
mehr: https://www.lanuk.nrw.de/article/mikroplastik-im-abwasser-und-im-rhein-lanuk-legt-analyse-zum-eintrag-in-den-rhein-vor

Primäres Mikroplastik im Abwasser industrieller Einleiter
Mikroplastik in der aquatischen Umwelt ist ein wachsendes Umweltproblem, dass zunehmend im Fokus von Öffentlichkeit und Forschung steht. Insbesondere primäres Mikroplastik in Form von Beads und Pellets ist in den letzten Jahren verstärkt in die Aufmerksamkeit gerückt. Einerseits durch seine auffällige Form und Sichtbarkeit, andererseits, weil Quellen und Eintragspfade besser zugeordnet und Gegenmaßnahmen dadurch konkreter geplant werden können.

Um einen Überblick über die Konzentrationen von Beads im Rhein zu bekommen und potentielle Eintragsquellen zu identifizieren haben das Ministerium für Umwelt, Natur und Verkehr NRW (MUNV) und das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima in Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen ein erstes Untersuchungsprogramm im Rhein sowie in einigen möglicherweise relevanten industriellen Abwassereinleitungen durchgeführt.
mehr: https://www.lanuk.nrw.de/publikationen/publikation/primaeres-mikroplastik-im-abwasser-industrieller-einleiter

Pestizide in Schweizer Bächen: Es bleibt noch viel zu tun

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Drei aktuelle Studien beleuchten die Pestizidbelastung von Schweizer Bächen und Flüssen. Mit einem umfassenden Screening von über 250 Pestiziden zeigen sie, welche davon in Gewässern vorkommen und welche Pestizide Gewässerorganismen am stärksten gefährden. Die Studien untersuchten ausserdem, aus welchen Anwendungen besonders risikorelevante Pestizide stammen und über welche Eintragswege sie in die Gewässer gelangen – eine wichtige Grundlage, um die Belastung der Gewässer durch diese Stoffe gezielt reduzieren zu können. Zum Newsartikel und zur Zusammenfassung auf Linkedin.

Meldungen zur Arbeitssicherheit

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Oktober 2025


„Überlastung ist noch viel zu oft ein Tabu“

Die Anforderungen in der Arbeitswelt steigen und oft überschneiden sich berufliche und private Belastungen. Anlässlich der Woche der Seelischen Gesundheit erläutert Jasmine Kix, stellvertretende Leiterin des DGUV-Sachgebiets „Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt“, welche psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz eine Rolle spielen, wie sie sich auf die Gesundheit auswirken können und was Arbeitgebende tun können, um ihre Beschäftigten zu unterstützen.

Weitere Informationen
Worauf es in der betrieblichen Prävention ankommt, formulieren zwei neue bzw. aktualisierte Veröffentlichungen der DGUV:
FBGIB-001 : Psychische Belastung bei der Arbeit bleibt eine wichtige Stellschraube für die Gesundheit:
FBGIB-009: Betriebliche psychologische Erstbetreuung nach traumatischen Ereignissen, sogenannte „psychische erste Hilfe“ und Erste Hilfe: Was ist was?

(nach oben)

Meldungen zur Arbeitssicherheit 2024

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Dezember 2024


Unfallversicherungsträger beraten zu neuer Gefahrstoffverordnung

Am 04. Dezember 2024 wurde die Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung dient insbesondere dem verbesserten Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen an ihrem Arbeitsplatz.

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung wird das aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe 910 (TRGS 910) bekannte risikobezogene Maßnahmenkonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen rechtlich bindend integriert. Das Konzept definiert drei Risikobereiche: geringes (grün), mittleres (gelb) und hohes (rot) Risiko. Dieses „Ampel-Prinzip“ soll Betriebe dabei unterstützen, bei der Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen entsprechende Schutzmaßnahmen risikobezogen festzulegen.

Angepasst werden auch die Regelungen zu Asbest. Diese betreffen neben den Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen auch klare Vorgaben bei zulässigen Tätigkeiten im Rahmen von Abbruch, Sanierung und Instandhaltungsmaßnahmen. Es werden neue Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Asbest formuliert sowie eine sogenannte Mitwirkungs- und Informationspflicht der Veranlasser – zum Beispiel Eigentümer oder Bauträger – eingeführt.

Quelle: DGUV

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NAPO: Gewalt am Arbeitsplatz

Gewalt am Arbeitsplatz gehört für viele Menschen zum beruflichen Alltag. Dabei kann Gewalt, ob verbal oder physisch, von unterschiedlichen Personen ausgehen, wie zum Beispiel Kunden, Klienten, Patienten oder Schülerinnen und Schülern.

mehr: https://www.tube.dguv.de/

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UBA-Gutachten zu Gebührenfragen zur P-Rückgewinnung in der Klärschlammverordnung veröffentlicht

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Das Umweltbundesamt (UBA) hat das „Gutachten zur Auslegung von mit der Phosphor-Rückgewinnung in der Klärschlammverordnung in Verbindung stehenden gebührenrechtlichen Festlegungen“ veröffentlicht. Das Gutachten können Sie auf der UBA-Webseite herunterladen.
Im Jahr 2017 wurde die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) neu gefasst. Dabei wurde festgeschrieben, dass ab 2029 die Rückgewinnung von Phosphor (P) aus Klärschlamm für alle Kläranlagen verpflichtend ist. Als ein Hemmnis für die fristgerechte Umsetzung von Maßnahmen zur P-Rückgewinnung wurde die Umlagefähigkeit von Kosten auf die Abwassergebühren identifiziert.

Primäres Ziel des vorliegenden Sachverständigengutachtens war es daher zu prüfen, in wie weit und zu welchem Zeitpunkt die Anforderungen aus der AbfKlärV gebührenrechtlich ansatzfähig sind. Das Gutachten beantwortet Fragen zur Gebührenfähigeit von Maßnahmen zur P-Rückgewinnung, insbesondere auch von solchen, die vor 2029 anfallen.

Gutachten zur Auslegung von mit der Phosphor-Rückgewinnung in der Klärschlammverordnung in Verbindung stehenden gebührenrechtlichen Festlegungen

Klärschlammverordnung (AbfKlärV 2017)