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Informationen aus Nordrhein Westfalen 2022

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Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser aus Nordrhein-Westfalen gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#nord

2023
Laborschiff MAX PRÜSS – Gewässerüberwachung zwischen Rhein und Weser
Minister Oliver Krischer: „Hochwasserschutz beginnt schon bei der Vorhersage“
Bezirksregierung weist Schuld von sich: Wird illegal Grubenwasser in die Ruhr geleitet?
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünungen
2022
Hydrologischer Status-Bericht vorgestellt
Höhere Strafen für Gewässerverunreinigung
Kompetenznetzwerk NRW: Innovationsradar zur Klimawende
Neue Pumpen zur Qualitätsüberwachung des Rheinwassers in Bad Honnef installiert
Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen befürworten Maßnahmen zur Erhöhung der Klimaresilienz der Talsperren
Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet – mineralische Ersatzbaustoffe gleichberechtigt
Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vorgestellt
Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe in NRW: MULNV stellt Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vor
Ministerium veröffentlicht 3. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Flussgebiete
Beirat Klimaanpassung eingesetzt
Expertenwissen für den Wiederaufbau gesucht
2021
Prof. Dr. Martin Faulstich im Interview zur Ressourcenwende
Gewinner des KUER.NRW Businessplan Wettbewerbs 2021 stehen fest
Zehn Millionen Euro für Klimawan­delvorsorge in Kommunen
Unternehmensdialog – Auftaktveranstaltung am 3. März 2021 – Schwerpunkt Ressourcenwende
Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen fördert Ressourceneffizienz und Circular Economy mit Sonderprogramm
Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswasserrechts in Nordrhein-Westfalen – Aktueller Sachstand
Bund der Steuerzahler NRW ruft zu Widerspruch gegen Abwassergebührenbescheide 2021 auf
2020
Neues Sonderprogramm Umweltwirtschaft gestartet
NRW-Ministerin Heinen-Esser: Stockender Gewässerumbau gefährdet Firmenansiedlung im Revier
NRW startet Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft
Neue Landesdüngeverordnung 
Kabinett billigt Entwurf zur Dichtheitsprüfung 
Neue Beratungsstelle für Kommunen zur Klimafolgenanpassung  
Dichtheitsprüfung in NRW: Kabinett will starre Fristen abschaffen 
Nitrat: Klage gegen Landesregierungen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen 
Abwasserleitungen müssen dicht sein – Nordrhein-westfälische Regierung weicht technische und Umweltstandards auf 
NRW will Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen weitgehend abschaffen 
2019
Eigenbetriebsverordnung NRW  
Fachkräftesicherung und -qualifizierung für die Wasserwirtschaft in Nordrhein- Westfalen 
Medikamentenreste im Wasser: Kampagne in Essen erhöht Problembewusstsein 
Nordrhein-Westfalen überprüft Grundwassermessnetz  
Neues Gewässerzentrum NRW: LANUV eröffnet Labor- und Bürostandort in Duisburg 
Junge Unternehmer: Gründungswettbewerb KUER.NRW startet  
Start des Förderaufrufs „Ressource.NRW“  
Entwurf der Landesdüngeverordnung vorgelegt  
2018
NRW startet Veranstaltungsreihe zur Gewinnung von Nachwuchskräften 
Antibiotikaresistente Bakterien in Badegewässern in Nordrhein-Westfalen unbedenklich  
BdSt NRW: Straßenbaulastträger sollen Niederschlagswassergebühren entrichten 
UDE: FutureWaterCampus – Neuer Forschungsbau in Sicht 
Land fördert Innovationen aus Energie- und Umweltwirtschaft mit zusätzlich 14 Millionen Euro  
Selbstüberwachungsverordnung kommunal geändert 
2017
Förderwettbewerb „Innovative ressourceneffiziente Investitionen“ gestartet  
NRW sieht Programm „Reine Ruhr“ auf gutem Weg  
Kabinett hat Starkregenkonzept beschlossen  
Umfrage: Akzeptanz von Renaturierung in NRW  
2016
Siedlungs- und Verkehrsfläche stieg 2014 um neun Hektar pro Tag  
Neues Landeswassergesetz verkündet  
Verschwörung gegen den Verbraucher
Abfall- und Abwassergebühren stabil
Nordrhein-Westfalen fördert kreative Ideen rund um das Thema Wasser  
Kabinett beschließt neues Landeswassergesetz  
2015
Arbeitsentwurf zur Änderung der Klärschlammverordnung 
NRW Umweltminister Remmel verspricht 70-prozentige Förderung für Kläranlagen 
Die Wupper – Vom Industriefluss zum „Amazonas des Bergischen Landes“ 
Prüfung privater Abwasserleitungen 
Martin Weyand zur NRW-Initiative zu Nitrat im Bundesrat 
2014
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen startet „Projekt Kanaldichtheit“ 
Hendricks will klimafreundlichere Kläranlagen 
Siegen: Beratung rund um Kanalprüfungen 
Starkregen in Nordrhein-Westfalen: mehr als 100-jährliches Regenereignis in Münster 
Position der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (agw) zu den Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft zwischen den USA und der Europäischen Union (TTIP) 
NRW setzt Expertenkommission zur Verhinderung von Legionellen- Epidemien ein
Info-Veranstaltung SüwV -hier die Vorträge und Präsentationen 
2013
Private Abwasserleitungen: neue Verordnung in Nordrhein-Westfalen 
Bildungsscheck in Nordrhein- Westfalen – auch DWA-Angebote werden gefördert
Nordrhein-Westfalen erhöht Wasserentnahmeentgelt um gut zehn Prozent  
80 000 Flächen in Nordrhein-Westfalen unter Altlastenverdacht  
Dichtheitsprüfung: Härtefallfonds für private Kanalsanierung 
Dichtheitsprüfung wird in Nordrhein-Westfalen nicht ausgesetzt  
2012
Vorerst kein Fracking in Nordrhein-Westfalen
Dichtheitsprüfung in NRW bis 2026? 
Verwirrung um geplante Pflicht zu Kanalprüfung 
Landesregierung: Kanäle müssen funktionsfähig und dicht sein 
Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe.NRW eingerichtet  
Gesetzentwurf der NRW-Opposition zur Grundstücksentwässerung stößt auf breite Ablehnung
Neue NRW-Landesregierung setzt bei Wasser auf Ökologie und Nachhaltigkeit
Nordrhein-Westfalen: Novellierung von § 61a Landeswassergesetz abgebrochen 
DIE LINKE: Zur Dichtheitsprüfung: Landesregierung handelt verfassungswidrig 
Verordnungsentwurf zur Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt  
Kanal-TÜV sozial- und umweltverträglich weiterentwickeln 
Nordrhein-Westfalen: Landtagsausschuss fordert Aussetzung der Dichtheitsprüfung privater Abwasserrohre
2011
Aufbau eines Wärme-Katasters in NRW  
Hohes Interesse an praktischen Beispielen und Wunsch nach Aufbau eines Wärme-Katasters in NRW
Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen – Bagatellschäden an privaten Kanälen müssen nicht repariert werden 
Urban Mining + Elektrokoagulation zur Abwasserreinigung 
Mitmachen – Umfrage: Notwendigkeit der Elimination von Spurenstoffen in der Abwasserreinigung 
Planung eines hochkarätigen Workshops zur Anwendung Neuartiger Sanitärsysteme (NASS)  
Oberverwaltungsgericht Münster zur Gebührenerhebung durch Dritte
Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen  
Gülle: Minister Remmel, NRW, stinksauer über Import-Gülle aus Holland 
Neues Kooperationsprojekt: Anwendung Neuartiger Sanitärsysteme (NASS) 
2010
Rot-grüner Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen 
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen legt Gebührenumfrage vor 
Für klare Verhältnisse – Abwasserleitungen prüfen 
Kooperationsprojekt: Potenziale einer rationellen Wärmenutzung
Projekt „Unterstützung der Unteren Wasserbehörden bei der
Erfassung und Integration von Daten in D-E-A (Indirekteinleiter und Kleinkläranlagen)“ 
Nordrhein-Westfalen passt Konzept zum Hochwasserschutz an 
Runderlass zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Nordrhein-Westfalen 
Benchmarking Abwasser Nordrhein-Westfalen: erste Projektrunde abgeschlossen 
Umweltministerium veröffentlicht aktuelle PFT-Werte im Abwasser von Kläranlagen 
„Masterplan Wasser NRW“ der SPD 
Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung gegründet 
Studie zu Spurenstoffen in der Ruhr bestätigt Vorgehen des Umweltministeriums 
Aktualisierte PFT-Werte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht 
Hohe Beteiligung am Benchmarking Projekt Abwasser in NRW 
PFT – Uhlenberg bei Anglern am Möhnesee: Blutuntersuchungen angekündigt 
BDEW gründet einheitliche Landesgruppe für NRW 
Energie-Forschungszentrum Niedersachsen erhält Auftrag, energieautarke Kläranlage zu planen 
Benchmarking-Projekt Abwasser in Nordrhein-Westfalen – Anmeldefrist verlängert 
PFT: Uhlenberg weist Unterstellungen und Verleumdungen zurück
RBSV: Stadtwerke-Verbund in entscheidender Phase
Neuerungen bei den Essener Wasserwerken / 50 Millionen Euro werden investiert
Stellungnahme erwünscht – Offenlegung der nordrhein-westfälischen Wasserbewirtschaftungsfragen
Uhlenberg: NRW ist Vorreiter bei der PFT-Bekämpfung 
Studie zu Biogasanlagen sieht keine Konkurrenz zur Viehhaltung
Immer mehr Lachse in Nordrhein-Westfalen
Wupperverband zahlt 3,5 Mio. Euro an Mitglieder zurück
Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union ist in der Umsetzung
Der Lachs kehrt zurück in die Sieg
Die neue Gemeindeordnung in Nordrhein- Westfalen
Vergaberechtsleitfaden der PPP-Task-Force veröffentlicht
Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen arg beschnitten
Hilfreiche Adresse für NRW
Benchmarkingprojekt jetzt auch in NRW
Ruhrgütebericht 2006 vorgelegt
Kein kostenloses Mineralwasser 
FLUGGS informiert
Wupperverband verbrennt 120.000t Klärschlamm im Jahr
Emschergenossenschaft plant Beitragserhöhung
Gelsenwasser steigt in Herne ein
Bevölkerungsschwund führt zu steigenden Gebühren
Information zur Umsetzung WRRL in NRW
Gesetzentwurf mit politischem Ziel eines Abwasser -Marktes
Initiative gegen Privatisierung
Clearing-Stelle hilft
Wuppertaler Rat: Wasserwirtschaft ist öffentliche Aufgabe
Projekt Entwässerungspass für Lünen
Getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser

Laborschiff MAX PRÜSS – Gewässerüberwachung zwischen Rhein und Weser

MAX PRÜSS im Dienste des Umweltschutzes
Der Zustand der Fließgewässer wird weitgehend durch die Einwirkung menschlicher Aktivität geprägt. Industrie und Kommunen, Landwirtschaft und Schifffahrt tragen zu ihrer Verschmutzung bei. Schadstoffe gelangen dabei auf vielerlei Wegen in die Gewässer.

Die staatlichen Dienststellen überwachen daher nicht nur die bekannten Abwassereinleitungen, sondern auch die Gewässer. Nur so können die vielfältigen Auswirkungen von Schadstoffeinträgen im Gewässer verfolgt und die Notwendigkeit weitergehender Gewässerschutzmaßnahmen beurteilt werden.

Die Überwachung der Fließgewässer und die Ermittlung der Gewässergüte sind eine wichtige Aufgabe des LANUV NRW. Auf der Grundlage der Landeswassergesetze liegen die Arbeitsschwerpunkte des Gewässerschutzes im LANUV in der Überwachung des Rheins und seiner wichtigsten Nebenflüsse, der Untersuchung der westdeutschen Schifffahrtskanäle sowie landesweit von Flusssedimenten und Bioindikatoren.

Die Überwachung des Zustandes der größeren Fließgewässer und die Bearbeitung von Messprogrammen mit spezifischen Fragestellungen ist allein durch ein Netz landseitiger Messstationen nicht durchführbar. Deshalb setzt das LANUV seit über 34 Jahren das Laborschiff MAX PRÜSS auf den schiffbaren Gewässern des Landes ein. Es trägt den Namen des verstorbenen, international anerkannten Wasserwirtschaftlers Dr.-Ing. MAX PRÜSS, dem ehemaligen Direktor des Ruhrverbandes und des Ruhrtalsperrenvereins.

Die MAX PRÜSS ist im Durchschnitt an 220 Tagen jährlich im Einsatz; sie hat in ihren ersten 34 Dienstjahren von 1964 bis 1999 über 550.000 km zurückgelegt, diese Kilometerleistung entspricht einer vierzehnmaligen Erdumrundung.

Vom Schiff aus wurden in dieser Zeit ca. 50.000 Wasser- und 5.000 Sedimentproben aus den nordrhein-westfälischen Gewässern entnommen. Seit der Installation einer Schwebstoffzentrifuge an Bord konnten seit 1996 zusätzlich 100 Schwebstoffproben entnommen werden.

1999 wird die MAX PRÜSS nach über 34 Einsatzjahren durch ein neues Schiff mit identischer Namensgebung und Aufgabenstellung ersetzt.

Die neue MAX PRÜSS entspricht dem Stand der Technik bezüglich Probenahme und Labor und erfüllt alle gültigen Vorschriften aus schiffbaulicher Sicht.

Daher ist das neue Schiff 4,7 m länger und 2,5 m breiter. An Laborfläche stehen auf dem Schiff 27 m 2 zur Verfügung, der Multifunktionsraum ist 19 m 2 groß, die vier Kabinen haben jeweils eine Größe von 6 m 2 und die Küche ist mit 9 m 2 deutlich größer als bisher. Darüber hinaus verfügt das neue Schiff über eine Messe sowie 2 separate Bäder mit Dusche und WC für die Besatzung und das Probenahmepersonal. Der Bug der MAX PRÜSS ist als überragendes Deck („Flugzeugträgerdeck“) ausgestaltet, um ausreichend Arbeitsfläche zu bieten. Das Schiff ist so ausgelegt, dass es die Zonen 2, 3, Rhein und 4 gemäß Rheinschifffahrtsuntersuchungsordnung (RheinSchUO) und Binnenschifffahrtsuntersuchungsordnung (BinSchUO) befahren kann.

Laborseitig verfügt das neue Schiff über Probenahmegeräte für Wasser, Schwebstoff und Sediment. Eine moderne Messstrecke mit Sensoren zur kontinuierlichen Bestimmung verschiedener Messgrössen befindet sich ebenso an Bord wie ein Photometer zur Bestimmung von Nährstoffen und ein Gaschromatograph zur Bestimmung leichtflüchtiger Kohlenwasserstoffe.

Ferner verfügt die MAX PRÜSS für biologische Untersuchungen über ein Mikroskop mit Videokamera und einen Leuchtbakterientest zur ersten Abschätzung evtl. vorhandener toxischer Wasserinhaltsstoffe.

Wie schon die alte MAX PRÜSS wird auch das neue Schiff bei Schadensfällen auf dem Rhein zur wasserseitigen Probenahme eingesetzt. Anhand der im nachfolgenden beschriebenen Analytik erfolgt eine erste Beurteilung des Schadensausmaßes.

Die MAX PRÜSS ist Teil der staatlichen Gewässerüberwachung in Nordrhein-Westfalen. Sie sorgt auf den Bundeswasserstrassen bereits durch ihre Präsenz dafür, dass die Gewässerbenutzer sich regelgerecht verhalten.

Die MAX PRÜSS überwacht nordrhein-westfälische Gewässer
Die MAX PRÜSS ist auf dem Rhein und seinen schiffbaren Nebengewässern sowie auf der Weser und den westdeutschen Kanälen im Einsatz. Sie ist für die erforderlichen Probenahmen von Wasser, Schwebstoff und Sediment und einfache Laboruntersuchungen eingerichtet. Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen lassen sich in drei Gruppen aufteilen:

Kontroll- und Ermittlungsfahrten,
Probenahmefahrten und
Messfahrten.
Die Kombination dieser Aufgaben richtet sich nach der Fragestellung im Einzelfall.

Die MAX PRÜSS verfügt über eine kontinuierlich registrierende Messstation für die Messgrößen Wassertemperatur, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Sauerstoffgehalt und Trübung. Sie ist labormäßig für einfache physikalische, chemische und biologische Untersuchungen an Bord ausgerüstet. Für spezielle Messungen können zeitweise auch zusätzliche Geräte auf dem Schiff eingesetzt werden.

Dennoch ist es nicht zweckdienlich, alle erforderlichen Wasser-, Schwebstoff und Sedimentuntersuchungen direkt an Bord vorzunehmen. Daher erfolgt vom Schiff aus die fachgerechte Probenahme und Probenvorbereitung für die späteren Laboruntersuchungen. Einfache Untersuchungen, insbesondere wenn Veränderungen beim Probentransport zu befürchten sind, werden sofort an Bord durchgeführt.

Regelmäßige physikalische und chemische Untersuchungen des Rheins
Im Rahmen des nordrhein-westfälischen Gewässergüteüberwachungssystems (GÜS) werden im 4-Wochen-Rhythmus im Rhein bzw. an den Mündungen der großen Nebengewässer Proben entnommen. Die aus diesen Proben gewonnenen physikalischen und chemischen Daten geben Aufschluss über mittel- und langfristige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit. Sie werden u. a. in den Gewässergüteberichten des LANUV veröffentlicht.

Untersuchung der westdeutschen Schifffahrtskanäle in Nordrhein-Westfalen
Seit 1966 wird die Wasserqualität der westdeutschen Kanäle mit Hilfe der MAX PRÜSS untersucht. Nachdem anfänglich die Untersuchung der chemisch-physikalischen Messgrössen im Vordergrund stand, wird seit 1984 routinemässig auch der biologische Gewässerzustand beurteilt und der Schwermetallgehalt der Sedimente bestimmt. Dazu befährt das Schiff im Sommerhalbjahr den Rhein-Herne-Kanal, den Datteln-Hamm-Kanal, den Wesel-Datteln-Kanal, den Dortmund-Ems-Kanal, den Mittellandkanal und den Osnabrücker Zufahrtskanal. Die Ergebnisse der Kanalfahrten werden im Gewässergütebericht des LANUV veröffentlicht und der Bundeswasserstraßenverwaltung zur Verfügung gestellt.

https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/gewaesserueberwachung/max-pruess-laborschiff/

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Minister Oliver Krischer: „Hochwasserschutz beginnt schon bei der Vorhersage“

Umweltminister informiert sich in Gemünd/Eifel über Umsetzung des Hochwasser-Arbeitsplans und Sanierung zerstörter Messpegel

Umweltminister Oliver Krischer sieht die Landesregierung beim Ausbau der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes im Plan. Insbesondere bei der Umsetzung des 10 Punkte-Arbeitsplans konnten mit dem Nachtragshaushalt 2022 weitere konkrete Maßnahmen finanziell unterfüttert werden. So seien mit dem Haushalt 31 weitere Stellen allein für das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eingerichtet worden. Diese Stellen würden vor allem für die Hochwasservorhersage und dem Hochwasserinformationsdienst eingesetzt. „Hochwasserschutz beginnt schon bei der Vorhersage. Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat uns dies eindrücklich vor Augen geführt“, sagte Umweltminister Oliver Krischer bei seinem Informationsbesuch in Gemünd/Eifel. „Unser Ziel ist es, das bestehende Pegelmessnetz auszubauen und zu optimieren. Ein modernes, ausfallsicheres Pegelmessnetz mit einer ausreichenden Anzahl von Messstellen auch an den mittleren und kleineren Gewässern Nordrhein-Westfalens ist dabei einer der wichtigsten Bausteine für eine frühzeitige Hochwasserinformation und verbesserte Hochwasservorhersage. Hierdurch soll die Bevölkerung zusammen mit anderen Maßnahmen besser und frühzeitiger vor Hochwasserereignissen geschützt und informiert werden.“ Daher sei auch die schnelle Instandsetzung der zerstörten Pegel nach dem Hochwasser im Juli 2021, wie beim Hochwassermesspegel in Gemünd, ein wichtiger Schritt gewesen.

Größte Naturkatastrophe in der Landesgeschichte
Die extremen Dauerniederschläge im Sommer 2021 durchsetzt mit örtlichen Starkregenereignissen führten seinerzeit zu massiven Hochwassern und stellten die bis dato größte Naturkatastrophe in der Geschichte unseres Landes dar. In Folge dieser Hochwasserkatastrophe starben 49 Menschen allein in Nordrhein-Westfalen. Das Hochwasser verwüstete große Bereiche in den südlichen Landesteilen, besonders in der Eifel, dem Sauerland und im Bergischen Land. An den Gewässern Ruhr, Wupper, Sieg, Agger, Erft und Rur sowie deren Nebengewässern lagen die Scheitelwasserstände teils deutlich über den bisher aufgezeichneten Höchstständen. Die materiellen Schäden an Infrastruktur und Gebäuden durch die massiven Überschwemmungen aufgrund der extremen Wasserstände der über die Ufer getretenen Gewässer gehen in die Milliarden. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden nach Ermittlungen des Landesbetriebs Straßenbau (Straßen.NRW) rund 116 Bauwerke – also beispielsweise Brücken, Lärmschutzwände oder Stützwände – und zwei Tunnel erheblich beschädigt. „Das menschliche Leid und die enormen materiellen Schäden, die die Sturzfluten und massiven Überschwemmungen im Juli 2021 angerichtet haben, müssen uns Mahnung und Auftrag zugleich sein“, sagte Minister Krischer. Die Landesregierung hat sich deshalb darauf verständigt, den Hochwasserschutz auf der Grundlage des 10-Punkte-Arbeitsplans weiter zu stärken. „Wir müssen beim Hochwasserschutz den ganzheitlichen Betrachtungsansatz stärken. Wir stehen als Land vor großen Herausforderungen, unter anderem im Bereich der technischen Hochwasserschutzeinrichtungen sowie der Vorhersage- und Warnmeldesysteme. Zugleich gilt: Hochwasserschutz beginnt bereits in der Fläche. Daher werden wir den ganzheitlichen Ansatz nun ausbauen, ausreichend finanzieren und personell besser ausstatten“, sagte Minister Oliver Krischer. Als Teil des Hochwasserrisikomanagements soll auch der ökologische Hochwasserschutz fortgesetzt und ausgebaut werden.

Hochwasserrisiko an 438 Gewässern in Nordrhein-Westfalen
Nach der Umsetzung des ersten Zyklus‘ der EU-Hochwassermanagement-Richtlinie wurden 2013 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die so genannten Risikogewässer in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Im Dezember 2019 erfolgte eine Aktualisierung. Demnach wurde in Nordrhein-Westfalen auf einer Länge von rund 6000 Kilometern an 438 Gewässern ein signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt. „Als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe im vorigen Jahr werden wir uns aber alle Aspekte des Hochwasserschutzes noch einmal vornehmen. Dazu gehört auch die Frage, ob die Kulisse der Gewässer mit einem signifikanten Hochwasserrisiko erweitert werden muss, aber auch ob und in welcher räumlichen Ausdehnung Überschwemmungsgebiete neu festgelegt werden müssen“, kündigte Minister Krischer an. Das LANUV betreibt insgesamt 293 Pegel an den Gewässern in Nordrhein-Westfalen, von denen 84 mit den Bezirksregierungen abgestimmte Hochwassermeldepegel sind. Diese werden um 15 weitere Hochwassermeldepegel ergänzt, die etwa von Wasserverbänden oder dem Bund betrieben werden. Während der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen auch 21 gewässerkundliche Pegel und 16 Hochwassermeldepegel zerstört. Alle Hochwassermeldepegel sind wieder in einen für die Hochwasserwarnung geeigneten Zustand versetzt worden. Mittelfristig sollen diese Pegelstandorte hochwasser- und klimaresilient ausgebaut werden. Zudem soll das Pegelnetz insgesamt quantitativ ausgebaut werden. Hierzu wird ein Konzept mit weiteren konkreten Pegelstandorten unter dem Aspekt der Hochwasserwarnung erstellt werden. Dieses Konzept wird die Grundlage für den weiteren schrittweisen Ausbau des Pegelmessnetzes und die Erhöhung der Messstellenzahl sein, kündigte Minister Krischer an.

https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/details/3569-minister-oliver-krischer-hochwasserschutz-beginnt-schon-bei-der-vorhersage

Weitere Informationen
www.umweltportal.nrw.de
Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW

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Bezirksregierung weist Schuld von sich: Wird illegal Grubenwasser in die Ruhr geleitet?

Der Vorwurf kommt vom Landesverband Bergbaubetroffener. Er geht gegen die RAG und die Bezirksregierung Arnsberg vor. Letztere hat sich inzwischen zu den Vorwürfen geäußert.

Grundsätzlich darf die RAG noch bis Ende 2023 bis zu 38 Millionen Kubikmeter Grubenwasser jährlich in Flüsse wie Lippe, Rhein, Emscher und Ruhr einleiten. Unter bestimmten Bedingungen wird diese Genehmigung jedoch ausgesetzt. Beispielsweise, wenn die Wassermenge der Ruhr an der Einleitstelle Heinrich in Essen zu niedrig ist. Das gilt schon seit 1959. Und genau da will der Landesverband Bergbaubetroffener in eigener Recherche einen Verstoß entdeckt haben.

Geringe Wassermenge der Ruhr
Es geht allein zwischen 2018 und 2020 um 115 Tage. Mehr:

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/illegale-einleitung-von-grubenwasser-in-die-ruhr–100.html

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Förderung für Dach- und Fassadenbegrünungen

Das Umweltministerium Nordrhein- Westfalen stellt weitere fünf Millionen Euro zur Förderung der Klimawandel- Vorsorge in Kommunen bereit. Jetzt kön­nen Kommunen sowohl für Dach- und Fassadenbegrünungen als auch für die Entsiegelung und Bepflanzung von Schul- und Kitageländen eine Förderung beantragen. Dabei können Kommunen die Mittel auch nutzen, um über eigene Programme die Dach- und Fassadenbegrünung an privaten Gebäuden zu un­terstützen. Förderfähige Maßnahmen müssen so ausgestaltet sein, dass sie der Wasserversickerung, -speicherung oder Abmilderung von Hitze dienen.

https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/klimawandelvorsorge

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Hydrologischer Status-Bericht vorgestellt

Nordrhein Westfalens Umwelt und Verkehrsminister Oliver Krischer hat vor weitreichenden Folgen eines ungebremsten Klimawandels in Nordrhein Westfalen für die Bevölkerung, die Umwelt und die Wirtschaft gewarnt, als er den aktuellen Hydrologischen Status Bericht des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vorstellte.
Schon jetzt sei das Jahr 2022 gemessen an der durchschnittlichen Temperatur von Januar bis Juli bereits das drittwärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen ab 1881. Das Jahr 2022 setzt somit den bereits beobachteten massiven Erwärmungstrend der vergangenen Jahre fort. Neben den seit Aufzeichnungsbeginn gestiegenen Lufttemperaturen und den Änderungen der Niederschlagsmuster haben die heißen und trockenen Sommer 2018 und 2019, die Starkregenereignisse in den Jahren 2014, 2016 und 2021 sowie die 2019 in Nordrhein Westfalen gemessenen Hitzerekorde den Klimawandel stärker ins öffentliche Bewusstsein gebracht. Im Jahr 2018 wurde mit 76 Sommertagen in Nordrhein Westfalen ein neues Maximum erreicht Im darauffolgenden Jahr wurden am 25 Juli 2019 in Duisburg Baerl und Tönisvorst mit Höchsttemperaturen von 41,2 Grad Celsius neue Höchstwerte in Deutschland aufgestellt. Laut Klimabericht 2021 NRW war das Jahr 2020 das wärmste in Nordrhein Westfalen seit Messbeginn 13 der vergangenen 20 Jahre zählten zu den wärmsten Jahren seit Aufzeichnungsbeginn.
Insgesamt fielen bis zum 25 August 2022 in der Vegetationsperiode 2022 seit April rund 263 mm Niederschlag Das Gesamtdefizit der bisherigen fünf Vegetationsmonate beträgt minus 135 mm im Vergleich zu den langjährigen Mittelwer ten der Jahre 1881 bis 2017.
Mitte August sind an 73 Prozent der Grundwassermessstellen niedrige bis sehr niedrige Stände zu beobachten (Vormonat: 49 Prozent) 21 Prozent zeigen ein absolutes Minimum (Juli: 10 Prozent). Der Anteil der niedrigen bis sehr niedrigen Messstände ist damit im August 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich höher. Die Fließgewässer zeigen in fast ganz Nordrhein Westfalen eine deutlich ausgeprägte, teilweise extreme Niedrigwassersituation Die Situation hat sich im August weiter verschärft und ist mit der Situation im August 2018 vergleichbar.
An knapp 20 Prozent der Pegel des LANUV wurden im aktuellen Jahr 2022 bereits niedrigere Wasserstände gemessen als in der gesamten Trockenperiode 2018–2020. Der Füllstand der nordrhein westfälischen Talsperren profitiert noch geringfügig von den Niederschlägen im Winter und Frühjahr Seit Juni sinken die Füllstände kontinuierlich Derzeit geben die meisten Talsperren auch aufgrund von Zuschusspflichten deutlich mehr Wasser ab, als zufließt – dies ist grundsätzlich jahreszeitlich typisch.

www.umweltportal.nrw.de

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Höhere Strafen für Gewässerverunreinigung

Für die Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften des Umwelt- und Natur­schutzes hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen einen neuen Ver­warnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt erarbeitet und veröffentlicht.Auf fast 250 Seiten sind über 1280 Empfehlun­gen zur Bemessung von Verwarnungs-und Bußgeldern enthalten.Der Katalog ist eine Arbeitshilfe für die zuständigen Bußgeldbehörden in Nordrhein-Westfa­len.Er soll bei der Verfolgung von Um­weltdelikten unterstützen und eine lan­desweit einheitliche Anwendung der Bußgeldnormen sicherstellen.Für die Wasserwirtschaft interessant: Wer bereits geringfügige Mengen Abfall in ein Ge­wässer einbringt (zum Beispiel Picknick­abfälle, Flaschen, Asche), muss mit ei­nem Bußgeld zwischen 500 und 2000 Euro rechnen.Für die rechtswidrige Ent­sorgung von Hausmüll wie Zigaretten­stummeln wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro empfohlen.

Veröffentlichung des neuen Verwar­nungs- und Bußgeldkatalog Umwelt für das Land Nordrein-Westfalen:

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20220519_002

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Kompetenznetzwerk NRW: Innovationsradar zur Klimawende

Die neue Publikation des Kompetenznetzwerks präsentiert innovative Technologien der Green Economy NRWs innerhalb von acht Wachstumskernen der Klimawende und -anpassung.

Die neue Publikation zeigt innovative Technologien aus Nordrhein-Westfalen (NRW), mit denen NRW einen essenziellen Beitrag zu einer Transformation in Klimaschutz und Klimaanpassung leisten kann. Die nordrhein-westfälische Umweltwirtschaft ist damit ein wichtiger Treiber hin zu einem nachhaltigen Leben und Wirtschaften.

Im neuen Innovationsradar betrachten wir ausführlich die Klimawende. Ziel der Klimawende ist es, die anthropogenen Treibhausgasemissionen auf allen Ebenen zu verringern bzw. zu vermeiden. Die Klimawende als ganzheitliches Konzept der Transformation berücksichtigt auch die Klimaanpassung. Wie dringend hier Lösungen etabliert werden müssen, haben die verheerende Flutkatastrophe 2021 sowie Dürren und Waldbrände der vorangegangenen Jahre schmerzlich verdeutlicht.

Die zwei zentralen Themen des Innovationsradars sind Innovationen für Klimaschutz und Klimaanpassung. Dazu werden verschiedene Unternehmen und ihre spannenden Innovationen vorgestellt und im Kontext von acht Wachstumskernen mit besonderer Innovationskraft betrachtet. Dabei reichen die Themenbereiche von neuen Energien, Mobilität, Industrietransformation über Feuerwehrforschung, klimafreundliches Bauen bis hin zur Land- und Forstwirtschaft.

Download: Innovationsradar zur Klimawende

Bitte beachten Sie auch die separaten Dokumente der Wachstumskerne in der rechten Spalte.

Pressemitteilung des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen : weiterlesen

Der Innovationsradar ist eine Dialogplattform, die Akteure verschiedener Disziplinen zusammenbringt, um den Green Economy-Standort NRW zu stärken und als solcher den Weg der Klimawende zu gehen. Der 2021 erschienene Innovationsradar zur Ressourcenwende wird dank seiner hohen Nachfrage in aktualisierter Fassung neuaufgelegt. Auch der dritte Innovationsradar zur Raumwende ist bereits in Planung. Wenn Sie Teil der kommenden Veröffentlichungen werden möchten, melden Sie sich gerne bei uns!

Redaktion des Innovationsradars:
Katharina Wilkskamp
Marieke Eckhardt
Romy Kölmel

https://www.knuw.nrw/aktuelles/nachrichten/artikel/innovationsradar-klimawende.html

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Neue Pumpen zur Qualitätsüberwachung des Rheinwassers in Bad Honnef installiert

Das Pumpenhaus ist unscheinbar, schön ist es auf den ersten Blick nicht für jedes Auge mit seinen zahlreichen Graffitis. Beim Spaziergang am Rhein hinter den Gebäuden an der Lohfelder Straße haben sich sicher einige schon gefragt: „Ist das Kunst, oder kann das weg?“ Nein, weg kann das nicht, denn es ist tatsächlich Kunst im Sinne von Ingenieurskunst. Im Inneren befinden sich die Pumpen der Wasserkontrollstation für den Rhein des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Gewässerüberwachung am Rhein
Bei Kilometer 640 beginnt der nordrhein-westfälische Abschnitt des Rheins. Die Wasserkontrollstation an der Landesgrenze zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen am rechten Rheinufer besteht seit März 1981. Sie spielt eine besondere Rolle im Rahmen der nordrhein-westfälischen Gewässerüberwachung Als Überwachungsstation und Vor-Ort-Labor nimmt sie vielfältige landesweite, nationale und internationale Aufgaben in den Messnetzen zur Trend- und Alarmüberwachung wahr.

In der Station werden die Wassertemperatur, der Sauerstoffgehalt, der pH-Wert und die Leitfähigkeit des Rheinwassers laufend gemessen und dokumentiert.

Zur Detektion von Verunreinigungen passiert Rheinwasser kontinuierlich unterschiedliche Laborgeräte, die in der Lage sind, kleinste Spuren von Schadstoffen im Wasser nachzuweisen. Wird eine Verunreinigung gefunden, setzt automatisch der Warn- und Alarmplan ein, mit dem die Bezirksregierungen und die Wasserversorger am Rhein informiert werden. Dort können dann sofort Maßnahmen ergriffen werden, um die Versorgung mit sauberem Trinkwasser nicht zu gefährden. Um das alles lückenlos sicherzustellen, braucht es leistungsfähige Pumpen, die das Rheinwasser laufend hoch zu den Laboren der Wasserkontrollstation fördern.

Neue Pumpen für lückenlosen Betrieb
Nach fast 40 Jahren Betriebszeit hatten die bestehenden Pumpen ausgedient. Es hatte mehrfach Störungen gegeben. Dazu kamen Schäden an den Rohrleitungen, die durch Schwingungen im Pumpenhaus über die lange Betriebszeit hinweg entstanden waren. Deshalb mussten die Pumpen, Armaturen und Leitungen erneuert werden. Anfang März begannen die Arbeiten in dem etwa 10 Meter tiefen Schacht mit dem Ausbau der alten Pumpen und Rohrleitungen. Der Einbau der neuen Pumpen wurde räumlich neu geplant, so dass die Schwingungen, die zu Brüchen der alten Rohre geführt hatten, im neuen System deutlich geringer ausfallen.

Während der Bauarbeiten mussten die LANUV-Beschäftigten regelmäßig wieder „von Hand“ Proben des Rheinwassers nehmen. Das heißt: Gummistiefel an, Eimer fassen und raus auf´s Wasser. Die neuen Pumpen können nun wieder 20.000 Liter Rheinwasser pro Stunde vom Fluss hinauf zu den Laboren in der Kontrollstation fördern. In den Schacht muss im laufenden Betrieb niemand mehr hinuntersteigen, nur noch zu Wartungsarbeiten wird das alle sechs Monate einmal nötig sein.

Als nächstes ist die Erneuerung der Elektroinstallationen in der Wasserkontrollstation geplant. Die besondere Herausforderung wird dabei die Taktung der Arbeitsschritte sein, denn parallel dazu muss auch während dieser Arbeiten die Überwachung des Rheinwassers so engmaschig wie möglich weiterlaufen.

https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/details/3278-neue-pumpen-zur-qualitaetsueberwachung-des-rheinwassers-in-bad-honnef-installiert

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Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen befürworten Maßnahmen zur Erhöhung der Klimaresilienz der Talsperren

Die Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen arbeiten seit vielen Jahren daran, die Klimaresilienz ihrer wasserwirtschaftlichen Anlagen zu erhöhen, die gilt in besonderem Maße auch für die Talsperren! Betreiber benennen konkrete Maßnahmen!

Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (agw) verdeutlicht in ihrem jüngst veröffentlichtem Positionspapier, welchen Beitrag Talsperren jetzt schon zur Erhöhung der Klimaresilienz leisten und welche Anstrengungen in Zukunft noch erforderlich sind, um die Talsperrensysteme anpassungsfähiger gegenüber dem Klimawandel zu machen. Die Positionierung reiht sich ein in die konsequente Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021.

„Häufig werden Talsperren multifunktional bewirtschaftet, sie dienen dann mehreren Zwecken gleichzeitig. Die multifunktionale Nutzung von Talsperren bedeutet aber auch, immer einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zu erreichen und damit Zielkonflikte in der Nutzung gering zu halten“ sagt Prof. Dr. Norbert Jardin, Vorsitzender der agw und Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands.

Aus Sicht der agw werden sich die Nutzungskonkurrenzen in Zukunft verschärfen. Um die zunehmende Häufung von Trockenperioden aber auch Hochwasserereignissen abzufedern, ist eine möglichst flexible Steuerung der Talsperren und weitere Verbesserung der Prognosewerkzeuge zwingend nötig. In folgenden vier Handlungsfeldern sind Anstrengungen erforderlich, um die Klimaresilienz zu erhöhen.

1.    Mehr Flexibilität in der Steuerung notwendig
Mittels moderner Mess- und Modellierungstechnik soll die Klimaresilienz in Betrieb und Anlagensicherheit verbessert werden unter Beibehaltung des Nutzungsumfangs der Talsperren. Die Talsperrenbetriebspläne müssen fortgeschrieben und in kürzeren Abständen angepasst werden. Bestehende Talsperrenverbundsysteme müssen weiterentwickelt und an die Auswirkungen des Klimawandels angepasst werden. Auch untersucht werden soll die Bereitstellung von sommerlichem Hochwasserschutzraum durch flexiblere Steuerung der Talsperren.

2.    Benennung von Schnittstellen und Verantwortlichkeiten
Die Schnittstellen und Verantwortlichkeiten zwischen den Talsperrenbetreibern und den Aufsichtsbehörden müssen klar formuliert und umgesetzt werden. Insbesondere die Kommunikation zwischen dem Hochwassermelde- und -warndienst sowie den Krisenstäben muss verbessert werden.

3.    Verbesserung der Datenlage
Die Entwicklung NRW-weit geeigneter Meldeprodukte sowie die öffentliche Bereitstellung ist wichtig, um eine sichere, abgestimmte und landesweit homogene Datengrundlage für die Steuerung der Talsperren zu erhalten. Die Talsperrenbetreiber unterstützen ausdrücklich die landesweiten Bestrebungen, Hochwasserprognosemodelle aufzubauen und werden das Land mit ihren wasserwirtschaftlichen Kenntnissen und den bei den Talsperrenbetreibern erhobenen Daten umfassend unterstützen.

4.    Rechtliche Rahmenbedingungen anpassen
Der gesetzlich formulierte Vorrang der Trinkwasserversorgung muss durch die Aufsichtsbehörden in betriebliche Regelungen zur Talsperrensteuerung umgesetzt werden. Außerdem sind landesseitige Konzepte zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren der Talsperrenbewirtschaftung zu entwickeln um umzusetzen. Darüber hinaus ist ein konsensuales Vorgehen mit den Aufsichtsbehörden abzustimmen, wie in Zukunft die Abweichung von den Bewirtschaftungsplänen für die Talsperrensteuerung im Ausnahmefall geregelt werden soll.

Die Talsperrenbetreiber wünschen sich die Initiierung eines intensiven, strukturierten Dialogs zwischen Wasserverbänden, Ministerium und Wasserbehörden, um gemeinsam die richtigen Weichen für eine dauerhaft sichere und resilientere Talsperrenbewirtschaftung für die Zukunft NRWs zu stellen.

Die Langfassung des Positionspapiers finden Sie hier:
https://www.agw-nw.de/home

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Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet – mineralische Ersatzbaustoffe gleichberechtigt

In Nordrhein-Westfalen ist im Februar ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz ersetzt das bisherige Landesabfallgesetz. Bei öffent­lichen Ausschreibungen müssen nun Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden, generell soll der Einsatz von Re­zyklaten deutlich erhöht werden. Einige konkrete Änderungen: Im Tiefbau sind mineralische Ersatzbaustoffe gleichbe­rechtigt mit Baustoffen, die auf der Basis von Primärrohstoffen hergestellt wur­den, sofern diese Ersatzbaustoffe nach der Ersatzbaustoffverordnung verwendet werden können. Zusätzlich werden An­forderungen an die Vermeidung und Ver­wertung von Bau- und Abbruchabfällen für alle am Bau Beteiligten im Landesab­fallgesetz verankert. Bei größeren Vorha­ben müssen zudem für anfallende Bau-und Abbruchabfälle Rückbau- und Ent­sorgungspläne erstellt werden.

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Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vorgestellt

Das nordrhein-westfälische Umweltmi­nisterium hat Mitte Januar den Arbeits­plan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vorgestellt. Er umfasst insgesamt zehn Handlungsfelder für den Hochwasserschutz und das Management von Starkregenereignissen. Der Arbeits­plan definiert die Aufgaben und Heraus­forderungen, um die Menschen in Nord­rhein-Westfalen so gut wie möglich vor Hochwasser- und Starkregenereignissen zu schützen. Der Arbeitsplan fokussiert auf zentrale Themenfelder für eine An­passung an den Klimawandel. Ein zentraler Punkt ist die Einführung und steti­ge Verbesserung von Hochwasservorher­sagesystemen für so viele Gewässer wie möglich. Weitere Punkte sind die Verein­heitlichung des Hochwasserinformati­onsdiensts durch eine Landesverordnung sowie Fortschreibung der Hochwasserri­sikomanagementplanung unter Einbezie­hung auch der kleineren Gewässer. Den Aspekt des Klimawandels berücksichtigt vor allem der Punkt „Überprüfung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete und Prüfung eines ‚Klimazuschlags‘“. Gleiches gilt für die vorgesehene Über­prüfung und Weiterentwicklung des Tal­sperren-Managements und der Sicher­heit von Talsperren. Kommunen sollen nach dem Arbeitsplan zukünftig resilien­ter gegenüber lokalen Starkregenereig­nissen und Hochwasser werden. Hierfür ist eine Verbesserung der Zusammenar­beit von Raumplanung, Stadtentwick­lung und Wasserwirtschaft vorgesehen.

Zur Begleitung der Umsetzung des Arbeitsplans wird das Umweltministeri­um einen Experten-Beirat einberufen, der den weiteren Prozess fachlich betreu­en und beraten soll. Er wird unter ande­rem aus Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Wetterdienstes, der Was­serverbände aus Nordrhein-Westfalen, der Kommunalen Spitzenverbände, der Deichverbände, der wasserwirtschaftli­chen Verbände, der Naturschutzverbän­de, der Landtagsfraktionen und sachkun­digen Einzelpersonen bestehen. Erfor­derlich zur Umsetzung des Arbeitsplans ist eine ausreichende finanzielle und per­sonelle Ausstattung.

Um Hochwasservorhersagesysteme auch an kleineren Flüssen zu etablieren, arbeitet der Deutsche Wetterdienst an ei­ner Präzisierung der Wettervorhersage­modelle. Beim Landesumweltamt ist be­reits ein Tool im Testbetrieb, das verbes­serte Prognosen an Flüssen ermöglichen soll. Auf dieser Grundlage wird im April/ Mai dieses Jahres eine modellbasierte Hochwasservorhersage im Testbetrieb für die Hochwassermeldepegel der Ge­wässer Rur, Ruhr, Sieg, Erft, Lippe, Ems, Werre, Nethe und Emmer sowie Issel, Dinkel und Berkel eingeführt. Grundle­gend evaluiert werden derzeit zudem die Organisation des Hochwasserinforma­tions- und -meldewesens, die Meldeket­ten und ihre Inhalte. Bisher existieren, historisch gewachsen teils für einzelne Einzugsgebiete, unterschiedliche Melde­wesen. Das Ereignis unterstützt die Ab­sicht des Ministeriums, die Organisation des Meldewesens in den Regierungsbe­zirken einheitlich durch eine Landesver­ordnung zu regeln. Eine solche Landes­verordnung ist in Vorbereitung.

Darüber hinaus müssen auch die Hochwasserrisiko- und Hochwasserge­fahrenkarten vor dem Hintergrund des Juli-Hochwassers angepasst und konse­quent zur Planungsgrundlage werden. Als Überschwemmungsgebiete sind – bis­her – mindestens die Gebiete festzuset­zen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu er­warten ist, im Juli waren es vielerorts 10 000-jährige Ereignisse. Kommunen sind aufgerufen, landesweit das Förder­angebot des Landes für Starkregengefah­renkarten und -handlungskonzepte an­zunehmen.

Download des „Arbeitsplans ‚Hoch­wasserschutz in Zeiten des Klimawan­dels‘“:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20220121_002

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Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe in NRW: MULNV stellt Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vor

Während in den von den Ereignissen vom 14. und 15. Juli 2021 betroffenen Regionen nach und nach der Wiederaufbau beginnt, hat das MULNV in der vergangenen Woche den Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vorgestellt, in dem in zehn Punkten die aus Sicht des Ministeriums notwendigen Schritte für eine verbesserte Vorsorge und zum Schutz vor Hochwasser dargestellt werden. Wir begrüßen diesen Fahrplan und werden uns aktiv an dem weiteren Diskussionsprozess einbringen. Den Wortlaut des Arbeitsplans können Sie hier entnehmen.

Derweil hat die politische Aufarbeitung der Katastrophe im nordrhein-westfälischen Landtag mit der Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Hochwasserkatastrophe begonnen. Dieser tagt bis Ende März 2022 in wöchentlichem Rhythmus mit dem Auftrag, mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und etwaiges Fehlverhalten der Landesregierung, der Staatskanzlei, des Ministeriums sowie der nachgeordneten Behörden, Wasserverbände und Talsperrenbetreiber bei der Abwehr von Gefahren für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen im Vorfeld, während und nach dem hohen Niederschlag zu untersuchen.

Der Landtag hat sich bereits früh nach den Ereignissen im vergangenen Juli mit der Aufarbeitung befasst. Bereits am 09.08.2021 ist der Umweltausschuss zu einer Sondersitzung zusammengekommen, um über die Hochwasserkatastrophe zu beraten. In dieser Sitzung wurde ein erster Bericht (externer Link) zu den Ereignissen vorgestellt. In einer Ausschusssitzung des Umweltausschusses am 25.08.2021 wurde der zweite fortgeschriebene Bericht zu den Hochwasserereignissen vorgestellt. Diesen können Sie hier (externer Link) einsehen.

Weitere Informationen:
Arbeitsplan Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels (externer Link)
Zweiter fortgeschriebener Bericht zu Hochwasserereignissen Mitte Juli 2021, Vorlage 17/5548 für die Sitzung des AULNV am 25.08.2021 (externer Link)
Bericht zu den Hochwasserereignissen Mitte Juli 2021, Vorlage 17/5485 für die Sondersitzung des AULNV am 09.08.2021 (externer Link)

https://www.agw-nw.de/home

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Ministerium veröffentlicht 3. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Flussgebiete

Das MULNV hat Ende vergangenen Jahres fristgerecht den 3. Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm 2022-2027 für NRW veröffentlicht. Alle Dokumente können Sie hier einsehen.

Vorausgegangen ist der Veröffentlichung eine Verbändeanhörung, die im Sommer des vergangenen Jahres abgeschlossen wurde. Die agw hat fristgemäß zum Entwurf des 3. Bewirtschaftungsplans sowie der Maßnahmenprogramme und Planungseinheitensteckbriefe Stellung genommen. Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

Mit dem Entwurf des 3. Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms (BWP-E) setzt die Landesregierung die wasserwirtschaftlichen Weichen für die kommenden 20 Jahre. Dies geschieht unter derzeit für alle Beteiligten herausfordernden Rahmenbedingungen.

Seit vielen Jahren sind die Wasserwirtschaftsverbände mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Bearbeitungsgebiet der nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein und Maas betraut. Im Rahmen ihres gesetzlich festgelegten Aufgabenspektrums sind die Wasserwirtschaftsverbände in NRW auf allen Ebenen aktiv beteiligt und tragen in großen Teilen zu einer erfolgreichen Umsetzung der WRRL in NRW bei. Für die weitere nachhaltige und ausgewogene Verbesserung des objektiv vielfach noch nicht zufriedenstellenden Gewässerzustands ist uns der weitere intensive fachliche Diskurs mit den Fachbehörden und dem Ministerium wichtig.

Aus Sicht der agw sind Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Verbesserung der Gewässerstruktur und der Hydraulik im und am Gewässer der wesentliche Faktor für die Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potenzials. Hierbei handelt es sich vor allen Dingen um Maßnahmen zur Herstellung der longitudinalen Durchgängigkeit, der Neutrassierung von Gewässerabschnitten im Rahmen des naturnahen Gewässerausbaus, der Wiederanbindung der Auen, der Initiierung einer eigendynamischen Entwicklung durch Beseitigung des Ufer- und Sohlverbaus und der Entwicklung einer standort-gerechten Ufervegetation.

In der Langfassung der Stellungnahme werden die Aspekte der Finanzierung nach 2027, die Auswirkungen der erschwerten Öffentlichkeitsbeteiligung, die fehlende Transparenz bei der Ableitung von zielgerichteten Maßnahmen (u.a. zu Spurenstoffen), die mangelnde Abstimmung zwischen den verschiedenen Maßnahmenträgern und der Umgang mit Fristen und Verlängerungen sowie die Fokussierung auf Punktquellen im Bereich der Stoffeinträge in die Gewässer weiter ausgeführt.

Im Zusammenhang mit dem zu erwartenden erhöhten Ausstoß von CO2 durch eine weitergehende Abwasserbehandlung verweisen wir auf unsere separate Stellungnahme zur Strategischen Umweltprüfung.

Bereits im vergangenen Jahr hat die agw sich mit einer Stellungnahme in die Anhörung zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in NRW eingebracht, die als Grundlage für die Erstellung des 3. Bewirtschaftungsplans herangezogen werden.

Weitere Informationen:
Link zum 3. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm NRW (externer Link)
Stellungnahme der agw zum Entwurf des „Bewirtschaftungsplans 2022-2027 für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas“ vom 22.12.2020
Stellungnahme der agw zur Strategischen Umweltprüfung für das im Zuge des Bewirtschaftungsplans aufgestellte Maßnahmenprogramm 2022-2027
Stellungnahme der agw zum Überblick über die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in Nordrhein-Westfalen

https://www.agw-nw.de/home

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Beirat Klimaanpassung eingesetzt

Unter Federführung des Umweltministe­riums hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Expertengremium zur Begleitung und Abstimmung der Klimawandel-Vorsorge in den verschiedenen Sektoren einberu­fen. Der interdisziplinäre „Beirat Klima­anpassung“ besteht aus 22 Expertinnen und Experten unterschiedlicher Diszipli­nen. Die erste Sitzung fand am 19. No­vember 2021 statt. Der neu eingerichtete Beirat wird die verschiedenen Maßnah­men und Initiativen begleiten und mit seinen Empfehlungen die Klimaanpas­sung in Nordrhein-Westfalen unterstüt­zen. Er tagt mindestens zweimal jährlich.

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Expertenwissen für den Wiederaufbau gesucht

Für den Wiederaufbau der Hochwasser-Gebiete in Nordrhein-Westfalen braucht es dringend Know-how. Land, Kommu­nen und Fachverbände aus den Berei­chen Planen und Bauen rufen daher alle Expertinnen und Experten mit verfügba­ren Kapazitäten dazu auf, ihr Wissen in den betroffenen Städten und Gemeinden einzubringen. Gesucht wird Expertise für Klimaresilienz, für Stadtentwicklung, für Baurecht, Prozessmanagement und tech­nische Infrastruktur. Für die Vermittlung von Senior-Experten hat das Land eine Online-Plattform eingerichtet.

https://senior-expertise-hilft.nrw

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Prof. Dr. Martin Faulstich im Interview zur Ressourcenwende

Für die Jubliäumsausgabe des Westfalenspiegel-Magazins (Heftnummer: 06/2021)  wurde unser Kollege Prof. Dr. Martin Faulstich  zum Thema Ressourcenwende interviewt. Im Gespräch geht es unter anderem um die Stadt als Rohstofflager sowie die Themen Recycling, Kreislaufwirtschaft und Rezyklateinsatz.

Das komplette Interview zum Download finden Sie hier. Weitere Informationen und Inhalte des Magazins finden Sie hier. https://www.knuw.nrw/fileadmin/public/Redaktion/Dokumente/News/Westfalenspiegel_06_2021_Interview-Faulstich.pdf

Viel Spaß beim Lesen!

https://www.knuw.nrw/aktuelles/nachrichten/artikel/interview-zur-ressourcenwende.html

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Gewinner des KUER.NRW Businessplan Wettbewerbs 2021 stehen fest

Der KUER.NRW Businessplanwettbewerb 2021 fand am 30. November 2021 im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW statt. Die KUER Gutachter haben aus den 32 Bewerberteams, mit denen der Wettbewerb im Juni gestartet war, die drei Gewinner ausgewählt. Diese wurden durch Ministerin Ursula Heinen-Esser geehrt und mit einem Preisgeld ausgezeichnet. Die drei Gewinner sind:

1. Platz: PhycoSystems  (Dortmund)
2. Platz: BIORoxx GmbH  (Essen)
3. Platz: NUNOS  (Köln)

Kurze Videopoträts aller Top Ten Teams des diesjährigen Wettbewerbs finden Sie hier.

Weitere Informationen:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

https://www.knuw.nrw/aktuelles/nachrichten/artikel/preisverleihung-kuer-businessplan2021.html

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Zehn Millionen Euro für Klimawan­delvorsorge in Kommunen

Das Umweltministerium Nordrhein- Westfalen hat ein neues Förderpro­gramm zur Stärkung der Klimawandel­vorsorge in Kommunen veröffentlicht. Für den Aufruf „Klimaresilienz auf kom­munaler und regionaler Ebene“ stehen rund zehn Millionen Euro aus dem EU-Programm zur Bewältigung der COVID- 19-Pandemie zur Verfügung (REACT-EU).

Die Förderung umfasst bis zu 100 Prozent der Ausgaben und richtet sich an Kommunen und kommunale Unterneh­men. Förderfähig sind investive Maßnah­men wie die Entsiegelung befestigter Flä­chen zugunsten von Grünflächen, das Anlegen von Mulden, Rigolen oder Re­tentionsflächen zum Rückhalt, zur Versi­ckerung und Speicherung von Nieder­schlagswasser, aber auch das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie die Begrünung von Dächern und Fassaden. Anträge sind bis zum 31. Oktober 2021 möglich.

https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/react-eu

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Unternehmensdialog – Auftaktveranstaltung am 3. März 2021 – Schwerpunkt Ressourcenwende

Am 3. März 2021 fand der erste Unternehmensdialog des Kompetenznetzwerks Umweltwirtschaft.NRW in virtueller Form statt. Die Veranstaltung startete mit dem Ziel möglichst viele Unternehmerinnen und Unternehmer aus unterschiedlichen Bereichen und mit verschiedenen Kompetenzen an einen Tisch mit Vertretern aus der Wissenschaft und Landespolitik zu bringen. Prof. Dr. Martin Faulstich, Leiter des Unternehmensnetzwerk des Kompetenznetzwerks, sagte „Mit dem Unternehmensdialog haben wir eine wichtige Austauschplattform geschaffen, mit dem Unternehmen in NRW und das Umweltministerium intensiv Themen der Nachhaltigkeit erörtern können.“

Schwerpunkt Ressourcenwende
Die Ressourcenwende ist eines der großen gesellschaftlichen Zukunftsthemen, das wir dieses Jahr intensiv begleiten wollen. Hier sind nahezu alle Teilbereiche der Umweltwirtschaft involviert, sei es beim hochwertigen Recycling von Abfallstoffen oder bei der Ressourcenschonung durch Effizienzmaßnahmen. Wir wollen die Akteure aller relevanten Teilmärkte dabei unterstützen, ihre Themen zu transportieren und sich untereinander zu verknüpfen. „Im Dialog mit den Unternehmen werden wir diejenigen Themen identifizieren und gemeinsam daran arbeiten, die die NRW-Umweltwirtschaft weiter voranbringen. Sekundärrohstoffe und die weitere Vernetzung mit Wissenschaft und Forschung gehören zu diesen Themen dazu“ so Hartmut Schug, Leiter des Kompetenznetzwerkes Umweltwirtschaft.NRW.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung fördert die Kreislaufwirtschaft und die Ressourceneffizienz unter anderem mit einem 10 Millionen schweren Sonderprogramm im Rahmen des Corona Konjunkturprogramms ( mehr Infos hier). Hierdurch sollen Wettbewerbsvorteile weiter ausgebaut werden und weitere Arbeitsplätze in der Umweltwirtschaft entstehen.

Diskussion zwischen Unternehmen und Landespolitik in NRW
Im Vorfeld der Veranstaltung wurden Interviews mit ausgewählten Unternehmerinnen und Unternehmern durchgeführt, deren Ergebnisse in gebündelter Form als Diskussionsgrundlage der virtuellen Veranstaltung dienten. Insbesondere wurde dabei z.B. nach den zentralen Hindernissen und Herausforderungen sowie nach Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung von Umweltstrategien gefragt.

Die Diskussionen zwischen allen Teilnehmenden wurden als sehr fruchtbar angesehen. Von allen Seiten besteht der Wunsch, die Diskussionsthemen in einem regelmäßigen Austausch fortzuführen und zu intensivieren. Den Unternehmen ist es besonders wichtig, zukünftig noch besser über Förderungen, Strategien, Veranstaltungs- und Vernetzungsangebote informiert zu werden. Viktor Haase, Abteilungsleiter für Nachhaltige Entwicklung, Klimawandel und Umweltwirtschaft stellte fest, dass es bemerkenswert sei, dass viele Unternehmen den Nachhaltigkeitsgedanken schon verinnerlicht hätten und hier aktiv weiterarbeiten. Ein Dialog wie dieser verdeutlicht, wie wichtig die Ansätze sind, über die einzelnen Teilmärkte hinaus zu denken und sich zu vernetzen, um neue Lösungen zu schaffen. Diese Aufgabe der Netzwerkverstetigung wird vom Kompetenznetzwerk übernommen und beispielsweise auch in den Regionaldialogen weitergeführt.

Das Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.NRW versteht sich als Netzwerkakteur für einen Austausch zwischen Unternehmen, Verbänden und der Politik und wird auch in diesem Jahr noch weitere Vernetzungsmöglichkeiten für Akteure der Umweltwirtschaft in NRW anbieten.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für den vielfältigen und inspirierenden Austausch und freuen uns auf die kommenden Veranstaltungen!

https://www.knuw.nrw/report/unternehmensdialog-auftaktveranstaltung-am-3-maerz-2021-schwerpunkt-ressourcenwende/

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Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen

Offener Briefan Herrn Ministerpräsident Laschetzur Impfpriorisierungin NRW –Ver-und Entsorgungsbranche fordert Rückkehr zu bundesweit einheitlicher Impfreihenfolge Sehr geehrter Herr MinisterpräsidentLaschet,erst am heutigen Donnerstag, deutlich später als andere Bundesländer, hat die NRW-Landesregierung auch Teilen der Priorisierungsgruppe 3 die Möglichkeit zur Vereinbarung von Impfterminen gegen das Coronavirus eingeräumt. Die Beschäftigten aus systemrelevanten Branchen haben allerdings nichts davon, denn Sie haben sichkurzerhand über die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Reihenfolge hinweggesetzt.Gerade für die Ver-und Entsorgungsbranche ist diese Entscheidung ein herber Schlag, denn die MitarbeiterInnen und Mitarbeiter auf den Kläranlagen, bei der Müllabfuhr, in den Wasserwerken und in den Kraftwerken sorgen dafür, dass unser Gemeinwesen funktioniert. Ohne sie käme kein Wasser aus dem Hahn und kein Strom aus der Steckdose, ohne sie wären ungereinigte Abwässer und überquellende Müllberge eine Brutstätte für Krankheiten.Genau aus diesem Grund hat die Ständige Impfkommission (STIKO) auf wissenschaftliche Empfehlung die Beschäftigten der Ver-und Entsorgungsbetriebe in die Priorisierungsgruppe 3 eingestuft. Die von der NRW-Landesregierung gewählteImpfreihenfolge offenbart einen eklatanten Mangel an Wertschätzung gegenüber den An Herrn Ministerpräsident Armin LaschetPlatz des Landtages 140221 Düsseldorf Per Email: armin.laschet@landtag.nrw.de-nachrichtlich an Frau Ministerin Heinen-Esser und Herrn Minister Laumann -Bergheim

Seite 2von 2systemrelevanten Beschäftigten der so genannten kritischen Infrastruktur. Auf den Kläranlagen sind die Kolleginnen und Kollegen täglich den Hinterlassenschaften unserer Gesellschaft und den daraus resultierenden Aerosolbelastungen ausgesetzt. Diese Menschen leisten einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt unseres Gemeinwesens und ihre Arbeit kann nichtim Homeoffice erledigt werden. Die Wasserwirtschaftsverbände in NRWfordern Sieund Ihre Landesregierung daher auf, umgehend zu der wissenschaftlich begründeten und von der STIKO vorgegebenen Impfpriorisierung zurückzukehren. Damit schützen Sie nicht nur die Beschäftigten in den Ver-und Entsorgungsbetrieben, sondern sichern auch das weitere reibungslose Funktionieren unseres Gemeinwesens.Mit freundlichen GrüßenProf. Dr. Norbert Jardin(Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW)

https://www.agw-nw.de/fileadmin/pdf/Dokumente_extern_2021/schreiben_laschet_impfpriorisierung_060521_unterzeichnet.pdf

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Nordrhein-Westfalen fördert Ressourceneffizienz und Circular Economy mit Sonderprogramm

Mit dem Sonderprogramm Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz ermutigt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (MULNV) private, gewerbliche Unternehmen, gerade jetzt in innovative ressourceneffiziente Technologien bzw. Recyclingtechnologien zu investieren.

Das Land NRW stellt bis zu zehn Millionen Euro für den Ausbau der Kreislaufwirtschaft im Sinne einer Circular Economy und zur Steigerung der Ressourceneffizienz in produzierenden Unternehmen zur Verfügung. Mit einer Förderquote von bis zu 60 Prozent ist Nordrhein-Westfalen damit Vorreiter bei der Unterstützung klimaschonender Verfahrenslösungen. Die maximale Bezuschussung pro Projekt beträgt 500.000 Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.knuw.nrw/nrw-umweltministerium-startet-sonderprogramm-fuer-kreislaufwirtschaft-und-ressourceneffizienz/

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Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswasserrechts in Nordrhein-Westfalen – Aktueller Sachstand

Die Anhörung zur Kabinettfassung des Gesetzentwurfs zum neuen Landeswassergesetzes hat am 09.11.2020 im Umweltausschuss stattgefunden. Die agw war als Experte geladen und hat sich auch schriftlich erneut eingebracht. Einen Link zur Stellungnahme im Rahmen der Expertenanhörung finden Sie hier

Derzeit wird in Vorbereitung der 2. Lesung über einen Änderungsantrag von CDU und FDP beraten, bei dem es um den Wegfall des Bodenschatzgewinnungsverbotes in § 35, II und einer damit verbundenen Sonderregelung für ein Inkrafttreten geht. Dazu hat die agw gemeinsam mit den nordrhein-westfälischen Landesgruppen von BDEW, VKU und DVGW einen Vorschlag für eine Formulierung im Gesetz erarbeitet. Die Ausarbeitung finden Sie hier.

Mit der Novelle des Landeswasserrechts im Jahr 2016 (LWG) ist eine Gesamtkonzeption zum Schutz der Gewässer verabschiedet worden, die aus Sicht der Wasserwirtschaft nicht ohne Folgen für die Gewässerqualität aufgegeben werden kann. Aus diesem Grund hält die agw die in der jetzigen Novelle (LWG-E) vorgesehene ersatzlose Streichung des Vorkaufsrechts in § 73 LWG-E, den Wegfall des Bodenschatzgewinnungsverbotes in § 35 Abs. 2 LWG-E sowie die Beschneidung der Gewässerrandstreifenregelung in § 31 Abs. 1-4 LWG-E aus wasserwirtschaftlicher Sicht für nicht zielführend. Vor dem Hintergrund der europa- und bundesweiten Diskussionen um Insektensterben, Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und Klimawandel sollte die Gelegenheit ergriffen werden, den Nutzen von Gewässerrandstreifen über den Nährstoffrückhalt hinaus zu berücksichtigen. NRW sollte hier seiner Vorreiterrolle gerecht werden und Regelungen ähnlich denen in anderen Bundesländern, beispielsweise in Bayern, im Landeswassergesetz implementieren. Das Bestreben, Vorschriften zu deregulieren führt an einigen Stellen des Gesetzentwurfes dazu, weitere wichtige Regelungsinhalte zum Schutz der Gewässer zu beeinträchtigen. Dies gilt etwa für das Streichen von Befristungsregelungen im Bereich der gehobenen Erlaubnis (§ 14 LWG-E) sowie der Anlagengenehmigungen (§ 22 Abs. 3 LWG-E).

Aus Sicht der agw stellt die Klarstellung zum Vorrang Trinkwasser in § 37 Abs. 2 LWG-E einen sinnvollen Baustein dar, der auch in dem Gesamtkontext „Klimafolgenanpassung“ in Zukunft weitere Diskussionen und Regelungen erfordern wird. Extremwetterereignisse wie Starkregen und Hitzeperioden stellen die Regionen in NRW vor besondere Herausforderungen und werden sich voraussichtlich in Zukunft weiter verstärken. Um den Folgen des Klimawandels in NRW zu begegnen und entgegenzuwirken, bieten sich in der Wasserwirtschaft vielfältige Handlungsmöglichkeiten an. Bei der Bewältigung der jetzt schon bestehenden und künftig zu erwartenden Folgen des Klimawandels können die Wasserwirtschaftsverbände in NRW mit ihren organisationsrechtlichen Strukturen und ihrer städteübergreifenden, flusseinzugsgebietsbezogenen Aufgabenwahrnehmung einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist wünschenswert, diesen Tätigkeitsbereich für die Wasserwirtschaftsverbände im Landeswassergesetz verankern.

https://www.agw-nw.de/home

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Bund der Steuerzahler NRW ruft zu Widerspruch gegen Abwassergebührenbescheide 2021 auf

Der Bund der Steuerzahlen NRW ruft alle Gebührenzahler in Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich gegen ihren Abwassergebührenbescheid 2021 zu wehren. Der Bund der Steuerzahler kritisiert zweierlei: Bei der Kalkulation der Abwassergebühren werde von den meisten Kommunen ein zu hoher Zinssatz zugrunde gelegt. Und bei der Abschreibung werde nach Wiederbeschaffungszeitwerten statt nach den niedrigeren Anschaffungswerten gerechnet. Ein diesbezüglicher Musterprozess sei beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig (Az. 9 A 1019/20). Der Steuerzahlerbund erwartet eine Entscheidung noch im Jahr 2021. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen weist die Kritik zurück: „Die Entsorgung des Abwassers zählt zu den zentralen Elementen der kommunalen Daseinsvorsorge. Vorwürfe, die Städte und Gemeinden würden bei der Berechnung der Gebühren auf Gewinne aus sein, entbehren jeder Grundlage. Bau und Betrieb von Kanalnetzen sind aufwendig. Ihre Finanzierung muss verlässlich und mit langem Horizont geplant sein. Darum orientieren sich Städte und Gemeinden bei der Kalkulation von Abwassergebühren an gemittelten Zinswerten, die den Durchschnitt der vorangegangenen 50 Jahre abbilden. Dieses Verfahren vermeidet kurzfristige Schwankungen und ermöglicht Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Städte und Gemeinden. Die Rechtsprechung hat durchgehend bestätigt, dass die Berechnungsmethoden der Kommunen mit den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes im Einklang stehen, wonach das Gebührenaufkommen die Kosten für Betrieb und Bau der Anlage nicht überschreiten darf.”

Weiterführende Links
http://www.steuerzahler.de/nrw/abwasser

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Neues Sonderprogramm Umweltwirtschaft gestartet

Mit einem 5 Mio. € umfassenden Sonderprogramm unterstützt Nordrhein-Westfalen jetzt seine Umweltwirtschaft. Ziel des Sonderprogramms ist es, Unternehmen der Umweltwirtschaft angesichts der Corona-Krise zu unterstützen. Das Sonderprogramm Umweltwirtschaft fördert die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, die energieeinsparender und ressourcenschonender sind. Weiterhin werden Aktivitäten im Bereich von Unternehmensneugründungen in der Umweltwirtschaft unterstützt. Insbesondere können Gründerinnen und Gründer bei der Entwicklung von Prototypen sowie bei der Gewinnung von Investoren, potentiellen Geschäftspartnern und neuen Kunden gefördert werden. Projektanträge können ab sofort beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

Weitere Informationen unter: https://www.ptj.de/projektfoerderung/sonderprogramm_umweltwirtschaft

https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/umweltministerium-startet-sonderprogramm-umweltwirtschaft-1603358279

https://www.knuw.nrw/

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NRW-Ministerin Heinen-Esser: Stockender Gewässerumbau gefährdet Firmenansiedlung im Revier

Düsseldorf (ots) – Der vorzeitige Ausstieg aus der Braunkohle setzt Behörden und Wasserwirtschaft in NRW unter Zugzwang. Sie müssen 15 Jahre schneller mit dem Umbau von Flüssen und Kläranlagen in der Region fertig werden. „Wir stehen unter Zeitdruck, denn wenn wir den Gewässerumbau nicht rechtzeitig umsetzen, würde…mehr:

https://news.feed-reader.net/ots/4713120/nrw-ministerin-heinen-esser-stockender/

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NRW startet Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft

Nordrhein-Westfalen hat Ende August gemeinsam mit mehreren Wasserwirt­schaftsunternehmen das Kompetenzzen­trum Digitale Wasserwirtschaft ins Leben gerufen. „Die Digitalisierung ist für die Wasserwirtschaft kein Selbstzweck. Es geht darum, sinnvolle Innovationen und konkrete Lösungen zu erkennen und in die Praxis zu bringen. Und zwar überall da, wo es passt und gebraucht wird. Um die Chancen der Digitalisierung in der Wasserwirtschaft optimal zu nutzen, ist es erforderlich, dass alle innovativen Kräfte der Branche zusammenwirken“, sagte Dr.-Ing. Emanuel Grün, Aufsichts­ratsvorsitzender des Kompetenzzent­rums. Angesiedelt ist das Kompetenzzen­trum auf dem Digitalcampus Zollverein in Essen. Geleitet wird es von Dr. Ulrike Düwel, die alle Akteurinnen und Akteure der Wasserwirtschaft zur aktiven Mitge­staltung aufruft. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver­braucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen ist Hauptanteilseigner des Kompetenzzentrums Digitale Wasser­wirtschaft und unterstützt dieses Projekt für zunächst drei Jahre mit jährlich 450 000 Euro. Die weiteren Gesellschaf­ter sind die Emschergenossenschaft, der Lippeverband sowie die Arbeitsgemein­schaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen, die Stadtentwässe­rungsbetriebe Köln AöR und die großen Wasserversorgungsunternehmen Gelsen­wasser AG und Rheinisch-Westfälisch Wasserwerksgesellschaft mbH.

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Neue Landesdüngeverordnung

Statt Gießkannenprinzip definierte Gebiete, in denen zusätzliche Anforderungen zum Grundwasserschutz zielgenau umgesetzt werden können, so fasste Nordrhein-Westfalens Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) die Anpassung der Landesdüngeverordnung zusammen, die am 31.März 2020 in Kraft getreten ist.Damit wird eine stärkere Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete auf Basis neuer Messungen und Modellierungen umgesetzt, so das Umweltministerium.
Ausgangspunkt für die differenzierte Betrachtung der nitratbelasteten Gebiete waren die zwischenzeitlich vorgelegten neuen Monitoring-Ergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper.Danach ist der Anteil der nitratbelasteten sogenannten „roten“ Grundwasserkörper in Bezug auf die Fläche Nordrhein-Westfalens von knapp 42 Prozent im Monitoringzyklus der Jahre 2007-2012 auf aktuell knapp 26 Prozent im aktuellen dritten Monitoringzyklus der Jahre 2013-2018 zurückgegangen.
Auf Basis dieser Ergebnisse sowie von Modellierungen hat das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) eine Binnendifferenzierung in den belasteten und landwirtschaftlich beeinflussten Gebieten vorgenommen und darauf aufbauend eine neue Gebietskulisse skizziert.Konkret wurden Flächen identifiziert, in denen auch bei Einhaltung der aktuell geltenden Anforderungen der Düngeverordnung eine Überschreitung der Nitratgrenzwerte besteht oder zu erwarten ist und daher zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.Die Bewertung und Differenzierung erfolgt auf Feldblockebene.Dadurch werden etwa 90 Prozent aller nitratbelasteten Messstellen abgedeckt.

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Kabinett billigt Entwurf zur Dichtheitsprüfung

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 3. März 2020 den Entwurf für eine „Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ verabschiedet. Im Kern geht es dabei um die Abschaffung der turnusmäßigen Dichtheitsprüfung für Hausanschlüsse für häusliches Abwasser. „Die Abschaffung starrer Fristen führt zu einer Entlastung der Haushalte. Sie entbindet die Hausbesitzer aber nicht von ihrer Verantwortung, die Kanäle in Ordnung zu halten. Der Grundwasserschutz und der Erhalt einer funktionsfähigen Kanalisation stehen nicht in Frage“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser im Anschluss an die Kabinettsitzung. Der Verordnungsentwurf bedarf noch der Zustimmung des Landtags. Das Umweltministerium erwartet, dass die Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft tritt.

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Neue Beratungsstelle für Kommunen zur Klimafolgenanpassung

Eine zentrale Anlaufstelle unterstützt nordrhein-westfälische Kommunen ge¬zielt in Belangen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Die Kommu¬nalberatung Klimafolgenanpassung NRW bietet Beratung zur Umsetzung und För¬derung von Maßnahmen, Info-Vorträge für Stadträte und gibt laufende Informa¬tionen zum Thema Klimavorsorge. Das vom Ministerium für Umwelt, Landwirt¬schaft, Natur-und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragte Beratungsteam des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) in Köln informiert telefonisch, per E-Mail und vor Ort.

www.kommunalberatung-klimaanpassung

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Dichtheitsprüfung in NRW: Kabinett will starre Fristen abschaffen

Die Abschaffung der turnusmäßigen Dichtheitsprüfung für Hausanschlüsse für häusliches Abwasser ist der zentrale Inhalt des Entwurfs für eine „Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“, den das nordrhein-westfälische Landeskabinett in der vergangenen Woche verabschiedet hat.
Die Abschaffung starrer Fristen führe zu einer Entlastung der Haushalte; sie entbinde die Hausbesitzer aber nicht von ihrer Verantwortung, die Kanäle in Ordnung zu halten, sagte Landes-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) im Anschluss an die Kabinettsitzung.
Der Grundwasserschutz und der Erhalt einer funktionsfähigen Kanalisation

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Nitrat: Klage gegen Landesregierungen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 20. November 2019 Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen das Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eingereicht. Die DUH will damit die Aufstellung eines Nationalen Maßnahmenprogramms für die Flussgebietseinheit Ems zur Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers erreichen. Aus Sicht der Klägerin haben die zuständigen Behörden über Jahre dabei versagt, Grund- und Oberflächengewässer ausreichend vor zu hohen Nitrat-Belastungen zu schützen, die Landwirtschaft mit einer Agrarwende neu auszurichten und gesetzliche Vorgaben umzusetzen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) unterstützt das Vorhaben der DUH.
Die WRRL gibt vor, dass sich alle Gewässer in der EU in einem guten ökologischen und chemischen Zustand befinden müssen. Doch der zulässige Nitrat- Grenzwert von 50 mg/l im Grundwasser wird an vielen Messstellen in der Region überschritten. 21 der insgesamt 40 Grundwasserkörper, beziehungsweise zwei Drittel der Gesamtfläche der Flussgebietseinheit Ems auf deutschem Gebiet befinden sich nach Angabe der DUH in einem schlechten chemischen Zustand. Hauptgrund dafür sei die Überdüngung, die zu hohe Stickstoffeinträge zur Folge hat. In der Weser-Ems-Region liegt das Zentrum der niedersächsischen Fleischproduktion. Hier werden die meisten der fast 65 Millionen Masthühner und neun Millionen Schweine gehalten. Gleichzeitig werden in Niedersachsen rund 85 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hält die Klage für nicht zielführend und kontraproduktiv und hat die Sorge, dass ein Klageverfahren in der aktuellen Phase die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Senkung der Nitratwerte im Grundwasser ausbremsen könnte. „Die Klage der Deutschen Umwelthilfe stößt bei mir auf absolutes Unverständnis. Es besteht kein Zweifel daran, dass die in einigen Regionen bestehenden Grundwasserbelastungen zurückzuführen sind. Aber wir arbeiten seit Monaten mit dem Bund und der Europäischen Kommission an Maßnahmen, die zu einer Einhaltung der Nitratwerte in den besonders belasteten roten Gebieten führen. Uns ist der Ernst der Lage bewusst. Dafür benötigen wir keine zusätzliche Klage“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Download der Klageschrift:
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20191120_001

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Abwasserleitungen müssen dicht sein – Nordrhein-westfälische Regierung weicht technische und Umweltstandards auf

„Abwasserleitungen müssen dicht sein. Dies kann nur durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet werden, wie sie bei vielen anderen technischen Anlagen routinemäßig durchgeführt werden. Autos werden ganz selbstverständlich alle zwei Jahre überprüft und nicht erst, wenn Lenkung oder Bremsen kaputt sind.“ So kommentiert der Präsident der Deutschen Vereinigung für ‚Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), Prof. Dr. Uli Paetzel, die Absicht der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, schon ab Anfang 2020 die Prüfpflichten für private Abwasserleitungen weiter einzuschränken. Dipl.-Ing. Dirk Bellinghausen, Geschäftsführer des Güteschutz Grundstücksentwässerung, ergänzt: „Die Gebäude- und Grundstücksentwässerung und die öffentliche Kanalisation sind technisch gesehen eins. Nur wenn alle Anlagenteile zusammenwirken, kann das Gesamtsystem störungsfrei funktionieren.“ Abgelehnt wird das Vorhaben auch beim Güteschutz Kanalbau, der sich für die gütegesicherte Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen einsetzt: „Aus technischer Sicht müsste die Prüfung des privaten Teils des Abwassernetzes auf vergleichbarem Niveau stattfinden wie die Prüfung des öffentlichen Teils. Anderenfalls fällt es schwer, den Sinn der Prüfung zu erklären. Aus Sicht des Umweltschutzes wäre eine bundesweite Regelung für die Prüfung von Grund-stücksentwässerungen und öffentlichen Kanälen anzustreben“, sagt dessen Geschäftsführer, Dr.-Ing. Marco Künster. Wesentliche Akteure aus der Fachwelt sehen das Vorhaben der Landesregierung somit kritisch. Die nordrhein-westfälischen Regierungsparteien CDU und FDP haben am 19. Dezember 2019 im Landtag beschlossen, dass die Gesetzeslage so geändert werden soll, dass die von der Vorgängerregierung eingeführte Prüfpflicht für private Abwasserleitungen, also solche, die vom Haus über private Grundstücke zur Kanalisation in der Straße führen, weitgehend abgeschafft wird. Die beiden Parteien hatten dies im geltenden Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP im Jahr 2017 so vereinbart. Mit ihrer Initiative zur Umsetzung dieser Abmachung aus dem Koalitionsvertrag setzen sich die Koalitionäre allerdings über Studien hinweg, denen zufolge die Schadensrate bei privaten Abwasserleitungen mit schätzungsweise 50 bis 70 Prozent deutlich höher ist als bei öffentlichen. Dies kann das Grundwasser gefährden.

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NRW will Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen weitgehend abschaffen

Dichtheitsprüfungen für private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sollen in Nordrhein-Westfalen weitgehend abgeschafft werden. Die NRW-Regierungskoalition CDU und FDP haben für das Dezember-Plenum des Landtags beantragt, die Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzgebieten nur noch bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und …mehr:

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Eigenbetriebsverordnung NRW

Wirtschaftliche Unternehmen und Einrichtungen der Kommunen werden wegen der größeren Flexibilität und Wirtschaftlichkeit ausgegliedert und als Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder als Kommunalunternehmen in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts geführt. Jürgen Müller stellt in dem Buch „Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen“ das Recht der Eigenbetriebe kompetent und praxisnah dar. Die Vorteile von Eigenbetrieben werden anschaulich erläutert. Die Aufgaben der Beteiligten – Betriebsleitung und Betriebsausschuss bzw. Vorstand und Verwaltungsrat sowie Rat und Bürgermeister – sind klar aufgezeigt und gegeneinander abgegrenzt. Die Vorschriften über Wirtschaftsplan, Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung sowie Jahresabschluss und Prüfung werden leicht verständlich und nachvollziehbar erläutert. Die damit befassten Personen in der Verwaltung bekommen damit eine Hilfe an die Hand, wie mit den kommunalen Unternehmensformen der Eigenbetriebsverordnung umzugehen ist.

Jürgen Müller: Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen, 7. Auflage 258 Seiten, 34,90 €, Komunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden www.kommunalpraxis.de ISBN 978-3-8293-1394-0

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Fachkräftesicherung und -qualifizierung für die Wasserwirtschaft in Nordrhein- Westfalen

Das Umweltministerium Nordrhein- Westfalen hat mit verschiedenen Fachverbänden und Sozialpartnern eine gemeinsame Initiative zur Fachkräftesicherung und -qualifizierung für die Wasser-wirtschaft in Nordrhein-Westfalen vereinbart und die Leistungen der Wasserwirtschaftsbranche gewürdigt, die zugleich ein attraktiver Arbeitgeber ist. „Mehr als 30 000 Frauen und Männer arbeiten Tag für Tag dafür, dass alle Menschen in Nordrhein-Westfalen ausreichend mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden, dass das Abwasser schnell und sicher abfließt und wieder zu sauberem Wasser aufbereitet wird. Die Leistungsfähigkeit der Wasserwirtschaft, an die wir in Nordrhein-Westfalen gewöhnt sind, ist nicht selbstverständlich und auch kein Selbstläufer“, sagte Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser im Juli 2019 auf der DWALandesverbandstagung Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen. Damit das so bleibt, ist die Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen auf qualifizierten Nachwuchs angewiesen. Die Branche bietet sichere Arbeitsplätze in den unterschiedlichsten Fachbereichen. Arbeiten in der Wasserwirtschaft bedeutet Arbeiten für Land und Leute an vielen Standorten in Nordrhein-Westfalen. Sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum bieten Unternehmen und Verwaltungen sichere Zukunftsperspektiven und ermöglichen einen Einsatz für Natur und Umwelt.

Download der Vereinbarung: www.gfa-news.de/gfa/

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Medikamentenreste im Wasser: Kampagne in Essen erhöht Problembewusstsein

Die vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium geförderte Essener Initiative zur Reduzierung von Medikamentenresten im Wasser wird fortgesetzt. Mit „Essen macht’s klar 2019+“ folge eine Verstetigung des Projektes in der Emscher-Ruhr-Metropole und mit „Nordkirchen macht’s klar“ ziehe eine Gemeinde aus dem Lippe-Gebiet nach, teilte das Landesumweltministerium Ende vergangener Woche anlässlich der Abschlussveranstaltung für das Projekt mit.

Die Kampagne habe in der Bevölkerung zu einem höheren Problembewusstsein geführt und bewirkte dadurch auch Verhaltensänderungen. So sei beispielsweise das Wissen in der Bevölkerung um Medikamentenrückstände im Wasser um 20,7 Prozent und über die korrekten Entsorgungswege über die Restmülltonne um 12,9 Prozent gestiegen, so das nordrhein-Westfälische Umweltministerium.

Medikamente nicht über Abwassersystem entsorgen
Das vorrangige Ziel des Projekts sei es gewesen es, aktiv Gewässerschutz zu betreiben und Bevölkerung und Akteure in Essen, insbesondere im Gesundheits- und Bildungswesen, darauf aufmerksam zu machen, dass abgelaufene und nicht mehr benötigte Medikamente nicht über das Abwassersystem in den Wasserkreislauf gelangen sollen, sagte Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen. Lehrmodule für die Ausbildung…meeehr:
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Nordrhein-Westfalen überprüft Grundwassermessnetz

Die Kontrolle der Grundwasserqualität erfolgt in Nordrhein-Westfalen über ein Netz von rund 1500 Messstellen. In Zusammenarbeit mit einem externen Gutachter führt das Landesumweltamt (LANUV) derzeit eine Qualitätskontrolle des Messnetzes durch. In einem ersten Schritt der Evaluation hatte das nordrhein-westfälische Umweltministerium rund 300 Messstellen überprüfen lassen, insbesondere jene, zu denen es Hinweise auf mögliche Mängel gab. Nach den bisherigen Untersuchungen ist festzuhalten, dass das Messnetz in Nordrhein-Westfalen belastbare und repräsentative Messergebnisse für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Grundwasserverordnung (GrwV) liefert. Eine modellgestützte Ermittlung der Stickstoffeinträge in das Grundwasser bestätigt dies. Dennoch gab beziehungsweise gibt es an etwa zehn Prozent der Messstellen Defizite. Diese reichen von nicht vollständigen Messstellenunterlagen oder fehlender Absicherung gegen Beschädigung, bis zu Einschränkungen der Beprobbarkeit. Diese Mängel wurden und werden behoben. Zudem wurden fehlerhafte Messstellen ausgesondert, sukzessive ersetzt oder saniert, um eine Fehlinterpretation zum Beispiel der Nitratwerte auszuschließen. Derzeit werden vor allem die Messstellen mit erster Priorität überprüft, die folgende Kriterien erfüllen: Nitratkonzentrationen über dem Grenzwert von 50 mg/L, Lage in einem mit Nitrat belasteten Grundwasserkörper, beeinflusst durch landwirtschaftliche Nutzung (Acker, Grünland). Insgesamt handelt es sich dabei im nächsten Schritt um rund 280 weitere Messstellen, die in Zusammenarbeit des LANUV mit einem externen Gutachter noch vor Inkrafttreten neuer düngerechtlicher Regelungen zu prüfen sind. Bei relevanten Mängeln werden betroffene Messstellen auch hier entweder ausgesondert oder sukzessive ersetzt und saniert.

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Neues Gewässerzentrum NRW: LANUV eröffnet Labor- und Bürostandort in Duisburg

66 Millionen Euro wurden in die neuen Labore zur Gewässerüberwachung und Büros für über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den neuen Standort des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in Duisburg investiert. Nach zweijähriger Bauzeit konnten im Dezember letzten Jahres die Umzüge der Laborgerätschaften und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Düsseldorf nach Duisburg beginnen. Mit der offiziellen Eröffnung am heutigen Donnerstag (14. März 2019) durch Umweltministerin Ursula Heinen-Esser, LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen, dem Duisburger Oberbürgermeister Sören Link und dem Leiter des Immobilienentwicklers Aurelis der Region West Olaf Geist, wird nun die Überwachung und die Bewertung der nordrhein-westfälischen Gewässer von Duisburg aus organisiert und durchgeführt.
„Ich freue mich, heute das neue LANUV-Gebäude mit dem Gewässerzentrum in Duisburg eröffnen zu dürfen. Die Überwachung unserer Gewässer auf Mikroschadstoffe wie Antibiotikarückstände oder Mikroplastik ist eine zentrale Aufgabe des Umweltschutzes. Daher war es auch so wichtig, Labore und Büroräume aufzubauen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LANUV in die Lage versetzen, die Überwachung unserer Gewässer nach höchsten Standards für die nächsten Jahre sicherzustellen“, betonte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Mit dem Gewässerzentrum erweitert die größte Umweltbehörde eines deutschen Bundeslandes ihre professionellen Arbeitsbedingungen. Heinen-Esser dankte allen Beteiligten, die dieses innovative Neubauprojekt in dem vorgesehenen Zeitplan und Kostenrahmen realisiert haben. „Den Beschäftigen wünsche ich viel Freude und Erfolg in ihrem neuen, modernen und nachhaltigen Arbeitsumfeld“, so die Ministerin.
Für den Präsidenten des LANUV Dr. Thomas Delschen war wichtig, nicht nur zukunftsfähige Laboratorien auf dem neusten technischen Stand zu erhalten, sondern auch eine nachhaltige Arbeitsumgebung für den neuen Standort zu schaffen: „Das Heizen mit Fernwärme, Stromerzeugung durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, eine energieeffiziente Dämmung, die zentrale Lage am Bahnhof oder die Nutzung von Regenwasser sind Beispiele für nachhaltiges Bauen und Arbeiten. Mit unseren neuen Gebäuden zeigen wir damit einen Weg auf in Richtung klimaneutrale und nachhaltige Landesverwaltung.“
Neben über 600 unterschiedlichen chemischen Wasserinhaltsstoffen einschließlich der Mikroschadstoffe können in den Duisburger LANUV-Laboren auch wassergetragene Krankheitserreger, wie zum Beispiel Legionellen oder antibiotikaresistene Bakterien analysiert werden. Das Labor der Gewässerökologie befasst sich mit der (taxonomischen) Bestimmung der Kleinstlebewesen, die die biologische Qualität eines Gewässer anzeigen. Aus allen Gewässerinformationen leiten dann LANUV-Fachleute den Gewässerzustand ab, identifizieren nachteilige Einflussfaktoren und überprüfen Wirkungen von Maßnahmen.
In Duisburg ist zudem die mit modernster Technik ausgestattete Hochwasserzentrale angesiedelt, die die Wasserstände der rund 300 nordrhein-westfälischen Gewässerpegel- und 240 LANUV-Messstationen zu Niederschlagsmengen online erfasst, im Internet bereitstellt und Lageberichte bei Hochwassersituationen veröffentlicht.
„Für Duisburg ist die Ansiedlung von über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innenstadtbereich eine deutliche wirtschaftliche Stärkung“, freute sich der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link. „Der Duisburger Hafen Homberg ist bereits Heimathafen des LANUV-Laborschiffs Max Prüß, das die NRW-Wasserstraßen überwacht. Mit den im Gewässerzentrum NRW vorhandenen Laborkapazitäten und gebündelten Fachkompetenzen ist Duisburg damit ein Schwerpunktstandort des Gewässerschutzes in NRW.“
Der Immobilienentwickler Aurelis hat den Neubau in Duisburg projektiert, gemeinsam mit der Firma Hochtief im gesetzten Kostenrahmen umgesetzt und pünktlich an den neuen Mieter LANUV übergeben. „Wir wünschen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel Erfolg am neuen Standort in Duisburg“, erklärte Olaf Geist, Leiter der Aurelis Region West. „Wir werden jetzt weiter daran arbeiten, weitere Interessenten von der hervorragenden Qualität und Lagegunst der noch freien Baufelder im Quartier I zu überzeugen.“

Zahlen und Daten LANUV-Neubau Duisburg:
• 66 Millionen Euro Investitionssumme : Anmietung durch das LANUV für 20 Jahre
• Grundsteinlegung am 7. April 2017
• 10.000 Quadratmeter Grundstücksfläche
• 6944 Quadratmeter Bürofläche
• Maße Bürogebäude: 52 Meter lang, 31-45 Meter breit, 5 Geschosse
• 9619 Quadratmeter Laborfläche
• Maße Laborgebäude: 90 Meter lang, 16 Meter breit, 7 Geschosse
• Etwa 3,5 Kilometer lange Gasleitungen für zehn Gastypen
• 28,5 Kilometer Rohrleitungen
• 11.000 Quadratmeter Lüftungskanäle,
Lüftungsleistung: 135.000 Kubikmeter pro Stunde
• 7.200 Kubikmeter Stahlbeton, 900 Tonnen Bewehrungsstahl, 1.850 Quadratmeter Naturstein, 26.400 Quadratmeter Trockenbau-Wand- und Deckenflächen
• 2.950 Beleuchtungskörper
• Etwa 255 Kilometer Kabel wurden verlegt
• 850 Fensterelemente und 860 Türen wurden verbaut
• Rund 400 Handwerker aus 85 Gewerken waren am Bau beteiligt
• Strombedarf der Büro- und Laborgebäude wird zum Teil durch die Photovoltaikanlage auf dem Dach gedeckt
• Auf eine gute Wärmedämmung wurde besonderen Wert gelegt, sodass der Primärenergiebedarf die Anforderungen der EnEV 2016 im Bürogebäude um 70 Prozent und im Laborgebäude um 50 Prozent unterschreitet
• Barrierefreies Gebäude für Menschen mit Behinderung
• Regenwassernutzung für Toilettenanlage im Bürogebäude
• Perfekte Anbindung an den Duisburger Bahnhof (und die BAB)
• Nachhaltige Kantinenbewirtschaftung
• Abfalltrennung
• Modernste Präsentationstechnik in den Konferenzräumen
• Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) wird angestrebt

https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2072&cHash=ca620b1b5f48c0b7624edd573e3a27a4

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Junge Unternehmer: Gründungswettbewerb KUER.NRW startet

Als neuer Baustein der Umweltwirt¬schaftsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen startet jetzt der KUER.NRW Gründungswettbewerb. KUER.NRW (Klima, Umwelt, Energie und Ressour¬censchonung) ist nach Angaben des Landesumweltministeriums der einzige branchenspezifische Gründungswettbe¬werb für die Umweltwirtschaft in Deutschland. Gegliedert ist KUER.NRW in vier Module: KUER Scouting spürt in¬novative Gründungsideen auf, animiert potenzielle Gründerinnen und Gründer zu einer ersten intensiven Auseinander¬setzung mit ihrer Geschäftsidee und gibt qualifizierte Rückmeldung. KUER Scouting erfolgt während der gesamten Projektlaufzeit im engen Kontakt mit Hochschulen. Im KUER Businessplan Wettbewerb wird die Erstellung eines aussagekräftigen Businessplans durch individuelle Coaching-Angebote, geziel¬te Qualifizierungseinheiten und einen differenzierten Begutachtungsprozess unterstützt. Der Wettbewerb startet am 1. Juni 2019 und endet mit der Prämie¬rung im Rahmen des Summits Umwelt-wirtschaft.NRW am 10. Dezember 2019. KUER Success: Sobald sich die konkrete Gründung des Unternehmens abzeich¬net, startet dieses Modul in Form von in¬dividualisierten Coaching-Angeboten durch branchenbezogene Spezialisten und Kapitalgeber. KUER Best Practice stellt innovative Gründungen ins Ram¬penlicht, verhilft jungen Unternehmen der Umweltwirtschaft zu mehr öffentli¬cher Wahrnehmung und unterstützt sie somit dabei, sich Investoren gegenüber zu präsentieren und von ihnen gefun¬den zu werden.
Durchgeführt wird der Gründerwett¬bewerb KUER.NRW im Auftrag des Mi¬nisteriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz des Lan¬des Nordrhein-Westfalen zusammen mit Pro Ruhrgebiet e. V. und der Startbahn Ruhr GmbH.

www.kuer.nrw

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Start des Förderaufrufs „Ressource.NRW“

Die Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit von Unternehmen steht im Mittelpunkt eines neuen Förderaufrufs des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums. Gesucht werden die besten Ideen für innovative ressourceneffiziente Investitionen in Nordrhein-Westfalen. Dabei richtet sich der Aufruf „Innovative ressourceneffiziente Investitionen“ gezielt an kleinere und mittlere Unternehmen. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 22 Millionen Euro zur Verfügung: 20 Millionen Euro aus EU-Fördermitteln aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie weitere 2 Millionen Euro aus Landesmitteln. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens ab und beträgt zwischen 40 und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Januar 2019 sind Informationsveranstaltungen in den Regionen Nordrhein-Westfalens zum Förderaufruf geplant.

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Nordrhein-Westfalen: Entwurf der Landesdüngeverordnung vorgelegt

Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen hat am 30.Oktober 2018 den Entwurf einer neuen Landesdüngeverordnung verabschiedet und in die Verbändeanhörung gegeben. Die Landesdüngeverordnung ergänzt die im Juni 2017 bundesweit in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung. Damit werden für Gebiete, in denen das Grundwasser durch Nitrateinträge besonders belastet ist, zusätzliche Anforderungen gestellt. Dazu gehören eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle, eine längere Sperrfrist für Grünland, in der keine Düngung zulässig ist und die Pflicht zur schnelleren Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten. Zukünftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden. Ziel des Umwelt-und Landwirtschaftsministeriums ist es, dass die Landesverordnung Anfang 2019 in Kraft tritt.

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NRW startet Veranstaltungsreihe zur Gewinnung von Nachwuchskräften

Nordrhein-Westfalen hat Ende September eine Veranstaltungsreihe zur Gewinnung von Nachwuchskräften für die Wasserwirtschaft gestartet. Die Arbeitgeberkonferenzen werden mit dem vom Umweltministerium beauftragten Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft. NRW als zentralen Ansprechpartner und Netzwerkmanager für Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Forschung, Verbänden und Wirtschaftsförderung im Bereich der Umweltwirtschaft durchgeführt. Zum Auftakt in Wermelskirchen nahmen wasserwirtschaftliche Betriebe, sondergesetzliche Wasserverbände und Stadtverwaltungen aus dem Bergischen Land, der Eifel und dem Rheinland teil. Mit der Agentur für Arbeit, der IHK, den Fachverbänden und Arbeitsmarktexperten wurden Strategien diskutiert, um Potenziale der Wasserwirtschaft am Arbeitsmarkt erfolgreicher zu entfalten und gemeinsame Lösungen für eine zukunftssichere Wasserwirtschaft zu entwickeln. Weitere Informationen zu der Veranstaltungsreihe bieten die Umweltwirtschaft NRW, das Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.

NRW sowie das Berufswelten- Portal:
www.umweltwirtschaft.nrw.de
www.knuw.nrw
www.berufswelten-energie-wasser.de

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Antibiotikaresistente Bakterien in Badegewässern in Nordrhein-Westfalen unbedenklich

Das Vorkommen antibiotikaresistenter Bakterien in Nordrhein-Westfalen scheint unbedenklich. Dies geht aus ersten Voruntersuchungen des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums hervor. Von den in zehn EG-Badegewässern bisher entnommenen 30 Proben wiesen lediglich zwei Proben sehr geringe Mengen antibiotikaresistenter Bakterien auf. Nur in einer Juni-Probe aus dem Elfrather See in Krefeld und einer Probe von Ende Juli aus dem Baldeneysee wurden sehr geringe Mengen eines Darmbakteriums mit Resistenzen gegen drei Antibiotika- Wirkstoffgruppen nachgewiesen. Die gefundenen Mengen waren aber so niedrig, dass gesunde Menschen keiner Gefahr ausgesetzt waren. Alle anderen untersuchten Badegewässer wiesen keine klinisch relevanten Resistenzen auf. Ab dem kommenden Jahr plant das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Sonder-Untersuchungen von Gewässern in Nordrhein-Westfalen auf relevante Antibiotika-resistente Bakterien sowie Antibiotika-Rückstände. Die Untersuchungen werden vom LANUV mit dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit des Universitätsklinikums Bonn durchgeführt. Die bisherigen Zwischenergebnisse nach drei von vier in diesem Jahr vorgesehenen Probenahmen beziehen sich auf Proben von Anfang Juni sowie Anfang und Ende Juli 2018 in zehn ausgewählten EG-Badegewässern in Nordrhein-Westfalen.

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BdSt NRW: Straßenbaulastträger sollen Niederschlagswassergebühren entrichten

Alle Kommunen Nordrhein-Westfalens sollten in ihren Abwassergebührensatzungen differenzierte Niederschlagswasser-Gebührensätze festlegen und Straßenbaulastträger zu Niederschlagswassergebühren heranziehen. Diese Forderungen hat der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) heute erhoben.
Die Kommunen könnten die Straßenbaulastträger wie Bund, Land oder Kreise, die die öffentliche Kanalisation einer ..mehr:

https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/bdst-nrw-strassenbaulasttraeger-sollen-niederschlagswassergebuehren-entrichten.html

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UDE: FutureWaterCampus – Neuer Forschungsbau in Sicht

Acht Projekte wurden jetzt zum Auf- und Ausbau von Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ausgewählt. Erfolgreich war dabei auch das Konzept des FutureWaterCampus (FWC) der Universität Duisburg-Essen (UDE), das zur Antragstellung aufgefordert wurde. Demnächst kann also ein neuer Forschungsbau auf dem Thurmfeld am Essener Uni-Campus entstehen, der die Aktivitäten im Bereich der Wasserforschung bündeln wird.
„Dies ist ein hervorragendes Signal für unsere breit aufgestellte Wasserforschung, die bislang hauptsächlich virtuell zusammengearbeitet hat. Ein eigenes Gebäude bietet natürlich weitaus mehr Möglichkeiten zur disziplinübergreifenden Zusammenarbeit“, berichtete die neue Forschungs-Prorektorin, Prof. Dr. Dagmar Führer-Sakel, kürzlich dem UDE-Senat.

Rektor Prof. Ulrich Radtke ergänzte: „Unsere Vision ist, ein Kompetenzzentrum für Wissenschaft und Praxis mit europäischer Strahlkraft zu entwickeln. Der FutureWaterCampus wird die NRW-Wasserexperten der verschiedensten Forschungseinrichtungen unter einem Dach mit Praxispartnern zusammenbringen.“

Knapp 8,8 Mio. Euro Fördermittel
Mit dem Wettbewerb „Forschungsinfrastrukturen NRW“ will die Landesregierung die Innovationskraft der Wirtschaft stärken und fördert dazu Vorhaben zum Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen und Kompetenzzentren mit bis zu 200 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). An die UDE werden knapp 8,8 Mio. Euro fließen.

Überzeugt hat die Jury die gute Vorarbeit des Zentrums für Wasser- und Umweltforschung (ZWU) an der UDE. Dank seiner Vernetzungsaktivität wurden bereits mehrere Forschungsverbünde und anwendungsnahe Projekte mit Partnern aus Unternehmen, Verbänden und Zivilgesellschaft durchgeführt, etwa das Fortschrittskolleg FUTURE WATER, in dem derzeit zwölf Promovierende forschen. Hier arbeiten Partner aus sechs Forschungsinstitutionen an Fragen der nachhaltigen Wassernutzung im urbanen Raum zusammen. Solche Aktivitäten können künftig im neuen Forschungsgebäude intensiviert werden.

Sauberes Wasser für alle
Der FWC greift eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit auf: Wie kann der Umgang mit Wasser und Abwasser nachhaltig gestaltet werden? Im Fokus steht hier vor allem die effizientere Wassernutzung; dazu leistet der FWC mit seinem inter- und transdisziplinären Forschungsumfeld einen essentiellen Beitrag, etwa durch die Entwicklung gekoppelter Verfahren, Prozesse und Technologien. Dazu zählt auch die geplante Verwendung innovativer technischer Membranen in der Wasserwirtschaft mit weitreichenden Einsatzgebieten.

Bereits jetzt bündelt das ZWU die Wasserkompetenz über sechs UDE-Fakultäten hinweg sowie zu den Partneruniversitäten der Universitätsallianz Ruhr und mehreren Fachhochschulen (aktuell 130 Mitglieder). Die gelebte Interdisziplinarität mit Partnern aus den Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften erlaubt die Entwicklung innovativer Systemkomplettlösungen. Deutschlandweit einmalig ist auch die Einbindung wirtschaftlicher und kommunaler Vertreter, der sondergesetzlichen Wasserverbände, der Wasserversorger sowie der Fachbehörden des Landes NRW.

Weitere Informationen:
Dr. Michael Eisinger, ZWU-Geschäftsführer, Tel. 0201/183-3890, michael.eisinger@uni-due.de

Redaktion: Beate Kostka, Tel. 0203/379-2430, beate.kostka@uni-due.de

Weitere Informationen:
https://www.uni-due.de/zwu/
https://www.uni-due.de/unikate/051/unikate_051.html
https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/acht-projekte-zum-auf-und-ausbau-von…

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Land fördert Innovationen aus Energie- und Umweltwirtschaft mit zusätzlich 14 Millionen Euro

Für den „Leitmarktwettbewerb EnergieUmweltwirtschaft.NRW“ stehen insgesamt mindestens 4 dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Zusätzlich werden zur Kofinanzierung Landesmittel des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Wissenschaftsministeriums bereitgestellt. So haben seit Beginn der Förderperiode bereits 45 Projekte Zuwendungen in einer Höhe von insgesamt 46,6 Millionen Euro erhalten, nunmehr werden zwölf weitere Verbundprojekte mit zusätzlich 14 Millionen Euro gefördert. Das teilte das nordrhein-westfälische Umweltministerium mit.
Mit den Leitmarktwettbewerben sollen der Transfer wissenschaftlichen Know-hows in die wirtschaftliche Nutzung, die Erschließung neuer Märkte, der Abbau von Innovationshemmnissen sowie das Schließen bestehender Lücken in den Wertschöpfungsketten befördert werden. Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich zu beteiligen. Der Wettbewerb wird in vier Einreichrunden durchgeführt. Die nächste und zugleich letzte Einreichungsfrist endet am 17. Mai 2018.
www.leitmarktagentur.nrw

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Selbstüberwachungsverordnung kommunal geändert

Mit der Änderungs-Verordnung vom 29.12.2017 (GV NRW 2018, S. 37) ist die Selbstüberwachungsverordnung kommunal vom 25.04 2004 (GV NRW 2004, S. 322) geändert worden. Die Selbstüberwachungsverordnung kommunal war zuletzt durch Art. 20 des Gesetzes vom 08.07.2016 (GV NRW 2016, S. 559 ff.) an das geänderte Landeswassergesetz NRW angepasst worden, welches am 16.07.2016 in Kraft getreten ist.

Die Selbstüberwachungsverordnung kommunal regelt die Selbstüberwachung des Betriebs von Abwasserbehandlungsanlagen sowie deren Einleitungen in Gewässer mit einer Ausbaugröße von mehr als 50 Einwohnerwerten (EW), sofern sie unter den Anhang 1 der Bundes-Abwasserverordnung fallen und nach § 60 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie § 57 Abs. 2 LWG NRW genehmigungsbedürftig sind.

Kernpunkt der Anpassung der Selbstüberwachungsverordnung Kommunal ist, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bereits mit Datum vom 23.10.2017 (Ministerialblatt NRW 2017, S. 977) eine neue Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge im Zusammenhang mit der Erhebung der Abwasserabgabe herausgegeben hat. Diese Verwaltungsvorschrift dient der Durchführung des § 5 Abs. 2 des Abwasserabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen vom 08.07.2016 (GV.NRW, 2016, S. 559).

Die Jahresschmutzwassermenge ist neben den Überwachungswerten für die nach § 3 Abs. 1 AbwAG des Bundes festgelegten Parameter die entscheidende Größe zur Ermittlung der Schädlichkeit des Abwassers im Sinne des Abwasserabgabengesetzes des Bundes.

Die neue Verwaltungsvorschrift vom 23.10.2017 legt nunmehr fest, wie die Jahresschmutzwassermenge zu ermitteln ist. Die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift erfolgte, weil das OVG NRW mit Urteil vom 24.06.2015 (Az.: 20 A 1707/12) entschieden hatte, dass die „Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge bei Einleitung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser vom 04.02.1991 (MBl. NRW, 1991, S. 181) methodische Defizite beinhaltete. Die neue Verwaltungsvorschrift ist unter www.mik.nrw/Gesetze/Verordnungen/Erlasse/Ministerialblatt /Ausgabe 2017 Nr. 33 vom 28.11.2017 abrufbar.
Az.: 24.1.1 qu

https://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/selbstueberwachungsverordnung-kommunal-geaendert.html?cHash=78429a40c9335c524ffba872ae87537c

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Förderwettbewerb „Innovative ressourceneffiziente Investitionen“ gestartet

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium fordert kleine und mittlere produzierende Unternehmen auf, sich um Fördermittel zu bewerben, wenn sie mit innovativen Maßnahmen im Ressourcenschutz Vorreiter sein wollen. Im Rahmen des Aufrufs „Innovative ressourceneffiziente Investitionen“ können neue Ideen in diesem Themenfeld mithilfe von EU-Fördermitteln bei der praktischen Umsetzung unterstützt werden. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens ab und beträgt zwischen 40 und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Fragen zur fördertechnischen Seite des Aufrufs: www.lanuv.nrw.de
E-Mail: ressource.nrw@lanuv.nrw.de
Fachliche Fragen: ressource@efanrw.de Tel. 02 03 / 3 78 79-35
Informationen zum EFRE-Programm: www.efre.nrw.de Informationen und Unterlagen zum Aufruf Ressource.NRW: www.ressourceneffizienz.de

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NRW sieht Programm „Reine Ruhr“ auf gutem Weg

Das Programm „Reine Ruhr“ befindet sich nach Einschätzung des Umweltministeriums von Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg. Rund 150 Millionen Euro von insgesamt veranschlagten 300 Millionen Euro haben die Wasserversorger in der Region bereits investiert. Das Land hatte das Programm 2008 ins Leben gerufen. „Reine Ruhr“ beinhaltet sowohl Maßnahmen zur Vermeidung von Mikroschadstoffen und zur Verminderung von Einträgen an der Quelle der Industrieeinleitung als auch die Ertüchtigung kommunaler Kläranlagen. Obwohl die Vermeidung von Schadstoffeinträgen an der Quelle vorrangiges Ziel des Programms ist, müssen in einer dichtbesiedelten Region wie dem Ruhrgebiet aber auch immer wieder Restbelastungen behandelt werden. Daher ist bei dem Programm die Ertüchtigung der Wasseraufbereitungsanlagen in den Wasserwerken an der Ruhr ebenfalls von großer Bedeutung. Zurzeit werden zwölf Wasserwerke an der Ruhr mit weitergehender Aufbereitungstechnik betrieben – sie erfüllen bereits die Anforderungen an eine nachhaltige und langfristig zuverlässige Wasserversorgung. Bei sieben verbleibenden, noch zu ertüchtigenden Wasserwerken wird die vorsorglich geforderte Aufbereitungstechnik voraussichtlich bis spätestens Ende 2020 in Betrieb gehen. Durch effizienzsteigernde Maßnahmen und das Ausnutzen von Synergieeffekten wurden zudem weitere sieben Wasserwerke, für die sich eine Ertüchtigung aus wirtschaftlichen Gründen nicht gerechnet hätte, stillgelegt. So kann entlang der Ruhr auch langfristig eine sichere und gleichzeitig bezahlbare Trinkwasserversorgungssituation geschaffen werden.

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Kabinett hat Starkregenkonzept beschlossen

Das Kabinett des Landes Nordrhein- Westfalen hat im Dezember 2016 ein „Konzept Starkregen“ verabschiedet. In dem neuen Konzept werden alle Angebote des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung von Starkregenereignissen gebündelt. Es soll unter anderem Regionen und Kommunen helfen, einen Überblick über die rechtlichen Instrumente, Handlungsfelder und Fördermöglichkeiten zu bekommen, um sich gezielt mit dem Thema Klimawandel und Starkregen auseinanderzusetzen und präventive Maßnahmen ergreifen zu können. So sollen Kommunen widerstandfähiger gegen Extremwetterereignisse werden. Aktuell betreibt das Land gemeinsam mit der Verbraucherzentrale und der Versicherungswirtschaft eine Kampagne, um Bevölkerung, Unternehmen und Landwirtinnen und Landwirte für das Thema Versicherung gegen Elementarschäden Elementarschäden zu sensibilisieren und zu informieren. Laut Auswertungen des LANUV im Rahmen des Klimafolgenmonitorings haben sich die Jahresdurchschnittstemperaturen seit 1881 in Nordrhein-Westfalen bereits um 1,4 °C erhöht – besonders stark in den letzten 60 Jahren. Die jährliche Niederschlagsmenge ist im gleichen Zeitraum um fast 14 % gestiegen, mit einer deutlichen saisonalen Ausprägung im Winter. In den vergangenen zehn Jahren haben größere Starkregenereignisse, wie etwa während des Orkans Kyrill im Januar 2007 oder im Zuge des Tiefdruckgebiets Ela im Juni 2014, Menschenleben gekostet und Schäden in Höhe mehrerer hundert Millionen Euro allein in Nordrhein-Westfalen verursacht.

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Umfrage: Akzeptanz von Renaturierung in NRW

Zur Umsetzung der EU-WRRL wurden in den vergangenen Jahren bereits viele Fließgewässerabschnitte in Deutschland und den einzelnen Bundesländern renaturiert. Dabei ist die Akzeptanz verschiedenster Akteure mittlerweile Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg solcher Maßnahmen. Doch wie werden unsere Flüsse und ihre Renaturierung überhaupt wahrgenommen? Welche Kriterien beeinflussen die Akzeptanz von Renaturierungsmaßnahmen? Genau das wollen zwei Doktoranden der Universität Duisburg-Essen für ihr Bundesland NRW herausfinden. Sonja Heldt und Daniel Teschlade promovieren im NRW Fortschrittskolleg FUTURE WATER und haben eine Umfrage entwickelt, die sich insbesondere auf Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in NRW bezieht. Neben beruflichen Expertengruppen ist auch die Öffentlichkeit gefragt, noch bis Ende des Jahres ihre Meinung zu äußern. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2017 erwartet.

www.renat-umfrage.de

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Siedlungs- und Verkehrsfläche stieg 2014 um neun Hektar pro Tag

Im Jahr 2014 erhöhte sich die Siedlungsund Verkehrsfläche in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich um 9,0 Hektar pro Tag; zehn Jahre zuvor hatte der tägliche Anstieg noch bei 19,7 Hektar pro Tag gelegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anlässlich des Tages des Wohn- und Siedlungswesens (5. Oktober 2016) mitteilt, lag der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der gesamten Landesfläche Ende 2014 mit 7794 Quadratkilometern bei knapp 23 Prozent. Seit 2004 wurde die Siedlungsund Verkehrsfläche im Land um 5,8 Prozent bzw. 424 Quadratkilometer ausgedehnt. Rheinland-Pfalz und Hessen wiesen mit einem Anstieg der Siedlungsund Verkehrsfläche um 3,6 bzw. 3,7 Prozent die geringsten Steigerungsraten aller Flächenländer auf. Im Bundesdurchschnitt lag der Anstieg bei 7,2 Prozent.

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Neues Landeswassergesetz verkündet

Das nordrhein-westfälische Landeswassergesetz wurde geändert („Gesetz zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften“ vom 8. Juli 2016, Gesetz- und Verordnungsblatt 2016, Nr. 22 vom 15. Juli 2016, S. 559). Das Änderungsgesetz besteht aus 30 Artikeln. Art. 1 beinhaltet die grundlegende Anpassung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist. Art. 2 bezieht sich auf das nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz des Bundes. Es wird die bislang im Landeswassergesetz enthaltenen Regelungen zur Erhebung der Abwasserabgabe in einem eigenständigen Gesetz fortführen. Die Art. 3 bis Art. 11 beinhalten Änderungen der sondergesetzlichen Wasserverbandsgesetze. Die Art. 12 bis 29 beinhalten Folgeänderungen in Landesgesetzen und Landes-Rechtsverordnungen, weil sich die Paragraphen im künftigen Landeswassergesetz ändern. Das neue Landeswassergesetz für Nordrhein- Westfalen ist am 16. Juli 2016 in Kraft getreten (Artikel 30).

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Verschwörung gegen den Verbraucher

Auch beim 25. Gebührenvergleich bleiben Verbrennungsentgelte zu oft geheime Kommandosache
Der 25. Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW zeigt, dass viele Kreise und kreisfreie Städte die Verbrennungsentgelte, die sie an die Müllverbrennunganlagen zahlen müssen, immer noch als geheime Kommandosache behandeln. Für den BdSt NRW ist das ein unhaltbarer Zustand.

Düsseldorf. Die Verbrennungsentgelte sind erheblicher Bestandteil der Müllgebühren, die die Verbraucher zahlen müssen, und damit steht ihnen das Recht zu, über die Höhe dieses Gebührenbestandteils informiert zu werden. Außerdem zeigt der Gebührenvergleich, wo die Städte und Gemeinden im interkommunalen Vergleich bei den Abwasser- und Abfallgebühren stehen, wie sich die Gebühren seit dem vergangenen Jahr entwickelt haben und welches die Gründe für besonders auffällige Steigerungen oder auch Senkungen sind.

2016 stehen die Verbrennungs- bzw. Behandlungsentgelte im Fokus des 25. Abfall- und Abwassergebührenvergleichs. Damit knüpft der Vergleich an den des Vorjahres an. Zur Erinnerung: Diese Entgelte zahlen die kreisfreien Städte und die Kreise an die Betreiber von Müllverbrennungs- und Mechanisch-biologischen Anlagen, und sie haben einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Gebühren. Deshalb müssen sie nach Auffassung des BdSt NRW klar aus der Kalkulation der Abfallgebühren hervorgehen. Nur so können die Verbraucher nachvollziehen, wie sich die Gebühren zusammensetzen.

Der Gebührenvergleich zeigt, dass die Entgelte für die Entsorgung von Hausmüll in den MVAs stark differieren. Das höchste Verbrennungsentgelt zahlt der Kreis Wesel mit 207 Euro. Darin enthalten sind Gebühren für die Problemstoffentsorgung und den Verwaltungsaufwand. Das geringste Entgelt in Höhe von 54 Euro zahlt die Stadt Mülheim an der Ruhr. Allerdings gibt es eine Mindestanlieferungsmenge von 40.000 t/Jahr.

Auffällig ist, dass einigen Kreisen angeblich weder bekannt ist, in welchen Anlagen ihre Abfälle entsorgt werden, noch wie hoch der Entsorgungspreis ist. Keine Angaben zu den Entgelten machen die Kreise Heinsberg, Hochsauerland, Siegen-Wittgenstein und Steinfurt sowie die kreisfreien Städte Bottrop, Essen und Gelsenkirchen.

Geheimniskrämerei ist inaktzeptabel
Doch der Bund der Steuerzahler NRW hat bereits im vorigen Jahr gezeigt, dass er eine solche Geheimniskrämerei nicht akzeptiert. Der Verband hat verwaltungsgerichtliche Eilverfahren gegen die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (BEST AöR) sowie den Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn angestrebt und einzelne Bezirksregierungen in ihrer Funktion als Kommunalaufsicht angeschrieben. In der Folge wurde das Verbrennungsentgelt für den Kreis Paderborn für das Jahr 2015 noch mitgeteilt. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in dieser Angelegenheit hat sich damit erledigt. Auch der Kreis Höxter beantwortete die diesjährige Umfrage innerhalb weniger Tage, während er die Auskunft im vorigen Jahr verweigerte. Das zeigt, dass es in Einzelfällen nützt, Druck auszuüben.

Leider muss der BdSt NRW aber auch feststellen, dass Druck nicht immer im ersten Anlauf ausreicht. Die Bezirksregierung Arnsberg teilt die Auffassung des Hochsauerlandkreises, „dass entsprechend der Angabe des Kreises die Restabfälle aus dem Hochsauerlandkreis in einer Behandlungsanlage der Firma Restabfalltransport & -behandlung HSK GbR entsorgt werden. Somit ist gem. Landesabfallgesetz §§ 5a bzw. 5 c der Verbleib der anfallenden Abfälle dargelegt worden. Die weiteren Entsorgungswege werden privatwirtschaftlich wahrgenommen und sind somit vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht mehr darzulegen.“

Die Bezirksregierung Münster, die auf den Kreis Steinfurt einwirken sollte, das dort nachweislich bekannte Verbrennungsentgelt bekanntzugeben, hat bis heute keine Entscheidung in der Sache mitgeteilt. Die unterschiedlichen Kommunalaufsichtsbehörden behandeln die Auskunftspflichten nicht einheitlich. Im Einstweiligen Rechtsschutz konnte der BdSt innerhalb eines Kalenderjahres keine Entscheidung erreichen. Das ist absolut unverständlich.

Für den BdSt NRW drängt sich der Verdacht auf, dass in Sachen Müllverbrennung eine regelrechte Verschwörung gegen den Verbraucher im Gange ist. Wie soll der Verbraucher seine Abfallgebühren prüfen, wenn ihm kein Informationszugang ermöglicht wird? Es ist ja wohl absolut unzumutbar, dass der Verbraucher sich durch langjährige Klageverfahren oder unendliche Korrespondenz mit den Kommunalaufsichtsbehörden Informationen beschaffen muss! Der BdSt bleibt am Ball. Er wird weiter daran arbeiten, die Verbrennungs- und Behandlungsentgelte für die Verbraucher transparent zu machen.

Der Abfallgebührenvergleich
Im Landesdurchschnitt sind die Abfallgebühren leicht gestiegen. Der BdSt-Musterhaushalt (vier Personen, 120-l-Restmüllgefäß mit vierwöchentlicher und 120-l-Bioabfalltonne mit 14-täglicher Leerung, Papierabfall in haushaltsüblichen Mengen) zahlt statt 205,59 Euro in diesem Jahr 207,07 Euro. Auch die 14-tägliche Leerung der Restmülltonne (ansonsten identische Konstellation wie oben) ist im Schnitt etwas teurer geworden: 267 Euro statt 263,04 Euro. Lediglich bei den wenigen Städten in Nordrhein-Westfalen, die den Müll regelmäßig noch wöchentlich abfahren, gibt es 2016 einen Gebührenrückgang: Der Musterhaushalt zahlt in diesem Jahr 351,29 Euro statt 391,20 Euro.

Teuerste Stadt in NRW bei der 14-täglichen Leerung der Restmülltonne ist die Stadt Münster. Hier zahlt der Musterhaushalt 564 Euro inklusive Grundgebühr. Zum Vergleich direkt die günstigste Kommune: 128 Euro zahlt der BdSt-Musterhaushalt für dieselbe Leistung in Emsdetten. Auch im Kreis Wesel zahlen die Verbraucher hohe Abfallgebühren, beispielsweise in Alpen (497,28 Euro) und Schermbeck (475,20 Euro) bei 14-täglicher Leerung, in Neukirchen-Vluyn (362,80 Euro) und Moers (348,90 Euro) bei vierwöchentlicher Leerung. Das liegt einmal an dem hohen Verbrennungsentgelt, das diese Kommunen an die Müllverbrennungsanlage Asdonkshof in Kamp-Lintfort entrichten müssen. Das Verbrennungsentgelt ist mit weit über 200 Euro pro Gewichtstonne Abfall eines der höchsten in NRW. Dies ist auch ein Grund, wenn auch nicht der einzige, warum beispielsweise ein 1.100 Liter Restmüllcontainer in Neukirchen-Vluyn 15.478,80 Euro im Jahr kostet.

Abfallzweckverbände gelten gemeinhin als besondere Form der interkommunalen Zusammenarbeit als erstrebenswert. Man unterstellt dabei Kostenvorteile, damit verbunden Abfallgebührensatzsenkungen und geringere Abfallgebühren. Dass dies keineswegs immer der Fall sein muss, zeigen die beiden folgenden Beispiele. Der Abfallsammel- und Transportverband (Asto) ist ein öffentlich-rechtlicher kommunaler Zweckverband, der von den Städten Bergneustadt, Gummersbach, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth und der Gemeinde Marienheide gegründet wurde. Der BdSt-Abfallgebührenvergleich 2016 zeigt, dass die Abfallgebühren für den BdSt-Musterhaushalt in den genannten Kommunen deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen.

Es gibt auch erfolgreiche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit. So haben die meisten Städte und Gemeinden im Kreis Höxter die Abfallentsorgung auf den Kreis übertragen. Dadurch ergeben sich für die Gebührenzahler in den beteiligten Kommunen Abfallgebühren, die deutlich unter dem NRW-Landesdurchschnitt liegen. Davon profitieren die Gebührenzahler in Bad Driburg, Borgentreich, Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg und Willebadessen. Der BdSt NRW wird die Entwicklung im Auge behalten und verfolgen, ob Abfallzweckverbände positive oder negative Auswirkungen auf die Gebührenzahler haben.

Der Abwassergebührenvergleich
Zuem jährlichen Gebührenvergleich zählen auch die Abwassergebühren. Im Landesdurchschnitt zahlt der BdSt-Musterhaushalt (vier Personen, die 200 cbm Frischwasser verbrauchen und als Schmutzwasser in die städtische Kanalisation einleiten, 130 qm befestigte Fläche auf dem Grundstück) in diesem Jahr 722,07 Euro. Das ist im Vergleich zum Vorjahr (713,49 Euro) ein Anstieg um 1,2 Prozent und scheint unproblematisch.

Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass die Abwassergebühren in einzelnen NRW-Kommunen drastisch gestiegen sind. So zahlt der Musterhaushalt in Bad Honnef in diesem Jahr 23 Prozent mehr als 2015. In Rhede und Tecklenburg betrug der Anstieg jeweils mehr als 21 Prozent, in Kürten knapp 18 Prozent.

Der Bund der Steuerzahler NRW fordert die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auf, bei der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebührensätze

1. als Abschreibungsbasis die niedrigeren Anschaffungswerte und nicht die höheren Wiederbeschaffungszeitwerte zu wählen,
2. den kalkulatorischen Nominalmischzinssatz zu senken und auf eine Eigenkapitalverzinsung gänzlich zu verzichten,
3. aus der Abschreibungsbasis erhaltene Zuschüsse und auch Beiträge herauszunehmen (gekürztes Anlagevermögen).

Eigenkapitalverzinsung deutlich senken
Was die Eigenkapitalverzinsung in der Abwasserentsorgung angeht: Die Rechtsprechung gestattet den Kommunen, bei der Kalkulation der Abwassergebühren einen kalkulatorischen Zinssatz anzusetzen. So hat zuletzt beispielsweise das Verwaltungsgericht Aachen einen kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 Prozent bezogen auf das Kalkulationsjahr 2015 als zulässig angesehen. Der BdSt NRW fordert die Städte und Gemeinden dringend auf, hier nicht über das Ziel hinauszuschießen.

In Zeiten, in denen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Deutschland auf einem neuen Rekordwert von rund 11,2 Milliarden Euro gestiegen sind und in denen die Grundsteuer B nur den Trend nach oben kennt, so dass das Wohnen ohnehin zu einem teuren Luxus wird, sollten die Kommunen nicht durch überzogene kalkulatorische Zinssätze weiter an der Gebührenschraube drehen.

In Zeiten, in denen die Verbraucher für ihr Erspartes kaum noch Zinsen bekommen – die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen ist erstmals unter null gesunken -, müssen sie sich regelrecht verschaukelt fühlen, wenn eine Kommune astronomische Zinssätze in ihre Gebührenkalkulation einrechnet. Der BdSt NRW fordert, den kalkulatorischen Nominalmischzinssatz ganz erheblich zu senken. Dies würde zu einer Reduzierung der Abwassergebührensätze führen.

Bei Vorstellung des Grundstücksmarktberichts 2015 durch den NRW Innenminister Ende vorigen Jahres wurde deutlich, dass die Immobilienpreise in NRW weiter gestiegen sind und in vielen Regionen NRWs auch weiter steigen werden. Deshalb hält es der BdSt NRW für unabdingbar, dass die Städte und Gemeinden bei der Kalkulation der kommunalen Benutzungsgebühren moderat vorgehen, um die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe zu treiben. Der Bund der Steuerzahler NRW fordert deshalb auch die NRW-Landesregierung auf, durch entsprechende Änderungen des Kommunalabgabengesetzes darauf hinzuwirken, dass die Abfall- und Abwassergebührensätze in einem vertretbaren Rahmen bleiben.

Statement von Heinz Wirz, Vorsitzender des BdSt NRW
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/Statement_2016.pdf
Anlage 1: Verbrennungsentgelte
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/1_Verbrennungsentgelte.pdf
Anlage 1a: Verbrennungsentgelte nach Anlagen
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/1a_Verbrennungsentgelte.pdf
Anlage 2: Abfallgebühren bei 14-täglicher Leerung
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/2_Abfall_14-taeglich.pdf
Anlage 3: Abfallgebühren bei vierwöchentlicher Leerung
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/3_Abfall_4-woechentlich.pdf
Anlage 4: Abfallgebühren bei wöchentlicher Leerung
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/4_Abfall_woechentlich.pdf
Anlage 5: Kommunen mit anderen Gebührenmaßstäben
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/5_Abfall_andere_Massstaebe.pdf
Anlage 6: Abfallgebühren teuerste/preiswerteste Kommunen
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/6_Abfall_Spitzenreiter.pdf
Anlage 7: Abfallgebühren (Kreisvergleich)
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/7_Abfall_Spitzenreiter_kreisvergleich.pdf
Anlage 8: Abwassergebühren (Gesamttabelle)
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/8_Abwasser_Gesamttabelle.pdf
Anlage 8a: Abwassergebühren teuerste/preiswerteste Kommunen
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/8a_Abwasser_teuerste_Kommunen.pdf
Anlage 8b: Abwassergebühren teuerste/preiswerteste Kommune je Kreis
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/8b_Abwasser_preiswerteste_Kommunen.pdf
Anlage 8c: Abwassergebühren (Kreisvergleich)
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/8c_Abwasser_Kreisvergleich.pdf
Anlage 8d: Abwassergebühren (Vergleich nach Regierungsbezirken)
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/8d_Abwasser_Vergleich_nach_Regierungsbezirk.pdf
Anlage 8e: Diagramm Abschreibung
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/8e_Diagramm_Abschreibung.pdf
Anlage 8f: Diagramm kalk. Nominalmischzinssatz
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/8f_Diagramm_Kalk_Nominalmischzinssatz.pdf
Anlage 9: Kalkulationsgrundlagen 2016
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/9_Kalkulationsgrundlagen_2016.pdf

Quelle: http://www.steuerzahler-nrw.de/wcsite.php?wc_c=75595&wc_id=86778

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Abfall- und Abwassergebühren stabil

„Es ist erfreulich, dass die Abfall- und Abwassergebühren kaum gestiegen sind,“ stellte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, anlässlich der Veröffentlichung des 25. Gebühren-Vergleichs des Bundes der Steuerzahler NRW am 09.08.2016 in Düsseldorf fest. Zu dem Vergleich gab Schneider zu bedenken, dass ein tragfähiger Gebührenvergleich nur bei Gemeinden mit gleichen Rahmenbedingungen möglich sei, diese gebe es aber in Nordrhein-Westfalen nicht.

„Entscheidend für die Höhe der Gebühren ist in erster Linie die jeweilige Ausgangslage in den Städten und Gemeinden“, so Schneider. Bei den Abfallgebühren ergeben sich bereits aus dem unterschiedlichen Leistungsspektrum in den einzelnen Kommunen voneinander abweichende Gebührengrundlagen. So werden die Restmüllgefäße in den Städten und Gemeinden wöchentlich, vierzehntäglich und vierwöchentlich abgefahren. Auch sei es ein Unterschied, ob Sperrmüll jederzeit zur Abholung bei der Gemeinde angemeldet werden könne oder nur einmal im halben Jahr abgefahren wird. Des Weiteren wies Schneider darauf hin, dass auch die seit dem 01.01.2015 bundesgesetzlich vorgegebene, getrennte Bioabfallerfassung (z. B. über die Biotonne) zusätzliche Kosten verursache. Schließlich sei die Abfallgebühr dort niedriger, wo Müllverbrennungsanlagen bereits über die Abfallgebühr refinanziert worden seien. Bei einem durchschnittlichen Tagespreis von 0,73 € für den vierköpfigen Musterhaushalt (bei vierzehn täglicher Leerung des Restmüllgefäßes) und 1,07 pro Tag € (bei einer wöchentlichen Leerung des Restmüllgefäßes) sei die kommunale Abfallentsorgung für Restmüll, Sperrmüll, Bioabfall, Altpapier, Elektro-Altgeräte, schadstoffbelasteten Abfälle usw. im Vergleich zum Preis eines Körner-Brötchens (ca. 0,60 €) nach wie vor günstig.

Schneider: „Gleiches gilt für die Abwassergebühren. Auch hier hinken Gebühren-Vergleiche. “ Bereits die geographische Ausgangslage in den Städten und Gemeinden sei stets unterschiedlich. Zahlreiche, weit auseinander liegende Ortsteile oder Berg- und Talregionen verursachten bei dem Bau und Betrieb eines öffentlichen Kanalnetzes andere Kosten als bei einer Gemeinde mit einem kompakten Gemeindegebiet. Die Höhe der Abwassergebühren hänge maßgeblich etwa davon ab, welche Länge das öffentliche Kanalnetz habe und wie viel Abwasser-Pumpen in diesem Netz betrieben werden müssen. Weiterhin sei auch hier entscheidend, ob eine Kläranlage bereits über Abwassergebühren refinanziert sei oder ob diese ertüchtigt werden müsse. „Dieses zeigt“, so Schneider, „dass jeder Gebührenvergleich bei ungleicher Ausgangslage keine vergleichbaren Ergebnisse liefert.“
Anlagen

V.i.S.d.P.: HGF Dr. Bernd Jürgen Schneider, Pressesprecher Martin Lehrer M.A., Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -292, -211, E-Mail: presse@kommunen-in-nrw.de, Internet: www.kommunen-in-nrw.de

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Nordrhein-Westfalen fördert kreative Ideen rund um das Thema Wasser

Kreative Ideen rund um das Thema Wasser stehen im Mittelpunkt eines neuen Förderprojektes des Umweltministeriums von Nordrhein-Westfalen und der Emschergenossenschaft. Hintergrund ist die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“. Bereits im Mai 2014 hatten die Emscherkommunen, die Emschergenossenschaft und das Umweltministerium NRW eine gemeinsame Absichtserklärung zur Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ unterzeichnet. Ziel: Alle Themen rund um den Wasserkreislauf im Sinne einer nachhaltigen Wasserwirtschaft zusammenzuführen. Mit dem aktuellen Projektaufruf werden die Partnerkommunen jetzt gebeten, entsprechende Ideen einzureichen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Zukunftsinitiative finanziell. Die besten Ideen können sich bis zu 80 Prozent Landesförderung sichern. Projektanträge können im Rahmen eines jährlichen Projektaufrufs mit zwei Einreichungsfristen, jeweils im Frühjahr und im Herbst, von den Kommunen gestellt werden. Ziele sind die Verbesserung der Gewässer, des Grundwassers bzw. die Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Anpassung an den Klimawandel.

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Kabinett beschließt neues Landeswassergesetz

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 19. Januar 2016 den Entwurf des neuen Landeswassergesetzes beschlossen und ihn zur Beratung an den Landtag geleitet. Mit der Novelle will die Landesregierung die heimische Wasserwirtschaft zukunftsfähig machen, den Weg zu lebendigen Gewässern ebnen und die Qualität des Grundwassers verbessern. Im Juni 2015 hatte das Kabinett Eckpunkte des neuen Gesetzes beschlossen und eine umfangreiche Verbändeanhörung gestartet. Das heute noch gültige Landeswassergesetz geht im Wesentlichen auf eine Regelung aus dem Jahr 1977 zurück. Seit dieser Zeit wurde das Landeswassergesetz immer nur in Teilen verändert. Einige der Änderungen und Verbesserungen im neuen Landeswassergesetz sind: Die Landesregierung will den Schutz der Wasservorkommen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung verbessern und strebt deshalb landesweit einheitliche Standards für Wasserschutzgebiete an. Darüber hinaus wird zum Schutz der Trinkwasserversorgung die Rohstoffgewinnung in Wasserschutzgebieten geregelt. Die Gewässer werden durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft erheblich beeinträchtigt. Um die Flüsse vor weiteren Belastungen zu schützen, wird im Ackerbau ein Fünf-Meter-Schutzstreifen mit einer Übergangszeit ab 2022 eingeführt. Die Kommunen und andere Träger wasserwirtschaftlicher Pflichten werden ihre koordinierten Maßnahmen, die ökologische Qualität ihrer Gewässer ent scheidend zu verbessern, in Zukunft dokumentieren und mit den Landesbehörden abstimmen, so das Umweltministerium in einer Pressemitteilung. Damit steige die Chance, das Ziel zu erreichen, die nordrhein-westfälischen Gewässer wieder in einen natürlichen oder naturnahen Zustand zu versetzen. Um den Betrieb der Abwasserkanalisation und deren Erhalt zu verbessern, wird die Landesregierung den Kommunen mehrere interkommunale Kooperationen ermöglichen. So sollen etwa benachbarte Gemeinden eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts errichten und dieser bestimmte Aufgaben der Abwasserbeseitigung übertragen können.

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Arbeitsentwurf zur Änderung der Klärschlammverordnung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) hat im September 2015 einen ersten Entwurf zur Änderung der Klärschlammverordnung des Bundes vorgelegt. Der Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz des StGB NRW hat in seiner 120. Sitzung am 04.11.2015 in Düsseldorf einstimmig folgenden Beschluss zu diesem Arbeitsentwurf gefasst:

„Der Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz fordert die Bundesregierung auf zunächst zu klären, ob das aus einer monoverbrannten Klärschlammasche zurückgewonnene Phosphat für die Pflanzen verfügbar ist. Ohne diese Klärung darf der Weg einer Phosphatrückgewinnung nicht beschritten werden.“

Dieser Beschluss ist vor folgendem Hintergrund ergangen:
Der Arbeitsentwurf des BMUB wird dazu führen, dass die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung noch weiter zurückgedrängt wird, weil nach einer Übergangszeit von 10 Jahren ab dem 01.01.2025 ein weitreichendes Verbot der bodenbezogenen Klärschlammverwertung bestehen wird. Parallel dazu wird die Pflicht zur Phosphat-Rückgewinnung aus Klärschlämmen oder Klärschlammverbrennungsaschen vorgesehen.
Der StGB NRW hat mit Schreiben vom 23.09.2015 an den DStGB darauf hingewiesen, dass die Europäische Union vorstehenden Vorgaben nicht vorgibt und auch eine Verschärfung der EU-Vorgaben nicht zu erwarten ist. Innerhalb der Europäischen Union mit ihren 28 Mitgliedsstaaten findet somit ein Alleingang bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland statt.
Hinzu kommt, dass nach der Düngemittelverordnung ab dem 01.01.2017 synthetische Polymere zur Trocknung von Klärschlämmen nur noch dann eingesetzt werden dürfen, wenn diese sich um mindestens 20 % in zwei Jahren abbauen. Diese geforderte Abbaurate kann zurzeit nicht erreicht werden, so dass Städte und Gemeinden ab dem Jahr 2017 – sofern nicht eine Verlängerung der Frist in der Düngemittelverordnung erfolgt – ebenfalls vermehrt Klärschlämme verbrennen müssen, soweit sie eine Klärschlammtrocknung nicht unter erhöhten Kosten etwa durch den Einsatz von Kalk durchführen. Eine solche Verbrennung wird nicht nur in Mono-Verbrennungsanlagen erfolgen, sondern Klärschlämme werden auch in sonstigen Verbrennungsanlagen (z. B. Kohlekraftwerken) einer Verbrennung zugeführt werden. Bei einer Nicht-Änderung der Düngemittelverordnung im Hinblick auf die Polymer-Problematik werden bereits ab dem 01.01.2017 große Mengen an Klärschlamm durch eine Mitverbrennung entsorgt werden, die dann für eine Phosphat-Rückgewinnung nicht mehr zur Verfügung stehen. Insoweit ist eine Änderung der Düngemittelverordnung und eine Verlängerung der Frist zur Anwendung der Trocknungs-Polymere eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung im Grundsatz angegangen werden kann. Bleibt demnach die Düngemittel-Verordnung bezogen auf die Polymer-Vorgabe unverändert, so macht eine Änderung bzw. Fortschreibung der Klärschlamm-Verordnung keinen erkennbaren Sinn.

Es ist zurzeit nicht nachvollziehbar, weshalb – auch mit einer 10jährigen Übergangsfrist – in eine pflichtige Phosphatrückgewinnung aus dem Klärschlamm eingestiegen werden soll.
Zwar soll dieses nur diejenigen Kläranlagen betreffen, die der Größenklasse 4 und 5 zuzuordnen sind. Dieses sind Anlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 10.000 Einwohnerwerten. Tatsache ist, dass zurzeit nicht abschließend und definitiv feststeht, dass das aus Klärschlamm-Aschen zurückgewonnene Phosphat eine uneingeschränkte Pflanzverfügbarkeit (Düngewirksamkeit) aufweist. Insoweit schreibt der Verordnungsentwurf bislang auch keine technischen Verfahren zur Phosphat-Rückgewinnung vor (S. 6 der Begründung des Entwurfs). Es könnte sich daher in der Zukunft ergeben, dass für das Phosphat, welches aus einem mono-verbrannten Klärschlamm zurückgewonnen worden ist, keine Pflanzenverfügbarkeit (Düngewirksamkeit) besteht, mit der Folge, dass unter erhöhten Kostenaufwand und entsprechenden Auswirkungen auf die Höhe der Schmutzwassergebühren eine Phosphat-Rückgewinnung vorgegeben wird, die letztlich keinen Sinn macht. Bei dieser Ausgangslage kann den Abwasser-Gebührenzahlern nicht zugemutet werden, dass weitere Kosten in der Klärschlammentsorgung entstehen, die im Endergebnis keinen Effekt erbringen, weil das zurückgewonnene Phosphat nicht pflanzenverfügbar ist. Insoweit steht bereits der gebührenrechtliche Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten entgegen, wonach der Betreiber einer öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtung gehalten ist, überflüssige oder unnötige Kosten zu Lasten der Schmutzwassergebührenzahler zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund stellt auch eine 10jährige Übergangszeit keinen sachgerechten Weg dar. Vielmehr muss zunächst im Rahmen von Pilotprojekten die Pflanzenverfügbarkeit von monoverbrannten Klärschlämmen inklusive der Rückgewinnung des Phosphats aus diesen Klärschlämmen wissenschaftlich tragfähig und belastbar verifiziert werden. Jedenfalls kann es ab dem 01.01.2025 keine Pflicht für die abwasserbeseitigungspflichtigen Städte und Gemeinden zur Phosphatrückgewinnung geben, wenn sich im Laufe der 10 Jahre durch entsprechende Pilotversuche herausstellt, dass die Phosphatrückgewinnung kein Phosphat erbringt, welches eine Pflanzenverfügbarkeit aufweist.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) haben am 22.10.2015 gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Stellung genommen. Die Stellungnahme kann im Intranet des StGB NRW unter Fachinfo & Service > Fachgebiete/Umwelt, Abfall und Abwasser/BV-Stellungnahme Änderung KlärschlammVO abgerufen werden. Gleichzeitig ist dort auch der Arbeits-Entwurf nebst Begründung abrufbar gestellt.

Az.: II/2 31_02 qu-ko
http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/arbeitsentwurf-zur-aenderung-der-klaerschlammverordnung.html?cHash=0d1889c7521b97a3dfc438311c6564f3

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NRW Umweltminister Remmel verspricht 70-prozentige Förderung für Kläranlagen

Gewässerschutz und Schutz des Trinkwasser geniessen absolute Priorität. Den Eintrag von Schadstoffen an der Quelle zu verhindern, sollte als gesellschaftliches Ziel verstanden werden. Andernfalls sind teure Kläranlagen-Erweiterungen unabwendbar. Das ist das Fazit eines mit 450 Expertinnen und Experten besetzten Fachkongresses auf Einladung des NRW-Umweltministeriums zum Thema „Arzneimittel – Mikroschadstoffe: Welche Maßnahmen sind zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes deutscher Gewässer notwendig?“ am 11.11.2015 in Düsseldorf.
Im Durchschnitt sind in jedem einzelnen Haushalt bis zu 5.000 unterschiedliche Chemikalien vorhanden. Deren Rückstände werden mit dem Haushaltsabwasser entsorgt. Darunter befinden sich laut europäischer Chemikalienagentur mehr als 400 gesundheitsgefährdende, zum Teil krebserregende Chemikalien in vielen verschiedenen Produkten. Dies führt zu Belastungen der Gewässer mit Mikroschadstoffen durch Wasch- und Reinigungsmittel, Kosmetika, synthetischen Duftstoffen, Süßstoffen, Pestiziden, Farben und Lacken sowie Arzneimittelrückständen. „Um unsere Gewässer aktiv zu schützen, bedarf es eines Multibarrierenschutzes, angefangen bei den Quellen, über die Kläranlagen bis hin zu den Wasserwerken“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel. „Mikroschadstoffe, insbesondere Arzneimittel, schaden nachweislich dem Ökosystem Wasser. Unser Ziel muss deshalb sein, den Eintrag schon an der Quelle soweit wie möglich vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, müssen wir die Kläranlagen ertüchtigen, so dass sie den neuen Herausforderungen gerecht werden“, betonte Remmel.
Der Eintrag von Mikroschadstoffen, insbesondere von Arzneimittelrückständen, kann zu weitreichenden Schäden im Ökosystem Wasser führen. Jedes Jahr werden zum Beispiel über 40.000 Tonnen Arzneimittel in Deutschland verkauft. Der Mensch scheidet die Wirkstoffe der Arzneimittel großenteils wieder aus. Konventionelle Kläranlagen halten Arzneimittel und andere Mikroschadstoffe bisher aber nur unzureichend zurück. In der Folge findet man Arzneimittel nicht nur in allen Gewässern sondern zum Teil auch im Meer, im Grundwasser und im Trinkwasser. Bestimmte Betablocker, Anti-Epileptika und Empfängnisverhütungsmittel führen zum Beispiel in Flüssen und Seen zu Schädigungen und Veränderungen von Organen, Geschlechtsmerkmalen und Verhalten bei Fischen und anderen Gewässerlebewesen. „Die Gesellschaft wird immer älter und der medizinische Fortschritt schreitet voran, immer mehr Rückstände von Arzneimitteln gelangen über unsere Kanalisation in unsere Gewässer“, erläuterte Remmel.
Die Lösungen scheinen in der erweiterten Kläranlagen zu liegen
Aber auch andere Haushaltchemikalien, wie das in Geschirrspülmitteln eingesetzte Benzotriazol ist zwischenzeitlich in fast allen Gewässern nachzuweisen. Alleine in den Rhein fließen davon jährlich über vierzig Tonnen. Der Minister sieht daher die Modernisierung der Kläranlagentechnologie als eine der wichtigsten Herausforderungen an, zum Großteil sind die derzeit im Einsatz befindlichen Klärmethoden und Klärtechniken über 30 Jahre alt: „Wir müssen unsere Kläranlagen an die neuen Erkenntnisse und damit Herausforderungen anpassen. Für entsprechende Maßnahmen stellen wir einen Zuschuss für die Investitionskosten von 70 Prozent zur Verfügung. In der Pflicht ist aber nicht nur das Land NRW, sondern vor allem die Bundesregierung. Wir benötigen dringend gesetzliche Vorgaben, um den Eintrag von Arzneimitteln und Mikroschadstoffen in die Gewässer zu vermindern. Gleichzeitig brauchen wir noch stärkere Anreize für die Modernisierung unserer Kläranlagen.“
Neben der Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer, dient die Ertüchtigung von Kläranlagen in NRW auch dem Trinkwasserschutz. Gerade der Wasserqualität entlang der Ruhr kommt unter dem Aspekt „Trinkwasser“ eine besondere Bedeutung zu. Denn die Ruhr ist Grundlage der Wasserversorgung für etwa 5 Millionen Menschen in NRW. „Wir haben bereits vor über fünf Jahren mit dem Programm Reine Ruhr eine Strategie für eine nachhaltige Verbesserung der Gewässer- und Trinkwasserqualität vorgelegt und eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt“, schilderte Remmel. „Das Filtern von Mikroschadstoffen und Arzneimittelrückständen bereits an Kläranlagen dient also auch direkt unserem wichtigsten Lebensmittel, dem Trinkwasser.“
Für die überwiegende Mehrzahl von Mikroschadstoffen gilt, dass sie einer allgegenwärtigen Verwendung unterliegen und damit insbesondere auch über kommunale Kläranlagen in die Gewässer eingetragen werden. Inzwischen liegen sowohl vielfältige Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch aus Machbarkeitsstudien vor; mehr als 100 Machbarkeitsstudien an kommunalen Kläranlagen sind durchgeführt bzw. aktuell in der Ausführung. Hinzu kommen Erfahrungen aus der Praxis: 14 Kläranlagen in NRW haben bereits Technologien zur Eliminierung von Mikroschadstoffen wie Aktivkohlefilter und Ozonung auf freiwilliger Basis gebaut oder planen derzeit die Umsetzung.
Im Auftrag des Umweltbundesamtes hatte Prof. Dr. Erik Gawel vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) untersucht, welche Kosten durch die Kläranlagenerweiterung entstehen können und wie sich diese gegenfinanzieren lassen sowie welchen Beitrag bundesdeutsche Abwasserabgabe für eine Aufrüstung ausgewählter öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 leisten kann (ab 100.000 Einwohner). „Wir gehen davon aus, dass eine Bezuschussung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten für die vierte Reinigungsstufe auf allen Kläranlagen der Größenklasse 5 rund 100 bis 130 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von 15 Jahren erfordert“, erläutert Robert Holländer von der Universität Leipzig.
Damit dürften die Kosten je Kubikmeter Abwasser trotz Förderung in einem nennenswerten Umfang ansteigen und auch vom Gebührenzahler mitzutragen sein. Auf die Gebührenzahler in NRW dürften trotz Förderung noch 10 bis 15 Millionen Euro zukommen (wobei die kleineren Kläranlagen unberücksichtigt bleiben). Dass auch zunächst andere Wege zu prüfen sind, hat der Ruhrverband, selber Betreiber von Kläranlagen und „Vorlieferant“ der Trinkwasserversorger an der Ruhr, vorgemacht. Der Ruhrverband hat sich zu einer zwingenden Einführung aufgrund der damit verbundenen Kosten für die Bürgerinnen und Bürger kritisch positioniert, sieht gleichzeitig aber die Notwendigkeit, eigene Erfahrungen mit solchen Verfahren unter praktischen Betriebsbedingungen zu gewinnen. Dazu diente das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Elimination von Arzneimittelrückständen in kommunalen Kläranlagen“, das der Ruhrverband als Projektleiter im Auftrag des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums (MKULNV) mit mehreren Projektpartnern durchgeführt hat.

Quelle. u.a. https://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2015-11-11/
http://www.lebensraumwasser.com/2015/11/12/nrw-umweltminister-remmel-verspricht-70-prozentige-foerderung-fuer-klaeranlagen/

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Die Wupper – Vom Industriefluss zum „Amazonas des Bergischen Landes“

Kaum ein anderer Fluss in NRW hat eine so wechselvolle Geschichte hinter sich wie die Wupper. Noch 1973 gab es in Leichlingen an den direkt an der Wupper gelegenen Schulen im Sommer „Stinkefrei“. Heute, rund 40 Jahre später wandern wieder erste Lachse die Wupper hinauf.
Die Wupper entspringt als Wipper nahe der Ortschaft Börlinghausen im Bergischen Land. Nach 400 Metern Höhendifferenz und rund 116 Kilometern Fließstrecke mündet sie bei Leverkusen mit durchschnittlich 17 Kubikmetern Wasser pro Sekunde in den Rhein. Auf ihrem Weg durchs Bergische Land durchfließt sie ein Einzugsgebiet von 827 km2. Hohe Niederschläge, das große Einzugsgebiet und die 400 Meter Höhendifferenz bewirkten immer wieder starke Hochwässer. Inzwischen sorgen 16 Stauseen bzw. Talsperren für einen gleichmäßigeren Hochwasserabfluss. Die Dynamik des Flusses und sein klares, kaltes und sauerstoffreiches Wasser ermöglichte die Entwicklung guter Fischestände. Arten wie Forelle, Lachs oder Aal waren bis zur Industrialisierung Grundlage der Wupper-Fischerei. Von dieser Zeit zeugen heute noch Ortsbezeichnungen wie „Lachsfang“ im Solinger Stadtteil Burg.
1527 verlieh der Herzog von Berg den Gemeinden Barmen und Elberfeld das Exklusivrecht für die Garnbleiche. Damit setzte eine Entwicklung der Wupper zum späteren sog. „Industriefluss“ ein. In der Folge entwickelte sich die Textilfabrikation mit Färbereien, Webereien und später auch der Maschinenbau und die Metall verarbeitende Industrie. So kam es wie es kommen musste: Die Wupper wurde zum „schwarzen Fluss“. Die Fischerei erlosch komplett, der letzte Lachs wurde 1830 gefangen. Im 19. Jahrhundert wuchs die Bevölkerung entlang der Wupper stark an, die Abwässer flossen ohne Kanalisation und ungeklärt in die Wupper. Die Folge: Zwischen 1849 und 1867 kam es zu mehreren Typhus- und Cholera- Epidemien. Ab dem beginnenden 20. Jahrhundert verbesserte sich die Wasserqualität langsam und schrittweise mit dem Bau der ersten Kanalisationen und einfachen Kläranlagen. Aufgrund stofflicher Belastungen durch Haushaltsabwässer und viele andere Gewerbe- und Industriechemikalien blieb die Situation aber noch bis weit in das 21. Jahrhundert kritisch.
Ab etwa 1990 ging es dann mit der Wasserqualität endlich weiter bergauf: Denn immer modernere Produktionsverfahren in der Industrie, effizientere Kläranlagen und behördliche Überwachung der Wasserqualität nach europäischen Standards führten z.B. dazu, dass die Internationale Kommission zum Schutze des Rheins die Wupper und ihr Seitengewässer Dhünn in das Programm „Lachs 2000″ aufnahm. So wurden ab 1993 Meerforellen und Lachse in den Oberläufen von Wupper und Dhünn ausgewildert. Und der Erfolg blieb nicht aus: 1998 kehrten nach mehrjährigem Aufenthalt im Meer die ersten Wanderfische durch die Wupper zurück in die Dhünn.
Im Sinne der Europäischen Wasser-Rahmenrichtlinie erfüllt die Wupper noch an keinem Abschnitt alle Kriterien für den guten ökologischen Zustand. Doch die Zeichen allmählicher Verbesserung mehren sich. Immerhin ist die Wupper heute schon über weite Strecken so sauber und ihre Ufer so naturnah, dass sie von landesweit eher selteneren und anspruchsvollen Fischarten wie Elritze, Groppe, Bachneunauge oder Bachschmerlen besiedelt wird. Streckenweise in Naturschutzgebiete eingebettet, ist die Wupper längst von örtlichen Tourismusveranstaltern entdeckt und entsprechend vermarktet worden, Fernsehberichte titeln bisweilen von der Wupper als dem „Amazonas des Bergischen Landes“.

Mehr zur Wupper:
www.lanuv.nrw.de
Mehr zu Gewässern in NRW:
http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/Hauptseite

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Prüfung privater Abwasserleitungen

Mit der rechtlichen Neuregelung zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen in NRW wurde auch die Zuständigkeit für die diesbezügliche Beratung geändert: Zuständig ist nun die Verbraucherberatung NRW, welche bereits ein landesweites Verbrauchertelefon eingerichtet hat. Darüber hinaus wurde ein Informationsflyer erstellt, welcher auch durch die Städte und Gemeinden bezogen werden kann.Mehr:

http://www.fischer-teamplan.de/unternehmen/aktuelles/nachrichten/details/beratung-in-nrw/

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Martin Weyand zur NRW-Initiative zu Nitrat im Bundesrat

Nordrhein-Westfalen hat heute einen Antrag zur Dünge-Verordnung in den Bundesrat eingebracht. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die Dünge-Verordnung zügig zu reformieren, um die Belastung der Gewässer mit Nitrat aus landwirtschaftlicher Düngung wirksam zu reduzieren.

Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:
„Die Wasserwirtschaft unterstützt die Forderungen Nordrhein-Westfalens ausdrücklich. Die Fakten liegen auf dem Tisch: In vielen Regionen Deutschlands ist in den letzten Jahren die Nitratbelastung im Grundwasser deutlich angestiegen. Der Grundwassergrenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter wird zunehmend überschritten. Dies betrifft zunehmend auch Grundwasser, das für die Trinkwassergewinnung genutzt wird. Ursache des Anstiegs ist in der Regel die Überdüngung in der Landwirtschaft, die endlich wirksam gestoppt werden muss. Dreh- und Angelpunkt ist die von der EU-Kommission angemahnte Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in die Düngeverordnung. Ziel muss sein, auch in Deutschland den Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser einzuhalten. Wird der Grenzwert überschritten, darf es keine Karenz geben: Es kann dann nur noch ein Düngestopp im Rahmen eines Nitrataktionsprogrammes lokal folgen. Erforderlich ist es dabei, nach der EU-Richtlinie an der Verschmutzungsquelle Landwirtschaft anzusetzen, statt aus den Wasserwerken Reparaturbetriebe zum Ausgleich von Verunreinigungen durch Dritte zu machen.

Die EU-Nitratrichtlinie muss endlich vollständig in der Düngeverordnung umgesetzt werden – das gilt gleichermaßen für die zur Vermeidung der Gewässerbelastungen mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln notwendigen Maßnahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Tochterrichtlinien. Die maximal zulässige Stickstoffabgabe von allen organischen Düngern (einschliesslich der Gärreste und Mineraldünger) ist analog zur EU-Vorgabe auf die Obergrenze von 170 kg N/ha und Jahr auf Ackerland und Grünland zu begrenzen. Die in der Düngeverordnung vorgesehenen Ausnahmen und Verrechnungsmöglichkeiten sind zu streichen, mit denen diese Obergrenze unterlaufen werden kann. Die Einhaltung dieser Vorgaben muss streng kontrolliert werden, ein Verstoß sollte ordnungsrechtlich sanktioniert werden können. Notwendig ist auch die Festlegung einer Nährstoffbilanzierung aller stickstoffhaltigen Dünger und deren Überwachung.

Der Bundesrat kritisiert zu Recht den derzeitigen Stillstand bei der geplanten Novellierung der Düngeverordnung, obwohl bereits seit Oktober 2012 ein umfassender Evaluierungs-Bericht einer Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Düngeverordnung vorliege, der konkrete Regelungsvorschläge enthalte. Der BDEW fordert die Bundesregierung angesichts des Bundesrats-Votums auf, jetzt zügig eine Dünge-Verordnung zu verabschieden, die den Interessen des Gewässer- und Trinkwasserschutzes gerecht wird.“

https://www.bdew.de/internet.nsf/id/20141107-ps-martin-weyand-zur-nrw-initiative-zu-nitrat-im-bundesrat-de

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Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen startet „Projekt Kanaldichtheit“

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will Hausbesitzern den Einstieg in die Materie „Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen“ erleichtern und sie mit dem nötigen Rüstzeug für eine Kontrolle und eventuelle Sanierung wappnen. Dazu startete die Verbraucherzentrale am 18. August 2014 das Projekt Kanaldichtheit, das bis Ende 2016 mit einem speziellen Informations- und Beratungsangebot laufen soll. Finanziert wird das Projekt mit Mitteln des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Auf den Weg gebracht wird es auch in enger Abstimmung mit den Kommunen. Aufgabe des fünfköpfigen Teams ist es, Ratsuchenden nicht nur den Weg durch Paragrafen und Bestimmungen rund um eine Zustands- und Funktionsprüfung ihres Kanalanschlusses zu ebnen, sondern ihnen auch mit rechtlichem Rat bei der Wahl eines geeigneten Prüfunternehmens oder bei Unstimmigkeiten mit einem Handwerksbetrieb zur Seite zu stehen. Das passiert anschaulich und kostenlos an vier Tagen in der Woche am Telefon sowie über E-Mail-Beratung und Informationen im Internet.

www.vz-nrw.de/kanal  

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Hendricks will klimafreundlichere Kläranlagen

Die Bundesregierung sieht klimafreundlichere Kläranlagen als Möglichkeit, um das Ziel von 40 Prozent weniger Treibhausgasen bis 2020 noch zu schaffen.
Bisher läuft es nur auf 33 Prozent weniger hinaus. «Die Lücke von sieben Prozent macht 85 Millionen Tonnen CO2 aus», sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) am Donnerstag beim Besuch einer Kläranlage im nordrhein-westfälischen Isselburg.

http://www.shz.de/nachrichten/deutschland-welt/politik/hendricks-will-klimafreundlichere-klaeranlagen-id7463906.html

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Siegen: Beratung rund um Kanalprüfungen

Das neue „Projekt Kanaldichtheit“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will Hausbesitzern fundierte Hilfe rund ums Thema gewähren. Auch im Siegerland gibt es …mehr:

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/beratung-rund-um-kanalpruefungen-aimp-id9772205.html

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Starkregen in Nordrhein-Westfalen: mehr als 100-jährliches Regenereignis in Münster

292 mm Regen fielen im Raum Münster (Nordrhein-Westfalen) am Abend des 28. Juli 2014 innerhalb von nur sieben Stunden. Das ist nach Angaben des Landesumweltamts LANUV einer der höchsten in Deutschland jemals gemessenen Werte. Der Hauptanteil, nämlich 220 mm, ging in der sehr kurzen Zeit zwischen 19.45 Uhr und 21.20 Uhr nieder. Die gemessene Niederschlagsmenge ist damit mehr als viermal so hoch, wie der langjährige Mittelwert für den gesamten Monat Juli. In der Folge stiegen auch die Pegel im Gewässereinzugsgebiet der Ems stark an, am Pegel Greven etwa erhöhte sich der Abfluss von rund 9 auf 130 m3/s. Die durch Vergleich mit KOSTRA DWD 2000 ermittelten Jährlichkeiten der einzelnen Dauerstufen lagen in allen Fällen sehr weit jenseits einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren, so das LANUV. Die bislang in Deutschland höchste gemessene Niederschlagsmenge seit Aufzeichnungsbeginn wurde am 12./13. August 2002 an der Station Zinnwald/Erzgebirge mit 312 mm ermittelt – allerdings über einen Zeitraum von 24 Stunden. Damals führte der Regen zu dem verheerenden Hochwasser im Elbegebiet.

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Position der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (agw) zu den Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft zwischen den USA und der Europäischen Union (TTIP)

Bergheim, den 03.07.2014: „Die Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen nehmen als öffentliche Körperschaften gesetzliche Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung, wahr. Die agw begrüßt grundsätzlich die mit einem transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union verfolgten Ziele. Allerdings ist aus Sicht der agw der Verhandlungsumfang zu hinterfragen. Dies betrifft insbesondere den Bereich der öffentlichen Dienstleistungen, die als Bestandteil der Daseinsvorsorge in den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich geregelt sind. Da diese öffentlichen Dienstleistungen neben der produzierenden Industrie wesentliche Bestandteile des Verhandlungsmandats sein sollen, fordert die agw, Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, insbesondere, wenn sie die Bereiche der Wasserver- und Abwasserentsorgung betreffen, aus den Verhandlungen auszunehmen….“

http://www.agw-nrw.de/

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NRW setzt Expertenkommission zur Verhinderung von Legionellen- Epidemien ein

Als Konsequenz aus der Legionellen-Epidemie in Warstein im vorigen Jahr hat Nordrhein-Westfalen eine Expertenkommission aus Fachleuten der Bereiche Mikrobiologie, Hygiene und Abwasser eingesetzt. Die Expertenkommission soll wissenschaftliche und technische Vorsorgemaßnahmen entwickeln, damit eine Legionellen-Epidemie wie die in Warstein künftig verhindert werden kann. Des Weiteren soll die Kommission prüfen, welche Anforderungen an die Überwachung von Gewässern, Rückkühlwerken, Wasser- und Abwasseranlagen sowie an deren technische Nachrüstung gestellt werden müssen. Im August 2013 kam es in Warstein zu einer der größten Legionellen-Massenerkrankung, die es in Deutschland jemals gegeben hat. 159 Menschen erkrankten dabei, zwei Menschen starben. Als Quellen für die Legionellenverbreitung wurden Rückkühlwerke identifiziert. Rückkühlanlagen kommen in unterschiedlichen Ausführungen sowohl in Industriebetrieben als auch in Verbindung mit Klimaanlagen für große Gebäude, wie Krankenhäuser oder Hotels, zum Einsatz. In solchen Anlagen hat die Umgebungsluft direkten Kontakt mit dem Kühlwasser. Da das Kühlwasser in einem Kreislauf bleibt, können sich dort bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden. Der vom Land NRW eingesetzten Experten-Kommission gehören
Dr. Christian Lück (TU Dresden),
Prof. Dr. Martin Exner (Universität Bonn),
Dr. Regine Szewzyk (Umweltbundesamt),
Prof. Dr. Caroline Herr (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit),
Prof. Dr. Philippe Hartemann (Université de Lorraine, Nancy) und
Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Rosenwinkel (Universität Hannover) an.

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NRW: Info-Veranstaltung SüwV -hier die Vorträge und Präsentationen

Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – Alles neu? Wie müssen Anlagenbetreiber tätig werden?
Gemeinsame Informationsveranstaltung von KommunalAgenturNRW GmbH, DWA und Städte- und Gemeindebund NRW zur Selbstüberwachungsverordnung Abwasser . Die Vorträge vom Dezember finden Sie hier.
http://www.dwa-nrw.de/SüwVO-Abwasser.html

Die Vorträge im Einzelnen

Rechtsrahmen der neuen SüwVO Abw
Dr. Peter Queitsch, Städte- und Gemeindebund NRW e.V. KommunalAgenturNRW GmbH
Anforderungen aus Sicht des Umweltministeriums
Dr. Viktor Mertsch, MKULNV NRW
Wer sind die anerkannten Sachkundigen?
Claudia Koll-Sarfeld, KommunalAgenturNRW
Praxisbericht zu geforderten Messungen an Becken
Michael Becker, Emschergenossenschaft/ Lippe-verband, Essen
Messeinrichtungen – eine Herausforderung für Planer und Betreiber
Stefan Koenen, Tuttahs & Meyer Ingenieur-gesellschaft, Bochum
Die neue SüwVO Abw und ihre Auswirkungen für Kommunen
Michael Grimm, Stadt Münster
Technische Anforderungen bei der Grundstücksentwässerung
Dagmar Carina Schaaf,
KommunalAgenturNRW

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Private Abwasserleitungen: neue Verordnung in Nordrhein-Westfalen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 17. Oktober 2013 einer Verordnung der Landesregierung zugestimmt, mit der die Anforderungen an die Zustandsund Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Mit dieser Verordnung ist nach Angaben der Landesregierung die „Neuregelung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen abgeschlossen und Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen.“ Folgende Punkte werden durch die Verordnung neu geregelt: 1. Die Verordnung stellt klar, dass nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes derjenige, der eine private Abwasserleitung betreibt, verpflichtet ist, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen. Das WHG gilt uneingeschränkt für alle Bundesländer. Die Anforderungen an die Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen richten sich grundsätzlich nach den bundesweit allgemein anerkannten Regeln der Technik in Form der DIN 1986 Teil 30 und der DIN EN 1610. 2. In Wasserschutzgebieten werden für die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden die erstmaligen Prüffristen bis zum 31. Dezember 2015 beibehalten. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden. 3. Wird ein Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen, so muss die Erstprüfung innerhalb von sieben Jahren nachgeholt werden. 4. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind weiterhin bis spätestens zum 31. Dezember 2020 solche bestehenden Abwasserleitungen zu prüfen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen. 5. Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden keine landesrechtlichen Vorgaben gemacht. Die Kommunen können allerdings ihrerseits durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist, je nach Anforderung der örtlichen Abwasserkonzeption, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung vorzulegen ist. 6. Ergibt sich nach der Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis, so sind große Schäden kurzfristig sanieren zu lassen. Bei mittleren Schäden (Schadensklasse B) ist eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren durchzuführen. Geringe Schäden müssen nicht saniert werden. 7. Mit der Rechtsverordnung werden auch die Qualifikationsanforderungen an die Prüfenden festgeschrieben. Die Anerkennung dieser Sachkundigen kann widerrufen werden, wenn die Sachkunde nicht mehr vorliegt oder der Sachkundige die für seine Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. 8. Die Städte und Gemeinden sollen weiterhin in ihrer örtlichen Kompetenz die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über die Durchführung der Funktionsprüfung unterrichten und beraten sowie durch Satzung unter bestimmten Voraussetzungen Fristen für die erstmalige Prüfung festlegen und sich Prüfbescheinigungen vorlegen lassen können.

www.gfa-news.de webcode/20131018_001

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Bildungsscheck in Nordrhein- Westfalen – auch DWA-Angebote werden gefördert

Ab sofort fördert das Land Nordrhein- Westfalen Fortbildungen für Fachkräfte nicht mehr mit maximal 500 Euro, sondern mit maximal 2000 Euro pro Jahr. Fachkräfte, die sich beruflich qualifizieren, ihre fachlichen Kompetenzen ausbauen oder Schlüsselqualifikationen erwerben wollen, können sich über den sogenannten Bildungsscheck die Hälfte ihrer Fortbildungskosten, maximal 2000 Euro, erstatten lassen. Betriebe haben die Möglichkeit, bis zu 20 Bildungsschecks im Jahr zu beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich Wohnort oder Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen befinden. Das Sonderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gilt bis Ende 2015. Förderungen können auch für Bildungsveranstaltungen der DWA beantragt werden.

www.gfa-news.de
webcode/20130918_004

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Nordrhein-Westfalen erhöht Wasserentnahmeentgelt um gut zehn Prozent

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das 2004 eingeführte Wasserentnahmeentgelt Anfang April 2013 um rund zehn Prozent erhöht. Statt wie bisher 4,5 Cent pro Kubikmeter werden jetzt 5,0 Cent/m³ für die Wasserentnahme fällig [Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Nr. 9 vom 2. April 2013, S. 147–154]. Die Erhöhung gilt nicht für Sonderbereiche. So beträgt das Wasserentnahmeentgelt für die Kühlwassernutzung weiterhin 3,5 Cent/m³. Für Entnahmen, die ausschließlich der Kühlwassernutzung dienen, bei denen das Wasser dem Gewässer unmittelbar wieder zugeführt wird (Durchlaufkühlung), beträgt das Wasserentnahmeentgelt weiterhin 0,35 Cent/m³. Durch die Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes verspricht sich die Landesregierung Mehreinnahmen von rund 9,4 Millionen Euro jährlich, für 2013 hat die Landesregierung aus dem Wasserentnahmeentgelt Einnahmen von 109 Millionen Euro eingeplant.

www.gfa-news.de
Webcode: 20130411_002

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80 000 Flächen in Nordrhein-Westfalen unter Altlastenverdacht

In Nordrhein-Westfalen stehen derzeit rund 80 000 Flächen aufgrund einer früheren industriellen Nutzung oder als alte Bergbaustandorte unter Altlasten-Verdacht. Sanierungsmaßnahmen mussten bisher bei gut 6200 Flächen durchgeführt werden. Die Entscheidung, ob eine Sanierung durchgeführt werden muss, trifft das Land auf Basis der Erfassung der Flächen und aufgrund von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung. Diese wurden in 18 000 Fällen abgeschlossen. Etwa 30 Prozent der altlastenverdächtigen Flächen sind noch nicht ausreichend bewertet, bei den restlichen Flächen besteht kein akuter Handlungsbedarf. Diese Zahlen und Fakten nannte Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) Ende Januar 2013 in Düsseldorf im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung von Umweltund Wirtschaftsministerium zu den Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im Altlastensanie rungsverband NRW (AAV), der in NRW für die Altlastensanierung zuständig ist.

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Dichtheitsprüfung: Härtefallfonds für private Kanalsanierung

DÜSSELDORF Die rot-grüne Koalition in NRW hat sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren geeinigt. Für Wohnhäuser außerhalb von Wasserschutzgebieten solle es keine Prüffristen geben. Für Härtefälle …mehr:

http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/region/hierundheute/Haertefallfonds-fuer-private-Kanalsanierung;art1544,1803190

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Dichtheitsprüfung wird in Nordrhein-Westfalen nicht ausgesetzt

Die Dichtheitsprüfung für private Grundstücksentwässerungsanlagen wird in Nordrhein-Westfalen vorerst nicht ausgesetzt. Das Umweltministerium will an der Pflicht zur Überprüfung festhalten. Es widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen, Gesetze auf der Vollzugsebene auszusetzen, teilte das Umweltministerium Ende September in seiner Antwort (Landtags- Drucksache 16/982) auf eine Kleine Anfrage der FDP im nordrhein-westfälischen Landtag mit. In der Anfrage hatte die FDP angeregt, die Dichtheitsprüfung bis zur Bundestagswahl 2013 auszusetzen.

www.gfa-news.de
Webcode: 20121010_006

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Vorerst kein Fracking in Nordrhein-Westfalen

Fracking bleibt in Nordrhein-Westfalen untersagt. In NRW wird es bis auf Weiteres keine Genehmigungen für die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas- Lagerstätten unter Einsatz von Chemikalien (Fracking) geben. Darauf haben sich die zuständigen Landesministerien für Wirtschaft und Umwelt Anfang September 2012 nach Auswertung einer Risikostudie zur Bohrtechnologie geeinigt. Die Ministerien folgen mit dem Beschluss den Empfehlungen der Gutachter. Diese hatten aufgrund der unsicheren Datenlage und der nicht auszuschließenden Umweltrisiken von Fracking-Aktivitäten in Wasserschutzgebieten, in Wassergewinnungsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung, in Heilquellenschutzgebieten sowie im Bereich von Mineralvorkommen abgeraten. Die Entscheidung der Landesregierung bedeutet allerdings kein endgültiges Aus für Fracking in NRW. Stattdessen soll der vorläufige Stopp für die Gewinnung weiterer Erkenntnisse genutzt werden. Politik, Umweltverbände, Unternehmen und Wissenschaft sollen gemeinsam überlegen, welche konkreten Erkenntnisse neue Erkundungen liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen. Liegt dieses Anforderungsprofil für Erkundungsbohrungen vor, sollen die zuständigen Behörden die Genehmigung von Erkundungsbohrungen ohne Fracking im Einzelfall prüfen.

www.gfa-news.de
Webcode: 20120910_001

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Dichtheitsprüfung in NRW bis 2026?

In Nordrhein-Westfalen scheint wieder Bewegung in die Diskussion um die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu kommen. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat sich die rot-grüne Landesregierung auf die wesentlichen Eckpunkte verständigt. Danach sollen auch weiterhin alle Hausbesitzer in NRW zur regelmäßigen Überprüfung der Abwasserrohre verpflichtet werden. Die in der jüngeren Vergangenheit diskutierte Befreiung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem Wasserverbrauch von weniger als 200 m³ pro Jahr wird nicht kommen. Die Frist für die erstmalige Überprüfung wird aber wohl bis 2026 verlängert, ursprünglich war einmal 2015 vorgesehen. Für einkommensschwache Haushalte werden zudem Förderprogramme diskutiert. Von Seiten der Regierungsparteien ist derzeit keine Bestätigung der Medienberichte zu erhalten. Sie verweisen auf die noch laufenden Expertengespräche und darauf, dass noch kein Gesetzentwurf vorliegt.

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Verwirrung um geplante Pflicht zu Kanalprüfung

Viele Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen sind verunsichert: Müssen sie ihre privaten Abwasserkanäle auf undichte Stellen überprüfen lassen? Nach geltendem Recht sind sie dazu verpflichtet: Eine Dichtheitsprüfung muss in der Regel bis Ende 2015 vorgenommen worden sein. Für einen solchen „Kanal-TÜV“ sind mehrere Hundert Euro fällig; eine Reparatur kann je nach Höhe des Schadens leicht ein Vielfaches kosten.
Zu Jahresbeginn wollte die rot-grüne Landesregierung die Vorschriften zur Dichtheitsprüfung „vereinfachen“, wie Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) betonte. Doch die Änderungen, die auf heftigen Widerstand insbesondere des Handwerks stießen, kamen …mehr:

http://nachrichten.rp-online.de/politik/verwirrung-um-geplante-pflicht-zu-kanalpruefung-1.2939736

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Landesregierung: Kanäle müssen funktionsfähig und dicht sein

Leitungen in Wasserschutzgebieten und bei gewerblicher Nutzung müssen bis 2015/2020 geprüft werden – Keine zusätzlichen landesgesetzlichen Vorgaben außerhalb von Schutzgebieten für Privathaushalte
Die nordrhein-westfälische Landesregierung schlägt vor, das Landeswassergesetz bürgerfreundlich zu novellieren und damit Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. „Die bundesgesetzliche Vorgabe, dass Kanäle funktionsfähig und dicht sein müssen, gilt für alle und somit auch in NRW“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. Allerdings hat sich die Regelung der früheren CDU/FDP-Landesregierung mit starren Fristen für eine Prüfung auf Dichtheit als bürgerunfreundlich und nicht praktikabel erwiesen. „Wir schaffen jetzt mit der Novellierung Erleichterungen, ohne den Anspruch an einen umfassenden Boden- und Gewässerschutz zu schwächen“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.
Wasser ist nach Aussagen des Ministers eine elementare Ressource und eine unverzichtbare Grundlage für das Leben von Mensch, Flora und Fauna. „Es ist daher erforderlich, Grund- und Oberflächengewässer nachhaltig zu schützen“, betonte der Minister. Das Land NRW wird deshalb zeitgleich zur Novellierung des Landeswassergesetzes ein Monitoring-Programm auflegen, das mögliche Beeinträchtigungen des Grundwassers durch undichte private Abwasserleitungen über einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht. Dies kündigte Remmel nach Beratungen an. „Gegenüber der bisherigen Regelung aus Zeiten der CDU und FDP soll die Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Abwasserkanälen im Verfahren und vom Umfang her vereinfacht und die Umwelt trotzdem geschützt werden“, sagte Minister Remmel.
Die Landesregierung schlägt vor, folgende Eckpunkte zur Grundlage einer neuen Regelung zu machen:
1. Nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes ist derjenige, der eine Abwasseranlage (Kanal) betreibt, verpflichtet ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Das WHG gilt uneingeschränkt für alle Bundesländer, auch für Nordrhein-Westfalen. Die Anforderungen an die Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen richten sich grundsätzlich nach den bundesweit allgemein anerkannten Regeln der Technik in Form der DIN 1986 Teil 30 und der DIN EN 1610. Danach ist alle 30 Jahre eine Überprüfung der Kanäle, egal ob privat oder öffentlich, durchzuführen.
2. In Wasserschutzgebieten sollen die geltenden erstmaligen Prüffristen bis zum 31. Dezember 2015 beibehalten werden für die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden, alle anderen Abwasserleitungen müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden.
3. Außerhalb der Wasserschutzgebiete sollen weiterhin bis spätestens zum 31. Dezember 2020 solche bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen.
4. Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden keine landesrechtlichen Vorgaben gemacht. Die Kommunen können allerdings ihrerseits durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist, je nach Anforderung der örtlichen Abwasserkonzeption, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung vorzulegen ist.
5. Ergibt sich nach der Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis, sollte lediglich bei einsturzgefährdeten Abwasserleitungen (Schadensklasse A) eine kurzfristige Sanierungsfrist vorgegeben werden. Bei mittleren Schäden (Schadensklasse B) soll eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren durchgeführt werden. Geringfügige Schäden müssen nicht saniert werden. Durch einheitliche Anforderungen im Wege einer Rechtsverordnung sollen die Qualifikationsanforderungen an die Prüfenden sowie die Qualitätsanforderungen an die Prüfungsmethoden konkretisiert und festgeschrieben werden.
6. Städte und Gemeinden sollen weiterhin in ihrer örtlichen Kompetenz die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über die Durchführung der Funktionsprüfung unterrichten und beraten sowie durch Satzung unter bestimmten Voraussetzungen Fristen für die erstmalige Prüfung festlegen und sich Prüfbescheinigungen vorlegen lassen können.
7. Die Landesregierung stellt bis zu zehn Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Ressourcenschonende Abwasserbeseitigung“ für die Sanierung privater Kanäle zur Verfügung. Eine Unterstützung in Härtefällen ist vorgesehen.
8. Das Land NRW wird sich wegen der unzureichenden Vorgaben des Bundesrechts und der unterschiedlichen Auslegungsvarianten in den Ländern bei der Bundesregierung für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen. Die Landesregierung schlägt diesen Weg vor und würde dann im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens eine Verordnung zur Umsetzung mit diesen Inhalten vorlegen.

http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse121024.php

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Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe.NRW eingerichtet

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen hat das Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe.NRW ins Leben gerufen. Ziele sind, den nationalen und internationalen Erfahrungsaustausch zu fördern, Kompetenzen sowie vorhandenes Wissen zu bündeln und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Arbeiten erfolgen in Kooperation mit dem DWA-Landesverband Nordrhein- Westfalen und dem Cluster Umwelttechnologien. NRW. Das Kompetenzzentrum soll zudem beratend als Gesprächspartner für Kommunen sowie für Trinkwasserver- und Abwasserentsorger zur Verfügung stehen und den internationalen Erfahrungsaustausch – insbesondere mit der Schweiz und den Niederlanden – fördern.

www.gfa-news.de
Webcode: 20120814_001

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Gesetzentwurf der NRW-Opposition zur Grundstücksentwässerung stößt auf breite Ablehnung

Der Mitte Juni von den nordrhein-westfälischen Oppositionsparteien CDU und FDP vorgelegte Entwurf zur Änderung des Wassergesetzes stößt auf breiten Widerstand in der Abwasserwirtschaft. So geht der CDU/FDP-Gesetzentwurf von einer grundsätzlichen Dichtheit aller in NRW liegenden Grundstücksentwässerungsanlagen aus. Eine Überprüfung dieser Systeme soll nur bei einem konkreten Verdacht erforderlich sein. Des Weiteren impliziert der Gesetzentwurf, dass durch den Einsatz von Hochdruckreinigung und anderer Spezialmaschinen Schäden an den Leitungen verursacht werden. In einer gemeinsamen Erklärung widersprechen die DWA, der Güteschutz Grundstücksentwässerung, der Güteschutz Kanalbau sowie der VDRK Verband der Rohr- und Kanaltechdiesen Annahmen der NRW-Oppositionsparteien. Zur Behauptung der grundsätzlichen Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlagen heißt es in der Gemeinsamen Erklärung: „Dies widerspricht deutlich den seit Jahren bekannten Tatsachen, wonach rund zwei Drittel aller Grundstücksentwässerungsanlagen Undichtheiten aufweisen.“ Und auch bezüglich der im Gesetzentwurf behaupteten Schäden durch die Hochdruckreinigung nehmen die Kanalexperten eine deutlich andere Position ein. Sie verweisen darauf, dass die Hochdruckreinigung seit Mitte des letzten Jahrhunderts praktiziert wird und keinerlei Erfahrungswerte bekannt seien, die eine „vielfache Beschädigung“ von Leitungen durch den Einsatz dieser Geräte aufweisen. Bei Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik seien Schäden durch die Hochdruckreinigung so gut wie ausgeschlossen, so die Verbände in der Gemeinsamen Erklärung.

www.gfa-news.de Webcode: 20120731_001

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Neue NRW-Landesregierung setzt bei Wasser auf Ökologie und Nachhaltigkeit

Die Kriterien Ökologie und Nachhaltigkeit ziehen sich als roter Faden durch die zukünftige Wasserpolitik in Nordrhein- Westfalen. Die Koalitionspartner SPD und Grüne haben sich in ihrem Mitte Juni vereinbarten Koalitionsvertrag auf ein entsprechendes Vorgehen in allen Teilbereichen der Wasserwirtschaft verständigt. So soll bei der Bekämpfung von Gewässerbelastungen verstärkt an der Quelle angesetzt werden. Kern hierbei ist die Weiterentwicklung des Programms Reine Ruhr zum „Masterplan Wasser NRW“. Dieser soll ein umfassendes Programm zur Reduzierung der Einleitung gefährlicher Stoffe, eine Verbesserung der Gewässerqualität und des Lebensraumes Fließgewässer, eine nachhaltige Weiterentwicklung der Ver- und Entsorgung, der Wasserforschung sowie der Förderung der Chancen der Wasserwirtschaft enthalten. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wollen die Koalitionspartner zum nachhaltigen Gewässer- und Grundwasserschutz konsequent umsetzen. Dies erfordert nach Ansicht der neuen Landesregierung auch eine Überarbeitung der bisherigen Planungen – in Kooperation mit allen Akteuren – sowie eine sichere Finanzierung. In erster Linie sollen hierfür die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt verwendet werden. Stärken will die neue Landesregierung zudem die Position der öffentlichen Hand. So will NRW das bundesweite Wasserrecht mit einer Novelle des Landeswassergesetzes umsetzen und dabei die landesrechtlichen Handlungsspielräume in Richtung öffentliche Verantwortung nutzen. Vorgesehen ist, die Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen, zum Beispiel durch eine interkommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, zu erleichtern und auch die Kooperation zwischen Kommunen und Wasserwirtschaftsverbänden, Stichwort Übertragung der Kanalnetze, zu verbessern. Das Vorsorgeprinzip steht für die Landesregierung beim Streitthema Funktionsprüfung von Abwasserkanälen im Vordergrund. NRW werde bei der Regelung der Funktionsprüfung von Abwasserkanälen eine dem Gewässerschutz verpflichtete Vorsorgepolitik gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes fortsetzen, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. Konkret strebt die Landesregierung kürzere Fristen in Wasserschutzgebieten sowie längere Fristen (20 bis 30 Jahre) in Siedlungsgebieten mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern an. Fördermöglichkeiten sollen dabei soziale Härten abfedern. Parallel zum eigenen Vorgehen will die Landesregierung eine bundeseinheitliche Regelung – Verordnung zum Wasserhaushaltsgesetz – schnellstmöglich auf den Weg bringen. Ebenfalls zum Schutz der Gewässer setzt NRW auf eine Ausweitung der Altlastenerkundung und -sanierung. Vorgesehen ist hier vor allem der Aufbau einer langfristigen aufgabenadäquaten Finanzierung. Die Finanzierung der Altlastensanierung und –aufbereitung aus Mitteln des Wasserentnahmeentgeltes sei hierbei ein wichtiger Schritt gewesen, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. Der Schutz des Wassers steht auch beim Thema Fracking im Vordergrund. Unkonventionelles Erdgas mit giftigen Chemikalien zu suchen und zu gewinnen, hält die neue Landesregierung für nicht verantwortbar. SPD und Grüne wollen aus diesem Grund keine Genehmigungen für Erdgas-Probebohrungen und Fracking-Maßnahmen zulassen. Dies könne erst erfolgen, wenn die nötigen Datengrundlagen zur Bewertung vorhanden seien und zweifelsfrei geklärt sei, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen sei, so der Koalitionsvertrag. Der vollständige Koalitionsvertrag steht im Internet zum Download bereit:

www.gfa-news.de Webcode: 20120613_001

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Nordrhein-Westfalen: Novellierung von § 61a Landeswassergesetz abgebrochen

Mit der Selbstauflösung des nordrheinwestfälischen Landtags enden die parlamentarischen Vorgänge, mit denen die Pflicht zur Prüfung privater Abwasseranlagen gelockert werden sollte. Die Gesetzesvorlagen zur Novellierung von § 61a Landeswassergesetz, die CDU und FDP sowie SPD und Grüne um den Jahreswechsel 2011/2012 eingebracht haben, sind hinfällig geworden. Dies folgt aus § 109 der Geschäftsordnung des Landtags: „Am Ende der Wahlperiode oder im Falle der Auflösung des Landtags gelten alle Vorlagen … als erledigt. Dies gilt nicht für Petitionen.“ Das Landeswassergesetz, und damit die Prüfpflicht für private Abwasseranlagen, gelten also unverändert weiter.

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DIE LINKE: Zur Dichtheitsprüfung: Landesregierung handelt verfassungswidrig

Auswertung der Stellungnahme des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Landeswassergesetz, insbesondere §61a Landeswassergesetz
Der juristische Dienst des Landtags von NRW hat eine Begutachtung der Dichtheitsprüfung im Auftrag der Fraktion DIE LINKE durchgeführt. Insbesondere sollte die Frage beantwortet werden, ob § 61a Landeswassergesetz (LWG) in Einklang mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes steht und ob das Land überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz für die Dichtheitsprüfung hat. Kernaussagen des Gutachtens werden im Folgenden wiedergegeben

Die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen ist 1995 in § 45 Abs. 6 und 7 der Landesbauordnung eingeführt worden. 2007 sind die Vorschriften nahezu wortgleich in § 61a LWG überführt worden.Im Zuge der Föderalismusreform wurde 2009/2010 das WHG vom Rahmengesetz in ein Vollregelgesetz überführt.
Der Bund hat gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 32 Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz für die Materie „Wasserhaushalt“, von der er mit Verabschiedung des WHG 2009/2010 Gebrauch gemacht hat.§ 61 WHG regelt die Selbstüberwachung bei Abwasseranlagen. Die Länder haben zwar gem. Art. 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Grundgesetz die Möglichkeit, vom WHG abweichende Regelungen zu verabschieden (so genannte Abweichungsgesetzgebung).
Allerdings hat das Land NRW im Hinblick auf Dichtheitsprüfungen keine neuen Regelungen verabschiedet, sondern § 61a LWG besteht …mehr:

http://www.linksfraktion-nrw.de/aus_dem_landtag/aktiv/detail/artikel/zur-dichtheitspruefung-landesregierung-handelt-verfassungswidrig/

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Nordrhein-Westfalen: Verordnungsentwurf zur Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 24. Januar 2012 den Entwurf für eine Rechtsverordnung für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt. „Es ist offensichtlich, dass die ursprüngliche gesetzliche Regelung der CDU/FDP-Vorgängerregierung nicht praktikabel und bürgerfreundlich umzusetzen ist. Die Landesregierung hat deshalb Konsequenzen daraus gezogen und schlägt eine bürgerfreundliche Regelung vor, die gleichzeitig dem Schutz der Umwelt gerecht wird“, sagte Landesumweltminister Johannes Remmel nach der Kabinettssitzung. Die grundsätzliche Pflicht, dass Abwasserkanäle funktionsfähig und betriebssicher sein müssen, solle auch in Nordrhein-Westfalen weiter gelten. Mit dem nun vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung setzt die Landesregierung nach ihrer Auffassung Bundesrecht (das Wasserhaushaltsgesetz) um. Der Entwurf sei an Regelungen angelehnt, die bereits in anderen Bundesländern umgesetzt wurden. Als wichtigste Eckpunkte des Entwurfs der neuen Rechtsverordnung nennt das Umweltministerium unter anderem: In einer Verordnung wird die Prüfung auf Zustand und Funktionsfähigkeit der öffentlichen wie der privaten Abwasserleitungen einheitlich geregelt. Beim Neubau von Abwasserleitungen ist stets eine Prüfung erforderlich. Ob und wann bestehende Abwasserleitungen geprüft werden müssen, soll von der Abwassermenge in pauschalierter Form abhängig sein. Für bestehende Abwasserleitungen von Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten außerhalb von Wasserschutzgebieten schlägt die Landesregierung zwei Varianten vor – entweder eine Prüfung bis Ende 2023, danach alle 30 Jahre, oder eine Prüfung wird nur notwendig, wenn Feststellungen der Gemeinden oder andere Feststellungen Gefahrenlagen erkennen lassen. Die Landesregierung wird bei der Wahl einer Variante die parlamentarischen Beratungen mit den Bürgerinitiativen, den Kommunen und der Wirtschaft abwarten. Für bestehende Abwasserleitungen von Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten außerhalb von Wasserschutzgebieten wird die Frist für die erste Prüfung auf 2020 verlängert. Wiederholungsprüfungen alle 20 Jahre. Wer vor dem Fristende (2020/bei Variante 1 auch 2023) eine Prüfung durchführt oder bereits durchgeführt hat, erhält eine Fristverlängerung für die Wiederholungsprüfung. In Wasserschutzgebieten bleibt bei Gebäuden, die vor 1965 gebaut sind oder bei Gebäuden mit gewerblicher Nutzung, die vor 1990 gebaut sind, die Frist 2015 bestehen. Es wird sichergestellt, dass die Wahl der Untersuchungsmethode gegeben ist. Eine Sanierungsfrist für schadhafte Abwasserleitungen soll von der Größe des Schadens und zusätzlich von der Wassermenge abhängen. Neben der neuen Rechtsverordnung will sich die nordrhein-westfälische Landesregierung auch auf Bundesebene füreine Klärung der offenen Fragen bei diesem Thema einsetzen. Des Weiteren bekräftigte Remmel noch einmal die Bereitschaft des Landes, durch zinsgünstige Kredite die Sanierung von Abwasserleitungen zu unterstützen. Die NRW-Bank werde zinsgünstige Kredite mit einem vorgesehenen Zinssatz von 3,03 Prozent anbieten, die durch Förderung des Landes um 2 Prozent auf 1,03 Prozent gesenkt werden.

www.gfa-news.de, Webcode: 20120125_005

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Kanal-TÜV sozial- und umweltverträglich weiterentwickeln

Die kommunalen Spitzenverbände in NRW fordern alle im Landtag vertretenen Parteien auf, eine gemeinsame Lösung zu suchen, um die Funktionsprüfung bei privaten Abwasseranlagen (Kanal-TÜV) sozial- und umweltverträglich weiterzuentwickeln. Dabei darf es nicht zu einer Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen kommen.

Die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Stephan Articus, Städtetag NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, Städte- und Gemeindebund NRW, und Dr. Martin Klein, Landkreistag NRW, erklärten heute: „Viele Kommunen haben aus Verantwortung für den Trinkwasserschutz die Funktionsprüfung bei privaten Abwasseranlagen (Kanal-TÜV) nach den Vorgaben der Bundes- und Landesgesetze in kommunalen Satzungen verankert. Hunderttausende Haus- und Grundstückseigentümer haben in den vergangenen Jahren aus ökologischer Verantwortung und in Kooperation mit den Städten und Gemeinden die Abwasserleitungen ihrer Häuser überprüfen und – soweit erforderlich – auch sanieren lassen. Die jetzt im Landtag diskutierte Weiterentwicklung des so genannten Kanal-TÜV sollte Engagement und Verantwortungsbewusstsein nicht bestrafen, sondern angemessen berücksichtigen.“

Bei den kommunalen Satzungen und Sanierungsbescheiden wurde vielfach auf die Finanzierungsmöglichkeiten der Haus- und Grundstückseigentümer bei der Funktionsprüfung und Sanierung der Abwasserleitungen Rücksicht genommen, sodass häufig einzelfallbezogene Härtefallregelungen praktiziert wurden.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände des Landes Nordrhein-Westfalen stellt daher aus kommunaler Sicht folgende Bedingungen für die Zustimmung zu der Weiterentwicklung des Kanal-TÜV:
• Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsetzungskompetenz der gewählten Volksvertreter müssen gewahrt bleiben. Haus- und Grundstückseigentümer einer Kommune dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden.

• Ein kommunales Wahlrecht für die Funktionsprüfung, das jetzt diskutiert wird, darf nicht zu einer Benachteiligung der Kommunen führen, die sich seit Jahren für die Anlagensicherheit in Wasserschutzgebieten und sauberes Trinkwasser engagieren. Auch wird eine generelle Pflicht der Kommunen, die Funktionsprüfung analog der hessischen Regelung durchzuführen, abgelehnt. Denn diese hätte für das Land Konnexitätszahlungen (Wer bestellt, zahlt!) zur Folge.

• An der Verpflichtung der Haus- und Grundstückseigentümer zur Zustandserfassung und Funktionsprüfung auf privaten Grundstücken in Wasserschutzgebieten und vergleichbaren Flächen bis zum 31.12.2015 sollte grundsätzlich festgehalten werden. Bei Funktionsprüfungen auf allen weiteren Flächen kann die Frist verlängert werden, beispielsweise bis zum 31.12.2023. Für die Wiederholungsprüfung sollte ein Zeitintervall von 20 Jahren bei gewerblich genutzten Grundstücken und 30 Jahren bei Wohngebäuden eingeführt werden.

• Die Sanierungspflicht bei privaten Abwasserleitungen sollte – wie bisher – von der Schwere des Schadens und den lokalen Erfordernissen abhängen. Um eine Überforderung der Haus- und Grundstückseigentümer zu verhindern, sollte die derzeitige Praxis der Härtefallregelung in Verbindung mit Fördermöglichkeiten seitens der NRW.Bank klarer geregelt und ausgeweitet werden.

• Die Überlegungen im politischen Raum, für die Bestimmung der Prüffrist bzw. der Sanierungsfrist an etwaige Schwellenwerte anzuknüpfen, werden abgelehnt. Schwellenwerte, wie z.B. 200 Kubikmeter Schmutzwasseranfall pro Grundstück und Jahr, bei deren Unterschreiten auf die Vorgabe einer Prüfpflicht oder einer Sanierungsfrist verzichtet wird, sind weder vollzugsfähig noch mit dem wasserrechtlichen Vorsorgegrundsatz vereinbar.

Quelle: http://www.kommunen-in-nrw.de/presse/pressemitteilungen/detail/dokument/kanal-tuev-sozial-und-umweltvertraeglich-weiterentwickeln.html

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Nordrhein-Westfalen: Landtagsausschuss fordert Aussetzung der Dichtheitsprüfung privater Abwasserrohre

Mit den Stimmen von CDU, FDP und Linken nahm der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des nordrhein-westfälischen Landtags am 14. Dezember 2011 einen Antrag der FDP an, der die Landesregierung auffordert, den Vollzug der Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserkanäle auszusetzen. Zur Begründung wurde insbesondere angeführt, der entsprechende Erlass des Landesumweltministeriums ermögliche keine bürgerfreundliche Umsetzung des zugrundeliegenden Gesetzes aus dem Jahr 2007, insbesondere würden Bürgerinnen und Bürger anders behandelt als die öffentliche Hand. SPD und Grüne werteten den Antrag als Aufruf zu rechtswidrigem Handeln und bezweifelten daher dessen Rechtmäßigkeit. Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) hatte zu Beginn der Ausschusssitzung angekündigt, im Januar 2012 einen Vorschlag zur Änderung des Landeswasserrechts vorzulegen. Zu Beginn der Aussprache hatte der Ausschussvorsitzende Friedhelm Ortgies auf das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger hingewiesen, sich aber gegen persönliche Angriffe gegen die Mitglieder des Umweltausschusses insbesondere über das Internet verwahrt.

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Aufbau eines Wärme-Katasters in NRW

Im vergangenen Jahr haben wir im Rahmen einer Projektgruppe
eine Broschüre mit konkreten Beispielen einer rationellen
(Ab-)Wärmenutzung erstellt. Diese Broschüre gibt anhand konkre-
ter Beispiele aus NRW einen ersten Überblick über die Möglichkei-
ten der Abwärmenutzung und weckt auf diese Weise das Interesse
der Akteure.

Weiter haben wir eine Tagung zum Thema mit der IHK Niederrhein
unter dem Titel „Energieeffizienz im Produktionsprozess mittels
Wärmerückgewinnung“ am 29. September 2011in der Hauptver-
waltung der Stadtwerke Dinslaken in Dinslaken durchgeführt.

Eine konkrete Idee zur Förderung einer effizienten Abwärmenut-
zung in NRW ist der Aufbau eines elektronischen Wärme-
Katasters mit einer kartografischen Übersicht über Quellen von
Abwärme in NRW. Damit soll die klimafreundliche Nutzung von
(Ab)wärme nutzbar werden, denn in vielen Fällen sind Erzeuger
und Nutzer sich nicht bekannt und Ressourcen werden daher
mangels Nachfrage nicht genutzt. Mit einem landesweiten Wärme-
katasters könnten konkrete Angebote zur Wärmenutzung gemacht,
alle anderen Energieformen dargestellt werden und Klimaschutz-
ziele öffentlichkeitswirksam verfolgt werden. Vorbild könnte der
Energieatlas Bayern sein. In zwei noch auszuwählenden Pilotre-
gionen könnte eine entsprechende Homepage mit aggregierten
vorhandenen Daten unter Einbindung von Landesdiensten (z.B.
IT.NRW) dargestellt werden. Derzeit laufen dazu Gespräche zwi-
schen dem Clustermanagement und dem MKULNV NRW. Es ist
geplant dieses Projekt in Kooperation mit dem Cluster EnergieRe-
gion.NRW durchzuführen…mehr:

http://www.umweltcluster-nrw.de/de/News/Newsletter/NL_2011_03.html#6

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Hohes Interesse an praktischen Beispielen und Wunsch nach Aufbau eines Wärme-Katasters in NRW

Im vergangenen Jahr haben wir im Rahmen einer Projektgruppe
eine Borschüre mit konkreten Beispielen einer rationellen
(Ab-)Wärmenutzung erstellt. Diese Broschüre gibt anhand konkre-
ter Beispiele aus NRW einen ersten Überblick über die Möglichkei-
ten der Abwärmenutzung und möchte auf diese Weise das Interes-
se der Akteure wecken. Aufgrund der großen Nachfrage haben wir
diese Broschüre mittlerweile in der 2. Auflage drucken lassen. Inte-
ressenten können bei Bedarf weitere Exemplare in kleinen Mengen
bei unserem Clustermanagement (Mail mit dem Stichwort ÑAbwär-
mebroschüreì an info@umweltcluster-nrw.de) bestellen.

Eine konkrete Idee zur Förderung einer effizienten Abwärmenut-
zung in NRW ist der Aufbau eines elektronischen Wärme-Katasters
mit einer kartografischen Übersicht über Quellen von Abwärme in
NRW. Derzeit laufen dazu Gespräche zwischen dem Clusterma-
nagement und dem MKULNV NRW.

Weiter planen wir eine gemeinsame Tagung zum Thema Abwärme
mit der IHK Niederrhein. Die Veranstaltung wird unter dem Titel
„Energieeffizienz im Produktionsprozess mittels Wärmerückgewin-
nung“ von 13 bis 17.15 Uhr in der Hauptverwaltung der Stadtwerke
Dinslaken GmbH / Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH
in Dinslaken stattfinden. Der Veranstaltungsort ermöglicht die Kombi-
nation von 2 Workshops mit Impulsvorträgen und eine Besichtigung
von Abwärme-Lösungen vor Ort. Die Impulsvorträge werden zu
großen Teilen von Teilnehmern des laufenden Kooperationspro-
jekts des Umweltclusters gehalten. Zielgruppe der auf 50 Teilneh-
mer ausgelegten Veranstaltung sind Abwärmenutzer (produzieren-
des Gewerbe, Ingenieurbüros) sowie Technologiehersteller.

http://www.umweltcluster-nrw.de/virthos.php/de/News/Newsletter/NL_2011_02.html#5

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Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen – Bagatellschäden an privaten Kanälen müssen nicht repariert werden

– Remmel: „Trinkwasser und Umwelt schützen, Akzeptanz erhöhen, Kommunen unterstützen“
– Neues Internetportal unterstützt Kommunen und Hausbesitzer bei allen Fragen zur Dichtheit von Kanälen
Das Ministerium hat heute einen Erlass zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht. „Wir wollen gesundes Trinkwasser für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wir möchten die Kommunen besser unterstützen und die Umwelt schützen. Dafür brauchen wir auch eine breitere Akzeptanz dafür, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen“, so Remmel. Deswegen wird das Umweltministerium in einem Erlass unter anderem klarstellen, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.
Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft – vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden – die Gemeinde. Dabei kann eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986 30 hilfreich sein. Schwere Schäden müssen danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von 5 Jahren Jahren.
„Die Dichtheitsprüfungen sind notwendig um die Umwelt und unser gesundes Trinkwasser zu schützen. Aber der Aufwand muss für die Grundstückseigentümer überschaubar bleiben. Nicht jeder kleine Schaden hat schlimme Folgen und muss repariert werden“, sagt Johannes Remmel.
Zudem erlaubt der Erlass die optische Inspektion (Kanal-TÜV) und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit. Durch eine Muster-Dichtheitsbescheinigung wird sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Unternehmen, die die Kanäle prüfen, einander auf Augenhöhe begegnen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden soll eine Mustersatzung aktualisiert werden, die es den Kommunen erleichtert, passende und leicht verständliche Regelungen zu finden.
Laut Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher. Abweichend davon können die Kommunen außerhalb von Wasserschutzgebieten durch Satzungen andere Fristen festlegen und diese an die Untersuchung der öffentlichen Kanäle koppeln, damit ist eine Verlängerung bis spätestens Ende 2023 möglich.
„Wir unterstützen die Kommunen sowohl bei der Umsetzung der Dichtheitsprüfungen als auch beim Thema Satzung. Es ist wichtig, dass sie auf die besonderen Begebenheiten vor Ort eingehen und dass sie die Hauseigentümer beraten und unterstützen. Damit soll auch unseriösen Anbietern von Dichtheitsprüfungen das Leben schwer gemacht werden“, so Remmel.
In Deutschland ist durch Bundesgesetz vorgeschrieben, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen – das gilt für alle Hauseigentümer. „Das bedeutet auch eine Pflicht zur Prüfung. Es ist daher konsequent, dass eine Frist gesetzt wird, innerhalb derer die Dichtheit nachgewiesen wird“, sagt Minister Remmel. Das Landeswassergesetz mit § 61a, der die Prüfung vorschreibt, wurde im Jahr 2007 von der Vorgängerregierung erlassen. „Es gibt Kritik an der Pflicht zur Dichtheitsprüfung. Berechtigte Einwände wie die zu den Bagatellschäden haben wir aufgenommen. Wir hoffen jetzt, mit unserem Erlass eine Mehrheit im Landtag und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erreichen. Denn wir wollen alle sauberes und gesundes Trinkwasser haben und wir haben auch eine Verantwortung für unsere Mitmenschen“, sagte Minister Remmel.
Neue Internetseite zur Dichtheitsprüfung
Eine neue Internetseite im Auftrag des Umweltministeriums informiert Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen sowie Kommunen über alle wichtigen Fragen zur Dichtheitsprüfung. Neben den rechtlichen Grundlagen gibt die Seite unter anderem Antworten auf häufige Fragen, stellt Hintergründe zur Prüfung und Sanierung dar und enthält Informationen für Bauherren: www.buergerinfo-abwasser.de.
Beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gibt es eine Liste mit Sachverständigen, die die Dichtheitsprüfungen durchführen können: www.lanuv.nrw.de

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Urban Mining + Elektrokoagulation zur Abwasserreinigung

Im auf der Jahresveranstaltung des Umweltclusters angestoßenen
Kooperationsprojekt Urban Mining, also der Rückgewinnung von
Rohstoffen aus Abfallaufkommen (z.B. Rückgewinnung von Kupfer
aus Elektroschrott), wird die Suche nach einem konkreten Projekt-
ansatz vorangetrieben. Hierfür wurde die derzeit relativ unüber-
sichtliche Konstellation an bereits bestehenden Aktivitäten im The-
menbereich analysiert. Zudem wurden wichtige relevante Akteure
aus Wirtschaft und Forschung identifiziert. Diese werden im Verlauf
der nächsten Wochen zu einer ersten Abstimmungsrunde eingela-
den. Ziel der Abstimmung ist die Verpflichtung der Akteure auf ei-
nen konkreten Projektansatz.
Elektrokoagulation zur Abwasserreinigung
Bei diesem Kooperationsprojekt wurde ein in Gründung befindli-
ches Spin-Off der RWTH Aachen mit einem potentiellen Kunden,
der großes Interesse an diesem Verfahren hat, zusammengeführt
und weiterhin vom Cluster betreut. Sollten hier Aufträge zur Ab-
wasserreinigung oder Pilotversuche zu Stande kommen, ist dies
ein Thema z.B. für einen Workshop zu neuen Verfahren der Ab-
wasserbehandlung. Hier würde auch das Thema Plus-Plasma und
Ozon diskutiert werden.
http://www.umweltcluster-nrw.de/virthos.php/de/News/Newsletter/NL_2011_02.html#5

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Mitmachen – Umfrage: Notwendigkeit der Elimination von Spurenstoffen in der Abwasserreinigung

Das Cluster Umwelttechnologien.NRW bietet auf seinen Internet-
seiten www.umweltcluster-nrw.de ein Mini-Umfragetool an. Damit
werden Einstellungen und Haltungen zu aktuellen Themen mit Be-
zug zum Umweltcluster abgefragt.
Dieses Mal wurde die Notwendigkeit einer weitergehenden Abwas-
serreinigung in Kläranlagen für Medikamente und Spurenstoffe ab-
gefragt. Nebenstehend sehen Sie das Ergebnis Abfrage. Das Clus-
termanagement Umwelttechnologien.NRW wird dieses Thema in
2011 weiter in Kooperation mit niederländischen Partnern bearbei-
ten.
Zu der aktuellen Umfrage gelangen Sie hier.
http://www.umweltcluster-nrw.de/

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Planung eines hochkarätigen Workshops zur Anwendung Neuartiger Sanitärsysteme (NASS)

Die in Deutschland übliche Siedlungsentwässerung mit zentralen
Entwässerungssystemen auf Grundlage der Schwemmkanalisation
und gemeinsamer zentraler Behandlung des häuslichen Schmutz-
wassers, des gewerblich-industriellen Abwassers und des Nieder-
schlagswassers vor Einleitung in Gewässer steht vor dem Hinter-
grund der demografischen Entwicklung, des Klimawandels, stei-
gender Rohstoff- und Energiepreise, Wassermangel und Hunger in
vielen Teilen der Welt auf dem Prüfstand.

Die Neuartigen Sanitärsysteme (NASS) versuchen diesen Heraus-
forderungen durch die getrennte Erfassung und gezielte Behand-
lung von Teilströmen des Abwassers aus Wohngebäuden oder
ähnlichen Herkunftsbereichen und daraus resultierender höherer
Effizienz und Flexibilität Rechnung zu tragen. Je nach Grad der
Stoffstromtrennung werden unterschiedliche Systeme definiert.

Neuartige Sanitärsysteme sind bei Siedlungen mit mehr als 1.000
Einwohnern, bei Neubau oder Sanierung von Wohn- und Gewer-
bequartieren oder bei notwendigen Kanalsanierungen (Schäden,
Fremdwasser) einsetzbar.

Zu diesem Thema planen wir unter Beteiligung hochrangiger Ver- treter des MKULNV für die zweite Jahreshälfte einen Workshop mit Vertretern von
• Ministerien (Bauen, Wohnen und Verkehr auf Bundes- und Landesebene),
• Planungsverwaltung auf kommunaler Ebene,
• Wissenschaft und Forschung der Raumplanung,
• Immobilienwirtschaft,
• Bauwirtschaft, und
• Hersteller von Neuartigen Sanitärsystemen.
Ziel ist es, die Akteure aus dem Technikbereich mit Akteuren der
Raumplanung (Wissenschaft und Planungsverwaltung auf Ebene
des Bundes, der Länder und der Kommunen) für die Entwicklung
und Umsetzung von neuartigen Konzepten zusammenzubringens
und Möglichkeiten der Pilotierung auszuloten. Wir planen bei der
Durchführung des Workshops eine Kooperation mit dem Modellpro-
jekt Innovation City Ruhr in Bottrop.
In Kürze erhalten Sie unter www.umweltcluster-nrw.de dazu weite-
re Informationen.

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Oberverwaltungsgericht Münster zur Gebührenerhebung durch Dritte

Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster hat in einem Beschluss vom 15. April 2011 (Az. 9 A 2260/09) die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil zugelassen und die Gebührenerhebung durch Dritte grundsätzlich in Frage gestellt. Das Gericht führt in dem Zulassungsbeschluss aus, dass ungeachtet der Frage, ob einem Schreiben (im betrachteten Fall einer Stadtwerke GmbH) aus Empfängersicht hinreichend deutlich zu entnehmen war, dass es auch einen Abwassergebührenbescheid des Bürgermeisters der beklagten Stadt enthält, die Festsetzung der Gebühr jedenfalls deshalb überwiegend rechtlichen Bedenken begegnet, weil der Erlass eines Abgabenbescheides durch eine Person des Privatrechts (hier: der Stadtwerke GmbH) nur auf der Grundlage eines Gesetzes im formellen Sinne zulässig sein dürfte. Die Regelung allein kraft einer Regelung in der kommunalen Gebührensatzung reiche nicht aus. Nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebunds würde sich im Hinblick auf die Gebührenerhebung für das Jahr 2012 nur dann kein Prozessrisiko ergeben, wenn die Stadt/Gemeinde die Gebühren wieder komplett selbst erhebt.
www.nrwe.de
www.kommunen-in-nrw.de

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Nordrhein-Westfalen: Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat am 17. Juni 2011 einen Erlass zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht. Das Umweltministerium stellt unter anderem klar, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.
Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft – vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden – die Gemeinde. Dabei kann eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986-30 hilfreich sein, so das Ministerium. Schwere Schäden müssen danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von fünf Jahren.
Zudem erlaubt der Erlass die optische Inspektion und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit. Durch eine Muster-Dichtheitsbescheinigung wird sichergestellt, so das Umweltministerium, „dass Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Unternehmen, die die Kanäle prüfen, einander auf Augenhöhe begegnen.“ Mit den kommunalen Spitzenverbänden soll eine Mustersatzung aktualisiert werden, die es den Kommunen erleichtert, passende und leicht verständliche Regelungen zu finden.
Laut Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher. Abweichend davon können die Kommunen außerhalb von Wasserschutzgebieten durch Satzungen andere Fristen festlegen und diese an die Untersuchung der öffentlichen Kanäle koppeln, damit ist eine Verlängerung bis spätestens Ende 2023 möglich.
Eine neue Internetseite im Auftrag des Umweltministeriums informiert Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen sowie Kommunen über alle wichtigen Fragen zur Dichtheitsprüfung:
www.buergerinfo-abwasser.de
Liste mit Sachverständigen, die die Dichtheitsprüfungen durchführen können:
www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Weitere Informationen:
www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/priv_abwasserbehandlungsanlagen/index.php
Quelle: dwa

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Gülle: Minister Remmel, NRW, stinksauer über Import-Gülle aus Holland

Am Niederrhein. NRW-Umweltminister Remmel (Grüne) befürchtet unkontrollierte Gülle-Transporte aus den Niederlanden. Denn die EU plant eine Aufweichung der Regeln. Remmel sieht die Qualität des Grundwassers in Gefahr.
Die Fracht kommt braun und stinkend per Lkw – Gülle. Die Bauern in den Niederlanden haben reichlich davon. Massiv betreiben sie Viehmast und Milchwirtschaft, eher wenig Ackerbau. Allein im letzten Jahr haben sie daher 750 000 Tonnen Gülle nach NRW exportiert.
Mehr:
http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/NRW-Minister-Remmel-stinksauer-ueber-Import-Guelle-aus-Holland-id4685749.html

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Neues Kooperationsprojekt: Anwendung Neuartiger Sanitärsysteme (NASS)

Die in Deutschland übliche Siedlungsentwässerung mit zentralen Entwässerungssystemen auf Grundlage der Schwemmkanalisation und gemeinsamer zentraler Behandlung des häuslichen Schmutzwassers, des gewerblich-industriellen Abwassers und des Niederschlagswassers vor Einleitung in Gewässer steht vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, des Klimawandels, steigender Rohstoff- und Energiepreise, Wassermangel und Hunger in vielen Teilen der Welt auf dem Prüfstand.

Die Neuartigen Sanitärsysteme (NASS) versuchen diesen Herausforderungen durch die getrennte Erfassung und gezielte Behandlung von Teilströmen des Abwassers aus Wohngebäuden oder ähnlichen Herkunftsbereichen und daraus resultierender höherer Effizienz und Flexibilität Rechnung zu tragen. Je nach Grad der Stoffstromtrennung werden unterschiedliche Systeme definiert.

So sieht das Schwarzwassersystem den Einbau von Vakuumtoiletten vor. Das Schwarzwasser wird durch ein zentrales Vakuumsystem abgeleitet. Darüber hinaus wird eine Biogasanlage gebaut mit der Zugabemöglichkeit für häuslichen und gewerblichen Biomüll und Fett. Das erzeugte Biogas wird in einem Block-Heizkraftwerk (BHKW) verstromt und in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Im Rahmen einer Kraft-Wärme-Kopplung wird die im BHKW entstehende Abwärme zur Wärmeversorgung der Häuser in der näheren Umgebung des BHKW genutzt. Die separate Erfassung von Urin über wasserlos zu betreibende Urinale reduziert die Stickstoffbelastung des Schwarzwassers. Der gesammelte Urin kann entweder zur Aufbereitung als P-Dünger verwendet oder gezielt in vorhandenen Kläranlagen behandelt werden.

Eine Wärmerückgewinnung ist nahe am Warmwasseranfall durch Nutzung des thermischen Energiepotenzials im Grauwasser machbar (aus Duschabläufen, Waschmaschinen, …). Dies wird durch die Trennung vom Schwarzwasser möglich.

Die Grauwasser-Wärmerückgewinnungsanlage ist ein Wärmetauscher, dem ein selbstreinigender Filter vorgeschaltet ist. Dieser hat die Aufgabe, grobe Schmutzpartikel abzufangen und in regelmäßigen Abständen der Kanalisation zuzuführen. Im Wärmetauscher gibt das Grauwasser bis zu 60% seiner Energie an das gegenströmende Kaltwasser ab, das sich bei diesem Vorgang erwärmt und einem Pufferspeicher zugeführt werden kann.

Neuartige Sanitärsysteme sind bei Siedlungen mit mehr als 1.000 Einwohnern, bei Neubau oder Sanierung von Wohn- und Gewerbequartieren oder bei notwendigen Kanalsanierungen (Schäden, Fremdwasser) einsetzbar. Interessant ist die Grauwasser-Wärmerückgewinnung vor allem in Mehrfamilienhäusern oder bei Zusammenschluss in einem Quartier, da sich …mehr:

http://www.umweltcluster-nrw.de/virthos.php/de/News/Newsletter/NL_2011_01.html#Niederlande

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Rot-grüner Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen enthält auch für die Wasser- und Abfallwirtschaft wichtige Passagen. Etwa: „Unser Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunalwirtschaft in Zeiten von deregulierten Märkten zu erhalten. … Wir werden daher die Fesseln, die der Kommunalwirtschaft getreu der Ideologie ‚Privat vor Staat‘ angelegt wurden, durch eine Neufassung des Kommunalwirtschaftsrechts wieder lösen. … Den Erhalt der Umsatzsteuerfreiheit gebührenrechnender kommunaler Betriebe sowie des steuerlichen Querverbundes werden wir darüber hinaus auf Bundesebene verteidigen.“ In Richtung der Landwirtschaft: „Eine intensiv betriebene Landwirtschaft belastet vielerorts die Wasserqualität.“ Kritisiert wird der „naturferne Ausbau von Gewässern“. Und folglich: „Wir verfolgen ein Konzept der nachhaltigen und ökologischen Wasserwirtschaft. Flüsse, Bäche und ihre Auen sollen wieder zu zentralen Lebensadern werden. Wir treten für einen vorsorgenden ökologischen Hochwasserschutz ein. … Bei der Bekämpfung der Gewässerbelastung muss an der Schadstoffquelle angesetzt werden. Die Landesregierung wird die Chancen nutzen und einen ‚Masterplan Wasser NRW‘ entwickeln, der ein umfassendes Programm zur Reduzierung der Einleitung gefährlicher Stoffe, eine Verbesserung der Gewässerqualität und des Lebensraums Fließgewässer, eine nachhaltige Weiterentwicklung der Ver- und Entsorgung, der Wasserforschung und der Förderung der Chancen der Wasserwirtschaft enthält. Wir unterstützen die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und wollen diese zum nachhaltigen Gewässer- und Grundwasserschutz konsequent umsetzen. Dies erfordert eine Überarbeitung der bisherigen Planungen … und eine sichere Finanzierung. Deshalb wollen wir das Wasserentnahmeentgelt beibehalten und anpassen. Mit einer Novelle des Landeswassergesetzes wollen wir das neue bundesweite Wasserrecht umsetzen und dabei landesrechtliche Handlungsspielräume zur Verbesserung nutzen. Wasser ist Teil der Daseinsvorsorge und gehört in öffentliche Verantwortung.“

www.nrwspd.de
www.gruene-nrw.de

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Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen legt Gebührenumfrage vor

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hat zum 19. Mal die Abfall- und Abwassergebührensätze aller 396 Kommunen in dem Bundesland vorgelegt. Danach hat sich bei den Abfallgebühren viel zu Gunsten der Gebührenzahler getan. Beim Abwasser, meint der BdSt, gebe es „noch viel im Sinne der Bürger zu tun“. Seiner Umfrage legt der BdSt immer einen Musterhaushalt mit vier Personen zu Grunde, der 200 Kubikmeter Frischwasser im Jahr verbraucht und 130 Quadratmeter versiegelte Fläche auf seinem Grundstück vorhält. Im Landesdurchschnitt zahle dieser Haushalt 2010 gut 669 Euro und damit 16 Euro mehr als im Vorjahr. Die Gebühr sei also im Schnitt um 2,4 Prozent angestiegen. Der BdSt kritisiert besonders, dass 146 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit dem Wiederbeschaffungszeitwert kalkulieren, anstatt die jährlichen kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis der Anschaffungswerte zu ermitteln. Kritisch sieht der BdSt auch die Haltung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, die regelmäßig bei ihren überörtlichen Prüfungen – zum Beispiel in Herford – empfehle, die Abschreibungen auf Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwerts zu ermitteln.

www.steuerzahler-nrw.de/Die-Abfall-und-Abwassergebuehren-2010/33116c39886i1p65/index.html

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Für klare Verhältnisse – Abwasserleitungen prüfen

Recklinghausen / Essen. Durch rund 200.000 km private Abwasserleitungen gelangt Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation und damit in die Kläranlagen. Ist dieses System undicht, dann versickert das Abwasser, oder Grundwasser kann in das Kanalsystem eindringen. Diese Verunreinigungen belastet Kanäle und Kläranlagen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) weist darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer spätestens bis zum 31.12.2015 seine Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen muss. Grundlage ist § 61a Abs. 3 des Landeswassergesetzes. Über gültige Fristen informiert und berät die jeweilige Gemeinde. Zugelassene sachkundige Dichtheitsprüfer sind über die Internetseite des LANUV zu ermitteln: www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm

Die Broschüre „Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen“ gibt viele Tipps, wie unzugängliche Rohre untersucht werden können, welche Kosten entstehen und was bei defekten Rohren zu tun ist. Sie ist über den Infoservice des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – auch online unter: www.umwelt.nrw.de – zu beziehen.

http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/presse/2010/Abwasserleitungpruefung.html

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Kooperationsprojekt: Potenziale einer rationellen Wärmenutzung

Am 02.02.2010 lud das Clustermanagement Vertreter aus Forschung und Wirtschaft zu einem ersten Kooperationstreffen ein. Nach thematischen Einführungen durch zwei Teilnehmer zu Potenzialen einer rationellen Wärmenutzung und Möglichkeiten der Wärmegewinnung, lotete die Gruppe unter Leitung des Clustermanagements Möglichkeiten und Grenzen der rationellen Wärmenutzung aus.

Insbesondere wurde auf das bisher wenig genutzte Potenzial der Nutzung industriell-gewerblicher Prozesswärme und die Möglichkeiten einer unterirdischen Wärmespeicherung eingegangen. Zur Ausschöpfung vorhandener Potenziale sind aber eine Reihe von rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen nötig, die derzeit noch nicht gegeben und auch noch nicht hinreichend definiert sind.

Die Beschreibung dieser Hemmnisse und Potenziale sowie das Aufzeigen erster Lösungswege wurden in einem internen Strategiepapier im Nachgang des ersten Treffens von den Teilnehmern aufgearbeitet und in einem zweiten Treffen am 12. März 2010 im Clusterbüro diskutiert. Hier wurde als nächster Schritt die Zusammenstellg von „guten Beispielen“ einer rationelleren Wärmenutzung und eine (räumliche) Konkretisierung der Potenziale vereinbart.Mehr:

http://www.umweltcluster-nrw.de/virthos.php/de/News/Newsletter/NL_2010_02.html#Kooperationsprojekte

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Projekt „Unterstützung der Unteren Wasserbehörden bei der
Erfassung und Integration von Daten in D-E-A (Indirekteinleiter und Kleinkläranlagen)“

Zielsetzung
Ziel des Projektes war die Ausweitung der Erfassung von Indirekteinleiter- und Kleinkläranlagen- Daten bei weiteren Unteren Wasserbehörden (UWB) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Daten werden an die landesweite Datendrehschreibe D-E-A (Datendrehscheibe Einleiterüberwachung Abwasser) des Landes NRW übertragen, um dort die Verfahren KleiKa (Kleinkläranlagen-Kataster) und InKa (Indirekteinleiter-Kataster) zu bedienen. Die Datenerfassung wurde von den wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Hochschule Ostwestfalen-Lippe und der Kommunal- und Abwasserberatung NRW, Düsseldorf, durchgeführt. Neben der Datenerfassung zählte auch die Gewährleistung und Koordination des Transfers der eingegebenen Daten von den UWB zu D-E-A. Außerdem sollte die Hochschule Ostwestfalen-Lippe (HS OWL) ein „First Level Support“ den Unteren Wasserbehörden bieten. Weitere Ziele dieses Projektes waren:
• Überprüfen der an D-E-A übertragenen KleiKa- und InKa-Daten auf Qualität.
• Abnahme der InKa-Schnittstellen der Softwareprodukte K3 Umwelt und KomVor Umwelt aus fachlicher Sicht
• Anbindung der bisher nicht am Projekt beteiligten UWB.

Datenerfassung bei den UWB
Wie im Vorgängerprojekt wurden Daten von Kleinkläranlagen und Indirekteinleitern bei einigen Unteren Wasserbehörden des Landes NRW erfasst. So konnte gegenüber dem Vorgängerprojekt ein Zuwachs von etwa 6.000 KleiKa- und rund 10.000 InKa-Daten verbucht werden. Somit stehen insgesamt 78.900 Kleinkläranlagen-Daten und 27.500 Indirekteinleiter-Daten im Land Nordrhein- Westfalen für die zentrale Datendrehscheibe D-E-A zur Verfügung. Des Weiteren wurden aufgrund veränderter Zuständigkeiten, bedingt durch die Verwaltungsstrukturreform des Landes NRW, auch die Bezirksregierungen des Landes mit der Software AkoPro für die Verwaltung der Indirekteinleitungen ausgestattet. So konnten im Rahmen des Projektes auch die Bezirksregierungen Arnsberg und Detmold von der HS OWL unterstützt werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf erteilte der HS OWL einen direkten Auftrag, so dass insgesamt ein Datenbestand von 741 Indirekteinleitern der Bezirksregierungen aufgebaut werden konnte. Die Integration der InKa-Schnittstelle zu D-E-A wurde in allen Softwareprodukten realisiert. Die fachliche Abnahme der INKA-Schnittstelle erfolgte durch HS OWL.

Datenqualität auf D-E-A
Seit Projektanfang sind auf dem zentralen Produktionsserver 51.592 Kleinkläranlagen und
18.732 Indirekteinleitungen eingepflegt worden.
Bei Auswertungen mit dem Verfahren ELWAS-IMS wurden unplausible KleiKa- und Inka-Daten
festgestellt. Durch die Zusammenarbeit von IT.NRW und HS OWL wurden die Datensätze
ausgefiltert, analysiert und zur Korrektur den jeweiligen Sachbearbeitern der UWB geschickt.
Wegen des Mangels an fachlichem Personal bei den UWB waren die Mitarbeiter der HS OWL bei
einigen UWB bei der Lösung der fachlichen und technischen Probleme vor Ort tätig. So konnten
die Kleika- und Inka-Datensätze schneller bereinigt und an das Land übertragen werden..

Anbindung weiterer UWB
Ein weiteres Ziel des Projekts war die Ausweitung der Unterstützung der Unteren Wasserbehörden
bei der Dateneingabe der Kleinkläranlagen- und Indirekteinleiter-Daten auf weitere
UWB des Landes NRW. Mittlerweile sind 45 Untere Wasserbehörden an den Projekten InKa und
KleiKa beteiligt. Es fehlen daher noch 9 UWB, die aber in absehbarer Zeit ebenso beteiligt sein
werden.
So haben sich zum Beispiel die Kreise Wesel, Kleve, Viersen und die kreisfreie Stadt Krefeld
Ende Oktober 2009 entschieden, das vorhandene Kleikläranlagen-Modul (UWK Prowasser) in
Zusammenarbeit mit dem kommunalen Rechenzentrum Niederrhein an die landesweiten
Vorgaben anzupassen. Danach werden die Kleika-Daten über die AkoPro-Schnittstelle an das
Land übertragen.

Detmold, im November 2009
(Prof. Dr.-Ing. Ute Austermann-Haun)
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/forschung/pdf/Kurzbericht_DEA.pdf

Gefördert durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV)
Vergabe-Nr. 07/089 (IV-7-042 067)
Werkvertrag vom 23.08.2007 mit Änderungen vom 30.04.2008, 15.12.2008 und 11.06.2009
Fachbereich Bauingenieurwesen
Labor für Siedlungswasserwirtschaft
Prof. Dr.-Ing. Ute Austermann-Haun

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Nordrhein-Westfalen passt Konzept zum Hochwasserschutz an

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 19. Januar 2010 das Hochwasserschutz-Konzept für das Land an neue Herausforderungen und internationale Anforderungen angepasst. Damit schafft das Kabinett die Voraussetzungen, die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken umzusetzen. Dazu gehören eine Liste der Gewässer, für die Überschwemmungsgebiete ermittelt und ausgewiesen werden müssen, sowie eine systematische Bestandsaufnahme und Bewertung von Hochwasserrisiken auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten an allen Gewässern. Für die so ermittelten Gebiete mit einem besonders hohen Hochwasserrisiko sind verbindliche Managementpläne mit konkreten Zielen und Maßnahmen aufzustellen und alle sechs Jahre fortzuschreiben. Zu den Aufgaben gehören auch die Flächenvorsorge bei der Regional- und Bauleitplanung, die Bauvorsorge durch angepasstes Bauen einschließlich der Gebäudenutzung und die Gefahrenabwehr, wobei die Information der Bürger über Gefahren und Verhaltensregeln besondere Bedeutung hat. Für die aktuell verabschiedeten Maßnahmen stellt die Landesregierung bis 2015 zusätzlich 1,3 Millionen Euro bereit.
http://www.dwa.de

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Runderlass zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Nordrhein-Westfalen

Am 15. Mai 2009 wurde der Runderlass zu den „Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. In diesem Runderlass wird festgeschrieben, dass nur geschulte Sachkundige Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen vornehmen dürfen. Ebenso ist klar geregelt, welche technische Ausrüstung die Sachkundigen zur Verfügung haben müssen und dass die betreffenden berechtigten Personen, nachdem ihre Sachkunde theoretisch wie praktisch geprüft worden ist, in einer landesweiten Liste geführt werden. Der Runderlass wurde veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr. 13 vom 15. Mai 2009, Seite 217 und steht im Internet zum Download bereit. Er ist sofort in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2014. Kurse zu den vom Runderlass jetzt verbindlich geforderten Qualifikationen bietet die DWA schon seit über zehn Jahren an; Informationen hierzu enthält die Bildungsdatenbank der Vereinigung.

http://sgv.im.nrw.de
Quelle: www.dwa.de (dort: Veranstaltungen)

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Benchmarking Abwasser Nordrhein-Westfalen: erste Projektrunde abgeschlossen

Eine große Repräsentanz besitzt der öffentliche Abschlussbericht des Projekts Benchmarking Abwasser NRW. Insgesamt haben sich 107 Unternehmen/Kommunen am landesweiten, auf freiwilliger Basis organisierten Unternehmens-Benchmarking für die Abwasserbeseitigung beteiligt. Damit liegen erstmals flächendeckend belastbare Daten aus einem Abwasser-Benchmarkingprojekt vor. 70 Prozent der Einwohner, bezogen auf die Abwasserbehandlung, und 37 Prozent, bezogen auf das Kanalnetz, in Nordrhein-Westfalen werden durch das Projekt repräsentiert; mehr als jedes vierte Unternehmen der Abwasserbeseitigung hat sich an der ersten Projektrunde (Erhebungsjahr 2006) beteiligt. Im Rahmen einer zentralen Abschlussveranstaltung am 6. März 2009 in Düsseldorf wurden der Öffentlichkeit und Politik die wichtigsten Ergebnisse in anonymisierter Form präsentiert. Das Projekt, das von der aquabench GmbH und der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH auf Initiative des Städtetag NRW, des Städte- und Gemeindebund NRW, der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW (agw) sowie der DWA (Landesverband Nordrhein-Westfalen) durchgeführt wurde, zeigt transparent die Stärken und noch vorhandenen Optimierungsmöglichkeiten der Abwassereinrichtungen.
Darüber hinaus konnten die Unternehmen beim Erfahrungsaustausch in kleinen Gruppen während der Projektsitzungen die erhobenen Daten und daraus errechnete Kennzahlen intensiv diskutieren und analysieren. Dabei wurde das Augenmerk beispielsweise auf die Besonderheiten der einzelnen Prozesse der Abwasserbeseitigung gelegt. Zusammen mit den individuellen Abschlußberichten bilden diese Erkenntnisse die Grundlage zur Identifizierung von spezifischen Optimierungspotenzialen der Prozesse innerhalb der Unternehmen. Die erste Standortanalyse im Vergleich zur Branche kann nun in weitergehenden Analysen online oder durch die Unternehmen in optional angebotenen Workshops vertieft werden.
Für eine kontinuierliche Fortführung des Modernisierungsprozesses wird eine zweite Erhebungsrunde ab dem IV. Quartal 2009 auf Basis der Daten des Kalenderjahrs 2008 angeboten.
Ein öffentlicher Abschlussbericht mit anonymisierten Daten wurde auf Grundlage der eingegebenen Daten erstellt. Dabei wurden einzelne Leistungsmerkmale der Abwasserbeseitigung im Hinblick auf strukturelle Unterschiede und Einflussfaktoren ausgewertet und für die nordrhein-westfälische Abwasserbeseitigung dargestellt. Weitere Informationen zum Projekt und dessen Fortführung sowie eine Kurzfassung stehen im Internet zum Download bereit:

www.abwasserbenchmarking-nrw.de

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Umweltministerium veröffentlicht aktuelle PFT-Werte im Abwasser von Kläranlagen

Das Umweltministerium hat heute erneute eine aktualisierte Tabelle mit Werten zu Perfluorierten Tensiden (PFT) in Kläranlagenabläufen im Ruhreinzugsgebiet veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Konzentrationswerte im Abwasser von Kläranlagen. Zudem sind auch (errechnete) Frachtwerte dargestellt, die lediglich zur Plausibilisierung von Daten dienen, für eine Belastungseinschätzung des Abwassers aber nicht geeignet sind.
Die Daten umfassen einen Zeitraum bis Juli dieses Jahres und belegen weiterhin die Erfolge der Maßnahmen zur Reduzierung von PFT in der Ruhr. Diese Verringerung ist das Ergebnis vielfältiger Maßnahmen, die gemeinsam mit der Industrie begonnen wurden und konsequent fortgesetzt werden. Trotz der Schwankungen in den Ablaufwerten der Kläranlagen und der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen zur Verringerung bleibt festzuhalten, dass die Konzentrationen in der mittleren und unteren Ruhr bereits im Gewässer in der Regel unter dem langfristig für Trinkwasser aus Vorsorgegründen geforderten Zielwert von 100 Nanogramm pro Liter liegen. Auch die Trinkwasserdaten belegen, dass die Konzentrationen stabil unter diesem von der Trinkwasserkommission vorgegeben Zielwert liegen. Trinkwasser aus der Ruhr kann ohne Risiko für die Gesundheit getrunken werden.
Pressemitteilung
Düsseldorf, 04.09.2008
PFT-Belastung der Kläranlagenabläufe im Ruhr-Einzugsgebiet: Alle Werte (Stand 02.09.08) unter:

http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse080904a.php

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„Masterplan Wasser NRW“ der SPD

Einen „Masterplan Wasser NRW“ hat die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag am 7. August 2008 in Düsseldorf vorgestellt. Darin verlangt die SPD unter dem Schlagwort „Wasserforschung und Energiegewinnung“, die Kompetenzen in der Forschung auszubauen und eine engere Verzahnung der Einrichtungen untereinander sowie mit der Wirtschaft zu fördern. Eine auskömmliche, dauerhafte Finanzierung müsse gewährleistet werden. Gleichzeitig müsse jede Möglichkeit zur Nutzung regenerativer Energien im Wasserbereich geprüft werden. Die Erforschung vielfältiger Technologien zur Energiegewinnung, etwa im Umfeld von Kläranlagen, aber auch zur gewässerverträglichen Nutzung der Wasserkraft, soll forciert werden.

Weiter müsse der Eintrag von schädlichen Spurenstoffen minimiert werden. Die bestehende Infrastruktur müsse daher instand gehalten bzw. an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. In diesem Zusammenhang erwähnt die SPD den Einsatz von Aktivkohlefiltern sowie Kombinationen aus der Verwendung von Ozon, Wasserstoffperoxid und UV-Strahlung, weist allerdings auch auf die hohen Kosten dieser Verfahren hin.
Zu Privatisierungen meint die SPD, diese müssten verhindert werden, das funktionierende System vor allem im Bereich der Abwasserentsorgung soll beibehalten werden. Die Rendite der Betreiber dürfe nicht im Fokus stehen. Die bestehenden Strukturen der Daseinsvorsorge in der nordrhein-westfälischen Wasserwirtschaft hätten sich bewährt. Die Landesregierung solle diese nicht durch eine aggressive Privatisierungspolitik gefährden.
Zum Thema „Gewässerökologie und Freizeit“ schwebt der SPD ein Masterplan vor, mit dem die ökonomischen Chancen des Wassersektors genutzt werden können, die ökologischen Erfordernisse gewährleistet sind, der Verbraucherschutz gestärkt und das Land den Anforderungen des Klimawandels gewachsen ist.
Der detaillierte Masterplan steht auf der Website des Landtagsabgeordneten Gero Karthaus, der den Plan öffentlich vorgestellt hat, zum Download bereit:
www.gero-karthaus.de/db/docs/doc_19633_2008813101418.pdf

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Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung gegründet

Der neue § 61a „Private Abwasseranlagen“ des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes betrifft Bürger und Kommunen gleichermaßen. Jetzt gründete eine Gruppe von Abwasserbetrieben das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung – KomNetGEW“. Ziel ist es, die komplexen Anforderungen der Gesetzeslage gemeinsam besser zu lösen. Das Netzwerk steht ab sofort zur Verfügung und bietet allen Netzbetreibern die Möglichkeit sich zu beteiligen.Teilnehmer des „Kommunalen Netzwerkes Grundstücksentwässerung – KomNetGEW“ nutzen den Vorteil des Rückhalts in der Gruppe. Im Netzwerk mit anderen Entwässerungsbetrieben können notwendige Entscheidungen für Vorgehensweisen und Strategien bestmöglich abgesichert werden.
Einladung zur Info-Veranstaltung
Vertreter von Kommunen und Entwässerungsbetrieben sind herzlich eingeladen, sich über das „Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung – KomNetGEW“ zu informieren. Das IKT richtet hierzu eine kostenlose Info-Veranstaltung aus:
Info-Veranstaltung zu § 61a LWG NRW
„Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung – KomNetGEW“
Dienstag, 26. August von 10 – 13 Uhr
im IKT, Gelsenkirchen

Aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen findet die Veranstaltung auch statt am Mittwoch, 27. August von 10 – 13 Uhr

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Studie zu Spurenstoffen in der Ruhr bestätigt Vorgehen des Umweltministeriums

In einer umfangreichen Studie haben das IWW Rheinisch-Westfälische Institut für Wasser in Mülheim an der Ruhr und das Institut für Siedlungswasserwirtschaft der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen im Auftrag des Umweltministeriums die Belastungen in der Ruhr durch Spurenstoffe und die Möglichkeiten zur Senkung des Eintrags von Spurenstoffen in die Ruhr durch Maßnahmen auf Kläranlagen untersucht. Die Studie bestätigt, dass ein akuter Handlungsbedarf an den Kläranlagen im Ruhreinzugsgebiet selbst nicht besteht. Zugleich kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass mittel- bis langfristig Handlungsbedarf an einzelnen Kläranlagen nicht ausgeschlossen werden kann; die genaue Festlegung bedarf jedoch weiterer Untersuchungen. Im Rahmen des Programms „Reine Ruhr“ wird das Umweltministerium dennoch das Ziel weiterverfolgen, auch die langfristigen Zielwerte des Umweltbundesamtes im Trinkwasser einzuhalten.

Der Ruhrverband beabsichtigt vor diesem Hintergrund, zusätzliche Verfahrenstechniken zur Reinigung von Abwasser wie Ozonung und Aktivkohleadsorption im großtechnischen Maßstab zu untersuchen. Dazu soll großtechnisch die gezielte Behandlung von Spurenstoffen erprobt werden.

Das Umweltministerium wird die Studie, so wie im Programm „Reine Ruhr“ angekündigt, der von Minister Eckhard Uhlenberg einberufenen Expertenkommission zur Bewertung zuleiten. Die Ergebnisse der Bewertung sollen noch in diesem Jahr vorliegen.

Die Studie hat sich mit vier zentralen Fragen befasst:

  1. Wie werden die heutigen Belastungen der Ruhr mit Spurenstoffen wissenschaftlich eingeschätzt?
  2. Gibt es geeignete Behandlungsverfahren, deren zusätzlicher Einsatz auf kommunalen Kläranlagen denkbar wäre?
  3. Wie würde sich der Einsatz dieser Verfahren für die Spurenstoff-Konzentrationen in der Ruhr auswirken?
  4. Welche zusätzlichen Kosten würden entstehen?

Als trinkwasserrelevante Stoffe wurden u.a. Arzneistoffe, Röntgenkontrastmittel und Flammschutzmittel näher untersucht. Beispielhaft für diese Stoffgruppen sind hier Carbamazepin, Amidotrizoesäure und Tris(1-chlorisopropyl)phosphat (TCPP) zu nennen. Die über die Kläranlagenabläufe vorliegenden Kenntnisse wurden mit Messwerten von Ruhrwasser verglichen und Modelle für unterschiedliche Abflusskonstellationen aufgestellt.

Die ermittelten Konzentrationen im Gewässer bewegen sich durchgängig – auch bei ungünstigen Verhältnissen – unterhalb der für Trinkwasser geltenden aus Vorsorge festgelegten gesundheitlichen Orientierungswerte. Lediglich für die humantoxikologisch unbedenklichen Röntgenkontrastmittel und Komplexbildner kommt es in Teilbereichen des Gewässers zeitweise zu einer Überschreitung bestimmter Zielvorgaben.

http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/ruhrstudie/index.php

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Aktualisierte PFT-Werte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat am 16. Mai 2008 aktualisierte Werte zu Perfluorierten Tensiden (PFT) in Kläranlagenabläufen und im Trinkwasser im Ruhreinzugsgebiet veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Konzentrationswerte im Abwasser von Kläranlagen und im Trinkwasser. Zudem sind auch (errechnete) Frachtwerte dargestellt, die lediglich zur Plausibilisierung von Daten dienen, für eine Belastungseinschätzung des Abwassers, des Ruhrwassers und des Trinkwassers ungeeignet sind. Insbesondere für das Trinkwasser sind ausschließlich Konzentrationswerte von Bedeutung, so das Ministerium.
Die Daten umfassen einen Zeitraum bis April dieses Jahres und belegen die Erfolge der Maßnahmen zur Reduzierung von PFT in der Ruhr. Diese Verringerung ist das Ergebnis vielfältiger Maßnahmen, die gemeinsam mit der Industrie begonnen wurden. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel der Einsatz von Ersatzstoffen oder eine bessere Dosierung. Von den ehemals auffälligen Kläranlagen sind mittlerweile nur noch wenige mit Konzentrationen von mehr als 300 Nanogramm pro Liter übrig geblieben (also dem Wert, der eigentlich für das Trinkwasser maßgeblich ist).
Trotz der noch nicht abgeschlossenen Reduzierungsmaßnahmen bleibt festzuhalten, dass die Konzentrationen in der mittleren und unteren Ruhr bereits im Gewässer in der Regel unter dem für Trinkwasser aus Vorsorgegründen geforderten Zielwert von 100 Nanogramm pro Liter liegen. Die Trinkwasserdaten selbst belegen erst recht, dass die Konzentrationen hier stabil unter diesem von der Trinkwasserkommission vorgegeben Zielwert liegen.
www.umwelt.nrw.de/umwelt/pft/index.php

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Hohe Beteiligung am Benchmarking Projekt Abwasser in NRW

Anmeldefrist zur Teilnahme auf Wunsch vieler Unternehmen verlängert

Das landesweite Projekt Abwasser Benchmarking NRW, das Ende 2007 gestartet ist, stößt bei den Betreibern von Abwasseranlagen auf sehr großes Interesse. Bisher haben sich bereits über 100 Betreiber von Abwasseranlagen angemeldet.

Kontakt
DWA-Landesverband Nordrhein-Westfalen
Kronprinzenstr. 24
45128 Essen
Tel.: 0201 104-2141
Fax: 0201 104-2142
E-Mail: info@dwa-nrw.de

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PFT – Uhlenberg bei Anglern am Möhnesee: Blutuntersuchungen angekündigt

-Der Umweltminister von Nordrhein-Westfalen, Eckhard Uhlenberg, hat sich heute gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden des Ruhrverbands, Professor Harro Bode, bei einem Besuch von Anglern am Möhnesee über die Auswirkungen der Verzehrempfehlungen informiert, die im Zusammenhang mit der PFT-Belastung von Ruhr und Möhne ausgesprochen worden waren. „Während Vereinsvorsitzende, Fischereigenossenschaften, Verbände und Behörden die Empfehlungen als hilfreich empfanden, sind viele Angler an Ruhr und Möhne doch ziemlich verunsichert„, sagte Uhlenberg im Anschluss an das Treffen.

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BDEW gründet einheitliche Landesgruppe für NRW

Mitglieder sind über 230 Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft / BDEW-Landesgruppe wählt Markus F. Schmidt zum neuen Vorsitzenden

Bochum, 5. März 2008 – Die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden ab sofort von einem einheitlichen Verband vertreten: Mit der Fusion der bislang getrennten Bereiche für Strom und Wärme auf der einen – sowie für Erdgas, Wasser und Abwasser auf der anderen Seite entstand am Dienstag, 4. März 2008, in Bochum die Landesgruppe Nordrhein-Westfalen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. mit Sitz in Bonn.

Nach zweistündigen Beratungen, so die BDEW-Landesgruppe, stimmten die Vertreter der mehr als 230 Mitgliedsunternehmen einstimmig der neuen Organisation zu. Zum Landesgruppenvorsitzenden wurde Markus F. Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Düsseldorf AG, gewählt. Seine Stellvertreter sind Volker Staufert, Netzvorstand der RheinEnergie AG Köln, und Eduard Hunker, Geschäftsführer der Stadtwerke Lübbecke GmbH.
„In unserer neuen Landesgruppe sind jetzt die Bereiche Energie, Wasser und Abwasser unter einem Dach. Wir werden dadurch schneller und beweglicher – und das wird allen Mitgliedsunternehmen zu Gute kommen, den kleinen ebenso wie den großen“, kommentiert Schmidt den Zusammenschluss. Als „hervorragende Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit“ bewertet er den Verlauf der Gründungsversammlung: „Die Beratungen und die Wahlen zur Fusion haben in einer sehr professionellen und kollegialen Atmosphäre stattgefunden. Deshalb bin ich sehr guter Dinge, dass wir im Energieland Nr. 1 gemeinsam einiges bewegen können. Ich freue mich auf die Arbeit in der Landesgruppe“.

Ein reprofähiges Portrait von Markus F. Schmidt kann unter der Rubrik „Presseservice“ auf der Website der Stadtwerke Düsseldorf AG herunter geladen werden (www.swd-ag.de). Direkter Link: http://www.swd-ag.de/unternehmen/presse/foto_download.php

Weitere Informationen

Dr. Wolfgang van Rienen
Geschäftsführer Landesgruppe Nordrhein-Westfalen
Telefon 02 28 / 25 98-450
E-Mail info@bgw-dvgw-nrw.de

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Energie-Forschungszentrum Niedersachsen erhält Auftrag, energieautarke Kläranlage zu planen

Goslar/Clausthal-Zellerfeld. Mithilfe von Clausthaler Forschern soll im Landkreis Goslar die erste energieautarke Kläranlage der Region entstehen. Um diesen Beitrag zum Klimaschutz zu verwirklichen, hat die Goslarer Niederlassung der Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft eine Studie beim Energie-Forschungszentrum Niedersachsen (EFZN) in Auftrag gegeben. Ziel ist es, die Kläranlage so auszubauen, dass sie sich selbst komplett mit Strom und Wärme versorgen kann. „Ein solches Zukunftskonzept zu erstellen, ist eine überaus reizvolle Aufgabe. Es kann beispielgebend für andere Objekte sein“, sagt EFZN-Chef Professor Hans-Peter Beck. Zusammen mit dem Clausthaler Umwelttechnik-Institut (Cutec) und der Firma Inensus könne sehr viel Know-how eingebracht werden.
Diplom-Ingenieur Axel Krause, Geschäftsführer der Eurawasser-Niederlassung in Goslar, will die Energieversorgung der Kläranlage aus zwei Gründen umstellen. „Einerseits gewinnen durch die steigenden Energiepreise und den zu beobachtenden Klimawandel Fragen der Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung.“ Zum anderen macht eine neue Verordnung die landwirtschaftliche Verwertung von Goslarer Klärschlamm künftig schwieriger. Deshalb wird Klärschlamm als Energieträger interessanter.

Aber nicht nur das Verfahren zur dezentralen thermischen Verwertung von Klärschlamm soll wissenschaftlich betrachtet werden. Die Forscher werden gemeinsam mit der Betriebsführungsgesellschaft den Einsatz verschiedenster regenerativer Energien ausloten, zum Beispiel von Wasser- und Windkraft, Photovoltaik sowie Biogaserzeugung aus organischen Rest- oder nachwachsenden Rohstoffen. „Es gilt, eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Kombination der unterschiedlichen Möglichkeiten zu entwickeln und wirtschaftlich zu bewerten“, sagt Krause. Denn jedes Energieerzeugungsverfahren für sich genommen sei zwar schon in Kläranlagen umgesetzt worden, aber eine komplexe Systemlösung bedeute hierzulande mit großer Wahrscheinlichkeit ein Novum.

„Deshalb freuen wir uns, dass mit dem Energie-Forschungszentrum ein Partner gefunden worden ist, der dieses bedeutsame Projekt wissenschaftlich begleitet“, betont Krause. Bei der Stadtentwässerung Goslar GmbH, die als kommunaler Partner an der Kläranlage beteiligt ist, stieß die Idee ebenso auf Zustimmung wie beim Mutterkonzern von Eurawasser, der französischen Suez-Gruppe. „Unser Projekt besitzt innerhalb der Gruppe Pilotcharakter und wird aus Paris gefördert“, sagt Krause. Die Ergebnisse der Studie könnten bereits am 23. und 24. September, wenn in Goslar das dritte Eurawasser-Forum „Innovation und Technik“ stattfindet, vorliegen.
Christian Ernst, Pressestelle
Technische Universität Clausthal
18.03.2008
Weitere Informationen:
http://www.efzn.de/
http://goslar.eurawasser.de/

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Benchmarking-Projekt Abwasser in Nordrhein-Westfalen – Anmeldefrist verlängert

Bis Mitte Februar 2008 haben sich rund 100 Betreiber von Abwasseranlagen angemeldet zum landesweiten Projekt Abwasser-Benchmarking Nordrhein-Westfalen, das Ende 2007 gestartet ist. Da die Forderung nach Einführung des gesplitteten Gebührenmaßstabs für Abwasser (KA 2/2008, Seite 103) bei den Kommunen derzeit große Personalressourcen bindet, wurden die Fristen zur Anmeldung und Datenerhebung für das Projekt bis Ende April 2008 verlängert. Aktuelle Informationen zum Projektstand und zur Beteiligung sind im Internet veröffentlicht:

www.abwasserbenchmarking-nrw.de

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Die neue Gemeindeordnung in Nordrhein- Westfalen

Am 20. September 2007 wurde in dritter Lesung das Gesetz zur Reform der kommunalen Selbstverwaltung beschlossen.

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Vergaberechtsleitfaden der PPP-Task-Force veröffentlicht

Einen gemeinsamen Leitfaden zum Vergaberecht haben die PPP-Task-Forces des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen am 28. September 2007 veröffentlicht. Der anwenderorientierte Leitfaden bildet den gesamten Verfahrensablauf eines PPP-Projektes ab. Die im Leitfaden enthaltenen Musterformulare dienen als Empfehlung für die inhaltliche Ausgestaltung der maßgeblichen Unterlagen eines PPP-Vergabeverfahrens.

www.bmvbs.de, dort: Bauwesen, Bauwirtschaft, Public Private Partnership

http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=F14979096A2CC605C125722D0051CABC&editor=no&&submenu=_1_3_3&&treeid=_1_3_3&#Spektrum

Br 11-07

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CDU und FDP beschließen neue NRW-Gemeindeordnung und Entschließungsantrag

Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen arg beschnitten

Anstatt die Einschränkungen der Selbstverwaltung der Kommunen durch das neue Gemeindegesetz aufzuheben, haben CDU und FDP im Landtag die neue Gemeindeordnung beschlossen. Die Opposition hatte zuvor eine dritte Lesung des Gesetzes durchgesetzt, womit die Abstimmung einen Tag verschoben wurde.

Die Regierungsfraktionen haben gleichzeitig einen Entschließungsantrag beschlossen, nach dem „Kommunen auch weiterhin berechtigt sein (sollen), für den Heimatmarkt Energie zu erzeugen und energienahe Dienstleistungen anzubieten. Zu diesen Dienstleistungen gehören auch das Energiemanagement, die Energieberatung und sonstige energienahe Dienstleistungen, soweit nicht in den Bereich des Handwerks übergegriffen wird.“ Damit reagierten die Fraktionen auf die massive Kritik an dem Gesetzentwurf auf der Anhörung des Landtages. In der Anhörung wurden vor allem von den Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände starke Bedenken geäußert, dass auch der nach geltendem Recht aus dem Anwendungsbereich der Subsidiaritätsklausel ausgenommene Bereich des § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 (Energieversorgung, Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr, Betrieb von Telekommunikationsnetzen) den aus dem Merkmal „dringend“ abgeleiteten Einschränkungen unterliegen könnte und damit ausschreibungspflichtig wäre. Der Antrag der SPD, das kommunale Wirtschaftsrecht nicht zu verschärfen, wurde gleichzeitig abgelehnt. Nach Einschätzung von Experten wird die Novelle die Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen deutlich verschlechtern.

„Das neue Gemeindegesetz bleibt eine massive Einschränkung der Kommunen zulasten der Bürger. Der Entschließungsantrag reicht lange nicht aus, wir brauchen eine Änderung des Gesetzentwurfes. Wasser als Lebensgrundlage ist und bleibt ein schützenswertes Gut, das man nicht einfach verkaufenn kann“, erklärt der Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft Dr. Hans Estermann anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

An dieser Einschätzung wird auch der geplante Bestandsschutz, der den Status quo der wirtschaftlichen Betätigung der Städte, Kreise und Gemeinden garantiert, nichts ändern. Der Deutsche Städtetag hatte bereits auf der Anhörung des Landtages ausgeführt: „Das europäische Recht ist ebenso wie das Grundgesetz wettbewerbspolitisch neutral. Der geplante Vorrang der Privatwirtschaft vor der Kommunalwirtschaft steht deswegen im Widerspruch zu den im europäischen Recht grundlegenden Prinzipien der Nichtdiskriminierung und damit der Gleichbehandlung aller in einem Markt tätigen Unternehmen, unabhängig davon, wem sie gehören.“ Eine Verfassungsklage gegen das Gesetz kann wohl nicht ausgeschlossen werden.

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Hilfreiche Adresse für NRW

Der Nordrhein westfälische Städte- und Gemeindebund berichtet, dass 330 der 396 Städte und Gemeinden von NRW einen Beratungsvertrag mit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH abgeschlossen haben. Die KuA NRW ist im Bereich der Abwasserbeseitigung tätig. Sie bietet aber auch Kommunales Risikomanagement für Kommunale Abwasserbetriebe, und die Übernahme von Beauftragtenfunktionen und Personalbedarfs-Prüfungen an. Hinzu kommt das Angebot, Kommunen bei der Regenwassergebühren -Einführung zu begleiten. Im Aufbau befindet sich ein “ Warenkorb Recht „, in dem die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Abwasserbereich zu finden sind

Weitere Informationen unter http://www.kua-nrw.de

Br 10-07

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Benchmarkingprojekt jetzt auch in NRW

Der Geschäftsführer der Landesgruppe Nordrhein- Westfalen, Wolfgang von Rienen des BGW berichtet, dass ein entsprechendes Projekt für die Trinkwasserversorgung in Planung ist. Durchgeführt wird es von der Unternehmensberatung und Kanzlei Rödl & Partner. Aus den gewonnenen Daten erhofft man sich auch bessere Informationen zur Preisgestaltung des Trinkwasserpreises und Hinweise auf Betriebsoptimierungen.

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Ruhrgütebericht 2006 vorgelegt

Der Ruhrverband und die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr haben aktuell den 34.Bericht vorgestellt. Er basiert auf 13.400 Wasser- und Feststoffproben aus der Ruhr, den Kläranlagenabläufen und den Klärschlämmen. Deutlich zeigt sich, , dass die Qualität des Ruhrwassers deutlich gestiegen ist. Dazu beigetragen hat vor allem das Kläranlagenausbauprogramm das 1,6 Milliarden € gekostet hat. Der Ruhrverband beurteilt die Wasserqualität in Bezug auf die Schadstoffkonzentration am Auslauf der Kläranlagen als überdurchschnittlich ein, im Landes- oder Bundesvergleich betrachtet. Beispielsweise lagen die Ablaufmittelwerte der Kläranlagen an der Ruhr 2006 in Bezug auf die organische Verschmutzung bei 6,7 Milligramm pro Liter und der Gesamt- Phosphor bei 0,51 Milligramm pro Liter. Hier werden die vom Gesetzgeber festgelegten Überwachungswerte zum Teil deutlich unterschritten. So unterschreitet beispielsweise der anorganische Stickstoff der Ablaufmittelwerte den Überwachungswert um 53 Prozent. Und

Den gesamten Bericht, der auf knapp 200 Seiten ausführlich informiert, kann man über den Ruhrverband oder den AWWR beziehen.

www.ruhrverband.de
www.awwr.de

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Kein kostenloses Mineralwasser

Weil Ende August  Hochwasser der Ruhr zu einer Überflutung der Trinkwasserbrunnen geführt  hat, mussten die  Stadtwerke ein Abkochgebot des Trinkwassers erlassen. Da die Versorgungspflicht in Fällen von höherer Gewalt nicht gelte, wurde die von einzelnen Bürgern angefragte Übernahme der Kosten für Mineralwasser abgelehnt. So der Geschäftsführer der Stadtwerke Werl GmbH.

Inzwischen kann das Wasser wieder uneingeschränkt getrunken werden, da die Gesundheitsbehörden die Auflagen aufgehoben haben.

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FLUGGS informiert

Auf der Internet-Seite des Wupperverbandes findet man viele Umweltinformationen über sein Einzugsgebiet. Es gibt viele Karten, Luftbilder und interessante Informationen, beispielsweise auch über die Bäche und Flüsse aus dem Verbandsgebiet. Der Namen FLUGGS ist eine Abkürzung für “ FlussGebietsGeooinformationsSystem „. Die Informationen sind auch ideal geeignet zum Einsatz im Schulunterricht, deshalb wird ein Faltblatt in den Schulen verteilt.

http://www.wupperverband.de

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Wupperverband verbrennt 120.000t Klärschlamm im Jahr

Auf der Kläranlage Buchenhofen betreibt der Verband eine Monoverbrennungsanlage, die im vergangenen Jahr  120.000 t entwässerten  Klärschlamm verbrannt hat. Damit ist die 30 Jahre alte Anlage fast zu 100 Prozent ausgelastet, sie verbrennt eigene und externe Schlämme.

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Emschergenossenschaft plant Beitragserhöhung

Der Umbau der Emscher soll vorangetrieben werden, dazu werden die Umlagen der Mitglieder in den nächsten Jahren schätzungsweise um jährlich vier bis fünf Prozent steigen. Grundsätzlich besteht bei den 150 Mitgliedern/ Kommunen Zustimmung, im November wird auf der Genossenschaftsversammlung darüber entschieden. Falls die Versammlung  der Umlageerhöhung zustimmt, kann das Großprojekt bereits 2020 bis 2022 abgeschlossen sein. Bis zum Kulturhauptstadtjahr 2010 sollen ca. 20 km der insgesamt 80 km der Emscher dann abwasserfrei sein. Die Kommunen könnten dann die Planung zur Nutzung des neu entstandenen Raumes beginnen.

Die Möglichkeiten soll das „Emscherschaufenster Dortmund“ demnächst  vorstellen.

Weitere Informationen unter www.emschergenossenschaft.de

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Gelsenwasser steigt in Herne ein

Seit Mitte August ist das Unternehmen in der Stadt Herne nicht nur für die Wasserversorgung zuständig, sondern auch für die Abwasserableitung. Die Behandlung des Abwassers bleibt aber bei der Emschergenossenschaft.

Deshalb wird die Wasserversorgung Herne  eine neue  Gesellschaft, die Stadtentwässerung Herne GmbH gründen. Die Stadt arbeitet mit Gelsenwasser schon seit vielen Jahren zusammen, an dem neuen Unternehmen ist jeder zu 50 Prozent beteiligt. Nachdem die Genehmigungen vom Bundeskartellamt, der Finanzverwaltung und der Bezirksregierung vorliegen, wird das Gemeinschaftsunternehmen die nächsten 25 Jahre für die Abwasserentsorgung zuständig sein. Der Stadt sollen angeblich für die Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung rund 140 Millionen € zufließen. Damit ist in Nordrhein- Westfalen die erste Teilprivatisierung im Bereich Abwasser durchgeführt worden.

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Bevölkerungsschwund führt zu steigenden Gebühren

Nach Aussage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes kommen auf Verbraucher im Ruhrgebiet steigende Kosten zu. „In diesen Regionen wird es zum unvermeidlichen Gebührenerhöhungen kommen „, sagte Bernd Düsterdiek , Umwelt- und Städtebauexperte beim Städtetag zur “ Westdeutschen Allgemeinen Zeitung „.  Der verbrauchsunabhängige Kostenanteil muss von immer weniger Haushalten erwirtschaftet werden. Er vertritt die Ansicht, dass bis zum Jahr 2010 etwa 60 Milliarden €  in die Wasser Ver- und Entsorgung fließen müssten, in 2006 waren es nur etwa 5 Milliarden €.

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Information zur Umsetzung WRRL in NRW

Vier Informations- Broschüren zur Umsetzung der EU-Wasser- Rahmen- Richtlinie stehen zum Download im Internet bereit. Die Broschüren informieren über den Zeitplan und das Arbeitsprogramm, über die Unterschiede zwischen natürlichen, erheblich veränderten und künstlichen Gewässer sowie über das Gewässer Monitoring.
Sie können unter http://www.munlv.nrw.de heruntergeladen
oder unter Telefon 0211 – 4566666 angefordert werden.

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“ Gesetzentwurf mit politischem Ziel eines Abwasser -Marktes „

Die geplante Novellierung des Verbandsgesetzes in Nordrhein Westfalen stößt bei den betroffenen Wasserverbänden auf äußerste Ablehnung. Die Verbände kritisieren scharf die inhaltliche Ausrichtung, aber auch das formale Vorgehen der Parteien. “ Die Novelle solle wohl im Galopp durch alle Gremien getragen werden. CDU und FDP wollten mit dem Gesetzentwurf profitorientierten Privatunternehmen den Weg bereiten, um neue Märkte für ihre Wassergeschäfte in NRW zu erschließen “ so steht es in einer Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW. Die Verbände weisen in ihrer Mitteilung auch auf konkrete Nachteile für die Bürger hin.

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Initiative gegen Privatisierung

Das von der Landesregierung NRW gesetzte Ziel “ Privat geht vor Staat „ bedrohe die Wasserwirtschaft, postuliert die Initiative “ Unser Wasser „. Sie wird von Arbeitnehmern der Wasserverbände  Emschergenossenschaft und Lippeverband getragen, die durch verschiedene Aktionen die Öffentlichkeit  auf die Folgen der Privatisierung hinweisen will. Sie sind der Meinung, dass höhere Kosten bei schlechterer Versorgung und Qualität für den Bürger entstehen.

Weitere Informationen unter www.unserwasser.net

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Clearing-Stelle hilft

Konflikte zwischen Firmen und Behörden bei Genehmigungsverfahren sollen mit Hilfe einer Clearing-Stelle zukünftig in Nordrhein Westfalen schneller gelöst werden. Als Kommunikationsplattform zwischen Landesregierung und Wirtschaft, bezeichnete der NRW-Umweltminister das neue Projekt. Die Stelle nimmt jeden Streitfall entgegen, Schwerpunkt liegt in den Bereichen Wasserentnahmeentgelt, Abwasserabgabe, Altlasten, Bodenschutz und Immissionsschutz. Die Geschäftsstelle des  Altlastenanierungs- und Altlasten Aufbereitungsverbandes NRW nimmt die Fälle entgegen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit aller Institutionen im Umweltschutz zu verbessern.

Kontakt und weitere Informationen über www.aav-nrw.de

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Wuppertaler Rat: Wasserwirtschaft ist öffentliche Aufgabe

Mit einem Ratsbeschluss zum Thema „Wasserwirtschaft ist eine öffentliche AufgabeÄnderung der Verbandsgesetze ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“ hat der Rat der Stadt Wuppertal in seiner Sitzung am 11. Juni 2007 Stellung bezogen zu einem Gesetzentwurf zur Änderung der Verbandsgesetze für die nordrhein-westfälischen Wasserverbände. Dieser Gesetzentwurf war von CDU und FDP am 8. März 2007 „ohne vorherige Beteiligung oder Information der Wasserverbände“, so der Wupperverband in einer Pressemitteilung, in den Landtag eingebracht worden mit dem Ziel, den Aufgabenbereich der Abwasserentsorgung für private Unternehmen zu öffnen. Den Wasserverbänden soll es – falls der Gesetzentwurf verabschiedet wird – zukünftig nicht mehr möglich sein, auf Wunsch der Kommunen den Betrieb von kommunalen Kanalnetzen zu übernehmen.

In dem von den Ratsmitgliedern fraktionsübergreifend, gegen die Stimmen der FDP, angenommenen Beschluss heißt es: „Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung wasserverbandsrechtlicher Vorschriften gefährdet den weltweit herausragenden Standard der Wasserwirtschaft im Rheinland, in Westfalen und Deutschland. … Die Landesregierung wird aufgefordert, ihren Gesetzentwurf entsprechend zu modifizieren und die Wasserwirtschaft als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge zu garantieren.“

Nicht nur der Gesetzentwurf zur Änderung der Wasserverbandsgesetze, sondern auch die Diskussion um die Änderung des § 107 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die eine Einschränkung der Tätigkeitsfelder öffentlicher Unternehmen vorsieht, sind Ausdruck der von der Regierungskoalition im Land gestarteten Initiative „Privat vor Staat“.

Die Ansicht der Privatisierungsbefürworter, dass ein Einstieg der Privaten in die Abwasserentsorgung zu Wettbewerb und letztlich zu einer Kostensenkung führen würde, teilt Bernd Wille, Vorstand des Wupperverbands, nicht. „Wird die Abwasserbeseitigung von privaten Unternehmen übernommen, so kann das für den Gebührenzahler eine Mehrbelastung von 20 Prozent aus Umsatz-, Ertrags- und Gewerbesteuer bedeuten. Neben den steuerlichen Auswirkungen werden die Profitorientierung der Privaten und der Verlust günstiger Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu einer Mehrbelastung führen.“

Auch die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen (agw) sieht keine Notwendigkeit für eine Änderung der Verbandsgesetze. Über den Gesetzentwurf zur Änderung der Wasserverbandsgesetze soll nach der Sommerpause im Landtag entschieden werden.

Gegen die Privatisierung der Wasserversorgung hat sich auch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einer Pressemitteilung vom 7. Juni 2007 ausgesprochen: „Die geforderte Privatisierung der Trinkwasserversorgung geht in die falsche Richtung. Die Kommunen müssen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenständig über die Organisation der Wasserversorgung wie auch der Abfall- und Abwasserentsorgung entscheiden können.“ Und weiter: „Die Preisunterschiede rechtfertigen keine pauschalen Vorwürfe.“
www.agw-nw.de

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Projekt  Entwässerungspass für Lünen

In Lünen leben knapp 90.000 Einwohner, nach einer Erhebung der Stadtentwässerung gibt es etwa 16200 private Kanalnetze, davon werden etwa 70 Prozent als zu Risiko für Umwelt oder auch für den Grundstückseigentümer selbst eingestuft. Deshalb startet die Stadt  mit einem Projekt, das Grundstückseigentümer zur Prüfung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage bewegen soll. Sie bietet ihren Bürgern den „Entwässerungspass Lünen “ an, der als Gütesiegel für einen risikofreies Kanalnetz darstellt. Ausgestellt wird der Entwässerungspass kostenlos von der Stadt, beantragen kann man ihn sowohl für Neubauten als auch für bestehende Grundstücke. In dem vorangehenden Verfahren beraten Mitarbeiter der Stadt die Grundstückseigentümer und wollen sie überzeugen, dass die Inspektion der privaten Kanalnetze, die in NRW von jedem Grundstückseigentümer durchgeführt werden muss, auch im eigenen Interesse liegt.

Das Projekt soll Ende Oktober auf der REHATEC in Duisburg vorgestellt werden.

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Getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser

Die Stadt Haltern am See  in Nordrhein Westfalen erhebt ab Januar 2008 getrennte Gebühren. Dazu werden die im März erstellten Luftbilder ausgewertet und Flächenveranlagungen vorbereitet. Die Grundstückseigentümer können hiermit die befestigten Flächen überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen lassen.

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Informationen aus Niedersachsen 2022

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Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser aus Niedersachsen gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#nieder

2023
Schadens-Aufarbeitung nach der Lühe-Flut geht weiter
2022
37 Millionen kWh Strom 2021 in niedersächsischen Kläranlagen produziert
Knapp 50 Prozent des Klärschlamms stofflich verwertet
2021
Bach im Fluss – der Niedersächsische Gewässerwettbewerb startet zum 7. Mal
131 Millionen kWh Strom aus niedersächsischen Kläranlagen im Jahr 2020
Sonder-UMK zum Hochwasserschutz – Lies fordert Klimafolgengesetz und bessere Mittelausstattung
Rezepte gegen Wassermangel: Koalition will Abwasser nutzen
Wassermangel in Norddeutschland: Abwasser, marsch!
Niedersachsen will Einsatz von gereinigtem Abwasser zur Feldberegnung prüfen
Olaf Lies zu einem Pilotprojekt zur Abwasseruntersuchung auf Coronaviren in Hannover
24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens mit Nitrat belastet
Mehr Klärschlamm als Dünger verwertet
2020
Wasser ist wichtigstes Gut  
Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft gesunken 
Düngeregeln werden verschärft  
2019
Nitrat-Messwerte sind fehlerhaft  
129 Millionen kWh Strom aus Kläranlagen 
Niedersachsen gründet BIM-Cluster für digitales Bauen 
Niedersachsens Energieminister Olaf Lies zur CO2-Bepreisung 
Masterplan Ems 2050: Bund und Land teilen sich die Kosten der Baumaßnahmen zur „Flexiblen Tidesteuerung“
Niedersachsen fördert Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen 
Nährstoffbericht 2018 vorgestellt – mehr Anstrengungen für den Wasserschutz nötig 
Umweltministerium bewilligt 4,8 Millionen Euro für Naturschutz  
Weniger Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft 
2018
Umweltminister Lies und Präsident Trips zeichnen Preisträger des Niedersächsischen Gewässerwettbewerbs 2018 „Bach im Fluss“ aus 
Förderung für kommunale Hochwasserpartnerschaften  
Stromerzeugung aus Klärgas um zwei Prozent gestiegen  
Klärschlamm macht den Kommunen zunehmend Schwierigkeiten 
Hinweise zur Zwischenlagerung von Klärschlamm herausgegeben  
Entsorgungsengpass beim Klärschlamm  
Klärschlamm bereitet Kommunen vermehrt Probleme 
Umweltministerium lässt Gewässer nach multiresistenten Keimen untersuchen  
2017
Antwort auf die mündliche Anfrage: Waren die Millionenschäden beim Hochwasser teilweise zu vermeiden?
18,5 Millionen Euro für Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen 
Kabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Änderung des Wasser und Naturschutzrechts  
Niedersachsen verstärkt Kontrolle der Düngung mit neuer Behörde  
Niedersachsen novelliert Wassergesetz  
2016
Niedersachsen startet Projekt für nachhaltige Nährstoffkreislaufwirtschaft  
Niedersachsen fördert Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen 
EU-Förderung für öffentliche Abwasseranlagen bis November  
Überdüngung belastet weiter Böden und Wasser  
EU-Förderung für öffentliche Abwasseranlagen bis November  
2015
Mehr Kartoffeln durch Beregnung  
68,1 Millionen Euro für Projekte zur Energieeinsparung und Energieeffizienz  
Auf die mündliche Anfrage: Was tut die Landesregierung für ein Verbot von Mikroplastik?  
Antwort auf die mündliche Anfrage: Wer profitiert von der Erhöhung der Wasserentnahmegebühr?  
Kennzahlenvergleich 2015 – Umweltministerium und Verbände der Wasserwirtschaft informieren Wasserversorger in Niedersachsen 
Niedersachsen startet „Gewässerallianz“ 
2014
Umweltministerium und Kommunale Umwelt-Aktion U.A.N. stellen Fachplaner für ökologische Gewässerentwicklung vor 
Grenzänderung wegen Regenrückhaltebecken  
Niedersachsen sieht wenig Potenzial für Abwasserwärmenutzung 
Der Niedersächsische Gewässerwettbewerb 2014 „Bach im Fluss“ 
2013
Niedersachsen kündigt Ausstieg aus landwirtschaftlicher Klärschlammverwertung an
Ausstellung im Umweltministerium eröffnet: Frauen im Einsatz für den Umwelt- und Naturschutz
Niedersachsen schränkt die Herbstdüngung ein  
Rundverfügung zum Fracking 
2012
Abschlussbericht der Landeskartellbehörde zum Trinkwassermarkt erschienen  
Niedersächsisches Wassergesetz geändert 
2011
Sander: 16,6 Millionen Euro für besten Gewässerschutz
2010
Gewässerforum in Hildesheim eröffnet 
Hochwasserschutz hat in Niedersachsen hohe Priorität 
Neues vom NLWKN – Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz 
Infos über Oberflächengewässer mit Kartendienst jetzt auch im Internet 
Informationen über Oberflächengewässer in Niedersachsen 
Wasserrahmenrichtlinie: Niedersachsens Gewässer auf einen Klick 
Jährlich 18 Millionen für Trinkwasserschutz – 10.000 Landwirte in 83 Kooperationen machen mit 
Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen 
Kennzahlenvergleich der Trink- und Abwasserverbände in Niedersachsen 
Wattenmeer soll Weltnaturerbe werden  
Wulff, Beck und Binnewies legen Grundstein für Energie-Forschungszentrum Niedersachsen
Deichlinie in Cuxhaven wird verkürzt – Arbeiten voll im Zeitplan
4 Millionen Euro für neue Technologie zur Nährstoffrückgewinnung aus Klärschlamm- weltweit erste Anlage in Gifhorn 
Einrichtung Emsfonds 
EU-Verfahren gegen Deutschland eingestellt
Die Max-Planck-Gesellschaft und das Land Niedersachsen stärken die Meeresforschung in Nordwestdeutschland
Neuer Internetauftritt der Stadtentwässerung Hannover
Niedersachsen legt Umweltbericht 2006 vor
Niedersachsen saniert 16 Seen
Holzminden standhaft gegen Privatisierung
Injektionen von Flüssigdünge

Schadens-Aufarbeitung nach der Lühe-Flut geht weiter

Umweltminister Meyer: „Wir wollen die Betroffenen bei der Bewältigung der Schäden nicht alleine lassen“

Das niedersächsische Umweltministerium und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzen sich weiter für eine unbürokratische Entschädigung der von den Überschwemmungen an der Lühe (Landkreis Stade) im Mai betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner ein. Derzeit werde dafür in Zusammenarbeit des Ministeriums mit dem Landesbetrieb eine sogenannte „Billigkeitsrichtlinie“ erarbeitet, berichtete NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer heute dem Stader Kreistag. Die erforderlichen Mittel der Schadensbewältigung sollen in einem regulären Nachtragshaushalt in 2023 vom Landtag abgesichert werden.

Grund für die Überschwemmungen am 28. Mai war die verspätete Schließung eines Sperrwerks, das im Normalfall die angrenzenden Grundstücke vor Hochwasser schützt. Nach bisherigen Erkenntnissen waren dafür technische Fehler im Meldesystem des Sperrwerks verantwortlich. Somit ergeben sich zwar keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Land. „Wir stehen aber weiter zu der Ankündigung von Ex-Umweltminister Olaf Lies, die Betroffenen bei der Bewältigung der Schäden nicht alleine zu lassen“, sagte der jetzige Umweltminister Christian Meyer. Die Anwohnerinnen und Anwohner hätten – vor dem Hintergrund von bis zu 190 erfolgreichen Schließvorgängen im Jahr – verständlicherweise darauf vertraut, dass sie auch diesmal durch das Sperrwerk geschützt sind, so Meyer. „Das hat leider an diesem Tag nicht funktioniert. Alle Geschädigten, die nicht versichert waren, sollen daher im Rahmen von Billigkeitsleistungen entlastet werden.“

„Eine wichtige und notwendige Grundlage für solche freiwilligen Entschädigungszahlungen ist eine Billigkeitsrichtlinie, die wir derzeit in Abstimmung mit dem Umweltministerium erarbeiten“, erläuterte NLWKN-Direktorin Rickmeyer heute in einer Sitzung des Kreistages in Stade. Voraussetzung für die Fertigstellung der Richtlinie und einen entsprechenden Landtagsbeschluss sei unter anderem die konkrete Höhe der gesamten Schäden. Diese müssten jetzt durch einen Gutachter ermittelt werden.

Minister Meyer: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die erforderlichen Finanzmittel im geplanten Nachtragshaushalt für 2023 eingestellt werden.“ Der kürzlich verabschiedete Nachtrag zum Doppelhaushalt 2022/23 war dagegen ein reiner Sonder-Nachtrag, um schnelle Hilfen für Betriebe, Kommunen und Haushalte im Rahmen der Energiekrise zu ermöglichen. „Wir bitten alle vom Mai-Hochwasser Betroffenen noch um etwas Geduld, denn wir benötigen jetzt eine rechtskonforme und haushaltsrechtlich abgesicherte Lösung im Interesse der Geschädigten“, so der Minister.

Auch wurden umfangreiche Konsequenzen aus der Lühe-Flut gezogen. Rein vorsorglich wurden nun zusätzliche Sicherungsstufen in das bisher einwandfrei funktionierende Alarmierungssystem des Lühe- Sperrwerks eingebaut. Die Maßnahmen zielen u.a. darauf ab, Auswirkungen von möglichen Störungen im Telekommunikationsnetz auf das Alarmsystem abzustellen.

Hintergrund:
Am 28. Mai dieses Jahres kam es im Bereich des Flusses Lühe (Landkreis Stade) zu Überschwemmungen, davon waren Anwohnerinnen und Anwohner in den Ortschaften Mittelnkirchen, Guderhandviertel und Horneburg betroffen. Insgesamt wurden dem NLWKN 71 Schadensmeldungen zugeleitet. So wurden Keller überflutet, diverse Gegenstände und auch Autos beschädigt. Das Lühe-Sperrwerk, das die angrenzenden Grundstücke eigentlich vor Hochwasser schützt, wurde an diesem Tag zu spät geschlossen.

Derzeit läuft noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren zu den genauen Ursachen des Vorfalls. Ein Teil der Betroffenen war gegen Hochwasserschäden versichert und konnte daher schon entschädigt werden.

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/schadens-aufarbeitung-nach-der-luhe-flut-geht-weiter-217921.html

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37 Millionen kWh Strom 2021 in niedersächsischen Kläranlagen produziert

Im  Jahr 2021 wurden in niedersächsischen Kläranlagen knapp 137 Millionen kWh Strom aus dem bei der Abwasserreinigung entstehenden Klärgas erzeugt. Nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen wurde der Strom in öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie in Unternehmen und Betrieben, die im Rahmen der Klärschlammfaulung Klärgas gewinnen, erzeugt. 90% des selbsterzeugten Stroms (rund 123 Millionen kWh) wurde 2021 in den Klär-anlagen selbst verbraucht. Die restliche Strommenge von rund 13 Millionen kWh wurde an das öffentliche Stromnetz abgegeben.Gemessen an der Gesamtstrommenge aus erneuerbaren Energien ist die Bedeu-tung der Stromerzeugung aus Klärgas als erneuerbare Ressource allerdings klein: Der Anteil lag im Jahr 2020 bei 0,3%. Daten zu der Gesamtstrommenge aus erneuerbaren Energien für das Berichtsjahr 2021 liegen noch nicht vor. Neben Strom produzierten die niedersächsischen Kläranlagen 2021 auch rund 172 Millionen kWh Wärme. Die Wärme wird vor allem für die Faulanlage und die Beheizung von Büro- und Betriebsgebäuden auf dem Gelände der Kläranlagen genutzt.

Weiterführende Informationen: https://www.statistik.niedersachsen.de/download/188251

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Knapp 50 Prozent des Klärschlamms stofflich verwertet

In Niedersachsen wurden im Jahr 2020 im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung knapp 174 100 Tonnen Tro­ckenmasse Klärschlamm aus kommuna­len Abwasserbehandlungsanlagen direkt und ohne Zwischenlagerung entsorgt. Das waren 8,3 % mehr als im Jahr 2019. Wie das Landesamt für Statistik Nieder­sachsen (LSN) mitteilt, ging davon knapp die Hälfte (rund 83 500 Tonnen) in die stoffliche Verwertung. Dort war die Landwirtschaft der größte Abnehmer und brachte etwa 61 500 Tonnen Klär­schlamm-Trockenmasse als Dünger aus, 2,0 % weniger als im Vorjahr. Weitere rund 22 000 Tonnen wurden in den Be­reichen sonstige stoffliche Verwertung (zum Beispiel Vererdung, Kompostie­rung) und landschaftsbauliche Maßnah­men (Rekultivierung) genutzt. Zudem wurden weitere rund 77 800 Tonnen (44,7 %) des im Jahr 2020 ange­fallenen Klärschlamms thermisch ver­wertet. Das durch Verbrennung entsorg­te Aufkommen stieg gegenüber 2019 deutlich um 20,7 %. Der Klärschlamm wurde überwiegend in Abfallverbren­nungsanlagen und in Energieversor­gungsunternehmen mitverbrannt (knapp 62 600 Tonnen). Dieses Aufkommen er­höhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,0 %. In Monoverbrennungsanlagen wurden knapp 6400 Tonnen Klär­schlammtrockenmasse entsorgt, dies ent­spricht im Vergleich zu 2019 einer Zu­nahme um 27,4 %. Sonstige direkte Ent­sorgungswege, zum Beispiel die Abgabe an Trocknungsanlagen, wurden 2020 in einem Umfang von knapp 12 800 Tonnen (7,3 %) genutzt.

https://www.statistik.niedersachsen.de/download/179285

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Bach im Fluss – der Niedersächsische Gewässerwettbewerb startet zum 7. Mal

– Der diesjährige Gewässerwettbewerb ist eröffnet – Teilnahmeunterlagen können ab sofort bei der Kommunalen Umwelt-AktioN UAN angefordert werden –

Olaf Lies, der niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, eröffnet am (heutigen) Montag offiziell „Bach im Fluss – den Niedersächsischen Gewässerwettbewerb 2022“. Teilnahmeschluss ist der 15. April 2022. Der Gewässerwettbewerb findet dieses Jahr zum siebten Mal statt. Er würdigt die vielen kleinen und großen Maßnahmen, die zum Schutz und der Verbesserung der ökologischen Qualität der Gewässer in Niedersachsen beitragen und rückt diese in das Licht der Öffentlichkeit.

Unsere Bäche und Flüsse in Niedersachsen sind nicht nur ein wertvoller Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, sondern übernehmen durch ihre Auen auch eine wichtige Funktion im Hochwasserschutz. Das dürfen wir nicht nur wertschätzen, sondern müssen wir auch schützen. Der Einsatz und das Engagement, mit dem sich unterschiedliche Akteurinnen und Akteure in Niedersachsen für Schutz und Entwicklung von Gewässern einsetzen, ist bemerkenswert. Mit dem Wettbewerb „Bach im Fluss“ möchten wir dieses Engagement auszeichnen.“, erklärt Umweltminister Olaf Lies heute zur Eröffnung.

„Der Wettbewerb trägt auch dazu bei, gelungene Projekte und gute Ideen zu verbreiten“, ergänzt Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und aktueller Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenbände. „Darum hoffe ich, dass auch in diesem Jahr wieder viele Teilnehmende mit ihren kreativen Beiträgen und innovativen Lösungsansätzen am Wettbewerb teilnehmen.“

Die Sieger der zwei Kategorien Haupt- und Ehrenamt werden mit der „Niedersächsischen Bachperle“ ausgezeichnet. Des Weiteren wird ein Sonderpreis der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung vergeben. Besonders gelungene Wettbewerbsbeiträge erhalten zudem Preisgelder. Nach der feierlichen Preisverleihung wird eine Wettbewerbsbroschüre erstellt, die gelungene Projekte einer breiten Öffentlichkeit präsentiert.

„Ich wünsche allen Akteuren viel Spaß und Erfolg bei der Teilnahme und hoffe dieses Jahr im Herbst, die Gewinner des Wettbewerbs bei der Preisverleihung persönlich begrüßen zu können!“ so Karsten Behr von der Niedersächsischen Bingo Umweltstiftung.

Träger des Wettbewerbs sind das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände. Die Kommunale Umwelt-AktioN UAN betreut als Geschäftsstelle den Wettbewerb.

Die Teilnahmeunterlagen können ab sofort angefordert werden bei:
Kommunale Umwelt-AktioN UAN
E-Mail-Adresse: flasche@uan.de
Tel.: 0511 / 30285 58

Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Broschüren der vergangenen Wettbewerbe finden Sie unter www.uan.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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131 Millionen kWh Strom aus niedersächsischen Kläranlagen im Jahr 2020

Im Jahr 2020 wurden in niedersächsischen Kläranlagen 131 Millionen kWh Strom aus dem bei der Abwasserreinigung entstehenden Klärgas erzeugt. Nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) wurden 91 Prozent des selbsterzeugten Stroms im Jahr 2020 in den Kläranlagen selbst verbraucht, die restliche Strommenge (11 Millionen kWh) wurde an Energieversorgungsunternehmen abgegeben. Gemessen an der aus erneuerbaren Energien erzeugten Gesamtstrommenge ist die Bedeutung der Stromerzeugung aus Klärgas allerdings gering: Der Erzeugungsanteil lag im Jahr 2019 bei 0,3 Prozent. Daten zu der Gesamtstrommenge aus erneuerbaren Energien für 2020 liegen noch nicht vor. Neben der Stromerzeugung wurden im Jahr 2020 aus niedersächsischen Kläranlagen 157 Millioneno kWh Wärme erzeugt. Die erzeugte Wärme wird vor allem für die Faulanlage und die Beheizung von Büro- und Betriebsgebäuden auf dem Gelände der Kläranlagen genutzt.

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Sonder-UMK zum Hochwasserschutz – Lies fordert Klimafolgengesetz und bessere Mittelausstattung

„Umgang mit Hochwasser und Dürre muss oben auf der politischen Agenda bleiben“

Das Ergebnis der gestrigen Sondersitzung der Umweltministerkonferenz kommentiert Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Olaf Lies als Vertreter für die SPD-geführten Länder wie folgt:
„Am konsequenten Klimaschutz führt kein Weg vorbei, damit die Folgen des Klimawandels in den nächsten Jahrzehnten nicht immer schlimmer werden. Ausbau von Windenergie und Photovoltaik werden damit zum Schlüssel, um den Klimawandel zu bremsen. Und gleichzeitig muss der Umgang mit den Klimafolgen und hier insbesondere der Hochwasserschutz oben bleiben auf der politischen Agenda. Das haben die schlimmen Ereignisse in NRW und Rheinland-Pfalz gezeigt und die mindestens ebenso dramatischen Bilder ganz aktuell aus Genua mit noch deutlich größeren Niederschlagsmengen erneut in Erinnerung gerufen.

Vergessen dürfen wir aber auch nicht die Auswirkungen der anderen Wetterextreme, wie die große Trockenheit zuletzt in den Jahren 2018, 2019 und 2020. Der Streit ums Wasser hat unseren Blick auf diese lebenswichtige Ressource verändert. Entscheidend wird es daher sein, dass wir auch Lösungen finden, die sowohl den Schutz vor Hochwasser und Starkregen gewährleisten und Wasser in den drohenden trockenen Jahren speichern. Ein echtes Wassermanagement ist gefragt.

Gleichzeitig neigt unser politisches System manchmal zu einer gewissen Vergesslichkeit, wenn die großen Überschriften vorübergezogen sind. Einige sprechen dabei zurecht von Hochwasser- oder Dürredemenz. Das darf beim Klimaschutz und in diesem Fall vor allem auch beim Schutz für den Klimafolgen nicht passieren.

Dafür brauchen wir auf Bundesebene ein Klimafolgenanpassungsgesetz sowie eine bessere und verstetigte finanzielle Ausstattung für die Anpassung der Klimafolgen. Entsprechende Beschlüsse haben wir auf unserer gestrigen Sitzung gefasst. Und klar ist auch, dass der Umgang mit den Klimafolgen viel Geld kosten wird. Wir brauchen daher eine solide Mittelausstattung von jährlich mindestens 1 Milliarde Euro zusätzlich durch den Bund um eine Finanzierung der Klimafolgenanpassung wie Hochwasser, Starkregen und großer Trockenheit sicherzustellen. Darüber hinaus muss die bereits existierende Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) weiter erhöht werden. Allein in Niedersachsen werden wir mindestens 100 Millionen jährlich für die Erhöhung unserer Deiche benötigen.

Gemeinsam mit der neuen Bundesregierung wollen wir dafür sorgen, dass der Klimaschutz, aber auch Maßnahmen zu Klimafolgenanpassung konsequent umgesetzt werden. Dafür liegen Milliardeninvestitionen vor uns, etwa im Küstenschutz, aber auch im Bereich des Städtebaus. Hierfür brauchen wir eine breite und gesicherte Finanzierung.“

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/sonder-umk-zum-hochwasserschutz-lies-fordert-klimafolgengesetz-und-bessere-mittelausstattung-204975.html

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Rezepte gegen Wassermangel: Koalition will Abwasser nutzen

Wasser wird knapper, die Trockenheit nimmt zu: Um die Folgen zu begrenzen, schlägt die Regierungskoalition in Niedersachsen nun vor, das Brauchwasser wiederzuverwenden – in der Landwirtschaft. Auch das birgt jedoch Gefahren. Mehr:

https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Wassermangel-in-Niedersachsen-Koalition-will-Abwasser-nutzen

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Wassermangel in Norddeutschland: Abwasser, marsch!

Niedersachsen will die vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen erproben. Damit könnte Abwasser zur Feldberegnung eingesetzt werden.

Die ausgedehnten Dürreperioden der vergangenen drei Sommer haben in Niedersachsen viele aufgeschreckt. Landwirte verzeichneten massive Ernteausfälle, in den Talsperren sanken die Pegel…mehr:

https://taz.de/Wassermangel-in-Norddeutschland/!5781044/

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Niedersachsen will Einsatz von gereinigtem Abwasser zur Feldberegnung prüfen

Niedersachsens Landesregierung will den Einsatz von gereinigtem Abwasser zur Feldberegnung in Pilotprojekten prüfen. Einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen CDU und SPD hat der niedersächsische Landtag am Donnerstag vergangener Woche angenommen.

Um eine Entlastung in angespannten Grundwasserkörpern zu erreichen, könne die Nutzung der Abwasserressourcen einen Beitrag leisten, heißt es in dem Antrag. Auch würden die Auswirkungen weiterer Dürreperioden auf die landwirtschaftlichen Flächen abgeschwächt.

Dabei könnten die Kläranlagenbetreiber…

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

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https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/niedersachsen-will-einsatz-von-gereinigtem-abwasser-zur-feldberegnung-pruefen.html

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Olaf Lies zu einem Pilotprojekt zur Abwasseruntersuchung auf Coronaviren in Hannover

„Wertvolle Erkenntnisse für die mittelfristige Pandemiebekämpfung – Frühwarnsystem kann möglich werden“

Die Stadtentwässerung Hannover plant mit Unterstützung des niedersächsischen Umweltministeriums ein Pilotprojekt zur Abwasseruntersuchung auf Coronaviren kombiniert mit einer Abbildung in einem Monitoringsystem zur Pandemiebekämpfung. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt durch Prof. Thomas Schulz, Institutsdirektor für Virologie an der Medizinischen Hochschule Hannover. Das kommentiert der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies wie folgt:

„Das ist ein sehr interessantes Projekt und wir beabsichtigen kurzfristig die Förderung durch das Land zu ermöglichen. Klar ist: Dieses Projekt löst nicht die tagesaktuellen Probleme. Wir erhoffen uns vielmehr Erkenntnisse, die bei der mittelfristigen Pandemiebekämpfung von großem Nutzen sein können. Die Untersuchungen sollen kurzfristig beginnen, damit in der akuten Pandemie die Zusammenhänge zwischen den Abwasserdaten und den Zahlen des RKI hergestellt und analysiert werden können. Die Ergebnisse aus diesem Pilotprojekt sollen dabei einen wertvollen Beitrag zur Forschung leisten. Sollte die Analyse von Abwasser tatsächlich wesentlich früher als die RKI-Zahlen Hinweise auf Hotspots und lokale Ausbrüche liefern, ist der Schritt zu einem intelligenten Frühwarnsystem nicht mehr weit. Wir als Land unterstützen solche Forschung ausdrücklich.“

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/olaf-lies-zu-einem-pilotprojekt-zur-abwasseruntersuchung-auf-coronaviren-in-hannover-wertvolle-erkenntnisse-fur-die-mittelfristige-pandemiebekampfung-fruhwarnsystem-kann-moglich-werden-200071.html

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24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens mit Nitrat belastet

Die Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete in Niedersachen umfasst 645.000 Hektar und damit rund 24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF).

Das hat  die Niedersächsische Staatskanzlei anlässlich des Beschlusses der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung …mehr:

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https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/245-prozent-der-landwirtschaftlich-genutzten-flaeche-niedersachsen-mit-nitrat-belastet.html

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Mehr Klärschlamm als Dünger verwertet

In Niedersachsen wurden im Jahr 2019 im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung rund 161 000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm aus kommu­nalen Abwasserbehandlungsanlagen di­rekt und ohne Zwischenlagerung ent­sorgt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, ging da­von mehr als die Hälfte (rund 86 600 Tonnen) in die stoffliche Verwertung. Da­bei war die Landwirtschaft der größte Abnehmer und brachte etwa 62 800 Ton­nen als Dünger aus, rund 1,5 % mehr als im Vorjahr. Davon wurden rund 48 100 Tonnen in Niedersachsen aufgebracht und knapp 14 700 Tonnen in anderen Ländern in Deutschland. Der Rest (rund 23 800 Tonnen) diente anderen stofflichen Verwendungen wie Kompostie­rung, Vererdung oder Verregnung.

Weitere 64 400 Tonnen des im Jahr 2019 angefallenen Klärschlamms wur­den thermisch verwertet. Das durch Ver­brennung entsorgte Aufkommen fiel im Vergleich zu 2018 um 7,0 % geringer aus. Der Klärschlamm wurde überwie­gend in Abfallverbrennungsanlagen und in Energieversorgungsunternehmen mit­verbrannt (knapp 58 000 Tonnen).Die­ses Aufkommen ging um 9,6 % zurück. In Monoverbrennungsanlagen wurden mit knapp 5000 Tonnen dagegen 8,6 % mehr Klärschlammtrockenmasse als 2018 verwertet.

Sonstige direkte Entsorgungswege, zum Beispiel die Abgabe an Trocknungs­anlagen, wurden 2019 in einem Umfang von knapp 9800 Tonnen genutzt.

Tabellarische Übersicht:
http://www.statistik.niedersachsen.de/download/165092

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Wasser ist wichtigstes Gut

Nds. Ministerium für Umwelt: – „Brauchen dringend Wassermanagement“ –

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies warnt vor tiefgreifenden Entwicklungen beim Thema Wasser. „Dürreperioden mit Trockenheit, Starkregen, immer härtere Unwetter und jedes Jahr Rekordtemperaturen – auf unsere Wasserwirtschaft kommen noch nie gekannte Herausforderungen zu“, prophezeite Lies am Dienstag bei einer Veranstaltung in Uelzen mit mehreren Hundert Wasser-Experten angesichts des Klimawandels in Niedersachsen. „Bei uns sind die Durchschnitttemperaturen um 1,6 Grad gestiegen, während der globale Anstieg „nur“ bei 1,2 Grad liegt. Das zeigt unsere hohe Betroffenheit“, erläuterte der Umweltminister den Fachleuten für Feldberegnung. „Die Niederschlagsmenge wird bei uns bis zu 20 Prozent steigen, besonders an der Küste sowie im Berg- und Hügelland“, sagte Lies: „Die Menge selbst ist deshalb kein Problem, aber die Intensität mit immer öfteren Starkregenereignissen. In anderen Regionen geht dagegen die Grundwasserneubildung zurück. Dagegen müssen wir uns in Niedersachsen mit einem intelligenten Wasser-Management wappnen“, warb der Umweltminister bei der Veranstaltung in Uelzen für ein umfassendes Konzept.

Denn Klimaprojektionen zeigen längst den Wandel für Niedersachsen: Wolkenbruchartige Wassermassen wie im Sommer 2017 gehen mit Dürren wie 2018 und 2019 sowie massiven Ernteausfällen einher, mit Schäden in den Wäldern und sinkenden Grundwasserpegeln. „Das führt dazu, dass die Bodenwasservorräte früher im Jahr aufgezehrt werden. Die Niederschläge werden sich zunehmend vom Sommer in den Winter verlagern und nicht mehr als mehrtägiger Landregen daherkommen, sondern als regelrechte Sturzfluten“, schildert Lies die Vorhersagen von Experten. „Wir müssen uns klarmachen“, so der Umweltminister: „Deutschland war im Jahr 2018 weltweit mit Japan und den Philippinen am stärksten von Extremwetterereignissen betroffen“. Für die Wasserwirtschaft lägen die Herausforderungen auf der Hand: Eine intelligente Beregnungstechnik zur Bewässerung der Kulturen, eine verlässliche Nutzung von Wasserkontingenten, sparsamer Umgang mit der Ressource in Trockenjahren und höchst sorgsamer Umgang mit den Trinkwasservorräten. In der Landwirtschaft müssten alternative Wasserquellen – Brauchwasser und Wasserrückhaltebecken – stärker zum Einsatz kommen, bei gleichzeitigem Rückbau von Drainagen. „Wir werden alle Anstrengungen darauf richten müssen, unser Lebensmittel Nummer 1, das Wasser, in der bisherigen Qualität zu sichern und zu erhalten. Es wird eine Kraftanstrengung“, sagt Lies voraus.

Diese Information im Portal des Landes Niedersachsen:
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-wasser-ist-wichtigstes-gut-184815.html

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Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft gesunken

In Niedersachsen wurden im Jahr 2018 im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung rund 165 000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen direkt und ohne Zwischenlagerung entsorgt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, gingen davon rund 88 900 Tonnen in die stoffliche Verwertung. Die Landwirtschaft war hier der größte Abnehmer und brachte rund 61 800 Tonnen als Dünger aus. 2018 setzte die Landwirtschaft damit etwa 16 % weniger Trockenmasse Klärschlamm ein als noch im Vorjahr (rund 73 400 Tonnen). Die restlichen 27 100 Tonnen wurden einerseits für Rekultivierung und Kompostierung zugunsten landschaftsbaulicher Maßnahmen (rund 17 600 Tonnen) verwendet. Andererseits diente der Klärschlamm (rund 9500 Tonnen) als Ausgangsstoff für „Klärschlammerde“.
Weitere 69 200 Tonnen des 2018 angefallenen Klärschlamms konnten thermisch entsorgt werden. Dieses durch Verbrennung entsorgte Aufkommen lag um 42 % über dem Wert des Jahres 2017 (rund 48 900 Tonnen) und entsprach annähernd der dreifachen Menge des Jahres 2010. Der Klärschlamm wurde weit überwiegend in Abfallverbrennungsanlagen und in Energieversorgungsunternehmen mitverbrannt (rund 64 100 Tonnen).
Nach den vorliegenden Daten lagen der Anteil der stofflichen Verwertung des Klärschlamms in Niedersachsen bei rund 54 % und der Verbrennungsanteil bei rund 42 %. Deutschlandweit wurde der Klärschlamm im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung im Schwerpunkt verbrannt (Anteil: gut 74 %), nur etwa 25 % des Aufkommens wurden stofflich verwertet und rund ein Prozent in sonstigen Prozessen direkt entsorgt. Die Monoverbrennung in Klärschlammverbrennungsanlagen hatte in Niedersachsen einen Anteil an der Gesamtverbrennung von knapp 7 %; bundesweit lag dieser Anteil bei gut 38 %.

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Düngeregeln werden verschärft

Die niedersächsische Landesregierung hat am 18. November 2019 die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) beschlossen. Mithilfe dieser Länderverordnung sollen die Nährstoffeinträge in belastete Wasserkörper durch die Landwirtschaft verringert und damit die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Weiteren Verfahren der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung der EG-Nitratrichtlinie soll so wirksam entgegengewirkt, Strafzahlungen sollen verhindert werden.

Die Gebietskulisse Grundwasser („Nitrat-Kulisse“) umfasst rund 39 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche – also rund eine Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Gebietskulisse Oberflächengewässer („Phosphat-Kulisse“) umfasst etwa ein Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das entspricht etwa 35 000 Hektar. In der Gebietskulisse Oberflächengewässer (phosphatsensible Gebiete) werden folgende Auflagen verhängt:
Verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen und so die Düngung noch präziser zu gestalten.

Erhöhung der Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste von sechs auf sieben Monate.
Auf hoch und sehr hoch versorgten Böden ist nur eine reduzierte Phosphat-Düngung möglich, um eine P-Abreicherung im Boden zu erzielen.

Zur Umsetzung zweier Maßnahmen (Erhöhung der Lagerkapazität und reduzierte Phosphat-Düngung) sind Übergangsfristen bis ins Jahr 2021 vorgesehen. Ergänzende Hinweise zur Umsetzung der NDüngGewNPVO werden aktuell erstellt.

Karte der Gebietskulissen:
https://sla.niedersachsen.de/ landentwicklung/LEA

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Nitrat-Messwerte sind fehlerhaft

Dort müssen die Bauern die Düngung um 20 Prozent reduzieren: Mit fatalen Folgen für Ertrag und Einkommen. Massive Kritik an den Messergebnissen hatte es schon im April gegeben. Untersuchungen von Wasserproben aus Beregnungsanlagen von Landwirten aus Nordostniedersachsen hatten eine deutlich geringere Belastung ausgewiesen.
Nun hat die CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag in einer Presseerklärung die Überprüfung der Messstellen zur Ausweisung der roten Gebiete gefordert. Auch mit dem Hinweis auf die laufende Überprüfung der Messstellen in Nordrhein-Westfalen – und dies sollte möglichst erfolgen, bevor die schärferen Düngeregeln in Kraft treten.
Gefordert wird von der CDU eine Binnendifferenzierung der Grundwasserkörper. Diese würde möglicherweise ein ganz anderes Bild ergeben – wie bereits die Unterschungen des Bauernverbandes aus Nordostniedersachen zeigten. Bisher hat das niedersächsische Umweltministerium eine solche differenzierte Untersuchung allerdings abgelehnt.

Messwerte werden stark angezweifelt
Martin Bäumer, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen sagte dazu: „In einigen Regionen werden die Messwerte der Messstellen stark angezweifelt. Selbst Wasserschutzkooperationen, welche seit Jahrzehnten vorbildlich arbeiten und den Nitrateintrag deutlich verringert haben, wiesen belastete Messstellen auf. Dies gilt es zu hinterfragen“.

Hintergrund war die aktuelle Unterrichtung des Umweltausschusses durch das Umweltministerium über die Bestimmung der „Roten Gebiete“. Dazu sagt Bäumer: „Ob die Zweifel berechtigt sind, muss dringend geklärt werde. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum nicht auch in Niedersachsen, so wie in NRW, das Messstellennetz überprüft wird“.

Um die Akzeptanz bei der Ausweisung der betroffenen Gebiete zu steigern, bedürfe es aus Sicht des CDU-Politikers zudem eines offenen und transparenten Verfahrens. „Daher halte ich den Schritt der Überprüfung der Messstellen für sinnvoll“, so der Umweltpolitiker.

Überprüfung bestätigt Messergebnisse nicht
Bereits im April hatte der Bauernverband im Nordosten Niedersachsens 130 Wasserproben aus der Region untersuchen lassen. Landwirte hatten Proben aus ihren Beregnungsbrunnen zur Verfügung gestellt. Mit erstaunlichen Ergebnissen: „Mindestens 95 Prozent der Proben seien deutlich unter dem Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat gewesen“, heißt es.
Von Hysterie sprach deshalb auch der Vorsitzende des Bauernverbandes Nordostniedersachsen Thorsten Riggert. Hintergrund war, dass der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter nach den offiziellen Messergebnissen an mehreren Messstellen deutlich überschritten wurde – die Messergebnisse des Bauernverbandes dies jedoch nicht bestätigten.

Für die Bauern in der westlichen Hälfte des Landkreises Uelzen hätten die offizellen Messergebnisse aber katastrophale Folgen: Aufgrund der neuen Düngeverordnung dürfen sie künftig 20 Prozent weniger düngen. „Das sind 1.000 Familien in Nordostniedersachsen, die komplett betroffen sind“, sagt Thorsten Riggert. „Es geht hier um die Existenz. Da bleibt keiner übrig – und das obwohl fast alle Messstellen einwandfreie Ergebnisse geliefert hätten“.
Ursache für die Abweichungen von den offiziellen Messwerten könnte sein: Offiziell wird der gesamte Grundwasserkörper betrachtet und zur Beurteilung herangezogen, und der geht durch die drei Landkreise Lüneburg, Uelzen und Celle.

Überprüfung in Nordrhein-Westfalen
Bereits im April hatte CDU-Landeschef Bernd Althusmann deshalb gefordert: „Neben verbesserten Düngemaßnahmen müssen wir die Messstellen einer kritischen Prüfung unterziehen“. Weiter sagte er: „Einzelprüfungen in Nordrhein-Westfalen hätten gezeigt, dass Messverfahren fehleranfällig seien oder es neben der Düngung auch andere Ursachen für hohe Nitratwerte im Grundwasser gebe“.

„Ich empfehle dem niedersächsischen Umweltminister, es seiner Kollegin aus Nordrhein-Westfalen gleichzutun und auch hierzulande eine kritische Überprüfung der besonders belasteten Messstellen vorzunehmen“, sagte Althusmann.
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hatte zuvor Probleme mit Grundwasser-Messstellen eingeräumt. Nach Informationen der Neuen Osnabrücker Zeitung hatten Fachleute bei einer ersten Kontrolle von 300 Messstellen in rund 10 Prozent der Fälle Mängel festgestellt.

Das Umweltministerium in NRW wollte daraufhin weitere 280 Messstellen mit zu hohen Nitratwerten überprüfen. Dies scheint angesichts der konkreten Proben-Ergebnisse auch in Niedersachsen dringend geboten.

Verursacher – nicht Landwirtschaft allein
Vor diesem Hintergrund fordert der CDU-Umweltpolitiker Martin Bäumer: „Es ist nach meiner Auffassung äußerst wichtig, das Verursacherprinzip in Gänze zu beachten, daher darf im Hinblick auf die Ausweisung von nitratsensiblen Gebieten der Fokus nicht ausschließlich auf der Landwirtschaft liegen“.

„Der Eintrag von Nitrat und Phosphat von Kläranlagen muss in diesem Zusammenhang eine stärkere Berücksichtigung finden“, sagt Bäumer weiter. Die zu treffenden Maßnahmen zur Verringerung der Einträge dürften sich daher nicht allein auf die Landwirtschaft beschränken.

„Auch andere Teile der Gesellschaft müssten zu einer Verbesserung der Einträge beitragen“, heißt es weiter. Man darf gespannt sein wie das Umweltministerium in Niedersachen auf diese Forderungen und die Messergebnisse der Bauern reagiert.

https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/niedersachsen-nitrat-messwerte-fehlerhaft-561317?utm_campaign=ah-mo-fr-nl&utm_source=ah-nl&utm_medium=newsletter-link&utm_term=2019-11-12

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129 Millionen kWh Strom aus Kläranlagen

Im Jahr 2018 wurden in niedersächsischen Kläranlagen nach ersten Ergebnissen rund 129 Millionen kWh Strom aus Klärgas erzeugt, knapp 2 Prozent mehr als im Jahr 2017. Nach Mitteilung des Landesamts für Statistik Niedersachsen erfolgte die Erzeugung in Kläranlagen von Unternehmen, Betrieben oder sonstigen Einrichtungen wie zum Beispiel kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, die im Rahmen der Klärschlammfaulung Klärgas gewinnen. Allerdings wurden 86 Prozent des daraus selbsterzeugten Stroms (117 Millionen kWh) direkt im Betrieb der Anlagen verbraucht, die restliche Strommenge von12 Millionen kWh konnte an Elektrizitätsversorgungsunternehmen abgegeben werden. Gemessen an der aus erneuerbaren Energien erzeugten Gesamtstrommenge ist die Bedeutung der Stromerzeugung aus Klärgas gering. Der Erzeugungsanteil lag im Jahr 2017 lediglich bei 0,3 Prozent. Damit hatte Niedersachsen 2017 einen Anteil von knapp 9 Prozent an der bundesweit aus Klärgas erzeugten Strommenge. Die in Niedersachsen erzeugte Gesamtstrommenge aus erneuerbaren Energien liegt für 2018 noch nicht vor. Zudem wurden im Jahr 2018 fast 181 Millionen kWh Wärme aus dem Klärgas gewonnen. Davon verbrauchten die Anlagen selbst 171 Millionen kWh (94 Prozent), rund 10 Millionen kWh Wärme konnten an Energieversorgungsunternehmen abgegeben werden.

Weiterführende Links
Zeitreihen zu Klärgas in Niedersachsen
http://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20190912_002

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Niedersachsen gründet BIM-Cluster für digitales Bauen

Das Land Niedersachsen hat Mitte Juni 2019 das BIM-Cluster Niedersachsen gegründet (BIM: Building Information Modeling). Dies ist eine Initiative 26 unabhängiger niedersächsischer Interessensvertretungen wie Kammern und Verbände öffentlicher Einrichtungen sowie der Landesregierung Niedersachsen zur Förderung der BIM-Anwendung in dem Bundesland. Durch das BIM-Cluster sollen die regionale Zusammenarbeit auf übergeordneter Ebene gefördert sowie die Chancen der Methodik stärker in das Bewusstsein der (Fach-)Öffentlichkeit gebracht werden. Hierzu wurde ein gemeinsames „Memorandum of Understanding“ unterzeichnet. Mit diesem bekunden die Gründungsmitglieder und die Landesregierung ihr gemeinsame Engagement und perspektivische Ziele.

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Niedersachsens Energieminister Olaf Lies zur CO2-Bepreisung

Zur CO2-Bepreisung sagt Niedersachsens Energieminister Olaf Lies:
Für eine gelingende Energiewende und mehr Klimaschutz wird es unerlässlich sein, eine CO2-Bepreisung einzuführen.
Auch die Bürgerinnen und Bürger sollen dazu angehalten werden, klimafreundlicher zu leben. Dazu muss es einen Ausgleich für soziale Härten geben. Die Einnahmen sollten aber nicht im Gießkannenprinzip wieder ausgeschüttet werden, sondern lieber in Förderprogramme für energetische Gebäudesanierung oder in ein Programm für klimafreundliche Heizungen fließen.

Es darf keine Verlierer einer solchen Regelung geben. Zum Beispiel muss es für einkommensschwache Pendler auf dem Land, deren Haus oder Wohnung nicht den modernsten Energieeinsparungen entspricht, einen sozialen Ausgleich geben.

Außerdem muss ein Klimafonds eingerichtet werden, aus dem Maßnahmen zur Klimaanpassung finanziert werden.
Gleichzeitig muss die EEG-Umlage schrittweise abgeschafft und die Stromsteuer auf ein europäisches Mindestmaß reduziert werden, um die Stromkunden zu entlasten. Damit setzen wir Anreize, um erneuerbare Energien zu nutzen und auf grünen Strom und grünen Wasserstoff umzusteigen – das wird zukünftig die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Eine wichtige Rahmenbedingung ist, die Deckelungen bei Wind- und Solarstrom endlich zu beenden, um den Ausbau der Erneuerbaren voranzutreiben.

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Masterplan Ems 2050: Bund und Land teilen sich die Kosten der Baumaßnahmen zur „Flexiblen Tidesteuerung“

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz haben sich in einer Vereinbarung darauf verständigt, dass die Kosten der Baumaßnahmen am Emssperrwerk für die Maßnahme „Flexible Tidesteuerung“ je zur Hälfte getragen werden.
„Die Besonderheit am Masterplan Ems ist, dass ökologische und wirtschaftliche Interessen gemeinschaftlich verfolgt werden, und alle Akteure vor Ort an einem Strang ziehen“, sagte Umweltminister Olaf Lies. „Die flexible Tidesteuerung ist das Kernprojekt des Masterplans Ems für die Lösung des Schlickproblems und die Verbesserung der Gewässerqualität.“

Nach Durchführung der Baumaßnahmen, die derzeit geplant werden, soll der Flutstrom so beeinflusst werden, dass die Verschlickung der Ems verringert wird. Über die Verteilung der voraussichtlichen Kosten von rund 30-40 Millionen Euro haben sich Bund und Land nun geeinigt. Die Vereinbarung wurde von Umweltminister Olaf Lies und von dem Präsidenten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Herrn Professor Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte, unterschrieben.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte: „Bei der Flexiblen Tidesteuerung geht es darum, gemeinsam eine Lösung zu finden, die der Schifffahrt und der Umwelt dient.“
Genauere Hintergrundinformationen zu den Planungen können der Internetseite der Geschäftsstelle für den Masterplan Ems 2050 beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems entnommen werden ( http://www.masterplan-ems.info/massnahmen/flexible-tidesteuerung/ ).

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Niedersachsen fördert Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen

Niedersachsen wird im laufenden Jahr etwa 6,8 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen zur Verfügung stellen. Das teilte das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Mitte August mit. Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz bei öffentlichen Abwasseranlagen werden in den Landkreisen Heidekreis, Celle, Cuxhaven, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Hildesheim, Nienburg (Weser), Northeim und Emsland gefördert.

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Nährstoffbericht 2018 vorgestellt – mehr Anstrengungen für den Wasserschutz nötig

„Es sind kleine Schritte, die wir erreicht haben. Wir bewegen uns aber in die richtige Richtung.“ So kommentierte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die Ergebnisse des Nährstoffberichts 2018. Die Bilanz: Der Nährstoffanfall aus Tierhaltung und Biogasanlagen ist leicht gesunken. Um eine Trendwende zu erreichen, soll volle Transparenz bei den Nährstoffströmen erzielt werden. Sieben Landkreise überschreiten im aktuellen Nährstoffbericht die Obergrenze für Stickstoff, sechs für Phosphat (voriger Bericht sieben). „Wir müssen alle Anstrengungen für den Wasserschutz verstärken“, betonte Otte-Kinast. Deshalb gelte es jetzt, ganz genau hinzuschauen und Problemfälle zu lokalisieren, um dort gezielt anzusetzen. Zur Ausweisung der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete erklärt die Landwirtschaftsministerin: „Wir haben die Teilwasserkörper bewertet, wo konsequenter Handlungsbedarf besteht. Zwischen den Ressorts Umwelt und Landwirtschaft wurde bereits eine erste Binnendifferenzierung für eine Kulisse von rund 38 Prozent der Landesfläche entwickelt“. Außerdem soll die vorgesehene Datenbank „ENNI“ (Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen) ans Netz gehen, die die Düngebedarfsermittlungen und Nährstoffvergleiche flächendeckend erfasst. Zudem können die in ganz Niedersachsen bereits vorhandenen Daten der landwirtschaftlichen Betriebe bei ENNI zusammenfließen.

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Umweltministerium bewilligt 4,8 Millionen Euro für Naturschutz

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat heute (Donnerstag) darüber informiert, dass auch in diesem Jahr Naturschutzprojekte aus der Fördermaßnahme „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) mit insgesamt 4,8 Millionen Euro gefördert werden. Die Mittel werden im Rahmen des „Investiven Naturschutzes“ für Biotopentwicklungsmaßnahmen in der Agrarlandschaft, die Lebensräume und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten schaffen, wiederherstellen und entwickeln, verwendet. „Auch angesichts des Klimawandels in Niedersachsen müssen wir dem Verlust von Arten dringend entgegensteuern“, sagte Umweltminister Lies. „Mit der Fördermaßnahme werden Biotope und deren Vernetzung unterstützt, so erhalten wir die natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen und bauen diese aus.“ Die Mittel werden zum Beispiel für die Wiedervernässung von Mooren, die Renaturierung von Fließgewässern, die Entwicklung von Nassgrünland und für den Wiesenvogelschutz eingesetzt. Förderempfänger sind Kommunen, Verbände und Stiftungen. Die Mittel setzen sich zusammen aus 2,88 Millionen Euro des Bundes und weitere 1,92 Millionen Euro des Landes Niedersachsen. Die „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ enthält eine Bandbreite von Agrar- und Infrastrukturmaßnahmen. Somit ist es das wichtigste nationale Förderinstrument für eine auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie ländliche Räume.

Regionale Verteilung der Fördermittel:
Zuwendungsbetrag ca.
Landkreis Aurich 40.000 €
Landkreis Celle 63.000 €
Landkreis Cloppenburg 360.000 €
Landkreis Cuxhaven 1,4 Mio. €
Landkreis Diepholz 704.000 €
Landkreis Grafschaft Bentheim 1,8 Mio. €
Landkreis Holzminden 141.000 € Landkreis
Lüneburg 36.000 € Landkreis Stade 75.000 €
Stadt Emden 48.000 €
Summe: 4,7 Mio. €

Diese Information im Portal des Landes Niedersachsen: http://www.umwelt.niedersachsen.de/portal/live.php?article_id=176936&_psmand=10  

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Weniger Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft

In Niedersachsen wurden im Jahr 2017 im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung rund 147 300 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen direkt und ohne Zwischenlagerung entsorgt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, gingen davon rund 96 400 Tonnen in die stoffliche Verwertung. Die Landwirtschaft war hier der größte Abnehmer und brachte rund 73 400 Tonnen als Dünger aus. 2017 setzte die Landwirtschaft damit 9,4 % weniger Trockenmasse Klärschlamm ein als noch im Vorjahr. Die restlichen etwa 23 000 Tonnen wurden einerseits für landschaftsbauliche Maßnahmen verwendet, zum Beispiel für Rekultivierung und Kompostierung, andererseits diente der Klärschlamm als Ausgangsstoff für die Schaffung von Klärschlammerde (Vererdung).
Weitere über 48 900 Tonnen des 2017 angefallenen Klärschlamms konnten unmittelbar thermisch entsorgt werden. Das durch Verbrennung entsorgte Aufkommen lag 18,1 % über dem Wert des Jahres 2016 und entsprach fast der doppelten Menge des Jahres 2010. Der Klärschlamm wurde 2017 hauptsächlich in Abfallverbrennungsanlagen und in Energieversorgungsunternehmen mitverbrannt (über 42 200 Tonnen). Nach den vorliegenden Daten lagen der Anteil der Klärschlammverwertung in Niedersachsen bei rund 65 % und der Verbrennungsanteil bei rund 33 %. Auf Bundesebene war das Verhältnis mit 30 % Verwertung und 70 % Verbrennung 2017 nahezu umgekehrt.

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Umweltminister Lies und Präsident Trips zeichnen Preisträger des Niedersächsischen Gewässerwettbewerbs 2018 „Bach im Fluss“ aus

Die Sieger des diesjährigen Niedersächsischen Gewässerwettbewerbs „Bach im Fluss“ stehen fest: Gewinner der „Bachperle 2018″ in der Kategorie „Hauptamt“ ist die Gemeinde Hilter a.T.W. für die Renaturierung des Borgloher Bachs, bei der ein verrohrtes Gewässer wieder an die Oberfläche geholt wurde und nun einen vielfältigen Lebensraum bietet.

In der Kategorie „Ehrenamt“ ging die Bachperle an den Fischereiverein Colnrade e. V. für die Renaturierung des Beckstedter Bachs mit neuem Gewässerlauf und Flächen für eigendynamische Gewässerentwicklung und Wasserrückhalt in der Aue.

Zusätzlich wurde auch in diesem Jahr der Sonderpreis der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung verliehen. Der Verein RegioKult-Regionale Kulturlandschaft wurde für das Projekt „LAUF-LOPAU-LAUF“ ausgezeichnet. Ausschlaggebendes Alleinstellungsmerkmal dieses fachlich sehr gelungenen Beitrages war die intensive Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteuren in diesem großen Verbundprojekt.

„Die große Vielfalt der Maßnahmen, die an Niedersachsens Fließgewässern umgesetzt werden, beeindruckt mich!“, sagte Umweltminister Olaf Lies angesichts der Wettbewerbsbeitrage. „Den haupt- und ehrenamtlich Tätigen möchte ich Danke sagen. Danke für Ihr Engagement und Ihre gelebte Freude, mit denen Sie die naturnahe Gewässerentwicklung Schritt für Schritt umsetzen und unsere Bäche und Flüsse Stück für Stück wieder zu dem machen, was sie einmal waren: Lebensraum für unzählige Arten und ein Ort, an dem Menschen gerne verweilen“, so der Umweltminister.
Dr. Marco Trips, Präsident des Städte- und Gemeindebundes und amtierender Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, ergänzte: „Die Projekte des diesjährigen Wettbewerbes zeigen wieder einmal das sehr hohe Niveau bei der Umsetzung der Fließgewässerentwicklung in Niedersachen. Besonders beeindruckend sind die Tatkraft und der kooperative Einsatz vieler Menschen vor Ort und, was mich besonders freut, der Anteil beteiligter Kommunen an diesem Wettbewerb. Insgesamt sind alle Beiträge gute Beispiele, die zur Nachahmung anregen können und, wie es die vergangenen Wettbewerbe gezeigt haben, dieses auch tun.“

„Die gute Zusammenarbeit vieler Akteure und die dabei vorbildliche Einbeziehung von Umweltbildung in ein großes Gewässerentwicklungsprojekt der Heidelandschaft ist uns einen Sonderpreis wert. Wir hoffen, dass es Andere zur Nachahmung anregt“, ergänzt Karsten Behr, Geschäftsführer der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung.
Der Gewässerwettbewerb wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens 2010 ins Leben gerufen und findet alle zwei Jahre statt. Ziel des Wettbewerbs ist es, im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie die Gewässerentwicklung in Niedersachsen zu fördern, gelungene Projekte der Fließgewässerentwicklung öffentlich zu präsentieren und die Vorbildfunktion guter Projekte zu nutzen. Verschiedene haupt- und ehrenamtliche Teilnehmer aus Kommunen, Verbänden oder Vereinen reichten insgesamt 22 Beiträge für den diesjährigen Wettbewerb ein.

Im August bereiste eine siebenköpfige Expertenjury zwölf ausgewählte Projekte in ganz Niedersachsen. Die Bewertung der Beiträge erfolgte anhand der ökologischen Wirksamkeit zur Verbesserung der Situation am Gewässer, der durchgeführten Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung sowie den realisierten Kooperationen und weiterer Faktoren.
Auch beim 5. Gewässerwettbewerb war die Jury wieder sehr beeindruckt vom hohen fachlichen Niveau, mit der die Wettbewerbsteilnehmer die Ökologie in unseren Gewässern verbessern.

Die Beiträge des Wettbewerbs werden im nächsten Jahr von der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N. in einer Broschüre veröffentlicht. Als Auszeichnung für die engagierte und vorbildhafte Arbeit der Teilnehmer und als Inspirationsquelle für zukünftige Akteure im Bereich der Gewässerentwicklung und für die Teilnehmer des dann 6. Niedersächsischen Gewässerwettbewerb im Jahr 2020.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle sieben Preisträger in einer Übersicht sowie Beschreibungen der ausgezeichneten Projekte. ( PDF-Datei )
http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-lies-und-praesident-trips-zeichnen-preistraeger-des-niedersaechsischen-gewaesserwettbewerbs-2018-bach-im-fluss-aus-169919.html

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Förderung für kommunale Hochwasserpartnerschaften

Niedersachsen möchte kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen schneller und effektiver auf den Weg bringen. Dazu plant das Land, kommunale Hochwasserpartnerschaften stärker zu fördern. Zusätz Finanzierungsprogramm mit dem Haushaltsjahr 2019 soll ein Sondervermögen eingerichtet werden, das mit 27 Millionen Euro ausgestattet werden soll. Mit dem Sondervermögen wird es möglich, bei der Finanzierung von kommunal getragenen Hochwasserschutz-Projekten neue Wege einzuschlagen. Im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verträge soll Maßnahmenträgern eine bestimmte Fördersumme mehrjährig zur Verfügung gestellt werden. Als Pilotprojekt soll die „Gebietskooperation Hochwasserschutz Innerste“ unterstützt werden. Die Kooperation wurde kurz nach dem Hochwasser in 2017 gegründet. Ihr gehören die Landkreise Hildesheim und Goslar sowie die Städte Hildesheim und Salzgitter an. Vertreter stellten jetzt erste Planungen dem Umweltministerium vor. Insbesondere sollen zum Schutz vor Hochwasser mehrere Rückhaltebecken und Polder unterschiedlicher Größe geschaffen werden. Die beteiligten Kommunen wollen die Maßnahmen koordiniert umsetzten.

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Stromerzeugung aus Klärgas um zwei Prozent gestiegen

Im Jahr 2017 wurden in Niedersachsen in Kläranlagen 127 Millionen kWh Strom aus Klärgas erzeugt. Gegenüber 2016 entsprach dies einer Zunahme um gut 2 %. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen weiter mitteilt, hatte Niedersachsen damit einen Anteil von rund 9 % an der gesamtdeutschen Strommenge aus dieser Erzeugungsart (1491 Millionen kWh).
Rein rechnerisch könnte mit dieser Strommenge eine Stadt wie Celle ein Jahr lang mit Strom versorgt werden, wenn ein durchschnittlicher Jahresstromverbrauch von 1900 kWh pro Kopf in den Haushalten zugrunde gelegt wird.
Das Ergebnis geht auf Anlagen von Unternehmen, Betrieben oder sonstigen Einrichtungen (zum Beispiel Kommunen) zurück, die im Rahmen der Klärschlammfaulung Klärgas gewinnen. Allerdings wurden 86 % des erzeugten Stroms (109 Millionen kWh) direkt im Betrieb der Kläranlagen selbst verbraucht. Nur 14 % des erzeugten Stroms (18 Millionen kWh) wurden an Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Netz der allgemeinen Versorgung) abgegeben.

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Klärschlamm macht den Kommunen zunehmend Schwierigkeiten

Lies: „Möglichkeiten zur Zwischenlagerung können Abhilfe schaffen“ Vor dem Hintergrund zunehmender Schwierigkeiten, Klärschlamm landwirtschaftlich zu verwerten und den damit verbundenen Herausforderungen der Lagerung, hat das Niedersächsische Umweltministerium jetzt Hinweise zu den rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwischenlagerung an die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, Landkreise, Städte und kreisfreien Städte herausgegeben. Darin zeigt das Ministerium Kläranlagenbetreibern Wege und Lösungen auf, anfallenden Klärschlamm zwischenzulagern. Minister Olaf Lies: „In den letzten Monaten hat sich die Situation für unsere Kommunen und die Kläranlagenbetreiber zunehmend verschärft. Die neue Düngeverordnung hat dazu geführt, dass Klärschlamm in der Landwirtschaft nicht mehr in den Mengen eingesetzt werden kann wie bisher. Die neue Klärschlammverordnung sieht zukünftig nur noch für Anlagen bis 50.000 Einwohner die Möglichkeiten der Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen vor. Zusätzlich wird der Einsatz der Kohlekraftwerke immer weiter zurückgefahren und das führt zu Engpässen bei der Mitverbrennung des Klärschlamms. Diese drei wesentlichen Veränderungen führen zu großen Problemen für unsere Kommunen. Klar ist nämlich, dass der zukünftige große Bedarf der Monoverbrennung in Niedersachsen bisher kaum eine Rolle spielte. Die ersten Monoverbrennungsanlagen werden erst in drei bis vier Jahren in Betrieb gehen. Diesen Konflikt müssen wir auflösen. Wir brauchen bis dahin zur Überbrückung Zwischenlagermöglichkeiten in unterschiedlicher Form. Mit unseren Hinweisen geben wir den Kläranlagenbetreibern die Möglichkeiten, anfallenden Klärschlamm zwischenlagern zu können. Wir zeigen auf, welche unterschiedlichen Verfahren für die Zwischenlagerung von Klärschlamm in Frage kommen und welche rechtlichen und technischen Anforderungen dabei zu beachten sind. Für die Umsetzung stehen wir natürlich als Ansprechpartner den Kommunen zur Seite. Mit Blick auf die Monoverbrennung werden die Verfahren vorangebracht werden müssen. In vielen anderen Ländern ist dies der gängige Verwertungsweg. In Niedersachsen – als Agrarland Nr. 1 – stand bisher die Nutzung als Dünger im Vordergrund.“ In den Hinweisen listet das Umweltministerium rechtliche und technische Voraussetzungen einer Zwischenlagerung von Klärschlamm auf. Favorisiert wird eine Zwischenlagerung auf den Flächen der Abwasserbehandlungsanlagen. Wenn aber dort alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine Zwischenlagerung von bis zu drei Jahren außerhalb des Klärwerksgeländes oder mit Einverständnis des Betreibers auf geeigneten Deponien erfolgen. In jedem Fall ist eine behördliche Prüfung und Genehmigung der Zwischenlagerung erforderlich. Unterstützung erhalten die Kläranlagenbetreiber weiterhin durch das Projekt „Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm“, das vom Land Niedersachsen gefördert und von der DWA Landesverband Nord durchgeführt wird. Es dient unter anderem dazu, Verfahrenstechniken zu bewerten, Kooperationen zu fördern und Entsorgungskonzepte zu erstellen.

http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/klaerschlamm-macht-den-kommunen-zunehmend-schwierigkeiten-166750.html

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Hinweise zur Zwischenlagerung von Klärschlamm herausgegeben

Vor dem Hintergrund zunehmender Schwierigkeiten, Klärschlamm landwirtschaftlich zu verwerten, und den damit verbundenen Herausforderungen der Lagerung hat das Niedersächsische Umweltministerium jetzt Hinweise zu den rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine Zwischenlagerung von Klärschlamm an die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, Landkreise, Städte und kreisfreien Städte herausgegeben.Favorisiert wird darin eine Zwischenlagerung auf den Flächen der Abwasserbehandlungsanlagen.Wenn aber dort alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine Zwischenlagerung von bis zu drei Jahren außerhalb des Klärwerksgeländes oder mit Einverständnis des Betreibers auf geeigneten Deponien erfolgen.In jedem Fall ist eine behördliche Prüfung und Genehmigung der Zwischenlagerung erforderlich.Unterstützung erhalten die Kläranlagenbetreiber weiterhin durch das Projekt „Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm“, das vom Land Niedersachsen gefördert und vom DWA-Landesverband Nord durchgeführt wird.Es dient unter anderem dazu, Verfahrenstechniken zu bewerten, Kooperationen zu fördern und Entsorgungskonzepte zu erstellen.Bisher hat im Agrarland Niedersachsen die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm dominiert.Monoverbrennung hat kaum eine Rolle gespielt.Die ersten Monoverbrennungsanlagen im Land werden nach Angaben von Umweltminister Olaf Lies erst in drei bis vier Jahren in Betrieb gehen.

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Entsorgungsengpass beim Klärschlamm

Infolge der gesetzlichen Änderungen bei der Klärschlamm- und Düngeverordnung stehen zunehmend mehr niedersächsische Kläranlagen vor dem Problem, wie sie den bei sich anfallenden Klärschlamm noch landwirtschaftlich verwerten können.Eine durch den DWA-Landesverband Nord ausgewertete Umfrage im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) bei den Betreibern von Kläranlagen zeigt, dass bereits jetzt die Entsorgung des Klärschlamms bei fast 40 Betrieben nicht mehr gesichert ist.Bis Ende 2018 könnten 60 weitere hinzukommen: Bei ihnen enden bestehende Entsorgungsverträge im Laufe des Jahres.Insgesamt entstehen in diesen 100 Anlagen über 250 000 Tonnen entwässerter Schlamm, umgerechnet in Trockenrückstand bedeutet dies eine Menge von etwa 60 000 Tonnen.Das entspricht beinahe einem Drittel der jährlich in Niedersachsen anfallenden Schlammmenge.
Die Zahlen verdeutlichen, was die Mitglieder einer im MU eingerichteten Arbeitsgruppe, die sich mit der Sicherstellung der Klärschlammentsorgung beschäftigt, aus den Gesprächen mit Kläranlagenbetreibern hören.Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter von Interessen-und Fachverbänden sowie die kommunalen Spitzenverbände an.Sie will nun die Kommunen bei der Suche nach Zwischenlagermöglichkeiten unterstützen.

Die Auswertung der Umfrage ist auf der Webseite des DWA-Landesverbands Nord abrufbar:
https://www.dwa-nord.de/de/ aktuelles.html

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Klärschlamm bereitet Kommunen vermehrt Probleme

Kläranlagen reinigen unser Abwasser, zurück bleibt brauner Schlamm oder getrocknetes Granulat. Jahrzehntelang haben die Kommunen diese Abfallprodukte an die Landwirte abgegeben. Doch viele Bauern wissen inzwischen selbst nicht mehr, wohin mit ihrer eigenen Gülle. Außerdem bremsen strengere Vorschriften den Klärschlamm-Einsatz auf dem Acker aus. Die Situation für die Städte und Gemeinden ist nach Informationen…mehr:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Klaerschlamm-bereitet-Kommunen-vermehrt-Probleme,klaerschlamm114.html

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Niedersachsen: Umweltministerium lässt Gewässer nach multiresistenten Keimen untersuchen

Um die Verbreitung von antibiotikaresistenten Erregern in der Umwelt zu untersuchen, hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies eine Beprobung von Gewässern in Niedersachsen angekündigt. Insgesamt sollen an die 200 Proben an verschiedenen Stellen genommen werden, darunter Standorte an Kläranlagen, in Regionen mit einer hohen Viehdichte sowie an Stellen, an denen bereits die Gewässergüte beprobt wird. Untersucht werden sollen ebenfalls Stellen im Küs tenbereich sowie vermeintlich unbelastete Standorte. Die Ergebnisse sollen bis zum Sommer vorliegen.
Das Land selbst beschäftigt sich bereits seit 2016 intensiv mit diesem Thema. Damals hat der Interministerielle Arbeitskreis der Niedersächsischen Landesregierung eine Strategie gegen Antibiotikaresistenz beschlossen und 2017 den Abschlussbericht für eine Antibiotikastrategie vorgelegt. Die Strategie verfolgt den „One-Health-Ansatz“, nach dem die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt in Beziehung stehen und somit auch gemeinsam betrachtet werden müssen.

Für die Verunreinigung von Gewässern durch antibiotikaresistente Keime interessiert sich auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag in einer Kleinen Anfrage (Bundestags-Drucksache 19/815). Die Fraktion möchte von der Bundesregierung wissen, aus wie vielen Oberflächengewässern in Deutschland Trinkwasser gewonnen wird. Zudem fragen die Grünen unter anderem, ob diese Gewässer auf eine Belastung mit diesen Keimen untersucht werden.

www.antibiotikastrategie.niedersachsen.de

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Antwort auf die mündliche Anfrage: Waren die Millionenschäden beim Hochwasser teilweise zu vermeiden?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Krumfuß (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten
Im Juli kam es in Niedersachsen zu erheblichen Unwettern und Starkregenereignissen. Hiervon war insbesondere Südniedersachsen mit den Landkreisen Hildesheim, Goslar und Wolfenbüttel betroffen. In einem Nachtragshaushalt wurden inzwischen 50 Millionen Euro zur Beseitigung der Schäden vom Land zur Verfügung gestellt.
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 5. August 2017 („Millionenschäden nach Hochwasser“), dass die Niedersächsischen Kommunen nun eine Zwischenbilanz gezogen hätten. Allein im Landkreis Goslar soll es nach derzeitigem Stand zu einem Schaden von 13,8 Millionen Euro nur an öffentlichen Gebäuden, Schulen und Brücken gekommen sein. Für die privaten Haushalte gibt es gegenwärtig noch keine belegbaren Zahlen. Der Städte und Gemeindebund bezweifelte laut HAZ, dass die 50 Millionen Euro, die das Land kurzfristig als Fluthilfe bereitgestellt habe, ausreichten.

Als besonderes Beispiel wird weiterhin das vom Hochwasser stark beschädigte Solebad in Bad Salzdetfurth genannt. Der Geschäftsbetrieb soll dort wahrscheinlich bis zum Jahresende geschlossen bleiben. Sämtliche technischen Anlagen sollen im Solebad 1,8 Meter unter Wasser gestanden haben. Es wird allein dort ein Schaden von etwa 2,5 Millionen Euro erwartet. Hinzu kommen Umsatzausfälle. Die Versicherungsgesellschaft des Solebads soll laut HAZ eine Regulierung abgelehnt haben.

1.Wie hoch sind gegenwärtig nach Kenntnis des Landes die Schäden durch das Juli-Hochwasser?
Im Bereich der öffentlichen Infrastruktur auf kommunaler Ebene wird derzeit mit Gesamtschäden von rund 56 Mio. Euro, in der Land- und Fortwirtschaft mit rund 11 Mio. und bei Unternehmen ebenfalls mit Schäden in Millionenhöhe gerechnet. Neben der vorgesehenen Unterstützung durch das Land wird ein Teil von den Betroffenen selbst zu tragen sein.

2.Ist es zutreffend, dass beim Solebad in Bad Salzdetfurth eingesetzte Kräfte der Feuerwehr in der Nacht zum 26. Juli 2017 Sandsäcke zur Sicherung des Kellers des Solebades anforderten, aber nicht erhielten, und im Keller des Solebads eingesetzte Pumpen abgezogen wurden?
Sandsäcke zur Sicherung von Infrastruktureinrichtungen wären im Hochwassereinsatz zu jeder Zeit verfügbar gewesen. Die Durchführung dieser Einsatzmaßnahme erfolgt in der Regel dann, wenn sie auch zielversprechend eingesetzt werden kann. Bei Bedarf hätten die Sandsäcke bei der Einsatzorganisation des MI, „dem Kompetenzzentrum Großschadenslagen“, das in der Hochwasserlage rund um die Uhr besetzt war, angefordert werden können. Dafür hält das Land die Landessandsackreserve im Geschäftsbereich des MU vor. Der angesprochene Einsatzbereich unterlag nicht der Feststellung eines Katastrophenfalles nach § 20 NKatSG und eine Anforderung von Sandsäcken ist nicht an das Land gerichtet worden. Nach hiesiger Kenntnis waren zudem im Landkreis Hildesheim in der Einsatzsituation ausreichend Sandsäcke und Sand für die jeweiligen Schutzmaßnahmen vorrätig. In der konkreten örtlichen Einsatzsituation der Kommune Bad Salzdetfurth entschied der örtliche Einsatzleiter über den Abzug der Einsatzkräfte der Feuerwehr, da nach örtlicher Auskunft für sie Gefahr für Leib und Leben bestand und ein weiterer Einsatz nicht mehr zu verantworten war. Im Zuge dessen wurden auch Geräte wie beispielsweise Pumpen abgebaut.

3.Wie wird das Land Niedersachsen dem Solebad in Bad Salzdetfurth helfen?
Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der vom Hochwasser im Juli/August 2017 verursachten Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in Niedersachsen die Beseitigung von Schäden an Sachvermögen, das der kommunalen Aufgabenerledigung dient, mit bis zu 80 Prozent bzw. bei finanzschwachen Kommunen bis zu 95 Prozent zu fördern. Da sich die Richtlinie noch in der Endabstimmung befindet und den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung vorliegt, kann derzeit zu Einzelvorhaben noch keine verbindliche Auskunft gegeben werden. Ob und in welcher Höhe das Solebad in Bad Salzdetfurth Zuwendungen erhalten kann, bleibt somit einer Prüfung im Rahmen des späteren Antragsverfahrens vorbehalten.

http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/antwort-auf-die-muendliche-anfrage-waren-die-millionenschaeden-beim-hochwasser-teilweise-zu-vermeiden-157960.html

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18,5 Millionen Euro für Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen

Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen werden in Niedersachsen im Jahr 2017 mit etwa 18,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Das teilte das niedersächsische Umweltministerium mit. Gegenstand der Förderung sind zum Beispiel energetische Optimierungsmaßnahmen, wie die Umstellung auf energieeffizientere Aggregate, oder die Umrüstung auf Schlammfaulung. Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz bei öffentlichen Abwasseranlagen werden in den Landkreisen Harburg, Cuxhaven, Stade, Rotenburg (Wümme), Osterholz, Uelzen, Cloppenburg, Aurich, Osnabrück, Nienburg/Weser, Leer, Schaumburg, Hildesheim, Diepholz, Emsland, Northeim, in den Städten Wilhelmshaven, Hildesheim und Barsinghausen sowie in der Region Hannover gefördert. Für eine Förderung kommen nur Maßnahmen in Betracht, die dem eigentlichen Zweck der Abwasserreinigung – dem Gewässerschutz – nicht entgegenstehen.

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Kabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Änderung des Wasser und Naturschutzrechts

Die niedersächsische Landesregierung hat in am 9. Mai 2017 beschlossen, die Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) und zur Änderung und Aufhebung anderer Gesetze und Verordnungen in den Landtag einzubringen. Ziel der Gesetzentwürfe ist die Verbesserung der Wasserqualität von Grundwasser und Oberflächengewässern und der Erhalt der Artenvielfalt. Die beiden Novellen bilden Bausteine für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtliland Instnie und der Naturschutzstrategie des Landes. An allen Gewässern soll es künftig einen Gewässerschutzstreifen in einer Breite von fünf Metern geben. Für Nährstoffe soll künftig allein das kürzlich auf Bundesebene novellierte Fachrecht gelten. Hier sind vier Meter Abstand vorgeschrieben, auf hängigem Gelände fünf Meter. Bei Verwendung von Geräten, die über eine Grenzstreueinrichtung verfügen, können die Abstände reduziert werden. Auf mindestens einem Meter Abstand zum Gewässer soll ein Grünstreifen vorgehalten werden, der in jedem Fall unbehandelt bleibt. Auf den ursprünglich verfolgten Ansatz, die Ausbringung von Nährstoffen auf dem Schutzstreifen generell zu verbieten wurde zugunsten der Anwendung des neuen Fachrechts verzichtet. Die Wasserbehörde kann im Gewässerrandstreifen zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verminderung von Stoffeinträgen anordnen oder Ausnahmen zulassen. Für den Grundwasserschutz sollen die wasserrechtlichen Instrumentarien verbessert werden. Die Einnahmen aus der Wasserentnahmegebühr sollen zielgerichteter eingesetzt werden, um die Trinkwasserquellen nachhaltiger schützen zu können. Die Anforderungen an die Zwischenlagerung von Silage und Mist auf landwirtschaftlichen Flächen sollen zukünftig per Verordnung festgeschrieben werden. Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Gewässerstruktur werden ebenfalls verbessert. Durch Änderungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) werden die Vorschriften zur Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes gestärkt. Als Beitrag zur Verbesserung des Naturschutzes sei namentlich die Stärkung der Eingriffsregelung hervorzuheben, sagte Minister Stefan Wenzel. Für die Verwaltungspraxis der Wasserbehörden sind eine Reihe von Erleichterungen vorgesehen. Kontrollen erfolgen im Rahmen der Gewässerschauen oder im Rahmen der Aufgaben zum Schutz von Überschwemmungsgebieten. Zudem ist zur Überprüfung eine stichprobenartige Nutzung von Geoinformationssystemen vorgesehen. Die Auflagen zum Dünge- und Pflanzenschutzrecht werden durch die neu strukturierte Düngebehörde kontrolliert. Verstöße können nach dem neuen Fachrecht zudem deutlich teurer werden als bislang. Betriebskontrollen in Gebieten mit hohen Nitratwerten werden fortgesetzt. Auf Anpassungen an das geplante neue Hochwasserrecht des Bundes wurde verzichtet, weil die Novellierung noch nicht abgeschlossen ist. Unklar bleibt, ob mit dem neuen Düngerecht das laufende Vertragsverletzungsverfahren abgewendet werden kann. Gegebenenfalls müssen weitere gesetzliche Maßnahmen vorgesehen werden.

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Niedersachsen verstärkt Kontrolle der Düngung mit neuer Behörde

Um dem anhaltenden Problem der Nährstoffüberschüsse zu begegnen, weitet das niedersächsische Landwirtschaftsministerium die düngerechtliche Überwachung erheblich aus. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen richtet dazu ab Januar 2017 eine neue eigenständige Düngebehörde unter Aufsicht des Ministeriums ein, teilte das Landwirtschaftsministerium am Donnerstag vor Weihnachten mit. Dafür stelle das Land im Haushaltsjahr 2017 zusätzliche Mittel in Höhe von 2,34 Millionen Euro zur Verfügung.

Für die Kontrollen im Rahmen des geltenden Düngerechts …mehr unter: http://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/niedersachsen-verstaerkt-kontrolle-der-duengung-mit-neuer-behoerde.html  

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Niedersachsen novelliert Wassergesetz

Niedersachsen will die Systemdienstleistungen der Natur besser schützen und für nachfolgende Generationen bewahren. Aus diesem Grund will das Land das Naturschutzrecht und das Wassergesetz entsprechend ändern. Der Schwerpunkt der geplanten Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes liegt auf Änderungen der Regelungen zur Reinhaltung und Entwicklung der Gewässer. So sollen die Rahmenbedingungen für eine eigendynamische Entwicklung der Gewässer verbessert und auch an kleineren Gewässern künftig die Gewässerrandstreifen besser geschützt werden. Die Anforderungen an die Gewässerunterhaltung sollen künftig stärker ökologisch ausgerichtet werden. Außerdem soll der Grundwasserschutz verbessert werden. Schließlich werden das Niedersächsische Wassergesetz sowie weitere Gesetze und Verordnungen an Änderungen im Bundesrecht angepasst. Die Entwürfe für die Novellierungen hat das federführende niedersächsische Umweltministerium Ende November 2016 zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

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Niedersachsen startet Projekt für nachhaltige Nährstoffkreislaufwirtschaft

Angesichts anhaltend hoher Nährstoffüberschüsse in vielen Regionen Niedersachsens verstärken Landesregierung und Landwirtschaftskammer ihre Anstrengungen, das Problem der Überdüngung und Nitratbelastung von Böden und Grundwasser zu minimieren. Mit dem Projekt „Wirtschaftsdüngermanagement Niedersachsen“ von Landwirtschafts- und Umweltministerium sowie Landwirtschaftskammer sollen geschlossene Nährstoffkreisläufe in der Landwirtschaft gefördert und die Abgabe von Wirtschaftsdünger aus den Überschussregionen im Westen Niedersachsens an vieharme Gebiete besser kontrolliert werden. Ziel ist es, künstlichen Mineraldünger einzusparen und die Nitratbelastung zu reduzieren. Das Land fördert das dreijährige Projekt mit rund 900 000 Euro. Zum Projekt gehört auch der Aufbau eines Zertifizierungssystems für die gesamte Logistikschiene im Bereich Wirtschaftsdünger – also insbesondere für Gülle-Transporte und Gülle-Börsen – durch die NährstoffManagement Niedersachsen eG (NMN eG) unter Mitwirkung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV). Auf diese Weise sollen künftig zugelassene Transporteure nach einheitlichen Standards arbeiten und die Überwachung transparenter werden. Dazu beitragen soll die Dokumentation von Nährstoffgehalten, um dem ausbringenden Landwirt einen effizienten Einsatz und die Verminderung von Mineraldünger zu ermöglichen. Der offizielle Projektstart war am 6. Oktober 2016. Bislang werden in Niedersachsen laut den Nährstoffberichten des Landes rund 80 000 Tonnen Stickstoff und bis zu 40 000 Tonnen Phosphor über den Bedarf der Pflanzen hinaus gedüngt.

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Niedersachsen fördert Klimaschutz bei öffentlichen Abwasseranlagen

Niedersachsen wird im laufenden Jahr etwa 6,8 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen zur Verfügung stellen. Das teilte das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Mitte August mit. Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz bei öffentlichen Abwasseranlagen werden in den Landkreisen Heidekreis, Celle, Cuxhaven, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Hildesheim, Nienburg (Weser), Northeim und Emsland gefördert.

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EU-Förderung für öffentliche Abwasseranlagen bis November

Der nächste und zugleich letzte Stichtag für Anträge auf Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen in Niedersachsen ist der 30. November 2016. Der Stichtag 30. April 2016 entfällt. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit. Für die Förderung von Energieeffizienzmaßnah men bei öffentlichen Abwasseranlagen stellt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Zeitraum 2014 bis 2020 Mittel in Höhe von 14,4 Millionen Euro bereit. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen“ fördert Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen sowie in Kultureinrichtungen.

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Überdüngung belastet weiter Böden und Wasser

In Niedersachsen landet noch immer zu viel Dünger auf den Feldern. Obwohl die Tierzahlen in der Schweine- und Geflügelhaltung leicht gesunken sind und mehr Dünger aus den Überschussregionen in viehärmere Landesteile transportiert wurde, werden die zulässigen Nährstoffgrenzwerte in mehreren Landkreisen überschritten. „Das Mengenproblem bei Gülle und Gärresten ist noch nicht gelöst, wir haben die Trendwende noch nicht erreicht“, sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer bei der Vorstellung des aktuellen Nährstoffberichts am 13. Januar 2016. „Die Überdüngung der Felder belastet unsere Böden, das Wasser und das Klima“, so Meyer. Der Nährstoffbericht wird seit 2013 jährlich von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums erstellt. Von Juli 2014 bis Juni 2015 sind in Niedersachsen rund 59,6 Millionen Tonnen Wirtschaftsdünger angefallen, also Gülle, Festmist und Gärreste aus Biogasanlagen. Damit ist die Düngermenge nur noch leicht um 0,4 Millionen Tonnen angestiegen, im zweiten Nährstoffbericht hatte die Steigerung noch 2,6 Millionen Tonnen betragen. Der anfallende Stickstoff aus Biogasanlagen erhöhte sich um mehr rund 3000 auf jetzt fast 58 000 Tonnen, während der Stickstoffanteil der Tierhaltung leicht sank, auf jetzt 265 500 Tonnen. Der neue Nährstoffbericht zeigt auch: Immer mehr Gülle wird aus den Überschussgebieten in Ackerbauregionen transportiert. Insgesamt wurden rund 34 Millionen Tonnen Dünger an andere Betriebe abgegeben, davon rund 3,1 Millionen Tonnen in andere Regionen, der größte Teil davon stammt aus dem Weser- Ems-Gebiet (2,6 Millionen Tonnen). Dennoch führt das hohe Gesamtaufkommen zu erheblichen Nährstoffüberschüssen. Denn zusätzlich werden von den Landwirten bis zu 300 000 Tonnen Stickstoff aus Mineraldünger ausgebracht. Nimmt man den tatsächlichen Nährstoffbedarf der Pflanzen, beträgt der Stickstoffüberschuss im Land rund 81 000 Tonnen oder 30 Kilo pro Hektar und hat sich damit noch einmal um 14 000 Tonnen erhöht. In Anbetracht der Nitratbelastung des Grundwassers müsse „die Düngermenge aber maßgeblich reduziert werden“, sagte Minister Meyer. Der Anteil an Grundwassermessstellen in Niedersachsen mit Nitratgehalten über dem Grenzwert von 50 Milligramm/Liter betrage rund 50 Prozent. Wegen der Verletzung der EUNitratrichtlinie und des Verstoßes gegen die Wasserrahmenrichtlinie hat die EUKommission bereits zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht. Niedersachsen fördert aktiv ein Zukunftsprojekt, um das Problem der Überdüngung von Böden und Wasser zu minimieren. Für das dreijährige „Verbundprojekt Wirtschaftsdüngermanagement“ werden rund 900 000 Euro zur Verfügung gestellt. Zum einen soll unter Federführung der Landwirtschaftskammer die Abgabe von Wirtschaftsdünger in die Ackerbauregionen und dortige Verwendung unterstützt werden. Zum anderen wird durch den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) ein Zertifizierungssystem für die gesamte Logistikschiene von Wirtschaftsdünger aufgebaut. Der komplette Nährstoffbericht steht im Internet zum Download bereit.

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EU-Förderung für öffentliche Abwasseranlagen bis November

Der nächste und zugleich letzte Stichtag für Anträge auf Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen in Niedersachsen ist der 30. November 2016. Der Stichtag 30. April 2016 entfällt. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit. Für die Förderung von Energieeffizienzmaßnah men bei öffentlichen Abwasseranlagen stellt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Zeitraum 2014 bis 2020 Mittel in Höhe von 14,4 Millionen Euro bereit. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen“ fördert Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen sowie in Kultureinrichtungen.

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Mehr Kartoffeln durch Beregnung

Auf beregneten Flächen werden im Durchschnitt 38 dt/ha mehr Kartoffeln geerntet als auf nicht beregneten Flächen. Das teilt das Landesamt für Statistik Niedersachsen mit. Den etwa 4400 niedersächsischen Betrieben mit Kartoffelanbau komme zugute, dass etwa die Hälfte der Anbaufläche bewässert werden könne. Die Beregnung sei insbesondere auf den trockenen Sandstandorten in der Heide die Regel. Rund 50 Prozent der in Deutschland geernteten Kartoffeln kommen aus Niedersachsen.

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68,1 Millionen Euro für Projekte zur Energieeinsparung und Energieeffizienz

Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, in die Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien und in Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen werden im Zeitraum 2014 bis 2020 in Niedersachsen mit insgesamt 68,1 Millionen Euro gefördert. Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde am 26. August 2015 im Niedersächsischen Amtsblatt veröffentlicht und trat am 1. September 2015 in Kraft. Die Mittel stehen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Grundsätzlich sind alle öffentlichen Träger in Niedersachsen antra antragsberechtigt. Die Förderung aus EFRE- Mitteln beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben oder bis zu maximal 1 000 000 Euro. Anträge können bei der NBank jeweils zum 30. November und 30. April jeden Jahres gestellt werden. Die erste Antragsfrist ist der 30. November 2015.

http://bit.ly/1PvZIJa

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Auf die mündliche Anfrage: Was tut die Landesregierung für ein Verbot von Mikroplastik?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten André Bock und Martin Bäumer (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten
Der Weser-Kurier berichtet in seiner Ausgabe vom 26. August 2015 in dem Artikel „Hannover enttäuscht über Brüsseler Entscheidung“, dass die EU-Kommission keinen Anlass für ein Mikroplastikverbot sehe. Dazu wird Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz wie folgt zitiert: „Für einen effektiven Schutz muss es europaweite Lösungen geben.“ Dort steht weiter: „Die Niedersächsische Landesregierung setze sich weiter dafür ein, dass die Verwendung ungebundener Mikroplasitkpartikel etwa in Scheuermilch, Zahnpasta und Peeling-Cremes verboten werde.“

Vorbemerkung der Landesregierung
Bei einer Befassung mit Mikroplastik müssen zunächst die unterschiedlichen Quellen betrachtet werden: Da ist zunächst das primäre Mikroplastik, z.B. als Granulat in Kosmetik und Hygieneprodukten wie Peelings oder Zahnpasta. Daneben wird es aber auch in Wasch- und Reinigungsmitteln, Polituren und Reinigungsstrahlern genutzt.‘ Das primäre Mikroplastik gelangt zumeist über die Abwässer in die Umwelt. Mikroplastik ist aber auch in Form von Basispellets ein wesentlicher Grundstoff der kunststoffverarbeitenden Industrie, der aber in der Regel nicht in die Umwelt gelangt.
Eine weitere Quelle ist das sekundäre Mikroplastik. Hier zerfallen große Kunststoffprodukte (Makroplastik) durch unterschiedliche Fragmentierungsprozesse in immer kleinere Fragmente, was sich in einer kontinuierlichen Zunahme von Mikroplastik niederschlägt. Somit wird jeglicher Plastikmüll mit der Zeit zu Mikroplastik.
Weil die vorliegende Anfrage eine Äußerung der Landesregierung zur Verwendung von ungebundenen Mikroplastikpartikeln in Kosmetikprodukten zitiert, werden die Fragen insbesondere hinsichtlich dieser Nutzung beantworten.

1. Wie genau setzt sich die Landesregierung für ein Verbot von Mikroplastik ein?
Die Küstenländer einschließlich Niedersachsen haben im Rahmen der Umsetzung der Meerestrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) ein Maßnahmenprogramm aufgestellt, dessen Entwurf sich zurzeit bis Ende September 2015 in der Öffentlichkeitsbeteiligung befindet. Die im Maßnahmenprogramm enthaltenen Maßnahmen werden im weiteren Verfahren bis Ende 2016 im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts des Bundes und der Küstenländer sowie unter Einbeziehung internationaler Abkommen zu vollzugsfähigen Maßnahmen konkretisiert.
Eine dieser Maßnahmen ist die Vermeidung des Einsatzes von primären Mikroplastikpartikeln und betrifft in Produkten und Anwendungen eingesetzte primäre Mikroplastikpartikel, wie sie z. B. in kosmetischen Mitteln und Strahlmitteln zur Reinigung sowie zum Entgraten vorkommen. Die Maßnahme zielt auf die Vermeidung des Eintrags von primären Mikroplastikpartikeln in die Umwelt durch Auflagen bei der Anwendung, Prüfung von Verboten in umweltoffenen Anwendungen sowie Etablierung von Alternativprodukten. Durch Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten über die Umweltwirkungen von Kunststoffpartikeln in Produkten für den privaten Endverbraucher soll die Verwendung umweltfreundlicher Alternativen, die kein Mikroplastik enthalten, gefördert werden. Daher ist eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit bis in die Schulen ein wichtiges Kommunikationsinstrument.

2. Wie steht die Landesregierung zu einer Forderung nach einer Bundesratsinitiative für ein Verbot von Mikroplastik?
Neben den in der Antwort zu 1. genannten Aktivitäten hat sich die Landesregierung gemeinsam mit den anderen Bundesländern auf der 84. Umweltministerkonferenz am 22.05.2015 im Kloster Banz unter anderem folgende Beschlüsse zum Thema Mikroplastik gefasst:
• Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder begrüßen den Dialog des BMUB mit der Kosmetikindustrie zum schnellstmöglichen, freiwilligen Ausstieg aus der Nutzung von Mikrokunststoffpartikeln in Kosmetikprodukten und bitten den Bund, den Dialog fortzusetzen, um den Komplettausstieg aus der Verwendung von Microbeads zu beschleunigen.
• Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten den Bund, hinsichtlich produktbezogener Regelungen als weitergehendere Maßnahmen zur Vermeidung des Einsatzes von Mikroplastik – sofern nicht zeitnah ein freiwilliger Ausstieg der Industrie erfolgt – sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Verwendung ungebundener Mikroplastikpartikel zum Beispiel in Reinigungsmitteln, Kosmetika und Körperpflegemitteln verboten wird.
Weitere Initiativen sollten aus Sicht der Landesregierung erst in Kenntnis der endgültigen Fassung des unter 1) genannten Maßnahmenprogramms zur MSRL gestartet werden, falls dann noch Ergänzungen in anderen Regelungsbereichen verbleiben.
Im Übrigen verweise ich auf eine Anfrage des MdEP McAllister an die EU-Kommission zur Mikroplastikbelastung im Meer. Die Antwort der Kommission vom 12.08.2015 zeigt, dass sie sich mit diesem Thema auseinandersetzt, aber über mögliche Maßnahmen noch nicht entschieden hat:
„Der Kommission sind die Gefahren bekannt, denen die Artenvielfalt der Meere, die Umwelt und unter Umständen die menschliche Gesundheit durch die Verbreitung von Kunststoff-Mikropartikeln und deren steigende Präsenz in den Meeren ausgesetzt sind.
Für mit Wasser abspülbare Kosmetikprodukte, beispielsweise Haarwaschmittel und Duschgel, die Kunststoff-Mikropartikel enthalten, wird das EU-Umweltzeichen nicht vergeben.
Die Kommission prüft derzeit die Wirksamkeit bestehender Maßnahmen zur Einschränkung der Verwendung von Kunststoff-Mikropartikeln in Kosmetika sowie weiterer möglicher Schritte zur Lösung dieses Problems. Anhand der Ergebnisse dieser Prüfung wird die Kommission über eventuelle künftige Maßnahmen entscheiden.“

3. In welchem Umfang könnte ein landes- bzw. bundesweites Verbot den Eintrag von Mikroplastik in die Gewässer verringern?
Die exakte Bestimmung von Mikroplastik ist technisch sehr aufwändig und es gibt bis heute nur wenige Untersuchungen und noch keine etablierte Standardmethode zum Nachweis von Mikroplastik. Es gibt keine hinreichende Kenntnis von Transportpfaden und Senken, zur Bilanzierung von Mengen (Massenangeben), auch gestaltet sich die Trennung nach primärem und sekundärem Mikroplastik als sehr schwierig. Eine quantitative Beantwortung dieser Frage ist deshalb leider noch nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund hat die Umweltministerkonferenz am 22.05.2015 festgestellt, dass die Datenlage insbesondere zu Wirkungen von Mikroplastik in Organismen und Ökosystemen sowie zu Ursachen und Pfaden des Eintrags und zu Mengenanteilen weiter verbessert werden muss. Es wurde von der Umweltministerkonferenz nachdrücklich unterstützt, dass verschiedene Forschungseinrichtungen vermehrt einschlägige Untersuchungsverfahren entwickeln sowie Erkenntnisse zu den genannten Fragestellungen erarbeiten. Deshalb begrüßt die Niedersächsische Landesregierung den Projektantrag zu Vorkommen und Auswirkungen von Mikroplastik im niedersächsischen Küstenmeer, der unter Federführung der Uni Oldenburg beim MWK eingereicht worden ist. Insbesondere der integrative Ansatz von der Quelle bis zur Senke und der Vergleich verschiedener Analyse-Methoden erscheinen erfolgversprechend.

Die vorliegenden Erkenntnisse reichen allerdings aus, um bereits jetzt entsprechend dem Vorsorgeprinzip eine Verhinderung des Eintrags von Mikroplastikpartikeln in Gewässer aktiv anzustreben. Auch dies ist übrigens ein Beschluss der Umweltministerkonferenz.

Herausgeber: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: http://www.umwelt.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=2147&article_id=136926&_psmand=

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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wer profitiert von der Erhöhung der Wasserentnahmegebühr?

DerNiedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Martin Bäumer (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten
Auf Initiative der rot-grünen Landesregierung ist zum 1. Januar 2015 die Wasserentnahmegebühr in Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Niedersachsen erhöht worden, obwohl die im Rahmen des Verfahrens im Umweltausschuss durchgeführte Anhörung den Widerstand der Betroffenen deutlich gemacht hat. Schon damals wurde der Verdacht geäußert, dass die Erhöhung nicht den Wasserversorgern zugutekomme, sondern „im Landeshaushalt versickert.“ Im Mai 2015 hat sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) an Umweltminister Wenzel gewandt, um zu erfahren, in welchem Umfang die Mittel aus der Erhöhung der Wasserentnahmegebühr wieder an die Trinkwasserversorger zurückfließen.

Vorbemerkung der Landesregierung
Das Land Niedersachsen erhebt eine Abgabe für das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern oder aus dem Grundwasser (§ 21 Abs. 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)). Diese Umweltabgabe hat den Charakter einer Vorteilsabschöpfungsabgabe und stellt eine Gegenleistung für die Teilhabe an der Nutzung des Allgemeingutes Wasser dar. Sie soll zum einen den Gewässernutzern die Knappheit des öffentlichen Gutes besonders deutlich machen; zum anderen werden die Mittel gemäß dem NWG zweckgebunden verwendet, um unter anderem gemäß der staatlichen Aufgabe der Gewässerbewirtschaftung geeignete Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu finanzieren (§ 28 NWG).

Nach Abzug des Verwaltungsaufwands ist das verbleibende Aufkommen aus der Wasserentnahmegebühr (WEG) nach § 28 Abs. 3 NWG für Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und des Wasserhaushalts, für Maßnahmen der Wasserwirtschaft und für Maßnahmen des Naturschutzes zu verwenden. Mindestens 40 % des Gesamtaufkommens sind für die in § 28 Abs. 3 Satz 2 NWG definierten Zweckbestimmungen (sog. privilegierter Bereich) einzusetzen. Zu den Maßnahmen des privilegierten Bereichs zählen im Wesentlichen der Trinkwasserschutz, der Erschwernisausgleich, der Vertragsnaturschutz (Teilbereich Grünland), die Umsetzung gewässerbezogener Naturschutzprogramme sowie seit dem 01.01.2015 der Grundwasserschutz. Im Rahmen dieser Regelungen entscheidet der Gesetzgeber jährlich bei der Beschlussfassung über den Haushaltsplan, für welche Zwecke die WEG-Mittel eingesetzt werden. Darüber hinausgehende Vorgaben, etwa dergestalt, dass die Mittelverwendung an die Herkunft der Mittel gebunden ist, sind nicht zu berücksichtigen. Soweit WEG-Mittel für den Trinkwasserschutz vorgesehen sind, werden die Mittel nach Maßgabe der landesweiten Prioritäten eingeplant.

Während die Anforderungen an den Gewässerschutz in den letzten 20 Jahren gestiegen sind, insbesondere durch das Hinzutreten europarechtlicher Vorgaben seit dem Jahr 2000, wurde in der Vergangenheit weitgehend darauf verzichtet, die Gebühren nach Anlage 2 des NWG an die Kaufkraftminderung des Geldes anzupassen. Dies ist nunmehr mit der Anpassung der Gebührensätze auf Basis des Inflationsausgleichs vollzogen worden.
Daneben ist eine weitere überfällige Anpassung der Regelungen zur WEG durchgeführt worden, die die Verwendungszwecke nach § 28 Abs. 3 NWG betrifft. Angesichts der seit dem Jahr 2000 geltenden EG-Wasserrahmen¬richtlinie (EG-WRRL) sind nunmehr auch Maßnahmen des Grundwasserschutzes, die auf dieser Richtlinie basieren, als privilegierter Verwendungszweck nach § 28 Abs. 3 Satz 2 NWG ausdrücklich anerkannt. Auf diese Weise ist das Maßnahmenprogramm auch außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten langfristig gesichert. Die Maßnahmen sind dringend und dauerhaft erforderlich, da in den Bewirtschaftungsplänen nach Art. 13 EG-WRRL festgestellt wird, dass für ca. 60 % der Landesfläche Niedersachsens die Umweltziele der EG-WRRL bezüglich des chemischen Zustands des Grundwassers ohne ergänzende Maßnahmen nicht erreicht werden.

1. Warum ist das Schreiben des VKU seit vier Monaten nicht beantwortet worden?
Die mit dem Schreiben vom 29.01.2015 vorgetragenen Argumente hat der VKU bereits im Rahmen der Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2015 im letzten Jahr vorgetragen. Das Schreiben wurde daher als erneuter Appell verstanden, die Verbändeforderungen zum Grundwasserschutz und die Interessen der Wasserversorgungsunternehmen bei weiteren Rechtsänderungen zu berücksichtigen. Wie in der Vorbemerkung dargestellt, hat der Gesetzgeber bereits Maßnahmen des Grundwasserschutzes gemäß WRRL in die Verwendungszwecke des § 28 Abs. 3 Satz 2 NWG aufgenommen. Darüber hinaus bilden die Äußerungen aus der Verbändebeteiligung – wie vom VKU angestrebt – eine Grundlage für die Prüfung, inwieweit mit der vorgesehenen NWG-Novelle inhaltliche Korrekturen im Bereich der Mittelverwendung vorgenommen werden sollten. Die hierfür nötigen Abstimmungen waren im Januar 2015 noch nicht erfolgt und benötigen auch aus heutiger Sicht noch etwas Zeit.

2. In welchem Umfang fließen die Mittel aus der Erhöhung der Wasserentnahmegebühr wieder an die Trinkwasserversorger zurück?
Entsprechend der Darstellung in der Vorbemerkung ist der Trinkwasserschutz ein Bestandteil der privilegierten Maßnahmen zur Verwendung der WEG. Mit den NWG-Änderungen des Jahres 2009 und der Übertragung der Durchführung der Kooperationsaufgaben auf die Wasserversorgungsunternehmen wurde eine tragfähige Organisationsform für die Mittelverwendung im Bereich des Trinkwasserschutzes geschaffen, die maßgeblich auf fünfjährigen Verträgen zwischen dem Land und den Wasserversorgungsunternehmen basiert. Seither liegt der Umfang der für den Trinkwasserschutz vorgesehenen Landesmittel in der Größenordnung von 16 Mio. € jährlich. Dies galt und gilt weiter unabhängig von den jeweiligen Einnahmen. Für das Jahr 2015 ist für den Trinkwasserschutz im Haushaltsplan ein Ansatz von 19,173 Mo. € ausgewiesen. Wieviel hiervon verausgabt wird, lässt sich erst nach Abschluss des Haushaltsjahres feststellen. Für den Grundwasserschutz sind neue Projekte, insbesondere zum Vorkommen von Arzneimitteln im Grundwasser, begonnen worden, die noch bis ins Jahr 2016 fortgesetzt werden. Auch für die Nährstoffproblematik sind weitere Aktivitäten und Projekte beabsichtigt.

3. Welche finanziellen Mittel sind in den Jahren 2013 und 2014 über die Wasserentnahmegebühr vereinnahmt worden, und in welchem Umfang sind davon Mittel an die Trinkwasserversorger zurückgeflossen?
Die WEG-Einnahmen und die Verwendung der WEG für den Trinkwasserschutz in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr WEG-Einnahme Ausgaben Trinkwasserschutz
Landesmittel
2013 47,700 Mio. € 15,630 Mio. €
2014 49,280 Mio. € 16,197 Mio. €

Herausgeber: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: http://www.umwelt.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=2147&article_id=136927&_psmand=10

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Kennzahlenvergleich 2015 – Umweltministerium und Verbände der Wasserwirtschaft informieren Wasserversorger in Niedersachsen

Stellvertretend für die Initiatoren der dritten Runde des landesweiten Kennzahlenvergleichs zur Wasserversorgung in Niedersachsen hat die Umwelt-Staatsekretärin Almut Kottwitz am (heutigen) Freitag rund 60 Vertreterinnen und Vertreter von Wasserversorgungs-unternehmen zur Auftaktveranstaltung im Geozentrum Hannover begrüßt. Nach dem letzten Kennzahlenvergleich im Jahr 2012 sei die Branche erneut gefordert, durch die Teilnahme an dem freiwilligen Projekt ihre Bereitschaft zur Modernisierung und Effizienzsteigerung in der Wasserversorgung unter Beweis zu stellen. „Unser Ziel ist es, den erreichten hohen Standard in der Trinkwasserversorgung zu halten und auszubauen“, sagte Kottwitz. „Der Kennzahlenvergleich bietet die Chance, Optimierungspotenziale zu ermitteln und daraus Ideen und Maßnahmen abzuleiten.“
Im Projekt 2015 geht es neben den Punkten Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Qualität und Kundenservice insbesondere auch um die Aspekte Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz. Den Unternehmen wird die Möglichkeit gegeben, über die Erhebung allgemeiner übergeordneter Hauptkennzahlen und ökologischer Kennzahlen hinaus auch an einem differenzierten Unternehmensbenchmarking teilzunehmen. Dank der Erhebung von Hauptkennzahlen sind mittlerweile auch bundesweite Vergleiche zur Wasserversorgung möglich. In diesem Zusammenhang war auch der jüngst vom Bundesumweltministerium veröffentlichte Katalog vorsorgender Leistungen der Wasserversorger ein wichtiges Thema der Veranstaltung.

Die Veranstaltung in Hannover wirbt für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich. Wasserversorger können noch bis Ende Mai zusagen. Das Projekt wird im Spätsommer abgeschlossen, sodass die Ergebnisse voraussichtlich im Herbst vorliegen werden.
Neben dem Umweltministerium sind an dem Projekt der Wasserverbandstag, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kennzahlen-h2o.de .

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Niedersachsen startet „Gewässerallianz“

Das Niedersächsische Umweltministerium konnte insgesamt neun Kooperationspartner für ein Partnerschaftsprojekt zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern gewinnen. Das Ziel dieser so genannten „Gewässerallianz“ ist es, entsprechend den Vorgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie die ökologische Qualität der ausgewählten Gewässer zu verbessern. Zuvor wurden die dafür am besten geeigneten Gewässer nach den Kriterien Artenvielfalt und Gewässerstruktur ausgewählt.
Die Gewässerallianzprojekte werden zu 80 Prozent vom Land finanziert. Eigens dafür eingestellte Gewässerkoordinatoren sollen geeignete Maßnahmen für „ihre“ Schwerpunktgewässer entwickeln, für die nötige Akzeptanz vor Ort werben, sich um Flächenerwerb kümmern, Finanzmittel einwerben und die Maßnahmen im Idealfall von der ersten Idee bis zur Bauabnahme begleiten, so in der Mitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums.
Quelle und weitere Informationen:
Niedersächsisches Umweltministerium, Meldung vom 17.02.2015, Gewässerallianz Niedersachsen Start für landesweites Projekt zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer,

http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/gewaesserallianz-niedersachsen-start-fuer-landesweites-projekt-zur-naturnahen-entwicklung-der-fliegewaesser-131314.html

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Umweltministerium und Kommunale Umwelt-Aktion U.A.N. stellen Fachplaner für ökologische Gewässerentwicklung vor

Zu einer Erörterung kommunaler Umweltthemen hat der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel heute (Donnerstag) in Hannover an einer gemeinsamen Sitzung des Präsidiums des Niedersächsischen Städte- und Gemeinbundes (NSGB) und der Mitgliederversammlung der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N. in Hannover teilgenommen. Dabei ging es unter anderem um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). „Die Europäische Kommission formuliert ehrgeizige Aufgabenstellungen für die Erhaltung und Wiederherstellung intakter und naturnaher Gewässer bis zum Jahr 2015. Wenn alle Beteiligten zusammen und mit der Natur arbeiten und nicht gegen sie, werden wir auch zusammen erfolgreich sein“, sagte der Minister.

Die U.A.N. wirbt gemeinsam mit dem Umweltministerium um Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Dafür hat die U.A.N. jetzt einen Fachplaner für die Unterhaltung kleiner Gewässer herausgegeben. Das Kalendarium stellt sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung als auch Wissenswertes über Flora und Fauna im und am Gewässer zu den verschiedenen Jahreszeiten vor.

Der Fachplaner soll zum genauen Beobachten motivieren und die Unterhaltungspflichtigen von Gewässern dritter Ordnung in Städten und Gemeinden ermutigen, neue Wege zu erproben. In dieser Kategorie sind kleinere Flüsse, Bäche und Gräben erfasst, die in Niedersachsen mit insgesamt 130.000 km rund 80 Prozent des niedersächsischen Gewässernetzes ausmachen. „Es ist von großer Bedeutung, die ökologische Entwicklung unserer Gewässer zu unterstützen. Dort, wo es Spielräume dafür gibt, sollten wir mit einseitiger Böschungsmahd oder dem Belassen eines Pflanzensaums im Bereich des Gewässerfußes arbeiten. Dafür wollen wir alle Beteiligten gewinnen“, sagte Umweltminister Wenzel. Dr. Marco Trips, Sprecher der U.A.N. ergänzte: „Neben der fachlichen Information ist insbesondere auch die Kommunikation mit den Anliegern über die veränderte Unterhaltung bedeutsam, damit Verständnis und Akzeptanz wachsen können.“

Die U.A.N gibt den Fachplaner gemeinsam mit dem Wasserverbandstag e.V. jetzt für das Jahr 2015 heraus. Die kostenlose Zusammenstellung enthält fachliche Tipps für Unterhaltungspflichtige, zeigt auf, welche Unterhaltungsarbeiten wann gesetzlich zugelassen sind und informiert zum Beispiel über Laichzeiten, Röhrrichtschutz, besondere anzutreffende Tierarten, Blütezeiten invasiver Pflanzen und vieles andere mehr.
Die U.A.N. befasst sich seit 2014 auch mit dem vorbeugenden Hochwasserschutz. Sie ist somit auch bei der Umsetzung der dafür geltenden europäischen Richtlinie („Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie“) Partner des Landes.
Der jetzt vorgelegte Fachplaner ist im Zusammenhang mit der EG-WRRL auf die konkrete fachliche Unterstützung bei der Gewässerunterhaltung hin ausgerichtet, er reiht sich ein in weitere Aufgabenbereiche wie Hochwasserrisikovorsorge, NATURA 2000 und das von der Landesregierung vorbereitete Auenprogramm. Diese europarechtlichen Themenfelder wirken sich unmittelbar auch auf die kommunalen Aktivitäten aus. Die U.A.N. dient dabei als Bindeglied zwischen der Landesebene und den zahlreichen Kommunen in Niedersachsen und unterstützt diese bei deren Aufgaben.

Der Fachplaner ist bei der Kommunalen Umwelt-Aktion U.A.N. (info@uan.de) kostenlos erhältlich solange der Vorrat reicht.

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Niedersachsen/Hessen: Grenzänderung wegen Regenrückhaltebecken

Die Länder Hessen und Niedersachsen beabsichtigen, die gemeinsame Landesgrenze im Bereich der Gemeinde Nieste (Landkreis Kassel) und der Gemeinde Staufenberg (Landkreis Göttingen) zu verlegen. Begründet wird dies mit der einheitlichen Wahrnehmung der wasserrechtlichen Zuständigkeit für das Regenrückhaltebecken der Gemeinde Nieste (Hessen). Die Änderung soll durch einen Staatsvertrag erfolgen.

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Niedersachsen sieht wenig Potenzial für Abwasserwärmenutzung

Niedersachsen sieht nur wenig Potenzial für die Abwasserwärmenutzung. Die derzeit verfügbare Technologie werde aus Rentabilitätsgründen weder im kommunalen noch im privaten Bereich flächendeckend eingesetzt. Der Wärmenutzungsgrad sei durch die nachführende Technologie aus Abwasserreinigungsanlagen zudem eingeschränkt, heißt es in einer Antwort des niedersächsischen Umweltministeriums auf eine mündliche Anfrage. Aus diesem Grund führt Niedersachsen derzeit auch keine Initiative zur Nutzung von Wärme im Abwasser zur Energieerzeugung durch. Auch Fördermöglichkeiten bestehen derzeit in Niedersachsen nicht, weder für die Abwasserwärmenutzung noch für andere energetische Maßnahmen im Abwasserbereich. Dies dürfte sich aber mittelfristig ändern. Das Umweltministerium hat für das neue EFRE-Förderprogramm 2014 bis 2020 die Aufnahme von Belangen der Energienutzung im Abwasserbereich beantragt. Bei der Aufstellung des EFRE/ ESF-Multifonds in Niedersachsen sei in spezifische Ziel „Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in öffentlichen Infrastrukturen“ auch die Abwasserwirtschaft aufgenommen worden. Der entsprechende Entwurf soll im März durch die Bundesregierung bei der EU-Kommission eingereicht werden.

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Der Niedersächsische Gewässerwettbewerb 2014 „Bach im Fluss“

Unser Wettbewerb geht bald in eine neue Runde und auf dieser Seite finden Sie dazu ein paar Informationen:
Wer kann teilnehmen?
Zielgruppe des Wettbewerbs sind Kommunen, Verbände, Vereine, Zusammenschlüsse und Initiativen in Niedersachsen.
Womit können Sie teilnehmen?

Wettbewerbsbeiträge sind Maßnahmen, Projekte, Aktionen und Initiativen zur Entwicklung niedersächsischer Fließgewässer im besiedelten und unbesiedelten Bereich, die seit dem Jahr 2004 umgesetzt wurden oder zurzeit umgesetzt werden.
Der Schwerpunkt des Wettbewerbs liegt auf Maßnahmen, die die Lebensraumsituation an kleineren Fließgewässern verbessern.
Mögliche Wettbewerbsbeiträge sind beispielsweise:
• Umgestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen am Gewässerlauf und im Gewässerumfeld, die einen wirksamen Beitrag z. B. zur Verbesserung der Struktur, der Durchgängigkeit oder der Gewässergüte – und damit zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie – leisten
Die möglichen Wettbewerbsbeiträge können zusätzlich beinhalten:
• Maßnahmen der Gewässerunterhaltung, die zur Verbesserung des Gewässerzustands beitragen
• Maßnahmen zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildungsmaßnahmen mit Bezug zu Fließgewässern
• Maßnahmen, die die Erlebbarkeit und Wahrnehmung von Fließgewässern und ihren Auenlandschaften fördern
• Maßnahmen einer naturverträglichen und nachhaltigen Erholungsnutzung an Fließgewässern
• Maßnahmen mit Bezug zu Fließgewässern, die sich durch besondere Kooperationen auszeichnen
Warum sollten Sie teilnehmen?
Vorab ausgewählte Beiträge werden von einer landesweiten Expertenjury bereist und öffentlichkeitswirksam vorgestellt. Neben der Auszeichnung der besten Beiträge und der Vergabe der „Niedersächsischen Bachperle 2014″ werden zur Anerkennung Preisgelder vergeben. Gelungene Beiträge werden in einer Broschüre veröffentlicht (siehe Broschüren zum Wettbewerb von 2010 und 2012).

Die Unterlagen können ab sofort angefordert werden!
Per Mail unter: nicolaus@uan.de

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Niedersachsen kündigt Ausstieg aus landwirtschaftlicher Klärschlammverwertung an

Das Land Niedersachsen will mittelfristig aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung aussteigen. Eine entsprechende Äußerung der Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz (Grüne) bestätigte die Pressestelle des Ministeriums gegenüber der KA. Mittelfristig bedeutet danach einen Zeitraum von etwa fünf Jahren. Ein Ausstieg über landesrechtliche Verbotsregeln ist nicht vorgesehen, Niedersachsen will aber im Bundesrat aktiv werden und dort die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein- Westfalen unterstützen. Hintergrund ist die Rückgewinnung des im Klärschlamm gebundenen Phosphors. Das Land strebt aus diesem Grund auch keine Mitverbrennung von Klärschlamm, sondern Monoverbrennungsanlagen an. Der Phosphor soll aus der Klärschlammasche rückgewonnen werden, sobald dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist. In Niedersachsen fallen jährlich rund 200 000 Tonnen Klärschlamm an.

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Ausstellung im Umweltministerium eröffnet: Frauen im Einsatz für den Umwelt- und Naturschutz

HANNOVER. Ab heute (Donnerstag) ist im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in Hannover die Ausstellung „Ihrer Zeit voraus – Visionäre Frauen im Einsatz für den Umwelt- und Naturschutz 1899 bis heute“ zu sehen. Gezeigt werden 21 ausgewählte Frauenbiografien mit unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und politischer Ausrichtung. Das Spektrum reicht von Lisa Hähnle, die 1899 den Bund für Naturschutz gründete, bis zur Nobelpreisträgerin Wangari Maathai und ihrem „Green Belt Movement“, in deren Kampagne in Afrika seit 1977 über 75 Millionen Bäume gepflanzt wurden. „Es gibt eine große Zahl sowohl prominenter als auch der breiten Öffentlichkeit weniger bekannte Wissenschaftlerinnen, Unternehmerinnen und Aktivistinnen, die wichtige Beiträge für den Erhalt der Natur und die Entwicklung des ökologischen Denkens und Handelns geleistet haben“, sagte die Umwelt-Staatssekretärin Almut Kottwitz zur Eröffnung.

Die Frage, ob Frauen eine spezifische Nähe zur Natur haben, werde sicher weiterhin kontrovers diskutiert werden. Unzweifelhaft sei aber, dass die Zahl der kompetenten, waghalsigen, klugen und risikobereiten Frauen im Dienste der Umweltbewegung größer sei, als gemeinhin angenommen wird. „Die Ausstellung will diese Arbeit würdigen; dem schließen wir uns an“, sagte Kottwitz. „Zugleich wollen wir hervorheben, dass auch wir hier im Haus und überall in den Einrichtungen, Nationalparken, in Projekten, in der Umweltbildung und in der Zusammenarbeit mit den Verbänden uns dem Leitgedanken der Nachhaltigkeit verpflichtet fühlen!“
Die vom Bundesumweltministerium initiierte und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt mitfinanzierte Ausstellung informiert über das Leben und Wirken unter anderem von Jane Godall, Bianca Jagger, Elisabeth Mann Borges und Loki Schmidt sowie Politikerinnen wie Gro Harlem Brundtland und Petra Kelly; auch Angela Merkel, die als erste Frau auf Bundesebene ein Umweltministerium leitete, wird porträtiert.

Mehr dazu beim Bundesumweltministerium unter www.bmu.de/service/veranstaltungen/ausstellungen/visionaere-frauen/

Die Ausstellung ist bis Anfang November im Eingangsbereich des Ministeriums zu den normalen Öffnungszeiten des Hauses werktags zwischen 08.00 und 18.00 Uhr zu besichtigen.

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Niedersachsen schränkt die Herbstdüngung ein

Niedersachsen zieht Konsequenzen aus den Warnungen in jüngster Zeit vor einem teilweisen Anstieg der Nitratwerte im Grundwasser: Die Herbstdüngung mit organischen Düngern wird in diesem Jahr per Erlass eingeschränkt. In letzter Zeit hatten sich Meldungen aus der Wasserwirtschaft gehäuft, dass nach langem Rückgang der Nitratwerte im Grundwasser plötzlich an vielen Messstellen in Niedersachsen eine Stagnation oder sogar ein Anstieg der Belastung eingetreten ist. Als eine Ursache hierfür wird von Fachleuten in vielen Fällen eine unsachgemäße Düngung mit organischen Düngemitteln im Herbst gesehen. Bei einem Stickstoffbedarf im Herbst sei aber weiter organischer Dünger erlaubt, wie es die gültige Düngeverordnung in Deutschland vorgebe. Für Folgekulturen und Zwischenfrüchte, die im gleichen Jahr angebaut werden, greift indes folgende Regelung: Es darf nur die Menge gedüngt werden, die dem aktuellen Stickstoff-Düngebedarf einer Kultur entspricht. Dabei gilt jedoch eine Grenze von maximal 40 Kilogramm pro Hektar Ammoniumstickstoff und 80 Kilogramm pro Hektar Gesamtstickstoff.

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Niedersachsen: Rundverfügung zum Fracking

Das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat am 31. Oktober 2012 eine Rundverfügung herausgegeben, in der „Mindestanforderungen an Betriebspläne, Prüfkriterien und Genehmigungsablauf für hydraulische Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erdgaslagerstätten in Niedersachsen (Fracking)“ dargestellt sind. Die Rundverfügung enthält unter anderem folgende Punkte: Fracking wird in Wasserschutzgebieten, in Trink- und Mineralwassergewinnungsgebieten, in Heilquellenschutzgebieten und in erdbebengefährdeten Gebieten nicht gestattet. Es dürfen nur Behandlungsflüssigkeiten verwendet werden, die als „schwach wassergefährdend“ (Wassergefährdungsklasse I) oder als „nicht wassergefährdend“ einzustufen sind. Der Mindestabstand zwischen der Obergrenze des hydraulischen erzeugten Risses und der Untergrenze von nutzbaren Grundwassermuss mindestens 1000 m betragen. Die Erdgasförderung in Niedersachsen hat im vergangenen Jahr ein Niveau von annähernd 13 Milliarden Kubikmetern Erdgas erreicht und mit rund zwölf Prozent zur Deckung des bundesweiten Erdgasverbrauchs beigetragen. Download der Rundverfügung:

www.gfa-news.de
Webcode: 20121120_005

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Niedersachsen: Abschlussbericht der Landeskartellbehörde zum Trinkwassermarkt erschienen

In Niedersachsen führt die Landeskartellbehörde derzeit Gespräche mit vier Wasserversorgern (E.ON Avacon, WAGV Vienenburg, BS Energy, Wasserzweckverband Peine), „um auch in diesen Fällen die Möglichkeit einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bei Zusage einer Preissenkung zu erörtern“, wie die Kartellbehörde in einer Pressemitteilung schreibt. Die Landeskartellbehörde hat am 6. August 2012 den Abschlussbericht zur Marktuntersuchung des niedersächsischen Trinkwassermarktes zum Stichtag 31. Dezember 2009 veröffentlicht. Vier Wasserversorger [EVI Hildesheim, Versorgungsbetriebe Hann. Münden, Wasserwerk Fredden (Leine), WEVG Salzgitter] hätten sich bereits zu einer Senkung ihrer Trinkwasserpreise um ca. zehn Prozent verpflichtet. Weitere zwei Verfahren hat die Landeskartellbehörde wegen fehlender Kostendeckung der Wasserversorgungsunternehmen eingestellt.

www.gfa-news.de
Webcode: 20120814_003

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Niedersächsisches Wassergesetz geändert

Zum 1. Januar 2012 wurde das Niedersächsische
Wassergesetz geändert (Nds.
GVBl., Nr. 31/2011 vom 28. Dezember
2011, Seite 507-513).

www.gfa-news.de, Webcode
20120120_003

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Sander: 16,6 Millionen Euro für besten Gewässerschutz

HANNOVER. „Eine effektive Abwasserreinigung hat höchste Bedeutung für den Gewässerschutz in Niedersachsen. Daher unterstützen wir mit Mitteln aus dem EU-Förderprogramm EFRE auch in diesem Jahr unter anderem Maßnahmen der kommunalen Abwasserbeseitigung, die über den Stand der Technik hinausgehen“, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander am (heutigen) Donnerstag. Insgesamt werden die in 2011 zur Verfügung stehenden Fördermittel auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von rund 16,636 Millionen Euro verteilt.
So können beispielsweise im Landkreis Harburg die Kläranlage Marschacht, im Landkreis Vechta die Zentralkläranlage Visbeck, im Landkreis Osnabrück die Kläranlage Nortrup und im Landkreis Lüchow-Dannenberg die Kläranlage Lüchow erweitert sowie im Landkreis Hildesheim die Kläranlage Algermissen neu gebaut werden.
Weiterhin werden in den Landkreisen Harburg, Rotenburg und Stade Kanalbaumaßnahmen gefördert. In den Landkreisen Leer, Helmstedt, Göttingen und in der Region Hannover unterstützt das Land Maßnahmen zur Umstellung von Misch- auf Trennkanalisation.
„All diese Investitionen dienen dem Zweck, den Eintrag von Schadstoffen in die Gewässer nachhaltig zu verringern“, so der Umweltminister. „Und gleichzeitig leisten wir damit einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.“

http://www.umwelt.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=2147&article_id=94488&_psmand=10

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Gewässerforum in Hildesheim eröffnet

„Wenn es um den vorbeugenden Hochwasserschutz vor der Haustür geht, dürfen die Kommunen nicht länger mit dem Finger auf das Land Niedersachsen zeigen. Die Kommunen müssen selbst aktiv werden“, betonte der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander in Hildesheim. „Wie notwendig der vorsorgende Hochwasserschutz ist, zeigen einmal mehr die jüngsten Hochwasserereignisse in Westniedersachsen und in Sachsen sowie die derzeit weiter steigenden Pegel an der Elbe“. Sander stellte klar: „Für den örtlichen Hochwasserschutz sind in der Regel die Kommune und der Landkreis zuständig. Fest steht aber auch: Alle müssen die Hochwasservorsorge als Gemeinschaftsaufgabe verstehen, das Land, die Kommunen, die Verbände und die Bürger.“
Anlass für die klaren Worte des Ministers war das vierte „Niedersächsische Gewässerforum“ in Hildesheim, wo seit Montag mehr als 150 Experten aus dem gesamten Bundesgebiet über das aktuelle Thema Hochwassermanagement und die neuen Herausforderungen an die Wasserwirtschaft und die Kommunen diskutieren. Veranstalter ist der NLWKN.
„Die Kommunen sind Träger der Bauleitplanung, sie sind auch die erste Anlaufstelle zur Beratung der Bürger, die sich über Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln informieren wollen“, ergänzte Prof. Dr. Josef Hölscher vom NLWKN in Hildesheim. Außerordentliche Hochwasser werden für den Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind. Die aktuellen Hochwässer in der Lausitz, in Brandenburg und im Osnabrücker Raum machen dies allzu deutlich“. Aus diesem Grund sei aktives Risikomanagement gefragt: Seit März 2010 gilt die in nationales Recht umgesetzte EG-Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie auch in Niedersachsen und stellt den vorläufigen Schlusspunkt eines Paradigmenwechsels im Umgang mit Hochwassergefahren dar: „Bis vor wenigen Jahrzehnten verstand man unter Hochwasserschutz vorwiegend den Schutz von überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen durch technische Bauwerke. Mit der Häufung von extremen Hochwasserereignissen an Elbe, Oder und Rhein wuchs das Bewusstsein, dass ein absoluter Schutz vor Hochwasser nicht möglich ist“, erläuterte Sander. In Niedersachsen werden in diesem Jahr mehr als 48 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert. Doch der technische Hochwasserschutz alleine werde aber auf Dauer nicht helfen, betonte der Minister.
Aktives Risiko-Management – das bedeutet: Bürger und Kommunen sensibilisieren und informieren. Die EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sieht eine schrittweise Umsetzung vor. Bis Ende 2011 wird es darum gehen, jene Bereiche zu identifizieren, die besonders gefährdet sind. Diese Aufgabe hat der NLWKN übernommen. Die EG-Richtlinie verlangt für die festgelegten Risikogebiete die Erstellung von so genannten „Risikomanagementplänen“ bis Ende 2015. Bestandteil dieser Pläne sind wiederum Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für verschiedene Hochwasserszenarien sowie die Vorschläge zum Schutz vor Hochwasser. Diese Karten müssen bis Ende 2013 vorliegen. Der NLWKN baut dabei auf seiner bisherigen Arbeit auf: Die begonnenen Hochwasserschutzpläne bilden eine gute Grundlage für die Risikomanagementpläne. Das erspart Doppelarbeit und damit Zeit und Kosten.
„Hochwasserschutzplan oder Risikomanagementplan – beide Pläne haben ein Ziel: Das Bewusstsein für Hochwassergefahren zu wecken, die Hochwasserinformation der Bevölkerung und der Behörden zu verbessern und damit nicht zuletzt die Eigenvorsorge jedes einzelnen Bürgers zu ermöglichen“, sagte Hölscher. Der NLWKN plant die Hochwasserrisikomanagementpläne nicht am grünen Tisch, sondern bezieht die Betroffenen vor Ort aktiv mit ein. Die Gemeinden, Landkreise sowie die Unterhaltungs- und Deichverbände, die Landwirtschaft und der Naturschutz setzen die Projekte später um.
„Trotz dieser neuen und sehr anspruchsvollen Aufgabe werden wir uns weiterhin um die zahlreichen Projekte des Hochwasserschutzes kümmern und diese – soweit möglich – finanziell unterstützen“, betonte Minister Sander abschließend. „Wir werden die formalen Anforderungen der Richtlinie erfüllen, die laufenden Hochwasserschutzaktivitäten dadurch aber auf keinen Fall verzögern.“
Weitere Informationen zum Hochwasserschutz im Internet:
Startseite Hochwasserschutz in Niedersachsen
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=7936&article_id=45196&_psmand=26
Allgemeine Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie der Hochwasserbroschüre des NLWKN
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=8117&article_id=44328&_psmand=26
Weitere Informationen finden Sie in den Jahresberichten des NLWKN (Jahresbericht 2008: Seiten 40 ff; Jahresbericht 2009: Seiten 10 ff):
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=7906&article_id=46059&_psmand=26

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Hochwasserschutz hat in Niedersachsen hohe Priorität

Staatssekretär Stefan Birkner stellt NLWKN-Jahresbericht vor

„Niedersachsen ist zwar seit Januar 2008 von größeren Überflutungen verschont geblieben, doch die jüngsten Hochwassermeldungen von Oder und Weichsel haben wieder deutlich gemacht, wie dringlich der vorbeugende Hochwasserschutz ist“, erklärte Umweltstaatssekretär Dr. Stefan Birkner anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts des NLWKN.
In Niedersachsen werden in diesem Jahr mehr als 48 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert. „Erst vor wenigen Wochen hat sich die Landesregierung entschlossen, trotz der knappen Haushaltslage den Ansatz von ursprünglich 41,7 Millionen auf über 48 Millionen Euro zu erhöhen“, sagte der Staatssekretär. „Insgesamt können nun über 50 Hochwasserschutzprojekte im Binnenland und 22 Projekte an der Elbe fortgeführt oder auch neu begonnen werden.“ Fortgesetzt werden beispielsweise die Hochwasserschutzmaßnahmen an der unteren Hase, der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Delmenhorst sowie die Verstärkung und Erhöhung der Deiche an der Unteraller und an der Mittelweser.
Im Amt Neuhaus liegt der Schwerpunkt im Deichbau an Sude, Krainke und Rögnitz. Darüber hinaus wird der Hochwasserschutz im Bereich von Bleckede und Celle und an der Weser vorangebracht. Als landeseigene Maßnahmen wird unter anderem die Erhöhung und Verstärkung der Dämme am Ems-Jade-Kanal fortgesetzt. Neu begonnen wird unter anderem die Hochwasserschutzmaßnahme an der Unteren Leine im Bereich Norddrebber bis Gilten.
2009 hat der NLWKN fast 39 Millionen Euro für den Hochwasserschutz bewilligt; 80 Projekte wurden realisiert. Besonders bemerkenswert: „Die seit vielen Jahren laufende Verstärkung des rechtsseitigen Elbedeiches im Amt Neuhaus auf einer Länge von 46 Kilometern ist abgeschlossen und unter Federführung des NLWKN Lüneburg wurde Mitte Dezember 2009 im Bereich der Rosenstraße in Hitzacker die letzte Lücke im technischen Hochwasserschutz geschlossen“, sagte Birkner.
Weil sich außerordentliche Überschwemmungen wie das Elbehochwasser in Hitzacker 2006 jederzeit wiederholen können, sei aktives Risikomanagement gefragt. Seit März 2010 gilt die in nationales Recht umgesetzte EG-Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie auch in Niedersachsen und stellt den vorläufigen Schlusspunkt eines Paradigmenwechsels im Umgang mit Hochwassergefahren dar: „Bis vor wenigen Jahrzehnten verstand man unter Hochwasserschutz vorwiegend den Schutz von überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen durch technische Bauwerke. Mit der Häufung von extremen Hochwasserereignissen an Elbe, Oder und Rhein wuchs das Bewusstsein, dass ein absoluter Schutz vor Hochwasser nicht möglich ist“.
Daher wurde der vorbeugende Hochwasserschutz gesetzlich gestärkt. Das Ziel: Schadenspotenziale in überflutungsgefährdeten Bereichen gar nicht erst zuzulassen. Eine wichtige Rolle spielt auch die Eigenvorsorge des Einzelnen. „Alle sind im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminderung zu treffen“, betonte Birkner. „Die vom NLWKN bereits aufgestellten oder zurzeit in Bearbeitung befindlichen Hochwasserschutzpläne stellen die dafür erforderlichen Informationen bereit.“
Die EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sieht eine schrittweise Umsetzung vor. Bis Ende 2011 wird es darum gehen, jene Bereiche zu identifizieren, die besonders gefährdet sind. Diese Aufgabe hat der NLWKN übernommen. Die EG-Richtlinie verlangt für die festgelegten Risikogebiete die Erstellung von so genannten „Risikomanagementplänen“ bis Ende 2015. Bestandteil dieser Pläne sind wiederum Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für verschiedene Hochwasserszenarien sowie die Vorschläge zum Schutz vor Hochwasser. Diese Karten müssen bis Ende 2013 vorliegen. Der NLWKN baut dabei auf seiner bisherigen Arbeit auf: Die begonnenen Hochwasserschutzpläne und bilden eine gute Grundlage für die Risikomanagementpläne. Das erspart Doppelarbeit und damit Zeit und Kosten.
„Hochwasserschutzplan oder Risikomanagementplan – beide Pläne haben ein Ziel: Das Bewusstsein für Hochwassergefahren zu wecken, die Hochwasserinformation der Bevölkerung und der Behörden zu verbessern und damit nicht zuletzt die Eigenvorsorge jedes einzelnen Bürgers zu ermöglichen“, sagte der Staatssekretär. Der NLWKN plant die Hochwasserrisikomanagementpläne nicht am grünen Tisch, sondern bezieht die Betroffenen vor Ort aktiv mit ein. Die Gemeinden, Landkreise sowie die Unterhaltungs- und Deichverbände, die Landwirtschaft und der Naturschutz setzen die Projekte später um.
Um die Menschen in Niedersachsen darüber hinaus frühzeitig und gezielt vor Hochwasser warnen zu können, wurde beim NLWKN in Hildesheim im Oktober des vergangenen Jahres eine Hochwasser-Vorhersagezentrale eingerichtet: „Damit hält Niedersachsen für die kommende hochwasserträchtige Zeit ab Herbst 2010 einen weiteren Baustein der Hochwasservorsorge bereit.“

Internet: www.umwelt.niedersachsen.de

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Neues vom NLWKN – Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Jahresbericht 2009: 38 interessante Aufsätze
Er liegt druckfrisch vor – der Jahresbericht 2009 des NLWKN. Die 50seitige Broschüre hält 38 interessante Aufsätze aus den Themenbereichen Küsten- und Hochwasserschutz, Wasserwirtschaft, Naturschutz und Strahlenschutz bereit. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihn im Web-Shop des NLWKN bestellen.

Internet: www.umwelt.niedersachsen.de

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Infos über Oberflächengewässer mit Kartendienst jetzt auch im Internet

Zahlreiche neue Informationen über niedersächsische Oberflächengewässer stehen bereits seit April im Internet des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz. Nun ist der Auftritt um den neuen Kartendienst zur Übersicht der Grundwasserkörper komplettiert worden. Beide Angebote entstanden in enger Zusammenarbeit mit dem NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz).
Per Mausklick können sich alle Interessierten über Lage und Abgrenzung der Grundwasserkörper, ihren chemischen Zustand sowie etliche andere interessante Aspekte informieren. Das neue Internetangebot steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Es ermöglicht einen Blick auf die umfangreichen Arbeitsergebnisse, die aus den Bestandsaufnahmen und den daraus resultierenden Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen stammen.
www.umwelt.niedersachsen.de > Themen > Umweltkarten > Wasser > EG-Wasserrahmenrichtlinie-Grundwasser .

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Informationen über Oberflächengewässer in Niedersachsen

Neu im Internet

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz bietet jetzt einen weiteren, umfangreichen Service im Internet: In enger Zusammenarbeit mit dem NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) stehen Interessierten im Rahmen eines Internetkartendienstes zahlreiche Informationen über niedersächsische Oberflächengewässer online zur Verfügung. „Wir möchten, dass sich die Bürgerinnen und Bürger per Mausklick informieren können über Lage und Verlauf der Gewässer, über den ökologischen oder chemischen Zustand, eventuelle Querbauwerke und etliche andere interessante Dinge“, erklärte Minister Sander.
Der Internetkartendienst steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ermöglicht einen Blick auf die umfangreichen Arbeitsergebnisse, die aus den Bestandsaufnahmen und den daraus resultierenden Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen stammen. Die Daten werden nicht nur dauerhaft vorgehalten, sondern in den Jahren 2013 bzw. 2015 auf den neuesten Stand gebracht. Erreichbar ist die Seite bei den Umweltkarten auf www.umwelt.niedersachsen.de

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Wasserrahmenrichtlinie: Niedersachsens Gewässer auf einen Klick

Informationen zu Lage und Zustand der Oberflächengewässer im Internet

Hannover – Seit Kurzem bietet das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz einen weiteren, umfangreichen Service im Internet: In enger Zusammenarbeit mit dem NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) stehen Interessierten im Rahmen eines Internetkartendienstes zahlreiche Informationen über niedersächsische Oberflächengewässer online zur Verfügung. „Wir möchten, dass sich die Bürgerinnen und Bürger per Mausklick informieren können über Lage und Verlauf der Gewässer, über den ökologischen oder chemischen Zustand, eventuelle Querbauwerke und etliche andere interessante Dinge“, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander am Montag in Hannover.
Der Internetkartendienst steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ermöglicht einen Blick auf die umfangreichen Arbeitsergebnisse, die aus den Bestandsaufnahmen und den daraus resultierenden Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen stammen. Die Daten werden nicht nur dauerhaft vorgehalten, sondern in den Jahren 2013 bzw. 2015 auf den neuesten Stand gebracht. Erreichbar ist die Seite unter www.umwelt.niedersachsen.de Rubrik „Themen“, Unterpunkt „Umweltkarten“, Teilabschnitt „Wasser“ und Unterpunkt „EG-Wasserrahmenrichtlinie“.
„Neben dem Dienst für Oberflächengewässer, ist für dieses Frühjahr auch der Start eines ähnlich gelagerten Angebots für die niedersächsischen Grundwasserkörper vorgesehen“, erklärte der zuständige NLWKN-Geschäftsbereichsleiter Stephan-Robert Heinrich.
Mit der im Dezember 2000 in Kraft getretenen Wasserrahmenrichtlinie verpflichten sich die Mitgliedsstaaten der EU Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer sowie das Grundwasser zu schützen.

Quelle: http://www.umwelt.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=2147&article_id=19469&_psmand=10

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Jährlich 18 Millionen für Trinkwasserschutz – 10.000 Landwirte in 83 Kooperationen machen mit

HANNOVER. „Mit dem Ziel, die hohe Qualität unseres Grundwassers zu erhalten, stellen wir den Niedersächsischen Kooperationen jährlich 18 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander (heute) in Hannover. „Wasserversorgungsunternehmen und Landwirte in den Trinkwassergewinnungsgebieten arbeiten in 83 Kooperationen partnerschaftlich zusammen. Das ist ein Erfolgsmodell, dies strahlt auch auf andere Bundesländer und EU-Staaten aus.“

Zur Deckung der mit Landwirten vereinbarten Leistungen gewährt das Land für die Umsetzung von Schutzkonzepten und den Abschluss von Wasserschutzmaßnahmen Finanzhilfe. Fünfjährige Verträge bieten dabei einen verlässlichen Rahmen. Aktuell haben über 10.000 landwirtschaftliche Betriebe freiwillige Vereinbarungen zum Schutz des Trinkwassers auf einer Vertragsfläche von mehr als 200.000 Hektar abgeschlossen. Für die Trinkwasserschutzkooperationen stellt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz jährlich rund 18 Millionen Euro zur Verfügung. Davon wurden den Wasserversorgungsunternehmen bereits gut 70 Prozent als langjährige Finanzhilfen zur Umsetzung ihrer Wasserschutzkonzepte zugesagt.

„Hier zeigt sich, dass die Menschen vor Ort Eigenverantwortung übernehmen, wenn vernünftige Rahmenbedingungen geschaffen werden“, erklärte der Minister. Nachdem von 1992 bis 2007 allein das Land die Umsetzung der Trinkwasserschutzmaßnahmen organisiert hat, übernehmen seit 2008 die Wasserversorgungsunternehmen vor Ort die Verantwortung. „Fakt ist, für den Erhalt unserer Grundwasserqualität ist das hohe Engagement von Wasserversorgern und Landwirten eine wichtige Voraussetzung.“.

HINWEIS

Mehr zu den Trinkwasserschutz-Kooperation in Niedersachsen finden Sie hier: http://www.umwelt.niedersachsen.de

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Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen

Sander: Private Betreiber nicht gesetzlich zur Prüfung verpflichtet

HANNOVER. „Anders als in NRW sind die niedersächsischen Betreiber von privaten Abwasseranschlussleitungen gesetzlich nicht verpflichtet, Dichtheitsprüfungen an ihren Leitungen vornehmen zu lassen“, stellte Umweltminister Hans-Heinrich Sander am (heutigen) Mittwoch klar, nachdem er die Rechtslage noch einmal hat prüfen lassen.

„Ziel der Eigenüberwachungsregelung im niedersächsischen Wasserrecht sind ausschließlich die Kanalisationen“, betonte der Minister. „Und hierfür sind die Städte und Gemeinden zuständig, als Betreiber ihrer Abwasseranlage haben sie deren Zustand und Betrieb zu überwachen.“

HINTERGRUND:

Möglich ist es allerdings, dass die Verpflichtungen zur Dichtheitsprüfung in einer kommunalen Abwassersatzung begründet werden. Die Kommunen können eine derartige Regelung zur Verbesserung der Abwasserbeseitigung im Rahmen der kommunalen Satzungsautonomie treffen.

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Kennzahlenvergleich der Trink- und Abwasserverbände in Niedersachsen

Zu finden unter: http://www.wasserverbandstag.de/main/pdfs/Broschuere_WVT_Endfassung.pdf

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Wattenmeer soll Weltnaturerbe werden

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat heute der Anmeldung des Gebiets des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ als Weltnaturerbe bei der UNESCO als Teil des deutsch-niederländischen Welterbes Wattenmeer zugestimmt. Umweltminister Hans-Heinrich Sander zeigte sich sehr zufrieden, dass nun die gemeinsam von den Küstenländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen sowie den Niederlanden erarbeitete Bewerbung bei der UNESCO in Paris auf den Weg gebracht werden kann: „Das Wattenmeer ist eine weltweit einzigartige Naturlandschaft, es gehört in die Welterbeliste.“
Der Anmeldeschluss für die Bewerbung bei der UNESCO in Paris ist der 01.02.2008. Die Anmeldung soll nach dem Wunsch des Kabinetts noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. „Wenn die letzten Abstimmungen mit den Wattenmeerpartner abgeschlossen sind, wird der Antrag Mitte Januar 2008 an das Auswärtige Amt geschickt“, sagte Sander.
Der Niedersächsische Landtag hatte sich bereits 2002 einstimmig für eine Anmeldung des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ als Weltnaturerbe ausgesprochen und die Landesregierung gebeten, gemeinsam mit der örtlichen Bevölkerung die Anmeldung vorzubereiten und diese abzugeben. Ende 2005 haben Deutschland und die Niederlande sich darauf geeinigt, für ihre Teilflächen des Wattenmeeres das Nominierungsverfahren einzuleiten.
Die Bevölkerung in den Wattenmeerregionen ist in den vergangen Jahren umfassend in die Vorbereitungen für die Anmeldung einbezogen und beteiligt worden. Die Bewerbung basiert auf die bereits bestehenden Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen für das Großschutzgebiet Wattenmeer. Minister Sander betonte hierzu: „Es besteht Einvernehmen, dass mit einer Ausweisung durch die UNESCO keine zusätzlichen Einschränkungen verbunden sein dürfen.“ Von der Auszeichnung werden Vorteile für die Entwicklung der Wattenmeerregion erwartet.
Weitere Hintergrundinformationen sind auf der Internetseite des Wattenmeersekretariats zu finden. www.waddensea-secretariat.org/management/whs/whs.html

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Wulff, Beck und Binnewies legen Grundstein für Energie-Forschungszentrum Niedersachsen

Goslar/Clausthal. Niedersachsens Ministerpräsident Wulff, Professor Hans-Peter Beck, Vizepräsident der Technischen Universität Clausthal (TUC) und Goslars Oberbürgermeister Henning Binnewies haben am Freitag symbolisch den Grundstein für das Energie-Forschungszentrum Niedersachsen (EFZN) in Goslar gelegt: „Nachhaltige Energiepolitik und Energieforschung sind topaktuell. Niedersachsen als Energiestandort spielt hier eine herausragende Rolle. Mit dem EFZN wollen wir unsere Stärken weiterentwickeln“, sagte Wulff vor rund 200 Gästen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.

Fünf Universitäten werden unter Federführung der TU Clausthal fachübergreifend zu allen Fragen auf dem Energiesektor forschen. „Ziel ist es, effizientere und nachhaltigere Lösungen zu finden. Langfristig soll der Bedarf in Deutschland zu mehr als der Hälfte aus heimischen, möglichst regenerativen Energieträgern gedeckt werden“, meinte Beck, der als künftiger Leiter der Forschungseinrichtung gilt.

Insbesondere das Land, aber auch die Universität Clausthal und die Stadt Goslar investieren rund zwölf Millionen Euro in das Energie-Forschungszentrum. Die Summe fließt zu gleichen Teilen in den Umbau des Gebäudes der ehemaligen Rammelsberg-Kaserne sowie in die Ersteinrichtung und Forschungsgeräte der geplanten 14 Labore. „Investitionen in dieses Forschungsfeld sind Investitionen in die Zukunft“, betonte Wulff.

Von 2009 an sollen in Goslar rund 80 Wissenschaftler der Universitäten aus Braunschweig, Clausthal, Göttingen, Hannover sowie Oldenburg die niedersächsische Energieforschung als Ganzes vorantreiben. Die fachübergreifende Forschungskooperation erarbeitet Lösungen zu Problemen entlang der gesamten „Energiekette“ – das heißt von der Rohstoffgewinnung über die Energieerzeugung und den -transport bis hin zu Energieverbrauch und Lagerung von Reststoffen. „Hier geht es nicht um Konkurrenz, sondern um Kooperation und Zusammenwirken“, betonte Dr. Josef Lange, Staatssekretär im Landeswissenschaftsministerium.

Den Teamwork-Aspekt griff auch Oberbürgermeister Binnewies auf: „Mit der Grundsteinlegung des EFZN ist eine Entwicklung auf den Weg gebracht worden, die in ihrer Dimension noch gar nicht abzusehen ist.“ Die Stadt Goslar betrachte das Energie-Forschungszentrum nicht als Wettbewerb mit der TU Clausthal, sondern als Bündelung von gemeinsamen Ressourcen. „Die Grundsteinlegung ist ein großer Tag für die Stadt Goslar und ein Meilenstein für die TU Clausthal“, sagte Professor Thomas Hanschke, Vizepräsident für Studium und Lehre der Universität aus dem Oberharz. Die TUC spüre die Verantwortung, die Energieforschung voranzutreiben und das EFZN zu einem Erfolg zu führen.

Der Ministerpräsident stellte die Rahmenbedingungen in Niedersachsen heraus: „Wir sind ein Energieland, die Nummer eins in Deutschland auf diesem Gebiet.“ So werden 90 Prozent des deutschen Erdgases und rund ein Drittel des deutschen Erdöls in Niedersachsen gefördert. Als küstennahes Flächenland werden zwischen Harz und Nordsee zudem erhebliche Anteile regenerativ erzeugter Energien gefördert, die vornehmlich aus Wind- und Wasserkraft sowie Biomasse entwickelt werden. Darüber hinaus hat sich Niedersachsen, das ein Viertel seiner Agrarflächen für den Anbau von Energiepflanzen nutzt, einen Spitzenplatz bei der Erzeugung von Energie aus nachwachsenden Rohstoffen gesichert.

„Der Klimaschutz verlangt eine deutliche Reduktion des Kohlendioxidausstoßes. Zudem müssen wir die Abhängigkeit von fossiler Energie mindern“, forderte Wulff. Deutschland importiert derzeit 97 Prozent seines Bedarfs an Erdöl und 83 Prozent des benötigten Erdgases. Vor diesem Hintergrund werde Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit und Umweltgerechtheit im Energiebereich nur durch einen ausgewogenen Energiemix und eine intelligente Kombination konventioneller und alternativer Erzeugungstechnologien erreichbar sein. „Vom Energie-Forschungszentrum Niedersachsen verspreche ich mir zu diesem Thema wichtige Impulse“, sagte der Ministerpräsident.

Weitere Informationen:

http://www.efzn.de

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news239468

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Deichlinie in Cuxhaven wird verkürzt – Arbeiten voll im Zeitplan

Den Startschuss hatte er im August gegeben, nun veranlasste er auch den ersten Rammschlag: Umweltminister Hans-Heinrich Sander war am Montag in Cuxhaven und informierte sich über den Fortgang der Bauarbeiten für das Küstenschutzprojekt „Verkürzung der Deichlinie Cuxhaven“, die derzeit voll im Zeitplan liegen. Zunächst geht es um die Erhöhung und Verstärkung der Sperrwerke „Schleusenpriel“ und „Alter Fischereihafen“. „Künftig wird die Deichlinie 1,5 Kilometer kürzer sein als heute. Das reduziert den Unterhaltungsaufwand und schafft mehr Sicherheit, denn 14 Deichscharte werden überflüssig“, betonte der Minister während der Veranstaltung in Cuxhaven.
Die Arbeiten an den Sperrwerken sollen bis 2009 abgeschlossen sein, die anderen Teilprojekte wie Schutzmauer und Schöpfwerk folgen bis 2012. Die Kosten werden auf rund 25 Millionen Euro geschätzt; 19 Millionen kosten allein die beiden Sperrwerke. 70 Prozent zahlt der Bund, 30 Prozent das Land Niedersachsen.
Gemeinsam mit dem Cuxhavener Deichverband plant und baut die Betriebsstelle Stade des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) das Gesamtprojekt. In einem ersten Schritt werden hierfür die beide Sperrwerke „Schleusenpriel“ und „Alter Fischereihafen“ auf sieben Meter über Normal Null ausgebaut und mit jeweils einem zusätzlichen Stemmtorpaar versehen.
„Die so erweiterten Sperrwerke werden dann Bestandteil der neuen, verkürzten Deichlinie sein. Bislang verläuft die gewidmete Deichlinie entlang der Hafenbecken unter anderem auch durch verschiedene Fischhallen, deren Tore im Sturmflutfall zu schließen sind“, erläuterte Heinrich Pudimat vom NLWKN in Stade. Die bestehende Schutzmauer wird ebenfalls erhöht und verstärkt – sie verbindet die Sperrwerke untereinander und bildet auf beiden Seiten den Anschluss an die vorhandene Deichlinie.
Im Abschnitt zwischen dem Sperrwerk „Schleusenpriel“ und der vorhandenen Deichlinie wird die Schutzmauer so verlegt, dass das Gelände des Wasser- und Schifffahrtsamtes künftig vollständig eingedeicht ist. Des Weiteren werden im Laufe der Bauarbeiten sechs Deichscharte erhöht und mit doppelter Deichsicherheit ausgestattet sowie ein neues Schöpfwerk errichtet, das die Wasserstände im Schleusenpriel bei Sturmflut und geschlossenen Sperrwerkstoren reguliert.
Neben dem Sicherheitsgewinn bilden die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Stadt ein zusätzliches Argument zu Gunsten des Vorhabens: Im Stadtzentrum und im Bereich des alten Fischereihafens war die Vorverlegung der Deichlinie eine Grundvoraussetzung für die Aufwertung dieser wirtschaftlich wie touristisch attraktiven Flächen.

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4 Millionen Euro für neue Technologie zur Nährstoffrückgewinnung aus Klärschlamm- weltweit erste Anlage in Gifhorn

Pressemitteilung Nr. 121/2007
HANNOVER/GIFHORN. Der weltweit erste großtechnischen Einsatz einer neuen innovativen Technologie zur Klärschlammbehandlung nimmt heute (Mittwoch) in Gifhorn den Betrieb auf, erklärte Umweltstaatssekretär Christian Eberl heute (Mittwoch) bei der Einweihung der neuen Klärschlammbehandlungsanlage des Abwasser- und Straßenreinigungsbetriebs.
Bislang gab es nur eine kleine Pilotanlage in Schleswig-Holstein, deren Erfahrungswerte nun in Gifhorn für den großtechnischen Bereich umgesetzt wurden. Die umweltgerechte Entsorgung von Klärschlamm nach dem sogenannten Seaborne- Verfahren wurde vom Niedersächsischen Umweltministerium seit 2003 mit fast vier Millionen Euro gefördert. Das Verfahren dient vorrangig der Rückgewinnung der endlichen Ressource Phosphor. Gegenwärtig können bis zu 140 Kubikmeter Klärschlamm pro Tag behandelt werden. „Niedersachsen hat in Anbetracht der absehbaren Verknappung von Phosphor sehr großes Interesse an der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlamms“, so Eberl. Durch gezielte chemische Reaktionen werden die Inhaltsstoffe getrennt. In Niedersachsen liegt der Entsorgungsgrad von Klärschlamm mit 70 Prozent fast doppelt so hoch, wie im Bundesdurchschnitt mit nur 40 Prozent. Die Schwermetalle werden ausgesondert und der Wertstoff Phosphor kann in der Landwirtschaft wieder als Düngemittel verwendet werden. „Diesen ressourcenschonenden Umgang befürworten wir und freuen uns über neue Entsorgungstechnik“, lobte der Umweltstaatssekretär. Das Projekt wurde wissenschaftlich von den Universitäten Hannover und Braunschweig begleitet

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Einrichtung Emsfonds

Land gibt neun Millionen für Emsfonds

Kabinettspressemitteilung Nr. 181/2007
HANNOVER. Das Landeskabinett hat heute die Einrichtung des Emsfonds mit insgesamt neun Millionen Euro zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation an der Ems beschlossen. Dieser Fonds beruht auf einem Vergleich und sieht nach der Neufassung der Satzung der Niedersächsischen Umweltstiftung den Fonds als zweckgebundenes Sondervermögen vor. Das bedeutet, dass der Fonds ausschließlich zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation in der Ems-Dollart Region verwendet werden soll.
Ein erster Betrag von 500.000 Euro soll noch dieses Jahr fließen. „Damit stellen wir wichtige Weichen in diesem Naturraum“, sagte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. Die für die Aufnahme des Emsfonds erforderliche Satzungsänderung wurde heute vom Kabinett genehmigt. Die Neufassung der Satzung wurde gemeinsam mit den Umweltverbänden unter Beteiligung des Innenministeriums und des Finanzministeriums erarbeitet.

Quelle: www.umwelt.niedersachsen.de/cda/pages/printpage.jsp?C=42710518&N=11281&L=20&D=0&I=598

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EU-Verfahren gegen Deutschland eingestellt

Zwei von der Europäischen Kommission gegen Deutschland eingeleitete Verfahren, bei denen es um die Abfallentsorgung in der Stadt Braunschweig und um die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Bockhorn ging, werden eingestellt. Der Europäische Gerichtshof hatte am 10. April 2003 festgestellt, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/50/EWG über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge verstoßen hat, indem kommunale Behörden Dienstleistungsaufträge ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens vergeben haben. Da die deutschen Behörden den Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht nicht abgestellt haben, beschloss die Kommission im Oktober 2004, den Gerichtshof erneut mit der Angelegenheit zu befassen.Der Gerichtshof hat am 18. Juli 2007 entschieden, dass Deutschland nicht alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dem Urteil des Gerichtshofs vom 10. April 2003 nachzukommen, und dass das Land damit seine Verpflichtungen nach Artikel 228 EG-Vertrag nicht erfüllt hat. Da die in Frage stehenden Verträge vor der Urteilsverkündung beendet wurden, wurden jedoch keine Zwangsgelder verhängt und die Verfahren eingestellt.

http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=F14979096A2CC605C125722D0051CABC&editor=no&&submenu=_1_3_3&&treeid=_1_3_3&#Spektrum

11-07

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Die Max-Planck-Gesellschaft und das Land Niedersachsen stärken die Meeresforschung in Nordwestdeutschland

Durch eine gemeinsame Initiative des Bremer Max-Planck-Instituts für marine Mikrobiologie (MPI) und der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg soll das meereswissenschaftliche Potenzial und die Ausstrahlung der Europäischen Metropolregion Nordwestdeutschland durch die Einrichtung von zwei selbständigen Nachwuchsgruppen weiter gestärkt werden. Unterstützt wird das auf 9 Jahre angelegte Projekt von der niedersächsischen Landesregierung, die wesentlich zur Finanzierung beiträgt. Organisatorisch gehören beide Gruppen dem Bremer Max-Planck-Institut an. Als Arbeitsort der Gruppen wurde aber bewusst das ICBM am Standort Oldenburg gewählt, an dem somit eine Außenstelle des Bremer MPIs entsteht. Oldenburg erhält so eine Forschungsstelle der Max-Planck-Gesellschaft (MPG).
Es war unter anderem die in den beiden Universitätsstädten Oldenburg und Bremen vorhandene wissenschaftliche Infrastruktur, die dazu führte, den Großraum Bremen als europäische Metropolregion am 28.04.2005 durch die Ministerkonferenz für Raumordnung anzuerkennen. Besonders enge Kontakte pflegen traditionell die in dieser Region ansässigen meereswissenschaftlichen Institutionen, wobei sich diese zunächst entlang von Süd-Nord-Achsen zwischen Bremen und Bremerhaven sowie Oldenburg und Wilhelmshaven entwickelten. In den zurückliegenden zehn Jahren sind fruchtbare Verbindungen auch länderübergreifend in Ost-West-Richtung gewachsen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Forschergruppe „Watt“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft, in der seit 7 Jahren Wissenschaftler des Instituts für die Chemie und Biologie des Meeres (ICBM) der Universität Oldenburg , des Max-Planck-Institut für marine Mikrobiologie (MPI) in Bremen sowie des Senckenberg-Instituts in Wilhelmshaven gemeinsam die Bedeutung von biologischen, chemischen und physikalischen Wechselwirkungen für die Entwicklung und Strukturierung des Lebensraums Wattenmeer erforschen.

Entsprechend dem Wunsch von ICBM Oldenburg und MPI Bremen wird die fachliche Ausrichtung der beiden selbständigen Nachwuchsgruppen komplementär zu den schon etablierten Fachrichtungen sein. Geplant ist, in der Meereschemie – konkret in den Bereichen „Organische Geochemie des Meeres“ und in „Anorganische Geochemie des Meeres“ – zwei jungen Forscherpersönlichkeiten im Rahmen des in der MPG bewährten Instrumentariums der selbständigen Nachwuchsgruppe beste Forschungsmöglichkeit zu eröffnen, so Max-Planck-Direktor Prof. Dr. Rudolf Amann. Die Unabhängigkeit und sehr gute Ausstattung der beiden Gruppen wird es ihren Leitern ermöglichen, bei voller wissenschaftlicher Freiheit Profilentwicklung auf höchstem Niveau zu betreiben.

Der Kandidatenauswahl soll noch im Dezember auf einem internationalen Symposium in Oldenburg erfolgen. Der Sicherstellung des wissenschaftlichen Erfolgs der Gruppen dient die regelmäßige Evaluierung durch den Fachbeirat des Max-Planck-Instituts für marine Mikrobiologie in Bremen. Dieses verwaltet die Gruppen und stellt seine wissenschaftlichen Einrichtungen zur Verfügung. Eine Einbindung in die Lehre ist über die Universität Oldenburg und die internationale Max-Planck-Forschungsschule für marine Mikrobiologie möglich.

Rückfragen bitte an den geschäftsführenden Direktor Prof. Dr. Rudolf Amann
MPI für Marine Mikrobiologie, Celsiusstr. 1, D-28359 Bremen
Telefon: 0421 2028 – 930; Fax: 0421 2028 – 790; E-Mail: ramann@mpi-bremen.de
oder an den Pressesprecher
Dr. Manfred Schlösser, Telefon: 0421- 2028704, E-Mail: mschloes@mpi-bremen.de

Weitere Informationen:
http://www.mpi-bremen.de Homepage des Max-Planck-Instituts für marine Mikrobiologie

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news230520

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Neuer Internetauftritt der Stadtentwässerung Hannover

Aktuelle Informationen findet man auf der neu gestalteten Seite unter
http://www.hannover.de/stadtentwaesserung/
Hier ein tagesaktueller Auszug:

Sie besuchen gerade die neuen Internetseiten der Stadtentwässerung Hannover, die zum 10. Oktober 2007 komplett überarbeitet wurden. Bitte informieren Sie sich über die vielfältigen Aufgaben und Serviceleistungen unseres Betriebes.

Für Kindergarten- und Grundschulkinder bietet die Stadtentwässerung Hannover ab Ende November ein Kindermalbuch an. Darin jagt das neue Maskottchen der Stadtentwässerung „Paul Pümpel“ gemeinsam mit seiner Freundin Klothilde Klobürste den Bösewicht Kuno Kanista durch seine Heimatstadt Hannover und deren Kanalisation. Ein spannender Umwelt-Krimi zum Lesen, Ausmalen und Rätseln, an dem auch Eltern ihre Freude haben werden.
Schauen Sie bitte hierzu weiter unter „Broschüren“.

Die Stadtentwässerung Hannover bietet Studenten eine Praktikumsstelle für den Bereich „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ ab 01.01.2008 oder später für mindestens drei Monate an. Voraussetzungen und Einzelheiten siehe unter Berufsausbildung und Praktika.

V.i.S.d.P. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Hannover

Br 10-07

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Niedersachsen legt Umweltbericht 2006 vor

Das niedersächsische Umweltministerium, Referat für Presse-und Öffentlichkeitsarbeit (Archivstraße 2 / 30169 Hannover)  hat den Umweltbericht vorgelegt, der unter www.umwelt.niedersachsen.de eingesehen werden kann. Bei Interesse kann auch eine CD-ROM angefordert werden.

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Niedersachsen saniert 16 Seen

Von 2007 bis 2009 werden 1,5 Millionen € vom niedersächsischen Umweltministerium in die Restaurierung und Sanierung der Seen investiert. Das verfolgte Ziel besteht darin, die Gewässer in einen stabilen Zustand zurückzuführen und die Gewässergüte nachhaltig zu verbessern. Darüberhinaus dienen die Maßnahmen dazu, eine erneute Verschlammung und Eutrophierung nachhaltig zu verhindern. Zu dem Projekt gehört beispielsweise der Sternberger Teich im Landkreis Helmstedt und der Grundmühlenteich im Landkreis Holzminden.

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Holzminden standhaft gegen Privatisierung

In Holzminden/ Niedersachsen nimmt der Widerstand gegen eine Teilprivatisierung der Stadtwerke wieder stark zu. In einem Bürgerentscheid war der Verkauf bereits 2004 abgelehnt worden. Inzwischen werden wieder Unterschriften gesammelt.

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Injektionen von Flüssigdünger

Gemeinsam mit den niedersächsischen Landwirten wird der niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz im Rahmen eines EU-Projekts den Einsatz von Düngerinjektionsgeräten im Getreideanbau testen. Durch diese Technik gelangen deutlich weniger Nitrate ins Grundwasser als bei herkömmlicher Düngung, darüber hinaus besteht keine Abhängigkeit von Niederschlägen für das Auflösen und den Transport der Nährstoffe. Beim Einsatz dieser Technologie (Cultan Verfahren) lassen sich die Düngergaben um 20 bis 30 Prozent reduzieren. “ Die Technik wurde bisher nur in Wasserschutzgebieten erprobt, jetzt wollen wir Sie auch in größeren Kulissen ausprobieren „, sagte Hubertus Schültgen vom NLWKN.

Die 360 Injektionsspritzen werden mit einer 12 m breiten Maschine über den Acker geführt. Wenn eine Spritze den Boden berührt, wird eine in Injektion ins Erdreich abgegeben, so verbleibt der Nährstoff als Depot an der Wurzel der Feldfrucht.

Im Rahmen eines EU-Projektes werden zusammen mit niedersächsischen und britischen Landwirten Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität entwickelt. Eine abschließende Studie wird klären, welche Maßnahmen von 2010 an umzusetzen und zu finanzieren sind.

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Informationen aus Thüringen 2022

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Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser des Freistaates Thüringen gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#th%C3%BCringen

2023
Nationale Wasserstrategie als Antwort auf Herausforderungen der Klimakrise
Neuerungen bei der Thüringer Umwelt-App
Land hinkt beim Anschlussgrad an Abwasseranlagen hinterher
Sauberes Wasser: 11 Mio. EUR für Zusatz-Investitionen in Abwasseranschlüsse
Klimaveränderungen in Thüringer Kommunen – informieren, anpassen, nachmachen
2022
Modellprojekt für die Abwasseruntersuchung von Corona-Viren
Gewässerschutz: Neues Pumpwerk in Stützerbach (Ilmkreis) bringt 1.500 Menschen an zentrale Abwasserentsorgung | 1 Mio. EUR aus Abwasserpakt
Thüringen wird Zentrum für nachhaltige Wasserforschung
Hochwasserschutz: Zwanzig Gewässerunterhaltungsverbände pflegen Flüsse und Bäche in ganz Thüringen
Gewässerschutz: Neues Thüringer Landesprogramm für gesunde Flüsse, Bäche und Seen
2021
Wasserschutz: Der Anschlussgrad für Thüringer Abwässer steigt – neuer Lagebericht liegt vor
Thüringer Kläranlagen erzeugen nur wenig Strom
Bürger-Aufstand gegen Umweltministerin
Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen verlängert
Zweckverband zur Kommuna­len Klärschlammverwertung Thüringen (KKT) gegründet
Wichtige Stimme für den Gewässer- und Hochwasserschutz Neuer Landeswasserverbandstag Thüringen
2020
Klärgasnutzung in Thüringer Kläranlagen im Jahr 2019 
Nur wenig Strom wird in Thüringens Kläranlagen gewonnen
Zum Weltwassertag veröffentlichen Umweltministerium und Deutsche Umwelthilfe einen Flusserlebnisführer für Familien 
Thermische Entsorgung des Klärschlamms gewinnt weiter an Bedeutung 
2019
Stromerzeugung in Thüringer Kläranlagen 
Stand der Abwasserentsorgung in Thüringen nicht ausreichend 
Bericht zur kommunalen Abwasserentsorgung 2019 Thüringen 
Thüringer Wassergesetz vom Landtag verabschiedet  
Thüringer Umweltpreis 2019 ausgeschrieben 
Entwurf für novelliertes Vergabegesetz vorgelegt – soziale und ökologische Belange gestärkt  
Klärschlamm wird überwiegend landschaftsbaulich verwertet  
94,9 Prozent der Einwohner an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen 
Land fördert Energieeinsparung bei Kläranlagen  
2018
Neue Förderrichtlinie für Gemeinden und Zweckverbände  
Entwurf für neues Vergabegesetz vorgelegt 
Neue Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Kraft  
Neues Gesetz soll Thüringens Abwasserproblem klären 
Wassergesetz vom Kabinett beschlossen, Abwasserpakt geschlossen  
Alles neu in Sachen Wasser? Wie Bürgerinnen und Bürger von der Modernisierung des Wassergesetzes profitieren  
Klärschlamm 2016 überwiegend im Landschaftsbau verwertet  
2017
Umweltministerin Siegesmund legt Reform des Thüringer Wasserrechts vor 
Siegesmund: Weiterer Schritt auf dem Weg zu umweltfreundlicher Abwasserentsorgung im ländlichen Raum 
Renaturierung der Gera-Aue im Erfurter Norden abgeschlossen 
2016
Siegesmund: Biologische Kleinkläranlagen leisten Beitrag für saubere Gewässer 
Anschlussgrad in Thüringen steigt auf 93,5 Prozent  
2015
Stromerzeugung in Thüringer Kläranlagen leicht angestiegen 
2013
Klärgasverstromung nimmt in Thüringen stetig zu
Förderung von Kleinkläranlagen zum Schutz Thüringer Gewässer 
Demografischer Wandel verteuert Abwasser in Thüringen 
2012
Vorerst kein Wasserentnahmeentgelt in Thüringen 
Thüringen plant Fracking-Verbot 
2011
Abwasser- und Straßenausbaubeiträge – das Volk will mitentscheiden 
Wasser-Kompromiss wird für Thüringen immer teurer 
Hochwasserschutz in Thüringen 
2010
Erste Kleinkläranlage in Thüringen gefördert
Entwurf zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vorgelegt 
Thüringer Verfassungsgerichtshof kippt Teile der Beitragsreform 
Novelle des Thüringer Wassergesetzes verabschiedet 
Thüringen will Kleinkläranlagen fördern 
Neue Förderfibel in Thüringen erschienen
2007 leichter Anstieg bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen – aber weniger Substanzen in die Umwelt gelangt 
Neue Aufgaben für Beschäftigte der ehemaligen Umweltämter 
Runder Tisch „Gewässerschutz für Werra, Weser und Kaliproduktion“ 
DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen
Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder: 
Neue Energie aus dem ländlichen Raum – Wettbewerb „Bioenergie-Regionen“ gestartet 
In Sachen Klimaschutz und bei erneuerbaren Energien belegt Thüringen einen Spitzenplatz 
Größtes „Rieselfeld“ Thüringens ist Geschichte
Kleinkläranlagen müssen Stand der Technik entsprechen
Start der zweiten Phase der Anhörung zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Die schönste Hochwassermarke
Thüringen und die Umsetzung der WRRL
Hindernisse bei WRRL in Thüringen
Thüringen hat 160 Millionen € zurückerstattet
Fünf mal Fischsterben im Jahr 2006
Thüringen informiert

Nationale Wasserstrategie als Antwort auf Herausforderungen der Klimakrise

Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel stellt beim 4. Nationalen Wasserforum Thüringens Pläne zur Ressource Wasser vor

Sichere Trinkwasserversorgung, saubere Gewässer und Grundwasser sowie die Stärkung des natürlichen Wasserhaushalts – das sind einige Ziele der nationalen Wasserstrategie, die heute von Bundesumweltministerin Steffi Lemke den Bundesländern vorgestellt wurde. Mit einer Niedrigwasserstrategie hat Thüringen bereits im Vorjahr seine landesspezifischen Planungen für die Ressource Wasser vorgelegt, die sich nun mit der nationalen Wasserstrategie verzahnen wird. Dazu sagt Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel:

„Der Klimawandel stellt bisherige Strategien zum Umgang mit unserem Wasser in Frage. Mit mehr natürlichem Wasserrückhalt in der Fläche können wir Starkregen und Dürren besser begegnen. Thüringen hat sich mit der Niedrigwasserstrategie bereits auf den Weg gemacht. Die sichere Versorgung mit Trinkwasser, der Schutz des wertvollen Grundwassers vor Verschmutzung und eine schonende Nutzung stehen im Fokus. Denn Thüringen wird verstärkt mit Niedrigwasserphasen und einem deutlichen Rückgang der verfügbaren Wasserressourcen zu kämpfen haben. Darauf müssen wir uns gezielt vorbereiten.“

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/umweltstaatssekretaer-burkhard-vogel-stellt-beim-4-nationalen-wasserforum-thueringens-plaene-zur-ressource-wasser-vor

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Neuerungen bei der Thüringer Umwelt-App

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Ein Update für die Thüringer App „Meine Umwelt“ vereinfacht Müllmeldungen. Neben häufig abgefragten Informationen wie Pegelmessständen, Artenfunden und Waldbrandstufen wurde die Meldemöglichkeit für Müll in der Natur noch bedienungsfreundlicher.

Meldefunktionen sowie der Kartendienst wurden vereinfacht, um noch präziser illegale Abfälle im Wald oder in Gewässern mit Foto- oder Videohilfe an die zuständigen Behörden melden zu können. Die teilnehmenden Umweltämter der Landkreise und kreisfreien Städte erhalten ein oder mehrere Fotos oder Videos, die Standortkoordinaten sowie einen Link zur Karte direkt in eine dafür kostenlos zur Verfügung gestellte Verwaltungssoftware oder werden vom TLUBN informiert.

„Die App ist bietet einen schnellen und einfachen Informationszugang zu wichtigen Umweltdaten. Und sie wird jetzt noch interaktiver: Mit der verbesserten Meldefunktion können die Nutzerinnen und Nutzer dabei helfen, illegalen Müll aus der Natur zu holen“, so Minister Stengele.

Die Thüringer App „Meine Umwelt“ gibt es in Vorgängerin-Varianten bereits seit 2013. In der Osterwoche im vergangen Jahr gingen bisher mit Abstand die meisten Meldungen gegenüber allen anderen Kalenderwochen ein (über 80). Seit vor genau einem Jahr das Melden von Umweltbeeinträchtigungen in die App aufgenommen wurde, sind 1463 Meldungen eingegangen.

Nutzerinnen und Nutzer können selbst Daten beisteuern, indem sie beispielsweise Artenfunde melden und so dabei helfen, bedrohte Arten zu erfassen. Zu den Top 5 Artenmeldungen gehören: Hirschkäfer 261, Weinbergschnecken 251, Feldhamster 96, Feuersalamander 95,  Biber 74, auch: 15 mal Kreuzotter. Die App wurde in Kooperation mit dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) umfangreich aktualisiert. Die aktuelle Version von „Meine Umwelt“ steht kostenlos zum Download in den Stores für Android und iOS und Windows Phone bereit..

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/neuerungen-bei-der-thueringer-umwelt-app

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Land hinkt beim Anschlussgrad an Abwasseranlagen hinterher

In Thüringen gibt es nach Einschätzung der zuständigen Landesbehörde noch Nachholbedarf bei der Abwasserbeseitigung. Dort liege der Anschlussgrad der Bevölkerung an kommunale Kläranlagen derzeit bei rund 85 Prozent und damit deutlich unterhalb des bundesdeutschen Durchschnitts von 96 Prozent. Das teilte das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz…mehr:

https://www.rtl.de/cms/land-hinkt-beim-anschlussgrad-an-abwasseranlagen-hinterher-68273426-259d-525b-b7bf-cb92574c0b8e.html

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Sauberes Wasser: 11 Mio. EUR für Zusatz-Investitionen in Abwasseranschlüsse

Das Umweltministerium stockt die Ausgaben für Investitionen in die Abwasserentsorgung um 11 Mio. EUR auf. Damit soll die Belastung von Natur und Umwelt durch technisch veraltete Kläranlagen oder Direkteinleitung weiter verringert werden.

Für Modernisierung von Anlagen sowie den Anschluss weiterer Haushalte stehen den kommunalen Zweckverbänden damit im laufenden Jahr rd. 31 Mio. EUR zur Verfügung.

„Ökologisch intakte Gewässer, das ist in unser aller Interesse. In Zeiten der Klimakrise mit langen Trockenphasen brauchen unsere Flüsse dringend Entlastung. Das schaffen wir durch mehr Haushalte an moderner Abwasserbeseitigung. Die kommunalen Entsorger mit ihren lokalen Anschlussplänen sind dabei wichtige Partner. Mit den zusätzlichen Geldern können nun 30 zusätzliche Projekte angegangen werden“, so Umweltminister Bernhard Stengele.

Das Förderprogramm 2023, das 71 Maßnahmen wie Kläranlagen, Kanäle etc. enthält, kann mit den zusätzlichen 11 Mio. EUR auf knapp 100 Fördervorhaben erweitert werden. In Hinblick auf die Anzahl der geförderten Vorhaben im Abwasserbereich ist das Jahr 2023 damit ein neues Rekordjahr.

Auf Grundlage des Abwasserpaktes stellt das Thüringer Umweltministerium seit 2018 jährlich rd. 20 Mio. Fördermittel bereit, um Thüringer Gemeinden, die ihre Abwässer noch in Gewässer einleiten oder in veralteten Kläranlagen behandeln, an eine zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen. Ziel ist, die Thüringer Gewässer zu entlasten und deren Qualität nachhaltig zu verbessern.

Hintergrund:
Noch im Jahr 2018 lag der Anschlussgrad in Thüringen bei 80 Prozent, bundesweit der schlechteste Wert. Das Abwasser von rund 430.000 Bürgerinnen und Bürgern wurde nach unzureichender Behandlung in veralteten Kleinkläranlagen in Gewässer eingeleitet. Um den anschlussgrad auf 90% zu bringen, wurde 2018 der „Abwasserpakt“ zwischen dem TMUEN und den kommunalen Abwasserentsorgern, vertreten durch den Gemeinde- und Städtebund Thüringen, geschlossen. Im Gegenzug erklärt das TMUEN die Bereitstellung von bis zu 20 Mio. EUR jährlich an Fördermitteln, wenn dies der Landeshaushalt zulässt.

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/sauberes-wasser-11-mio-eur-fuer-zusatz-investitionen-in-abwasseranschluesse

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Klimaveränderungen in Thüringer Kommunen – informieren, anpassen, nachmachen

Das Klima ändert sich, Wetterextreme nehmen zu – auch bei uns in Thüringen. Häufigere und intensivere Hitzeperioden, Überflutungen infolge von Starkregenereignissen und Trockenstress beim Kommunalgrün zählen zu den bedeutsamsten und folgenschwersten Auswirkungen der Klimakrise im Freistaat. Die Rekordsommer der Jahre 2018 und 2019, die vielerorts eingetretenen Überflutungsschäden im Mai 2017 und die immer deutlicher sichtbaren Trockenschäden bei Stadtbäumen und Grünflächen der letzten Jahre haben uns vor Augen geführt, auf welche Extreme und damit zunehmende gesundheitliche, wirtschaftliche und ökologische Belastungen und Gefahren sowie Beeinträchtigungen des gesellschaftlichen Lebens wir uns einstellen sollten.

Aufgrund der sich derzeit abzeichnenden Veränderung der klimatischen Verhältnisse in Thüringen wird sich auch die Wasserwirtschaft künftig intensiv mit der Problematik extremer Wetterlagen und deren Auswirkungen befassen müssen. Hierzu zählt neben dem vermehrten Auftreten von Starkregenereignissen auch der Umgang mit ausgeprägten Trockenperioden.

Zusätzlich zu unseren intensiven Bemühungen das Klima zu schützen, werden wir uns verstärkt auf die Veränderungen einstellen und anpassen – auf allen Ebenen. Wie gelingt es, das kommunale Grün klimagerecht zu entwickeln? Wie können wir uns effektiv auf künftige Extremwettersituationen vorbereiten? Und was ist zu tun, um gesundheitlichen Risiken vorzubeugen und die Lebensqualität in den Thüringer Städten und Gemeinden zu erhalten?

Mit diesem Informationsportal möchte das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) Sie dabei unterstützen, aktiv zu werden und gute Ideen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise bei Ihnen vor Ort in die Praxis umzusetzen.

Informieren Sie sich zu den klimatischen Entwicklungen in Ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Verschaffen Sie sich einen Überblick zu den Möglichkeiten, wie Sie sich anpassen können und zu wichtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und Fördermöglichkeiten. Lassen Sie sich durch gute Beispiele aus Thüringen zum Nachmachen anregen.

https://www.klimaleitfaden-thueringen.de/

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Modellprojekt für die Abwasseruntersuchung von Corona-Viren

Thüringen soll zum Modellprojekt für die Abwasseruntersuchung von Corona-Viren werden, sagt der Wissenschaftler Silvio Beier. Dort werden bereits täglich Kläranlagen untersucht, um das aktuelle Pandemiegeschehen…mehr:

https://www.deutschlandfunkkultur.de/thueringen-macht-es-vor-coronaueberwachung-im-abwasser-dlf-kultur-631e8824-100.html

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Gewässerschutz: Neues Pumpwerk in Stützerbach (Ilmkreis) bringt 1.500 Menschen an zentrale Abwasserentsorgung | 1 Mio. EUR aus Abwasserpakt

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Umweltstaatssekretär Dr. Burkhard Vogel: „Wir verbessern die Wasserqualität der Ilm“ Mit der heutigen Inbetriebnahme des Pumpwerks ist der Anschluss des Ilmenauer Ortsteils Stützerbach an die Kläranlage in Ilmenau abgeschlossen. Das Abwasser von 1.500 Menschen wird nun in der Kläranlage Ilmenau gereinigt, die Ilm deutlich entlastet.

„Schritt für Schritt machen wir die Gewässer in Thüringen sauberer. Der Anschluss von Stützerbach an die Abwasserentsorgung in Ilmenau entlastet die Ilm und sorgt für bessere Wasserqualität“, so Staatssekretär Dr. Vogel.

Das Abwasser von Stützerbach wurde bisher über mehrere Teilortskanalisationen, die nicht an eine Kläranlage angeschlossen sind, in die Gewässer im Oberlauf der Ilm eingeleitet. Für den Gewässerschutz begann vor zwei Jahren der Aufbau einer geordneten Abwasserentsorgung. Sie besteht aus einem Regenüberlaufbecken, einem Pumpwerk sowie einem Verbindungssammler von Stützerbach nach Manebach. Von dort führt ein Anschlusspunkt zur Kläranlage nach Ilmenau. Mit der Eröffnung des Pumpwerks wird das Gesamtvorhaben nun abgeschlossen.

Von der neuen Abwasserentsorgung für Stützerbach profitieren knapp 1.500 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gesamtausgaben für die drei Teilvorhaben beliefen sich auf über 2,5 Milo Euro. Im Rahmen des Abwasserpaktes förderte das Thüringer Umweltministerium das Projekt mit knapp über 1 Mio. Euro.

Dazu Staatssekretär Dr. Vogel: „Seit der Unterzeichnung des Abwasserpaktes 2018 haben wir die Thüringer Kommunen mit rd. 110 Mio. Euro unterstützt bei Investitionen in die Abwasserentsorgung. Damit erhöhen wir die Gewässerqualität enorm. Mit unserem Wasser müssen wir so sorgsam und effizient wie möglich umgehen.“

Hintergrund:
Der vom Thüringer Umweltministerium mit dem Thüringer Gemeinde- und Städtebund geschlossene Abwasserpakt sieht vor, dass bis 2030 thüringenweit ein Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen von deutlich über 90 % erreicht werden soll.

Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine wesentliche Grundlage für den Gewässerschutz. Die dafür notwendigen Investitionen in die Abwasserentsorgung wurden und werden auch zukünftig mit Fördermitteln des Umweltministeriums unterstützt. So wurden in den letzten 4 Jahren inklusive Bundes- und EU-Förderungen knapp 191,1 Mio. Euro an Fördermitteln für den Abwasserbereich bewilligt.

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/gewaesserschutz-neues-pumpwerk-in-stuetzerbach-ilmkreis-bringt-1500-menschen-an-zentrale-abwasserentsorgung-1-mio-eur-aus-abwasserpakt

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Thüringen wird Zentrum für nachhaltige Wasserforschung

Axel Burchardt Abteilung Hochschulkommunikation/Bereich Presse und Information
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Die Erforschung neuer, zukunftsweisender Ansätze einer sicheren und nachhaltigen Wasserversorgung wird in Thüringen langfristig gefördert. Der von der Universität Jena gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme IKTS und der Ernst‐Abbe‐Hochschule Jena initiierte „Thüringer Wasser-Innovationscluster“ (ThWIC) hat sich in der Endrunde des Clusters4Future-Wettbewerbs durchgesetzt und wird ab 2023 vom Bundesforschungsministerium gefördert. Damit fließen über die nächsten neun Jahre bis zu 45 Millionen Euro Fördermittel in die Entwicklung neuer Wassertechnologien und die Erforschung des gesellschaftlichen Umgangs mit der knapper werdenden Ressource.

„Mit unserem Cluster wollen wir die erfolgreiche Grundlagenforschung aus den Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen in gesellschaftliche Anwendung bringen und zeigen, wie sich die kleinen und mittleren Unternehmen der Region mit modernsten Technologien globale Marktchancen erarbeiten können“, so Prof. Dr. Michael Stelter. Der Chemiker, der als stellvertretender Institutsleiter am IKTS und Direktor am Center for Energy and Environmental Chemistry der Universität Jena Koordinator des Projekts ist, zeigt sich besonders erfreut, dass mit ThWIC kein reiner Technologiecluster zur Förderung ausgewählt wurde: „Es geht bei unseren Projekten nicht nur um technische Innovationen für eine nachhaltigere Wasserversorgung, sondern auch um die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.“ Auch wenn das Thema Wasser zunehmend in den Medien präsent sei, fehle es häufig noch an überzeugenden Angeboten zur Vermittlung von Wasserwissen und zur Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an den anstehenden Umbrüchen in der Wasserwirtschaft.

Zukunftsweisende Entscheidung für den Wissenschaftsstandort
Die langfristige Förderung des Clusters durch das Bundesforschungsministerium freut auch den Präsidenten der Universität Jena Prof. Dr. Walter Rosenthal: „Der Erfolg in der Zukunftscluster-Initiative zeigt die herausragende Zusammenarbeit der Friedrich-Schiller-Universität mit den Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen der Region. Die Förderung ist ein starkes Signal für den Wissenschaftsstandort Thüringen und insbesondere für Jena.“ Rosenthal bezeichnete die im Cluster geplante Zusammenarbeit von naturwissenschaftlicher Wasserforschung, Datenwissenschaften und Soziologie als „perfektes Beispiel für die in Jena etablierte Bearbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen über die Grenzen von Disziplinen und Wissenschaftskulturen hinweg, das das große Portfolio der Nachhaltigkeitsforschung der Universität Jena komplementiert“.

Datengetriebene Wasserbewirtschaftung
Die mehr als 20 Teilprojekte des Innovationsclusters beschäftigen sich mit verschiedensten Aspekten nachhaltiger Wasserversorgung. Ein zentraler Bereich sind neue Technologien zur Analyse und Reinigung von Wasser. „Mit der im Cluster entwickelten neuen Generation von Sensoren können tausendfach mehr Daten über die Wasserqualität erhoben werden“, erläutert der Mitkoordinator des Clusters, Dr. Patrick Bräutigam. „Wir können damit erstmals in Echtzeit Veränderungen der Wasserqualität beobachten und viel effektiver auf Belastungen durch Mikroschadstoffe wie Arzneimittelrückstände reagieren.“ Den Potenzialen einer smarten, datengetriebenen Wasserbewirtschaftung stünden jedoch, so Bräutigam, auch Fragen der Datensicherheit und die gesellschaftliche Angst vor Datenmissbrauch gegenüber. Deshalb komme es darauf an, „die Bürgerinnen und Bürger mit neuen Methoden frühzeitig in die Technologieentwicklung einzubeziehen und ihre Fragen ernst zu nehmen.“

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Michael Stelter
Institut für Technische Chemie und Umweltchemie der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Philosophenweg 7a, 07743 Jena
Tel.: 03641/ 948402
E-Mail: michael.stelter@uni-jena.de

https://idw-online.de/de/news798680

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Hochwasserschutz: Zwanzig Gewässerunterhaltungsverbände pflegen Flüsse und Bäche in ganz Thüringen

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Mit der Novelle des Wassergesetzes sind seit Januar 2020 in Thüringen 20 neue Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) für die Pflege kleiner Flüsse und Bäche und deren Hochwasserschutzanlagen verantwortlich.

Die GUVs kümmern sich um ca. 18.000 km Gewässer und ca. 250 Anlagen. Zu ihren Aufgaben gehört es, Gewässer für den Wasserabfluss zu erhalten, zu räumen und zu reinigen, die Ufer und Uferrandstreifen möglichst naturnah zu gestalten und zu bewirtschaften und damit beste Vorsorge vor lokalen Hochwasserereignissen zu leisten.

„Gewässerpflege ist Hochwasserschutz. Es ist aufwändig, unsere Flüsse und Bäche frei zu halten und naturnah zu gestalten. Den inzwischen 180 neu eingestellten Flussarbeitern, Flussmeistern am Gewässer bis hin zum Geschäftsführer der 20 Verbände spreche ich nach zwei Jahren Aufholjagd an unseren Gewässern meinen Dank aus. Sie können sich auf das Land verlassen: Mit Beschluss des Haushaltes stehen weiter ausreichend Mittel zur Verfügung“, so Umweltministerin Siegesmund.

Die Finanzierung der Verbände und ihrer Arbeit trägt zu 100 Prozent das Umweltministerium. So wurden in den ersten zwei Jahren ca. 40 Mio. Euro in die Gewässerunterhaltung investiert.

Seit vergangenem Jahr führen die GUVs auch aktiv Maßnahmen zur Renaturierung der Gewässer zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch. Ergänzend unterstützen die meisten Gewässerunterhaltungsverbände ihre Mitgliedsgemeinden bei den steigenden Herausforderungen in Bezug auf Hochwasser und Starkregen durch Beratung, Konzeption und bauliche Umsetzungen. Dabei unterstützen sie das Land auch aktiv in der Umsetzung der Landesprogramme Hoch- und Gewässerschutz. Das neue Landesprogramm Gewässerschutz wird überdies in der Kabinettssitzung am kommenden Dienstag vorgestellt.

Hintergrund:
Bis zum 31.12.2019 oblag in der Regel den Gemeinden die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung sowie der „kommunalen“ Hochwasserschutzeinrichtungen. Gerade den kleineren Kommunen fehlte vielfach sowohl das fachliche Wissen als auch das notwendige Personal, dieser schwierigen und anspruchsvollen Aufgabe gerecht zur werden.

Mit der Novelle des Wasserwirtschaftsrechts wurden daher 20 flächendeckende, einzugsgebietsbezogene Gewässerunterhaltungsverbände zur Erfüllung dieser Aufgaben gegründet. Daneben obliegt den Verbänden auch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Struktur und Durchgängigkeit der Gewässer, sofern das Land hierfür die Kosten trägt. Weitere Aufgaben, z. B. in Bezug auf den investiven Hochwasserschutz, können die Verbände für ihre Mitgliedsgemeinden wahrnehmen.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.aktion-fluss.de und tlubn.thueringen.de

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/hochwasserschutz-zwanzig-gewaesserunterhaltungsverbaende-pflegen-fluesse-und-baeche-in-ganz-thueringen

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Gewässerschutz: Neues Thüringer Landesprogramm für gesunde Flüsse, Bäche und Seen

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Mit einem umfassenden neuen Landesprogramm 2022–2027 will das Umweltministerium die Thüringer Flüsse, Bäche und Seen stärker schützen.

„Zwischen Werra und Weiße Elster sollen wieder mehr naturnahe Flusslandschaften als gesunder Lebensraum für Fische und Pflanzen entstehen. Mit unserem Fitnessprogramm für Gewässer wollen wir Barrieren für Fische beseitigen, natürliche Flusslandschaften wiederherstellen und Schadstoffe verringern. Sauberes Wasser ist die Grundlage für das Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen. Deshalb werden wir die blauen Lebensadern unserer Landschaften besser schützen“, sagt Umweltministerin Anja Siegesmund.

Das neue Landesprogramm Gewässerschutz umfasst über 3.000 Maßnahmen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen. So soll etwa der Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen von derzeit 82 Prozent auf 88 Prozent erhöht werden. Im vergangenen Landesprogramm wurden 80.000 Thüringer/innen an das öffentliche Netz angeschlossen, jetzt sollen 100.000 weitere dazukommen. Darüber hinaus sollen weitere Kläranlagen mit einer Phosphorreinigungsstufe ausgestattet werden, um Phosphor herauszufiltern, bevor es in Gewässer eingeleitet wird. Der breite Mix an Maßnahmen hatte bereits für den Zeitraum 2016 bis 2021 mit dem ersten Landesprogramm Gewässerschutz zur Folge, dass die Gewässerqualität besser wurde. Im Jahr 2016 hatten nur etwa 6 Prozent der Thüringer Gewässer einen guten Zustand, 2021 dagegen schon knapp 15 Prozent.

„Wir wissen, dass wir hier noch zulegen müssen. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist sehr eindeutig, was die Gewässerqualität angeht. Bis 2027 haben wir noch viel vor, um die Tendenz, die wir jetzt schon sehen, zu verstärken. Dabei verzahnen wir Gewässerschutz, Hochwasservorsorge und Niedrigwasserstrategie“, so die Umweltministerin.

Ein Teil der baulichen Veränderungen an Flüssen schafft gleichzeitig mehr Gewässerqualität und Hochwasserschutz. Für die Anpassung an Klimaveränderungen und ausgeprägte Niedrigwasserphasen wird das Landesprogramm zeitnah um eine Niedrigwasserstrategie ergänzt.

Eckpunkte des neuen Landesprogramms:

Fließgewässer wieder naturnaher und durchgängiger gestalten

•      ca. 1.400 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit (z.B. Wehre entfernen, Fischtreppen ergänzen)

•      460 Maßnahmen sollen die Gewässerstruktur verbessern (z.B. wo möglich Uferbefestigungen entfernen, Flussschleifen wiederherstellen)

•      dafür sind rund 160 Mio. Euro vorgesehen

Abwasser verringern

•    Rund 500 Maßnahmen zum Neu- bzw. Ausbau von Kläranlagen und Ortsnetzen (Ziel: Anschlussgrad von derzeit 82 Prozent auf 88 Prozent. Für 100.000 zusätzliche Einwohner/innen)

•    Reduzierung der Phosphateinträge durch neue Reinigungsstufe in Kläranlagen

•    dafür sind rund 190 Mio. Euro vorgesehen

Mit Landwirtschaft für Boden- und Gewässerschutz kooperieren

•      Gewässerrandstreifen verringern weiterhin das Auswaschen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln

•      Dialog für zielgenaue nitratbelastete Gebiete wird fortgesetzt

•      kostenlose Beratung für landwirtschaftliche Betriebe, u.a. zum Düngemanagement, dafür sind rund 16 Mio. Euro vorgesehen

Das komplette Landesprogramm Gewässerschutz finden Sie unter: www.aktion-fluss.de

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Wasserschutz: Der Anschlussgrad für Thüringer Abwässer steigt – neuer Lagebericht liegt vor

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Der Anschlussgrad für Thüringer Abwässer steigt. Derzeit werden ca. 83 % der Abwässer in kommunalen Kläranlagen behandelt, das sind 3 % mehr als noch vor zwei Jahren.

Der Abwasserpakt mit dem Gemeinde- und Städtebund sieht bis 2030 einen thüringenweiten Anschlussgrad von deutlich über 90 % an öffentliche Kläranlagen vor. Der vollständige Lagebericht steht auf der Internetseite des Ministeriums unter https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/publikationen zum Download zur Verfügung.

Dazu erklärt Umweltstaatssekretär Olaf Möller: „Der Abwasserpakt mit dem Gemeinde- und Städtebund wirkt. Das zahlt sich nicht nur für die Kommunen und die Verbände, sondern vor allem auch für unsere Umwelt und unseren Gewässerschutz aus. Wir sind auf einem guten Weg – und es bleibt noch viel zu tun, um den gemeinsam vereinbarten Anschlussgrad von über 90 % in Thüringen bis 2030 zu erreichen. Wir werden die Abwasserzweckverbände und die Kommunen dabei weiter unterstützen.“

Das Umweltministerium hat den Anschluss an öffentliche Kläranlagen in den Jahren 2019 und 2020 mit ca. 46,1 Mio. Euro unterstützt und damit Gesamtinvestitionen der Abwasserzweckverbände und eigenentsorgenden Gemeinden in Höhe von 140,7 Mio. Euro ermöglicht. Zusätzlich ist es uns mithilfe der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen gelungen, viele ältere Kleinkläranlagen an den Stand der Technik anzupassen. Die Abwasserentsorgung wird seit 2019 wesentlich durch die Novelle des Thüringer Wassergesetzes geprägt.

Hintergrund:
Das Umweltministerium hat mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen im Jahr 2018 einen Abwasserpakt geschlossen, nach dem bei der Abwasserbeseitigung bis 2030 thüringenweit ein Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen von deutlich über 90 Prozent erreicht werden soll. Abwasser aus Siedlungsgebieten mit mehr als 200 Einwohnern soll danach öffentlich entsorgt werden, in Siedlungsgebieten mit weniger als 200 Einwohnern wenn wasserwirtschaftliche Gründe dies erfordern. Das Land stellt den Aufgabenträgern dafür mehr Geld zur Verfügung und ermöglicht so größere Förderprogramme umzusetzen. In diesem Jahr wurden die Fördersätze erhöht und damit ein wichtiger Beitrag für stabile Gebühren und Beiträge geleistet. Zudem wurde der Zuschuss für einen Ersatzneubau einer Vier-Einwohner-Kleinkläranlage seit August 2018 von 1.500 Euro auf 2.500 Euro erhöht.

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/wasserschutz-der-anschlussgrad-fuer-thueringer-abwaesser-steigt-neuer-lagebericht-liegt-vor

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Thüringer Kläranlagen erzeugen nur wenig Strom

In nur 19 Thüringer Kläranlagen ist im vergangenen Jahr Strom mit dem dort gewonnenen Klärgas erzeugt worden.

Insgesamt gebe es mit Stand 2019 aber 529 öffentliche Kläranlagen im Freistaat, bei deren Betrieb Klärgas anfallen könnte, teilte das Landesamt für Statistik am Mittwoch in Erfurt mit.

Im vergangenen Jahr seien so 24,7 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt worden (Vorjahr: 25,1 Millionen Kilowattstunden). Zum Vergleich: Im Jahr 2019 hatten Thüringer Stromerzeuger laut Landesamt fast 10 Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

Fast die gesamte Menge (95,1 Prozent) des durch die biologische Behandlung von Abwasser entstehenden Klärgas-Stroms sei zudem direkt in den Kläranlagen verbraucht worden, um etwa Pumpwerke zu betreiben.

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Bürger-Aufstand gegen Umweltministerin

Bewohner sollen eigene Bio-Kläranlagen bauen
Ilmkreis – Noch ist es nur der Aufstand einiger Dutzend wütender Bewohner. Doch bald könnten es bis zu 100 000 Thüringer sein…mehr:

https://www.bild.de/regional/thueringen/thueringen-aktuell/thueringen-bewohner-sollen-eigenebio-klaeranlagen-bauen-76081546.bild.html

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Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen verlängert

Die Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Thüringen wird für weitere drei Jahre (bis Ende 2023) verlängert. Grund­stückseigentümer erhalten damit weiter­hin den erhöhten Zuschuss für den Er­satz-Neubau oder die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage. Die Förderung ist für die Grundstückseigentü­mer möglich, deren Grundstück nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbands oder der eigenentsor­genden Gemeinde dauerhaft nicht an ei­ne kommunale Abwasserentsorgung an­geschlossen werden soll. Anträge für die Förderung von Kleinkläranlagen sind ausschließlich an die Abwasserzweckver­bände bzw. eigenentsorgenden Gemein­den zu richten.

Weitere Informationen:
http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20210107_004

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Zweckverband zur Kommuna­len Klärschlammverwertung Thüringen (KKT) gegründet

Insgesamt 17 kommunale Aufgabenträ­ger der Abwasserentsorgung in Thürin­gen haben sich in den vergangenen Jah­ren intensiv mit Fragen der Klärschlamm­beseitigung auseinandergesetzt und im Ergebnis dazu entschlossen, zukünftig die Herausforderungen der deutlich ge­stiegenen Anforderungen an die Klär­schlammverwertung durch Bündelung ihrer Kräfte im Zweckverband zur Kom­munalen Klärschlammverwertung Thü­ringen (KKT) zu meistern. Ziel des Zu­sammenschlusses ist es, durch die ge­meinsame Aufgabenerfüllung der Teilaufgabe Klärschlammbeseitigung die ge­bührenseitigen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben so gering wie möglich zu halten, eine langfristig kalku­lierbare, wirtschaftliche und auch nach­haltige Strategie zur Umsetzung der Auf­gabe zu entwickeln und gemeinsam um­zusetzen. Die Gründungsmitglieder des Zweckverbandes sind der Auffassung, dass die interkommunale Zusammenar­beit auf dem hohen Niveau eines ge­meinsamen öffentlich-rechtlich organi­sierten Unternehmens ohne Gewinner­zielungsabsicht am besten geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen.

Die Errichtung einer eigenen Verwer­tungsanlage des neuen Zweckverbands ist eine der zu untersuchenden Hand­lungsoptionen. Auch eine mögliche Ko­operation mit benachbarten ähnlich or­ganisierten kommunalen Netzwerken in benachbarten Bundesländern wird Ge­genstand der Strategieentwicklung sein, genauso wie die Bewertung der Entwick­lung des Verwertungsmarkts.

Die Gründungsmitglieder des Zweck­verbands zur Kommunalen Klärschlamm­verwertung Thüringen realisieren die Abwasserentsorgung für rund 810 000 Einwohner sowie ortsansässigen Betrie­be und Einrichtungen. Dabei fallen rund 63 000 Tonnen entwässerter Klär­schlamm (circa 35 % des Thüringer Lan­desaufkommens) an.

Mit der Unterzeichnung der Ver­bandssatzung durch die Gründungsmit­glieder am 1. Oktober 2020 und der Ver­öffentlichung der Genehmigung der Ver­bandssatzung durch die Rechtsaufsicht – das Thüringer Landesverwaltungsamt – am 4. Januar 2021 ist der Verband zum 5. Januar 2021 entstanden. Der Verband ist für den Beitritt weiterer Thüringer Aufgabenträger offen.

E-Mail: Andreas.stausberg@zwa-slf-ru.de
Tel. 0173/3 79 13 00

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Wichtige Stimme für den Gewässer- und Hochwasserschutz Neuer Landeswasserverbandstag Thüringen

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Zum Wochenende haben in Erfurt mehrere Thüringer Gewässerunterhaltungsverbände einen Landeswasserverbandstag gegründet – als gemeinsames Sprachrohr der gemeinsamen Interessen. Mitglieder des Landeswasserverbandstags können Wasser- und Bodenverbände, Zweckverbände und andere Organisationen sein, die gleiche oder ähnliche Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung übernehmen.

Dazu erklärt Umweltministerin Siegesmund: „Ich wünsche dem Verband viel Erfolg und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Der Aufbau der Gewässerunterhaltungsverbände war ein Kraftakt – er ist uns gelungen. Der Landwasserverbandstag bündelt jetzt Interessen, das haben wir uns von Anfang an gewünscht. Er ist unser direkter und ständiger Ansprechpartner. Der Aufbau des Verbandes zeigt, wie gegenseitiges Vertrauen gewachsen ist. In guter Zusammenarbeit wollen wir gemeinsam unsere Ziele erreichen: Gesunde Gewässer, Artenvielfalt und Klimaschutz.“

Hintergrund:
Bis Herbst 2019 wurden in Thüringen auf der Grundlage des neuen Wassergesetzes insgesamt 20 Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) gegründet. Mit der Arbeit der GUV wird die hoheitliche Aufgabe der Gewässerunterhaltung fachlich in einer Hand gebündelt. Die Verbände verstehen sich als Unterstützer Ihrer Mitgliedsgemeinden und der Gewässeranlieger. Jede Gemeinde in Thüringen ist einem oder mehreren Verbandsgebieten und damit einem oder mehreren GUV zugeordnet. Sie wollen gemeinsam die anstehenden Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes übernehmen und diese in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und Anliegern lösen. Das Ziel ist die Verbesserung der Gewässerstrukturen in Thüringen. Damit verbunden ist sowohl eine gute Hochwasservorsorge, die ökologische Entwicklung der Gewässer und ihrer Ufer sowie die Erlebbarkeit der Anwohner am und im Gewässer. Die Finanzierung der GUV zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben erfolgt ausschließlich durch Zuweisungen des Freistaates Thüringen. In Thüringen gibt es Gewässer mit einer Länge von insgesamt ca. 15.500 km. Davon sind ca. 1.500 km Gewässer I. Ordnung in der Zuständigkeit des Landes. Ca. 14.000 km entfallen somit auf die Gewässer II. Ordnung.

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/neuer-landeswasserverbandstag-thueringen

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Klärgasnutzung in Thüringer Kläranlagen im Jahr 2019

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamts für Statistik betrieben 501 von 5291 öffentlichen Kläranlagen im Land eine biologische Behandlung des Abwassers, wobei potenziell Klärgas anfällt. Im Jahr 2019 wurden bei der Abwasserbehandlung in den befragten Kläranlagen Thüringens 15,7 Millionen Kubikmeter Rohgas gewonnen. In 18 dieser Anlagen wurde dieses Klärgas neben dem Einsatz zu reinen Heiz- und/oder Antriebszwecken auch zur Stromerzeugung eingesetzt. Insgesamt wurden 2019 in Thüringen 25,1 Millionen Kilowattstunden Strom aus Klärgas erzeugt. 94,3 Prozent dieser Strommenge wurde in den Kläranlagen selbst verbraucht, zum Beispiel zum Betrieb der Pumpwerke. Für Heizzwecke wird das Klärgas beispielsweise für die Aufheizung des Faulschlammes verwendet.

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Nur wenig Strom wird in Thüringens Kläranlagen gewonnen

Erfurt (dpa/th) – Lediglich 18 Kläranlagen haben in Thüringen im vergangenen Jahr dort gewonnenes Klärgas zur Stromerzeugung genutzt.
Insgesamt gebe es mit Stand 2016 aber 501 Kläranlagen im Freistaat, bei deren Betrieb potenziell Klärgas anfalle, teilte das Landesamt für Statistik am Dienstag mit.
Insgesamt seien so im vergangenen Jahr 25,1 Millionen Kilowattstunden Strom aus Klärgas erzeugt worden. Zum Vergleich: Allein in der ersten Hälfte 2019 hatten Thüringer Stromerzeuger laut Landesamt 4,9 Milliarden Kilowattstunden Strom in Netze der …mehr:

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Zum Weltwassertag veröffentlichen Umweltministerium und Deutsche Umwelthilfe einen Flusserlebnisführer für Familien

Thüringer Flüsse mit dem Fischotter online entdecken

Zum Weltwassertag am 22. März hat das Umweltministerium zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe einen Flusserlebnisführer veröffentlicht: „Dem Fischotter auf der Spur“.
Er wird nach Ende der derzeitigen Corona-Schließungen kostenlos in den Auslagen der Tourist-Informationen, der Naturkundemuseen und Naturpark-Häusern vorliegen. Das Heft ist aber bereits jetzt schon online nutzbar: duh.de/projekte/flusserlebnisfuehrer/

Dazu erklärt Umweltministerin Anja Siegesmund: „Gerade in diesen Zeiten hilft Vorfreude. Holen Sie sich Ausflugsideen und Informationen über unsere Flüsse und Bäche in ihr Wohnzimmer. Unsere Gewässer sind unsere Lebensadern – darum setzen wir uns für sauberes Wasser und Artenvielfalt ein. Der Fischotter fühlt sich dort wohl, wo es Gewässern besonders gut geht. Mit dem Heft wollen wir neugierig machen und zu Entdeckungen einladen, drinnen und – so bald wie möglich – auch wieder draußen.“

Die Broschüre vermittelt gerade Kindern spielerisch Wissenswertes über die Flusslandschaften Thüringens. Neben Vorschlägen zu Entdeckertouren werden Erfolge im Gewässerschutz dargestellt, ebenso wie Initiativen und Verbände, die sich für den Erhalt von Flusslandschaften einsetzen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe ergänzt: „Lebendige Flusslandschaften sind für alle Menschen wichtig, und es braucht vereinte Kräfte, um sie zu schützen. In Thüringen ziehen Verbände und Behörden bereits vielerorts am gleichen Strang. Mit dem Flusserlebnisführer möchten wir auch Familien einladen, sich mit uns gemeinsam für Flüsse und ihre Tier- und Pflanzenvielfalt zu begeistern.“

https://umwelt.thueringen.de/

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Thermische Entsorgung des Klärschlamms gewinnt weiter an Bedeutung

Im Jahr 2018 wurden 37 928 Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) aus der biologischen Abwasserbehandlung von kommunalen Kläranlagen in Thüringen entsorgt. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren das 0,5 Prozent weniger als im Jahr 2017 mit 38 105 Tonnen Klärschlamm. Der größte Teil des Klärschlamms (42,8 Prozent) wurde bei landschaftsbaulichen Maßnahmen, zum Beispiel bei der Rekultivierung oder Kompostierung, verwertet. Mit 40,8 Prozent hat die thermische Entsorgung in Thüringen 2018 weiter an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2018 wurden 2149 Tonnen Klärschlamm mehr als im Vorjahr mitverbrannt. Weitere 13,3 Prozent wurden in der Landwirtschaft, beispielsweise als Dünger, verwertet. Bundesweit wurden im Jahr 2018 rund 74,1 Prozent des angelieferten Klärschlamms in Verbrennungsanlagen thermisch entsorgt.

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Stromerzeugung in Thüringer Kläranlagen

Im Jahr 2018 wurden bei der Abwasserbehandlung in den öffentlichen Kläranlagen Thüringens 12,8 Millionen Kubikmeter Rohgas gewonnen. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, betrieben 501 von 529 öffentlichen Kläranlagen eine biologische Behandlung des Abwassers. Dabei fällt potenziell Klärgas an, das in 16 dieser Anlagen neben dem Einsatz zu reinen Heiz- und/oder Antriebszwecken zur Stromerzeugung eingesetzt wurde. Insgesamt wurden 2018 in Thüringen 25,6 Millionen kWh Strom aus Klärgas erzeugt. 94,7 Prozent dieser Strommenge wurde in den Kläranlagen selbst verbraucht; weitere 1,5 Millionen kWh Strom gaben die Anlagen an Energieversorgungsunternehmen ab. Für die Thüringer Stromproduktion spielt Klärgas mit einem Anteil von 0,3 Prozent nur eine untergeordnete Rolle.

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Stand der Abwasserentsorgung in Thüringen nicht ausreichend

Der Stand der Abwasserentsorgung ist in Thüringen nach Angaben des Umweltministeriums derzeit nicht ausreichend, um die bundes- und europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Zwar würden momentan etwa 80 Prozent der Abwässer im Land in kommunalen Kläranlagen behandelt, teilte das Ministerium am Dienstag in Erfurt mit. „Unser Wassergesetz und unser Abwasserpakt mit dem Gemeinde- und Städtebund werden künftig mehr Grundstücke in Thüringen an die öffentliche Abwasserentsorgung bringen“, erklärte Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) der Mitteilung zufolge in Erfurt.
Der Abwasserpakt halte fest, dass die Abwasserbeseitigung bis 2030 thüringenweit einen Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen von deutlich über 90 Prozent erreicht. Abwasser aus Gegenden…mehr:

https://www.t-online.de/nachrichten/id_86068482/stand-der-abwasserentsorgung-in-thueringen-nicht-ausreichend.html

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Bericht zur kommunalen Abwasserentsorgung 2019 Thüringen

In Thüringen werden zurzeit ca. 80 Prozent der Abwässer der Bevölkerung in kommunalen Kläranlagen behandelt. Seit 1990 konnte der Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen zwar gesteigert werden. Die erreichte Gewässerqualität und der Stand der Abwasserentsorgung sind jedoch noch nicht ausreichend, um die erforderlichen bundes- und europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Dies geht aus dem neuen Lagebericht zur kommunalen Abwasserentsorgung in Thüringen hervor. Deshalb soll Abwasser aus Siedlungsgebieten mit mehr als 200 Einwohnern zukünftig öffentlich entsorgt werden. In Siedlungsgebieten mit weniger als 200 Einwohnern ist eine öffentliche Abwasserentsorgung vorgesehen, wenn wasserwirtschaftliche Gründe dies erfordern. Das Land wird den Aufgabenträgern dafür mehr Geld zur Verfügung stellen. Zudem wurde der Zuschuss für einen Ersatzneubau einer 4 Einwohner-Kleinkläranlage seit August 2018 von 1500 Euro auf 2500 Euro erhöht.

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Thüringer Wassergesetz vom Landtag verabschiedet

Der Thüringer Landtag hat am 10. Mai 2019 das „Gesetz zur Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts“ verabschiedet. Das Gesetz sieht unter anderem folgendeÄnderungen vor:
Noch immer weisen 80 Prozent der Thüringer Gewässer wegen Überdüngung zu hohe Nährstoffbelastungen auf. Damit weniger Düngemittel und Pestizide in die Gewässer gelangen, sollen sie durch Gewässerrandstreifen besser geschützt werden. Bundesweit einmalig ist das neue Optionsmodell für Gewässerrandstreifen, das außerorts Gewässerschutz und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert. Der Landwirt kann zukünftig wählen, ob er 5 Meter am Gewässer dauerhaft begrünt oder einen mindestens 10-Meter- Streifen zwar als Ackerland nutzt, aber dort auf jeglichen Chemie- Einsatz verzichtet.

Mit 20 neuen Gewässerunterhaltungsverbänden soll, wie es in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt seit über 25 Jahren der Fall ist, das nötige Fachwissen für alle Fragen um die Gewässerunterhaltung und den Hochwasserschutz aufgebaut werden. Bundesweit einmalig ist, dass die Kosten der Gewässerunterhaltung vollständig aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Ab 2020 stehen dafür voraussichtlich 15,5 Millionen Euro pro Jahr zur Finanzierung der Verbände zur Verfügung.

Bislang sind nur rund 80 Prozent der Thüringer Haushalte an eine zentrale Kläranlage angeschlossen. In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 stellt das Thüringer Umweltministerium insgesamt zusätzlich rund 30 Millionen Euro für die Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung bereit. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum sollen mit dem neuen Gesetz vom Anschluss an zentrale Kläranlagen profitieren. Zukünftig sollen Abwässer aus Orten mit mehr als 200 Einwohnern durch die Abwasserzweckverbände zentral entsorgt werden.
Wegen der derzeit nicht absehbaren Risiken des Frackings für Menschen und Umwelt verhindern die Regelungen im Gesetzentwurf die im Bundesgesetz vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden.
Neu geregelt wird auch der Umgang mit den 59 sogenannten herrenlosen Speichern in Thüringen. Diese sind vor 1990 entstanden und dienen überwiegend dem Bewässern von Ackerflächen. Der bauliche Zustand vieler Speicher ist mangelhaft. Hinzu kommen Sicherheitsrisiken, wenn die Wasserreservoirs große Starkregen-Mengen aufnehmen müssen. Zukünftig wird die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) Sanierung oder Abbruch der Speicher übernehmen. Zudem wird es faire Übernahmeangebote Übernahmeangebote an Kommunen oder Dritte wie Landwirte oder Anglerverbände geben. Sie können einen Speicher bei Interesse selbst übernehmen und bewirtschaften. Die übrigen Speicher werden durch die TFW Schritt für Schritt zurückgebaut.

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Thüringer Umweltpreis 2019 ausgeschrieben

Bis Ende Mai 2019 können sich Thüringerinnen und Thüringer als Einzelpersonen oder in Gruppen für den Thüringer Umweltpreis 2019 bewerben. Die Preise sind insgesamt mit 10 000 Euro dotiert, der Hauptpreis beträgt mindestens 5000 Euro. Aufgerufen sind Einzelpersonen oder Personengruppen, Unternehmen, Vereine und Verbände, Bürgerinitiativen, Kommunen und kommunale Partnerschaften aus Thüringen. Die Beiträge der Bewerberinnen und Bewerber sollen dem Klimaschutz, dem Naturschutz, der Ressourceneffizienz, ökologischen Verbesserungen oder dem Naturschutz dienen. Auch künstlerische oder journalistische Arbeiten können eingereicht werden. Die Verleihung der Preise findet am 28. August 2019 im Klima-Pavillon in Jena durch Umweltministerin Anja Siegesmund statt.

www.thueringer-umweltpreis.de

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Entwurf für novelliertes Vergabegesetz vorgelegt – soziale und ökologische Belange gestärkt

Das Kabinett hat im Januar 2019 im zweiten Durchgang den Entwurf des Wirtschaftsministeriums für die Novelle des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) beschlossen. Es soll unter anderem soziale und ökologische Belange stärken. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet und soll noch vor der Sommerpause 2019 verabschiedet werden.

Durch die stärkere Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange sollen keine zusätzlichen, unüberwindbaren Hürden für die mittelständische Thüringer Wirtschaft entstehen. Soziale und ökologische Kriterien, die für den Auftragsgegenstand entscheidend sind, können nach wie vor fakultativ durch den Auftraggeber festgelegt werden. Allerdings sollen ökologische und soziale Kriterien zukünftig ausschlaggebend sein, wenn die öffentlichen Auftraggeber zwischen sonst gleichwertigen Angeboten entscheiden müssen. Diese bislang fakultative „Bonusregelung“ wird nunmehr obligatorisch und um weitere soziale und ökologische Aspekte (wie zum Beispiel den Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder schwerbehinderten Menschen sowie Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz) ergänzt. Die bisherige Regelung, nach der der Bieter bevorzugt wird, der mindestens 25 Mitarbeiter beschäftigt, entfällt zugunsten kleiner Unternehmen. Außerdem wird auf eine umweltverträgliche Beschaffung von Investitionsgütern unter Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips hingewirkt.

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Klärschlamm wird überwiegend landschaftsbaulich verwertet

Im Jahr 2017 wurden rund 38 105 Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) aus der biologischen Abwasserbehandlung von kommunalen Kläranlagen in Thüringen entsorgt. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren das knapp 3,5 Prozent weniger als im Jahr 2016 mit 39 496 Tonnen Klärschlamm. Der größte Teil des Klärschlamms (46,2 Prozent) wurde bei landschaftsbaulichen Maßnahmen, zum Beispiel bei der Rekultivierung oder Kompostierung, verwertet. Weitere 16,3 Prozent wurden in der Landwirtschaft, beispielsweise als Dünger, verwertet.
Mit 35 Prozent hat die thermische Entsorgung in Thüringen 2017 weiter an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2017 wurden 1635 Tonnen Klärschlamm mehr als im Jahr zuvor mitverbrannt. Bundesweit wurden im Jahr 2017 rund 70 Prozent des angelieferten Klärschlamms in Verbrennungsanlagen thermisch entsorgt.

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94,9 Prozent der Einwohner an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen

In Thüringen waren im Jahr 2016 rund 2 050 100 Einwohner an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Der Anschlussgrad der Einwohner an die öffentliche Kanalisation stieg von 93,5 Prozent 2013 auf 94,9 Prozent 2016, darunter an Abwasserbehandlungsanlagen von 75,8 Prozent auf 78,8 Prozent. Das öffentliche Kanalnetz in Thüringen hatte 2016 eine Gesamtlänge von 16 300 km. Damit hat sich die Länge des Kanalnetzes seit 1991 mehr als verdoppelt. Rein statistisch gesehen, kommen auf jeden angeschlossenen Einwohner rund 8 m Kanal. Die Entwässerung erfolgte überwiegend im Mischsystem mit 9566 km.

Der überwiegende Anteil der Kanäle ist an Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen. In 529 Kläranlagen wurden im Jahr 2016 etwas mehr als 169 Millionen m³ Abwasser geklärt, darunter 103,7 Millionen m³ Schmutzwasser sowie 39,2 Millionen m³ Fremdwasser. 501 Kläranlagen verfügten über eine biologische Behandlung.
Die Menge von unbehandeltem Schmutzwasser aus Haushalten und Gewerbe, die über öffentliche Kanäle direkt in ein Oberflächengewässer bzw. in den Untergrund eingeleitet wurde, betrug im Berichtszeitraum rund 11 Millionen m³. Darin enthalten ist eventuell auftretendes Fremdwasser.

Im Jahr 2016 gab es landesweit 1952 Regenentlastungsanlagen, die nach starken Regenfällen Abschwemmungen von befestigten Flächen zurückhalten und nach und nach an Kläranlagen abgeben. Das Beckenvolumen der Regenklär-, Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken betrug 1 014 500 m³.

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Land fördert Energieeinsparung bei Kläranlagen

Umweltministerin Siegesmund und Infrastrukturministerin Keller rufen zur Teilnahme am EFRE-Wettbewerb auf
Die Erzeugung erneuerbarer Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz in Kläranlagen können in Thüringen künftig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden. „Unter dem Stichwort ‚effiziente Stadt‘ wollen wir mit Hilfe der europäischen Fördergelder den energetischen Stadt- und Ortsumbau forcieren, um die CO2-Emissionen zu reduzieren und so dem Klimawandel Rechnung zu tragen“, erläuterte Infrastrukturministerin Birgit Keller die Förderphilosophie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Dazu gibt es Übereinstimmung mit dem Umwelt- und Energieministerium: „Kläranlagen sind oftmals die größten Energieverbraucher einer Kommune. Deshalb bieten sich hier erhebliche und häufig noch nicht genutzte Möglich-keiten für Energieeinsparungen“, ergänzte Umweltministerin Anja Siegesmund.

Mit der EFRE-Förderung kann eine Vielzahl von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien in Kläranlagen unterstützt werden. Diese Investitionen führen zur Minimierung des Energieverbrauchs, dienen so der Reduzierung des Ausstoßes von klimaschädlichem CO2 und führen aufgrund des reduzierten Fremdenergiebezugs vom Stromversorger auch zu geringeren Betriebskosten der Kläranlage. „Damit leisten die Gemeinden und Abwasserverbände einen Beitrag zum Klimaschutz und verringern gleichzeitig die Gebühren für die Abwasserentsorgung. So hat jeder etwas davon, Bürger und Unternehmen“, betonte die Umweltministerin.
„Die Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit europäischen Finanzmitteln hat in den vergangenen Jahren viele positive Entwicklungen angestoßen. Mit 232 Millionen Euro steht dem Freistaat hierfür in der aktuellen Förderperiode 2014 – 2020 auch im Vergleich zu anderen Bundesländern mehr Geld für kommunale Projekte zur Verfügung als früher. Speziell für den neuen Förderschwerpunkt ‚Energetische Stadt- und Gebäudesanierung‘ sind davon 80 Millionen Euro vorgesehen“, sagte Infrastrukturministerin Birgit Keller.

Um eine Förderung zu erhalten, sind die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung (Gemeinden, Abwasserverbände) eingeladen, sich an dem Wettbewerb des TMIL zu beteiligen. In diesem Wettbewerb geht es darum, die besten Strategien für eine nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung auszuwählen, um später daraus abgeleitete Projekte bei der Realisierung zu unterstützen. Das TMIL hat hierzu den Wettbewerbsaufruf „Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung“ an die Zentralen Orte Thüringens gerichtet. Als Wettbewerbsbeiträge gefordert sind Integrierte kommunale Strategien (IKS). Die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserentsorgung sollen sich zusammen mit dem jeweiligen Zentralen Ort und auf der Grundlage einer gemeinsamen IKS am Wettbewerb beteiligen. Wo eine gemeinsame Bewerbung aus guten Gründen nicht möglich ist, kann im Ausnahmefall auch ein eigenständiger Wettbewerbsbeitrag durch den kommunalen Aufgabenträger der Abwasserentsorgung selbst erstellt werden.
Die Wettbewerbsbeiträge können bis zum 30. Juni 2015 beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eingereicht werden. Im Anschluss werden die Beiträge geprüft und das Ergebnis bis zum 30. September 2015 mitgeteilt.

Hintergrund
Aus der Studie „Energieverbrauch und Energieerzeugung in Thüringer Kläranlagen“ (zur Studie) ist bekannt, dass Kläranlagen oftmals innerhalb einer Kommune die größten Energieverbraucher sind und hohe Energieeinsparpotentiale von bis zu 17 % des Gesamtverbrauchs an elektrischer Energie aufweisen. Jährlich könnte so eine Strommenge von bis zu 14.500 MWh eingespart werden. Das TMUEN hat deshalb in einem Informationsbrief an die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung über die Möglichkeit der neuen Förderung informiert.

In der EFRE-Förderperiode 2014-2020 stehen insgesamt 232 Millionen Euro EU-Mittel für die Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung in Thüringen bereit. Mit der energetischen Stadt- und Gebäudesanierung ist ein zusätzlicher Förderschwerpunkt neu hinzugekommen. Das Operationelle Programm des Landes für den Einsatz von EFRE-Mitteln enthält hierzu als spezifisches Ziel die Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Ener-gien im Bereich der öffentlichen Hand. Hierfür sind zur Unterstützung kommunaler Projekte zusammen 80 Mio. Euro Fördergelder vorgesehen und zwar 30 Mio. Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden und Infrastrukturen sowie 50 Mio. Euro zur Förderung der energetischen Quartiersentwicklung.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie auch unter: www.thueringen.de/th9/tmil/bau/sw/staedtebau/efre/index.aspx

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Neue Förderrichtlinie für Gemeinden und Zweckverbände

In Thüringen sind zwei weitere Richtlinien zur Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung in Kraft getreten (Thüringer Staatsanzeiger, Nr.3812018 vom 17.September 2018).Nachdem bereits Mitte August die Förderung für Kleinkläranlagen erhöht wurde, erhalten jetzt die Gemeinden und Zweckverbände mehr Geld, um in die öffentliche Abwasserentsorgung zu investieren.
Das Umweltministerium stellt den Gemeinden und Zweckverbänden für 2018/2019 bis zu 24 Millionen Euro zusätzlich zu den bisher schon vorhandenen Fördertöpfen zur Verfügung. Damit das Geld auch schnell und zielgerichtet vor Ort ankommt, wurde eine bestehende Richtlinie angepasst und eine neu erlassen:
Änderung der Richtlinie „Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung“: Erhöhung der maximalen Förderbeträge für Kläranlagen, Pumpwerke und Mischwasserentlastungsanlagen sowie Wiedereinführung der Förderfähigkeit von Regenwasserkanälen.
Neue Förderrichtlinie „Förderung von ausgewählten Maßnahmen der Abwasserentsorgung“: Förderung von Investitionen, die zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie notwendig sind (Umsetzung des Landesprogramms Gewässerschutz 2016-2021), Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben für die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Kläranlagen mit 75 % sowie Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben für Überleitungssammler, Verbindungssammler und Pumpwerke mit 80 %.
Die beiden Richtlinien sind Teil des Abwasserpaktes, der zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Gemeinde-und Städtebund Thüringen geschlossen wurde. Die geänderte und die neue Förderrichtlinie sollen nach 2020 zusammengeführt werden.

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Entwurf für neues Vergabegesetz vorgelegt

Das Thüringer Kabinett hat den Entwurf des Wirtschaftsministeriums für ein neues Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) beschlossen. Es soll bürokratische Hürden senken, den Rechtsschutz für Bieter verbessern, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern, aber auch soziale und ökologische Belange stärken. Der Entwurf soll laut einer Mitteilung des Thüringer Wirtschaftsministeriums noch vor der Sommerpause 2019 verabschiedet werden.
Mit Blick auf die Vereinfachung des Verfahrens und Kosteneinsparungen wurde etwa das so genannte „Bestbieterprinzip“ eingeführt. Danach müssen Formblätter und Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz nur noch vom voraussichtlich erfolgreichen Bieter vorgelegt werden. Zudem müssen Bieter erforderliche Nachweise bei Folgeaufträgen desselben Auftraggebers innerhalb von zwölf Monaten nicht erneut einreichen. Vereinfacht wurde auch die Vergabe von Dienstleistungen, die zukünftig bis zu einem Auftragswert von 1000 Euro (bisher 500 Euro) direkt vergeben werden dürfen.
Ein zentraler Punkt sei etwa die Gewährleistung eines guten Lohnstandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns. Staatliche Aufträge sollen demnach nur dann vergeben werden, wenn ein Mindestlohn von 9,54 Euro gezahlt wird. Verpflichtend soll die Regelung jedoch nur für Landesaufträge und die Branchen sein, die keine allgemein verbindlichen Tarifverträge haben.
Das Gesetz soll nach acht Jahren erneut evaluiert werden. Die Evaluation des vergabespezifischen Mindestlohns erfolgt bereits nach vier Jahren. In Thüringen führen nach Abschätzung eines im Jahr 2016 vom Wirtschaftsministerium beauftragten Gutachtens rund 740 öffentliche Vergabestellen insgesamt mehr als 44 000 Vergabeverfahren mit einem Gesamtvolumen von gut 480 Millionen Euro durch.

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Neue Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Kraft

Ab dem 13.August 2018 ist eine neue Förderrichtlinie für Kleinkläranlagen in Thüringen in Kraft getreten (Thüringer Staatsanzeiger, Nr.33/2018 vom 13.August 2018).Grundstückseigentümer erhalten jetzt einen höheren Zuschuss für den Ersatz-Neubau oder die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage.Im Wesentlichen geht es um folgende


Neuerungen:
Für den Ersatz-Neubau einer Kleinkläranlage für 4 Einwohner erhöht sich der Grundzuschuss von 1500 € auf 2500 € zuzüglich 250 € für jeden weiteren Einwohner (bisher 150 €).
Für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage für vier Einwohner erhöht sich der Grundzuschuss von 750 € auf 1250 € zuzüglich 125 € für jeden weiteren Einwohner (bisher 75 €).
Bei der Errichtung von privaten und öffentlichen Gruppenkleinkläranlagen, also Kleinkläranlagen für mehrere Grundstücke, gibt es für den Bau von Schmutzwasserkanälen, die im öffentlichen Raum liegen, einen Zuschuss von 250 € pro Meter.
Bei der Errichtung von rein öffentlichen Gruppenkleinkläranlagen, also Kleinkläranlagen der Abwasserzweckverbände bzw.eigenentsorgenden Gemeinden, wird der Zuschuss zusätzlich um 10 % erhöht.
Bei privaten Bauherren kann alternativ zu den Zuschüssen weiterhin ein zinsgünstiges Darlehen gewährt werden.

Die Förderung ist für die Grundstückseigentümer möglich, deren Grundstück nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes oder der eigenentsorgenden Gemeinde dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasserentsorgung angeschlossen werden soll.Anträge für die Förderung von Kleinkläranlagen sind ausschließlich an die Abwasserzweckverbände bzw.eigenentsorgenden Gemeinden zu richten.Die Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen ist Teil des Abwasserpaktes, der zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen geschlossen wurde.

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Neues Gesetz soll Thüringens Abwasserproblem klären

In Thüringen sind bundesweit die wenigsten Haushalte an eine Kläranlage angeschlossen. Das will Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) mit ihrem neuen Wassergesetz ändern.

Erfurt – Minister machen im Landtag üblicherweise nicht Parteipolitik, sondern geben sich staatstragend. Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) holzte bei der Landtagsdebatte am Donnerstag jedoch kräftig …mehr:

https://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Neues-Gesetz-soll-Thueringens-Abwasserproblem-klaeren;art83467,6145025

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Wassergesetz vom Kabinett beschlossen, Abwasserpakt geschlossen

Das Thüringer Kabinett hat am 15.Mai 2018 die Neufassung des Wassergesetzes verabschiedet und an den Landtag weitergeleitet.„Mit dem Gesetz wollen wir drei Probleme der Vergangenheit lösen.Wir wollen bessere Wasserqualität mit Gewässerrandstreifen, besseren Hochwasserschutz mit starken Verbänden und eine faire Kostenverteilung bei Abwasseranschlüssen auf dem Land“, so Umweltministerin Anja Siegesmund.
80 Prozent der Thüringer Gewässer weisen wegen Überdüngung zu hohe Nährstoffbelastungen auf.Verschlämmte Gewässersohlen, Sauerstoffmangel und lokale Fischsterben sind die Folge.Damit weniger Düngemittel und Pestizide in die Gewässer gelangen, sollen die Gewässerrandstreifen besser geschützt werden.Bundesweit einmalig ist das neue Optionsmodell für Gewässerrandstreifen, das außerorts Gewässerschutz und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert.Der Landwirt kann zukünftig wählen, ob er den gesamten 10-Meter-Streifen als Ackerland nutzt und künftig auf jeglichen Chemie-Einsatz verzichtet.Oder er entscheidet sich für die zweite Option: Die ersten fünf Meter am Gewässer werden dauerhaft begrünt, dann können die anderen fünf Meter ohne Einschränkung bewirtschaftet werden.
Die häufigen Hochwasser und Starkregen der vergangenen Jahre haben große Defizite in der Gewässerunterhaltung, besonders an kleineren Flüssen, sichtbar gemacht.Zukünftig wird die Pflege der Gewässer bei 20 neuen Gewässer-Unterhaltungsverbänden liegen.Alle Thüringer Gemeinden werden entsprechend ihrem Anteil am Flusseinzugsgebiet Mitglied im jeweiligen Verband.Das Land finanziert den Aufbau der Verbände über das kommunale Investitionspaket in den Jahren 2018 und 2019 mit zehn Millionen Euro.Zudem werden zukünftig Schlüsselzuweisungen von mehr als sieben Millionen Euro jährlich direkt an die Verbände gehen.
Das Gesetz wird durch den Abwasserpakt verstärkt, der ebenfalls am 15.Mai zwischen Umweltministerium und dem Thüringer Städte- und Gemeindebund geschlossen wurde.Insbesondere Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum sollen mit dem neuen Gesetz vom Anschluss an zentrale Kläranlagen profitieren.Zukünftig sollen Abwässer aus Orten mit mehr als 200 Einwohnern durch die Abwasserzweckverbände zentral entsorgt werden.Bislang sind nur rund 80 Prozent der Thüringer Haushalte an eine zentrale Kläranlage angeschlossen.Damit ist Thüringen bundesweit Schlusslicht.In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 stellt das Thüringer Umweltministerium insgesamt zusätzlich rund 30 Millionen Euro für die Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung bereit.
Wichtig für den Schutz des Grundwassers ist, so das Thüringer Umweltministerium in einer Pressemitteilung, auch beim Thema Fracking Klarheit zu schaffen.Wegen der derzeit nicht absehbaren Risiken dieser Technologie für Menschen und Umwelt verhinderten die Regelungen im Gesetzentwurf die im Bundesgesetz vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden und sicherten damit langfristig den Schutz der Trinkwasser-Ressourcen.
Neu geregelt wird auch der Umgang mit den 59 sogenannten herrenlosen Speichern in Thüringen.Diese kleinen Talsperren sind vor 1990 entstanden und dienen überwiegend dem Bewässern von Ackerflächen.Der bauliche Zustand vieler Speicher ist mangelhaft.Hinzu kommen Sicherheitsrisiken, wenn die Wasserreservoirs große Mengen an Starkregen aufnehmen müssen.Zukünftig wird die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) Sanierung oder Abbruch der Speicher übernehmen.Dabei bekennt sich das Land klar zum Erhalt der Speicher, an denen Landesinteresse besteht.Zudem wird es faire Übernahmeangebote an Kommunen oder Dritte wie Landwirte oder Anglerverbände geben.Sie können einen Speicher bei Interesse selbst übernehmen und bewirtschaften.Die übrigen Speicher werden durch die TFW Schritt für Schritt zurückgebaut.

http://bit.ly/Abwasserpakt

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Alles neu in Sachen Wasser? Wie Bürgerinnen und Bürger von der Modernisierung des Wassergesetzes profitieren

Das Umweltministerium hat eine umfassende Modernisierung des Wasserrechts vorgelegt. Gegenwärtig läuft die Anhörung zum Gesetzentwurf, in der das TMUEN mit allen relevanten Akteuren im Gespräch ist – mit Landwirten, mit Abwasserzweckverbänden und mit den Kommunen.

Was sind die Ziele?
• Gewässer vor hohen Gülle- und Pestizid-Einträgen schützen
• Besserer Hochwasserschutz
• Kosten senken für Bürgerinnen und Bürger in ländlichen Regionen, die bisher Kleinkläranlagen bauen und betreiben müssen.

Mehr als 80 Prozent der Thüringer Gewässer, hier die Steinach im Thüringer Schiefergebirge, sind in keinem guten ökologischen Zustand. Das neue Wasserrecht soll das verbessern, für sauberes Wasser in Thüringen.
Was bringt das Wassergesetz für die Thüringerinnen und Thüringer?

Bis zu 60.000 Menschen im ländlichen Raum könnten von der Neuregelung profitieren.
Kleinkläranlagen
Bislang sind ca. 90 Prozent der Gewässer im Freistaat nicht in einem ökologisch guten Zustand. Ein Grund dafür sind Abwassereinleitungen. Im Rahmen des Landesprogramms Gewässerschutz werden bis zum Jahr 2021 insgesamt 475 Abwassermaßnahmen im Freistaat umgesetzt. Damit wird der Eintrag von 70 Tonnen Phosphor jährlich in Thüringer Gewässer dauerhaft verhindert.
Um besonders im ländlichen Raum den Anschlussgrad weiter zu erhöhen, strebt Thüringen lokal angepasste Lösungen wie Gruppen- und Ortskläranlagen an. Dass dabei die finanziellen Lasten des Ausbaus vor Ort gerechter als bisher verteilt werden, ist ein Hauptanliegen bei der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes.
Der neue Gesetzentwurf enthält daher die Verpflichtung für Zweckverbände, öffentliche Kleinkläranlagen auf privaten Grundstücken zu bauen, wenn sie für größere Ortsteile oder Ortschaften die Entsorgung mit Kleinkläranlagen (KKAs) vorgesehen haben. Bislang gibt die Tendenz einiger Zweckverbände, vor allem in Ostthüringen, Privathaushalte in größerem Stil zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen zu verpflichten. Es ist eine unfaire Lastenteilung, wenn Bürgerinnen und Bürger tief in die eigene Tasche greifen müssen, wenn die zumutbare Möglichkeit be¬steht, öffentliche Abwasseranlagen zu errichten.

Was wollen wir erreichen?
Abwasserbeseitigung ist eine öffentliche Aufgabe. Bislang gab es die Tendenz einiger Zweckverbände, insbesondere in Ostthüringen, Bürgerinnen und Bürger in großem Stil zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen (KKA) zu verpflichten. Es ist nicht gerecht, die Abwasserbeseitigung hier den privaten Haushalten aufzubürden.
Dies betrifft vor allem Ortschaften und Ortsteile im ländlichen Raum, wo KKAs per Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehen sind. Diese Gerechtigkeitslücke wollen wir schließen und die Last solidarisch auf viele Schultern verteilen.

Wie wollen wir das Ziel erreichen?
Zukünftig sollen die Zweckverbände Kleinkläranlagen (KKA) als öffentliche Anlagen bauen und betreiben, mit Einverständnis des Eigentümers ggf. auch auf privatem Grund. Optional kann der Grundstückseigentümer weiter auf seine private KKA setzen, hier besteht Wahlrecht des Grundstückseigentümers.
Von der neuen Regelung könnten bis zu 60.000 Einwohner profitieren. Dies geht aus den Zahlen der Thüringer Zweckverbände hervor.

Steigen so nicht Gebühren und Beiträge?
Es ist nicht auszuschließen, dass Beiträge und Gebühren in den Zweckverbänden ggü. den bisherigen Kalkulationen steigen. Damit würden die Lasten von der großen Masse der Gebührenzahler solidarisch getragen, während Betroffene vor hohen Investitionskosten geschützt werden. Dies setzt die Bereitschaft aller Verbandsräte bzw. Bürgermeister voraus, deren Gemeinden bereits über eine öffentliche Entsorgung verfügen.

Sind öffentliche Anlagen auf privatem Grund nicht rechtlich problematisch?
Natürlich muss alles Notwendige vertraglich geregelt werden. Aber die KKA auf privatem Grund ist nicht das eigentliche Regelungsziel, sondern eine Lösungsform im Einzelfall und wird vorraussichtlich eine Ausnahme bleiben. Grundsätzliches Ziel ist vielmehr die öffentliche Abwasserbeseitigung auf öffentlichem Grund.
Viele Eigentümer werden einer öffentlichen Kleinkläranlage auf ihrem privaten Grundstück nicht zustimmen.
Dann hat der Zweckverband eine öffentliche Kläranlage auf öffentlichem Grund zu errichten und zu betreiben.

Die Zweckverbände werden versuchen, die Regelung zu unterlaufen.
Mit dem Wassergesetz kann nicht ausgeschlossen werden, dass von den Zweckverbänden auf Grundlage des Abgabenrechts eine zweite öffentliche Einrichtung, nur für Kleinklranlagen, gebildet wird. Das würde zu einer gemeinschaftlichen Finanzierung aller KKA führen, aber die übrigen Entgeltpflichtigen nicht zusätzlich belasten. Eine „Zweiklassengesellschaft“ würde hinsichtlich der Finanzierung erhalten bleiben, allerdings auch hier mit dem Vorteil, dass sich die Grundstückseigentümer nicht mehr um Bau und Betrieb der KKA kümmern müssten.

Es fehlt die Möglichkeit der Abweichung im Einzelfall.
Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Anhörungsphase und wird anschließend überarbeitet. In diesem Rahmen und auch im späteren parlamentarischen Verfahren sind Nachbesserungen am Gesetzentwurf möglich.

Gewässerrandstreifen: Schutz für Thüringer Flüsse und Seen
Ein Großteil der Thüringer Gewässer leidet unter dem Eintrag von Ackergiften und anderer Stoffe. Nicht alle sind so rein, wie die Salza-Quelle im Südharz. (Foto: Roland Obst)
Mehr als zwei Drittel der Thüringer Flüsse und Seen weisen zu hohe Nährstoffbelastungen aus. Die Folgen sind Sauerstoffmangel, verschlämmte Gewässersohlen und sogar lokale Fischsterben. Um unseren Gewässern wieder Luft zum Atmen zu geben, müssen wir den Eintrag von Düngemitteln und Pflanzenmitteln von gewässernahen Ackerflächen reduzieren. Dazu enthält der aktuelle Gesetzentwurf Regelungen für einen besseren Schutz der Gewässerrandstreifen. Damit werden die Düngemitteleinträge in unsere Gewässer deutlich reduziert.

Was wollen wir erreichen?
• Verbesserung des Gewässerschutzes
• Reduzierung der Stoffeinträge
o Die Gewässer in Thüringen sind immer noch stark mit Nährstoffen belastet.
o 70 % der Thüringer Oberflächengewässer weisen zu hohe Nährstoffkonzentrationen bei Phosphor auf und ca. 30 % der Grundwasserkörper verfehlen den guten chemischen Zustand wegen Nitrat.
• Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion.

Wie wollen wir das erreichen?
• Um den Eintrag von Nährstoffen und Schadstoffen zu reduzieren, sieht § 29 Abs. 1 ThürWG eine einheitliche Breite des Gewässerrandstreifens im Außenbereich von zehn Metern und im Innenbereich von fünf Metern an allen oberirdischen Gewässern vor.
• Das Aufbringen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in Gewässerrandstreifen von oberirdischen Gewässern ist hier grundsätzlich verboten. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen (Ackerland/Grünland) können unter Beachtung der Verbote weiter bewirtschaftet werden.
• Mit dieser Regelung werden die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umgesetzt.
• Darüber hinaus enthält § 29 ThürWG eine Option mit gleichwertigen Gewässerschutzzielen: Hierbei kann der 10 Meter breite Gewässerrandstreifen auf fünf Meter halbiert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
o wenn die ersten fünf Meter ganzjährig begrünt werden
(freiwillige Verpflichtung der Bewirtschafter) oder
o wenn die ersten fünf Meter am Gewässer vollständig mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind.
• Die zweiten fünf Meter des Gewässerrandstreifens können ackerbaulich weiter voll genutzt werden, d. h. der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemittel ist hier zulässig.
Es besteht eine weitere Möglichkeit in dem zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen Bäume zur kurzfristigen Nutzung (Kurzumtriebsplantage) anzupflanzen, die für die Gewässer ökologisch günstiger als der Ackerbau sind. Der zulässige Umbruch erfolgt nur in größeren Zyklen (mindestens 5 Jahre).
Warum wird von der Abweichung der Breite des Gewässerrandstreifens § 38 WHG in Thüringen Gebrauch gemacht?
Durch einen breiteren Gewässerrandstreifen bis zu zehn Meter werden stoffliche Einträge (Nährstoffe, Pflanzenschutzmittel und Feinsedimente) wirksam zurückgehalten.
Der diffuse Stoffeintrag in die Thüringer Gewässer muss aufgrund der zu hohen Nähstoffbelastung deutlich reduziert werden. Ca. 70 % der Thüringer Oberflächengewässer weisen zu hohe Nährstoffkonzentrationen bei Phosphor auf und ca.30 % der Grundwasserkörper verfehlen den guten chemischen Zustand wegen Nitrat.
Nach einer Studie des Forschungszentrums Jülich und Thünen Institutes werden 50 % des Phophors über Erosion (Landwirtschaft) und 50 % über Abwasser eingetragen. Beim Stickstoff liegt der Anteil bei 90 % der diffusen Eintragspfade (Landwirtschaft) und nur 10 % bei den Punktquellen (Abwasser).
Auch andere BL (wie z. B. BW, SN, NW, ST) haben einen Gewässerrandstreifen von zehn Metern.

Werden durch das Optionsmodell (Verringerung des Gewässerrandstreifens von 10 Meter auf 5 Meter) die gleichen Gewässerschutzziele erreicht?
Das Optionsmodell für die Gewässerrandstreifen ist ökologisch mindestens gleichwertig gegenüber der regulären Neuregelung, da durch den bewachsenen Grünstreifen eine deutliche Reduzierung der Erosion ins Gewässer erzielt wird. Die betroffene Ackerfläche von ca. 4.000 Hektar könnte damit bis auf die Hälfte reduziert werden. Mit der Anrechnung von dauerhaft begrünten Flächen des Gewässerrandstreifens im Greening ist sogar ein Win-Win-Effekt möglich.
Wie hoch ist der Anteil der landwirtschaftlichen Flächen in den Gewässerrandstreifen?
Es wird eingeschätzt, dass ca. 10.000 ha (davon 4.000 ha Ackerland und 6.000 ha Grünland) landwirtschaftliche Nutzfläche von dem 10 Meter Gewässerrandstreifen betroffen sind. Bei Anwendung der Optionsregelung reduziert sich diese Ackerfläche um bis zu 50 Prozent.

Gilt das auch für Gräben?
Die Regelungen nach ThürWG gelten sowohl für Gewässer 1.Ordnung und Gewässer 2. Ordnung. Gewässer von untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung wie Straßengäben, Be- und Entwässerungsgräben sind hiervon nicht betroffen. Es ist vorgesehenen, eine Broschüre als Vollzugshilfe zur Festlegung und Überprüfung des Gewässerrandstreifens mit dem In-Kraft-Treten des ThürWG zu veröffentlichen.

Wer kontrolliert den Gewässerrandstreifen?

http://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/neues/101881/index.aspx

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Klärschlamm 2016 überwiegend im Landschaftsbau verwertet

Jahr 2016 wurden rund 39.496 Tonnen Klärschlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung von kommunalen Kläranlagen in Thüringen entsorgt. Laut Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren das knapp 3,4 Prozent weniger als im Jahr 2015 mit 40.902 Tonnen Klärschlamm. Mehr:

http://recyclingportal.eu/Archive/37566

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Umweltministerin Siegesmund legt Reform des Thüringer Wasserrechts vor

Novelle des Wassergesetzes: Für saubere Gewässer, besseren Hochwasserschutz und Gerechtigkeit bei der Abwasserentsorgung
Die Thüringer Landesregierung hat heute die Novelle des Thüringer Wassergesetzes beraten. Der Entwurf steckt den gesetzlichen Rahmen neu ab für saubere Gewässer, flächendeckende Abwasserreinigung und besseren Hochwasserschutz. Das Thüringer Wasserrecht wird damit das erste Mal seit 1994 grundlegend reformiert. Dem sogenannten ersten Kabinettsdurchgang folgt jetzt die Verbändeanhörung. Und das sind die Änderungen im Einzelnen:

Gewässerschutz
80 Prozent der Thüringer Gewässer weisen wegen Überdüngung zu hohe Nährstoffbelastungen auf – verschlämmte Gewässersohlen und lokale Fischsterben sind die Folge.
Damit weniger Düngemittel und Pestizide in die Gewässer gelangen, sollen die Gewässerrandstreifen besser geschützt werden. An allen oberirdischen Gewässern wird ein 10 Meter breiter Schutzstreifen eingeführt. In Ortslagen soll der Randstreifen fünf Meter breit sein.
„Wir alle brauchen sauberes Wasser für unsere Gesundheit, unsere Umwelt und Artenvielfalt in Thüringen. Zu wenige Gewässer sind wirklich ökologisch intakt. Hier müssen wir umsteuern“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund.
Bundesweit einmalig ist das neue Optionsmodell, das Gewässerschutz und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert. Der Landwirt kann auch wählen, ob er den gesamten 10-Meter-Streifen als Ackerland nutzt und künftig auf jeglichen Chemie-Einsatz verzichtet. Oder ob er die ersten 5 Meter dauerhaft begrünt und dafür die anderen 5 Meter ohne Einschränkung bewirtschaftet.

Hochwasserschutz
Die häufigen Hochwasser und Starkregen der vergangenen Jahre haben große Defizite in der Gewässerunterhaltung, besonders an kleineren Flüssen, sichtbar gemacht.
„Das Hochwasser der letzten Jahre konnte nur schlecht abfließen. Wenn wir hier anders planen, kann das Ausmaß der Schäden deutlich kleiner ausfallen“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund.
Zukünftig soll die Pflege der Gewässer bei 13 neuen Gewässer-Unterhaltungsverbänden liegen. Alle Thüringer Gemeinden werden entsprechend ihres Anteils am Flusseinzugsgebiet Mitglied im jeweiligen Verband. Hier werden Fachplaner und Flussarbeiter die kleinen und mittleren Gewässer für starken Hochwasser- und Gewässerschutz pflegen. Damit hört der Hochwasserschutz nicht mehr an der Gemeindegrenze auf. Das Land finanziert den Aufbau der Verbände über das kommunale Investitionspaket in den Jahren 2018 und 2019 mit 10 Mio. Euro. Zudem werden zukünftig Schlüsselzuweisungen von mehr als 7 Mio. EUR jährlich direkt an die Verbände gehen.

Abwasserentsorgung: Gerechtigkeitslücke schließen
Eine vollkommen neue und bürgerfreundliche Lösung plant das Umweltministerium bei der Abwasserbehandlung im ländlichen Raum. Zukünftig sollen die Abwasserzweckverbände mit Einverständnis des Eigentümers öffentliche Kleinkläranlagen auf Privatgrund bauen und betreiben. Dies betrifft vor allem Ortschaften und Ortsteile im ländlichen Raum, wo Kleinkläranlagen per Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehen sind. Optional kann der Grundstückseigentümer weiter auf seine private Kleinkläranlage setzen.
„Abwasserbeseitigung ist eine öffentliche Aufgabe. Bislang gab es die Tendenz einiger Zweckverbände, Bürgerinnen und Bürger in großem Stil zum Bau und Betrieb eigener Kläranlagen zu verpflichten. Es ist nicht gerecht, dies den Privaten aufzubürden. Diese Gerechtigkeitslücke wollen wir schließen und die Aufgabe solidarisch auf viele Schultern verteilen“, so die Ministerin bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.
Von der neuen Regelung könnten bis zu 60.200 Einwohner profitieren. Dies geht aus den Zahlen der Thüringer Zweckverbände hervor.

Fracking
Wichtig für den Schutz des Grundwassers ist, auch beim Thema Fracking Klarheit zu schaffen: Fracking wird es in Thüringen nicht geben.
Dazu enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die deutlich über die Bestimmungen im Bundesrecht hinausgehen. Sie verhindern die dort vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden und sichern damit langfristig den Schutz der Trinkwasser-Ressourcen.

Herrenlose Speicher
Neu geregelt wird auch der Umgang mit den 59 sog. herrenlosen Speichern in Thüringen. Diese kleinen Talsperren sind vor 1990 entstanden und dienen überwiegend dem Bewässern von Ackerflächen. Der bauliche Zustand vieler Speicher ist mangelhaft. Hinzu kommen Sicherheitsrisiken, wenn die Wasserreservoirs große Starkregen-Mengen aufnehmen müssen.

Zukünftig wird die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) Sanierung oder Abbruch der Speicher übernehmen. Dabei bekennt sich das Land klar zum Erhalt der Speicher, an denen Landesinteresse besteht. Zudem wird es faire Übernahmeangebote an Kommunen oder Dritte wie Landwirte oder Anglerverbände geben. Sie können einen Speicher bei Interesse selbst übernehmen und bewirtschaften. Die übrigen Speicher werden durch die TFW Schritt für Schritt zurückgebaut.

Der heute vorgelegte Thüringer Gesetzentwurf berücksichtigt schon jetzt die Regelungen des neuen Hochwasserschutzgesetzes II des Bundes, das am 5. Januar 2018 in Kraft tritt. Er enthält die dann notwendigen Anpassungen, um den Hochwasserschutz in Thüringen weiter zu verbessern.
Im Fokus steht ein besserer Schutz der Überschwemmungsgebiete, u.a. durch ein grundsätzliches Verbot für Heizölanlagen im Überschwemmungsgebiet sowie Nachrüstungsfristen für bestehende Anlagen.
Mit der heutigen Kabinettsentscheidung ist Thüringen einen ersten Schritt gegangen auf dem Weg zu einem Paradigmenwechsel im Wasserrecht, gerade mit Blick auf die neuen Regeln im Abwasserbereich.
„Ich bin optimistisch, dass wir in der anstehenden Verbändeanhörung zu einer guten Lösung kommen. Wir wollen die Menschen beteiligen und die beste Lösung gemeinsam diskutieren – auf geht‘s“, so die Ministerin abschließend. Das große Ziel bleibt die gerechte Verteilung der Lasten innerhalb der Solidargemeinschaft, ein besserer Hochwasserschutz und sauberes Wasser in Thüringer Flüssen und Seen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Thüringer Wassergesetz:
http://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/neues/100842/index.aspx

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Siegesmund: Weiterer Schritt auf dem Weg zu umweltfreundlicher Abwasserentsorgung im ländlichen Raum

Land fördert zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Günstedt mit 326.000 Euro
Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Günstedt (Landkreis Sömmerda) kann zukünftig nahezu vollständig in der Kläranlage Weißensee erfolgen. Zur Umsetzung der hierfür notwendigen Baumaßnahmen übergab Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund heute einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 326.000 Euro an den Abwasserzweckverband „Finne“. Derzeit erfolgt die Abwasserbeseitigung des Ortes Günstedt noch teilweise durch Kleinkläranlagen, die nicht den Anforderungen an eine moderne und umweltfreundliche Abwasserentsorgung entsprechen.

„Eine umweltfreundliche Abwasserentsorgung ist Grundlage für saubere Gewässer und gesundes Trinkwasser. Wir wollen den Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen weiter erhöhen, Thüringen hat hier Nachholbedarf. Das sorgt nicht zuletzt für eine solidarische Verteilung der Abwassergebühren im ländlichen Raum“, sagte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund heute in Sömmerda. Die Ministerin verwies darauf, dass das Land Thüringen allein in den vergangenen beiden Jahren den Ausbau der öffentlichen Abwasserbehandlung mit rund 33,9 Millionen Euro unterstützt hat.

Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben in Günstedt belaufen sich auf 789.000 Euro. Durch den Bau von Schmutzwasserkanälen, den erforderlichen Hausanschlüssen sowie dem Bau eines Pumpwerkes kann das Abwasser von 178 weiteren Anwohnerinnen und Anwohnern in Günstedt nach Abschluss der Bauarbeiten in der Kläranlage Weißensee nach dem Stand der Technik behandelt werden. Mit dem ebenfalls durch das Land Thüringen geförderten ersten Bauabschnitt wurden bereits ein Abwasserpumpwerk und eine Abwasserdruckleitung von Günstedt zur Kläranlage Weißensee gebaut. Der geplante Anschluss der Gemeinde Günstedt an die Kläranlage Weißensee ist sowohl Bestandteil des Maßnahmenprogramms des Thüringer Umweltministeriums zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie des Abwasserbeseitigungskonzepts des Abwasserzweckverbandes „Finne“.

Hintergrund:
Laut dem aktuellen Lagebericht zur Abwasserbeseitigung werden In Thüringen 79 Prozent des Abwassers der Bevölkerung in kommunalen Kläranlagen behandelt. Damit liegt Thüringen noch immer unter dem bundesweiten Durchschnitt von rund 96 Prozent. Der vollständige Lagebericht ist abrufbar unter: http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1721.pdf
Mit der Richtlinie für die Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung unterstützt das Thüringer Umweltministerium die Errichtung und Erweiterung von Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung. Seit 1990 hat das Thüringer Umweltministerium den Abwasserzweckverbänden und eigenentsorgenden Gemeinden für die Errichtung der abwassertechnischen Infrastruktur ca. 1,6 Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt. Auch mit dem Landesprogramm Gewässerschutz 2016 – 2021 werden bis zum Jahr 2021 ca. 2.500 Projekte zur Verbesserung der Gewässerqualität in Thüringen umgesetzt, darunter 475 Maßnahmen zur Abwasserbehandlung und dem Anschluss an die kommunale Abwasserentsorgung. Mit diesen Maßnahmen sollen rund 95.000 Einwohner/-innen neu an zentrale Kläranlagen angeschlossen werden.

http://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/99928/index.aspx

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Renaturierung der Gera-Aue im Erfurter Norden abgeschlossen

Siegesmund: Natürliche Flusslandschaft im urbanen Raum – ein Gewinn für Mensch und Umwelt
Umweltministerin Anja Siegesmund hat heute die renaturierte Fluss-Schleife der Gera-Aue in Erfurt-Gispersleben offiziell eingeweiht. Damit ist eines der größten Projekte im Landesprogramm Gewässerschutz abgeschlossen.
„Wir wollen unseren Flüssen wieder mehr Raum geben. Davon profitieren Mensch und Umwelt gleichermaßen. Wir verbessern zum einen den Hochwasserschutz, in dem wir Überflutungsflächen schaffen. Zum anderen finden Tier- und Pflanzenarten neue Lebensräume, unsere Flusslandschaften erhalten wieder ihren natürlichen Charakter. Die Gera-Aue zeigt, wie naturnahe Flussgestaltung in der Stadt zu einem Gewinn für alle wird“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund heute in Erfurt.

Das Land investierte 4 Mio. Euro in die Fluss-Schleife, insgesamt flossen 6 Mio. EUR in die Umgestaltung der Geraaue zwischen Nordpark und Gispersleben. Durch die Verlegung des Flusses entstand ein einzigartiger Naturraum, der die Gera-Aue in vielerlei Hinsicht bereichert. Der Fluss mäandert nun in einem naturnahen und lebendigen Bett durch ein neu entstandenes Naherholungsziel der Erfurterinnen und Erfurter.

Wo früher ein Wehr eine Barriere für Fische und andere Wasserlebewesen bildete, überwindet nun eine Sohlgleite den Höhenunterschied im Gewässer und ermöglicht so eine bessere Vernetzung der Gewässerstrecken. Auf dem ehemaligen Kraftwerksgelände entstand in 1,5-jähriger Bauzeit eine Schleife, von der Mensch und Umwelt dreifach profitieren.

Dem Fluss steht im Hochwasserfall deutlich mehr Raum zur Verfügung, um gefahrlos über die Ufer zu treten. Am und im Wasser lebende Tier- und Pflanzenarten finden neue Lebensräume, weil unüberwindbare Barrieren entfielen. Zum dritten erhält die Geraaue ein reizvolles Erholungsgebiet, in dem der Fluss durch das großzügige Abflachen der Uferbereiche wieder unmittelbar erreich- und erlebbar ist. An den Ufern entstand ein gewässernahes Kleinod mit auentypischen Ufergehölzen.

Alle Maßnahmen sind Bestandteil des Gesamtprojektes zur Umgestaltung der Gera auf einer Länge von 4,5 Kilometern zwischen dem Erfurter Nordpark und dem Stadtteil Gispersleben.

Hintergrund
Das Projekt ist Teil des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz, das insgesamt ca. 2500 Einzelmaßnahmen und ein Volumen von 210 Mio. Euro bis 2021 umfasst.
Neben der Schaffung vielgestaltiger Ufer und einer gut strukturierten Gewässersohle soll vor allem die Durchgängigkeit der Thüringer Fließgewässer für Wanderfische wieder hergestellt werden. Viele Gewässer Thüringens haben hier deutliche Defizite.

Dazu werden etwa 1.060 Kilometer Fließgewässer in ihrer Struktur verbessert und ca. 950 km durch Fischtreppen oder den Rückbau von Wehren für Fische durchgängig gestaltet.

Eckpunkte des Landesprogramms Gewässerschutz:

Gewässerstruktur / Durchgängigkeit

Insgesamt sind ca. 1.300 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und ca. 230 Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur enthalten. Damit werden insgesamt 950 Kilometer Fließgewässer durchgängig gestaltet und auf 1.060 Kilometern der Fließgewässer in Thüringen wird die Gewässerstruktur verbessert („renaturiert“). Für diese Maßnahmen sind rund 66 Mio. Euro an Landesmitteln vorgesehen.

Abwasser
475 Abwassermaßnahmen sind bis Ende 2021 geplant. Dies umfasst die Erweiterung vieler Kläranlagen um eine Phosphorelemination und den Anschluss weiterer Gebiete an zentrale Kläranlagen. Mit den Abwassermaßnahmen wird der Eintrag von ca. 70 Tonnen Phosphor pro Jahr in die Gewässer dauerhaft verhindert. Rund 95.000 Einwohner werden neu an Kläranlagen angeschlossen, das Land setzt rund 102 Mio. Euro dafür ein.

Landwirtschaft
Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen in den am höchsten nährstoffbelasteten Gebieten, dafür stehen bis 2021 insgesamt ca. 32 Mio. Euro zur Verfügung.

http://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/100408/index.aspx

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Siegesmund: Biologische Kleinkläranlagen leisten Beitrag für saubere Gewässer

Förderung von Kleinkläranlagen wird auch 2016 fortgeführt
Die Förderung von Investitionen in biologische Kleinkläranlagen wird auch im Jahr 2016 fortgeführt. Dies teilte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund heute in Erfurt mit. Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde überarbeitet und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. „Sauberes Wasser ist ein kostbares Gut. Unzureichend gesäuberte Abwässer belasten nicht nur unsere Flüsse und Seen, sondern stellen auch ein Gesundheitsrisiko dar. Deshalb unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger auch in den kommenden Jahren dabei, die Abwassereinigung durch den Ersatzneubau oder die Sanierung von Kleinkläranlagen zu verbessern“, sagte Siegesmund. Mit der Fortsetzung der Förderung sollen für den Ersatzneubau oder die Sanierung von Kleinkläranlagen im Jahr 2016 rund 3,6 Millionen Euro und im Jahr 2017 3,9 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Neu ist die Förderung von Gruppenlösungen, mit denen der Bau privater Kleinkläranlagen für mehrere Grundstücke möglich ist. Gefördert werden wie bisher der Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Abwasserreinigung für Grundstücke, die dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden sollen. So kann zum Beispiel ein Vierpersonenhaushalt einen Zuschuss von 1.500 Euro für einen modernen Ersatzneubau einer Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik erhalten. Um Investitionen zu erleichtern, können sich private Bauherren für Einzelkleinkläranlagen auch ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Zinssatz von 1,99 Prozent sichern.
Anträge sind wie bisher bei den örtlichen Abwasser¬zweckverbänden sowie für die Abwasserentsorgung zuständigen Städten und Gemeinden zu stellen. Die Antragsformulare werden auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter http://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Kleinklaeranlagen-KKA-im-Freistaat-Thueringen bereitgestellt, können jedoch auch direkt von den kommunalen Aufgabenträgern bezogen werden.

Hintergrund
Die bisherige „Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen“ tritt zum 31. Dezember 2015 außer Kraft. Nach der seit 2013 bestehenden Förderrichtlinie konnten allein im Jahr 2015 rund 1.100 Vorhaben mit einem Zuschuss von ca. 2,2 Millionen Euro gefördert werden.
Ab 1. Januar 2016 gilt die überarbeitete Förderrichtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen. Die Richtlinie ist abrufbar unter https://www.thueringen.de/mam/th8/tmlfun/umwelt/wasser/abwasserentsorgung/fr_kleinklaeranlagen_2016.pdf

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Anschlussgrad in Thüringen steigt auf 93,5 Prozent

In Thüringen hat sich der Anschlussgrad an das öffentliche Kanalnetz noch einmal leicht erhöht. Nach den aktuellen Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik waren 2013 93,5 Prozent der Thüringer an das Kanalnetz angeschlossen, ein Plus von 1,3 Prozentpunkten gegenüber 2010. Der Anschlussgrad an Abwasserbehandlungsanlagen erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 72,8 Prozent auf 75,8 Prozent. Das öffentliche Kanalnetz hat in Thüringen 2013 eine Gesamtlänge von ca. 15 900 km erreicht. Damit hat sich die Länge des Kanalnetzes seit 1991 mehr als verdoppelt. Rein statistisch gesehen, kommen auf jeden angeschlossenen Einwohner rund 8 m Kanal. Die Entwässerung erfolgte überwiegend im Mischsystem mit 9609 km. Die Abwasserbehandlung erfolgt in Thüringen in 573 Kläranlagen. 2013 wurden in diesen Anlagen etwas mehr als 206 Millionen m³ Abwasser geklärt, darunter 115,9 Millionen m³ Schmutzwasser sowie 50,1 Millionen m³ Fremdwasser. 543 Kläranlagen der 573 Kläranlagen verfügten über eine biologische Reinigungsstufe.

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Stromerzeugung in Thüringer Kläranlagen leicht angestiegen

Das auf Thüringer Kläranlagen entstehende Klärgas wird bisher nur in 14 von circa 600 Anlagen energetisch genutzt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 2014 bei der Klärschlammbehandlung in Thüringen 12,5 Millionen Kubikmeter Rohgas gewonnen. Nahezu die gesamte Menge des zum Klärgas aufbereiteten Rohgases wurde in Stromerzeugungsanlagen sowie zu reinen Heiz und/oder Antriebszwecken genutzt. Allein zur Stromerzeugung wurden 11,3 Millionen Kubikmeter Gas verbraucht. Mit dieser Menge konnten 22 776 Megawattstunden Strom erzeugt werden, die fast ausschließlich zur Deckung des betrieblichen Strombedarfs genutzt werden. Gegenüber der Kläranlagenbefragung von vor zehn Jahren wurden 52,2 Prozent mehr Strom erzeugt. Rein rechnerisch könnten mit der im Jahr 2014 erzeugten Menge ca. 8670 Haushalte in Thüringen ein Jahr lang mit
Strom versorgt werden.

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Klärgasverstromung nimmt in Thüringen stetig zu

Die Stromerzeugung aus Klärgas hat in Thüringen in den letzten Jahren stetig zugenommen. Wurden im Jahr 2000 lediglich 10 018 MWh Strom aus Klärgas produziert, hat sich diese Menge bis 2012 auf 20 663 MWh mehr als verdoppelt. Gleiches gilt nach den aktuellen Zahlen des Landesamtes für Statistik in Erfurt für die Klärgasmenge. Diese stieg von 6,119 Millionen m³ im Jahr 2000 auf 12,230 Millionen m³ 2012. Derzeit gewinnen in Thüringen 13 Kläranlagen Klärgas. Dieses wird überwiegend, zu 88,5 Prozent, zur Stromerzeugung eingesetzt. Den erzeugten Strom nutzen die Kläranlagen fast ausschließlich zur Deckung ihres eigenen Strombedarfs.

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Förderung von Kleinkläranlagen zum Schutz Thüringer Gewässer

Neue Richtlinie zur Förderung in Kraft

Die Thüringer Landesregierung unterstützt auch künftig die Bürgerinnen und Bürger bei der Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Technik. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde gerade überarbeitet und gilt bis Ende 2015. „Wir müssen noch mehr zum Schutz der Gewässer und zur Verbesserung der Wasserqualität in Thüringen tun. Deshalb weiten wir die Förderung zur Modernisierung von Kleinkläranlagen aus“, sagte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz.
Gefördert werden nach der neuen Richtlinie die Aufwendungen für die Sanierung oder den Ersatzneubau von Kleinkläranlagen für Grundstücke, die dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden sollen. Auch ist die Förderung von Kleinkläranlagen für Grundstücke möglich, die in den nächsten 15 Jahren nicht an einen Kanal angeschlossen werden, sofern eine Sanierungsanordnung vorliegt.
Nach der neuen Förderrichtlinie kann beispielsweise der Ersatzneubau einer Kleinkläranlage für vier Personen mit 1.500 Euro gefördert werden. Alternativ zum Zuschuss können sich private Bauherren nun auch für ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Zinssatz von 1,99 % entscheiden. Damit sollen die Investitionen erleichtert werden.
Die Förderanträge sind wie bisher bei den kommunalen Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung, also bei den Abwasserzweckverbänden oder den eigenentsorgenden Städte und Gemeinden, zu stellen. Diese Aufgabenträger stehen den Antragsstellern beratend zur Seite.
„Mit der neuen Richtlinie knüpfen wir an die Erfolge der bisherigen Förderung von Kleinkläranlagen an und unterstützen die Bevölkerung in den ländlich strukturierten Gebieten“, sagte der Umweltminister. Um noch mehr Kleinkläranlagen im Freistaat auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, hat die Landesregierung im Haushaltsansatz die jährlichen Mittel für die Förderung von Kleinkläranlagen von bisher 1,5 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro erhöht.
Seit der Einführung der Förderung von Kleinkläranlagen im Jahr 2009 konnten 2.438 Anlagen bezuschusst werden.
Detailinformationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank www.aufbaubank.de unter „Förderprogramme A-Z“ sowie auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz unter
www.thueringen.de/th8/foerderprogramme/kleinklaeranlagen.

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Demografischer Wandel verteuert Abwasser in Thüringen

Der demografische Wandel könnte für die Menschen im Freistaat die Abwasserentsorgung verteuern. Das Ministerium will der drohenden Kostensteigerung nun mit Investitionsempfehlungen für die kommunalen Entsorger begegnen.
Erfurt. Auf die Thüringer kommen möglicherweise steigende Abwasserkosten zu. Wie aus einem am Dienstag in Erfurt vorgestellten Gutachten des Umweltministeriums hervorgeht, könnte der demografische Wandel vor allem im ländlichen Raum für die Haushalte Mehrausgaben mit sich bringen.
Das Ministerium will der drohenden Kostensteigerung nun mit Investitionsempfehlungen für die kommunalen Entsorger begegnen. Scharfe Kritik an den neuen Planungen …mehr:

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/wirtschaft/detail/-/specific/Demografischer-Wandel-verteuert-Abwasser-in-Thueringen-1481229995

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Vorerst kein Wasserentnahmeentgelt in Thüringen

Die Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes in Thüringen ist vorerst gestoppt. Die Landesregierung hat den aktuellen Gesetzentwurf zurückgezogen, um Einwendungen sorgfältig prüfen zu können. Der Gesetzentwurf wurde dafür aus dem Haushaltsbegleitgesetz herausgelöst. Inwieweit in den nächsten Monaten ein modifizierter Gesetzentwurf für ein Entgelt auf die Entnahme von Wasser auf den Weg gebracht werden soll, ist noch offen. Laut dem thüringischen Umweltministerium besteht Druck seitens der EU, des Rechnungshofes und der Geberländer im Länderfinanzausgleich bezüglich der Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes. Das Umweltministerium befürchtet aber soziale Verwerfungen oder Wettbewerbsnachteile für thüringische Unternehmen. Landesumweltminister Jürgen Reinholz plädiert daher für eine bundesweit einheitliche Regelung für ein Wasserentnahmeentgelt.

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Thüringen plant Fracking-Verbot

Thüringen plant ein Verbot von Fracking zur Gewinnung von unkonventionellem Erdgas. In einem ersten Schritt sollen die rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot von Fracking-Verfahren zur Erdgasförderung geprüft werden. Ende Juli 2012 haben die Regierungsparteien CDU und SPD einen entsprechenden Antrag in den thüringischen Landtag eingebracht (Drucksache 5/4507). Nach Ansicht von CDU und SPD gibt es derzeit zu wenig gesicherte Erkenntnisse über die Risiken des Verfahrens. Der Landtag hat sich daher am 19. Juli 2012 „zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas in Thüringen ausgesprochen“ (Drucksache 5/4783). Der Antrag wurde vom Landtag in die Ausschüsse verwiesen.

www.gfa-news.de Webcode: 20120725_001

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Abwasser- und Straßenausbaubeiträge – das Volk will mitentscheiden

Volksbegehren gegen Straßenausbaubeiträge in Thüringen
Die Thüringer Bürgerallianz bringt am Donnerstag (19. Mai, 16.00 Uhr) das Volksbegehren gegen die Abwasser- und Straßenausbaubeiträge auf den Weg. Bei einem Treffen mit Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) werde der Beginn der Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag angemeldet, teilte das Bündnis am Mittwoch in Erfurt mit.
Erfurt. Die sechswöchige Frist werde am 25. Juni beginnen und sechs Wochen dauern.
Mindestens 5.000 Bürger müssen ihre Stimme für den Gesetzesentwurf der Bürgerallianz abgeben, damit das Volksbegehren eingeleitet werden kann. Dessen Ziel ist es, die Abwasser- und Straßenausbaubeiträge in Thüringen abzuschaffen. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssten die Bürgerinitiativen innerhalb von vier Monaten 148.000 Unterschriften sammeln.
Die schwarz-rote Koalition hatte im März die Änderung des Kommunalabgabengesetzes …mehr:

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Volksbegehren-gegen-Strassenausbaubeitraege-in-Thueringen-444026507

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Wasser-Kompromiss wird für Thüringen immer teurer

Das Land Thüringen zahlte bisher 218 Millionen Euro für die Entlastung der Hausbesitzer. Die Gesamtkosten leigen bei 2,5 Milliarden Euro.

Thüringen zahlte im vergangenen Jahr eine Rekordsumme von 37 Millionen Euro, damit Hausbesitzer keine oder geringere Beiträge für Wasser und Abwasser begleichen müssen. Die Regierungschefin bedauert inzwischen das Wahlgeschenk aus dem Jahr 2004.
Erfurt. Insgesamt flossen in den gut fünf Jahren seit Inkrafttreten des sogenannten Beitragsbegrenzungsgesetzes rund 218 Millionen Euro an die Zweckverbände. Das teilte gestern das Innenministerium gegenüber unserer Zeitung mit. Man gehe davon aus, dass in den kommenden Jahren Kosten von etwa 56 Millionen Euro pro Jahr erreicht würden.
Im Ministerium schätzt man, dass sich die Gesamtsumme bis etwa 2060 auf mehr als 2,5 Milliarden Euro belaufen könnte.
Die Kosten sind des Resultat eines Wahlversprechens der CDU aus dem Jahr 2004. Damals hatten empörte Hausbesitzer mit Großdemonstrationen gegen die teils absurd überhöhten Beitragsbescheide protestiert. Wenige Wochen vor der Wahl erklärte der damalige Ministerpräsident und CDU-Landeschef Dieter Althaus , nach einem Sieg die Wasserbeiträge abzuschaffen und die Abwasserbeiträge zu kappen. Zu den Kosten sagte er, es handele sich um „ein Nullsummenspiel“.

Nachdem die CDU ihre absolute Mehrheit knapp verteidigt hatte, wurden 2005 die Ankündigungen umgesetzt. Alles, was im Vergleich zur neuen Gesetzeslage zuviel gezahlt wurde, bekamen Hausbesitzer zurückerstattet. Für die Kredite, die dafür die Verbände aufnehmen mussten, steht das Land seitdem vollständig gerade.
Die Last für den Etat wurde damals auf eine Milliarde Euro geschätzt. Nachdem das Verfassungsgericht Teile des Gesetzes für nichtig erklärte, besserte die CDU-Fraktion vor der Wahl 2009 zu Gunsten der Hausbesitzer nach – was die Kosten offenbar verdoppelt.
In der Landesregierung …mehr:

http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Wasser-Kompromiss-wird-fuer-Thueringen-immer-teurer-1258179424

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Hochwasserschutz in Thüringen

„Hochwasserschutzproblematik in Thüringen“ ist die Kleine Anfrage von zwei FDP-Abgeordneten im Thüringer Landtag überschrieben. Auf neun Seiten beantwortet die Regierung (Thüringen Landtag, Drucksache 5/1865) 16 Fragen unter anderem zur Hochwassersituation im August 2010, zu Maßnahmen und Lehren, zu Defiziten, zur personellen und technischen Organisation der Wasserwirtschaft in dem Bundesland.

www.parldok.thueringen.de

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Erste Kleinkläranlage in Thüringen gefördert

In Wolkramshausen (Landkreis Nordhausen) überreichte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz am 27. Juli 2010 den ersten Förderbescheid für eine Kleinkläranlage in Thüringen. „Ich hoffe, dass vom ersten Förderbescheid eine Signalwirkung ausgehen wird und die Sanierung der alten Kleinkläranlagen aus DDR-Zeiten damit deutlich an Schwung gewinnt“, sagte Reinholz. Im Jahr 2010 stehen für die Förderung der Kleinkläranlagen in Thüringen zunächst 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für eine Kläranlage in der Standardgröße von vier Einwohnern wird ein fester Zuschuss von 1500 Euro gewährt. Bei größeren Anlagen erhöht sich der Betrag. Das neue Thüringer Wassergesetz regelt die Zulässigkeit von Kleinkläranlagen als Dauerlösung zur Abwasserbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst mussten die Gemeinden und Zweckverbände ihre Abwasserbeseitigungskonzepte fortschreiben und die Gebiete auswählen, die in den nächsten 15 Jahren oder dauerhaft nicht an eine öffentliche Abwasserbehandlung angeschlossen werden. Die Grundstücke in diesen Gebieten kommen für eine Förderung von Kleinkläranlagen in Betracht. Die Förderrichtlinie des Thüringer Umweltministeriums gilt seit Oktober 2009.

www.thueringen.de/tmlfun/themen/wasser/wasserwirtschaft/abwasserentsorgug
www.aufbaubank.de
dort: Förderprogramme A-Z

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Entwurf zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes vorgelegt

Das Thüringer Kabinett hat am 22. Juni 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes und des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden insbesondere die Zuständigkeiten für neue wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Aufgaben geregelt, um sie in die bewährten Strukturen des Landes einzupassen. Thüringen nutzt die Novellierung auch, um an Besonderheiten festzuhalten: Uferrandstreifen etwa sollen nach dem Willen des Kabinetts in dem Land zehn Meter breit bleiben.

http://www.dwa.de/

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Thüringer Verfassungsgerichtshof kippt Teile der Beitragsreform

Der thüringische Verfassungsgerichtshof hat Ende April bei der mit Spannung erwarteten Entscheidung zu den Beiträgen für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung wesentliche Teile der seit 2005 geltenden Beitragsreform gekippt. Mit der Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes hatte die thüringische Landesregierung zum 1. Januar 2005 die Beiträge für Wasser aufgehoben und bei der Abwasserentsorgung Beitragsminderungen für bestimmte Grundstücke verfügt.

…mehr unter: http://www.euwid-wasser.de/nachrichten.html?&tx_ttnews[pointer]=1&cHash=9ed5700fe2

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Novelle des Thüringer Wassergesetzes verabschiedet

Wichtigste Änderungen betreffen Kleinkläranlagen, „herrenlose Speicher“ und Uferrandstreifen

Heute hat der Thüringer Landtag die Novelle des Thüringer Wassergesetzes verabschiedet. Das Gesetz greift auf mehreren Gebieten den zurzeit notwendigen Änderungsbedarf aufgrund europarechtlicher, bundesrechtlicher oder landesspezifischer Entwicklungen auf.

Die wichtigsten Änderungen:

Planungssicherheit für den Bau und die Sanierung von Kleinkläranlagen – ein wichtiger Beitrag für den Gewässerschutz

Die Abwasserverbände und eigenentsorgenden Gemeinden (kommunale Aufgabenträger) haben seit der Wende durch den Bau zentraler Abwasserbehandlungsanlagen einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte geleistet. Bei der dezentralen Entsorgung ist aber eine unzureichende Entwicklung festzustellen. Insbesondere sind über 90 % aller Kleinkläranlagen in einem mangelhaften Zustand und werden nicht ordnungsgemäß gewartet. Die Ursachen dafür sind vielfältig. In vielen Fällen scheuen die Betreiber solcher Anlagen Investitionen, weil es ihnen an Planungssicherheit mangelt. Für sie ist nicht erkennbar, ob sie in nächster Zeit nicht doch von ihrem kommunalen Entsorgungsträger an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden sollen. Die Entscheidung hierüber liegt in der Hand des Abwasserverbandes bzw. der Gemeinde. Das Wasserrecht kann hier nur in den Fällen eingreifen, in denen aus einem Grundstück direkt in ein Gewässer eingeleitet wird. Für die sog. Indirekteinleitungen über eine Abwasserleitung des kommunalen Aufgabenträgers trägt dieser die Verantwortung. Das Wassergesetz kann jedoch unter dem Aspekt der Verbesserung der Gewässergüte die Rahmenbedingungen für die Investitionsentscheidungen der kommunalen Aufgabenträger und der Grundstückseigentümer gestalten.

Hier setzt der Gesetzentwurf an. Er verpflichtet die kommunalen Aufgabenträger zu verbindlichen Aussagen, wo in ihrem Zuständigkeitsbereich in den nächsten 15 Jahren ein zentraler Abwasserentsorgungsanschluss nicht geplant ist. Im Gegenzug erhält ein Grundstückseigentümer durch das Thüringer Wassergesetz einen 15jährigen Bestandsschutz, wenn er in diesen Gebieten eine Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik errichtet. Der kommunale Aufgabenträger ist daran gehindert, das betreffende Grundstück innerhalb von 15 Jahren nach Inbetriebnahme der Kleinkläranlage an die zentrale Abwasserentsorgung anzuschließen. „So wird die Planungshoheit der Zweckverbände gewahrt, dem Bürger Planungs- und Investitionssicherheit gegeben und insbesondere ein Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte geleistet“, erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.

Das Land beabsichtigt, den Einbau oder die Sanierung einer Kleinkläranlage, die dem Stand der Technik entspricht, finanziell zu fördern. Diese „Abwrackprämie“ für Kleinkläranlagen ist Gegenstand einer gesonderten Förderlichlinie und für einen befristeten Zeitraum vorgesehen.

Die Gesetzesänderung enthält außerdem Vorgaben, die die Kontrolle von Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen sicherstellen.

Wichtig: Diese Regelungen gelten nur für Eigentümer oder Besitzer, von deren Grundstücken Abwasser direkt und ohne Umwege über eine Abwasserleitung des kommunalen Entsorgers in das Gewässer eingeleitet wird.

Die Entscheidung, ob eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung dauerhaft über private Kleinkläranlagen bzw. über öffentliche Abwasseranlagen erfolgen soll, obliegt bei Beachtung der wasserrechtlichen Anforderungen dem Abwasserverband bzw. der eigenentsorgenden Gemeinde. „Ich bin jedoch der Auffassung, dass durch den Einsatz von vollbiologischen Kleinkläranlagen als dauerhafte Form der Abwasserentsorgung örtlich gegebenenfalls zu hohe Anschlusskosten für zentrale Anschlüsse an Kläranlagen vermieden werden können“, betont der Minister. Ebenso könne flexibler auf die demografische Entwicklung reagiert werden, da neue zentrale Systeme, deren dauerhafte Auslastung im ländlichen Raum ggf. nicht gewährleistet werden kann, erst gar nicht errichtet werden müssten.
„Maßgeblich für die Entscheidung über die Entsorgungsvariante sollte dabei die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer abwassertechnischen Lösung sein. So werden unverhältnismäßig hohe Kosten vermieden und damit die Belastungen der Bürger durch Gebühren und Beiträge insgesamt reduziert.“, sagte Dr. Sklenar.

Sicherung von Wasserspeichern

Eine größere Anzahl von Wasserspeichern im ländlichen Raum, die noch vor der Wende gebaut wurden, werden derzeit nicht oder nur unzureichend unterhalten, da sich aufgrund der unklaren Rechtslage kein dafür Verantwortlicher finden lässt („herrenlose Speicher“). Hier gilt es dringend, die Bevölkerung dauerhaft und sicher vor Gefahren zu schützen. Der Gesetzentwurf verpflichtet deshalb das Land zur Sanierung oder Beseitigung von 56 solcher Speicher. Nach ihrer Sanierung soll die Unterhaltung der Anlagen von den ortsansässigen Kommunen sichergestellt werden. Die Kommunen erhalten dafür vom Land einen finanziellen Ausgleich.

Harmonisierung unterschiedlicher Regelungen für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Uferbereich

Eine Deregulierung und Harmonisierung für die Düngung und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Uferbereichen von Gewässern sieht der Gesetzentwurf im Bereich der Uferrandstreifen vor. Für diese beiden Maßnahmen ersetzen zukünftig die Vorgaben der Düngeverordnung und des Pflanzenschutzmittelrechts die starre Regelung im Wasserrecht. Beeinträchtigungen des Gewässerzustands sind dabei nicht zu befürchten, da diese bundesrechtlichen Anforderungen die Belange des Gewässerschutzes bereits ausreichend berücksichtigen. Thüringen geht diesen Schritt im Einklang mit den meisten anderen Bundesländern.

Besserer Hochwasserschutz durch effektivere Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und übergreifende Hochwasserschutzplanung

Zur Erreichung eines verbesserten Hochwasserschutzes werden bundesrechtliche Vorgaben in Thüringer Wasserrecht überführt. So sollen Überschwemmungsgebiete effektiver und schneller ausgewiesen und mittels Hochwasserschutzplänen die Bevölkerung wirkungsvoller vor Hochwasserschäden geschützt werden.

Zu den angesprochenen Neuerungen aus dem Thüringer Wassergesetz hat das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die wichtigsten Fragen und Antworten im Internet unter
http://www.thueringen.de/de/tmlnu/aktuelles
zusammengefasst.

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Thüringen will Kleinkläranlagen fördern

Das Thüringer Kabinett hat am 17. Juni 2008 den Entwurf zur Novelle des Thüringer Wassergesetzes beschlossen. Er beinhaltet zahlreiche Änderungen des Landeswasserrechts, die vor allem für den ländlichen Raum des Freistaats von Bedeutung sind. Die Neuregelungen beziehen sich in erster Linie auf den Einsatz von Kleinkläranlagen für die Beseitigung des häuslichen Abwassers. Hier bestehen besonders im ländlichen Raum Thüringens große Defizite. So verursachen Kleinkläranlagen derzeit ca. 86 Prozent der Gewässerbelastung aus kommunalen Einleitungen. „Dennoch sind moderne Kleinkläranlagen, gerade in den ländlich geprägten Regionen Thüringens, sowohl aus technischer als auch wirtschaftlicher Sicht eine dauerhafte Alternative zur zentralen Abwasserbeseitigung“, erklärte der Thüringer Umweltminister Volker Sklenar. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass diese Anlagen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft erfüllen. Außerdem sei sicherzustellen, dass der Betreiber einer neu errichteten oder sanierten Kleinkläranlage die Gewissheit hat, diese auch in einem wirtschaftlich zumutbaren Umfang nutzen zu können. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass kommunale Aufgabenträger zukünftig die Gebiete, die voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren nicht an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden sollen, entsprechend auszuweisen. Will in diesem Gebiet ein Hausbesitzer seine Kleinkläranlage an die gesetzlichen Anforderungen anpassen und eine vollbiologische Anlage errichten, so räumt ihm der Gesetzentwurf einen Bestandsschutz von 15 Jahren für diese Anlage ein. Zudem ist beabsichtigt, die Sanierung bzw. den Ersatzneubau von Kleinkläranlagen mit öffentlichen Mittel zu fördern. Die Förderrichtlinie soll parallel mit der Novelle des Thüringer Wassergesetzes in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf beschäftigt sich außerdem mit den so genannten „herrenlosen Speichern“. Das sind Talsperren, die noch zu Zeiten der DDR errichtet wurden, ohne dass die dazu erforderlichen Grundstücksfragen geklärt und Wasserrechte erteilt wurden. Diese Anlagen sollen zunächst in die Unterhaltungslast des Freistaates übernommen werden. Im Auftrag des Freistaates Thüringen führt dann die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie planmäßig und fachkundig die Instandsetzung oder die erforderlichen Verfahren zur Beseitigung der Anlagen durch.

Der Thüringer Umweltminister hofft, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr nach seiner Beratung in den Ausschüssen und dem Plenum in Kraft treten kann.

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Neue Förderfibel in Thüringen erschienen

Die aktualisierte Ausgabe der Förderfibel des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt für die Jahre 2008/2009 ist erschienen. Die Förderfibel gibt einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme in der Landwirtschaft, im Umwelt- und Naturschutz und in der Forstwirtschaft des Freistaates Thüringen. Die Fibel ist kostenfrei erhältlich beim:

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Beethovenstraße 3, 99096 Erfurt
Tel. (03 61) 37 99-922, Fax 37 99-950
E-Mail: poststelle@tmlnu.thueringen.de

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2007 leichter Anstieg bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen – aber weniger Substanzen in die Umwelt gelangt

Seit mehr als drei Jahrzehnten wird auch in Deutschland jährlich am 5. Juni der „Tag der Umwelt“ begangen. Vielfältige Aktionen und Veranstaltungen an diesem Tag sollen die Bevölkerung noch stärker für das Thema Umweltschutz sensibilisieren. Der diesjährige „Tag der Umwelt“ steht unter dem Motto „Eine Natur – eine Welt – eine Zukunft“ und damit in unmittelbarem Zusammenhang mit der vor einigen Tagen in Bonn stattgefundenen 9. UN-Naturschutzkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt.

Auch die amtliche Statistik in Deutschland stellt zu dieser Problematik regelmäßig Daten bereit.
So wurden in Thüringen im Jahre 2007 nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 70 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen registriert und ausgewertet. Obwohl die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr mit 67 Unfällen einen leichten Anstieg beinhaltet, liegt sie doch noch weit unter dem ab 1996 berechneten durchschnittlichen Jahresmittel von 82 Unfällen. Die Häufung der Unfälle ist von Jahr zu Jahr recht unterschiedlich, da es sich um plötzlich auftretende unvorhersehbare, zufällige Ereignisse unter verschiedensten Faktoren handelt. Mehr als die Hälfte aller Unfälle ist dabei aber auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.

Durch die Schadensfälle gelangten im vergangenen Jahr insgesamt 1 293,4 m³ wassergefährdende Substanzen in die Umwelt (2006 waren es 1 636 m³).

In mehr als 84 Prozent aller Fälle liefen Mineralölprodukte wie leichtes Heizöl und Kraftstoffe, aber auch Motor-, Getriebe- und Hydrauliköl aus. Trotz des hohen Unfallanteils ist der Anteil an der freigesetzten Gesamtmenge dennoch sehr gering und liegt mit 11,4 m³ unter 1 Prozent.
Bei der Mehrzahl (46) der 59 Unfälle mit Mineralölen handelt es um Transportunfälle mit Pkw oder Lkw. Die anderen 13 Unfälle ereigneten sich in der Mehrzahl in Lageranlagen.
Über 88,2 Prozent der ausgelaufenen Mineralöle konnten wieder gewonnen werden. In 4 Fällen gerieten Fahrzeuge in Brand, wobei rund 800 Liter Kraftstoff ein Opfer der Flammen wurden.

Über 99 Prozent (1 282 m³) aller freigesetzten wassergefährdenden Substanzen kamen im Jahr 2007 aus der Rubrik „Sonstige Stoffe“, zu denen auch Jauche, Gülle, Silagesickersaft zählen. Diese Stoffe sind meist keiner Wassergefährdungsklasse zugeordnet, aber auf Grund der bei einem Unfall austretenden sehr großen Mengen, bergen sie doch ein gewisses Gefahrenpotential.

Insgesamt kam es im Jahr 2007 unter anderen zu 2 Gefährdungen des Grundwassers, 20 Mal wurden Flüsse und Seen beeinträchtigt, in 3 Fällen mit zum Teil sehr erheblichen Fischsterben. Insgesamt mussten 743 m³ verunreinigtes Erdreich ausgehoben und aufbereitet bzw. entsorgt werden.
Thüringer Landesamt für Statistik – Pressemitteilung

Weitere Auskünfte erteilt:
Frank Herrmann
Telefon: 03681 354-254
E-Mail: frank.herrmann@statistik.thueringen.de

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Neue Aufgaben für Beschäftigte der ehemaligen Umweltämter

Alle Beschäftigten aus den zum 1. Mai 2008 aufgelösten Staatlichen Umweltämtern in Thüringen haben neue Aufgaben. Dies teilte das Thüringer Umweltministerium am 16. Mai 2008 mit. Die kommunalisierten Aufgaben der Umweltverwaltung entsprächen einem Personalbedarf von 207 Vollbeschäftigteneinheiten (davon 27 aus dem Landesverwaltungsamt). Bis zum 1. Mai 2008 wechselten 65 Beschäftigte der Staatlichen Umweltämter und 10 Beschäftigte des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu kommunalen Arbeitgebern.
Quelle:
http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=0FB23AC453591E12C12573C500445187

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Runder Tisch „Gewässerschutz für Werra, Weser und Kaliproduktion“

Am 18. März 2008 konstituierte sich auf Initiative der hessischen und thüringischen Landesregierung und der KS Aktiengesellschaft erstmalig der Runde Tisch „Gewässerschutz für Werra, Weser und Kaliproduktion“. Beteiligt sind rund 25 Vertreter von Umweltverbänden, Kommunen und Landkreisen an Werra und Weser sowie Behörden der betroffenen Bundesländer. Die Leitung des Runden Tisches hat der Jurist und Ingenieur Prof. Dr. Hans Brinckmann (Kassel) übernommen. Der Runde Tisch verfolgt das Ziel, die in der Region und in der Fachwelt geführte Diskussion über die Verbesserung der Gewässerqualität von Werra und Weser und die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung der Region zu versachlichen, Vertrauen und Akzeptanz zu schaffen und tragfähige Lösungsvorschläge zu entwickeln. Die hessische und die thüringische Landesregierung und der Vorstandsvorsitzende von KS stimmten in dem gemeinsamen Willen überein, die Kaliproduktion in Hessen und Thüringen im Sinne nachhaltigen wirtschaftlichen Handelns und eines schonenden Umgangs mit der Natur für die künftigen Jahrzehnte zu sichern, so die beiden beteiligten Umweltministerien in einer Pressemitteilung.

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DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen

Neuerscheinungen

– Jahrbuch Kleinkläranlagen 2008
– Jahrbuch Gewässer-Nachbarschaften 2008

Die Jahrbücher enthalten umfangreiches Adressmaterial zum jeweiligen Themenbereich, Ansprechpartner und Fachaufsätze sowie ein Produkt- und Leistungsverzeichnis einschlägiger Lieferanten.

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Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder:

Basisdaten und ausgewählte Ergebnisse für Thüringen – Ausgabe 2007

Der Statistische Bericht „Umweltökonomische Gesamtrechnungen – Basisdaten und ausgewählte Ergebnisse für Thüringen – Ausgabe 2007″ ist im Februar 2008 erschienen.
Er umfasst eine umfangreiche Datensammlung zur Umweltsituation in Thüringen und enthält im Allgemeinen Angaben zu den Jahren 1996 bis 2006.
Auf 163 Seiten bietet dieses Basisdatenheft in 125 Tabellen und 15 Grafiken einen Überblick über Umweltbelastungen, Umweltzustand und Umweltschutzmaßnahmen in Thüringen.
Insgesamt 49 der enthaltenen Tabellen sind so genannte Kerntabellen. Aufbau und Inhalt dieser Tabellen sind zwischen den Statistischen Landesämtern, die Mitglieder der Arbeitsgruppe Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) sind, abgestimmt. Dies ermöglicht einen direkten Vergleich dieser Daten mit denen in gleichlautenden Veröffentlichungen anderer Bundesländer.

Die im Bericht enthaltenen Angaben spiegeln sowohl die allgemeinen Umweltauswirkungen des menschlichen Handelns als auch spezielle Eingriffe in die Natur wieder. Sie geben Auskunft über gefährdete Tiere und Pflanzen Thüringens, über Schädigungen von Boden, Wald, Wasser und Luft sowie zu Abfallentsorgung und Abwasserbehandlung. Darüber hinaus wurden Angaben zu Umweltschutzmaßnahmen, zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten und zu Biosphärenreservaten aber auch zur Beziehung zwischen Wirtschaft und Umwelt zusammengetragen.
So existierten beispielsweise im Jahr 2006 in Thüringen 515 Windkraftanlangen mit einer Gesamtleistung von 632 Megawatt. Diese Anlagen und insbesondere die intensive Nutzung von Biomasse als Energieträger führten dazu, dass heute bereits deutlich über 10 Prozent des gesamten Primärenergieverbrauches in Thüringen aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Dementsprechend konnte die energiebedingte CO2-Emission in den vergangenen Jahren deutlich gesenkt werden. So wurden im Jahr 2005 insgesamt 11,5 Millionen Tonnen CO2 energiebedingt emittiert, was gegenüber 1995 einem Rückgang von 14 Prozent entspricht.

Die gedruckte Version dieses Berichtes kann über den Webshop unter www.statistik.thueringen.de erworben werden. Eine Excel- und eine PDF-Version des Berichtes sind an gleicher Stelle ebenfalls erhältlich.
Thüringer Landesamt für Statistik – Pressemitteilung

Erfurt, 14. Februar 2008 – Nr. 035

Weitere Auskünfte erteilt:
Oliver Greßmann
Telefon: 0361 37-84211
E-Mail: oliver.gressmann@statistik.thueringen.de

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Neue Energie aus dem ländlichen Raum – Wettbewerb „Bioenergie-Regionen“ gestartet

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Wettbewerb zum Aufbau regionaler Bioenergie-Netzwerke gestartet. Ziel des Wettbewerbs ist es, den Ausbau des Wirtschaftszweiges Bioenergie in Deutschland voranzubringen und zur wirtschaftlichen Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen.

Der Bund will im Zeitraum 2009 – 2011 bis zu 16 Siegerregionen mit rd. 400.000 Euro bei der Umsetzung ihrer innovativen Konzepte und Technologien mit Workshops und Forschungsvorhaben begleiten.

„Eine gute Idee“ findet der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, „und eine gute Möglichkeit auch für Thüringer Gemeinden und Regionen, die mit Hilfe von Netzwerken neue Ideen zur Erzeugung und Nutzung von Bioenergie entwickeln und umsetzen wollen.“

Der Bund will nicht den Bau von Anlagen fördern, sondern innovative Konzepte, die die vorhandenen Potenziale hinsichtlich regionaler Wertschöpfung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze ausloten und mobilisieren. Mit derart vorbereiteten Lösungen lässt sich am Ende noch Geld sparen, erhöht sich deren Wirtschaftlichkeit und Fehlentwicklungen wird vorgebeugt.“

Nähere Informationen zum Wettbewerb und den Teilnahmebedingungen sind unter

http://www.bioenergie-regionen.de

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In Sachen Klimaschutz und bei erneuerbaren Energien belegt Thüringen einen Spitzenplatz

Gegenüber 1990 hat sich der Treibhausgasausstoß in Thüringen um rund 53 Prozent verringert. Grund dafür waren die Umstrukturierungen der Wirtschaft, die Stilllegung, Umstellung bzw. Schaffung neuer Kapazitäten für die Stromproduktion sowie die Sanierung von Gebäuden. Die erreichte Treibhausgasreduktion in Thüringen liegt damit bereits heute weit über den Werten, die auf europäischer (bis zu – 30 %) und nationaler Ebene (bis zu – 40 %) für das Jahr 2020 angestrebt werden.

Auch beim Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch liegt Thüringen heute bereits bei über 11,8 Prozent. „Diesen Anteil wollen wir bis zum Jahr 2010 auf 15 Prozent und bis 2020 auf 25 Prozent steigern und damit einen deutlichen Beitrag zum EU-Ziel (20% bis 2020) leisten“, erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, heute bei der Energie- und klimapolitischen Konferenz des Verbandes kommunaler Unternehmen e. V. in Erfurt.
Rund 90 Prozent der in Thüringen genutzten erneuerbaren Energien entsteht aus Biomasse. Das Thüringer Bioenergieprogramm, das im Oktober 2007 beschlossen wurde, soll diese Entwicklung weiter forcieren.

„Klimaschutz und Energieversorgung sind unauflösbar miteinander verbunden. Thüringen braucht eine starke einheimische Energiebasis, die sich vor allem auf regenerative Energien stützen muss“, so der Minister weiter. Er machte deutlich, dass Thüringen das Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung unterstützt.

Zum Entwurf des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-Gesetzes)erläuterte Dr. Sklenar, dass in Thüringen die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung bereits auf einem hohen Niveau erfolgt. Rund 90 Prozent des in Thüringen aus fossilen Energieträgern erzeugten Stroms (fast alles Gas) wird in Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. „Die Landesregierung begrüßt daher den Entwurf des vom Bund vorgelegten Gesetzes zur Förderung der KWK ausdrücklich. Die bundesweit bestehenden Ausbaupotenziale sind immens“, so der Minister.

Der Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand ist nach Auffassung Thüringens notwendig. Hinzu kommen positive volkswirtschaftliche Nebeneffekte, z. B. auf die Beschäftigungslage im Handwerk, die Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten verbunden mit einer höheren regionalen Wertschöpfung aus der Bereitstellung von biogenen Energieträgern oder der Herstellung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie – nicht zuletzt – zumindest langfristig geringere Energiekosten für Eigentümer und Mieter. „Darum ist es nach Auffassung der Thüringer Landesregierung erforderlich, auch im Gebäudebestand über mehr als das Marktanreizprogramm nachzudenken. Wir werden uns im Bundesrat in Übereinstimmung mit vielen Ländern für eine entsprechende Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes einsetzen“, erläuterte Dr. Sklenar abschließend.

Katrin Trommer-Huckauf
Pressesprecherin

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Größtes „Rieselfeld“ Thüringens ist Geschichte

Die Sanierung der 42 ha großen Abwasserinfiltrationsanlage Heringer Rieth („Rieselfeld“) ist beendet. Bis zur Inbetriebnahme der neuen Nordhäuser Kläranlage im Jahr 1995 wurde diese Fläche zur Abwasserversickerung genutzt. Die hier über Jahrzehnte versickerten Abwässer enthielten Schadstoffe, die sich auf dem Boden ablagerten oder in ihn eindrangen. Bei Untersuchungen wurden erhöhte Konzentrationen von Cadmium, Kupfer, Arsen und Zink sowie von Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt. Im Rahmen der Sanierung wurden 27130 Tonnen Boden in einer Bodenwaschanlage je nach Schadstoffgehalt unterschiedlich behandelt und weitere 12180 Tonnen Boden auf Anlagen in Nentzelsrode (Deponie) und Sollstedt (Kalihalde) entsorgt. Die Gesamtfläche wird anschließend mit unbelastetem, standorttypischem Boden aufgefüllt, gekalkt; danach wird eine Grünlandmischung angesät.

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Kleinkläranlagen müssen Stand der Technik entsprechen

Freistaat beabsichtigt Förderung bei Sanierung und Ersatzneubau

„Die Landesregierung will mit der Änderung des Landeswassergesetzes dafür Sorge tragen, dass Kleinkläranlagen, die auch dauerhaft nicht an kommunale Kläranlagen angeschlossen werden, den rechtlichen Anforderungen entsprechen.“ Das erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar.

Thüringen ist überwiegend ländlich geprägt. Insbesondere in den zersiedelten Gebieten Thüringens lassen sich oftmals zentrale Abwasserbehandlungsanlagen nicht wirtschaftlich errichten bzw. im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung nicht dauerhaft auslasten. Hier müssen Kleinkläranlagen als Ergänzung oder Alternative zur zentralen Abwasserentsorgung angesehen werden.

Mit der Änderung der Abwasserverordnung im Jahre 2002 wurden alle Bundesländer verpflichtet, sicher zu stellen, dass die Abwassereinleitungen aus Kleinkläranlagen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

In Thüringen werden heute noch 230.000 Kleinkläranlagen betrieben. Von diesen Anlagen sind nur ca. 2% Prozent so genannte „vollbiologische“ Kleinkläranlagen, die dem Stand der Technik entsprechen können. Leider ist auch bei diesen Anlagen festzustellen, dass oft aufgrund einer nicht stattfindenden oder nur unzureichenden Wartung die mögliche Reinigungsleistung nicht erreicht und damit die geforderten Ablaufwerte der Abwasserverordnung nicht eingehalten werden.

Aufgrund der unzureichenden Reinigungsleistung der Kleinkläranlagen sind insbesondere kleinere Gewässer oft erheblich belastet. Fast 90 Prozent der Gewässerbelastungen aus kommunalen Abwassereinleitungen stammen heute aus Kleinkläranlagen. Da diese Einleitungen innerörtlich bzw. ortsnah stattfinden, stellen diese Anlagen auch ein hygienisches Problem dar.

„Die Entscheidung, ob eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung dauerhaft über private Kleinkläranlagen bzw. über öffentliche Abwasseranlagen erfolgen soll, obliegt dem zuständigen kommunalen Aufgabenträger (Gemeinde/Abwasserverband). Maßgeblich für die Entscheidung über die Entsorgungsvariante ist nach Auffassung der Landesregierung die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer abwassertechnischen Lösung. So werden unverhältnismäßig hohe Kosten vermieden und damit die Belastungen der Bürger durch Gebühren und Beiträge insgesamt minimiert“, so Dr. Sklenar.

Mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes beabsichtigt die Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Betrieb von Kleinkläranlagen zu schaffen. Eine Förderung für die Sanierung (auch Ersatzneubau) von Kleinkläranlagen soll die Umsetzung notwendiger Sanierungen nach dem Inkrafttreten der Novelle des Thüringer Wassergesetzes begleiten.
Dafür sind zunächst jährlich ca. 2,5 Mio. Euro vorgesehen. Eine rückwirkende Förderung für sanierte Anlagen, die ab dem 15.08.2007 beauftragt wurden, ist beabsichtigt.
Januar 2008
Katrin Trommer-Huckauf
Pressesprecherin

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Start der zweiten Phase der Anhörung zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie geht es in Thüringen voran. Derzeit werden in Thüringen die letzten Ergebnisse der Überwachung der Oberflächengewässer und des Grundwassers geprüft. Aufbauend darauf werden die notwendigen Maßnahmen für die Erreichung der Bewirtschaftungsziele abgeleitet. Dies geschieht im Freistaat Thüringen gemeinsam mit den Nutzern an den Gewässern, die dabei eine aktive Rolle übernommen haben. Die Öffentlichkeit ist somit zu einem wichtigen Akteur bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie geworden.

Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans als zentrales Instrument zur Umsetzung der Richtlinie wird Ende nächsten Jahres zusammen mit dem Maßnahmenprogramm zur formellen Anhörung vorliegen und die Rahmenbedingungen für die zukünftigen Nutzungen der Gewässer definieren. Die im Vorfeld der formellen Anhörung durchgeführte Beteiligung der Nutzer an den Gewässern stellt dabei eine wichtige Säule zur transparenten Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Freistaat Thüringen dar. Die dabei festgestellten, wesentlichen Fragen der Wasserbewirtschaftung zeigen die überregional bedeutenden Defizite auf und geben einen Anhaltspunkt dafür, wie die Bewirtschaftungsplanung sich künftig gestalten wird. Zu dieser zweiten Phase der Anhörung kann die Öffentlichkeit vom 22.12.2007 bis zum 22.06.2008 Stellung nehmen.

„Die Bewirtschaftung unserer Gewässer richtet sich entsprechend den Ansätzen der Wasserrahmenrichtlinie nicht mehr nach Verwaltungsgrenzen, sondern nach Flussgebietseinheiten“, betonte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar. Der Freistaat Thüringen hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein. Für jede dieser Einheiten sind Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen und die entsprechenden Anhörungsmaßnahmen durchzuführen.

Die Anhörungsunterlagen zu den für die Flussgebietseinheiten festgestellten Wasserbewirtschaftungsfragen liegen bei den Staatlichen Umweltämtern Erfurt, Gera, Sondershausen und Suhl, beim Thüringer Landesverwaltungsamt sowie im TMLNU zur Einsicht aus. Weiterhin werden diese im Internet unter www.flussgebiete.thueringen.de zur Verfügung gestellt. Bis zum 23.06.2008 können die Stellungnahmen schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt abgegeben werden
Pressemitteilung vom Dezember 2007

Matthias Wagner
i.V. Pressesprecher

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Die schönste Hochwassermarke

Das Thüringer Umweltministerium führt einen Wettbewerb um die interessanteste Hochwassermarke des Landes durch. Es werden drei Preise im Wert von 500€ 300€ und 200€ vergeben. Wer mitmachen möchte, soll bis zum 30. April 2008 Fotografien von Hochwassermarken im Format 13 mal 18 oder eine CD-Rom an das Ministerium schicken.
Die Adresse:

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Stichwort: Wettbewerb Hochwassermarken
Beethovenstraße 3
99006 Erfurt

BR 11-07

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Thüringen und die Umsetzung der WRRL

Die schlechte Gewässerstruktur und zu hohe Nährstoffbelastung vieler Gewässer, sind in Thüringen die Arbeitsschwerpunkte bei der Umsetzung der EU-Wasser Rahmen Richtlinie. Jüngste Messungen zeigen, dass etwa 90 Prozent der Thüringer Gewässer das Ziel, nämlich einen guten Zustand noch nicht erreicht haben. Ende Januar stellte der Landesumweltminister die Strategie der Landesregierung zum Gewässerschutz vor. Die Abwasserproblematik wurde durch zahlreiche Investitionen weitgehend entschärft. Der Anteil der Gewässer mit einer Güteklasse von mindestens zwei hat sich von 16 Prozent im Jahr 1990 auf 73 Prozent verbessert. Der Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen stieg um 23 Prozent auf jetzt 66 Prozent.

Mit der Novelle des Thüringer Wassergesetzes ist nun geplant bis Ende 2009 einen geeigneten Bewirtschaftungsplan für alle Oberflächengewässer und das Grundwasser aufzustellen. Die Reduzierung der Nährstoffeinträge soll in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft erreicht werden.

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Hindernisse bei WRRL in Thüringen

Der Vorsitzende des Umweltausschusses des thüringischen Landtags wies darauf hin, dass das Land die Fristen der EU-Wasser Rahmen Richtlinie nicht eingehalten kann und deshalb eine Verlängerung um sechs Jahre beantragen wird. Als Begründung wurde die schwierige Gewässerstruktur in Thüringen genannt, das Umweltministerium will sich daher zuerst auf einige Schwerpunktegewässer konzentrieren. Eine genaue Liste sowie einen Finanzplan für die Sanierung müsse noch erarbeitet werden.

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Thüringen hat 160 Millionen € zurückerstattet

Im Jahr 2004 hat Thüringen die Beitragspflicht der Trinkwasserleitungen abgeschafft und für Abwasserkanäle verringert. Zu viel eingezogene Beträge sollten von den sechs Verbänden zurückgezahlt werden. Dieses sei mittlerweile weitgehend erfolgt, berichtet der Innenmimister des Landes. Es seien mittlerweile 90 Prozent der Anträge bearbeitet worden.

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Fünf mal Fischsterben im Jahr 2006

Das Landesamt für Statistik, Erfurt berichtete über die Umwelt-Vorkommnisse des Jahres 2006. Demzufolge gab es 67 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen. Eine Verdopplung im Jahresvergleich gab es bei der Menge der wassergefährdenden Substanzen, die in die Umwelt gelangten (insgesamt 1635 Kubikmeter Mineralölprodukte waren die Hauptverursacher). In den Umweltschutzgebieten ereigneten sich 11 Umwelt-Unfälle, Fischsterben in Bächen und Flüssen gab es fünf. Außerdem musste verseuchtes  Erdreich ausgetauscht werden(740 Kubikmeter).

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Thüringen informiert

Das Erfurter Umweltministerium hat auf seiner Internet-Seite eine Grafik veröffentlicht, auf der man die zukünftige Umverteilung der Umweltaufgaben findet. Die staatlichen Umweltämter sollen aufgelöst werden und die Zuständigkeiten für die Wasserwirtschaft nach den Plänen teilweise zentralisierten und teilweise auf die kreisfreien Städte und Landkreise ausgelagert werden. Zuständig für die Wasserwirtschaft sind die Kreise und kreisfreien Städte, das Thüringer Landesverwaltungsamt und die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Pläne zur Privatisierung von Aufgaben der staatlichen Umweltämter betreffen die Wasserwirtschaft nicht.

Das Landesverwaltungsamt ist zukünftig für die wasserwirtschaftliche Planung, für die Hochwasserschutzplanung sowie für Vollstreckung und Vollzug im Bereich der Wasserwirtschaft als Mittelinstanz zuständig. Das Flussgebietsmanagement und die Verantwortung für Oberflächengewässer und Grundwasser übernimmt die Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Sie regelt auch Vergabeangelegenheiten und die Bereiche für Hydrologie / Bewirtschaftung, das Management wasserwirtschaftliche Ausnahmeereignisse, die Wasserversorgung und die Gewässerunterhaltung. Die kreisfreien Städte und die Landkreise übernehmen die Zuständigkeit für die Siedlungswasserwirtschaft und für die Gewässerunterhaltung bei Gewässern zweiter Ordnung. Anfang 2008 soll mit der Umstrukturierung begonnen werden, die Opposition kritisiert, dass eine Kommunalisierung  von Umweltaufgaben eine Verschlechterung darstellt, da die unteren Behörden fachlich und finanziell für diese Aufgaben nicht gerüstet sind.

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Aus der EU und aller Welt

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Aus der EU 

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Thailand


Vietnam


Russland

Meldungen zur Spurenstoff-Elimination 2023

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Meldungen 2020 Meldungen 2021 Meldungen 2022  

August 2023
Projekt zur Wiederverwendung von Pulveraktivkohle
April 2023
Mehr Arzneimittelreste in der Umwelt
Von der Kartoffelschale zum Abwasserreiniger
Abwasserproben aus über 100 europäischen Städten zeigen neueste Trends beim Drogenkonsum
Innovative Technologien entfernen Arzneimittelrückstände aus Abwasser
März 2023
Neue Reinigungsstufe für die ARA Muri
Februar 2023
Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser vor neuen Schadstoffen
Multiresistente Bakterien vermehrt in Abwässern aus Kliniken nachgewiesen
Furthof /CH: Die ARA betreibt eine Ozonung mit Sandfiltration seit 2021. Anbei ein Steckbrief der Anlage
Die ARA Aadorf/CH betreibt seit 2022 eine Spurenstoffelimination
Januar 2023
Die Belastung der Glatt/ Kanton St. Gallen durch Spurenstoffe nimmt ab
IKSR veröffentlicht Monitoring- und Bewertungssystem für Mikroverunreinigungen
Hochschule Koblenz untersuchte Abwasser in Koblenz und Umgebung auf Rückstände von Kokain-Konsum
Antibiotikaresistenzen im Abwasser überwachen
Mikroverunreinigungen entfernen mit granulierter Aktivkohle
Medikamentenspuren wirksam aus Abwasser entfernen

 


Projekt zur Wiederverwendung von Pulveraktivkohle

In dem vom IWW Zentrum Wasser geleiteten Forschungsvorhaben wird untersucht, ob der Adsorber nach dem ersten Einsatz weiterverwendet werden kann.

In einigen Regionen Nordrhein-Westfalens werden Grundwasserressourcen knapp, so dass betroffene Wasserversorger vermehrt auf Infiltration setzen müssen. Das dafür verwendete Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal wird in einem Hybridprozess Flockung/Pulveraktivkohle/Ultrafiltration gereinigt.

Im Projekt „DoppelPAK“ soll nun untersucht werden, ob die bei der Trinkwasseraufbereitung eingesetzte Pulveraktivkohle (PAK) bei der weitergehenden Abwasserreinigung erneut eingesetzt werden kann. Damit soll das noch ungenutzte Aufnahmevermögen für Mikroschadstoffe genutzt werden, wie das IWW Zentrum Wasser mitteilt….mehr:

https://www.zfk.de/wasser-abwasser/projekt-zur-wiederverwendung-von-pulveraktivkohle

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Mehr Arzneimittelreste in der Umwelt

Arzneimittel sind inzwischen verbreitet in der Umwelt und immer wieder auch im Trinkwasser nachweisbar. Daten zu Risiken gibt es – nur sind sie oft nicht zugänglich, wie Experten bemängeln.

Arzneimittel sollen im Körper wirken. Doch je nach Präparat werden bis zu 90 Prozent des enthaltenen Wirkstoffes unverändert wieder ausgeschieden und gelangen ins Abwasser. Kläranlagen fangen dem Umweltbundesamt (UBA) zufolge nur einen Teil der Substanzen ab. In Gewässern seien Arzneimittel daher ebenso nachzuweisen wie – in deutlich geringeren Mengen – im Trinkwasser. Mehr:

https://www.stern.de/panorama/pharma–mehr-arzneimittelreste-in-der-umwelt-33323854.html?utm_campaign=alle-nachrichten&utm_medium=rss-feed&utm_source=standard

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Von der Kartoffelschale zum Abwasserreiniger

Sebastian Mense Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Kassel
Aktivkohle reinigt Abwässer in Kläranlagen – doch bislang wird sie meist aus klimaschädlicher Braun- oder Steinkohle gewonnen. Ein Graduiertenkolleg der Universität Kassel erforscht nun Methoden, Aktivkohle effizient aus Bioabfall herzustellen, um in Städten Kohlenstoff-Kreisläufe zu schließen und damit dieCO2-Bilanz zu verbessern.

„Was uns antreibt, ist unsere Gewässer vor Schadstoffen zu schützen. Dies wollen wir möglichst klimaneutral gestalten“, betont Prof. Dr.-Ing. Tobias Morck, Leiter des Fachgebiets Siedlungswasserwirtschaft. Er ist Sprecher des Graduiertenkollegs „CirCles“, das Ende letzten Jahres seine Arbeit aufgenommen hat. Pro Tonne Aktivkohle aus fossilen Rohstoffen fallen rund 8,5 Tonnen CO2-Äquivalente an. Die Herstellung biogener Aktivkohlen aus Kartoffelschalen, Essensresten oder anderen Küchenabfällen würde dieses Dilemma auflösen.

Aktivkohle ist ein hochporöses Material aus Kohlenstoff, an dem Schadstoffe im Abwasser gleichsam „hängenbleiben“ (in der Fachsprache heißt dies Adsorption). Es gibt erprobte Verfahren, um sie statt aus fossilen Rohstoffen aus Kokosschalen oder Holz herzustellen – doch in mitteleuropäischen Städten ist das kaum eine Option. Gelänge es hingegen, diese thermische Umwandlung auf Bioabfall anzupassen, könnte dies urbane Kohlenstoff-Kreisläufe schließen.

Im Graduiertenkolleg untersuchen vier Doktorandinnen und Doktoranden daher konkret am Beispiel Kassel, mit welchen Abfällen und mit welchen Verfahrens-Schritten sich die besten Ergebnisse erzielen lassen. Sie arbeiten dabei mit der kommunalen Abfall- und Abwasserwirtschaft zusammen. Zu den Schadstoffen, die dem Abwasser entzogen werden sollen, gehören beispielsweise Rückstände von Arzneimitteln wie Diclofenac oder Korrosionsschutzmittel, die in der Industrie eingesetzt werden.

Das Projekt „CirCles“ wird aus Mitteln der Universität Kassel finanziert und flankiert das jüngst etablierte Kassel Institute for Sustainability. Mittelfristig soll es weitere Ansätze zur Nachhaltigkeitsforschung liefern. Es wird von den Fachgebieten Siedlungswasserwirtschaft, Nachhaltiges Marketing, Ressourcenmanagement und Abfalltechnik sowie Grünlandwissenschaft und Nachwachsende Rohstoffe der Universität Kassel durchgeführt. Als Praxispartner sind die Stadtreiniger Kassel, Abfallentsorgung Kreis Kassel, KASSELWASSER und das Umwelt- und Gartenamt Kassel beteiligt.

https://idw-online.de/de/news811754

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Abwasserproben aus über 100 europäischen Städten zeigen neueste Trends beim Drogenkonsum

Die neu veröffentlichte Studie „Wastewater analysis and drugs – a European multi-city study”, die von der europaweiten SCORE-Gruppe in Zusammenarbeit mit der EU-Drogenbehörde (EMCDDA) veröffentlicht wurde, zeigt einen Anstieg der Nachweise von Kokain und Methamphetamin. Das Projekt analysierte das Abwasser in 104 europäische Städten aus 21 Ländern (20 EU + Türkei), um das Drogenkonsumverhalten ihrer Einwohner zu untersuchen. Ketamin wurde 2022 erstmals in die Analyse einbezogen, womit sich die Gesamtzahl der untersuchten Substanzen auf sechs erhöht. Von Kopenhagen bis Valencia und von Nikosia bis Lissabon analysierte die neueste Studie tägliche Abwasserproben in den Einzugsgebieten von Kläranlagen über einen Zeitraum von einer Woche zwischen März und April 2022. Abwasserproben von rund 54 Millionen Menschen wurden auf Spuren von fünf illegalen untersucht Stimulanzien (Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA/Ecstasy und Ketamin) sowie Cannabis. Die SCORE-Gruppe führt seit 2011 jährliche Abwasserüberwachungskampagnen durch, an denen 19 Städte aus 10 Ländern teilnahmen und vier Stimulanzien untersucht wurden. Seit 2011 haben 65 Städte an mindestens fünf der jährlichen Abwasserüberwachungskampagnen teilgenommen, die zeitliche Trendanalysen ermöglichen. Die Studie umfasst eine innovative interaktive Karte, die es dem Benutzer ermöglicht, geografische und zeitliche Muster zu betrachten und die Ergebnisse nach Stadt und Medikament zu vergrößern.

Weiterführende Links
Download der Studie
EMCDDA-Website zu abwasserbasierter Epidemiologie und Drogen

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Innovative Technologien entfernen Arzneimittelrückstände aus Abwasser

Jedes Jahr am 22. März erinnert der Weltwassertag an die Bedeutung einer der wichtigsten Lebensressourcen. Unser Planet ist zu fast zwei Dritteln mit Wasser bedeckt, aber nicht einmal drei Prozent sind trinkbares Süßwasser. Täglich gelangen große Mengen an Chemikalien in unsere Gewässer und gefährden die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen. Neben beispielsweise Pflanzenschutzmitteln belasten auch Medikamentenrückstände unser Trinkwasser. Das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie (INP) hat technische Lösungen entwickelt, um Abwasser von solchen Schadstoffen zu reinigen. 

Nach Informationen des Umweltbundesamts1) wurden bereits mehr als 400 verschiedene Arzneimittelwirkstoffe, deren Zwischen- oder Transformationsprodukte in der Umwelt nachgewiesen. Tierarzneimittel landen über Gülle und Mist als Dünger auf unseren Äckern oder werden von Weidetieren ausgeschieden. Von dort gelangen sie in Gewässer und oberflächennahes Grundwasser. Humanarzneimittel erreichen über Abwasser die Kläranlagen, werden dort aber meist nicht entfernt.

Der Verband der forschenden Pharmaunternehmen vfa2) weist zwar auf die geringe Konzentration der im Wasser gefunden Arzneimittelrückstände hin. Zur Beseitigung dieser Rückstände wäre aber laut Verband die Erweiterung der derzeit im Einsatz befindlichen Klärtechnik eine Möglichkeit, damit Arzneistoffe nicht in Gewässer gelangen.

Innovative Verfahren sorgen für sauberes Wasser
Prof. Dr. Juergen Kolb, Experte für Umwelttechnologien am Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie (INP) erläutert den aktuellen Stand der Forschung: „Wir kombinieren klassische physikalische Verfahren zur Abwasserreinigung mit neuen Technologien wie Ultraschall, gepulsten elektrischen Feldern und Plasmatechnologie. Hierdurch können wir chemische Verbindungen wie Medikamentenrückstände aber auch andere vom Menschen verursachte Verunreinigungen aufspalten und in unbedenkliche Stoffe umwandeln.“

Ihr Potenzial haben diese Verfahren in verschiedenen INP-Forschungsprojekten bereits bewiesen. Gegenwärtig werden die Ansätze in praxisrelevante Umgebungen überführt. „Unser Ansatz sind derzeit mobile Anlagen, die beispielsweise in Krankenhäusern eingesetzt werden können, wo die Wasserbelastung mit Arzneimittelrückständen besonders hoch ist. Gerade mit Blick auf die steigende Zahl an Antibiotika-resistenten Mikroorganismen sehen wir hier akuten Handlungsbedarf“, ergänzt Kolb. Auch für kommunale Kläranlagen eignen sich die Technologien als vierte Reinigungsstufe.

Den Weltwassertag haben die Vereinten Nationen ins Leben gerufen. Er findet seit 1993 jedes Jahr am 22. März statt. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Accelerating Change“, also den Wandel beschleunigen. Weltweit finden an diesem Tag Aktionen statt, die auf die lebenswichtige Bedeutung von Wasser hinweisen und Initiativen für sauberes Wasser und den sorgsamen Umgang mit der Ressource unterstützen. 

Quellen:
https://www.umweltbundesamt.de/daten/chemikalien/arzneimittelrueckstaende-in-der-umwelt#zahl-der-wirkstoffe-in-human-und-tierarzneimitteln
https://www.vfa.de/de/wirtschaft-politik/arzneistoffe-im-wasser.html

Weitere Informationen
Stefan Gerhardt // Referat Kommunikation
Tel.: +49 3834 554 3903 // stefan.gerhardt@inp-greifswald.de
Felix-Hausdorff-Straße 2 // 17489 Greifswald // www.leibniz-inp.de

https://www.inp-greifswald.de/de/aktuelles/presse/pressemeldungen/2023/innovative-technologien-entfernen-arzneimittelrueckstaende/

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Neue Reinigungsstufe für die ARA Muri

Fachbericht von Milena Kessler, Jonas löwenberg (CSD), Marc Böhler (Eawag) und Paul Strebel (Gemeinde Muri AG)

Zusammenfassung
Zukünftig werden auf der ARA Muri dank einer neuen Reinigungsstufe Mikroverunreinigungen aus
dem Abwasser entfernt. Die GAK-Filtration bietet viele Vorteile und wird nicht nur verfahrenstechnisch,
sondern auch ästhetisch optimal in die bestehenden Strukturen der ARA Muri eingebunden.
Zur sicheren Umsetzung wurden in einer Pilotierung wichtige Fragen beantwortet, insbesondere
wie die Filterzellen möglichst ideal mit einer Parallelschaltung für eine maximale Beladung zu
verschalten sind.

Publikationsjahr: 2022
https://micropoll.ch/Mediathek/neue-reinigungsstufe-fuer-die-ara-muri/

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Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser vor neuen Schadstoffen

Die Europäische Kommission hat vor kurzem eine Aktualisierung der Listen der Wasserschadstoffe vorgeschlagen, die in Oberflächengewässern und Grundwasser strenger kontrolliert werden müssen – dies auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse.

25 Stoffe, deren problematische Auswirkungen auf die Natur und die menschliche Gesundheit gut dokumentiert sind, werden neu in die Listen aufgenommen. Dazu gehören

PFAS, eine grosse Gruppe von „ewigen Chemikalien“, die unter anderem in Kochgeschirr, Bekleidung und Möbeln, Löschschaum und Körperpflegemitteln verwendet werden,
zahlreiche Pestizide wie Glyphosat, die Pyrethroide Bifenthrin, Deltamethrin, Esfenvalerat und Permethrin, die Neonicotinoide Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid (bereits in der GSchV), Thiacloprid (bereits in der GSchV) und Thiamethoxam (bereits in der GSchV), das Herbizid Nicosulfuron (bereits in der GSchV), Triclosan sowie beim Abbau von Pestiziden entstehende Stoffe,
Bisphenol A, ein Weichmacher und Bestandteil von Kunststoffverpackungen,
die Hormone 17-Alpha-Ethinylestradiol (EE2, synthethisch) und Beta-Estradiol (E2, natürlich), die Antibiotika Azithromycin und Clarithromycin (beide schon in der GSChV) und die Schmerzmittel Diclofenac (bereits in der GSchV) und Ibuprofen.
In den neuen Vorschriften werden die die kumulativen oder kombinierten Auswirkungen von Gemischen anerkannt und so der Fokus erweitert, der zurzeit noch auf einzelnen Stoffen liegt. So wird neu eine Summenanforderung für die Gruppe der PFAS vorgeschlagen, die sich auf die relative Toxizität in Bezug auf die Referenzsubstanz PFOA bezieht. Neu wird auch eine Summenanforderung für Pestizide und deren relevanten Metaboliten vorgeschlagen, sie sollen eine Konzentrationssumme von 0.5 µg/L nicht überschreiten.

Ausserdem werden die Umweltqualitätsnormen für 16 Schadstoffe, die bereits unter die Vorschriften fallen, darunter Schwermetalle und Industriechemikalien, aktualisiert (meist verschärft) und vier Schadstoffe, die keine EU-weite Bedrohung mehr darstellen, gestrichen. Verschärft wurden unter anderem die EQS für Chlorpyrifos und Diuron.

Mehr Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_22_6278

https://www.oekotoxzentrum.ch/news-publikationen/news/schutz-von-oberflaechengewaessern-und-grundwasser-vor-neuen-schadstoffen/

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Multiresistente Bakterien vermehrt in Abwässern aus Kliniken nachgewiesen

Umfangreiche Studie zum Vorkommen von Acinetobacter in der Umwelt – Multiresistente Stämme überleben auch ohne Sauerstoff

(idw) – Gegen Antibiotika resistente Bakterien, oftmals landläufig auch als Krankenhauskeime bezeichnet, werden offenbar tatsächlich vor allem durch Kliniken in die Abwassersysteme eingeleitet, wie eine Studie des Instituts für Angewandte Mikrobiologie der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) zum Vorkommen von Acinetobacter-Bakterien nahelegt. Die Forscherinnen und Forscher wiesen Vertreter der Bakteriengattung zwar sowohl in landwirtschaftlichen, ländlichen und städtischen Proben nach – aber nur im Abwasser. Mehr:

http://www.animal-health-online.de/gross/2022/12/22/multiresistente-bakterien-vermehrt-in-abwaessern-aus-kliniken-nachgewiesen/35989/

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Furthof /CH: Die ARA betreibt eine Ozonung mit Sandfiltration seit 2021. Anbei ein Steckbrief der Anlage.

Grosstechnische Umsetzung, in Betrieb seit August 2021
Anlagenbeschrieb
Die ARA Furthof ist seit 1977 in Betrieb und reinigt das Abwasser der Gemeinden Buchs und Dällikon…mehr:

https://micropoll.ch/Mediathek/ara-furthof-buchs-daellikon-steckbrief/

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Die ARA Aadorf/CH betreibt seit 2022 eine Spurenstoffelimination

Ausgangslage
Die ARA Aadorf reinigt das Abwasser der Gemeinden Aadorf, Bichelsee-Balterswil, Eschlikon, Hagenbuch und eines Teilgebiets von
Elgg. Wegen des erheblichen Wachstums im Einzugsgebiet musste die Kapazität von vorher 18’000 Einwohnerwerten (EW) auf 27’000 EW vergrössert werden. Zudem ist die ARA Aadorf gemäss revidierter Gewässerschutzgesetzgebung verpflichtet, Massnahmen gegen
Mikroverunreinigungen (MV) zu ergreifen. Grund ist das ungünstige Verdünnungsverhältnis im Vorfluter. Der Abwasseranteil in der
Lützelmurg liegt deutlich über 10%.
Im Rahmen des Erweiterungsprojekts der ARA Aadorf wurden insbesondere folgende Massnahmen umgesetzt:
· Ausbau der mechanischen Reinigung (zweite Rechenstrasse und Optimierung Sandfang und Vorklärbecken)
· Erweiterung der biologischen Stufe mit dem Neubau einer dritten Strasse im A/I-Betrieb
· Neubau eines Werkleitungskanals
· Neubau einer Ozonung und einer Sandfiltration zur Elimination von Mikroverunreinigungen…mehr:

https://micropoll.ch/Mediathek/ara-aadorf-steckbrief/

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Die Belastung der Glatt/ Kanton St. Gallen durch Spurenstoffe nimmt ab

Zusammen mit dem Kanton St. Gallen hat die Eawag untersucht, wie sich der Ausbau der Kläranlage bei Flawil mit einer Stufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen auf die Wasserqualität im Fluss Glatt auswirkt. Jetzt zeigen erste Resultate ein sehr positives Bild.

Der Ausbau der ARA Oberglatt in Flawil mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe gegen Mikroverunreinigungen wirkt. Das zeigen erste, kürzlich im Rahmen des Eawag-Peak-Kurses «Biologische Effekte von Spurenstoffen unterhalb von Kläranlagen» vorgestellte Resultate. Erhoben wurden die Daten in gemeinsamen Untersuchungen vom Kanton St. Gallen, dem Wasserforschungsinstitut Eawag und dem ehemaligen Eawag Spin-off Aquatox-Solutions. Laut Christian Stamm, dem stellvertretenden Leiter der Eawag-Abteilung Umweltchemie, ist insbesondere bemerkenswert, dass kein Unterschied mehr festgestellt werden kann zwischen hormonaktiven Wirkungen von Stoffen ober- und unterhalb der Rückgabe des gereinigten Abwassers in der Glatt.

Hohe Erwartungen erfüllt
Die Erwartungen an die technologische Aufrüstung der ARA waren gross. Rund 20 Millionen Franken kostet die Erweiterung, und die Bauarbeiten dauerten über zwei Jahre. Der Ausbau umfasste einerseits die Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe (Biofiltration) und andererseits den Neubau einer Stufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen (EMV). Nun zeigt die Studie, dass sich der Aufwand gelohnt hat. «Die Resultate stimmen uns sehr optimistisch», wird Reto Gnägi, Geschäftsführer des Abwasserverbands Flawil-Degersheim Gossau in der heute verschickten Medienmitteilung der interkantonalen Glattkommission zitiert, «es zeichnet sich ab, dass mit der neuen EMV-Stufe ein weiteres Kapitel der Erfolgsgeschichte des Gewässerschutzes an der Glatt geschrieben wird.»

Die gemeinsam von den Gemeinden Flawil, Gossau und Degersheim betriebene ARA Oberglatt wurde letztmals in den Jahren 1999 bis 2003 ausgebaut. Jetzt war ein erneuter Ausbau nötig. Die biologische Reinigungsstufe musste erweitert werden, da sie ihre Kapazitätsgrenze erreicht hatte. Aufgrund des hohen Anteils des gereinigten Abwassers im Gewässer und der damit verbundenen hohen Belastung der Glatt musste zudem eine EMV-Stufe erstellt werden. Dies wird seit 2016 auch von der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung verlangt. Das gesetzlich vorgeschriebene Ziel ist die Reduktion von 80 Prozent aller Mikroverunreinigungen.

Aktivkohle in Herisau und nun in Flawil
Unter dem Begriff Mikroverunreinigungen oder Spurenstoffe wird eine Vielzahl von Substanzen zusammengefasst, zum Beispiel Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Lebensmittelzusätze, Inhaltsstoffe von Kosmetika oder Reinigungsmitteln. Viele dieser Stoffe gelangen über das häusliche und das industrielle Abwasser in die ARAs und werden, wenn sie nicht mit einer EMV-Stufe gereinigt werden, in Flüsse und Bäche eingeleitet. Dort beeinflussen sie die Gewässerökologie und können Wasserlebewesen gefährden. Mikroverunreinigungen wirken sich nicht nur negativ auf die Gewässerqualität aus, sie finden sich auch im Grundwasser wieder, das in der Schweiz die wichtigste Trinkwasserressource darstellt.

Bei der EMV-Stufe, die in der ARA Oberglatt im Herbst 2021 in Betrieb ging, kommt Pulveraktivkohle zum Einsatz. Dabei binden sich die Mikroverunreinigungen an Kohlenpartikel, die anschliessend aus dem Abwasser abgetrennt werden. Bereits die ARA Herisau hatte dieses Verfahren für ihre EMV-Stufe gewählt, die seit Juni 2015 erfolgreich im Einsatz ist. Schon kurz nach der Inbetriebnahme gelangten dank dieser Verbesserung deutlich weniger Mikroverunreinigungen mit dem gereinigten Abwasser in die Glatt – und wie das Umweltmonitoring ergab, gingen dadurch unter anderem auch die Stressfaktoren für die Fische zurück. Bloss wurden die im Oberlauf der Glatt erzielte Verbesserung durch das Abwasser der damals noch nicht ausgebauten ARA Oberglatt praktisch wieder zunichtegemacht.

Risiko durch Medikamentenrückstände zurückgegangen
Dem ist heute nicht mehr so. Verschiedene Untersuchungen vor und nach der Inbetriebnahme der EMV-Stufe in Flawil durch das Amt für Wasser und Energie (AWE) des Kantons St. Gallen und durch die Eawag, das Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs, zeigen bei der Qualität des Wassers, das nach der Reinigung in die Glatt geleitet wird, eine positive Entwicklung, dies sowohl bei den chemischen wie bei biologischen Auswirkungen. Das Risiko für Gewässerorganismen durch den Wirkstoff Diclofenac, der zum Beispiel im Schmerzmittel Voltaren enthalten ist, hat sich im Vergleich mit 2020 halbiert. Untersuchungen an Bachforellen zeigen eine Reduktion von Stressfaktoren nach Inbetriebnahme der EMV-Stufe.

«Es ist noch zu früh, um die positiven Folgen der neuen Reinigungsstufe im Detail zu kennen», sagt Vera Leib, Leiterin der Abteilung Gewässerqualität des Amts für Wasser und Energie St.Gallen, «aber schon ein Jahr nach der Inbetriebnahme lässt sich sagen, dass die EMV-Stufe dazu geführt hat, dass die Belastung mit Mikroverunreinigungen nun unterhalb der ARA Oberglatt erheblich abgenommen hat.»

Dieser Text basiert auf der Medieninformation vom 24.11.2022 der Glattkommission (als Zusammenschluss der Gewässerschutzfachstellen der Kantone SG und AR, Glattgemeinden, Vertreter:Innen von Industrie, Landwirtschaft, BAFU und weiteren Experten)

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IKSR veröffentlicht Monitoring- und Bewertungssystem für Mikroverunreinigungen

Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) hat ein Monitoring- und Bewertungssystem für Mikroverunreinigungen veröffentlicht (IKSR-Fachbericht Nr. 287). Für die drei Emissionsbereiche „Kläranlagen”, „Industrie und Gewerbe” sowie „Landwirtschaft” werden 58 Stoffe überwacht. Beispiele sind das Schmerzmittel Diclofenac, das unter anderem in der Holzindustrie eingesetzte Melamin oder das Herbizid Nicosulfuron. Zu den überwachten Stoffen gehören auch die aus verschiedenen Quellen stammenden Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Die Stofflisten werden alle drei Jahre überprüft, so dass neue Indikatorstoffe aufgenommen oder nicht mehr relevante Stoffe gestrichen werden können. Die Überwachung für die Emissionsbereiche Kläranlagen und Industrie erfolgt durch monatliche Messungen an den zwölf Messstellen von Weil am Rhein bei Basel bis Maassluis bei Rotterdam, davon vier an den großen Nebenflüssen Aare, Neckar, Main und Mosel. Für Mikroverunreinigungen aus der Landwirtschaft wurden 36 Messstellen an kleineren Gewässern in landwirtschaftlich geprägten Gebieten im Einzugsgebiet des Rheins festgelegt. Ergänzt werden die Messungen im Rheinwasser durch ein Schwebstoffmessprogramm der Bundesanstalt für Gewässerkunde, die an drei Messstellen monatlich die Schwebstoffe auf 50 Substanzen hin untersuchen wird. Schwebstoffe sind ein guter Indikator für den Langzeittrend bei Verschmutzungen. Eine Gesamtauswertung mit Berichterstattung in Form eines IKSR-Fachberichts wird alle drei Jahre vorgenommen, erstmals 2024.

Weiterführende Links
IKSR-Fachbericht Nr. 287

https://www.gfa-news.de/webcode.html?wc=20221212_001

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Hochschule Koblenz untersuchte Abwasser in Koblenz und Umgebung auf Rückstände von Kokain-Konsum

Christiane Gandner M.A. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hochschule Koblenz – University of Applied Sciences
Das Institut für sozialwissenschaftliche Forschung und Weiterbildung (IFW) des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz hat gemeinsam mit den Klärwerken Koblenz und Neuwied I sowie in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde ein kriminologisches Forschungsprojekt „Drogen in Koblenz und Umgebung – Abwasseranalyse auf Rückstände von Kokain-Konsum“ durchgeführt. Die Ergebnisse lassen Rückschlüsse auf die Menge und Qualität des konsumierten Kokains sowie auf die weiteren Umstände des Konsums zu.

Das Forschungsteam entnahm die Proben während einer Trocken-Wetter-Periode vom 8. bis 14. März 2022. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde untersuchte die Abwässer auf Kokain, Bezoylecgonin (BE), einem Humanmetabolit des Kokains, Cocaethylen und Levamisol. Die Analyse erfolgte anhand der Standards des European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA, Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht), welche seit einigen Jahren in vielen Städten Europas Abwasseruntersuchungen auf Drogenrückstände durchführen lässt.

Auf der Grundlage der Messergebnisse führte das Forschungsteam eine kriminologische Auswertung durch. Nach dem Kokaingenuss scheidet der menschliche Körper im Urin das Abbauprodukt Benzoylecgonin aus. Im Untersuchungszeitraum wurde für den Raum Koblenz/Neuwied eine durchschnittliche Benzoylecgonin-Tagesfracht von etwa 276 Gramm/Tag/1000 Einwohner detektiert. Daraus errechnet sich unter Berücksichtigung von Unsicherheitsfaktoren wie etwa dem Aufkommen von Tagestourismus für den Beprobungszeitraum ein Kokainkonsum zwischen 0,4 und 1,6 Gramm pro Tag auf 1000 Einwohner.

Cocaethylen wird bei gleichzeitigem Konsum von Kokain und Alkohol ausgeschieden. Hierbei zeigte sich, dass die Verhältnisse von Cocaethylen zu Benzoylecgonin am Wochenende höher sind als an Werktagen. Dies lässt sich durch einen verstärkten gemeinsamen Konsum von Kokain und Alkohol am Wochenende erklären.

Bei der Analyse trat auch die zuweilen schlechte Qualität des in Koblenz und Umgebung konsumierten Kokains zu Tage, wie Projektleiter Prof. Dr.jur. Winfried Hetger erklärt: „Das Auffinden von Levamisol als Streckmittel von Kokain in einer Konzentration von durchschnittlich 14 % ist besorgniserregend“. Bei Levamisol handelt es sich um ein Entwurmungsmittel aus der Veterinärmedizin, welches in Deutschland nicht zugelassen ist. Der Konsum von mit Levamisol gestrecktem Kokain bedeutet ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Konsumierenden.

Der Forschungsbericht empfiehlt die Einrichtung eines Drug-Checking-Programms in Deutschland, wie dies beispielsweise schon in der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Frankreich, Belgien, Großbritannien und Luxemburg seit Jahren etabliert ist. Hierbei können Kokainkäufer und -käuferinnen ihre Drogen auf gefährliche Überdosierungen und andere medizinisch bedenkliche Stoffe untersuchen lassen. Des Weiteren befürwortet der Bericht, in der Zukunft erneute Abwasseruntersuchungen zur weiteren Beobachtung des Drogenkonsums durchzuführen. „Auch wäre eine Drogenpräventions- und Aufklärungskampagne über Risiken des Drogenkonsums angezeigt. Hierbei sollten auch die genannten Gesundheitsgefahren deutlich herausgestellt werden“, betont Hetger.

Der Forschungsbericht ist auf der Homepage des Instituts für sozialwissenschaftliche Forschung und Weiterbildung des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz www.hs-koblenz.de/ifw unter dem Menüpunkt „Forschung“ abrufbar.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr.jur. Winfried Hetger
hetger@hs-koblenz.de

https://klaerwerk.info/fachwissen/abwasserreinigung/meldungen-zur-spurenstoff-elimination-ge/(nach oben)


Antibiotikaresistenzen im Abwasser überwachen

Forschende der Eawag empfehlen im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 72 Antimikrobielle Resistenz ein Überwachungssystem für Antibiotikaresistenzen aufzubauen, ähnlich dem Abwassermonitoring für Sars-CoV-2.

Antibiotikaresistenzen gefährden die Gesundheit von Mensch und Tier weltweit. Um griffige Massnahmen gegen antibiotikaresistente Erreger einleiten zu können, ist es wichtig, die aktuelle Situation und die Verbreitungswege in der Umwelt zu kennen. Ein «Hotspot» für Resistenzen sind Kläranlagen. Mit dem Abwasser von Mensch und Tier gelangen antibiotikaresistente Bakterien in die Klärbecken. Wie sie von dort in die Umwelt vordringen, untersuchten Forschende rund um Helmut Bürgmann, Leiter der Eawag-Abteilung Oberflächengewässer, im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 72 Antimikrobielle Resistenz.

Kläranlage klären viel, aber nicht alles
«Kläranlagen entfernen einen Grossteil der Antibiotikaresistenzgene und der antibiotikaresistenten Bakterien aus dem Abwasser», erklärt Helmut Bürgmann. «Trotzdem können wir immer noch erhöhte Werte im gereinigtem Abwasser, das in die Flüsse eingeleitet wird, nachweisen», Stromabwärts nehmen die Konzentrationen zwar durch Verdünnung und andere Prozesse meist schnell ab. «An einzelnen Flussabschnitten weit unterhalb einer Kläranlage fanden wir aber auch wieder deutlich erhöhte Konzentrationen, was auf ein Wachstum von resistenten Bakterien im Fluss hindeutet», ergänzt Helmut Bürgmann.

Eine weitere wichtige Ursache für erhöhte Vorkommen von resistenten Bakterien in Flüssen vermuten die Forschenden in starken Regenfällen, denn die grossen Wassermassen können Kanalisation und Kläranlagen überfordern. Die Auffangbecken laufen dann über. Kurzzeitig können so grosse Mengen an antibiotikaresistenten Bakterien und Antibiotikaresistenzgenen direkt in die Flüsse gespült werden. Die Forschenden der Eawag schlagen daher vor, die Rückhaltekapazität von Kläranlagen oder des gesamten Einzugsgebietes zu erhöhen.

Abwasser als Überwachungssystem?
Die Arbeiten der Forschenden zeigten aber auch, dass das Abwasser viele Informationen über die Resistenzen liefern kann, die im Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlagen kursieren. Gemeinsam mit dem Nationalen Forschungsprogramm NFP 72 empfehlen die Forschenden deswegen, ein Überwachungssystem für Antibiotikaresistenzen in Schweizer Kläranlagen aufzubauen, ähnlich dem Abwassermonitoring für Sars-CoV-2. Weitere Resultate und Empfehlungen des NFP 72 sowie ein Fazit sind im heute publizierten Programmresümee «Die Wirksamkeit von Antibiotika verbessern, Resistenzen eindämmen» zu finden.

https://www.eawag.ch/de/news-agenda/news-plattform/news/antibiotikaresistenzen-im-abwasser-ueberwachen/

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Mikroverunreinigungen entfernen mit granulierter Aktivkohle

Derzeit werden die ersten Schweizer Kläranlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen mit granulierter Aktivkohle (GAK) aufgerüstet, so auch die ARA Muri. Die Eawag hat die Konzeption der Anlage fachlich unterstützt und untersucht ausserdem noch offene Fragen.

Seit Inkrafttreten der revidierten Gewässerschutzverordnung Anfang 2016 muss ein Teil der Schweizer Kläranlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser aufgerüstet werden. Ein mögliches Verfahren dafür ist die Filtration mit granulierter Aktivkohle (GAK), für welches das Wasserforschungsinstitut Eawag zusammen mit dem Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA eine Planungshilfe erstellt hat.

Die Eawag hat ausserdem zusammen mit Partnern die Aufrüstung der ersten Abwasserreinigungsanlagen (ARAs) mit diesem Verfahren fachlich begleitet, so auch bei der ARA Muri. Wie Forschende, Ingenieurinnen und Ingenieure in einem soeben in der Zeitschrift Aqua & Gas erschienenen Artikel erläutern, konnten sie während einer einjährigen Pilotphase zeigen, dass das GAK-Verfahren sowie die zwei getesteten Aktivkohlen für das Abwasser in Muri gut geeignet sind und die vorgegebene Reinigungsleistung erfüllen.

Sie untersuchten ausserdem, wie die vier in der ARA Muri geplanten GAK-Filterzellen gesteuert werden müssen, um sie möglichst lang und damit kostensparend nutzen zu können. Dafür spielten sie mit Hilfe eines Simulationsprogrammes den Betrieb für die nächsten 20 Jahre durch. Als am effektivsten erwies sich dabei eine Parallelschaltung der Filter.

Regen verschlechtert die Reinigung
Während der Simulation zeigte sich aber auch, dass bei Regenereignissen – im Versuch simuliert durch die Verdünnung des Abwassers mit Trinkwasser – die Reinigungsleistung der Filter geringer ist als bei trockenem Wetter. Die Forschenden vermuten, dass bei einem durch Regen stark verdünnten Abwasser möglicherweise eine Desorption einzelner Substanzen aus der bereits mit Schadstoffen hoch beladenen Aktivkohle stattfinden könnte. Ob diese Vermutung stimmt, wird derzeit in der Versuchshalle der Eawag untersucht.

In rund einem Jahr soll die zusätzliche Reinigungsstufe in Muri in Betrieb genommen werden. Zusammen mit weiteren Kläranlagen mit GAK-Filtration wird sie dann praktische Erfahrungen zu diesem Verfahren liefern. Damit kann die Planungshilfe von Eawag und VSA weiter konkretisiert und optimiert werden. 

Aqua & Gas-Artikel
Kessler, M.; Löwenberg, J.; Böhler, M.; Strebel, P. (2022) Neue Reinigungsstufe für die ARA Muri, Aqua & Gas, 102(12), 74-79, Institutional Repository

https://www.eawag.ch/de/news-agenda/news-plattform/news/mikroverunreinigungen-entfernen-mit-granulierter-aktivkohle/

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Medikamentenspuren wirksam aus Abwasser entfernen

Wir entwickeln für pharmazeutische Unternehmen nachhaltige und effiziente Lösungen zur Abwasserbehandlung.

Die Verfahren zur Entfernung von Medikamentenrückständen aus Abwasser lassen sich flexibel anpassen, wenn sich Abwasserbestandteile ändern und haben einen möglichst geringen CO2-Footprint.

Neue Medikamente, neue Anwendungen: Abwässer aus der Pharmaindustrie zu behandeln, wird immer anspruchsvoller. Wir bieten neben der sorgfältigen Analytik eine Reihe von Verfahren an, um bedenkliche Inhaltsstoffe, wie beispielsweise Antibiotika oder Hormone, zuverlässig aus dem Abwasser zu entfernen.

Die Medikamentenwirkstoffe, API (active pharmaceutical ingredients), sind in der Regel schwer biologisch abbaubar. Ohne Vorbehandlung dürfen die Abwässer deswegen nicht in Kläranlagen eingeleitet werden.

Um Abwasser aus der pharmazeutischen Produktion vorzubehandeln, kommen unterschiedliche Verfahren, auch in Kombination, in Betracht. Eine Verbrennung dieser Abwässer verursacht einen hohen Energieaufwand und CO2-Ausstoß. Hinzu kommen LKW-Transporte, die den CO2-Footprint zusätzlich vergrößern. Auch physikalische Verfahren sind teuer. Rückstände im Abwasser werden mittels Membrantechnik herausgefiltert oder von Aktivkohle absorbiert. Anschließend müssen die Reststoffe entsorgt werden. Je nach Art des Abwassers können sich diese Verfahren dennoch eignen, wenn man sie mit anderen Technologien kombiniert.

Gängiger sind heute AOP-Verfahren. Also erweiterte Oxidationsprozesse (Advanced Oxidation Processes), bei denen API oder andere schwer abbaubare Stoffe in kleinere organische Bruchstücke zerlegt werden, so dass das Abwasser anschließend biologisch weiterbehandelt werden kann. Die Auswahl des passenden AOP-Verfahrens hängt von der Art des Abwassers und seinen Bestandteilen ab. In eigenen Laboren und Pilotanlagen testen wir die unterschiedlichen Verfahren für verschiedene Pharmaka und entwickelt für jede Anwendung das individuelle Behandlungsverfahren.

Ein Beispiel dafür ist das Tensid Octoxinol 9 – denn es ist als Lösung in vielen Corona-Schnelltests enthalten und damit ein Beispiel für einen Stoff, der innerhalb kurzer Zeit eine komplett neue Herausforderung an die Abwasserbehandlung stellt. Octixonol 9 darf aufgrund seiner Toxizität auch in geringen Mengen nicht ins Abwasser gelangen. Produzenten sind gefordert, hier ganz neue Lösungen zu entwickeln. EnviroChemie hat für einen Hersteller ein maßgeschneidertes Behandlungsverfahren entwickelt. Dafür wurden in den eigenen Laboren die optimalen Parameter für die Behandlung ermittelt und anschließend getestet. Begleitende Analysen externer Speziallabore haben die Abbauergebnisse bestätigt.

https://www.envirochemie.com/de/news-events/news/medikamentenspuren-wirksam-aus-abwasser-entfernen/

https://klaerwerk.info/fachwissen/abwasserreinigung/meldungen-zur-spurenstoff-elimination-ge/(nach oben)

Informationen aus Brandenburg 2022

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Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser aus Brandenburg gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#brand

2022
Erneuerung der maschinellen Schlammentwässerungsanlagen zur Senkung von CO2-Emissionen
Berlin und Brandenburg vereinbaren gemeinsame Strategie zur Verbesserung des Gewässerschutzes
Ministerium – 22.000 Maßnahmen für guten Gewässerzustand notwendig
Linke fordern Runden Tisch zu Tesla und Wasser
Brandenburg stellt Gesamtkonzept Wasser im Rahmen der Klimaanpassung vor
Grüne in Brandenburg fordern forcierte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Brandenburgs Landesregierung hält Wasserförderung rund um Tesla für sicher
Kabinettsbeschluss zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise
2021
Nitrat, Phosphor, Quecksilber in Flüssen und Seen Brandenburg verfehlt EU-Gewässerschutzziele für 2027 weitgehend
Brandenburg aktualisierte Arbeitshilfe „Hochwasser­schutz und Bauplanungsrecht“ veröffentlicht
2019
Schadstoff-Grenzwerte in einigen Kläranlagen überschritten  
Novellierung der Brandenburger Düngeverordnung  
Für Investitionen im Rahmen der ELER-Förderung zukünftig auch Kosten für Vergabe förderfähig  
2018
Brandenburg: Initiativkreis Siedlungswasserwirtschaft übergibt Verbändeerklärung  
Novellierung des Brandenburgischen Wasserrechts  
2017
Brandenburg unterstützt Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien  
Brandenburg hat Vorsitz der Umweltministerkonferenz übernommen 
2016
Brandenburgs Regierung billigt Novelle des Landeswassergesetzes 
2015
Leitbild zur Siedlungswasserwirtschaft beschlossen 
2014
Brandenburg beschließt technische Regeln zur Selbstüberwachung  
Brandenburg lobt guten Stand der Abwasserbehandlung
2012
Brandenburg setzt weiter auf dezentrale Konzepte  
Neues Brandenburgisches Wassergesetz 
Brandenburgisches Wassergesetz geändert 
2011
Modernes Wasserrecht auf den Weg  
Brandenburgisches Wasserrecht wird novelliert  
Brandenburg prüft Wassernutzungsentgelt 
Maßnahmen gegen gefährliche Rückstände im Abwasser gefordert 
Fragen über Fragen 
Fortführung des Schuldenmanagements Abwasser
Brandenburg legt Gesetzentwurf für Altanschließerproblematik vor 
Brandenburg: Dezentrale Lösungen als Alternative 
Dezentrale Lösungen können Alternative sein
Der „vergoldete Tropfen“ und: „Gefühlt hatte ich nie den Eindruck, dass wir besonders teuer sind“ 
Abwasserkrieg in Rauen 
Gerechte Lösung gesucht
Kein Kompromiss Sachen Zwangsanschluss
Landtag stimmt dem neuen brandenburgischen Wassergesetz (BgWG) zu 
Deichübergabe
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird neu geregelt 
Historischer Moment: Elbanrainer unterzeichnen Vertrag zur Öffnung der Havelpolder im Hochwasserfall 
EU-Wasserrahmenrichtlinie: Vorsorgeprogramm für die Einzugsgebiete von Elbe und Oder 
3.300 Tonnen Krankenhausabfälle in Tongrube Trottheide gekippt 
Lunower Deichstück fertig
Schulze übergibt erneuertes Wehr in Gülpe
BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg gegründet
Technische Denkmäler erhalten
Das Naturschutzgroßprojekt „Uckermärkische Seen“ wird fortgeführt
Brandenburg novelliert Wasserrecht
Brandenburg eröffnet neue Polder auf der Insel Küstrin
Auswirkungen der Demographie auf die Infrastruktur
Badegewässerkarte für Brandenburg
Brandenburg unterstützt Mit 141 Millionen Euro Abwasserverbände

Stillgelegtes Klärwerk wird zurückgebaut – Feuchtbiotop entsteht: Minister Vogel übergibt Fördermittel an Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf

Amt Döbern-Land – Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel übergab heute im Vorfeld der Kabinett-vor-Ort-Sitzung im Landkreis Spree-Neiße einen Fördermittelbescheid über rund 480.000 Euro aus der LEADER-Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung an die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf. Damit unterstützt das Ministerium die Gemeinde mit EU-Mitteln beim Rückbau der alten Kläranlage am Groß Schacksdorfer Wald, bei der Renaturierung einer artenreichen Feuchtblumenwiese und beim Anlegen eines Umwelt- und Naturlehrpfads. Das Vorhaben der Gemeinde hat einen Gesamtumfang von rund 650.000 Euro.

Die rund 800 Quadratmeter umfassende Kläranlage Groß Schacksdorf-Simmersdorf wurde Mitte der 1950-er Jahre in Betrieb genommen. 2020 wurde sie durch ein modernes, an den aktuellen Stand der Technik angepasstes Klärwerk ersetzt und außer Betrieb genommen. Seit der Nutzungsüberlassung durch den Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband ist die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf nicht mehr nur Eigentümerin des Grundstücks, sondern besitzt auch die ehemalige Kläranlage. Das Gelände eignet sich für eine ökologische, pädagogische und touristische Nachnutzung, wird aber derzeit zu einem großen Teil von versiegelten Flächen und der Altanlage ausgefüllt.

„Ich freue mich“, so der für die ländliche Entwicklung zuständige Minister Axel Vogel, bei der heutigen Übergabe in Groß Schacksdorf „mit Geld aus dem LEADER-Programm sowohl den Rückbau einer Industriebrache zu ermöglichen und das Gelände zu renaturieren als auch mit dem Aufbau eines Infopavillons und Naturlehrpfades Umweltbildungsangebote zu ermöglichen. Damit wird eine großflächige Brache einer neuen, umweltfreundlichen und nachhaltigen Nutzung zugeführt. Davon profitieren Artenschutz und Naherholungsuchende gleichermaßen.“

Die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf beabsichtigt, das stillgelegte Klärwerk zurückzubauen, die überbaute Fläche zu entsiegeln und somit Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Raum für Naherholung und Umweltbildung für Menschen zu schaffen. Auf diese Weise entsteht ein Feuchtbiotop für Amphibien, Insekten und Blühpflanzen. Ein Informationspavillon und ein 2,5 Kilometer langer Naturlehrpfad untersetzen das Naturerleben mit entsprechenden Informationen. An mehreren Punkten des Lehrpfades werden Elemente eingebaut, um für Kinder die Natur spielerisch erlebbar zu machen. Vorgesehen ist auch, dass der Naturschutzbund (NABU) das Areal in seine Bildungsangebote einbezieht.

Darüber hinaus erfolgt im Rahmen des Projekts der Ausbau des Zufahrtsweges und die Schaffung von zwei Stellflächen für barrierefreies Parken.

Das Vorhaben dient der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~28-03-2023-stillgelegtes-klaerwerk-wird-zurueckgebaut

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Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz im Oderbruch bleiben gewährleistet

Potsdam – Vor dem Hintergrund einer Richtlinie für die Unterhaltung von Fließgewässern in Brandenburg und eines Erlasses des Umweltministeriums werden im Oderbruch Auswirkungen auf den Hochwasserschutz befürchtet. Das Umweltressort stellt klar, dass der Erlass zu keiner Verschlechterung der Hochwasserschutzanlagen im Oderbruch und die Richtlinie zu keiner Reduzierung der Gewässerunterhaltung führt. Das Landesamt für Umwelt stimmt sich bei der Erarbeitung des Unterhaltungsrahmens mit dem Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GEDO) ab.

Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz sind zwei verschiedene Aspekte der Wasserwirtschaft. Diese Aspekte überschneiden sich, sie werden aber an unterschiedlichen Stellen geregelt. Zur Gewässerunterhaltung zählen beispielsweise Vorgaben zur Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind beispielsweise die Errichtung und Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen, aber im Einzelfall auch der Ausbau der Gewässer zur Umsetzung des Risikomanagementplanes

Die oben genannte Richtlinie regelt die Gewässerunterhaltung. Aus diesem Grund macht die Richtlinie auch keine Vorgaben für den Hochwasserschutz. Die Richtlinie führt nicht zu einer Reduzierung der Gewässerunterhaltung und auch nicht zu einer Reduzierung des Hochwasserschutzes. Jährlich investiert das Land mehr als 2 Millionen Euro in die Unterhaltung der Gewässer- und Hochwasserschutzanlagen im Oderbruch

Ein Unterhaltungsrahmenplan ist in Vorbereitung. Der GEDO wird in diese Planung einbezogen. Das Landesamt für Umwelt wird darüber hinaus das Gespräch mit dem GEDO suchen, um eventuelle Missverständnisse aufzuklären.

Das Oderbruch ist durch die in den vergangenen Jahren modernisierten Deichanlagen entlang der Oder einer der am besten vor Hochwasser geschützten Bereiche in Brandenburg. Die Deiche sind für ein Hochwasser bemessen, das statistisch alle 200 Jahre vorkommt. In keiner anderen Region des Landes wurde in den vergangenen Jahren so viel und so vorrangig Geld für Maßnahmen zur Verbesserung des Wassermanagements eingesetzt.

Das Land Brandenburg hatte in den letzten Jahren das Investitionsprogramm „Sonderprogramm zur Verbesserung der Vorflutverhältnisse im Oderbruch“ für die Gewässer in Zuständigkeit des Landes aufgelegt. Das Programm umfasst an fast 50 Gewässer-Kilometern unter anderem Profilanpassungen, Böschungsbefestigungen und die Beseitigung von Abflusshindernisse. Die Maßnahmen an etwa 42 Gewässer-Kilometern sind abgeschlossen. Derzeit befinden sich Vorhaben am Letschiner Hauptgraben mit Kosten in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro und am Quappendorfer Kanal mit Kosten in Höhe von 3,9 Millionen Euro in der Umsetzung. Mit diesen Maßnahmen wird die Kapazität der Hauptvorfluter für das Abführen hoher Abflüsse verbessert und damit bei hohen Wasserständen eine Minimierung der Ausuferungsgefahr auf angrenzende Landwirtschaftsflächen sowie Infrastruktur und Siedlungsbereiche mit Wirkung für nahezu das gesamte Oderbruch erreicht. Seit Anbeginn sind etwa 25,8 Millionen Euro investiert worden.

Der Erlass von differenzierten Hochwasserschutzzielen hat für die Hochwasserschutzanlagen an der Oder keine Folgen. Grenzgewässer, für die Hochwasserschutzziele mit anderen Ländern abgestimmt wurden, sind explizit von den Festlegungen ausgenommen. Grundsätzlich hat die Festlegung der Schutzziele im Erlass keinen Einfluss auf solche bestehenden Hochwasserschutzanlagen, deren Schutzniveau höher ist als das angegebene Schutzziel. Ein Rückbau vorhandener Hochwasserschutzanlagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen und nur nach entsprechender Genehmigung in wasserrechtlichen Planfeststellungs- beziehungsweise Plangenehmigungsverfahren möglich. Auch auf die Anforderungen an die Unterhaltung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen hat die Festlegung differenzierter Hochwasserschutzziele keine Auswirkungen. Im Erlass geht es darum, die Bereiche mit hohem Schadenspotenzial zu schützen. Es geht nicht darum, den Schutz eines Bereichs mit geringem Schadenspotenzial zu reduzieren.

Weiterführende Informationen
Gewässerunterhaltungsrichtlinie
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~24-11-2022-gewaesserunterhaltung-und-hochwasserschutz-im-oderbruch#

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Erneuerung der maschinellen Schlammentwässerungsanlagen zur Senkung von CO2-Emissionen

Jährlich fallen auf der Kläranlage Briest viele Tonnen Klärschlamm an. Dieser entsteht als Abfallprodukt der biologischen Abwasserreinigung und ist eine Mischung aus Wasser und Feststoffen. Klärschlamm wurde früher häufig als Dünger auf Äckern aufgebracht, wird heute jedoch zunehmend verbrannt. Die Kapazitäten der thermischen Verwertungsanlagen sind jedoch begrenzt, so dass teilweise weite Transportwege in Kauf genommen werden müssen. Deshalb zählt jede Tonne, die eingespart werden kann. Zu diesem Zweck kommen die neuen Dekanteranlagen zum Einsatz: zwei große Zentrifugen schleudern den Schlamm mit 3.500 Umdrehungen pro Minute. Auf diese Weise wird mithilfe eines polymeren Flockungsmittels der Wassergehalt des Schlamms von 97 auf bis zu 75 Prozent reduziert. Der Klärschlamm wird also effektiv entwässert, wodurch sich die vorhandene Schlammmenge reduziert. Hierdurch sinken die Entsorgungskosten sowie der Kohlendioxidausstoß im Vergleich zur alten Maschinentechnik aus dem Jahr 1997 um mehr als 10 %.

Diese Maßnahme wird unterstützt aus Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Brandenburg.

https://www.brawag.de/Aktuelles/Baumassnahmen

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Berlin und Brandenburg vereinbaren gemeinsame Strategie zur Verbesserung des Gewässerschutzes

Gemeinsame Pressemitteilung des MLUK und SenUMVK
Potsdam/Berlin – Zur Verbesserung der Gewässerqualität in Berlin und Brandenburg haben die beiden Länder eine gemeinsame Strategie vereinbart. Hierbei sollen insbesondere die Gewässerbelastungen durch sogenannte Spurenstoffe deutlich vermindert werden.

Als Spurenstoffe werden vom Menschen erzeugte Stoffe bezeichnet, die in sehr geringen Konzentrationen in den Gewässern nachgewiesen werden. Dazu zählen zum Beispiel Arzneimittel, Röntgenkontrastmittel, Haushalts- und Industriechemikalien, Biozide oder Korrosions- und Flammschutzmittel. Spurenstoffe gelangen auf verschiedenen Wegen in die Gewässer und können bereits in niedrigen Konzentrationen schädliche Wirkungen auf Organismen wie Fische, Muscheln und Schnecken haben. In der Metropolregion Berlin-Brandenburg sind die Einleitungen der Kläranlagen eine maßgebliche Ursache. Ziel der Strategie ist es daher, die Reinigungstechnik in den Klärwerken aufzurüsten, um damit die Spurenstoffe in den Gewässern deutlich zu reduzieren.

Mit der Strategie soll ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Gewässer- und Ressourcenschutzes sowie zur Anpassung an den Klimawandel und die wachsende Bevölkerung in der Metropolregion geleistet werden. Da Berlin sein Trinkwasser größtenteils über Uferfiltration, also indirekt aus den Flüssen und Seen gewinnt, ist die Berliner Trinkwasserversorgung besonders von der Wasserqualität der Gewässer abhängig. Auch die Wasserwerke im Raum Potsdam gewinnen ihr Trinkwasser anteilig über die Uferfiltration. Mit sinkenden Zuflüssen über Spree und Havel werden die ohnehin teils hohen Anteile an gereinigtem Abwasser in den Gewässern des Ballungsraums weiter zunehmen. In langandauernden Trockenphasen, wie zuletzt in den Jahren 2018 – 2020, verstärkt sich so die Kreislaufnutzung, in der die gereinigten Abwässer aus den Kläranlagen zugleich eine wichtige Wasserressource via Uferfiltrat bilden.

Die gemeinsame Strategie unterteilt sich in zwei Phasen. Die erste Phase bezieht sich räumlich auf Berlin und die unmittelbar angrenzenden Gewässereinzugsgebiete im Berliner Umland. In diesem Gebiet befinden sich die Kläranlagen der Berliner Wasserbetriebe, der Stadt Potsdam, das von den Berliner Wasserbetrieben betriebene Klärwerk Wansdorf sowie die Wasserversorgungsinfrastrukturen von Berlin und Potsdam. Für diesen engeren Verflechtungsraum der Metropolregion wurde das Ziel vereinbart, zunächst alle Großklärwerke der Berliner Wasserbetriebe sukzessive mit einer weiteren Reinigungsstufe zur Entfernung von Spurenstoffen aufzurüsten.

Als erste vorgezogene Maßnahme wird bereits bis 2023 auf dem Klärwerk Schönerlinde eine Spurenstoffeliminationsanlage zum Schutz der Gewässer und des Wasserwerks Tegel errichtet.

Phase zwei erweitert den Betrachtungsraum, indem ab dem Jahr 2022 in ausgewählten brandenburgischen Gewässern die Belastungssituation durch Spurenstoffe umfassend untersucht wird. Darauf aufbauend ist zu entscheiden, ob und in welchem Umfang auch Maßnahmen auf weiteren Klärwerken in Brandenburg erforderlich sind.

Die gemeinsame „Strategie zum Umgang mit anthropogenen Spurenstoffen aus Kläranlagen“ ist ein wichtiger Baustein im Rahmen des Berliner Masterplans Wasser sowie des Brandenburger Gesamtkonzepts zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~20-06-2022-spurenstoff-strategie

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Ministerium – 22.000 Maßnahmen für guten Gewässerzustand notwendig

An Brandenburger Gewässern sind aus Sicht des Umweltministeriums 22.000 Maßnahmen nötig, damit sie wieder in einen guten Zustand gebracht werden. Das berichtete die Abteilungsleiterin im Umweltministerium, Anke Herrmann, im Umweltausschuss des Landtags bei Vorstellung des Gesamtkonzeptes zu den Dingen, die im Wasserbereich wegen des Klimawandels nötig sind. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, bis 2027 alle Gewässer und das Grundwasser in einen guten ökologischen Zusta

https://www.bz-berlin.de/brandenburg/ministerium-22-000-massnahmen-fuer-guten-gewaesserzustand-notwendig

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Linke fordern Runden Tisch zu Tesla und Wasser

Angesichts des drohenden Wassermangels für die Fabrik von US-Elektroautobauer Tesla nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) fordert die Linksfraktion im Brandenburger Landtag eine Runden Tisch.

Mit dabei sein müssten das Umweltministerium, der zuständige Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE), Betroffene und Interessenvertreter in der Region, sagte der umweltpolitische Sprecher der Linke-Fraktion, Thomas Domres.

Nur so könnten die notwendigen Maßnahmen herausgearbeitet werden für eine sichere Wasserversorgung für die Menschen …mehr:

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

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Brandenburg stellt Gesamtkonzept Wasser im Rahmen der Klimaanpassung vor

Das Umwelt- und Klimaschutzministerium Brandenburg wird das Starkregenmanagement der Kommunen künftig mit rund 20 Millionen Euro aus EU-Mitteln fördern. Die Maßnahme ist Bestandteil eines Gesamtkonzepts für das Politikfeld Wasser, das Umweltminister Axel Vogel (Grüne) für das federführende Umwelt- und Klimaschutzministerium im Kabinett des Bundeslandes vorgestellt hat.

Das nun vorliegende Gesamtkonzept bündle in acht Modulen …mehr:

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https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/brandenburg-stellt-gesamtkonzept-wasser-im-rahmen-der-klimaanpassung-vor.html

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Grüne in Brandenburg fordern forcierte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie muss unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, aber auch im Hinblick auf den Schutz der Wasserressourcen und der Biodiversität forciert werden. Das hat die umweltpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion in Brandenburg, Isabell Hiekel, vor dem Hintergrund der am 22. Dezember 2021 in Kraft getretenen überarbeiteten Pläne und Maßnahmenprogramme nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Landtags-Umweltausschus gefordert.

Von der neuen Bundesregierung sei deutlich mehr Engagement beim Gewässerschutz zu erwarten, als es ihre Vorgängerin gezeigt habe. „Dadurch werden absehbar auch die Bundesländer in ihren Anstrengungen, die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten, Rückenwind bekommen“, sagte Hiekel. Das Ziel, bis zum Jahr 2027 den guten Zustand…mehr:

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https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/gruene-in-brandenburg-fordern-forcierte-umsetzung-der-wasserrahmenrichtlinie.html

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Brandenburgs Landesregierung hält Wasserförderung rund um Tesla für sicher

Die Brandenburger Regierung sieht das Trinkwasser in der Region um die Tesla-Fabrik in Grünheide anders als der zuständige Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) nicht in Gefahr. Dabei geht es um die Frage, wie eine Klage von Umweltverbänden gegen das Landesamt für Umwelt ausgeht, die sich um die Wasserförderung aus einem Wasserwerk dreht, von der auch Tesla betroffen ist.

„Die Landesregierung sieht die Trinkwasserversorgung von 170.000 Menschen im Einzugsgebiet des WSE und der Wasserversorgung von Tesla als nicht gefährdet an“, sagte Umweltminister Axel Vogel (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Potsdam.

Die Grüne Liga und der NABU Brandenburg haben wegen der Bewilligung für eine höhere Wasserentnahme in dem Wasserwerk Eggersdorf von 2020 gegen das Landesamt für Umwelt geklagt (EUWID 3.2022). Aus ihrer Sicht fehlen unter anderem umweltrechtliche Prüfungen. Der WSE hatte davor gewarnt, dass dem Verband rund vier Millionen Kubikmeter Grundwasser für die Entnahme fehlten, wenn die Wassergenehmigung für das Werk in Eggersdorf durch das Handeln der Landesbehörde infrage stehe.

Damit werde die öffentliche Trinkwasserversorgung für 170.000 Menschen im Verbandsgebiet gefährdet. Der Linken-Abgeordneten Sebastian Walter hatte die Landesregierung gefragt, welche Erkenntnisse sie zur Trinkwasserversorgung von 170.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger im Einzugsgebiet des WSE und damit auch von Tesla habe, wenn die Umweltverbände mit ihrer Klage erfolgreich sein sollte.

Grüne Liga: Schwerpunkt der Klage Erhöhung der Wassermenge nach der öffentlichen Auslegung der Pläne

Die Klage der Umweltverbände richte sich gegen die Erhöhung der genehmigten Wasserentnahmemengen am Wasserwerk Eggersdorf in Höhe von 1,2 Millionen Kubikmeter im Jahr, nicht gegen den ursprünglichen Bescheid …

Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/brandenburgs-landesregierung-haelt-wasserfoerderung-rund-um-tesla-fuer-sicher.html

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Kabinettsbeschluss zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise

Für einen konsequenten Klimaschutz hat die Brandenburger Landesregierung Mit­te November 2021 die Erarbeitung des Klimaplans mit einer sektorenübergrei­fenden und verbindlichen Klimastrategie bekräftigt und zugleich eine Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klima­wandels beschlossen. Mit der Erarbei­tung des Klimaplans für Brandenburg hatte die Regierung bereits 2020 begon­nen. Nun wurden wichtige Festlegungen für die Sektoren und Handlungsfelder des Klimaplans vorgenommen. So arbei­tet die Landesregierung daran, Branden­burg bis spätestens 2045 klimaneutral zu machen. Darüber hinaus hat das Kabinett jetzt die Erarbeitung einer Klimaanpassungs­strategie an die Folgen des Klimawandels unter Federführung des Klimaschutzmi­nisteriums beschlossen. Die Strategie wird 14 Handlungsfelder aus sechs Res­sorts umfassen, darunter die kommunale Daseinsvorsorge. Damit deckt sie mehr als die bereits im Koalitionsvertrag festgeleg­ten Handlungsfelder, wie Landschaftswas­serhaushalt sowie Land-und Forstwirt­schaft, ab. Das „Gesamtkonzept zur An­passung an den Klimawandel im Politik­feld Wasser“ wird dabei einen wichtigen Baustein für die Weiterentwicklung des Handlungsfeldes Wasser im Rahmen der ressortübergreifenden Strategieentwick­lung darstellen, so das Landesumweltmi­nisterium in einer Pressemitteilung.

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Brandenburg: Nitrat, Phosphor, Quecksilber in Flüssen und Seen Brandenburg verfehlt EU-Gewässerschutzziele für 2027 weitgehend

Die im Jahr 2000 festgelegten Kriterien für Flüsse und Seen hält Brandenburg oft nicht ein. Das liegt vor allem an Landwirtschaft, Kläranlagen und Industrie. Mehr:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nitrat-phosphor-quecksilber-in-fluessen-und-seen-brandenburg-verfehlt-eu-gewaesserschutzziele-fuer-2027-weitgehend/27108678.html

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Brandenburg aktualisierte Arbeitshilfe „Hochwasser­schutz und Bauplanungsrecht“ veröffentlicht

Das Umweltministerium Brandenburg hat die Arbeitshilfe „Hochwasserschutz und Bauplanungsrecht“ aktualisiert. Das Papier richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden und Bauaufsichtsbehör­den und erläutert Anforderungen des Hochwasserschutzes, die bei der Bauleit­planung und auch bei einzelnen Bauvor­haben zu beachten sind. Die Arbeitshilfe ersetzt die gleichnamige Version vom November 2009. Die durch die Rechtsan­wältepartnerschaft Götze & Müller-Wie­senhaken erstellte Arbeitsgrundlage wur­de unterstützt durch die Arbeitsgruppe „Vollzug in Überschwemmungsgebie­ten“, der neben dem Umwelt-und dem Infrastrukturministerium auch ausge­wählte untere Wasserbehörden und das Landesumweltamt angehören.

Die Arbeitshilfe steht im Internet zum Download bereit:
https://mluk.brandenburg.de/info/ueberschwemmungsgebiete

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Schadstoff-Grenzwerte in einigen Kläranlagen überschritten

Bei Wasserproben in 15 Brandenburger Kläranlagen sind zwischen 2015 und 2018 teilweise Überschreitungen von Schadstoff-Grenzwerten festgestellt worden. Die bei 574 Proben ermittelten Befunde für anorganischen Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor befänden sich aber „im Bereich der Geringfügigkeit“, teilte das Umweltministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der SPD-Landtagsfraktion mit.
86 Messungen hatten einen zu hohen Wert für anorganischen Gesamtstickstoff ergeben. Diese Messgröße fasst verschiedene Stickstoffformen zusammen. In 21 Fällen war die Phosphorbelastung…mehr:

https://www.t-online.de/nachrichten/id_86257236/schadstoff-grenzwerte-in-einigen-klaeranlagen-ueberschritten.html

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Novellierung der Brandenburger Düngeverordnung

In Brandenburg gelten schärfere Regeln für das Düngen in der Landwirtschaft. Das Kabinett beschloss am 30. Juli 2019 die neue Brandenburger Düngeverordnung, die sofort in Kraft getreten ist. Seit Inkrafttreten der Bundes-Düngeverordnung im Juni 2017 können die Länder per eigener Rechtsverordnung Gebiete ausweisen, in denen das Grundwasser besonders mit Nitrat belastet ist. Für diese sogenannten Roten Gebiete müssen mindestens drei Anforderungen für das Düngen vorgeschrieben werden. Mit Inkrafttreten der Landesverordnung sind auf den ausgewiesenen Flächen folgende Vorschriften einzuhalten: verpflichtende Untersuchungen des Wirtschaftsdüngers vor Ausbringung, verpflichtende Überprüfung des Stickstoffgehalts im Boden im Frühjahr (sogenannte Nmin-Untersuchung), vom 15. Oktober bis 31. Januar kein Einsatz von Düngemitteln mit einem wesentlichen Stickstoffgehalt auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland, auf dem die Aussaat bis 15. Mai erfolgte. In Brandenburg umfassten die Roten Gebiete 2,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Im Land ist die Nitrat- Belastung von Gewässern geringer als im Bundesdurchschnitt. Das belegt der Nitrat- Bericht der Bundesregierung. Hauptgrund für die im Ländervergleich günstige Situation ist der für ein Flächenland vergleichsweise geringe Tierbestand.

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Brandenburg: für Investitionen im Rahmen der ELER-Förderung zukünftig auch Kosten für Vergabe förderfähig

Für Investitionsvorhaben, die über den EU-Agrarfonds ELER gefördert werden, können auch finanzielle Unterstützungen für die Durchführung von Vergabeverfahren beantragt werden. Dies regelt ein Erlass der für Brandenburg und Berlin zuständigen ELER-Verwaltungsbehörde, die unter dem Dach des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums arbeitet. Von der neuen Regelung betroffen sind unter anderem die Förderrichtlinien „Verbesserung Hochwasserschutz“ und „Landschaftswasserhaushalt/Gewässersanierung“. Hier wird unter dem jeweiligen Richtlinienpunkt: „Art und Umfang, Höhe der Zuwendung“ bei der Bemessung folgende Ergänzung aufgenommen: „Für investive Vorhaben sind Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren zuschussfähig.“
Die entstandenen Kosten für das durchgeführte Vergabeverfahren können im Rahmen des Antragsverfahrens im Kostenplan beantragt werden. Diese sind zu den Bedingungen des Fördersatzes der jeweils geltenden Richtlinie förderfähig. Der Erlass gilt nicht rückwirkend.

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Brandenburg: Initiativkreis Siedlungswasserwirtschaft übergibt Verbändeerklärung

Zehn Verbandsvertreter überreichten im Dezember 2017 in Wildau Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger die Verbändevereinbarung „Initiativkreis Umsetzung Leitbild Siedlungswasserwirtschaft“. Der Initiativkreis will insbesondere konkrete Schritte zur Umsetzung des Leitbildes erarbeiten und kommunizieren, die Kommunikation zwischen der Landesregierung dem Landtag, den Aufgabenträgern und den Kommunen fördern und geeignete Dialogebenen schaffen und die Umsetzung des Leitbildes in die Praxis proaktiv unterstützen. Das Leitbild formuliert Ziele einer nachhaltigen Entwicklung in den Themenfeldern „Organisation“, „Ressourcenmanagement“, „technische Infrastruktur“ und „Finanzierung“ wie auch Maßnahmen oder weiterführende Ansätze, wie sich diese Ziele erreichen lassen. Der Initiativkreis „Umsetzung Leitbild Siedlungswasserwirtschaft“ wird aus zehn Verbänden gebildet, darunter der DWA-Landesverband Nord-Ost.

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Novellierung des Brandenburgischen Wasserrechts

Der Landtag von Brandenburg hat am 15. November 2017 die dritte Novelle des Brandenburgischen Wasserrechts verabschiedet. Für die laufende Legisla­turperiode hatten sich die Regierung tra­genden Parteien darauf verständigt, die Verteilung der Kosten für die Gewässerunterhaltung auf die Grundstückseigen­tümer gerechter zu gestalten, regionale Besonderheiten sowie das Verursacher-und Vorteilsprinzip stärker zu berück­sichtigen. Zudem lag dem Gesetzesver­fahren – gewissermaßen als Roter Faden – der Auftrag zu Grunde, rechtssichere und für die Mehrheit der Brandenburge­rinnen und Brandenburger bezahlbare Regelungen zu treffen.

Bereits der Entwurf der Landesregie­rung vom Juni 2016 enthielt 60 Ände­rungsvorschläge. Der überwiegende Teil ist unverändert in die Beschlussempfeh­lung des Umweltausschusses des Land­tags eingegangen.

Beispiele sind die Neuregelung von Zuständigkeiten und solidarischer Finan­zierung für Unterhaltung und Betrieb von Stauanlagen und Schöpfwerken, die seit 1990 immer wieder zu Auseinander­setzungen geführt haben, die längst überfällige Anpassung der Tarife für Ge­wässerbenutzungen mit Ausnahme der öffentlichen Wasserversorgung, die Mög­lichkeit für Grundstückseigentümer, auf Antrag Mitglied in den Gewässerunter­haltungsverbänden zu werden, Regelun­gen für mehr Transparenz in den Verbän­den und zur Vermeidung von Mehrfach­mitgliedschaften. Der Landtag beauftragt die Landesregierung zusätzlich durch Rechtsverordnungen die Nutzung von Elektromotorbooten auch auf nichtschiff­baren Gewässern in bestimmten Umfang allgemein zu ermöglichen und eine ent­sprechend der Grundstücksnutzung vor­teilsgerechtere Umlage der Gewässerun­terhaltungskosten konkret auszugestal­ten. Diese Differenzierung soll ab 2021 in Kraft treten.

Die neue Wasserrechtsnovelle setzt bei der Schaffung von Gewässerrand­streifen an Fließgewässern weiterhin auf die freiwillige Kooperation mit Landwir­ten beziehungsweise Flächeneigentü­mern. Aus den Möglichkeiten der Agrar­förderung sollen freiwillige Ansätze ge­stärkt werden, um Gewässerrandstreifen zu entwickeln beziehungsweise zu erhal­ten. So wird auf Vorschlag des Umwelt­ausschusses die Anlage von Agrarholz­streifen in Gewässerrandstreifen beson­ders unterstützt. Auch der Tausch von potenziell als Gewässerrandstreifen ge­eigneten Arealen mit anderen Flächen, die zum Beispiel im Eigentum des Landes stehen, kommt in Betracht. Zudem sind fünf Meter breite Gewässerrandstreifen in den Außenbereichen bereits durch Bundesrecht Pflicht.

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Brandenburg unterstützt Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien

Brandenburg wird künftig die Reduzierung von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen auf Deponien unterstützen. Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger hat eine entsprechende Richtlinie unterzeichnet. Demnach können bei der Investitionsbank des Landes (ILB) Zuwendungen für Maßnahmen beantragt werden, die zu weniger Treibhausgasen auf Deponien und zur Vorbereitung von Deponieoberflächen für die Energiegewinnung dienen. Grundlage für die nun verabschiedete Richtlinie ist das Operationelle Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 bis 2020. Das Programm sieht die Förderung von Maßnahmen zur Verringerung von CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft vor. Für die jetzt vom Minister in Kraft gesetzte Richtlinie stehen 20 Millionen Euro aus dem EFRE zur Verfügung. Gefördert werden kann die Neueinrichtung, Nachrüstung oder Ertüchtigung von Anlagen zur Erfassung und Entsorgung von Deponiegas, einschließlich erforderlicher Oberflächenabdichtungssysteme Oberflächenabdichtungssysteme. Förderfähig sind auch die Errichtung von Anlagen zur Methanoxidation sowie Maßnahmen zur Ausgestaltung einer Deponieoberfläche als technische Funktionsschicht für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Zuwendungsempfänger können Kommunen, Zweckverbände oder Unternehmen der öffentlichen Hand sein. Das Umweltministerium führt heute in Potsdam eine Informationsveranstaltung für Fachleute zur neuen Förderrichtlinie durch. Anträge auf Förderung können ab Juli online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

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Brandenburg hat Vorsitz der Umweltministerkonferenz übernommen

Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) hat mit Beginn des Jahres 2017 den Vorsitz der Umweltministerkonferenz (UMK) übernommen. Vogelsänger wird dazu die Chefs der Umweltressorts der Länder und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vom 3. bis 5. Mai nach Bad Saarow und vom 15. bis 17. November 2017 nach Potsdam einladen. Auf der Tagesordnung des Brandenburger UMK-Vorsitzes steht außerdem ein Treffen mit den Vertretern der Umweltverbände und der kommuna len Spitzenverbände am 5. Juli 2017 in Potsdam. Schwerpunkthemen der UMK im laufenden Jahr sollen sein die Energieeinsparung bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens, die Abfallvermeidung und die bessere Abfallverwertung als Basis einer nachhaltigen Abfallpolitik sowie die Umsetzung des Artenschutzes. Den Vorsitz der UMK hatte im Jahr 2016 Berlin. Nach Brandenburg folgt 2018 Bremen.

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Brandenburgs Regierung billigt Novelle des Landeswassergesetzes

Die Landesregierung von Brandenburg hat Ende Juni die Vorlage zur Novellierung des brandenburgischen Wassergesetzes bestätigt. Der von Umweltminister Jörg Vogelsänger eingereichte Entwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften wird nunmehr dem Landtag zur weiteren Befassung und Verabschiedung zugeleitet. Mit der Novellierung des Wassergesetzes sollen vor allem die Verteilung der Kosten der Gewässerunterhaltung gerechter gestaltet sowie regionale Besonderheiten und das Verursacher- und Vorteilsprinzip stärker berücksichtigt werden. Durch den vorgelegten Entwurf wird dies umgesetzt, indem einerseits die Heranziehung von Verursachern zu zurechenbaren Mehrkosten der Unterhaltung Pflicht wird und andererseits bei der Beitragsumlage Waldflächen wegen des geringeren Beitrags an der Verursachung von Unterhaltungskosten entlastet werden. Eine weitergehende Privilegierung von Flächen, wie von Landnutzerverbänden gefordert, ist wegen der bisher nicht flächendeckenden Erfassung von Nutzungen in den Liegenschaftskatastern in Brandenburg nicht rechtssicher möglich. Des Weiteren soll mit der Novelle das Wassernutzungsentgelt für Wasserentnahmen erhöht werden.

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Leitbild zur Siedlungswasserwirtschaft beschlossen

Der vom Brandenburger Umweltministerium initiierte Dialog mit Gemeinden und Aufgabenträgern der Trinkwasser-versorgung und Abwasserbeseitigung in dem Bundesland wurde erfolgreich abgeschlossen. Auf der Abschlusskonferenz am 27 . März 2015 wurde von den Teilnehmern das im breiten Dialog erarbeitete „Leitbild Zukunftsfähige Siedlungs-wasserwirtschaft“ beschlossen.
Der demografische Wandel wird in den nächsten Jahren die kommunale Daseinsvorsorge bei der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung vor neue Herausforderungen stellen. Diesen Anpassungsprozess will das Brandenburger Umweltministerium aktiv begleiten und hat mit Gemeinden und kommunalen Aufgabenträgern in einem ersten Schritt mittelfristig Zielvorstellungen entwickelt.
Das nunmehr vorliegende Leitbild beleuchtet aus dem Blickwinkel der Städte und Gemeinden und ihrer Zweckverbände alle wesentlichen Facetten der Siedlungswasserwirtschaft und gibt klare Handlungsempfehlungen für die Anpassung an die Folgen des demografischen Wandels. In den Themenfeldern „Organisation“, „Finanzierung“, „Technische Infrastruktur“ sowie „Ressourcenschutz“ werden Handlungsziele formuliert und mit konkreten Maßnahmenvorschlägen untersetzt.
Das Umweltministerium wird diese Ergebnisse unter anderem bei der Neu-ausrichtung der Förderpolitik und bei der anstehenden Wasserrechtsnovelle berücksichtigen. Mit gezielter Förderpolitik soll eine punktgenaue Anpassung der vorhandenen Infrastrukturen an die vorhersehbaren

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Brandenburg beschließt technische Regeln zur Selbstüberwachung

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Brandenburg hat als Oberste Wasserbehörde mit Bekanntmachung vom 18. Dezember 2013 (Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 5 vom 5. Februar 2014, S. 183) Technische Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw) veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie hat sich Brandenburg als vorletztes Bundesland dazu entschlossen, eigene Festlegungen für Art, Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Kanalisationen und Abwasserbehandlungsanlagen zu treffen. Die Ermächtigung des Bundes nach § 61 Abs. 3 WHG, eine Rechtsverordnung zu erlassen und dabei für alle Bundesländer Regelungen insbesondere über die Ermittlung der Abwassermenge, die Häufigkeit und die Durchführung von Probenahmen, Messungen und Analysen einschließlich der Qualitätssicherung, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu treffen, wurde bisher nicht umgesetzt. Amtsblatt im Internet:

www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/15/ Amtsblatt%2005_14.pdf  

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Brandenburg lobt guten Stand der Abwasserbehandlung

„Neue Zahlen verdeutlichen den guten Stand bei der Umsetzung rechtlich vorgegebener Anforderungen an Ausstattung und Betrieb von öffentlichen Abwasser- und Klärschlammbehandlungsanlagen“, lobte Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack Anfang April den Stand der Abwasserbeseitigung anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen Lageberichts 2013 „Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg“. Das Land und die Europäische Kommission haben den Aufbau der abwassertechnischen Infrastruktur zwischen 1991 und 2012 finanziell mit rund 1,019 Milliarden Euro gefördert. Nach EU-Recht muss alle zwei Jahre ein Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und die Entsorgung von Klärschlamm vorgelegt werden. Zum Berichtszeitpunkt, 31. Dezember 2011, wurden im Land Brandenburg 246 kommunale Kläranlagen und ein öffentliches Kanalisationsnetz mit einer Länge von über 20 000 Kilometern betrieben. 87 Prozent der brandenburgischen Bevölkerung – dies entspricht etwa rund 2,18 Millionen Einwohnern – sind über eine öffentliche Kanalisation an Brandenburger und Berliner kommunale Kläranlagen angeschlossen. Das von rund zehn Prozent der Bevölkerung anfallende Abwasser wird in abflusslosen Gruben gesammelt und durch wiederkehrende Abfuhr ebenfalls auf öffentlichen Kläranlagen ordnungsgemäß entsorgt. Rund 3 Prozent der Einwohner behandeln das Abwasser in Kleinkläranlagen gen. Insgesamt lassen rund 97 Prozent der Bevölkerung des Landes Brandenburg ihr Abwasser in öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen reinigen. Ende 2011 betrug die Nährstoffreduzierung durch die kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen bezogen auf die Zulauffracht etwa 81,1 Prozent bei Gesamtstickstoff und ca. 91,2 Prozent bei Gesamtphosphor.

Der Lagebericht 2013 ist unter www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/ bb1.c.334394.de abrufbar.

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Brandenburg setzt weiter auf dezentrale Konzepte

Brandenburg setzt bei der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum weiter auch auf dezentrale Konzepte. Dezentrale Lösungen würden nach wie vor dann präferiert, wenn sie ökologisch tragbar und ökonomisch sinnvoll seien, betonte Landesumweltministerin Anita Tack (Linke) bei der Vorlage der Zahlen zu den Abwasserbeseitigungskonzepten der kommunalen Aufgabenträger Ende August 2012. Danach sehen die Konzepte insgesamt eine Anschlussquote an die öffentliche Kanalisation von 87,5 Prozent vor, 2173 Millionen der insgesamt 2485 Millionen Einwohner des Landes sollen an zentrale Anlagen angeschlossen werden. Für 312 000 Einwohner sehen die Abwasserbeseitigungskonzepte dezentrale Lösungen vor. Die Konzepte zeigten, dass in Gemeinden und Ortsteilen mit weniger als 2000 Einwohnern das Abwasser auch zukünftig dauerhaft mithilfe dezentraler Lösungen entsorgt werden könne, so Tack.

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Neues Brandenburgisches Wassergesetz

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für das
Land Brandenburg, Teil I, Nr. 20 vom 24.
April 2012, S. 1-50, wurde die Neufassung
des Brandenburgischen Wassergesetzes
vom 2. März 2012 veröffentlicht.

Download des Gesetzblatts:
www.gfa-news.de
Webcode: 20120514_002

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Brandenburgisches Wassergesetz geändert

Zum Ende des Jahres 2011 wurden das
Brandenburgische Wassergesetz und
weitere wasserrechtliche Vorschriften geändert
(GVBl. Brandenburg I, Nr. 33 vom
19. Dezember 2011, Seite 1-38).
www.gfa-news.de, Webcode
20120120_004

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Modernes Wasserrecht auf den Weg

Potsdam – Mit einem Kabinettsbeschluss ist heute, am Weltwassertag, die Novellierung wasserrechtlicher Vorschriften für das Land Brandenburg auf den Weg gebracht worden. Bei der Gesetzesänderung handelt es sich vorwiegend um die Anpassung von Landesrecht an das geänderte Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie Folgeänderungen in anderen wasserrechtlichen Vorschriften. „Die Bundes- und Landesbestimmungen bilden künftig ein modernes Wasserrecht, welches die nachhaltige, an ökologischen Zielen orientierte Gewässerbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Herausforderungen von klimatischen Veränderungen in den Vordergrund rückt“, sagt Umweltministerin Anita Tack.
Gleichzeitig setzt die Landesregierung mit der Novelle einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, die Erhebung des Wassernutzungsentgeltes für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser in Bezug auf den Bergbau zu prüfen. Im Ergebnis hat sich die Landesregierung auf eine schrittweise Erhöhung des Wassernutzungsentgelts verständigt. Von derzeit 2 Cent pro Kubikmeter für verbrauchtes und genutztes Grundwasser aus der Wasserhaltung ist 2012 eine Steigerung auf 6 Cent pro Kubikmeter und ab 2014 auf 10 Cent vorgesehen. „Die stufenweise Anhebung des Entgeltes ist eine moderate Lösung. Die betroffenen Firmen haben jetzt Klarheit über die künftigen Belastungen und können sich langfristig darauf einstellen“, so Tack. Die zusätzlichen Einnahmen stehen zweckgebunden für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung, beispielsweise für den Betrieb bestimmter Stauanlagen, die der Förderung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushaltes dienen.

Neu sind auch die Bestimmungen zur Umsetzung eines landesweiten Hochwasserrisikomanagements. Bis 2011 ist eine Erstbewertung für das Hochwasserrisiko in Brandenburg vorzulegen. Bis 2013 sind für die Risikogebiete Gefahren- und Risikokarten zu erstellen. Bis 2015 sind für Brandenburg insgesamt neun Risikomanagementpläne aufzustellen. Diese ersetzen dann die bisherigen Hochwasserschutzpläne. „Das Jahr 2010 mit extremen Niederschlägen und daraus resultierenden Hochwassern hat uns die Folgen des Klimawandels vor Augen geführt. Hydrologische Ausnahmesituationen werden zunehmen, wir wollen uns so gut wie möglich darauf einstellen“, so Umweltministerin Tack.

http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.315926.de

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Brandenburgisches Wasserrecht wird novelliert

Mit einem Kabinettsbeschluss wurde am 22. März 2011 die Novellierung wasserrechtlicher Vorschriften für das Land Brandenburg auf den Weg gebracht. Bei der Gesetzesänderung handelt es sich vorwiegend um die Anpassung von Landesrecht an das geänderte Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie Folgeänderungen in anderen wasserrechtlichen Vorschriften. Gleichzeitig setzt die Landesregierung mit der Novelle einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, die Erhebung des Wassernutzungsentgeltes für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser in Bezug auf den Bergbau zu prüfen. Im Ergebnis hat sich die Landesregierung auf eine schrittweise Erhöhung des Wassernutzungsentgelts verständigt. Von derzeit 2 Cent pro Kubikmeter für verbrauchtes und genutztes Grundwasser aus der Wasserhaltung ist 2012 eine Steigerung auf 6 Cent pro Kubikmeter und ab 2014 auf 10 Cent vorgesehen. Die zusätzlichen Einnahmen stehen zweckgebunden für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung, beispielsweise für den Betrieb bestimmter Stauanlagen, die der Förderung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushaltes dienen.
Neu sind auch die Bestimmungen zur Umsetzung eines landesweiten Hochwasserrisikomanagements. Bis 2011 ist eine Erstbewertung für das Hochwasserrisiko in Brandenburg vorzulegen. Bis 2013 sind für die Risikogebiete Gefahren- und Risikokarten zu erstellen. Bis 2015 sind für Brandenburg insgesamt neun Risikomanagementpläne aufzustellen. Diese ersetzen dann die bisherigen Hochwasserschutzpläne.

www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.549559.de

Quelle:DWA

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Brandenburg prüft Wassernutzungsentgelt

Brandenburgs Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) hat am 2. Dezember 2009 anlässlich der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Brandenburger Landtag ihre Handlungsschwerpunkte für die Legislaturperiode vorgestellt. Zum Thema Wasserwirtschaft hieß es dabei, der vorsorgende und investive Hochwasserschutz werde fortgeführt. Die hohe Trinkwasserqualität werde gesichert. Ein Wassernutzungsentgelt werde geprüft. Die EU-Badegewässer-Richtlinie werde umgesetzt. Die Abwasserentsorgung sei „umweltgerecht und auf Grundlage des Solidarprinzips sozialverträglich zu gestalten.“
http://www.dwa.de

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Maßnahmen gegen gefährliche Rückstände im Abwasser gefordert

Saarbrücken – Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hat verstärkt Maßnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung durch Perflourierte Tenside im Abwasser gefordert. Ein entsprechender Beschluss wurde heute auf Initiative Brandenburgs auf der Umweltministerkonferenz in Saarbrücken einstimmig gefasst. Tack: „Ich bin gleichermaßen offen für betriebsbezogene Minderungskonzepte im Einzelfall wie für allgemeine, bundesweite oder europäische Regelungen.“
Die Umweltministerkonferenz hat beschlossen, dass die Bundesländer und der Bund ihre Erfahrungen in den Ländern und in verschiedenen Branchen gemeinsam bis zum Frühjahr 2011 auswerten sollen und daraus Minderungsstrategien abgeleitet werden müssen. Es sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, dass diese Stoffe nicht mehr in die Umwelt gelangen, „damit aus dem Umweltproblem kein Gesundheitsproblem wird“, so Tack.

Perflourierte Tenside (PFT) sind chemische Substanzen, die industriell insbesondere zur Behandlung von Textilien und Papierprodukten sowie in der Metallveredlung eingesetzt werden. Sie sind nicht natürlich abbaubar, reichern sich in der Umwelt an und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. Ihre Verwendung ist bereits beschränkt, aber nach wie vor gelangen diese Stoffe über das Abwasser und den Klärschlamm in die Umwelt. In Brandenburg wurden kürzlich bei den Abwassereinleitungen aus zwei Betrieben überhöhte PFT-Werte festgestellt, die dazu geführt haben, dass Klärschlamm nicht landwirtschaftlich genutzt werden konnte, sondern anderweitig schadlos entsorgt werden musste. Tack hierzu: „Die Klärschlammverbrennung ist auf Dauer zu teuer. Wir müssen das Problem an der Quelle angehen. Dabei werden wir im Vorgriff auf bundesweite Regelungen gemeinsam mit den Unternehmen auf produktionsinterne Maßnahmen setzen.“

http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.314496.de

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Fragen über Fragen

„Welchen Auslastungsgrad haben die kommunalen Kläranlagen im Land Brandenburg. Bitte eine tabellarische
Übersicht aller Kläranlagen jeweils mit Angaben zur Ausbaugröße, zentralen Anschlüssen,
zentralen Entsorgern, Einwohnern im Einzugsgebiet, mitbehandeltes Niederschlagswasser und mitbehandelte
nichtkommunale (industriell und gewerblich) Abwässer“.

Wer alle 7 Fragen und die Antworten auf die Kleine Anfrage 2826 an den Landtag Brandenburg lesen will, findet sie unter:

http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab_7500/7550.pdf

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Fortführung des Schuldenmanagements Abwasser

Potsdam – Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat in seiner Antwort auf eine Anfrage im brandenburgischen Landtag über den aktuellen Sachstand zur Fortführung des Schuldenmanagements für wirtschaftlich in Not geratene Aufgabenträger im Abwasserbereich informiert: „Ziel muss sein, auch in diesen Verbänden bezahlbare Preise für die Bürgerinnen und Bürger zu halten.“
Nach Woidkes Worten besteht Konsens in der Landesregierung, dass der Schuldenmanagementfonds weiter fortzuführen ist. Der Landtag hat sich in seiner letzten Sitzung des Jahres 2008 ebenfalls ausführlich mit der Thematik beschäftigt. Die Gründe zur Fortführung des Schuldenfonds wurden von allen Fraktionen bestätigt.

Derzeit bereitet das Agrar- und Umweltministerium eine Vorlage für die Landesregierung vor. Gegenstand wird die Finanzausstattung des Schuldenmanagementfonds für die kommenden Jahre sein – mehr unter:
http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.87720.de

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Brandenburg legt Gesetzentwurf für Altanschließerproblematik vor

Den Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung soll im Zusammenhang mit den Altanschließern eine angemessene Beitragsgestaltung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ermöglicht werden. Altanschließer sollen für besonderte Herstellungsbeiträge herangezogen werden können. Eine Beteiligung der Altanschließer an den Kosten zur bloßen Erweiterung des Leitungsnetzes zugunsten von Neuanschließern soll jedoch ausgeschlossen werden. Diese Zielsetzung versucht die brandenburgische Landesregierung mit der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes zu erreichen. Mitte Februar legten die Fraktionen von SPD und CDU hierfür den entsprechenden Entwurf für das „Vierte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 4/7225)“ vor. Der Gesetzentwurf setzt die Mitte Januar bekannt gegebenen Eckpunkte um.
(Mehr lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des EUWID Wasser und Abwasser.)
http://www.euwid-wasser.de/nachrichten_single.html?&tx_ttnews[pointer]=1&tx_ttnews[tt_news]=361&tx_ttnews[backPid]=13&cHash=1a19a594c4 

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Brandenburg: Dezentrale Lösungen als Alternative

Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat die Abwasserkonzepte der kommunalen Aufgabenträger ausgewertet. Deutlich wird ein Nebeneinander von zentralen und dezentralen Varianten. Dieser Trend sei seit 2002 zu beobachten. Zum 31. Dezember 2007 gab es 144 kommunale Träger der Abwasserbeseitigungspflicht im Land Brandenburg (Städte und Gemeinden, Zweckverbände und Ämter). Den unteren Wasserbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten lagen Ende 2007 von 142 dieser kommunalen Körperschaften die Abwasserbeseitigungskonzepte vor (rund 99 Prozent). Im April 2004 betrug dieser Anteil noch rund 91 Prozent.
Für das gesamte Abwasser von insgesamt 2 492 328 Einwohnern Brandenburgs sehen die vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzepte eine zentrale Entsorgung für 2 125 631 Einwohner vor. Dies würde einem zukünftigen Anschlussgrad der Bevölkerung an die öffentliche Kanalisation von rund 85 Prozent entsprechen. In Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte lag der Ende 2005 erreichte Anschlussgrad bei rund 82 Prozent. Bei den dezentralen Lösungen liegt die Zielvorstellung gemäß der Abwasserbeseitigungskonzepte der kommunalen Körperschaften bei insgesamt 366 697 Einwohnern, also rund 15 Prozent. Insbesondere werden auch zukünftig dezentrale Lösungen in den Kreisen dann präferiert, wenn sie ökologisch tragbar und ökonomisch sinnvoll sind, so das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.
http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=0FB23AC453591E12C12573C500445187

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Dezentrale Lösungen können Alternative sein

Potsdam – Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat die Abwasserkonzepte der so genannten kommunalen Aufgabenträger ausgewertet. Deutlich wird ein Nebeneinander von zentralen und dezentralen Varianten. „Der seit 2002 zu beobachtende positive Trend hat sich fortgesetzt“, stellt Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) fest. „Für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich aus der Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzepte mehr Planungssicherheit und Transparenz.“
In den Abwasserbeseitigungskonzepten legen die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht unter anderen die technischen Varianten der Abwasserentsorgung – zentral oder dezentral – für die Zukunft fest.

Paragraph 66 Absatz 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) legt fest, dass alle Aufgabenträger der Abwasserentsorgung (Gemeinden, Zweckverbände, Ämter) ein Abwasserbeseitigungskonzept zu erarbeiten haben, das alle fünf Jahre zu aktualisieren ist.

In den Konzepten soll weiter aufgezeigt werden, wie die vorgegebenen Gewässerschutzziele in angemessener Zeit erreicht werden. Nachzuweisen sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Durchführung. Damit sorgen die Konzepte auch für Transparenz bei betroffenen Bürgern.

Bei der Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzepte sind – insbesondere auch unter Berücksichtigung der mit dem demografischen Wandel im Land Brandenburg verbundenen Auswirkungen – sowohl die Entwicklung von Bevölkerung, Gewerbe und Industrie als auch der sich verändernde technisch-wissenschaftliche Stand der Abwasserentsorgung fortlaufend zu berücksichtigen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich über die planerisch vorgesehene Entsorgungsvariante ihres Wohngebietes informieren wollen, können sich an die abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden, Zweckverbände und Ämter sowie an die zuständigen unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte wenden.

Zum 31. Dezember 2007 gab es 144 kommunale Träger der Abwasserbeseitigungspflicht im Land Brandenburg (Städte und Gemeinden, Zweckverbände und Ämter). Den unteren Wasserbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten lagen Ende 2007 von 142 dieser kommunalen Körperschaften die Abwasserbeseitigungskonzepte vor (rund 99 Prozent). Im April 2004 betrug dieser Anteil noch rund 91 Prozent.

Für das gesamte Abwasser von insgesamt 2.492.328 Einwohnern Brandenburgs sehen die vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzepte eine zentrale Entsorgung für 2.125.631 Einwohner vor. Dies würde einem zukünftigen Anschlussgrad der Bevölkerung an die öffentliche Kanalisation von etwa rund 85 Prozent entsprechen. In Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte lag der Ende 2005 erreichte Anschlussgrad bei rund 82 Prozent. Bei den dezentralen Lösungen liegt die Zielvorstellung gemäß der Abwasserbeseitigungskonzepte der kommunalen Körperschaften bei insgesamt 366.697 Einwohnern, also rund 15 Prozent.

Bei den Landkreisen weisen die Abwasserbeseitigungskonzepte für Märkisch-Oderland und Oder-Spree mit rund 92 beziehungsweise 91 Prozent der Einwohner den höchsten Anteil an der zentralen Abwasserentsorgung auf. Die geringsten Anteile finden sich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit rund 65 Prozent und im Landkreis Prignitz mit rund 72 Prozent.

Insbesondere werden auch zukünftig dezentrale Lösungen in den Kreisen dann präferiert, wenn sie sind ökologisch tragbar und ökonomisch sinnvoll.

Die europäische Kommunalabwasserrichtlinie aus dem Jahr 1991 stellt den Trägern der Abwasserbeseitigungspflicht kleineren Orten die Entscheidung über zentrale oder dezentrale Varianten der Abwasserentsorgung frei.

Nach den neuen Zahlen weisen die Abwasserbeseitigungskonzepte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für Orte bis 2.000 Einwohner einen Anteil von rund 78 Prozent dezentraler Varianten aus, gefolgt von den Landkreisen Prignitz mit rund 54 Prozent und Uckermark mit rund 53 Prozent. Die höchsten Anteile zentraler Anlagen in Orten bis 2.000 Einwohnern ist in den Abwasserbeseitigungskonzepten der Landkreise Elbe-Elster mit rund 82 Prozent, Oder-Spree mit rund 78 Prozent und in Märkisch-Oderland mit rund 76 Prozent zu finden.

Kontakt:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de

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Der „vergoldete Tropfen“ und: „Gefühlt hatte ich nie den Eindruck, dass wir besonders teuer sind“

Bundesweit sorgte der erste bundesweite Vergleich der Abwasserkosten, den die INSM jüngst präsentierte, für Schlagzeilen und Debatten. Nach Medienberichten erklärte der Chef der Stadtwerke Potsdam: „Gefühlt hatte ich nie den Eindruck, dass wir besonders teuer sind.“ Brandenburgs Hauptstadt war aus dem INSM-Vergleich von 100 Großstädten als teuerste hervorgegangen. Lesen Sie hier mehr Medienresonanzen – von BILD über Süddeutsche Zeitung bis WELT.

http://www.insm.de/Presse/Presseresonanz/Presseresonanz/Presseresonanzen_auf_den_INSM-Abwassermonitor_.html;jsessionid=FD1B95FAE5886130AEE39F9944BFA1A0
Pressemitteilung vom 1.9.2008

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Abwasserkrieg in Rauen

Was passiert einer Brandenburger Familie, deren Haus kein Abwasser produziert? Es wird zwangsweise an die Kanalisation angeschlossen.Und was passiert, wenn die Familie sich wehrt? Schlimmes. Nun ist die Politik gefragt.

RAUEN – Er hat die Arme verschränkt, den Blick gesenkt, zwei, drei ewige Minuten steht Thomas Plenzke so da, völlig in sich gekehrt, als nehme er um sich herum gar nichts mehr wahr. Nicht den Funkstreifenwagen der Polizei an der nächsten Ecke, nicht die gut 15 aus Brandenburger Dörfern angereisten Freunde und Bekannten, nicht das Team vom RTL-Fernsehen, das auf Bilder vom „Abwasserkrieg“ in der märkischen Provinz wartet. Und auch nicht die zwei Dutzend Kiefernstämme, die er vor seinem Haus als Barrikade stapeln ließ. „Zutritt verboten für Abwasserzweckverbände“, steht davor in roten Buchstaben auf einem weißen Schild.
Und: „Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn der Staat Unrecht hat.“ Ein paar Schritte weiter gestikuliert immer noch Tochter Lysan, 18 Jahre, die dem Vater vorhin zornbebend eröffnete: „Ich lasse niemanden herein. Dann müssen sie mich eben wegtragen.“ Thomas Plenzke sagt leise: „Das ist doch nicht normal. Und alles wegen dem bisschen Kacke.“

Den ganzen Artikel lesen Sie unter:
http://www.wasser-in-buergerhand.de

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Gerechte Lösung gesucht

Potsdam. Im Streit über nachträgliche Gebühren für Altanschlüsse am zentralen Wasser- und Abwassernetz in Brandenburg hat der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) eine schnelle und gerechte Lösung gefordert.
Das brandenburgische Oberverwaltungsgericht hat im Dezember2007 entschieden, dass in der DDR an das zentrale Wasser- und Abwassernetz angeschlossene Hausbesitzer jetzt nachträglich einen Beitrag bezahlen müssten. Das Urteil Die Richter urteilten auf Basis des geltenden Kommunalabgabengesetzes. In folge informierte das Ministerium des Innern zuständige Ämter und Verbände mit folgendem Rundschreiben. Rundschreiben in kommunalen Angelegenheiten
Anschlussbeiträge gem. § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) bei Altanschlüssen

1. Ausgangslage

Mit Rundschreiben vom 19. Februar 2008 und 14. April 2008 informierte das Ministerium des Innern über die Entscheidungen OVG 9 B 44.06 und OVG 9 B 45.06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2007 und über die in diesem Zusammenhang angesprochene Heranziehung von sog. „Altanschließern“ zu Anschlussbeiträgen gem. § 8 KAG.

Diese Entscheidungen waren Gegenstand einer öffentlichen Anhörung mit Experten und Betroffenen, die am 16. April 2008 durch den Ausschuss für Inneres und den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landtages Brandenburg durchgeführt worden ist. Aufgrund der dort und in der Öffentlichkeit geführten Diskussion über die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen dieser Urteile hat die Landesregierung eine grundlegende Prüfung der Problematik sowie möglicher Lösungsansätze beschlossen und dazu folgende Vorgehensweise verabredet:
In einer ersten Phase soll durch eine umfassende Datenerhebung, initiiert durch das MLUV und das MI, bei allen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung die Dimension der Altanschließerproblematik im Land Brandenburg eingegrenzt werden. Dabei geht es insbesondere um die Anzahl der Altanschließer, die Höhe möglicher Beitragsnachforderungen und die Auswirkungen auf die Neuanschließer sowie auf die Gebührenkalkulation. Erst auf der Grundlage fundierter Informationen können die Auswirkungen der OVG-Urteile bewertet werden. Diese Datenerhebung wird in Kürze mit einem gesonderten Rundschreiben des MLUV und des MI beginnen. Ich möchte Sie bereits heute um tatkräftige Unterstützung der Aufgabenträger bei der Beantwortung des Fragenkatalogs bitten.

Damit die Datenerhebung, die sich voraussichtlich über mehrere Monate erstrecken wird, keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beitragsforderungen der Aufgabenträger hat, wird die Landesregierung dem Landtag vorschlagen, die Festsetzungsverjährungsfrist nach dem KAG zu verlängern. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll kurzfristig vorgelegt und noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Nach Auswertung der Datenerhebung wird die Landesregierung in einer zweiten Phase mögliche Lösungsansätze erörtern und die dann gegebenenfalls erforderlichen Schritte beschließen.

2. Verfahrensweise bei der Nachforderung von Beiträgen

Das Oberverwaltungsgericht hat in den o.g. Entscheidungen seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2001 bestätigt, dass die Beitragspflicht von Altanschließern den Regelungen des § 8 KAG und dem Gleichbehandlungsgebot entspricht. Die grundsätzlichen Ausführungen des Gerichts betreffen zwar die Abwasserentsorgung, sie sind jedoch gleichermaßen auf die Wasserversorgung übertragbar. Die Berücksichtigung der Flächen von Altanschließern bei der Beitragskalkulation und die Erhebung von Anschlussbeiträgen auch gegenüber Altanschließern in diesen Aufgabenbereichen entsprechen damit Recht und Gesetz.

a) Dennoch empfiehlt das Ministerium des Innern als oberste Kommunalaufsichtsbehörde vor dem Hintergrund der beabsichtigten Datenerhebung und der weiteren gegebenenfalls folgenden Schritte eine besonnene und zurückhaltende Vorgehensweise bei der Erhebung und Vollstreckung von Anschlussbeiträgen durch die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Dies ist bei denjenigen Aufgabenträgern, die bisher die Beitragskalkulation ohne Berücksichtigung der Flächen der Altanschließer vorgenommen haben, schon deshalb geboten, weil die auf dieser Kalkulation beruhenden Beitragssatzungen unter Zugrundelegung der OVG-Urteile fehlerhaft sein dürften.

Mit Blick auf diese Aufgabenträger, die bei ihrer Kalkulation zur Bemessung der Beitrags- und Gebührenhöhe die sog. „Altanschließer“ nicht berücksichtigt haben, rege ich deshalb an, vorerst alle Beitragsforderungen und insbesondere deren Vollstreckung bis zu einer endgültigen Lösung auszusetzen. Sollte dies im Einzelfall nicht in Betracht kommen, empfehle ich, zumindest verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Billigkeitsentscheidungen nach § 12 KAG i.V.m. der Abgabenordnung zu treffen (Stundung, Einräumen von Ratenzahlung). Die Beitragspflichtigen sollten bereits im Abgabenbescheid oder durch ein gesondertes Schreiben auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen werden.

b) Bei denjenigen Aufgabenträgern, die die Flächen von Altanschließern bei der Beitragskalkulation berücksichtigt haben, gehe ich von einer rechtskonformen Kalkulation und damit von rechtmäßigen Satzungen aus. Gleichwohl rege ich auch bei diesen Aufgabenträgern an, Vollstreckungsmaßnahmen zurückhaltend durchzuführen und jede einzelne Forderung einer vertieften Prüfung und Abwägung der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. Die Kommunalaufsichtsbehörden werden hiermit angewiesen, in diesen Fällen die Nichtvollstreckung von Beitragsbescheiden aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden.
Auch diesen Aufgabenträgern empfehle ich darüber hinaus, verstärkt von Billigkeitsmaßnahmen nach § 12 KAG Gebrauch zu machen und die Beitragspflichtigen entsprechend zu beraten.

Ich bitte Sie, dieses Schreiben an die Aufgabenträger in Ihrem Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten.

Im Auftrag

2. Mitzeichnung MLUV:
– vgl. E-Mail des MLUV, Herr Kuhlmeier vom 21.05.2008
3. Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
und dem Landeswasserverbandstag e.V. Brandenburg
– vgl. Stellungnahme des Landeswasserverbandstag e.V. vom 19.05.2008
– vgl. Telefongespräch mit dem StGB am 21.05.2008
– schriftliche Stellungnahme des LKT steht noch aus
4. Herrn Minister auf dem Dienstweg vor Abgang zur Kenntnis
5. Postausgang
6. Kopie nach Abgang dem MULV und der StK zur Kenntnis
7. z.V.

www.brandenburg.de/sixcms/media.php/1056/PM%20087%20LT%20Abwasser%20Anlage.doc

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Kein Kompromiss Sachen Zwangsanschluss

Im Abwasserstreit in Briesensee bei Lübben (Dahme-Spreewald) um eine Nutzwasser-Rückgewinnungsanlage wird die Polizei dem Amt Lieberose/Oberspreewald Hilfe leisten. Ein Versuch einer einvernehmlichen Lösung schlug fehl.
Die Polizei hatte zunächst ihr Einschreiten abgelehnt und stattdessen zwischen den Parteien ein Schlichtungsgespräch vermittelt. Den angebotenen Kompromiss, die Öko-Kläranlage der Grundstückseigentümer in Betrieb zu lassen und einen Blindschacht zu installieren, lehnten die Grundstückseigentümer ab. Stattdessen wollen sie vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Zwangsanschluss klagen.

Den ganzen Bericht vom 20.05.2008 lesen
Sie unter:
www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11210782/62249/Kompromiss_in_Briesensee_abgelehnt_Zwangsanschluss_mit_Polizeieinsatz_ABWASSER.html

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Landtag stimmt dem neuen brandenburgischen Wassergesetz (BgWG) zu.

( „Mit der heute verabschiedeten Gesetznovelle ist eines der wichtigsten und umfangreichsten Rechtsvorhaben der laufenden Legislaturperiode erfolgreich beendet worden“, unterstrich Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD): „Das brandenburgische Wassergesetz galt seit dem 16. Juli 1994 trotz einiger Änderungen im Kern nahezu unverändert. Mit der Neufassung wurde das Gesetz jetzt gründlich überarbeitet. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können auf ein spürbar entbürokratisiertes und umweltpolitisch vorbildliches Wassergesetz zurückgreifen.“
Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, erklärte anlässlich der Verabschiedung, dass mit dem Gesetz und den dazugehörigen Rechtsverordnungen die Bürokratiekosten um 17 Prozent gesenkt werden. „Das Wassergesetz ist das bundesweit erste Landesgesetz, bei dem es uns gelungen ist, mit Hilfe des Standardkosten-Modells Bürokratiekosten in erheblichem Umfang zu reduzieren. Das Wassergesetz zeigt, dass die Methode ein geeignetes Instrument zum Bürokratieabbau ist, da sie Möglichkeiten aufzeigt, Vorschriften anwenderfreundlich zu gestalten, ohne Standards abzusenken. So bleiben die Standards beispielsweise bei der Wasserqualität vollständig erhalten“, so Appel.

Die Erhaltung der natürlichen Ressource Wasser gehört gerade in Brandenburg mit seinen schwierigen klimatischen und hydrologischen Bedingungen und den Altlasten aus DDR-Zeiten zu den Kernaufgaben der Umweltpolitik des Landes.

Das brandenburgische Wassergesetz ist den aktuellen Entwicklungen und Anforderungen angepasst worden.

Nach Inkrafttreten des neuen Hochwasserschutzgesetzes des Bundes mussten auch veränderte EU-Bestimmungen zur strategischen Umweltprüfung und zur Öffentlichkeitsbeteiligung in das Landesrecht umgesetzt werden. Trotz der Pläne der Bundesregierung, das Wasserrecht bundesgesetzlich in einem Umweltgesetzbuch neu zu ordnen, werden die Länder auch zukünftig eigene Wassergesetze haben.

Schließlich wurden auch Normen und Standards auf den Prüfstand gestellt und unnötige Verfahrensschritte abgeschafft. Woidke: „Das neue Wassergesetz schafft damit gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer, effiziente Gewässerunterhaltungsverbände und mehr Hochwassersicherheit für die betroffenen Regionen, vor allem an der Elbe und an der Oder.“

Konstruktive politische Debatte

Das neue Gesetz ist nach der ersten Lesung im September 2007 im Parlament intensiv beraten wurden. Der Regierungsentwurf wurde in einigen Punkten nochmals merklich verbessert. Woidke: „Wer die öffentliche Anhörung am 24. Oktober 2007 im Umweltausschuss erlebt hat, dem ist das große öffentliche Interesse an dieser umfassenden Wasserrechtsnovelle nochmals nachdrücklich bewusst geworden.“

Der ursprünglich avisierte Zeitplan bis zur Verabschiedung konnte nicht eingehalten werden. „Die ist auch nachvollziehbar, denn zum einen gehört das Wasserrecht zu den komplizierten Gesetzesmaterien überhaupt, zum anderen gibt es kaum einen Lebensbereich, in dem nicht die Wirkungen dieses Gesetzes spürbar sein werden“, so Woidke.

Hohe Umweltstandards

Nach intensiven Fachdiskussionen ist es gelungen, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der einerseits Bürgern, Unternehmen und Behörden unnötige Bürokratie erspart, aber andererseits auch den hohen nationalen und europäischen Anforderungen beim Schutz des Umweltguts Wasser gerecht wird.

Woidke: „Ich erwähne die erstmalige Einführung landesweiter Gewässerrandstreifen und die neuen Hochwasserschutzbestimmungen, durch die der Schwerpunkt der Hochwasserschutzpolitik eindeutig auf die Vorsorge gelegt wird.“

Zudem wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in allen wasserwirtschaftlich wichtigen Bereichen ausgebaut, ob dies nun Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nach der Wasserrahmenrichtlinie oder Hochwasserschutzpläne und die Informationspflicht zu Hochwasserschutzrisiken betrifft.

Wassernutzungsentgelt

Das gilt auch für das Wassernutzungsentgelt, an dem unverändert festgehalten wird. Diese Abgabe soll die Gewässerbenutzer zu einem bewussten, sparsamen Umgang mit dem Wasser und zu ökologisch verträglichen Verhaltensweisen anregen.

„Es ist aber nicht unser Ziel, mit der Abgabe Rohstoffe zu verteuern“, betont der Minister. Deshalb wird wie in anderen Bundesländern an der Privilegierung der Rohstoffgewinnung, zum Beispiel für Bergbauunternehmen, festgehalten. Diese Unternehmen müssen für den verbrauchten Anteil Wasser lediglich den Tarif für Oberflächenwasser entrichten.

Entbürokratisierung spart Geld

Gutachter haben die im BbgWG 30 Informationspflichten (Anzeige-, Genehmigungs- und Dokumentationspflichten) festgestellt, die zu geschätzten Bürokratiekosten bei Unternehmen von rund 2,9 Mio. Euro jährlich führten. Mit der Neufassung des Gesetzes und der zugehörigen Verordnungen können diese Bürokratiekosten um rund 500.000 Euro jährlich reduziert werden. „Dies ist eine wirklich spürbare Entlastung von immerhin einem Sechstel der Informationskosten für die brandenburgischen Unternehmen“, sind sich Woidke und Appel sicher.

21 Normen wurden gestrichen und weitere geändert, zum Beispiel:
Investitionserleichterungen durch Zulassung eines vorzeitigen Beginns bei der Errichtung von Abwasseranlagen
die Abschaffung der Genehmigungspflicht für die meisten Kanalisationsnetze sowie eine flexible Befristung wasserrechtlicher Erlaubnisse
Privilegierungen für Betriebsstandorte mit eigenem Umweltmanagement
Erweiterung des Gemeingebrauchs von Oberflächengewässern, zum Beispiel beim Tau-chen und Fischen
Entlastung der Betreiber von Kleinkläranlagen
Reduzierung der Verwaltungskosten für Kommunen um jährlich etwa 220.000 Euro durch Verwaltungsvereinfachung.

Vorbildlich im Ländervergleich

Dass mit diesem Gesetzentwurf ein modernes Regelwerk vorliegt, zeigt auch das große Interesse in anderen Ländern an der Gesetzesnovelle und an dem Abschlussbericht der Gutachter zum Regierungsentwurf. „Die Methode der Bürokratiekostenschätzung hat den Blick dafür geschärft, welche Belastungen durch Informationspflichten in den Unternehmen entstehen können“, erläuterten Woidke und Appel. Der Abschlussbericht der Gutachter bestätigt ein modernes und schlankes Regelungswerk. Ein Ländervergleich bestätigt dem Land die Ausschöpfung aller Möglichkeiten, um das Wasserrecht zu vereinfachen.

Gewässerunterhaltungsverbände

Weitreichend sind auch die geplanten Änderungen bei den Gewässerunterhaltungsverbänden. Die gesetzliche Mitgliedschaft in den Verbänden wird gestrafft durch Beschränkung auf Gemeinden und Gebietskörperschaften. Dafür müssen künftig Beiräte gebildet werden, in denen die Flächennutzer – beispielsweise Land- und Forstwirte – mehr Einfluss auf die Verbände erhalten und insbesondere bei den Unterhaltungsplänen ein stärkeres Mitspracherecht bekommen. Mindestens ein Beiratsvertreter muss in den Verbandsvorstand berufen werden. Der Zusammenschluss von Verbänden wird ermöglicht, um eine stärkere Zentralisierung anzustreben.

Trink- und Abwasser

Abwasserzweckverbände und Abwasserunternehmen werden entlastet, indem die Genehmigungspflicht für rund 80 Prozent der Kanalisationsnetze zukünftig entfällt. Investitionen in die Abwasserinfrastruktur werden erleichtert durch die Möglichkeit, den vorzeitigen Beginn zuzulassen. Diese Maßnahmen werden nicht zu einer Erhöhung der Wasserpreise führen (wie von den IHK befürchtet), sondern im Gegenteil eine Aufwandsentlastung insbesondere bei kleinen und mittleren Abwasserzweckverbänden und Abwasserunternehmen bewirken.

Weitere Investitionserleichterungen für die Wirtschaft werden die Rechtsbereinigung und Vollzugserleichterungen bei Trinkwasserschutzgebiete bewirken. Trinkwasservorbehaltsgebiete entfallen ersatzlos. Weitere Wasserschutzgebiete gelten nur noch bis 2015 fort. Neu geregelt werden Befreiungsmöglichkeiten von Verboten in solchen übergeleiteten Wasserschutzgebieten.

Hochwasserschutz

Der Hochwasserschutz ist für Brandenburg von besonderer Bedeutung, weil an Elbe und Oder rund 50.000 Menschen und 110.000 Hektar Flächen von Hochwasser betroffen sein können. Der Hochwasserschutz wird in mehrfacher Hinsicht gestärkt. Dabei darf es nicht nur einseitig um die Rückverlegung von Deichen gehen, sondern es muss zukünftig auch vermehrt darauf geachtet werden, Abflussbereiche im Vorland von Deichen freizuhalten. Das berechtigte Anliegen, Natura 2000-Gebiete zu entwickeln, wird abgestimmt mit einem effektiven Hochwasserschutz für die Bevölkerung. Im Gesetz wird bestimmt, dass für alle relevanten Gebiete Hochwasserschutzpläne aufzustellen sind, Überschwemmungsgebiete für Bereiche mit nicht nur geringfügigem Schadenspotenzial ausgewiesen werden und überschwemmungsgefährdete Gebiete ermittelt werden. Dabei wird mindestens von einem hundertjährlichen Bemessungshochwasser ausgegangen.

Kleine Verbesserungen wirken sich groß aus

Das Tauchen mit Atemgerät wird zukünftig in allen Gewässern ohne behördliche Zulassung möglich sein.

Die regelmäßige Überprüfung von Kleinkläranlagen durch einen Sachkundigen entfällt zukünftig.

Das Genehmigungsverfahren von Anlagen in, an, unter und über Gewässern wird beschleunigt. Zukünftig sind keine zusätzlichen behördlichen Zulassungen wie naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen für Steganlagen erforderlich.

Durch verschiedene Regelungen werden behördliche Verfahren erleichtert und beschleunigt. Beispiele sind die Verschärfung von Bearbeitungsfristen oder eine flexible Befristung von Erlaubniserteilungen.

Gewässerunterhaltung

Landesweit werden erstmalig Gewässerrandstreifen zum Schutz der Gewässer ausgewiesen. Die Beteiligung von so genannten Störern und Erschwerern, wie es im Gesetz heißt, an den Unterhaltungskosten wird erweitert. Rechtliche Lücken bei der kommunalen Umlage der Unterhaltungskosten werden geschlossen und durch eine Sonderregelung für Totalreservatsflächen unbillige Härten vermieden. Dadurch wird den Gemeinden die Refinanzierung der Pflichtmitgliedschaft deutlich erleichtert.

Im Gesetzgebungsverfahren ist eine gutachterliche Wirtschaftlichkeitsanalyse der Umlageverfahren durchgeführt worden. Das Ergebnis zeigte deutlich, dass die von Einzelnen geforderte Einzelmitgliedschaft in den Verbänden erhebliche Kostensteigerungen bewirken würde. So werden allein die Umlagekosten auf rund 11 Mio. Euro jährlich veranschlagt, während dies bei einer kommunalen Mitgliedschaft und der Refinanzierung über die Anhebung der Grundsteuer auf nicht einmal 500.000 Euro geschätzt wird.

Insoweit ist die Landesregierung aber nicht der Empfehlung der Gutachter gefolgt, die Kommunen zu einer alleinigen Refinanzierung über die Anhebung der Grundsteuer zu verpflichten. Vielmehr wurde berechtigten Anliegen der Kommunen Rechnung getragen und den Kommunen ein Entscheidungsspielraum bei der Umlage belassen. Eine Differenzierung des Verteilungsmaßstabs für die Beiträge ist geprüft und verworfen worden. Eine solche Differenzierung hätte zu einer deutlichen Anhebung der Umlagekosten geführt und wäre mit neuen Rechtsunsicherheiten verbunden gewesen. Grundsätzlich wird daran festgehalten, dass alle Eigentümer des Verbandsgebiets zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung eine Lastengemeinschaft bilden und deshalb eine solidarische Verteilung der Kosten nach der Fläche einen geeigneten Verteilungsmaßstab bildet. Diese Ansicht ist auch vom Bundesverwaltungsgericht mehrfach geteilt worden.
Fachlich zuständig:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de

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Deichübergabe

Lunow – Nach neun Monaten ist der 2,3 Kilometer lange Deichabschnitt im Lunow-Stolper Polder fertiggestellt. Rund 2,3 Mio. Euro wurden hier im Auftrag des Landesumweltamts verbaut. Zur feierlichen Übergabe kam heute Brandenburgs Agrar- und Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze: „Beim Jahrhunderthochwasser 1997 hat der Deich mit Durchsickerungen gelitten. Die Höhe der alten Anlage musste angepasst werden.“

Der Lunow-Stolper-Polder liegt inmitten des Nationalparks Unteres Odertal. Seine Deiche erwiesen sich während des Sommerhochwassers 1997 als nicht ausreichend. Auf der Böschung und entlang des Deichfußes trat Sickerwasser aus, das mit Sandsäcken gestillt werden musste. Schwachstellen der Hochwasserschutzanlage waren die Deichgeometrie, der Deichaufbau und der Baugrund.

Nach dem Hochwasser 1997 hat das Land auch an der Unteren Oder viel Geld für einen verbesserten Hochwasserschutz in die Hand genommen. Das Landesumweltamt ließ zuerst die aus dem Zweiten Weltkrieg stammenden Kampfmittel im Deich beseitigen und einen Sickerschlitz anlegen. Mithilfe eines eingebauten Filterprismas wird Sickerwasser nun im Innern des Deichs gesammelt und gefahrlos an den Deichfuß abgeleitet. Die Deichböschung wurde abgeflacht und ein neuer Deichverteidigungsweg auf der Deichkrone angelegt. Die Arbeiten führt als Hauptauftragnehmer die Eurovia Beton GmbH Schönefeld aus.

Der Oderhauptdeich ist in Brandenburg 173,4 Kilometer lang. Bislang sind von den 163,2 sanierungsbedürftigen Deichkilometern 135,5 Kilometer voll funktionsfähig. Für diese Deichsanierung und die Reparatur von 19 Hochwasserschutzbauwerken gab das Land 204,5 Mio. Euro aus. Künftig sind an der Oder noch 27,7 Oderhauptdeiche, 20 Kilometer Polder- und Rückstaudeiche sowie 25 Hochwasserschutzbauwerke zu sanieren beziehungsweise instand zu setzen. Der Schwerpunkt liegt in den nächsten Jahren im Unteren Odertal und in der Neuzeller Niederung.

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird neu geregelt

Potsdam – Die Landesregierung hat heute die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) gebilligt. Die Vorlage von Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) löst die derzeit geltende Regelung aus dem Jahr 1999 ab. Ein Schwerpunkt bei der Neufassung sind weitere Verfahrenserleichterungen und Bürokratieabbau.

Mit der vorliegenden Novelle sollen sowohl die Fortschreibung der bundeseinheitlichen Muster-Verordnung in Landesrecht umgesetzt als auch in mehreren Paragrafen Anforderungen an Anlagen beziehungsweise deren Betrieb zurückgenommen werden. Die Deregulierungen betreffen zum Beispiel den Wegfall des Anlagenkatasters und von Sachverständigenprüfungen bei zertifizierten Unternehmen sowie die Abschaffung der allgemeinen Merkblattpflicht. Diese Deregulierungen beruhen auf Vollzugserfahrungen in Brandenburg und in anderen Bundesländern und führen zu einer erheblichen Reduzierung von Bürokratiekosten. Sie bedeuten keine Reduzierung des Gewässerschutzes, jedoch eine Erhöhung der Verantwortung des Betreibers für die Sicherheit seiner Anlagen.

Zwei Änderungen hatten sich im Laufe des Jahres 2007 als eilbedürftig erwiesen, so dass Änderungen bei der Feldrandlagerung für Festmist und den Feldsilos ohne wasserdichte Unterlage und Siliersaftsammelgrube der umfassenden Novelle bereits im Juli 2007 vorgezogen wurden.

Die Verordnung soll am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.

Fachlich zuständig:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de

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Historischer Moment: Elbanrainer unterzeichnen Vertrag zur Öffnung der Havelpolder im Hochwasserfall

Potsdam – Am kommenden Donnerstag (6. März) ist es soweit: Nach langen Verhandlungen werden in Potsdam vier Unweltminister und ein Präsident der Wasser- und Schifffahrtsdirektion des Bundes den „Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle“ unterzeichnen:

Sachsen-Anhalt
Petra Wernicke, Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Niedersachsen
Hans-Heinrich Sander, Minister für Umwelt und Klimaschutz

Bundesrepublik Deutschland
Thomas Menzel, Präsident der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost

Brandenburg
Dr. Dietmar Woidke, Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Die Havelniederung kann bei Höchstwasserständen die Gewalt der Fluten für die nördlich liegenden Orte mildern. Im Hochwasserfall ist mit dem Staatsvertrag für die Zukunft geregelt, wer wann die Entscheidung über die Öffnung der Polderflächen trifft und wie die Kosten verteilt werden.

Entscheidend ist, dass Brandenburg und Sachsen-Anhalt sich gegenüber den besonders gefährdeten Unterliegern, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, im Flutfall solidarisch zeigen. Im Gegenzug erkennen die begünstigten Länder ihre Verpflichtung zur Beteiligung an den Folgekosten an.

Warum wurde die Havelmündung technisch verriegelt?

Um bei Elbhochwasser einen Havelrückstau zu verhindern, wurde Anfang des vorigen Jahrhunderts damit begonnen, die Mündung der Havel unterhalb von Havelberg durch einen parallel zur Elbe laufenden Kanal, den Gnevsdorfer Vorfluter, weiter elbabwärts zu verlegen. Damals ersannen kluge Köpfe, die wussten, dass Havel und Elbe selten gleichzeitig Hochwasser führen, ein System zur „Zwischenlagerung“ des Hochwasserscheitels der Elbe in der Havelniederung. Kernpunkt dieses Systems sind die Quitzöbeler Wehre aus dem Jahr 1936, die nach dem Zweiten Weltkrieg noch durch die Wehre Neuwerben und Gnevsdorf ergänzt wurden.
Baut sich ein Hochwasser in der Elbe auf, wird die Mündung der Havel am Wehr Quitzöbel geschlossen und die Havel beginnt sich hinter den Wehren Neuwerben und Quitzöbel aufzustauen. Bis zu einem festgelegten maximalen Wasserstand am Pegel Havelberg-Stadt kann die Havel bis zu 140 Mio. Kubikmeter Wasser zurückhalten.

Bewährungsprobe im Jahr 2002 bestanden

Erstmals kamen die Havelpolder während des Jahrhunderthochwassers an der Elbe im Jahr 2002 zum Einsatz. Die Öffnung des Wehres Neuwerben erfolgte am 20. August um 20 Uhr: 660 Kubikmeter je Sekunde wurden in die Havelpolder umgeleitet. Hier erfolgte durch Sprengung die Flutung der Polder. Die erstmalige Flutung seit dem Bestehen der Havelpolder war ein voller Erfolg. Erhebliche Schäden und Belastungen am Unterlauf der Elbe wurden vermieden. Die Flutung der Havelpolder hat sich als absolut richtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt erwiesen. In dieser Form waren die Polder vorher noch nie benutzt worden, so dass keine Erfahrungen vorlagen. Die Erwartungen wurden mit der Flutung übertroffen. Die maximale Absenkung des Wasserspiegels betrug gegenüber den Prognosen 52 Zentimeter und wirkte sich tagelang aus. Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium geht davon aus, dass nicht nur Gebiete in der Prignitz, sondern auch die flussnahen Regionen in Nord-Sachsen-Anhalt, Niedersachsen (Hitzacker!) und Mecklenburg-Vorpommern davon profitiert haben.

Fachlich zuständig:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de

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EU-Wasserrahmenrichtlinie: Vorsorgeprogramm für die Einzugsgebiete von Elbe und Oder ( 19.12.2007 )

Potsdam – Am kommenden Sonnabend (22. Dezember) beginnt eine Anhörung der Öffentlichkeit zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in den Flussgebietseinheiten Elbe und Oder. Bis zum 22. Juni 2008 können Bürger, Vereine, Verbände, Firmen oder öffentliche Einrichtungen hierzu schriftlich Stellung nehmen.

Die Ermittlung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen gehört zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Sie benennen auf allgemeiner Ebene die Handlungsfelder der späteren Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne, mit denen europaweit der gute ökologische Zustand der Gewässer erreicht werden soll. Die Mitgliedstaaten der EU sind dabei zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit verpflichtet.

Zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für die Elbe und für die Oder gehören die Durchgängigkeit der Gewässer für Wanderfischarten, die durch zahlreiche Querbauwerke (unter anderen Schleusen, Wehre) behindert werden, morphologische Veränderungen (unter anderen Gewässerausbau, Begradigungen, Uferbefestigungen), die natürliche Lebensbedingungen und den Gewässerhaushalt beeinträchtigen, Nähr- und Schadstoffbelastungen, Wasserentnahmen und -überleitungen, die in den regionalen Wasserhaushalt eingreifen, besonders in Tagebaugebieten.

Die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für die Einzugsgebiete von Elbe und Oder liegen ab sofort im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz sowie im Landesumweltamt zur Einsichtnahme aus. Sie sind darüber hinaus im Internet unter der Adresse www.mluv.brandenburg.de/info/wrrl und in einer Informationsbroschüre zu finden, die an die unteren Wasserbehörden in den Landkreisen und an alle Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg verteilt wird.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die im Dezember 2000 in Kraft trat, vereinheitlicht für die Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union den Schutz aller Oberflächengewässer und des Grundwassers. Hauptziel ist der „gute Zustand“ aller Gewässer. Der gute Zustand orientiert sich an Referenzgewässern, deren natürlicher oder naturnaher Zustand erhalten geblieben ist. In Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen werden praktische Aufgaben benannt, um den guten Zustand zu erhalten, zu erreichen oder sich ihm anzunähern.

Die Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung orientieren sich nicht an den politisch-administrativen Grenzen der Nationalstaaten, sondern an den Einzugsgebieten der großen europäischen Flüsse, den Flussgebietseinheiten.

Ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union gehört in den meisten Fällen zu mehreren grenzüberschreitenden Flussgebietseinheiten. Die Bundesrepublik gehört zu 10 Flussgebietseinheiten, Brandenburg zu den beiden internationalen Flussgebietseinheiten Elbe und Oder. In den internationalen Flussgebietseinheiten kooperieren die Staaten in internationalen Kommissionen, z.B. den Internationalen Kommissionen zum Schutz der Elbe und der zum Schutz der Oder.

Anhörung bis Mitte 2008

Der förmliche Beginn der Anhörung fällt in diesem Fall auf einen arbeitsfreien Tag, so dass die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen erst vom 27. Dezember bis zum 22. Juni 2008 an folgenden Orten persönlich eingesehen werden können:

im Landesumweltamt Brandenburg, Referat Ö 4, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke, Haus 4, Zimmer 027, Telefon: 033201 / 442 289, werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache und im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 62, Lindenstraße 34a, 14467 Potsdam, Zimmer 143 B, Telefon: 0331 / 866 7212, werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache sowie in allen unteren Wasserbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte zu den dort üblichen Sprechzeiten.

Schriftliche Stellungnahmen können an das Landesumweltamt und an das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz unter den genannten Anschriften gerichtet werden, ebenso per E-Mail an die Adresse zeitplanwrrl@mluv.brandenburg.de.

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3.300 Tonnen Krankenhausabfälle in Tongrube Trottheide gekippt

Wie erst jetzt bekannt wurde hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin schon im Oktober Klage gegen zwei Entsorgungsunternehmer eingereicht, die die Tongrube Trottheide in Marienthal (Kreis Oberhavel) illegal mit 3.300 Tonnen zum Teil hochinfektiösem Praxis- und Krankenhausmüll verfüllt haben sollen. In diesem Zusammenhang ist das brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) erneut in die Kritik geraten. Der Kreisverwaltung Oberhavel hätten nach eigenen Angaben schon vor zwei Jahren Hinweise auf die illegale Verfüllung der Grube vorgelegen. Anwohnern waren wiederholt LKW von einer Verleihfirma aus Hockenheim aufgefallen, die offensichtlich keinen Bauschutt, sondern große Mengen Krankenhausmüll in die Grube abgekippt haben sollen. Diese Hinweise habe der Kreis mehrmals an das zuständige Landesbergbauamt Cottbus weitergeleitet. Dort sei die Sache dann aber nicht weiterverfolgt worden – stattdessen habe der Kreis die Auskunft erhalten, dass in der Grube alles mit rechten Dingen zugehe. Auch habe das LBGR Mitarbeitern der Kreisverwaltung unter Berufung auf sein Hausrecht den Zutritt zum Gelände untersagt. Erst auf Intervention des Landrates Karl Heinz Schröter hin, der bei einer Besichtigung der Grube nach eigenem Bekunden förmlich „über Berge von Krankenhausabfällen gestolpert“ sei, habe die zuständige Staatsanwaltschaft in Neuruppin schließlich die Ermittlungen aufgenommen. Einer Sprecherin des Landgerichts zufolge wird das Verfahren wahrscheinlich schon Anfang des Jahres eröffnet werden.

Unterdessen hat der, im Zusammenhang mit den Müllskandalen in den brandenburgischen Gruben Markendorf und Malterhausen, von der Staatsanwaltschaft bestellte Gutachter angekündigt, dass er die Ergbnisse seiner Untersuchungen noch in diesem Jahr vorlegen wird. Durch das Gutachten soll insbesondere festgestellt werden, ob und ggf. in welchem Umfang das Grundwasser durch die illegalen Müllablagerungen belastet worden ist. Ermittler hatten die illegalen Deponien im Sommer entdeckt und stillgelegt. Insgesamt waren dort mehr als 700.000 Kubikmeter illegal abgelagerter Müll gefunden worden.

Pressemitteilung von: Wastecontrol – Initiative gegen illegale Abfallentsorgung
Initiative Wastecontrol
c/o Martin Reetz
Nesselrodestraße 6
50735 Köln
0163-7511611

Wastecontrol ist eine unabhängige Initiative gegen illegale Abfallentsorgung
mit Sitz im Rheinland. Die Initiative besteht aus einer kleinen Gruppe von Leuten aus Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und verschiedenen politischen Parteien. Initiator ist Martin Reetz, freier Journalist aus Köln, der überwiegend Energie und Umweltthemen kommuniziert.
www.wastecontrol.de

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Lunower Deichstück fertig

– Oderprogramm auf der Zielgeraden: Schulze zieht Bilanz ( 11.12.2007 )
Lunow – Das zweieinhalb Kilometer lange Deichstück im Lunow-Stolper Polder des Nationalparks Unteres Odertal ist fertiggestellt. „In nahezu rekordverdächtiger Bauzeit von sechs Monaten haben das Landesumweltamt und die beauftragten Firmen ein Baulos saniert, das es mit schlechten Baugrundverhältnissen, viel Munition und der die Deichlinie kreuzenden Erdöltrasse ,Druschba‘ in sich hatte“, sagte Agrar- und Umweltstaatsekretär Dietmar Schulze bei der Übergabe des sanierten Deichstücks gemeinsam mit Matthias Freude, Präsident des Landesumweltamts, am heutigen Dienstagvormittag.
Während der Oderflut 1997 war der Deich teilweise nur mit Sandsäcken zu sichern. „Tausende Menschen kämpften mit Millionen Sandsäcken, um die Deiche zu halten. Hier bei Lunow konnte Schlimmeres verhindert werden, aber der Deich hat sehr gelitten“, so Schulze. Heute ist die Hochwasserschutzanlage um bis zu einen Meter höher. Die Baukosten betrugen 1,25 Mio. Euro. Knapp sechs Tonnen Munition und mehr als eine Tonne Hülsenschrott wurden während der Bauarbeiten entsorgt.

Bereits im November 1997 hat Brandenburgs Landesregierung das Sofortprogramm „Sicherheit und Zukunft für die Oderregion“ ausgerufen, das die Grundlage für die Wiederherstellung der Oderdeiche, aber auch insgesamt für die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Region war. Zu den Lehren von 1997 gehört, nicht nur den Schutz durch Deiche zu verbessern, sondern auch dem Fluss mehr Raum zu geben und die internationale Zusammenarbeit zu verstärken.

Unmittelbar mit dem Rückgang der Hochwasserstände begannen die Vorbereitungen zum Wiederaufbau der zerstörten Deichabschnitte und die Instandsetzung der am stärksten beschädigten Deiche. Noch im September 1997 wurden an zwölf Abschnitten entlang der 170 Kilometer langen Brandenburger Oder und an einigen Nebengewässern die Bauarbeiten begonnen. Zu den zwölf Bauvorhaben gehören die Bruchstellen am Hauptdeich bei Brieskow-Finkenheerd und bei Aurith, drei Bruchstellen am Seedeich Brieskow-Finkenheerd, mehrere Baustellen in der Ziltendorfer und in der Neuzeller Niederung, der Kanaldeich Eisenhüttenstadt, die Oderbruch-Baustellen Neuranft, Hohenwutzen, Zollbrücke und Reitwein, der Querdeich Stützkow, der Lunow-Stolper Polder, die Sommerdeiche im Polder A/B.
Bereits Mitte Oktober wurde bei Brieskow-Finkenheerd die erste Deichlücke geschlossen.

Im November 1997 wurde durch die Landesregierung Brandenburg das bereits erwähnte Programm „Sicherheit und Zukunft für die Oderregion“ beschlossen. Für die Sanierung der Deiche, die Wiederherstellung der Hochwasserschutzbauwerke sowie zum Ausbau des Gewässer- und Landesmessnetzes wurden hier mittelfristig 291 Mio. DM (148,8 Mio. Euro) veranschlagt.

Zielgerade in Sicht

„Zehn Jahre nach der Oderflut sind wir auf der Zielgeraden bei der Deichsanierung angekommen“, so der Staatssekretär. Bis zum Jahresende sind von den 163,2 zu sanierenden Deichkilometern 135,5 Kilometer saniert. Davon befinden sich 75 Kilometer im Oderbruch. Insgesamt ist der Oderhauptdeich 173,4 Kilometer lang. Inzwischen sind es mehr als 200 Millionen Euro, die das Landesumweltamt Brandenburg seit 1997 bei der Deichsanierung eingesetzt hat.

Dabei war jeder Abschnitt anders, Schulze: „Ich denke da nur an die vielen Sonderlösungen, die umgesetzt werden mussten, weil nicht in jedem Fall die Regelbauweise möglich war. Ich erinnere an Baulos 17b bei Reitwein, hier konnte der wertvolle Baumbestand im Deichbereich durch den Einbau einer Spundwand erhalten bleiben, oder die verschiedenen Bauwerke im zu sanierenden Deich, die eingepasst werden mussten, zum Beispiel die Deichscharte Zollbrücke bei Güstebieser Loose.

Dieses alles sind Beispiele für die Flexibilität in Planung und Ausführung der Deichbauarbeiten.

Was bleibt noch zu tun?

Der Schwerpunkt der Deichsanierung liegt in den nächsten Jahren im Unteren Odertal und in der Neuzeller Niederung. 27,75 Kilometer Oderhaupt- sowie rund 20 Kilometer Polder- und Rückstaudeiche wird das Landesumweltamt sanieren. 25 von 44 Hochwasserschutzbauwerken müssen noch repariert werden. In vollem Gange sind die Planungen für den Ausbau der Neuzeller Niederung als Flutungspolder.
Fachlich zuständig:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018, E-Mail: Jens-Uwe.Schade@MLUV.Brandenburg.de

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Schulze übergibt erneuertes Wehr in Gülpe

Gülpe – Zum 100. Dienstjubiläum des Gülper Wehres gab es ein 1,5 Millionen Euro teures Geburtstagsgeschenk: die vollständige Rekonstruktion und Sanierung der 1908 bis 1910 errichteten wasserwirtschaftlichen Anlage an der Gülper Havel. „Das Wehr hilft der Landwirtschaft, beeinflusst den Landschaftswasserhaushalt positiv, bietet Entlastung bei Hochwasser, erleichtert wandernden Fischen die Passage und unterstützt die Entwicklung des Kanutourismus in der Region – dieses Wehr ist ein Glücksfall für viele in dieser Region,“ sagte Agrar- und Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze heute bei der Wiedereinweihung des Wehres. Das Wehr wird vom Landesumweltamt Brandenburg betrieben, dessen Präsident – Matthias Freude – mit vor Ort war.

Das modernisierte, denkmalgeschützte Wehr mit Fischaufstiegsanlage und Bootsschleuse steuert die Wasserstände in der Gülper Havel sowie in den angrenzenden wertvollen Niederungen des Naturparks Westhavelland. Es ermöglicht damit die landwirtschaftliche Nutzung der Wiesen. In Flutzeiten gewährleistet das Wehr den nötigen Abfluss und sichert so die Hochwasserentlastungsfunktion der Gülper Havel für die Havel. Mithilfe der eigenhändig und ganzjährig zu bedienenden Kahnschleuse können auch Wassertouristen die Gülper Havel problemlos durchqueren. Die zwei Zugänge an der Fischtreppe ermöglichen den wandernden Arten das Passieren bei Normal- und auch bei Niedrigwasser. In dem von 2005 bis 2007 rekonstruierten Wehr verbaute die Firma Eurovia rund 900 Kubikmeter Beton, 175 Tonnen Stahl-Spundwände, 60 Tonnen Bewehrungs-Stahl und 288 Holznadeln, die je nach Bedarf gesetzt beziehungsweise gezogen werden und damit die Stauhöhe regeln. 80 Kubikmeter Ziegel (zirka 350 Quadratmeter) wurden für die traditionelle Verklinkerung des Baudenkmals benötigt. Schautafeln am Wehr informieren Besucher über die Geschichte und Funktionsweise der Anlage. Ab 1875 wurde die untere Havel reguliert, um landwirtschaftliche Flächen zu gewinnen. Neben Durchstichen und Querschnittserweiterungen entstanden am Anfang des 20. Jahrhunderts die für die Havelniederung typischen Nadelwehre wie bei Grütz, Garz, Bahnitz, Molkenberg, Gülpe und Gahlberg. Nach knapp einhundert Jahren war die Standsicherheit für das Gülper Wehr nicht mehr gewährleistet und eine Sanierung notwendig geworden.

Fachlich zuständig:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 02 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Jens-Uwe Schade, Tel.: 0331/ 866 -7016, Fax: 0331/ 866 -7018,
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BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg gegründet

Mitglieder sind 76 Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft/Energie und Wasser für sechs Millionen Menschen

Berlin, 30. November 2007 – Die Energie- und Wasserwirtschaft in Berlin und Brandenburg hat eine neue Interessenvertretung gegründet: Die Landesgruppe Berlin/Brandenburg des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin. Die Landesgruppenversammlung der neuen Organisation beschloss am Donnerstag, 29. November 2007, in Lübbenau die Verschmelzung ihrer beiden bisher getrennt arbeitenden Landesgruppen.

In der BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg sind 76 Unternehmen ganz unterschiedlicher Größenklassen und Organisationsformen organisiert. Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Unternehmen. Sie liefern Strom für rund sechs Millionen Menschen und versorgen Haushalte und Industrie mit Fernwärme und Erdgas. Außerdem sichern die BDEW-Mitglieder die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Als Vorsitzende der BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg wurden Jörg Simon, Vorstandsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe und Uwe Müller, Geschäftsführer der Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH gewählt.

Geschäftsführer der neuen BDEW-Landesorganisation sind Till Böhmer und Ralf Wittmann. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Berlin-Mitte.

Weitere Informationen


Patricia Nicolai
Pressesprecherin
Telefon 0 30 / 72 61 47-330
E-Mail presse@bdew.de

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Technische Denkmäler erhalten

Anlässlich des 16. Brandenburger Denkmaltages sagte die Landeskultusministerin Johanna Wanka, dass nichts die Brandenburger Kulturlandschaft so geprägt hat wie das Leben am und auf dem Wasser. Und dazu gehörten eben auch die Wasserwerke, Wassertürmen, Hebewerke, Schleusen, Kanäle oder Wasserfahrzeuge. Diese müßten für die Nachwelt erhalten bleiben. Sie wies auf die Flutung der Lausitzer Tagebaurestlöcher hin, die nach langem Raubbau gerade begonnen wurde.

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Das Naturschutzgroßprojekt „Uckermärkische Seen“ wird fortgeführt

Bundesumweltministerium stellt weitere Finanzmittel zur Verfügung, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat der weiteren Förderung des Naturschutzgroßprojektes „Uckermärkische Seen“ in Brandenburg zugestimmt. Bis Ende 2010 wird der Bund insgesamt knapp 2 Millionen Euro für die Sicherung dieses national bedeutenden Landschaftsraumes bereitstellen.
Mit rund 25.000 Hektar Kerngebiet und 92.000 Hektar Projektgebiet sind die
Uckermärkischen Seen das größte Projekt des Bundes-Förderprogramms zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Bereits zwischen 1996 und 2007 hatte der Bund das Projekt, dessen Träger der Förderverein „Feldberg-Uckermärkische Seenlandschaft“ ist, mit insgesamt 13,5 Millionen Euro gefördert.
Die Uckermärkischen Seen umfassen eine herausragende Landschaft. Mehr als 170 natürlich entstandene Seen weisen eine enorme Vielfalt an Gewässerlebensräumen auf, eine beeindruckende Artenausstattung sowie eine hervorragende Wasserqualität.
Einbezogen sind auch über 200 Moorflächen und 2000 Hektar Heiden, Dünen oder Trockenrasen. Ausgedehnte alte und naturnahe Buchenbestände und noch weitgehend intakte Moor- und Bruchwälder unterstreichen ebenso den Wert der Landschaft wie das Vorkommen zahlreicher gefährdeter Arten. Schreiadler, Fischadler und Seeadler weisen im Projektgebiet jeweils mehrere Brutreviere auf; der Kranich besiedelt das Gebiet mit etwa 100 Brutpaaren. Biber und Otter, verschiedene Fledermäuse und über 800 Schmetterlingsarten gehören ebenso wie die Rotbauchunke, der Laubfrosch oder die Sumpfschildkröte zu der bemerkenswerten Faunenausstattung. Die biologische Vielfalt ist heute weltweit stark bedroht.
Auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt, 2004 in Kuala Lumpur, wurde beschlossen weltweit ein Netz von Schutzgebieten aufzubauen und dieses weiterzuentwickeln, um den Biodiversitätsverlust bis 2010 zu stoppen. Mit dem Projekt „Uckermärkische Seen“ leistet Deutschland hierzu einen wichtigen Beitrag.
Mit dem Bundesförderprogramm „Naturschutzgroßprojekte“ trägt der Bund seit 28 Jahren zum Schutz des nationalen Naturerbes und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen im Naturschutz bei. Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, großflächige, gesamtstaatlich repräsentative Landschaften mit besonders wertvollen Lebensräumen für bedrohte Tiere und Pflanzen langfristig zu sichern. Insgesamt wurden seit 1979 über 350 Millionen Euro Bundesmittel bereitgestellt. Die Projekte werden durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreut.

Weitere Informationen:
www.bmu.de/naturschutzwww.bfn.de: Bundesförderprogramm „Naturschutzgroßprojekte“

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Brandenburg novelliert Wasserrecht

Die brandenburgische Landesregierung hat dem Landtag das neue Wassergesetz zugeleitet. Es soll bereits vor dem Inkrafttreten des Umweltgesetzbuches auf Bundesebene wesentliche Bereiche der Wasserwirtschaft neu regeln. Die Neuregelungen betreffen vor allem den Hochwasserschutz, den Abbau von Bürokratiekosten bei den Unternehmen, die Bildung von Beiräten und neue Strukturen der Gewässerunterhaltungsverbände. Derzeit belaufen sich die Unternehmenskosten, die durch wasserrechtliche Vorschriften entstehen, auf etwa 2,9 Millionen Euro. Durch das neue Wasserrecht sollen diese Kosten um jährlich 500 000 Euro reduziert werden.
Die Mitgliederstrukturen der Gewässerunterhaltungsverbände, denen gesetzlich die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung obliegt, bedürfen nach Auffassung der Landesregierung einer Überprüfung unter Effizienzgesichtspunkten. Ziel der Landesregierung sind dabei leistungsfähige und wirtschaftlich effiziente Verbandsstrukturen, wobei insbesondere auch die Voraussetzungen für Zusammenschlüsse geschaffen werden sollen, um Optimierungspotentiale auszuschöpfen. So sollen die Verbände auch darauf vorbereitet werden, weitere Bewirtschaftungsaufgaben zusätzlich übernehmen zu können. Wirtschaftlich seien insbesondere Verbände mit großen Verbandsgebieten und schlanken Verwaltungsstrukturen. Deshalb werden zukünftig die Fusion von Verbänden ebenso zugelassen wie Zwangszusammenschlüsse ermöglicht. Strittig bleibt hierbei noch die Frage der Refinanzierung. So räumt das Gesetz nun den Kommunen einen Entscheidungsspielraum ein. Diese Regelung stößt jedoch auf Kritik, da hierdurch das Erhebungsverfahren für die Gemeinden komplizierter wird.

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Brandenburg eröffnet neue Polder auf der Insel Küstrin

Ein Polder mit einer Größe von 9 ha wurde Anfang Oktober als Überflutungsraum für die Oder frei gegeben. Weitere Entspannung bei der Hochwassergefahr wird erreicht, wenn die Deiche zum Staffelnder Polder im Nationalpark Unteres Odertal im Winter 2007 frei gegeben werden. „Die natürliche Flussdynamik unterstützt die Bildung von Mooren, ermöglicht seltenen Vögeln das Überleben und dient nicht zuletzt dem Hochwasserschutz „, sagte Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze. Die Öffnung der Deiche sei eine naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme im Oderprogramm zur Deichsanierung. Auf der Insel Küstrin  würden die Deiche an zwei Stellen geöffnet. Weiterhin sei geplant, dass im Staffelnder Polder im Totalreservat des Nationalparks die Deiche teilweise geöffnet werden.

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Auswirkungen der Demographie auf die Infrastruktur

Vor zwei Jahren hat die brandenburgische Staatskanzlei das Berliner Institut für Ressourcenmanagement inter3 mit der Studie „Zukunftsfähige Infrastrukturangebote für schrumpfende Regionen: Unternehmenskonzepte und Regulierungsinnovationen am Beispiel von Wasser und Verkehr in Brandenburg“ beauftragt. Mithilfe des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Agrar- und Umweltministeriums Brandenburg wurden in den vergangenen Monaten im Rahmen des Projekts vor allem die Auswirkungen des demographischen Wandels auf Trink- und Abwasser untersucht. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Projektphase wurden Ende Mai 2007 in der Potsdamer Staatskanzlei präsentiert. Anfang 2008 sollen dann verallgemeinerungsfähige Empfehlungen zur bestmöglichen Aufgabenerfüllung, zur Entwicklung der Größe von Unternehmen und Versorgungsgebieten zu innovations- und wettbewerbsfähigen Größenstrukturen und zur Erschließung neuer Geschäftsfelder vorgelegt werden, die dann auch umgesetzt und durch die Landespolitik unterstützt werden sollen.

Die Beteiligten des Projekts haben die Arbeitsgemeinschaft „Zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Brandenburg“ gegründet. Zu den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zählen zwölf Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung, die sich über regionale Kooperationen, Finanzierungsmöglichkeiten und demographisch untersetzte Planungen in Positionspapieren verständigen. Zwei der drei geplanten Positionspapiere liegen bereits vor. Teil I beschäftigt sich mit der „Interkommunalen Kooperation“, Teil II mit „Finanzierungsstrukturen unter Berücksichtigung des demographischen Wandels“. Teil III zum Thema „Planung“ ist derzeit in der Endabstimmung.

Wie das Brandenburger Umweltministerium mitteilt, dürfte ein Lösungsansatz darin bestehen, „die kleinteilige Struktur der Aufgabenträger sehr kritisch zu hinterfragen. Ziel der Landesregierung und der politisch Verantwortlichen muss es sein, langfristig wirtschaftlich tragfähige Organisationseinheiten zu schaffen. Die Entwicklung einer stärker regional organisierten Wasserver- und Abwasserentsorgung ist allerdings vor allem eine Aufgabe der Gebietskörperschaften, die zukünftig stärker verfolgt und verstärkt werden muss. Vorgeschlagen wird ein Informationspool für Kooperations- und Fusionswillige, die bei der Klärung rechtlicher, betriebswirtschaftlicher beziehungsweise technischer Fragen behilflich sein kann.“ Gefordert werden Änderungen am Kommunalabgabengesetz, unter anderem die Möglichkeit der Mengendegression in der Tarifstruktur.

Die Papiere sind zu beziehen über:

Institut für Ressourcenmanagement
Otto-Suhr-Allee 59, 10585 Berlin
Tel. (0 30) 34 34 74 46
www.inter3.de

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Badegewässerkarte für Brandenburg

Das Landes-Umweltministerium hat die aktuelle Badegewässerkarte  ins Internet gestellt, dort findet man beispielsweise Informationen zu Blaualgenbelastung oder Sichttiefe der Badestellen.

www.mluv.brandenburg.de/badestellen

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Brandenburg unterstützt Mit 141 Millionen Euro Abwasserverbände

Das Umweltministerium antwortete auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei, dass seit 1999 59 Verbände beim Land einen Antrag auf finanzielle Förderung aus dem Schuldenmanagementfonds gestellt haben. Davon haben sieben wirtschaftlich stabile Verbände nur eine relativ geringe Unterstützung in Form einer sog. Fusionsprämie beantragt. Aus dem Schuldenmanagementfonds sind weitere 32 Verbände inzwischen entlassen worden, für 20 Verbände besteht gegenwärtig noch ein intensiver Beratungsbedarf. Hintergrund sind die fehlerhafte Abwasserpolitik aus den neunziger Jahren, als viel zu große Klärwerke gebaut wurden. In dem Schuldenmanagementfonds sind knapp 166 Millionen €, von denen bisher gut 141Millionen € ausgezahlt wurden. Für weitere 28 Millionen € besteht noch Sanierungsbedarf. Der Fonds läuft im Herbst 2008 aus, Umweltministerium, Innenministerium und Finanzministerium werden bis zum Herbst 2007 über eine Fortführung entscheiden.

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Kläranlagen und Abwasserverbände 2023

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Vermissen Sie einen Link zu Ihrer Kläranlage? Senden Sie uns doch einfach eine kurze E-Mail an fachwissen@klaerwerk.info.

Alle Anlagen sind alphabetisch geordnet.

Aalen – 5 Kläranlagen zwischen 3.500 und 80.000 EW
www.sw-aalen.de/abwasser-klaer.html
Aggerverband – Betreiber von 37 Kläranlagen
www.aggerverband.de
AhrensburgStadtbetriebe – Kläranlage mit 50.000 EW
http://www.stadtbetriebe-ahrensburg.de/abwasser/abteilungen/klaeranlage/
Aken – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 27.000 EW
www.klaeranlage.azvaken.de/ 
Am Klosterwasser – Abwasserzweckverband – Betreiber von 5 Kläranlagen
www.azvak.de/html/bestehende_anlagen.html
Apfelstädt-Ohra – Wasser und Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 27.000 EW
www.wazv-ao.de/ao_aw_006.htm
Aschaffenburg – Kläranlage mit 200.000 EW
https://www.aschaffenburg.de/Buerger-in-Aschaffenburg/Planen-Bauen-und-Wohnen/Klaeranlage/DE_index_3745.html
Augsburg –  Kläranlage mit 800.000 EW
http://www.augsburg.de/index.php?id=19053 
Babenhausen – Kläranlage mit 36.000 EW
http://www.babenhausen.de/de/energie-und-umwelt/wissenswertes-rund-um-die-stadtentwaesserung/so-funktioniert-unsere-klaeranlage.aspx 
Bad Reichenhall – Kläranlage mit 55.000 EW
www.stadt-bad-reichenhall.de/einricht/einricht_klaer/body_klaer_1.htm
Bad Vilbel – Kläranlage mit 89.000 EW
www.ka-badvilbel.de/
Bad Waldsee – 3 Kläranlagen zwischen 1.000 und 25.000 EW
http://www.sew-bad-waldsee.de/ 
Balingen – Zweckverband Abwasserreinigung – Kläranlage mit 124.000 EW
http://www.klaeranlage-balingen.de/index.php?key=klaeranlage_einfuehrung 
Bayer – Werk Krefeld/Uerdingen – Abwassermenge 50.000 m³/d
https://www.klaerwerk-krefeld.org/
Bebra – Kläranlage mit 25.000 EW
www.stadtwerke-bebra.de/
Beeskow und Umland – Wasser- und Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 20.000 EW.
www.beeskow-wasser.de/abwasser1.htm
Berching – Kläranlagen mit 950 und 12.000 EW
www.berching.de/upload/540408X101894e88b3XY6f50/1509884861_Acrobat_41.pdf
Bergisch Gladbach – Kläranlage größer 100.000 EW
www.bergischgladbach.de/Abwasserwerk.aspx
Berliner Wasserbetriebe – Betreiber der 6 Klärwerke Berlins
www.bwb.de
Bibertal-Hegau (Ramsen, Schweiz) – Kläranlage mit 135.000 EW
www.ara-ramsen.ch/index.htm 
Birmensdorf – AZV von 6 Gemeinden
www.birmensdorf.ch/de/portrait/klaeranlage/
Bischofswerda-Röderaue – Zweckverband – Kläranlagen für ca. 14.500 Einwohner
www.wvbiw.de/abwasser.php
Bitterfeld-Wolfen – Gemeinschaftsklärwerk – Kläranlage mit 422.000 EW
https://www.gkw-bitterfeld-wolfen.de/#
Bodelshausen – Kläranlage mit 3 Mitarbeitern
www.bodelshausen.de/servlet/PB/menu/1041020/index.html
Böhmfeld – Kläranlage mit einer Biologie von 500 m³ Inhalt
www.altmuehlnet.de/gemeinden/boehmfeld/dorf/agenda_21/tdot-ka/ak-w_tdot-ka.htm#prog
Boppard – Kläranlagen von 1.600 EW bis 14.500 EW
www.boppard.de/2001/html/kanalwerke.htm#Technik
Börde – Trink- und Abwasserverband – Betreiber von 14 Kläranlagen
www.tav-boerde.de/entsorgungsgebiet.php
Bourtanger Moor – Trink- und Abwasserverband – Kläranlagen mit insgesamt ca. 30.000 EW
www.tavbm.de/
Breisgauer Bucht – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 660.000 EW
www.azv-breisgau.de/
Braunschweig – Abwasserverband – Kläranlage mit 350.000 EW
www.abwasserverband-bs.de/
Bremen – Bremer Kläranlagen mit Kanalnetzsteuerung der Stadt Bremen
www.hansewasser.de/sixcms/detail.php?id=580
Bremerhaven – Entsorgungsgesellschaft – Kläranlagen mit 600.000 EW und 12.000 EW
www.beg-bhv.de/indexbeg.html
Chiemsee – Abwasser- und Umweltverband – Kläranlage mit 85.000 EW
http://www.azv-chiemsee.de/abwasser_klaeranlage.php
Coesfeld – Kläranlage mit 130.000 EW
www.abwasserwerk-coesfeld.de/
Delmenhorst – Abwasseranfall 19.000 m³/d.
www.delmenhorst.de/versorgung/abwasser/
Detmold – Kläranlage mit 135.000 EW
http://www.detmolder-abwasser.de/
Dresden – Stadtentwässerung – Interaktive Kläranlage Dresden
www.stadtentwaesserung-dresden.de
Donaueschingen – Kläranlage mit 92.000 EW
www.gvv-donaueschingen.de/index.php?page=53
Duderstadt – Kläranlage mit 37.000 EW.
www.ewb-duderstadt.de/page.php?page=/ewb/abwasser/abwasser.html
Düren – Kläranlage für  310.000 EW
http://www.wver.de/abwassertechnik/broschueren/broschuere_dueren_pdf.php 
Duisburg – Betrieb von 3 Kläranlagen
www.wb-duisburg.de/produkte/wasser/wasser/Klaeranlagen.php
Eberswalde – Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
http://www.zwa-eberswalde.de/index.php?article_id=107
Eifel-Rur – Wasserverband – 48 Kläranlagen mit gesamt 2,2 Mio. EW
www.wver.de/
Eisenhüttenstadt – TAZV Oderaue  – Kläranlage mit 99.000 EW
https://tazv.de/index.php?id=47
Eisleben-Einzugsgebiet – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 65.000 EW
www.azv-eisleben.de/html/rollsdorf.html
Emschergenossenschaft – 4 Kläranlagen insgesamt mehreren Mio. EW
www.eglv.de/index_frs.html
Erdinger Moos – Abwasserzweckverband – Virtuelle Kläranlage mit Betriebsdaten
www.azv-em.de/klaerwerk.html
Erftverband – Betreiber von 47 Kläranlagen
www.erftverband.de
Erfurt – Erfurter Entwässerungsbetrieb – Kläranlagen für 375.000 EW
www.entwaesserungsbetrieb.erfurt.de/eaw/entwaesserungsbetrieb/sachgebiete/klaerwerke/index.php 
Flensburg – Klärwerk mit 225.000 EW
www.tbz-flensburg.de/abwasser/klaerwerk/index.php 
Forbach – Kläranlage mit 7.000 EW.
www.forbach.de/inhalte/rathaus/einri-klaerwerk.html
Frohnbach – Zweckverband – Betreiber von 9 Kläranlagen
http://zvfrohnbach.de/homepage.php?rubrik=informationen&aktiv=aktuelles
Fürstenfeldbruck – Kläranlage mit 17.000 EW
www.fuerstenfeldbruck.de/ffb/web.nsf/id/pa_klaerwerk.html
Geldern – Kläranlage mit 80.000 EW
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2511/2511_main.htm
Gengenbach – Kläranlage für ca. 13.000 Einwohner
www.stadtwerke-gengenbach.de/de/produkte/abwasser/klaeranlage/
Genthin – Trink- und Abwasserverband – 2 Kläranlagen mit insgesamt 13.700 EW
www.tav-genthin.de/
Goch – Kläranlage mit 71.000 EW
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2610/2610_main.htm 
Göppingen – Klärwerk für ca. 330.000 EW
http://www.goeppingen.de/servlet/PB/menu/1043382_l1/index.html 
Gotha und Lkr. – Wasser- und Abwasserzweckverband – Betreiber von 3 Kläranlagen mit 173.000 EW
www.wazv-gotha.de/wag_aw_006.htm
Göttingen – Abwasseranfall 76.000 m³/d.
https://www.geb-goettingen.de/index.php?id=153
Götzenthal Abwasserzeckverband – Kläranlage für ca. 24.000 Einwohnerwerte
http://www.azv-goetzenthal.de/ka.html 
Grefrath – Kläranlage mit 142.000 EW
http://www.niersverband.de/index.htm
Grevesmühlen Zweckverband – Betreiber von 4 großen und 22 kleinen Kläranlagen
https://www.zweckverband-gvm.de/page/klaeranlagen.php
Griesheim – Kläranlage mit 50.000 EW
https://www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/staedtische-einrichtungen/klaeranlage/
Großenhain – Klärwerk mit 35.000 EW + 5 kleine KA
http://www.azv-grossenhain.de/ 
Großhabersdorf – Kläranlagen für ca. 4.000 Einwohner
www.grosshabersdorf.de/rathaus/klaeranlage.html
Güntersleben – Kläranlage mit 6.500 EW
www.guentersleben.de/einrichtungen/klaeranlage/
Günzburg – Landkreis – Kläranlagen für ca. 120.000 Einwohner
www.landkreis-guenzburg.de/behoerde/umwelt/wasser/abwasserbeseitigung/abwasserbeseitigung.htm
Gütersloh – Kläranlage Putzhagen – Klärwerk mit 150.000 EW
www.KA-Putzhagen.de 
Haiger – Kläranlage mit 34.00 EW
www.haiger.de/soziales/Kl%C3%A4ranlage%20Haiger.htm
Hainichen – Zweckverband Wasser- Abwasserentsorgung – 3 Kläranlagen mit insgesamt 36.840 EW
www.zwa-mev.de/htm/technische_anlagen.htm
Hamburg – Stadtentwässerung – Klärwerksverbund mit 2,2 Mio. EW
https://www.hamburgwasser.de/wasser/weg-des-wassers/klaerwerk
Hameln – Kläranlage mit 95.000 EW
https://www.abwasserbetriebe-weserbergland.de/unternehmen.html
Hannover – Kläranlage für ca. 800.000 Einwohner
www.hannover.de/stadtentwaesserung
Heidelberg – Abwasserverband – Kläranlage mit 360.000 EW
www.azv-heidelberg.de
Hemhofen – KLäranlage mit ca. 3.000 EW
http://www.hemhofen.de/index.php?id=351,43
Hürth – Kläranlage mit 90.000 EW
www.stadtwerke-huerth.de/page.php?page=/huerth05/produkte/abwasser/klaeranlage.html&navid=51
Ingolstadt – Zweckverband Zentralkläranlage – Kläranlage mit 275.000 EW
http://www.zka-ingolstadt.de/index.php?page=390 
Isar-Loisachgruppe – Abwasserverband – Klärwerk Wolfratshausen mit vielen Bildern
www.ka-wolfratshausen.de/html/start.htm
Kahl am Main – Kläranlage mit 15.000 EW
http://www.gemeindewerke-kahl.de/abwasser/abwasser.html
Kalkar-Rees – Abwasserbehandlungsverband – 2 Kläranlagen mit insgesamt ca. 76.000 EW
www.abwasserverband-kalkar-rees.de/index2.htm
Kassel –  Klärwerk KASSELWASSER – Kläranlage mit 340.000 EW
http://www.kasselwasser.de/inhalt/klaerwerk.html
Kempten (Allgäu) – Abwasserverband – Kläranlage mit 300.000 EW
www.avke.de/index.php?plink=gruppenklaerwerk&alink=klaeranlage
Kervenheim – Kläranlage für ca. 1.600 Einwohner
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2580/2580_main.htm 
Kevelaer – Kläranlage für ca. 30.000 Einwohner
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2561/2561_main.htm
Kiel – Klärwerk Bülk mit 380.000 EW
www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/66/tba/66_3/Objekte/klaerwerk_prae.pdf 
Kleine Spree – Abwasserzweckverband – Betreiber von 4 Kläranlagen
www.azvspree.de
Knetzgau – Kläranlage mit 19.000 EW
http://www.knetzgau.de/index.php?id=1798
Köln – Stadtentwässerungsbetriebe – 5 Kläranlagen mit insgesamt 1,82 Mio. EW
www.stadtentwaesserungsbetriebe-koeln.de/klaeranlagen.html
Konstanz – Entsorgungsbetriebe – Kläranlage mit 280.000 EW
www.konstanz.de/service/servicebetriebe/ebk/abwasserreinigung/klaeranlage/
Kornwestheim – Kläranlage für ca. 25.000 Einwohner
www.kornwestheim.de/kwhweb/kwhwg.nsf/Frame/26C9CA45240F63A441256AE800429A95
Kronberg – Abwasserverband – Kläranlage für 27.500 EW mit virtuellem Rundgang
https://www.av-kronberg.de/klaeranlage/
Köthen – Abwasserverband – Kläranlage mit 45.000 EW
www.avkoethen.de/index2.html
Leipzig – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH – Betreiber von 21 Kläranlagen
https://www.l.de/wasserwerke/kundenservice/wissenswertes/klaeranlagen
Landwehrbach – Kläranlage für 17.300 EW
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2431/2431_main.htm 
Langen – Abwasserverband Langen – Egelsbach – Erzhausen
http://www.abwasserlee.de/abwassertechnik.html 
Lindau – Kläranlage mit 10.000 bis 12.000 m³ Abwasser/Tag
https://www.gtl-lindau.de/gt-abwasser/klaerwerk
Lingen – Kläranlage mit 195.000 EW
www.ka-lingen.de/
Lippeverband – 6 Kläranlagen mit insgesamt ca. 761.000 EW
www.eglv.de/index_frs.html
Lorsch – Kläranlage mit 18.000 EW.
www.lorsch.de/pdf/folder_klaeranlage.pdf
Lübeck Entsorgungsbetriebe – 4 Kläranlagen für 150.000 EW
www.entsorgung.luebeck.de/leistungen/stadtentwaesserung/index.html 
Lüneburg – AGL Lüneburg
www.agl-lueneburg.de/
Lünen –  Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR
http://abwasser-luenen.de/
Malchow – Stadtwerke – max. Zulaufmenge Kläranlage 5.180 m³/d.
www.stadtwerke-malchow.de/index.php 
Mariaposching – Kläranlage mit 1.700 EW
www.schwarzach.de/mpokanal.htm#Gemeinde
Mariatal – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 170.000 EW
www.azv-mariatal.de/default_klaerwerk.htm
Markgröningen-Talhausen – Gruppenklärwerk mit 75.000 EW
www.zweckverband-talhausen.de/
Markt Bruckmühl – Kläranlage mit 25.000 EW
www.klaerwerk-markt-bruckmuehl.de/
Markt Kastl – Kläranlage mit 4.500 EW.
www.kastl.de/gemeinde/einricht/einrtext/klaeranlage.htm
Markt Mallersdorf-Pfaffenberg – Kläranlage mit 10.000 EW
http://www.mallersdorf-pfaffenberg.de/index.php?article_id=54
Markt Schwarzach – Kläranlage mit 9.000 EW
www.schwarzach.de/schkanal.htm#Gemeinde
Marktschorgast – Kläranlage mit 3.500 EW
www.marktschorgast.de/Rathaus/klaeranlage.htm
Meißen – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 105.000 EW
www.azv-meissen.de/Default.asp?mid=10&iid=14
Memmingen – Kläranlage mit 230.000 EW
https://umwelt.memmingen.de/gkw.html
Mittleres Illertal – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 95.000 EW
http://www.azvmi.de/
Mittlerer Rennsteig – Zweckverband Wasser und Abwasser Suhl – 4 Kläranlagen mit ca. 80.000 EW
www.zwas.de/index.html 
Mittler Mümling – Abwasserverband – Kläranlage mit 38.000 EW und 4 kleinen Kläranlagen bis 1.500 EW
www.avmm.de/
Mittlerer Rheingau – Abwasserverband – Kläranlage mit 75.000 EW
www.av-mittlerer-rheingau.de 
Modau – Abwasserverband – Kläranlage mit 55.000 EW
www.abwasserverband-modau.de/indexkla.htm
Mönchengladbach-Neuwerk – Kläranlage mit 550.000 EW
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2211/2211_main.htm
Monschau-Rosenthal – Membrananlage für 9.700 EW
http://www.wver.de/abwassertechnik/broschueren/broschuere_konzen_pdf.php 
Monsheim – Kläranlage für ca. 32.000 Einwohner
https://www.amp-monsheim.de/
Naumburg – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 60.000 EW
http://abwasserzweckverband.de/de/klaeranlage/klaeranlage.html
Nette –  Kläranlage mit 46.000 EW
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2321/2321_main.htm
Neumünster –  Kläranlage mit ca. 25.000 m³/t
www.neumuenster.de/tbz/index.php?article_id=41
Niederkassel – Abwasserwerk – Kläranlage mit 35.000 EW
www.abwasserwerk-niederkassel.de/html/allgemeines.html
Niederwinkling – Kläranlage mit 5.166 EW
www.schwarzach.de/ndwkanal.htm
Nieheim – Kläranlage mit 9.500 EW
www.klaeranlage-nieheim.de.vu/
Nieplitztal – Wasserwirtschaftsgesellschaft mbH – Kläranlage mit ca. 20.000 EW
www.wwn.de/userdat/WWN/anlagen/aw/katb_1.htm
Niersverband – Betreiber von 24 Kläranlagen
www.niersverband.de/index.htm
Niesky – Kläranlage mit 29.000 EW
www.stadtwerke-niesky.de/
Nürnberg – Stadtentwässerung – 2 Kläranlagen mit insgesamt 1,63 Mio. EW
http://nuernberg.de/internet/abwasser/
Obere Gersprenz – Abwasserverband – Interaktive Kläranlage
www.av-oberegersprenz.de/index2.php
Obere Lutter – Abwasserverband – Kläranlage mit 380.000 EW
www.obere-lutter.de/
Oberer Rheingau – Abwasserverband – Kläranlgen mit insgesammt 60.000 EW
www.abwasserverband-oberer-rheingau.de/index.htm
Oberes Lonetal – Abwasserzweckverband – Kanalnetz ca. 45 km.
www.amstetten.de/abwasserbeseitigung.html
Offenburg – Abwasserzweckverband Raum Offenburg – Kläranlage mit 135.000 EW
http://www.azv-offenburg.de/ 
Oldenburg – Ostfriesischer Wasserverband – Virtuelle Kläranlage
www.oowv.de/index.php?id=539&layout=&style=
Orla – Wasser- und Abwasserzweckverband – 4 Kläranlagen mit insgesamt 44.000 EW
www.zv-orla.de/verband/fr_verband.htm
Osnabrück – 2 Klärwerke
https://www.stadtwerke-osnabrueck.de/kontakt-hilfe/standort-klaerwerk-eversburg-hellern
Ostharz – Wasserver- und Abwasserentsorgungsverband – 5 Kläranlagen mit ges. über 70.000 EW
www.zweckverband-ostharz.de/
Ostuckermark – Wasserver- und Abwasserentsorgungsverband – 2 Kläranlagen mit insgesamt über 70.000 EW
www.zowa-web.de/
Paderborn – Gruppenklärwerk für 536.000 EW
www.paderborn.de/microsite/steb/gkw-sande/index.php
Peitz Wasserver- und Abwasserentsorgung GmbH – Kläranlage mit 12.000 EW
www.gewap.de/cms/page/index.php?katID=4
Pfattertal – Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung – 2 Kläranlagen mit insgesamt über 10.000 EW
www.azv-pfattertal.de/
Pinneberg – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 450.000EW
www.azv-pinneberg.info/abwassertechnik.php
Pinzgauer Saalachtal – Reinhalteverband
https://www.rhv-saalfelden.org/klaeranlagen/klaeranlage-saalfelden/luebersicht.html
Potsdam Nord – Stadtwerke Potsdam – KLärwerk mit 90.000 EW
http://www.swp-potsdam.de/swp/de/wasser/ueber-uns-ewpw/umweltschutz-ewpw/klaeranlage-potsdam-nord-ewpw/klaeranlage-potsdam-nord.php 
Rain – Kläranlage mit 24.000 EW
www.rain.de/betriebe/klaerwerk/
Reutlingen – 3 Kläranlagen (140.000 EW + 79.000 EW + 22.500 EW)
https://www.ser-reutlingen.de/de/Abwasser/Klaerwerke
Röderaue – Abwasserzweckverband – 5 Kläranlagen mit insgesamt über 7.000 EW
www.azv-roederaue.de/Frames/index2.html
Rostock – Eurawasser – 2 Kläranlagen mit insgesamt 460.000 EW
https://www.nordwasser.de/abwasser/entsorgung/klaeranlage-rostock
Ruelzheim – Kläranlage mit 41.500 EW
http://www.gemeindewerke-ruelzheim.de/abwasser/weg.html
Ruhrverband – 73 Kläranlagen mit insgesamt über 3,308 Mio EW
www.ruhrverband.de/ruhrverband_de/html/frame_wasserguete.html
Saale-Rippachtal – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 17.000 EW
www.azv-sr.de/
Saar – Entsorgungsverband – Verband mit ca. 35 Kläranlagen
www.entsorgungsverband.de/klaeranlagen_abwasser.html
Schramberg – 3 Kläranlagen zwischen 2.600 EW und 41.000 EW
https://www.stadtwerke-schramberg.de/de/Privatkunden/Abwasser/Klaeranlagen
Schweinfurt – Klärwerk mit 250.000 EW
http://www.schweinfurt.de/wirtschaft-wissenschaft/stadtentwaesserung/index.html
Schwerin – Kläranlage für Schwerin
www.saesn.de/s/abwasserent/klaeranlage_sn.html
Setterich – Kläranlage mit 51.239 EW
http://www.wver.de/abwassertechnik/broschueren/broschuere_setterich_pdf.php 
Siegen – Entsorgungsbetrieb – Betreiber von 3 Kläranlagen
www.esi-siegen.de/
Sonneberg – Wasser- und Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 48.375 EW
http://www.wasserwerke-sonneberg.de/v3/abwasser/klaeranlagen-sh.php
Stadtlohn – Kläranlage mit 30.500 EW
https://www.stadtlohn.de/bauen-wirtschaft/umwelt-und-klima/abwasserbeseitigung/
Starnberger See – Abwasserverband – Kläranlage mit 100.000 EW
www.av-starnberger-see.de/t_5.htm
Steinhäule Klärwerk Zweckverband – Klärwerk mit 445.000 EW
https://www.zvk-s.de/
Stiefenhofen– 3 Klärwerke
https://klaerwerk.info/Archiv/Klaeranlagen-Stiefenhofen 
Straelen – Kläranlage mit 12.800 EW
http://www.niersverband.de/abw/anlagen/2420/2420_main.htm
Stuttgart – Stadtentwässerung – Betreiber von 4 Kläranlagen
www.stuttgart-stadtentwaesserung.de/start.html
Suderburg – 3 Kläranlagen mit insgesamt 11.300 EW
www.suderburg.de/klaeranlage/grundlagen/index.htm
Südholstein– azv –  größtes Klärwerk Schleswig-Holsteins
www.azv.sh 
Trier – Stadtwerke- 2 Kläranlagen mit 186.000EW
www.stadtwerke-trier.de/swt/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend&ACTION=ViewPage&Page.PK=243 
Tübingen – Kläranlage mit 100.000 EW
www.tuebingen.de/25_13485.html
Überlingen –  Zweckverband Abwasserbeseitigung Überlinger See – Klärwerk für 53.000 EW
http://www.klaerwerk-ueberlingersee.de/klaerwerk.html
Uffenheim – Kläranlage mit 20.000 EW
http://ka-uffenheim.flowchief.de/
Untere Ahr – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 115.000 EW
www.azv-untere-ahr.de/
Untere Argen – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 40.000 EW
https://www.wav-untereargen.de/abwasserreinigung/klaeranlage
 Untere Elz – Abwasserzweckverband – Kläranlge mit 40.000 EW
www.azv-untere-elz.de/
Untere Döllnitz -Abwasserverband – Betreiber von 4 Kläranlagen
www.abwasser-oschatz.de/?c=home
Unterer Neckar – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 80.000 EW
http://www.edingen-neckarhausen.de/
Untere Rodau – Abwasserverband- Kläranlage mit 80.000 EW
www.abwasserverband-untere-rodau.de/ 
Unteres Schussental – Abwasserverband – Kläranlage für 50.000 EW
www.av-unteres-schussental.de/data/index.php
Unteres Sulmtal – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 200.000 EW
www.azv-unteres-sulmtal.de/ 
Untere Zschopau – Abwasserzweckverband – Kläranlagen für ca. 18.807 Einwohner
www.azv-untere-zschopau.de/1.html
Unterschleißheim Eching und Neufahrn – Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 120.000 EW
www.abwasserzv.de/index.php?id=0,25
Verl-Sende Gemeinschaftsklärwerk – Kläranlage mit 30.000 EW
www.klaerwerk.info/Archiv/Klaeranlage-Verl 
Viereth-Trunstadt – Kläranlage mit 6.000 EW.
www.viereth-trunstadt.de/politik_und_verwaltung/die_klaeranlage/
Vogtland Zweckverband Wasser und Abwasser- 75 Kläranlagen für ca. 225.000 Einwohner
www.zwav.de/
Wallenhorst – Kläranlage mit ca. 5.000 m³ Abwasser/Tag
www.wallenhorst.de/index.php?id=294
Wansdorf – Große Kläranlage Wansdorf
https://www.k-w-g.de/
Weißach- und Oberes Saalbachtal – Abwasserzweckverband – Kläranlage Heidelsheim mit 100.000 EW
www.av-weissach.de/index.php
Weiße Elster-Greiz Zweckverband Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung – 2 Kläranlagen mit insgesamt über 77.000 EW
www.taweg-greiz.de/
Werder-Havelland – Wasser- und Abwasserzweckverband – Kläranlage mit 30.000 EW
www.wazv.de/Einrichtungen/Klaranlage/klaranlage.html
Westsächsische Abwasserentsorgungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH – 22 Kläranlagen
http://www.wad-gmbh.de/AZV
Wien – Entsorgungsbetriebe Simmering – Hauptkläranlage Wien mit 4 Mio. EW
https://www.ebswien.at/klaeranlage/
Winden – Kläranlage in Winden im Elztal
www.winden-im-elztal.de/einricht/klaeranlage.html
Woffelsbach am Rursee – Membrananlage für 6.200 EW
www.wver.de/abwassertechnik/broschueren/broschuere_woffelsbach_pdf.php 
Wolfsburg – Abwasserverband – Kläranlage mit 170.000 EW
www.abwasserverband-wob.de/
Wupperverband – Betreiber von 11 Kläranlagen
www.wupperverband.de/aufgaben/abwasser/unsere.klaerwerke.html 
Würzburg– Entwässerungsbetrieb – Abwassermenge 17.000.000 m³/Jahr
www.ebw.wuerzburg.de/klaerwerk.htm 
Wyhratal – Abwasserzweckverband
www.azv-wyhratal.de/
Zeulenroda – Zweckverband Wasser/Abwasser – Betreiber von 5 Kläranlagen
www.zv-waz.de/data/abwasserAllgemeines.php
Zwickau – Wasserwerke Zwickau – Betreiber von 65 Kläranlagen mit ca. 225.00 EW
www.wasserwerke-zwickau.de/

Kläranlagen und Abwasserverbände

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Vermissen Sie einen Link zu Ihrer Kläranlage? Senden Sie uns doch einfach eine kurze E-Mail an fachwissen@klaerwerk.info.

Alle Anlagen sind alphabetisch geordnet.

Abwasser – Videos Ablage

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Quelle: CS
Saubere Energie dank Abwasserreinigungsanlage
Bericht vom Schweizer Fernsehen zur Abwasserwärmenutzung in Neuhausen am Rheinfall
  https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/saubere-energie-dank-abwasserreinigungsanlage?id=d4576ab1-44df-40e0-9d5f-95edb5cf7bf6
TedTalk von Christoph Lüthi: „Why shit matters“ 
  https://www.youtube.com/watch?v=d4yD0kz34jg&feature=youtu.be
Umwelt trifft Technik – Stadtentwässerung Stuttgart
  https://www.stuttgart-stadtentwaesserung.de/fileadmin/user_upload/Medien/264-Information-Ausbildung-SES_01-2017.mp4
Schweizer Gewässer – Alles klar? 
  https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wasser/dossiers/gewaesserentwicklung_alles_klar.html
Rückstausicherung und Überflutungsschutz(Film) 
  http://www.erftverband.de/rueckstausicherung-und-ueberflutungsschutzfilm/
Bau der Kläranlage für Mexico-City: TW-Zufluss 35 m³/s
  https://www.youtube.com/watch?v=AyBbujgMN0s
  https://www.youtube.com/watch?v=Yyq1o-kNj8g
Hannovers Kanalisation – Arbeit unter dem Asphalt | Wie geht das? 
  https://www.youtube.com/watch?v=cjr-mkBZJRs
•  Reportage über Kanalarbeiter 
  http://www.hannover.de/Media/01-DATA-Neu/Videos/Landeshauptstadt-Hannover/Umwelt/Stadtentw%C3%A4sserung/Filme-%C3%BCber-die-Stadtentw%C3%A4sserung/Reportage-%C3%BCber-Kanalarbeiter
Expedition in die Stuttgarter Unterwelt
  http://swrmediathek.de/player.htm?show=47e11e20-9841-11e5-8281-0026b975f2e6
Fachkraft für Abwassertechnik – Berliner Wasserbetriebe
  https://www.youtube.com/watch?v=1YqPatGE9Fg&feature=youtu.be
Funktionsweise einer Kläranlage – Lehrfilm  
  https://www.youtube.com/watch?v=3lzknouj4y0
Klodett auf der Kläranlage Weinheim
  https://www.youtube.com/watch?v=BS_eLfhzd3k
Der Erftverband im Film 
  http://www.erftverband.de/der-erftverbandfilm/
•  Die mechanische und biologische Abwasserreinigung 
  https://www.youtube.com/watch?v=-eWdi3VEdt4
•  Wie eine Kläranlage funktioniert
  https://www.youtube.com/watch?v=ipWCD1ktw9U&feature=related
•  Die Kanalarbeiter  
  https://www.youtube.com/watch?v=-rUHvLrrXVI
Kostenfalle Kanalisation 
  https://www.youtube.com/watch?v=BswnFCU8J68
Jahrhundert altes Tunnelsystem unter Hamburg 
  https://www.youtube.com/watch?v=suFglCSuTJI
Mischen impossible: Hamburgs neues Abwassersystem 
  http://www.daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/sendung/grauwasser-102.html
•  Sebastian und der Stuttgarter Drecksjob? 
  http://www.dasding.de/stuttgart/Underground-in-Stuttgart/-/id=601220/did=831754/nid=601220/1lxskyi/index.html
Abwasser-Videos des RHV Pinzgauer Saalbachtal
  http://www.rhv-saalfelden.org/index.php?main=messages&page=25
«ZWAR» – Lehrfilm – Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  http://vimeo.com/43592852 
Alles klar – Kläranlage Wien
  http://vimeo.com/42397388
Der etwas andere Geschäftsweg – Wie funktioniert eine Kläranlage? KA Nürnberg II
  http://vimeo.com/69976200
•  Biogas Klärwerk: Die Energiewende kommt!  
  http://vimeo.com/69107386
Aus Wiesbaden zum Thema: Wasser 
  http://sonntags.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/ed5f1a46-a5d7-3541-a95b-05647a147723/20194981?mediaType=Video#
•  Mach‘ Deine Zukunft klar! (Fachkraft für Abwassertechnik) 
  http://www.hannover.de/Media/01-DATA-Neu/Videos/Landeshauptstadt-Hannover/Umwelt/Stadtentw%C3%A4sserung/Filme-%C3%BCber-die-Stadtentw%C3%A4sserung/Mach%27-Deine-Zukunft-klar!-Fachkraft-f%C3%BCr-Abwassertechnik
Reportage über Kanalarbeiter 
  http://www.hannover.de/Media/01-DATA-Neu/Videos/Landeshauptstadt-Hannover/Umwelt/Stadtentw%C3%A4sserung/Filme-%C3%BCber-die-Stadtentw%C3%A4sserung/Reportage-%C3%BCber-Kanalarbeiter
•  Dat (Ab-)Wasser vun Kölle  
  http://www.youtube.com/watch?v=0hAxDMN5V0Q
•  Besuch bei dem Klärwerk in Münster  
  http://www.youtube.com/watch?v=02BsWIrTUTU
•  Energie aus Abwasser 
  http://www.youtube.com/watch?v=K2XYaymks-I
Stadtentwässerung Hannover: „Die Lange Nacht der Berufe“
  http://www.youtube.com/watch?v=kt3e1T0YK_M
Berufsausbildung bei der Stadtverwaltung Neuss: Fachkraft für Abwassertechnik
  http://www.youtube.com/watch?v=ipXFF4DPHcQ
Ausbildung: Fachkraft für Abwassertechnik bei den Stadtwerke Osnabrück
  http://www.youtube.com/watch?v=jNUUrjTbfIE
Fachkraft für Abwassertechnik beim Entsorgungsverband Saar 
  http://www.youtube.com/watch?v=aGTbVETbovg
Ausbildungsangebote der Stadtentwässerung Dresden GmbH  
  http://www.youtube.com/watch?v=osh99_6czkY
Kanal-TV-Untersuchung  
  http://www.youtube.com/watch?v=38AVy6a7qhM&feature=related
Sanierung des Niederhafendükers in Hamburg  
  http://www.youtube.com/watch?v=DXeqxX5pwCE&feature=related
Befahren der Kanalisation
  http://www.youtube.com/watch?v=0Im3_hcUXyQ&feature=related
•  Linersanierung 
  http://www.youtube.com/watch?v=OQb_GkuBZEw&feature=BFa&list=PLC3B45FCA5F385439
Can You Feel The BSB Tonight – Lied über den BSB
  http://www.youtube.com/watch?v=us_65b3-IsM
•  Azubis gesucht: Berufsbild Fachkraft für Abwassertechnik 
  http://vimeo.com/45624804
•  Resümee 14. Dresdner Abwassertagung 
  http://vimeo.com/40937036
•  Sanierung Altstädter Abfangkanal am Blauen Wunder Juli 2012 
  http://vimeo.com/45625175
Film Energiedetektive – Azubis azv Südholstein
  http://www.azv.sh/umweltbildung/film-energiedetektive.html
•  Wie funktioniert eine Kläranlage? 
  http://www.youtube.com/watch?v=TOl-4d2XzUc
Klärwerk Darmstadt  
  http://www.youtube.com/watch?v=Qmb0U44_k1g 
•  Wo landet Bremens Abwasser?  
  http://www.youtube.com/watch?v=LvuEFKwDhcE 
Im Untergrund von Dresden – Regenauslassbauwerk
  http://vimeo.com/31195765 
Klärschlammvergasungsanlage – Pilotprojekte der Stadtentwässerung Mannheim auf Video
  http://www.mannheim.de/mediathek/beitrag/klaerschlammvergasungsanlage 
Pulveraktivkohle-Anlage – Pilotprojekte der Stadtentwässerung Mannheim auf Video
  http://www.mannheim.de/mediathek/beitrag/pulveraktivkohle-anlage 
•  Rundgang Sauberes Wasser – Klärwerk Werdhölzli
  http://www.stadt-zuerich.ch/content/ted/de/index/entsorgung_recycling/ueber_uns/rundgaenge/rungang_klaerwerk.html 
Videos zur Schachtsanierung
  http://hermes-technologie.de/cms/content/view/252/211/ 
•  ARA Thunersee 
  http://www.youtube.com/watch?v=jwvKGBPnumc&feature=related 
So wird’s gemacht – Wasser und Kläranlagen 
  http://www.youtube.com/watch?v=WNlVKqNzJf8&feature=related 
Das Entsorgungszentrum in Leverkusen-Bürrig 
  http://www.youtube.com/watch?v=-eeNo6HjpPM&feature=related 
Leon auf der Spur des AbwassersWie funktioniert eine Kläranlage?  
  http://www.youtube.com/watch?v=TOl-4d2XzUc&feature=related 
•  Die Geschichte der Toilette 
  http://vimeo.com/3118323 
•  Der Weg des Dresdner Abwassers 
  http://vimeo.com/26857826 
Neue Klärschlammbehandlungsanlage in Dresden-Kaditz 
  http://vimeo.com/26047651 
Wärme aus Abwasser – Pilotprojekt der Stadtentwässerung Dresden
  http://vimeo.com/25085238 
•  Mikrokosmos Kläranlage – Aufbau einer Kläranlage und Funktion der einzelnen Stationen
  http://iwr.tuwien.ac.at/fileadmin/mediapool-wasserguete/_Downloads/Film_Mikrokosmos/Mikrokosmos_Kl%C3%A4ranlage.flv 
•  Energie gewinnen aus Abwärme im Abwasser 
  http://www.youtube.com/watch?v=vGnRY3wyAIA 
•  Wie eine Kläranlage funktioniert – Film der Kläranlage Hamburg
  http://www.youtube.com/watch?v=ipWCD1ktw9U&feature=related 
•  Wohin mit dem Abwasser – Film der Kläranlage Husum 
  http://www.youtube.com/watch?gl=DE&v=pRrK8pIGMNQ 
Mittendrin in einer Kläranlage 
  http://www.youtube.com/watch?v=PDJuUNr4gLE&feature=related 
So wird’s gemacht – Wasser und Kläranlagen 
  http://www.youtube.com/watch?v=WNlVKqNzJf8&feature=related 
Rundflug über die Kläranlage Dresden-Kaditz
  http://stadtentwaesserung-dresden.de/360grad/ 
Die historische Kläranlage Essen-Rellinghausen  1/3 Die Geschichte
  http://www.youtube.com/watch?v=tt1s1KnnAu4&feature=related 
Die historische Kläranlage Essen-Rellinghausen  2/3 Ein Rundgang
  http://www.youtube.com/watch?v=3FxFF84Jzhg 
Die historische Kläranlage Essen-Rellinghausen  3/3 Die historische Sammlung
  http://www.youtube.com/watch?v=JqkqTVmFqiU&feature=related 
Bau der Kläranlage Idstein 1977  
  http://www.youtube.com/watch?v=3ojYikX_dj4 
Fremdwasserermittlung – Film der Fa. perwatec
  http://www.perwatec.de/Demonstrationsfilm.html 
Animation einer Kläranlage – Schulsoftware LernMax für den Sachunterricht
  http://www.youtube.com/watch?v=cWmoMVuOlNw 
Kläranlage Landau 1983 
  http://www.myvideo.de/watch/5562940/Klaeranlage_Landau_1983 
Ist mein privater Abwasserkanal wirklich dicht? Film zu GEA
  http://www.profundis.tv/nodigbau/index.php?content=video&kat=99&vid=393&language=de 
•  Grundstücksentwässerungs-Anlagen Film des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund
  http://www.tiefbauamt.dortmund.de/project/assets/template7.jsp?flv=entwasser&iid=flashvideo&smi=8.0 
Deammonifikation: Film zu biochemischem Pilotprojekt  
  http://www.intv.de/index.php?option=com_content&view=article&id=5829 
Die Adern von BerlinKläranlage Ruhleben
  http://www.youtube.com/watch?v=PQJMws5-r_Y&feature=fvw 
Erklärungen für Kinder zur Abwasserreinigung Kläranlage Wittlich
  http://www.youtube.com/watch?v=R9ae0KeYEnc 
•  DWA-Berufswettkampf im Fernsehen 
  http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/schwaben-und-altbayern-aktuell/gulliklettern-limpert-kanalisation-ID1284463048596.xml  
Mobile Toiletten – BioWC in den Schweizer Bahnen
  http://www.videoportal.sf.tv/video?id=6b599b29-cc6b-4a8c-9273-8045af279bbc 
Film zu Klärschlamm aus der Schweiz
  http://www.videoportal.sf.tv/video?id=873829a7-b72a-4f26-b44a-74b037471ada 
•  Klärwerk Großlappen – Schlammbehandlung
  http://www.muenchen-tv.de/archiv/Stadtrundgang___090708___Klaerwerk_%28B%29-706.html 
•  Faulturm der Staufener Bucht wird saniert 
  http://gbk.land-in-sicht.com/bad_krozingen_web_tv/faulturm_der_staufener_bucht_wird_saniert 
Kanalinspektion mit Kugelbild-Scanner
  http://www.youtube.com/user/ibak247#p/u/0/kJGb0zA_M6g 
Kurzfilm über die Kläranlage Putzhagen 
  http://www.gueterslohtv.de/Startseite.html?videoid=431&moviesuche=putzhagen&channel
•  Kläranlage Kloten/Opfikon – Film über die schweizer Kläranlage
  http://videoportal.sf.tv/video?id=8e7699ca-b061-4390-9f12-ca8d3f71c4b0 
•  Verstopfte Leitung – Video zur Kanalreinigung
  http://videoportal.sf.tv/video?id=d3962696-5db5-46b2-97ec-2473dde5b746 
Kläranlage Rostock -Biologische Reinigung
  http://www.myvideo.de/watch/2984995/Klaeranlage_2 
Kläranlage Rostock -Mechanische Reinigung 
  http://www.myvideo.de/watch/2985592/Klaeranlage_1 
Kläranlage Memmingen – Einweihung nach 9 Jahren Bauzeit
  http://www.youtube.com/watch?v=D5jD7VpE_MY 
Göttinger Abwassertage – Film des NDR
  http://www.youtube.com/watch?v=EBCohkaDIoA 
Medikamentenrückstände im Abwasser – Film der Versuchsanlagen der Uni Landau
  http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=3373962 
Endokrine Stoffe im Abwasser – Film aus Hessen
  http://www.youtube.com/watch?v=tmqgAomGMBE 
•  Kläranlage Dornbirn – Kurz-Video zum Rechengutanfall
  http://video.vol.at/video/37415/umweltschutz-tipp-9–josef-k–ng-von-der-kl–ranlage-dornbirn- 
Hauptklärwerk Trier – Film zur Abwasserreinigung
  http://www.swt.de/swt/Integrale?MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=1077&Media.Object.ObjectType=full 
Wärme aus Abwasser – Film zur Wärmegewinnung im Kanalnetz
  http://videoportal.sf.tv/video?id=7daab3d2-753a-4a63-81a1-5189eda893d9 
•  Doppelstöckige Regenwasserbehandlungsanlage
  http://www.youtube.com/watch?v=halWIxGu0ZI 
Die Hüter des Wassers – Ruhrverband 
  http://www.youtube.com/watch?v=jJ7ZUI0xuP4  (Teil1)
  http://www.youtube.com/watch?v=YgJA_KvPpmE  (Teil2)
•  Der Abwasser- und Umweltverband Chiemsee
  http://www.azv-chiemsee.de/abwasser_film.php 
Animationsfilm „Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung“ 
  http://grundstuecksentwaesserung.visaplan.com/ 
•  Historische Kläranlage Frankfurt – 360° Panorama Ansichten
  http://www.frankfurt360.de/60528ara/index.htm 
Video zur Funktionsweise einer Kläranlage 
  http://www.wasserverband-neufelderseen.at/video.html 
Virtueller Rundgang durch die Kläranlage Suderburg 
  http://www.suderburg.de/klaeranlage/index.html 
•  Panoramabilder Klärwerk Kassel 
  http://www.ks-keb.de/inhalt/panoramabilder.html 
Mitstrom-Kletterrechen in Funktion
  http://de.youtube.com/watch?v=Fa4ES5tbXUI
Film über eine private Grundstücksentwässerungsanlage:
Grundstückseigentümern wird auf anschauliche Weise präsentiert, wie eine Grundstücksentwässerungsanlage funktioniert, wie Undichtigkeiten behoben werden können, wie man sein Grundstück gegen Rückstau sichert und wie Dichtheitsprüfungen vorgenommen werden müssen. 
  www.hannover.de/stadtentwaesserung/020_tipps/070_filme/grundstueck/index.html 
•  Fotopanorama vom Betriebsstandort der Stadtentwässerung Hannover im Stadtteil Hainholz 
  http://www.hochbilddesign-touren.de/cms/stadtentwaesserung_hannover/index.php/verwaltungsgebaeude
Panorama Klärwerk Herrenhausen – Rundblick über das Klärwerk Herrenhausen 
  www.hochbilddesign.de/Pano-Tour/Stadtentwaesserung/Herrenhausen/Tour_Herrenhausen.html 
Panorama Klärwerk Gümmerwald – Rundblick über das Klärwerk Gümmerwald 
  http://www.hochbilddesign-touren.de/cms/stadtentwaesserung_hannover/index.php/klaerwerk-guemmerwald
•  Breisgauer Bucht – Klärwerk mit 600.000 EW – Ein Rundgang durch das Klärwerk
  http://de.youtube.com/watch?v=3lu4oB5ZxQ8 
•  Kläranlage Menden – Klärwerk mit 105 EW – Historische Reise durch die Anlage
  http://de.youtube.com/watch?v=NdnN1l5pqYE&feature=related 
Reportage / Klärwerk – Lustiges Interview auf dem Klärwerk Kohlfurth
  http://de.youtube.com/watch?v=VOt5JaqdEmA 
Neue Biogasanlage: Strom und Wärme aus dem Klärwerk Zwätzen – Einweihung
  http://de.youtube.com/watch?v=nN3P0uHn0Is 
Klärwerk Bremen – Wasser, immer in Bewegung
  http://de.youtube.com/watch?v=JdR4-99Y9YQ 
Brennstoffzelle im Klärwerk Moosburg – lebhaftige Erläuterungen
  http://de.youtube.com/watch?v=X6ekX4u6rHI&feature=related 

Informationen aus dem Saarland

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Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser aus dem Saarland gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#saar

2023
Getestete Bodenfilter ermöglichen effizienten Schadstoffabbau im Abwasser
Ausweitung des Abwasser-Monitorings auf SARS-CoV-2 im Saarland
2022
Aktion Wasserzeichen
Behördenvertreter aus Frankreich, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bei Workshop in Saarbrücken
Förderprogramm für private Regenwasserbewirtschaftung in Homburg
Frühwarnsystem soll vor Überschwemmungen schützen
Gewässergüte wird im Saarland online von Wissenschaftlern überwacht – kleine Fließgewässer im Fokus
Innovationen von heute für die Fachkräfte von morgen
Förderprogramm für private Regenwasserbewirtschaftung in Homburg
Neue Funktion zur Hochwasserwarnung über das Länderübergreifende Hochwasserportal
Sauberes Wasser durch bessere Kläranlagen – Maßnahmenprogramm zum Gewässerschutz steht – Allein 200 Mio. Euro fließen in Abwasserbereich
2021
Sauberes Wasser durch bessere Kläranlagen – Maßnahmenprogramm zum Gewässerschutz steht – Allein 200 Mio. Euro fließen in Abwasserbereich
Umweltministerium fördert private Regenwasserbewirtschaftung – Rund 248.000 Euro stehen der Gemeinde Eppelborn zur Verfügung
Neue Förderung für private Regenwasserbewirtschaftung – Umweltminister Jost ruft Kommunen zur Beteiligung an der „Aktion Wasserzeichen“ auf
Bächen und Flüssen im Saarland geht es besser
139.000 Euro für den Schutz vor Hochwasser
2020
Starkregen und Hochwasser können jeden treffen 
Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte 
2019
Saarländisches Umweltministerium und RAG: Pilotanlage zur PCB-Entfernung aus dem Grubenwasser  
Umweltministerium fördert Hochwasserschutz in der Gemeinde Schmelz – Staatssekretär Krämer übergibt Zuwendungsbescheid über 87.000 Euro
Gefahrenkarten und Handlungsempfehlungen zur besseren Vorsorge gegen Starkregen – Umweltministerium informiert kommunale Planer
2018
Millionen für die naturnahe Entwicklung der Bäche und Flüsse – Minister Jost stellt am Weltwassertag Maßnahmen und Ziele vor 
2017
St. Wendel: Umweltministerium fördert Fremdwasserentflechtung in St. Wendel sowie Natur- und Vogellehrpfad in Osterbrücken 
Beckingen: Gesamtkonzept soll Hochwasserproblematik eindämmen – Jost übergibt der Gemeinde Beckingen 42.500 Euro 
2015
Saarland kündigt PCB-Monitoring-Programm an  
2014
Den guten Gewässerzustand im Blick: Wasserwirtschaft bereitet zweiten Bewirtschaftungsplan vor
2013
Änderung des Saarländischen Wassergesetzes 
Gemeinsam gegen Hochwasser: Saarland und Rheinland-Pfalz gründen Hochwasserpartnerschaft „Untere Saar“
Hochwasser-Risikokarten und Bodenrichtwerte im Internet – Umweltministerin Rehlinger stellt neue Dienstleistungsangebote vor 
2010
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr fördert die Fremdwasserentflechtungsmaßnahme in Eisweiler mit rund 182.000 Euro 
Ministerium für Umwelt stellt über 600.000 Euro für Fremdwasserentflechtung im Saarland bereit
1,7 Millionen Euro für Fremdwasserentflechtung im Saarland
Stärken im neuen VEWSaar gebündelt 
Studie des Bayerischen Umweltministeriums zeigt: Abfallgebühren im Saarland bundesweit am niedrigsten 
EVS: Kläranlage Sötern hat Betrieb aufgenommen 
Stadt St. Ingbert nimmt Biomasseheizwerk in Betrieb:
Umweltministerium unterstützt die Stadt Wadern mit Zuschuss aus der Aktion Wasserzeichen
Gering belastete Fische in der Saar

Getestete Bodenfilter ermöglichen effizienten Schadstoffabbau im Abwasser

Das Projekt CoMinGreat (=Competence platform for micro-pollutants in the Greater Region) dient der Sammlung und Abstimmung von Wissen zum Themenfeld Mikroschadstoffe in der Großregion sowie der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Das Projekt wurde unter Federführung des EVS mit weiteren Partnern aus Frankreich, Belgien, Luxemburg und Rheinland-Pfalz durchgeführt und vom saarländischen Umweltministerium sowie den Wasserbehörden aus Luxemburg, Rheinland-Pfalz und der Wallonie kofinanziert. Die Ziele, darunter eine Online-Mikroschadstoffplattform für die Großregion, kombiniert mit interaktiven Karten, die über laufende Projekte und Arbeiten aus der Forschung und Praxis informieren, wurden vollständig umgesetzt. Die Mikroschadstoffplattform ist unter der Adresse www.comingreat.eu abrufbar.

„Das CoMinGreat-Projekt zeigt einmal mehr wie fruchtbar länderübergreifende Zusammenarbeit sein kann. Neben den aktuellen Projekten und Forschungen gibt die Plattform der allgemeinen Öffentlichkeit Hinweise zum vorbeugenden Handeln“, sagt Umweltministerin Petra Berg. „In der Praxis haben die Versuche mit Bodenfiltern zum Abbau von Mikroschadstoffen im Abwasser zu guten Ergebnissen geführt und gleichzeitig gezeigt, dass durch die Kombination verschiedener Verfahren zur Spurenstoffentfernung eine gute Reinigungswirkung erreicht wird und dabei Synergien zwischen den Verfahren genutzt werden können.“

„In Zukunft ist es wichtig, dass in Flussgebieten wie Mosel und Saar länderübergreifend Maßnahmen geplant werden, um gute Ergebnisse im Sinne des Gewässerschutzes bei sparsamem Umgang mit Gebührengeldern zu erzielen. Im Vorhaben CoMinGreat wurde dazu ein modellgestütztes Planungsinstrument entwickelt, mit welchem ganze Flussgebiete immissionsbasiert und ressourcenorientiert analysiert und nachhaltige Lösungen entwickelt werden können“, so EVS-Geschäftsführer Stefan Kunz. „Zudem hat der EVS hierfür Betriebserfahrungen mit sehr unterschiedlichen Verfahren zur Mikroschadstoffelimination – von naturnahen Verfahren bis zu High-Tech-Varianten – gesammelt, um für jeden Standort eine passgenaue und kosteneffiziente Lösung bereitstellen zu können,“ so EVS-Geschäftsführer Holger Schmitt.

Die naturnahe Behandlung in bepflanzten Bodenfiltern mit einem speziellen Substrat (Mischung aus Sand und aktivierter Biokohle), die mit geringen Betriebskosten verbunden ist, kann eine Lösung zur wirksamen sowie kosten- und ressourceneffizienten Mikroschadstoffentfernung in kleinen bis mittelgroßen Kläranlagen sein. Eine Kombination mit einer technischen Vorstufe (Oxidationsverfahren) kann die Effizienz der Bodenfilter noch weiter erhöhen. Im Gegensatz zu den herkömmlichen technischen Verfahren Ozonung und Aktivkohleadsorption, die mit hohen Betriebskosten verbunden sind und sich eher für große Kläranlagen eignen, punkten die Bodenfilter – neben ökologischen Vorteilen wie einer Erhöhung der Biodiversität sowie einem verminderten CO2-Fuβabdruck – außerdem noch mit einer deutlich verbesserten Elimination von Stickstoff- und Phosphorverbindungen. Dies konnte im direkten Vergleich der Verfahren nachgewiesen werden.

Neben der regelmäßig aktualisierten Online-Plattform stehen die CoMinGreat-Demonstrationsanlage mit verschiedenen Verfahren zur Spurenstoffentfernung sowie das Besucherzentrum mit Informationsangeboten zur Thematik zur Nutzung für Kläranlagenbetreiber in der Großregion bereit.

„Beides fungiert als zentrale Anlaufstelle für die Akteure und Entscheidungsträger in der Großregion sowie die interessierte Öffentlichkeit“, so die Ministerin weiter. Abschließend sollen am 12. Juli 2023 alle Resultate des CoMinGreat-Projekts in einer Tagung beim EVS in Saarbrücken und online vorgestellt werden.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter:

www.evs.de/abwasser/foerderprojekte/comingreat

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2023/PM_2023-03-27_017_CoMinGreat-Projekt.html

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Ausweitung des Abwasser-Monitorings auf SARS-CoV-2 im Saarland

Seit Februar 2022 ist Saarbrücken mit der Kläranlage Burbach einer von bun­desweit 20 Pilotstandorten im Pilotvor­haben „Systematische Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser“ (ESI-CorA), das von der Europäischen Kommission im Rahmen des Soforthilfeinstruments (Emergency Support Instrument-ESI) ge­fördert wird.Dabei werden auf den Klär­anlagen zweimal wöchentlich Abwasser­proben aus dem Zulauf genommen und auf SARS-CoV-2 analysiert.

Zum Pilotstandort im Saarland gehö­ren der Entsorgungsverband Saar (EVS) als Projektverantwortlicher, das Gesund­heitsamt des Regionalverbandes Saar­brücken und das beauftragte Analysela­bor SGS Institut Fresenius.Unterstützt werden die Projektpartner vom saarlän­dischen Ministerium für Soziales, Ge­sundheit, Frauen und Familie sowie dem Ministerium für Umwelt und Verbrau­cherschutz.

Mittlerweile wurde ein nationales Pandemie-Radar aufgebaut, in das alle Pilotstandorte eingebunden sind, also auch Saarbrücken.Über dieses Pande­mie-Radar können zukünftig die Trends der Wiederfindungsraten von SARS-CoV-2 hochaktuell abgebildet werden.Eine Auswertung der bisher im Projekt ESI-CorA erhobenen Daten liegt jedoch noch nicht vor.

Seit dem 17.Oktober 2022 sind im Saarland drei weitere Kläranlagen des EVS in dieses Pandemie-Radar eingebun­den: die Kläranlagen Saarlouis, Neunkir­chen-Wellesweiler und Illingen-Wustwei­ler.Auch hier werden zweimal wöchent­lich Proben genommen und vom Labor SGS Institut Fresenius analysiert.

Die Überwachung von Viren im Ab­wasser ist ein weiterer wichtiger Indika­tor zur Überwachung des Pandemiege­schehens.Da es sich um ein Pool-Verfah­ren handelt, können – anders als bei in­dividuellen Tests der Schleimhäute – die Ausscheidungen vieler Menschen auf einmal ausgewertet und als Frühwarn­system verwendet oder für die Konzeption lokaler Maßnahmen zugrunde ge­legt werden.

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Aktion Wasserzeichen

Für die Aktion Wasserzeichen stehen in den Jahren 2021 bis 2025 insgesamt rund 10 Millionen Euro zur Verfügung, von denen etwa neun Millionen direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Seit 1996 bietet die Aktion Wasserzeichen neben Förderung privater Regenwasserbewirtschaftung weiterhin auch die Möglichkeit, Anträge für Projekte zur sogenannten Fremdwasserentflechtung einzureichen. Eine große Zahl der Gemeinden nehmen dies in Anspruch.

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/home/home_node.html

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Behördenvertreter aus Frankreich, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bei Workshop in Saarbrücken

Ziel: Engere Kooperation im Gewässerschutz

Ein grenzüberschreitender Workshop zum Thema Gewässerverunreinigung, der vom saarländischen Umweltministerium mit Unterstützung der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar (IKSMS) organisiert wurde, hat in Saarbrücken stattgefunden. Dominique Laurent, Unterpräfektin von Sarreguemines, und Sébastien Girard, französischer Generalkonsul im Saarland, nahmen daran teil.

Dieser deutsch-französische Workshop ist die Konsequenz eines Zwischenfalls im Jahr 2021 an der Bickenalb, einem Gewässer, das in Lothringen entspringt, in Gersheim ins Saarland fließt und dann in Rheinland-Pfalz in den Hornbach mündet. Dieses Ereignis hatte Auswirkungen auf den aquatischen Lebensraum in Frankreich, im Saarland und in Rheinland-Pfalz.

Unterschiedliche Verwaltungsstrukturen auf deutscher und französischer Seite können Information und Kommunikation über die Ländergrenzen hinweg deutlich erschweren. Ziel dieses Workshops war es, die Strukturen und Zuständigkeiten bei der Vorsorge von unfallbedingten Gewässerverunreinigungen mit Auswirkungen auf das Nachbarland vorzustellen; ein sehr wichtiges Thema, das eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden beider Länder erfordert.

Dabei wurden Fragen zu den Warn- und Einsatzstrukturen und -verfahren sowie zu den jeweiligen Zuständigkeiten geklärt und festgelegt, wie sich die beiden Länder über die Grenzen hinweg gegenseitig helfen können, um den Schaden bei einer Gewässerverunreinigung zu begrenzen, insbesondere mithilfe des Internationalen Warn- und Alarmplans Mosel-Saar (IWAP MS).

Als Ergebnis des Workshops sollen die Kontaktdaten der jeweiligen Wasserbehörden ausgetauscht und regelmäßig gepflegt werden. Weiterhin sollen die Instrumente des Warn- und Alarmplans intensiver auch zur Information genutzt werden. Die Arbeitsgruppe Störfallvorsorge der IKSMS wird prüfen, ob auch die lokalen Zivilschutzorganisationen in eine grenzüberschreitende Übung oder einen Erfahrungsaustausch einbezogen werden können.

„Der Unfall an der Bickenalb hat uns vor Augen geführt, wie wichtig in diesen Situationen eine schnelle Erreichbarkeit der Behörden über die Grenzen hinweg ist. Die Entscheider sollten ihre Kolleginnen und Kollegen sowie die Verwaltungsstrukturen im Nachbarland kennen. Dieses Wissen ist im Notfall wertvoll und in unser aller Interesse“, betont die saarländische Umweltministerin Petra Berg.

Der Präfekt des Departements Moselle bekräftigt seinen Willen, mit seinen deutschen Kollegen zusammenzuarbeiten, bei den Themen Gewässerverunreinigungen und im weiteren Sinne bei den Herausforderungen der zivilen Sicherheit, die die Verwaltungsgrenzen überschreiten und die Verwaltungen der beiden Länder zu mehr Zusammenarbeit veranlassen sollen.

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2022/q3/pm_2022-09-23_kooperation-gewaesserschutz.html

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Förderprogramm für private Regenwasserbewirtschaftung in Homburg

Umweltministerium stellt rund 447.000 Euro zur Verfügung

Die Kreisstadt Homburg hat nun auch ein kommunales Förderprogramm zur privaten Regenwasserbewirtschaftung aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger können Fördergelder für Maßnahmen abrufen, die Regenwasser besser abfließen lassen, behandeln oder auch nutzbar machen.

Von links: Bürgermeister Michael Forster, Ministerin Petra Berg und der Abteilungsleiter für Stadtentwässerung, Martin Orschekowski. Foto: (c) Samira Scheibner

Das Förderprogramm ist auf vier Jahre angelegt und wurde vom Umweltministerium im Rahmen der Aktion Wasserzeichen angestoßen. Ministerin Petra Berg hat jetzt Bürgermeister Michael Forster einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 447.000 Euro überreicht. In den Genuss des im letzten Jahr aufgelegten Förderprogramms kann jeder Grundstückseigentümer im besiedelten Bereich kommen. „Wir wollen einen möglichst naturnahen Wasserhaushalt in den Kommunen“, betont Ministerin Berg. „Regenwasser soll nicht in den Kanal abfließen, sondern möglichst natürlich im Boden versickern oder zwischengespeichert werden.“

Das nicht verschmutzte und damit nicht reinigungsbedürftige Niederschlagswasser kann durch Flächen mit Versickerungsmöglichkeiten sowie Mulden direkt dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden und somit die Mischwasserkanäle entlasten. Eine Retention in Form von beispielsweise einer Zisterne oder einem Becken ist ebenfalls möglich. „Diese Maßnahmen tragen in der Summe zu einer Anreicherung des Grundwassers, einer hydraulischen Entlastung der Kanalisation und zu einer Verbesserung der Gewässergüte bei“, so die Ministerin. „Dadurch entlastet man die Gewässer und steigert die Leistung von Kläranlagen.“

Hintergrund:
Die 2021 aktualisierte Förderrichtlinie Aktion Wasserzeichen fördert die Fremdwasserentflechtung von Mischwasserkanalisationen, die Aufrüstung und Ertüchtigung von Kläranlagen, die messtechnische Erfassung von Entlastungsbauwerken und externe Gewässerschutzbeauftragte mit dem Ziel der Verbesserung der Gewässergüte und des Wasserkreislaufs.

Mit der Novellierung dieser Richtlinie können die Gemeinden Fördermittel des Landes zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die örtliche Bevölkerung weiterreichen; beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme. Über diese Förderangebote sollen möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegt werden.

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2022/q2/pm_2022-06-03_aktion_wasserzeichen_zwb_homburg.html

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Frühwarnsystem soll vor Überschwemmungen schützen

Ministerin Berg übergibt Förderbescheid für Pilotprojekt an Saarbrücken und St. Ingbert

Starkregenereignisse können katastrophale Folgen haben. Auch das Saarland blieb in den vergangenen Jahren von zerstörerischen Wassermassen nicht verschont.

So treten zum Beispiel im Bereich des Rohrbachs immer wieder Überflutungen auf, die bereits erhebliche Schäden verursacht haben.

Um auf die Folgen von Unwettern bestmöglich vorbereitet zu sein, haben die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Stadt St. Ingbert entschieden, ein Starkregen-Frühwarnsystem für den Rohrbach zu installieren. Für das Pilotprojekt hat Umweltministerin Petra Berg nun einen Zuwendungsbescheid in Höhe von gut 20.000 Euro an die Oberbürgermeister von Saarbrücken und St. Ingbert, Uwe Conradt und Dr. Ulli Meyer, übergeben.

Das kommunale Frühwarnsystem misst in Echtzeit die tatsächlichen Niederschläge für jedes Einzugsgebiet, erfasst Pegelstände im Rohrbach und errechnet in Sekundenschnelle, ob eine Gefahr droht. Ist ein Unwetter vorausgesagt, informiert und alarmiert das System in vier Stufen per E-Mail und SMS und im Ernstfall mit persönlichem Telefonanruf Rettungskräfte, Verwaltung und alle angemeldeten Bürgerinnen und Bürger. „Die durch die frühe Warnung gewonnene Zeit können Betroffene für Schutzvorkehrungen nutzen, um Schäden zu vermeiden und im Extremfall Leben zu retten“, sagt Umweltministerin Petra Berg. „Im letzten Jahr ist uns in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vor Augen geführt worden, was geschehen kann, wenn vor einer Überflutungsgefahr nicht rechtzeitig gewarnt wird.“

Uwe Conradt, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken: „Bei Starkregenereignissen kommt es auf jede Minute an. Die Verbesserung unserer Frühwarnfähigkeiten an diesem wichtigen Bachlauf kann Menschenleben retten.“

St. Ingberts Oberbürgermeister Dr. Ulli Meyer: „Wir müssen aus den vergangenen Starkregenereignissen lernen. Mit dem neuen System, das in Echtzeit Daten liefert und Alarme auslöst, können Menschen frühzeitig gewarnt und Sachgüter geschützt werden. Zudem ist das Projekt ‚Frühwarnsystem’ ein gutes Beispiel für interkommunale Zusammenarbeit.“

Um die nötigen Daten zu liefern, ist die Installation einer Echtzeit-Niederschlagsmessstation und insgesamt sechs Pegelmessstationen entlang des Rohrbachs nötig. Ein Cloudservice übernimmt dann die Daten und wertet sie aus, um eine gebietsbezogene, Niederschlags- und/oder Abflusssituation zu ermitteln und dadurch eine frühzeitige, realistische Alarmierung zu ermöglichen.

Folgende Daten werden als Ergebnis ausgegeben:
Echtzeitkarte:
Darstellung der einzelnen Niederschlagseinzugsgebiete
Anzeige der Pegelmessungen mit Einzelwerten für eine Woche
Dynamische Angabe der Einzelniederschläge pro Gebiet
Angabe der Durchschnittsniederschläge in mm bzw. l pro i, 6 und 24 Stunden.
Alarmierungsdienst für Bürger:

Anmeldung und Einstellungen für Bürgerinnen und Bürger, sowie Gewerbetreibende mit individueller Angabe der Alarmierung der Gefahrenstufen.
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2022/q3/pm_2022-07-26_092_ZWB_Hochwasserfr%C3%BChwarnsystem.html

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Gewässergüte wird im Saarland online von Wissenschaftlern überwacht – kleine Fließgewässer im Fokus

Friederike Meyer zu Tittingdorf Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes
Ein starker Regen kann Düngemittel aus Äckern ausschwemmen und Bäche damit belasten, aus Berghalden können Sulfate in Gewässer gelangen. Um solche Probleme frühzeitig zu erkennen, werden im Saarland auch kleine Fließgewässer mit mobilen Messstationen überwacht. Die Messergebnisse landen direkt online bei der Arbeitsgruppe Gewässermonitoring an der Universität des Saarlandes, die seit 20 Jahren die Untersuchungen durchführt. Die flexible Online-Überwachung verknüpft mit einer ausgefeilten Messstrategie ist bundesweites Vorbild.

An großen Flüssen wie Rhein und Donau gibt es feste Messstationen, deren Gewässerproben später im Labor ausgewertet werden. Im Unterschied dazu wurden im Saarland mit einer Förderung der Europäischen Union und des Landesumweltministeriums schon vor 20 Jahren mobile Messeinheiten aufgebaut, die in Autoanhänger flexibel zu jedem kleinen Bach im Saarland transportiert werden können. Von dort werden die Messdaten per GSM direkt an die Universität des Saarlandes übertragen und von der Arbeitsgruppe Gewässermonitoring ausgewertet, die am Lehrstuhl für Anorganische Festkörperchemie angesiedelt ist.

“Die Stationen sind mit Online-Sonden und Analysegeräten ausgestattet, so dass kontinuierlich verschiedene Messgrößen wie Sauerstoff, Wassertemperatur, pH-Wert und Salzgehalt erfasst werden. Zudem werden die Gehalte an Phosphat, Nitrat, Ammonium und Kohlenstoff-Verbindungen analysiert“, erläutert Diplomgeographin Angelika Meyer, die die Arbeitsgruppe Gewässermonitoring im Saarland unter Leitung von Professor Horst P. Beck mit aufgebaut und von Beginn an wissenschaftlich begleitet hat. Neben den mobilen Messeinheiten verfügt die Arbeitsgruppe auch über Einzelsonden, um bei besonderen Belastungen direkt im Gewässer messen zu können. Auch können einzelne Proben im Labor auf eine Vielzahl weiterer Parameter untersucht werden.

„Wenn die Gewässergüte in kleineren Fließgewässern durch Schadstoffe belastet wird, merkt man das in größeren Flüssen oft nicht, weil sich bis dorthin die Konzentration der Schadstoffe stark verdünnt hat. Daher ist die engmaschige Überwachung durch mobile Messstationen so wichtig, weil wir damit neben anthropogenen Einträgen auch Schwankungen während des Tages und bei verschiedenen Wetterlagen genau verfolgen können“, erklärt Guido Kickelbick, Professor für Anorganische Festkörperchemie der Universität des Saarlandes. Heute spielten dabei nicht nur die Gewässerqualität und der Hochwasserschutz eine zentrale Rolle, sondern verstärkt auch Aspekte des Klimaschutzes. „Wenn wir verrohrte und kanalisierte Bäche wieder freilegen, so dass sie sich auf natürliche Weise durch Wiesen und Wälder schlängeln können, und wir zusätzlich die Ufer mit Gehölzen bepflanzen, hilft das nicht nur beim Hochwasserschutz, sondern wirkt sich auch positiv auf das Mikroklima aus und trägt zum Erhalt der Biodiversität bei“, erklärt Kickelbick.

Die Arbeitsgruppe Gewässermonitoring wurde vor 20 Jahren mit Förderung der EU und des Landes eingerichtet, um die europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen, die zum Ziel hat, den chemischen und ökologischen Zustand aller Fließgewässer in Europa zu schützen und zu verbessern. Inzwischen wurde die Finanzierung des Gewässermonitorings von der Landesregierung fast vollständig übernommen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entwickeln die aufwändige Messmethodik kontinuierlich weiter. Im vergangenen Jahr wurde das Projekt um weitere fünf Jahre verlängert. Eine langfristige Perspektive der Thematik befindet sich in enger Abstimmung aller Beteiligten.

„Die gute und langjährige Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Gewässermonitoring der Universität des Saarlandes liefert uns wichtige Daten zur Gewässergüte der unterschiedlichsten Flüsse im Saarland. Die Ergebnisse helfen bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach der Wasserrahmenrichtlinie und sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum guten Zustand der saarländischen Gewässer“, betonte die saarländische Umweltministerin Petra Berg gestern bei dem Besuch einer mobilen Messstation in Wiebelskirchen.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dipl.-Geogr. Angelika Meyer
Arbeitsgruppe Gewässerschutz
Tel. 0681 / 302-4230
Mail: a.meyer@mx.uni-saarland.de

https://idw-online.de/de/news799354

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Innovationen von heute für die Fachkräfte von morgen

Der DWA-Landesverband Hessen/Rhein­land-Pfalz/Saarland startet mit der On­line-Nachhilfereihe „Task-Force Ausbil­dung“ zur ortsungebundenen Unterstüt­zung von Auszubildenden der Fachkraft für Abwassertechnik.

Nach über einjähriger Planung ist in Mainz ein bisher für die Landesverbände einzigartiges und neues Format mit dem Titel „Task-Force Ausbildung“ gestartet.In den jeweils an zwei Vormittagen on­line stattfindenden Modulkursen können sich Auszubildende zur Fachkraft für Ab­wassertechnik per Videochat mit einem Referenten/einer Referentin über ein Schwerpunktthema des Kläranlagenall­tags und der Prüfungsfragen austau­schen.Vor, zwischen und nach den On­linepräsentationen stehen den Teilnehmer*innen anschließend verschiede­ne Fragebögen, Aufgaben und Materiali­en zum jeweiligen Thema auf der E-Lear­ning-Plattform Moodle zur Verfügung.

Unterstützung neben Schule und Betrieb
Grundlage für die Etablierung der Reihe sei der Wunsch gewesen, auch inhaltli­che Unterstützung und Qualifizierungs­angebote für die Fachkräfte von morgen zu bieten.Im ländlich geprägten Landes­verband ist die Distanz zwischen den ein­zelnen Anlagen jedoch oft groß und der öffentliche Nahverkehr schlecht ausge­baut.Gerade jungen Leuten ohne eige­nes Auto fällt es schwer, zu Seminarorten zu gelangen.Dazu kam die seit zwei Jah­ren wütende Pandemie.„Deshalb haben wir uns entschieden, die Kurse online durchzuführen.Sie sollen neben Schule und Betrieb eine Unterstützung leisten – ohne jedoch eine Konkurrenz darzustel­len.“ erklärt Felix Pflüger, der im Landes­verband für die Reihe verantwortlich ist.

Der Pool der Referent*innen rekru­tiert sich ausschließlich aus (Ab-)Wasserwirtschaftler*innen mit Praxiserfahrung.

So ist eine Orientierung an praktischen Alltagsfragen neben dem Erarbeiten von Inhalten für Zwischen- und Abschluss­prüfung garantiert.

Verschiedenes Lehrjahr – verschiedene Inhalte
Um möglichst präzise auf den Kenntnis­stand der jeweiligen Teilnehmer*innen eingehen zu können, finden manche Mo­dule in verschiedenen Abstufungen statt.So richtete sich der erste Kurs der Reihe im März „Grundlagen des Labors“ an Auszubildende des ersten Lehrjahrs.Chemie, Biologie und Physik standen hierbei auf dem Lehrplan und wurden in Präsentationen, Skripten und Übungen den interessierten Nachwuchskräften dargelegt.Der aktuell stattfindende Kurs „Pumpentechnik“ orientiert sich eher am Kenntnisstand der höheren Lehrjahre.Hier werden den Teilnehmer*innen un­ter anderem Pumpenbestandteile und ih­re Funktionsweise live vor der Kamera vorgeführt.Der noch in diesem Schuljahr stattfindende Kurs „Grundlagen der Me­chanik“ richtet sich wieder an Anfänger*innen der Ausbildung und soll die Grundlagen des praktischen Arbeitens auf der Anlage erklären.Das Modul wird am 7.und 14.Juli online durchgeführt.

Die Kurse „System Kläranlage“, „Be­triebssicherheit“, „Entwässerungssyste­me“ und „Labor für Fortgeschrittene: Ana­lytik und Probenahme“ folgen zu Beginn bzw.im Lauf des nächsten Schuljahres.

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Förderprogramm für private Regenwasserbewirtschaftung in Homburg

Umweltministerium stellt rund 447.000 Euro zur Verfügung

Die Kreisstadt Homburg hat nun auch ein kommunales Förderprogramm zur privaten Regenwasserbewirtschaftung aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger können Fördergelder für Maßnahmen abrufen, die Regenwasser besser abfließen lassen, behandeln oder auch nutzbar machen.

Das Förderprogramm ist auf vier Jahre angelegt und wurde vom Umweltministerium im Rahmen der Aktion Wasserzeichen angestoßen. Ministerin Petra Berg hat jetzt Bürgermeister Michael Forster einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 447.000 Euro überreicht. In den Genuss des im letzten Jahr aufgelegten Förderprogramms kann jeder Grundstückseigentümer im besiedelten Bereich kommen. „Wir wollen einen möglichst naturnahen Wasserhaushalt in den Kommunen“, betont Ministerin Berg. „Regenwasser soll nicht in den Kanal abfließen, sondern möglichst natürlich im Boden versickern oder zwischengespeichert werden.“

Das nicht verschmutzte und damit nicht reinigungsbedürftige Niederschlagswasser kann durch Flächen mit Versickerungsmöglichkeiten sowie Mulden direkt dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden und somit die Mischwasserkanäle entlasten. Eine Retention in Form von beispielsweise einer Zisterne oder einem Becken ist ebenfalls möglich. „Diese Maßnahmen tragen in der Summe zu einer Anreicherung des Grundwassers, einer hydraulischen Entlastung der Kanalisation und zu einer Verbesserung der Gewässergüte bei“, so die Ministerin. „Dadurch entlastet man die Gewässer und steigert die Leistung von Kläranlagen.“

Hintergrund:
Die 2021 aktualisierte Förderrichtlinie Aktion Wasserzeichen fördert die Fremdwasserentflechtung von Mischwasserkanalisationen, die Aufrüstung und Ertüchtigung von Kläranlagen, die messtechnische Erfassung von Entlastungsbauwerken und externe Gewässerschutzbeauftragte mit dem Ziel der Verbesserung der Gewässergüte und des Wasserkreislaufs.

Mit der Novellierung dieser Richtlinie können die Gemeinden Fördermittel des Landes zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die örtliche Bevölkerung weiterreichen; beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme. Über diese Förderangebote sollen möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegt werden.

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2022/q2/pm_2022-06-03_aktion_wasserzeichen_zwb_homburg.html

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Neue Funktion zur Hochwasserwarnung über das Länderübergreifende Hochwasserportal

Die Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 hat verdeutlicht, in welch kurzer Zeit ein extremer Niederschlag zu einem zerstörerischen Hochwasser führen kann und wie wichtig die Gefahrenkommunikation ist.

Für Hochwasserwarnungen ist das Länderübergreifende Hochwasserportal (LHP) unter www.hochwasserzentralen.de ein wesentlicher Baustein des Hochwasserrisikomanagements. Das bereits seit 15 Jahren im Auftrag der Umweltministerien und zuständigen Senatsverwaltungen bestehende Portal ermöglicht einerseits eine länderübergreifende Übersicht über die aktuelle Hochwassersituation und ist andererseits ein zentrales Zugangsportal auf amtliche Hochwasserinformationen der einzelnen Bundesländer. Zusätzlich zu Pegelmessdaten und Hochwasserberichten wurde das Informationsspektrum des LHP jetzt um eine Hochwasserwarnkarte erweitert, auf der auf einen Blick erkennbar ist in welchen Regionen bzw. Flussabschnitten eine akute Hochwassergefahr besteht.

Die Weiterentwicklung des LHP erfolgt gemeinsam durch die Hochwasserzentralen aller Bundesländer in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesbehörden. Für das Jahr 2022 ist eine Ankopplung der neuen regionalen Hochwasserwarnungen des LHPs an die Warn-Apps NINA (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe), KATWARN (Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme) und Warnwetter (Deutscher Wetterdienst) geplant.

Im Jahr 2014 wurde das Internetportal www.hochwasserzentralen.de um die App „Meine Pegel“ ergänzt. Diese App ermöglicht dem Nutzer einen raschen Überblick über die aktuelle Hochwasserlage, aktuelle Hochwasserwarnungen und die jeweils zuständigen Hochwasserzentralen in Deutschland. Sie liefert detaillierte Informationen für über rund 3.000 Pegel wie Messwerte und für viele Pegel auch Vorhersagen. Zusätzlich bietet „Meine Pegel“ die Möglichkeit sich für frei wählbare Pegel und Warngebiete aktiv benachrichtigen zu lassen (Push-Nachricht). Bei Überschreitung eines vom Nutzer selbst festgelegten Wasserstandes am Pegel oder beim Vorliegen von aktuellen Hochwasserinformationen für ein Bundesland oder ein Warngebiet erhält der Nutzer unmittelbar eine Benachrichtigung.

Umweltminister Reinhold Jost betont den großen Nutzen der engen Zusammenarbeit der Bundesländer im Kontext des Länderübergreifenden Hochwasserportals: „Neben der zentralen Bündelung aktueller Hochwasserinformationen ergeben sich Synergien in der Weiterentwicklung von gemeinsam betriebenen Warn-Werkzeugen wie der App „Meine Pegel“ und bei der Zusammenarbeit mit Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Gefahrenkommunikation“.

Die LHP-App „Meine Pegel“ ist für Android und iOS in den entsprechenden Stores kostenlos verfügbar. Die neue Version 2.0 wurde hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit grundlegend verbessert und bietet für den Nutzer nun zahlreiche individuelle Konfigurationsmöglichkeiten. Außerdem wurde die regionale Warnkarte neben weiteren Kartenansichten, wie z.B. Karten des Deutschen Wetterdienstes in die App integriert. Die Karten sind nun frei zoombar und erlauben die interaktive Auswahl einzelner Pegel oder Warngebiete um für diese mehr Informationen zu erhalten.

Datenbereitstellende für das LHP sind die für Hochwasser zuständigen Dienststellen der Bundesländer, die Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie Hochwasserzentralen in benachbarten Staaten. Die Daten werden über eine ausfallsichere LHP-Datenbank nahezu in Echtzeit für den Nutzer bereitgestellt.

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2022/q1/pm_2022-03-03_034_Hochwasserportal.html

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Sauberes Wasser durch bessere Kläranlagen – Maßnahmenprogramm zum Gewässerschutz steht – Allein 200 Mio. Euro fließen in Abwasserbereich

Wasser ist Lebensgrundlage für die Tier- und Pflanzenwelt und natürlich auch für uns Menschen. Was so wertvoll ist, muss auch gut geschützt werden. Daher bauen wir im Saarland seit Jahren die Kanalsysteme und Kläranlagen weiter aus, um die Reinigung des Abwassers zu verbessern.

Und wir renaturieren unsere Bachläufe und Seen, um wieder natürliche Biotope zu erschaffen und die Lebensraumvielfalt zu steigern. Bereits ein Viertel der Gewässer sind ökologisch in einem sehr guten oder guten Zustand. Doch das ist erst der Anfang.

Wasser ist Lebensgrundlage für die Tier- und Pflanzenwelt und natürlich auch für uns Menschen. Was so wertvoll ist, muss auch gut geschützt werden. Daher bauen wir im Saarland seit Jahren die Kanalsysteme und Kläranlagen weiter aus, um die Reinigung des Abwassers zu verbessern. Und wir renaturieren unsere Bachläufe und Seen, um wieder natürliche Biotope zu erschaffen und die Lebensraumvielfalt zu steigern. Bereits ein Viertel der Gewässer sind ökologisch in einem sehr guten oder guten Zustand. Doch das ist erst der Anfang.

„Ich freue mich sehr, dass wir nach einer intensiven Diskussion mit allen Interessierten den 3. Bewirtschaftungsplan für den Zeitraum 2021 bis 2027 vorlegen können“, so Umweltminister Reinhold Jost. Die Landesregierung hat dieses Programm mit insgesamt 356 Maßnahmen, die in den nächsten sechs Jahren von den Trägern durchgeführt werden, jetzt beschlossen. 233 Maßnahmen beziehen sich auf die stoffliche Belastung und 101 auf die Gewässerstruktur und die Durchgängigkeit. 32 Kläranlagen werden saniert oder optimiert und 16 vollständig ersetzt. Bei 36 Gewässern werden weitergehende Maßnahmen zur Mischwasserbehandlung wie z.B. Retentionsbodenfilter gebaut sowie Kanäle saniert. Allein der Abwasserbereich beinhaltet ein Investitionsvolumen von rund 200 Mio. Euro.

Das wird nicht ohne spürbare Gebührenerhöhungen beim einheitlichen Verbandsbeitrag umzusetzen sein. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) hat dies im Rahmen der Anhörung und Abstimmungen zum 3. Bewirtschaftungsplan bereits klar kommuniziert, aber zugleich auch die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen akzeptiert.

Daneben werden Ufer mit Bäumen bepflanzt und den Gewässern Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben. Hier sind vor allem die Kommunen gefragt, die allerdings in hohem Maße durch das Umweltministerium unterstützt werden.

Minister Jost: „Die Erarbeitung dieses 3. Bewirtschaftungsplans war insbesondere deshalb schwierig, weil die Frist 2027 zur Erreichung des guten Zustands immer näher rückt. Deshalb ist das aktuelle Maßnahmenprogramm auch umfangreicher und ambitionierter als je zuvor.“

Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans lag in der ersten Jahreshälfte öffentlich aus. In zwei Livestreams konnten alle Interessierten während mehr als 3 Stunden Informationen sammeln und den Experten Fragen rund um die Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) stellen. Mitschnitte der beiden Veranstaltungen sind auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz abrufbar. Diese wurden nach den Veranstaltungen bereits mehrere hundert Mal angesehen. 16 Kommunen, Behörden, Verbände und Privatpersonen haben sich an der Anhörung beteiligt und ihre Hinweise in die Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms eingebracht.

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2021/q4/pm_2021-12-13_173_Sauberes-Wasser.html

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Sauberes Wasser durch bessere Kläranlagen – Maßnahmenprogramm zum Gewässerschutz steht – Allein 200 Mio. Euro fließen in Abwasserbereich

Wasser ist Lebensgrundlage für die Tier- und Pflanzenwelt und natürlich auch für uns Menschen. Was so wertvoll ist, muss auch gut geschützt werden. Daher bauen wir im Saarland seit Jahren die Kanalsysteme und Kläranlagen weiter aus, um die Reinigung des Abwassers zu verbessern.

Und wir renaturieren unsere Bachläufe und Seen, um wieder natürliche Biotope zu erschaffen und die Lebensraumvielfalt zu steigern. Bereits ein Viertel der Gewässer sind ökologisch in einem sehr guten oder guten Zustand. Doch das ist erst der Anfang.

Wasser ist Lebensgrundlage für die Tier- und Pflanzenwelt und natürlich auch für uns Menschen. Was so wertvoll ist, muss auch gut geschützt werden. Daher bauen wir im Saarland seit Jahren die Kanalsysteme und Kläranlagen weiter aus, um die Reinigung des Abwassers zu verbessern. Und wir renaturieren unsere Bachläufe und Seen, um wieder natürliche Biotope zu erschaffen und die Lebensraumvielfalt zu steigern. Bereits ein Viertel der Gewässer sind ökologisch in einem sehr guten oder guten Zustand. Doch das ist erst der Anfang.

„Ich freue mich sehr, dass wir nach einer intensiven Diskussion mit allen Interessierten den 3. Bewirtschaftungsplan für den Zeitraum 2021 bis 2027 vorlegen können“, so Umweltminister Reinhold Jost. Die Landesregierung hat dieses Programm mit insgesamt 356 Maßnahmen, die in den nächsten sechs Jahren von den Trägern durchgeführt werden, jetzt beschlossen. 233 Maßnahmen beziehen sich auf die stoffliche Belastung und 101 auf die Gewässerstruktur und die Durchgängigkeit. 32 Kläranlagen werden saniert oder optimiert und 16 vollständig ersetzt. Bei 36 Gewässern werden weitergehende Maßnahmen zur Mischwasserbehandlung wie z.B. Retentionsbodenfilter gebaut sowie Kanäle saniert. Allein der Abwasserbereich beinhaltet ein Investitionsvolumen von rund 200 Mio. Euro.

Das wird nicht ohne spürbare Gebührenerhöhungen beim einheitlichen Verbandsbeitrag umzusetzen sein. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) hat dies im Rahmen der Anhörung und Abstimmungen zum 3. Bewirtschaftungsplan bereits klar kommuniziert, aber zugleich auch die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen akzeptiert.

Daneben werden Ufer mit Bäumen bepflanzt und den Gewässern Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben. Hier sind vor allem die Kommunen gefragt, die allerdings in hohem Maße durch das Umweltministerium unterstützt werden.

Minister Jost: „Die Erarbeitung dieses 3. Bewirtschaftungsplans war insbesondere deshalb schwierig, weil die Frist 2027 zur Erreichung des guten Zustands immer näher rückt. Deshalb ist das aktuelle Maßnahmenprogramm auch umfangreicher und ambitionierter als je zuvor.“

Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans lag in der ersten Jahreshälfte öffentlich aus. In zwei Livestreams konnten alle Interessierten während mehr als 3 Stunden Informationen sammeln und den Experten Fragen rund um die Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) stellen. Mitschnitte der beiden Veranstaltungen sind auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz abrufbar. Diese wurden nach den Veranstaltungen bereits mehrere hundert Mal angesehen. 16 Kommunen, Behörden, Verbände und Privatpersonen haben sich an der Anhörung beteiligt und ihre Hinweise in die Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms eingebracht

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2021/q4/pm_2021-12-13_173_Sauberes-Wasser.html

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Umweltministerium fördert private Regenwasserbewirtschaftung – Rund 248.000 Euro stehen der Gemeinde Eppelborn zur Verfügung

Durch die Entsiegelung von befestigten Flächen, z.B. von Garageneinfahrten kann jeder Hausbesitzer selbst dazu beitragen die Wasserkanäle zu entlasten. Hierfür wurde eigenes ein Förderprogramm auferlegt, das durch die Gemeinde an die Bürger und Bürgerinnen weitergereicht wird.

Aktion Wasserzeichen in Eppelborn, von links: Christian Schäfer, technischer Geschäftsführer des Abwasserzweckverbandes Eppelborn, Jürgen Klaumann, kaufmännischer Geschäftsführer des AWZE, Umwelt-Staatssekretär Sebastian Thul und Bürgermeister Dr. Andreas Feld.

Exakt 248.535 Euro stehen auf dem Förderbescheid, den Sebastian Thul, Staatssekretär im Umweltministerium, dem Eppelborner Bürgermeister Dr. Andreas Feld mitgebracht hat. Das Geld ist für das Förderprogramm der Gemeinde „zur dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung“ bestimmt. Geld, das die Gemeinde an ihre Bürgerinnen und Bürger weiterreicht, wenn diese durch eigene Maßnahmen für eine Entlastung der Wasserkanäle sorgen.

Viele Gemeinden haben in den vergangenen Jahren an der Aktion Wasserzeichen des Landes teilgenommen und damit ihre Kanäle sowie die Umwelt durch die Trennung von Regenwasser und Abwasser entlastet. Künftig soll auch die Bevölkerung mitgenommen werden, Fördermittel sollen ihr direkt zugutekommen. Die Richtlinie des Förderprogramms Aktion Wasserzeichen wurde entsprechend überarbeitet.

„Jeder Hausbesitzer kann selbst einiges tun, damit weniger Regenwasser von befestigten Flächen in den Mischwasserkanal fließt. Investitionen beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme wollen wir honorieren und auf diese Weise möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegen“, sagt der Umwelt-Staatssekretär.

In vielen Kanälen fließen neben dem Abwasser auch gefasste Quellen, Grundwasser oder nicht verschmutztes Regenwasser. Bei diesem so genannten Fremdwasser handelt es sich also um Wasser, das in die Kanalisation eindringt, mit dem Schmutzwasser vermischt abfließt und den Kanal sowie die Kläranlage unnötig belastet, da dieses Wasser nicht behandlungsbedürftig ist.

„Ich begrüße dieses Programm, das sich an die Bevölkerung richtet, ausdrücklich. Mit den Geldern können unsere Bürgerinnen und Bürger zugleich etwas für unsere Umwelt tun, aber auch ihren eigenen Geldbeutel nachhaltig schonen. Ich hoffe, dass viele Eppelbornerinnen und Eppelborner mit ihren Maßnahmen an der „Aktion Wasserzeichen“ teilnehmen. Die Gelder dafür sind da. Ich danke Staatssekretär Sebastian Thul und seinem Haus für diese Fördermaßnahme, die uns allen, insbesondere unserer Natur und Umwelt, zugutekommt“, erklärt Bürgermeister Andreas Feld.

Maßnahmen der Fremdwasserentflechtung haben zum Ziel, einerseits kommunale Kläranlagen zu entlasten, ihre Wirksamkeit zu erhöhen und diffuse Schadstoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren. Andererseits wird die natürliche Wasserbilanz durch Rückführung des Niederschlagswassers in ein Gewässer in der Nähe verbessert. Beispiele sind das Abkoppeln von Gewässereinläufen, das Abtrennen von Außengebieten vom Mischwasserkanal oder das Reduzieren der Einleitung des Regens von befestigten innerörtlichen Flächen. Diese Maßnahmen der „Aktion Wasserzeichen“ werden zukünftig mit höheren Kostenrichtwerten und Zuschüssen auf Gemeindeebene gefördert. Insgesamt stehen für die Jahre 2021 bis 2023 rund 10 Millionen Euro zur Verfügung, von denen etwa neun Millionen direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2021/q3/pm_2021-10-07_140_Regenwasserbewirtschaftung.html

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Neue Förderung für private Regenwasserbewirtschaftung – Umweltminister Jost ruft Kommunen zur Beteiligung an der „Aktion Wasserzeichen“ auf

Viele Gemeinden haben in den vergangenen Jahren an der Aktion Wasserzeichen teilgenommen und damit ihre Kanäle sowie die Umwelt durch die Trennung von Regenwasser und Abwasser entlastet.

„In Zukunft sollen auch die Bürgerinnen und Bürger, die ihr Regenwasser bewirtschaften wollen, mitgenommen und über kommunale Zuschussprogramme unterstützt werden. Wir haben die Richtlinie unseres Förderprogramms Aktion Wasserzeichen entsprechend überarbeitet“

Mit der Novellierung dieser Richtlinie können die Gemeinden Fördermittel zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die örtliche Bevölkerung weiterreichen; beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme. Über diese Förderangebote sollen möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegt werden.

In vielen Kanälen fließen neben dem Abwasser auch gefasste Quellen, Grundwasser oder nicht verschmutztes Regenwasser. Bei diesem so genannten Fremdwasser handelt es sich also um Wasser, das gewollt oder ungewollt in die Kanalisation eindringt, mit dem Schmutzwasser vermischt abfließt und den Kanal sowie die Kläranlage unnötig belastet, da dieses Wasser nicht behandlungsbedürftig ist.

Maßnahmen der Fremdwasserentflechtung haben daher zum Ziel, einerseits kommunale Kläranlagen zu entlasten, ihre Wirksamkeit zu erhöhen und diffuse Schadstoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren. Andererseits wird die natürliche Wasserbilanz durch Rückführung des Niederschlagswassers in ein Gewässer in der Nähe verbessert. Beispiele sind das Abkoppeln von Gewässereinläufen, das Abtrennen von Außengebieten vom Mischwasserkanal oder das Reduzieren der Einleitung des Regens von befestigten innerörtlichen Flächen. Diese Maßnahmen der „Aktion Wasserzeichen“ werden zukünftig mit höheren Kostenrichtwerten und Zuschüssen auf Gemeindeebene gefördert. Insgesamt stehen für die Jahre 2021 bis 2023 rund 10 Millionen Euro zur Verfügung, von denen etwa neun Millionen direkt den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt.

Daneben werden auch die messtechnische Ausrüstung von Regenwasserentlastungsanlagen, Nachrüstung und Neubau von Kläranlagen, sowie der Einsatz externer Gewässerschutzbeauftragter als neue Maßnahmen aufgenommen. Der Gewässerschutzbeauftragte hat nach dem Wasserhaushaltsgesetz herausgehobene Aufgaben und Rechte. Darüber erstattet er jährlich schriftlich Bericht. Ziel der Förderung ist eine verbesserte Aufgabenwahrnehmung, da dadurch ungewollten Abwassereinleitungen vorgebeugt werden kann. Der Gewässerschutzbeauftragte kann auch von mehreren Kommunen gemeinsam beauftragt werden. In jedem Fall beträgt der geplante Zuschuss pauschal 2500 € jährlich je Gemeinde.

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2021/q2/pm_2021-05-04_070_Regenwasserbewirtschaftung.html

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Bächen und Flüssen im Saarland geht es besser

Neuer Bewirtschaftungsplan wird offengelegt – Jost: Keine Grundwasser-Knappheit im Saarland

„Sauberes Wasser ist ein Thema, das uns alle berührt und das alle angeht. Die Diskussionen der letzten Wochen haben gezeigt, dass sich die Menschen durchaus dafür interessieren, was mit dem Wasser vor ihrer Haustür passiert. Und genau jetzt ist der Zeitpunkt, zu entscheiden, wie es mit unserem Wasser die nächsten sechs Jahre weitergehen soll“, so Umweltminister Reinhold Jost.

Alle sechs Jahre werden unsere Gewässer einer umfangreichen Bewertung unterzogen. Dort, wo die nach Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) gesteckten Ziele noch nicht erreicht sind, werden Maßnahmen abgeleitet, um den guten Zustand so schnell wie möglich wieder herzustellen. Alles zusammen wird in einem Bewirtschaftungsplan bis 2027 dargestellt, der Ende Dezember offengelegt wird und bis 22. Juni 2021 zur Anhörung öffentlich ausliegen wird.

Bestandsaufnahme Oberflächengewässer:
Wie ist der Zustand der Gewässer im Saarland? Dazu werden die Ergebnisse der Überwachung der chemisch-physikalischen und biologischen Komponenten ausgewertet. Bei der Chemie sind dies etwa 100 verschiedene Stoffe; bei der Biologie das Makrozoobenthos (die Gesamtheit der im Gewässer lebenden wirbellosen tierischen Organismen), die Fische, die Wasserpflanzen und das Plankton.

„Und da gibt es erfreuliche Entwicklungen: Wir sehen sowohl bei den chemischen Parametern als auch bei den biologischen Komponenten in vielen Wasserkörpern deutliche Verbesserungen des Zustands gegenüber dem vorherigen Bewirtschaftungszeitraum. Wir haben damit das vorgegebene Etappenziel erreicht“, so Minister Jost bei der Vorstellung der Ergebnisse. Mehr:

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2020/q4/pm_2020-12-02_161_Wasserrahmenrichtinie_Grundwasser.html

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139.000 Euro für den Schutz vor Hochwasser

Umweltminister Jost überreicht Förderbescheid an die Gemeinde Saarwellingen

Die Starkregenereignisse der letzten Jahre belasteten viele der saarländischen Gemeinden. So waren auch einige Bereiche der Gemeinde Saarwellingen betroffen.

Im Ortsteil Reisbach z.B. kam es 2018 zu schweren Schäden an der Turnhalle durch eine Schlammlawine. Um die Bürgerinnen und Bürger zukünftig besser vor Extremwetterereignissen zu schützen, lässt die Gemeinde nun – mit Unterstützung durch das Umweltministerium – ein Hochwasser- und Starkregenkonzept erstellen. Umweltminister Reinhold Jost hat dazu Manfred Schwinn, dem Bürgermeister von Saarwellingen, einen Zuwendungsbescheid über rund 139.000 Euro überreicht.

„Durch Starkregen können selbst kleine Rinnsale zu reißenden Sturzfluten werden. Zwar können wir Überschwemmungen nicht gänzlich verhindern, allerdings können durch bestmögliche Vorsorge größere Verluste und Schäden vermieden werden“, so Jost. Bei der Ausarbeitung eines Schutzkonzeptes helfen in Saarwellingen neben der Gemeindeverwaltung auch der Gemeinderat, die Bürgerinnen und Bürger sowie z.B. das Technische Hilfswerk und die Feuerwehr mit. Die Informationen sollen in einem Konzept gebündelt werden.

Mit Hilfe von Starkregengefahrenkarten sollen die potenziellen Gefahrenbereiche identifiziert werden, um dann konkrete Lösungen und Präventionsmaßnahmen ableiten zu können. Die Vorsorgemaßnahmen werden in einem Katalog gesammelt, der in den kommenden Jahren, je nach Priorität, abgearbeitet werden soll. „Wir beschäftigen uns im Saarland bereits seit vielen Jahren intensiv mit allen Möglichkeiten einer umfassenden Hochwasservorsorge. Auch die von uns erstellten Gefahren- und Risikokarten sind Teil dieser Strategie. Sie sollen den Betroffenen helfen, ihre Gefährdung durch Hochwasser zu erkennen“, ergänzt Jost

Der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasserschäden ist Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge und Aufgabe der Städte und Gemeinden. Als freiwillige Leistung fördert das Land Vorsorgemaßnahmen mit bis zu 70 Prozent. Bisher sind 28 Kommunen im Saarland an einer Konzepterstellung interessiert und bei 24 davon liegt bereits eine Aufgabenbeschreibung vor. 9 Förderbescheide im Wert von insgesamt 1,3 Millionen Euro wurden schon durch das Umweltministerium erteilt.

Medienansprechpartner
https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2020/q4/pm_2020-12-01_157-ZWB_Saarwellingen.html

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Starkregen und Hochwasser können jeden treffen

Umweltminister Jost wirbt für Vorsorgekonzepte
Im Saarland hat in den letzten Tagen Starkregen vereinzelt viele Feuerwehreinsätze nach sich gezogen. Die beträchtlichen Wassermengen können großen Schaden an Wohnhäusern oder kommunaler Infrastruktur verursachen. Umwelt- und Verbraucherschutzminister Reinhold Jost nimmt dies zum Anlass, um Kommunen und Hausbesitzer an die Fördermöglichkeiten für Vorsorgemaßnahmen zu erinnern.
Seit Mai 2019 erstattet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bis zu 90% der Kosten, die die Kommunen für das Erarbeiten von Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepten aufbringen müssen. Individuelle Vorsorgemaßnahmen werden mit bis zu 70% der Kosten vom Ministerium gefördert. 31 saarländische Kommunen haben sich schon mit dem Thema Vorsorge befasst und ihre Konzepte befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Bearbeitung.

„Zentrales Element unserer Strategie ist es, den Bürgern Informationen über ihr eigenes Risiko an die Hand zu geben, damit sie selbst aktiv werden können. Gleichzeitig unterstützen wir Gemeinden finanziell bei notwendigen Schutzmaßnahmen. Über die veröffentlichten Starkregengefahrenkarten, die die Wasserabflusswege und das Gemeindegebiet darstellen, kann jeder Bürger individuelle Risiken erkennen und die Informationen als Basis für weitere Vorsorge- und Absicherungsschritte nutzen.“ erklärt Minister Jost.

Aktuell werden zwei kommunale Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte im Saarland bearbeitet: St. Wendel (Pilotprojekt) und Perl. Die Konzepte sind in drei Stufen unterteilt:
• Erstellung der Starkregengefahrenkarten und gegebenenfalls Hochwassergefahrenkarten für kleinere Gewässer („Nichtrisikogewässer“) zur Bewusstseinsbildung für Kommunen und Bürger
• Ableitung von Maßnahmenvorschlägen zur Verbesserung der Situation
• Durchführung einer internen und externen Risikokommunikation durch aktive Beteiligung aller Akteure (auch Bürger)
In sieben Gemeinden liegen diese Karten bereits flächendeckend vor und weitere 19 Kommunen bereiten mit Aufgabenbeschreibungen ihre Förderanträge vor. Davon haben schon zwei Gemeinden einen Förderantrag beim Ministerium gestellt.
„Das Ziel unserer Förderrichtlinie ist, dass sich alle saarländischen Kommunen mit Überflutungsrisiken aus Hochwasser und Starkregen auseinandersetzen.“

Alleine in den Jahren 2019/2020 flossen über 600.000 € Förderung in die Aufstellung der Konzepte beziehungsweise in die Erstellung der Karten. Die Förderung baulicher Maßnahmen durch das Umweltministerium für Hochwasser- und Starkregenschutz belief sich im gleichen Zeitraum auf über 2,1 Millionen Euro. In der Periode von 2010 bis 2019 hat das Land die Gemeinden mit Zuwendungen in Höhe von 4,6 Millionen Euro unterstützt. „Die seit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie steigende Zahl der interessierten Kommunen verdeutlicht das Bewusstsein, die Notwendigkeit und die Bereitschaft der Kommunen, sich intensiver mit dem Thema Starkregen- und Hochwasservorsorge auseinanderzusetzen. Die erfreulich hohe Akzeptanz zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, so Minister Jost.

Die Broschüren „Handlungsempfehlungen zur Erstellung der Starkregengefahrenkarten im Saarland“ und „Hochwasservorsorge in der Planung – Leitfaden für kommunale Planungsträger“ stehen als Download auf unserer Homepage im Bereich Publikationen bereit.

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Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte

Umweltministerium fördert Sanierung des Abwassersystems in Nonnweiler mit 175.000 Euro
Das Umweltministerium hat der Gemeinde Nonnweiler einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 175.000 Euro gewährt. Im Rahmen der „Aktion Wasserzeichen“ soll das Abwassersystem im Ortsteil Primstal saniert werden, um den hohen Niederschlags- und Fremdwasseranteil im Wasser zu senken.

Die Notwendigkeit der Maßnahmen wurde vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) am Abwasserkataster nachgewiesen. Mit dem Konzept sollen der Wasserhauptsammler des Entsorgungsverbands Saar (EVS) sowie die Kläranlage Primstal entlastet werden. Im Einzelnen beinhalten das Sanierungskonzept Schachtsanierungen, Reparaturen und Renovierungen in mehrerenStraßen. Damit soll die Menge an Niederschlags- und Fremdwasser, die ansonsten in den nachgeschalteten Kläranlagen ankommt, stark reduziert werden.
Umweltminister Reinhold Jost begrüßt das Vorhaben: „Die Maßnahmen tragen nicht nur aktiv zum Umweltschutz bei, sondern helfen auch den Kläranlagen. Zuviel Fremdwasser führt zu Beeinträchtigungen im Gewässerschutz und in der Wirtschaftlichkeit der Werke. Wenn wir Fremdwasser in den Abwasserkanälen reduzieren, entlasten wir damit die Kläranlagen und den Geldbeutel der Gebührenzahler.“

Fremdwasserentflechtungs- und Sanierungsmaßnahmen werden durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit der „Aktion Wasserzeichen“ in Höhe von 50 Prozent gefördert, um die Leistungsfähigkeit von Abwasseranlagen zu steigern. Die notwendigen Mittel für das Förderprogramm werden aus der Abwasserabgabe zur Verfügung gestellt.

https://www.saarland.de/muv/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2020/q2/059-20_ZWB_Aktion_Wasserzeichen_Nonnweiler.html

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Saarländisches Umweltministerium und RAG: Pilotanlage zur PCB-Entfernung aus dem Grubenwasser

Reden. Seit Mitte 2018 ist eine kleine Filteranlage der Firma Cerafiltec aus St. Ingbert am Standort Reden im Einsatz, um zu erforschen, ob und wie PCB im Grubenwasser mit dieser speziellen Technik reduziert werden kann. Beauftragt wurde die Anlage durch das saarländische Umweltministerium und die RAG. Hier konnten erste Erfahrungen mit einer entsprechenden Anlage und der Zusammensetzung des Grubenwassers gemacht und bereits nachgewiesen werden, dass die Anlage die Schwebstoffe, an denen der überwiegende Teil der PCB anhaftet, aus dem Grubenwasser gefiltert hat.

Um genauere Ergebnisse hinsichtlich der Funktionsweise, aber auch der Kosten zu erzielen, hat man sich nun darauf verständigt, in den nächst größeren Modellmaßstab zu wechseln: vom Labor- zum technischen Maßstab, der die Grundlagen für eine Planung im endgültigen Maßstab liefern soll. Diese Anlage muss nun aufgrund der Höhe des Auftragsvolumens beschränkt ausgeschrieben werden.

Die Maßnahmen zur Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten, den PCB-Austrag im Grubenwasser zu reduzieren, erfolgen in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV), dem Landesamt für Umwelt-und Arbeitsschutz (LUA) sowie dem Bergamt des Saarlandes.

Die Beauftragung erfolgt durch MUV und RAG gemeinsam, um die Entwicklung dieser Technologie zu unterstützen. Dem Grubenwasser wird ein kleiner, aber repräsentativer Teilstrom entnommen, so dass nur wenige Kubikmeter pro Tag die Anlage durchlaufen. Dabei sollen Basisparameter wie pH-Wert, Leitfähigkeit, Temperatur, Trübung und Partikelgehalt, die Auskunft über die Veränderungen des Wassers geben, kontinuierlich erfasst werden. Die detaillierte Zusammensetzung des Grubenwassers und die Wirksamkeit der PCB-Entfernung werden anhand von weiteren, zusätzlich entnommenen Proben im Labor analysiert.

Die Versuchsanlage soll Ende 2019 am Standort Reden in den Betrieb gehen. Die Bewertung der Wirksamkeit der Anlage erfolgt nach Abschluss aller Versuche in einer Gesamtschau der Daten in Zusammenarbeit aller Beteiligten. Ein Abschlussbericht über die gesamte Testreihe soll Ende 2020 erfolgen

https://www.saarland.de/SID-C3F7EE85-C9D2175D/248188.htm

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Umweltministerium fördert Hochwasserschutz in der Gemeinde Schmelz – Staatssekretär Krämer übergibt Zuwendungsbescheid über 87.000 Euro

Das Unwetter vom 20. Juni 2013 ist vielen Schmelzer Bürgern noch gut in Erinnerung. Wild abfließendes Regenwasser und mitgeführte Schlammmassen stürzten Bäume um, überschwemmten Straßen und beschädigten Gebäude. In der Folge regte die Gemeinde Schmelz einen Workshop zur Verbesserung der Hochwasservorsorge an. Der daraufhin erarbeitete Vorhabenkatalog sieht eine Reihe aufeinander abgestimmter Vorsorgemaßnahmen vor, die mit finanzieller Unterstützung des Landes teilweise bereits umgesetzt wurden. Aktuell ist die Errichtung eines Retentionsraumes im Schmelzer Ortsteil Michelbach geplant. Das Vorhaben wird vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit rund 87.000 € gefördert.

„Wir können Hochwasser und Überflutungen zwar nicht verhindern, allerdings können durch bestmögliche Vorbereitung größere Verluste und Schäden vermieden werden“, sagte Staatssekretär Roland Krämer bei der Übergabe des Zuwendungsbescheids an den Bürgermeister der Gemeinde Schmelz, Armin Emanuel.
Im Falle eines Starkregenereignisses kommt es im Schmelzer Ortsteil Michelbach zu einer Überlastung des namensgebenden Michelbachs. Rückstau und Überschwemmungen sind die Folge. Zur Minimierung von Hochwasserschäden soll nun ein Retentionsraum im Bereich der Wahlener Straße entstehen. Der Retentionsraum dient dazu, den Hochwasserabfluss zu verzögern und die Wasserstände zu verringern. In Michelbach wurde dieses Rückhaltebecken unter Ausnutzung der örtlichen Gegebenheiten mithilfe des Baus eines Dammes errichtet. Mit einer Stauhöhe von gut zwei Metern kann das Becken bei Hochwassergefahr bis zu 1.000 m³ Wasser zurückhalten. Mehrmengen werden über die Dammscharte kontrolliert umgeleitet.

Der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasserschäden ist als Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge Aufgabe der Städte und Gemeinden. Das Umweltministerium fördert als freiwillige Leistung Vorsorgemaßnahmen und beschäftigt sich intensiv mit den Möglichkeiten eines umfassenden Hochwasserschutzes. So wurden in den vergangenen Jahren mehrere Hochwasserpartnerschaften im Saarland gegründet, örtliche Überflutungsrisiken ermittelt, sämtliche Aspekte der Vorsorge mit den Gemeinden diskutiert und Maßnahmen beschlossen, die in den so genannten Risikomanagementplan des Landes einfließen.

„Die Ausweisung besonders gefährdeter Bereiche ist die Grundvoraussetzung, um Maßnahmen zu ergreifen, die die Überflutungsschäden minimieren können. Hierbei können die Kommunen auf die lokalen Kenntnisse der Feuerwehren, der Bauhöfe und der Bürgerinnen und Bürger zurückgreifen. Nur in besonders schwierigen Ausgangssituationen müssen Abflusssimulationen und -modelle herangezogen werden“, so der Staatssekretär

https://www.saarland.de/246719.htm

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Gefahrenkarten und Handlungsempfehlungen zur besseren Vorsorge gegen Starkregen – Umweltministerium informiert kommunale Planer

Wohin fließt das Wasser bei einem außergewöhnlichen Starkregen? Welche Schäden können die Sturzfluten auf ihrem Weg anrichten? Wie groß ist das Fassungsvermögen der Kanäle? Wo drohen im Ort Überschwemmungen? Diese und weitere Fragen können über spezielle Gefährdungsanalysen beantwortet werden. Vor dem Hintergrund leidvoller Erfahrungen mit Starkregenschäden zeigen immer mehr Städte und Gemeinden für diese Modellberechnungen, die Grundlage für planerische Vorsorgemaßnahmen sind, Interesse.
Das saarländische Umweltministerium hat das Pilotprojekt „Starkregenvorsorgekonzepte“ auf den Weg gebracht und finanziell gefördert, das den Kommunen geeignete Instrumente zur Starkregenvorsorge aufzeigen soll. Dabei wurden exemplarisch drei kommunale Starkregenkonzepte in den Gemeinden Eppelborn, Sulzbach und Wadern mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad erstellt. Auf dieser Grundlage wurden dann in einer vergleichenden Studie Handlungsempfehlungen für Kommunen zur Methodik bei der Erstellung von Starkregengefahrenkarten erarbeitet, die jetzt in Eppelborn kommunalen Planern vorgestellt wurden.
Der wichtigste Baustein der kommunalen Starkregenkonzepte sind die Starkregengefahrenkarten, die die Kenntnisse über die Abflusswege des Wassers bei einem extremen Starkregenereignis vermitteln. Sie nutzen damit Kommunen und Bürgern gleichermaßen.
Die Kommunen können mit den Informationen Vorsorge betreiben und zur Risikominimierung beitragen, z. B. in der Bauleitplanung, in der Gefahrenabwehr, bei der Ver- und Entsorgung (Stichwort: kritische Infrastruktur).
Umweltminister Reinhold Jost: „Wie wichtig die Vorsorge zu Starkregenereignissen ist, haben viele Menschen 2016 und 2018 im Saarland zu spüren bekommen. Einige Schäden wären vermeidbar gewesen, sowohl für die Kommunen als auch für die betroffenen Bürger. Wir wollen mit der finanziellen Förderung von Vorsorgekonzepten und Gefahrenkarten den Bürgern alle Informationen zur Verfügung stellen, damit sie Eigenvorsorge betreiben können. Mittels Starkregengefahrenkarten können sich Kommunen und Bürger auf den Starkregenfall vorbereiten, indem sie Abflusswege erkennen, freihalten und zur gefahrlosen Ableitung neue Abflusswege schaffen. Diese Vorsorge ist uns wichtig. Deshalb stecken wir Arbeit und Geld in Konzepte und Maßnahmen. 6 Kommunen haben bisher Starkregengefahrenkarten erarbeiten lassen. Unser Ziel ist im Sinne der Schadensminimierung die saarlandweite kartografische Abbildung der Starkregengefahr.“
Um die Maßnahmen im Hochwasser- und Starkregenmanagement noch besser lenken zu können, hat das Umweltministerium eine Förderrichtlinie erarbeitet, die Mitte des Jahres verabschiedet werden soll. Der Fokus der Förderung liegt auf konzeptionellen Maßnahmen wie die Erstellung der kommunalen Hochwasser-/Starkregenvorsorgekonzepte sowie baulichen Maßnahmen, etwa der Schaffung von Rückhalteräumen.
Außerdem soll die gesetzlich geforderte hochwassersichere Nachrüstung von Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten durch Private gefördert werden. Ziel ist die Nachrüstung von 500 Öltanks pro Jahr, die Bagatellgrenze beträgt 1000 Euro.
Die „Handlungsempfehlungen zur Erstellung der Starkregengefahrenkarten im Saarland“ stehen als Download auf unserer Homepage unter https://www.saarland.de/246712.htm bereit.

Die Broschüre „Hochwasservorsorge in der Planung – Leitfaden für kommunale Planungsträger“ finden Sie unter https://www.saarland.de/246153.htm
https://www.saarland.de/SID-F4CA8DFD-F6C50AB6/246784.htm

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Millionen für die naturnahe Entwicklung der Bäche und Flüsse – Minister Jost stellt am Weltwassertag Maßnahmen und Ziele vor

Land und Kommunen arbeiten seit Jahren daran, den Gewässern im Saarland ihr natürliches Bett zurückzugeben. Seit 2010 hat das Umweltministerium mehr als 3 Millionen Euro in die naturnahe Entwicklung der Gewässer investiert.
Früher war die Bist bei Überherrn begradigt, die Ufer waren mit Wasserbausteinen befestigt. Im Rahmen der Maßnahme wurde die Uferbefestigung abschnittsweise entfernt und die Steine als Strukturelemente wieder in das Gewässer eingebracht. Hierbei wurde auch das Ufer stellenweise mit dem Bagger angerissen und abgeflacht. Steinhaufen als Lebensräume für Reptilien wurden angelegt. Die Bepflanzung des Ufers im Bereich des Auwalds mit Hochstämmen wurde durch Entnahme einzelner Bäume aufgelockert und so eine Uferentwicklung initiiert. Die Bäume wurden in Form von Buhnen oder deren Wurzelstöcke als Strukturelemente wieder eingebaut.

Land und Kommunen arbeiten seit Jahren daran, den Gewässern im Saarland ihr natürliches Bett zurückzugeben. Seit 2010 hat das Umweltministerium mehr als 3 Millionen Euro in die naturnahe Entwicklung der Gewässer investiert. Die Renaturierung der zuvor begradigten und in Betonbetten gezwängten Bäche und Flüsse sind Teil der Maßnahmenprogramme, die die EU-Wasserrahmen-Richtlinie vorschreibt.

„Begradigte und betonierte Bäche und Flüsse sind ein Risiko für Hochwasser, aber auch für die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen. Wir sehen uns nach wie vor in der Pflicht, diese Umwelt-Sünden der Vergangenheit zu beseitigen und naturnahe Lebensräume wiederherzustellen. Hier kommt unser Prinzip „Lassen vor Machen“ zum Tragen. Das Gewässer soll mit minimalen Eingriffen wieder in die Lage versetzt werden, sich selbst zu entwickeln. Solche Initialmaßnahmen zur Gewässerentwicklung sind im zeitgemäßen Wasserbau Stand der Technik. Ein schönes Beispiel für eine gelungene Umsetzung ist die Bist“, so Umweltminister Reinhold Jost bei einem Vor-Ort-Termin am Weltwassertag.

Rund 1 Million Euro hat das Ministerium seit 2010 in strukturverbessernde Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung, hier ist das Land unterhaltspflichtig, investiert. Für Gewässer in der Verantwortung der Kommunen (siehe Hintergrund) hat das Land seit 2012 Fördergelder in Höhe von insgesamt rund 2,5 Mio Euro ausbezahlt.
Die vom Umweltministerium beauftragten kommunalen Gewässerberater haben seit dem Jahr 2014 alle 45 Gemeinden, die zur Umsetzung von Maßnahmen verpflichtet sind, zu einer Erstberatung aufgesucht.
22 Kommunen haben mit der Erstellung von Gewässerentwicklungs- und Unterhaltungsplänen (GEP) oder der Umsetzung konkreter Maßnahmen begonnen, weitere 10 werden in Kürze Förderanträge stellen.
Weitere ca. 10 Kommunen sind in der früheren Vorbereitungsphase zur Antragstellung, ein Teil davon wird auch noch in 2018 einen Antrag einreichen.

Unsere Bäche und Flüsse wurden im vergangenen 19. und 20. Jahrhundert den Bedürfnissen der sich rasant entwickelnden, modernen Industriegesellschaft angepasst. Sie hatten dem Abtransport von Abwasser zu dienen, wurden „gebändigt“, um die mechanisierte landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu erleichtern, und sollten dem schadlosen Hochwasserabfluss leistungsfähig zur Verfügung stehen. Dazu wurden sie begradigt, verlegt, verrohrt und vielfach massiv befestigt.
Die ökologischen Funktionen der Gewässer gingen dabei oft verloren, und es kam zu einer dramatischen Verarmung an Fischen und Kleinlebewesen.

Hintergrund:
Das Wasserhaushaltsgesetz in Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 23.Oktober 2000 verpflichtet uns, Maßnahmen zum Erreichen des „guten Zustands“ unserer Gewässer zu ergreifen. Welche Gewässer dabei mit Maßnahmen belegt sind, ist in den Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der WRRL behördenverbindlich festgelegt.
An den größeren Gewässern wie Blies, Prims, Theel, Nied, Bist und Rossel ist dabei das Land in der Pflicht (Gewässer II. Ordnung), bei den Gewässern III. Ordnung sind es aber die Städte und Gemeinden.
Gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung“ gewährt das Umweltministerium bis zu 90 Prozent Landeszuschuss.

Informationen zur WRRL auch auf unserer Homepage:
https://www.saarland.de/wrrl-bewirtschaftungsplan.htm
https://www.saarland.de/235000.htm

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St. Wendel: Umweltministerium fördert Fremdwasserentflechtung in St. Wendel sowie Natur- und Vogellehrpfad in Osterbrücken

Das saarländische Umweltministerium stellt über das Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ für eine Fremdwasserentflechtung in der Kreisstadt St. Wendel rund 22.000 Euro zur Verfügung. Einen entsprechenden Zuwendungsbescheid überreichte Umwelt-Staatssekretär Roland Krämer Bürgermeister Peter Klär bei einem Vor-Ort-Termin.

Staatssekretär Krämer begrüßt die Maßnahme in St. Wendel, „die aktiv zum Umweltschutz beiträgt. Fremdwasser ist grundsätzliches sauberes Wasser und gehört nicht in die Kanalisation. Eine übermäßige Belastung von Kläranlagen mit Fremdwasser führt zu Nachteilen im Gewässerschutz und in der Wirtschaftlichkeit der Anlagen.“
Das Projekt sieht vor, das Mischwassersystem im Mühlwiesgäßchen zum Trennsystem umzubauen. Der bestehende Mischwasserkanal wird zukünftig zum Regenwasserkanal; der Schmutzwasserkanal wird neu gebaut. Durch diese Maßnahme werden ca. 3400 Kubikmeter Fremdwasser von der Kläranlage St. Wendel ferngehalten.
Die „Aktion Wasserzeichen – Förderprogramm zur Regenwasserbewirtschaftung“ ist ein Programm des saarländischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, mit dem die Gemeinden und Städte des Saarlandes bei ihren Bemühungen, Fremdwasser von reinigungsbedürftigem Abwasser zu trennen, finanziell unterstützt werden. Es wird aus Mitteln der Abwasserabgabe gespeist.

Staatssekretär Krämer nutzte den Besuch in St. Wendel, um noch ein weiteres Projekt auf den Weg zu bringen: Im Ortsteil Osterbrücken will der Ortsrat zusammen mit der Stadtverwaltung und dem Naturschutzbeauftragten nahe des Martinshofes einen Natur- und Vogellehrpfad einrichten, ausgestattet mit Sitzgruppen und Infotafeln. Angesprochen werden sollen damit die Ostertaler Bürgerinnen und Bürger, aber auch Wandergruppen und Schulklassen. Das Projekt soll rund 11.400 Euro kosten, die Hälfte der Kosten schießt das Umweltministerium zu

http://www.saarland.de/SID-3E02365D-24CD0507/221493.html

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Beckingen: Gesamtkonzept soll Hochwasserproblematik eindämmen – Jost übergibt der Gemeinde Beckingen 42.500 Euro

Umweltminister Reinhold Jost hat rund 42.500 Euro an den Bürgermeister der Gemeinde Beckingen, Erhard Seger, für die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Untersuchung und Verbesserung der Hochwasserproblematik im Bereich des Kondeler Bachs überreicht.

Jost: „Am Ende der Studie werden effiziente und effektive Maßnahmen zum Schutz der Anwohner und Betroffenen vorliegen, um die Hochwasserproblematik einzudämmen. Neben der Förderung der Erstellung des Gesamtkonzepts werden wir auch die umzusetzenden Maßnahmen in der Gemeinde finanziell unterstützen.“
Hintergrund ist die wiederkehrende Hochwasserproblematik im Umkreis der Dillinger Straße nach länger anhaltenden oder kurzen und starken Unwetterereignissen. Seit den 1990er Jahren sind dort die Anwesen regelmäßig überflutet. Auch die Sandablagerungen auf den Grundstücken nach Ablauf des Hochwassers und die dauerhafte Vernässung der landwirtschaftlichen Flächen aufgrund des Wasserrückstaus in die Gräben der Saar-Aue führen zu Verärgerungen bei den Anwohnern.

Unterschiedliche Lösungsansätze der Vergangenheit waren bisher nicht umsetzbar. Jetzt soll ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, welches alle Einflussfaktoren der Hochwassersituationen berücksichtigt und geeignete Lösungsvorschläge hervorbringen soll.

Die starken Sandschlammrückstände sind auf den leicht erodierbaren Buntsandstein im Bachlauf zurückzuführen. Die zunehmende Versandung des Gewässers verringert die Fließgeschwindigkeit des Kondeler Baches und verschärft gleichzeitig die Hochwasserproblematik.

1924 wurde der Kondeler Bach begradigt. Die Gestalt des Gewässers wandelte sich in der Vergangenheit infolge des Baus der Umgehungsstraße B51 und den Saarausbau in den 1980er Jahren mehrmals.

http://www.saarland.de/SID-3E02365D-24CD0507/221282.html

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Saarland kündigt PCB-Monitoring-Programm an

Das Saarland plant eine großflächige Erhebung der PCB-Belastung der Bäche und Flüsse des Landes. Insbesondere die Belastung mit PCB aus Grubenwasser steht dabei im Fokus. Anlaufen soll das Monitoring-Programm Anfang 2016. Neben PCB werden laut dem saarländischen Umweltministerium dabei Schwermetalle und andere industrielle Schadstoffe mit Ausnahme der Pestizide untersucht. Insgesamt sollen Daten an 15 Messstellen gesammelt werden, davon sieben in den großen Gewässern Saar, Blies, Rossel und Nied. Dazu kommen fünf Grubenwassereinleitungen und drei Stellen im Gewässer unterhalb der Einleitungen. Zudem sollen nicht nur die Gewässer im Saarland auf eine Belastung mit dem einst in der Industrie häufig verwendeten Umweltgift überprüft werden. Die Vorarbeiten zu weiteren Untersuchungen, die PCB-Quellen im Boden und in der Luft im Fokus haben, sind bereits abgeschlossen, die erste Auftragsvergabe für dieses umfassende PCB-Kataster ist erfolgt. Mit der Vorlage des Gutachtens wird Ende 2016 gerechnet.

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Den guten Gewässerzustand im Blick: Wasserwirtschaft bereitet zweiten Bewirtschaftungsplan vor

Mit den Bächen und Flüssen im Saarland ist es vielfach nicht gut bestellt. Insbesondere an der Saar, der Mosel, den Nebengewässern im mittleren Saartal und in den Ballungsräumen wie Neunkirchen ist ein überwiegender Teil der Gewässer vor dem Hintergrund von Siedlungsentwicklung und industrieller Nutzung begradigt, über weite Strecken verrohrt und zum Zwecke des Hochwasserschutzes und der Siedlungsentwässerung tiefer gelegt. Aber auch in den ländlich geprägten Regionen wie im Bliesgau, dem Prims-Blies-Berg- und Hügelland oder dem Einzugsgebiet der Leuk sind die Gewässer zwecks Entwässerung der Auen und Talniederungen und zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit begradigt und verfügen oftmals nicht über einen ausreichend bemessenen Gewässerrandstreifen mit naturraumtypischer Ufergehölzvegetation. Daneben werden fast alle Gewässer und das Grundwasser durch Nähr- und Schadstoffeinträge aus Siedlungen, Industrie und Landwirtschaft belastet.
Dabei sind die Ausprägung der Gewässerstruktur, die Durchgängigkeit und der chemische Zustand von ausschlaggebender Bedeutung für die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Oberflächengewässer als Bestandteil des Natur- und Wasserhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Die Länder Europas haben sich deshalb zum Ziel gesetzt, den guten Gewässerzustand wiederherzustellen. Dies schreibt die europäische Wasserrahmenrichtlinie vor. Das bedeutet, dass nicht nur die Wasserwirtschaft Lösungen zum Erhalt bzw. zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele beitragen muss, sondern auch die Landwirtschaft und der Naturschutz. Ein erster Schritt zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele wurde mit dem ersten behördenverbindlichen Maßnahmenprogramm und dem ersten Bewirtschaftungsplan 2009-2015 gemacht.

Für den 2. Bewirtschaftungszyklus 2015-2021 sind das erste Maßnahmenprogramm und der erste Bewirtschaftungsplan zu aktualisieren. Dabei sind die Bewirtschaftungsziele, die Überwachungsprogramme und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen. Grundlage für die Aufstellung des zweiten Bewirtschaftungsplans sind die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung, die nun auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlicht wurden. Um den Diskussionsprozess zu starten, haben nun die Öffentlichkeit, Einzelpersonen, Interessengruppen und Verbände die Möglichkeit, zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können auf schriftlichem Wege, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail erfolgen. Ende nächsten Jahres wird dann der Entwurf des Bewirtschaftungsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt.

http://www.saarland.de/109975.htm

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Änderung des Saarländischen Wassergesetzes

Im Saarland ist eine Änderung des Landeswassergesetzes in Vorbereitung. Die Regierung hat einen Entwurf vorgelegt (Landtags-Drucksache 15/586 vom 21. August 2013), „wonach für Überschwemmungsgebiete, soweit diese in Karten der Wasserbehörde dargestellt sind, künftig ein gesetzlicher Schutz als Überschwemmungsgebiet gilt.“ Im Gegensatz dazu setzen die meisten Bundesländer Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung fest. Der Landtag hat das Vorhaben am 22. August in erster Lesung einstimmig gebilligt und zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss überwiesen. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete soll bis zum 22. Dezember 2013 erfolgen.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20130916_003

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Gemeinsam gegen Hochwasser: Saarland und Rheinland-Pfalz gründen Hochwasserpartnerschaft „Untere Saar“

Mit der Hochwasserpartnerschaft „Untere Saar“ ist am 5. Juni die 11. Hochwasserpartnerschaft im Einzugsgebiet von Mosel und Saar gegründet worden.
Die saarländische Umweltministerin Anke Rehlinger überreichte die Gründungsurkunde an den Bürgermeister der Kreisstadt Merzig, Manfred Horf, der bei dieser Gelegenheit die in der Partnerschaft organisierten 15 saarländischen und rheinland-pfälzischen Kommunen vertrat.
Die aktuellen Überflutungen im Süden und Osten Deutschlands haben wieder eindrucksvoll gezeigt, dass wir jederzeit auf Hochwasser gefasst sein müssen.
Mit der Hochwasserpartnerschaft „Untere Saar“ setzen sich die Partner zum Ziel, den Gefahren und Herausforderungen von Hochwasserereignissen im Einzugsgebiet durch freiwillige Zusammenarbeit entgegenzuwirken. Mit Unterstützung durch die Wasserwirtschaftsverwaltungen soll die Hochwasservorsorge stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt, die Gefahrenabwehr in den Städten und Gemeinden verbessert und die kommunalen Planungen an die Hochwassergefährdung angepasst werden. Neben dem Staat sind auch die Kommunen und die Gewässeranlieger gefordert, ihren Teil zur Verringerung der Schadensrisiken beizusteuern.
Umweltministerin Rehlinger: „Hochwasservorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Die Kommunen nehmen als Brücke zu den Bürgern vor Ort eine Schlüsselstellung ein. In der Hochwasserpartnerschaft „Untere Saar“ werden sich die saarländischen und rheinland-pfälzischen Kreise, Städte und Gemeinden mit Unterstützung der Länder so gut wie möglich gegen Hochwasser wappnen. Wir können Hochwasser zwar nicht verhindern, allerdings können durch bestmögliche Vorbereitung größere Verluste und Schäden vermieden werden.“ Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken ergänzte: „Neben dem technischen Hochwasserschutz, der wie jetzt im akuten Hochwasserfall zum Einsatz kommt, bleibt die Hochwasservorsorge die wichtigste Aufgabe.“ In diesem Sinne werde man in der neuen Hochwasserpartnerschaft „Untere Saar“ daran arbeiten, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, zum Beispiel bei Themen wie hochwasserangepasstes Planen und Bauen oder Hochwasserversicherungen.
Trotz des oft gehörten Einwands: „Bei uns war noch nie Hochwasser…“ muss leider an allen Gewässern mit Hochwasser gerechnet werden. Der Umstand, dass vielerorts jahrzehntelang kein Hochwasser aufgetreten ist, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
Im Anschluss an den Festakt werden die Partner in einem ersten Workshop zum Thema „Hochwasserinformation und -vorhersage“ direkt mit der Arbeit beginnen.

http://www.saarland.de/103512.htm

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Hochwasser-Risikokarten und Bodenrichtwerte im Internet – Umweltministerin Rehlinger stellt neue Dienstleistungsangebote vor

Die Überschwemmungen der Jahre 2009, 2010 und 2011 sind vielen Bürgerinnen und Bürgern des Saarlandes noch schmerzhaft im Gedächtnis. Um den Schutz vor zerstörerischen Fluten zu verbessern, erstellt das saarländische Umweltministerium im Rahmen seiner Strategie zum Schutz vor Hochwasser Gefahren- und Risikokarten, die die betroffenen Gebiete detailliert darstellen. Diese Übersichtskarten werden jetzt für alle Interessierten abrufbar im Geoportal des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) veröffentlicht.
„Mit Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes kann den Hochwasserrisiken nicht alleine begegnet werden. Umfassende Hochwasservorsorge ist deshalb eine wichtige Aufgabe. Die Hochwasserkarten sollen den Betroffenen helfen, ihre Gefährdung zu erkennen“, so Umweltministerin Anke Rehlinger, die am 04.03.2013 das neue Dienstleistungsangebot im Internet freischaltete.
„Wir werden uns allerdings nicht mit der bloßen Darstellung des Risikos begnügen, sondern versuchen gemeinsam mit den Betroffenen geeignete Maßnahmen zu entwickeln, wie das Risiko verringert werden kann. Diese Maßnahmen, etwa der Bau von Rückhaltebecken und Dämmen, Sicherungen am Wohnhaus oder das Festsetzen von Überschwemmungsgebieten, werden dann in so genannten Risikomanagementplänen zusammengefasst“, erklärte die Ministerin.
Hochwassergefahrenkarten stellen für ein bestimmtes Ereignis die überfluteten Flächen und deren Wassertiefe dar. Hochwasserrisikokarten bilden die vorherrschende Nutzung der gefährdeten Flächen ab und liefern zusätzliche Informationen wie die Zahl der betroffenen Einwohner oder die Lage von Schutzgebieten und relevanten Industriebetrieben. Beide bauen auf hydraulischen Berechnungen des Hochwasserabflusses im Gewässer und seinem Vorland auf.

Weitere Informationen: http://www.saarland.de/74440.htm

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Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr fördert die Fremdwasserentflechtungsmaßnahme in Eisweiler mit rund 182.000 Euro

Rund 182.000 Euro stellt das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr über das Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ für die Fremdwasserentflechtungsmaßnahme im Namborner Ortsteil Eisweiler zur Verfügung. Umwelt-Staatssekretär Klaus Borger überreichte am 31. März einen entsprechenden Zuwendungsbescheid im Rathaus Namborn.

„Von den im Rahmen der „Aktion Wasserzeichen“ geförderten Maßnahmen profitieren unsere Bürgerinnen und Bürger ebenso wie der Umweltschutz: durch die Verringerung des so genannte Fremdwasser in den Abwassersystemen verbessern wir die Wirkungsweise unserer Kläranlagen und reduzieren damit gleichzeitig die Kosten der Gebührenzahler“, so Umweltstaatssekretär Borger.
Eine effiziente Abwasserreinigung setzt voraus, dass auch die Abwassermengen auf das notwendige Maß reduziert sind. Daher sollten Wassermengen, die von ihrer Herkunft und Beschaffenheit her nicht gereinigt werden müssen, auch nicht in Abwasseranlagen eingeleitet werden. Hierzu zählen z.B. das in Kanalisationen eingeleitete nicht behandlungsbedürftige Oberflächenwasser und das sog. Fremdwasser. Gerade im Saarland repräsentieren Regenwasser und Fremdwasser mit über 70 % den weitaus größten Teil der Abwassermenge. Die daraus resultierenden Gewässermehrbelastungen einerseits und die technischen und finanziellen Folgewirkungen für den Anlagenbau, den Anlagenbetrieb und die Abwasserabgabe andererseits sind enorm.

Hintergrundinformationen:
Die „Aktion Wasserzeichen – Förderprogramm zur Regenwasserbewirtschaftung“ ist ein Programm des Saarländischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr, mit dem die Gemeinden und Städte des Saarlandes bei ihren Bemühungen, Fremdwasser von reinigungsbedürftigem Abwasser zu trennen, finanziell unterstützt werden. Gefördert werden:
– 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für lokale Maßnahmen zur Entflechtung des Fremd – und Regenwassers.
– 15 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Bürgerprogramme, bei denen die Kommunen die Nutzung und Versickerung von Regenwasser (z.B. durch Gründächer) in Privathaushalten fördern.
Mit dem Förderprogramm Aktion Wasserzeichen wurden bisher insgesamt 683 Maßnahmen mit einer Zuschusssumme von rd. 102 Mio. Euro finanziell gefördert.

http://www.saarland.de/59845_65354.htm

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Ministerium für Umwelt stellt über 600.000 Euro für Fremdwasserentflechtung im Saarland bereit

Das Ministerium für Umwelt fördert die Fremdwasserentflechtung im Saarland über das Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ mit über 600.000 Euro. Von den Fördermitteln profitieren diesmal die Gemeinden Eppelborn, Perl, Tholey und Wallerfangen. In den letzten 10 Jahren wurden mit diesem Programm insgesamt über 600 Maßnahmen mit Zuschüssen von etwa 95 Mio. € gefördert.
„Indem wir mit den über das Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ finanzierten Maßnahmen die Menge des Fremdwassers in den Abwassersystemen reduzieren, verbessern wir die Wirkungsweise unserer Kläranlagen“, so Umweltminister Stefan Mörsdorf. „Damit schonen wir unsere Umwelt und den Geldbeutel der saarländischen Gebührenzahler. Gleichzeitig dient die Förderung der Maßnahmen auch der Stützung der Konjunktur.“
Eine effektive Abwasserreinigung setzt voraus, dass auch die Abwassermengen auf das notwendige Maß reduziert sind. Dies bedeutet, dass z.B. Abwässer, die von ihrer Herkunft und Beschaffenheit her einer Abwasserreinigung nicht bedürfen, möglichst nicht in Abwasseranlagen eingeleitet werden. Abwasser in diesem Sinne ist z.B. das in Kanalisationen eingeleitete nicht behandlungsbedürftige Oberflächenwasser und das sog. Fremdwasser. Regenwasser und Fremdwasser repräsentieren gerade im Saarland mit über 70 % den weitaus größten Teil der Abwassermenge.
Ursache hierfür sind die meist historisch gewachsenen Ortskanalisationen, die vielerorts durch Regen- und Fremdwassereinleitungen oder auch durch Bacheinleitungen hydraulisch hoch belastet sind. Die daraus resultierenden Gewässermehrbelastungen einerseits und die technischen und finanziellen Folgewirkungen auf den Anlagenbau, den Anlagenbetrieb und die Abwasserabgabe andererseits sind enorm.
Folgende Projekte zur Fremdwasserentflechtung werden vom Ministerium für Umwelt gefördert:
• In der Gemeinde Eppelborn wird die Fremdwasserentflechtung am Ortseingang Humes/Hierscheid“ mit ca. 20.000 Euro gefördert.
• Die Gemeinde Perl erhält für die Fremdwasserentflechtung Wies/Oberwies/Schloss Berg in Nennig rund 505.100 Euro.
• Die Gemeinde Tholey erhält für die Kanalerneuerung und Fremdwasserentflechtung im Ortszentrum Tholey rund 71.300 Euro.
• In der Gemeinde Wallerfangen wird die Fremdwasserentflechtung Ihn, Teilabschnitt am Hohberg, mit rund 39.100 Euro gefördert.
Hintergrundinformationen:
Die „Aktion Wasserzeichen – Förderprogramm zur Regenwasserbewirtschaftung“ ist ein Programm des Saarländischen Ministeriums für Umwelt, mit dem die Gemeinden und Städte des Saarlandes bei ihren Bemühungen, Fremdwasser von reinigungsbedürftigem Abwasser zu trennen, finanziell unterstützt werden. Gefördert werden:
– 65 Prozent der Kosten für lokale Maßnahmen zur Entflechtung des Fremd – und Regenwassers.
– 15 Prozent der Zuschüsse für Bürgerprogramme, bei denen die Kommunen die Nutzung und Versickerung von Regenwasser (z.B. durch Gründächer) in Privathaushalten fördern.

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1,7 Millionen Euro für Fremdwasserentflechtung im Saarland

Das Ministerium für Umwelt fördert die Fremdwasserentflechtung im Saarland über das Förderprogramm  „Aktion Wasserzeichen“ mit rund 1,7 Millionen Euro. Von den Fördermitteln profitieren diesmal die Gemeinden Bous, Freisen, Kleinblittersdorf, Mettlach, Nonnweiler, Perl, Püttlingen und Rehlingen-Siersburg sowie die Städte Lebach, Merzig und St. Wendel. In den letzten 10 Jahren wurden mit diesem Programm insgesamt über 600 Maßnahmen mit Zuschüssen von etwa 95 Mio. Euro gefördert.
Das so genannte Fremdwasser (also das  unbeabsichtigt in die Kanalisation eindringende Grund- oder Regenwasser ) macht einen großen Anteil der Abwassermenge aus, obwohl es der Reinigung  in Kläranlagen eigentlich nicht bedarf. Dass dieses Wasser dennoch zu dem zu reinigenden Abwasser gelangt, ist ökonomisch und ökologisch problematisch. Denn wäre das Fremd- und Regenwasser nicht in den Abwasserkanälen, könnten diese wirtschaftlicher  gebaut werden, und die Kläranlagen hätten eine geringere Menge an zu reinigendem Wasser zu bewältigen, was Reinigungskosten erspart.
„Die über das Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ finanzierten Maßnahmen nutzen also nicht nur der Umwelt“, so Umweltminister Stefan Mörsdorf. „Weil die Menge des Fremdwassers in den Abwassersystemen reduziert wird, kann die Konzentration des Abwassers in den Kläranlagen stabil gehalten werden. Das verbessert die Wirkungsweise der Kläranlagen und schont damit den Geldbeutel der saarländischen Gebührenzahler. Gleichzeitig stellt die Förderung der Maßnahmen ein Beitrag der Landesregierung zur Stützung der Konjunktur dar.“
Folgende Projekte zur Fremdwasserentflechtung werden vom Ministerium für Umwelt gefördert:
• In der Gemeinde Kleinblittersdorf wird die Entflechtung des St. Agatha Brunnen in Auersmacher mit ca. 49.700 Euro gefördert.
• Die Stadt Lebach erhält für die Fremdwasserentflechtung im Bereich der Steinstraße in Alschbach rund 213.600 Euro und für den Bau eines Regenüberlaufs in der Pestalozzistraße in Steinbach rund 63.800 Euro.
• Die Stadt Merzig erhält für die Erstellung einer Niederschlagswasserbewirtschaftungsstudie für die Stadtteile Silwingen und Monddorf rund 11.500 Euro, für Maßnahmen zur Fremdwasserentflechtung in Büdingen rund 114.100 Euro.
• In der Gemeinde Perl wird die Einleitung von Oberflächenwasser aus dem Bereich Schengen-Lyzeum in den Gehannesbour mit rund 210.800 Euro gefördert.
• Die Gemeinde Nonnweiler erhält für die Erneuerung von Entwässerungsanlagen in der Ringwallstraße in Otzenhausen rund 229.100 Euro und für den Neubau eines Regenüberlaufbauwerks in der Ringwallstraße in Otzenhausen rund 62.100 Euro.
• Die Stadt Püttlingen erhält für die Fremdwasserentflechtung im Bereich Sprenger Straße in Köllerbach rund 48.700 Euro.
• Die Stadt St. Wendel erhält für die Fremdwasserentflechtung im Bereich Im Adsack in Niederkirchen rund 16.300 Euro.
• Die Gemeinde Bous wird für die Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Außengebiet A 8 im Bereich Derler Straße mit rund 196.400 Euro gefördert.
• In der Gemeinde Freisen werden für die Fremdwasserentflechtung in der Schmiedestraße in Eitzweiler rund 76.000 Euro zur Verfügung gestellt.
• Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg erhält für die Teilentflechtung von Außengebieten sowie den Rückbau des Regenüberlaufs Auf der Göll in Eimersdorf rund 49.000 Euro, für die Entflechtung der Außengebiete A4, A1.2 und A1.1 im Gemeindebezirk Gerlfangen rund 259.900 Euro, für die Fremdwasserentflechtung Zum Tunnel/Waldwieser Straße in Biringen rund 72.300 Euro, für die Erstellung einer Niederschlagswasserbewirtschaftungsstudie für den Ortsteil Fremersdorf rund 7.000 Euro und für die Entflechtung der Außengebiete A4 – Am Hanfberg in Oberesch rund 89.200 Euro.
• Die Gemeinde Mettlach wird bei der Erstellung einer Niederschlagsbewirtschaftungsstudie für den Ortsteil Orscholz mit rund 12.400 Euro unterstützt.
Hintergrundinformationen:
Die „Aktion Wasserzeichen – Förderprogramm zur Regenwasserbewirtschaftung“ ist ein Programm des Saarländischen Ministeriums für Umwelt, mit dem die Gemeinden und Städte des Saarlandes bei ihren Bemühungen, Fremdwasser von reinigungsbedürftigem Abwasser zu trennen, finanziell unterstützt werden.
Gefördert werden:
– 65 Prozent der Kosten für lokale Maßnahmen zur Entflechtung des Fremd – und Regenwassers.
– 15 Prozent der Zuschüsse für Bürgerprogramme, bei denen die Kommunen die Nutzung und Versickerung von Regenwasser (z.B. durch Gründächer) in Privathaushalten fördern.

Quelle: http://www.saarland.de/7302_50401.htm

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Stärken im neuen VEWSaar gebündelt

Erdgas, Strom und Fernwärme, Wasser und Abwasser im Saarland

Wassersparte sowie kleine und mittlere Unternehmen im Fokus

Saarbrücken, 30. Juni 2008 – Aus zwei mach eins: Der FES Fachverband der Elektrizitätswirtschaft des Saarlandes e.V. und der Verband der Gas- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e.V. (VGW) haben es dem Bundesverband gleich getan und fusioniert. „Damit endet eine fast 60-jährige Ära im Saarland. Wir sehen uns durch die Fusion gut gerüstet für die anstehenden Herausforderungen in der Energie- und Wasserwirtschaft“, kommentierten die beiden neu gewählten Landesvorsitzenden Tim Hartmann, Mitglied des Vorstandes der VSE-AG, und Dr. Joachim Meier, Geschäftsführer der Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH.

Mit dem neuen „VEWSaar – Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e.V.“ gibt es auf Verbandsebene im Saarland nur noch einen Ansprechpartner für Gas, Strom, Wasser und Abwasser. „Der neue Verband wird in der Öffentlichkeit ein stärkeres Gewicht haben als die beiden Alt-Verbände. Damit können wir die Interessen unserer Mitglieder künftig noch effektiver vertreten“, so die beiden Landesvorsitzenden. Dies gelte insbesondere bei Fragen der Regulierung oder bei Investitionen, die für die Sicherheit der Energie- und Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung wichtig seien und regionale Interessen berührten.

„Neben der Nutzung vieler Synergien im fusionierten Verband wollen wir die Wasser- und Abwassersparte nach innen und außen stärken und noch intensiver die Interessen kleiner und mittlerer Mitgliedsunternehmen vertreten“, erklärten die beiden neuen Landesvorsitzenden.

Dem VEWSaar gehören alle Strom-, Gas- und Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen an, die ihren Sitz im Saarland haben. Der Verband übt seine Tätigkeit als Landesverband des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aus. Er wahrt die Interessen seiner Mitglieder und berät sie in allen technischen, energiewirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Fragen. Nach der Eintragung ins Vereinsregister wird die Mitgliederversammlung den neuen Vorstand wählen. Geschäftsführer der neuen BDEW-Landesorganisation sind Dr. Götz Bylda und Klemens Bauckhorn. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Saarbrücken. (Adresse: VEWSaar e.V., Am Halberg 4, 66121 Saarbrücken)

Weitere Informationen

Jan Ulland
Stellv. Pressesprecher
Telefon 0 30 / 300 199-1162
E-Mail presse@bdew.de

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Studie des Bayerischen Umweltministeriums zeigt: Abfallgebühren im Saarland bundesweit am niedrigsten

Eine seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz herausgegebenen Studie zur bundesweiten Gebührenstruktur der Abfallentsorgung belegt, dass die Abfall-Gebühren im Saarland im Bundesvergleich am niedrigsten sind.

Grundlage der Gebührenbemessung in den einzelnen Kommunen war die Entsorgung des Biomülls und des Restmülls in der kleinsten angebotenen Gefäßgröße/mit der geringsten Leerungshäufigkeit.

Für die Kommunen, die die Abfallentsorgung über den EVS organisieren, wurde die 120- Liter-Restmülltonne mit vierwöchiger Leerung und die 120-Liter-Biotonne mit 14tägiger Leerung zugrunde gelegt. Nach der aktuellen Gebührenstruktur sind hierfür in den EVS-Kommunen 149,28 Euro im Jahr anzusetzen, während das in der Studie dargelegte bundesdeutsche Mittel bei 179 Euro liegt.

In den anderen Bundesländern wurden folgende Mittelwerte festgestellt:

Brandenburg: 155 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: 158 Euro
Bayern: 165 Euro
Baden-Württemberg: 167 Euro
Rheinland-Pfalz 177 Euro
Berlin: 183 Euro
Schleswig-Holstein:194 Euro
Niedersachsen: 200 Euro
Sachsen-Anhalt:200 Euro
Sachsen: 210 Euro
Nordrhein-Westfalen: 202 Euro
Hessen: 214 Euro
Thüringen: 216 Euro
Hamburg: 245 Euro
Bremen: 277 Euro

Die Verfasser der Studie machen kein Hehl daraus, wie schwer ein nachvollziehbarer stimmiger Gebührenvergleich zu ermitteln ist. Alleine das Finden gemeinsamer Angebotsgrundlagen (Tonnengröße, Abfuhrrhythmus…) in den einzelnen Kommunen gestaltet sich schwierig.
Wie sehr die örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen die Gebühren vor Ort prägen, lässt alleine die Tatsache vermuten, dass das Gebührenspektrum innerhalb der bayerischen Kommunen zwischen 68 und 264 Euro liegt.

Dennoch macht die Studie in der Tendenz sehr deutlich, dass im Saarland ein hoher Entsorgungsstandard zu vergleichweise günstigen Preisen erreicht wurde.
http://www.entsorgungsverband.de/287+M5b5c9547fa6.html?&cHash=e428d9ebf4

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EVS: Kläranlage Sötern hat Betrieb aufgenommen

Am 14. Januar nahm der Entsorgungsverband Saar in der Gemeinde Nohfelden die neue Kläranlage Sötern – die 129. Kläranlage des Verbandes – in Betrieb.
Im Frühjahr wird der EVS die Kläranlage Sötern, in die er 2,6 Millionen Euro investierte, der Öffentlichkeit im Rahmen eines „Tages der offenen Tür“ vorstellen.

Bei der Kläranlage Sötern handelt es sich um eine moderne technische Anlage, die die Abwässer der Gemeindebezirke Sötern, Waldbach und Eisen reinigt. Sämtliche auf EU-, Bundes- und Landesebene geforderten Reinigungswerte kann diese Kläranlage, die östlich von Sötern in der Aue des Söterbachs liegt, erfüllen.

Trägerin der Baumaßnahme, mit der im Oktober 2006 begonnen wurde, war die Gemeinde Nohfelden, die die Anlage im Auftrag des Entsorgungsverbandes Saar realisierte. Mit der Projektleitung war die WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel betraut.

Vier auf einen Streich: EVS nimmt im Raum Blieskastel neue Kläranlagen in Betrieb
Gleich in vier Blieskasteler Ortsteilen nimmt der Entsorgungsverband Saar dieser Tage jeweils eine neue Kläranlage in Betrieb:
Brenschelbach, Riesweiler, Pinningen und Altheim sind bzw. werden in Kürze an die moderne Abwasserreinigung des EVS angeschlossen.

Sobald es die Temperaturen zulassen, wird der EVS die neuen Kläranlagen der Öffentlichkeit im Rahmen eines „Tages der offenen Tür“ vorstellen.

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Stadt St. Ingbert nimmt Biomasseheizwerk in Betrieb:

Umweltminister Stefan Mörsdorf zu Gast bei den Stadtwerken St. Ingbert
10.01.2008

Umweltminister Mörsdorf zu Gast bei den Stadtwerken St. Ingbert
Auf dem Gelände des neuen St. Ingberter Gewerbegebietes Drahtwerk Nord haben die Stadtwerke St. Ingbert mit der finanziellen Unterstützung des Umweltministeriums ein hochmodernes Biomasseheizwerk mit einem angeschlossenen Nahwärmenetz errichtet. Das hochmoderne Biomasse-Erdgas-Heizsystem ist zusätzlich an ein Nahwärmenetz angeschlossen, das bis in die Innenstadt reicht. Umweltminister Stefan Mörsdorf beglückwünschte den St. Ingberter Oberbürgermeister Georg Jung zu dieser energetischen Lösung. Dieses Kombi-Heizsystem auf der Basis nachwachsender Rohstoffe in Verbindung mit einer zusätzlichen Wärmeverteilung über ein Nahwärmenetz ist nicht nur unter energetischen Geschichtspunkten sinnvoll, sondern zugleich auch ein zukunftsfähiges Beispiel für die Kombination einer hochmodernen Heiztechnik auf der Basis regenerativer Energien mit einem Nahwärmenetz. Die Wärmeversorgung im neuen Gewerbegebiet Drahtwerk Nord wird mit einem Biomasse – Heizkessel bereitgestellt, der eine Wärmeleistung von 1 000 Kilowatt bringt. Zu diesem Biomassekessel kann bei Bedarf ein zweiter Heizkessel zugeschaltet werden, der eine Wärmeleistung von bis zu 2 000 Kilowatt erzeugen kann. Die beiden Heizkessel befinden sich in einer Energiezentrale auf dem Gelände des neuen Öko-Gewerbegebietes. Von dort aus wird das warme Heizwasser über ein Nahwärmenetz in das Gewerbegebiet und darüber hinaus auch bis in die Innenstadt zum Rathauskomplex weitergeleitet.
Die Wärmeproduktion des Hackschnitzelkessels soll pro Jahr rund vier Millionen Kilowattstunden betragen. Der Umwelt bleiben so nach den Schätzungen der Stadtwerke pro Jahr rund 1500 Tonnen Kohlendioxid erspart. Da die Stadt St. Ingbert im so genannten Ziel-2-Gebiet der Europäischen Union liegt, konnte die Heizkesselanlage und das Nahwärmenetz aus dem Zukunftsenergienprogramm kommunal des Umweltministeriums mit rund 800 000 Euro gefördert und mit rund 40 Prozent bezuschusst werden.

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Umweltministerium unterstützt die Stadt Wadern mit Zuschuss aus der Aktion Wasserzeichen

207 000 Euro für Fremdwasserentflechtung in Wadern-Löstertal
Das Umweltministerium unterstützt die Stadt Wadern bei der Finanzierung einer Fremdwasserentflechtungsmaßnahme mit einem Zuschuss in Höhe von 207 000 Euro. Das Geld ist für die Fremdwasser-Entflechtungsmaßnahmen im Waderner Stadtteil Löstertal bestimmt, wo im nördlichen Bereich der Schnorrbergstrasse umfangreiche Fremdwasser-Entflechtungsmaßnahmen durchgeführt werden. Durch die Baumaßnahmen, die im nördlichen Bereich der Schnorrbergstrasse geplant sind, werden das Gelände entwässert und die Außengebietszuflüsse von der Mischwasserkanalisation abgekoppelt. Ziel der Fremdwasser-Entflechtungsmaßnahmen ist, die Fremdwassermengen, die einer weiteren abwassertechnischen Behandlung nicht bedürfen, in der Abwasseranlage zu reduzieren und Damit eine wirtschaftlichere Betriebsweise zu unterstützen. Mit über 70 Prozent repräsentieren Regenwasser und Fremdwasser im Saarland den weitaus größten Teil der Abwassermenge. Für eine effektive Abwasserreinigung ist es aus diesem Grund notwendig, dass die Abwassermengen auf das notwendige Maß reduziert sind. Vor dem Hintergrund der großen Fremd- und Regenwassermengen in den Kläranlagen bedeutet das, dass die Abwässer, die von ihrer Herkunft und Beschaffenheit her einer Abwasserreinigung nicht bedürfen, möglichst nicht in die Abwasseranlagen eingeleitet werden. Ursache hierfür sind die meist historisch gewachsenen Ortskanalisationen, die vielerorts durch Regen- und Fremdwassereinleitungen hydraulisch hoch belastet sind. Die daraus resultierenden Gewässermehrbelastungen einerseits sowie die finanziellen Folgewirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Abwasserabgabe andererseits sind enorm groß.

Pressemitteilung vom 11.12.2007

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Gering belastete Fische in der Saar

Die zunehmend bessere Wasserqualität wirkt sich auch auf die Fischwelt aus. Derzeit leben in der Saar rund 30 Fischarten, jährlich nimmt der Fischbestand um 190 t zu. Und diese sind im Verhältnis zu früheren Zeiten deutlich weniger mit Umweltgiften belastet. Im Herbst 2006 seien an sechs Stellen der Saar Fische gefangen und auf ihre Belastung mit Blei, Quecksilber, Cadmium und anderen Stoffen untersucht worden, teilte der Fischereiverband Saar mit. Dabei sei in keinem Fall der zulässige Grenzwert überschritten worden.

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