Freitag, Oktober 3, 2025
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Virenreste im Abwasser: Frühwarnanlage Klärwerk?

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Im niederländischen Amersfoort wurde genetisches Material von SARS-CoV-2 nachgewiesen, bevor erste Fälle aus der Stadt gemeldet wurden. Auch in anderen Klärwerken konnten im Rahmen einer Studie Virenreste nachgewiesen werden. Eignet sich die Kläranlage als Frühwarnsystem? Mehr:

https://de.sputniknews.com/panorama/20200402326767615-corona-reste-im-abwasser/

Infos zu Corona und Betrieb Abwasseranlagen

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Die öffentliche Abwasserableitung und -reinigung gehört zur wichtigen Daseinsvorsorge im Bereich Wasser und Abwasser.

Wir möchten an dieser Stelle Informationen zum Thema „Corona und Betrieb Abwasseranlagen“ bündeln und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in abwassertechnischen Anlagen eine Übersicht bereitstellen. Für weitere Informationen wären wir dankbar, senden Sie uns kurz eine Mail an: Kontakt@klaerwerk.info

Arbeits- und Gesundheitsschutz 
Web-Konferenzen der DWA
Oganisation/Pandemieplanung
Sonderausgaben der DWA Baden-Württemberg zur aktuellen Lage (mit Link zu den Vortragsfolien): 
Arbeits- und Gesundheitsschutz
BAuA Handlungsempfehlungen SARS-CoV-2 (Stand: 07.12.2021)
DWA-Informationspapier zum Coronavirus  (DWA-BW)
Pandemiemaßnahmen in Abwasserbetrieben (Stand 06.04.2020, DWA) 
Schutzmaßnahmen gegen die Gefährdung durch Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19 bei Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen (Stand: 06.04.2020, DWA)
Web-Konferenzen der DWA
Vergaberechtliche Erleichterungen im Zeichen der Coronakrise  (29.04.2020, DWA)
4. Web-Konferenz Corona-Spezial Betriebssicherheit auf Abwasseranlagen und aktuelle Situation der KMUs(22.04.2020, DWA-BW)
Web-Konferenz „Coronakrise in Abwasserbetrieben – Erfahrungen teilen“ (16.04. 2020, DWA)
Oganisation/Pandemieplanung
Erste Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19, Einordnung und Konsequenzen der Omikronwelle (Stand: 19.12.2021)
Maßnahmen- und Pandemiepläne – praktische Beispiele verschiedener Anlagenbetreiber 
Pandemiemaßnahmen in Abwasserbetrieben (Stand 16.03.2020, DWA) 
10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung (Stand: März 2020, DGUV)
Handlungsempfehlungen für Unternehmen, insbesondere für Betreiber Kritischer Infrastrukturen (Stand: 26.03.2020,  BBK)
Handlungsempfehlung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg „Beeinträchtigung der Abwasserbeseitigung durch SARS CoV-2 Pandemie“ (Stand: 20.03.2020, UM BW)
Muster-Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei Verkehrskontrollen (Stand 20.03.2020, IHK Nordschwarzwald)
Umgang mit Personal der kritischen Infrastruktur in Situationen mit relevantem Personalmangel im Rahmen der COVID-19-Pandemie (Stand 27.03.2020, RKI)
Sonderausgaben der DWA Baden-Württemberg zur aktuellen Lage (mit Link zu den Vortragsfolien der Web-Konferenzen):
16. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (22.12.2021, DWA-BW)
15. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (03.05.2021, DWA-BW)
14. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (09.03.2021, DWA-BW)
13. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (02.11.2020, DWA-BW)
12. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (29.10.2020, DWA-BW)
11. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (27.05.2020, DWA-BW)
10. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (20.05.2020, DWA-BW)
9. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (29.04.2020, DWA-BW)
8. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (20.04.2020, DWA-BW)
7. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (07.04.2020, DWA-BW)
6. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (02.04.2020, DWA-BW)
5. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (30.03.2020, DWA-BW)
4. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (26.03.2020, DWA-BW)
3. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (23.03.2020, DWA-BW)
2. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (16.03.2020, DWA-BW)
1. Sonderausgabe des Newsletters Infokanal Online (09.03.2020, DWA-BW)

Informationen aus Schleswig-Holstein 2023

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Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser für Schleswig-Holstein gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#schleswig

2023
Helmholtz-Zentrum Hereon eröffnet neue Forschungsplattform in Geesthacht
2022
Forscher der TH Lübeck untersuchen Arzneistoffe im Abwasser
Fortschreibung des General­plans „Abwasser und Gewässerschutz“ mit einer Förderrichtlinie für Maßnahmen zur Abwasserbehandlung veröffentlicht
Auf Spurensuche im Abwasser: Mikroplastik, Schwermetalle, Arzneimittel
Erweiterung der VAK in Reinfeld um vierte Reinigungsstufe
2021
Klärschlamm soll nicht mehr auf den Acker: Was das Land stattdessen vorsieht
Bagger stürzt in Klärschlammbecken
2019
Anhörung zum Abfallwirtschaftsplan für Klärschlamm gestartet
Kieler Landtag beschließt neues Landeswassergesetz für Schleswig-Holstein 
Klärschlammbeirat stellt Zwischenbericht vor 
Klärschlämme aus dem Süden Schleswig-Holsteins gehen künftig nach Hamburg  
Mehr Kapazitäten zur Zwischenlagerung und Verbrennung von Klärschlamm 
2018
Kläranlagen Betreiber müssen Verzeichnis über Einleitungen führen 
Landesregierung regelt die Überwachung von Kläranlagen neu  
Ministerium verschärft Auflagen für Kläranlagen 
Phosphorrückgewinnung: Schleswig-Holstein sucht innovative Verfahren 
Umweltministerium Schleswig-Holstein gründet Klärschlammbeirat 
2017
Kampagne zur Risikovorsorge gegen Elementargefahren gestartet  
Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm jetzt auch in Schleswig-Holstein!  
Umweltministerium startet Informationskampagne zur Entsorgung von Arzneimitteln  
2016
Neues Landeswassergesetz beschlossen 
Nährstoffbericht für Schleswig-Holstein vorgestellt: zu hohe Belastungen  
2015
Regierungsbericht über Pestizidrückstände  
Lagebericht bescheinigt hohen Stand der kommunalen Abwasserbehandlung 
Elektronische Meldepflicht für Wirtschaftsdünger bei überbetrieblicher Abgabe und Verwertung 
2014
Allianz für Gewässerschutz will Nährstoffeinträge reduzieren 
2013
Schleswig-Holstein plant einheitliches Wasserabgabengesetz 
Kiel plant einheitliches Wasserabgabengesetz
Positionspapier der DWA zur Sonder-Umweltministerkonferenz  
Landesregierung beschließt verbindliche Gewässerrandstreifen  
Bauern und Umweltministerium wollen gemeinsam für bessere Gewässerqualität sorgen
Landeswassergesetz geändert 
„Kein Fracking“ Schleswig-Holsteins
2012
Pilotprojekt zur Nutzung von Abwasserwärme 
Neue Selbstüberwachungsverordnung 
2011
Schleswig: Abwasser soll keimfrei werden
In Schleswig-Holsteins Kläranlagen und Gewässern keine EHEC-Erreger gefunden 
„Kompetenzgemeinschaft Abwasser“ in Schleswig-Holstein gegründet 
Klärschlämme in Schleswig-Holstein überwiegend gering belastet 
Leinen los: Neues Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume nimmt Fahrt auf 
Vergrößerung von Helgoland 
Umweltgesetzbuch – Anforderungen aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein 
Umweltministerium startet regionales Messprogramm zu dioxinähnlichen Schadstoffen 
Kleinere Reaktoren entlasten die Umwelt 
Umweltminister Dr. Christian von Boetticher setzt sich weiter für besseren Schutz der Meeresumwelt ein – positive Bilanz des „Rufs aus Brüssel“ gezogen
GKK: Kraftwerksneubau soll verschoben werden – Stadtwerke setzen auf modernste CO2-Abscheidung 
Nationalpark Wattenmeer und Tourismus: Umweltminister Dr. Christian von Boetticher stellt neue Broschüre vor 
Generalplan Binnenhochwasserschutz für Schleswig- Holstein
Küchen und Speiseabfälle kommen in den Faulturm
Schleswig Holstein ändert Landeswassergesetz
Chance vertan in Schleswig-Holstein?

Helmholtz-Zentrum Hereon eröffnet neue Forschungsplattform in Geesthacht

Neben dem Anleger in Tesperhude schwimmt jetzt ein Container. Errichtet hat ihn das Helmholtz-Zentrum Hereon, um das Elbewasser zu untersuchen. Zur Eröffnung kam auch Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen und Bürgermeister Olaf Schulze.

Geesthacht-Tesperhude. Das Geesthachter Helmholtz-Zentrum Hereon hat eine neue Forschungsplattform an der Elbe eingerichtet – genauer gesagt auf der Elbe. Denn der Container mit all seinen Messgeräten schwimmt auf dem Wasser. Natürlich nicht frei umher, denn er ist am Anleger Tesperhude befestigt. Im Inneren wird das Elbewasser auf viele Eigenschaften untersucht, zum Beispiel auf seinen Salzgehalt oder seine Sauerstoffsättigung. Mehr:

https://www.ln-online.de/lokales/herzogtum-lauenburg/geesthacht-helmholtz-zentrum-hereon-eroeffnet-neue-forschungsplattform-EXMLR643QO4CVHI632EIVYJ4ZY.html

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Schleswig-Holstein: Forscher der TH Lübeck untersuchen Arzneistoffe im Abwasser

Bestimmte Stoffe können Kläranlagen bisher nicht aus dem Abwasser rausfiltern. 750.000 Euro stellt das Land an Fördermitteln…mehr:

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/Forscher-der-TH-Luebeck-untersuchen-Arzneistoffe-im-Abwasser,shmag98140.html

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Fortschreibung des General­plans „Abwasser und Gewässerschutz“ mit einer Förderrichtlinie für Maßnahmen zur Abwasserbehandlung veröffentlicht

Vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digi­talisierung des Landes Schleswig-Hol­stein wurde der Generalplan „Abwasser und Gewässerschutz“ fortgeschrieben und veröffentlicht.In diesem Zusam­menhang wurde ebenfalls eine Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Ab­wasserbehandlung veröffentlicht.

Im Generalplan werden – aufbauend auf einer Auswertung des derzeitigen Standes und der Qualität der Abwasser­behandlung – die zukünftigen Arbeitsfel­der vor dem Hintergrund der Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie dargestellt und der künftige Handlungs­rahmen für die Sicherstellung und Opti­mierung der Abwasserentsorgung festge­legt.

Ein wichtiges Zukunftsthema ist das Umsteuern von derzeit vorrangig ange­wandten anlagenbezogenen Betrachtun­gen (Emissionsprinzip) hin zu einer ge­wässerbezogenen Betrachtung (Immissionsprinzip), um die Eigenschaften des Gewässers zu berücksichtigen und die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.Zudem soll der Umgang mit Niederschlagswasser aus bebauten Ge­bieten stärker in den Fokus genommen werden.Dabei ist es das Ziel, das Regen­wasser am Ort der Entstehung zurückzu­halten und die hydraulische Gewässerbe­lastung sowie die stofflichen Einträge in die Gewässer zu verringern.

Download des Generalplans Abwas­ser und Gewässerschutz:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/abwasser/abwasserbe­handlungSH.html

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie:
http://www.schleswig-holstein.de/abwasser

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Auf Spurensuche im Abwasser: Mikroplastik, Schwermetalle, Arzneimittel

Land Schleswig-Holstein unterstützt Ausbau der Versuchs- und Ausbildungskläranlage der TH Lübeck in Reinfeld mit 700.000 Euro. Geplante Investition in Erweiterung der Anlage zukunftsweisend für die Abwasserbehandlung in SH

Die TH Lübeck, Labor für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik, betreibt seit 2005 auf dem Gelände der kommunalen Kläranlage der Stadt Reinfeld eine Versuchs- und Ausbildungskläranlage (VAK). Ziel der Anlage ist u.a. die Erprobung neuartiger Technologien, die eine verbesserte und effizientere Reinigung von (kommunalem) Abwasser ermöglicht. Die VAK dient überdies im Rahmen von Praktika, Bachelor-/Masterarbeiten und F&E-Projekten der Ausbildung des akademischen Nachwuchses im Bereich des technischen Gewässerschutzes.

Spurenstoffe, Mikroplastik, multiresistente Keime
Die derzeit auf der VAK vorhandene Anlagentechnik (Belebtschlammverfahren) entspricht dem Stand der Technik der 1990er Jahre. Sie erlaubt vorrangig die Minimierung des Nährstoffgehaltes zum Schutz der Gewässer gegenüber einer Eutrophierung oder einem akuten Sauerstoffdefizit. In den vergangenen Jahren wurden in der Fachwelt allerdings zunehmend weitergehende Probleme hinsichtlich des Umgangs mit Abwasser und der notwendigen Reinigungsleistung identifiziert. Hierzu zählen insbesondere folgende Themenfelder:

Der Rückhalt von Spurenstoffen, die bisher nicht vollständig in der kommunalen Abwasserreinigung zurückgehalten werden und die nachweislich zu einer negativen Beeinflussung der Ökosysteme in den Gewässern führen können. Zu den Spurenstoffen gehören bspw. Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle, Arzneimittel oder Putzmittel.
Der Rückhalt von Mikroplastik, das als Quelle von Weichmachern (Phtalate etc.) oder als Träger weiterer Spurenstoffe, die sich an die Oberfläche der Partikel anlagern, problematisch für die aquatische Umwelt sein können.
Der Rückhalt von (multiresistenten) Keimen, für die keine oder nur noch wenige Antibiotika zur Verfügung stehen und die aktuell zu gewissen Anteilen durch Kläranlagen in die Gewässer eingetragen werden.
„Es ist enorm wichtig, dass wir diese Stoffe zurückhalten, weil unser Abwassersystem ansonsten ein offenes System wäre. Das heißt: alle Stoffe, die aus der Stadt entwässert werden, können dann potenziell in die Gewässer gelangen“, sagt Prof. Matthias Grottker, Leiter des Labors für Siedlungswasserwirtschaft der TH Lübeck.

Zum gezielten Rückhalt von Spurenstoffen wurden bereits bspw. in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen kommunale Kläranlagen mit Verfahren der sog. 4. Reinigungsstufe erweitert, die notwendig sind, um Spurenstoffe gezielt aus dem Abwasser zu entfernen. Hierzu zählen die Aktivkohle-Behandlung und die Ozonung. Lösungsansätze wie Membranverfahren oder Verfahrenskombinationen der zuvor genannten Verfahrenstechniken wurden bislang nicht auf kommunalen Kläranlagen implementiert. Je nach gewähltem Verfahren werden ebenfalls Mikroplastik-Partikel und/oder (multiresistente) Keime aus dem Abwasser entfernt.

Neue Technik für eine zukunftsweisende Abwasserbehandlung
Das Land Schleswig-Holstein hat vor diesem Hintergrund einen Förderbescheid an die TH Lübeck übergeben, um die bestehende VAK um verschiedene Module der 4. Reinigungsstufe zu erweitern. Die geplante Investition ermöglicht eine zeitgemäße Bearbeitung abwassertechnischer Fragestellungen und ist somit zukunftsweisend für die Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein in den kommenden Jahrzehnten. Die VAK versteht sich dabei als zentrale Anlaufstelle für Fragestellungen bezüglich der 4. Reinigungsstufe auf kommunalen Kläranlagen im Land Schleswig-Holstein. Des Weiteren können die Kläranlagenbetreiber in Schleswig-Holstein die neuen innovativen Verfahren bzw. Verfahrenskombinationen kennenlernen und den Umgang mit der Technik erlernen. Zudem kann die mobile Lösung auf der VAK dazu genutzt werden, die einzelnen Verfahren oder auch Verfahrenskombinationen testweise auf kommunalen Kläranlagen in Schleswig-Holstein einzusetzen und mit deren spezifischen Abwasserzusammensetzung zu erproben. Dies betrifft vor allem Kläranlagen, die die Absicht haben, ihre Kläranlage mit einer 4. Reinigungsstufe nachzurüsten. Die Kläranlagenbetreiber können durch die VAK soweit unterstützt werden, dass eine möglichst effektive und wirtschaftliche Verfahrenslösung gefunden wird.

Die Bewilligung der Fördermittel i.H.v. 700.000 Euro für die Erweiterung der VAK erfolgt aus EU-Mitteln des Wiederaufbaufonds (EURI), die über das Landesprogramm für die Entwicklung des ländlichen Raums Schleswig-Holstein (LPLR) zur Verfügung gestellt wurden. Die Bewilligung erfolgt gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein“ vom 24. Oktober 2021.

https://www.th-luebeck.de/hochschule/aktuelles/neuigkeiten/beitrag/2022-05-25-auf-spurensuche-im-abwasser-mikroplastik-schwermetalle-arzneimittel/

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Erweiterung der VAK in Reinfeld um vierte Reinigungsstufe

Die Versuchs- und Ausbildungskläranlage (VAK) der TH Lübeck in Reinfeld soll um verschiedene Module der vierten Reinigungsstufe erweitert werden. Die VAK versteht sich als zentrale Anlaufstelle für Fragestellungen bezüglich der vierten Reinigungsstufe auf kommunalen Kläranlagen im Land Schleswig-Holstein. Des Weiteren können die Kläranlagenbetreiber in Schleswig-Holstein die neuen innovativen Verfahren bzw. Verfahrenskombinationen kennenlernen und den Umgang mit der Technik erlernen. Zudem kann die mobile Lösung auf der VAK dazu genutzt werden, die einzelnen Verfahren oder auch Verfahrenskombinationen testweise auf kommunalen Kläranlagen in Schleswig-Holstein einzusetzen und mit deren spezifischen Abwasserzusammensetzung zu erproben. Dies betrifft vor allem Kläranlagen, die die Absicht haben, ihre Kläranlage mit einer vierten Reinigungsstufe nachzurüsten. Die Kläranlagenbetreiber können durch die VAK soweit unterstützt werden, dass eine möglichst effektive und wirtschaftliche Verfahrenslösung gefunden wird. Das Vorhaben wird vom Land Schleswig-Holstein mit 700 000 Euro aus EU-Mitteln des Wiederaufbaufonds (EURI) gefördert. Die TH Lübeck, Labor für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik, betreibt seit 2005 die VAK auf dem Gelände der kommunalen Kläranlage der Stadt Reinfeld. Die derzeit auf der VAK vorhandene Anlagentechnik (Belebungsverfahren) entspricht dem Stand der Technik der 1990er-Jahre.

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Klärschlamm soll nicht mehr auf den Acker: Was das Land stattdessen vorsieht

Viele Bauern in Schleswig-Holstein können ihre Äcker künftig nicht mehr – wie seit Jahrhunderten – mit Resten menschlicher Exkremente düngen. Was die Regierung stattdessen vorsieht.Mehr:

https://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Klaerschlamm-aus-Schleswig-Holstein-soll-nicht-mehr-auf-den-Acker

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Bagger stürzt in Klärschlammbecken

Bei Reinigungsarbeiten an einem Klär­schlammbecken in Bredstedt (Landkreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein) stürzte am 15.Februar 2021 ein Bagger­fahrer mit seinem Bagger seitlich in das mindestens 1,50 m tiefe Becken und ver­sank zum Teil in diesem. Die Kabinentür befand sich in Richtung Beckengrund, sodass der Baggerfahrer die Kabine nicht verlassen konnte. Die Kabine füllte sich rasch mit Klärschlamm, und nur dem aufmerksamen und beherzten Handeln zweier Mitarbeiter, die auf dem Gelände des Klärwerks arbeiteten, war es zu ver­danken, dass der Baggerfahrer gerettet wurde: Als der Bagger plötzlich aus dem Blickfeld der Männer verschwunden war, liefen die beiden zu dem Klärschlamm­becken, setzten einen Notruf ab, holten eine Leiter, die sie über den Schlamm in Richtung Fahrerkabine legten, überquer­ten diese, schlugen eine Seitenscheibe ein und befreiten den bereits bis zur Hüf­te im Schlamm steckenden Fahrer. Nur kurze Zeit später wäre eine Rettung ver­mutlich nicht mehr möglich gewesen. Als die Rettungskräfte und die Polizei am Einsatzort eintrafen, war die Fahrerkabi­ne bereits vollständig mit Schlamm ge­füllt. Der Baggerfahrer erlitt leichte Ver­letzungen und einen Schock.

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Anhörung zum Abfallwirtschaftsplan für Klärschlamm gestartet

Die Klärschlammentsorgung in Schles­wig-Holstein soll neu geordnet werden. Das Kabinett hat dazu am 1. September 2020 den Entwurf eines neuen Abfall­wirtschaftsplans für Klärschlamm verab­schiedet, der vom Ministerium für Ener­giewende, Landwirtschaft, Umwelt, Na­tur und Digitalisierung erarbeitet wor­den ist. Der Planentwurf geht nun in die öffentliche Anhörung. Bis zum 20. Okto­ber 2020 haben die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins Gelegenheit zur Stellungnahme. Parallel werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Abfallwirtschaftsgesellschaften, Ab­wasserverbände, die Kommunalen Lan­desverbände sowie die einschlägigen Wirtschafts- und Umweltverbände zum Abfallwirtschaftsplan angehört.

„Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan wollen wir die Klärschlammentsorgung im Land neu aufstellen und den aktuel­len Anforderungen anpassen. Zentrale Aufgabe ist es, im Entsorgungsprozess den wertvollen Rohstoff Phosphor zu­rückzugewinnen und dabei so umwelt­freundlich wie möglich vorzugehen“, sagte Umweltstaatssekretär Tobias Gold­schmidt. Für 2023/2024 würden bereits Monoverbrennungsanlagen in Kiel und Stapelfeld geplant, die rechnerisch den gesamten Klärschlamm im Land aufneh­men könnten. Da noch nicht feststehe, wann diese den Betrieb tatsächlich auf­nehmen, könnte die Mitverbrennung in anderen dafür geeigneten Anlagen über­gangsweise eine Option darstellen.

„Insbesondere für die Vielzahl der kleinen Kläranlagen bietet es sich an, Ko­operationen mit größeren Anlagen ein­zugehen, damit die Behandlung und Ent­sorgung des Klärschlamms stärker zentralisiert und damit effizienter wird. Die zentralen Entsorgungsoptionen sind da­bei die beiden geplanten Monoverbren­nungsanlagen, für die bereits Genehmi­gungsanträge gestellt wurden. Diese könnten durch Klärschlammerzeuger in Anspruch genommen werden, sofern kei­ne regionalen Verwertungskonzepte vor­handen sind. Die letzte Entscheidung über die Form der Entsorgung obliegt den Klärschlammerzeugern selbst“, sagte Goldschmidt.

Der vorgelegte Abfallwirtschaftsplan Klärschlamm wurde unter Berücksichti­gung der Arbeitsergebnisse des Klär­schlammbeirats Schleswig-Holstein auf­gestellt und mit diesem vorabgestimmt. Im Beirat ist unter anderem der DWA-Landesverband Nord vertreten.

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Kieler Landtag beschließt neues Landeswassergesetz für Schleswig-Holstein

Der Kieler Landtag hat das neue Landeswassergesetz für Schleswig-Holstein in zweiter Lesung beschlossen. Das gab das Landesumweltministerium am Mittwoch bekannt. Das Gesetz wird zum 1.1.2020 in Kraft treten und alle Fragen zum Umgang mit Wasser – vom Grundwasserschutz über den Küstenschutz bis hin zum Abwassermanagement …
Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen.

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Klärschlammbeirat stellt Zwischenbericht vor

Der aktuelle Stand zur Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung in Schleswig-Holstein war Thema der dritten Sitzung des Klärschlammbeirats des Landes. Ein Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) soll Fragen zum Umgang mit Klärschlamm bezüglich der Entwässerung, Trocknung und Lagerung klären. „Die Klärschlammentsorgung im Land muss neu ausgerichtet werden. Das Gutachten soll erläutern, auf welche Weise Klärschlamm dezentral durch Entwässerung und Trocknung vorbehandelt werden kann. Außerdem sollen für die Betreiber von kleinen Kläranlagen Handlungsempfehlungen bei akuten Entsorgungsengpässen entwickelt werden“, sagte Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt. Im Spätsommer sollen hierzu Ergebnisse vorliegen, die dann im Klärschlammbeirat erörtert und bei der Aufstellung des „Abfallwirtschaftsplans Klärschlamm“ entsprechend berücksichtigt werden sollen. Die nächste Beiratssitzung ist für Dezember 2019 angekündigt. Der Beirat hat im Jahr 2018 die Zwischenlager- und Verbrennungskapazitäten für Klärschlamm recherchiert und im Hinblick auf die langfristige Entsorgungssicherheit bewertet. Nun steht die Übergangszeit bis zur geplanten Inbetriebnahme von weiteren thermischen Behandlungskapazitäten im Fokus. In der Übergangszeit bis zur Fertigstellung der Monoverbrennungsanlagen könnte es bedingt durch die Neuregelungen im Düngerecht zu Entsorgungsengpässen kommen. Die alternativen dezentralen Entsorgungskonzepte sollen dieser Entwicklung entgegenwirken. Der Klärschlammbeirat wurde am 9. März 2018 gegründet. Vertreten sind neben dem MELUND die DWA, der Bauernverband, der Landkreistag, der Gemeindetag, der Städtetag, die Landwirtschaftskammer, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

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Klärschlämme aus dem Süden Schleswig-Holsteins gehen künftig nach Hamburg

Die Klärschlämme aus Lübeck, dem Kreis Pinneberg sowie aus Teilen der Kreise Steinburg und Segeberg (alle in Schleswig-Holstein) gehen ab 2027 zur Weiterverwertung nach Hamburg. Darauf haben sich die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL), der AZV Südholstein und Hamburg Wasser am 1. März 2019 geeinigt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag, der die kommunale Kooperation regelt, hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Hamburg Wasser verpflichtet sich damit, den Partnern aus Schleswig-Holstein ausreichend Kapazität in einer dann gemeinsam genutzten Verwertungsanlage für Rückstände aus der Abwasserbehandlung zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug kann Hamburg Wasser mit garantierten Klärschlammlieferungen aus der Metropolregion rechnen. Durch die kommunale Kooperation stellen die Entsorgungsbetriebe Lübeck und der AZV Südholstein außerdem frühzeitig sicher, künftig schärfere gesetzliche Regeln für den Umgang mit Klärschlamm zu erfüllen.
Bei der Abwasserbeseitigung in den Anlagen des AZV Südholstein sowie der Entsorgungsbetriebe Lübeck fallen jährlich rund 17 000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm an. Der Lübecker Klärschlamm wird zurzeit überwiegend landwirtschaftlich verwertet. Die Kapazitäten in den Schlammverbrennungsanlagen sind deutschlandweit erschöpft, und vor allem in Norddeutschland müssen große Schlammlagerplätze geschaffen werden, um die Kläranlagen zu entlasten. Die Klärschlammverwertungsanlage VERA auf dem Gelände des Klärwerks Köhlbrandhöft von Hamburg Wasser verbrennt in drei Kesseln teilgetrockneten Klärschlamm aus der Abwasserbehandlung. Die Abgase werden in einer Rauchgasreinigung gefiltert, die gefilterten Rückstände werden zu Gips verarbeitet. Der in der Verbrennung entstehende Dampf treibt einen Stromgenerator an, um die Elektrizität zur Eigennutzung der Verwertungsanlage und des Klärwerkes zu schaffen. Ab 2020 wird Hamburg Wasser gemeinsam mit der Firma Remondis Aqua Industrie in einer modernen Phosphorrückgewinnungsanlage hochreine Phosphorsäure aus der kontinuierlich anfallenden Asche recyceln.

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Mehr Kapazitäten zur Zwischenlagerung und Verbrennung von Klärschlamm

Schleswig-Holstein entwickelt neue Wege bei der Entsorgung von Klärschlamm: Der im März 2018 ins Leben gerufene Klärschlammbeirat unter Leitung von Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt stellte am 19. Dezember 2018 erste Ergebnisse vor.

Um sich einen besseren Überblick über die aktuelle Situation in Schleswig- Holstein zu verschaffen, haben die beteiligten Akteure des Klärschlammbeirats in den vergangenen Monaten die Möglichkeiten zur Zwischenlagerung von Klärschlamm und die thermische Klärschlammbehandlung im Hinblick auf die schleswig-holsteinischen Rahmenbedingungen geprüft und bewertet. Insgesamt wurden 81 Zwischenlager erfasst, die eine Gesamtlagerungskapazität von rund 45 000 Tonnen Klärschlamm (Trockensubstanz) aufweisen. „Damit könnte rechnerisch gut die Hälfte des in Schleswig-Holstein jährlich anfallenden Klärschlamms zwischengelagert werden“, so Goldschmidt. Zur Vermeidung von Entsorgungsengpässen wie sie im Winter 2017 aufgrund der nassen Witterungsverhältnisse auftraten, gibt es weitere Planungen zum Bau von Zwischenlagern, die 2019 realisiert werden sollen.

Bei den Verbrennungskapazitäten würden mit Inbetriebnahme der geplanten Monoverbrennung an den Standorten in Kiel und Stapelfeld in 2022 beziehungsweise 2023 insgesamt 64 500 Tonnen Klärschlamm (Trockensubstanz) thermisch behandelt werden können. „Unter Berücksichtigung der geplanten Inanspruchnahme von Verbrennungskapazitäten in Hamburg durch schleswig-holsteinische Klärschlämme könnte damit theoretisch langfristig die Entsorgungssicherheit gewährleistet werden“, sagte Goldschmidt.

Im nächsten Jahr wird sich der Klärschlammbeirat mit Fragen der Klärschlammbehandlung im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung und Vorbehandlung vor der Verbrennung sowie der Phosphorrückgewinnung befassen. Damit sollen sukzessive die Planungsgrundlagen für die Aufstellung des Abfallwirtschaftsplanes Klärschlamm vervollständigt werden.
Neben der DWA, dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sind auch der schleswig-holsteinische Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, der Landkreistag, der Städtetag und der Gemeindetag im Klärschlammbeirat vertreten.

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Kläranlagen Betreiber müssen Verzeichnis über Einleitungen führen

Schleswig-Holstein bekommt ein neues Wassergesetz. Das Kabinett hat gestern den entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Das teilte das Landesumweltministerium mit. „Der Schutz unseres Grundwassers und unserer Gewässer ist eine zentrale Aufgabe. Hierfür brauchen wir ein modernes Landeswassergesetz. Mit dem vorliegenden Entwurf …mehr:

https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/schleswig-holstein-klaeranlagen-betreiber-muessen-verzeichnis-ueber-einleitungen-fuehren.html

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Landesregierung regelt die Überwachung von Kläranlagen neu

Das Kieler Umweltministerium hat den Runderlass zur Überwachung von Kläranlagen überarbeitet und an die Wasserbehörden übersandt.Unter anderem werden Kläranlagenbetreiber dazu verpflichtet, den Einsatz von Stoffen, die nicht der Abwasserreinigung dienen, der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Kläranlagen haben die Aufgabe, ausschließlich Abwasser zu reinigen.Werden Stoffe, die nicht der Abwasserreinigung dienen, in die Kläranlage eingebracht, so können sie den Betrieb der Kläranlage und die Abwasserreinigung wesentlich stören.Die Mitbehandlung von Bioabfällen in Faulbehältern, aber auch die Zugabe von Stoffen in die Kläranlage bedürfen daher einer gesonderten Regelung.Faulbehälter bzw.Faultürme auf Kläranlagen sind Bestandteile der Abwasserbehandlung und unterliegen den Vorgaben des Wasserrechts, so das Ministerium.Dies gilt auch für die Zuga be von Bioabfällen (organische, vergärbare Stoffe) in diese Faulbehälter.Die Zugabe von Bioabfällen in den Faulturm ist nur noch zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass diese frei von jeglichen Fremdstoffen sind.
Anlass für die Überarbeitung des Runderlasses war, dass in der Schlei Kunststoffpartikel gefunden wurden, die in Gärsubstrat (Lebensmittelreste) enthalten waren, die ein Speiseresteentsorger auf eine Kläranlage geliefert hat.

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Ministerium verschärft Auflagen für Kläranlagen

Die Betreiber von Kläranlagen in Schleswig-Holstein müssen der unteren Wasserbehörde künftig mitteilen, wenn sie Stoffe einsetzen, die nicht der Abwasserreinigung dienen. Das geht aus einem überarbeiteten Runderlass des Umweltministeriums hervor, wie das Ressort am Mittwoch berichtete. «Wir haben den Vorfall an der Schlei zum Anlass genommen, die Vorgaben für die Kontrollen von Kläranlagen im Land zu vereinheitlichen…mehr:

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article176219030/Ministerium-verschaerft-Auflagen-fuer-Klaeranlagen.html

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Phosphorrückgewinnung: Schleswig-Holstein sucht innovative Verfahren

„Wir brauchen innovative Verfahren bei der Phosphorrückgewinnung“, erklärte Staatssekretär Tobias Goldschmidt im Rahmen des ersten Phosphordialogs in Schleswig-Holstein gestern in Neumünster. Anlass für die Informationsveranstaltung waren die Änderungen des Bundesrechts mit der Novelle der Klärschlammverordnung, teilte das Landesumweltministerium mit.

Das Ministerium will eigenen Angaben zufolge neue Wege bei der Phosphorrückgewinnung aufzeigen. „Klärschlamm enthält den wertvollen Rohstoff Phosphor, der essentiell für das Pflanzenwachstum ist. Weltweit gehen aber die Reserven zurück….mehr:

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der kommenden Ausgabe 14.2018 von EUWID Wasser und Abwasser, die am 4. April 2018 als E-Paper und Printmedium erscheint. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

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Umweltministerium Schleswig-Holstein gründet Klärschlammbeirat

Das Umweltministerium Schleswig-Holstein hat einen Klärschlammbeirat gegründet. Unter Leitung von Staatssekretär Tobias Goldschmidt wollen Land und Kommunen sowie die Landwirtschaft und die Verbände der Entsorgungswirtschaft gemeinsame Strategien zur Neuausrichtung entwickeln, teilte das Ministerium mit. Diese sollen in den Abfallwirtschaftsplan Klärschlamm einfließen. Mehr:

https://www.euwid-wasser.de/news/politik/einzelansicht/Artikel/umweltministerium-schleswig-holstein-gruendet-klaerschlammbeirat.html

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Kampagne zur Risikovorsorge gegen Elementargefahren gestartet

Damit Hauseigentümer künftig besser vor den Folgen von Extremwettern geschützt sind, haben der Umweltminister Robert Habeck und Verbraucherschutzmi¬nisterin Sabine Sütterlin-Waack aus Schleswig Anfang November 2017 die Initiative „Naturgefahren – Der echte Norden sorgt vor!“ gestartet.Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Schleswig- Holstein, den Industrie- und Handelskammern (IHK) Flensburg und Kiel, dem Bauernverband Schleswig-Holstein, Haus und Grund Schleswig-Holstein sowie dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wollen die Ministerien für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen dieser Kampagne die Schleswig-Holsteiner über die Risiken für Hauseigentümer, Wohnungsbesitzer und Unternehmen durch Naturgefahren aufklären und zur Vorsorge raten.

Video zur Elementarschadenkampag¬ne von Schleswig-Holstein:
https://youtu.be/uBvHtG_j_8w

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Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm jetzt auch in Schleswig-Holstein!

In Schleswig-Holstein werden derzeit ca. 65 % der anfallenden Klärschlämme landwirtschaftlich verwertet. Mit Inkraftreten der neuen Klärschlammverordnung (derzeit noch als Entwurf vorliegend), die je nach Anlagengröße ab 2030 ein Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung vorsieht, wird dieser Anteil deutlich zurückgehen. Bereits jetzt ist die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung in vielen Regionen in Norddeutschland erschwert. Kurzfristig wird dieser Entsorgungsweg, bedingt durch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Konkurrenz durch andere Stoffströme, weiter abnehmen. Viele Betreiber von Kläranlagen stehen daher schon heute unter einem hohen Handlungsdruck, zukunftsfähige Lösungen für die sichere Klärschlammentsorgung zu finden. Neue Klärschlammentsorgungskonzepte, die langfristig belastbar sind, müssen erstellt und notwendige Investitionen angeschoben werden. Kooperationen von Anlagenbetreibern wird dabei eine zentrale Rolle zukommen. Fragestellungen, die im Rahmen des Norddeutschen Netzwerkes Klärschlamm behandelt werden:
●● Wie werden sich in den einzelnen Regionen Schleswig-Holsteins die zu erwartenden Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf die Klärschlammentsorgung auswirken?
●● Welche Entsorgungswege wird es – abhängig von der regionalen Struktur und der Größe der Kläranlagen – in Zukunft für Klärschlamm geben?
●● Welche geeigneten technischen Verfahren stehen zur Verfügung?
●● Welche Kapazitäten werden die unterschiedlichen Entsorgungswege haben?
●● Welche Änderungen sind dadurch bei der Vorbehandlung von Klärschlamm erforderlich?
●● Was ändert sich bezüglich erforderlicher Lagerkapazitäten? Wie werden sich die zukünftigen Rahmenbedingungen auf die Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Entsorgungskonzepte auswirken?
●● Wie können durch Nutzung regional vorhandener Infrastrukturen Behandlungs-, Lagerungs- und Transportaufwand minimiert werden?
●● Welche Kooperationsmöglichkeiten von Kläranlagenbetreibern bestehen bzw. können aufgebaut werden?

Informationsveranstaltung „Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm“ für Betreiber von Abwasseranlagen
Am 28. Juni 2017 findet in Rendsburg eine Informationsveranstaltung „Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm“ für Betreiber von Abwasseranlagen statt. In dieser Veranstaltung wird über die Organisation und Durchführung des Netzwerkes in Schleswig-Holstein sowie von den Erfahrungen aus dem Bundesland Niedersachsen berichtet. Schwerpunkt ist die Zielsetzung und Themenfindung für das Netzwerk Klärschlamm in Schleswig-Holstein durch die Teilnehmer. Informationen DWA-Landesverband Nord Am Flugplatz 16, 31137 Hildesheim Tel. 0 51 21/50 98 05 E-Mail: vonderheide@dwa-nord.de

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Umweltministerium startet Informationskampagne zur Entsorgung von Arzneimitteln

Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) hat gemeinsam mit der Ärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer eine Informationskampagne zur richtigen Entsorgung von Arzneimitteln gestartet. „Medikamente gehören nicht in die Toilette und nicht in die Spüle, sondern in den Abfall. Sonst landen die Stoffe über das Abwasser in den Gewässern und schaden Tieren und Pflanzen“, sagte Habeck am 15. Februar 2017 in Kiel, wo er gemeinsam mit den Kammern einen Informationsflyer sowie Poster vorstellte. Nicht mehr benötigte Medika mente sollten in den Flaschen oder Blistern bleiben und dann über den im Flyer angegebenen Weg entsorgt werden. Die rund 110 000 Flyer und rund 4400 Poster sollen in den kommenden Wochen bei Ärzten, Tierärzten und in Apotheken aufgehängt und ausgelegt werden. Zudem wird das Land exemplarisch Kläranlagen untersuchen, um zu prüfen wie die Reinigungsleistung der Kläranlagen in Schleswig Holstein ist und welche Arzneistoffe in welchem Umfang bereits aus dem Wasser entfernt werden können. Basierend auf den Untersuchungen soll eine Strategie entwickelt werden, ob und wie Kläranlagen optimiert werden können.

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Neues Landeswassergesetz beschlossen

Der Landtag von Schleswig-Holstein hat Änderungen des Landeswassergesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz wird ein abgestuftes System etabliert, das das Interesse am Küsten- und Hochwasserschutz mit den Interessen baulicher Nutzung und touristischer Entwicklung in Ausgleich bringt. Im Bereich drohender Flusshochwasser soll bei Bauvorhaben künftig die Beteiligung der Wasserbehörde derart erfolgen, dass sie förmlich ihr Einvernehmen erteilt. Im Bereich drohender Küstenhochwasser, denen ja ein höheres Gefahrenpotenzial innewohnt, werden zunächst Bauverbote innerhalb eines Abstands von 150 Metern zu Steilufern, Dünen oder Strandwällen geregelt. Hier wird es umfangreiche Ausnahmen geben. Im Bereich von Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich gilt grundsätzlich Bestandschutz. Auch können neue Bebauungspläne aufgestellt werden; sie müssen allerdings dem Hochwasserschutz Rechnung tragen und mit dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz abgestimmt werden.

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Nährstoffbericht für Schleswig-Holstein vorgestellt: zu hohe Belastungen

Die Nährstoffüberschüsse in Schleswig- Holstein sind höher als bislang bekannt und belasten Grundwasser und Oberflächengewässer. Besonders betroffen sind Gebiete mit intensiver Tierhaltung und einer großen Anzahl an Biogasanlagen. Das geht aus dem ersten Nährstoffbericht des Landes hervor, der am 25. Janu ar 2016 in Kiel vorgestellt wurde. Nach der geltenden Düngeverordnung darf der Stickstoffsaldo auf den Flächen 60 kg N pro Hektar und Jahr (berechnet im dreijährigen Mittel) nicht übersteigen. Dem Nährstoffbericht zufolge liegt der Durchschnitt aber bei 80 kg N/ha pro Jahr, rechnet man noch die Ammoniakemissionen hinzu, die die Umwelt ebenfalls belasten, liegt der Durchschnitt bei 118 kg N/ha pro Jahr. Allein der zusätzliche Nährstoffanfall aus Gärresten pflanzlicher Herkunft (Mais) der Biogasanlagen wird auf 22 kg N/ha geschätzt.

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Regierungsbericht über Pestizidrückstände

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat einen Bericht über Pestizidrückstände in Gewässern vorgelegt (Drucksache 18/3319). Das 28 Seiten umfassende Dokument gibt eine Übersicht über Pflanzenschutzmittel und ihre Metabolite im Grundwasser und in Oberflächengewässern und enthält auch Tabellen mit Überschreitungen von Umweltqualitätsnormen („Grenzwerte“). Schleswig-Holstein vermutet laut dem Bericht „eine erhebliche ökotoxikologische Beeinträchtigung der Gewässerbiologie durch Pflanzenschutzmittel“ und sieht dadurch die Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie in Gefahr.

www.gfa-news.de/gfa/

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Lagebericht bescheinigt hohen Stand der kommunalen Abwasserbehandlung

Die kommunale Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein weist nach wie vor ein hohes Niveau auf. Die Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie werden von Schleswig-Holstein erfüllt. Dies geht aus dem Ende Juni vom Umweltministerium des Landes veröffentlichten Lagebericht 2014 „Beseitigung von kommunalen Abwässern in Schleswig-Holstein“ hervor. Die Gesamtbelastung aus allen kommunalen Kläranlagen konnte danach für die Parameter Phosphor um derzeit rund 94 Prozent und für Stickstoff um derzeit über 88 Prozent gesenkt werden, so dass die Gewässer jährlich um rund 13 000 Tonnen Stickstoff und rund 2300 Tonnen Phosphor entlastet werden.
Der Lagebericht 2014 „Beseitigung von kommunalen Abwässern in Schleswig-Holstein“ kann im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/abwasser/lagebericht2014.html eingesehen oder per E-Mail unter broschuere@melur.landsh.de kostenlos als Druckexemplar angefordert werden.

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Elektronische Meldepflicht für Wirtschaftsdünger bei überbetrieblicher Abgabe und Verwertung

Mit einer Meldepflicht für Wirtschaftsdünger will das Landwirtschafts- und Umweltministerium von Schleswig-Holstein mehr Transparenz in die Nährstoffströme bringen. So soll bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eine Datenbank eingerichtet werden, in die alle landwirtschaftlichen Betriebe, die jährlich mehr als 200 Tonnen Frischmasse an Wirtschaftsdünger auf andere Betriebe verbringen, eine entsprechende Meldung abzugeben haben. Die Verordnung ist am 29. Mai 2015 mit Veröffentlichung im Gesetz und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Nr. 6 vom 28. Mai 2015) in Kraft getreten.
Bundesweit trat eine Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) im Jahr 2010 in Kraft. Die Landesregierungen können durch eigene Rechtsverordnung weitergehende Aufzeichnungs-, Melde, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen treffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, soweit dies zur Überwachung der Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften erforderlich ist. Von dieser Ermächtigung haben bislang die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erfolgreich Gebrauch gemacht.

Download der Verordnung: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20150603_002

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Schleswig-Holstein: Allianz für Gewässerschutz will Nährstoffeinträge reduzieren

Mit einem breit ausgreifenden Maßnahmenpaket wollen das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium und der Bauernverband Schleswig-Holstein die Gewässer des Landes besser vor Nährstoffeinträgen schützen. Auf die Maßnahmen verständigten sie sich im Rahmen ihrer gemeinsamen Allianz für Gewässerschutz. Zu den gemeinsam vereinbarten Maßnahmen gehören Empfehlungen für eine nährstoffarme Fütterung der Tiere, die Einrichtung einer Nährstoffbörse, Beratung bei gewässerschonenden Ausbringungstechniken, Verbesserungen bei der Lagerung von Silage und Festmist und die freiwillige Einrichtung von breiten Gewässerrandstreifen. Die anstehende Novellierung der Düngeverordnung sollte nach Überzeugung von Landesumweltminister Robert Habeck (Grüne) und Bauernverbandspräsident Werner Schwarz genutzt werden, um zu verbesserten Regelungen für einen effizienteren Nährstoffeinsatz zu kommen. Mit der freiwilligen Einrichtung von breiten Gewässerrandstreifen verzichtet Schleswig- Holstein vorerst auf die Einführung verpflichtender breiterer Randstreifen. Mit dem Dauergrünlanderhaltungsgesetz wurde bereits ein verpflichtender Gewässerrandstreifen von einem Meter eingeführt, um die Gewässer besser zu schützen. Zusätzlich wurde eine Verordnungsermächtigung ins Gesetz aufgenommen, auf deren Basis breitere Randstreifen durchgesetzt werden könnten. Davon wird vorerst kein Gebrauch gemacht. Im Gegenzug sollen im Rahmen der Allianz für Gewässerschutz bis 2017 an mindestens 600 der 1200 Kilometer Vorranggewässer Gewässerrandstreifen auf freiwilliger Basis entstehen, unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Gewässerrandstreifen. Auf diesen Gewässerrandstreifen sind Grünlandumbruch, Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatz verboten.

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Schleswig-Holstein plant einheitliches Wasserabgabengesetz

Schleswig-Holstein fasst die bisherigen Regelungen des Grundwasserabgabengesetzes und des Oberflächenwasserabgabengesetzes in einem einheitlichen Wasserabgabengesetz zusammen. Das Kabinett in Kiel hat Anfang November 2013 ein entsprechendes Wasserabgabengesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf war zuvor in der Anhörung und wird nun weitestgehend unverändert in den Landtag eingebracht. Mit dem neuen Gesetz sollen auch die Abgabentatbestände sowie die Bagatellgrenzen an das geltende Bundesrecht (Wasserhaushaltsgesetz) und ans Europarecht angepasst werden. Zudem werden die Abgabensätze erhöht. Das Land erwartet eine Erhöhung der Einnahmen von heute 36,7 Millionen Euro um 8,3 Millionen Euro auf 45 Millionen Euro.

www.gfa-news.de/gfa/ webcode/20131107_002

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Kiel plant einheitliches Wasserabgabengesetz

Mit einem einheitlichen Wasserabgabengesetz will Schleswig-Holstein die bisheischen rigen Regelungen des Grundwasserabgabengesetzes und des Oberflächenwasserabgabegesetzes ablösen. Die Abgabentatbestände und Bagatellgrenzen sollen dabei an das Wasserhaushaltsgesetz und das Europarecht angepasst werden. Zudem ist bei der Höhe der Abgabensätze eine Inflationsangleichung vorgesehen. Dem Entwurf zufolge soll sich die Abgabe für die öffentliche Wasserversorgung bei der Entnahme von Grundwasser von elf auf zwölf Cent/m³ erhöhen. Aus der Abgabe erwartet die Landesregierung jährliche Einnahmen von rund acht Millionen Euro. 70 Prozent dieser Gelder sind zweckgebunden für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung vorgesehen. Der Entwurf geht zunächst in die Anhörung, nach Auswertung der Stellungnahmen wird er erneut beraten werden, bevor er dann in den Kieler Landtag eingebracht werden wird.

www.gfa-news.de/gfa/webcode/20130821_001

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Positionspapier der DWA zur Sonder-Umweltministerkonferenz

Bund, Länder und Kommunen stehen vor der Aufgabe, Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe in Deutschland des Jahres 2013 zu ziehen. Anlässlich der Sonder-Umweltministerkonferenz zum Thema Hochwasser am 2. September 2013 in Berlin hat die DWA ein Positionspapier vorgelegt, mit dem sie sich in die aktuelle Diskussion einbringt. Die Kernaussagen der Hochwasserexperten lassen sich in zehn Thesen zusammenfassen:
●● Hochwasservorsorge in den Flussgebieten länderübergreifend realisieren
●● Retentionsräume für Hochwasserfluten stark ausbauen
●● Technischen Hochwasserschutz konsequent fortsetzen
●● Bauen in Überschwemmungsgebieten deutlich einschränken bzw. verbieten
●● Maßnahmen für lokale Sturzfluten bei Starkregenereignissen vorsehen
●● Qualifiziertes Personal für Hochwasserschutz bereitstellen und fortbilden
●● Kommunikation mit den betroffenen Bürgern weiter intensivieren
●● Bürger für stärkere Eigenvorsorge sensibilisieren
●● Versicherungslösungen für die Zukunft ausbauen
●● Rechtliche Rahmenbedingungen für Hochwasservorsorge verbessern Besonders wichtig sind die beiden erstgenannten Punkte. Dazu DWA-Präsident Otto Schaaf: „Hochwasser macht nicht an Landesgrenzen halt. Daher gilt es, länderübergreifend in Flussgebieten unter Einbeziehung der Kommunen zu handeln und gemeinsame Hochwasserschutzkonzepte zu erarbeiten, die dann auch verbindlich umgesetzt werden. Maßnahmen der Oberlieger können die Unterlieger schützen, wie im Fall der Schaffung von Polderflächen bzw. Retentionsräumen für das Wasser, sie können die Lage für die Unterlieger aber auch verschärfen, wenn zum Beispiel unkoordiniert Deiche erhöht werden. Eine Abstimmung im Flussgebiet ist daher unerlässlich.“ Flüsse brauchen mehr Raum. Bislang stehen noch zu wenige Retentionsräume an Gewässern zur Verfügung. Leistungsfähige Hochwasservorsorge setzt ausreichende Hochwasserrückhalteräume voraus. „Steuerbare Flutpolder, die anlassbezogen geöffnet werden können, um Hochwasserspitzen zu kappen und das Gesamtsystem zu entlasten, müssen vorrangig ausgebaut werden“, verlangt Schaaf. Ferner gelte es, dezentrale Maßnahmen des Hochwasserschutzes wie die Reduzierung der Flächenversiegelung zu ergreifen. Das Positionspapier der DWA zum Hochwasser 2013 steht im Internet zum Download bereit:

http://de.dwa.de/thema- hochwasser.html www.gfa-news.de/gfa/webcode/

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Schleswig-Holstein: Landesregierung beschließt verbindliche Gewässerrandstreifen

In Schleswig-Holstein sollen unter Bezugnahme auf das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes fünf Meter breite Gewässerrandstreifen eingeführt werden. Düngen und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollen innerhalb eines Meters verboten werden. Für Trinkwasserschutzgebiete sollen besondere Vorgaben gelten, um die Belastung des Grundwassers mit Nitrat zu verringern. Dies teilte die Landesregierung im Zusammenhang mit einer Ankündigung zum besseren Schutz von Grünland mit. Das Kabinett hat am 4. Juni 2013 einen Gesetzentwurf zum Erhalt von Dauergrünland beschlossen. Der Entwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet, sodass das Gesetz zum Herbst in Kraft treten kann. Das geplante Gesetz untersagt eine Umwandlung von Dauergrünland, wenn nicht anderswo Ersatz geschaffen wird. Für besonders sensible Gebiete – Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moorböden, Anmoorböden sowie erosionsgefährdete Gebiete – gilt ein grundsätzliches Umwandlungsverbot.

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Schleswig-Holstein: Bauern und Umweltministerium wollen gemeinsam für bessere Gewässerqualität sorgen

Schleswig-Holsteins Umwelt- und Landwirtschaftsministerium und der Bauernverband Schleswig-Holstein wollen mit einer gemeinsamen Allianz die Gewässer im Land besser schützen. Dafür haben sie sich auf eine Reihe von Maßnahmen verständigt. Ziel der Allianz ist es vor allem, den Eintrag von Nährstoffen in die Seen und Fließgewässer und in das Grundwasser möglichst zu vermeiden. Zu den konkreten Maßnahmen zählen Randstreifen an den Gewässern: Künftig soll rechtlich verbindlich ein 5-Meter-Gewässerrandstreifen umgesetzt werden, auf dem Dauergrünland nicht umgebrochen werden darf und außerdem standortgerechte Gehölze stehen gelassen werden müssen. Darüber hinaus soll ebenfalls ins Landeswassergesetz aufgenommen werden, dass es im ersten Meter von der Böschungsoberkante an zusätzlich nicht erlaubt ist zu pflügen, zu düngen oder Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Landwirte können künftig freiwillig Gewässerrandstreifen von 10 Metern und mehr gegen Entschädigung an die Wasser- und Bodenverbände abgeben. Das Umweltministerium sieht darüber hinaus die Notwendigkeit, die Trinkwasservorkommen vor allem besser vor Nitrateintrag zu schützen. Dafür wird es in Wasserschutzmunalwirtschaftlichen angrenzengebieten die Regeln für die Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen gesetzlich neu festlegen. Dazu gehört ein generelles Umbruchverbot für Dauergrünland und verlängerte Sperrfristen zur Ausbringung von flüssigem organischem Dünger.

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Schleswig-Holstein: Landeswassergesetz geändert

In Schleswig-Holstein wurde im Oktober 2012 das Landeswassergesetz geändert (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig- Holstein, 29. November 2012, Nr. 19, S. 712). Danach können „diejenigen, deren Grundstücke durch Deiche und Dämme geschützt werden, zu den Kosten des Baus und der Unterhaltung herangezogen werden.“

www.gfa-news.de
Webcode: 20130104_003

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Schleswig-Holstein: „Kein Fracking“ Schleswig-Holsteins

Umweltminister Robert Habeck hat sich klar gegen Fracking ausgesprochen. „Der Schutz von Grund- und Trinkwasser hat für uns oberste Priorität. Wir lehnen das Einbringen von umwelttoxischen Substanzen zur Erschließung von unkonventionellem Erdgas ab. Risiken müssen hier sicher ausgeschlossen werden“, sagte er am 21. November 2012 anlässlich der Sitzung des Landtags-Umweltausschusses in Kiel. Habeck erläuterte die aktuelle Situation in Schleswig-Holstein. Demnach liegen derzeit keine Anträge auf Fracking vor. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt Anträge auf Fracking geben, müssen unter anderem die Vorgaben des Wasserrechts und des Naturschutzrechts eingehalten werden. „Wir werden das streng prüfen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Solange nicht ausgeschlossen ist, dass sich der Zustand des Grund- und Trinkwassers verschlechtert, kann es in solchen Fällen keine Genehmigungen geben“, sagte Habeck.

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Schleswig-Holstein: Pilotprojekt zur Nutzung von Abwasserwärme

Nach fast dreijähriger Bauzeit wurde am 24. September 2012 in Heidgraben (Schleswig-Holstein) eine Anlage zur Abwasserwärmenutzung im Gemeindezentrum in Betrieb genommen. Künftig wird das Gemeindezentrum inklusive Schule, Kindergarten, Veranstaltungsräumen, Bibliothek und Feuerwehrwache mit Wärme aus Abwasser beheizt. Zudem trägt die im Abwasser enthaltene Wärmeenergie zur Erwärmung des Brauchwassers beispielsweise für die Duschen der Turnhalle bei. Das Pilotprojekt zur Abwasserwärmenutzung wurde von der Wess GmbH, einer 100%igen Tochterfirma des azv Südholstein, umgesetzt und ist das erste Beispiel für die effektive Nutzung des Energiepotenzials des Abwassers in Schleswig Holstein. Das Pilotprojekt wurde mit rund 130 000 Euro von der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH) gefördert. Die Gesamtinvestitionskosten liegen bei circa 600 000 Euro.

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Neue Selbstüberwachungsverordnung

In Schleswig-Holstein wurde die Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Selbstüberwachungsverordnung – SüVo) novelliert. Die neue Selbstüberwachungsverordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig- Holstein vom 26. Januar 2012 veröffentlicht und trat am 23. Februar 2012 zeitlich unbefristet in Kraft. Die Novellierung war erforderlich, da die Geltungsdauer der Selbstüberwachungsverordnung von 2007 bis zum 22. Februar 2012 befristet war. Neben redaktionellen Änderungen wurden insbesondere Fristen für Wiederholungsprüfungen von öffentlichen Kanalisationsanlagen festgelegt. Die SüVo gilt ausdrücklich nicht für private Grundstücksentwässerungsanlagen.

www.gfa-news.de Webcode: 20120504_001

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Schleswig: Abwasser soll keimfrei werden

Stadtwerke planen UV-Bestrahlung im Klärwerk
Das Klärwerk an der Zuckerstraße könnte schon bald eines der saubersten in ganz Deutschland sein. Stadtwerke-Geschäftsführer Wolfgang Schoofs stellte gestern im Werkausschuss für die Abwasserentsorgung Pläne für eine Bestrahlung des Abwassers mit UV-Licht vor. Eine solche Behandlung ist normalerweise nur für Trinkwasser und in Schwimmbädern üblich.

Zu verdanken haben die Schleswiger diese Pläne unter anderem der EHEC-Epidemie …mehr:

http://www.shz.de/nachrichten/lokales/schleswiger-nachrichten/artikeldetails/article/111/abwasser-soll-keimfrei-werden.html

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In Schleswig-Holsteins Kläranlagen und Gewässern keine EHEC-Erreger gefunden

Das schleswig-holsteinische Umweltministerium hat vor dem Hintergrund des EHEC-Geschehens in einem Sonderuntersuchungsprogramm die mögliche Belastung der Fließgewässer durch Kläranlagenabläufe überprüft. Es reagierte damit auf den Nachweis des EHEC-Erregers Mitte Juni in einem Bach in Hessen. In keiner der insgesamt 32 schleswig-holsteinischen Proben aus Kläranlagen wurde jedoch der EHEC-Erreger nachgewiesen, teilte das Umweltministerium heute (27. Juli) mit.
Im Hinblick auf die zahlreichen Erkrankungsfälle in Schleswig-Holstein wollte das Ministerium der Frage nachgehen, ob und inwieweit eine Belastung der Gewässer durch EHEC-Erreger da auftreten kann, wo Erkrankte leben oder medizinisch behandelt worden sind.
Aus den Meldedaten über EHEC-Erkrankte wurden daher so genannte Schwerpunktgebiete abgeleitet. Die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Stormarn, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg waren am stärksten von EHEC-Erkrankungen betroffen. Je zwei Kläranlagen der betroffenen Kreise wurden beprobt, auf Untersuchungen im Kreis Pinneberg wurde wegen der zentralisierten Abwasserbeseitigung in der Kläranlage Hetlingen jedoch verzichtet, da die große Verdünnung des Abwassers sowie eine gezielte Schlammbehandlung einen Nachweis des EHEC-Erregers nahezu ausschließt.
Untersucht wurde jeweils das Abwasser nach der Vorklärung, im Kläranlagenablauf und im Gewässer ca. 20 Meter nach der Einleitstelle sowie eine Probe des Klärschlamms. Alle Untersuchungen blieben ohne Nachweis des EHEC-Erregers.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat die Probenahmen organisiert und koordiniert. Mit der Analyse der Proben wurde das Medizinaluntersuchungsamt und Krankenhaushygiene im Universitätsklinikum Kiel beauftragt.
Auch bei den bisher in Schleswig-Holstein von einigen Gesundheitsbehörden durchgeführten Untersuchungen von Badegewässern ließen sich keine EHEC-Erreger nachweisen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: : Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201, -7204 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mlur.landsh.de

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„Kompetenzgemeinschaft Abwasser“ in Schleswig-Holstein gegründet

Der schleswig-holsteinische Umweltminister Christian von Boetticher hat auf der Gründungsveranstaltung der Kompetenzgemeinschaft Abwasser (KoGA) am 29. Mai 2009 in Neumünster die Bildung von Netzwerken als notwendige Bündelung von Wissen hervorgehoben: „Ich wünsche mir, dass sich weitere schleswig-holsteinische Verbände der Kompetenzgemeinschaft anschließen, sodass sie zu einer landesweiten Initiative wird.“ Die KoGA ist ein Zusammenschluss des Abwasserzweckverbands Südholstein, des Wege-Zweckverbands der Gemeinden des Kreises Segeberg und des Zweckverbands Ostholstein unter dem Dach des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetags, der sich der Beratung der Kommunen in Bauherrenfragen zu Abwasserthemen verschrieben hat.
Ein Themenschwerpunkt der Initiative ist die Zustandserfassung und Sanierung der öffentlichen Kanalisation sowie von privaten Abwasserleitungen. Anlässlich der Gründung der KoGa stellte von Boetticher die „Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30″ vor, die den Kommunen verschiedene Möglichkeiten aufzeigen, die Norm fachgerecht und möglichst kostengünstig umzusetzen. Nach dieser DIN ist bundesweit jeder Eigentümer privater Grundstücke verpflichtet, so das Landesumweltministerium, „bis spätestens zum 31. Dezember 2015 sämtliche private Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte der häuslichen Abwasseranlagen auf deren Zustand und Dichtheit zu prüfen. Für Grundstücke in Wasserschutzzonen musste diese Prüfung bereits bis zum 31. Dezember 2008 erfolgen und ist, sofern noch nicht geschehen, jetzt zeitnah abzuwickeln.“
Der Umweltminister sagte in Neumünster weiter, dass die Handlungsempfehlungen erarbeitet wurden, um im Land eine einheitliche Umsetzung der DIN 1986-30 zu erreichen und die Grundstückseigentümer vor unseriös arbeitenden Firmen zu schützen. Die Handlungsempfehlungen können von der Website des Umweltministeriums herunter geladen

http://umwelt.schleswig-holstein.de , Suchwort „DIN 1986-30″

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Klärschlämme in Schleswig-Holstein überwiegend gering belastet

Die Schadstoffbelastung schleswig-holsteinischer Klärschlämme ist überwiegend gering, so dass eine landwirtschaftliche Verwertung weiterhin möglich ist. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Ergebnis eines Untersuchungsprogramms in der vergangenen Woche mit.
Mehr unter:
http://www.euwid-wasser.de/nachrichten.html Heft 15/09

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Leinen los: Neues Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume nimmt Fahrt auf

RENDSBURG. Leinen los für das neue Landesamt: Dr. Christian von Boetticher, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, hat heute (23. Januar) in Rendsburg in der Nordmarkhalle die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft zur ersten gemeinsamen Dienstversammlung begrüßt.

Das neue Landesamt ist aus einer Zusammenlegung der drei Ämter für ländliche Räume Husum, Kiel und Lübeck, der drei staatlichen Umweltämter Schleswig, Itzehoe und Kiel und des Landesamtes für Natur und Umwelt in Flintbek hervorgegangen. Folgende Aufgaben sind dort künftig in Fachabteilungen gebündelt:
Landwirtschaft (aus den Ämtern für ländliche Räume – ÄLR),
Fischerei (aus dem Amt für ländliche Räume Kiel),
Gewässer (aus dem Landesamt für Natur und Umwelt),
Naturschutz (aus dem Landesamt für Natur und Umwelt und den Staatlichen Umweltämtern – StUÄ),
Geologie und Boden (aus dem Landesamt für Natur und Umwelt),
Technischer Umweltschutz mit Immissionsschutz, Abfallwirtschaft und Chemikaliensicherheit (aus den Staatlichen Umweltämtern und dem Landesamt für Natur und Umwelt),
Entwicklung ländlicher Räume mit den Bereichen Flurneuordnung und Dorfentwicklung (aus den Ämtern für ländliche Räume).

„Damit sind jetzt die schleswig-holsteinischen Fachbehörden der Landwirtschaft, der Fischerei, des Umwelt- und Naturschutzes, von Geologie und Boden sowie der Ländlichen Entwicklung unter einem Dach vereint“, hob von Boetticher hervor.
Das Amt hat Außenstellen an den Standorten der bisherigen ÄLR und StUÄ. Diese sind in Flensburg, Husum, Schleswig, Kiel, Heide, Lübeck und Itzehoe. Die Zahl der Dezernate hat sich durch die Reform von 77 auf 48 reduziert. Durch die Ämterzusammenlegung wurden Verwaltungsstrukturen geschaffen, die den Zielen Professionalität, Bürgernähe und Effektivität Rechnung tragen. Zugleich unterstützen die Maßnahmen die Beschlüsse der Landesregierung zum Personalkosteneinsparkonzept bei gleichzeitigem Erhalt der Qualitätsstandards für die inhaltliche Aufgabenwahrnehmung.
Christian von Boetticher: „Flintbek ist die Zentrale des neuen Landesamtes. Aber wir bleiben für unsere Kundinnen und Kunden mit einer funktionierenden Fachverwaltung in der Fläche präsent. Unsere Außenstellen werden auch künftig das für eine bürgernahe Verwaltung notwendige Fachpersonal vorhalten. Allgemeine Verwaltungsaufgaben werden wir aber in Flintbek konzentrieren und damit die Effizienz steigern.“ In nächster Zeit seien ein Umzug der Kieler Dienststellen nach Flintbek und die Schaffung eines gemeinsamen Standorts im Norden des Landes geplant.

Der Minister betonte, dass das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die Verwaltungsstrukturreform entschlossen vorangebracht habe. Bereits unmittelbar nach der Regierungsbildung im Jahr 2005 sei das Ministerium neu aufgestellt worden. Die Reduzierung von neun auf sechs Abteilungen habe in der laufenden Legislaturperiode schon zu erheblichen Einsparungen geführt. Anschließend sei der gesamte nachgeordnete Bereich neu organisiert worden. Mit der Gründung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wurde dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201, -7204 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mlur.landsh.de |

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Vergrößerung von Helgoland

Das schleswig-holsteinische Wirtschaftsministerium will die Pläne des Hamburger Bauunternehmers Arne Weber, die Hochseeinsel um einen Quadratkilometer zu vergrößern, unterstützen. Das sagte der damalige Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (bis 9. Juli 2008) am 3. Juli 2008 im Anschluss an eine Sitzung in Kiel, auf der er sich gemeinsam mit Kommunalpolitikern von der Insel Helgoland über die Pläne des Unternehmers informierte. Weber stellt dabei seine Konzeptstudie „Masterplan Helgoland“ vor. Austermann dazu: „Der Masterplan ist ein wagemutiges und ehrgeiziges Konzept, das darauf angelegt ist, ohne öffentliche Förderung auszukommen. … Mit dem Projekt sind große Chancen für die wirtschaftliche und touristische Entwicklung Helgolands und für die verkehrliche Anbindung der Insel ans Festland verbunden.“ Der Bürgermeister von Helgoland, Frank Botter, möchte letztendlich die Bewohner der Insel zu einem Bürgerentscheid rufen.
Die Studie „Masterplan Helgoland“ wurde im Mai 2008 von dem Hamburger Unternehmen HC Hagemann unter Beteiligung der TU Hamburg-Harburg und des Alfred-Wegener-Institutes „Biologische Anstalt Helgoland“ erstellt. In der Studie werden neben wasserbaulichen Maßnahmen vor allem Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes, der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten, der Verkehrsanbindung, des Energie- und Versorgungskonzeptes und der hydrologischen Auswirkungen durch das Projekt aufgezeigt.
Helgoland war im Jahre 1721 durch eine Sturmflut in Hauptinsel und Düne geteilt worden. Diese Lücke soll nach dem ¬Masterplan durch Spundwände und Sandaufspülungen wieder geschlossen werden. Die erforderlichen Investitionen werden auf rund 80 Millionen Euro geschätzt. Damit soll ein Quadratkilometer Neuland entstehen. Pro Quadratmeter Landgewinnung lägen die Erstellungskosten damit bei unter 100 Euro. Die Studie kann bei dem Bauunternehmen angefordert werden:
Tel. (040) 76 60 07-881

E-Mail: arne.vonmaydell@hchagemann.de

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Umweltgesetzbuch – Anforderungen aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein

Die Neustrukturierung des deutschen Umweltrechts beschäftigt derzeit nicht bloß Umweltaktivisten und die Ministerialverwaltung, auch die Wirtschaft verfolgt den Prozess zur umfassenden Neuordnung der nur auf den ersten Blick etwas trockenen Materie mit großem Interesse. Umweltminister Dr. Christian von Boetticher hat daher heute (25. Juni) die Anforderungen an das kommende Umweltgesetzbuch (UGB) aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein artikuliert. Bei einer Tagung der Industrie- und Handelskammer zu Kiel und der Industrie- und Handelskammer Nord zum Thema, „Umweltgesetzbuch – Chancen und Risiken für die Wirtschaft“, sagte von Boetticher in Hamburg: „Ein Umweltgesetzbuch, das die wesentlichen Bereiche des Umweltrechts umfasst, hat für die Länder erhebliche Bedeutung. Schließlich sind es die Länder, die die Vorschriften eines solchen Gesetzeswerks vollziehen und es so mit Leben füllen.“
Die Zusammenführung der wichtigsten Umweltmaterien in einem UGB werde für eine größere Übersichtlichkeit und wesentliche Vereinfachungen im Umweltrecht sorgen, so der Minister.

Noch in dieser Legislaturperiode sollen grundlegende Teile des UGB verabschiedet werden, darunter das vorhabenbezogene Umweltrecht sowie neue gesetzliche Bundesregelungen des Wasser- und Naturschutzrechts.
Umweltminister von Boetticher sprach sich nachdrücklich für die Schaffung eines einheitlichen Zulassungsrechts für umweltrelevante Vorhaben aus. Hierzu gehörten insbesondere die Einführung einer Vorhabengenehmigung etwa für Industrieanlagen mit einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie die Zusammenführung der bislang in verschiedenen Fachgesetzen und Verordnungen geregelten Verfahrensvorschriften zu einem einheitlichen Verfahrensrecht.

Das Ziel der Neuordnung des Umweltrechts laute Vereinfachung und Vereinheitlichung, so von Boetticher, bei Wahrung des bestehenden Schutzniveaus für Mensch und Umwelt. Vor diesem Hintergrund begrüßte der Umweltminister die Bemühungen des Bundes, die vielfältigen wasserrechtlichen Gestattungsformen (Erlaubnis, Bewilligung, Genehmigung, Eignungsfeststellung, Bauartzulassung, Planfeststellung, Plangenehmigung) neu zu ordnen und zu vereinfachen. Es gebe aber auch landesspezifische Regelungen, die wegen der naturräumlichen Besonderheiten oder der in den Ländern gewachsenen Strukturen ihre Berechtigung hätten und daher fort gelten sollten. Die Wasserwirtschaft in einem Land zwischen den Meeren stehe vor anderen Herausforderungen als in einem Land, das durch Gebirgszüge geprägt sei. Hier bedürfe es individueller Lösungen, die nicht bundeseinheitlich geregelt werden könnten. Dies gelte für den Küstenschutz und auch die Gewässerunterhaltung und die Gewässerrandstreifen.

Zum Naturschutz forderte Christian von Boetticher, dass wesentliche Anforderungen, etwa die Eingriffsregelung, bundeseinheitlich standardisiert bleiben müssten, denn der föderale Wettbewerb unter den Ländern dürfe nicht zu Lasten der Lebensgrundlagen gehen. Auf der anderen Seite müsse das Recht auch hier seine Regelungen auf ein sinnvolles Maß beschränken. Das im letzten Jahr novellierte schleswig-holsteinische Landesnaturschutzgesetz habe beispielsweise klar kooperative und Verfahren beschleunigende Elemente betont, etwa durch die Stärkung vertraglicher Regelungen und die Einführung einer Genehmigungsfiktion für Eingriffsgenehmigungen nach Ablauf von drei Monaten. Gleichzeitig seien wenig effektive Instrumente wie das Vorkaufsrecht abgeschafft worden. „In solchen Bereichen muss und kann jedes Land seinen eigenen Weg finden, es bedarf keiner bundesrechtlichen Regelung“, sagte von Boetticher.

Der Umweltminister kündigte an, die Ausgestaltung der Regelungen im Detail auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren kritisch zu begleiten. Unabhängig davon verbinde er mit den Arbeiten am UGB die Hoffnung, dass das Gesetzbuch eine Plattform für ein neues Umweltrecht „aus einem Guss“ bilde. Das bedeute vor allen Dingen, dass die Arbeiten an einem Umweltgesetzbuch in der nächsten Legislaturperiode weiter gehen müssten und die Rechtsbereiche, die in dieser Legislaturperiode aus verschiedenen Gründen nicht angepackt werden könnten, in der nächsten Legislaturperiode rasch angegangen würden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201, -7204 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mlur.landsh.de |

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Umweltministerium startet regionales Messprogramm zu dioxinähnlichen Schadstoffen

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume führt auf Entscheidung von Umweltminister Dr. Christian von Boetticher an ausgesuchten Standorten erstmalig ein Untersuchungsprogramm zur Ermittlung von Dioxinen beziehungsweise Furanen sowie dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (PCB) durch. „Ergebnisse aus freiwilligen Messprogrammen von Anlagenbetreibern geben uns Anlass genauer hinzuschauen„, begründete Umweltminister von Boetticher den Entschluss. Er betonte, dass eine akute gesundheitliche Gefährdung für Mensch oder Tier aus den genannten Messwerten nicht abzuleiten sei.

In Brunsbüttel, in der Haseldorfer Marsch (Kreis Pinneberg) sowie in der Wilstermarsch (Kreis Steinburg) werden in diesem Sommer Messungen im Auftrag des Ministeriums durchgeführt. Außerdem werden Messungen in Tornesch (Kreis Pinneberg) im Auftrag der dortigen Abfallverbrennungs- und Biokompost-Gesellschaft (AVBKG) stattfinden.
An den genannten Orten waren in den Jahren 2006 und 2007 hinsichtlich Dioxinen bzw. Furanen und dioxinähnlichen PCB Werte festgestellt worden, die zwar mit Messergebnissen aus anderen Bundesländern vergleichbar sind, die jedoch für eine kurze Zeitspanne den Zielwert für die langfristige Luftreinhalteplanung überschritten hatten, den die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) im Jahresmittel bei 4 Pikogramm pro Quadratmeter und Tag angesetzt hat, wobei ein Pikogramm einem Billionstel Gramm entspricht. (Das Vorhandensein von Dioxinen und Furanen sowie dioxinähnlichen PCB wird dabei nach Standards der Weltgesundheitsorganisation WHO ermittelt und bewertet.)

Damit handelt es sich bei dem Messprogramm lediglich um eine vorbeugende Maßnahme. Eine akute Gefahr besteht nicht, denn für die Gesundheit ist die chronische Belastung über einen längeren Zeitraum ausschlaggebend, die hier aber nicht gegeben war. Zudem ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die Gefahr einer Aufnahme der genannten Stoffe über die Atmung im Allgemeinen zu vernachlässigen.
Ungewöhnlich ist jedoch, dass zwar in den Sommermonaten die PCB im Gegensatz zu Dioxinen und Furanen generell höhere Werte zeigen, die Messergebnisse sich hierdurch aber nicht erklären lassen. Im übrigen Untersuchungszeitraum sind die Schwankungen von Monat zu Monat dann vergleichsweise gering, und im Jahresmittel wird der oben genannte LAI-Zielwert auch sicher eingehalten. Die Lage der Messstandorte zueinander deutet auf überregionale Einträge oder auch eine Mobilisierung vorhandener Quellen für PCB und saisonale Effekte als Ursache hin. Eine einzelne punktförmige Quelle erscheint dagegen unwahrscheinlich. Außerdem soll mit den eingeleiteten Untersuchungen geklärt werden, ob es sich um Ausnahmeereignisse oder ein wiederkehrendes Phänomen gehandelt hat.

Für die Messungen wird auf Entscheidung von Umweltminister von Boetticher unter anderem der Messstandort Altendeich (Kreis Pinneberg) weiter genutzt und damit einer wichtigen Forderung der Bürgermeister aus der Haseldorfer Marsch entsprochen. Um die an den genannten Positionen ermittelten Werte beurteilen zu können, werden außerdem Vergleichsmessungen in Bornhöved (Kreis Segeberg) durchgeführt.

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Kleinere Reaktoren entlasten die Umwelt

Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert Projekte von Chemikern der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Wo einst riesige Kessel standen, Rohrleitungen zischten und Schornsteine rauchten, da werden in Zukunft vielerorts kleine, überschaubare Anlagen stehen. Denn die chemische Industrie setzt verstärkt auf die Mikroreaktorentechnik. Die Vorteile dieser Miniaturisierung von Prozessen liegen auf der Hand: Durch kontinuierliche Prozessführung lassen sich genauso Endprodukte gewinnen, wobei sich jedoch die Risiken der Anlagen verringern. Eine Havarie beispielsweise ist dann angesichts der geringen Mengen eingesetzter Chemikalien weitaus besser beherrschbar. Außerdem ergeben sich Vorteile in der Prozessführung, weil sich Temperatur- oder Druckmanagement überschaubar gestalten lassen, was bei Großanlagen weitaus aufwändiger und teuerer ist.

Wissenschaftler vom Institut für Technische Chemie und Umweltchemie der Friedrich-Schiller-Universität Jena wollen jetzt im Verbund mit Partnern aus Industrie und Forschung das Umwelt-Entlastungspotenzial der Mikroreaktoren ausloten. Gefördert werden sie dabei von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), die gerade den Forschungscluster „Novel Process Windows“ gestartet hat. Insgesamt stellt die DBU dafür etwa 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der neue Cluster gehört zum DBU-Förderschwerpunkt „Nachhaltige Chemie“.

„Wir wollen erforschen, wie sich Salicylsäure-Derivate per Mikroreaktortechnik herstellen lässt“, sagt Prof. Dr. Bernd Ondruschka. Der Lehrstuhlinhaber für Technische Chemie und Umweltchemie und seine Mitarbeiterin Dr. Annegret Stark kooperieren mit dem Institut für Mikrotechnik Mainz GmbH und weiteren Projektpartnern. Überschrieben ist das Projekt mit „Neue Prozess-Fenster für die Prozessintensivierung der Kolbe-Schmitt-Synthese“. Die miniaturisierten Prozesse versprechen u. a. höhere Ausbeute an Endprodukten und weniger Abfälle – ergo eine Entlastung der Umwelt.

Prof. Dr. Günter Kreisel, Hochschuldozent für Technische Chemie, ist im Forschungscluster mit dem Projekt „Neue Wege in der Darstellung organischer Halbleitermaterialien durch Einsatz der Mikroverfahrenstechnik“ vertreten. Kreisels Mitarbeiterin Dr. Dana Kralisch hat sich dabei die Synthese von organischen Halbleitermaterialien zum Einsatz in der Photovoltaik vorgenommen. „Unser Ziel ist es, Polymere für Farbstoff-Solarzellen unter Einsatz der Mikroverfahrenstechnik herzustellen“, sagt Projektleiter Kreisel. Kooperiert wird dabei mit dem POLYMET e. V. und dem Unternehmen Jenpolymers Ltd., die beide in Jena sitzen. Die Erkenntnisse zur effizienten Synthese organischer Halbleitermaterialien können zu einer beschleunigten Entwicklung auf dem Gebiet der Solarzellen-Technologie führen und so einen Beitrag zur umweltfreundlichen Energiegewinnung leisten.

Im Forschungscluster „Novel Process Windows“ sind neben dem Institut für Technische Chemie und Umweltchemie der Friedrich-Schiller-Universität Jena deutschlandweit weitere Forschungseinrichtungen beteiligt. Dazu gehören das Institut für Mikrotechnik Mainz, die Firma Heppe Medical Chitosan aus Halle, das Institut für Chemische und Thermische Verfahrenstechnik der Universität Braunschweig, das Leibniz-Institut für Katalyse an der Universität Rostock und das Institut für Umweltinformatik Hamburg. Alle Projektteilnehmer kooperieren ihrerseits mit Firmen und Industriepartnern.

Kontakt:
Prof. Dr. Bernd Ondruschka / apl. Prof. Dr. Günter Kreisel
Institut für Technische Chemie und Umweltchemie der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Lessingstraße 12, 07743 Jena
Tel.: 03641 – 948400 / 948430
E-Mail: bernd.ondruschka@uni-jena.de / guenter.kreisel@uni-jena.de

Weitere Informationen:

http://www.uni-jena.de

Stephan Laudien, Referat Öffentlichkeitsarbeit
Friedrich-Schiller-Universität Jena

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Umweltminister Dr. Christian von Boetticher setzt sich weiter für besseren Schutz der Meeresumwelt ein – positive Bilanz des „Rufs aus Brüssel“ gezogen

Umweltminister Dr. Christian von Boetticher hat eine positive Bilanz der Anstrengungen Schleswig-Holsteins für den Meeresumweltschutz gezogen. „Unsere Initiativen im vergangenen Jahr waren erfolgreich. Wir konnten die EU-Meeresstrategierichtlinie beeinflussen. Es bleibt aber immer noch viel zu tun, wie die jüngsten Ölverschmutzungen an unserer Nordseeküste vor wenigen Tagen leider erst wieder gezeigt haben“, so von Boetticher.

Mit der Arbeit zur EU-Richtlinie hat sich Schleswig-Holstein nach Ansicht des Umweltministers eine führende Rolle beim Meeresschutz erarbeitet. „Unseren Berliner bzw. Brüsseler Aufruf zum Meeresschutz haben am Ende zwölf europäische Regionen von Trelleborg bis zu den Azoren sowie drei regionale Netzwerke unterstützt. Auch mit unseren sehr gut besuchten Konferenzen in Berlin und im Brüsseler Hanse Office haben wir die Richtlinie stark mitgeprägt“, erläuterte Christian von Boetticher. Derzeit wird die ihre abschließende Beschlussfassung im Europäischen Rat vorbereitet.

Meeresumweltschutz, so der Umweltminister, beeinflusst viele weitere Bereiche, zum Beispiel die Fischerei, den Tourismus und den Küstenschutz. Erste Erfolge konnten mit Instrumenten wie dem Gewässerschutz, der Abwasserbehandlung und den Natura 2000-Schutzgebieten auf See erzielt werden. „Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels müssen wir uns mit diesem Thema aber weiterhin beschäftigen, damit unsere Meere kritische Systemgrenzen nicht überschreiten“, erläuterte er.

Mit Blick auf die jüngste Ölverschmutzung an der schleswig-holsteinischen Nordsee kündigte Christian von Boetticher weitere Initiativen an: „Wir loten derzeit aus, wo eventuell noch Handlungsmöglichkeiten bestehen, und wir wollen dann möglichst noch in der ersten Jahreshälfte 2008 auf Landes- oder Bundesebene tätig werden“, so der Umweltminister. „Auch Überlegungen, die künftige Gazprom-Ostseepipeline vor ihrer Inbetriebnahme mit 2,3 Milliarden Litern hoch giftigem Glutaraldehyd zu spülen und diese Flüssigkeit anschließend in die Ostsee zu leiten, sind völlig absurd“, so Umweltminister von Boetticher: „Das macht deutlich, wie wichtig ein engagierter Einsatz für den Meeresumweltschutz weiterhin ist.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201, -7204 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mlur.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein

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GKK: Kraftwerksneubau soll verschoben werden – Stadtwerke setzen auf modernste CO2-Abscheidung

04. Februar 2008. Der Vorstand der Stadtwerke Kiel will die Investitionsentscheidung zum Bau des neuen Gemeinschaftskraftwerkes auf dem Kieler Ostufer um drei Jahre verschieben.

Er folgt damit einer Empfehlung aus den unabhängigen Untersuchungen zum Kraftwerksneubau. Das jetzt fertig gestellte Gutachten weist unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen den Bau eines Kohlekraftwerks als ökonomisch günstigste Variante aus. Um in den Neubau gleichzeitig auch die ökologisch bestmögliche Technologie einfließen lassen zu können, wollen die Stadtwerke jedoch zunächst die Entwicklung modernster CO2-Abscheidungstechnologien abwarten. Eine weitere Empfehlung aus dem Gutachten will das Unternehmen indes sofort umsetzen: den umfangreichen Bau von Anlagen zur dezentralen Versorgung im Rahmen des neuen Kieler Energiekonzeptes. Gleichzeitig prüfen die Stadtwerke die Beteiligung an einem Offshore-Windpark und planen die Einführung eines Förderprogramms für Solarthermie.

Das Öko-Institut sowie die Beratungsgruppe Enerko hatten insgesamt sechs Kraftwerksvarianten auf ihre Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit untersucht. Geprüft wurden ein 800-MW-Steinkohlekraftwerk, ein 360-MW-Kraftwerksneubau, eine GuD-Anlage mit 400 MW Leistung, eine Kombination aus Gas- und Steinkohlekraftwerk mit etwa 760 MW, ein kombiniertes Gas-, Kohle- und Biomassekraftwerk mit dezentralen Blockheizkraftwerken (Gesamtleistung 360 MW) sowie eine komplett dezentrale Variante mit Heizkraftwerken an verschiedenen Orten im Stadtgebiet.

Eindeutiges Gutachten: Kohle sichert günstige Energiepreise und Wettbewerbsfähigkeit

Das Fazit: Unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten empfehlen die unabhängigen Institute unter den gegebenen Rahmenbedingungen ein Heizkraftwerk auf Kohlebasis.

Die Gutachter stützen sich dabei insbesondere auf ihre Prognosen zur zukünftigen Entwicklung der Primärenergiepreise. Demnach würden überwiegend mit Erdgas betriebene Anlagen (z. B. ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) je nach Szenario keine oder nur eine unzureichende Rendite erwirtschaften.

Allein die Versorgungskosten für die mehr als 60.000 Fernwärmekunden der Stadtwerke würden dann um bis zu 57 Prozent steigen. Alternativ hierzu müsste die Stadt Kiel als Anteilseigner der Stadtwerke auf ihre komplette Dividende verzichten, um die bestehenden Fernwärmepreise stabil zu halten. „Als Kieler Energieversorger müssen wir nicht nur unsere Wettbewerbsfähigkeit erhalten, sondern tragen auch Verantwortung für die Region. Daher sind derartige Lösungen für uns unrealistisch“, erklärt Grützmacher.
„Nach den vorliegenden Berechnungen können wir nur mit dem Energieträger Kohle sozial verträgliche und wettbewerbsfähige Energiepreise sicherstellen.“ Und das langfristig auch nur dann, wenn die Stadtwerke weiterhin ihre Position als unabhängiger Energieerzeuger sichern könnten. „Um auf dem liberalisierten Strommarkt zu bestehen, ist es für einen kommunalen Versorger von existentieller Wichtigkeit, die Wertschöpfungsstufe der Energieerzeugung zu erhalten“, so Grützmacher.

Ökologische Verantwortung: Kraftwerksneubau nur mit modernster CO2-Abscheidungstechnologie

Doch natürlich sind nicht nur die wirtschaftlichen Faktoren für eine Entscheidung ausschlaggebend. „Verantwortung zu übernehmen heißt auch, auf die bestmögliche Technik zum Schutz der Umwelt zu setzen“, so Grützmacher. Daher soll bei einem Neubau modernste CO2-Abscheidungstechnologie die Emissionen drastisch reduzieren. Weil sich aber dieses so genannte CCS (Carbon Capture and Storage) noch in der Entwicklung befindet, wollen die Stadtwerke die Laufzeit des jetzigen GKK – gegebenenfalls auch durch Instandhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen – verlängern. „Diese Lösung ist keinesfalls ein Kompromiss“, betont Grützmacher, „sondern bietet die für alle sowohl ökologisch wie auch ökonomisch beste Variante.“ Vor dem Hintergrund des globalen Klimawandels müsse die Energiewirtschaft jetzt alle Anstrengungen unternehmen, um die Entwicklung der CCS-Technologie zügig voranzutreiben und für den kommerziellen Einsatz nutzbar zu machen.

Grützmacher: „Wir verpflichten uns seit vielen Jahren der Nachhaltigkeit und werden diesen Grundsatz auch bei unseren zukünftigen Projekten aufrecht erhalten.“

Auch weiterhin wollen die Stadtwerke daher die CCS-Forschung und -Entwicklung fördern, um eine möglichst rasche Marktreife der Technologie zu forcieren. Dafür strebt das Unternehmen an, seine Partnerschaften mit IFM Geomar und dem Institut für Geowissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität weiter zu vertiefen.

Planungen für Ausbau dezentraler Energieversorgung beginnen umgehend

Die Entscheidung, den Kraftwerksneubau zu verschieben, bedeutet unterdessen keinesfalls Stillstand. Parallel zum Neubau eines Kohlekraftwerkes empfiehlt das Gutachten, die dezentrale Energieversorgung in der Region auszuweiten. „Dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen werden wichtiger Bestandteil unseres zukünftigen Energiekonzeptes. Wir wollen ein Potenzial von 20 MW außerhalb des Fernwärmevorranggebietes erschließen. Das Projekt wollen wir mit gutachterlicher Unterstützung und Begleitung durch das Öko-Institut und Enerko sofort anstoßen“, kündigt Grützmacher an. Dabei streben die Stadtwerke eine Zusammenarbeit mit weiteren Partnern aus Wohnungswirtschaft sowie Handwerk an und möchten auch kommunale Energieversorger aus Schleswig-Holstein in das Projekt einbinden. Und auch zusätzliche Elemente eines dezentralen Energiekonzeptes werden auf Grundlage der Gutachter-Empfehlungen geprüft. Möglich seien Beteiligungen an einem Offshore-Windpark und die Einführung von Förderprogrammen für Solarthermie. Bei den weiteren Planungen ihres zukunftsweisenden Energiekonzepts wollen die Stadtwerke auch Biomasse und dezentrale GuD-Anlagen berücksichtigen.

Planungen im Dialog mit den Menschen

Diese zukünftigen Planungen wollen die Stadtwerke auch weiterhin transparent entwickeln. Dazu möchte das Unternehmen den bewährten Runden Tisch als Informations- und Beratungsbörse beibehalten. Dieses Gremium habe sich als äußerst effizient erwiesen und von der Beauftragung der Gutachter bis zur Vorlage der Ergebnisse sehr gut zusammengearbeitet. „Wir stehen zu unserer Aussage, das Energiekonzept für Kiel nur mit und nicht gegen die Bürger zu entwickeln“, sagt Grützmacher.

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Nationalpark Wattenmeer und Tourismus: Umweltminister Dr. Christian von Boetticher stellt neue Broschüre vor

KIEL. Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist nicht nur eine einzigartige Naturlandschaft von überregionaler Bedeutung, er zieht auch eine große Zahl von Touristen von nah und fern an. War diese Feststellung schon bisher allgemeiner Konsens, so wird sie jetzt auch durch eine neue Broschüre belegt, die Umweltminister Dr. Christian von Boetticher vorgestellt hat: „Welches auch touristische Potential noch im größten Nationalpark zwischen dem Nordkap und Sizilien steckt, lässt sich anhand der heute schon gegebenen Bedeutung erahnen. Die Natur hat immer Saison, sie spielt aktuellen Umfrageergebnissen zufolge bei der Wahl des Urlaubsziels eine zunehmende Rolle und daher werden Nationalpark und Tourismus auch weiterhin stark voneinander profitieren“, so von Boetticher.

Die aufwändig gestaltete neue Broschüre „Nationalpark und Tourismus“ bietet auf 26 Seiten in prägnanter und sehr ansprechender Form viele interessante Informationen in Wort, Bildern, Karten und Grafiken. Das Thema Urlaub im Nationalpark wird dabei ebenso behandelt wie die mittlerweile 73 Nationalparkpartner aus der regionalen Wirtschaft an der Westküste, das BIS genannte Besucherinformationssystem oder das Multimar Wattforum in Tönning, das mit 1,3 Millionen Besuchern Deutschlands erfolgreichstes Nationalparkzentrum ist. Auch das Projekt „Natur und Tourismus“ wird vorgestellt, mit dem der Nordseebäderverband und die Nationalpark-Service gGmbH gemeinsam interessante neue Angebote für Besucherinnen und Besucher entwickeln.

Umweltminister von Boetticher: „Die Zusammenarbeit und die wechselseitige Gewinnsituation soll noch weiter verbessert werden. Urlauber und Einheimische, Mensch und Natur sollen von weiteren Kooperationen und gemeinsamen Projekten profitieren. Zusätzliche positive Impulse erwarte ich nicht zuletzt auch von der bevorstehenden Anmeldung des Wattenmeers als UNESCO-Weltnaturerbe.“

Herausgeber der Broschüre ist das Nationalparkamt Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer in 25832 Tönning, Telefon 04861 / 616-0 (www.wattenmeer-nationalpark.de). Die Broschüre ist auch beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume erhältlich unter broschuere@mlur.landsh.de und Telefon 0431 / 988 7146.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201, -7204 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mlur.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de

Erscheinungsdatum:

28.11.2007

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Generalplan Binnenhochwasserschutz für Schleswig- Holstein

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländlicher Räume hat diesen Plan erarbeiten lassen, der jetzt als Broschüre erhältlich ist. Auf 50 Seiten wird über bestehende Risiken und Strategien zur Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden informiert. Schwerpunkte einer Überschwemmungsgefahr im Binnenland stellen die Elbe im Bereich Lauenburg und die Einzugsgebiet der Elbezuflüsse an Stör, Krückau, Pinnau, Alster und Bille und die Eider, Treene, Trave und die Schwartau dar.

Den Generalplan Hochwasserschutz kann man beim Umweltministerium Schleswig-Holstein, Mercatorstrasse 3 in 24106 Kiel, per E-Mail unter broschuere@mlur.landsh.de oder telefonisch unter 0431 – 9887146 bestellen, oder als Download unter www.mlur.schleswig-holstein.de

Br 10-07

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Küchen und Speiseabfälle kommen in den Faulturm!

Seit November 2006 können in Schleswig-Holstein Küchen- und Speiseabfälle in kommunalen Kläranlagen zur Erzeugung von umweltschonender Bio-Energie verwendet werden. In der Vergangenheit wurden die Abfälle von Hotel- und Großküchen erhitzt und als Futtermittel in der Schweinemast eingesetzt. Auf Grund einer veränderten Rechtsbestimmung der EU ist das seit 31.10.06 nicht mehr zulässig. Eine geschätzte Menge von jährlich 15.000 t Speiseresten und anderen tierischen Abfällen wird zukünftig in den Faulturm der Kläranlage der Stadtwerke Schleswig eingespeist. Damit wird ein großer Teil der etwa 60.000 t Speisereste, die jährlich in Schleswig Holstein anfallen über diesen Weg entsorgt. Außerdem wird die Auslastung der Faultürme durch die gesteigerte Biogasausbeute optimiert.

Weitere Informationen unter http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de

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Schleswig Holstein ändert Landeswassergesetz

Ein Entwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften soll Zuständigkeiten neu regeln und überflüssige Vorschriften abbauen. Der Gesetzentwurf enthält vier Schwerpunkte
Umsetzung neuer bundesrechtlicher Vorgaben zum Hochwasserschutz
Überarbeitung der Küstenschutzregelungen
– Überarbeitung der Regelungen über die    Abwasserbeseitigung

Neuordnungen der wasserbehördlichen Zuständigkeiten an Gewässern erster Ordnung
dabei werden, nach Angaben des Umweltministeriums, ein wesentlicher Teil der Aufgaben von den staatlichen Umweltämtern auf die Kreis und kreisfreien Städte verlagert. Da dort schon wasserbehördliche Aufgaben angesiedelt sind, wird die Zusammenführung weitere Synergieeffekte mit sich bringen. Die neuen Regelungen werden derzeit mit den kommunalen Landesverbänden, den Kommunen und Verbänden erörtert. Im Rahmen der Neuordnung der Umweltverwaltung sollte die Unterhaltung von Gewässern erster Ordnung per Vertrag von den staatlichen Umweltämtern auf die Wasser- und Bodenverbände übertragen werden. Änderungen bei der Abwasserbeseitigung sollen unpraktikable Regelungen bei der Niederschlagswasserbeseitigung verbessern. Außerdem soll die Landesverordnung über die erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser aufgehoben werden. Eine Neuerung stellt die Veröffentlichung von Karten mit Darstellung der Gewässer dar, an denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstehen können. Sie dienen auch der Informationen und Warnungen der betroffenen Bevölkerung. Es ist geplant, dass das Gesetzespaket im Sommer dem Landtag zur Beratung vorgelegt wird.

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Chance vertan in Schleswig-Holstein?

Hat das Land Schleswig – Holstein seine Vorreiterrolle im Gewässerschutz zu Gunsten der Interessen der Landwirtschaft aufgegeben? Dies beklagen zumindest der Bund für Umwelt und Naturschutz, der Landesnaturschutzverband, der Naturschutzbund Deutschland und der Worldwide Fund for Nature. Sie sehen in der Konzentration auf wenige ausgewählte Vorranggewässer. dass die EU-Forderungen nach flächendeckender Gewässerverbesserung nicht umgesetzt werden. Damit könnte die historische Chance zur Wiederherstellung naturnaher, sauberer Gewässer vertan werden, kritisieren die Verbände.

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Urindünger jetzt auch für Tennisrasen

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Die Eawag und der Eawag-Spin-off Vuna haben die Düngerproduktion aus Urin mobil gemacht. Es wurde der Urin-Express in Biel an einem ganz speziellen Ort vorgestellt: Neben dem ersten öffentlichen Rasentennisplatz der Schweiz. Dieser soll künftig mit Urindünger gedüngt werden.

Kaum ein Ort ist besser geeignet, um einen Dünger zu testen, als ein Rasentennisplatz. Der perfekte Rasen, grasgrün, resistent und millimetergenau getrimmt, braucht die perfekte Nahrung. Bisher lieferte diese Nahrung Kunstdünger. Jetzt wollen das Wasserforschungsinstitut Eawag, der Spin-off Vuna und die Betreiber des ersten öffentlichen Rasentennisplatzes in der Schweiz zeigen, dass auch lokal produzierter Urindünger das schafft. Heute macht der Urin-Express Halt in Biel und das Verfahren wird vorgestellt. Denn Kunstdünger muss importiert werden. Herstellung und Transport verbrauchen viel Energie und zudem enthält er in der Regel neben den nützlichen auch schädliche Stoffe, wie die Schwermetalle Cadmium oder das radioaktive Uran. «Urin statt Uran», sagt daher Vuna Geschäftsführer Bastian Etter, der als Eawag-Forscher massgeblich an der Entwicklung und Zertifizierung des Urindüngers beteiligt war.
Wird bald auch der heilige Rasen in Wimbledon mit Dünger aus dem Pipi der Zuschauerinnen und Zuschauer in den Stadien gedüngt? «Wer weiss?» sagt Etter. Möglich ist vieles, denn nach drei Wochen Einsatz in Biel beim http://www.tennis-champagne.ch fährt der Urin-Express weiter zum nächsten Einsatzort und leistet seinen Beitrag für eine nachhaltige Düngung nicht nur von Rasen, sondern auch Gärten, Parks oder Gemüse.

Finanzierung / Kooperationen:
Der UrinExpress wird unterstützt von
• Bundesamt für Umwelt, Umwelttechnologieförderung
• Eawag, das Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs
• Agriswiss Agricultural and Trailers Solutions

https://www.eawag.ch/de/news-agenda/news-plattform/news/urinduenger-jetzt-auch-fuer-tennisrasen/

Meldungen der ÖWAV 2019

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Dezember 2019
8. Treffen der Jungen UmweltjuristInnen 
Seminar „Abwasserwirtschaft im ländlichen Raum“ in Wien 
Seminar „UVP-Recht in der Praxis“ 
Erfolgreiches Seminar „Fachkräfte für Neophytenmanagement“ in Graz 
Wir brauchen Platz für Utopien! 
3. Get together der Jungen Wasserwirtschaft im ÖWAV 
Seminar „Hydraulische Berechnung von Fließgewässern mit Vegetation“ 
Seminar „Hochwasserrückhaltebecken“ 
ERFA Abwasser in Salzburg
Oktober 2019
KAN-Sprechertagung 2019 
Juni 2019
Seminar „Versicherungen von Abwasserentsorgungsanlagen“ 
8. Get-Together der Jungen Abfallwirtschaft 
Aktuelle Kundmachungen 
Mai 2019
ÖWAV-Kanalmanagementseminar 2019 
ÖWAV-Jour fixe „Siedlungswasserwirtschaft in Europa“ 
April 2019
1. Workshop der Jungen Wasserwirtschaft im ÖWAV 
„Österreichischer Infrastrukturtag“ 

8. Treffen der Jungen UmweltjuristInnen

Am 4. Dezember 2019 war es wieder soweit und beinahe 50 junge und motivierte JuristInnen aber auch Nichtjuristinnen fanden den Weg zum ÖWAV, um am bereits 8. Treffen der Jungen UmweltjuristInnen teilzunehmen. Das Get-Together hatte diesmal die Abfallwirtschaft im 21. Jahrhundert zum Thema und wurde gemeinsam von Univ.-Ass. Mag. Miriam HOFER (Karl-Franzens-Universität Graz) und RA MMag. David SUCHANEK (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH) moderiert.

Zum Auftakt des vielseitigen Programms informierte Mag. Katharina DROCHTER (scheichl traudtner amann rechtsanwälte) über die rechtlichen Rahmenbedingungen der kommunalen Abfallwirtschaft. Darauf aufbauend präsentierte Dr. Martina ABLEIDINGER (MA 48 – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark) ausführlich das Wiener Abfallwirtschaftskonzept, welches sich aus dem Wiener Abfallwirtschaftsplan sowie dem Wiener Abfallvermeidungsprogramm zusammensetzt. Als dritter in der Reihe berichtete Ing. Gerd HETTLINGER (Reinhalteverband Grüne Tonne) von seinen praktischen Erfahrungen mit der kommunalen Abfallsammlung und dem 3-Tonnen-Sammelsystem in seiner Gemeinde. Mehr:

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=385468

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Seminar „Abwasserwirtschaft im ländlichen Raum“ in Wien

In Zusammenarbeit mit der BOKU Wien fand am Mittwoch, 20. November 2019, das ÖWAV-Seminar „Abwasserwirtschaft im ländlichen Raum 2019″ in Wien statt. Die knapp 80 TeilnehmerInnen wurden von ÖWAV-Präsident BR h.c. DI Roland Hohenauer sowie dem Leiter des Seminars, Priv.-Doz. DI Dr. Günter Langergraber, begrüßt.
Im Seminar wurden aktuelle Arbeiten zur Funktionsweisen von Kleinkläranlagen und bepflanzen Bodenfiltern, sowie spezielle Herausforderung für die Abwasserwirtschaft im ländlichen Raum präsentiert und diskutiert. Ein Schwerpunkt in diesem Jahr war außerdem die Diskussion um Kläranlagen als lokale Energiezellen im ländlichen Raum. Dazu wurde unter anderem das Interreg Projekt REEF 2W vorgestellt (http://www.interreg-central.eu/reef-2w). Mehr:

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=384630

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Seminar „UVP-Recht in der Praxis“

Am 21. November 2019 veranstaltete der ÖWAV in Kooperation mit Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH und Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH das alljährliche Seminar „UVP-Recht in der Praxis“ im Quartier Belvedere in Wien. Der Andrang war wie jedes Jahr enorm und so konnten Dr. Waltraud Petek, MBA (BMNT) und DI Manfred Assmann (ÖWAV) über 150 interessierte TeilnehmerInnen zur Veranstaltung begrüßen.

Das Seminar war wie gewohnt in drei Blöcke unterteilt, wobei im Block I neben einem Überblick über die Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Verwaltungsgerichtshofs auch ein Ausblick auf den UVP-rechtlichen Handlungsbedarf für die kommende Legislaturperiode seitens des BMNT gegeben wurde. Nach der Mittagspause folgten aufbauend auf die Judikatur, deren Auswirkungen auf UVP-Vorhaben. Vor allem die Parteienrechte, auch von übergangenen Parteien, standen diesbezüglich im Mittelpunkt. Zu Schluss folgte nach der Kaffeepause der praktische Block, welcher aus sehr anschaulichen und abwechslungsreichen Beiträgen zu aktuellen Praxisfragen bestand. Mehr:

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=384292

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Erfolgreiches Seminar „Fachkräfte für Neophytenmanagement“ in Graz

Der ÖWAV hat am 6. November 2019 unter der Leitung von Dr. Andrea Krapf und Dr. Gabriele Leitner im Steiermarkhof in Graz das Seminar „Fachkräfte für Neophytenmanagement“ vor sehr interessiertem Publikum abgehalten.

Begrüßt und eröffnet wurde die Veranstaltung von HR DI Rudolf Hornich, der als ehemaliger Leiter des ÖWAV-Arbeitsausschusses „Gewässerbetreuung“ einen Rückblick auf die vor mehr als 8 Jahren erfolgte Einsetzung des ÖWAV-Unterausschusses „Neophyten“ gab. Die erarbeiteten Ergebnisse wurden in mehreren Publikationen veröffentlicht, die alle auf der ÖWAV-Homepage zur Verfügung stehen.

Die sehr motivierten Vortragenden im Block 1 betrachteten die Ausgangssituation aus dem Blickwinkel der EU-Vorgaben sowie aus Sicht der Umsetzungsstrategien der Länder. Im 2. Block stellten mehrere Betreiber ihre Maßnahmen und Erfahrungen in der Bekämpfung invasiver Neophyten zur Diskussion. Auch neue Versuche auf universitärer als auch betrieblicher Ebene wurden präsentiert und den abfallrechtlichen Rahmenbedingungen gegenübergestellt. Für jene, die sich noch tiefer mit dieser allgegenwärtigen Problematik auseinandersetzen wollen, werden vom ÖWAV Ausbildungskurse zur „Fachkraft für Neophytenbekämpfung“ angeboten und laufend an aktuelle Forschungen und Entwicklungen angepasst. Mehr:

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=384107

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Wir brauchen Platz für Utopien!

Nach einer ausgiebigen Bearbeitung liegt nun das Ergebnis des 1. Workshops der Jungen Wasserwirtschaft im ÖWAV vor! In dem neuen Folder „Visionen der Jungen Wasserwirtschaft“ wird in mehreren Kapiteln die Vision der Zukunft der Wasserwirtschaft in Österreich beschrieben. Dabei ist der Text als Rückblick aus der Zukunft verfasst. In dieser Zukunft sind die gewünschten Entwicklungen bereits eingetreten und notwendige Maßnahmen umgesetzt worden.
Das Dokument soll als Arbeitsgrundlage für die Junge Wasserwirtschaft dienen und bei Bedarf auch weiter überarbeitet werden.
Der Folder liegt in der Geschäftsstelle des ÖWAV auf und ist auf der ÖWAV-Homepage als Gratisdownload (> Link) verfügbar!

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=385527

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3. Get together der Jungen Wasserwirtschaft im ÖWAV

Bereits zum 3. Mal fand das Treffen der Jungen Wasserwirtschaft im ÖWAV statt. Die wieder vollständig ausgebuchte Veranstaltung stand unter dem Motto „Die drei ??? der wasserwirtschaftlichen Planung“. Die Vortragenden DI Harald Huber (Amt der Oberösterreichischen Landesregierung), Ulrich Tschiesche MMSc (KPC) und Mag. Christoph Cudlik (Schönherr Rechtsanwälte GmbH) nahmen jeweils einen Aspekt der wasserwirtschaftlichen Planung genauer unter die Lupe. In der anschließenden Diskussion mit dem Publikum wurden weitere Fragen erörtert und darüber hinaus versucht Änderungsbedarf zu identifizieren. Moderiert wurde die Veranstaltung von DI Bernhard Schmalzer (BDL) und DI Christoph Leitner (UBA). Im Anschluss an die Veranstaltung gab es bei einem kleinen Umtrunk wieder die Möglichkeit zur Vernetzung und für weitere fachliche Gespräche.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=385502

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Seminar „Hydraulische Berechnung von Fließgewässern mit Vegetation“

Am Mittwoch, den 13. November 2019, diskutierten im Rahmen des ÖWAV-Seminares „Hydraulische Berechnung von Fließgewässern mit Vegetation“ WasserbauexpertInnen im Festsaal des Bundesamtsgebäudes in Wien unter der Leitung von Dr. Hans Peter Rauch, BOKU und Dr. Ursula Stephan, Bundesamt für Wasserwirtschaft, Wien, die hydrodynamische Berücksichtigung von Vegetation in und an Gewässern. Es wurden basierend auf einem in Kürze erscheinenden DWA-Merkblatt neue Berechnungsmethoden vorgestellt, wobei ein wesentlicher Fokus auch auf der Parametriesierung der Vegetation und den neuesten Methoden zur Erhebung von Vegetationsdaten im Mittelpunkt lag. Zusätzlich wurden Möglichkeiten gezeigt, wie man mittels ingenieurbiologischer Bauweisen einen Uferbewuchs initiiert. Aus der Praxis wurden Beispiele vorgestellt, wie zeitlich variierende Vegetation die hydrodynamische Modellierung eines Gewässerabschnitts beeinflusst und welche Herausforderungen sich daraus für das Gewässermanagement ergeben.
Nach einem sehr breiten Diskurs herrschte allgemein Übereinstimmung, dass die Vegetation ein sehr wichtiges Element unserer Gewässer ist, aber bei Fragen des Hochwasserschutzes und der Gewässerpflege eine große Herausforderung ist. Mehr:

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=384554

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Seminar „Hochwasserrückhaltebecken“

Am Mittwoch, den 15. Oktober 2019, fand unter der Leitung von OBR BM DI Dr. Christian Maier, Amt der Burgenländischen Landesregierung, das ÖWAV-Seminar „Hochwasserrückhaltebecken – Aktuelle Entwicklungen, Stand der Technik“ in den Räumlichkeiten der Wirtschaftskammer Salzburg statt.

Im Rahmen des Seminars wurden – unter reger Beteiligung der rd. 90 TeilnehmerInnen – neben Ergebnissen aus der Grundlagenforschung sowie Messtechnischen Entwicklungen im Block 1, auch Erfahrungen aus den Hochwasserschäden 2018 an der Gail und die Einsatzmöglichkeiten und Anwendungsgrenzen für hochauflösende Laserscans aus Drohnenbefliegungen für längerfristiges Monitoring im Block 2 diskutiert. Abschließend wurden in Block 3 die internationalen Aspekte aus Sicht der OECD sowie rechtliche Fragestellungen der Haftung bei Betrieb und Wartung von Rückhaltebecken als auch der Fördermöglichkeiten von Rückhaltemaßnahmen beleuchtet.Mehr:

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=382321

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ERFA Abwasser in Salzburg

Der Erfahrungsaustausch für Führungskräfte der kommunalen Abwasserwirtschaft fand am 29. und 30. Oktober in Salzburg statt. Die Veranstaltung wurde heuer mit der freundlichen Unterstützung des Reinhalteverbandes Großraum Salzburg durchgeführt.

Der Erfa Abwasser, der bereits zum 44. Mal abgehalten wurde, bot seinen TeilnehmerInnen dieses Jahr ein neues Konzept. So wurde am ersten Tag die Betriebskläranlage der AustroCel Hallein GmbH besichtigt und die TeilnehmerInnen auf Einladung des Reinhalteverbandes Großraum Salzburg zum Abendempfang geladen. Das fachliche Programm fand am zweiten Tag statt.
Die rund 70 TeilnehmerInnen wurden von ÖWAV-Geschäftsführer DI Manfred Assmann, sowie RHV-Geschäftsführer Mag. Josef Weilhartner und dem Vorsitzenden der ARGE Abwasser, BR h.c. DI Dr. Wolfgang Scherz, MBA (GF AWV Wr. Neustadt Süd) begrüßt. Fachlich wurde u.a. Neues aus der VRV berichtet, die Herausforderungen der Siedlungswasserwirtschaft im Hinblick auf die Förderung diskutiert sowie die Strategie des BMNT im Hinblick auf neue Schadstoffe präsentiert. Gegen Ende der Veranstaltung gab es wie jedes Jahr die Möglichkeit offene Fragen zu behandeln und aktuelle Themen unter den TeilnehmerInnen zu diskutieren.

Der ÖWAV möchte sich beim Reinhalteverband Großraum Salzburg für die Unterstützung sowie bei allen TeilnehmerInnen sehr herzlich für den gelungenen Erfahrungsaustausch bedanken.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=382559

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KAN-Sprechertagung 2019

Die 28. Sprechertagung der ÖWAV-Kläranlagen-Nachbarschaften, zugleich 18. Sprechertagung der ÖWAV-Kanal-Nachbarschaften, wurde am 11. und 12. September 2019 unter der Leitung von Dr. Stefan Wildt vom Amt der Tiroler Landesregierung abgehalten.

Begrüßt wurden die TeilnehmerInnen durch Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger (OÖ), ÖWAV-Präsidenten Baurat h.c. DI Roland Hohenauer und Tagungsleiter Dr. Stefan Wildt.
Dr. Wildt hob bei seiner Begrüßung das außerordentliche Engagement der Sprecher und Betreuer über das ganze Jahr hervor und bedankte sich hierfür. Der Dank richtete sich auch an das ÖWAV-Kernteam, das mit den Agenden der KAN betraut ist, sowie an die Betreuer der Groß-KAN, Univ.-Prof. DI Dr. Thomas Ertl (Kanal) und Univ.-Prof. Dr.-Ing. Jörg Krampe (Kläranlagen). Weiters sprach Dr. Wildt die neu gestaltete KAN-Broschüre an, die ab diesem Jahr in einem anderen Format (A4) und in Farbe gedruckt wurde, wodurch auch mehr Fachbeiträge für die Broschüre eingereicht wurden. Im Anschluss gratulierte ÖWAV-Präsident Baurat h.c. DI Roland Hohenauer Stefan Wildt zu 25 Jahren KAN und davon 5 Jahre KAN-Leitung.

Der ÖWAV-Präsident betonte in seiner Ansprache die Wichtigkeit einer guten Ausbildung der Klärwärter, da diese die mit großem Aufwand finanzierte Infrastruktur instand halten. Dafür sprach er der Branche auch seinen Dank aus. Weiters berichtete er kurz über Neuerungen im ÖWAV, die anstehenden Veröffentlichungen und über die vergangene ÖWAV-Vollversammlung, im Zuge derer Hohenauer für eine weitere Periode bis 2023 gewählt wurde.
Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger berichtete im Anschluss an Hohenauer, dass er bereits als Bürgermeister mit der Thematik der Abwasserreinigung betraut war, sein Interesse bestehe auch aufgrund seiner Ausbildung in der Fachrichtung Tiefbau. Er sei überzeugt, dass die Weitergabe des eigenen Wissens in der Nachbarschaft wichtig ist, um alle Klärwärter auf dem Stand der Technik zu halten und damit die Qualität der Branche zu sichern. Die Einrichtung der Kanal- und Kläranlagen-Nachbarschaften ist dadurch sehr wichtig, die Bereitschaft zur Weiterbildung ist maßgeblich für den Gewässerschutz. Er dankte allen Beteiligten für das Engagement.
HR DI Gerhard Fenzl, Leiter der Fachgruppe „Abwassertechnik und Gewässerschutz“ im ÖWAV, der den ersten Block der Veranstaltung moderierte, blickte auf sein Engagement in den letzten 28 Jahren zurück und berichtete über Neues aus der Fachgruppe Abwassertechnik und Gewässerschutz.

Stefan Wildt begann seinen ersten Vortrag über den Tätigkeitsbericht des Arbeitsjahres mit den vergangenen, wie auch den aktuellen Herausforderungen. Dabei blieb die Knappheit der Ressourcen (finanziell aber auch personell) ein Thema, aber auch der sich abzeichnende Generationenwechsel und die Gespräche über die Finanzierung in der Siedlungswasserwirtschaft. Er führte weiter aus, dass derzeit 977 Kläranlagen und 349 Kanalbetriebe an der KAN teilnehmen. Diese sind in 55 Kläranlagen- und 18 Kanal-Nachbarschaften organisiert. Zudem sprach er die entscheidenden Neuerungen in diesem Jahr an, unter anderem die Einführung des Kläranlagenportals auch für die Kanal-Nachbarschaften und die Neugestaltung der KAN-Broschüre. Wildt sieht diese als neue „Visitenkarte“, mit der es auch gelungen ist, eine Vielzahl an Fachbeiträgen aus dem Programm der Sprechertagung zu veröffentlichen.
Der Leistungsnachweis, der von Dr. Stefan Lindtner präsentiert wurde, eröffnete wie schon letztes Jahr den fachlichen Teil der Veranstaltung. Dieses Jahr haben 822 kommunale Abwasserreinigungsanlagen mit 22,3 Mio. EW und 18 gewerbliche oder industrielle Anlagen mit 3,0 EW am Leistungsvergleich teilgenommen. Davon befinden sich 29 Anlagen bzw. 2,0 Mio. EW in Südtirol. 99 % der Daten wurden bereits über das Kläranlagenportal geliefert, was wieder eine Steigerung zum letzten Jahr bedeute. Mit dem Leistungsnachweis 2018 wurde das Hauptaugenmerk auf die Stickstoffentfernung gelegt. Fragen, die im Anschluss an den Vortrag diskutiert wurden, waren der Einfluss der Kanalsysteme auf die Stickstoffentfernung (Stichwort Fremdwasser), sowie auch der Einfluss der Witterungsverhältnisse (trockene Perioden und Jahre, viele Regentage etc.).

Die Vorträge des ersten Tages waren wie üblich für das Programm der Kläranlagen-Nachbarschaften vorgesehen. Im ersten Block waren diese noch sehr abwechslungsreich gestaltet, der zweite Block setzte sich dann speziell mit der Eigenüberwachung, sowie der Plausibilität der erhobenen Daten auseinander. Dabei wurde auch das im ÖWAV-Arbeitsausschuss erarbeitete Merkblatt „Arbeitsanleitung zu Durchführung von Abwasseranalysen auf kommunalen Kläranlagen im Rahmen der Eigenüberwachung“ vorgestellt. Auch der Nachmittag des ersten Tages wurde sehr praxisnah mit der Präsentation des ÖWAV-KAN-Forschungsprojekts „Mikrosieb als Verfahrenstechnik für die energetische Nutzung des Abwassers“ durch DI Lydia Jahn (TU Wien), aber auch Vorträgen über Fettabscheider fortgeführt. Etwas theoretischer waren die Ausführungen von der Leiterin des Kompetenzzentrums Spurenstoffe Baden-Württemberg, Dr.-Ing. Marie Launay beim Vergleich von Emissionen organischer Spurenstoffe aus kommunalen Kläranlagen und Mischwasserentlastungen.

Wie jedes Jahr wurde der erste Tag mit Ehrungen und Verabschiedungen verdienter MitarbeiterInnen der Nachbarschaften und der Vorstellung der neuen Betreuer und Sprecher beendet. Der ÖWAV bedankt sich auch an diese Stelle ganz herzlich für das große Engagement!
Den zweiten Tag der Veranstaltung eröffnete wieder Dr. Stefan Wildt mit dem Arbeitsprogramm für das kommende Jahr. Weiters wurden Neuerungen aus der Nachbarschaftsarbeit vorgestellt, dabei standen die digitale Broschüre, sowie die neuen Funktionen im Kläranlagenportal im Vordergrund.
Die weiteren Vorträge am zweiten Tag der Veranstaltung waren speziell für die Kanal-Nachbarschaften vorgesehen. Es wurde unter anderem über die Möglichkeit von Messungen in Mischwassersystemen diskutiert, den Betrieb schwer zugänglicher Kanäle im ländlichen Bereich aber auch über alternative und naturnahe Möglichkeiten zur Regenwasserbehandlung gesprochen.

Wildt dankte in seinen Schlussworten allen Vortragenden, den Moderatoren und den interessierten TeilnehmerInnen für die Diskussionsbeiträge. Er plädierte abschließend an alle TeilnehmerInnen sich Gedanken darüber zu machen, was für die Nachbarschaftsarbeit von Interesse sein könnte.
Die Präsentationen werden wie üblich den Betreuern und Sprechern der KAN zur Verfügung gestellt – diese Jahr erstmals über das Kläranlagenportal. Alle anderen KAN-Mitglieder können auf demselben Weg die Vorträge als pdf-File beziehen.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=378862

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Seminar „Versicherungen von Abwasserentsorgungsanlagen“

Am 1. Mai 2019 wurde der neue ÖWAV-Arbeitsbehelf 7 „Grundsätze für die Versicherungen von Abwasserentsorgungsanlagen“ auf www.oewav.at veröffentlicht, welcher unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner im Rahmen des ÖWAV-Arbeitsausschusses „Versicherung von Abwasserentsorgungsanlagen“ neugestaltet wurde. Dieser Arbeitsbehelf wurde am 27. Mai 2019 in Kooperation mit der Wirtschaftsuniversität Wien im Zuge eines Seminars am WU Campus der Fachwelt vorgestellt.
Die Präsentation des Arbeitsbehelfs war jedoch nur einer von vielen spannenden Inhalten dieses Seminars. Nach der Begrüßung durch ÖWAV-GF DI Manfred Assmann und GF BR h.c. DI Dr. Wolfgang Scherz (Abwasserverband Wiener Neustadt-Süd) stellten die Vortragenden die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Abwasserentsorgung dar. Sowohl allgemeine Haftungsfragen, als auch Anforderungen an die Haftpflichtversicherung und ein integriertes gesamtheitliches Versicherungskonzept wurden näher beleuchtet.
Im zweiten Block widmeten sich die Vortragenden der Darstellung bestimmter Versicherungssparten, wie der Sachversicherung und der technischen Versicherung. Abgerundet wurde das Seminar im dritten Block durch eine öffentlich- und vergaberechtliche Einordnung von Versicherungen. Auch für Diskussionen und Fragen an die ExpertInnen wurde dem Auditorium ausreichend Gelegenheit geboten.
Den ÖWAV-Arbeitsbehelf 7 „Grundsätze für die Versicherungen von Abwasserentsorgungsanlagen“ finden Sie zum Download bzw. zur Bestellung unter folgendem Link.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=372209

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8. Get-Together der Jungen Abfallwirtschaft

Am 14. Mai 2019 traf sich die Junge Abfallwirtschaft des ÖWAV im Hotel Burgenland in Eisenstadt, um über das Thema die „Zukunft der Abfallsammlung“ zu informieren und zu diskutieren.
Diesmal wurde von Herrn DI Dr. Andreas OPELT (Saubermacher Dienstleistungs AG) zum Thema „Smarte Zukunftsvisionen für die Abfallwirtschaft“ und von und Frau DI Lisa Höflechner (TOMRA Sorting GmbH) über das Thema „Rohstoff statt Brennstoff – Circular Economy am Beispiel der Kunststoffe“ referiert. Der Schwerpunkt wurde dabei auf die neuesten Technologien der Abfallsortierung und Abfallerkennung gerichtet.
Im Anschluss an die Veranstaltung konnten die TeilnehmerInnen in Form eines geselligen Ausklangs weiter diskutieren und KollegInnen aus der Branche kennenlernen.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=372420

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Aktuelle Kundmachungen

Am 28. Mai 2019 wurden im Rechtsinformationssystem RIS unter anderem folgende Bundesgesetzblätter kundgemacht, über deren Entwicklung, Hintergründe bzw. Stellungnahmeverfahren der ÖWAV bereits in der Vergangenheit über seine News-Site und den ÖWAV-Newsletter (Ausgaben 10/2018 und 02/2019) berichtet hatte:

• Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird, abrufbar unter BGBl. Nr. 42/2019: Die Änderungen des ÖSG 2012 sollen die vollständige Kostenbefreiung einkommensschwacher Haushalte bewirken.

• Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse (Biomasseförderung-Grundsatzgesetz), abrufbar unter BGBl. Nr. 43/2019: Hierdurch werden Ausführungsgesetzgeber nun in Form eines Grundsatzgesetzes dazu verpflichtet, Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und auf Basis von Abfällen mit hohem biogenen Anteil zu fördern. Hierfür wird seitens des Grundsatzgesetzgebers skizziert, wie die Landesgesetzgeber die betroffenen Anlagen zu fördern haben.

• Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch […] und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden (Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019), abrufbar unter BGBl. I Nr. 46/2019: Die Änderungen des § 2 Abs 6 Z 6 AWG 2002 haben zum Zweck, das die Probenahmen von Abfällen und die Bewertung von Untersuchungen nun unabhängig vom Betrieb eines eigenen Labors vorgenommen werden können.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=372324

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ÖWAV-Kanalmanagementseminar 2019

Am 25. April 2019 fand, ausnahmsweise in den Räumlichkeiten des Bundesamtsgebäudes, das diesjährige Kanalmanagementseminar statt. Das Seminar hat wie jedes Jahr einen fixen Platz im Veranstaltungskalender des ÖWAV und dient mit knapp 200 Teilnehmern neben der Vortragsreihe auch als Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch innerhalb der Branche.

Begrüßt wurden die Teilnehmer durch den Geschäftsführer des ÖWAV, DI Manfred Assmann, sowie den Präsidenten, Br. H.c. DI Roland Hohenauer und den Leiter der Veranstaltung Univ.-Prof. Dr. Thomas Ertl.
In den 4 Blöcken des Seminars „Inspektion“, „Sanierungsplanung“, „Hydraulik“ und „Regenwassermanagement“, die natürlich auch die fachlichen Schwerpunkte des heurigen Seminars darstellten, wurden den TeilnehmerInnen Neuerungen vorgestellt sowie die Möglichkeit gegeben diese zu hinterfragen und zu diskutieren.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=369242

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ÖWAV-Jour fixe „Siedlungswasserwirtschaft in Europa“

Passend zu den herannahenden Europawahlen und zur Debatte rund um den „Brexit“ veranstaltete der ÖWAV am 11. April 2019 einen Jour-fixe zum Thema „Siedlungswasserwirtschaft in Europa“ mit Fokus auf die Abwasserwirtschaft. Anlass dazu war die Einladung des Geschäftsführers des europäischen Betreiberverbandes „EurEau“, Oliver Loebel, nach Wien.

Nach einer kurzen Begrüßung durch ÖWAV-Geschäftsführer DI Manfred Assmann und der Vorstellung der ARGE Abwasser durch deren Leiter GF BR h.c. DI Dr. Wolfgang Scherz startete die Vortragsreihe. Neben einer Kurzvorstellung der Organisation präsentierte Oliver Loebel aktuelle Themen wie Evaluierung der EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser, Arzneimittel in der Umwelt oder die Single Use Plastic Directive in Bezug auf Feuchttücher. Mit dem zweiten Vortragenden an dem Tag, DI Ernst Überreiter, wurden die Positionen des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus präsentiert. Dabei ging es auch um die Schwerpunktsetzung der österreichischen Regierung und die österreichische Beteiligung an Fachgremien in der europäischen Kommission.

Nach den Vorträgen blieb noch genug Zeit die Positionen und Meinungen im Podium weiter zu diskutieren und sich anschließend bei einem kleinen Buffet auch der Diskussion in kleineren Gruppen zu widmen.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=369253

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1. Workshop der Jungen Wasserwirtschaft im ÖWAV

Am 27. März 2019 fand der 1. Workshop der Jungen Wasserwirtschaft im ÖWAV statt. In Erweiterung zu den bereits abgehaltenen „Get-Togethers“ waren die TeilnehmerInnen diesmal aufgefordert selbst mitzuwirken und sich einzubringen. Ziel war es, eine Vision einer nachhaltigen Wasserwirtschaft zu entwickeln. Der Workshop wurde in zwei Runden durchgeführt. In der ersten Diskussionsrunde definierten die TeilnehmerInnen den Status quo der heutigen Wasserwirtschaft und hinterfragten, warum gewisse Abläufe aus Sicht der Jungen Wasserwirtschaft funktionieren bzw. nicht funktionieren. In der zweiten Runde wurde dann anhand dieser Ergebnisse ein Wunschbild gezeichnet und der Weg dorthin skizziert. Das Kernteam wird sich nun in weiterer Folge mit der Bearbeitung der Ergebnisse befassen. Die entstandenen Ideen und Strategien sollen nach Möglichkeit in einer der nächsten Veranstaltungen der Jungen Wasserwirtschaft präsentiert werden.

Am Ende des Workshops wurde den TeilnehmerInnen wie immer die Möglichkeit gegeben, sich bei einem kleinen Umtrunk fachlich auszutauschen. Der ÖWAV möchte sich auch auf diesem Wege bei allen Mitwirkenden des Kernteams für die sehr erfolgreiche Abwicklung der Veranstaltung bedanken.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=367132

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„Österreichischer Infrastrukturtag“

Aufgrund des großen Erfolgs des Seminars „Straße, Schiene, Strom“ im Jahr 2018, veranstaltete der ÖWAV dieses Jahr am 27.03.2019 erstmals den Österreichischen Infrastrukturtag in Kooperation mit dem BMVIT, der Universität Wien, der Industriellenvereinigung, der ASFINAG, der ÖBB und der Austrian Power Grid. Mit finanzieller Unterstützung durch die APG bot der ÖWAV den rund 120 TeilnehmerInnen einen gelungenen Seminartag mit einem abwechslungsreichen Programm.

Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. (Universität Wien) begann die Veranstaltung mit drei spannenden Impulsstatements zu den aktuellen Herausforderungen der Infrastruktur, gefolgt von Keynotes zu den zukünftigen Entwicklungen und Trends sowie der Bedeutung der Industrie für die Volkswirtschaft.

Nach einer Mittagspause widmeten sich die Vortragenden dem Thema der Prüftiefe und dem Flächenverbrauch. Bei der Frage des Prüfumfangs stand vor allem die Abgrenzung der prioritären von den nicht-prioritären Wirkungen im Fokus. Im Themenblock Wirtschaftsflächen vs. Ausgleichsflächen präsentierten die Vortragenden unterschiedliche Lösungsansätze und lieferten damit eine Grundlage für ausgiebige Diskussionen.

Im dritten Block setzten sich namhafte ExpertInnen in Form einer Podiumsdiskussion mit den Eckpunkten eines modernen Verfahrensrechts auseinander, wodurch das Auditorium in den Genuss einer lebhaften Debatte rund um Verfahrensgliederung und Transparenz kam.

Der Veranstaltungstag endete beim geselligen Ausklang, welcher nicht nur eine kulinarische Verpflegung für alle TeilnehmerInnen, sondern auch viele Möglichkeiten zum Netzwerken und Austauschen bot.

https://www.oewav.at/Page.aspx?target=366792

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Regenrückhaltebecken bringen Artenvielfalt in den besiedelten Raum

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Doktorarbeit einer DBU-Stipendiatin zeigt: Management kann naturnahe Strukturen fördern
Osnabrück/Münster. Die weltweite Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche stellt eine der größten Herausforderungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt dar. Allein in Deutschland hat sie sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts von 1992 bis 2018 von rund 40.000 auf fast 50.000 Quadratkilometer ausgedehnt. Der enorme Flächenverbrauch führt dabei häufig zu einer Zerstörung naturnaher Lebensräume. Die Ergebnisse einer aktuellen Untersuchung belegen nun, dass städtische Regenrückhaltebecken bei naturnaher Gestaltung zum Erhalt der Biodiversität beitragen können. „Heutzutage gehört der Schutz der Artenvielfalt neben dem Klimaschutz zu den größten Herausforderungen. Auf kommunaler Ebene bieten sich gute Chancen beim Management von Regenrückhaltebecken“, sagt Dr. Volker Wachendörfer, Fachreferent Naturschutz bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Im Zuge eines Stipendiums bei der DBU hatte Dr. Lisa Holtmann an der Universität Osnabrück über die Zusammenhänge promoviert.

An Regenrückhaltebecken mehr Pflanzenarten als an Kontrollgewässern
„Da städtische Gewässer aus Gründen des Hochwasserschutzes oder infolge industrieller Nutzung stark verändert wurden, sind auch ihre Ökosysteme in Mitleidenschaft gezogen worden. Mit dem Begradigen, Eindämmen und Betonieren der Bäche, Flüsse und Stillgewässer sowie der zunehmenden Flächenversiegelung steigt zudem die Hochwassergefahr in Siedlungsgebieten an“, so Holtmann. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurden in Mitteleuropa in den letzten Jahrzehnten verstärkt Regenrückhaltebecken angelegt. Im Rahmen der Doktorarbeit wurde die Vielfalt der Pflanzenarten an 35 Regenrückhaltebecken und 35 Kontrollgewässern in und um Münster (Westfalen) vergleichend analysiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchung belegen, dass im Wasser lebende, salztolerante und gefährdete Pflanzen an den Regenrückhaltebecken in höheren Artenzahlen vorkamen als an den Kontrollteichen, die teilweise sogar extra zu Artenschutzzwecken angelegt worden waren.

Bei Anlage und Pflege der Becken Biodiversitätsschutz berücksichtigen
Entscheidend für eine höhere Pflanzenvielfalt sind nach Ansicht der Forscher vor allem kommunale Pflegemaßnahmen. „Wir gehen davon aus, dass das regelmäßige Management der Becken gute Bedingungen für gefährdete Pflanzenarten fördert“, erläutert Prof. Dr. Thomas Fartmann, Leiter der Abteilung für Biodiversität und Landschaftsökologie an der Universität Osnabrück. Um optimalen Hochwasserschutz zu erreichen, werden alle paar Jahre die Sträucher und Bäume am Ufer beschnitten und die Teiche entschlammt. Die niedrige Krautschicht wird in der Regel jedes Jahr im Winter geschnitten. Dieses Eingreifen schaffe offenen Boden und lasse Licht an die dort vorhandenen Samen, die dann auskeimen und wachsen können. Bei der Anlage und Pflege von Regenrückhaltebecken sollten Belange des Biodiversitätsschutzes zukünftig verstärkt berücksichtigt werden.

Weitere Informationen:
https://www.dbu.de/123artikel38567_2442.html
Jessica Bode Pressestelle
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Mit Wertstoffrecycling die Klimabilanz von Klärwerken verbessern!

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Die Europäische Kommission will das Prinzip der „Kreislaufwirtschaft“ auf möglichst viele Wirtschaftsbereiche übertragen. Damit soll der Ressourcenverbrauch und die Nutzung endlicher Rohstoffe minimiert und so der Umwelt- und Klimafußabdruck in Europa verringert werden.

Häusliches und industrielles Abwasser enthält viele Wertstoffe, die bisher nicht genutzt werden und für ein Recycling in Frage kommen. Organische Substanz kann zu Biogas umgewandelt und zur Energiegewinnung genutzt werden, oder sie liefert eine Kohlenstoffquelle für die Produktion von Bioplastik durch spezialisierte Bakterien. Pflanzennährstoffe wie Stickstoff und Phosphor können zurückgewonnen werden, um den Bedarf an Mineraldüngern in der Landwirtschaft zu verringern. Cellulosefasern aus Toilettenpapier können Strukturmaterial in Bio-Kompostmaterial oder Baustoffen ersetzen, oder sie dienen als Bio-Brennstoff.

Die technische Machbarkeit solche Ansätze untersucht und bewertet seit drei Jahren das europäische Projektkonsortium „SMART-Plant“. Beteiligt sind hier 25 Projektpartner aus Europa und Israel.

Der vom Kompetenzzentrum Wasser Berlin in Zusammenarbeit mit dem Projektkoordinator von der Universität Ancona und weiteren Projektpartnern organisierte Workshop soll der Fachöffentlichkeit zeigen, was bisher erreicht wurde. Neben Ergebnissen aus SMART-PLANT werden weitere EU-Vorhaben auf diesem Gebiet in Kurzvorträgen vorgestellt.

Ein Fokus der Veranstaltung liegt auch auf der Frage, wie die Ergebnisse und innovativen Verfahren besser in die Praxis gebracht werden können. Dazu wird am Beispiel der Phosphorrückgewinnung, die zukünftig in Deutschland für viele Kläranlagen verpflichtend vorgeschrieben ist, die praktische Umsetzung des Prinzips der Kreislaufwirtschaft aus verschiedenen Perspektiven (Forschung, Technologieanbieter, Betreiber) präsentiert. Auf der abschließenden Podiumsdiskussion soll diskutiert werden, wie noch bestehende Hemmnisse bei der Umsetzung von Kreislaufkonzepten im Abwassersektor zukünftig abgebaut werden können. Zur Vertiefung des Themas wird eine Besichtigung der Phosphorrückgewinnungsanlage im Klärwerk Waßmannsdorf der Berliner Wasserbetriebe angeboten.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Christian Remy
christian.remy@kompetenz-wasser.de
Dr.-Ing. Bodo Weigert Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
KompetenzZentrum Wasser Berlin gGmbH (KWB)

Weitere Informationen:
http://smart-plant.eu/

Wie lang Coronaviren auf Flächen überleben und wie man sie inaktiviert

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Wie lange leben Coronaviren auf Oberflächen wie Türklinken oder Krankenhausnachttischen? Mit welchen Mitteln lassen sie sich wirksam abtöten? Alle Antworten, die die Forschung zu solchen Fragen derzeit kennt, hat ein Forschungsteam aus Greifswald und Bochum zusammengestellt und am 6. Februar 2020 im Journal of Hospital Infection veröffentlicht.

Verbreitung über Tröpfchen, Hände und Oberflächen
Das neuartige Coronavirus 2019-nCoV macht weltweit Schlagzeilen. Da es keine spezifische Therapie dagegen gibt, ist besonders die Vorbeugung gegen Ansteckungen bedeutend, um die Krankheitswelle einzudämmen. Wie alle Tröpfcheninfektionen verbreitet sich das Virus auch über Hände und Oberflächen, die häufig angefasst werden. „Im Krankenhaus können das zum Beispiel Türklinken sein, aber auch Klingeln, Nachttische, Bettgestelle und andere Gegenstände im direkten Umfeld von Patienten, die oft aus Metall oder Kunststoff sind“, erklärt Prof. Dr. Günter Kampf vom Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Greifswald.

Gemeinsam mit Prof. Dr. Eike Steinmann, Inhaber des Lehrstuhls für Molekulare und Medizinische Virologie der Ruhr-Universität Bochum (RUB), hatte er für ein geplantes Fachbuch bereits umfassende Erkenntnisse aus 22 Studien über Coronaviren und deren Inaktivierung zusammengestellt. „In der aktuellen Situation schien es uns das Beste, diese gesicherten wissenschaftlichen Fakten vorab zu veröffentlichen, um alle Informationen auf einen Blick zur Verfügung zu stellen“, so Eike Steinmann.

Auf Oberflächen bis zu neun Tage lang infektiös
Die ausgewerteten Arbeiten, die sich unter anderem mit den Erregern Sars-Coronavirus und Mers-Coronavirus befassen, ergaben zum Beispiel, dass sich die Viren bei Raumtemperatur bis zu neun Tage lang auf Oberflächen halten und infektiös bleiben können. Im Schnitt überleben sie zwischen vier und fünf Tagen. „Kälte und hohe Luftfeuchtigkeit steigern ihre Lebensdauer noch“, so Kampf.

Tests mit verschiedensten Desinfektionslösungen zeigten, dass Mittel auf der Basis von Ethanol, Wasserstoffperoxid oder Natriumhypochlorit gegen die Coronaviren gut wirksam sind. Wendet man diese Wirkstoffe in entsprechender Konzentration an, so reduzieren sie die Zahl der infektiösen Coronaviren binnen einer Minute um vier sogenannte log-Stufen, was zum Beispiel bedeutet von einer Million auf nur noch 100 krankmachende Partikel. Wenn Präparate auf anderer Wirkstoffbasis verwendet werden, sollte für das Produkt mindestens eine Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren nachgewiesen sein („begrenzt viruzid“). „In der Regel genügt das, um die Gefahr einer Ansteckung deutlich zu reduzieren“, meint Günter Kampf.

Erkenntnisse sollten auf 2019-CoV übertragbar sein
Die Experten nehmen an, dass die Ergebnisse aus den Untersuchungen über andere Coronaviren auf das neuartige Virus übertragbar sind. „Es wurden unterschiedliche Coronaviren untersucht, und die Ergebnisse waren alle ähnlich“, sagt Eike Steinmann.

Originalveröffentlichung
Günter Kampf, Daniel Todt, Stephanie Pfaender, Eike Steinmann: Persistence of coronaviruses on inanimate surfaces and its inactivation with biocidal agents, in: Journal of Hospital infection 2020, DOI: 10.1016/j.jhin.2020.01.022

Pressekontakt
Prof. Dr. Eike Steinmann
Abteilung für Molekulare und Medizinische Virologie
Medizinische Fakultät
Ruhr-Universität Bochum
Tel.: +49 234 32 28189
E-Mail: eike.steinmann@rub.de

Prof. Dr. Günter Kampf
Institut für Hygiene und Umweltmedizin
Universitätsmedizin Greifswald
E-Mail: guenter.kampf@uni-greifswald.de
Meike Drießen Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

Auswertung des Förderschwerpunktes „Energieeffiziente Abwasseranlagen“ im Umweltinnovationsprogramm

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Ziel des Sachverständigengutachtens war, den Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“ des Umweltinnovationsprogramms (UIP ) auszuwerten und zusammenfassend abschließend zu bewerten. Dabei waren die Förderkriterien auch aus heutiger Sicht zu prüfen und Empfehlungen für künftige Förderungen zu entwickeln. Es konnte gezeigt werden, dass in Abwasseranlagen bei gleichbleibender Reinigungsleistung Stromeinsparungen von 10 bis 20 Prozent möglich sind, vor allem in den Bereichen Maschinentechnik, Prozesssteuerung und in der biologischen Reinigungsstufe. Bei der Auswertung wurde deutlich, dass zukünftig anlagenbezogene Idealwerte zugunsten fixer Zielwerte als Kriterium herangezogen werden und Energieanalysen vor und nach der Maßnahme durchgeführt werden sollten.

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/auswertung-uip-foerderschwerpunkt-abwasseranlagen