Zu den Gesetzen und Verordnungen zum Thema Abwasser für Schleswig-Holstein gehts hier:
www.klaerwerk.info/Nuetzliche-Links/Gesetze#schleswig
Helmholtz-Zentrum Hereon eröffnet neue Forschungsplattform in Geesthacht
Neben dem Anleger in Tesperhude schwimmt jetzt ein Container. Errichtet hat ihn das Helmholtz-Zentrum Hereon, um das Elbewasser zu untersuchen. Zur Eröffnung kam auch Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen und Bürgermeister Olaf Schulze.
Geesthacht-Tesperhude. Das Geesthachter Helmholtz-Zentrum Hereon hat eine neue Forschungsplattform an der Elbe eingerichtet – genauer gesagt auf der Elbe. Denn der Container mit all seinen Messgeräten schwimmt auf dem Wasser. Natürlich nicht frei umher, denn er ist am Anleger Tesperhude befestigt. Im Inneren wird das Elbewasser auf viele Eigenschaften untersucht, zum Beispiel auf seinen Salzgehalt oder seine Sauerstoffsättigung. Mehr:
Schleswig-Holstein: Forscher der TH Lübeck untersuchen Arzneistoffe im Abwasser
Bestimmte Stoffe können Kläranlagen bisher nicht aus dem Abwasser rausfiltern. 750.000 Euro stellt das Land an Fördermitteln…mehr:
Fortschreibung des Generalplans „Abwasser und Gewässerschutz“ mit einer Förderrichtlinie für Maßnahmen zur Abwasserbehandlung veröffentlicht
Vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wurde der Generalplan „Abwasser und Gewässerschutz“ fortgeschrieben und veröffentlicht.In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls eine Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Abwasserbehandlung veröffentlicht.
Im Generalplan werden – aufbauend auf einer Auswertung des derzeitigen Standes und der Qualität der Abwasserbehandlung – die zukünftigen Arbeitsfelder vor dem Hintergrund der Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie dargestellt und der künftige Handlungsrahmen für die Sicherstellung und Optimierung der Abwasserentsorgung festgelegt.
Ein wichtiges Zukunftsthema ist das Umsteuern von derzeit vorrangig angewandten anlagenbezogenen Betrachtungen (Emissionsprinzip) hin zu einer gewässerbezogenen Betrachtung (Immissionsprinzip), um die Eigenschaften des Gewässers zu berücksichtigen und die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.Zudem soll der Umgang mit Niederschlagswasser aus bebauten Gebieten stärker in den Fokus genommen werden.Dabei ist es das Ziel, das Regenwasser am Ort der Entstehung zurückzuhalten und die hydraulische Gewässerbelastung sowie die stofflichen Einträge in die Gewässer zu verringern.
Download des Generalplans Abwasser und Gewässerschutz:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/abwasser/abwasserbehandlungSH.html
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie:
http://www.schleswig-holstein.de/abwasser
Auf Spurensuche im Abwasser: Mikroplastik, Schwermetalle, Arzneimittel
Land Schleswig-Holstein unterstützt Ausbau der Versuchs- und Ausbildungskläranlage der TH Lübeck in Reinfeld mit 700.000 Euro. Geplante Investition in Erweiterung der Anlage zukunftsweisend für die Abwasserbehandlung in SH
Die TH Lübeck, Labor für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik, betreibt seit 2005 auf dem Gelände der kommunalen Kläranlage der Stadt Reinfeld eine Versuchs- und Ausbildungskläranlage (VAK). Ziel der Anlage ist u.a. die Erprobung neuartiger Technologien, die eine verbesserte und effizientere Reinigung von (kommunalem) Abwasser ermöglicht. Die VAK dient überdies im Rahmen von Praktika, Bachelor-/Masterarbeiten und F&E-Projekten der Ausbildung des akademischen Nachwuchses im Bereich des technischen Gewässerschutzes.
Spurenstoffe, Mikroplastik, multiresistente Keime
Die derzeit auf der VAK vorhandene Anlagentechnik (Belebtschlammverfahren) entspricht dem Stand der Technik der 1990er Jahre. Sie erlaubt vorrangig die Minimierung des Nährstoffgehaltes zum Schutz der Gewässer gegenüber einer Eutrophierung oder einem akuten Sauerstoffdefizit. In den vergangenen Jahren wurden in der Fachwelt allerdings zunehmend weitergehende Probleme hinsichtlich des Umgangs mit Abwasser und der notwendigen Reinigungsleistung identifiziert. Hierzu zählen insbesondere folgende Themenfelder:
Der Rückhalt von Spurenstoffen, die bisher nicht vollständig in der kommunalen Abwasserreinigung zurückgehalten werden und die nachweislich zu einer negativen Beeinflussung der Ökosysteme in den Gewässern führen können. Zu den Spurenstoffen gehören bspw. Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle, Arzneimittel oder Putzmittel.
Der Rückhalt von Mikroplastik, das als Quelle von Weichmachern (Phtalate etc.) oder als Träger weiterer Spurenstoffe, die sich an die Oberfläche der Partikel anlagern, problematisch für die aquatische Umwelt sein können.
Der Rückhalt von (multiresistenten) Keimen, für die keine oder nur noch wenige Antibiotika zur Verfügung stehen und die aktuell zu gewissen Anteilen durch Kläranlagen in die Gewässer eingetragen werden.
„Es ist enorm wichtig, dass wir diese Stoffe zurückhalten, weil unser Abwassersystem ansonsten ein offenes System wäre. Das heißt: alle Stoffe, die aus der Stadt entwässert werden, können dann potenziell in die Gewässer gelangen“, sagt Prof. Matthias Grottker, Leiter des Labors für Siedlungswasserwirtschaft der TH Lübeck.
Zum gezielten Rückhalt von Spurenstoffen wurden bereits bspw. in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen kommunale Kläranlagen mit Verfahren der sog. 4. Reinigungsstufe erweitert, die notwendig sind, um Spurenstoffe gezielt aus dem Abwasser zu entfernen. Hierzu zählen die Aktivkohle-Behandlung und die Ozonung. Lösungsansätze wie Membranverfahren oder Verfahrenskombinationen der zuvor genannten Verfahrenstechniken wurden bislang nicht auf kommunalen Kläranlagen implementiert. Je nach gewähltem Verfahren werden ebenfalls Mikroplastik-Partikel und/oder (multiresistente) Keime aus dem Abwasser entfernt.
Neue Technik für eine zukunftsweisende Abwasserbehandlung
Das Land Schleswig-Holstein hat vor diesem Hintergrund einen Förderbescheid an die TH Lübeck übergeben, um die bestehende VAK um verschiedene Module der 4. Reinigungsstufe zu erweitern. Die geplante Investition ermöglicht eine zeitgemäße Bearbeitung abwassertechnischer Fragestellungen und ist somit zukunftsweisend für die Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein in den kommenden Jahrzehnten. Die VAK versteht sich dabei als zentrale Anlaufstelle für Fragestellungen bezüglich der 4. Reinigungsstufe auf kommunalen Kläranlagen im Land Schleswig-Holstein. Des Weiteren können die Kläranlagenbetreiber in Schleswig-Holstein die neuen innovativen Verfahren bzw. Verfahrenskombinationen kennenlernen und den Umgang mit der Technik erlernen. Zudem kann die mobile Lösung auf der VAK dazu genutzt werden, die einzelnen Verfahren oder auch Verfahrenskombinationen testweise auf kommunalen Kläranlagen in Schleswig-Holstein einzusetzen und mit deren spezifischen Abwasserzusammensetzung zu erproben. Dies betrifft vor allem Kläranlagen, die die Absicht haben, ihre Kläranlage mit einer 4. Reinigungsstufe nachzurüsten. Die Kläranlagenbetreiber können durch die VAK soweit unterstützt werden, dass eine möglichst effektive und wirtschaftliche Verfahrenslösung gefunden wird.
Die Bewilligung der Fördermittel i.H.v. 700.000 Euro für die Erweiterung der VAK erfolgt aus EU-Mitteln des Wiederaufbaufonds (EURI), die über das Landesprogramm für die Entwicklung des ländlichen Raums Schleswig-Holstein (LPLR) zur Verfügung gestellt wurden. Die Bewilligung erfolgt gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein“ vom 24. Oktober 2021.
Erweiterung der VAK in Reinfeld um vierte Reinigungsstufe
Die Versuchs- und Ausbildungskläranlage (VAK) der TH Lübeck in Reinfeld soll um verschiedene Module der vierten Reinigungsstufe erweitert werden. Die VAK versteht sich als zentrale Anlaufstelle für Fragestellungen bezüglich der vierten Reinigungsstufe auf kommunalen Kläranlagen im Land Schleswig-Holstein. Des Weiteren können die Kläranlagenbetreiber in Schleswig-Holstein die neuen innovativen Verfahren bzw. Verfahrenskombinationen kennenlernen und den Umgang mit der Technik erlernen. Zudem kann die mobile Lösung auf der VAK dazu genutzt werden, die einzelnen Verfahren oder auch Verfahrenskombinationen testweise auf kommunalen Kläranlagen in Schleswig-Holstein einzusetzen und mit deren spezifischen Abwasserzusammensetzung zu erproben. Dies betrifft vor allem Kläranlagen, die die Absicht haben, ihre Kläranlage mit einer vierten Reinigungsstufe nachzurüsten. Die Kläranlagenbetreiber können durch die VAK soweit unterstützt werden, dass eine möglichst effektive und wirtschaftliche Verfahrenslösung gefunden wird. Das Vorhaben wird vom Land Schleswig-Holstein mit 700 000 Euro aus EU-Mitteln des Wiederaufbaufonds (EURI) gefördert. Die TH Lübeck, Labor für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik, betreibt seit 2005 die VAK auf dem Gelände der kommunalen Kläranlage der Stadt Reinfeld. Die derzeit auf der VAK vorhandene Anlagentechnik (Belebungsverfahren) entspricht dem Stand der Technik der 1990er-Jahre.
Klärschlamm soll nicht mehr auf den Acker: Was das Land stattdessen vorsieht
Viele Bauern in Schleswig-Holstein können ihre Äcker künftig nicht mehr – wie seit Jahrhunderten – mit Resten menschlicher Exkremente düngen. Was die Regierung stattdessen vorsieht.Mehr:
Bagger stürzt in Klärschlammbecken
Bei Reinigungsarbeiten an einem Klärschlammbecken in Bredstedt (Landkreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein) stürzte am 15.Februar 2021 ein Baggerfahrer mit seinem Bagger seitlich in das mindestens 1,50 m tiefe Becken und versank zum Teil in diesem. Die Kabinentür befand sich in Richtung Beckengrund, sodass der Baggerfahrer die Kabine nicht verlassen konnte. Die Kabine füllte sich rasch mit Klärschlamm, und nur dem aufmerksamen und beherzten Handeln zweier Mitarbeiter, die auf dem Gelände des Klärwerks arbeiteten, war es zu verdanken, dass der Baggerfahrer gerettet wurde: Als der Bagger plötzlich aus dem Blickfeld der Männer verschwunden war, liefen die beiden zu dem Klärschlammbecken, setzten einen Notruf ab, holten eine Leiter, die sie über den Schlamm in Richtung Fahrerkabine legten, überquerten diese, schlugen eine Seitenscheibe ein und befreiten den bereits bis zur Hüfte im Schlamm steckenden Fahrer. Nur kurze Zeit später wäre eine Rettung vermutlich nicht mehr möglich gewesen. Als die Rettungskräfte und die Polizei am Einsatzort eintrafen, war die Fahrerkabine bereits vollständig mit Schlamm gefüllt. Der Baggerfahrer erlitt leichte Verletzungen und einen Schock.
Anhörung zum Abfallwirtschaftsplan für Klärschlamm gestartet
Die Klärschlammentsorgung in Schleswig-Holstein soll neu geordnet werden. Das Kabinett hat dazu am 1. September 2020 den Entwurf eines neuen Abfallwirtschaftsplans für Klärschlamm verabschiedet, der vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung erarbeitet worden ist. Der Planentwurf geht nun in die öffentliche Anhörung. Bis zum 20. Oktober 2020 haben die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins Gelegenheit zur Stellungnahme. Parallel werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Abfallwirtschaftsgesellschaften, Abwasserverbände, die Kommunalen Landesverbände sowie die einschlägigen Wirtschafts- und Umweltverbände zum Abfallwirtschaftsplan angehört.
„Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan wollen wir die Klärschlammentsorgung im Land neu aufstellen und den aktuellen Anforderungen anpassen. Zentrale Aufgabe ist es, im Entsorgungsprozess den wertvollen Rohstoff Phosphor zurückzugewinnen und dabei so umweltfreundlich wie möglich vorzugehen“, sagte Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt. Für 2023/2024 würden bereits Monoverbrennungsanlagen in Kiel und Stapelfeld geplant, die rechnerisch den gesamten Klärschlamm im Land aufnehmen könnten. Da noch nicht feststehe, wann diese den Betrieb tatsächlich aufnehmen, könnte die Mitverbrennung in anderen dafür geeigneten Anlagen übergangsweise eine Option darstellen.
„Insbesondere für die Vielzahl der kleinen Kläranlagen bietet es sich an, Kooperationen mit größeren Anlagen einzugehen, damit die Behandlung und Entsorgung des Klärschlamms stärker zentralisiert und damit effizienter wird. Die zentralen Entsorgungsoptionen sind dabei die beiden geplanten Monoverbrennungsanlagen, für die bereits Genehmigungsanträge gestellt wurden. Diese könnten durch Klärschlammerzeuger in Anspruch genommen werden, sofern keine regionalen Verwertungskonzepte vorhanden sind. Die letzte Entscheidung über die Form der Entsorgung obliegt den Klärschlammerzeugern selbst“, sagte Goldschmidt.
Der vorgelegte Abfallwirtschaftsplan Klärschlamm wurde unter Berücksichtigung der Arbeitsergebnisse des Klärschlammbeirats Schleswig-Holstein aufgestellt und mit diesem vorabgestimmt. Im Beirat ist unter anderem der DWA-Landesverband Nord vertreten.
Kieler Landtag beschließt neues Landeswassergesetz für Schleswig-Holstein
Der Kieler Landtag hat das neue Landeswassergesetz für Schleswig-Holstein in zweiter Lesung beschlossen. Das gab das Landesumweltministerium am Mittwoch bekannt. Das Gesetz wird zum 1.1.2020 in Kraft treten und alle Fragen zum Umgang mit Wasser – vom Grundwasserschutz über den Küstenschutz bis hin zum Abwassermanagement …
Den vollständigen Artikel lesen Sie in einer der kommenden Ausgaben von EUWID Wasser und Abwasser, die in der Regel dienstags als E-Paper und Printmedium erscheinen.
Klärschlammbeirat stellt Zwischenbericht vor
Der aktuelle Stand zur Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung in Schleswig-Holstein war Thema der dritten Sitzung des Klärschlammbeirats des Landes. Ein Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) soll Fragen zum Umgang mit Klärschlamm bezüglich der Entwässerung, Trocknung und Lagerung klären. „Die Klärschlammentsorgung im Land muss neu ausgerichtet werden. Das Gutachten soll erläutern, auf welche Weise Klärschlamm dezentral durch Entwässerung und Trocknung vorbehandelt werden kann. Außerdem sollen für die Betreiber von kleinen Kläranlagen Handlungsempfehlungen bei akuten Entsorgungsengpässen entwickelt werden“, sagte Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt. Im Spätsommer sollen hierzu Ergebnisse vorliegen, die dann im Klärschlammbeirat erörtert und bei der Aufstellung des „Abfallwirtschaftsplans Klärschlamm“ entsprechend berücksichtigt werden sollen. Die nächste Beiratssitzung ist für Dezember 2019 angekündigt. Der Beirat hat im Jahr 2018 die Zwischenlager- und Verbrennungskapazitäten für Klärschlamm recherchiert und im Hinblick auf die langfristige Entsorgungssicherheit bewertet. Nun steht die Übergangszeit bis zur geplanten Inbetriebnahme von weiteren thermischen Behandlungskapazitäten im Fokus. In der Übergangszeit bis zur Fertigstellung der Monoverbrennungsanlagen könnte es bedingt durch die Neuregelungen im Düngerecht zu Entsorgungsengpässen kommen. Die alternativen dezentralen Entsorgungskonzepte sollen dieser Entwicklung entgegenwirken. Der Klärschlammbeirat wurde am 9. März 2018 gegründet. Vertreten sind neben dem MELUND die DWA, der Bauernverband, der Landkreistag, der Gemeindetag, der Städtetag, die Landwirtschaftskammer, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Klärschlämme aus dem Süden Schleswig-Holsteins gehen künftig nach Hamburg
Die Klärschlämme aus Lübeck, dem Kreis Pinneberg sowie aus Teilen der Kreise Steinburg und Segeberg (alle in Schleswig-Holstein) gehen ab 2027 zur Weiterverwertung nach Hamburg. Darauf haben sich die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL), der AZV Südholstein und Hamburg Wasser am 1. März 2019 geeinigt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag, der die kommunale Kooperation regelt, hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Hamburg Wasser verpflichtet sich damit, den Partnern aus Schleswig-Holstein ausreichend Kapazität in einer dann gemeinsam genutzten Verwertungsanlage für Rückstände aus der Abwasserbehandlung zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug kann Hamburg Wasser mit garantierten Klärschlammlieferungen aus der Metropolregion rechnen. Durch die kommunale Kooperation stellen die Entsorgungsbetriebe Lübeck und der AZV Südholstein außerdem frühzeitig sicher, künftig schärfere gesetzliche Regeln für den Umgang mit Klärschlamm zu erfüllen.
Bei der Abwasserbeseitigung in den Anlagen des AZV Südholstein sowie der Entsorgungsbetriebe Lübeck fallen jährlich rund 17 000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm an. Der Lübecker Klärschlamm wird zurzeit überwiegend landwirtschaftlich verwertet. Die Kapazitäten in den Schlammverbrennungsanlagen sind deutschlandweit erschöpft, und vor allem in Norddeutschland müssen große Schlammlagerplätze geschaffen werden, um die Kläranlagen zu entlasten. Die Klärschlammverwertungsanlage VERA auf dem Gelände des Klärwerks Köhlbrandhöft von Hamburg Wasser verbrennt in drei Kesseln teilgetrockneten Klärschlamm aus der Abwasserbehandlung. Die Abgase werden in einer Rauchgasreinigung gefiltert, die gefilterten Rückstände werden zu Gips verarbeitet. Der in der Verbrennung entstehende Dampf treibt einen Stromgenerator an, um die Elektrizität zur Eigennutzung der Verwertungsanlage und des Klärwerkes zu schaffen. Ab 2020 wird Hamburg Wasser gemeinsam mit der Firma Remondis Aqua Industrie in einer modernen Phosphorrückgewinnungsanlage hochreine Phosphorsäure aus der kontinuierlich anfallenden Asche recyceln.
Mehr Kapazitäten zur Zwischenlagerung und Verbrennung von Klärschlamm
Schleswig-Holstein entwickelt neue Wege bei der Entsorgung von Klärschlamm: Der im März 2018 ins Leben gerufene Klärschlammbeirat unter Leitung von Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt stellte am 19. Dezember 2018 erste Ergebnisse vor.
Um sich einen besseren Überblick über die aktuelle Situation in Schleswig- Holstein zu verschaffen, haben die beteiligten Akteure des Klärschlammbeirats in den vergangenen Monaten die Möglichkeiten zur Zwischenlagerung von Klärschlamm und die thermische Klärschlammbehandlung im Hinblick auf die schleswig-holsteinischen Rahmenbedingungen geprüft und bewertet. Insgesamt wurden 81 Zwischenlager erfasst, die eine Gesamtlagerungskapazität von rund 45 000 Tonnen Klärschlamm (Trockensubstanz) aufweisen. „Damit könnte rechnerisch gut die Hälfte des in Schleswig-Holstein jährlich anfallenden Klärschlamms zwischengelagert werden“, so Goldschmidt. Zur Vermeidung von Entsorgungsengpässen wie sie im Winter 2017 aufgrund der nassen Witterungsverhältnisse auftraten, gibt es weitere Planungen zum Bau von Zwischenlagern, die 2019 realisiert werden sollen.
Bei den Verbrennungskapazitäten würden mit Inbetriebnahme der geplanten Monoverbrennung an den Standorten in Kiel und Stapelfeld in 2022 beziehungsweise 2023 insgesamt 64 500 Tonnen Klärschlamm (Trockensubstanz) thermisch behandelt werden können. „Unter Berücksichtigung der geplanten Inanspruchnahme von Verbrennungskapazitäten in Hamburg durch schleswig-holsteinische Klärschlämme könnte damit theoretisch langfristig die Entsorgungssicherheit gewährleistet werden“, sagte Goldschmidt.
Im nächsten Jahr wird sich der Klärschlammbeirat mit Fragen der Klärschlammbehandlung im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung und Vorbehandlung vor der Verbrennung sowie der Phosphorrückgewinnung befassen. Damit sollen sukzessive die Planungsgrundlagen für die Aufstellung des Abfallwirtschaftsplanes Klärschlamm vervollständigt werden.
Neben der DWA, dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sind auch der schleswig-holsteinische Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, der Landkreistag, der Städtetag und der Gemeindetag im Klärschlammbeirat vertreten.
Kläranlagen Betreiber müssen Verzeichnis über Einleitungen führen
Schleswig-Holstein bekommt ein neues Wassergesetz. Das Kabinett hat gestern den entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Das teilte das Landesumweltministerium mit. „Der Schutz unseres Grundwassers und unserer Gewässer ist eine zentrale Aufgabe. Hierfür brauchen wir ein modernes Landeswassergesetz. Mit dem vorliegenden Entwurf …mehr:
Landesregierung regelt die Überwachung von Kläranlagen neu
Das Kieler Umweltministerium hat den Runderlass zur Überwachung von Kläranlagen überarbeitet und an die Wasserbehörden übersandt.Unter anderem werden Kläranlagenbetreiber dazu verpflichtet, den Einsatz von Stoffen, die nicht der Abwasserreinigung dienen, der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Kläranlagen haben die Aufgabe, ausschließlich Abwasser zu reinigen.Werden Stoffe, die nicht der Abwasserreinigung dienen, in die Kläranlage eingebracht, so können sie den Betrieb der Kläranlage und die Abwasserreinigung wesentlich stören.Die Mitbehandlung von Bioabfällen in Faulbehältern, aber auch die Zugabe von Stoffen in die Kläranlage bedürfen daher einer gesonderten Regelung.Faulbehälter bzw.Faultürme auf Kläranlagen sind Bestandteile der Abwasserbehandlung und unterliegen den Vorgaben des Wasserrechts, so das Ministerium.Dies gilt auch für die Zuga be von Bioabfällen (organische, vergärbare Stoffe) in diese Faulbehälter.Die Zugabe von Bioabfällen in den Faulturm ist nur noch zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass diese frei von jeglichen Fremdstoffen sind.
Anlass für die Überarbeitung des Runderlasses war, dass in der Schlei Kunststoffpartikel gefunden wurden, die in Gärsubstrat (Lebensmittelreste) enthalten waren, die ein Speiseresteentsorger auf eine Kläranlage geliefert hat.
Ministerium verschärft Auflagen für Kläranlagen
Die Betreiber von Kläranlagen in Schleswig-Holstein müssen der unteren Wasserbehörde künftig mitteilen, wenn sie Stoffe einsetzen, die nicht der Abwasserreinigung dienen. Das geht aus einem überarbeiteten Runderlass des Umweltministeriums hervor, wie das Ressort am Mittwoch berichtete. «Wir haben den Vorfall an der Schlei zum Anlass genommen, die Vorgaben für die Kontrollen von Kläranlagen im Land zu vereinheitlichen…mehr:
Phosphorrückgewinnung: Schleswig-Holstein sucht innovative Verfahren
„Wir brauchen innovative Verfahren bei der Phosphorrückgewinnung“, erklärte Staatssekretär Tobias Goldschmidt im Rahmen des ersten Phosphordialogs in Schleswig-Holstein gestern in Neumünster. Anlass für die Informationsveranstaltung waren die Änderungen des Bundesrechts mit der Novelle der Klärschlammverordnung, teilte das Landesumweltministerium mit.
Das Ministerium will eigenen Angaben zufolge neue Wege bei der Phosphorrückgewinnung aufzeigen. „Klärschlamm enthält den wertvollen Rohstoff Phosphor, der essentiell für das Pflanzenwachstum ist. Weltweit gehen aber die Reserven zurück….mehr:
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der kommenden Ausgabe 14.2018 von EUWID Wasser und Abwasser, die am 4. April 2018 als E-Paper und Printmedium erscheint. Die Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.
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Umweltministerium Schleswig-Holstein gründet Klärschlammbeirat
Das Umweltministerium Schleswig-Holstein hat einen Klärschlammbeirat gegründet. Unter Leitung von Staatssekretär Tobias Goldschmidt wollen Land und Kommunen sowie die Landwirtschaft und die Verbände der Entsorgungswirtschaft gemeinsame Strategien zur Neuausrichtung entwickeln, teilte das Ministerium mit. Diese sollen in den Abfallwirtschaftsplan Klärschlamm einfließen. Mehr:
Kampagne zur Risikovorsorge gegen Elementargefahren gestartet
Damit Hauseigentümer künftig besser vor den Folgen von Extremwettern geschützt sind, haben der Umweltminister Robert Habeck und Verbraucherschutzmi¬nisterin Sabine Sütterlin-Waack aus Schleswig Anfang November 2017 die Initiative „Naturgefahren – Der echte Norden sorgt vor!“ gestartet.Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Schleswig- Holstein, den Industrie- und Handelskammern (IHK) Flensburg und Kiel, dem Bauernverband Schleswig-Holstein, Haus und Grund Schleswig-Holstein sowie dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wollen die Ministerien für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen dieser Kampagne die Schleswig-Holsteiner über die Risiken für Hauseigentümer, Wohnungsbesitzer und Unternehmen durch Naturgefahren aufklären und zur Vorsorge raten.
Video zur Elementarschadenkampag¬ne von Schleswig-Holstein:
https://youtu.be/uBvHtG_j_8w
Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm jetzt auch in Schleswig-Holstein!
In Schleswig-Holstein werden derzeit ca. 65 % der anfallenden Klärschlämme landwirtschaftlich verwertet. Mit Inkraftreten der neuen Klärschlammverordnung (derzeit noch als Entwurf vorliegend), die je nach Anlagengröße ab 2030 ein Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung vorsieht, wird dieser Anteil deutlich zurückgehen. Bereits jetzt ist die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung in vielen Regionen in Norddeutschland erschwert. Kurzfristig wird dieser Entsorgungsweg, bedingt durch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Konkurrenz durch andere Stoffströme, weiter abnehmen. Viele Betreiber von Kläranlagen stehen daher schon heute unter einem hohen Handlungsdruck, zukunftsfähige Lösungen für die sichere Klärschlammentsorgung zu finden. Neue Klärschlammentsorgungskonzepte, die langfristig belastbar sind, müssen erstellt und notwendige Investitionen angeschoben werden. Kooperationen von Anlagenbetreibern wird dabei eine zentrale Rolle zukommen. Fragestellungen, die im Rahmen des Norddeutschen Netzwerkes Klärschlamm behandelt werden:
●● Wie werden sich in den einzelnen Regionen Schleswig-Holsteins die zu erwartenden Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf die Klärschlammentsorgung auswirken?
●● Welche Entsorgungswege wird es – abhängig von der regionalen Struktur und der Größe der Kläranlagen – in Zukunft für Klärschlamm geben?
●● Welche geeigneten technischen Verfahren stehen zur Verfügung?
●● Welche Kapazitäten werden die unterschiedlichen Entsorgungswege haben?
●● Welche Änderungen sind dadurch bei der Vorbehandlung von Klärschlamm erforderlich?
●● Was ändert sich bezüglich erforderlicher Lagerkapazitäten? Wie werden sich die zukünftigen Rahmenbedingungen auf die Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Entsorgungskonzepte auswirken?
●● Wie können durch Nutzung regional vorhandener Infrastrukturen Behandlungs-, Lagerungs- und Transportaufwand minimiert werden?
●● Welche Kooperationsmöglichkeiten von Kläranlagenbetreibern bestehen bzw. können aufgebaut werden?
Informationsveranstaltung „Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm“ für Betreiber von Abwasseranlagen
Am 28. Juni 2017 findet in Rendsburg eine Informationsveranstaltung „Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm“ für Betreiber von Abwasseranlagen statt. In dieser Veranstaltung wird über die Organisation und Durchführung des Netzwerkes in Schleswig-Holstein sowie von den Erfahrungen aus dem Bundesland Niedersachsen berichtet. Schwerpunkt ist die Zielsetzung und Themenfindung für das Netzwerk Klärschlamm in Schleswig-Holstein durch die Teilnehmer. Informationen DWA-Landesverband Nord Am Flugplatz 16, 31137 Hildesheim Tel. 0 51 21/50 98 05 E-Mail: vonderheide@dwa-nord.de
Umweltministerium startet Informationskampagne zur Entsorgung von Arzneimitteln
Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) hat gemeinsam mit der Ärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer eine Informationskampagne zur richtigen Entsorgung von Arzneimitteln gestartet. „Medikamente gehören nicht in die Toilette und nicht in die Spüle, sondern in den Abfall. Sonst landen die Stoffe über das Abwasser in den Gewässern und schaden Tieren und Pflanzen“, sagte Habeck am 15. Februar 2017 in Kiel, wo er gemeinsam mit den Kammern einen Informationsflyer sowie Poster vorstellte. Nicht mehr benötigte Medika mente sollten in den Flaschen oder Blistern bleiben und dann über den im Flyer angegebenen Weg entsorgt werden. Die rund 110 000 Flyer und rund 4400 Poster sollen in den kommenden Wochen bei Ärzten, Tierärzten und in Apotheken aufgehängt und ausgelegt werden. Zudem wird das Land exemplarisch Kläranlagen untersuchen, um zu prüfen wie die Reinigungsleistung der Kläranlagen in Schleswig Holstein ist und welche Arzneistoffe in welchem Umfang bereits aus dem Wasser entfernt werden können. Basierend auf den Untersuchungen soll eine Strategie entwickelt werden, ob und wie Kläranlagen optimiert werden können.
Neues Landeswassergesetz beschlossen
Der Landtag von Schleswig-Holstein hat Änderungen des Landeswassergesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz wird ein abgestuftes System etabliert, das das Interesse am Küsten- und Hochwasserschutz mit den Interessen baulicher Nutzung und touristischer Entwicklung in Ausgleich bringt. Im Bereich drohender Flusshochwasser soll bei Bauvorhaben künftig die Beteiligung der Wasserbehörde derart erfolgen, dass sie förmlich ihr Einvernehmen erteilt. Im Bereich drohender Küstenhochwasser, denen ja ein höheres Gefahrenpotenzial innewohnt, werden zunächst Bauverbote innerhalb eines Abstands von 150 Metern zu Steilufern, Dünen oder Strandwällen geregelt. Hier wird es umfangreiche Ausnahmen geben. Im Bereich von Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich gilt grundsätzlich Bestandschutz. Auch können neue Bebauungspläne aufgestellt werden; sie müssen allerdings dem Hochwasserschutz Rechnung tragen und mit dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz abgestimmt werden.
Nährstoffbericht für Schleswig-Holstein vorgestellt: zu hohe Belastungen
Die Nährstoffüberschüsse in Schleswig- Holstein sind höher als bislang bekannt und belasten Grundwasser und Oberflächengewässer. Besonders betroffen sind Gebiete mit intensiver Tierhaltung und einer großen Anzahl an Biogasanlagen. Das geht aus dem ersten Nährstoffbericht des Landes hervor, der am 25. Janu ar 2016 in Kiel vorgestellt wurde. Nach der geltenden Düngeverordnung darf der Stickstoffsaldo auf den Flächen 60 kg N pro Hektar und Jahr (berechnet im dreijährigen Mittel) nicht übersteigen. Dem Nährstoffbericht zufolge liegt der Durchschnitt aber bei 80 kg N/ha pro Jahr, rechnet man noch die Ammoniakemissionen hinzu, die die Umwelt ebenfalls belasten, liegt der Durchschnitt bei 118 kg N/ha pro Jahr. Allein der zusätzliche Nährstoffanfall aus Gärresten pflanzlicher Herkunft (Mais) der Biogasanlagen wird auf 22 kg N/ha geschätzt.
Regierungsbericht über Pestizidrückstände
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat einen Bericht über Pestizidrückstände in Gewässern vorgelegt (Drucksache 18/3319). Das 28 Seiten umfassende Dokument gibt eine Übersicht über Pflanzenschutzmittel und ihre Metabolite im Grundwasser und in Oberflächengewässern und enthält auch Tabellen mit Überschreitungen von Umweltqualitätsnormen („Grenzwerte“). Schleswig-Holstein vermutet laut dem Bericht „eine erhebliche ökotoxikologische Beeinträchtigung der Gewässerbiologie durch Pflanzenschutzmittel“ und sieht dadurch die Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie in Gefahr.
Lagebericht bescheinigt hohen Stand der kommunalen Abwasserbehandlung
Die kommunale Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein weist nach wie vor ein hohes Niveau auf. Die Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie werden von Schleswig-Holstein erfüllt. Dies geht aus dem Ende Juni vom Umweltministerium des Landes veröffentlichten Lagebericht 2014 „Beseitigung von kommunalen Abwässern in Schleswig-Holstein“ hervor. Die Gesamtbelastung aus allen kommunalen Kläranlagen konnte danach für die Parameter Phosphor um derzeit rund 94 Prozent und für Stickstoff um derzeit über 88 Prozent gesenkt werden, so dass die Gewässer jährlich um rund 13 000 Tonnen Stickstoff und rund 2300 Tonnen Phosphor entlastet werden.
Der Lagebericht 2014 „Beseitigung von kommunalen Abwässern in Schleswig-Holstein“ kann im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/abwasser/lagebericht2014.html eingesehen oder per E-Mail unter broschuere@melur.landsh.de kostenlos als Druckexemplar angefordert werden.
Elektronische Meldepflicht für Wirtschaftsdünger bei überbetrieblicher Abgabe und Verwertung
Mit einer Meldepflicht für Wirtschaftsdünger will das Landwirtschafts- und Umweltministerium von Schleswig-Holstein mehr Transparenz in die Nährstoffströme bringen. So soll bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eine Datenbank eingerichtet werden, in die alle landwirtschaftlichen Betriebe, die jährlich mehr als 200 Tonnen Frischmasse an Wirtschaftsdünger auf andere Betriebe verbringen, eine entsprechende Meldung abzugeben haben. Die Verordnung ist am 29. Mai 2015 mit Veröffentlichung im Gesetz und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Nr. 6 vom 28. Mai 2015) in Kraft getreten.
Bundesweit trat eine Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) im Jahr 2010 in Kraft. Die Landesregierungen können durch eigene Rechtsverordnung weitergehende Aufzeichnungs-, Melde, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen treffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, soweit dies zur Überwachung der Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften erforderlich ist. Von dieser Ermächtigung haben bislang die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erfolgreich Gebrauch gemacht.
Download der Verordnung: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20150603_002
Schleswig-Holstein: Allianz für Gewässerschutz will Nährstoffeinträge reduzieren
Mit einem breit ausgreifenden Maßnahmenpaket wollen das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium und der Bauernverband Schleswig-Holstein die Gewässer des Landes besser vor Nährstoffeinträgen schützen. Auf die Maßnahmen verständigten sie sich im Rahmen ihrer gemeinsamen Allianz für Gewässerschutz. Zu den gemeinsam vereinbarten Maßnahmen gehören Empfehlungen für eine nährstoffarme Fütterung der Tiere, die Einrichtung einer Nährstoffbörse, Beratung bei gewässerschonenden Ausbringungstechniken, Verbesserungen bei der Lagerung von Silage und Festmist und die freiwillige Einrichtung von breiten Gewässerrandstreifen. Die anstehende Novellierung der Düngeverordnung sollte nach Überzeugung von Landesumweltminister Robert Habeck (Grüne) und Bauernverbandspräsident Werner Schwarz genutzt werden, um zu verbesserten Regelungen für einen effizienteren Nährstoffeinsatz zu kommen. Mit der freiwilligen Einrichtung von breiten Gewässerrandstreifen verzichtet Schleswig- Holstein vorerst auf die Einführung verpflichtender breiterer Randstreifen. Mit dem Dauergrünlanderhaltungsgesetz wurde bereits ein verpflichtender Gewässerrandstreifen von einem Meter eingeführt, um die Gewässer besser zu schützen. Zusätzlich wurde eine Verordnungsermächtigung ins Gesetz aufgenommen, auf deren Basis breitere Randstreifen durchgesetzt werden könnten. Davon wird vorerst kein Gebrauch gemacht. Im Gegenzug sollen im Rahmen der Allianz für Gewässerschutz bis 2017 an mindestens 600 der 1200 Kilometer Vorranggewässer Gewässerrandstreifen auf freiwilliger Basis entstehen, unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Gewässerrandstreifen. Auf diesen Gewässerrandstreifen sind Grünlandumbruch, Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatz verboten.
Schleswig-Holstein plant einheitliches Wasserabgabengesetz
Schleswig-Holstein fasst die bisherigen Regelungen des Grundwasserabgabengesetzes und des Oberflächenwasserabgabengesetzes in einem einheitlichen Wasserabgabengesetz zusammen. Das Kabinett in Kiel hat Anfang November 2013 ein entsprechendes Wasserabgabengesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf war zuvor in der Anhörung und wird nun weitestgehend unverändert in den Landtag eingebracht. Mit dem neuen Gesetz sollen auch die Abgabentatbestände sowie die Bagatellgrenzen an das geltende Bundesrecht (Wasserhaushaltsgesetz) und ans Europarecht angepasst werden. Zudem werden die Abgabensätze erhöht. Das Land erwartet eine Erhöhung der Einnahmen von heute 36,7 Millionen Euro um 8,3 Millionen Euro auf 45 Millionen Euro.
www.gfa-news.de/gfa/ webcode/20131107_002
Kiel plant einheitliches Wasserabgabengesetz
Mit einem einheitlichen Wasserabgabengesetz will Schleswig-Holstein die bisheischen rigen Regelungen des Grundwasserabgabengesetzes und des Oberflächenwasserabgabegesetzes ablösen. Die Abgabentatbestände und Bagatellgrenzen sollen dabei an das Wasserhaushaltsgesetz und das Europarecht angepasst werden. Zudem ist bei der Höhe der Abgabensätze eine Inflationsangleichung vorgesehen. Dem Entwurf zufolge soll sich die Abgabe für die öffentliche Wasserversorgung bei der Entnahme von Grundwasser von elf auf zwölf Cent/m³ erhöhen. Aus der Abgabe erwartet die Landesregierung jährliche Einnahmen von rund acht Millionen Euro. 70 Prozent dieser Gelder sind zweckgebunden für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung vorgesehen. Der Entwurf geht zunächst in die Anhörung, nach Auswertung der Stellungnahmen wird er erneut beraten werden, bevor er dann in den Kieler Landtag eingebracht werden wird.
www.gfa-news.de/gfa/webcode/20130821_001
Positionspapier der DWA zur Sonder-Umweltministerkonferenz
Bund, Länder und Kommunen stehen vor der Aufgabe, Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe in Deutschland des Jahres 2013 zu ziehen. Anlässlich der Sonder-Umweltministerkonferenz zum Thema Hochwasser am 2. September 2013 in Berlin hat die DWA ein Positionspapier vorgelegt, mit dem sie sich in die aktuelle Diskussion einbringt. Die Kernaussagen der Hochwasserexperten lassen sich in zehn Thesen zusammenfassen:
●● Hochwasservorsorge in den Flussgebieten länderübergreifend realisieren
●● Retentionsräume für Hochwasserfluten stark ausbauen
●● Technischen Hochwasserschutz konsequent fortsetzen
●● Bauen in Überschwemmungsgebieten deutlich einschränken bzw. verbieten
●● Maßnahmen für lokale Sturzfluten bei Starkregenereignissen vorsehen
●● Qualifiziertes Personal für Hochwasserschutz bereitstellen und fortbilden
●● Kommunikation mit den betroffenen Bürgern weiter intensivieren
●● Bürger für stärkere Eigenvorsorge sensibilisieren
●● Versicherungslösungen für die Zukunft ausbauen
●● Rechtliche Rahmenbedingungen für Hochwasservorsorge verbessern Besonders wichtig sind die beiden erstgenannten Punkte. Dazu DWA-Präsident Otto Schaaf: „Hochwasser macht nicht an Landesgrenzen halt. Daher gilt es, länderübergreifend in Flussgebieten unter Einbeziehung der Kommunen zu handeln und gemeinsame Hochwasserschutzkonzepte zu erarbeiten, die dann auch verbindlich umgesetzt werden. Maßnahmen der Oberlieger können die Unterlieger schützen, wie im Fall der Schaffung von Polderflächen bzw. Retentionsräumen für das Wasser, sie können die Lage für die Unterlieger aber auch verschärfen, wenn zum Beispiel unkoordiniert Deiche erhöht werden. Eine Abstimmung im Flussgebiet ist daher unerlässlich.“ Flüsse brauchen mehr Raum. Bislang stehen noch zu wenige Retentionsräume an Gewässern zur Verfügung. Leistungsfähige Hochwasservorsorge setzt ausreichende Hochwasserrückhalteräume voraus. „Steuerbare Flutpolder, die anlassbezogen geöffnet werden können, um Hochwasserspitzen zu kappen und das Gesamtsystem zu entlasten, müssen vorrangig ausgebaut werden“, verlangt Schaaf. Ferner gelte es, dezentrale Maßnahmen des Hochwasserschutzes wie die Reduzierung der Flächenversiegelung zu ergreifen. Das Positionspapier der DWA zum Hochwasser 2013 steht im Internet zum Download bereit:
http://de.dwa.de/thema- hochwasser.html www.gfa-news.de/gfa/webcode/
Schleswig-Holstein: Landesregierung beschließt verbindliche Gewässerrandstreifen
In Schleswig-Holstein sollen unter Bezugnahme auf das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes fünf Meter breite Gewässerrandstreifen eingeführt werden. Düngen und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollen innerhalb eines Meters verboten werden. Für Trinkwasserschutzgebiete sollen besondere Vorgaben gelten, um die Belastung des Grundwassers mit Nitrat zu verringern. Dies teilte die Landesregierung im Zusammenhang mit einer Ankündigung zum besseren Schutz von Grünland mit. Das Kabinett hat am 4. Juni 2013 einen Gesetzentwurf zum Erhalt von Dauergrünland beschlossen. Der Entwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet, sodass das Gesetz zum Herbst in Kraft treten kann. Das geplante Gesetz untersagt eine Umwandlung von Dauergrünland, wenn nicht anderswo Ersatz geschaffen wird. Für besonders sensible Gebiete – Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moorböden, Anmoorböden sowie erosionsgefährdete Gebiete – gilt ein grundsätzliches Umwandlungsverbot.
Schleswig-Holstein: Bauern und Umweltministerium wollen gemeinsam für bessere Gewässerqualität sorgen
Schleswig-Holsteins Umwelt- und Landwirtschaftsministerium und der Bauernverband Schleswig-Holstein wollen mit einer gemeinsamen Allianz die Gewässer im Land besser schützen. Dafür haben sie sich auf eine Reihe von Maßnahmen verständigt. Ziel der Allianz ist es vor allem, den Eintrag von Nährstoffen in die Seen und Fließgewässer und in das Grundwasser möglichst zu vermeiden. Zu den konkreten Maßnahmen zählen Randstreifen an den Gewässern: Künftig soll rechtlich verbindlich ein 5-Meter-Gewässerrandstreifen umgesetzt werden, auf dem Dauergrünland nicht umgebrochen werden darf und außerdem standortgerechte Gehölze stehen gelassen werden müssen. Darüber hinaus soll ebenfalls ins Landeswassergesetz aufgenommen werden, dass es im ersten Meter von der Böschungsoberkante an zusätzlich nicht erlaubt ist zu pflügen, zu düngen oder Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Landwirte können künftig freiwillig Gewässerrandstreifen von 10 Metern und mehr gegen Entschädigung an die Wasser- und Bodenverbände abgeben. Das Umweltministerium sieht darüber hinaus die Notwendigkeit, die Trinkwasservorkommen vor allem besser vor Nitrateintrag zu schützen. Dafür wird es in Wasserschutzmunalwirtschaftlichen angrenzengebieten die Regeln für die Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen gesetzlich neu festlegen. Dazu gehört ein generelles Umbruchverbot für Dauergrünland und verlängerte Sperrfristen zur Ausbringung von flüssigem organischem Dünger.
Schleswig-Holstein: Landeswassergesetz geändert
In Schleswig-Holstein wurde im Oktober 2012 das Landeswassergesetz geändert (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig- Holstein, 29. November 2012, Nr. 19, S. 712). Danach können „diejenigen, deren Grundstücke durch Deiche und Dämme geschützt werden, zu den Kosten des Baus und der Unterhaltung herangezogen werden.“
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Webcode: 20130104_003
Schleswig-Holstein: „Kein Fracking“ Schleswig-Holsteins
Umweltminister Robert Habeck hat sich klar gegen Fracking ausgesprochen. „Der Schutz von Grund- und Trinkwasser hat für uns oberste Priorität. Wir lehnen das Einbringen von umwelttoxischen Substanzen zur Erschließung von unkonventionellem Erdgas ab. Risiken müssen hier sicher ausgeschlossen werden“, sagte er am 21. November 2012 anlässlich der Sitzung des Landtags-Umweltausschusses in Kiel. Habeck erläuterte die aktuelle Situation in Schleswig-Holstein. Demnach liegen derzeit keine Anträge auf Fracking vor. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt Anträge auf Fracking geben, müssen unter anderem die Vorgaben des Wasserrechts und des Naturschutzrechts eingehalten werden. „Wir werden das streng prüfen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Solange nicht ausgeschlossen ist, dass sich der Zustand des Grund- und Trinkwassers verschlechtert, kann es in solchen Fällen keine Genehmigungen geben“, sagte Habeck.
Schleswig-Holstein: Pilotprojekt zur Nutzung von Abwasserwärme
Nach fast dreijähriger Bauzeit wurde am 24. September 2012 in Heidgraben (Schleswig-Holstein) eine Anlage zur Abwasserwärmenutzung im Gemeindezentrum in Betrieb genommen. Künftig wird das Gemeindezentrum inklusive Schule, Kindergarten, Veranstaltungsräumen, Bibliothek und Feuerwehrwache mit Wärme aus Abwasser beheizt. Zudem trägt die im Abwasser enthaltene Wärmeenergie zur Erwärmung des Brauchwassers beispielsweise für die Duschen der Turnhalle bei. Das Pilotprojekt zur Abwasserwärmenutzung wurde von der Wess GmbH, einer 100%igen Tochterfirma des azv Südholstein, umgesetzt und ist das erste Beispiel für die effektive Nutzung des Energiepotenzials des Abwassers in Schleswig Holstein. Das Pilotprojekt wurde mit rund 130 000 Euro von der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH) gefördert. Die Gesamtinvestitionskosten liegen bei circa 600 000 Euro.
Neue Selbstüberwachungsverordnung
In Schleswig-Holstein wurde die Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Selbstüberwachungsverordnung – SüVo) novelliert. Die neue Selbstüberwachungsverordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig- Holstein vom 26. Januar 2012 veröffentlicht und trat am 23. Februar 2012 zeitlich unbefristet in Kraft. Die Novellierung war erforderlich, da die Geltungsdauer der Selbstüberwachungsverordnung von 2007 bis zum 22. Februar 2012 befristet war. Neben redaktionellen Änderungen wurden insbesondere Fristen für Wiederholungsprüfungen von öffentlichen Kanalisationsanlagen festgelegt. Die SüVo gilt ausdrücklich nicht für private Grundstücksentwässerungsanlagen.
www.gfa-news.de Webcode: 20120504_001
Schleswig: Abwasser soll keimfrei werden
Stadtwerke planen UV-Bestrahlung im Klärwerk
Das Klärwerk an der Zuckerstraße könnte schon bald eines der saubersten in ganz Deutschland sein. Stadtwerke-Geschäftsführer Wolfgang Schoofs stellte gestern im Werkausschuss für die Abwasserentsorgung Pläne für eine Bestrahlung des Abwassers mit UV-Licht vor. Eine solche Behandlung ist normalerweise nur für Trinkwasser und in Schwimmbädern üblich.
Zu verdanken haben die Schleswiger diese Pläne unter anderem der EHEC-Epidemie …mehr:
In Schleswig-Holsteins Kläranlagen und Gewässern keine EHEC-Erreger gefunden
Das schleswig-holsteinische Umweltministerium hat vor dem Hintergrund des EHEC-Geschehens in einem Sonderuntersuchungsprogramm die mögliche Belastung der Fließgewässer durch Kläranlagenabläufe überprüft. Es reagierte damit auf den Nachweis des EHEC-Erregers Mitte Juni in einem Bach in Hessen. In keiner der insgesamt 32 schleswig-holsteinischen Proben aus Kläranlagen wurde jedoch der EHEC-Erreger nachgewiesen, teilte das Umweltministerium heute (27. Juli) mit.
Im Hinblick auf die zahlreichen Erkrankungsfälle in Schleswig-Holstein wollte das Ministerium der Frage nachgehen, ob und inwieweit eine Belastung der Gewässer durch EHEC-Erreger da auftreten kann, wo Erkrankte leben oder medizinisch behandelt worden sind.
Aus den Meldedaten über EHEC-Erkrankte wurden daher so genannte Schwerpunktgebiete abgeleitet. Die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Stormarn, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg waren am stärksten von EHEC-Erkrankungen betroffen. Je zwei Kläranlagen der betroffenen Kreise wurden beprobt, auf Untersuchungen im Kreis Pinneberg wurde wegen der zentralisierten Abwasserbeseitigung in der Kläranlage Hetlingen jedoch verzichtet, da die große Verdünnung des Abwassers sowie eine gezielte Schlammbehandlung einen Nachweis des EHEC-Erregers nahezu ausschließt.
Untersucht wurde jeweils das Abwasser nach der Vorklärung, im Kläranlagenablauf und im Gewässer ca. 20 Meter nach der Einleitstelle sowie eine Probe des Klärschlamms. Alle Untersuchungen blieben ohne Nachweis des EHEC-Erregers.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat die Probenahmen organisiert und koordiniert. Mit der Analyse der Proben wurde das Medizinaluntersuchungsamt und Krankenhaushygiene im Universitätsklinikum Kiel beauftragt.
Auch bei den bisher in Schleswig-Holstein von einigen Gesundheitsbehörden durchgeführten Untersuchungen von Badegewässern ließen sich keine EHEC-Erreger nachweisen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: : Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201, -7204 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mlur.landsh.de
„Kompetenzgemeinschaft Abwasser“ in Schleswig-Holstein gegründet
Der schleswig-holsteinische Umweltminister Christian von Boetticher hat auf der Gründungsveranstaltung der Kompetenzgemeinschaft Abwasser (KoGA) am 29. Mai 2009 in Neumünster die Bildung von Netzwerken als notwendige Bündelung von Wissen hervorgehoben: „Ich wünsche mir, dass sich weitere schleswig-holsteinische Verbände der Kompetenzgemeinschaft anschließen, sodass sie zu einer landesweiten Initiative wird.“ Die KoGA ist ein Zusammenschluss des Abwasserzweckverbands Südholstein, des Wege-Zweckverbands der Gemeinden des Kreises Segeberg und des Zweckverbands Ostholstein unter dem Dach des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetags, der sich der Beratung der Kommunen in Bauherrenfragen zu Abwasserthemen verschrieben hat.
Ein Themenschwerpunkt der Initiative ist die Zustandserfassung und Sanierung der öffentlichen Kanalisation sowie von privaten Abwasserleitungen. Anlässlich der Gründung der KoGa stellte von Boetticher die „Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30″ vor, die den Kommunen verschiedene Möglichkeiten aufzeigen, die Norm fachgerecht und möglichst kostengünstig umzusetzen. Nach dieser DIN ist bundesweit jeder Eigentümer privater Grundstücke verpflichtet, so das Landesumweltministerium, „bis spätestens zum 31. Dezember 2015 sämtliche private Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte der häuslichen Abwasseranlagen auf deren Zustand und Dichtheit zu prüfen. Für Grundstücke in Wasserschutzzonen musste diese Prüfung bereits bis zum 31. Dezember 2008 erfolgen und ist, sofern noch nicht geschehen, jetzt zeitnah abzuwickeln.“
Der Umweltminister sagte in Neumünster weiter, dass die Handlungsempfehlungen erarbeitet wurden, um im Land eine einheitliche Umsetzung der DIN 1986-30 zu erreichen und die Grundstückseigentümer vor unseriös arbeitenden Firmen zu schützen. Die Handlungsempfehlungen können von der Website des Umweltministeriums herunter geladen
http://umwelt.schleswig-holstein.de , Suchwort „DIN 1986-30″
Klärschlämme in Schleswig-Holstein überwiegend gering belastet
Die Schadstoffbelastung schleswig-holsteinischer Klärschlämme ist überwiegend gering, so dass eine landwirtschaftliche Verwertung weiterhin möglich ist. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Ergebnis eines Untersuchungsprogramms in der vergangenen Woche mit.
Mehr unter:
http://www.euwid-wasser.de/nachrichten.html Heft 15/09
Leinen los: Neues Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume nimmt Fahrt auf
RENDSBURG. Leinen los für das neue Landesamt: Dr. Christian von Boetticher, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, hat heute (23. Januar) in Rendsburg in der Nordmarkhalle die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft zur ersten gemeinsamen Dienstversammlung begrüßt.
Das neue Landesamt ist aus einer Zusammenlegung der drei Ämter für ländliche Räume Husum, Kiel und Lübeck, der drei staatlichen Umweltämter Schleswig, Itzehoe und Kiel und des Landesamtes für Natur und Umwelt in Flintbek hervorgegangen. Folgende Aufgaben sind dort künftig in Fachabteilungen gebündelt:
Landwirtschaft (aus den Ämtern für ländliche Räume – ÄLR),
Fischerei (aus dem Amt für ländliche Räume Kiel),
Gewässer (aus dem Landesamt für Natur und Umwelt),
Naturschutz (aus dem Landesamt für Natur und Umwelt und den Staatlichen Umweltämtern – StUÄ),
Geologie und Boden (aus dem Landesamt für Natur und Umwelt),
Technischer Umweltschutz mit Immissionsschutz, Abfallwirtschaft und Chemikaliensicherheit (aus den Staatlichen Umweltämtern und dem Landesamt für Natur und Umwelt),
Entwicklung ländlicher Räume mit den Bereichen Flurneuordnung und Dorfentwicklung (aus den Ämtern für ländliche Räume).
„Damit sind jetzt die schleswig-holsteinischen Fachbehörden der Landwirtschaft, der Fischerei, des Umwelt- und Naturschutzes, von Geologie und Boden sowie der Ländlichen Entwicklung unter einem Dach vereint“, hob von Boetticher hervor.
Das Amt hat Außenstellen an den Standorten der bisherigen ÄLR und StUÄ. Diese sind in Flensburg, Husum, Schleswig, Kiel, Heide, Lübeck und Itzehoe. Die Zahl der Dezernate hat sich durch die Reform von 77 auf 48 reduziert. Durch die Ämterzusammenlegung wurden Verwaltungsstrukturen geschaffen, die den Zielen Professionalität, Bürgernähe und Effektivität Rechnung tragen. Zugleich unterstützen die Maßnahmen die Beschlüsse der Landesregierung zum Personalkosteneinsparkonzept bei gleichzeitigem Erhalt der Qualitätsstandards für die inhaltliche Aufgabenwahrnehmung.
Christian von Boetticher: „Flintbek ist die Zentrale des neuen Landesamtes. Aber wir bleiben für unsere Kundinnen und Kunden mit einer funktionierenden Fachverwaltung in der Fläche präsent. Unsere Außenstellen werden auch künftig das für eine bürgernahe Verwaltung notwendige Fachpersonal vorhalten. Allgemeine Verwaltungsaufgaben werden wir aber in Flintbek konzentrieren und damit die Effizienz steigern.“ In nächster Zeit seien ein Umzug der Kieler Dienststellen nach Flintbek und die Schaffung eines gemeinsamen Standorts im Norden des Landes geplant.
Der Minister betonte, dass das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die Verwaltungsstrukturreform entschlossen vorangebracht habe. Bereits unmittelbar nach der Regierungsbildung im Jahr 2005 sei das Ministerium neu aufgestellt worden. Die Reduzierung von neun auf sechs Abteilungen habe in der laufenden Legislaturperiode schon zu erheblichen Einsparungen geführt. Anschließend sei der gesamte nachgeordnete Bereich neu organisiert worden. Mit der Gründung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wurde dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen.
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Vergrößerung von Helgoland
Das schleswig-holsteinische Wirtschaftsministerium will die Pläne des Hamburger Bauunternehmers Arne Weber, die Hochseeinsel um einen Quadratkilometer zu vergrößern, unterstützen. Das sagte der damalige Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (bis 9. Juli 2008) am 3. Juli 2008 im Anschluss an eine Sitzung in Kiel, auf der er sich gemeinsam mit Kommunalpolitikern von der Insel Helgoland über die Pläne des Unternehmers informierte. Weber stellt dabei seine Konzeptstudie „Masterplan Helgoland“ vor. Austermann dazu: „Der Masterplan ist ein wagemutiges und ehrgeiziges Konzept, das darauf angelegt ist, ohne öffentliche Förderung auszukommen. … Mit dem Projekt sind große Chancen für die wirtschaftliche und touristische Entwicklung Helgolands und für die verkehrliche Anbindung der Insel ans Festland verbunden.“ Der Bürgermeister von Helgoland, Frank Botter, möchte letztendlich die Bewohner der Insel zu einem Bürgerentscheid rufen.
Die Studie „Masterplan Helgoland“ wurde im Mai 2008 von dem Hamburger Unternehmen HC Hagemann unter Beteiligung der TU Hamburg-Harburg und des Alfred-Wegener-Institutes „Biologische Anstalt Helgoland“ erstellt. In der Studie werden neben wasserbaulichen Maßnahmen vor allem Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes, der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten, der Verkehrsanbindung, des Energie- und Versorgungskonzeptes und der hydrologischen Auswirkungen durch das Projekt aufgezeigt.
Helgoland war im Jahre 1721 durch eine Sturmflut in Hauptinsel und Düne geteilt worden. Diese Lücke soll nach dem ¬Masterplan durch Spundwände und Sandaufspülungen wieder geschlossen werden. Die erforderlichen Investitionen werden auf rund 80 Millionen Euro geschätzt. Damit soll ein Quadratkilometer Neuland entstehen. Pro Quadratmeter Landgewinnung lägen die Erstellungskosten damit bei unter 100 Euro. Die Studie kann bei dem Bauunternehmen angefordert werden:
Tel. (040) 76 60 07-881
E-Mail: arne.vonmaydell@hchagemann.de
Umweltgesetzbuch – Anforderungen aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein
Die Neustrukturierung des deutschen Umweltrechts beschäftigt derzeit nicht bloß Umweltaktivisten und die Ministerialverwaltung, auch die Wirtschaft verfolgt den Prozess zur umfassenden Neuordnung der nur auf den ersten Blick etwas trockenen Materie mit großem Interesse. Umweltminister Dr. Christian von Boetticher hat daher heute (25. Juni) die Anforderungen an das kommende Umweltgesetzbuch (UGB) aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein artikuliert. Bei einer Tagung der Industrie- und Handelskammer zu Kiel und der Industrie- und Handelskammer Nord zum Thema, „Umweltgesetzbuch – Chancen und Risiken für die Wirtschaft“, sagte von Boetticher in Hamburg: „Ein Umweltgesetzbuch, das die wesentlichen Bereiche des Umweltrechts umfasst, hat für die Länder erhebliche Bedeutung. Schließlich sind es die Länder, die die Vorschriften eines solchen Gesetzeswerks vollziehen und es so mit Leben füllen.“
Die Zusammenführung der wichtigsten Umweltmaterien in einem UGB werde für eine größere Übersichtlichkeit und wesentliche Vereinfachungen im Umweltrecht sorgen, so der Minister.
Noch in dieser Legislaturperiode sollen grundlegende Teile des UGB verabschiedet werden, darunter das vorhabenbezogene Umweltrecht sowie neue gesetzliche Bundesregelungen des Wasser- und Naturschutzrechts.
Umweltminister von Boetticher sprach sich nachdrücklich für die Schaffung eines einheitlichen Zulassungsrechts für umweltrelevante Vorhaben aus. Hierzu gehörten insbesondere die Einführung einer Vorhabengenehmigung etwa für Industrieanlagen mit einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie die Zusammenführung der bislang in verschiedenen Fachgesetzen und Verordnungen geregelten Verfahrensvorschriften zu einem einheitlichen Verfahrensrecht.
Das Ziel der Neuordnung des Umweltrechts laute Vereinfachung und Vereinheitlichung, so von Boetticher, bei Wahrung des bestehenden Schutzniveaus für Mensch und Umwelt. Vor diesem Hintergrund begrüßte der Umweltminister die Bemühungen des Bundes, die vielfältigen wasserrechtlichen Gestattungsformen (Erlaubnis, Bewilligung, Genehmigung, Eignungsfeststellung, Bauartzulassung, Planfeststellung, Plangenehmigung) neu zu ordnen und zu vereinfachen. Es gebe aber auch landesspezifische Regelungen, die wegen der naturräumlichen Besonderheiten oder der in den Ländern gewachsenen Strukturen ihre Berechtigung hätten und daher fort gelten sollten. Die Wasserwirtschaft in einem Land zwischen den Meeren stehe vor anderen Herausforderungen als in einem Land, das durch Gebirgszüge geprägt sei. Hier bedürfe es individueller Lösungen, die nicht bundeseinheitlich geregelt werden könnten. Dies gelte für den Küstenschutz und auch die Gewässerunterhaltung und die Gewässerrandstreifen.
Zum Naturschutz forderte Christian von Boetticher, dass wesentliche Anforderungen, etwa die Eingriffsregelung, bundeseinheitlich standardisiert bleiben müssten, denn der föderale Wettbewerb unter den Ländern dürfe nicht zu Lasten der Lebensgrundlagen gehen. Auf der anderen Seite müsse das Recht auch hier seine Regelungen auf ein sinnvolles Maß beschränken. Das im letzten Jahr novellierte schleswig-holsteinische Landesnaturschutzgesetz habe beispielsweise klar kooperative und Verfahren beschleunigende Elemente betont, etwa durch die Stärkung vertraglicher Regelungen und die Einführung einer Genehmigungsfiktion für Eingriffsgenehmigungen nach Ablauf von drei Monaten. Gleichzeitig seien wenig effektive Instrumente wie das Vorkaufsrecht abgeschafft worden. „In solchen Bereichen muss und kann jedes Land seinen eigenen Weg finden, es bedarf keiner bundesrechtlichen Regelung“, sagte von Boetticher.
Der Umweltminister kündigte an, die Ausgestaltung der Regelungen im Detail auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren kritisch zu begleiten. Unabhängig davon verbinde er mit den Arbeiten am UGB die Hoffnung, dass das Gesetzbuch eine Plattform für ein neues Umweltrecht „aus einem Guss“ bilde. Das bedeute vor allen Dingen, dass die Arbeiten an einem Umweltgesetzbuch in der nächsten Legislaturperiode weiter gehen müssten und die Rechtsbereiche, die in dieser Legislaturperiode aus verschiedenen Gründen nicht angepackt werden könnten, in der nächsten Legislaturperiode rasch angegangen würden.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201, -7204 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mlur.landsh.de |
Umweltministerium startet regionales Messprogramm zu dioxinähnlichen Schadstoffen
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume führt auf Entscheidung von Umweltminister Dr. Christian von Boetticher an ausgesuchten Standorten erstmalig ein Untersuchungsprogramm zur Ermittlung von Dioxinen beziehungsweise Furanen sowie dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (PCB) durch. „Ergebnisse aus freiwilligen Messprogrammen von Anlagenbetreibern geben uns Anlass genauer hinzuschauen„, begründete Umweltminister von Boetticher den Entschluss. Er betonte, dass eine akute gesundheitliche Gefährdung für Mensch oder Tier aus den genannten Messwerten nicht abzuleiten sei.
In Brunsbüttel, in der Haseldorfer Marsch (Kreis Pinneberg) sowie in der Wilstermarsch (Kreis Steinburg) werden in diesem Sommer Messungen im Auftrag des Ministeriums durchgeführt. Außerdem werden Messungen in Tornesch (Kreis Pinneberg) im Auftrag der dortigen Abfallverbrennungs- und Biokompost-Gesellschaft (AVBKG) stattfinden.
An den genannten Orten waren in den Jahren 2006 und 2007 hinsichtlich Dioxinen bzw. Furanen und dioxinähnlichen PCB Werte festgestellt worden, die zwar mit Messergebnissen aus anderen Bundesländern vergleichbar sind, die jedoch für eine kurze Zeitspanne den Zielwert für die langfristige Luftreinhalteplanung überschritten hatten, den die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) im Jahresmittel bei 4 Pikogramm pro Quadratmeter und Tag angesetzt hat, wobei ein Pikogramm einem Billionstel Gramm entspricht. (Das Vorhandensein von Dioxinen und Furanen sowie dioxinähnlichen PCB wird dabei nach Standards der Weltgesundheitsorganisation WHO ermittelt und bewertet.)
Damit handelt es sich bei dem Messprogramm lediglich um eine vorbeugende Maßnahme. Eine akute Gefahr besteht nicht, denn für die Gesundheit ist die chronische Belastung über einen längeren Zeitraum ausschlaggebend, die hier aber nicht gegeben war. Zudem ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die Gefahr einer Aufnahme der genannten Stoffe über die Atmung im Allgemeinen zu vernachlässigen.
Ungewöhnlich ist jedoch, dass zwar in den Sommermonaten die PCB im Gegensatz zu Dioxinen und Furanen generell höhere Werte zeigen, die Messergebnisse sich hierdurch aber nicht erklären lassen. Im übrigen Untersuchungszeitraum sind die Schwankungen von Monat zu Monat dann vergleichsweise gering, und im Jahresmittel wird der oben genannte LAI-Zielwert auch sicher eingehalten. Die Lage der Messstandorte zueinander deutet auf überregionale Einträge oder auch eine Mobilisierung vorhandener Quellen für PCB und saisonale Effekte als Ursache hin. Eine einzelne punktförmige Quelle erscheint dagegen unwahrscheinlich. Außerdem soll mit den eingeleiteten Untersuchungen geklärt werden, ob es sich um Ausnahmeereignisse oder ein wiederkehrendes Phänomen gehandelt hat.
Für die Messungen wird auf Entscheidung von Umweltminister von Boetticher unter anderem der Messstandort Altendeich (Kreis Pinneberg) weiter genutzt und damit einer wichtigen Forderung der Bürgermeister aus der Haseldorfer Marsch entsprochen. Um die an den genannten Positionen ermittelten Werte beurteilen zu können, werden außerdem Vergleichsmessungen in Bornhöved (Kreis Segeberg) durchgeführt.
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Kleinere Reaktoren entlasten die Umwelt
Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert Projekte von Chemikern der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Wo einst riesige Kessel standen, Rohrleitungen zischten und Schornsteine rauchten, da werden in Zukunft vielerorts kleine, überschaubare Anlagen stehen. Denn die chemische Industrie setzt verstärkt auf die Mikroreaktorentechnik. Die Vorteile dieser Miniaturisierung von Prozessen liegen auf der Hand: Durch kontinuierliche Prozessführung lassen sich genauso Endprodukte gewinnen, wobei sich jedoch die Risiken der Anlagen verringern. Eine Havarie beispielsweise ist dann angesichts der geringen Mengen eingesetzter Chemikalien weitaus besser beherrschbar. Außerdem ergeben sich Vorteile in der Prozessführung, weil sich Temperatur- oder Druckmanagement überschaubar gestalten lassen, was bei Großanlagen weitaus aufwändiger und teuerer ist.
Wissenschaftler vom Institut für Technische Chemie und Umweltchemie der Friedrich-Schiller-Universität Jena wollen jetzt im Verbund mit Partnern aus Industrie und Forschung das Umwelt-Entlastungspotenzial der Mikroreaktoren ausloten. Gefördert werden sie dabei von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), die gerade den Forschungscluster „Novel Process Windows“ gestartet hat. Insgesamt stellt die DBU dafür etwa 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der neue Cluster gehört zum DBU-Förderschwerpunkt „Nachhaltige Chemie“.
„Wir wollen erforschen, wie sich Salicylsäure-Derivate per Mikroreaktortechnik herstellen lässt“, sagt Prof. Dr. Bernd Ondruschka. Der Lehrstuhlinhaber für Technische Chemie und Umweltchemie und seine Mitarbeiterin Dr. Annegret Stark kooperieren mit dem Institut für Mikrotechnik Mainz GmbH und weiteren Projektpartnern. Überschrieben ist das Projekt mit „Neue Prozess-Fenster für die Prozessintensivierung der Kolbe-Schmitt-Synthese“. Die miniaturisierten Prozesse versprechen u. a. höhere Ausbeute an Endprodukten und weniger Abfälle – ergo eine Entlastung der Umwelt.
Prof. Dr. Günter Kreisel, Hochschuldozent für Technische Chemie, ist im Forschungscluster mit dem Projekt „Neue Wege in der Darstellung organischer Halbleitermaterialien durch Einsatz der Mikroverfahrenstechnik“ vertreten. Kreisels Mitarbeiterin Dr. Dana Kralisch hat sich dabei die Synthese von organischen Halbleitermaterialien zum Einsatz in der Photovoltaik vorgenommen. „Unser Ziel ist es, Polymere für Farbstoff-Solarzellen unter Einsatz der Mikroverfahrenstechnik herzustellen“, sagt Projektleiter Kreisel. Kooperiert wird dabei mit dem POLYMET e. V. und dem Unternehmen Jenpolymers Ltd., die beide in Jena sitzen. Die Erkenntnisse zur effizienten Synthese organischer Halbleitermaterialien können zu einer beschleunigten Entwicklung auf dem Gebiet der Solarzellen-Technologie führen und so einen Beitrag zur umweltfreundlichen Energiegewinnung leisten.
Im Forschungscluster „Novel Process Windows“ sind neben dem Institut für Technische Chemie und Umweltchemie der Friedrich-Schiller-Universität Jena deutschlandweit weitere Forschungseinrichtungen beteiligt. Dazu gehören das Institut für Mikrotechnik Mainz, die Firma Heppe Medical Chitosan aus Halle, das Institut für Chemische und Thermische Verfahrenstechnik der Universität Braunschweig, das Leibniz-Institut für Katalyse an der Universität Rostock und das Institut für Umweltinformatik Hamburg. Alle Projektteilnehmer kooperieren ihrerseits mit Firmen und Industriepartnern.
Kontakt:
Prof. Dr. Bernd Ondruschka / apl. Prof. Dr. Günter Kreisel
Institut für Technische Chemie und Umweltchemie der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Lessingstraße 12, 07743 Jena
Tel.: 03641 – 948400 / 948430
E-Mail: bernd.ondruschka@uni-jena.de / guenter.kreisel@uni-jena.de
Weitere Informationen:
Stephan Laudien, Referat Öffentlichkeitsarbeit
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Umweltminister Dr. Christian von Boetticher setzt sich weiter für besseren Schutz der Meeresumwelt ein – positive Bilanz des „Rufs aus Brüssel“ gezogen
Umweltminister Dr. Christian von Boetticher hat eine positive Bilanz der Anstrengungen Schleswig-Holsteins für den Meeresumweltschutz gezogen. „Unsere Initiativen im vergangenen Jahr waren erfolgreich. Wir konnten die EU-Meeresstrategierichtlinie beeinflussen. Es bleibt aber immer noch viel zu tun, wie die jüngsten Ölverschmutzungen an unserer Nordseeküste vor wenigen Tagen leider erst wieder gezeigt haben“, so von Boetticher.
Mit der Arbeit zur EU-Richtlinie hat sich Schleswig-Holstein nach Ansicht des Umweltministers eine führende Rolle beim Meeresschutz erarbeitet. „Unseren Berliner bzw. Brüsseler Aufruf zum Meeresschutz haben am Ende zwölf europäische Regionen von Trelleborg bis zu den Azoren sowie drei regionale Netzwerke unterstützt. Auch mit unseren sehr gut besuchten Konferenzen in Berlin und im Brüsseler Hanse Office haben wir die Richtlinie stark mitgeprägt“, erläuterte Christian von Boetticher. Derzeit wird die ihre abschließende Beschlussfassung im Europäischen Rat vorbereitet.
Meeresumweltschutz, so der Umweltminister, beeinflusst viele weitere Bereiche, zum Beispiel die Fischerei, den Tourismus und den Küstenschutz. Erste Erfolge konnten mit Instrumenten wie dem Gewässerschutz, der Abwasserbehandlung und den Natura 2000-Schutzgebieten auf See erzielt werden. „Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels müssen wir uns mit diesem Thema aber weiterhin beschäftigen, damit unsere Meere kritische Systemgrenzen nicht überschreiten“, erläuterte er.
Mit Blick auf die jüngste Ölverschmutzung an der schleswig-holsteinischen Nordsee kündigte Christian von Boetticher weitere Initiativen an: „Wir loten derzeit aus, wo eventuell noch Handlungsmöglichkeiten bestehen, und wir wollen dann möglichst noch in der ersten Jahreshälfte 2008 auf Landes- oder Bundesebene tätig werden“, so der Umweltminister. „Auch Überlegungen, die künftige Gazprom-Ostseepipeline vor ihrer Inbetriebnahme mit 2,3 Milliarden Litern hoch giftigem Glutaraldehyd zu spülen und diese Flüssigkeit anschließend in die Ostsee zu leiten, sind völlig absurd“, so Umweltminister von Boetticher: „Das macht deutlich, wie wichtig ein engagierter Einsatz für den Meeresumweltschutz weiterhin ist.“
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GKK: Kraftwerksneubau soll verschoben werden – Stadtwerke setzen auf modernste CO2-Abscheidung
04. Februar 2008. Der Vorstand der Stadtwerke Kiel will die Investitionsentscheidung zum Bau des neuen Gemeinschaftskraftwerkes auf dem Kieler Ostufer um drei Jahre verschieben.
Er folgt damit einer Empfehlung aus den unabhängigen Untersuchungen zum Kraftwerksneubau. Das jetzt fertig gestellte Gutachten weist unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen den Bau eines Kohlekraftwerks als ökonomisch günstigste Variante aus. Um in den Neubau gleichzeitig auch die ökologisch bestmögliche Technologie einfließen lassen zu können, wollen die Stadtwerke jedoch zunächst die Entwicklung modernster CO2-Abscheidungstechnologien abwarten. Eine weitere Empfehlung aus dem Gutachten will das Unternehmen indes sofort umsetzen: den umfangreichen Bau von Anlagen zur dezentralen Versorgung im Rahmen des neuen Kieler Energiekonzeptes. Gleichzeitig prüfen die Stadtwerke die Beteiligung an einem Offshore-Windpark und planen die Einführung eines Förderprogramms für Solarthermie.
Das Öko-Institut sowie die Beratungsgruppe Enerko hatten insgesamt sechs Kraftwerksvarianten auf ihre Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit untersucht. Geprüft wurden ein 800-MW-Steinkohlekraftwerk, ein 360-MW-Kraftwerksneubau, eine GuD-Anlage mit 400 MW Leistung, eine Kombination aus Gas- und Steinkohlekraftwerk mit etwa 760 MW, ein kombiniertes Gas-, Kohle- und Biomassekraftwerk mit dezentralen Blockheizkraftwerken (Gesamtleistung 360 MW) sowie eine komplett dezentrale Variante mit Heizkraftwerken an verschiedenen Orten im Stadtgebiet.
Eindeutiges Gutachten: Kohle sichert günstige Energiepreise und Wettbewerbsfähigkeit
Das Fazit: Unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten empfehlen die unabhängigen Institute unter den gegebenen Rahmenbedingungen ein Heizkraftwerk auf Kohlebasis.
Die Gutachter stützen sich dabei insbesondere auf ihre Prognosen zur zukünftigen Entwicklung der Primärenergiepreise. Demnach würden überwiegend mit Erdgas betriebene Anlagen (z. B. ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) je nach Szenario keine oder nur eine unzureichende Rendite erwirtschaften.
Allein die Versorgungskosten für die mehr als 60.000 Fernwärmekunden der Stadtwerke würden dann um bis zu 57 Prozent steigen. Alternativ hierzu müsste die Stadt Kiel als Anteilseigner der Stadtwerke auf ihre komplette Dividende verzichten, um die bestehenden Fernwärmepreise stabil zu halten. „Als Kieler Energieversorger müssen wir nicht nur unsere Wettbewerbsfähigkeit erhalten, sondern tragen auch Verantwortung für die Region. Daher sind derartige Lösungen für uns unrealistisch“, erklärt Grützmacher.
„Nach den vorliegenden Berechnungen können wir nur mit dem Energieträger Kohle sozial verträgliche und wettbewerbsfähige Energiepreise sicherstellen.“ Und das langfristig auch nur dann, wenn die Stadtwerke weiterhin ihre Position als unabhängiger Energieerzeuger sichern könnten. „Um auf dem liberalisierten Strommarkt zu bestehen, ist es für einen kommunalen Versorger von existentieller Wichtigkeit, die Wertschöpfungsstufe der Energieerzeugung zu erhalten“, so Grützmacher.
Ökologische Verantwortung: Kraftwerksneubau nur mit modernster CO2-Abscheidungstechnologie
Doch natürlich sind nicht nur die wirtschaftlichen Faktoren für eine Entscheidung ausschlaggebend. „Verantwortung zu übernehmen heißt auch, auf die bestmögliche Technik zum Schutz der Umwelt zu setzen“, so Grützmacher. Daher soll bei einem Neubau modernste CO2-Abscheidungstechnologie die Emissionen drastisch reduzieren. Weil sich aber dieses so genannte CCS (Carbon Capture and Storage) noch in der Entwicklung befindet, wollen die Stadtwerke die Laufzeit des jetzigen GKK – gegebenenfalls auch durch Instandhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen – verlängern. „Diese Lösung ist keinesfalls ein Kompromiss“, betont Grützmacher, „sondern bietet die für alle sowohl ökologisch wie auch ökonomisch beste Variante.“ Vor dem Hintergrund des globalen Klimawandels müsse die Energiewirtschaft jetzt alle Anstrengungen unternehmen, um die Entwicklung der CCS-Technologie zügig voranzutreiben und für den kommerziellen Einsatz nutzbar zu machen.
Grützmacher: „Wir verpflichten uns seit vielen Jahren der Nachhaltigkeit und werden diesen Grundsatz auch bei unseren zukünftigen Projekten aufrecht erhalten.“
Auch weiterhin wollen die Stadtwerke daher die CCS-Forschung und -Entwicklung fördern, um eine möglichst rasche Marktreife der Technologie zu forcieren. Dafür strebt das Unternehmen an, seine Partnerschaften mit IFM Geomar und dem Institut für Geowissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität weiter zu vertiefen.
Planungen für Ausbau dezentraler Energieversorgung beginnen umgehend
Die Entscheidung, den Kraftwerksneubau zu verschieben, bedeutet unterdessen keinesfalls Stillstand. Parallel zum Neubau eines Kohlekraftwerkes empfiehlt das Gutachten, die dezentrale Energieversorgung in der Region auszuweiten. „Dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen werden wichtiger Bestandteil unseres zukünftigen Energiekonzeptes. Wir wollen ein Potenzial von 20 MW außerhalb des Fernwärmevorranggebietes erschließen. Das Projekt wollen wir mit gutachterlicher Unterstützung und Begleitung durch das Öko-Institut und Enerko sofort anstoßen“, kündigt Grützmacher an. Dabei streben die Stadtwerke eine Zusammenarbeit mit weiteren Partnern aus Wohnungswirtschaft sowie Handwerk an und möchten auch kommunale Energieversorger aus Schleswig-Holstein in das Projekt einbinden. Und auch zusätzliche Elemente eines dezentralen Energiekonzeptes werden auf Grundlage der Gutachter-Empfehlungen geprüft. Möglich seien Beteiligungen an einem Offshore-Windpark und die Einführung von Förderprogrammen für Solarthermie. Bei den weiteren Planungen ihres zukunftsweisenden Energiekonzepts wollen die Stadtwerke auch Biomasse und dezentrale GuD-Anlagen berücksichtigen.
Planungen im Dialog mit den Menschen
Diese zukünftigen Planungen wollen die Stadtwerke auch weiterhin transparent entwickeln. Dazu möchte das Unternehmen den bewährten Runden Tisch als Informations- und Beratungsbörse beibehalten. Dieses Gremium habe sich als äußerst effizient erwiesen und von der Beauftragung der Gutachter bis zur Vorlage der Ergebnisse sehr gut zusammengearbeitet. „Wir stehen zu unserer Aussage, das Energiekonzept für Kiel nur mit und nicht gegen die Bürger zu entwickeln“, sagt Grützmacher.
Nationalpark Wattenmeer und Tourismus: Umweltminister Dr. Christian von Boetticher stellt neue Broschüre vor
KIEL. Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist nicht nur eine einzigartige Naturlandschaft von überregionaler Bedeutung, er zieht auch eine große Zahl von Touristen von nah und fern an. War diese Feststellung schon bisher allgemeiner Konsens, so wird sie jetzt auch durch eine neue Broschüre belegt, die Umweltminister Dr. Christian von Boetticher vorgestellt hat: „Welches auch touristische Potential noch im größten Nationalpark zwischen dem Nordkap und Sizilien steckt, lässt sich anhand der heute schon gegebenen Bedeutung erahnen. Die Natur hat immer Saison, sie spielt aktuellen Umfrageergebnissen zufolge bei der Wahl des Urlaubsziels eine zunehmende Rolle und daher werden Nationalpark und Tourismus auch weiterhin stark voneinander profitieren“, so von Boetticher.
Die aufwändig gestaltete neue Broschüre „Nationalpark und Tourismus“ bietet auf 26 Seiten in prägnanter und sehr ansprechender Form viele interessante Informationen in Wort, Bildern, Karten und Grafiken. Das Thema Urlaub im Nationalpark wird dabei ebenso behandelt wie die mittlerweile 73 Nationalparkpartner aus der regionalen Wirtschaft an der Westküste, das BIS genannte Besucherinformationssystem oder das Multimar Wattforum in Tönning, das mit 1,3 Millionen Besuchern Deutschlands erfolgreichstes Nationalparkzentrum ist. Auch das Projekt „Natur und Tourismus“ wird vorgestellt, mit dem der Nordseebäderverband und die Nationalpark-Service gGmbH gemeinsam interessante neue Angebote für Besucherinnen und Besucher entwickeln.
Umweltminister von Boetticher: „Die Zusammenarbeit und die wechselseitige Gewinnsituation soll noch weiter verbessert werden. Urlauber und Einheimische, Mensch und Natur sollen von weiteren Kooperationen und gemeinsamen Projekten profitieren. Zusätzliche positive Impulse erwarte ich nicht zuletzt auch von der bevorstehenden Anmeldung des Wattenmeers als UNESCO-Weltnaturerbe.“
Herausgeber der Broschüre ist das Nationalparkamt Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer in 25832 Tönning, Telefon 04861 / 616-0 (www.wattenmeer-nationalpark.de). Die Broschüre ist auch beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume erhältlich unter broschuere@mlur.landsh.de und Telefon 0431 / 988 7146.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201, -7204 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mlur.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de
Erscheinungsdatum:
28.11.2007
Generalplan Binnenhochwasserschutz für Schleswig- Holstein
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländlicher Räume hat diesen Plan erarbeiten lassen, der jetzt als Broschüre erhältlich ist. Auf 50 Seiten wird über bestehende Risiken und Strategien zur Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden informiert. Schwerpunkte einer Überschwemmungsgefahr im Binnenland stellen die Elbe im Bereich Lauenburg und die Einzugsgebiet der Elbezuflüsse an Stör, Krückau, Pinnau, Alster und Bille und die Eider, Treene, Trave und die Schwartau dar.
Den Generalplan Hochwasserschutz kann man beim Umweltministerium Schleswig-Holstein, Mercatorstrasse 3 in 24106 Kiel, per E-Mail unter broschuere@mlur.landsh.de oder telefonisch unter 0431 – 9887146 bestellen, oder als Download unter www.mlur.schleswig-holstein.de
Br 10-07
Küchen und Speiseabfälle kommen in den Faulturm!
Seit November 2006 können in Schleswig-Holstein Küchen- und Speiseabfälle in kommunalen Kläranlagen zur Erzeugung von umweltschonender Bio-Energie verwendet werden. In der Vergangenheit wurden die Abfälle von Hotel- und Großküchen erhitzt und als Futtermittel in der Schweinemast eingesetzt. Auf Grund einer veränderten Rechtsbestimmung der EU ist das seit 31.10.06 nicht mehr zulässig. Eine geschätzte Menge von jährlich 15.000 t Speiseresten und anderen tierischen Abfällen wird zukünftig in den Faulturm der Kläranlage der Stadtwerke Schleswig eingespeist. Damit wird ein großer Teil der etwa 60.000 t Speisereste, die jährlich in Schleswig Holstein anfallen über diesen Weg entsorgt. Außerdem wird die Auslastung der Faultürme durch die gesteigerte Biogasausbeute optimiert.
Weitere Informationen unter http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Schleswig Holstein ändert Landeswassergesetz
Ein Entwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften soll Zuständigkeiten neu regeln und überflüssige Vorschriften abbauen. Der Gesetzentwurf enthält vier Schwerpunkte
– Umsetzung neuer bundesrechtlicher Vorgaben zum Hochwasserschutz
– Überarbeitung der Küstenschutzregelungen
– Überarbeitung der Regelungen über die Abwasserbeseitigung
– Neuordnungen der wasserbehördlichen Zuständigkeiten an Gewässern erster Ordnung
dabei werden, nach Angaben des Umweltministeriums, ein wesentlicher Teil der Aufgaben von den staatlichen Umweltämtern auf die Kreis und kreisfreien Städte verlagert. Da dort schon wasserbehördliche Aufgaben angesiedelt sind, wird die Zusammenführung weitere Synergieeffekte mit sich bringen. Die neuen Regelungen werden derzeit mit den kommunalen Landesverbänden, den Kommunen und Verbänden erörtert. Im Rahmen der Neuordnung der Umweltverwaltung sollte die Unterhaltung von Gewässern erster Ordnung per Vertrag von den staatlichen Umweltämtern auf die Wasser- und Bodenverbände übertragen werden. Änderungen bei der Abwasserbeseitigung sollen unpraktikable Regelungen bei der Niederschlagswasserbeseitigung verbessern. Außerdem soll die Landesverordnung über die erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser aufgehoben werden. Eine Neuerung stellt die Veröffentlichung von Karten mit Darstellung der Gewässer dar, an denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstehen können. Sie dienen auch der Informationen und Warnungen der betroffenen Bevölkerung. Es ist geplant, dass das Gesetzespaket im Sommer dem Landtag zur Beratung vorgelegt wird.
Chance vertan in Schleswig-Holstein?
Hat das Land Schleswig – Holstein seine Vorreiterrolle im Gewässerschutz zu Gunsten der Interessen der Landwirtschaft aufgegeben? Dies beklagen zumindest der Bund für Umwelt und Naturschutz, der Landesnaturschutzverband, der Naturschutzbund Deutschland und der Worldwide Fund for Nature. Sie sehen in der Konzentration auf wenige ausgewählte Vorranggewässer. dass die EU-Forderungen nach flächendeckender Gewässerverbesserung nicht umgesetzt werden. Damit könnte die historische Chance zur Wiederherstellung naturnaher, sauberer Gewässer vertan werden, kritisieren die Verbände.