Forscher finden gefährliche Bakterien-Mischung in Flugzeugtoiletten. Krankheitserreger, gegen die kein Antibiotikum mehr wirkt, werden zu einer immer größeren Gefahr.
Das WC im Flieger trägt womöglich zur Verbreitung bei. In einer Untersuchung …mehr:
Mehr als in der Kläranlage
Kläranlagen: Die heimlichen Gasproduzenten
Methan und Lachgas aus Kläranlagen und Mülldeponien sind schädlich für das Klima. Man kann mit Methan aber zum Beispiel Strom herstellen oder heizen – das soll die Bilanz zumindest verbessern.
Kläranlagen und Mülldeponien sind stille, aber intensive Produzenten von Treibhausgasen. Insbesondere Methan…mehr:
https://www.wort.lu/de/lokales/klaeranlagen-die-heimlichen-gasproduzenten-5db316b0da2cc1784e34e6ed
Geld motiviert – wenn man mehr bekommt als der Kollege
Frank Luerweg, Abteilung Presse und Kommunikation
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Mit welchen Gefühlen man auf seinen Gehaltscheck reagiert, hängt maßgeblich davon ab, wie viel der Kollege verdient. Das legt ein Experiment von Ökonomen und Hirnforschern der Universität Bonn nahe. Darin ließen sie Versuchspersonen paarweise gegen Bezahlung eine einfache Aufgabe durchführen. Die Forscher untersuchten währenddessen die Hirnaktivität ihrer Probanden mit einem Magnetresonanz-Tomographen. Ergebnis: Bekam ein Teilnehmer mehr Geld als sein Mitspieler, zeigte sein „Belohnungszentrum“ eine weit stärkere Aktivierung, als wenn beide dieselbe Summe erhielten. Die Studie erscheint am Freitag, 23.11., in der renommierten Wissenschaftszeitschrift Science.
Die Publikation ist das erste Resultat einer neuen Forschungsrichtung, die sich momentan an der Uni Bonn etabliert: Wissenschaftler um den Epileptologen Professor Dr. Christian Elger und den Ökonomen Professor Dr. Armin Falk wollen zusammen herausfinden, wie der „Homo oeconomicus“ genau tickt. Dazu nutzen sie moderne bildgebende Verfahren, um ihren Testpersonen ins Gehirn zu schauen.
Für das jetzt publizierte Experiment mussten sich die Teilnehmer in zwei nebeneinander stehende Hirnscanner legen. Darin sollten sie parallel dieselbe Aufgabe durchführen: Auf einem Bildschirm erschien eine gewisse Anzahl Punkte, deren Menge die Probanden schätzen mussten. Danach wurden sie informiert, ob sie richtig getippt hatten. Falls ja, erhielten sie eine Belohnung, die von 30 bis 120 Euro reichte. Gleichzeitig wurde ihnen mitgeteilt, ob ihr Spielpartner erfolgreich gewesen war und welchen Lohn er dafür einstreichen konnte.
Der Tomograph erfasste derweil, in welchen Hirnregionen der Testpersonen sich die Durchblutung änderte. In gut durchbluteten Gebieten gelten die Nervenzellen als besonders aktiv. Insgesamt 38 Männer nahmen an dem Versuch teil. „Wir registrierten bei ihnen während des Experiments in verschiedenen Hirnbereichen eine verstärkte Aktivität“, erklärt der Bonner Neurowissenschaftler Dr. Bernd Weber. „Einer davon war das ventrale Striatum – eine Region, in der ein Teil des so genannten Belohnungssystems sitzt.“
Immer wenn wir eine erstrebenswerte Erfahrung machen, wird das Belohnungssystem aktiv. „Wir beobachteten dort beispielsweise eine Aktivierung, wenn der Spieler die Aufgabe richtig gelöst hatte“, sagt der Leiter der Arbeitsgruppe NeuroCognition-Imaging am Life&Brain Institut. Hatte der Teilnehmer dagegen mit seiner Schätzung daneben gelegen, nahm die Aktivität seines ventralen Striatum ab. Erstaunlicherweise spielte aber auch eine Rolle, wie der Teilnehmer im zweiten Scanner abgeschnitten hatte: „Am höchsten war die Aktivierung bei denjenigen, die richtig getippt hatten, während ihr Mitspieler sich verschätzt hatte“, fasst Webers Kollege Dr. Klaus Fließbach das Ergebnis zusammen.
Die Forscher nahmen nun die Fälle genauer unter die Lupe, bei denen beide Partner die Zahl der Punkte korrekt geschätzt hatten. Erhielten die Teilnehmer dafür dieselbe Bezahlung, kam es zu einer vergleichsweise geringen Aktivierung des Belohnungszentrums. Anders, wenn der eine Spieler beispielsweise 120 Euro bekam, sein Partner aber nur 60: Dann fiel die Aktivierung bei Spieler 1 viel höher aus. Bei Spieler 2 nahm die Durchblutung des ventralen Striatum dagegen sogar ab – und das, obwohl er die Aufgabe richtig gelöst hatte und dafür auch belohnt worden war.
Männer wollen sich im Wettbewerb behaupten
„Dieses Ergebnis steht im klaren Widerspruch zur traditionellen ökonomischen Theorie“, erklärt der Bonner Wirtschaftswissenschaftler Professor Dr. Armin Falk. „Danach sollte es nur auf die absolute Höhe der Entlohnung ankommen. Der Vergleich mit Anderen sollte dagegen für die Motivation keine Rolle spielen.“ Es ist das erste Mal, dass diese These mit Hilfe eines derartigen Experiments widerlegt wurde. Allerdings hat auch die absolute Höhe der Bezahlung einen Einfluss auf das Belohnungszentrum: Über 60 Euro freut man sich mehr als über 30. „Das Interessante an unserer Studie ist aber, dass die relative Höhe des Einkommens eine so bedeutsame Rolle spielt“, betont Falk.
„Zumindest Männer scheinen eine große Motivation aus dem Wettbewerb zu ziehen“, resümiert Dr. Bernd Weber. Die Forscher wollen nun herausfinden, ob das auch bei Frauen so ist. Außerdem planen sie eine Versuchsreihe mit asiatischen Probanden, um herauszufinden, ob Konkurrenzdenken auch durch kulturelle Faktoren beeinflusst wird.
Social Comparison Affects Reward-Related Brain Activity in the Human Ventral Striatum. K. Fliessbach, B. Weber, P. Trautner, T. Dohmen, U. Sunde, C. E. Elger, A. Falk. Science, 23.11.2007
Kontakt:
Professor Dr. Christian Elger
Direktor der Klinik für Epileptologie, Universität Bonn
Telefon: 0228/287-15727; E-Mail: christian.elger@ukb.uni-bonn.de
Professor Dr. Armin Falk
Institut für Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften, Universität Bonn
Telefon: 0228/73-9240; E-Mail: armin.falk@uni-bonn.de
Dr. Klaus Fließbach
Life&Brain-Center
Telefon: 0228/6885-264; E-Mail: Klaus.Fliessbach@ukb.uni-bonn.de
Dr. Bernd Weber
Life&Brain-Center
Telefon: 0228/6885-262; E-Mail: bweber@lifeandbrain.com
Pressemitteilung
URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news235924
Download-Berichte zu Labor
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| Methoden zur Untersuchung verschlammter Gewässer: Volumen und Qualität der Sedimente | |
| Identifizierung und Quantifizierung von Verbindungen mit östrogener Wirkung im Abwasser | |
| Entwicklung eines Summenparameters für potenziell bioakkumulierbare Stoffe (PBS) im Abwasser | |
| Lokalisierung organischer Schadstoffemissionen in kommunale Abwasserkanäle durch Sielhautuntersuchungen |
|
| • | Methoden zur Untersuchung verschlammter Gewässer: Volumen und Qualität der Sedimente |
| – Passen Ausrüstung und Gewässer zusammen? | |
| – Das Ergebnis – Die Auswertung | |
| – Ein Beispiel | |
| http://www.kls-gewaesserschutz.de/fileadmin/user_upload/kls/veroeffentlichungen/13-062_Vortrag.pdf | |
| • | Membrangestützte Probenvorbereitung für die Ionenchromatographie |
| – Arten der IC, Chromatographische Grundgrößen | |
| – Membrangestützte Probenvorbereitung | |
| – In-line Kopplung von Gasdiffusion und Ionenchromatographie | |
| http://opus.kobv.de/tuberlin/volltexte/2008/1839/pdf/kiesow_tatjana.pdf | |
| • | Identifizierung und Quantifizierung von Verbindungen mit östrogener Wirkung im Abwasser |
| – Verbindungen mit hormoneller Wirkung – Definitionen | |
| – Entwicklung und Optimierung einer HPLC-Methode zur Fraktionierung von Abwasser aus Kläranlagenabläufen | |
| – Ergebnisse der GC-MS-Analyse für die einzelnen Fraktionen | |
| http://elib.uni-stuttgart.de/opus/volltexte/2001/854/pdf/diss_ges.pdf | |
| • | Entwicklung eines Summenparameters für potenziell bioakkumulierbare Stoffe (PBS) im Abwasser |
| – Gemeinsamkeiten Uunf Unterschiede bei der Entwicklung von Bioakkumulations-Summenparametern | |
| – Trennung Uund Definition Des Lipophilenfensters | |
| – PBS-Bestimmungen in Abwasserproben aus Kläranlagenabläufen in Baden-Württemberg | |
| http://w210.ub.uni-tuebingen.de/dbt/volltexte/2001/263/pdf/PBS_Dissertation.pdf | |
| • | Lokalisierung organischer Schadstoffemissionen in kommunale Abwasserkanäle durch Sielhautuntersuchungen |
| – Charakteristika von organischen Schadstoffen (PAK, AOX, MKW, PCB, FSM …) | |
| – Analytik von Mikroschadstoffen aus Stoffgemischen mit hohem Anteil an bioorganischer Matrix | |
| – Lokalisierung einer AOX-Emission | |
| http://digbib.ubka.uni-karlsruhe.de/volltexte/documents/2963 | |
Mitarbeit bei der DWA 2023
Überarbeitung der TRwS 792 „Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“
Die DWA plant, die TRwS 792 „Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“ zu überarbeiten.
Zum Schutz der Gewässer werden von Seiten des Gesetzgebers in § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) besondere Anforderungen an JGS-Anlagen gestellt. Im August 2018 wurde die erste Fassung der TRwS 792 vorgelegt, in der technische und betriebliche Lösungen beschrieben sind, bei deren Anwendung in der Regel davon auszugehen ist, dass die oben genannten gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind.
Zur Minderung der Ammoniakemissionen wird künftig eine Ansäuerung von Gülle erfolgen. Durch eine Zugabe von Säure wird der pH-Wert des Wirtschaftsdüngers gesenkt und das Ammonium/ Ammoniak-Gleichgewicht in Richtung Ammonium verschoben. Folglich werden Ammoniakemissionen reduziert. Dazu wird überwiegend Schwefelsäure verwendet. Die Gülle wird im Stall, bei der Lagerung oder während der Ausbringung angesäuert.
Eine Aktualitätsprüfung hat darüber hinaus zu verschiedenen Regelungsinhalten Überarbeitungs- bzw. Ergänzungsbedarf ergeben.
Der DWA-Fachausschuss IG-6 „Wassergefährdende Stoffe“ hat sich aufgrund der klimapolitischen Relevanz und der Ergebnisse der Aktualitätsprüfung für eine Überarbeitung der TRwS 792 ausgesprochen.
Es ist eine Anpassung an technische Entwicklungen zum Beispiel zur Leckageerkennung und an praktische Erfahrungen vorgesehen. Zudem soll eine Erweiterung um Regelungen zur Gülleseparierung und eine Konkretisierung der Ausgestaltung der JGS-Anlagen für den Fall der Ansäuerung von Gülle erfolgen.
Die TRwS 792 soll wieder als DWA-Arbeitsblatt veröffentlicht werden und damit eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 Abs. 2 WHG sein. Sie richtet sich insbesondere an die Wasser- und Landwirtschaftsbehörden, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.
Die Überarbeitung soll durch die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.14 „JGS-Anlagen“ erfolgen (Sprecher Dipl.-Ing. Klaus Zöller, Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Weimar). Die Arbeitsgruppe wird im Februar 2023 ihre Arbeit aufnehmen. Es ist eine zweijährige Überarbeitungszeit vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-102 Fax 0 22 42/872-135 E-Mail: grabowski@dwa.de
Überarbeitung KVR-Leitlinien und Zusammenführung mit DWA-M 816
Die DWA-Arbeitsgruppe WI-2.2 „Wirtschaftliche Bewertung von (Re-)Investitionsvorhaben“ wird im Auftrag des Fachausschusses WI-2 „Organisation, Kosten und Finanzierung“ die Anpassung der Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien) an weitergehende Möglichkeiten von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und die Zusammenführung mit dem Merkblatt zur Projektbewertung betrieblicher Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auf Basis der dynamischen Kostenvergleichsrechnung – eine Arbeitshilfe für die Praxis (DWA-M 816) vornehmen.
Innerhalb der nächsten Jahre, aber auch in weiterer Zukunft sind umfängliche wasserwirtschaftliche Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum wirtschaftlichen Anlagenbetrieb unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts, zum Vermögenswerterhalt oder zur Gewährleistung der erforderlichen Betriebssicherheit zu tätigen. Hieraus ergeben sich vielfältige Anforderungen bei der Identifikation nicht nur technisch, sondern auch betriebswirtschaftlich optimierter Lösungen. Besonderes Augenmerk gilt neben der Bewertung der Investitionskosten einer Maßnahme insbesondere auch einer Bewertung der durch die Umsetzung der Maßnahme erwachsenden fortlaufenden Betriebskosten wie auch der Frage der Finanzierung und der Auswirkungen auf das spätere Entgelt.
Mit der Veröffentlichung des Merkblattes zur Projektbewertung betrieblicher Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auf Basis der dynamischen Kostenvergleichsrechnung (DWA-M 816) wurde eine praktische Arbeitshilfe geschaffen, die anhand von Praxisbeispielen die Wirkungszusammenhänge verdeutlicht und die Folgen von Ersatz- bzw. Erneuerungsinvestitionen auch auf die Finanzierung und Bereitstellung von Liquidität sowie die Entgeltgestaltung aufzeigt und insoweit die Möglichkeiten der KVR-Leitlinien zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen weiterentwickelt und deutlich erweitert.
Die Anpassung der KVR-Leitlinien soll der Zusammenführung der KVR-Leitlinien mit dem DWA-M 816 dienen und so eine Weiterführung der etablierten Marke „KVR-Leitlinien“ entsprechend den heutigen Anforderungen ermöglichen.
Das Merkblatt DWA-M 816 zeigt die betriebswirtschaftlichen Grundlagen sowie das fallspezifische Vorgehen auf Basis einer dynamischen Wirtschaftlichkeitsrechnung anhand ausgewählter Projektbeispiele wie der Erneuerung oder Errichtung einer Faulungsanlage (Wirtschaftlichkeit der anaeroben Schlammstabilisierung) sowie der Kanalsanierung (Vergleich relevanter Sanierungskonzepte vs. Erneuerung) ausführlich auf. Zudem werden praxisgerechte Aufbereitungs- und Anwendungshilfen gegeben. Für die Berechnungsbeispiele wird auf die sich eines hohen Verbreitungsgrades und einer hohen Akzeptanz erfreuenden Standardsoftware Excel zurückgegriffen. Entsprechende Berechnungsbeispiele und Anwendungshilfen in Form einer standardisierten, weitgehend automatisierten Excel-Berechnungshilfe sind dem Merkblatt beigefügt. DWA-M 816 spiegelt auch insoweit den aktuellen Stand der Wirtschaftlichkeitsrechnung wider.
Die KVR-Leitlinien erfreuen sich eines hohen Verbreitungs- und Bekanntheitsgrades. Mit der Zusammenführung der KVR-Leitlinien und des DWA-M 816 werden die Vorteile beider Publikationen in einem Merkblatt vereinigt.
Die KVR-Leitlinien richten sich an Betreiber, Planer und Controller von wasserwirtschaftlichen Anlagen (aus Ingenieurbüros, Verwaltung und Verbänden) sowie Entscheidungsträger und Finanzfachkräfte.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA gerne entgegen:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Richard Esser Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-106 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: richard.esser@dwa.de
Entwurf Merkblatt DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“
Die DWA hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Merkblatt DWA-M 320 stellt Betreibern von abwassertechnischen Anlagen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, anhand derer sie sich auf mögliche Stromausfälle vorbereiten können. Es orientiert sich an der Systematik der Leitfäden des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Ein Ausfall der Stromversorgung wirkt sich auf alle Sektoren Kritischer Infrastrukturen aus. Auch die Abwasserentsorgung ist von einer funktionierenden Stromversorgung abhängig. Die meisten stromversorgten Anlagen der Abwasserableitung wie Pump-, Schieber-, Regen- und Mischwasserbehandlungsanlagen sowie Messeinrichtungen funktionieren bei Ausfall der Stromversorgung nicht mehr. In gleicher Weise kann die Funktionsfähigkeit von Abwasserbehandlungsanlagen betroffen sein. Dies kann unter anderem zu Gefahren durch Rückstau von Abwasser, zu Überflutungen und/oder zu Gewässerbelastungen durch Störungen der Abwasserbehandlung führen.
Das vorliegende Merkblatt bereitet die Auswirkungen von Stromausfällen auf die Abwasserentsorgung systematisch auf und gibt den Verantwortlichen ein Werkzeug an die Hand, mit dem sie die Sicherstellung der Energieversorgung ihres Abwasserentsorgungssystems systematisch bewerten und die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung eines angestrebten Sicherheitsniveaus entwickeln können.
Dieses Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-7.6 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“ (Sprecher Dipl.-Ing. Heinz Brandenburg) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im DWA-Fachausschuss KEK-7 „Energie in der Wasser- und Abfallwirtschaft“ (Obmann Dr.-Ing. Dieter Thöle) erarbeitet. Es richtet sich an Betreiber und Planende von Abwasseranlagen sowie Vertreter*innen der Aufsichts- und Katastrophenschutzbehörden.
Frist zur Stellungnahme
Das Merkblatt DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“ wird bis zum 30. April 2023 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen sind schriftlich, vorzugsweise in digitaler Form, zu richten an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Reinhard Reifenstuhl Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden: www.dwa.de/entwurfsportal. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist der Entwurf als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Entwurf Merkblatt DWA-M 320 „Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall“, Februar 2023 71 Seiten, ISBN: 978-3-96862-569-0 Ladenpreis: 79,50 Euro fördernde DWA-Mitglieder: 63,60 Euro Kombi E-Book & Print. 103,50 Euro Kombi für fördernde DWA-Mitglieder: 82,80 Euro
Herausgeberin und Vertrieb
DWA-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-333 Fax 0 22 42/872-100 E-Mail: info@dwa.de DWA-Shop: www.dwa.de/shop
Treibhausgase bei der Abwasserbehandlung und in Entwässerungssystemen: Erarbeitung des Merkblatts DWA-M 230-3
Die DWA plant, das Merkblatt DWA-M 230-3 „Treibhausgase bei der Abwasserbehandlung und in Entwässerungssystemen – Teil 3: Vorgehensweise bei der CO2e-Bilanzierung für Entwässerungssysteme“ zu erarbeiten.
Der Hauptausschuss „Entwässerungssysteme“ beschäftigt sich mit dem Thema „CO2e-Bilanzierung für Entwässerungssysteme“ und hatte den Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/Anforderungen“ gebeten, hierzu ein Expertengespräch durchzuführen.In dem Expertengespräch, das am 27.Oktober 2022 stattfand, wurden unter anderem die Ergebnisse eines durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) beauftragten Gutachtens zur CO2e-Bilanzierung sowie die Erfahrungen der Stadtentwässerung Frankfurt a. M.zur Ökobilanzierung verschiedener Bauweisen vorgestellt.In dem vorgenannten Gutachten wurden unter anderem Bauverfahren und eingesetzte Materialien hinsichtlich ihrer Bilanz bewertet.Hierdurch wurde eine Basis geschaffen, um die CO2-Äquivalente der StEB zu ermitteln und Maßnahmen hinsichtlich ihrer CO2e-Bilanz bewerten zu können.Der Fachausschuss ES-8 „Sanierung“ beschäftigt sich mit der CO2e- Bilanz insbesondere vor dem Hintergrund des Vergleichs von geschlossenen und offenen Bauverfahren.
Als Ergebnis des Expertengespräches wurde festgehalten, dass die Merkblattreihe DWA-M 230 mit einem Teil 3, der unter anderem die Vorgehensweise bei der CO2e-Bilanzierung für Entwässerungssysteme beschreibt, fortgeschrieben werden soll.
In Anlehnung an die Merkblattreihe DWA-M 230 sollen u. a.folgende Punkte bearbeitet werden:
Darstellung der Vorgehensweise bei der CO2e-Bilanzierung bei Bau, Betrieb und Sanierung von Entwässerungssystemen
Kriterien für die CO2e-Bilanzierung
Festlegung des Bilanzrahmens und der Bezugsgrößen bei der Erstellung von CO2e-Bilanzen
Berechnungsgrundlagen bei der CO2e-Bilanzierung
Hinweise für Bau, Betrieb und Sanierung von Entwässerungssystemen.
Das Merkblatt DWA-M 230-3 richtet sich an Kommunen, Entwässerungsbetriebe, Ingenieurbüros, ausführende Firmen und Hersteller.
Für die Bearbeitung des Themas soll federführend eine neu zu gründende Arbeitsgruppe ES-1.10 „Treibhausgasemissionen bei Entwässerungssystemen“ im Fachausschuss ES-1 „Grundsatzfragen/ Anforderungen“ eingerichtet werden.Die weiteren Fachausschüsse des Hauptausschusses Entwässerungssysteme werden im Beteiligungsverfahren eingebunden und werden gebeten, Fachleute zu entsenden.
Hinweise für die Bearbeitung nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich herzlich willkommen.Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs/einem Kurzlebenslauf bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Ing. Christian Berger E-Mail: team-es@dwa.de
Gründung der DWA-Arbeitsgruppe „Bereitstellung von Flächen für die Gewässerentwicklung“
Die DWA plant, eine neue Arbeitsgruppe im Fachausschuss GB-1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ zu gründen.
Die Arbeitsgruppe soll sich mit Fragen zur „Bereitstellung von Flächen für die Gewässerentwicklung“ beschäftigen. Gemäß dem Zeitplan der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen bis 2027 unter anderem alle Fließgewässerwasserkörper einen guten ökologischen Zustand oder ein gutes ökologisches Potenzial aufweisen. Dieses Umweltziel erreichen aktuell aber deutlich weniger als 10 Prozent dieser Wasserkörper. Der geringe Prozentsatz ist unter anderem auf hydromorphologische Defizite zurückzuführen.
Im dritten Bewirtschaftungszyklus der WRRL wird es daher in verstärktem Umfang notwendig sein, Maßnahmen zur Minderung dieser gewässerstrukturellen Defizite in einem erheblichen Umfang zu planen und umzusetzen, um das Erreichen des guten ökologischen Zustands/Potenzials zu ermöglichen.
Bereits im Jahr 2010 hat die DWA darauf hingewiesen, dass zahlreiche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Defizite mit einem nicht unerheblichen Flächenbedarf einhergehen und dass die Flächenbereitstellung für die Gewässerentwicklung „eines der drängendsten Probleme bei der Umsetzung der WRRL“ ist (DWA-M 610 „Neue Wege der Gewässerunterhaltung – Pflege und Entwicklung von Fließgewässern“, Juni 2010) und dieses Thema regelmäßig im Rahmen von Seminaren zur „Flächenbereitstellung zur Fließgewässerentwicklung“ behandelt. Seitdem ist eine Reihe weiterer Aktivitäten erfolgt, weitere Publikationen sind erschienen, ohne dass sich die eigentliche Situation der Flächenbereitstellung für die Gewässerentwicklung grundlegend verändert hat.
Dabei hat die zeitliche Dringlichkeit zugenommen, und es haben sich – neben den vielfältigen bereits bestehenden – neue Konkurrenzsituationen mit weiteren Nutzungs- und/oder Schutzansprüchen entwickelt, wie zum Beispiel der Ausbau von Energie- und Verkehrsinfrastruktur, die Neuausweisung von Baugebieten, räumlich fixierte Schutzgebiete, oder auch Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
Der typgemäße Flächenbedarf für die Gewässerentwicklung ist mittlerweile in mehreren Bundesländern mit einem einheitlichen, 2019 von der LAWA empfohlenen und erprobten Verfahren berechnet worden. Das Umweltbundesamt führt derzeit ein mehrjähriges F+E-Vorhaben „Den Gewässern mehr Raum geben“ durch, in dem die Flächenkulisse für alle berichtspflichtigen Fließgewässer ermittelt wird.
Die bei der DWA bestehende Expertise sollte nun darauf aufbauend genutzt werden, um die Problemlage und die besten Praktiken zur Bereitstellung von Flächen für die Gewässerentwicklung zusammen mit potenziellen Konkurrenzen, aber auch Synergien aufzuzeigen.
Im Zentrum der Arbeiten soll dabei die Gewässer- und Auenentwicklung stehen. Im Einzelnen sollten zum Beispiel folgende Aspekte von der zu gründenden Arbeitsgruppe analysiert und in einem Themenband dargestellt werden:
Bedeutung der Flächenbereitstellung für die Gewässer- und Auenökosysteme, den Landschaftswasserhaushalt sowie für Unterhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Synergien und Konkurrenzen bei der Deckung des Flächenbedarfs für Gewässerentwicklung und -unterhaltung
Bewertung der Optionen zur Flächensicherung/-bereitstellung in Bezug auf die verschiedenen Maßnahmen der Gewässerentwicklung/ -unterhaltung
Zusammenstellung der Rechtsgrundlagen, Programme und Projekte für die verschiedenen Möglichkeiten der Flächensicherung/-bereitstellung
Möglichkeiten der Integration von Flächensicherung/-bereitstellung zur Gewässerentwicklung/-unterhaltung in das Flussgebietsmanagement
in die Raum-, Regional- und Stadtentwicklungsplanung
Aufzeigen des rechtlichen und planerischen Handlungsbedarfs
effektive Kommunikation zur Flächensicherung/-bereitstellung für die Gewässerentwicklung/-unterhaltung
Zusammenstellung von „best practice“-Beispielen als positive Anregung, aber auch von gescheiterten Ansätzen zur Fehlervermeidung („Does and Don’ts“) aus dem nationalen und europäischen Raum.
In der Arbeitsgruppe sollen neben Vertreter*innen aus der Wissenschaft auch Ingenieur- und Planungsbüros, Verbände und kommunale bzw. staatliche Stellen beteiligt sein. Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen oder „best practice“-Beispielen eingeladen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.
Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1. Juni 2023 bei: DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Breuer, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef; Tel. 0 22 42/872-305 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: lutz.breuer@dwa.de
Überarbeitung der DVWK-Regel 127 „Geschiebemessungen“
Die DWA plant, die DVWK-Regel 127 „Geschiebemessungen“ aus dem Jahr 1992 zu überarbeiten.
Anlass
Die DVWK-Regel 127 „Geschiebemessungen“ wurde im Jahr 1992 herausgegeben.Die Schrift liefert eine wesentliche Arbeitsgrundlage für diese Aufgabenstellung, indem sie wertvolle praktische Erfahrungen und Hinweise zusammenfasst.Der DWA-Fachausschuss WW-2 „Morphodynamik und Sedimentmanagement“ sieht nach nunmehr 30 Jahren die Notwendigkeit einer Überarbeitung dieser Regel.Dazu wird eine neue Arbeitsgruppe WW-2.11 eingerichtet.Der Fachausschuss lädt zu dieser Arbeit Expert*innen und Interessierte aus der Praxis zur Mitwirkung an der Überarbeitung ein.
Die Messung des Geschiebetransportes im Fließgewässer ist mit einem erheblichen Aufwand und stets auch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.Diese sind stark vom Messverfahren sowie von der Messposition und dem Messzeitpunkt abhängig.Ein ständiges Monitoring der Geschiebetransportraten wird bislang nur an wenigen Positionen der Fließgewässer vorgenommen.
Geschiebefrachten bestimmen die Entwicklung der Sohllagen und somit die Morphodynamik und den Sedimenthaushalt von Fließgewässern sowie Stauhaltungen.Im Kontext von Gewässermanagement, Renaturierung, Stauraumverlandung und Klimawandel sind Geschiebemessungen als eine grundlegende Größe anzusehen.
Aufgaben und Ziel der neuen Arbeitsgruppe
Das Ziel der Überarbeitung der DVWK-Regel 127 ist die Aktualisierung der bestehenden Regel hinsichtlich neuerer Erkenntnisse, neuer Geräte und Verfahren.Dazu werden die bestehenden Kapitel kritisch und selektiv überarbeitet.
Im Bereich der Geschiebemessungen sind neuere Entwicklungen bekannt, die in die Arbeit einfließen sollen.Dies betrifft insbesondere neue Erkenntnisse im Bereich der quantitativen Methoden durch innovative Techniken wie das „Dune-Tracking“-Verfahren, akustische Geschiebemessungen, den Einsatz der Doppler-Akustik sowie die Telemetrischen Tracer-Methoden.Diese sollen im Merkblatt neu bzw.besser berücksichtigt werden.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
In der Arbeitsgruppe sollen neben Vertreter*innen aus wissenschaftlichen Einrichtungen, Ingenieur- und Planungsbüros, Verbände und kommunale bzw.staatliche Stellen beteiligt sein.Zur Mitarbeit sind alle interessierten Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen.Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.
Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1.Juni 2023 bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Breuer, M. Sc.Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-305 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: lutz.breuer@dwa.de
Gründung der DWA-Arbeitsgruppe „CO2-Bilanz von Wasserbauwerken“
Die DWA plant, eine neue Arbeitsgruppe im Fachausschuss WW-6 „Bauwerksmanagement im Wasserbau“ des DWA-Hauptausschusses „Wasserbau und Wasserkraft“ zu gründen.Die Arbeitsgruppe soll sich mit Fragen zur „CO2-Bilanz von Wasserbauwerken“ beschäftigen.
Es ist wissenschaftlich unumstritten, dass Treibhausgase (THG) die Treiber der Erderwärmung sind. Um den Temperatur anstieg zu begrenzen, wurde durch die Europäische Union beschlossen, Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen.Bauwerke im Allgemeinen, damit auch Wasserbauwerke, hinterlassen einen CO2-Fußabdruck, der einen Einfluss auf die Klimaerwärmung hat.Um die vereinbarten Klimaziele zur Verringerung der Klimaerwärmung zu erreichen, muss die THG-Emission verringert werden.Dies gilt äquivalent für die Errichtung von Wasserbauwerken.Zurzeit kann eine CO2- Bilanzierung auf Basis des Informationsportals für nachhaltiges Bauen „ÖKOBAUDAT“ erfolgen.Dieses ist allerdings im Wesentlichen für den Hochbau entwickelt worden, wodurch für den Wasserbau wesentliche Herstellprozesse und Materialien nicht berücksichtigt werden.
Um die Bautätigkeit im Bereich des Wasserbaus bezüglich THG-Emissionen zu bewerten, gibt es erste Ansätze.Diese müssen voraussichtlich zur Bewertung künftiger Baumaßnahmen weit mehr Beachtung finden, als sie es heute tun.Die existierenden Regelungen geben erste Fingerzeige, die aber für eine relative Spezialdisziplin, wie den Wasserbau, nur sehr begrenzt anwendbar sind.
Ziel der Arbeitsgruppe soll es entsprechend sein, auf Grundlage der bestehenden Ansätze die Wissenslücken bezüglich der CO2-Bilanzierung von Wasserbauwerken aufzuzeigen und darauf aufbauend Anregungen für Ergänzungen oder eine Beschreibung einer (neu) abgeleiteten Methode geben zu können.
In der Arbeitsgruppe sollen neben Vertreter*innen aus der Bauindustrie auch Ingenieur- und Planungsbüros, Verbände, kommunale bzw.staatliche Stellen und Vertreter*innen aus der Wissenschaft beteiligt sein.Zur Mitarbeit sind alle interessierten Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen.Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1.Juni 2023 bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Breuer, M. Sc.Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-305 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: lutz.breuer@dwa.de
Redaktionelle Überarbeitung von Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“
Die DWA plant, das Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“ zu überarbeiten.
Das Arbeitsblatt DWA-A 704 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“ wurde im April 2016 zuletzt umfassend überarbeitet. Die Aktualitätsprüfung durch die DWA-Arbeitsgruppe KA-12.1 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“ im DWA-Fachausschuss KA-12 „Betrieb von Kläranlagen“ hat ergeben, dass eine redaktionelle Überarbeitung des Arbeitsblattes notwendig ist. Das Arbeitsblatt muss in folgenden Punkten redaktionell überarbeitet werden:
Aktualisierung der Referenzen
Rechtschreibfehler müssen korrigiert und einige missverständliche Formulierungen müssen umgeschrieben werden.
Allgemein gültige Bezeichnungen müssen auf den aktuellen Stand gebracht werden sowie auf gendergerechte Schreibweisen gemäß den Vorgaben der DWA muss umgesetzt werden.
Die Klimakennung des DWA-Regelwerks wird ergänzt.
Die redaktionelle Überarbeitung im beschriebenen Umfang wird in der DWA-Arbeitsgruppe KA-12.1 „Betriebsanalytik für Abwasseranlagen“ (Sprecher: Dr. Klaus Furtmann) im DWA-Fachausschuss KA-12 „Betrieb von Kläranlagen“ (Obmann: Dipl.-Ing. Jörg Broll-Bickhardt) umgesetzt.
Ansprechpartner:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr.-Ing. Christian Wilhelm Theodor-Heuss-Allee 17, 537
Moor-Wiedervernässung: Gründung einer DWA-Arbeitsgruppe und Aufruf zur Mitarbeit
Die DWA gründet eine Arbeitsgruppe „Moor-Wiedervernässung“ (Arbeitstitel) in ihrem Fachausschuss GB-7 „Bodenschutz, Bodenfunktionen und Altlasten“.
Moorstandorte in Deutschland wurden zu über 90 % entwässert, um die Böden landwirtschaftlich nutzen zu können.Die Entwässerung geht mit der Zersetzung des Torfes einher, in deren Folge CO2 freigesetzt, die Bodenoberfläche abgesenkt und das Wasserspeichervermögen reduziert wird, um nur einige Konsequenzen der Torfmineralisierung zu nennen.Die Moorentwässerung steht außerdem im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Klimawandel.Einerseits sind entwässerte Moore Treiber des Klimawandels, weil sie maßgeblich zur Erhöhung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre beitragen, andererseits können sie Extremwetterereignisse (zum Beispiel Starkregen) weniger abpuffern, sodass die Landschaft insgesamt weniger elastisch auf solche Ereignisse reagieren kann.
Die herausragende Funktion intakter Moore in der Landschaft und für die Menschen wurde seitens der Wissenschaft, aber auch der Gesellschaft, erkannt.Aktuell gibt es einen starken politischen Willen, Moore zu schützen und ihre Funktionen wiederherzustellen.Erste Moor-Wiedervernässungsprojekte wurden bereits in den 1990er-Jahren durchgeführt, allerdings mit unterschiedlichen Erfolgen.Teilweise wurde das Projektziel, nämlich die Funktionen naturnaher Moore wiederherzustellen, nicht erreicht, auch weil die Wiedervernässungsmaßnahmen unsachgemäß durchgeführt wurden.
Ziel der neu zu gründenden Arbeitsgruppe ist es, Publikationen in der Reihe der DWA-Themen und/oder Merk- bzw.Arbeitsblätter zu diesem Thema zu erstellen, um Planung und Umsetzung von Moor-Wiedervernässungsprojekten mit praxisgerechten Informationen zu unterstützen.Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei zum Beispiel:
Ziele der Moor-Wiedervernässung und Zielkonflikte
rechtliche Grundlagen
Torfböden; Bildung und Degradierung, Torftypen und -ansprache, hydraulische Eigenschaften und ihre Bestimmung
Hydrologie von Mooren und „optimale“ Pegelstände in Nieder- und Hochmooren
vorhandene bauliche Entwässerungsmaßnahmen
hydrologische und hydraulische Voraussetzung für die Wiedervernässung
bauliche Maßnahmen zur Anhebung der Grundwasserstände
Indikatoren einer erfolgreichen Wiedervernässung
langfristige Überwachung und Management
natürliche Sukzession und Nutzung wiedervernässter Moorstandorte; Paludikultur
Beispiele erfolgreicher und gescheiterter Moor-Wiedervernässungsprojekte.
Neben dem Einsatz in Planung und Ausführung sollen die zu erstellenden Hefte auch als Ausbildungsmaterial dienen.
Aufruf zur Mitwirkung
Zur Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe sind neben Vertretern/innen aus der Wissenschaft und Ressortforschung Experten/innen aus der landwirtschaftlichen/ wasserwirtschaftlichen Beratung bzw.von wasserwirtschaftlichen/Naturschutz Verbänden, ebenso wie aus der Ingenieurpraxis willkommen, um ein praxisrelevantes Kompendium erstellen zu können.
Bewerber/innen sollten sowohl mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut sein als auch Praxiserfahrungen einbringen können.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.
Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen.
Interessenten/innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Dipl.-Geogr. Dirk Barion Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-161 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: barion@dwa.de
Vorhabensbeschreibung und Aufruf zur Mitarbeit
Gründung einer DWA-Arbeitsgruppe „Umwelthygiene“
Die DWA plant, eine neue Arbeitsgruppe für Hygienefragen im Fachausschuss GB- 5 „Stoffeinträge und Wirkungen auf Fließgewässer“ des DWA-Hauptausschusses „Gewässer und Boden“ zu gründen.
Mit Abschluss des Themenbandes T1/2022 „Hygiene in der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft“ im Frühjahr 2022 wurde die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Hygiene“ aufgelöst. Aktuelle Hygienefragen sind damit jedoch nicht automatisch erschöpfend bearbeitet. Grundsätzlich besteht seitens der DWA der Wunsch, Hygienethemen weiterhin zu verfolgen. Der Fachausschuss GB-5 „Stoffeinträge und Wirkungen auf Fließgewässer“ befasst sich zurzeit bereits mit Spurenstoffmonitoring, Monitoring der Sedimente in Fließgewässern und Salzbelastung der Fließgewässer. Eine die bisherigen Themen dieses Fachausschusses übergreifende Bearbeitung hygienischer Fragestellung ist dennoch gewollt und wegen der vielfältigen Verflechtungen von Mensch und Umwelt wünschenswert.
Die identifizierten Themen mit dem Fokus auf Hygiene in der aquatischen Umwelt sind vielfältig. Zunächst sollen Antibiotikaresistenzen näher beleuchtet werden, ein hoch aktuelles Thema, das durch die Corona-Pandemie kurzfristig in der öffentlichen Wahrnehmung in den Schatten gedrängt wurde. Multi-Resistenzen verbreiten sich weiterhin weltweit auf unterschiedlichsten Verbreitungspfaden in die Umwelt und zurück zum Menschen. Trotz vielfältiger und umfangreicher wissenschaftlicher Forschungsvorhaben in den letzten Jahren etabliert sich das Thema nur langsam in der Praxis. Anders als chemische Stoffe können sich Mikroorganismen nicht nur vermehren oder absterben, sie sind auch in der Lage, ihre Resistenzen untereinander weiterzugeben (horizontaler Gentransfer) und neu zu kombinieren, sodass Multi-Resistenzen entstehen. Eliminationsstrategien, die sinnvoll für Spurenstoffe sind, greifen bei Resistenzen daher nicht automatisch ebenso. Dies zeigt sich nicht nur an unterschiedlichen Reduktionseigenschaften in der vierten Reinigungsstufe in der Abwasserbehandlung. Ein umfassender Transfer der Thematik von der Forschung in die Praxis ist notwendig, um eine echte Trendwende einzuleiten. Dabei muss das Thema Resistenzen aus unterschiedlichsten Blickwinkeln beteiligter Akteure betrachtet werden.
Der One-Health-Ansatz versucht zum Beispiel, Verbindungen zwischen Menschen und Tiergesundheit zu klären und Probleme wie Synergien aufzuzeigen. Sozioökologische und sozioökonomische Studien zum Thema beziehen den Menschen sowie sein Handeln und seine Motivation in die Betrachtungen ein. Durch die Globalisierung einerseits und den global verbundenen Wasserkreislauf andererseits ist das Resistenzproblem zudem nur bedingt räumlich begrenzt zu lösen. Es ist vielmehr eine umfassende Betrachtung im Sinne von Global Health bzw. Planetary Health sinnvoll. Dabei ist zu bedenken, dass die Wasserwirtschaft in der Praxis meist raumbasiert, zum Beispiel auf Ebene von Einzugsgebieten, agiert.
Neben der Sammlung bereits vorhandener wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen daher Möglichkeiten des Wissenstransfers in die Praxis thematisiert und analysiert werden. Ziel ist es, eine Hilfestellung für verschiedene Akteure der Wasser- und Abfallwirtschaft mit dem (Arbeits-)Titel „Auswirkungen von und Umgang mit Antibiotika und Antibiotika- Resistenzen im Wasserkreislauf“ zu erarbeiten, die den Anwender befähigt, die komplexe Resistenzproblematik aus verschiedenen Blickwinkeln möglichst umfassend zu verstehen und den für die jeweilige individuelle Fragestellung passendsten Lösungsweg zu finden.
Zudem sind bereits weitere Themen für die neu zu gründende Arbeitsgruppe aus dem Bereich Umwelthygiene für eine zukünftige Bearbeitung aus heutiger Sicht auf der Agenda. Dabei ist immer der Bezug zum Klimawandel zu beachten:
Legionellen im Wasserkreislauf – Monitoring – Bekämpfung – Biozide Einsatz und Folgen
Brutgewässer von Stechmücken – (Neue) Insektenarten in Mitteleuropa als mögliche Überträger von Krankheiten
Bewertung / Einordnung von wirbellosen Organismen in Grundwasser, Roh-, Trinkwasser
Blaualgen/Cyanobakterien.
In der Arbeitsgruppe sollen neben Forschungstreibenden aus Universitäten und Hochschulen auch Ingenieurbüros, Verbände, Hygieniker, Umweltmediziner, Veterinärmediziner, Biologen, Geographen und staatliche Stellen beteiligt sein. Zur Mitarbeit sind interessierte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen eingeladen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Bewerbungen von jungen Berufskolleg*innen sind ausdrücklich willkommen. Interessent*innen melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bis zum 1. März 2023 bei:
DWA-Bundesgeschäftsstelle Lutz Becker, M. Sc. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel. 0 22 42/872-305 Fax 0 22 42/872-184 E-Mail: becker@dwa.de
Neues von den Tarifparteien und zu Arbeitsrecht 2020
Tarifergebnis angenommen
Mit überwältigender Mehrheit hat die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK) das Tarifergebnis für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen vom 25. Oktober angenommen. 86 Kolleg*innen stimmten am 24. November 2020 mit Ja, dazu gab es jeweils eine Nein-Stimme bzw. eine Enthaltung.
Einigungspapier – Vergütungstabellen
Entgelterhöhungen mit sozialer Komponente, Laufzeit bis Ende 2022
Die Arbeitgeber hatten eine sehr lange Laufzeit bis Ende 2023 gefordert und für die nächsten beiden Jahre nur eine Erhöhung der Tabellenentgelte von jeweils 1 Prozent. Hier konnten wir spürbare Verbesserungen erreichen:
Die Tabellenentgelte werden
ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro und
ab dem 1. April 2022 um 1,8 Prozent steigen
Laufzeit bis 31. Dezember 2022.
Der Mindestbetrag in Höhe von 50 Euro bedeutet bis in die Entgeltgruppe 11, Stufe 2 eine Erhöhung, die über 1,4 Prozent liegt.
Da die Arbeitgeber sich sehr hartnäckig gegen einen höheren Mindestbetrag gewehrt haben, haben wir eine Erhöhung der Jahressonderzahlung vorgeschlagen. Die Jahressonderzahlung ist nach Einkommensgruppen gestaffelt: Die Entgeltgruppen 1 bis 8 erhalten 79,51 Prozent, EG 9a bis 12 erhalten 70,28 und EG 13 bis 15 erhalten 51,78 Prozent des monatlichen Entgelts. Eine einheitliche prozentuale Erhöhung wirkt daher im unteren und mittleren Einkommensbereich stärker, als im oberen Einkommensbereich.
Erreichen konnten wir eine Erhöhung der Jahressonderzahlung ab 2022 um 5 Prozent. Die Kolleginnen und Kollegen in Ostdeutschland erhalten ab 2022 bereits eine Erhöhung um 6 Prozentpunkte aus der schon früher vereinbarten Angleichung der Jahressonderzahlung Ost-West. Für sie erfolgt die jetzt vereinbarte zusätzliche Erhöhung in zwei Schritten: um 2 Prozent ab 2022 und 3 Prozent ab 2023. Die Verschiebung der endgültigen Angleichung auf 2023 haben wir in Kauf genommen, weil am Ende alle etwas davon haben.
Für das Jahr 2020 wird es außerdem eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Prämie geben, die steuer- und abgabenfrei ist und noch dieses Jahr ausgezahlt wird. Sie beträgt:
600 Euro für die Entgeltgruppen 1 bis 8
400 Euro für die Entgeltgruppen 9 bis 12 und
300 Euro für die Entgeltgruppen 13 bis 15.
Dazu gesagt werden muss allerdings, dass die Bundesregierung eine Steuer- und Abgabenfreiheit für die Corona-Prämien bis zu einer Höhe von 1.500 Euro für dieses Jahr beschlossen hat. Falls Kolleginnen und Kollegen bereits Prämien erhalten haben und mit der in der Tarifeinigung beschlossene Prämie über 1.500 Euro hinauskommen, müssten für den darüber liegenden Teil Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden.
Die Änderungen an einem Beispiel: Ein Müllwerker der in der EG 3 Stufe vier heute 2.670 Euro verdient, hätte ab April 2022 insgesamt 4,12 Prozent mehr: Fast 100 Euro pro Monat durch die Tabellenerhöhung und 170 Euro in diesem Jahr durch die höhere Sonderzahlung. 2020 erhält er außerdem einmalig 600 Euro Corona-Prämie.
Verbesserungen für Azubis
Auszubildende und Praktikant*innen erhalten zum 1. April 2021 und 2022 jeweils eine Erhöhung von 25 Euro und für 2020 eine Corona-Prämie von 225 Euro im Bereich der Kommunen und 200 Euro beim Bund.
Neben der Verlängerung der Regelung zur Übernahme von Azubis ist es trotz vorigen Widerstands außerdem gelungen, in die Tarifierung der praxisintegrierten Studiengänge einzusteigen. Zeitnah sollen Verhandlungen aufgenommen werden. Damit würden Studierende einen tariflichen Anspruch auf Vergütung erhalten und wären nicht mehr auf Wohlwollen der Arbeitgeber angewiesen.
Durchbruch bei der Arbeitszeit Ost-West
Endlich konnten wir durchsetzen, dass die Kolleginnen und Kollegen in den ostdeutschen Kommunen bald nicht mehr länger arbeiten müssen, als im Westen. Ab Januar 2022 und Januar 2023 sinkt die Arbeitszeit der Beschäftigten im Osten jeweils eine halbe Stunde und liegt ab 2023 mit 39 Stunden auf Westniveau. In den Krankenhäusern gilt für die Kolleginnen und Kollegen im Westen die 38,5-Stunden-Woche. Um auf diese Stundenzahl zu kommen, sinkt die Arbeitszeit im Osten ab 2023 in drei Schritten jährlich um jeweils eine halbe Stunde und erreicht 2025 Westniveau.
Deutliche Verbesserungen im Bereich Pflege und Gesundheit
Sie wurden besonders beklatscht – die Kolleginnen und Kollegen in der Pflege und im Gesundheitsbereich. Nun haben sie auch was vom Beifall: Pflegekräfte erhalten ab März 2021 eine monatliche Pflegezulage von 70 Euro und ab März 2022 nochmals 50 Euro mehr. Bei künftigen prozentualen Entgelterhöhungen erhöhen sich die Zulagen mit.
Die Zulage im Bereich Intensivmedizin steigt ab März 2021 von 46,02 auf 100 Euro, die Wechselschichtzulage von 105 auf 155 Euro und in Betreuungseinrichtungen gibt es eine Pflegezulage von 25 Euro. Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitsämtern erhalten ebenfalls ab März 2021 eine Zulage von 300 Euro im Monat. Kolleginnen und Kollegen, die in der Pandemie im öffentlichen Gesundheitsbereich aushelfen, erhalten für jeden Monat ihres Einsatzes ein Plus von 50 Euro.
Leistungsorientierte Bezahlung (LoB) – das ungeliebte Kind
Die kommunalen Arbeitgeber legten Wert darauf, mit Anreizen wie Zuschüsse für Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern. Diese sollen aus dem Budget für die leistungsorientierte Bezahlung (§ 18 TVöD) finanziert werden. Für uns war wichtig, dass bestehende Dienstvereinbarungen zu Leistungen aus diesem Budget nicht in Frage gestellt werden. Und vor allem war uns wichtig, dass auch pauschale Ausschüttungen aus dem LoB-Budget möglich werden. Die Anliegen beider Seiten sind in der Einigung nun enthalten.
Entgelterhöhung um 3,5 Prozent/300 Euro „Corona-Prämie“/umfangreiche Verbesserungen für alle Beschäftigtengruppen, insbesondere für die Pflege/Laufzeit bis Ende August 2023
Berlin. Im Rahmen der Tarifrunde für die mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Kommunen und Bund hat die Arbeitgeberseite, vertreten durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium, den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion im Vorfeld der dritten Verhandlungsrunde am 22. und 23. Oktober 2020 ein Angebot unterbreitet. Dieses sieht eine Laufzeit von 36 Monaten vor. Es wird eine Erhöhung der Entgelte in drei Schritten angeboten, und zwar zum 1. März 2021 um 1,0 Prozent, zum 1. März 2022 um weitere 1,0 Prozent und zum 1. März 2023 um weitere 1,5 Prozent. Der erste Erhöhungsschritt wird mit einem Mindestbetrag von 30 Euro verbunden.
Dazu VKA-Präsident und Verhandlungsführer Ulrich Mädge: „Mit unserem Angebot an die Gewerkschaften zeigen wir mehr als deutlich, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Bereich der Daseinsvorsorge wertvolle und unverzichtbare Arbeit für die Gesellschaft leisten. Wir haben ein umfassendes und attraktives Paket entwickelt. Dieses enthält neben der Entgelterhöhung erhebliche Verbesserungen insbesondere für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Zugleich berücksichtigt es die besonderen Situationen in den einzelnen Sparten der kommunalen Arbeitgeber. Das Angebot kostet uns insgesamt 4,8 Milliarden Euro, und das mitten in der schlimmsten Rezession seit Gründung der Bundesrepublik. Nun ist es an den Gewerkschaften, kompromissbereit zu sein und dieses umfassende Angebot anzunehmen.“
Eckpunkte des Angebots:
Laufzeit: 1. September 2020 bis 31. August 2023
Lineare Erhöhung:ab dem 1. März 2021 um 1,0 Przent, mindestens aber 30 Euro,
ab dem 1. März 2022 um weitere 1,0 Przent und
ab dem 1. März 2023 um weitere 1,5 Przent.
Corona-Sonderzahlung für alle Beschäftigten zur Abmilderung der Belastung durch die Corona-Krise, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt wird, in Höhe von 300 Euro.
Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost in zwei Schritten (2023 und 2024) auf 39 Stunden wöchentlich.
Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflege- und Betreuungseinrichtungen eine neu geschaffene monatliche Zulage von 50 Euro, die Pflegezulage. Die Zulage für den regelmäßigen Einsatz in Wechselschichten wird von 105 Euro auf 155 Euro erhöht. Schließlich wird die Intensivzulage von 46,02 Euro auf 96 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Für Beschäftigte in der Intensivpflege, die alle drei Zulagen erhalten, ergibt sich allein daraus eine Entgelterhöhung um monatlich 150 Euro. Zusammen mit der Erhöhung der Entgelte führt das zu einem Gehaltsplus von bis zu 8,5 Prozent.
Alle Beschäftigten in den Gesundheitsämtern erhalten für ihren besonderen Einsatz in der Corona-Pandemie in den nächsten zwei Jahren Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1.200 Euro. Die Fachärztinnen und Fachärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten zusätzlich eine monatliche Zulage von 150 Euro.
Zudem wird mit der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für Fahrräder und eBikes das Tarifrecht modernisiert. Ebenso schaffen die kommunalen Arbeitgeber die Möglichkeit, Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung und der Nachhaltigkeit zu verwenden.
VKA-Präsident Ulrich Mädge: „Das Angebot ist mehr als nur fair, gerade vor dem Hintergrund der über Jahre eingebrochenen Finanzen der Kommunen. Damit wollen wir auch die Beschäftigung im öffentlichen Dienst attraktiver machen. Wir erwarten, dass wir auf der Basis dieses Angebots in der nächsten Verhandlungsrunde eine schnelle Einigung erzielen werden.“
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten.
Quelle VKA
Die Arbeitgeberseite legt ein erstes Angebot vor
01.03.2021: +1,0%, mindestens 30 €
01.03.2022: +1,0%
01.03.2023: +1,5%
Einmalzahlung 2020: 300 €
Verringerung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost auf 39 Wochenstunden bis 2024
Laufzeit: 36 Monate (01.09.2020 bis 31.08.2023)
Die Gewerkschaftsseite weist das Angebot umgehend zurück und bezeichnet es als „geradezu respektlos“.
Auch die zweite Verhandlungsrunde endet ergebnislos.
Die Arbeitgeber legen weiterhin kein Angebot vor. Die Gewerkschaftsseite kündigt umgehend erste Warnstreiks ab Dienstag an.
Die erste Verhandlungsrunde wurde nach einigen Stunden ergebnislos vertagt
Die Gewerkschaftsseite hielt an ihrer Forderung vom 26.08. fest, die Arbeitgeberseite brachte nach Angaben des Beamtenbundes dbb eine Nullrunde ins Spiel und strebt dazu noch eine lange Laufzeit an. Ulrich Silberbach, Chef des dbb, dazu: „Leider setzen zumindest die Kommunen lieber aufs Mauern. […] Die wollen eine Nullrunde mit langer Laufzeit.“
Ulrich Mädge, Präsident der VKA und Verhandlungsführer der kommunalen Arbeitgeber: „Bereits in der ersten Runde zeigte sich, wie schwierig die überzogenen Forderungen der Gewerkschaften für uns sind. […] Wir werden nun die Steuerschätzung im September abwarten.“
Für die beiden Bereiche Pflege und Sparkassen werden in den nächsten Verhandlungsterminen gesonderte Verhandlungstische eingerichtet.
Die Gewerkschaftsseite gibt ihre Forderungen zur Tarifrunde TVöD bekannt:
Entgelterhöhung: +4,8% mit einem Mindesterhöhungsbetrag von 150 €
Ausbildungsvergütungen: +100 € pauschal
Arbeitszeitangleichung im Osten ans Tarifgebiet West
Laufzeit: 1 Jahr
Die Arbeitgeberseite weist diese Forderung umgehend zurück. Ulrich Mädge, Präsident der VKA und Verhandlungsführer der kommunalen Arbeitgeber: „Die Forderungen der Gewerkschaften sind völlig überzogen und würden zu Mehrkosten in Höhe von mindestens 5,7 Milliarden Euro führen. Dies zeigt, dass die Gewerkschaften den Ernst der Lage offensichtlich nicht erkannt haben – und das in der schlimmsten Rezession seit Gründung der Bundesrepublik. Fakt ist: Die Lage der kommunalen Arbeitgeber ist wegen der Corona-Krise dramatisch. Wir haben massive finanzielle Einbrüche zu verzeichnen. Die Kassen sind leer, einen Verteilungsspielraum sehe ich nicht“. Mägde erklärt seine Bereitschaft zu konstruktiven Verhandlunge und betont: „Wir brauchen einen Tarifabschluss, der in diese besondere Zeit passt mit einer langen Laufzeit, die uns Planungssicherheit gibt.“
Der Vorsitzende des Beamtenbundes dbb, Ulrich Silberbach, weist auf den erheblichen Beitrag der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst hin, ohne die die Corona-Krise bis zum heutigen Tag „niemals so gut gemeistert“ worden wäre. Silberbach: „Diese Forderungen erheben wir also nicht trotz, sondern wegen Corona.“
Entgelttabellen TVöD, TV-V
Entgelttabellen 2025/2026 zum TVöD
| Entgelttabelle TVöD – VKA | ab 01.05.2026 |
| Entgelttabelle TV-V | ab 01.06.2026 |
| Entgelttabelle Auszubildende TVAöD‐BBiG (bei Bund und Kommunen) | ab 01.05.2026 |
Entgelttabelle TVöD – VKA
Gültigkeit der Tabelle: ab 01.05.2026
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| E15 | 5.827,86 | 6.208,96 | 6.634,05 | 7.214,39 | 7.811,37 | 8.204,11 |
| E14 | 5.298,27 | 5.643,35 | 6.094,01 | 6.594,12 | 7.151,57 | 7.551,78 |
| E13 | 4.901,11 | 5.279,32 | 5.709,87 | 6.177,31 | 6.727,38 | 7.025,87 |
| E12 | 4.415,70 | 4.850,91 | 5.359,50 | 5.923,82 | 6.586,00 | 6.900,18 |
| E11 | 4.269,64 | 4.669,92 | 5.046,03 | 5.454,10 | 6.012,56 | 6.326,77 |
| E10 | 4.124,53 | 4.438,16 | 4.794,69 | 5.181,37 | 5.611,95 | 5.753,35 |
| E9c | 4.010,72 | 4.290,50 | 4.594,76 | 4.922,61 | 5.275,05 | 5.527,70 |
| E9b | 3.779,84 | 4.039,01 | 4.203,56 | 4.690,55 | 4.979,11 | 5.313,37 |
| E9a | 3.658,61 | 3.877,94 | 4.097,67 | 4.586,77 | 4.697,43 | 4.979,97 |
| E8 | 3.486,40 | 3.697,29 | 3.843,36 | 3.992,40 | 4.153,50 | 4.230,97 |
| E7 | 3.294,98 | 3.537,94 | 3.682,69 | 3.828,76 | 3.969,05 | 4.045,24 |
| E6 | 3.240,30 | 3.440,25 | 3.580,46 | 3.719,22 | 3.855,50 | 3.926,20 |
| E5 | 3.124,08 | 3.318,04 | 3.449,05 | 3.587,78 | 3.716,70 | 3.783,33 |
| E4 | 2.994,17 | 3.190,45 | 3.355,14 | 3.457,66 | 3.560,17 | 3.620,20 |
| E3 | 2.953,13 | 3.164,20 | 3.215,57 | 3.332,99 | 3.421,10 | 3.501,81 |
| E2 | 2.767,54 | 2.975,32 | 3.027,12 | 3.101,04 | 3.263,52 | 3.433,49 |
| E1 | – | 2.534,55 | 2.568,83 | 2.611,69 | 2.651,64 | 2.754,50 |
Quelle: Öffentlicher-Dienst Info, ohne Gewähr, Stand: 13.04.2025
Entgelttabelle TV-V
Gültigkeit der Tabelle: ab 01.06.2026
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| EG 15 | 6.813,22 | 7.544,64 | 8.246,81 | 8.883,08 | 9.402,58 | 9.922,08 |
| EG 14 | 6.374,40 | 6.998,53 | 7.603,17 | 8.172,16 | 8.646,11 | 9.120,06 |
| EG 13 | 5.984,29 | 6.569,45 | 7.135,05 | 7.588,81 | 7.916,96 | 8.245,12 |
| EG 12 | 5.594,19 | 6.111,11 | 6.604,50 | 7.005,53 | 7.287,88 | 7.572,11 |
| EG 11 | 5.252,83 | 5.730,72 | 6.085,01 | 6.367,50 | 6.615,83 | 6.862,07 |
| EG 10 | 4.911,53 | 5.360,14 | 5.693,02 | 5.915,06 | 6.113,92 | 6.255,93 |
| EG 9 | 4.618,94 | 5.009,05 | 5.282,91 | 5.488,94 | 5.583,65 | 5.725,69 |
| EG 8 | 4.280,31 | 4.480,84 | 4.672,27 | 4.863,65 | 5.053,33 | 5.195,40 |
| EG 7 | 3.988,65 | 4.180,08 | 4.343,09 | 4.485,12 | 4.579,84 | 4.674,56 |
| EG 6 | 3.742,56 | 3.924,87 | 4.077,93 | 4.210,50 | 4.286,28 | 4.352,58 |
| EG 5 | 3.505,59 | 3.669,68 | 3.812,80 | 3.935,89 | 4.011,65 | 4.134,75 |
| EG 4 | 3.314,22 | 3.469,13 | 3.604,43 | 3.718,07 | 3.824,60 | 3.997,77 |
| EG 3 | 3.095,47 | 3.216,19 | 3.339,27 | 3.443,47 | 3.514,69 | 3.651,77 |
| EG 2 | 2.922,27 | 3.059,02 | 3.178,31 | 3.282,48 | 3.348,76 | 3.386,63 |
| EG 1 | – | – | 2.604,51 | – | – | – |
Quelle: Öffentlicher-Dienst Info, ohne Gewähr, Stand: 13.04.2025
Entgelttabelle Auszubildende TVAöD‐BBiG (bei Bund und Kommunen)
Gültigkeit der Tabelle: ab 01.05.2026
| 1. Ausbildungsjahr | 1.368,26 |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.418,20 |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.464,02 |
| 4. Ausbildungsjahr, falls vorhanden | 1.527,59 |
Quelle: Öffentlicher-Dienst Info, ohne Gewähr, Stand: 13.04.2025
Umweltwirtschaft und Umwelttechnik an der Universität in Koblenz (fern)studieren!
Welches Know-how und welche Fachkräfte benötigen Unternehmen, um die Transformation hin zu einer Green Economy zu bewältigen und Wettbewerbsvorteile zu nutzen? Werden mehr Spezialisten oder eher Generalisten benötigt? Sind gar neue Studiengänge erforderlich? Eine vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Studie kam 2014 zu dem Ergebnis, dass der Wandel zur Green Economy bereits alle Branchen erfasst hat und sich weiter entwickeln wird. Die dafür erforderlichen Fachkräfte sollten nicht durch neue Ausbildungsberufe oder Studiengänge herangebildet werden, sondern durch gezielte Fortbildung und Weiterqualifizierung von Absolventen/innen herkömmlicher Ausbildungs- und Studiengänge.
Ein geeignetes Weiterbildungsangebot für eine „grünere“ Wirtschaftsweise gibt es mit dem Fernstudiengang ‚Angewandte Umweltwissenschaften‘ am Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW) der Universität Koblenz-Landau – ein berufsbegleitendes Studium nicht nur für Natur- in Ingenieurwissenschaftler/innen sondern auch für beruflich Qualifizierte, d.h. Techniker, Laboranten und Meister. Per Fernstudium erhalten die Studierenden während zwei bis vier Jahren eine fundierte Zusatzqualifikation in den Bereichen Ökologie und Geowissenschaften, Umweltrecht, Umweltwirtschaft und Umweltmanagement sowie Umwelttechnik, insbesondere auf den Gebieten der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, der Siedlungswasserwirtschaft und des Gewässerschutzes, des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes sowie des Immissionsschutzes.
Das weiterbildende Studium kombiniert klassische Fernstudienelemente wie schriftliche Studienmaterialien mit ergänzenden Präsenzphasen und modernen eLearning-Komponenten. Somit ist es möglich, parallel zu Beruf und Familie sowie von jedem Ort der Welt aus an dem Studiengang teilzunehmen; auch Prüfungen können im Ausland abgelegt werden. Die Studienmaterialien werden laufend an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie des Umweltrechts angepasst und zeichnen sich durch ein hohes Maß an Praxisnähe aus.
Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung. Beruflich Qualifizierte, wie z.B. Laboranten, Techniker oder Industriemeister, die bereits über eine mehrjährige Berufserfahrung im Umweltsektor verfügen, können nach einer Eignungsprüfung zugelassen werden. Nach erfolgreichem Abschluss winkt der Titel eines/r Diplom-Umweltwissenschaftlers/in.
Nähere Informationen zum Fernstudiengang Umweltwissenschaften und weiteren Qualifizierungsangeboten im Umweltbereich gibt es online unter http://www.uni-koblenz-landau.de/zfuw oder bei Norbert Juraske unter umwelt@uni-koblenz.de sowie 0261 287-1520.
Kontakt und Beratung:
Universität Koblenz-Landau – Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW)
Postfach 201 602 • 56016 Koblenz
Tel.: 0261 287-1520 • Fax: 0261 287-1521
E-Mail: umwelt@uni-koblenz.de • Internet: http://www.umwelt-studium.de
Auf die Wirkung kommt es an: Neues Verfahren spürt Schadstoffe auf
Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel, Biozide, Wasch- und Reinigungsmittel: Die Vielfalt an schädlichen Stoffen ist enorm. Dementsprechend aufwändig und teuer ist deren Nachweis. Im Rahmen des gemeinsamen Forschungsprojektes TREES analysierten Forscher der Bundesanstalt für Gewässerkunde und der Hebräischen Universität in Jerusalem die Wirkungen von Mikroverunreinigungen in der Umwelt. Der Clou: Über die negativen Effekte auf die im Wasser lebenden Organismen werden die verantwortlichen Schadstoffe ermittelt. So können auch Schadstoffe und deren Abbauprodukte erkannt werden, die in der Umwelt bisher nicht als solche bekannt waren.
Die Zahl der industriell hergestellten Chemikalien hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdreifacht und liegt heute bei mehr als 350.000 Substanzen. Gewässer werden in Europa standardmäßig auf ausgewählte Stoffe untersucht, die für Mensch und Umwelt gefährlich sind, wenn festgelegte Konzentrationen überschritten werden. Neben diesen sogenannten prioritären Stoffen gibt es aber noch viele weitere, zum Teil bislang unbekannte Schadstoffe, die unsere Gewässer gefährden. Zwischen Juni 2016 und Dezember 2019 entwickelten Forscher in dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem israelischen Wirtschaftsministerium (MOST) geförderten Projekt TREES (Tracking Effects of Environmental organic micro-pollutants in the Subsurface; FKZ: 02WIL1387) daher ein neues Verfahren zur effektbasierten Bestimmung organischer Schadstoffe.
Auf die Wirkung kommt es an
Der entscheidende Vorteil des Ansatzes im Projekt TREES besteht darin, dass sich problematische Substanzen anhand ihrer unerwünschten biologischen Effekte bestimmen lassen. Bisher wird in Umweltproben nach bekannten, in Listen festgelegten Schadstoffen gesucht („Ziel- oder target-Analytik“), um dann im nächsten Schritt auf das Gefahrenpotenzial einer Belastung zu schließen. Und so funktioniert die Innovation: Proben, die oft einen Cocktail bekannter und unbekannter Substanzen enthalten, werden durch ein spezielles Verfahren – die Dünnschichtchromatographie – getrennt. Nach der Trennung untersucht man die Oberfläche der Dünnschichtplatte mit verschiedenen biologischen Testverfahren. Getestet wird, ob die Probe gentoxische, dioxinähnliche, pflanzentoxische und eine Reihe verschiedener hormoneller Wirkungen hervorruft. Wenn der Test positiv verläuft, also die unerwünschten Effekte eintreten, kommen entsprechend wirkende Chemikalien in einer Probe vor. Auf Basis der verschiedenen Tests erzeugen die Forscher sogenannte Aktivitätsprofile. Diese lassen die Wissenschaftler gezielt auf die auslösende Stoffgruppe schließen – selbst wenn diese in der Umwelt zunächst noch gar nicht bekannt oder gelistet ist. Mit nachgeschalteten Analysen identifiziert man dann gezielt die verantwortlichen Schadstoffe. Das ist wesentlich effizienter, als grundsätzlich eine große Bandbreite von Schadstoffen zu messen.
Innovation für intensiv genutzte Wasserressourcen
„Die Ergebnisse haben vor allem für trockene Regionen einen hohen gesellschaftlichen Wert. Dort werden die Frischwasserressourcen knapper und künftig noch intensiver genutzt“, sagt Dr. Sebastian Buchinger, der TREES-Projektleiter an der BfG. „Das Vorgehen bietet die Chance, die Effizienz neuer Abwasserbehandlungsmethoden, wie zum Beispiel von Retentionsbodenfiltern zu optimieren oder die Gefährdung des Grundwassers,
z. B. im Einflussbereich einer Deponie, besser als bisher einzuschätzen“, erklärt Buchinger weiter. Die neu entwickelten Verfahren besitzen das Potenzial, die Wasserversorgung in Israel und seinen Nachbarstaaten, aber auch in Deutschland zu verbessern. Die Entwicklungen sind darüber hinaus ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Georg Reifferscheid, Referat Biochemie, Ökotoxikologie, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Am Mainzer Tor 1. 56068 Koblenz, Fon: 0261/1306 5176, E-Mail: reifferscheid@bafg.de
Weitere Informationen:
https://www.bafg.de/DE/Service/presse/2020-10-07_TREES_Bericht Joint Final Report: TREES – Tracking Effects of Environmental organic micro-pollutants in the Subsurface
Dominik Rösch Referat Öffentlichkeitsarbeit
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Cutec: Abwasserprojekt CYKATT im Rahmen von KMU innovativ bewilligt
Entwurf und Bewertung cyberphyischer Kläranlagenkonzepte mit thermisch hochvernetzten Teilprozessen – bewilligt.
Im Rahmen der Fördermaßnahme KMU Innovativ im Förderbereich Nachhaltiges Wassermanagement wurde das BMBF-Verbundprojekt CYKATT – Entwurf und Bewertung cyberphyischer Kläranlagenkonzepte mit thermisch hochvernetzten Teilprozessen – bewilligt. In Zusammenarbeit mit TLK Thermo GmbH, Braunschweig, soll ein Werkzeug mit einer neuartigen computergestützten Methodik zur Abbildung virtueller Kläranlagen entwickelt werden. Mit dem neuen Tool sollen dann verbesserte Betriebsstrategien entwickelt und bewertet werden. Übergeordnetes Ziel ist es, ein energetisches Optimum für Kläranlagen zu erreichen und die virtuelle Kläranlage später als Teil eines Mess-Steuer-Regelsystems der Kläranlage zu nutzen. Mit standisierten Schnittstellen, sollen bestehende Simulationswerkzeuge mit Modellen aus CYKATT erweitert werden können.










