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Abwasserbetrieb hat Legitimation zum Erlass von Abgabensatzung

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Ein als Anstalt des öffentlichen Rechts geführter Abwasserbetrieb hat die demokratische Legitimation zum Erlass von Abgabensatzungen. Die Übertragung der Trägerschaft der Aberwasserbeseitigung auf eine Anstalt öffentlichen Rechts kann auch in der Gemeindeordnung des Bundeslandes getroffen werden; die notwendige Regelung muss also nicht über das Landeswassergesetz erfolgen.

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http://www.euwid-wasser.de/

Mit Aktivkohle zur Promotion

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Erstmals hat ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Hochschule Biberach innerhalb einer Forschungskooperation die Promotion erlangt: Dr.-Ing. Steffen Metzger, Absolvent des Studienganges Bauingenieurwesen der Hochschule Biberach, hat das Promotionsverfahren an der Technischen Universität Berlin erfolgreich abgeschlossen.

Die Promotion an der Berliner Fakultät für Prozesswissenschaften, Fachgebiet Wasserreinhaltung, erreichte der Dipl.-Ing. (FH) innerhalb von drei Jahren. Kein leichtes Unterfangen, schon allein aus formalen Gründen. Denn nach wie vor dürfen Fachhochschulen keine Promotion vergeben und Diplom-Absolventen nicht selbstverständlich promovieren. Doch die TU Berlin nahm den FH-Absolventen gerne auf; allein mündliche Prüfungen musste er im Vorfeld ablegen.

Für die Universität stand die Qualität der Forschungsarbeit im Vordergrund, an der sie auch selbst ein fachliches Interesse hatte. Bereits seit sieben Jahren bearbeitet Metzger – unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr.-Ing. Helmut Kapp – ein Forschungsprojekt der Hochschule Biberach in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Klärwerk Steinhäule, Ulm. Das Institut für Geo und Umwelt geht darin der Frage nach, wie man die Restverschmutzung in Kläranlagenabläufen -z.B. Hormone oder Medikamentenrückstände – reduzieren kann. Metzger und Kapp setzten dabei auf pulverisierte Aktivkohle – und das mit Erfolg. Die Versuche zeigten Wirkung und reale Umsetzungsmöglichkeiten.

Unterstützt vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg konnte das Projekt bis zur technischen Reife vorangetrieben werden; diese anwendungsbezogene Forschungstätigkeit fasste Metzger für seine Dissertation zusammen („Einsatz von Pulveraktivkohle zur weitergehenden Reinigung von kommunalem Abwasser“).

Auch nach seiner erfolgreichen Promotion wird Steffen Metzger das Thema weiter beschäftigen: In den kommenden 14 Monaten wird er die neue Klärstufe unter Real-Bedingungen betreuen und evaluieren. Die Stadt Mannheim wird als erste Kommune Deutschlands Aktivkohle für die gezielte Entfernung von Spurenstoffen aus dem Abwasser im großtechnischen Maßstab einsetzen. Das Vorhaben wurde jetzt bei einem Symposium des Landesverbandes Baden-Württemberg der Deutschen Vereinigung für Wasser, Abwasser und Abfall (DWA) in Mannheim vorgestellt. Schon nach ersten Tests zeichnet sich ab: Das Verfahren funktioniert – und wird richtungsweisend sein für weitere Projekte im In- und Ausland, so Prof. Kapp.

Anette Schober-Knitz, Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hochschule Biberach

Weitere Informationen:
http://www.hochschule-biberach.de

IKT-Warentest Geruchsfilter

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Vortrag zum download:
Geruchsfilter für Abwasserschächte im Test: Keiner der Kandidaten konnte in der Systemprüfung durchgängig überzeugen. Das ist das zentrale Ergebnis des neuesten Warentest des IKT. Das Gelsenkirchener Institut für Unterirdische Infrastruktur hat in Zusammenarbeit mit Partnerinstituten sechs Geruchsfilter für Abwasserschächte auf Wirksamkeit untersucht.

Zu finden unter:

http://www.bi-fachzeitschriften.de/ub/archivub.php

Enstehung aerober Granula In häuslichem Abwasser

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Aerobe Granula sind kompakte, selbstimmobilisierendee mikrobielle
Aggregate, die vorwiegend in Sequencing Batch Reaktoren (SBR)
kultiviert werden. Sie stellen damit partikuläre Biofilmaggregate dar,
die sich im Gegensatz zu üblichen Biofilmverfahren ohne Zugabe von
Trägermaterialien bilden. Aufgrund ihrer sehr guten Absetzbarkeit
lassen sich gegenüber herkömmlichen Belebungsanlagen, die einer
Optimierung der Absetzvorgänge in der Nachklärung bedürfen,
deutlich höhere Biomassengehalte realisieren. In Verbindung mit der
großen spezifischen Granulaoberfläche und der langfristigen
Immobilisierung auch langsam wachsender Mikroorganismen lassen
sich bis zu 10-fach höhere Umsatzraten, höhere Anlagendurchsätze
und eine niedrigere Überschussschlammproduktion erzielen. Die
genannten Vorteile sind Grundlage für Forschungen an diesem
Thema und der daraus resultierenden Vielzahl an Berichten über die
erfolgreiche Erzeugung aerober Granula in Sequencing Batch
Reaktoren. Bisher ist es allerdings nicht gelungen, den entscheidenden
Faktor und den Mechanismus, dem die Granulaentstehung
unterliegt, zu identifizieren.
Während seiner Forschungstätigkeit am Münchener Lehrstuhl für
Siedlungswasserwirtschaft war Herr Wichern an Untersuchungen zu
den Abbauprozessen beim Einsatz aerober Granula zur Reinigung von
Molkereiabwässern involviert, aus denen wichtige Zusammenhänge
für die Granulabildung erarbeitet wurden. Seine Forschungen
weiterführend betreibt der LSU der RUB derzeit einen 8-Liter-
Laborreaktor, in dem mit kommunalem Abwasser aerobe Granula
angezogen werden. Die Schwierigkeit der Anzucht mit kommunalem
Abwasser besteht in der Aufrechterhaltung eines ausgeprägten
Substratgradienten (feast-famine-regime) sowie einer minimalen
Raumbelastung bei vergleichsweise geringer Abwasserbelastung. Es
ist gelungen, bereits erste aerobe Granula aus flockigem Belebtschlamm…mehr:

http://www.ruhr-uni-bochum.de/siwawi/Download/Newsletter%20April%202010.pdf2

Autoren:
Thomas Kletke
Andreas Pahl

Erneuerbare Energie durch Klär-/Biogasanlagen

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Erneuerbare Energie ist das zentrale Thema der aktuellen Forschung von Professor Dr. Sven Steinigeweg am Emder Institut für Umwelttechnik (EUTEC) der Fachrichtung Chemie- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Emden/Leer. Der innovative Wert dieser Forschung für die Optimierung der nachhaltigen Nutzung von Klär- und Biogasanlagen wird nun in der Förderung zweier Projekte von Professor Dr. Steinigeweg durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) und durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gewürdigt.
Steinigeweg und seine Kollegen freuen sich über eine Gesamtfördersumme von rund 380.000,00 €, bewilligt für die Projekte

„Herstellung von Biomethan aus landwirtschaftlichen Quellen nach Kriterien der Ökoeffizienz – Ökoeffizente Herstellung von Biomethan“

und

„Entwicklung eines Automatisierungskonzeptes zur Steigerung der Energieeffizienz und Betriebssicherheit sowie zur Intensivierung der Prozesse und des Stoffmanagements von Klär-/Biogasanlagen“.

Ziel der beiden Forschungsprojekte ist es, Klär- und Biogasanlagen zukünftig aufgrund ihrer nachhaltigen, ökonomischen und ökologischen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen und Abfallprodukten bewerten und ihre Leistung optimieren zu können. Dabei wird langfristig unter anderem die Aufarbeitung des Biogases zur Einspeisung in das Erdgasnetz angestrebt.

Bereits im aktuellen Hochschulranking des ZEIT-Studienführers 2010/11 wurde der Fachbereich Chemie- und Umwelttechnik der Fachhochschule Emden/Leer mit Bestnoten bewertet. Das CHE-Hochschulranking ist das umfassendste und detaillierteste Ranking im deutschsprachigen Raum, das knapp 300 Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden untersucht.

„Mithilfe unserer innovativen Forschungsprojekte möchten wir diesen hohen Level nicht nur halten, sondern noch weiter ausbauen“, betont Projektleiter Steinigeweg.

„Fachhochschulen suchen nach Lösungen, und damit sind sie ideale Partner für Unternehmen und Einrichtungen, die neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln oder vorhandene Erzeugnisse und Services optimieren wollen“, stellt der für Forschung und Technologietransfer zuständige Vizepräsident Prof. Dr. Gerhard Kreutz den hohen Stellenwert der Forschung besonders im Energiesektor heraus. So wundert es auch nicht, dass bei beiden Projekten von Steinigeweg mit den Stadtwerken Emden und fünf weiteren Unternehmen zusammengearbeitet wird.

Die Forschungsprojekte zeichnen sich zudem durch nationale und internationale Kooperationen aus: Die Schüler des Emder Gymnasium am Treckfahrtstief (GaT) werden beispielsweise bei der Forschung einbezogen, indem ihnen die Möglichkeit zur Erstellung einer Facharbeit zum Thema erneuerbare Energie, Biogasanlagen oder Biomethan angeboten wird. Im Forschungsboot sitzen ebenfalls die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in Form einer kooperativen Promotion und die Université des Sciences et Technologies in Lille/Frankreich.

Dipl.-Ing. Wilfried Grunau, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachhochschule Emden/Leer

Kontakt:
Prof. Dr. Sven Steinigeweg
Fachhochschule Emden/Leer

Die Unterhaltungspflicht für ein Stauwehr

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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 10. Dezember 2008 – Aktenzeichen 13 LC 171/06) hatte sich mit der Rechtsfrage zu befassen, ob ein Gewässerunterhaltungsverband auch für die Unterhaltungsmaßnahmen zur Sanierung eines Stauwehrs zuständig ist. Die Aufsichtsbehörde über den Gewässerverband vertrat diese Auffassung und wies den Verband an, das Wehr zu sanieren. Dagegen klagte der Unterhaltungsverband. Er sei zwar für die Unterhaltung des Gewässers, der O., zuständig, nicht jedoch des Stauwehrs. Die Klage hatte Erfolg, und zwar aus folgenden Gründen: „Die Berufung des Beklagten ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat der Klage gegen die Verfügung des Beklagten vom 7. März 2001 im Ergebnis zu Recht stattgegeben. Dem Kläger obliegt als Unterhaltungsverband nach § 100 Abs. 1 NdsWG in dem hier streitbefangenen Bereich zwar die Unterhaltung der O., jedoch nicht die Unterhaltung des O.-Wehres in H. Der Beklagte ist gemäß § 1 Abs. 1 NdsAGWVG Aufsichtsbehörde über den klagenden Unterhaltungsverband nach § 72 Abs. 1 Satz 1 WVG, nimmt daneben aber auch die Aufgaben der unteren Wasserbehörde wahr (§ 168 NdsWG). Er ist hier als Aufsichtsbehörde im Rahmen der Verbandsaufsicht tätig geworden und hat die angefochtene Verfügung ausdrücklich als ‚Weisung’ auf § 72 Abs. 1 Satz 1 WVG gestützt. Die Aufsichtsbefugnis umfasst zwar auch das Recht der Aufsichtsbehörde, im Rahmen der ihr obliegenden Rechtsaufsicht dem Verband konkrete Anweisungen zu erteilen. Dies folgt schon aus § 76 WVG, wonach die Aufsichtsbehörde anstelle des Verbandes das Erforderliche anordnen kann, sofern der Verband einer Anweisung der Aufsichtsbehörde nicht nachkommt. Der Senat hat allerdings Bedenken, der allgemeinen Anordnungsbefugnis des Beklagten im Rahmen seiner Rechtsaufsicht ihm als Aufsichtsbehörde auch solche Anordnungen und Entscheidungen zu unterwerfen, für die das Niedersächsische Wassergesetz – gegebenenfalls unter besonderen, nach dem WVG nicht geforderten Voraussetzungen – spezielle Ermächtigungsgrundlagen bereitstellt. In diesem Zusammenhang wendet der Kläger zu Recht ein, dass ein rechtswidriges Verhalten und damit der maßgebliche Anlass für ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde das Bestehen der Unterhaltungspflicht an dem O.-Wehr voraussetzt, die er hier jedoch konkret bestreitet. In derartigen Streitfällen räumt § 118 Abs. 1 NdsWG der unteren Wasserbehörde die Möglichkeit einer Entscheidung ein. Danach kann sie nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen, wem und in welchem Umfang ihm die Unterhaltung, eine Kostenbeteili-gung oder eine besondere Pflicht im Interesse der Unterhaltung obliegt. Ein Streit i. S. von § 118 Abs. 1 NdsWG erfordert nicht, dass zwischen mehreren denkbaren Unterhaltungspflichtigen darüber gestritten wird, wer unterhaltungspflichtig ist. Die Vorschrift findet vielmehr bereits dann Anwendung, wenn – wie hier – der von der Wasserbehörde als unterhaltungspflichtig Angesehene die Unterhaltung ablehnt. § 118 NdsWG ist angesichts seines konkreten Regelungsinhalts gerade im Verhältnis zu § 72 WVG die speziellere Vorschrift, die entgegen der Auffassung des Beklagten vorrangig anzuwenden ist. Demgegenüber gibt es hier keinen Vorrang des Bundesrechts. Es ist auch ohne Bedeutung, ob in anderen Bundesländern vergleichbare landesrechtliche Ermächtigungen bestehen. Auf die Frage, ob die Entscheidung nach § 118 Abs. 1 NdsWG auch im Rahmen der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörde nach § 72 Abs. 1 WVG getroffen werden kann, kommt es hier letztlich aber nicht mehr an, weil sich die Rechtswidrigkeit der Verfügung bereits aus der fehlenden Pflicht des Klägers zur…

Den ganzen Artikel lesen Sie In der Korrespondenz Abwasser Heft 6-2010 ab Seite
697

Das Urteil steht im Volltext zum
Download im Internet bereit:
www.dbovg.niedersachsen.de/index.asp

Mitgeteilt von Rechtsanwalt
Reinhart Piens (Essen

 

Plasma-Verfahren zur Abwasserreinigung – Kooperationsprojekt

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Zurzeit werden zum Thema „Plasma“ drei Forschungsvorhaben an der Universität Duisburg-Essen bearbeitet. Neben einem Grundlagenforschungsantrag werden ein Hardwareentwicklungsvorhaben und ein Anwendungsvorhaben bearbeitet. Die bisherigen Ergebnisse sind für die Teilnehmer von hohem Interesse. Für viele Kunden und Anwendungsgebiete können Plasma-Verfahren eine Lösung darstellen. So wurden Beispiele wie die dezentrale Behandlung und die Elimination von Farbstoffen angesprochen. Die Teilnehmer dieses Kooperationsprojekts haben in den bisherigen Treffen als gemeinsames Ziel die Unterstützung der Erforschung zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Plasmen vereinbart.

Weiter haben sie sich darauf verständigt, Ergebnisse der Vorhaben und Anforderungen an die weitere Anwendungsunterstützung auf der Jahresveranstaltung des Clustermanagements Umwelttechnologien. NRW am 22. November einem breiteren Kreis vorzustellen.

PFOS bei der Klärschlammtrocknung

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Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) empfiehlt aus Vorsorgegründen, künftig in Klärschlammtrocknungsanlagen ohne geeignete Abgasreinigungseinrichtung nur Klärschlämme bis zu einem Höchstgehalt von 125 µg/kg Trockensubstanz an perfluorierten Tensiden (PFT) einzusetzen. Höher belastete Klärschlämme sollten in entwässerter Form direkt thermisch entsorgt werden. Die Empfehlung beruht auf einem Versuch zur Trocknung von Klärschlamm bei verschiedenen Temperaturen. Der eingesetzte Klärschlamm wies erhöhte Gehalte an Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) auf. Eine relevante Flüchtigkeit von PFOS konnte ab einer Trocknungstemperatur von 60 °C festgestellt werden. Die Ergebnisse sind in der Broschüre „Flüchtigkeit von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) bei der Klärschlammtrocknung“ des LfU zusammengefasst.

www.bestellen.bayern.de
dort: Abfallwirtschaft, Klärschlamm

Quelle: http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=0FB23AC453591E12C12573C500445187

Gutachten zur Hygienisierung von Klärschlämmen erschienen

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Klärschlämme können eine Vielzahl von Krankheitserregern enthalten. Trotzdem gibt es bei der Verwertung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft noch keine Hygieneanforderungen. Das am 8. Juni 2010 veröffentlichte Gutachten „Anforderungen an die Novellierung der Klärschlammverordnung unter besonderer Berücksichtigung von Hygieneparametern“ dokumentiert den aktuellen Wissensstand und zeigt Möglichkeiten für die Einführung strengerer Hygienevorschriften bei der bevorstehenden Novellierung der Klärschlammverordnung auf. Das Gutachten wurde im Auftrag des Umweltbundesamts von Mitarbeitern des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL, Darmstadt) und des Ingenieurbüros iat (Stuttgart und Darmstadt) erarbeitet. Es steht im Internet zum kostenlosen Download bereit:

www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3742.pdf

Quelle: http://www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home?readform&objectid=0FB23AC453591E12C12573C500445187

Europäisches Projekt zur Aus- und Weiterbildung in der Wasserwirtschaft

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Das neue, von der Europäischen Kommission geförderte Projekt WACOM (Water Competences Model Transfer) beabsichtigt, interessierte Kreise und Personen aus dem Bereich Wassermanagement zusammenzuführen, um eine Sammlung („Set“) von Kompetenzen zu formulieren, die die idealen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiter in diesem Bereich eindeutig beschreibt. Dieses Set verbindet das European Qualification Framework (EQF) und den deutschen Referenzrahmen für Kompetenzmodellierung PAS 1093 miteinander und wird in die europäische Berufsbildung transferiert. Schließlich wird es eine standardisierte Methode für die Definition, Messung und Sicherstellung von Kompetenzen für das Wassermanagement generell und speziell für Kläranlagen darstellen, so eine Pressemitteilung über das Projekt. Der Fokus soll auf der Verbesserung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von Aus- und Weiterbildungsprogrammen in Europa liegen. Das Pilotprojekt läuft bis Oktober 2011 und schließt sieben Organisationen aus Deutschland, Griechenland, Ungarn und Rumänien ein, darunter die DWA. Koordinator ist Christian M. Stracke, Fachgebiet Wirtschaftsinformatik der Produktionsunternehmen der Universität Duisburg-Essen.

www.wacom-project.eu

Quelle: http://www.dwa.de