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Informationen aus dem Saarland

Zu den Archiv Meldungen aus 2010 bis 2022.

2025


2024


2023


Wie der EVS den Mandelbach sauberer machen will

In zwei Bauabschnitten soll Aßweiler an die neue Kläranlage Erfweiler-Ehlingen angehängt, dann die Teichkläranlage Aßweiler umgebaut werden. Das Ganze startet dieser Tage und soll bis Sommer 2027 fertig sein.

mehr: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saar-pfalz-kreis/mandelbachtal/wie-der-evs-den-mandelbach-sauberer-machen-will_aid-125477355

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Masterplan Wasserversorgung 2040 vorgestellt

Mit dem Ziel, die saarländische Trinkwasserversorgung in Zukunft nachhaltig sicherzustellen, haben Politik und Verbände den Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ entwickelt. Auch das Saarland bleibt von langanhaltenden Trockenperioden sowie von Hitzerekorden, der Zunahme heißer Tage pro Jahr und heißer Sommer in Folge nicht verschont. Und während die fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Wasserversorgung gestiegen sind, erhöhen über den Klimawandel hinaus auch Entwicklungen wie die Urbanisierung, der demografische Wandel und ein Strukturwandel in der Landwirtschaft den Druck auf die Wasserressourcen. Hinzu kommen zunehmende Nutzungskonkurrenzen und -konflikte durch Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsinteressen.

mehr: https://www.gfa-news.de/news/saarland-masterplan-wasserversorgung-2040-vorgestellt

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Kooperation „Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“ KLIWA feiert 25-jähriges Bestehen

Saarland seit 2024 ordentliches Mitglied
Die Kooperation KLIWA „Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“ widmet sich bereits seit dem Jahr 1999 der Frage, wie diesen Herausforderungen zu begegnen ist. In KLIWA untersuchen die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst die Veränderungen im Wasserhaushalt durch den Klimawandel.
„Der Klimawandel und die Ressource Wasser nehmen einen immer größeren und drängenderen Stellenwert ein. Denn Wasser ist die Grundlage für eine vitale Umwelt und ein gesundes Leben“, sagt Umweltministerin Petra Berg. „Es gilt, diese für die kommenden Generationen zu schützen. Gemeinsam. Nachhaltig. Denn im Alleingang ist dies kaum zu bewältigen. Daher bin ich stolz, dass das Saarland sich schon seit 2019 als Gast und seit diesem Jahr als Mitglied in KLIWA einbringt.“
Ziel von KLIWA ist es, die bisher messbaren und die künftigen Auswirkungen des Klimawandels zu ermitteln und zu bewerten. Werden mögliche Risiken und Gefahren erkannt, lassen sich gemeinsam zukunftsorientierte und nachhaltige wasserwirtschaftliche Handlungsstrategien entwickeln. Die Kooperation befasst sich aktuell mit den Themen Hochwasser, Niedrigwasser, Grundwasser, Starkregen, Bodenerosion und Gewässerökologie.
Nach dem Zusammenschluss von Baden-Württemberg und Bayern sowie dem Deutschen Wetterdienst Ende der 1990er Jahre erfolgte 2007 der Beitritt von Rheinland-Pfalz. Seit 2024 ist neben Hessen auch das Saarland offizieller Partner der Kooperation. Vertreter der Länder in der Kooperation sind die jeweiligen Umweltministerien und Landesämter.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bündnisses
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2024/q3/pm_2024-08-06_25_jahre_kliwa

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Zur Erfassung von Treibgut und Unrat

Umweltministerium unterstützt Kommunen nach Hochwasser durch Drohnenflüge an Gewässern
Aufgrund des Hochwassers am 17. Mai 2024 kam es in vielen Gewässern im Saarland zur Ansammlung von Treibgut. Um die Gegenstände und den Abfall, die sich am Gewässerrandstreifen und auf der Wasseroberfläche gesammelt haben, zu entfernen, will das Umweltministerium mit Hilfe von Drohnen die Kommunen bei der Beseitigung unterstützen.
„Da durch das Hochwasser Schwemmholz sowie Kunststoffe und Abfall kilometerweit weggespült wurden, ist es absolut notwendig, die Umwelt und vor allem unsere Gewässer davon zu befreien, um letztendlich auch den Abfluss sicherzustellen. Mit dem Einsatz von Drohnen können Stellen, an denen sich Treibgut angesammelt hat, schneller und effektiver erfasst werden“, sagt Ministerin Petra Berg. „Nicht entferntes Treibgut kann bei weiteren Regenfällen auch zu einem Anstieg der Pegel führen oder je nach Art auch eine potenzielle Belastung für die Umwelt darstellen.“
Zur Erfassung des Treibgutes in den Gewässern unterstützt das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) die saarländischen Kommunen im Rahmen ihrer Gewässerunterhaltungspflicht. Dazu bietet das LVGL an, betroffene Gebiete mittels Drohne zu befliegen und die Bilder auszuwerten. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) berät fachlich und bringt Erkenntnisse aus den aktuell bereits stattfindenden Begehungen ein. Auch Feuerwehren, die eigene Drohneneinheiten haben, können bei der Auswertung unterstützt werden.
Die betroffenen Gemeinden sind eingeladen, am Montag, den 27. Mai 2024, an einer gemeinsamen Videoschalte mit dem Umweltministerium, dem LVGL und dem LUA teilzunehmen. Dort werden die genaue Vorgehensweise sowie die Informationen, die von den Kommunen benötigt werden, erläutert. Eine gesonderte Einladung zur Videoschalte folgt.
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2024/q2/pm_2024-05-23_drohnenhilfe-treibgut

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Öffentlichkeitsbeteiligung zum 3. Bewirtschaftungsplan nach Wasserrahmenrichtlinie

Schon ein Viertel der saarländischen Gewässer sind ökologisch in einem guten bis sehr guten Zustand. Unser Ziel ist aber, dass die Qualität all unserer Gewässer besser wird! Erfahren Sie hier, wie wir dies mit mehr als 350 Maßnahmen des 3. Bewirtschaftungsplans der WRRL erreichen wollen.
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/informationen/dritterbewirtschaftungsplan

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Ein Bauwerk mit Zukunft

Umweltministerium und Talsperrenverband Nonnweiler informieren rund ums Thema Wasser
Am Weltwassertag haben Umweltministerin Petra Berg, die Wasserexpertinnen und Wasserexperten des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und der Talsperrenverband Nonnweiler an der Primstalsperre über die Themen Niedrigwasserbewirtschaftung, Hochwasserschutz und Trinkwasser informiert.
Die Talsperre Nonnweiler erfüllt einige wichtige Aufgaben. Sie ist ein großes Wasserreservoir im Nordsaarland und stellt hier einen bedeutsamen Baustein dar, um auch in Zukunft eine Versorgung mit ausreichenden Trinkwassermengen sicherzustellen. Außerdem hilft sie beispielsweise seit Jahrzehnten dabei, in extremen Trockenjahren kritische Niedrigwasserstände zu vermeiden und die Gewässergüte zu verbessern. Durch Speicherung und Regulierung des Hochwasserabflusses der Prims hat sie über die Jahrzehnte Hochwasserschäden im Unterwasser der Talsperre signifikant verringert. „Die Talsperre Nonnweiler ist ein Bauwerk mit Zukunft“, sagt Berg. „Insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels und seinen Folgen stellt die Hochwasserschutzwirkung der Talsperre einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserrisikomanagement im Einzugsgebiet der Prims dar.“
Das Ziel eines Wasserversorgungsunternehmens muss die langfristige Sicherstellung der qualitativ hochwertigen und quantitativ ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sein. Daher ist für die zukünftige Nutzung des Talsperrenwassers auch für die saarländische Trinkwasserversorgung der Bau einer Aufbereitungsanlage durch den Talsperrenverband zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung im nördlichen Saarland und des Wasserzweckverbandes im Landkreis Birkenfeld beschlossen worden. Von saarländischer Seite erfolgt derzeit noch keine Entnahme von Talsperrenwasser zur Trinkwasserversorgung.
Um den weiteren Trinkwasserbedarf im Saarland nachhaltig sicherzustellen hat das MUKMAV beschlossen, eine „Trinkwasserreserve Saar“ von circa einer Millionen Kubikmeter pro Jahr zusätzlicher Aufbereitungskapazität vorzuhalten, die später der saarländischen Wasserwirtschaft zur Verfügung stehen wird. Die Talsperre Nonnweiler hat mit einem Speichervolumen von 20 Millionen Kubikmeter ausreichende Wasserressourcen für die bereits bestehenden Nutzungen und auch für die geplanten zukünftigen Nutzungen.

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Kläranlage Kassel bekommt 18 Mio. Euro Förderung für neue Filteranlage

Gestiegene Umweltschutzauflagen, aber auch die Klimakrise mit zunehmenden Trockenperioden stellen die Abwasserentsorgung in Kassel vor große Herausforderungen. Daher sind millionenschwere Investitionen geplant. Jetzt steht an, die Kläranlage Kassel/Wolfsanger auf einen neuen Stand zu bringen. Das große Klärwerk leitet in die Fulda ein und bringt damit eine zu hohe Phosphor-Belastung in das Gewässer ein. Diese Nährstoffeinträge wirken sich beispielsweise negativ auf die Fische und Fischnährtiere aus und verhindern so, dass ein guter ökologischer Zustand erreicht wird. Aus diesem Grund werden jetzt entscheidende Maßnahmen zur Verbesserung der Reinigungsleistung vorgenommen.

Bau einer „Flockungsfiltration“ verringert den Eintrag von Phosphor in die Fulda
Mit den Fördermitteln des Landes Hessen will die Stadt Kassel eine sogenannte „Flockungsfiltration“ errichten. Durch die Kombination einer neuen Fällmitteldosierstation und einer Raumfilteranlage, bestehend aus 18 Filterkammern, wird zukünftig eine erhebliche Verbesserung der Reinigungsleistung bei der Phosphorbeseitigung erreicht. Bis Herbst 2026 soll die eingeleitete Phosphormenge in die Fulda halbiert werden, auch, um die EU-Grenzwerte einzuhalten. Die Investitionskosten liegen insgesamt bei 36 Millionen Euro, davon übernimmt das Land Hessen mit 18 Millionen Euro die Hälfte. Umweltministerin Priska Hinz erklärte: „Wir sorgen dafür, dass die Fließgewässer in Hessen einen guten Zustand erreichen. Die Maßnahmen tragen auch zur Anpassung an den Klimawandel bei, da es notwendig ist, angesichts zurückgehender Abflüsse in den Gewässern und höherer Temperaturen die stofflichen Einträge weiter zu reduzieren.“ „Durch die große finanzielle Unterstützung des Landes Hessen kann die Stadt Kassel mit ihrem Eigenbetrieb KASSELWASSER einen zukunftsweisenden Beitrag zur Reinhaltung der Fulda leisten“, freute sich Frank Koch, kommissarischer Betriebsleiter von KASSELWASSER.

Hintergrund:
Am 22. Dezember 2000 ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Ziel der WRRL ist die Erreichung bzw. der Erhalt eines guten Zustandes des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer bis Ende 2027.
Weitere Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen.Öffnet sich in einem neuen Fenster

https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2023/q4/pm_2023-12-28_wassersprudler-bilanz.html

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Gemeinde Heusweiler erstellt Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept

Umweltministerium unterstützt Kommune mit rund 100.000 Euro
Die Starkregenereignisse der letzten Jahre haben viele der saarländischen Kommunen hart getroffen. Um künftig besser auf Überflutungen durch Starkregen- und Hochwasserereignisse vorbereitet zu sein, beabsichtigt die Kommune Heusweiler, ein ganzheitliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept zu erstellen. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unterstützt das Vorhaben mit 106.172,01 Euro.
„Die Erstellung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes der Gemeinde Heusweiler ist ein wichtiger Schritt, um Bürgerinnen und Bürger auf die möglichen Folgen von Starkregenereignissen vorzubereiten. Denn schützen kann sich bekanntlich nur, wer über Gefahren informiert ist und die Möglichkeiten kennt, diese Gefahren abzuwehren oder abzuschwächen. Zwar können wir solche Ereignisse nicht gänzlich verhindern, allerdings können durch bestmögliche Vorsorge größere Verluste und Schäden durchaus minimiert werden“, betont Umweltministerin Petra Berg.
Das Saarland hat ein erhebliches öffentliches Interesse daran, präventive Hochwasser- und Starkregenvorsorgemaßnahmen durchzuführen und unterstützt deshalb im Rahmen der Förderrichtlinie Hochwasserschutz Gemeinden bei der Erstellung von entsprechenden Konzepten mit Mitteln aus dem Wasserentnahmeentgelt. Ziele dieser Maßnahmen beziehen sich auf die Reduzierung des Hochwasserrisikos und der damit einhergehenden negativen Folgen auf Schutzgüter, wie menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.
Inzwischen haben 48 Kommunen im Saarland ein ganzheitliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die jeweilige Gemeinde erstellt oder sie sind mit der Erstellung befasst. Das Land hat hierzu seit 2019 bereits mehr als vier Millionen Euro an Zuschüssen zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen bezüglich des Antrags auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes für Vorhaben und Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements erhalten Kommunen unter: hier.
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2024/q1/pm_2024-01-11_zwb-hsvk-heusweiler.html

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Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“

Saarländisches Umweltministerium für den Einbau kostenfreier Trinkwasserspender in Schulen
Im Saarland wurden seit 2023 an Schulen 27 und im öffentlichen Raum acht Wasserspender gefördert, an welchen es kostenfreies Trinkwasser gibt. Dies entspricht 78.167 Euro für die Schulen, beziehungsweise 21.787 Euro für den öffentlichen Raum. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unterstützt mit der Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen.
„Wir hoffen, dass 2024 weitere Kommunen und Schulen über die jeweiligen, örtlichen Wasserversorger entsprechende Anträge für installationsgebundene Wasserspender bei uns stellen“, sagt Saarlands Umweltministerin Petra Berg. „Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das hier in einwandfreier Qualität aus der Leitung kommt. Dies ist etwas Besonderes und ist nicht selbstverständlich im weltweiten Vergleich. Das Wasser aus dem Wasserhahn muss zudem nicht verpackt, nicht gelagert und nicht transportiert werden – und das ist gut für die Umwelt.“ Das Ziel der Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ ist die Bereitstellung von kostenlosem Trinkwasser zur Versorgung der Öffentlichkeit. Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung und beträgt für Maßnahmen bis zu 3.000 Euro pro Wasserspender. Weitere Informationen sowie Dokumente zur Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ finden Sie unter:
www.saarland.de/versorgungsunternehmen
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2023/q4/pm_2023-12-28_wassersprudler-bilanz.html

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Umweltministerin Petra Berg für Förderung privater Hochwasser-Vorsorge

Konferenz der Umweltministerien fordert zudem allgemeinen Radonschutz

Die Umweltministerkonferenz in Münster hat sich am heutigen Freitag für ein Förderprogramm für private Hochwasser- und Starkregen-Eigenvorsorge ausgesprochen. „Die individuelle Eigenvorsorge der Bevölkerung ist ein wichtiger Baustein zur Absicherung gegen Naturgefahren“, betont Saarlands Umweltministerin Petra Berg gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen. Zusammen mit der Bauministerkonferenz wollen die Länder „nachdrücklich“ auf den Bund einwirken, damit es zu „einer zügigen Umsetzung der geplanten Unterstützungsmaßnahmen für Privathaushalte bei der Hochwasser- und Starkregen-Eigenvorsorge“, kommt. Die Konferenz spricht sich auch weiterhin für die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden aus, um die Bevölkerung bei der notwendigen individuellen Eigenvorsorge zu unterstützen.
Starkregen-Ereignisse haben in den vergangenen Jahren auch saarländische Kommunen hart getroffen. Um künftig besser auf Überflutungen durch Starkregen- und Hochwasser-Ereignisse vorbereitet zu sein, beabsichtigen viele saarländische Kommunen, ein ganzheitliches Hochwasser- und Starkregen-Vorsorgekonzept in den jeweiligen Gemeinden zu erstellen. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unterstützt diese Vorhaben mit Mitteln aus dem Wasserentnahmeentgelt.
„Starkregen-Ereignisse stellen eine Herausforderung dar. Auch bei uns im Saarland kam es immer wieder zu Schäden und Zerstörungen durch Hochwasser. Die Erstellung von Hochwasser- und Starkregen-Vorsorgekonzepten ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger auf mögliche Folgen von Starkregen vorzubereiten. Denn schützen kann sich nur, wer über Gefahren informiert ist und wer die Möglichkeiten kennt, diese Gefahren abzuwehren oder abzuschwächen. Durch Starkregen können selbst kleine Rinnsale zu reißenden Sturzfluten werden. Zwar können wir solche Ereignisse nicht gänzlich verhindern, allerdings können durch bestmögliche Vorsorge größere Verluste und Schäden minimiert werden“, betont Umweltministerin Petra Berg. „Mit Hilfe von Vorsorge-Konzepten können potenzielle Gefahrenbereiche früh erkannt werden. So können konkrete Lösungen und Anpassungsmaßnahmen zeitnah entwickelt und umgesetzt werden.“
Das Saarland hat ein erhebliches öffentliches Interesse daran, präventive Hochwasser- und Starkregen-Vorsorgemaßnahmen durchzuführen und unterstützt deshalb im Rahmen der Förderrichtlinie Hochwasserschutz die Gemeinden bei der Erstellung von entsprechenden Konzepten. Das Land hat hierzu seit 2019 bereits mehr als vier Millionen Euro an Zuschüssen zur Verfügung gestellt. Auch im Dezember 2023 finden mehrere Veranstaltungen im Saarland statt:
• 4.12. Nohfelden (Präsentation des Hochwasser- und Starkregen-Vorsorgekonzeptes)
• 7.12. Namborn (Auftaktveranstaltung zur Erstellung eines Hochwasser- und Starkregen-Vorsorgekonzeptes)
• 5.,7. und 14.12. Oberthal (Bürgerworkshops)
• 18.12. Homburg (Auftaktveranstaltung zur Erstellung eines Hochwasser- und Starkregen-Vorsorgekonzeptes)
Die Konferenz der Landesumweltministerien fordert zudem einen allgemeinen Radonschutz und ein entsprechendes Förderprogramm des Bundes für die Umsetzung von Radonschutz- und Radonsanierungsmaßnahmen. „Besonders für die kleinen und mittleren Unternehmen kann die verpflichtende Umsetzung von Radonschutzmaßnahmen eine größere finanzielle Belastung darstellen und die Förderung für private Wohngebäude würde die Bereitschaft für Radonschutzmaßnahmen erhöhen. Es ist daher notwendig, ein einheitliches bundesweites Förderprogramm zu schaffen, das der finanziellen Belastung entgegenwirkt und der allgemeinen Gesundheitsvorsorge in Deutschland dient“, unterstreicht Saarlands Umweltministerin Petra Berg. „Das Saarland vertritt die Auffassung, dass insbesondere auch für die Unternehmen außerhalb von Radonvorsorge-Gebieten, die zu Radonschutzmaßnahmen verpflichtet sind, eine Förderung erforderlich ist.“
Das Saarland hat aufgrund vergleichsweise guter, also niedriger Werte keine Radonvorsorge-Gebiete. Das Umweltministerium hatte für einen Überblick über die Radon-Belastung im Februar 2020 eine landesweite Messkampagne im Saarland gestartet und mehr als 1800 Gebäude überprüft. Resultat: In keiner Gemeinde sind die gemessenen Radon-Konzentrationen so hoch, dass sie als Radon-Vorsorgegebiet ausgewiesen werden müsste. Radon-Vorsorgegebiete sind Gebiete, in denen ein erhöhtes Vorkommen des in höheren Konzentrationen gesundheitsgefährdenden, radioaktiven Edelgases nicht ausgeschlossen werden kann. In diesen gelten dann bestimmte gesetzliche Anforderungen zum Schutz vor Radon. Wenn in einer Gemeinde auf mindestens 75 Prozent der betrachteten Fläche eine Überschreitung des gesetzlichen Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter in mehr als 10 Prozent der Gebäude festgestellt werden würde, wäre eine Ausweisung notwendig geworden. Aufgrund des Fehlens von Vorsorgegebieten besteht allerdings aktuell auch keine Fördermöglichkeit. Solche Förderungen sollen daher mit einem bundesweiten Förderprogramm für die Umsetzung von Radonschutz- und Radonsanierungsmaßnahmen ermöglicht werden.
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2023/q4/pm_2023-12-01_umk.html

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Neue Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“

Umweltministerium zieht erste, positive Bilanz für 2023 bei kostenfreien Trinkwasserspendern

Im Saarland wurden im Jahr 2023 an den Schulen 27 und im öffentlichen Raum acht Wasserspender gefördert, an denen es kostenfreies Trinkwasser gibt. Dies entspricht 78.167 Euro für die Schulen beziehungsweise 21.787 Euro für den öffentlichen Raum, insgesamt knapp 100.000 Euro. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unterstützt seit diesem Jahr mit der neuen Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen – mit Mitteln aus dem Wasserentnahmeentgelt – zur Gewährung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und um die Wasserversorgung dauerhaft zu sichern.
„Das Interesse an dieser neuen Förderrichtlinie ist groß. Wir hoffen, dass im kommenden Jahr weitere Kommunen und Schulen über die jeweiligen, örtlichen Wasserversorger entsprechende Anträge für installationsgebundene Wasserspender stellen werden und wir somit gemeinsam einen Beitrag zur guten Trinkwasserversorgung leisten können“, sagt Saarlands Umweltministerin Petra Berg.
Für den öffentlichen Raum steht 2023 eine Summe von 200.000 Euro zur Verfügung, an den Schulen eine Summe von 300.000 Euro. Das Ministerium hat zuletzt in dieser Woche den Biosphären-Stadtwerken GmbH & Co. KG, einer Kooperationsgesellschaft der Stadtwerke St. Ingbert GmbH und der Stadtwerke Bliestal GmbH, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 33.000 Euro übergeben. Mit dem Geld sollen elf installationsgebundene Wasserspender in der Stadt St. Ingbert installiert werden.
„Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das hier in einwandfreier Qualität aus der Leitung kommt. Dies ist etwas Besonderes und ist nicht selbstverständlich im weltweiten Vergleich. Das Wasser aus dem Wasserhahn muss zudem nicht verpackt, nicht gelagert und nicht transportiert werden – und das ist gut für die Umwelt“, betont Ministerin Petra Berg bei der Übergabe in St. Ingbert. „Daher hat die öffentliche Trinkwasserversorgung absolute Priorität. Die neuen Wasserspender sollen in der Stadtbücherei, im Kulturhaus und in der Stadthalle sowie in acht Schulen in St. Ingbert aufgestellt werden.“

Hintergrund
Das Ziel der Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ ist die Bereitstellung von kostenlosem Trinkwasser zur Versorgung der Öffentlichkeit. Gegenstand der Förderung sind neben Studien und Maßnahmen zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen nachhaltigen Wasserversorgung auch installationsgebundene Wasserspender im öffentlichen Raum und in Schulen. Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung und beträgt für diese Maßnahmen höchstens 3.000 Euro pro installationsgebundenem Wasserspender.
Die Anzahl der einzelnen Zuwendungen für Wasserspender im öffentlichen Raum richtet sich für das Wasserversorgungsunternehmen, das Zuwendungsempfänger ist, nach den zu versorgenden Einwohnern bzw. nach dem Gesamtwasserverbrauch. Die Wasserversorgungsunternehmen können grundsätzlich für jede Schule in ihrem Versorgungsbereich einen Antrag auf Förderung eines installationsgebundenen Wasserspenders stellen. Die Sicherung von Betrieb und Wartung ist für fünf Jahre zu gewähren und zwischen dem Wasserversorgungsunternehmen und der Schule bzw. der Gemeinde zu regeln.
Die Anträge zur Förderung müssen bis zum 30. September eines jeweiligen Haushaltsjahres gestellt werden. Zu beachten ist, dass pro Jahr und Wasserversorger nur ein Antrag gestellt werden kann. Es wird also empfohlen, Förderabsichten für die Kommune und die Schulen in einem Antrag zusammenzufassen.
Weitere Informationen sowie Dokumente zur Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ finden Sie unter:
www.saarland.de/Förderrichtlinie Nachhaltige Wasserwirtschaft
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2023/q4/pm_2023-11-08_zwb-wasserspender_bilanz-2023.html

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Neue Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“

Für Grundwasserschutz, Wasseraufbereitungsprozesse, Leitungsnetzoptimierung und Energieeffizienz – Ministerin Berg übergibt Wasserspender an TGBBZ Neunkirchen
Das saarländische Umweltministerium unterstützt mit der neu in Kraft getretenen Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen mit Mitteln aus dem Grundwasserentnahmeentgelt zur Gewährung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und um die Wasserversorgung dauerhaft zu sichern.
„Gegenstand der Förderung der Richtlinie sind neben Studien und Maßnahmen zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen nachhaltigen Wasserversorgung auch installationsgebundene Wasserspender in Schulen beziehungsweise im öffentlichen Raum“, erläutert Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. „Grundsätzlich können die Wasserversorgungsunternehmen für jede Schule in ihrem Versorgungsbereich einen Antrag auf Förderung eines installationsgebundenen Wasserspenders stellen. Dabei ist die Sicherung von Betrieb und Wartung für fünf Jahre zu gewähren und zwischen dem Wasserversorgungsunternehmen und der Schule zu regeln. Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung und beträgt für diese Maßnahmen höchstens 3.000 Euro pro installationsgebundenem Wasserspender.“
Umweltministerin Berg hat am 23. Juni 2023 zum Start der neuen Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserversorgung“ gemeinsam mit Marcel Dubois, Vorstand der Kommunalen Energie- und Wasserversorgung AG (KEW), den ersten Wasserspender symbolisch an das Technisch-gewerbliche Berufsbildungszentrum Neunkirchen – kurz: TGBBZ – übergeben. Schulleiter Bernd Hussong sowie Landrat Sören Meng (Schulträger) nahmen den Wasserspender in Empfang. Die Anzahl der einzelnen Zuwendungen für Wasserspender im öffentlichen Raum erfolgt nach einem Verteilerschlüssel. Dieser richtet sich für das Wasserversorgungsunternehmen, das Zuwendungsempfänger ist, nach den zu versorgenden Einwohnern beziehungsweise nach dem Gesamtwasserverbrauch.
„Die neue Förderrichtlinie Nachhaltige Wasserwirtschaft ist eine gute Botschaft für die saarländischen Wasserversorger. Denn es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, Grundwasserschutz, Wasseraufbereitungsprozesse, Leitungsnetzoptimierung und Energieeffizienz in Zeiten des Klimawandels zukunftsfähiger zu gestalten, um weiterhin Versorgungssicherheit und beste Trinkwasserqualität zu garantieren. Die dazu erforderlichen, erheblichen Investitionen können durch das umfängliche Förderpaket abgefedert werden. Ein kleiner, aber feiner Part des Förderprogramms erlaubt es Stadtwerken, Trinkwasser im öffentlichen Raum wie in Schulen und kommunalen Gebäuden kostenlos bereitzustellen. Dafür hat sich die KEW bereits im Vorfeld stark gemacht. Wir freuen uns, dass dies in die Förderrichtlinie eingeflossen ist, und wir als erstes Stadtwerk einen Wasserspender an unsere Berufsschule übergeben dürfen“, sagt Marcel Dubois, Vorstand der KEW.
Auch Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot begrüßt die neuen Fördermöglichkeiten zur Installation von Wasserspendern an den saarländischen Schulen: „Die Wasserspender leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Trinkwasserversorgung – gerade an heißen Tagen, die ja aufgrund des Klimawandels auch bei uns im Saarland immer häufiger werden. Sie rücken für unsere Schulgemeinschaften gut wahrnehmbar auch ins Bewusstsein, wie wichtig der Zugang zu Trinkwasser für uns Menschen ist und sie fördern einen sensiblen Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen. Das ist ein wichtiger Aspekt der Bildung für Nachhaltige Entwicklung.“
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2023/q2/pm_2023_06_23_070_Wasserwirtschaft.html

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Umweltministerium unterstützt Stadt Neunkirchen mit rund 363.000 Euro

Regenwasser sollte nicht in den Kanal abfließen, sondern möglichst natürlich im Boden versickern oder zwischengespeichert werden. Für die „Aktion Wasserzeichen“ des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat nun Staatssekretär Sebastian Thul dem Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen, Jörg Aumann, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 363.940,25 Euro übergeben.
Die Stadt Neunkirchen legt damit ein kommunales Förderprogramm zur „Dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung durch Regenwasserrückhaltung und Ableitung bzw. Versickerung“ auf. Das Förderprogramm richtet sich an jeden Grundstückseigentümer im besiedelten Bereich. Die Fördergelder sind für Maßnahmen bestimmt, die Regenwasser besser abfließen lassen, behandeln oder nutzbar machen.
„Ziel ist ein möglichst naturnaher Wasserhaushalt in der Stadt Neunkirchen“, so Staatssekretär Thul. „Diese Maßnahmen tragen in der Summe zu einer Anreicherung des Grundwassers, einer hydraulischen Entlastung der Kanalisation und zu einer Verbesserung der Gewässergüte bei. Dadurch entlastet man die Gewässer und steigert die Leistung von Kläranlagen.“
„Wasser ist der Grundstoff des Lebens: Das Bewusstsein zum Schutz des Grundwassers ist enorm gestiegen. Deswegen wollen wir mit dem Förderprogramm unseren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich aktiv am Umweltschutz zu beteiligen. Anreize über Förderung sind besser als Verbote“, sagte Oberbürgermeister Aumann.
Die „Aktion Wasserzeichen“ sieht unter anderem vor, dass das nicht verschmutzte und damit nicht reinigungsbedürftige Niederschlagswasser durch Flächen mit Versickerungsmöglichkeiten sowie Mulden-Rigolen-Systemen direkt dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt wird und somit die Mischwasserkanäle entlastet. Eine Retention in Form von beispielsweise einer Zisterne oder einem Becken ist ebenfalls möglich.
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm der Kreisstadt Neunkirchen erhalten interessierte Neunkircher Bürgerinnen und Bürger beim Bauamt, Tel. (06821) 202-629, E-Mail bauamt@neunkirchen.de und im Internet unter www.neunkirchen.de/foerderprogramme

Hintergrund
Die 2021 aktualisierte Förderrichtlinie „Aktion Wasserzeichen“ fördert die Fremdwasserentflechtung von Mischwasserkanalisationen, die Aufrüstung und Ertüchtigung von Kläranlagen, die messtechnische Erfassung von Entlastungsbauwerken und externe Gewässerschutzbeauftragte mit dem Ziel der Verbesserung der Gewässergüte und des Wasserkreislaufs.
Mit der Novellierung dieser Richtlinie können die Gemeinden Fördermittel des Landes zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die örtliche Bevölkerung weiterreichen; beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme. Über diese Förderangebote sollen möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegt werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.saarland.de/aktionwasserzeichen
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2023/q2/pm_2023-08-16_zwb-neunkirchen.html

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Kläranlagen erhalten Phosphorfällung

Umweltministerium stellt dem EVS-Entsorgungsverband Saar 251.140 Euro zur Verfügung
Abwasser ist ein, durch Gebrauch in seinen natürlichen Eigenschaften und Inhaltsstoffen, verändertes Wasser. Hierzu zählt auch das häusliche Schmutzwasser. Bevor das Abwasser wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden darf, ist aus Gründen der Hygiene und des Gewässerschutzes eine Reinigung des Abwassers erforderlich. Diese erfolgt im Saarland in den Kläranlagen des Entsorgungsverbandes Saar (EVS). Die Kläranlagen entsprechen den Vorgaben der Abwasserverordnung und halten die dort geforderten Grenzwerte sicher ein.
Im Zuge zusätzlicher Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sollen 21 Kläranlagen im Saarland um eine weitere Stufe, einer sogenannten Phosphorfällung, nachgerüstet werden. Ziel ist die weitere Verbesserung des Zustands der Gewässer durch Reduzierung der Belastung mit dem Nährstoff Phosphor. Daher werden auch die Kläranlagen in Leitersweiler, Steinberg-Deckenhardt und Sötern mit einer solchen Reinigungsstufe nachgerüstet. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz beteiligt sich an dem Vorhaben diese Kläranlagen nachzurüsten mit circa 250.000 Euro aus Mitteln der Abwasserabgabe.
„Vor allem sauberes Wasser ist ein Thema, das uns alle berührt und das alle angeht“, betont Umweltministerin Petra Berg. „In den 131 saarländischen kommunalen Kläranlagen wird das anfallende Abwasser nach den Vorgaben der Abwasserverordnung gereinigt. Damit diese Reinigung den Anforderungen an die Gewässergüte gemäß Wasserrahmenrichtlinie entspricht, muss die Um- und Nachrüstung einiger Kläranlagen sichergestellt werden. Die gute Zusammenarbeit mit dem EVS ist eine Voraussetzung für eine schnelle Umsetzung.“
Die beiden EVS-Geschäftsführer kommentieren: „Die saarländischen Gewässer unter Einhaltung aller EU-, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zu schützen und dafür alle Kläranlagen rund um die Uhr funktionsbereit zu halten, ist eine große Herausforderung“, so Stefan Kunz. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz unterschiedlicher Sparten – von den Fachkräften für Abwasserreinigung, über Elektriker und Schlosser bis hin zu den Ingenieurinnen und Ingenieuren arbeiten beim EVS dafür alle Hand in Hand“, ergänzt Holger Schmitt.
Das Abwasser der Ortsteile Leitersweiler (Gemeinde St. Wendel), Steinberg-Deckenhardt (Gemeinde Oberthal) und Sötern (Gemeinde Nohfelden) wird in den Kläranlagen vor Ort behandelt. Die Abwasserbehandlung umfasst bislang eine mechanische Vorreinigung und Behandlung. Im Rahmen der Maßnahmen, die hälftig durch das Umweltministerium finanziert werden, ist für alle drei Kläranlagen die Nachrüstung einer Phosphorfällung vorgesehen. Dazu soll aus einem Dosiercontainer mit Platz für zwei Fällmittel-Behältern mittels Dosierpumpen Fällmittel in das Belebungsbecken dosiert werden.

Hintergrund:
Die 2021 aktualisierte Förderrichtlinie Aktion Wasserzeichen fördert die Fremdwasserentflechtung von Mischwasserkanalisationen, die Aufrüstung und Ertüchtigung von Kläranlagen, die messtechnische Ausstattung von Entlastungsbauwerken und externe Gewässerschutzbeauftragte mit dem Ziel der Verbesserung der Gewässergüte und des Wasserkreislaufs.
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2023/q2/pm_2023-07-12_Klaeranlagen.html

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Umweltministerium unterstützt Starkregen- und Hochwasserschutz in der Gemeinde Schwalbach mit fast 600.000 Euro

Der Lochbach in der Gemeinde Schwalbach führt unter der Moosbergstraße hindurch. Beim Eintreten von Starkregen- oder Hochwasserereignissen kann der aktuelle Durchlass die Wassermenge des Lochbaches nicht schadlos unter der Straße hindurch abführen. Um künftig Schäden durch Überschwemmungen zu verhindern, baut die Gemeinde Schwalbach daher einen neuen und größeren Durchgang. Um das Projekt zu realisieren hat nun Ministerin Petra Berg bei einem Ortstermin einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 597.729,07 Euro an Bürgermeister Hans-Joachim Neumeyer übergeben.
„Durch Starkregen können selbst kleine Rinnsale zu reißenden Sturzfluten werden. Zwar können wir solche Ereignisse nicht gänzlich verhindern, allerdings können durch bestmögliche Vorsorge größere Verluste und Schäden minimiert werden“, betont Umweltministerin Berg. „Mit Hilfe von Vorsorgekonzepten können potenzielle Gefahrenbereiche früh erkannt werden. So können konkrete Lösungen und Anpassungsmaßnahmen zeitnah entwickelt und umgesetzt werden, wie im Bereich der Moosbergstraße.“
Bürgermeister Hans-Joachim Neumeyer resümierte: „Mit dem Durchlass Moosbergstraße sind die Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Gemeindebezirk Hülzweiler nahezu vollständig abgeschlossen. Ich bedanke mich für die überbrachten Zuwendungen des Landes, auch in den vergangenen zehn Jahren.“
Bei größeren Starkregen- und Hochwasserereignissen füllt sich der Lochbach mit deutlich mehr Wasser. Damit das Wasser unter der Moosbergstraße hindurch ablaufen kann, muss der Durchlass vergrößert werden. Nur so kann die Wassermenge des Lochbaches von der einen auf die andere Seite fließen ohne die Moosbergstraße und die umliegenden Grundstücke zu überschwemmen. Durch den Neubau im Zuge des Hochwasserschutzkonzeptes der Gemeinde Schwalbach soll dieses Gefahrenpotenzial eingedämmt werden. In Kombination mit weiteren Maßnahmen kann für den Bereich eine deutlich höhere Hochwassersicherheit erreicht werden.

Hintergrund:
Das Saarland hat ein erhebliches öffentliches Interesse daran, präventive Hochwasser- und Starkregenvorsorgemaßnahmen durchzuführen und unterstützt deshalb im Rahmen der Förderrichtlinie Hochwasserschutz Gemeinden bei der Erstellung von entsprechenden Konzepten. Ziele dieser Maßnahmen beziehen sich auf die Reduzierung des Hochwasserrisikos und der damit einhergehenden negativen Folgen auf Schutzgüter, wie menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.
Weitere Informationen bezüglich des Antrags auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes für Vorhaben und Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements erhalten Kommunen
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2023/q2/pm_hochwasserschutz-schwalbach.html

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Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“

Umweltministerium unterstützt Stadtwerke Dillingen mit drei Wasserspendern

Die Bereitstellung von kostenlosem Trinkwasser zur Versorgung der Öffentlichkeit ist das Ziel der neuen Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Nun hat Ministerin Petra Berg den Stadtwerken Dillingen/Saar GmbH einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 9.000 Euro übergeben. Mit dem Geld sollen drei installationsgebundene Wasserspender in der Stadt Dillingen installiert werden.
„Die öffentliche Trinkwasserversorgung hat absolute Priorität. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das hier in einwandfreier Qualität aus der Leitung kommt“, so Ministerin Berg. „Dies ist etwas Besonderes und nicht selbstverständlich im weltweiten Vergleich. Wasser aus dem Wasserhahn muss zudem nicht verpackt, nicht gelagert und nicht transportiert werden. Das ist gut für die Umwelt. Die Wasserspender sollen im Rathaus der Stadt Dillingen, dem Albert-Schweitzer-Gymnasium und dem KBBZ Dillingen aufgestellt werden.“
Das Umweltministerium unterstützt mit der neu in Kraft getretenen Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen mit Mitteln aus dem Grundwasserentnahmeentgelt zur Gewährung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und um die Wasserversorgung dauerhaft zu sichern. Gegenstand der Förderung der Richtlinie sind neben Studien und Maßnahmen zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen nachhaltigen Wasserversorgung auch installationsgebundene Wasserspender in Schulen beziehungsweise im öffentlichen Raum.
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/aktuelles/aktuelle-meldungen/2023/q2/pm_2023-08-03_zwb-wasserspender-dillingen.html

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